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Full text of "Amtsblatt der Regierung in Potsdam"

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Inne. 


25mm 





Amtsblatt 


der 


Königlichen Negierung zu Wotsdam 


und der 


Stadt Berlin. 


— — — — — — — ——— — — — — 


Jahrgang 1893. 


Potsdam, 1893. 
Zu haben bei ſämmtlichen Kaiſerlichen Poſtanſtalten. 
Preis 1 Mark 50 Pfennige. 
(Der Preis des Alphabetiſchen Sach- und Namen⸗Regiſters vom ganzen Jahrgange beträgt AO Pfennig 





Datum | Rummer Stüt [exitengast 
Verordnungen und Inhalt ver Verorbnungen und Bekanntmachungen. bes * 
Bekanntmachungen. Inb ® Hung mie | pmtes 
De. 22.12. R.P.A.| Einführung des Poflauftragss Verkehrs mit Schweden ..........- 1 
- 22.2.0. B. A.| Nachtrag zur Polizei⸗Verordnung für die von der Station Koͤnigs⸗ 7 
Wufterhaufen nach der Brauntohlengrube „Conſolidirt Centrum“ 
bei Schenfendorf führende normalipurige Pferbebahn vom 
21. September 1884. 
- 23.| 1. E. Br. | $radtvergünftigung für Ausftellungsgegenflände ...........----- 1 
23.| 2. E. Br. | Nachtrag X. zum Staatsbahn-Bütertarif Bromberg- Magdeburg ... 1 
- 23.] 3. E. Br. | Eröffnung der Halteflelle Kamlarken für den unbefchräntten Perfonen-, 1 
Gepaͤck⸗ Stückgut⸗ und Eilftüdgut-Berfehr. 
- 25.]| 1.M. | Betrieheorbnung für die Haupteifenbahnen Deutihlants und Auf | 
hebung der einzelnen PolizeisBerorbnungen für Eiſenbahnen 
untergeorbneter ereutung, 
- 25.| 1. E. B. | Neuer Gütertarif für den Norddeuitſch⸗Galiziſch⸗Südweſtruſſiſchen 1 


Grenzverkehr. 

- 27.) 2. M. Yusführunge-Anweifung zum Geſetze vom 24. Juni 1892, betr. 2 
die Abänderung einzelner Beftimmungen bes Allgemeinen Berg. 
gefeges vom 24. Juni 1865. 





21 BE || Anpneistare für 1803 ......... unenenenssrrenn .... 1 
-27.1. P. St. D. Erhögung der Shifffahrtsabgabenfäge für Floßholz an ber Schieufe 1 
zu Eberswalde. 
- RR 4. E. Br. Ausnahmetarif für Malz .................................. 2 
\ > pP; | Errichtung einer 2. Predigerftelle an der Gnadenkirche in Berlin... 4 
29.| 2. R. Pr. | Durdfchnittlicher Jahresarbeitsverdienſt land⸗ und forſtwirthſchaft⸗ 1 
licher Arbeiter für den Kreis Ofhavelland. 
29,16. R. Pr. | Zuſtimmung des Bezirfsausfhuffes zur PoligeisBVerordnung wegen 1 
des Bebehtegugbeiriehee aufder Neubauftrede Schönholz-Eremmen. 
30.| 1. ©. Pr. | Abtrennung der Gemeinde Seeburg vom Amtsbezirfe Döberig und 1 
| Bereinigung derfelben mit dem Amtsbezirke Groß⸗Glienicke. 
- 30.11.0. P. D.| Neue Poſtanſtalt „Charlottenburg Nr. A". ................... 1 
- 31.|3. R. Pr. | Ernennung eined Beauftrggten ber Bekleidungsinduſtrie⸗Berufs⸗ 1 
genofienfchaft. 
- 31.]4& R. Pr.| Standesamtsbezirks⸗Veränderung............. .......... 1 
“31.15. B. Bro || ger. die Liverpool und London und Globe-⸗Verſicherungs-Geſellſchaft . 1 
- 31.| 2. E. B. | Gütertarif nad Alerandrowo, Thorn und Mlawa ..........- on 2 
- 31.) 1. K. A. | Bereinigung der v. Wedell'ſchen Forft bei Wegenow mit.bem Guts⸗ 2 
bezirfe Polzow. 
- 31.) — — | Könige. Amtsgeriht J. zu Berlin. — Eintragungen in bad Ges 2 
noſſenſchaftsregiſter. 
BG — — | Dasfelde. — Führung des Handels⸗, Zeihen- und Mufter-Regifters. 2 
Jan. 2.17. R. Pr.| Polizei⸗Verordnung, betr. die Wucherblume (senecio vernalis) ... 1 
- 211.0.B. A.| Betr. den Borftand des Brandenburger Knappfchaftsvereing in Guben 2 | 17/18 
- 2/1 — — | Rönigl. Geftüt-Direftion zu Friedrich-Wilhelms⸗Geſtüt. — Statio⸗ 3 25/27 
a m nirung der Landbeſchaͤler für 1893. 


Formulare zu Ueberfihten und Rechnungsabichlüffen gemäg $ 79 | Ertrabeilage zum 
des RKranfenverfiherungsgefeged und $ 27 des Örfepes über 14. Stüd, ©. 8/44 
die eingefhriebenen Hulfskafſen 

3.8. R. Pr. Bichfeuden - ...-...-.2.:0r0 sseesenereserensnnnraner nenne 1 2/3 








Datum | Rummer 
4 


T 
Berorbnungen und 
Velanntmachungen. 


Jan. 


—A — 


am mn 


14. 
14. 





Inhalt ver Verorpnungen und Belanntmacüngen. 


| gorm ber ärztlichen Attee der Medizinalbeamten .............. 


Warnung vor der Benugung flarf bleihaltiger Faßhähne aus Zinn- 

egirungen. 

Siehe Nr. 15 R. Pr. unterm 16. Januar 1893. 

PolizeisBerorbnung über die Einrichtung und den Gebrauch der 
bein Bierausfhant zur Anwendung fommenden Druds, 
Leitungo⸗ und Zapfoorridtungen. 

Poſtpacketverkehr mit Deutſch⸗Südweſt⸗Afrika................. 

a a der Equitable, Lebensverſicherungs⸗Geſellſchaft zu 

ew⸗Yort. rn 1W 

Siehe Ar. 2. Ko. unterm 28. Dezember 1892. 

Ausſchreiben der von den Mitgliedern der StädtesFener- Sozietät 
der Provinz Brandenburg für das TIL. Halbjahr 1892 zu 
entrichtenden Beiträge. 

Verzeichniß über die Answeiſung von Ausländern aus dem Deutfchen 
Reichsgebiete nach dem Gentralblatte. 

Siehe Ar. 9. P. Pr. unterm 20. Januar 18%. 

Betr. den $ 106 der Deutihen Wehrorbnung.......-:.......- 

Ueberwachung zufammengebrachter Biehbeflände..... ..... ........ 

Berliner und Eparloitenburger Preiſe im Monat Dezember 1892 . 

Martini Marktpreife des Roggens in den Jahren 1879 bis 1892. 

Communalbezirföveränderungen im Sreife Teltow....... ........ 

Poſtpacketverkehr mit Tasmanien................. ........... 

Chauſſeegelderhebung für die Chauſſee von Storkow über Frieders⸗ 
dor bis zur Spree bei Neu-Zittan. 

Viehſeuchen.......................................... 

Unterſtellung der Berliner Pferde⸗Eiſenbahn⸗Geſellſchaft, Commandit⸗ 
Geſellſchaft auf Aktien J. Lehmann F Co. unter dad Geſetz 
über Kleinbahnen und Privatanichlußbahnen. 

Betr. das Ziehen der Brüdenflappen der Gertraubtenbrüde und ber 
Potsdamer Brüde. 

16. Berloofung von Kurmärfifchen Schufdverfchreibungen ........ 

Formulare für die Rechnungsführung der Krankenkaſſen und ber 
eingef&riebenen Hülfsfaflen. 

Communalbezirtöveränderung im Kreife Templin ............... 

Polizei⸗Verordnung, betr. die den Hebammen in der Stadt Berlin 
obliegenden Berpflichtungen. 


| Stabtfernfprecheinrichtungen ........ ........................ 


Vorſchriften für die ſteuerfreie Verwendung von undenaturirtem 
Branntwein zu Heil⸗, wiſſenſchaftlichen und gewerblichen Zwecken. 

Nachtrag zum revidirten Statut der Muͤhlen⸗Feuer⸗Verſicherungs⸗ 
Geſellſchaft zu Neu⸗Ruppin. 

Verſendung von Ausſtellungsgütern in Poſtfrachtſtücken für die 
Weltausſtellung in Chicago. 

Berzeichnig über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutſchen 
Reichsgebiete nad) dem Gentralblatte. 

Ertheilung von Wandergewerbeſcheinen an inländifche Zigeuner ... 

Poligen Berorbnung, betr. das Treiben von Schafen auf öffentlichen 

egen. ' 





des 
Amts⸗ 
blatts 
2 | 12/13 
2 14 
2 | 14/17 
3 24 
3 23 
4 | 35/36 
1 118 
2 12 
2 13 
2 17 
4 33 
3 24 
3 24 
2 12 
2 13 
3 23 
3 23 
4 34 
Ertrabeilage zum 
4. Stil. ©. 7 
3 24 
4 31/32 
3 24 
5 4 
I. Ertrabeilage 
zum4.Stüd.S.1/8 
6 49 
3 24 
2 19 /20 
3 21 
3 23 


Städ Seitenzahl 



















BAHR am | hreae \ommmst 


send] gr [Erg —— * ang ' 













4} 14.] 5.SE. Br. Iinachthegũ —— Aninde 133 100. punueng- - fl Ar | E 32. 

- 16.115. R. Pr. — der en on auf — 9* 9p . . .... 3 21/22 
- 16.1 P.P Formulare für Bedtchengehken uud Mehnungsgabſchläſſe der Syanfen Cappabei age zum 
U L nd ufeffen) uns eingeſ een ee BASE —F ft Sihe 5G. A 
- 16| — + hEBerfeiongniteer Aysshrsibnne fünı; dien yiptät "34j35 


Kurmarf Branden —— ER 















2°16.| £ ‚ Rönigt Amtsgericht 3m unge gen A|.ı A .c|.r 36. 
AN 8 ‚ing NP: ——— —— 793 mug aaO 
- 17.117. R Die feuchen re een eg Ayal@aryfße ··· 3 23 
- 19.) 8. P. Br. | Poligei-Verordnugpäter.aung Schlafſtallenweſen -.E- 58 mio. |. 1 8 |.89/40 
98\09.13. ®. P.| Dip: Abu Gen cWaßfendungenn enankheier ge bu 4 |. 32 
- 20.19. P. Br.js Atödtrunpitsctchklasins um Vgrkanknenidnzungkro md (harnig 5 40 
banf in Stuttgart. —— ade — 
820.) 3. Ka, fuakfuumug her Beige re Jamychie, Wi | 72 
und Erhebung derisihesigunnnendelbhitänniges: che . 
— — Verzeichniß uͤber Me —— 7— dene w3 250 
st J. Reichsgebiete —— Benelli. 9 001 non wo OT __ 
Yaaı 21.1182 R ‚Berichtigung der —— On nt 3. 239 
sı22| £ "| Gere bAMReE rin alas Sk igueng vov —— 31 .98.£ |.89/67 
ce „Ira de⸗ —— —— os Harn initınsR oA. 1.5 
2°23.|10£P .. und. Magiftent ir A neigen. A .216.& |.v 51 
SS — . . . . . . . feg —* ... .. . . . . . .. ninome tim sdatyotubngttof |.Al.T.A .ı|.® 
sı23.| 4.K —E tee uagenũ - undscesslaanMundd- 1 „4901|. 41/42 
. 233.11.E Kündigung von Eifenbapnkomuiftsriäbligekisngmg - aid. 1704. - - - - - | 4 
£r24.1ISR. Pr.| Biehfeuchen 22.222 ccneo rennen: vr: aba a cr].0r 29 
£°24.|23£ R. Be RER Jean Are Deal alt. .2 |.0137 
Hd SMezeniker 109236 Re nocnʒx⸗ 
- 24.124. R Betr. dir Kane abe — —* afjgj, van d 5 38 
—R 34 onu Blinden Kundılem — ge ts | .T.0 OI 
. Nachmeifung des Monateburfäntts der kein gpretfe einſchl. 4 29 
ME Bo | eo... 59 Aue ——— a ns ol HH. 9 
HIHI een Markv⸗ wu am Monat O ı 4 |.PPl3l 
S=. Ausfpielung von Pferden ıc. bein Melegenheia dee ——— > 3 
a . Vr... . . . . Neubrandenkiiggn? —5 F numinkmiehtsigsdlanummod |. bb - 
Selm. . Prize Barasunnngrabem dia Iok dek DenbelänmitNeprungesmnd ıfı =, s 1.8B/39 
25 — —— tonſul —— —AW & c[’e139 
48 22. . Or.| Brafilianifches Vicekonſulat in Berli 4.9.8 .cl.er 
1825.14. @.P. Unanbringtige Pofendangen ::.:.: — IEDER EL EHER 1.8..|, 4 
TER), EI € | tinbehchibane ven img SR 4 ru Bine 26 81152 
* SE 18 nl r. I Bea oegatigungꝰ fur 1 la a ine — neue) 6 9 
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unterm 22. Dezember ——— 1u3jt at Fr 
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Hochſchule zu Berlin im Sceammshnlbiahn iPAMISE 

IJ. me garuags Innent⸗4 Fe 5 33 


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4° 30.) A rm Behr ante Al Vſe⸗n H Ei net 
&8 —5— en nme nad and rad Brundron&iigilotf 11 ZOLL - 

- 30, Siehe No. 3. Ko. unterm 20. Januar 1 1893. 


MER | 
| 


6 


Datım | Nummer i Städ ESeitenzahl 


er des des 
Berorbnungen umd Inhalt der Verordnungen und Belanntmachungen. Amt | Amts 
Bekanntmachungen. blatts. | Hlatte. 


Gebr. 11.113. P. Pr.| Polizeir-Berorbnung für den Betrieb auf dem Anfchlußgeleife vom 8 1 68/69 
Berlin Famburger Produkten⸗Bahnhof zum ſtädtiſchen Gas⸗ 
wer 


- 12.136. R. Pr.| Ernennung von Schiedsgerichts⸗Vorſitzenden der Invaliditaͤts⸗ ıc. 7 60 
Ä "Berfiherung im SKreife Angermünde. 
- 13.| 3.B. A. | Antegung eines Chauſſeedammes im Ueberſchwemmungsgebiete der 7 61 
4. B. A. Spree zwiſchen Dämeritz⸗ und Seddin⸗See. 8 68 
- 13.| 4. E. B. Neuordnung des Zeitkartenweſens im Berliner Stadt⸗ und Ringbahn⸗ 8 | 7071 
| und Bororiverfehr, fowie vereinfachtes Fahrkartenſyſtem auf 
der Stadt⸗ und Ningbahn. 
- 13.19. E. Br. Brantbeoluftigung für Ausftellungsgegenflände .........-...... 8 71 
- 13.) — — | Rönigl. Amtögeriht zu Prigwall, — Beröffentlihung der Ein- 7 63 
tragungen in das Genoſſenſchaftsregiſter. 
14.15. 0. Pr.| Wahl eined ProvinzialsLandtags-Abgeordneten ....-..........-- 8 67 
- 14.133. R. Pr.| Viehſeuchen ...... ....... . . ..5.... .................... 7 59 
- 14.|34. R. Pr.| Nachweiſung der Markt⸗ ic. Preiſe im Monat Januar 1893..... 7 58/59 
- 14.135. R. Pr.| Nachweiſung des Monatsdurchſchnitts der hoͤchſten Tagespreife einfchl. „? 60 
5% Aufſchlag im Monat Januar 1893. 
- 14] — — | Könige. Amtsgeriht zu Rheinsberg. — Beröffentlihung der Ein- 8 73 
tragungen in das Genoſſenſchaftsregiſter. 
- 14.| — — | Imtendantar des Garde⸗Corps zu Berlin. — Allgemeine Vertrags⸗ 9 | 80/86 
bedingungen für die Ausführung von Garnifonbauten, ſowie 
Deflimmungen für die Bewerbung um Leiftungen für Barnifon- 
' ' anten. | 
- 15.140. R. Pr.| Schupfreie Tage auf dem Schießplatze bei Cummersdorf für 1898 8 68 
- 15.]14. P. Pr.| Beze nung zer Krankheiten auf den Todtenfcheinen mit beutichen 8 69 
usdrüden. 
- 16] — — | Königl. Kredit⸗Inſtitut für Schlefien zu Breslau. — Auffündigung 8 72 
_ — | Schleſiſcher Pfandbriefe Lit. B. 27 1277278 
— — Inhaltsverzeichniß von Stück 47 und 48 des Reichs⸗Geſetz⸗Glatts 7 57 
für 1892 und von Stück 1 bis 3 deſſelben für 1893. 
— — — f Desgl. von Stück 36 ber Geſetze Sammlung für 1892 und von 7 57 
Städ 1 derielben für 1893. 
Febr. 17. M. Siehe Nr. 20. P. Pr. unterm 4 März 1893. 
- 17.37. R. Pr.| Anwerbung von Kelfnerinnen für die Chicagoer Weltausftellung ſeitens 8 67 
ber englifchen Birma „The International Mercantile Society.« 
— — — JœBerzelchniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutſchen 7 | 63/64 
| Reichögebiete nach dem Eentralblatte. 

Febr. 18.138. R. Pr.| Ausipielung von Kunftgegenfländen ıc. in Weimar ............. 8 67 
- 18.139. R. Pr.| Obfibaufurje an der Obftbaufchule zu Eroffen a. D............. 8 67 
- 18.154. R. Pr.| Ausdehnung der PolizeisBerordnung vom 23. Dezember 1889 über 11 98 

bie 2 ferberung und Lagerung von Müll ꝛe. auf den Amts⸗ | 
bezirk „Coöpenicker Forſt“. 
19.. — — | Königl. Amtsgericht zu Lindow. — Veröffentlichung der Eintragungen 8 73 
in dad Genoflenichaftsregifter. | 
- 20.110.0.P.D.| Unanbringlihe Poffendungen ıc. ....... ae ................ 9 78/79 
- .21.]41. R Pr.| Viehſeuchen ............................. ................ 8 68 
- 21.115. P. Pr.| Enteignung von Grundflüden zur Freifegung der Artillerieftraße 9 77 


und eines Theiles der Schwebenftraße in Berlin. 
- 22.119. P. Pr.| und —2 zu Berlin. — Anſtellung von Bezirks⸗Schornſteinfeger⸗ 10 90 
meiſtern. 








Datum Nummer 
ber 





Verorbmungen und 
Bekanntmachungen. 


Febr. 22.| 2.R. B. 
23.16. ©. Pr. 


- 23.142. R, Pr. 


. 23.| 16. P.Pr. 
- 23.16. 


6.R.P. A. 
- 2317.R.P. A. 
2.P.St.D. 


. 24.12. 
- 241 — — 


Febr. 25. M. 
- 25. 


* 
„FSSsS3SE 


* 
* 
* 


25.143. 
27.) 5. EB. 


28.1 18. P. Pr. 
- 2811. G.K. 
28.| 2. G.K. 


- 28.10. E. Br. 
- 28.111. E. Br. 


LU. (mm ei 


7. ©. Pr. 


1 
2 
2 
2 
2| 6.R. 
- 2|48.V. 
2.16. K. A. 
3, 
3 
3 


.|6 H. V. 







28.144. R. Pr. 


117. P. Pr. 


‚1458. R. Pr. 
‚148. R. Pr. 
6. R 


.8. R. P. A. 


Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 


Eintöfung von Zinefcheinen ber Rentenbriefe aller Provinzen. .... 

Wahl eines ProvinzialstandtagssAbgeorbneten . ... -...cn 2.0 200. 

Chauffeegelverhebung für die Chauffee Schönefeb— Wafmannddorf— 
Klein⸗Jiethen —Mahlow — Teltow. 


Unentgeltliche Desinfektion der Kleider ꝛe. von Hebammen, welche 


bei einer an Kindbettfieber ıc. Erkrankten thätig. geweſen ſind. 


Einrichtung einer Kaiſerlich Deutſchen Telegraphen⸗Anſtalt in Kamerun 


Poſtkarten im Verkehr mit Britiſch⸗Betſchuanaland und Maſchonaland 

Verwendung undenaturirten Branntweins zu Heil⸗ und wiſſen⸗ 
ſchaftlichen Zwecken. 

Koͤnigl. Amtsgericht zu Beelitz. — Veroͤffentlichung der Eintragungen 
in das Handeleregifter ıc. 

Verzeichniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Dentfchen 
Reichsgebiete nad) dem Eentralblatte. 

S. No. 57 R. Pr. unterm 5. März 1893. 


Anlauf von NRemonten für 1893 ...... ........ ............ 


Schifffahrtsſperre für die Berliner Thorbrücke u Spandau ...... 
Deutſch⸗Sosnowicer Grenzverkehr ..................... 
Ziepuen ............ ......... ........................ 


Beſtellung eines ſtellvertretenden Beifitzers für die Schornfeinfeger« 


Prüfungs: Kommiffien. 
Berichtigung der Nachweiſung der 24 jähri en Darin Durqhſchniuts- 
Marftpreife des Getreides für das re 


Deögl. der Brain Durgjgmi- Matte bes 8eides für das | 


Jahr 
BahrplansAenderung . . .. ... .. nennen nc nennen een nennen 


Neuer Tarif für ‘den BütersBerfehr mit der Marienburg⸗Mlawka'er 


Eifenbahn. 
Vorlengen für das Studium der Landwirthſchaft an der Univerſität 
alle 
Polizei⸗Verordnung, betr. Ausbrennung nicht beſteigbarer Schornſteine 
Nachweiſung der 1Ojährigen Dapreeburäfgnistemarftpreife für 
Getreide für das Jahr 1893/94 


Nahmeifung der an den Pegeln der "Spree und Havel im Monat 


Januar 1893 beobachteten Waflerflände. 
Schiedsgericht für UnfallsVerfiherung im Kreife Prenzlau ....... 
Berbreitung der Nonne in den Staatsforftrevieren im Jahre 1892 
Einlöfung der am 1. April 1893 fälligen Zingfcheine der Preußiſchen 
Staatsſchulden. 
Communalbezirksveränderungen im Kreiſe Ruppin ......-........ 
ueberſi on dem Zuflande der Elementerlehrer-Wittwenfaffe für 


Yoftyadet- Besteht mit Britiſch⸗Betſchuanaland und Rajponaland . 
13. Berloofung 3'/z°/ Staatefchuldfheine von 1842 .. ........ 








Städ 
des 





Amtes 


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10 


1 


12 





Seitenzahl 





107 
93/94 


89 /90 
97/98 


87 
88 

88/89 
106 


107 
89 


105 
119 


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_ halbjahr 1893 „I —— nd ni 
orleTz la R. Pr keueR mad 6 BHR — e——— Ken Re... | 40 
57. R.|Pr.| Anmeifung, betr. dasiW@tlla —— RT ab ber e 11 
o der Verbrecher Bid Käfer: Persgen-" And! Veſtetrbichꝰ zum |.M 
cos IS Zwede einer Durdlieferung übergeben find. Mit 
Als sc Allerhoͤchſter Erlaß, betr. Ontsignung von Grundftüden in 24 er MR 
sg &s berg behufs Freilegung bee — C der Abrpeifung IV bes -M. ‚Bi 
vEL ss J. . . .. Bebauungspland der · Umgöt Hrn! nor RB le. M .c 
sus us Allerhoͤchſter Erlaß, betr. Aenderung de Statuts der Eentral:Laj- Fl 1A 
0 e sdeR ſchaft (ar bie —— s FR 
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ST e |. Tarif ’ Shane u an —* Nr unotenfentne hi A Eb 
Se G@|5PIR.|Pr.| Desgleigen an den —— —Xi 410 
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Datum | Nummer“ 
der 


Verordnungen und 
elanntmachungen. 


Märzi1.j61. R. Pr. 
11.167. R. Pr. 


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2 


LEntziehung eines Hebammen⸗Prũfunge⸗ Zeugniſſes 


Hauptetat der Verwaltun 


Inhalt ver Verordnungen und Bekanntmachungen. 





Uufpebung des Verbots der Ein» und Durdfuhr verfchiedener 
Gegenflände aus —2 — 

Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen bei 
Staatöbauten, ſowie allgemeine Bertragebedingungen für bie 
Ausführung von Bauten. 

Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung 

Siehe Nr. 32, P. Pr. unterm 24. März 1 

Warnung vor unvorfühtigem Gebrauch von Eis aus nicht völlig 
reinem Waſſer. 


 .n ou 0 18 8 8 U [re 


.| Rahweifung der Markt» ıc. Breife im Monat Februar 1893..... 
Nachweiſung des Monatsdurchſchnitts der bäcften Tagespreiſe einſchl. 


5%, Aufſchlag im Monat Februar 1893 
Bicehfeuchen - -.. -.- oo ceneeeennenne nee rennen ernennen anne 
Einrihtung einer Kaiſerlich Deutſchen Poftagentur i in Tientfin (China) 
Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung 
Gommunalbezirföveränderungen im Kreiſe Oftprignig 
Anlegung je einer Apothefe in Spandau und Eriner 
Ausfpielung von Pferden ıc. in Zerbſt 
Einloͤſung —*2 Eiſenbahn⸗Obligationen 
Belobigung für Rettung aus Lebensgefahr 
PolizeisBerorbnung, betr. dad Werben ber neafiergewänhe ...... 
Der Landrath des Kreiſes Teltow. — Siehe Nr. OB. A. 
unterm 3. Mär; 1803. 
Inhaltsverzeichniß von Stüd A des Reichs⸗Geſetz⸗Blattes für 1893 
Desgl. von Stüd 2 und 3 der Geſetz⸗,Sammlung für 1893 
Die durch das Gewerbefteuer ergefeh vom 24. Juni 1891 verurfachten 
Aenderungen der Borfchriften über die Befleuerung des Wander: 
lagerbetriebes. 


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Prüfung von Handarbeitslehrerinnen in Berlin 

Säuloorfteherinnen-Prüfung in Berlin 

Lehrerinnen- Prüfung in Berlin.......................... 

Epracleprerinnen- Prüfung in Berlin 

Berzeichniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutſchen 
Reichögebiete nach dem Centralblatte. 

u win Beflimmungen bes Chauſſeegeldtarifs auf verſchiedene 

n 

Entlaffungeprüfung im Königl. Schuffehrer-Seminar zu Oranienburg 

Aufnahmes Prüfung ebendaſelbſt......................... 

Zweite Eehrer-Prüfun, —8* elbſt ................ .......... 

Deutſch⸗Weſtoͤſterreichi Rp — uͤngariſch⸗ 
Deutfcher Viehverkehr 

tung bet bes Provinzial-Berbandes der Provinz 


....a...:"„H. ce. 8600 8 0 8 0 0 ren oe 


Brandenburg für 1 
Wahl von flellvertretenden Ri liedern bes Direktorialraths der 

StädtesFeuer-Sozietät der Provinz Brandenburg. 
Siehe Nr. 87. R. Pr. unterm 13. April 1893. 
Entiaffungepräfung im König. Säulicprer-Seminar zu Kyrik . 
Aufnahme-Prüfung ebendafelbft 
Nektoratspräfung in Berlin ...................... ...... 
Lehrerinnen» in Frankfurt a. D. ..................... 


Stück Seitenzahl 


bes 
Amts 
blatte. 


11 
12 


12 


des 
Amtg- 
blatts. 


104 
111/118 


120 
105 
102 /103 
102 


118/119 


119 
133 /134 
134 [135 

135 

142 
108/110 


124 


134 
134 
135 
120 


(43 1145 
128 
134 
134 


134 
135 


Datum | Nummer 
der 


Verordnungen und 
Befanntmachungen. 


März 20. 

- 2. 
20. 
20. 


20. 


21.|66. 


- 21. 
- 21. 


- 21. 


- 21. 
- 22, 


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10. S. 

12. 8. 

14. 8. 

6. K. 
9. E. B. 


69, R. Pr. 
71. R. Pr. 


26. P. Pr. 
11.0.P.D. 


5. M. 


3. R 
u. P. P 
7. P 


I 7K. 
‚14. P. St.D. 
E. Br. 


9. R. 
8. K. 


"11. K. A. 
.I128. P. Pr. 
‚132. P. Pr. 


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‚112. ©. Pr. 


.[77. R. Pr. 
.12.0.P.D. 
.19. ©. Pr. 


.(11. ©. Pr. 


‚129. P. Pr. 
.30. P. Pr. 


5. P.St.D. 
.38. K. A. 


6. M. 


‚110. ©. Pr. 


R. Pr. 


. Pr. 
r. 
. Pr. 


10 


Inhalt ver Verorpnungen und Bekanntmachungen. 


Zweite Lehrerprüfung im Koͤnigl. Sqhullehrer ⸗ Seminat zu Kyritz 

Desgl. im Koͤnigl. Schullehrer⸗Seminar zu Berlin .............- 

Mittelfehullehrer-Prüfung in Berlin 

Aufgebot einer Staatsichuldverfihreibun 

Verwendung der neuen Eifenbahneracibriefe ......:.. ....... 

Aufhebung der Schifffahrtsſperre der Hopenfaaten ‚ Spandaurt 
Waſſerſtraße. 


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Viehſeuchen....... ............... ..... ...2 


Nachweiſung der im Monat Februar 1893 an den Gegem der Spree 
und Havel beobachteten Wafferftände 

Schliefung der Krankenkaſſe des Vereine Zukunſt“, Eingeſchriebene 
Hilfskaſſe No. 91. 

Verlegung des Poſtamts Nr. 27 in Berlin ................... 

Prüfung und Stempelung der Läufe und Bericläfle von Sand- 
feuerwaffen. 

Ausfpielung fllberner Gegenflände feitens dee Vaterlaͤndiſchen Frauen⸗ 
Hulfs⸗Vereins zu Hamburg. 

Polizei⸗Verordnung zur Regelung bes Verlehrs auf dem Berliner 
fädtifchen Viehhofe. 


Aufgebot von Staatsſchuldverſchreibungen..... .... ......... 


Bezirksveraͤnderung des Koͤnigl. Steneramts Bernau und des Haupt⸗ 
ſteueramts für inlaͤndiſche Gegenſtaͤnde. 

Nachtrag zum Sübdoftpreußifchen Berbandsgiitertari 

Triften für die Gewerbe⸗Anmeldungen bei ben ' : Borfigenden bed 
Steuer-Augfchuffes der Klaffe IV. 

Aufgebot von Staatsfchuldwerfchreibungen . 

Beränderung ber Bezirkögrenzen zwiſchen dem Gutsbeʒirle und der 
Gemeinde Triplitz im Kreiſe Oſtprignitz. 

Eröffnung des Geſchaͤftsbetriebes ber —*8*— Rapial-Berficherunge- 
Anſtalt „Wilhelma“. 

Statuten des „Anker“, Geſellſchaft für Lebens⸗ und Renten-Ver⸗ 
ſicherungen. 

Verzeichniß Über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutſchen 
Reichsgebiete nach dem Centralblane vom 1893. 

Die Verordnung über die Handhabung der Feuerpolizei and bie 
beffere Einrichtung der eoiyanpalten ꝛe. ıc. vom 16. 9. 1842 
wird aufgehoben. 

Frühjahrsſchonzeit der Fiſche 

Neue Poſtanſtalt No. 2 in Weihenfe⸗ bei Bertin 

PolizeirBerorbnung über bie Unterfuchung von Wildſchweinen und 
ausländiſchen Schinken und Specſeiten. 


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Be ra bie Einrichtung und den Betrieb von- Aufzugen Gahr⸗ 
n). 


Sonntagsruhe an den Oſter⸗ und Bfingffelertagen u ....... 

Warnung vor dem Anfauf des früher Homerianathee genannten 
Bruſtthees. 

Branntwein⸗Reinigung betreffend : 

Communalbezirföveränderung im Seele Ofthavelland ....... ..... 

Gebühren für die Prüfung und Stempelung der Läufe and Ber 
fchlüffe der Handfeuerwaffen. 

Polizei⸗Verordnung über den Gebrauch von Fahrradern auf öffent» 
lichen Straßen, Wegen und Plägen. 


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14 135/136 

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13 128 
12 111 

. 12 118 
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13 125 
13 |’ 126 
14 131 
13: 125 
13  |125/126 
13 127 
13 127 
13 128 
14 133 

13 } 497 
16 156 

13 | 126 

Ertrabellage zum 
15. Stück. 
12 1121122 
17 163 
14 132 
13 126 
45 [137/138 
16 |150/153 
13 | 1%6 
414 133 

14 |: 136 
14 | 136 
14 131 
15 


138/139 














Datum | Nummer | 
der 


Verordnungen und 
Bekamtmachungen. 


Marz28. 74. R. Pr. 


- 28.110. K. A. 


- 29. 
. 29. 
- 2. 
- 31. 


April 1. 


Son > >>> 


M. 
12.K. A. 


75. .R. Pr. 


78. R. Pr 


226.R. Pr. 


76. R. Pr. 
2.1106, R. Pr. 


.179. R. Pr. 
80. R. Pr. 
.113. K. A. 


| Ausbitbung ber öffentlichen Fleiſchbeſchauer 


Revidirtes Reglement f 


Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 


Viehſenchen ............. ......... 
Gemeinde⸗ und Gultobehir lober anderungen im Kreiſe Weſthavelland 
Siehe Nr. 40. P. Pr, unterm 10. April 1893. 

Gemeinde⸗ und Gutöbezirföveränderung im Kreife Ruppin . 
Standesamtsbezirköveränderung im Kreife Teltow .. ........... 


Verzeichniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfcpen 
Reichögebiete nach dem Gentralblatte von 1893. 

Communalbezirfsveränderung der Stadt Riebenwalde -......... 

Nachweiſung der an den Pegeln der Spree und Havel im Monat 
März 1893 beobachteten Wafferkände. 

Biehfeuchen - .................. ....................... 

Gewerbe⸗Inſpektionen betreffend 

Gemeinde- und Gutsbezirföveränderung im SKreife Teltow im 
I. Bierteljahr 1893. 

Königl Direktion für die Verwaltung der bireften Steuern in 
Berlin. — Gewerbe-Freifcheine betreffend. 

Siehe Nr. 10. B. unterm 24. April 1893. 

Bradtbegünftigung für ne ....... ......... 

ür die Land⸗Irren⸗Anſtalt des Provinzial⸗ 

verbandes von Brandenburg und Reglement deſſelben bezüglich 

der Kur und Pflege ıc. der Epileptilchen ꝛc. 


6.| 9. K. A. | Gemeindebezirföveränderung im Kreiſe Jüterbog-Ludenwalbe...... 

7.1 7. M. Eintheilung des Steuerfenats des Oberverwaltungsgerichtd in vier 
Kammern. 

7.131. P. Pr.| Zulaffung von Hebammen in Berlin........................ 

7.134. P. Pr.| Berliner und Eharlottenburger. Preife im Monat März 1893..... 

7.113.0.P.D | XTelegraphenhülfftelle in Gruͤnow (Udermarf) .......-.... ..... 

7.1 8 H.V. |.Das Preugifhe Staatsſchuldbuch betreffend... .....2.--n....... 

8.114.0.P.D.) Poflagentur bei der Eiſenbahnhalteſtelle Stolpe (Nordbahn)....... 

10.140. P. Pr aut aus den Statuten ꝛc. der Aftiengefellichaft Petzold & Com- 

any Eingineers Limited zu London. 

0.1 — — | Der Rönigl. Negierungs Präfident zu Merfeburg. — Betr. die noch 
nicht zur Kinlöfung gelommenen Steuer⸗Kredit⸗Kaſſenſcheine und 
unverzinslichen Kammer⸗Kredit⸗Kaſſenſcheine. 

11.181. R. Pr. Nashtseifung des Monatsdurchſchnitts ber gohhen Tagespreiſe einfchl. 
5% Aufihlag im Monat März 189 

- 11.182. R. Pr.| Nachweiſung der Markt» ıc. Preife im —3— März 1893....... 

11. 183. R. Pr. Eriaptwapt eined Landtags⸗Abgeordneten für die Of- und Wef- 

prignig. 
- 11.185. R. Pr.| Viehſeuchen........................ .................... 
- 11.115. 0,P.D.| Reichstelegraphenanftalt in Grüneberg (Norbbahn)... ...... 
-411 9K. Aufgebot von Staatsſchuldverſchreibungen..................... 
- 1.| 10.K. | Desgl. einer Staatsſchuldverſchreibung...................... 

12.186. R. Pr.; Prüfung und Revifion von Aufyägen, (Fahrſtühlen) in ben Kreifen 
Teltow und Niederbarnim. 

12.1138. R. Pr.| Polizei-Berordnung für die Wafferläufe des Doffebruhs ........ 

12.1139. R. Pr.| Desgl. des Rhinluhb...........-..4-0eneennnnen nennen 

- 12.133. P. Pr.| Ernennung eines Vorſitzenden der Prüfunge-Kommiffl ion für ben 


Hufbeſchlag in Berlin. 


Stüd 
des 


Amts 
bfatts. 


15 


— 


Seitenzahl 
des 


Amts⸗ 
blatts. 


125 
142 [143 


156 
1341132 


107 1108 
129 /130 


132 
182 


132 [133 
139 
156/157 
157 


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178 


142 
171 


141 
154/155 
141 
155/156 
141 142 
171/177 


169 


139 
140/141 
140 


140/141 
155 


156 
156 
153 


245 [247 
247 [250 
154 








12 





Datum. | Nummer 


er 
Verordnungen und 
Bekanntmachungen. 


April 12. 
12. 
12. 
13. 


April 15. 
15. 


Ap 


13 
13 


13. 


14. 
14. 


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21. 
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‚137. P. 
138 P. Pr. 
.118.0.P.D. 
.|17.E. H., 


35. P. Pr. 
39. P. Pr. 


87. R. Pr. 
90. R. Pr. 


16.0.P.D. 
Br. 


15. E. 
89. R. Pr. 


9%, R. Pr. 


88. R. Pr. 
Pr. 


.117.0.P.D. 
‚116. E. Br 


91. R. 


O. Pr. 


.|93. R. Pr. 

.120.0,P.D. 

194. R. Pr. 
11. K 


.[6.P: St. D. 


E. Brs, 


Pu. E. Br. 
M. 

.[ 36. P. Pr. 

.119.0.P.D 


96. R. Pr. 


97. R. Pr. 
21.0.P.D. 


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Pr. 





Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 


Neue Bapungen ber Deutſchen Lebensverficherungs » Befellichaft in 
ed. 


und east zu Berlin. — Unftellung eines Bezirksſchornſteinfeger⸗ 
meiſters 

Koͤnigl. Polizei⸗Direktion zu Charlottenburg. — Polizei⸗Verordnung, 
betr. das Schlafftellenweſen. 

Vertretung weiterer Kommunalverbände bei Ausführung des In⸗ 
validitaͤts⸗ und Altersverſicherungsgeſetzes vom 22. Juni1 889. 

Umwandlung des Gutsbezirks Radeland im Kreiſe Teltow in eine 
Landgemeinde „Eichwalde“. 

Poſtamt in Schlachtenſee bei Zehlendorf (Kr. Teltow)........... 


Ausgabe von Rückfahrkarten mit 45taͤgiger Gültigkeit nach Oſtſee⸗ 


Badeorten. 

Standesamtsbezirksveränderung im Kreiſe Teltow . 

Thierärztliche Unterfuhung von zur Einfuhr gelangenden Pferden, 
Wiederfäuern und Schweinen. 

Berzeichnig über die Ausweifung von Ansländern and dem Deutſchen 
Neichögebiete nach dem Centralblatte von 1893. 

Ernennung eines —— — für die Abgeordneten⸗Erſatzwahl 
für die Oſt⸗ und Weſtprigni 

Beſtaͤtigung der Wahl eines Sr pinzial-Ronferoatore der Provinz 
Brandenburg. 

Unanbringlie Poftfendungen 

Frachtbegünftigung Ir Ausßelungegegenflände, ................. 

Siehe Nr. 37. R. Pr. unterm 19. April 1893. 

Schußfreie Tage auf dem Sdießplabe bei Cummersdorf für 1893 

Pofagentur in Groß⸗Wolterodorf im Kreife Ruppin ............ 

Viehſeuchen ........................... nennen rennen nn ne 

Aufgebot von Staatsſchuldverſchreibungen..................... 

Mippräuchliche Verwendung von denaturirtem Salze, Biehfalze.. 

Der Könige. Regierungs-Präfldent zu Bromberg. — Erlebigte 
Kreisthierarzifielle im Kreiſe Czarnikau. 

Schlachtviehmarkt auf dem Berliner N äbtifhen Biehhofe ......... 

Gaſtwirthe⸗Innung zu Berlin 

Poſtamt der Großer Berliner Kunftausftelung 

Ausgabe von Rüdfahrfarten mit Gutfcheinen nah Berlin zum 
Anſchluſſe an die dafelbft zum Verkaufe ſtehenden feften Rund- 
reifetarten. 

Siche Nr. 53. P. Pr. unterm 16. Mai 1893. 

Warnung vor der Berwechfelung ber getrodneten Morchein mit 
den Lorcheln. 

Unbeſtellbare Einſchreibbriefe ............................ 

Inhalts⸗ Bee von Stüd 5 bis 12 des Reichs⸗Geſetz⸗Blatis 
von 3. 

Desgl. von Stück A bis 8 der Gefeg-Sammlung von 1893 

Thierärztlide Unterfuhung der nad den Norbfeehäfen zu vers 
fendenden Wiederfäuer und Schweine. 

Standedamtsbezirföverändberung im Kreiſe Teltow 

Neichstelegraphenanftalt in Butzow (Marf) 

Geſchenke an Kirchen 10. ..... .............. .............. 

Verzeichnig über die Ausweiſung von Auslaͤndern aus dem Deutfchen 
Reichsgebiete nach dem Centralblatte von 1893. 


vo 02 06 Be U er Do oe 


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— — —— —— — — 





des 


164 
165 


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154 


146/148 
153 
154 

165 /166 
168 


154 
167 
154 
167 
167 
169 


165 

165 

166 
168/169 


164 [165 
166 /167 
149 
149/150 
163 
163 
167 


158/159 
159/162 





13 





Datum Ruwmer 


Berorbnungen und 
Belanntmachungen. 


*2228 
in 


1: 


K. 


* 





Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 


Siehe Nr. 111. R. Pr. unterm 5. Mai 1893. 

Ausloofung und Vernichtung von Rentenbriefen ............... 

Militairiſche Fourage⸗Verabreichungsſtellen in Neu⸗Ruppin und 
Havelberg. 

Liſte der der Kontrole der Staatspapiere als aufgerufen und 
erichtlich für kraftlos erklärt nachgewieſenen Staats⸗ und 
eichs⸗Schuld⸗Urkunden. 

Zählung der abgabepſlichtigen Pferde und Rinder .............. 

Biehfeuchen - ... ....... ......... ...... .... .............. 


Berliner Wollmarkt -. . oo 2000 ........................... 


Aufgebot einer Staatefchuldverfhreibung -.... .-- 2... ....... 

Neue Ausgabe des Oſtdeutſchen Eifenbahn-KRursbuhß ......... 

Nachweiſung der Beränderungen an Gemeinde und Gutsbezirks 
grenzen im Kreiſe Ruppin. 


Der Stellvertreter des Rllhotanglers. —, Beſchaͤftigung von 
Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien. 

Srnennung von FifchereisAuffichtebeamten ....... een eereren. 

3), .. ..P. .......... . . . . ................ 


Verwendung geſundheits ſchaͤdlicher Farben bei der Herſtellung von 
Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenſtaͤnden. 
Rachmqher Fenlegraphendienſt beim Kaiſerlichen Telegraphenamte 

Berlin 
Aufgebot von Staatsfchuloverfchreibungen - .................. 
Statut des Krantenhausverbandes Heegermühle im Rreife Ober: 
rnim. 

Inkrafttreten des III. Nachtraged zum revidirten Reglement ber 
StädtesKeuer-Sozietät der Provinz Brandenburg. 

Viehſeuchen. ---.-.--sueeeseuce een eennen ernennen nun nn 

Beförderung von Wollſendungen für den Berliner Wollmarkt .... 

Gemeinde» und Outöbezirköveränderungen im Kreiſe Oftprignig . 

Betr. bie Eifenbahn von Blankenſee nah Stradburg i. U. ...... 

Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung ........-r ce. .enc0n- 

Desgleihen . ................... ... .. ... . . ............ 

Dermenbung der neuen Eiſenbahn⸗Frachtbriefe. ............ 

Der Reichska 

Aufforderung zur Bewerbung um ein Stipendium ber Jacob 
Saling fyen Stiftung. 

Einrihtung einer Pofl-Agentur in Groß-Batanga (Ramerungebiet). 

Poflagentur in Friedrichsdorf bei Neuſtadt (Doffe) ... ...-- -.... 

Aufgebot einer Staatsfchulbverfchreibung -- ................. 

Reglement zur Ausführung des —* betr. bie Entſchadigung 
für an Milzbrand gefallene Thiere. 

Berzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern ans dem Deutichen 
Reichsgebiete nach dem Gentralblatte für 189 

Allerböchfte Verordnung. — Siehe No.8M. unterm 6. Mai 1893. 

Verordnung, betr. die Wahlen zum Reichetage, und Beſtimmung 
über die Auslegung der Wählerliften. 

Aenderung ber Anweifung, betr. die Genehmigung und Unterfuchung 
ber Dampffeffel. 


nzler. — Siehe Ro. 122. R. Pr. unterm 29. Mai 1893. 


Stück 
bes 


Amts⸗ 
blatts. 





Seitenzahl 
des 


Amts⸗ 
blatts. 


178 
163 


164 


188 
163 
177 
184 
197 
178 
178 
188 


261 1262 
17 
171 
177 


177 


187 
233 [234 
181 
171 
187 188 
188 [189 
187 
187 
187 
194 

197 
186 
187 
188. 


179 [180 


181 
205 


en ee Er EEE Er 
— ——— ——— —— — ——— — — — 


Datum | Nummer 
r 


e 
Berordnungen und 
Bekanntmachungen. 


Mai 


- 15. 
- 16. 
- 16. 


- 16. 
- 16. 


Ü 
no ou am m 


® 
u) . 
Speopp so eo 0 


‚104. R. Pr. 


45. P. Pr. 


.124.0.P.D. 


25.0.P.D. 
19. E. Br. 
107. R. Pr. 


11. R 


43. P. Pr. 
46. P. Pr. 
48. P. Pr. 


‚1102. R. Pr. 
103. R. Pr. 


105. R.Pr. 
108. R. Pr. 


109. R. Pr. 
110. R. Pr. 
‚1112. R.Pr. 
‚120. E. Br. 
‚1113. R. Pr. 
‚1114. R.Pr. 
‚125. R. Pr. 


17. K. 


.17. P.St.D. 


6. L. D. 


.|51.P.Pr. 


7. L. D 


.1115. R. Pr. 


13. M. 
12. R. 


116. R. Pr. 
53. P. Pr. 


15. 

— 
7. R. B. 
9. R. B. 


Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 


Oeffnungszeiten für die Eiſenbahn⸗Drehbrücke über die Havelbucht bei 


Potsdam. 
Berliner und Charlottenburger Preiſe im Monat April 1893 . 
Einrigiuns des Telegraphenbetriebes beim Poſtamt No. 72 zu 
erlin. 
Unandringlice Poftiendungen 
Frachtbeguͤnſtigung für Ausftellungsge —*5 ................. 
Oeffnungszeiten für die Eiſenbahn⸗Drehbrücken bei Spandau 
Verzeichniß der gemäß 5 8 No. A des Gebaäudeſteuer⸗Geſetzes feſt⸗ 
geftellten Normalftädte. 


Bildung einer felbfifländigen Fatholifchen Curatie Friebrichsberg . 


Großherzogliche Flußbau⸗Verwaltungs⸗Commiſſion zu Schwerin. — 
— — 
Vereinigung der Gemeinden Alt: und Neu⸗Glienicke zu einem Ge: 
meindebezirke „Alt⸗Glienicke“ im Kreiſe Teltow. 
Vereinigung des Gutsbezirks Guhlsdorf mit der Gemeinde Guhls⸗ 
dorf im Kreiſe Weſtprignitz. 
Viehſeuchen -...- ........ ... ........................... 
Nachweiſung des Monatsdurchſchnitts der gyoſten Tagespreiſe einſchl. 
5/0 Aufſchlag im Monat April 189 
Nachweiſung der Markt⸗ ıc. Preife im — April 1893....... 
Reichtags⸗Wahlbezirke und Wahlkommiſſare 
Ermittelung der landwirthſchaftlichen Bodenbenugung . .....- .-.. 
Eiſenbahn⸗Halteſtelle Biskupitz 
Schmiede⸗Innung zu Charlottenburg ........................ 
Baͤcher⸗ Innung zu Nowawes 3 
Tarif für die Ablage des Schiffseigners Heinrich Lenz bei Fehrbellin 
Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung 
Aendtrung des Regulativs für die Erpebung und Beaufſichtigung 
der ommunal⸗Schlachtſteuer in Potsdam. 


88 081 01 0 82 8 00 8 EA eo 


III. Nachtrag zum revidirten Reglement der Städte⸗Feuer⸗Sozietät | 


ber Provinz Brandenburg. 

Straßen» und Brüdenbenennung in Berlin 

IV. Nadtrag zum Neglement des Brandenburgfcen Provinzial: 
werbandee, betr. die dienftlichen Verhaͤltniſſe der Provinzial⸗ 
eamten 

Berzeichnig über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutfchen 
Neichögebiete nach dem GCentralblatte für 1893, 

Entweihung des Knaben Dito Jordan aus feinem Wohnorte 
Friedrichshagen. 

Nachtrag zum Regulative für den Veſwhattegang bei dem Ober⸗ 
verwaltungsgericht vom 22. Februar 1 

Benutzung der Schulzimmer zur Vornahme dr Reichstagswahlen 

Viehſeuchen ................ ........................... 

Statuten der Aftiengefellfhaft „L’Universo«, Italieniſche Transports 
Berfiherungsgefellfchaft in Mailand, Ä 

Prüfung der Zeichenlcehrer und Zeichenlehrerinnen zu Berlin 


Berloofung von Rentenbriefen der Provinz Brandenburg. .....-.. 





Stät |Seitnapt 


des 
Amts⸗ 
blatis. 
19 | 182 
19. 1185 /186 
19 186 
19 186 
20 198 
19 183 
20 196. 
19 184 
20 197 
21 207 
22 220 
19 181 
19 181 
19 182 
19 183 
19 184185 
20 194 
20  1194/195 
20 199 
20 195 
20 195 
22 217 
20 197 
20  1197/198 
20 199 
22 [217/218 
21 210 
19 1191192 
20 [195/196 
23 227 
21 206 
20 196 
Ertrabeilage zum 
22. Stüd. 
21 208 
21  1|208/209 
26 1270271 
35  1362/363 








Datım | Nummer: u 


Berorbnungen und 
Belanntmadungen. 


Mai 16.114. K. A. 


- 17. 


M. 


17.126.0.P. 


P.D. 
17.127. 0.P.D. 
D. 


17.18. P. St. 


- 17. 


18. 
18.149. P. Pr. 


18. 
18. 
18. 


- 18. 
- 18. 


Mai 19, 
. 19. 
Mai 20. 


- 20. 
- 20. 


22. 
23. 
23. 
23. 


- 24. 
- 25. 


- 26. 


- 26. 


- 27. 


- 29. 
30. 


14. O. Pr. 


50.P.Pr. 


11.R.P. A. 


6. Ko. 
12. E. R. 


21. E. Br. 


118. R. Pr. 


120. R. Pr. 
Br. 


22. E. 


117. R.Pr. 
124. R.Pr. 
52. P. Pr. 


18. K, 
13. E. B. 


21. M. 


123. R.Pr. 


119. R. Pr. 
122. R. Pr. 


15. O. Pr. 


121.R. Pr. 
127. R. Pr. 


Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 


Veränderung der Bezirksgrenzen zwifchen dem Gutsbezirke Amt 
Zechlin und dem Gemeindebezirke Flecken Zechlin. 
Siehe Nr. 126 R. Pr. unterm 31. Mai 1893. 
Hofagentur im Dorfe Wulfersdorf im Kreiſe Oftprigniß ...... 
Zweigpoftanftalt auf dem Gefundbrunnen bei Freienwalde a. O. 
Zollabfertigungsftelle anf dem Lehrter Bahnhofe zu Berlin ...... 
Chef —5 derfrombauverwaltung zu Breslau. — Strompolizei⸗ 
erordnung. 
ahlbeuie wa Wahlfommiffare für die Reichstagswahl im Stabt- 
ezirke 
Ausfteuun⸗ von Fahrkarten für den Gebrauch von Fahrrädern in 
erlin. 


Warnung vor dem Ankauf gekochter Krebſe.. ...... 


Verzollung ruſſiſcher Kreditbillets (Rubelnoten ꝛc.) 
Errichtung einer 3. geiſtlichen Stelle in der evangeliſchen Parochie 
Deutſch⸗Rixdorf. 
Ungariſch⸗deutſcher Viehverkehr 
Beförderung von Wollſendungen nad dem Berliner Wollmarft . 
Snpalte » Berzeihniß von Stüd 13 Bis 16 des Reichögefephlatte 
von 
Desgl. von Stüd 9 bie 12 der Geſes · Sammlung von 1893 . 
Unanbringliche Poflfendungen ............................... 
Vernichtung ausgeloofler Rentenbriefe . ........-.c-renecn un: 
Beneralsfirchen-Bifitation in der Didzefe Potsdam IL. 


Berzeichnig über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutjchen 


Neichögebiete nach dem Gentralblatte für 1893. 

Nahmeifung der an den Pegeln der Spree und Havel im Monat 
April 1893 beobakhteten Wafferftände. 

Ausfpielung von Zuchtpferden ꝛc. in Baden-Baden 

Neuer Ausnahme-Tarif für-die Beförderung ıc. aus dem Walden- 
burger und Neuroder Grubenrevier. 

Allerhöchfter Erlaß, fiehe No. 146 R. Pr. unterm 24. Juni 1893. 

Viehſeuchen. ........................................... 

Tarif für bie Ablage hinter dem Holzhofe zu Neu-Ruppin ... 

Warnung vor dem Genuffe von Getränfen ıc., welche mit Eis ge⸗ 
kuhlt find. 

Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung .. ................. 

Abänderung des Abſatzes 2 des & 1 der Bedingungen für ein 
monatliche Frachtung. 

Befimmungen über die Anftelung der Königl. Baufchreiber und 
technifchen Sefretäre in der Allgemeinen Staatd-Bauverwaltung. 

Vereinigung bee Gutsbezirks Kerzlin mit der Randgemeinde Kerzlin 
im Kreife Ruppin. 

Standesamtöbezirföveränderung im Rreife Teltow ............. 

Neues Verzeihnig der in Weinbaugebieten bes deutſchen Reiche 
ebildeten Weinbaubegirfe. 

Ghauffecfreden, für weile das Recht zur Chauffeegelverhebung ver» 
liehen tft. 

Viehſeuchen...................... .. ..... nennen een ne 

Belobigung für Rettung aus dehenggeaßr .... ...... ........ 


Stüd 
des 


Amts⸗ 
blatts. 


22 





Seitenzahl 
des 


Amis: 
blatts. 


219/220 


208 
208 
219 
220 
206 
208 
208 
218 
255 
219 

209/210 
193 
193 

218/219 
233 
197 

199 [204 
207 
211 
219 


206 /207 
216/217 
218 


219 
233 


320 [322 
245 


211 
212/215 


228 


212 
232 


Datum | Nummer 
d 


er 
Verordnungen und 
Befanntmagungen. 


Mai 30.123. E. Br. 


1. 


DPD R,D nr 


99— — 


eo» 


.1126. R. Pr. 


129.R. Pr. 
29.0.P.D. 


20. K. 
.19.P.St.D. 


16. M. 
1131. R. Pr. 


12.H. V. 
19. K 


16 


Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 


Berfchiebung des internationalen Mafchinenmarftes in Breslau und 
Schluß der Kunftausflellung in Berlin. 

Ueberfiht über die von dem Gebot der Sonntagerupe nad) $ 105e 
ni Gewerbe⸗Ordnung vorläufig erforderlich erfcheinenden Aus⸗ 
nahmen. 

Großbritanniſches Generalfonfulat in Berlin 

Deffentliche Fernſprechſtelle beim Poſtamt Groß⸗Lichterfelde 3 (Pote- 
damer Bahn). 

Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung .. 

Mittelwerth einer öfterreichifchen Krone zum Zwecke der Berechnung 
der Wechſelſtempelſteuer. 

Prüfung für Vorſteher an Taubflummen-Anfalten 

Ernennung eines Schiebegerichtsvorfigenden im Kreiſe Wefprignig 
für die Invaliditäts⸗ und Altersverficherung. 

Verloofung von 4°), Staatsfchulbverfchreitungen von 1868 Anl. A. ıc. 

Aufgebot von Staatsfchuldverfchreibungen 

Berzeihniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfchen 
Reichsgebiete nach dem Gentralblatte für 1893. 


“888 8 0 8 [Tr run —e 


11. H. V. | Einlöfung der am 1. Juli 1893 fälligen Zinsfcheine der Preußiſchen 
Staatsſchulden. 

8. R. B. | Ausreihung von Entlaſtungsquittungen über abgeloͤſte Renten .... 
24. E. Br. EA — Wilhbelmebruh .... on... ............... 
25. E. Br. Frachtbegünſtigung für Ausftellungsgegenflände -.......-.-cn...+ 

— — | Ki F olizei⸗Direktion zu Charlottenburg. — Ausbruch der Pferde⸗ 

ude. 

16.0. Pr.| Wahl eines Provinzialsfandirge-Abgeorbneten für den Kreis Df- 

prignig. 
128. R. Pr.| Oeffentliche Belobigung für Rettung aus Rebenögefahr ... .-.--- 

136. R. Pr.) Infitut zur Ausbildung von Lehrſchmiedemeiſtern zu Charlottenburg 
19. K. A. | Communalbezirföveränderung im Kreife Prenzlau ...... -.-...- 
130. R. Pr.) Biehfenden ....... ........ ......... .. .... ... .......... 
171. R. Pr.| Polizei⸗Verordnung, betreffend die Bemannung der Schiffögefäße.. 
191. R.Pr.| Poligeir-Berorbnung zum Schutze der Kabel der Reichstelegraphen- 

Bermwaltung. 
8. L. D. | Rechnungsäberfiht der Brandenburgſchen Wittwen- und WBaifen- 
Derforgungsanftait für 1892/93. 
R. Siehe Nr. 6. Ko. unterm 18. Mai 1893. 

55. P. Pr.| Berliner und Charlottenburger Preife im Monat Mai 1893 ..... 
56. P. Pr.| Warnung vor dem Ankauf von „Gebhardt's Schönheite-Eriraft”.. 
57. P. Pr.| ®arnung vor dem Ankauf des fog. Nidelwaflerd .............. 
30.0.P.D.| Poflagentur im Dorfe Garz (Prigniß) ....------....--eucnen. 

14. E.B. Ausgabe von Fahrfarten nach verfchiebenen Oftfeebabeorten ...... 

— — | Königl. Regierungspräfidtent zu Hannover. — Berloofung ber 

Fair Hannoverfhhen 4%, Staatöfhulbverfchreibungen Lit. S. 
ür 1893/94. 

137. R. Pr.| Bereinigung der Landgemeinden Jagow und Schönfelb im Kreiſe 
Prenzlau mit den gleichnamigen Gutsbezirken. 

165. R. Pr.| Polizei-Berorbnung, betreffend die Befeitigung der Borrichtungen, 
welche den Abzug des Rauches aus den Defen nach ben Schorn- 
feinen verhindern. , 

16.K. A. | Communalbesirföveränderungen im Kreife Oftprignis .... 


— 





Stück 
des 


Amtes 
blatte. 


SE& 85 55 55 55 


BEBESS E BES N 


HESSEN 58 


> 


Seitenzahl 
des 


Antss 
blatts. 


233 
228/232 


232 
232 


242 
233 


238 
239 


255 
42 
224 [226 
241 [242 


287 
242 
242 
234 


239 


232 
240 
300 
232 
313/314 
351/352 









Juni 


13. 31. 0. P. D. 


Jumi 


der 
Berordnun en und 
Befanntmalpungen. 


6. R. 


10.1 — — 
10.I| — — 
12. M. 

12.1 R. Pr. 


12.1140. R. Pr. 


12.|5.B. A. 
12.1 21.K. 
12.| _ _ 


- 13.]132, R. Pr. 
13.1133. R. Pr. 
13.1134. R. Pr. 


13.|135. R. Pr. 


14. 19. M. 


I4.141. R. Pr. 
14.132.0. P. D. 
34.0.P.D. ara an Stadtfernſprecheinrichtungen ...................... 


39.0.P.D. 
14.| 15. E. B. 


15.1 7. B. A. 


15.133.0.P.D. 


16.| ©. K. 
16.116. E. B. 
1619. L.D. 


Yuni 


17.126. E. Br. 


B. 
10.154. P. Pr. 
- 10.158. P. Pr. 


10.159. P. Pr. 


Drudfepler-Berichtigun zu der Bekanntmachung vom 16, Mai 1893 

Durchfahrt duch die Waifenbrüde in Berlin. ................ 

PolizeisBerorbnung, betreffend die Negelung ded Wagenverkehrs in 

. ben Martithallen. 

Polizei-Berordnung, beireffend die Regelung bes Markiverfehre in 
ben Marfthallen. 

Königl. Regierungs-Präftvent zu Magdeburg, betr. den Plauers und 
den Ihle⸗Kanal. 

Königl. PolizeisDireftion zu Charlottenburg. — Polizei-Berorbnung, 
etr. Desinfektion bei anfedenden Krankheiten. 

Siehe Nr. 147. R. Pr. unterm 21. Juni 1893. 

Berlegung bes Nemontemarfts in Rathenow wegen ber Reichstag⸗ 
wahlen am 20. Juni 1893 

Poligei-Berorbnung, betr. ben Gebrauch beweglicher Dawpfkeſſel 
(ſog. Lokomobilen). 

Verlegung der Geſchaͤftsräume des Bezirfsausfchuffes zu Verlin . 

Aufgebot einer Staatöfchuldverfchreibung - ..... +... --r-n nennen cs 

König. Kredit⸗Inſtitut für Schlefien au Breslau. — Ründigung 
4%, Schleſiſcher Pfandbriefe Lit. B. 

Biebfeuhen - -- „0... --2o0sswonnennnonee sera nn nenne nn nn 

Nachweiſung der Markt- ıc. Preife im Monat Mai 1893 ...... 

Nachweiſung des Monatöburdfchnitte F zgnhfen Tagespreife 
einſchl. 5°). Aufihlag im Monat Mai 1 

Aufhebung der -Polizei » Verordnungen ber "es Treiben von 
Schweinen ıc. vom 23. Auguft 1892 und dag Treiben von 
Schafen und Rindvieh vom 30. 8. 1892. 

Poftagentur im Dorfe Pichelsdorf im Kreife Ofthavelland...... 

Abänderung der Anmweifung, betr. dad Berfahren bei Ausfellung, 
Umtaufh ıc. von Quittungsfarten für die Invaliditäts⸗ und 
Altersverficherung. 

Standedamtöbezirföneränderung im Kreife Oberbarnim . ......... 


Dmnibus s Verbindung zwiſchen Sagard und dem Offeebabeorte 


ohme. 
Serien des Bezirksausſchuſſes zu Potsdam .......--enrneneenn 
Poftagentur im Dorfe Hohenofen im Kreife Ruppin............. 
Snpaftevergeihniß von Stüd 17 bis 21 des Reichs⸗Geſetz-Blatts 
von 
Desgl. von Stüd 13 und 14 der Gefeg- Sammlung von 1893... 
Aufgebot von Staatsfchulbverfhreibungen - ......-..-.n-rcnruuc. 
Verwendung der neuen Eifenbahn-Frachtbriefe -.. .. --.--.-.r.:. 
Wahl von Abgeordneten zum ProvinzialsLandtage nad Maßgabe 
ber Einmwohnerzapl. 
Berzeihnig über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutſchen 
Reichsgebiete nach dem Gentralblatt für 1893. 
Eifenbahn-Daltepunft Alte: Wepnothen. ......-...--eneoenrencne 


19.| 16. FE. B. Neuer Tarif für den Perfonen- und Bepädverfehr mit Stationen 


20.1142. R. Pr. 


öfterreichiicher Eifenbahnen. 
Schuffreie Tage auf dem Schießplage bei Cummersdorf für 1893. 


31 


252/254 
271 
326/328 


Ertrablatt vom 
13./6.93. ©. 235. 


25 


25 
25 


25. 


239 
238/239 


250/251 
252 


255 
259 


240 
240 
254 
273 
251 
254 

. 276 
299 

. 258 
274 

2754. /255 
. 937 
937 

255/256 
271 
257 











Datum | Nummer | 
der 


Berordnungen und 


Belanntmadungen. 





Juni 20.1143. R. Pr. 





20.1144. R. Pr. 
20.160. P. Pr. 
20.161. P. Pr. 


21.1147. R. Pr. 
21.1153. R. Pr. 


21.117. E. B. 


22.1148. R. Pr. 
22.1149.R. Pr. 
22.1150. R. Pr. 


22.| 6. B. A. 
22.118. E. B. 


2.1 — — 
23.| 17. K. A. 


Juni 24.1146. R. Pr. 


24| 7. Ko. 


24.127. E. Br. 
26.1145. R. Pr. 
26.1151. R. Pr. 
26.162 P. Pr. 


26.]77. P. Pr. 
26.128. E. Br. 
27.152. R. Pr. 
28.1154. R. Pr. 


29.1155. R. Pr. 


29. M 


30.1156. R. Pr. 
30.137.0.P.D. 


30.| 19. E. B. 


30.]29. E. Br. 


Juli 1.13. H. V. 
. 11 — — 


Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 





Wahl von Bertrauensmännern im Bezirk V. der Norddeutſchen 
Textil⸗Berufsgenoſſenſchaft. 

Biehſeuchen......... ............................. on. 

Geheimmittel gegen Trunffucht. ............................ 

an von Waͤſche ꝛc. in den Berliner Hädtiichen Desinfektions⸗ 
anftalten. 

Abändernde Beflimmungen zur Landmeſſer⸗Prüfungs⸗Dronung ... 

Nachweiſung der an ben Pegeln der Spree und Havel im Monat 
Mat 1893 beobachteten Waſſerſtaͤnde. 

Auönapmetarif für Torffireu, Torfmull und Futtermittel in Wagen⸗ 
adungen. 

Polizel-Berorbnung, beir. die Verladung und Beförderung von 
Wiederfäuern nnd Schweinen nach den Norbfeehäfen. 

Berlabung und Beförderung von Wiederfäuern und Schweinen nad 
den Nordfeehäfen. — Tpierärztliche Unterſuchung. 

Ortsbenennung „Tannenhof“ im Kreife Prenzlau... ........... 

Serien des Bezirksausſchuſſes zu Berlin... ............. .... 

Auenapmetarif für Torffireu, Torfmull und Y$uttermittel in Wagen- 
abungen. 
Königl. Oberpräfident zu Magdeburg. — Polizei⸗Verordnung, betr. 
das Schleppen von gefuppelten sms en auf ber Elbe. 
Komm na Ten viönerdinberungen im Kreiſe Ofyrignig ............ 
Verzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutſchen 
Reichögebiete nach dem Centralblatte für 1893. 

Statut für die Eriemener Waffergenofienfchaft zu Niederfränig im 
Kreife Königsberg N⸗M. 

Parodyials-Berhältnig der in Berlin neu anziehenden evangelifchen 
Einwohner. 

Neue Ausgabe des Oſtdeutſchen Eifenbahn-Kursbuhb....... ..... 

Ausſetzung von 1000 Mark für Ergreifung eines Raubmörders 

Ausbildung eines Hufbeſchlag⸗Lehrmeiſters. ....-...-- nenne. 

Polizei⸗Verordnung über die Abladung und Lagerung von Müll, 
Küchenabfaͤllen ıc. 

Statuten der North British and Mercantile Insurance Company 
in London. 

Ausnahmetarif für Torfflreu, Torfmufl und Kuttermittel... ..... 

Biehfeuchen . 

Sperrung de Oder⸗Spree⸗Kanals bei den Schleuſen zu Yürften- 

erg a. O. 

a a für Unfallverficherung für die Regiebauten des Kreifes 

prignitz. 

Siehe Nr. 1. P. Pr. unterm 23. Oktober 1892. 

Anlegung einer Apothele in Heegermühle bei Eberöwalbe......... 

Telegrapbenbetrieböftelle in Rrausnid ...... ................. 

Ausnahmetarif für Torfſtreu, Torfmull und Futtermittel. ..... 

Privatbepeichenverfehr auf der Station Bollnomw ............... 

Berzeichnig über Die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfchen 
Reichsgebiete nah dem Gentrafblatte für 1893. 

17. Berloofung von Kurmärkifhen Schuldverfäpreibungen ..... .- 

Konig Hofkammer zu Berlin. — Verwaltung der Prinzlichen 

itterglter Uegz, Paretz und Falkenrehde. 


— 





Stüd 
bes 


ntde 


latts. 


29 


—— Stüd ſeeuemedi 
des 
Berordnungen und Inhalt ver Verordnungen und Bekanntmachungen. Le Amte- 


Bekanntmachungen. blatts. blatts. 





Jali 3.163. P. Pr. (Peek Beronuumg betreffend Desinfektion von Kleidungsſtücken ꝛc. | 2 285 [286 


02 B- Dr nach anfledenden Krankheiten. 30 Is art 8 
3.30. E. Br. Frachtbeguͤnſtigung für Ausfellungsgegenflände ................. 28 289 
- 3118. K.A Radweilung der im Kreife Niederbarnim im I. ‚Bieteljope 1893/94 28 290 
genehmigten Veränderungen von Gemeinde⸗ und Gutsbejirks⸗ 
grenzen. 
- 4.1157.R.Pr.| Biehfeudhen ......--.....-20oeccneeesenorsneennn nenn rn nenn 27 274 
- 5|8.B. A. | Eröffnung der feinen Jagd im Regierungsbezirf Potsdam....... 28 285 
- 5.135.0.P.D.| Einrichtung des Telegraphenbetriebed beim Poſtamt No. 81 zu Berlin 28 287 
- 6.164. P. Pr.| Berliner und Charlottenburger Preife im Monat Juni 1893 ..... 28 [286/287 
- 6.168. P. Pr| und pe zu Berlin. — Anftellung von Bezirksſchornſteinfeger⸗ 29 209 
meiftern. 
- 6.|21. E. B.| Frachtberechnung für den Transport von Heu und Stroß.... ... 28 288 
- 6.22. E. B.| Ausnahmetarif für Torffireu, Torfmull und Suttermittel ........ 28 289 
- 6 — — | Berzeihniß der Borlefungen an der Königl. Landwirthichaftlichen 33 346 
Hochſchule zu Berlin im Winterhalbjahr 1893/94. 
- 7.1162. R. Pr.| Ernennung eines FifchereisAuffehers ......... ..... .......... 28 285 
- 7.166. P. Pr.| Warnung vor der Verwendung von Faßhähnen aus Zinnlegirung 29 1298/299 
mit größerem Bleigehalt. 
- 7.120. E. B.| Ausnahmetarif für Torffireu, Torfmull und Suttermittel . ...... 28 288 
- 71 — — | NAusfhreiben der von den Mitgliedern der Städte⸗Feuer⸗Sozietät 31 [329/330 
ber Provinz Brandenburg für das I. Halbjahr 1893 zu ent⸗ 
richtenden Beiträge. 
— — — JPVerzeichniß über die Ausweiſung von Auslaͤnderu aus dem Deutfchen 27 1278 /282 
Reichsgebiete nach dem Centralblatte für 1893. 
Juli 8 M. Siehe Nr. 214. R. Pr. unterm 20. September 1893. 
- 8.117. O. Pr.) Ernennung eines Oberfiſchmeiſters füͤr das Stromgebiet der Ober. 30 305 
-  8.]36.0.P.D.| Telegrapbenhüffftelle in Wageniß ...... moon scneronnrennnne 28 287 
- 9.138.0.P.D.| Desgl. in Ragow bei Beeskow............. . ......... 29 299 
- 9.31. E. Br.| Nachtrag II. zum Kilometerzeiger .... ........... ... ....... 29 300 
- 10] — — Auerhogher Erlaß. — Siehe Nr. 71. P. Pr. unterm 4. Auguſt 
- 10.| 20.K A. Nachweiſung der im Kreife Beeskow⸗Storkow im I. Halbjahr 1893 29 300 
genehmigten Communalbezirfsveränderungen. 
- 10.] 22. K. A. | Nachweiſung der im Kreife Teltow im II. Vierteljahr 1893 ger 33 1347349 
nehmigten Berändesungen von Gemeindes und Gutöbezirks- 
grenzen. 
- 10.) — — | König. Kredit⸗Inſtitut für Schlefien zu Breslau. — Umtauſch 29 301 
4%), Schlefiiher Pfandbriefe Lit. B. 
- 411.J158.R. Pr.| Viehſeuchen............................................. 28 283 
- 11.1159.R. Pr.| Nachweiſung der Marfts ıc. Preife im Monat Juni 1893 ....... 28 1284/285 
- 11.1160. R. Pr.| Nachweiſung des Monatsdurchſchnitts der hoͤchſten Tagespreife einſchl. 28 284 
5%, Aufihlag im Monat Juni 1893. 
- 11.]161. R. Pr.| Standesamtsbezirfsveränderung im Kreife Dberbarnim .......... 28 285 
11.]| 23. K. | Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung...................... 29 299 
- 12.1167. R. Pr N Fe art Königl. Univerfität Greifswald im Winterhalb- 29 298 
ahr /94. 
-12.123. E. B. Audnahmetarif für Torfſtreu und Futtermittel ......... ....... 29 300 
-12.10. L. D.| Provinzialabgaben für die Zwecke des Landarmenweſens für 1893/94 29 1300 /301 
- 13. . Siehe Nr. 83. P. Pr. unterm 26. Auguft 1893. 


3* 


. Datum Nummer 


der 


Berorbnungen und 
Velanntmachungen. 


Juli 13. 
13. 


— ⸗ 








14. 


14. 
14, 


14. 
14. 


Juli 15. 


® ‘ ‘ [} . 





5.133. E. Br. 


67. P. Pr. 
24.K. 


163. R. Pr. 


166. R. Pr. 
170. R. Pr. 


9. Ko. 


m — 


32. E. Br. 


40.0.P.D. 





Inhalt ver Verorpnungen und Bekanntmachungen. 


Eröffnung einer Apotheke in Berlin .......... ............... 
Aufgebot einer Staatsſchuldſcheins ........................ 


Zur Abhilfe der Futternoth und Wirthſchaftsnoth. Mittheilung der 
Ackerbau⸗Abtheilung der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft. 


Anlegung einer Apotheke in Zehlendorf ..................... 
Nachweiſung über den Geſchaͤftsbetrieb der ſtädtiſchen, bandeemeinde 

und Kreis⸗Sparkaſſen für 1891/92. 
Doflagentur in Neuenhagen (Neumark) 
Errichtung eined Diafonate in Pankow : 


Verzeichniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfchen 


NReichögebiete nach dem Bentralblatte für 1893 
Ausnameterif für Torffireu, Torfmull und Futtermittel 
Frachtbegünſtigung für Ausſtellungsgegenſtände €. .... -........ 
Seuerfaftengelder - Ausfchreiben für die Land=- Feuers Sozietät der 

Kurmark Brandenbur Hi ıc. für das I. Halbjahr 1893. 

Ueberfiht von den Ergebniffen der Verwaltung der Städtes Feuer- 

Spzietät der Provinz Brandenburg im Jahre 1892. 
Gebaͤudeſteuer⸗Reviſion in den Kreifen Niederbarnim und Teltow... 
Anfchlug an Stadt, Bernfpregjeinrüptungen 
Siehe Nr. 12. P. St. D. unterm 18. Auguft 1893. 

Beginn und Schluß der Jagd auf Rebhühner im Siadifreife Berlin 
Vicbfeuhen .....-.. ......... ........... ........ ....... 
Annahme von Poſtfendungen ſeüens der Landbrieftraäger 
Ausnahmetarif für Torfſtreu, Torfmull und Futtermittel. 
Beförderung von Heu und Stroh 
Königl. Hoffammer zu Berlin. — Berwaltung der Hausfideikommiß⸗ 

Amts⸗ und Forſtkaſſe zu Wendifch- Buchholz. | 
Siehe Nr. 181. R: Pr. unterm 31. Juli 1893. 

Pibung des Amtsbezirk XLVII. Großstichterfelde im Kreiſe 
eltow. 

Statut der Vaterländifchen Feuerverſi Gerungs- Sozietät zu Roflod . 

Unbeftellbare Einſchreibbriefe........................... ... 

Unanbringliche Werthſendungen ..............6 

Geſchenke an Kirchen ꝛc. ............ ... ........ ......... 

Verzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutfchen 

Reichsgebiete nach dem Gentralbkitte für 1893 
Gefchäftsverlegung von zur Zuſammenſetzung bee allgemeinen Brannts 

mwein»-Denaturirungsmitteld ermächtigten Firmen. 

Berladung und Beförderung von Heu und Strob....... ....... 
Perſonen⸗Haltepunkt Alt⸗Sternberg 
Einrichtung des Rohrpoſtbetriebes beim Poſtamt Nr. 52 in Berlin. 
Drtöbenennung „Herzberge“ im Kreiſe Niederbarnim...........- 
Berichtigung der Baupolizeiorbnung vom 5. Dizember 1892...... 
Nachnaß zu den Statuten der Lebensverſicherungsbank Kosmos zu 
Zeiſt (Holland): 
Nachweiſung der im Kreife Ruppin genehmigten Veränderungen an 
©emeindes und Yutöhezirfögrenzen. 


Allerhöchfter Erlaß. — Verleihung des Enteignungsrechts, ſowie des 


Rechts zur Ehauffeegelderhebung auf der Ehauffee Lindenberg — 
Cunersdorf an den Kreis Beeskow⸗Storkow. 
Desgl. — Siehe Nr. 200. R. Pr. unterm 18. Auguft 1893. 








Seitenzahl 





Stück 
bed des 
Amts: Amtes 
blatts. Jblatts. 
29 299 
29 1299 /300 
Ertrablatt 
vom 15./7. 93. 
S. 293/296. 
29 1297298 
30 1305 /313 
29 299 
34 1354/355 
28 1291 [292 
30 316 
30 316 
29 302 
31 330/331 
30 -314 
30 315 
30 305 
29 298 
30 315 
30 315 
30  1315/316 
32 340 
30 305 
33 342 
31 1323 324 
31 324 
29  |302/303 
29 1303 /304 
31  1324/325 
30 316 
31 326 
31 324 
30 314 
30 314 
33 342 
3 326 
33 341 





Datum | Nummer 


ber 
Berorbnungen und 
Bekanntwachungen. 


Juli 


Juli 


25. 
25. 
25. 
25. 
25. 
25. 
26. 
27. 


28. 


29. 
30. 


30. 
31.1178. R. Pr. 


31. 181. R. Pr. 


we — —⏑⏑— 


175. R. Pr. 
176. R. Pr. 


31. E. B. 


34. E. B. 


M. 


21. ©. Pr. 
‚1177. R. Pr. 
R. 


H.V._ 
32. E. 


36. E. Bi 
179. R. Pr. 
180. R. Pr. 


9, B. A. 
33. E. B, 


Aug. 4.1185. R. Pr. 
N 


14. R 
18. R 
19. R. 


| 


21 


Inhalt ver Verorpnungen und Belanntmadungen. 


Allerhoͤchſter Erlaß. — Siehe Nr. 78. P. Pr. unterm 15. Auguſt 1893. 
Einfuhr von Zuchtvieh aus den Niederlanden... ..... «ur. 0... 
Biehſeuchen ............... 
Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung ...................... 
Ausnahmetarif für Torfſtreu und Futtermittel ............ 2... 
OftdeutfchsDefterreichifcher Verband... ............. ......... 
Betr. den Gewerks⸗Krankenverein zu Berlin................... 
Stationen Tegel und Heiligenfee der Neubauftrede Schönholz- 
remmen. 


Errichtung einer ſelbſtſtaͤndigen Fatholifchen Euratiegemeinde Bidet 


Nachtrag 8 um Ausnahmetarif für Torfſtren, Torfmull und Futter⸗ 
mitte 

Anhang zum Tarif für den Norddeuiſchen Getreideverkehr mit 
©alizien und der Bukowina. 

Berzeichnig über die Ausmweifung von Ausländern aus dem Deutfchen 
Reichögebiete nad) dem Gentrafblatte für 1893. 

Örengorränberung zwifhen dem Gemeindebezirke SKetfchendorf und 
der Stadt Fürftenwalve (Spree). 

Vebertragung ber Entfcheidung der im 9 58 Abf. 1 des Kranfen- 
—— bezeichneten Streitigkeiten an verſchiedene 
Behoͤrden. 

Anhang zum Tarif für den Norddeuiſchen Getreideverkehr mit 
Galizien und der Bukowina. 

Nachweifung der an den Pegeln der Spree und Havel im Monat 
uni 1893 beobachteten Waflerflände. 

Hygienifche Rurfe für Berwaltungsbeamte a 

Station Rummelsburg⸗Rangirbahnhof .....-..--nenennnnen- 

BVorlefungen für das Stubium der Landwirthſchaft an der Univer⸗ 
fttät Halle im Winterhalbfahr 1893/94. 

Siehe Nr. 78. P. Pr. unterm 15. Auguf 1893. 

Ueberweifung eined Betrages aus ben landwirihſchaftlichen Zöllen 
an die Stadt Berlin. 

Biehfeuchen ............................ ................. 

Siehe Nr. 9. Ko. unterm 14. Juli 1893. 

Siehe Nr. *. R. unterm 4. Auguſt 1893. 

Frachtermäßigungen für Streu⸗ und Buttermittel .. 22.2.0222: ... 

Frachtbegünſtigung für Ausftelungsgegenflände zc. .............. 

Siamefithes Gonfulat in Berlin........................ 

Standesamtöbezirföveränderung im Kreife Teltow ............. 


Regulirung des von den Riefelgütern Sputenborf und Schenfenborf - 


nad dem Stöderflieg führenden Entwäſſerungsgrabens. 
Ausnahmetarif für Torfftreu und Buttermittel ........-...0.... 
Inhalovenihniß von Stuͤck 22 bis 27 des Reichs⸗-Geſetz⸗Blatts 
von 1893. 
Desgl. von Stüd 15 bis 19 der Geſetzſammlung von 1893...... 
Warnung vor Schwindelagenturen ....................... 


Ausreichung der Zineſchein⸗ Reihe V. zu den 3.0/. Prictiris. 
Obligationen Lit. E. der Oberfchieh tichen Eiſenbahn. 


32 
32 
32 
32 
36 


Seitenzahl 
des 


Amtes 
blatts. 





305 
314 
37 [338 


25 
1325 [326 
322 


326 
323 
337 
342 
325 
326 
318 
322 


322 [323 


338 
333 
334/335 
339 
375 [376 


333 
323 


338 
339 
334 
334 
337 


338/339 
319 


319 
336 
336 [337 
390/391 
437 [438 





Datum | Nummer 





der 
Verordnungen und nhalt ver Beroronungen u efanntmachungen. * 
Belanntmachungen. Inhalt d gen und ® Gung Amis. 
Aug. 26.183. P. Pr.| Turniehrerinnen : Prüfung in Berlin...................... 36 373 
27.182. P. Pr.) Auswanderungs-Agentur von Julius Pietſch in Berlin ......... 36 | 373 
27.142. E Br.| Srachtermäßigung für Gegenſtände ıc., welche ald unverfauft von 37 382 
ber Weltausftellung in Chikago zurädfommen. 
- 38.| 16 8. | Einreihung der Gefuche von Elementarleprern und Lehrerinnen um 36 | 374 
Gewährung von Unterftägungen. 
- 29.|197.R.Pr.| Viehſeuchen ............... ............................ 35 359 
- 29.110. R. B.| Einlöfung fälliger Rentenbriefe und Zinsfeine von Rentenbriefen. . 36 374 
- 30.| 15. R. | Einreichung der Gefuche von Elementarlchrern und Lehrerinnen um 36 373 
Gewährung von Unterflügungen. 
30.| 85. P. Pr. Unterfuchung des Gefundheitszuftandes ber Schifföbevölferung aus 36 1373/9374 
Anlaß der Eholeragefahr. 
- 30.| 89. P. Pr. Warnung vor dem Ankauf einer „eleftrifchen Heilfette”, des ſ. g. 37 381 
alismans. 
- 31. M. Polizeis-Berorbnung über den Scifföverfehr auf dem Stromgebict | Ertrablatt vom 
der Elbe während der Eholerazeit. 2./9. 93. &. 369. 
Sept. 1.|. R. Pr. Einrigtung ärztlicher Kontrolſtationen auf den mit dem Eibfirom | Ertrablatt vom 
n Verbindung flebenden Fluß⸗ und Kanalſtrecken. 2./9. 93. &. 369. 
: 1.126. K. A. Bericprigung einer Defanntmagpung, betr. Eommunalbezirföver: 37 382 
änderungen im Kreiſe Ruppin 
— — — Berzeichniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutſchen 35 [366/368 
Neichdgebiete nach dem Eentralblatte für 1893. 
Sept. 2.]5. B. V. Eintöfung De am 1. Oftober 1893. fälligen Zinsfcheine der Preußifchen | 37 [381/382 
taatsſchulden. 
- 2.|40.E B. Auenahmetarif für Mais, Kleie ıc., Malztreber und Schlempen .. 36 875 
- 4 M. : | Siehe Nr. 205: R. Pr. unterm 8. "September 1893, 
- 4.1203.R. Pr. Gommumaibegielöoeränberum ber Stadt Eindow... 22222 ....... 36 13727373 
- 4.|41. E. B.| Ausnahmetarif für beſtimmie Streu. und Futtermittel... ........ I 86 375 
- 5.1204. R.Pr.| Biehfeudhen .......................... .......... ..... .... 36 373 
- 5.|210. R.Pr.| Winterfhongeit, Verbot des Lachefanges mit Zug⸗ und Treibnetzen, 37 379 /380 
ſowie Verbot ded Krebsfanges. 
- 6. M. Siehe Ar. 227. R. Pr. unterm 29. September 1893. 
- 6.90. P. Pr.| Berlegung des Weihnachtsmarktes in Berlin. . ... 20-2220. .000. 37 381 
- 7.| 16. R. | Rotirungen von forfiverforgungeberedhtigten Jägern für den Forftdienſt. 37 380 
- TI AT.R Zehlun en aus Domainen⸗ und Forſt⸗Veräußerungen und Abs 37 380 
ungen. 
- 27.191. P. Pr. Entziehung eines Hebammen-Prüfungszeugniffes ..... ..... ...... 38 391 
7. * 3 3 Sonderzüge zur Magdeburger Meſſe ....................... 3 205 
— — — er von Stüd 28 bis 31 des Reichögefeghlatte 36 371 
— — — | Desgl. von Stück 20 bis 23 der Geſetz⸗Sammlung für 1893.. 36 371 
Sept. 8.122. O. Pr.) Anbringung von Blechtafeln mit aufgedrudter Anweiſung zur Wieder: 38 385 
belebung Ertrunfener. 
- 8.j205. R. Pr.| Jerztliche Ueberwachung der Schifffahrtöftraßen. ................ 37 377 
- 8.188. P. Pr.| Berliner und Charlottenburger Preife im Monat Auguft 1893 . 37 1880381 
- 8.149.0.P.D.| Umwandlung der Poflagentur in Neubabelsberg in ein Poſtamt un. 37 381 
- 8.6. B. V. | 14. Berloofung von 31. °/. Staatsſchuldſcheinen von 1842 ...... 39 400 
- 8.113. P.St.D.| Eröffnung einer A. Poftzollabfertigungsftelle in Berlin .......... 37 382 
- 9.44. E. Br.| Eifenbahn-Halteftelle Runowo erhält den Namen „Kaiſersaue“.. 38 392 











Datum | RKummer 


Berorbnungen und 
Belanntmadhungen. 


Sept. 10.|43. 


11. 


15.]| 26. M 


19.1210. R Pr. 
19.197. P. Pr. 


19.1 27.K. A, 
19.| — — 


20.1207. R. Pr. 


20.1208. R. Pr. 
20.1214. R. Pr. 


20.195. P. Pr. 


E. Br. 


M, 
11.1206. R. Pr. 


12.1207. R. Pr. 
12.1208. R. Pr. 
12.1209. R. Pr. 


12.193. P. Pr. 
13.192. P. Pr. 


14.1205. R. Pr. 
14.194. P. Pr. 


Inhalt ver Verordnungen und Bekanntmachungen. 


Einführung von Durchgangswagen bei den Nacht⸗Schnellzügen der 
Strecke Berlin⸗Eydtkuhnen. 

Siehe Nr. 101. P. Pr. unterm 22. September 1893. , 

Epauffesgetberbekung für die Chauffee Berlin — Könige: Wufterhaufen 


bei Neu⸗Britz. 
Viehſeuchen............................................. 
Nachweiſung der Markt⸗ ıc. Preiſe im Monat Auguſt 1893 ..... 


Nachweiſung des Monateburdfchnittd der A QTagespreife 
einſchl. 5%. Auffchlag im Monat Auguft 

Warnung vor dem Gebraud von Saßpähnen aus Zinnlegirung mit 
ſtaͤrkerem Bleigehalt. 

Eröffnung der „Drei TaubensApothefe” in Berlin ............. 

Innung „Bund der Maurer⸗ und Zimmermeifter” zu Belzig .... 

Warnung vor dem Genufle der Lorcheln ıc 

Anwendung der Bahnorbnung für die Nebeneifenbaßnen Deutſchlands 
auf die Eiſenbahn von Schoͤnholz nach Cremmen. 

Siehe Nr. 103. P. Pr. unterm 28. September 1893. 

39. Serienverloofung der Staatsprämienanleibe vom Jahre 1855 . 

Nachtrag zur Polizeiverorbnung für bie Pferdebahn Koͤnigs⸗Wuſter⸗ 
haufen — Braunfohlengrube „Conſolidirt Centrum‘ bei Schenfen- 
borf vom 21. September 1884 ıc. 

Verzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutfchen 
Reichsgebiete nach dem Centralblatte für 1893 


ss... 8 0 dd 0 — 4—0 8 rn 0 0 4 


| Einfiellung des Dienſtbetriebs auf ben ärztlichen Controlſtationen 


Eberswalde und Fürſtenwalde. 
Belobigung für Rettung aus Lebensgefahr .... 2... ...... ren 
Perſonen⸗ —* Kankelſitz ............................. 


Errichtuns einer katholiſchen Pfarrei im Südofien Berlins unter 
m Namen St. Bonifacius⸗Pfarrei. 


Gofadetsrtepn mit Niederlaͤndiſch⸗Indien 

Siehe Nr. 208. R. Pr. unterm 20. September 1893. 

Srachtbegänftigung für a uehellunge gegenflände zc. u. rue... 

Königt. Hoffammer zu Berlin. — Anftellung eines Sorhunksrerßchere 
für die Oberförfterei Staafow. 

Biebfeuchen -- ..-cerocseeenneee rennen nenne nennen een 

Anderweite Begrenzung der Gcroerbe-Sufpehonabeirte .......... 

Communalbezirksveränderung im Kreiſe Weſtprignitz ........... 

Koͤnigl. Landrath des Kreiſes Oberbarnim zu Freienwalde a. — 
Verleihung der Rechte einer öffentlichen Koͤrperſchaft an den 
Krankenhausverband Heegermuͤhle. 

Aufhebung der Polizei-Verordnung vom 7. September 1892 über 
—*58 — Verlaſſen von Eifenbabnzügen durch choleraverdäaͤchtige 

e 

Reglement über die Ausführung der Wahlen zum Haufe der Abs 
geordneten. 

Einrichtung und Betrieb von Anlagen zur Anfertigung von Zünds 
höfgern unter Verwendung von weißem hr und zur 
Anfertigung von Cigarren. 

I. Nachtrag zum Statut des Feuer⸗Verſicherungs⸗Verbandes Deutſcher 
Fabriken in Berlin. 






Stück Seitenzahl 


des 
Amis 
blatts. 
37 | 382 
37 377 
37 377 
37  1378/379 
37 378 
383 | 391 
38 | 391 
38 |: 385 
38 | -391 
38 385 
39 400 
38 [391/392 
37 1383 [384 
38. | 385 
88 390 
39 402 
39 399 
40 | 409 
4 416 
39 400 
39 402 
40 412 
38 | 390 
39 399 . 
39 J 400 
39 400 
38 | 385 
38 1386 /390 
39 1394 /396 
39 399 


Dasım | Nummer | tät \Beitengaft 


der des bes 
Berorbnungen und nhalt ver Verorpnungen und Bekanntmachungen. 
Belanntmachungen. Sn g Hung m * 





Sept.21. M. Siehe Nr. 119. R. Pr. unterm 30. Oktober 1893. 
- 21.1211.R. Pr. Venezolaniſches Generalkonſulat in Berlin ......... ........... 39 393 
- 21.1216. R. Pr. Ernennung eines Vorſitzenden des Schiedsgerichts zur Durchführung 39 396 
ber Invaliditäts- und Alterö-Berficherung im Kreife Ofthavelland. 
- 22.1212.R.Pr.| Berichtigung des MarktpreissBergeichniffes für Juni 1893 ....... 39 393 
-, 22.1215. R. Pr.| PolizeisBerorbnung über den Berkauf von Naſchwaaren, Spielzeug ıc. 39 396 
in Berbindung mit dem Handel mit Lumpen, Knochen ıc. 
22.1219. R. Pr.| Erhöhung der VBergütungsfäge für den bei den Vebungen in der 39 398 
eit vom 31. Mai bis 30. September 1893 geleifleten Borfpann. 
- 22.198. P. Pr.| Anlegung von acht neuen Apoibefen in Berlin .....n.- se er... 39 1399/400 
- 22.1101. P. Pr.| Nachtrag IV. zum Statut der Nürnberger Lebens⸗Verſicherungs⸗ 40. 409/410 
Banf in Nürnberg. 
- 23.149. E. Br. Bractbeglnfiigun für Auehelungegegenftände ..... ....... .... 40 411 
23. — — | Königl. berpräftbent der Provinz Scleften zu Breslau. — Strom⸗ 4 417 
| polizeisVerorbnung für den Müplgraben bei Oppeln, 
. 24, M. Siehe Nr. 25. O. Pr. unterm 28. September 1893. 
- U, M. Siehe Nr. 218. R. Pr. unterm 25. September 1893. 
- 25.]213. R.Pr.| Nachweiſung der an den Pegeln der Spree und Havel im Monat 39 393 
Auguft 1893 beobachteten Wafferflände. 


- 25.1218. R. Pr.| Wahlen zum Haufe der Abgeordneten. ............. .......... 39 398 
- 25.147. E. Br.| Neue Ausgabe des Oſtdeutſchen Eiſenbahn⸗Kursbuchs........... 40 411 
- 25.148. E. Br.| Nadıitra zum Kilometerzeiger .-....... ones ............. 40 411 


- 26. M. Siehe Nr. 106. P. Pr. unterm 7. Dftober 1893. 

- 26.1217. R. Pr.}| Tarif für die Benutzung ber Öffentlichen ſtädtiſchen Ausladeſtellen 39 307/398 
in Charlottenburg. 

- 26.1220. B.Pr.| Viehſeuchen................ ............................ 39 308 

- 27.1225. R.Pr.| Nachweiſung der Deffnungszeiten der Eiſenbahndrehbrücken über Die 40 407 
Havel bei Spandau. 

- 27.151.0.P.D.| Poſtamt in Scladhtenfee.......- 24 .. ........ 40 410 

- 27.128.K. A.| Nadweifung der im Kreiſe Angermünde im III. Vierteljahr 1893 40 412 
genehmigten Sommunalbezirföveränderungen. 

- 27.| G.K. | Siehe Nr. 24. O. Pr. unterm 30. September 1893. 

— — | Mlerhöchfter Erlaß. — Siehe Nr. 249. R. Pr. unterm 3. Nos 
vember 1893. ' 

.- 28. M. Siehe Nr. 231. R. Pr. unterm 16. Oktober 1893. 

- 28.125. O. Pr.| Berliner Wapfbezirfe und Wahlkommiſſare für die Wahl der Lands 40 405/406 
tagsabgeorbneten. 

- 28.1103. P.Pr.| II. Nachtrag zum Gefellihaftsvertrage der Allgemeinen Renten⸗, 41 414/416 

Ä Kapitals und Lebensverfiherungsbanf Teutonia in Leipzig. 


- 28.150.0.P.D.| Verlegung des Pofamts Nr. 79. in Berlin................... 40 410 
- 28.114. P.St.D.| Aufhebung der Stempelvertheilungsftelle in Neuſtadt a. D. ...... 40 410 
- 28.|47. E. B.| Ausnahmefrachtfäge für Streu- und Futtermittel . .............. 40 1410/411 
- 29.1227. R.Pr.| Medienburgifche Keurtberficherun s⸗Geſellſchaft zu Neubrandenburg. 40 408 
- 29.1228. R.Pr.| Gebühren für die Revifion von Aufzügen (Kahrftühlen).......... 40 408/409 
- 29.| 15. Ko. | Errichtung eines 2. Diakonats an der St. Pauls⸗-Kirche zu Berlin. 46 [468/469 
- 29.15. 0. B. A.| Berlegung des Gefhäftsbüreaus eines Marktfheiders ........... 4 417 
— 142 E. B.| Fahrplan für eine Eifenbahntpeilftrede der Nebenbahn Schoönholz — 39 | 401 
remmen. 
— — — | Verzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem 39 1403 /404 


Deutfchen NReichsgebiete nach dem Gentralblatte für 1893. 
&ept.30.123. O. Pr.| Bildung des neuen Amtsbezirks Zeutben im Kreife Teltow ...... 40 405 








ber 
Berorbnungen und 
Belanntmachungen. 


Sept. 30. 
30. 


Dr. 2, 


% 
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gopo nunomn >p pi 


- 10. 
- 10, 


- 10. 
- 10. 
- 10. 


- 411. 
- 11. 
- 11. 


. 12. 
- 13. 
® 13, 


24. ©. Pr. 
222.R. Pr. 


43. E. B. 
44. EB, 
45. E.B. 
6. E. B. 


4 

224. R. Pr. 
Pr. 
221. R. Pr. 
223. R. Pr. 


229. R. Pr. 


.1100. P. 


29.K. A, 


30. K. A. 


231.R.Pr. 


10. B. A. 


230. R.Pr. 
102. P. Pr. 


P. Pr. 


29, K. 
106. P. Pr. 
234. R. Pr. 


105. P. Pr. 
E. Br. 


50. 


232. R. Pr. 
233. R. Pr. 


234. R. Pr. 


48. E. B. 


51. E. Br. 
E. Br. 


52. 


M. 


M. 
233. R. Pr. 


Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 





Dank des Generalkommandos des Garde⸗Korps für die gute Auf⸗ 
nahme der Truppen im Manoͤverterrain. 

Brafitianifches Bizelonfulat in Berlin........................ 

Eröffnung des Haltepunftes Pankow⸗Heinersdorf für den Perfonen- 
und Gepäd-BVerfehr. 

Desgl. der Station Pankow-Schönhaufen für den Wagenladungs⸗ 
Guter⸗Verkehr. 

Desgl. der Station Alt⸗Mädewitz für den Frachtſtückgüter⸗ und 
Bich-Berfehr: 

Betr. die Station Buch.................................. 

Wahlen zum Haufe ber Abgeordneten. ou uu- seen nenne 

Verlegung eines Theils des Weihnachtsmarktes in Berlin........ 

Monatsdurdfchnittäpreis für Heu in Wittflod im Monat Auguft 1893. 

Deffnungszeiten ber Eifenbapn-Drehbrüde über die Havelbucht bei 
Potsdam. 

Viehſeuchen ..................... ... ................... 

Nachweiſung der im Kreiſe Rieberbarnim im II. Vierteljahr 1893/94 
genehmigten Veränderungen von Gemeindes und Guätsbezirks⸗ 
grenzen. 

Desgl. im Kreife Teltow ...................... nennen nn 

DOrtsübliher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter im Guts⸗ und 
Gemeindebezirke Rahnsporf. . 

Schluß der Jagd auf Rebhühner im Regierungsbezirke 

Koͤnigl. er zu Pritzwalk. — Abhaltung ber 
in Putlig 

Belegung fr Detung au, Sch Kreife Oſthavelland.......... 

<etobigung für Rettung aus Lebensgefahr... .......-rncencnne 

Siehe Nr. 15. Ko. unterm 29. September 1893. 

—528— einer Stantöfhuldverfchreibung 

Statuten ıc. der Aftiengefellfhaft „The French Asphalte Company“ 
zu London. 

Ernennung eines Fiſcherei⸗Aufſehers......................... 

Berliner und Charlottenburger Preife im Monat September 1899. 

Frachtbegünſtigung für Ausftellungsgegenftände ıc. .. 

Königl. Oberpräfident der Provinz Schlefien in Breslau. — 

olizei- Verordnung für den Hafen zu Maltſch. 

Viehſeuchen....................................... ...... 

Nachweiſung bed Monatsdurchſchnitts der Höhften Tagespreiſe einſchl. 
5%, Aufſchlag im Monat September 1893. 

Nachweiſung der Markt⸗ ıc. Preife im Monat September 1893... 

Heus und Strohbeförderung .............................. 

Königl. Amtögericht zu Perleberg, — Abhaltung der Gerichtstage 
zu Warnow. 

Eröffnung der Strecke Ragnit⸗Pillkallen... ........ 

Nachtrag XII. zum Staatsbahn⸗Gütertarif Bromberg⸗-⸗Magdeburg 

Koͤnigl. Regierungspräſident zu Bromberg. — Sperrung des Brom⸗ 
berger Kanals, der unteren Brahe, der kanalifirten oberen und 
unteren Netze. 

Siehe Nr. 113. P. Pr. unterm 26. Oftober 1893. 

Siehe Nr. 239. R. Pr. unterm 21. Oftober 1893. 

Verlegung einer Chaufleegelbhebeftelle im Kreife Beeskow⸗Storkow 


otsdam. 
erichtötage 


Stüd 


des 


Amts 
blatts. 


41 
41 


41 
41 


41 
41 


41 
42 


42 
42 


44 


41 
41 


41 
43 
42 
42° 


42 
ge 


Seitenzahl 


Amts» 
blatts. 


417 
413 


413 
418 


413 
414 


416 
421/425 
420 
—2 
425 
442 


413 
413 


414 [415 
426 
435 
426 


433 
426 


420 


Datum Rummer 


der 


Verordnungen und 
Bekannmachungen. 


Okib. 13. 109. P. Pr. 


13. 
14, 


15. 
16. 


16. 
17. 


Okib. 21. 


21. 


21. 


21. 


22. 
22. 
23. 
23. 


30. K. 


107. P. Pr. 
230. R. Pr. 


231. R. Pr. 
28. M. 


‚1232, R. Pr. 


‚1235. R. Pr. 
. M. 

.155. E. Br. 
26. Ö. Pr. 


52.0.P.D. 


53.0.P 


‚O.P.D. 
240. R. Pr. 


112. P.Pr. 


Inhalt ver Verorpnungen und Belanntmachungen. 


Polizei-Berorbnung für, die zur Lagerung von Spirituofen von 
mehr als 50 % Tralles beflimmten Lagerräume, fowie für 
die Beleuchtung diefer Räume, ber Brennerelen, Sammelgefäß- 
räume und Branntwein-Reinigungsräume. 

Aufgebot von Staatsſchuldverſchreibungen..................... 

Die neuen Statuten der News York, Lebensverfiherungs-Gefellfchaft 
in News Yorf. 

Warnung vor der unvorfihtigen Benutung des Flußwaſſers wegen 
der damit verbundenen Choleragefahr. 

Allerhoͤchſtes Privilegium wegen Ausfertigung von Anleihefcheinen 
der Gemeinde Rirdorf, Kreis Teltow, im Betrage von 
370000 Marf. 

Tragen ber durch Maßnahmen gegen bie Choleragefahr entfiehenden 

oſte 


n. 

Communalatgabenpflihtiges Reineinkommen der geſammten 
Preußiſchen Staats⸗ und für Rechnung des Staates verwalteten 
Eiſenbahnen. 

Ernennung des ſtellvertretenden Vorſitzenden des in Jüterbog zur 
Durdführung des Invaliditaͤts⸗ und Alters⸗Verſicherungsge etzes 
im Kreiſe Jüterbog⸗Luckenwalde errichteten Schiedsgerichts. 

Viehſeuchen .............................. .............. 

Siehe Nr. 118. P. Pr. unterm 3. November 1893. 

Nachtrag X zum ſüdoſtpreußiſchen Verbandögütertarife ..... .... 

Polizei⸗Verordnung, betr. den Verkehr mit Sprengfloffen 

Ernennung des 2. Stellvertreterd des Wahlfommilfare im 3. Ber: 
Iiner Landtags Wahlbezirfe. 

Schußfreie Tage auf dem Scießplage bei Cummersdorf für 1893 

Nachtrag II zum Binnengütertarif ........................ 

Eröffnung, ber ‚naltepeik Gultowy für den Städgut: und Eilſtück⸗ 
gut⸗Verkehr. 

Wahl von Vertrauensmännern im Bezirk ber Sektion II ber 
Schornfteinfegermeifter: Berufsgenoflenfchaft. 

Königl. Amtsgericht zu Brandenburg a. H. — Abhaltung der Ge⸗ 
richtstage in Lehnin. 

Geſchenke an Kirchen ı. ............. ........ ........ .... 

Verzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutſchen 
Reiche nach dem Gentrafblatt für 1893. 

Drudproben an Gefäßen, welche zur Aufbewahrung von gas—⸗ 
förmiger und flüffiger Kohlenſäure beſtimmt find. 

Meiienburgifihe Hagelverfiherungss@®efelliehaft zu Neubrandenburg 
etr 


Polizei⸗Verordnung, betr. Schutzmaßregeln gegen Verbreitung ber 
Gehirn⸗Ruckenmarkshaut⸗Entzündung oder des Kopfgenick⸗ 
krampfes. 

Polizei⸗Verordnung, betr. Maßnahmen gegen die Gefahr an⸗ 
fedender Krankheiten bei dem Gewerbebetriebe der mit Lumpen, 
Knochen und Fellen handelnden Perfonen. 

Unanbringlihe Poflfendungen --...-- ............ ....... ... 

Unbeſtellbare Einſchreibebriefe 

Erledigtes Kreisphyſikat des Kreiſes Teltow................ 

Nachtrag zu den Verfaſſungs⸗Artikeln ber Berliniſchen Lebens» 
Verſicherungs⸗Geſellſchaft. 


. 2 91 180 9 08 08 80 8 RR 8 BE TH TE a 5 U 5 





42 
43 


42 
46 


42 
43 


4% 


42 
44 
43 
43 
43 
43 
45 


42 
42 


43 
43 
43 


Amts 


431/432 


425 
431 


419 
451/453 


419/420 
429 


420 


420 

441/442 

453] 458 
429 
429 
433 
433 
429 
449 


426 [427 
427 |428 


429 
430 
431 


439 
440/441 
446 JAA7 
* 430 

439| 440 





Datum | Nummer | 


Berorbnungen und 
Defanntmagumgen- 


Of. 24.1241. R. Pr. 


24.| 11. R.B. 


25.1110. P. Pr. 


27.150. E. B. 


diib. 28.1243. R. Pr. 
28.1251. R. Pr. 
- 30.1245. R. Pr. 
30.1115. P. Pr. 
30.1119. P. Pr. 


31.]244, R. Pr. 
31.1246. R. Pr. 


31.154. O0. P. D. 
— 49. E. B. 


Nov, 1.1247.R. Pr. 


2| H.V. 


— — — 


Ron. 3, 29. R. Pr. 
3.1114. P. Pr. 


Inhalt ver Verorpnungen und Bekanntmachungen. 


Viehſeuchen .....-.eueeennuncnene ernennen re rennen 

Auslooſung und Bernihtung von Nentenbriefen der Provinz. 
Brandenburg. 

Dolizei- Verordnung, betr. Aenderung bes $ 1 der Polizei-Bers 
ordnung zur tegelung der Fütterung der Schweine auf dem 
Berliner Central⸗Viehhofe vom 7. Januar 1892. 


Bofpadetoerfehr mit Britiſch⸗Central⸗Afrika. ................. 
Errichtung einer aͤrztlichen Schiffskontrolſtation in Nathenow ..... 
Turnlehrer-Prüfung in Berlin ............ ........... 
Boftpadetverfehr mit Perfien ................. nennen nn ann 
Errichtun eined neuen evangeliſchen Kirchſpiels der Shrifusficche 
in Berlin 
Königt. er zu Spandau — Abhaltung der Berichtätage 
in Belten 
Süter-Tarif von Deutſchland nach Semlin transito ...........- 


Berzeichnig über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfchen 
Reichsgebiete nach dem Eentralblatt für 1893. 

Ruſſiſches Bicefonfulat in Berlin. .................... ... 

Erhebung einer Abgabe am Lieper See.... ............... 

Nachweiſung der an ben Pegeln ber Spree und Havel im Monat 
September 1893 beobachteten Waflerflände. 

Warnung vor dem Anfauf eines früher unter dem Namen Homes 
rianathee feilgehaltenen Bruſtthees. 

Statuten ıc. ber Attiengeſellſchaft The Britieh Xylonite Company 
Limited zu London Homerton. 

Bichfeuchen ... .......................................... 

Veraͤnderungen in der Organiſation der Berufsgenoſſenſchaft der 
Feinmechanil und deren Seftionen. 

Eröffnung einer Telegraphenanftalt in Rangeborf .............. 

Eröffnung der Halteftelle Blanfenburg bei Berlin für den Eil- und 
Frachtſtücgut⸗Verlehr. 

Veroͤffentlichung der Namen und Bezirke der Vertrauensmaͤnner 

. der Sektion III der Norbdeutfchen Holzberufsgenoffenfchaft. 

Siehe Nr. 20. R. unterm 9. November 1893. 

Snpattövergeihniß von Stück 32 bis 34 des Reichsgeſetzblattes 
von 

Desgl. der Gefeg- Sammlung Stüd 24 und 25 von 1893 ..... 

Statut des Ranfter Meliorationd-Berbanded .................. 


Errichtung einer katholiſchen Pfarrei im Südweſten Berlind unter 
dem Namen ber St. Bonifatius: Pfarrei. 


Kurfus zur Ausbildung von Turnfehrerinnen in Berlin ......... 
Wahl ıc. eines ellvertretenden Deichhauptmanns des Golmer Deich⸗ 
verbandes. 
Hufbeſchlag und Wagenſchmiede⸗Innung zu Prenzlau ........... 
Schifffahrtsſperre.................. ............... .... 
Direkter Güterverkehr mit Stationen der ſerbiſchen und bulgariſchen 
Staatsbahnen und der orientaliſchen Eiſenbahnen. 
Kommunalbezirksveraͤnderungen im Kreiſe Oſtprignis ........... 
Viehſeuchen .......... ............ .... .. .............. 








45 
44 


44 
45 
46 
45 


43 
44 
44 


46 


44 
44 


45 
44 


45 


46 
45 


des 


Amts 
blatts. 


430 
441 


439 


446 
438 
AO 
440 

AA [448 

467 [468 

ATAJAT5 
449 


— 
435 [436 
438 
446 
138 
446 
463 [467 


438 
439 


447 
441 


Datum 


Nummer 


er 
Berordnungen und 
Belanntmachungen. 


- 14, 


- 15. 
- 16, 


- 17. 


Nov. 18. 
- 18. 


- 2. 
- 2. 
. 21. 
. 21. 


1252. R. Pr.) Nordamerikaniſche Konfnlar-Agentur in Guben 
" ur. I Be Berliner und Charlottenburger Preife im Monat Oftober 1893 .. 
. . r. 


20. R. 
22. R. 
122. P. Pr. 


259. R. Pr. 
56. E. Br. 


.1257. R. Pr. 


.1258. R. Pr. 
‚1131. P. Pr. 


31. K. 


.1260, R.Pr. 


157. E. Br. 
.1256. R. Pr. 
.1121. P. Pr. 


261. R. Pr. 
281. R. Pr. 


32. K 


‚123. P. Pr. 


55.0.P.D. 


.[13. R. B. 


262. R. Pr. 


‚1124. P.Pr. 
125. P. Pr. | 


128.P. Pr. 


| Berloofung von Rentenbriefen ber Provinz Brandenburg 


Inhalt ver Verordnungen und Belanntmarhungen. 





use 98 oe 90 0 2 dB a 8 ı 0 vo BB 8 


Ermittelung des Ernte-Ertrages für 1893 .................... 

Ausreihung der Zinsfcheine Reihe II zu den Schuldverfchreibungen 
der preußifchen Eonfolidirten 4proz. Staatsanleihe von 1884. 

Nachtrag zu den Statuten und Nebengefegen der Germania, Lebens⸗ 
verſicherungs⸗Geſellſchaft zu New-York. . 

Delobigung für Rettung aus Kebenögefahr ........ ........... 

Betr. die Eiſenbahn⸗Halteſtelle Jarnefanz ....... ............ 

Verzeichniß über die Ausweiſung von Auslaͤndern aus dem Deutſchen 
Reichsſsgebiete nach dem Centralblatte für 1893. 

Nachweiſung des Monatsdurchſchnitts der hoͤchſten Tagespreife einfchl. 
5% ufiolag im Monat Oftober 189. | 
Nachweiſung der Markt⸗ ıc. Preife im Monat Öftober 1893 .... 
Revidirte Statuten des allgemeinen Deutfchen Berfiherungs- Vereins 

in Stuttgart. 
Aufgebot von Staatsſchuldverſchreibungen......... ... ...... 
Koͤnigl. Eiſenbahn⸗Kommiſſariat zu Berlin — Kommunalabgaben⸗ 

pflichtiges Reineinkommen mehrerer Eiſenbahnen. 
Polizei⸗Verordnung, betr. den Verkehr auf der Strausberger Klein⸗ 


ahn. 
Frachtbegünſtigung für Ausftelungsgegenflände....... .......... 
Viehſeuchen ............................. ............. 
Inkrafttreten des Geſetzes, betr. die Verwendung geſundheitsſchaͤd⸗ 
licher Karben bei der Herftellung von Nahrungsmitteln, Ber 
nußmitteln und Gebraucdhsgegenfländen. 
Königl. Amtsgericht zu Angermünde. — Abhaltung des Gerichtstages 
n Gramzow. 
Polizei⸗Verordnung, betr. das Abdedereigewerbe . ............. 0. 
Polizei⸗Verordnung, betr. dad Verbot des Mitführens von Fiſcherei⸗ 
geräthichaften auf Schiffen ıc. | 
Bertheilungsplan über bie auf Grund des Geſetzes vom 23. Juli 
1893 von den Schulverbänden an bie Lehrer⸗Ruhegehaltskaſſe 
des Regierungsbezirks Potsdam für die Zeit vom 1. Juli 1893 
bis Ende März 1894 zu entrichtenden Beiträge. 
Fahrplan⸗Aenderung 
Verzeichniß über die Ausweiſung von Auslaͤndern aus dem Deutſchen 
Reichsgebiete nach dem Centralblatt für 1893. 


Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung.................... 
Ausnahmebeflimmungen für die Sonntagsruhe im Handelögewerbe 
in Berlin an den Sonntagen vor Weihnachten. 
Unanbringliche Poſtſendungen.. ............................ 
Vernichtung ausgelooſter Rentenbriefe .................... 
Rönigt „miöge bt zu Belzig, — Abhaltung der Gerichtstage in 
iemegf. 
Biehfeugen“ ............................................. 





Städ Seitenzahl 
des 
Amtte 
blatts 
45 446 
46 1462/463 
46 459 
46 458 
52 513/514 
48 419 
46 460 
46 469/470 
45 1449 /450 
46 459 
46 (460/461 
50 498 
47 475 
47 477 
46 460/462 
47  1476/477 
46 459 
47 474 
49 488 
a7 473 
52 512 
Beilage 
zum 48. Stüd 
46 469 
46 1470472 
47 475/476 
52 15177518 
48 481 
48 1479480 
48 1480 /481 
49 487 
49 488 
47 474 
48 480 
48 480 
49 1|485/486 








— — — — m — en 





Datum Rummer 
Verordnungen und It ver Verordnungen und Bekanntmachungen. 
Belanntmachungen. Saba 3 Yung 
Nov. 21.1126. P. Pr.| Einbringung von Brennholz ze. in Berlin .................. 
- 22.115. P.St.D.| Erhebung von Schifffahrtsahgaben für das Befahren des Storkower 
Kanals und der Dahme. 
- 22.158. E. Br.| Erhöhte Entfernungen im Binnen- und WechfelsBerfehr der Preupi- 
chen Eifenbahnen für Berlin, Central⸗Markthalle. 
- 23.1266. R.Pr.| Aerztlihe Schiffskontrolſtationen......................... 
- 23.| 31.K. A. | Communalbezirföseränderungen im Kreife Oftprignig ..... ...... 
-238.32. K. A. GCommunalbezirköveränderung im Krreiſe Jüterbogsludenwalde .... 
24.1 32. M. | Prüfung der Bewerber um Königliche Rentmeifterftellen ......... 
- 24.1267. R. Pr.| Malers unung zu Luckenwalde ......................... 
— 153. E. B.| Eröffnung der Station Belten für die Abfertigung von Fahrzeugen 
— — — | Berzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutſchen 
Neichögebiete nach dem Eentralblatt für 1893. 
Nov. 285. — — | Neihsverfiherungsamt zu Berlin. — Siehe No. 270 R. Pr. und 
P. Pr. unterm 11./9. 12. 1893. 
- 235.263. R. Pr.| Schifffahrtsſperre......... ............................. 
- 2351 — — | Königl. Prufungs⸗Kommiſſion für Einjährig-Kreiwillige zu Berlin. — 
eldung der Einjährig-Kreiwilligen zur Prüfung. 
- 25.) — — | Königl. Amtsgeriht zu Templin. — Abhaltung der Gerichtstage 
in Boitzenburg UM. und Geröwalbe. 
- 26.117.R.P.A.| Weinachtsfendungen .................. .......... ......... 
- 27.| 30. M. | Anmwelfung, betr. das Verfahren bei Ausſtellung ꝛc. von Quittungs⸗ 
\ forten der Berfiherten, welche Mitglieder einer befonderen 
-  Raffeneinrichtung find. 
- 27.| 31. M Polizei⸗Verordnung über den Schiffsverkehr auf dem Stromgebiete 
der Elbe während der Choferazeit. 
- 27.1264. R.Pr.| Nachweiſuug der Tändlihen Polizeibezirke, in welchen öffentliche 
Fleiſchbeſchauer zur Unterfuchung des Schweinefleiſches auf 
Trichinen bisher noch nicht angeflellt worden find. 
- 27.1271. R. Pr.| Anlegung einer zweiten Apothefe in Wittenberge... .-......... 
- 27.19. R. S. V.| Borfommen falfher Reichskaſſenſcheine zu fünfzig Marl ...:.... 
- 28.1265. R.Pr.| Biehfeuchen . -............ 2220000. ....... . ............. 
-28.33. K. A. Gommunalbexiriöneränberung im Kreife Ruppin (Berichtigung) ... 
- 3.1 — — | Der Borfigende der Einfommenftener-Berufungd:Kommiffion zu 
Porsdam. — Abgabe der SteuersErflärungen. 
- 29.1268. R. Pr.| Bereinigung der Gutsbezirke Louiſenhof und Groß Kölpin zu einem 
Gutsbezirke „Groß⸗Koͤlpin“. 
- 29.157.0.P.D.| Eröffnung einer Telegraphenhülfſtelle in Eickerhoͤfe (Altmarf) ..... 
- 29.| 35. K. A.| Nachweiſung der im Kreiſe Oftpavelland genehmigten Veränderungen 
von Gemeinde» und Butöbezirfögrenzen. 
- 29.) — — | Königl. gutsgericht zu Treuenbrietzen. — Führung der Handels⸗ 
regiſter ꝛc. 
- 30.1272. R.Pr.| Nachweiſung der an den Pegeln der Spree und Havel im Monat 
Dftober 1893 beobachteten Waſſerſtaͤnde. 
- 30.1129. P. Pr.| Desinfektion von Wäfche und Gebrauchsgegenſtänden in den Berliner 
ſtaͤdtiſchen Desinfektionsanſtalten. 
Des. 1.127. 0. Pr.| Eröffnung des Communallandtages der Kurmark Brandenburg ... 
- 269. R. Pr.| Deffentlihe Ausfpielung von getbenen und filbernen Gegenfländen 
u.P.Pr. zum Beften des HelenensKinderheimd zu Pyrment. 





Königl. Amtsgeriht zu Neu-Ruppin. — Führung des Handels: 
regiſters ac. 


Stüt Seitenzahl 
des des 


Amts | Amts 

blatts. blatts. 
48 480 
48 481 
48 481 
49 484 
48 1481 /482 
48 482 
50 491 
49 484 
47 476 
47 478 
48 479 
49 487 /488 
49 488 
49 486 
49 483 ° 
49 483 
48 479 
49 484 
50 491 
48 479 
49 487 
49 487 
49 484 
49 487 
51 507 
s0 | 49 
49 485 
49 486 
49 1483/484 
49 484 
48 482 








Datum | Nummer 
der 


Verordnungen 


und 


Bekanntmachungen. 


Dez. 


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Dez. 


2 


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Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 


Königl. Amtsgericht zu Dahme. — Führung bes Handeleregifters ıc. 
Königl. Amtsgericht zu Draniendurg. — Deögleidhen ........... 


Königl. Amtsgericht zu Rheinsberg. — Desgleichen ............ 


Königl. Amtsgericht zu Lychen. — Deögleihen .... 22.22.0020. 
Koͤnigl. Amtsgericht zu Alt⸗Landsberg. — Desgleihen .......... 
Königl. Amtsgericht zu Cremmen. — Deögleichen . ............. 


Königl. Amtsgericht zu Nauen. — Desgleichen .............. . 


Königl. Amtegericht zu Strausberg. — Deögleihen ....... un 

Königl. Amtsgericht zu Fehrbellin. — Desgleihen ............. 

Königl. Amtsgericht zu Lindow. — Desgleihen ...... ........ 

Verzeichniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfchen 

Neichegebiete nad) dem Gentralblatt für 1893. 

Aberfennung eines Hebammen: Prüfungszeugniffed. ............. 
oſtbuch zum Gebrauch für das Publifum in Berlin und Umgfgend. 
inlöfung der am 1. Januar 1894 fälligen Zinsfcheine der Preußifchen 

Staatsſchulden. 

Koͤnigl. Amtsgericht zu Potsdam. — Führung des Handelsregiſters. 

Königl. Amtsgericht zu Pritzwalk. — Desgleichen ............. 

genial. Amtsgericht zu Mittenwalde. — Desgleichen .......... 
oͤnigl. Amtsgeriht zu Rathenow. — Desgleihen ..... .. .... 

Koͤnigl. Amtsgericht zu Zoſſen. — Desgleichen .............. 

Vereinigung der Landgemeinde Koͤrlitz mit der Stadtgemeinde Lenzen 

im Kreiſe Weſtprignitz. 
Aufgebot einer Staatsfchuldverfehreibung ..................2... 
ar der Oderfirombauverwaltung zu Breslau. — Strompofizei« 
Berorbnung 


Königl. Amtögeriit zu Wittflod. — Führung des Genoſſenſchafts⸗ 
e 


regiſters. 

Koͤnigl. ſ ogericht zu Liebenwalde. — Desgleichen des Handels⸗ 
regiſters ꝛc. 

Koͤnigl. Amtsgericht zu Wittſtock. — Desgleichen .. .......... 

Koͤnigl. Amtsgericht zu Lenzen a. E. — Desgleichen ........... 

Koͤnigl. Amtsgericht zu Beelißz. — Deögleihen .......... ..... 

Erhöhung des Preiſes des Sach⸗ und Namenregiſters zum Amtes 
blatte. 

Viehſeuchen .................... ernennen nenn anne rennen 

Berloofung von 40/. Staatsſchuldverſchreibungen von 1863 (Anl. A.) 
und Reſte der gefüntigten Staatsanleihen von 1850, 1852, 
1853, 1862 zu 4°. und der gefündigten 4'/,°/. konfolidirten 
Staatsanleihe. 

Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung ................... . 

Königl. Amtögericht zu Storfow. — Führung ded Handeldregifters ıc. 

Aufnahme Prüfung am Lehrerinnen» Seminar zu Berlin......... 

Desgl. am Koͤnigl. Stadtichullehrer-Seminar zu Berlin ......... 

Entlaffungeprüäfung ebendaſelbſt ... —........................ 


Rektorats⸗Prüfung in Berlin ............................. 


Lehrerinnen⸗Prüfung in Potsdam ........................... 
Desgleichen in Frankfurt a. D. .......................... 
Prüfung für Sprachlehrerinnen in Berlin ..................... 
Schulvorſteherinnen⸗Prũüfung in Berlin.................... 
Lehrerinnen⸗Pruͤfung in Berlin ............................ 


Bm —⸗ 


Stüd 
des 


Amts⸗ 
blatts. 


Seitenzahl 
des 


Amte- 
blatts. 


489 
489 
499 
500 
500 
500 
500 
500 
508 
508 
482 


485 
186 / 487 
491 
488 / 489 
489 
500 
500 /501 
508 
484 


4 
498 


491 [492 
508 
514/515 
515 


Datum | Nummer 
de 


Städ |Geitenzahl 


regiſters. 





des des 
Verordnungen und Inhalt ver Verorpnungen und Bekanntmachungen. Amts | Amts 
Belanntmachungen. Blake. blatte. 
28. 8. a erfanliehrer-Prüfung in Derlin ......................... 52 [516/517 
— — | Rönigl. Amtsgericht zu Nixdorf. — Führung des banbeieregihere ꝛc. 50 499 /500 
— — | Königl. Amisgericht zu Baruth. — Desgleichen ............... 50 501 
— — JBoͤnigl. Amtsgericht zu Schwedt. — Desgleiden............ en 51 508 
— — I Dasfelbe. — Eintragungen in das Genoffenfchaftöregifter ..... -... 5 508 
— — | Königl. Amtsgericht zu Storfow. — Führung des Handelöregifters ıc. 51 1508/509 
9, E. Br.| Eröffnung des Perfonen-Haltepunfts Gdingen für den ‚unbeichränften 51 506 
Perfonens und Gepädverfehr. 
— — | Rönigl. Amtögericht zu Brüſſow. — Führung des Hanbelgregifters ıc. 51 509 
— — | Rönigl. Amtsgericht zu Granſee. — Desgleichen ............... 51 509 
— — Kuoönigl. Amtsgericht zu Perleberg. — Desgleichen .... 51 509 
— — JBVerzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deuiſchen 49 489 /490 
Reichsgebiete nach dem Centralblatt für 1893. 
272. R.Pr.| Ernennung eines WMeliorationsbaubeamten für das zur Provinz 50 497 
Brandenburg gehörige Stromgebiet der Elbe. 
P. Pr. | Siehe No. 270. R. Pr. und Pr. Pr. unterm 11. Dezember 1893. 
130. P. Pr.| Berliner und Charlottenburger Preife im Monat November 1893 50 497 
17.R.P.A.| Weihnachtsſendungen ............. ........ ................ 50 498 
16. P.St.D.ſ Erhebung des Bruckenaufzugsgeldes für die Brücke zu Neuhaus . 51 505 
— — [ Rönigl. Amtsgericht zu Zehdenid. — Führung des Handelöregifterd x. 51 509 
— — | Rönigl. Amtögericht zu Werder. — Desgleihen ............... 5i 509 
266. R. Pr Ausfegung von 300 Marf Belohnung für Ergreifung eines Raubs 50 492 
mörder®. 
268. R, Pr.| Radmeifung des Monatsdurdfchnitts der bößfen Tagespreife einſchl. 50 493 
5%, Auffchlag im Monat November 1 
270. R.Pr.| Prämien:Tarife für die Berfiherunsöanfaiten ber Tiefbau⸗Berufs⸗ 50 404/497 
u. P. Pr. enofenfehaft und der Nordoͤſtlichen Baugewerks⸗Berufsgenoſſen⸗ 
271.R. Pr Amerifanifcies GeneralsKonfulat in Berlin.................. 50 497 
58.0.P.D.| Berlegung der BadetsAnnahmeftelle des Poſtamts 4 zu Berlin ... 51 504 
— — | Königl. Amtsgeriht zu Eberöwalde. — Abhaltung ber Gerichtötage 51 509 
in Biefenthal. 
267. R.Pr.| Bichfeuden . ...-.....----o2ccoeseeeeeeneenennn ernten nn 50 492 
269. R. Pr.| Nachweiſung der Markts ıc. Preife im Monat November 1893.. 50 1|492/493 
273. R.Pr.| Schlaͤchter⸗-Innung zu Fihtenberg ... 2... :-.20e-cuenee ...... 51 503 
275. R. Pr.| Oeffentliche Ausſpielung von Kunſigegenflaͤnden ꝛc. zum Beſten ber 51 503 
u. P. Pr Kinderheilfätte zu Salzungen. 
24. R Neues Regulativ, betr. Ausbildung, Prüfung und Anflellung für bie 92 514 
unteren Steffen ded Forfidienfled ꝛc. 
133. P. Pr.) Auswanderungs-Agentur von Auguft Langer zu Berlin........... 51 504 
60.0.P.D| Eröffnung einer Reichetelegraphenanftalt in Güterberg ........... 51 505 
61.0.P.D.| Neue Poſtanſtalt im Dorfe Etzin im Kreife Ofthavelland......... 51 505 
60. E. Br.| Geltungsdauer von Rädfahrfarten während des Weihnachtsfeſtes 51 506 
34.K. A. | Communalbezirföveränderung im- Kreife Templin .........-..... 51 506 
274. R.Pr.| Drtsübliher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter in Alt-Glienide 51 503 
und Artillerie-Schießplag Cummersdorf. 
11. B. A.| Schluß der Heinen Jagd im Negierungsbezirf Potsdam .. ...... 51 504 
— — | Königl. Amtsgericht zu Alt⸗Laudsberg. — Abhaltung der Gerichts⸗ 51 509 
tage in Alte⸗Grund. 
— — | Königl. Amtögeriht zu Eberswalde. — Führung des Handels⸗ 92 519 





Datum | Nummer 
ber 


Berordnungen und 
Bekanntmachungen. 


Dez. 13. 


14. 
14. 
14. 
14. 


- 14. 
- 14. 
- 14, 


- 1A. 


- 15. 
- 15. 


- 15. 
- 15. 


- 15. 


- 16. 


- 16. 
- 18. 


- 18. 


- 19. 
- 19. 


- 19. 


- 20. 
- 20. 
- 20. 


- W. 


- 21. 
. 22, 


59. 0.P.D. 


18. S. 
19. 8. 
29. S. 


14.|55. E. B. 


57. E.B. 
58. E.B. 


977. R.Pr. 
132. P. Pr. 


134.P. Pr. 


62.0.P.D. 


H. V. 


276. R.Pr. 

17.P.St.D. 

278. R. Pr. 
23. R. 


36. K. 


279.R. Pr. 
280. R. Pr. 


22. R. 


Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen. 


Königl. Bmtsnerißt zu Eberswalde. — Führung des Genoſſenſchafts⸗ 
regiſters. 

Unanbringliche Poſtſendungen............................. 

Entlaſſungs⸗Prüfung im Koͤnigl. Schullehrer⸗Seminar zu Coͤpenick. 

Aufnahme⸗Prüfung ebendaſelbſt. ......................... 

Prüfung der Lehrer an Taubſtummen⸗Anſtalten j 

Eröffnung der Endſtrecke Velten⸗Cremmen der Nebeneiienbahn Schön- 
holz: Cremmen für den Perfonen» und Güterverkehr. 

Reife-Erleichterung für Weihnachten und Neufahr . ....-........ 

Einführung neuer Druckſachen ........... ....... ......... 

Königl. Amtsgericht zu Charlottenburg. — Führung des Handels⸗ 
regiſters ac. 

Dasſelbe. — Führung des Genoſſenſchaftsregiſters............. 

Standesamtsbezirks⸗Veraͤnderung im Kreiſe Teltow. .......... 

Aenderung der Beſtimmungen über Annahmen ꝛc. von Schutzmaͤnnern, 
welche nicht Militaͤranwärter find. 

Auswanderungs⸗Agentur von Karl Stangen in Berlin .......... 

Königl. Amtögeriht zu Eberswalde. — Abhaltung der Gerichiätage 
in Joachimsthal. 

Königl. Amtögeriht zu Brandenburg. — Führung 
regiſters .ıc. 

Berzeichnig über bie Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutfchen 
Neichögebiete nach dem Gentralblatt für 1893. 

Umwandlung des Poſtamts ILL. zu Falkenrehde in eine Poſtagentur 
mit Sernfprechbetrieb. 

Siehe Nr. 22. R. unterm 20. Dezember 1893. 

Ernennung des Borfigenden des Schiedsgerichts in Neu-Ruppin zur 
Durchführung ber Invaliditäts⸗ ıc. Berficherung. 

Zinefcheine von Reichsanleihen können ſchon vom Einlöfungstage 
(21.) auf Neichöfleuern in Zahlung gegeben werden. 

Viehſeuchen ....................... .. .. ...... ........ 

Ueberſicht des Zuſtandes der Elementarlehrer⸗Wittwen⸗ und Waiſen⸗ 
kaſſe für das Rechnungsjahr 1892/93. 

ra rföberänberungen in den Kreifen Jerichow II. und Weſt⸗ 
avelland. 

Schußfreie Tage auf dem Schießplatze bei Cummeredorf für 1893 

Desgleihen für 1894............................ . ....... 

Ausreichung der Zinsſcheine Reihe IV. zu den 21,,%, Köfhens 
Bernburger Eifenbahn-Aftien und Reihe IX. zu den 4°/, Potss 
dam- Magdeburger Eifenbahn-Obfigationen Lit. A. 

Könige. Amtegeriht D. zu Berlin. — Führung des Handels⸗ 
regiſters ꝛc. 

Wahl von Mitgliedern ꝛc. der Aerzte-Kammer für die Provinz 
Brandenburg und den Stabifreid Berlin. 

Aufgebot von Staatefchuldfcheinen.. ........... . ............ 

Fahrplan⸗Aenderung ................. .................... 

Eröffnung der Stationen Reinickendorf (Dorf), Heiligenſee⸗Güter⸗ 
ſtation und Hennigsdorf für den Viehverkehr. 

Berzeihnig über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfchen 
Neichsgebiete nach dem Gentralblatt für 1893. 


des Handels⸗ 


— —— — — — — — 





Stück Seitenzahl 


des 
‚Amts 
blatts. 


52 


51 
52 


51 
52 


52 
52 
52 


52 
52 
52 
51 
51 


51 


des 
Amts 
blatts. 


519/520 
504/505 
515 
515 
517 
506 
506 
518/519 
509 


509 
503 
504 


504 
509 


520 
501/502 
514 


503 
518 
503 [504 
514 
519 
512 
512 
513/514 
520 
511/512 
517 
506 
506 


510 





— — —— —— — — — G —— 


Datum „Nummer Städt [Seitenzahl 
des des 

Serorbnungen und Inbalt ver Verorpnungen und Belanntmachungen. Amts: | Amts: 

Belanntmachungen. 8* blatts 





Dez. 23. 282. R. Pr.| Viehſeuchen ........................... ..... ............ 52 512 
— — — | Berzeihniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutfchen 52 520 
Reichögebiete nach dem Centralblatt für 1893. 


Potsdam, gebrudt in ver Buchruderei von 4. W. Hayn’s Erben. 


Amts g 


blatt 


Der Königlichen Regierung zu Pot Jam 
und der Stadt Berlin. 


Stüd 1. 


Den 6. Januar 


1893. 





Bekanntmachung en 
der Königlichen Mirifierien. 
Befanntmadung. 

il. An Stelle Des in ter Nummer 50 des Geniral- 
biattes für dag Deutfche Neid) vom 11. Dezember 1885 
veröffentlichten Babnpolizeireglements für die Eiſen— 
babnen Deutſchlands vom 30. November 1885, ab— 
gedrudt im Amtoblatt ter Königlichen Regierung zu 
Potsdam —- Stud N? 7 von 1886 und in ter Ertra- 
beifage bierzu —, tritt vom 1. Januar 1893 ab bie 
vom Bundesrathe auf Grund der Artifel 42 und 43 
ter Reihöverfaffung in Form einer für das gejammte |v 
Reichsgebiet gültigen bahnpolizeilichen Verordnung cr: 
lafjene und durch Bekanntmachung bes Herrn Reichs— 
kanzlers vom 5. Juli 1892 in Nummer 36 des Reichs— 
geſetzblattes veröffentlichte Betriebeerdnnung für die Haupi⸗ 
eiſenbahnen Deutſchlands. 

In gleichem tritt von demſelben Zeitpunkte ab an 
Stelle ter in Nummer 24 tes Gentralblattes für das 
Deutihe Neih vom 14. Juni 1878 veröffentlidten 
Bahnordnung für Deutſche Eiſenbahnen untergeordneter 
Bedeutung vom 12. Juni 1878 die ebenfalls in 
Nummer 36 des Reichsgeſetzblattes als Polizeiverord- 
nung befannt gemachte Bahnordnung für Die Neben: 
eiſenbahnen Deutſchlands. 

Die bezeichnete Betriebsordnung findet vom Zeit— 
punkte ihres Inkrafttretens ab ohne Weiteres auf alle] S 
dem öffentlichen Verkehre dienenden Eiſenbahnen Deutjch- 
ſands mit Ausnahme derjenigen Anwendung, welche 
durch geſetzliche Beſtimmung oder die für dieſelben er— 
theilten Konzeſſionen als Bahnen untergeordneter Be— 
deutung begründet oder durch eine von der zuſtändigen 
Landesaufſichtsbehörde unter Zuſtimmung tes Reichs: | S 
eilenbahnamts getroffene Verfügung ter Bahnordnung 
für Deutſche Eiſenbahnen untergeordneter Bedentung 
bereits unterworfen worden find, ſowie auch diejenigen, 
welche in Zukunft durch Geſetz oder Konzeſſion als 
Nebeneiſenbahnen begründet oder durch Verfügung der 
bezeichneten Art der Bahnordnung für die Nebeneiſen— 
bahnen Deutſchlands unterworfen werden. Für die hiernad) 
der Betriebsordnung nicht unterftehenden Eijenbahnen 
trittnadh tem 1. Januar 1893, von dem Zeitpunfte ihrer Be- 
triebseröffnung ab, ohne Weiteres die Bahnordnung für 
die Nebeneifenbahnen Deutichlands in Kraft. Ihre 
Unterftellung unter diefe Bahnordnung dur Polizei⸗ 
Verordnung findet in Zufunft nicht mehr ſtatt. Die 
auf Grund des $ 43 derjeiben behufs Aufrechterhal- 
tung- der Ordnung innerhalb des Bahngebieid und bei 


der Beförderung. von ı Verfonen und Sachen neben den 
Vorſchriften Des 8 44 etwa beſonders zu erlaſſenden, 
ter Strafvorſchrift des $ 45 unterliegenden allgemeinen 
Anordnungen der Bahnverwaltung werden durch Ans— 
bang in ten Warteräumen nah Maßgabe des $ AU 
der Bahnordnung befannt gegeben werden. 

In Betreff der Aufhebung der in Gemäßheit dee 
$ 45 ter Bahnortnung für Deutide Eiſenbahnen 
unfergeordneter Bedeutung im Wege ter Polizei-Ver- 
ordnung getroffenen oder befannt gemachten befonderen 
Anordnungen wird auf nadftehende Polizei-Verordnnung 
verwieſen. 

Berlin, den 25. Dezember 1892. 

Der Miniſter der öffentlichen Arbeiten. 
Thielen. 
* * 
Polizei⸗Verordnung. 

Unter Bezugnahme auf vorſtehende Bekanntmachung 
vom heutigen Tage, betreffend das Inkrafttreten der in 
Nummer 36 des Reichsgeſetzblattes veröffentlichten Be— 
triebgordnnung für die Haupteifenbahnen und der Bahn: 
ordnung für die Nebeneifenbahnen Deutſchlands werden 
jämmtlide von mir oder von Königlich Preußiſchen 
Regierungen in Ergänzung der Bahnordnung für 
Deutjche Eiſenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 
12. Juni 1878 auf Grund des 8 45 derſelben zur 
Siderung des Betriebes für einzelne Bahnen biefer 
Art erlaſſenen oder befannt gegebenen Polizei-Berord= 
nungen bierdburd mit Wirfung vom 1. Januar 1893 
aufgehoben. 

Mit Bezug auf $ 136 des Geſetzes über die all— 
gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Ö.-©. 
5. 195 ff.) wird dieſe Polizei-Verordnung hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 

Berlin, den 25. Dezember 1892. 

Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 
Thielen. 
Bekanntmachungen des Königlichen Ober— 
PBräfidenten der Provinz Brandenburg. 
Befanntmadhung. 

1. Der Herr Minifter des Innern hat im Ein- 
vernehmen mit dem Bezirksausſchuſſe hierjelkft die Ah 
zmeigung der im Kreiſe Ofthavelland belegenen Gemeinde 
Seeburg von dem Amtshezirfe Doeberig und die Zu— 
theilung derſelben zu dem Amtöbezirfe Groß-Glienicke 

genehmigt. 

Died wird mit dem Bemerken zur öffentliden 
Kennmiß gebracht, daß diefe Veränderung ber Amto— 


bezirkseintheilung des Kreiſes Oſthavelland mit tem 
1. Januar 1893 in Wirkſamkeit tritt. 

Potsbom, den 30. Dezember 1892. 

Der Ob "dent, Staatsminifter von Achenbach. 
"anntmachungen 

des König. "ogierungsd:Präfidenten. 
.  «rarerfür 1893. 

1. Die in den Einfaufspreifen mehrer Drogen 

und Chemifafien eingetretenen Beränberungen baten 

eine entfprechende Umarbeitung der bisher geltenten 

Arzneitare erforderlich gemadıt. 

Außerdem haben die allgemeinen Beftimmungen 
(Ziffer 4 Eeite 6) über Abrundung der NRecepipreife 
und die Arbeitöpreife für die Herflellung von fompri- 
mirten Arzneiformen (Seite 55) zur Befeitigung von 
irrthümlichen Auffaffungen und Auslegungen eine andere 
Faſſung erhalten. 

Lurug-Arzneigefäße dürfen in Zufunft nur unter 
beftimmten, Seite 69 näher angegebenen Bedingungen 
zur .Berwendung gelangen und berechnet werden. 

Die jo abgeänderte Arzneitare tritt mit 
1. Januar 1893 in Kraft. 

Berlin, den 6. Dezember 1892. 

Der Minifter 
ber geiftlichen, UInterrigpten N Medicinal-Angelegenheiten. 
offe. 
* 


tem 


Borfiehende Befanntmadung wird mit dem Be- 
merfen zur Kenntniß gebradt, daß die Arzneitare durch 
die R. Gärtner’fhe Buchhandlung (Hermann Hey: 
felder) in Berlin, fowie in allen inländifhen Buch— 
bandlungen zum Preife von 1,20 Mark zu beziehen ift. 

Auf die Beſtimmung wegen Berwendeng von 
Lurusgefäßen wird noch befonders hingewiefen. 

Potsdam und Berlin, den 27. Dezember 1892, 

Der Negierungs: Präfident.. Der Polizei: Präftdent. 
Durchſchnittlicher Jahresarbe itsverdienſt land: und firitwirthichaft: 
licher Arbeiter. 

2. In Abänderung des gemäß $ 6 Abſatz 3 dee 
Neichögefeges vom 9. Mai 1856 Reichsgeſetz-Blatt 
für 1886 Seite 132 am 7. Aprit 1888 (Amtsblatt 
1888 NE 15 Seite 132 ff.) feftgefeßten durchſchnitt⸗ 
lihen Jahresverdienſtes der land⸗ und forfiwirthichaft- 
lichen Arbeiter fege ich dieſen Lohn für den reis 

Oſthavelland folgendermaßen fef: 


a, für männliche Arbeiter über 16 Jahre 540 M. 
b. = weibliche ⸗ ⸗ 16⸗270 = 
c. = männlide = unter 16 = 


270 = 


d. 180 


z weibliche ⸗ ⸗ 
Potsdam, den 29. Dezember 1892. 
Der Regierungs-Präſident. 
Bekanntmachung. 
3. Zum Beauftragten der Bekleidungsinduſtrie⸗ 
Berufsgenoſſenſchaft für den Schiedsgerichtsbezirk J. iſt 
der Ingenieur Benno Rupp zu Charlottenburg, 
Schloßſtraße 35a., ernannt. 
Potsdam, den 31. Dezember 1892, 
Der Regierungs-Präſident. 


Standesamtobezirfs-Veränderung betreffend. 
A. Bom 1. Jannar 1893 ab wird der Standes: 
amtöbezirf N? 44 „Marienfelde“ im Kreiſe Teltow 
aufgelöfl, Die Gemeinde Marienielte mit Horftenftein 
dem 34. Bezirf Mariendorf zugetheift ımd aus dem 
Buröbezirfe Osdorf ein neuer Standesamtebezirf 44 
‚Dödorf” gebifder. 
Potsdam, den 31. Dezemter 1893. 
Der Regierungs-Präfitent. 
Betrifft Die Liverpool und Londen und Globe Werficherungs 
Geſellſchaft. 
3. Dieſem Stück des Amtsblatts iſt eine Beilage, 
enthaltend die Genehmigungsurkunde nebſt den neuen 
Geſetzen und Regeln der Liverpool und London und 
Globe Verſicherungs-Geſellſchaft beigefügt, worauf hier— 
durch mit dem Bemerken hingewieſen wird, daß die 
frühere Genehmigungsurkunde, das Statut, die Be— 
kanntmachungen des Herrn Miniſters vom 14. April 
und 24. Juli 1866 und Abänderungen des Statuts 
durch die Amtsblatt-Nummein 48 de 1863, 19 und 32 
de 1866, 25 de 1871 und 18 de 1886 veröffentlicht 
worden find. 
Potsdam und Berlin, den 31. Dezember 1592. 

Der Negierungs: Präfitent. Der Polizei-Prüfident. 


Befanntmadung. 
6. Der in Stüd 50 Seite 521 des Amtsblattes 
vom Jahre 1892 vercffentlichten Polizeiverordnung vom 
6. Dezember 1892 wegen des Arbeitszugketriebes auf 
der Neubauftrede Schönholz —Cremmen ift feitens des 
Bezirksausſchuſſes am 21. Dezember 1892 die Zu- 
ſtimmung ertheilt. 
Potsdam, den 29. Dezember 1892. 
Der Regierungs-Präſident. 


Polizei:Berordnung, 
betr. die Wucherblume (senecio vernalis). 
7. Auf Grund des 8 137 des Geſetzes über Die 
allgemeine Landeöverwaltung vom 30. Juli 1985 
(Geſ.“Samml. S. 195) und der SS 6, 12 und 15 tes 
Geſetzes über die Volizeiverwaltung vom 11. März 
1850 (Geſ.Samml. S. 265) wird unter Zuftimmung 
des Bezirks-Ausſchuſſes für den Negierungsbezirf 
Potsdam Nachſtehendes verordnet: 
$1. Der $ 11 ver Polizei-Verordnung vom 
I, November 1835 (Amtsbl. S. 451) wird aufgehoben. 
$ 2. Wo das Bedürfnig dazu vorliegt, bleibt es 
der Kreispolizeibehörde vorbehalten, fernerhin über die 
Vernichtung der Wucherblume Beftimmungen zu erlaffen. 
Potsdam, den 2. Januar 1893. 
Der Regierungg-Präftdent. 
Graf Due de Grais. 


Viehſeuchen. 
8. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen— 
ſeuche unter dem Rindvieh des Bauergutsbeſitzers 
Rathenow in Lübars, des Dominiums Summt, 
unter den Schweinen des Viehhändlers Blobelt in 
Friedrichsberg, Kreis Niederbarnim, unter dem 
Rindvieh des Koſſäthen Gläſer und Halbbauern Schiele 





Ina 


[ 
« 


3 Ktobbide, des Gutsbeſitzers Altmann in Alt⸗ſſchaft im Depot zu Pankow und ” 


„ıeg b. Mr, Kreis Oberbarnim, unter dem Rindvieh 
= Banerautchefieers Gromann in Wuftermarf, des 
Roſſatben Schlüter in Staffelde, Kreis Ofipavelland, 
3 Bauergutskeſitzers Holg in Schönermarf, tes 
Sanerhofötefigers Haſelberger in Güſtow, bei den 
dive.nen des Dominiums Arendjee, dem Rindvieh 
rt Nittergüier Kerdinandsborft ınd Chriftianen- 
est, ſowie anf ten Geböften rer Bauerhofsbeſitzer 
Ztampe in Schapow, Hol und Strutz in Schöner— 
marf, Kreis Prenzlau, bei einer Kuh und 4 Schweinen 


des Büdners Fiüael in Teeß, dem Nindvieb des 1 


Tauern Köppen in Abban Tee, Rilttergutsbeſitzers 
sin sreier und Bauern Jennrich ın Garz, des Bauer— 
wstengerd? Muhß in Techow, Kreis Oft Prignik, 
‚zer ten Kühen bed Dominiums Sietben, ten Zug: 
ten Des Dominiums Groß-Beeren, tem Rindvieh 
s Dominiums Gütergoß, Kreis Teitow, dem Rind— 
9 des Guiesbeſitzers Schön ın Potzlow, bed Ge— 
neinde-Vorſtehers Dahme in Alt-Thymen, Kreis 
Templin, dem Nintvich des Aderbürgers Kober ın 
Spoandau. 
Feſtgeſtellt iſt die Rotzkrankheit kei einem 
ste des Dominiums Jühnsdorf, Kreis Teltow. 
Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche 
ner Tem Rindvieh des Pächters Ruſt in Felſchow, 
atts Angermünde, des Koſſäthen Henfel in Rehfelde, 
te: Oriſchaften Bernau, Marzahn, Falkenberg, 
Särfnersfelde, des Bauergutsbeſitzers Rauch und 
Budnes Mette, ter Koſſäthen Bugge und Flöricke in 
HOenow, des Rittergutsbeſitzers Dotti in Neuen— 
vagen, Kreis Niederbarnim, in Rüdnitz, Bieſen— 
tbal, Kreis Oberbarnim, unter dem Rindvieh des 
Gemeinde⸗-Vorſtehers Noack in Görzig, der Bauern 
Judiſch und Noack in Radinkendorf, Kreis Beeskow— 
Storkow, des Koſſäthen Amelung in Hohennauen, 
Kırıs Weſthavelland, auf Gut Roſſow, in Roſen— 
tbBal, unter dem Rindvieh des Gutspächters Becker in 
Hedwigshof, unter den Kühen tes Eigenthümers 
Sdütte in Prenzlau, tem Rindvieh des Rittergutes 
Sroß-Spiegelberg, des Ritterguted und der Ge— 
mente Devdelow, des Gutes Stramehl, tes 
Müstenbefigers Niemer in Kleptow, unter dem Rind: 
Sich und den Schafen zu Blumenhagen (Rittergut), 
mn Schönfeld, Nenenfeld, Damerow, Dommien 
Tranmıpeund Brüffow,Dreyershof, Kreis Prenzlau, 
n Rududömühle und Weitgendorf, Kreis Oft: 


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ga Koppel in 


v 
Heinersporf. 
Potsdam, den 3. Januar 1893. 

Der Regierungs-Präftdent. 


Befanntmachungen 
der Königlichen Negierung. 
Befanntmadın 

wegen Ausreichung der Zinsſcheine Reihe V. zu den 33 Higen 
Niederſchleſiſchen Z2weigbahn: Prieritäts: Obligationen ber Ober: 
ſchleſiſghen Eiſenbahn und Der Zinsicheine Reihe V. zu den 
44 Higen Parriel: Chligationen der Homburger Gifenbahn von 1861. 
. Die Zinsſcheine Reihe V. NE 1 bis 10 zu 
den 37/2 Yigen Niederſchleſiſchen Zweigbahn-Prioritäts— 
Thligationen ter Oberſchleſiſchen Eifenbahn über die 
Zınjen für die Zeit vom 1. Januar 1893 hie 31. De— 
zeinber 1597, nebſt den Anwerjungen zur Abbebung der 
folgenden Reihe, fowie die Zinöfdyeine Reihe V. N 1 
fis 16 zu ten 42 Yoigen Partial-Obfiaationen ber 
Homburger Eifenkahn von 1861 über die Zinfen für 
die Zeit vom 1. Januar 1893 bis 31. Dezember 1900 
nebſt den Anweiſungen zur Abhebung der folgenden 
Neibe werden vom 9. Dezember db. J. ab von ber 
Kontrolle der Etantspapiere bierfelbft, Oranienftraße 
Nr. 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, 
mit Anenahme der Eonn= und Feſttage und ber Teßten 
drei Geſchäftstage jeden Monats, ausgereicht werben. 

Die Zinsicheine können bei der Kontrolfe ſelbſt in 
Empfang genommen oder durch die NRegierungs-Haupt- 
fafjen,, jowie in Frankfurt a. M. durch die Kreisfaffe 
bezogen werten. Wer die Empfangnahme Bei der 
Kontrolle ſelbſt wünſcht, bat derjelben perfönlid oder 
durd einen Beauftragten die zur Abhebung ber neuen 
Reihe Ferechtigenden Zinsfcheinanweifungen mit einem 
Berzeichnifje zu übergeben, zu welchem Sormulare ebenda 
und in Hamburg bei dem Kaiſerlichen Poftante Nr. 1 
unentgeftlid zu baben find. Genügt dem inreicher 
eine numerirte Marke als Empfangsbefcheinigung, fo 
ift Das Verzeichniß einfach), wünſcht er eine ausdrückliche 
Beſcheinigung, fo tft ed Doppelt vorzulegen. In leßterem 
Falle erhalten die Einreicher das eine Eremplar, mit 
einer Empfangsbeſcheinigung verjehen, Sofort zurüd. 
Die Marfe oder Empfangsbejdeinigung ift bei der Aus: 
reichung der neuen Zinöjcheine zurüdzugeben. 

n Schriftwechfel Fann die Kontrolle 
der Staatspapiere fich mit den Inhabern 
der Zinsicheinanweifungen nicht einlafien. 

Wer die Zinsſcheine durd eine der obengenannten 


ranie, unter tem Rindvieh des Bauergutsbefikers | Provinzialfaflen beziehen will, bat derſelben die An- 
Meber in Groß-Lichterfelde, des Dominiums | weilungen mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen. 
Rangsdorf, des Aderbürgerse Baftian in Teltow, | Dag eine Berzeihniß wird, mit einer Empfangsbeiceini- 
tes Guisbeſitzers Krefeltt in Deutſch-Wuſterhauſen, |gung verjeben, fogleih zurädgegeben und ift bei Aus— 
8 Dominiums Osdorf, des Büdners Zinnow in händigung der Zingjcheine wieder abzufiefern. Formulare 
Zbenfendorf bei Teltow, Streis Teltow, des Ger zu dieſen VBerzeichniffen find bei ten gedachten Pro— 
meinte Vorſtehers Krenzfeld und ter Wittwe Dahme | vinzialfafien und den von den Königlidien Regierungen 
n Hindenberg, den Schweinen tes Nittergutes |in ben Amtsblättern zu bezeichnenden fonftigen Kaſſen 
röchlendorf, Kreis Templin. , unentgeltlich zu baben. 

Erlofden if die Rotzkrankheit unter ben Der Einreichung der Obligationen bedarf es zur 
Vierten ter Großen Berliner Pferdeeiienbahn=Gefell- | Erlangung der neuen Zinsſcheine nur dann, wenn Die 





I, abhanden gefemmen find; in 
diefem Kalle find bligaticnen an die Kontrolle der 
Etaatspapiere oder an eine ter genannten Provinzial: 
faffen mittelft beſonderer Eingabe einzure.den. 
Berlin, den 8. Novemter 1892, 
Königlie Hauptverwaltung der Staatöjdulden. 


Borftebente Bekanntmachung wird mit tem Be: 
merfen zur öffentlichen Kenntniß gebradt, daß Formu— 
are zu den Berzeichniffen von unferer Hauptkaſſe, den 
Königlichen Kreis= und Forftfafjen und den Königlichen 
Haupt-Steuer-Aemtern bezogen werben Tönnen. 

Potsdam, den 17. Novemter 1892. 

Königliche Regierung. 
Scqueſtration der Domäne Beeslow mit den Vorwerken Vorheide, 
Lehmgrube und Sorge. 
2. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, 
daß die Domäne Beesfow mit ten Borwerfen Bor: 
beide, Yehmgrube und Sorge von ung ımter Sequeflration 
geftellt ift, und baß der Herr Nittergutöbefiger Dermann 
Hirſch auf Degeln ald Eequefler und als deſſen Stell: 
vertreier Herr Wirtbichaftsinipeftor Ernft Redlich zu 
. Beestom beftellt worden find. 

Es find daher von jegt ab alle Zahlungen, foweit 
ſolche aus dem Wirtbichafisketriete der vorgenannten 
Domäne herrühren, bei Vermeidung doppelter Zahlung 
nur an ten Herrn NRittergutöbefiger Hermann Hirſch 
auf Degein bei Beeskow gültig zu leiften. 

Porstam, ten 22. Dezember 1892. 

Königliche Negierung, 

Abtheilung für direfte Steuern, Domänen und Forſten. 
Befanntmachungen der Bezirfsausfchüffe. 
Deffentlide Aufforderung. 

1. Der chauſſeemäßige Ausbau des von Kekin in 
ver Richtung nad Schmergom führenden Fährweges im 
Anichluß an die Chauffee Groß-Kreutz — Ed;mergom 
wird geplant. Nach tem Plane wird die Chauffee in 
einer Kronenbreite von 8 Metern mitteld eined etwa 
60 Gentimeter über dem Hochwaſſer Spiegel liegenden 
Dammes durd dad Ueberſchwemmungsgebiet beiderjeits 
bis zu den neuberzuftellenden Fährrampen geführt 
werten. Bivor mir gemäß $ 2 ded Deichgejehes vom 
28. Januar 1848 über die Ertheilung ter Genehmigung 
diefer Anlage beichließen, fordern wir hiermit diejenigen 
Perſonen, welche fih etwa zur Erhebung von Einwen- 
dungen gegen Die bezeichnete Anlage für berechtigt halten, 
öffentliy auf, in der Zeit vom 10. bis 25. Januar 
1893 ihre Einwendungen ſchriftlich bei ung einzureichen. 
Epäter eingereichte Einwendungen werden nicht berüd- 
ſichtigt werden. Während der Einiprudhsfrift Fönnen 
die Pläne in unjerer NRegiftratur eingejehen werben. 

Potsdam, den 21. Dezember 1892. 

Der Bezirfd-Ausichuß. 
Befanntmachungen des Staatsfecretairs 
des Neichs⸗Poſtamts. 
Peitanweilungen im Verkehr mit der Nepublif Liberia. 

1. Bom 1. Januar 1893 ab fünnen nah Baſſa 
(Buchanan), Harper (Robertsport), Monrovia und 


— x 


| 


Sinse in Liberia Zahlungen bis zum Betrage von 
400 M. im Wege der Poſtanweiſung turd die Deur- 
hen Poftanftaften vermittelt werten. Zn ten Poſt— 
anweiſungen ift allgemein das für Ten internationalen 
Verkehr vorgefchriebene Formular zu verwenten; ter 


auszuzahlende Betrag iſt nur in ber deutſchen Mark— 


währung anzugeter. Die Umwandlung in die Landes— 
währung von Liberia (Dollars und Gens) wird erſt 
durch die Liberiſchen Poftanftalten bewirkt. Die Pol: 
anweiſungsgebühr beträgt 20 Pfennig für je 20 M. 
oter einen Theil diefer Eumme. Der Abfehnitt kann 
zu Schriftlichen Mittheilungen jeder Art benust werten. 
Ueber die fonftigen Verſendungs-Bedingungen ertherlen 
die Poftanftalten au) Erferdern Auskunft. 
Berlin W., ten 16. Dezember 1892. 
Ter Etaatsfefretair des Neichs-Poftamte. 
Ginführung des Peſtauftrags Verkebrs mit Schweden. 
2, Bom 1. Januar 18093 ab fünnen im Verlehr 
mit Schweden Gelter bis zum Meiftfetrage von 
730 Kronen im Wege tes Poftauftrags unter den 
für den Bereinöverfehr geltenten Beſtimmungen und 
Gebühren eingezogen werten. Wechſelproteſte werten 
durch die Schwediſchen Poftanftalten nicht vermittelt. 
Berlin W., 22. Dezember 1892. 
Der Stantejefretair ded Reichs-Poſtamts. 


Betfanntmachungen der Kaiferlichen 
Dber:Poftdirektion zu Berlin. 
Befanntmadung. - 
1. Am 9. Januar tritt in Charlottenburg im 
Haufe Wilmerstorferfirafe 57 eine neue Poftanftalt in 
Wirffamfeit, melde die Nummer 4 erbäft. Bei dieſer 
Poftanftalt können Poftjendungen jeder Art — mit Aus: 
nahme der Padete mit und ohne Wertbangate — ein— 
geliefert werden. Die Annahme von Beitellungen auf 
Zeitungen und Zeitſchriften, ſowie die Ausgabe von 
Zeitungen fintet dort nicht Statt. Die Dienfiftunten 
für ten Verkehr mit dem Publifum werten feftgchegt 
an ten Worhentagen von 8 Uhr Vormittags big 7 Ubr 
Nadmittage, an den Eonn= und neießlichen Feiertagen, 
jowie am Geburtätage Eeiner Moajeftät des Kaifers 
von 8 bis 9 Uhr Vormittags und von 5 bie 7 Uhr 
Nachmittags. 
Berlin C., den 30. Dezember 1892. 
Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirektor. 


Bekanntmachungen 

des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors. 
1. Der Herr Finanz-Minifter hat im Einver- 
ſtändniß mit tem Herrn Minifter der öffentlidien Ars 
beiten die Abgabenfäge, die in tem Naditrage vom 
18. März 1874 (©.-5. 1874 ©. 292/93) zu tem 
Tarife vom 27. Dezember 1871, nad dem die Abgabe 
für das Befahren ter Waflerftraßen zwiſchen ber Oder 
und der Elbe zu erheben ift, für die Schleuſe zu Ebero— 
walte für Floßholz feitgelegt find, erhöht und zwar den 
unter 1 von 4,50 M. auf 6 M. und den ımter 2 von 
3,75 M. auf 4,85 M. 











3 


Tiefe Tarifabänterung tritt mit dem 1. April 
1593 in Kraft. 
Berlin, den 27. Dezember 1892. 
Der Provinzial Steuer-Direftor. 


Befanntmachungen der Königlichen 
@ifenbahn:Direktion zu Berlin. 
Nerddeutſch-Galiziſch-Südweſtruſſiſcher Grenzverlehr. 
1. Am 1. Januar 1893 tritt im obenbezeichneten 
Berfehre ein neuer Gütertarif in Kraft. Derſelbe ent- 
hält gegenüber tem .bierturd, aufgehoberen Tarif vom 
1. Aprit 1891 feine weſentlichen Aenderungen und if 
zum reife von 2,55 M. von Den hiefigen Ausfunfts- 
bureau auf dem Stadtibahnhofe Aferanterplag und von 
ter Güterkaſſe Stettin C.-G.-Bhf. zu beziehen. 
Berlin, den 25. Dezember 1892. 
Königlihe Eiſenbahn-Direktion. 


Betanntmachungen der Königlichen 

Eifenbahn:Direftion zu Bromberg. 
1. Für Diejenigen Tbiere, ſowie Geräthe und 
Erzeugniſſe ter Geflügelzucht, welde auf der vom 
30. Dezember 1892 bis 1. Januar 1893 in Eprem- 
berg N.-L. ſtattfindenden Geflügel-Ausſtellung ausgeſtellt 
werden und unverkauft bleiben, wird auf den Strecken 
der Preußiſchen Staatseiſenbahnen eine Frächtvergünſti— 
gung in der Art gewährt, daß für die Hinbeförderung 
pie volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Nüd- 
beförterung an die Berjandftation und ten Aueftellır 
des ber Sendung auf tem Hinwege beigegebenen Fracht— 
Priefes aber fraditfrei erfolgt, wenn durch Vorlage 
dieſes Frachtbrieſes, und bei Thierfentungen, welde 
nicht auf Frachtbrief algefertigt werten, des Duplikat— 
Reförderungsiceines für den Hinweg, ſowie durch eine 
Beſcheinigung ter Ausſtellungs-Kommiſſion nadygemiejen 
wird, daß die Thiere bezw. Gegenitänte ausgeftellt ge: 
weſen und unverfauft geblieben find, und wenn Die 
Rückbeförderung innerhalb 4 Wochen nad Schluß ber 
Ausſtellung ſtattfindet. In den urſprünglichen Fracht— 
briefen bezw. Duplikat-Beförderungsſcheinen für die Hin— 
ſendung iſt ausdrücklich zu vermerken, daß die mit den— 
ſelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Aus: 
ſtellungsgut beſtehen. 

Bromberg, den 23. Dezember 1892. 

Königliche Eifenbabn-Direftion. 


Befanntmadung. 
2. Am 1. Januar 1893 gelangt zum Staat: 
bahn⸗Gütertarif Bromberg: Magdeburg vom 
1. Auguft 1889 der Nachtrag X. zur Einführung. Der- 
jelbe enthält: 1. Aenderungen des Vorwort. II. Aen— 
derungen der Bejonteren Beftimmungen IIA. III. Aen— 
derungen der DBejonderen Tarifvorſchriften IIB. 
IV. Aenterungen der Borkemerfungen zum Kilometer: 
zeiger IIE. V. Neue Entfernungen und Frachtſätze für 
die Etationen des Direftionsbezirfd Magdeburg: Buch— 
horſt und Immenſen. VI, Ausnahmetarif 9a. für 
Braunkohlendarrſteine (Brifets). VII. Berichtigungen 
und Ergänzungen. Drudftüde des Nadıtrags find durch 


Bermittelung der Fahrkarten-Ausgabeſtellen unferes Di- 
veftionobezirfs zu Teziehen. 
Bromberg, den 23. Dezember 1892, 
Königliche Eiſenbahn-Direktion 
als geihäfisführende Verwaltung. 
Befanntmadhung. 

3. Am 1. Januar 16893 wird die auf der Eirede 
Culm— Kornatowo zwilden Etolno und Kornatowo ge: 
legene Halteftele Kamlarfen für den unbejchränften 
Perſonen⸗, Gepäck-, Stüdgut- und Eilffüdgut-Berfehr 
eröffnet. Die Berechnung tes Fahr: und Frachtgeldes 
erfolgt auf Grund ter Entfernungen des SKilometer- 
zeigerd. Behufs Vermittelung des SWerfonen-Berfehre 
werten die Züge 1281, 1282, 1283, 1284, 1285, 1286 
und 1288 nah Bedarf in Kamlarfen aubalten. 
Die Abfahrt der Züge von der Halteftelle Kam: 


larken fintet wie folgt ftatt: 


Richtung nah Kornatomwo: 
Zug 1281 um 649 Bm, 
1283 34 Nm,, 
1285 zit 
Richtung nah Stolno— Eulm: 


4 
s - 


4 


z z * 


Zug 1282 um 919 Vm., 

- 1288 - 1216 Nm., 

: 12834 - 42 ⸗ 

» 1286 =» 9% - | 


Näheres ift auf allen Stationen und Halteftellen 
zu erfahren. 

Dromberg, den 23. Dezember 1892. 

Königlide EilenkahnsDireftion. 
Befanntmachungen anderer Behörden. 
Bekanntmachung. 

Durch Beſchluß des Bezirks-Ausſchuſſes zu Pots⸗ 
dam vom 17. September v. J., beſtätigt durch Ent— 
ſcheidung des Provinzialrathes vom 22. Januar d. J., 
bildet die Stadt Charlottenburg einen Kehr-Bezirk. 

Nach $ 2 der Polizei-Verordnung vom 29. Auguſt 
1857, Amtsblatt Seite 332 — dürfen deshalb nun— 
mehr vom 1. Januar 1893 ab die Hauskefiger ſich nur 
eined der für Charlottenburg angeftellten Bezirfs- 
Echornfleinfegermeifter bedienen. 

Charlottenburg, den 21. Degemter 1892. 

Königliche Polizei-Direftion. 
von Salbern. 
Befanntmadhung. 

Da die Stadt Charlottenburg vom 1. Januar 
11893 ab in Folge Beichluffed tes Bezirks-Ausſchuſſes 
zu Potsdam einen Kehr:Bezirf bildet, werten hierdurch 
für Charlottenburg als Bezirfd-Schyornfleinfegermeifter 
vom 1. Januar 1893 ab angeftellt: 

1) Arendt, Carl, Krummeftraße 92, 

2) Bude, Paul, Krummeftraße 21, 

3) Hilſcher, Paul, Wormferftraße 6, 

4) Hübenthal, Hermann, Krummeftraße 92, 
9) Jaroſch, Anton, Spreeftraße 3a., 

6) Klemme, Julius, Potsdamerftraße 6, 

7) Kruſche, Robert sen., Spreeftrafe 21, 


6 
» 


8) Kruſche, Robert jun. Anobacherſtraße 10, innerhalb Charlottenburgs die Reinigung der Schorn— 

9) Schering, Ernf, Kantſtraße 89, . fteine vorzunehmen. 

10) Wagner, Kermann, Knobelsdorffſtraße 16. Charlottenkurg, ten 21. Dezember 1892. 
Bon diefem Tage ab find nur noch dieſe vor- Königliche Polizei-Direftion. 

genannten Bezirks-Schornſteinfegermeiſter berecht'gt, von Saldern. 


Bekanntmachung. 
Im Einverſtändniß mit dem hieſigen Magiſtrat wird für die Etatt Charlottenburg für das Reinigen 
der Schornfteine nachſtehende Kehrlohntaxe, melde vom 1. Januar 1893 ab in Kraft tritt, feftgejegt: 


Rebrlohbn:Tarxe, " 










Kür das Fegen eines Echerufteines, dev jährlich nur 3 eder 4 mal 
gefegt wird, iſt zu zahlen: 





Es iſt zu zahlen jährlich für das Regen cines Echerniteins, 
der gefegt wird, 



























38 | 232 Is=|z #|: $ ' » 2|e 3 
BZEREISEZEI ST | En | HEN 28 33 
z —*6 2; ET =2 — co 2 < or zo 5 * ⁊ u € 
* nn = u 2 2 * u = — 7* = > 
5 Et er IE =|lE 2|5 3|F 3|” 3 
zZ erw "zZ m — * * .— .— .— 
Vfö. Pig. wi | in m Bam Er) | win | Mm. Win 
Ber einem Gebiude von: | | | | | | 
1 Etage Höhe: | | 
in ter Dach-Etage 15 | 45 60 85 | 1105: 1135|) 280 4|%0 
in ber erften = 20, 60 80 115 140 1180| 3 70 6 55 
im Souterrain 25. 7 | 100 | 140 | 1 70 2125| 4 665 8/15 
2 Etagen Höhe: | | 
in der Dad-Etage 15 45 60 85 | 110 | 1:35 | 2 | 80 4 | 90 
in der ziveiten = 20 | 60 80 115 1j40: 1:80) 31°%0| 6 55 
in der erfien = I»31 7 100 140 | 4 | 10,21% | 4'065) 8/15 
im Souterrain 30 90 120 170 12,0; 2015 155 | 91] 80 
3 Etagen Höhe: | | | 
in der Dach-Etage 15 45 60 865 11,05, 1135: 2/80) 4|% 
in der dritten = 20 60 &0 115 ! 1140: 1180 3'701 0155 
in der zweiten - 25 | 90 100 140 ! 1 70 2:25 ı|65) 8155 
in ter erfien - 30 90 120 | 170: 2105| 2170| 5155) 9|80 
im Souterrain 3) Ä 105 140 195 2:40 | 3 15 6:50] 11} 40 
4 Etagen Höhe: | | | 
in der Dach⸗-Etage 15 45 60 85 ı 1105} 1/35 | 280 490 
in der vierten - 20 60 80 115 |; 1140| 1180| 3 70 6|55 
in der dritten - 25 75 100 1490 |! 41170 2125 4165 8 15 
in der ziveiten = 30°; W 120 170 2105| 2770 5 55 9 | 80 
in ber erſten = 35: 105 140 195 | 2140| 3545| 6,50 11 | 40 
im Souterrain 40 | 120 | 160 225 270 | 3, 60 | 7!|40 113105 
2) Für die Reinigung ruffiiher Röhren gelten nad) Maßgabe der Zahl der Etagen biefelben Säge wie 
unter Nr. 1. — Bürften, Kugeln, Draht und antere zur Reinigung erforderlidien Inftrumente find ven dem 


Scornfleinfeger unentgeltlich vorzubalten. 

3) Für das Ausbrennen einer unbefteigbaren Schornſteinroͤhre zwecks Entfernung des Glanzruſſes gelten 
die Sätze, welche unter Nr. 1 für ein einmaliged Fegen ausgeworfen find. Das zum Ausbrennen erforderlide 
Material hat der Schornfteinfeger unentgeltlich zu liefern. 

4) Für das Reinigen einer Schlundröhre, wie ſolche neh in alten Gebäuten vorfommen, find 25 Pig. 
zu zahlen. 

5) Für das Reinigen einer eifernen oder fteinernen Zugiöhre fann, wenn biefelte nicht über 0,70 mı 
fang if, eine befonvere Vergütigung nicht beanfprudt werben. Bei Zugröbren von mehr ale 0,70 m Länge 
find für jeten Meter der mehreren Fänge 10 Pfg. zu entrichten. 


— - 





7 


Für diefen Sag hat der Schornfteinfeger, wenn dies zur Reinigung erforderlich if, die Nöhre heraus— 
zunehmen, wieder einzujegen und zu verjchmieren. 
6) Für dad Neinigen der Züge eines einfachen Koch-, Brat- oder Badofens find zu zahlen: 
a. bei einer Länge Des zur Abführung des Rauches beftimmten Rohres oder Kanals bie zu 0,40 m 
einſchließlich 10 Pfg., 
b. bei einer Länge des Rohres oder Kanals bis zu 2m einſchließlich 25 Pfg., 
ce. hei einer größeren Pünge des Rohres oder Kanals, oder bei Röhren und Kanälen jeder Fänge, 
jobald fie den Rauch von mehr ald einem Koch-, Brat- oder Bad-DOfen, oder von einem Bad-Dfen 
mit ZBärmeipinden abführen: 50 . 
7) Neujahrs-Geſchenke, Trinfgelder und andere Nebenfoften dürfen unter feinem Vorwande beanjprudt 
iırerden. ‘ 
8) Die Beftimmungen unter Nr. 1—6 treten nur in Sraft, wenn die Hauseigenthümer mit den Be— 
zirks Schornſteinfegern nicht andere Abreden getroffen haben. 
Charlottenburg, ten 21. Dezember 1892. 
Königliche PolizeisDireftion. von Saldern 


Der Givil-Anwärter Friedrich Wolf ıft zum 
Perſonalchronik. Regierungs-Civil-Supernumerar ernaunt worden. 
Im Kreiſe Templin iſt an Sielle 1) des verſtorbenen Der Königliche Regierungs-Bauführer Alexander 
Koͤniglichen Oberförſters Ebart in Forſthaus Zehdenick Wenzel, z. Z. in Berlin, iſt am 22. Dezember 1892 
ter Amtsnachfolger deſſelben, Königlicher Oberförſter als ſolcher vereidigt worden. 
Nitſche ebendaſelbſt zum Amtsvorſteher des XV. Be— Der bisherige Kataſterlandmeſſer Johann Lotz in 
zirls — Forſthans Zehdenick — und 2) des aus dem Berlin iſt zum Kataſteraſſiſtenten bei der Königlichen 
Bezirle verſetzten Königlichen Oberförſters Kühn in Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in 
Neu-Thymen ebenfalls deſſen Amtsnachfolger, König- Berlin beſtellt worden. 
licher Oberförſter RaAuſchning ebendaſelbſt zum Amts⸗ Die unter privatem Patronate ſtehende Pfarrſtelle 
vorſteher des XXI. Bezirks — Neu-Thymen — ernannt zu Herzfelde, Diözeſe Templin, fommt durch die Ber- 
worden. ſetzung des Pfarrers Preuß in den Ruheſtand zum 
Im Kreiie Beesfow-Storfow find wegen bes am 1. Aprit 1893 zur Erledigung. Ein Amtsnachfolger 
I. Jannar 1893 cerfofgten Abfaufs ihrer Dienftzeit |ift von tem Patronate bereits auserſehen worden. 
ernannt worden der bisherige Amtsvorfteher-Stellver- Der bisherige wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Dr. 
treter Gutsbeſitze Symons zu Giefendorf zum Amts: | Timpe ift zum Oberlehrer befördert und der fechften 
vorfieher des Amtsbezirfs XVII — Coſſenblatt —, Realſchule in Berlin überwiejen worden. 
ter bisherige Amtsvorfteber Gutsbefiger Schumacher Der Gemeindeſchullehrer Emil Wolff ift ale 
zu Tauche zum Amisvorfteher-Stellvertreter des Amts-Vorſchullehrer am hiefigen Leſſing-Gymnaſium angeftellt 


— — 


bezirks XVII. —--Coſſenblatt. worden. 
Ausweiſung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
= Name und Etand | Alter und Heimat Grund Behörde, Datum 
WC — — — -y — — — der welche die Ausweiſung Ausweifun . 
\ 96: 
2 des Auegewieſenen Beſtrafung. beſchleſſen hat. Beſchluſſes. 
| 2. | 3 4 5. 6. 


Auf Grund des 6 362 des Strafgejegbuds: 


1 Franz Beinlid, |geboren am 11. De—- Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher 15. Dezember 





Arbeiter, zember 1861 zu Stern- Regierungspräfident 1892. 
berg, Bezirf Olmütz, zu Breslau, 
Mähren, 
2) Joſef Blahout, geboren im, Jahre 1876|desgfeichen, Koniglich preußiſcher 10. Dezember 
Arbeiter, zu Ponikla, Bezirk Regierungspräſident“ 1892. 
Starkenbach, Böhmen, zu Caſſel, 


zuletzt wohnhaft in 
Hochſtadt, ebendaſelbſt, 





3Franz Brettſcheider,geboren am 17. Mai'desgleichen, Koͤniglich preußiſcherſ?. Dezember 
Arbeiter, 1867 zu Defchney, Regierungspräfibent| 1892. 
| Bezirk Koͤniggrätz, zu Breslau, | 
Böhmen, | 








EEE u uvvuv vvvuuvvuuvvvvvv r 


— - — — — — 





£ Hunt une /lım® Tr wre fa mash (rent B.beree, Tamm 

9 * der welche tie Ausweilung ; : \ 

3 | de⸗ Fr... Beitrafung, beichichhen hat. : aa 

4 | 3 Ä 4 5, | 6 

polz, eiwa 19 sahre alt, aus Yantiıresıhen, Betteln undſKöniglich preußuerb. Dezember 

| ymnaflifer, Muſſiſch Polen gekürt. Wirterfiand gegen Die Regierımgspräfttent 1892. 

| ı Staategewalt, zu Dildesheim, 

m Thomas Veonz neboren am 21. Te: Landſtreichen, Kaiferlider Bezirfö- 10. Dezember 
| binnen, Tanner, zember 1653 zu Trien-' Präſident zu Colmar, 1892. 

nen, MAanton Luzern, J 


| ortoangehoͤrig ebendaß, 
Hl Anton Mendi, geboren am 6. Dftober Landſtreichen u. Vetteln, Großherzoglich beifi- 8. Dezemter 
> chmied, 1845 zu Heingentorf, ſches Kreisamt 1892. 








' Wesirf Troppau, Oeſter⸗ Worms, | 
reich, Schleſien, öfter | 
reichiſcherStaatoangeh., V 
| ZFerdinand Probſt, geboren am 4. Januar Landſtreichen, Königlich Bayeriſches6. Dezember 
Aommie, | 18974 gu Kuklena, Be Bezirksamt Negen, | 1892. 
| iet Röningräg, Boh⸗ Ä 
| men, ortenngebörig zu 
Markt⸗ Krfenflein in 
Woͤhmen, 
Joſef Mevelamt, geboren am 17. Mär desgleichen, Königlich bayeriſche 26. November 
Dialer, 1469 Willad), Yolzei-Direftion 189092. 
Deſterreich, ortsange Munchen, | 


börin zu Magnano, | 

Weist Tareento, Pro- 

vinz Udine, Italien, | | 
emp Heinrich (Divfibligeboren am 20. Jungvandſtreichen und Betteln, Königlich preußiſcherö. Dezember 


Siefer, Wrbeiten, | 4886 gu Kowno, Nuf- Regierungspräfitenti 1892. 
land, ortsangehörig zu Stettin, 
| ebendajelbſt, 
10) Hermann Stryoe geboren am 27. April Yandflreiden, Königlich preußiſcher 25. November 
kowolt, Dandiunge ı 1877 gu vodz, Ruſſiſch Regierungspräfident 1892, 
lebrling, Nolen, orts6angeboͤrig zu Oppeln, | 
vebendaſelbſt, 
tl Jobann Wurm, ngeboren am d. Dezember desgleichen, Königlich bayperiſche 30. November 
Vacdirer. 18060 au Ottakring, ' Polrzei-Direftion | 1899, 
Vezirk Hernals, Ovfter-! Münden, | 


rend, ortsangebörig zul 
Deimzendorf, Wegirh, | 
Tterboflabrung, elen 
daſeldſt, NL 


“ N 
Dierzu eine Beitage,d 
cutdaltend die Condemon zum Geſchaitobderrrzede in Preuſenund die nchir zwei notariellen Urkunden angebefteten 
wenen Wehe und Regein der Lwerpool and vondon und Giode Verſicherungs-Geſellöchait, 
ſowie Tre Denenruge Anzerger. 
Ds Sen ewtsshoimen Baama tar cz emi ig Indie DM 
Nayatısiaz ara NT Bocce ei it pm niet) 
Ryan mr Ni Cr s.giz Aussırı se Kosten 
Nenn, Naelzdct NT an Kara !arz vıNa 


Fiverpool und Jondon und Globe Verſicherungs-Geſellſchaft. 


Den von der „Liverpool und London und Globe BVerficherungs » Gejellihaft" am 21. Mai 1890 
angenommen, nebjt zwei notariellen Urkunden angehefteten neuen Gefegen und Regeln diefer Gejellichaft wird 
die in der Eonceifion zum Gefchäftsbetriebe in Preußen vom 19. Seplember 1863 vorbehaltene Genehmigung 
hierdurch ertheilt. 

Berlin, den 31. Juli 1892. 


L. S. L. S. 
Der Minifter des Innern. Der Minifter für Handel und Gewerbe. 
gez. Herrjurth. Im Auftrage: 
Senehmigungsurfunde. gez. v. Wendt. 


M. d. 3. IA 6870. 
M. f. Hd. A 2644. 





Erfte notarielle Urkunde. 


Allen Denen, welchen die gegenwärtige Urkunde vorgelegt wird, befcheinige und beurkunde ich, 
Ehward Wrangham Bird, öffentlicher, gehörig zugelaffener und beeidigter Notar, anfäffig und amtsführend in 
der Stadt Liverpool, in der Grafichaft Lancafter im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland, 
daß die Geſetze und Regeln der Liverpool und London und Globe Verjicherungs-Gefellichaft, (Liverpool and 
London and Globe Insurance-Company), welche hier angefügt und von mir unterzeichnet find, den Geſetzen 
von Großbritannien und Irland zufolge, Teiner regierungsjeitigen oder anderen Bejtätigung bedürfen, ſondern 
daß diefe Gejete und Regeln, nachdem diejelben in gehöriger Weile angenommen und bejtätigt worden find, 
in Mebereinftimmung mit der Gründungsacte und Barlamentsacte diefer Geſellſchaft, und befonders in Ueberein- 
jtimmung mit der Parlamentsacte = 52 und 53 Pictoria Kapitel CL = (von welder Acte, die ſowohl 
feiten® beider Häufer des Parlaments, jowie auch ſeitens Ihrer Majeftät der Königin richtig genehmigt und 
angenommen ift, das hier angefügte von mir unterzeichnete,mit — E = gemarkte gedrudte Document, wie ich hiermit 
beicheinige, eine genaue und richtige Kopie ift) jet in jeder Hinficht bindend, gültig und wirffam fir alle Zwecke 
jeder Art find, und daß die bejagte Liverpool und London und Globe Verficherungs-Gefellichaft augenblicklich 
anf Grund derjelben geſetzmäßig regiert und geleitet wird. 
Zur Urkunde deffen babe ich, der bejagte Notar, bierunter meine Handjchrift gefebt und mein 

Rotariatöfiegel beigefügt am jechsten Tage des April 1892. 

gez. E. W. Bird, 

Deffentlicher Notar. 

Für richtige Ueberſetzung: 

L. S. gez. Robert Breitrück 

beeidigter Ueberſetzer. 


Bor mir, dem Hamburgiſchen, Öffentlichen und beeidigten Notar Hermann Stockfleth, Doctor der 
Rechte, hat mir, dem Notar, von Perſon und als verfügungsfähig bekannt, Herr Robert Ferdinand. Carl 
Breitrüd, wohnhaft Hiejelbft, — ausweije — des von mir, dem Notar, eingefehenen neueften Hamburgifchen Stants- 
kalenders beeibigter Weberjeger Hiejelbft, die vorftehende Unterfchrift, als von ihm eigenhändig geleiftet, anerkannt. ° 


Hierüber ift dieſes Beglaubigungs- Protokoll aufgenommen und zur Beurkundung des Inhalt des⸗ 
felben von mir, dem Notar, unter Beidrücdung meines Amtsfiegel3 eigenhändig unterjchrieben worden. 
So geichehen zu Hamburg, am 12. (zwölften) April 1892 (Achtzehnhundertzweiundneungig.) 
L. S. | S. Stockfletb 
— — 


Zweite notarielle Urkunde. 


Ich, Sohn Matthew Dove, General⸗Verwalter und Secretair der Liverpool und London und Globe 
Verſicherungs⸗Geſellſchaft, zu Liverpool in der Grafichaft Lancafter, England, erkläre und beicheinige Hiermit, 
daß die beiagte Gejellichaft mitteljt befonderer Barlamentsacte gebildet und befugt worden ift, und daß die hier 
angefügten und von mir A, B, C, D und E bezüglichen gezeichneten Urkunden wahre und richtige Abfchriften 
(Abdrüde) der Negeln und Gejege der obigen Gejellihaft find, welche am Ein und Zwangzigiten- Mai, Ein 
Tauſend Acht Hundert und Neunzig angenommen wurden, an Stelle aller Grundacten und Zuſätze zu denjelben, 
durch welche die Gejellichaft biß dahin geleitet wurde, nämlich Juli 14. 1863 — Juli 22. 1847 — Juni 23. 
1864 — Auguft 12. 1889 — und daß diefe Regeln die vollftändigen Gejege und Statuten darftellen, auf Grund 
deren die beingte Geſellſchaft jetzt geleitet wird. 

Datiert zu Liverpool am Vierten Tage des November Ein Tauſend Acht Hundert und Ein und 
Neunzig. | a 
gez. M. M. Dove. 


Unterzeichnet, beſcheinigt und erklärt, ſeitens des beſagten John Matthew Dove an dieſem Vierten 
Tage des November 1891. 


Vor mir: 
gez. Ed. W. Bird, 
L. S. Deffentliher Notar, 
Not. Liverpool. 


(Hier: folgt die Betätigung der Unterjchrift des Notars ſeitens des Kaiſerlichen Deutſchen Conſuls zu Liverpool.) 


| Für richtige Ueberſetzung: 
L.S. gez. Robert Breitrück, 
beeid. Ueberſetzer. 


Bor mir, dem Hamburgiſchen, öffentlichen und beeidigten Notar Hermann Stodfleth, Doctor ber 
Rechte, hat mir, dem Notar, von Perſon und als verfügungsfähig bekannt, Herr Nobert Ferdinand Carl 
Breitrüd, wohnhaft hieſelbſt, ausweiſe des neuejten Hamburgifchen Staatskalenders beeidigter Ueberjeger hieſelbſt, 
die vorftehende Unterjchrift als von ihm eigenhändig geleiftet, anerkannt. 

Hierüber ift diefes Beglaubigungs-Protofoll aufgenommen und zur Beurkundung des Inhalts des. 
jelben von mir, dem Notar, unter Beidrüdung meine Umtsfiegeld eigenhändig unterjchrieben worden. 

| So gejhehen zu Hamburg, am 12. (zwölften) April 1892 (Achtzehnhundertzweiundneungig.) 

L. 8. . Stockfletb. | 





— BLUT IN 














Die Geſetze und Regeln der Liverpool und Loudon 
und Globe Verſicherungs⸗Geſellſchaft. 


Name. 
Abt. 1. Der Name der Geſellſchaft ift and foll fein: „Die 
Lwerpool und London und Globe Berficherungs.Beiellichaft.” 
Geſchäftsränme. 


Abt. 2. Die Haupt ˖ Geſchäftsräume der Geſellſchaft ſollen 
Daleftreet Ar. 1 in Liverpool belegen fein, oder an folch’ anderem 
Blake in England, wie e3 von Seit zu Zeit mittelft Bei hlufles 
ner Beneral-Berfammlung feitgefegt wird. 

Geſchüft. 

Abt. 3. Das Geſchüft der Geſellſchaft ſoll darin beſtehen, 
Verſicherungen auf Eigenthum jeder Art gegen Verluſt oder 
Beſchädigung durch Feuer einzugehen und abzuſchließen, Ver⸗ 
ſicherungen gegen den Verluſt oder bei Beſchädigung von Eigen- 
tyum irgendwelcher Art bei Beförderung über Land oder auf 
dem Waller, einfchließlich des Werluftes durch Diebſtahl oder 
Reichlagnahme, einzu eben und abzuichließen; Verſicherungen 
pam erluft oder Beichädigung von Eigenthum oder Perfonen, 

rbeigeführt durch Sturm, Unmetter oder Unfall jeder Art, ſei 
es auf dem Lande oder Waſſer, einzugehen und abzuichließen; 
Berfuherungen auf Leben oder lebende Berfonen einzugeben und 
abzuschließen; Rücdverficherungen jeder Art einzugehen und ab- 
zutchließen; Zeibrenten, Anwartichaften und zufällige ntereflen, 
iowie Summen, melde in einer fpäteren Beriode zahlbar werben, 
m verfaufen und zu kaufen, gleichviel ob bdiefelben nuum mit 
der Lebensdauer einer oder mehrerer Berfonen und der Aus 
Rattung von lindern und anderen Perfonen zufammenhängen 
oder nicht. Das obgenannte Geihäft auszuführen oder irgend- 
jolche Sache oder Ding, mie fie oben genannt find, entmweber 
tm Bereinigten Königreich oder in den Kolonien oder Beſitzungen 
wer Theilen derfelben, oder in fremden Rändern zu betreiben; 
ten einen Kontrakt ober Kontrakte abzuichliehen und einzu- 
Fre und aussuführen, zweds Webernahme, Auszahlung und 
führung aller ober einzelner Theile der Verficherungen oder 
Leibrenten und Berbinblichleiten einer anderen Geſellſchaft oder 
Senoſſenjchaft; es wird dabei ftet3 vorausgeiest, daB tein folcher 
Kontralt oder Rontrafte die Rechte und Intereſſen der Inhaber 
irgendweihher der vorhandenen Policen der Bejellfchaft verändert, 
vermindert, oder in anderer Weile beeinträchtigt; irgendwelches 
liegendes ober perfönliches Eigenthum, das jeitens der Geſellſchaft 
in Gemäßheit der Regeln erworben oder im Beſitz gehalten 
wird, zu verwalten, zu verpachten, Hypotheken Darauf zu nehmen 
oder in anderer Bei damit zu bandeln; Gelder für Die Zwecke 
de Geſellſchaft zu erheben, wie es den Regeln nach geitattet ift; 
De oder irgendwelche Dinge, wie fie oben erwähnt jind, durch 
endwelche Genoſſenſchaften, Geſellſchaften oder Perſonen als 
Agenten für die Geſellſchaft, oder als Agenten für irgendwelche 
Genoſſenſchaften, Geſellſchaften oder Perſonen auszuführen; und 
alle ſolche andere Dinge auszuführen, welche mit der Erlangung 
obiger Zwede ober einer derſelben zuſammenhängen oder ver 
wandt ſind, oder in anderer Weile durch ParlamentsActen, Die 
auf die Geſellſchaft Bezug haben, geftattet find. 

&8 wird dabei ſtets vorausgelegt, daß irgeud eine Verſiche⸗ 
rung, die ben obigen Beftimmungen zufolge eingegangen ift, 
goen den Berluft und bie Deibäbigung von Eigentbum durch 

turm, Unwetter oder Unfall auf dem Lande oder Wafler oder 
gegen ben Verluſt ober die Beichädigung von Eigenthum irgend- 
welcher Art, bei ber Beförderung über Land oder Waſſer, nur 
gemacht oder abgeichloflen werden follen, in Verbindung mit 
und eingeichloflen in derfelben Police, welche über bie Berficherum 
besfelben Eigenthums gegen Verluſt oder Beſchädigung du 
jener abgeſchloſſen worden ift, und nur infofern, wie dieſelbe 

r mothmenbig befunden wird, zur Aufrechterhaltung des Feuer⸗ 
geſchãfts der Geiellichaft; und foll eine Verficherumg, welche ben 
obigen Megeln zufolge abgeichloflen worden ift, gegen den Unfall 
einer on, nur abgeichloffen und eingegangen werben, im 
Zuſammenhang mit, und mit Einfchluß derfelben Police auf 
eine Berfi g bes Lebens derſelben on, und zwar mur 
infoweit, wie diefelbe nöthig erachtet wird zur Aufrechterhaltung 
des Lebensgeichäftes der Gelellichaft; und zum Zwecke der Ge 


fhäftsführung in den Beſißgungen, Kolonien oder Schubgebieten 
bes ereinigten Sönigreiihs ung kn Iogenb ü —7* 


in ir einem fremden 
oder Staat, wie die Geſellſchaft derzeitig befugt ſein ſoll, dort 
durch Agenten oder Plaztz Directionen oder durch andere Wege 
oder Organiletion zu betreiben, kann bie Geſellſchaft irgend eine 
andere Gefellichaft bilden, oder kann baran theilnehmen; ſolche 
zu bilden, auch foll fie befugt fein, Actien irgend einer jegt 
ober fpäter vorhandenen Geſellſchaft im Beſitz zu halten oder 
darüber zu verfügen, in Gemäßheit der Geſetze folcher Befigungen, 

——— Kolonien, Schubgebiete, Länder oder Staaten; 

jedoch ſoll die Gejellihaft in Ausübung diefer Rechte: 

a) in ihrem eigenen Samen ober im Namen der Bertraueng- 
männer dertefben, foviel Kapital folcher Geſellſchaften in 
Beſitz halten, mie dazu nöthig ifl, fie dazu zu beredtigen, 
in allen Berfammlungen der Snhaber jener Geſellſchaft eine 
Mehrheit der ganzen Anzahl Stimmen, zu welcher derzeit 
die Dnaeber des opitals jener Gefellihaft berechtigt find, 
zu befißen; ober: 

b) das abfolute Necht behalten, oder ftch zufichern, und zwar 
m folder Weiſe, mie es Geſetzen des Landes ober 
Plages, in dem folde Gefellichaft ihren Sig hat, entipricht, 
jener @efellichaft zu unterfagen, irgenb ein befonberes Ge⸗ 
Ihäft, Verantwortlichkeit oder Verbindlichkeit oder irgenb 
eine Art von Geichäft, Verpflichtung oder Verbindlichkeit 
zu übernehmen oder anyınehmen. 


Kapital. 

Abt. 4 Das Kapital der Geſellſchaft foll beftehen aus 
Zwei Millionen Pfund Sterling, ausgegeben und vertheilbar 
und übertragbar als Pfandbriefe, oder mit Zuftimmung burdy 
Beichluß einer General-Berfammlung als Actien oder als Ob» 
ligationen oder Obligationspfandbriefe, und gel die Vertheilung 
und Ausgabe von fo viel des bejagten Kapitals von Bwei 
Millionen Pfund, als in Gemeinichaft mit dem bereits aus 
egebenen Betrag, die Summe von Fünf Hundert Tauſend 
jt ınd, gleich einem Biertel des befagten Kapitals ausmacht, 
ſeitens ber berzeitigen Directoren, ihrem unbeichräntten Gut- 
dünken nad) vorgenommen merden; und foll die Vertheilung 
und Nusgabe der Summe von Einer Million und Fünf Hundert 
Zaulend Pfund, der Reft ‚des befagten Sapitals, ſeitens ber 
derzeitigen Directoren vorgenommen werden, auf Grund iner 
no mächtigung durch Beichlußfaflung einer General-Ber 
ammlung. 

Abt. 5. Die Befellichaft ift befugt, mittelft Beſchlußfaſſung 
einer gewöhnlichen oder befonderen General-Berfammlung, bas 
Kapital der Geſellſchaft zu erhöhen dur die Schaffung 

abe neuer Actien oder neuer Schuldſcheine, zu folcher H5 
und unter ſolchen Bebingungen, wie ed burch jene Beſchlu 
faſſung feſtgeſetzt wird. 

3 wird dabei norauögejeht daß feine Ausgabe ftattfinben 
fol, bis die Beichlußfaflung, die dazu ihre Zuſtimmung ertheilt, 
uvörderft von einer nachfolgenden G@eneral-Berfammlung be 
8 worden iſt, und —* mittelſt Beſchlußfaſſung von wenig 
ſtens zwei Drittel der Anzahl anweſender und mitftimmenber 

baber, ober bei einer namentlichen Abfiimmung, von wenig 
ens zwei Drittel der dabei abgegebenen Stimmen. 

Abt. 6. Die Divectoren finb befugt, ſolche Actien ober 
Pfandbriefe an ſolche Perſonen, gleichviel ob e3 derzeitige Mit- 
glieder find oder nicht, zu foldhen Preifen und in folcher Weiſe 
und unter folhen Bedingungen und echt eder 
Hinſicht, zu vertheilen und duenngeten wie ſolche Beſchlußfaſſung 
es feſtſetzt; oder, falls ſolche Anordnung nicht getroffen worden 
ift, wie die Directoren es ihrem Ermeſſen nach beſchließen. 

Abt. 7. Die Directoren ſind befugt, von Zeit zu Zeit, mit 
Genehmigung einer General⸗Verſammlung (welcher Beſchluß in 
derſelben Weiſe zu beſtätigen iſt, wie bei der Erhöhung bes 
Kapitals) das Kapital der Geſellſchaft berabanichen, durch Ber 
Verminderung der ganzen Anzahl Actien oder Pfanbbriefe, und 
zwar duch Ungültigmachung nichtvertheilter, nicht ausgegebener 
oder unbenugter Pfandbriefe oder Actien, oder in anderer Weiſe, 
wie e3 für richtig befunden wird; und falls die Divectorem zw 
irgend einer Zeit finden, daß fie das ganze eingezahlte Rapitel 
vortheilhaft verwenden können, fo follen he alsdann die Macht 
haben, irgend einen Theil desfelben an die Actien⸗Inhaber 


en tn 


Derhältnik des in ihrem reſpectiven 
dan de Bars. Une nen | ar * —— 
oder e o 
wieder einzuberufen, und ae: m een e und mit den- 
jelben Rechten, und mit unter denfelben Berbind- 
Tichfetten, wie biefelben hierin in pie uf gefegt werden, mit Bezug 
* ** erſprungli chen 
8. Ss ji den —— gelebt ttet Ich bei 
a abe gon ehem oder Pfandbriefen in a 
— in ungen oder Schußgebieten bs sem, 
— — gewifſ⸗ e Beſchränkungen aufzuerlegen, wo⸗ 
derartige Actien oder Pfandbriefe nur in demjenigen Lande, 
jenigen Kolonie, Befigung oder Schußgebtet übertragbar ein 
tollen, mo biefelben in jedem einzelnen Ball ausgegeben worben find. 
Abt. 9. Im Falle die Ausgabe von Ffandbriefen briefen ober 
Actien mit einer aan erfolgt, jo können und jollen die Divec- 
toren den dur Prämie gemonnenen Betrag auf den Referve- 
fond der Geſe —* übertragen. 
Dbligationenfober Dbligetiond-Pfandbriefe, , 


et. ae 


—— ausgegeben werden, mit einem Bevorz garan- 

n Nechte auf Divi aglen ober 9 von 
— der Geſellſchaft, und auf die Rüdgabe des nicht ge- 
brauchten Rapitale, und mit einem befonderen ober ohne irgend 
einem Rechte der Abftimmung, können ſowohl in der oben- 
beichriebenen Weiſe, als wie auch im allgemeinen unter ſolchen 
Bedingungen und Abmach chungen und mit ſolchen dazugehörigen 
RNechten und Irtzun ten ausgegeben werden, wie die Directoren 
—* von om Belt zu tt unter der Buftimmung eines Beſchluſſes 

erfammlung, feftiegen 


ae 
Und falls zu irgend einer cit das Rapital durch Ausgabe 
von Obligationen oder Obltgations-Pfandbriefen tn verfchie 
Klaſſen von Uctien oder Pfanbbriefe eingetheilt wird, fo Lönnen 
alle „Ober jr dwelche der te und Privtlegien, bie einer ge- 
e zuftehen, buch eine —— zwiſchen der 
Gefell A und irgend einer Perfon, welche angeblich im Namen 
jener laſſe vereinbart, vereinfacht werden daß 
betreffende Wiebereinfommen duch eine Belchluß Staffung ge 
nehmigt wird, bie in einer beionderen General-Berfammlung der 
Actten- ober Bfandbrief. Inhaber jener Klaſſe Annahme findet, 
und durch eine befondere General⸗Verſammlun 
von Actien ober Pfandbriefen jener felben Klafle, die von den 
Directoren ausſchließlich für bieten, Bwed ein berufen und tnner- 
halb eines Kalender-Monats nach jener erftgenannten Verſamm ˖ 
lung abgehalten mird, Beftätigung erhält, und in welcher Be 
flätigung menigftens re Drittel der A nyabl der anweſenden 
und m menden Partheien, ober im alle einer namentlichen 
—— zwei Drittel der dabei abge ebenen Stimmen Bin, 
nartich folder Klaſſe von Actien, theilnehmen müflen; 
fo alle —2 ſpäter —— Regeln, mit —* 
auf General⸗Verſammlungen mutatis mutandis auf ſolche 
fommlung Anwendung finden. BER 
Andgabervon Schnuldſcheinen. 
FR. 11. Die Directoren find befugt, mit Buftimmung 
Beichlufles einer General-Berfammlung, Gelder für bie 
—— der Geſellſchaft au — ,‚ durch Ausgabe von Schuld- 
, die einen feften Zinsiag tr en, und rückzahlbar fein 
ollen vor ber Aufttſun ,‚ oder nur bei der Auflöfung zahlbar 
ein follen, und unter ſolchen Bedingungen und mit fo 
en, mie le Beſchlußfaſſung es vorichreibt, oder wie 
die Divectoren beim Fehlen einer ſolchen Vorſchrift es für richtig 


vVorſchriften betreffänfictien oder Pfandbriefe. (Stod.) 
ER a 12, Cs fol jeber Inhaber zu einem Sehen, bereit 
, m vet orm, wie e3 d Directoren , fetgefest wird, 
ctien oder Ehutbideim, bie berfelbe 
I em füb de ſind. Bei der Uebertragung folcher YPfondbriefe ober 
— oder irgend eines Iriee berie Den foll jener Schein ein- 
geliefert werben um ihn auber Sr u ſetzen. 
Abt. 1 Falls d ein Schein bgenußt oder verſchlifſen 
wirh, jo —— die Directoren bei Vorzeigung desſelben, die 
na hoalsihor nrnaranen ımh an Stelle lhon einen 


der Inhaber 


neuen Schein — und falls ein n Schein verio verloren ober —— 


—— ſo ſoll alsdann 
dieſes Umſtandes erb t worden nit Imb ne 
— Direchoren fi fie für 


—— q gegeben worben tft, wie 
entiprehenb halten, ein neuer Schein an &hele bes orenen, 
an folde Perſon ausgelietert werden, die an ben verlorenen 
oder gftörkn O4 Fr noeiigantprüdhe hatte. 
t. 14 folen die Namen und Abrefien unb ber 
aiem and (all e * —* bekleidet wird) aller der Aeape 
it dem Betrag des von —— im Beſitz gehaltenen 


5 in ein Buch ober ehe cher einge werden, 
Ar nennen iR — de haber. — 
Jeder Actien-m alsthanderei der Vertreter, fol 
verpflichtet fein, eime | (arte — über "eben Werhfel, im 
Namen oder der Adreſſe eines A oder über den 


Wechſel feiner Actien oder —S ſofort im Haupt · Bureau 
der Geſellſchaft, zu machen, und ſoll ſolcher Actien · Inhaber, falls 

er es äumt, eine derartige ige zu machen, feinen An 
pruch binfichtlich einer ic angelonmenen Anzeige ober ben 
Daraus e rmadhlenben 


olgen, beit 
Abt, 1 Sale le jmei oder mehr Perionen als gemein- 
ſchaftliche ctie oder eines Pfandbriefes einge⸗ 
tragen worden find, N Ton bielenige Berfon, deren Namen zuerft 
im Beniiter et E erieint, fir Kir el alle ‚rede einiger und unum- 
Ihrönfte r Betrachtet —*8 ausgenommen 


bei der folder Pfandbriefe oder Actien, und aus 

Krone n, wenn Di in 1 anbeber Weiſe durch die Regeln der 

"br 16.8 —5 ichaft fol bereihtigt fein, ben eingetragenen 

Die Geſe o ein, e 

Jnieber Gegend einer Actie ober eines Pfandbriefes nen 

nthiimer Dderfelben zu betrachten, und foll die @efell haft 
nicht verpflichtet fein, ingend welchen gleichwertbigen, zufä 

— oder theilweiſen Antheil an ſolche Actie oder fo * 

f, oder irgend ein anderes Recht hinſichtlich desſe 

nehme ba Be once Bene De 

einer on, in n, 

ein Inhaber zu werden oder eine Uebertragung derſelben vor⸗ 


zunehmen 
t. 17. Alle Pfandbriefe und Yctien follen perjönliches 
Eigenthum, und als folches übertragbar fein 

Elnberufungen. 

Abt. 18. Die Directoren find befugt, bei der Ausgabe von 
Actten oder Pfandbriefen, den Betrag oder den Preis Derfelben, 
mittelft „Taler Zheilzahlungen zahlbar zu machen, mie fie es für 
I finden, ober wie bie Die el eubtefung Bun) welche fie ge- 

migt wird, e8 vorjchreibt, und find die Directoren befugt, von 
Zeit zu Seit foche € Gin rufungen binfichtlich aller auf Actien nicht 
eingezahlten Gelder n, mie je es für richtig befinden. 
Es wird dabei —Se— daß eine ige von Ein und 
el Zagen bei irgend einer Einberufung gegeben werben 
muß, meldher die Belt und der Ort der Zahlung, und an 
wen die Einberufungen —A ID, am find, angegeben werden muß. Die 
gemeinfchaftlichen r von A ind fowohl einzeln als 
au gemeinfhaft nr für bie "Sahtung aller darauf fälligen 


— Fr Es fol eine Einberufung als erlaffen angefeben 
werben, zu ber Seit, wo bie Beſchlußfaſſung ber —ã durch 
melde je Dinberu ng genehmigt wurde, In Annahme gelangte. 

Is die Summe, welche binfichtlich —* einer 
Einberufung zahlbar ift, nicht vor ober on "dem für bie ‚Sablung 
feftgefeßten age berichtigt worden ift, fo foll der berzeitige In 
baber der achte binfichtlich welcher foldye Einberufung gemacht 
worben tft, en bezahlen für jenen Betrag (zu einem Sape, 
melcher eftge eh "werden fol dur die Directoren, und welcher 
In ber Angel e der Einberufung zu erwähnen tft), vom Tage der 


blumg, bis zum Tage ber votrflichen Bezahlung. 
a ie Directoren find ug, fl tells fle e8 fir Recht 
finden, von irgend einem Actien Inha 8 ift, 


diefelben vorzuſchießen, all und jeden Theil je Gelber in Em- 
ang zu nehmen, die auf die in feinem Beſitze befinblichen 
zahlbar find, über diejenigen Summen binaus, die t 
jädtid) eine einberufen worden find; und „gan bie Gefeliſchaft auf 
iſ⸗ im 


Naraıa hoanh! träns aher nuf fa nis 





rfelben, ie von Sei zu Zeit die der Einbenu 
alsdann gemacht worden nd, auf bie 


erauf 27 Borihüfe geleiftet worden find, Binfen bezablen, 
toldhem Sape, wie der, das Gelb leihe ne Inhaber mit den 
Incioren verembart. 


Bere 

Abt. 2. Falls ein Actien Inhaber es verabläumt, eine 
rxberufene Summe vor — am Tage ber Fälligkeit zu bezahlen, 
vſind die Directoren befugt, zu irgend einer —5 — Zeit, fo 
ge eine folde Einberufun ng oder ein Theil berfelben umbezah 
Abt, pemjelben hunufchiden, worin er aufgefordert 
Fer bie Summe Eh — zuſammen mit irgend 

welche darauf auf rauen | hub, nebft allen Koſten, die 
x reich durg ug Tide Ti blung erwachſen find. Die 
Anzeige foll einen T eben — zwar nicht weniger as 
wrzehn Tage nad — der Anzeige) und einen Pla 
Ermen, an > melden ſolche Einberufung nebſt Zinfen und Fa 
2 bezahlen 

gie Anzeige fol ferner davon Kenntniß geben, daß im Yalle 

Nichtzahlung an oder vor dem feftgeießten Tage und an 
3 beſtimmten Platze, die een, he welcher die Ein- 
fung flattgefunden hat, dem Verfall unterliegen. 

Abt. 23. Falls die in folder Anzeige enthaltenen Auf 
erderungen nicht befolgt werben, fo kann eine Actie, ner dei 
zelcher jene Anzeige gemacht worben in zu ir end einer 
darnach, mittelit einer dahin lautenden —3 — a der 
sctoren, als verfallen erflärt werben. 
dididenden einfchliegen, bie auf die — Ace —88 
vorden, aber vor dem Verfall noch nicht thatlächlich ausbezahlt 
aurben find. Walls irgend eine Actie in fol ee die ife verfallen 

* jo Br eine Anzei —— von ger Beiätupfaflung an denjenigen 

z peme ter deſſen Namen dieſelbe 
dor on Bere eingetra ıpen and und foll fofort eine Ein⸗ 
twagıng fiber den Bent mit dem Datum besjelben in; das 
Regiſter gemacht werden 2er - Dach 

Abt 24. Alle Actien, die zufolge der voraufgehenden oder 
u emer anderen Abtheilung diefer Urkunde verfallen find, 

als das Eigenthum ber Bejell ſchaft angefehen werben, und 

ind die Directoren gt, da rüber zu verfügen, ſei es durch 

Yertauf, Wiederausgabe oder in anderer Weife, wie fie es für 
aitend finden. 

Abt. S. Die Directoren find befugt, einen Berfall wieder 
—— md zwar unter folden Bebingungen, wie fie es für 


Abt. 26. Ein Aetien. Inhaber, deflen Actien — find, 
joll nichtsdeſtoweniger verpflichtet fein, alle Einberu lan gen, 
gen, auien und Koften, die auf ober hinſichtlich ae 
Iren zur ihres Verfalles fällig find, zu zahlen, und foll 
werielbe ber Beet 3* ſofort Zahlung dafür leiften, und follen 
de Directoren befu ‚ die Zahlung zu erzroingen, falls fie 
& für paflend era en 
Abt. 27. Die Geſellſchaft ſoll ein erftes und vorgehenbes 
Sfandredt und Anfpruch an alle Pfandbriefe oder Actien —* 
welche haber Dar 
einem oder mehreren Anderen) 


emer on ba im Regifter als In 
ob alas Dr anlemmen mit Kinn, ober Meheren Haben 
bergei n ‚ für a ulden, en unb Ber 
bindlichkeiten, der —* oder zufammen mit anderen Perfonen 
unterliegt, fei es nun ein Actien- ber oder nicht, oder als 
Serbfif uldner oder —7— der Geſellſchaft gegenüber, und ſoll 
ſolches Pfandrecht alle — ausgedehnt werden, welche 
von 7*8 Se auf jeide Actien feftgejekt werben. 
m ein —5 du feben u lönnen, follen bie 
fg ei, die Pfandbriefe und ie demfelben 
aufen, und zwar tn folder Weife, wie fie es 
* a en job fo fein Dertau ftattfinden, bis eine 
te Actien zu verlau 


Anzeige vom, fen, 
humern berf = onen —* und es bis 
age nach jener Sie fäumt ee iM, Babtung "7 
0 lcher Sa Berp \ünungen ngen 


ee 


Verpflichtungen und Pe; 





Uebrigbleibenbenbe (falls Etwas verbleibt) an den betreffenden 


aber urüdigezahlt werden. 
Actien gnh en aufe nach dem Verfall, Fe ‚jwede 


haftfegum eines ——— oder in anderer We 

geln gemä in angeblider Ausübung der durch die on 
übe en Dede, jo i ben Directoten geftattet fein, eö zu 

veranla fen, da Käufers in das Regi 
getragen Di — * verkauften Actien oder Riond- 
* und au er & nicht han fein, fih darum be- 


has Verfahren regelrecht eingehalten 
worden ift, oder wie das Staufgeld verwandt wird; und fol, 
nachdem fein Name in bas Kt eingetragen worden ift, bie 
Rectsgültigleit des Verlaufes, et von irgend eine ‚Beriom 

efochten werben können, a ll ein etwai 
an pruc einer Perfon, die ſich durch den Ve auf * — 
fühlt, nur allein gegen die —E gerichtet werden 

Theilzahlnugen auf Pfandbriefe. (Stod.) 

Abt. 29. Es ſoll keine Perſon als Beſitzer eines Pfand⸗ 
briefes angeſehen werden, bis der volle Betrag oder Ausgabe⸗ 
reis bezahlt worden iſt, ‚Jeboch Mind | bie oren befugt, (auber 
da es durch dieſe Re a welche die Ausgabe geftatten, anders 
teftgeiest wird) ſolche Binfen oder Zheilgahlungen für den Betrag 

rt das Stüd zu Kg wie je es filr richtig befinde 
foldhen Faͤllen, wo der der der Preis mittelft heil. 
Iahlammoen zahlbar gema Ra und können fie ſolche Bedingungen 
— ben, — — des rens 
o in ſ oder alls lungen im Falle 
(ide im blung weiterer e pe 
Uebertragung. 


Abt. 30. Die Directoren ſollen die Form der Uebertzagen 

von Pfanbbriefen oder Actien teitieben, und follen von an pm 
Zeit folche Befehle erlaflen, und folche Regen Ken Di "Be ch 
jener Uebertragungen, und durch wen und in welcher 
ausgeſtellt werden ſollen, und von we 
[en eat und an melde J 
ollen, und wie biejelben fo 
Directoren für bie Siche cherheit der Ge —5 ratbfam ericheint, 
— für Ausführung der Zwedce ſolcher Ueb sm 
ollen Verkäufe und lebertragungen irgend welcher — — 
oder Actien, die nicht in Uebereinſtimmung mit den 
ber Directoren gemacht worden find, den Käufer oder Emp He 

t dazu berechti enthümer regiftrirt zu werden, ober 
au irgendwel echte als Inhaber auf Grund biejer er Degen, 

Anfpruch zu erheben; und I nnen bie Divectoren einer ai 
—æ eroe) — aoin en, in „perpflichtenbe — 
einzugehen eine gungs-Urkunde o 
kei Ike er erflärt, ae er le Gelege und 
ber ã— die derzeitig bie Yrbaber von von Pfandbriefen ober 
Actien betzefien, beobat tem und befolgen w 

Abt. 31. Jeder A etien Jnhaber Ober en fein aefestiche eglicher perjön« 

licher Vertreter, oder Vertrauensma ankerottsfalle, 
oder einen Ausſchuß fuͤr einen —— oder eine andere 
Perſon, welche Anſpruch darauf erheben, durch eine Rache 
geieglide Anrechte an ben Ante 
geießlichem Wege erlangt zu — konnen all um * sich 
mäßigen Betrag fetner Beanbbriefe oder Actien 
übertragen, mobei te jedoch — —— der Gene iaung 
ber Directoren unterliegen, } voll, ihrer 


unbeichräntten Meinu nd baffir 


fümmern A) ar ſſen, ob 


nach, und ie einen 
ng zu verweigern und eldr ang 
ife, mie fie von im Beit zu Beit da 
Der 3 Actien-nhaber oder feine gefeglichen 
Vertreter zum Zwede der Einholung Io gung, eime 
fchriftlihe Anzeige an die Pirectoren im Haupt- Bureau 
Geiellichaft, se —2 — ſolcher beabfichigten Vebertrn fenben, 
welcher die ctiven Namen und 


ber 
—5 — —* ber gegenwärtigen Inbaber en —— —X 


‚angeg 
Bermadung. 


Abt. 32. Ehe irgend ein folch’ geſeßlicher periänt‘ * 
treter eines Actien⸗ berö 
andere Perſon, ——— Kastanie 


‘ 
Er zu 
. 


‚nehmen, welche 


erhebt wie fie oben befchrieben Fink, open ehe Bfandbriefe 
oder Actien, die auf ſeinen Namen ſtehen oder auf welche er in 
jener — Anrechte erwirbt, oder de Den davon le 
verläuft oder iiberträgt, oder fegendiweldhe toidenden auf fo 
Pfanbbriefe oder Actien empfäng: ‚ fol derfelbe der —AA ——— in 
ihrem Haupt-Bureau ſolche iſe beibringen, wie die Directoren 
fe für a um feinen Anfpruh an jene Pfand- 
briefe oder fen. 

Abt. 38. Es fol kein geſetzlicher perſönlicher Vertreter, 

Bertrauensmann, Ausihuß oder keine Perfon, welche einen An- 
7 auf Grund einer Vermachung wie es oben beſchrieben 

erhebt, als ſolcher ein Actien- "ynbaber fein; jedoch darf irgend 
ein ſolch' gejeglicher perſönlicher Vertreter, die Pfandbriefe oder 
Actten in oben befchriebener Weiſe verfaufen oder itbertragen, 
vorbehältlichh der Genehmigung der Directoren, welche die un- 
befchräntte Freiheit haben follen, die Genehmigung zu dermeigern, 
ohne einen Grund dafür für angeben 3 u müflen, und welche in de 
e tundgegeben werben joll, Die fie es von Yeit zu Zeit ber 
ließen; und ſoll ſolch' geſetzlicher perlönlicher Vertreter, zweds 
Erlangung ‚jener Genehmigung, eine fchriftliche Anz neige an die 
Directoren im Haupt-Bureau ber Geha binftchtlich feines 
MWuniches, eimfenben, H in welcher Anzeige ber Name und 
und die betreffenden Einzelheiten ber Berfon, welche die Anzeige 
macht, und ber Name des Actien-mbabers, an deſſen Pla oder 
Stelle er Anſpruch erhebt, und der Betrag der Pfanbbriefe oder 
Actien, Fra deren er „Inhaber zu werden wünſcht, an⸗ 
gegeben fein müflen, worauf er, nachdem er ebenfalls den Be⸗ 
dingungen ber Regeln entiprochen bat, die Erlaubniß erhalten 
foll, ein Mboder ſolcher Pfandbrieſe oder Actien zu werden, 
und dieſelben in ſeinem Namen eintragen laſſen kann, und ſoll 
derſelbe alsdann perjönlich verpflichtet ſein, die Pflichten und 
Berbindlichleiten, die mit dem Beſitz berjelben in Verbindung 

n, ausführen zu müſſen. 

Abt. 34. Jeder foldy’ gefeblicher verfönlicher Vertreter eines 
verftorbenen Actien-Jnhabers, welcher felbft fein Inhaber wird, 
und jeder folcher Pertrauensmann, Ausihuß, oder jede andere 
Berfon, welche auf Grund einer Vermachung Anſprüche erhebt, 
wie es oben befchrieben ift, foll bie sBfandbriefe oder Actien, 
bie auf ihn übertragen find, ober auf welche er in jener Eigenicaft 

fprüche erwirbt, an einen Käufer oder an eine andere Perjon 
übertra en, „melde berechtigt tft, dieſelben tm Beſitz zu halten; 
und fol ſolcher bertragung, jedoch nicht früher, folch' 
efelicher p De Önlicher Vertreter, Vertrauensmann, Ausfchuß, oder 
olch’ andere Perſon berechtigt fein, bie Dividenden in Empfang zu 
auf jene Pfandbriefe oder Actien fällig geworben 
find, ebe fein —S daran feftgefegt worden iſt, „rad ohne 
Binsza [ung für eine etwaige Verzögerung bei Berichti 
elben; und kann eine Dividende, melde auf bie Actien fü ii 


oh, bis fein Beſitzrecht teftgefteit iſt, nicht von ihm in Empfang 


genommen oder beanſprucht werden, ſondern es ſoll dieſelbe bis 
ir der Zeit, daß eine Perſon Inhaber der Pfandbriefe oder 
perrorden tft, einbehalten werben, ohne Zinſen zu ragen, 
jede Vebertragung (mit Ausnahme des Vorbergelagten) 
Recht an Dividenden und anderen Rechte auf bie über- 
* enen Pfandbriefe und Actien mit ſich tragen, um bien 
fe alle die Rechte und Intereſſen des Uebertragenben hinſichtlich 
ſolcher Pfandbriefe oder Actien, zum Abſchluß zu bringen. 
Abt. 86. lle tegenb in on, ber Irgenbiwelihe 
"Bfanbbriefe oder Actien ü ind, worben gem oder 
werden, und melche nich, 8 Förmmlicher Weile den Megeln ber 
—* — zur Sufriebenft Hung der Directoren nachgelommen 
ft, innerhalb eines Kalender- Monats nach fchriftlicher —5 
Pr diefen Zweck e8 verabfäumt ober fich weigert, ſolche Urkun 
Ku onanberpreifung, wie fie die Directoren fordern, zu vollziehen, 
ollen alsdann die Directoren geſeßlich befugt ſein, Äh zu 
meinem, — bie — ſolcher ſich weigernden 
rſon an rd und alle Vortheile und Gewinne 
Keen, —— Die une Sfanbbriefen fen oder Actien anhängen, einzu 
N ſon den entſprechenden Forderungen der 


ur g Kufbäsen ber Verbindlichkeit. 
Abt. 36. Es foll feine on, welche aufgehört bat, ein 
Actien⸗Inhaber zu fein, irgend eine fernere Verbindlichteit als 


und jet 


oder e3 verab- 


Dividenden in erflären. Alles andere 


BA der Geſellſchaft, binfichtlich einer Schuld oder Ber 


Am bmg * — die nach der I“ ihres Austritts 
gen i Rt, „fragen, noch ſoll a —— 
anderer n oder. Verpflihtungen der Geſellſchaft ver- 


antwortlidh fein, ausgenommen, wenn innerhalb eines Jahres 
von der Seit an, mo fie aufbörte ein —— zu ſein, eine 
Abwickelung der Geſchäfte der Geſellſcha findet, ober ge- 
richt lie Schritte gegen Ne ‚ober ihr —e — ergriffen werden; 
und ſollen in jenem die vorhandenen Inhaber vorerft 
dafür verantwortlich 5 werden, alle Schulden und ”er- 
—— — der Bell ſchaft zu veguliven, zur Befreiung folches 
ren 
Es wird ur bei Dorausgefeht daß für die Zwecke diefer 
Abtheilung die Zeit, wenn eine Berfon aufhört, Inhaber zu 
(em, in in Fällen von Uebertragungen oder Vermachungen eines 
ntheils auf geleglihem Wege, diejenige Zeit fein foll, wenn 
die andere Perſon als Inhaber f feines anbbriefes oder Actie 
tegiftrirt wird, und foll es in anderen Yällen, (falls ſolche vor- 
fommen) diejenige Beit fein, wenn er geſetzlich dazu bereditigt 
ift, e8 beanipruchen zu können, daß fein Name aus dem Regiiter 
entfernt wird. 


General-Berfamminngen. 

Abt. 37. Eine Beneral-Berfammlung ber Actien-Ynhaber on 
einmal in jedem Jahre abgehalten werben, und zwar zu folcher 
und an foldyem Plate, wie es von Seit zu Zeit feitens der — 
rectoren beſtimmt wird. 

Solche Verſammlung ſoll eine ordentliche General˖ Ver⸗ 
fammlung“ genannt werden, und follen alle anderen Berfamm- 
lungen der Geſellſcha ft, „befondere” oder „außerordentlid;e 
Beneral- sat Derfammlungen genannt werben. 

38. Die Directoren find befugt, wenn fie es für Recht 
befinben und diefelben von nicht weniger ala ein Fünftel der 
Anzahl der Actien-Inbaber Ichriftlich dazu aufgeforbert werben, 
eh uelombenz oder außerordentliche General-Verfammlung ein- 


Br ‘89. Eine folge Aufforderung muß den Zweck ber 
wünſchten ‚Deriommlung angeben, und muß von den Adien- 
ver die diefelbe ftellen, unterzeichnet, und muß im Haupt. 
ureau ber a eingeliefert werden. 
bh Empfang folcher Aufforderung follen die 
Dieechor fee die nöthigen Schritte ergreifen, um eine außer- 
orbeniliche General-Berfammlung einzuberufen. Falls fie nicht 
Innerhel ein und zwanzig Zage vom Datum ber Aufforderung 
an, Schritte ergreifen 1 Di Berfammlung einzuberufen, jo können 
bie Untragfteller felbft ober —— andere Actien⸗Inhaber, 
welche die erforderliche An —*— ausmachen, eine außerordentliche 
Beneral-Brrfammlung einberufen, welche in Liverpool abzuhalten 
tft. Die Jerſammlun muß fr diejenigen Zwecke anberaumt 
werden, bie in ntrage aufgeaäbt find, und falls fie in 
anderer fe anderaumt wird, als feitens ber Directoren, jo 
fol bielelbe nur Ai jene Bioede abgehalten werden dürfen. 
an Al. in muß binfichtlich ‚jeder BBB 
weni n8 v Tage vorher eine Anzeige wer 
in melcher ber ap, der Tag und die Stunde der Berfammlung, 
Fra im Yalle von D efonderen Geichäften, die allgemeine Natur 
Geſchäfte kund gemacht werden, und zwar mittelft Anzeige 
n N gel oder mehreren Zeitungen, bie in Riverpool gedrudt und 
berausgegeben merben. 
Berbandinngen in beu General-Berfamminngen. 

Abt. 42. Das Geſchäft einer orbentliden General-Ber- 
ſammlung foll darin beftehen, die Aufftellung der Einnahmen 
und aben, und bie —3— 7 ben —— F Deren 
und der Auffichtsräthe entg erwägen, 
das Gehalt der Direioren and Hu — —— —— 


ordentlichen lVerſammlung vorgenommen Fr un ehe 

Geſchäft, welches in einer außerordentlichen @eneral- Berfommmlung 

verhandelt wird, foll als befonderes Geſchäft angeſehen werben. 
Abt. 48. Es follen drei Actien · In * die —— an an- 

weiend find, als eine Vollzahl für eine General. 

an efehen werben, genligend, um einen Vorligenden zu —— 
eine Dividende zu erklären. t alle anderen Kwecke fol 

Die Bollsähligkeit Kir eine General-VBerfammlung zwanzig am 


weſende Actien-mbaber (fei es in Berfon Vertretung) 

Detzagen. Es fol kein Geſchäft in —* Fr General · Verſamm⸗ 

hm Lgenommen werben, au ‚vaß bie erforderliche Vollzahl 
bei ber @eichäfte anweſen 

Abt. 44. Es ſoll in jeder Bere. -Berfammlung der Vorfig 

von dem Borfikenden ber Directoren geführt werden, ober in 

Abweſenheit von einem ber Stelivertietenben Rorfigenden 

Directoren, oder in feiner Abweſenheit, von einem Director, 

der dazu von den ammel Actien · Inhabern ermählt wird, 

oder in Abweſenheit einer der Divectoren, von einem Actien- 


Inhaber, die nicht zu Directoren be- 
rechtigt find, foll die Berfammlung sine die vertagt werben. 


Abt. 45. Falls innerhalb einer Stunde nad der für Die 
Verſammlung anberaumten Zeit eine Vollzahl nicht vor nben 
ift, fo foll die Verfammlung, falls fie von den Actien Zi 
zufammenberufen tft, aufgelöft werben. Falls biefelbe * 
von Directoren, ſei es durch oder nicht durch eine Auf: 
forberung der Actien-n baber, zu eınmenberufen tft, fo foll fie 
alsdann bis zum felbigen Tage in der nächften Woche, verfchoben 
werden, und zwar zur felben Zeit und am felben Ort, uud falls 
m folder vertagten Verſammlung, eine Vollzahl nicht anweſend 
tft, fo ſoll dieſelbe alsdann sine die vertagt werben. 

Abt. 46. Jede Trage, melche einer eral-Berfammlung 
zenterbreitet wird, ſoll in erfler Tinte durch Händeſchau zum Aus- 
trag gebracht werben. Beim Hänbefchau foll jeber Wetten, Inhaber 

eine Stimme beſißen, und dürfen etwaige Vertreter als 
foldhe feinen nor auf Stimmen-Abgabe er eben. Im Falle 
einer Stimmen-@leich Tg i einer r Händelähau foll der Borfigende 

General-Berfammlung, eine zweite oder außsfchlaggebende 
Stimme haben. 


Abt. 47. Es foll im einer General Deriemmln ausge- 
nommen in folchen Fällen, wo eine namentliche A bitimmung 
verlangt wird, wie e3 in Dielen eine &r- 


Regeln vorgeſehen ni 

Härung feitens d 3 Borfigenden, da eine Beichlußfaflung durch 

eine em Mehrheit angenommen ober DeriDeten oder nicht 
ngen ift, ſowie eine dahin Tautende Eintragung in 
ndlungsprotofoll der Geſellſchaft, als enticheidender 

Bereis Zen betreffenden Thatſa ongefeben m werden, ohne daß 

ed nöthig ift, die abgegebene Anzahl oder das Verhältniß der 

Dimmen Für oder gegen folde Beſchlußfaſſung beweiſen zu 


a 48, Is bei Entſcheidung irgend einer Frage mit 
Ausnahme der ählung eines Vorfigenden oder eine Trage 
betreff3 Bertagung, eine namentliche Abitimmung verlangt wird, 
feitens des Vorjigenden einer Verſammlung oder von acht ober 
mehr Actien-Inhabern, die_perlönlid) anweſend find und ji 
Igmmen nicht endger als Sechszehn ndert Pfund Kapital 

haben, fo fol fol’ namentliche Abflimmung in foldher 
Weiſe und zu folden Zeiten und an foldem Plage abgehalten 
werden, wie der Vorſißende ber Berfammlung es > 'etlest, ent- 
weder Tofort ober x fieben up nach der ftattgehabten Pr 
fung, und foll da ebniß folcher namendlichen, 9 
als die Del Tuff derjenigen Berfammlung, tn —— 
namentli bſtimmung verlangt wurde, angeſehen wer 

Im * einer S leichheit t bei ber homentlicen Ab- 
Aiurmung fol der Vorſißende der General ˖Verſammlung, in 
welcher fe ung verlangt wurde, eine aus⸗ 
fchlaggebenbe Stimme me haben, en ber der S oder Stimmen, 


Der Boriken abe hat bas Med 


t mit Zuſtimmung 
* Verfammlumg, Fr wer n Beit zu Zeit und von Ort Au 


vertag d I feine fo inen T 

£ von he Tagen Kr Bu md An ni * 

—— ale — I Derfenigen Merinmrnleng ur 

erleb t Dieb ii mei er bie ng flattfand. s 

re ec 

Ds einge RN nd fol Bea ® 

* mehr als £ 16 im 

eine zusügliche Stimme haben ie jede volle £ 10 die er 


'm we 


weile im Befig —X über und außer bie £ 20 und bis zu £ 200, 
und ſoll jeder Actien⸗Inhaber, welcher über £ 200 des einge 
zahlten Rapttals im Belt bat, eine zuzügliche Genane für jede 
volle £20 haben, die er foldyerweife über Die £ 200 im Beſiß 
—* es wird dabei vorausgeſetzt, daß kein Aktien Inhaber dazu 
tigt fein Toll, für eine kleinere Summe als £ 2 des einge 


te mitzuftimmen beabfichtigt, oder (fall die Ver⸗ 
fammlung eine vertagte Berfammlung it) vor ber Zeit, bie 
urfprüngli zur Abhaltung berielben Feftgefept wurde. 

Abt. 51. Jeder Actien-Inhaber iſt befugt, du 
Vertreter feine Stimme abzugeben, jevoh mu fein 
ein Actien Inhaber fein, ‚welcher berechtigt  ift, jefbft mit a 

zu können. 

Abt. 52. Jede Ernennung eines Vertreters muß fchriftlich 
ftattfinden, und zwar in der Form, wie bie Directoren diefes 
von Beit au y Zeit feftfegen, und muß elelbe unterzeichnet ein 

eitens be Erwählenden, und falls der Ermählende eine Genoſſen⸗ 
haft ift, jo muß fie mit dem gewöhnlichen. Siegel jener @e- 
noflenfche verfehen fein, und muß die Ernennungs-Urkunde 
tm Haupt- Bureau ber Geſellſchaft wenigſtens 72 Stunden vor 
der Zeit ber Abhaltung jener Verfammlung oder vertagten Ber- 
fammlung ober namentlichen Abſtimmung, wo auf Brund ber- 
jelben abgeltiumt werden ſoll, hinterlegt werben. 

Abt. 53. Falls eine Actie gemeinichaftlih von mehreren 
Inhabern in Beſitz gehalten wird, foll es geitattet fein, daß 
irgend eine dieſer Perſonen in einer General- exjommung mit- 
fttmmen lann, ſei es entmweber perſönlich oder durch einen Ver⸗ 
treter, binfichtlich folder Actien oder Bfandbriefe, gerade fo, als 
wenn er alleine boy u it ſei, und falle mehr als einer 
Iolcher gemeinfchaftt icher Inhaber in einer Berfammlung perlönlich 

durch Vertreter anweſend tft, jo foll diejenige anweſende 

befan te Perſon, deren Name zuerft im Regifter hinfichtlich ſolcher 
che oder jolches Pfandbriefes ericheint, alleine dazu berechtigt 
fein, infhttich er m mituftimmen. 

rireter dazu berechtigt fein, eine 
im ab geben, ae in der betreffenden Verfammlung, bie 
in der Vollmacht aufgenannt ift; oder in einer Vertagung ber- 
felben oder in einer namentlichen Abftimmung, melde in Folge 
einer ſolchen Verfammlung oder Vertagung ftattfinbet. 

Abt. 55. Es ſoll eine Stimme, weldhe in Gemäßheit ber 
Borfchriften einer Vollmacht abgegeben tft, für ‚sülh angefehen 
Ierben, ungeachtet des Todes bes Vvollmachigebe rs, oe 

Ted guräher eingetreten fein, oder ungeadjtet der Yu Pe 
der Vollmacht, oder ber Neberkragung der Actien, — 
deren die Stimme abgegeben werben foll, vorausgefeht da 
teine fchriftliche Anzeige des Todes, der Surhdhichung oder ber 
Uebertragung in die eingetragenen Geidhäftsräume der Gefellichaft, 
vor der Verlammlung gemacht worden ift. 

Abt. 56. Es foll kein Vertreter als abgelegt feitens bes 

babers, der ihn ernannt hat, angefehen werben, welcher perfön- 

ih in der DVerfammlung anmwefend gewelen if, in ber eine 
namentliche Abftimmung verlangt wur 
bt. 57. Die Directoren find befugt, falls fie es fir 
richtig befinden, vor Abhaltung einer General. Berfanmlung, 
allen ober einzelnen der Inhaber, Vollmachtsformulare zu über- 
liefern oder einzufenden, in welcher eine ober mehrere ber 
—— ad nertieterm ernannt werden, um für ſolche Actien- 
er m 
Abt. 58. * el fein —— dazu berechtigt ſein, irgend⸗ 
Rechte ala Mitglied der Geſellſchaft auszuüben, ober im 
einer General-Berfammlung oder bei einer namentl 
—— zug en zu fein, Ne es perjönlich oder als Vertreter 
eines a habers, ober fi vertzeten Es laffen oder an 
einer Bollah teilzunehmen, olan che einberufene 
oder andere Summen der Gefellichaft — der Actien 
ſolches a habere pulommen ober zahlbar find. 
Anwetfungen, "Belhlupfaflungen und Ver⸗ 


einen 


hanblungen * einer General · Verſammlung der Geſellſchaft 
d einer Directionsſigung, und (ſoweit dies möglich) eines von 


Directoren ernannten Ausſchuſſes, ſollen Bäder ein⸗ 


werben, die für jenen Zweck zu halten find, und müflen 
Fre des betreffenden orftpenden unterzeichnet werben, und 
olen ſolche Dücher in allen Angelegenheiten, die zwiſchen den 
bern der Gefellihaft zu eleigen find als endgültiger 
Pene hinſichtlich aller ſolcher Befehle, Beſchi ungen nd und 
Verhandlungen angeſehen werden, ; owie eben 
bie Perſon, welche die Eintragung als FH —— 
in jener Eigenſchaft in geböriger Torm erwählt worden war. 


Nechtelder General: Berfamminngen. 


Abt. 60. Verbehanug der Parlamentsacten, die ſich auf 
die Geſellſchaft beziehen, ſoll eine Öemeral. Beriemmiung (zu- 
aüglih derjenigen te und Befugniſſe, die in den Regeln er- 
wähnt find) dazu berechtigt fein, irgendiweldhe neue Geſetze, Vor⸗ 
ſchriften, Regeln oder —2 — ur beſſeren Verwaltung 
der Belellichaft, und der ß Ya iftlichen ngeleg enheiten und Bor- 
kommniſſe berjelben, zu erlafien, umd irgendwe he der beitehenben 
Gelege zu erweitern oder zu ändern, abzufchaffen oder ungültig 
iu machen; auch ein Gleiches mit den eln und Vorfchriften 

erſelben „ar t wi a, im Allgemeinen bimfichtlich irgend einer 
Du I, Sache ober Ding, melde ſich auf bie 
Beidare 3 der aej ichaft besiehen, und welche Im Laufe ber 
ltung und Leitung derjelben entftehen, und welche einer 
len Derfammlung vorgelegt werben, zu enticheiben; es wird 
nichtöbeflomeniger dabei vorausgefept, Nah, feine ————— 
einer General-Berfammlung, welche die Verme hrung ober 
minderung des Sapitals der —* oder die ne 
Dergebberung oder Veränderung eine der Gelege und en 


der Geiellichaft yum med bat, Gültigkeit haben fol; 
enommen, daß dieſelbe von wen zwei Dritteln der Itnabl 
der anweſenden Inhaber, bie in einer außerordentlichen General- 


Derfammlung anmeiend find, beftätigt wird. Eine ſolche Ber- 

ammlung muß von den Directoren ausſchließlich fir dieſen 

med fen worden fein, unb muß innerhalb eines Kalender⸗ 

onats nach folder erftgenannten Verſammlung abgehalten 

werben. le einer namentlichen Abftimmung, muß bie 

Beftätigung von wenigftens zwei Dritteln der Dabei abgegebenen 
Stimmen erfolgen. 

Die Directoren. 


Abt. 61. Die Anzahl der Directoren der Gejellichaft ſoll 
wicht weniger als zehn und nicht mehr als ein und zwanzig 


betragen ift den Directoren geftattet, mittel Bei eihlusfaflung, 
welcher nicht weniger als zwei Drittel ber berzeitigen ab! 
Divectoren theilnimmt, und welche von einer Berlammlung von 
Directoren, die befonders für diefen Zweck einberufen ift, an- 
genommen wird, die Anzahl der Directoren auf über ein und 
zwanzi jo vergrößern oder biefelbe auf unter zehn zu verringern, 
hen 1, fol ie Beichlußfaffung nicht in Kraft treten oder z 
p, ae racht werden, außer wenn dieſelbe feitens ber 
näch en 0 beit General-Berfammlung beftätigt wirb. 
it Ausnahme der Fälle wie fie in den Regeln 
errähnt Par fol * Perſon als Vecdo wählbar ſein, welche 
t wenigſtens £ 100 des einbezahlten Actien ⸗Kapitals im 
Beſitz hält, oder welche das Amt eines Directors, Vorſtehers, 
Beamten oder Rechnungsführers oder Agenten einer anberen 
Denen « oder Lebensver fiderung einnimmt, oder welche weiblichen 
ſchlechts tft. Falls zu iugenb € einer m Zeit eine genügende Anzahl 
von Perfonen, die menigftens £ 100 bes eingezahlten Kapitals 
peiben nicht gefunden werben kan, welche ai N ar und Willens 
find, u Directoren zu hungiren, fo foll es alsdann und „m 
— olchen Falle, entweder einer General⸗Verſammlung o 
n Directoren, wie bie Sache nun liegen mag, geiestich oate 
die fehlende Anzahl dur Ermählung 
* ——— Ind In abe a Eve find. 
ge n top anderer e in 
63. Ein a fol unfähig fein feinem Amte 
een des erforberlichen Betrages an 


* Pe er ufabrt 


einbesahltem Zapitel u —X— Beamter fe 
Director, Borfte mter, Rechnungs 
de — irgend einer anderen Feuer oder Leben 
— Haent, gen Fner anderen 


8, er fih von ben m Disschomsfigungen 
mes von ſechs M entfernt 
onbere Erlaubriß von den —— era Are * 


Und fol Jin * als Director als vacant tt 
werben, nah Ablauf eines Kalender⸗ ZRonates „gom der 
feiner Unföigmedin ng an, es fei denn, 
oder eine General · Verſammlung innerhalb — —— — einen 
Beſchluß taften, wodurch ein ſolcher Director ermächtigt wird, 
fein Amt weiter zu führen, und feine Amtspflichten zu erfüllen: 
jedoh wird dabei vorausgeiegt, daß feine hung einer 
Directton dadurch ungültig fein f ol, daß ein Direetor, Gelder 
daran theilgenommen hat, unfäbi iſt ſein Amt zu verwalten, 
obglei feine genügende Anzahl Directoren en war, um 
eine Dive Directionsiigung zu bilden, mit usiahuh bes umfähigen 


Abt, 64. Es fol im der ordentlichen General ˖ Ve ammbıng, 
bie in jedem Jahre ftattfindet, ein Drittel der derzet 
toren, oder die dem am nächlten fommenbde Anzahl jedoch nicht 
über ein Drittel der Directoren, vom Amte zurüdtreten, wobei 
bie ſolcherweiſe zurücktretenden Directoren diejenigen jehn follen, 
welche am lanaſten Im int Amte geweſen find, und falls ſolche 
Directoren, die dieſ efbe Seit im : Ymte geweſen find, fich ‚mit 
einigen fönnen, jan fol Reihenfolge des Nüdtritts 
Ihnen — das 2008 entſchieden werden, eher es —* 

beſagten odentlichen General⸗ Vverſammlung geſchehen. 
Die "nge der Zeit, während welder ein Director im Amte 
geweſen tft, foll gerechnet werben, von der letten Erwählung 
an, wenn er vorher aus dem Amte getreten ift. 

Abt. 65. In ber ordentlichen , alljährlich abzubaltenden 
General. 1 Derlammlung jollen Directoren erwählt werben, um 
die Stellen der aus dem Amte fcheidenden, auszufüllen, ober 
ſolche —— 3 zu beſetzen, welche ausgefülli werden mi EN, 
mobei auf das Recht Bedacht genommen werben muß, bie 
geht zu erhöhen oder zu ermiebrigen, und follen die arüd- 

tenden Dixectoren, miebergemä it werben tönnen; jedoch ſoll 
—* Actien⸗ Inhaber, falls derſelbe nicht ein zurücktretender 
Director oder eine Perſon iſt, die von den Directoren erwählt 
wird, zur Wahl für das Amt eines Directors in einer General⸗ 

Verfammlmg zugelaflen werden, wenn er nicht wen 

Be Tage vor folcher —— — im Hauptbureau der 
3 chaft eine ſchriftliche Anzeige einreicht, worin er ſeine Zu⸗ 
ſtimmung kundgiebt, in jener Verſammlung als Director ge⸗ 
wählt zu werden; gunb ollen die Directoren es veranlaflen, 
daß einundzwanzig Tage vor Abhaltung jeber ordentlichen Genera 
Berfammlung, eine Site angefertigt werde, welche bie Vor- har 
Sumamen und den Wohnort jedes ber austretenben Pirectoven 
—I anderen Actien⸗Inhabers, ber in jener ea 
mei Y ae „enthalten muß. Diele Lifte muß an einem fi 

3 Haupt-Bureaus bet Geſellſchaft —— — 
ben Me ofen ausliegen, damit je en Actten-nbaber 
fie einzufehen wünſcht, diefelbe prü 

Abt. 66, Is ein Director zw irgend einer Seit den 
Wunſch bet, kin Amt nieberzulegen, und von diefem feinen 

unſche Vorſitzenden ober Secretär ber —— ſchrift⸗ 
e e macht, 10 fo foll das Amt ſolches Divectors, durch 
cktritts feitens der Directoren, valant werben. 

bt. 67. Es foll einer Berfammlung der Directoren, bie 

F dieſen Zweck beſonders —— iſt, gefentich zu 

eben, mittelft el: —— a ung, an an welcher nicht weniger als 

wei Drittel der Ge rectoren theilnehmen müffen, 
Ba. einen Sir an Amtes zu entfegen, deflen fernere 

mtsführung den Divectoren, b I an Gunften fo Beieikufiet 


flimmen, nicht 
erijent. Die —— et Serugt, * —— che einer 
aa N und che ande a nlige Sedon on feiner Skatt 
eben un an wa don an fe 

fi dag Amt inne zu bis zur nächften 
erbeten N General. Berfemmlung in welcher ber- 
felbe als ein der Reihe nach austretender 
merbert — 


Abt. 68. Eine im Amte eines Directors zufällig eintretende 
Baları, kann feitens der Divectoren wieber beiept werden, welche 








ebenfalls einen wahlfähigen Actien⸗Inhaber dazu ernennen 


Tönuen, bie none auszufüllen bis zur nächften orbentlichen 
General: ammlung, und foll bertelbe in ſolcher @eneral- 
— — als einer ber Reihe nach austreienden Directoren 
angeſehen mer 

Abt. 69. Falls und ſoweit eine orbentliche Generat Der. 
fammlung es unterläßt, die Wahl von Directoren volsählig zu 

macen, In follen die zurlidtretenden Directoren, falls fie 
* ir Amt zu behalten, als wiede egewä It ertlärt werden, E 
denn, (infolge einer Verringerung nzabl der Direct 
8 die Anzahl r auöttetenden ——— eine ne gebßere tft, a a 
vorhandenen Balanzen, in welchen irectoren, welche 
tm Amte verbleiben, enticheiden I nr er von den Burüd- 
tretenden als mwiebergewählt angeſehen werben joll, 

Abt. 70. Die Actien-Amhaber, die in einer ordentlichen 
Beneral: —e anweſend ſind, ſollen von Zeit zu Zeit 
bas a6 Gchalt — Cal folches vorhanden ) das den Directoren 

ber verſchiedenen de die aus ben 
—eS &— bike Verben zu gewähren ifl. 


Amtshandlungen der Directoren. 


Abt. 71. Die Divectoren find befugt, im ihrer erften Sitzung 
ed jeder ordentlichen @eneral-Berfammlung einen aus ihrer 
Mitte zum PVorfigenden zu wählen, unb einen anberen (ober 
* wenn ſie es recht finden) als Stellvertretenden Vorſi 
oder Stellvertretende Vorſitzende), welche im Amte ver in 
oe bis zur nächften ordentlichen @eneral-Berfammlung; und 
fen die Directoren ebenfalls innerhalb vierzehn Tage vom Tode 
des diritts eines BVorligenden 5 Stellvertretenden 
Borfigenden an, einen anderen aus ihrer Mitte 
erwäblen; unb D fen jeder folcher Vorſitzende und Stellvertretende 
Bozfipenbe der derzeitige Vorfitende beziehungsweiſe Stellver: 
treten vorfigende der — 5 ſein 
Abt. 72. Ein Stellvertretender Vorſitender ſoll nur dann 
das Amt eines un anbenben ausüben, wenn der Borfigende 
firbt, abmefend ift, oder fich weigert als foldyer weiter zu fun⸗ 
und falls fie beide ahweſend find, ober ſich weigern zu 
gieren, ſo follen bie grmeienben Directoren irgend einen an- 
ctor zum Vorſitzenden jener Verſammlung ernennen, 
und foll irgend eine Perſon, melde den Vorſitz beim Beginn 
der Geichäfte in irgend einer Berfammlung übernimmt, auch 
während ber ganzen Dauer ber Delammlung als Borfiender 
elben fun , und follen alle: Angelegenheiten und 
Saden, welche tin einer Directiond sung erwogen und vorge 
fchlagen werben, durch Stimmenmehrheit entichieden werben und 
ol jeder anweſende Director eine Stimme haben, und ſo 
igenbe auch eine zweite oder ausſchlaggebende Stimme haben 
Abt. 78, note Directoren follen zur arlebigung der @e- 
Rhäfte fih am erften Dienftag in jedem Ralen onate im 
Deut Bun der Geſellſchaft verfammeln, oder zu fold’ an- 
deren Beiten, wie fie es unter ſich ausmachen, und zu fold’ 


deren gelten, wie fie im geböriger Form zufammengerufen 
werben, fu geife, wie e8 fpäter angegeben ift, und ſoll iebe 
ſi Berl ung als ein Directionsratb (Divection) be 


Abt, 7. ri Der Vorſitzende oder ein Stellvertretender Bor 
figender ober zwei ber toren find befugt, zu irgend einer 
Bett den Secretär aufzuforbern, eine Berfammlung r Direc- 
toren —— und ſoll ſolche Verſammlung zufammen- 
Berufen werben, 6 uch Abfendung eines Rundichreibens an jeden 

oft, oder durch Abgabe desfelben an feinem 

CER re splag oder Wohnort, wie es aus den Büchern 
jellichart hervorgeht, und muß in dem Rundſchreiben, 

Tag und bie Stunde folder Berfammlung erwähnt jein. 


vg 75. Es foll in eimer Dirvectionsfigung kein Geſchäft 
vorgenommen werden, außer daß beim Beginn des Geſchäfts 
—— drei —5 anweſend find, und wenn eine Ent 
das Ganze oder ein Theii desſelben ftattfindet. 
Ah en Es ſoll keinem Director geftattet fein, binfichtlich 
tegenb eines Vorichlages, einer Handlung oder Sache, bie ihn 
perfönlich betrifft oder irgenb einer andern Perſon, mit welche 
ex, fei es als Mittbeilbaber ober Verwandter. in Beriebuna fteht. 


—— anweſend ſein, und in der Verhandlung über dieſen 


Abt. 1 Die Mitglieder der Londoner Directton, die biefen 
Regeln zufolge ernannt worden find, dürfen irgend einer Directiong- 
figung der Geſellſchaft, beiwohnen, und follen in ſolchen Sigungen 
in jeder Sin biefelben Nechte haben ala irgend eineräber 
anweſenden Directoren. 


Rechte der Directoren. 

Abt. 78. Die Verwaltung bes Oeicäftes und die Kontrolle 
ber Geſellſchaft fol den Directoren übertragen fein, welche außer 

n Redten und Vollmachten, bie benfelben durch die Regeln 
ober duch eine Parlaments- Acte beſonders übertragen worden 
ſind, alle diejenigen Rechte ausführen können, und alle ſolche 
Handlungen und Dinge vornehmen können, wie fie ſeitens der 
Bee lont ausgeführt werden können, und welche weder bu 
dieje Urkunde noch dur das Geſetz beſonders einer General. 
Berfammlung der Actionäre vorbehalten ift, jedoch nichtsdeſto⸗ 
weniger vorbehältlich irgendmwelder Regeln, die von Beit zu 
Zeit gemacht werben fritens einer Beneral- Berfammlung, voraus. 
bett daß keine Regel irgendwelche Handlungen der irecioren, 

ie früher vorgenommen find, ungültig machen ſollen, welche 
nie geweſen wären, wenn folche Regel nicht gemacht worden 


Abt. 79. Ohne Eingriff in die allgemeinen Nechte, die auf 
Grund der vorgehenden Klaufel den Directoren gemährt find, 
und ber anderen Rechte, die auf Grund der Degen ihnen au: 
tommen, ſollen die Directoren die folgenden Rechte haben! 


nämlich: 
dad Acht. 


1) Sole Verwalter, Secretäre und andere Beamten, 
Bankiers, Makler, Anwälte, Agenten, Rechnungsführer, Commig, 
Bebiente und andere Perfonen zu ermählen und anzuftellen, 
wie die Directoren dieſes, ihrer —— — Meinung nad 
für richtig befinden, um die Verwaltung und Ausführung ber 
Beichäfte der Gefellf ft vornehmen zu können; ferner d 
Pflichten derſelben feitzufegen und ihnen foldhe ’Sommiffion, 
Vergütung, Gehalt, Lohn oder anderen Entgelt zu gewähren 
und auszuzahlen, und | olche Belohnungen für geleiftete außer 
ordentliche Dienfte zu geben, wie die Directoren e3, ihrer un- 
umichräntten Willensmeinung nah, für gut befinden ‚ und 
fol Süralhaftiteilung zu verlangen für die treue und ge 
willenhafte Ausführung und Vollbringung der Biichten. jener 
betreffenben Beamten, wie bie Directoren es für gut be 

2) Von Zeit Mi Bei bie Formulare der Verficheru allen 
ber —2 — feſtzuſezen und von yet u Zeit zu ı beitimmen, 
wer und in welcher Weile je er iegenbmelehe Ber 
fen anolice Anietgeichnel und vollzogen werben fol. 
Verlüfte zu en een und im folcher Weiſe 
zu gen, he fie es für den. 

Wechfel —2 md andere verkäufliche Werth 
papiere und alle ds und Anweilungen für Geldzahlungen 
im Namen und auf Rechnung ber Ger Michaft zu ziehen, zu 
acceptiren und zu indoſſiren. 

5) Unter oiden Bebin a und Borbehälttich folcher 
Regeln, wie fie es für Re Net Ile oder einige ihrer 
Rechte (mit Ausnahme des ee Kkanbfeheine und Actten 
auszugeben und Canberufunge en auf Actien vorzunehmen) auf 
irgend einen Ausſchuß zu übertragen, welcher aus demjeni 
beziehungsweiſe denjenigen Diitgliebern ihrer Körperſchaft 

n, wie fie es für Recht befinden. 

6) Unter folhen Bedingungen, wie fie es für Recht be 
finden, den General-Bermwalter oder Secretär zu Hevollmächtigen, 
Policen zu unterzeichnen und zu vollziehen, Verficherungen ab- 
aufchlieben, Verlüfte zu reguliren, Wechſel, Schulbiheine und 
anbere v rläufliche Werthpapiere, Cheds und Anmeifungen zur 
Br Ang von Geldern im Namen und auf Rechnung ee 

u ge x ziehen, zu acceptiren und zu indoſſiren. 

Vollmachten —E zu unterzeichnen und zu voll⸗ 

—* oder einen oder mehrere der Directoren, oder den General: 

erwalter oder Secretär zu bevollmächtigen, Ballinachten auszu 
ftellen, zu unterzeichnen und zu vollziehen, durch melde Boll 
machten iraend eine Berfon oder Berionen. aemeinfam fomoh 


eines zinspflichtigen —2— und die Siche 


Sache oder Ding, welche bie Directoren ſelbſt ausführen könnten, 
zu vollziehen, und mit oder ohne dem Rechte Unterbevollmädhtigte 
zu ernennen. 
Bon Zeit zu Zeit Ye ‚Berfonen , Körperfchaften ober 
—— — wie ſie es für ri befinden, die im Vereinigten 
Lonigreiche oder in irgend eier olonie, Befkbmn oder einem 
Schupgebiet desielben oder in einem fremden Lande wohnen 
ober dort ihren Sig haben, zu Vertrauensmännern der Geſell⸗ 
ſchaft zu ernennen, mit folchen Rechten und unter ſolchen Be⸗ 
dingungen, wie die Directoren diefes für Recht befinden. 

9) @elber ber Getellichaft auf Tiegendem oder perlönl 
Eigentbum oder anderen Werthobjecten, auszuleiben, in Ber: 
bindung mit ee m @elde, das ausgeliehen Wied, von 
upemb einer anderen on oder Perſonen oder von eimer 

n- oder anbern Geſellſchaft ober Genoſſenſchaft im zuge 
herbeit für basjelde 
Namen ober unter der gefeblichen Kontrolle eines ober 


“ mehrerer Bertrauensmänner der Gejellihaft anzunehmen, jei es 


und fol jede Perſon, Geſellſchaft oder Genoſſenſcha 


. 


allein oder in Gemeinihaft mit einer ober mehreren Berfon 
oder Perſonen, Geſellſchaft oder Genoſſenſchaft, oder die Er- 
laubniß dazu zu ertbeilen, daß ſolche Sicherheit aus ee ch 
genommen werde, im en und unter der geieblichen 5 Kontrolle 
einer Perſon oder. Perſonen, oder Actien- ober anderen Gefellichaft 
Benofienichaft, wie die Directoren es für richtig , finden; 


Namen oder unter deren geieplichen Kontrolle ſolche "Eicherbeit 
angenommen wird, als ein Verttauensmann ber —— 
gelten, in Vebereinftimmung mit den Regeln der Geſellſchaft 


10) Bon Beit zu Beit irgendwelchen Platz ober t enb wende 
Plätze im Vereinigten Königreich oder irgendeiner Kolonie, Be- 
fitzung oder Schußgebiet bes beöfelben, Iben, oder in einem fremden Lande, 

« Directionen zu ernennen , und folden Plag - Divectionen 
irgendwelche der Yunctionen, Pflichten, Vorrechte und Gewalten 
der Directoren der Geſellſchaft zu übertragen, und die Anzahl 
ber Vigieder jeder ſolcher Pla Direction eftzufehen, unb b frgenb 

rſon (gleichviel mo dieſelbe wohnt) zum einer 

fe n n, Dlagbirection ju ernennen, auch bie — — keit und 
ſtimmung und die allgemeine Art der Derbanblung 

Di den Sigungen folder Plab- Direction feftzufegen, ferner von 
Belt zu Seit die Rechte und Pflichten jeder folder Plap-Direction 


u be unb zu veränbern, Jomie von Zeit au | it das 
Gehalt ber Mitglieder folder BI * Directionen zu be 
und zu verändern, ferner vor Ontie irgend eines 7 wir gliebes 
folder Blab- Direction ent u nehmen, be ab 


ufegen, und von Zeit zu Dacanzen, nie Fr Äh ent- 
fein mögen, auszu Ten wann und wie bie Divectoren 
es für rich ag, ‚Befinden, und im allgemeinen die Negeln und 
—— Hr die Führung unb Leitung der Verhandlungen 
[older log-Directionen zu erlaflen, und follen alle und jebe 
—— Plag-Directionen, zu allen Zeiten und in jeder Hinſicht, 
den ſolcherweiſe Pc ſchriebenen eln und Anordnungen der 
Diverloren der unterworfen fein, und von bene 
ttet werben; Ha un vorbehältlich irgendwelch' folder 
en und Dorf riften, fomweit fie damit übereinftimmen, bie 
folgenden Vorſchriften mit Bezug Darauf —— F werden: 
a) Irgend eine Perſon, welche liede einer ſolchen 
latzdirection ernannt wird, 0, ce En te ihr Amt antritt, 
(ri tlich ihre Zuſtimmung bazu geben ‚ daß fie Willens ift, 
flichten ſolches Amtes zu überne 
6) 7 darf fein Mitglied einer Pla Direction in einer Frage 
men, oder dazu befugt fein, bei Beſprechung einer 
e anmelend zu fein, die ihn felbft ober feinen @eichäfts- 
ber oder einen Verwandten betreffen. 
o)E3 foll ein Drittel der Mit Hi (außer ben ex-officio- 
Mitgliedern), die de 
oder die der am nächſten tommenbe abi, jedoch nicht über 
ein Drittel Theil folcher Mitglieder, am Inge ber ordent- 
lichen General ⸗Verſammlun "2 der Gefellfchaft i in jedem Jahre, 
vom Amte zurüdtreten. Die bet diefer Gelegenheit zurlid- 
tretenden Mitglieder follen diejenigen fein, welche am längften 
un Amte geweſen find, und falls ſolche, die eine „gleihe 
hr über im Amte gervefen find, fi nicht einigen lörmen, 
fol ihr Nädtritt durch das Loos entichteben werben, 


tt fol —— nl — 


und gmar In ber legten Sisung folder 
— haltung — der ordentl lVerſammlung. Die 
Amtszeit eines liedes joll von feiner legten 
Emennung an geredimet, werben, bei welder Gelegenheit 
orber aus dem A une genen ft. Ein Mitglied einer 
ii Plag-Directton, me arte, ernannt ift, eine zu- 


laß - Direction 


ällig eingetretene Dakar u ſog nur ſolan e im 

Borgi 13 Sekt. Ga en im Wtglieb einer Ylap-Direetiom 
orgängers e einer Platz ˖ Dire 

fih von den Sigungen derſelben während eines Zeitraumes 
von ſechs Kalendermonaten entfernt hält, ohne die befondere 
Erlaubniß zu einem Urlaube von den Pirectoren ber @e- 
fellichaft erlangt zu Dale, fo ſoll dasfelbe daraufhin auf- 
ören, ein Mitglied folder Platz Direction zu ſein, und ſoll 
ein Amt i ipso facto valant werben. 

d) Die Directoren der General. Verwalter und der berueitige 
Secretär der Geſellſchaft. follen, wenn fie anweſend fin 
ex-officio-Mitglieder jeder u Direction fein, mit denfelben 

ten, binfichtlich der mung und in jeder anderen 
„geai ich, F ſolche den pi itgliedern ſolcher Blap- 


enhmelde ital⸗ Anlagen, welche | feitens folder Plap- 
t en in Uebereinſtimmu ha er 
den Dorkchriften, Binfichtlich der Art und Meile ber 
objecte die angenommen werben, fein, und follen bie De 
trauensmänner, in deren Namen fie belegt werden, bie ſein, 
welche die Directoren der Geſellſchaft von Zeit zu it ein- 
Ienben, und jollen die Kapital-Anlagen von beriel 
, wie ie diejenigen, bie in den Regein ber Gefellfchaft vor- 
Sefüriehen find 
11) Ein Schugbrief bez tepend eine Beftallungsurkunde 
von einer fremden Negi erlangen, in deren Gebiet 
olche Jet Direction Üben Es hat und in folder orm und 
t folche Bmede mie fie e8 für rathſam erachten und wie bie- 
elben fähig find, anzufchaffen. 
12) —* Beieilichaft zu bilden oder Dazu beitragen eine 


a 
u grün e er , 
Ko lonien ober oder gebiete des Vereinigten Königreiches, ober 


en fremben Lande oder Stante zu beſitzen oder darüber 


fol dieſe Berechti nu zur Blue 
—* auf Grand un und tn Gemi Gemäßhet eier — ——— 
Geſamm 


— een —E —S Divections- 
fiung Iombers zu dieſem Ywed einberufen worden tft, am 
genommen wir 

13) Aus den Gewinnen der Geſellſchaft ſolche Summe bei 
Seite zu feßen, um einen Relervefonds zu bilben, ben fie 

gend halten, allen Forderungen gerecht 3 werben, o 
ividenden zu begleichen, ober Grmbfiüde der Belellihaft aus: 
ubeilern, zu verbeilern und im Stande zu balten, und für 
Io andere Zwecke, wie bie ihrer unbefchräntten 

— nach, im Interefſe der —— für geboten 


en Rüdverfiherungsfond zu bilden, welcher in ſolcher 
gie — und geleitet werden Tann, wie fie es für richtig 


— endwel erichtliche Schritte die ſeitens der oder 
— ber feitens * Re die Beamten er- 
eriffen werben, ober welche in anderer Weiſe bie Yingelegenheiten 
Der Gel berühren, ober feitens einer Perfon, ob 
fie Aietiem Subeber e nicht, einzuleiten, zu führen, 
u he — vie * falien J laſſen, —A ben- 
8 i gewiſſer ungen o ung 
* Schulden und a Ih’ 


irgendweldh” anderer Aniprüche unb 
Derberungen, feitens der oder an die Geſellſchaft, Vergleiche zu 
ließen und Friſt zu gewähren. 
ber Irgendwelche Anfpriche oder Forderungen feitens ber 
die Geſell inem Sch ht zu übermetfen 
und ce ar ae a —— auszuführen. 

17) Quittungen, ine nnd andere Entlaftun 

für ee er en rasen Gelder und für Sie 








ungen und Anſprüche der Gefellichaft auszuftellen und zu 


fern. 
3) Sn Namen der Gefellidhart in allen folchen Ange- 
tten zu handeln, welche ſich auf Bunterottfachen und 
igsunfähige bezichen. 
bt. 0. 
e Geſellſchaft eingetragen werde, und daß ihre Macht in 
Weiſe eriweitert werde, oder daß ſie ſolche Vorrechte er- 
‚ die riht von einzelnen Perſonen ausgeführt werden 
,‚ weldye die Geiellichaft bilden, oder die Mehrzahl der: 
io jolien die Diveetoren einen Freibrief der Eintragung 
dem großen Siegel oder eine oder mehrere PBarlaments- 
ſich ausbirten, ſich darum bewerben und wenn möglid) 
erlangen; und follen bei Erwerbung jolches Freibriefes 
older VBarlamentsacte, die Netien- Inhaber ſich ſolchen 
tungen, ſowohl ihrer Perſon mie auch ihren: Vermögen 
dend, unterwerfen, wie ihnen auferlegt wird im Wege 
dingungen zur Erlangung ſolches Freibriefes oder joldher 
ınd Sollen und können diefelben ſich irgendwelch' weiteren 
nıngen und Beichräntungen unterwerfen, wie entiveder 
arlament oder Die Regierung fie für angemeſſen erachtet 
zufzuerlegen, ungeachtet des Umſtandes, daß dielelben un- 
ar mit, und verichteden von irgendwelchen der beſtehenden 
und Vorſchriften der Geſellſchaft ſein mögen, und jollen 
miten dielstben die Koſien und Auslagen, die mit jolchem 
zur Verleihung ſolches Freibriefes oder ſolcher Acte, folcyer 
efe oder foldyer Acten, oder fiir die Erlangung derielben, 
Sache nun liegen mag, verbunden find, aus dem Fonds 
fellfchaft bezahlen und begleichen. 
tt. 81. Dit Ausnahme desjenigen, welches durch Die 
in anderer Weiſe vorgejchrieben tft, follen die Rechte der 
ven nur ausführbar jein, mit der Genehmigung durch 
Biaflung Per Dirertion. 
bt. 82. Es Soll keine Police, kein Vertrag, Wechſel, 
ichein oder verkäufliches Wertbpapier, Cheque, oder An- 
7, welche von irgend einer Perfon unterzeichnet, gezogen, 
t ober indoflirt oder gemacht ift, für die Gejellichaft 
» fein, oder derielben irgendwelche Verbindlichkeiten auf- 
‚ ausgenonmen, wenn ſolches von den Directoren oder 
a Berionen gefchehen ift, die von ihnen dazu befonders befugt 
ı find, und innerhalb der Grenzen der ihnen gegebenen 
gehandelt haben. 
Kapital-Anlage. 

bt. 83. Die Directoren find befugt, ihrer unbeichräntten 
meinung nad), irgend einen Theil der Fonds und des 
jens der Belellichaft, in den Ankauf von pallenden Ge- 
äumen anzulegen, die zur Ausführung der Geſchäfte der 
haft gebraucht werden; oder diejelben fünnen angelegt 
‚im Anlauf von Erben irgendwelcher Art, fei es im 
en Königreich oder außerhalb desielben, oder in öffent: 


fandbriefen, Fonds, Bonds oder Staatspapieren (gleich - 


diejelben nun an Inhaber zahlbar find oder übertragen: 
fönnen oder durch Meberlieferung oder in anderer Weiſe 
erden) Des Dereinigten Königreichs, oder Indiens oder 
einer Kolonie oder Beſitzung des Vereinigten Königreichs, 
gend einer fremden Regierung oder fremden Staates; 
nnen fie das Vermögen anlegen in Freigut oder Lehnzgut, 
ı liegenden Gründen, oder in erbliche MWerthobiecke im 
gten Königreich oder Indien oder im irgend einer Molonie 
tigung des Vereinigten Königreich oder einer Fremden 
ng, fremden Landes oder Staates, oder in Actien, Pfand⸗ 
Schuldſcheinen oder Werthpapieren; gleichviel ob Wiefelben 
ı Inhaber zahlbar find, oder durch Ucberlieferuing über- 
werden, oder in anderer Weile zahlbar find irgend eine 
nfchaft, Befellichaft oder öffentlichen Körperſchaft ob bie- 
mn Municival-Plab-, Gelchäftliche oder ande.xe Körper- 
find, im Wereinigten Königreich oder Indie n oder in 
iner Kolonie oder Beſitzung des Vereinigten Kaönigreichs 
er fremden Regierung, Landes oder Staates; 0 der fönnen 
toren das Vermögen anlegen in einer Hypsothet oder 
Intheil in einer Lebensverlicherungspolice, fei, e8 für bie 
at ober in anmwartihaftlicher Weile; auch können fie 
anlegen in Anleihen, in Gemäßheit der Gelyräuche und 


Falls es der Direction wünſchenswerth erjcheint, 


der derzeitigen Regeln der Fondsbörſe und fanır irgend eine 

jolche Stupitalanlage von Zeit zu Zeit verfauft und in baares 

Beld ungefekt, oder verändert oder in andere Kapital» Anlagen 

umgewechſelt werden, wie fie durch Diele Regeln geitattet jind. 
Dividenden. 


Abt. 4. Die Pircctoren fine befugt (vorbehältlich ver 
Genehmigung durch eine General-Berfammlung der Gefellichaft) 
aus den Gewinnen der Gefellichaft ſolche Dividende feftzufegen 
und auszuzahlen und zu foldden Zeiten zahlbar zu machen, wie 
fte e3 ihrer Meinung nad), für angemeſſen erachten, und ſollen 
die Directoren fofort, nachdem eine Dividende feltgefegt worden 
it, den Aetien- Inhabern Anzeige von der Zeit und den 
machen, an welchen die Zahlung derſelben feitgefegt worden ift, 
und zwar durch Anzeige in zwei oder mehreren Zeitungen, Die 
in Liverpool herausgegeben werden. 

Im alle mehrere Perjonen als gemeinichaftliche Inhaber 
eines Prandicheines oder einer Actie eingetragen find, fo ift 
irgend eine dieſer Perſonen befugt, rechtsgültige Quittungen für 
alle Dividenden und Zahlungen auszuftellen, die hinſichtlich 
folder Dividenden und in Berbindung mit foldden Pfandbriefen 
oder Actien gewährt werden. 


Nehnungsfihrung und Berichte. 


Abt. 85. Die Tirectoren follen es veranlafien, daß im 
Haupt ⸗Bureau der Gelellihaft, und an ſolch' anderen Pläßen, 
wie fie e8 für richtig befinden, Stontobiicher geführt werden, 
und Sollen fie getreu Abrechnungen halten laſſen, über die ein- 
genonmenen und ausgegebenen Gelder der Gefellichaft, Tomte 
auch über die Angelegenheiten binfichtlich deren foldhe Einnahmen 
und Ausgaben ftattgefunden haben; es follen ferner darin alle 
Activa, Kredite und Werbindlichkeiten der Geſellſchaft und alle 
Ueberſchüſſe, Gewinne und PVerlüfte, die daraus entftehen, fomwie 
alle Kapital Anlagen feitens oder im Namen der Gejellichaft 
darin verzeichnet werden. 

Die Divectoren follen die Freiheit haben, befondere Konten 
für die Lebensverficherungs - Abtheilung einzurichten. Es fol 
fein Actien Inhaber, mwelder fein Director oder Aufſichtsrath 
erwählt, wie es hierin jpäter befchrieben wird, ift, dazu berechtigt 
fein, die Bücher, Abrechnungen, Urkunden und andere Schrift⸗ 
jtüde der Gejellichaft zu prüfen, oder gefeglich Einficht davon 
zu nehmen, außer wo das Beet oder die Negeln biejes erfordern. 

Abt. 86. Die Directoren follen alljährlich in jeder ordent- 
lihen General-Berfammlung, der letzteren eine Abrechnum vor. 
legen, iiber die Einnahmen und Ausgaben, fowie eine Bilanz 
unterbreiten, woraus die Gewinne und Berlüfte der Geſellſchaft 
erfichtlich find. Diefe Aufmachung foll einen Bericht der Direc- 
toren enthalten, binfichtlich de3 Zuftandes und der Tage der 
Geſellſchaft, und hinfichtlich des Betrages, den fte zur Auszahlung 
im Wege einer Dividende empfehlen, oder als Bonus an bie 
ActienInhaber; aud muß der Betrag angegeben fein (falls 
ſolcher vorhanden) den fie als Uebertrag auf den Rejerve- und 
Rückverſicherungs⸗Fond empfehlen. 

Aufſicht. | 

Abt. 87. Es müllen in jedem Jahre mindeftens einmal 
die Konten der Geſellſchaft geprüft werden, und die Richtigteit 
der Bilanz feitgefeßt werden, durch einen oder zwei Auffichts- 
räthe. Die Actien Inhaber find befugt, in der alljährlich ftatt- 
findenden General-Berfammlung (ordentlichen) zwei Auflichts- 
räthe zu ernennen, welche Actien-jnhaber fein müllen, die fähig 
find, Director zu werben, die e3 jedoch nicht jind, und deren 
Gehalt feitens der Actien⸗Inhaber in der ordentlichen General- 
Berfammlung feltgeleßt werben muß. Falls feine ſolche Wahl 
ftattfindet, fo Jollen der oder die Auflichtsräthe von den Direc- 
toren ernannt und auch von denlelben das Gehalt feſtgeſetzt 
werden. Die Directoren find befugt, Rechnungsführer u et 
nennen und zu befolden, um bei der Beauflichtigung zu belfen 
oder eine beſondere Aufſicht auszuführen. 

Abt. 88. Falls eine zufällige Vacanz int Amte eines Auf- 
ſichtsrathes eintritt, fo find die Directoren befugt, einen Auffichts- 
rath zu ernennen, um die Bacanz auszufüllen, bis zur nächſten 
ordentlichen a Fa a Ten 

bt. Es foll jeder Auflichtsrath befugt Kin, u Hra 
üblichen Zeiten die Bücher und Worednumam er SEÜÜRHN 


nachzuſehen, und in Verbindung damit, bie Directoren oder 
andere Beamte ver Gelellihaft, zu verhören. 


Quittungen. 


Abt. 90. Jede Quittung, die in Gemäßheit der dazu er- 
tbeilten Vollmacht der Directoren von einem Vertrauensmann, 
Director, Vermalter, Secretär oder anderen Beaniten, Agenten, 
Nechtsanmwalt, Angeftellten oder Diener der Gefellfchaft aus- 
gegeben wird, foll als eine gute und genügende Entlaftung 
gelten, für Gelber oder Effecten, melde ın ſolchen Quittungen 
als empfangen bezeichnet find; und follen die Perfonen, melche 
die Summen bezahlen und abliefern, und die Quittung dafür 
tn Empfang nehmen, nicht verpflichtet fein, fi um die Ver— 
wendung der Gelder ober Effekten fümmern zu müſſen oder für 
bie falihe Anwendung oder Nidytanwendung derſelben ver- 
antwortlich zu fein. 

Anzeigen. 


Abt. 91. Es kann einem Actien Inhaber eine Anzeige ge- 
macht werben, falls berielbe eine eingetragene Adreſſe im Ver- 
einigten Königreich befitt, entweder durch perjönliche Lleberreichung, 
oder mittelit Zuſendung derjelben durch die Poſt, in einem ein- 
geſchriebenen Vriefe der an ſolchen Actien Inhabern nach feiner 
eingetragenen Adreſſe gerichtet ſein muß, und irgend eine An⸗ 
zeige, welche durch die Poſt gemacht wird, ſoll zu der Zeit als 
gemacht ee mwerben, an melcher biejelbe der Poſt über- 
geben worden 

Ein Actien-Inhaber, welcher feine eingetragene Adreſſe im 
Vereinigten Königreich befigt, foll nicht berechtigt fein, irgend- 
melche Anzeige verlangen zu können. Falls eine gewille Anzahl 
von Tagen zur Anzeigemahung erforderlich find, die über einen 
anderen Beitraum hinausreichen, fo foll der Tag der Zuftellung, 
—* nicht der Tag des Ablaufs ſolcher Anzeige, in der Anzahl 

e oder anderen Periode eingerechnet werden. 


Schadloshaltung. 


Abt. 92. Es ſoll jeder Director, Vertrauensmann, Ver—⸗ 
walter, Secretär und jeder andere Beamte oder Diener der 
Gefellichaft, die ſich derzeit in Dienft befinden, und ade Actien- 

haber oder geweſenen Actien⸗Inhaber, gegen die ein Zahlungs⸗ 
fehl erlaſſen ift, oder irgend einen Rechtsftreit, oder Prozeß 
die Gefellihaft anhängig gemacht, und dieferhalb in Mit- 
Fibenichaft gezogen werden, ſeitens ber Geſellſchaft zu allen 
‚ fchablos gehalten werben gegen alle Koften, Verlüſte, 
lagen und Laften, welche fie oder einer von ihnen erlitten 
baben oder en zugeftoßen find, oder wofür fie verantwortlich 
geworden auf Grund des Kontraktes, den fie eingegangen find 


oder auf Grund einer Acte oder Handlung bie fie ausgeführt 
haben, in irgend eimer Meile bei Ausübung ihrer reipectiven 
VBertrauenspojten, Pflichten und Aemter oder in oder hinfichtlich 
einer Prozeßſache, an welche jte, den Regeln der Gefellichaft 
entiprechend, intereifirt find; auch foll es die Pflicht der Direc- 
toren fein, derartige Koſten und Berlufte aus den Mitteln der 
Geſellſchaft, die ſich unter ihrer Kontrolle befinden, zu bezahlen; 
ausgenommen e8 fei denn, daß dielelben Durch einen abjichtlichen 
Fehler oder Unterlaſſung herbeigeführt fei, und zwar feitens 
derjenigen Parteien, die den betreffenden Schaden erleiden, oder 
ausgenommen, wenn folche Parteien fich geweigert haben, fich 
ber Zeitung oder Führung oder Vertbeiligung ſolches Rechts⸗ 
ftreite8 durch Die Directoren zu unterwerfen. Und joll ber 
Betrag ſolcher Koften, Spefen, Verlüfte, Schäden und Auslagen, 
für melde eine Schadloshaltung hierdurch vorgefehen wird, 
fofort, nachdem diefelben erlitten oder eingegangen find, und 
obgleich diefelben zu der Zeit noch nicht ermittelt fein mögen, ' 
ein Retentionsreht auf das Vermögen der Gelellichaft ge- 
währen, und follen diefelben einen Vorrang befiten unter bie 
Actien-Inbaber, vor irgendwelch' anderen Anſprüchen, und fol 
folches Retentionsrecht, fomeit es möglich tft, in eriter Linie 
aus dem Refervefond gededt werben; und foll feiner der Direc- 
toren, Bertrauensmänner oder anderen Beamten oder Diener 
der Gefellihaft verantmwortlid) gemacht werden können, für Hand» 
lungen irgend eines oder mehrerer anderen von ihnen, noch für 
die Handlungen, Ausführungen oder Fehler eines oder mehrerer 
anderer von ihnen, fondern es foll jeder nur für feine eigene 
Handlung, Ausführung oder beziehungsmeife feine Fehler, ver- 
antwortlich fein, aud Toll feine der obigen PBerfonen, für eine 
andere Perion oder Perſonen verantwortlich fein, in Beren Hände 
irgendwelche Gelder oder Effecten im ficheren Gewahrſam oder 
in anderer Weiſe binterlegt worben find, nod für irgend einen 
Verluft oder Koften, die der Geſellichaft erwachſen durch die 
Mangelhaftigteit oder den ungenügenden Werth eines Befigtitelg 
oder einer Sicherheit, auf welche Gelder der Gefellichaft aus⸗ 
geliehen oder belegt find, noch für irgend einen Verluft, Schaden 
oder Unfall, welche dem Eigenthbum der Gefellich.ft auftoßen, 
ausgenommen wenn bielelben fich ereignen, durch vorlägliches 
Verſchulden, beziehungsweile Unterlaffung eines ſolchen Directoren, 
Bertrauensmannes oder anderen Beamten oder Diener der Ge 
felichaft; und follen die Directoren aus den Mitteln der Ge 
fellfichaft, alle gerechten Verpflichtungen und Forderungen, die 
feitens der @efellichaft eingegangen find, bezablen., und follen 
zu allen Zeiten fich felbft deden und bezahlt machen, für alle 
Roften, Laften und Ausgaben, die fie in ihrer Eigenſchaft als 
Directoren eingehen müſſen. 


Vorſtehendes ift eine richtige Ueberſetzung der jetzt in Kraft befindlichen Statuten der Liverpool und 
London und Globe Verficherungs-Gefellichaft, wie diejelben in dem, von mir mit „Ne Varietur‘‘ bezeichneten 


engliichen Original-Drudheft enthalten find. 


Solches beicheinigt durch Siegel und Unterfchrift 


Hamburg, November 18. 1891. 


Robert Breitrüũck, 
beeidigter Ueberſetzer. 


Vor mir, dem Hamburgiſchen, öffentlichen und beeidigten Notar Hermann Stockfleth, Doctor der 
Rechte, hat mir, dem Notar, von Perſon und als verfügungsfähig bekannt, Herr Robert Ferdinand Carl 
Breitrück, wohnhaft hieſelbſt, ausweiſe des von mir eingeſehenen neueſten Hamburgiſchen Staatskalenders beeidigter 
Ueberſetzer hieſelbſt, die vorſtehende Unter ſchrift als von ihm eigenhändig geleiſtet, anerkannt. 

Hierüber iſt dieſes Beglaubig ungs-Protofoll aufgenpmmen und zur Beurkundung des Inhalts des⸗ 
ſelben von mir, dem Notar, unter Beidrückung meines Amtsſiegels eigenhändig unterſchrieben worden. 


So geſchehen zu Hamburg, am 12. (zwölften) März 1892 (Achtzehnhundertzweiundneunzig.) 


L. 8. 


S. Stoflefß. 


) 


F. Johannſens Buchdruckerei, e chleswig. 


Amts 


blatt 


ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Bekanntmachungen 
der Königlichen Minifterien. 


2. Ausführungs-Zinweifung 
zum Geſotze vom 24. Juni 18 betreffend die Aboͤnderung cüt: 
zelner Beſtimmungen des Allgemeinen Berggeleßes vom 24. Juni 186). 

Zur Ausführung des Geſetzes vom 24. Juni 1892 
(Sei.-Samml. S. 131 ff.) wird Folgendes beitimmt: 

A. Arbeitsbücher und Arbeitszeugniſſe. 

188 84 bis 85h. des Allgemeinen Berggeſetzes. 

l. Eines Arbeitsbudes bedürfen die aus der 
Volfsſchule (d. b. der gewöhnlichen Werktagsſchule, mit 
Ausnahme der Fortbildungs- und ähnlichen Schulen) 
entlajfenen minterjübrigen Arbeiter der unter Aufficht 
ter Bergbehörten ftehenten Bergnerfe, Salinen und 
Aufbereinungsanftalten ohne Unterſchied des Geſchlechts. 
Hiernach ſind Perſonen unter 21 Jahren von der Füh— 


rung eines Arbeitsbuches entbunden, ſofern fie nach den |. 


geltenten zivilrechtlichen Beſtemmungen großjährig oder 
für großjährig erklärt find. 

Der Berpflichtung zur Führung eines Arbeitsbuches 
unterliegen auch folde minterjübrige Arbeiter, welde 
vor dem 1. Januar 1803 in Beſchäftigung getreten find. 

Zur Führung eines Arbeitebuches find nicht ver- 
pflichtet 

1) Berfonen, welde im Geſindeverhältniſſe fteben; 

2) die mit gemöhnliden auch außerbalb ter oben be: 
zeichneten Beiriebe vorfommenden Arbeiten beidiäf- 
tigten Tagelöbner und Handarbeiter. 


il. Perjonen, melde nad der Auffaſſung der Be⸗ 
hörte vermöge ber Art ibrer Beſchäftigung eines Arbeits- 
buches nicht bedürfen, ift Die Ausftellung eines folden, 
wenn fie von ihnen beantragt wird, nicht zu verweigern. 


IT. Die NArteitsbüder werden von ten Orte- 
Polizeibehoͤrden auögeftellt. Für ihre Einrichtung finden 
die bei A. VI. der Ausführungs-Anweifung vom 2. Fe- 
bruar 18592 zum Reichsgeſetz vom 1. Juni 1891, be: 
treffend Abänderung der Gewerbe-Ordnung (Minifterial: 
blatt für die gejammte innere Verwaltung, Jahrgang 
1892, S. 89) getroffenen Beitimmungen entipredente 
Anmendung. In Zufunit baten die Orts-Polizeibehoörden 
I die minterjübrigen Arbeiter der ter Auffidt der 

—— unterſtellten Betriebe ſelche Formulare 

rbeitsbüchern vorräthig zu halien, in denen auf 

S. 2 flatt des 6 109 ber Gewerke: Ordnung ter 8 85d. 
des Allgemeinen Berggeſetzes angezogen ift, ferner auf 
S. 3 bis 5 die Beſtimmungen des Allgemeinen Berg- 
geſetzes über die Arbeitsbücher (SS 85h. bis 85 h., 


Den 13. Januar 


2074, 207 e. Ziffer bis 3) abgebrudt fi nd, und auf 
S bff. die Anmerfungszeichen im Tert, fowie die An- 
merfungen unter den Xert fortfallen. 

Die hiernad erfolgte Ausftellung von Arheite- 
büchern ıft gleichfalls ın das von der Orts-Polizei— 
bepörde gemäß A. VII. der Aueführunge- Anweiſung 


vom 26. Februar 1892 zu führende Verzeichniß ein- 
jutragen. 
IV. Die Orts-Polizeibehörde hat Arbeitöbücer 


nur für ſolche Arbeiter auszuftellen, welche im Bezirf 
entmeter ihren legten dauernden Aufenthalt gehabt, oder 
falls ein ſolcher innerhalb des Staatsgebiets nicht flatt- 
gefunden hat, ihren erften Arbeitsort gewählt haben 
($ 85c.). Die Ausftellung eines Arbeitsbuches darf 
überdies nur erfolgen, wenn glaubhaft gemadit wird, 
dag für den Arbeiter bis bahin ein Arbeitsbuch 
noch nicht auggeftellt, 
oter daß das für ihn ausgeſtellte Arbeitsbuch voll- 
ftändig ausgefüllt oder nicht mehr brauchbar 
oder verloren gegangen oder vernichtet if, 
oder daß von dem Arbeitgeber unzuläſſige Merf- 
male, Eintragungen oder Vermerke in oder an 
dem Arbeitsbuche gemacht find, 
oder daß von dem Arbeitgeber ohne rechtmäßigen 
Grund die Aushändigung tes Arbeitsbuches 
_ verweigert wird (88 85., 85 d., Bäg.). 
V. Wird der Antrag auf Ausftellung eines Ar- 
beitsbudes nicht von dem Vater oder Bormunde geftellt, 
jo hat die Orts-Polizeibehörde den Nachweis zu fordern, 
dag der Bater oder Bormund dem Antrage zuftimmt, 
oder in den Fallen, wo die Erflärung des Vaters nicht 
beichafft werten fann, oder mo der Vater ohne genü- 
genden Grund und zum Nachtheil des Arbeiters die 
Zuftimmung verweigert, daß die Gemeindebehörde des— 
jenigen Ortes, wo der Arbeiter feinen legten dauernden 
Aufenthalt gehabt oder wo, in Crmangelung eines 
jolden innerhalb tes Staatsgebietd, der Arbeiter feinen 
eiften Arbeitsort gewählt bat, die Zuftimmung des 
Baters ergänzt hai ($ 856.). 

Daß die Erflärung ded Vaters nicht zu bejchaffen 
jei, wird in der Regel nur anzunehmen fein, wenn ber 
fegtere fü perlich oder geiftig unfähig ift, eine Erflärung 
abzugeben, oder wenn ſein Aufenthalt unbefannt oder 


derart ift, daß ein mündlicher oder fchriftlicher Verkehr 


mit ibm nidt möglih ift. Kine Ergänzung der Zu: 
fimmung des Vormundes ift im Geſetze nicht vor- 
gejeben und demnach aud nidt auszuſprechen. Die 
Ergänzung ter Zuftimmung des Vaters ıft, mo fie g- 


10 
ſetzlich begründet erſcheint, fchriftlich auszufprechen und | fchulden des Arbeitgebers nothwendig geworben, fo ift 


mit Unterfehrift und Siegel zu verſehen. 

Der Nachweis der Zuflimmung des Vaters oder 
Bormundes ift durch Beibringung einer mündlichen oder 
Ihriftlichen Erflärung des Vaters oder Vormundes, ber 
Nahmeis der Ergänzung der Zuftimmung des Vaters 
it durch eine ſchriftliche Beicheinigung der vorbezeich- 
neten Gemeindebehörbe zu erbringen. 

VI Die Feſtſtellung des Endes der Schulpflicht 
bes Arbeiters und des Jahres, Tages und Ortes feiner 
Geburt, jowie die Ausſtellung des Arbeitsbuches erfolgt 
nad den Beflimmungen bei A. X., XI. und XII. der 
Ausführungs-Anweiſung vom 26. Februar 1892, 

VI 1) Wird die Ausftellung eines neuen Ar- 
beitsbuches an Stelle eines früheren bei der Orte- 
Polizeibehörde beantragt, jo hat dieje feftzuftellen, von 
welher Behörde und in weldem Jahre das Ießtere 
ausgeflellt war, ſowie, ob daſſelbe vollſtäändig ausgefüllt, 
ober unbrauhbar geworden, oder verloren gegangen, 
ober vernichtet if. Das Ergebniß dieſer Feftitellung 
ift in das Arbeitsbuch Seite 2 unten und in das Ber- 
zeihniß der Arbeitöbücher Spalte 7 einzutragen ($ 85d. 
Abſatz 2). 

2) Iſt das frühere Arbeitsbuch vollſtändig aus- 
gefüllt oder unbraudbar geworben, fo ift ed auf ber 
legten Seite durch amtlichen Vermerk zu fchließen 
($ 85d. Abfag 1). 

3) Die Ausftellung des neuen Arbeitsbuches ift ber 
Behörde, weldye das frühere Arbeitsbuch ausgeſtellt hat, 
unter Angabe des Jahres der Ausftellung anzuzeigen 
und von dieſer in ihrem Verzeichniſſe der Arbeitsbücher 
unter der Rubrif „Bemerfungen” zu vermerfen. Die 
Austellung eined neuen Arbeitsbudes fann au dann 
nicht verweigert werben, wenn das frühere Arbeitsbuch 
von dem Inhaber abjichtlich unbrauchbar gemadıt oder 
vernichtet if. In diefem Falle ift aber wegen Herbei⸗ 
führung ber Beftrafung des Arbeiterd nad 8 207e. 
Nr. 3 ded Allgemeinen Berggeſetzes dem zuftändigen 
Nevierbeamten Mittheilung zu machen. 

Ingleihen ift wegen Herbeiführung der Beftrafung 
bes Arbeitgebers oder feines bevollmächtigten Betriebs⸗ 
leiter nad $ 207 a. und 207e. Nr. 2 a. a. D. eine 
ſolche Mittheilung zu maden, fofern unzulälfige Ein» 
tragungen ober Bermerfe in das Arbeitsbuch gemadıt 
worden find oder ohne rechtmäßigen Grund feine Aus- 
bänbigung verweigert wird. 

) Bei der Bornahme der Eintragungen in bie 
Arbeitsbücher durch die hierzu bevollmächtigten Betriebs⸗ 
leiter ($ 85f. Abfag 2) iſt darauf zu achten, daß die 
Vegteren ihre Unterfchrift mit einem das Vollmachts⸗ 
verhältniß ausdrüdenden Zuſatze zu verſehen haben. 

Die Ausftelung der Arbeitsbücher muß 
foften- und ftempelfrei erfolgen. Nur für die Aus— 
fiellung eined neuen Arbeitsbuches an Stelle eines 
unbraudbar gewordenen, verloren gegangenen ober ver- 
nichteten fann eine Gebühr bie zum DBetrage von 


50 Pfennig erhoben werden ($ 85d. Abfag 2). Iſt den LUnterfuhung über Beichuldigungen, 


biefe Gebühr von dem Arbeitgeber einzuziehen (6 85g.). 

IX. Die Aushändigung des Arbeitsbuches hat bei 
Arbeitern unter 16 Jahren an den Bater oder Bor: 
mund zu erfolgen. Bei Arbeitern über 16 Jahren 
bat died dann zu geichehen, wenn der Vater ober ber 
Bormund ed ausdrüdlich verlangt. Mit Genehmigung 
der Gemeindebehörbe ded im 6 85c. bezeichneten Ortes 
fann die Aushändigung aud an die Mutter oder einen 
jonftigen angebörigen oder unmittelbar an ben Arbeiter 
erfolgen (6 85b.). 

Diefe Genehmigung ift ingbefondere in folden 
Fällen zu ertheilen, wo die Aushändigung bed Arbeitd- 
buches an den Bater oder Vormund megen deſſen Ab- 
weſenheit oder Erfranfung jchwer zu bewirfen iſt oder 
wegen mangelnder geiftiger oder fittliher Qualifikation 
bed Baterd zum Nachtheil des minderjährigen Arbeiters 
gereichen würde. Zur Aushändigung bed Arbeitöbuches 
an „honflige Angehörige” des Arbeiters if die Geneh— 
migung nur zu ertheilen, wenn ber Aushaͤndigung an 
die Mutter Gründe der vorbezeichneten Art oder andere 
triftige Gründe entgegenfteben, und endlid an ben 
Arbeiter jelbft nur dann, wenn Died auch bezügfidy der 
fonftigen Angehörigen defjelben der Fall iſt. Inter 
„Angehörigen“ find ſolche Verwandte oder Hausgenoſſen 
des minderjährigen Arbeiterd zu verftehen, weldhe an 
Stelle der Eltern oder in Bertretung ded Vormundes 
thatſächlich die Pflege und Fürſorge für denſelben 
ausüben. 

X. Ein Zeugniß über Art und Dauer ber Be- 
Ichäftigung, ſowie über Führung und Leiſtungen ($ 85a.) 
fann ſowohl der minderjährige Arbeiter ſelbſt als fein 
Vater oder Vormund fordern. Die Aushändigung dee 
Arbeitszeugnifjed erfolgt an den Arbeiter, auch an den- 
jenigen, -der dag 16. Lebensjahr noch nicht vollendet 
bat, unmittelbar, falld nicht der Vater oder Bormund 
verlangt bat, daß die Aushändigung an ihn geſchehe. 
Die Gemeindebehörde darf die Genehmigung zur un- 
mittelbaren Aushändigung des Zeugnified an den Ar- 
beiter gegen den Willen des Vaters oder Vormundes 
nur dann ertheilen, wenn die Aushändigung an leßteren 
wegen mangelnter geiftiger oder fittlicher Qualififation 
bes Vaters oder aus anderen Gründen zum offenbaren 
Nachtheil des minderjährigen Arbeiters gereichen würde. 

XI. Der Berpflidtung bed Bergwerksbeſitzers zur 
Ausftellung des von der Orts-Polizeibehoͤrde Foften- und 
ftempelfrei zu beglaubigenden Zeugniſſes über die Art 
und Dauer ber Beichäftigung großjähriger Arbeiter 
($ 84 Abſatz 1) ift nicht genügt, wenn dieſes Zeugniß 
ohne dahingehenden Antrag des Arbeiterd Bemerfungen 
über feine Führung und ſeine Leiſtungen enthält. In 
biefem Falle erfolgt die Ausftelung des verweigerten 
Zeugniſſes über die Art und Dauer der Beichäftigung 
durch die Orts-Polizeibehörde auf Koften des Ver— 
pflichteten ($ 84 Abſatz 2). 

Bei der nah $ 84 Abſatz 3 auf Antrag erfolgen: 
welche in 


die Ausftellung eines neuen Arbeitöbuches durch Ber: | Zeugniffen über Führung und Leiftungen enthalten find, 


2 


21 


bat die Dris-Polizeibehörde regelmäßig dem zuftändigen 
Revierbeamten um feine Mitwirfung zu erfuhen. Die 
Koften der Unterfuchung hat, wenn die Beichuldigungen 
unbegründet befunden werden, der Bergwerksbeſitzer oder 
deſſen Stellvertreter, andernfalls der Antragfteller zu 
tragen. 

B. Arbeitsordbnungen. 

(88 80a. bis BOKk. des Allgemeinen Berggeſetzes.) 

I. Die Berpflihtung zum.Erlaß einer Arbeite- 
ordnung befteht für jeten den Deitimmungen des Allge- 
meinen Berggefeßes unterliegenden Betrieb (6 80a. Ab: 
jag 1). Darüber, ob die im $ 80a. Abſatz 5 bezeich⸗ 
neten Borausfegungen für die Entbindung von dem 
Erlaß einer Arbeitdordnung oder von der Aufnahme 
einzelner der im $ 80b. bezeichneten Beſtimmungen 
vorliegen, ift, jobald bdahingehende Anträge geftellt 
werden, die Entſcheidung des Königlichen Ober-Berg⸗ 
amts einzuholen. 

Il, Die Arbeitsordnung, ſowie jeder Nachtrag zu 
berfelben ift in zwei Augfertigungen dem zuftändigen 
Revierbeamten einzureichen. 

Lesterer hat die eine Ausfertigung dem Königlichen 
Ober-Bergamte vorzulegen. 

II. Der NRevierbeamte bat nad Eingang der 
Arbeitdorbnungen und der dazu erlaffenen Nachträge 
zu prüfen, ob dieſe vorſchriftsmäßig erlaffen find und 
ob ihr Inhalt den gejeglihen Beftimmungen zuwider: 
läuft ($ 80h.). Diefe Prüfung ift fo raſch vorzu- 
nehmen, wie ed ohne Beeinträchtigung ihrer Gründlid- 
feit möglich if. Da bei der großen Anzahl von Arbeits⸗ 
ordnungen, die innerhalb der erflen vier Wochen nad 
dem 1." Januar 1893 eingehen werben, die fofortige 
Prüfung aller Arbeitsorbnungen nicht ausführbar jein 
wird, jo find zunächſt Diejenigen zu prüfen, gegen deren 
Inhalt die Arbeiter nah 8 80f. Bedenken geäußert 
oder fpäter Beſchwerde erhoben haben. 

Bei jeder Arbeitsordnung und jedem Nachtrag ift 
insbefondere zu prüfen, 

a, ob die Borichrift des 8 80f. über die Anhörung 
der großjährigen Arbeiter oder eines Arbeiter-Auge- 
ſchuſſes, ſoweit dieſe Vorſchrift Anwendung findet, 
beachtet iſt, und ſofern nur die Anhoͤrung eines 
ſtändigen Arbeiter-Ausſchuſſes Rattgeunben bat, 
ob dieſer den VBorfchriften des 5 80f. Abſatz 2 
entipricht, 

h. ob die Arbeitdordnung die im $ 80b. bei 
Ziffer 1 bis 5 erforderten Beftimmungen enthält, 

c. ob die etwa vorgejehenen Auffündigungsfriften 
für beide Theile gleich bemeſſen find (8 81 
Abſatz 2), 

d. ob die Beftimmungen für großjährige Arbeiter fich 
auf deren Berhalten im Betriebe beichränfen 
(S 80d. Abfag 3), 

e. ob die Strafbefiimmungen dad Ehrgefühl oder die 
guten Sitten verlegen, ob die Geldftrafen bie ge 
ſetzlich zufäffige Höhe nicht überfleigen und ob Be⸗ 
flimmnngen über die Verwendung ber Strafgelber, 
der megen ungenügender oder vorſchriftswidriger 


Beladung der Fördergefäße den Arbeitern in Ab- 
zug gebrachten, ſowie der nad $ 80 Abſatz 2 ver- 
wirften Lohnbeträge getroffen worden find. 
IV. Da die Prüfung nidt an eine beflimmte 
Friſt gebunden ift, und der Revierbeamte zu jeder Zeit, 
wenn er einen Mangel in der Arbeitsorbnnung entdedt, 
die Befeitigung defjelben anordnen kann, fo empflehlt 
es fi namentlich in der erften Zeit, mit Borficht vor- 
zugeben und fomeit nicht Beſchwerden von Arbeitern 
vorliegen, zunächſt nur wegen zweiffelloſer Qüden und 
Gefegmwidrigfeiten die Erjegung oder Abänderung anzu⸗ 
ordnen. In diefer Anordnung kann — namentlich, 
wenn die Arbeitsordnung noch andere rechtlich zweifelhafte 
Beſtimmungen enthält — ausbrüdiih darauf hinge- 
wiejen werben, Daß die Anordnung weiterer Abänderungen 
vorbehalten bleibe. 

V. Gegen die Anordnungen bes Revierbeamten 
findet ber Rekurs nad) näherer Befimmung ber 
88 191 bis 193 des Allgemeinen Berggeſetzes ftatt. 

VI. Auf Arbeitsordnungen, welde vor dem 
1. Aprit 1892 erfimalig erlajfen find, finden die 
Borichriften der 88 80f. und 80g. Abjag 1 über die 
Anhörung der Arbeiter feine Anwendung. Dies gilt 
für Die por dem 1. April 1892 erlaflenen Arbeits- 
ordnungen auch dann, wenn fie nach dieſem Zeitpunft, 
aber vor dem 1. Januar 1893 abgeändert oder voll- 
Händig revidirt und umgeftaltet worden find. Dagegen 
finden die $$ 80f. und 80 g. Abfag 1 Anwendung auf alle 
nah dem 1. April 1892 erfimalig erfaffenen Arbeite- 
orbnungen und auf alle Nachträge, durch welche nad 
dem 1. Januar 1893 früher erlaſſene Arbeitsorbnungen 
abgeändert werben. 

Aus der Borichrift des S 80a. Abfag 1: „Der 
Erlaß erfolgt durd Aushang” iſt nicht zu folgern, daß 
ältere Arbeitsorbnungen, deren Aushang nicht flattge- 
funden hat, nicht als erlaffen gelten; fie müſſen viel- 
mehr von dem Zeitpunkt an als erlalfen angejehen 
werden, wo fie in anderer Sorm, 3. B. durch Be: 
bändigung, allen Arbeitern zugänglich geworden find. 
Dagegen müſſen vom 1. Januar 1893 an nad $ 808. 
Abſatz 2 alle Arbeitdordnungen an geeigneter, allen 
Arbeitern zugänglicher Stelle ausgehängt jein. 

C. Aufſicht über die Ausführung der Be- 
ffimmungen über die Arbeitsbüder. 
($ 189 Abfap 2 des Allgemeinen Berggefepes.) 

Da die 66 107 bie 114 ber Gewerbe-Ordnung 
für die Befiger und Arbeiter von Bergmwerfen, Salinen 
und Aufbereitungsanftalten feine Geltung haben, jo find 
in der Befanntmahung vom 15. März 1892 (Mini- 
fterialblatt für die gejammte innere Berwaltung, Jahr: 
gang 1892, S. 116, 1., 1) für die unter Aufficht ber 
Bergbebörden ftehenden Betriebe diejenigen Beftimmungen 
bei G. der Ausführungs-⸗Anweiſung vom 26. Februar 
1892 für nicht anwendbar erflärt worden, welche An- 
weilungen zur Ausführung der vorbezeichneten Para- 
graphen der Gewerbe-Drbnung betreffen (G. II. Ab- 
fag 1, Abſatz 2 Ziffer la., Abfag 2 Ziffer 1 letzter 
Sag, Abjag 2 Ziffer 2, VIII Abſatz 1 Say 2, V. Tegter 


12 


Sag, fomweit ſich diefe Vorfchrift auf die getrennte Ein- 
tragung ter Arbeiterinnen nad der Alterögrenge von 
24 Jahren bezieht). Aus demjelben Grunde find für 
die Kormulare B. und J. zur Ausführungs-Anmeifung 
vom 26. Februar 1892, ſowie für die Anlage E. zu 
terfelben (Auszug aus den Beitimmungen ber Gewerbe- 
Drdnung über die Beichäftigung jugendlicher Arbeiter) 
Abänderungen angeordnet worden (1, 2 und 3 ber 
Befanntmahung vom 15. März 1892) Nachdem 
burch das Gefeg vom 24. Juni 1892 entipredyend ben 
SS 107 bis 114 der Gemwerbe-Ortnung die Ber: 
pflihtung zur Führung eines Arbeitsbuches für minder- 
jährige Arbeiter in den dem Allgemeinen Berggeſetze unter- 
liegenden Betrieben eingeführt worden if, fommen bie 
vorbezeichneten Einichränfungen und Nenderungen bed 
Abſchnitts G. der Ausfüprungs-Anweifung vom 26. Fe⸗ 
bruar 1892 und ihrer Anlagen in Fortfal. Die Auf- 
fiht über die Ausführung der Beſtimmungen, betreffend 
die Arbeitsbücher (65 85b. bie 85h. des Allgemeinen 
Berggeſetzes) fteht, ſoweit nicht die Thätigfeit bei der 
Austellung, Wiederausftellung und Aushändigung der 
Arbeitstüder der Orts-Polizei- und der Gemeinde- 
behörde ausdrücklich im Gejege übertragen ift, den Re⸗ 
vierbeamten zu, melden in Beziehung auf die ihrer 
Auffiht unterworfenen Anlagen und Betriebe ing- 
befondere bei Ueberwachung ter Ausführung des All: 
gemeinen Berggeſetzes die Befuaniffe und Obliegenheiten 
ter im $ 139b. der Gewerbe-Ordnung bezeichneten 
Auffihtsbeamten übertragen find ($ 189 Abjas 2). 
Der der Ausführunge-Anweifung vom 26: Februar 


1892 als Anlage E. beigefügte Auszug erhält für die] LA 


der Aufficht der Bergbehörden unterftellten Anlagen und 
Betriebe folgende Ueberfchrift: 

„Auszug aus ten Beflimmungen der Ge: 
werbe-Orbnung und des Allgemeinen Berg: 
geieges über die Beſchäftigung jugendlicer 
Arbeiter.” 

Schließlich ift Nr. IM. dieſes Auszuges für Die 
ter Aufficht der Bergbehörden unterftellten Anlagen und 
Betriebe folgendermaßen zu faflen: 

„ Minderjährige türfen nur be- 
ihäftigt werden, wenn fie mit einem durd bie 
Polizeibehörde ihres Testen dauernden Aufent: 
haltsorted oder ihres erften Arbeitsortes aus: 
geftellten Arbeitsbuche verjehen find, welches 
von dem Arbeitgeber einzufordern, zu vermahren 
und auf amtliches Verlangen jeder Zeit vorzu- 
sogen iſt (Allgemeines Berggeſetz 88 85b. und 

c 9 


Berlin, den 27. Dezember 1892. 
Der Minifter für Handel und Gewerbe. 
Freiherr von Berlepſch. 
Bekanntmachungen 
des Königlichen Negierungs: Präfidenten. 
Den $ 106 der Dentihen Wehrordnung betr. 
9. Na $ 106 Ziffer 6 der deutſchen Wehrorbnung 
vom 22. November 1888 foll den Vorſtehern ſtaatlicher 
pder unter ftaatlicher Aufficht flehender Straf, Belle: | 


rungs= und Heilanftalten, foweit dies gejeglich zuläffig 
ifl, die Verpflichtung auferlegt werden, die Militair- 
verhältniffe der in die Anftalt eingelieferten, in tem 
Alter vom vollendeten 20. bis zum vollendeten 45. Le⸗ 
bensjahre ftehenden (männliden) Perfonen zu prüfen 
und, falls dieſelben fi nit ordnungsmäßig auszu⸗ 
weifen vermögen, biervon.. dem Givilvorfigenten der 
Erjagfommijfion des Geburtsorts Der Beireffenden An- 
zeige zu machen. 

Im Auftrage des Herrn Ober-Präfitenten weile 
id die Vorfieher der erwähnten Anftalten an, der ihnen 
auferlegten Verpflichtung pünktlich nachzukommen. 

Porsdam, den 7. Januar 1893. 

Teer Regierungs-Präfldent. 

Betreffend Ghauffergelverhebung für die Chauſſee von Sterfew 

übır Kriedersderf bie zur Spree bei Neu:Zittau. 
10. Dem Kreife Beedfom - Storfow ift vom Herrn 
Minifter der öffentfihen Arbeiten durch Erlaß vom 
9. Dezember 1892 — 111, 23326 — die Genehmigung 
ertheilt morden, an der in Station 23,1 + 57 m der 
Kreischauffee von Storkow über Friedersdorf bis zur 
Epree bei Neu-Zittau errichteten Hebeftelle das tarif: 
mäßge Chauffeegeld für eine Meile zu erheben. 

Mit der Erbebung des Chauffeegeldes an der oben 
bezeichneten Hebeftelle, welche tie Bezeichnung „Hebeſtelle 
Neu: Zittau” erhalten hat, it am 8. Januar d. J. 
begonnen worten. 

Porsdam, den 10. Januar 1893. 

Der Regierungs-Präftdent. 
Betrifft die Form der ärztlichen Atteite der Medizinal Beamten. 
. Durch das Gircular-Reffript vom 20. Januar 
1853 hat der Herr Minifter der geiftlichen, Unter— 
richts- und Medizinal-Angelegenheiten von Raumer, 
Ercellen;, für die ärztlihen Attefte ter Medizinal- 
Beamten vorgejchrieben, daß die amtlichen Attefte und 
Gutachten der Medizinal:Beamten jedesmal enthalten 


, 


olfen: 

1) die beflimmte Angabe der Veranlaffung zur Aus- 
ftelung des Atteſtes, tes Zmedes, zu weldem 
daffelbe gebraucht, und ter Behörde, welder ee 
vorgelegt werden foll; 

2) die etwanigen Angaben des Kranfen oder der An- 
gehörigen deffelben über feinen Zuftand; 

3) beftimmt gejondert von den Angaben zu 2, die 
eigenen tbatlühliden Wahrnehmungen des 
‚Beamten über den Zuftand des Krunfen; 


4) die aufgefundenen wirflihen Krankheits-Erſchei⸗ 
nungen; 
9) das thatlählih und wiſſenſchaftlich motivirte 


Urtheil über die Krankheit, über die Zuläffigfeit 
eined Transported oder einer Haft, oder über bie 
ſonſt geftellten Kragen; 

6) die Dienfteidfihe Berfiherung, dag die Mit: 
theilungen bes Kranfen oder feiner Angehörigen 
(ad 2) richtig in das Atteft aufgenommen find, 
daß die eigenen Wahrnehmungen des Ausftellere 
(ad 3 und 4) überall der Wahrheit gemäß find 
und daß das Gutachten auf Grund der eigenen 


18 


Wahrnehmungen tes Ausftellers nach teilen beftem 

Wiſſen abgegeben if. 

Außerdem müflen die Attefte mit vollftändigem 
Datum, vollftändiger Namens: Unterjchrift, insbeſondere 
mit dem Amte-Charafter des Ausftellerg und mit einem 
Abdrud des Dienftfiegeld verfeben fein. 

Mitte Reffripes vom 11. Februar 1856 iſt 
überdies auch angeordnet, daß die gedachten Attefte 
in Zufimft jedesmal, außer dem vollftändigen Datum 
ter Ausftellung, aud den Ort und den Tag ter ftatt- 
gefundenen ärztlichen Unterſuchungen enthalten müffen, 
und daß obige Beftimmungen aud auf diejenigen Attefte 
der Medizinaf-Deamten Anmendung finden, welche von 
ibnen in ihrer Eigenſchaft ale praftifhe Merzte zum 
Gebraub vor Gerichts-Behörden ausgeſtellt 
werden. 

Indem mir Morftehended hiermit zur Kenntniß 
bringen, maden wir ten Herren Medizinal-Beamten 
die genaue Befolgung diefer Vorſchriften zur Pflicht, 
indem wir dieſelben darauf aufmerkſam maden, daß 
bei Austellung von Zeugniffen in Haft-Angelegenheiten 
die Wahrfheinfichfeit einer Berjhlimmerung 
tes Zuftandes eines Arreftanten bei fofortiger Freiheits⸗ 
Entziehung fein genügenter Grund ift, die einftweilige 
Ausfegung der Strafvollfiredung oder Schuldhaft als 
nothwendig zu bezeichnen. 

Es müſſen vielmehr die Metizinal:Reamten ſelbſt 
überzeugt fein und nah den Grundjägen der Wiſſen⸗ 
haft durch die ſelbſt wahrgenommenen Kranfbeite- 
Erjheinungen motiviren fönnen, daß von ver Haft- 
Voll ſtreckung eine nahe beteutende und nicht 
wieder gut zu machende Gefahr für Teben und 
Gejundhpeit zu beforgen if. " 

Potsdam und Berlin, den 26. Mürz 1550. 





Königlihe Regierung Königliche 
Abtheilung des Innern. Polizei⸗Präſidium. 
* * 


* 


Vorſtehende Verordnung wird hiermit zur Beach— 
tung wiederholt in Erinnerung gebracht. 
Potsdam und Berlin, den ge Januar 1893. 
Der Regierungs-Präſident. Der Polizei-Präſident. 


Viehſeuchen. 


12. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen— 
ſeuche unter dem Rindvieh des Gaſtwirths Henſch in 
Gellmersdorf, ſowie des Bormafıslteopoldsthal, 
Kreis Angermünde, des Koſſäthen Bendin in Zehlen— 
dorf, Kreis Niederbarnim, des Oberamtmannes Marſch 
und Koſſäthen Wilhelm Bauer in Stremberg, Kreis 
Deeslom-Storfow, unter den Kühen des Bauerguts- 
befigers Friefide zu Eichſtaedt, dem Rindvieh des 
Koſſäthen Bathe zu Staffelde, Kreis Ofthavel- 
land, unter den Schweinen des Bauergutöhefigers Fritz 
Tank in Blindomw, Kreis Prenzlau, dem Rindvieh 
ded Bauern Zander in Gary, des Nitterguted See- 
feld, bes Bauern Wilhelm Aue in Techow, auf dem 


Gehöft des Bauergutsbeſitzers Mubß ebendaſelbſt, 
unter dem Rindvieh des Mühlenbeſitzers Mießner in 
Vettin, den Schafen des Rittergutsbefitzers Langhoff 
in Kehrberg, ten Kühen des Gutsbeſitzers Michels 
in Griffenhagen, Kreis Oſtprignitz, in Horſt, 
Kreis Weſtprignitz, unter dem Rindvieh des Gutsbeſitzers 
ESteutener in Hammeljpring, Kreis Templin. 


Erfofhden if die Maul: und Rlauen- 
jeuhe in Biefenbrow und Bierraden, Kreis 
Angermünde, unter dem Rindvieh des Eigenthümers 
Müller in Reinidendorf, des Eigenthümers Goering 
in Rofenthal, res ftädt. Riejelgutes in Malchow, 
tes Bauern Hanne in Mündehofe, des Bauern 
MWeißheimer in KL.:Schönebed, des Kofjätben Bendin 
mn Zehlentorf, Kreid Niederbarnim, ded Halbbauern 
Witthuhn in Hohenftein, des Gutes in Cloſterdorf, 
Kreis Dberbarnim, des Koſſäthen Thiele und Büdners 
Thiele in Merz, des Koſſäthen Ernft Wieje und Jul. 
Wolf, des Büdners Karras in Ragow, des Gutes 
Alt-Marfgrafpiesfe, des Gutöbefigerd Schumacher 
in Taude, Kreid Beeskow-Storkow, des Bauerguts⸗ 
befigers Rühle in Bamme, des Ritterguted Roskow, 
Kreis Weftbavelland, des Reſtqutsbeſitzers Kettlig in 
Lynow, des Bauern Piesnad und Hanad in Mahls⸗ 
dorf, Kreis Jüterbog-Luckenwalde, des Rittergutes 
Wolfshagen, im Guts- und Gemeindebezirf Briepig 
und auf den Ausbauten in Papendorf, unter dem 
Klauenvieh des Rittergutes Hansfelde und ber Ge— 
meinde Wismar, Kreis Prenzlau, unter dem Rindvieh 
des Ziegelmeifters Altenburg und Hantelemannes Nagel 
in Prigmalf, des Eigenthümerd Trapp in Krams, 
des Nittergutsbefigers Freier in Hoppenrade, tee 
Mühlenbeſitzers Kempt in Rududsmühle, unter den 
Schweinen des Händlers Gädecke in Sewekow, Kreis 
Oftprignig, unter tem Rindvieh ded | Dominiume 


Selchow, des Nitterguted HaAus-Zoſſen, ımter den 


Schweinen des Biehhändlers Bluhm in Gr.-Lichter: 
felde, Kreis Teltow, unter dem Rindvieh in Marien- 
tbal, Kreis Templin. 
Potsdam, ten 10. Januar 1893. 
Der Negierungs: Präfident. 


Ueberwachung zufammengebrachter WBieb: 
beftände. 
13. Auf Grund des $ 17 des Neichögeleges, betr. 
die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen vom 
23. Juni 1880 ſowie tes 6 7 des Gefekes, betr. Die 
Ausführung des Reichsgeſetzes über die Abmehr und 
Untertrüdung von Biehjeuhen, vom 12. März 1831 
wird folgende Anordnung getroffen: 

Alle behufs öffentlichen Verkaufs in öffentlichen 
oder privaten Räumlichkeiten zufammengebrachten 
Beftände von Wiederfäuern und Schweinen find 
durch einen beamteten Thierarzt zu beauffichtigen. 

Potsdam, den 7. Januar 1893. 
Der Regierungs⸗Präſident. 
In Bertr.: Freiherr von Richthofen. 


14 


Bekanntmachungen der Bezirksausſchüſſe. 
Oeffentliche Aufforderung. 
2. Der chauſſeemäßige Ausbau des von Ketzin in 
der Richtung nach Schmergow führenden Fährweges im 
Anſchluß an die Chauſſee Groß-Kreutz — Schmergow 
wird geplant. Nach dem Plane wird die Chauſſee in 
einer Kronenbreite von 8 Metern mittels eines etwa 
60 Centimeter über dem Hochwaſſer-Spiegel liegenden 
Dammes durch das Ueberſchwemmungsgebiet beiderſeits 
bis zu den neuherzuſtellenden Faͤhrrampen geführt 
werben. Bevor wir gemäß $ 2 des Deichgeſetzes vom 
28. Januar 1848 über die Ertheilung ber Genehmigung 
biejer Anlage beichließen, fordern wir hiermit diejenigen 
Perjonen, welche fih etwa zur Erhebung von Einmwen- 
dungen gegen die bezeichnete Anfage für berechtigt halten, 
öffentfih auf, in der Zeit vom 10. bis 25. Januar 
1893 ihre Einwendungen fchriftlich bei uns einzureichen. 
Später eingereidhte Einwendungen werden nicht berüd- 
fihtigt werden. Während ber Einſpruchsfriſt fönnen 
die Pläne in unjerer Regiftratur eingeſehen werben. 
Potsdam, den 21. Dezember 1892. 
Der Bezirks⸗Ausſchuß. 
Befanntmachungen des Königlichen Bolizei: 
Präſidenten zu Berlin. 


Zur Warnung des Publikums. 
1. Es find vielfadh Faßhähne aus Zinnlegirungen 
zum Abfüllen von Getränfen im biefigen Gewerbebetriebe 
im Gebrauch, deren Bleigehalt auf die Getränke ſchädlich 
einwirkt, jo daß durch den Genuß oder die Verwendung 
berjelben bei der Zubereitung von Speijen und Ge- 
tränfen die menſchliche Geſundheit gefährdet if. Es ift 
zwar Die reichögejegliche Regelung dieſes Gegenſtandes 
in Ausficht genommen, jedoch bietet weder das Nahrungs⸗ 
mittel-Gefeg, noch das Geſetz, betreffend den Verkehr 
mit blei=s und zinfhaltigen Gegenfländen zur Zeit eine 
geeignete Handhabe zu einem Einfchreiten gegen biefen, 
die menſchliche Geſundheit bedrohenden Brauch. Zur 
Abwendung von Gefahren, welche aus der Verwendung 
derartiger Faßhähne erwachſen können, läßt das Polizei— 
Präſidium in den Niederlagen ſolche Hähne behufs Fef- 
ſtellung ihres Bleigehaltes ankaufen und wird bie Ver⸗ 
fäufer derjenigen Faßhähne, deren Bleigehalt die durch 
die vorflehend angezogenen Geſetze feſtgeſetzten Grenzen 
mehr ober meniger überjchreitet, zur Warnung bee 
Publifums in Zukunft öffentlich nambaft machen. 
Berlin, den 5. Dezember 1891. 
Der Polizei-Präftdent. 


* * 
* 


Unter Bezugnahme auf die obige Bekanntmachung 
bringe ich hierdurch zur Kenntniß, daß Holzfaßhähne 
mit Einſätzen von Zinnlegirung, die nach der chemiſchen 
Unterſuchung mehr als 10%, Blei enthält, hier von 
folgenden Geichäftötreibenden zum Berfaufe geftellt 
werben: 

a. dem Kaufmann Karl Hold, Barnimftraße Nr. 14. 


b. dem Kaufmann Albredt Neufang, Große Franf- 
furterftraße Nr. 122, 

c. dem Kaufmann Paul Ladewig, Große Franf: 
furterftraße Nr. 32, 

d. dem Kaufmann Reinhold Götze, Große Franf- 
furterfiraße Nr. 135. 

Berlin, den 3. Januar 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
Polizei-Berordnung 
über die Ginrihtung und den Gebrauch der beim Bierausichanf 
zur Anwendung fommenden Drud:, Leitungs: und Zapfrerrichtungen. 
2. Auf Grund der SS 5 und 6 des Geſetzes 
über die SPolizei-Berwaltung vom 11. März 1850 
(G.⸗S. ©. 265) und ber 88 143, 144 des Geſetzes 
über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (8.5. ©. 195 ff.) wird für den Stadtkreis 
Berlin unter Zufimmung bes Gemeinde-Borftandes 
verordnet, was folgt: 

$ 1. Sämmtlihe beim Bier-Ausfchanf zur An⸗ 
wendung kommenden Drud-, Leitungs-, Zapf: und 
jonftige Vorrichtungen find nad) Maßgabe der nach⸗ 
ſtehenden Beflimmungen einzurichten und jederzeit zu 
erhalten. 

Sie unterflehen in diefer Richtung einer flänbigen 
polizeilihen Beauffichtigung. 

$ 2. Bon jeder beabfichtigten Neuanlage oder 
Veränderung einer Bierdrudvorrichtung ift dem zuftän- 
digen Polizei-Nevier unter Bejchreibung derfelben, ſowie 
unter Angabe der Firma des Kabrifanten der etwa zur 
Berwendung fommenden Kontrolvorrichtungen (6 7) vor 
der Ingebrauchnahme fchriftliche Anzeige zu erflatten. 

$ 3. Ale Drudmittel darf nur filtrirte atmo- 
Iphäriihe Luft oder Kohlenjäure, melde aus flüffiger 
Kohlenjäure entwidelt wird, benugt werden. 

Die Anwendung von Bierpumpen, melde das 
Dier unmittelbar aus dem Faſſe auffaugen, iſt ver- 
dien. 

$ 4. Bierdrudvorrichtungen, bei welchen Kohlen⸗ 
fäure als Drudmittel dient, dürfen nur nad) ertheilter 
befonderer Erlaubnig des Polizei-Präſidiums in Be— 
nugung genommen werden. 

Die Erlaubniß iſt vom 
Einrichtungen abhängig: 

a. Die Behälter zur Aufnahme ver flüffigen und 
gadförmigen Kohlenfäure (Kohlenſäure-Flaſchen 
und Gaskeſſel), fowie die Drud-Reductiond-Appa- 
rate müffen mit der Firma des Kabrifanten, einer 
laufenden Nummer, und die angeführten Behälter 
außerdem mit der Atmofphärenzahl bezeichnet fein, 
bis zu welcher dieſe Apparate Widerftand zu leiften 
haben. Die Behälter für die flüffige Kohlenſäure 
(Kohlenſäure-Flaſchen) müffen überdied nad den 
Beflimmungen der Pofizei-Berordnung, betreffend 
den Transport und die Aufftetlung der mit Kohlen⸗ 
jäure gefüllten Flaſchen, vom 18. Juni 1892, 
einen amtlichen, in dauerhafter Weile an leicht 
fihtbarer Stelle angebradten Vermerk tragen, 


Borhandenfein folgender 


. Die Behälter zur Aufnahme ber 


15 


weldher das Gewicht des leeren Behälters ein- 
Schließlich des Ventils nebſt Schußfappe, die höchſte 
zuläffige Füllung in Kilogrammen und den Tag 
der legten Drudprobe angiebt. Diejer Vermerf 
muß durch Einſchlagen eined amtlichen Stempeld 
beglaubigt ſein. 
gasförmigen 
Kohlenjäure (Gaskeſſel) und die Druck-Reductions— 
Apparate müffen mit Manometer und Sicherheits- 
ventil verjehen fein. Letzteres ift jo einzuftellen, 
daß die gasförmige Kohlenfäure abbläſt, fobald 
der Drud im Gasfeffel, bezw. Drud-Reductiong- 
Apparat 2 Armofphären überfchreitet. Der Durd- 
meijer des Sicherheitd-VBentild muß bei Gaskeſſeln 
10 mal fo groß fein, als der engfte Theil des 
Zuleitungsrohred. Bei Drud-Reductiond-Appa= 
raten muß der Durdmeffer des Sicherheiis-⸗ 
Ventils wenigſtens 10 Millimeter betragen. Die 
Gaskeſſel, welche der Zugänglichfeit halber frei 
ſtehen müſſen, haben ferner am tiefflen Theile 
einen Ablaßhahn und eine im unteren Drittel an 
gebrachte, in geeigneter Weife verjchließbare Reini- 
gungsöffnung von mindeftend 10 Gentimeter Weite 
zu enthalten. If der Kopf der Keijel zum Ab- 
ſchrauben eingerichtet, jo fommt die bezeichnete 
Neinigungsäffnung in Wegfall. 
Bor der Ingebraudinahme der Bierdruckvorrich⸗ 
tungen find die Behälter für die gasförmige Kohlen- 
ſäure (Gaskeſſel) einem Weberdrud von 3 Atmo- 
ſphären durd einen Sadverftändigen zu unterwerfen. 

Die Behälter für die flüffige Koblenfäure 
(Koblenfäure-Klafchen) müſſen der Polizei⸗Verord— 
nung, betreffend den Transport und die Auf: 
fiellung der mit, Kohlenfäure gefüllten Flaſchen, 
vom 18. Juni 1892 entipredend vor ihrer In- 
gebrauchnahme einem 1leberdruf von 250 At- 
mosphären unterworfen worden fein. Die Drud- 
NReductiond-Apparate find darauf zu prüfen, ob 
der ſelbſtthätige Mechanismus ordnungsmäßig 
functionirt und das Sicherheits-Ventil bei dem 
eventuellen Verſagen des Mechanismus bezw. bei 
dauernder Oeffnung derjenigen Apparate, welche 
Federventile mit abſetzendem Ausfluß ſind, eine 
ausreichende Ausflußöffnung hat, um eine unzu- 
läffige Drudfteigerung auszuſchließen. 

Diele Prüfung ift bei den Behältern für die 


Reductiond-Apparaten durch Einichlagen des- Prü- 
fungszeichend und des Datums fenntlic zu machen 
find, ift von dem Sachverſtändigen ferner eine 
ſchriftliche Beicheinigung auszuſtellen, melde be- 
züglid der Behälter für die flüffige Kohlenſäure 

(Kohlenfäure-Flafchen) von dem Fabrifanten ber 

Kohlenjäure vorbehaftlid der Einforderung durch 

die Polizei-Behoͤrde, bezüglich der Behälter für 

die gasförmige Kohlenfäure (Gaskeſſel) und der 

Drud-Rebuctiondapparate dagegen ſtets bei dem 

Bierdrud-Apparat zu jederzeitiger Einſichtnahme 

aufzubewahren: ift. 

Die Auswahl des Sadverfländigen aus ber 

Zahl der vom Polizei-Präſidium anerfannten, deren 

Lifte in jedem Polizei-Revier ausliegt, bleibt dem 

Inhaber des Apparates überlajfen. Einer befon- 

deren Prüfungs sBeicheinigung bedarf es nid, 

wenn auf den Behältern für die flüffige Kohlen- 
jäure (Kohlenſäure-Flaſchen) neben der Angabe 
des Datums der Testen Prüfung das Prüfungs- 
zeichen eines ſolchen Sachverſtändigen eingejchlagen 
ift, welcher unter Angabe dieſes Prüfungszeichens 
ein Garantie-Atteft über fämmtlihe von ihm zu 
prüfenden Behälter für die flülfige Kohlenfäure 

(Rohlenfäure-Flafyen) beim Königlichen Polizei- 

Präſidium hinterlegt bat. 

$ 5. Kür diejenigen Bierdrudvorrichtungen, bei 
welden fomprimirte Luft als Drudmittel dient, gelten 
binfichtlic der Befichaffenheit und Bezeichnung ber Be⸗ 
bälter zur Aufnahme der fomprimirten Luft (Windkeſſel) 
finngemäß die gleichen Beftimmungen, wie für die Gas⸗ 
feffel der Kohlenjäure-Drud-Apparate. 

Die als Drudmittel zu benutende Luft muß aus 
dem freien und zwar von einem Orte aus zugeführt 
werden, welcher der Lage nach feine Berumreinigung 
der Luft befürchten Täßt. 

Ehe die Luft in den Windkeſſel tritt, muß fie durch 
einen geeigneten Filtrir-Apparat geleitet werden, welcher 
mit Salicylwatte auszufüllen iſt. Letztere muß fich flets 
in reinem und trodenem Zuftande befinden und min- 
deſtens allmöchentlicd erneuert werden. - 

Zur Verhütung und Befeitigung von Berunreini- 
gungen bes bei Auftbrudapparaten benutzten Wind⸗ 
keſſels iſt zwiſchen dieſem und der Quftpumpe ein Del- 
fänger einzufchalten. 

Außerdem muß zur Berhinderung des Eintritte 


flüffige Kohlenſäure (Kohlenfäure-Flafchen) gemäß|von Bierichleim in die Ruftleitung am Spund bes 
den Beflimmungen der Polizei-VBerordnung vom Faſſes oder in der Leitung ein gut ſchließendes Nüd- 
18. Juni 1892 alle 3 Jahre, bei den Behältern | jchlagsventil von einem der Leitung gleichen Rohrquer- 


für die gasförmige Kohlenfäure (Gaskeſſel) und 
den Drud-Rebuctiong- Apparaten alle 2 Jahre zu 
wiederholen. Ueber den Befund der Prüfungen, 


ſchnitt angelegt fein. 
$ 6. Zur Regulirung des Drudes muß an allen 
Bierdruckvorrichtungen ſowohl an der Ausichanfftelle, 


welche von dem betreffenden Sadverfländigen auf als auch am Windfeffel bezw. Gaskeſſel und am Re- 
den Behältern für die flüffige Kohlenſäure (Kohlen- ductiondapparat, ein Manometer vorhanden fein, welches 


fäure-Flafchen) durch die in der Polizei-Verordnung 
vom 18. Juni 1892 vorgefchriebenen, bereits an⸗ 
gegebenen Bermerfe, auf den Behältern für bie 
gasförmige Kohlenfäure (Gaskeſſel) und den Drud- 


erfennen läßt, wie flarf der Drud innerhalb der Leitung 
if. Mehr als eine und eine halbe Atmoiphäre Drud 
iſt nicht zuläffig. 

Die für die Aufnahme des Bieres beſtimmte 


16 


Leitumgsröhren fämmtlicher Drudvorrichtungen müſſen 
vom Kaffe bis zum Zapfhahn einen durchweg gleich— 
mäßigen inneren Durdmeljer von mindeflend einem 
Gentimeter haben und dürfen nicht unterbrochen, jowie 
nur aus reinem nicht mehr als ein Prozent Blei ent- 
baltenden Zinn bergeftellt fein. 


Sogenannte Kühlcylinder find Ddemnad nicht 
geftattet. 
Aus Meifing Hergeftellie Zapfhähne jeter Art 


müſſen im Innern ftarf verzinnt fein. 

Die Einidaltung einer Glasröhre zwiſchen Faß 
und Hahn iſt zuläffig; aud darf der fogenannte Stocyer 
(das vom Spundaufjag big auf den Boden bes Faſſes 
reichende Rohr) aus verzinnrem Meifing beſtehen. Das 
Stocherrohr muß am Sauger, in welden das Dier 
eintritt, tehufs Controle der NReinhaltung und Ber- 
jinnung geöffnet werben fönnen. 

Alle Berbindungen ter Bierleitungsröhren find 
durch Ueberwurfmuttern, nicht aber durch Kautſchuck⸗ 
muffen berzuftellen. 

Solche Berbindungen in ter Enıfernung bie zu 
1 m oberhalb und unterhalb der Controlvortichtungen 
(Sontrolhähne ꝛc., 8 7) müſſen derartig bewirkt ſein, 
dag eine willfärlihe Ausſchaltung tesjenigen Stüdes 
der Rohrleitung, am welchem die Controlvorrichtung 
angebracht ift, ausgeſchloſſen bleibt. Diefe Berbindunge- 
fielen müffen ferner mit einer Vorrichtung (Oeſen) 
verjeben fein, welde die Anbringung polizeilicher 
Dlomben, deren Entfernung alleın durch die Organe 
der controlirenden Behörde erfolgen darf, eimoͤglichen. 

Die zur Zuleitung von Luft dienenden Röhren 
fünnen auch aus anderen Metallen ald Zinn und, jo- 
weit fie innerhalb des Gebäudes liegen, auch aus blei— 
freiem Kautſchuck hergeftellt fein. Sie müfjen an ihrem 
Endpunkt außerhalb tes Hauſes in einen mit einer 
feinen Siebpfatte verjehenen Trichter auslaufen. 

Als Röhren, welde die gasförmige Kohlenſäure 
vom Gaskeſſel bezw. Reductionsapparat nad dem Faß 
leiten, können Schläude and ftarfem reinem Gummi 
Verwendung finden. 

$ 7. Ueberall, mo der Bierausichanf nicht mittelft 
Zapfhahnes unmittelbar vom Faß erfolgt, fondern bag 
Bier eine Reitungsröhre zu durdlaufen hat, müſſen an 
ten Leitungeröhren zwiichen dem Zahpfhahn und dem 
Mittelpunft der Rängenausdehnung ter gefammten Rohr: 
feitumg, bei vorhandener Kühlvorrichtung (Kühlſchlange) 
aber zwifchen dieſer und der angegebenen Etelle der 
Rohrleitung bequem zugängliche Vorrichtungen (Control⸗ 
hähne ꝛc.) angebracht fein, melde vom Polrzei-Präft: 
dium als zu jederzeitiger Ermöglichung zuverläffiger 
Feſtſtellung des Zuftandes im Innern dieſer Röhren 
ausreichend anerfannt worden find. 

Diefe Kontrolvorrichtungen müſſen mit der Firma 
des Fabrikanten verfehen und fo eingerichtet fein, daß 
die Zinnrohrleitung ohne Unterbrechung grabdlinig 
dur die Vorrichtung gebt. Die an der berfelben an- 
zulegende polizeiliche Plombe darf nicht unbefugter 
Weiſe entfernt oder beſchädigt werben. 


Mn m 


Bon dem Erfordernig der Kontrolvorridhtungen 
wird Abftand genommen, wenn beim Bierausichanf 
Bierleitungs-Einrichtungen zur Vermendung gelangen, 
welche nah Prüfung durd das NKöniglide Polizei: 
Präſidium eine jchnelle und vellfommen leicht und ficher 
zu fontrolivende Reinigung dadurch geftatten, daß die 
Leitungsroͤhren in ihrer geſammten Ausdehnung von 
der Zapfftelle bid zum Faß mit einer Bürſte in einem 
Zuge durdfahren und geipüft werben fönnen. Die zu— 
gelaffenen Apparate ohne KRontrolvorrichtungen müſſen 
an bequem fihtbarer Stelle die Birma des Fabrikanten 
tragen. 

$8 Ale beim Bierausihanf zur Anmendung 
fommenden Drud-, Leitungd-, Zapf- und fonftigen 
Borrichtungen, insbeſondere die zur vorübergehenden 
Aufnahme des Bieres beftimmten Leitungsröhren, 
Etocher und etwaigen Behälter, ſowie Zapfhähne jeder 
Art, find ſtets in reinem Zuſtande zu erbalten. Auch 
müſſen die Wind⸗ bezw. Gaskeſſel ſtets rein gehalten, 
nad Bedarf geöffner und gereinigt werden. 

Jeder Inhaber einer zum Bierausichanf dienenden 
Borrihtung ıft ſe!bſt dafür veranımortlih, daß bie 
Ne.nigung derjelben nad) Bedarf vorgenommen und in 
genügender Weile ausgeführt wird. 

$ 9. Beſtehende, zum Bierausihanf benupte 
Drud-, Leitungs-, Zapf und ſonſtige Vorrichtungen, 
weide in der einen oder anderen Richtung den obigen 
Vorſchriften nicht entjprechen, müffen mit denſelben jpä- 
teftens 3 Monate nad Infrafttreten diefer Polizei— 
Berortnung in Einklang gebracht werten. 

In derſelben Zeit müffen auch die im 6 4 ver- 
langten Prüfungsbeſcheinigungen beſchafft fein. 

$ 10. Mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark, an deren 
Stelle im LUnvermögengfalle verhältnigmäßige Haft 
trist, wird beftraft: 

1) wer zum Bierausſchank eine den sorftehend ge- 

ftellten Bedingungen nicht entſprechende Druck⸗, 
Leitungs-, Zapf- oder ſonſtige Vorrichtung ale 
Inhaber derſelben oder als Stellvertreier des In— 
babers benußt oder Anderen die Benugung neflattet; 
wer zu Zmeden des Bierausſchanks flüffige Kohlen» 
jäure in Behältern, melde den Vorſchriften dee 
5 4, bezw. der Polizei-Verordnung, betreffend den 
Transport und die Aufflellung der mit flüffiger 
Kohlenſäure gefüllten Flaſchen vom 18. Juni 1892, 
nicht entiprechen, aufbewahrt oder in den Verkehr 
bringt; 
wer Kopf den Beftimmungen dieſer Verordnung 
zumiderhandelt. 
811. Vorſtehende Polizei-Berordnung tritt am 
1. Kebruar » 1893 in Kraft. Vom gleichen Tage ab 
werden die Beſtimmungen der Polizei-Verordnung vom 
20. Januar 1883, betreffend die Einrichtung und Be— 
nugung von Bierdrudvorrichtungen, ſowie alle entgegen- 
ſtehenden Vorſchriften aufgehoben. 

Berlin, den 5. Januar 1893. 

Der Polizei-Präfident. 


* 


2) 


3) 


Amtsblatt. 
Ausführungs⸗-⸗Beſtimmungen. 
3u$4 


Geeignete Sachverſtändige zur Vornahme der Prü- 
jungen und zur Ausftellung ber Beicheinigungen find 
jur Zeit: 

1), der Ingenieur bed Dampffeffel-Revifiond-Bereing, 
2) der Bivil-Ingenieur D. Greiner, Milhefmftrafe 

Nr. 128, 

3) ber Sivil-Ingenieur Albert Pütſch, Dranienftraße 

Nr. 127. 

67. 


Zu 
»Welche Kontrolvorrichtimgen als zur jederzeitigen 
Ermöglidung zuverläſſiger Feftftelung des Zuſtandes 
im Innern der Bierleitungeröhren ausreichend aner- 
fannt find, fann bei dem Polizei-Präſidium erfragt 
werben. 


30288. 

Die Art der Reinigung bleibt dem Neinigungs- 
pflihtigen überlaffen und es beflebt ein Zwang zur 
Reinigung der Bierleitungsröhren mittelfi gejpannten 
beißen Dampfes nicht mehr. 

Berlin, den 5. Januar 1893. 

Der Polizei Präfident. 
Freiherr von Richthofen. 
Berliner und Charlottenburger Preife im Monat Dezember 1892. 
3. A. Engros-Marktpreiſe 
im Monatsdurchſchnitt. 


In Berlin: 
für 100 Klgr. Weizen (gut) Mark 38 Pf, 
4 


= = ⸗ bo. (mittel) : 92 =: 
2 do. (gering) 14 = 48 — 
2 = = Roggen (gut) 13 =: 32 = 
Fe do. (mittel) 1% =: 9 ⸗ 
Pa do. (gering) 12 = 61 - 
⸗ ⸗ ⸗ Gerſte (gut) 16 ⸗ 11 =: 
u do. (mittel) 15 = 15 = 
= = ⸗ do. (gering) 14 ⸗20 > 
= = = Hafer (gut) 15 = 53 = 
a bo. — 14 =: 75 = 
= 8 = bo. (gering) 13 = 7 -: 
= 2: = Erbjen (gut) 19 =» 75 = 
a do. — 18 =: 20 - 
E do. (gering) 16 - 70 = 
2 2 z Richtſtroh 4 z 25 s 
⸗ ⸗ ⸗ Heu 6 ⸗ 11 = 


Monats-Durchſchnitt der höchſten Berliner 
Tagespreije einfchließlib 5% Aufſchlag 
für 50 Klgr. 

Hafer Stroh Heu 

im Monat Dezember 8,34 Mk., 2,39 Mk., 3,72 ME. 

B. Detail: ‚Marktpreiie 

im Monatsdurchſchnitt. 

1) In Berlin: 

für 100 algr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 32 Mark 50 pf. 
Speiſebohnen (weiße) 3 
injen 
Kartoffeln ji 


W 
XR 


—WKR 
Na 
I Te 15 


z 


| Te | 11 
X 


17 


für 1 Klgr. Rindfleiſch v. d. Kaule 1 Mark 32 Pf., 
⸗ ⸗ s (Baudfleiih) 1 = 15 = 
- I = GSchweinefleicd 1 = 29 = 
- 1 = Kalbfleiih 1 = 29 = 
- 1 = Hammelfleilch 1 = 15 = 
= 1 = Sped (geräudert) 1 = 50 ⸗ 
=» 1 Eßbutter 2 =: 36 = 
-« 60 Stüd gie A =: WM =: 


2) In Charlottenburg: 


für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 32 Marf 50 Pf. 
= =: = Speijebohnen (weiße) 35 ⸗ ⸗ 
—⸗Linſen Ad = — 2 
— =: = Kartoffeln A =» 8 - 
- 1 Klar. Rindfleiih v. d. Keule 1 = 40 ⸗ 
:1 > ⸗ (Bauchfleiſch) 1 = 10 = 
«- 1 = Schweinefleid 1 = 50 = 
:1 + Kalbfleiſch 1 : 40 =: 
: 1 = DHammelfleiich 1 = 20 = 
«1 = GSped (geräuchert) 1 260 =: 
- 1 =  fbutter 2 = 0 = 
: 60 Stüd Eier A =: 8 2 


C. Ladenpreiſe in den legten Tagen 
bed Monatd Dezember 1892: 
1) In Berlin: 


für 1 Klgr. Weizenmehl NE 1 30 Pf., 
-1 : oggenmeht Ni 30 = 
«= 1 = _Oerftengraupe 40 ⸗ 
= 1 = Geſrſtengrütze 33 = 
: 1. : Buchtmeigengrüge 40 = 
:-1 = Bire 40 = 
= 1 = Reis (Java) 57 = 
- 1 = Javaskaffee (mittler) 3 Marf — = 
-1 =: ⸗ (gelb in 

gebr. Bohnen) 4 = 13 : 
- 1 =  GSpeilejalz 20 = 
:-1 =: Shmeinetmat (if g8)1l = 40 - 

2) In Charlottenburg: 

für 1 Klgr. Weizenmehl Ne 1 33 ⸗ 
- 1 = Roggenmehl NE 1 29 = 
«e 1 = _ Gerftengraupe 39 ⸗ 
=» 1 = Gerftengrüge 4 ⸗ 
= 1 Buchweizengrütze 4 ⸗ 
:e 1 = Birfe 45 = 
e 1 = Reis (Iava) 50 = 
- 1 = Iavaskaffee en 2 Mark 52 - 
= 1 = TavasKaffee (gelb in 

gebr. Bohnen) 3 =: 08 : 
:» 1 = Speijelalz 20 = 
= 1 39 = 


⸗ Sipweineihmat; (hiefiges) 1 = 
Berlin, den 7. Januar 1893. 
Königliches Poli FR ⸗Präſi ln. Erfte Abtheilung. 


anntmachungen 
des Königlichen Ober:Bergamts zu Salle. 
Befanntmadhung. 
1. Nachſtehende Beicheinigung 


„Befcheinigung. 
Auf Grund des g 9A Abi. 3 des Statut für den 
Brandenburger Rnappfchaftsverein in Guben vom 30. No: 


18 


vember 1891 wird hierdurch beicheinigt, daß der Vor⸗ 
ftand dieſes Knappfchaftsvereind gegenwärtig aus fol: 
genden Mitgliedern befteht: 

a. Gewählt feitens der Werksvertreter: 

1) Bergwerksbeſitzer Hugo Reſchke in Senftenberg 
mit einer Amtsdauer bis Ende Dezember 1894, 

2) Direftor Thielenberg in Fürftenberg a. D. big 
Ende Dezember 1896, 

3) Stadtratb Jackeſchky in Guben, zugleich Vor⸗ 
fitender, bis Ende Dezember 1898. 

h. Gewählt feiten® der Miitglieder des Aus: 
ſchuſſes der Knappſchaftsälteſten: 

1) Grubeninſpektor Damm in Frankfurt a. O., zu⸗ 
gleich ſtellvertretender Vorſitzender, bis 
Ende Dezember 1894, 

2) Oberſteiger Reich muth in Leimnitz bis Ende De⸗ 
zember 1896, 


3) Grubeninſpektor Tſchacher in Senftenberg bis 


Ende Dezember 1898. 

Als Stellvertreter der Vorſtandsmitglieder in 
Behinderungsfällen find ferner gewählt: 

na. feitend der Werfsvertreter: 
1) ber Bergiwerfsbeftger Hugo Lehmann in Guben 

mit einer Amtödauer big Ende Dezember 1896, 

2) Hauptmann a. D. Strad zu Grube Ilſe NT. 

bis Ende Dezember 1898. 

h. Gewählt feitens der Mitglieder des Aus: 
ſchuſſes der Knappſchaftsälteſten: 
1) Oberſteiger Gölitz in Zielenzig bis Ende De— 

zember 1896, 

2) Inſpektor Lintenberget auf Grube Ilſe N.⸗L. 

bis Ende Dezember 1898. 

Borftandsmitglied ohne Stimmredt iſt der Knapp⸗ 
Ihaftsdireftor Herzer in Guben. 

Der Borftand vertritt den Anappichaftsverein ge— 
richtlich und außergerichtlich und ift befugt, Immobilien 
für denfelben zu erwerben, zu veräußern und zu ver- 
pfänden, ſowie rechtögiltige Erklärungen aller Art ab- 
zugeben. 

Bei allen dieſen Geihäften wird er von dem Vor⸗ 
figenden oder deſſen Stellvertreter oder dem Kinapp- 
ſchaftsdirektor vertreten. 

Halle a. ©., den 2. Januar 1893. 
Siegel. 
Königliches Oberbergamt.“ 
ierdurch zur Kenntniß der Betheiligten gebradt. 
alle a. S., den 2. Januar 1899. 
Königliches Oberbergamt. 


Betanntmachungen der Röniglichen 
@ifenbabn: Direktion zu Berlin. 
Gütertarif nach NAlerandrowo, Thorn und Mlawa. 
2. An Stelle des Gütertarifd von deutichen Sta- 
tionen nad Thorn trans. vom 15. März 1888, fowie 
bes Gütertarifs nad) Alerandromo bezw. Mlama vom 
13. September 1889 tritt am 1. Januar 1893 ein 
neuer Bütertarif nach a. Alexandrowo, b. Thorn, 
Stationen des Eifenbahn-Direftionöhezirfs Bromberg, 
c. Mlawa, Station der Marienburg-Mlamfaer Bahn, 


wird 


zur MWeiterbeförderung nach Stationen ber Warfchan- 
Wiener Bahn bezw. der Weichjelbahn und deren Hinter: 
bahnen in Kraft. Soweit durch diefen Tarif Fradıt- 
erhöhungen eintreten, bleiben bie feitherigen Frachtfäße 
noch bis zum 1. April 1893 ın Kraft. Einzelne Ab- 
brüde des Tarifs find zum Etüdpreile von 0,90 M. 
von der Güterfaffe Stettin C. ©. Bhf. und dem hie- 
figen Ausfunftsbüreau, Bhf. Aleranderplag zu beziehen. 

Berlin, den 31. Dezember 1892. 

Königliche Eifenbabn-Direftion. 
Befanntmachungen der Königlichen 
Eifenbabn:Direftion zu Bromberg.. 

Befanntmahung. 

A. Im Binnenverfehr ter preußiiden Staats— 
bahnen, fowie im Wechſelverkehr derjelben untereinander 
und mit den Oldenburgiſchen Staatöbahnen wird der 
jeit dem 1. September 1891 auf Entfernungen von 
mehr als 200 km giftige (Staffel) Augnahmetarif für 
Getreide und Mühlenfabrifate vom 1. Januar 1893 
ab auch bei der Beförderung von Malz in Ladungen 
von mindeſtens 10000 kg für den Fracdtbrief und 
Wagen zur Anwendung gebradıt. 

Bromberg, den 27. Dezember 1892. 

Königliche Eifenbahn: Direftion. 
Bekanntmachungen der Kreisausſchüſſe. 
Betrifft die Bereinigung der von Wedell ſchen Forſt bei Wetzenew 
mit dem Gutsbezirk Polzow. 

1. Auf Grund des $ 2 NE 1 der Tandgemeinde- 
Ordnung vom 3. Juli 1891 hat der Kreis-Ausſchuß 
des Kreifes Prenzlau unterm 19. d. M. beichloffen, 
die noch feinem Guts- oder Gemeinvebezirf angehörende 
von Wedell'ſche Forft bei Wetzenow, welche nady dem 
Flurbuche einen Flächeninhalt von 106 ha 67 ar 37 qm 
bat, mit dem benadybarten Gutöbezirf Polzow zu vers 

einigen. 

Prenzlau, den 31. Dezember 1892. 

Der Kreisausichuß des Kreifes Prenzlau. 
Perſonalchronik. 

Im Kreiſe Weſtprignitz iſt an Stelle des Barons 
Gans Edler Herr zu Putlitz in Retzin, welcher 
das Amt niedergelegt hat, der Wirthſchaftsinſpektor 
Ludwig Behnke in Retzin zum Amtsvorſteher des 
XII. Bezirks — Seddin — ernannt worden. 

Das unter magiſtratualiſchem Patronat ſtehende 
Archidiakonat an der St. Katharinen-Kirche zu Bran- 
denburg a. H., Diözefe Neuftadt-Brandenburg, fommt 
durch die Verſetzung des Ardidiafonus Pfeifer dem- 
nächft zur Erledigung. Leber die Wahl des Nach: 
folgers hat der Magıftrat zu Brandenburg a. 9. ald 
Patron bereits Beſchluß gefaßt. 

Die unter Privat-Patronat flehende Pfarrftelle zu 
P aue a. H., Diözefe Altftabt-Brandenburg, ift durd 
die BVerjegung des Pfarrers Görnaudt zur Erlebi- 
gung gefommen. Ueber die Wahl des Nachfolgers hat 
das Patronat bereits Verfügung getroffen. 

Der bisherige Diafonus zu Havelberg, Franz 
Richard Rohr ift zum Pfarrer der Parodie Eievers- 
dorf, Diözefe Wufterhaufen a. D., beftellt worden. 





19 


Der biöherige Hülfsprediger Mar Carl Emil 
Schmol ling ift zum Ardidiafonus bei der evangeliſchen 
Bemeinte in Wufterhaufen a. D. und zum Pfarrer bei 
der evangeliihen Gemeinte in Degelthin, Diözele 
Wufterhaufen, beftellt worden. 


Dem Küfter, Organiften und erften Lehrer Friedrich 
Auguft Pfoertner zu Marienwerter, Diözefe Bernau, 
ıft der Titel „Kantor“ verliehen worten. 


Dem Kanzliften Rer bei Dem Königlichen Provinzial: 
Schul-Kollegium in Berlin ift der Titel „Kanzlei: 
Schrerär” verliehen worden. 


Die Lehrerinnen Neumann VIIL, von Lieber: 
mann und Wellmer find als Gemeindeſchnliehrerinnen 
in Berlin angeſtellt worden. 


Perſonalveränderungen im Bezirfe der Kaiſer— 
lihen Ober-Poftdireftion in Berlin. 


Im Laufe des Monats Dezember 1892 ift: 
verlieben: der Charakter als Rechnungsrath 
ten Poftfaffirern Erbe und Buſch. 

Ernennt find: zum Voftinfpector ter Ober:Voft- 
dirertiongfecretair Seltſam; zu Ober: Poftjecretairen 
die Poſtſecretairte Ewerlien md O. ©. Wolf; 
zum Büreauaffiftenten ter Poſtaſſiſtent Heinze; zu 
Ofer-Poftaffiftenten tie Poſtaſſiſtenten zunden, 
Born, Dortmund, Groeper, eye, Rübbede, 
May, Deftreid, Ruppel, Karl Schulz, Vahl— 
dieck, Wottrich und der Poſtverwalter Vogt. 

Angeftelit find: als Poftfecretair die Pofprafti: 
fanten Bernhardt, Golz, Keil, Mayer, Meyer, 
Naumann, Neubauer; ald Tefegrapbenferretair 
die Ober-Telegraphenaffiftenten Eifert und Meyer; 
als Po ſtaſſiſtent die Poftaffiienten Geyer, Hannig, 
Kradomw, Meyer und Echenfe. 

Verſetzt find von Berlin: ter Poftinfpector 
Bölfner nad Pofen, der Poftfaffirer Schrod nad 
Myslowitz, der Ober-Telegraphenfecretair Schellad 
nah Slensburg, ter Poftfecretair Rieger nad Poſen, 
Die Poftajfiftenten Hübner nah Stolp (Pomm.), 
Heinrich Meyer nah Bremen; nah Berlin: die 
Poſtſecretaire Buff aus Straßburg (Elſaß) und 
Yaufer aus Hamburg. 


An den Nuheſtand verfeßt find: die Ober: 
Zelegraphenaffiftenten €. 3. Schulz; und Kortum 
(künftiger Wohnort Niederihönhanfen). 

Geftorben ift: der Ober-Poſtſecretair Knopff. 


Vermifchte Nachrichten. 
Befanntmadung. 

Die Eintragungen, meldhe in dem, beim unterzeich- 
neten Berichte geführten Genoflenichafts-Regifter erfolgen, 
werden im nächften Jahre in nachfolgenden Dfättern: 
1) tem Deutſchen Reichs-Anzeiger, 2) dem Berliner 
Intelligenz-Blatt, 3) der Voſſiſchen Zeitung, jofern die⸗ 
jelben aber kleinere Genoffenichaften betreffen, nur in 
den beiden erfigenannten Blättern bekannt gemacht 
werden. Die Bearbeitung ter Genoſſenſchafts-Sachen 
gebt vom nädıften Jahre ab auf die Abtheilung 89 über. 

Berlin, den 31. Dezember 1892. 

Königliches Amtsgericht I. Abtbeilung 80. 


Befanntmadung. 

Diejenigen Geſchäfte, welche die Führung tes 
Handels-, Zeihene und Muſter-Regiſters betreffen, 
werben im Jahre 1893 von dem Amtsgerichts-Nath 
Mila und tem Gerichts-Aſſeſſor Dr. Philippi in 
ten Gerichtsahthrilungen N? 89 und 90 bearbeitet 

werden und zwar die Dantelsregifter-Saden unter 
Mitmirfung ter Amtögerichtd-Eerretaite Banner und 
Bollensporff, die Zeichen: und Mufter-Regifterfachen 
unter Mitwirkung des Kanzlei: Rarbes Pfauth. Die 
Bekanntmachungen in Handels-Regiſterſachen erfolgen 
durch ten Deutihen Reichs- und Königlich Preußischen 
Staatd: Anzeiger, die Berliner Börjen- Zeitung, die 
Voſſi ſche Zeitung und die National-Zeitung. Dies 
jenigen Eintragungen aber, welche Actien-Gefellfchaften 
und Commandit: Heſellſchaften auf Actien betreffen, 
außerdem durch die Banf- und Handels-Zeitung, da⸗ 
gegen die Bekanntmachungen in Zeichen- und Muſter⸗ 
Regiſterſachen nur durch den Deutſchen Reichs- und 
Koͤniglich Preußiſchen Staats-Anzeiger. Die Geſchäfts⸗ 
räume befinden ſich in der Neuen Friedrichſtraße Nr. 13, 
wofelbft Anmeltungen zum Handeld-Regifter im Zimmer 
NE 69, Anmeldungen zum Zeichen: und Muſter⸗Regiſter 
im Zimmer NE 135 entgegengenommen werben. 

Berlin, den 31. Dezember 1892. 
Königliches Amtsgericht 1. Laufer aus Hamburggg. KBZvnigliches Amtsgericht 1. Abtheilung 80/51. 80,81. 


Ausweiſung von Ausländern aus dem _____ usweifung von Ausländern aus dem Meihighiee.r7_UO 


Name u und ‚d Etand » | Alter und Heimath- 


Mr. 





— Lauf. 


| des Ausgewicfenen. 


2. 3. 








Grund Behörde, Datum 
ber welche die Ausweiſung A 
Beſtrafung. beſchloſſen hat. FH 
4. 5. 6. 


Auf Orund des 6 362 des Strafgejeghuds: 


1 t 
| Conditor, 


reichiſcher 


Staatsan- 
gehöriger, | 


Georg Baumann, igeboren am 15. Auguft;landftreichen, 
1871 zu Fügen, Bezirfi Bannbrud ' 
| Schwaz, Tirol, öfter: [hung von Legitima— 
| tionspapieren, 


Betten, Stabtmagiftrat Neu-j12. Dezember 
und Fäl- Ulm, Bayern, 1892 


| | 





Name und Etand 


2. 


N — Lauf Nr. 


Tiichlergefelle, 


3 Michael Sure, 
Bäcker, 


4 Johann Andreas 


Hammerl, Küfer, 


5 Jakob Mathis, 
Tagner, 


6| Anton Nemecek, 
Schriftſetzer, 


7Johann Steinmeyer, geboren am 28. Juni Diebſtahl, 


ohne Stand, 


8| Jakob Valette, 
Dekorationsmaler, 


des Ausgewieſenen. 


Rudolf Fabera,« 


20 


— — — — — 


| Alter und Heimath | Grund Behörde, Datum 
der welche die Ausweilung A awaß a— 
Beſtrafung. beſchloſſen hat. ne 
| 3 A 5 6 
geboren am 10. AprilſLandſtreichen u. Betteln, Stadtmagiſtrat 7. Dezember 
1872 zu Liſchau, Be⸗ Paſſau, Bayern, 1892. 


zirf Budweis, Böhmen, 
ortsangehörig ebendaſ., 

geboren am 24. Sep-⸗desgleichen, 
tember 1867 zu Eiſen⸗ 
dorf, Bezirk Pilſen, 
Böhmen, ortsangehörig 
ebendaſelbſt, 

32 Jahre alt, geboren Betteln, 
zu Seeberg, Bez. Eger, 
Böhmen, ortäangehörig . 
zu Mühlbach, ebendaſ., 


geboren am 25. Oftober Vandfireihen u. Betteln, Kaiferliher Bezirfe- 
‚ı 1857 zu Stanz, Kan⸗ 


ton Unterwalden, 

Schweiz, ſchweizeriſcher 
Staatsangehoͤriger, 

geboren am 15. April Landſtreichen, 
1873 zu Neu—⸗Lerchen⸗ 

feld, Bezirk Hernals, 

Defterreich, prtdange- 

hörig in Wien, 


1857 zu Aßen, Nieder-| und DBetteln, 
lande, ortsangehörig 
ebendaſelbſt, 


— 


Königlich preußiſcher 25. November 
Regierungspräſident 1892, 


zu Oppeln, 


Großherzoglich Badi⸗15. Dezember 
ſcher Landeskommiſ⸗ 1892. 
ſär zu Mannheim, 


8. Deyember 
1892. 





Präfident zu Colmar, 


Königlich bayerifche |29. November 
aei-Direftion 1892. 
Münden, 


Landſtreichen Königlich preußischer 21. Dezember 


Negierungspräftdeni 1892. 


zu Düfleldorf, 


geboren am 20. Sep-Landftreichen und Betteln, Königlich preußiſcher desgleichen. 


tember 1830 zu Ton: 
louſe, Frankreich, 


Hierzu Fünf Deffentliche Anzeiger. 


Negierungspräfident 
zu Trier, 





(Die Infertionsgebühren betragen für eine einjpaltige Drudzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 


Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 


Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn’ichen Erben. 





Amtsblatt 


Ber Königlichen Negieruug zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


S ück 3. 


Den 20. Januar 


1S93. 





| Befanntmachungen 
des Königlichen Negierungs:Präfidenten. 

14. In Tegter Zeit ıft mehrfad Darüber geflagt, 
Daß die Ortspofizeibebörden Zigeunern lediglich auf 
Grund ihrer eigenen Angaben und ohne weitere Feſt⸗ 
ftellung die Reichdangehörigfeit bejcheinigt und dag nicht 
in allen Källen, in welden inländiſchen Zigeunern der 
Wandergewerbeſchein nad 6 57 ff. der Gewerbeordnung 
verfagt werden fonnte, mit ber erforderlichen Gewiſſen⸗ 
baftigfeit vorgegangen worden if. Ich nehme hieraus 
Beranlaffung, den Minifterial-Erfaß vom 29. Eep- 
tember 1887 --- mitgetbeilt durch meine Verfügung 
vom 21. Dftober 1887 — in Erinnerung zu bringen, 
und erfuche die Ortspolizeibehörden, bei allen Anträgen 
auf Ertbeilung von Wandergewerbeid einen zum Keſſel⸗ 
fliden, zum Pferdehandel und zu Kunftreiter-Schaus 
ftelungen eine verjchärfte Prüfung ber perjönliden Ber: 
yältniſſe der Antragfteller eintreten zu fallen, namentlich 
wenn dieje feine Tandesüblihen Namen führen. ine 
genaue Prüfung erjcheint auch dann nicht überflüffig, 
mern es fih um Befiger älterer Wandergewerbeſcheine 
handelt. Jeder Zweifel über den Beſitz der Staate- 
angehörigfeit, des Wohnfiges und anderer Eigenſchaften, 
welche die Borausfegung für die Ertheilung eines 
Wandergewerbeſcheins bilden, muß in den üblichen Ge— 
ſuchsnachweiſungen zum Ausdruck gebracht werten. 

Potsdam, den 14. Januar 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
Befanntmachung, 

betreffend die Anbringung der Norrathszeichen auf Handfeuerwaffen. 
18. Nach der Kaiferlihen Verordnung vom 20 ften 
Dezember 1892 (Reichs-Geſetzblatt S. 1055) tritt dag 
Geſetz, betreffenn die Prüfung der Läufe und Verſchlüſſe 
der Handfeuerwaffen, vom 19. Mai 1891 (Reidye- 
Geſetzblatt S. 109) zum 1. April 1893 feinem vollen 
Umfange nad in Kraft. Nach diefem Zeitpunft dürfen 
in Deutfchland die der Prüfung und Abftempelung 
unterliegenden Handfeuerwaffen ohne die vom Bundes⸗ 
rath vorgeichriebenen Stempel nur dann noch feil- 
gehalten oder in den Berfehr gebradıt werben, menn 
fie vorber mit dem von dem Bundesrath beftimmien 
„Vorrathszeichen“ verſehen find. ($ 5 des Bejeges.) 
Ueber letzteres trifft Ziffer 22 der Befanntmadung dee 
Herrn Reichskanzlers vom 22. Juni 1892 (Reiche: 
Geſetzblatt S. 674) nähere Beftimmung. 

Zur Ausführung des $ 5 des Fezeichneten Gefekes 
wird nunmehr Folgendes beſtimmt: 

1, Die Anbringung des Vorrathszeichens erfolgt 


—— = eu mr oa - .— — — — — — — — — — — 





1) für den Bezirk einer Stadtgemeinde von mehr als 
20000 Einwohner, ſowie für die Stadt Suhl 
durch die Ortspolizeiverwaltung, 

2) im Uebrigen für die in der beigefügten Nachwei— 
ſung aufgeführten Bezirke durch die dabei bezeich— 
neten Ortspolizeibehörden. 

Den Regierungs-Präſidenten bleibt überlaſſen, 
innerhalb ihrer Bezirke weitere Stellen mit der An⸗ 
bringung des Vorrathszeichens zu beauftragen; ſolche 
Anordnungen find durch das Regierungs-Amtsblatt zu 
veröffentlichen. 

2. Die Anbringung des Vorrathszeichens erfolgt 
auf Antrag der Einjender frei von Gebühren und 
Koften. Die Tegteren fallen gemäß 8 5 des Geſetzes 
der mit der Anbringung des Vorrathszeichens beauf- 
tragten Behörde zur Laſt. Jedoch verbleiben dem An- 
tragfteller die Ausgaben für Fracht und Porto, ſowie 
jonftige Ausgaben für den Transport, einichließlich des 
Verpadungsmateriald. Die Verjendung erfolgt auf die 
Gefahr des Antragftellere; für die Nüdiendunn hat die 
zur Anbringung des Vorrathszeichens zuftändige Behörde 
Sorge zu tragen. 

3. Der Stempel für das Vorrathszeichen muß 
von der zu deſſen Anbringung beftimmten Behörde gegen 
Entridtung des Koftenbetraged aus der Königlichen 
Gewehrfabrik in Spandau bezogen und nad dem 1ften 
April 1893 vernichtet werden. Die Bermendung 
anderer Stempel ıft unſtatthaft. 

4. Für das Berfahren find die Vorfchriften ber 
Ziffern 20 und 22 der Belanntmadhung vom 22. Juni 
1892 (Reichs-Geſetzblatt S. 674) maßgebend. Das 
Aufſchlagen des Vorrathszeichens muß durch Sachver- 
fländige erfolgen; in Garnifonorten werden hierzu anf 
Antrag die Büchfenmader der Truppen gegen eine Ber- 
gütung von je 0,50 M. für die Stunde zur Verfügung 
geftellt werden, ſoweit dies ohne Beeinträdtigung ihres 
Dienfted geichehen fann. 

Ueber die geflempelten Waffen ift eine Tagesliſte 
zu führen, in welde die erfteren nad Nummer und 
Herkunftsort unter Angabe ded Einfendere einzutragen 
find. Die Lifte ift zu verwahren. Die Waffen find 
pflegfih zu behandeln. 

9. Ueber Beſchwerden entjcheidet die ber keauf- 
tragten Stelle unmittelbar vorgejegte Dienftbehörbe 
endgültig. Berlin, den 4. Januar 1893, 

Der Minifter Der Minifter 
bes Innern. für Handel und Gewerbr 
Graf zu Eulenburg. Sch. v. Berlepſch. 








— — — — 


derjenigen Behörven, 


‘ 


Nachweiſung 


für größere Bezirke übertragen worden i 








efd. 
NM 


20. 
. Hannover 
22, 


23. 


24. 
29. 





on anPpwm 


. Stralfund 
Greifswald \ w 


. Hannover 
Get | 


. Harburg | 


Ortspoligeibehörben 
in 





Königsberg 
Meme 
Lyck 


—— 


. Pr. Stargard 


Thorn 


.Brandenburga. H. 
. |Sranffurt a. O. 


Sprau N... |: 


. !Öreifenberg i. P. 


Colberg | 


Poſen 
Oſtrowo 
Rawitſch 





. |Bdromberg Ä 


Schneidemähl \ | 


Liegnitz 


Goͤrlitz 


Beuthen 


| 
Neiße | 
| 


. [Torgau 
. Sömmerda 
. Altona | 


Kiel 
Flensburg 


Goslar 
Herzberg 


Lüneburg 
Celle 
Hannover 


Leer | 
Norden 

Anholt 
Redlinghaufen | 
Minden 
Arnsberg 
Hamm ! 
‚Hattingen | 
Gelſenkirchen 
Lippftadt 
Niedersmarsberg | 
Haspe 


bewirken vie Anbringung | 


des MWorrathszeichene für 
den Bezirk 





Reg. Bez. Königäberg. | 
| 


Gumbinnen. 
Danzig. 
Marienwerder. 
Potsdam. 


Frankfurt a. O. 


-  Gtettin. 
:  Böslin. 


Le) u u | 


-  Gtraffund. 


= Boten. 


-  Bromberg. 
-  Liegnig. 


⸗Oppeln. 
⸗Merſeburg. 
⸗Erfurt. 
⸗—Schleswig. 
e Hannover. 


- Hildesheim. 


- Lüneburg. 


:-  Gtabde. 
-  Denabrüd. 


- Aurich. 


- Münfter. 


Kreis Minden. 
Arnsberg. 
Hamm. 
Hattingen. 
Gelſenkirchen. 
Lippſtadt. 

- Brilon. 
Landkreis Hagen. 


\“ 


W 


vun 


- — — — — —— — — — — — — — — — 
— — —— —— — — — — — — — —— 


denen die Anbringung des Varathozeichene 


Bemer⸗ 
kungen. 


— 
— 
— 
— N 
— 


Für Kreis 
Stolp i. P. 
auch die 
Polizeiver⸗ 
waltung in 
Stelpi.®. 





ch bewirfen die Anbringung 
9 Origpolizeibehorden des Vorrathszeichens für | Demer 
den Berirf gen. 








26. [Galiel ." Kreife Gafleltand, Eib-| -- 
' ; wege, Fritzlar, Hof: 
| geismar, Homberg, | 
Melfungen, Rinteln, 
Witzenhauſen, Wolf: 
bagen und Ziegenhain. 
27. [Hanau \iKreife Hanau, Geln| — 
haufen u. Schlüchtern. 
28. Marburg | Kreife Marburg, Fran — 
| fenberg und Kirchhain. 
29. Fulda Kreife Fulda, Gersfeld, — 
| Hersfeld, Hünfeld und 
| Rotenburg. 
30. |Schmalfalden Kreis Schmalfalden. — 


31. Frankfurt a. M. Res. ‚Ber. Wiesbaden. — 











39 Bosbaden \| 
. Koblenz | ‚ — 
Beplar . € oblen;. 

33. Solingen Kreis Solingen. — 
Lennep Lennep. — 
Geldern Geldern. | - 
Weſel | Nees. — 
Altendorf La net reis Eſſen. — 
Cleve ‚Kreis Cleve. — 

34. Cöln Reg.“Bez. Cöln. Für den 

Landkreis 
Bonn 
| auch die 
| Bolizeiver: 
i 'waltung in 
Benn. 
39. (Sigmaringen | - Gigmaringen) — 





VBorftehende Bekanntmachung bringe id mit dem 
Demerfen zur öffentlichen Kenntniß, dag id auf Grund 
der Ziffer 1 derjelben die Polizeiverwaltungen von 
Prenzlau, Neu-Ruppin und Wittenberge mit der An: 
bringung des Vorrathszeichens für ihren Bezirf beauf- 
tragt habe. 

Die Anbringung des Vorrathszeichens erfolgt Daher 
für den Bezirf der Stabtgemeinden Charlottenburg und 

Potsdam durch die Königlichen Polizeidireftionen, 
für die Bezirfe der Stadtgemeinden Spandau, Prenzlau, 

Neu:-Ruppin und Wittenberge dur die Polizei- 

Berwaltungen, 

im Uebrigen für den ganzen Regierungsbezirk durch die 

Polizeiverwaltung zu Brandenburg. 

Die Anbringung des Vorrathszeichens geſchieht 
unentgeltlich. Den außerhalb Brandenburgs wohnenden 
Perſonen, welche Waffen dorthin zur Anbringung des 
Vorrathszeichens ſenden, fallen nur die Porto⸗ oder 
Frachtkoſten und, fofern das bei der Einſendung ver- 
|1penbete Berpadungsmaterial für die Rückſendung nicht 
mehr verwerthbar ıft, befondere Auslagen für die Be: 
Ihaffung von Koften und fonftigem Padmaterial zur 


Fat. Potsdam, den 16. Januar 1893. 
) 


Der Regierungs-Präftdent. 





23 


Polizei:Berordnung, 
betreffen rag Treiben von Echafen auf öffentlichen Wegen. 

16. Auf Grund des 5 137 des Geſetzes über die 
allgemeine Landes-Verwaltung vom 30. Yuli. 1883 
(9.5. S. 195) und in Gemäßheit der 88 6, 12, 15 
des Geſetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 
1550 (©.:5. ©. 265) ſowie des 6 20 des Reichs— 
geieges, betr. die Abwehr und Unterdrüdung von Vieh⸗ 
jeuden vom 23. Juni 1880 (R.⸗Geſ.Bl. ©. 153) 
wırd für den Umfang des Negierunge-Bezirfs Potsdam 
unter Zuftimmung des Bezirksausſchuſſes nachſtehende 
Polizei⸗Verordnung erlaſſen: 

8 1. Die Beſtimmung des $ 1 der Polizei⸗-Ver⸗ 
erdnung vom 30. Auguft 1892 (Amtsblatt Seite 360) 
wird aufgehoben und durch folgende Vorſchrift erjept: 

Die Landräthe werden ermächtigt, für den Um: 
fang ihres Kreiſes dad Treiben von Schafen auf 
öffentlichen Wegen über die Grenzen des Gemeinde: 
bezirks bezw. der Feldmark hinaus durd eine im 
Kreisblatte zu  veröffentlihende - Befanntmadung 
unter Bezugnahme auf diefe Poligei-Berorbnung zu 
verbieten. 

5 2. Diefe Polizei-Verordnung tritt fofort in Kraft. 

Potsdam, den 14. Januar 1893. 

Der NRegierungs-Präfident. Graf Hue de Grais. 


Viehſeuchen. 


17. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen— 
ſeuche unter dem Rindvieh des Ackerpächters Wolf in 
Friedrichsfelde, der Landwirthe Kampfhenkel und 
Raetz, ſowie der Frau Gebert und auf dem Rittergut 
ebendafelbft, des Gutspächters Mofolf in Fichten: 
berg, der Wittwe Rathenow in Lübars, des Bauer: 
gutöbefigers Kerfom in Carow, des Ritterguted Bies— 
dorf, unter den Ziegen des Kuhmeiers Fleiſcher und 
Gärmers Plaumann dafelbft, unter dem Rindvieh 
des Nittergutes Rüdersdorf, der Bauergutsbefiger 
Dahle und Kirſchbaum-Doß in Seefeld, Kreis Nieder- 
barnim, der Domaine Königshorft, des Freibauern 
Pleſſow in Flatow, des Bauergutebefigerd Feind in 
Staffelde, Kreis Ofthavelland, des Bauergutsbeſitzers 
Ehmidt in Damme, Kreis Wefthavelland, der Bauer- 
bofsbefiger Hamann in Groß-tudom und Munfe in 
Grünow (Ausbau), Kreis Prenzlau, bei einer Ziege 
und dem Schwein des Arbeiterd Arndt in Buchholz, 
den Kühen des Aderbürgere Kludas und Schlächters 
Quandt in Meyenburg, dem Rindvieh der Koloniſten 
Rehfeld und Kieback in Sechszehneichen, Kreis Oſt— 
prignitz, dem Rindvieh des Bauergutsbeſitzers Kuhlmey 
in Gütergotz, Kreis Teltow. 

Bei einem getödteten Pferde des Eigenthümers 
Wollin in Neu-Trebbin, Kreis Oberbarnim, iſt die 
Rotzkrankheit feſtgeſtellt worden. 

Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche 
in Gut und Gemeinde Polßen und in Gatow, Kreis 
Angermünde, unter dem Rindvieh in Dalldorf, des 
Büdners Kempfer in Zühlsdorf, des Gemeinde-Bor- 
ſtehers Kerfom in Kalfenberg, unter den Schweinen 


des Bädermeifters Gaft in Neu-Weißenſee, auf dem 
Gehöfte des Lehngutsbefigere Rathenow in Lübars, 
und unter dem Rindvieh des Schloßgärtnereipäcdters 
Jordan in Nieder-Schönhaufen, Kreis Nieder: 
barnim, unter dem Rindvieh des Kigenthümerd Tpie- 
mann in Alt-Trebbin, in Hirfchfelde, des Ritter: 
gutes Wölfidendorf, Kreis Oberbarnim, in Qange- 
wahl, Kreis Beeskow-Storkow, auf Gut Permenig, 
dem zu demſelben gehörigen Vorwerke Glien und in 
der Gemeinde Perwenitz, Kreid Ofthavelland, unter 
dem Rindvieh des Dberamtmanndg Manger in Gra- 
bow, Kreis Wefthavelland, unter dem Rindvieh bee 
Butsbefigers Möller in Scharfenbrüd, Mübhlenbefigerd 
Mießner in Bettin, Gaſtwirths Schröder und Koſſäthen 
Lemm in Tüchen, Kreid Oftprignig, in Garſedow, 
Pyrow, Kreis Weftprignig, unter den Kühen des 
Milchhändlers Roeßgen in Teltow, des Dominiums 
Siethen, dem Rindvieh des Gutsbefigerd Töpfer in 
Teltow, Kreis Teltow, des Aderbürgers Kober in 
Spandau. 
Potsdam, den 17. Januar 1893. 
Der Negierungs-Präfident. 


Bekanntmachungen des Königlichen Polizei: 
Bräfidenten zu Berlin. 
Befanntmadhnng. 
A. Diefem Stüd des Amtsblattes iſt eine Extra- 
beilage beigefügt, welde die neu aufgeftellten Neben: 
jagungen der Equitable, Lebensverſicherungs⸗-Geſellſchaft 
zu New:York, jowie die darauf bezügliche minifterielle 
Genehmigungsurfunde vom 9. Dezember 1892 enthält. 
Ich weile darauf mit dem DBemerfen bin, daß die 
Conzeifion, die Statuten und urfprünglidhen Neben- 
fagungen, ſowie ein Nachtrag zu leßteren in Ertra-Bei- 
lagen zu 12 des Amtsblatt der Königlichen Regierung 
zu Schleswig vom Sabre 1877, fowie zu „N? 4 des 
jelben Amtsblatts vom Jahre 1886 veröffentlicht find. 
Berlin, ven 6. Januar 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
Freiherr von Richthofen. 
Bekanntmachung. 
3. Gemäß 86 53 des Geſetzes über Kleinbahnen 
und Privatanſchlußbahnen vom 28. Juli 1892 (Geſetz⸗ 
Sammlung Seite 225) bringe ich hierdurch zur öffent⸗ 
lihen Kenntniß, daß die Berliner Pferde⸗-Eiſenbahn⸗ 
Geſellſchaft, Commandit-Geſellſchaft auf Aktien J. Teft- 
mann u. Go. hierfelbft unter dem 28. Dezember vorigen 
Jahres ihre Unterftelung unter ſämmtliche Beftimmungen 
des vorgedachten Geſetzes erflärt hat. 
Berlin, den 10. Januar 1893, 
Der Polizei-Präfident. 
Befanntmadhung. 
6. Das Ziehen der Brüdenflappen der Ger: 
traudtenbrüde über den Spreefanal und der Potsdamer⸗ 
brüde über den Landwehrkanal findet vom 16. Januar 
ab von 11 Uhr Abende bis 7/2 Uhr Morgens ftatt. 
Berlin, den 10. Januar 1893. 
Der Polizei-Präfident. 


21 


Belanntmachungen des Staatsfecretairs 
des Neichs⸗Poſtamts. 
Boitpacdetverfehr mit Deutſch-Südweſt-Afrika. 

3. Bon jegt ab fünnen Poftpadere ohne Werth: 
angabe im Gewicht bis 3 kg nah Windhoef 
Deutſch⸗Südweſt⸗Afrika) auf dem Wege über Hamburg 
und England verfandt werden. Die Poftpadete müfjen 
franfirt werden. Die Tare beträgt einbeitlih 5 ME. 
50 Bf. für jedes Packet. Ueber die Berfendungs- 
bedingungen ertheilen die Poftanftalten auf Verlangen 

Auskunft. 
Berlin W., den 5. Januar 1893. 
Der Staatsjerretair des Reichs-Poſtamts. 
Poftpadetverfehr mit Tasmanien. 
A. Mittelſt der deutschen Reichs-Poſtdampfer können 
von jest ab Poftpaderte ohne Werthangabe im 
Gewicht bis 5 kg nad der Britifhen Kolonie Tag- 
manien auf dem direften Eeewege über Bremen, und 
Melbourne verfandt werden. Die Poftpadete müſſen 
franfirt werden. Die Tare beträgt ohne Rüdfidıt auf 
das Gewidt 6 ME. 40 Pf. für jedes Vader. Ueber 
die Verſendungsbedingungen ertheilen die Poftanftalten 
auf Verlangen Auskunft. 
Berlin W., den 9. Januar 1893. 
Der Stantöfefretair des Reichs-Poſtamts. 


Betanntmachungen des Neichs⸗Poſtamts. 
Veriendung von Nnsftellungsgütern in Poſtfrachtſtücken für die 
Meltausftellung in Chicago. 

3. Für die Weltausftellung in Chicago 
beftimmte etlungsgüter aus Deutihland, 
welche in Poſtfrachtſtücken auf dem Wege über 
Bremen oder Hamburg zur Abjendung gelangen, 
fönnen, ohne in New: Yorf einer zollamtlichen Revifion 
unterzogen zu werten, unter Zollverſchluß direkte DBe- 
förderung bis nad dem Auöftellungsplag für die Welt: 
ausftellung in Chicago erhalten. Die Lleberführung da- 
ſelbſt nach der Ausgabeftelle innerhalb des Aueflellungs- 
plaged wird burd die Zweigniederlajjung der Firma 
Henfel, Brudmann E Lorbacher, 113 Adams 
Street, wahrgenommen. Bei der Ausgabeſtelle find die 
Sendungen alsbald nad dem Eingange durch einen von 
der Kommiſſion feined Landes hierzu ermädhtigten Ber: 
tretevr des Ausfiellers in Empfang zu nehmen. Die 
Padete, ſowie die zugehörigen Begleitadreijen müfjen in 
heroortretender Weife die Angabe „Objects from Ger- 
many for the World’s Columbian Exposition 1893‘ 
tragen; außerdem ift jeder Sendung eine vom Abjender 


unterzeichnete Rechnung (Faktura) in dreifacher Aus— 
fertigung auf beſonders ftarfem, haltbaren Papier offen 
beizugeben. In den Rechnungen, deren Beglaubigung 
durch einen amerikanischen Konful nicht erforderlich ıft, 
müffen die in ber Sendung enthaltenen Gegenflände 
einzeln bezeichnet und deren Werth, Preis u. |. w. 
genau angegeben fein. Die vorftehenden VBergünftigungen 
erſtrecken fih nur auf Padete, welche big einjchließlich den 
26. März 1893 in Bremen oder Hamburg vorliegen. 

Berlin W., den 13. Januar 1893. 

Reiche: Poftamt, I. Abtheilung. 
Bekanntmachungen der Raiferlichen 
Dber:Boftdireftion zu Potsdam. 

Befanntmahung. 
2. Diejenigen Perfonen, melde in dem bevor: 
ſtehenden Frühjahr Anfchluß an eine der Stade: 
ernfpre einrichtungen in Brandenburg 
Savel), Eöpenick, Eberswalde, Friedrich®: 
agen, Gr.:Zichterfelde, Grünau (Marf), 
Liepe (Dder), Ludwigsfelde, Reuruppin, 
Nowawes:Reuendorf, Dderberg (Mark), 
Dranienburg, Potsdam, Hatbenow, Spans 
Bau, Stegliß, Tegel, Wannſee, Zeblendorf 
(Kr. Teltow) und Zoflen wünſchen, werden erjucht, 
ihre Anmeldungen recht bald, fpäteflens aber bis 
Ende Februar an das Kaiſerliche Poftamt in dem 
betreffenden Orte — für Potsdam an das Kaiferliche 
Telegraphenamt daſelbſt — zu richten. Später ein: 
gebende Anmeldungen können erft in dem 
weiten, nach dem 1. Auguſt beginnenden 
auabfchnitte berückfichtigt werden. 

Bei den bezeichneten Verfehrsanftalten fönnen die 
Bedingungen für den Anfchluß eingelehen und Formu⸗ 
lare für die Anmeldung in Empfang genommen werben. 

Potsdam, ven 12. Januar 18953. 

Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirector. 
Bekanntmachungen der Kreisausſchüfſe. 
Bekanntmachung. 

2. Auf Grund des $ 2 M 4 ver Landgemeinde— 
Ordnung haben wir genehmigt, daß die in den Befig 
des Bauergutsbefigerd Auguft Krohn in Bredereiche 
übergebente, 25 qm und 11 qm, zufammen 36 qm 
aroße Dorffiraßenparzele — NKartenblatt A Parzelle zu 
414/209 und zu 416/195 von Bredereihe — mit tem 

Gemeindebezirk Bredereiche vereinigt wird. 

Templin, den 11. Januar 1893. 

Der Kreisausfchuß des Kreifes Templin. 


Rachweiſung her Seitens des Rreisausichuflese des Kreiſes Teltow auf Grund nes & 2 ad 4 der Yandgemeinde:-Orbnung vom 











des in Betracht kommenden Grunditüde 
1) Domainenfiskaliſche Dorfaue Steglig. 


2) 7,20 ar große Parzelle vom fiskaliſchen Kirchplatz. 


Berlin. den 7. Januar 1893. 


uli 1891 genehminten Neränderungen von Gemeinde: und Butebezirisgrenzen für das IV. Quartal 1892. 


Begeibnung 


0. j | des feitherigen : des fünftigen 
Gemeinde: reſp. Gutebezirks 


Domainen⸗ | Gemeinde 
Fiskus. Steglitz. 
Domainen⸗ Gemeinde 

Fiskus. Nowawes. 


Der Landrath des Kreiſes Teltow. 


233 


Stationirung der Landbefchäler pro 1893. | 
Im Regierungsbezirf Potsdam werden im Jahre 18593 von Anfang Februar bie gegen Ende Juni 
Beichäler des Brandenburgiichen Landgeflüts zur Stutenbededung aufgeftellt werben, und zwar: 














| j . 
| | Namen * Groͤße Abſtammung treffen Beginn 
Stationsort Kreis, der arbe | | | © . 
nt. \ | ein am | Stuten: 
| | Hengite | Vater Mutter bedectung 
































| 
Sri. Wilh.- Ruppin Boischafter I, Fuchs 174 Chamant ober Miss Boswell | 
eftüt | Vollblut | readnought 
Ficus | bo. 172 |Figaro vom Jocus 
J. Harpax |Sommerrappe| 176 |Harpax vom Tihud | | 
Lucifer ‚Schwarzbraun| 174|Weltmann [Louisiana 12 
| Epicur | do. 174 |Percunos Euboea | 7 
| ıJ. Nord do. 174 Nord v. Alhambra; | 
Nectar Braun | 173 [Optimus Liebenau | 
| IMango u bo. | 173}Mandrake |Fortress | 
Vollblut 1 
Lindow do. Lorenzo Rappe | 172 |Clavigo Lioness | | 
Ä ‚Corsar Braun 170 The Colonelloom Nord i} 2/2. 4./2. 
Ä 'Narr Dunfelbraun | 171 |Pruth Nancy | | 
Raͤgelin | do. ‚Schatz Dunfelbraun | 172 Schlütter |vom Jocus | 1. 3.2 
| ‘Columbus | do. 173 |Dreadnought |Columnia " \ 
Blandikow Oſtprignitz J. Martin Schwarzbraun 170 Martin vom Atleth | In. 3,12 
| Graf Roon Rappe 170 |Vulcan Brünette Be 
Triglig | do. Gustav Rothbraun |1771J. Güstrow vom Matador 2.2 4.2 
Pallion Fuchs 168J. Harlequin|Balka 1 | m 
Dannenwaldte , de. Fritz Reuter Fuchs 3 Daimon v. First Lord | In 3 R 
Opulent do. 7 a v. J. Isolani /2. JılR. 
| Ofient Rappe 168 Clavigo Oase Ä | 
Stüdersig | do. ‚Victor Braun 173 |Larifari Victoire | | 
| | Vulcan Rappe 168 Veneruela Pregatte 1I./2. 3./2. 
| Gilbert Fuchs 172 Bettelmani Gnade 
Lenzen Weſtprignitz Altan Dunfelbraun 180 Altona vom Aga- | | 
! | Ä wmemnon | | 
| Der Komet Hellbrann170 Thor v. Champion 3/21 9/2. 
Ä ‚Uhland Kaftanienbr. 174 |Dreadnought vom General | | 
| ‚Coriolan Rappe 170 |Clavigo Columnia | 
Wilsnack | do. J. Matador Hellbraun 176 Matador Begleiterin | | 
" | Siegfried Fuchs 172 Chamant |Sidnie 2.2. 4.2 
| Candidat II. Fuchs 175 Julius vom Süd 6** 
| Colmar Rappe 168 Lebus Brünette | 
Cumloſen do. ‚Neckar Braun 179 |Nadock * Flick | | 
‚Xaver | do. 172 Duke of YorkiXilis 1 3/2. 5./2. 
| ‚Desiderius Fuchs 170 |Larifari Desiree I | 
Strejow do. ‘Martini Vollblut Braun Ä 170 Hermit Stray hol \ 39 | 5. 
Amtmann Fuchs Argos vom Atleth "1 7° 
Vreſch do . Eberstein Dunkelkaſta⸗ 173 Eberhard vom Magnat | 
| nienbraun | | 
r J. Alhambra [Dunfeluge | 169 Alhanbra Hanubnerige 3/2. 
| | Stute 
Ropen '  Wefl- Hering Helbraun |170|Whitebait |Huntress | 
| havelland oder Hassan | 2.2. an. 
| Raoul Rospbraun |174|Ahnherr |Rodupp 
Tarmow Oſthavelland Boniteur Dunkelfuchs | 170 Breadalbane vom Bouns | a2.) 4 
Erstling Hellbraun 168 |Botschafter \unbefannt De 7 
Golzow Zauch⸗ Necromant Kaſtanienbr. 174 Larifari Nereide 3 52 
Belzig Labrador Braun 173 Percunos Lyra a 7 








26 
F ı Namen | j iebe Abſtammung I treffen | rain 
Etationsert reise der Farbe 
Hengſte Ctm. | Vater Mutter ein am — 
| 
Dahnsdorf | Zauch⸗ Leo Rappe 167 Leo v. Schwarz- | 
Belzi wa c 
| vs Candidat I Fuchs 167 Hanstein Non Mi| 4.2. 6/2. 
ultra 
Metzdorf | Ober- |[Kabyle Hellbraun 169 Kahland Hannoverſche 
| Barnim | | Stute 5. 2} 7.2 
! J. Agamemnon ! do. 175 ‚Agamemnon Dubenburger \ " 
| Stute 
Eberswalde | do. J. Emigrant "Braun ‚176 |Emigrant vom Stall- l 
| | meister 4 2 6./2. 
| 'Antinous Rothbraun 168 Thanatos Augusta J | 
Bernau | Nieder: ‚Barby Hellbraun  .. 175 |Weissenburg vom Atleth |) 5.2. 7.2 
Barnim J. Irenus Fuchs 176 Ireuus vom Priam |\ \ j 
Or.Schönebed | do. Nordenheim Rothbraun 168 Nord vom Nathan: | 3.2. 5.2 
'Obermohr Rappe 172 |Lebus Doris | j 
Talfenthal I Templin Alex Braun 183 Alhambra vom Ulrich ' ! 32.572 
| |Farnese Dunfelfude | 171 Jahn IF romage Be 
Kuhz | do. Thormann Dunkelbraun 168 Demedoſſ Mecklb.Stute 
| Soldat Fuchs 170 'Moltke vom Reiter 2./2.| T./2. 
| IJ. Schlütter Hellbraun 17 ISchlütter vom Figaro 
Templin do. J. Pater Fuchs 170 ‚Pater unbefannt | 4.2. 6,2 
| J. Flock Braun : 168 |Flock vom Simson ' 
Angermünde Angermunde |Croriiwell [Braun 180 Cromwell v. Emigrant, 
| 'Nichts Hellbraun 175 Nord v. Güstrow | 
Xantus Rappe 170 Xerxes vom kansas 
Gramzow | do. Moloch Braun | 177 Monac Offriefiihe | 
Stute 
| !Pustohl bo. 1175 |Nording vom Boro- | 6.72.) 8./2. 
! | | mieo 
| Junker Haus Kappe 172 ‚Hans vom Docıor! 
Zügen | do. Vido Rappe 172 |Hector |Viborg 6.72. 8.72. 
Prenzlau Prenzlau J. Modin Dunkelrothbr. 172 Modin Cleveland, 
| Montevideo ‚Buche ı 178 Jahn |Melitta u vn. 8.2. 
| Erlaucht Kappe | 169 |Arac |Euphrosine | 
Roſſow do. Lord 172 Bernstorf Blaue I. | w 
| Matador Dunferbraun | 174 Champion vom Matador | 9,2 
| 'Falkeuberg Fuchs 178 ‚Julius vom Süd \” 
Neuenjund | bo. Tempter 'Hellbraun ‚172 'Larifari Tarpeja I 7,2 9,2 
| Kegel Rappe | 170 Herrscher Horsz- Stute \ u Be 
Kt. Luckow Ä do.  Cormoran ‚Dunfelbraun | 172'Chamant Capra | 7.2. 9.12. 
Beeskow Beeskow— Oldendorf Fuchs 172 |Herr vom Lützow, 
| Storfow (Olareı Rappe ı 169 Farher-Cla- vom Fanmoı \ 6.2. 8/2 
| ı vet | 1 
Egbert ‚Dunfelbraun | 179 :Percunos —E | | 
Storfow | do. Nadock Rothfuchs 170 Nadoeb —* Flick | 5.2 un 
| | Granit Schimmer :167!Odoardo Gurty 1 ak 
Zoſſen Teltow Lothar Dunkelbraun 171 |Whitehait Louisiana5 /2. 7.2 
Emil Schmarzbraun| 171 |Arac Emiliana \ 
Dahme SJüterbog J. Kahland Hellbraun , 172 |Kahland Offriel. St.|| - 2. 9.2 
Commodore Rappe Camarilla || 7) 8 
Kaltenhaufen do. Wilrod Dunfelbraun | 174 |Wildhre Ida 
J. Well Hellbraun | 176 Well i Weissen- J 6./2.| 8./2 
urg 




















































27 


Hinfihtlih der Bedingungen, unter melchen die Stutenbededung flattfinden fann, wird Seitens ber 
Herren Stationdhalter die nöthige Auskunft ertheilt werden, im Uebrigen aber noch Kolgendes bemerft: 
1) Die Nationale der Beichäler unter Angabe der Dedpreije werden im Stationgftall zur Einficht 


aushängen. 


2) Stuten, welde alt, ſchwach, mit Erbfehlern behaftet, an Druſe oder jonftigen Krankheiten leiden, 
oder aus Orten find, in denen anftedende Kranffeiten unter den Pferden herrſchen oder unlängft 
geherrfcht haben, dürfen den Beſchälern nicht zugeführt werben. 

3) Falle eine Stute bei Gelegenheit der Bededung durch den Hengſt verlegt werden jollte, fann 
Seitend der Beftütverwaltung in feiner Weife irgend welche Entihädigung gemährt werden, dba 
die Zuführung von Stuten zu den Königlichen Landbeſchälern auf einem Act der freien Weberein- 
kunft beruht und die Stutenbefiger felbit bei eigener Verantwortlichkeit darauf zu achten haben, 
daß vor, während und nad dem Dedact etwaige Unglüdefälle vermieden werben. 

Sriedrich-Wilhelme-Geftüt, den 2. Januar 1893. 
Königliche Geftüt-Direftion. 


— eG rD —— 


Perſonalchronik. 

Des Königs Majeſtät haben tem Regierungs⸗ 
Ratte Heidfeld hierſelbſt den Charafter ale „Ge—⸗ 
heimer Regierungs-Rath” zu verleihen geruht. 

Im Kreife Prenzlau ift der Gutsabminiftrator 
E. Müller zu Polzow zum Amtsvorfteher-Stellvertreter 
des 29. Bezirks — Polzow — ernannt worden, 


Der bisherige Predigtamtöfandidat Traugott Eduard 
Doye if zum Pfarrer der franzöftichereformirten Ge- 
meinden zu Groß- und Klein-Zierhen mit Senftenhütte 
beftellt worden. 

Die Lehrerinnen Schmidt VII, Lüderitz, 
Diefmann find als Gemeindefchullehrerinnen in 
Berlin angeftellt worden. 

Perfonalveränderungen im Bezirk des 
Kammergerihts im Monat November 1892. 
I. Richterliche Beautte. 

Ernannt find zu Kammergerichtsräthen die Qanb- 
gerichtsräthe Dr. Müller und Richter in Berlin; 
zu Amtsrichtern die Gerichtsaffefioren Riedel bei dem 
Amtsgericht in Ralau und Kride bei dem Amtsgericht 
in Driefen; zu Handelsrichtern der Kaufmann Karl 
Friedrich Albert Buggenhagen, der Kaufmann Karl 
Sriedrih Zimmermann, der Banfier Georg From: 
berg, der Direftor Defar Grunow, ber Rentier 
Theodor Luſtig; zu flellvertretenden SHandelsrichtern 
der Kaufmann Hand Matthias Bennoit Borchardt, 
der Kaufmann Dtto Luther, der Verlagsbuchhändler 
und Buchdrudereibefiger Henry von Bänſch, ber 
Kaufmann Siegmund Borchardt, der Fabrikant Kelir 
Brud. Verſetzt ift der Amtsgerichtsrath Bohm in 
Neu-Ruppin als Landgerichtsrath an das Landgericht 
daſelbſt. Penftonirt ift der Amtsgerichtsrath Pottlich 
beim Amtsgericht I. in Berlin. Berftorben ift der 
Kammergerichtsrath Müllner. 

| II. Affefforen. 


HER. Nechtsanwälte und Notare. 

Eingetragen find in die Lifte der Rechtsanwälte: 
der Rechtsanwalt Bergmann aus Myslowis umd 
die Gerichtsaffefforen Beder und Dr. Mar Meyer 
bei dem Landgericht 1. in Berlin, der Gerichtsaſſeſſor 
Dr. Bramfon bei dem Landgeridt II. in Berlin, ber 
Gerichtsaſſeſſor Bernhard Meyer bei dem Amtggericht 
in Brandenburg. Berftorben ift der Rechtsanwalt und 
Notar Göwe in Kyritz. 

EV. Staatsanwaltichaft. 

Der Amtsfefretär Reichelt in Lieberofe iſt zum 

Stellvertreter ded Amtsanwalts daſelbſt ernannt. 
V. Neferendare. 

Zu Referendaren find ernannt die bisherigen Rechts⸗ 
fandidaten Lipmann- Wulf, Zube, Schwabe, 
Naruhn, rang, von Ploeg, von Arnim, von 
Burdard, Domrid, Schreiber, Schüge, Vo— 
retzſch, Rißmann, von Alvensleben, Schulze, 
Lüdecke, Edelberg. Kntlaffen find: Carl Dettlof 
von Winterfeld, Dr. von Strempel, Büttner 
behufs Uebertrittd in den höheren Verwaltungsdienſt, 
Mar Levy auf Antrag. , 

VI. Subalternbeantte. 

Ernannt find: zu Gerichtsjchreibern Die etate- 
mäßigen Gerichtöfchreibergehülfen Rohde vom Amte- 
gericht 1. in Berlin bei derjelben Behörde, Albert 
Köhler und Marowski vom Amtsgericht I. in Berlin 
dei dem Amtsgericht in Wriegen, Daage vom Land- 
gericht Il. in Berlin bei dem Amtögeridt in Seelow, 
der etatsmäßige Aſſiſtent Schübler von der Staate- 
anwaltſchaft I. in Berlin bei dem Amtögeridt in 
Templin; zu Gefretären die etatdmäßigen Gerichts— 
ichreibergehülfen Felix Friedrid Müller vom Amte- 
gericht l. in Berlin bei der Staatdanmwaltichaft des 
!andgerihtd in Guben, Gorgas vom Amtsgericht 
Treuenbriegen bei. der Staatsanwaltichaft des Land⸗ 
gerihts in Neu-Ruppin; zum etatömäßigen Gerichts⸗ 


Zu Gerichtsaffefforen find ernannt die Referendare: | fchreibergehülfen bei dem Kammergeriht der Aftuar 
Deutſchlaender, Frige, Schleuß, Dr. Gronau, Flachshaar daſelbſt; zu Kanzlifien der Kanzleidiätar 
von Unrug, Brunfow, Knoblaud. Uebernommen | Better bei der Staatdanwaltidhaft des Landgerichts 
ft Dr. Mes aus dem Bezirfe des Oberlandesgerichts | zu Neu:Ruppin, der Kanzlift Eggers vom Amts— 
u Hamm. Entlaſſen ift Dr. Edeling behufs Ueber- | gericht I. in Berlin bei dem Kammergericht. Penftonirt 


ritts zur allgemeinen Staatevermaltung. 


find der Rechnungsrevifor, Rechnungsrath Köhler und 


der Kanzliſt Duch bei dem Landgericht in Cottbus. 
BVerftorben find: der Gerichtöichreiber, Kanzleiratb 
Holzbaufen beim Kammergericht, der Gerichtsvoll: 
zieber Gerbing beim Amtögeriht 1. und der Rendant 
Winter bei dem Unterfudungsgefängniß in Berlin. 
Entlaffen ift der Gerichtsſchreiber Hirſch bei dem 
Amtsgericht in Potsdam. 
Perfonalveränderungen im Dezirfe der 
Raiferliden Ober-Poftdireftion in Potsdam. 
Verſetzt find: die Poftvirectoren Niepold von Witt- 
ſtock (Oftprignig) nad Lömenberg (Schleften) und 
von Hantelmann von Gummersbach nad Witt- 
ſtock (Oftprignis), der Poſtkaſſirer Mithoff von 


jecretair Krüger von Liegnitz nah Brandenburg 

(Havel) als komm. Poſtkaſſirer, der Poftjecretair 

Strob von Prigmalf nad) Coblenz ald fomm.föber- 

Poftdirectionsfefretair und der Poftverwalter Conrad 
von Boigenburg (Uckerm.) nach Lychen. 

In den Hub eand getreten ift der Poflvermalter 

Brundom in Lyochen. 
Perfonal-Beränderungen 

beim Königlichen Oberbergamte zu Hallea. ©. 
im IV. Bierteljahr 1892 

Beim Oberbergamte ift dem feitherigen Bergmerfe- 

Direftor bei der Königlichen Berginipeftion am Deifter 

(Oberbergamtsbezirf Slausthat), Oberbergratb von 


Brandenburg (Havel) nad Königeberg (Preußen) | Detten die Stelle eines technifchen Mitgliedes ver- 


als fomm. Poftinipector, der Ober-Poftbirectiong- 





liehen worden. 





YHusweifung von Ausländern aus dem Heichögebiete. . 
* Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde Datum 
* der welche die Ausweifung bes 
3 | des Ausgewiejenen. Beftrafung. befchloffen hat. Hg 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
a. Auf Grund des 6 39 des Strafgejegbuds: 
1Samuel Leib Schläfer, etwa 22 Jahre alt, ge⸗ Verſuchter Diebſtahl im Koͤniglich preußifcher|23. Dezember 
Arbeiter, boren zu Lemberg, Ga-| wiederholten NRüdfall | Negierungspräfidenti 1892, 
lizien, öfterreidifcher| (Taſchendieb) u. Bei- zu Pofen, 
Untertban, legung eines falichen 
Namens (1 Jahr ſechs 
Monate Zuchthaus und 
1 Monat Haft laut 
Erfenntniß vom 4ten 
September 1891, 
2) Daniel Stelzer, |geboren am 15. Februar] fywerer Diebftahl (ein |derfelbe, 17. Oftober 


Arbeiter, 1863 zu Primkenau, 
Kreid Sprottau, Preu- 
gen, ruſſiſcher Unter- 
than, ortsangehörig zu 
| Abarſch-Hauland, Ge- 
| meinde Siemianoni, 

Kreis Slupca, Polen, 


Jahr Zuchthaus laut 
Erfennmiß vom Aten 
Dezember 1891), 


1892. 





b. Auf Grund des 6 362 des Strafgejegbuds: 


3] Merander Hermann geboren am 9. Februar Betteln, 


Basner, 1854 zu St. Peters⸗ 
| Schneidergeielle, burg, ortsangehörig, 
ebendafelbft, | 


Koͤniglich preußiicher 
Regierungspräfident 
| zu Stettin, | 


27. Dezember 
1892, 





Hier 
eine Ertrabeilage, enthaltend die Neben-Sapungen ber Eanitabte, Lebensverſicherungs⸗Geſellſchaft der Vereinigten 
Staaten zu New-Yorf, 120 Broadway, mit den Ergänzungen vom 17. Februar 1892, und die Genehmigunge- 
Urfunde zu denfelben, 
ſowie Sechs Oeffentliche Anzeiger. 


(Die Infertione sgebühren betragen für eine einipaltige Drudzeile 20 Bf. 


Belag 


lätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 


Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Botsdam, Buchoruderei der A. W. Hayn'ſchen Erben. 

















Der KRöuiglicb 
Std U 


Betfanntmachungen 
des Königlichen Negierungs:Präfidenten. 
Beridhtigung. 
18. In dem auf Groß-Fichterfelde bezüglichen 
Abſatze der Anlage B. der Baupolizeiordnung für bie 
Bororte von Berlin vom 5. Dezember 1892 — Ertra- 
blatt vom 10. Dezember v. 3. Eeite 541 — muß es 
unter a. anſtatt „Bismardftrage” „Berlinerftraße” 
beißen. Ä 
Potsdam, den 21. Januar 1893. 
Der Regierumgs: Präftdent. 
iehſeuchen. 

19. Feftgeftellt ift die Maul- und Klauen: 
ſeuche umter dem Rindvieh des Fiſchers Garitz in 
Hohenlaatben, Kreid Angermünde, unter ben 
Schweinen des Gemeinde-Borfieherd Hörnide zu 
Hönow, dem Rindvieh des Bauergutsbefigerd Schmidt 
in Biesdorf, Kreis MWiederkarnim, ded Vorwerks 
Catharinenhof, Kreis Oberbarnim, des Koſſäthen 
Krüger, Lange, Billig, Gaſtwirths Wulf und Halb» 
foffäthen Lange ın Etremmen, Kreis Beeskow—⸗ 
Storfow, des Bauergutäbefigers Proge in Perwenitz, 
Kreis Oſthavelland, unter: dem Rindvieh und den 
Schafen des Bauerboföbefigers Lorenz in Papendorf 
(Abbau), dem Rindvieh des Butskefigerd Bremer in 
Kerdinandshof, des Bauerboföbefigerd Schmidt in 
Blindomw, Kreis Prenzlau, des Lehnſchulzengutsbeſitzers 
Telſchow, den Kühen des Koſſäthen Behrend in Bud 
holz, Kreis Dftprignig, dem Rindvieh ded Bauern 
Wolff in Netzow, Kreis Wefprignig, des Gutes 
20. KR ach w 
des Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchften 








Tagespreiſe einſchließlich 


Amtsblatt 


en Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Kerlin. 


Den 27. Januar 


1S93. 


Marienhof bei Könige-Wufterhaufen, Kreis Teltom, 
des Krügers Bade in Berkholz, Kreid Templin. 

Feſtgeſtellt ift der Milzbrand bei einem ge- 
tödteten Ochſen auf dem Gut Beauregard, Kreis 
Oberbarnim. 

Erfofhen if die Maul- und Klauenfeude 
unter dem Rindvieb in. Mühlenbed, Kreis Nieder: 
barnim, des Rittergutes Kruge, in Melchow, 
Strausberg, Kreis Oberbarnim, ded Bauerguts- 
befigerg Müller in Staafen, der Koſſäthen Ebel und 
Nölte zu Boernide, des Gemeinde-Vorftehers Kiener 
in Golm, Kreis Ofthavelland, der Wittwe Kraag in 
Tremmen, ber Bauergutöbefiger Rühle und Stimming 
in Paeweſin, ded Eigenthümers Mehlig in Kotzen, 
Kreis Wefthavelland, des NRitterguted Lübbenow und 
Bauerhofsbefigers Grünhagen in Trebenow, bes Ritter⸗ 
gutes Klokkow, unter den Schweinen des Mild: 
pächters Fellmann in Kloffow, Kreis Prenzlau, in 
Glöwen, Kreis Weftprignig, unter den Zugochſen bes 
Dominiumd GOroß-Beeren, Gütergotz, KreisTeltom, 
und unter dem Yungvieb und Deputantenfühen des 
Nittergutes Liebenberg, Kreis Templin, 

Die wegen Verdachts ter Maul- und Klauen- 
ſeuche unter Obſervation geftellten Schweine des Bieh- 
bändlers Füllgraf in Rummelsburg, Kreis Nieder- 
barnim, find aus derfelben entlaffen worden. 

Die am Bläschenausſchlag erfranften Kühe 
in Ragöſen, Kreis Zauch-Belzig, find nunmehr geheilt. 
Potsdam, den 24. Januar 1893. . 

Der Regierungs-Präſident. 





eitung 


50/0 Aufichlag im Monat Dezember 1892 


in den Dauptmarftorten bes Regierungs-Bezirks Potsdam. 














Lucken⸗ 

walde 

für Neu⸗ 

ẽ koſteten Kreis Rup pin 
= Jüter: A Bemerkungen. 
& kow Welt: b 09: reis 
SI Kilogramm. IStortow.l havel-Lucken⸗ Ruppin 
Ey land. | walde. 

NEM HE NA EN ELEND EUSC ELEG ELBE 23 
1.| Safer | ro | los | isst 8071 8171 7251 7 28 684 PR ANA 
2.1 Heu 3168 | 3136 3151 3231 351] 3151 2 34 | 2184 I 259 lund Teltow jowie für Stadt 
3.1 Richtftroh 2110 an 20 236 2109 216 2 21 | 1199 1} 1/49 —— Berlin als 





weifung der Markt: ꝛc. 





Martte 











21. Ra 

«| Getreide l Uebrige 
E Es koſten je 100 Kilogramm 

: Namen der Städte 

8 

5 

3 





Angermünde 
Bees kow 
Bernau 
Brandenburg 














Dahme 
Eberswalde 
Havelberg 
Jüterbog 
Ludenwalde 
Perleberg 
Potsdam 
Prenzlau 
Prigmwalf 











Rathenow 
Neu-Ruppin 
Schwedt 





Spandau 
Strausberg 





Teltow 
Templin 
Treuenbriegen 
Wittſtock 
Wriezen a. D. 
Durchſchnitt 
Potsdam, den 












































Bekanntmachungen 
der Königlichen Negierung · 
Bekanntmachung. 
3 Mit Genehmigung des Herrn Finanz Minifters 
find die ländlichen Ortſchaften des Regierungsbezirfs 
Potsdam, melde bei der bevorftehenden zweiten Ger 
bäubefteuer-Revifion nah den im 6 6 bes Gebäube- 
fteuergefeged vom 21. Mai 1861 bezeichneten Grund⸗ 
fägen zu veranlagen find, mie folgt fefgefellt worden: 

1) Kreis Güterbog:2u enwalde: Dahme, 
Amts freiheit. 

2) Kreis Niederbarnim: Boxhagen⸗Rummels⸗ 
burg, Franz. Buchbolz, Coepenick, Ctabliſſement Wil 
helminenhof, Friedrichsfelde Gemeinde, Friedrichsfelde 
Gut, Friedrichshagen, Lichtenberg, Pankow, Reinicken⸗ 
dorf, Nieder-Schönhaufen, Stralau, Tegel, Weißenſee 
Gemeinde, Weißenfee Gut, Birfenwerder, Eoepenid 
Forſt, Erkner, Hermsdorf, Herzfelde, Lehnig Gut, Waid- 
mannsluſt, Halteftelle Stolpe, Oranienburg I. Gut, 
Dranienburg II. Gut, Rüdersdorf, Rüdersdorf Forft, 


Rüdersdorf Kalfberge, Nordend, Schönholz, Tasdorf, 
Werlſee, Woltersporf. 

3) Kreis Oberbarnim: Falfenberg, Heeger- 
mühfe, AltsKieg, Kupferhammer, Schöpfurt, Steinfurt, 
Alt-Tornew, Neu⸗Trebbin. 

4) Kreis Oſthavelland: Bornſtedt, Pichels⸗ 
dorf, Velten, Bornim, Falkenhagen, Henningsdorf, Mar- 
tig, Seegefeld, Staafen, Tiefwerder, Veplefanz. 

5) Kreis Teltow: Brig, Budow, Friedenau, 
Alt⸗Glienicke, Neu⸗Glienicke, Klein-Glienide, Grünau, 
Johannisthai Gemeinde, Johannisthal Gut, Kieg bei 
Eoepenid, Lankwitz, Lichterfelde, Groß-Kichterfelde, Mar 
riendorf, Neuendorf bei Potsdam, Nowawes, Rirdorf, 
Schmargendorf, Alt und Neu-Schöneberg, Schönerlinde, 
Schönomw Gemeinde, Schoͤnow Gut, Nieder-Schönweide, 
Steglig, Stolpe, Adlershof, Tempelhof Gemeinde, 
Tempelhof Gut, Treptow, Deutſch⸗Wilmersdorf, Könige- 
Wufterhaufen Gemeinde, Könige-Wufterhaufen Gut, 
Zehlendorf, Düppel Gut, Großbeeren Gemeinde, Groß- 
beeren Gut, Marienfelde, Hanfeldablage, Neue Mühle 





31 





Gut, Radeland Gut, Chmödwig, Spandauer Forft mit 
Billenfolonie Grunewald, Zeuthen. 

6) Kreis Templin: Damm-Haf. 

7) Kreis Weftbavelland: Brandenburg Dom 
und Burg. 

8) Kreis ZauhBehig: Glindow, Sandter 
Schmergfe (an der Potsdamer Chaufjee befegener On 

Potsdam, den 14. Januar 1893. 

Königliche Regierung, 

Abtheilung für birefte Steuern, Domainen und Forften. 


Bekanntmachungen des Königlichen Polizei: 
Bräfidenten zu Berlin. 
Polizei:Berordnung, 
betreffend die den Hebammen in der Stadt Berlin obliegenden 
Verpflichtungen. 

7. Auf Grund der 66 143 und 144 des Geſetzes 
über die allgemeine Landes-Berwaltung vom 30. Juli 
1883 (©.-S. S. 195) und der 88 5 ff. des Gefeges 
über die Poligei-Berwaltung vom 11. März 1850 





(©.:5. ©. 265) wird hierdurd nad Zuftimmung des 
Gemeinde-Borftandes jür den Stadtkreis Berlin Fol- 
gendes verordnet: 
$ 1. Hebammen, welde in Berlin ihr Gewerbe 
ausüben wollen, find verpflichtet, ſich ſpäteſtens 14 Tage 
nad ihrer Mederlaſſung demjenigen Bezirks-Phyſikus, 
in -defien. Amtöbegirfe fie Wohnung genommen haben, 
vertäntich vorzuftellen, ihre Wohnung anzugeben und 
aber 
1) das Prüfungszeugnig mit dem Vermerk über er= 
folgte Bereidigung, . 
2) das Tagebud, 
3) die neuefte Ausgabe des Preußifchen Hebammen- 
Lehrbuches, 
4) bie dort vorgeſchriebenen Geräthſchaften ıc. (S. 79 
und 80) 
vorzulegen. 
5 2. ever Wohnungswechſel und jede Namens» 
änderung find fpäteftens 14 Tage nad) der Vollziehung 
dem zufländigen Bezirke Phyfifus ſchriftlich anzuzeigen. 


32 


$ 3. Die Hebammen find verpflichtet, fic bei der 
Ausübung ihres Berufes genau nad den Vorſchriften 
des Hebammen-Lehrbuches und der in denſelben ent- 
baltenen Inftruction bezw. nach den hierzu in Zukunft 
ergebenden Abänderungs-Beflimmungen zu richten. 

$ 4. Ueber ihre praftiiche Thätigfeit hat Die Heb- 
amme forgfält'g ein Tagebuh nad dem auf S. 273 
des Hebammen-Lehrbuhe vorgejchriebenen Muſter zu 
führen, die einzelnen Spalten deſſelben genau augzu- 
füllen, bezw. durch den zugezogenen Arzt ausfüllen zu 
fallen. « 

5 5. Jeden Fall von Kindbettfieber, ſowie jeden 
Todesfall einer Gebärenden in ihrer Prarie hat bie 
behandelnde Hebamme jpäteftend 24 Etunden nad) Feft- 
ftellung der Krankheit bezw. nad) erfolgtem Tode der 
biefigen Königlichen Sanitäts-Commiſſion (Aferanterplag, 
Polizei» Präftdiale Gebäude, Eingang III. 2 Treppen, 


Zimmer 267) auf von legterer zu entnehmenden 
Meldefarten anzuzeigen. 
Jede Sebamme ift gehalten, ſich alle drei 


Fahre einer Nachprüfung durch den zuftändigen Bezirfe- 
Phyſikus an einem von Letzterem beftimmten Termin 
und Ort zu unterwerfen und bei Nichtbeftehen ſich jedes 
Vierteljahr bis zur Erfüllung der geftellten Anforde- 
rungen einer abermaligen Prüfung zu unterziehen. 

Pei der Prüfung find die neuefle Ausgabe des 
Hebammen⸗Lehrbuchs vom Jahre 1892 und das Tage: 
buch, fowie die im $ 107 (S. 79) des Lehrbuchs an- 
gegebenen Gerätbichaften dem Phyſikus vorzulegen, 
welcder über ten Ausfall der Prüfung einen furzen 
Bermerf im Tagebud) madıt. | 


$ 7. Zuwiderhandlungen gegen die vorftehenben 


Beſtimmungen werden durch Geldftrafe bis zu dreißig 


Marf für jede Uebertretung geahndet, an deren Stelle 
im Unvermögensfalle eine verhälmißmäßige Haft tritt. 

6 8. Borflehende Beftimmungen treten mit dem 
1. Februar 1893 in Kraft. 

Gleichzeitig wird die Polizei-Verordnung vom 
16. April 1884 aufgehoben. 

Berlin, den 12. Januar 1893. 

Der Polizei-Präftdent. 

Freiherr von Richthofen. 
Belanntmachungen der Raiferlichen 
Dber:Voftdireftion zu Potsdam. 
Befanntmadhung. 

8. Im Intereſſe der ländlichen Bevölkerung befteht 
die Einrichtung, daß die Landbriefträger auf ihren 
Beſtellgängen Poſtſendungen anzunehmen und an die 
nächſte Poftanftalt abzuliefern haben. Jeder Landbrief—⸗ 
träger führt auf ſeinem Beſtellgange ein Annahmebuch 
mit ſich, welches zur Eintragung der von ihm an— 
genommenen Sendungen mit —** abe, Einſchreib⸗ 
ſendungen, Poſtanweiſungen, gemöhnliden Packeten und 

Nachnahmeſendungen dient. 
Bil ein Einlieferer die Eintragung tetöf bewirfen, 
jo hat der Landbriefträger demſelben das Bud) vorzufegen. 
Bei Eintragung des Gegenftanded durch ten Land— 
briefträger muß dem Abſender auf Verlangen durch 
Borlegung des Annahmebuches die Ueberzeugung von 
der ftattgehabten Eintragung gemährt werben. 
Es wird hierauf mit dem Bemerfen aufmerkſam 
emadıt, daß Die (Gintragung ber Sendungen 
n das Annahmebuch das Mittel zur Sicher: 
ftellung des Auflieferers bietet. 
Potsdam, den 19. Januar 1893. 
Der Kaiſerliche Ober-Poftdirector. 


— — 





Bekanntmachungen der Königlichen Eiſenbahn⸗Direktion zu Bromberg. 


Bekanntmachung. 

5. Für die in der nachſtehenden Zuſammenſtellung näher bezeichneten Thiere und Gegenſtände, welche auf den 
daſelbſt erwähnten Ausſtellungen ausgeſtellt werden und unverkauft bleiben, wird eine Frachtbegünſtigung in 
der Art gewährt, daß nur für die Hinbefoörderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rück— 
beförberung an bie Verfandftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage bed ur- 
ſpruͤnglichen Frachtbriefes bezw. des Dupfifat-Beförderungsfcheines für den Hinweg, ſowie durch eine Beſchei—⸗ 
nigung der dazu ermächtigten Stelle nachgewieſen wird, Daß die Thiere bezw. Gegenftinde ausgeftellt geweſen 
und unverfauft geblieben find, und wenn die Nüdheförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit ftattfinbet. 
In den urjprünglichen Frachtbriefen bezw. Dupfifar-Beförderungefcheinen für die Hinſendung ift ausdrücklich 

zu vermerfen, daß die mit denſelben aufgenebenen Sentungen dürchweg aud Ausftellungsaut befteben. 



















Die Krahtbenir Zur Mus: | güdberese - 
ie Frachtbegünſtigung wird gewährt | fertigung der | Rüdbeförderung 
J— Art der Ausſtellung Ort | geit ’ Beiapeini ung| muß erfolgen 
__ ' ' 1893 für lauf den Streden der] find ermächtigt innerhalb 
1/Seflügel-Ausftellung.|Berfin 120. bis 24. Thiere, Geraͤthe Preußiſchen Ausſtel⸗ 4 


Januar | und Erzeugniſſe/ Staatsbahnen lungs-Kom⸗ | Wochen 
der Geflügelzucht| und Reichs-Bah- milfion 
nen in Elſaß⸗ 
Ä | Ä Lothringen, Wochen 
2/Geflügel-Ausftellung. Regensburg |17. bis 21. desgl. Preußiſchen desgl. 
| Februar | Staatsbahnen, | 
Königliche Eifenbahn-Direftion. 


nah Schluß 
der Ausftellung. 


Bromberg, den 14. Januar 1893. 





vanquoquvag Lujzaoag; aꝛq mmaoglluoyg ꝛuoꝝ 
68l avnuvC u⸗ꝛq (ug 


arisr losot biz'ii Toziss leontt bosſot Isoırr Izolss lesſtti Torisr losisr bitn ISint hattih 
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ZEIT 21qv 899 Uagegamag) ag wopzm You ‘usBBorg aaa guq ın) gradyuumemupigangiumsyg 1q aagvg IBvarg 92) 


33 


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sm altsadgsrgvg uayyBragaıı usaıag 1a qun WIHBOG wsarıg ↄ—0 qv uoauıg 
oelrar | oRlvcı lseloar Lerıgar | azizer | agisszl zeiger | as!scrl salagılaelrarierlags Jaelozrlzulıgriasiogsl :wfog Fr ınlag m 
9.16 | 986 - "7687 
vrl9r 81.91 1681 
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-Baınquaquvagg fitaaack 239 sunmopyuag uagpıdiuagg 993g usdungruzunmzagg 


al 
Errichtung einer 2ten Predigerftelle an der Gnadenkirche in Berlin. Schuldverſchreibungen und der ſpäter zahlbar werdenden 


2. Mit Genehmigung des Herrn Miniſters der | Zinsfcheine Reihe XIV. Nr. 


4 bie 8 bei der Staate- 


geiftlichen, Unterrihtis- und Medizinal-Angelehenheiten | fchulden- Tilgungsfaife, Taubenftraße Nr. 29, hierſelbſt 


und ded Evan ugelioen Dber-Rirchenrathed und nad) 
Anhörung der Betheiligten wird in der Gnaden⸗Kirchen⸗ 
Parodie zu Berlin eine zweite Prebigerftelle mit dem 
Sige in Berlin gegründet. Sie wird mit einem 
Jahresgehalte von 3600 M. und, folange feine Amte- 
wohnung gewährt werben fanrı, audy mit einem jähr- 
lichen eohuungögelbaufgufie von 1200 M. aus ber 
Gnaden⸗Kirchenkaſſe. ausgeſtattet. Die Befegung der 
zweiten Predigerftelle erfolgt gemäß dem Kirchengejege, 
betreffend das re der Kirchengemeinden, 
vom 28. März 1892 (8. ©. u. V. Bl. von 1892 


Seite 115). 
Berlin, den 28. Dezem- Berlin, den 6. Januar 
ber 1892. 1893. 


Königliched Konfiftorium Der Königliche 


der Provinz Brandenburg. Polizei-Präftdent. 
Betfanntmachungen der Königlichen 
Sauptverwaltung der Staatstchulden. 


Bekanntmachung. 
1. Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich 
bewirften 16. Berloofung von Kurmärkiſchen Schuld⸗ 
verſchreibungen ſind die in der Anlage verzeichneten 
Nummern gezogen worden. 

Dieſelben werden den Beſitzern zum 1. Mai 1893 
mit ter Aufforderung gekündigt, die in- den aus⸗ 
gefooften Nummern verjchriebenen Kapitalbeträge vom 

. Mai 1893 ab gegen Duittung und Nüdgabe ber 


Bekanntmachungen 


zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Ubr Bor: 
mittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausichluß ber 
Sonn- und Fefttage und der Iegten drei Geſchäftstage 
jeden Monats. Die Einlöfung geſchieht aug bei den 
Regierungs-Hauptkaſſen und in Frankfurt a. M. bei der 
Kreiskaſſe. Zu dieſem Zwecke fönnen * Effekten 
einer dieſer Kaſſen ſchon vom 1. April 1893 ab ein⸗ 
gereicht werden, welche fie ber Staatsſchulden⸗Tilgungs⸗ 
faffe zur Prüfung vorzulegen hat nd nad) erfolgter 
Feitftellung die Auszahlung vom 1. Mai 1893 ab 
bewirft. 

Der Betrag der etwa fehlenden Zingfcheine wirb 
vom er zurüdbeha er 

Mit dem 1. Mai 1893 bört Die Ver: 
in Fl ng der verlooften rmärfifchen 
uldöverfchreibungen auf: 

Zugleich werden die bereits früher ausgelooften, auf 
ber Anlage verzeichneten, noch rückſtändigen Kur- 
märfifchen Sculdverfchreibungen wiederholt und mit 
dem Bemerfen aufgerufen, daß die Berzinjung berjelben 
mit den Kündigungsterminen aufgehört bat. 

Die Staatsſchulden-Tilgungskaſſe fann ih in einen 
Schriftwechfel mit den Inhabern ber Schuldverſchrei⸗ 
bungen über die Zahlungsleiſtung nicht einfaffen. 

Formulare zu den Duittungen werden von ſaͤmmt⸗ 
lichen oben gedachten Kaffen ımentgelttich verabfolgt. 

Berlin, den 10. Januar 1893. 

Hauptverwaltung der Staatsſchulden. 


anderer Bebörden. 


Feuerfafiengelder-Ausfchreiben 
für die Land⸗Fener⸗Societät der Kurmarf Brandenburg, des Markgrafthums Niederlaufig und ber Diftrifte 
Jüterbog und Belzig für das II. Halbjahr 1892. 


Für das Jahr 1892 find von den Sorietätd-Mitgliebern überhaupt aufzubringen: 


a. Bergütigungsgelder für Immobiliar-Brandſchäden init. abihägungefoften 1571015 M. 39 Pf., 
b. desgl. ⸗ Mobiliar⸗ ⸗ 66517 = 34 = 
c. Sprigen-Prämien . en 20660 = — = 
d. Waffermagen- Prämien . . 6502 «= — = 
e. Dertimenzicpäben-Bergitungen . 18637 = 76 = 
f. Verwaltungskoſten . . 126575 = 47 = 

44680 - 2 ⸗ 


— Extraordinaria 
. Reifefoften . 


. 6387 ⸗ 
Summs 1860975 M. 1 Pf. 


Hiervon kommen in Abzug: 


a. das nach dem Ausſchreiben pro II. Semeſter 1891 verbliebene 
Guthaben von . a. . 


17032 M. ER Pf., 


b. die bereits pro I, Semefter 1892 aufgebrachten .. . 710160 = ⸗ 
c. die Beiträge ber Mobiliar-Berfigerten pro 1892 von . . 105499 - 37 ⸗ 
d. an Zinfen . . . ‚, 21828 - 18 - 
e. = ertraorbinairen Einnahmen 1109 = 54 = 


Zujammen 855630 - 44 


jo daß noch aufzubringen bleiben 1005344 M. 74 Sr 


Ban ann DZsmma morhon fir (Mohäube Der 





35 
Lee . . 2.0.10 BE 
1. - 


4 


ui 7 für 100 M. Verſicherung 


IV = 0.2... I2ROME 
ausgefchrieben und find demnach aufzubringen für Gebäude ber - 
— Klaſſe von 314308225 M. Verfiherungsfapitall . -. - . . 314308 M. 23 Pf., 


⸗ ⸗129630775 = ⸗ ...2359261⸗ 55 ⸗ 
II. ⸗ - 63736100 = ⸗ ..... 446152 - 70 = 
IV. = ⸗ 266200 = ⸗ en 3194 - 40 - 


Zufammen von 307941300 M. Berfiherungsfapital . . . .. 1022916 M. 88 Pf., 

alſo gegen obige Bedarfsſumme von . . . . 1005344 » TA = 

mehr > nn nenn, ADD M. 14 MM, 

welcher Betrag, gemäß 6 132 des Neglements vom 15. Januar 1855 in der Falfung des XXI. Nacdhtrages, 
den Sorietätd-Mitgliebern ald Buthaben zu Beitragsausgleichungen verbleibt. 

Die Sprietätögenofjen werden hierdurch veranlaßt, die von ihnen zu feiftenden Beiträge nad) Maß- 
gabe der befonderen Aufforderungen der betreffenden Kreis-Feuer-Sorietätd-Direftionen bezw. Ortserheber unge⸗ 
ſäumt zu entrichten. Berlin, den 16. Januar 1893. 

Ständifhe General-Direftion der Land-Feuer-Sorietät der Kurmarf und ber Niederlaufig. 


Ausſchreiben 
der von den Mitgliedern der Städtefeuerſocietät ver Provinz Brandenburg für das II. Halbjahr 1892 zu entrichtenden Beiträge. 
Der Direktorialrath der Stäbtefeuerforietät der Provinz Brandenburg hat die Beiträge der Mitglieder 
der Sorierät für das II. Halbjahr 1892 für 100 Markt Berfiherungsfumme feftgejeßt: 


in Klaſſe TA. auf 2,8 Pf. (0,28 pro mille), 

: = LU :4 = (A - -), 

: = IB. - 52 - 63 h, 

= =: HA ⸗8⸗c6(68 ) 

: = 1. :-12 - (2 - -)\) 

- =: DB ⸗16 - (6 - -) 

: - M. -8 - Q8 - -) 

⸗ - MB.- 40 =- (4 - - ) 

⸗ : W. :565 - 66 - -) 

⸗ ⸗ IVB. 2 88 ⸗ 8,8 ). 

Demzufolge werden nunmehr ausgefchrieben: 

von A7,741,150 M. Berfiherungsfumme in Klaffe IA. 13,367 M. 52 Pf., 
2 Ol z z e £ 1. 137,006 * 72 * 
⸗23,727,225 = ⸗ = = IB. 12,338 = 16 = 
⸗ 6,012,700 = ⸗ - =: HA 4810 = 16 = 
-» 137,535,750 ⸗ ⸗ : - 1 165,042 »= 0) - 
- 17,439,000 = ⸗ - =: IB. 27,02 = 40 - 
s 16,645,625 = ⸗ - : M. 46,607 = 75 = 
» 4,708,300 = ⸗ - = JHB. 18,833 = 20 - 
⸗ 1,569,525 ⸗ ⸗ e =: TW. 8,789 = 34 = 
s 1,410,950 z x 2 2 IVB 12,416 * 36 z 
überhaupt von 599,307,025 M. beitragspflichtiger Berfiherungöjumme 447 114 M. 51 Br. 
Dazu von 642,125 M. Erplofionsverfiherungsfumme zu 1 Pf... .... 64 = 21 = 
und = 365,800 - ⸗ —2 ⸗—..... 73 = 16 = 


447,251 M. Pf. 

Den Mitgliedern in 32 Städten ſind wegen ber guten Löfcheinrichtungen 

ber Tegieren auf Grund des 6 65 bes Reglements 20, bezw. 15, 12 und 10 Procent 
ihrer Beiträge erlaffen mit - 2 2 2220000 23,583 - 59 - 
123,668 M. 29 Pf. 


Dagegen wird von ben Mitgliedern in 7 Städten auf Grund des 6 65 


Abi. 2 des Neglements ein Zufchlag von 10 der Beiträge erhoben mit ...... 981 - 54 - 
424,652 M. 83 Pr. 
Hiervon flehen den Magifträten 5 Procent zu mit............. 21,232 = 64 - 


jo daß zur Dedung des Bedarfs verfügbar find... once 403,420 M. 19 Pr. 


36 
Diefer Bedarf beläuft fih für bie, in den Monaten Juli bis Dezember 1892 flattgehabten, von ber 


Sorietät zu vergütenden 202 Brand: und 12 Bligichäden, einſchließlich der Sprigen- und Waflermagenprämien 
3 f. 


und Abſchätzungskoſten auf 


— 


' & 


und außerdem find für Schäden an unverficherten Gegenftänden, Poftporto, Zuſchüſſe 


an die Feuerwehren ꝛxc. erforderlich 


Dazu treten die Beiträge für die bei dem Verbande ber Öffentlichen Feuer- 


verfiherungsanftalten in Deutichland genommene NRüdverfiherung mit vr... .... 


Dur dieſe Rücverfiherung, durch Zinfen und Mobiliarverfidierungs- 


beiträge find gededt....... Kerr ene 


Das obige Ausſchreiben ergiebt r. 
mithin weniger 
welche dem Betriebsfonde entnommen werben. 


ren 20,864 = — ⸗ 
87,600 = — - 

491,421 M. — Bf. 

rennen 74,648 = — >= 
verbleiten 416,773 M. — Pf. 
rennen 403,420 = — - 
rer 13,353 M. — Pf., 


Die Magifträte der betheiligten Städte wollen hiernad) die von den Mitgliedern der Sorietät zu ent: 
richtenden Beiträge ungejäumt einziehen und binnen 4 Wodien — 8 70 des Reglements — an die Branden- 


burgfche Landeshanptfafle bierjelbft abführen laſſen. 
erlin, den 6. Januar 


Der Direktor der Städte-Feuer-Sorcietät der Provinz Brandenburg. 


Perſonalchronik. 

Der bisherige Bautechniker Paul Kaufmann iſt 
zum Königlichen techniſchen Sekretair in der allgemeinen 
Bauverwaltung ernannt und der hieſigen Regierung 
überwieſen worden. 

Der Schulamtskandidat Prüsmann in Berlin iſt 
zum Oberlehrer ernannt und dem Leibniz-Gymnaſium 
ebenda überwieſen worden. 

Der Gemeindeſchullehrer Bahlke iſt als Gemeinde⸗ 
ſchulrektor in Berlin angeſtellt worden. 

Die Lehrer Krauſe XV. und Grunert ſind als 
Gemeindeſchullehrer in Berlin angeſtellt. 

Die Lehrer Lehmann, Handke, 
Schwermer, Obſt, Giering, Haß, 


ſchullehrer in Berlin angeſtellt worden. 

Der Stations⸗Aſſiſtent Naß in Berlin, Bezirk des 
Königlichen Eiſenbahn-Betriebsamts Stadt- und Ring⸗ 
bahn, iſt zum Güter-Erpedienten ernannt worden. 


Zerbft, 
Flaſchke, 
Salow, Pretzel, Bath, Titſch find als Gemeinde⸗ 


Vermiſchte Nachrichten. 

Auf Grund des Art. 14 des Allgemeinen 
Deutſchen Handelsgeſetzbuchs, ſowie des 8 147 des 
Reichsgeſetzes, betreffend die Ermerbs- und Wirthſchafts⸗ 
Genoſſenſchaften, werden hierburd, außer dem Reicks⸗ 
anzeiger, des Amtsblatt der Königlichen Regierung zu 
Porsdam und das Kreisblatt für ten Kreis Beeskow⸗ 
Storfow als diejenigen Blätter, in welchen während 
des Jahres 183 die auf bie Eintragungen in das 
Handels⸗, Genoſſenſchafts- und Mufter-Regifter bezüg— 
lichen Bekanntmachungen für den Bezirk des unterzeicy- 
neten Amtsgerichts zu erfolgen haben, mit der Maß- 
gehe beftimmt, daß für „kleinere Genoſſenſchaften“ die 

efanntmadhung außer durch den Deutſchen KReiche- 
anzeiger nur noch durch das vorbezeichnete Kreisblatt 
zu bewirfen if. 
Storfom, den 16. Januar 1893. 
Koͤnigliches Amtsgericht. 





— — — — — — — — — 


Hierzu 2 Ertrabeilagen, 
die I. enthaltend neue Formulare zu den Ueberſichten und Rechnungs⸗-Abſchlüſſen der Krankenkaſſen, 
die II. enthaltend Vorſchriften für die fleuerfreie Berwentung von undenaturirtem Branniwein zu Heils, wiſſen⸗ 


Ichaftlihen und gewerblichen Zweden, 


eine Beilage, 
enthaltend Berzeichniffe ausgeloofter Kurmärkiſcher Schuldeerichreibungen, 
ſowie Fünf Oeffentliche Anzeiger. 
(Die Infertionsgebühren betragen für eine eınjraltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagshlätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 
Redigirt von der Königlihen Regierung zu Potsdam. 


Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'ihen Erben. 














1 


Zweite Exrtra-Beilage 
zum Aten Stüd des Amtsblatts 
der Königlichen Negierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. 





Den 27. Januar 189. ° 





Bekanntmachung. 

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnig gebracht, 
daß der Bundesrath in feiner Sigung vom 18. No⸗ 
vember 1892, & 708 der Protokolle, die nachfolgenden 
Vorſchriften für die fleuerfreie Verwendung von uns 
denaturirtem Branntwein zu Heil⸗, wiffenfhatiticen und 
gewerblichen Zwecken genehmigt hat. Diefe Borfchriften 
treten am 1. April 1893 an Stelle der biöherigen 
Kontrolvorfhriften vom 28. November 1889 in Kraft. 

Berlin, den 12. Januar 1893. 

Der Provinzial:Steuer- Direktor. 


Vorſchriften 
für die 


ſteuerfreie Verwendung von undenaturirtem Brannt⸗ 
wein zu Heil⸗, wiſſenſchaftlichen und gewerblichen 
Zwecken. 
Gültig vom 1. April 1893 ab. 


(Bundesrathsbeſchluß vom 18. November 1892 — 
$& 708 der Protofolle.) 
JE. Allgemeine Beftimmungen. 
a) Antrag auf Steuerfreiheit, Borbedingungen 
und Entſcheidung. 

& 1. Wer undenaturirten Branntwein zu Hells, 
wiſſenſchaftlichen oder gewerblichen Zwecken mit dem 
Anipruche auf Steuerfreiheit verwenden will, bat bei 
dem Hauptamt des Bezirks die Genehmigung bierzu 
ſchriftlich nachzuſuchen. Hierbei ifl jeder einzelne Zwed, 
zu dem undenaturirter Branntmwein fleuerfrei verwendet 
werben foll, und die Art der Berwendung darzulegen. 
Dei Apothefern genügt die Angabe, dag ber Brannt- 
wein in ihrem Apothefenbetriebe ($ 17 Eingang) Ber- 
wendung finden folle. 

Der Geſuchſteller hat ferner den vorausfichtlichen 
Sahresbedarf und den Drt der Lagerung bed Brannt⸗ 
weins anzugeben, fowie auf Erfordern den Nachweis 
- zu führen, daß die Bermendbarfeit denaturirten Brannt⸗ 
weind für die betreffenden Zwecke ausgefchloflen if. 
Sol im Laufe der Fabrikation eine Wiebergewinnung 
von Branntwein flattfinden, fo iſt dies in dem Gefuche 
gleichfalld anzumelden. 

Nah Prüfung der Bebürfnißfrage ertheilt die 
Direftiobehörbe geeignetenfalld die Genehmigung, und 
zwar unter Angabe der einzelnen in dem Antrage aufs 


fteuerfrei verwendet werben fol, und unter Vorbehalt 
jeberzeitigen Widerrufs. 

Sobald undenaturirter Branntwein zu anderen 
Zwecken als denjenigen, auf welche die Erlaubnig lautet, 
fleuerfrei verwendet werden foll, muß hierzu unter Dar⸗ 
fegung diefer Zwecke und ber beabfichtigten Berwenbungss 
art bie Genehmigung der Direftiobehörbe zuvor eingeholt 
werden. 

& 2. Perſonen, die dad Bertrauen der Steuer: 
— nicht genießen, iſt die Genehmigung zu ver⸗ 
agen. 

ß Perſonen, die den Ausſchank von Branntwein oder 
den Handel damit betreiben oder betreiben wollen, darf 
— mit der im 5 17 unter Ziffer 8 zugelaſſenen Aus⸗ 
nahme — die Genehmigung nur unter der Bedingung 
ertheilt werden, daß 

die fleuerfreie Verwendung des undenaturirten 
Branntweins amtlich überwacht wird (& 10) und 
die Aufbewahrung und Verarbeitung des fteuer- 
freien und des verfteuerten oder verzollten Brannte 
weins, fowie die Aufbewahrung der aus beiden 
Arten Branntweins hergeftellten Fabrikate in ges 
trennten Räumen ſtattfindet. 

6 3. Die Genehmigung zur fleuerfreien Ver⸗ 
wendung undenaturirten Branntweins iſt ferner zu ver⸗ 
fagen, wenn der Jahresbedarf zu Heil- und wiflen- 
fchaftlichen Zwecken weniger ald 25 Liter, zu gemerb- 
lihen Zweden weniger ald 50 Liter reinen Alkohols 


beträgt. 

N 4. Für ſolche Fabrifate, von denen nad Lage 

der Sade anzunehmen if, daß fie zum menfcdlichen 
Genuſſe dienen werden, darf die Genehmigung zur 
fteuerfreien Verwendung undenaturirten Branntweins 
nicht gewährt werden. 
"Kür Branntwein, der nur mittelbar zu SHeil-, 
wiffenfchaftlichen oder gewerblichen Zweden, 3. B. zum 
Reinigen der zu diefen Zweden bienenden Flaſchen und 
fonftigen Geräthfchaften, zur Unterfuhung von zu 
Helle ıc. Zwecken beſtimmten Chemikalien, Droguen, 
Berbandfoffen u. ſ. w, fowie zur Sprayprobuftion 
und zum Poliren von Seifenftüden verwendet wird, ift 
die Steuerfreiheit ausgefchlofien. In Öffentlichen Kranken⸗ 
bäufern darf jedoch zur Heizung von Inhalations⸗ 
apparaten, zur Sprayprobuftion und zur Dedinfeftion 
bed Operateurd, ber Inftrumente und des Operations⸗ 
—* undenaturirter Branntwein ſteuerfrei verwendet 
werden. 

5 5. Die Steuerfreiheit Tann für Branntwein von 


geführten Zwede, für die undenaturirter Branntweinijeder Alkoholſtaͤrke in Anſpruch genommen werben. 
1 


b) Abfertigung und Aufbewahrung bes 
Branntweins. 


$ 6. Die Abfertigung des Branntweins zu ſteuer⸗ 
freien Zweden hat bei der Amtsſtelle oder auf Antrag 
des Berechtigten in deſſen Geſchäftsräumen in der Regel 
durch zwei Steuerbeomte zu erfolgen, bei der Abfertigung 
in den Geichäftsräumen des Berechtigten kann jedoch 
von der Zuziehung eines zweiten, Beamten abgefchen 
und bie Abfertigung durch einen Oberbeamten allein 
vorgenommen werden. Wengen von nicht mehr ale 
einem Heftoliter reinen Alkohols dürfen auch Durch einen 
anderen ald einen Oberbeamten abgefertigt werden. 

Zu Heil⸗ und wiffenfchaftlichen Zwecken darf feine 
geringere Menge als 25 Liter, zu gewerblichen Zweden 
eine geringere Menge ald 50 Liter reinen Alkohols zur 
Abfertigung vorgeführt werden. Ausnahmen kann in 
befonderen Fällen dad Hauptamt bewilligen. 

9 7. Sofern nidt der Branntwein unmittelbar 
nach ber Abfertigung verwendet wird, iſt er fletd in 
denfelben Gefäßen und an einer beſtimmten Stelle, ge⸗ 
trennt von dem etwa vorpandenen denaturirten ober 
verfteuerten oder verzollten Branntwein aufzubewahren. 
Die Gefäße müflen geaicht oder amilich tarirt oder naß 
vermeflen, auch alle feſtſtehenden außerdem mit einer 
von dem Bezirf3sOberfontroleur zu prüfenden Ein- 
richtung verfeben fein, die die Menge bed darin ent- 
baltenen Branntweind auch bei theilmeifer Befüllung 
ftets erfehen Läßt. Bon den Vorſchriften über die Ein- 
ae ber Gefäße kann die Direftiobehörde Ausnahmen 
zulaſſen. 

Dienen mehrere Gefäße zur Aufbewahrung, fo iſt 
jedes deutlich zu bezeichnen und die Bezeichnung jederzeit 
unverlegt zu erhalten. 

Ob eine Verſchlußanlegung an einzelnen Gefäßen 
bis zur Verwendung ihres Inhalts zu erfolgen hat, 
entfcheibet der Bezirks⸗Oberkontroleur. 


c) Verwendung des Branntweins und 
Veberwadung der Berwendung. 


& 8. Die Verwendung bes fleuerfrei abgelaflenen 
Branntweine zu anderen als den genehmigten Zmeden 
if unflatthaft. Wird im Laufe der Fabrifation Brannts 
wein wieder gewonnen, fo barf er gleichfalls nur zu den 
genehmigten Zweden von Neuem verwendet werden. 
Die Wiedergewinnung fann nad) näherer Anordnung ber 
Direktivbehoͤrde unter amtliche Ueberwachung geftellt 
werben. 

Es iſt unguläffig, den Branntwein in unverarbeitetem 
Zuflande an Dritte abzugeben. Ausnahmen fann in be« 
fonderen Fällen die Direftiobehörbe bemwilligen. 

$ 9. Die Direktiobehörbe entſcheidet darüber, in 
welchen Fällen mit Rüdficht auf die Art der Verwendung 
des Branntweins ober den Umfang der Fabrifation oder 
fonftige befondere Berhältniffe der Betrieb bed Geſuch⸗ 
ftellers hinfichtlich der Branntweinverwendung amtlich zu 
überwachen if. In die Genehmigungsverfügung (6 1 


& 10. Iſt die Ueberwachung bed Betriebs an⸗ 
georbnet, fo finden noch nachſtehende befondere Be⸗ 
fimmungen Anwendung: 

a) Der Gewerbetreibende hat dem Hauptamt eine in 
doppelter Ausfertigung abzugebende Beſchreibung 
des Ganges der Fabrifation einzureichen, aus ber 
erfichtlich if, welche Stoffe außer undenaturirtem 
Branntwein zur Herflellung der einzelnen Fabrikate 
verwendet werden, und in welchem Zeitpunft der 
Fabrikation der Branntwein zugefegt wird. Bon 
dem Berlangen der Benennung von Zufagfloffen, 
deren Verwendung der Gewerbetreibende geheim 
zu halten wünfdt, if Abfland zu nehmen. 

Die eine uöfertigung der Beſchreibung if, 
mit dem Präfungsvermer! des Hauptamts vers 
feben, dem Berechtigten zurüdjugeben, während 
bie andere Ausfertigung bei den Alten des Haupt⸗ 
amts verbleibt. Die zurüdgegebene Ausfertigung 
bat der Berechtigte beim Abrechnungsbuche ($ 11) 
aufzubewahren. 

b) Die zur Aufbewahrung des Branntweins dienenden 
— find ſtets unter ſteuerlichem Verſchluſſe zu 

alten. 

co) Der Gewerbetreibende hat unter Angabe ber 

Menge des zu verwendenden DBranntweins bie 
Stunde der beabfichtigten Verwendung fpäteflens 
einen Tag vorher der Hebeftelle fo zeitig anzu⸗ 
zeigen, daß die Entfendung eines Beamten er- 
folgen fann. 
Der Auffichtsbeamte LÖR den amtlichen Verſchluß, 
überwadt die Entnahme des Branntweins aus 
den einzelnen Fäffern oder Gefäßen, forgt für die 
Wiederanlegung des Verſchluſſes und beauffihtigt 
die Vermiſchung ded Branntweins mit den zur 
Berwendung beflimmten übrigen Stoffen. Es 
genügt die Ueberwachung der Vermiſchung mit 
einzelnen biefer Stoffe, fofern ein Zweifel darüber 
nicht beſteht, daß der Branntwein durch biefe 
Vermiſchung zum menſchlichen Genuſſe unbraudbar 
gemacht iſt und ſeine Wiederausſcheidung aus⸗ 
geſchloſſen erſcheint. 

Ueber die Verwendung des Branntweins hat 

der Aufſichtsbeamte im Abrechnungsbuche eine 
Beſcheinigung abzugeben. 
Beim Nichteintreffen des Beamten zur angezeigten 
Stunde iſt der Gewerbetreibende berechtigt, unter 
Zuziehung eines glaubwürdigen Zeugen, den Ver⸗ 
ſchluß ſelbſt abzunehmen und die angemeldete 
Menge Branntweins zu verwenden. Die Hebe⸗ 
ſtelle bat für Erneuerung des Verſchluſſes in 
fürgefter Friſt Sorge zu tragen. 

Die Direktiobehörbe iſt ermächtigt, aus bes 
fonderen Gründen Abweidhungen von den vor⸗ 
ſtehenden Borfchriften anzuordnen. 


d) Buchführung und Steuererflattung. 
& 11. Leber den Empfang und Berbraucd des 


d 


— 


e 


— 


Abſatz 3) if ein entſprechender Vermerk aufzunehmen. Branntweins iſt von dem Berechtigten ein jederzeit zur 








Einfiht der Steuerbeamten bereit zu haltendes Ab⸗ 
rechnungsbuch nach Anlage 1 jahrgangmeife (1. April 
bis 31. März) zu führen. In diefes Buch find die 
einzelnen Branntweinpoften unmittelbar nach dem Bezuge 
einzutragen und bie verwendeten Mengen unmittelbar 
nah der Entnahme getrennt nach den Berwendunge- 
zweden abzufchreiben. 

Die Richtigkeit der Eintragung des Zugangs ift von 
ben Abfertigungsbeamten zu befcheinigen. 

Bei der Hebeftelle ift ein Gegenbuch zu führen, 
in das für fämmtlide Berechtigte des Bezirks der 


übung der Steuerauffiht zu betreten. Die zu biefem 
Zwed erforderlichen Geräthichaften hat der Gewerbe: 
treibende bereitzuhalten und bie nöthigen Hülfsbienfte 
zu gewähren. 

Außerdem find Die Dberbeamtender Steuerverwaltung 
berechtigt, die Fabrik⸗ und Gefchäftsbücher des Berechtigten 
einzufehen, die Waarenbeflände, zu deren Herſtellung 
undenaturirter Branntwein fleuerfrei verwendet worden 
if, fih vorzeigen zu laffen, fowie Proben zur Unter- 
fuhung zu entnehmen. 

Die Betriebe, in denen undenaturirter 


Zugang einzeln, dagegen die Abgänge ſummariſch auf| Branntwein fleuerfrei verwendet wird, find monatlich 


@rund der ebgefeloffenen Abrechnungen einzutragen find. 

Dad Abrechnungsbuch wird alljährlih von dem 
Berechtigten abgefchloffen und an die Hebeftelle ein⸗ 
gereiht, nachdem darin von einem Oberbeamten Die 
während des Jahres verwendete Menge reinen Alkohols 
feſtgeſtellt worden if. 

Auf Grund des abgefchloffenen und geprüften Ab- 
rechnungsbuchs fertigt die Hebefelle über die während 
des Zahres im Hebebezirf verwendeten Mengen uns 
benaturirten Branntweine, für die die Vergütung ber 
Maiſchbottich⸗ oder Materialſteuer beanfprudht wird, 
eine Nachweifung nad Anlage 2 an und fendet fie, mit 
den Abrechnungebüdhern als Belägen verfehen, an das 
vorgefegte Hauptamt ein. Das Hauptamt flellt über 
die zu zahlende Vergütung an Maiſchbottich⸗ oder 
Materialfteuer eine Liquidation auf, unter Benugung 
des Formulars Anlage R 8 des Regulativs, betreffend 
die Steuerfreiheit des Branntweind zu gewerblichen ıc. 
Zweden, und reicht fie nebſt Nachweifungen und Abs» 
rechnungsbüchern der Direktivbehörde ein. 

Maifchbottichfteuerbeträge von weniger als 1 Mark 
find von der Erflattung ausgeſchloſſen. 

Für größere Betriebe fann die Direftiobehörbe auf 
Antrag des Befigers vorfchreiben, daß der Abſchluß des 
Abrechnungsbuchs und die Liquidation der Steuerver- 
gätung in kürzeren Zeitabfchnitten erfolgt. 

12. Branntwein, der im Laufe der Fabrikation 
wiebergewonnen wird, ift in dem Abrechnungsbuche, 
unter ber ausbrüclichen Bezeichnung ald wiedergeiwonnen, 
in Zugang zu bringen. Die Steuervergütung für ſolchen 
Branntwein iſt nah ber erfimaligen Berwendung zu 
gewähren; die Direktivbehoͤrde hat geeignete Anordnungen 
zu treffen, um eine wiederholte Liquibation der Steuer, 
vergütung auszufchließen. 

13. Die Direktiobehörde fann anordnen, daß 
vom Berechtigten außer dem Abrechnungsbude ein bes 
fonderes Fabrikationsbuch geführt wird, das über den 
Bezug und die Berarbeitung des Branntweins ſowie 
aber den Berbleib der gewonnenen Fabrikate Aufſchluß 
giebt. 


e) Steuerauffiht und Befandsaufnahme. 

9 14. Die Auffihtsbeamten find berechtigt, während 
bed Betriebes jederzeit, fonft aber von 6 Uhr Morgens 
His 9 Uhr Abends, die Räume, in denen undenaturirter 
Branntwein verarbeitet oder aufbewahrt wird, zur Auss 


mindeftend einmal zu revibiren. Die Revifion fol in 
der Regel mindeftens einmal im Biertelfahre durch einen 
Oberbeamten erfolgen. Die Direltiobehörve fann die 
Zahl der Revifionen für fleinere Betriebe herabfegen. 

Halbfährlih mindeſtens einmal ift eine amtliche 
Beftandsaufnahme der Vorraͤthe an fleuerfreiem un⸗ 
denaturirtem Branntwein zu bewirken. Die Gewerbe» 
treibenden haben zu biefem Zwed auf Verlangen einen 
Auszug aus dem Abrechnungsbuche abzugeben, der den 
buchmaͤßigen Sollbeftand an undenaturirtem Branntwein 
erkennen läßt. Bei Abweichungen bes Iſtbeſtandes vom 
Sollbeſtande bie zu 10 Prozent von der Summe des 
bei der legten Beftandsaufnahme ermittelten Iſtbeſtandes 
und des neuen Zugangs kann nad dem Ermeflen des 
Hauptamtd von der Kinleitung eined Strafverfahreng 
abgefehen werden. Jedoch ift in jedem Falle für Fehl⸗ 
mengen von mehr ald 1 Prozent der vorgenannten Brannt« 
weinmenge die Verbrauchsabgabe und der etwaige Zu- 
ſchlag nach dem niebrigften oder den niedrigſten der in 
Frage fommenden Säge zu erheben. Gehört zu dem 
Sollbeſtand ſowohl Branntwein, der der Maiſchbottich⸗ 
oder Materialfteuer unterlegen hat, als auch foldyer, der 
feiner von beiden unterlegen bat, fo if die Fehlmenge 
zunaͤchſt auf denjenigen Branntwein anzurechnen, welcher 
der Maifchbottich oder Materialfteuer unterlegen bat. 

Auf Apotheken finden die vorfiehenden Beflimmungen 
feine- Anwendung. 


UL. Befondere Beftimmungen. 


a) Für Öffentlichen Intereffen dienende 
Anftalten. 

& 16. Für Anftalten, die Reiche-, Staats⸗, Bezirks⸗, 
Gemeinde⸗ oder gemeinnügigen Zweden dienen, können 
Erleichterungen im Bezuge, in der Abfertigung und in 
der Kontrole ber fleuerfreien Verwendung bed uns 
denaturirten Branntweind von den oberſten Landes⸗ 
Finanzbehörden gewährt werden. 

Die gleiche Bergünftigung Tann Privatbetrieben, 
die mit Lieferungen für das Reich oder den Staat 
beauftragt find, für diefe Tieferungen gewährt werben. 


b) Für Apotheken. 
$ 17. Fur die ſteuerfreie Verwendung undenaturirten 
Branntweins in den Apotheken gelten, ſoweit es ſich 
um den eigentlichen Apothekenbetrieb, einſchließlich 
V 


A 


Bedarfs zu wiffenfchaftlichen Zweden, und nit um bie 
Herftellung von Heilmitteln zum Bertriebe an Wieber- 
verfäufer handelt, die folgenden befonderen Borfchriften: 

1. Kür jede Apothefe, Die Anſpruch auf Steuerfreiheit 


fihtigung des Kollo und auf die Abnahme bes 
angelegten amtlichen Berfchlufled, unter Annahme 
der voramtlichen Ermittelungen, zu befchränfen. 
In ſolchen Faͤllen wirb die ganze übermiefene 


erhebt, wird die Jahresbedarfsmenge nah Ans 
börung eined Sadhverfländigen auf der Grundlage 
ihres durchichnittlichen Jahresbedarfs von der 
Direftiobehörde feſtgeſetzt. Die zur Ermittelung 
des Sahresbedarfs bdienlihen Bücher find auf 
Berlangen den Sachverſtändigen von den Apothefern 
vorzulegen. 

In den durchſchnittlichen Zahresbedarf find die 
Branntweinmengen zur Herftellung folder Prä- 
parate, für die die Steuerfreiheit ausgefchlofien 
bleibt — Ziffer 2 —, nicht miteinzurecdhnen. 

Die getroffene Feſtſetzung unterliegt alle drei 
Sahre einer Nachprüfung. Auch in der Zwiſchen⸗ 
zeit fann fie von Amtswegen oder auf begründeten 
Antrag des Apothefers abgeändert werben. 

Bis zur Grenze der feftgefegten Jahresbedarfs⸗ 


menge darf innerhalb eines Jahres — 1. April 


bis 31. März — Branntwein an den Apothefer 
fleuerfrei abgefertigt werben. 

. Im Apothefenhetriebe dürfen fämmtliche zu Heils 
zweden geeignete alfoholhaltige Präparate — mit 
Ausnahme der in Anlage 3 aufgeführten, fowie 
mit Ausnahme fämmtlicher Geheimmittel — mit 
undenaturirtem Branntwein fleuerfrei bergeflellt 
werben. 

Weingeift und verbünnter Weingeiſt dürfen 
von dem Anothefer aus undenatuririem Brannt⸗ 
wein infomweit fleuerfrei hergeftellt werden, als fie 
beftimmt find, in der Apotheke ſelbſt zur Bereitung 
anderer nicht in dem Verzeichniſſe aufgeführter 
pharmazentiiher Präparate zu dienen. 

Ein Abdrud der Anlage 3, fowie des Verbots 
der fleuerfreien Herftellung von Geheimmitteln aus 
undenaturirtem Branntwein ift in den Laboratorien 
der Apothefen nad) näherer Beſtimmung dee Bezirks⸗ 
Dberfontroleurs an einer deutlich fihtbaren Stelle 
auszuhängen. 

. Apothefern, die mehrere Apotheken befigen, Tann 
je nach Bedürfniß eine Jahresmenge fleuerfreien 
undenaturirten Branntweindg entweder für die 
Hauptapothefe und jede der Zweigapotheken ges 
fondert oder nur für die Hauptapothefe zugebilligt 
werden. Lesterenfalls ift ihnen die Abgabe fleuer- 
freien undenaturirten Branntweind in unvers 
arbeitetem Zuflande aus der Hauptapothefe an 
die Zweigapotheken geflattet. 

. Die Schlußabfertigung des mit Verſendungs⸗ 
fhein I u. f. w. überwiefenen, zur fleuerfreien 
Berwendung zu Heilzwecken befiimmten Brannt- 
weind iſt, fofern die Sendung nicht über ein 
Heftoliter reinen Alkohols beträgt und der 
Empfänger nicht ausdrüdlich die nochmalige Feſt⸗ 
ftellung ber Titermenge reinen Alfohold beantragt, 
in unverbädtigen Fällen auf die äußere Be⸗ 


Branntweinmenge dem Apothefer in Zugang 
geſtellt. 


. Der Empfang fleuerfreien undenaturirten Brannt⸗ 


weins ift nach der Vorſchrift des & 11 Abfag 1 
und 2 im Abrechnungsbuch anzufchreiben, dagegen 
bleiben die für die Nachweifung des Verbrauchs 
beftimmten Spalten 15 bis 25 des Abrechnungs⸗ 
buche unausgefüllt. | 

Die für den Apotheker feftgefegte Jahres» 
bedarfömenge iſt in dem Abrechnungsbuch vorzu⸗ 
tragen. 

Am Schluffe jedes Jahres werden von einem 
Dberbeamten die im Abrechnungsbuch ange⸗ 
fchriebenen Branntweinmengen aufgerechnet, bie 
vorhandenen Branntweinbeftände ermittelt, hiernach 
bie während des Jahres verwendete Menge reinen 
Alkohols feftgeftellt und die Neflmengen im Ab⸗ 
rechnungsbuch des nächſten Jahres ale, Zugang 
angefchrieben.. Das Abrechnungsbuch bes ab» 
gelaufenen Jahres if fodann von dem Apothefer 
an die Hebeflelle einzufenden, nachdem er darin 
nach beftem Wiflen und Gewiffen die Befcheinigung 
abgegeben, daß der in Zugang angefchriebene, bei 
der Beſtandsaufnahme aber nicht mehr vorhanden 
gewefene Branntwein von ihm ausſchließlich zur 
Herftellung ſolcher pharmazeutifcher Präparate, für 
bie die Steuerfreibeit bes Branntweins zugeflanden 
fei, oder zu wiflenfchaftlichen Zwecken verwendet 


" worden. 


Die Hebeftelle verfährt mit dem Abrechnungs⸗ 
buch weiter nad) der Vorſchrift des & 11 Nbfag 5. 


. Wenn ein Apotheker im Laufe des Jahres feinen 


Geſchäftsbetrieb einftellt oder aufgiebt, fo hat er 
von derjenigen im Abrechnungsbuch angefchriebenen 
Branntweinmenge, welche die der Dauer des Ger 
fhäftsbetriebes entfprechende Menge des Jahres» 
bedarfd oder bie thatfächliche Verwendung, wenn 
ſolche geringer if, überfleigt, die Berbraudesabgabe 
nebſt dem etwaigen Zufchlage zu entrichten. 

Bon der Steuererhebung ift jedoch Abfland zu 
nehmen, wenn der neue Inhaber der Apotheke den 
überfchüffigen Branntweinbezug feines Vorgängers 
fi) auf die von ihm beanfpruchte leuerfreie Jahres» 
bedarfömenge anrechnen läßt. 

Die nachtraͤglich zu verſteuernde oder nicht zur 
Berwendung gelangte Branntweinmenge bleibt bei 
Aufftellung der Nachweifung — $ 11 Abfag 5 — . 
außer Betracht. 


.Durch befondere Anordnung der Direltiobehörbe 


fönnen einzelne Apothefer dauernd oder für einen 
befliimmten Zeitraum verpflichtet werben, auch über 
bie fleuerfreie Verwendung des undenaturirten 
Branntweind in dem Abrechnungsbuch Spalten 15 
bis 25 fortlaufende Anfdhreibungen zu führen, 








10. 


* 


dagegen finden die 999 und 10 auf den eigent⸗ 
lihen Apothefenbetrieb feine Anwendung. 


. Bei Apothefern, bie den Ausichanf von Brannt: 


wein oder den Kleinhandel mit Branntwein bes 
treiben wollen, fann die Genehmigung zur fleuers 
freien Verwendung undenaturirten Branntweins 
zu Heils und wiflenfchaftlichen Zwecken von der 
Direftiobehörde an die Bedingung gefnüpft werden, 
dag die Aufbewahrung und weitere Verarbeitung 
bes fleuerfreien und des verfleuerten oder vers 
zollten Branntweing, ſowie die Aufbewahrung der 


aus beiden Arten Branntwein hergeftellten Sabrifate 


in getrennten Räumen flattfindet, und daß ber 
Apotheker fi zur Buchführung über die Ber- 
wendung der für ihn feſtgeſetzten Jahres bedarfs⸗ 
menge fleuerfreien Branntweins nah Maßgabe 
der Ziffer 7, fowie auch zur Buchführung über 
den Bezug und die Berwendung des verfleuerten 
oder verzollten Branntweins verpflichtet. 
Apotheker, die neben ihrem eigentlichen Apothefen- 
betriebe zu Heilzweden geeignete Präparate zum 
Bertriebe an andere Gewerbetreibende berftellen, 
unterliegen hierfür nicht den Beflimmungen dieſes 
Paragraphen, fondern denjenigen der 99 1 bie 
15 und 18. 

Herzte, die zur Führung einer Handapothefe bes 
rechtigt find, unterliegen bezüglich der ſteuerfreien 
Verwendung von undenaturirtem Branntwein in 
der Handapothefe den für Apothefen geltenden 
Beftimmungen, jedoch mit der Maßgabe, dag $ 3 
und $ 6 Abfag 2 auf fie Feine Anwendung finden. 


⁊ 


o) Für Heilmittelfabriken. 


& 18. Heilmittelfabrikanten (Droguiften u. ſ. w.) 
dürfen zu Heilzwecken geeignete, alkoholhaltige Präparate, 
mit Ausnahme der in Anlage 3 aufgeführten, ſowie mit 
Ausnahme ſämmtlicher Geheimmitiel, ſteuerfrei mit un⸗ 
denaturirtem Branntwein herſtellen. 

Der & 17 Ziffer 2 Abfag 2 und 3 findet auf den 
Betrieb der Heilmittelfabrifen entiprechende Anwendung. 

Sofern die Ueberwachung der Bermildung dee 
fleuerfreien undenaturirten Branntweins mit den zur 
Berwendung beflimmten übrigen Stoffen angeordnet ift 
(66 9 und 10), find die Zuſatzſtoffe thunlichſt auf ihre 
®üte zu prüfen, und ift ferner darauf zu halten, daß 
die Menge der Zufagfloffe dem für die Bereitung der 
betreffenden Heilmittel in dem Arzneibude für bag 
ae Reich vorgefchriebenen Verhältniß genau ent» 
pricht. | 


HEN. Strafbeftimmung. 


$ 19.. Die Nichtbeachtung vorftehender Beſtim⸗ 
mungen wird, fofern nicht eine andere Strafe verwirft 
if, gemäß $ 3 des Geſetzes, betreffend die Steuer: 
freiheit des Branntweins zu gewerblichen Zweden, vom 
19. Juli 1879, & 26 des Gefeged, betreffend die Bes 
fleuerung des Branntweins, vom 24. Zuni 1887 und 
Artifel II Ziffer 2 des Geſetzes vom 8. Juni 1891 
mit Geldftrafe geahndet; auch fann die Direktivbehoͤrde 
die Erlaubniß, undenaturirten Branntwein fleuerfrei zu 
verwenden, entziehen. 


Hauptamtsbezirk Anlage 1 
Hebeſteleee (zu 5 11 Abſatz 1). 
Abrehnungsbud 
des.. 
über 

den Zugang und den Abgang an undenaturirtem Branntwein, der zu — 
ſteuerfrei zur Verwendung gelangt, 
für das 18... 
Diefed Buch enthält... ‚Blätter, die Diefe® Buch iR. 
mit einer mit dem Siegel des Linterzeichueten aufzubewahren. 
angefiegelten Schnur durchgezogen find. Der Lagerraum bes Branntweins befindet 
— den Mean 18. fl... nn» 
Gefüͤhrt von... 


Anmerfung. Eintragungen in Spalte 25 bed Abrechnungsbuches finden nur dann flatt, wenn bie 
amtliche Ueberwachung des Betriebes angeordnet if (66 9 und 10 ber Vorſchriften). 





Zugang an undenaturirtem Dranntwein. 

















: Des Branntweins he 

& Namensbeiſchrift 

| Der amtlichen | „Der IE (gu ,JaAngabe veej&, ſchrif 
‚= Gebinde rxitermenge reinen]n Satzes 13 Ides Ge⸗der 
sie Begleitpapiere 35 | Altohole, für M | Be 
EIE| Bezeichnung, | - | 58 |weldenbie Maiſch⸗a) SS |rreiben« | aunas 

= bottich⸗ oder die | braude- 132 gung” 
Er Nummer 2 | | 28 9 9 82] den |beamtn| mer 
Ar und 5 £ & 5 $ Materialfteuer | abgabe; |S SI zur Sedigung 
EIEI Ausfelungs- leg] & | 32 [entrichtet nicht entsfh) des Zu⸗ ber Rigptigfeit | Tungen. 
5 3 amt. 3 85 & s® it richtet iſt —* — van > der Anfchreibung. 
2 RM kg Prozent Liter | Riter | 
1. 2 3 4, 5. 6. T. 8. 9, 10. 11. 12. 13. 14. 


— — — — — — — — — — 











7 


— —— 


Abgang an undenaturirtem Branntwein. 






Von der in Spalte Namens⸗Bemer⸗ 
y Dr Des, entnommen en 20 angegebenen Di ne Die beiſchrift des fungen und 
* wahr I ac [ende Fam el" Srannt egefetten| Gewebe | Belgein, 
entnommen Setto Alt ne Liter, Maifchbottich- Aa ee —— „ur Fertigung: 
' e in) menge bezw. nd weiter [Befätigung| beamten 
Gebinde — der über die 





e 
Bes | yeinen Materialſteuer funden zur Inachgewiefen Richtigfeit 


(La er⸗ gewicht wig⸗⸗ beanf 
prucht 
kg Prozent. Liter. Jreinen Alkohols. ſchreibung. 





SLaufende Nummer. 


17. 18. 19. W. 31. 22. 3. I 2%. 


— — ———— — — — — 





Hauptamtsbggirk — — Anlage 2 
(zu $ 11 Abſatz 5). 
Nachweiſung 
des 
im Bezirke deee⸗ Amtes Maren. —E 
zu Heil⸗, wiſſenſchaftlichen und gewerblichen Zwecken verwendeten undenaturirten Branntweins 
für daß. nen Bann — 
Der Gewerbetreibenden Menge des verwendeten Brannt- 

ed. weins, für den die Steuervergütung Nummer 
zu gewähren if. ber Bemerkungen. 

R| Namen. Wohnort. Beläge. 


Liter reinen Alkohols. 
1. 2. 3. EEE WE 5. 6. 


ae 


Anlage 3 |Tinetura Abeinthii...... 
(ug 17 N.2).| Aloöscomposita 


Verzeichniß 


derjenigen zu Heilzwecken 


geeigneten alkoholhaltigen 


Präparate, zu deren Herſtellung undenaturirter Brannt⸗ 
wein ſteuerfrei nicht verwendet werden darf. 


Aquae dentifriciae alco- 
olicae ............. 


Spiritus ... .......... 

- absolutus (Aleo- 
hol absolutus) . 
aethereus ..... 
Calami........ 
Carvi......... 
Cinnamomi .... 
dilutus......... 
Formicarum ... 
Juniperi.. .... 
-  Melissae ...... 
compo- 
situs .. 
-  Menthae crispae 
piperi- 
tae ... 


-  Myristicae..... 


- vini Arac ...... 
- - Cognac (spi- 
ritus e vino) 

- Gallici..... 

- Rum ...... 


Alfoholhaltige Zahn⸗ und 
Mundwafler und Zahne 
tinfturen aller Art. 

Weingeift.*) 


Abfoluter Alkohol. 
Hoffmannstropfen. 
Kalmusſpiritus. 
Kümmelſpiritus. 
Zimmetſpiritus. 
Verdunnter Weingeiſt.“) 
Ameiſenſpiritus. 
Wachholderſpiritus. 
Melifſenſpiritus. 


Karmelitergeiſt. 
Krauſeminzſpiritus. 


Pfefferminzſpiritus. 
Muskatſpiritus. 
Arak. 


Kognak. 
Franzbranntwein. 
Rum. 


—X emerkung. Weingeiſt und verdünnter Wein⸗ 


eiſt dürfen von dem Berechtigten aus undenaturirtem 
Branntivein infoweit fleuerfrei hergeftellt werben, als 
fie beſtimmt find, in der Apothefe, Heilmittelfabrif u. f. w. 
zur Bereitung anderer nicht in dem Berzeichniß aufs 


geführter pharmazeutifher Präparate zu dienen ( 


amara ........ 
aromatice..... 
Aurantil.. ... 
- fructus 
imma- 

turi... 


Calami ....... 
- compo- 


Capsici....... 
Cardamonii ... 
aryo i.. 
Chinae(Cincho. 

nae,Quin- 
quinae) . 
-  (Cincho- 
nae,Quin- 
quinae) 
composita 


Cinnamomi.... 
Galangae ..... 
Gentianae .... 
- Com- 
posi- 

ta .. 


Limonii........ 
Macidis ...... 
Menthae crispae 

- piperi- 


Zingiberis...... 
- _ fortior 


Wermuihtinktur. 

Zuſammengeſetzte 
tinktur. 

Bittere Tinktur. 

Aromatiſche Tinktur. 

Pomeranzentinktur. 


Aldös 


Pomeranzentinktur aus un- 


reifen Früchten. 
Kalmustinktur. 


Zuſammengeſetzte Kalmus⸗ 
tinftur 


nftur. 
Spaniichpfeffertinftur. 
Kardamomtinktur. 
Kreidenelkentinktur. 


Chinatinktur. 


Zuſammengeſetzte China⸗ 
tinktur. 

Zimmettinktur. 

Galganttinktur. 


Enziantinktur. 


Zuſammengeſetzte Enzian⸗ 
tinktur 


Limonentinktur. 
Muskattinktur. 
Krauſeminztinktur. 


Pfefferminztinktur. 
Sandeltinktur. 
Banilletinftur. 
Angwertinftur. 

Starfe Ingwertinktur. 


Außerdem alle Artikel, die ohne Zweifel zu Genuß- 
17 |ameden dienen, 3. B. Liköre, Eſſenzen zur Likoͤrfabrikation, 


Ziffer 2 Abfag 2 und 5 18 Abſatz 2 der Vorfchriften). | Bitterfchnäpfe, Pfefferminzplägchen u. dergl. 





Potsdam, gebrudt in der Buchoruderei von A. W. Hayn’s Erben. 





\ 


1 . 
Ertra-Beilage 
zum Aten Stüd des Amtsblatts 


der Königlichen Negierung zu Potsdam und Der Stadt Berlin. 
| Den 27. Januar 1893. 





— — — 


Der Bundesrath hat auf Grund des 5 79 des Krankenverſicherungsgeſetzes und des & 27 des Geſetzes 
über die eingefchriebenen Hülfskaſſen beichloffen, was folgt: 

An Stelle der durch Beichluß des Bundesraths vom 23. Juni 1887 — Belanntmahung vom 7. Juli 
1887 (Tentral-Blatt S. 187) — vorgefchriebenen Formulare für bie nah 99 9, Al des Kranfenverfiherungs- 
gefeges und nach $ 27 des Geſetzes über die eingefchriebenen Hülfsfaffen zu liefernden Ueberfichten und Rechnungs⸗ 
Abſchlüſſe treten für die Zeit vom 1. Januar: 1893 an die Formulare der Anlage A. Die Eentralbehörben 
koͤnnen für die BemeindesKranfenverfiherung und bie einzelnen Arten der Kranfenfaffen die Benugung befonderer 

ormulare vorfchreiben, derart, daß Rubriken, welche nad den Bemerkungen zu den feflgeftellten Formularen für 

die betreffenden Kaflen ausfallen, darin nicht aufgenommen werben. 

Die Ueberfihten und Rechnungsabſchlüſſe find für jedes Kalenderjahr binnen drei Monaten nad beflen 
Ablauf in doppelter Ausfertigung an die zufländige Behörde einzureichen. | 

Berlin, den 16. November 1892. 


Der Reichölanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
* * 
* 
Anlage A. Staat: „mm 
Nachweifungen, 
| betreffend 


Die Rraufeuverfiberung, 
nach dem Kranfenverficherungsgefeg vom 15. Juni 1883 in der Faſſung des Gejeßes vom 10. April 1892 
und den ergänzenden reichsgeſetzlichen Beſtimmungen, fowie nach den Ausführungsvorfchriften über bie 
Statifif und Rechnungsführung der Krankenkaſſen. 


Der Krankenkaſſe 


me ö ν DEI I IerE 7 


DENE SEE Eee —————ν 424 


Kreis (Bezirksamt, Amtshauptmannſchaft, Oberamt ꝛc.) 
Bezirk der höheren Berwaltungsbehörbe ........................ men 


*) Genau anzugeben, ob Gemeinde-Stranfenverficherung, Orts⸗, Betriebs⸗(Fabrik⸗, Baus, Innunges 
7. April 1876 


Krankenkaſſe, eingefchriebene Hülfskaffe nach dem Reichsgeſetz vom 1. Iuni 188W auf landes⸗ 
rechtlicher Vorſchrift berubende Hülfskaſſe. 
**) Def Betriebs⸗(Fabrik⸗) und Bau⸗Krankenkaſſen nicht auszufüllen. 
. DEM cneeeesssnssseensenssesssnenssssesennesenensennnssssssensnns . 


Daß Formular I. und II. übereinfiimmenp mit ben 
Berzeichniffen, Büchern und der Kaſſe aufgeftellt find, 


befcheinigt 
Der Borftand. 
(Unterfhrift) ---——— — — — — 


Bon der Auffichtöbebörde auszufüllen: 


1. Prozentverhältniß: 


der ſtatutenmäßigen *) Gefammiheiträge (Anıheile des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zufammen) 


zum Lohne d) .....uueanau 
des flatutenmäßigen °) ranfengeldes zum Lohne) ... ne annanus 
2. Statutenmäßige Dauer der Krankenunterſtützung °) ......... u Wochen, 
davon a) mit vollem Kranfengelbe.......... ......... Wochen, 
b) von da ab mit geringerem Kranfengelbe ................... Wochen. 


3. Krankengeld wird (allgemein) (unter beſtimmten Vorausſetzungen) ſchon vom (ten) Tage (nach 


dem Tage) des Eintritis der Erwerbsunfähigkeit ab (für Sonn⸗ und Feſttage) gewährt 9). 


— — — 


a) Bei der Gemeinde⸗Krankenverſicherung iſt hier das geſetzliche Prozentverhältniß (H 6 Abſatz 1 Ziffer 2, 


5 9 Abfag 1 des Befeges) anzugehen, fofern nicht durch befonderen Gemeindebeſchluß ein anderer 
Prozentfag feſtgeſetzt if ($ 10 des Geſetzes). 


b) Bei der Gemeinde-Kranfenverfiherung zum ortsüblichen Tagelohne ($ 6 Abfag 1 Ziffer 2, $ 8 dee 


c) 


d 


Nat 


Geſetzes), bei den Orts⸗, Betriebes (Fabrif-), Bau- und Innungs-Kranfenfafien zum durchſchnittlichen 


Tagelohne oder wirffichen Arbeitsverdienfte (H 20 Abfag 1 Ziffer 1 und Abfag 2, $ 26a Abſatz ? 
Ziffer 6 des Geſetzes). Sind Gefahrenflaffen für die Kaffenmitglicder eingeführt worden ($ 22 Ab⸗ 
fau 3 des Geſetzes), fo if das Progentverhältniß der Beiträge zum Lohne je für die verſchiedenen 
©efahrenflaffen anzugeben. 

Zufagbeiträge für Familienunterfügung ($ 9 Abfag 1, $ 22 Abfag 2 des Geſetzes) find nicht 
zu berüdficdhtigen. | 
. Für Hülfefaffen fallen diefe Angaben fort. 

FM das Progentverhäftnig im Taufe des Jahres geändert, fo if dag neue Progentverhäftnig 
gleichfalls anzugeben unter Beifügung des Zeirpunftet, mit welchem es eingetreten if. 

Ad Haturenmäßige Dauer der Kranfenunterflügung iſt nicht nur diejenige anzugeben, während welcher 
das volle Kranfengeld gegeben wird (a), fondern aud diejenige, während welcher ein geringeres 
Kranfengeld gegeben wird (b). Bei der GemeindesStranfenverfüherung fallen diefe Angaben fort. 

Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn die dreitägige Karenzzeit befeitigt oder befchränft iſt, oder 


wenn für Sonn: und Fefltage Kranfengeld gewährt wird; bei der Ausfüllung if das nicht Zutreffende 
zu durchſtreichen. 


— —— — — — — — — — 





Rormular I. 


Ueberfidt 








über bie 
Mitglieber, die Krankheits- und Sterbefälle zc. für das Iahr ............ 
(Bei Kaſſen, welche nicht das ganze Jahr in Thätigfeit waren, für ben Zeitraum vom... ...... DIE nee) 
Zahl der Mitglieder) | | Im Laufe ded Jahres: *) 
am männliche |; weibliche, Erfrankungsfälle °) der männlichen Mitglieber............ , 
1. Januar (Jahresanfang).. - B a nn ⸗ ⸗weiblichen ⸗ uam 
1. Februar ............-.. ... nn Krankheitstage °) der männlichen Mitglieder .......... , 
1. Marz . . . . . . . . . . BE ⸗ ⸗weiblichen ⸗ name 
1. April ................. lem human. Sterbefaͤlle A) der männlichen Mitglieder .. ........ , 
1. Mai . . . nn. KEN , weiblichen en 
1. Juni..... .... Tamm ce Für Kaffen mit verſchiedenen Gefahrenflaffen 
1. Juli ....... seen P mm) (vergl. Note D AUF DEr vorigen Seite): Die Mitglieder 
1. Auguſt ............. Tem ann, vertheilen ſich in dem Monat mit dem höͤchſten Stande 
1. September... 22222220. 4 J (nach der nebenſtehenden Angabe), naͤmlich im Monat 
1. Oktober .. .. ....... ie. J anna | u nenne nn auf bie einzelnen Gefahrenflaffen 
1. November 22.2.0 0220. Nenn nn wie folgt: 
1. Degember ........ ..... an a I. Sefahrenflafle .... ...... . 
31. Dezember (Jahresabfhluß) |... em I. ⸗ Mitglieder, 
| ' III. EL ee 
| 


——=-. 


a) Es if die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nad Ausweis des Mitglieberverzeichniffes zu 

ben angegebenen Zeitpunften vorhanden war. " 
Bei der GemeindesKranfenverficherung genügt die Angabe der Mitgliederzahl am 1. Januar, 

1. Aprit, 1. Zuli, 1. Oftober und 31. Dezember. 

b) Als Erfranfungsfälle, Kranfheitstage und Sterbefälle find nur diejenigen der Mitglieder, nicht Diejenigen 
von Angehörigen derfelben zu verzeichnen. 

c) Als Erfranfungsfälle und Krankheitstage find diejenigen zu zählen, für welche Krankengeld oder Ber- 
pflegungsfoften an Kranfenhäufer oder Erfagleiflungen an Dritte für gewährte Rranfenunterflügungen 
ezahlt worden (Ziffer.3, 6, 8 unter „b Ausgaben” des Formulars II). — Als Erfranfungsfälle 
a nur bie im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen; ältere, noch andauernde Erfranfungen 
fommen dabei nicht in Rechnung; ald Krankpritdtage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende, 
auch die aus vorjährigen Erfranfungefällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfrankt, 
wird jeder Ertranfungetat befonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufendes Wocenbert zählt nicht ale 


Krankheit. 
d) Für die Gemeinde⸗Krankenverſicherung fallen diefe Angaben fort. 


1* 


Kechnungsabſchluß 


(gilt zugleich als Ueberſicht der vereinnahmten Beiträge und geleifteten Unterſtützungen). 


I. Kaſſenrechnung.) 
a) Einnahmen. 


. Kaſſenbeſtand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausſchließlich Reſervefonds) 
Zinſen von Kapitalien und ſonſtigen belegten Geldern, ſowie Erträge von I" fonRigen 
Vermoͤgenstheilen................................ . ....... . . . J. . 
. Eintritisgelber .. nn 
. Gefammibeiträge (Anteile der Arbeitgeber. und Arbeitnehmer vefammen), aus 
ſchließlich Zufagbeiträge . Ban 
. —A für Samitienunterftägung nah 3 9 Adfag 1 Sa 2, $ 2 Asfag 2 
es Geſetzes.............. ........ ..... ...... ... leo 
. Vorſchüſſe aus der Gemeindekaſſe nah $ 9 Abſatz 4 des Gefebes ...... .... en 
. Borfchüffe des Arbeitgebers nah $ 64 Ziffer 4 des Geſetzes.............. ... 
. Zuſchüſſe des Arbeitgebers nad 9 65 Abfap 2 des Geſetzes.. . 
. Erfagleiftungen für gewährte Krankenunterſtützung nad) Rranfenverfiherunge- 
geieh 65 3a Abfap 4, 3b Abfay 2, 50, 57 Abſatz 4, 57a Abfap 1 und 2; 
ann. a um und Kranfenverficherungsgefeg vom 5. Mai 1886 $ 136 Abfag 5, 
aß 3 ine nennen | ——— — 
10. — von Berufögenoffenfchaften, Unternehmern, Berfiherungsanflalten 
r, gewährte Krankenfürforge, Unfallrenten, Zufhäffe zum Krankengeld nad 
ara verfiherungsgeleh vom 6. Juli 1884 $ 5 Abfag 8 und 9, & 8; Landw. 
Unfall und Kranfenverfiherungsgefeg vom 5. Mai 1886 $ 10 A aß 4, $ 11; 
—— — eaciet vom 11. Juli 1887 $ 6 Abfag 1; Unfallverficherunges 
feg vom 13. Juli 1887 65 10 Abfag 1, 11 — 2; Geſeh, betreffend die 
Snoatibitäts: und Altersverſicherung, vom 22. 1889 6 12 Abfap 2... I... nun ana 
11. Aus verfanften Wertbpapieren und ——æ— —* Spartaſſen oder 
Banfeinlagen, Entnahmen aus dem Refervefonde .. .. 
12. Aufgenommene Darlehne, Vorſchüſſe des Rechnungsführers "und Fonfige ai 
unter 6 und 7 fallende Borfchäfle; andere burchlaufende Poften . u 
13. Sonfige Einnapmen: r 
a) im Ganzen . .. VRR 
b) darunter aus der Beforgung v von Geſchaflen der Ins 
validitaͤts⸗ und eratrfüherung nach 8* 112 ff. 
des Geſetzes vom 22. Juni 1889)... .. 


14. Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bis 13) . 


SOAmn a $BW mm 





1) &8 fallen aus: für die Gemeinde⸗Krankenverſi iherung Ziffer 3, 7, 8 der Einnahmen, Ziffer 4, 5, 7, 13 
ber Ausgaben, für Orts⸗-Krankenkafſen Ziffer 6, 7, 8 ber Einnahmen, Ziffer 9 der Ausgaben, für 
Betriebes (Fabrik⸗) und Baus Rranfenfaffen Affen 6 der Einnahmen, für Innungs⸗Krankenkaſſen 
Ziffer 6, 7 der Einnahmen, Ziffer 9 der Ausgaben, für Hülfgkaffen Ziffer 6, 7, 8, 13b der Einnahmen, 
Ziffer g, 13a bb und bbb der Ausgaben, fowie die Bemerkung unter 2 zum Abfchlu ß. 

Bei Betriebe, (Fahrik-) und Bau⸗Krankenkaſſen find unter Ziffer 13 der Ausgaben feine Koften 
ber „Kaſſen⸗ und Rechnungsführung‘” aufzunehmen. 

2) Freiwilli ode oder vertragsmäßige (nicht auf gefeglicher Verpflichtung beruhende) Zuwendungen, Straf 

elder, Mahngebühren ıc. 

) Bergütungen der Verſicherungsanſtalten ıc. 














b) Ausgaben. 
1. Für ärzilihe Behandlung ............ .... .................. 
2. Für Arznei und fonflige ® seitmitiet . .................................... 
3. Krankengelder: | 


a) an Mitglieder . ........ Bean | un 
b) an Angehörige der Mitglieder nach $ 7 Abſatz 2 des Gefetes .. . ..... 


4. Unterflügungen an wögnerinnen .. 
5. Sterbegelber . 
6. Kurs und Berpflegungstoften an Rranfenanflalten .. 
7. Fürſorge für Refonvaleszenten nach Beendigung der Rranfenunterftägung. . u 
8. Erfagleiftungen für gewährte Rranfenunterflügung nad Kranfenverfiherungsgefeg 
&57 Abi * 57a Ab NZ bis 3, 76c Abſat 1, Unfalverfüherungögeicg vom 
1. Juli 1 $ 7 Abfag u 
9. —2 Gran de m Ziffer 6 und 7 der Einnahmen begeich- 
neten Art)..................... . ....... vers ..................... J. 


10. Zurüdgezahlte Beiträge und Eintrittsgelder. FR 
11. Für Kapitalanlagen (Anfauf von Wert papieren. 1. ), Anfagen bei Sparkaſſen 
oder Banken, Zuführungen zum Reſervefonds. nn m human nn 
12. Zurückgezahlte Darlehne der bei | den r Einnapmen äiffer 1 12 Segeiipneten “n); 
andere burchlaufende Poſten.. la 
13. Berwaltungsandgaben: 


a) perfönliche : ') 
aa) im Ganzen... ..................... nern nenne ene nenn a 
bb) darunter ausſcheidbare für Beforgung von 


- Geſchaͤften der Invalidität und Alters⸗ 
verfiherung nad Mn. nn f- des Befeee | - 


vom 22. Juni 1 
b) fäcliee, °) 
aa) im Ganzen ........... oeereeereerenner esse nenne nen wenn Mena Dramen 


bb) darunter ausſcheidbare für Beforgung von 
Geſchäften der Invalidität und, Alters: 
verficherung nad I a 112 ff des 6 Oefepes 





vom 22. Juni 1 
14. Sonflige Ausgaben?) ............. ............ ..... 
15. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bis 14)......... . . . . . . . . . . .. 








1) Befoldungen, Tantiemen, Vergütungen für Krankenkontrole, Einnehmergebühren, Reiſckoſten und 
— . Reviforen, Entfchädigungen der Borflandsmitalieber für Zeitvertuß und entgangenen Arbeite- 
verbienft u. derg 

2) Ausgaben für Schreibmaterial, Statutenbäder, Porti, Lofalmiethe, Progepfoften ıc. 

2) Krankentransportfoften; Zinfen, Provifionen, Stempelgebühren und fonfige Nebenauslagen beim Anfauf 
von Werthpapieren u. |. w. 


o) Abſchluß. 
Summe der Einnahmen (Ziffer & 14) .......................... nenne Banana Fun 

Summe der Ausgaben (Ziffer b 15) .................................. P. 
Ergiebt für den Schluß des Recdhnungsjahres einen Kaſſenbeſtand von. 


In diefem Kaflenbeftande find einbegriffen: 


1. nicht verrechnete (bei der Umlegung nicht in Anrechnung 
gebrachte) Borfchäffe zur Dedung der Ausgaben eines 
Kaffenverbandes nah $ 46 Abfap A des Geſetzes -.-1........ 


2. Vorrath an gekauften Beitragsmarfen der Verſicherungs⸗ 
anflalt!) .. ...... .. . . . . . . . ............ A 





— — nn — — —— — — — — —— — - — — — — — mm mn {mm — — — — — — — —— — — —— — ⸗tz— 


Die reine Jahresausgabe der Kaſſe (Summe der Ausgaben abzüglich der in Ziffer 9, 11 und 12 
aufgeführten Poſten) betrug in den leuten (vorhergehenden) drei Jahren, nämlich:?) 


IR... . Me. 
IR. unenennsnmmesrsnensennenneenun ME. 
IB... nennen ME. 


EB. Bermögendausweis 
für den Schluß des NRechnungsjahres 18........ 


A. Das Befammtoermögen der Kaffe (ausfchließlich ded Werthes etwaiger Grundflüde) fegt fich wie folgt zufammen: 


1. Altiva: 
a) der Defland für den Schluß des Rechnungsfahres 18......... 
1. Tant oorftebendem Abſchluß .. .........- FRE RR 
2. baar im elervefonde ........ ................ ...... .... I 
b) in Hypotheken, Wertbpapieren‘), Sparkaſſenbüchern, Banfeinlagen ......... . 
c) fonflige Rorberungen (Erfagforderungen gegen Arbeitgeber, Gemeinden, 
Krankenkaſſen, Berufsgenofienfchaften, Berfiherungsanftalten ꝛc. vergl. Ia 
Ziffer 9 und 10%) . ..... ....... .......... ... ..... .. .... ..... \ 





m | {no 


) Solde Borräthe an Beitragsmarfen werden nur vorkommen, wenn die Beforgung von Geſchäſten 
der Invaliditäts⸗ und Altersverfiherung auf dem im & 114 des Geſetzes vom 22. Juni 1889 vor- 
efehenen Wege eingeführt worden iſt und die BVerfiherungsanftalt die erforderliden Marfen nad 
N 112 Abfag 3 a. a. D. nicht zur Verfügung zu flellen hat. 

2) Bei Kaffen, welde in den Vorjahren nicht oder nicht das ganze Jahr hindurch beftanden haben, ift 
das betreffende Jahr zu durchftreichen. 

*) Diefe Werthpapiere find erfimalig nad dem Anfaufsfurfe, die fon in früheren Jahren erworbenen 
zu dem Werth, mit welchem fie biöher eingeſtellt waren, zu berechnen. 

) Nur ſolche Forderungen der hier bezeichneten Art find bier aufzuführen, welche nicht mehr flreitig, 
aber nod nit eingezogen find. Nüdftändige Beiträge gehören nicht hierher. 


2. Palfiva: Darf El 
8) Darlehne und Borfhüffe .................... ................. 
b) Erfagforderungen für gewährte Kranfenunterflügung®) .. ............. 2000 P 
c) unberichtigt gebliebenene Forderungen von Raflenmitgliedern, Aerzten, Apotheken, | 

Kranfenhäufern und Rekonvalesgentenanflalten®) ................... Msn 


— — 


3. Hlernach berägt ber Ueberlchuß de guheh.:::::!::: BBIEMXMMI 
Rh dem vorfäptigen Abſchiuſhe betrug der lleberſhus |DET Allan), || 


Ergieht gegen das Vorjahr an Weberfäuß der —2 —2— — 


PM. 


Bei dem Berfauf von Werthpapieren iſt gegen den im 
vorfährigen Abſchluß eingeflellten Werth entftanden | Gera — 
Außerdem beſitzt die Kaſſe Grundſtücke, welche nach Ab⸗ 

F der Abgaben und Laſten einen jährlichen Ertrag ge⸗ 
währen VON ............... ... .. ... ..... nennen Bau 





B. Das verfügbare Aftivvermögen (A fa und b) vertheilt fih wie folgt: 

1. zum Stammvermögen gehören . .......... .. ... ... ....... ... nenn nen P3” 
Nah dem vorfährigen Abſchluß betrug das Stammvermogen.. 

mehr . - 1... 

| WERagEr hc... 

2. Zum Refervefonds gehören nach den flattgefundenen Leberweifungen (Entziehungen) 1... ..........1......... 
Nach dem vorjährigen Abſchluß beirug der Reſervefonds...... J. 


mehr. . P. 


nr 


Ergiebt gegen das Borfahr am Stammvermögen*) 


Ergiebt gegen das Borjahr an Reſervefonds 


weniger RE FEN 
3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kaffe von dem Betrage unter A fa und b l 
nah Abzug der Beträge unter B 1 und 2: 
a) baar .. 





b) in Sparfaffenbüchern, Banfeinfagen x. nn . , Bu rn n onen en been 

Ergieht einen Berriebsfonds von .. I... | —— 

*) Die Veränderung im Stammvermögen gegen dad Vorjahr iſt entſtanden: (Hier find die Brände des 
Zuwachſes oder Verluſtes Furz anzugeben). 


— — — — — — — — — — — — — —— 


’) Nur ſolche Forderungen der hier bezeichneten Art find Hier aufzuführen, welche nicht mehr ſtreitig, aber 
noch nicht eingezogen find. Rüdftändige Beiträge gehören nicht hierher. 

2) Nur foldhe Forderungen der bezeichneten Art find bier aufzuführen, welche, obwohl bereits fälli 
eworden, wegen Mangel an Müteln unberichtigt geblieben find, nicht dagegen folche, melde na 
eftehender, ausdrücklicher oder ſtillſchweigender Ber.inbarung regelmäßig nachträglich für das verfloffene 
Jahr gezahlt werben. | 

2) Das nit Zuireffende ift zu durchſtreichen. 


Die Preußiſchen Herren Minifter des Innern und für Handel ıc. haben zur Ausführung vorflchender 
Befanntmachung die nachfolgende Vorſchrift erlaffen, wobei auch die für die diesfeitigen Kaſſen zu 
benußenden Formulare aufgeführt find. ich mache bierbei noch befonders auf die mit 
abgedruckten Vorfchriften für die Art und Form der Nehnungeführung aller Kaſſen 
mit Zwangsbeiteitt, welche Borfchriften vom 1, Januar I. 3. in Kraft getreten find, 
aufmerkſam. 

Potsdam, den 11. Januar 1893. | 
Der Regierungs » Prafident. 


— — 





Minifterium für Handel und Gewerbe. Berlin, den 3. Januar 1893. 


Ä Nachdem der Bundesrath laut Belanntmahung des Herrn Reichskanzlers vom 16. November 1892 
A für das Deutfhe Reich S. 671) auf Grund des $ 79 des Sranfenverficherungsgefeges und des 

27 des Geſetzes über die eingeichriebenen Hülfskaſſen über die Aufftellung der in den 99 9 und 41 bed 
erfteren und im & 27 bes letzteren Geſetzes vorgefihriebenen Leberfichten und Rechnungsabichläffe anderweit 
Beſchluß gefaßt Hat, beflimmen wir auf Grund ber in biefem Beſchluſſe den Centralbehoͤrden der einzelnen 
Bundesſtaaten ertheilten Ermächtigung und bed $ * bes Geſetzes über die eingeſchriebenen ag? in A 
änderung unferer &rlaffe vom 31. Oftober 1884 (4 v.5.1.2.808)' 31. Degember 1886 — 9977) 


und 18, Juli 1887 nf 9. 9312 ‚daß für die Zeit vom 1. Januar 1893 ab die bezeichneten Leberfichten 
M.d. 3.1. A. 6228 


und Rechnungsabſchlüſſe von den Gemeinde, Kranfenverfiherungen, den Orts⸗, Betriebs⸗ (Fabrik), Bau⸗ und 
Imnungs⸗Krankenkaſſen, den eingefhriebenen Hülfekaffen und den in $ 75 Abfag A des Krankenverſicherungs⸗ 
eſetzes begeichneten auf Grund landesrechtlicher Borfchriften errichteten Hülfskaſſen nach den in der Anlage A.I.— VII. 
far die einzelnen Arten diefer Kaffen vorgefchriebenen Formularen aufzuftellen find. 





Der Minifter des Innern. Der Minifter für Handel und Gewerbe. 
Graf Eulenburg. In Bertretung: 
Lohmann. 
Anlage A. 
Gemeinde-Kranfenverfiherung. : 
Staat: 
Nachweiſungen, 
betreffend 


die Kraukenverſicherung, 


nach dem Krankenverſicherungsgeſetz vom 15. Juni 1883 in der Faſſung des Geſetzes vom 10. April 1892 
und den ergänzenden reichsgeſetzlichen Beſtimmungen, ſowie nach den Ausführungsvorſchriften über die 
Statiſtik und Rechnungsführung der Krankenkafſen. 


Der Krankenkaſſe 
Name onenasesnssssesnaunnnnsesneensnunnannunsenseannnenen 


Kreis (Oberamt) „neuem 
Bezirk der höheren Berwaltungsbehörde ..... nee —R 


Dub —* I m I uberelafimmend on 

en Berzeichnifien ern und der Kafle au t 

Find, befcpeinigt fe aufs 
Der Borftand. 


(Unterſchrift) 


— — — —— — — — — 











Bon der Auffichtsbebörde auszufüllen: 


1. Brogentverhältniß: .. "u 
der Gefammtbeiträge (Antheile des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zufammen) zum ortsüblichen 
Tagelohne ) nun 
des Krankengeldes zu ortsüblichem Tagelohne °) —4 
2. Krankengeld wird (allgemein) (unter beſtimmten Vorausſetzungen) fhon vom (........ten) Tage (nach 
dem Tage) des Eintrittö der Erwerbsunfähigfeit ab (für Sonns und Fefttage) gewährt’). 


a) Hier ift das gefegliche Prozentverhältniß ($ 6 Abfap 1 Ziffer 2 und $ 9 Abſatz 1 des Geſetzes) an⸗ 
zugeben, fofern nicht durch befonderen Gemeindebeſchluß ein anderer Prozentſatz feftgefent iſt ($ 10 des 
Gefeges). IA das Progentverhäftnig im Laufe des Jahres geändert, fo ift das neue Prozentverhaͤltniß 

leichfalis anzugeben unter Beifügung des Zeitpunftes, mit welchem es eingetreten if. Zufagbeiträge 
fir Samiliennnterftügung ($ 9 Abfag 1 des Gefeges) find nicht zu berüdfigtigen. 

b) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn bie breitägige Karenzzeit befeitigt ober beſchränkt ift, ober 
wenn für Sonn- und Feſitage Krankengeld gewährt wirb; bei der Ausfülung if das nicht Zutreffende 


zu burdftreichen. 





Kormular 1. 


Meberfidt 


über die 
Mitglieder, die Krankheit! und Sterbefälle ze. 
für das Jarr 


(Bei Kaffen, welche nicht das ganze Jahr in Thatigkeit waren, 


für den Zeitraum vom ..... . ...... cm ORG mann) 











männliche weibliche Im Laufe des Jahres: >) 
Erfranfungsfälle °) 
der männlichen Mitglieder .............— 


.. ⸗ weiblichen . - 


Zahl der Mitglieder *) 
am 
1. Zanuar (Jahresanfang).. ....... 


1. Juli .. .............. mann Krankheitstäge °) 
1. Oktober .. ............. ber männlichen Mitglieder 
31. Dezember (Zapresihluß) U... s weiblichen ⸗ — — 


a) Es iſt die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis bes Mitgliederverzeichniſſes zu 
den angegebenen Zeitpunften vorhanden war. 

b) Als Erfrankungsfälle und Krankpeitstage find nur diejenigen der Mitglieber, wicht Diejenigen von 
Angehörigen zu verzeichnen. 

0) Ad Erfranfungsfälle und Krankheitstage find nur diejenigen zu zählen, für welche Sranfengeld ober 
Berpflegungsfoften an Kranfenhäufer oder Erfagleiftungen an Dritte für gewährte Kranfenunterflügungen 
ezahlt worden (Ziffer 3, 4, 5 unter „b Ausgaben” des Formulars II). — Als Erfranfungsfälle 
And nur die im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen, ältere, noch andauernde Erfranfungen 
fommen dabei nicht in Rechnung; als Krankheitötage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende, 
auch die aus vorfährigen Erfranfungsfällen berrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfranft, 
wi —* Erkrankungsfall beſonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufendes —* zahlt nicht ale 

anfheit. 
2 





10 


Gormuar_ II. 


Rechuungsabſchluß 


(gilt zugleich als Ueberſicht der vereinnahmten Beiträge und geleiſteten Unterſtützungen). 


I. Naſſenrechnung. 
a) Einnahmen. 


1. Kaſſenbeſtand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausſchließlich Refervefonds) |.--....... -..... !........... 


2. Zinfen von Rapitalien und ſenfligen belegten Belbern, ſowie Erträge © von an fonftigen 
Bermögenstheilen .... —E 


3. Geſammtbeitraͤge (Antpeite der ; Arbeitgeber und Arbeitnepmer ‚jufammen) « aus⸗ 
ſchließlich Zufagbeiträge... 


4. Zufagbeiträge für Familienunterſtützung nah 599 Abſatz 1 Sag 2 des Geſetzes 
5. Vorſchüſſe aus der Gemeindekaſſe nah & 9 Abfap 4 des Geſetzes ........... 1... 


6. ——— für „gewährte Rrankenunterflügung nad Krankenverſicherungsgeſetz 

3a Abſatz 2, 50, 57 Abſatz 4, 57a Abfag 1 und 2; Fand» 
often unfatı- und > Rranfenverfigerumgögefeg © vom 5. . Mai | 1886 * 136 

Abſatz 5, $ 137 Abfag 3 — 


7. een von Berufögenoflenfchaften, Unternehmern, Berfiherungsanftalten 
E. gewährte Kranfenfürforge, Unfallrenten, Zuſchüſſe zum Sranfengeld nad 
ra erfiherungsgefeß vom 6. Zuli 1884 6 5 Abfag 8 und 9, 6 8; Land. 
Unfalls und Kranfenverfiherungsgefeg vom 5. Mai 1886 $ 10 Abfag 4, $ 11; 
alfverficherungsgefeg vom 11. Juli 1887 9 6 Abfag 13 Unfallverfi iherunge- 
efeg vom Yu Sute 18587 95 10 Abfag 1, 11 Abjag 2; Diet betreffend bie 
Snvatiditäte, und Alteröverfiherung, vom 22, Juni 1889 & 12 Abfap 2. nennen | sonen 


8. Aus verfauften Werthpapieren und urüdgegogenen Rapitalien, Sparfaffen 0 oder 
Banfeinlagen, Entnahmen aus dem Refervefonds . 


9. Aufgenommene Darlehne, Vorſchüſſe des Rechnungsführerse und fonftige nicht 
unter 5 fallende Vorſchüſſe; andere dburchlaufende Poflen ........ .2-c--..... 


10. Sonftige Einnahmen: ) 


a) im Banzen.. 


b) darımter aus der Beforgung ı von 1 Befhäften ver | 
Snvaliditätd- und ter ber hern nad 41 112 fr 
des Geſetzes vom 22. Juni 1 99)... . neun 


11. Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bis 10) .... ...................... 








1) Freiwillige oder vertragemäßige (nicht auf geleglicher Verpflichtung berupende) Zuwendungen, ferner 
Erlös aus dem Berkauf von Statutenbüdern, Strafgelder, Mahngebühren ꝛc. 
) Vergütungen der Verfiherungsanftalten ic. 











11 
b) Ausgaben. | Mark Pf. 
1. Für ärztliche Behandlung.......... — —- 
2. Für Arznei und ſonſtige Heilmittel....................... ......... 
3. Krankengelder: 


4. Kurs und Verpflegungskoſten an Krankenanſtalten........ ............... 
5. Erſatzleiſtungen für gewährte Krankenunterſtützung nach Krankenverſicherungs⸗ 
geſetz 99 57 Abſatz 2, 57a Abſatz 1 bis 3, 760 Abfag 1, Unfallverſicherungs⸗ 
geſeß vom 11. Juli 1887 9 7 Abſatz 2.................. ............. 
6. Zurückgezahlte Vorſchüſſe der Gemeindekaſſe (Ziffer 5 der Einnahmen) ........ 
7. Zurüdgezahlte Beiträge.......................................... 


8. Für Kapitalanlagen (Ankauf von Werthpapieren 2c.), Anlagen bei Sparfaffen 
oder Banken, Zuführungen zum Reſerveſonde................ —— — 


9, Zurädgezahlte Darlehne (der bei den Einnahmen Ziffer 9 begeichnenden Art); 
andere durchlaufende Poſten......................................... 
10. Sonflige Ausgaben )...................... ....... ... . . . . . . . . . . . ... — — 


11. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bis 10)............................ — 





c) Abſchluß. 


Summe der Einnahmen (Ziffer a ll). .................... ............. Tem 
Summe der Ausgaben (Ziffer b 11)................ 


Ergiebt für den Schluß des Rechnungsjahres einen Kaſſenbeſtand von... nn nn 


In diefem Kaſſenbeſtande find einhegriffen: Pf. 


1. nicht verrechnete (bei der Umlegung nicht in Anrechnung 
ebrachte) Vorſchuſſe zur Deckung ber Ausgaben eines 
aſſenverbandes nah $ 46 Abſatz A des Geſetzes....... . 


2. Borrathangefauften Beitragsmarken der Berfiherungsanftalt?) |... 


Die reine Jahresausgabe der Kaſſe (Summe der Ausgaben abzüglich ber in Ziffer 6, 8 und 9 auf⸗ 
geführten Poften) betrug in den Ichten (vorhergehenden) drei Jahren, nämlich: ?®) 
18 








LIT ENT SFr rn N LT Tr 


(nmbeasmtensnneti ——- .M £. 
1 8 4 .. u. on. 100009000000 EETENE ME OHORETTRDI EUR wastunnnr2ns M f. 
1 8 ERU PERL. VO — — — — — — — —— — —— ————— URN M f. 


ı) Rranfentransportfoften; Zinfen, Provifionen, Stempelgebühren und fonflige Rebenauslagen beim Ankauf 
von Werihpapieren ıc. 

3) Sole Vorräthe an Beitragsmarken werden nur vorkommen, wenn bie Beforgung von Geſchäften ber 
Invaliditätds und Alteröverfiherung auf dem im & 114 des Geſetzes vom 22. Juni 1889 vorgefehenen 
Wege eingeführt worden iſt und die Berfiherungsanftaft die erforderlichen Marten nah $ 112 
Abfak 3 a. a. D. nicht zur Verfügung zu flellen hat. 

°) Bei Kaſſen, welche in den Borjahren nicht oder nicht das ganze Jahr hindurch beflanden Haben, if 
das betreffende Jahr zu durchſtreichen. 

3» 


12 


BE. VBermögensausweis 
für den Schluß des Rechnungsjahres 18____ 
A. Das Sefammtvermögen der Kaffe (ausschließlich des Werthes etwaiger Orundftüde) fegt fich wie folgt zufammen : 


1. Aktiva: . ‚PM. 


a) der Baarbeftand für den Schluß 1. laut vorfiependem Abſchluß 
des Reamungel ahres 18... 2. baar im Nefervefondd . 
b) in Hypotbefen, eribpapieren,) Sparfaffenbüchern, Banfeinlagen . u 
c) fonfiige Korderungen (Erfagforderungen gegen Arbeitgeber, Gemeinden, 
Krankenkaſſen, erufegenoſſenſchaften, Verſi icherungsanftalten ꝛc. vergl. | Ia 
Ziffer 6 und 7°)... ... . 5 





"Summe . 
2. Paſſiva: 
a) Darlehne und Borfhüfle ... . 
R Erfapforberungen für gewährte Rranfenunterflägung®) .. Ben 
unberichtigt gebliebene Forderungen von Raffenmitgliebern, , Herten, 
Apothefen, Kranfenhäufern und Rekonvaleszentenanftalten?) .. 


Summe . 


3. diernach beträgt der Ueberfäuß [ver Aafkmad DL... Bl 


Naqh dem vorfäprigen Abſchluſſe betrug der Uerfäuf je Ati)... — en 


Ergiebt gegen das Vorjahr an Ueberſchuß IN —2 — 65— — — 


Bei dem Verkauf von Werthpapieren iſt gegen den im 
vorjaͤhrigen Abſchluß eingeſtellten Werth entſtanden Be |" 
Außerdem beſitzt die Kaffe Grundflüde, welche nad Ab⸗ 
zug der Abgaben und Laften einen lahrlichen Ertrag ge⸗ 

waͤhren von .... 

B. Das verfügbare Aftiovermögen (A 1a und b) veriheiit fich wie folgt: 

1. Zum Stammvermögen gehören... uses unen sense .......... —— 
Nach dem —2 Abſchluß betrug das Stammvermögen......... 


Ergiebt gegen das Vorjahr an Stammvermögen®) |neniserl c. 


2. Zum Referbefonde gehören nach ben ftattgefundenen Ueberweifungen (Entziehungen) 1... 
Nah dem vorfährigen Abſchluß betrug der Refervefonde ...... ..... 


Ergiebt gegen das Vorjahr an Reſervefonds —EE —— — 


3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kaſſe von dem Betrage unter A la und b 
nad ar: der Veträge unter B 1 und 2: 


a) baa 
b) in "Sparfaffensügern, Banfeinfagen x. 


— — Ergiebt einen Beiriebsfonde v von .. — 
*) Die eng im Stammvermögen gegen das Vorjahr ift entflanden: (bier find die Gründe bes 
Zuwachſes oder Berluftes furz anzugeben). 


1) Diele Werthpapiere ſind erſtmalig nach dem Ankaufskurſe, die ſchon in früheren Jahren erworbenen 
zu dem Werth, mit welchem ſie bisher eingeſtellt waren, zu berechnen. 

2) Rur ſolche Forderungen der hier bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche nicht mehr ſtreitig, aber 
noch nicht eingezogen find. Rüdftändige Beiträge gehören nicht hierher. 

2) Nur ſolche Forderungen der bezeichneten Art find bier aufzuführen, welche, obwohl bereits fällig geworben, 
wegen Mangel an Mitteln unberichtigt geblieben find, nicht dagegen ſolche, welche nach beftehender, aus⸗ 
drüdticher oder ſtillſchwei enber Bereinbarung regelmäßig nachträglich für das verfloflene Jahr gezahlt werben. 

9 Das nicht Zutreffende iſt zu durchflreichen. 














— EEE BDEUSTEIMEAnEM | LunnETEnE 2 LU 











13 | 
Qus: graulenlaſe — 


& II. 


Staat: ' 
Nachweiſuugen, 
betreffend 
die Krankenverſicherung, 


nach dem Krankenverſicherungsgeſetz vom 15. Juni 1883 in der Faſſung des Geſetzes vom 10. April 
1892 und den ergänzenden reichögefeglichen Beftimmungen, fowie nah den Ausführungsvorſchriften 
über die Statiftif und Nechnungsführung der Krankenkaſſen. 


Der wrandenfaffe 
Name . Lan 


Kreis (Dseramt) . — — —— aan 
Bert d der boberen Berwaltungsbebörde anne 


u—.....e “.... [2 7 77 277 DOT 7 5 177707777 00777 —V d e nl. EEXX Sn} 


Daß Formular I und II übereinſtimmend mit ben 
Berzeichniffen, Büchern und der Kaffe aufgeſtellt find, 


befcheinigt 
Der Bor orſta: and. 
(Unterſchrift) ————————— — — 


— — — — — — —— 


Von der Auffichtsbehörde auszufüllen: 


1. Prozentverhaͤltniß 


der ſtatutenmaͤßigen Gefammtbeiträge (Antheile des Arbeitgebers und bes Arbeitnepmerd zufammen) 
zum durchfchnittlihen Tagelohne ) — wirklichen Arbeitsverdienft *) — 


bed nn anigen Krantengelbee zum burcfchnittlihen Tagelohne * — dvirlichen Arbeus⸗ 
verdienſt ®) — .... ann 
2. Statutenmäßige Daner der Rranfenunterfägung = nn Wochen, 
davon a) mit vollem Kraufengelde ..... een — Wochen, 
b) von da ab mit geringerem Kranfengelde .. .... —2 VWochen. 


3. Krankengeld wird (allgemein) (unter beſtimmten Vorausſehungen) fon vom (ten) Tage (nad) 
dem Tage) des Eintrittö der Erwerbsunfähigfeit ab (für Sonn» und Fefttage) gewährt °). 


a) Vergl. $ 20 Abſatz 1 Ziffer 1 und Abſatz 2, & 26a Abfag 2 Ziffer 6 des Geſetzes. Sind Gefahren: 
flaffen für die Kaflenmitglieder eingeführt worden ($ 22 Abfa p 3 des Geſetzes), fo if das Prozent⸗ 
verhältnig der Beiträge zum Lohne je für die verichiedenen Gefahrenklaſſen anzugeben. Das nicht 
Zutreffende ift zu durchſtreichen. 

Zufagbeiträge für Familienunterſtützung ($ 22 Abſatz 2 des Befeges) find nicht zu berüdfichtigen. 
IR das Progentverhältnig im Laufe des Jahres geändert, fo if das neue Prozentverhaͤltniß gleich 
falls anzugeben unter Beifügung des Zeitpunftes, mit welchem es eingetreten iſt 

b) Als fatutenmäßige Dauer der Kranfenunterflügung if nicht nur diejenige anzugeben, während welder 
das volle Krankengeld gegeben wird (a), fondern auch diejenige, während welcher ein geringeres Kranken⸗ 
geld gegeben wird (b). 

e) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn bie breitägige Karenzzeit befeitigt oder befchränft iſt, oder 
wenn er rg und Fefltage Krankengeld gewährt wird; bei der Ausfülung if das nicht Zutreffende 
zu bur en 


14 


Kormular L 


Zahl der Mitglieder *) 


ao 
— 


. Degember (Jahresihluß) - 1... 


® 
Ueberſicht 
über die 
Mitglieder, die Krankbeits: und Sterbefälle ze. 
für das Jr ____. 
(Bei Kaffen, welhe nicht das ganze Zahr in Thätigfeit waren, 
für den Zeitraum vom bi ———— — 








maͤnnliche weibliche Im Laufe des Jahres: d) 


am Erfranfungsfälle °) der männlichen Mitglieder ...........—., 
1. Januar (Fahresanfang).. | — ⸗ s weiblichen Be 
1. Sebruar .. .......... — mm Krankheitdtage °) der männlichen Mitgliede, 
1. Maͤrz ............... — —— ⸗ ⸗weiblichen ⸗ nn — 
1. April —— | Sterbefälle der männlichen Mitglieder . .. .. — 
1. Mai. nn um er s weiblichen s ne 
1. Iuni.. .............. — Für Kaſſen mit verſchiedenen Gefahrenflaflen 
(vergl. Note. a auf der vorigen Seite); Die Mit- 
1. Juli. — | glieder vertheilen fih in dem Monat mit dem hoͤchſten 
Stande (nach der nebenflehenden Angabe), nämlich im 
1. Auguſt. ........... Bo 1] Monat nn auf Die einzelnen Gefahren- 
Flaffen wie folgt: 
1. September... .. ........ a 
I. Gefaprenflafle —* 
1. Oftober . ........... P 
II. ⸗ ] Mitglieder, 
1. November. ..... ... P 
III. ⸗ 
u. ſ. w. 


a) Es iſt die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitgliederverzeichniſſes zu 


den angegebenen Zeitpunkten vorhanden war. 


b) Als Erkrankungsfaͤlle, Krankheitstage und Sterbefälle find nur biefenigen der Mitglieder, nicht diejenigen 


von Angehörigen derfelben zu verzeichnen. 


c) Als Erfranfungsfälle und Krankheitstage find diejenigen zu zählen, für welche Krankengeld ober Ver⸗ 


pflegungskoſten an Krankenhäuſer oder Erfagleiftungen an Dritte für gewährte Rranfennierflügungen 
gezahlt worden (Ziffer 3, 6, 8 unter „b. Ausgaben” bes Formulars II), — Als Erfrantungsfälle find 
nur die im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen; ältere, noch andauernde Erfranfungen fommen 
dabei nicht in Rechnung; ald Krankheitötage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende, aud bie 
aus vorfährigen Erkranfungsfällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erkrankt, wird jeber 
Erkrankungsfall befonders gezaͤhlt. Ein regelmäßig verlaufendes Wochenbett zaͤhlt nicht ale Krankheit. 








15 
Formular I. 


Kechnungsabſchluß 


(gilt zugleich als Ueberſicht der vereinnahmten Beiträge und geleiſteten Unterſtützungen). 
I. Kaſſenrechnung. 

a. Einnahmen. 
1. Kaſſenbeſtand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausſchließlich Reſervefond) 


2. Zinſen von Kapitalien u und Tonftigen belegten Geldern, ſowie Eriväge © von n ſonſtigen 
Vermoͤgenstheilen.. ann | 


3. Eintrittsgelder......... ............ ................. EHER 


4. Geſammtbeiträge (Mnipeile ber Arbeitgeber unb > Arbeitnepmer aujammen), aus⸗ 
ſchließlich Zufagbeiträge.. ann | an 


5. Zufagbeiträge für Familienunterſtützung nah 6 22 Abfap 2 des Geſetzes .... 


. Erfagleiftungen für gewährte Kranfenunterflügung nad a un geſetz 
66 34 Abſatz 4, 3b Abſatz 2, 50, 57 Abſatz 4, 57a Abſatz 1 und 2; Ldandw. 
Unfalls und Rrantenverfiperungögefeg vom 5. Mai 18865 136 Abfop 5, 
5 137 Abſatz 3 ......... ...... ................................ 


7. Erſatzleiſtungen von Berufsgenoſſenſchaften, Unternehmern, Verſicherungsanſtalten 
für gewährte Kranfenfürforge, Unfallrenten, Zuſchüſſe zum Sranfengeld nad 
Unfallverfigerungsgefeg vom 6. Juli 1884 $ 5 Abfab 8 und 9,86 8; Landw. 

Unfalls und Krantenverficherungsgefeg vom 5. Mai 1886 $ 10"Abfagf4, $ 11; 

— icherungsgeſetz vom 11. Zuli 1887 $ 6 Abſatz 15 Unfallverfiherun s⸗ 

geſetz vom 13. Juli 1887 65 10 Abſatz 1, 11 Abſatz 2;7 —— ie 

Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung, vom 22. Juni 1889 9 12 Abſatz 2..... 


8. Aus verkauften Werthpapieren und aurüdgegogenen Rapitalien, Sparfaffen- o ober 
Bankeinlagen, Entnahmen aus dem Refervefonde . 


9. Aufgenommene Darlehne, Vorſchüſſe bed > Renungefügrers ı und > ſonſtige dor- 
ſchüſſe; andere durchlaufende Poften . anne 


10. Sonftige Einnahmen :') 


02 


a) im Ganzen ....................... ............................ ——— - 
b) darunter aus der Beſorgung von Geſchaͤften ber Invali⸗ 
ditaͤts⸗ und Altersverſi herung nach wi 11 12 des 
Geſetzes vom 22. Juni 18092).. 2220 e P. 


11. Summe der Einnahmen’ (Ziffer 1 bie 10) .. .. ... .................... 





ı) Freiwilli ide ober vertragsmäßige (nicht auf gefeglicher Verpflichtung beruhende) Zumenbungen, Straf: 
gen abngebühren ıc. 
s) Vergütungen dir Berfiherungsanftalten ıc. 


b) Ausgaben. pf. 


1. Für ärztliche Behandlung.. ....................................... nn 
2. Für Arznei und ſonſtige Heilmittel.................................... [mm 
3. Krankengelder: 
a) an Mitglieder .............. ....... ................. rennen ne P nennen 
b) an Angehörige der Mitglieder nah & 7 Abfau 2 des Gefeßed....---.- 1-— —— 


4. Unterflügungen an Wöchnerinnen .......................... ........... en mn 
5. Sterbegelder................. ....... .... ........................... — 
6. Kur⸗ und Verpflegungskoſten an Krankenanſtalten........................ — 
7. —3 — für Rekonvaleszenten nach Beendigung der Kranfenunterflügung... . . - — 
8. Erfagleiftungen für gewährte Kranfenunterflügung nach Krankenverſicherungsgeſetz 


66 57 Abfag 2, 57a Abfag 1 die 3, 76c Abfag 1, Unfallverficherungsgefeg vom 
11. Zuli 1887 9 7 Abſatz 2........................ ............ nn | mn 
9. Zurüdgezgahlte Beiträge und Eintrittögelder . . 2... -.--.2.2-220eeneeeennnn ee fernen 
10. Für Kapitalanlagen (Ankauf von Werthpapieren ıc.), Anlagen bei Sparkaſſen oder 
Banken, Zuführungen zum Refervefonds ........ ..... .......... .... Bene ann 
11. Zurüdgezahlte Darlehne (der bei den Einnahmen Ziffer 9 bezeichneten Art); 
andere durcdlaufende Poftlen ............................... .......... P 
12. Berwaltungsausgaben: 
a) perfönliche: *) 
ne im Ganzen: ... .................................. — — 
bb) darunter ausfcheidbare für Belorgung von Ges 
fchäften der Invaliditäts⸗ und aitereberficperung 
nach 99 112 ff. des Geſetzes vom 22. Juni 188 
b) ſachliche: 2) 
aa) im Ganzen .............................. ... nee en nen ee 
bb) darunter ausfcheidbare für Beforgung von Ge [ne Te 





Ichäften der Invaliditaͤts⸗ und Altereverfigerung 
nad) 99 112 ff. des Gefeßes vom 22. Zuni 1889 1... 
13. Sonflige Ausgaben ) ............................... .............. 
14. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bis 13) ........................... ——— — 
0) Adfhiuf. . 


Summe der Einnahmen (Ziffer all) ............................... — 
Summe ber Ausgaben (Ziffer b14) ............... ..... .. .. ......... Pi 
Ergiebt für den Schluß des NRechnungsjahres einen Kaflenbefand von... I... 
In diefem Kaflenbeftande find einbegriffen: | Mat | 
1. nicht verrechnete (bei der Umlegung nit in Anrechnung 
gebrachte) Vorfhäffe zur Dedung der Ausgaben einee 
Kaſſenverbandes nah $ 46 Abſatz A des Geſetzes ....... — 
2. Vorrath an gekauften Beitragsmarken der Berfiherungsanftalt*) |... —- 
Die reine Jahresausgabe der Kaffe (Summe der Ausgaben abzüglich der in Ziffer 10 und 11 aufs 
geführten Poften) betrug in ven legten (vorhergehenden) drei Jahren, nämlich 5) 


1) Befoldungen, Tantiomen, Vergütungen für Krankenkontrole, Einnehmergebühren, Reiſekoſten und Diäten der 
Reviſoren, Enıfchädigungen der Borftandsmitglieder für Zeitverluft und entgangenen Arbeitöverbienft u.bergl. 

3) Ausgaben für Schreibmaterial, Statutenbücder, Porti, Lofalmiethe, Prozeßkoſten ıc. 

3) Rranfentransportkoften; Zinfen, Provifionen, Stempelgebühren und fonflige Nebenauslagen beim Ankauf 
von Werthpapieren u. f. w. j 

) Solche Borräthe an Beitragsmarken werden nur vorkommen, wenn die Beforgung von Geſchaͤften ber 
Invaliditaͤts⸗ und Alteröverficerung auf dem im & 114 des Geſetzes vom 22. Juni 1889 vorgejehenen 
Wege eingeführt worden iſt und die VBerfiherungsanftalt die erforderlihen Marken nah $ 112 
Abſatz 3 a. a. D. nit zur Verfügung zu ftellen hat. 

s) Bei Kaflen, welche in den Vorjahren nicht oder nicht das ganze Jahr hindurch befanden haben, iſt 
das betreffende Jahr zu durchſtreichen. 








27 


IE. Bermögensausweis 
für den Schluß des Recpnungsjahres 18... 
A. Das Geſammtvermoͤgen ber Kaſſe (ausſchließlich des Werthes etwaiger Orundfide) feßt fich wie folgt zufammen: 
1. Altiva: Rart Pi. 
a) der Beſtand für den Schluß |d. laut vorſtehendem Abfchluß .. .. FERNE VEERRERER 
bed Rechnungsjahres 18 . 12. baar im Nefervefonds .. .. EEE 
'b) in Hppothefen, Wertbpapieren®), Sparfafienbüchern, Banfeinlagen .. an nn 
c) fonflige Forderungen (Erfapforderungen gegen Arbeitgeber, Gemeinden, 
Rrantenfaflen, zu ufsgenofienfgaften, Berngerungsanflalten 1 16. vergl. I Ia 


Ziffer 6 und 7 . 
2. Paffiva: | 
a) Darlehne und Vorſchüſſe .... .. . ... ........ Sea ae 


b) Erſatzforderungen für gewährte Rranfenunterkügung?) . 

c) unberichtigt gebliebene Forderungen von Raffenmitgliedern, deren, &potjefe, 
Krankenhäufern und Refonvaleszentenanftalten?) . ISIN ——e 
"Summe . 





3. Hiernach beträgt der Ueberſchuß der Aftiva‘) .. 


der paffia⸗) oecunaan.... en nn 
Nach dem vorjährigen Abſchluſſe betrug der Ueberſchuß Ir —28 Sn 


Grgiebt gegen das Vorlahr an Ucberfhuß |ye; gaffioa) | |meniger [nn 


der Paffiva‘) 


Bei dem Verkauf von Werthpapieren iſt gegen den im 


vorfährigen Abſchluß eingeftellten Werth entflanden | 


Außerdem befigt die Kafle Grundflüde, welche nach Ab⸗ 9 ET | 








u der Abgaben und Laften einen fährlichen Ertrag ge 
w hren N von....................... "ernennen: | 
B. Das verfügbare Altiovermögen (Aa 1a und b) vertheilt fich wie folgt: ! 
1. Zum Stammvermögen gehören..................... ....... .... .... ne un 
Nach dem vorjährigen Abſchluß betrug das Stammvermögen ......... un 


Ergiebt gegen das Borfahr am Stammvermögen*) —65*— m 


2. Zum Refervefonbe gehören nach den flattgefundenen Ueberweifungen (Entgiepungen) BEE —— aaa 
Nach dem vorfährigen Abfchluß beirug der Refervefonde ............ 


Ergiebt gegen das Borfahr an Refervefonds erden — — — 


3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kaffe von dem Betrage unter A la und b | 
nad Pong der Beträge unter B 1 und 2: | 


a) b 
b) in Vpariaſſenbůchern Banfeinlagen x. As... — 
_— Ergieht einen Betrichefonde vı von . lm 
*) Die Beränderung im Stammvermögen gegen bad Vorjahr ift entflanden: (hier find. die Gründe des 
Zuwachſes oder Verluftes furz anzugeben). 


) Diefe Werthpapiere find erfimalig nach dem Anfaufsfurfe, die ſchon in früheren Jahren erworbenen 
zu dem Werth, mit welchem fie biöher eingefellt waren, zu berechnen. 

2) Nur ſolche Forderungen der bier bezeichneten Art find Hier aufzuführen, welshe nicht mehr flreitig, 
aber noch nicht eingezogen find. Rüdfändige Beiträge gehören nicht hierher. 

2) Nur ſolche Forderungen der bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche, obwohl bereits fällig geworben, 
wegen Mangel an Mitteln unberichtigt geblieben find, nicht dagegen ſolche, welche nach beſtehender, aus» 
druͤcklicher oder ſtillſchweigender Bereinbarung regelmäßig nachträglich für das verfloffene Jahr gezahlt werden. 

*) Das nicht Zutreffende h; zu durchſtreichen. 

3 


18 


Betriebs (Fabril⸗ Kraulenlaſſe. Ainiane A. A: 


Staat 6 —xxxx 


Nachweiſungen, 
betreffend 
die Kraukenverſicherung, 


nach dem Krankenverſicherungsgeſetz vom 15. Juni 1883 in ber Fafſung des Geſetzes vom 10. April 1892 
und den ergänzenden reichsgefeglichen Beftimmungen, fowie nach den Ausführungsvorfchriften über bie 
Statiſtik und Rechnungsführung der Krankenkaſſen. 


— — _ 
Der Krankenkaſſe 

Name 

Art „n.ünenmmmnnmennm 

Sitz nm 
Kreis (Oberamt) 
Bezirk der Höheren Verwaltungobehoͤrd 


sorgen 





GEBE PO OBEDEREETREEIEEEEN EN EROBERTE , den öööäRäxxxXRRXXEEXXEEXEXEXYXVEEXXYEXEVEEXMXVRVREERB 


Daß Formular I. und II. ubereinſtimmend mit ben 
Berzeichnifien, Büchern und ber Kaffe aufgeteilt find, 


befcheinigt 
Ser Der Borftand. 


— — — — — — 


Von der Auffichtsbehörde auszufüllen: 


1. Brogentverhältniß: 
der flatutenmäßigen Gefammtbeiträge (Antheile des Arbeitgeber und bes Arbeitnehmers zufammen) 
zum durchfchnittlichen Tagelohne *) wirflichen Arbeitsverdienfl °) nme — 
des a ng Krankengeldes zum durchſchnittlichen Xagelohne *) wirflihen Arbeits⸗ 
verdienfl ) 
2. Statutenmäßige Dauer der Krantenunterflägung?) ......... Wochen, 
davon mit vollem Krankengelde „nn Wochen, 
b) von da ab mit geringerem Kranfengelde .............. Wochen. 
3. Kranfengeld wird (allgemein) (unter beflimmten Borausfegungen) fhon vom (..... ten) Tage (nad) 
dem Tage) des Eintritts der Erwerbsunfähigfeit ab (für Sonn- und Feſttage) gewährt °). 


a) Bergl. $ 20 Abfag 1 Ziffer 1 und Abfag 2, & 26a Abfag 2 Ziffer 6 des Geſetzes. Sind Befahren- 
klaſſen für die Kaffenmitglieber eingeführt worden ($ 22 Abfag 3 des Geſetzes), fo ift dad Progents 
verhältnig der Beiträge zum Lohne je für bie verichiedenen Gefahrenflaflen anzugeben. Das nit 
Zutreffende iſt gu durchſtreichen. 

Zufagbeiträge für Familienunterſtützung ($ 22 Abſatz 2 des Geſetzes) find nicht zu berüdfichtigen. 
IR das Progentverhältnig im Laufe des Jahres geändert, fo if das nene Progentverhältnig 
—538 anzugeben unter Beifägung bes Zeitpunktes, mit welchem es eingetreten iſt. 

b) Als flatutenmäßige Dauer der Kranfenunterflügung iſt nicht nur diefenige anzugeben, wahrend welcher 
das volle Krankengeld gegeben wird (a), ſondern auch diejenige, während welcher ein geringeres 
Seranfengeld gegeben wirb (b). 

c) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn die breitägige Karenzzeit befeitigt oder befchränft if, oder 
wenn für Sonn» und Seftage Krankengeld gewährt wird; bei der Ausfüllung If das nicht Zutreffende 
zu durchſtreichen. 














Kormular I. 


19 


erſicht 


über die 


Ueb 


Mitglieder, die Kraukheits⸗ und Sterbefälle ꝛe. 


für. das Jahr . 


(Bei Kaſſen, welche nicht das ganze Jahr in Thätigkeit waren, 


für den Zeitraum vonn 


I 77 ) 





Zahl der Mitglieder ®) 


11: ................. 
. Suni. ....... 
.Juli ........ 


.Oktober ............ 


.November 


— un] bei tun , Due ns [5 [N ui pain [N Sei 


3 


.Januar (Zahresanfang)- . I... nmel 
. Februar .....2 2022000 nenn 


1 | glieder vertheilen ſich 
. Augufl ......... ne Pe 
. September... 2.2... 1 


. Degember .. 1... 0. k.. 
. Dezember (Jahresſchluß). 





männliche weibliche Im Laufe des Jahres: ?) 


Erkranfungsfälle °) der männlichen Mitglieber........... , 
⸗ ⸗ weiblichen BE 
Krankheitstage °) der maͤnnlichen Mitglieder , 
⸗ ⸗weiblichen ⸗ 
— ..J Sterbefälle der maͤnnlichen Mitglieder 
ar u s s weiblichen . 


a Für Kaffen mit verfhiedenen Befahrenflaffen 

(vergl. Note b anf der vorigen Seite): Die Mit- 
in dem Monat nit dem hoͤchſten 
Stande (nad) der nebenftebenden Angabe), nämlich im 
Monat „mm. AUF bie einzelnen Gefahren⸗ 
Hafen wie folgt: 


I. ©efahrenflaffe 
II. s 
II. s 


[LLILETPPIVELILIIPER TORE 


— 


— 


XXXYE 


a) Es if die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitglied iſſes 
den angegebenen Zeitpunkten vorhanden —* q gliederverzeichniſſes zu 


b) Als Er 


rankungsfaͤlle, Krankheitstage und Sterbefälle find nur biejenigen ber Mitglieder, nicht Diejenigen 


von Angehörigen derfelben zu verzeichnen. 
c) Als Erkrankungéfaͤlle und Krankheitstage find diejenigen zu zählen, für welche Scrankengeld ober Ber- ' 


pflegungstoften an Kranfenhäufer oder Exſatzleiſtung 
gezahlt worden Bit: 3, 6, 8 unter „b Audgaben‘ 


en an Dritte für gewährte Kranfenunterflügungen 
bed Formulars II). — Als Erfranfungsfälle End 


nur bie im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen; ältere, noch andauernde Erkrankungen fommen 
dabei nicht in Reanung: ale Kranfpeitstage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende, auch die 


aus vorjährigen 


rkrankungsfällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfranfı, wird jeber 


Erkrankungsfall befonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufended Wochenbett zählt nicht als Krankheit. 
| ge 


Kormular II. 


Kechnungsabſchluß 
(gilt zugleich als Weberfiht der vereinnahmten Beiträge und geleiſteten Unterſützungen). 
I. Kaſſenrechnung. 
a) Einnahmen. | 
1. Raflenbeftand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausfchließlih Nefervefonde) 1... ...... 


2. Zinfen von Rapitalien und Fonftigen belegten Beben; ſowie Erträge © von n fonftigen 
Dermögendtheilen. . 


3. Eintrittsgelder .................................. . . . . . . . . . . . . . . . Men anne 


Wan 


. Gefammtbeiträge (Bintpeile der ‚Arbeitgeber u und d Arbeitnepmer gufommen), < aus⸗ 
ſchließlich Zuſatzbeiträge - 


. Zufagbeiträge für Familienunterftügung nah & 22 Abfap 2 des Geſetzes...... LK... nun... 

. Vorichüffe des Arbeitgeberd nah 59 64 Ziffer A des Befeßeb -..... ........ Renee one 
. Zufchüffe des Arbeitgebers nah $ 65 Abfau 2 des Geſetzes ............ 
ee für gewährte Kranfenunterflüßung nad Stun 


In Abfag 4, 3b Abjap 2, 50, 57 Abfap 4, 575 Abfag 1 und 2; Landw | 
Unfalls und Kranfenverficherungsgefeh vomd.Mai1886 $ 136 Abfag 5,8137 Abſatz 1... un 


On [Sf mn 2 


9. Erfagleiftungen von Berufsgenoflenfchaften, Unternehmern, Berfiherungsanftalten 
für ‚ ewährte Kranfenfürforge, Unfelrenten, Zufhüffe zum Krankengeld nad 
Unfallverfiherungsgefeg vom 6. Juli 1884 & 5 Abfap 8 und 9, $ 8; Landw. 
Unfall» und Krankenverſicherungsgeſetz Som 5. Mai 1886 $ 10 Abſatz 4, $ 11; 
Unfallverfiherungegefeg vom 11. Juli 1887 H 6 Abſatz 1; Unfaflverfiherungs- 
efeg vom 13. Juli 1887 65 10 Abfag 1, 11 Abſatz 2; Gefeb betreffend die 
—RE und Altersverſicherung, vom 2, Yuni 1889 $ 12 Abfag 2. 


10. Aus verkauften Werthpapieren und zurüdgezogenen Rapitalien, Sparfaflen- ol oder 
Bankeinlagen, Entnahmen aus dem Nefernefonde 


11. Aufgenommene Darlehne, Borihüffe des Achnungeführere und fonflige nicht 
unter 6 fallende Borfchüfle; andere durchlaufende Poften... .. 


12. Sonftige Einnahmen: *) 
a) im Ganzen.. 


b) darunter aus ber Beforgung von 1 Gefäften. der Mar 
Invaliditäts⸗ und Er: nad si 112 f — 
des Geſetzes vom 22. Juni 18897).. sn mn 


13. Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bis 12).... . . .. .. ....... nenne nenne ne P 





i) Freiwilli oder vertragsmäßige (nicht auf geſetzlicher Verpflichtung beruhende) Zuwendungen, Straf⸗ 
abngebühren ꝛc. 


elder, 
—* der Verſicherungsanſtalten sc. 









































b) Ausgaben. 


1. Kür ärztliche Behandlung .. 
2. Für Arznei und fonftige Heilmittel... 
3. Krankengelber: 
a) an Mitglieder... 
b) an Angehörige der Mitglieder u x 7 Mbfap 2 2 des Geſches 
4. Unterftũtzungen an Wögnerinnen. 
5. Sterbegelber. . 
6. Kurs und Berpflegungstoften an Rranfenanfalten... 
7. Kürforge für Refonvalesgenten nad) Beendigung der Rranfenunterflügung. . an ann 
8. ——ãA— en für gewaͤhrte Krankenunterſtützung nad Rranfenverfiherungsgefeg 
66 57 Abfag 2, 57a Abfag 1 bie 3, 76c Abfag 1 ‚ Unfallverfigerungsgefeh 
vom 11. Zuli 1887 6 7 Abfap 2.. 
9. Zurüdgezahlte Vorſchüſſe (der gu Ziffer 6 der Einnapmen bezeichneten An).. 
10. Zurüdgezahfte Beiträge und Eintrittögelber. nenn wenn 
11. Für Kapitalanlagen (Anlauf von Werthpapieren x. ), Anlagen bei Sparkaſſen 
oder Banken, Zuführungen zum Reſervefonds 
12. Zurüdgezahlte Darlehne ber bei ben ' Einnapınen äiffer 1 ii Brglipneten A); 
andere durdlaufende Yoften .. 
13. Berwaltungsausgaben: 
a) perfönlide: ') 
aa) im Banzen..... ............ 
bb) darunter ausſcheidbare für Beforgung von Ges 
fhäften der Invaliditäts⸗ und Alteröverficherung 
na $$ 112 ff. Des Gefeges vom 22. Juni 1889 
b) ſaͤchliche: i) 
aa) im Ganzen. ................. 
bb) darunter ausſcheidbare für Beforgung von Ger 
fhäften der Invaliditäts⸗ und —— 
nach 89 112 ff. des Geſetzes vom 22 dani 158 
14. Sonflige Ausgaben ?).. 
15. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bis 14).. 


c) Abſchluß. 
Summe der Einnahmen (Ziffer a 13).................................. 
Summe der Ausgaben (Ziffer b 15)... 
rgieht für den Schluß des Rechnungejahres einen Kaffenbeſtand von. 
u dieſem Kaſſenbeſtande find einbegriffen: 
1. nicht verrechnete (bei ber Umlegung nicht in Anrechnung 
—5 Vorſchüſſe zur Deckung der Ausgaben eines 
aſſenverbandes nah $ 46 Abſatz A des Geſetzes.. a 
2. Borrathangefauften Beitragsmarfen derBerficherungsanftalt:) ann 


Die reine Jahresausgabe ber Kaffe (Summe der Ausgaben *ã © ber in er 9, 11 und 12 
aufgeführten Poften) betrug in fs lebten orhergehenden) d drei dahren, a‘) ‘) 


18... ee nn a ann <a 
48... on nn ME. 


’) Koften der „Kaſſen⸗ und Requungefuhrung And nicht aufzunehmen. 

2) Krankentransporikoſten; Zinfen, Proviflonen, Stempelgebühren und fonflige Nebenauslagen beim Ankauf 
von Werthpapieren ıc. 

2) Sole Borräthe an Beitragsmarfen werden nur vorfommen, wenn bie Beforgung von Gefchäften ber 
Invaliditäts⸗ und Alteröverfiherung auf dem in $ 114 des Befeged vom 22. Zuni 1889 vorgelehenen 
Wege ingefahr worden iſt und die Derhperungsanftalt bie erforderlichen Marten nah 9 1 
Abſatz 3 a. a. D. nicht zur Verfügung zu flellen hat. 

*) Bei Kaſſen, welche in den Borfahren nicht oder nicht das ganze Jahr hindurch beftanden haben, if 
das betreffende Jahr zu burchflreichen. 








IE. Vermögensausweis 
für den Schluß des Rechnungsjahres 18........ 
A. Das Gefamminermögen der Kaffe (ausfchließtich des Werthes etwaiger Grundftüde) ſetzt fich wie folgt zufammen: 


1. Aktiva: Mat ' MM. 
a) ber Behand für den Schluß des Reqhnungejahres 18... | 
1. laut vorſtehendem Abſchluß. 
2. baar im Refervefonds.. 
b) in Hppothefen, Werthpapieren,') Sparfaffenbüchern, Bankeinlagen .. —E——— — 
c) Ionflige Forderungen (Erfagforderungen ie Arbeitgeber, Gemeinden, 





Kran en Ferufcgenoſſen ſchafun, de Gerungsanftalten xc. vergl. Ia 
Ziffer 8 und 9 
Summe . ————— 
2. Paſſiva: 


a) Darlehne und Vorſchüſſe. ........... he ... 
b) Erſatzforderungen für gewäßrte Rranfenunterflägung 2) .. en u. 
c) unberidhtigt gebliebene forderungen von Raffeniniigliedern, | Kenn, 
Apothefen, Kranfenhäufern und Refonvaleszentenanftalten?) .. — — 4 
Summe . .—— 


3. Hiernach beträgt der lieberſcuß yer Haffdan) Le ..: ::: je F 


Nach dem vorjaͤhrigen Abſchluß betrug der ucherſchuß | ber — a i 


der Aftiva *) mehr . . ke... |- FR 
Ertziebt gegen das Borjape an ucherſcuß der —* | weniger EN VER 

Dei dem Berfauf von Wertbpapieren iſt gegen den im vor⸗ Dart | Pi. 
jährigen Abſchluß eingeflellten Werth entflanben | genannt u r”—tttttitttttttte 


Außerdem beſi gt bie Kaffe Orundflüde, welche nad Abzug em IT 
ber Abgaben und daſten einen jäprlihen Ertrag gewähren von |...... 


B. Das verfügbare Aktiovermögen (A 1a und b) verteilt ſich wie fotgt: | 
| 





1. zum Stammvermögen gehören .. ER . 
Nah dem vorjährigen Abfchluß betrug das Stammvermögen . ......... lungen usa 

Ergiebt gegen das Borfapr an Stammoermdgen*) | weniger | — 

2, Zum Rejervefonde gehören nad) ben flattgefundenen Ueberweifungen Entziehungen) nn ums 

Nach dem vorjährigen Abfchluß betrug der Refervefonde . un. 

mehr 


Ergiebt gegen das Vorjahr an Reſervefonds | weniger 


3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kaffe von dem Betrage unter A 1a und b — 
nad h Ahug be der Beträge unter B 1 und 2: | 








b) in Sparfaffenbüchern, Banfeinlagen x. 
— Ergiebt einen Beliriebsfonds von. .. ala 
*) Die ‚Deränberung | im Stammvermögen gegen das Borjahr iſt entflanden: (hier find. die Gründe dee 
Zuwachſes oder Verluſtes kurz anzugeben). 


ı) Dieie Werthpapiere find erfimalig nad) dem Ankaufskurſe, die fchon in früheren Jahren -eriworbenen zu 

dem Werth, mit welchem fie biäher eingefiellt waren, zu berechnen. 

2) Nur ſolche Forderungen der bier bezeichneten Art find bier aufzuführen, welche nicht mehr freitig, aber 
noch nicht eingezogen find. Ruͤckſtaͤndige Beiträge gehören nicht hierher. 

") Nur ſolche Forderungen der bezeichneten Art find bier aufzuführen, welche, obwohl bereits fällig geworben, 
wegen Mangel an Mitteln unberichtigt geblieben find, nicht Dagegen folche, welche nach beftehender, ausbrüd- 
licher oder Rillfchweigender Vereinbarung regelmäßig nachträglich für Das verfloffene Jahr gezahlt werben. 

) Das nicht Zutreffende ift zu durchſtreichen. 














Bau⸗Kraulenlaſſe. en 


Nachweiſungen, 
betreffend 
die Kraukenverſicherung, 


nach dem Krankenverſicherungsgeſetz vom 15. Juni 1883 in der Faſſung des Geſetzes vom 10. April 1892 
und ben ergänzenden reichsgeſetzlichen Beſtimmungen, ſowie nach den Ausführungsvorſchriften über die 
Statiftit und Rechnungsführung der Krankenkafſen. | 


Staat: 








Der Krankenkaſſe 
Name nnmnnsessseennernmeeseeennsesesnnenneeneennen . 


Sitz 
Kreis (Dberamt) een —E 
Bezirk der hoͤheren Berwaltungäbehörde „nme 


nerennnssnunentnunetsenmnensesansersmnnerernsssennasssanassrenne , DEM Ê. 


Daß Formular I und II übereinſtimmend mit 
den Bergeichniffen, Büchern und der Kaffe aufgeftellt 
find, befcheinigt 

Der Borfland. 


(Unterſchrift) „nenne 


— — — —— — — — — — 


Bon der Aufſichtsbebörde auszufüllen: 
1. Brogentverhältniß: 
der flatutenmäßigen Gefammtbeiträge (Antheile des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zufammen) 
zum durchſchnittlichen Tagelohne *) wirklichen Arbeitöverdienft *) nme 
ſythlenmäßigen Krankengeldes zum durchſchnittlichen Tagelohne *) wirklichen Arbeitsver⸗ 
enſt ) 


2, Statutenmäßige Dauer der nranfenunterfägung ) nenn Wochen, 
davon a) mit vollem KrankengeldeWochen, 
b) von da ab mit geringerem Sranfengelde „nem Wochen. 


3. Krankengeld wird (allgemein) (unter beflimmten Borausfegungen) ſchon vom (ten) Tage (nad 
dem Tage) des Eintrittd der Erwerbsunfähigfeit ab (für Sonn» und Fefltage) gewährt °). 


&) Vergl. $ 20 Abfag 1 Ziffer 1 und Abfag 2, $ 26a Abſatz 2 Ziffer 6 des Geſetzes. Sind Gefahren» 
flaffen für bie Kaſſenmitglieder eingeführt worden ($ 22 Abſatz 3 des Geſetzes), fo iſt das Prozent- 
verhältnig der Beiträge zum Lohne je für die verfchiedenen Gefahrenflafien anzugeben. Das nicht 
Zutreffende ift zu durchſtreichen. 

ufagbeiträge für Familienunterſtützung ($ 22 Abfap 2 des Geſetzes) find nicht zu berüdfichtigen. 
ſt das Progentverpältnig im Laufe des Jahres geändert, fo if das neue Prozentverhältnig 
gieisiane anzugeben unter Beifügung des Zeitpunftes, mit weldhem es. eingetreten if. 

b) Als flatutenmäßige Dauer der Krankenunterſtützung ift nicht nur diefenige anzugeben, während welcher 
das volle Kranfengeld gegeben wird (a), fondern auch biefenige, während welcher ein geringeres 
Krankengeld gegeben wird (b). | 

ec) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn die dreitägige Karenzzeit befeitigt oder befchränft iR, ober 
wenn für Sonn. und Fefltage Krankengeld gewährt wird; bei der Ausfüllung ift das nicht Zutreffende 


u: burchftreichen. 


Ueberſicht 


über bie 
Mitglieder, die Kraukheits⸗ und Sterbefälle ꝛe. 
für das Jahr ............ 


(Bei Kaſſen, welche nicht das ganze Jahr in Thätigfeit waren, 


für den Zeitraum vom ........ ee Bonn) 


Zahl der Mitglieder) 


am männliche | weiblichel Erkrankungsfaͤlle °) der männlichen Mitglieber..........., 
1. Januar (Zapresanfang).. - I... ⸗ - weiblichen 
1. Bebruar .....2.222200 04 ..xKranbheitſtage °) der maͤnnlichen Mitgliede 
1. Maͤrz ................ Berne nun ⸗ s weiblichen ⸗ een — 
1. April ................. Barmen Sterbefaͤlle der männlichen Mitglieder 
1. Mai ............... Prememanmamnmen anne ⸗ s weiblichen ⸗ ernannt 
1. Juni.................. P Für Kaſſen mit verſchiedenen Gefahrenklaſſen 
1. Juli ............ nenn P (vergl. Rote b auf der vorigen Seite): Die Mitglieder 
1. Auguſt............. P vertheilen ſich in dem Monat mit dem höchften Stande 
1. September ............. krumm mem (nach der nebenſtehenden Angabe), naͤmlich im Monat 
1. Oktober...... ....... hen anne ann. AUF die einzelnen Gefahrenklaſſen 
1. November ............. To fen wie folgt: 
1. Degember ...... 20220000 P I. Gefahrenflafle ............ 
III. ELLI en 
u. f. w 





— — — — — 


a) Es iſt die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitgliederverzeichniſſes zu 
den angegebenen Zeitpunkten vorhanden war. 

b) Als Erfrantungsfälle, Krankheitstage und Sterbefälle find nur diejenigen der Mitglieder, nicht diefenigen 
von Angehörigen berfelben zu verzeichnen. 

c) As Erfrankungsfälle und Krankheitstage find diejenigen zu zählen, für welche Kranfengelb oder Ber- 
pflegungöfoflen an Krankenhäufer ober Erfagleiftungen an Dritte für gewährte Rronfenunterfügungen 
-gezahlt worden (Ziffer 3, 6, 8 unter „b Ausgaben” des Formulars II). — Ne Erfranfungef lle 
And nur die im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen; ältere, noch andauernde Erfranfungen 
fommen dabei nicht in Rechnung; als Krankpeitdtage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende, 
au die aus vorfährigen Erfranfungsfällen berrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfranft, | 
wird — —*? beſonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufendes Wochenbeit zählt nicht ale | 

anfheit. 





25 
Sormular II. 


Rechnungsabſchluß 
(gilt zugleich als Weberficht der vereinnahmten Beiträge und geleiſteten Unterſtützungen). 


I. Kaſſenrechnung⸗ 
a) Einnahmen. | Mart Pf. 
1. Kaflenbeftand für den Anfang des Rechnungsiahres (ausfchlieglich Refervefonds) 1... 


2. Zinfen von Rapitalien u und  fonfligen belegten Belbern, ſowie Erträge v von n ſonſtigen 
Bermögenstbeilen .... ann 


3. Eintrittsgelder ........................ 
4. Geſammtbeitraͤge (Anteile der E Arbeitgeber unb > Arbeitnehmer zuſammen), aus 

ſchließlich Zuſatzbeiträge en 
5. Zuſatzbeitraͤge für Samilienunterftägung nah $ 22 Abſatz 2 des Geſetzes ..... |... 
6. Vorſchüſſe des Arbeitgebers nah $ 64 Ziffer A des Geſetzes ............... I sun 
7. Zufchüfie des Arbeitgebers nah H 65 Abſatz 2 des Geſetzes ................ Kommen 
8. Erfagleiftungen für gewährte Krankenunterſtützung ng Kranfenverfüherungd 


geieh 66 3a Abſatz 4, 3b Abfap 2, 50, 57 Abſatz 4, 57a af 1 und 2; 
7 a um und Rrantenverfiherumgsgeiep vom 5. ni 1886 si 6 Abſas 3, 
ag 3 none | menu 


9, Erfagfeiftungen von Berufsgenoffenfchaften, unternehmern, Verficherungsanſtalten 
für gewährte Krankenfürſorge, Anfallzenien, Zufhüffe zum Krankengeld nad 
Unfallverfiherungsgefe vom 6. Juli 1884 $ 5 Atfag 8 und 9, $ 8; Landw. 
Unfalls und Sranferiverfiherungsgefeg vom 5. Mai 1886 $ 10 übſat 4, $ 11; 
Unfallverfiherungsgefeg vom 11. Juli 1887 $ 6 Abfag 1; Unfallverſi icherungs« 
jeg vom 13. Juli 1887 $6 10 Abfag 1, 11 Abfag 2; "Befep, betreffend die 
—E und Altersverſicherung, vom 29, Juni 1889 $ 12 Abfag 2 aussen. | anuanumnenunnn 


10. Aus verfauften Werthpapieren und zurüdgegogenen Kapitallen, Spastafen- 0 ober 
Banfeinlagen, Entnahmen aus dem Refervefonds .. a 


11. Aufgenommene Darlehne, Vorſchüſſe des Rechnun stüprers: und ſonſtige nicht 
unter 6 fallende Vorſchüſſe; andere durchlaufende Yolen anne 


12. Sonflige Einnahmen: *) 


a) im Ganzen . ————— 
b) darunter aus der Beſorgung von n Geſchafien der In | 
validitätd- und Altereberfiherung nad s 112 fi 
des Gefeges vom 22. Juni 1889 2)... 





13. Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bie 12) . 


a) Freiwillige ober vertragsmäßige (nicht auf gefeglicher Verpflichtung beruhende) Zuwendungen, Straf 
geben, Mahngebühren ꝛc. 
3) Vergütungen ber Berfiherungsanftalten ıc. 


%) Ausgaben. 
1. Kür ärztliche Behandlung en 
2, Für Arznei und fonfige- Heilmittel . 
3. Krankengelder: 
a) an Mitglieder .... 2 ..... Meran 
b) an Angehörige der Witglier nad 5 7 öfap 2 dee Geiebes ........ hen 
. Unterflügungen an Bögnerinnen .. ........ 
. Sterbegelder . . 
. Kur: und Berpflegungsfoflen an Rranfenanfalten .. ech. la 
. Fürſorge für Rekonvaleszenten nach Beendigung der Kranfenunterlügung.. .... —! 
Er ſagleiſtungen für gewährte Krankenunterſtuͤtzung nach Kranfenverfiherungsgefeß | 
66 57 Abſatz ?, 57a Ieſee bie 3, 76c Abſatz 1, Unfallverſicherungsgeſetz vom 
11. Zuli 1887 $% 7 Abfa nen nme [men 
9, Zurüdgezahlte Borfhüffe her zu Ziffer 6 der Einnapmen beicihueien Arı).. 
10. Zurüdgezahlte Beiträge und Eintrittögelder.... . ars ne sun un 
11. Für Kapitalanlagen (Anlauf von Merthpapieren x. ) Anlagen bei Sparfaffen 
oder Banken, Zuführungen zum Refervefonde .. u ana menu nn a 
12. Zurüdgezahfte Darlehne (ber bei | den 1 Einnapmn ‚Biffer it Segeläneten ir); 
andere durchlaufende Poften.. u em 
13. Berwaltungsausgaben: 
8) verfönfiche, ') 
aa) im Ganzen. . ................ 
bb) darunter ausſcheidbare für Beforgung von — 
Geſchäften der Invaliditäts⸗ und Älters⸗ 
verficherung na s 112 Bi des Befeges 
vom 22. Juni anne 
b) ſaͤchliche: ') 
aa) im Banzen.. ernennen eene nenne 
bb) darunter ausfheidkare für Beforgun "yon 
Geſchäften der Invalidität» und Alters⸗ 
verfiherung nad s 12 n des Geſebes 
vom 22. Juni 188 anna | nme 
14. Sonftige Ausgaben ?) . 
15. Summe ber Ausgaben (Ziffer 1 bis 14).. 


o) Abſchluß. 
eunme der Einnahmen (Ziffer a 13) . 
Summe der Ausgaben (Ziffer b 15) .. 
Ergicht für den Schluß he Rechnungsfahres einen Raffenbeftand ‘von. 
Sn diefem Kaflenbeflande find einbegriffen: Tr er u TE 
1. nit verredhnete (bei der Umlegung nicht in Anrechnung 
gebrachte) Borfhüfle zur Dedung der Ausgaben eines 
Staffenverbandes nah 5 46 Abſatz A des Belepes ...... 1. 
2. Borrath angefauften Beitragemarfendererfiperangsanftalis} —— 
Die reine Jahresausgabe der Kaſſe (Summe der Ausgaben —— der in Ziffer 9, 11 und 12 
aufgeführten Poftin) betrug in den testen (vorhergehenden) drei Jahren, namlich: 9 


— ——XXXXXXXX 


OD I m CN de 











1) Koften der Kaſſen⸗ und Rechnungeführung ſind nicht aufzunehmen. 

2) Krankentransportkoſten; Zinſen, Proviſionen, Stempelgebühren und ſonſtige Nebenauslagen beim Ankauf 
von Werthpapieren u. ſ. w. 

Solche Vorräthe an Beitragsmarken werden nur vorkommen, wenn die Beſorgung von Iſoanter 
der Invaliditaͤts⸗ und Altersverſicherung auf dem im & 114 des Geſetzes vom 22. Juni 1889 vor⸗ 
efehenen Des eingefüprt worden ift und bie BVerfiherungsanftalt die erforderlichen Marken nad 
g 112 Abfap 3 D. nidt zur Verfügung zu flellen hat. 

*) Bei Aalen, weide in den Borjahren nid oder nicht Ir ganze Jahr hindurch befanden haben, ifl 
das betreffende Jahr zu burchflreichen. 





27 
ER. Bermögensausweis 


für den Schluß des Recnungsjahres 18........ 
A. Das Befammtoermögen der Kaffe (ausichließlich des Werthes etwaiger Grundſtücke) fegt fich wie folgt zufammen: 
1. Aftiva: 
a) der Beſtand für den Schluß bee Fechnungelahres 18... Dart | M. 
1. laut vorfiehendem Abihluß.. ........ .. ..... P..... 


| 
2. baar im Nefervefonde . .. . VE 
b) in Hppothefen, Werthpapieren'), Spartaffenbädiern, Banfeinlagen . ame mn 
o) fonflige Korderungen (Erfagforderungen gegen Arbeitgeber, Ocmeinden, Rranfın a— | 
faflen, Berufögenofienihaften, Berfiherungsanftalten sc. vergl. Ia Ziffer 8 und 9?) L. — 
Summe .... L......... 
2. Paffiva: 
a) Darlehne und Borfchäfle . . een eene nennen ne P—— anna 
b) Erfagforderungen für gewährte Rranfenunterfügung:) ann anne 
c) unberichtigt er Forderungen von Raffenmitg dern, Bert, Apotpeten, 


Krankenhaͤuſern und Refonvaleszentenanftalten®) . —— 
Summe . ö————— 

3. Hiernach beträgt der Ueberſchuß ber el a a a —J— —EE——— 
Nach dem vorjaͤhrigen Abſchluſſe betrug ber ucberſchuß du Ans). [— en — 


Ergiebt gegen das Borjahr an Ueberſchuß Ir —2— Neger a 








Bei dem Berfauf von Werthpapieren ift gegen den im 
vorfäprigen Atſciuß eingehen Werth enianben | ger | ____ | _——— 
Außerdem befigt die Kaffe Orundftüde, welche nad) Abs 
zug der Abgaben und Laften einen jäprligen Ertrag ge 


bren von ..... ann aan 
B. Das verfügbare Aftivvermögen (A 1a und b) vertheilt fie wie folgt: 
1. zum Stammvermögen gehören Senne a P 
Nah dem orähriem 9 Abſchluß betrug Das Stammvermögen.. . rer Mac. 
Ergiebt gegen das Borfahr am Stammvermögen*) 58 en J— 


2. Zum Refervefonde gehören nad den flattgefundenen Ueberweifungen (Entziehungen) 1....l..... 
Nach dem vorjährigen Abflug betrug der Nefervefonds ............ ar. 
Ergicht gegen das Vorjahr an Refervefonde —8— ern 
3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kaffe von dem Betrage unter A’ fa und b 
a Zzus der Beträge unter B 1 und 2: 





a) ba 
b) in "Sparfaffenbärdern, Banfeinfagen x nn rnanna 
Ergiebt einen Betrichefonbe von... L... IE KEEHE 


*) Die Beränderung im Stammvermögen gegen das Borjahr if entflanden: (bier nd. die Gründe des 
Zuwachſes oder Berluftes kurz anzugeben). 


) Diele Werthpapiere find erfimalig nad dem Anfaufefurfe, die ſchon in früheren Jahren erworbenen 

zu dem Werth, mit welchem fie biöher eingeflellt waren, zu berechnen. 

2) Nur ſolche Forderungen der hier bezeichneten Art find bier aufzuführen, welche nicht mehr flreitig, 

aber noch nicht eingezogen find. Rüdfländige Beiträge gehören nicht Hierher. 

) Nur folde Forderungen der bezeichneten Art find hier aufzuführen, melde, obwohl bereits fälli 
eworden, wegen Mangel an Mitteln unberichtigt geblieben find, nicht dagegen ſolche, melde * 
eſtehender, ausdrücklicher oder ſtillſchweigender Vercinbarung regelmäßig nachträglich für das verfloffene 

Jahr gezahlt werden. 
) Das nicht Zutreffende iſt zu durchſtreichen. 


Innungs -Kranfentaffe. Anlage A. 


MNachweifungen, 
betreffend 
Die Sranfenverfihberung, 


nach dem Scranfenverficherungsgefet vom 15. Juni 1883 in der Faſſung des Gefekes vom 10. April 1892 
und ben ergänzenden reichögefeglichen Beftimmungen, fowie nach den Ausführungsvorfchriften über bie 
Statiftif und Rehnungsführung der Krankenkaſſen. 


Der Krankenkafſe 
Rame . 


XXXYXVXxVV III EEESIIIEIEITETTTUETEUT ET E 


© 
Kreis (Oberamı) ... —E 
Bezirk der hoͤheren Verwalungebehdrde arena 


quesunngsbansnanassseepatdananrenann en nennen nenn den ——X 0 


Formular I und II äbereinſtimmend mit ben 
u. chniſſen, Büchern und der Kaffe aufgeftellt find, 


befcheinigt 
Der 8 orſtand. 
Wnterſqrifh — — — 


Bon der Huffichtöbehörde auszufüllen: 


1. Brogentverbältniß: 
der flatutenmäßigen Gefammtbeiträge (Antheile des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zufammen) 
zum durchſchnittlichen Tagefopnt *) — wirklichen Arbeitöverdienf *) — „nee 
des flatutenmäßigen Kran engeldes zum durchſchnittlichen Tagelohne) — wirklichen Arbeits- 


verdienſt *) — ..... 
2. Statutenmäßige Dauer der Rranfenunterfügung )- un Wochen, 
bavon a) mit vollem Sranfengelde .. ee . Wochen, 
b) von da ab mit geringerem Rranfengelbe .. .... ... Wochen. 


3. Krankengeld wird (allgemein) (unter beſtimmten Borausfegungen) (don vom ( — Br Tage (nad 
bem Tage) des Eintritts der Ermwerbsunfähigfeit ab (für Sonn⸗ und Fefltage) gewährt °). 


a) Bergl. $ 20 Abſatz 1 Ziffer 1 und Abfag 2, $ 26a Abſatz 2 Ziffer 6 des Geſetzes. Sind Gefahren⸗ 
klaſſen für die Kaſſenmitglieder eingeführt worden ($ 22 Abſatz 3 des Geſetzes), fo iſt das Prozent⸗ 
verhaͤltniß der Beiträge zum Lohne je für bie verfchiedenen Gefahrenklaſſen anzugeben. Das nicht 
Zutreffende ift zu durchſtreichen. 

Zufagbeiträge für Bamilienunterflügung N 22 Abfag 2 des Geſetzes) find nicht zu berüdfichtigen. 
IR das Progentverhältniß im Laufe des Jahres geändert, fo iſt dad neue Progentverhältniß gleich⸗ 
falls anzugeben unter Beifügung des Zeitpunftes, mit welchem es eingetreten iſt. 

b) Als flatutenmäßige Dauer der Krankenunterſtützung if nicht nur diejenige anzugeben, während welder 
das volle Krantenge gegeben wird (a), fondern auch diefenige, während welcher ein geringeres Kranken⸗ 
geld gegeben wird (b). 

c) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn bie —5 — Karenzzeit beſeitigt oder beſchraͤnkt if, ober 
wenn Of * und — 2*— Krankengeld gewährt wird; bei der Ausfüllung iſt das nicht Zutreſfende 
zu dur en 


— — — 


Formular I. 


Ueberſicht 
| über die 
Mitglieder, die Krankheits- und Sterbefälle ze. 


für das Jah 
(Bei Kaſſen, welche nicht das ganze Jahr in Thaͤtigkeit waren, 


für den Zeitraum vong bis . .) 








Zahl der Mitglieder *) 
am 


1. Januar (Jahresanfang) . 1... 


1. Sebruar. ... 222222202 cn. 
1. Mai ................. P 
1. 11) | ....... ...... 


. Auguſt................ P. 
1. September............. 
1. Oktober .............. . 

1. November ............. P- 
1. Dezember ............. 

31. Dezember (Jahresſchluß) 





— — 





mannliche weibliche 


. 
PORTITILESELTI TEILTE 
Sonnarrenunnpereetun tee 
ITS EITEETTTTEIZII SIE 





Im Laufe des Jahres: ’) 


Erfranfungsfälle ©) der maͤnnlichen Mitglieder ........... , 

s s weiblichen s 
Krankheitstage °) der männlichen Mitglieder ........... , 
s s weiblichen ⸗ en R 
Sterbefälle der männlihen Mitglieder .... -....., 
⸗ s weiblichen ⸗ ee une 


Für Kaffen mit verfchiedenen @efahrenflaflen 


I (vergl. Note a auf der vorigen Seite): Die Mit 


den angegebenen Zeitpunkten vorhanden war. 

b) Ws Erfranfungsfälle, Krankheitstage und Sterbefälle find nur diejenigen der Mitglieder, nicht die⸗ 
jenigen von Angehörigen derfelben zu verzeichnen. 

c) Als Erfranfungsfälle und Krankheitstage find diefenigen zu zählen, für welche Krankengeld ober 
Berpflegungstoften an Kranfenhäufer oder Erfagleiftungen an Dritte für gewährte Kranfenunterflügungen _ 
Beaodtı worden (Ziffer 3, 6, 8 unter „b Ausgaben” des Formulars II). — Als Erfranfungsfälle 
ind nur die im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen, ältere, noch andauernde Erfranfungen 
fommen babei nit in Rechnung; als Krankheitstage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende, 
auf die aus vorjährigen Erfranfungsfällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfrantt, 
wird jeder Erkrankungsfall befonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufendes Wochenbett zählt nicht als 


Krankheit. 





glieder vertheilen fi) in dem Monat mit dem hoͤchſten 
Stande (nach der nebenftebenden Angabe), nämlich im 


DONE een —W auf die einzelnen Gefahren⸗ 
"Haffen wie folgt: 


I. Gefahrenflaffe ... ........... 
| 0 an ER Mitglieder, 
III. BL er 


v 


a) Es iſt die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitgliederverzeichniſſes zu 


30 
Formular II. 


Kechnungsabſchluß 
(gilt zugleich als Ueberſicht der vereinnahmten Beiträge und geleifteiin Unterſtützungen). 
I. Kaſſenrechnung. 
a) Einnahmen. 


.Kaſſenbeſtand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausſchließlich Refervefonde) 1... u... 


\ 


[ CB nn 


. Zinfen von Kapitalien u und d fonftigen belegten Geldern, ſowie Ermage v von n ſonſigen 
Vermoͤgenstheilen. 


—* 


Eintrittegelder.. ...... . ........... 


u’ 


. Gefammtbeiträge (Antpeile d der x Arbeitgeber ı und > Arbeitnehmer wujammen), aus⸗ 
ſchließlich Zufagbeiträge.. 


.Juſatzbeitraͤge für Familienunterſiühung nah $ 22 Abſatz 2 des Geſetzes ..... 

. Zufchüffe des Arbeitgebers nah $ 65 Abſatz 2 des Geſetzes ............ 

elagleifungen für gewährte Kranfenunterffügung nad) Rranfenverfi cherungsgeſetz 
56 3a Abſatz 4, 3b Abſatz 2, 50, 57 Abſatz 4, 57a Abſatz 1 und 2; Landw. 


Unfall und Kranfenserfi iherungst ee vom 5. Mai 100 136 5 fa 5, 
6 137 Abſatz 3 . j N s J 


—s— N I 


co 


. Erfagleiftungen von Berufsgenoſſenſchaften, Unternehmern, Berfiherungsanflalten 
für gerwährte Kranfenfürforge, Unfallrenten, Zufchüffe zum Sranfengelb nad 
Unfallverficherungsgefeg vom 6. Juli 1864 4 5 Abfag 8 und 9, $ 8; Land. 
Unfall» und Kranfenverfigerungsgefeg vom 5. Mai 1856 $ 10 Abfag 4, $ 11; 
—28 icherungsgeſetz vom 11. Juli 1887 $ 6 Abſatz 1; Unfallverfiherunge: 

- gefeß vom 13. Juli 1887 6 10 Abjag 1, 11 Abſatz 2; Gefeg, betreffend die 
Ynvaliditäts- und Altersverficherung, vom 22. Yuni 1889 $ 12 Abfag 2 


9. Aus verfauften Werthpapieren und aurldgegogenen Rapitalien, Sparfaflin oder 
Banfeinlagen, Entnahmen aus dem Nefervefonde . 


10. Aufgenommene Darlchne, Vorſchüſſe des Repnungeführere: und > ſonſtige der 
ſchüſſe; andere durchlaufende Poflen ... 


11. Sonflige Einnahmen :') 


a) im Ganzen .....-.. 

b) darunter aus der Beforgung von Be der Invali⸗ 
ditäts⸗ und atom nad s 1a des 
Geſetzes vom 22. Juni 1859°). ............ 


12. Summe der Einnahmen (Ziffer 1bis 11) .... ... ....... ....... ..... 





— — — 


i) Freiwillige oder vertragsmaͤßige (nicht auf geſetzlicher Verpflichtung beruhende) Zuwendungen, Straf⸗ 
elder, Mahngebühren ꝛc. 
) Bergütungen der Berfiherungsanftalten ıc. 


31 


b) Ausgaben. | T Mat | #. 


1. Kür ärztliche Behandlung . 
2. Kür Arznei und fonflige Seiimirket.. 
3. Kranfengelber: 
a) an Mitglieder . ee Rene ann 
b) an Angehörige der Mitglieder nach s 7 Abſatz 2 des Gefetzes. ee nn 
. Unterflügungen an Wochnerinnen ....... .. .... .......... .. ....... .. Ren een 
. Kur und Verpflr gungsfoften an "Rranfenanfalten. . none Ramsau nun 
. Fuürſorge für NRefonvaleszenten nad) Beendigung der Rranfenunterflügung . ... | 
. Erfagleiftungen für gewährte Kranfenunterflügung nach Kranfenverfi herungsgefeg | 
ss 657 Abſa rs 2, 57a Al 1 bi8 3, 76c Abſatz 1, Unfallverfiherungsgefeg vom 
1. Juli 1 Abſatz 2... ................ .... ...... ....... PP nam 
9. Zurückgezahlte — und Eintrittsgelder... kennen | man amemann 
10. Für Kapitalanlagen (Anfauf von Werthpapieren x 3, Anlagen bei Sparfaflen oder 
Banken, Zuführungen zum Refervefonde . 
11. Zurüdgezahlte Darlehne ber bei den ' Einnapmen Ziffer 10 > Seelen u;| 
audere durchlaufende Pofen . anne [unse 
12. Berwaltun npeaugaben: | 
a) perſ Fe ') 
m Ganzen .. 
x Darunter ausfcheidbare für Beforgung. von Ge⸗ 
ſchaͤften der Invaliditärs- und Altersverfiherung 
nach &$ 112 ff. des Geſetzes vom 22. Juni 1880.. 
b) ſaͤchliche: ?) 
as) im Ganzen... .. ... ............ 
bb) darunter ansſcheidbare für Beſorgung von de 
ſchaͤften der Invaliditäts: und Altersverfi nt1osh 





nad $$ 112 ff. des Geſetzes vom 22. 2.3 188 
13, Sonflige Ausgaben »).. ..... .......... ·.·....... 
14. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bie 13). ........ .............. ......... een 
0) Abfluß. 

Summe der Einnahmen (Ziffer a 12). ...... en .... ...... .. .... Persian nun 
Summe der Ausgaben (Ziffer b 14) — 
Ergiebt fir den Schluß ben Rechnungẽlahree einen _ Raffenbefand von Ian (RR nenn sun 

a biefem Kaſſenbeſtande find einbegriffen: 1 Marf Hf. 


1. nicht verrechnete (bei der Umlegung nicht in Anrechnung | 
gebrachte) Vorſchuͤſſe zur Dedung der Aurigaben eines | | 
| 





Raffenverbandes nah $ 46 Abjag A des Geſetzes.. nn. namen | 
2. Borrathangefauften Beitragsmarken der Berfi herungsanflalı*) |... aa Mn ann 
Die reine Zahresausgabe der Kaffe (Summe der Ausgaben akgügfid d der i in n Ziffer 11 und 12 auf: 
geführten Poſten) betrug in et (vorhergehenden) d drei Jahren, mim: 
B_.... 
ln IBL....... un Mt. 


') Befolbungen, Tantiemen, Bergätungen für Rrantenfontreke, Ginnehmergebühren, Reifekoften und Diäten ber 
Reviforen, Entfhädigungen der Borftandemitglieber für Zeitverluft und entgangenen Arbeitöverbienft u. bergl. 

2) Ausgaben für Schreibmaterial, Statutenbücher, Porti, Lokalmiethe, Progepkoften ıc. 

3) Krankentransportkoſten; Zinfen, Provifionen, Stemprigebühren und fonflige Nebenauslagen beim Ankauf 
von Werthpapieren u. f. w. 

*) Sole Borrärhe an Beitragsmarfen werden nur vorkommen, wenn die Beforgung von Geſchäften dır 
Invaliditätes und Alteröverfiherung auf dem im $ 114 des Geſetzes vom 22. Juni 1889 vorgefehenen 
Wege eingeführt, worden if und bie Berfiherungeanftalt die erforderlihen Marfın nah $ 112 
Abfag 3 a. a. D. nicht zur Verfügung zu ftellen hat. 

2) Bei Kaffen, welche in den Borfahren nicht oder nicht das ganze Jahr hindurch beflanden haben, ift 
das betreffende Jahr zu durchſtreichen. 





EU. VBermögensansweis 
Ä für den Schluß des Recdhnungsjahres 18........ . 
A. Das Befammtvermögen ber Kaſſe (ausfchlieglich des Werthes etwaiger Orundftüde) fett fich mie folgt zufammen : 


1. Aktiva: Pr. 


a) der Beſtand für den Schluß der laut vorfiehenbem Abſchluß ...... ... nn 
des Rechnungsjahres 18.. 12. baar im Refervefonds . ......... Venen 
b) in Hypotheken, Wertpapieren, ) Sparkaſſenbüchern, Banfeinlagen . — —————— 
c) ſonſtige Forderungen (Erſatzforderungen gegen Arbeitgeber, Gemeinden, 
Krank enfaflen,, „erufögenoflenfipaften, Ber ıperungdanftalten : ꝛc. vergl. Ia | 
Ziffer 7 und 8 2). ö———————— æ 

2. Paſſiva: 
8) Darlehne und Vorſchüſſe ... | 
R Erfapforderungen für gewährte Kranfenunterflügung?) .. — un 
unberichtigt gebliebene Forberungen von Raffenmiigliedern, Herzen, | 
Apotheken, Krankenhäufern und Rekonvaleszentenanftalten?) .. —— 
| Summe... Li 


3. Hiernach beträgt der Ueberſchuß ver aan. ..................... Sen nn 


Dad dem venüpigen Mefhafe Birg der Wera, 07 a Ina 


| 
Ergiet gegen das Voricht an Uherfäuß |yer Yaffvar)| ——— 





Bei dem Verlauf von Werthpapieren ift gegen ben im 
vorjährigen Abſchluß eingeftelften Werth entflanden | He Knennenensensene | vnnenntsee — — 


Außerdem befißt die Kaffe Grunbftäde, welche nad Ab⸗ BE 
—7 der Abgaben und Laſten einen jäprligen Ertrag ge⸗ 
hren von .. 
B. Dat verfügbare Aftiovermögen (A 1a und b) verlhelit fich wie folgt: 
1. Zum Stammvermögen gehören........................ . ............ nn mann 
Nach dem vorjährigen Abſchluß betrug das Stammvermögen......... EEE 


Ergiebt gegen das Vorjahr an Stammvermögen*) weniger 


2. Zum eferoefonde gehören nach den flattgefundenen Ueberweiſungen (Entziehungen) 1.................usmnnn.. 
Nah dem vorfährigen Abfchluß beitrug der Refervefonde ...... ..... 
Eraiebt gegen das Vorlaht an efervefonde | neniger | 
3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kafle von dem Betrage unter A fa und b 
nach Maus der Beträge unter B 1 und 2: 





Vn00001) 90000 7550UREnE0?OODE0R00. | vn un rauch snt UHLedar erden 


b) in "Sparkaffensälhern, Banfeinlagen x. ... 1— 
— — Ergiebt e einen ı Betriebefonde v von .. . aan 
*) Die Beränberung im Stammvermögen gegen dad Vorjahr ifl entflanben: (hier find die Gründe des 
Zuvwachſes oder Verluſtes kurz anzugeben). 


nn Dieſe Werthpapiere find erfimalig nah dem Anfaufsfurfe, bie ſchon in früperen Jahren erworbenen 
zu dem Werth, mit welchem fie bisher eingeftellt waren, zu berechnen. 

2) Nur folde Forderungen ber hier bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche nicht mehr flreitig, aber 
noch nicht eingezogen find. NRüdftändige Beiträge gehören nicht hierher. 

2) Nur ſolche Forderungen der bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche, obwohl bereitd fällig geworden, 
wegen Mangel an Mitteln unberichtägt geblieben find, nicht Dagegen ſolche, welche nad beſtehender, aus⸗ 
druͤcklicher oder ſtillſchweigender Vereinbarung regelmäßig nachträglich für das verfloffene Jahr gezahlt werben. 

) Das nit Zutreffende iſt zu burchftreichen. 





Eingeichriebene Hülfskaſſe. Ainiage A e A. 


Staat: 


Nachweiſungen, 
betreffend 
die Krankenverſicherung, 


nach dem Krankenverſicherungsgeſetz vom 15. Juni 1883 in der Faſſung bes Geſetzes vom 10. April 
1892 und ben ergänzenden reichögefeglichen Beftimmungen, fowie nah den Ausführungsvorfchriften 
über die Statiftit und Rechnungeführung der Krankenkaſſen. 


Der Krankenkaſſe 
Name nme 


Art ν ν ννννσ äαασ LE I SHE RS PORN EG: Sa σ OD TEE O5 TEE DR a raten 


Bezirff nme 
GIB „nm. nn nn — 

Kreis (OberamtJ 

Bezirk der höheren Verwaltungsbehoͤrrde 


Daß Formular I und II übereinſtimmend mit den 
Berzeichniffen, Büchern und der Kaffe aufgeftellt find, 


befcheinigt 
Der Borftand. 
(Unterfdrift) ......... ..... . 


— | — — — — — — — — — 


Von der Auffichtsbehörde auszufüllen: 


1. Statutenmäßige Dauer der Kranfenunterhügung 2 - IR nn . Boden, 
davon a) mit vollem Kranfengelde . m Wochen, 
b) von da ab mit geringerem Kranfengelbe .. rm . Wochen. 
2. Kranfengelb wird (allgemein) (unter beflimmten Borauöfegungen) fon v vom n(.. ..ten) Tage (nad) 


dem Tage) bes Cintritts der Erwerbsunfähigfeit ab (für Sonn» und Fefttage) gewährt b). 


a) Als flatutenmäßige Dauer der Kranfenunterflügung if nicht nur diejenige anzugeben, während welcher 
das volle Krantengelb gegeben wird (a), fondern auch diejenige, währen welcher cin geringeres Kranken⸗ 
geld gegeben wird (b). 

b) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn bie breitägige Karenzzeit beſeitigt oder beſchraͤnkt iſt, oder 
wenn für Sonn⸗ und Feſttage Krankengeld gewährt wird; bei der Ausfüllung iſt das nicht Zutreffende 


für den Zeitraum vom .. 


Ueberſicht 


über bie 


Mitglieder, die Krankheits- und Sterbefälle ze. 


für das Yahr ____.. 
- (Bei Kaſſen, welche nicht das ganze Jahr in Tpätigkeit waren, 
u BI nm. 








„,ee er» 


* 


.er nn 


31. Dezember (Jahresſchluß). 






Im Laufe des Jahres: ?) 
Erfranfungsfälle °) der männlichen Mitglieder —.........., 
. » weiblichen ——* 





weiblichen 


ür Ke it eb Ge IM 
PO, PB Na in —— Die de 








............. — vertheilen ſich in dem Monat mit dem hoͤchſten 


tand d ben] den Angabe), nämlich ii 
Monat ed ta" un ae die en Gefahren: 
klaſſen wie folgt: 

I Gefaprenflafle -......... 


u. ⸗ en Mitglieder, 





derjenigen Mitglieder anzugeben, welde nad Ausweis des Mitgliederverzeichniſſes zu 
Zeitpunkten vorhanden waren. 

fälle, Kranfpeitötage und Sterbefälle find nur diejenigen der Mitglieder, nicht diejenigen 
ı derfelben zu verzeichnen. 

zfälle und Kranfpeitstage find diejenigen zu zählen, für welche Krankengeld oder Ver⸗ 
an Rranfenhäufer oder Erjagleiftungen an Dritte für A Kranfeuunterflägungen 
(Ziffer 3, 6, 8 unter „b. Ausgaben des Formulars IL). — Als Erkrankungefälle find 
€ des Jahres eingetretenen zu zählen; ältere, noch andauerude Erfranfungen fommen 
echnung; als Kranfpeitstage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende, auch die 
Erfrankungsfällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfranft, wird jeder 
hefanbera aesöhlt. Gin reaelmäßin werlaufenbes Mocenbett säblt nicht als Mranfheit. 


Kechunngsabſchluß 


(gilt zugleich als Ueberſicht der vereinnahmten Beiträge und geleiſteten Unterflügungen). 


Raffenrehnung. Mare | Pf. 


a) Einnahmen. 
1. Kaffenbeftand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausſchließlich Refervefonds) 1... 


2. Zinfen von Kapitalien und ſonftigen belegten Geldern, ſowie Erträge v von > fonfligen 
-  Bermögenstheilen ..... FE ann 


I. Eintritisgelder ................ ........ .. nennen nen nenne P 
4. Beiträge ausſchließlich Zuſatzbeiträäge .... — 
5. Zuſatzbeitraͤge für Familienunterſtügung .................. nennen nn P 
6. Erſatzleiſtungen für gewährte Krankenunterſtützung nach Krankenverſicherungsgeſetz 


geſetz vom 5. Mai 1886 $ 136 Abfag 5, 6 137 Abſatz 3................ nennen une 


7. Erfagleiftungen von Berufsgenoffenfchaften, Unternehmern, Berfiherungsanftalten 
für gewährte Krankenfürforge, Unfallrenten, Zufhüfle zum Krankengeld nad) 
Unfallverfiherungsgefeg vom 6. Juli 1884 $ 5 Abfag 8 und 9, $ 8; Landw. | 
of und Kranfenverfiherungsgefeg m „ Mai 1886 € 10 Abfag 4, $11; 
Unfallverfiherungsgefeg vom 11. Juli 1887 $ 6 Abfag 1; Unfallverfiherungss ! 
fe vom 13. Juli 1887 89 10 Abfag 1, 11 Abjag 2; Beet betreffend die ! 
—E und Altersverſicherung, vom 22. uni 1889 $ 12 Abfag 2 nn nn 


56 57 Abſat 4, 57a Abfag 1 und 2; Landw. Unfall» und ) Rrantenverficerunge» 


8. Aus verfauften Wertpapieren und zurüdgezogenen Rapitalien, Sparlaſſen⸗ ober | 


Banfeinlagen, Entnahmen aus dem Refervefonds .. un nn una 
9. Aufgenommene. Darlehne, Vorfchüffe des Rechnungsführers und fonflige Bors 

fhüffe; andere burchlaufende Polen .......- cur c-seeneenenenennenrenn nee 
10. Sonflige Einnahmen: °)............ .. .......... ................... — —— — 


11. Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bis 10) .... ................ se . P 


— — — — — — 


2) Freiwilli ide ober Ve nanemäßige (nicht auf geſetzlicher Verpflichtung beruhende) Zuwendungen, Straf⸗ 
gelder, Mahngebühren ıc. 


5% 


b) Ausgaben. 
1. Für ärztliche Bepanblung . 
2. Kür Arznei und fonftige Heilmittel.......... 


3. Krankengelder: 
a) an Mitglieder... 
b) an Angehörige der Mitglieder nach $ 7 won 2 de8 Orfenes.. 


. Unterügungen an Wöchnerinnen .. 
. Kurs und Berpflegungsfoften an Kranfenanflalten.. ........ .... ........... 


. Fürforge für Rekonvaleszenten nad) Beendigung der Kranfenunterflägung...... 


DD A Mm CR 


. Erfagleiftungen für gewährte 1008, 70e nach —— — 
geſetz 99 57 Abſatz 2, 57a Abſatz 1 bie 3, 76c bſat 1, Unfallver cherungs. 
geſetz vom 11. Juli 1887 67 Abfah 

9. Zurüdgezahlte Beiträge und Eintrittögelber.. 


10. Für Kapitalanlagen (Anfauf von Wert bapieren ꝛc. Anlagen 1 bei Spartaflen 
oder Banken, Zuführungen zum Refervefonds . 


11. Zurüdgezahlte Darlehne (der de den Einnahmen Ziffer bezeichneten Ar); 
andere burchlaufende Poften . 


12. Berwaltungsausgaben: 


a) perſönliche )................... . ..... .. ........ ...... nenn ee ha 
b) ſaͤchliche 2) ............................................... .... 
13. Sonſtige Ausgaben )...................... ........... L 


14. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bis 19)........................ 


ce) Abſchluß. 


Summe der Einnahmen (Ziffer a 11).. 
Summe ber Ausgaben (Ziffer b 14).. 


Ergiebt für den Schluß dee Reihnungsjahres einen Raffenbefland v von.. 


Die reine Jahresausgabe der Kaffe (Summe der Ausgaben abzüglich der in ar 10 und ir —* 
geführten Poſten) betrug in den Iöten orhergehenden) ® drei Jehren, namua 
18.... 


18... N HH 
BE 18. Ba a „ME. 


) Befolbungen, Tantiemen, Bergütungen für Rranfenfontrofe, Einnchmergebüpren, Reiſekoſten und Diäten der 
Reviforen, Entfhädigungen der Borftandemitglieder für Zeitverluft und entgangenen Arbeitöverdienft u. dergl. 

2) Ausgaben für Schreibmaterial, Statutenbüder, Porti, Lokalmiethe, Progepkoften ıc. 

») Kranfentransportfoften; Zinfen, Provifionen, Stempelgebühren und fonftige Nebenauslagen beim Anfauf 
von Werthpapieren ıc. 

) Bei Kaſſen, weldhe in den Borfahren nit oder nicht das ganze Jahr hindurch beftanden Haben iſt 
das betreffende Jahr zu burchfireichen. 








87 


EI. Bermögensausweis 
für den Schluß des NRechnungsjahres 18... 
A. Das Gefammtvermögen der Kafle (ausfchlichlich des Werthes etwaiger Grundfüde) feat ſich wie folgt zuſammen: 


1. Aktiv Mark Pf. 
9 der Beſtand für den Schluß (1. laut vorftehendem Abfhluß ....... ++ I... mn mem 
des Rechnungsfahres 18 . 12. baar im Nefervefondd ......... +.» | 
b) in Hypotbefen, Wertpapieren‘), Sparkaſſenbüchern, Banfeinlagen .. EEE BEE Een 
c) fonftige Forderungen (Erfapforberungen gegen Arbeitgeber, Gemeinden, | 
Kran entafen, Derufegenoflenf@aften, Berfigerungsanftalten ꝛe. vergl. 1 Ia |. | 
Ziffer 6 und 7°).. ...... en 
Sunme .... 
2. Paſſiva: 


2) Darlehne und Vorſchüſſe ... 
b) Erfagforderungen für gewährte Kranfenunterflägung 2). an N mern 
c) unberichtigt gebliebene Forderungen von Kaff enmitglicbern, Herzen, &potpeten, 

Kranfenhäufern und Refonvaleszentenanftalten?) . na 





3. Hiernach beträgt der Ueberſchuß ſdit marmadı 222iiho III 


Nad dem vorjäprigen Abſchluſſe betrug der Ueberſchuß Ir an. | anne 


Ergiebt gegen das Borjapr an Ueberfcuß ner Haffond) | — — — 
Bei dem Verkauf von Werthpapieren iſt gegen den im 
vorfährigen Abſchluß eingeſtellten Werth entſtanden Bern — 
Außerdem befigt die Kaffe Orundftüde, welche nad Ab⸗ 
Bug der Abgaben und Laften einen jährlichen Ertrag ger 
waͤhren von ER . 

B. Das verfügbare Aftivvermögen A 1a und b) vertheilt ſich wie folgt: 
1. Zum Stammvermögen gehören... ..... 2. .uceueeneen nennen nenne nenn | 
Nah dem vorjährigen Abfchluß betrug das Stammvermögen......... A 


Ergiebt gegen das Borjahr am Stammvermögen*) Neger TE J 


2. Zum Reſervefonds gehören nach ben flattgefundenen Ueberweiſungen (Entziepungen) we nam 
Nah dem vorjährigen Abſchluß betrug der Nefervefonds . lau ya Luna 
mehr . . J. 


Ergiebt gegen das Vorjahr an Reſervefonds jmh ger —— 


3. As Betriebsfonds verbleiben der Kaſſe von dem Betrage unter A la und b | 
nach Abzug der Beträge unter B 1 und 2: Ä 
a) baar .......... ..................... . ...... ... .... .. ........ Fe 
b) in Sparfaffenbüdern, Banfeinlagen ıc. I EINEN —— 
Erg icbt einen Beiriebsfonds v VOR 222 haaaaanannnnnn nn 
*) Die Veränderung im Stammvermögen gegen das Vorjahr if entftanden: (bier find bie Gründe‘, bes 
Zuwachſes oder Verluſtes kurz anzugeben). 


1) Dieſe Werthpapiere ſind erſtmalig nach dem Ankaufskurſe, bie ſchon in früheren? Jahren erworbenen 
zu dem Werth, mit welchem fie bieher eingeftelt waren, zu berechnen. 

2) Nur ſolche Forderungen der hier bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche nicht ‚mehr flreitig, 
aber noch nicht eingezogen find, Ruͤckſtaͤndige Beiträge gehören nicht hierher. 

2) Nur ſolche Forderungen der bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche, obwohl bereits fällig geworden, 
wegen Mangel an Mitteln unbericptigt geblieben find, nicht dagegen folche, welche nad beftehender, aus⸗ 
brüdficher oder ſtillſchweigender Bereinbarung regelmäßig nachträglich für das verfloffene Jahr gezahlt werden. 

*) Das nicht Zutreffende iſt zu durchſtreichen. 











— — 








Auf landesrechtlicher Vorſchriſt beruhende Hülfskaſſe. u = 


Staat nnnennnnnnnn 


Nachweiſungen. 
betreffend 
die Krankenverſicherung, 


nach dem Krankenverſicherungsgeſetz vom 15. Juni 1883 in der Faſſung des Geſetzes vom 10. April 1892 
und ben ergänzenden reichsgeſetzlichen Beſtimmungen, ſowie nach den Ausführungsvorſchriften über bie 
Statiſtik und Rechnungsführung der Krankenkaſſen. 


Der Krankenkaſſe 
Nameα— 


Kreis (Oberamt) ass 
Bezirk der Höheren Verwaltungsbehörbe .............mnnnen 


Denen tEeU 00 Stern sa LULDe mer E01 N SEE EREERSEEEELAEDTE LEEODIE DE AERAAALETRERTRRE: ’ den ELTITZITPERTPTERTEEETETSIPEPPRTITEITERTIUEPEPTIETERTETTERTEITELITELEZUEITEN DIET STE 0 0 ‘ 


Daß Formular I und II übereinflimmend mit den 
Berzeichnifien, Büchern und der Kaffe aufgeſtellt find, 


befcheinigt 
Der Borftand. 
(Unterfhrift)._.............. men - 


Bon der Auffichtsbehörde auszufüllen: 


1. Statutenmäßige Dauer ber Kranfenunterflügung ®) .............. Wochen, 
‚davon a) mit vollem SKranfengelbe .............. Wochen, 


2. Krankengeld wird (allgemein) (unter beftimmten Borausfeßungen) fon vom (......ten) Tage (nad 
dem Tage) des Kintritts der Ermwerbsunfähigfeit ab (für Sonn- und Fefltage) gewährt d). 





a) Ad flatutenmäßige Dauer der Kranfenunterflügung ift nicht nur diejenige anzugeben, Jwährend welcher 
das volle Krankengeld gegeben wird (a), fondern auch diejenige, während welcher ein geringeres 
Krankengeld gegeben wird (b). 

b) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn bie breitägige Karenzzeit befeitigt ober „befchränft iſt, oder 
wenn (on on. und Fefltage Krankengeld gewährt wird; bei der Ausfüllung iſt das nicht Zutreffende 
au durchſtreichen. 




















Sormuler I. 
UVeberfidt 
über bie | 
Mitglieder, die Sranfheits- und Sterbefälle ze. 
für das Jahr 
(Bei Kaffen, welche nicht das ganze Jahr in Thätigfeit waren, 
für den Zeitraum vom -—...... nee - BE... nn een) 
Zahl der Mitglieder») männliche weibliche Im Laufe des Jahres: d) 
am Erkrantungsfälle °) der männlichen Mitglieber..........., 

1. Januar (Zahresanfang) a P ⸗ ⸗ weiblichen ⸗ 
1. Februar............. bern rankheitstage e) der maͤnnlichen Mitgliede 
1. Maͤrz ................ — ⸗ weiblichen Lu 
1. April ................ anne 4 Sterbefälle der männliden Mitglieder . ... . ........., 
1. Mai. — — ⸗ s weiblichen ee ment 
1. JIumi................. la na Für Kaflen mit verfchiedenen Gefahrenklaſſen 

(vergl. Note b auf der vorigen Seite): Die Mit- 
1. Juli | glieder vertheilen fih in dem Monat mit dem hoͤchſten 

Stande (nad der nebenftehenden Angabe), nämlich im 
1. Augufl ............... 4 — 4 MM AUF die einzelnen Gefahren⸗ 

klaſſen wie folgt: 
1. September... ......... II BIER 

I. Gefahrenflafle ............ 
1. Oktober............. - 
II, ELLI nennen Mitglieder, 
1. November ....... 2...» an \ 
III. ⸗ 
1. Dezember ............ —— 
u. ſ. w 
31. Dezember (Jahresſchluß) |. 








a) Es if die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitgliederverzeichniſſes zu 

den angegebenen Zeitpunkten vorhanden waren. 

b) Als Erfrankungsfälle, Krankheitstage und Sterbefälle find nur diejenigen der Mitglieder, nicht diejenigen 
von Angehörigen derfelben zu verzeichnen. 
c) As Erfrankungefälle und Krankpeitstage find diejenigen zu zählen, für welde Krankengeld ober Ver⸗ 
pflegungsfoften an Krankenhäuſer oder Erfagleiftungen an Dritte für gewährte Kranfenunterflügungen 
gezahlt worden (Ziffer 3, 6, 8 unter „b Ausgaben‘ des Formulars II). — Als Erkrankungsfälle End 
nur die im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen; ältere, noch andauernde Erkrankungen fommen 
dabei nicht in Rechnung; als Krankheitstage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende, auch bie 
aus vorjährigen Erfrantungsfällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfrankt, wirb jeber 
Erkrankungsfall befonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufendes Wochenbett zählt nicht als Krankheit. 


4 


a) Einnahmen. 


40 


Kechnungsabſchluß 


(gilt zugleich als Ueberſicht der vereinnahmten Beiträge und geleiſteten Unterſtützungen). 


I. Kaſſenrechnung. 


1. Kaſſenbeſtand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausſchließlich Nefervefonds) 1...............|. 

2. Zinfen von Rapitalien ı und > fonfligen belegten Geldern, ſowie Erträge v von n ſonſigen 
Vermoͤgenstheilen.. 

3. Eintrittsgelder ............................................. ...... 

4. Beiträge ausſchließlich Zuſatzbeiträge.................................... fen 

5. Zufagbeiträge für Samilienunterflügung .......- 

6. lapleiftungen für gewährte Rranfenunserftügung nad Kranfenverfiherungsgefeg 


10. 
11. 


. Erfagleiftungen von Berufögenoffenfchaften, Unternehmern, Verficherungsanftalten 


. Aus verfauften Werthpapieren und zurüdgezogenen Kapitalien, Spartaſſen⸗ oder 


88 57 Abſatz 4, 570 Abſatz 1 und 2; Landw. Unfalls und „ranfenverfßerunge» | 
gefeg vom 5. Mai 1886 $ 136 Abſatz 5, $ 137 Abſatz 3 


für gewährte Kranfenfürforge, Unfalrenten, Zuſchüſſe zum Kranfengeld nad 
Unfallverfiherungsgefeg vom 6. Juli 1884 $ 5 Abfag 8 und 9, $ 8; Landw. 
Unfalls und Kranfenverfiherungsgefeg vom 5. Mai 1886 $ 10 Abſab 4, $ 11; 
Unfallverficherungsgefeg vom 11. Juli 1887 H 6 Abfap 1; Unfallvesfijerungs- 
efes vom 13. Zuli 1887 66 10 Abfag 1, 11 Abſatz 25 Gefeb, betreffend die 
Snvaliditäts« ı und Alteröverficherung, vom 2. uni 1889 $ 12 Abfag 2. 


BDanfeinlagen, Entnahmen aus dem Refervefonds . 


. Aufgenommene Darlehne, Vorſchüſſe bes Rechnungefuührers und „fonftige Vor⸗ 
ſchüſſe; andere durchlaufende Poften... . 
Sonſtige Einnahmen )........................................ 
Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bis 10). . . . . . ................ seen ne en 





) Srehoillige oder vertragsmäßige (nicht auf gefeglicher Verpflichtung beruhende) Zumendungen, Sirafs 


gelder, Mahngebühren ꝛc. 








a1 


b) Ausgaben. 
1. Für ärztliche Behandlung -...... ......... .. ..... . .. ..... ............. J. 
2. Kür Arznei und ſonſtige Heilmittel............ .... ... ............. 


3. Krankengelder: 
a) an Mitglieder 
b) an Angehörige der . Mitglieder nah $ 7 Abſab 2 ves Geſebes. 


4. Unterſtützungen an Wöchnerinnen.. ........ ........................ Pa 

5. Sterbegelder........ ....... . ..... ...... ..... .......... ......... P... . . 
6. Kur⸗ und Verpflegungskoſten an Krankenanſtalten ................... ech... 
7. Fürforge für Nefonvaleszenten nad) Beendigung der Kranfenunterflügung...... . I. 

8 


. Erfagleiftun Tr für gewährte Kranfenunterflügung nad Krankenverſicherungsgeſetz 


55 57 Abſatz 2, 57a Abſatz 1 bie 3, 760 Abſas „urnfallverſicherungegeſes 
vom 11. Juli 1887 $ 7 Abſatz 2.. 
9. Zurüdgezahlte Beiträge und Eintrittögelder....... ..... ................. J4 
10. Für Kapitalanlagen (Anlauf von Wertbpapieren ıc.), Anlagen bei Sparfaffen 
oder Banken, Zuführungen zum Reſervefonds............. ... ........ J. 
11. Zurüdgezahlte Darlehne (der bei den Einnahmen Ziffer 9 bezeichneten Art); 
andere durchlaufende Poſten ........ . .............. .................. . J. 
12. Verwaltungsausgaben: 
a) perfönliche )).............. . . .. ... ... ...... ... .... ... .. ....... bon nn 
b) ſächliche ))... . ........... .. ...... ... ..... .............. . .... J. 
13. Sonſtige Ausgaben “) .................. ... ................. . ........ 
14. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bis 13). ............................... 





e) Abſchluß. 
Summe der Einnahmen (Ziffer a 11) ........................ .......... 
Summe der Ausgaben (Ziffer b 14)... 


Ergiebt für den Schluß des NHnungojahree einen Raffenbefand v von . 
| Die reine Jahresausgabe der Kaffe (Summe der Ausgaben < abzüglich der i in n Ziffer 10 und 11 auf⸗ 
geführten Poſten) betrug in den letzten (vorhergehenden) drei Jahren, nämlid: *) 





18 aus α ME. 
18 . —- Brenn won rmenues en an ma en ME. 
18... koweseornunuue .. un . RE. 


—— -_—— ⸗ 


) Befolbungen, Tantiemen, Vergütungen für Kranfenfontrofe, Einnehmergebühren, Reifefoften und Diäten der 
Reviforen, Entihäbigungen ber Vorſtandsmitglieder für Zeitverluft und entgangenen Arbeitsverdienft u. dergl. 

2) Ausgaben für Schreibmaterial, Statutenbücher, Porti, Lofalmiethe, Prozepfoften ꝛc. 

’) Krankentransportkoſten; Zinfen, Provifionen, Stempelgebühren und fonflige Nebenauslagen beim Ankauf 
von Werthpapieren ıc. 

) Bei Kaſſen, welche in den Borjahren nicht oder nicht bad ganze Zahr hindurch beſtanden haben, iſt 


das betreffende Jahr zu durchſtreichen. 








As 


II. Vermögensausweis 
| für den Schluß des Rechnungsjahres 18 ........ 
A. Das Gefammtvermögen der Kaffe (ausſchließlich des Werthes etwaiger Grundſtücke) fegt fich wie folgt zufammen : 


1. Aktiva: Marf Pf. 
a) der Beſtand für den Schluß des Recdhnungsfahres 18......... . | 
1. laut vorfiehendem Abſchluß.. ............................... en 

2. baar im Reſervefonds....................... ... .. .. ........ ... 

b) in Hypotheken, Werthpapieren,) Sparkaſſenbüchern, Bankeinlagen.... LK... ... ... 
c) fonflige Forderungen (Erfagforderungen gegen Arbeitgeber, Gemeinden, 
Krankenkaſſen, Berufsgenofienihaften, Berfiherungsanftalten ıc. vergl. La 

Ziffer 6 und 72) ........ .... ........ ......................... 

2. Paſſiva: 


a) Darlehne und Vorſchüſſe. ... ........................ .......... 
b) Erſatzforderungen für gewährte Kranfenunterflügung?) ..... 


“ .e. 8 oe. LIZIEAELIEI TEE 
Summe us. ® 


c) unberichtigt gebliebene Forderungen von Kaffenmitgliedern, Aerzien, . 
Apotheken, Kranfenhäufern und Refonvalegzentenanftalten®) ............ 
Summe 


3. Giermadp beträgt der lieberſcuß yer duit:: !... nn. mn 


Na; dem vorfäprigen Abſchluß Betrag der Ueberfguß | DEE Ania). | 


Ergiebt gegen das Vorjahr an Ueberfchuß | ber —* —* 
Bei dem Verkauf von Werthpapieren iſt gegen den im vor⸗ 
jährigen Abſchluß eingeſtellten Werth entſtanden gen" u 


Außerdem befigt die Kaffe Grundſtücke, melde nach Abzug 
der Abgaben und Laften einen jährlichen Ertrag gewähren von 


B. Das verfügbare Altivvermögen (A 1a und b) vertheilt fid wie folgt: 





1. zum Stammvermögen gehören ...................... . .. . . ......... ... 0 
Nah dem vorjährigen Abſchluß betrug das Stammvermögen...- ....- — — 
Ergiebt gegen dad Vorjahr am Stammvermögen *) —* a 





2. Zum Refervefonds gehören nach den flattgefundenen Leberweifungen (Entziehungen) — en 
Nach dem vorjährigen Abſchluß betrug der Refervefonds -...... 20.00 hassen. — 


Eraicht gegen das Vorlaht an Refervefonde | weniger | c — 


3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kaffe von dem Betrage unter A 1a und b 
nach Abzug der Beträge unter B 1 und 2: 
a) baar.. ... ... .... . . . . . .............. .... .. . . .. ........ ..... Menenmamunnun nn 
b) in Sparkaſſenbüchern, Bankeinlagen ꝛc........................... Lo Bu 
— Ergiebt einen Betriebsfonds von... 
*) Die Beränderung im Stammovermögen gegen dad Vorjahr if entflanden: (hier find die Gründe bes 
Zuwachſes oder Berluftes furz anzugeben). 


— — — nn 


— — — 








1) Dieſe Werthpapiere find erſtmalig nach dem Ankaufskurſe, die ſchon in früheren Jahren erworbenen zu 
dem Werth, mit welchem fie bisher eingeftellt waren, zu berechnen. 

*) Nur ſolche Forderungen der bier bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche nicht mehr flreitig, aber 
noch nicht eingezogen find. Ruͤckſtaͤndige Beiträge gehören nicht hierher. 

*) Nur ſolche Forderungen der bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche, obwohl bereits fällig geworden, 
wegen Mangel an Mitteln unberichtigt geblieben find, nicht Dagegen folche, welche nach beftehender, ausdrück⸗ 
licher oder fillichweigender Vereinbarung regelmäßig nachträglich für das verfloffene Jahr gezahlt werben. 

+) Das nicht Zutreffende ift zu durchſtreichen. 











48 


Anlage B. 

Vorſchriften 
über Art und Form der Rechnungsführung der Orts⸗, 
Betriebs⸗ (Fabrik⸗), Bau⸗ und Innungs-Kranken⸗ 
kaſſen (SS 41 Abſatz 2, 64, 72, 73 des Kranken⸗ 
verficherungsgefeges vom 15. Juni 1883 in ber 

Faſſung des Geſetzes vom 10. April 1892). 

I. Der Rechnungsführung ift das Kalenderjahr zu 
Grunde zu legen. 

I. Die Kaſſen haben zu führen: 

A. ein Mitgliederverzeichniß, 
B. ein Kranfenbud, 
C. ein Einnahme- und Ausgabebuch, 
D. eine Vermoͤgensrechnung. 
A. Mitgliederverzeichniß. 

Das Mitgliederverzeichniß, in welches fämmtliche 
Mitglieder getrennt nad) männlichen und weiblichen 
einzutragen find, muß für jedes Mitglied ergeben: 

. den Tag des Eintritts, 

. den Tag des Ausſcheidens, 

. wenn das Ausſcheiden dur Tod ded Mit- 
gliedes erfolgt if, eine Angabe hierüber,“) 

. bei Krankenkaſſen mit verſchiedenen Gefahren⸗ 
klaſſen ($ 22 Abfag 3 des Geſetzes) die 
Zugehörigfeit des Mitglieder zu den einzelnen 
Gefahrenflaffen. 

B. Das Kranfenbud. 

1. In das Krankenbuch ift jeder Erkrankungsfall ein- 
zutragen, für welchen Krankengeld oder Ber- 
pflegungsfofen an Kranfenhäufer oder Erſatz⸗ 
leiftungen für gewährte Kranfenunterflügung zu 
zahlen iſt (vergl. Ziffern 3, 6, 8 unter „b Aus⸗ 
gaben” des Formulare II Ziffer I. 

2. Aus dem Krankenbuch muß Beginn und Ende des 
Zeitraums erfichtlich fein, für welchen bie unter 
Ziffer 1 bezeichneten Zahlungen zu leiſten waren. 

C. Einnahmes und Ausgabebud. 

1. Das Bud iſt in Einnahme und Ausgabe mit 
einer Spalteneinrichtung zu verfehen, welche den 
Ziffern unter Einnahme und Ausgabe des 
Formulars II (Rehnungsabihluß), I (Kaffen- 
rechnung entipridht. 

In das Buch find alle Einnahmen und Ausgaben 

fortlaufend in der Weife einzutragen, daß der 

Betrag derfelben je nach der Art der Einnahme 

oder Ausgabe in der entſprechenden Spalte aue- 

geworfen wird. 

3. Einnahmen und Ausgaben, welde aus den Bors- 
jahren berrühren, find nicht ale Reft- Einnahmen 
der «Ausgaben zu buchen, fondern in derjenigen 

Spalte auszumerfen, in welche fie ihrer Art nad) 


—2 I NS mb 


gehören 
4. Das Buch beginnt mit dem 1. Januar jedes 
Rechnungsjahres und wird am Ende des Monats 


— — — 


*) Faut bei der Gemeinde⸗Krankenverſicherung fort. 


Januar des folgenden Jahres für das vorher⸗ 

ehende Kalenderjahr unter Beachtung der folgenden 

eftimmungen abgefchloffen. Die Einnahmen und 
Ausgaben im Monat Januar des fol” „en Jahres 
(erfimalig des Jahres 1893) find, weit fie aus 
dem abgelaufenen Rechnungsjahr herrühren, noch 
in dad Buch für das leptere aufzunehmen. Das 
gegen find die in diefem Monat eingehenden Ein- 
nahmen, welche aus dem begonnenen neuen 
Rechnungsfahr herrühren, fowie die dad neue 
Rechnungsjſahr betreffenden Ausgaben in das für 
diefes zu führende Buch einzutragen. 

D. Demügensrehnung. 

1. Ald Grundlage der Vermoͤgensrechnung iſt in das 
dafür beflimmte Buch bei Beginn des Rechnungs⸗ 
jahres 1893 ein Nachweis des gefammten nad) 
dem Abſchluſſe am 31. Dezember 1892 vors 
bandenen Vermögens und ber Bertheilungen dee» 
felben in feine verſchiedenen Beftandtheile unter 
Zugrundelegung des Formulare II (Recdhnunge- 
abſchluß), II (Bermögensausweis) aufzunehmen. 

2. Im Laufe des Rechnungejahres find die ein- 
etretenen Ab» und Zugänge der Aftiva und 
afftva einzutragen. 

3. Nah Abſchluß des Einnahme⸗ und Ausgabebuchs 

für dad abgelaufene Rechnungsjahr — vergl. 
oben C A — iſt unter Zugrundelegung bes 
Bormulard II Ziffer II eine Bergleichung des 
Deflandes des Vermoͤgens am Schluſſe des 
Rechnungsfahres mit demjenigen des Borfahres 
und feiner Bertheilung auf die verfchiedenen Be⸗ 
ftandtheile des Vermoͤgens aufzunehmen. 

. Die Bertheilung des verfügbaren Altiovermögens 
(Sormular Il 2 fer I A 1 a und b) auf die 
unter B 1, 2, 3 des Formulars II Ziffer II 
aufgeführten Beftanbtheife ift nach folgenden Grund⸗ 
fägen vorzunehmen: 

a) Ald Stammvermögen find nur ſolche Ber: 
moͤgenstheile zu buchen, von welchen nur bie 
Erträge für die Zwecke der Kaſſe verwendet 
werben dürfen, der Grundflod aber un⸗ 
vermindert erhalten bleiben muß. Nach 

29 Abfag 2 und & 33 Abfak 2 des 
ranfenverficherungsgefepes Dürfen die Ueber⸗ 
ſchüſſe der Einnahmen über die Ausgaben 
ber Kaſſe — abgeiehen von der Bildung 
des Refervefonds — nicht zur Vermoͤgens⸗ 
anjammlung verwendet werden. Es ift daher 
unzuläffig, aus ſolchen Weberfchüffen ein 
Stammovermögen oder ein fonfliged neben 
dem Refervefonde beſtehendes Bermögen zu 
bilden. Als Stammvermögen iſt demnach 
nur ſolches Vermögen zu buchen, welches 
der Kaſſe aus befonderen Zumendungen 
(Stiftungen, Bermädhtnifien, Geſchenken) mit 
der Beflimmung zugefloffen iſt, daß nur feine 
Erträge für die Zwecke der Kaffe verwendet 
werben follen. 








an 


b) Alles übrige angefammelte Vermoͤgen ifl, 
foweit es nicht ald Betriebsfonds für 
die Dedung der laufenden Ausgaben baar 
oder im jederzeit verwerihbaren Papieren 


(Sparfaffenbüdern, Banfeinlagen ꝛc.) bereit] 


zu halten ifi, dem Reſervefonds zu über- 
weifen, welcher beftimmt if, etwaige im 
Laufe des Rechnungsjahres durch unvorher- 
gefehene Einnahmeausfälle oder Mehraus⸗ 
gaben (3. B. bei Epibemien) entflebende 
Fehlbeträge zu deden. 

c) Auch die beim Jahresabſchluß fich ergebenden 
Ueberfchäfle der Betriebsrechnung find, foweit 
fie nicht für den Betriebsfonds in Anſpruch 
genommen werden, dem NRefervefonde zu 
überweifen, au wenn fie den im & 32 
Abfag 2 des Kranfenverficherungsgejeges 
feftgeftellten Mindeſtbetrag (ein Zehntel des 
Jahresbetrages der Kafienbeiträge) übers 
fleigen. 

d) Bor der Aufftellung der Bergleihung des 
Bermögensbeftaubed (vergl. D 3 oben) ifl 
feftzuftellen, wie hoch der Betriebsfonds für 
das neue Rechnungsjahr zu bemefien und 
wieviel folgeweife dem Reſervefonds zu 
überweifen ik. Dabei ift der Betriebsfonde 
nieht höher zu bemeflen, als erforderlih, um 
bie jebergeitige Dedung der nothwendigen 
laufenden Ausgaben fiher zu flellen. 

IHN. Diejenigen Kaſſen, welde einem gemäß 
88 46, A6b des SKranfenverfiherungsgefeges errichteten 
Kaflenverbande angehören, haben über etwaige Bor- 
jhüffe, welche fie auf Grund des & 46 Abſatz Aa. a. D. 
zur Berbandefaffe feiften, ein befonderes Vorſchußkonto 
zu führen. 

Die bei der Umlegung der Verbandsausgaben den 
Kaſſen angerechneten Beträge der Vorſchüſſe find als 
endgültig verausgabt in diejenigen Spalten des Ein: 
nahmes und Ausgabebuchs — vergl. oben IC — 
aufzunehmen, welche für die einzelnen betreffenden Aus⸗ 
gabepoften beſtimmt find (vergl. Ziffern 6, 7, 14 x. 
unter „b Ausgaben” des Kormulars II Ziffer I). 

Der am Scluffe des Rechnungsjahres nicht in 
Anrechnung gefommene Betrag der Vorſchüſſe ift in dem 
NRechnungsabfchluffe (Formular IT Ziffer ID) in der zu 
„ce Abſchluß“ vorgefehenen Bemerkung unter 1 ale zu 
dem Kaffenbeftand gehörig nachzuweiſen. 


IV. Diejenigen Kaffen, welche gemäß $$ 112 ff. 
bes Gefeged vom 22. uni 1589 Gefchäfte der Inva⸗ 
liditäts⸗ und Alteröverficherung beforgen, haben Folgendes 
zu beachten: 

1. Wenn den Kaflen der erforderliche Borrath an 
Marfen von der Berfiherungsanftalt nicht zur 
Berfügung geftellt wird, fo find Die aus den 
Kafienbeftänden zum Anfauf von Marfen geleifteten 
Vorſchüſſe und die durch Vereinnahmung von 


Beiträgen erfolgenden Erflattungen in einem 
befonderen Vorſchußkonto zu buden. Der am 
Schluſſe des Rechnungsjahres fich ergebende 


Mehrbetrag bdiefer Vorſchüſſe, deffen Werth in 
dem Beflande an noch nicht auggegebenen Marken 
vorhanden fein muß, iſt in dem Rechnungsab⸗ 
ſchluſſe (Formular II Ziffer I) in der zu „e Abs 
ſchluß“ vorgefehenen Bemerfung unter 2 ale zu 
dem Kaffenbeftand gehörig nachzuweifen. 

Wenn dagegen den Kaſſen der erforberliche 
Vorrath an Marken von der Berfiherungsanftalt 
zur Berfügung geftellt wird, fo find bie 

elieferten Darfenbeftände, die Einnahmen an er« 
Dobenen Beiträgen und die dur Abführung der 
Beiträge an die VBerficherungsanftalt (mittel 
Anfaufs von Marfen bei den Poftanftalten ꝛc.) 
erwachfenden Ausgaben gefondert zu buchen und 
zu verrechnen; der Abſchluß Diefer chung 
findet in dem Rechnungsabſchluſſe (Kormular 
Ziffer I) feine Berüdfihtigung. 

2. Die Verwaltungsausgaben, welche durch Gefchäfte 
für die Smvalibitätde- und Alteröverficherung 
(Erhebung der Beiträge, Ausftelung und Um: 
taufch der Quittungsfarten 2c.) entfleben, find in 
dem Einnahme⸗- und Ausgabebuch vergl. 
oben IIC — unter bie ‚‚perfönlichen“ und Die 
„ſächlichen Berwaltungsausgaben” aufzunehmen 
und dabei, foweit fie aus den allgemeinen Bers 
waltungsausgaben ausgefchieden werden koͤnnen, 
als befondere Poften aufzuführen (vergl. Ziffer 13 
unter „b Ausgaben‘ des Formulars LI Ziffer I). 

Die aus Anlaß. jener Geihäfte etwa er- 
wacfenden Einnahmen (Bergütungen der Ber 
fiherungsanftalten 2.) find in dem Einnahme: 
und Ausgabebuch unter die „fonfligen Einnahmen‘ 
aufzunehmen und dabei als befonderer Poften auf- 
zuführen (vergl. Ziffer 13 unter „a Einnahmen‘ 
des Formulars IL Ziffer I). 


Vorſtehende Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers nebft Anlagen, ſowie der vorſtehende Erlaß der 

Herren Minifter des Innern und für Handel und Gewerbe nebft Anlagen werden hierdurch mit dem ausdrück⸗ 

lihen Hinweife darauf zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diefe neuen Formulare erft für die Zeit vom 

1. Januar 1893 ab zur Verwendung zu bringen find und es demnad für die für das Jahr 1892 einzureichenden 
Veberfihten und Rechnungsabfchlüffe noch bei den bisherigen Formularen fein Bewenden behält. 

ch mache hierbei noch befonders darauf aufmerffam, daß die Beichaffung des für die einzelnen Kaffen 


erforderlich werdenden Bedarfes an Formularen denfelben überlaffen bleibt. 


Die zur Berwendung gelangenden 


Formulare müffen nah Form und Inhalt genau dem vorgefchriebenen Mufter entiprechen. 


Berlin, den 16. Januar 1893. 


Der PolizeisPräfivent. 


Potsdam, gevrudt in ver Buchpruderei von 4. 8 Papn’e Erben. 
„En 








= 120000 Matt. = 2100 Ware. 





Wiederholung. 
Lit. 3. zu 500 Rihir. Lit. A. 40 Ct zu 1000 Rthlr. über 40 000 Rthlr. 
18 1340. 342. 344. 350. 351. 353. 354. 364. 390. | ° > B-12 = » 50» » 6000» 
391. 399. 416. . CU» 50“ 
Summe 12 Stüd über 6000 Rthlr. Summe 66 Stück .P........... über 46 700 Rthlr. 


= 18000 Marl. = 140 100 Marl. 


Verzeichniß 


der aus früheren Verlooſungen noch rückſtändigen Kurmärkiſchen Schuldverſchreibungen. 


8. Verlooſung. 13. Verlooſung. 
Gekündigt zum 1. Mai 1889. Gekündigt zum 1. November 1891. 
Abyuliefern mit Sinäfcheinen Reihe XIII Nr, 4 bis 8 und Unweifung Abzuliefern mit Anweiſungen zur Abhebung der Bintfceinreipe XIV. 


a vu xu Lit. A. zu 1000 Rtüfr. 7 8752. 754 


9. Verloofung. 
" Getündigt zum 1. November 1889. 14. Berloofung, 
Ubzuficfeen mit Sindfeeinen Reihe XII Nr. 5 Bis 8 und Unwelfung Gefünbigt zum 1. Mai 1892. 
jur Wbhebung der Reihe XIV. Apaiefern mit Sinsfeinen Reife XIV Nr. 2 bis 8. 
Lit. 6. gu 50 Rthle. 19 769. Lit. D. zu 300 Rift. „17 518.764. | 


11. Berloofung. 
Gekündigt zum 1. November 1890. 15. ®erloofung. 


Abzufiefern mit — he Zum 8 nebft Anweifung Gekuͤndigt zum 1. Rovember 1892, “ 


Lit. F. zu 100 Rtöle. 18 143. Abzuliefern mit Dinsſcheinen Reife XIV Rr. 3 bis 8. 
Lit. B. zu 500 Rift. Ag 481. 619. 2035. 
12. Berloofung. Lit. E. zu 200 Nihfe. 3 112. 124. 152. 263. 321. 589. 
Gekündigt zum 1. Mai 1891. 611. 1220. 


Abzufiefern mit Sinsfchein Reihe XII Nr. 8 und Anwelſung Lit. F. zu 100 Rtölx. 19 2303 6i 305. 307. 308. 315. 
qur Mögebung ber Meiße XIV. 325. 333. 338.341. 


Lit. G. zu 50 Rtöle. M 366. Lit. G. zu 50 Rihle. 9 2223. 





Hauptverwaltung ber Staatsſchulden. 
von Hoffmann. 





"Berlin, gehradt 


u Sn: . 
erforderlich werdenden Bedarfes an Formularen denfelden UUELIENER DIewi. wur zus rum gungen 

iormalare mäffen nad) Form und Inhalt genau dem vorgeſchriebenen Mufter entfpredpen. 
5 Fe den ‘e. Januar 1893. Der PolizeisPräfdent. 
Potsdam, gebrudt In der Buchdrucerel von A. 8 Papn’s Erben. 





Amtsb latt 


Ber Königlichen Regierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 
Stück 3. 1893. 


Den 3. Februar 


Befanntmahungen — — |Ce 


| Genehmigung der Großherzoglichen Landesregierung bei 
des Königlichen NRegierungs⸗Präfidenten. Gelegenheit des im Mai d. J. daſelbſt ſtattfindenden 





— — — — — — — —— — 


22. Des Könige Majeſtät haben mittelſt Aller- Zuchtmarktes veranſtaltet werden ſoll, auch im dies— 


höchſter Ordre vom 28. Dezember 1892 dem Komitee ſeitigen Staatsgebiete, und zwar in den Provinzen 
für ten Zuchtmarkt für edlere Pferde zu Neubranden- Pommern und Brandenburg, ſowie im Stadtfreife Berlin, 
burg im Großherzogthum Medlienburg-Strelig die Er- Looſe zu vertreiben. 

laubnig zu ertheilen geruht, zu der Ausſpielung von Potsdam und Berlin, den 25. Januar 1893. 
Pferden, Wagen und anderen Gegenfländen, welde mit| Der Regierungs-Präfident. . Der Poltzei-Präftdent. 





23. Nachweiſung der an den Begeln der Spree und Havel im Monat Dezember 1892 beobachteten Wafjerftände. 
. Berlin. Spandau. ots⸗ Brandenburg. Rathenow. avel⸗ 
5 Nr | Nr Dber: | Inter: ” Dber: | Unter: Dberr | Unter: > r 
A Waller. Mafler. am. Waſſer. Waſſer. erg. 
Meter. Meter. Meter. | Meter. Meter. Meter. | Meter. Meter. | Meter. Meter. 
1 2,26 30,48 2,00 0,32 0,72 1,56 0,70 1,46 ),26b 0,92 
21 32,22 30,50 2,02 0,26 0,73 1,86 0,70 1,50 0,30 0,96 
31 32,28 30,48 2,04 0,28 0,74 1,88 0,70 1,48 0,20 1,04 
41 32,30 30,52 2,06 0,30 0,73 1,90 0,70 1,50 0,26 0,86 
51 32,28 30,50 2,04 0,30 0,75 1,88 0,70 1,50 0,30 0,86 
6 I 32,28 30,54 2,06 0,32 0,76 1,84 0,70 1,54 0,32 1,00 
71 32,28 30,50 2,06 0,32 0,77 1,84 0,70 1,56 0,30 0,98 
81 32,28 30,54 2,06 0,34 0,78 1,84 0,70 1,58 0,26 1,00 
91 32,30 30,58 2,06 0,36 0,78 1,88 0,72 1,56 0,20 1,10 
10 1 32,24 30,66 2,06 0,38 0,79 1,88 0,74 1,54 0,16 1,20 
11 1 32,28 30,60 2,06 0,40 0,80 1,88 0,78 1,50 0,20 1,10 
12 | 32,26 30,52 2,02 0,38 0,80 1,92 0,80 1,46 0,26 0,80 
13 1 32,26 30,48 2,04 "0,36 0,80 1,92 0,82 1,50 0,30 0,76 
14 | 32,26 30,48 2,06 0,36 0,81 1,90 0,82 1,50 0,30 0,92 
15 1 32,28 30,50 2,10 0,40 0,831 1,90 0,82 1,56 0,34 1,00 
16 1 32,24 30,58 2,14 0,48 0,82 1,88 0,82 1,60 0,42 1,14 
17 1 32,30 30,60 2,14 0,46 0,85 1,94 0,84 1,62 0,40 1,20 
18 1 32,30 30,64 2,20 0,52 0,87 1,96 0,84 1,62 0,40 1,20 
19 I 32,26 30,52 2,26 0,54 0,89 1,94 0,82 1,62 0,40 1,22 
20 | 32,30 30,62 2,30 0,52 0,91 1,98 0,84 1,62 0,46 1,28 
21 | 32,30 30,70 2,32 0,56 0,92 2,00 0,90 1,62 0,46 1,30 
22 | 32,28 30,70 2,32 0,58 0,92 2,02 0,92 1,62 0,46 1,32 
23 | 32,30 30,44 2,32 0,52 0,93 2,04 0,90 1,62 0,50 1,32 
24 | 32,30 30,54 2,32 0,46 0,93 2,04 0,90 1,62 0,50 1,06 
25 | 32,30 30,62 2,32 0,44 0,93 2,08 0,86 1,62 0,58 1,22 
26 I 32,28 30,60 2,32 0,46 0,94 2,10 0,84 1,62 0,64 1,36 
271 32,24 30,60 2,30 0,46 0,95 2,10 0,90 1,62 0,66 1,40 
28 | 32,26 30,52 2,30 0,42 0,95 2,08 0,92 1,62 0,66 1,42 
29 I 32,26 30,50 2,30 0,50 0,95 2,06 0,96 1,62 0,60 1,42 
30 | 32,26 30,48 2,30 0,46 0,94 2,06 0,94 1,62 0,60 1,46 
31 1 32,28 30,50 2,30 0,50 0,93 2,06 0,94 1,62 0,62 1,40 


Potsdam, den 24. Januar 1893. 


Der Regierungs-Präftdent. 


Befanntmadhung. 
24. Die zu Rotterdam unter ber Firma „Maat- 
schappy tot exploitatie van de Erkner Kohlensäure- 
Werke te Erkner by Berlyn“ beftehende Aftiengejell- 
ihaft hat die Erlaubniß zum Gefchäftöbetriebe in Preußen 
unter folgenden Bedingungen erhalten: 
1) Die Erlaubniß-und ein Auszug des Statutd und 
etwaige Aenderungen ber in diefem Auszuge ent- 
baltenen Beftimmungen find auf Koſten der Ge: 
jellihaft in dem Amtsblatte der Königlichen Re—⸗ 
gierung zu Potsdam und der Stadt Berlin in 
beuticher Leberfegung zu öffentlicher Kenntniß zu 
bringen. 
Für jede Aenderung oder Ergänzung des Statute 
ift die Zuftimmung des Königlih Preußiichen 
Miniftere für Handel und Gewerbe zu erwirfen. 
In allen Projpeften und Befanntmadungen ber 
Geſellſchaft ıft ale Geſellſchaftsvermögen und 
Grundfapital nur das wirklich gezeichnete Aftien- 
Kapital aufzuführen. 
Die Geſellſchaft ift verpflichtet, in Erfner eine 
Zmweigsnieberlaffung mit einem Geſchäftslokale und 
einem dort anfäffigen General-Bevollmächtigten zu 
begründen und von biefem Orte aus regelmäßig 
ihre Berträge mit Preußiichen Unterthanen abzu= 
ſchließen, ſowie auch wegen aller aus ihren Ge— 
Ihäften mit ſolchen entflehenden Berbindlichfeiten 
bei den Gerichten jened Ortes als Beklagte Recht 
zu nehmen. 
Der General-Bevollmächtigte hat fih auf Erfordern 
bed unterzeichneten Regierungs-Präſidenten zum 
Bortheile ſämmtlicher Preußiichen GTäubiger der 
Geſellſchaft perſönlich und erforderlihen Falls 
unter Stellung zulänglicher Sicherheit zu verpflichten, 
für die Richtigkeit der eingereichten Special-Bilanz 
einzuſtehen. 
Die Erlaubniß kann zu jeder Zeit und ohne daß 
ed der Angabe von Gründen bedarf, nach dem Er- 
mefjen der Königlich Preußiihen Staatsregierung 
zurüdgenommen und für erlojchen erflärt werden. 
Die Befugniß zum Ermwerbe von Grundeigenthum 
in Preußen wird nicht durch diefe Erlaubniß, jon- 
dern durch befondere, in jedem einzelnen alle nach⸗ 
zufuchende landesherrliche Genehmigung erlangt. 
Der Gejellihaftsvertrag ift am 24. September 
1891, von Ihrer Majeftät der Königin-Negentin 
der Niederlande genehmigt und am 15. Oftober 
1891 zu Rotterdam notariell abgeſchloſſen worden. 
Derjelbe beftimmt Folgendes: 
Artifel l. 
Die Gejellichaft hat zum Zmed den Betrieb der 
Koblenfäure-Werfe zu Erfner bei Berlin und den Ber: 
fauf der flüffigen Kohlenſäure. 
Artifet IL 
Die Gefellihaft führt den Namen: Gejellichaft 
zum Betrieb der Erfner Koblenjäure-Werfe zu Erfner 
bei Berlin und bat ihren Sig zu Rotterdam. 


2 


— 


3) 


4 


Nr 


6) 


) 


8 


— 


Artikel III. 

Die Geſellſchaft wird errichtet für eine Zeitdauer 
von ungefähr dreißig Jahren, beginnend mit dem Tage, 
an weldem das Gründungsprotofoll in Kraft tritt, 
endigend am erſten Oktober 1921. 

Mindefens ein Jahr vor Ablauf dieſes Zeit: 
raumed wird durch eine außerordentlihe Verſammlung 
der Antheilbefiger, bezüglich der Kortiegung oder Auf- 
bebung der Befellichaft, unter Berüdfidytigung der dafür 
nöthigen Königlichen Erlaubniß, beichloffen. 

Artifet IV. 

Das Kapital der Gejellichaft wird feflgefegt auf 
breihunderttaufend Gulden, vertheilt in dreihundert An- 
theilen, jeder Antheil in Höhe von tauſend Gulden, alle 
Antbeile vol eingezahlt. 

Artikel V. 

Die Antheile Tauten auf Namen oder auf den In— 

haber und haben fortlaufende Nummern. 
Artifet IX, 

Die Leitung der Geſellſchaft wird übertragen an 

einen Direftor unter Beifig von fünf Commiſſaren. 
Artifel X. 

Der Direftor wird ernannt in der allgemeinen 
Verſammlung der Antbeilbefiger. 

Die Commiffare können dafür Vorſchläge maden, 
jedoch ift die Verfammlung nicht daran gebunden. Für 
die erfle Zeit wird zum Direftor ernannt der Herr Carl 
Guſtav Rommenbhöller. 

Artifel XL 

Der Direftor vertritt die Geſellſchaft in allen 
Fällen und beforgt die ganze Leitung berjelben. Die 
Zuflimmung ber Commifigre ift jedoch nötbig bei Um— 
bauten oder Erbauung neuer Gebäude, Mafchinen und 
Geräthſchaften oder für Ankauf bderfelben, jobald die 
Koften dafür den Betrag von fünftaufend Gulden über- 


ichreiten. 
Artifel XIII. 

Der Direktor beftimmt und vertheilt die Thätigfeit 
der Beamten und des Perfonals. 

Derjelbe ift beauftragt mit der Ausführung ber 
Beichlüffe der allgemeinen Berfammlung. 

Zum Berfauf oder zu Beleihnng des unbeweglichen 
Eigenthums der Geſellſchaft ift die Zuftimmung ber 
Generalverfammlung nöthig; bei zeitweiler Beleihung 
der beweglichen Güter der Gefellichaft und behufs Ver- 
fauf von Maſchinen oder Gerätbichaften ift die Zu- 
fimmung der Commiſſare nötbig. 

Alle Schriftftüde, welde von der Geſellſchaft aus: 
geben, müjjen durch den Direftor unterjchriebeu werden. 

Potsdam, den 24. Januar 1893. 

Der Regierungs-Präftdent. 
In Bertretung Freiherr von Richtbofen. 
Polizei:Verordnung 
über die Art des Handels mit Nahrungs: und Genußmitteln. 
25. Auf Grund der 88 6, 12 und 15 des Geſetzes 
über die Polizei-Berwaltung vom 11. März 1850 
(Sel.:S. S. 265) und des 8 137 des Geſetzes über 
die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 





39 


(Geſ.⸗S. S. 195) wird für die Stadt Charlottenburg, 
jowie für die Amtsbezirfe Nirborf, Schöneberg, Treptow, 
Deutfh- Wilmersdorf, Tempelhof, Spandauer Forſt, 
Vichtenberg, Rummelsburg, Stralau, Weißenfee, Pankow, 
Nieder-Schönhaufen, Reinidendorf und Tegel, unter 
Zuftimmung des Bezirks⸗Ausſchuſſes, nachftehende Po⸗ 
lizei-Verordnung erlaffen: 

8 1. Nice flüffige Nahrungs» und Genußmittel 
bürfen im Hanbelsverfehr fortan nur nad Gewicht, 
Stüdzahl oder Bundzahl verfauft werben. 

$ 2. Zumiderhandlungen gegen dieje Vorſchrift 
werden mit einer Geldftrafe bie zu 30 Marf, an deren 
Stelle im Unvermögensfalle Haft tritt, beftraft. 

5 3. Diefe Verordnung tritt am 1. März 1893 
in Kraft. 

Potsdam, den 25. Januar 1893. 

Der Negierungs-Präfident. 
Graf Due de Grais. 
Brafilianiſches Vizekonſulat. 
26. Der Braſilianiſche Generalkonſul in Frankfurt 
a. M. hat mit Genehmigung ſeiner Regierung den 
Theilhaber der Firma Behrend E Schmidt, Kauf— 
mann Morig Herrmann, an Stelle des auf feinen 
Antrag entlaffenen Herrn U. Kürftenberg, zum Bra: 
filianifhen Vizekonſul in Berlin beftellt. 
Porsdam, den 25. Januar 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 


Viehſeuchen. 


27. Ausgebrochen iſt die Maul- und Klauen— 
ſeuche unter dem Rindvieh des Ortsvorſtehers 
Werdermann in Lunow, Kreis Angermünde, des 
Bauergutsbeſitzers Juert und der Koſſäthen Töpfer und 
Flöricke in Blumberg, des Bauergutsbeſitzers Meißner 
in Wartenberg, bei 2 Kühen des Viehhändlers 
Dehnide aus Groß-Dölln im Gafthofe von Trampel zu 
Glienide, Kreis Niederbarnim, des Rittergutes 
Trampe, des Handelömannee Bukow zu Freuden: 
berg, Kreis Oberbamim, unter dem Rindvieh auf 
Borwerf Jäglig, Kreis Oftpavelland, unter den Schafen 
des NRitterguted Holzendorf, Kreis Prenzlau, dem 
Rindvieh des Drittelbauen Schült und Gemeindevor: 
ſtehers Geride in Klein-Woltersdorf, ded Ge 
meindevorſtehers Thiele in Techow, des Aderbürgerd 
Wendt und Schuhmaders Remer in Prigmalf, Kreis 
DOftprignig, unter den Kühen des Dominiumd Klein- 
Beeren, Kreid Teltow, tem Rindvieh mehrerer DBe- 
fiter in Weggun, Kreis Templin, des Gutsbeſitzers 
Thietfe in Deep, Kreis Zauch-Belzig. 

Wegen zunehmender Berbreitung der Seuche ift 
über Ort und Feldbmarf Damme, Kreis Wehthavelland, 
die Sperre verhängt. 

Erloſchen ift die Maul- und Klauenfjeude 
unter dem Rindvieh des Amtsvorſtehers Rouvel und 
Bauern Heife in Groß-Ziethen, Kreis Angermünde, 
des Dominiumd Summt, der Ortſchaften Schil dow 
und Heiligenjee, Kreis Niederbarnim, in Klobbide 
und Reichenberg (Dorf und Gut), Kreis Oberbarnim, 


ML 


unter dem Rindvieh der Bauergutsbefiger Marzahn in 
Staffelde, Gromann in Wuftermarf, Friejede in 
Eichſtädt, der Koifäthen Proge und Schulze in Vehle— 
fanz, des Vorwerks Neuhof bei Marfee, Kreis Oft: 
bavelland, der Gemeinde Dalihomw, Kreis YJüterbog- 
Luckenwalde, des Nitterguted, Seefeldt, in Garz 
(Dorf und Rittergut), Groß-Welle, Drenfow, 
Helle, unter den Ochſen bes Nittergutöbefigerd von 
Rohr in Dannenwalde, dem Rindvieh des Mühlen: 
befigerd Schulz in Lindenberg, des Rittergutöbefigere 
Jäger in Holtzhauſen, auf Kolrep’er Ausbau, 
Kreis Oſtprignitz, unter dem Rindvieh des Bäder: 
meifterd Dabelom und Brauereibefigerd XTrieloff in 
Templin, Bauern Kerftien in Badingen, Des 
Büdners Berg zu Papenwieſe, Kreid Templin. 

Feftgeftellt ift der Milzbrand bei einer ver- 
endeten Färſe des Nittergutspäcterde Engelhardt in 
Fürftenau, Kreid Templin. 

Potsdam, den 31. Januar 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
Bekanntmachungen Des Königlichen Polizei: 
VWräfidenten zu Berlin. 
BolizeisBerordnung, 
betreffend das Schlafftellenweien. 

S. Auf Grund der 88 143 und 144 des Geſetzes 
über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (G.⸗S. S. 195), ſowie der $6 5. und 6 des 
Geſetzes über die Polizeis-Verwaltung vom 11. März 
1850 (8.:5. S. 265) wird für ben GStabifreig 
Berlin mit Zuftimmung des Gemeinde-Borflandes ver: 

ordnet, was folgt. 

6 1. Niemand darf in den von ihm und feinen 
FSamilienangehörigen benugten Wohnräumen Anderen 
gegen Entgelt Schlafftelle gemähren, wenn nicht die von 
ihm ſelbſt, feinen Familienangehörigen und den Schlaf- 
leuten zu benusenden Schlafräumlichkeiten folgenden 
Anforderungen entſprechen: 

a. jeder Schlafraum muß für Diejenigen Verfonen, 
welche derjelbe für die Schlafzeit aufnehmen ol, 
mindeftend je drei Duadrammeter Bobdenfläche 
und je zehn Kubifmeter Luftraum auf den Kopf 
enthalten. 

Für Kinder unter ſechs Jahren genügt ein 
Drittel, für Kinder von ſechs bie zu vierzehn 
Jahren genügen zwei Drittel jener Maaße. 

b. Kein Schlafraum darf mit Abtritten in offener 
Verbindung ftehen. 

$ 2. Niemand darf ohne bejondere Erlaubnif 

der Polizei-Behörde Schlafleute verfchiedenen Geſchlechts 
gleichzeitig bei fih aufnehmen oder behalten, außer 
wenn fie zu einander im Berbältniß von Eheleuten, 
von Eltern und Kindern oder von Geſchwiſtern ftehen. 

Abgejehen hiervon dürfen Schlafleute, ſoweit nicht 
das Verhältniß von Eheleuten, von Eltern und Kindern 
oder von Geſchwiſtern vorliegt, nur in folden Räumen 
zum Schlafen untergebradt werden, welde nicht 
zugleih für Perfonen des andern Geſchlechts zum 
Schlafen dienen. 


410 


$ 3. Kür jeden erwachſenen, über vierzehn Jahre 
alten Schlafgaft umd für je zwei Kinder muß eine be- 
jondere Kagerftätte bereit fein. Dieſelbe muß mindeſtens 
aus einem Strohjade, einem Strohfopffifien und einer 
wollenen Dede beftehen. 

$ 4A. Wer Schlaflepte aufnimmt ($ 1) if ver- 
pflichtet, innerhalb einer Woche nad) der Aufnahme dee 
erften Schlafgaftes auf dem Büreau desjenigen Polizei- 
Neviers, in welchem die Wohnung belegen ifl, eine 
ſchriftliche wahrheitsgetreue Anzeige nad) 
beifofgenden Mufters (in der Größe: von einem Biertel- 
bogen gewöhnlichen Schreibpapiers) niederzulegen. Die 
Polizei⸗Behorde ertheilt hierauf dem Wohnungsinhaber 
nad Prüfung der von demſelben vorzumeijenden Schlaf: 
räume und, ſoweit die Aufnahme der Schlafleute nad) 
diefer Polizei-Verordnung zuläffig ift, eine Bejcheinigung, 
welche in der Wohnung aufzubewahren und auf 
polizeilicheds Erfordern jedesmal fofort vorzuzeigen 
ft. In gleiher Weife muß der Wohnungsinhaber 
die Namen feiner Yamilien-Angehörigen, wie aud 
feiner Schlafleute auf polizeiliched Erfordern jederzeit 
angeben. 

Sind den Beflimmungen ber 66 I—3 zumider 
Echlafleute aufgenommen, jo ordnei — abgejehen von 


der Beftrafung des Zumiterhandelnden — die Polizei |1 


Behörde deren Entlaffung an. 

Trifft fpäter eine Vermehrung in dem Familien: 
ande des MWohnungeinhaberd ober in der durch die 
polizeiliche Beicheinigung für zuläffig erflärten Zahl ber 
Sclafleute ein, oder merden die angezeigten Schlaf: 
räume, wenn auch nur theilweife verringert, fo ift 
eine neue Anzeige unter Beifügung der früberen 
polizeilichen Beſcheinigung erforderlid, auf melde 
ebenfo, wie auf das weitere Berfahren, die Be- 
ftimmungen ber vorigen beiden Abjäge Anwendung 
finden. 

Formulare für die Anzeigen werben zum Zwecke 
der fofortigen Benugung auf den Polizei-Revierbüreaus 
unentgeltlich verabfolgt. 

$ 5. Mit Geldfirafe bie zu dreißig Marf wird 
beftraft, mer den Beltimmungen biejer Polizei-Ver⸗ 
ordnung zumiderhandelt oder den in Gemäßheit des 
6 A ergebenden polizeilichen Anordnungen und Auf: 
forderungen Folge zu Teiften unterläßt. 

Diele Strafbeftimmungen finden auch auf den— 
jenigen Anwendung, weldyer mit oder ohne Auftrag des 
Mohnungsinhabers als deſſen Bertreter handelt oder 
welcher in Abwejenheit des Wohnungsinhabere als 
deſſen Vertreter zu betrachten iſt. 

Das Polizei-Präfidium ift befugt, Perjonen 
welche in den legten fünf Jahren vor Erlaß einer jolden 
Verfügung wegen Verbrechens oder Vergebens gegen die 
Sittlicyfeit oder wegen Uebertretung der ſittenpolizeilichen 
Vorſchriften beftraft find, ober melde unter Polizei— 
aufficht fleben, das Halten von Schlafleuten zu unter- 
jagen. 

$ 7. Diefe Polizei-Verordnung tritt am 1. April 
1893 in Kraft. 


aßgabe des. 


—— — — — — — — — — — — — — — — — — — 


Mit dem gleichen Zeitpunkt iſt die denſelben 
Gegenſtand betreffende Polizei-Verordnung vom 17. De- 
zember 1280 aufgehoben. 

Die alsdann vorhandenen Schlafleute gelten ale 
an jenem Tage aufgenommen, die Anzeige bezüglich) 
derſelben braucht jedoch erfi bis zum 1. Mai 1893 zu 
erfolgen und darf, fofern die Schlafleute vor biejem 
Tage entlafjen werden, gänzlich unterbleiben. 

Die Strafbefiimmung des $ 5 findet auf ben 
vorigen Abſatz entiprechende Anwendung. 

Berlin, den 19. Januar 1893. 

Der Polizei-Präftdent Freiherr. von Richthofen. 


* * 
Anzeige über Aufnahme von Sclafleuten. 

D. . Unterzeichnete nimmt in feiner --- ibrer — 
Wohnung... .... Strafe NP .. 2... Gebäude 
.... Treppen Echlafleute bis zur Zahl von... .. 
Perfonen männliden . . . . weiblichen Geſchlechts auf. 

Der eigene Familienſtand de.. Unterzeichneten be- 
ftiebt aus... . . Perfonen, darunter . . . Knaben und 
... Mädchen unter 6 Jahren und . . . Knaben und 
... Mädchen von 6 bis 14 Yahren, von den übrigen 
Perſonen ... männlichen und... . weiblichen Geſchlechts. 

Folgende Räume follen zum Schlafen dienen: 


ren lang, ...... breit, 2.2.2... hoch, 

2) ...... lang, ...... breit, . 2.2...» hoch, 

3) ...... lang, . ..... breit, ..... hoch. 
Berlin, den............ 


Unterſchrift (Vor- und Zuname). 
Stand oder Gewerbe. 
Bekanntmachung. 
9. Der in der Generalverfammlung vom 30. Mai 
1891 beichloffenen Menderung des Regulativs der Lebens⸗ 
verfiherungs- und Erſparnißbank in Stuttgart für Ver- 
fiherung gegen Kriegögefahr, nach welcher im 6 1 dieſes 
Regulativs flatt der Worte „Für Deutichland, Defter- 
reich oder die Schweiz” die Worte ‚für Deutfchland, 
Defterreih, die Schweiz oder Holland” zu fegen find, 
wird die in der Gonceifion zum Gefchäftsbetriebe in 
Preußen vom 15. Mai 1860 vorbehaltene Genehmigung 
— unbejchadet der Rechte der Betbeiligten — bierburd 
ertheilt. 
Berlin, den 7. Januar 1893. 
Der Minifter des Innern. 
Im Auftrage gez. Haaſe. 
Genehmigungsurfunde. 
2068. 
x * 
Vorſtehende Genehmigungsurkunde bringe ich mit 
dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß das darın 
erwähnte Negulativ ſelbſt in der Ertrabeilage zum 
Stüd 11 des Amtsblattes der Königlichen Regierung 
zu Potsdam und der Stadt Berlin vom 15. März 
1889 abgedrudt ift. 
Berlin, den 20. Januar 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
Freiherr von Richthofen. 





41 


Bekanntmachungen der Kaiſerlichen 
Ober⸗Poſtdirektion zu Berlin. 
N. Bei der? Ober-Poftdireftion in Berlin lagern 
folgende, bei biefigen Poſtanſtalten im Jahre 1892 an 
den bezeichneten Tagen aufgelieferte, unanbringliche Poft: 
jendungen. 


1) Briefe mit Werthinhalt: 

an Zeuchner in Fredersborf über 60 Pf., 30. Mai, 

an afe Schiffer in Roftod (M.) über 1 M., 15. Anguft, 

an Shaar in Wittenberg über 70 Pf., 6. September, 

an Korſet-Geſchäft Randsbergerfir. &4 in Berlin über 
5 M., 9. September, 

an Müller P. A. 61 pofl. über 5 M., 9. September, 

an Rath in Berlin (Koppenfir. 37) über 5 M., 
17. September, 

an Rudolph in Ratibor über 2 M., 19. September, 

an Jaguſch in Hamburg über 10 M., 19. September, 

an Herrmann in Berlin (Rofenfir. 2) über 1 M,, 
30. September, 

an Hellwig in Stettin äber 70 Pf., 3. Oftober, 

an Dürftling in Berlin (Grenabdierftr. 45) über 3 M., 
4. Dftober, 

an Dürftling in Berlin (Brenadierftr. 45) über 5 M., 
13. Öftober, 

an Graf in (?) über 5 M., 14. Oftober, 

an Splittgerber in Lodz (Rußl.) über i Rubel, 
15. Oktober, 

an Pohl in Berlin (Hollmannfir. 16) über 5 M., 
18. Oftober, 

an Beyer in Dresden über 5 M. 50 Pf., 24. Oftober, 

an Kanowsky in Berlin (Schloßſtr. 8) über 1 M. 
50 Pf., 4. November. 


2) Pofanmweifungen: 
an Erdmann in Berlin über 10 M., 1. Juni, 
an Grünthal in Hamburg über 75 Pf., 1. Juni, 
an Mannitſch in Berlin über 2M. 90 Pf., 22. Juli, 
an Schulte in Berlin über 40 M., 25. Juli, 
an Hengft in Friedrihshagen über 10 M., 27. Auguft, 
an Steuerftelle in Berlin über 7 M., 30. Auguft, 
an Wechsler in Wien über 0 Pf, 1. September, 
an Lippe in Echönmalde bei Worffsdorf über 3 M., 
14, September, 
an Kopp in Neufatt a. R. über 1 M. 55 Pf., 
14. September, 
an Kerenzi in Berlin über 15 M., 16. Eeptemter, 
an Gerichtsfaffe in Koſten über 50 Pf., 20. September, 
an Julius in Hamburg über 3 M., 20. September, 
an Müller in Berlin über 1M. 25Pf., 23. September, 
an Gerichtskaſſe ın Charlottenburg über 60 Pf., 
24. September, 
an Amtsgericht II. in Berlin über 3 M., 24. Ceptember, 
an Kronthal in Pinne bei Polen über 1 M. 55 Pf., 
29. Eeptember, 
an Zobelt in Berlin über 10 M. 5 Pf., 1 Oftober, 
an Günther in Berlin über 5 M., 1. Oktober, 
ohne Adreffe (?) über 3 M. 90 Pf., 2. Dftober, 
an Richert in Moabit über 3 M., 2. Oftober, 


an Dppenheim in Charlottenburg über 7 M. 80 Pf, 
3. Dftober, 
an Meier in Danzig über 9 M., 4. Oftober, 
an Zieger in Berlin über 5 M., 7. Oftober, 
an Wilpelmine in Beelitzhoh b. Dramburg über 
4 M., 7. Oftober, 
an Kuſchinski in Berlin über 2 M., 29. Oftober, 
an Shlarbaum in Berlin über 10 M., 2. November, 
an Schulz in Wannfee bei Berlin über 3 M., 5. No- 
vember, 
an Gutzkow in Berlin über 3 M., 8. November, 
an Iven in Wahmig bei Dresden über 30 M., 
10. November, 
an Seifert in ilfm über 5 M., 16. November, 
an Wendel in Berlin über 85 M. 50 Pf., 21. No: 
vember, 
an Magiftrat in Fürſtenwalde über 70 Pf., 3. Dezember. 
Die unbefannten Abjender der vorbezeichneten Briefe 
und Poſtanweiſungen werden erſucht, fpäteltens inner: 
halb vier Moden — vom Tage des Erjcheinend gegen- 
wärtiger Befanntmadung an gerechnet — bei ber Ober: 
Poftbirection ſchriftlich eh zu melden. Anderenfalls 
werben die bezeichneten Beträge der Poftunterftügungs- 
faffe übermiefen werden. 
Berlin C., 25. Januar 1893. 
Der Kaiferliche Ober: Poftdirector. 


Bekanntmachungen der Kaiferlichen 
Dber:Poftdireftion zu Potsdam. 
Bekanntmachung. 
3. Diejenigen Perſonen, welche in dem bevor: 
ftehenden Frühjahr Anfchluß an eine der Stadt: 
Kernfprecheinrichtungen in WBrandenburg 
Havel), Eöpenid, Eberswalde, Friebrich®: 
agen, Gr.:tichterfelde, Grünau (Marf), 
Ziepe (Dder), Ludwigsfelde, Neuruppin, 
Nowawes:NReuendorf, Dderberg (Mark), 
Dranienburg, Potsdam, Natbenow, Span: - 
dau, Stegliß, Tegel, Wannfee, Zeblendorf 
(Kr. Teltow) und often wünfchen, werben erfucht, 
ihre Anmeldungen redt bald, fpäteftens aber bis 
Ende Februar an das Kaiferlihe Poftamt in dem 
betreffenden Orte — für Potsdam an das Kaiferliche 
Telegraphenamt daielbft — zu richten. Später ein: 
gebende Zinmeldungen können erft in dem 
weiten, nach dem 1. Auguft beginnenden 
auabfchnitte berückfichtigt werden. 

Bei den bezeichneten Verfehrsanftalten fünnen Die 
Bedingungen für den Anſchluß eingeiehen und Rormus 
(are für die Anmeldung in Empfang genommen werden. 

Potsdam, den 12. Januar 1893. 

Der Kaiferlihe Ober-Poftdirector. 


Betfanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staatöpapiere. 
Befanntmadhung. 

1. In Gemäßbeit des $ 20 des Ausführungs- 
ejeges zur Givilprogeßordnung vom 24. März 1879 
oe. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom 





43 


16. Juni 1819 (G.⸗S. ©. 157) wird bekannt gemacht, 
daß die Schuldverfchreibungen der fonjolidirten A %o igen 
Staatdanleihe 
a. von 1882 Lit. C. NE 371311 über 1000 MPe., 
b. = 1884 - B. Ne 356436 bis 356445 über 

je 2000 M. 
angeblich bei Gelegenheit des an der unverehelichten 
Bertha Zergiebel in Zwidau am 30. September 1892 
verübten Mordes geraubt worden find. Es werden 
biejenigen, welche fi im Beſitze diefer Urkunden be- 
finden, hiermit aufgefordert, ſolches der unterzeichneten 
Kontrolle der Staatöpapiere oder dem Rechtsanwalt 
Daun in Zwidau in Sachſen, Klofterfiraße 2, anzu⸗ 
zeigen, widrigenfalld das gerichtliche Aufgebotöverfahren 
behufs Araletoserftärung der Urfunden beantragt werden 
wird. Berlin, den 23. Januar 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatöpapiere. 

Bekanntmachungen der Königlichen 

@ifenbabn: Direktion zu Ras epurg. 
1. Nachſtehende zur baaren eb ung 
Ber nbinte Eitenbabn : Privritäts: Dblige: 
tionen find nody nicht zur Einlöfung ge:angt: 

1) Gekündigt zum 2. Sanuar 1887. 

I. 4% Magdeburg⸗Halberſtaedter Priori⸗ 
tät8:Öbligationen von 1851 
(abzuliefern mit Anweiſung). 

M 4614. 

2) Gelündigt zum 2. Januar 1890. 

I. A%% Aragbeburg-Salberfiaebfer Priori⸗ 
tät8:Dbligationen von 1865 
(abzufiefern mit Anweiſung und Zingfcheinen Reihe IV. 
N 9 his 20). 

.a 1500 M. NE 1050 2003. 

a 300 Mm. N? 4166 4167 4168 4249 4250 
4636 4637 6294 6445 7582 7738 8232 8693 9327 
9329 9775 9813 9814 9815 9876 9877 10010 10319 
11864 11865 13546 13548 14505 14511 15210 16355 
16497 17345 17496 18790 18958 19222 19582 20182 
20193 20513 20992 21016 21017 21391 21413 21478 
21628 22279 22954 23392 23626 23798 24759 24916 
25100 25102 26626 26627 26931 27198 28919 29718 
29737 29738 29784 29785 29786 30423 32086 32922 
33449 34455 34881 36474 36768 37820 37840 37998 
39772 39894 39895 39917 40140 40274 40396 41497 
42553 42636. 

HI. 4% Berlin: Potsdam: Magdeburger 
PBrivritäts: Obligationen Litt. C. 
neue Emiſſion 
(abzufiefern mit Anweiſung und Zinsſcheinen Reihe V. 


M 943 944 945 8261 10573 12497 15609 
46465 68171. 

Die Einlöfung dieſer Werthpapiere erfolgt durch 
die Königlichen Eifenbahn-Hauptfalfen in Magdeburg 
und in Berlin (Abtheilung für Wertbpapiere, Leipziger: 
plag 17) 

Gleichzeitig fordern wir die Inhaber derjenigen 
Magbeburg-Salberftäbter und Berlin: Pot3: 


An. 


Bam: Magdeburger Eifenbahn : Brioritäts- 
Dbligationen, melde entweder gegen Staate: 
chuldverfchreibungen umgetanſcht oder auf 
enermäßigten Zinsfuß von 1%, abgeftempelt 
werden müſſen, bierdurh auf, dieſe Obligationen zum 
Umtaufh bezw. zur Abftempelung an die Königliche 
Eifenbahn-Hauptfaffe zu Magdeburg einzureichen. 
Magdeburg, den 23. Januar 1893 
Königliche Eifenbahn- Direktion. 


Perſonalchronik. 

Seine Majeſtät der Kaiſer und König haben Aller⸗ 
anädigſt geruht, dem Polizei-Direktor von Balan hier— 
ſelbſt den Charakter als „Polizei-Präſident“ zu verleiben. 

Der Kammer⸗Gerichts-⸗Referendar Anton Volz iſt 
zum Regierungs-Referendar ernannt worden. 

Im Kreiſe Weſt⸗-Prignitz if für den XV. Bezirk 
— Stavenom — a, an Stelle bed Rittergutsbefigere 
von Voß in Stavenow, mwelder dad Amt des Amte- 
vorftebere aus Gelundheitsrüdfichten niedergelegt bat, 
der bisherige Amtsvorfteher-Stellvertreter, Gutspächter 
Techen in Dargardt ald Amtsvorſteher und b. an 
Stelle des leßtgenannten der Gemeindevorfteher, Bauer: 
gutsbefiger Nagel in Karflädt zum Amtevorfteher: 
Stellvertreter ernannt worden. 

Im Kreife Ruppin find nad Ablauf ihrer Amıe- 
zeit wieberernannt worden: 1) der Landwirth Gotthold 
Teffing zu Mefeberg zum Amtsvorfteher bed XX VII, Be- 
zirks — Mejeberg —, 2) der Gutöbefiger Deter zu 
Sculzendorf zum Amtsvorfteber - Stellvertreter des 
XXIV. Bezirks — Rauſchendorf —. 

Im Kreife Teltow ift 1) für den II. Bezirk — 
Deutfh- Wilmersdorf — an Stelle des Geheimen Ned): 
nungsraths Rönneberg in Friedenau, welder fein Amt 
niedergelegt hat, der &emeindevorfieher, Major a. D. 
Nönneberg zu Friedenau zum Amtsvorfteher-Stellver- 
treter, 2) für den XVI. Bezirf — Freidorf — ber 
Dberamtmann Seidel zu Teurom megen Ablaufg 
feiner Dienftzeit auf’ Neue zum Amtsvorfteher ernannt 
worden. 

Der Katafterzeichner Dito Fehlau ift endgiltig 
als Katafterzeichner im biefigen Katafterbäreau angeftellt. 

Im 4. Vierteljahr 1892 find bei der Königlichen 
Minifterial-Baufommilfion in Berlin die Königlichen 
Negierungs - Bauführer Albrecht Richard Krieg Jahr: 
marf, Armand Louis Arthur Philibert, Yeodor 
Feit, Otto Kayſer vereidigt worden. 

Dei der Königliden Minifterial-Militär- und 
Bau-Kommiifion find 
ernannt: der Buchhalter Bufchberg zum Über: 

Buchhalter; 
angenommen: der Abiturient Paul Brunnert als 
ivil-Supernumerar; 
penfionirt: der Tbiergartengärtner Bergemann 
zum 1. April 1893. 

Der bisherige Predigtamts-Kandidat Woldemar 
Dito Lupe if zum Pfarrer der Parodie Witzke, 
Didzefe Rathenow, beftellt worden. 











AS 


Die unter Königlihem Patronat flehende Pfarr: 
ftelle zu Prigerbe, Diözefe Altſtadt Brandenburg, ift 
durch dag Ableben ihres bisherigen Inhabers, Des Pfarrers 
Dietrid, am 28. November v. %. zur Erledigung 
gefommen. Die Wieberbefegung dieſer Stelle erfolgt 
durch Gemeindewahl nach Maßgabe des Kirchengeſetzes, 
betreffend das im 5 32 NE 2 der Kirchengemeinde- 
und Spnodal-Drdnung vom 10. September 1873 vor- 
gejehene Pfarrwahlrecht, vom 15. März 1886 — Kirchl. 
Geſ.- und Verordn.⸗Bl. de 1886 S. 39.— Berrerbungen 
um dieſe Stelle find fchriftlich bei dem Königlichen 
Konfiftorium der Provinz Brandenburg einzureichen. 
86a. a. O. 

Die unter Königlichem Patronat ſtehende Pfarr⸗ 
ſtelle zu Stadt (Kloſter) Zinna, Diözeſe Luckenwalde, 
kommt durch die Verſetzung des Pfarrers Schmidt in 
den Ruheſtand zum 1. Juli 1893 zur Erledigung. 

Die Wiederbeſetzung dieſer Stelle erfolgt durch 
Gemeindewahl nach Maßgabe des Kirchengeſetzes, be⸗ 
treffend das im 6 32 Ne 2 der Kirchengemeinde- und 
Spnodal-Ordnung vom 10. September 1873 ıc. vor⸗ 
gejehene Pfarrmahlredht vom 15. März 1886 — Kirchl. 
el. u. Verordn.⸗Bl. de 1886 ©. 39. 

Bewerbungen um dieſe Stelle ſind ſchriftlich bei 
dem Königlichen Konfiftorium der Provinz Brandenburg 
einzureihen. $ 6. a. ca. O 

Die unter privatem Patronat ftebende Pfarrftelle 
zu Stolpe, Diözefe Berlin Rand Il., fommt durd die 
Berjegung des Pfarrers Benicke demnächſt zur Erledigung. 

Der bisherige kommiſſariſche Seminarlehrer Arno!d 
zu Prenzlau ift ald ordentlicher Seminarlehrer angeftellt 
worden. 

Perjonalveränderungen im Bezirf des 
Kammergerihts im Monat Dezember 1892. 

- I. Nichterliche Beamte. 

Ernannt find der Landgerichtsrath Weigenmiller 
in Berlin zum Landgerichtd:Direktor beim Landgericht I. 
dafelbft; der Landgerichtsrath Eichhorn in Frankfurt 
a. D. zum SKammergerichtsrathb; der Gerichtsaſſeſſor 
Dr. Kaul zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in 
Fiddichow. Verſetzt find der Amtsgerichtsrath Stüber 
in Elöge als Landgerichtsratb an das Landgericht in 


Porddam, der Amtsrihter Pignol in Rummelöburg 


i. P. an das Amtsgericht in Pritzwalk, der Landrichter 
Grodzicki in Landsberg a. W. ald Amtsrichter an dag 
Amtsgericht in Neu-Ruppin. Penftonirt find der Land- 
gerichtsratbp Runge in Berlim und der Amtsgerichte- 
rath Trüftede in Berlin. Berftorben ift der Land- 
gerichte=- Direktor, Geheime Juſtizrath Dobert in Berlin. 
Zu. Aſſeſſoren. 

Zu Gerichtsaſſeſſoren find ernannt die Referendare 
Dr. von Prittwig und Gaffron, Trautwein, 
Benda, Sabienfe, Riege, Dr. jur. Nelfe, Morig 
Jacob Eohn, Baethcke, Schneiderreit, NRitgen, 
Homeyer, Pid, Gallus, Techow, Liebling. 
Verſetzt ift Daedel in den Bezirf bes Oberlandes- 
gerichts Eöln. Entlaffen find Dr. Boeninger behufs 
Vebertritts in den Juſtizdienſt der Stadt Hamburg, 





Dr. Kriege bebufs Uebertritts in das Reſſort des 
Auswar tigen Amts. 
III. Nechtsanwälte und Notare. 

Gelöſcht ſind in der Liſte der Rechtsanwälte der 
Rechtsanwalt Stein beim Landgericht I. in Berlin, 
der Rechtsanwalt Leopold Kevin bei demjelben Gericht, 
die Rechtsanwälte Mar Lehmann, Dr. Roſenheim 
und Arthur Stadthagen beim Landgericht Il. in 
Berlin, der Rechtsanwalt Berve beim Landgericht 1. 
in Berlin. Eingetragen find in die Lifte der Rechts⸗ 
anmwälte die Gerichtgaffefforen Brandt, Dr. Marcuje, 
Hoeniger, Henke, der Redtsanwalt Biſchoff aus 
Rummelsburg i. Pommern und der Gerichtsaffeflor a. D. 
Arthur Hamburger beim Landgeridt I. in Berlin, 
der Gerichtsaſſeſſor Bernhard Meyer beim Amtegericht 
in Brandenbung a. H. 

IV. Staatsanwaltſchaft. 

Verſetzt iſt der Staatsanwalt Dr. Klette in Neu— 
Ruppin an die Staatsanwaltſchaft des Landgerichts II. 
in Berlin. Ernannt find zu Amtsanwalts-Stellver⸗ 
tretern: bei dem Amtsgericht in Brandenburg a. 9. der 
Stadtſekretär Jimmermann bafelbfl, bei dem Amts- 
gericht in Triebel der Bürgermeifter Auerſch daſelbſt. 

V. Neferendare. 

Zu Referendaren find ernannt bie bisherigen Rechts⸗ 
fandidaten Oppenheim, Daad, Rabe, Kaifer, 
Schönborn, Dr. Heim, Caro, Probſt, Wader- 
nagel, Berlin, Hadra, Klemperer, Lands: 
berger, Langerhaus, Feiſt, Walther Schulg, 
Theodor Abraham. LUebernommen find Fellmann 
aus dem Bezirf bed Oberlandeögeridts in Polen, Dr. 
Franf,Rospatt,Grafvon Schulenburg-Angern, 
Dr. Pape aus dem Bezirf des Oberlandesgerichts in 
Naumburg a. S., Praffe aus dem Bezirf des Ober: 
landesgerichts in Breslau. Verſetzt if von der Wenſe 
in den Bezirf des Dberlandeggerichts in Kiel. Ent- 
laſſen find Dr. Ikier behufs Webertritts in ben 
böheren Bermwaltungsdienf, Dr. Reinhart behufs 
Uebertritts in den Großherzoglich Heſſiſchen Juftizdienft, 
Dr. Dietrich Hagen auf feinen Antrag. 

VI. Subalternbeamte. 

Ernannt find zu etatömäßigen Gerichtöfchreiber- 
gehülfen die Aftuare Dames und Defterreich bei 
dem Amtögericht 1. in Berlin, Better beim Amtsgericht 
in Sorau, Sparfeld beim Amtsgericht in Treuen- 
briegen, die Militäranmwärter Griguhn bei dem Land- 
gericht 11. in Berlin, Oskar Auguft Franz Julius 
Schulz bei dem Amtsgericht I. in Berlin; zu etate- 
mäßigen Aſſiſtenten der Aftuar Fröhlich bei ver 
Staatsanwaltihaft des Landgerichts zu Frankfurt a. O., 
ber Militäranwärter Reindke bei der Staatdanwalt- 
ihaft des Landgerichtd I. in Berlin; zum Kanzliften 
der Kanzleidiätar Müller beim Amtögeridt 1. in 
Berlin; zu etatgmäßigen Gerichtsvollziehern die Gerichts- 
vollzieber fr. A. bei dem Amtsgericht I. in Berlin, 
Dufath bei dem Amtsgericht II. in Berlin. Berfegt 
find der Gerichtsfchreiber Dreißig in Jüterbog an das 
Amtsgericht in Potsdam, der Gerichtsvollzieher Wegr 


AN 


vom Amtegericht II. in Berlin an dag Amtsgericht 1. 
dafelbfi, der Aififtene Luther von der Staatsanwalt 


ſchaft des Landgerichts in Frankfurt a. O. als etats: | 


mäßiger Geridhröichreibergebülfe an das Amtsgericht 1. 

in Berlin. Penftonirt find: der Gerichtoſchreiber 

Süßenbach in Sprau N.t., der Gerichtsvollzieher 

Becker beim Amtsgericht 1. in Berlin. Verſtorben find 

ver Kalfulator Pappelbaum beim Amtögeridt 1. in 

Berlin, der Gerichtsichreiber Ebert bei dem Amtsgericht 

in Neu:-Ruppin. 

Gefchente an Kirchen ꝛe. 

Bei dem Königliden Konfiftorium der Provinz 
Brantenburg find in neuerer Zeit die folgenden an die 
unter Angabe ter Diözeſen nachſtehend benannten 
Kirchen ꝛc. im Regierungsbezirk Potsdam gemachten Ges 
Ichenfe zur Anzeige gebradıt worden: 

Bon Ihrer Majeftät der Kaiſerin und Königin der 
Er. Petri-Kirche zu Luckenwalde, Diözeje Yudenwalde, 
ein Kapital von 10000 M. für ven Bau und die 
Ausſchmückung derſelben, ſowie eine Altarbibel und 
Kirchenfiegel. 

Terner: 

Belzig: der St. Driccius-Kirde in Belzig von Ge: 
meindegliedern: Harmonium, der St. Marienkirche 
in Belzig von Gemeindegliedern: Altarbekleidung, 
Tauffanne; der Kirche zu Hajeloff vom Pfarrer 
Rupprecht: filberplattirte Tauffanne; der Kırde zu 
Brüd von Ungenannt: Kronleuchter für 16 Lichte; 
der Kirche zu Nottftod von verw. Frau Gemeinde: 
Vorſteher Pietz: Altar:, Kanzel: und Taufſteinbeklei— 
dung, vom Hüfner Baade: Erucifir, N. N.: weiß: 
leinene Altarbede; 

Berlin and I: der Kirche zu Fredersdorf vom Patron 
Oberſt Bothe: Altar-, Ranzel- und Taufſteinbeklei⸗ 
dung, vom Fabrikbeſitzer O. Bohm: Reparatur des 
Kanzelbildes, Vergoldung von Kugel, Stern und 
Fahne des Kirchthurms, vom Ammann Rojemeyer: 
Verdachung am Zifferblatt der Thurmuhr; der Kirche 
zu Bogelsdorf vom Patron Nittergursbefiger Hewald: 
Wiederherſtellung der Orgel; der Kirche zu Dablwig 
vom Nittergutsbefiger v. Treskow: 0,25 ha zur 
Vergrößerung des neuen Kirchhofs, derjelbe und Frau 
v. Tresfom auf Mündehofe: Friedhofokapelle, vom 
Union-Elub zu Hoppegarten: 1000 M. zur Anlage 
eines neuen Friedhofs, vom Trainer Yong zu Dahl: 
wig: 40 Linden für den neuen Friedhof; der Kirche 
zu Neuenhagen von der Tochter des Trainers Brown 
zu Hoppegarten: gefticte Tauffteindede, von Fri. Ida 
Müller: weiße Altardede; 

Berlin Land MH.: der Kirde zu Neinidendorf vom 
Rent. Heel in Berlin: Grunpftäde zu Bauplägen 
für Kirche und Pfarrhaus; der Segens-Kirche in 
Neinidendorf vom Ev. Ober-Kirchenrath: gebund. 
Erempl. der landesk. Agende für die Prov. Brantden- 
burg; 

Althabie Brandenburg : der Kirche zu Groß-Behnig von 
Frau Geh-Rath Borjig: Pflafterung vor der Kirch— 
thür, Kokosdecken, Pflafterung des Altarraumes, 


Altarteppih, 2 neue Sigbänfe, altes Delbild (der 
Zinsgroſchen); der Kirche zu Klein-Behnitz von 
Frau Geh.-Rath Borjig: Altarteppich, Sitzbänke für 
die Ecdulfinder, Fußdecken für die Safrifter; 

Neuftadıe-Brandenburg: ber Kırde zu Schwina vom 
Gaſtwirh Fr. Hareloff: Kronleudter von Bronce; 

Eberswalde: der Et. Maria-Magdalenen-Kirde in 
Eberöwalde vom Rentner Wilb. Lüdede: 5000 M.; 

Luckenwalde: der St. PerrisKirde in Luckenwalde vom 
Ziichlermeifter W. Schnelle: Nußbaumpol. Tiſch, 
2 nußbaumpol. Stühle, 2 Kolleftenbedenftänder, vom 
Daupiverein des Evangel. Kirchl. Hülfsvereine: 
3000 M. für den Bau und die Ausſchmückung der 
Kirche, vom Prov.-Verein des Evangel. Kirchl. Hülfs— 
vereind: 5000 M. zu demfelben Zweck, von Unge— 
nannt: 1000 M. zu demjelben Zwed, von St. Job. 
Gem.: 625 M. zu demjelben Zweck, Altarleuchter, 
Crucifir, die heiligen Geräthe, vom Rent. Jul. 
Knochenhauer: Bauftelle von 25 ar, vom Maurer- 
meifter Bormfam: 5000 Mauerfteine, vom Ziegelei: 
befiger Birner: 2000 Mauerfteine, vom Ziegelei- 
befiger Ribbach: 2000 Mauerfteine, vom Ziegelei- 
befiger A. und W. Eteinberg: 2000 Mauerfteine, 
vom Kaufmann Edm. Schreber jun.: 8 Sad Ce— 
ment, vom Kaufmann Karl Behrendt: Fliejenbelag, 
vom Schloſſermeiſter Puchler: Epite des Dad- 
veiters, von der Höh. Priv. -Mürden-Schule: Altars 
fenfter, von der Verwaltung der Gas-Anftalt: großer 
Ofen, vom Guſtav Adolph: rauen: und Jungfrauen- 
Berein: Altarteppid, von Ar. H. Coates in Potsdam: 
Kronleuchter, vom Naufmann C. Praetorius in 
Berlin: Kronleudter, von Ungenannt: 8 Wand: 
(eudhter, von March und Söhne in Charlottenburg: 
ZT aufflein, von Schulvorſt. Frl. Hohagen: Taufbeden, 
von Ungenannt: Altar: und Kungeldede, vom Rent. 
W. Schiefer: Kofusläufer, vom Bildh. Wild. 
Noppe: Yiedertafel, von Ungenannt: Liebertafel, 
von der Yudenwalter Bibelgeſellſchaft: Nanzelbibel; 

Potsdam 1.: der Kırde zu Marquardt von verw. Frau 
Kommerzien-Rath Meyer geb. Berbge: 1000 M. 
zur Bertbeilung der Zinfen an arme Wittwen; 

Prenzlau Il:: der Kirche zu Rollwitz von Frau Ritter: 
gutobeſitzer Satow: weißleinene Altardede mit eig. 
Gtiderei; 

Strauöberg: der Kirche zu. Weſendahl von Frau Major 
v. Rudolphi: in Seide geſticktes Velum; der Kirche 
zu Prädifow von Krau Baron v. Eckardſtein auf 
Prögel: in Seide geftichtes Velum; 

Templin: der Kirde zu Groß-Dölln vom Gaftwirtb 
Ab. Schäfer IL: Zauffteindede, von Konfirmanden 
von 1891: 4,05 M., von Konfirmanten von 1892: 
4,15 M., von Frau G. Scläffe: 1,50 M., von 
Gemeinde-Gliedern: 13,25 M. und vom Bauer Fr. 
Tamm: 250 M. zu Fichten, von Fr. Frübbrod 
in Groß-Bäter: 2 Altarlichte; der Kirdye zu Grune- 
wald von Ungenannt: 2 Altarlidhte; der Kirche zu 
Sappe von Ungenannt aus Templin: II M. zu den 
Baufofien der Kirhe, vom Tiſchler Hauck und 


Amtsblatt. 45 


Beden in Templin: 2 Tiedertafeln, A Conſolen zu! 
den Opferbeden, von Ingenannt aus Templin: Tauf- | 
fein, von Gemeinde-Gliedern: 398,20 M. zur Orgel, , 
vom SKriegerverein: 20 M. zur Altarbibel 
Ungenannt aus Templin: tichtbalter, vom Gefang- 
verein: 25 M. zur Tauffteindede, von Sumgaefellen | 
und Jungfrauen: 77 M. zum Kronleuchter, von Ww. 
Kriedrid: 1,50 M. zu Lichten, vom Tiläfermeifer 
Alb. Schäfer: Tiih für die Safriftei, Stuhl für 
den Küfter, von Frau Paſtor Maune: goldenegd 
Kreuz, von der Preußischen Haupt-Bibel-Gefellichaft: 
Kanzelbibel, von Ww. Zehmfe: 2 Altarleuchter, 
von Frau Ditvebrandt aus Berlin: 60 M. zu 
einem Grucifir ꝛc.; der Kirche zu Kurtichlag von Ge- 
meinde-Gliedern: 393 M. zur Orgel; 

Wittſtock: der Kirche zu Zechliner Hütte vom Lieutenant 
a. D. Riedel: Taufbeden, Tauffteinvede, Teppich; 

Wriegen: der Kirche zu Freienwalde a. DO. von Frau 
Major v. Lettow: 3000 M. zum Neubau der „Der: 
berge_ zur SHeimath”, vom Superintendent Wilfe 
und Frau: 3000 M. zu demjelben Zweck; der Kirche 
zu Batzlow von Herrn v. Barfuß: 2 fi (berne Altar: 
feuchter; der Kirche zu Möglin von Frau Ritterguts- 
befiter Schröder: 30 Provinz.-Geſangbücher; der 
Kirche zu Alt-Trebbin von Frau Bodom: Läufer 








„Ausweitung bon Ausländern aus dem Neichögebiete. 


Name und Stand | Alter und ‚Heimat 


des Nusgewielenen. 


- Lauf. Nr. 


2. | 3, 


« 


und Altarbouquets; der Kirche zu Alt-Lewin von 
Frau Schütze: weiße Altardede; der Kirche zu Groß- 
Barnim, von Frl. Horn: Lejepultdede; der Kirche 
zu Klein-Barnim vom Kirchen-Aelteften Reetz: Altar- 
bouquetd; der St. Marien-Kirdhe in Wriezgen von 
Frl. Henr. Büttner: 300 M. zur Grabpflege, von 
Schneidermeiſter Ring'ſchen Eheleuten: 1200 M. 
zur Grabpflege; der Kirche zu Sietzing von Frau 
v. d. Marmwig in Friedersdorf: 15 M., von Un— 
genannt: 2 Altarbouquets; 


önigs-Wuſterhauſen: der Kirche zu Miersdorf vom 


Outöbefiger Lehnert und anderen Gemeinde-Gliedern: 
Altar= und Kanzelbekleidung, Altarteppich, vom Fabrik. 
Mar Stimming: Altarbibel; 


Zebtenid: der Kirche zu Zabeledorf von Ungenamnt: 


2 brone. Altarleuchter; dem Bethaus Marienthal von 
Gemeinde-Öfiedern und Freunden der Gemeinde: 
Harmonium; der Kirche zu Mefenberg vom Geh. 
Zuft.-Rath Leſſing: Reparatur der Kirche, Neubau 
des Thurms, Thurmuhr, von Frau Geh. Rath 
Leſſing: ſchwarze Altar- und Kanzelbefleidung: von 
Herrn Gotth. Leſſing und Gemahlin: Grucifir, 
von Frau Hauptmann Subhle: Belum, von Fri. 
Weinſchenk: Abenbmahlsdeden, von Prof. Dito 
Leſſing und Gemahlin in Berlin: filb. Taufbeden. 


Datum 


Grund Behörde, bes 
der weiche die Ausweilung | yyygmweiiunae- 
Beftrafung. beichloflen hat. et 
4. 3. 6. 


Auf Grund des 5 362 des Strafgejegbude: 
1] Peter Bernpofer, :geboren am 24, Auguſt Landſtreichen, Betteln und Koͤniglich bayeriſches 10. Dezember 


Säger, 


reichiſcher Stantdange- 


: 1868 zu Eugendorf, Führung falſcher Legiti- Bezirfsamt Waſſer⸗ 
Bezirk Salzburg, öſter⸗ mationspapiere, 


1892. 


burg, 


höriger, | 
2) Adalbert Defan, geboren am 1. April: Bettefn, Großherzoglich beifi-.27. Dezember 
Schuhmacher, 1873 zu Wien, orts⸗ ſches Kreisamt 1892, 
angehoͤrig zu Tedraric, Mainz, | 
ı Bezirk Scyüttenhofen, | 
Böhmen, | 
3 Sean Deplat, geboren am 1. Septem⸗ Landſtreichen, Königlich bayeriſche 6. Dezember 
Afrobat ber 1873 zu Mouzon, Polizei-Direftion | 1892, 
Departement Charente, München, 
| Frankreich, franzöfi ſcher 
Staatsangehoͤriger, | 
A Joſef Hirſch geboren im Jahre 1861: desgleichen, dieſelbe, 9. Dezember 
Dreiblatt, | zu Krakau, ortsange-, | 1892, 
Kohlenhändler, tig ebendajelbft, | 
9 Richard Heller, geboren am 8. Ber desgleichen, dieſelbe, 10. Dezember 
Kaufmann, | 1868 zu Tilic, |" 1892, 
zirk Außig, Böhmen, | 
| ortsangehoͤrig zu Eid⸗ | | 
fig, Bezirk Komotau, | \ 
| \ \ 


; ebendaferbft, 





& Name und Stand | Alter und Heimath Grund 
u | TI der 

J des Ausgewieſenen Beſtrafung. 
1. 2. h 3. 4. 





Behörde, Datım 
welche vie Ausweiſung Answeilunue: 
beſchloſſen hat. — * 
5. 6. 





b| Peter Michal, geboren am 12. Novem:|Diebftapl und Betteln, 


Ubrmader, | ber 1850 zu Beli- 
chowka, Bezirf König: 
gräß, Böhmen, 


Königlid) preußiſcher 20. Dezember 
Regierungspräſident 1892, 
zu Breslau, 


7 Karl Montſougny, geben am 15. Auguflandftreihen u. Betteln, Kaiſerlicher Bezirks-28. Dezember 


Maler, 1852 zu St. Denis, 
Frankreich, franzöfi scher 
Staatsangeböriger, 
8 Gens Chriftian geboren am 14. Juni Landſtreichen, 
Peterjen, Rotbgerber,| 1853 zu Thifted, Stift 
Jütland, Dänemarf, 
ortsangehörig ebendaſ., 
9 Guido Poſchinger, geboren am 29. AuguftiBetteln, 
Schriftſetzer, 1862 zu Graz, Steier⸗ 
marf,  ortsangehörig 
zu Oberferlad), Bezirk 
Klagenfurt, Kärnthen, 


Präſident zu Straß⸗ 1892. 
burg, 


Königlich bayeri au Dejember 
Polizei-Direftion 1892 
Münden, 


Königlich preußiſcher . 
Polizeipräſident zu 
Berlin, 





Dezember 
892. 


10) Thereſia Winter, geboren am 15. De⸗Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 22. Dezember 


zember 1876 zu Dit- 

tersbach, Bezirf Brau⸗ 

nau, Böhmen, 

11) Johann Baltai, jetwa 15 abre alt, gesidedgleichen, 
Drahtbinderlehrling, | boren zu Brodno bei 


unverebelichte, 


Silein, Komitat Trene- 
fin, Ungarn, ungari- 
ſcher Staatsangehörig., 
12) Iofef Boumwar, [geboren am 13. Februar desgleichen, 
Maurer, 1874 zu Remetſchwyl, 


Kant. Aargau, Schweiz, 
ortsangehörig ebendaſ., 


Regierungspräfitenti 1892. 
zu Potsdam, 


Königlich preußiſcher 21. Dftober 
Regierungspräfidenti 1892, 
zu Frankfurt a. O., 


Königlih bayeriſche 18. Dezember 
Danger Direftion 1892. 
Münden, 


13 Joſef Fieber, geboren am 24. Okto⸗Diebſtahl, LandftreiheniKöniglid preußiſcher 10. November 


ber 1854 zu There) und Betteln, 
fienfeld, Bezirk Frei—⸗ 
waldau, Defterreichijch- 
Schleſien, ortsangehö⸗ 
rig zu Kohlsdorf, eben⸗ 
daſelbſt, 
14Franz Joſef Fügliſter, geboren am 29. Okto⸗ Landſtreichen, 
Schloſſer, ber 1871 zu Ober⸗ 
Siggenthal, Kanton 
Aargau, Schweiz, orts⸗ 
angehörig ebendaſelbſt, 
151Mathias Höllmüller, geboren am 24. Februar Betteln, 
Regenſchirmmacher, 1844 zu Hörleinſöd, 
Bez. Rohrbach, Oeſter⸗ 
reich, ortsangehörig zu 
Lichtenau, ebendaſelbſt, 


Fleiſchergeſelle, 


Regierungspräſident 1892. 
zu Oppeln, 


Königlich bayeriſche2. Dezember 
Polizei-Direftion 1892. 
Münden, 


Stadtmagiftrat 14. Dezember 
Palau, Bayern, 1892, 


16) Karl Zungnidel, geboren am 27. Sep-Landftreichen und Betteln, Königlich Sächſiſche 12. Degember 
189 


Schuhmacher, tember 1850 zu Nieder⸗ 
grund, Bezirk Rum: 


burg, Böhmen, 


Kreishauptmann- 
ſchaft Bautzen, 


— 





47 


ee rer nn James nr 





& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Dahım 
* der welche die Ausweiſung 
3 bes Ausgewiejenen Beftrafung. bef * hat. Aneveiinge 
ı 2 | 3 R 6 
17° Samuel Krauß, geboren am 10. Sep-!Yandftreihen u. Betteln, Königlich Amẽ 12. Dezember 
Bürſtenmacher, tember 1865 zu Oeden⸗ Polizei-Direftion 92. 
| burg, Ungarn, ortsan- München, 
| gehörig ebendafelbft, 
18| Johann Loutre, geboren am 22. April Landſtreichen, Raiferlicher Bezirks-⸗ 3. Januar 
Medanifer, : 1873 zu tantan, De⸗ Präſident zu Straß⸗ 1893. 
partement du Cher, burg, 
Frankreich, franzoͤſiſcher 
Siaatsangeboͤriget 
19) Joſef Marcheſe, geboren am Juni Landſtreichen u. Betteln, derſelbe, 29. Dezember 
Tagner, 1845 zu Tuch Ita⸗ 1892. 
lien, italieniſcher 
| Staatsangehöriger, 
201 Wilhelm Piller, geboren am 22. Märzdesgleichen, Königlich bayeriſches?. Dezember 
Seiler, 1840 zu Bilin, Bezirk Bezirksamt Mühl- 1892, 
Teplitz, Böhmen, orts⸗ dorf, 


21) Joſef Schwedler, 
Glasſchmelzer, 


22| Gottfried Stäheli, 
Marmoriſt, 


23| Eliſabeth Theiſen, 
unverehelichte, 


24 Karl Walleſch, 
Schneidergeſelle, 


rn 
un 


Bela Biftor Weiß» 
bad, Schneider, 


angehörig ebendaſelbſt, 
geboren am 29. Sey-Randfireichen und groberjKöniglich Bayeriiches|7T. Igrmber 

















tember 1860 zu Har⸗Unfnug, Bezirksamt Regen, 
rachsdorf, Dez. Star- 
kenbach, Böhmen, öfter- 
reihiiher Staatsan- 
gehöriger, 
iLandſtreichen, Königlich bayerifchel2. Dezember 
869 zu Thunftetten, Polizgei-Direftion 9 1892. 
Kanton Bern, ortsan⸗ München, 
gehörig” zu Arbon, 
Kanton Thurgau, —3J 
Schweiz, 
geboren am 9. März desgleichen, Kaiſerlicher Bezirks⸗ 2. Januar 
1867 zu Weiler, Ge— Hräfident zu Straß:| 189. 
meinde Büticheid, burg, 
Quremburg, luxembur⸗ 8 


giſche Staatdangehör., 
geboren am 13. Oktober Landſtreichen u. Betten, Königlich ſächſiſche 19. Dymber 


1849 zu Svoägtla Kreishauptmann⸗ 

GSwleig Bezirk Tur⸗ ſchaft Bautzen, 

mau, Böhmen, | 

geboren am 10. März Nichtbeſchaffung eines Königlich preußiſcher 21. November 
1873 zu Klauſenburg, Unterkommens, Polizeipräſident zul 1892. 
| Ungarn, ortdangehörig Berlin, 


ı zu Deos, ebendafelbfi, 


Hierzu Fünf Deffentlihe Anzeiger. 
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einipaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden ber Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 
Nerigirt von der Königliden Regierung zu Botsdanı. 


Potsdam, Buchbruderei der A. W. Hayn'ſchen Erben. 





50 


Schuldverichreibungen ber Preußiſchen Fonfolidirten 
Aprozentigen Staatsanleihe von 1883 über die Zinjen 
für die Zeit vom 1. Januar 1893 bie 31. Dezember 1902 
nebft den Anmeifungen zur Abhebung der’folgenden Reihe 
werden vom 1. Dezember 1892 ab von der Kontrolle 
der Staatspapiere hierſelbſt, Dranienftraße 92/94 unten 
links, Bormittage von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme 
der Sonn- und Feſttage und der letzten drei Gejchäfte- 
tage jeden Monate, ausgereicht werden. 

Die Zingfcheine können bei der Kontrolle ſelbſt in 
Empfang genommen oder durd die Regierungs-Haupt⸗ 
fafjen, jowie in Frankfurt a. M. durd die Kreiskaſſe 
bezogen werden. 

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle felbft 
wünjcht, hat derſelben perjönfich oder durch einen Be⸗ 
auftragten die zur Abhebung der neuen Reihe beredhti- 
genden Zinsſcheinanweiſungen mit einem Verzeichniffe zu 
übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Ham- 
burg bei dem Kaiferlichen Poſtamte N? 1 unentgeltlich 
zu haben find. Genügt dem Einreicher eine nımerirte 
Marfe ald Empfangsbefcheinigung, fo ift das Ber: 
zeichniß einfach, wünſcht er eine ausdrückliche Beſcheini— 
gung, jo ift ed doppelt vorzulegen. In letzterem alle 
erhalten die Einreiher das eine Eremplar, mit einer 
Empfangsbejcheinigung verjehen, fofort zurüd. 

Die Marfe oder Empfangsbeicheinigung ift bei der 
Ausreihung der neuen Zinsfcheine zurüdzugeben. 

n Schriftwwechfel kann die Kontrolle 
der Staatspapiere fich mit den Anbabern 
der Zinsfcheinanweifungen nicht einlaflen. 

Wer die Zinsicheine durch eine der oben genannten 
Provinzialfafien beziehen will, hat derjelben die An- 
weifimgen mit einem doppelten Verzeichniſſe einzureichen. 
Das eine Berzeihniß wird, mit einer Empfangsbeſchei⸗ 
nigung verjehen, fogleich zurüdgegeben und ift bei Aus⸗ 
bändigung der Zinsſcheine wieder abzuliefern. Formulare 
zu dieſen Berzeichnijfen find bei den gedachten Pro- 
vinzialfaffen und den von den Königlichen Regierungen 
in den Amtshlättern zu bezeichnenden fonftigen Kaſſen 
unentgeltlich zu haben. 

Der Einreichung der Schuldverichreibungen bedarf 
ed zur Erlangung der neuen Zingicheine nur dann, 
wenn die Zinsfcheinanweifungen abhanden gefommen 


Bekanntmachungen 
des Königlichen Negierungs:-Präfidenten. 
Betrifft die Berfündigung ortspolizeilicher Verordnungen im Kreiſe 
Niederbarnim. 

28. ° In Abänderung meiner Befanntmadhung vom 
19. September 1888 — Amtsblatt von 1888 Stüd 39 
Seite 371 — beitimme ich hierdurch auf Grund des 
5 144 Abjag 2 des Gefeges über die allgemeine Landes⸗ 
verwaltung vom 30. Juli 1883 unter dem Vorbehalte 
des jederzeitigen Widerrufes, daß die in dem Amte- 
bezirfe Lichtenberg des Kreiſes Niederbarnim zu er: 
faffenden ortspolizeilichen Verordnungen ihrem ganzen 
Inhalte nah in die zu Lichtenberg im Verlage von 
Emil Pilger und zwar in befonderer Auflage für den 
Amtsbezirk LKichtenberg unter dem Namen „Neue Nad: 
richten für den Oſten Berlin’d” erjcheinende Zeitung 
aufzunehmen find und daß hiervon deren Giltigfeit ab- 
hängen joll. 

Im Uebrigen verbleibt ed bei den Beftimmungen 
meiner Verordnung vom 25. uni 1886 — Beilage 
zum 28. Stüd des Amtsblattes von 1886. — 

Porsdam, den 31. Januar 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
Sommunalbezirfs: Veränderung betreffend. 

29. Der Bezirfs-Ausihug hat am 18. Januar 
d. 3. nad) Anhörung des Kreistages des Kreiſes Nieber- 
barnim und unter Einwilligung des Königlichen Do- 
mainenfiscus, ſowie der Eigenthümer des betheiligten 
Grundſtücks die Abtrennung ded im Grundbude von 
Riebenwalde Band X. NE 404 auf die Namen des 
Maurermeifters Julius Neumann und des Kaufmanns 
Friedrich Bradlom, beide zu liebenwalde, eingetragenen, 
in der Grunnfleuermutterrolle unter Artifel ale 
Flächenabichnitte 151, 152, 237/150 und 238/150 des 
Kartenblatts 1 verzeichneten Grundſtücks von 3 ha 
98 ar 93 qm Größe von dem domainenftscalischen 
Gutsbezirke Dammer und deſſen Vereinigung mit dem 
Bezirke der Stabtgemeinde Liebenwalde befchloffen. 

Potsdam, den 31. Januar 1893. 

Der Negierungs-Präftdent. 
Viehſeuchen. 
80. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen— 
ſeuche unter dem Rindvieh des Büdners Perleberg in 


ſind; in dieſem Falle ſind die Schuldverſchreibungen Freders dorf und des Vorwerks Linde, Kreis Anger⸗ 
an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der münde, des Büdners Schneider in Alt-Markgraf— 


genannten Provinzialkaſſen mittel bejonderer Eingabe pieske, 


einzureichen. 
Berlin, den 3. November 1892. 
Königlihe Haupiverwaltung der Staatsſchnlden. 


* * 
* 


Vorſtehende Bekanntmachung wird mit dem Be: 
merken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Formu⸗ 


des Eigenthümers Schreiber in Nieder- 
Schönhauſen, des Gaſtwirths Iden in Mühlenbeck, 
Kreis Niederbarnim, des Bauergutsbeſitzers Boͤlle in 
Liepe, Kreis Weſthavelland, des Ritterguts Joachims⸗ 
hof, des Bauergutsbeſitzers Heller in Wegeberg, 
des Bauern Schwarz zu Prebelower Breite (zur 
Oberförſterei Zechlin gehörig), des Bauern Parchen in 
Königsberg (Ausbau), der Bauergutsbefiger Schöne- 


fare zu den VBerzeichniffen von unferer Dauptfaffe, den mann und Sicher in Holzhauſen, des Gemeinbe- 
Königlichen Kreis- und Forftfaffen und den Königlichen | vorfteherd Flint in Bettin, des Bauergutsbeſitzers 


Haupt-Steuerämtern bezogen werden können. 
Porsdam, den 12. November 1892. 
Königliche Regierung. 


Wendt in Rindenberg, Kreis Ofiprignig, des Gutes 
Eickſtedt, Kreis Prenzlau, des Rittmeifters a. D. Dahl 
in Alt-Thymen, Kreis Templin. 








51 


Bei 25 auf den Marft in Rummelsburg ge- 
bradıten, dem Viehhändler Dehnid aus Mühlenbeck ge- 
börigen, nunmehr abgeichladteten Schweinen ift bie 
Maul: und Klauenjeuche fefgeftellt worden. 

Erloſchen if die Maul: und Klauenjeude 
in Brodomwin und Gelmersborf, Kreis Anger: 
münde, unter dem Rindvieh des Gutspächters Moſolf 
in Yihtenberg und Gaſtwirths Stabe in Schluft, 
des Nitterguteds Rüdersdorf, des Gutsbeſitzers 
Springer und Kirfhbaum, Doß und Dahle in See— 
feld, Kreis Niederbarnim, des Gutsbeſitzers Schwabe 
in Wriezen, Kreis Oberbarnim, des Ritterguted Bee, 
Biehhändlere Sommerfeld und Brauereibefigerd Weber 
in Sommerfeld, Kreis Oftbavelland, der Wittwe 
Schröder in Werbig, Kreis Jüterbog⸗Luckenwalde, des 
Nitterguted Cremzow, des Bauergutsbefigerd L. Munke 
zu Grünow (Ausbau), des Aderbefigerd Duvinage in 
Strassburg U.-M., der Bauerhofsbefiger Schütte, 
Fulbrecht, Erdmann in Trebenow, des Guted Groß- 
Luckow, den Schafen des Rittergutes Schwaneberg 
und ber Domaine Drenje, Kreis Prenzlau, des Gutes 
Marienhof bei Könige-Wufterhaufen, des Bauerguts⸗ 
befitzers Kuhlmey in Bütergog, Kreis Teltow, in 
Pleſſow und dem VBorwerf Cammerode, Kreis Zaud- 
Belzig, und unter dem Rindvieh des Aderbürgers Kober 
in Spandau. 

Potsdam, den 7. Februar 1893. 

Der Negierungsd-Präftdent. 
Betanntwachungen des Königlichen Polizei: 
Bräfidenten zu Berl 
Befanntmadung. 
10. Für den Kehrbezirk der Stadt Berlin find die 
Scornfteinfegermeifter Herren 
Rudolf Hoffmann, Danzigerftraße 3, mb 
Oskar Ehrlich, Bergfiraße 67, 
nad) den Borichriften des Regulativs für den Betrieb 
des Schornfteinfeger-Gewerbeds im Stadtbezirf Berlin 
vom 16. November 1888 
vom 1. Dezember 1892 ab 
als Bezirkd-Schornfleinfegermeifter angeflellt worden. 
Berlin, den 23. Januar 1893. 
(L. S. (L. S.) 
Königliches Magiftrat biefiger 
Polizei-Präftdium. Königlihen Haupt⸗ und 
Freiherr von Richthofen. Bee habt. 
elle. 
Belanntmachungen der Raiferlichen 
Dber:Bofidirektion zu Berlin. 
Unbeftellbare Einfchreibbriefe. 
6. Bei der Ober-Poftdireftion in Berlin lagern 
folgende, im Jahre 1892 an den nachbezeichneten Tagen 
zur Poſt gegebene Einjchreibbriefe: 
A. Aufgeliefert in Berlin mit dem Beftim- 
mungsorte Berlin: 
an: Günther 26. Auguf, Crüger 27. Auguft, Sön- 
derep Selig 1. September, Kroll 6. September, 
Fiſcher 8. September, Spiel 14. September, Brog⸗ 
mann 15. September, Reimann 15. September, 


Haafe 19. September, Siebert 19. September, 
Würdig 19. September, Buch 24. September, 
Schmidt E Brennide 24. September, Leufchner 
27. September, Sommerfeld 1. Oftober, Gärtner 
1. Oftober, Carl 1. Oftober, Stimming 3. Oktober, 
Guttmann 3. OÖftober, Direktion des Wallnertheaters 
4. Dftober, Vongerichten 5. Oktober, Direftion der 
Neuen Deutfchen Oper 5. Oftober, Bach 7. Oftober, 
Sommerfeld & Tallert 8. Oftober, Wachsmuth 
17. Oktober, Dauſcha 18. Dftober, Reisner 18. Df- 
tober, Chriſtoph 19. Oftober, Lehmann 22. Dftober, 
Coßmann 24. Oftober, von Bünau 24. Oftober, 
Fiſcher 25. Dftober, Samter 28. Oftober, Zind 
28. Oftober, Deymannn 31. Oftober, Götze 31. Auguft, 
Theater-Direftor der Neuen Deutihen Oper 31. Of: 
tober, Schmidt 2. November, Wagner 12. November, 
Haniſch 13. November, Stiefenhofer 15. November, 
Gutſche 19. November, Geride 26. November, 
MWernide 29. November. 
B. Aufgeliefert in Derlin mit anderen Be— 
ſtimmungsorten: 
an: Schwartz in St. Paulo, Braftlien, 13. Februar, 
MWeigert in Newyork 31. Mai, Gumpert in Riga 
23. Mai, von Warda in Tangermünde 11. Juni, 
Jack in Helfingfors 30. Juli, Rangbein in Carlsbad 
8. Auguft, erry in Kopenhagen 25. Auguft, 
Schloſſow in Pittsburg 24. Auguf, Cery in St. 
Morig Engadin 26. Auguf, Eihmann in Di.-Wil- 
mersdorf 26. Auguf, Patef in Wilimov, Böhmen, 
1. September, Czéry in Paris 2. September, Bäd- 
mann in Würzburg 3. September, Carlos M. Bran- 
dao in Liſſabon 5. September, Radengleben in 
Colditz, Sahfen, 10. September, Glogauer in Ohlau 
7. September, Petraſchke in Lieſewo bei Gollup 
14. September, Haupt-Erpedition in Leipzig 14. Sep- 
tember, Killmann in Goldentraum bei Marftiffa 
15. September, Mofer in Colmar, Elſaß, 17. Sep: 
tember, Neafobury in Rofenberg, Rußland, 19. Sep- 
tember, Bette in Öfterode, Harz, 21. September, 
Hoffmann in Zielenzig 22. September, Dennede 
in Charlottenburg 24. September, Direktion der Mittel- 
rheinifchen Hagel-Berfiherungsgejellichaft in Frankfurt 
(Main) 27. September, Krenglin in Seehaufen U.⸗M. 
1. Oftober, Arlt in B.⸗Baden 4. Dftober, C. 5. Lange 
in Hamburg 7. Dftobgg, Bontfe in Sarne bei Ra- 
witih 8. Oktober, Scholz; in Breslau 24. Dftober, 
Schulge in Charlottenburg 26. Dftober, Broeder in 
Urycz, Galizien, 1. November, Flürſchheim in 
B.:Baden 7. November, Schwarg in Fellin, Rußland, 
T. November, Zobel in Düffeldorf 14. November, 
Siebert in Cottbus 14. November, Reinholz in 
Charlottenburg 17. November, Dümpel in Oberlößnig 
25. November. 
C. Auswärts aufgelieferte mit anderen Be— 
ſtimmungsorten: 
Aufgeliefert in: Charlottenburg an: v. Baggehuff— 
rondt in Münden 16. Juni, Königsdorf in Braun⸗ 
ihweig 31. Oftober. 


Die unbefannten Abſender der vorbezeichneten Sen- 
dungen werben erjucht, zur Empfangnahme berjelben 
ſpäteſtens innerhalb vier Wochen — vom Tage bes 
Erjcheinend gegenwärtiger Befanntmahung an ge⸗ 
rechnet — bei der hiefigen Ober-Poftdirektion fchriftlich 
fih zu melden. Andernfalld wird mit den Sendungen 
nad den gefeglihen Vorſchriften verfahren werben. 

Berlin C., 25. Januar 1893. 
Der Kaiferlihe Ober-Poſtdirektor. 
Unanbringliche Padetfendungen. 
Bei der Ober-Potdirektion in Berlin Tagern: 
A. in Berlin zur Poſt gegebene Padete: 
An 9. Maget in Kowno, 
Grünig in Hoyerswerda, 
A. Bürger in Poien, 
Stemeg in Schönlinde, Böhmen, 
Keßler in Hamburg, 
Kirchner in Potsdam, 
Lienzer Zeitung in Lienz, Tirol, 
Piller in Krafau, 
Yung in Charlottenburg, 
s Müller Koch, bier Streligerfiraße 62. 
B. Begenftände, welde in Padeten ohne Auf: 
ſchrift enthalten geweſen, Poffendungen 
entfallen oder bei hieſigen Poftanftalten auf- 
gefunden worden find: 

Bücher, Steinnüffe, Kohlenſchippen, Kravatten, 
Strümpfe, Handſchuhe, Feilen, Theile eines Bettel- 
armbandes, Kreide, Borften, Garn, Niete, Pillen, Eiſen⸗ 
ftäbe, geflochtened Stroh zu Hüten, Tafchentüder, Kor- 
jetftäbe, Schrauben, Kapotten, Mützen, Sattlerahlen, 
Brofchen, Ringe, Brillen, Zinnfolie, Kupferamalgam, 
Rohfeide, Spielmarfen, Kopffiffenbezug, Seife, Kron- 
feuchter für Puppenftuben, Knöpfe, Siegellad, Wachs⸗ 
ſtöcke, wollene Jacken, Hüte, Abſatzſtifte, Servietten, 
Spiralfedern, Anilinfarbe, Kolibris, Bleikapſeln, Glas⸗ 
vögel, Haken, Oeſen, Quaſten, Apparatſtücke von 
Meſſingblech, Uhrſtahlfedern, Loͤthzinn, Nähmafchinen- 
theile, Del, kleine Bilder, Kinderſchuhe, Scheere, Porte⸗ 
monnaies, Armband (unecht), Stemmeiſen, Schürzen, 
Feuerzeug, Gummiring, Violinwirbel, Stiefelanzieher, 
Werkzeuggriff, Spirituslack, rothes Tuch, Haarfärbe⸗ 
mittel, Unterſatz, Kettchen mit Herz, Perlenſchnur, Ber⸗ 
loque, Sammet, Täſchchen von Plüſch, 1 Sad mit 
Blattgold. 

Die unbekannten Eigenthümer der vorbezeichneten 
Gegenſtände werden aufgefordert — ſpäteſtens innerhalb 
4 Wochen — bei der Ober⸗-Poſtdirection ſchriftlich ſich 
zu melden. Andernfalls werden die Gegenſtände zum 
Beſten der Poſtunterſtützungskaſſe verſteigert werden. 

Berlin C., 2. Februar 1893. 

Der Kaiferlihe Ober-Pofldirector. 
Bekanntmachungen der Königlichen 
Sauptverwaltung der Staatstchulden. 
Bekanntmachung. 

2. Das Bankgeſchäft von Breeſt & Gelpde 
bier, Behrenftraße Nr. 47, hat auf Umſchreibung der 
Schuldverſchreibung der fonfolidirten Aprogentigen Staats⸗ 


7. 


vu NK N 


u 


— — 


anleihe von 1882 Lit. D. N? 240160 über 500 M. 
angetragen, weil von bderfelben bie rechte obere Ede 
abgeriffen ift. 

In Gemäßheit des S 3 des Geſetzes vom 4. Mai 
1843 (Geſ.S. S. 177) wird deshalb Jeder, der an 
diefem Papier ein Anredt zu baben vermeint, auf: 
gefordert, dafielbe binnen 6 Monaten und ſpäteſtens 

am 12. Anguſt db. 3. 
und anzuzeigen, widrigenfalld das Papier Faffırt und 
dem genannten Banfgeihäft ein neues fursfähiges 
ausgehändigt werben wird. 

Berlin, den 3. Februar 1893. 

Hauptverwaltung der Staatsichulden. 
von Hoffmann. 
Belanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staatöpapiere. 
Bekanntmachung. 
2. In Gemäßheit des 5 20 des Ausführunge: 
gefeged zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
(G.⸗“S. ©. 281) und des 6 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (8.-S. ©. 157) wird befannt gemadıt, 
daß dem SKranfenpflegeverein für verfchämte Arme 
in Charlottenburg der Staatsſchuldſchein von 1842 
Lit. G. N? 10654 über 50 Tplr. 
angeblich verloren gegangen ıft. 

Es wird derjenige, welcher fih im Befige dieſer Ur- 
funde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der unterzeich⸗ 
neten Kontrolle der Staatspapiere oder dem Rendanten 
des genannten Bereins, Herrn A. Triejide in Char: 
lottenburg, anzuzeigen, wibrigenfalld das gerichtlidye 
Aufgebotsverfahren behufs Kraftioserflärung ber Ur: 
funde beantragt werden wird. 

Berlin, den 2. Februar 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 
Belanntmachungen der Röniglichen 
@ifenbabns irefkion zu Bromberg. 

Bekanntmachung. 
6. Vom 1. April 1893 ab werden, wenn der 
Fahrpreis für Erwachſene 5 Pfennig beträgt, für eine 
Kinderfahrfarte nicht mehr 3 Pfennig, jondern 5 Pfennig 


erhoben. Bromberg, den 30. Januar 1893 
Königliche Eifenbahn-Direftion. 
7. Für Diejenigen Thiere, jowie Geräthe und 


Erzeugniffe der Geflügelzuht, melde auf der vom 
10.—13. Februar d. J. in Dresden flattfindenden 
Geflügel-Ausftellung ausgeftellt werden und unverfauft 
bleiben, wird auf den Streden der Preußifchen Staats: 
eijenbahnen eine Kradıtbegänftigung in der Art gemährt, 
dag für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht 
berechnet wird, die NRüdbeförderung an die Verſand— 
flation und den Ausfteller des der Sendung auf dem 
Dinmwege beigegebenen Srachtbriefed aber frachtfrei erfolgt, 
wenn durch Borlage dieſes Frachtbriefes, und bei 
Thierjendungen, welche nicht auf Frachtbrief abgefertigt 
werden, bed Duplifat:Beförberungsfcheines für den Hin- 
weg, fowie durch eine Beicheinigung der Ausflellungs- 
Kommilfion nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. 
Gegenſtände auögeftellt geweſen und unverfauft geblieben 





35 


find, und wenn die Rückbeförderung innerhalb 4 Wochen 
nah Schluß der Ausftellung ftattfindet. In den ur- 
ſprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungs- 
ſcheinen für die Hinfendung ift ausdrüdlich zu vermerfen, Königlihe Eifenbahn-Direftion. 


8. Für die in der nachſtehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welche. auf ben 
daſelbſt erwähnten Ausftellungen ausgeftellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Frachtbegünftigung in 
ber Art gewährt, daß nur für die Hinbeförberung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rück— 
beförderung an die Verſandſtation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage des ur- 
ſprünglichen Frachtbriefes bezw. des Duplifat-Beförberungsicheines für den Hinweg, ſowie dur eine Beſchei⸗ 
nigung der dazu ermächtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenflände ausgeſtellt geweſen 
und unverfauft geblieben End, und wenn die Nüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit fattfindet. 
In den urjprünglihen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungsfcheinen für die Hinfendung iſt ausdrücklich 
zu vermerfen, daß die mit denjelden aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsdgut beftehen. 
Zur Aus⸗ ie 
fertigung der | Nüdbeförberung 
Beicheinigung) muß erfolgen 
| innerhalb 


daß die mit denfelben aufgegebenen Sendungen Durch: 
weg aus Ausſtellungsgut beftehen. 
Bromberg, den 30. Januar 1893. 





= Art der Ausftellung 
für 









| 
| Die Trachtbegünftigung wird gewährt 


lauf den Streden ver| find ermädhtig! 


1NRunf-Ausftelung. | Königsberg] 5. Februar |Runftgegenftände Preußiſchen Ausſtel⸗ 4 
i. Pr. bis 18.März Staatsbahnen lungs-Kom⸗ | Wochen 
und Reichs⸗Bah⸗ſ miſſion 
nen in Elſaß⸗ 
Lothringen, “ 
2®eflügel-Ausftellung.| Leipzig 124. bis 27. Geflügel, ſowie desgl. desgl. 4 5 
Februar | Geräthe und Er: Wochen 
zeugniſſe der Ge— 8 
flũgelzucht, = 
3 desgl. Halle a. S. 24. bie 27. desgl. Preußiſchen desgl. 14 Tage \ © 
Februar Staatsbahnen, 2 
ARunft-Ausftellung. Efbing 12. April bis Kunſtgegenſtände Preußiichen besgl. 4 © 
13. Mai Staatsbahnen Wochen 3— 
und Reichs⸗Bah⸗ > 
nen in Elſaß— * 
Lothringen, & 
5 desgl. Stettin 2. April bie desgl. desgl. desgl. 4 
13. Mai Wochen 
6 desgl. Goͤrlitz 23. Juli desgl. desgl. desgl. 4 
bis Wochen 
2. Septbr. 





Bromberg, den 26. Januar 1893. 


Bekauntmachungen anderer Behörden. 

Die mit einem Jahreseinkommen von 600 M. 
aus Staatsfonde und 600 M. aus Kreismitteln ver- 
bundene Kreisthierarztſtelle des Kreifes Pol: 
berg— Körlin, mit dem Amtswohnfige in Kolberg 
it fofort zu bejegen. 

Geeignete Bewerber fordere ih auf, mir ihre 
Geſuche nebft Zeugniffen und Lebenslauf bis zum 
1. März d. J. einzureichen. 

Köslin, den 28. Januar 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
In Bertretung: gez. von Zaftrom. 
Polizei⸗Verordnung, 


betreffend den Transport von geſchlachtetem Vieh und Theilen 
deſſelben. 


Auf Grund der 88 5.und 11 des Geſetzes 
vom 11. März 1850 verordnet die Königliche Polizei⸗ 
Direktion hierſelbſt für den Stadtfreis Charlottenburg 


’ 


Königliche Eifenbahn-Direftion. 
nah Berathung mit dem Gemeinde-Borftande was 
folgt: 
$ 1. Geſchlachtetes Vieh und Theile von ſolchem, 

insbefondere auch einzelne Fleiſchſtücke müſſen, wenn fie 
in Fuhrwerk jeglicher Art, mit Einfhluß von Hand— 
wagen und Karren, trandportirt werben, derartig ringe 
umſchloſſen oder verbedt fein, daß fie dem Anblid von 
Außenher vollftändig entzogen find. 

$ 2. Tücher und andere Deden, welche zu dieſem 
Zweck verwandt werden, müſſen durchaus fauber fein. 

$ 3. Zumiderhandlungen gegen dieſe Borfchriften 
werden mit Geldfirafe bis zu 30 Darf, an deren 
Stelle im Unvermögensfalle verhältnigmäßige Haftftrafe 
tritt, geahndet. 

$ A. Dieſe Berorbnung tritt am 1. Mär d. J. 
in Kraft. 

Charlottenburg, den 31. Januar 1893. 

Königliche Polizei-Direftion. von Saldern. 


54 


| Befanntmachungen der Kreisausfchüfle. 
N. oo Rabweifun \ 

der Seitens des Kreis-Ausichuiles des Kreiſes Niederbarnim auf Grund des 5 2,8 I der Landgemeinde-Ordnung vom 3. Juli 
t im 3. Vierteljahr 1892—93 genehmigten Veränderungen von Gemeinde: und Gutebezirts:Örenzen. 


Bezeichnung der in Betracht lemmenden Grundſtücke. Siberian bein an triger 
1 | Die ın der Separationsfadye der Ruhlsdorfer Kammer: Gemerndebezirf Fiskaliſcher Gutsbezirk 
. berge dem Königlichen Preußiſchen Fiskus über— Ruhlsdorf. Pechteich 
wieſene Pläne: Forſt. 
N 1 von 12,94,80 ha Größe, 
N 2 - 143,06,90 ha = 
N? 2a. ⸗ 
NE 26. 0,92,90 ha : 
NE 2c. 710 ha - 
N 3 9 
N! 76 
NE 104 
Ne 121 
M 125 
mit zu). 190,15,60 ha Flaͤcheninhalt. 
2 I Die von dem Zimmermann Zedewitz zu Hermsdorf er- 
worbene Parzelle Kartenblar 1 Parzelle NT 669/184 
ber Gemarfung Hermsdorf mit 413 qm Flächeninhalt. 


Berlin, den 31. Januar 1893. Der Kreis-Ausfhuß des Kreijes Niederbarnim. 




















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- 


Gutsbezirk Gemeindebezirk 
Hermsdorf. Hermsdorf. 


Betrifft die Eingemeindung der Groͤper Wieſen. Thiele zu Rhinow zum Amtsvorfteher des Amtsbezirks 1. 
5. Durch rechtskräftigen Beichluß des Kreis-Ausichuffes | — Stölln —, der Rentner Herr Auguft Prien zu 
bes Kreifes Oftprignig vom 23. Dezember v. J. find |liepe zum Amtsvorfleher des Amtsbezirks VII. — 
die von den Feldmarfen der Gemeinden Biefen und Liepe —, der Gemeintevorfteher und Bauergutöbefiger 
Wernifow, des Guted Zaagfe, der Gemeinde Glienife] Herr Siedomw zu Tremmen zum Amtsvorfteher des 
und Jabel jowie des Gutes Jabel eingejchlojjenen ! Amtsbezirks XVII — Tremmen. 


Gröper Wiefen von dem Gutsbezirfe Golphed ab: | Das unter Königlichen Patronat ſtehende Diafonat 
getrennt und mit dem Gemeindebezirfe Glienike ver: |zu ZTrebbin und die damit verbundene Pfarrftelle zu 
einigt worden. Thyrom, Diözefe Zoſſen, ıft dur die Verjegung bes 
Kyritz, den 31. Januar 1893. Diafonus Spengler zum 1. Januar 1893 zur Er: 
Namens des Kreis-Ausſchuſſes ledigung gekommen. 
der Vorfigende Graf von Bernftorff. Ueber die Belegung der Stelle ift bereits Ber- 
Perſonalchronik. fuͤgung getroffen, 


Die Lehrerinnen Beckmann III., Born II. und 

Im Kreiſe Beeskow-Storkow ift an Stelle des Langenmayr find als Gemeindejchullehreginnen in 
Oberamtmanns Redlich zu Amt Beeskow, welcher die, Berlin angeftellt worden. 

Amtsvorftehergeichäfte niedergelegt hat, der bisherige Perfonalveränderungen im Bezirfe der 
Amtsvorfteher-Stellvertreter, Rittergutöbefiger Scherz | Kaiſerlichen Dber-Poftdireftion in Potsdam. 
in Cummerow zum Amtsvorfteher des XXI, Bezirfd — Ernannt iſt: der Ober-Poftfaffen-Rendant Meyer 
Amt Beeskow — ernannt worden. in Potsdam zum Nechnungsrath. 

Im Kreije Beeskow⸗Storkow iſt an Stelle des aus | Angeſtellt ift: der Poftpraftifant Mar Schmidt 
dem Bezirke verzogenen Königlichen Dberförfters Neu«| ale Pofljecretair in Perfeberg. 
mann in Kl. Wafjerburg deſſen Amtsnachfolger, der An den Ruheſtand tritt: ver Poftvermwalter 
Königliche Oberförfter Nöldechen zu KT. Waſſerburg Schulze in Wend.-Buchholz. 
zum Amtsvorftieher des XIII. Bezirks — Münchehofe Perfonalveränderungen im Bezirfe der Kaifer- 
— ernannt worden. lichen Ober: Poftdireftion in Berlin. 

Im Kreife Ruppin ift wegen des am 31ſten d. M. Im Laufe des Monats Januar 1893 find: 
bevorſtehenden Ablaufs jeiner Dienftzeit der Amtmann |ernannt zum Ober-Telegraphenfefretair der Tele: 
Berlin in Kantow auf's Neue zum Amtsvorfteber des! graphenſekretair Joswig, zum Ober-Poſtdirektions⸗ 
vl. Bezirks — Deſſow — ernannt worden. jefretair ter Poftjefretair Roſenhayn, 

Im Kreiſe Weſt-Havelland find wegen des bevor: |angeftellt als Poftaffiftenten ber Poftverwalter Herzog 
ſtehenden Ablaufs ihrer Amtszeit zu Amtsvorſtehern und der Poftanwärter Rabe, als Telegraphenaififtent 

wzernanmt worden: ber NRittergutöpädter Herr| der Telegraphenanwärter 5. W. D. Schulze, 


verfeßt nach Berlin Poſtinſpektor Belg aus Friedrichshagen) und Hanfen (künftiger Wohnſitz 
Königsberg (Pr.), Ober-Poſtſekretair A. H. Schmidt Kötzſchenbroda), 
aus Poſen. Poſtaſſiſtent Stahn aus Pinneberg, freiwillig ausgeſchieden Telegraphenſekretair 

von Berlin Poſtinſpektor Meißner nah Darmſtadt, Eulenberg (in den Dienſt des Königlichen Polizei- 
Poſtſekretair Holle nad Liegnitz, Präſidiums in Berlin übergetreten), 

in den Nuheſtand getreten Dber-Poftjefretair geftorben Poſtſekretair Kobus, Poftaffi ſtent Ziehe 
Anger, bie Poſtſekretaire Franz (fünftiger Wohnſitz, in Charlottenburg. 


Ausweifung von Ausländern aus dem Neichögebiete. 


& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörbe, Dat 
ee 6 — —— der welche die Answeifung | guamekınae- 
E des Ausgewiefenen. Beftrafung. beſchloſſen hat. rt 
1. 4. 9. 6. 





Auf Grund des 5 362 des Strafgejegbude: 
1 Ferdinand Baumann,igeboren am 15. Auguſt Landſtreichen u. Betteln, “aniglich preußifcher!22, Dezember 
Maſchinenſchloſſer, rn zu Troplowig, N rungspräfident 1892. 


ezirk Jägerndorf, ppeln, 
Oeſterreichiſch ⸗Schle⸗ 


ſien, ortsangehörig 


ebendaſelbſt, 
2| Walis Felix Bury, 27 Jahre alt, geboren Landſtreichen, derſelbe, 13. Dezember 
Tagearbeiter, und ortdangehörig zu N 1892. 


Krafau, Galizien, 

3) Joſef Elſenſohn, geboren am 3. Märzitandftreihen und Fäl-Königlich bayerifchel20. Dezember 
Mafchinenftider, 1874 zu St. Gallen, Ihung von Vegitima- Dali: -Direftion 1892, 
Schweiz, öſterreichi⸗ tionspapieren, Münden, 
ſcher Staatsangehöri- 
ger und ortdangehörig 


zu Götzis, Bezirk Feld⸗ 
kirch (Borarlberg), 
4 Wilhelm Ertel, geboren am 20. April Landſtreichen, dieſelbe, 30. Dezember 
Schloſſer, 1872 zu Lippa, Ko— 1892. 
mitat Temes, Ungarn, 
ortdangehörig zu Vin⸗ 
| ga, ebendajelbft, 
5) Hugo Gebhart, |geboren am 23. Juli Betteln, Königlich preußiſcher 10. Dezember 
Stallmeifter, 1866 zu Wien, orts⸗ Polizei-Präfident zul 1892. 
angehörig ebenbafelbft, Berlin, 
6 Karl Hadina geboren am 6. Oktober desgleichen, Königlich preußiſcher 2. Januar 
(Hrdina), Kelfner, | 1861 zu Pribram, Regierungspräſident 1893, 
Böhmen,ortdangehörig zu Breslau, 
ebendajelbft, 
7Albert Joſef Hilger,igeboren am 23. Mai Diebſtahl und Betten, Königlich Sädftichel”. Dezember 
Kaufmann und Hand: 1858 zu Reichenau, Kreis hauptmann⸗ 1892. 
arbeiter, Boͤhmen, ortsangehoͤrig ſchaft Zwickau, 
ebendaſelbſt, 
8 Abraham Hirſch, geboren am 20. Junillandftreichen, Königlih preußifcher| A. Januar 
Kaufmann, 1856 zu Kowno, Ruß⸗ Regierungspräſident 1893. 
land, ruffiicher Staate- zu Potsdam, 


an gehöriger, 
g| Karl Hitſchfeld, |geboren am 28. März Betteln u. verbotswidrigejVolizeibehörde zu 6. Januar 
Arbeiter, 1873 zu Braunau,| Nüdfehr, Hamburg, 1893, 
Böhmen, öfterreichi- | 
ſcher Staatsangehs- 
tiger, 


AED SB m mem m nn 





— — — —— 





— — — — — —— — nn — 


& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum 

5 Per — der welche die Ausweifung Kuomehung .. 

J Beſtrafung. beſchloſſen hat. — 

1. 2. 3 4, 5. 6. 

101 Joſef Hodatſch, geboren am 9. Februar Landſtreichen u. Betteln,Königlih bayeriſche 27. emnber 
Hutmacher, 1867 zu Windig⸗ Je⸗ Polizei⸗Direktion 1892 


nikau, Bezirk Deutſch⸗ Muͤnchen, 
brod, Boͤhmen, orts⸗ | 
angehörig ebendaſelbſt, 

11} Franz giligter, geboren am 24. Novem-\Betrug und Randftreichen, dieſelbe, 10. Dezember 

Koch, ber 1866 zu Oberplan, 1892. 

Böhmen, ortsangehö⸗ 
rig zu Gillowitz, Be⸗ 
zirk Kaplitz, ebendaſ., 


12} Johann Jelinek, geboren am 26. Juli Landſtreichen, dieſelbe, 18. Dezember 
Steinmetz, 1850 zu Ledetſch, Böh- 1892, 
| men, ortsangehörig 
ebendaferhft, 
13) Joſef Kolſchawa, Igeboren am 1. Novem-Landfreihen u. Betteln, Koͤniglich Bayeriſches 23. Dezember 
Zagelöhner, ' | ber 1849 zu Lisky, Bezirksamt Regen, 1892. 


Bezirk  Deutichbrod, 
Böhmen, öſterreichi⸗ 
ſcher Staatsan gehörig. , 
14) Rudolf Mintzlaff, ſgeboren am 13. April Landſtreichen und Tragen Koͤniglich bayerijchel19. Dezember 
Bäder, 1872 zu Waidhofen,| verbotener Waffen, PolizeisDireftion 1892. 
Bezirk Amftetten, Nie- Münden, 
ber-Oefterreich, orts⸗ 
angehörig ebendafelbft, 


15) Jobhann Miran, |geboren am 24. Yunijdetteln, Königlich preußiſcher“ 5. Januar 
Schloffer, 1844 zu Sfraneic, Regierungspräft ident 1893, 
Bezirk Klattau, Böbh- zu Schleswig, x 


men, ortsangehörig zu 
Plichtic, ebendaſelbſt, 


16) Georg Olſchewsky, geboren am 21. April Landſtreichen, Königlich bayeriſche 22. Dezember 
Muſiker, 1865 zu Warſchau, Polizei⸗Direktion 1892. 
ruſſiſcher Staatsange⸗ München, 


höriger, zulegt wohn- 
haft in Marfeille 


(Frankreich), 
17) Johann Pfeiler, geboren am 8. Dezem⸗desgleichen, Koͤniglich preußiſcher 5. Januar 
Schlaͤchtergeſelle, ber 1859 zu Girſig, Regierungspraͤſident 1893. 
| Bey. Olmutz, Mähren, zu Hannover, 
181 Wilhelm Gottfried Igeboren am 28. März Betteln, Königlich ſaͤchſi ſche 10. Dezember 
Prafie, Weber und | 1840 zu Warnsdborf, Kreishauptmann- 1892. 
Dandarbeiter, Dezirf Rumburg, Boͤh⸗ ſchaft Bautzen, 
men, ortsangehoͤrig 


| ebendajelbft, 


Hierzu Fünf Deffentliche Anzeiger. 


(Die Infertionsgebühren betragen für eine ein Ipaltige Dradzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 


Nedigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Potsdam, Buchbruderei ver A. W. Hayn ſchen Erben. 





Am ts 


blatt 


ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Serlin. 





Stüd 7. 





Den 17. Kebruar 





Neichs⸗Geſetz⸗ Blatt. | 
(Stüd 47. 1892.) NE 2000. Geſetz, betreffend bie 
Einführung des $ 75a. des Kranfenverfiderungs- 





geſetzes. Vom 14. Dezember 1892. 

Nr * Verordnung über die Führung der Reichs— 
flagge. Vom 8. November 1892. 

NE 2062. Verordnung wegen Ergänzung der Ver⸗ 


ordnungen vom 16. Auguft 1876 und vom 22ften 
Mai 1891, betreffend die Kautionen der bei der 
Militär- und der Marine-Vermaltung angeftellten 
Beamten. Bom 4. Dezember 18592. 
N? 2063. Verordnung, betreffend die Einführung von 
Aehhegeiegen in Helgoland. Vom 14. Dezember 


(Sie 9) N? 2064. Verordnung über die Infraft: 
ſetzung des Geſetzes, betreffend die Prüfung der 
Läufe und Berichlüffe- ver Handfenermaffen. Vom 
20. Dezember 1892. 

Ne 2065. "Befanntmadung, betreffend bie Anwendung 
der vertragsmäßig für die Nummern 9a, ba, b?, 
by, be, c, da, e (Mais) und f (gemafzte Gerſie) 
des deutfchen Zoltarife beitebenden Zollſätze auf 
bie zumänitden Erzeugniffe. Vom 22. Dezember 


(Städ 1. 1893) NE 2066. Bekanntmachung, betreffend 
Ergänzung und Berichtigung der dem internatio- 
nalen Uebereinkommen über den Eijenbahnfradt- 
verfehr bei Keigefkgten Liſte. Vom 18. Januar 189. 

(Stüd 2.) 2067. Befanntmadhung, betreffend bie 
Befreiung vorübergebender Dienitleiftungen von ber 
Invaliditäts- und Altersverfiherung. Vom 24ften 
Januar 1893. 

N? 2068. Bekanntmachung, betreffend die Geſtattung 

des Umlaufs der Sceidemüngen der Rranfenmäb- 

rung innerbalb badiſcher Grenzbezirke. Vom 

24. Januar 1893. 

2069. Bekanntmachung, betreffend die Abänderung 

und Ergänzung der Eichordnung. Vom 14. Ja: 

nuar 1893 

(Stüf 3.) Me 2070. Befanntmadung, betreffend die 

ee, der HE Pa: für Die Nummern 9a, 

he, he, c, de, e (Mais) und f (gemalzte 
ee Zu deutſchen Zolltarife beftebenden Zoll- 

Jäge auf die rumänischen Erzeugniſſe. Vom 28ften 

Januar 1893, 


Nr 


Gefek:Samımlun 
für die Königlichen Preußiſchen Staaten. 
(Stück 36. 1892.) N 9581. Verfügung des J Suftig- | 


De” 


minifters, betreffend. die Anlegung des Grundbuchs 
für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Erkelenz, 
Blanfenbeim, Bonn, Euskirchen, Rheinbach, Moͤrs, 
Dülken, Goch, Ahrweiler, Cochem, Meijenheim, Comm, 
Opladen, Solingen, Ottmweiler, Sulzbach, Saar- 
brüden, Bölflingen, Trier, Neumagen, Berncaftel 
und Hermesfeil. Vom 17. Dezember 1892. 

(Stüd 1. 189.) NE 9582. Verordnung, betreffend 
Sautionen von Beamten aus dem Bereiche des 
Minifteriumd für Landwirthihaft, Domänen und 
Forſten. Vom 21. November 1892. 

Nr 9583. Berfügung des Yuftizminiftere, betreffend 
die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der 
Bezirke der Amtsgerichte Aldenhoven, Jülich, Gemünd, 
Düren, Bonn, Ciegburg, Cleve, Xanten, Adenau, 
Coblenz, Kirchberg, Kirn, Kreuznach, Mayen, Simmern, 
Trarbach, Zell, Göln, Kerpen, Eusfirdyen, Gerres- 
beim, Ratingen, Neuß, Langenberg, Lebach, Sankt 
Wendel, Neuerburg, Rhaunen, Wittlich und Wadern. 
Bom 16. Januar 1893. 

Ar 9584. Verfügung des Juftizminifterö, betreffend 
die Anlegung ded Grundbuchs für einen Theil dee 


Bezirfs des Amtegerihts Bergen bei Celle. Vom 
16. Januar 1893. 
Befanutmachun 
des Königlichen Ober: äfidenten. 


Befanntmadung. 
3. Des Königs Majeftät haben mittelft Alfer- 
höchſten Erlafjes vom 20. Januar d. I. die Einberufung 
bes 19. Provinzialstandtages der Provinz Brandenburg 
zum 26. Februar d. 3. 
zu beftimmen gerubt. 

Die Mitglieder deſſelben find in Folge deſſen ein- 
gelaten worden, fih an dem gedadten Tage Mittage 
12 Ubr im Landeshauſe zu Berlin zur Eröffnunge- 
Sigung zu verfammeln. 

Den Herren Abgeordneten wird, wie früher, Ge— 
fegenheit geboten fein, gemeinfam an dem Sonntags- 
Sottesdienfte in der Dom⸗-Interimskirche im Schloß 
Monbiiou- Garten Theil zu nehmen. 

Porsdam, den 6. Februar 1893. 

Der Ober: Präfident der Provinz Brandenburg, 
Staatsminifter von Adenbad. 


Bekanntmachung. 
Von dem diesjährigen Kommunallandtiax SL 
Zemart find für die wüde, mit Tem X. WXV. 


beginnende füntjührige Wahlgeriste a MUTTERN Ir 


58 


Direktion ber Hilfskaſſe für den kommunalſtändiſchen vom 15. Dezember v. I. die Genehmigung ertbeilt 
Berband der Rurmarf: worden, in Etation 2 der Chauffee von ber früheren 
der Nittergutöbefiger, Hauptmann a. D. von Kommunal-Chauſſee Lenzen-Elbfähre nach Kieg mit Ab- 
Thümen auf Stangenhagen, zweigung nad der Gorlebener Fähre, in Lenzen eine 
der Stadtrath Ehrenberg zu Franffurt a. D. und | Hebeftelle zu errichten und an derjelben das tarifmäßige 
der Amtsvorſteher Schulge zu Götz, Chauffeegeld für anderthalb Meilen zu erheben. 
und zu Stellvertretern der Direftionsmitglieder: Mit der Erhebung des Chauffeegeldes wird am 
der Rittergutsbefiger von Winterfeld auf Neuhof, | 15. Februar d. J. begonnen werben. 
ber Dürgermeifter Mertens zu Prenzlau und Potsdam, den 9. Februar 1893. 
der Amtsvorſteher Wolle zu Warnig Der Regierungs- Präfident. 
gewählt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß 32. Tarif, 
gebracht wird. Potsdam, den 7. Februar 1893. nach weichem die Abgabe für Benupung der von dem 
Der Ober-Präftbent. Kaufmann 9. Klewe in -Zehdenid, Kreis Templin, 
Staatsminifter v. Achenbach. errichte en er und „a olabeiteie am Moplenlolt 
Bekanntmachungen daſel is auf Weiteres zu entrichten iſt. 
8 1. Es iſt zu entrichten: 
‚De, 
Kommunal⸗Chaufſee Lenzen-Elbfäbre nach Kietz mit Abzweigung Löſchen oder Laden mit Rohmaterialien für 
nach der Gorlebener Faͤhre. den Kahn 9 Mark. 
31. Dem Kreife Weft-Prignig ift Seiten des h. Für Löſchen oder Laden von Stüdgütern für 
Herrn Minifterd der öffentlichen Arbeiten buch Erlaf den Kilo-Centner 1 Pf. 


34. — — — Nachweiſung der Markt: ꝛe. 











I Getreide | uebrige Markt- 
Es koſten je 100 Kilogramm Es 
ẽ 9— Rindfleiſch 
Namen der Städte = sı | . 
5131—31515135151131—71,133666 
S 8 8 2-1 5 2 | 8 8 nr >S I 2& 5* 
— 158—581318161 —5168.532 
— EURER DLEEP ELBE SLBRCUB LLBRB LE SLECHB ELSE: N. PEIM. BEIM. BE. 















Angermünde 14 75112 6412 75113 36 27 7 36 38 3 
Beeskow 151011250 —— 4 08 23 33 145: — 20 
Bernau 36 
Drandenburg 15/50113)23 14 70 14 90 27. -35 -45 — 36 
Dahme 1462]13134112)85]15 05 30.140 [50 — 2 
Eberswalde 14/70112167[15150114 63 231-211 —134| - 4 
Davelberg 1419611 2|71113|50 14/7 5129;—133)—]47150 10 
Süterbog 1450113/50114117115:17125|— 124 — 140 — 10 
Qudenwalde 1444112 94112 86114 23 38 -138 — 140 - 2 
105 Perleberg 148311270112 79 1430 40 40 - 60 
11] Potsdam 1568130513031511 25 —125I/— 135 — 50 
125 Prenzlau 149011264113 7911 3,63132'—[281— [35 — 30 
13] Prigwalf 1438512/31]12]75113; 04 1 — 26 —B0— 40 
14] Rathenow 14/50113/05[13|13 14: 25 23 — 24144 — 40 
15] Neu:Ruppin 16—113/— 113) — 13, 93 35! — 135 — 30 35 
161° Schwedt 14153]12/85]12|40 14145 26 66125 — 37/50 40 
11 Spandau 15 13113 1591325114 75134 129 — 47- 55 
181 Strausberg 16/—113/56116|36 ü 7022| —133|— 136: — 60 
19 Teltow 14/40112)55114|45 u 40127150130 — 501 45 
201 Templin 15/—112|50513)50114'— 1281 —140\— 140 — 20 
21] Treuenbriegen 14118112)58513|13114112— —H-1— HH — 
221 Wittftod 15—11 2/4251 2)80113,06130/—]40| -- 150 — 
23] Wriggen a. D. 14184112|59113|90 13150 251504 —136 | — 
| —— 















1291]12[85]1 376814317 I — 


Potsdam, den 14. Februar 1893 








59 


$ 2. Befreit von der Abgabe find: 
a. Die den Intereffen der Wafjerbauverwaltung 
dienenden Fahrzeuge, 
b. ſolche Fahrzeuge, weiche lediglich für König- 
Tide, Staate- oder Reichs Rechnung Gegen- 
Rände befördern, 
Potsdam, den 5. Februar 1893. 
Im Einverftändniffe mit dem Königl. Provinzial 
Steuer-Direftor 
Der Regierungs-Präfident. 
Viehſeuchen. 
33. Feſtgeſtellt if die Maul- und Klauen 
ſeuche unter dem Jungvieh des Gutes Mürow, dem 
Nindvieh des Nitterguted Felſchow, Kreis Anger- 
münde, bei 2 Kühen des Bauergutöbefigerd Noad in 
Heinersdorf, bei 13 Kühen des Bauern Raabe in 
Lübars, bei 35 Schweinen des Mäſters Danewig zu 
Neu⸗-Weißenſee, Kreis Niederbarnim, bei 12 Ochſen 
des Gutes Gollmig, Kreis Prenzlau, unter dem Bieh- 
beftand des Bauergutöbefigerd Schumacher in Techow, 
bei 18 Schweinen und einer Ziege mehrerer Tagelöhner 





auf dem Rittergut Groß⸗Pankow, unter 4 Schweinen 
des Gaſtwirths und Schmiedemeifters Schmidt in Groß⸗ 
Pankow, dem Rindvieh der Bauern Louis und Emil 
Neibe in Neu-Krüſſow, bes Eigenthümers Krüger 
in Holzhaufen, Kreis Oftprignig, der Witte Sauer- 
wald in Selchow, Kreis Teltow, des Gutsbeſitzers 
Tuchel in Deeg, Kreis Zauch-Belzig. 

Feſtgeſtellt if der Milzbrand bei 2 Kühen, 
von melden eine bereits verendet ifl, auf dem Ritter⸗ 
gute Dahlwitz, Kreis Niederbarnim. 

Erloſchen if die Maul- und Klauenfeude 
in Hohenjaathen, Kreis Angermünde, bei dem Rind- 
vieh des Koffäthen Neuendorf und der Wittwe Rathe- 
now in Lübars, des Bauergutöbefigerd Kerfow in 
Karow, Kreis Niederbarnim, in Staffelde, Kreis 
Oſthavelland, Dorf und Rittergut Kriele, Kreis Wef- 
havelland, Dorf und Gut Heinsdorf, Kreis Jüterbog- 
Ludenwalde, in Shapomw, Dauer und Blumen: 
hagen, Kreis Prenzlau. 

Potsdam, den 14. Februar 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 





60 


35. Rad w 


eifu 


bwe ng 
bed Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchften Tageöpreife einſchließlich 5% Aufihlag im Monat Januar 1893 


in den Dauptmarftorten des Regierungs-Bezirfe Potsdam. 





au | Hm 
s Es Pi — für die | Neu⸗ JSchwedt Wittſtoch 
5] fofleten für [Rote | Rreife | Ruvoin | für | für 
= Kreis | und Brenz: für Kreis I Kreis MN 
23 je 50 . Kreis Anger: | Oft: emerTungen. 
S j Weit: Er Inch “ NRuppin. | münde. | Prignis 
S Kil — * anı a y⸗ d ' ’ 
E ilogramm. IStorfom.| Havel Prigniß. —8* Templin. 

BE M. Pf M. PfM. IPEÄM.I Pf. IM. Br. IM.) Pi. — 
1.| Safer | 265 | 8loa | zleel zisıl 8154 wlasl 347689 687 Imihernereim  Dfpasehans 
2.1 Heu — I 3|36 3151 341] 3|96 BB 2 36 1 2184 | 2197 fund Teltow fowie für Stabt 
3.1 Richtſtroy I-I— | 2137 21191 2/36 a7 2136 2 21 | 1199 | 131 PSvandan gilt Berlin ale 

" Hauptmarftort. 
Potsdam, den 14. Februar 1893. Der Negierungs-Präftdent. 
Befanntmahung. Verzeichniſſe zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda 
36. An Stelle des Amtsrihtere Schulge ift der und in Hamburg bei dem Kaiferlichen Poftamte Nr. 1 


Regierungs-Affeffor Dr. von Guérard in Potsdam 
zum Borfißenden und an deſſen Stelle der Regierungs⸗ 
rath Klotz ſch dafelbft zum flellvertretenden Borfigenden 
des in Angermünde für den Kreid Angermünde zur 
Durchführung der Invaliditäts- und Altersverficherung 
errichteten Schiebögerichtd ernannt worden. 
Potsdam, den 12. Februar 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 


Befanntmachungen 
der Röniglichen Negierung. 
BDBefanntmadung 

wegen Ausreichung der Zinsicheine Reihe V. zu den 34 8igen 
Niederichleftichen Zmeigbahn: Prioritäts - Obligationen der Ober: 
ſchleſiſchen Giſenbahn und der Zinsicheine Reihe V. zu den 
44 gigen Partial: Chligatienen der Homburger Eiſenbahn von 1861. 
5. Die Zinsfcheine Reihe V. NE 1 bis 10 zu 
den 3/2 Yoigen Niederfchlefiihen Zweigbahn-Prioritäte- 
Obligationen der Oberſchleſiſchen Eijenbahn über bie 
Zinfen für die Zeit vom 1. Januar 1893 bis 31. De- 
zember 1897, nebft den Anweifungen zur Abbebung der 
folgenden Reihe, ſowie die Zinsfcheine Reihe V. .N7 1 
bis 16 zu den 4/2 /oigen Partial-Obligationen der 
Homburger Eifenbahn von 1861 über die Zinjen für 
bie Zeit vom 1. Januar 1893 bis 31. Dezember 1900 
nebſt den Anmeifungen zur Abhebung ber folgenden 
Neihe werden vom 95. Dezember d. %. ab von ber 
Kontrolle der Etaatöpapiere hierſelbſt, Oranienſtraße 
Nr. 92/94 unten linke, Vormittags von 9 bie 1 Uhr, 
mit Ausnahme der Sonn= und Felttage und der Tegten 
brei Gefchäftstage jeden Monats, audgereicht werben. 

Die Zinsſcheine können bei der Kontrolle ſelbſt in 
Empfang genommen oder durd die Regierunge-Haupt- 
faflen, jowie in Frankfurt a. M. durch die Kreisfaffe 
bezogen werden. Wer. die Empfangnahme bei der 
Kontrolle ſelbſt wünſcht, hat derjelben perjönlid oder 
durch einen Beauftragten die zur Abbebung der neuen 
Reihe berechtigenden Zinsicheinanmeifungen mit einem 


unentgeltlich zu haben find. Genügt dem Einreicher 
eine numerirte Marke als Empfangsbeicheinigung, jo 
ift Das Verzeichniß einfach, wünſcht er eine ausdrüdliche 
Beicheinigung, fo ift ed Doppelt vorzulegen. In letzterem 
Falle erhalten die Einreiher bag eine Eremplar, mit 
einer Empfangsbeſcheinigung verfehen, fofort zurüd. 
Die Marfe oder Empfangsbejcheinigung ift bei der Aus- 
reihung der neuen Zinsſcheine zurüdzugeben. 

An Schriftiwechtel kann die Kontrolle 
der Staatöpapiere ficb mit den Inhabern 
der Zinsfcheinanweifungen nicht einlaflen. 

Wer die Zinsicheine durch eine der obengenannten 
Provinzialfaffen beziehen will, bat derſelben Die An- 
weifungen mit einem boppelten Verzeichniß einzureichen. 
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbeiceini- 
gung verjeben, ſogleich zurüdgegeben und ift bei Aus- 
bändigung der Zinsjcheine wieder abzuliefern. Formulare 
zu dieſen Berzeihniffen find bei den gedachten Pro- 
vinzialfaffen und den von den Königlichen Regierungen 
in den Amtsblättern zu bezeichnenden fonfligen Kaffen 
unentgeltlich zu haben. 

Der Einreihung der Obligationen bedarf ed zur 
Erlangung der neuen Zinsicheine nur dann, wenn bie 
Zinsfcheinanmeifungen abhanden gefommen find; in 
diefem Falle find die Obligationen an die Kontrolle ber 
Staatöpapiere oder an eine der genannten Provinzial: 
faffen mittelft bejonderer Eingabe einzureichen. 

Berlin, den 8. November 1892. 

Königlihe Hauptverwaltung der Staatsjchulden. 


Vorſtehende Befanntmadhung wird mit dem Be: 
merfen zur öffentlichen Kenntniß gebradt, daß Formu— 
are zu den Berzeichniffen von unferer Hauptfaffe, den 
Königlichen Kreis- und Forftfaffen und den Königlichen 
Haupt-Steuer-Aemtern bezogen werden fünnen. 

Potsdam, den 17. November 1892. 

Königliche Regierung. 








61 


Belanntmachungen der Bezirksausſchüſſe. 
Bekanntmachung. 
3. Es wird beabſichtigt, in der im Ueberſchwem⸗ 
mungsgebiete der Spree zwijchen dem Dümerigfee und 
bem Seddinſee gelegenen Niederung einen Ehaufjeedamm 
anzulegen, welcher Goſen mit Neu-Zittau verbinden fol. 
Diefed Unternehmen wird hiermit Öffentlich befannt 
gemadt. Ein die Anlage betreffender Situationsplan 
mit Querprofilen und einer Ueberfihtsfarte wird nebſt 
bazu gehöriger Erläuterung in der Zeit vom 1. bie 
8. März d. 3. bei dem Gemeindevorftande zu Goſen, 
in der Zeit vom 9. big 16. März d. 3%. bei dem Ge: 
meindevorftande zu Neu-Zittau zu Iebermanns Einſicht 


ausliegen 
inwendungen gegen dieſes Unternehmen find in 
der Zeit vom 1. big 16. März d. J. bei dem Bezirks⸗ 
ausichuife zu Potsdam anzubringen. Epätere Einmen- 
dungen werden nicht hernaſheigt werden. 
Potsdam, den 13. Februar 1893. 
Der Bezirks⸗Ausſchuß. 


Bekanntmachungen des Königlichen Polizei: 
enten zu Berlin. 
Berliner und Gharlottenburger Breife im Monat Januar 1893. 
11. A. Engrods-Marftpreife 
im Monatsdurchſchnitt. 
In Berlin: 


für 100 Kigr. Weizen (gut) 15 Marf 69 Pf., 


u Br do. ae) 5 = 10 > 
a bo. (gering) 14 » 53 = 
2 8 =: Roggen (gut) 13 = 51 = 
Zu — do. (mittel) 13 = 11 : 
Pr z do. (gering) 2 = 73 = 
= = = Gerfte (gut) it -» 51 - 
Zu bo. (mittel) 15 = 38 = 
GE do. (gering) 14 = 2 =: 
2: = Hafer (gut) 15 =: 50 : 
DE do. eine ii ⸗68 -: 
Ze do. (gering) 13 = 8 ⸗ 
«= =: = Erbfen (gut) 19 =: 5 = 
-2 do. — — 18 =: 20 : 
= 2: » do. (gering) 16 =: 70 : 
= =: 2  Ricifiroh A: 4 : 
z ⸗ ⸗ Heu 6 41 ⸗ 


Monats-Durchſchnitt der höchſten Berliner 
Tages preiſe einjebließlich 5% Aufſchlag 
für 50 Klgr. 

Hafer Stroh Heu 
im Monat Januar 8,33 Mf., 2,52 Mf., 3,96 ME. 
B. Detail-Marftpreije 
im Monatsdurchſchnitt. 

1) In Berlin: 
für 100 Klgr. 
⸗ Speijebopnen (weiße) 3 
: Linien 55 
= Kartoffeln 5 


X 


vn 


— 


⸗ 
9 : 


Re | Bu 1 7 


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X XR “x [\} 


u“ 11 wohn 


X 


W 


12. 
zu welcher der Jugang nur vom Mott 
Erbjen (gelbe z. Kochen) 3 Mark o Pf., —* 19 ſtattfinden darf, find wiederholt von außer⸗ 
balb Betten, Kleider, Wäfche und andere Gegenftände 
zur Desinfection zugegangen, welche durchaus ungenügend 
verpadt gemwejen find. 


©. Ladenpreiſe in den legten Tagen 
des Monats Januar 1893; 
1) In Berlin: 


W 


jiuie jede (mie 


vxaxh 


- 
” 


Kigr. Weizenmehl NE 1 
= Roggenmehl N? 1 
=  Gerftengraupe 
s  Gerftengrüge 
-—Buchweizengrütze 

Hirſe 


Reis (Java) 
Java-⸗Kaffee (mittler) 


(gelb in 


gebr. Bohnen) 4 


jun bei 
| 


In 
Klgr. 


XR 


“ X 


Hirſe 


“ % u“ 


— 


XR X 


Speiſeſalz 
Sömeineihmals (biefiges) 1 
2) Charlottenburg: 
Weizenmehl NE 1 
Roggenmehl NF 1 
Gerftengraupe 
Gerftengrüge 
Buchmeizengrüge 


Neid (Java) 
Java-Kaffee (mittler) 
JavasKaffee (gelb in 


gebr. Bohnen) 3 


mh ha 


-Speiſeſalz 
Schweineſchmalz (bien 

Berlin, den 6. Februar 1 

Königliches Polizei=Präft num. Erſte Abtheilung. 


Bekanntmachung. 


Der ſtädtiſchen Desinfections-Anſtalt hierſelbſt, 
buſer Ufer 


iehgee) 1 


3 Marf 


- 
- 


z 


2 Marf 


4 
- 


4 
- 


35 


für 1 Klgr. Rinpfleiih v. d. Keule 1 Mark re Pf., 
:-1 : - —  (Baudfleiih) 1 - : 
- 1 = Scmeinefleid il = 3 ⸗ 
:-1 = Rarfeiie 1 = 25 ⸗ 
:- 1 = Hammelfleich 1 = 20 = 
= 1- Speck (geräudert) 1: 50 - 
«1 =  Efbutter 2 =: 830 > 
-« 60 Stüd gier A : 91 > 
j 2) In Charlottenburg: 
für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 32 Marf 50 Pf. 
= =:  z Speifebohnen (weiße) 35 =: — ⸗ 
⸗ ⸗ ⸗ Linſen 45 2 — 2 
.- :s = Kartoffeln 5 =: 36 = 
- 4 Kigr. Rindfleiih v. vd. Keule 1 - 40 = 
:1 : ⸗ Bauchfleiſch/ 1 = 10 = 
: 1 = Schmeinefleid 1 =: 90 : 
- 1 «.  Karlbfleiic 1 = 40 ⸗ 
: 1 = Hammelfleiid 1 = 20 =: 
- 1 = GSped (geräudert) 1 = 60 = 
=» 1 = &fbutter 2 = 37 = 
: 60 Stüd Eier 6 = 0 = 


W X | | ee 7 ee Vu Te \\ 


Ww W 


u 


| ee Ten ee "ee Te Te Te 


u 


u 11 


62 


Da bei ungenügender Berpadung der infleirten Deanienbueß, 


Saden leicht eine Uebertragung von anfledenden Krank⸗ 
beiten auf das mis dem Transporte betraute Perfonal | ( 
ftatifinden kann, jo befimmen wir hierdurch, daß alfe|i 
der ſtädtiſchen Desinfectiond-Anftalt — Kottbuſer 
Ufer Nr. 19 hierſelbſt — von außerhalb, ein- 
ichließlih der benachbarten Ortſchaften, zur Des— 
infektion zugehenden Gegenſtände in feſten, im 
Innern mit Blech ausgeſchlagenen Kiſten, 
verpackt zugeſandt werden müſſen. 

Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen 
werben dem Königlichen Polizei-Präſidium hierſelbſt 
Behufs der Beftrafung angezeigt werben. 

Die Rüdgabe der von Auswärts zur Desinfection 
eingelieferten Begenftände erfolgt nur nach vorheriger 
Bezahlung beziehungsweile unter Nachnahme der tarif- 
mäßigen Gebühren. 

Berlin, den 30. uni 1888. 

Magiftrat bieft iger Königlichen Haupt und Reſi denzſtadt. 


Polizei⸗Verordnung, 
betreffend Verpackung und Verſendung von Gebrauchsgegenſtänden 
von Ortſchaften außerhalb Berlin an bie hieſigen fäptilchen Dee: 
infectionsanftalten. 


Auf Grund der $6 143 und 144 des Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (G.S. ©. 195 ff.) und der 66.5 ff. bes Geſetzes 
über die Polizei-Berwaltung vom 11. März 1850 
(8.:5. S. 265) wird hierdurch nad Zuftimmung des 
Gemeindevorflandes für den Stabtfreis Berlin Fol- 
gendes verorbnet: 

Einziger Paragraph. 

Wer den, über Berpadung und Berfendung von 
Gebrauchsgegenſtänden, welche von außerbalb ein: 
fchließlich der benachbarten Drtfchaften den 
biefigen ſtädtiſchen Desinfertiondanftalten zugeſandt 
merden, von dem biefigen Magiftrat unter dem heutigen 
Tage veröffentlichten Vorſchriften zumiberbandelt, wird 
mit Geldſtrafe bis zu 30 Marf beftraft. 

Berlin, den 30. Juni 1888. 

Der Polizei-Präftdent. 
ae. Freiherr von Richthofen. 


Vorſtehende Beſtimmungen bringe ich hiermit wieder⸗ 
holt in Erinnerung mit dem Bemerfen, daß jede Zu- 
wiberhandlung unnachfichtlich ‚Mrafreitic verfolgt 
wird. Berlin, den 6. Februar 1 

Der Poligei-Präfident. 


Bekanntma ungen Der Kaiferlichen 
Ober⸗Poſtdirektion zu Potsdam. 
Befanntmadung. 
8. Diejenigen Perjonen, welde in bem_bevor- 
Rehenten Frühjahr Anſchluß an eine der Stadt: 
ern fprechei einrichtungen in Brandenburg 
Savel), ECöpenick, Eberswalde, Sriebeih?: 
agen, Gr.:Lichterfelde, Grünau (Mark), 
Liepe (D u Ludwigsfelde, Neuruppin, 
Jowawes: Neuendorf, Dderberg (Mark), 


— Hatbenow, Span: 
dau, Stegliß, I, Wannſee, Zeblendorf 
(Sr. Teltow) un Boften wünfchen, werben erfucht, 
de Anmeldungen recht bald, Tpäteflens aber bie 
nde Februar an das Kaiferliche Poſtamt in dem 
ne de Drte — für Potsdam an dag Kaiſerliche 
Telegraphenamt daſelbſt — zu richten. Später ein⸗ 
gehende Anmeldungen können erſt in dem 
weiten, nach dem 1. Auguſt beginnenden 
auabſchnitte berückſichtigt werden. 
Bei den bezeichneten Verkehrsanſtalten können die 
Bedingungen für den Anſchluß eingeſehen und Formu⸗ 


lare für die Anmeldun in Empfan genommen werden. 
Potsdam, den 10. Februar 189 
Der Kaiferliche —— 
Bekanntmachungen 
des Königlichen Ober⸗ ergamts zu Halle. 
2. abtra 


zu der Polizeivererdnung ed die von der Station Könige-Wufter. 

haufen nach der PBrannfchlengrube „Conſolidirt Centrum‘ bei 

ESchenfendorf führende normal purine Pferdebahn vem 21. Sep: 
tember 158 


4. 

Auf Grund der SS 5, 6 und 11 des Geſetzes vom 
11. März 1650 über die Polizeiverwaltung, der 66 196 
und 197 des Allgemeinen Berggefeßed vom 24. Juni 
1865 und des $ 142 über die allgemeine Tandesver- 
mwaltung vom 30. Juli. 1883 wird bierdurd für die 
Verlängerungen der von der Station Königs-Wuſter⸗ 
haufen nach ter Braunfohlengrube „Conſolidirt Centrum“ 
bei Schenfenborf führenden normalfpurigen Pferbebahn 
bis zum Muͤhlenſchachte einerfeitd und zur Darrftein- 
fabrif andererfeitd unter Zuflimmung des Kreidaus- 
ſchuſſes folgender Nachtrag zu der genannten Polizei- 
verordnnung erlaſſen. 

$ 1. Die Beltimmungen der Polizeiverordnung 
vom 21. September 1884 finden für die Verlängerungen 
der oben genannten Bahn nad dem Mübhlenihadte und 
nad der Darrfteinfabrif in gleicher Weife wie für die 
Hauptbahn Anwendung. 

$ 2. Ein Abdrud diefed Nachtrages iſt mit bem= 
jenigen ded Auszuges aus der Polizeiverorbnung vom 
21. September 1884 an dem Anfangspunfte ded nad 
ber Darrfteinfabrif führenden Geleiſes anzuſchagen. 

Halle, den 22. Dezember Berlin, den 26. Januar 
1892. 1893. 


(L. 8. (L. S.) 
Königliche Oberbergamt. | Der Königliche Landrath 
v. Rynid. 


des Kreiſes Teltom. 
“ V 


J. V.: 
Keller, Kreid-Deputirter. 


Bekanntmachungen der Königlichen 
Eifenbabn: Direktion zu Berlin. 
Bekanntmachung. 

3. Laut Bundesraths-Beſchluſſes vom 26. Januar 
d. 5. dürfen für den inneren Verkehr auf den Deutſchen 
Eifenbahnen die bisherigen Krachtkriefformulare bis zum 
Ablauf des Monats Juni 1893 weiter verwendet werden, 
jofern darin der Vordruck für bie Deklaration ber Ge⸗ 





63 \ 
jammt-Werthfumme ganz und in dem für die Deffa-| Danzig und Liftemann aus Magdeburg zur bienft- 


ration des Intereſſes an der rechtzeitigen Lieferung be⸗ 
ſtimmten Bordrud das Wort „rechtzeitigen‘ vor ber 
Uebergabe zur Beförderung geftrichen worden find. 
Berlin, den 8. Februar 1893. 
Königliche Eifenbahn-Direktion. 


Bekanntmachungen anderer Behörden. 
Die mit einem Jahreseinkommen von 600 M 
aus Staatsfonde und 600 M. aus Kreigmitteln ver- 
bundene Kreistbierarztfielle des Kreifes Kol: 
berg — Körlin, mit dem Amtswohnfige in Kolberg, 
ift ſofort zu befegen. j 

Geeignete Bewerber fordere ih auf, mir ihre 
Geſuche nebft Zeugniffen und Lebenslauf bis zum 
1. März; d. 3. einzureiden. 

Köslin, den 28. Sanuar 1893. 

Der NRegierungs-Präftdent. 
In Bertretung: gez. von Zaftrom. 
Bekanntmachung. 

Es wird hierdurch offentlich bekannt gemacht, 
daß die Wahrnehmung der dem Gemeinde-Vorſteher big 
zur Erridtung eines Gemwerbegerichtd auf Grund des 
Geſetzes vom 29. Juli 1890, — betreffend die Gewerbe: 
gerichte — geſetzlich obliegenden Geſchäfte mit Geneb- 
migung ded Herrn Ober-Präfidenten 

dem Herrn Stabtratb Hübner, bierjelbft, 
welcher in Behinderungsfällen von dem Herrn Stabt- 
verorbneten Nicolai, bierjelbfi, vertreten wird, auf 
ein fernered Jahr und zwar für die Zeit vom 1. April 
1893 big 31. März 1894 übertragen worden ift. 

Berlin, den 8. Februar 1893. 

Der Oberbürgermeifter. 
(ge3.) Zelle. 


Derfonalbronik. 

Bei der Königlichen Direktion für die Verwaltung 
ber direften Steuern in Berlin find: 1) der Geheime 
Negierungs-Rath Meigen und der Regierungs-Affeflor 
Dr. Walter verftorben, 2) der Regierungs-Rath von 
Kameke an die Königliche Regierung zu Potsdam ver: 
jegt worden, dagegen find der genannten Direftion 
3) die Regierungs-Räthe Fuhrmann aus Aachen und 
Dr. Kramfta aus Stralfund, ſowie die Negierungs- 
Affefforen Dr. Curtius aus Münfter, Giehlow aus 


lihen Berwendung überwiefen worden. Werner find 
daſelbſt: 4) die Militär-Anmwärter Brandt, Hellwig, 
Gottwaldt, Sohr, Buchholz, Knispel und Del- 
ſchläger als Militär-Supernumerare angenommen, 
5) die Kanzlei-Diätare Reinhardt, von Leski, 
Andre, Rüder und Dittner als Kanzliften ange- 
ftelt, 6) die Militär-Anwärter Humbold, Denjel 


"and Beil ale Kanzlei-Diätare angenommen worden, 


7) die Militär-Supernumerare Hirſchel und Jacob 
andgejchieden und 8) der Steuer-Erheber und Boll: 
ziehungs-Beamte Ehrhardt verftorben. 

Dem Organiften an der Friedenskirche zu Potsdam 
Martin Gebhardt if von dem Herrn Minifter der 
geiftlihen, Unterrihts: und Medizinal-Angelegenheiten 
ber Titel „Königlicher Muſikdirektor“ verliehen worden. 

Perfonal-Beränderungen 
im Bezirke der Königlihen Eifenbahn- 
Direction zu Bromberg. 
Berjegt ift der Stationsvorfteher II. Claſſe von 
Jackroski von Fredersporf nach Rogafen. 
Vermifchte Nachrichten. 
| Befanntmadhung. 
In Ergänzung unferer Befanntmadhung vom 
17. Dezember 1892 wird weiter zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß die Befanntmadhung der Eintragungen im 
Senofienichaftsregifter für kleinere Genoflenichaften nur 
in der Märfiihen Zeitung im Jahre 1893 erfolgen 
werden. 
Lindow, den 6. Februar 1893. 
Königliche Amtsgericht. 


Befanntmadung. 


Für die Befanntmahung der Eintragungen in 
dad dieſſeitige Genoflenichaftsregifter während dee 
laufenden Kafenderjabred find neben dem Deutichen 
Reichdanzeiger beftimmt worden: a. das Amtsblatt ber 
Königlihen Regierung zu Potsdam, b. die bier 
ericheinenden Prigwalfer Nachrichten für die Befannt- 
madungen für Fleinere Genoſſenſchaften aber nur die 
Pritzwalker Nachrichten. " 

Pritzwalk, den 13. Februar 1893. 
Königlihed Amtsgericht. 


AHusweifung von YHusländern aus dem Meichsgebiete. 


Name und Stand | Alter und Heimath 
des Ausgewieſenen. 


2 | 3 


> Lauf. Nr. 


Datum 


Grund Behörde, at 
ber weldye die Ausweilung ! j 
Befrafung sefhtsfen Hat. | Beihlueee 
4 5. 6. 


Auf Grund des 6 362 des Strafgeſetzbuchs: 
1] Leopold Puch maier, !geboren am 29. AuguftiStraßenraub, Landftrei- Königlich preußiſcher 10. Februar 


Mepgergefelle, 
Ober-Defterreich, orts⸗ 
angehörig zu Schar: 
ten, ebendafeldft, 


1873 zu Peuerbach, chen und Betteln, 


Regierungspräfident | 1892, 


zu Coblenz, 





6A 


— no - — — — — mo mm menden —— — — — — ——— — —— — — ——— 


* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Datum 

. » 8 
m der welche die Ausweifung Ausweifn 6: 
E bes Ausgewielenen. Beftrafung. beſchloſſen hat. Beihlufes. 
1 2 | 3 4 3 6 


2|Bernhard vanSchayf,igeboren am 14. Oftoberilanpdftreihen u. Betteln,IKöniglich preußifcher| 9. Januar 
Gigarrenmader, und | 1858 zu Kampen, Regierungspräfidtenti 1892. 
Niederlande, ortsan⸗ zu Düfleldorf, 
gehörig ebendaſelbſt, 





Sideffen Ehefrau Wilhel-igehoren am 26. De» Landftreichen, ‚derfelbe, desgleichen. 
mine, geb. Kotters, zember 1853 zu God, | 
Widelmacherin, | Regierungsbez. Düffel- | 
dorf, | 
4 Eduard Schmogel, geboren am 1. Märzlandftreihen u. Betten, Königlich bayeriihe |22. Dezember 
Drechsler, 1863 zu Feltitz, Sie- Polizei-Direftion 1892. 
benbürgen, ortsange⸗ Münden, 
börig zu Znaim, Mäb- 
ren, 
51 Johann Schober, |geboren am 2. Februar Betteln, Koͤniglich Sächſiſche 17. Dezember 
Schneider, 1841 zu Tſchermna, Kreishauptmann⸗ 1892. 
Bez. Hohenelbe, Böh- ſchaft Baugen, 
men, ortsangehörig 
ebendafelbft, 
65 3 Anton Willim, |geboren am 27. Mai Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich bayerifchell5. Dezember 
Metzger u. Hausknecht, 1837 zu Kleinpirnitz, Polizei-Direktion 1892, 
Bezirf Trebitih, Maͤh⸗ Münden, 
ren, öfterreichifcher 
Staatsangehöriger, 

7 Branı Zilligen [geboren am 19. Juni desgleichen, Kaiferliher Bezirks- 7. Januar 
(Haly), Seiltänger, | 1860 zu Paris, fran- Präfident zu Straß: 1893, 
zoͤſiſcher Staatsange- burg, 

höriger, 
SIohann Angleitner,geboren am 26. Auguftilandflreichen, falſche Na⸗Königlich bayeriiche, 4. Januar 
Schloſſer, 1862 zu Getzersdorf, mensangabe und Füh-| Poltzei-Direftion 1892. 


Bezirf St. Pölten, rung falſcher Yegitimas| München, 

Oeſterreich, ortsange-) tionspapiere, 

börig zu Eberſchwang, 

| Bezirf Ried, ebendaj., L. 

9I| Emma Gotthilde geboren am 9. Juligewerbsmäßige Unzucht, Königlich preußiſcher 13. Januar 

Hildegard Faſt, | 1865 zu Carlskrona, Regierungspräfident 1893. 
Dienfimädchen, |, Schweden, ortsange- zu Schleswig, 

Ä börig ebendaſelbſt, 


Die durch Beſchluß des Kaiferlihen Bezirfs-Präfidenten zu Colmar vom 10. November v. 3. verfügte 
Ausweiſung des Joſef Moll aus dem Reichsgebiet if, nachdem fich herausgeftellt, daß Moll Reichsangehöriger 
if, zurüdgenommen worden. 


Hierzu Bier Deffentliche Anzeiger. 
(Die Infertionegebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf. 
Belagsdlätter werden der Bogen mit 10 Bf. berechnet.) 
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 


—— — — — 


Potsdam, Buchdruckerei der A. W. Dayn 'ſchen @ıben. 





Amtsblatt 


ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Kerlin. 


Stüd S_ | 


ir Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Preußen zc. 

Nachdem die Gemeintevertretung zu Rixdorf mit 
Genehmigung tes Kreisausſchuſſes des Kreiſes Teltow 
darauf angetragen bat, der Gemeinde Rirdorf behufs 
Dedung der Koften, welche durd die Ausführung ber 
Ranalitation, den Ankauf der Rirborf’er Gasanftalt, die 
Erwerbung eines Sculgrundflüdes und den Ermeite: 
rungsbau des Armen: und Krankenhauſes entfteben, bie 
Aufnahme eines Darlehnd von zwei Millionen brei- 
bundert dreißig taufend Marf durd Ausgabe auf den 
Inhaber Lautender, mit Zinsſcheinen verjehener Gemeinde- 
Anleihefcheine zu vier Prozent Zinjen zu geftatten, wollen 
wir der Gemeinde Rirdborf — da ſich hiergegen weder 
im Sintereffe der Gläubiger nody der Schuldnerin etwas 
zu erinnern gefunden bat — in Gemäßheit des $ 2 
des Gefeged vom 17. Juni 1833 durch gegenmärtiged 
Privilegium zur Ausgabe von Anleiheicheinen zum Be- 
trage von zwei Millionen dreihundertdreißig taufend 
Marf, weldhe nad dem anliegenden Mufter 

in 1500 Stüd zu 1000 Marf, 
und in 1660 Stüd zu 500 Marf 
auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinjen und, 
von Eeiten der Gläubiger unfündbar, nach dem feft: 
eftellten Tilgungsplane dur Auslooſung jährlidh vom 
Fahre 1894 ab mit wenigſtens Einem und einem halben 
Prozent des Kapitald, unter Zuwachs der Zinfen von 
den getilgten Anleihejcheinen zu tilgen find, Unſere 
Iandesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wir- 
fung ertbeifen, daß ein jeder Inhaber diefer Anleihe: 
jheine die daraus bervorgehenden Rechte, ohne zu dem 
Nachweiſe der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet 
zu fein, geltend zu machen befugt ift. 

Durch vorflehendes Privilegium, welches Wir vor- 
bebaltlih der Rechte Dritter ertheilen, wird für bie 
Befriedigung der Inhaber der Anfeiheicheine eine Ge- 
währleiftung Seitens ded Staates nicht übernommen. 

Urkundlich unter Unferer Höchfteigenhändigen Unter: 
ſchrift und beigebrudten Königlichen Inſiegel. 

Gegeben Berlin Schloß, den 22. Januar 1893. 

(L. S.) gez. Wilhelm R. | 

ggez. Sf. Eulenburg Miguel. 
PBrivilegium 
wegen Ausfertigung guf den Inhaber lautender 
Anleihejcheine der Gemeinde KRirdorf, Kreis 
Teltow, im Betrage von zwei Millionen brei- 
bundertbreißig tauſend Marf. 


Den 24. Februar 


1893. 


— ln — e — — — — — — 


Provinz Brandenburg. 





\Htegierungsbestet Potsdam, Kreis Teltow. 


Anleiheſchein 
der 


Gemeinde Rixdorf 

V. Ausgabe Buchſtabe M.... 

über 
Mark Reichswährung. 

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen 

Privilegiums vom 22. Januar 1893, Amtsblatt der 
Königlichen Regierung zu Potsdam vom . . tn... ... 
189. Seite... .. und Gejeg- Sammlung für 189. 
Seite. . . laufende NM... 


Auf Grund des von dem Kreisausichuffe des 
Kreiled Teltow unterm 1. Dezember 1892 genehmigten 
Beichluffed der Gemeindevertretung von Nixdorf vom 
24. November 1892 wegen Aufnahme einer Anleihe 
von 2330000 Mark, in Bucftaben: ‚zwei Millionen 
breibundertbreißig taufend Mark“ befennt ſich die Ge⸗ 
meinde Rirdorf dureh dieſe, für jeden Inhaber gültige, 
Seitend des Gläubigers unfündbare Verſchreibung zu 
einer Dahrlehnsſchuld von Mark, welche an 
die Gemeinde Rixdorf baar gezahlt worden und mit 
vier Prozent jährlich zu verzinten if. 

Die Rüdzahlung der ganzen Schuld von „zwei 
Millionen dreihundertdreißig taufend Mark’ erfolgt 
nad Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittelft 
Berloofung der Anleiheſcheine in den Jahren 1894 bie 
ſpäteſtens 1929 einjchließlidy aus einem Tilgungsftode, 
welcher mit wenigftend Einem und einem halben Prozent 
des Kapitals jährlih unter Zuwachs der Zinſen von 
den getilgten Anleiheicheinen gebildet wird. 

Die Ausloofung geichieht in den Monaten Dezember 
beziehungsmweife Juni jeden Jahres. Der Gemeinde 
bleibt jedody das Recht vorbehalten, den Tilgungsftod 
zu verftärfen oder auch fämmtlihe nod im Umlauf 
befindliche Anleiheicheine auf einmal zu fündigen. Die 
durch Die verftärfte Tilgung erjparten Zinſen wachſen 
ebenfalls dem Tilgungsftode zu. Die ausgelooften, ſowie 
bie gefündigten Anleihejcheine werben unter Bezeichnung 
ihrer Buchftaben, Nummern und Beträge, ſowie bes 
Zermind, an welchem die Rüdzahlung erfolgen foll, 
öffentlich befannt gemacht. Dieje Bekanntmachung erfolgt 
je einmal und zwar fpäteflend drei Monate vor den 
Zahlungsterminen — 1. April und beziehungsmweije 
1. Oftober j. 38. — in dem „Deutichen Reichs- und 
Preußiſchen Staate-Anzeiger”, dem Amteblatte der König- 


— 


66 


lichen Regierung zu Potsdam und einer in Berlin oder 
Nirdorf erjcheinenden Zeitung. Geht eines dieſer Blätter 
ein, fo wird an deſſen Statt von der Gemeinde-Ber- 
tretung mit Genehmigung bed Königlichen Regierungs⸗ 
Präftdenten zu Potsdam ein anderes Blatt beftimmt. 

Bis zu dem Tage, mo jolchergeflalt das Kapital 
: zu entrichten iſt, wirb es in halbjährlihen Terminen 
am 1. Aprif und 1. Oftober mit vier Prozent jährlich 
verzinft. 

Die Auszahlung der Zinfen und des Kapitals er- 
folgt gegen bloße Rüdgabe der fällig gewordenen Zins⸗ 
jcheine bezw. dieſes Anleiheſcheines bei der Gemeinde- 
falle zu Rixdorf ober 


m... .... „m... “0 Tr Te 


. 8 8 8 88 Vf 2 er Tr re rer I Fr Tr Tr TFT TC TI CL CT OR 


und zwar cuh in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗ 
terming folgenden Zeit. 

Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals einge- 
reichten Anleihejcheine find auch die dazu „geringen 
Zingfcheine der ſpäteren Fäalligfeitstermine zurüdguliefern. 
Für die fehlenden Zinsfcheine wird der Betrag vom 
Kapital abgezogen. Die gefündigten Kapitalbeträge, 
welche innerhalb 30 Jahren nad dem Rückzahlungs⸗ 
termine nicht erhoben werden, ſowie die innerhalb vier 
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem ſie 
fällig geworden, nicht erhobenen Zinſen verjähren zu 
Gunſten der Gemeinde Rixdorf. Das Aufgebot und 
die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter An⸗ 
leiheſcheine erfolgt nach Vorſchrift der 88 838 ff. der 
Civilprozeßorbnung für das Deutiche Reid) vom 30. Ja⸗ 
nuar 1877 (Reichsgeſetzblatt Seite 83) bezw. nad $ 20 
des Ausführungsgefeged zur Deutjchen Civilprozeß⸗ 
ordnung vom 24. März 1879 (Gefeg-Sammlung 
Seite 281). 





Provinz 








ins 


über . . 
über 


. 60608 08 08 8 er rer TTV Tr Tr Tr Tr VV 


bei der Gemeindefaffe zu Rirborf und... ..»-.. 
1 N ixborf, den“ u n..... . . . . 180 
(L 
Gemeinde-Borfteber. 


Nigborfer Gemeinde:-Anleihbe von 189. a A 
randenburg, NHegierungsbezirt Potsdam, Geis Teltow. 
8 bein N. 
zum Anteibeigein d der Gemeinde Rixdorf V. Ausg. Buchſt.. 
. Marf Reichewanrung zu 4 Prozent 
Der Inhaber dieſes Zinsſcheines empfängt gegen deſſen Rückgabe am 
die Zinſen des vorbenannten Anleiheſcheines für das lad von 


Namens der Gemeinde. 
Schöffen. 


Dieſer Zinsſchein ift ungültig, wenn beffen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der 
Fälligkeit, vom Schluſſe des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 


Zinsſcheine koͤnnen weder aufgeboten noch für 
kraftlos erklärt werden, doch ſoll Demjenigen, welcher 
den Verluſt von Zinsſcheinen vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfriſt bei dem Gemeinde⸗Vorſteher zu Rixdorf 
anmeldet "und den ſtattgehabten Beſitz der Zinsſcheine 
durch Borzeigung des Anleiheſcheins oder fonft in 
glaubhafter Weife darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ 
frift der Betrag ber angemeldeten und bis dahin nicht 
vorgefommenen Zingjcheine gegen Quittung ausgezahlt 
werden. 

Mit diefem Anleiheicheine werden gerbjäprtigge Zins⸗ 
ſcheine bis zum 30. September 1902 ausgegeben; die 
ferneren Zinsſcheine werden für zehnjährige Zeiträume 
auegegeven werden. 

ie Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsſcheinen 
erfolgt bei der Gemeindekaſſe in Rixdorf ober 


. 8 08 08 [8 8 8 Tree re re Tr Tr re 


gegen Ablieferung der, der älteren Zinsſcheinreihe bei- 
gebrudten Anmweifung. 

Beim Berlufte der Anweilung erfolgt die Aus⸗ 
hänbigung der neuen Zinsfcheinreihe an ben Inhaber 
des Anleihefcheines, fofern deſſen Vorzeigung rechtzeitig 
geicheben ift. 

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ber: 
pflihtungen haftet die Gemeinde Rixdorf mit ihrem 
Bermögen und mit ihrer Steuerfraft. 

Nixdorf, den... ten... . . 189 

(L. S.) Namens ter Gemeinte. 
Gemeinde-Borfteher. Schöffen. 
Anmerkung. Die Anleihefcheine find außer mit den 

Unter hriften dee Gemeinde-Vorſtehers und 
zweier Schöffen mit dem Siegel bed Gemeinde⸗ 
Vorftandes zu verjehen. 


Prozent. 





bis mit 


. ae 8 0 8 8 Tr re Tr Tr Tr Tr Tr Tr TC TE 8 40 


arf 


a 9 008 08 tr 8 8 Tr re Tr Tr LT EL TI TL LE TI DL CL CH DT 0 — 


 . 3 08 8 8 8 8 Tr Tr Tr Tr Tr BT Fr TB CE VV 


Eontrofbeamter. 





Anmerkung. Die Namendunterfcriften des Gemeinbe-Vorflehers und der Schöffen fönnen mit 
Lettern oder Falfimile-Stempeln gebrudt werden, doch muß jeder Zinsſchein mit 
der eigenhändigen Namensunterjchrift eines Kontrolbeamten verjehen werden, 





67 






Provinz 


Hirdorfer GemeindesAnleibe von 189. a A Prozent. 
tandenburg, Hegierungsbesick Potsdam, Kreis Teltow. 








® nweifung * 
* zum Ä = 
= Anleiheichein der Gemeinde Nirborf V. Ausgabe Buchſtabe ... 

h ea 8 
TR über .... Mark Reichswährung. 
e Der Inhaber dieſer Anweiſung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheſchein * 
u ber Gemeinde Rirdorf ... . . Bucftabe ..... über... . Marf Reihewährung a & Prozent Zinjen 
g die... . te Reihe von Zinsſcheinen für die Jahre .... bi8... „ bei der Gemeindefaffe in Rirborf 

UND oo. fofern nicht rechtzeitig von dem als folden fi 
= ausweifenden Inhaber des Anteihefcheines bogegen Widerſpruch erhoben wird. 2 
u Nixdorf, den . . tem. ..... 189, & 
(L. S. Namens der Gemeinde. 
Gemeinde⸗Vorſteher. Schöffen. Gontrolbeamter. 


Anmerkung. Die Namensunterjchriften des Gemeindevorſtehers und der Schöffen fönnen mit 


Lettern oder Fakſimile⸗Stempeln 


ebrudt werben, doch muß jede Anweifung mit 


der eigenhändigen Namensunterſchrift eined ontrolbeamten verjehen werben. 
Die Anweiſung ift zum Unterjchiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden 





Befanntmachungen 


des KRöniglichen Ober: Präafidenten. 
Defanntmahung. 
3. An Stelle des verſtorbenen Landraths a. D. 
von Meyer-Arnswalde iſt der Kreisdeputirte und 
Rittergutsbeſitze von der Marwitz auf Cölpin zum 
Provinzial-Landtags-Abgeorbneten des Kreiſes Arns⸗ 
walde gewählt worden. Solches wird gemäß 6 21 der 
Provinzial-Ordnung vom 29. Juni 1875 hiermit be- 
fannt gemadıt. 
Potsdam, den 14. Februar 1893. 
Der Ober-Präfident. 
Staatsminifter von Ahenbad. 
efanntmachungen 
ot Königlichen Negieruugs:Vräftdenten. 
Zeit Ankündigungen, in denen eine engliihe Firma 
„Ihe International Mercantile Society“ 245 City 
Road London E. C., als deren Bräfiden fih C. €. 
Smith und als deren Sefretär Bruno Seller unter- 
zeichnet, für die Firma Schulburg, Beyer u. Eo., 
die angeblihe Befigerin ber deutſchen Ausftellungs- 
Trinkpallen in Chicago, für die Dauer der Chicagoer 
Ausftellung achtzig Kellnerinnen, fowie auch Commis 
anzumerben vorgiebt. Perſonen, die fih auf dieſe An- 
fündigungen hin an die gedachte Firma wenden, werben 
zur vorherigen Einzahlung einer DVermittelungsgebühr 
von 8 Schill. oder von höheren Beträgen aufgefordert. 
Nah dem Eingang der geforderten Beträge pflegt die 
Firma dann, mie aus verichiedenen darüber geführten 
Klagen hervorgeht, den Schriftwechjel abzubrechen. 
Da die in London über das Treiben diefer Firma 


In deutſchen Zeitungen erfcheinen feit einiger | haben den Vertrieb der Looſe nicht 


eingezogenen Erfundigungen ergeben haben, daß fie mit 
der diesjährigen Ausſtellung in Chicago in feiner Ver⸗ 
bindung ſteht, fo kann den erwähnten Anfündigungen 
gegenüber nur zur größten Borficht gerathen werden. 

Potsdam, den 17. Februar 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 

38. Des Königs Mafeltät haben dem Borftande 
der fländigen Ausftellung für Kunft und Kunftgewerbe 
zu Weimar die Erlaubniß zu ertheilen gerubt, zu ber 
von ihm mit Genehmigung der Großherzoglich Sächſiſchen 
Staatsregierung in dieſem Jahre wiederum zu veran- 
ftaltenden Ausjpielung von Gegenftänden der Kunſt und 
des Runftgewerbed auch im biegfeitigen Staatägebiete, 
und zwar in feinem ganzen Bereiche, Looſe zu vertreiben. 

Die Polizeibehörden des hiefigen Regierungsbezirks 

® hindern. 

Potsdam, den 18. Februar 1893. 

Der Regierungs-Präfibent. 
Befanntmahung, betr. Obftbau-Kurje. 
39. Nach einer Mittheilung des Herrn Regierungs⸗ 
Präftdenten zu Frankfurt a. D. finden in Zufunft, und 
zwar erftmalig in ber Zeit vom 16.—29. März d. J. 
für Baummwärter, und vom 5.—18. April d. I. für 
Defiger, Lehrer und Gärtner an der Wein- und Obſt⸗ 
baufhule zu Croſſen a. ©. Obſtbaukurſe nad 
den Anmeifungen des Kommerzienratbes Hoeſch zu 
Düren unter Leitung des Schuldirektors Haeckel zu 

Sroffen a. D. ftatt. 
Ich mache die Obſtbau⸗Intereſſenten des Negierungs- 
Bezirks hierauf aufmerffam. 
Potsdam, den 18. Februar 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 





68 


Betrifft bie ſchußfreien Tage uf en Schießplatze bei Cummersdorf 


AO. 
2. November 1875 — Amtsbl. S. 366 — bringe ich |; 
bierdurch zur öffentlihen Kenniniß, daß die ſchuß⸗ 
freien Tage auf dem Scießplage bei Cummersdorf 
für dag Seh 0, wie folgt, feſtgeſetzt worden find: 


at 2. . 

tärz: 1 2. 5. 6. 8. 12. 13. 15. 19. 20. 22. 26. 

april , 3. 5. 9. 10. 12. 16. 17. 19. 23. 24, 26. 

Rai: 3. 4 7. 10. 11. 14. 15. 17. 21. 22. 24, 28, 
29. 31. 


Sul: 4. 5. 7. 11. 12. 14. 18. 19. 21. 25. 26. 28, 
uli: * 5. 6. 9. 10. 12. 16. 17. 19. 23. 24. 26. 


ztnguft: 2 .6. 7. 9. 13. 14. 16. 20. 21. 23. 27. 
2 1 
September: 3. 4. 6. 10. 11. 13. 17. 18. 20. 24. 
5. 27. 
Oktober; 1 2.48. 9, 11. 15. 16. 18. 22. 23. 
25 0 
Povember: 1. 5. 6. 8. 12. 13. 15. 19. 20. 22. 
26. 27. 29. 
Degember: 3. 6. 7. 10. 13. 14. 17. 20. 21. 24. 
26. 27. 31. 


Potsdam, den 15. Februar 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 


Viehſeuchen. 

Al. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen— 
feuhe bei 2 Kühen des Gaftwirtb8 Trampel in 
Glienicke, dem Rindvieh des Bauergutsbeſitzers 
Keisdorf in Blumberg und Bauergutsbeſitzers Müller 
in Tegel, Kreis Niederbarnim, des Bauern Hilliges 
zu Hedelberg ‚ Kreis Oberbarnim, der Büpner 
Rintiſch zu Cummersdorf, Ficher zu Or.-Schauen 
und Schulze zu Langewahl, Kreis Beeskow-Storkow, 
des KRoloniften Frige in Golm, Kreis Ofthavelland, 
des Nittergutes Gollmig, Bauerhofsbefigerd Mandel⸗ 
kow in Ellingen, Kreis Prenzlau, des Bauern Sülter 
in Garz, Kofläthen Berlin in Jabel, Nitterguts: 
befigerd Lucaſſen in Gr.-Tangerwiicd, des Land— 
wirths Selle in Pritzwalk, Kreis Oſtprignitz, des 
Koloniſten Hempt in Müggelsheim, des Eigen⸗ 
thümers Kunz in Alt-Glienide, der Tagelöhner 
Müller und Koppe in Gr.-Beuthen, Kreis Teltow, 
bes Aderbürgere Marzahn in Spandau. 

Feſtgeſtellt if die Räude unter den Pferden 
bed Bauergutsbef itzers Krauſe in Stendell, Kreis 
Angermünde. 

Erlofhen if die Maul- und Klauenſeuche 
unter dem Rindvieh des Vorwerks Linde und Leo— 
poldsthal, Kreid Angermünde, des Viehhändlers 
Dehnide aus Gr.-Dölln, eingeftellt in Glienicke, 
Kreis Niederbarnim, unter dem Rindvieh bes Vorwerks 
Gatharinenhof, Yutsbefigers Altmann in Alt-Kieg 
bei Wriegen, Kreis Oberbarnim, bes Gutes und ber 


Unter Hinweis auf die Polizei⸗ Verbrbnung yom a 


Gemeinde Stremmen, Kreis Beesfow-Storfow, dee 
Neufammer gehörigen Vorwerks Jäglitz, des 
Gemeinde-Borfteherd Schüge und Gaſtwirths Reinide 
in Zeeftow, des Kreibauern Pleflom in Flatow, 
Bauergutsbefigers Frädrih in Belten, Kreis Oſt— 
bavelland, unter dem Rindvieh und ben Schafen bes 
Bauerhofsbefigers Lorenz in Papendorf, der Ge- 
meinde Gr.-Luckow, Kreis Prenzlau, des Rittergutd- 
befigerd von Jena in Nettelbed, des Nittergutd 
Krumbed, Aderbürgrd | Grüſchow, Stellmaderg 
Heinze, Aderkürgers Kludas, Schlächters Quandt in 
Meyenburg, Gutsbefigerd Michels in Briffen- 
bagen, Kreis Oftprignig, der Gemeinde Netzow, 
Kreis Weftprignig, ded Dominiumd KI.-Beeren, 
Kreis Teltow, des Gaſtwirths Bade in Berfholz, 
Butsbefigerd Schön in Poglow ’ Kreis Templin. 

Potsdam, den 21. Februar 1893. 

Der Negierungs :Präftdent. 
Bekanntmachungen der Bezirksausichüfle. 
Befanntmahung. 

A. Es wird beabfichtigt, in ber im Ueberſchwem⸗ 
mungsgebiete der Spree zwiſchen dem Dämeripfee und 
dem Seddinſee gelegenen Niederung einen Chauſſeedamm 
anzulegen, welcher Goſen mit Neu-Zittau verbinden ſoll. 

Diejes Unternehmen wird hiermit öffentlich befannt 
gemadt. Ein die Anlage betreffender Situationsplan 
mit Querprofilen und einer Weberftchtsfarte wird nebit 
dazu gehöriger Crläuterum in der Zeit vom 1. bie 
8. März.d. 3. bei dem Gemeindevorflande zu Gofen, 
in der Zeit vom 9. bis 16. März d. J. bei dem Ge⸗ 
meindevorfktande zu Neu-zittau zu Jedermanns Einfiht 
ausliegen. 

Einwendungen g egen biejeg us neben find in 
der Zeit vom 1. big 16. März d. J. bei dem Bezirke: 
ausschuffe zu Potsdam anbringen. Spätere Einwen⸗ 
dungen werben nicht berüdfihtigt werben. 

Potsdam, den 13. Februar 1893. 

Der Bezirks-Ausſchuß. 

Bekanntmachungen Des Königlichen Bolizeis 
nten zu Berlin. 
oineiierhebmung, 
13. Auf Grund der $6 6, 12 und 15 des Geſetzes 
über die Polizei-VBerwaltung vom 11. März 1850 (Ge⸗ 
ſetz Sammlung Seite 266), ber 88 137, 19, 42 und 
43 des Geleges über die allgemeine Landesverwaltung 
vom 30. Juͤli 1883 (Geſetz-Sammlung Seite 195) und 
des 5 48 des Geſetzes über Kleinbahnen und Privat: 
anſchlußbahnen (Geſetz⸗ Sammlung Seite 225) wird 
hierdurch im Einverfländniß mit der Eifenbahnbehörbe 
und mit Zuftimmung des Herm Oberpräftdenten ber 
Provinz Brandenburg für den Betrieb auf dem An- 
ſchlußgeleiſe vom Berlin-Damburger Probucten-Bahnhof 
zum ftäbtifchen Gaswerk III. von Randespolizeimegen 
Folgendes verordnet. 

6 1. Die das Anfchlußgeleife befahrenden Züge 
bürfen eine Gefchwindigfeit von 8 Stilometer in der 
Stunde nicht überſchreiten. 

$ 2. Jedem Zuge muß ein Eijenbahnbeamter un: 








69 


mittelbar voraufgehen, welcher ununterbrochen mit einer 
Blonde Täutet, um dag Publikum von dem Herannahen 
ded Zuges zu benachrichtigen. 

Eobald das Täuten vernommen wird, und fich der 
Zug nähert, bat fi das Publikum fofort vom Geleiſe 
ju entfernen. 

F 3. Alle an den Uebergängen über dag Geleije 
angebrachten Barrieren find vor jedem Zuge und zwar, 
jobald dad Läuten mit der Glode vernommen wird, 
dur die dazu angeftellten Eifenbahnbeamten zu fchließen 
und, nachdem ber Zug vorübergefahren, jogleich wieder 
zu öffnen. 

$ 4. Die Führer von Fuhrwerken und Vieh haben, 
jobald die Barrieren an den Straßenübergängen ge- 
ſchloſſen find, in angemefjener Entfernung Halt zu 
machen und die daſelbſt aufgeftellten Warnungstafeln zu 
beachten. 

$ 5. Die Drebbrüde über den Spandauer Ediff: 
fahrtscanal muß beim Nichtgebrauch flets geöffnet fein. 
Ihre Schließung behufs der Licherfahrt eines Zuges 
darf die Dauer von acht Minuten nicht überfleigen. 

5 6. Wenn fi Pferde dem Zuge nähern, jo ift 
bag Ablaffen von Dampf oder Rauch möglichft zu ver- 
meiden. 

87. Es iſt verboten, die gefchlofienen Barrieren 
und die Einfriedigungen bed Geleifes zu überfteigen, die 
Barrieren eigenmädtid zu öffnen, auf die Einfriedi- 
gungen Gegenftände zu legen oder zu hängen. 

5 8. Alle Beichädigungen des Geleifes und ber 
bazu gehörigen Anlagen, ſowie ber Betriebsmittel nebft 
Zubehör, ingleihen das Auflegen von Steinen, Holz 
und fonftigen Saden auf dad Planum und das An- 
bringen von Rahrhinderniffen ift verboten, ebenio bie 
Erregung falſchen Allarms, die Nachahmung von Sig- 
nalen, die Verſtellung von Ausweichevorrichtungen und 
überhaupt jede den Betrieb flörende oder gefährdende 
Handlung. 

$ 9. Die Uebertretung diefer Poligei-Berorbnung 
leitende des Publikums wird, fofern nicht nad) den Ge— 
jegen höhere Strafen verwirft find, mit Geldbuße bie 
zu Sechszig Mark und im Kalle ded Unvermögens mit 
verhältnigmäßiger Haft beftraft. 

$ 10. Die Bahnpolizeibeamten find befugt, einen 
jeden vorläufig feftzunehmen, der auf der Uebertretung 
diefer Polizei-Verordnung betroffen oder unmittelbar 
nad der Webertretung verfolgt wird, und fich über feine 
Perjon nicht ausweiſen kann. 

$ 11. Dieſe Polizei-Berorbnung tritt mit ihrer 
Beröffentlihung in Kraft. 

Berlin, den 11. Februar 1893. 

Der Polizei-Präfident. 

Freiherr von Richthofen. 

Bekanntmachung. 
14. Die Herren Aerzte Berlins bedienen fich bei 
Angabe der tödtlich gewordenen Krankheit der Verftor- 
benen auf den Todtenſcheinen in neuerer Zeit bäufig 
ausſchließlich nichtbeuticher Ausdrüde. Dies Verfahren 
führt zu Unguträglichfeiten, weil die Todtenicheine vor- 


zugsweife zum Iweck der polizeilichen Controfe einge- 
führt find und dieſem Zweck nur dann entiprechen fünnen, 
wenn die Todesurfadhe mit einem auch für den Nicht: 
arzt verſtändlichen Namen bezeichnet iſt. 

Ich erſuche daher die Herren Aerzte bei Ausfüllung 
der Todtenſcheine fih thunlichſt deutſcher Krankheits— 
namen zu bedienen. 

Im Hinblick auf die vielfach in der Preſſe wie im 
Publifum dadurch verurſachte Beängſtigung wird noch 
das ergebenſte Erſuchen an die Herren Aerzte beigefügt, 
den Ausdruck „Cholera nostras““ gänzlich zu meiden 
und bei jedem amtlichen Verkehr durch die ohnehin viel 
utreffendere Bezeihnung „Einheimiſcher Brech: 

urchfall” zu erjegen. Die Anmeifungen über dag 
Verfahren mit Källen „Aſiatiſcher Brechruhr“ (Cholera 
asiatica), deren Meldung ıc., bleiben hierdurch felbft- 
verftändlich unberührt. . 

Berlin, den 15. Rebruar 1893. 

Der Polizei-Nräftdent. 
Bekanntmachungen der Raiferlichen 
Dber:PBoftdireftion zu Potsdam. 
Bekanntmachung. 

9. Diejenigen Perſonen, welche in dem bevor⸗ 
ſtehenden Frühjahr Anſchluß an eine der Stadt⸗ 
ernfprecheinrichtungen in Brandenburg 
Savel), Eöpenick, Eberswalde, Friedrichs: 
agen, Gr.:Lichterfelde, Grünau (Mark), 
iepe (Dder), Ludwigsfelde, Neuruppin, 
Nowawes:Neuendorf, Dderberg (Mark), 
Dranienburg, Potsdam, Hatbenow, Span: 
dau, Stegliß, Tegel, Wannſee, Zehlendorf 
(Sr. Teltow) und Soften münfchen, werden erjucht, 
ihre Anmeldungen recht bald, ſpäteſtens aber bis 
Ende Februar an das Kaiferlihe Poftamt in dem 
betreffenden Orte — für Potsdam an das Kaiferliche 
Telegraphenamt dafelbft — zu richten. Später ein: 
gebende Anmeldungen können erft in dem 
weiten, nach dem 1. Auguſt beginnenden 

auabichnitte berückfichtigt werden. 

Bei den bezeichneten Verfehrsanftalten fünnen die 
Bedingungen für den Anjchluß eingelehen und Kormus 
lare für die Anmeldung ın mpfang genommen werden. 

Porsdam, den 10. Februar 1893. 

Der Kaiſerliche Ober-Poftdirector. 


Betanntmachungen der Königlichen 
Sauptverwaltung der Staatsfchulden und 
der Neichsichuldenverwaltung. 

Pefanntmadhung 
wegen Ausreichung neuer Zinsſcheine au den Schuldverſchreibungen 

der Neichsanleihen vom Jahre 1877 mp 1881. 

3. Die Zinsicheine Reihe V. NF 1 bis 20 zu den 
Eculdverfchreibungen der Deutſchen Reichsanleihe von 
1877 und Reihe IV. N? 1 bis 20 zu den Sculd- 
verjchreibungen der Deutfchen Reichdanleihe von 1881 
über die Zinjen für die zehn Jahre vom 1. April 1893 
bi8 31. März 1903 nebft den Anmeifungen zur Abhebung 
ber folgenden Reihe werben von der Königlich Preußi: 
Ihen Kontrolle der Staatspapiere hierſelbſt, Oranien⸗ 


ſtraße 92/94 unten linfe, vom 1. März; d. J. ab 
Bormittage von 9 bie 1 Uhr, mit Ausnahme der 
Sonn⸗ und Fefltage und ber leuten drei Geſchäftstage 
jedes Monate, ausgereicht werben. 

Die Zinsfcheine können bei der Kontrolle felbft in 
Empfang genommen oder durch die Reihöbanf-Haupt- 
ftellen, die Reichsbanffiellen und die mit Raffeneinrichtung 
verſehenen Reichsbanknebenſtellen, ſowie durch diejenigen 
Kaiſerlichen Oberpoſtkaſſen, an deren Sitz ſich eine der 
vorgedachten Bankanſtalten nicht befindet, bezogen werden. 

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle ſelbſt 
wünſcht, bat derſelben perſönlich oder durch einen Be⸗ 
auftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechti⸗ 
genden Zinsſcheinanweiſungen für jede Anleihe mit 
einem beſonderen Verzeichniß zu übergeben, zu welchem 
Formulare ebenda unentgeltlich zu haben, find. Genügt 
dem Einreicher der Zinsſcheinanweiſungen eine numerirte 
Marke ald Empfangsbeicheinigung, jo ift das Ber: 
zeichniß einfach, mwünicht er eine ausdrückliche Beſcheini⸗ 
gung, jo ift e8 doppelt vorzulegen. In leßterem Falle 
erhält der Einreicher das eine Eremplar, mit einer 
Empfangsbeicheinigung verjeben, fofort zurüd. 

Die Marfe oder Empfangsbefcheinigung ift bei der 
Ausreihung der neuen Zinsſcheine zurüdzugeben. 

n Schriftwechfel kann die Kontrolle 
der Staatspapiere fich mit den Inhabern 
der Zinsfcheinanweifungen nicht einlaffen. 

er Die Zinsſcheine durd eine der oben genannten 
Banfanftalten oder Oberpoſtkaſſen beziehen will, hat 
berjelben die Anmeifungen für jede Anleihe mit einem 


boppelten Berzeichniß einzureichen. Das eine VBerzeichniß | Jahregzeitfarten. 


70 


bezw. Vorortszügen — nicht in den Fernzügen — be- 
rechtigen. 

Nur für die J. Wagenklaſſe im Verkehre zwiſchen 
denjenigen Vorortſtationen, an welchen die die erſte 
Klaſſe führenden Fernzüge halten, bleiben die allge— 
meinen Zeitkarten wie früher beſtehen. 

Die Monatskarten ſind ebenſo wie die allge⸗ 
meinen Fahrkarten an den Fahrkarten-Ausgabeſchaltern 
zu löſen und müſſen vor ihrer Benugung mit der 
Pamensunterfchrift verjehen werden. Es empfiehlt fich 
deshalb eine frühzeitige Löſung und findet ein Borver: 
fauf jchon vom 20. jeden Monate ab für den folgenden 
Monat flatt. 

Eine Sicerheitsleiftung (Kaution) wirb nicht mehr 
erfordert. Anbererjeitd fommen bie bisher zuläffigen 
Begünftigungen, wie Verlängerung der Gültigfeitsdauer 
bei längerer Nichtbenugung, theilweife Rüdzahlung des 
Preiſes bei Verhinderung in der Benugung ır. in 
Fortfall. | 
Im Bororiverfehr (nicht im inneren Berfehr ber 
Stadt- und Ringbahn) fommen neben den Stammfarten 
auch Nebenkarten zur Hälfte des Preifes für Mit: 
glieder und Angehörige deſſelben Hausſtandes zur Aus⸗ 
gabe, und zwar auf Grund einer alljährlich zu erneuern- 
den Beicheinigung der DOrtspolizeibehörbe oder dee Ge⸗ 
meindevorftanbed über die Zugehörigfeit zu bemjelben 
Hausftande. Formulare zu dieſer Beicheinigung find 
bei allen Stationen zu haben. 

Die Preife der Monatöfarten im Vorortöverfehr 
entiprechen dem zwölften Theil des Preiſes der jetzigen 
Im Stadt: und Ringbahnverfehr 


wird, mit einer Empfangsbefcheinigung verfehen, ſogleich werden ‚nur zwei Gattungen von Monatsfarten aus⸗ 


zurüdgegeben und ift bei Aushändigung der Zinsſcheine gegeben; die eine ( 


wieder abzufiefern. Formulare zu diefen Verzeichniſſen 
find nei den gedachten Augreichungsftellen unentgeltlich 
zu haben. - 


zum reife von 4,50 M. in 2ter 
Klaffe und 3,00 M. in 3. Klaſſe) berechtigt zur Fahrt 
auf einer beftiimmten, fünf Stationsentfernungen der 
Stadt: bezw. Ringbahn umfaffenden Bahnftrede, die 


Der Einreihung der Ecdhuldverfchreibungen bedarf |andere (zum Preiſe von 7,00 M. in 2. Klafje und 


ed zur Erlangung der neuen Zinsſcheine nur dann, 
wenn bie Zinsfcheinanweifungen abhanden gefommen 
find; in diefem Falle find die Schuldverjchreibungen 
an bie Kontrolfe der Staatspapiere oder an eine ber 
genannten Banfanftalten und SOberpoftfaflen mittelft 
ejonderer Eingabe einzureichen. 
Berlin, den 9. Februar 1893. 
Reichsichuldenvermaltung. 


Bekanntmachungen der Königlichen 
Eifenbabn: Direktion zu Berlin. 


3. Reuprdnung des Zeitfartenwefens im 
Berliner Stadt: und Ningbahn: und Vor: 
ortverfehr. 

A. Vom 1. Aprit 1893 ab fommen an Stelle 
ber jegigen allgemeinen Zeitfarten im Berliner Stabt- 
und Ringbahn=, jowie im VBorortverfehr nur Zeitfarten 
für die Dauer eined Kalendermonats, und zwar 
für die 2. und 3. Wagenflaffe, zur Ausgabe, welche 
zur beliebigen Fahrt auf den in ber Karte angegebenen 


Bahnſtrecken, jedoch lediglich in den Stadt- und Ringe | 


— 


4,50 M. in 3. Klaſſe) gilt für die ganze Stadt- und 
Ringbahn. 

Im Allgemeinen ſtellen ſich im Vorortverkehre die 
Preife der neuen Karten gegen die bei den bisherigen 
eine bis elfmonatlihen Zeitfarten auf jeden Monat 
entfallenden Beträge niedriger, während bei einem Theile 
der bisherigen Jahresfarten eine geringe, hauptſächlich 
durch die Abrundung des Monatöpreifes hervorgerufene 
Erhöhung ſich ergiebt. Die für einzelne Stationsver- 
bindungen zur Zeit beftehenden Ausnahme-Tarifjäge 
werden aufgehoben. 

Die bid Ende März d. 3. ausgefertigten Zeit- 
farten behalten bie zum Ablaufe ihre Geltung. Ein 
Umtaufch derfelben gegen die neuen Monatsfarten findet 
nicht ſtatt; ed empfiehlt fich daher, Zeitfarten der jetzigen 
Art mit Gültigfeit nicht über den 1. April d. J. hinaus 
zu löſen. Die derzeitigen Zeitfarten für Schüler werden 
auch nad dem 1. April d. %. unverändert beibehalten. 
EN. Bereinfachtes Fahrkartenſyſtem auf der 

Stadt: und Ningbahn. 
Am 1. Aprit d. I. fommen an Stelle ber bisher 











71 


für jede Station beſonders gedruckten Fahrkarten ein- 
beitlihe Fahrkarten zus Ausgabe, von denen die eine 
zur Fahrt bis zur fünften, auf die Ausgangsftation 
folgenden Station für den Preis von 10 Pf. in der 
3. Klaſſe und von 15 Pf. in der 2. Klaffe, die andere 
zur Fahrt auf der ganzen Stadt: und Ringbahn zum 
Nreife von 20 bezw. 30 Pf. berechtigt. Hierdurch 
treten für einzelne Werfehröverbindungen, für melde 
gegenwärtig tarifmäßig die Kahrfarten bie zur ſechsten 
und fiebenten, auf die Ausgabeftation folgenden Station 
berechtigen, Erhöhungen von 10 Pf. für die 3. Wagen 
flaſſe und 15 Pf. für die 2. Wagenflaffe ein. 

Die näheren Bedingungen über die Ausgabe der 
Monatszeitfarten, insbejondere über die tarifmäßigen 
Preife derſelben im Borortverfehr, ſowie über das ver- 
einfachte Fahrkartenſyſtem auf der Stabt- und Ring- 
bahn find bei allen betheiligten Fahrkarten-Ausgabe⸗ 
fielen vom 15. März d. 3. ab zu erfahren. 

> Berlin, den 13. Zebruar 1893. 
Königliche Eijenbahn: Direktion 
— zu I. — zugleich Namend der Königlichen Eifenbahn- 
Direktion zu Altona, Bromberg, Erfurt und Magdeburg. 


Belanntmachungen der Königlichen 

@ifenbahnsDireftion zu Bromberg. 
9. Für Diejenigen Thiere, ſowie Geräthe und 
Erzeugniffe der Geflügelzudht, welde auf der vom 
5. bis 7. März d. 5 in Aachen ftatifindenden 
Geflügel-Ausftellung ausgeftellt werden und unverfauft 
bleiben, wirb auf den Streden der Preußiſchen Staate- 
eijenbahnen eine Frachtbegünſtigung in der Art gewährt, 
daß für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fradıt 
berechnet wird, die Nüdbeförderung an bie Berfand- 
flation und den Ausfteller des der Sendung auf dem 
Hinwege beigegebenen Srachtbriefes aber frachtfrei erfolgt, 
wenn durch Borlage dieſes Frachtbriefes, und bei 
Thierfendungen, welche nicht auf Frachtbrief abgefertigt 
werden, des Duplifat-Beförderungsicheines für den Hin- 
weg, ſowie durch eine Beicheinigung der Ausftellungs- 
Kommiffion nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. 
Gegenftände auögeftellt geweſen und unverfauft geblieben 
find, und wenn die Rüdbeförderung innerhalb A Wochen 
nah Schluß ber Ausftelung flattfindet. In den ur- 
Iprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat:Beförderungg- 
ſcheinen für die Hinſendung ift ausdrüdlich zu vermerfen, 
Daß die mit denjelben aufgegebenen Sendungen Durch: 
weg aus Husftelungsgut beftehen. 

Bromberg, den 13. Februar 1893. 

Königliche Eifenbahn-Direktion. 
Bekanntmachungen anderer Behörden. 

Die mit einem jährlihen Gehalt von 600 Marf 
verbundene Kreisthierarztftelle des Kreiſes Kolmar i. P. 
mit dem Wohnfig in der gleichnamigen Kreisftadt foll 
befegt werden. Geeignete Bewerber wollen fich unter 
Einreichung ihrer Zeugniffe und eines furzen Rebeng- 
Taufes bis zum 10. März d. J. bei mir melden. 

Bromberg, den 10. Februar 1893. 

Der Negierungs-Präfident. 


Polizei⸗Verordnung. 

Auf Grund der 68 5 und 6 des Geſetzes über 
bie Polizei-:Berwaltung vom 11. März 1850 (Geſ.⸗S. 
S. 265) und der 66 143 und 14 des Geſetzes über 
die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 
(Geſ.“S. S. 195) wird unter Zufiimmung bed Ge- 
meinde-Borftandes für den Stadtkreis Charlottenburg 
Folgendes verordnet. 

$ 1. Jeder Haudeigenthümer if verpflichtet, fein 
Haus mit einem Hausnummerſchilde, welches einem bei 
der PolizeisDireftion ausgelegten Modelle genau ent- 
ſprechen muß, zu verjehen, das Schild in orbnungs- 
mäßigem Stande zu erhalten und im Bedarfefalle zu 
erneuern. 

$ 2. Das Schild if in. der Regel unmittelbar 
über der Mitte des Hauseinganges an der Straßen: 
front anzubringen. | 

Wenn dem Eigenthümer oder der Polizeibehörde 
ans befonderen Gründen (äfthetifchen oder ardhiteftonifchen 
Rüdfihten u. |. w.) eine Abmeichung von diefer Regel 
erforderlich ericheint, wird der zu wählende P lag von 
dem zuftändigen Polizei-Revier und, falld der Cigen- 
thümer mit deſſen Entſcheidung nicht einverftanden iſt, 
von ber Polizei-Direftion beftimmt. 

Dei Borgärten if dad Schild an der VBorgarten- 
Einfriedigung zur rechten Seite bes Einganges zu . 
befeftigen.. Auf Erfordern der Polizeibehoͤrde iſt 
außerdem noch ein zmeited Schild am Haufe felbft 
anzubringen. 

$ 3. Die Sidhtbarfeit der Schilder darf durch 
Bäume, Sträuder, Lauten, Schilder, Markiſen oder auf 
andere Weife nicht verhindert oder erſchwert werben. 

5 A. Die Polizei-Direktion behält fih vor, in 
bejonderen Fällen Ausnahmen von den Beflimmungen 
der vorftehenden Paragraphen zuzulaſſen oder vorzu⸗ 
Ichreiben. 

$ 5. Jeder Hauseigenthümer ift verpflichtet, Die 
Anbringung von Straßenſchildern, Nummerpfeilern, 
Edildern, welche die Lage der MWaflerftöde und der 
Gas: und Wafjer-Abfperrhähne bezeichnen, nad dem 
Ermeijen der Polizeibehörde an feinem Haufe oder am 
Borgartengitter zu dulden. 

$ 6. Zuwiderhandlungen gegen dieſe Polizei-Ber- 
rdnung werden mit Geldſtrafe bis zu 30 Marf, an 
deren Stelle im lUnvermögengfalle verhältnißmäßige: 
Haft tritt, beftraft. 

$ 7. Dieſe Polizei-Verordnung tritt am 1. April 
1893 in Kraft. Ä 

Charlottenburg, den 8. Februar 1893. 

Königliche Polizei-Direktion. 
von Saldern. 


Polizei:Verordnnung, 
betreffend den Transport von geichlachtetem Vieh und Theilen 


defielben. 

Auf Grund der 88 5 und 6 des Gefeges über 
die PolizeisVBermaltung vom 11. März 1850 fowie der 
88 143 und 144 des Gejeged über die allgemeine 
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 verordnet bie 























72 


Polizei-Direftion mit Zuſtimmung bed Gemeinde⸗-Vor⸗ 
ftandes für den Staditteis Charlottenburg was folgt: 


81. 

Geſchlachtetes Vieh und Theile von ſolchem, ins⸗ 
beſondere auch einzelne Fleiſchſtücke, müſſen, wenn ſie in 
Fuhrwerk jeglicher Art, mit Einſchluß von Handwagen 
und Karren, transportirt werden, derartig rings um: 
ſchloſſen oder verbedt fein, daß fie dem Anblid von 
außen her vollffändig entzogen find. 

$ 


Tücher und andere Deden, welche zu dieſem Zweck 
verwandt werben, müflen durchaus ſauber ſein. 
$ 


Zumiderhandlungen gegen diefe Borfchriften werden 
mit Geldfirafe bis zu 30 Marf, an deren Stelle im 
Unvermögenefalle verhältnißmäßige Haftflrafe tritt, 
geahndet. 


5 4. 
Dieje Verordnung tritt am 1. März d. I. in Kraft. 
Charlottenburg, den 31. Januar 1893, 
Königlihe Polizei- Direktion. 
v. Saldern. 
BDBefanntmadhung. 

Die Inhaber der nachbezeichneten, in der 45. Ver⸗ 
loojung gezogenen und in Folge deſſen durch Die 
öffentliche Bekanntmachung vom 4. Juni 1892 zur 
Baarzahlung ‚gefündigten 4% Schleſiſchen Pfandbriefe 
Lit. B. und zwar: N? 43616 Pogarell und Algenau 
über 500 Thaler (1500 Marf); N? 50051 Pogarell 
und Algenau, N? 50476 Groß-Stein ıc., N 52064 
und 52078 Ratibor je über 200 Thaler (600 Marf); 
N? 62335 Pogarell und Algenau, N? 62938 Groß: 
Stein v., NE 64911, 64960, 64985 und 65121 
Ratibor je über 100 Thaler (300 Mark) werden hier- 
durch wiederholt aufgefordert, dieſe Pfandbriefe nebit ben 
dazu gehörigen Zingjheinen Serie XI. N? 5—10 
bei der Königlihen Inſtituten-Kaſſe hierſelbſt (am 
Leifingplag im Negierungsgebäude) zu präjentiren und 
Dagegen den entiprechenden Baarbetrag in Empfang zu 
nehmen. Sollte bie Einreihung nidt bis zum 15ten 
Auguft 1893 erfolgen, fo werben die Inhaber der frag- 
lichen Pfandbriefe nah $ 50 der Allerhöchften Per: 
ordnung vom 8. Juni 1835 mit ihrem Realrechte auf 
die in den Pfandbriefen ausgebrüdte Special-Dypotbef 
präfludirt und mit ihren Anfprüden lediglich an Die 
bei der Königlichen Infituten-Kafje hierſelbſt deponirte 
Kapitals⸗Valuta verwiejen werden. Aus früheren Ber- 
foofungen find Pfanbbriefe Lit. B. noch rüdftändig und 
bereitd präfludirt: a 31/2 %, aus der 20. Berloofung: 
NE 18581 Hausdorf über 100 Thaler (300 Marf), 
a A aus der 44. Berloofung: M 45070 Poln. 
Kraman und Madau über 500 Thaler (1500 Mark), 
N? 50042 Pogarell und Algenau, M 50401 Groß: 
Stein «. je über 200 Tyler (600 Marf), 
NE 61229 Elend, As 62840 Groß-Stein je über 
100 Thaler (300 Marf). 

Breslau, den 16. Februar 1893. 

Königlicher Sredit-Inſtitut für Schlefien. 





— 


Perſonalchronik. 

Im Kreiſe Zauch-Belzig iſt an Stelle des ver- 
zogenen Majors a. D. von Bülow zu Caputh der 
Kanzleirath a. D. Kölpin zum Amtsvorfteher-Stell- 
vertreter ded XVII. Bezirfd — Caputh — ernannt 
worden. 

Der Königliche Regierungs⸗Bauführer Johannes 
Kurse, 3. 3. in Berlin, ift am 9. Februar 1893 als 
joldyer vereidigt worden. 

Der Königlihde Negierungs-Bauführer Hand 
Krielfe, 3. 3. in Charlottenburg, ift am 6. Februar 
1893 als folder vereidigt worden. 

Die Landmeiler Ernſt Kurzius, Paul Wilhelm 
Boigt und Johann Fries Guſtav Schultz find zum 
Ratafterlandmeffer ernannt worden. 

Das unter magiftratualiihem Patronat ſtehende 
Diafonat an der St. Katharinen-Kirdie zu Branden- 
burg a. H., Diözefe Neuftadt-Brandenburg, fommt durch 
das Aufrüden des derzeitigen Inhabers demnächſt zur 
Erledigung. 

Die Lehrer Plog und Partenbeimer find ale 
Lehrer am franzöſiſchen Kinderhospiz in Berlin an: 
geftellt worden. 

Perfonalveränderungen im Bezirf des 
Kammergerihts im Monat Januar 1893. 
I. Nichterliche Beamte. 

Ernannt find der Erfle Staatsanwalt Uhles in 
Frankfurt a. M. zum Kammergerichtsratb; der Yand- 
gerichtsraty Klebolte in Cottbus zum Landgerichts⸗ 
Direftor beim Landgericht I. in Berlin; der Direftor 
der Preußifchen Hypothekenverſicherungs⸗Aktiengeſellſchaft 
Jacob Dannenbaum Berlin zum Handelsrichter 
beim Landgericht I. in Berlin. Berfegt find ber Amıs- 
gerichteratbp Boisly in Berlin als Landgerichterarh, 
die Amtsridhter Stephan und Buſch in Berlin ale 
Landrichter und der Landrichte Tackmann in Braune: 
berg an das Yandgeridt I. ın Berlin; der Amtsrichter 
Schreiner ın Epremberg an das Amtsgericht I. in 
Berlin; der Amtsrichter Dr. Kanold in Lippehne als 
Landrichter an dag geriet in Landsberg a. W. 

II. Aſſeſſoren. 

Zu Gerichts-Aſſeſſoren find ernannt die Referen: 
dare Dr. Salomon, Janoſchwitz, Rasmus, Dr. 
Drienfmann, Fürft und Dietert. Entlaffen find 
Dr. Eiswaldt und Dr. Mühlig behufs UWebertritts 
zum Auswärtigen Amt. 

HUN. Staatsanwaltfchaft. 

Berfegt find der Erſte Staatsanwalt Meyer in 
Landsberg a. W. an das Landgericht in Wiesbaden, 
der Staatsanwalt Kindler in Deld an das Land- 
geriet in Neu-Ruppin. Berfiorben ift der Staate- 
anwalt Dr. Klette beim Landgericht IL. in Berlin. 
Der Stadt-Sefretär Pfigner aus Zduny ift zum Amte- 
anmalt bei dem Amtögericht in Senftenberg ernannt. 

IV. Nechtsanwälte und Notare. 

Gelöſcht find in der Liſte der Rechtsanwälte die 
Rechtsanwälte Joßmann, Bifchoff, Heine beim 
Landgericht I. in Berlin, der Rechtsanwalt Wittels- 





Amtsblatt. 3 


böfer beim Landgeridht in Prenzlau, der Rechtsanwalt VE Subalternbeamte. . 

Ebftein beim Landgericht in Guben. Eingetragen find Ernannt find der Gerichtsſchreiber, Gerichtskaſſen⸗ 
in die Life der Rechtsanwälte der Rechtsanwalt Dr. | Controfeur Niedermeyer bei dem Amiätsgericht in 
Julius Ras aus Nöffel, der frühere Rechtsanwalt Dr. | Franffurt a. D. zum Rechnungsreviſor bei dem Lanb- 
Schuls aus Hamburg, der Rechtsanwalt, Yuftizrath | geridt in Cottbus; zu Gerichtsfchreibern die etate- 
Kempner aus Bromberg, der Rechtsanwalt Mar|mäßigen Gerichtöichreibergebülfen Bathe vom Amts- 





Lehmann, bisher beim Landgericht II. in Berlin und 
die Gerichtöaffefforen Dr. Jaroczynski und Buderus 
beim Landgericht I. in Berlin, der Rechtsanwalt Joß⸗ 
mann, biöher beim Landgericht I. in Berlin beim 
Landgericht II. daſelbſft. Zu Notaren find ernannt die 
Rechtsanwälte Dr. Adolf Karl Hermann von Gordon, 
Dr. Rilliam Adolf Israel, Felix Ludwig Roſen— 
baum, Guſtav Jacob Flatow, Leopold Dorn, Martin 
Seldis, Oskar Heinrih Caſſel, Nathan Kap, Dr. 
Arnold Seligjohn, Dr. Erid Simon Meyßner, 
Dr. Johann Guftav Adolf Zeidler, Johann Albert 
Modler, Dr. Karl Rudolf Julius Wilhelm Criſolli, 
Dr. Ludwig Salinger, Johann Robert Paul Rasfe, 
Georg Friedrich Adolf Boeger, EmilEugen d'Hargues, 
Dr. Karl Jakob Cannedt, Karl Franz Georg Kempf, 
Franz Hugo Wollner, Dr. Max Hoffmann, Karl 
Walter Laué, Richard Karl Hugo Stubenrauch, 
ſämmtlich in Berlin, der Rechtsanwalt Meyer in Kyritz, 
der Rechtsanwalt Hanquet in Oderberg i.M. Ber- 
ſtorben find der Rechtsanwalt und Notar, Yuftizrath 
Stöpel in Potsdam und der Rechtsanwalt Dr. Ernft 
Roſenfeld in Berlin, 
V. Neferendare. 

Zu Referendaren find ernannt die bisherigen Rechts⸗ 
fandbidaten Sutor, Weigert, Wild, Juſchke, 
Rößler, Sander, Freiherr von Maltahn, Dresp- 
ner. Wieder aufgenommen ift der frühere Neferendar 
Dr. Dietrih Hagen. Uebernommen find von Putt- 
famer aus Elſaß-Lothringen, Tautenbad aug dem 
Bezirt des Oberlandedgerihts zu Naumburg a. ©. 
Entlaffen find Freiherr Arel von Malgahn, Volz, 
Alfred zur Nieden behufs Lebertritts in den höheren 
Verwaltungsdienſt, Haepp auf feinen Antrag. 


gericht I. in Berlin bei dem Amtsgericht in Char- 
Iottenburg, Paul Dtto Hermann Meyer vom Land- 
eriht 3. in Berlin bei dem Amtsgericht in Mündhe- 
erg, Grube vom Amtögericht I. in Berlin bei dem 
Amtsgericht in Yüterbog. Verſetzt ift der Gerichtsvoll⸗ 
zieher Hildebrand in Nee an das Amtögericht in 
Cũſtrin. 
Vermiſchte Nachrichten. 
Bekanntmachung. 

Im Anſchluß an die Bekanntmachung vom 1. De⸗ 
zember 18092 werden hiermit für die Veröffentlichung 
der Eintragungen in das Genoſſenſchafts⸗Regiſter für 
dag Jahr 1893 neben dem Deutichen Reichs- und 
Königlich Preußiihen Staatsanzeiger noch die Berliner 
Börfenzeitung und bie Märfifche Zeitung beftimmt. 
Für kleinere Genoſſenſchaften erfolgt die Beröffent- 
lihung außer durch den Deutichen Reichs- und Königlich 
Preußischen Staatsanzeiger nur durh die Märkische 
Zeitung. 

Rheinsberg, den 14. Februar 1893. 

Koͤnigliches Amtsgericht. 
Bekanntmachung. 

In Eraänzung unferer Bekanntmachungen vom 
17. Dezember 1892 und 6. Februar 1893 wird für 
die Veröffentlichung der Eintragungen in das biefige 
Genofjenichaftsregifter für das Jahr 1893 für Fleinere 
Genofjenfchaften neben dem Deutihen Reichs- und Kö- 
niglih Preußiſchen Staatsanzeiger allein die zu Neus 
Ruppin erjcheinende „Märkiſche Zeitung” beftimmt. 

Lindow, den 19. Februar 1893 

Königliches Amtsgericht. 

















Name und Stand | Alter und Heimath 





& 
* des Ausgewielenen. 
u 
1. 








Husweifung von Ausländern aus dem Heichögebiete. 











— — t — — 


Datum 








Grund Behoͤrde, des 
der welche die Ausweifung Answeifungs⸗ 
Beſtrafung. beſchloſſen hat. ern 


4, 5. 6. 





a. Auf Grund des 6 39 des Strafgeſetzbuchs: 
1Johann Baptift Aeby,igeboren am 13. März Diebftahl (3 Jahre Zudt:|Kaiferlicher dauts 


Bildhauer, 


1839 zu Baden, Kan⸗ haus 


16. Januar 
1893. 





laut Erkenntniß Präfidentzu &olmar, 


ton Aargau, Schweiz, vom 6. Januar 1890), 


ſchweizeriſcher Staate- 
angehöriger, 


AHans Peter Peterfen,igeboren am 5. Oktober Diebſtahl im RüdfalleiKöniglih preußiſcher 30. Dezember 


1865 zu 
Dänemarf, 
hörig ebendaſelbſt, 


Buchbindergejelle, 


Roskilde,/ 1 Jahr 6 Monate Zudt:| Regierungspräfident 
ortsange-| haus Taut 
vom 7. Auguft 1891), 


1892. 
Erkenntniß zu Schleswig, 


ZA 


& Name und Stand | Alter und Heimath Brand Behörde, Daten 
* der welche die Ausweiſung 
dee Pnsgewiefenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. —E 
1. 2. | 3 4. 5. 6. 
3 Joſef Stadler, geboren am 25. Seprichwerer Diebftapl inKöniglich Bayeriſches 9. Dezember 
Schioffer, tember 1854 zu Steyri 2 Fällen (4 Jahre ein! Bezirksamt Donau-| 1892, 


(Stadt), Oeſterreich, Monat Zuchthaus Taut| wörth, 
zulegt wohnhaft in, Erkenntniß vom 4. De⸗ 
Pyrach, ebendaſelbſt, | zember 1888), | 


b. Auf Grund des 6 362 des Strafgeſetzbuchs: 


1] Frantiſek Fri«, geboren im Jahre 1838 Landſtreichen und Faͤl⸗Koͤniglich bayeriſches 18. November 
Maurergehülfe, zu Rovna, Bez. Stra⸗ ſchung von Legitima⸗- Bezirksamt Mühl: 1892. 


konitz, Böhmen, orts⸗ tionspapieren, dorf, 
angehoͤrig ebendaſelbſt, 
2) Ignaz Gerhofer, |geboren am 1. Mai Betteln, grober Unfug, daſſelbe, 7. Dezember 
Tiſchler, 1845 zu Rohrbach, verbotenes Führen von 1892. 


Oeſterreich, ortsange⸗ Waffen und Hausfrie— 
hoörig ebendaſelbſt, densbruch, 


3| Andreas Hofmann, 35 Jahre alt, geboren Beiteln, Großherzoglich olden⸗30. Dezember 
Zimmermann, zu Hohenbruck bei burgiſches Staats⸗ 1892. . 
Trautenau, Böhmen, minifterium, Depar- 
ortsangehörig ebendaſ., tement des Innern 


zu Oldenburg 
41 Bitus Hotter, geboren am 15. Juni Betteln und Bannbruch, Königlich bayerifches 19. Dezember 
Hammerfchmied, 1857 zu Gerlosberg, Bezirksamt Waſſer⸗ 1892. 





Bezirk Schwaz, Tirol, bruch, 
öſterreichiſcher Staats⸗ 
angehoͤriger, 
Ferdinand Kalabisca,geboren am 1. Juli Landſtreichen, Königlich preußiſcher 10. Januar 
Steinjeger, 1857 zu Vin, | Regierungspräfidenti' 1893. 





| zu Merjeburg, 
6 Karl Klima, geboren am 30, Okto⸗ Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayerifchesi 3. Januar 
Schuhmacher, ber 1846 zu Wittin- Bezirfdamt Eggen⸗ 1893. 





gau, Böhmen, ortsan- felden, 
gehörig ebendafelbft, 
7 Stanz Kukla, geboren am 24. Maillandflreichen, Königlich Bayeriſches 12. Dezember 
Müllergeſelle, 1853 zu Iwy, Bezirk Bezirksamt Regen, 892. 
Selcan, Boͤhmen, orts⸗ 
angehoͤrig zu Smilfau, 
ebendajelbft, 
8 Wilhelm Löffler, geboren am 28. AuguftiBetteln und Diebftapl, Königlich ſächſiſche 19. Dezember 
Weber und Mufiter, | 1867 zu Langenbrud, Kreishauptmann- 1892, 
Bezirk Reichenberg, ſchaft zu Zwickau, 


Boͤhmen, ortsangehoͤ⸗ 
rig ebendaſelbſt, 
9 Heinrich Engel, geboren am 20. Juni Landſtreichen u. Betteln, Kaiſerlicher Bezirks- 18. Januar 
Schreiner, 1869 zu New⸗York, Präftdent zu Meg 1893. 
zulegt wohnhaft zu 
| Paris, franzoſiſcher | 


Staatdangehöriger, 
101 Zulius Finſter, |geboren im Jahre 1872 Diebſtahl, Landftreichen Königlich preußifcher) 16. Januar 
Weber, zu Conftantin, Gou=| und Betteln, Negierungspräfident 1892. 
vernement Petrifau, zu Marienmeber, 
Ruſſiſch⸗ 


ſcher Staa 








718 














& Name und Stand | ter ı und Heimath . rund u . Behörde, Datum 
Vu — der welde die Ausweilung ee 
3 des Ausgewiefenen Beitrafung. beichloffen bat, Pnmeiiungs- 
J 
l. 2. | 3. 4. 9. 6. 
1 ‚geboren am 2. ärz!Betteln, Koͤniglich  Tächftihe, 13. Dezember 
ı 1851 zu Ebbe, Bezirk Kreishauptmann- 1892. 


| Kufftein, Tirol, orte- 
| angebörig ebendaſelbſt, 
circa 45 Jahre alt,ideögleichen, 


ſchaft Leipzig, 


12 Joſef Polli, Koͤniglich Saͤcſi ſche 23. 1 


Handarbeiter, | geboren und ortsan- | Kreishauptmann- 
gehörig zu Kramolin, haft Zwickau, 
ez. Preftig, Böhmen, 


13| Kart Shmithöfer, Igeboren am 12. Maillandftreihen u. Betteln, Raiferlicher Bezirks⸗ 18. Januar 
ohne Stand, 1867 zu St. Dizier, Präſident zu Meg, 1893. 
Frankreich, ortsange⸗ 
hörig ebendaſelbſt, 
14 Hermann Scolten, geboren am 14. Februar Betteln unter Drohungen, Koͤniglich preußiſcher9. Dezember 


Arbeiter, 1858 zu Eibergen, Fetierungpraſi benti'ö 1892, 
Niederlande, ortsan⸗ zu Münfter, 
gehörig ebendajelbft, 
15 Franz Sfäla, geboren am 19. Juli Landſtreichen, Königlih bayeriſches 7. Januar 
Schneibergejelle, 1872 zu Wien, orts⸗ Bezirksamt Regen, 1892, 


angehörig zu Chude⸗ 
nic, Bezirk Klattau, 


Böhmen 
16 Balentin Spiger, \geboren am 24. Juli Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayerifchel 3. Januar 
Spängler, 1871 zu Fahendorf, Polizei-Direftion 1893. 
Bezirk Billa), Oeſter⸗ Munchen, 


reich, ortsangehoͤrig zu 
Augsdorf, ebendaſelbſt, 
17) Joſef Wagner, geboren am 20. März Führung eines falſchen Koͤniglich Sächfiſche3. Dezember 


Zigeuner, 1861 (Sohn des nad) Namens und Land-⸗Kreishauptmann⸗ 1892, 
“ Gentralblatt 1880 ©.) fireichen, ihaft Zwidau, 
” 444, Ziffer Sa. aus⸗ 
gewiefenen Anton 
Wagner), 
18 Auguft Zimmermann,igeboren am 3. Auguftilandftreichen, ° Königlich bayeriiches| 7. Januar 
Tuchſcherer, 1851 zu Iglau, Mäh— Bezirksamt Regen, 1893. 


ren, ortsangehörig zu 
Hibbersporf, Bezirk 
Deutfhbrod in Böh- 


men, 
19 Pauline Eva geboren zu Selin beilBetteln u. Landftreichen, nigli preußifcher| 6. Januar 
Buriangfi, geb. | Oswiecim, Galizien, ungspräfitenti' 1893. 
Arbei, verehelihte | öfterreihiihe Staats⸗ ne 
Zigeunerin, angehörige, 
20 Leoporb Coetfier, geboren am 29. Juli Landſtreichen, Kasjerliher Bezirks-| 23. Januar 
Erdarbeiter, 1864 zu Amelghen, Präfident zu Colmar, 1893. 
Belgien, belgiſcher 
Staatsangehöriger, 


21! Rihard Dosgauer, geboren am 14. Juli Landſtreichen, Betten, Königlich bayeriſches 11. Januar 
Perlmutterfnopfdreher, | 1863 zu Schwader⸗ Führung falſcher Legiti⸗ Bezirksamt Koetz⸗, 1893. 
dad, Bezirk Graslitz, mationspapiere und .| ting, 

Böhmen, öſterreichi- falfchen Namens, 
cher Staatdangehörig., 


76 











& | | Name und Stand | Alter und Heimath | Grund Behörde, | Datum 
ea Ausariwielenen des 

* der weiche bie Aueweiſung yugpeiiungs: 

*— dee Auccawiejenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. —ES 
2 | 3. | ’ 4 | 5 6 











) 
22} Joſeph Heinrih geboren am 30. junitandftreiben, Berteln. n.\Stabtmagiftrat Net: 


| 











Karquet, Schneider⸗- 1855 zu Orfteres, Be⸗ Zührung falſcher Legiti:; barg a. D., Bayern 1893. 
geſelle, zirk d'Entremont, Kan⸗ mationspapiere, 
ton Wallis, Schweiz, 
ſchweizeriſcher Staats⸗ 
angeböriger, 
23 Maurice Louis geboren am 9. Oktober Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiicher, 26. Januar 
Fran çois, Schäfer, | 1870 zu Paris, | Negierungspräafiventi 1893. 
" | zu Stralfund, 
.24) Kranz Grazeilles, geboren am 15. Oktober Landſtreichen, Kaiferfiher Bezirks- 31. Januar 
Steinhauer, ', 1868 zu Prades, De- Präftdent zu Metz, 1893. 
j partement bed Pyre⸗ 
need, Frankreich, fran⸗ 
zöſiſcher Staasangehö⸗ 
riger, | 
25) Ignag Gründel, geboren am 25. Märzidesgleichen, ‚Königlich preußischer] 27. Janıtar 
Arbeiter, 1847 zu Bilin, Böh- | | Regierungspräfident| 1893. 
men, zu Yüneburg, 

26 Johann Jakob Antonigeboren am 17. Julidesgleihen, Kaiferliher Bezirfs-| 28. Januar 
Guiſſet, Blechſchmied, 1873 zu Perpignan, Präfident zu Straß:| 1899. 
Sranfreich, franzöftfcher burg, 

Staatsangehöriger, Ä 
27) Jakob Hablügel, geboren, am 10. Januar desgleichen, Königlih bayeriſche 10. Januar 
Schmied, 1870 zu Thuſis, Kan: ’ Polizei-Direktion 1893. 
ton Graubünden, Münden, 
Schweiz, ortsangehörig | 
' | 3u Chur, ebendaſelbſt, | 
28; Ignag Kaszier, geboren am 12. Juli desgleichen, ‚biefelbe, 20, Januar 
Tapezierer und Fabrik- 1874 zu Budapeft, | | 1893. 
arbeiter, ortsangehörig ebendaſ., | 
29) Johann Ladner, |geboren im Jahre 1851 Yanpflreihen u. Betteln, dieſelbe, | 19. Januar 
Schweizer, zu St. Johann, Bezirt 1893. 





Kigbühel, Tirol, orte- | 
angehoͤrig ebendaſelbſt, | 


Die durch Beſchluß der Königlich ſächſiſchen Kreishauptmannjchaft zu Zwidau vom 14. Dezember 1889 
verfügte Ausweiſung des Handſchuhmachers Jofef Johann Böhm aus dem Reichsgebiet ift zurüdigenommen worden. 


Hierzu Sechs Deffentliche Anzeiger. 

(Die Infertionegebühren betragen für eine einſpaltige Dradzeile 20 Pf. 
DBelageblätter werben der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 
Medigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn ſchen Erben. 

AA 














Amtsblatt 


ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Den 3. März 


1893. 





— —— — — — — m 0 


Bekanntmachungen 
des Königlichen Ober⸗Präfidenten. 
Befanntmadhung. 

6. > An Stelle des freiwillig auggefchiedenen Land: 
raths Freiherrn von dem Kneſebeck zu Neu Ruppin 
ift der Landrath Falkenthal zu. Spremberg zum 
Provinzial-tandtags-Abhgeordneten des Kreiſes Sprem- 
berg gewählt worden. Solches wird gemäß 6 21 der 
Provinzial-Ordhung vom 29. Juni 1875 hiermit be- 
fannt gemadıt. 
Porsdam, den 23. Februar 1893. 

Der Ober-Präfident, Staatsminifter von Achenbach. 


Befanntmachungen _ 
des Königlichen Regierungsd: PBrafidenten. 
Shanfjeegeld-Erhebung für die Chauſſee Schönefeld Waßmanne: 

dorf — Klein⸗Ziethen —Mahlom— Teltow. 

42. Dem Kreife Teltow ift vom Herrn Minifter 
ber Öffentfichen Arbeiten durch Erlaß vom 5. November 
1892 — II. 21443 — die Genehmigung ertheilt 
worden, auf der Chauſſee Schönefeld— — Waßmannsdorf 
— KleinsZietben— Mahlom— Teltow bei KleinsZiethen 
eine Hebeftelle zu errichten und an berjelben das tarif: 
mäßige Chaufjeegeld für die Benugung ber genannten 
Strede zu erheben. 
. Mit der Erhebung des Chauffeegeldes an der oben 
bezeichneten Hebeftelle wird am 1. März d. J. begonnen 
werden. Potsdam, den 23. Februar 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 

Echifffahrtsiperre für die Berliner Ihorbrüde zu Spandau. 

. Wegen Auffelung der Hubbrüde in der 
Berliner Thorbrüde zu Spandau wird die Tegtere 
Brüde, jowie die Schleufe zu Spandau für die Zeit 
vom 1. bis einfchließlih 15. März d. I. für die Schiff⸗ 
fahrt gejperrt. 

Potsdam, den 25. Februar 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 
Viehſeuchen. 
AH, Ausgebrochen itdie Maul: und Klauen» 
ſeuche unter dem Rindvieh des Gaſtwirths Beutel in 
Felchow, Kreid Angermünde, ded Bauern Liefegang 
in Wuſow, Kreis Oberbarnim, bei einer geichlachteten 
Kuh des Bauergutsbeftgers Krüger in Lentzke, dem 
Rindvieh des Bauern Friedrih Krüger in Permenig, 
dem Rindvieh und den Schweinen der Domaine Kien- 
berg, Kreis Ofthavelland, dem Rindvieh des Hüfners 
Bosdorf zu Liebätz, Kreis Jüterbog-Luckenwalde, den 
Kühen des Bauergutsbefigerd Sievert in Schönhagen 
bei Prigwalf, Kreis Oftprianig, dem Rindvieh des Do- 








miniumd Klein-Ziethen, des Gemeinde-Vorfteherg 
Spieth in Nunsdorf, des SKoloniften Bayer in 
Müggeleheim, Kreis Teltow, und dem Rinbvieh 
des Bauern Auguft Giefe auf Ausbau Beenz, Kreid 
Templin. 

Erloſchen if die Seude in Klein-Ziethen 
und auf dem Nittergute Felchow, Kreid Angermünde, 
in Biesdorf, Friedrichsfelde und Hönow, Kreid 
Niederbarnim, auf Rittergut Trampe, Kreis Ober⸗ 
barnim, auf dem Gut Nieder-Neuendorf, den Ritter: 
gütern Zeeftow I. und II., Kreis Ofthavelland, unter 
dem Rindvieh der Bauergutöbefiter Bölle in Liepe, 
Müller in Haage, Kreis Wefthavelland, in Arendſee, 
Schönermarf, Ferdinandshorf, Chriftianen- 
bof, Rakom, Zerrenthin, Kreis Prenzlau, 
in Sechszehneichen, Holzhauſen, Teetz, Klein- 
Woltersdorf, Kreis Oſtprignitz, in Horſt, Kreis 
Weſtprignitz, unter dem Rindvieh der Wittwe Sauer⸗ 
wald in Selchow, Kreis Teltow, dem Rindvieh und 
den Schafen der bäuerlichen Beſitzer in Falkenthal, 
dem Rindvieh des Gutsbeſitzers Wichert in Alt⸗ 
Thymen, Butsbefigerd Steudener in Hammelſpring, 
Kreid Templin, Gutsbeſitzers Tuchel in Deep, Kreis 
Zaudh-Belzig. 

Potsdam, den 28. Kebruar 1893. 

Der Regierungs⸗Präſident. 
Bekanntmachungen des Königlichen Polizei⸗ 
Bräfidenten zu Berlin. 
Befanntmadhung. 

15. Auf Ihren Beriht vom 16. Januar db. J. 
verleihe ich der Stadtgemeinde Berlin dad Recht, die 
zur völligen Freilegung der Artillerieftraße und zur 
Freilegung der Schwebdenftraße auf der Strede von der 
Colonieſtraße bis zur MWeichbildgrenze mit Neinidendorf 
innerhalb der feſtgeſetzten Straßenfludtlinien erforber- 
lichen Grundſtücksflächen im Wege der Enteignung zu 
erwerben. Die eingereidhten vier Pläne erfolgen anbei 

zurüd. Berlin, den 30. Januar 1893. 
gez. Wilhelm R. 
gegengez. Thielen. 
An den Minifter der öffentlichen Arbeiten. 


* 

Vorſtehender Allerhoͤchſter Erlaß wird in Gemäß⸗ 
beit des S 2 des Enteignungsgeſetzes vom 11. Juni 
1874 hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebradt. 

Berlin, den 21. Februar 1893. 

Der Polizei-Präfident. 
Freiherr von Richthofen. 





78 


Befanntmahung. 

16. Unter Bezugnahme auf die Borjchriften ber 
brei legten Abſätze des $ 303 (S. 230 und 231) des 
Preußischen Hebammenlehrbuchs vom Jahre 1892, be: 
treffend die Desinfertion der Hebeamme und ihrer 
Kleider, fowie unter fernerer Bezugnahme auf den $ 3 
der Polizei-Verordnung vom’ 12. Januar 1893, be- 
treffend die den Hebammen in der Stadt Berlin ob- 
liegenden Verpflichtungen, mache ich hierdurch Folgendes 
befannt: 

Jeder Hebamme, welde bei einer an Kindbett⸗ 
fieber, jowie an Raul: oder Eiterfieber, Gebärmutter: 
oder Unterleibsentzündung, Roſe, Diphtherie, Scharladh, 
Poden, Flecktyphus oder Ruhr Erfranften thätig ge: 
wejen iſt und dies durch eine auf ihren Namen lautende 
ärztliche Belcheinigung nacdmeift, wird von dem zu- 
Händigen Polzei-Revier Anweifung auf unentgeltliche 
Desinfeetion der an dem Worhenbett benußien 
Kleider und ein warmes Bad in den ſtädtiſchen Des- 
infeetionsanftalten Meichenber Sr Nr. 66 
und in der Fröbelfiraße (an der Prenzlauer 
Allee) ertheilt werben. | 

Die ven der Bermaltung der Anftalt über bie 
ftattgehabte Benugung des Bades und Ausführung der 
Desinfection behändigte Beicheinigung if dem zuftän- 
digen Polizei-Revier ald Nachweis darüber, daß ber 
polizeilichen Vorſchrift genügt if, baldigft zu übergeben. 

Ferner wird darauf hingewiefen, daß außer der im 
$ 1 der Polizei-Berorbnung vom 12. Januar 1893 an- 
georbneten perſönlichen Meldung bei dem zuftändigen 
Bezirksphyſikus jede Hebamme ihren Zu⸗ bez. Abzug, 
jowie einen etwaigen Wohnungswecfel auch dem 
Herrn Stadtphyſikus in Gemäßheit der dies— 
jeitigen Polizei-Verordnung vom 17. November 1875 
anzuzeigen bat. 

Des Weiteren bemerfe ich, daß die von den Heb- 
ammen zu führenden Tagebücher vorgebrudt in ben 
Buchhandlungen von Aug. Hirfhmwald, Unter den 
Linden Nr. 68 und von Elwin Staude, Potsdamer: 
frage Nr. 122c., Fäuflih zu haben find. 

Meine früheren Befanntmahungen vom 27. De- 
zember 1888 und 29. Aprit 1891 find bhierdurd als 
erledigt zu betrachten. 

Berlin, den 23. Kebruar 1893. 

Der Polizei: Präftdent. 


Befanntmachungen des Staatsfecretaird 
des Neichs⸗Poſtamts. 


Befanntmahung. 
6. Die telegraphiiche Verbindung mit Kamerun 
ift bergeftellt und am 21. Februar in Kamerun eine 
Kaiſerlich Deutſche Telegraphenanſtalt ein- 
gerichtet worden. Die Wortgebuͤhr für Telegramme aus 
Deutſchland nad Kamerun beträgt 10 M. 10 Pf.; die 
Beförderung findet über England, die Eaſtern— 
Kabel und St. Bincent flatt. 
Berlin W., den 23. Februar 1893. 
Der Staatöfefretair des Reichs-Poſtamts. 


Belanntmachungen des NReichs⸗Poſtamts. 
Befanntmadhung. 
T. Fortan find im Verfehr mit Britiſch-Bet— 
Ihuanaland und Maſchonaland auch Poftfarten 
and Poſtkarten mit Antwort zuläffig. 
Berlin W., 23. Sebruar 1893. 
Reichs-Poſtamt, I. Abtheilung. 


Belanntmachungen der Raiferlichen 
Dber:Poftdireftion zu Potsdam. 


10. Bei ber Kaiferlihen Ober-Poftdireftion in 
Potsdam Tagern nachbezeichnete Poftfendungen und 
Gegenftände ıc., welche den Abjendern ba. den Eigen- 
thümern nicht haben zurüdgegeben werben fönnen: 
A. Poftanweifungen: 
1) N 688 aus Dpverberg (Marf) vom 18. Sep- 
tember 1892 über 15 M. an Czarnecki in Stettin, 
2) NF 1222 aus Spandau vom 8. Juni 1892 über 
10 M. an Löwe in Berlin, ® 
3) NE 5745 aus Berlin 27 vom 20. Juni 1892 über 
40 Pf. an das Standesamt in Spandau. 
B. Gewöhnlihe Briefe mit Werthinhalt: 
1) aus Prenzlau vom 11. November 1892 an Herrn 
Heiſe, p. Adr. Hotel „Weißer Adler” in Berlin, 
enthält fünf Zehnpfennigmarfen und 1 Tafchenmeffer, 
aus Coepenick vom 31. Dezember 1892 an Kri. 
Marie Schmidt in Berlin S., Cottbufferdamm 101, 
enthält einen Kaffenfchein zu 20 Marf, 
aus Potsdam vom 24. Dezember 1892 an F. 
P. 81 hauptpoftlagernd Berlin C., Königftr., 
enthält fünf Zehnpfennigmarfen. 
C. Loſe aufgefunden worden: 
ein Einmarftül am 11. November 1892 in der 
Eingangsparfammer des Poftamts in Potsdam, 
ein Einmarfttüf am 28. November 1892 auf einem 
Dadetregal in der Padfammer des Poſtamts in 
Eberswalde, 
ein @inthalerftüd — Bereinsthaler preußifchen 
Gepräges — am 19. Dezember 1892 in dem 
Bahnpofiwagen N? 223 der Schaffnerbahnpoft im 
Zuge NT 764 Franffurt (Oder)-Berlin auf der 
Fahrt zwiſchen Sieging und Nteutrebbin, 
ein Einmarkſtück am 25. November 1892 in der 
Poftwagenabtheilung ded Zuges Me 2 von Paus 
Iinenaue nad Neuruppin. ingefandt vom Poft- 
amt in Neuruppin, 
fieben Poftfarten zu 5 Pf. (Geſammtwerth 35 Pf.) 
am 9. Dezember 1892 bei der Bahnhofs: Zweige 
poftanftalt in Potsdam unter den bei der Tegten 
Brieffaftenleerung gelammelten Brieffendungen, 
ein Einmarfftüf am 9. Dezember 1892 unter den 
von ber Schaffnerbahnpoft Berlin-Potsdam im 
Zuge 910 bei dem Poftamte in Potsdam eins 
gegangenen gewöhnlichen Packeten. 
D. Ginkgräispriefe: 
1) aus Potsdam 1 N? 559 vom 15. September 
1892 an Frau Gubiſch in Berlin, 
2) aus Potsdam 1 M 547 vom 29. Oftober 1892 


2) 


3) 


1) 
2) 


3) 


4) 


5) 


6) 





70 | 


an Kaufhold in Charlottenburg, Kaifer Fried⸗ 
richſtraße Gla., 
aus Friefad (Marf) Me 405 vom 13. November 
1892 an Georg S hönebedin Barfifom bei Neuftabt, 
aus Branfee NF 516 vom 21. November 1892 
an Hermann Neng, im Dienft bei Boddin ın 
Outen-Germendorf. 
‘ E. Packete: 
ein Pädhen Wolle (Stridgarn), 250 g ſchwer, 
vorgefunden in Loemenberg (Marf) am 30. Df- 
tober 1892 nach beenbeter Uebergabe der Padete 
an die Schaffnerbahnpoft im Zuge N? 915 Berlin- 
Neuftrefig 10 Uhr N., 
aus Wilsnad M 507 vom 11. Öftober 1892, 
1'/2 kg ſchwer, an Hermann Puffert in Leipzig, 
poftlagernd, | 
ein Stüd Seidenftoff in einer Sendung — Mufter 
ohne Werth — aus Zoffen vom 26. November 
1892, an Loewenthal in Berlin, Breiteftr. 26, 
ein Nadeletui, eingefandt vom Poftamt in Anger: 
münde, entfallen einem Durdgangsbriefbunde vom 
Zuge M 23 Berlin-Stolp, 1 Uhr 28 früh am 
24. Dezember 1892, 
5) aus Potsdam 2 M 20 vom 7. November 1892 
an W. Krüger, Schneidermeifter in Lehnin, 
6) zwei Briefmarfenalbum, eingefandt vom Poftamt 
in MWuftermarf, aufgefunden an der Stelle, wo bie 
von der Bahnpoft 1 Berlin-Dannover, Zug 12, 
abgewielenen Padete niedergelegt worben waren, 
fünf Päckchen Draptfifte, eingefandt vom Poftamt 
in Oranienburg, aufgefunden am 9. Dezember 1892 
bei Abnahme der mit dem Zuge NF 915 Berlin- 
Neuftrelig. bi. N? 908 Stralfund-Berlin ein- 
gegangenen Poftftüde, 
aus Kegin (Havel) NP 953 vom 29. Oktober 
1892, an Emma Pieper, bei'm Amtsvorfteher 
Kamin in Mildenberg bei Zehdenid, 
aus Neuruppin N? 318 vom 21. November 1892, 
an den Bahnhofsreftaurateur III. Klaſſe der An⸗ 
baltischen Eifenbahn in Berlin, 
aus Brandenburg (Havel) 1 IF 158, ein an 
Frau Gefangenaufjeher Ploetzke in Genthin am 
24. Dezember 1892 aufgelieferter Haſe, bei deſſen 
Berfauf ein Erlös von einer Marf erzielt worden ift. 
Die unbefannten bez. nicht ermittelten Abſender 
oder igenthümer der vorftehend "bezeichneten Poſtſen⸗ 
dungen und Gegenftände ıc. werben aufgefordert, binnen 
A Wochen ihre Anſprüche hier geltend zu machen, wibrigen- 
falls mit diefen Sendungen ıc. nad Maßgabe der ge- 
jeglihen Beftimmungen verfahren werden wird. 
Potsdam, den 20, Februar 1893. 
Der Kaiſerliche Ober-Poftdireftor. 


Belanntmachungen des Königlichen 
Eonfifivriums Der ovinz Brandenburg. 
Auspfarrung der Rirchgemeinde Tempelhef aus der Parodie 
Briß und Erhebung berjelben zu einer jelbitändigen Pfarrgemeinde. 
3. Mit Genehmigung ded Herrn Minifterd der 
geiftlichen Angelegenheiten und des Evangelijchen Ober- 


3) 
4) 


1) 


2) 


3) 


4) 


N) 


8) 


) 


10) 


Kirchenraths, ſowie nah Anhörung der Betheifigten 
wird hierdurch Folgendes beflimmt: 1) Die Kirchen- 
gemeinde Tempelhof, Diözefe Cöln-Land IL, wird aus 
dem Pfarrverbande mit der Kirchengemeinde Britz los—⸗ 
gelöft und unter Errichtung einer Pfarre in Tempelhof 
zu einer felbftändigen Pfarrgemeinde erhoben. Das 
Dienfteinfommen des Pfarrerd von Tempelhof beträgt 
einſchließlich Miethsentſchädigung jährlih A000 M. 
2) Dieſe Einrichtung tritt am 1. April d. J. in Kraft. 


Berlin, otsdam, 
den 20. Januar 1893. 


den 30. Januar 1893. 
tal; Königliche Regierung, 
Königliches Konfiftorium ß _ 
der Provinz Brandenburg. he en 
Belanntmachungen der Königl. Direktion 
der Mentenbant der Provinz Brandenburg. 
Befanntmadhung. | 
1. Dei der in Folge unſrer Befanntmacdung vom 
18. v. M. heute gejchehenen öffentlichen Verlooſung 
von Nentenbriefen der Provinz Brandenburg 
find folgende Apointe gesogen worden: 
Litt. A. 3u 3000 M. (1000 Thlr.) 149 Stüd 
und ziwar die Nummern: 28 382 550 566 687 741 
769 782 828 830 1231 1593 1664 1691 1886 2007 
2093 2227 2336 2420 2497 2528 2634 2646 2681 
2702 2705 2713 2725 2761 2828 2854 3136 3237 
3299 3312 3640 4324 4892 4957 5300 5310 5352 
5603 5638 5699 5949 6143 6293 7226 7364 7633 
7945 7981 8248 8430 8801 8892 8976 9027 9477 
9637 9878 10083 10228 10381 10508 10533 10640 





10742 
11526 
12342 
13273 
14236 
14902 
15432 
15759 
16208 
16852 
18158 


10765 
11726 
12362 
13371 
14265 
14987 
15442 
15821 
16219 
17446 
18298 


1107: 
11787 
12369 
13445 
14379 
15188 
15581 
15920 
16292 
17683 
18341 


11298 
11949 
12529 
13595 
14569 
15277 
15610 
15939 
16340 
17796 
18361 


11350 
11955 
12812 
13651 
14635 
15307 
15633 
16018 
16455 
17798 
18412 


11372 
11999 
12925 
13656 
14670 
15328 
15704 
16062 
16568 
18111 
18485 


11491 
12007 
13218 
13783 
14707 
15338 
15747 
16199 
16608 
18117 
18502 


18598 18842 18909. 

Litt. B. 3u 1500 M. (500 Thlr.) 52 Stüd und 
zwar die Nummern: 104 112 525 531 534 793 953 
1049 1210 1214 1282 1292 1441 1571 1763 1912 
1988 2129 2216 2249 2256 2831 3250 3376 3538 
3987 3858 3923 4026 4128 4298 4396 4427 4522 
4634 4751 5038 5382 5413 5529 5601 5654 5881 
5938 6005 6173 6330 6443 6668 6733 6787 6851. 

Litt. C. zn 300 M. (100 Thlr.) 195 Stück und 
zwar die Nummern: 83 281 545 650 757 886 907 
938 949 954 1146 1451 1784 1786 2087 2327 
2351 2383 2483 2518 3185 3273 3352 3467 3491 
3922 4052 4361 4596 4843 4871 A961 4977 5016 
9170 5347 5407 5766 5968 6041 6154 6726 6747 
7454 7500 7599 7651 7709 7834 7859 7884 8143 
8161 8377 8402 8536 8599 8637 8826 8881 8953 
9000 9020 9088 9132 9179 9252 9287 9349 9510 


9589 9598 9761 9961 10220 10336 10957 


11101 
12991 
13476 
15079 
15511 
15724 
16550 
17838 
18371 
19084 
19762 
20142 
21016 
21549 
21962 
22762 


11371 
13088 
13551 
15086 
15518 
15739 
17219 
17904 
18481 
19177 
19805 
20214 
21035 
21581 
22048 
23265 


11428 
13095 
13814 
15099 
15605 
15859 
17269 
18103 
18569 
19383 
20007 
20393 
21124 
21670 
22242 
23342 


11532 
13112 
13923 
15199 
15611 
15956 
17280 
18117 
18639 
19443 
20033 
20540 
21130 
21683 
22304 
23410 


12605 
13312 
13983 
15286 
15620 
16221 
17357 
18186 
18894 
19514 
20071 
20571 
21237 


"21707 


22624 
23438 


23966 24051 24148 24385 24422, 
Litt. D. zu 75 M. (25 Thlr.) 


12809 
13324 
14562 
15377 
15638 
16383 
17509 
18202 
19033 
19611 
20075 
20748 
21250 
21760 
22677 
23670 


so 
11071 | Summen über 400 M. ‘handelt, ift einem ſolchen An- 


12898 
13416 
14709 
15412 
15670 
16454 
17540 
18238 
19050 
19723 
20119 
20788 
21428 
21854 
22692 
23808 


167 Stüd und 


zwar die Nummern: 4 1151 1226 1340 1346 1472 
1535 1906 2165 2320 2836 3032 3043 3639 3796 
3854 3872 4174 4288 4528 A550 4577 4659 4739 
5023 5595 5628 5830 6074 6556 6594 6614 6628 
6928 7093 7199 7253 7370 7538 7604 7833 7944 
7966 7987 8001 8029 8080 8128 8250 8290 8329 
8441 8479 8558 8560 8703 8770 8846 8941 8977 
9099 9185 9204 9225 9239 9262 9310 9319 9348 
9361 9527 9609 9705 10028 10178 10337 10613 


10698 
11427 
12252 
12624 
13575 
13989 
14693 
15818 
17170 
17991 
18425 
19060 


10738 
11798 
12316 
12841 
13667 
14171 
14728 
15858 
17216 
18017 
18436 
19114 


10836 
11866 
12317 
13100 
13760 
14184 
14863 
16065 
17247 
18073 
18616 
19136 


10863 
12016 
12364 
13231 
13909 
14394 
15284 
16136 
17345 
18074 
18618 
19141 


11032 
12078 
12476 
13254 
13919 
14439 
15581 
16717 
17367 
18131 
18861 
19306 


11059 
12184 
12519 
13330 
13959 
14452 
15657 
17047 
17422 
18202 
18871 
19349 


11166 
12235 
12555 
13451 
13968 
14532 
15701 
17090 
17625 
18263 
18984 
19427 


19497 19544 19635 20118 20395 20410. 

Die Inhaber diefer Rentenbriefe werben aufgefor- 
dert, dieſelben in soursfäbigem Zuftande mit den dazu 
gehörigen Coupons Ser. VI. NE 6—16 nebft Talons 
bei ber hiefigen Rentenbankkaſſe, Klofterfiraße 76 I, 
vom 1. Aprilek. J. ab an den Werktagen von 9 big 
1 Uhr einzuliefern, um biergegen und gegen Quittung 
den Nennmwerth der Rentenbriefe in Empfang zu nehmen. 
Bom 1. Aprif f. J. ab hört die Verzinſung der aud- 
gelooften Nentenbriefe auf, dieſe felbft verjähren mit 
dem Schluffe des Jahres 1903 zum Bortheil der 
Nentenbanf. Die Einlieferung ausgeloofter Nentenbriefe 
an die Nentenbanf- Kaffe kann auch durch die Poft 
portofrei und mit dem Antrage erfolgen, daß der Gelb- 
betrag auf gleichem Wege übermittelt werde. Die Zu- 
jendung des Geldes gejchieht dann auf Gefahr und 
Koſten des Empfängerd und zwar bei Summen bie 
zu 400 M. duch Poſtanweiſung. Sofern es fih um 


trage eine orbnungEmäßige Duittung beizufügen. 
Berlin, den 12. November 1892. 
- Königliche Direktion 
der Rentenbanf für bie Provinz Brandenburg. 
Befanntmahung. 
2. Die NRentenbanf- Kaffe, Klofterfiraße Nr. 76 1. 
hierfelbft; wird 1) die am 1. April d. J. fälligen Zins⸗ 
Icheine der Nentenbriefe aller Provinzen fchon vom 
18. März bis einichließlich 24. März d. J. und 2) die 
ausgelooften, am 1. April d. J. fälligen Rentenbriefe 
der Provinz Brandenburg vom 20. bis einjchließlich 
25. März d. %. einlöjen und demnädhft vom 1. Aprıl 
d. J. mit der Einföfung fortfahren. 
Berlin, den 22. Februar 1893. 
Königliche Direktion 
der Rentenbanf für die Provinz Brandenburg. 
Befanntmachungen anderer Behörden. 
Allgemeine Vertragsbedingungen 
für die Ausführung von Garnifonbauten. 
1. ®egenftand des Bertrages. 

Den Gegenftand des Unternehmens bildet die im 
Bertrage bezeichnete Leiſtung. Im Einzelnen beflimmt 
fihh Art umd Umfang der dem Unternehmer obliegenden 
Verpflichtungen nah den Berdingungsanichlägen, ben 
zugehörigen Zeichnungen und ſonſtigen ald zum Ver⸗ 
trage gebörig bezeichneten Unterlagen. Die in ben 
Berdingungsanichlägen angenommenen Borberfäge umter- 
liegen jedoch denjenigen Aenderungen, melde — ohne 
mejentliche Abmeichung von den dem Bertrage zu Grunde 
gelegten Bauentwürfen — bei der Ausführung der be: 
treffenden Bauwerke ſich ergeben. 

Abänderungen der Bauentmärfe ſelbſt anzuordnen, 
bleibt der Bauleitung vorbehalten. Leiftungen, melde 
in den Bauentwürfen nicht vorgeſehen find, können dem 
Unternehmer nur mit feiner Zuſtimmung übertragen 
werben. 

2. Berehnung der Bergütung. 

Die dem Unternehmer zufommende Vergütung 
wird nad den wirflichen Leiflungen unter Zugrunde⸗ 
legung der vertragsmäßigen Kinheitöpreife berechnet. 

Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nad) 
den vertragemäßig vereinbarten Lohnfägen. 

3. Ausschluß einer bejonderen Begütung für 
Nebenleiftungen, Borbalten von Werkzeug, 
Geräthen, Rüftungen. 

Inſoweit in den Verbingungsanichlägen für Neben- 
feiftungen, fowie für das Borbalten von Werkzeug und 
Geräfhen, Rüftungen u. |. w. nicht bejondere Preisan⸗ 
ſätze vorgefehen find, umfaflen die vereinbarten Preife 
und Tagelohnſätze zugleich die Vergütung für die zur 
planmäßigen Herftelung des Bauwerks gehörenden 
Nebenleiftungen aller Art, insbejondere auch für die 
Heranichaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen 
Materialien aus den auf der Bauſtelle befindlichen 
Lagerplägen nad der Berwendungsftelle am Bau, ſowie 
die Entichädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Ge- 
räthen,u. |. m. 











81 


Auch die Geſtellung der zu den Abſteckungen, Höhen⸗ 
meſſungen und Abnahmevermeſſungen erforderlichen Ar⸗ 
beitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, 
ohne daß demſelben eine beſondere Entſchädigung hier⸗ 
für gewährt wird. 

4. Mehrleiftung gegen den Bertrag. 

Ohne ausdrückliche fehriftliche Anordnung oder Ges 
nehmigung des Garnifons-Baubeamten darf der Unter- 
nehmer feinerlei vom Bertrage abmeidhende oder im 
Berbingungsanfchlage nicht vorgejehene Leiſtungen aus- 

en 


Diefem Berbot zuwider von dem Unternehmer be- 
wirkte Leiftungen iſt die Bauleitung befugt, auf beijen 
Gefahr und Koften wieder befeitigen zu laffen; auch 
bat der Unternehmer nicht nur feinerlei Vergütung für 
derartige Leiftungen zu beanipruden, fondern muß aud 
für allen Schaden auffommen, welder etwa durch dieſe 
Abweichungen vom Bertrage entftanden ift. 

5. Minderleiftung gegen den Bertrag. 

Bleiben die ausgeführten Leiftungen zufolge der 
von dem Garnilonbaubeamten getroffenen Anordnungen 
unter einer im Bertrage feflverdungenen Menge zurüd, 
fo bat der Unternehmer Anſpruch auf den Erjag des 
ihm nachweislich hieraus entftandenen wirflichen Schadens. 

Nöthigenfalld enticheidet bierrüber dad Schiede- 
gerudt (25). 

. Beginn, Fortführung und Bollendung der 
Leitungen, Berfäumnißftrafen. 

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung ber 
Arbeiten und Lieferungen hat, nad) den in den befon- 
deren Bedingungen feflgejegten Friften zu erfolgen. 

ſt über den Beginn der Leiſtung in ben bejon- 
deren Bedingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, 
jo bat der Unternehmer fpätefteng 14 Tage nad) fchrift- 
liher Aufforderung feitend des baufeitenden Beamten 
zu beginnen. 

Die Leiftung muß im Berhälmiß zu den bedun- 
genen Bollendungsfriften fortgefeßt angemeſſen gefördert 
werden. 

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitsfräfte und 
Geräthe, ſowie die Vorräthe an Materialien müſſen 
aflezeit den übernommenen Leiſtungen entipreden. 

Eine im Bertrage bedungene Berfäumnißftrafe für 
gilt nicht für erlalfen, wenn die verjpätete Vertrags⸗ 
erfüllung ganz oder theilweile ohne Borbehalt ange- 
nommen worden ift. 

Eine tageweife zu berechnende Berjäumnißftrafe 
veripätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für bie 
in die Zeit einer Berzögerung fallenden Sonntage und 
allgemeinen Feiertage außer Anſatz. 

7. Hinderungen der Bauausführung. 

Glaubt der Unternehmer fi in der ordnungs⸗ 
mäßigen Fortführung der übernommenen Leiſtungen 
durch Anordnungen des Garnifon-Baubeamten ober des 
bauleitenden Beamten oder durd das nicht gehörige 
Kortichreiten der Leiflungen anderer Unternehmer be- 
hindert, fo hat er bei dem bauleitenden Beamten bier- 
von fofort ſchriftliche Anzeige zu erftatten. 


Andernfalld werden ſchon wegen der unterlaflenen 
Anzeige feinerlei auf die betreffenden, angeblich hin- 
bernden Umftände begründete Anjprüce oder Einmwen- 
bungen zugelaljen. 

Nach Befeitigung derartiger Hinderungen find bie 
Leitungen ohne meitere Aufforderung ungejäumt wieder 
aufzunehmen. 

Der Auffihts=-Behörde bleibt vorbehalten, falls bie 
bezüglichen Beſchwerden des Unternehmers für begründet 
zu erachten find, eine angemefjene Verlängerung der im 
Vertrage feftgejegten Bollenbungsfriften — längſtens bis 
zur Dauer ber betreffenden Arbeitshinderung — zu be⸗ 
willigen. ' 

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bau- 
ausführung bereits ausgeführten Leiftungen erhält ber 
Unternehmer die den vertragsmäßig bebungenen Preijen 
entiprehende Bergütung. Iſt für verichiebenmerthige 
Leitungen ein nach dem Durchſchnitt bemeijener Ein- 
heitöpreis vereinbart, jo ıft, unter Berüdfichtigung des 
höheren oder geringeren Werthes der audgeführten 
Leiftungen gegenüber den noch rüdftändigen, ein von 
tem verabredeten Durchſchnittspreis entiprechend ab- 
weichender neuer inheitspreig für das Geleiftete be- 
fonderd gu ermitteln und danach bie zu gewährende 
Vergütung zu berechnen. 


Außerdem fann der Unternehmer im Fall einer 
Unterbredung oder gänzlichen Abftandnahme von der 
Bauausführung den Erjag des ihm nachweislich ent- 
ftandenen wirflihen Schadens beanipruden, wenn bie 
eine Fortſetzung bed Baues hindernden Umſtände ent- 
weder von der Auffichtöbehörde und deren Organen 
verfchufdet find, oder, inſoweit zufällige, von dem 
Willen der Behörde unabbängige Umftände in Frage 
ftehen, fih auf Seiten derſelben zugetragen haben. 

Eine Entihädigung für entgangenen Gewinn fann 
in feinem Falle beaniprucdht werden. 

In gleicher Weife iſt ber Unternehmer zum 
Schadenerjag verpflichtet, wenn die betreffenden, bie 
Fortführung des Baues hindernden Umftände von ihm 
berihufbet find, oder auf feiner Seite ſich zugetragen 
haben. 

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu 
machenden Schadenerfagforderungen fommen die etwa 
eingezogenen oder verwirften Verfäumnißftrafen in An⸗ 
rechnung. IR die Schabenerfagforderung niedriger als 
die Verfäumnißftrafe, jo kommt nur die legtere zur 
Einziehung. 

In Ermangelung gütlider Einigung entſcheidet 
über die bezüglichen Anſprüche das Schiedsgericht (25). 

Daxert die Unterbredung der Bauausführung 
länger ald 6 Monate, fo ſteht jeder der beiden Ber- 
trageparteien der Nüdtritt vom Bertrage frei. Die 
Rücktrittserklärung muß ſchriftlich und ſpäteſtens 14 Tage 
nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theile zu⸗ 
geſtellt werden; anderenfalls bleibt — unbeſchadet der 
inzwiſchen etwa erwachſenen Anſprüche auf Schaden⸗ 
erſatz oder Berfäumnißftrefe — der Vertrag mit ber 


— — 





Maßgabe in Kraft, daß die in demfelben ausbedungene 
Vollendungsfriſt um die Dauer der Bauunterbrechung 
verlängert wird. 

8. Güte der Leiftung. 

Die Leiftungen müſſen den beften Regeln ber Bau- 
funft und den bejonderen Beftimmungen des BVBerdin- 
gungsanidhlages und des Vertrages entſprechen. 

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte 
Arbeiter beichäftigt werden. 


Leiftungen, welche der Garniſon-Baubeamte den. 


gedachten Bedingungen nicht entiprechend findet, find 
Jofort zu befeitigen und durch untabelhafte zu erfegen. 
Für hierbei entſtehende Verluſte an Materialien hat 
der Unternehmer die Baufaffe ſchadlos zu halten. 

Arbeiter, welche nach dem Urtheile der Bauleitung 
untüchtig find, müſſen auf Verlangen entlaffen und 
durch tüchtige eriegt werden. Perſonen, melde an ge⸗ 
meingeführlichen Beftrebungen in irgend einer Weile 
betheiligt find, dürfen bei Garnifonbauten nicht be- 
fhäftigt werden. 

"Materialien, welche dem Aufchlage bezw. ben be- 
fonderen Bedingungen oder den dem Bertrage zu 
Grunde gelegten Proben nicht entiprechen, find auf An- 
ordnung des Garniſon-Baubeamten innerhalb einer von 
ihm zu beflimmenden Frift von der Bauftelle zu ent⸗ 
fernen. > 

Dem von dem Unternehmer ald Bezugsquelle be- 
zeichneten Fabrifanten wird von dem bauleitenden Be— 
amten Mittheilung gemacht, wenn fi Anftände bezüg- 
Li der Ausführung ber betreffenden Lieferungen er: 
geben. 

Behufs Ueberwachung ſteht dem Garnifon-Bau- 
beamten oder den von bemjelben zu beauftragenden 
Perfonen jederzeit während der Arbeitsflunden der 
Zutritt zu den Arbeitsplägen und Werfftätten frei, in 
welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten ange= 
fertigt werden. 

9. Erfüllung der Berbindlidfeiten, melde 
dem Unternehmer Handwerfern und Arbeitern 
gegenüber obliegen. 

Der Unternehmer hat dem baufeitenden Beamten 
über die mit Handmwerfern und Arbeitern in Betreff der 
Ausführung der Arbeit geſchloſſenen Verträge jederzeit 
auf Erfordern Auskunft zu ertbeilen. 

Sollte das angemefjene Fortichreiten der Arbeiten 
badurh in Frage geftellt fein, daß der Unternehmer 
Dandwerfern ober Arbeitern gegenüber die Berpflich- 
tungen aus dem Arbeitövertrage nicht oder nicht pünft- 
lich erfüllt, fo ift die Aufſichts-Behörde berechtigt, die 
von dem Unternehmer gejchuldeten Beträge für beffen 
Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. 
Der Unternehmer hat bie hierzu erforderlichen Unter⸗ 
lagen, Robnliften u. |. w. dem bauleitenden Beamten 
zur Verfügung zu ftellen. 

Der Unternehmer ift ferner verpflichtet, für die 
Errichtung einer Baufranfenfaffe für die auf dem Bau 
beichäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, bezw. Teßtere 
nah Maßgabe des Gejeges vom 15. Juni 1883 — 


Reichögefepblatt AF 9 für 1883 —, betreffend bie 
Kranfenverficherung der Arbeiter, bei einer Krankenkaſſe, 
fomie in Gemäßheit des Geſetzes vom 6. Juli 1884 
— Neichögefegblatt NP 19 für 1884 — gegen Unfall 
zu verfichern. Unternehmer haftet der Militair-Ber- 
waltung für Ausführung dieſer Beftimmungen, fowie 
auh für alle Nachtheile, melde der genannten Ber- 
waltung etwa durch Unterlaffung in Beziehung auf bie 
vorgedachten Gejege entflehen, mit dem von ihm hinter: 
legten Haftgelde, ſowie mit feinem ganzen übrigen 
Vermögen. In gleicher Weiſe haftet der Unternehmer 
der Militair-Berwaltung für Erfüllung fämmtlicher 
demfelben ald Arbeitgeber durd das Gejeg, betreffend 
die Invaliditätd- und Alteröverficherung vom 22. Juni 
1889, auferlegten Berpflichtungen (cfr. 88 19 und 109). 

Eine befondere Entihädigung wird für die durch 
Vorftehendes übernommene Verpflichtung feitend der 
Militair: Verwaltung nicht gewährt. 

10. Entziehung der Leiftung. 

Die Stelle, melde den Zujchlag ertheilt hat, iſt 
berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn fih nad Ab: 
ſchluß deſſelben berausftellt, daß der Unternehmer vor: 
ber mit Anderen Berabredungen behufs Enthaltung von 
der Berbingung oder fonft zum Schaden der Baufafie 
getroffen hatte; dieſelbe Stelle ift befugt, dem Unter- 
nehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theil- 
weiſe zu entziehen, ſowie den noch nicht vollendeten 
Theil auf feine Koften ausführen zu laſſen oder jelbft 
für jeine Rechnung auszuführen, menn 

a. feine Leitungen untüdtig find, oder 

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit 
nicht genügend geförbert find, oder 

c. der Unternehmet den gemäß 9 getroffenen Anord⸗ 
nungen nicht nadfommt. 

Bor der Entziehung der Teiftung ift der Unter⸗ 
nehmer durch eingeichriebenen Brief unter Androhung 
ber Entziehung zur Bejeitung der vorliegenden Mängel 
bezw. zur Befolgung der getroffenen Anordnungen 
unter Bewilligung einer angemefjenen Friſt aufzu- 
fordern. 

Bon der verfügten Entziehung wirb bem Unter⸗ 
nehmer durch eingefchriebenen Brief Eröffnung gemacht. 

Auf die Berechnung der für die auggeführten 
Leiftungen dem Unternehmer zuftehenden Vergütung und 
ben Umfang der Berpflidhtung befielben zum Schaden⸗ 
erjag finden die Beflimmungen in 7 gleichmäßige An- 
menbung. 

Nach beendeter Leiftung wird dem Unternehmer 
eine Abrechnung über die für ihn fi) ergebende Forde—⸗ 
rung und Schuld mitgetheilt. 

Abſchlagszahlungen Fönnen im Falle der Entziehung 
dem Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrages 
gewährt werden, melder als fihered Guthaben des- 
jelben unter Berüdfichtigung der entftandenen Gegen- 
anſprüche ermittelt tft. 

Ueber die infolge der Entziehung etwa gu er- 
bebenden vermoͤgensrechtlichen Anſprüche enticheidet in 
Ermangelung gütliher Einigung das Schiedsgericht (25). 











83 


11. Ordnungsvorſchriften. 


zur Laſt fallenden Vernachläſſigung polizeilicher Vor⸗ 


Der Unternehmer oder deſſen Vertreter muß fich ſchriften an die Verwaltung erhoben werben, hat ber 


zufolge Aufforderung des bauleitenden Beamten auf ber 
Bauftelle einfinden, fo oft nad den Ermeflen bes 
fegteren die zu treffenden baulichen Anordnungen ein 
mündlihes Benehmen auf der Bauflelle erforderlich 
maden. . Die fämmtlidhen auf dem Bau beichäftigten 


Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter des Unter: 


nehmers find bezüglich der Bauausführung und ber 
Aufrehterhaltung der Ordnung auf dem Bauplage den 
Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. beijen 
Stellvertreterd unterworfen. Im Falle des Ungehorſams 
fann ihre fofortige Entfernung von der Bauftelle ver- 
Tangt werben. 

Der Unternehmer hat, wenn nilht ein Anderes 
ausdrücklich vereinbart worden ift, für das Unterfommen 
jeiner Arbeiter, injoweit Died von dem bauleitenden 
Beamten für erforderlich erachtet wird, ſelbſt zu jorgen. 
Er muß für feine Arbeiter auf eigene Koften an den 
ihm angemwiejenen Orten die nöthigen Abtritte herſtellen, 
jowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion 
und demnädftige Beleitigung Sorge tragen. 

Für die Bewachung feiner Gerüſte, Werkzeuge, 
Geräthe, fowie feiner auf der Bauftelle Tagernden 
Materialien Sorge zu tragen ift lediglich Sache des 
Unternehmers. 

12. Mitbenugung von Rüftungen. 

Die von dem Unternehmer hergeflellten Rüftungen 
find während ihres Beſtehens auch anderen Bauhand⸗ 
werfern unentgeltlid zur Benugung zu überlaffen. 
Aenderungen an den Rüftungen im nterefle der be- 
quemeren Benutzung feitend der übrigen Bauhand— 
werfer vorzunehmen, if der Unternehmer nicht ver- 
pflichter. 

13. Beobachtung polizeilider Vorſchriften, 
Haftung des Unternehmers für feine 
Angeftellten. 

Für die Befolgung der bei Bauausführungen zu 
beadhtenden polizeilichen VBorfchriften und der etwa be- 
fondere ergebenden polizeilihen Anorbnungen ift der 
Unternehmer für ben ganzen Umfang feiner vertrage- 
mäßigen Berpflichtungen verantwortlih. Auch hat der- 
jelbe die zur Verhütung von Unfällen ſonſt noch erfor- 
derlihen Schutzvorkehrungen an jeinen Arbeiten, jo 
lange ſich dieſe in unvollendetem Zuftande befinden, 
auf eigene Koften und eigene Verantwortung zu treffen. 
Koften, welche ihm dadurch erwachſen, ſowie Koften der 
Arbeiterverficherung fünnen der Baukaſſe nicht in Rech⸗ 
nung geftellt werben. 

Der Unternehmer trägt insbejondere die Verant- 
mortung für die gehörige Stärfe und fonflige Tüchtig— 
fett der Rüſtungen. Dieſer Berantwortungen unbe: 
ſchadet ift er aber auch verpflichtet, eine von dem bau- 
leitenden Beamten angeordnete Ergänzug und Wer: 
Härfung der Rüſtungen unverzüglid und auf eigene 
Koſten zu bewirken. 

Für alle Anfprüde, die wegen einer ihm felbft 
oder feinen Bevollmächtigten, Gehülfen ober Arbeitern 


Unternehmer in jeder Hinfiht aufzufommen. 

Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages 
für alle Handlungen und Unterlajjungen feiner Bevoll⸗ 
mädhtigten, Gehülfen und Arbeiter perfönlid. Er hat 
indbejondere jeden Schaden an Perfon oder Eigenthum 
zu vertreten, welcher duch ihn oder feine Organe 
Dritten oder der Baukaſſe zugefügt wird. 

14. Aufmefjung während des Baues 

und Abnahme. 

Der bauleitende Beamte ift berechtigt, zu ver- 
langen, daß über alle ſpäter nicht mehr nachzumefjenden 
Leiſtungen von beiderſeits Beauftragten während ber 
Ausführung gegenjeitig anzuerfennende Aufzeichnungen 
gemacht werben, melde demnächſt der Berechnung zu 
Grunde zu legen find. 

Bon der Vollendung ter Leiftungen bat der Unter: 
nehmer dem baufeitenden Beainten durch eingejchriebenen 
Drief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die 
Abnahme mit thunlichfter DBefchleunigung anberaumt 
und dem Unternehmer jchriftlich gegen Behändigungs- 
ſchein oder wmittelft eingejchriebenen Briefes befannt ge- 
geben wird. 

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Ber- 
handlung aufgenommen; auf Berlangen des Unter⸗ 
nehmers muß dies geichehen. Die Verhandlung ift von 
dem Unternehmer bezw. dem für denſelben etwa er- 
Ichienenen Stellvertreter mit zu vollziehen. 

Bon der über die Abnahme aufgenommenen Ber- 
handlung wirb dem Unternehmer auf Berlangen be- 
glaubigte Abſchrift mitgetheilt. 

Erfheint in dem zur Abnahme anberaumien Ter- 
mine, gehöriger Benadrichtigung ungeachtet, meder ber 
Unternehmer felbft, noch ein Bevollmächtigter deſſelben, 
jo gelten die durch die Organe der bauleitenden Be- 
hörde bewirften Aufzeichnungen, ale anerfannt. 

Auf die Feſtſtellung des von dem Unternehmer ge- 
feifteten finden im Kalle der Entziehung (10) dieje Be— 
fiimmungen gleichmäßige Anwendung. 

Müſſen Theilleiftungen jofort abgenommen werben, 
jo bedarf es einer bejonderen Benadrichtigung des 
Unternehmers hiervon nicht, vielmehr ift e8 Sache des— 
jelben, für feine Anweſenheit oder Vertretung bei ber 
Abnahme Sorge zu tragen. 

15. Rehnungsaufftellung. 

Bezüglich der formellen Aufftellung der Rechnung, 
weldhe in Form, Ausdrucksweiſe, Bezeichnung der Räume 
und Reihenfolge der Anfäge, genau nach dem Verbin: 
gungsanſchlage einzurichten if, hat der Unternehmer 
ben von dem bauleitenden Beamten geftellten Anforde⸗ 
rungen zu entipreden. 

Etwaige Mehrarbeiten find-in beionderer Rechnung 
nachzuweiſen, unter deutlihem Hinweis auf die fchrift- 
lihen Bereinbarungen, welche bezüglich derſelben ge- 
troffen find. 

16. Tagelohnrechnungen. 
Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten 





Sau 


jeitend des Unternehmers Arbeiten im Tagelohn aus- 
geführt, jo ift die Lifte der hierbei befchäftigten Arbeiter 
dem bauleitenden Beamten oder deſſen Vertreter behufs 
Prüfung ihrer Richtigfeit täglich vorzulegen. Etwaige 
inöftellungen Dagegen werben dem Iinternehmer binnen 
längftend 8 Tagen mitgetheilt.- 

Die Tagelobnrechnungen find längſtens von 2 zu 
2 Wochen dem baulfeitenden Beamten einzureichen. 

| 17. Zahlung. 

Die Schlußzahlung erfolgt auf die vom Unter⸗ 
nehmer einzureichende Koſtenrechnung alsbald nach voll: 
endeter Prüfung und Feſtſtellung derjelben. 

Abichlagszahlungen werden dem Unternehmer in 
angemejjeneu riften auf Antrag, nad Maßgabe des 
jeweilig Geleifteten, bid zu der von dem Garnijon- 
Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewährt. 

Bleiben bei der Sclußabrechnung Meinungever- 
ſchiedenheiten beftehen, jo foll das dem Unternehmer 
unbeftritten zuftehende Guthaben bemfelben gleichwohl 
nit vorenthalten werden. 

18. Verzicht auf jpätere Geltendmachung aller 
nicht ausdrücklich vorbehaltenen Anſprüche. 

Bor Empfangnabme des als Reſtguthaben zur 
Auszahlung angebotenen Betrages muß der Unter- 
nehmer alle Anſprüche, welche er aus dem Vertrags: 
verhältniß über die behördbficherfeits anerfannten hinaus 
etwa noch zu haben vermeint, beftimmt bezeichnen und 
fid) vorbehalten, widrigenfalls Die Geltendmachung dieſer 
Anſprüche ſpäter ausgeſchloſſen if. 

19. Zahlende Kaſſe. 

Alle Zahlungen erfolgen an der in den beſonderen 

Bedinngungen bezeichnete Kaſſe der Behörde. 
20. Haftpflicht. 

Die in den beſonderen Bedingungen des Vertrages 
vorgeſehene, in Ermangelung ſolcher nad den allge⸗ 
meinen geſetzlichen Vorſchriften ſich beſtimmende Friſt 
für die dem Unternehmer obliegende Haftpflicht für die 
Güte der Leiſtung beginnt mit dem Zeitpunfte der Abnahme. 

Der Einwand nicht rechtzeitiger Anzeige von 
Mängeln gelieferter Waaren (Art. 347 des Handeld- 
geſetzbuches) iſt nicht ftatthaft. 

21. Siderbeitsftellung, Bürge. 

Bürgen haben nach dem Ermeſſen der Aufſichts⸗ 
bebörde als Selbftichuldner in den Vertrag mit ein- 
zutreten. 

22. Siherheitsftellung (Kaution). 

Kautionen fünnen in baarem Gelbe, guten Werth: 
papieren, Sparkaſſenbüchern oder nad) dem Ermeijen 
der Auffichtsbehörde auch in ficheren — gezogenen — 
Wechſeln beftellt werden. Zur Beftellung von Unter: 
nehmer-Rautionen für Lieferungen und Xeiftungen find 
ald geeignet anzufehen: | 

1) die Schuldverichreibungen, welche vom Deutidyen 

Reihe oder von einem Deutichen Bundesſtaate 

mit gefjeglicher Ermächtigung ausgeftellt find, 

2) die Schuldverichreibungen, deren Berzinfung vom 

Deutihen Reihe oder von einem Deutjchen 

SBunbesftante gejeplih garantirt if, 


3) bie Rentenbriefe der in Preußen beſtehenden Renten⸗ 
anken, 

4) die Schuldverſchreibungen, welche von Deuitſchen 

kommunalen Korporationen (Provinzen, Kreiſen, 

Gemeinden ꝛc) oder von deren Kreditanſtalten 

ausgeſtellt, und entweder Seitens der Inhaber 

kündbar ſind oder einer regelmäßigen Amortiſation 

unterliegen, 

5) die Sparkaſſenbücher von öffentlichen, obrigkeitlich 
beſtätigten Sparkaſſen und 

6) ſichere Hypotheken und Pfandbriefe. 

Die Annahme von Wechſeln erfolgt nur, wenn 
die Auffichtsbehörde ſolche für ganz zweifellos ſicher 
erachtet. 

Baar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinſt. 
Zinstragenden Werthpapieren ſind die Anweiſungen 
(Talons) und Zinsſcheine, inſoweit bezüglich der letzteren 
in den beſonderen Bedingungen nicht etwas Anderes 
beſtimmt wird, beizufügen. Die Zinsſcheine werden jo 
lange, ald nidt eine Veräußerung der Wertbpapiere 
zur Dedung entitandener VBerbindlichfeiten in Ausſicht 
genommen werden muß, an den Fälligfeıtöterminen dem 
Unternehmer ausgehändigt. Für den Umtauſch der 
Anweifungen (Talons), die Einlöfung und den Erjaß 
ansgeloofter Wertbpapiere, ſowie den Erjag abgelaufener 
Wechſel hat der Unternehmer zu forgen. 

Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung 
feinen Verbindlichkeiten nicht nachfommt, fann die Be- 
börde zu ihrer Schadloshaltung auf dem einfacdhften, 
geieglich zuläffigen Wege die hinterlegten Werthpapiere 
und Wechſel veräußern bezw. einfaffiren. 

Die Rückgabe der Kaution, ſoweit biejelbe für 
Berbindlichfeiten des Unternehmers nicht in Anfprud) 
zu nehmen ift, erfolgt, nachdem der Unternehmer bie 
ihm obliegenden Verpflichtungen vollftändig erfüllt hat 
und infomweit die Kaution zur Sicherung der Haftver⸗ 
pflichtung dient, nachdem die Haftzeit abgelaufen ift. 
In Ermangelung andermeiter Verabredung gilt ale be= 
dungen, daß die Kaution in ganzer Höhe zur Dedung 
ber Haftverbindlichfeit einzubebalten if. 

23. Uebertragbarfeit des Bertrages. 

Ohne Zuftimmung der Auffihte-Behörde darf der 
Unternehmer jeine vertragemäßigen Verpflichtungen nicht 
auf Andere übertragen. 

Berfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Ber- 
trages in Konkurs, fo ift diefe Behörde berechtigt, den 
Bertrag mit dem Tage der Konfurgeröffnung aufzuheben. 

Bezüglich der in dieſem Falle zu gemwährenden 
Vergütung, ſowie der Gewährung von Abichlags- 
zahlungen finden die Beflimmungen in 10 finngemäße 
Anwendung. 

Für den Fall, daß der Unternehmer mit Tode 
abgeben follte, bevor der Bertrag vollftändig erfüllt iſt, 
bat die Behörde die Wahl, ob fie das Vertragverhältniß 
mit den Erben beifelben fortiegen oder daſſelbe aks 
aufgelöft betrachten will. 

24. Gerichtsſtand. 
Für die aus dem Vertrage entipringenden Rechts 


7 Ymtöblett. 


ftreitigfeiten hat ber Unternehmer — unbeſchadet der in 
25 vorgejehenen Zuftändigfeit eines Schiedsgerichts — 
bei dem für den Ort der Bauausführung zufländigen 
Gerichte Recht zu nehmen. 

25. Schiedsgericht. 

Streitigfeiten über tie durch ten Vertrag be- 
gründeten Rechte und Pflichten, ſowie über Die Aus— 
führung des Vertrages find zunächft der Auffichtsbehörde 
zur Entfcheidung vorzulegen. 

Die Entſcheidung dieſer Behörde gilt als 
anerfannt, falls der Unternehmer, welder in der Ent: 
Iheidung hierauf ausdrücklich hinzumeijen iſt, nicht 
binnen 4 Wochen vom Tage der Zuftellung berjelben 
der Behörde angezeigt, daß er auf jchiedsrichterliche 
Entſcheidung antrage.. Die Fortführung der Baur 
arbeiten nah Maßgabe der von der Behörde getroffenen 
Anordnungen darf durch Anrufung eined Schiedsgerichts 
nicht aufgehalten werten. Die legtere ift ausgeſchloſſen, 
wenn Leiftungen vom Garnijon-Baubeamten den Be: 
dingungen nicht entiprechend gefunden werden. 

Auf das fchiedsrichterlihe Verfahren finden die 
Vorſchriften der Deutſchen Givil-Prozeßordnung vom 
30. Januar 1877 66 851—872 Anwendung. 


Sendungen, welde im ausjchließfichen Intereſſe bes 
Unternehmers erfolgen, trägt der leßtere. 
Die Koften des Vertragsftempeld trägt der Unter⸗ 
nehmer nach) Maßgabe der gejeglichen Beſtimmungen. 
Die übrigen Koften des Bertragsabichluffeg, 
b. h. der baaren Auslagen, fallen jedem Theile zur 
Hälfte zur Saft. j 


* 
Befltimmungen 
für die Bewerbung um Zeiflungen für 
Garnifonbauten. 
1. Perſönliche Leiftungsfähigfeit der 
Bewerber. 

Dei der Vergebung von Leiftungen für Garniſon⸗ 
bauten hat Niemand Ausfiht als Linternehmer ange: 
nommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünftfiche 
und vollftändige Ausführung derſelben — auch in 
technijcher Hinſicht — die erforderliche Sicherheit bieter. 

2. Einſicht und Bezug der Verdingungs— 
anſchläge. 

Verdingungsanſchläge, Zeichnungen, Bedingungen 
ſind an den in der Ausſchreibung bezeichneten Stellen 
einzuſehen, Abſchriften, Nachriſſe werden erforderlichen 


Falls über die Bildung des Schiedsgerichts durch | Falles auf Erſuchen gegen Erſtattung der Selbſtkoſten 
die beionderen Bertragsbedingungen abweichende Bor: |verabfolgt. 


ſchriften nicht getroffen find, ernennen die Behörde und 
der Unternehmer je cinen Schiedsrichter. Diejelben 
follen nicht gewählt werden aus der Zahl der 
unmittelbar Betheiligten oder derjenigen Beamten, zu 
deren Geſchaftskreis Die Angelegenheit gehört hat. 

Wenn die Schiedsrichter ſich über einen gemein- 
jamen Schiedsſpruch nicht einigen fönnen, wird dag 
Schiedsgericht dur einen Dbmann ergänzt. Derjelbe 
wird von den Schiedsrichtern gewählt, oder, wenn dieſe 
fih nicht einigen fönnen, von dem Militär-Intendanten 
eined benachbarten Korpsbezirks ernannt. 

Der Obmann hat die weiteren Verhandlungen zu 
leiten und darüber zu befinden, ob und in wie weit 
eine Ergänzung der kisherigen Verhandlungen (Beweis: 
aufnahme u ſ. w.) ftattzufinden hat. Die Entfcheidung 
über den Etreitgegenftand erfolgt dagegen nad) 
Stimmenmehrheit. DBeftehen in Beziehung auf Summen, 
über welde zu entcheiten ift, mehr als zwei 
Dreinungen, jo wird die für Die größte Eumme alı- 
gegebene Stimme ter für Die zumächft geringere abge- 
gebenen hinzugerednet. 

Ueber die Tragung ber Koften des fchiedsrichter- 
lichen Berfahrens entſcheidet das Schiedsgericht nad 
billigem Ermeſſen. 

Wird der Schiedsiprud in den im $ 867 der 
Civil-⸗Prozeßordnung bezeichneten Fällen aufgehoben, fo 
bat die Entſcheidung des Streitfalled im ordentlichen 
Rechtswege zu erfolgen. 

26. Koften und Stempel. 

Driefe und Depeihen, welche ten Abſchluß und 
bie Ausführung des Vertrages betreffen, werben beider- 
ſeits franfirt. 

Die Portofoften für ſolche Geld- und fonftige 


3. Form und Jnhalt der Angebote. 

Die Angebote find unter Benugung der etwa vor- 
geichriebenen ormulare, von den Bewerben unter: 
Icyrieben, mit der in der Ausſchreibung geforderten 
Ueberſchrift verjeben, verfiegelt und franfirt big zu dem 
angegebenen Termine einzureichen. 

Die Angebote müfjen enthalten: 

a, die ausdrückliche Erflärung, daß der Bewerber fich 
den Bedingungen, welhe der Ausfchreibung zu 
Grunde gelegt find, unterwirft; 

b. die Angabe der geforderten Preife nad Reiche 
währung und zwar ſowohl die Angabe der Preife 
für die Einheiten, als au der Gejammtforberung ; 
ftimmt die Gefammtforderung mit den Einheite- 
preifen nicht überein, fo ſollen bie Teßteren maß- 


gebend fein, — wenn Angebote nad Prozenten 
der Anjchlagsfumme verlangt find — dieſe Ange- 
bote; 


e. die genaue Bezeichnung und Adrejje des Bewerberg; 

. jeitend gemeinschaftlid bietender Perjonen die Er- 
flärung, daß fie fih für das Angebot folidariic 
verbindlihd maden und die Bezeichnung eines zur 
Geſchäftsführung und zur mpfangnahme der 
Zahlungen Bevollmädtigten; letzteres Erforderniß 
gilt auch für die Gebote von Geſellſchaften; 

e. näbere Angaben über die Bezeichnung der etwa 
mit eingereihten Proben. Die Proben ſelbſt 
müffen ebenfalld vor dem Bietungstermine ein- 
gefandt und derartig bezeichnet fein, daß fid 
ohne Weiteres erfennen läßt, zu weldem Angebot 
fie gehören; 

f. die etwa vorgefchriebenen Angaben über die Be— 
zugsquellen. 


S6 


Angebote, welde dieſen Vorſchriften nicht 
entiprechen, inöbejondere ſolche, welche bis zu der feft- 
gejegten Terminsſtunde bei der Behörde nicht ein- 
gegangen find, welde bezüglich des Gegenflandes von 
der Ausfchreibung ſelbſt abweichen oder das Gebot an 
Sonderbedingungen knüpfen, haben feine Ausficht auf 
Berüdfichtigung. 

Es ſollen indeſſen jolde Angebote richt grund 
jüglih ausgeichloffen fein, in welchen der Bewerber 
erklärt, fih nur während einer fürzeren, als der in ber 
Ausfchreibung angegebenen Zuſchlagsfriſt an fein An- 
gebot gebunden halten zu wollen. 

4. Wirfung des Angebots. 

Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen Des 
Angebots bei der ausfchreibenden Behörde big zum Ab» 
lauf der feftgejegten Zujchlagefrift bezw. ber von ihnen 
bezeichneten kürzeren Frift (N 3 Tester Abſatz) an ihre 
Angebote gebunden. 

Die Bewerber unterwerfen ſich mit Abgabe bee 
Angebots in Bezug auf alle für fie daraus entftehenven 
BVerbindlichteiten der Gerichtsbarkeit bed Ortes, an 
welchem die augjchreibende Behörde ihren Sig hat. 

5. Zulafjung zum Eröffnungstermin. 

Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten fteht 
der Zutritt zu dem Cröffnungstermine frei. Eine Ber- 
öffentlihung der abgegebenen Gebote ift nicht geftattet. 

6. Ertheilung des Zuſchlags. 

Der Zufhlag wird von dem ausfchreibenden DBe- 
amten, oder von der ausfchreibenden Behörde, oder von 
einer dieſer übergeordneten Behörde entweder im Er- 
öffnungstermin, durch von dem gemählten Unternehmer 
mit zu vollziehende Verhandlung, oder durch befondere 
ſchriftliche Benachrichtigung ertheilt. 

Legterenfalls iſt derſelbe mit binderder Kraft 
erfolgt, wenn die Benadridhtiaung innerhalb ter Zu- 
ſchlagsfriſt als Depeiche oder Brief dem Telegraphen- 
oder Poftamt zur Beförderung an die in dem Angebot 
bezeichnete Adreſſe übergeben morden ift. 

Trifft die Benachrichtigung troß rechtzeitiger Ab— 
jendung erft nad demjenigen Zeitpunft bei dem 
Empfänger ein, für welchen diejer bei ordnungsmäßiger 
Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgefandten 
Briefed erwarten darf, jo ift der Empfänger an fein 
Angebot nicht mehr gebunden, fall er ohne Verzug 
nad dem verjpäteten Eintreffen der Zufchlagserflärung 
von feinem Rüdtritt Nachricht gegeben bat. 

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zu: 
Ihlag nicht erhalten, wird nur dann ertheilt, wenn 
biejelben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung 
des erforderlichen Briefgeldbetraged einen Leöfallfigen 
Wunſch zu erfennen gegeben haben. 

Proben werden nur dann zurüdgegeben, wenn Died 


— m — — — 


in dem Angebotsſchreiben ausdrücklich verlangt wird 
und erfolgt alsdann die Rückſendung auf Koſten des 
betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle 
ber Annahme des Angebots nicht ftattz ebenfo fann im 
Falle der Ablehnung deſſelben die Nüdgabe inſoweit 


nicht verlangt werten, ald bie Proben bei ben 
Prüfungen verbraudt find. 

Eingereichte Entwürfe werden auf Berlangen 
zurüdgegeben. 


Den Empfang ded Zujchlagichreibende hat ber 

Unternehmer umgehend ſchriftlich zu beflätigen. 
Bertragsabichluß. 

Der Bewerber, welder den Zuſchlag erhält, ift 
verpflichtet, auf Erfordern über den dur die Ertheilung 
bed Zufchlaged zu Stande gefommenen Bertrag eine 
Schriftliche Urkunde zu vollziehen, melde jedoch nur bie 
Bedeutung eined Bemweismitield bat, jo daß von ihrer 
Errichtung der Beginn der Rechte und Pflichten aus 
dem Bertrage nicht bedingt wird. 

Sofern die Ilnterfchrift tes Bewerbers der Be- 
börde nicht befannt iſt, bleibt vorbehalten, eine Be— 
glaubigung derjelben zu verlangen. 

Die der Ausſchreibung zu Grunde Tiegenden Ber: 
dingungsanfchläge, Zeichnungen, welche bereits durch 
das Angebot anerfannt find, hat der Bewerber bei Ab- 
ſchluß des Vertrages mit zu unterzeichnen. 

8. Sicherheitsſtellung (Kaution). 

Wenn nichts Anderes dur die Ausjchreibung be- 
ſtimmt ift, bat der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nad 
der Ertheilung des Zuſchlages die vorgeicdriebene 
Kaution zu beftellen, widrigenfalld die Behörde befugt 
ift, von dem Bertrage zurüdzutreten und Scadenerfag 
zu beanipruden. 

9. Koften der Ausichreibung. 

Zu den durch die Ausſchreibung ſelbſt entflebenven 

Koften hat ber Unternehmer nicht beizutragen. 


. * 

Vorſtehendes wird erneut zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. Die Ziffern 7, 8, 9, 13, 22, 23 und 25 der 
Bedingungen und bie Ziffer 7 der Beftimmungen find 
gegenüber den früheren DBeröffentlidhungen abgeändert 
worden. Berlin, den 14. Februar 1883. 

Intendantur des Garde-Korps. 
Vermiſchte Nachrichten. 

Die in dem Art. 13 des Handelsgeſetzbuchs vor: 
gejchriebenen Befanntmadungen der unterzeichneten Be- 
hörde werden im NKalenderjahre 1893 außer in dem 
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam in 
dem Reichsanzeiger, in ber Beeliger Zeitung aud) noch 
in ber Berliner Börjenzeitung erfolgen. 

Deelit, den 24. Sebruar 1893. 

Königliched Amisgericht. 





Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger. 


(Die Infertionegebühren betragen für eine einjpaltige Drudzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werden Ber Bogen mit 10 Bf. berechnet.) 
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 


— — — — — ñ— 





Potsdam, Buchdruckerei der A. W. Hayn ſchen Erben. 





Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt SKerlin. 
1893, 


[4 
Stück 10, Den 10. März 
Nachweiſung der an den Pegeln der Spree und Havel im Monat Januar 1893 beobachteten Waſſerſtaͤnde. 





Belanntmachungen des Königlichen Negierungs⸗Präfidenten. 
45. 








Berlin. Spandau. 
N Dber: | Hinter: 
Wafler. Mafler. 


Brandenburg. 


Ober: | Unter: 
Waſſer. 


Rathenow. Havel⸗ 


Ober: | Unter: 
Waſſer. berg. 


Meter. Meter. Meter. 








Datum 
20 
ER; 

* 
= 
2 
3 





1 | 32,28 30,52 2,30 0,46 2,04 1,00 1,58 0,74 ‚8 
21 32,28 | 30,52 2,30 0,50 2,08 1,02 1,54 0,86 1,66 
31 32,28 | 30,50 2,30 0,46 2,06 1,02 1,54 0,86 1,68 
A| 32,28 | 30,52 2,30 0,50 2,04 1,04 1,56 0,86 1,72 
5 | 32,30 30,54 2,24 0,48 2,04 1,08 1,54 0,86 1,72 
6 | 32,30 30,54 2,24 0,48 2,04 1,08 1,54 0,82 1,72 
7 | 32,30 30,56 2,24 0,50 2,04 1,08 1,54 0,80 1,72 
8 | 32,28 30,62 2,24 0,54 2,06 1,08 1,54 0,82 1,72 
9 | 32,26 30,64 2,24 0,52 2,02 1,06 1,58 0,84 1,72 
101 32,24 | 30,60 2,24 0,54 2,02 1,08 1,60 0,84 1,72 
11 1 32,26 30,56 2,20 0,52 2,04 1,10 1,62 0,80 1,72 
121 32,24 | 30,56 2,20 0,52 2,02 1,12 1,60 0,80 1,72 
13 | 32,24 30,54 2,18 0,52 2,02 1,12 1,60 0,80 1,70 
14 | 32,26 30,54 2,18 0,52 2,02 „1,12 1,60 | 0,80 1,70 
15 | 32,28 | 30,56 2,18 0,50 2,02 1,12 1,60 0,84 1,70 
16 | 32,24 | 30,56 2,16 0,54 2,02 1,12 1,60 0,86 1,70 
17 | 32,24 | 30,56 2,16 0,54 2,02 1,14 1,60 | 0,86 1,72 
18 | 32,24 | 30,54 2,16 0,54 2,02 1,14 1,62 0,88 1,72 
19 | 32,24 | 30,54 2,12 0,52 2,02 1,14 1,62 0,88 1,72 
20 I 32,22 30,54 2,12 0,56 2,02 1,14 1,62 0,88 1,72 
21 | 32,22 30,54 2,08 0,56 2,02 1,14 1,62 0,84 1,74 
22 | 32,20 | 30,52 2,08 0,54 2,02 1,14 1,62 0,84 1,74 
23 | 32,20 | 30,52 2,08 0,52 2,02 1,14 1,62 0,84 1,72 
24 | 32,20 | 30,52 2,08 0,52 2,02 1,12 1,62 0,86 1,72 
25 | 32,20 | 30,40 2,06 0,54 2,02 1,10 1,62 0,86 1,72 
26 | 32,22 30,46 2,06 0,54 2,02 1,14 1,62 0,82 1,74 
27 1 32,24 | 30,44 2,06 0,52 2,02 1,14 1,62 0,80 1,74 
28 | 32,26 30,44 2,06 0,42 2,02 1,14 1,62 0,80 1,74 
29 ı 32,26 | 30,44 2,08 0,40 2,02 1,14 1,62 0,80 1,74 
30 |. 32,238 | 30,44 2,10 0,40 0,86 2,02 1,14 1,60 | 0,80 | 1,74 
311 32,28 | 30,48 2,10 0,44 0,86 2,00 1,14 1,60 0,84 1,74 
Potsdam, den 2. März 1893. Der Regierungs-Präftdent. 
Befanntmadhung. Gemäß 5 34 Abſatz 2 des Geſellſchafts-Statuts 


A6. In der am 1. Februar 1893 in Prenzlau |vom 1. März 1849 wird Vorſtehendes öffentlich befannt 
flattgefundenen General-Berfammlung der Prenzlau: | gegeben. Potsdam, den 4. März 1893. 
Boigenburger Chaufjee-Actien-Gefellfiehaft wurden bei Der Regierungs-Präfident. 

der Neumahl des aus A Mitgliedern beflehenden Direc- Bekanntmachung. 

toriums die Herren Bürgermeiſter Mertens und A7. Das Verzeichniß der Vorleſungen an der 
Stadträthe Grabow, Reincke und Lemke, fämmtlich | Königlichen Univerſität Greifswald im Sommerhalbjahr 
in Prenzlau wohnhaft, gewählt. 1893 ift erfchienen und wirb ben Betheiligten auf ihren 





Wunſch von der Lniverfitäts-Ranzlei daſelbſt Foflenfrei 
zugelandt werben. 
Porsdam, den 5. März 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 
Schiedsgericht für Unfallverficherung betreffend. 
AS. Zum VBorfigenden des in der Stadt Prenzlau 
für die Negiebauten des Kommunalverbandes des Kreifes 
Prenzlau errichteten Schiedsgerichts ift der Regierungs⸗ 
Aſſeſſor Dr..von Guerard in Potsdam und als deſſen 
erfter Stellvertreter der Regierungsafjeffor Hedmann 
daſelbſt und als zweiter Stellvertreter der Regierungs- 
rath Klotzſch ebendajelbft ernannt. 
Potsdam, den 2. März 1893. 
Der Regierungs⸗Präſident. 


49. arif, 


Für eine Schleufung 


1) mit einem Fahrzeuge 15 Pf., 
2) mit zwei Fahrzeugen 24 Pf., 
3) mit einem Fahrzeug und Floßholz 
a. für das Kahrzeug 12 Pf., 
b. für das Floßholz 12 Pf., 
4) mit Floßholz 24 df. 


Hierbei wird jede Schleufung zu Berg obei 
zu Thal ald eine Schleufung angefehen. 
II Gebührenfrei find: 

1) Handfähne und Fifchdröbel als Mitichleufer, 

2) Fahrzeuge ꝛ⁊c., welche zu den Hofhaltungen bes 
Königlichen Hauſes gehören, oder Reichs- oder Staats⸗ 
Eigenthum find, oder ausichließlich Gegenflände für un- 
mittelbare Rechnung des Reiche, des Preußischen Staats 


nad welchem die Abgabe für DBenugung des von dem | oder der Hofhaltungen des Königlichen Haufes befördern. 


Fiichereibefiger 5. Berlin zu Zehdenid, Kreis Templin, 
geplanten Ladehafend an der Kiebiß-Laafe ebendaſelbſt 
bis auf Weiteres zu entrichten iſt: 

1. Es iſt zu entrichten: 
a. Kür das Löſchen oder Laden von 
Schiffsgefäßen mit Rohmaterialien 


für den Kahn 8 Marf. 
b, Für das Löſchen oder Laden von 
Stüdgütern für den Kilo-Genmer 1 Pf. 


$ 2. Befreit von der Abgabe find: 

a. die den interefien der Waflerbauvermwaltung 
dienenden Fahrzeuge, 

b. ſolche Fahrzeuge, melche Tediglich für Königliche, 
Staats- oder Neichsrechnung Gegenftände be- 


fördern. 
Potsdam, den 5. März 1893. 

Im Einverftändnig mit dem Königlichen Provinzial: 
Steuerdireftor: Der Negierungs-Präfident. 
Bekanutmachung, betreffend den Tarif zur Erhebung der Gebühren 
der Schleujenfnechte an der Schleufe zu Rathenow. 

50. I. Den Schleuſenknechten an der Schleufe zu 
Rathenow fteben vom 1. April d. J. an für ihre Dienft- 
leiftungen ſowohl bei Tage ale zur Nachtzeit folgende 

Gebühren zu: 
1) für jedes durdfahrende Fahrzeug 20 Pf., 
2) für jede durdfahrende Plötze Floßholz 5 Pf. 
II. Gebührenfrei find: 

1) Handfähne und Fiihpröbel ald Mitichleufer, 

2) Fahrzeuge 2c., welche zu den Hofhaltungen bee 
Königlihen Hauſes gehören oder Reichs- oder 
Staatseigenthum find oder ausſchließlich Gegen- 
ftände für unmittelbare Rechnung des Reichs, des 
Preußiſchen Staats oder der Hofhaltungen bes 
Königlichen Haufes befördern. 

Potsdam, den 6. März 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. Ä 
Bekanntmachung, betreffend den Tarif für Erhebung der Gebühren 
der Schleufenfnechte an den Schleufen des Oder-Spree-Canals 
und des Friedrich: Milhelms-Canals. 
31. I. Den Schleufenfnedten an den Schleufen des 
Dder-Spree-Canals und des Friedrich⸗Wilhelms⸗Canals 
ftehen vom 1. April 1893 an für ihre Dienftleiftungen 
ſowohl bei Tage ald zur Nachtzeit folgende Gebühren zu: 


Potsdam, den 6. März 1893 
Der Regierungs-Präfident. 


Viehſeuchen. 

52. Feſtgeſtellt if die Maul: und Klauen: 
ſeuche unter dem Rindvieh des Koſſäthen Köhler in 
Melzow, Kreid Angermünde, des Borwerfd Neu- 
Bliesdorf, Rittergutes Tornow, Eigenthümers 
W. Stahl sen. in Freienwalde a. D., Kreis Ober- 
barnim, des Bauergutsbefigers Neie in Groß-⸗Behnitz, 
Goͤrn in Wahom, Kreis Wefthavelland, unter den 
Kühen des Gutes Mühlhof, dem Rindvieh des 
Bauergutsbeſitzers Zimmermann in Grünow, Kreis 
Prenzlau, des Gemeinde-Vorſtehers Aßmuß in Groß— 
Welle, Bauergutsbeſitzers Bismark in Zaatzke, Kreis 
Oſtprignitz, der Landwirthe Blank und Siegelkow zu 
Dammhaſt, Kreis Templin. 

Feſtgeſtellt iſt der Bläſschenausſchlag unter 
dem Rindvieh der Koſſäthen und Büdner in Dipp- 
mannsdorf, Kreis Zaud-Belzig, der Milzbrand 
bei einer notbgejchlacdhteten Kuh in Gielsdorf, Kreis 
Oberbarnim. 

Erloſchen if die Maul- und Klauenfeude 
unter dem Rindvieh des Gemeinde-VBorfieherd Werder⸗ 
mann in Lunow, Kreis Angermünde, in Alt-Marf- 
grafpiesfe, Kreis Beeskow⸗Storkow, unter den Kühen 
des Gafthofäbefigerd Trampel in Slienide, Gaft- 
wirths Iden in Mühlenbeck, Kreis Niederbarnim, ın 
Königeborft, Kreid DOfthavelland, in Cremzow, 
Güſtow, Ellingen, Kreis Prenzlau, in Buchholz, 
Lindenberg, Bettin, Rittergut Joachimshof, Kreis 
DOftprignig, in Sagaft, Lüttfendorf, Mannefeldt, 
Hülſebeck und Kranpfer, Kreis Weſtprignitz, in 
Groß⸗Beuthen, Kreis Teltow, und Alt-Thymen, 
Kreid Templin. 

Potsdam, den 7. März 1893. 

Der Negierungs-Präfident. 


Befanntmachungen 
der Röniglichen Negierung. 


Befanntmadhung. 
6. Die Sammlungen der Nonnen:Eier, welche 


im Herbſt 1892 in Staateforftrevieren des Bezirkes 








SB 
probeweife ausgeführt worden find, haben ergeben, daß 3 mm flarfen Leimringen in Bruſthöhe verjehen 


auch jetzt die örtliche Verbreitung der Nonne, wie bie 
Mengen der gefundenen Eier bedeutend find. In einer 
Abtheilung der Oberförfterei Himmelpfort find durch⸗ 
fhnittlihd an einem Stamme 12071 gejunde Nonnen- 
Eier gefunden worden. 

Die Anwendung von Bertilgungsmaßregeln iſt 
infolge deſſen in nacbezeichneten Oberförftereien ange⸗ 
ordnet worden: Zinna, MWoltersporf, Dippmannsborf, 
Lehnin, Eunersdorf, Potsdam, Friedersdorf, Rüdersdorf, 
Coepenick, Bieſenthal, Chorin, Liebenwalde, Pechteich, 
Grimnig, Neieredorf, Glambeck, Groß-Schönebed, 
Zehdenid, Himmelpfort, Neu-Thymen, Menz, Zedhlin. 

Hierbei werden die ftärfer befallenen Beſtände nadı 
vorhergegangener Röthung mit 25 mm breiten und 


mwerben. 

Ferner wird in ben befallenen Beftänden ber 
ſämmtlichen Reviere ded Bezirkes die Impfung der 
Raupen mit dem die Flacherie (Schlafſucht) erzeugenden 
Barillus B. (Hofmann) durchgeführt werben. 

Dezüglich des Verfahrens wird auf dag Drudheft: 
„Die Schlafſucht (Klacherie) der Nonne von Dr. Hof: 
mann, Medizinalrath in Regensburg, Preis 1 Marf 
— Her. Weber, Berlagshandlung Franffurt a. M. 
1891 hingewiejen. 

Vorftehendes wird zur Kenntniß der benachbarten 
Waldbeſitzer gebracht. 

Potsdam, den 2. März 1893. - 

Königliche Regierung. 


Ueberficht des Zuſtandes der Glementarlehrer-Mittwenfafle für das Rechnungsjahr 1. April 1891192. 


7. 


Nachftehende Ueberfiht der Einnahme und Ausgabe der Efementarlehrer-Wittwen- und Waiſenkaſſe im 


Rechnungsjahre 1891/92 wird gemäß $ 19 der repidirten Statuten vom 7. Dezember 1871 zur allgemeinen 


Kenntnig gebradt. Die Ueberſicht ift auch durch die Kreisblätter zu veröffentlichen. 











Kapitalvermögen 


- Näherer Nachweis. ae Baar. 

* m | Bi. Mm__| Wr. 
Einnahme. 
A. Beitand aus dem Rechnungsjahre 1890/91. 1 096 108 | 90 69 | 92 
B. An laufenden Einnahmen. 
1.| Antrittögelder — — A| — 
2.1 Gehaltsverbeſſerungsgelder — — 232 | 50 
3.] Kapitalzinſen — — 44 747 | 30 
4.1 Jahresbeiträge der Kaffenmitglieber — — 1587 | 75 
5.1 ®emeindebeiträge — — 40 044 | — 
6.| Neubelegumgen bezw. zurüdgezahlte Kapitalien 300 | — 300 | — 
7. 1 Sonftige Einnahmen ıv, — — — — 
8. —* aus der St atskaſſe — — 61 385 | 90 
Summa der Einnahme | 1096 408 | 90 148391 | 37 
Ausgabe 

1.1 Verwaltungskoſten — — 117 | 04 
2.1 Denftonen für Wittwen und Waifen — — 147 687 | 51 
3.1 Neubelegungen bezw. zurüdgezahlte Kapitalien 300 | — 321 | 45 
4.1 Sonftige Ausgaben — — 265 | 37 
Summa der Ausgabe 300 — 148 391 | 37 
| | mieberpotung 1 096 408 | 90 148 391 | 37 
Die nahe | für das Rechnungsjahr 1891/92 beträgt 300 | 148 391 | 37 
Beftand am 1. April 1892 1 1096 108 | 90 — — 


Potsdam, den 3. März 1893. 


Königliche Regierung. Abtheilung für Kirden und Schulweſen. 


Bekanntmachungen des Königlichen Polizeis Regulirung des Schornfleinfegermeiens in Berlin vom 


enten zu Berlin. 
Poligei-Berordnung. 

17. Auf Grund der 66 143 und 144 des Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (G.⸗S. ©. 195 ff.) und der $$ 5 ff. des Geſetzes 
über die PolizeisBerwaltung vom 11. März 1850 
(G.⸗S. S. 265) wird für den Stadtkreis Berlin mit 
Zufimmung des Bemeinde-Borftandes in Ergänzung 
der Polizei-Berorbnung, betreffend die anderweitige 


Januar 1866 und ber Polizei-Berorbnung vom 


29. September 1891, fjowie der Kehrlohn-Taxe (An- 
lage A. der Polizei-Verordnung vom 9. Januar 1866) 
hiermit Folgendes verordnet: 


Der 6 7 der Polizei-Berordnung vom 


$ 1. 
9. Januar 1866 in der Kaffung ded 81 der Polizeis 
Verordnung vom 29. September 1891 erhält die nach- 
ſtehenden Zufäße: 


A. Befeigbare Schornfleine, in welchen ſich Glanz- 


ruß anfegt, welcher durch durch die gemöhnlichen 

Reinigungsmittel (Ausfragen 20.) nicht entfernt 

werden fann, dürfen durch die Bezirks-Schorn⸗ 

fleinfegermeifter in Ausnahmefällen unter folgenden 

Borausfegungen ausgebrannt werden: 

1) die Feuerwehr entſcheidet nach vorheriger An- 
zeige durch den Bezirfe-Schornfteinfegermeifter 
in jedem einzelnen Falle, ob der fraglide 
Schormftein mit Rückſicht auf feinen baulichen 
Zuftand, ſowie denjenigen bed Gebäudes und 
der Umgebung bes lehteren ausgebrannt werden 


darf. 

2) Das Ausbrennen ſelbſt darf nur unter Auf: 
fiht der Feuerwehr erfolgen. 

3) Das Audbrennen des Schornfleindg muß bie 
10 Uhr Vormittags beendet fein. 

4) Das zum Ausbrennen erforderlihe Material 
bat der Inhaber der Betriebgftätte zu Tiefern. 

. Räuderfammern oder Räucherküchen, welde zu 
gewerblichen Zweden bienen, find bei ber jedes⸗ 
maligen Reinigung des zugehörigen Schornfleind 
durch den Bezirfs-Schornfteinfegermeifter ebenfalls 
zu reinigen. Die Reinigung biejer Räume darf 
nur durd die gewöhnlichen Reinigungsmittel (Aug: 
fragen ıc.) erfolgen. 

5 2. Die Kehriohn-Tare, Anlage A: zu der 
Polizei-Verordnung vom 9. Januar 1866, erhält zu 6 
folgende Zujäge: 

1) Dem mit der Beauffichtigung des Ausbrennens 
eines Schornfleind beauftragten Fenermann der 
Feuerwehr find für jede Arbeitöftunde 50 Pfennige 
zu zahlen, wobei die angefangene Stunde als voll 
gerechnet wird. 

2) Das jededmalige Neinigen einer Räucherfammer 
oder Räucherfüche ift für dad DI Meter Fläche mit 
15 Pfennigen zu vergüten. 

5 3. Dieſe Polizei-Verordnung tritt mit dem 

Tage ihrer Verfündigung in Kraft. 

Berlin, den 1. März 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
Freiherr von Richthofen. 
Befanntmadhung. 


18. Gemäß $ 9 des Negulativs für den Betrieb 
des Scornfleinfeger-Gemwerbed im Stabtfreife Berlin 
vom 16. November 1888 wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebradt, daß an Stelle des verfiorbenen 
Schornfteinfegermeifterde Johann Fafter der Schorn- 
fteinfegermeifter Hermann Maerteng, Tägerftraße 12, 
als fellvertretender Beiftger für die Schornfteinfeger- 
Prüfungs⸗Kommiſſion beftellt worden ift. 
Berlin, den 28. Februar 1893. 
Der Polizei-Präftdent. 


Befanntmadhung. 
18. Für den Kehrbezirk der Stadt Berlin find bie 
Schornfteinfegergejellen Herrn Karl Hoffmann, 


Alerandrinenfir. 58, Paul Henning, Bergfr. 71, 
Heinrich Löffelmeier, Kanonierfir. 29 und Guſtav 


Wagner, Göbenfr. 10a. nad den Borfchriften des 
Regulativs für den Betrieb des Schornfteinfegergemwerbee 
im Stadtbezirk Berlin vom 16. November 1 vom 
1. Sanuar 1893 ab als Bezirks-Schornſteinfeger⸗ 
meifter angeftellt worden. 

Berlin, den 22. Februar 1893. 

Königlichee Magiftrat biefiger 

Polizei-Präfipium. Königlihen Haupts und 

Reſidenzſtadt. 
Bekanntmachung. 
20, Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche im 
Frühjahr 1893 in Berlin abzuhalten iſt, habe ich Termin 
auf Montag, den 29. Mai d. 3. und die folgenden 
Tage anberaumt. 

Meldungen der in einem Lehramte ſtehenden Be⸗ 
werberinnen find bei der vorgejegten Dienftbehörbe 
Ipäteftend bie zum 1. April d. J., Meldungen anderer 
Bewerberinnen bei derjenigen Königlichen Regierung, 
in deren Bezirk die Betreffende wohnt, ebenfalle bie 
zum 1. April d. J. anzubringen. Die in Berlin 
wohnenden Bewerberinnen, welche in feinem Lehramte 
ftehen, haben ihre Meldungen bei dem Königlichen 
Polizei-Prafidium hierſelbſt bis zum 1. April d. J. 
einzureichen. 

Die Meldungen fünnen nur dann Berüdfihtigung 
finden, wenn ihnen die nach $ A der Prüfungsordnung 
vom Mai 1890 vorgefchriebenen Schriftftäde 
ordnungsmäßig beigefügt find. 

Die über Geſundheit, Führung und Lehrthätigfeit 
beizubringenden Zeugniffe müffen in neuerer Zeit aus⸗ 
geftellt fein. 

Die Anlagen jedes Gefu find zu 
einem Sefte vereinigt einzureichen. 

Berlin, den 17. Bebrume 1893. 

Der Minifter der geiftlithen, Unterrichts- und 

Medizinal-Angelegenbeiten. 
Im Auftrage: gez. Kügler. 

U. III. B. 522. 
* 


* 


* 
Borftehende Bekanntmachung bringe ih hiermit 
zur Öffentlichen Kenntniß. 
Berlin, den 4. März 1893. 
Der Polizei-Präftdent 


Belanntmachungen 
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors. 
Bekanntmachung. 
2. Auf Anordnung des Herrn Finanzminiſters 
wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
jeder Inhaber einer Apothefe, der im eigentlichen Apo- 
thefenbetriebe undenaturirten Branntwein zu Heil- und 
wiſſenſchaftlichen Zweden nah Maßgabe des 6 17 der 
Borjchriften des Bundesratbg vom 18. November 1892 
— $ 708 der Protokolle — fteuerfrei verwenden will, 
die Genehmigung bierzu gemäß S 1 der erwähnten 
Borichriften bis zum 20. März d. J. bei dem 
Hauptamt des Bezirks nachzuſuchen und dabei eine Er- 








9 


färung über die von ihm beanfpruchte Jahresbedarfs⸗ 
menge abzugeben hat. 

In dem Geſuch ift weiter anzugeben: 

a. ob er mehrere Apotheken befigt, zutreffendenfalle, 
ob er bie Zuweiſung der Jahresmenge für bie 
Hauptapothefe und für jede Zweigapothefe geiondert 
oder nur für die Hauptapothefe unter der Befugniß, 
Branntwein in unverarbeitetem Zuſtande aus ber 
Hauptapothefe an die Zmeigapotbefen abgeben zu 
fönnen, wünſcht; 

b. ob er den Ausſchank von Branntwein ober ben 
Kleinhandel mit Branntwein betreibt, zutreffenden: 
falls, ob der Ausſchank oder der Kleinhandel in 
Berbindung mit der Apotheke oder gejondert be- 
trieben wird, und 

c. ob er neben dem eigentlichen Apothefenbetriebe zu 
Heilzwecken geeignete Präparate zum Bertriebe an 
andere Gewerbetreibende berftellt. 

Als Unterlagen für die Feſtſetzung der Jahres⸗ 
bedarfsmenge hat der Apothefer genaue Auszüge aus 
feinen Büchern (dem Laborationsbucde, dem Neceptbuche, 
den faufmännifhen Büchern u. |. w.) zu liefern, aus 
denen ber Berbrauhb an Branntwein zu allen den⸗ 
jenigen Heifmitteln, welche nach den neuen Beftimmungen 
fteuerfrei bergeftellt werben dürfen, und zutreffenfalls aud 

die Menge der bisher aus SHeilmittelfabrifen be- 
zogenen fertigen alfoholhaltigen Präparate, bie fortan 
in der Apotbefe jelbft bereitet werden follen, fowie die 
Menge des zur Bereitung diefer Präparate erforderlich 
geweſenen Branntweing, 

bie Menge der an andere Gewerbetreibende ab- 
gegebenen, in der Apothefe ſelbſt aus fleuerfreiem Brannt- 
mein bergeftellten Präparate, jowie die Menge des zur 


Bereitung biejer Präparate erforderlich geweſenen 
Branntweing, und 

der Verbrauch zu wiſſenſchaftlichen Zwecken 
im Einzelnen hervorgeht. 

Diefe Auszüge find für die drei Kalenderjahre 1890, 
1891 und 1892 aufzuftellen, aus der Gefammtmenge 
für die drei Jahre ift der Durchſchnitts-Jahresverbrauch 
unter Benugung eined von dem Hauptamt mitzuthei- 
enden Formulare vor dem Apotheker zu beredmen, auch 
die Richtigfeit aller gemachten Angaben von ihm nad 
beftem Willen und Gewiſſen ausdrücklich zu verfihern. 

Kalle die Fertigung eines genauen Auszuges aus 
dem Receptbuche für die in Nede ftehenden drei Jahre 
einen unverhältmißmäßigen Aufwand an Zeit und Ar- 
beitsfräften erfordern würde, kann diefer Auszug mit 
vorher einzubolender Zuftimmung bes zuftändigen Haupt: 
amtes auf den Berbraud von vier, verfchiedenen Jahres⸗ 
zeiten angehörigen Monaten eines feuchefreien Jahres 
beichränft und der Gejammiverbraudh für drei Jahre 
durch Multiplifation berechnet werden. 

Falls von Apothefern für den Recepturverbraud an 
fleuerfreiem Branntwein nur bie zu 25 Liter reinen Al- 
fohols für das Jahr beaniprudt werden, fann von der 
Horderung der Fertigung eined Auszuges aus dem Re- 
ceptbuche ganz abgelehen und die ſummariſche Anſetzung 
der beanipruchten Menge zugelafien werben. 

Anträge von Apothefern, die erft nad dem vor- 
ftebend feftgejegten Termine eingeben, ohne daß die Friſt⸗ 
überfchreitung genügend entſchuldigt ift, find früheſtens 
vom Beginne des auf den 1. April folgenden Viertel: 
jahrstermins zu berüdfichtigen. 

Berlin, den 24. Februar 1893. 

Des Provinzial-Steuer-Direftor. 


anntma g 
der Königlichen GeneralsRomniffien für Die he en Br Brandenburg und Pommern. 
. BDBefanntmadhung 


Infolge falicher, jetzt richtig geftellter Angaben des Magifirats der Stadt Dahme ändert fi bie in 


er 52 des Jahrgangs 1892 veröffentlichte 


wert 
der 2Ajäbhrigen Martini Durchfehnitts-ARarbturei e des Getreides in den Normal; 


Marktorten des Negierungs:Bezirfs_ Potsdam nach 


Abzug der beiden pacbfien und 


der. beiden niedrigftien Aahrespreife für das Jahr 18 
ad $ 19 des Ablöſungs⸗Geſetzes vom 2. März 1850. 











Weizen. | Roggen. | & 









Mari | Bi. Mart | Pr. 


Mart | BE. 








—A BETZ Beine Safer. Arien 


pro DE Tor 0 — 








Wegen ber vorftebend fehlenden Getreide-Durhichnittöpreife wird auf die für diefelben eingefegten, in 

der Beilage zum Amtsblatt N? 29 der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin für 1874 
befannt gemachten Normalpreife verwiejen. 

Frankfurt a. Ober, den 28. Februar 1893. 

Königliche General-Kommiffion für die Provinzen Dxaubenkue sub Semmme — 





— — — — — 


92 


v 


Bekanntit 


machung. 


2. Infolge falſcher, jetzt richtig geſtellter Angaben des Magiſtrats der Stadt Dahme ändert ſich die in 


N? 52 des Jahrgangs 1892 veröffentlichte 


Rabhbweifun ß 
der Martini:Durchichnitts:Marktpreife von Getreide, Kartoffeln, Seu und Strob in 


den KRormal:Marftorten des 


egierungsd:Bezirfs Potsdam für das Jahr 1892. 


ad $ 20 des Ablöfunge-Gejeged vom 2. März 1850. 


wie folgt: 


— ö— — — — — — — —ü — —— 


Getreide 


en | Hafer | Erbien 


u m — 


ve T Raugfurter 


Kartoffeln Heu | Stroh 





pro pro pro pro pro pro pro pro 

Stäbe. J100 —— — Rſchffi 100 Kefnichffil100 KafRichffl]100 KefNimin]L00 KEINihrn|100 KENT] 100 kr 
M. Bi|M. Br. |mR. B|D. Pi FR. BEIM. Bi |. PER. BER. BER. Bi |n. Bi |. Bih. BEIN Br. 
15729] 5189113100] 4175112785| 4111} — |] 114/001 3,15130700|12730] 3,50} 150] 7150] 3/50 


Königliche General-Kommiſſion für die Provinzen Brandenburg und Pommern. 


2 Namen  T Or 
F \ * Weizen Roggen Gerfe 
[> 07 
M. Pf. IM. Bi. 
11 Dahme 
Frankfurt a. Oder, den 28. Februar 1893 
Bekanntmachungen der Königlichen 
Eiſenbahn⸗Direktion zu Berlin. 
Deutſch-Sosnowicer Grenzverkehr. 
26. . 
3. Am Gebruar alten Stils d. %. tritt für Die 


10. März neuen 
Beförderung von Gütern zwiſchen den Stationen Sos- 
nowice der Warfhau-Wiener und Iwangorod-Dombro⸗ 
waer Eifenbahn einerfeitd und Stationen der Preußi: 
Ihen, Sächſiſchen, Bayeriſchen, Württembergifchen, 
Badiſchen und Oldenburgiſchen Staatsbahnen, der 
Reihs-Eifenbahnen in Efjaß-Rothringen, der Groß: 
berzoglich Mecklenburgiſchen Friedrih Franz-Eiſenbahn, 
ber Breslau-Warfchauer, Heſſiſchen Ludwigs- und 
Main-Nedar Bahn, der Pfälzifchen Eifenbahnen, der 
Lübeck-Büchener Bahn und des Deutfch-Norbifchen 
Lloyd andererfeitd ein Verband-Gütertarif, Theil II., 


Befanntmachungen der Königlichen 


Heft 1, nebft einem Anhang (Ausnahmetarif für Stein- 
kohlen ꝛc.) in Kraft, durch welchen gleichzeitig ſämmt⸗ 
libe in dem Gütertarif für den Binnenverfehr, ben 
Staatsbahn- und anderen deutſchen Berband-@ütertarifen 
des Eiſenbahn⸗Direktions⸗Bezirks Breslau enthaltenen 
Fradtfäge der Station Sosnowice W.-W.-E. aufgehoben 
werden. Someit durch die Aufhebung der Frachtſätze 
der oben bezeichneten Tarife Tariferhöhungen eintreten, 


bleiben die alten Fradtjäge noch bie zum * April 
alten Stils d. % in Kraft. Einzelne Abdrüde des 


neuen 
Tarife find zum Stüdpreife von 0,90 M. von der 
Güterfaffe Stettin E.-©.:Bhf. und dem bhiefigen Aus- 
funftsbüreau, Bhf. Aleranderplag, zu beziehen. 
Berlin, den 27. Februar 1893. 
Königliche Eifenbahn-Direftion. 





Eifenbahn: Direktion zu Bromberg. 


Befanntmadung. . 
10. Bom 15. März d. Is. ab werden die während des Winters 1892/93 auf der Strede Charlottens 
burg— Schneidemühl vereinigt gefahrenen Schnellgüge 3/61 und 4/62 wieder getrennt und nad folgendem 


Sahrplan verfehren: 


Fabrplan. 

























Zug 3 n Ä 
1., > 361.1 Stafionen 1., a ne 6 

10 30 15 Abfahrt Charlottenburg Anfunft > 39 
— Dahmsdorf⸗Müncheberg — — — 
— | Cüſtrin | — 4 37 

12 46 13 Cüſtriner Vorſtadt 44 423 
131 22% | Landsberg / 403 zn 
2 36 3% | Kreuz { 304 23 
33 424 | Ankunft Schneidemüpl Abfapıı | 207 12 


Der Zug 61 wird fhon am 14. März d. Is. Abende nah vorftehendem Fahrplan von Charlottenburg 
abgelafjen werden und vom 15ten bei. Dis. ab um 429 früh von Schneidemähl und um 527 von Nafel 


abfahren und um 559 früh in Bromberg eintreffen. 
Bromberg, den 28. Februar 1893. 


Königliche Eifenbahn-Direftion. 





93 | Ä 


Perſonalchronik. 

Im Kreiſe Oftprignig iſt an Stelle des verſtorbenen 
bisherigen Amtsvorſtehers, Erbmarihall Gans Edler 
Herr zu Putlig der bisherige flellvertretende Amts⸗ 
vorfieber, Rentner und Standesbeamte Langhoff zu 
Jacobsdorf zum Amtsvorfteher des XXX. Bezirks — 
Laadfe — und zu deſſen Stellvertreter der Ritterguts⸗ 
befiger Lucafen zu Groß: Langerwiih ernannt 
worden. 

Im Kreiſe Templin it an Stelle des bereits ſeit 
dem Jahre 1889 aus dem Bezirf verzogenen Ritter 
gutspächters Dühr zu Metzelthin deſſen Pachmachfolger 
Amtmann Hoffſchildt ebendaſelbſt zum Amtsvorſteher⸗ 
Stellvertreter des XI. Bezirfd — Templin — ernannt 
worden. 

Im Kreije Zauch⸗Belzig iſt mit ber einfimeiligen 
Verwaltung folgender Amtsbezirfe und zwar a. dee 
Amtsbezirks XIII. — Alt-Töplig — der Bürgermeifter 
Dümichen zu Werder, b. der Amtsbezirfe XXI. — 
Wittbriegen — und XXIV. — Neuendorf — ber 
Bürgermeifter Büttner zu Beelitz, c. des Amtsbezirks 
XXXH. — Rottſtock — der Bürgermeifter Löhſer zu 
Brüd, d. des Amtsbezirks XXXIII. — Mörz — der 
Amtsvorſteher Thiele zu Baitz, e. ded Amtsbezirks 


XLII. — Reetz — der Amtsvorſteher Müller zuli 


MWiefenburg beauftragt worden. 

Der Livil-Anwärter Friedrich Genrich ift zum 
Regierungs-Bivil-Supernumerar ernannt worden. 

Der Militair-Anmwärter Guftav Henſel in Berlin 
ift zum NRegierungs - Militair- Supernumerar ernannt 
worden. 

Der Königliche Oberamtmann Louis Marſch zu 
Stremmen ift zum Kreisboniteur für den Kreis Bees— 
kow⸗Storkow beftellt worden. 

Der bisherige Pfarrer in Redlin Theodor Paul 
Schäfer ift zum Pfarrer der Parodie Güſtow, Diözeje 
Prenzlau 1., beftellt worden. 

Der bisherige Milfionar Pfarrer Johann Ernft 
Georg Stoſch ift zum Anftalıs-Pfarrer des Eliſabeth⸗ 
Krantenhaufes in Berlin, Didzefe Friedrichswerder, 
beftellt worben. 

Der bisherige Pfarrverweſer in Zirfe, Provinz 


Perfonalveränderungen im Bezirfe der Raifer- 
liden Ober-Poftdireftion in Berlin. 
Im Laufe des Monate Februar 1893 find 

ernannt: zum Ober-Poftdireftiongfecretair der Poft- 
jerretair Wilhelm Heifig, zu Ober-Poftfecretairen 
die Poftfecretaire Pappelbaum und Penner, zum 
Ober⸗Telegraphenſecretair der KXTelegraphenfecretair 
Stafjen, zu Ober-Poftaffiitenten die Poftaffiftenten 
Heinrich Krüger, Hermann Schmidt, Wilhelm 
Sommer, 

etatsmäßig angeftellt: als Poftiecretaire bie Poft- 
praftifanten Barejel, Burdmann, Klär, Dtto 
Köhler, Lenhardt, Lenz, Maaß, Neujhäfer, 
Pretzſch, Edmund Schmidt, Chriſtoph Schulz, 
Snell, Otto Bölfer, als Poſtaſſiſtenten die Poft- 
anmärter Conen, Grünig, Dtto, Plünſch, bie 
Poftaififtenten Albrecht, Bradt, Korhammer, 
Julius Lange, Löling, Guftav Boigt, ale Poft- 
verwalter der Poſtaſſiſtent Timann in Lichtenberg 
bei Berlin, 

verfeßt: nad) Berlin die Poftferretaire Th. Meier 
von Potsdam, Steinbad von Bielefeld, von Berlin 
Zelegraphenfecretaivr Wegener nach Oldenburg 


92 

Raheſtand getreten: die Telegraphen⸗ 
gehülfin Pchellas, 

in den Nubeftand verfeßt: der Ober: Telegraphen- 
alfiftent Th. ©. Schmidt, 

geftorben: Poſtaſſiſtent Georg Köfter. 

Derfonalveränderungen im Bezirfe der 

Kaiſerlichen Ober-Poftdireftion in Potsdam. 

Verſetzt find: der Ober⸗Poſtſekretair Eberftein von 

Rathenow nad Berlin, der Poſtſekretair Roehren 

aus Berlin als c. DOber-Poftjefretair nad Rathenom, 

ber Ober-Poſtſekretair Kleſſen ven Eſchwege nad) 

Eberöwalde, der Telegraphenaffiftent Rammin von 

Eberswalde nach Groß-Lichterfelde (Anpalter Bahn), 

der Ober-Poftdireftionsfefretair Hanfen in Potsdam 

an den Rechnungshof des Deutichen Reihe in 

Potsdam. 

n den Nuheſtand tritt: der Ober-Poftfefretair 

Schroeder in Ebersmalbe. 


J 


Poſen, Martin Bernhard Trinius, iſt zum Diakonus Geſtorben iſt: der Poſtſekretair Menz in Spandau. 


in Belzig und Prediger bei der Filialgemeinde Preuß⸗ 
nitz, Dioͤzeſe Belzig, beſtellt worden. 

Das unter privatem Patronat ſtehende 2. Diakonat 
zu Weißenfee, Diözefe Berlin-Land I., ift durch die 
Berjegung des Diafonus Furian am 16. Auguft 1892 
zur Erledigung gefommen. 

Dem Küfter, Organiften und erften Lehrer Adolph 
Reumann zu Wuftrau, Diözeſe Neu-Ruppin, ift der 
Titel „Kantor“ verliehen worden. 

Der bisherige Lehrer an der Idiotenanſtalt zu 
Dalldorf Eduard Freitag ift ald Gemeindeichullehrer 
in Berlin angeftellt worden. 

Der willenichaftlihe Hilfslehrer Dr. Bennede 
in Frankfurt a. O. ift al8 Oberlehrer am Gymnafium 
in Potsdam angeftellt worden. 


Vermifchte Nachrichten. 

Borlefungen für das Studium der Land; 

wirtbichaft an der Univerſität Salle. 

Das Sommerjemefter beginnt am 15. April. 
Bon den für das Sommerjemefter 1893 angezeigten 
Borlejfungen der hHiefigen Univerfität find für bie 
Studirenden der Landwirthichaft folgende hervorzuheben : 
a. In Rückſicht auf fahwiffenihaftlide und 

ſtaats wiſſenſchaftliche Bildung. 

Specielle Pflanzenbaulehre, in Verbindung mit 
praktiſchen Demonſtrationen: Geh. Ober⸗Reg.⸗Rath Prof. 
Dr. Kühn. — Landwirthſchaftliche Betriebslehre: Der⸗ 
ſelbe. — Specielle Thierzucht: Prof. Dr. Freitag. — 
Praktiſche Uebungen in der Werthſchätzung landwirth⸗ 





9A 
Ichaftlicher Objekte: Derſelbe. — Landwirthichaftliche| Prof. Dr. Conrad, — Statiſtiſche Uebungen: Der- 


Bodenfunde mit Demonftrationen 


und praftifchen ſelbe. — Uebungen im pbpyfifaliihen Laboratorium: 


Uebungen im Bonitiren: Prof. Dr. Albert. — Die Prof. Dr. Dorn. - - Uebungen im chemifchen Labora- 


Gewinnung und Conjervirung der Zutterpflanzen: Der: 
ſelbe. — Raſſenzüchtung der Rutturpflanzen: Dr. Rümker. 
— Tropiſche Landwirthſchaft: Derjelbe. — Feldgärtnerei 
und Samenbau: Dr. Heyer. — Leber Unfräuter: Der- 
ſelbe. — Forſtwiſſenſchaft: Prof. Dr. Ewald. — Bete- 
rinair-Chirurgie in Verbindung mit kliniſchen Demon: 
firationen und mit Rüdfiht auf dad Erterieur des 
Pferdes: Prof. Dr. Pütz. — Ueber die Fortpflanzung 
der Hausthiere mit Rückſicht auf die vor, bei und nad 
der Geburt zu feiftende Hilfe, jowie auf die Kranf- 
beiten der neugeborenen Hausthiere: Derjelbe. — Aus- 
gewählte Kapitel aus der Tandwirthichaftliden Ma⸗ 
ſchinen- und Geräthefunde: Prof. Dr. Wüſt. — Praf- 
tiſche Geometrie und Uebungen im Feldmeſſen und Ni⸗ 
velliren: Derſelbe. — Landwirthſchaftliche Baufunde: 
Regierungs-Baumeiſter Knoch. — Landwirthſchaftliche 


Handelswiſſenſchaft: Oekonomierath von Mendel— 
Steinfels. — Theoretiſche National-Oekonomie: 
Dr. Diehl. — Volkswirthſchaftspolitik (MI. prakt. 


Theil der National-Oekonomie): Geh. Reg.⸗Rath Prof. 
Dr. Conrad. — Finanzwiſſenſchaft: Prof. Dr. Fried— 
berg. — Theorie der Steuern: Prof. Dr. Eiſenhardt. 
—- Ueber Armenwejen: Prof. Dr. Diehl. — Handels- 
und Wechlelrecht: Prof. Dr. Heck. — Experimental: 
phyſik: Geh. Reg.Rath Prof. Dr. Knoblaud und 
Prof. Dr. Dorn. Drganifhe Chemie: Prof. 
Dr. Bolhard. — Einleitung in das Studium der 
Chemie: Dr. Baumert. — Agrifulturddemie, Il. Theil 
(Die Naturgelege der thierifhen Ernährung): Geh. 
Reg.⸗Rath Prof. Dr. Maerder. — Ausgewählte Ka— 
pitel der Agrikulturchemie: Derſelbe. — Geologie: Prof. 
Dr. v. Fritſch. — Geognoſie Mittel-Deutſchlands: 
Derſelbe. — Petrographie: Prof. Dr. Lüdeke. — 
Grundzüge der Botanik: Prof. Dr. Kraus. -- Pflanzen- 
familien: Derfelbe. — Zellfryptogamen: Prof. Dr. Zopf. 
— Bflanzenpathologie: Geh. Ober-Reg.-⸗Rath Prof. 
Dr. Kühn. — Ausgewählte Kapitel der allgemeinen 
Zoologie: Prof. Dr. Grenader. — Elemente der 
vergleichenden Anatomie, ſowie des Syſtems der Wirbel- 
thiere: Derjelbe. — Naturgeicichte der Inſekten: Prof. 
Dr. D. Taſchenberg. — Fauna der deutichen Wirbel: 
thiere: Derſelbe. — Lieber ſchädliche und nüglicdye Thiere: 
Derſelbe. — Die Darwin'ſche Theorie und ihre Gegner: 
Dr. Brandes. — Theoretiſche und praftifche Meteoro: 
(ogie: Dr. Ufe. —- Ausgewählte Kapitel ber Anthropo- 
peo raphie: Prof. Dr. Kirchhoff. 
. In Räckſicht auf allgemeine Bildung, ins— 
befondere für Studirende höherer Semefter. 
Borlefungen und Uebungen aus dem Gebiete ber 
Philoſophie, Pädagogik, Geſchichte, Literatur und ethiſchen 
Wiſſenſchaften halten die Prof. Prof. Dr. Dr. Haym, 
Erdmann, Vaihinger, Uphues, Huſſerl, Droyſen, 
Lindner, Ewald, Burdach, Kauffmann x. x. 
Theoretiſche und praktiſche Uebungen. 
Staatswiſſenſchaftliches Seminar: Geh. Reg.⸗Rath 


torium: Prof. Dr. Volhard und Prof. Dr. Döbner. 
— Minerafogiihe, geologiſche und paläontologiſche 
Vebungen: Prof. Dr. v. Fritid und Prof. Dr. Lüdecke. 
— Phytotamisches und phyfiologiiches Praktikum: Prof. 
Dr. traue. Demonftrationen im bot. Garten: 
Derjelbe. — Unterfuhungen im fryptogamifden Yabo- 
ratorıum: Prof. Dr. Jopf. — Uebungen im Pflanzen- 
beflimmen und botaniſche Exkurſionen: Derjelbe. 
Zoologiſche Uebungen: Prof. Dr. Grenader und 
Dr. Brandes. — Uebungen im landwirthſchaftlich⸗ 
phyfiologiſchen Laboratorium: Geh. Dber-Reg.:Ratb 
Prof. Dr. Kübn und Prof. Dr. Albert. — Land- 
wirthichaftliche Erfurfionen und Demonftrationen: Prof. 
Dr. Freytag. — Landwirthſchaftliche und gärtnerifce 
Demonjtrationen: Dr. Heyer. Demonftrationen 
in der Thierftinif: Prof. Dr. Pütz. — Praftifche 
Uebungen im Molfereimeien: Brof. Dr. Albert. — 
— Geognoſtiſche Erfurfionen: Prof. Dr. v. Fritſch. 
Techniſche Erfurfionen und Demonftrationen: Profeflor 
Dr. Wüfl. — Mebungen im Zeichnen und Malen: 
Zeichenlehrer Schend. 

Nähere Ausfunft ertheilt die durch jede Buch— 
handlung zu beziehende Schrift: Das Studium der 
Landwirthſchaft an der Univerjität Halle, 
Dresden, Schönfel d'ſche Verlagsbuchhandlung 1893, 
Be Anfragen wolle man an den Ilnterzeichneten 
richten. 

Halle a. d. Saale, im Februar 1893. 

Dr. Julius Kühn, Geh. Ober-Reg.-Ratb, 
ordentl. öffentl. Profeſſor und Direftor des landwirth— 
ſchaftlichen Inftituts der Univerfität. 

Borlefungen 
an der Koͤniglichen Thierärztlichen Hochſchule zu Hannover. 
Sommerſemeſter 1893. Beginn am db. April. 

Director, Geheimer Regierungs-Rath, Medicinal: 
Rath, Profeflor Dr. Dammann: Seucenfehre und 
Beterinär-Polizei, Diätetif. — Profeſſor Dr. Kuftig: 
Allgemeine Chirurgie, Unterſuchungsmethoden, Allgemeine 
Therapie, Epitalflinif für große Dausthiere. — Pro- 
fejjor Dr. Rabe: Allgemeine Pathologie und allgemeine 
pathologische Anatomie, Spitalflinif für fleine Haus- 
tbiere, Obductionen und pathologiſch-anatomiſche De- 
monftrationen, Pflanzliche Parafiten, Fleiſchbeſchau mit 
Uebungen. — Profeſſor Dr. Kaiſer: Operationslehre, 
Geburtshülfe mit Uebungen am Phantom, Geſchichte 
der Thierbeilfunde, Ambulatorifche Klinik. -- Profeffor 
Tereg: Phyſiologie J., Arzneimittellehre und Torifo- 
logie. — Profeffor Dr. Arnold: Organiſche Chemie, 
Receptirfunde, Pbarmaceutifche Llebungen, Uebungen im 
chemiſchen Laboratorium. --- Brofeffor Boether: Ana- 
tömie der Sinnesorgane, Hiflologie und Embryologie, 
Hiftologifche Uebungen, Allgemeine Anatomie, Ofteologie 
und Eyndesmologie. - Pofeſſor Heß: Botanif. — 
Lehrer Geiß: Uebungen am Huf. — Sanitätd-Ratb 
Dr. med, Eöberg: Ophthalmoskopiſcher Eurfus. - 


Amtsblatt. 


95 


Zur Aufnahme als Stubirender iſt der Nachweis der Profeſſor Dr. Gruner: Geologie und Geognofte. Die 


Reife für die Prima eined Gymnaſiums oder eines 


bauptfächlichften Bodenarten Deutſchlands, mit DBerüd- 


Realgymnafiums oder einer durd) die zuftändige Central- | fichtigung ihrer rationellften Kultur. Praktiſche Uebungen 


behörde als gleichftehend anerfannten höheren Lehranftalt 
erforderlich. Ausländer und Hospitanten fönnen auch 
mit geringeren Vorkenntniſſen aufgenommen werben, 
\ofern fie die Zulaffung zu den thierärztlihen Staate- 
prüfungen in Deutſchland nicht beanfprudyen. Nähere Aus⸗ 
funft ertheilt auf Anfrage unter Zufendung dee Programms 
die Direction der Thierärztlicden Hochſchule. 
Verzeichniß der Vorlefungen 
an der Königlihen Landwirthſchaftlichen Hochſchule zu 
Berlin N., Invalidenftraße Nr. 42, 
im Sommer-Semefter 1893. 
1. Landwirthſchaft, Forſtwirthſchaft und 
Gartenbau. 

Profeffor Dr. Orth: Allgemeiner Ader- und 
Pflanzenbau, 11. Theil: Bewäſſerung ded Bodens, ein- 
ſchließlich Wieſenbau und Düngerlehre. Specieller 
Acer: und Pflanzenbau, II. Theil: Anbau der Wurzel- 
und Knollengewäcfe und ber Handelsgewächſe. Boni- 
tirung des Bodens. Praftiihe Uebungen' zur Boden- 
funde. Leitung agronomiſcher und agrikulturchemiſcher 


Unterfuhungen. (Uebungen im Unterfuden von Boden, | Pflanzendemie. e. 


Pflanzen und Dünger) gemeinfam mit dem Ajfiftenten 
Dr. Berju. Landwirthſchaftliche Exrfurfionen. — Pro- 
feffor Dr. Werner: Landwirthichaftlihe Taxations⸗ 
lehre. Geſchichtlicher Umriß der beutjchen Landwirth⸗ 
haft. Landwirthichaftlihes Seminar, Abtheilung: 
Betriebslehre. Abriß der Tandwirtbichaftlichen Pro— 
duktionslehre (Betriebslehre) Theil II. Demonſtrationen 
am Rinde und landwirthſchaftliche Exkurſionen. — Pro⸗ 
felfor'_ Dr. Lehmann: Pferdezucht. Schweinezucht. 
Molfereimejen. Landwirthſchaftliches Seminar, Abthei- 
fung: Thierzucht. — Privatdozent Dr. jur. Raerger: 
Koloniſationslehre. Geheimer Rechnungs-Rath, 
Ingenieur, Profeſſor Schotte: Landwirthſchaftliche 
Maſchinenkunde. Maſchinen und bauliche Anlagen für 
Brauerei, Brennerei und Zuckerfabrikation. Feldmeſſen 
und Nivelliren für Landwirthe; Vortrag und Uebungen. 


— 


Zeichene und Konftruftionsäbungen. — Forftmeifter 
MWeftermeier: Waldban. Gehölzkunde. Korftliche 
Erfurfionen. — Garteninipeftor Lindemuth: Ge- 


müjebau. 
2, Naturwiſſenſchaften. 

‚a, Phyſik und Meteorologie. Profeffor Dr. Börn: 
ftein: Erperimental-Phyfif, II. Theil. Dioptrif. Hy⸗ 
draulif. Phyſikaliſche Uebungen. b. Chemie und Ted- 
nologie. Profeſſor Dr. Fleiſcher: Repetitorium der 
Chemie. Chemijche Uebungen, in Gemeinjchaft mit dem 
Alfiftenten Dr. Schmöger. Die Moore und ihre land—⸗ 
wirthſchaftliche Verwerthung. Großes chemilches Praf- 
tifum. Kleines chemisches Praktifum. — Profeſſor Dr. 
Gruner: Grundzüge der anorganischen Chemie. — 
Profeſſor Dr. Herzfeld: Rübenzuderfabrifation. — 
Privatdozent, Profeſſor Dr. Haydud: Gährungs- 
Chemie. — Privatdozent Dr. Mardwald: Analptifche 
Chemie. - c. Mineralonie,. Geoloaie und Geoanoſie. 


in der Beitimmung und landwirthſchaftlichen Werth⸗ 
\hägung von Bobdenarten. Praktiſche Uebungen in der 
mineralogiich-chemifchen Analyfe des Bodens. Geog- 
noftiiche Erfurfionen. d. Botanif und Pflanzenphyſio⸗ 
(ogie. Profeſſor Dr. Kny: Entmwidelungsgefchichte der 
Pflanzen. Botaniſch-mikroſkopiſcher Kurſus, mit befon- 
derer Rückſicht auf die Entwickelungsgeſchichte der 


Pflanzen, in Verbindung mit dem Aſſiſtenten Dr. Carl 


Müller. Arbeiten für Sortgefchrittenere im botanischen 
Inftitut. — Profeflor Dr. Frank: Erperimental-Phy- 
fiologie der Pflanzen. Pflanzenphyfiologifches Prafti- 
fum. Arbeiten für Sortgeichrittenere im pflanzenphyfio⸗ 
logiſchen Inftitut. — Geheimer Regierungs-Nath, Pro- 
feilor Dr. Wittmad: Syſtematiſche Botanif, mit be- 
fonderer Berüdfichtigung der Nug- und Zierpflanzen. 
Gräfer und Jutterfräuter, nebft Uebungen im Beftimmen 
der Pflanzen und im Bonitiren des Bodens nad den 
Pflanzen. Züdtung der Kulturpflanzen. Botanifche 
Erfurfionen. Privatdocent Dr. Carl Müller: Ted: 
nifhe Botanik, mit bejonderer Berüdfichtigung der 
Zoologie und Thierphyfiologie. 
Profeffor Dr. Nehring: Zoologie und Geſchichte der 
Hausthiere. Ueber Fiſchzucht. Zoologiſche Webungen. 
— Dr. Schäff: Ueber die der Landwirthſchaft nüg- 
fihen und ſchädlichen Injeften, mit befonderer Berüd- 
ſichtigung der Bienenzudt und des Seidenbaued. Er- 
furfionen. — Profeſſor Dr. Jung: Ueberbli der ge- 
jammten Thierphyſiologie. Thierphyfiologiiches Prafti- 
fum für Stubirende. Arbeiten im thierphyfiologiichen 
Laboratorium für Geübtere. — Privatdozent, Robarzt 
Dr. Hagemann: Gejundheitspflege der Hausthiere. 
3. Beterinärfunde. 

Profeflor Dr. Diederhoff: Innere Krankheiten 
der Hausthiere. — Profeſſor Dr. Möller: Aeußere 
Krankheiten der Hausthiere. — Geheimer Negierungs- 
rath, Profeffor Müller: NRepetitorium ber Anatomie 
der Hausthiere und Demonftrationen, mit befonderer 
Berüdfichtigung der Knochen, Muskeln und GSinnes- 
organe, — Oberroßarzt Küttner: Hufbeſchlagslehre. 

4. Rechtes und Staatsmwifjenihaft. 

Profeſſor Dr. Sering: Nationalöfonomie Na- 
tionaloͤkonomiſches Seminar, daneben Exfurfionen. 

5. Rulturtehnif und Baufunde. 

Negierungd: und Bauratd von Münftermann: 
Kulturtehnif. Entwerfen fulturtechuiicher Anlagen. — 
Profeſſor Schlichting: Baufonftruftionglehre. Erb- 


bau. Waſſerbau. Landwirtpicpaftliche Baulehre. Ent: 
werfen von Baumerfen ded Waller, Wege- und 
Brüdenbaues. 


- 6. Geodäſie und Mathematif. 
Profefior Dr. Bogler: Traciren. Praktiſche 
Geometrie. Geodätiſche Rechenübungen in zwei Gruppen, 
mit dem Afftftienten Friebe. Meßübungen, gemeinjam 
mit Profeffor Hegemann. — Profeſſor Hegemann: 
Geoaraphiſche Ortsbeſtimmuna. Uebungen im Aus—⸗ 


96 


gleichen. Zeichenübungen. — Profeſſor Dr. Reichel: Beginn des Sommer-Simeftere am 17. April, der 
Analyfie. Algebra. Trigonometrie. Uebungen zur Vorleſungen ſpäteſtens am 24. Aprit 1893. — Pro- 
Analyſis, in zwei Gruppen, mit dem Aiftftenten | gramme find durch das Eefretariat zu erhalten. 
Wilski. Matbematifche Uebungen, in zwei Gruppen. Berlin, den 26. Januar 1893. 

Uebungen zur analytiſchen Geometrie, in zwei Gruppen. | Der Rektor der Königl. Landwirthſchaftlichen Hochſchule. 


Ausweiſung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 


& Name und Stand | Alter und Heimath rund Behörde, Dakım 
E—IFTTT—— — — der welche die Ausweiſung 
J des Ausgewieſenen. Beftrafung. befchloffen Hat. Auemefnge 
1. 2. | 3. 4. 9. 6. . 
Auf Grund dee 6 302 des Strafgelegbude: 
1Giacomo Bonomelli „geboren am 16. Februar Betteln, Königlich fächfilche, 18. zonuar 
Maurer, 1872 zu St. Stefano | Kreighauptmann- 1 
bei Tregcore, Provinz haft Baugen, 
Bergamo, Jralien, 
italienifhder Staatd- | 
angehöriger, | 
2| Anton Friefel, [geboren am 30. Juni Betteln, ‚Königlich preußiſcher 23. Dezember 
Uhrmader, 1856 zu Strakonitz, Polizei:Präfident zu 1892. 
Böhmen, ortsangehö- | Berlin, 
. rig ebendajelbft, 
3: Auguft Grüger, geboren am 6. Septem⸗ desgleichen, Königlih preußiſcher 25. gguar 
Arbeiter, ber 1862 zu Brünn, Regierungspräftdent 
Mähren, zu Merfeburg, 
4Joſef Hinterhofzer,igeboren am 19. März Betteln u. grober Unfug, Koͤniglich Bayerifches; 13. Januar 
Maurer, 1861 zu Bichelbady, Bezirksamt Füßen, 1893. 


Dezirf Reutte, Tirol, 
öfterreichifcher Staats- 
angehöriger, 
J) Anna Hofmann, geboren im Jahre 1861 Ranpftreihen u. Betteln, Königlich) bayerifches| 21. Januar 
Dienftmagb, zu Welbartig, Bezirf Bezirksamt Regen, 1893. 
Schüttenhofen, Böbh- 
men, ortsangehörig zu 





— — 


Schüttenhofen, 
6Julius Holzhammer, getgen am 9. Juli Landſtreichen, Königlich Bayeriſches 18. Januar 
Tiſchler, 1862 zn Hall, Bezirk Bezirksamt Erding) 1893. 
—* Tirol, orts⸗ 


angehörig cdendaſeloſt, 
7 Anton Klotz, geboren am 24. Februar Landſtreichen und Betteln, Königlich bayeriſches 26. Januar 
Bergarbeiter, 1836 zu Lähn, Ge- Bezirksamt Gar: 1893. 
meinde Bichelbadh, Be- miſch, 
zirk Reutte, Tirol, 
öſterreichiſcher Staats⸗ 
angehöriger, 
8 Leopold Kreutz, geboren im Jahre 1867 desgleichen, Stadtmagiſtrat | 
Bindersfohn, zu Behin, Bezirk | Paffau, Bayern, | 
Müplbaufen, Böhmen, | 
öfterreichifcher Staate- ' | 
| 


‚ 14. Januar 
1893, 
| angebhöriger, 


Hierzu Sechs Deffentliche Anzeiger. 
(Die Intertionsgebühren betragen für eine einipaltige Drudzeile 20 Bf. 
Belageblätter werden der Bogen mit 10 Bf. berschnet.) 


Redigirt von der Königlihen Regierung zu Potsdam. 
Rotspam, Buchoruderei ver U. W. Hayn ſchen Grben. 








Amtsblatt 


ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
md dere. —— 


Stid 1. 


Den 17. März 














Reichs⸗Geſetz⸗Blatt. 

(Stück 4). M 2071. Belanntmadung, betreffend 
Aenderungen der Anlage B. zur Verkehrs-Ordnung 
für die Eiſenbahnen Deutichlande. Vom 23, Fe— 
bruar 1893 


Gele: Sammlun 

für die Königlichen Preußiſchen Staaten. 

(Stüd 2) M 9585. Verordnung, betreffend die 
Einführung der Städteordnung für den Regierunge- 
bezirk Wiesbaden, vom 8. Juni 1891, in den 
Stadigemeinden Dillenburg, Eltville, Hachenburg, 
Hadamar, Herborn, Idſtein, Langenſchwalbach, 
Montabaur, Niederlapnflein und Weilburg. Vom 
6. Februar 1899. 


(Stüd 3.) NE 9586. Verordnung, betreffend bie 
Kautionen von Beamten aus dem Bereiche bed 
Finanzminiſteriums. Vom 18. Januar 1893. 


Ne 9587. Berordnung, betreffend Abänderung der 
Verordnungen vom 9. Eeptember 1876 über bie 
Ausübung der Rechte des Staatd gegenüber der 
evangeliſchen Randesfirhe der neun älteren Pro» 
vinzen ter Monardie (Geſetz⸗Samml. S. 395), 
vom 19. Auguft 1878 über die Ausübung der 
Rechte des Staats gegenüber der evangelifch-Tuthe- 
riſchen Kirche in der Provinz Schleswig-Holſtein 
und der evangelifchen Kirche im Amtsbezirke des 
Konfifloriumd zu Wiesbaden (Gefeß-Samml. 
S. 287), vom 25. Juli 1884 über die Ausübung 


ber Rechte ded Staats gegenüber der evangelilch- 
reformirten Kirde in der Provinz Hannover 
(Sefeg-Sammt. S. 319), vom 24. Juni 1885 über 
die Ausübung der Rechte des Staatd gegenüber ber 
evangeliſch⸗lutheriſchen Kirche der Provinz Hannover 
(Geſetz-Samml. S. 274), vom 10. Januar 1887 
über die Ausübung der Rechte ded Staats gegen- 
über der evangelifchen Kirche im Bezirfe des Konfi- 
ftoriumsd zu Caſſel (Geieg-Samm!. S. 7) und vom 
13. Januar 1891 über die Ausübung der Rechte 
bed Staats gegenüber den evangeliich-Tutherifchen 
Kirchengemeinden Bornheim, Oberrad, Niederrad, 
Bonames, Niederurfel und Haufen (Gejeg-Sammtl. 
S. 7). Bom 30. Januar 1893. 


9588. Verordnung über die Ausübung der Auf- 
fihterechte des Staats bei der Vermoͤgensverwal⸗ 
tung in den fatholifchen Diözeſen. Vom 30. Ja 
nuar 1893. 

N 9589. Verordnung über die Ausübung der Auf- 
fihtörechte ded Staats bei der Bermögeneverwaltung 
in den fatholifchen Kirchengemeinden. Bom 30. Ja- 
nuar 1893. 
9590. Berfügung des Yuftigminiftere, betreffend 
die Anlegung ded Grundbuchs für einen Theil der 
Bezirfe der Amtegerichte Düren, Bonn, Könige- 
winter, Moͤrs, Zell, Wittlich, Mayen, Adenau, 
Andernach, Boppard, Sobernheim, Bensberg, 
Odenkirchen, Grumbach, Sulzbach, Sanft Wendel, 
Hermeskeil und Bitburg. Vom 13. Februar 1893. 


N 


Befanntmachnngen des Königlichen Ober: Bräfidenten. 


Befanntmadung. j 

7. Unter Bezugnahme auf die Befanntmadhung vom 8. März 1892 (Amtsblatt der Königlichen Negierun 

zu Potsdam und der Etadt Berlin für 1892 Eeite 105) bringe ih hierdurh in ©emäßheit dee $ 1 

des Geſetzes über die AKriegsleiftungen vom 13. uni 1873 (Neichögefegblatt Seite 129 ff.) die Nach— 
weifung der Durdfchnittd-Marftpreife in den Normal-Marftorten des Negierungsbezirkd Potsdam und der Stadt 
Berlin, nach welchen die Bergütung für Weizen, Roggen, Hafer, Heu, Stroh, ſowie für Weizen: und Roggenmehl 
für das Jahr vom 1. April 1893/94 zu gewähren ift, zur öffentlihen Kenntniß. In den Vergütungsſätzen 
für Weizen: und Roggenmeht ift bei den Normal-Marftorten Prenzlau, Schwedt, Beeskow, Ludenwalde, Pots- 
dam, Brandenburg a. H., Neu:Ruppin und Perleberg der ortsüblidhe durchſchnittliche Mahllohn mitenthalten. 
Bei den Normal-Marftorten Berlin und Wittftod iſt derſelbe nicht mitberechnet, da dort die Erhebung von 
Mapllohn nicht üblich iſt. 

Potsdam, den 2. März 1893. 
Der Ober-Präfident, Staatsminifter von Achenbach. 


> 





98 


Nachweiſung der Jahresdurchſchnittsmarktpreiſe für Weizen, Roggen, Hafer, Heu, Stroh, Weigen- und Roggen⸗ 
mehl in den Normal-Marktorten des Regierungsbezirks Potsdam für die Jahre 1883 bis 1892 mit der Guͤltig⸗ 


feitöbauer vom n 1. „pet 














Weizen 
_ N Mm IB 


Noggen 
M. | BR. 








Stadt Berlin, Normalort für die reife Ober⸗ und eher Barum, Ta und Dfbavellan, 
jowie für den Srabitreis vandan 
5 


1893 „bis „dahin. 1894. 






Roggenmehl 
M ı tr. 








17 |67| 14 1801 14 |77 | 107 | 19 | 791 17 | 76 
ohne Mabllohn. 
Stadt renzlau, Rormafort für die Kreite Prenzu und Templin. 
17 201 14 13 |72 1593|  AIC6| 2 IA 88 
Sta £ —* a. D., Normalort für den Kreis Angermünde, 
8 1334 5 13 14 | 81 5 | 64 591 22 !10| 19 80 
tadt eestom, Normalort für den Kreis Berstom ist. 
16 |85| 14 |67 21 6 II ° A|] 20 169] 19 144 
Stadt Zu enwalde Normafort für den Kreis „püterbog-Tudenwatbe, 
1670| 15 | — 5120| 1044| 20 I26| 19 | 30 
Stabt Notödam, Normaort j den Kreis Zaud)- Bei und für Stadt Potsdam. 
17 | 61 II 15 |21 513 41351 21 [l 19 134 


Stadt Bran enburg a. S., Normalort für den Kreis „abeftyavelland und die Stadt Brandenburg a. 9. 
17 |80| 15111 1 | 13 


1.09 


A|18] 231 |SIh 19 [67 


Stadt Neu: Huppin, Rermalort für den Kreis Ruppin. 
18 | 52] 14 4 14 |55 | 5 | 21 4 | 67 2 A| 19 | 09 
tWittſtock, Normalort für den Kreis Oftprignig. 
17 | 61] 91 14 | 02] 4 | 4] 3 | 67] 19 1721 17 |95 
ohne Mahllohn. 
tadt Perleberg, Normalort für den Kreis Weſprignit 
17 631 en 4 1.39] 6 |; 02] 4 | 77] 1501| 19 | 12 
Defanntmeheneen arbeiter in Landwirsbihafttichen und inbuftriellen Be- 
des Königlichen Negierungs:-Präfldenten. | trieben, werden folgende Befimmungen eingeſchaltet: 
Polizei: Berprdnung. $ ila. Den Landrätben und in Städten über 
5A. Auf Grund der 66 6, 12 und 15 des Geſetzes 10000 Einwohnern den Polizei-Verwaltungen fteht bie 


über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 (Geſ.⸗ 
S. ©. 265) und des 6 137 des Geſetzes über die all- 
gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Geſ.⸗ 
S. ©. 195 ff.) wird unter Zuflimmung des Bezirfe- 
ausichuffes die Polizei-Verorbnung vom 23. Dezember 
1889 (Amtsbl. S. 464) über die Beförderung und 
Lagerung von Mull u. |. m. auf den Amtöbezirf 
„Soepenider Forſt“ ausgedehnt. 
Potsdam, den 18. Februar 1893. 
Der Regierungs:Präftdent. 
In Dertenng: Freiherr von Richthofen. 
Polizei⸗Verordnung. 

38. Auf Grund der 66 6, 12 und 15 des Geſetzes 
über die Polizei-Berwaltung vom 11. März 1850 
(Geſ.Samml. S. 265) und des 8 137 des Geſetzes 
über bie allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (Geſ.Samml. ©. 195) wirb für den Umfang 
des Regierungs-Bezirks Potsdam, unter Zuftimmung 
bes Bezirks-Ausſchuſſes, nachftehende Polizei-Verordnung 
erlaflen : Artel 

rt. LJ. 


Hinter $ 11 der Polizei-Verordnung vom 20. De⸗ 
zember 1891, betreffend die Wohnungen der Wander: 


zum Ablauf der nädften fünf Jahre Die Befugniß zu, 
Ausnahmen von den obigen Vorſchriften bei ſolchen 
Wohnungen zuzulaſſen, welde vor Infrafttreten biefer 
Verordnung bereits vorhanden waren. 
$ 11b. Beltimmungen ber 6$ 4 letzter Sak, 9 

6, 7 und 8 find in jedem zur Unterbringung von 
Wanbderarbeitern beftimmten Haufe an einer in die 
Augen fallenden Stelle angulchtagen. 


Im 6 12 der erwähnten Berordnung werden Die 
Worte „mit dem 1. April 1893” durch die Worte 
„mit dem 1. April 1894” erfegt. 

Potstam, den 9. März 189. 

Der Regierungs-Präfident. 

In Vertretung: Freiherr von Richthofen. 
Schifffahrtsſperre. 

36. Die nad) der Amtsblatts-Bekanntmachung vom 
27. Oftober v. I. bis zum 15. März 1893 angeordnete 
Schifffahrtsiperre der Hohenfaathen-Spandauer Waffer- 
ſtraße wird wegen noch vorzunehmender bringenber Arbeiten 
bis zum 26. d. M., erforderlichen Balls bis zum 31. d. M. 
verlängert. Potsdam, den 9. März 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 





99 


Befanntmadhung. 
37. Zwifchen der preußischen und öfterreichifchen Regierung find Bereinbarungen über das Verfahren bei 
ber Uebergabe und Uebernahme der zwilchen Preußen und Oeſterreich auszufiefernden Verbrecher und über bie 
hierfür in Betracht kommenden Grenzorte und Behörden getroffen worden. Das Ergebniß dieſer Vereinbarungen 
it in der nachfolgenden Anweifung niedergelegt. 
Die Kreid: und Orts-Behörden des Bezirks wollen in eintretenden Fällen hiernach genau verfahren: 
Potsdam, den 5. man 1893. Der Regierungs= Präfident. 


* 
* 


Anweifun 
betreffend das Verfahren bei der Uebergabe und Ucbernahme der Verbrecher, bie zwiſchen Preußen und Oeiterreich zur Vollzichung 
einer Auslieferung oder in Folge oder zum Zwecke einer Durchlieferung zu übergeben ſind. 


As Uebergabe von Preußen nach Deiterreich. 

1. In allen Fällen, in denen auds oder durchzuliefernde Verbredyer von Preußen an Defterreich zu 
übergeben find, iſt der Verbrecher, fofern die nad Lage des Falles fid ergebende Richtung über die preußifch- 
öſterreichiſche Grenze führt, nad einem der nachſtehend unter I. aufgeführten öfterreichiichen, zwiſchen Preußen 
und Defterreich vereinbarten Webernahmeorte zu bringen und der öfterreihiichen Uebernahme-Behörde oder bei 
Citenbabntrandporten den öfterreichifcherfeitö zur Uebernahme des Häftlinge angewiejenen Sicherheitsbeamten 
zu übergeben 

. Die Vereinbarung dieſer Webernahmeorte ſchließt nicht aus, nach Lage ded alles einen von 
Preußen an Oefterreid zu übergebenden Verbrecher auch über einen Punkt der ſächſiſch-öſterreichiſchen oder der 
bayerifch-öfterreichifchen Grenze führen zu laſſen. 

3. Bei Durdlieferungen aus Hamburg oder Bremen, jowie aus Belgien oder den Niederlanden nad 
Defterreich oder durch Defterreich meiterhin hat die Uebergabe, wenn fie an der preußifchsöfterreichifchen Grenze 
vollzogen werden joll, in der Regel nur in Friedland in Böhmen zu erfolgen. 








— — 





2 — — un — — — —_ [2200 2 








Be eichnun  Bereichnun * =  Bereihnuna ” 
ee ' Bezeichnung des Gerichtsbezirks und ber Bezirke: zeich ng jeich g 
öſterreichiſchen hauptmannſchaft, in welchem der öſterreichiſche oͤſterreichiſchen preußifchen 
—— Grenzort gelegen iſt. Uebernahmebehörbe. Einbruchtielle 




















Bezirksgericht und Bezirkshauptmannſchaft Grenzpolizei-⸗Kommiſſa⸗Myslowitz. 
22 Chrzanow. riat in Szczakowa. 
Bezirksgericht Oswiecim, Bezirkshaupt⸗ Grenzpolizei⸗Kommiſſa⸗ Neuberun. 
Demwicchm. mannichaft Biala. riat in Oswiecim. 
3. Bezirfsgeriht und BezirfshauptmannichaftiBezirfögericht in Bielitz. Pleß. 
Dietiß. Bielitz. 


Bezirksgericht Oderberg, Bezirkshauptmann⸗Bezirksgericht in Oder⸗Ratibor. 
Deere Oderberg. ſchaft Freiftabt. berg. 
Landesgericht und Bezirkshauptmannſchaft Landesgericht in Trop⸗Piltſch. 


Tro dau. in Troppau. pau 
6. Bezirksgericht und Bezirkshauptmannſchaft Beſirtshauptmannſchaft Leobſchütz. 
Jagerndorf. Jaͤgerndorf. in Jägerndorf. 
Bezirksgericht Hennersdorf, Bezirkshaupt⸗ Verirtogericht in Hen⸗Neuſtadt O. /S. und 
Gementborf mannſchaft Jägerndorf. nersdorf. Ziegenhals. 
8. Bezirksgericht Zuckmantel, Bezirkshaupt-Bezirksgericht in Zuck-Ziegenhals. 
Zuckmantel. mannſchaft Freiwaldau. mantel, nur bei 
Fußtransporten. 
9. Bezirksgericht Weidenau, Bezirkshauptmann⸗ Beirtogericht in Wei- Neiße. 
Weidenau. ſchaft Freiwaldau. denau. 
10. Bezirksgericht Grulich, Bezirkshauptmann⸗- Bezirksgericht in Gru-Mittelwalde. 
Grulich. ſchaft Senftenberg. li 
11. Bezirksgericht und Bezirkshauptmannſchaft Bezirishauptmannſchaft Friedland in Pr. 
Braunau. Braunau. in Braunau. Schl. 
12. Bezirksgericht Schatzlar, Bezirkshauptmann-Bezirksgericht in Schatz⸗ Liebau. 
Schaglar. ſchaft Trautenau. lar 
Bezirksgericht und Bezirkshauptmannſchaft Berirfehauptmannfaft Goͤrlitz. 
Friedland Böhmen. | Friedland in Böhmen. Friedland in Böhmen. 





4. Bei den Auslieferungen wählt diejenige Behörde bes bie Auslieferung bewilli genden Landes, welt 








100 


die Ausführung der Auslieferung zu Teiten hat, unter ben oben angeführten Uebernahmeorten des anderen 
Theiled den Drt, wo im einzelnen Kalle die Uebergabe am ziwedmäßigften vollgogen werben kann. 

. Die Behörde, welche die Ueberführung einleitet, hat die für den jenfeitigen Uebernahmeort zu⸗ 
ftändige‘ Behörde von dem bevorftehenden Eintreffen des Verbrechers regelmäßig jo zeitig zu benachrichtigen, 
bag zwiſchen dem Tage, an welchem die Benachrichtigung bei derſelben eingeht, und dem Tage der Anfunft 
des Verbrecherd am Uebernahmeorte mindeftend ein voller Tag Tiegt. Insbeſondere ift dies bei den von dem 
llebernahmeorte aus meiter zu leitenden @ifenbabhntransporten nothwendig, damit auf dem Uebergabe-Bahn⸗ 
bofe durch den von der Uebernahme-Behörde zu beftimmenden Sicherheitsbeamten (Gendarm, Polizeibeamten :c.) 
beim Eintreffen ded Zuges die baldige Uebernahme des Verbrecherd und die unmittelbare Weiterbeförderung 
erfolgen fann. 

. Zur Siderung der Uebernahme eines Verbrechers jeitend der öfterreihifchen Uebernahme-Behörde 
bedarf ed gemäß Art. IX. des Allerhöchſten Patents vom 10. Juni 1854 über die Publikation des Beſchluſſes 
der deutichen Bundesverfammlung vom 26. Januar 1854 (G.⸗S. S. 359 ff.) der Ausfertigung eines Trang- 
portausweiſes, welcher der Uebernahme-Behörde mit dem Verbrecher zu übergeben if. 

Diefer mit Unterjchrift und Siegel zu verjehende Transportausweis ift zweifach auszufertigen. In 
denjelben find aufzunehmen: 

a. der Name und die Heimath des Berbrecherg, 

b. der mejentlide Inhalt der Die Auslieferung genehmigenden Verfügung der preußiichen Behörde unter 

- Angabe ded Datums und der Gejchäftnummer, 

c. der Name der Öfterreichiichen Juſtizbehörde, welche die Auslieferung beantragt bat, 

d. die Bezeichnung des öfterreihifchen Grenzübernahmeorted und derjenigen Uebernahme-Behörde, welcher 
der Berbrecher zu übergeben ift, 

e, ein Berzeichniß der etwa ausnahmsweiſe mit dem Verbrecher zu übergebenden Gelder oder fonftigen 
Gegenftände, oder die Angabe, daß diejelben von ber Die Auslieferung oder die Weberführung zur Aus- 
führung dringenden Behörde derjenigen Behörde unmittelbar überfandt worden find, welde die Aus: 
lieferung nachgeſucht hat. (Die bei dem Verfolgten vorgefundenen Gelder und fonftigen Gegenftände 
find von der die Auslieferung zur Ausführung bringenden Behörde derjenigen Behörde, melde die 
Auslieferung nachgeſucht hat, regelmäßig durch die Poft zu überjenden, fofern nicht im einzelnen alle 
aus bejonderen Gründen ed zmwedmäßiger ericheint, fie ausnahmsweiſe durch den die Uebergabe des 
Berfolgten vollziehenden Beamten der Uebernahmebehörde des anderen Theiles mit übergeben zu Taflen). 
Cine ande barüber, ob und welche befonderen Borfihtsmaßregeln hinfichtlich des Verbrechers erfor- 
derlich find. 

g. Bei der Durchlieferung eines Verbrechers durch das öfterreihiihe Staatsgebiet in einen dritten Staat 
it außer dem öfterreihifchen LWebernahmeorte und der Vebernahme-Behörde aud das Endziel des 
Franoport unter Bezeichnung derjenigen Behörde, welcher der Verbrecher am Endziele zu übergeben 
iſt, anzugeben. 

Dem Transportführer ſind beide Ausfertigungen des Transportausweiſes und die ſonſtigen Be⸗ 
gleitpapiere, ſowie die Gelder und Gegenſtände, die etwa ausnahmsweiſe bei der Vollziehung ber Auslieferung 
mit ausgeantmwortet werben ſollen, mit der Weilung zu übergeben, dieſelben nebft einer Ausfertigung des Trans⸗ 
portausweijes ber öfterreichiichen Uebernahme-Behörde auszuhändigen, mährend von letzterer auf der zweiten 
Ausfertigung des Ausweiſes die erfolgte Uebergabe des Verbrecher und ber in dem Transportausmeije auf: 
geführten Gelder und jonftigen Gegenftände zu beftätigen if. 

8. Den mit dieſem Beflätigungsvermerf verjehenen Transportausmweis erhält diejenige Behörde zurüd, 
welche denſelben ausgefertigt bat. 

Dei Uebergabe eined Verbrechers an die öfterreihiiche Grenzbehörde Tediglich zum Zwed ber 
Durchlieferung nad Ungarn, Bosnien, der Herzogowina oder dem Auslande, wird die Uebernahme des Häft- 
lings öfterreichifcherjeitd davon abhängig gemacht, daß vorher die Durchlieferung dur Defterreich im diploma⸗ 
tiihen Wege beantragt und feitend der öfterreichifchen Regierung nämlid dem K. K. Minifterium des Innern, 
genehmigt worden if. Es ift daher in jedem foldhen Kalle von ber mit der Bollgiehung der Auslieferung 
befaßten preußischen Behörde beiondere Weiſung des preußiſchen Minifters des Innern oder in eiligen Fällen 
bed Miniftere der auswärtigen Angelegenheiten einzuholen und abzuwarten. 

10. Sollte die Uebergabe eines Häftlinge an die öfterreiifche Uebernahmebehörde aus irgend einem 
Grunde unausführbar fein oder von dieſer Behörde die Uebernahme verweigert werden, fo if der Häftling an 
das nächfte, genügende Sicherheit bietende Polizei-Gefängniß zur vorläufigen Verwahrung zu übergeben. 
11. Im Uebrigen verbleibt es bei den fonftigen, ben vorftehenden Beftimmungen nicht entgegenflehenden 
allgemeinen bieffeitigen Transportvorichriften. 
BB. Uebernahme von Defterreich nach Preußen. 
12. Bei Verbrecher-Auslieferungen aus Defterreid nad oder durch Preußen über bie öfterreichiich- 


n 











101 


preußifhe Grenze iſt der Verbrecher an einem der nachſtehend aufgeführten, zwiichen Preußen und Oeſterreich 
vereinbarten Uebernahmeorte, welcher von der die Auslieferung bewilligenden öfterreichiichen Behörde zu wählen 
it, von der preußiichen Uebernahme-Behörde zu übernehmen. 














Pegeidnung Bezeichnung des Kreiles und Regierungsbeiirks, Pezeichn ung Bezeihnung 
preußiſchen in welchem ver vreußiſche Uebernahmeort be: preußiſchen öfterreichifchen 
Mebernahmeortes. legen iſt. Vebernahmebehörde. GEinbruchſtelle. 

1. Kreis Kattowitz, Reg.⸗Bez. Oppeln. Polizei⸗Verwaltung zu Szczakowa. 

Myslowitz. Myslowitz. 

2. Kreis Pleß, Reg.⸗Bez. Oppeln. Amtsvorſteher zu Neu⸗Oswiecim. 

Neuberun. berun. 

* Kreis Pleß, Reg.Bez. Oppeln. Polizei-Verwaltung zu Bielitz. 
leß. 
4. Kreis Ratibor, Reg.Bez. Oppeln. Polizei-Verwaltung zu Oeſterreichiſch Oder⸗ 

Ratibor. Ratibor. berg. 

5. Kreis Leobſchütz, Reg.Vez. Oppeln. Gemeindevorſteher zu Troppau. 
Piltſch. Piltſch. 
6. Kreis Leobſchütz, Reg.⸗Bez. Oppeln. Polizei⸗Verwaltung zu Jaͤgerndorf. 

Leobſchütz. Leobſchütz. 

7. Kreis Neuſtadt O. /S., Reg.Bez. Oppeln. Polizei-Verwaltung zu Hennersdorf. 
Neuſtadt D.C. Neuſtadt O. / S. 
8. Kreis Neiße, Reg.Bez. Oppeln. Polizei-Verwaltung zuſa. Hennersdorf oder 

Ziegenhals. Ziegenhals. (nur bei Fußtrans⸗ 

porten) 
b. Zuckmantel. 

9. Kreis Neiße, Neg.- Bez. Oppeln. Polizei-Berwaltung zul®eidenau. 
Neiß. Neiße. 

10. Kreis Habelſchwerdt, Reg.Bez. Breslau. olizei-Verwaltung zu Grulich. 

Mittelwalde. Mittelwalde. 
11. Kreis Waldenburg, Reg.Bez. Breslau Polizeis-VBerwaltung zu Braunau. 
Friedland. | Friedland. 

12. Kreis Landeshut, Reg.-Bez. Liegnig. Polizei-Berwaltung zulSchaglar. 
Liebau. Liebau. 

13. Stadtkreis Görlitz, Reg.Bez. Liegnitz. Polizei⸗Verwaltung in Friedland in Böhmen. 
Goͤrlitz. Goͤrli 


13. Die dieſſeitige Uebernahme-Behörde iſt von derjenigen öſterreichiſchen Gerichtsbehörde, von welcher 
die Auslieferung ausgeht und welche den Uebernahmeort wählt, von dem Eintreffen des Verbrechers regelmäßig 
ſo zeitig zu benachrichtigen, daß zwiſchen dem Tage, an welchem die Benachrichtigung eingeht, und dem Tage 
des Eintreffens des Verbrechers am Uebernahmeorte mindeſtens ein voller Tag liegt, ſo daß insbeſondere bei den 
mit der Eiſenbahn weiter zu leitenden Transporten die baldige Uebernahme auf dem Bahnhofe oder der 
Uebernahmeſtation und die unmittelbare Weiterbeförderung erfolgen kann. 

14. Dieſelbe öſterreichiſche Gerichtsbehörde ſtellt einen mit dem Amtsſiegel zu verſehenden offenen 
Geleitsbrief aus, welchem, falls er in einer anderen Sprache ausgefertigt iſt, eine deutſche Ueberſetzung beigefügt 
fein muß. Dieſer Geleitsbrief enthält im Allgemeinen dieſelben Angaben, wie fie vorſtehend unter 6a, b, d, 
e, f, g für die Augftellung ber Transportausweiſe feitend der preußiſchen Behörden vorgejchrieben find. 

15. Bei Einlieferung oder Durchlieferung eines Häftlinge nad Preußen oder durch Preußen an einen 
anderen deutſchen Staat ift die Uebernahme feitend der bieffeitigen Uebernahme-Behörde davon abhängig zu 
machen, daß ihr außer einer Ausfertigung des Geleitöbriefed auch der Haftbefehl oder das Schreiben übergeben 
wird, in dem die biefjeitige Gerichtd- oder Berwaltungsbehörde um Berhaftung und Auslieferung des Ange: 
flagten erfucht. Auf einer weiteren Ausfertigung des Geleitsbriefes bat die dieſſeitige Uebernahme-Behörde die 
erfolgte Webernahme des Häftlinge und der Begleitpapiere, ſowie der in dem vorftehend unter Ge vorgefchrie- 
benen Berzeichniffe aufgeführten Geldbeträge oder jonfligen Gegenftände zu beicheinigen. 

16. Die Beftimmungen der Befanntmahung des Reichskanzlers vom 10. Dezember 1890 über bie 
Bollziehung der Ausweiſung von Ausländern aus dem Reichsgebiet auf Grund der 66 39 284 und 362 des 
Strafgejegbuches bleiben hiervon unberührt. 

Berlin, den 25. Februar 1893. . 

Ner Miniftter dos Annorn GBraf Gnſonhura 

















DIN N | Laufende Nummer 


Angermünde 
Deesfom 
Bernau 
Brandenburg 
Dahme 
Eberswalde 
Havelberg 
Jüterbog 


duckenwalde 14/44[12182|1 2186114 2313811381 —— — 
Perleberg 14/70]12163]12]95}13190124|—|30| 145 — 
Potsdam 15158113105]14!—115!26[30.25131150150'— 
Prenzlau 1471125511 3lealı3 47127 — 12635 — 
Prigmwalf 14/7511 2]1 31131 —113104]17/— Pe [30 — 
Rathenow 1475[1306113!25 14125 25-515 — 
Neu-Ruppin 16) -[12)50f13lsofta'09l35 — 35! 150 — 
Schwedt 1450113 08112 -114 60126 6625 137150 
Spandau 1510112 95113 — 1518 34 —1281145'— 
Slrausberg 15175[13)59J16|69]15147]22]12[33| 136 — 
Teltow 143511 2153]14|80l1 4 40f27 50130, 150 — 
Templin 14,751121501131501141— [28 — 140/140 — 
Treuenbriegen 14118112/50]12184114162]— —I— —I— — 
Wittftod 15111 2117]15/— 113110130 —140| 150 — 
Wriegen a. D. 14loelı2/zeltalaalıa 75[esl2shesl—I36|-- 


Namen der Städte 





102 


Getreide| 





Meigen 
Roggen 
Gerſte 

Hafer 

Erbſen 
Speijebohnen 
Linien 
Kartoffeln 


M. BEIDE. Pf. M. BEIM. DE. MR. DE M. PfM. BE. M. Pf. M. DEM. Pr. M. PEN. 


1462112 65ſ1270113 40126 50]25 50135 — 
—\—112/65|—|— 1450123133) — 45. — 
14187]13104115/65|14,77]32,501351—135, — 
1550113|30[14/701.4 92123 — 23) — [32] — 
151291131 —112185|16 — [30'— 40150 

14.93]1218015|76]14156[123) 21 |— 134! — 
15110112/98}13]50]1 5125129 —[33|—]47 50 
1450112150114 17]15 17125 —124 —140| — 





















Nachweiſung der Markt: ıc. 





Mebrige Marft- 
Es foften je 100 Kilogramm 


| 
| 


Reule 


Krummſtroh 


8 von der 


* 







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ers 


we ee Q 18 
June jun baue braie Duule faul juni peu — 








Perl feel — 


We er ae DD En CIE CZ 





Durchſchnitt 
Potsdam, den 14. Mär; 1893. 


sd. Na g 
des Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchſten Tagespreiſe einſchließlich 50/0 Aufſchlag im Monat Februar 1893 
in den Hauptmarktorten des Regierungs-Bezirks Potsdam. 





ch weiſun 








Bots, | Pens 
8 Es ve ie für bie Neu: Edywentf Mittitod 
ẽ 8 TPote: Kreife Runppin | für für 
& fofteten PR dam Prenz⸗ für Kreis Kreis 
2 I 0 en Kreie lau Kreis J Anger: | Dit: Bemerfungen 
& Kilogramm. : | Brignig. Zauch⸗ und Ruppin. | münde. JPrignitz. 
—8 Belzig. Jgemplin. 

M. PfM. Pf.M. Pf.M. Pf. IM. Br IM. Br. un 
1.| Safer | zer Islıa | lol 7301 8181 7351 7 a9 767 | 6196 Imwnerkarnm. " Sfpavettand 
2.1 Heu —— | 3136 31151 341] 3197] 288] 2| 34 | 284 | 2194 fund Teltow fowie für Stadt 
3.| Richiftrop | 2110 1 2137 2110 2136 2 2136 2 18 103 1/31 |[Erandau gilt Berlin ale 

| Hauptmarktert. 


Potsdam, den 14. März 1893. 


Der Regierungs-Präſident. 


103 


P eife im Monat Februar 1893, 





Artikel 


gadenpreije in den legten Tagen des Monats 





foftet je 1 Kilogramm 


Es foftet je 1 Kilogramm. 





Kalbfleiſch 


| Sara:Kafte | 
mittler | geiber] 
in gebr. 


Safergrüge 







































































Bvrevvevevvevvevvevvnenen |: 








PoOosvPnwnnwp>uwpp,pbPpunc 


TI DR Ta DE KR GE BE ER 











2RroWVWwnVwwwwwwwwmwmmm | 10 |” 















































Der Regierungs-Präfident. 





Warnung vor dem unvorſichtigen Gebrauch von Eis aus nicht 
völlig reinen Gewällern. 

60. Es iſt wiſſenſchaftlich feftgeftellt, daß das zu 
wirthſchaftlichen Zwecken in den Handel fommende oder 
aus nit völlig reinen und unverbächtigen Wäffern ent- 
nommene Eis ſelbſt bei gutem Ausjehen oft zahlreiche, 
in ihrer Entwidelungsfähigfeit nicht veränderte Klein 
wejen (Mikroorganismen, Koffen, Bacillen) enthalten hat. 
Es ift dadurch wahrfcheinlich geworden, daß die nad 
dem Genuffe von Getränfen, melde durch hineingewor⸗ 
fene Eisſtückchen gefühlt wurden, häufiger beobachteten 
Krankheiten weniger dur die Kälte des Getränks, als 
durch die im Eis vorhandenen Kranfheitderreger ver- 
urfacht worden find. Diejelben Nachtheile fönnen durch 
feſie Nahrungsmittel, welche durd Liegen auf foldem 
Eife gefühlt wurden, entftehen. 


Insbeſondere ift es durch die neueren Ermittelungen 
erwiejen worden, daß auch die Reime ber Cholera im 





Eife, ſelbſt bei ftarfer Kälte, Tange Zeit Tebensfähig 
bleiben und deshalb mit dem unvorſichtigen Gebrauch 
von Eis, welches aus verfeuchtem Wafjer entnommen 
if, Gefahren verbunden find, indem namentlich ber 
Genuß von Nahrungs: und Genußmitteln, Speifen und 
Getränfen, welche derartiges Eis enthalten oder mit 
demjelben in Berührung gefommen find, Erfranfungen 
an Cholera in demfelben Grade hervorrufen fann, wie 
die Benugung ungefrorenen verfeuchten Waflers. 


Es wird daher vor der gedachten Anwendung von 
Eis aus Gemäffern, welche durch zufliegende Unreinig- 
feiten oder andere befondere Umftände in gefundheit- 
licher Beziehung von bedenllicher Beichaffenheit find, 
wie es bei allen Sümpfen, Teichen, Gräben und dicht 
bei bebauten Drticaften liegenden fleinen Seen, auch 
bei Flüſſen an und dicht unterhalb ber Ortſchaften ber 
Tall if, ganz befonders aber vor ber Benugung von 
Eis, welches aus einem mit Cholerafeimen infeirten 


104 


oder der Infection verbächtigen Gewäſſer ſtammt, hiermit | barnim, in 


eindringlichft gewarnt. 
Potsdam, den 11. März 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 


rudegbers, Weeſow, des Bauern 
Hilliges in Heckelberg, Kreis Oberbarbarnim, des 
Büdners Schulze in Langewahl, Kreis Beeskow, 
des Koloniſten Fritze in Golm, der Bauergutsbeſitzer 


Aufhebung des aus Anlaß der Choleragefahr erlaſſenen Verbote Droge und Krüger in Permenig, Kreis Oſthavelland, 


der Ein: und Durchfuhr verfchicdener Gegenſtände aus Rußland. 
61. 
zum Amtsblatt vom 29. Juli 1892 — für den Umfang 
des Negierungsbezirfd Potsdam erlaffene Verbot ber 
Ein: und Durdfuhr von Hadern und Qumpen aller 
Arı, Obft, friſchem Gemüſe, Butter und fogenanntem 
Weichkäſe aus Rußland wird hiermit aufgehoben. 

Auf die Ein- und Durdfuhr gebrauchter Leib- und 
Bertwäfche, ſowie gebrauchter Kleider, erftredt fi) dieſe 
Aufhebung des Verbots nicht. 

Potsdam, den 11. März 1893. 

Der Regierungs-Präftdent. 
Communalbezirks-Veraͤnderung betreffend. 

62. Auf den Antrag des Magiftrats zu Bernau 
bat der Bezirfdausihuß in der Sigung am 1. März 
d. 3. nad Anhörung des Kreistages des Kreiſes Nieder: 
barnim und unter Einwilligung ded Gutsvorftandes 
zu Schmegdorf die Abtrennung der im Jahre 1866 von 
der Stadt Bernau erworbenen, in der Gemarfung der 
ſtädtiſchen Forſt beiegenen Theile des Ritterguted Schmetz⸗ 
dorf und zwar: 

Kartenblatt 1 Parzelle 27 2 ha 36 ar 40 qm 

⸗ 2 ⸗ 26 J. —æ — - 72- — - 

zuſammen 3 ha 08 ar 40 qm 
von dem Gutsbezirfe Schmegdorf und die Vereinigung 
diejer Parzellen mit dem Bezirfe der Stadtgemeinde 
Bernau befchloffen. 

Potsdam, den 10. März 1893. 

Der Regierungs-Präſident. 
Viehſeuchen. 
63. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen— 
feucdhe unter dem Rindvieh des Handelsmannes Gees— 
dorf in Wilmersdorf, Kreis Oberbarnim, des Ader: 
bürgers Junge in Nauen, Bauergutsbefigerd Thieme 
in Neu:Kalfenrehde, Müller in Wuftermarf, 
Koloniften Stolle in Deutichhof, Kreis Oftbavelland, 
Arbeiter Heinrich Schule in Jüterbog, Kreis Jüter- 
bog-Rudenmwalde, des Gräflih Schlippenbach'ſchen Ge— 
böftee in Schapow, Bauerhofsbefigerdg Weidemann 
in Dedelomw, Kreis Prenzlau, Bauergutöbefigere Gamlin 
in Zaagfe, Mühlenbeſitzers Scherz in Fretzdorf, 
Gaſtwirths Blank in Wittftod, Eigenthümers Klähn 
und Bauergutsbeſitzers Stodfleb in Grabom bei 
Blumenthal, des Rittergutes in Laaske, Kreis OÖf- 
brignih, des Koſſäthen Paul in Mörz, Kreid Zauch— 
elzig. 

Fusgebrochen iſt die Bruſtſeuche unter den 
Pferden des Rittergutes Plattenburg, Kreis Weſt— 
prignitz. 

Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche 
unter dem Rindvieh des Gaſtwirths Beutel in Fel— 


LU U 
— 
DU 2 


ſchow, Kreid Angermünde, in Lübars, Kreis Nieder- |im Monat Februar 


Das unterm 28. Juli 1892 — Extrablatt Petkus, Kreis Jüterbog-Lu 


unter dem Rindvieh in ———— des Gutsbezirks 
enwalde, in Wilſikew, 
ürſtenwerder, in Holtzendorf, auf Dominium 
Eickſtedt, Kreis Prenzlau, unter dem Rindvieh des 
Bauern Schwarz zu Prebelower Breite, Bauern 
Parden in Königsberg (Ausbau), Kreis Ofprignig, 
der Koloniften Hembt und Bayer in Müggelsheim, 
Gemeinde-Vorſtehers Spietb' in Nunsdorf, Eigen- 
thümers Knuſt in Alt-Glienide, Kreis Teltow, des 
Rittmeiſters a. D. Dahl zu Alt-Thymen und de 
Ortſchaft Weggun, Kreis Templin. 

Potsdam, den 14. März 1593. 

Der Regierungs-Präftvent. 
Bekanntmehungen des Königlichen Polizei: 
Präſfidenten zu Berlin. 
Befanntmachung. 

21. Höherer Anweifung zu Folge hebe ich das am 
3. Auguft 1892 wegen der Eholeragefahr für die Stabt- 
bezirte Berlin und Charlottenburg erlafjene Verbot der 
Eine und Durdfuhr von Hadern und Lumpen aller 
Art, Obſt, friſchem Gemüfe, Bitter und fogenanntem 

Weichfäle aus Nußland hiermit auf. 

Auf die Ein- und Durdfuhr gebrauchter Kleider, 
fowie gebrauchter Leib: und Betwätbe erfiredt fich 
die Aufbebung des Verbotes nicht. 

Berlin, den 10. März 1893. 

Der Polizei-Präftdent. 
Berliner und Gharlottenburger Yreife im Monat Achruar 1803. 
22. Engros-Marftpreife 
im Monatsdurchſchnitt. 


In Berlin: 
100 Kigr. Weizen (gut) 15 Marf 49 Pf., 
z 85 . 






für 


⸗ ⸗ do. (mittel) 14 ⸗ 

Zu bo. (gering) 14 s 25 « 
. 2 e Roggen (gut) 13 - 4 + 
Ze bo. (mittel) 3 » 04 - 
-⸗ ⸗ bo. (gering) il =: 65 + 
- z =  Öerfte (gut) 16 =: 90 
ee do. (mittel) 5 = 65 - 
-⸗— do. (gering) 14 ⸗40— 
—⸗ = Hafer (gut) 5: 5 - 
Ze Ze do. (mittel) 14 - 79 - 
a do. (gering) 14 - 10 - 
.e = Erbſen (gut) 19 - 95 - 
Zr Ze do. (mittel) 18 =: 20 - 
—— do. (gering) 16 = 70 — 
— =: Riichtſtroh 4 = 37 = 
⸗ ⸗ 9 6 —32 - 


eu 2 
Monats-Durchſchnitt der höchſten Berliner 
Tages preiſe einſchließlich 5% Aufſchlag 
für 50 Klgr. 

Hafer Stroh Heu 
831 Mf., 2,46 Mf., 3,94 Mt. 


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Amtsblatt. 105 


B. Detail-Marftpreije Bekanntmachung. 
im Monatsdurchſchnitt. 23. Es iſt wiſſenſchaftlich feftgeflellt, daß die 
1) Sn Berlin: Keime der Cholera im Eife, ſelbſt bei flärferer Kälte, 
100 Klgr. Erbien (gefbe;. kochen) 32 Mar 50 Pf, lange Zeit Tebensfähig bleiben, und es find daher mit 
= =  Gpeifebohnen (meiße) 35 : |dem unvorfidhtigen Gebrauch von Eis, welches aus ver- 
= Linſen 9 ⸗ — » ſjſeuchtem Wafler genommen worden iR, Gefahren ver- 
= = Kartoffeln 5 = 75 s |bunden. Insbeſondere fann der Genuß von Nahrungs- 
1 Klgr. Rindfleiſch v. d. Keule 1 = 40 = Im Genußmitteln, Speijen oder Getränken, welche ber- 
1 = ⸗ (Bauchfleiih) 1 = 10 = Jartiges Eis enthalten oder mit demſelben in Berührung 
1 = Schweinefleiſch 1 = 40 = |gefommen find, Erfranfungen an Cholera in bemielben 
1 = KRalbfleiid 1 = 24 = |@rade hervorrufen, wie die Benugung ungefrorenen, 

1 = Hammelfleiid. 1 = 20 = |verfeuchten Waſſers. 

1 =  Sped (geräudert) 1 = 5 > Bor der gedachten Anwendung von Eis, welches 
1 =  Epbutter 2 = 30 » Jaus einem mit Choferafeimen inficirten oder der In- 
60 Stüd gie 5 = 838 = |fection verdächtigen Gewäſſer ſtammt, wird deshalb 


2) In Charlottenburg: hiermit gewarnt. 
100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 3 Mark 50 Pf., Berlin, den 13. März 1893. 
-e =  Gpeifebohnen (weiße) 2 ⸗ Der Polizei⸗Präſident. 


X 


⸗vinſen ng Befanntmadun 
* 2 * 75 = 8. 
1 Kar. ee d. Keule 1 - 40 - |24. Für ten Kehrbezirf der Stadt Berlin ift der 
1: - Bauchfleiſch) 1 = 410 » |Schornfteinfegergejelle Herr Richard Leiſtner, Mödern- 
1 =  Schweinefleiih {1 = 50 - |fraße 117, nad den Vorſchriften dee Regufativg für 
1. Kalbfleic {| = 40 „ jden Betrieb des Scornfteinfegergewerbes im Stabtbezirf 
1 = Hammelfleifc 1 =: 2 » |derlin vom 16. November 1888 vom 1. Januar 1893 
1 - Sped (geräucert) 1 = 60 » |ab als Bezirfsihornfleinfegermeifter angeftellt worden. 
1 =  Efbutter 2.30 ⸗ Berlin, den 7. März 1893. 
60 Stüd Eier 2:77 : Königliches Magiftrat hiefiger Königlicher 
C. Fadenpreife in den legten Tagen Polizei⸗Präſidium. Haupt⸗ und Reſidenzſtadt. 
des Monats Februar 1893; Bekanntmachungen des Neichs⸗Poſtamts. 
10 (gr. Beinmeht Fra 30 Pf., Poſtpacketverkehr mit en amanalanb Schutzgebiet und 
hy aſchonalan 
Vetgeren Ni I - IS. Bon jept ab werden Poftpadete ohne 
I \ Gerhengraupe 38 . |Werthangabe im Gewicht bis 3 kg nad Britijd- 
> — 10 7 Betſchuanaland Schutzgebiet und nach Majhona- 
1. Vh gweizengrũbe 19 7 fand zur Befoördermig zugelaffen. Die Poſipackete 
1 - Reis (Java) 55, | müflen feanfiet werden. „leder Die Zaren und Be 
” N ſſendungsbedingungen ertheilen die Poftanftalten auf Ver- 
: Java⸗Kaffee (mitster) 3 Mark > — Ausfunft gen erth Feat 
ebr. B Gelbin 13 Berlin W., 3. März 1893. 
I. —* BR Al 237 Reiches Poftamt, I. Abtheilung. 
1 ⸗ Sepreeineihmals (yiefiges) I - 50 - Belanntmachungen des Königlichen 
2) In Eh arlottenburg: Eonfiftoriums der Provinz Brandenburg. 
1 Klgr. Weizenmehl Ned 1 . 38 ⸗ Errichtungsurkunde. 
1 = Roggenmeht Nr 1 29 = |A. Mit Genehmigung des Herm Miniſters der 
1 = GOerftengraupe 45 = |geiftlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten 
I = Gerftengrüge 43 = |und ded Evangeliſchen Ober:Kirchenrathed, ſowie nach 
1 = Buchweizengrütze 4) = |Anhörung der Betheiligten wird von ben unterzeichneten 
1 = Hirſe AT = |Behörden hiermit Folgendes feflgefegt: 
1 = Reis (Java) 485 =» | 1) Unter Abtrennung von dem Sprengel ber Zions⸗ 
1 = Java-Kaffee (mittler) 2 Mark 64 - fire in Berlin und unter Beſtimmung des inner- 
1 =  Tavasfaffee (gelb in bald dieſes Sprengeld von dem Wirflihen Ober- 
gebr. Bohnen) 3 = 20 - Konfiforialrath, General:Superintendenten a. D. 
1 = Speiſeſalz 20 = D. Brüdner und von feinem Stellvertreter, dem 
1 Schweine\chmalg Chief ge) 1 = 60 + Geheimen Regierungsrath Dr. Kred erbauten 


Berlin, den 6. März 1899. Kirchengebäudes zur Pfarrfirde wird bier ein 
Königliches Polizei-Prafi am Erfte Abtheilung. neues Kirchſpiel der 


106 


Gethſemanekirche 

errichtet, deſſen Grenzen ſind: 

a. Im Weſten: Die Mittellinie der verlängerten 
Schwedterſtraße (Oſtgrenze des Friedenskirchen⸗ 
ſprengels) von der Parochialgrenze mit St. Paul 
bis zur ſüdweſtlichen Ecke der Oderbergerſtraße; 

b. Im Süden: Die hintere Grenze der an der 
Südſeite der Oderberger- und der an der Eüb- 
feite der Sranfediftraße gelegenen Grundſtücke 
bis zur Weifenburgerfiraße und die Linie von 
diefem Endpunfte bis zu demjenigen Punfte, 
in dem die Borderfluht der Sübdjeite der 
FSranfediftraße in ihrer Verlängerung die Paro- 
hialgrenze mit St. Bartholomäus trifft; 

c. Im Oſten: Dieſe Parochialgrenze von dem 
oben angegebenen Punkte bis zum Treffpunkte 
mit der Weichbildgrenze; 

d. Im Norden: Die Weichbildgrenze von dieſem 
Punkte bis zu dem Treffpunkte mit der öſtlichen 
Parochialgrenze von St. Paul,, ferner dieſe 
Parochialgrenze in ihrem Berlaufe zunädft 
nah Süden, dann nah Weſten bis zu dem 
unter a. angegebenen Scneidungspunfte. 

Ale in diefem Sprengel mwohnenden Gemeinde- 

glieder der Ziongfirchengemeinde werden hiermit 
aus biefer ausgepfarrt und der Gethjemanefirdyen- 
gemeinde zugemwiejen; 

Die für die Zionsfirchengemeinde geltenden Stol⸗ 
gebührentaren behalten auch für das neue Kirch— 
ſpiel Geltung, und die daraus auffommenden Stol- 
gebühren fließen ſämmtlich in die Kirchenfalfe der 

Gethſemanekirchengemeinde; 

Den Gemeindegliedern der Gethſemanekirchen⸗ 
gemeinde ſteht die Mitbenutzung des Begraͤbniß— 
platzes der Zionskirchengemeinde, wie bisher, noch 
ſo lange zu, bis dort in anderer Weiſe für die 
Begräbniſſe geſorgt ſein wird. 
Dieſe Feſtſetzungen treten mit dem 15. März 1893 
in Kraft. 
Berlin, 


Berlin, 
den 6. März 1893. den 9. März 1893. 
Koͤnigliches Konfiftorium Der Polizei-Präfident. 


der Provinz Brandenburg. 
* 


2 


St 


3) 


4) 


5) 


* 


x 

Borftehende Erridtungsurfunde bringen wir mit 
dem DBemerfen zur öffentlihen Kenntniß, daß ber Ber- 
weſer des Pfarramtes der Gethſemanekirche Archidiakonus 
Dr. Wachsmann die Anmeldung.der in dem neuen 
Parochialbezirk wohnhaften wahlfähigen Gemeindeglieder 
zur MWählerlifteer während der nod durch Kanzel« 
abfündigung zu beſtimmenden Tagesflunde in der Geth- 
jemanefirhe und außerdem nad Möglichfeit zu jeber 
anderen Tageszeit in feiner Wohnung, Chriftinenftraße 
Nr. 21, entgegennehmen wird. 

Berlin, den 10. März 1893. 
Königliches Konfiftorium der Provinz Brandenburg. 


Befanntmachungen der Königlichen 
Sauptverwaltung der Staatötchniden. 
Befanntmadhung. 

4. Die am 1. April 1893 fälligen Zinsſcheine 
der Preußiſchen Staatsichulden werten bei 
der Staatsſchulden-Tilgungskaſſe — W. Taubenftraße 29 
hierſelbſt —, bei der Reichsbankhauptkaſſe, jowie bei den 
früher zur Einlöſung benusten Kaſſen und Neihsbanf- 
anftalten vom 21. h. MW. ab eingelöf. Auch werden 
die am 1. April 1893 fälligen Zinsfcheine der nad) 
unferer Befanntmadung vom 6. März 1891 mit dem 
1. April deifelben Jahres auf unfere Verwaltung über- 
egangenen Eifenbabn-Prioritäts-Anfeihen bei den vor- 
Peseidneten Kaſſen, ſowie bei den auf dieſen Zinsjcheinen 


-[vermerften Zahlſtellen vom 21ften d. M. ab eingeföft. 


Die Zinöfcheine find, nah den einzelnen Schuld- 
gattungen und Wertbabfchnitten geordnet, den Ein- 
Töfungeftellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches 
die Stückzahl und den Betrag für jeden Werth- 
abfchnitt angiebt, aufgerechnet ift und des Einfiefernden 
Namen und Wohnung erfidtlid macht. 

Wegen Zahlung der am 1. April fälligen Zinſen 
für die in das Staatsfchuldbuch eingetragenen 
Forderungen bemerfen wir, daß die Zufendung diefer 
Zinfen mitteld der Poſt ſowie ihre Gutſchrift auf den 
Reichsbank-Girokonten der Empfangsberechtigten zwijchen 
dem 18. Mär; und 8. April erfolgt; Bie 
Baarzablung aber bei der Staatsfchulden: 
Zilgungsfafle am 18. März, bei den 
Negierungs:Sauptlaflen am 24. März 
und bei den mit der Annahme direfter Staatöfteuern außer- 
halb Berlins betrauten Kaffen am 1. April begimnt. 

Die Staatsfchulden-Tilgungsfaffe ift für die Jins- 

ablungen werftäglih von 9 bis 1 Uhr mit Aus- 
ra des vorlegten Werftaged in jedem Monat, am 
legten Monatstage aber von 11 bis 1 hr geöffnet. 

Die Anbaber Preußiſcher Konfols 
machen wir wiederholt auf die durch uns 
veröffentlichten , Amtlichen Nachrichten über 
das Preußiſche Staatsichuldbuch” aufmerf: 
fam, welche durch jede Buchhandlung für 
40 Pfennig vder von dem Verleger J. 
Guttentag in Berlin durch die Poſt für 
45 Pfennig franko zu beziehen find. 

Berlin, den 2. März 1893. | 
Hauptverwaltung der Staatsjchulden. 
Befanntmadhung. 

3. Die Herren Büren und Eisfeller in Elber— 
feld haben auf Umfchreibung ber nachbezeichneten Efferten, 
und zwar: 

a. ded 4 %/sigen Konſols von 1884 Lit. H. NE 76593 

über 150 M., 

b. der 4C/igen Konſols von 1885 Lit. F. 

NE 362996 und 368579 zu 200 M. — 400 M., 


c. der 3Yoigen Konfold von 1891 Lit. B. 
N? 10246/48 zu 2000 M. = 6000 M,, 
d. der 3Yoigen Konfold von 1892 Lit. A, 
N? 30097/98 zu 5000 M. = 10000 M., 





107 


Lit. B. N? 59093,96 zu 2000 M. = 8000 M., 

Lit. C. M 127927 über 1000 M., 

e. des NKurheifiihen Prämienſcheins Serie 357 
NT 8917 über 40 Thlr. = 120 M. 
angetragen, weil biejelben durch Teuer bejchädigt find. 
In Gemüßheit ded 5 3 des Geſetzes vom 4. Mai 


1843 (Geſ.“S. S. 177) und des $ 2 des Gejepes | 


vom 29. Februar 1868 (Gej.-S. S. 169) wird deshalb 
Jeder, der an diefen Papieren ein Anrecht zu haben 
vermeint, aufgeforders, dafjelbe binnen 6 Monaten und 


ſpäteſtens 
am 18. September d. J. 
uns anzuzeigen, widrigenfalls die Papiere kaſſirt und 
den Antragſtellern neue kursfähige werden ausgehändigt 
werden. Berlin, den 8. März 189. 
Hauptverwaltung der Staatsſchulden. 
Belanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staatöpapiere. 
Befanntmadung. 
3. In Gemäßheit des $ 20 ded Ausführungs- 
arjeßes zur Civilprozeßordnung vom 24. Mürz 1879 
(8.:5. S. 281) und des $ 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (&.-S. ©. 157) wird befannt gemadıt, 
dag in dem Nachlaſſe des zu Oberwieſa im Königreich 
Sadjen verftorbenen Privammannd Ernſt Otto Wetzel 
die Schuldverfchreibungen der Fonfolidirten 4 %/uigen 
Staatsanleihe 
a. von 1880 Lit. E. „N 121632 über 300 M., 
b. = 1882 - D, M 249458 - 500 ⸗ 
angeblich vermißt worden find. Es werden diejenigen, 
welche fih im Beſitze diefer Urkunden befinden, hiermit 
aufgefordert, ſolches der unterzeichneten Kontrolle der 
Staatspapiere oder dem Rechtsanwalt, Juſtizrath Nein- 
boldt in Frankenberg in Sachſen anzuzeigen, widrigen- 
falle das gerichtliche Aufgehotsverfahren behufs Kraft- 
(oserflärung der Urfunden beantragt werden wird. 
Berlin, den 6. März; 1893. 
Königlihe Kontrolle der Staatspapiere. 
Befanntmachungen 
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors. 
Befanntmadhung. 
3. Infolge der durch den Herrn Finanz Minifter 
genehmigten anderweiten Cintheilung des Bezirks bed 
Königlihen Haupt-Steuer-Amtes in Brandenburg a. 9. 
treten vom 1. April 1893 ab folgende Acnderungen ein; 
1) Sn Wufterhaufen a. D. wird eine Oberſteuer⸗ 
Kontrole errichtet, deren Bezirf die Steuerhebe- 
bezirfe Wufterhaufen a. D. und Fehrbellin umfaßt; 


2) der Amtsfig des Bisher in Frieſack flationirten 
Dber-SteuereRontroleurd wird nach Rathenow ver: 
legt und es find diefem Beamten die Steuerhebe- 
bezirfe Frieſack und Rathenow unterftellt. 

Berlin, den 9. März 1893. 
Der Provinzial-Steuer-Direftor. 
Belanntmachungen der Röniglichen 
Eifenbabn:Direktion zu Berlin. 
Rumäniſch-Norddeutſcher Eiſenbahn-Verband. 

6. An Stelle des Heft 4 zum Theil II. vom 

1. April 1886 nebft Nachtrag I. bis IV. gelangt mit 

Giltigfeit vom 1. Aprit 1893 ein neues Heft A zur 

Einführung, welches anderweite in Folge Herabſetzung 

der Antheile der außerdeutichen Bahnen, ſowie in Folge 

Einrehnung des deutſchen Getreideftaffeltarifs vom 

1. September 1891 ermäßigten Frachtfäge bes Aus- 

nahmetarifd für Getreide, Hülſenfrüchte und Mahl: 

produfte, für Delfaaten, für Kleie und für Delkuchen 
enthält. In das neue ZTarifbeft find verichiedene ber 
bisherigen Berfehröbeziehungen nicht wieder aufgenommen 
worden. Einzelne Abdrüde des Tarifs find zum Stüd- 

preife von 2,00 M. von der Güterfaffe Stettin C.⸗G.⸗ 

Bhf. und dem biefigen Auskunftsbüreau, Bahnhof 

Aleranderplag, zu beziehen. 

Berlin, den 3. März 1893. 
Königliche Eiſenbahn-Direktion. 


Bekanntma ungen der Röniglichen 
Eifenbahn: Direktion zu Bromberg. 


Befanntmahung. 

11. Mit dem 1. April 1893 tritt für den Güter- 
Berfehr zwiſchen den Stationen bes Eifenbahn=Direktions- 
bezirks Bromberg und der Marienburg-Mlawkaer Bahn 
an Stelle des bisherigen Tarifs vom 1. Oftober 1887 
nebft zugehörigen Nadıträgen ein neuer Tarif in Kraft, 
weldyer eine wejentlihe Erweiterung durch vermehrte 
Einbeziehung von Stationen der preußilchen Staatsbahn 
erfahren bat. Der neue Tarif enthält die von ber 
Landesauffichtöbehörde genehmigten bejonderen Beftim- 
mungen zu der Verkehrsordnung für die Eifenbahnen 
Deutichlande und bringt neben vielfachen Fracdıtermäßi- 
gungen aud) Erhöhungen. Letztere treten erfi am 1. Juli 
1893 in Kraft; bie zu diefem Tage bleiben die bis— 
berigen Frachtſätze in Geltung. 

Drudabzüge des neuen Tarife fönnen durch die 
Tahrfarten-Auggabeftellen der Verbandftationen Fäuflic) 
bezogen werben. 

Bromberg, den 28. Februar 1893. 

Königliche Eifenbahn=Direftion. 


Belanutmachungen der Kreisausfchüffe. 


6. Nachweilung der vom Kreisausichuffe des Kreiles Ruppin auf Grund des $ 2 der Fandgemeinde-Ordnung 








— — — — Um — — — — 


der in Betracht kommenden Grundſtuͤcke 


— — — 


vom 3. Juli 1891 genehmigten Veränderungen an Gemeinde- und Gutsbezirksgrenzen. 


B— — — 














| der feitherigen 


i der fünftigen 
Gemeinde: reſp. Gutsbezirke 


Die von der Königlichen Regierung zu Potsdam erworbene Parcelle 29 von Gemeindebezirk Gutsbezirk 


25,752 ha Größe Artikel 2 Kartenblatt 1 der Gemarkung Mohnhorſt. 


Neu-Ruppin, den 2. März 1893. 


Rüthnick. Rüthnicker Forſt. 
Der Kreis-⸗Ausſchuß. 





108 


Perſonalchronik.“ 


Im Kreiſe Oberbarrim find an Stelle des bis—⸗ 
herigen Amtsvorſtehers Jacubski in Schöpfurth, welcher 
fein Amt Krankheit halber zum 1. April d. Is. nieder⸗ 
legt, der bieherige Stellvertreter, Ziegeleibeſitzer 
Kleine in Heegermühle zum Amtövorfteher des gleich» 
namigen 5. Bezirfd und zu deifen Stellvertreter ber 
Ziegeleibefiger Wittfopf ebendaſelbſt ernannt worden. 

Nachdem der neugebildete Gutöbezirf „Artillerie⸗ 
Schießplatz Cummersporf” im Kreije Teltow mit dem 
41. Amtsbezirk „Königliche Cummersdorf'er Forſt“ ver- 
einigt worden ift, ift der Königliche Forftmeifter Neuter 
zu Gummersdorf zum Amisvorſteher dieſes zufammen- 
gejesten Amtsbezirk ernannt worden. 

Der bisherige zweite Geiftliche bei dem evangeli- 
ſchen Berein für kirchliche Zmede in Berlin, Engelbert 
Caspar Wilhelm Philippe, ift zum Vorſteher und 
Pfarrer an dem Evangeliſchen Jobannisftift in Berlin, 
Diözefe Berlin IL, beftellt worden. 

Der bisherige Hilfsprediger Heinrich Auguft Gott: 
Nlieb Friedrich Aleranter Löwentraut aus Spandau 

ift zum Pfarrer der Parodie Redlin, Diözefe Purlig, 
beftellt worden. 

Die unter Königlihem Patronat ftehende Pfarr⸗ 
ftelle zu Lanz, Diözefe Lenzen, fommt durch die Ber- 
jegung bed gegenwärtigen Inhabers, Pfarrers Ninnich, 
demnaͤchſt zur Erledigung. Ueber die Wiederbeiegung 
ber Pfarrftelle ift bereits Verfügung getroffen. 

Die unter Königlichem Patronat ftehente und mit 
der Superintendentur der Diözefe Templin verbundene 
Dberpfarrftele zu Templin, Diözelfe - Templin, fommt 
durch die Verfegung des Oberpfarrers und GSuperinten- 
denten Petrenz in den Ruheſtand, am 1. Oftober 1893 


Die unter Königlihem Patonat ſiehende Pfarrftelle 
zu Franfenförde, Diözefe Luckenwalde, fommt durch bie 
Berjegung des Pfarrers Wapenhenſch zum 5. Aprıl 
d. 3. zur Erledigung. Die Wiederbefegung der Etelle 
erfolgt im vorliegenden Kalle durch das Kirchenregiment. 

Die unter Königlihem Patronat ftebende Pfarr- 
ftelle zu Parflein, Diözefe Angermünde, ift durch das 
Ableben ihres bisherigen Inhabers, des Pfarrers 
Möller, am 15. Januar d. %. zur Erledigung ge: 
fommen. Die Gnadenzeit für die Hinterbliebenen läuft 
bis zum 15. Januar 1894. Die Wieberbefegung dieſer 
Stelle erfolgt durch Gemeindewahl nah Maßgabe des 
Kirchengeſetzes, betreffend dag im 6 32 M 2 der... 
Kirchengemeinde: und Synodal⸗Ordnung vom 10. Sep: 
tember 1873 vorgejehene Pfarrwahlrecht vom 15. März 
1886 — Kirdi. Geſ.⸗ und Verordn.⸗“Bl. de 1886 
S. 39. — Bewerbungen um biefe Stelle find fchrift: 
fih bei dem Königlichen Konfifiorium der Provinz 
Brandenburg einzureihen. $ ba. a. D. 

Die unter Königlihem Patronate ſtehende Pfarr- 
ftelle zu Falkenthal, Diözefe Zehdenick, kommt durch die 
Verſetzung ihres bisherigen Inhabers, des Pfarrers 
Spendelin, in den Ruheſtand zum 1. Oktober 1893 
zur Erledigung. Die Wiederbefegung dieſer Stelle er- 
folgt durch Gemeindewahl nah Mafßgate des Kirchen: 
geleges, betreffend das im 6 32 .NF 2 der Kirchen: 
gemeinde und Synodal-DOrdnung vom 10. September 
1873 ꝛc. vorgejehene Pfarrwahlreht vom 15. März 
1886 — Kirchl. Gel.- u. Verordn.⸗“Bl. de 1886 ©. 39, 
Bewerbungen um diefe Stelle find fchriftlich bei dem 
Königlichen Konfiftorium der Provinz Brandenburg ein- 
zureichen. 66 a. a. O. 

Dem Lehrer Herrn Dr. phil. Greve zu Berlin iſt 
die Erlaubniß zur Fortführung und Leitung der bisher 





zur Erledigung. Die Wiederbeſetzung bleibt dem Kirchen-Prey'ſchen höheren Knabenſchule zu Berlin ertheilt 
regiment vorbehalten. morben. 


I Yusweifung von Ausländern aus dem Heiihögbiete.' 










& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum 
dee 
we ber welche die Ausweilung Ausioei 
ewerjunge: 
& des Ausgewiejenen. Beftrafung. beichloffen hat. PH 
1. 2. 3 4 3. 6. 





a. Auf Grund des 8 39 des Strafgeſetzbuchs: 
geboren am 27. Juni Müngverbreen (3 Jahre Königlich Sächfiſche 
1836 zu Schaderbach, Zuchthaus laut Erkennt-⸗ Kreishauptmann⸗ 


11 Chriftian Ferdinand 
Fiſchbach, genannt 


12. Juli 
1892, 





Schneidenbach, | Bezirf Graslıg, Böh- niß vom 27. April ſchaft Zwidau, 
Fuller und Mundhar-! men, ortsangehörig| 1888), 
monifamacher, | ebendaſelbſt, 


b. Auf Grund des 8 362 des Strafgeſetzbuchs: 
2) Johann Lammers, geboren am 10. Januar Diebſtahl, Landſtreichen Königlich preußifcher] 30. Januar -- 
Schlachtergeſelle, 1858 zu Roermond, und Gebrauch falſcher Regierungspräſident 1893. 
Niederlande, wohnhaft Legitimationspapiere, zu Osnabrück, 
zuletzt in Antwerpen, 
geboren am 14. Oktober Betteln, Polizeibehoͤrde zu 
1866 zu Straubenzell, Hamburg, 
Schweiz, ſchweizeriſcher 
Staatsangehörige, | | 


3 Karl Albert 
Lehmann, 
Bädergefelle, 


6. Februar 
1893. 


109 














= Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde | Datum 
| —— — — ber welche die Aueweifung de⸗ 
a bes Auegewicſenen. Beitrafung. beſchloſſen hat. nnd: 
t. 2 | 3. | A. | 5. 6. 
4 Jojeph Anton Mägler,geboren am 16. Sep⸗Landſtreichen, Führung Röniglih bayerifcdhel 10. Ipuar 
Metzger, tember 1854 zu Dorn=| falſcher Legitimations- Polizei-Direktion 1893 
birn, Bezirk Feldkirch, Papiere, und falſche Münden, 
Vorarlberg, ortsange-| Namensangabe, 
hörig ebendaſelbſt, 
9 Leopold Marzi, geboren am 5. Auguftilandftreichen, Königlich bayerische] 23. Januar 
Tagelöhner, 1873 zu Waſchbach, Nolizei:Direftion 1893. 


Bezirf Oberhollabrunn, Münden, 
Nieder-Defterreich, . 
ortsangehörig zu Nie: 
derflanig, ebendaſelbſt, 
6 Zulius Majchfe, geboren am 3. Juli Hausfriedensbruch, Be⸗Königlich preußiicherli. November 
Schuhmacher, 1842 zu Schluckenau, leidigung, qualifizirte Regierungspräſident 1892. 
Böhmen, öſterreichiſcher Körperverletzung und zu Frankfurt a. O., 
Staatsangehoͤriger, Betteln, 
71 Karl Pietwalski geboren am 4. Novem⸗ Sandftreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 14. Dezember 
GPetfalski), Fleiſcher- ber 1850 zu Teſchen, Regierungspräſident 1892. 
gehilfe, Defterreichifch = Schle- zu Oppeln, 
fien, ortsangehörig zu 


Bobrek, Bez. Teichen, ’ 
3 Sofef Polad, geboren am 28. März Landſtreichen, Königlich bayeriſche 13. Januar 
Schuhmader, 1871 zu Pirkdorf, Polizei-Direftion 1893. 
Gemeinde Yaftnic, Be: Münden, 


zirf Rann, Steiermarf, 
ortsangeh. zu Laſmic, 


9 Vincent Rembatſch, 30 Jahre alt, geboren desgleichen, Königlich preußiſcher 6. Januar 
Arbeiter, zu Szczurowa, Bezirk Negierungspräfttenti' 1893. 
Brzésko, Galizien, zu Oppeln, 


ortsangehörig ebendaſ., 
10/8uftav Ringgenberg, geboren am 18. Dftober Landftreichen u Betteln, Königlich) bayeriiche] 18. Januar 
Schneider, 1872 zu Leißigen, Be⸗ Polizei⸗Direktion 1893. 
zirk Interlaken, Kan⸗ Münden, 
ton Bern, Schmeiz, 
ortsangehörig ebendaſ., 
11 Franz Ruß, geboren am 16. Sep-Landſtreichen, > Königlih preußiicher| 3. Februar 


Scornfteinfegergejelle, | tember 1841 zu Du: Negierungspräftdent 1893. 
beneg, Böhmen, orts⸗ zu Schleswig, 
angebörig zu Kukus, 
" Dez.Königinhof,ebend., 
12\Iohann Schwarzer ,igeberenam 7. Mai 1855 Landftreihen u. Betteln,iKönigli preußischer beögleichen. 
Kunftweber, zu Frankftadt, Bezirf Regierungspräftbent 
Scemberg, Mähren, zu Breslau, 
131 Eduard Sondej, geboren am 12. Sebruar|desgleichen, Königlid) bayerifche 20. Januar 
Eifendreber, 1876 zu Jägerndorf, PolizeisDireftion 1893. © 
Oeſterreichiſch = Schle- Münden, 


fien, ortsangehörig zu 
Mazury, Bezirk Kol: 
buszowa, Galizien, 


14| Dftav Ferdinand, geboren am 20. Novem-Landſtreichen, Kaiferliher Bezirks- 31. Januar 
Varoquaurx, ber 1859 zu Couvrou, Präſident zu Metz, 893. 
ohne Stand, Bezirk Crécy ſur Serre, 


| Frankreich, ortsange⸗ 
hörig ebendaſelbſt, 































110 
& Nane und Stand | Alter und Heimath Grund | Behörde, Datum 
a — ——— —7— I der weiche die Ausweilung dee . 
ä des Ausgewieſenen. Beſtreſung. befhloffen hat, Pusweliungs 
1. 2. 3 d. N. 6. 
1 Karl Vollhart geboren am 15. Februar] Betteln, | erzogl. braunſchwei⸗3. Februar 
| (Bollfart), 1859 zu Bafel, orte=| . giſche Kreisdireftion 1893. 
| Zahntechnifer, angehörig ebendaſelbſt, | zu Helmſtedt, 
| 16: Albert Zeh, Weber, [28 Jahre alt, geborenjlandftreichen, o Königlich baperifche 15. Januar 
ı und ortsangehörig zu - | Poligei-Direftion 1893. 
| Libau, Kurland, ruffi- | Münden, 
ſcher Staatsangehoͤrig. , 


‚17 Franz Bielag, |geboren am 28. No⸗desgleichen, aoniglich bayeriſches 21. Januar 
Kupferfchmied, vember 1852 zu Ka:| ı Bezirfsamt Mies: 1893 
tbarein, Bezirf Trop- bad, 
pau, Deſterreichiſch⸗ | 
Schleſien, öſterreichi— | 
der Staatsangehö⸗ | 
riger, | 
8 Anton Bucher, geboren am 13. Februarltandftreihen u. Betteln, Raiferliher Bezirks 7. Februar 
Tagner, 1849 zu Nottwyl, Präſident zu Colmar, 1893. 
Kant. Luzern, Schweiz, 
ortsangeh. zu Muntz⸗ 
nau, ebendaſelbſt, | 
19 Marco Forti, geboren am 15. Aprillbeögleichen, Bönigtig bayerische] 31. Januar 
Dergmann, 1853 zu Santa Qucia, | Pofızei- :Direftion 189 


—8— 


Gemeinde Budoja, Münden, N 
Provinz Ubine, Ita: 
lien, ortsangehörig 
ebendaſelbſt, | 
20 Joſef Fuchs, geboren am 19. Marz Landſtreichen und unbe: Königlich bayeriſches 27. Januar 
Zagelöhner, 1849 zu Doglasgrün, rechtigtes Verabfolgen Bezirfsamt Hilpolt- 1833. 
Bezirk Falfenau, Böh-| von Arzneien, fein, 
men, öfterreich. Staats⸗ 
angehöriger, 
21) Otto Guldener, [geboren am 28. Qulillandftreichen, Königli bayeriſche 29. Jannar 
Schloſſer, 1870 zu Zürich, orts⸗ Polizei-Direktion 189 
angehörig ebendaſelbſt, München, 
22 Niels Hanſen, geboren am 11. FebruarſLandſtreichen u. Bettieln, dieſelbe, 30. Januar 
Maler, 1846 zu Rabaek, Ge: 1893, 
meinde Aabum, Bezirk 
Ninfjöbing, Dänemarf, 
ortdangeb. zu Aadum, 
23 ran; Hinterholzer,igeboren am 14. Mailtandftreichen, dieſelbe, 20. Januar 
Weißgerber, 1862 zu Lambach, Be⸗ 1893. 
zirk Zee, Oberöfter: 
reich, zuletzt wohnhaft 
zu Windiſch-Garſten 
Sn Kirchdorf), eben- 
e 


' 


Hierzu Fünf Deffentliche Anzeiger. 
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belageblätter werden der Bogen mit 10 Bf. berschnet.) 
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 


Wotspam, Buchpruderei ver A. W. Hayn'ichen Erben. 


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121 


Ausweitung von Ausländern ans dem Neichsgebiete. 








Name nnd Stand 





= amp Stand Alter vnd Heimaib Grund 
E des Muagewichnen. | ber 

= v ngewit 

—2 ' \ | Beitrafung. 
1. 2. 3 | 4. 





a. Auf Grund Des $ 39 tes 


Datum 


Behörde, des 
welche die Ausweiſung Aunweifungs: 
beſchleiſen hat. Beſchluſſes. 

53. 6. 





Strafgeſetzbuchs: 


tut Barzylerwiczgeboren am 16. Auguft Diebitabl im wiederholten Königlich preußiicher 18. Februar 


Hegierungspräftdent 1893. 


zu Breslau, Ä 
I 


Negierungspräfident; 1893. 
zu Dannover, | 


(Baerylewig), 1954 zu Krakau, Ga- Nüdfalle (5 Sabre Zucht: 
Händler, ‚ fijien, ortsangebörig baus laut Erkenntniß 
| ebendaͤſelbſt, vom 10. März 1880), 
2 Sally (genannt Karl) geboren am 15. Maimebrfader ſchwerer und Königlich prenßiicher: 14. Rebruar 
Epielmann, 1265 zu Dobrin, Ruf-j einfader Diebftabl im 
Schneider, land, wieberholten Rückſalle 
| | ' (5 Jabre Zuchthaus laut: 
Ä | : Erfenntnißvom 24. März 
i 188: >), N 
h, Auf Grund bes 6 362 Des Strafgeieabuds: 
3 Jebann Ignaz geboren am W. Juli Berteln, Königlich 


1849 zu Brünn, Mäbh— 

ren, ortsangeb. eben 

daſelbſt, 

4. Jehann Rudolf Köcher, geboren am 8. Jannuar vorſätzliche 
Zimmermaler, 1864 zu Iglau Pub letzung, Widerſtand gegen 
ven, orteangeh. eben: die Staatsgewalt, We: 
daſelbſt, leidigung eines Beamten, 
Betteln, Landſtreichen 
und grober Unfug, 


— Hladik, Colporteur, 
| 
| 


Polizei⸗Direktion 


bayeriſche 19. Januar 
18993. 


‚ Münden, | 


Körperver Stadimagiſtrat Nürn::6. nnber 


berg, Bayern, 892 


| 


3 Heinrich Piof, geboren am 1. Februar Yanditreichen, Königlich bayeriſche 25. Januar 
Schuhmacher, 1870 zu Nitoleburg, Polizei Direktion 1893. 
| Mäbren, ortsangebörig Münden, ' 
! ebentafelbft, EL 
b: Alois Schwarzl, geboren am 24. Mai Landſtreichen u. Betteln, dieſelbe, 26. Januar 
| Räder, 1847 zu Graz, Steier⸗ | 1893. 
marf, ortsangehörig zu 
Steinriegl, Bez. Yeib- | 
| nie, ebentaielbit, | 
7 Georg Stangl, geboren am 23. Mai desgleichen, Königlich kayerifches! 30. Januar 
| Dienſtknecht, 1872 zu Neuhäusl, Bezirksamt Wuͤn⸗1893. 
Gemeinde Böhmiſch— ſiedel, | 
| dort, Bezirk Tachau, | | 
Böhmen, öfterreichiidh. Ä 
| Staatsangeböriger, 
8 Joſef Weinlich, geberen am 12. März Betteln, grober Unfug, daſſelbe, 24. Januar 
Schuhmacher, 1864 zu Yemen Hausfriedensbruch und ' 1859. 
Böbmen, öſterreichiſch. Widerftand gegen die | 
Staatsangeböriger,  Stantegemalt, | 
9 Anton Zaſche, :geberen am 13. Juni Landſtreichen, ‚Königlich bayeriſche 30. Januar 


—— — — — —— — — 


Wartu 


Uhrmacher, 1549 zu Gifte, Ge: 
meinde Maridomig,' 

Bezirf Gablonz, Boͤb⸗ | 

. men, ortsangebörig au; \ 


' gipfigei- -Direftion 1893. 


! ; Münden, 


112 . 


$ 3. Form und Inhalt der Angebote. 

Die Angebote find unter Benugung der etwa vor⸗ 
geichriebenen Formulare, von den Bewerben unter: 
Ichrieben, mit der in "der Augichreibung geforderten 
Ueberſchrift verfehen, verfiegelt und franfirt bis zu dem 
angegebenen Termine einzureichen. 

Die Angebote müſſen enthalten: 

a. bie ausdrüdfiche Erflärung, daß der Bewerber fi 
ben Bedingungen, melde der Ausſchreibung zu 
Grunde gelegt find, untermirft; 

b. die Angabe der geforderten Preife nad Reichs⸗ 
währung und zwar ſowohl die Angabe der Preife 
für die Einheiten, ald auch der Gelammtforderung ; 
fiimmt die Gejfammtforderung mit den Einheits⸗ 
preifen nicht überein, fo ſollen bie Teßteren maß⸗ 
gebend fein; 

c. die genaue Bezeichnung und Adrefje des Bewerbers; 

d. feitens gemeinjchaftlich bietender Perjonen die Er- 
färung, daß fie fi für dad Angebot ſolidariſch 
verbindlich machen, und die Bezeichnung eines zur 
Geſchäftsführung und zur Empfangnahme der 


56. Ertheilung des Zufchlags. 

Der Zuſchlag wird von dem ausichreibenden Be⸗ 
amten, oder von der ausjchreibenden Behörde oder von 
einer dieſer übergeordneten Behörde entweder im Er- 
Öffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer 
mit zu vollziehenden Protofoll ober durch befondere 
ſchriftliche Mittheilung ertheilt. 

Letzterenfalls ift derjelbe mit bindender Kraft er- 
folgt, wern die Benachrichtigung hiervoñ innerhalb der 
Zuſchlagsfriſt als Depeiche oder Brief dem Telegraphen- 
oder Poftamt zur Beförderung an die in dem Angebot 
bezeichnete Adreſſe übergeben worden if. 

Trifft die Benachrichtigung trog rechtzeitiger Ab- 
jendung erft nad) demjenigen Zeitpyunft bei bem 
Empfänger ein, für welchen biefer bei orbnungsmäßiger 
Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgejendeten 
Briefe erwarten darf, fo ift der Empfänger an fein 
Angebot nicht mehr gebunden, falld er ohne Verzug 
nad dem verfpäteten Eintreffen der Zujchlagserflärung 
von feinem Rücktritt Nachricht gegeben hat. 

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zu: 


Zahlungen Bevollmädtigten; Tegtered Erforderniß ſchlag nicht erhalten, wird nur dann ertheilt, wenn 


gilt auch für die Gebote von Geſellſchaften; 


biefelben bei Einreihung des Angebots unter Berfügung 


e. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa|des erforderlichen Franfaturbetrages einen desfalliigen 


mit eingereichten Proben. 
müffen» ebenfalls vor dem Bietumgstermine ein- 
gefandt und derartig bezeichnet fein, daß ſich 
ohne Weiteres erfennen Täßt, zu welchem Angebot 
fie gehören; 
f. die etwa vorgefchriebenen Angaben über die DBe- 
zugsquellen von Fabrifaten. 
Angebote, welche dieſen Borjchriften “nicht 
entiprechen, inöbejondere jolche, welche bis zu der feft- 
gelegten Termingftunde bei der Behörde nicht ein- 
gegangen find, welche bezüglich des Gegenftandes von 
der Ausschreibung ſelbſt abmeicheneoder das Gebot an 
Sonderbedingungen knüpfen, haben feine Ausſicht auf 
Berüdfichtigung. 

Es ſollen indeffen folde Angebote nicht aus— 
geichloffen fein, in melden der Bewerber erflärt, fich 
nur während einer fürzeren, als der in der Ausjchreibung 
angegebenen Zuſchlagsfriſt an fein Angebot gebunden 
halten zu wollen. 

5A Wirkung des Angebot. 

Die Bewerber bleiben von dem Kintreffen des 
Angebots bei der ausjchreibenden Behörde big zum Ab- 
lauf der feftgefegten Zufchlagsfrift bezw. der von ihnen 
bezeichneten fürzeren Friſt (8 3 Tester Abjag) an ihre 
Angebote gebunden. 

Die Bewerber unterwerfen ſich mit Abgabe dee 
Angebotes in Bezug auf alle für fie Daraus entftehenden 
Berbindfichteiten der Gerichtsbarkeit des Ortes, an 
welchem die ausfchreibende Behörde ihren Sit hat und 
woſelbſt au fie auf Erfordern Domizil nehmen müſſen. 

55. Zulaffung zum Eröffnungstermin. 

Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten fleht 
der Zutritt zu dem Eröffnungstermine frei. Eine Ber- 

| _ Gebote ift nicht geftattet. 


Die Proben ſelbſtWunſch zu erfennen gegeben 


haben. Proben werben 
nur dann zurüdgegeben, wenn Died in dem Angebot- 
ichreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt aledann 
bie Rückſendung auf Koften des betreffenden Bewerbers. 
Eine Rüdgabe findet im Falle der Annahme des An⸗ 
gebots nicht ſtatt; ebenjo kann im Kalle der Ablehnung 
deſſelben die Rüdgabe injoweit nicht verlangt werten, 
als die Proben bei den Prüfungen verbraucht find. 

Eingereihte Entwürfe werden auf Berlangen 
zurüdgegeben. 

Den Empfang: des Zujchlagjchreibendg hat der 
Unternehmer umgehend jchriftlich zu beftätigen. 

Vertragsabſchluß. 

Der Bewerber, welcher den Zuſchlag erhält, iſt 
verpflichtet, auf Erfordern uͤber den durch die Ertheilung 
des Zuſchlages zu Stande gekommenen Vertrag eine 
ſchriftliche Urkunde zu vollziehen. 

Sofern die Unterſchrift des Bewerbers der Be— 
hörde nicht bekannt iſt, bleibt vorbehalten, eine Be— 
glaubigung derſelben zu verlangen. 

Die der Ausſchreibung zu Grunde liegenden Ber- 
dingungsanſchläge, Zeichnungen ꝛc., welche bereits durch 
dag Angebot anerfannt find, hat der Bewerber bei Ab- 
ſchluß des Vertrages mit zu unterzeichnen. 

$8. Kautionsſtellung. 

Innerhalb 14 Tagen nah der Ertheilung bee 
Zuſchlages Hat der Unternehmer die vorgeichriebene 
Kaution zu beftellen, wiprigenfalld die Behörde befugt 
ift, von dem Bertrage zurüdzutreten und Schadeneerjag 
zu beanipruden. 

59 Koften der Ausſchreibung. 

Zu den dburd die Ausſchreibung jelbft entſtehenden 

Koften hat ber Unternehmer nicht beizutragen. 


+ 





113 


Zlligemeine Bertragsbedingungen 
für die Ausführung von Bauten. 
5 1. Gegenftand des Bertrages. 

Der Gegenfland des Unternehmens bildet Die 
Ausführung der im Bertrage bezeichneten Bauwerfe, 
Arbeiten oder Lieferungen. Im inzelnen beftimmt 
fih Art und Umfang der bem Unternehmer obliegenden 
Leiftungen nah den Berdingungsanichlägen, den 
zugehörigen Zeichnungen und fonftigen als zum Ver⸗ 
trage gebörig bezeichneten Unterlagen. Die in ben 
Berdingungsanidhlägen angenommenen Vorderjäge unter: 
liegen jedoch denjenigen näheren Feftftellungen, welche 
— ohne mefentliche- Aenderung der dem Vertrage zu 
Grunde gelegten Bauentwürfe — bei der Ausführung 
ſich ergeben. 

Abänderungen der Bauentwürfe anzuorbnnen, bleibt 
ber bauleitenden Behörde vorbehalten. Leiftungen, melde 
in den Bauentwürfen nidyt vorgejehen find, fünnen dem 
Unternehmer nur mit feiner Zuſtimmung übertragen 
werden. 

$ 2. Beredhnung der Vergütung. - 

Die dem Unternehmer zufommende Bergütung 
wird nad den wirflichen Leiftungen bezw. Lieferungen 
unter Zugrundelegung der vertragsmäßigen Einheite- 
preife berechnet. 

Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nad) 
den vertragamäßig vereinbarten Lohnſätzen. 

Ausſchluß einer befonderen Vergütung für 
Nebenleiftungen, Borbaltenvon Werfzeug und 
Geräthen, Rüftungen ır. 

Inſoweit in den Verdingungsanjchlägen für Neben- 
feiftungen, ſowie für das Vorhalten von Werkzeug, 
Geräthen und Rüftungen und für Herftellung oder Unter: 
haltung von Zufuhrwegen nit befondere Preisan- 
jäge vorgefehen oder bejondere Beſtimmungen getroffen 
find, umfafjen die vereinbarten Preife und Tagelohnſätze 
zugleich die Vergütung für die zur Crfüllung des Ber- 
trages gehörenden Nebenleiftungen aller Art, ingbejon- 
dere auch für die Heranfchaffung der zu den Bauarbeiten 
erforderlihen Materialien aus ben auf der Bauſtelle 
befindlichen Lagerplägen nad der VBermendungsftelle am 
Bau, jowie die Entihädigung für Vorhaltung von Werf- 
zeug, Geräthen ıc. 

Auch die Geftellung der zu den Abfterfungen und Ab- 
nahmevermefjungen erforberlichen Arbeitöfräfte und Ge- 
rätbe Tiegt dem Unternehmer ob, ohne daß demſelben 
eine beſondere Entſchädigung hierfür gewährt wird. 

$ 3. Mehrleiftungen gegen den Bertrag. 

Ohne ausdrüdfiche Tchriftliche Anordnung oder Ge- 
nehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unter- 
nehmer feinerlei vom ®Bertrage abmeidhende oder im 
Berbingungsanfchlage nicht vorgeſehene Arbeiten oder 
Lieferungen ausführen. 

Diejem Verbot zuwider einfeitig von dem Unter- 
nehmer bewirkte Leiftungen ift der bauleitende Beamte 
ebenfo wie bie baufeitende Behörde befugt, auf deilen 
Gefahr und Koften wieder bejeitigen zu laſſen; aud 
bat der Unternehmer nit nur feinerlei Vergütung für 


derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanfpruden, 
fondern muß aud für allen Schaden auffommen, welcher 
etwa durch diefe Abweichungen vom Vertrage für 
die Staatskaſſe entftanden ift. 

8 4. Minderleiftung gegen den Vertrag. 

Dleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen 
zufolge der von ber banleitenden Behörde oder dem 
Bauleitenden Beamten getroffenen Anorbnımgen unter 
der im Bertrage feftverdungenen Menge zurüd, jo hat 
der Unternehmer Anſpruch auf den Erfag des ihm nad: 
weislich hieraus entftandenen wirfliden Schadens. 

Nöthigenfalld enticheidet hierüber das Schieds— 
gericht ($ 19). 

595 Beginn, Fortführung und Bollendung 
der Arbeiten ıc., Konventionalftrafe. 

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der 
Arbeiten und Lieferungen hat, nach den in den beſon⸗ 
deren Dedingungen feftgelegten Friſten zu erfolgen. 

Iſt über den Beginn der Arbeiten ꝛc. in den befon- 
deren Bedingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, 
jo bat der Unternehmer jpätefteng 14 Tage nad) jchrift- 
licher Aufforderung feitend bed baufeitenden Beamten 


mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen. 


Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu 
den bedungenen Bollendungsfriften fortgefegt angemeifen 
gefördert werden. 

Die Zahl der zu vermendenden Arbeitsfräfte und 
Geräthe, fowie die Vorräthe an Daterialien müffen 
alfezeit den übernommenen Leiftungen entſprechen. 

Eine im Bertrage bedungene Konventionafftrafe 
gift nidht für erlaffen, wenn die verjpätete Vertrags: 
erfüllung ganz oder theilmeife ohne Vorbehalt ange- 
nommen worden ift. Ä 

Eine tageweife zu berechnende Konventionalftrafe 
für verjpätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die 
in die Zeit einer Verzögerung fallenden Sonntage und 
allgemeinen Feiertage außer Anſatz. 

5 6. Hinderungen der Bauausführung. 

Glaubt der Unternehmer ſich in der ordnungs⸗ 
mäßigen Kortführung der übernommenen Arbeiten 
durch Anordnungen der bauleitenden Behörde oder bes 
bauleitenden Beamten oder dur das nicht gehörige 
Kortichreiten der Arbeiten amderer Unternehmer be- 
bindert, fo hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der 
bauleitenden Behörde hiervon fofort Anzeige zu erftatten. 

Andernfalld merden ſchon wegen der unterlaflenen 
Anzeige Feinerlei auf die betreffenden, angeblich bin- 
bernden Umftände begründete Anſprüche oder Einmwen- 
dungen zugefaffen. 

Nah Befeitigung derartiger Hinderungen find bie 
Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungefäumt wieder 
aufzunehmen. 

Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die 
begüglichen Beſchwerden des Unternehmers für begründet 
zu erachten find, eine angemeljene Verlängerung der im 
Bertrage feftgejegten VBollendungsfriften — Tängftend bie 
zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung — zu he- 
willigen, 





114 


Für die bei Eintritt einer Unterbredung der Bau: 
ausführung bereitd ausgeführten Teiftungen erhält ber 
Unternehmer die den vertragsmäßig bebungenen Preifen 
entiprechende Vergütung. ft für verfchiebenmwertbige 
Leitungen ein nah dem Durchſchnitt bemeijener Ein- 
heitöpreig vereinbart, jo ift, unter Berüdfichtigung des 
höheren oder geringeren Werthed der ausgeführten 
Leiſtungen gegenüber den noch rüdfländigen ein von 
dem verabredeten Durchſchnittspreiſe entip echend ab- 
weichender neuer Cinbeitöpreid für das Geleiftete be- 
jonderd zu ermitteln und darnach die zu gemährende 
Vergütung zu berechnen. 

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer 
Unterbredung oder gänzlichen Abftanpnahme von der 
Bauausführung den Erſatz des ihm nachweislich ent- 
ftandenen wirflihen Schadens beanipruchen, wenn die 
die Fortſetzung ded Baues hindernden Umſtände ent- 
weder von der bauleitenden Behörde und deren Organen 
verichuldet find, oder, inſoweit zufällige, von dem 
Willen der Behörde unabhängige Umflände in Frage 
ſtehen, fih auf Seiten der bauleitenden Behörde zuge: 
tragen haben. 

Eine Entſchädigung für entgangenen Gewinn fann 
in feinem Falle beanſprucht werden. 

In gleicher Weile iſt der Unternehmer zum 
Schadenerjag verpflichtet, wenn die betreffenden, Die 
Fortführung des Baues bindernden Umflände von ihm 
verſchuldet find, oder auf feiner Seite ſich zugetragen 
haben. If die Unterbredung durch Naturereigniffe 
herbeigeführt worden, jo fann der Unternehmer einen 
Schadenerſatz nicht beaniprucen. 

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu 
marhenden Schadenerjagforderungen fommen die etwa 
eingezogenen oder verwirften Konventionalftrafen in An- 
rechnung. Iſt die Schadenerjagforderung niedriger als 
die Konventionalftrafe, jo fommt nur die leßtere zur 
Einziehung. 

In Ermangelung gütliher Einigung entſcheidet 
über die bezüglichen Anſprüche dag Schiedsgericht ($ 19). 

Dauert Die Unterbrehung der Bauausführung 
länger ald 6 Monate, fo ftebt jeder der beiden Ber: 
trageparteien der Rüdtritt vom Bertrage frei. Die 
Rücktrittserklärung muß ſchriftlich und ſpäteſtens 14 Tage 
nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theile zu⸗ 
geſtellt werden; anderenfalls bleibt — unbeſchadet der 
inzwiſchen etwa erwachſenen Anſprüche auf Schaden⸗ 
erſatz oder Konventionalſtrafe — der Vertrag mit der 
Maßgabe in Kraft, daß die in demſelben ausbedungene 
Vollendungsfriſt um die Dauer der Bauunterbrechung 
verlängert wird. 

$ 7. Güte der Arbeitsleiſtungen und der 
" Materialien. 

Die Arbeitsleiftungen müfjen den beften Regeln der 
Technik und bejonderen Beftimmungen des Berbdin- 
gungsanſchlages und des Vertrages entiprechen. 

Bei den Arbeiten dürfen nur tüdtige und geübte 
Arbeiter beichäftigt werden. 

Arbeitsleiftungen, welche der bauleitende Beamte den 


gedachten Bedingungen nicht entiprechend findet, find 
jofort und unter Ausschluß der Anrufung eined Sciebe- 
gerichtö zu befeitigen und durch untabelhafte zu erlegen. 
Für hierbei entſtehende. Verlufte an Materialien bat 
der Unternehmer die Staatskaſſe ſchadlos zu halten. 

Arbeiter, welche nach dem Urtbeile des bauleitenden 
Beamten untüdhtig find, müſſen auf Verlangen entlaffen 
und durch tücdhtige erjeßt werden. 

‚ Materialien, welche dem Aufchlage bezw. den be⸗ 
jonderen Bedingungen oder den dem DBertrage zu 
Grunde gelegten Proben nicht entiprechen, find auf Aus 
ordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von 
ihm zu beflimmenden Frift von der Bauftelle zu ent⸗ 
fernen. Ä 

Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten 
fteht dem bauleitenden Beamten oder den von demfelben 
zu beauftragenden Perſonen jederzeit während ber 
Arbeitsftunden ber Zutritt zu den Arbeitsplägen und 
Werfftätten frei, in welchen zu dem Unternehmen ge- 
hörige Arbeiten angefertigt werben. 
$8 Erfüllung der dem linternebmer, Hand— 
werfern und Arbeitern gegenüber obliegenden 

Berbindlicfeiten. 

Der Unternehmer bat der bauleitenden Behörde 
und dem bauleitenden Beamten über die mit Hand— 
werfern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der 
Arbeit geichloflenen Berträge jederzeit auf Erfordern 
Auskunft zu ertheilen. 

Sollte dad angemeſſene Fortichreiten der Arbeiten 
dadurd in Frage geftellt werden, daß der Unternehmer 
Handwerkern oder Arbeitern gegenüber die Berpflich- 
tungen aus dem Arbeitövertrage nicht oder nicht pünft- 
lich erfüllt, jo bleibt der bauleitenden Behörde das 
Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer gejchuldeten 
Beträge für defjen Rechnung ummittelbar an bie Be- 
rechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu 
erforderlichen Unterlagen, Lohnliſten 2c. der bauleitenden 
Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Berfü- 
gung zu ftellen. 

$9 Entziehung der Arbeit x. 

Die bauleitende Behörde ift befugt, dem Unter- 
nehmer die Arbeiten. und Lieferungen ganz oder theil- 
weife zu entziehen, und den noch nicht vollendeten 
Theil auf feine Koften ausführen zu laſſen oder ſelbſt 
für feine Rechnung augzuführen, wenn 

a. jeine Leiſtungen untüdtig find, oder 

b. die Arbeiten nah Maßgabe der verlanfenen Zeit 
nicht genügend gefördert find, oder 

c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde 
gemäß $ 8 getroffenen Anordnungen nicht nach- 
fommt. 

Bor der Entziehung der Arbeiten ıc. ift der Unters 
nehmer zur Befeitung der vorliegenden Mängel bezw. 
zur DBefolgung der getroffenen Anordnungen unter 
Bewilligung einer angemefjenen Frift aufzuforbern. 

Bon der verfügten Arbeitdentziehung wird dem 
a hut durch eingejchriebenen Brief Eröffnung ge⸗ 
mat. 








115 


Auf die Berechnung der für die auegeführten 
Leiftungen dem Unternehmer zuftehenden Vergütung und 
den Umfang der Verpflichtung deijelben zum Scabden- 
erfag finden die Beflimmungen im $ 6 gleichmäßige An- 
wendung. 

Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem 
Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn ſich er- 
gebende Forde ung und Schuld mitgetheilt. 

Abichlagszahlungen können im Falle der Arbeits: 
Entziehung dem Unternehmer nur innerhalb degjenigen 
Betrages gewährt merben, welcher als fihered Guthaben 
desſelben unter Berüdfichtigung der entflandenen Gegen- 
anſprüche ermittelt tft. 

Ueber die infolge der Arbeitdentziehung etwa zu er- 
hebenden vermoͤgensrechtlichen Anfprüche enticheidet in Er- 
mangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht ($ 19). 

$ 10. Ordnungsvorſchriften. 

Der Unternehmer oder deſſen Vertreter muß fid 
zufolge Aufforderung des bauleitenden Beamten auf der 
Baufielle einfinden, fo oft nad) dem Ermeſſen des 
legteren die zu treffenden baulichen Anordnungen ein 
münblihes Benehmen auf der Bauftelle erforderlich 
mahen. Die fämmtlihen auf dem Bau beichäftigten 
Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter des Unter: 
nehmerd find bezüglich der Bauausführung und ber 
Aufresbterhaltung der Ordnung auf dem Bauplage den 
Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. deſſen 
Stellvertreters unterworfen. Im Falle des Ungehorjams 
fann ihre fofortige Entfernung von der Bauſtelle ver- 
langt werden. 

Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes 
ausdrücklich vereinbart worden ift, für das Unterfommen 
jeiner Arbeiter, infomweit dies von dem bauleitenden 
Beamten für erforderlich erachtet wird, ſelbſt zu forgen. 
Er muß für feine Arbeiter auf eigene Koften an den 
ihm angewiefenen Orten bie nöthigen Abtritte herftellen, 
ſowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfeftion 
und demnädftige Befeitigung Sorge tragen. 

Für die Bewachung Feiner Gerüſte, Werkzeuge, 
Geräthe ꝛc.,, jowie feiner auf der Bauftelle lagernden 
Materialien Sorge zu tragen, ift lediglich Sade des 
Unternehmers. 

. Mitbenugung von Rüftungen. 

Die von dem Unternehmer hergeftellten Rüftungen 
find während ihres Beſtehens auch anderen Bauhand- 
werfern unentgeltlih zur Benugung zu überlaſſen. 
Aenderungen an den NRüftungen im Intereſſe der be: 
quemeren Benugung jeitend der übrigen Bauhanp- 
werfer vorzunehmen, ift der Unternehmer nicht ver: 
pflichtet. 
$ 11. Beobahtung polizeiliher Vorſchriften, 

Haftung des Unternebmerg für feine 

Angeftellten x. 

Für die Befolgung der für Bauausführungen 
beftehenden polizeilichen Vorſchriften und der etwa be- 
ſonders ergehenden polizeilichen Anordnungen ift der 
Unternehmer für den ganzen Umfang feiner vertrags- 
mäßigen Berpflichtungen verantwortlih. Koſten, welche 


ihm dadurch erwachſen, können der Staatskaſſe gegen: 
über nicht in Rechnung geſtellt werben. 

Der Unternehmer trägt insbeſon dere die Verant⸗ 
wortung für die gehörige Stärfe und fonflige Tüchtig— 
feit der Rüſtungen. Diejer Berantwortungen unbe- 
ſchadet ift er aber auch verpflichtet, eine von dem bau- 
leitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Ber- 
Kärfung der Nüftungen unverzüglich und auf eigene 
Koften zu bewirken. 

Für alle Aniprüde, die wegen einer ihm felbft 
oder feinen Bevollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern 
zur Laſt fallenden Vernachläſſigung polizeiliher Bor- 
Ihriften an die Verwaltung erhoben werben, hat ber 
Unternehmer in jeder Hinftht aufzufoınmen. 

Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages 
für alle Handlungen feiner Bevollmächtigten, Gehülfen 
und Arbeiter perfönlid. Er hat insbefondere jeden 
Schaden an Perſon oder Eigenthum zu vertreten, welcher 
durch ihn oder feine Organe Dritten oder ber Staate- 
kaſſe zugefügt wird. | 

Kranfenverjidherung der Arbeiter. 

Der Unternehmer ift verpflichtet, in Gemäßheit des 
Geſetzes über die Kranfenverfiherung der Arbeiter vom 
15. Juni 1883 (R.⸗G.“Bl. S. 73) die Verficherung der 
von ihm bei der Bauausführung beſchäftigten Perfonen 
gegen Krankheit zu bewirfen, ſoweit diejelben nicht be: 
reits nachweislich Mitglieder einer den geſetzlichen An- 
forderungen entiprechenden Krankenkaſſe find. 

Auf Verlangen der baufeitenden Behörde hat er 
gemäß 6 70 des genannten Gejeged gegen Beftellung 
ausreichender Sicherheit eine den Vorſchriften dieſes 
Geſetzes entiprechende Baufranfenfaffe entweder für 
feine nicht bereits anderweitig verficherten verficherungs- 
pflichtigen Arbeiter und Nugeftellten allein, oder mit 
anderen Unternehmern, welchen die Ausführung von 
Arbeiten auf eigene Rechnung übertragen mird, gemein: 
jam zu erriditen. 

Wird ihm dieſe Verpflichtung nicht auferlegt, 
errichtet jebod, Die bauleitende Behörde felbft eine Baus . 
franfenfafje, jo hat er feine nicht bereitd anderweitig 
verficherten verficherungspflichtigen Arbeiter und Ange⸗ 
ftellten in dieje Kalle aufnehmen zu laffen und erfennt 
dad Statut derjelben in allen Beftimmungen als ver: 
bindfih an. Zu den Koften der Rechnungs- und Kaffen- 
führung der Baufranfenfajje hat er in diefem alle auf 
Verlangen der baufeitenden Behörde einen von derjelben 
feftzulegenden Beitrag zu leiften. 

Unterläßt ed der Unternehmer, die Kranfenverfiche- 
rung der von ihm bejchäftigten verfiherungspflichtigen 
Perſonen zu bewirfen, ſo iſt er verpflichtet, alle Auf- 
wendungen zu erflatten, welche etma ber bauleitenden 
Behörde hinfidhtlich der vor ibm beihäftigten Perionen 
durch Erfüllung der aus dem Neichsgejege vom 15ten 
Juni 1883 fidy ergebenden Berpflihtungen ermadjen. 

Etwaige in diefem Kalle von der Baufranfenfafie 
ftatutenmäßig gefeiftete Unterflügungen find von dem 
Unternehmer gleichfalld zu erjegen. 

Der Unternehmer erflärt biermit ausbrüdlich die 


118 


über den Streitgegenftand erfolgt 
Stimmenmehrheit. 

Beftehen in Beziehung auf Summen, über weldye zu 
entscheiden ift, mehr ald zwei Meinungen, jo wird bie 
für die größte Summen abgegebene Stimme der für 
die zunächſt geringere abgegebenen hinzugerechnet. 

Ueber die Tragung der Koften des jchieberichter- 
lihen Berfahrend entſcheidet dad Schiedsgericht nad 
billigem Ermeſſen. 

Wird ter Schiedsſpruch in den im $ 867 ver 
Civil-Progeßorbnung bezeichnesen Fällen aufgehoben, fo 
bat die Entſcheidung des Streitfalleg im ordentlichen 
Rechtswege zu erfolgen. 

$ 20. Kofen und Stempel. 

Briefe und Depeſchen, welche den Abſchluß und 
die Ausführung des Vertrages betreffen, werden beider: 
ſeits franfirt. 

Die Portofoften für ſolche Geld- und ſonſtige 
Sendungen, welde im ausſchließlichen Intereſſe des 
Unternehmers erfolgen, trägt der legtere. 

Die Koften des Vertragöftempeld trägt der Unter: 
nehmer nad) Maßgabe der geleglichen Beftimmungen. 


dagegen nad 


Die übrigen Koflen des Bertragsabichluffes 
fallen jedem Theile zur Hälfte zur Laſt. 
® * 
* 


Die vorfiehenden Bedingungen werden hierdurch 
wiederholt mit dem Bemerken öffentlich befannt gemadıt, 
dag biefelben bei der Vergebung von Arbeiten und 
Lieferungen im Bereiche der Allgemeinen Bauverwaltung, 
der Staatd-Eifenbahn- und Berg-Berwaltung, ſowie 
im Bereiche der Königlichen Minifterien: des Innern, 
der Finanzen, für Handel und Gewerbe, der Auſtiz, 
ber geiftlichen 2c. Angelegenheiten und für Landwirth— 
ſchaft, Domainen und Forften,- bei Teßterem Minifterium 
jedoch nur für die Tandwirthichaftliche und Geſtüts— 
Verwaltung in Anwendung zu bringen find. 

Ferner wird mit Bezug auf $ 6 der Bedingungen 
für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen 
bemerft, daß für den Verwaltungsbezirk Berlin eine 
Zuſchlagsfriſt von 28 Tagen feftgelegt if. 

Porsdam, den 11. März 1893. | 

Der NRegierungs-Präfident. 


Befanntmadhung. 

68. Auf Grund Allerhöchfter Ermächtigung hat der 
Herr Minifter des Innern dem Borftande bes land: 
wirtbichaftlichen Vereins zu Zerbſt im Herzogthum 
Anhalt die Erlaubniß ertheilt, zu der von ihm mit 
Genehmigung der Herzoglichen Landesregierung in diefem 
Jahre wiederum zu veranftaltenden Ausipielung von 
Pferden, Wagen, landwirtbichaftlichen und gewerblichen 
Gegenftänden auch im bieffeitigen Staatsgebiete, jedoch 
nur in den Streifen Serihow J., Calbe, Wanzleben, 
Aſchersleben, Oſchersleben, Halberſtadt (Stadt: und 
Landkreis), Wernigerode und im Stadtkreiſe Magdeburg 
(Reg.-Bez. Magdeburg), ſowie im Kreiſe Zauch-Belzig 
(Reg.Bez. Potsdam), Looſe zu vertreiben. 


(G.⸗S. 


Die Polizeibehörden des Kreiſes Zauch⸗Belzig 
haben den Vertrieb der Looſe nicht zu hindern. 
Potsdam, den 15. März 1893. 
Der Negierungs-Präftdent. 


Viehſeuchen. 


69. Keftgeftellt ıf die Maul: und Klauen: 
ſe uche unter dem Rindvieh der Rittergüter Dobberzin 
und Hohenlandin, Kreid Angermünde, Mehrom, 
Kreis Niederbarnim, Trampe, Kreis Oberbarnim, 
Marfau, Kreis Ofthavelland, unter dem Schmeine- 
beftande des Pantinenmachers Meier in Friefad, 
Kreis Wefthavelland, dem Rindvieh des Nittergutes 
Gräfendorf, Kreis Jüterbog-Luckenwalde, des Halb- 
bauern Schmidt und Büdners Wittfopf in Lieben— 
thal, Bauergutsbefigerd Granzow und Molfereibefigere 
Zander in Döllen, Kreis Oftprignig, unter den Kühen 
bed Dominiumd Schufgendorf, Kreid Teltow, dem 
Rindvieh tes Koſſäthen Sprung in Dammhaſt, Kreis 
Templin. 


Feſtgeſtellt ift der Bläſschenausſchlag bei je 
einer Kuh in Kehrigf und Bugf, Kreis Beedfow- 
Storkow; der Milzbrand bei Section einer Kuh dee 
Büdners Schadebrodt in Königshütte, Kreid Weft- 
havelland. 


Erloſchen if die Maul- und Klauenſeuche 
unter dem Rindvieh des Büdners Perleberg in Freders⸗ 
dorf, des Gutes Mürow, Kreis Angermünde, der 
Domaine Fahrland, Kreis Oſthavelland, des Bauern 
Boßdorf in Liebätz, Kreid Jüterbog-Luckenwalde, in 
Blindomw, Grenz, Kleinow, Falkenwalde, 
Bülomssiege, Hildebranpshagen und Wil- 
helmshayn, Kreis Prenzlau, unter dem Rindvieh 
des Dominiumsd Klein-Ziethen, Kreis Teltow, des 
Aderbürgerde Marzahn in Spandau. 

Potsdam, den 21. März 1893. 

Der Regierungs: Präfident, 


Betanntmachungen 
der Königlichen Negierung. 
Allgemeine Berfügung, 
betreffend die durch das Gewerbeſteuergeſeß vom 24. Juni 1891 
G.-S. &. 205) verurfacdhten Nenderungen der Vorſchriften über 
die Beiteuerung des Wanderlagerbetricbes. 
8. Nah 81 Abi. 2 des Gewerbeſteuergeſetzes 
vom 24. Juni 1891 (G.⸗S. S. 205) bewendet es bin- 
fihtlich der Befteuerung des Wanderlagerbetriebes bei 
den beftehenden Borichriften mit der Maßgabe, daß die 
bisherige Einrihtung von vier Gewerbefleuer-Ab- 
theilungeu aufgehoben wird und im Sinne der 66 4 
und 5 des Befekes vom 27. Februar 1880 (G.⸗S. 
S. 174) Städte mit mehr ald 50000 Einmohnern als 
Orte der erflen Gemwerbefteuerabtheilung, Städte mit 
mebr als 10000 bis 50000 Einwohnern ald Drte der 
zweiten Gemerbefteuerabtheilung, Städte mit mehr ale 
2000 bis 10000 Einwohnern als Orte der dritten und 
alle übrigen Orte als ſolche ber vierten &ewerbefteuer- 
abtheilung gelten. Die Einwohnerzahl beſtimmt ſich 


Amtsblatt. 


119 


faut Abj. 4 ebendaſelbſt nad) dem Ergebniffe der zuletzt Befanntmachungen des Königlichen Polizei: 


vorangegangenen Bolfszühlung. 

Hieraus ergeben fihb mit dem Inkrafttreten bes 
Semwerbefteuergejeges d. hd. vom 1. April 1893 
ab folgende Aenderungen bezüglich der Vorſchriften des 
Geſetzes vom 27. Februar 18850 und der dazu ergan- 
genen Ausführungsbefimmungen vom 4. März 1880: 

1) (zu $ A des Geſetzes:) Die Steuer beträgt für 
jede Woche der Dauer eined Wanderlagerbetriebes 
bezw. für jeden Tag einer Wanderauftion von 
dem angegebenen Zeitpunft ab 
a. in den Städten und den im Stande . 

der Städte vertretenen Ortichaften 
($ 22 des Zuſt.Geſ. vom 1. Auguft 
1883 G.⸗S. S. 237) mit mehr ale 
50000 Einwohnern 

mit mehr als 2000 big 50000 Ein- 
wohnern 

b. in allen übrigen Orten d. h. in den 

Städten mit 2000 oder weniger Ein 

wohnern und in ſämmtlichen Land- 

gemeinden und jelbfiftändigen Guts— 

bezirfen 30 M. 
(u $ 5 des Geſetzes:) Die Sfteinnahme ver 
Steuer gebührt vom 1. April 1593 ab 

a. in den Städten mit mehr als 2000 Ein- 

wohnern (vergl. 1a.) der Gemeinde, in deren 
Bezirk der Wanderlagerbetrieb Hattgefunben bat, 

b, in allen übrigen Orten (vergl. 1b.) den be- 

treffenden Kreifen. 
(zu NE 9 der Ausführungs-Anmeijung:) Be— 
ſchwerden über die Steuerfefljegung (Reflamationen 
und Nefurfe) find 

a. in den Stäbten mit mehr als 2000 Einwohnern 

(vergl. 1a.) bei der Behörde, melde bie Steuer 
feſtgeſetzt bat, 

b. in allen übrigen Orten (vergl. 1b.) beim Land- 

rath anzubringen. 

Im Lebrigen verbleibt eö bei dem bisherigen Be- 
ſchwerdeverfahren, für welches nad) wie vor Die 
Vorſchriften des Geſetzes über die Verjährungs⸗ 
friften bei öffentlichen Abgaben vom 18. Juni 
1840 (8.:5. S. 140) maßgebend find. 

Wo in anderen Beflimmungen ber Ausführungs- 
anweilung vom 4. März 1880 oder der Girfular- 
Berfügung vom gleihen Tage auf bie bieherigen 
Gewerbeftenerabtheilungen Bezug genommen ift, ift 
ebenfalls Tediglih die im ingange angeführte 
Eintheilung der Orte maßgebend. Die Vorſchrift 
unter N? 12 der Ausführungsanmeifung verliert 
mit dem 1. April T8I3 ihre Anmwendbarfeit. 

Berlin, den 31. Januar 1893. 

Der Minifter des Innern. Der Finanz: Minifter. 

Graf Eulenburg. Miquel. 


Veröffentlicht Potsdam, den 17. März 1893. 
Königliche Regierung, 
Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forften. 


50 M. 
40 M. 


2) 


3) 


4) 


räfidenten zu Berlin. 
Bekanntmachung. 
28. Der Wittwe Auguſte Neßler, geborenen 
Flügel, hierſelbſt, Rheinsbergerſtraße Nr. 52, wohn⸗ 
haft, iſt durch rechtskräftiges Erkenntniß des Bezirks— 
ausſchuſſes zu Berlin vom 24. Januar d. J. das Heb— 
ammen: Prüfungszeugniß entzogen worden. Die Ge: 
nannte ift daher als Hebamme nicht mehr anzufeben. 
Berlin, den 17. März 1893. 
Der Polizei: Präfident. 


Befanutmachungen der Königlichen 
Sauptverwaltung der Staatsfchniden. 
Befanntmahung. 

6. Bei der heute in Gegenwart eines Notare öffentlich 
bewirften 13. Berloofung von 3'/2 progentigen, unterm 
2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsjchuldicheinen find 
die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen 

worden. 

Diefelben werben den Befigern zum 1. Juli 1893 
mit der Aufforderung gefündigt, die in den ausgelooften 
Nummern verfchriebenen Kapitalbeträge vom 1. Juli 1893 
ab gegen Quittung und Rückgabe der Staatsichuldidyeine 
und der jpäter zahlbar werdenden Zinsjcheine Reihe XXI. 
Nr. 6 bis 8 nebft Zinsſcheinanweiſungen bei der Staate- 
ſchulden-Tilgungskaſſe, Taubenftraße Nr. 29, hierjetbft 
zu erheben. Die Zahlung erfolge von 9 Uhr Bor: 
mittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausichluß der 
Sonn und Felttage und der legten drei Gejchäftstage 
jeden Monate. Die Einlöfung geſchieht auch bei den 
Negierungs-Dauptfaffen und in Sranffurt a. M. bei der 
Kreisfalfe. Zu dieſem Zwecke fönnen die Effeften 
einer dieſer Kaſſen ſchon vom 1. Juni d. J. ab ein— 
gereicht werben, welche fie der Staatsfchulden-Tilgungs- 
faffe zur Prüfung vorzulegen hat und nad erfolgter 
Feftftellung die Auszahlung vom 1. Juli 1893 ab 
bewirft. 

Der Betrag der. etwa fehlenden Zinsſcheine wird 
vom Kapitale zurüdbehalten. 

Mit dem 1. Zuli 1893 bört die Ver: 
sinfung der verlooften Staatsfchuldfcheine 
au 


Zugleid) werden die bereits früher gefündigten, auf 
der Anlage verzeichneten, noch rüdftändigen Schuld- 
urfunden, nämlid Staatsfchuldfcheine vom 
Jahre 1842, Neumärkiſche Schuldverfchrei: 
bungen und eine Stammaltie der Münſter⸗ 
Sammer Eifenbahn, wiederholt und mit tem Be- 
merfen aufgerufen, daß die VBerzinjung berjelben mit den 
einzelnen Kündigungsterminen aufgehört bat. " 

Die Staatsſchulden-Tilgungskaſſe kann ſich in einen 
Schriftwechſel mit den Inhabern der Echuldurfunden 
über die Zahlungsfeiftung nicht einlaffen. 

Formulare zu den Onittungen werden von ſämmt— 
lichen oben gedachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt. 

Berlin, den 3. März 1893. 

Hauptverwaltung der Staatsichulden. 





120 


Bekanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staatspapiere. 
Befanntmadhung. 

A. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs- 
gefepes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
(G.:S. S. 281) und des $ 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird bekannt gemacht, 
daß dem Banquier Guſtav Kirmße in Zeig Die 
Sculdverjchreibung der Fonfolidirten 312 %/oigen Staatd- 
anleibe von 1890 
Lit. B. M 164287 über 2000 M. 
angeblid abhanden gekommen if. Es wird derjenige, 
welcher ſich im Beſitze diefer Urkunde befindet, hiermit 
aufgefordert, ſolches der unterzeichneten Kontrolle der 
Staatspapiere oder dem Barquier Kirmße anzuzeigen, 
widrigenfalle das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs 
Kraftloserflärung der Urfunde beantragt werden wird. 
Berlin, den 11. März 1893. 
Königlihe Kontrolle der Staatspapiere. 
Befanntmahung. , 
5. In Gemäßheit des $ 20 des Ausführungs- 
gejeßes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
(8.6. S. 281) und ded 6 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. ©. 157) wird befannt gemadıt, 
daß Herrn 9. Miles, Bank» und Lotterie-Geſchäft 
hier S., Sebaftianftraße 77, die Schuldverjchreibung 
der fonfolidirten 40/0 igen Staatdanleihe von 1884 
Lit. F. NE 300459 über 200 M. 
angeblih abhanden gefommen if. Es wird derjenige, 
welcher fi) im Beftge dieſer Urkunde befindet, hiermit 
aufgefordert, ſolches der unterzeichneten Kontrolle ber 
Etaatöpapiere ober dem 20. Miles anzuzeigen, widrigen: 
falls das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraft- 
loserflärung ber Urkunde beantragt werden wird. 
Berlin, den 14. März 1893. 
Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 


Befanntmachungen der Königlichen 
Ä Eifenbabn: Direktion zu Berlin. 
Dentich-weitseiterr..zung. Seehafen-⸗Verband. Ungariſch-deutſcher 
Viehverkehr 
7. In Folge der Einführung eines neuen Lokal⸗ 
tarifs für die Linien der oeſterr. Südbahn treten mit 
tem 30. Aprit 1893 fämmtlide direkten Frachtſätze für 
den Verkehr mit Stationen der Sübbahn außer Kraft. 
Berlin, den 18. März 1893. 

Königlihe Eifenbahn- Direktion. 
Bekanntma ungen der Königlichen 
Eifenbabn: Direktion zu Bromberg. 

Bekanntmachung. 


312. Die Zuſatz-Beſtimmungen zu ter am 1. Januar 


nuar d. J. für den Yofal- und Wechjelverfehr der 
Eiſenbahnen Deutſchlands herausgegebenen und veröffent- 
lichten Zarifen bezw. Tarifnadhträgen Aufnahme ge— 
funden haben, find turh die Landes: Auffichts: 
bebörde genehmigt worden. - 
Bromberg, ten 3. März 1893. 
Königliche Eifenbahn-Direftion. 


Perſonalchronik. 


An Stelle des verſetzten Amts-Anwalts Pieſchel 
iſt der Amts-Vorſteher, Bürgermeiſter a. D. Kiesler 
zum. Amts⸗Anwalt bei dem Königlichen Amtsgericht in 
Charlottenburg ernannt. 

Der verjorgungsberechtigte Reſerve-Oberjäger, Forft- 
aufieher Reich zu Kirftenhof in der Oberförfterei Dipp: 
mannddorf, ift zum Königlichen Förfter ernannt. Zu— 
gleih ift ihm die Körfterfielle Rehluch in der Ober: 
förfterei Groß-Schönebed vom 1. Mai d. J. ab über: 
tragen worden. 

Der bisherige Pfarrer in Brodowin, Diözele 
Angermünde, Karl Rudolf Dttomar Hoffmann, ift 
zum Pfarrer ber Parochie Glindow, Diözeje Potsdam 1., 
beftellt worden. 

Das unter Königlichem Patronat ftehende Diafonat 
zu Alt-Landsberg, Diözeſe Strausberg, ift durch ten 
Abgang feines früheren Inhabere, Pfarrer Cramer, 
bereits am 6. Juli v. I. zur Erledigung gefommen. 
Da die Kirchengemeinden Buchholz und Weſendahl von 
ber Stelle getrennt und ſchon vor Durdführung der 
endgiltigen Auspfarrung durch einen befonderen Geift: 
lichen einflweilig verwaltet werben follen, jo hat der 
fünftige Inhaber des Diafonatd auf das Einfonmen 
aus Diefen Gemeinden feinen Anſpruch. Nach Abzug 
beffelben beträgt das Einfommen bed Diafonatd ca. 
4131 Mark jährlich neben freier Wohnung, wovon nod) 
bis 1. Oftober 1893 eine Pfründenabgabe von jährlich 
1213 Darf an den Penftonsfonde der evangeliſchen 
Tandesfirche abzugeben if. Die Wiederbejegung dieſer 
Stelle erfolgt durch Gemeindewahl nah Maßgabe bed 
Kirchengeſetzes, betreffend das im 6 32 NE 2 der 
Kirchengemeinde und Synodal-:Drdnung vom 10. Sep: 
tember 1873 ꝛc. vorgeſehene Pfarrwahlredt, vom 
15. März 1886 — Kirchl. Geſ.⸗ und Verordn.Bl. 
de 1886 S. 39. — Bewerbungen um bdieje Stelle find 
Ihriftfih bei dem Königlichen Konftftorium ber Provinz 
Brandenburg einzureihen. $6ba.a. O. 

Die unter Königlihem Patronate ftehende Ober: 
Pfarrftelle zu Alt-Landsberg, Diözeſe Strausberg, fommt 
dur die Verſetzung bes Oberpfarrerd Ir miſch in den 
Ruheſtand am 1. April 1893 zur Erledigung. Die 


db. 5. in Kraft getretenen Berfehre:Ordnung für die Wiederbeſetzung erfolgt durch das Kirchenregimeut. Leber 
Cifenbahnen Deutichlande, melde in ben feit 1. Ja⸗ | diejelbe ift bereits verfügt. 


x 











121 
YHusweifung von Ausländern aus dem Heichsgebiete. 





m A nn 





— — — — — — — —r — — ————— — — rr— 


€ Name and Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datım 
EEE. EEE 8 

u der welche die Aueweifung | y er 

= si usweilungs: 

3 des Ausgewicienen. Beftrafung. befchleffen hat. Befchfuffes, 

1. 2, | 3. 4, 5. 6. 





a. Auf Grund des 6 39 des Strafgejegbude: 


1ſLudwig Baczylewiczigeboren am 16. Auguſt Diebſtahl im wiederholten Königlich ypreußifcher, 18. Februar 
(Baerylewip), 1854 zu Krafau, Ga-| Rüdfalle (5 Jahre Zucht- Regierungspräfident| 1898. 
Händler, lizien, ortsangehörig: haus laut Erkenntniß zu Breslau, 
ebendaſelbſt, vom 10. März 1888), 
2| Sally (genannt Karl) geboren am 15. Mailmehrfader ſchwerer und Königlich preußiſcher 14. Februar 
Spielmann, 1865 zu Dobrin, Ruß⸗- einfacher Diebſtahl im Regierungspräſident 1893. 


Schneider, land, wiederholten Ruͤckfalle zu Hannover, 
(8 Jahre Zuchthaus laut 
Erkenntniß vom 24. März 
1885), 
b. Auf Grund des S 362 des Strafgeſetzbuchs: 
3 Johann Ignaz geboren am 28. Juli Betteln, Königlich  bayerifche] 19. Januar 
Hladif, Colporteur, | 1849 zu Brünn, Mäh-⸗ Polizei-Direftion 893. 
ren, ortsangeh. eben- München, 
daſelbſt, 
4Johann Rudolf Köcher, geboren am 8. Januar vorſätzliche Körperver-Stadtmagiſtrat Nuͤrn-6. Dezember 
Zimmermaler, 1864 zu Iglau, Maͤh— legung, Widerfland gegen! berg, Bayern, 1892. 
ren, ortsangeh. eben:| die Staatögewalt, Bes, 
daſelbſt, leidigung eines Beamten, 


Betteln, Landſtreichen 
und grober Unfug, 


51 Heinrich Pisk, geboren am 1. Februar Landſtreichen, Koͤniglich bayeriſche 25. Januar 
Schuhmacher, 1870 zu Nikolsburg, Polizei⸗Direktion 1893. 
Mähren, ortsangehörig München, 
ebendaſelbſt, 
6 Alois Schwarzl, geboren am 24. Mai Landſtreichen u. Betteln, dieſelbe, 26. Januar 
Bäcker, 1847 zu Graz, Steier: 1893. 


marf, ortsangehörig zu 
Steinriegl, Bez. Leib: 
nig, ebendafelbft, 


7 Georg Stangl, geboren am 23. Maildesgleidyen, Königlich bayerifches| 30. Januar 
Dienfifnedt, 1872 zu Neuhäugt, Bezirksamt Wun:| 1893. 
Gemeinde Boͤhmiſch⸗ ‚| flebel, 


borf, Bezirf Tachau, 
Böhmen, oſterreichiſch. 


Staatsangehöriger, 
8 Joſef Weinlich, Igeboren am 12. März Betten, grober Unfug, daffelbe, 24. Januar 
Schuhmacher, 1864 zu Leitmeritz, Hausfriedensbruch und 1893. 
Böhmen, öſterreichiſch, Widerſtand gegen bie 
Staatsangehöriger, Staatsgewalt, 
9° Anton Zaſche, Igeboren am 13. Juni Landſtreichen, Königlih  Bbayerifche] 30. Januar 
Uhrmacher, - 1849 zu Giſtei, Ge: Polizei-Direftion 1893. 
meinde Marſchowitz, Münden, 


Bezirf Gablonz, Böh- 
men, ortsangehörig zu 
Marſchowitz. 


























& | Name und Etand | Alter und Heimath Grund Behörde‘ | Datanı 
We en der welche die Ausmweifung 
* des Auegewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. HG 
. dl 3, A. | 5. 6. 
10 Luigi (Alois) geboren im Februar 1858 landftreichen, Königlich bayerifche: 7. dauer 
Diamante, zu Fofjalta di Piave, Polizei Direktion 
Zagelöhner, Provinz Venezia, Ita: Münden, 
lien, ortsangeh. eben: 
daſelbſt, 
11) Abraham Drucker, geboren im Jahre 1866 desgleichen, dieſelbe, 3. Februar 
Handelsmann, zu Lodz, Ruſſiſch-⸗Polen, 1893. 
ruſſiſcher Staatsange: 
böriger, 
12) Ludwig rummiß, geboren am 2. Novem-|Landftreihen und Fälz|diefelbe, 10. Februar 
Mesger, - ber 1873 zu Hirfche] fchung feines Arbeite- 1893. 
berg, Bezirk Dauba,| bucyeg, 
Böhmen,ortsangehörig 
ebendaſelbſt, 
13) Johann Hanke, geboren am 29. Mai Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußifcher: 18. Februar 
Färbergeſelle, 1848 zu Breitenfurt, Regierungspräftdent 1893, 
Defterreich, zu Aachen, 
14| Kart Petrowitſch geboren am 31. Dezem=|Betteln, Königlich preußiicher: 17. Februar 
Kairewicz, ber 1870 zu Birſen, Regierungspräfident: 1893. 
Zimmermann, Gouvernement Kowno, zu Schleswig, 
Rußland, ortsangehö⸗ | 
rig ebendaſelbſt, 
18 Peter Klepp, geboren am 17. Okto⸗Landſtreichen, Königlich bayerifche! 1. deu 
Sattler und Lackirer, ber 1872 zu Uj⸗Ver— Polizei: Direktion 
basz, Komitatd Back, Münden, u 
Ungarn, orisangehörig 
ebendaſelbſt, 
16] Anton Klinger, geboren am 18. Juni Betteln, Großherzoglich olden- 31. Januar 
Schloſſergeſelle, 1865 zu Tebel, Oeſter⸗ burgiſches Staats⸗1893. 
reich, ortsangehörig miniſterium, Depar⸗ 
ebendaſelbſt, tement des Innern 


zu Oldenburg, 
17Martin Kühnemann, geboren am 14. April Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayeriſche 9. ruar 


Tagelöhner, 1850 zu Eferding, Be⸗ Polizei-⸗Direktion 

zirk Wels, Oberöfter- Münden, 
reih, ortsangehörig 
ebendaſelbſt, 

18 Friedrich Kyelquift, geboren am 1. Juli desgleichen, Königlich preußischer! 13. Februar 

Kellner, | 1855 zu Kalmar, Regierungspraͤſident 1893. 
| Schweden, ortsange⸗ zu Düſſeldorf, 

hörig ebendaſelbſt, 

19Thereſe Laderbauer,igeboren am 11. Marz Landſtreichen, Koniglich bayeriſches 31. Ipuar 

ledige Dienſtmagd, 1873 zu Ranshofen, Bezirksamt Pfarr: 

Bezirk Braunau, Ober⸗ kirchen, 
öſterreich, ortsangeh. 
ebendaſelbſt, 





Hierzu eine Beilage, enthaltend das Verzeichniß gekündigter Staatsſchuldſcheine von 1842, Neumärkiſcher 
Schuldverſchreibungen und Münſter-Hammer Eiſenbahn⸗Stammaktie, ſowie Fünf Deffemliche Anzeiger. 


(Die Inſertionsgebühren betragen für eine einjpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 


Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Bayn ſchen Erben. 





123 


Amtsblatt 


Ber Königlichen Negierung zu Potsdam 


und der Stadt Kerlin. 


Den 31. März 


1893. 


Stüd 13. 


nn — —— — — ræw — — — 


Bekanntmachungen der Königlichen Miniſterien. 


— 


Verfügung des Miniſters der öffentlichen Arbeiten, betreffend anderweite Abgrenzung mehrerer Betriebsamtobezirke. 


A. 


Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Bejchäftshezirfe ber in der anliegenden 


Nahmeifung, Spalte 2, aufgeführten Königlichen Eifenbahn-Betriebsämter in der in Spalte 3 und A an- 


gegebenen 


Berlin, den 9. März 1893. 








1. 2. 1. 3. — 4. 
irefti ; Ab 
Direktion Betriebsamt Zugan * ah'nrede; gang 
Berlin Stralfund Schoͤnholz —Eremmen | — 
Breslau Neiße Dttmahau— Landesgrenze — 
| (Barzdorf) | 
Bromberg Allenſtein Güldenboden — — 
| Göttfendorf 
| Dfterode— Deuthen — 
Danzig — Guüldenboden — 
Göttkendorf 
Marienburg —Oſterode — 
| Ä Elbing — Miswalde — 
Miswalde — Maldeuten — 
Thorn — Dfterode— Deuthen 
Eöln Düfjeldorf — Duisburg— Oberhaufen 
(rechtörheinifche) (RH. 
| (Deug— Emme- — Oberhaufen— Ruhrorter 
rich) Umgangsbahn 
. Effen Duieburg Oberhauſen — 
Oberhaufen Ruhrorter — ⸗ 
Umgangsbahn 
| Elberfeld Caſſel Arolſen —Corbach — 
(Caſſel — 
Schwerte) 
Düffeldorf Ohligs⸗Hilden — 
(Düffeldorf—EI- 
berfeld) 
Erfurt Caſſel Herbsleben —Tennſtädt — 


(Caſſel —Erfurt) 


Frankfurt a. Mm. Wiesbaden 


— — 


Langenſchwalbach — Zoll⸗ 
haus 


eiſe und zu dem in Spalte 5 bezeichneten Zeitpunkte anderweit abgegrenzt worden ſind. 
Der Miniſter der öffentlichen Arbeiten. 


Thielen. 
Anlage. 


5. 


Zeityunft 
der eintretenden Veränderung. 


Nach Betriebseröffnung. 


Am 1. April 1893 aus 
dem Bezirf des Be⸗ 
triebsamtes zu Danzig 
bezw. Thorn. 

Am 1. April 1893 in 
den Bezirf des Be- 
triebsamtes zu Allen- 
ftein. 


Nach Berriebseröffnung. 


Am 1. Aprit 1893 in 
den Bezirk des Ber 
triebsamtes zu Allen- 
ftein 


Am 1. April 1893 in 
den Bezirf des Be— 
triebsamted zu Eſſen. 


1 1. April 1893 aus 





dem Bezirk des Be⸗ 
triebsamtes (Deutz — 
Emmerich) zu Düſſel⸗ 
dorf. 


Nach Betriebseroffnung. 


% 


124 


zu denjenigen bafelbft unter B. aufgeführten Kunft- 
Dber:Präfidenten. ftraßen gehören, für welde das Recht zur Erhebung 
Befanntmadhung. von Chauſſeegeld verliehen ift oder die zuſätzlichen Be— 
8. In Ergarng meiner Bekanntmachung vom ſtimmungen zu dem Chauffeegeldtarif vom 29. Februar 
28. Dezember 185% (Amtsblatt von 1888 Seite 11) | 1840 (Geſ.⸗S. S. 97) für anwendbar erflärt worden find. 
bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnif, daß aud) Porsdam, den 18. März 1893. 
die Chauffeeftreden Der Ober-Präfident, 
2) Kerzendorf— Thyrow big zur Trebbiner Chanffee, Staatsminifter von Achenbach. 
H Rönige-ufterhaufen — Bindowbruͤch Bekanntmachungen 
vepenid— Fahlenberg, des Königlichen Negierungs:Präfidenten. 
4) Groß-Beeren — Dahlemig— Groß: Kienig, miglich für —* aus ra 
2 Könige-Wufterhaufen — Ragow, 70. Der Dienſtknecht Karl Kneiſel zu Wölſicken— 
TreptowBritz —Mariendorf — Steglig- Grunewald, | dorf hat am 26. Februar d. J. das Kind des Pferde— 
7) Nunsdorf— Nächſt-Neuendorf —Dergiſchow, knechtes Karl Schmidt vom Tode des Ertrinkens im 
8) Gallun— Groß-Beſten bis zur Chauſſee Königs- Dorfpfuhl zu Wölſickendorf gerettet. Dieſe von Muth 
Wuſterhauſen — Wendiſch-Buchholz, und Entſchloſſenheit zuugende That des Kneiſel bringe 
9) Shmödwig— Königs-Wufterhaufen, ich hiermit belobigend zur allgemeinen Kenntniß. 
10) Schönefeld Mahlom-- Teltow, Dotstam, den 16. März 1893. 
11) Teltow —Ruhlsdorf Der Regierungs-Präſident. 


Bekanntmachungen des Königlichen 











71. Nachweiſung der an den Be eln der Spree und Havel im Monat Februar 1893 beobachteten Maflerftände. 
’ Berlin. Spandau. ‚ Brandenburg. Rathenow. _ 
& Dber: | Unter: Ob | Unter Pois⸗ Ober⸗ ⸗ ber⸗ i : Pavel- 
NN. NN. ⸗ ⸗ dam. er: | Unter: Dber: | Unter: ber 8. 
A Waſſer. Waſſer. Waſſer. Waſſer. 
Meter. Meter. Meter. Meter. Meter. Meter. | Meter. Meter. Meter. Meter. 
1 28 | 30,46 | 2,12 042 | 0,87 2,02 1,12 1,60 0,86 | 1,78 
2| 3226 | 30,66 | 2,14 | 052 | 090 | 202 | 112 | 1,02 094 | 1,80 
3| 3224 | 30,72 | 2,16 058 I 0,94 | 2,06 1,10 | 1,02 094 | 1,82 
4| 32,20 30,70 2,18 0,58 0,95 2,08 1,10 1,62 1,02 1,84 
5| 32,22 | 30,62 | 2,18 054 I 0,96 | 2,08 1,08 1,62 1,02 | 1,88 
6| 32,22 | 30,62 | 2,24 0,56 | 0,97 | 208 | 1,10 1,62 1,022 I 1,90 
71 3222 | 30,62 | 224 | 056 | 097 | 208 | 1,22 1,62 1,02 | 2,06 
8] 32,22 30,58 2,26 0,56 0,99 2,10 1,14 1,62 1,00 2,16 
9 32,22 30,60 2,30 0,62 1,01 2,06 1,14 1 ‚62 1,00 2,20 
10 | 32,24 30,60 2,32 0,62 1,02 2,10 1,16 1,62 1,06 2,24 
11| 32,26 | 30,60 | 2,36 066 | 1,04 | 2,10 1,16 1,62 1,12 | 2,26 
121 32,26 | 30,62 | 2/42 0,66 | 1,06 212 1,18 1,62 1,06 | 2,30 
13| 32,26 | 30,60 | 246 | 0,70 | 1,07 | 212 | 120 | 1,2 1,08 | 2,52 
1a| 32,28 | 30,64 | 2,50 0,76 | 1,08 2,12 1,22 1,62 1,04 | 3,40 
15] 32,28 | 3080 | 2,56 082 | 1,12 | 16 | 1% 1,62 1,04 | 3,58 
16| 32,28 | 30,88 | 2,60 09% | 1,15 | 218 1/28 1,62 1,08 | 3,80 
17| 32,28 | 30,94 | 2,60 1,00 I 1,19 2,20 1,34 1,62 1,06 I 3,46 
18| 32,28 | 30,96 | 2,64 | 1,04 | 1,25 | 2,22 1,40 1,62 1,06 | 3,46 
19| 32,28 | 31,02 | 264 |, 1,12 | 130 | 224 | 144 | 1,62 1,12 | 3,50 
20 | 32,28 31,04 2,68 1,22 1,36 2,26 1,52 1,62 1,16 3,60 
211 3228 | 31,14 | 2,68 130 | 141 | 226 1,60 | 1,62 1,18 | 3,68 
221 32,28 | 31,16 | 2,70 1,36 | 144 | 226 | 170 | 1,82 1,26 | 3,70 
23| 32,28 | 31,16 | 2,70 136 | 148 | 226 1,82 1,62 126 | 3,70 
211 32,28 | 31,16 | 23,70 1,38 | 1,50 2,26 1,86 1,62 1,28 | 3,70 
25| 32,28 | 31,12 | 2,68 1,36 | 1,51 226 | 1,92 1,62 1,32 | 3,74 
26 | 32,26 | 31,16 | 2,66 1,32 | 1,51 2,26 1,96 1,62 1,36 | 3,% 
271 32,30 | 31,20 | 2,68 140 | 1,52 | 224 1,96 1,62 140 | 3,84 
2381 32,30 | 31,26 I 2,66 142 | 1,54 | 224 1,96 1,66 1,44 | 3,88 


Potöbam, den 21. März 1893. 


Der Regierungs-Präfident. 


127 


angeblich abhanden gefommen if. Es wird derjenige, 
welcher fih im Beſitze dieſer Urkunde befindet, hiermit 
aufgefordert, ſolches der unterzeichneten Kontrolle der 
Staatspapiere oder der Frau Bädermeifter Lawerenz 
anzuzeigen, widrigenfalld das gerichtliche Aufgebots- 
verfahren behufs Kraftloserflärung der Urfunde beantragt 
werden wird. 
Berlin, den 20. März 1893. 
Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 


Befanntmachung. 
7. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführungs- 
gejeges zur Kivilprozeßorbnung vom 24. März 1879 
(8-8. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird hefannt gemacht, 
daß dem Fräulein Maria Krüger zu Halle a. Saale, 
Korfterfir. 20 bei Frau Bergratb Bergmann wohnhaft, 
die Schuldverjchreibungen der fonfolidirten 32 Yoigen 
Staatsanleihe von 1887/88 
Lit. D. M 99306 und 181650 über je 500 M. 
angebtid in der Zeit vom September 1891 bis Juni 
1892 in Kaiſerswerth a. Rhein oder in Düfjelborf 
abhanden gefommen find. Es werden diejenigen, welde 
fih im Befige diefer Urfunden befinden, hiermit auf- 
gefordert, ſolches Der unterzeichneten Kontrolle der 
Staatöpapiere oder dem Fräulein Krüger anzuzeigen, 
widrigenfalld das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs 
Kraftloserflärung der Urkunden beantragt werden wird. 
Berlin, den 22. März 189. 
Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 


Befanntmadhung. 
8. In Gemäßheit des $ 20 des Ausführunge- 
geſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
(G.“S. &. 281) und des $ 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemadt, 
daß dem Fräufein Julie Schlejing hier SW., Linden: 
fr. 35 II., die Schufdverfchreibungen der fonfolidirten 
3,2 Yoigen Staatsanleihe 
a. von 1885 Lit. B. NE 17937 über 2000 M. 


b. = 1886 - C. - 49259 - 1000 M. 
angeblich abhanden gefommen find. 
Es werden diejenigen, welche fih im Beſitze 


dieſer Urfunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches 
der unterzeichneten Kontrolle der Staatöpapiere oder 
dem Rentier Wilhelm Ravene hier W., Lützowufer 
Nr. 19a., anzuzeigen, wibrigenfalld das gerichtliche 
Aufgeboteverfahren behufs Kraftloserflärung der Urfunden 
beantragt werben wird. 
Berlin, den 23, März; 1893. | 
Königlihe Kontrolle der Staatöpapiere. 


Befanntmachungen 
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors. 
Bekanntmachung. 
A. Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebradıt, 
daß auf Grund des Erlafjes des Herrn Finanz: Minifterg 
vom 11. d. M. der Ort Hoben-Schönhaufen von den 


und dem Bezirfe des hiefigen Königliden Haupt: Steuer- 
amts für inländifche Gegenflände zugelegt worden ift. 
Berlin, den 22. März 1893. 
Der Provinzial-Steuer-Direftor. 
Befanntmachungen 
des Königlichen ber: ergamts zu Salle. 
a ra 


zu der Polizei-Verordnung für bie von der Station Könige: 
Wufterhaufen nach der Brannfehlengrube „Conſolidirt Bentrum‘ 
bei Schenfendorf führende normaljpurige Pferdebahn vom 21 ften 
September 1884. 

3. Auf Grund der 66 5, 6 und 11 des Befekee 
vom 11. März 1850 über die Polizei:Verwaltung, der 
88 196 und 197 des Allgemeinen Berggefeges vom 
24. Juni 1865 und des $ 142 über die allgemeine 
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird hierdurch, 
unter Zuſtimmung des Kreisausfchuffes, folgender Nach⸗ 
trag zu der genannten Polizei-Verordnung erlaſſen: 

6 1. Die SS 11 und 13 der Polizei-Verordnung 
vom 21. September 1884 werden aufgehoben und an 
deren Stelle die nachſtehenden Beftimmungen gejeßt. - 

5 2. Mehr als drei Wagen dürfen nicht in einen 
Zug gebradt werben. 

$ 3. Werden Bremöfnüppel zum Hemmen ber 
Fahrzeuge angewendet, jo find diejelben nur zwiſchen 
Tragefeder und Langträger einzufegen, bei einem ſich 
entgegenflellenden Hinderniſſe (Weichenböcke ꝛc.) früh⸗ 
zeitig herauszuziehen und nach Umgehung deſſelben 
ebenſo wieder einzuſetzen. 

Die Bremsknüppel zum Zwecke des Bremſens 
zwiſchen die Radſpeichen zu ſtecken, iſt ſtreng unterſagt. 
Halle, den 3. März Den den 16. März 

1 


1893, 
Königliches Dberbergamt. Der Königliche Landrath 
von Rynſch. bed Kreiſes Teltow. 


Stubenraud. 
Befanntmachungen der Königlichen 
Eifenbabhn:Direftion zu Berlin. 
8. Nacſtehend bezeichnete Eifenbahn-Öbligationen 
find bisher zur Einloͤſung nicht vorgezeigt und werden 
daher unter Hinweis auf Die in den betreffenden Aller- 
höchften Privilegien feftaefegten Verjährungsfriften hier⸗ 
mit Öffentlich aufgerufen. Die Obligationen werden feit 
den angegebenen Källigfeitötagen richt mehr verzinft 
und erfolgt deren Einlöfung bei der Königlichen Eifen- 
babn:Hauptfaffe bier, Königgrätzerſtraße Nr. 132, ſo⸗ 
fern nachſtehend eine andere Kaffe nicht benannt ift. 
1) Berlin: Anbaltifche Eiſenbahn⸗Priori⸗ 
tät: Obligationen IN. Emitfion. Zablfällig 
feit 1. Juli 1887. Abzuliefern mit Kupons 
Serie V. M A bis 20 und Talon an die 
Köni liebe Hegierungs: auptkaſſe in Erfurt. 
zu 100 Thlr. (300 M.) Ne 20619 23804. Jahl⸗ 
fällig ſeit 1. Juli 1889. Abzuliefern mit 
Kupons Serie V. N? 8 bis 20 und Talon. 
Zu 100 Thlr. (300 M.) N? 25391. Zablfällig 
mit Den Binfen für das Vierteljahr Auli: 


Bezirfen des Königlihen Steuer-Amtd Bernau und des | September 1889 feit 1. Oktober 1889. 
Königlichen Hauptfleueramts zu Eberswalde abgetrennt | Übzuliefern mit Rupons Serie V. NT 8 


128 


bi8 20 und Talon. Zu 500 Thlr. (1500 M.) 
Ne 3203 4649 ‘5034. Zu 100 Thlir. (300 M.) 
N? 5607 5709 5711 6909 7313 7462 7483 7759 
8145 8630 8632 10264 10265 11339 12369 13041 
13042 13275 13310 13444 13804 14682 15673 
16143 17602 20371 21048 21562 21778 22448 
22753 22907 23109 23124 23586 24240 24453 
24555 24885 26620 27473. 2) Berlin-Anbal: 
tifche Eifenbabn : Privritäts: Obligationen 
La. ©. Jahlfällig mit den Zinfen für das 
Bierteljabr Sannar Mär, 1880 ſeit J. April 
1890. Abzuliefern mit Kupons Serie TIL. 
N 9 bis 10 und Talon. Zu 1000 M. M 32171. 
Zu 500 M. N? 1245 6568 6569 6570 6571 6572 
11599 11600 15539, 
Berlin, den 15. März 1893. 
Königliche Eifenbahn- Direktion. 
Befanntmadhung. 
9. Nachdem durch Bundesraths-Beſchluß vom 
26. Januar d. %. die. Weiterverwendung der früberen 
Frachtbrief-Formulare im inneren deutfchen Berfehr bie 
zum 30. Juni d. J. unter der Bedingung geftattet 
worden ift, dag darin der Vordruck für die Deklaration 
der Geſammtwerthſumme ganz und in dem für bie 
Deklaration des Intereſſes an der rechtzeitigen Lieferung 
beftimmten VBordrud das Wort „rechtzeitigen‘ vor der 
Uebergabe zur Beförderung geftriken find, wird darauf 
aufmerffam gemadt, dag vom 1. Juli d. 5. ab nur 
noch die durch die neue Werfehrd-Örbnung vor- 
geichriebenen Frachtbriefe angenommen werden und daß 
eine Verlängerung der durch den Bunbesrath be- 
ſtimmten Friſt feinedfall in Ausficht genommen werden 
fann. Berlin, ven 20. März 1893. 
Königliche Eifenbahn-Direftion. 
Se anntmacungen der Königlichen 
Eiſenbahn⸗Di on zu Bromberg. 
Bekanntmachung. 
13. Mit dem 1. April 1893 tritt zum Südoſt- 
preußiichen Berbandsgütertarif der Nadıtrag IX. 
in Kraft. Derfelbe enthält: 1) die von der Landes— 
auffihisbehörde genehmigten befonderen Beftimmungen 
zu der Verkehrsordnung für die Eijenbahnen Deutich- 
lands, 2) neue Fradtfäge für die Stationen Bajohren, 
Collaten, Di. Erottingen, Neuftadt i. Wſtpr., Pillkallen, 
Ragnit, Schwirgallen des Bezirks Bromberg und für 
die Stationen Königsberg Südbahnhof, Pillau und 
Wöterfeim der Oftpreußifchen Südbahn, 3) erhöhte Aus- 
nahmefradtjäge für Getreide; dieſelben treten erft mit 
dem 1. Juli 1893 in Kraft. Abprüde des Nachtrages IX. 
find von den Fahrfarten-Augsgateftellen der Verbands— 
ftationen zu beziehen. 
Bromberg, den 22. März 1893. 

Königliche Eijenbahn-Direftion. 
Befanntmachungen des Landesdireftors 
der Provinz Brandenburg. 
Befanntmadhung. 

1. Auf Grund ded 6 20 des revidirten Regle- 
ments für die Städterfjeuer-Sorietät der Provinz 


ı Wörmlig, 


Brandenburg wird zur öffentlichen Kenntniß gebradıt, 
dag von dem Brandenburgichen Provinzial-tandtage in 
der Eigung vom 2. März d. %. der Königliche Re⸗ 
gierungsfeldmeifer Licht in Charlottenburg und der 
Bürgermeifter Mertens in Prenzlau zu ftellvertretenden 
Mitglietern des Direktorialraths der Sorietät gemäblt 
worten find. Berlin, den 19. März 1893. 
Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg. 
Wirkliche Geheime Rath von Levetzow. 


Befanntmachungen der Kreisausſchüſfſe. 
7. Durch rechtskräftigen Beſchluß des Kreis-Aug- 
ſchuſſes des Kreiſes Oſt-Prignitz vom 6. Februar d. J. 
find die der Witiwe Glaſer, Friederike, geb. Jimmer- 
mann, und Genofjen zu Schrepkow gehörigen Brund- 
ftüde Kartenblatt 1 Parzellen NE 121, 123, 124, 126, 
125, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 
136, 321/137, 322/137 und 323/137 der Gemarkungs⸗ 
farte von zufammen 12,9010 ha Größe vom Gnte- 
bezirfe Neu-Schrepkow abgetrennt und mit dem Ge— 
meindebezirfe Schrepkow vereinigt worden. 

Kyrig, den 14. März 1893. 
Namens des Kreis-Ausſchuſſes: 
Der Vorſitzende. 


Perſonalchronik. 

Im Kreiſe Zauch-Belzig iſt nach Ablauf ſeiner bis⸗ 
herigen Amrgzeit der herrſchaftliche Oberforſter Müller 
in Wieſenburg aufs Neue zum Amtsvorſteher des gleich⸗ 
namigen 40. Amtsbezirks ernannt worden. 

Im Kreiſe Jüterbog-Luckenwalde iſt der bisherige 
Amtsvorſteher⸗Stellvertreter, Rittergutsbeſitze Bohn⸗ 
ſtedt zu Kaltenhauſen zum Amtsvorſteher des Be 
zirks III. — Zinna — ernannt worden. 

Der Königliche Regierungs-Bauführer Walther 
Schilbach, 3. 3. in Berlin, it am 9. März 1893 
als folcher vereidigt worden. 

Der Ratafterfontroleur Wolff in Templin ift end: 
giltig zum Katafterfontroleur ernannt. Demfelben ifl 
die Verwaltung bed Katafteramtd Templin übertragen. 

Der Korftfaffenrendant Ratbmann, zur Zeit in 
Kriefcht, Regierungsbezirf Frankfurt a. O., ift vom 
1. April d. % ab zum Nendanten der Königlichen 
Korftfafle in Erfner beftellt worden. 

Die unter privatem Patronat ftehente Pfarrftelle 
zu Herziprung, Diözefe Wittftod, iſt durch das Ableben 
des Pfarrerd Schmidt am 19. Februar d. Is. zur 
Erfedigung gefommen. 

Der Schulamtskandidat Dr. Pfeffer it unter Er» 
nennung zum Oberlehrer dem Königlichen Friedrich 
Wilhelms-Gymnafium zu Berlin überwiejen worden. 

Im Berwaltungsbereiche der Königlichen Hoffammer 
der Königlichen Samiliengüter iſt der Förfter Boelter 
von Groß-Eichholz, Oberförfterei Klein-Wafferburg, nad 
Oberförfterei Niegripp, und der Förſter 
Regler von Alt:Karmunfau, Oberförfterei Karmunfau, 
net Groß-Eichholz, Oberförfterei Klein-Wafferburg, 
verjeßt. 








129 


' Husweifung von Ausländern aus dem Meichdgebiete. 
& Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörbe, Datum 
— der welche die Auoweiſung es 
: bes Ausgewiejenen. Betrafung. beichloflen Hat. ende: 
1. 2. 3. 4. 3. 6. 


a. Auf Grund des 6 39 des Strafgeſetzbuchs: 





1 Hieronymus geboren im März 1871jeinfacher Diebſtahl im Königlich preußischer] 23. Februar 
Pawlowski, zu Roze, Polen, ruſſi⸗ wiederholten Rückfall Negierungspräfitenti 1893. 


Arbeiter, ſcher Staatsangehöri-4 Jahr 6 Monate) zu Marienwerbder, 
ger, Zuchthaus laut Erfenut- 
nig vom 20. Auguft 
1891), 
b. Auf Grund des $ 362 des Strafgejegbude: 
2) Georg Edmund geboren am 26. No:Kandfireichen, Königlih bayerische] 3. danuar 
Radelet, vember 1867 zu Me: Polizei-Direftion 
Schloſſer, zières, Departement Muͤnchen, 


Ardennes, Frankreich, 
belgiſcher Staatsan⸗ 
gehoͤriger und ortsan⸗ 
gehoͤrig zu Mesnil 
St. Blaiſe, Belgien, 
3 Joſef Schenk, geboren am 3. Maildeögleichen, dieſelbe, 
Bäckergehilfe, 1851 zu Apatin, Ko⸗ 
mitat Bacs, Ungarn, 
brisangehoͤrig ebendaſ., 


4Joſef 8 Jabonary ‚ geboren am 7. Oktober Landſtreichen u. Betteln, dieſelbe, 


lafer, 1872 zu Nemet-Qugos, 
Komitat Kraßo⸗Szoͤ⸗ 
reny, Ungarn, ortsan⸗ 
gehörig ebendaferbft, 
3 Waldemar Werlis, Igeboren am 18. Maillandflreichen, biefelbe, 
Schloſſer, 1873 zu Kawärshof, 
Kreis Werro, Livland, 
ortsangehörig ebendaſ., 


6. Iebruar 
1893. 
3. Februar 
1893. 


4. Februar 
1893. 


6 Johann Aigner, geboren am 16. De—Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayeriſche 11. eruar 
1893. 


Maler, zember 1867 zu St. Polizei-⸗Direktion 
Laurenz, Bez. Braunau, München, 
Oberöfterreich, ortsan⸗ 
gehörig zu Weng, eben⸗ 


—28 zuletzt wohn⸗ 
haft zu Meran in 


Tirol, 
7Eduard Brix (Brü xgeboren am 29. Ja-⸗ſdesgleichen, Königlich preußiſcher13. Dezember 
Drechsler, nuar 1862 zu Roth⸗ Negierungspräfident 1892. 
waſſer, Mähren, orts- zu Sranffurt a. O., 


angehörig zu Weiß- 
waſſer, ebendaſelbſt, 


8 Joſef Goll, geboren am 13. März desgleichen, Königlih  bayerifchel 12. „gebruar 
Tagelöhner, 1847 zu Kattau, Be: el Direttion 
zirf Horn, Niederöfter- München, 


reich, ortsangehoͤrig 
ebendaſelbft, zuletzt 
wohnhaft in Kloſter⸗ 
| Neuburg, ebendaſelbſt, 


130 













= Name und Stand | Alter unb Heimath Grund Behoͤrde Datum 

* der welche die Ausweifung a bes 

E des Ausgewielenen. Veſtrafung. befchloffen Hat. —S 

1. 2. | 3 | 4. | 5. 6. 

1 Dftavian Hilfe, geboren am 1. Januar Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich ſaͤchſiſche 10. Februar 
Lohgerber, 1864 zu Sechshaus, Kreishauptmann⸗ 1893. 


Niederoͤſterreich, orts⸗ ſchaft Leipzig, 
angehörig ebendaſelbſt, 


11 Karl Krauſe, geboren am 7, Novem⸗-⸗Betteln und Führung Herzoglich ſächſiſches 24. Sebruar 
893. 


Drechsler, I ber 1857 zu Oberalt⸗- falſcher Papiere, Staatsminifterium, 
ftadt bei Trautenau, Abtheilung des In⸗ 
Böhmen, nern zu Meiningen, 
12| Eduard Kraufe, |geboren am 28. Februar Betteln, Königlih Sächſiſche 9. Februar 
Hutmachergefelle, 1853 zu NRumburg, Kreishauptmann- 1893. 
Böhmen, orts angehoͤ⸗ ſchaft Zwickau, 
rig ebendaſelbſt, 
13| Marimilian Krejci, geboren am 10. Okto⸗ Landſtreichen, Königlich bayeriſche 10. Februar 
Mechaniker, ber 1863 zu Kniepaß, Polizei⸗Direktion 1892. 
Bezirk Brunek, Tirol, Münden, 


ortdangehörig zu Kra⸗ 
filau, Bezirf Strafo- 
nie, Böhmen, zuletzt 
wohnhaft zu Salzburg 
in Defterreich, 
14Friedrich Auguft Range,geboren am 22. Januar Landſtreichen, Betten, Königlich ſächſiſche 13. Februar 


Weber, 1836 zu Nieder⸗Ullers- Widerftand gegen die Kreishauptmann- 1893. 
dorf, Bezirk Friedland, Staatögewalt u. oͤffent⸗ ſchaft Baugen, 
| Böhmen, lihe Beleidigung, 
15 Franz Lifka, geboren am 26. Juli Betteln, Polizeibehoͤrde zu 25. Februar 
Maurergefelle, 1872 zu Rudig, Oefter- Hamburg, 1893. 
reih, oſterreichiſcher 
Staatsangehöriger, 
16/Stephan Linzmayer, aus Liefing bei Wien, deögleichen, Großherzoglich beifi:| 26. Februar 
Fabrifarbeiter, geboren am 26. De: ſches Kreisamt 189. 
zember 1874, ortsan- Mainz, 


gehörig zu Lukawitz⸗ 
Kuzi, Bezirf Klattau, 
Böhmen 


17\Daniel Mide, Bäcker, geboren am 10. De- Landftreihen und Betteln, Königlich Bayerifchel 15. Februar 
zember 1865 zu Gain: PolizeisDirektion 1893. 


farn, Bezirk Baden, München, 
Defterreih, ortsange- 

börig zu Oberliebich, 

Bezirk Böhmiſch⸗-Leipa, 


Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger. 


(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werben der Bogen mit 10 Pf. berschnet.) 


Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Botsdam, Buchdruckerei ver A. W. Haynichen Erben. 


— 








131 


Amts 


blatt 


Ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stüd 11. 


Allerhöchſter Erlaß. 

Auf den Bericht vom 26. Februar d. Is. will 
zu der orbnungsmäßig beichlojfenen Wenderung des 
S 16 Abſatz 2 des Statuts der Gentrallandichaft für 
die Preußiihen Staaten vom 21. Mai 1873 — Ge: 
jeg- Sammlung Seite 309 — nad weldyer dieje Vor⸗ 
ſchrift folgende Faſſung erhalten joll: 

Zur Tilgung der landſchaftlichen Gentral:Pfand- 
briefe hat ie nach der beftehenden Verfaſſung des 
betreffenden Inflituts eine regelmäßige Amortifation 
ftattzufinden 

hiermit Meine Genehmigung ertheilen. 

Diefer Erlaß iſt ım gejeglihen Wege zu ver- 

öffentlichen. Berlin, den 6. März 1893. 

ge. Wilhelm R. 
gg. v. Schelling. v. Heyden. 
An den Miniſter für Zuftiz, für Landwirthichaft, Do- 
mänen und Forſten. 
Befanntmachungen der Königl. Minifterien. 
Befanntmadung. 

5. Zur Durdführung des am 1. Aprif d. J. in 
jeinem vollen Umfange in Kraft tretenden Reichsgeſetzes, 
betreffend die Prüfung und Stempelung der Läufe und 
Verſchlüſſe von Handfeuerwaffen vom 19. Mai 1891 
(R.-G.:B1. S. 109) ift eine Beihußanflalt in Suhl 
errichtet worden, bie ihren Betrieb unter der Leitung 
des Hauptmanng a. D. Fritſch an dem bezeichneten 
Tage eröffnen wird. ine weitere, in Frankfurt a. O. 
errichtete und der Leitung des Majors a. D. von 
Pelchrzim unterftellte Beſchußanſtalt ift zunächſt für 
bie von dem Gewehrfabrifanten Collath daſelbſt 
bergeftellten Waffen beftimmt, wird jedbod bie auf 
Weiteres nah Maßgabe des verfügbaren Raumes auch 
anderen Gewerbetreibenden zugänglich fein. 

Die Waffen des Gemehrfabrifanten von Dreyfe 


Den 7. April 


1893. 


Gebübrentarif 


9% für die Prüfung und Stempelung der Läufe 


und Verſchlüſſe der Handfeuerwaffen. 
Erfter Betchuß. 


1) Für jeden Schrotluf . . .». 2... MH 
Für jeden Lauf zu Einzelgeſchoſſen: 

2) bis zu 10 mm Bohrungsdurchmeſſe 9 = 

3) über 10 bis 18 mm ⸗ 12 = 

4) =» 83-2 - ⸗ 16 - 

5) = 22 mm ⸗ 


das Doppelte des annähernden Werths der zum 
Beſchuß verwendeten Materialien auf volle Pfennig 
nach oben abgerundet. Für jeden Beſchuß beſonders 
zu ermitteln. 
B. Zweiter Beſchuß. 
6) Für jeden Shrotlauf . . . . . 20 Bf. 
7) ⸗ mit gezogener 


Würgebohrunngg 25 8 
Für jeden Lauf zu Einzelgeſchoſſen: 
8) bis zu 10 mm Bohrungsdurdmefierr 8 
9) über 10 bis 18 mm ⸗ 10 
10) » 18 - 2 - ⸗ 12 - 
11) = 22 mm ⸗ wie bei 5. 
C. Einmaliger Beſchuß. 
12) Wie bei A. 
bei Revolvern jedoch 
13) für jedes Patronenlager. 5 Pf. 
bei Terzerolen 
14) für jeden Vorberladerlauf . . . »..9 =» 
15 Hinterladerlauf . . 2»... Tr 
D. Beichuß nach Beränderungen. 
16) Wie bei B. oder C. 
Für den zweiten Beihuß (B.) hat der Ein- 
fender die Patronenhülfen zu jedem Lauf unentgeltlich 
zu liefern; die Beichußanftalt ift indeſſen berechtigt, die 


N 


W 


£ z 


in Sömmerda werden bis auf Weiteres in deffen eigener | Patronenhülſen jelbft zu liefern und hierfür den Selbft- 


Beſchußanſtalt daſelbſt geprüft werden; die Leitung dieſer 
ne ’ erfolgt durch den Direktor der Beichußanftalt 
in Suhl. 
Berlin, den 22. März 1893. 
Der Minifter für Handel und Gewerbe. 
Schr. von Berlepid. 
Bekanntmachung. 

6. Auf Grund des $ 8 des Reichsgeſetzes vom 
19. Mai 1891 (Reichs-Geſetzbl. S. 109) find für die 
Prüfung und Stempelung der Läufe und Berichlüffe 
der Dandfeuerwaffen in Preußen Gebühren nah Maß⸗ 
gabe des nachſtehenden Tarifs zu entrichten. 


foftenpreig, auf volle Pfennig nad oben abgerundet, 
mit in Rechnung zu ftellen. 
Berlin, den 28. März 1893. 
Der Minifter Der Finanz-Minifter. 
für Handel und Gewerbe. In Vertretung: 
Frhr. v. Berlepicd. Meinede. 


Bekanntmachungen 
des Röniglichen Negierungd: Präffdenten. 
Standesamtsbezirfs-Veränderung betreffend. 
78. Bom 1. April 1893 ab wird im Kreife Teltow 
die Abtrennung des Gemeindebezirfd Schmargendorf 
von dem Standedamtsbezirfe Nr. 9 „Deutſch-Wilmers⸗ 


132 
dorf“ und die Bildung eines neuen Stanbesamtsbezirfs ihre Befähigung durch Beibringung eines von dem 


Nr. 56 „Schmargendorf” aus der Gemeinde Schmargen- 
dorf zur Ausführung gelangen. 
Potsdam, den 30. März 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 
Communalbezirksveränderung. 
76. Durch endgültigen Beſchluß des Bezirksaus—⸗ 
ſchuſſes hierſelbft vom 2. März d. 3. iſt das bisher 
zum Gutsbezirke Hammer — Kreis Niederbarnim — 
gehörige Amt Liebenwalde mit dem Stadtbezirk Lieben- 
walde vereinigt worden. 
Potsdam, den 1. April 1893. 
‚Der Regierungs-Präfident. 
Frühjahrsſchonzeit Der Fifche. 
77. Unter Hinweis auf die Beftimmungen ber Ver: 
ordnung vom 8. Auguft 1887, betr. die Ausführung dee 
Fiſcherei⸗Geſetzes in der Provinz Brandenburg und dem 
Stadtkreis Berlin (veröffentlicht in der Ertra-Beilage 
zum 42. Stüd des Amtöblatted vom 21. Oftober 1887) 
made ich mit Rüdfiht auf das Herannahen der Früh 
jahrsſchonzeit der Fiſche das betheiligte Publikum, ins⸗ 
bejondere die filchereiberechtigten Gemeinden und Privat: 
perjonen darauf aufmerffam, 
daß während der Frühjahrsſchonzeit in allen 
Gewäflern des diefjeitigen Bezirkes, ſoweit fie 
nit in 6 3 der Verordnung unter Ziffer 2 be- 
jonderd ausgenommen find, Die Fifcherei nur 
an 3 Tagen jeder in die Schonzeit fallenden 
Woche, und zwar von Montag Morgen 6 Uhr be- 
ginnend und Donnerflag Morgen 6 Uhr fchließend, 
betrieben werden darf; fowie daß wahrend 
Der nicht freigegebenen Zeit, d. b. von 
Donnerftag Morgen 6 Uhr bi8 Montag Mergen 
6 Uhr die durch das Fiicherei-Gefeg vom 30. Mai 
1874 nicht befeitigten fländigen Fifcherei: 
vorrichtungen in nicht geichloifenen Gewäſſern 
binweggerdumt oder abgeftellt fein müffen. 
Die Ausübung irgend welder Art von Fiſcherei— 
betrieb während der nicht frei gegebenen Zeit ift — 
innerhalb der durd die Verordnung jelbft gezogenen 
Grenzen — nur zuläffig auf Grund bejonderer von mir 
auggeftellter, auf die Perſon Tautender Erlaubnißicheine. 
Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften ber 
bezeichneten Berorbnung werden, ſoweit fie nicht den 
Strafbefimmungen der 88 AI ff. des Fiſcherei-Geſetzes 
vom 30. Mai 1874 oder denjenigen des Reichs⸗ 
Strafgefegbuches unterliegen, mit Geldſtrafe bis zu 
150 Mark oder entiprechender Haft beftraft. 
Potsdam, den 25. März 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 

Die Ausbildung der öffentlihen Fleiſchbeſchaner betreffend. 
78. In einer Anzahl Gemeinden des Bezirks wird 
die Einführung einer allgemeinen Vieh⸗ und Fleiſchſchau 
beabfichtigt. Nach den dafür feitgejegten Beſtimmungen 
darf diefe Schau nur von „amtlich zugelaffenen‘ 


Fleiſchbeſchauern ausgeübt werden. Als Fleifchbeihauer |Nauen, Kreid Oſthavelland, Mühlhof, 


fönnen neben den Thierärgten nur ſolche unbefcholtenen 
und zuverläffigen Perjonen zugelaffen werden, melde 


Departements-Thierarzte ausgeſtellten Zeugniſſes dar⸗ 
thun. In dem Zeugniß muß auf Grund der vor- 
genommenen Prüfung amtlich beicheinigt fein, daß der 
Geprüfte Kenntniß 

a, ber einſchlägigen Gefege, Verordnungen und An- 
weiſungen, 

b. der einzelnen Körpertheile der Schlachtthiere und 
ihrer Benennung, 

c. der Gefundheitszeichen der Schlachtthiere im Tebenden 
und gejchlachteten Zuftande, 

d. der hauptſächlichſten Merfmale franfer Schlacht⸗ 
tbiere im lebenden und todten Juflande und der 
Merkmale der verdorbenen Tleifchwaaren, 

e. der Zeichen der wichtigeren anftedenden Thier—⸗ 
franfheiten, insbefondere der Tollwuth, des Milz: 
brandes, ber Lungenſeuche, des Rothlaufs ter 
Schmeine, der Maul: und Klauenfeuche, der Tuber: 
eulofe (Perlſucht) u. ſ. mw. 

beſitzt. 
Bor Beginn der Prüfung hat der Prüfling 
durch Beibringung einer Beſcheinigung des Vorſtehers 
nachzuweiſen, daß er mindeſtens ſechs Wochen in einem 
oͤffentlichen Schlachthauſe mit Erfolg beſchaͤftigt geweſen 
iſt. Zu dieſer Beſchäftigung wird unbeſcholtenen Per⸗ 
ſonen in den oͤffentlichen Schlachthäuſern des Bezirks 
nad Möglichkeit Gelegenheit geboten werden. 

Die vorgeichriebene Prüfung iſt vor dein König: 
fihen Departementd = Thierarzte, Herrn Profeſſor 
Dr. Diederhoff in Berlin, Thierärztliche Hochſchule, 
Luiſenſtraße 56, nad zuooriger Ichriftlicher Anmeldung 
abzulegen. Die vorher zu entridhtende Prüfungsgebühr 
beträgt ſechs Marf. 

Potsdam, den 31. März 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
Biebfeuchen. 

79. Feſtgeſtellt ift die Maul: und Klauen: 
jeuhe unter dem NRindvieh des Bauern Darge in 
Hohbenlandin, Kreis Angermünde, des Bauern Klus 
in Eiche, des Koſſäthen Iden in Schönerlinde, den 
Schweinen des Koffäthen Köhler ebendajelbft, dem Rind⸗ 
vieh des Eigenthümers Luſch in Friedrichsfelde, 
Bauergutsbeſitzers Dubick in Biesdorf, Landwirths 
Bausdorf in Kaulsdorf, Kreis Niederbarnim, des 
Vorwerks Wendemark, des Schulen Bäker in 
Dechtow, Kreis Oſthavelland, des Domainenpächters 
Meyer in Lietzow, Kreis Weſthavelland, des Bauern 
Borf in Grabow, des Ritterguts Joachimshof, 
unter 12 Schweinen bed Rittergutsbeſitzers von Rohr 
in Dannenwalde, Kreis Oftprignig, des Gutes 
Ziehtow und des dazu gehörigen Vorwerks, Kreis 
Meftprignig, des Bauergutöbefigerd Klaer in Speren- 
berg, Kreis Teltow. 

Erloſchen if die Maul- und Klauenjeude 
in Blumberg, Mehrow, Kreis Niederbarnim, in 
auf den 
Dominien Wollin, Gollmitz und Woddow, in 


| Bagemühl, Kreis Prenzlau, auf dem Rittergut Laaske, 


133 
unter tem Rindvieh des Gemeinde-Vorftehers Apnıus|fchule, Kocftraße 65 daſelbſt, vom 7. Septem: 


in Sroß:Welle und Bauern Sülter in Garz, Kreis 
Oſtprignitz. | 

Erlofchen ift der Milzbrand bei den Kühen des 
Nitteranted Dahlwitz, Kreis Niederbarninn. 

Potsdam, den 4. April 1893. 

Der Regierungs-Präftdent. 
efanntmachungen 
der Königlichen Megierung. . 

8. Auf Grund des Artifels 26 NP 5 und 6 ber 
Ausführungsanneifung vom 10. Aprif 1892 zu dem 
Gewerbeſteuergeſetze vom 24. Juni 1891 fegen mir bie 
Frift, innerhalb welcher tie Gemeinde: (Gutd-)Borftände 
von allen bei ihnen eingehenden Gewerbeanmeldungen 
dem Vorfigenten des Sieuerausſchuſſes der Klaſſe IV. 
ded Beranfagungäbezirfed, zu meldem die Gemeinde 
(der Gutsbezirk) gehört, Mittheilung zu macen haben, 
für die Gemeinden mit mehr ale 10000 Einwohnern, 
jowie für Die Gemeinden Weißenſee, Stralau, Friedrichs⸗ 
hagen, Kalfberge Rüdersdorf, Trebbin, Zoffen, Adlers- 
hof, Brig, Friedenau, Groß⸗Lichterfelde, Marienborf, 
Neuendorf bei Potsdam, Nowawes, Tempelhof, Di. 
Wilmersdorf, Könige-Wufterbaufen und Zehlendorf auf 
14 Tage, für alle übrigen auf 1 Monat feft und find 
die Anzeigen zum 1. bezw. 15. eines jeden Monats zu 
erftatten. Fehlanzeigen find nicht erforderlich. 

Potsdam, den 23. März 1893 

Königliche Regierung, 

Abtheilung für Direfte Steuern, Domainen und Forften. 
Befanntmachungen des Königlichen Polizei: 
Präfidenten zu Berlin. 

Befanntmadung. 

30. Unter der Auffchrift: „Runge und Hals“ 
wird neuerdings in den Zeitungen vielfach ein früher 
unter dem Namen „SHomerianathee” feilgebaltener 
Bruftthee ald Heilmittel gegen Bruſt- und Hals— 
franfheiten (Kungentuberkuloſe, Wuftröhrenfatarrh, Aſthma, 
Huften, Heiferfeit u. a.) von einem Agenten Ern 
Weidemann in Fiebenburg am Harz angepriefen und 
in Päddhen von 60 Gramm Anhalt — kei einem 
reellen Werthe von 5—6 Pfennigen — zum Preije von 
1 Mark verkauft. 

Das Mittel, welches angeblich aus einer nur in 
Rußkand vorfommenden Knöteric;pflanze gewonnen wird, 
befteht nach jachverftändiger Unterfuhung aus einfachem 
Bogelfnöterih, der an allen Wegen und oft aud) in 
wenig verfehrereichen flabtiihen Straßen zwiſchen ben 
Pflafterfteinen wächſt. Eine ſpecifiſche Heilwirfung bat 
dad genannte Kraut nicht. 

Solches wird zur Warnung für dad Pubifum 
hierdurch befannt gemadht. 

Berlin, den 27. März 1893. 

Der Polizei-Präfident. 
Befanntmachungen des Königlichen 
Provinzial: Schul-Kollegiums. 

efanntmadung. 
1. Die Prüfung für den Iinterricht in meib- 
lichen Handarbeiten wird in Berlin in der Elijabeth- 


ber d. J. ab ftattfinden. Zur Prüfung werden 
zugelaffen: 1) Bewerberinnen, welche bereits die Be— 
fähigung zur Ertbeilung von Schulunterricht vorſchrifts⸗ 
mäßig nachgewieſen haben; 2) fonftige Bewerberinnen, 
wenn fie eine ausreichende Schulbildung nachweiſen und 
wenn fie am Tage der Prüfung das 18. Lebensjahr 
vollendet haben. Die Anmeldungen zu derſelben find 
ſpäteſtens bis zum 5. Auguft d. I. an und einzureichen 
und find benjelben beizufügen: a. von jolchen, welche 
bereits eine Prüfung als Lehrerin beftanden haben: 
1) das Zeugniß über diefe Prüfungs 2) ein amtliches 
Zeugniß über ihre bisherige Thätigfeit als Lehrerin; 
b. von den übrigen bezeichneten Bewerberinnen: 1) ein 
jelbftgefertigter, in deutſcher Sprache abgefaßter Lebens⸗ 
lauf, anf deſſen Titelblatte der vollftändige Name, der 
Geburtsort, dag Alter, die Konfeifton, der Wohnort der 
Bewerberin und die Art der gewünjchten Prüfung (ob 
für mittlere und höhere Mädchenfchulen oder für Volks— 
ſchulen) anzugeben ift; 2) ein Tauf- bezw. ein Geburtg- 
ſchein; 3) ein Gejundheitsatteft, ausgeftellt von einem 
Arzte, der zur Führung eined Dienftfiegeld berechtigt 
iſt; A) ein Zeugniß über die von der Bewerberin er- 
worbene Schulbildung und die Zeugniſſe über die etwa 
ihon abgelegte Prüfung als Qurniehrerin, Zeichen- 
lehrerin u. ſ. w., 5) ein Zeugniß über die erlangte 
Ausbildung als Handarbeitslehrerin; 6) ein amtliches 
Führungszeugniß, ausgeftellt von einem Geiſtlichen oder 
von der Ortsbehörte. Die Prüfung ift eine praftiiche 
und tbeoretiihe. Im praftiicher Beziehung haben die 
Bewerberinnen 1) eine Probe ihrer technifchen Fertigfeit 
in den weiblichen Handarbeiten abzulegen. Zu dieſem 
Amede haben fie einzureichen: a. einen neuen Strumpf, 
gezeichnet mit zwei Buchftaben und einer Zahl in Gitter: 
ftih, dazu ein angefangened Strickzeug; b. ein Häkel— 
tuch mit 70 bis 90 Mafchen Anjchlag, welches mehrere 
Mufter enthält und mit einer gehäfelten Kante umgeben 


lift; c. ein gewöhnfiches Mannshemd (Herren-Nadıt- 


bemd); d. ein Frauenhemd; e. einen alten Strumpf, 
in melchem ein Haren neu eingeftridt und eine @itter- 
ftopfe, ſowie eine Striditopfe ausgeführt iſt; f. vier big 
ſechs fleine Proben von verſchiedenen mittelfeinen 
Stoffen, wie biejelben im Hausftande vorzufommen 
pflegen, jede etwa 12 zu 12 cm groß. Diejelben fünnen 
ſowohl einzeln als auch zu einem Tuche verbunden ab- 
gegeben werden und jollen enthalten: einen aufgejegten 
und einen eingefeßten Flicken; eine weiße und eine bunt 
farrirte Gitterſtopfe; eine Köperftopfe; zwei gezeichnete 
Buchſtaben in Kreuzftich, zwei ebenjolhe in Roſenſtich; 
drei geſtickte lateiniſche Buchſtaben und zwei Ziffern ın 
rotbem Garn, drei ebenſolche gothiihe Buchſtaben und 
zwei Ziffern in weißem Garn und ein geftidted Mono- 
gramm aus den Namensbuchſtaben der Bewerberin. 
Die unter f. aufgezählten Arbeiten müſſen vor allem 
dem gewählten Stoffe gemäß ausgeführt ſein. Sämmt⸗ 
fihe Arbeiten follen Ichulgerecht und deshalb auch nur 
in Stoffen und aus Garnen von mittlerer Feinheit her: 
geftellt werden. Die Arbeiten werden durch die Eir 


134 


reihung von ben Bewerberinnen auedrücklich als jelbft- 
gefertigt bezengt; die Hemden find indeſſen nicht ganz 
zu vollenden, damit nad Anweiſung der Prüfungs- 
Kommiſſion und unter Aufficht derſelben an der Arbeit 
fortgefahren werden fann. 2) Außerdem hat jede Be- 
werberin in der Prüfung eine Probeleftion in der Er- 
theilung des Handarbeitöunterridhts in einer Schulflaffe 
zu balten. Beim Eintritt in die Prüfung find 6 M. 
Prüfungs: und 1 M. 50 Pf. Stempelgebühren zu ent- 
richten, meld’ Testere der Eraminandin im Kalle bes 
Nichtbeſtehens der Prüfung wieder zurüdgezahlt werben. 
Berlin, ven 17. März 1893. 
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 
Bekanntmachung. 
2. Die Entlaſſungs-Prüfung im Königlichen Schul⸗ 
lehrer-Seminar zu Kyritz wird vom 21. bis 26 ſten 
September d. J. abgehalten werden. Zu dieſer 
Prüfung werden auch nicht im Seminare gebildete 
Schulamts-Candidaten, welche das zwanzigſte Lebensjahr 
zurückgelegt haben, zugelaſſen. Die Anmeldungen ſind 
bis zum 23. Auguſt d. J. an und einzureichen 
und benfelben beizufügen: 1) der Lebenslauf, 2) der 
Gehurtsfchein, 3) das Zeugniß eines zur Führung eines 
Dienftfiegels berechtigten Arztes über normalen Geſund⸗ 
heitszuftand, 4) ein amtliches Führungsatteft, 5) eine 
Probefchrift mit deutſchen und Iateinifchen Lettern und 
6) eine Probezeichnung, beide mit der Verficherung, daß 
fie der Einſender ſelbſtſtändig angefertigt bat. Erfolgt 
auf die Meldung Fein ablehnender Beſcheid, jo haben 
fih die betreffenden Schulamte-Afpiranten am Tage vor 
Beginn der Prüfung dem Herrn Seminar-Direftor um 
5 Uhr Nachmittags vorzuftellen. 
Berlin, den 20. März 1893. 
Koͤnigliches Provinzial-Schul-Rollegium. 
Bekanntmachung. 
3. Die Entlaſſungs-Prüfung im Königlichen Schul— 
lehrer-Seminar zu Oranienburg wird vom 7. bis 
12. September d. J. abgehalten werden. Zu dieſer 
Prüfung werden auch nidt im Ceminare gebildete 
Sculamts-Sandidaten, welche das zwanzigſte Lebensjahr 
zurüdgelegt baben, zugelaffen. Die Anmeldungen find 
bis zum 10. Auguft d. 3. an uns einzureichen 
und denſelben beizufügen: 1) der Lebenslauf, 2) ver 
Geburtsſchein, 3) das Zeugniß eined zur Führung eines 
Dienftfiegels berechtigten Arztes über normalen Gejund- 
beitszuftand, 4) ein amtlidhed Führungsatteft, 5) eine 
Probeſchrift mit deutſchen und lateinischen Lettern und 
6) eine Probezeichnung, beide mit der Verficherung, daß 
fie der Einfender ſelbſtſtändig angefertigt hat. Erfolgt 
auf die Meldung Fein ablehnender Beſcheid, jo haben 
ſich die betreffenden Schulamte-Ajpiranten am Tage 
vor Beginn der Prüfung dem Herrn Seminar-Direftor 
um 5 Uhr Nachmittags vorzuftellen. 
Berlin, den 18. März 1893. 
Koͤnigliches ProvinzialsSchul-Kollegium. 
Befanntmadung. 
N. Die Aufnabme: Prüfung am Königliden Schul: 
(ebrer- Seminar zu Kyritz wird am 37. und 28ften 


September d. J. abgehalten werden. Die An: 
meldimgen find bis zum 6. September d. I. 
an den Heren Seminar-Director Scheibner einzureichen 
und benfelben beizufügen: 1) der Lebendlauf, 2) der 
Geburtsſchein, 3) der Impfichein, der Nevaccinationg- 
ichein und ein Geſundheitsatteſt, audgeftellt von einem 
zur Führung eines Dienftfiegele berechtigten Arzte, A) ein 
amtlidies Führımgsatteft, 5) die Erflärung bes Vaters 
oder an deſſen Stelle bes Nächſtverpflichteten, daß er 
die Mittel zum Unterhalte bed Alpiranten während ber 
Dauer des Seminarkurſus gemäbren werbe, mit ber 
Beicheinigung der Ortsbehörde, Daß er über die. dazu 
nöthigen Mittel verfüge. 
Berlin, den 20. März 1893. 
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 
Bekanntmachung. 
8. Die Aufnahme-Prüfung am Königlichen 
Schullehrer-Seminar- zu Oranienburg wird vom 18. 
bis 14. September d. J. abgehalten werten. 
Die Anmeldungen find bi8 zum 10. Auguflt 
d. J. an die Eeminar-Direftion einzureiden und 
denſelben beizufügen: 1) der Lebenslauf, 2) der Geburte- 
ihein, 3) der Impfſchein, ter Revaccinationgichein und 
ein Gejunbheitsatteft, ausgeftellt von einem zur Führung 
eines Dienftfiegeld berechtigten Arzte, 4) ein amtliches 
Führungsatteft, 5) die Erflärung des Vaters oder an 
deſſen Stelle des Nädftverpflichteten, daß er die Mittel 
zum Ilnterhalte bes Afpiranten während ber Dauer des 
Seminarfurfus gewähren merbe, mit der Belcheinigung 
der Ortsbehörde, daß er über die Dazu nöthigen Mittel 
verfüge. 
Berlin, den 18. März 1893. 
Königliches Provinzial-Schul-Rollegium. 
Befanntmadhung. 
6. Die Reftorats-Prüfung wird hier am 14. und 
15. Rovember 1893 und nur, wenn die Zahl der 
Meldungen es erforderlich macht, auch noch am 12. und 
13. Dezember 1893 abgehalten werden. Die Anmeldungen 
find an und bis zum 2. September d. 3. einzureigpen, und 
zwar von den im Amte fiehenden Lehrern durch die bezügs 
lichen Kreis-Schulinjpeftoren und find benjelben Beizu- 
fügen: 1) ein felbfigefertigter Lebenslauf, auf deſſen Titel- 
blatte der vollftindige Name, der Geburtsort, das Alter, 
die Confeſſion und das augenblidlihe Amtsverhältniß 
des Kandidaten angegeben ift, 2) die Zeugniſſe über Die 
empfangene Schul- oder Univerfitätsbildung und über 
die Fisher abgelegten Prüfungen, 3) ein amtlichee 
Führungsatteſt, A) Angabe, ob Eraminand die abjolute 
(auf Grund einer für zmei fremde Epraden abzu⸗ 
fegenten Prüfung) oder nur die beſchränkte Befühigimg 
für ein Rektorat an einer beſtimmten Schule, zu dem 
er von den Bejetungsberechtigten bereits in Augficht ge- 
nommen tft, zu erlangen münjct. 
Berlin, den 20. März 1893. 
Königliches Provinzial-Schul⸗Kollegium. 
Befanntmahung. 
7. Die Schulvorfteberinnen-Prüfung wird bier 
am 29. November d. J. abgehalten werten. Zu 





135 


diefer Prüfung werden nur jolche Pehrerinnen zugelaffen, 
welche den Nachweis einer mindeſtens fünfjährigen 
Vehrthätigfeit zu führen vermögen und mindeftens zwei 
Jahre in Schulen unterrichtet haben. Die Anmeldungen 
find an uns bis zum 29. Auguſt d. J. ein- 


zureichen und find tenfelben beizufügen: 1) ein felbft: |. 


gefertigter Lebenslauf, auf Teilen Titelblatt ber voll 
ſtändige Name, der Geburtsort, das Alter, die ons 
feſſſon und ber Wohnort der Bewerberin angegeben 
it, 2) der Geburtsſchein, 3) die Zeugniffe über Die 
ſchon beftandenen Prüfungen, 4) ein amtliches Rührungs- 
atteft, 5) ein Zeugniß über die Lehrthätigfeit, 6) ein 
von einem zur Führung eines Amtsfiegels berechtigten 
Arzte ausgeftelltes Atteft über normalen Geſundheits— 


zuftand. Berlin, den 17. März 1893 
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 
Defanntmadung. 
8, Die Lebrerinnen- Prüfung wird bier vom 


30. Oktober d. J. an abgehalten werben. Zu dieſer 
Prüfung werden nur jolde Bewerberinnen zugefaflen, 
welche das achtzehnte Lebensjahr vollendet baten. Die 
Anmeldungen, in denen anzugeben ift, ob die Prüfung 
für Volksſchulen oder mittlere und höhere Mädchen— 
ſchulen gewünſcht wird, find ſpäteſtens bis zum 3Often 
September d. %. an und einzureichen und find denjelben 
beizufügen: 1) ein felbfigefertigter Lebenslanf, auf deſſen 
Titelblatte der vollftäntige Name, ter Geburtsort, das 
Alter, die Confelfion und der Wohnort der Bewerberinnen 
angegeben ift, 2) der Gekurtsichein, 3) die Zeugniffe 
über die bisher empfangene Echulbildimg und die etwa 
ſchon beftandenen Prüfungen, 4) ein amtliches Führungs- 
atteft ımd 5) ein von einem zur Führung eines Dienft- 
ſiegels berechtigten Arzte ausgeſtelltes Atteft über normalen 
Geſundheitszuſtand. Beim Eintritt in die Prüfung 
baben die Bewerkerinnen eine von ihnen gefertigte 
Probeichrift auf einem halten Bogen Querfolio mit 
deutſchen und Tateinifchen Lettern und eine Prokezeichnung 
abzugeben. Berlin, den 17. März 1893. 
Königliches Provinzial-Schul-Rollegium. 
Befanntmadhung. 

8. Die Lehrerinnen Prüfung zu Franffurt a. O. 
wird vom 12. bis 14. September d. J. abge- 
halten werden. Zu diejer Prüfung werden nur ſolche Be: 
werberinnen zugelaſſen, welche das adıtzehnte Lebensjahr 
vollendet haben. Die Anmeldungen, in denen anzugeben 
ift, ob die Prüfung für Volksſchulen oder mittlere und 
böbere Maͤdchenſchulen gewünſcht wird, find ſpäteſtens 
bis zum 14. Auguſt d. J. an uns einzureichen 
und find denſelben beizufügen: 1) ein felbftgefertigter 
Lebenslauf, auf deſſen Titelblatte der vollftändige Name, 
der Geburteort, das Alter, die Confeſſion und ber 
Wohnort der Bewerberin angegeben ift, 2) ber Geburts- 
jchein, 3) die Zeugniffe über bie Bisher empfangene 
Schulbildung und die etwa jchon beftandenen Prüfungen, 
4) ein amtliches Führungsatteft und 5) ein von einem 
zur Führung eines Dienitfiegeld berechtigten Arzte aus— 
geftellted Atteft über normalen Gefundheitszuftand. 
Beim Eintritt in die Prüfung haben die Bewerberinnen 


eine von ihnen gefertigte Probefchrift auf einem halben 
Bogen Querfolio mit beutjchen und lateiniſchen YVettern 
und eine Vrobezeichnung abzugeben. 
Perlin, den 20. März 1893. 
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 
Defanntmadung. 
10. Die zweite Vehrerprüfung im Königlichen Schul⸗ 
(ehrer:Seminar zu Kyritz wird vom 31. Oktober 
bis A. Movember d. J. abgehalten werden. Die 
Anmeldungen nur folder Vehrer, die in dem Negierungs- 
bezirf Potsdam im Yehramte ftehen, find bis zum 
2. Oftober d. J. durch Die bezügliden Kreis-Schul- 
Inipeftoren an und. einzureichen und denfelben beizu— 
fügen: 1) das Driginal-Prüfungszeugniß über die be- 
ftandene erfte Prüfung, 2) ein Zeugniß des Lofal-Schul- 
Inſpektors, 3) eine von dem Eraminanden felbftändig ge: 
fertigte Ausarbeitung über ein von ihm ſelbſt gewähltes 
Thema, mit Angake ter dazu benutzten Quellen, 4) eine 
Probezeihnung und 5) eine Probeſchrift. Der Eraminand 
hat die Berfiherung abzugeben, daß er die drei Arbeiten 
jelkftändig angefertigt und zu der Audarbeitung feine 
anderen ald die angegebenen Quellen benupt hate. 
Erfolgt auf die Meldung fein ablehnender Beſcheid, fo 
baten ſich die betreffenden Lehrer am Tage vor Beginn 
der Schriftlichen Prüfung dem Herrn Seminar-Direftor 
um 5 Uhr Nachmittags vorzuftellen. 
Berlin, ten 20. März 1893. 
Königlihes Provinzial-Schul-Kollegium. 
DBefanntmadhung. 
11. Die zweite Lehrerprüfung im Königlichen Schul- 
lehrer-Seminar zu Oranienburg wird vom 22. bis 
25. Auguſt d. J. abgehalten werden. ‘Die Anmel: 
dungen nur ſolcher Lehrer, die in dem Regierungsbezirf 
Potsdam im Lehramte ftehen, find big zum 25. Juli d. J. 
durch die bezügfichen Kreie-Echulinjpeftoren an ung ein- 
zureichen und denſelben beizufügen: 1) das Driginal- 
Prüfungszeugniß über die beftandene erfte Prüfung, 2) ein 
Zeugniß des Lofal-Schulinjpeftore, 3) eine von dem 
Eraminanden jelbftändig gefertigte Ausarbeitung über ein 
von ihm felbft gewähltes Thema, mit Angabe der dazu 
benugten Quellen, 4) eine Probezeihnung und 5) eine 
Probeſchrift. Der Eraminand hat die Verficherung ab- 
zugeben, daß er die drei Arbeiten jelbftändig angefertigt 
und zu der Ausarbeitung feine anderen als die ange- 
gebenen Quellen benutzt habe. Erfolgt auf bie Meldung 
fein ablehnender Beſcheid, jo haben ſich die betreffen- 
ben Lehrer am Tage vor Beginn der fchriftlichen Prüfung 
dem Herrn Eeminar-Direftor um 5 Uhr Nachmittags 
vorzuftellen. 
Berlin, den 18. Mürz 1893. 
Königfihes Provinzial-Schul-Kollegium. 
Befanntmahung. 
12. Die zweite Xebrerprüfung im Königlichen 
Schullehrer-Seminar zu Berlin wird vom 28 ſten 
Auguſt d. J. ab abgehalten werten. Die 
Anmeldungen nur folder Lehrer, die in Berlin im 
Lehramte ‚ftehen, find bis zum 28. Juli d. J. 
durch die bezüglichen Kreis-Schulinspeftoren an uns 


136 


einzureichen und denſelben beizufügen: 1) das Original: 
Prüfungszeuaniß über die beſtandene erfte Prüfung, 
2) ein Zeugniß des Lofal-Schulinipefterd, 3) eine von 
dem Eraminanten ſelbſtſtändig gefertigte Ausarbeitung 
über ein von ihm ſelbſt gemähltes Thema, mit der. 
Verſicherung, daß er feine anderen ald bie angegebenen 
Quellen dazu benugt habe, 4) eine Probezeichnung und 
5) eine Probefchrift, beide mit der Verficherung, daß fie 
ber Einfender ferbfiftändig angefertigt bat. Erfolgt auf 
die Meldung Fein ablehnender Beicheid, fo baten fi 
die betreffenden Lehrer am Tage vor Beginn der ſchrift⸗ 
lichen Prüfung dem Herrn Eeminar:Direftor um 5 Uhr 
Nachmittags vorzuftellen. 

Berlin, ven 20. März 1893. 

Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 
Belanıntmachungen der Königlichen 
Sauptverwaltung Der Staatsfchnlden. 
Befanntmahung. 

7. Das Banfgefhäft von Breeſt & Gelpde 
bier, Behrenftraße Nr. 47, hat auf Umfchreitung der 
Schuldverſchreibung der fonfolidirten Aprogentigen Staats⸗ 
anleihe von 1882 Lit. D. N? 240160 über 500 M. 
angetragen, weil von derſelben die rechte obere Ede 

abgeriſſen ift. 

In Gemäßheit des $ 3 bed Geſetzes vom 4. Mai 
1843 (Geſ.“S. S. 177) wird deshalb Jeder, der an 
biefem Papier ein Anrecht zu baben vermeint, auf: 
gefordert, dafjelte binnen 6 Monaten und ſpäteſtens 

am 12. Anguſt d. I. 
und anzuzeigen, widrigenfalls das Papier Falfirt und 
dem genannten Banfgejhäft ein neued kursfähiges 
ausgehändigt werben wird. 

Berlin, den 3. Februar 1893. 

Hauptverwaltung der Staatsfchulben. 
von Hoffmann. 
Befanntmachungen 
des ProvinzialStener:Direktors. 
Befanntmadhung. 

3. Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 
9. März 1893 beſchloſſen, daß 

1) eine von ihm feftgeftellte Branntiwein-Reinigungs- 
ordnung vom 1. Aprit d. I. ab in Kraft zu 
treten bat, 

nach näherer Beltimmung der Direftivbehörbe in 
denfenigen Branntwein-Reinigungsanftalten, melde 
jeit der Geltung der durch den Bundesraths⸗-⸗Be— 
ſchluß vom 3. Juli 1890 — 6 395 der Protofolle 
— in Kraft gelegten Vorſchriften des $ 11a. der 
Ergänzungen zu dem bisherigen Branntmwein- 
Reinigungsregulativo nur 1 Prozent Schwund 
fteuerfrei haben erhalten können, nadträglih für 


2) 


Höhe von 2/2 Prozent der Durch Deftilletion 
verarbeiteten Litermenge reinen Alkohols außer 
Steueranſpruch gelaflen werten darf. 

Died wird hierdurch mit dem Bemerken zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bei denjenigen Amts— 
ftellen, in deren Bezirken ſich Branntmein-Reinigungs- 
anftalten befinden, ein Abdrudder Branntwein-Reinigungs- 
ordnung zur Einſichtnahme der hetheiligten Gewerb⸗ 
treibenden bereit gehalten wird. 

Berlin, ven 27. März 1893. 

Der Provinzial-Steuer-Direhor. 
Befanntmachungen der Rreisausfchüffe. 
Gommunal-Bezirke-Beränderung. 

8. Die Aufnahme der in dem Auszuge aus den 
vorläufigen Fortſchreibungs-Verhandlungen des Guts⸗ 
bezirks Uetz unter Kartenblatt 2 N 58/25 verzeichneten 
zum Gutsbezirk Uetz gehörigen Parzelle von 6 ar 55 qm 
Größe in den Gemeindebezirt Uetz iſt von und ge- 

nehmigt worden. 

Nauen, den 27. März 1893. 

Der Kreis-Ausſchuß des Kreiſes Ofthavelland. 

Perſonalchronik. 

Der Regierungs-Aſſeſſor von Tſchirſchky und 
Boegendorff if dem Yandrath bed Kreifes Weſt⸗ 
bavelland zur Hälfsleiftung in ten landräthlichen Ge- 
ſchäften zugetheilt worten. 

Der bisherige Bautechnifer, commiſſariſche Bau- 
Ihreiber Erich Tiedt in Berlin iſt zum Königlichen 
Baufchreiber in ter allgemeinen Dauverwaltung ernannt 
und der Königlichen Kreisbauinipeftion Berlin III. zu: 
getheilt worden. 

Der bisherige Diafonus zu Trebbin, Diözeje 
Zoffen, Louis Eduard Aleranter Spengler ift zum 
dritten Diakonus an der St. Nikolai-Kirche zu Spandau, 
Diözeſe Spandau, beftellt worden. 

Die unter Privat-Patronat ſtehende Pfarrftelle zu 
Nadensleben, Didzefe Neu:Nuppin, Fommt durch die 
Berjegung des Pfarrers Schulz Anfang April d. 8. 
zur Erfedigung. Ueber die Wahl des Nachfolgers hat 
das Patronat bereits Beftimmung getroffen. 

Dem Lehrer Herrn Ernſt Ulrich zu Berlin iſt Die 
Erlaubnig zur Fortführung und Leitung der bisher von 
der Schulvorfteherin Fräulein Ufrich geleiteten höheren 
Mädchenſchule zu Berlin ertheilt worden. 

Der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Dr. von Rohden 
ift als Oherlehrer bei dem Gymnaſium in Steglig an- 
geftellt worden. 

Der Gemeintejchullehrer Göritz ift als Gemeinde: 
ſchulrektor in Berlin angeftellt morden. 

Der bisherige Oberlehrer am Agfanifchen Gym⸗ 
nafium zu Berlin Dr. Bork ift in gleicher Eigenſchaft 


die jeitdem flattgehabten Beftandsaufnahmen der dem Königlihen Gymnafium zu Schöneberg überwiejen 


glaubhaft nachgewieſene Schwundvoerluſt bis zur worden. 
Hierzu Vier Oeffentlidhe Anzeiger. 


(Die Infertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Druckzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 


Redigirt von der Königlichen Negierung zu Potsdam. 
Potsdam, Buchdruckerei der A. W. Hayn ſchen Erben. 


Po N 














Amtsblatt 


ber Röniglihen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stüd 15. ___ 


Belanntmachungen des Königlichen 
Ober: 


Polizeiverordunung 
uber die Unterjuchung von Wildichweinen und ausländiichen Schinken 
y und Epedieiten. 

9. Auf Grund der SS 137 und 139 des Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (Geſ.⸗S. S. 195), ſowie der 88 6, 12 und 15 
des Geſetzes über die Poligeiverwaltung vom 11. März 
1850 (G.⸗S. ©. 265) wird unter Zuflimmung bee 
Provinzialraths für den Umfang der Provinz Branden⸗ 
burg hierdurch Folgendes verordnet: 

$ 1. Die Zerlegung und Zubereitung zum Genuß, 
ſowie die Veräußerung von Wildſchweinen ift jolange 
verboten, als nicht ein amtlich beftellter Fleiſchbeſchauer 
nach vorgängiger mikroskopiſcher Unterſuchung erflärt 
bat, daß trog gewillenhafter Prüfung von ihm feine 
Zrichinen in den unterfuchten Fleiſchtheilen gefunden feien. 

Das Veräußerungsverbot bezieht ſich nicht auf Die 
Veräußerung eines Wildſchweins im Ganzen durd den 
Jagdberechtigten. 

Für die Unterſuchung u. ſ. w. finden die Vor⸗ 
ſchriften der S6 3, 7—12 der Provinzial⸗-Polizei— 

’ 17. Mär; 1886 
Berordnung vom 2. Ottober 1690 mit ber Maßgabe finn- 
27. Inli 1892 

gemäß Anwendung, daß die Stempelung ber unter- 
juchten und trichinenfrei befundenen Wildſchweine all- 
gemein zu erfolgen hat und daß für die Beſcheinigung 
das beigefügte Mufter zu verwenden iſt. 

$ 2. Schinfen und Spedjeiten von Schweinen, 
welche außerhalb Deutſchlands geichlachtet find, dürfen 
erft dann in den Verkehr gebracht oder verarbeitet 
werden, wenn diefe Waaren innerhalb des Deutfchen 
Reiches von einem amtlich beftellten Fleiſchbeſchauer auf 
Trichinen unterſucht und trichinenfrei befunden und zum 
Nachweiſe hierfür deutlich Fennbar abgeftempelt oder 
plombirt worden find. 

$ 3. Wer Waaren der vorbezeichneten ($ 2) Art 
empfängt, welche nicht bereits gemäß 6 2 unterfucht 
worden find, hat bdiefelben binnen 12 Stunden nad 
der Berzollung, falle ſolche innerhalb der Provinz 
Brandenburg oder des Stadtfreifeds Berlin ftattfindet, 
anderen Falles binnen 24 Stunden nad Empfang durch 
einen amtlich beftellten Fleiſchbeſchauer auf Trichinen 
unterjuchen zu Taffen. 





Den 1A. 


gemäß $ 2 oder ihre Weiterver 





April 1893. 
Plombirung tft die freie Verfügung über die Waaren 
fendung geftattet. 
$2 GSomeit eine Unterfuhung der in $ 2 be- 
zeichneten Waaren innerhalb des Geltungsbereiches der 
17. Mär; 1886 


Provinzial-Polizeiverordnung vom 2. Dftober 1890 erfolgen 
27. Juli 1892 

muß, bat fie in der Weife zu gefchehen, daß bei Sped- 
jeiten — je nad ihrer Größe — an mindeſtens 2 bie 
4 möglichft entgegengefegten Stellen rothes Muskelfleiſch 
in üblicher Menge ale Probe entnommen wird. Bei 
Schinken ift ebenſo zu verfahren, jedoch außerdem noch) 
eine Probe aus der Mitte des Schinfens mittelft einer 
an dem Knochen entlang eingeftoßenen Harpune zu ent- 
nehmen. Bon jeder entnommenen Probe find mindefteng 
5 Präparate anzufertigen und der mifrosfopiichen Unter: 
juhung zu unterziehen. 

$ 5. Werden bei der auf Grund der 66 1 und 
4 vorgenommenen Unterfuhung von dem Fleiſchbeſchauer 
anbere Kranfheiten, insbeſondere Finnen feftgeftellt, jo 
ift gemäß 6 12 der .Provinzial-Polizeiverorbnung vom 
17. Maͤrz1 
2. Dftober 1890 zu verfahren. 
27. Juli 1892 

$ 6. Kaufleute, Händler u. |. w., welde Waaren 
der in $ 2 bezeichneten Art feilhalten, müfjen ein Buch 
führen, in welches jeder Bezug folder Waaren ſpäteſtens 
24 Stunden nad) dem Empfange nad folgendem Mufter 
einzutragen ift: 

a. laufende Nummer, 


b. Tag des Eingangs, 
c, Bezeichnung der bezogenen Waaren, 
d. Gewicht bezw. Stückzahl derjelben, 
e. Ort und Firma, woher die Waaren bezogen find, 
f. Angabe über Vornahme, Ort und Zeit der Unter- 
ſuchung, 
— Ergebniß der Unterſuchung, 
1. Bemerkungen. 

Das Buch iſt mindeſtens ein Jahr nach der 
letzten Eintragung aufzubewahren und muß der Polizei⸗ 
behörbe oder deren Abgeordneten auf Verlangen jeder: 
zeit vorgelegt werben. 

$ 7. Auf die von den Seehäfen unmittelbar an 
die Konjumenten vertriebenen Fleifchwaaren ($ 2) finden 
bie Vorjchriften der 88 2 bis 5 feine Anwendung. 

$ 8. Den örtliden Polizeibehörden bleibt vor- 
behalten, über die Borfchrift der SS 2 und 7 hinaus 


Erſt nad vorihriftsmäßiger Abflempelung bezw. durch Orts-Polizei-Verordnung auch eine Unterfuchung 


— — — 


138 


bes aus dem Auslande eingehenden Schweinepöfelfleifches 
und der gepöfelten Schweinezungen, jowie der von den 
Seehäfen unmittelbar an die Konjumenten vertriebenen 


Fleiſchwaaren (66 2 und 7) vorzufcreiben. 


$ 9. Zumiderhandlungen gegen die Vorſchriften 


diefer Verordnung werben, foweit nicht nach den Be: 


fimmungen des Strafgeſetzbuches eine härtere Strafe 





verwirft ift, mit Gelbfirafe von 5 bie 30 Mark für 
jeden Vebertretungsfall geahndet. 
$ 10. Diefe Verordnung tritt am 1. Mai 1893 
in Rraft. 
Potsdam, den 26. März 1893. 
Der Ober-Präfident der Provinz Brandenburg, 
Staatsminifter von Achenbach. 


Mufter einer Bereinigung. 
$ 1. 














— J. 1 4. 
Name, Stand und Wohnort | Bezeichnung des Wildſchweins | Tag und Stunde der mikros⸗Beſcheinigung des Fleiſchbeſchauers 
des Befikers. nah Geſchlecht und Alter. fopiichen Unterfuchung. über das Ergebniß der Unterfuchung. 











Polizei⸗Verordnung 
über den Gebrauch von Fahrrädern auf öffentlichen Straßen, 
Wegen und Plaͤtzen. 

10. Auf Grund der $$ 137 und 139 des Ge: 
fees über die allgemeine Landesverwaltung vom 
30. Juli 1883 und gemäß der 88 6, 12 und 15 des 
Gefeßed über die Polizeiverorbnung vom 11. März 
1850 wird für den Umfang der Provinz Brandenburg 
unter Zuftimmung des Provinzialrathbs und für de 
Stabtbegirt Berlin Folgendes verordnet: ' 

$ 1. Die für ben Fuhrwerksverkehr geltenden 
Vorichriften finden auf dad Fahren mit Fahrrädern 
auf öffentlihen Straßen, Wegen und Pläten finngemäß 
Anwendung. 

$ 2. Das Fahren mit Fahrraͤdern iſt nur auf 
den Fahrdaͤmmen und Fahrwegen erlaubt. 

Den DOrtöpolizeibehörden flieht dad Recht zu, 
einzelne Straßen, Wege und Plätze von dem Befahren 
mit Fahrrädern überhaupt oder mit Zweirädern auszu—⸗ 
jchließen. Die in dieſer Beziehung zur Zeit beſtehenden 
Vorſchriften bleiben unberührt. 

$ 3. Jeder Radfahrer iſt zur aehörigen Vorſicht 
in der Leitung eines Fahrrades verpflichtet. 

Uebermäßig ſchnelles Fahren, Wettfahren, Um⸗ 
freien von Fuhrwerken, Menſchen und Thieren und 
ähnlihe Handlungen, welche geeignet find, Menichen 
oder Eigenthum zu gefährden, den Verkehr zu flören 
oder Pferde und andere Thiere jcheu zu machen, find 
verboten. 

Durch Thore, beim Einbiegen aus einer Straße in 
bie andere, an Straßenfreuzungen, bei ber Ausfahrt aus 
Grundftüden, melde an öffentlihe Straßen grenzen, bei 
ber Einfahrt in folhe Grundſtücke und überall, wo ein 
ungewöhnlich flarfer Verkehr von Wagen, Reitern ober 
Fußgängern ftattfindet, muß langſam gefahren werben. 

Jedes Fahrrad muß eine Lenf-, Hemm- und 
Klingel-Borridhtung, ſowie eine Laterne haben, melde 
während der Dunkelheit genügend erleuchtet fein muß. 
Die Scheiben der Laterne dürfen nicht von farbigem 
Glaſe fein. 















Die in der Fahrrichtung fiehenden ober ſich be- 
wegenden Perjonen find rechtzeitig durd deutlich hör- 
bares Kfingeln auf die Annäherung bed Yahrrades 
aufmerfiam zu machen. Bor Straßenfreuyungen inner: 
ber der Ortfchaften ift fletd das Warnungszeichen zu 
geben. 

$ 5. Der Radfahrer hat während der Fahrt, ſo⸗ 
weit nicht Örtliche Hinderniſſe entgegenfteben, ftetd die 
rechte Seite der Fahrbahn einzuhalten und darf nad 
ber entgegengelegten Seite, falld er dort anhalten will, 
nicht früher abbiegen, als es der Zweck erfordert. 

Das Einbiegen aus einer Strafe in die andere 
muß nad rechts in furzer Wendung, nad links in 
weitem Bogen geſchehen. 

Entgegenfommenden Fuhrwerken, Reitern, Rad⸗ 


fahrern, Viehtransporten u. |. w. hat ber Radfahrer 


rechtzeitig und genügend nach rechts auszuweichen oder, 
falls dies die Dertlichfeit oder fonftige Umftände nicht 
geftatten, folange anzuhalten bezw. abzufleigen, bis bie 
Bahn frei if. Um ihm dies zu erleichtern, haben 
erforderlichen Kalles die entgegenfommenden Kuhrmerfe, 
Reiter u. ſ. mw. eine thunlichft langſame Gangart anzu- 
nehmen und find auch ihrerſeits verpflichtet, den 
entgegen fommenden Radfahrern nad der rechten Seite 
bin angemejjen auszuweichen. 

$ 6. Beim Ueberholen der Fuhrwerfe, Reiter 
u. |. w. geſchieht das Vorbeifahren links in beichleunigter 
Fahrgeſchwindigkeit. Das zu Überbolende Fuhrwerk bat 
auf das gegebene Warnungszeichen erforderlichen Falles 
foweit nad) rechts auszuweichen, daß der Radfahrer ohne 
Gefahr vorbeifahren Fann. 

An Eden und Kreuzgungspunften von Straßen, auf 
Brüden, in Thoren, ſowie überall, wo die Fahrbahn 
durch. Fuhrwerke u. |. w. verengt ift, ift Das Ueberholen 
verboten. 

$ 7. Beim Ausweichen und beim Ueberholen darf 
nicht mit größerer Geſchwindigkeit gefahren werben, als 
mit der eined ſchnell fahrenden Wagens. 

5 8. Bemerft ein Radfahrer, daß ein Pferd vor 
dem Fahrrade ſcheut oder daß jonft durd das Vorbei⸗ 











139 


fahren mit dem Fahrrade Meniden oder Thiere in 
Gefahr gebradyt werden, fo hat er langſam zu fahren 
en erforderlichen Falles jofort anzuhalten oder abzu— 
eigen. 

Geſchloſſen marſchirenden Truppenabtheilungen, 
Leichen- und anderen öffentlichen Aufzügen, Königlichen 
und Prinzlichen Equipagen, den Kaiſerlichen Poſten, 
im Dienſt befindlichen Fuhrwerken der Feuerwehr, ſowie 
den Fuhrwerken, welche die Beſprengung der öffentlichen 
Straßen beforgen, ift ſowohl von vorfahrenden ale auch 
von entgegenfommentden Fahrrädern überall vollſtändig 
Raum zu geben. Geftattet Died die Dertlichfeit nicht, 
jo muß folange gehalten werden, bis jene vorüber find. 

5 9. Mehr ald zwei Fahrräder dürfen nicht 
neben einander fahren. 

Begegnenden Kuhrwerfen, Reitern u. |. mw. haben 
die Radfahrer, falls die Fahrbahn eng ifl, einzeln vor- 
überzufahren. 

Daffelbe gilt beim Leberholen. 

$ 10, Das Fahren auf Fahrrädern iſt nur 
Perſonen, welche das zwölfte Lebensjahr vollendet 
haben, geftattet. 

Jeder Radfahrer muß mit einer von der Polizei: 
bebörde feines Wohnortes ausgeftellten, auf den Namen 
des Inhabers Tautenden und für die Dauer dee 
Kalenderjahres gültigen Fahrkarte verfehen fein, melde 
er während der Fahrt mit fih zu führen und auf Ver- 
langen den Auffichtöbeamten vorzuzeigen bat. 

Die Polizeibehörde kann die Ausftellung der Fahr- 
farte für Perfonen unter ſechszehn Jahren von einem 
Antrage der Eltern, Bormünder oder ſonſtigen Perjonen, 


unter deren Aufficht fi) der unerwadjene Radfahrer 


befinder, abhängig machen. Die Antragfieller tragen, 
unbejchadet der eigenen Berantwortlichfeit der uner- 
wachjenen Radfahrer für Vebertretungen dieſer Polizei- 
vorfchriften, Die Berantwortlichkeit dafür, daß der Rad⸗ 


Für Perfonen des aftiven Soldatenftandes erfolgt 
die Ausftelung der Fahrkarte durch die vorgeſetzte 
KommandosBehörde. 

$ 11. Den zur Erhaltung der Sigerheit umd 
Ordnung auf den öffentlihen Straßen, Wegen unb 
Pläten ergebenden Anordnungen der Auffihtsbeamten. 
haben die Radfahrer unbedingt Kolge zu Teiften. 

$ 12. Mebertretungen dieſer Polizeiverorbnnung 
werden, falls nicht nad den allgemeinen Strafgefegen 
eine härtere Strafe eintritt, mit einer Geldſtrafe bis 
zu 60 Marf geahndet. 

$ 13. Die vorfieyenden Vorſchriften treten unter 
Aufhebung entgegenftehender Beftimmungen (vgl. jedoch 
$ 2a. €) am 1. Mai 1893 in Kraft. 

Potsdam, den 28. März 1893. 

Der Oberpräfident, 
—— von Achenbach. 


ekanntmachungen 
des Königlichen Hegierungd:Präfidenten. 


so. Gewerbe:Anfpeftionen betr. 

Der Gewerbe⸗-Inſpektor für den Inſpektionsbezirk 
Berlin 11. (Porsdam) Rittershauſen in Berlin iſt 
vom 1. Aprit 1893 ab an bie Königliche Regierung 
in Schleswig verjeßt worden. 

Der NRegierungsbaumeifter Teuſcher iſt vom. 
1. April d. 3. ab mit Wahrnehmung der Geſchäfte der 
Königlidhen Gewerbe-Inſpektion Berlin II. (Potsdam) 
unter Anweiſung feines Wohnftged in Berlin beauf- 
tragt worden. - 

Die Gewerbe-Inipeftions-Affiftienten Ermlich und 
Dr. Hejemann zu Potsdam find vom 1. April d. I. 
ab nach Cottbus und Beuthen verjegt. 

Der Betriebö-Ingenieur Bad und der Chemifer 
Dr. $rieje find vom 1. April d. 3. ab mit Wahr- 
nehmung der Geſchäfte als Aiftftenten bei der König— 


fahrer die zum Fahren auf Öffentligen Straßen, Wegen | lichen Gewerbe-Inipeftion in Potsdam beauftragt worden. 


und Plägen erforderliche Fertigfeit in der Handhabung 


bes Fahrrades befigt. 


Rad w 


Potsdam, den 4. April 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 


eitu 


si. 
Des Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchſten Tageöpreije Einfehtieffic 9% Aufſchlag im Monat März 1893 
in den Hauptmarftorten des Negierungs-Bezirfd Potsdam. 





fofteten 


Weſt⸗ 


Laufende Nummer. 


Kilogramm. EStorkow. havel 
and. 


88 alıg F 8123 


1.| Hafer Arm 
2.1 Heu — 1336 I 3689 3141] 3184 
3.| KRichtſrohl 2110 26 210 2361 2113 








Potsdam, den 11. April 1893. 





Schwentl Mittitod N 
für für 
Kreis I Kreis 
Anger: | DOft:- 
münbe. | Prigniß. 


Bemerfungen. 


IM.) Br. 


Für die Kreile Oberbarnim, 


7135 7 6i I 762 713 Nieverbarnim, Ofthavellant 

2188K 2 51 1 2184 1 3120 Ind Teltow fowie für Stadt 

21361 2| 18 | 207 1 1158 Evandau gilt Berlin ale 
Hauptmarftort. 


Der Regierungs-Präftdent. 


140 





Erſatzwahl eines Kandtagsabgeerbneten. 

83. Für den zu Berlin verftorbenen Berfiherungs- 
bireftor Köhne -hat die Erſatzwahl eines Mitgliedes 
des Haufes der Abgeordneten für den 1. Wahibezirk 
— Oſt⸗ und Weftprignig — ſtattzufinden. 

Hierbei habe ich den Herrn Landrath Grafen von 
Bernftorff zu Kyrig zum Wahlkommiſſar ernannt, 
die Stadt Prigwalf als Wahlort beflimmt und den 
Tag der Waplmänner-Erfagwahlen auf den 2. Mai 
d. 3, den Tag zur Wahl des Abgeordneten auf den 
9. Mai d. I. feftgefegt. Potsdam, den 11. April 1893. 

Der Regierungs-Präfibent. 
Gemeindebegirkeveränderung. 
sa. Des Könige Majeſtät haben mittelft Aller- 
höchſten Erlaſſes vom iften v. M. zu genehmigen ge- 
ruht, daß der im Kreife Oſtprignitz belegene jelbfiftändige 
Gutsbezirk Luhme mit der in demſelben Kreife belegenen 
Landgemeinde gleihen Namens zu einem Gemeinde 
bezirfe unter dem Namen „Luhme“ vereinigt werde. 

Potsdam, den 4. März 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
— 





Viehſeuchen. 

ss. Seftgeftellt iR die Maul: und Klauen: 
ſeuche unter dem Rindvieh des Dominiums Cruſſow, 
Kreis Angermünde, des Aderbürgers Wernide in 
Bernau, des Dominiums Wartenberg, der Koffäthen 
Lufas in Petershagen und Henig in Stolpe, Kreis 
Niederbarnim, des Gafthofsbefigerd Matting in Stein 
bed, Kreis Oberbarnim, des Bauern Eichftädt in Neu= 
Falkenrehde, Kreis Dfthavelland, des Bauerguts- 
befigers Thiemen in Warjom, Kreis Wefthavelland, 
der Aderbürger Stegemann und Scirmeifter in Prenz⸗ 
Tau, ber Bauerhofsbefiger Lüdfe und Schulz in Goli— 
mig, Kreis Prenzlau, des Dominiums Carlshof, 
Kreis Teltow, des Bauergutsbefigers Berg in Neu- 
Töplig, Kreis Zauch-Belzig. 

Erlojden if die Maul- und Klauenſeuche 
unter dem Rindvieh des Koffärhen Koehler in Melzow, 
Nittergutsbefigerd Müller in Hohenlandin, Kreis 
Angermünde, des Vorwerls Bliesdorf, Kreis Ober- 
barnim, des Bauergutsbefigers Müller in Wufter- 
marf, des Koloniften Stolle in Deutfhhof, Bauer: 





11 





gutsbefigerd Thieme in Neu-falfenrebde, Kreis 
Dfthavelland, des Bauerhofsbefigers Zimmermann in 
Grünomw, auf den Dominien Rollwig, in Schmar— 
fom, in Rittgarten, auf dem Gräflih Sclippen- 
bach'ſchen Gehöfte in Shapom, Kreis Prenzlau, unter 
dem Rindvieh des Dominiums Schulgendorf bei 
Waltersdorf, Kreis Teltow, der Landwirthe Blank und 
Siegelfow in Dammhaft, Kreis Templin. 

Der Milzbrand ift feftgeftellt bei einem noth- 
geſchlachteten Ochſen des Gutes Falfenrehde, Kreis 
Dfthavelland. 

In Premslin, Kreis Wefprignig, find ein Bulle 
und einige Kühe am Bläschenausſchlage erfranft. 

Potsdam, den 11. April 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
Befanntmgrhungen des Königlichen Polizeis 
fidenten zu Berlin. 
Betfanntmadung. 
31. Die bisherigen Hebammen » Schülerinnen 
a. Frau Beud, geb. Meyer, Arndifr. 7, b. Fräulein 
Dreufefe, Grüner Weg 58, c. Frau Käding, geb. 





Winfler, Fennftr. 28, d. Frau Kaut, geb. Henning, 
Hoͤchſteſtr. 32, e. Frau Marpmann, geb. Pringal, 
Bernauerftr. 11, f. Frau Taubenbeim, geb. Seſtreich, 
Bremerfir. 56, g. Frau Wen, geb. Bahmann, 
Chriſtinenſtr. 23 hierſelbſt, find nach beftandener 
Prüfung ald Hebammen zugelaflen worden. 
Berlin, den 7. April 1893. 
Der —— ſident. 

Bekanntma⸗ en der Kaiſerlichen 
Dber:Poft he on zu Potsdam. 
Betfanntmadung. 

13. In Grünom (Udermarf) wird am 9. April 
eine mit der Porbülfftelle daſelbſt vereinigte Telegraphen- 
pürfftelle für den allgemeinen Verkehr eröffnet werben. 

Porsdam, den 7. April 1893. 
Der Kaiferlihe Ober-Poftdireftor. 
Befanntmahung. 
14. Bei der im Kreife Niederbarnim gelegenen 
Eifenbahnpalteftelle Stolpe (Nordbahn) wird am 16ten 
April eine Poftagentur zunächft ohne Telegraphenbetrieb 
in Wirkſamleit treten. 


142 


Diefe Poflagentur erhält Derbindung mit den | 


Schaffnerbahnpoſten ın ten zwiſchen Zerlin und 
Dranienburg verfehrenden Vorortzügen 1903, 1915, 
1920 und 1926, fowie durch WBermittelung dieſer 
Scaffnerkahnpoften mit dem zur Abrechnungs-Poſtanſtalt 
beftimmten Poftamte in Hermsdorf (Mark). Außerdem 
fertigt die neue Poflagentur auf das Poſtamt 4 
(Stettiner Bhf.) in Berlin eimen Brieffartenichluß, 
- welder mit tem Borortzug 1906 dahin zur Abjendung 
gelangt, und erhält von der Bahnpoft 3 Berlin— Etral- 
fund im Zuge 907 einen Brieffartenfchfuß, welcher über 
Oranienburg mit, Zug 1928 in Etolpe (Norbbahn) 
eingeht. 

Dem Landbeſtellbezirk der Poſtagentuk in Stolpe 
(Nortbahn) werben die bisher zum Bezirke ber Poſt⸗ 
agentur in Birfenmerder gebörigen Wohnftätien ıc. 
Dorf Stolpe, Hobennenenborf (Dorf und Halteftelle), 
Werder und Stolper Ziegeleien, ſowie Zernsborf zu— 
getheilt. 

Die Poſthülfſtelle in Stolpe (Balteftelle) tritt mit 
dem 15. Aprif außer Wirffamfeit. _ 

Potsdam, den 8. April 1893. > 

Der Kaijerliche Ober-Poftdireftor. 
Belanutmachungen des Königlichen 
Provinzial⸗Echul⸗Kollegiums. 
Bekanntmachung. 

13. Die Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung 
für den franzöſiſchen und engliſchen Sprachunterricht an 
mittleren und höheren Mädchenſchulen wird in Berlin im 
Lokale der Sophienſchule, Weinmeiſterſtraße 16/17, vom 
4. Dezember d. J. ab ſtattfinden. Zu der Prüfung 
werden nur ſolche Bewerberinnen zugelaflen, welche Das 
aditzehnte Lebensjahr vollendet und ihre fittlidhe Un— 
beicholtenheit, fowie ihre körperliche Befähigung zur 
Berwaltung eined Lehramtes nachgemiejen haben. Die 
Meldungen zu dieſer Prüfung find fpäteftend bie zum 
4. November d. J. einzureichen und es ift in dem 
Geſuche anzugeben, ob die Ablegung der Prüfung in 
beiden Epraden und wenn nur in einer, in welder 
von beiden fie beabfichtigt wird. Der Meldung tft bei- 
zufügen 1) ein jelbfigefertigter Lebenslauf, auf deifen 
Titelblatte der vollftändige Name, der Geburtsort, das 
Alter, die Confeifion und der Wohnort der Bewerberin 
anzugeben if, 2) ein Tauf- bezw. Geburtsicein, 
3) Zeugniffe über die bisher empfangene Echufbildung 
und über etwa ſchon beftandene Prüfungen, 4) ein 
amtlihes Führungszeugniß, 5) ein von einem zur 
Führung eined Dienftfiegeld berechtigten Arzte aus- 
geftellted Zeugniß über den Gefundheitszuftand. Beim 
Eintritt in die Prüfung find 12 M. Prüfungsgebühren 
und 1,50 M. Stempelgebühren zu entrichten. Die 
feßteren werden der Eraminandin im Kalle des Nicht: 

befteheng der Prüfung wieder zurüdgezahlt werben. 

Berlin, den 17. März 1893. 

Königlihes Provinzial-Schul-Kollegium. 
Befanntmadhung. 


14. Die Mitteljchullehrer- Prüfung wird bier vom 


der Meldungen es erforberlid macht, aud noch vom 
3.—9. Dezember d. J. abgehalten werten. Die An⸗ 
meldungen mit der beſtimmten Angabe, in welchen Rädern 
der Kandidat (cfr. Allg. Beftimmungen vom 15. Oftober 
1672 $ 12) die Befähigung als Lehrer an Mittelichulen 
und höheren Mädchenſchulen zu erlangen wünſcht, find an 
ung big zum 2, September d. I. von den im Amte ftehenden 
Lehrern durch die hezügliden Kreig-Echulinipeftoren 
einzureichen und find denjelben beizufügen: 1) ein jelbf- 
gefertigter Lebenslauf, auf deſſen Zitelblatte der voll⸗ 
ftändige Name, der Gebursort, dag Alter und das 
augenblickliche Amtsverhältniß des Kandidaten angegeben 
ift, 2) das Zeugniß über die bisher empfangene Schul⸗ 
oder Univerfitätsbildung und über die bisher abgelegten 
Prüfungen, 3) ein amtlides Führungsatteſt. Die: 
jenigen, welche noch fein öffentliches Amt beffeiden, 
haben noch einzureihen 4) ein von einem zur Führung 
eined Dienftfiegelö berechtigten Arzte ausgeſtelltes Attefl 
über normalen Gejundheitözuftand. 
Berlin, den 20. März 1893. 
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 


Betanntmachungen der Kreisausſchüſſe. 


Befanntmadhung. 
9. Auf Grund des 6 25 NE des Zuftändig- 
feitögeleges vom 1. Auguft 18853 in Berkinbung mit 
$ 2 N? A der Yanbgemeindeordnung vom 3. Yuli 
1893 haben wir die Genehmigung ertheilt zu dem nad 
$ 4 des Ceparationsrezeffed von Neuhof b. Zinna 
zwilchen den betheiligten Grundbefigern und den Ge⸗ 
meinden Neuhof bei Zinna und Kolgenburg getroffenen 
Abfommen wegen Ausſcheidens des Band II. Blatt 
Ne 73 des Grundbuchs von Neuhof b. Zinna bezeich- 
neten, dem Koſſäthen Ferdinand Richter zu Kolgen- 
burg gehörigen Grundftüds von 8 h 821 dem Fläde 
aus dem Gemeindeverbande Neuhof b. Zinna und Ein- 
verleibung deſſelben in den Gemeindebezirk Kolgenburg. 

Jüterbog, den 6. April 1893. 
Der Kreis-Ausſchuß 
bes Jüterbog-Luckenwalde'ſchen Kreifes. 


Gemeinde: und Gutsbezirfs-Veränderung. 
10. Folgende, zur Colonie Königshütte gehörige, 
in der Grundfteuerfarte der Gemarfung Moegelin — 
NE 70 — Blatt 1 verzeichneten Grundftüde: 

1) Parzelle Ne 196/103 und 197/104, dem Arbeiter 
Friedrich Schmidt und deifen Ehefrau Caroline, 
ge. Xielas „, zu Rönigshütte, gehörig, zuſammen 

/ r, 

2) Parzelle M 188/100, 189/100 und 190/103, 
dem Büdner Friedrich Wilhelm Schadebrodt 
und deffen Ehefran Marie Friederife Wilhelmine, 
geb. Krenzlin, zu Königshütte, gehörig, zuſammen 
38,50 Ar, 

3) Parzelle N? 99, 191/101, 183/100 und 192/102, 
der verehelichten Aderwirtb Herm, Augufte, geb. 
Friedrich, zu Königehütte, gehörig, zuſammen 
6 Heft. 19,40 Ar, 


7.—11. November d. J. und nur, wenn bie Zahl) A) Parzelle AT 195,103 und 225/100, der verehe⸗ 














i Betrag 
für das Gtatsjahr 
Kapitel. Titel. Ginnahbme 1. April 1893 — 4. 
M. Br. 


143 


fihten Kumbier, Karoline Wilhelmine Eliſabeth, Wilhelm Wiſcher und deifen Ehefrau Caroline, 
Ren Somidt, zu Königshätte, gehörig, zuſammen geb. Schalle, gehörig, zufammen 21,50 Ar, 
find durch rechtöfräftigen Beichluß dee Kreisausichuffes 
5) —8 ne 187/100 und 226,100, dem Büdner vom 10. Februar d. J. auf Grund des $ 2 der Land⸗ 
Gottfried Rumbier zu Königshütte gehörig, zu⸗ gemeinde Ordnung vom 3. Juli 1891 von dem Gute- 
fammen 75,60 Ar, ezirk Grünaue abgetrennt, und mit bem Bezirf ber 
6) Parzelle N 185/100 und 186/100, dem Bübner | Gemeinde Doegelin vereinigt worden, und zwar mit 
Carl Friedrich Schmidt zu Königshütte gehörig, | Wirfung vom 1. April 1893 ab. | 
zujammen 2 Heft. 6,50 Ar, / Rathenow, den 28. März 1898. 
7) Parzelle N 193/101 und 194/102, dem Arbeiter Namens des Areisausfchuffes ter Vorſitzende. 


Befanntwachungen des Landesdireftors der Provinz Brandenburg. 


Saupt-Etat der Berwaltung des Provinzial:Berbandes von Brandenburg 
2. ir das Jahr vom 1. ril 1893—189A. 

















— G — — — — —— — — — — — ——— —r—— — — 


A. Laufende Einnahmen. 


I. Aug der Staatskaſſe. 
1. Dotationdrente (6 2 des Gef. vom 8. Zuli 1875 umd Allerh. Verord⸗ 
nung v. 12. September 1877) . . 1549077) — 
2 Für die Verwaltung und Unterhaltung. der früheren Staaischauſſeen 
($ 20 dei. Geſ. und dieſ. Verordn.) 1 335 047| — 
3. Zughuß für die Hebammen⸗ Lehranſtalt zu Frankfurt aD. ($ 13 deff. 7548 
4 —2 zur Unterftügung. niederer Tanbwirthipaflicer Lehranſtaiten 
($ 14 daſ.). 5400| — 
Summa I. 2 897 072] — 
II. Aus den Kapitalien und Beſtänden der Provinz. 
1. 2. I Zinien . en 95 1001 — 
III. Aus den Reben. 1 Bonds der Provinz 
1.—3. | Zinfen . .. nn 103 5001| — 
IV. An Provinzialabgabe 0. 2.1 1687000 — 
V. Aus der Chauſſee— Verwaltung. 
1.—9. | Beiträge von Kreiſen zu den Beſoldungen der Provinzialbaubeamten, 
Renten, Miethen, Pächte, Erträge aus den Baumpflanzungen und 
ſonſtige Einnahmen . 65 6001 — 
VI. Aus der Verwaltung bed Ranbarmen- und Rorrigenden- 
ejeng 
1.—3. | Erftattete Kur⸗, Pflege- und Erziehungskoften, fowie fonftige Einnahmen 65 315 — 
VII. Aus ber Fürforge für Geiftesfranfe, Idiote, | 


Epileptifche, Taubflumme und Blinde. 
1.—4. | Erftattete Verpflegungs⸗ und Ausbildungsfoften, ſowie fonftige Einnahmen 836 3501 — 


VIII. Aus der Zwangserziehung verwahrloſter Kinder. 
1. 2. | Erftattete Erziehunge- und Unterhaltungsfoften, ſowie jonftige Einnahmen 49 910) — 
IX, Aus der Verwaltung des Viebverſicherungsweſens. (Geſetz 
vom 25. Juni 1875) . en 850 — 
X. Für die Berwaltung anderer Bonds und Rafien rn 24 105| — 
xl, 11.—3. | Insgemein . . RE | 3998| —- 


B. Außerordentliche @innabmen. 
1. Aus dem Verkauf von Exemplaren des ö Snpentard der Bau- und Runf- 
‚denfmäler . . . . 100) — 


4 


Summe der ( ‘ im J3 7 — 








IL. 


III. 


IV. 


VI. 


VII. 


VIII. 


IX. 


XI. 


XII. 
XIII. 


1. 2. 


2.—10. 


1.—1A. 


u. 17. 
15. 


16, 


144 


— — — —— — ———— — — — 


Ausgabe. 


Ausgabe. 
A. Laufende Ausgaben. 


Koften des Provinziallandtags und feiner Organe. 
Reiſekoſten und Tagegelder, ſowie Büreaufoften 

Koſten anderer Verwaltungsorgane. 
Reiſekoſten und Tagegelder der gewählten Dtitglieber | bed Provingiafrashe 
Koften der Gewerbefammer der Provinz 


Summa n. 


Koſten der Landesdirektion. 
Gehälter der Provinzialbeamten nebſt Mietheentſchadigungen beat. 
Wohnungsgeldzufhüflen . .. 
Andere —— und fählihe Ausgaben . 
Summa u. 
Beihülfe zur Durdführung der Kreisorbnung ($ 5 M I. des 
Gejeßes vom 8. Juli 1875) . . .. 
Für den Neubau chauſſirter Wege ($ 4 MM 1 a. a. 9). 
Für die Berwaltung und Unterhaltung der 
Provinzial-Chauſſeen (8 18 ff. a. a. O. 
Gehälter der Baubeamten und Chauſſeeaufſeher, ſowie andere perjönliche 
und jächliche Ausgaben . 
Für die Unterhaltung einzelner Chauſſee⸗ Sirecken durch die beeffenben 
Gemeinden . . 
Koften der Unterhaltung der Provinzial- Shauffeen (ca. 1408 km) . 
Summa VI. 


Unterfügungen für den Gemeindewegebau (6A. N? 1 a.a.D.) 
Zur Förderung von Randesmeliorationen (6 4.NF 2 a. a. DO.) 
Zur Förderung des Daues von Kleinbahnen (Verfärfung des 
Eifenbahnfonds durch deijen NRevenüen) 
Für die Verwaltung des Landarmen— und Kor rigenden- 
wefens (K 4 M' 3a. a. ©.) 
Zuſchüſſe zur Unterhaltung der Provinzialanftalten . . 
Aufwendungen für Landarme außerhalb der Prooiniafanfalten 
Beihülfen an Drtsarmenverbände . . . 
Beihülfe für die Arbeiterfolonie Friedrichswille 
Beihülfe zur Unterhaltung der Verpflegungsſtationen. 
Zu Unterflügungen an Anfiattebeamte und deren Binterbtiehene , fon 
jonftige Ausgaben . 0. 
Summa x. 


Zur Fürforge Dt Geiftesfranfe, Jdiote, Epileptijche, 
Taubftumme und Blinde 
(SAME Ac. a. O. und Bei. v. 11. Juli 1891) 
Zuſchüſſe zur Unterhaltung der Provinzialanftalten 
Aufwendungen für Geifteöfranfe in Privatanflalten . 
Aufwendungen für jugendliche Idiote, Epileptiſche, Taubſtumme, Blinde 
und arme Augenkranke, ſowie ſonſtige Ausgaben .. 
Summa xi. 
Für die Zweangseruiebung verwahrloſter Kinder (8 12 des Geſ. 
vom 13. März 1878) 
Zur Unterhägung milder Stiftungen x. “ 4 a 5 des Sei 
vom 8. Juli 1875) 


Betr ag 
für das Ctatsjahr 
1. April 1893—94. 


M. Fr. 


28 700) — 


650 — 
8000| — 


8050] — 


163 165] — 
61 833] — 


224998, — 





287 915| 92 
700 000) — 


189 095] — 


5 905, — 
975 000) — 


T 170 000] — 


180 000| — 
121 880) —- 


58500 —- 
288 560) — 
250 000| — 

"6000| — 

6.000 — 
32 an — 


5 040 


593600 — 600] — 


1298 410, — 
73 000 — 


156 890 — 
1528 300 — 


98820 — 
15 000) — 





Amtsblatt. 145 





OT Betrag 
für das Etatsjahr 


Kapitel. J Titel. Ausgabe. 1. April 1893—94. 
M. Pr. 
XIV. I 1. 2. | Zuſchüſſe für Kunſt- und wiſſenſchaftliche zereine und für 
Unterhaltung von Denfmälern ($ 4 N 6 . 7200| — 
XV. Für das Debammenweien 813 a. a. O., $ — bes Bei. vom 
28. Mai 1875 . . . .. 17720 — 
XVI. 11.—8. | Zur Unterſtützung niederer landwirthſchaftlicher Lehr— 
anſtalten ($ 14 a. a, O.) in Schöllnitz, Oranienburg, Dahme, 
Wittſtock, Königsberg Amt, Prenzlau und Groffen a. OD. . 23200) — 
AV. 1 1.—8. | Früher vom Staate geleiftete bezw. von der Provinz "über: ö 
nommene fortdauernde Zahlungen . . 35 748| 44 
XVIII. 1. 2. I Für die Verwaltung und Unterhaltung des Landeshauſes 3600 — 
XIX. Insgemein . . 567| 64 
XX. Zur Dispoſition des Provinzialausſchuſſes zur Befreitung | 
nicht vorgejehener unvermeidliher Ausgaben . . 22 5001 — 
Summa ber laufenden Ausgaben 5 120 00] —- 
B. Außerordentliche Husgaben. 
1. | Zur weiteren baulichen Einrichtung der Landarmen- und Korrigenden- 
Anftalt zu Lübben als Irrenpflegeanftalt und Ergänzung des Inventar „42 000) — 
2. | Zum Bau eined neuen Verwaltungsgebäudes für dieſelbe Anftalt 75 000| — . 
3. Für das neue Frauenhaus der Landirrenanſtalt in Sorau zur Be— 
ſchaffung des Inventars und Herſtellung einer Halle ꝛc. 11500 — 
4. Für Herſtellung eines neuen Keſſelbrunnens für die Verſorgung derſelben 
Anſtalt 3500| — 
5. Zur Erweiterung des Wilhelmftifts zu Potsdam (weite Hate) und Er- 
gänzung des Inventars . . 35 000! — 
6. Für die Anftalt für Epileptiſche zu Potsdam zur Herſtellung und Ein- 
richtung zweier Iſolirhäuſer nebft Ummwehrungsmauern . 235 000) — 
7. Zum Bau der neuen Irrenpflegeanſtalt zu Neu⸗Ruppin (zweite Rate) 300 000] —- 
Summa B. 202 000: — 
Hierzu Summa A. | 5126 900] — 
Cumma der Ausgaben | > 828 900 — 
Die Einnahme beträgt | 5 828 900 — 
Balaneirt. 


* * 
* 


Vorſtehender Etat iſt von dem Brandenburgſchen Provinziallandtage in den Sitzungen vom Jten und 
ten März d. 3. feftgeftellt worden und wird bierburd in Gemäßbeit des $ 101 der Provinzialordnung vom 
29. Juni 1875 zur öffentlichen Kenntmiß gebracht. 

Berlin, ven 18. März 1893. 

Der Landeödireftor der Provinz Brandenburg, 
Wirflihe Geheime Rath von Levegom. 


erſonalchronik. ſitzende daſelbſt, Regierungs-Rath Mrozek, dem Bor- 
Der Civil-Anwärter Wilhelm Henke iſt zum Nez | figenden der hieſigen Einkommenſteuer-Veranlagungs⸗ 
gierungs-Cipil-Supernumerar ernannt worden. Kommilfion als Hüffsbeamter zugeordnet worden ift, 


Der Civil-Anmwärter Wilhelm Baumgarten ift|2) der Negierunge-Serretair Holder-Egger zum 
zum Regierungs-@ivil-Supernumerar ernannt worden. Buchhalter der Königlichen Steuerfaffe ernannt worden, 

Bei der Königlichen Direktion für die Verwaltung |3) ber Regierungs-Secretair Meinert, ber Kanzlıft 
der birecten Steuern in Berlin find: 1) der Regierungs- Vogel und der Kanzleidiener Brühlmeyer verftorben. 
Rath Heinfe zum kommiſſariſchen Vorſitzenden der Der Prediger Paul Rudolf Dürjelen zu Berlin 
Einfommenfteuer-Beranlagungd-Kommiffionen Beuthen | ift zum Pfarrer der evangelifchen Gemeinde der Gnaden— 
Stadt und Land ernannt, -wäbrend der bisherige Bor- tische, Diözefe Berlin II, beftellt worden. 


1A6 


Der bisherige wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Dr.| (Weſtf.), Ober-Poſtſecretair Eberftein von Rathenow, 
Körber if unter Ernennung zum Oberlehrer dem König: | Poftfecretair Nowack von Gonftantinopel; 
lihen Gymnaftum zu Schöneberg überwiejen worden. |in den Nubeftand getreten die Dber-Telegraphen- 
Der Gemeindeichulleprer Karl Bühring it als| affiftenten C. H. Hahn (fünftiger Wohnort Naumburg 


Gemeindeſchulrektor in Berlin angeett worden. [Saale)), &. F. 9. Fiſcher, Weinede, Ziehm; 
Perjonalveränderungen im Dezirfe der Kaiſer- |geftorben Poſiſecretair Henfel, Ober-Telegraphen: 
lihen Ober-Poſtdirektion in Berlin. aſſiſtent Schlegelmild. 
Im Laufe ded Monats März 1893 find Perfonal- Veränderungen 
ernannt zum Poftfaifirer der Ober-Poftdireftiong- |beim Königlihen Oberbergamte zu Halle a. S 
jeeretair Herwig, zu Ober-Poſtdirektionsſecretairen im 1. Bierteljahr 1893. 
bie Poſtſecretaire Kotte und Maud; Das techniſche Mitglied des Königlichen Oberberg⸗ 
etatsmäßig angeftellt als Boftaffiftent der Poft- |amtes, Oberbergrath Fidler, wurke zum Geheimen 
alfiftent Tinius; Bergratd und vortragenden Rath im Minifterium für 


verfeßt von Berlin Telegraphenamtsfaifirer Wieg- | Handel und Gewerke in Perlin und der jeitherige 
mann nad Halle (S.), Ober-Poftfeeretair Baars | Salinendireftor, Oberbergratb Mehner in Dürrenberg 
nad Ronig (Weftpr.), die Poftjecretaire Heeger nach zum techniſchen Mitgliede des Oberbergamis ernannt. 
Bromberg, Röhren nad Rathenow; Bei Tegterem wurde ferner den Sbertergrätben 

nach Berlin Poſtinſpector Dreßler aus Cöslin, Dr. Stein und Broja der Charakter als Geheimer 
Ober-Poftdirectionsferretair Demler von Münfter | Bergrath verliehen. 


YHusweifung von YHusländern aus dem Meichdgebiete. 








& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum 
— — — — — — 95 des 

* der welche die Ausweilung | ggmeilmas: 

8 bes Ausgewieſenen. Beftrafung. beichloffen bat. hl 

1. 2, | 3. 4. 5. 6. 








»a. Auf Grund des 5 39 des Strafgeſetzbuchs: 


11 Wolff Lewkowitz geboren am 15. April? fchwere DiebflählelKöniglih preußiſcher 2. März 
Bida), 1857 zu Hundsfeld, (A Jahre Zuchthaus Iaut| Regierungspräfidenti 1899. 
Kreis Oels, Preußen, Erfenninig vom 15ten zu Pojen, 
rufftfcher Unterthan, | April 1889), 
2) Martin Pahla, Igeboren im Jahre 1864 räuberiihe Erpreffung Königlich preußiſcher 18. Juni 
Holzfloͤßer, zu Glinianka, Kreis) (5 Jahre Zuchthaus; Regierungspräſident 1893. 
Nisko, Galizien, öſter- laut Erkenntniß vom! zu Bromberg, 
reichiſcher Staatsan⸗ 12. Januar 1888), 
gehöriger, 


b. Auf Grund des 6 362 des Strafgejegbuds: 
3 Wilhelm Chriftian |geboren am 27. Juni Landſtreichen u. Betten, Königlich preußiicher 8. März 


Anderjen, Former, | 1871 zu Kopenhagen, Regierungspräftdenti' 189. 
Dänemarf, ortdange- zu Düffeldorf, 
börig ebendafelbft, 
4| Johann Chuchel, geboren am 28. MailBetteln, Königlich preußiicher 3. März 
Schuhmacher, 1836 zu Rothreichüg, ' Regierungspräfidenti'ö 1893. 
Böhmen, zu Breslau, 
5) Johann Dietrich, !geboren am 24. April Landſtreichen, Königlih  bayerifche) 22. Februar 
Anftreicher, 1875 zu Graz, Steier- PolizeisDirektion 1893. 
marf, ortsangehörig München, 


zu Seggauberg, Bezirf 
Leibnitz, ebendaſelbſt, 


6 Johann Filz, geboren am 18. Sep-Betteln, Königlich preußischer 6. März 
Schloſſergeſelle, tember 1863 zu Alten⸗ Negierungspräfident| 1893. 
teih bei Eger, Böh- zu Erfurt, 


men ortsangehörig 
ebenbajeröft, 











147 





& Name und Etand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum 
u | der welche die Ausweilung 
* bes Ausgewieſenen Beſtrafung. beſchloſſen hat. Runeiinge 
1. 2. 3. 4. 9. 6. 
7 Joſef Flaffaf, geboren am 17. Maärz Landſtreichen, Koͤniglich bayerifches! 18. ‚genuar 
Schmeizerfnedt, 1850 zu Hart, Ge— Bezirfsamt Pfarr- 
meinde Roggendorf, | firchen, 


Bezirk Oberhollabrunn, 
Oeſterreich, ortsange—⸗ 
hoͤrig ebendaſelbſt, 
8 Marie Gibert, geboren am 20. März gewerbsmäßige Unzucht, Kaiſerlicher Bezirks- 3. März 
Tagnerin, 1869 zu Cherbourg, Präſident zu Metz, 1893. 
Frankreich, ortsange⸗ 
hörig ebendaſelbſt, 
91 Ernſt Jureczek, geboren am 12. Januar Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 7. Februar 
Bäckergeſelle, 1859 zu Oderberg, Regenmgopraſi ident 1893. 
Bezirk Teſchen, Oeſter⸗ zu Oppeln, 
reichiſch-Schleſien, orts⸗ 
angehörig ebendaſelbſt, 


10 Emil Eduard Köng, geboren am 18. Februar Landſtreichen, Königlich bayeriſche 25. Februar 
Hafner, 1874 zu Hottingen bei Polizei⸗Direktion 1893. 
Zürich, ortsangehörig München, 
zu Zürich, 
11| Anton Koprziwa, geboren am 18. Sep- Sandftreichen u. Betteln, Königlih preußischer) 13. Januar 
Bäckergeſelle, tember 1863 zu Rei⸗Diebſtahl, Regierungspräſident 1893. 
chenau am Knezna, zu Oppeln, 


Böhmen, ortsangehö- 
rig ebendajelbft, 
12)Maria Kühnemann, geboren am 11. Märzifandftreihen u. Betten, Königlich bayeriiche] 9. Februar 

geb. Maier, 1855 zu Kaprun, Be- Polizei-Direftion 1893. 
Tagelöhnersfrau, zirk Zell am See, München, 

Defterreich, ortsange⸗ 

hörig zu Eferding, 

Bezirf Wels, ebenda- 


ſelbſt, 
13) Michael Lehmann, geboren am 10. Auguft| Betteln, Königlidy bayerische] 24. Februar 
Webergejelle, 1859 zu Goffengrän, Bezirksamt Tirſchen- 1893. 
Bezirk Falkenau, Boͤh⸗ reuth, 
men, öſterreichiſcher 
Staatdangehöriger, 
14| Wuigi Munaro, geboren im Jahre 1854 Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayerifche) 20. Februar 
Steinbrucharbeiter, | zu S. Andrea⸗Cava, Polizei⸗Direktion 1893. 
Tagelöhner, Gemeinde Bedelago, München, 


Provinz Trevifo, Ita⸗ 
lien, ortsangehörig zu 
Piombino-Deje, Pro- 
vinz Padua, ebendaf., 


15) Paul Olbrich, [geboren am 27. MailBetteln, Königlich preußiſcher 5. März 
Schieferdecker, 1867 zu Arnau, Be- Regierungspräfitenti' 1893. 
dire Hohenelbe, Böh⸗ zu Breslau, 
165) Jakob Olfudi, a 6 Jahre alt, ge⸗-Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiicher 1. März 
Arbeiter, boren zu Stawiszyn Negierungspräfidenti 1893. 
bei Kaliſch, Polen, zu Polen, 


ruffiiher Staatsange- 
böriger, 



















148 

= Name und Stand | Alter und Heimath Brund Behörbe | Datum 
* a der welche die Ausweifung des 
3 bes Aucgewieſenen. Beitrafung. beſchloſſen hat. a 
. 2. | 3. | 4. | 5. 6. 
17) Karl Peterjen, geboren am 12. Sebruar'landftreihen u. Betteln, Koͤniglich Saͤchſiſche 11. Benruar 

Gelbgießer, 1861 zu Korſör, Dä- Kreishauptmann- 893. 

nemarf, ortöangebörig ſchaft Zwickau, 
ebendafel bſt, 

18 Johann Philipp, geboren am 25. De- Betteln, Königlich preußiſcher 23. Februar 





Strumpfwirker, zember 1867 zu Pit— Regierungspräfitenti 1893. 
tarn, Bezirf Jägern⸗ zu Breslau, 
dorf, Oeſterreichiſch⸗ | | 
Schleſien, ortsangehö- 
rig ebendaſelbſt, 


19 Joſeph Protzner, |geboren am 3. März desgleichen, Polizeibehörde zu 24, Februar 
Schuhmader, 1863 zu Wien, öfter: Hamburg, 1893. 
reichiſcher Staatsan- 
gehöriger, 
20) Karl Chriſtian geboren am 27. Dezem⸗ desgleichen, Großherzoglich heſſi⸗ 23. Kebruar 
Raubrup, 1861 zu Holbäd, Dä- ſches Kreisamt 1893. 
Zimmergejelle, nemarf, &ießen, 
21 Rarl Roggenmofer,/geboren am 12. Juni Diebſtahl im wiederholten Kaiſerlicher Bezirks- 28. Februar 
ohne Stand, 1875 zu Alſchwyl, Rüdfall, Genußmittel: Präfident zu Colmar, 1893. 


Schweiz, ſchweizeriſcher entwendung, Landflrei- 
Staatsangehöriger, den und ettein, 


22| Johann Schindler, Igeboren am 25. Jannar|Betteln, Königlich preußifcher| 23. Kebruar 
Keſſelſchmied, 1860 zu Fulnek, Mäh— Regierungspräſident 1893. 
ren, ortsangehoͤrig zu zu Breslau, 
Troppau, Oeſterrei⸗ 
chiſch⸗Schleſien, 
23 Maria Seltenreich, geboren am 1. Mai Anleitung ihrer Kinder Königlich bayeriſchesl A. Februar 
ledige Tagelöhnerin, 1854 zu Annathal, zum Betteln, Bezirksamt Regen, 1893. 


Bezirk Schüttenhofen, 
Böhmen, ortsangehoͤ⸗ 
rig zu Wattetitz, eben⸗ 


daſelbſt, 
24 Peter Semcziak, geboren am 6. Septem⸗Diebſtahl und Betteln, Koͤniglich preußiſcher 27. Februar 
(Szymczyſzak), ber 1854 zu Andre- Negierungspräfitent 1893, 
Zimmergejelle, jowfa, Bezirk Neu: zu Osnabrück, 
Sandez, Balizien, orts⸗ 
angehörig ebendafelbft, 
25 Johann geboren am 26. Novem-Randftreichen, Kaiſerlicher Bezirks- 3. März 
Sommavilla, ber 1868 zu Longarone, Präftdent zu “Meg, 1893. 
Erbarbeiter, BezirfBelluno, Stalien, 
ortsangehoͤrig ebenda], 








Hierzu 
eine Ertra-Beilage, enthaltend die Statuten des „Anker“, Gejellichaft für Lebens- und Nentenverfiherungen, 
fowie Bier Deffentlihe Anzeiger. 

(Die Safertionsgebühren betragen für eine einipaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'ichen Erben. 














Amtsblatt 


ber Königlichen Kegierung zu Potsdam 
und der Stadt Serlin. 


Stüd 16. 


Heichd:Gefeb:Blatt. 

(Stüd 5.) N? 2072. Berordnung, betreffend Aus- 
führungsteftimmungen zu der General:Afte der 
Brüffeler Antiſklaverei-Konferenz. Vom 17. Fe: 
bruar 1893. 

NE 2073. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der 
dem internationalen Webereinfommen über ben 
Eilenbahnfrachtverfehr beigefügten Life Vom 
28. Februar 1893. 

(Stüd 6.) N 2074. Handelsvertrag zwiſchen dem 
Deutfchen Reich und Egypten. Vom 19. Juli 1892. 

(Stüd 7.) M 2075. ejeg, betreffend die Einfüh- 
rung einer einheitlichen Zeitbefiimmung. Vom 
12. März 

(Stüd 8.) M 2076. Geſetz zur Ergänzung der Ge- 
fege, betreffend Poftdampfichiffsverbindungen mit 
überfeeifchen Rändern, vom 6. April 1885 und vom 
27. Juni 1887. Bom 20. März 1893. 

NT 2077. Geſetz, betrffend die Anmendurg der für 
die Einfuhr nad) Deutfchland vertragsmäßig be⸗ 
ſtehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen 
gegenäber Rumänien und Spanien. Bom 23. März 


Den 21. 





April 1893 j 
Ausführungs - Beftimmungen zum internationalen 
Uebereinfommen über den Eifenbahnfradhtverfehr. 
Bom 24. März 1893. 

N? 2084. Befanntmadung, betreffend die Anwendung 
der vertragsmäßig für die Nummern 9a., b«., 
b/., by., be, c., .de., e. (Mais) und f. (ge- 
malzte Gerfte) des deutſchen Zolltarifs beſtehenden 
Zolfäge auf die rumänischen Erzeugniffe. Vom 
25. März 1893. 

N? 2085. Bekanntmachung, betreffend die Anwendung 
ber vertraggmäßig beftebenden Zollbefreiungen und 
Zollermäßigungen auf die fpaniihen Boden- und 
Induftrie: Erzeugniffe. Bom 25. März 1893. 

NF 2086. Bekanntmachung, betreffend ten Beitritt 
Montenegrod zu ter am 9. Eepiember 1886 zu 
Bern abgeſchloſſenen Lebereinfunft wegen Bildung 
eined internationalen Verbandes zum Schutze von 
Beten der Literatur und Kunſt. Bom 25. März 


(Stüd 11.) N 2087. Verordnung, betreffend bie 
Uebertragung landesherrlicher Befugniffe auf den 
Stotthalter in Elſaß-Lothringen. Bom 14. März 





(Stüd 9.) N? 2078. Geſetz, betreffend die Feftftellung | NT 2088. Befanntmadung, betreffend Ergänzung 


des Reichshaushalts⸗Etats für das Ktatsjahr 
- 1893/94. Bom 26. März 1693. 
NE 2079. Geſetz, betreffend die Aufnahme einer An⸗ 


der dem internationalen Uebereinfommen über den 
Eiſenbahn-Frachtverkehr beigefügten Life. Vom 
27. Mär; 1893. 


leibe für Zwecke der Verwaltungen bed Reichs⸗- (Stück 12.) N? 2089. Geſetz, betreffend die Be— 


heeres, der Marine und der Reichseiſenbahnen, 
ſowie zur Erhöhung der Betriebsfonds der Reichs⸗ 
falle. Vom 26. März 1893. 

“N? 2080. Geſetz, betreffend bie Feſtſtellung des Haug- 
haltd-&tats für die Schußgebiete Kamerun, Tego 
und das ſüdweſtafrikaniſche Schußgebiet für das 
Etatsjahr 1893/94. Vom 26. März 1893. 

(Stüd 10.) N? 2081. 
Geſetzes vom 2. Juni 1869, betreffend die Kautionen 
der Bundesbeamten. Vom 22. März 1893. 

N? 2082. Gefeg, betreffend die Abänderung tes 5 69 
des Strafgeſetzbuchs für dag Deutliche Reich. Vom 

26. März 1893. 

N 2083. Belanntmachımg, betreffend einen Nachtrag 
zu der Vereinbarung erleichternder Borfchriften für 
den wechjelfeitigen Verkehr zwilchen den Eifen- 
bahnen Deutſchlands einerfeits und Deſterreichs 
und Ungarns andererſeits rüdfichtlih der bedin⸗ 
gungöweife zur Beförderung zugelaſſenen Gegen⸗ 
fände, in Gemäßheit des $ 1 Iegter Ablag der 


gründung der Reviſion in bürgerlichen Rechtsſtreitig⸗ 
keiten. Vom 30. März 1893. 

N? 2090. Allerhöchfter Erlaß, betreffend die Aufnahnte 
einer Anleihe auf Grund der Gejege vom 16. März 
1886 und 26. März 1893. Bom 1. April 1893. 

Geſetz⸗ Sammlun 
für die Königlichen Preußiſchen Staaten. 


Gefeg wegen Ergänzung des|(Stüd 4) NE 9591. Verfügung des Yuftizminifterg, 


betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen 
Theil der Bezirfe der Amtsgerichte Gemünd, Mont- 
joie, Sankt Bird, Königswinter, Rheinbach, Bonn, 
Geldern, Xanten, Adenau, Ahrweiler, Gaftellaun, 
Coblenz, Meifenheim, Sinzig, Andernad, Zell, 
Kerpen am Rhein, Bensberg, Ratingen, Uerdingen, 
Dttmweiler, Sanft Wendel, Sulzbach, Baumbolber, 
Prüm und Saarburg. Bom 8. März 1893. 
(Stüd 5.) M 9592. Geſetz, betreffend die Sterbe- 
und Gnadenzeit bei Pfarrftellen, fowie die kirch⸗ 
liche Auffiht über die Bermögensverwaltung der 
Kirchengemeinden innerhalb der evangeliichen Landeg 





150 


firche ber älteren Provinzen ber Monardie. Vom 


. März 
(Stüd 6.) NE 9593. Geſetz, betreffend die Verlegung 
BE andes⸗Buß— und Bettage. Vom 12. März 


N? 9594. Verordnung zur Ausführung des 8 3 des 
Gefeges vom 12. März 1893, betreffend die Ber- 
gung ber Landed-Buß- und Bettage. Vom 
12. Mär; 1893. 

N? 9595. Kirchengefeg über die in ber evangeliſch⸗ 
lutheriſchen Kirche der Provinz Hannover zu be: 
gebenben Buß⸗ und Bettage. Bom 12. März 1893. 

N 9596. Verordnung über das nfrafttreten des 
Kirchengeſetzes vom 12. März 1893, betreffend bie 
in der evangelifch-Tutherifchen Kirche ber Provinz 
Hannover zu begehenten Buß: und Bettage. Vom 
12. März 1893. 

(Stüd 7.) NE 9597. Geſetz, betreffend die Feſt⸗ 
ftellung ded Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 
vom 1. April 1893/94. Vom 26. März 1893. 

N? 9598. Gefeg, betreffend die Ergänzung der Ein- 
nahmen in dem Staatshaushalts⸗-Etat für das Jahr 
vom u 1893/94. Bom 26. März 1893. 

(Stüd 8.) 9599. Geſetz, betreffend die Erweite- 
rung der Stadtgemeinde bed Stabtfreifed Kiel. 
Bom 26. März 1893. 

NE 9600. Geſetz zur Abänderung der SS 26 bis 30 
bed Geſetzes, betreffend die Verfaſſung der Ver⸗ 


waltunggerichte und das Verwaltungsſtreitver⸗ 
.Juli 5 
fahren vom Tangi 1880° Vom 26. März 1893. 


N? 9601. Verordnung, betreffend die Einführung des 
Geſetzes vom 20. Mai 1887 (Gefeg-Sammt. 
S. 189) in Helgoland. Vom 20. März 1893. 


Bekanntmachungen bes MRöniglichen 


Dber:Brafidenten. 
Polizei:Berordnung 


über die Einrichtung und den Betrich von Aufzugen (Sahrflühlen). 

11. Auf Grund der 66 6, 12 und 15 des Geſetzes 

über die Polizeiverwaltung vom 11. Mär) 1850 (G.⸗S. 

S. 263) und der SS 137 und 139 bezw. 43 Abf. 1 

des Geſetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 

30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195) wird 

1) für den Geltungsbereih der Bau-Poligei-Drdnung 

vom 15. Januar 1887, nämlich 

a, den Stadtkreis Berlin (Amtsblatt der Re⸗ 
gierung zu Potsdam und.der Stadt Berlin 
von 1887 ©. 32 ff.), 

b. die Hafenhaide, fomweit fie in polizeilicher Be- 
ziehung zum engeren Polizeibezirf von Berlin 
gehört (Amtsblatt von 1889 ©. 48), 

für den durch die Baupolizeiordnung vom 5. De- 

zember 1892 (Amteblatt S. 527 ff.) eingefchränften 

und durch die Polizeiverordnung vom 28. No- 
vember 1892 (Amtsblatt S. 542) erweiterten 
©eltungsbereih der Baupofizeiorbnung für den 

Stadtkreis Charlottenburg und einzelne Theile der 

Kreife Niederbarnim und Teltow vom 24. Jımi 


2) 


EEE _ 


1887 (Amtsblatt S. 245 ff.), nachdem ber Pro⸗ 
vinzialratb zum Erlaß der nachſtehenden Vor— 
fhhriften für Theile der Provinz Brandenburg feine 
Zuftimmung ertheilt hat, Folgendes verorbnet: 


Titel I. 
Eintheilung der Aufzüge. 

$ 1. Die Aufzüge werben eingetheilt in 

a. Kleine Aufzüge, die nicht betretbar find (für Speifen, 
Acten, kleine Erzeugniſſe der Induſtrie und bder- 
gleichen) von höchſtens 100 kg Tragkraft und nicht 
mehr als 0,70 qm Schadtquerjchnitt. Für die- 
jelben gelten nur die in den Paragraphen 2, 3, 
4,5, 8 Abſ. 2 und 19 diefer Verordnung gegebenen 
Borichriften, 

b. Laftenaufzüge, 

c. Raftenaufzüge mit Perjonenbeförberung, 

d. Perjonenaufzüge. 

Bei Laftenaufzügen (zu b.), welde für Bauten 
oder andere nur vorübergehend benugte Anlagen in 
Betrieb geſetzt werden, ift die Polizeibehoͤrde befugt, 
von ben Beflimmungen dieſer Verordnung ganz oter 
zum Theil Abfland zu nehmen. 


Titel IL. 
Herftellung der Aufzüge. 
Fahrſchacht bezw. Fahrbahn innerhalb 
von Gebäuden. 

$ 2. Nufzüge, welde im Innern von Gebäuden 
übereinander gelegene getrennte Geſchoſſe verbinden, 
müffen der Regel nad von maffiven, nur durd die er- 
forderlihen Berbindungs- (Thür⸗) und Lichtöffnungen 
unterbrochenen Wänden umfchloflen fein. In den durch 
diefe Wände gebildeten Schächten können neben ber 
Fahrbahn und den Beregungseinrictungen (Seilen, 
Ketten, Gegengewidten, Treib:Eylindern und dergl.), 
Steigeeijen, fefte Leitern bezw. fleine Treppen angelegt 
werden, melde jedoch nur zu Revifiond- und Reparatur: 
zweden benugt werden bürfen. Zur Lagerung oder 
Aufbewahrung von Gegenftänden darf der Raum neben 
der Fahrbahn nicht berugt werden. Die Schädte 
müffen an ihrem oberen Ende unverbrennlich abgededt 
oder mindeſtens 0,20 m über Dach geführt fein. In 
legterem Kalle find dieſelben über der Dachfläche mit 
Entlüftungsöffnungen zu verfehen. Bei feinen Auf: 
zügen ($ 1a.), welche nur drei, und bei anderen Auf- 
jügen, welche nur zwei unmittelbar über einander ge⸗ 
legene Gejchoffe verbinden, kann in nicht feutergefähr- 
Tihen Betrieben nah dem Ermeſſen der Baupofizeis 
behörde von der Aufführung maſſiver Schadhtwände ab⸗ 
gejehen werden. In diefen Ausnahmefällen find jeboch 
die Wände, der Boden und die Dede des Schachts 
aus unverbrennlichem Material berzuftellen. 

Für Aufzüge, welcde innerhalb von Gebäuten 
übereinanderliegende Ballerien verbinden oder inTreppen- 
bäufern angeordnet werden, bedarf ed eined Schachts 
mit dichten Wänden nit, jofern die Fahrbahn ‚mit 
einem Drahtgitter von bödftene 10 mm Maſchenweite 
jo eingeſchloſſen wird, überhaupt alle Theife des Auf: 














151 
zugs fo ummehrt werten, daß Menjchen nicht zu Schaden | Perfonen durch berabfallende Gegenftände nicht verleßt 


kommen koͤnnen. 
In Lichthöfen, welche von maſſiven Wänden um⸗ 


geben find, kann die Anlegung von Aufzügen geſtattet 


werden, fofern die vorgeichriebene Mindeftgröße des 
Lichthofs dadurch feine Einjchränfung erfährt. Inſoweit 
die Aufzüge nicht unmittelbar von den Wänden Des 
Lichthofs begrenzt find, müſſen fie durch Drahtgitter 
von hoͤchſtens 10 mm Mafchenweite eingefchloflen werben. 

Auf Speijeaufzüge, die in Privathäufern nur zwei 
Stodwerfe mit einander verbinden, finden die vor- 
ftehenden Beichränfungen feine Anwendung. 
Fahrbahn an den Außenfronten von Gebäuden. 

$ 3. Aufzüge an den Außenfronten von Gebäuden 
find an ihrem unteren Ende mit einem Gitter von 
mindeftens 1,8 m Höhe und höchſtens 10 mm Maſchen⸗ 
weite zu umfriedigen. Kührungen, Schutzdächer und 
ſonſtige mit dem Gebäude feftverbundene Theife müffen 
aus unverbrennlichem Material hergeftellt werben. 

Deffnungen in Shbadhtwänden und der Um— 
gitterung der Fahrbahn. 

$ 4. Lichtöffnungen in den Schachtwänden dürfen 
nur in den Außenmwänden oder in den Wänden von 
Lichthoͤfen (Lichtſchachten) angelegt werden und müſſen 
mit Fenftern verjehen jein, welche von Unbefugten nicht 
geöffnet werden Fönnen. 

Die Berbindungsöffnungen in den Schachtwänden 
find mit feuerficheren (3. B. bölgernen, auf beiden Seiten 
mit Eiſenblech befchlagenen) Thüren zu verfehen. Diefe 
Thüren dürfen ebenjo wie Thüren in der Umgitterung 
der Fahrbahn nicht in diefe hinein aufichlagen und find 
durch die beutlihe Aufichrift: Aufzug bezw. Per⸗ 
fonenaufzug fenntlich zu machen. 

Durchbrechungen von Deden außerhalb 

des Fahrſchachts. 

$ 5. Durchbrechungen von Deden außerhalb bes 
Fahrſchachts bezw. der Fahrbahn zum Zwede der Durch⸗ 
führung von Gegengewicdten, Seilen, Steuerungs 
einrichtungen und dergleichen find, fofern fie mehr als 
100 gem Duerſchnitt erhalten, nur zuläffig, wenn 
zwiſchen den einzelnen Durchbrechungen feuerfefte, ab- 
ſchließende Umhüllungen in ber ganzen Geſchoßhoͤhe 
angebracht werden. 

Für die Herftellung der Schächte, die Durchbrechung 
der Deden und die baulichen Einrichtungen in Treppen- 
bäufern und an Außenfronten bedarf es der Erlaubniß 
der Baupolizeibehörde. 

Fahrkorb. 

$ 6. Fahrkörbe von Laſtenaufzügen (5 16.), bei 
welchen die Fahrbahn nicht in ihrer ganzen Ausdehnung 
von Schacht⸗ oder Gitterwänden umſchloſſen if, müſſen 
mit Wänden oder Gittern derartig umſchloſſen ſein, 
daß das Ladegut nicht herabfallen kann. 

Bei Laſtenaufzügen mit Perſonenbeförderung und 
bei Perſonenaufzügen muß der Fahrkorb auf allen Seiten 
durch Wände oder Drahtgitter von höchſtens 10 mm 
Mafchenbreite abgejchloffen und oben derartig ficher ab» 
gebedt fein, daß die im Fahrkorb ſich aufhaltenden 


werden fönnen. Die Thür des Fahrkorbes darf nicht 
nah außen aufichlagen und muß während ber Fahrt 
geichloffen fein. — Ein Fortfall dieſer Thür ift bei 
laftenaufzügen mit Perjonenbeförderung zuläffig, wenn 
fih die Zugangsöffnung im Fahrkorb an einer geſchloſſenen 
Schachtwand bewegt, die feinerfei Vorſprünge oder Aug- 
fperrungen bat und vom Fahrkorb nirgende mehr als 
A cm entfernt bleibt. 
Zeigervorridtung. . 

67. Mit einer Zeigervorrichtung, welche ben 
jeweiligen Stand des Fahrkorbes in allen Geſchoſſen 
erfennen Täßt, find fämmtliche Laftenaufzüge (S 1b. 
und c.) zu verjehen. 

Steuerung. 

$8. Die hödfte und tiefite Stellung bed Fahr: 
korbes ift feflzufegen, auch eine Einrichtung vorzuſehen, 
welche denfelben felbftthätig zum Stillftand bringt, jo- 
bald diefe Grenzen erreicht werben. 

An allen Aufzügen, die nicht zu den Speileauf- 
zügen gehören, find ſolche Vorkehrungen zu treffen, daß 
ſowohl das Betreten und Verlaſſen des Fahrkorbs, als 
auch das Be⸗ und Entladen deſſelben mit Gütern nur 
beim Stillfiehen des Fahrkorbs erfolgen Fann. 

Fahrgeihmwindigfeit. 

$ 9. Bei Laftenaufzügen mit Perfonenbeförberung 
und Perfonenaufzügen fol eine Fahrgeſchwindigkeit von 
1,5 m in der Sefunde nicht überfchreiten und eine bei 
der Abnahme zu prüfende Vorrichtung angebracht werben, 
melde das Wachſen der Gefchmwindigfeit über dieſes 
Maaß hinaus hindert. 

Zuläffige Delaftung. 

$ 10. Die Grenze der zuläffigen Belaftung ift 
für jeden Aufzug im Boraus feftzuftellen und darf nicht 
überjchritten werden. 

Bei Laftenaufzügen (8 1b.) iſt die zuläffige Be— 
laftung an jeder zum Kahrforb führenden Thür deutlich 
anzugeben. 

Bei Laftenaufzügen mit Perfonenbeförderung iſt 
jede zum Fahrkorb führende Thür mit einer Aufichrife 
zu verjehen, aus welcher die zuläſſige Belaſtung ein- 
hließlich der zu befördernden Perjonen hervorgeht. 

Dei Perfonenaufzügen ift die zuläffige Zahl ber 
außer dem Führer gleichzeitig zu befördernden Perjonen 
und die Beflimmung, daß bie Beförderung von Per- 
jonen nur unter Begleitung des angeftellten Führers 
geſchehen darf, an jeder zum Kahrforb führenden Thür 
und im Fahrkorb jelbft deutlich fund zu machen. 
Siıherung hängender Fahrförbe durch Fang- 

oder Bremsvorrichtungen. 

6 11. Aufzüge, die nicht .mit einem den Fahrforb 
unmittelbar tragenden Stempel betrieben werden, müfjen 
mit einer zuverläffigen Fang- oder Bremsvorrichtung 
verfehen fein. Dieſe Einrichtung ift bei der Abnahme 
mit der höchſten zuläffigen Belaftung und der größten 
erlaubten Geſchwindigkeit bes niedergehenden Fahrkorbs 
unter Loslöfung deſſelben von dem Seit beziehentlich 
den Bewegungs-Elementen zu prüfen. Hierbei müſſen 





132 


fh Fahrſtühle mit Fangvorrichtung feftflemmen, nach: 
dem fie höchſtens 0,25 m tief gefallen find. Fahrftühle 
mit Geichwindigfeitsbremfe dürfen mit höchſtens 1,50 m 
Gefchwindigfeit in der Sekunde niedergehen. Fangvor⸗ 
richtungen müſſen durch Schutzſchienen ꝛc. jo geftchert 
werden, daß dieſelben durch Einklemmen des Ladeguts 
nicht unwirkſam gemacht werden fönnen. 

Bei Mafchinenaufzügen mit Riemenbetrieb foll der 
Fahrkorb auch dann zum Stillſtand fommen beziehungs⸗ 
weiſe hoͤchſtens mit der zuläſſigen Geſchwindigkeit nieder⸗ 
geben, wenn der Riemen während bed Ganges abge- 
worfen wird. 

Gleiches gilt von den mittelbar unter Einfchaltung 
von Flaſchenzügen betriebenen Aufzügen für den Fall, 
daß das Seil (bezw. die Kette, ter Gurt und dergl.) 
unmittelbar am Cylinder gelöft wird, jo daß der finkende 
Fahrkorb das Gewicht des ganzen Seils nach firh ziehen 


muß. 

Sicherung der Fahrförbe, die durch Stempel 
getragen werden bezw. der Fahrkörbe hydrau— 
liſcher Aufzüge. 

$ 12. Bei Aufzügen, welche durch einen unmittel- 
bar tragenden Stempel bewegt werben, muß die DBer- 
bindung zwiſchen Stempel und Fahrkorb derartig feft 
und ficher bergeftellt fein, daß der Fahrkorb vom Stempel 
unter feinen Umftänden durch etwa angebradıte Gegen- 
gewichte abgehoben werden fann. In das Zuleitungs⸗ 
rohr iſt außerdem dicht am Kolbencylinder eine Vor⸗ 
richtung einzuſchalten, welche verhindert, daß im Falle 
eines Rohrbruchs in der Auflußleitung der Fahrkorb 
mit einer größeren Geſchwindigkeit, als zulälfig, herab: 
gebt. Die Wirffamfeit dieſer Einrichtung ift bei der 
Abnahme jo zu erproben, daß der Kahrforb in jeiner 
höchſten Stellung bis zur Grenze der Zuläffigfeit be- 
laftet und Die Steuerung dann plöglidy ganz geöffnet wird. 
Anordnung und Beaniprudung der Seile, 

Ketten u. ſ. w. 

$ 13. Bei Laftenaufzügen ($ 1b.) ſoll das Seil 
(die Kette, der Gurt ꝛc.), an welchem der Fahrkorb auf- 
gehängt wird, die zuläffige größte Geſammtfoͤrderlaſt 
mit ber fünffachen rechneriihen Sicherheit tragen fünnen. 

Dei Laftenaufzügen mit Perjonenbeförderung und 
bei Perjonenaufzügen muß der Fahrkorb mindeftend an 
2 Seilen (Ketten ober dergleichen) hängen, von denen 
jedes für ſich die zuläffige größte Gejammtförderlaft mit 
der zehnfachen vechnerifchen Sicherheit zu tragen vermag. 

Führung der Gegengemidte. 

$ 14. Alle Gegengewichte find in der Weiſe zu 
führen, daß fie weder herausgeſchleudert werben fönnen, 
noch bei etmaigem Miederfallen Menſchen oder den 
Fahrkorb bejchädigen. 

Titel LIII. 
Abnahme und Betrieb der Aufzüge. 
Abnahme. 

$ 15. Einer vorgängigen Genehmigung des ma: 
Ichinellen Theiles eines Aufzuges bedarf es nicht, da⸗ 
gegen muß jeder neue Aufzug, bevor er in Betrieb ge- 


Sadverftändigen dahin unterzogen werben, ob ber Auf- 
zug bezüglich feiner maſchinellen Anlage den Beflim: 
mungen biejer Verordnung entipridt. 

In jedem Polizei-Revier:-Büreau der Städte Berlin 
und Charlottenburg Tiegt eine Liſte der von dem Polizei⸗ 
Präfidenten zu Berlin anerfannten Sadverftändigen zur 
Einfiht auf. Die Auswahl ded Sacverfländigen aus 
ben in dieſer Lifte genannten Perfonen bleibt dem Eigen 
thümer des Aufzuges bezw. dem Betriebsinhaber übers 
laſſen. Für die zu den Kreifen Niederbarnim und Tel- 
tow gehörigen Ortſchaften gelten die von dem Regie⸗ 
rungs-Präfidenten zu Potsdam mit Auftrag verjehenen 
ftaatlihen Bau⸗ und Gewerbeaufſichtoͤbeamten ald Sach⸗ 
verftändige. 

Ueber den Befund der Prüfung ift von dem Sadı- 
verfändigen eine jchriftlihe Beicheinigung auszuſtellen, 
welcher die von dem Unternehmer der Anlage zu be⸗ 
Ichnffenden und von dem Eachverfändigen zu beflätigende 
Zeichnung, Beichreibung und Tragfähigfeits-Berechnung 
beizufügen find. Die Beicheinigung mit biefen Anlagen 
ift der Ortspolizeibehoͤrde einzureichen und nad ihrer 
Rückgabe mit einem Abdrud diefer Verordnung in ein 
Mevifionsbud zu beften, welches bei der Aufzugsanlage 
zu jederzeitiger Kinfichtnahme für die Auffühtöheamten 
bereit zu halten if. 

Ueberwachung des Betriebes, 

6 16. Die Inhaber von Aufzügen bezw. die an 
ihrer Statt zur Leitung tes Betriebes beftellten Ver⸗ 
treter, ſowie die mit der Bedienung der Aufzüge beauf- 
tragten Perjonen haben dafür Sorge zu tragen, daß 
Aufzüge, Die fih nicht in gefahrlofem Zuftande befinden, 
nicht im Betriebe erhalten werden. 

Die mit der Bedienung der Aufzüge beauftragten 
Perſonen find ferner verpflichtet, während bes Betriebes 
bie Sicherheitsvorrichtungen beſtimmungsmäßig zu bes 
nugen und von hervorgetretenen Mängeln des Aufzuged 
dem Inhaber bezw. deſſen Stellvertreter ungefäumt An⸗ 
jeige zu erftatten. 

Erforderniß befonderer Führer (Begleiter) 
und deren Pflichten. 

817. Perfonenaufzüge und Laftenaufzüge mit Per- 
fonenbeförberung dürfen nur in Begleitung ober unter 
Auffiht bejonderer Kührer benußt werden. Dieſe müflen 
mindeftendg 18 Jahre alt, auch mit ben Einrichtungen 
und dem Betriebe des Aufzuges vertraut fein, und ift 
dies durch einen vom Sacdverftändigen ($ 15) ſchriftlich 
augzuftellenden und in das Reviſionsbuch aufzunehmen- 
den Befähigungsnachweis darzuthun. Führer für Pers 
\onenaufzüge müſſen außerdem in das Reviſionsbuch 
($ 15) die ſchriftliche Erklärung eintragen, daß fie die 
ung des Aufzuged verantwortlich übernommen 

aben. 

MWiederfehrende Unterfuhungen der Aufzüge. 
$ 18. NReviftonen durch den Sachverfländigen 

($ 15) erfolgen bei den Laftenaufzügen ($ 1b.) in zwei⸗ 

jährigen, bei den Laftenaufgügen mit Perjonenbeförde- 

rung und den Perfonenaufzügen aber in höchſtens ein- 


nommen wird, einer technischen Unterfuchung durch einen | jährigen Zwiſchenräumen. 








153 


Durch diefe Revifionen ift feflzuftellen, ob die Auf- 
zugsanlage noch ten ſämmtlichen Vorſchriften dieler 
Verordnung entſpricht. Den Bejund der Reviſion hat 
der Sadverftändige in das Reviſionsbuch einzutragen 
und davon, daß die Reviſion erfolgt, ter Ortspolizei⸗ 
behörde Anzeige zu erftatten. Borgefundene Mängel find 
innerhalb einer vom Sadverftändigen zu ftelenden Frift zu 
befeitigen, nad deren fruchtlofen Berlauf der Sadı- 
verftändige der OrtSpolizeikehörde von ten vorhandenen 
Mängeln zur weiteren Beranlaflung Anzeige zu erftatten 
bat. Findet der Sacverfländige ben Aufzug in einem 
Zuflande, welcher eine unmittelbare Gefahr einichließt, 
jo hat er die fofortige Einftellung ded Betriebes an- 
zuordnen, daß dies geichehen in dad Reviftondbud) ein- 
zutragen und unverzüglid der Drtspolizeibehörde An⸗ 
zeige zu erftatten. 

titel IV. 


Einführungs-und Uebergangs-Beſtimmungen. 
$ Diefe Verordnung tritt für neu gu er- 
richtende und Hinfichtlid der Bedienung für beftehende 
Anlagen mit dem Tage der Berfündigung in Kraft. 
Bon dem bereits beſtehenden Anlagen dürfen die Kleinen 
Aufzüge (5 1a.) unverändert bleiben, alle übrigen Auf- 
züge (6 1b. bie d.) find innerhalb einer Frift von zwei 
Jahren na dem Infrafttreten diefer Verordnung mit 
den Borfchriften derſelben in Llebereinfiimmung zu 
bringen und werden zu dieſem Zwecke innerhalb einer 
Frift von drei Monaten einer Revifion unterzogen. 

In den Städten Berlin und Charlottenburg ift 
die Ortspolizeibehörte befugt, bie vorſtehenden Friſten 
auf Antrag zu verlingern und auch von der Durd- 
führung einzelner Beſtimmungen tiefer Verordnung Ab⸗ 
Hand zu nehmen. In den zu den Kreifen Niederbarnim 
und Teltow gehörenden Ortſchaften berürfen die Orts— 
polizeibehörden hierzu, ſoweit es ſich nicht Tediglid um 
die Verlängerung der Friften handelt, der vorgängigen 
Zuſtimmung des Regierunge-Präfidenten zu Potsdam. 

Der 6 15 Abſ. A der im Eingange erwähnten 
Baupolizei-Berordnungen wird aufgehoben. 

Titel V. 
Strafen. 

$ 20. Uebertretungen diefer Verordnung werben, 
wenn nicht nah den allgemeinen Strafgefegen eine 
härtere Strafe verwirft wird, mit einer Geldftrafe bis 
zum Betrage von ſechszig Marf beftraft. 

Potsdam, den 27. März 1893. 

Der Oberpräfibent, 
Staatsminifter von Achenbach. 


Befanntmachungen 
des Königlichen HegierungsdsPräfidenten. 


Befanntmadhung. 
86. Gemäß $ 15 der Polizeiverorbnung des Herrn 
Dber-Präfttenten über die Einrichtung und den Betrieb 
von Aufzügen (Kahrflühlen) vom 27. März 1893 habe 
ih für Die zum Geltungsgebiete ber Verordnung ge= 
hörenden Theile der Kreife Teltow und Niederbarnim 
die Königlihen Bauräthe und SKreisbauinipeftoren 


Shönrod, Leithold und Bohl, ſowie die König: 
tihen Gewerbeinipeftoren Dr. Rietb und Teufcher 
mit ter Bornahme ter erforderliden Prüfungen und 
Revifiouen innerhalb ihrer Geſchäftsbezirke beauftragt. 
Potsdam, den 12. April 1893. 
Der Regierunge:Präfident. 


Nachſtehende 

Bekanntmachung: 
betreffend die Vertretung weiterer Communal— 
verbände bei Ausführung des Invaliditäts— 
und Altersverſicherungsgeſetzes vom 22. Juni 

1889 (Reichsgeſetz-Blatt Seite 97). 

In Ergaͤnzung der Bekanntmachung vom 17. März 
1890, betreffend die Beſtimmung darüber, welche Ver⸗ 
bände als weitere Communalverbände im Sinne des 
Invaliditäts- und Altersverſicherungsgeſetzes vom 22 ften 
Yuni 1889 (Reichsgefepbl. Seite 97) anzujehen find, 
und ber Befanntmadhung vom 27. November 1891, 
betreffend die Vertretung weiterer Communalverbände 
bei Ausführung des Invaliditätd- und Alteröverfiche- 
rungsgejeges vom 22. Juni 1889 (Neichegefegbt. 
Seite 97) beflimmen wir auf Grund des 6 138 dieſes 
Geſetzes, mas folgt: 

Bei Anträgen auf Veränderungen der Bezirke 
der VBerfiherungsanftalten iverden die Kreisfommunal- 
Verbände durch die Kreisausſchüſſe vertreten. 

Berlin, den 20. März 1893. 

Der Minifter des Innern. Der Minifter für Handel 
Graf Eulenburg. und Gewerbe. 
B. 227311. 9.:M. Freiherr v. Berlepſfch. 
IA. 250311. M. d. J. 
wird hiermit im Anſchluß an die Amteblattbefannt- 
machung vom 15. Dezember 1891 — Amtsblatt 
Stüd NM 51 Seite 436 — veröffentlicht. 

Potsdam, ven 13. April 1899, 

’ Der Regierunge-Präfident. 
Befanntmadhung, 

betreffend Erſazwahl reines Landtagsabgeordneten. 

88. In Abänderung der Bekanntmachung vom 
11. d. M. habe ih an Stelle des Königlichen Land—⸗ 
raths Grafen von Bernftorff zu Kyrig den König 
fihen Landrath, Geheimen Regierungsrath von 
Jagow zu Perleberg, zum Wahlcommiffar ernannt. 

Porsdam, den 15. April 1893. 

Der NRegierungs-Präfident. 

Standesamtebezirts: Veränderung betreffend. 
89. Bom 1. Mai d. J. ab wird im Kreife Teltow 
der Standesamtsbezirk NE 29 „Alt-Glienicke“ aufge: 
löſt und aus bemjelben drei neue Standedamtsbezirfe 
gebildet werden, von denen der erfte die Gemeinden 
Alt-Gtienide und Neu⸗Glienicke mit der Bezeichnung 
„N 29 Alt-Glienicke“, der zweite die Gemeinde 
Adlershof mit der Bezeihnung „NT 57 Adlershof” 
und der dritte die Gemeinde Grünau mit der Bezeich- 
nung „N? 58 Grünau” umfaßt. 
Potsdam, den 14. April 1893. 

Der Regierungs-Präftdent. 


87. 





151 


Bekanntmachung. 


90. Des Königs Majeſtät Haben mittel Aller⸗ 


hoͤchſten Erlaſſes vom 20 v. M. zu genehmigen geruht, Oftober: 


baß ber felbftftänbige Gutsbezirk Radeland im Kreiſe 


Teltow in eine Landgemeinde mit dem Namen „Eich: | November: 


mwalde” umgewandelt twerbe. 
Potsdam, den 13. April 1893. 
Der NRegierungs-Präftdent. 
Befanntmadhung. 
91. Der zum Provinzial-Konſervator der Provinz 
Brandenburg gewählte Randesbaurath, Geheime Bau⸗ 
rath Bluth in Berlin ift von dem Herrn Minifter der 
geiftlichen ıc. Angelegenheiten für die Zeit vom 1. April 
1892 bis dahin 1895 in diefer Eigenichaft für den 
Umfang ber Provinz beftätigt worden. 
Potsdam, den 15. April 1893. 
Der Regierung: Präfident. 
Befanntmadung. 

92. Mit Rüdfiht auf bie jeitige weite Verbreitung 
von Viehſeuchen in ten benachbarten Staaten des Aus: 
landes ift ed zur Berhütung von Seucdeneinfchleppungen 
erforderlih, daß alle zur Einfuhr gelangenten Pferde, 
MWiederfäuer und Schmeine an der Landesgrenze durch 
beamtete Thierärzte auf ihren Geſundheitszuſtand unter: 
ſucht werden, damit die an einer übertragbaren Seuche 
leidenden Thiere alsbald ermittelt und in Gemäßheit 
des $ 6 des Reichsſeuchengeſetzes von ber Einfuhr aus- 
geichloffen werben. 

Für bie thierärztliche Unterfuchung der Thiere ift 
von den Jmporteuren eine Vergütung nad folgenden 
en a entrichten: 

für Pferde 3,—- M. für jetes Stüd, 
für Aühe, Stiere und Dafen 1,50 ⸗ 


für Jungvieh 
0, 20 
0, 10 


X 
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N 


für Kälber und Schweine 
für Schafe . . 
für Lämmer und Spanferfef 0,05 
Die Erhebung der Vergütung erfolgt durch die 
Zolfftellen, bei welchen das Bieh die Grenze überichreitet. 
Mit dem 10. April d. I. iſt das obenbeichriebene 
Verfahren in Kraft getreten. 
Potsdam, den 14. April 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 


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N 
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Betrifft die fchußfreien Tage anf bem Schießplatze bei Eummeraderf Delfunge- Commiſfion für den 


93. Unter Hinweis auf die Polizei-Verordnung vom 
2, November 1875 — Amisbl. S. 366 — bringe id 
hierdurch zur öffentlichen Kennmiß, daß die ſchuß⸗ 


freien Tage auf dem Scießplage bei Cummersdorf| 34. 


für das Seht, 1893, wie folgt, feftgejegt worden find: 

April: 23. 4.26. 

Mai: 3. 4. 2 10. 14. 15. 17. 21. 22. 24. 28. 
29. 31. 
uni: A. 5. 7. 11. 12. 14. 18. 19. 21. 25. 26. 28. 
uli: 2. 5. 6. 9. 10. 12. 16. 17. 19. 23, 24. 26, 
30. 31. 

Angufi: 2. 6. 7. 9. 13. 14. 16. 20. 21. 23. 27. 
28, 30. 


— 





September: 3, 4. 6. 10. 11. 13. 17. 18. 20. 
25. 27. 
1. 2. 4. 8.9. 11. 15. 16. 18. 22, 
1. 5. 6. 8. 12. 13. 15. 19. 20. 
26. 27. 29. 


Degember: 3. 6. 7. 10. 13. 14. 17. 20. 21. 
25. 26. 27. 31. 
Porsdam, den 17. Aprit 1893. 
Der NRegierungse- Präfident. 
ebfeuchen. 
94. Ausgebrochen if die Maul- und Klauen- 
ſeuche unter dem Rindvieh ber Aderbürger Wieſe, 
de Brien und de Martincourt in Bernau, bes Gute: 


25. 29. 30. 


beſitzers Dotti und Bauern Doeberig in Hoenom, 


Kreis Niederbarnim, unter dem Rindvieh und A Schweinen 
des Eigenthümerd Wertfäbt, ſowie bei 4 Ziegen bed 
Arbeiters Reichert in Bendelin, Kreid Weltprigniß. 

Erloſchen if die Maul- und Klauenfeude 
unter dem Rindvieh der Dominien Dobberzin und 
Stendell, Kreis Angermünde, unter den Kühen dee 
Koffäthen Lucas in Petershagen, Kreis Niederbarnim, 
in Wilmersdorf, Freienwalde a. D., Kreid Ober: 
barnim, unter tem Rindvieh des Domainenpächters 
Meyer in Lietzow, dem Schweinen des Pantinen- 
machers Meier in Frieſack, Kreis Weſthavelland, in 
Klein-Mug, Kreis Templin, und Mörz, Kreis 
Zauch-Belzig. 

Erloſchen iſt die im September v. J. feſtgeſtellte 
Rotzkrankheit unter den Pferden der Ziegelei Fenne 
bei Mittenwalde, Kreis Teltow. 

Potsdam, den 18. April 1893. 

Der Regierungs⸗Präſident. 
Bekanntmachungen Des stöniglichen Polizei⸗ 
enten zu Berlin. 
ren 
383. In Anſchluß an die Bekanntmachung vom 
1. Dezember 1886 — NE 50 des Amtöblatted der 
Königlihen Regierung zu Potsdam und ber Stadt 
erlin — wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bradyt, daß an Stelle des Königlichen Profeſſors Dr. 
Möller der Lehrer an der Königlichen Thierarzneis 
ſchule Profeffor Dr. Dftertag zum Vorfigenden ber 
—* im Bereiche 
der Stadt Berlin ernannt worden iſt 
Berlin, den 12. April 1893. 
Der Polizei⸗Präſident. 
Berliner und Charlottenburger Preiſe im Monat März 1893. 
A. Engros-Marktpreiſe 
im Monatsdurchſchnitt. 
In Berlin: 
für 100 Kigr. Weizen (gut) 15 Marf 3 Pr. u 
do. ken 14 


XRD 


s 


“ 


Zu Ze bo. (gering) 14 ⸗ 2 ⸗ 
= =: = Roggen (gut) 13 » 16 - 
EZ bo. en 12 = 83 > 
——⸗ do. (gering) 12 = 53 ⸗ 
:e = =  Gerfte (gut) 16 = %0 = 











für 100 Klgr. Gerfle (mittel) 
bo. (gering) 
Dafer (gut) 
bo. (mittel) 
bo. (gering) 
Erbien (m) 
do. (mittel) 
do. (gering) 
nunticon 


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1 Marf 5 Pf., 


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155 


* 


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Monats- ⸗Durchſchnitt der höchſten Berliner 


Tagespreife en 
für 50 Klgr. 


im Monat März 


1) In Berlin: 


für 100 Klgr. Erbfen(geibez. Kochen) 3 Marf 46 Pf.18. 
- = = Speiſebohnen (weiße) 3 ⸗ ⸗ 
Fr ⸗Linſen — — ⸗ 
—2Rartoffeln 5 = 40 = 
- 1 Klgr. NRindfleiich v. d. Reue 1 = 40 - 
1 = ⸗ (Bauchfleiſch) 1 = 10 ⸗ 
- 1 = Schmeinefleiich 1 = 35 = 
- 1 =  Katbfleiich 1 = 20 » 
- 1 =  Hammelfleilch 1 = 20 = 
- 1 = Sped (geräudert) 1 = 60 = 
- 4 Eßbutter 2⸗30 = 
⸗60 Stüd zw 3 =: 17 : 

2) In Charlottenburg: 
für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) + Marf 44 Pf. 
:- =: =  Gpetijebohnen (weiße) — ⸗ ⸗ 
er: -  Rinien ⸗ 88 ⸗ 
.- 2: = Kartoffeln 7 » 83 = 
- 1 Klgr. Rindfleiih v. d. Keule 1 = AU - 
1 e Gauchſeiſch)/ 10 
- 1 ⸗ Schweineſleiſch 1 ⸗ 50 = 
—1⸗RKalbfleiſch 1 = 40 ⸗ 
- 1 = Hammelfleifch 1 =: 20 - 
: 1 Speck (geräudert) 1 = 60 ⸗ 
- 1 Esßbutter 2 =: 30 =: 
- 60 Stüd Eier 3 : 897 = 
C. Ladenpreife in den legten Tagen 
des Monats März 1893: 
1) In Berlin: 
für 1 Klgr. Weizenmehl NY 1 30 Bf. 
= 1 = Roggenmeht N 1 30 ⸗ 
- 1 = _Öerftengraupe 40 = 
» 1 = Gerſtengrütze 38 = 
- 1, = Budmeizengrüge 40 ⸗ 
- 1 = Bire 40 ⸗ 
«1 = Reis (Java) 5 = 
- 1 = JavasKaffee (mittler) 3 Mark — - 
-1 = ⸗ (gelb in 

gebr. Dohnen) A - 13 =» 
- 1 = GSpeifefalz 20 ⸗ 
1 = Schweineihmat; (Hiefigee) 1 - 50 = 


5% Aufſchlag 


Hafer Stroh Heu 
8,29 Mk., 2,44 Mk., 3,91 ME. 
B. Detail-Marktpreiſe 
im Monatsdurchſchnitt. 


* 


2) In Charlottenburg: 


für 1 Klgr. Weizenmehl N? 1 32 Pf, 
-» 1 s Roggenmehl Ne 1 26 * 
- 1 = Gerftengraupe 38 ⸗ 
«e 1 =  Gerftengrüge 4 > 
1 = Buchmeijengräge 42 = 
«1 = Bire 43 = 
= 1 Reis (Java) 49 - 
- 1 =  Javaskaffee (mittler) 2 Marf 44 = 
= 1 = TFavasfaffee (gelb in 

gebr. Bohnen) 3 = 0 - 
«- 1 = GSpeifejalz 20 ⸗ 
- 41 Shweineihmat (hieft ges) - — ⸗ 


Berlin, den 7, April 1 
Königliches —2 Präſi um Erfte Abtheilung. 
——* ungen n Der Raiterlichen 
ireftion zu Potsdam. 
Be fanntmadhung. 

In Grüneberg (Nordbahn) Lhird am 14. April 
eine mit der Poſtanſtalt daſelbſt verbundene Reichs⸗ 
Telegraphenanſtalt für den allgemeinen Verkehr eröffnet 
werben. 

Potsdam, den 11. April 1893. 

Der Kaiferliche Ober-Poftdireftor. 
Befanntmadung. 

16. In dem an der Wannfeebahn belegenen Drte 
Schlachtenfee bei Zehlenborf (Kr. Teltow) tritt am 
1. Mai für die Dauer ber beijeren Jahreszeit ein 
Poſtamt mit Telegrapbenbetrieb und einer 
Öffentlichen Fernſprechſtelle in Wirkſamkeit, 
welches durch die auf der Wannfeebahn verfehrenden 
Schaffnerbahnpoften Poftverbindungen erhält. Ein Land⸗ 
beftellbezirk wird der neuen Joß anftatt nicht zugetheilt. 

Potsdam, den 13. April 18 

Der Kaiferliche Ober Pofdirettor 
Befanntmachungen der Königlichen 
Sauptvertwaltung der Staatöfchniden. 
Befanntmadung. 

8. Das Preußiſche Stantskhurbsnc iſt auch in 
dem ſoeben abgelaufenen Gefchäftsfahr von den Beſitzern 
von Schulbverichreibungen der fonjolidirten Staatsanleihen 

lebhaft in Anſpruch genommen worden. 

Die Zahl der eingetragenen Konten betrug am 


31. März 

1891: 9632 über 543013100 M. Kapital, 

1892: 12039 s 687645700 - 
fie ift big zum 31. März 1893 auf 

14295 über 848777050 M. Kapital 
geftiegen. 

Bon den Teßtgebadhten Konten entfallen 84,4 %, 
auf Kapitalien bis zu 50000 M. und 15,6%, auf 
größere Kapitaldanlagen. 

Für phyfiihe Perionen waren am 31. März d. J. 

32 Konten über 417088300 M., für furiftifche Per: 
fonen 2397 Konten über 282744850 M. eingetragen. 
Die Zahl der Konten über bevormundete oder in Pfleg- 
haft flehende Perjonen ift im letzten Jahre von 800 
auf 946 geftiegen. 








156 


Bon den Zinfen ließen fih die Empfangsberech⸗ 
tigten halbjährlich 7797 Poſten von der Staatsihufden- 
Tilgungsfaffe in Berlin durch Werthbrief oder Poſt⸗ 
anmweifung direft zuſenden, 1927 Poſten wurden durch 
Gutſchrift auf Reichsbank⸗Girokonto beridhtigt und 7569 
wurden bei den mit ber Audzahlung beauftragten Rö- 
niglihen Kaſſen abgehoben. 

Bon den Konieninhabern mohnen 12213 in Preußen, 
1930 in anderen Staaten Deutichlande, 124 in den 
übrigen Staaten Europas, 8 in Aften, A in Afrika und 

6 in Amerifa. 

Das Staatsſchuldbuch ift allen denjenigen Befigern 
Preußiicher Konſols zu empfehlen, für welche dieje Pa- 
piere eine dauernde Anlage bilden und welde Ka- 
pital und Zinfen gegen den Schaden unbedingt fihern 
wollen, der ihnen, fo lange ihr Recht von dem jewei⸗ 
tigen Befitze der Sculdverjchreibungen und Zins⸗ 
fheine abhängig if, durch Diebitahl, Verbrennen oder 
Ba Abhandenfommen diejer Effekten nicht felten 
entſteht. 

Laufende Verwaltungskoſten werden von den 
Konteninhabern wicht erhoben. Für jede Einſchrift iſt 
ein einmaliger Betrag von 25 Pfennig für jede an- 
gefangenen 1000 M. des Kapitalbetraged, über welchen 
verfügt wird (mindeſtens 1 M.) zu zahlen. 

Die von ung veröffentlichten „ Amtlichen Nach⸗⸗ 
richten über das Preußiſche Staatöfchuld: 
buch‘‘, welche über Zweck und Einrichtung des Schuld⸗ 
buchs Genaueres ergeben, fünnen duch jede Buchhand⸗ 
fung oder direft von dem Berleger 5. Guttentag, 
Berlin, für den Preis von AO Pfg. oder durch die Poſt 
franfo 45 Pfg. bezogen werben. 

Berlin, den 7. April 1893. 

Hauptverwaltung der Staatsfchulben. 


Betanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staatspapiere. 


Befanntmahung. 

9. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs- 
eſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 

„SS. S. 281) und des $ 6 der Verordnung von 
16. Juni 1819 (©.-S. S. 157) wird befannt gemadht, 
daß die dem Landwirth Friedrich Döhber zu Weſter— 
egeln, Grünftraße 137, gehörigen Schuldverfchreibungen 
der fonfolidirten A %Yoigen Staatsanleihe von 1882 


Lit. G. N? 4686 und 4687 üter je 600 M. und 
- F. = 241813 - 244257 = =» 200 - 
angeblib im Jahre 1892 verjehentlih verbrannt 


worden find. 

Es werden diejenigen, welche fib im Beſitze 
diejer Urkunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches 
der unterzeichneten Kontcolle der "Staatspapiere ober 
ber Pommerſchen Hppothefen- ActiensBanf bier W., 
Taubenftraße 22, anzuzeigen, wibrigenfalld das gericht- 
liche Aufgebotsverfahren behufs Krafeloserflärung der 
Urfunden beantragt werden wird. 

Berlin, den 11. April 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatöpapiere. 


Bekanntmachung. 
10. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführungs- 
ejeged zur Civilprogeporbnung vom 24. März 1879 
G..€. ©. 281) und bed $ 6 der Berorbnung vom 
16. Juni 1819 (©.-S. ©. 157) wird befannt gemadıt, 
daß der verwittweten Frau von Deſſonneck, Roſalie 
geb. Schmidt hier, Calvinſtraße 21 III. wohnhaft, 
die Sculdverichreibung der konſolidirten 4 "/nigen 
Staatsanleihe von 1876/79 
Lit. F, Ne 49111 über 200 M. 

angeblih am 18. September 1892 geftohlen if. 

Es wird derjenige, welder fi im Beſitze dieſer 
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches ber 
unterzeichneten Kontrolle der Staatöpapiere oder der 
verwittweten Frau von Deffonned anzuzeigen, 
widrigenfalls das gerichtliche Aufgeboröverfahren behufs 
Sraftloserflärung der Urfunde beantragt werden wird. 

Berlin, den 11. April 1893. 

Königlihe Kontrolle der Staatöpapiere. 


Bekanntmachungen der Kreisausſchüfſe. 
Die Veränderung der Besirfsgrenz;n zwilchen dem Gutebezirfe 
und der Gemeinde Triglik betreffend. 

1. Durch Beihluß des Kreis-Ausichufies des 
Kreiſes Of-Prignig vom 14. d. M. ift mit Zuftim- 
mung ter Betheiligten dad dem Mühlenbefiger Kart 
Ganzlin zu Triglig gehörige Mühlen-Grimbftüd 
Blatt 1 NE 200, 201 ımd 203, fowie Blatt 2 N 74 
und 75 der Bemarfungsfarte von zufammen 10,1600 ha 
Größe von dem Gutsbezirke Triglig abgetrennt und mit 

dem Gemeinbebezirfe Triglig vereinigt worden. 

Kyrig, den 23. März 1893. 

Namens ded Kreisausichufles der Borfigende. 
12. Nachweifung 
der vom Kreis-Ansfchuß des Kreiſes Ruppin auf Grund des S 2 


der Landgemeinde-Ordnung vom 3. Juli 1891 genehmigten Ver 
änderungen an Gemeinde: und Gutabezirtsgrengen. 


Bezeihnung des in Betracht kommenden Grundſtücks: 
Niederlaſſung Hirzelsluſt. 

Bezeichnung des ſeitherigen Gutsbezirks: Gutsbezirk 
Hirzelsluſt. 

Bezeichnung des künftigen Gemeindebezirks: Gemeinde⸗ 
bezirk Hohenofen. 

Neu-Ruppin, den 29. März 1893. 

Der Kreis-Ausſchuß. 
13. Nachweiſung 
der Seitens des Kreis-Ausſchuſſes des Kreiſes Teltow 
auf Grund des $ 2 ad A der Landgemeinde⸗Ordnung 
vom 3. Juli 1891 genehmigten Veränderungen von 
Gemeinde- und Qutsbezirfögrenzen für dag I. Quartal 
1893. 

Bezeihnung des in Betradyt kommenden Grund- 
ſtuͤks: Die Seitend der Königliden Hoffammer an den 
Handeldmann Wilhelm Peters zu Könige-Mufler- 
haufen veräußerte, in ben vorläufigen Fortichreitungs: 
verhandlungen NE 1354/192 Kartenblatt I. der ®e- 











Amtsblatt. 157 


marfıng Könige» Wufterhaufen verzeichnete Parzelle 

mit einem Flächeninhalt von ungefähr 17,83 ar. 
Seitheriger Gemeinde: reſp. Gutsbezirk: Hause Berlin, den 4. April 1 

fipeifommiß-Herrihaft Könige-Wufterhaufen. Der Landrath des Kreifed Teltom. 


Bekanntmachungen der Königlichen Gifenbahn Direktion zu Bromberg. 
efanntmaedbung. 

14. Für die in der nachſtehenden Zujammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welche auf den 
daſelbſt erwähnten Ausftellungen ausgeftellt werben und unverfauft bleiben, wird eine Srachtbegünftigung in 
der Art gewährt, daß nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht beredinet wird, die Nüd- 
beförderung an die Berjandflation und ben Ausſteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage des ur- 
fprünglichen Frachtbriefes bezw. ded Duplifat-Beförberungsicheines für den Hinweg, jowie durch eine Bejchei- 
nigung ber dazu ermädhtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenflände auögeftellt geweſen 
und umnverfauft geblieben find, und wenn die Nüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit flattfinbet. 

In den urfprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungsfcheinen für die Hinſendung ift ausdrücklich 
zu vermerfen, daß die mit denſelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsgut beftehen. 


Aufgenommen in den Gemeinde: reſp. Gutsbezirk: 
Gemeinde Könige: Wuferpaufen: 


2 Art der Ausitellung 


für 
annover |13. bie 16.| Erzeugniffe und |Preuß. 


1|®artenbau = Ausftel-| 


Die 


Zur Aue: 
Die Frachtbogünſtigung wird gemährt |fertigung der | Rüdbeförberung 


Beicheinigung 
auf den Streden ber ind ermächtigt 


Staats⸗Ausſtel⸗ 


muß erfolgen 
innerhalb 


ı 4 


fung April Geräthe des | Eifenbahnen undllungs- Kom: | Wochen 5 
Gartenbaues | Reichsbahnen in] miſſion 3 
Elſaß⸗Loth⸗ 
ringen, 8 
2Pferde⸗Ausſtellung Stettin- | 6. bie 9. Pferde Königliche Eiſen- desgl. 14 Tage = 
Mai Direktionen Ber⸗ = 
lin, Breslau und 3 
Bromberg * 
3 desgl. Königsberg 13. bis 16. desgl. Preuß. Staats⸗ desgl. 4 = 
i. Pr. ai Eifenbahnen Wohen | » 
AkKunſt⸗Ausſtellung. Pofen | 28. Mai | Runftgegenftände desgl. desgl. 4 = 
big 8. Juli Woden | 2 
desgl. desgl. 4 


5Internationaler Ma⸗ Breslau |15. bie 17.| Maſchinen und 
| Geräthe 


ſchinenmarkt mi | 
Bromberg, den 6. April 1893. 


Bekanntmachungen anderer Behörden. 
BDBetfanntmadung. 


Wochen | 
Königlihe Eijenbahn-Direftion. 


welcher die von ihm bisher mitverwalteten Gefchäfte 


des Al. Bezirks — Gtienid bei Zoffen — niedergelegt 


Es wird hiermit zur öffentlichen Kennmiß gebracht, | hat, der Premier-Lieutenant a. D. von Schrötter in 


daß für fl:uerfrei veranlagte Gewerbetreibende in Zu⸗ 
funft feine bejonderen Freiſcheine mehr ausgefertigt 
werden. Als Legitimation den biefigen. und aus- 
wärtigen Polizeibehbörden gegenüber dient vielmehr 
fedigfih der für 1892/93 ausgeſtellte Gewerbeſchein 
oder die bei der Anmeldung ded Gewerbes audge- 
bänbigte anmefbebeideinigung. 
erlin, den A. April 1893, 
| Königliche Direktion 
für die Verwaltung der directen Steuern in Berlin. 
Perſonalchronik. 
Der Regierungs⸗-⸗Aſſeſſor Herrmann aus Cöslin 
ift an die hiefige Königliche Regierung verlegt worben. 
Im Kreiſe Ofthavelland ift wegen Ablaufs feiner 
bisherigen Dienftzeit der Butsbefiger Kienitz in Per- 
wenig von Neuem zum Amtsvorfteber des gleichnamigen 
Amtsbezirks XI. ernannt worden. 


Im Kreife Teltow if an Stelle des Amtsvor- 


ſtehers, Rittergutsbeſitzes Beußel in Haus Zoflen, 


Zoffen zum kommiſſariſchen Amtsvorſteher des eben ge- 
nannten Bezirks unter Vorbehalt dreimonatlicher Kündi⸗ 
gung ernannt worden. 

Der SKatafteraffiftent Johann Los in Berlin if 
mit der vertretungsweifen Verwaltung des Katafter- 
amtes Stralfund beauftragt worden. 

Die Büreaubiätarien Marr und Wienert find 
zu Rentenbanf-Sefretären 2. Klaffe und der Kanzlei⸗ 
Diätar Korth if zum Rentenbanf-Kanzliften bei der 
Nentenbanf für die Provinz Brandenburg ernannt 
worden. 

Der bisherige Divifionspfarrer in Gumbinnen, 
Johannes. Ferdinand Günther Friedrich, ift in die 
neuerrichtete Divifionspfarrftelle der 6. Divifion zu 
Jüterbog berufen worden. 

Der Diafonud Karl Louis Bruno Mathis in 
Lichtenberg, Diözeje Berlin-Land I, hat unter Verzicht: 
feiftung auf die Rechte des geiftlihen Standes fein 
Amt niedergelegt. 


156 


Bon den Zinfen ließen fi die Empfangsberecdh- 
tigten halbjährlich 7797 Poften von der Staatslhufden- 
Tilgungsfaffe in Berlin durch Werthbrief oder Poſt⸗ 
anweilung bireft zufenden, 1927 Poſten wurden durch 
Gutſchrift auf Reihsbanf-Girofonto berichtigt und 7569 
wurden bei den mit der Auszahlung beauftragen Kö⸗ 
niglihen Kaſſen abgehoben. 

Bon den Konteninhabern mohnen 12213 in Preußen, 
1930 in anderen Staaten Deutfchlande, 124 in den 
übrigen Staaten Europas, 8 in Aften, 4 in Afrifa und 
16 ın Amerifa. 

Das Staatsſchuldbuch ift allen denjenigen Befigern 
Preußiſcher Konſols zu empfehlen, für melde bieje Pa⸗ 
piere eine Dauernde Anlage bilden und welde Ka- 
pital und Zinfen gegen den Schaden unbedingt fihern 
wollen, der ihnen, jo lange ihr Recht von dem jemei- 
ligen Befitze der Sculdverichreibungen und Zins⸗ 
ſcheine abhängig ift, durch Diebftapl, Verbrennen oder 
—58 Abhandenkommen dieſer Effeften nicht ſelten 
entſteht. 

Laufende Verwaltungskoſten werben von den 
Konteninhabern nicht erhoben. Für jede Einfchrift iſt 
ein einmaliger Betrag von 25 Pfennig für jede an- 
gefangenen 1000 M. des Kapitalbetrages, über welchen 
verfügt wird (mindeſtens 1 M.) zu zahlen. 

Die von ung veröffentlichten „ Amtlichen Nach⸗⸗ 
richten über dad Preußiſche Staatsfchuld- 
buch‘‘, welche über Zived und Einrichtung des Schuld- 
buchs Genaueres ergeben, fönnen durch jede Buchhand⸗ 
Iung oder bireft von dem Verleger 5. Guttentag, 
Berlin, für den Preis von AO Pfg. oder durch die Port 
franfo 45 Pig. bezogen werben. 

Berlin, den 7. April 1893. 

Hauptverwaltung der Staatsſchulden. 


Betanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staatöpapiere. 


Defanntmahung. 

9. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs- 
eſetzes zur Givilprogeßordnung vom 24. März 1879 
G.⸗S. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (©.-S. S. 157) wird befannt gemadıt, 
daß die dem Randwirth Friedrid Döhber zu Weſter— 
egeln, Grünftraße 137, gehörigen Schuldverjchreibungen 
der fonfolidirten 4 %/oigen Staatdanleihe von 1882 


Lit. G. N? 4686 und 4687 über je 600 M. und 
- F. = W41813 - 244257 = = 200 : 
angeblih im Jahre 1892 verfehentlih verbrannt 


worden find. 

Es werden diejenigen, welde ſich im Beſitze 
diejer Urkunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches 
der unterzeichneten Kontrolle der "Staatspapiere oder 
der Pommerſchen Hppothefen- ActiensBanf bier W., 
TZaubenftraße 22, anzuzeigen, widrigenfalld das gericht⸗ 
fihe Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerflärung der 
Urfunden beantragt werben wirb. 

Berfin, ven 11. April 1893. 

Königfiche Kontrolle der Staatöpapiere. 


Befanntmahung. 
20. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführungs- 
ejeges zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
G.⸗“S. ©. 281) und des S 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemadıt, 
daß der verwittweten Frau von Deffonned, Rofalie 
geb. Schmidt bier, Calvinſtraße 21 II. wohnhaft, 
die Sculdverichreibung der Fonfolidirten A %/oigen 
Staatsanleihe von 1876/79 
Lit. F. N? 49111 über 200 M. 

angeblich am 18. September 1892 geftohlen if. 

Es wird derjenige, welcher fih im Beſitze biefer 
Urkunde befindet, hiermit aufgefordert, folches ber 
unterzeichneten Kontrolle ber Staatöpapiere oder der 
verwittweten frau von Deffonned anzuzeigen, 
widrigenfalls das gerichtliche Aufgebotöverfahren behufs 
Kraftioserflärung der Urkunde beantragt werben wird. 

Berlin, den 11. April 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatöpapiere. 


Betanntmachungen der Kreisausſchüfſe. 
Die Beränderung der Bezirksgrenzen zwiſchen dem Gutsbezirle 
und der Gemeinde Triglig betreffend. 

11. Durch Beihluß des Kreid-Ausichuffes des 
Kreifed Oft-Prignig vom 14. d. M. iſt mit Zuſtim⸗ 
mung ter Betbeiligten dad dem Mühlenbefiger Kart 
Banzlin zu Triglig gehörige Mühlen-Grundſtück 
Blatt 1 M 200, 201 und 203, fowie Blatt 2 M 74 
und 75 der Bemarfungsfarte von zufammen 10,1600 ha 
Größe von dem Gutsbezirke Triglis abgetrennt und mit 

dem Gemeindebezirfe Triglig vereinigt worden. 
Kyrig, den 23. März 1899. 
Namend des Kreisausſchuſſes der Borfigende. 
12. Nachweifung 
der vom Kreis⸗Ausſchuß des Kreifes Ruppin auf Grund des 5 2 
der Landgemeinde-Ordnung vom 3. Zuli 1891 genehmigten 2er: 
änderungen an Gemeinde: und Gutabezirfögrenzen. 
Bezeihnung des in Betracht fommenden Grundſtücks: 
Niederlaffung Hirzelsluſt. 
Bezeichnung des feitherigen Gutsbezirks: Gutsbezirk 
Hirzelsluſt. 
Bezeichnung des künftigen Gemeindebezirks: Gemeinde⸗ 
bezirk Hohenofen. 
Neu-Ruppin, den 29. März 1893. 
Der Kreis-Ausſchuß. 
13. Nachweiſung 
der Seitens des Kreis-Ausſchuſſes des Kreiſes Teltow 
auf Grund des $ 2 ad A der Landgemeinde-Ordnung 
vom 3. Juli 1891 genehmigten Beränderungen von 
Gemeinde» und Outsbezirfögrenzen für dag I. Quartal 
1893. 
Bezeihnung des in Betracht fommenden Grund: 
ſtuͤks: Die Seitend der Königliben Hoffammer an den 
Handelsmann Wilbelm Peters zu Könige-Wufter- 


hauſen veräußerte, in den vorläufigen Fortſchreibungs⸗ 
verhandlungen NE 1354/192 Kartenblatt 1. der Ge⸗ 














Amtsblatt. 157 


markung Könige» Wufterhaufen verzeichnete Parzelle 

mit einem Flädeninhalt von ungefähr 17,83 ar. 
Seitheriger Gemeinde: reſp. Gutsbezirk: Haus⸗ Berlin, den 4. April 1893. 

fideikoymmiß⸗Herrſchaft Koͤnigs⸗Wuſterhauſen. Der Landrath des Kreiſes Teltow. 


Bekanntmachungen der Königlichen Eifenbahu Direkti on zu Bromberg. 
efanntmadung,. 

14. Für die in der nachſtehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welche auf den 
dafelbft erwähnten Augftellungen ausgeftellt werben und unverfauft bleiben, wird eine Frachtbegünftigung in 
der Art gewährt, dag nur für die Hinbeförberung die volle tarifmäßige Fracht beredinet wird, die Rück⸗ 
beförderung an bie Berjandftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage des ur- 
ſprünglichen Frachtbriefes bezw. des Duplifat-Beförberungsicheines für den Hinweg, ſowie durch eine Befchei- 
nigung der dazu ermächtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenſtände ausgeſtellt geweſen 
und unverfauft geblieben find, und wenn die Rückbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit ſtattfindet. 

In den urfprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungsiceinen für die Hinfendung ift ausdrücklich 
zu vermerfen, daß die mit benjelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsgut beftehen. 


Aufgenommen in den Gemeinde- reſp. Gutsbezirk: 
Gemeinde Koͤnigs⸗Wuſterhauſen. 














Zur Aus: Die 
. Die Frahtbegünftigung wird gewährt | fertigung der | Müdbeförberum 
2 Art der Ansitellung Frachtboguͤnſtigung gewäh dung —— — 
1893 für auf den Streden ber find ermächtigt innerhalb 
1®artenbau = Ausftel-| Hannover |13. bis 16.| Erzeugniffe und Preuß. Staates Ausfler ı 4 
fung April Geräthe ded | Eifenbahnen und|fungs- Kom- | Wochen 5 
Gartenbaues Reichsbahnen ini milfion 8 
Elſaß⸗Loth⸗ 
ringen, 8 
2Pferde⸗Ausſtellung Stettin- | 6. bie 9. Pferde Koͤnigliche Eiſen- desgl. 14 Tagel = 
Mai Direktionen Ber⸗ Ka 
lin, Breslau und 3 
Bromberg * 
3 desgl. Koͤnigsberg 13. bis 16. desgl. Preuß. Staats⸗desgl. 4 = 
i. Pr. Mai Eifenbahnen Wochen | » 
AKunſt⸗Ausſtellung. Poſen28. Mai Kunſtgegenſtände desgl. desgl. 4 = 
bis 8. Juli Wochen | 2 
Hiänternationaler Mas| Breslau |15. bis 17.| Mafchinen und desgl. desgl. 4 
ſchinenmarkt JJuni Geräthe W / 


Bromberg, den 6. April 1893. 


Bekanntmachungen anderer Behörden. 
Bekanntmachung. 


ochen 
Koͤnigliche Eiſenbahn⸗Direktion. 


welcher die von ihm bisher mitverwalteten Geſchaͤfte 
bes XI. Bezirks — Glienid bei Zoflen — niedergelegt 


Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, | hat, der Premiersfieutenant a. D. von Schrötter ın 


baß für fl.uerfrei veranlagte Gewerbetreibende in Zu⸗ 3 


funft feine befonderen Freiſcheine mehr audgefertigt 
werden. Ald Legitimation den biefigen. und aue- 


wärtigen Polizeibehörden gegenüber dient vielmehr | 


fedigli der für 1892/93 ausgeſtellte Gewerbeſchein 
oder die bei der Anmeldung ded Gewerbes audge- 

bänbigte Anmelbebeicheinigung. 

erlin, den A. April 1893. 
| Königliche Direktion 
für die Verwaltung der directen Steuern in Berlin. 
Perſonalchronik. 

Der Regierungs-Aſſeſſor Herrmann aus Cöslin 
it an die biefige Königliche Regierung verjegt worden. 
Im Kreife Ofthavelland ift wegen Ablaufs feiner 


bisherigen Dienſtzeit der Outöbefiger Kienitz in Per- | 


wenig von Neuem zum Amtsvorfteber des gleichnamigen 
Amtsbezirks XI. ernannt worden. 


Im Kreife Teltow if an Stelle bed Amtsvor⸗ 


ſtehers, Rittergutsbeſitzes Beuel in Haus Zoflen, 


offen zum fommiffarifchen Amtsvorſteher des eben ge- 
nannten Bezirks unter Vorbehalt dreimonatlicher Kündi⸗ 
gung ernannt worden. 

Der Katafteraffiftent Johann Lotz in Berlin ift 
mit der vertretungsweifen Berwaltung bed Katafter- 
amtes Stralfund beauftragt worden. 

Die Büreaudiätarien Marr und Wienert find 
zu Rentenbanf-Sefretären 2. Klaſſe umd der Kanzlei- 
Diätar Korth if zum Nentenbanf-Kanzliften bei der 
Nentenbanf für die Provinz Brandenburg ernannt 
worden. 

Der bisherige Divifionspfarrer in Gumbinnen, 
Johannes, Ferdinand Günther Friedrich, ift in die 
neuerrihtete Divifionspfarrftelle der 6. Divifion zu 
üterbog berufen worden. 

Der Diafonus Karl Louis Bruno Mathis in 
Tichtenberg, Diözeje Berlin-Land I., hat unter Berzicht- 
Teiftung auf die Nechte des geifllihen Standes 1 
Amt niedergelegt. 


u U on 


158 


Das Diakonat an ber Danfed-Rirche zu Berlin, 
Diözefe Berlin II., ift durch das Aufrüden feines bis⸗ 
herigen Inhabers, Predigers Stage in dad Ardi- 
diafonat zur Erledigung gefommen. Die Wahl dee 
Diakonus gefchieht durch die verfafjungsmäßigen Ge: 
meinbeorgane der Danfesfirche. 

Der bisherige Direktor des Realprogymnafiums 
zu Eisleben Profeſſor Dr. Richter if unter Ernennung 
zum Oberlehrer dem Königlihen Gymnafium zu 
Schöneberg überwiejen worden. 

Der willenihaftlide Hilfelehrer Todt ift zum 
Oberlehrer ernannt und dem Joachimsthal'ſchen Oym⸗ 
naſium in Berlin überwiefen worden. 

Dem Küfter, Organiſten und Lebrer Chriftian Koch 
in Garz, Parodie Große Welle, Didzefe Havelberg- 
ilsnack, ift der Titel „Kantor“ verliehen worden. 
Perjfonalveränderungen im Bezirfe der 
Kaiferlihen Ober-Poftdireftion in Potsdam. 
GEtatsmäfßig angeftellt find: der Poftprattifant 

Meyer als SBoftfefretair in Potsdam, die Poft- 
aſſiſtenten Hoeft in Porsdam, 9. Schroeder in 
Eberswalde, Laſſig in Wittenberge (Bez. Potsdam), 
Herrgott in Beesfow, Lehmann in Angermünde, 
Künfel in Eberswalde, Gariſch in Oranienburg, 
Stein in Jüterbog, Diedhoff in Prigmwalf als 
Poftatfiftenten, der Poftaffiftent Koeppen in Potsdam 
als Zelegraphenaffiftent, die Poſtanwärter Eichberg 
in Wittenberge (Bez. Potsdam), Kümpel in Neu- 
Ruppin, Koenig in Spandau, Ufer in Wriezen 
als Poftaffiftenten, die Telegrapbenanwärter Mall: 
wig in Steglig, Deder in Brandenburg (Havel), 
Leue in Eberswalde ald Telegraphenaffiftenten, ber 
Poftaififtent Leon in Falfenrehde als Poftverwalter, 
die Poſtanwärter Richter in Seehaufen (LUdermarf) 
und Ketel m Zerpenichleufe als Poftverwalter. 
Ernannt find: der Poftverwalter Krohn zum 
Kanzliften in Potsdam, der Pofaffiftent Kurge zum 
Büreauaſſiſtenten in Potsdam, die Poftaffiftenten 
Toerlig und Ehmfe in Potsdam, Roſe in Dahme 
(Mark), Pankow in Strausberg (Stadt), Thamm 
in Cöpenid zu Dber-Poftaffiftenten, die Telegraphen- 
affiftenten Bindfeil in Neu-Ruppin, Moths in 
Spandau, Feuerhak in Prenzlau zu ObersTele- 
graphenajfiftenten. 
Verfett find: der Poftinipeftor Kroehnke von 
Porsdam ald com. Poftratb nad Bromberg, der 
Poftdireftor Schaeffer von Neumänfter nad Neu- 
NRuppin, der Ober Poftdireftiongfefretair Schiche 
von Potsdam als com. Telegraphenamtdfaffirer nad) 
Berlin, der ObersPoftdireftiongfefretair Hoeynd von 
Porödam ald com. Poftbireftor nad) Barmen-Unter- 
barmen, der Poſtſekretair Weinbender von Quden- 
walde nad Porsdam, der Poftaffiftent A. Schroeder 
von Jüterbog nad) Freienwalde (Ober). Dem Tele- 
graphenamtsfaffirer Braun aus Berlin ift eine Poft- 
infpeftorftelle für den Bezirk der DOber-Poftdireftion 
in Porsdam und dem Telegraphenamtefafftrer 
Schmoll aus Düfjeldorf Die Vorſteherſtelle des Tele- 


- — 


graphenamts in Potsdam, zunaͤchſt probeweiſe über- 
tragen worden. Den Poſtſekretairen Krille und 
Olivier aus Berlin find Büreaubeamtenftellen 
I. Claſſe bei der Ober: Pokbirection in Potsdam 
probeweije übertragen worden. 

In den Aubeftand getreten ifl: der Poſtdirektor 
Sauerhering in Neu:Ruppin. 


Geſchenke an Kirchen ꝛe. 


Bei dem Königlihen Konftftorium der Provinz 
Brandenburg find in neuerer Zeit die folgenden an bie 
unter Angabe ber Diözefen nachſtehend benannten Kirchen ıc. 
im Regierungsbezirt Potsdam gemachten Geſchenke zur 
Anzeige gebradyt worden: 

Bon Seiner Majeftät dem Kaiſer und König der St. 
PetrisKirhe zu Luckenwalde, Diözefe Luckenwalde: 
2000 M. zur Tilgung der Reſtbauſchuld; von Ihrer 
Majeftät der Kaiferin und Königin berjelben Kirche: 
600 M. zu demjelben Zweck; der St. Jacobi⸗Kirche 
zu Qudenmwalde, Diözefe Qudenwalde: ein Kirchen⸗ 
fiegel; der Segend-Kirde in Weft:Reinidendorf, 
Diözeſe Berlin-Tand IE: eine Altarbibel und eine 
Ranzelbibel. 

Ferner: 

Berlin-Land IL: der Kirche zu Fredersdorf vom verſtorb. 
NRittergutöbefiger Berdries: 5000 M. zur Auf: 
befferung der Pfarr: und Küfter-Bejoldung und zu 
Armenzweden. 

Berlin Rand II.: der Segens⸗Kirche in Weſt⸗Reinicken⸗ 
dorf vom Hofmaurermeifter Stargard in Berlin: 
Altar, vom Fabrik. Shwanig in Berlin: Kanzel 
und Leſepult, vom Kalfbrennereibefiger Lehmann in . 
Berlin: Taufftein, vom Fabrik. Hoppe in Berlin: 
3 Gloden, von den Geiſtlichen, den kirchlichen Ge⸗ 
meinde-Organen und mehreren Gemeindegliedern: 
3 bunte Chorfenfter, vom Hofſchuhmachermeiſter 
Kath in Berlin: Kronleuchter, von ber politifchen 
©emeinde: 500 M. zur Beihaffung der Thurmuhr, 
von Herrn Hupel: Teppih im Altarraum, vom 
Fabrik. Wens in Berlin: Teppich für die Safriftei, 
Befleidung der Kanzel, des Altard und der Leuchter: 
banf, vom Diafonud Boehm: 2 Belfleidungen der 
Leuchterbank, Pult für die Altarbibel, Geſangbuch für 
den Predigerftuhl, von Frl. K. und Frl. R. Feltzin: 
Altardede, Korporale, Velum, Veſpertuch für Altar 
und Kanzel, von Fr. X. Feltzin: Kniebanf für Braut- 
paare, von C. Jürf & Co. in Berlin-Reinidendorf: 
Crucifir, Altarleuchter, Weinfanne, Kelch, Patene, 
Hoftiendofe, Kelchloͤffel, Taufbeden, Tauffanne (neu: 
filbern und verfilbert), gefammelt in 95 Bibelftunden: 
6 Opferbüchſen, Bibel für die Safriflei, Sammlung 
in der Gemeinde ıc.; Harmonium für die Safriftei. 

Altſtadt⸗-Brandenburg: der Kirche zu Lünow vom Kauf: 
mann und Ziegeleibefiger Ernfi Hübner und Ge- 
mahlin in Brandenburg a. H.: 2 Altarleuchter aus 
Goldbronce. 

Dom⸗Brandenburg: der Kirche zu Selbelang von Fr. 
v. Errieben: Kirchenheizungs-Anlage. 


159 


Gölnstand J.: der Kirche zu Blanfenfelde vom Kirhen-| Milfions:Hülfsnerein in Ludenwalde vom verſtorb. 
älteften Buchwald: Altarteppich. Werfmeifter &. G. Lamprecht: 150 M. 
Cõln⸗Land II.: der Kirche zu Groß-Ziethen vom Ritter: | Nauen: der Kirche zu Ribbeck von Fr. v. Nibbed: 
ſchaftsrath Keller: broncener Kronleuchter für den geftidte Aftarbefleidung und Ranzelpultbede, von Herrn 
Altarraum. v. Ribbeck: A bronc. Wandlampen, von der Ge- 
Jüterbog: der St. Nicolai-Kirche in Jüterbog von Un=| meinde: geflicdtes Bahrtuch. 
genannt: Altarteppich für die Sakriſtei. Perleberg: der Kirche zu Wittenberge von verftorb. Wwe. 
Lenzen: der Kirche zu Seedorf die Einnahme aus drei] 8. Heujer: 600 M. zur Grabpflege. 
Concerten: Altardede und Kanzelbebang, von der Potsdam I.: der Friedengfirdhe zu Potsdam vom Wirkt. 
Familie des Pfarrers Handtmann: ZTauffein| Geb. ObersNeg.-Ratb Dr. Wieſe und Gemahlin: 
decke. 1 Eremplar der revid. Bibel, Crucifix mit ſilbernem 
Luckenwalde: der St. Jafobi-Kirche in Rudenwalde vom | Corpus, ſilb. Abendmahlskelch, filb. Abendmahlsgeräthe 





verftorb. Kabrikbefiger Ferdinand Heinrich: 3000 M. 
zum Bau der Kirche, vom verftorb. Werfmeifter C. ©. 
Lampredt: 1000 M. zu demjelben Zweck; der St. 
Johann.⸗Kirche in Luckenwalde vom verforb. Fabrik⸗ 
befiger Ferd. Heinrich: 1000 M. für den Kirchen- 
dor, 1000 M. für die Gemeinbediafonie, vom verftorb. 
Werfmeifter &. ©. Lamprecht: 500 M. für dad 
Kirchenchor: 1500 M. für die Gemeindediafonie, 
bem Zweigverein der Guſtav Adolf-Stiftung in Quden- 
walde, vom verfterb. Fabrikbefiger Ferdinand Hein- 
rich: 1500 M., vom verflorb. Werfmeifter &. ©. 


Stradburg: 


für Kranfenfommunionen. 


Neu⸗Ruppin: der Kirche zu Proben von der Gemeinde: 


Altardede, Tauftiichdede, Kanzelbefleidung; der Kirche 
zu Stöffn von Ungenannt: Weinfanne, von Uns 
genannt: Taufbeden. 


Spandau: der St. Johann.⸗Kirche zu Spandau von 


Wwe. Frau Fabrik⸗-Inſpektor Bruder: 300 M. für 
Armenzwede. 

der Kirche zu Werbelow von Herrn 
%. Flügge in Berlin: 2 Kirchenglocken. 


Königs-Wufterhaufen: der Kirche zu Tenpig vom Major 


a. D. v. Euen: Brüftung zum Altarpodium, von 








Lamprecht: 150 M. der Bibel-Gejellichaft in Lucken⸗ 
walde, vom verftorb. Fabrikbefiger Ferdinand Hein⸗ Frl. Bertba Gottgetreu: Altarteppich. 

rich: 500 M., vom verforb. Werfmeifter C. ©.| Zehdenid: der Kirche zu Meſeberg vom Profeflor 
Lampredt: 150 M. dem Evangeliihen Männer--| D. Leſſing und Gemahlin in Berlin: filb. Tauf- 
Kranfenverein in Rudenwalde, vom verftorb. Kabrif-| Tanne. 

befiger Kerdinand Heinrich: 500 M., vom verftorb. | Zoffen: der Kirche zu Glienick vom Koſſaͤth Fr. Ribbecke: 
Werkmeiſter C. G. Lamprecht: 600 M., dem| Altarteppich. 


YHusweifung von Ausländern aus dem Meichdgebiete. 


& Name und Stand | Alter und Heimath rund Behörde, | Dabım 
re , ber welche die Ausweifung e _ 
& bes Ausgewieſenen. Beftrafung. beſchloſſen hat. de 
1. 2. 3. 4. 05, 6. 
b. Auf Grund des $ 362 des Strafgejegbuds: 
11 Chaskel Bagno, geboren am 20. Sep-|Landftreichen, Großherzoglich badi-| 13. März 
Kaufmann u. Schächter,) tember 1861 zu Gofty- cher Landesfommij-| 1893. 
nin, Gouvernement ſär zu Freiburg, 
Warſchau, ortdangehö- 
rig ebendajelbft, 
2) Alwin Raimund geboren am 16. Mailandftreichen und Betteln, Königlich preußiſcher 7. März 
Branfe, Arbeiter, | 1875 zu Auifig, Boͤh⸗ Negierungspräfident 1893. 


“zu Potsdam, 
Königlich bayerische 22. Februar 
; 89 


men, öſterreichiſcher 
Staatsangehöriger, 
3Coöleſtin Dallafera,geboren am 15. Dezem-|Landftreichen, 


Bahnarbeiter, ber 1844 zu Rabbi, Dolizei-Direktion 

Bezirk les, Tirol, Münden, 
ortsangehörig ebendaſ., 

4| Joſef Ertl, Glaſer, geboren am 18. April desgleichen, Königlich Bayeriſches 27. Sebruar 
1851 zu Saras, Be⸗ Bezirksamt Pfarr-| 1893. 
zirk Brüx, Böhmen, kirchen, 
orange. zu Deutſch⸗ . 
Ruf, Bezirk Poderfam, 


ebendafelbft, 








160 








& Name und Stand | Alter und Heimath rund Behörde, | Datam 
CE OF TER der welche dic Ausweilung es . 
7 des Ansgewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. nat: 
1. 2 | 3. | A. | 5. 6. 
5 9Heinrih Fiedler, |geboren am 30. MärziBetteln, Königlid bayerifchell4. Kebruar 
Tagelöhner, 1853 zu Hartmanne- Polizei-Direktion 1893. 
dorf, Bezirk Trautenau, Münden, 
Böhmen, ortdangehö- . 
rig ebendajelbft, 
6 Wilhelm geboren am 12. Kebruarlandftreihen u. Betteln, dieſelbe, 28. Kebruar 
Kornftreicher, 1872 zu Jamnig, Be⸗ 1893. 
Kommig, zirk Datſchitz, Mähren, 
| urröangehörig ebenbaf., 
7 Karl Künzel, geboren am 28. Januarſdesgleichen, Königlich preußiiher| 21. Oktober 
Bäckergeſelle, 1871 zu Barzborf, Regierungspräſidentt 1892. 
Bezirk Braunau, Böh- zu Frankfurt a. O., 
men, ortsangehoͤrig 
ebendaſelbſt, 
8 Johannes Franziskus geboren am 13. Oktober Betteln, Polizeibehoͤrde zu 9. Maͤrz 
Meeus, Eigarrens | 1861 zu Antwerpen, Hamburg, 1893, 
macher, belgiſcher Staatsan⸗ 
gehöriger, 
9| Adalbert Mikes, [geboren am 1. April Landſtreichen, Königlich bayeriſches 27. Kebruar 
Hufſchmied, 1870 zu Brezina, Bezirksamt Pfarr⸗18893. 
Bezirk Pilgram, Boͤh⸗ kirchen, 
men, ortdangehörig 
ebendaſelbſt, 


10] Viktorie Valentino 30 Jahre alt, geboren Landſtreichen und Ge⸗Höͤniglich preußiiher| 4. März 
Roffi, Diener, | und ortsangehörig zu| merbefleuereontravention,| Regierungspraͤſident 1893. 
Pontafieve, Provinz zu Wiesbaden, 
Toscana, Italien, 
11] Joſef Paruch, |geboren im März 1871 Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiicher) 18. Februar 
Arbeiter, zu Starzenice, Bezirf Regierungspräftdtent|ö 1893. 
Wielun, Polen, orts⸗ zu Oppeln, 
angehoͤrig ebendaſelbſt, 
12 Joſef Poötzl, geboren am 25. Juli Betteln, Betrugsverſuch, Koͤniglich Sächſiſche 1. Februar 
Malergehülfe, 1873 zu Eger, Boͤh⸗ Beilegung eines faljchen) Kreispauptmann- 1893. 


men, ortsangehörig zu] Namens, ſchaft Zwickau, 
Absroth, Bezirk Eger, 
13| Konrad Schepp geboren am 15. Februar Betteln, Königlich preußifher| 9. März 
(Schebb), Seemann, | 1847 in Belfort, Frank⸗ Regierungspräfidenti'ö 1893. 
reich, franzoͤſiſcher zu Potsdam, 


Staatsange hoͤriger, 
14| Anton Skrabl, geboren am 1. Januar Landſtreichen u. Betteln, Königlich Bayerifchel 2. Bär 
1893. 


Hutmacher, 1850 zu Donatiberg, Polizei⸗Direktion 
Bezirk Pettau, Steier⸗ München, 
mark, ortsangehoͤrig 
ebendaſelbſt, 
151 Joſef Spatenka, geboren im Oktober desgleichen, Königlich bayeriſches 15. Bebruar 
Bergolder, 1861 zu Nemidig, Bezirksamt Negen, 1893. 
Bezirk Taus, Böhmen, 
ortdangehörig ebendaſ., 
16] Johann Stadler, |geboren am 21. De-Landftreichen, Koͤniglich bayeriſche desgleichen. 
Schreiner, zember 1860 zu Peuer⸗ Polizei⸗Direktion 
barh, Bezirk Schär⸗ München, 


ding, Oberoͤſterreich, 
ortsangehoͤrig ebendaſ., 





— un 0077 — 


161 





& Name und Stand Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Datum 

— — —— — — — des 

u , ber welche bie Ausweilung : . 
8 des HAnsgewielenen Beſtrafung. beſchloſſen hat. eee 
2. | 3. 4, 5 6. 





Königlich yreußiiiher . März 
Regierungspräfidenti 1893. 
zu Düffeldorf, 


Vincenz Stejsfal, Igeboren am 7. März Betteln, 
Fleiſchergehülfe, 1865 zu Unter⸗Kſel, 
Bezirk Boͤhmiſch⸗Brod, 
Boͤhmen, ortsangehoͤ⸗ 
rig ebendaſelbſt, 
18 Orloff geboren am 27. Februar Landſtreichen u. Betteln, Großherzoglich heſſi⸗ 20. Februar 
von Theleäcken, | 1867, aus Riga, Ruß⸗ ſches Kreidamt 1893. 
Spradlehrer u. Maler,| Iand, Mainz, 
19 Joſef Trnfa, geboren am 10. Märzidesgleichen, Königlich bayeriſches 2. Januar 
Schneidergeſelle, 1850 zu Tochowitz, Bezirksamt Gries) 1893. 



















Bezirf Blatna, Boͤh⸗ bach, 
men, ortsangehoͤrig 
ebendaſelbſt, 
201 Wilhelm Wetzels, geboren am 6. Januar desgleichen, Koͤniglich preußiſcher 16. Ietruar 
andlanger, 1858 zu Uermond, Regierungspräfidenti' 1899. 
Niederlande, zu Aachen, 
21] Laurenz Winter, |geboren am 22. Ofto:|Betteln, Königlich preußiſcher/ 25. Februar 
Weber, Schuhmader, | ber 1859 zu Stalfa, Regierungspräfidenti 1893. 
Ziegelarbeiter, Bezirt Braunau, Böh- zu Stade, 


men, ortsangehörig 
ebendaſelbſt, 

22Urban Zadra, Bäcker, geboren am 2. Juni Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayeriſche 18. Februar 
1874 zu Bruck, Bezirk Polizei⸗Direktion 1893. 


Zell am See, Tirol, München, 
ortsangehörig zu Treg, 
Bezirf Cles, ebendaſ., 
231 Joſeph Zepper, Igeboren am 10. Auguſt Betteln, Königlich preußiſcher 8. Gehruar 
Arbeiter, 1863 zu Dualliich, Regierungspraͤſident 1893. 


Kreis Gitſchin, Bezi 
Trautenau, Boͤhmen, 
ortsangehörig ebendaſ., 
24 Pietro Dalla Torre,igeboren am 24. Mai Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich bayeriſche 21. Gebruar 
Maurer, 1858 zu Rocca Pie: PolizeisDirektion 1893. 
trore, Bezirk Agordo, Münden, 
Provinz Belluno, Ita: 
fien, ortsangehörig 
ebendafelbft, 
255] Franz Franke, geboren am 18. Juni Diebſtahl, Betrug, Tand: Königlih preußifcher 16. Man 


zu Magdeburg, 


ohne Stand, 1879 zu Krautenwalde, fireichen und Urkunden⸗ Regierungsprafident 
Bezirk Jauernigk, Oe⸗ faͤlſchung, zu Breslau, 
fterreichifeh = Schlefien, 
ortsangehörig ebenda- 
ſelbſt, 
26 Karl Freund, geboren am 6. Juli Landftreichen, Königlich bayeriſches 9. März 
Bäder, 1852 zu Stadl-Traun, Bezirksamt Pfarr-| 1893. 
Bezirk Wels, Ober- kirchen, 
öſterreich, ortsangehoͤ⸗ 
rig ebendaſelbſt, 
271 Joſef Klötz (Klec), geboren am 5. Juni ſdesgleichen, Stadtmagiftrat 21. Sehruar 
Tagelöhner, 1845 zu Sopotmitz, Straubing, Bayern 189. 
Bezirk Landskron, Böh- 


men, öſterreichiſcher 
Staatsangehoͤriger, 





162 


& Name und Stand | Alter und Helmath Grund Behörde, 
— 7 ö— — der welche die Ausweiſung 
bes Ausgewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. 
1. 2. 3 4. 5. 
28 Franz Kotyza, ggeboren am 14. Februar Landſtreichen, Königlich bayeriſches 
Bergarbeiter, 1864 zu Oels, Bezirk Bezirksamt Pfarr⸗ 
Jitſchin, Böhmen, orts⸗ kirchen, 
angehoͤrig zu Doudleb, 
Bezirk Reichenau, eben⸗ 
daſelbſt, 


35 


+, 


Johann Krenn, 
Müuͤhlgeſelle, 


Mathias 
Lechermaier, 
Bürſtenmacher, 


Anna Leobacher, 
ledige Dienſtmagd, 


Ludwig Chriſtian 
Mamoſer, 
Schuhmacher, 


Andreas Niſtler, 


Bergarbeiter, 


Franz Nowak 
(Novak), 
Fabrikarbeiter, 


Gottlieb Schneider, |geboren am 18. Februar desgleichen, 
1 


Tagner, 


Königlih bayeriſches 


geboren am 22. Novem⸗ desgleichen, 
Bezirksamt Regen, 


ber 1864 zu Anborf, 
Bezirf Schärding, De- 
fterreich, ortdangehörig 
ebendajelbft, 

geboren am 29. AprillBetteln, Königlich bayerifche 
1849 zu Ried, Bezirf Holtzei- Direktion 
Nied, Oberöſterreich, Münden, 
ortdangehörig ebenda⸗ 

ſelbſt, 

geboren im Jahre 1872 Betrug u. Landſtreichen, Königlich bayeriſches 
zu Seeham, Gemeinde Bezirksamt Lanfen, 
Matſee, Bezirf Salz- 

burg, Oeſterreich, öfter: 

reichiſche Staatsange⸗ 

hoͤrige, 

geboren am 28. Maͤrz Landfmeichen, 
1872 zu Bifchweiler, 

Kreis Hagenau, Eljaß, 

franzöfiihder Staats⸗ 

angehöriger, 

geboren am 13. Mai Hausfriedensbruch, Land⸗Koͤniglich bayerifches 
1834 zu Schneden,| fireichen und Betteln, I$ Bezirksamt Tirſchen⸗ 
Bezirk Eger, Böhmen, reuth, 

öfterreichitcher Staats» 

angehöriger, 

geboren im Jahre 1867| Randftreichen, 
zu Roth⸗Oujezd, Ge⸗ 

meinde Welechwin, Be⸗ 

zirk Budweis, Böhmen, 
oſterreichiſcher Staats⸗ 

angehoͤriger, 


Kaiſerlicher Bezirks⸗ 
Praͤſident zu Colmar, 


Königlich bayeriſches 
Bezirksamt Regen, 


Kaiſerlicher Bezirks⸗ 
873 zu Burgdorf, Präfidentzu Colmar, 
Schweiz, ſchweizeriſcher 


Staatsangehöriger, 


Datum 
bes 
Ausweilungs- 
Beſchluſſes. 


6. 
27. Februar 
—* 


10. Mär 
1893. 


5. März 
1898. 


10. März 
1893. 
14. März 
1893. 


23. Senruat 
1893. 


12. Januar 
1893. 


20. März 
1893. 


Die durch Beſchluß des Königlich preußiichen Negierungs - Präfidenten zu Oppeln vom 13. Dezember 
v. 3. verfügte Ausmweifung des Tagearbeiterd Valid Felir Bury aus dem Neichgebiet if zurüdgenommen 
worden, ebenjo ift die durch Beſchluß des Herzoglich ſächſiſchen Staatsminifteriume, Abtheilung des Innern zu 
Meiningen vom 24. v. M. verfügte Ausweifung des Drechslerd Karl Krauſe aus dem Reichsgebiet zurüd- 
genommen worden. 


(Die Infertionsgebühren betragen 


Hierzu Sechs Deffentliche Anzeiger. 
ji: eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 


Potsdam, Buchdruderei ver A. W. Hayn'fchen Erben. 





N 
um © 





163 





Amtsblatt 


ber KRöniglibeu Negieruug zu Potsdam 
und der Stadt SKerlin. 


Stüd 17, 


Den 28. April 


1883. 





— 











Bekanntmachungen des Königlichen 
Dber:Präfidenten. 


Polizei⸗Verordnung. 

12. Gemäß 868 6, 12 und 15 des Geſetzes über bie 
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (G.⸗S. ©. 265) 
und $$ 137 und 139 des Geſetzes über die allgemeine 
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195) 
wird mit Genehmigung des Herrn Minifters des Innern, 
nad Anhörung des Provinziallandtages und unter Zu: 
flimmung des Provinzialrathes verordnet, was folgt: 

1) Die Berorbnung vom 16. September 1842, die 
Handhabung der Feuerpolizei und bie befiere Ein- 
rihtung der Lölchanftalten in den zu einer Ber: 
fiherungsfocietät verbundenen Städten der Kur- 
und Neumarf, des Markfgrafthums Niederlaufig, 
der Aemter Eenftenberg und Finſterwalde, jomie 
der Diftrifte Jüterbog und Belzig (Potsdamer 
Amtsblatt Seite 257, Frankfurter Amtöblatt 
Seite 303) wird aufgehoben. | 

2) Der Zeitpunft, zu dem dieſe Aufhebung eintritt, 
it für jede einzelne Stadt durch den Regierungs⸗ 
Präfidenten beionders feftzufegen und im Regierungs- 
Amtsblatt befannt zu machen. 

3) Ortspolizeiverorbnungen, welche auf Grund und 
in Aueführung der in Ziffer 1 benannten Verord⸗ 
nıng vom 16. September erlaffen find, werden 
durch die Aufhebung der letzteren nicht berührt. 

Potsdam, den 25. März 1893. 
Der Ober-Präfident, 
Staatsminifter von Achenbach. 


Befanntmachungen 
des Königlichen Negierungd:PBräfidenten. 
Bekanntmachung. 
98. Vom 1. d. M. ab bis Ende März 1894 be⸗ 
finden ſich in den Orten Neu⸗Ruppin und Havelberg 
militairiſche Verabreichungsſtellen für Fourage. 
Potsdam, den 24. April 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 
Thierärztliche Unterfuchung der nach den Norpfeehäfen zu verfen- 
denden Wiederkäuer und Ecyweine. 
96. Die dur meine Befanntmadung vom 23ften 
März 1889 (Amtsbl. Stück 14 S. 122) angeordneten 
regelmäßigen foftenfreien thierärztlichen Unterſuchungen 
der vom Eiſenbahnhof Karftädt, Kreis Weftprignig, 
nah den Nordjeehäfen zur Berjendung gelangenben 














Wiederfäuer und Schweine findet fortan an jedem 
Dienftag Nachmittag 2 ihr ftatt. 
Potsdam, den 21. April 1893. 
Der Regierungs-Präfident. | 
Etandesamtebezirfs-Beränderung betreffend. 
97. Vom 1. Mai d. 3. ab wird im Kreife Teltow 
die Abtrennung des Gemeindebezirfd Halbe von dem 
Standesamtöbezirt Me 22 „Groß⸗Koͤriß“ und die Zu- 
tbeilung zu dem Bezirk M 23 „Freidorf“ zur Aug- 
führung gelangen. 
Doredam, den 21. April 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 


Viehſeuchen. 


98, Feftgeftellt ıft die Maul- und Klauen- 
ſeuche unter dem Rindvieh des Vorwerks Marienhof 
bei Weißen, Kreis Jüterbog-Luckenwalde, unter dem 
Nindvieb und den Schafen des Gutebefiters Bade in 
Wernikow, Kreid Oftprignib. 

Erlofhen ift die Maul- und Klauenfeude 
auf dem Gute Cruſſow, Kreis Angermünde, dem 
Riefelgute Wartenberg, unter den Viehbeſtänden des 
Büdners Luſch in Friedrichsfelde, Aderbürgers 
Wernicke in Bernau, Kreis Niederbarnim, auf dem 
Vorwerk Wendemark, bei dem Rindvieh des Schulzen 
Bäfer in Dechtow, Kreis Oſthavelland, dem Rindvieh 
des Nitterguted Gräfendorf, Kreis Jüterbog⸗Lucken⸗ 
walde, bei dem Klauenvieh der Dominien Fahren⸗ 
bolz und Güterberg, Kreid Prenzlau, unter dem 
Rindvieh des Halbbauern Aug. Schmidt und Büdners 
Wittkopf in Liebenthal, der Tagelöhner auf Rittergut 
Eggersdorf, bed Milchpächters Wildgrube, Bauerguts⸗ 
befigersö Müller in Barenthin, Diühlenbefigers Scherz 
in Fretzdorf, Bauergutsbefigerö Granzow, Molkerei: 
befigers Zander in Döllen, Kreis Oftprignig, dee 
Bauergutöbefigerd Klaer in Sperenberg, Kreis Teltow. 

Feſtgeſtellt iſt Milzbrand bei einer gefallenen 
Kuh Des Ritterdgutsbefigerd von Winterfeld in Neuen- 
dorf bei Neuſtadt a. D. 

Erloſchen if die Bläschenfranfpeit in Keh— 
rigf und Bugf, Kreis Beedfom-Storfow, der Milz- 
brand unter dem Rindvieh in Lengfe, Kreis Of- 
baveland, die Bruſtſeuche unter den Pferden des 
Rittergutes Plattenburg, Kreid Weftprignis. 

Potsdam, den 25. April 1893. 

Der Regierunge-Präfident. 


164 


Befauntmachun 
der Konislichen enlerung. 


der” im Laufe des —*— * 1892,93 der Kontrolle 
ber Staatöpapiere ald aufgerufen und gerichtlich für 
frafılog erklärt nachgewieſenen Staats- und Neidye: 
Schuldurfunden. 
I. Staatsfchuldfcheine von 1842. 


Lit. F. NE 56473 über 100 Eh. 
- F. = 57190 = 100 
- F. = 6282 - 10 ⸗ 
- F. = 215700 - 100 =: 
- F. = 22064 -» 100 = 
- F. = 222065 = 100 ⸗ 
- G =: 4459 : 50 -: 


Il. Kurmärkiſche Schuldverſchreibung. 
Lit. G. N? 2327 über 50 Thlr. 
II. Staatd-Prämienantleihe von 1855. 
Serie 278 N 27799 über 100 The. 


IV. 3progentige Magbeburg-Wittenbergeiche Aktie der ordnung vom 16. Juni 1819 (®.-& 


Magen alberftädter Eifenbahn. 
484 über 200 Thlr. 
V. Bormalg Ar eifiihe Staatsanleihe von 1869. 
Lit. B. 8 2187 über 500 Tpir. 
- B. = 2323 - 500 =: 
VI, Bormals Naſſauiſche Staatsanleihe von 1862. 


Lit. N. N 2768 über 100 GEld 
VII. Konfolidirte „Prgdentige Staatsaneihe: 
von 1 

Lit. D. NE 21403 über 500 M. 

- E = 297 = 300 - 
von 1880. 

Lit. E. M 141733 über 300 M 
- E = 147522 = 300 
- E - 223143 - 300 =: 
- E. : 318207 =: 300 =: 
- E. = 318473 - 300 = 
- E. ⸗ 336927 - 300 : 
- E. : 355447 - 300 - 
- E. ⸗ 406312 « 300 - 
- E ⸗ 4591211 - 300 =» 

von 1881. 

Lit. C. NE 165611 über 1000 M. 
- F. ⸗ 178902 - 200 - 
- F. : 178903 =: 200 = 

von 1882. 

Lit. D. M 314463 über 500 M. 
- D. = 344303 =: 500 ⸗ 
- D. ⸗ 34822111 = 500 = 
- E. =: 524358 - 300 = 
- E. = 524359 - 300 ⸗ 
- E. =» 524360 - 300 « 
- E ⸗ 524361 - 300 ⸗ 
- E =: 524362 - 300 =» 

von 1885. ' 

Lit. E. M 934755 über 300 M. 


vl. moenige Reichsanleihe von 1877. 
C. N? 13160 über 1000 M. 


IX. Aprozentige Reichsanleihe von 1878. 
Lit. E. M 2695 über 200 M. 
X. ;  Progendige Reichsanleihe von 1879. 


Lit. A. M 3954 über 5000 M. 
- C : 6301 = 1000 = 
- E =» 15911 =: 200 = 
- E - 16379 =: 200 ⸗ 
- E =: 10380 ⸗ 20 - 


XI. Aprozentige Reichsanleihe von 1880. 
Lit. 2 über 2000 M. 
287 


- E. : ⸗ ⸗ 
- E = 8288 - 200 - 
- E ⸗ 101832 - 200 - 
- E ⸗ 1018 - 200 : 

E. -» 10184 = 200 = 


Berlin, den 5. April 1893. 
Königlich Preußiſche Kontrolle der Staatspapiere. 


Die vorſtehende Liſte wird gemäß $ 22 der Ber- 


. © 157) zur 
öffentlichen Kenntniß grad. 
Potsdam, den 24. April 1893, 
Königliche Regierung. 
Befanntmachun ngen des öniglichen Polizei⸗ 
Präſidenten zu Berlin. 
Befanntmadung. 
35. Dieſem Stück des Amteblatted iſt eine Ertra- 


beilage beigefügt, welche die neuen Satzungen der 
Deutſchen Lebensverſicherungs-Geſellſchaft in Lübeck, 
ſowie die darauf bezügliche miniſterielle Genehmigungs- 
urfunde vom 8. Februar 1893 enthält. 

Ich weife darauf mit dem Bemerfen hin, daß die 
Conceſſion und die früheren Statuten dieſer Gefellichaft 
in Beilagen zum Stück 35 dieſes Amisblatted für 
1866, fowie zum Stüd 39 des Amtsblattes für 1872 
abgebrudt find. 

Berlin, den 12. April 1693. 

Der Polizei: Präfident. 

Freiherr von Richthofen. 

Befanntmahung. 
36. Es iſt mehrfach fefigefteltt morden, daß ale 
„getrodnete Morcheln“ hier vielfach nicht echte Morcheln, 
fondern die ihnen äußerlich ähnlichen Lorcheln feilgehalten 
werden, deren Genuß, bejonders wenn denjelben alte, 
ausgewachſene, wurmftidhige und faule Eremplare bei- 
emengt find, leicht für die Gefundheit gefährliche 
—* haben kann. 

Ebenſo werden als „getrocknete Champignons” 
außerordentlich häufig nicht dieſe, ſondern die zerſchnit⸗ 
tenen Stiele und Hüte des Steinpilzes nach Entfernung 
der Roͤhrenlamellen verkauft, welchen gelegentlich auch 
giftige Pilze, wie ber „Hoͤrnling“, der „Rnollenblätter- 
ſchwamm“ und andere peigemengt 

Es wird daher die größte Vorſicht nidyt nur beim 
Einjammeln, wobei alle verborbenen und fchädlichen 
Eremplare fern zu halten find, fondern aud für den 
Genuß derartiger Pilze anzuwenden fein, und empfiehlt 
es fich, die friichen wie die getrodneten Pilze vor der 














165 


” 

Zubereitung durch Fochendes und kaltes Waſſer zu rei: BDBefanntmadhung. 
nigen und eventuell aufzufriichen, um alsdann alle un: | 39. Für den Kehrbezirk der Stadt Berlin ift der 
gefund ausſehenden Stüde zu entfernen. Hierbei jei| Schornfteinfegergejelle Herr Friedrid Rolot, Bülow- 
bemerkt, daß das Fleiſch des eßbaren Steinpilzes nad |ftraße 39, nach den Borfcriften des Regulativs für 
dem Trodnen weiß bleibt, während feine gefährlichen | den Betrieb des Schornfteinfegergewerbed im Stabt- 
Nebenarten blau zu werden pflegen. bezirf Berlin vom 16. November 1888, vom 1. Fe⸗ 

Berlin, den 20. Aprit 1893. bruar 1893 ab als Bezirfsfchornfteinfegermeifter ange: 


Der Polizei-Präfident. 

Befanntmakhung. 
37. Auf Grund des 5 127 des Geſetzes über die 
Zuftändigfeit. der Verwaltungs- und Verwaltungs⸗ 
gerichisbehärden vom 1. Auguft 1883 (G. S. S. 237) 
und des 8 43 Abſ. 1 des Gef tes über die allgemeine 
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195) 
wird hierdurch beftimmt, daß es bis auf Weiteres bei 
der in $ 1 der Polizeiverordnung des Königlihen 
Polizei-Präfidenten zu Berlin vom 22. März d. Is. 
getroffenen Anordnung, wonad auf dem ftädtifchen Vieh: 
bofe fortan nur am Mittmoh und am Sonnabend 
jeder Woche Schlachtwiehmarft ftattfindet, bewenden bleibt. 

Potsdam, den 17. April 1899. 
Der Ober: Präftdent, 
Staatöminifter Dr. von Achenbach. 


* 

Vorſtehende Belanntmachung wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntiß gebracht. 

Berlin, den 19. April 1893. 

Der Polizei⸗Präſident. 
Bekanntmachung. 
38. In Abänderung meiner auf Grund des 8 100f. 
der Neichögewerbeordnung für den ben Gemeindebezirf 
Berlin umfaſſenden Bezirk der Gaftwirthe-Innung zu 
Berlin erlaffenen Beftimmung vom 16. Dezember 1890 
— veröffentlicht im Amtsblatt der Königlichen Regie: 
rung zu Potsdam und der Stadt Berlin, Stüd 52 vom 
26. Dezember 1890 und in N 298 des Berliner 
Intelligenz⸗-Blattes vom 20. Dezember 1890 — be- 
fimme ich hiermit, dag Gaſt- und Schankwirthe, welche, 
obwohl fie ein in der Innung vertretenes Gewerbe be- 
treiben, derfelben nicht angehören, und deren Gehilfen 
(Kellner) zu den Koften 
der von ber Innung für den Nachweis für 

Gebilfenarbeit getroffenen, beziehungsweile unter⸗ 

nommenen Einrichtungen ($ 97 Ziffer 2 der Reichs⸗ 

gewerbeordnung) 
in derſelben Weiſe und nach demſelben Maßſtabe 
beizutragen verpflichtet ſind, wie die Innungsmitglieder 
und deren Gehilfen (Kellner). 

Dieje Beſtimmung tritt mit dem 1. Januar 1894 
in Kraft. 

Hierzu bemerfe ich, daß in der Innung dad ge- 
jammte Gaft- und Schankwirthſchafts-⸗Gewerbe in Berlin 
vertreten ift, jedoch nur infoweit, als daffelbe mit min- 
deſtens einem männlichen Gewerbegehilfen und mit Aus- 
ſchluß von weiblicher Bedienung (Kellnerinnen) be- 
trieben wird. 

Berlin, den 19. April 1893. 

Der Polizei-Präftdent. 


ſtellt worden. 
Berlin, den 12. Aprit 1893. 
Königliched Magiftrat hHiefiger König- 
Polizei: Prafidium. Tihen Haupt- und Nefidenzftadt. 
efanntmachungen der Raiferlichen 
Dber:Boftdirektion zu Berlin. 
17. Bei der Ober-Poftdireftion in Berlin Tagern 
folgende, bei biefigen Poftanftalten an ben bezeichneten 
Tagen aufgelieferte unanbringliche Poftiendungen: 
1) Briefe mit Werthinhalt: 
an Binder in Rofoff (Don.) über 5 Nubel, 12ten 
Juli 1892, 
an Igroͤder in Berlin über 5 M., 16. November 


’ 
an Ulrich in Berlin über 5 M., 5. Dezember 1892, 
an Librairie Erport in Liege (Belgien) über 3 M., 
13. Dezember 1892, 
an Haafe in Putbus über 5 M., 23. Dezember 1892, 
an Schmidt in Mügeln bei: Dresden über 5 M., 
5. Januar 1893, 
an Jabian in Berlin über 5 M., 6. Ianuar 1893, 
an Hartmann in Magdeburg über 200 M., 12. Ja⸗ 
nuar 1893, 
an Bifchoff in Berlin über 2 M., 15. Januar 1893, 
an Rhone in Waren (Medibg.) über 7 M., 1. Fe: 
bruar 1893. 
2) Poſtanweiſungen: 
on Rummel in London über 4 M. 9 Pf., 15. April 


an Aded in Toronto (Canada) über 19 M. 51 Pr., 
23. November 1891, 
an Binde in Brüffel über 15 M. — Pf., 7. Juni 


an © anrad in Berlin über 1 M. 95 Pf., 25. Auguft 

an Arlt in Hirfchberg (Schleſ.) über 9 M. 20 Bf. 
8. Oftober 892" s Goleſ) | Al 

an Freudenberg in Berlin über 2 M. — 9, 
13. Oftober 1892, 

an Zapp in Münden über 2 M. — Pf., 3. De 
zember 1892, 

an Forftfaffe der Oberförfterei in Tegel über 16 M. 

Pf., 159. Dezember 1892, 

an Franke in Schöneberg über 10 M.5 Pf., 24. De- 
zember 1892, 

an Münide in Magdeburg über 3 M. — Pf. 31. De- 
zember 1892, 

an Garniſon⸗Verwaltung in Hannover über 1 M. 5 Pf., 
3. Januar 1893, 


an Müller in Berlin über 10 M. — Pf., 4. Ja⸗ 
nuar 1893, 


— 


166 0 


an Betſchepe in Billberge bei Stendal über 3 M. 
25 Pf., 20. Januar 1893, 

an Dtto jr. in Braunfchweig über 134 M. 70 Pf., 
23. Januar 1893, 

an Robe in Berlin über 25 M. — Pf., 31. Januar 


an Verein zur Abwehr bes Antifemitismus in Berlin 
über 3 M. — Pf., 6. Februar 1893, 
an Raßmus in Hamburg über 2 M. 70 Pf., 8. Fe⸗ 
bruar 1893, 
an Nordöftlihe Baugewerfd-Berufs-Genoffenichaft in 
Berlin über AO M. — Pf., 20. Februar 1893. 
Die unbefannten Abjender der vorbezeichneten Briefe 
und Poflanmweifungen werben erjucht, ſpäteſtens inner: 
halb vier Wochen — vom Tage des Erfcheinend gegen- 
wärtiger Befanntmadung an gerechnet — bei der Ober- 
Poftdireftion fchriftlich fi zu melden. Anderenfalls 
werden bie bezeichneten Beträge ber Poſtunterſtützungs⸗ 
faffe überwieſen werben. 
Berlin C., 15. April 1893. 
Der Kailerliche Ober-Poftdireftor. 
Qefanntmanung. 
18. Für die Zeit vom 11. Mai big einſchl. 31. Juli 
wird aus Anlaß der in Berlin flattfindenden Großen 
Kunſtausſtellung im Landesaugftellungsparf eine Poft- 
anftalt mit Telegraphenbetrieb und öffentlicher Fern⸗ 
iprechftelle in Wirflamfeit treten. Die Poftanftalt erhält 
die Bezeichnung „Poftamt der Großen Berliner Kunft- 
ausftelung”. Dieſelbe wird für den Verkehr mit dem 
Publifum geöffnet fein: von 9 Uhr Vormittags bie 
8 Uhr Nachmittags. Die Geichäfte der neuen Poft- 
anftalt werden ſich erfireden: a. auf den Berfauf von 
Poftwerthzeichen jeder Art, jowie von unbeflebten For- 
mularen zu Poftfarten, Poftanmweifungen ıc., b. auf die 
Annahme und Abfertigung von gewöhnlichen und ein- 
gejchriebenen Briefpoftfendungen, Poftanmweifungen, Rohr- 
poflfendungen und ZTelegrammen, c. auf die Ausgabe 
von gemöhnfichen und eingeichriebenen Brieffendungen, 
Poſtanweiſungen nebft den zugehörigen Gelbbeträgen, 
TZelegrammen und Rohrpoftfendungen, melde den Ber- 
merf „‚poftlagernd Landesausftellungsplag” tragen, d. auf 
die Beftellung von Telegrammen, melde an Außöfteller 
nach dem Tandesausftellungsplag gerichtet find. Die bei 
dem Poftamte eingerichtete öffentliche Fernſprechſtelle 
fann gegen Entridhtung der tarifmäßigen Gebühr benugt 
werden. Berlin C., den 19. April 1893. 
Der Kaiferlihe Ober-Pofldirector. 
Unbeftellbare Binjchreibbriefe. 
19, Dei der Ober-Poftbireftion in Berlin lagern 
folgende an den nachbezeichneten Tagen zur Poſt ge: 
gebene Einjchreibbriefe: 
A. Aufgeliefert in Berlin mit dem Beftim- 
mungsorte Berlin: 
an: Baumgarten vom 9. September 1892, Lüd 
vom 4. November 1892, Schulz vom 23. November 
1892, Fiedler vom 24. November 1892, Buhle 
vom 29. November 1892, Walden vom 2. Dezember 
1892, Liſiewsky vom 3. Dezember 1892, Gerhardt 


vom 5. Dezember 1892, Uhlemann vom 6. Dezember 
1892, Ahrens vom 6. Dezember 1892, Dietrid 
vom 7. Dezember 1892, Kaufmann vom 9. Dezember 
1892, Great vom 10. Dezember 1892, Nir vom 
13. Dezember 1892, Levy vom 14. Dezember 1892, 
Menzler vom 17. Dezember 1392, Zeitner vom 
18. Dezember 1892, Reid vom 21. Dezember 1892, 
Roy vom 26. Dezember 1892, Platow vom 27. De- 
zember 1892, Jacoby vom 27. Dezember 1892, 
Drei vom 28. Dezember 1892, Koch vom 28. De- 
zember 1892, Gutſchow vom 28. Dezember 1892, 
Negler vom 29. Dezember 1892, Krüger vom 
29. Dezember 1892, Fitzner vom 29. Dezember 1892, 
Masfe vom 30. Dezember 1892, Wollburg vom 
30. Dezember 1892, Debomwy vom 31. Dezember 
1892, Scholg vom 4. Januar 1893, Lothner 4. Ja: 
nuar 1893, Walter vom 5. Januar 1893, v. Rofen- 
tbal vom 12. Januar 1893, Müller vom 23. Ja- 
nuar 1893, Krüger vom 25. Januar 1893, Gimpel 
vom 4. Februar 1893, Hähnel vom A. Februar 1893, 
Genſen vom 8. Februar 1893, Levin vom 14. Fe 
bruar 1893, Mende vom 14. Februar 1893, 
Schneider vom 14. Februar 1893, Wunder vom 
16. Februar 1893, Küfter vom 20. Februar 1893. 
B. Aufgeliefert in Berlin nah anderen 


rten: 

an: Hamann in Stubbenfammer, \nfel Rügen, vom 
16. September 1892, Saccando in Bolpado, Italien, 
vom 22. September 1892, Buffagol in Leipzig vom 
6. Oftober 1892, Burkart in Chicago vom 13. Ok⸗ 
tober 1892, Kauffmann in St. Francisco vom 5. No⸗ 
vember 1892, Kohn in Wien vom 12. November 1892, 
The Frey Publishing Association in New-York vom 
19. November 1892, Zamzow in Kinten vom 21. No- 
vember 1892, Dr. v. Lipnovsfi in Straßburg Wpr. 
vom 7. Dezember 1892, Heinemann in Bredlau vom 
8. Dezember 1892, Ulbrih in Liegnitz vom 9. De: 
zember 1892, Herzog an Bord S. M. ©. „Leipzig“ 
vom 11. Dezember 1892, Himmelfarb in Simferopol 
vom 12. Dezember 1892, Schulte in Leipzig vom 
17. Dezember 1892, Romahn in Efberfeld vom 
21. Dezember 1892, Hande in Fröbel bei Groß: 
Glogau vom 25. Dezember 1892, Braun in Franf- 
furt / Nain vom 25. Dezember 1892, Spieß in Ham- 
burg vom 28. Dezember 1892, Smwohoda in Prag 
vom 28. Dezember 1892, Scholz in Schöneberg vom 
30. Dezember 1892, Elektra in Brünn vom 31. De 
zember 1892, Athos 27 in Brünn vom 2. Januar 
1893, 9. Bord in Oldenburg vom 2. Januar 1893, 
König in Düffelborf vom 9. Januar 1893, v. Wedell 
in Stettin vom 9. Januar 1893, Althoff in Braun- 
ſchweig vom 14. Januar 1893, Arendt in Dresden 
vom 20. Januar 1893, Kulm in Wilhelmshaven vom 
27. Januar 1893, Wejenberg in Eödlin vom 11. Fe⸗ 
bruar 1893, Cohn in Danzig vom 11. Februar 1893, 
Dornbuih in Trebbin, Kr. Teltom, vom 15. Fe⸗ 
druar 1893, M. Schlefinger in Parie vom 16. Fe- 
bruar 1893. 








> 


167 


C. Auswärts aufgelieferte mit anderen Be: 


Bekanntmachungen 


Rimmungsorten: des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors. 
Aufgeliefert in: Friedrichsberg an Joh. Battrin Bekanntmachung. 
in Zabrzek bei Benechau, 30. Dezember 1892, an C. 6. Erfahrungsmäßig fommer noch immer Fälle 


Lange in Friebrichsberg, 31. Dezember 1892. 

Die unbefannten Abjender der vorbezeichneten Sen- 
dungen werden erfucht, zur Empfangnahme berfelben 
ipäteftend innerhalb 4 Wochen bei der hiefigen Ober- 
Poſtdirektion fchriftfih fi zu melden. Andernfalle 
wird mit den Sendungen nad den geſetzlichen Bor: 
Schriften verfahren werben. 

Berlin C., 20. April 1893. 

Der Kaiſerliche Ober-Poftdireftor. 


Bekanntmachungen der Raiferlichen 
Dber:-Boftdireftion zu Potsdam. 
Belfanntmadhung. 

20. In dem zum Kreife Ruppin gehörigen Dorfe 
Sroß-Woltersdorf wird am 1. Mai eine Poflagentur 
zunächſt ohne ZTelegraphenberrieb in Wirffamfeit treten. 

Diefe Poftagentur erhält ihre Poftverbindungen 
durch das täglich zweimal zwiſchen Granſee (Bhf.) und 
Menz verfehrende Privat-Perſonenfuhrwerk. 

Dem Lanpbeftellbezirf derſelben werden bie biöher 
zum Bezirk des Poſtamts in Granſee gehörigen Orte 
Neulögow, Wolfeluh und Königftäde, Dorf, Abbau und 
Plantage, zugetheilt. 

Die Poftpülfftelle in Groß-Woltersdorf tritt mit 
dem 30. April außer Wirkfamfeit. 

Potsdam, den 17. April 1893. 
Der Kaiferlihe Ober: Poftdireftor. 
Defanntmadhung. 
21. In Bukow (Marf) wird am 24. April eine 
mit der Poftanftalt dafelbft verbundene Reichs⸗Telegraphen⸗ 
anftalt für den allgemeinen Berfehr eröffnet werden. 
Potsdam, den 21. April 1893. 
Der Kaiſerliche Ober-Poftdireftor. 


Belanntmachungen der Röniglichen 
$ontrolle der Staatspapiere. 
Belfanntmadung. 

11. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs: 
eſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
9.5. S. 281) und des 6 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemacht, 
dag von Fräulein Anna Wide in Dederfiedt, Res 
gierungsbezirf Merjeburg, die Schuldverfchreibungen der 
fonfolidirten A %/nigen Staatsanleihe von 1882 

Lit. C. N? 274300 üter 1000 M. und 


- F. ⸗ 213785 = 200 = 
angeblich vernichtet worden find. 
Es werden diejenigen, welche fib im Befige 


biejer Urfunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches 
der unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder 
dem Juſtizrath Hof in Eisleben anzuzeigen, wibdrigen- 
falls das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraftlog- 
erffärung der Urfunden beantragt werden wird. 
Berlin, den 18. April 1893. 
Königliche Kontrolle der Staatöpapiere. 


mißbräuchlicher Verwendung von Biehjalz, bezm. der 
Verwendung von benaturirtem Salze zu anderen als 
den geftatteten Zwecken vor. 

Es wird daher wiederholt in Erinnerung gebracht, 
daß Viehſalz nur zur Fütterung des Viehes, Gewerbe⸗ 
ſalz nur zu gewerblichen Zwecken, für melde Salz ab- 
gabenfrei verabfolgt wird (5 20 des Bundesgeſetzes 
vom 12. DOftober 1867, Bundesgeſetzblatt Seite 41), 
und zwar ſtets nur zu demjenigen Zwecke vermendet 
werben darf, welcher von dem Gerrerbtreibenden im 
Deftellzettel vermerkt if. Außerdem darf Niemand Bieh- 
ſalz oder Gewerbeſalz verfaufen, der nicht zuvor ber 
Steuerbehörde von der Abfiht, ſolches Salz zu ver: 
faufen, Ichriftlich Anzeige gemacht und über dieſe An- 
zeige eine Beicheinigung erhalten hat. Zumiderhand- 
lungen gegen dieſe Borfchriften unterliegen der gejeß- 
lichen Ahndung. 

Berlin, den 18. April 1893. 

Der Provinzial-Steuer-Direktor. 
Bekanntmachungen der Königlichen 
Eiſenbahn⸗Direktion zu Bromberg. 

Bekanntmachung. 

18. Nüdfahrfarten mit 45 tägiger Gültigkeitsdauer 
nad Badeorten werden mie folgt verfauft: a. Zum Be⸗ 
ſuch von Dftfeebädern vom 1. Mai bis 30. September 
1893: Nah Colberg von Bromberg, Konig, Lande» 
berg a. W., Nafel, Schneidemühl, Stargard i. Pm., 
Thorn Hauptbahnhof und Thorn Stadt, nah Elbing 
(für Kahlberg) von Berlin Charlottenburg, Zoologiſcher 
Barten, Friedrichſtraße, Aleranderplag, Schleſiſcher 
Bahnhof, Bromberg und Inowrazlaw, nah Wen: 
bäufer von Charlottenburg, Berlin, Zoologiſcher 
Garten, Friedrichſtraße, Alexanderplatz, Schlefiſcher 
Bahnhof und Tilſit, nah Mügenwalde von Brom: 
berg und Etargard i. Pm., nah Stolpmünde von 
BDromberg, Schneidemühl und Stargard i. Pm., nad 
—8 von Stargard i. Pm. über Eöslin, nad 

oppot oder Neufahrwafſſer von Allenftein, 
Charlottenburg, Berlin Zoolgiſcher Garten, Friedrich⸗ 
firaße, Aeranderplag, Schleſiſcher Bahnhof, Bromberg, 
Cäfrin, Eüftrin Vorſtadt, Graudenz, nfterburg, 
Königsberg in Pr. Oftbhf., Ronig, Landsberg a. W., 
Makel, Schneidemühl, Thorn Hauptbahnhof, Thorn 
Stadt, Tilfit und Wehlau, nah Eranz von Allen- 
fein, Charlottenburg, Berlin Zoologiiher Garten, 
Friedrihftraße, Aleranderplag, Schiefiiher Bahnhof, 
Bromberg, Goldap, Graudenz, Konik, Maggrabowa, 
Marienmerder, Ortelöburg, Ofterode i. Oſtpr. und 
Tilfit. ine Ueberführung der Bahrfarten- Inhaber 
findet in Königsberg i. Pr. von und nad dem Bahn: 
bofe der Königsberg: Cranzer bezw. Oſtpreußiſchen Süd: 
bahn nicht ftatt. Die Fahrt fann jedoch in Königsberg 
i. Pr. aud von dem Oftbahnhofe auf der bieffeitigen 
Strede Königeberg-Labiau bis Rothenftein i, Dftpr. 





168 


zurüdgelegt werben; ab Rothenflein erfolgt die Reiſe Reinerz von Bromberg, Thom Hauptbahnhof und 
auf der Granger Eiſenbahn. Daſſelbe gilt für die um: | Thorn Stadt, nad Altmaffer, Salzbrunn, Fellhammer, 
gefehrte Richtung. Das abgefertigte Reiſegepäck wird | Wüfleniersdorf, Charlottenbrunn und Halbfladt (für 
in Königsberg i. Pr. flets von dem einen zum anderen| Bad Cudowa) von Bromberg, Thorn Haupıbahnhof 


Bahnhofe verwaltungsjeitig überführt. b. Zum Be: 
ſuche von ſchleſiſchen Badeorten: Bom 1. Mai 
bie 30, September 1893: Nach 
DBromberg, Thorn Hauptbahnhof und Thorn Stabt, 
nad Langenau Bab von Bromberg, Thorn Hauptbahn- 


und Thom Stadt, nad Friebeberg a. D., Reibnitz, 
Hirichberg, Jannowitz, Liebau, Petersborf, Schmiede: 


Landed Bad von|berg und Warmbrunn von Bromberg, Thorn Haupt: 


bahnhof und Thorn Stadt. Näheres ift bei den Kabr- 
farten:Ausgabeftellen zu erfahren. 
Bromberg, den 13. April 1893. 


bof und Thorn Stadt, nah Glatz von Bromberg, 
Thorn Hauptbahnhof und Thorn Stadt, nah Rückers⸗ Königliche Eifenbahn-Direftion. 


Befanntmadhung. 

16. Für die in der nachſtehenden Zufammenftellung näber bezeichneten Thiere und Gegenſtände, welche auf den 
daſelbſt erwähnten Ausftellungen auggeftellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Fractbegünftigung in 
der Art gewährt, daß nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rück⸗ 
beförderung an die Verſandſtation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage des ur: 
ſprünglichen Frachtbriefes bezw. des Dupfifat-Beförderungsicheines für den Hinweg, jowie durd eine Beſchei⸗ 
nigung der dazu ermädhtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Gegenftände ausgeftellt geweſen unb unver: 
fauft geblieben find, und wenn die Rüdbeförberung innerhalb der unten angegebenen Zeit fattfindet. 

In den urfprünglichen Krachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungsfcheinen für die Hinfendung iſt ausdrücklich 


zu vermerfen, daß die mit denfelben aufgegebenen Sendungen durchmeg aus Ausſtellungsagut beftehen. 































Zur Aue: ie 
Die Frachtbegünſtigung wird gewährt | fertigung der | Rüdbeförberun 
| Met der Mnehrltung | Du | Sen rung) muß erfolgen" 
_. | 1893 für lauf ven Etreden der] find ermächtigt innerhalb 
1,@eflügel-Ausftellungi Herfort 122. bis 24. Thiere, Geräthe Preuß. Staate-, Ausftel- 4 
April uud Erzeugniſſe/ Eifenbahnen und| Iunge-Kom- | Woden 
der Geflügelzuht| Reichsbahnen in miſſion 
Elſaß⸗Loth⸗ 
ringen, 
2Gartenbau⸗Ausſtel-⸗Breslau 28. April | Erzeugniffe und Königlichen Eifen- desgl. 4 F 
fung bis 7. Mail Geräthe des | Direktionen Ber- Moden 
Gartenbaues | lin, Breslau, 9 
Bromberg, Erfurt = 
und Magdeburg, = 
3 Hunde-Ausfellung Braun: |29. Aprıl Hunde aller Preuß. Staatd-| desgl. 4 3 
ſchweig bis 1. Mail Raſſen, Gegen- | Eijenbahnen und Moden 2 
ſtände für die Zucht Reichsbahnen in E 
und Pflege des Elſaß⸗Loth⸗ » 
Hundes, jomwie | ringen, = 
| | Gegenftände bes | 8 
Jagdweſens | " 
4 Maftvieh-Ausftelung) Berlin | 3. und 4. Thiere, Maſchinen des gl. desgl. 14 Tage 
| Mai und ®eräthe 
5Kunſt⸗Ausſtellung. Berlin | 14. Mai | Kunftgegenftände desgl. desgl. 4 
bis 30. Juli Wochen 





Bromberg, den 16. April 1893. Koͤnigliche Eiſenbahn⸗Direktion. 


Bekanntmachung. 
17. Bom 1. Mai bis einichließlih 30. Eeptember 
d. 3. werden NRüdfahrfarten mit Guticheinen nad 


Berlin zum Anſchluſſe an die daſelbſt zum Verkaufe 
an die 


Sommer: und Anfchlug-Rüdfahrfarten mit Gutichein 


ftebenden feften Rundreiſekarten, ſowie 


wie folgt ausgegeben werben: 
a. nach Berlin Stadtbahn: 


Bon Allenftein, Braundberg, Bromberg, Czerwinsk, 
Danzig lege und hohe Thor, Di.-Eylau, Dirſchau, El⸗ 


bing, Gneſen, Graudenz, Infterburg, Jablonowo, Könige» 
berg i. Pr., Konig, Koricen, Kreuz, Landsberg a. W., 
Laskowitz, Marienburg, Marienwerder, Diemel, Neu- 
ftettin, Oſterode in Oſtpr., Pr. Stargard, Schneide: 
mühl, Thorn und Tilfit mit 6Otägiger Giltigfeitsdauer, 
von Beuthen, Breslau, Brieg, Bunzlau, Cottbus, Glei⸗ 
wis, Glogau, Görlitz, Buben, Kattowig, Königszelt, 
Kreugburg, Liegnitz, Liſſa, Neiße, Deld, Oppeln, Poſen, 
Ratibor, Sagan, Schweidnig, Spremberg, Tarnomig, 
und Waldenburg i. Schl. mit Adtägiger Biltigfeitebauer, 


169 


b. nach Berlin Stettiner Bahnhof: 
von Belgard, Eöslin, Colberg, Ruhnow, Scivelbein, 
Schlawe, Stargard i. Pm., und Stolp mit 6Ütägiger 
und von Anklam, Greiföwald, Paſewalk, Prenzlau, 
Stettin und Stralfund mit Adtägiger Giltigkeitsdauer, 

c. nach Berlin Anhalter Bahnhof: 
von Chemnig, Dresden Friedrihftadt, Altſtadt und 
Neuſtadt und Leipzig (Bayriiher Bahnhof) mit 
45 tägiger Giltigfeitsdaner. 

Im Anſchluſſe an Rundreiſehefte nach Italien werden 
jedoch die Rückfahrkarten mit 60tägiger Giltigkeitsdauer 
während des ganzen Jahres verkauft. 

Ermäßigung bei Kinderbeförderung und Gepäck⸗ 
freigewicht, jorwie Zuloͤſung von Fahrfarten beim Ueber⸗ 
gange in höhere Wagenflaffen wie im gewöhnlichen 
Berfehre. Beftellungen an Rüdfahrfarten mit Gut- 
deinen werden durch umgebende Zufendung derjelben 
mit der Yo auf Gefahr und Koften der Befteller aus⸗ 
geführt, wenn gleichzeitig mit der Beftellung der Be: 
trag für die Fahrkarten und Guticheine gebührenfrei der 
FBahrfarten-Ausgabeftelle zugelandt wird. Nüdfahr- 
farten und Gutjcheine werben in ſolchem Kalle mit dem 
Datum ded Tages der Abjendung abgeftempelt und gilt 
biefer als der Anfangstag der Giltigfeitöbauer beider. 

Berzeichniffe fönnen zum Preife von 10 Pf. für 
dag Stüd durch Vermittelung der Fahrfarten-Audgabe- 
ftiellen bezogen werden und merden den Käufern ber 
Rüdfahrfarten mit Qutfcheinen ohne hejondere Be: 
zahlung verabfolgt. 

Näheres ift bei den Kahrfarten-Ausgabeftellen zu 
erfahren. 

Berlin, Breslau und Bromberg, den 19. Aprit 1893. 
Königlide Eiſenbahn-Direktionen. 
Belanntmachungen anderer Behörden. 
Befanntmadhung, 
betreffend die noch nicht zur Binlöjfung gefommenen Steuer:Eredit: 
Kaljenjcheine und u.verzinslihen Kammer:Gredit:Kaflenicheine. 

Nachdem die legte Verloofung der Steuer-Erebit- 
Kaffenfcheine bereits Michaelis 1873 ftattgefunden umd 
die Verzinfung ſchon mit dem Oftertermine 1874 auf- 
gehört bat, find bie jet die nachfolgenden Steuer- 

redit-Kaſſenſcheine und unverzinglichen Kammer⸗-Credit⸗ 
Kaſſenſcheine noch immer nicht zur Einlöfung präfentirt: 
+ Steuer:Eredit:Raffenfcheine 
vom Sabre 1764. 

Lit. A. a 1000 Thlr. NP 5557. 

Lit. D. a 100 Thir. NE 864 1941 2208 3616. 
m. Hnperzineliche 

Rammer:&redit:Raffenicheine. 

Lit. E. a 45 Thlr. M 11542 11593 11629 
12192 12301 12602 12603. 

Lit. E. a 47 Thlr. NE 283 1581 1653 2853 
4850 4852 6255 6533 7933 8093 8101 8563 8608 
8630 8697 8717 8753 9187 9299 9489 9941 10100 
10479 10563 10624 10742 10906 12482 14412 
14483 14601 14652. 

Lit. E, a 49 Thlr. N 272 1240 1725 3242 
3244 3782 4100 A390 5357 5599 5600 5685 6160 


* 
a 
* 

a 


16161 6333 6899 8216 8447 8457 8473 8686 9041 


9259 9439 9451 10235 10343 11417 12385 12515 
14289 14702. 

Die Befiger diefer Scheine werben an bie baldige 
Ardebung dieſer Kapitalbeträge erinnert. Die Abhebung 
erfolgt bei der hieſigen Regierungs-Hauptkaſſe gegen 
Duittung, zu welchen Yormulare von der genannten 
Kaffe unentgeltlich verabfolgt werden und gegen Rüd- 
gabe der Scheine. 

Merjeburg, den 10. Aprit 1893. 

Der Königlidie Regierungs-Präſident. 
Befanntmadung. 

Die mit einem jährlihen Gehalt von 600 Marf 
verbundene Kreisthierarztſtelle des Kreiſes Czarnikau 
mit dem Amtswohnſitze in der gleichnamigen Kreisſtadt 
ſoll bejegt werden. 

Geeignete Bewerber wollen fi unter Einreichung 
ihrer Zeugniffe und eines furgen Lebenslaufes bis zum 
18. Mai d. %. bei mir melden. 

Bromberg, den 18. April 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
Polizei⸗Verordnung, 
betreffend das Schlafſtellenweſen. 

Auf Grund der 66 143 und 144 des Geſetzes über 
die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 
(G.⸗“S. ©. 195), jowie der 66 5 und 6 des Geſetzes 
über die Polizei Verwaltung vom 11. März 1850 (G.⸗ 
S. ©. 265) verordnet die PolizeisDireftion für den 
Stadtkreis Charlottenburg mit Zuſtimmung des Ge⸗ 
meinde⸗Vorſtandes, was folgt. 

$ 1. Niemand darf in den von ihm und feinen 
Samilienangehörigen benusten Wohnräumen Anderen 
gegen Entgelt Schlafftelle gewähren, wenn nicht die von 
ihm jelbft, feinen Familienangehörigen und den Sıhlaf- 
leuten zu benugenden Schlafräumfichfeiten folgenden An- 
forderungen entiprechen: 

a. jeder Schlafraum muß für diefenigen Perſonen, 
welche derjelbe für die Schlafzeit aufnehmen fol, 
mindefteng je drei Quadratmeter Bodenfläche und 
je zehn Kubifmeter Luftraum auf den Kopf ent- 
halten. 

Für Kinder unter ſechs Jahren genügt ein 
Drittel, für Kinder von ſechs bis vierzehn Jahren 
genügen zwei Drittel jener Maaße. 

. Kein Schlafraum darf mir Abtritten in offener Ber: 
bindung fteben. 

$ 2. Niemand darf ohne bejondere Erlaubnig 
ber Polizei-Behoͤrde Schlafleute verfchiedenen Gefchlechts 
gleichzeitig bei fi) aufnehmen oder behalten, außer 
menn fie zueinander im Verhältniß von Eheleuten, 
von Eltern und Kindern oder von Geſchwiſtern flehen. 

Abgejehen hiervon dürfen Schlafleute, foweit nicht 
das Berhälmiß von Eheleuten, von Eltern und Kindern 
oder von Geſchwiſtern vorliegt, nur in ſolchen Räumen 
zum Schlafen untergebradht werben, welche nicht zu⸗ 
gleich für Perfonen des anderen Geſchlechts zum Schlafen 
dienen. 

$ 3. Für jeden erwadfenen, über vierzehn Jahre 


170 


alten, Schlafgaft und für je zwei Kinder muß eine 
befondere Ragerftätte bereit fein. Diefelbe muß mindeftene 
aus einem Strobjade, einem Strohfopffilfen und einer 
wollenen Dede beftehen. 

$4 Wer Sclafleute aufnimmt ($ 1) ifl ver- 
pflichtet, innerhalb einer Woche nad) der Aufnahme dee 
erften Schlafgafted auf dem Büreau desjenigen Polizei- 
Reviere, in weldem die Wohnung belegen ift, eine 
ſchriftliche wahrheitsgetreue Anzeige nad Maßgabe tee 
beifolgenden Muftere (in der Größe von einem Biertel- 
bogen gewöhnliden Schreibpapiers) nieder zu legen. 
Die Polizei:Behörbe ertheilt hierauf dem Wohnungs- 
inhaber nad) Prüfung der von demjelben vorzumeifenden 
Schlafräume und, joweit die Aufnahme der Schlafleute 
nach dieſer Polizeis-Berorbnung zuläffig ift, eine Be— 
ſcheinigung, weiche in der Wohnung aufzubewahren und 
auf polizeiliches Erfortern jedesmal fofort vorzuzeigen ift. 
In gleicher Weife muß der Wohnungsinhaber die Namen 
feiner Familien⸗Angehörigen, wie auch jener Schlaf—⸗ 
feute auf polizeiliched Erfordern jederzeit angeben. 

Sind den Beflimmungen der 66 1—3 zuwider 
Sclafleute aufgenommen, jo orbnet — abgejeben von 
der Beftrafung des Zumiderhantelnden die Poltzei:Be- 
hoͤrde deren Entlaffung an. 

Tritt ſpäter eine Vermehrung in dem Familien- 
ante des Wohnungsinhabers oder in der burd die 
polizeiliche Beſcheinigung für zuläffig erflärten Zahl 
der Schlafleute ein, oder werden die angezeigten Schlaf: 
räume, wenn aud nur theilmweife verringert, fo ift eine 
neue Anzeige unter Beifügung der früheren polizeilichen 
Beicheinigung erforderlih, auf melde ebenjo, mie auf 
das weitere Verfahren, die Beflimmungen der vorigen 
beiden Abfäge Anmendung finden. 

Formulare für die Anzeigen werben zum Zwecke 
der fofortigen Benußung auf den Polizei-NRevierbüreaugd 
unentgeltlich verabfolgt. 

$ 5. Mir Geldftrafe bis zu dreiß.g Marf wird 
beftraft, wer den Beſtimmungen bieler Polizei-Ver⸗ 
ordnung zumiderhbandelt oder den in Gemäßheit des 
$ 4 ergebenden polizeiliden Anordnungen und Auf- 
forderungen Folge zu leiften unterläßt. 

. Dieje Strafbeftiimmungen finden auch auf Den- 
jenigen Anwendung, welder mit oder ohne Auftrag des 
Wohnungsinhaberd als deijen Vertreter handelt, oder 
welcher in Abweſenheit des Wohnungsinhabers ale 
deſſen Bertreter zu betrachten if. 

56. Die Polizei-Direftion ift befugt, Perjonen, 
welche in den legten 5 Jahren vor Erlaß einer ſolchen 
Verfügung wegen Verbrechens oder Vergehen gegen bie 


lichen Vorſchriften beftraft find, oder welche unter 
Polizeiaufficht fteben, dad Halten von Schlafleuten zu 
unterjagen. 

$ 7. Diele Polizei-Verordnung tritt am 1. Mai 
1893 in Kraft. 

Mit dem gfeihen Zeitpunft if die denſelben 
Gegenftand beireffende Polizei-VBerorbnung vom 26. Fe: 
bruar 1891 aufgehoben. 

Die alddann vorhandenen Schlafleute gelten als 
an jenem Tage aufgenommen, die Anzeige daglio 
derſelben braucht jedoch erſt bis zum 1. Juni 1893 zu 
erfolgen und darf, inſofern die Schlafleute vor dieſem 
Tage entlaſſen werden, gänzlich unterbleiben. 

Die Strafbeſtimmung des 5 5 findet auf den 
vorigen Abjag entipredende Anwendung. 

Charlottenburg, den 12. Aprif 1893. 

Königliche Polizei-Direftion. 
. von Saldern. j 


Anzeige über Aufnabme von Schlafleuten. 

D . . Unterzeichnete nimmt in feiner — ihrer — 
Wohnung .......... 
Gebäude . . ... Treppen Schlafleute bis zur Zahl von 
.... Perjonen männfiden .... weibliden Ge— 
ſchlechts auf. 

Der eigene Kamilienftand de . . Unterzeichneten 
beftebt aus ... . . Perfonen, darunter... . . Knaben 
und... .. Mädchen unter 6 Jahren und... . . Knaben 
und .... Mädchen von 6 bie 1A Jahren, von den 
übrigen Perfonen ... . . männlichen und... . . weib⸗ 
lichen Geſchlechts. 

Folgende Räume ſollen zum Schlafen dienen: 


1) ...... lang, ....... breit, . 2...» body, 

2) ...... lang, ...... breit, . ..... boch, 

N ) ...... lang, ...... breit, .. 22... ho. 
Charlottenburg, den... 222200 


Stand oder Gewerbe. 


Perſonalchronik. 

Der Gerichtsreferendar Dr. Freiherr von Boden⸗ 
hauſen iſt zum Regierungs⸗Referendar ernannt worden. 

Bei der Königlichen Miniſterial-Baukommiſſion 
in Berlin ſind im Laufe des 1. Vierteljahres 1893 die 
Königlichen Regierungs-Bauführer 1) Hugo Clemens 
Schulz, 2) Karl Ludwig Hellmuth Konſtantin Heidens⸗ 
leben ale joldye vereidigt worden. 

Die Büreau-Diätare Lehmann und Heſſelbarth 
find als Sefretariate-Affiftenten bei dem Königlihen 


Sittlichfeit oder wegen Uebertretung ber fittenpolizei= | Provinzial-SchulsRollegium in Berlin angeftellt worden. 


Hierzu 
eine Ertra-Beilage, enthaltend die neuen Satungen der Deutichen Lebensverſicherungs-Geſellſchaft in Lübeck, 
ſowie Bier Oeffentliche Anzeiger. 
(Die Injertionsgebühren betragen für eine eınipaltige Dirudzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 





Redigirt von der Königliden Regierung zu Botsdanı. 
Botsdam, WBuchdrurerei der 4. \ 






.Hayn ſchen Erben. 








171 


Amtsblatt 


Ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Serlin. 


Stüd 18. 


— — — — 


Den 5. 





Bekanntmachungen der Königl. Minifterien. 


Beſchluß. 
St.⸗M. 1207. 
7. Auf Grund des Artifeld 1 des Geſetzes zur 
Abänderung der 88 26 bis 30 des Geſetzes, betreffend 
die Verfafjung der Verwaltungsgerichte und das Ver⸗ 
sfirei 3. Juli 1875 26. Maã 
waltungsſtreitverfahren vom — vom 26. März 
1893 (Gefeg-Sammlung S. 60) wird ter zur Entſchei⸗ 
dung über Beichwerten in Staatsſteuerſachen berufene 
Senat des Oberverwaltungsgeridts (Steuerſenat) bis 
auf Weitered ın vier Kammern eingetheilt, deren jete 
aus mindeftend drei Mitgliedern beftehen muß. 
Berlin, den 7. April 1893. 
Das Staats-Minifterimm. 

gez. Sf. Eulenburg. v. Boetticher. v. Schelling. 
Frh. v. Berlepſch. Gf. v. Saprivi. Miquel. 
v. Raltenborn. v. Heyden... Thielen. Boſſe. 


Befanntmachungen 

des Königlichen Negierungs: Prafidenten. 
99. Im Anflug an meine Befanntmadung vom 
30. Zuli 1892 — Amtsbl. 1892 S. 324 — bringe 
id hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Büdner 
Wilhelm Brüder zu Rieß bei Brandenburg a. 9. 
zum FifchereisAuffeher über den Neben’er-, Moor- und 
Rietz'er See, fowie den Emfterfanal ernannt worden if. 
Den Königlichen Förſten Hamann und Fried— 
richſohn zu Yehnin ift die Auffiht über den Gohlitz⸗, 


Schamp⸗, Kolpin-, Klofter-, Mühlen: und Mittelfee| 


zugewieſen worden. 
Porsdanı, den 28. April 1893. 
Der Regierung-Präftdent. 


Fiſcherei⸗Aufficht. 
100. Der Königliche Fiſcherei-Aufſeher Prutz zu 
Nipperwieſe iſt an Stelle des nach Greiffenhagen ver⸗ 
ſetzten Koͤniglichen Fiſchereiaufſehers Pehl zum Fiſcherei⸗ 
Aufſichtsbeamten des dieſſeitigen Regierungsbezirks für 
den Oderſtrom in den Gemeinde⸗-Bezirken Gatow und 
Schwedt ernannt worden. 
Potsdam, den 28. April 1893. 
Der Regierungs-Präſident. 
Viehſeuchen. 
101. Feſtgeſtellt if die Maul- und Klauen— 


ſeuche ımter dem Rindvieh des Bauergutöbefigerg 
Müller in Reinidendorf, des Schmiedemeifters 


Mai 


1893. 


Wudide, Bauergutsbefigerd Walter in Schönerlinde, 
der Wittme Dittmann in Rofenthal, des Johannes⸗ 
Rifted in Plößenfee, Kreis Niederbarnim, des Bauern 
Mehls IH. in Seegefeld, Kreis Ofthavelland. 
Erloſchen ift die Maul- und Klauenſeuche 
unter dem Rindvieh ded Bauern Darge in Hohen- 
landin, Kreis Angermünde, des Landwirths Bausdorf 
zu Kaulsdorf, Bauergutöbefigerd Dubid in Bies— 
dorf, Koſſäthen Iden in Schönerlinde, Kreis 
Niederbarnim, in Groß-Behnig und Warſow, Kreis 
MWefthavelland, in Gollmig, Kreis Prenzlau, in 
Hildebrandshof und Grabow, Kreis Oftprignig, 
in Premslin, Kreis Wefprignig, auf Dominium 
Carlshof, Kreis Teltow, und? n Damm-Haſt, 
Kreis Templin. 
Potsdam, ten 2. Mai 1893. 





Der Regierungs-Präſident. 

u ee ungen des 
Königlichen Polizei: Prafidiums zu Berlin. 
Befanntmadung. 

40. Nachſtehend bringe ich die vom Herrn Minifter 


für Hanbel und Gewerbe am 29. März 1893 ertheilte 
Erlaubniß zum Geidäftshetrisbe in Preußen für bie 
unter der Firma Petzold & Company Engineers 
Limited zu London beftehente Aftiengejellichaft, fowie 
den Gejelljchaftövertrag und einen Auszug aus den 
Statuien der Geſellſchaft zur öffentlichen Kenntniß. 

Berlin, den 10. April 1893. 

Der Polizei- Präfitent. 

Freiherr von Richthofen. 

* * 


* 

Der unter der Birma Petzold & Company 
Engineers Limited zu London befleyenden Aftien- 
gejellichaft wird die Erlaubniß zum Gefchäftsbetriebe 
in Preußen auf Grund des $ 18 der Gewerbeordnung 
vom 17. Januar 1845 in der Faſſung des Geſetzes 
vom 22. Juni 1861 ($ 12 der Gewerbeordnung vom 
21. Juni 1869) hiermit unter folgenten Bedingungen 
ertheilt: 

1) Die Erlaubniß und ein von dem Königlichen 
Polizei: Präfidenten zu Berlin feftzuftellender Aus- 
zug des Statut und etwaige Aenderungen der in 
diefem Auszuge enthaltenen Beftimmungen find 
auf Koften der Gejellihaft in dem Amteblatte der 
Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt 
Berlin in Deuticher Weberfegung zu öffentlicher 
Kenntniß au bringen. 





172 


2) Für jede Aenderung oder Ergänzung des Statuts|Actien-Gefellfhaft mit befhränfter Haftung. 


it die Zuftimmung des Königlich Preußiichen 
Minifters für Handel und Gewerbe zu ermwirfen. 


3) In allen Profpeften und Bekanntmachungen der 


Geſellſchaft it als Gejellichaftsvermögen und 
Grundfapital nur das wirflid gezeichnete Aftien- 
fapital aufzuführen. 


4) Die Gefellichaft ift verpflichtet, in Berlin eine 


Zweigniederlaffung mit einem Geſchäftslokale und 
zwei dort anjälfigen Kolleftiovertretern zu be- 
gründen und von diefem Orte aud regelmäßig 
ihre Verträge mit Preußifchen Unterthanen abzu- 
Ichließen, fowie au wegen aller aus ihren Ge⸗ 
Ihäften mit foldyen entftehenden Berbinblichfeiten 
bei den Gerichten jenes Orts ald Beklagte Recht 
zu nehmen. 


5) Dem Königlichen Poligei-Präftdenten zu Berlin 


6) 


7) 


8) 


N, in den erften vier Monaten jedes Geſchäfts— 

jahre 

a. die General-Bilanz der Gefellichaft, 

h. eine Special-Bilanz der Preußiihen Gefchäfts- 
niederlaffung, in welcher das in Preußen be- 
findlihe Aktivum abgefondert von den übrigen 
Activid nachzuweiſen ift, einzureichen. 

Dem genannten Königlichen Polizei-Präfidenten 
bleibt porbebalten, nähere Grundfäge für die Auf- 
ftelung der Special-Bilanz feflzufegen und nähere 
Erläuterungen über die darin aufzunehmenden Po⸗ 
fitionen zu verlangen. 

Die beiden Kollektivvertreter haben fih auf Er- 

fordern des Königlihen Polizei-Präfidenten zu 

Berlin zum Bortheile fämmtliher Preußifchen 

Gläubiger der Gefellihaft perfönfich und erforder- 

lihen Falls unter Stellung zulänglicher Sicherheit 

zu verpflichten, für die Richtigkeit der eingereichten 

Sperial-Bilanz einzufteben. 

Die Erlaubnig kann zu jeder Zeit und ohne daß 

es der Angabe von Gründen bedarf, nach dem 

Ermeſſen der Königlih Preußifchen Staatgregie- 

rung zurüdgenommen und für erloichen erflärt 

werden. 

Die Befugniß zum Ermwerbe von Grundeigenthum 

in Preußen wird nicht ſchon durch dieſe Erlaubniß, 

jondern erfi durch befondere, in jedem einzelnen 

Falle nachzuſuchende landesherrliche Erlaubniß 

erlangt. 

Berlin, den 29. März 1893. 
(Siegel.) 
Der Minifter für Handel und Gewerbe. 
Im Auftrage. 
gez. von Wendt. 


Erfaubniß zum Geſchäftsbetriebe in Preußen für die 


unter der Firma Petzold & 


Company Engi- 


neers Limited zu London beftehende Aftien- 
Geſellſchaft. 


A. 1100. 


* * 
* 


Petzold & Company 
1) Der Name der Gefellihaft ift Petzold and 





Gefellfbafts:Bertrag 
der Aetien⸗Geſellſchaft genannt: 
Limited). 





Conpany Limited. 


2) Das regiftrirte Büreau der Gejellfehaft wird fich 


in England befinden. 


3) Die Geſchäftsgegenſtände, für melde die Gejell- 
haft gegründet wird, find: 


a. das jeht von den Herren Petzold K Cie. als 
Ingenieure, Eifengießer und Kabrifanten land⸗ 
wirthſchaftlicher Geräthe in Berlin und 
Inowratzlow, Provinz Poſen, im deutlichen 
Reiche betriebene Geſchäft ſowie auch dad ganze 
ihnen in Verbindung mit dem erwähnten Ge⸗ 
Ihäfte gehörige beweglihe und unbewegliche 
Eigenthum zu faufen und zu erwerben und zum 
Zmede diejes Anfaufes und Erwerbes folgende 
Berträge mit oder ohne Modiftfationen zu 
aboptiren und in Vollzug zu bringen und zwar: 
A. Vertrag vom 3. April und 16. Juni 1890 
abgeichloffen zwilhen Petzold K Lie. 
einerjeits und George Harold Sutcliffe 
und 

B. Vertrag vom 25. Juni 1890 abgeſchloſſen 
zwiſchen dem bejagten ©. 9. Sutecliffe 
einerjeitd und Hugo Singer, ald Fidei⸗ 
commiffar für die Gefellfchaft, andererjeits. 

b, das Geichäft von Ingenieuren, Eijengießern 
und Fabrifanten landwirtbichaftficher Geräthe 
und jebes andere mit den Zwecken ber Geſell⸗ 
Ihaft verbundene bezw. der Erreichung bderjelben 
bienlihe Geſchäft in Deutihland, England und 
in anderen Ländern zu errichten, zu erhalten 
und zu führen. | 

c. Bon Zeit zu Zeit irgend ein folded Gefchäft 
oder Eigenthum, fei es in Deutichland, England, 
oder in anderen Ländern, oder irgend einen 
Antheil an einem ſolchen Geſchäfte in jeder 
Weiſe zu erwerben und alle für jolches Geſchäft 
nöthigen Waaren zu fabriciren, zu verfaufen 
und auf irgend welde Weiſe mit denjelben 
Handel zu treiben, 

d. fi mit irgend einer Perfon, Firma oder Ge: 
jellichaft, welche ein Geſchaͤft führt, zu deren. 
Führung dieſe Gefellichaft berechtigt ift, zu 
vereinigen oder dad Geſchaͤft derſelben an⸗ 
zufaufen und zu übernehmen, ferner irgend 
eine derartige Gejellihaft zu gründen, Actien 
der Gefellihaft oder Antheile daran zu ber 
figen und darüber zu verfügen, jowie auch Die 
Obligationen und fonftige Werthpapiere ber- 
jelben zu garantiren. 

e, Einer folhen Perſon, Firma oder Geſellſchaft 
oder irgend einem Kunden, Miether oder 





mie 


J. Irgend meldye Gelder von Zeit zu Zeit nad 


LU} 


. Irgend welde Grundftüde, Gebäude, Nieder: 


. Gebäude, Häuſer, Mafchinen und Arbeiten auf 


. Gelder ale Darlehen in Empfang zu nehmen 


. Sämmtlidyed Eigenthum der Gejellichaft zu ver- 


. Verträge mit Eifenbahn- und anderen Ge- 


. In Deutfchland, England und anderen Ländern 


173 


Agenten der Gefellichaft Darlehen zu gewähren 
und für die Erfüllung irgend eined von einer 
ſolchen Perſon, Firma, Gejellichaft oder von 
einem jolhen Kunden, Miether oder Agenten 
abgeichloffenen Vertrages Garantie zu geben. 




























lagen, Kabrifen, Mühlen, Werfftätte, Mafchinen, 
Materialien, Pferde, Wagen, Straßbahnen, 
Werfte, Boote, Fahrzeuge und dergleichen, fo: 
wie auch Eigenthum jeder Art zum Gebrauce 
in dem Gejcäfte der Geſellſchaft oder in Ver: 
bindung damit in Deutſchland, England und 
anderen Ländern anzufaufen, zu padten, um- 
zutauſchen oder anderweitig zu erwerben, zu be⸗ 
figen, zu verwalten und zu verbeflern und bie- 
jelben zu verfaufen, zu verpadten, zu ver- 
miethen und in jeder Weife zu verwertben und 
barüber frei zu verfügen. 


irgend welchem Theile der Ländereien der Ge- 
jellihaft oder in Berbindung damit zu errichten. 


und Gelder von Zeit zu Zeit mit bypotbe- 
farifcher oder jonftiger Sicherftellung zu Teihen, 
fowie auch Gelder auf Hypothefen, Obligationen, 
Schuldicheine, Wechſel, Spla-Wechfel oder auf 
ähnliche Werthpapiere zu borgen und die Actien 
der Gefellichaft einfchließlid des uneingezahlten 
Kapitals derjelben zu verpfänden. 


äußern und das ganze Unternehmen, Geſchäft 
und Eigenthum vderfelben zu verfaufen und 
zwar entweder gegen Baarzahlung oder gegen 
die Aushändigung von „Actien einer anderen 
Geſellſchaft, ferner fich mit irgend einer anderen 
Geſellſchaft zu amalgamiren oder irgend einen 
Antheil daran zu ermerben. 


dem Ermeſſen der Directoren anzulegen. 


ſellſchaften, Echiffärhedern, Agenten und anderen 
Perjonen über den Transport der Mafdinen 
und Effecten, fowie auch über alle die Gefell- 
haft betreffenden Angelegenheiten abzuſchließen. 


irgend melde mit den Geſchäftsgegenſtänden 
der Gelellichaft verbundenen Patente, Patent: 
rechte, Patenturfunden, Licenzen, Conceſſionen, 
Bewilligungen, Apparate, Erfindungen ober 
Berbeflerungen oder irgend einen Antheil daran 
zu faufen, zu erwerben, zu gebrauden, zu 
ihügen und zu verlängern, auch Conceffionen 
und Patentlicenzen ober irgend einen Antheil 
daran anderen Perjonen zu verfaufen beam. 
zu ertheilen und die zur Kührung des Geſchäfts 
der Geſellſchaft nöthig oder wünſchenswerth 
erfcheinenden Mafchinen und Geräthichaften zu 
fabrieiren und alle Anfäufe und Ermwerbe ober 


aus den Statuten der 


Berfäufe vorzunehmen und alle Licenzen und 
Conceſſionen zu ertheilen, ganz oder theilmeife 
entweder gegen Baarzahlung und voll eingezahlte 
Actien oder gegen Zahlung einer Abgabe oder 
Miethe oder gegen eine fonftige Leiftung und 
ferner unter denjenigen Bedingungen, die etwa 

. für zweckmäßig oder nötbig erachtet werden. 

. Die Negiftrirung ber Gejellihaft eder deren 
gelegliche Anerkennung in Deutichland und in 
jedem Lande, wo die Gejellihaft ihr Geſchäft 
zu führen beabfichtigt, herbeizuführen und alle 
Cautionen, beſtehend aus Geld oder Werth 
Papieren, zu ftellen, ſowie auch alle Schritte 
vorzunehmen, die etwa nöthig oder zweckmäßig 
erachtet werden, um den Geſetzen und Bor: 
jchriften des Deutichen Neiched ober irgend 
eined anderen Landes Genüge zu leiſten. 

n. Alles dasjenige auszuführen, was fonft mit 
der Erreihung der obigen Zwede im Zu: 
jammenhange ſteht oder für biejelben noth- 
wendig ift. 

Die Haftbarfeit der Mitglieder ift beichränft. 

Das Kapital der Gefellichaft beflebt aus 

Lſtrl. 120000, eingetheilt in 120000 Actien 

a Lſtrl. 1, wovon 60000 Prioritätd-Actien find, 

welche den Inhabern eine cumulative Prioritäts- 

Dividende von Lſtrl. 8 Prozent pro anno aus dem 

jährlichen Gewinne ertheilen, ſowie auch ein Prio- 

ritäts-Pfandrecht auf das Kapital; ferner haben 
die Inhaber dieſer Prioritäts-Actien das Anrecht 
auf die Hälfte des etwa nad) der Bildung eines 

Nejervefonde und nad erfolgter Zahlung einer 

Dividende von Lfirl. 16 Prozent pro anno an bie 

Inhaber der gewöhnlichen Actien übrig bleibenden 

Reingewinnes. 

Die reſtirenden 60 000 find gewöhnliche Actien, 
welche den Inhabern das Anreht auf eine Divi- 
bende von Lſtrl. 16 Prozent pro anno, fowie aud 
dad Anrecht auf die Hälfte des oben erwähnten 
Nein-Gewinn-Neftbetrages geben. Irgend welde 
Actien, aus melden das vermehrte Rapital der 
Gejellihaft von Zeit zu Zeit beftehen mag, fünnen 
garantirt werden oder irgend ein Privilegium ober 
Borredt haben. Aud können diejelben aufgefchoben 
oder unter fpeziellen Bedingungen der Priorität 
oder des Aufichubs in Betreff der Dividenden oder 
ber Rüdzahlung des Kapitald oder betreffe des 
Stimmrechts der Inhaber und mit einer Prämie 
oder einem Rabatt audgeftellt werden, wie bie 
Geſellſchaft von Zeit zu Zeit etwa beſtimmt. 


* 
Auszug 
Actien-Geſellſchaft 
genannt: 
Petzold & Company Limited. 





Es wird Folgendes vereinbart: 
Die in Tabelle „A“ im erflen Anhang bes 


1 


Aktien-Geſellſchaftsgeſetzes vom Jahre 1862 enthaltenen 
Befimmungen follen auf diefe Gefellihaft Feine An: 
wendung finden und folgende jollen die Beftimmungen 
der Geſellſchaft fein. 
x. 
Einzahlungen auf Actien. 

6) Die Directoren find bererhtigt, von Zeit zu Zeit 
von den Nctionären rüdfichtlidy aller auf ihre Actien 
nicht gezahlten Beträge die ben Directoren ge— 
eignet ericheinenden Einzahlungen einzuforbern; die 
die Verftändigung von einer Einzahlung aber foll 
mindeftend ein und zwanzig Tage vorher erfolgen 
und jeder Actionär hat jodann den Betrag einer 
auf diefe Weiſe geforderten Einzahlung an die 
Perfonen, zu der Zeit und an dem Orte, wie eg 
durd die Directoren beftimmt ift, zu zahlen. Jedoch 
darf feine Einzahlung ein Drittel ded Nominal⸗ 
betrages einer Actie überfleigen, noch darf diejelbe 
vor Ablauj zweier Monate von tem Berfalltage 
der Tet vorhergehenden Einzahlung zahlbar geftellt 
werden. 

7) Eine Aufforderung zur Einzahlung ſoll ale zu 
derjenigen Zeit ergangen angejehen werden, zu der 
der Beſchluß der Directoren zur Ermädtigung 
einer ſolchen Einzahlung gefaßt worden if. 

8) Wenn die rüdfichtlih irgend einer Actie zahlbar 
geftellte Einzahlung oder menn ber laut den Re⸗ 
partirunga-Bedingungen auf eine Actie zahlbare 
Betrag nicht an ober vor dem für dieje Zahlung 
beſtimmten Tage gezahlt wird, fo ift der Inhaber 
diefer Actie verpflichtet, hierfür Zinfen in der von 
den Directoren feſtgeſetzten Höhe, die aber zehn 
Pfund Prozent pro anno nicht überfleigen barf, 
von dem für die Zahlung beflimmten Tage big 
zum Tage der wirklich geleifteten Zahlung zu ent- 
richten. 

9) Die Directoren find beredhtigt, wenn fie es für 
paſſend erachten, von einem Actionär bag auf bie 
von einem ſolchen Actionär gehaltenen Actien aus⸗ 
ftändige Geld über die auf dieſelben eingeforderten 
Beträge hinaus, wenn er bafjelbe im Vorhinein 
zahlen will, anzımehmen und zwar als ein zurüd- 
zuzahlendes Darlehen oder als eine zur Dedung 
zufünftiger Einzahlungen gezahlte Summe; eine 
jolhe Vorauszahlung aber fol, fei dieſelbe fällig 
oder nicht, bis zum Tage der wirklich gefeifteten 
NRüdzahlung, die mit den Actien, bezüglich deren 
der Vorſchuß empfangen murde, verbundene Haf- 
tung Töfchen und für das auf dieſe Weile empfan- 
gene Geld oder für benjenigen Theil, welcher von 
Zeit zu Zeit den Betrag der auf die bezüglichen 
Actien ſchon eing.forderten Einzahlungen überfteigt, 
fann die Geſellſchaft Zinſen zahlen, wie ed zwiſchen 
dem betreffenden Actionär und den Directoren ver- 
abrebet wird. 

Netentiondredt. 
15) Der Geſellſchaft gehört ein erfled und unum⸗ 
Ichränftes Netentionsrecht auf alle Actien, und auf 


die bezüglich berfelben zahfbaren Zinjen und Divi— 
denden für die Schulden und Berbindfichfeiten des 
regiftrirten Inhabers oder eines ber regiftrirten 
Inhaber der Actien, welde, für ihn allein oder 
gemeinihaftli mit irgend einer anderen Perjon, 
der Geſellſchaft gegenüber beſtehen, einſchließlich 
der ſchon eingeforderten Einzahlungen, obgleich die 
zur Zahlung feſtgeſetzten Friſten noch nicht einge: 
treten ſind und die Geſellſchaft kann dieſes Re⸗ 
tentionsrecht durch ben Verkauf oder die Verwir⸗ 
kung der Actien, welche demſelben unterliegen, 
geltend machen. Eine ſolche Verwirkung aber ſoll 
nur beim Vorhandenſein einer Schuld oder Ber: 
bindlichfeit gejchehen, deren Betrag jchon ermittelt 
worden ift und nur diejenige Anzahl Actien fol 
auf diefe Weiſe verwirfen, welche die Rechnungs⸗ 
revijoren der Geſellſchaft als den Gegenwerth der 
bezüglichen Schuld oder Berbindlichfeit nad dem 
laufenden Marftwerthe kejcheinigen. 
Berwirfung der Actien. 

Wenn irgend ein Actionär eine unter den Bedin- 
gungen der Xcticnrepartirung zahlbar geftellte Ein- 
zahlung oter Summe Geld an dem für die Zahlung 
beftimmten Tage zu zahlen unterläßt, fb fönnen 
die Directoren zu jeder Zeit, fo Tange diejelbe un- 
gezahlt bleibt, eine Anzeige an ten Actionär mit 
der Aufforderung zur Zahlung derſelben ſammt 
Zinſen und allen Auslagen, melde der Gejellichaft 
in Folge diefer Nichtzahlung erwachſen find, richten. 
Die Anzeige foll einen ferneren Tag enthalten, an 
oder vor welchem eine folde Einzahlung oter 
jonftige Gelder jammt allen Zinfen und Auslagen, 
die in Kolge einer ſolchen Nichtzahlung erwachſen 
find, gezahlt werden follen, fowie auch den Ort, 
wo die Zahlung zu leiſten if. Der auf biefe 
Weiſe erwähnte Drt foll entmeber dag regiftrirte 
Bureau der Gejellihaft ober eine andere Stelle 
fein, wo Einzahlungen an die Gejellichaft gemöhns 
lich zahlbar geftelt werben. Ferner foll dieſe An- 
zeige die Erklärung enthalten, daß im Falle der 
Nichtzahlung an oder vor dem beftimmten Termine 
und an dem keflimmien Orte die Actien, rüdficht- 
lich welcher die Zahlung fällig if, der Berwirfung 
unterworfen feien. 
Wenn den Anforderungen einer foldhen vorer⸗ 
wähnten Anzeige nicht Folge geleiftet wird, fo 
fann irgend eine Actie, rückſichtlich welder eine 
ſolche Anzeige erfolgt ift, zu jeder Zeit in der 
Folge, bevor nicht alles darauf fällige Geld ſammt 
Zinfen und Auslagen gezahlt worten ıfl, durch 
diesbezüglichen Beichluß der Directoren für verfallen 
erflärt werden. 

Actienfcheine auf den Inhaber, 
Die Gefellihaft kann Actienjcheine über voll ein- 
gezahlte Actien ausftellen. Worbehaltlih der Be- 
ſtimmungen dieſer Statuten und des Geſellſchafts⸗ 
gefeßes vom Jahre 1867 ſoll der Inhaber eines 
Actienicheines in jeder Hinficht als ein Actionär 


26) 


27) 


28) 


175 


ber Geſellſchaft angefehen werben; berfelbe joll 
aber nicht berechtigt fein, einer Generaf-VBerfamm- 
(ung beizuwohnen oder bei derjelben zu flimmen, 
oder ein Erfuden um Abhaltung einer Berjamm- 
fung zu unterfchreiben, nod an dem Zufammen- 
rufen einer Verfammlung Theil zu nehmen, es fei 
denn, daß er zwei volle Tage vorher den Actien- 
jhein in dem regiftrirten Bureau der Geſellſchaft 
binlegt und feine Actienſcheine ſollen in ber zur 
Bekleidung ded Amtes eined Directord nothwen⸗ 
digen Qualification mit gerechnet werben. 
Ummwandlung von Actien in Antheile. 
Mit der vorher in einer General-Verſammlung 
ertheiften Zuflimmung der Geſellſchaft fünnen die 
Directoren irgend welche eingezablte Actien in 
Antheile umwandeln. Wenn irgend welche Actien 
in Antheile umgewandelt worden find, fo fünnen 
fodann die einzelnen Befiker folder Antheile ihre 
diesbezüglichen Rechte auf dieſelben, oder irgend 
einen Theil dieſer Rechte in derjenigen Weife 
übertragen, in welder irgend welche Actien des 
Kapitals der Geſellſchaft übertragen werden fönnen, 
bezm. jo nahe dazu wie die Umftände dies geftatten. 
Die verichiedenen Inhaber von Antheilen follen 
beredhtigt fein, an den Dividenden und Erträgniifen 
der Gejellfchaft je nad der Höhe der kezüglichen 
Antheile derjelben und unter Berüdfidtigung ter 
Klaffe der umgemandelten Actie Theil zu nehmen 
und dieje Antheife follen den bezüglichen Inhabern 
diefelben Vorrechte und Vortheile hinſichtlich ber 
Abfimmung bei Verſammlungen ber Gejellfchaft 
und in anderen Beziehungen gemühren, als ob 
dieſelben durch Actien der Geſellſchaft in derjelben 
Höhe gemährt worden wären, jedoch in der Weile, 
daß feines dieſer Vorrechte oder feiner diefer Vor⸗ 
theile, mit Ausnahme der Betheilinung an den 
Dividenden und Erträgniffen der Geſellſchaft, durch 
irgend einen ſolchen aliquoten Theil tes fundirten 
Antheiled gewährt werden darf, wie er aud) nicht, 
wenn in Actien der umgemwantelten Klaſſe be- 
ftehend, ſolche Vorrechte und Vortheile gewährt hätte. 
Kapital. 

Die urſprünglichen Actien follen von dem Ber: 
waltungsrathe an die den Directoren geeignet 
ſcheinenden Perfonen und unter den von denfelben 
feftzujegenden Bedingungen ausgegeben werben und 
zwar als volleingezahlte oder theilweiſe gezahlte 
Actien und mit oder ohne einen Vorzug oder eine 
Priorität betreffd Dividenden, Bertheilung der Ac- 
tiva oder anderweitig vor anderen Actien, ferner 
mit einer Prämie oder al Pari und mit oder ohne 
einen garantirten Zinfenfuß, überhaupt unter ſolchen 
Bedingungen binfichtlih der Höhe der darauf zu 
zahlenden Dividenten oder Zinſen, hinſichtlich ber 
Abzahlung mitteld Depofiten oder Einzahlungen 
und betreffs ter Höhe der Einzahlungen und bes 
Termins zur Leiftung berfelben, mie die Directoren 
nad eigenem Ermeſſen fefljegen, mit der Maß—⸗ 


29) 


30) 


31) 


gabe jedoch, daß feine Actien mit einem Borzuge 
oder einer Priorität betreffö Dividenden oder mit 
einem Rabatt bezw. mit irgend welchen bejonderen 
Bedingungen hinſichtlich der Höhe der darauf zu 
zahlenden Dividenden oder Zinſen zugutheilen find, 
obne die diesbezügliche Genehmigung einer General: 
Berfammlung der Geſellſchaft im Voraus eingeholt 
zu baben. 
Mit der Zuftimmung einer General-Berjammlung 
der Geſellſchaft kann der Verwaltungsrath von 
Zeit zu Zeit dad Kapital der Geſellſchaft durch 
die Creirung neuer Actien unter den von tem 
Bermaltungsrathe oder einer General-Berfamm!ung 
ter Gelellichaft fekzulegenden Beftimmungen und 
Bedingungen vermehren und unter Beobachtung 
derartiger Beflimmungen oder in &rmangelung 
derſelben ſoll das neue Kapital in jeder Hinſicht 
als ein Theil des urfprüngliden Kapitals der Ge: 
ſellſchaft angeſehen werden und die in der zuletzt 
vorftehenden Klaufel enthaltenen Beltimmungen 
und Mächte jollen hierauf Anmendung finden bezw. 
fönnen tiejelben in Betreff tes neuen Kapitald 
anggeführt werden. 
Die Gejellichaft fol die Macht haben, ihr Kapital, 
jei dafjelbe eingezahlt oder nicht, durch Die An 
nullirung nicht zugetheilter Achten oder auf andere 
Weiſe zu rebuciren und ihre Actien zu confolidiren 
und diefelben in Actien einer höheren oder Fleineren 
Klaffe zu zertheilen. 
General-Berfammiungen. 
Die erſte General:Berfammlung foll zu derjenigen 
Zeit, aber nicht fpäter als vier Monate nad ber 
Negiftrirung der Gefellfihaft und an dem Orte ab« 
gehalten werden, mie ed die Directoren beftimmen. 
Spätere General-Berfammlungen, mit Ausnahme 
der von ten Actionären in Ausübung der nad- 
ſtehend erwähnten Macht zujfammen berufenen 
General-Berfammlungen, jollen zu derjenigen Zeit 
und an demjenigen Orte abgehalten werben, wie 
bie Gejellichaft in einer General-Verſammlung be- 
fiimmen mag und falls feine Zeit oder Stelle be- 
ftimmt fein follte, fol eine ©eneral-Berfammlung 
einmal ın jedem Jahre zu ber Zeit und an dem 
Drte abgehalten werden, mie es die Directoren 
etwa beftimmen. 


Borgehen bei General-Berfammlungen. 
35) Alles auf einer außerordentlihen General-Berfamm- 


fung gemachte Geſchäft ſoll als beſonderes Ge: 
ſchäft angeſehen werden; ebenſo das auf einer 
ordentlichen General-Verſammlung geführte Ge— 
ſchäft, mit Ausnahme der Beſtätigung einer von 
dem Verwaltungsrathe empfohlenen Dividende, der 
Ernennung von Directoren und Rechnungsreviſoren 
und der Feſtſtellung ihrer Gebühren und der Be— 
rathung der von ben Directoren vorgelegten Rech⸗ 
nungen und Bilanzen, ſowie aud des Berichts 
berjelben ſoll als beſonderes Geſchäft angejehen 
werben, 


180 


— m mn mm en ne rn ee TE md 








& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Dahım 
ö — —ñ —— der welche die Ausweiſung — 
3 des Ausgewiefenen. Beftrafung. beſchloſſen hat. a 
1. 2. | 3 4, 5. 6. 
7 Frederik Ferdinand Igeboren am 20. Juni Betieln, Polizeibehorde zu 23. Maͤrz 
Juſt, Landarbeiter, 1870 zu Aarhus, Däs Hamburg, 1893. 
nemark, daniſcher 
| Staatsangehöriger, ' 
8 Johann Hefling, geboren am 1.November Landftreichen u. Betteln, Königlich preußiicher, 7. März 
Maurergejelle, 1843 zu  Zütphen, Negierungspräfidenti' 1893. 
Niederlande, ortdan- zu Mänfter, 
gehörig ebendafelbft, 
9 Anton Patzelt, geboren am 10. MailBetteln, Königlich preußifcher 23. März 
Glasſchleifer, 1827 zu Meiſtersdorf, Regierungspräftdent 1893, 
| Bezirf Tetfchen, Böh- zu Breslau, 


men, ortdangehörig zu 
Mildeneichen, oͤh⸗ 


men, 
10 Alexander Ruppert, Igeboren am 24. April Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiicher 21. März 
Hausdiener, 1856 zu Odeſſa, Gou- Negierungspräfidenti 1893. 
vernement Cherſon, zu Hildesheim, 
Rußland, ortsangehö- 
rig ebendajelbft, | 
11] Anna Scherbaum, [geboren am 1. MailBetteln und Betrug, Königlich bayerifchesi 20. Februar 


geborene Rinder, | 1839 zu NRattenberg, Bezirksamt Traun] 1893, 
verwittmete Bezirk Kufftein, Tirol, ftein, 
Tagelöhnerin, öſterreichiſche Staate- 
angehörige, 
12| Giovanni Tortella, geboren am 8. Maillanpflreihen u. Betteln, Koͤniglich preußifcheridesgleichen. 
Maurer, 1869 zu San Maſſimo, Regierungspräfident 
Stafien, italienischer zu Köslin, 
Staatdangehöriger, 
13| Teunis Biffer, geboren am 4. Dezember|Betteln, Holizeibehörde zu 24. März 
Erbdarbeiter, 1842 zu Stiebredt, Hamburg, 1893, 
Niederlande, nieder- 
fändifcher Staatdange- 
höriger, 
14) Franz Zveifchfa, geboren am 9. Maildeögleichen, biefelbe, 27. März 
Bädergefelle, 1869 zu Rudig, Böp- 1893. 
men, öfterreichiicher 
Staatsangehöriger, 
— — 





Hierzu 
eine Extra⸗Beilage, enthaltend das revidirte Reglement für die Landirrenanftalten ıc., 
fowie Fünf Deffentliche Anzeiger. 


(Die Injertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werben der Bogen mit 10 Pf. berschnet.) 


Medigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Potsdam, Buchdruderei der 9. 5 Hayn ſchen Erben. 


Extra: Beilage zum Amtsblatt. 


I 
Aevidirtes 


Reglement 


für die 


2 andirren 


„Anſtalten 


des 
Brovinzialverbandes von Brandendurg. 


I. Beftimmung der Anftalten. 


$ 1. Die Srrenanitalten des Landarmenverbandes : 


der Provinz Brandenburg — Landirrenanjtalten — 
find beftimmt zur Bewahrung, Kur und Pflege von Geiltes- 
franfen und von Idioten in nicht mehr jchulpflichtigem 
Alter, foweit diejelben der Anftalt3pflege bedürfen 
und entweder von einem Örtsarmenverbande oder von dem 
Landarmenverbande der Provinz zu unterjtügen find ($$ 28 
bis 30 des Reichsgeſetzes über den Unterſtützungswohnſitz 
vom 6. Juni 1870) oder der Provinz angehören ($ 5 der 
PBrovinzialordnung). 

Soweit der Raum es geitattet, können auch andere 
Beiltesfranfe und Idioten — jedoch nur widerruflid — 
aufgenommen werden. Dabei haben preußiſche Staats- 
angehörige den Vorzug vor anderen Angehörigen des 
Deuticher Reiches und diefe vor Ausländern. 


$ 2. Der Zwed der Anjtalten ist die Heilung, Befie- 
rung und Pflege von Beiftesfranfen und Idioten. 


Sie dienen vorzugsweile für die Hilf3bedürftigen 


Provinzialausichuß, weldder aladann dem Brovinzialland- 
tage bei jeinem nächſten Zufammentritte von der erfolgten 
Wahl Kenntniß zu geben hat. 


Der Direktor ijt der Vorgeſetzte aller übrigen Anſtalts— 
beamten ſowie des Wirthichaftsperjonal3 und wird durd) 
den zweiten ärztliden Beamten der Anjtalt, den „Ober-= 
arzt“, vertreten, jofern Seiten? des Landesdireftors nicht 
eine andermweite Beitimmung getroffen worden it. Er ilt 
befugt, jich jelbjt ohne Urlaub auf die Dauer von 8 Tagen 
von der Anjtalt zu entfernen, nachdem er in geeigneter 
Weiſe für feine Vertretung Sorge getragen hat. 

Der Direktor erhält Tagegelder und in für 
auswärtige Dienftgeichäfte, ſowie Umzugskoſten gleich den 
oberen Provinzialbeamten ($ 23 No. 2 des Reglements 
betreffend die Dienftlihen Berhältniffe der Provinzial- 


ı beamten). 


Die Zweiganftalten werden in ärztlicher Beziehung 


durch den Anftaltsarzt unter der Oberleitung des Direktors 


der betreffenden Landirrenanftalt, in adminiftrativer und 
ökonomiſcher Beziehung dagegen durch den Anjtaltsinfpektor 


Geiftesfranken und Idioten, für melde die Koſten der geleitet. Diefer ift Worfteher der Anftalt und der Vor— 


Bewahrung, Kur und Pflege weder aus ihrem eigenen 
Vermögen noch von den aus privatrechtlichen Titeln zu 


gejeßte aller übrigen AnjtaltSbeamten, ſowie des 
Wirthihaftsperfonald. Er Hat für die forgfältige 


ihrer Alimentation Berpflichteten beftritten werden können. Ausführung der ärztlichen Anordnungen Sorge zu tragen. 


U. Verwaltung und Beauffichtigung 
der Anflalten. 


\Unmittelbarer Vorgefegter des Oberwart- und 


Wartperſonals ift der Anftaltsarzt. 


85. Nah Maßgabe des Etats der Anjtalten jind 


8 3. Die Landirrenanftalten — und die mit die zu deren Verwaltung erforderlichen Beamten durch den 


denjelben als Zmweiganftalten verbundenen Bflegeanftalten 
— find als Provinzialanftalten nad) den Vorfchriften der 
Provinzialordnung zu vermalten und zu beauffichtigen. 
Zur unmittelbaren Beauflihhtigung ift für jede diefer An— 
italten em Kommiſſarius zu beftellen. (K 99 der Pro— 
vinzialordnnung.) 


$ 4 Die Leitung einer Qandirrenanftalt führt in 
ärztlicher jomohl wie in adminiftrativer und ökonomiſcher Be— 
ziehung ber erite ärztliche Beamte derfelben als „Direktor“. 
Seine Wahl erfolgt dur den Provinziallandtag, in 


Provinzialausfhuß — nad Anhörung des Anitaltsdireftors 
— anzuftellen; die Annahme und Entlaffung des Ober: 
wart: und Wartperjonals erfolgt jedoch bei den 
2andirrenanftalten durd den Anjtalt3direftor, bei 
den Pflegeanftalten auf Borfchlag des Anitalt3- 


‚arztes durch den Anjtalt3vorjteher. 


Zur Annahme der Hilfsärzte ſowie von Hilfs- 
arbeitern it die Genehmigung des Landesdireltors er- 
forderlich. 


Die Rechte und Pflichten ſämmtlicher Anſtaltsbeamten 


2 


— 


Berhältnijfe der Provinzialbeanten, und durch die vom: Bon dem Legteren kann aud) eine entipredyende Er— 
Brovinzialausfchug erteilten Dienjtanmweifungen be: |höhung der Pflegegelder für nicht Hilfsbedürftige 
ftimmt. Als obere Anjtaltsbeamten ($ 98 No. 3 der| Kranke feftgejeßt werden, wenn die Verpflegung und 
Brovinzialordnnung) gelten die Merzte, Inipeftoren, Geift: | Beauffichtigung des Kranken mit ganz bejonderen 
lichen, Rendanten, Sekretäre und Affiitenten. Schwierigkeiten und Koſten verbunden iſt. 

Das im Arbeits- oder Geſindedienſtverhältniß jtehende| Für Kranke der beiden erſten Verpflegungsklaſſen ſind 
Wirthſchaftsperſonal ift in der im Etat vorgefehenen | der Anftalt die Aufwendungen fir Kleiduug und Wäſche 
Zahl mit den dort feftgefeßten Bezügen von den Anſialts- und deren Unterhaltung, ſowie für die üblichen Erfriſchungen 
vorftcher auf längftens dreimonatliche Kündigung anzu=, — aber Dem Pflegegelde — zu eritatten. 


nehmen und eintretenden Falls zu entlaſſen. | Bu SS Die Bilegekoften find von dem Drtsarmen- 
Säummtliche Angeſtellte jind der vom Provinzialausſchuß | verbande durch Nermittelung des Kreiſes — zum 
feſtgeſetzten Hausordnung unterworfen. Die zur Zeit] Schluffe eines jeden Kalendervierteljahres bezw. fogleid) 
bejtcehende Hausordnung bleibt jammt den erteilten Dienst | nach der Entlaſſung oder dem Tode des Kranken, unter 
anweiſungen Dis auf Weiteres im Geltung. Berehmmg des Monats zu 30 Tagen und Einrechnung 
des Tages der Aufnahme, aber nicht Einrechnung des 
Tages Des Ausſcheidens des Kranken, au Die Landes: 
hauptkaſſe zu zahlen. 
Die Prlegegelder ind gleich nad) der Aufnahme 
Kranfen bis zum Ablauf des Kalenderquartals — unter 
Berechmung des Monats zu 30 Tagen ımd Einrechnung 
Des Tages der Aufnahme -- - und jodann viertejährlidh im 
at j . Borans an Die Yandeshanptfajje einzuzahlen. 
b) durch die für die Kranken gezahlten Pflegekoſten und Zur Deckung der Koſten für Bekleidung und Wäſche, 
Pflegegelder, 9F ſowie die üblichen Erfriſchungen bei Kranken der beiden 
e) durch Die den Anſtalten zugefallenen Geſchenke oder erſten Verpflegnungsklaffen (8 7 a. E.) ift bei der 
Vermächtniſſe Aufnahme ein von dem Direktor der Anftalt zu beſtimmender 
nicht gedeckt werden. | 








III. Anterbaltung der Anſtalten. 

86. Die Mittel zur Unterhaltung der Landirren- 

anjtalten werden vom Provinzialverbande gewährt, ſoweit des 

die Unterhaltungskoſten - 

a) durch den Ertrag der Grumdjtüde und der eigenen 
Wirthſchaft der Anftalten, 





Vorſchuß einzuzahlen, welcher binnen adıt Tagen nad) 
_ m | . , ber Mittheihmg über den verwendeten Betrag in Höhe 

F 7. Die für hilfsbedürftige Geiſteskranke und Idiote deſſelben zu ergänzen iſt. 
von dem endgültig unterſtützungspflichtigen Ortsarnien- nn le der Entlaſſ nes. Kranken ii N 
verbande zu erjtattenden Pflegekoften (Artikel IS 31a; , mM Falle, der Entlaſſung eiues Hranken 1E Don Den 
\ Ä Xılı 189 rn rt su Dpt eingezahlten Pflegegeldern Derjemge Theil, welcher auf die 
(def. vom 11. Juli 1891) werden von Zeit zu Zeit nad) |", 9: dem Tanı der Entlait nträlft der Kandes- 
dem mirflichen Aufwand, welcher mit Ausſchluß Der al kai dh oe euna enfelben Fr * 
»meinen Verwaltungskoſten für einen Kranken im der aupttaſſe und, Der Sera J m Der De 
Y mr gatoſ „Anſtalt eingezahlten und noch nicht verwendeten Gelder 


Anſtalt erwächſt, durch den Provinziallandtag — vor- ZRufld —8 

behaltlich der Genehmigung der zuſtändigen Miniſter — (SS 7 a. E. 25) dort zurückzuzahlen. 

nid Ser Q ENT . Aten 7 anf x ‚ - . 

feſigeſetzt und von dem Landesdireftor öffentlich befamut ° 9 Die von der Anſtalt aufgewendeten Bes 


gemacht. Bis anf Weiteres werden Diejelben anf Yapninkoiten find nach dem von Kandesdirektor öffent: 
jährlich 300 Mart feftgefekt. gräbnißkoſten jind mach dem vom Yaudesdireftor öffen 


lich bekannt gemachten Pauſchſatze zu berechnen und ſoweit 

In gleicher Weiſe werden die Pflegegelder für Die fie durch Die für Dem Verſtorbenen eingegangenen, aber 
Geiſteskranken ımd Idioten - un den einzelnen Verpflegungs- noch micht zur Verwendung gefonumenen Pflege- oder fonjtigen 
Elajfen der Anstalten (8 24) — aber unter Einrechnung der Gelder (SS S, 25) nicht gededt worden, aus dem Nad)- 
allgemeinen Berwaltungsfojten durch den Provinziallandtag laß des Berftorbenen bezw. von demjenigen zu erftatten, 
feitgefeßt. Bis zu eier anderweiten Feſtſetzung betragen welcher zur Zahlung von Prlegegeldern für den Verſtorbenen 
die Nflegegelder in der 1. Verpflegungsklaſſe 1200 Mark, verpflichtet war, und in Ermangebmg eines joldden in der 
in der TI. 900 Mark, in der III. 720 Mark und in der mit Zuſtimmung Der zuftändigen Miniſter feitgefeßten Höhe 
IV. 540 Mark. Welche von dieſen Verpflegungsklaſſen von dem endgültig unterſtützungspflichtigen Ortsarmen— 
bei den einzelnen Anſtalten beſtehen, wird Durch deren, verbande. Die Noten der von der Anſtalt ſelbſt bewirkten 


Etats beitimmt. | Beerdigung find jedoch von einem YPrenkichen Arnten— 
Die anderweit feitgejegten Pflegegelder gelten alsdaun verbande nicht zu eritatten. 
”_. oe » e, - Las ⁊ Je · ‘ . R — E 


von dem Landesdirektor öffentlich bekannt gemacht. wird die Gritattung der Pflegekoften für die von. ihnen 

Für die nicht Hilfsbedürftigen Kranken, welche endgültig zu unterftügenden Geiſteskranken, To lange die= 
nicht der Provinz angehören, werden die feſtgeſetzten Pflege- ſelben heilbar jind, nuter der Bedingung nicht verlangt, 
gelber um ein Drittheil ımd fir Ansländer Darüber! day fie wegen ihrer Leijtungen für den Kranken jelbft, fin 





3 


unterhaltenen Deſzendenten, Mizendenten und Gejchwifter verwenden, in Ermangelung folder aber als Kapitalver⸗ 
oder für feinen Ehegatten deſſen Stammvermögen nicht | mögen der Anſtalt zinsbar zu belegen, um mit den Zinſen 
in Anſpruch nehmen (8 11) und deffen Nachlaß nur inter | die Einrichtungen derſelben zu verbeffern oder den Kranken 
der Vorausfegung, unter weldjer dies feitens des Brovinzials | befondere Annehmlichkeiten zu gewähren ($ 25). Ueber die 
verbandes geſchieht ($ 12), auch erit nachdem der Letztere Verwendung der Zinfen wird im Etat der Anftalt Be— 
wegen feines Anspruchs auf die vollen Pflegegelder befriedigt | jtimmung getroffen. 

ft. Soweit die Einkünfte des Kranken und Die etwa 


von feinen Angehörigen zu zahlenden Unterjtügungen von 

dem DOrt3armenverband wegen jeiner Aufwendungen nicht iv Aufnabme Dont Arvanken, 

beanfprucht werben, find dieſelben von dem Provinzial: $ 14. Anträge auf Aufnahme von Geiftesfranfen 

verbande zur Anrechnung auf die Pflegegelder zu er=| oder Idioten jind an den Landesdirektor zu richten und zwar 

heben (8 11). a) von dem —— — ts ar uverbaude 
iſtes kr on Ä — in Landkreiſen durd) VBermittelung des Landraths — 

Heilhar au eben % eibt ae San 8 wenn die Aufnahme auf Grund des Gefches vom 


11. Juli 1891 verlangt wird, 


von dem gejeplichen Vertreter des Kranken (Vater, 
Ehemann, Vormund, Pfleger), einem Verwandten 


Direftord der Zandirrenanftalt der Landesdirektor und im 
Wege der Beſchwerde endgültig der Provinzialausſchuß. 


zZ 


F 11. Auf die Pflegegelder für einen Geiſteskranken, oder der Ehefrau des Kranken durch Bermittelung 
welder in der Provinz jeinen Unterjtüßung3- der Ort8polizeibehörde, 
wohnjig Hat oder im Falle der Hilfsbedürftigfeit von| c) von der Drtspolizeibehörde unter der Befcheini- 
denn Landarmenverbande Der Provinz zu unterjtügen gung, daß weder von dem fürforgepflichtigen Orts: 
jein würde, nimmt Die Provinz deſſen Stammvermögen armenverbande, noch von dem etwa vorhandenen 
nicht in Anſpruch und deſſen Einkünfte nur injoweit, als gefeßlichen Vertreter, einem der nächften bekannten 
diegelben zum Unterhalt der von dem Kranken zur Seit Verwandten, bezw. der Ehefrau des Sranken ein 
einer Au Er unterhaltenen Deizendenten, Aizendenten Antrag auf deffen Aufnahme zu erlangen ift, aud) 
und Geſchwiſter, ſowie ſeines Chegatten nicht erforderlich für den Kranken in feiner Hilflofen Lage ausreichend 
find. Zu welchem Betrage hiernach die Pflegegelder zu nicht geforgt wird, 


zahlen jind, Hat der Landesdireftor zu bejtimmen, dev aud) 
bei veränderten Verhältniſſen den feitgejegter Betrag zu er- 
mäßigen oder zu erhöhen befugt iſt ($ 14 a. E.). 


fallg aber der gejegliche Vertreter, einer der nächſten 
Verwandten oder die Ehefrau des Kranken, jeiner 
Aufnahme iberlpreiben, unter der Vorlegung dieſer 


Die Ermäßigung der Pflegegelder tritt jedoch nur Erklärung und Beicheinigung, daß für den Kranken 
unter der Bedingung ein, daB das Vermögen der Kranken, in feiner Hilflofen Lage ausreichend nicht geforgt 
\oweit der Landesdireftor es verlangt, dem Provinzial wid und Die Entmündigung des Kranken bereits 
verbande zur Verwaltung überwiejen wird. eingetreten oder doch dei dem zuftändigen Gericht 

Dies gilt auch beim Erlaß der Pflegekoften für Heil- beantragt iſt (5 595 Civilprozeßordnung). 
bare hilfsbedürftige Kranke ($ 10). "in über das or — di Natur der Geil 

Den ans privatrechtlichen Titeln zur Mimentation des | I Ein uber das Vorhandenſein und Die Natur der Geiſtes— 
Kranken Verpflichteten gegenüber bleibt die Verrechnung Uanbesbirefior öffentlih Tfarnt Ga In kann 

2 rar 8 ge⸗ 
des Stammvermögens auf die Pflegegelder vorbehalten. bogens von einem approbirten Arzte an Eidesftatt 

8 12. Bis zu einer andermeiten Beſchlußfaſſung des abgegebenes Beugniß; 

PBrovinziallandtags verzichtet der Provinzialverband auf| 2. eine von der Ortspolizeibehörde nad dem vom 
das gejeßglide Erbredt der Landirrenanftalten. Auch Landesdireftor öffentlich bekannt gemachten Formular 
joll die Nachforderung der Pflegegelder und Nebenkoſten ertheilte Beſcheinigung über die perfönlichen und Ber: 
(SS 7, 25), joweit diefelben nicht zur Zahlung gelangt jind, mögensverhältniffe des Kranken, aus welcher erhellt, 
in den Nachlaß des in der Anſtalt veritorbenen oder ob derjelbe Angehöriger der Provinz ift, ob und wo 
ans derſelben entlaſſenen Geiltesfranfen dann nicht ein- derjelbe einen Unterjtügungswohnfiß hat, endlid), ob 
treten, wenn Deizendenten zurüdgeblieben find. Erhellt und inwieweit Die Pflegegelder für den Kranken aus 
jedoch, daß die Einkünfte des Verjtorbenen während feines den Einkünften feines Vermögens oder von Dritten 
Aufenthalts in der Anſtalt dem Landesdirektor nicht voll zu deden fein würden. 


jtändig offen gelegt waren ($8 10, 11, 14), fo ijt Diefer nr üut ferner 

befugt, das auf Diele Weile dem Provinzialverbande Ent: Ra bes Ortsarmenverbandes iſt ferne 

gangene auch Deizendenten gegenüber aus den Nachlaß bie Beglaubigte schriftliche oder vor einer öffentlichen 
einzuziehen. | 

a Behörde abgegebene Erklärung des geſetzlichen Ver— 

8 13. Werden einer Anſtalt Geſchenke oder Ber: treter8 des Kranken und feiner nächſten bekannten 


vder die Beicheinigung der Ortspolizeibehörde, daß ein 
gejetlicher Vertreter bezw. eine Ehefrau des Kranken 
nit vorhanden oder von ihnen, ſowie von den 
nächſten bekannten Verwandten die Genehmigung der 
Aufnahme nicht zu erlangen it, 

fal3 aber der gejegliche Vertreter, einer der nächiten 
befannten Verwandten oder die Ehefrau des Kranken 
jeiner Aufnahme widerfprechen, die Beicheinigung der 
DOrt3polizeibehörde, daß die Entmündigung des Kranken 
bereit3 eingetreten oder doch bei dem zuitändigen Ge- 
richt beantragt it ($ 595 E&.-$.:D.), auch für den 
Kranken in ausreichender Weiſe nicht gejorgt wird. 


Der gejeglihe Vertreter des Kranken hat jeinem zu 
beglaubigenden Antrage noch beizufügen: 
jeine oder eines Dritten beglaubigte ſchriftliche Er— 
Härung, daß er fich verpflichte, für den — in die 
gewünſchte Verpflegungsklaſſe aufzunehmenden — 
Kranken alle in dem Reglement fejtgejegten Leiftungen 
pünttli zu erfüllen, und die Bejcheinigung der Orts- 
polizeibehörde, daß nad) den gepflogenen Ermittelungen 
der Erflärende hierzu für vermögend zu erachten it. 


Die gleihe Erklärung und Beicheinigung haben die 
Ehefrau und der Verwandte des Kranken ihrem gleich- 
fall3 zu beglaubigenden Antrage beizufügen, ferner: 

jene die beglaubigte jchriftliche Erklärung der nächjten 
befannten Verwandten und des etwa vorhandenen 
und zu erlangenden geſetzlichen Vertreters Des 
Kranken, daß fie dejjen Aufnahme in eine Landirren- 
anftalt genehmigen, 

Diejer die gleiche Erklärung der nächiten bekannten 
Verwandten ſowie des etwa vorhandenen und zu er- 
langenden Vertreters, bezw. der Ehefrau des Kranten. 

Daß ein gejeglicher Vertreter des Kranken nicht vor: 

anden oder nicht zu erlangen, it durch eine Be— 

—58 der Ortspolizeibehörde nachzuweiſen. 


Wenn der Kranke innerhalb der Provinz ſeinen Unter: 
ſtützungswohnſitz hat oder doch Angehöriger der Provinz 
it und die für ihn angebotenen, bezw. aus den Ein— 
fünften des nad $ 11 zu überweijenden Vermögens 
eingehenden Pflegegelder unter Berüdjichtigung der Ber: 
hältniffe vom Landesdireftor — vorbehaltlih einer 
andermweiten Feſtſetzung bei veränderten Verhält— 
nifjen — für genügend erklärt werden (cf. $ 11), gilt 
die dem Aufnahmeantrage beigefügte Verpflich— 
tungserflärung al3 entjprechend geändert. 


8 15. Ob ein Kraufer aufzunehmen it, darüber 
entjcheidet der Landesdireftor nach Anhörung des Direktors 
einer der Landirrenanftalten, und im Wege der Beſchwerde 
vorbehaltlich der geſetzlich zuläfjigen Rechtsmittel (Reichs⸗ 
gejeg über den Unterjtügungsmohnfig vom 6./6. 70) der 
Brovinzialausfhuß. Auf Verlangen des fürforgepflid: 
tigen Ortsarmenverbandes hat jedoch auf die Anmeldung 
Diejer Beſchwerde der Landesdireftor die vorläufige Auf: 


gejorgt werden kann, und von dem Ortsarmenverbande die 
Pflegegelder auf die Dauer von zwei Monaten jowie 
die Koften der Zurüdführung des Kranken ficher 
geitellt find. 

Die Anftalt, in weldde der Kranfe aufzunehmen ilt, 
beitimmt endgültig der Landesdirektor. 

Ein Ausländer, deſſen Aufnahme nicht von einen 
Drtsarmenverbande der Provinz beantragt worden it, darf 
erit zugelaffen werden, wenn die für ihn übernommenen 
Leiftungen ($ 14) ausreichend jicher geftellt find. 


8 16. In dringenden Fällen fann der Landes 
direftor auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes nad 8 14 
No. 1 die vorläufige Aufnahme eines Kranken zulajfen, 
wenn für den Fall, daß in der von ihm gejtellten Friſt die 
Aufnahmeerfordernijfe nach 8 14 nicht nadygebracht werden 
follten, die Koften der Pflege und der Zurüdführung 
des Kranken ausreichend ſicher geitellt jind. Die gleiche 
Befugniß fteht dem Direktor der Yandirrenanitalt zu; jedod) 
ift derſelbe verpflichtet, jofort die Genehmigung des Landes- 
direktors einzuholen. 


8 17. Bon jeder Aufnahme eines Kranken in eine 
Zandırrenanftalt hat der Landesdireftor dem zujtändigen 
Bormundihaftsgericht, und falls die Entmündigung des 
Kranken noch nicht eingetreten it, der zur Wahrnehmung 
des öffentlichen Intereſſes bei Entmündigungen berufenen 
Behörde Anzeige zu machen. 


8 18. Binnen drei Wochen nach der vom Landes: 
direftor erflärten Zulaffung der Aufnahme iſt der Kranke 
der Anſtalt zuzuführen unter Mitgabe eines von der Orts: 
polizeibehörde auszufertigenden Geleitjcheines, aus 
welchem die Namen und der Wohnort des Kranken und 
feiner Begleiter, jowie die dem Kranken ntitgegebenent 
Bekleidungsgegenitände ſich ergebei. 

Herricht jedod an dem Aufenthaltsorte eines Kranken 
eine gefährliche Epidemie (Cholera, Boden, Fleckentyphus, 
Ruhr u. f. w.), jo kann für die Dauer der Epidemie die 
Nufnahme der Kranken verjagt werden. 

lieber die erfolgte Aufnahme ijt den Begleiter des 
Kranken eine Aufnahmebeſcheinigung zu ertheilen. 

Erfolgt die Aufnahme nicht binnen drei Wochen oder 
in der etwa vom Landesdirektor verlängerten Friſt, jo üt 
dieſelbe auf3 Neue gemäß 8 14 zu beantragen. 


8 19. Außer in dringenden Fällen ift der Anſtalts⸗ 
vorfteher nur an den Wochentagen in der Seit von 
8 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends einen Kranken aufzu⸗ 
nehmen verpflichtet, nachdem er vorher von der Zeit Des 
Eintreffens deſſelben benachrichtigt worden. 

Auch Tann die Aufnahme folder Kranken verjagt 
werden, welche in unreinem Zuſtande ſich befinden. 


8 20. Leber Kranke muß mindeftens die in der An— 
lage verzeichneten Bekleidungsſtücke in gutem und rein— 


nahme eines Kranken anzuordnen, wenn jeitend der Orts⸗ lihem Buftande mitbringen. Für fehlende oder unbraud- 


Pflenegelder Verpflichteten, beziehungsweiſe des zur Fürſorge 
verpflichteten OrtSarmenverbande3 von Seiten der An- 
ftalt Erfaß zu befchaffen. 

Den Drtsarmenverbänden wird freigeftellt, Den Kranken 
in einem guten, noch durchaus brauchbaren Sommer oder 
Winteranzuge der Anftalt zuzuführen und im Uebrigen Statt 
der Ausftattung, beim Mangel eines Winteranzuges den 
Betrag von 40 Mark, beim Mangel eines Sommeranzuged 
von 25 Mark zu zahlen. Für Kinder ift, fofern fie in 
einem guten, noch durchaus brauchbaren Anzuge der Anftalt 
zugeführt werden, im Uebrigen Statt der Ausftattung der 
Betrag von 30 Mark zu zahlen. 


8 21. 
führung eines nicht hilfsbedürftigen Kranken in eine 
andere Anftalt angeordnet, fo find Die hierdurch erwachſenen 
Koſten von dem zur Zahlung der Pflegegelder Verpflichteten 
zu eritatten, fofern die Weberführung nicht Tediglih im 
Intereſſe der Verwaltung gejchehen ift. 


Wird von dem Landesdireltor Die Ueber- 


| F 25. Auf Grund einer bejonderen Vereinbarung 
mit dem Anftalt3vorfteher, welche vom Landesdireftor ge= 
nehmigt und jederzeit zu widerrufen it, können einen 
Kranken befondere Leiftungen Hinfihtlich der Wohnung, 
Verpflegung oder Wartung gewährt werden. Auch ift der 
Anſtaltsvorſteher befugt, für Kranke zu außerordent- 
lien Bedürfniffen oder außergewöhnliden Er- 
frifdungen und Genüſſen Geldbeträge anzunehmen, über 
deren Verwendung alsdann am Sahresichluffe dem Ber: 
treter des Kranken Mittheilung zu maden it. 


8 26. Für folde Kranke, welche fih an Arbeiten 
für die Anftalt betheilinen, kann dem Anftalt3vorfteher von 
dem Landesdireftor nad) Maßgabe des Etats ein Betrag 
zur Verfügung geftellt werden, um denfelben zum Beſten 
jener Kranken zu verwenden. 











8 27. Im Uebrigen werden die näheren Beltimmungen 
über die Behandlung der Kranken durch die Hausordnung 
'der Anftalt und die Dienftanmweifungen der Beamten 


8 22. Mit Genehmigung des Landesdireftord kann , getroffen. 


der Direktor einer Landirrenanftalt ſolche Perſonen, welche 


Die Kranken find, fo lange fie fih in der Anftalt 


zum Zweck der Beobachtung ihres Gemüthszuftandes auf | befinden, nad allen ihren Lebensbeziehungen den An 
einige Zeit Die Aufnahme ſelbſt nachſuchen, einftweilig | ordnungen des Vorfteher3 und den Vorſchriften der Haus: 
— jedoh nit über ſechs Monate hinaus — in die ordnung unterworfen. Innerhalb diefer wird ihnen indelfen 
Anftalt aufnehmen, wenn die perjönlichen Verhältniffe des | jede SFreiheit gewährt, welche den Heilzweck nicht gefährdet 
Anfzunehmenden nachgewiefen und die Verpflegungskoften jmd mit dem jeweiligen Krankheitzzuftand, fowie mit 
genügend ficher geftellt find. Stellt jih im Laufe der Be- des Kranken und feiner Umgebung Sicherheit verträglich ift. 
obachtungszeit das Borhandenfein einer Geiſteskrankheit 

heraus, welche das Verbieiben in der Anſtalt uothwendig _, 8 28. Entweicht ein Kranker aus der Anſtalt, fo 
macht, fo Hat der Landesdirektor das Hierzu Erforderliche ſind unverzüglich die nöthigen Maßregeln zu feiner Auf- 
($ 14) durch die zuftändige Ortspolizeibehörde zu ver- ſuchung und Zurüdführung zu ergreifen. Wenn diefe nicht 





anlafjen. immerhalb 24 Stunden Crfolg Haben, fo find die An- 
nehörigen des Kranken und die Drt3polizeibehörde, aus 
beren Bezirk der Kranke der Anftalt zugeführt worden ift, 
‚von dem Gefchehenen in Kenntniß zu feßen. 

Smangsmaßreneln behufs Yurüdführung des Ent: 
wichenen find nur im Einverſtändniß mit derjenigen Orts: 
polizeibehörde, in deren Bezirk der Kranke angetroffen 
worden ift, zur Anwendung zu bringen. Sie find bei 
nicht gefährlichen Geiſteskranken ausgeichloffen, wenn der 
Entwichene bei feinem gefeßlichen Vertreter, oder in Er: 
mangelung eines folchen, bei einem feiner nächſten Ber- 
wandten Aufnahme gefunden hat und dieſe der Zurüdführung 
widerfprechen. 


V. Beßandlung der Siranken. 

8 23. So lang die Entmündigung eines 
Kranfen noch nicht eingetreten ift, hat der Anſtalts— 
vorfteher die von ihm etwa erforderlich erachtete Fürſorge 
für die Perfon oder das Vermögen deifelben bei dem zu— 
ſtändigen Vormundfchaftsgeriht zu beantragen. Auch Hat 
derjelbe über den Yuftand des Kranken den zur Stellung 
des Antrages auf Entmündigung Berechtigten ($ 595 Cip.⸗ 
Proz.⸗Ordg.) auf Verlangen jederzeit Mittheilung zu machen. 


S 24. Bei den Landirrenanftalten beitehen in bezug 
auf die wohnliche Unterbringung und die Belöftigung ber 
Kranken nad) Maßgabe der Etat3 verfhiedene Ver: 
pflegungsklaſſen, in welche Diefelben unter Berückſichtigung 
Ihrer früheren Lebensgewohndheiten und ihres Krantheits- 
zuftandes ſowie ihrer Vermögensverhältniffe nach der An= 
ordnung des Qandesdirektord aufgenommen werden. 
Hilfsbedürftige Kranke find in die Ießte, andere 
in diejenige Verpflegung3flaffe aufzunehmen, für welche die 
Pflegegelder gezahlt werden. 
jedoh auf den Antrag des Direftor3 der Landirrenanftalt 
die Verjegung eines Kranken in eine höhere Verpflegungs⸗ 
klaſſe oder die lleberführung aus einer Anftalt in die andere 


geitatten, wenn dies aus ärztlichen Gründen geboten 


Der Landesdireftor ann | Mutter die Uebernahme des Kindes, fo it baffelbe dem 


: Ortsarmenverbande, in deſſen Bezirk die Anſtalt Liegt, zur 


! F 29. Wird von einer Kranken ein Rind geboren, 
fo hat der Anitaltsvorfteher — abgeſehen von der vor- 
gefchriebenen Anzeige an den Standesbeamten — fofort 
derjenigen OrtSpolizeibehörde, aus deren Bezirk die Kranfe 
‚der Anftalt zugeführt morben ift, Anzeige zu machen und 
darauf Bedacht zu nehmen, daß das Kind aus der Anftalt 
‚entfernt wird, fobald die ohne Gefahr für Mutter und 
Kind geichehen kann. Verweigern die Angehörigen der 


Fürſorge zu übergeben. 
8 30. Stirbt ein Kranker in ber Anſtalt, fo hat 


6 


geſchriebenen Anzeige an den Standesbeantten — wer: | Anjtalt der Provinz nicht erfolgen kaun; jedod) fol 
züglid) aus diefem Grunde zunächſt die Zurücknahme der— 
a) dem zuftändigen Gerichte, ſowie dem gejeglichen Ver: ' jenigen Kranfen erfolgen, welche am wenigſten einer 
treter des Kranken, oder falls deſſen Entnründigung AnftaltSpflege bedürfen. 
100) nicht ‚eingetreten war, der zur Wahrnehmung Ob umd in welcher Friſt ein Kranker zurüdzunchnen 
des öffentlichen Intereſſes bei Entmündigungen bes ift, enticheidet der Landesdirektor, und im Wege der Be- 
rufenen Behörde, ichwerde, weldye jedoch im Fall einer widerruffichen oder 
b) der Ortspolizeibehörde, aus deren Bezirk der Vers vorläufigen Aufnahme ausgeſchloſſen ift, endgültig der 
Itorbene der Anftalt zugeführt war, Provinzialausſchuß. 


auzuzeigen. Auch iſt über Tag und Stunde der Beerdigung, 
wenn irgend thunlich, den Angehörigen des Verſtorbenen 
ſo zeitig Mittheilung zu machen, daß dieſelben dem Leichen— 
begängniß beiwohnen können. 


834. Die Abholung eines Kranken (88 31c., 
32, 33) muß in der zu deſſen Scduge von Anitalts- 
‚vorjteher für erforderlich erklärten Weile erfolgen. Auf 
'Berlangen ift eine Entlaffungsbeicheinigung zu ertheilen. 


VI. Sntlaffung der Kranken. 8 35. Der ne ei —— — ph befugt, 

Sr _ einen Kranken verſuchsweiſe zu entlafjen, deſſen Geneſung 
sigli erfolgen: Entlaſſung eines Kranken muß unver: zwar wahrjcheinlich, jedoch noch nicht ſicher ift, aber vor- 
" ausfichtlich auch außerhalb der Anftalt ſich vollenden wird, 

a) wenn derſelbe nach dem Urtheil des Direktors der und innerhalb Sahresfrift oder der etwa vom Landes: 
Landirrenanftalt der Anftaltspflege nicht mehr direktor verlängerten Friſt wieder aufzunehmen. Mit 
bedarf; | "Ablauf der Frift gilt Die Entlaffung als endgültig. 

b) wenn der Antrag auf Entmündigung dejjelben end- Bon der Entlafjung wie von der Wiederaufnahme ijt 
gültig abgelehnt oder die eingetretene Entmüns dem Qandesdireftor umverzüglid) Anzeige zu made. 
digung rechtskräftig wieder aufgehoben worden ift; Während der Kranke ſich außerhalb der Anjtalt befindet, 

c) wenn der gejegliche Vertreter dejfelben es verlangt: find Pflegegelder für denfelben nicht zu zahlen. 
und Die Ortspolizeibehörde, aus deren Bezirk der‘ oa BR _ 

Kranke der Anfialt zugeführt worden ift, nachdem fie $ 36. Von der endgültigen Entlafjung eines Kranfen 
von der Auskunft des Anſtaltsvorſtehers über den Zu- hat in jedem Falle der Anftaltsvoriteher 
itand des Kranken Kenntniß genommen, ihre Zus, a) dem Vormundfchaftsgeriht und, wenn Die Ent— 
ſtimmung erflärt hat. | mündigung des Entlaffenen noch nicht eingetreten 
Berjagt der Landesdiretor die von dem fürforge: Pc ber au Bang de3 et ihen Intereſſes 
pflichtigen ärmenverbande beantragte Entlajjung des Kranken, ei Entmündigungen erufenen Behörde, 
weil derſelbe noch der Anſtaltspflege bedürfe, fo entfcheidet, b) der Ortspolizeibehörde, aus deren Bezirk der Cut: 
im Wege der Beichwerde — vorbehaltlich der gefeglich zu= laſſene der Anftalt zugeführt worden, 
läfligen Rechtsmittel — der Provinzialausichuß. Anzeige zu machen. 


F 32. Die Entlaſſung darf auf den Antrag des 8 37. Dieſes Reglement tritt mit dem 1. April 1893 
geſeßlichen Vertreters oder der Ehefrau des in Kraft. 
Kranken vom Landesdirektor zugelaſſen werden, wenn 
ſie nad) dem Urtheil des Vorſtehers der Anſtalt ohne, 
Gefahr für den Kranken und für die öffentliche Sicherheit 
erfolgen Tann. | 
Auch Hat der Landesdirektor zu beitimmen, ob die Zu 8 20 
Uebernahme emes Hilfsbedürftigen von einem anderen: 


Zandarmenverbande oder einem Kreiſe nach 88 31, 31d. Verzeichniß der Bekleidungsſtücke, 
des Geſ. vom 11. Juli 1891 zu verlangen iſt. welche einem Kranken bei ſeiner Aufnahme in eine Land- 


33. Außer dem Falle einer widerruflichen oder vor= irrenanftalt ber Provinz mindeſtens mitzugeben find. 


läufigen Aufnahme (88 1, 15, 16) kam die Zurüdnahme 
eines nicht HilfSbedürftigen Kranken verlangt werden: | Für Männer: 


a) wenn Derjelbe aufgehört hat, Angehöriger der Bro: 1. ein Sonntags- und ein Werktagsanzug, beftehend 
vinz zu jein, oder fiir benjelben die Pflegegelder nicht in Rod oder Jade, Weſte und Beinkleid; 2. ein Halstud) 
pünktlich gezahlt werden; ‘oder eine Halsbinde; 3. ein Baar Hofenträger; 4. eine 

b) wenn in der Anftalt Mangel an Raum zur Aufnahme Unterjade, 5. zwei Baar Unterhofen oder Sommerhojen; 
der hilfsbedürftigen Geifteskranfen und Jdioten, 6. vier Baar Strümpfe; 7. vier Hemden; 8. zwei Tafchen- 
welche der Anftaltspflege bedürfen, einzutreten droht, tücher; 9. ein Hut oder eine Mübe; 10. ein Paar lederne 
ah die Mitnahme Des Kranken in eine andere Schuhe nder Stiefeln: 11 ein Koamm 








1 


Für Frauen: Vorftehendes Reglement ift von dem Brandenburg 

1. zwei Oberfleider mit Leibchen; 2. eine Zade oder Ihen Provinziallandtage in den Sitzungen deſſelben von 

ein Umſchlagetuch; 3. zwei Schürzen; 4. zwei Halstücher; 28. Februar und 3. März 1893, vorbehaltlih der Ge 
5. ein wollener Unterrod;; 6. eine Nachtjade; 7. vier Baar nehmigung der Herren Refjortminifter beichloffen worden 


Strümpfe; 8. vier Hemden; 9. zwei Taſchentücher; 10. eine li m 

Kopfbedeckung; 11. ein Paar lederne Schuhe oder Stiefeln; Berlin, ben 3. März 1893. 

12. ein Kamm. | Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg. 
Für Kinder: 


. | Q 
A. Für Knaben: 1. ein Sommer und ein Winteranzug, von Levetzow. 


jeder beitehend aus * oder Rock, Weſte und Bein— 

kleid; 2. ein Paar Hoſenträger; 3. eine Kopfbedeckung; Vorſtehendes Regl ird hiermi 
glement wird hiermit auf Grund des 

4. ein Paar Schuhe oder Stiefeln; 5. ein Baar Pan- Artikels I $ 31b des Gefeßes von 11. Juli 1891 Geſetz 

toffeln; 6. ein Paar wollene Handſchuhe; 7. drei ſammlung S. 300) genehmigt. 

Hemden; 8. drei Paar wollene Strümpfe; 9. drei 


Taſchentücher; 10. zwei Halstücher oder Shawls und. Qerlin, den 25. März 1893. 
11. ein enger und ein weiter Kamm. 
B. Für Mädchen: 1. zwei Kleider; 2. ein ıwollener oder (Siegel.) 
wattirter Unterrock; 3. zwei Untertaillen; 4. zwei Schürzen; Jan 
5. eine warme Mütze; 6. eine warme Unterjade oder: Der Minifer der geiflichen, 


ein Umſchlagetuch; 7. ein Baar Schuhe und ein Paar Der Minifer des Innern. Unterrichts- en 
Bantoffeln; 8. ein Baar wollene Handſchuhe; 9. drei N ulerrichts-und Medizinal 


Hemden; 10. drei Baar wollene Strümpfe; 11. drei Angelegenheiten. 
Taſchentücher; 12. zwei Halstücher; 13. ein enger und In Vertretung: Im Auftrage: 
ein weiter Kamm. | Braunbehrens. Bartſch. 


II. Reglement. 


II. 
Reglement 


Brandenburgſchen Provinzialverbandes zur Ausführung des Geſetzes vom 11. Juli 1891 
(6.-3. 3. 300) bezüglich der Bewahrung, Kur und Pflege der hilfsbedürftigen Epileptifchen, 
Taubfiummen, Blinden und jugendlichen Idioten. 


I. Seitender Grundfaß. 
8 1. Die Bewahrung, Kur und Pflege der Hilfs- 
bedürftigen Epileptiihen, Taubſtummen, 
und jugendlichen Spioten, für weldje die dadurd) er: 


wachlenden Kojten weder aus ihrem eigenen Vermögen, noch, 


von den aus privatrechtlichen Titeln zu ihrer MAlimentation 
Berpflichteten beftritten werden fönnen, erfolgt, joweit Die- 
jelben der Anftaltspflege bedürfen, und entweder von einen 
Ortsarmenverbande oder von dem Landarmenverbande der 
Provinz zu unterjtügen find (SS 23—30 Reichsgeje über 
den Unterftüßungswohnfig vom 6. Juli 1870), nad) Maß— 
gabe der nachitehenden Beitimmungen. Bezüglich der Für— 
jorge;des PBrovinzialverbandes für bildungsfähige Hilfs- 
bedürftige idiote, taubjtumme und blinde Kinder, welche 
der Anjtaltspflege nicht bedürfen, bleiben die bejtehenden 
reglementarifchen Beftimmungen in Geltung; nad) Maßgabe 
des Beichluffes des Provinziallandtags vom 13. März 1879 
tritt Ddiefe Fürſorge auch ein fiir bildungsfähige hHilfs- 
bedürftige epileptiiche Kinder, welche der Anftaltspflege nicht 
bedürfen. Auch verbleibt es bei den geltenden Beſtimmungen 
über die Gewährung von Beihilfen zur Ausbildung Blinder 
in der Erwerb3fähigfeit. 


I. Nufnabmte. 

8 2. Der Antrag auf Unterbringung eines der im 
$ 1 bezeichneten Hilfsbedürftigen in einer Anftalt ift von 
dent fürforgepflichtigen DOrtsarmenverbande — in Landkreifen 
durch Vermittlung des Landraths — an den Landesdirektor 
zu richten. Die Unterbringung ift von der Ortspolizei— 
behörde zu beantragen, wenn der fürforgepflichtige Orts— 
arnıenverband dies abgelehnt Hat, und für den Hilfe: 
bedürftigen ausreichend nicht geforgt wird. 

Dem Antrage ift beizufügen: 

1. ein über den Eörperlichen und geiltigeu Zuſtand des 
Hilfsbedürftigen in Beantwortung des vom Landes— 
direftor öffentlich befannt gemachten Fragebogens von 
einem approbirten Arzte an Eidesitatt abgegebenes 
Zeugniß, aus welchen insbeſondere erſichtlich fein 
muß, inwieweit der Zuſtand des Hilfsbedürftigen 
die Anſtaltspflege erheifcht und bezüglich jugendlicher 
Perſonen, ob der Hilfsbedürftige bildungsfähig it; 

2. eine von der Drt3polizeibehörde nad) dem vom 


On. „ok! .B.. All„.ır. X "ms lau 


Blinden 


ertheilte Beicheinigung über die perjönlichen und Ver: 
mögensverhältnijje des Hilfsbedürftigen, aus welcher 
erhellt, weshalb für denjelben außerhalb einer Anftalt 
ausreichend nicht geforgt werden kann, ob umd wo 
derjelbe einen Unterjtügungsmwohnfiß Hat, und daß 
am Aufenthaltsorte des Hilfsbedürftigen eine gefähr: 
lide Epidemie (Cholera, Flecktyphus, Pocken, 
Ruhr u. ſ. w.) nicht herrſcht und bis vor weniger 
als 3 Wochen nicht geherricht Hat, auch der Hilfg- 
bedürftige nicht noch vor weniger als 3 Wochen in 
einem infizirten Orte fich aufgehalten hat; 

. bei jugendliden Perſonen im Mlter bis zu 
16 Sahren die Geburtsurkunde und der Impfungs— 
bezw. Wiederinpfungsichein; 

. die beglaubigte jchriftliche oder vor einer öffentlichen Be- 
hörde abgegebene Erflärung des Hilfsbedürftigen, 
oder fall derjelbe nicht felbitftändig Handlungsfähig 
it, eine gleihe Erklärung feines gefeßlihen Ber: 
treter8, bezw. der Ehefrau, daß die öffentliche 
Fürſorge für den Hilfsbedürftigen und deſſen Unter: 
bringung in einer Anftalt beanſprucht wird. Iſt für 
den nicht felbititändig handlungsfähigen Hilfsbedürf: 
tigen ein geſetzlicher Vertreter niht vorhanden, oder 
von Diejem bezw. der Ehefrau die Genehmigung zur 
Unterbringung nit zu erlangen, fo ift darüber, 
falls aber der geſetzliche Vertreter, bezw. die Ehefrau 
Der Unterbringung widerfpredhen, zugleich darüber, 
daß für den Hilfsbedürftigen in ausreichender Weife 
nicht geforgt wird, eine Beſcheinigung der Ortspolizei— 
behörde beizufügen. 

Behufs Unterbringung bildungsfähiger jugend 

licher Perfonen in Anftalten, welche zugleich für die Aus— 

bildung ihrer Zöglinge forgen, find dem Antrage ferner 
noch Diejenigen Schriftjtüde beizufügen, welche nad) den 

Reglement3 der Anſtalten für die Aufnahme erforderlich find. 

Anträge auf Unterbringung eines vom Landarmen- 
verbande der Provinz bereit unterftüßten Hilfsbedürftigen 
jind auch in Landfreifen unmittelbar an den Qandesdireftor 
zu richten; auch bedarf es für fie nicht der ortspolizeilichen 

Beſcheinigung Ziffer 2. 


$ 3. Ob dem Antrage ftattzugeben ift, Darüber 
entjcheibet der Landesdireftor — nad) Anhörung des 
Kurılı ar “2 an.....!.. vr „av PR _ — © ⸗ — 


M RR A a. 


> 


9 


referenten) über das Bedürfniß der Auſtaltspflege — und! 
im Wege der Beſchwerde unter Vorbehalt der geſetzlich 
zuläjjigen Rechtsmittel der Provinzialausſchuß. 

Die Anſtalt, in welcher der Hilfsbedürftige unter: 
zubringen tft, beftimmt endgültig der Landesdirektor. 


84 Binnen 3 Wochen nad) der Mittheilumg des 
Landesdireftor3 von der Auordnung der Aufnahme ift der 
Hilfsbedürftigeder Anftaltzuzuführen unter Mitgabe eines von 
der Drtspolizeibehörde anszufertigenden Geleitfcheines, 
welcher den Namen und Wohnort des Hilfsbedürftigen und 
feiner Begleiter, das Verzeichniß der denselben mitgegebenen 
Bekleidingsgegenftände und die Befcheinigung enthält, daß 
an dem Aufenthaltsorte des Hilfsbedürftigen eine gefähr- 
liche Epidemie (Cholera, Flecktyphus, Boden, Ruhr u. |. w.) 
nicht herrſcht. 

Erfolgt die Aufnahme nicht binnen 3 Wochen oder in 
Der etwa vom Landesdireftor verlängerten Friſt, jo üt 
diefelbe aufs Neue gemäß 8 2 zu beantragen. 


N Außer in dringenden ‚zällen it der Auſtalts⸗ 
vorſteher nur an den Wochentagen in der Zeit von 
8 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends einen Huͤfsbeburftigen 
aufzunehmen verpflichtet, nachdem er vorher von der Zeit: 
des Cintreffens defielben benachrichtigt worden. | 

Auch kann die Aufnahme ſolcher Hilfsbedürftigen 
verjagt werden, welche ſich in unreinem Zuſtande befinden. 


S 5. 


8 6. Jeder Hilfsbedürftige muß mindeltens die im 
der Anlage verzeichneten Bekleidungsſtücke in gutem und, 
reinlichem Zuſtande mitbringen. Für fehlende oder unbrand): | 
bare Stüde ift, falls nicht binnen 14 Tagen die Nad): 
lieferung erfolgt, auf Koften des zur Fürſorge verpflichteten : 
Drtsarmenverbandes von Seiten der Anfſtalt Erfaß zu) 
beſchaffen. 

Den Ortsarmenverbänden wird freigeſtellt, den Hilfs— 
bedürftigen in einem guten, noch durchaus brauchbaren 
Sommer- oder Winteranzuge der Anſtalt zuzuführen und 
im Uebrigen ſtatt der Ausſtattung beim Mangel eines 
Winteranzuges den Betrag von 40 Mark, beim Mangel 
eines Sommeranzuges den Betrag von 25 Mark zu zahlen. ı 
Für Kinder ift, ſofern fie in einem guten, noch durchaus 
braudbaren Anzuge der Anſtalt zugeführt werden, im 
Uebrigen ftatt der Ausjtattung der Betrag von 30 Mark 
zu zahlen. | 


III. Entlaffung. | 


| 

ST. Die Entlajjung it vom Landesdireftor anzuordien: 

a) wern der Hilfsbedürftige der Anjtaltspflege nicht 
mehr bedarf; 

b) wenn der felbititändig handlungsfähige Hilfsbedürftige 

oder der gejekliche Vertreter des Hilfsbedürftigen 

unter Verzicht auf weitere öffentliche ;zürjorge es | 


ihre Zuftimmung erklärt hat und Die Zurücknahme 
des Hilfsbedürftigen im der zu deſſen Schutze vom 
Anftaltsporfteher angeordueten Weife erfolgt. 


8 8. Db ein Hilfsbedürftiger der Anftaltspflege wicht 
mehr bedarf, darüber entſcheidet der Landesdirektor nach 
Anhörung des Auftaltsarztes bezw. des Medizinalreferenten 
und auf Beichwerde des endgültig unterjtüßungspflichtigen 
Drtsarmenverbandes unter Vorbehalt der geſetzlich zuläfjigen 
Nechtsmittel der Provinzialausfchuß. 

Die Beſchwerde ift beim Landesdirektor anzubringen. 
Sit eine folche binnen zwei Wochen nah der Mittheilung 
der Entſcheidung des Qandesdireftors nicht eingegangen, 
fo ift die Entlaffung anzuordnen. 


S 9. Der Zandesdireftor hat darüber zu bejtimmen, 
ob die Uebernahme eines Hilfsbedürftigen von einem 
anderen ZQandarmenverbande oder einen Kreife nad) 88 31, 
31d des Gefehes vom 11. Juli 1891 zu verlangen ift. 


8 10. Bon der Entlaffung eines Hilfsbedürftigen ift 
von Anftaltsvorfteher 
a) dem endgültig unterſtützungspflichtigen Ortsarmen— 
verbande, 
b) der Drtspolizeibehörde, aus deren Bezirk der Eut— 
laſſene der Anftalt zugeführt worden, 
Anzeige zu machen. 


IV. Koſten. 


8 11. Die für Hilfsbedürftige von dem endgültig 
unterftüßimgapflichtigen Drtsarmenverbande zu eritattenden 
Pflegefoften (Artikel I S 31a des Geſetzes vom 11. Juli 
1891) werden von Beit zu Zeit nad) dem wirflidden Aufwande, 


welcher mit Ausſchluß der allgemeinen Berwaltungskojten 


in der Anftalt erwächſt, durch den PBrovinziallandtag, vor- 
behaltlich der Genehmigung der zuftändigen Minifter, feit- 
gejeßt und von dem Landesdirektor öffentlich bekannt ge: 
macht. Bis auf Weiteres werden Diefelben 


a) für erwachſene Epileptiſche auf jährlich 300 Mare, 
b) für jugendliche Epileptifche und Idiote, ſowie für 
Taubftumme und Blinde auf jährlih 216 Mark 
feſtgeſetzt. 


8 12. Die Pflegekoſten ſind von dem Ortsarmenverbande 
— durch Vermittlung des Kreiſes — zum Schluſſe eines jeden 
Kalendervierteljahres bezw. ſogleich nach der Entlaſſung 
oder dem Tode des Aufgenommenen unter Berechnung des 
Monats zu 30 Tagen und Einrechnung des Tages der 
Aufnahme, aber Nichteinrehnung des Tages des Aus— 
ſcheidens des Hilfsbedürftigen, an die Landeshauptkaſſe 
zu zahlen. 


8 13. Die Koſten der Einlieferung und Ent— 


verlangt, in letzterem Falle jedoch nur dann, wenn laſſung, insbeſondere auch die Koſten der Uebernahme 
die Ortspolizeibehörde, aus deren Bezirk der Hilfe: | eines Hilfsbedürftigen von einem anderen Landarmenver- 
bedürftige der Anftalt zugeführt worden it, nachdem | bande find von dem endgültig unterjtügungspflichtigen 
fie von der Auskunft des Auftaltsvorjtchers über den | Drtsarmenverbande Durch Vermittelung des Kreifes zu er: 


Babirun Kar Aıffahohnrrtaon Gonntnmt nennmmen. | Stntten 


‚10 


814. Die aufgewendeten Begräbnißkoften fund nah Vorſtehendes Reglement ift von dem Brandenburgichen 
dem durch den Provinziallandtag — vorbehaltlich der !Brovinziallandtage in der heutigen Sitzung beffelben, vor= 
Genehmigung der zuftändigen Minifter — feftzufeßenden, vom behaltlih der Genehmigung der Herren Reifortminifter, be⸗ 
Landesdirektor öffentlich bekannt gemachten Pauſchſatze von ſchloſſen worden. 


Dem en nopftichtigen DOrtsarmenverbande Berlin, den 28. Februar 1893. 

zu erftatten. Bis auf Weiteres werden diefelben auf 10 M. , u 

für ein Begräbniß feftgefeßt. Jedoch find Begräbnikkoften Der Landesdircktor der Provinz Brandenburg 
von einem Preußiſchen Armenverbande nicht zu erftatten, von Levetzow. 


ic Beerbi — | 
wenn bie Beerdigung des Hilfsbebürftigen von ber Anſtalt Vorftehendes Neglement wird hiermit auf Grund des 


ſelbſt bewirkt worden iſt. Artikels I. $ 31b des Geſetzes vom 11. Juli 1891 (Gefek- 
8 15. Diefes Reglement tritt mit dem 1. April 1893 Sammlung Seite 300) genehmigt. 


in Kraft. Berlin, den 25. März 1893. 
—⸗— (Siegel.) 
Der Miniſter der geiſtlichen, 

Zu 86. Der Miniſter des Innern Interihts- heit al. 

Verzeichniß der Bekleidungsſtücke, Angelegen eiten 
weldje einem HilfSbedürftigen bei feiner Aufnahme in cine rn Be — 

Anftalt mindeſtens mitzugeben find. raunbehrens. artſch. 
- ti — — 
Für Männer: | 
1. ein Sonntags und ein Werktagsanzug, beftehend Siragedogen 


in Rod oder ade, Weſte und Beinfleid; 2. ein Halstuch .. . . 
oder eine Halsbinde; 3. ein Paar —— — eine das Ärztliche Zeugnik,”) 
Unterjade; 5. zwei Baar Unterhofen oder Sommerhofen; | welches dem Antrage auf Aufnahme eines Geiftesfranken 
6. vier Baar Strümpfe; 7. vier Hemden; 8. zwei Tafchen: | oder Idioten in eine Landirren- oder Pflegeanftalt des 
tücher; 9. ein Hut oder eine Mübe; 10. ein Baar lederne Provinzialverbandes von Brandenburg beizufügen tft. 
Schuhe oder Stiefeln; 11. ein Kamm. (Nevidirtcs Reglement für die Landirrenanftalten des Provinzial: 

verbandes von Brandenburg vom 3. März 1898, 8 14 Rr. 1.) 

Für Frauen: 

1. zwei Oberfleider mit Leibchen; 2. eine Jade oder 
ein Umſchlagetuch; 3. zwei Schürzen; 4. zwei Halstüder; | oder Gewerbe... . Ort, Jahr und Tag der Geburt .... 
5 em wollener Unterrock; 6. eine Nachtjacke: 7. vier Letzter Wohnſitz bezw. Aufenthaltsort (Armenhaus, Kranken: 
Paar Strümpfe; 8. vier Hemden; 9. zwei Taſchentücher; haus, Irrenanſtalt, Gefängniß). . .. Glaubensbekenntniß 


Des Kranken Bor: und Familienname . . . . Stand 


10. eine Kopfbedeckung; 11. ein Paar lederne Schuhe]... Familienſtand (ledig, verheirathet, verwittwet, ge: 
oder Stiefeln,; 12. ein Kamm. Tchieden und fett wann?) . . .. 





Für Kinder: 


A. Für Knaben: 1. ein Sommer: und ein Winteranzug, 
jeder beftehend aus Sade oder Nod, Weſte und Bein 
kleid; 2. ein Baar Hofenträger; 3. eine Kopfbededung; 
4. ein Baar Schuhe oder Stiefeln; 5. ein Baar Ban: 
toffeln; 6. ein Paar wollene Handſchuhe; 7. drei 
Hemden; 8. drei Paar mollene Strümpfe; 9. drei 
Taſchentücher; 10. zwei Halstücher oder Shawls und 
11. ein enger und ein weiter Kamm. 


B. Für Mädchen: 1. zwei Kleider; 2. ein wollener oder 
wattirter Unterrod‘; 3. zwei Untertaillen; 4. zwei Schürzen; 
5. eine warme Mübe; 6. eine warme Unterjade oder 
ein Umſchlagetuch; 7. ein Baar Schuhe und ein Paar 
PBantoffeln; 8. ein Baar wollene Handſchuhe; 9. drei 
Hemden; 10. drei Baar wollene Strümpfe; 11. drei 
Taſchentücher; 12. zwei Halstüdher,; 13. ein enger und 
ein weiter Kamm. 


Fragen: 

1. Wer und wo ſind die Eltern des Kranken und in 
welchen Verhältniſſen leben fie? .... Sind fie mit 
einander verwandt? . . . . In welchem Grade?.... 

. Sind Geiſtes- oder Nervenkrankheiten (und welche?) 
oder Trunkſucht oder Selbſtmord oder auffallende 

Charaktere und Talente vorgekommen bei des Kranken 
I. Bater? .... Mutter? .. .. II. Großeltern? 
. ... Onkel? .... Tante? .... a) von Vater 
Seite? .... . b) von Matter Seite? .... III. &e: 
ſchwiſtern? .... 


3. Iſt der Kranke unehelich geboren? .. .. 


LO 


*, Eoldye Mittheilungen über den Kranken oder feine Familie, 
weldye nur dem Anftaltsarzte befammt werden follen, wollen Die 
Herren Aerzte unmittelbar an den Direktor der LZandirren- 
anftalt gelangen Iaffen, für welde die Aufnahme des Kranken 


nnchasfuc 





10. 


11. 


. Wie verhielt ji) der Kranke in der Kindheit und 


11 


. Sind Kinder des Kranken vorhanden bezw. ge⸗ 


itorben? ... . . Wieviel? .... Welchen Alters und 
Seichlehts? .... Leiden oder litten Kinder des 
Kranken an Geiſtes- oder Nervenkrankheiten? ... . 
An welden? .... 


während der Entwidelungsperiode? (Körperliche 
und geijtige Entiwidelung, Kinder- und Entwidelungs= | 
frantheiten, Geiſtesanlagen, Gemüthsart, Erziehung, 
Unterridt) ... 


Bei weiblichen Kranken außerdem: 





. Sit die Kranke gehörig und ſeit warn menjtruirt 


oder beitehen Anomalieen der Menjtruation und 
welche? .... Wann ijt die Menjtruation zum legten 
Mal eingetreten? .... | 


. Wie war da3 Verhalten des Kranken während der. 


jpäteren Xebensjahre? ..... . Nebten Beruf, Eheitand, 
Unglüdsfälle, Trunk, Spiel, geſchlechtliche Aus—⸗— 
ſchweifungen, Onanie, geiſtige Ueberanſtrengung oder 
ſonſtige Verhältniſſe einen nachtheiligen Einfluß auf 


den Kranken aus? .... Iſt der Kranke mit dem 
Strafgeſetz in Konflikt gefommen? .... Wann? ...., 
Beltraft? .... | 


Ber weiblichen Kranken außerdem: 


. Hat die Kranke geboren? .... Wie oft und warn? 


.... Die verlieren Schwangerjchaften, Entbindungen 
und Wochenbett? .... 


. An welden Krankheiten hat der Kranke nach der 


Pubertätszeit gelitten? .... Fand eine ſyphilitiſche 
Anſteckung jtatt? . . . . Welcher Art, mit welchem 
Verlauf, wie behandelt? .. . . Beſtehen noch jetzt 
Komplicationen mit fonjtitutionellen Krankheiten? .... 
Welche? .... Sind förperlihe Mipbildungen vor=| 
handen? .... Welde? .... Erlitt der Kranke im 
Laufe jeines Lebens Kopfverlegungen? .... Ä 


. War Patient früher ſchon geiftestranf? .... . Wann 


und wie oft? .... War er jhon in einer Anjtalt, 


in welcher, wie lange, mit welchem Erfolg? ... „| 


. Wann bemerkte man die erjten Spuren der gegen= 


wärtigen Geiltesfrankheit? .... . Welcher Art waren 
bieje? (Veränderung in der Stimmung, den Neigungen | 
und Gewohnheiten, dem Benehmen, Charakter, der 


und Unterleibsorgane, Schwangerjhaft? . . . . Her: 
nien? .... Lähmungserſcheinungen (Spracde, Gang, 
Handſchrift, Bupillen), Wahnideen, Sinnestäuſchungen, 
Lebensüberdruß, Neigung zur Selbſtbeſchädigung, 
zum Selbſtmord, zu Gewaltthätigkeit gegen 
Perſonen und Sachen, zur Uureinlichkeit, Nahrungs⸗ 
verweigerung u. |. w.) .... 


12. Form der Geiſteskrankheit? a) einfache Geiſteskrank— 


heit (Melandolie, Manie, DVerrüdtheit) . . - - 
b) paralytiſche Geiftesfrankheit ... . . c) Geiltes= 
krankheit mit Epilepfie.. . . . d) erworbener Schwad): 
finn, ISmbicilität ... . . e) angeborener Schwachſinn, 
Spiotismus ... ... f) Deliırium tremens, Alkoholis⸗ 
mu3.... 


.a) Iſt die Krankheit als Heilbar bezw. als mwejent- 


licher Befjerung fähig anzufehen? ..... b) Sit der 
Kranke fih oder Andern gefährlih? . .. . Welche 
Aeußerungen und Handlungen dejjelben begründen 
dDiefe Annahme? . ... . Welche Angaben beruhen auf 
eigener Wahrnehmung des Arztes? .... Welde 
auf Mittheilung anderer Berjonen und welder? 
.... Bei VBerneinung der Fragen unter a und b 
c) Weshalb kann an dem Aufenthaltöorte des Kranken 
nicht ausreichend für denjelben geforgt werden? .... 


. Rurde der Kranke ärztlich behandelt? ...... Wann, 


wie und mit welchem Erfolge? ... . . Wie wurde 
der Kranke von feiner Umgebung behandelt? .... 


. Herren zur Zeit an dem Aufenthaltsorte des 


Kranken Zontagiöfe Infektionskrankheiten (Blattern, 
Cholera, Ruhr u. |. w)? .... 

Die Nichtigkeit der vorftehenden Angaben 
nad) meinen eigenen Wahrnehmungen und dei 
mir gemadıten glaubwürdigen Wetttheilungen 
verlichere ich an Eidesitatt. 

. .... den .. tm... 18.. 


approbirter Arzt. 


Fragebogen 
für 


das ärztliche Zeugniß, 


Sprache, Handſchrift, dem Gange, beim Schlafen und zur Aufnahme eines Kranken in die Anſtalt für Epileptiſche 


Wachen u. ſ. w.) .... Was wird als Urſache der 
Krankheit betrachtet? .... 


Wie war der weitere Verlauf der Krankheit? .... 


matiſchen Erjcheinungen.) . . . . 
Wie äußert fich die Krankheit zur Zeit? .... 


Status praesens? 


Des Kranken Bor: und Familienname .... 
(Genaue Schilderung des Entwidelungsganges der- oder Öemwerbe . . 
jelben bezüglich aller abnormen pſychiſchen und ſo— enter ah, bezw. Aufenthaltsort .... 
ekenntni 
wittwet, geſchieden und ſeit wann)? .... 


zu Potsdam. 





Stand 
.. Ort, Tag und Jahr der Geburt .... 
Glaubens— 
... Familienſtand (ledig? verheirathet, ver— 





IFtagen: 


(Verhalten des Geſammtorganismus in allen ſeinen 1. Wer und wo find die Eltern des Kranken? .... 
ıfM..2.L Dass Dofacl mu CA- FEILT-E .». £ — | u. | pr +! En VE Su ne LM... 


=. m nes 


— 


12 


2. Sind Epilepſie, Geiltes- oder Nervenkrankheiten (und 
welche), ober Trunffucht oder Selbjtmord gekommen Fragebogen 
bei des Kranken I. Bater? .... Mutter? .... , , hir . 
II. Großeltern? .... Onkel? .. .. Tante? . ... das ärztliche Zeugnifßz zur Aufnahme 
a) von Bater Seite? .... b) von Mutter Seite?.... .am..dn....... 15 geborene ........ 
III. Sefchmwifter? . . . . | ae || rer Kreis... .. 
3. Leiden ober litten Kinder des Kranken an Epilepjie?.....' in eine Taubſtummen- bezw. Pflegeanſtalt. 
Ober an einer anderen Nervenkrankheit, oder an Geiſtes⸗ 1, Iſtdas Kind — der erwachſene Taubftunme — total taub” 
krankheit? Siebt es — er — Töne von Sich? 
4. Warn zeigten ji) bei dem Kranken die erjten Symp- 2. Beſitzt das Kind — der Erwachſene — periodiich oder 
tome ber Krankheit? .... Beſtanden diejelben von flet8 einen gemwilfen Grad von Gehör? 
Anfang an in Srampfanfällen, oder waren einfache Hat ſich das etiwa vorhandene Gehör im Laufe 
Schwindelanfälle die erjten Erſcheinungen? ... . . der Zeit vermindert ober veridärft? 
5. Wie häufig treten bie ‚Anfälle auft — Regel⸗ Reicht das vorhandene Gehör aus, um dem Kinde 
mäßig ober unregelmäßig? .... Bel Tag? .... die Erlernung der Sprache auf dem gewöhnlichen Wege 
— Worin bett = kne Anfallꝰ in Strämpfen obe nur zu ermöglichen? 
. Worin beſteht der einzelne Anfall? in Krämp nur 3. Welches ift die Urfache der Taubheit? (Sit diefelbe 
2 N Vor⸗ „ . . ap . 
en ag und. weiche? Geben —e Sr | angeboren, durch körperliche Krankheit, phyſiſche Ein: 


Bewußtjein des Kranken vollitändig oder nur theil=' 


drüde, 3. B. Schreck, durch örtliche oder allgemeine 
Berlegungen ꝛc. und welche entſtanden? 


iſe? X: ji ? 3 =| 
geregt? BR Iſt er nachher ſchlaffüchtig ober anf 4. Sn welchen Lebensalter wurde die Taubheit zuerft 
1. Wie Lange dauert ein Anfall? ..... Hält jih der bemerkt? 23: 
Kranke im Anfall rein? 5. Spricht das Kind — der Erwachſene — noch einige 
ron | DA “ nn 
3. Iſt der Kranke ſonſt Eörperli gefund? .... Wenn] =Börter ober iſt es — er — ganz Ihumm! . 
nicht, mit welchen andern Leiden iſt er behaftet? ... | 6. Sind Deilverfuche, in Beziehung auf das Gehör ge= 
9. Wie ift das Verhalten des Kranken in der anfallfreien macht und welche: F 
Beil? . . . . IBemerkt man an ihm Abnahme der Von welchem Erfolge ſind dieſelben begleitet ge— 
Geiſteskräfte, beſonders des Verſtandes und des wejen? . | 
Gedächtniſſes? .... Hat er bejondere Neigungen 7. Wie it der Geſundheitszuſtand des Kindes — des 
oder auffallende Ideen und Angewohnheiten? . ... Erwachſenen —? | 
10. Hat der Kranke Schulfenntniffe? .... Hat er die Iſt es frei von anſteckenden und Ekel erregenden 
Schule befuht? .. ... Wie waren die Leiſtungen in Krankheiten? Epilepſie? ze. 
der Schule? .... 8. Wie ıjt der Geſundheitszuſtand der Eltern, Geſchwiſter, 
11. Welches iſt die muthmaßliche Entſtehungsurſache der der Großeltern und ſouſtigen nächſten Verwandten des 
Epilepfie? .... Erbliche Anlage?“. .. . Aeußere Kindes — des Erwachſenen — von väterlicher oder 
Verlegung? . ... Schreck?“ .“ .. Ueberſtandene mütterlicher Seite? 


Krankheit (GHirn- oder Nervenkrankheit, Scharlach, Befinden ſich unter den Verwandten Taubſtumme? 


Maſern u. ſ. w.)? .... BE Schwerhörige? . 3 L Blödſinnige? . ... 
12. Wurde der Kranke ärztlich behandelt? . . .. Wann, Blinde? .... Epileptiſche? .... Wer? 


wie, und mit welchen Erfolg? .... 9a. Inwieweit it Die Faſſungs-, Urtheils- und Gedäachtniß⸗ 
13. Iſt der Kranke einer Anſtaltspflege bebinftig und aus kraft des Kindes entwidelt? 


weldyen Gründen? .... 


4. Herrichen zur Zeit an dem Aufenthaltsort des Kranken 


tontagiöje Infektionskrankheiten (Blattern, Diphtheritis, 





Iſt Stumpfſinn oder Theilnahmloſigkeit vorhanden 
und inwieweit wird durch dieſelben die Bildungsfähig— 
keit des Kindes beeinträchtigt oder aufgehoben? 


Cholera, Ruhr u. ſ. w.)?..... 9b. 


. , | 

Die Richtigkeit der vorjtehenden Angaben nad) meinen 

eigenen Wahrnehmungen und den mir gemachten glaub- 
würdigen Mittheilungen verfichere ich an Eidesſtatt. 


den . . tn... 18.. | 


u; 


Iſt der Erwadjene ſchwachſinnig  (geiftig be— 
ſchränkt)? . . .. 

Hat er auffallende Gewohnheiten oder Neigungen, 
oder liegen andere Umſtände vor, durch welche ſeine 
Pflege an ſeinem Aufenthaltsort erſchwert oder un— 
möglich gemacht wird? .... 

10. Herrſchen zur Zeit an dem Aufenthaltsort des Kindes 
— des Erwachſenen — anſteckende Kraukheiten (Blattern, 
Cholera, Typhus, Diphtheritis, Ruhr u. ſ. w.)? .... 


approbirter Arzt. 


t 


13 


Die Richtigkeit der voritehenden Angaben nach meinen: 


welchen Gründen? . . . . 


Die Richtigkeit der vorjtehenden Angaben nad meinen‘ 


m. 
[ 


Zeigen ſich beſondere Schwächen einzelner Körper: 


eigenen Wahrnehmungen und den mir gemachten glaub: theile? It der Mind geöffnet, jo daß der Speichel 
würdigen Mittheilungen verjichere ih an Eidezitatt. herausfließt? . . . . 
en ‚am..tn...18.. 8. Zeigt das Kind in feinem äußeren Verhalten Ruhe 
(Siegell.. .. ... oder Unrnhe? Iſt es zerſtörungsſüchtig? . . . . 
praftiicher Arzt. 4. Leidet es an Krämpfen und au welden? re 
10. Meldet es jeine natürlichen Bedürfniffe an, vder iſt 
Bemerkung: Je nachdem die Aufnahme eines jugendlichen oder es unreinlich? .. .. 
—ã— —R ntragt wird, HE, Hat es anfallende Angewöhnungen, Unarten, Lieb— 
habereien? .... 
12. Sit es gegen die Außenwelt gleichgültig oder theil— 
| | nehmend? . . . . 
Fragebogen 13. Welche Gemüthsrichtungen zeigen ſich: Traurigkeit, 
für Scheu, Heftigkeit oder Freundlichkeit, Zutraulichkeit, 
das ärztliche Zeugniß; zur Aufnahme Sanftmuth sd... 0000 
N am . dar . . ... 18 . . geborenen .. . . ... 14. Liegt der Verdacht der Selbſtbefleckung vor? .. .. 
zu . . . . .. Kreis . . . . .. 15. Hat das Kind ſchon einige Schulkenntniſſe oder me— 
in eine Blindenanttalt. haniſche Fertigkeiten ſich angecignet? . ... 
Wie waren Die Leiſtungen in der Schule? .. .. 
1. Iſt der Blinde außer jeiner Blindheit gefund? . . . 16. Iſt das Kind gegenwärtig frei von £örperlichen, na— 
veidet er an einen chronijchen Uebel ? . . . . Zeigt mentlich auſteckenden Krankheiten? .... 
er feine Anlage zu einer Nrankgeit? . 17. Herrſchen zur Zeit au dem Aufenthaltsort des Kindes 
2. Welches it die Urſache der Erblindung und jeit wann änſteckende Krankheiten (Blattern, Cholera, Thyphus, 
beſteht Diejelbe? . .. ... Diphtheritis, Ruhr u. ſ. w.)? .... 
3. Herrſchen zur Zeit am Aufenthaltsort des Blinden 18. Iſt das Kind einer Anſtaltspflege bedürftig und aus 
anſteckende Krankheiten (Blattern, Cholera, Typhus, welchen Grüuden? . . .. 
Diphtheritis, Ruhr u. ſ. mw? . . . . En Nas Haufen R FIR 
4. it der Blinde einer Auftaltspflege bebürftig und aus Die Richtigkeit der vorſtehenden Angaben nach meinen 


eigenen Wahrnehmungen und den, mir gemachten glaub— 
würdigen Mittheilungen verſichere ich an Eidesſtatt. 
amt... .teu . . . 18.. 


eigenen Wahrnehmungen und den mir gemachten glaub- 


würdigen Mittheilungen verſichere ich an Eidesſtatt. 
ani . . .ten . . . 18.. 


praktiſcher Arzt. 


Siegel.) 


Fragebogen 
für 
das Ärztliche Zeugnißz zur Aufnahme 
am. „ten 18 . . geborene 
zu Kreis .... ... 
in eine Idiotenanſtalt. 


Iſt die Schwachſinnigkeit oder der Blödſinn dem Kinde 


angeboren und ſind andere Glieder der Familie blöd- 


jnnig oder iſt das Kind erſt durch beſondere Veran: 


Hat das Kind eine abnorme Kopfbilbung? 
Kann das Kind jehen, Hören, riechen? .... 
Kann das Kind gehen? . . . . 


de 


?r 
u 
. 


Ziegel.) 
praftiicher Arzt. 


Beſcheinigung der Ortspolizeibehörde 
"über die perjönlichen und Vermögensverhältniſſe des nach— 
benannten OGeifteskranfen (Idioten, Epileptiſchen, Taub— 
ſtummen, Blinden), deſſen Aufnahme in eine Anſtalt des 

Provinzialverbandes von Brandenburg erfolgen ſoll. 
(Revidirtes Reglement für die Landirrenanſtalten des Provinzialver— 
bandes von Brandenburg von 3. März 18338 14 Nr. 2. Reglement 
des PBrandenburgichen Provinzialverbander Jur Ausführung des 
Geſetzes vom 11. Juli 1891 bezüglich der hilfsbedürftigen Epi⸗ 


leptiſchen, Taubftummen, Blinden und jugendlichen Idioten vom 
28. Februar 1893 82 MNr 2. 


| u 





1. Bor: md Familienname: ...2. Tag und 
Jahr der Geburt: . . . 3. Geburtsort: .... Kreis .... 
4. Aufenthaltsort: . . . . Kreis . . . . 5. Wohnſitz (8 6 
Kreisordnung):. Kreis ... Stand oder Ge— 
werbe: . . . . T. Religion: . . . . 8. — on 


| (ledig, verheiratet, verwittwet, geidhieden.) 9. Vor- und 
Familienname des Ehenatten . . . . (aud) des geſchiedenen 


14 


— — — — 


Wohnort der nächſten bekannten Verwandten: ... (der weniger als 8 Wochen daſelbſt geherrſcht, oder hat ſich 
Eltern und der ſelbſtſtändigen Kinder — der Geſchwiſter zc. der Aufzunehmende noch vor weniger als 3 Wochen in 
unter Angabe des Verwandtichaftsverhältniffes). 11. Name‘ einem infizirten Ort aufgehalten? 

und Wohnort des Vormundes oder Pfleger: . . . . 


12. ermögensverhältnijje des Kranken, beziehungsmweife N . 

jeines Ehegatten und feiner Eltern: ..... 13. Den, Geleitſchein 
Unterſtützungswohnſitz bedingende Verhältniſſe des Kranken für d. . aus ....„welche auf Grund der anliegen- 
68 9—27, 29, 30 des Reichsgeſetzes über den Unter— den Verfügung des Landesdireftors vom... . 18... 
tügungsmohnfig vom 6. Juni 1870): . ... 14. Gründe, unter Geleit von 1... .. 2. .... in die .... Anſtalt 
weshalb für den Hilfsbedürftigen außerhalb einer Anftalt: zu... .. fi) begiebt. 

ausreichend nicht geforgt werden kann: . .... Es wird erjudt, über Die erfolgte Aufnahme des 


Kranken den vorgenannten Begleitern beitelben eine Be— 
'fcheinigung zu ertheilen. 

Herrihen zur Zeit anftedende Krankheiten (Cholera, | Berzeihniß 
Roden, Flecktyphus, Ruhr u. ſ. m.) an dem Aufenthals- | der dem Kranken mitgegebenen Kleidungsftüde zc. 
orte des Aufzunehmenden, oder haben diejelben big vor!i..... 2.2... 2C. 





Amtsblatt 


Ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt SKerlin. 


(d4 
Stück 19, Den 12. 
j Befanntma 
der Röniglichen Miniſterien. 
Verordnung, 
betreffend die Wahlen zum Reichstage 
Bir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutfcher 
aifer, König von Preußen ꝛe. 
verordnen auf Grund ber Beflimmung im $ 14 dee 
MWahlgefeges vom 31. Mai 1869, im Namen des 
Reichs, was folgt: 
Die Wahlen zum Neichstage find am 15. Juni 
1893 vorzunehmen. 
Urkundlich unter Unferer Höchfteigenbändigen Unter⸗ 
ſchrift und beigedrudtem Kailerlichen Inſiegel. 
Gegeben Berlin, den 6. Mai 1893. 
(L. S.) Wilhelm J. R. 
von Caprivi. 





> 
Befanntmachung. 

Nachdem dur Kaiferliche Verordnung vom heutigen 
Tage beftimmt worden ift, daß die Neuwahlen für den 
Reichstag am 15. Juni d. I. vorzunehmen find, feße 
ih auf Grund des $ 2 des Reglements vom 28. Mai 
1870 (Bundesgelegblatt Seite 275) den Tag, an 
welchem die Auslegung der Wähterliften zu beginnen har, 

auf den 18. Mai Bd. J. 
hierdurch feſt. 

Berlin, den 6. Mai 1893. 

Der Minifter des Innern. 
gez. Grf. zu Eulenburg. 


Betanntmachungen des Königlichen 
ber: Bräfidenten. 


Befanntmadhung. 


13. Auf Antrag des Directors der Städte: Feuer- 
Sorietät der Provinz Brandenburg beftimme ich ‚hiermit 
gemäß Artifel III. des 3. Nachtrages vom a 
1893 zum revibirten Reglement ber Stäbte-Feuer- 
Societät der Provinz Brandenburg vom- 05 ai 1885 
den 1. Juli d. J. als den Zeitpunft, mit welchem diefer 
Nachtrag in Kraft tritt. 
Potsdam, den 2. Mai 1893. 
Der Ober-Präfident, 
Staatsminifter von Adhenbad. 








ungen | 





Mai 


A 1S93. 


Betfanntmachungen der Königlichen 
Sauptverwaltung der Staatsfchniden. 
Befanntmadung. 

9. Die Herren Büren und Eisfeller in Eiber- 
feld haben auf Umſchreibung der nachbezeichneten Effecten, 
und zwar: 

a. des A %oigen Konfols ven 1884 Lit. H. N? 76593 

über 150 M., 





b. der A%oigen Konſols von 1885 Lit. F. 
N? 362996 und 368879 zu 200 M. = 400 M., 
c. der 3%oigen Konfold von 1891 Lit. B. 
N? 10246/48 zu 2000 M. — 6000 M., 
d. der 3%oigen. Konfold von 1892 Lit. A. 
N? 30097:98 zu 5000 M. = 10000 M., 
Lit. B. M 59093/96 zu 2000 M. — 8000 M., 
Lit. C. M 127927 über 1000 M., 
e. des Kurheſſiſchen Prämienſcheins Serie 357 
N? 8917 über 40 Thlr. = 120 M. 


angetragen, weil biejelben durch euer bejchädigi find. 
In Gemäßheit des 5 3 des Geſetzes vom A. Mai 
1843 (G.S. S. 177) und des 8 2 des Geſetzes 
vom 29. Februar 1868 (G.⸗S. S. 169) wird deshalb 
Jeder, der an dieſen Papieren ein Anrecht zu haben 
vermeint, aufgefordert, daſſelbe binnen 6 Monaten und 
ſpäteſtens 
am 18. September d. J. 
und anzuzeigen, widrigenfalld die Papiere Faffirt und 
den Antragftellern neue fursfähige werden ausgehändigt 
werden. Berlin, den 8. März 1893. 
Hauptverwaltung der Staatsſchulden. 
Befanntmachungen 
des stöniglichen Megierungs:Präfidenten. 
efanntmadhung -. 
102. Des Königs Majeftät haben mittelft Aller- 
böchften Erlaffed vom 17. v. Mid. zu genehmigen ge- 
ruht, dag die im Kreife Teltow belegenen Gemeinden 
Alt: und Neu-Blienide zu einem Gemeindebezirfe mit 
dem Namen „Alt⸗Glienicke“ vereinigt werden. 
Porsdam, den 9. Mai 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 
BDBefanntmadhung. 
103. Des Könige Majeſtät haben mittelſt Aller- 
höchſten Erlaffee vom 17. v. Mts. zu genehmigen ge⸗ 
ruht, daß der im Kreife Weftprignig belegene felbft- 
ftändige Gutsbezirk Guhlsdorf mit der Gemeinde 
Guhlsdorf in demfelben Kreife vereinigt werbe. 
Potsdam, den 9. Mai 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 


182 


Defanntma@ung. 

104. Für die Eifenbahndrehbrüde über die Havel: 
bucht bei Potsdam find durch das Königliche Eifen- 
bahn-Betriebsamt Berlin-Magdeburg zu Berlin vom 
1. Mai d. 3. ab die folgenden Deffnungszeiten feft- 


gelegt: 1) von 425 bis 510 Bm, 
2 = 12 05 s 12 30 Nm., 
3) =» 3065. 335 - 


Etma vorfommende Verſpätungen fahrplanmäßiger 
Züge, Beförderung von Sonderzügen, ſowie alle fon- 
ffigen Betriebszufaͤlle befchränfen ſelbſtverſtändlich die 
vorgenannten Deffnungszeiten. 

Potsdam, den 6. Mai 1893. 

Der, Negierungs-Präfident. 
Viebfeuchen. 
105. 


ſeuche unter den Kühen des Molkereibeſitzers Gauert 


in Roſenthal, Kreis Nieder-Barnim. 


Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche 
unter den Kühen des Gutsbeſitzers Dotti und bes 
Bauern Auguft Doeberig zu Hoenow, Kreis Nieder- 
Barnim, unter dem Rindvieh des Ritterguts Trampe, 
Kreis Ober-Barnim, unter dem Rindvieh der Ader- 
bürger Schirmeifter und Auguft Stegemann zu 
Prenzlau, Kreis Prenzlau. 

Die Räude ift ausgebroden bei einem Pferde 
bed Kaufmanns Mattel in Biesdorf, Kreis Nieder- 
Barnim, die Rotzkrankheit ift feftgefteltt bei einem 
frepirten Pferde des Bauerbofsbefigers Weber in Groß⸗ 
Lichterfelde, Kreis Teltow, der Milzbrand iſt 
feftgeftelft bei einer gefallenen Kuh des Aderbürgerg 
Fritz Thiele in Kyritz, die Influenza unter 
den Pferden des Dominiumd Lübbenow, Kreis 


Feftgeftellt ift die Maul- und Klauen! Prenzlau. 


Porsdam, den 9. Mai 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 


106. Nadyweilung der an den Pegeln der Spree und Havel in Monat März 1893 beobachteten Wafleritände. 


— — — —— 


Berlin. Spandau. 
5 Ober: | Unter: Ok | Unter: Pots⸗ 
N. N. N. N. dam. 
Aa Waſſer. Waſſer. 
Meter. | Meter. Meter. | Meter. Meter. 
1 32,30 31,46 2 ‚64 1,50 1,57 
21 32,28 | 31,64 2 ‚62 1,56 1,59 
31 32,30 31,70 2 ‚04 1,60 1,64 
4 32,30 31,86 2 ‚64 1,64 1,67 
51 32 ‚26 31,96 2 ‚62 1,68 1,70 
6| 3226 | 31,96 | 262 | 178 | 1,73 
71 32,28 32,00 2 ‚66 1,80 1,75 
81 32,20 31,92 2 ‚66 1,80 1,80 
9 32,30 31,96 2,64 1,82 1,84 
101 32,24 31,94 2 ‚62 1,78 1,83 
111 32 ‚30 31,80 2 ‚62 1,82 1,89 
12] 3230 | 31,88 | 262 | 1,80 | 1,87 
13 32,32 31,90 2 ‚62 1,84 1,85 
14 32,30 31 ‚88 2 ‚68 1,76 1,84 
15 1 32,32 31,78 2 ‚62 1,76 1,83 
16 1 32,32 31,72 2,66 1,70 1,83 
171 32 ‚28 31,74 2 ‚64 1,72 1,82 
18| 3228 | 31,60 | .264 | 1,70 | 1,85 
19 1 32,30 31,54 2,66 1,66 1,85 
20 32,30 31,58 2 ‚60 1,66 1,81 
21| 3230 | 31,52 | 268 | 1,60 | 1,79 
22 1 32,30 31,52 2,68 1,58 1 ,77 
23| 32,30 | 31,50 | 264 1,56 I 174 
24 | 32,28 31,50 2,64 1,96 1,73 
25 | 32,30 31,44 2,62 1,52 1,71 
261 32/30 | 31,40 | 2,66 1,44 | 1,69 
27 32,26 31,42 2,66 1,46 1 ‚67 
28 1 32,30 31,28 2,66 1,42 1,65 
29 32,28 31,24 2,66 1,42 1,63 
30 I 32,30 31,22 2,66 1,36 1,62 
31 32,30 31,24 2,66 1,36 1,60 


Potsdam, den 2. April 1893. 


— 


a em Havel: 
er: Unter: er: | Unter 

Mailer. Waſſer. berg. 
Meter. | Meter. Meter. | Meter. Meter. 
2,26 1,98 1,78 1,46 3,90 
226 | 2,00 | 1,80 | 1.48 | 3,88 
226 | 200 | 1,84 | 1,52 | 3,78 
230 | 2,00 1 1,84 1,52 | 3,82 
2,30 2,02 1,80 1,50 3,78 
2 ‚30 2,04 1,82 1,50 3,70 
2 ‚32 2,06 1,86 1,54 3,72 
2 ‚6 I. 2 ‚06 1,86 1,54 3,98 
236 | 212 | 1,88 | 1,56 | 3,74 
236°| 214 | 190 | 1,58 | 3,66 
236 | 216 | 1,90 | 1,58 | 3,66 
238 | 216 | 1,94 | 1,62 | 3,70 
40 | 218 | 1,86 1,62 | 3,72 
242 | 220 | 1,88 | 1,66 | 3,72 
2 ‚42 2 ‚22 2,00 1,66 3,68 
2 ‚42 2,24 2,00 1,68 3,66 
240 | 224 | 200 | 1,68 | 3,56 
238 | 224 | 2,00 | 1,66 | 3,46 
2,42 2 ‚26 2,02 1,70 3,92 
2,42 2,26 2,02 1,70 3,92 
2 ‚32 2,26 2,04 1,72 3,92 
212 | 226 | 2,04 1,72 | 3,54 
2,42 2,26 2,04 1,72 3,94 
2,42 2,26 2,06 1,74 3,94 
2,42 2,26 2,06 1,74 3,56 
242 | 224 | 2,06 1,72 | 3,54 
2,40 2,24 2,04 1,72 3,94 
2,38 2,22 2,04 1,72 3,48 
2,38 2,22 2,04 1,72 3,40 
238 | 2,20 | 2,06 1,1A | 3,38 
238 | 220 1 2,06 1, 1 3,36 


Der Regierungs-Präfident. 


183 


107. Nachweiſung 
der Zeiten, zu welchen die Drehbrüchen über die Havel bei Spandau im Zuge der Berlin— Hamburger und 
Berlin—Leprter Eifendahn für den Schifffahrt: Werke ehe 8 söffn et find. 
Gültig vom 1. Mai bis 30. September 189 
Die —— enthalten Mittelenropäifche Seit 


Die Diehtrüde 


Die Drebßrüde 
im Zuge der Berlin— Hamburger Eifenbahn 


im Zuge der Berlin—Lehrter Eifenbahn 




















emerfungen 
Baufe zwiſchen 
en Zügen) 
1] 12 23 
22 1 65 
3 2 138 
4 5 27 
5 7 24 
6| 8 11 
7 9 15 
811 17 
9 12 7 - - u 
100 1 6 li a 31 1 = |% 
11] 3 25 tt 5 58 6 8 |10 
12] 4 18 216 3|6 RZ |1 
13 5 23 3) 7 2|7 m |55 
14] 6 23 4) 8 5 |8 5 |20 
15) 9 16 15] 9 27 9 5 128 
16] 10 5 10 kin Sjı 5 [15 
Anmerkung: Die Schließung der Brüden erfolgt 15 Minuten vor dem planmäßigen Eintreffen der 
a e in Spandau; für die MWiederöffnung der Brüden nad Durchfahrt der Züge find 
inuten in Anfag gebracht. 
Den vorftependen Zeitangaben find die fahrplanmäßigen Anfunfte- und 
Abfahrts⸗ bezw. Durchfahrtszeiten der Züge zu Grunde gelegt. Bei Verfpätungen, 
ſowie bei Ablafjung von Sonderzügen (Majdinen) ändern fi) die Zeiten, zu melden 
die Brüden für den Schifffahrt: Berfehr zu öffnen find, entſprechend den thatfächlichen 
Verhältniſſen des Eifenbahn-Betriebes. 
Yorsdam, den 8. Mai 1893. Der Regierungs- Praſi ident. 
108. Nabweifn 


des Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchſten Tagespreife —E 2% Aufihlag im Monat April 1893 
in den Hau) tmarktorten des Re; 8: Be; 8 Potsdam, 
















Ian 











& für die 

H toſteten Pa 

2| «so Bemerkungen. 
$ Kilogramm. 





die Rreife Oberbarnim, 
1.| Hafer 7108 [micersarnim. " Ohasclanb 
2.| Heu — 315 [und Teltow fowie für Stadt 
3, | Ricptftrop I-|— | 2/31 23 158 [Spandau gilt Berlin ale 


Hauptmarftort. 


Potsdam, den 9. Mai 1893. Der Regierungs-Präfibent. 





109. j Nachweifung der Markt: :c. 
1 ——— — 


Getreide | 


Uebrige Marfte« 





Es foften je 100 Kilogramm Es 








Namen der Städte 


Laufende Nummer 





Angermünde 
Beestom 





Bernau 
Brandenburg 
Dahme 
Eberswalde 
Havelberg 
Jüterbog 





Ludenwalde 
Perleberg 
Yorsdam 
Prenzlau 
Pritzwalk 
Rathenwow 








Neu⸗Ruppin 
Schwedi 





Spandau 
Sirausberg 
Teltow 
Templin 
Treuenbrietzen 





Wittſtock 
Wriezen a. D. 
Durhignitt 
Potsdam, den 
































alonoeunssubsunnbaannununnmunn| en |! 

















I Hear des 
Königlichen Polizei: Prafdiums zu Berlin. 
Befanntmadung, 
betreffend die beabfihtigte Bildung einer jelbitfändigen Kuratie 
Sriebricheberg, abaugweigen bei den fathofiichen Bfarrgemeinden 
St. Aus und Ct. Meael in Berlin. 

43. Bon dem Heren Fürftbifchof zu Breslau iſt die 
ſtaatliche Zufimmung zur Errichtung einer felbfiftändigen 
Kuratie in Friebrichäberg erbeten, welche umfaſſen fol: 
a. bie fatholifhen Einwohner ber gegenwärtig zur 
St. Pius-Pfarrgemeinde in Berlin gehörenden 
Ortſchaften: Friedrichsberg⸗Lichtenberg, desjenigen 
im Sſten belegenen Theiles der Haupt- und Re— 
ſidenzſiadt Berlin, welcher von der Frankfurter 
Chauſſee, Proskauerſtraße, Eldengerſtraße und der 
Ringbahn eingeſchloſſen wird (dieſe Straßen, jo- 
weit fie innerhalb dieſer Grenzen liegen, beider⸗ 
feitig); Wilhelmsberg und Biesdorf Gemeinde, 
b. die Fatholifhen Einwohner der gegenwärtig zur 
St. Midael-Pfarrei in Berlin gehörenden Ort⸗ 
ſchaften Stralau-Rummelsburg und Frriedrichsfelde. 





Auf Grund des $ 239 Tit. 11 Theil II. des 
Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, welche 
durch dieſe Veränderung benachtheiligt zu fein glauben, 
hierdurch aufgefordert, etwaige Widerſprüche und Ent- 
ſchädigungs⸗Forderungen bis zum 1. Juni d. 2. 
ſchriftlich beim Polizei⸗Präſidium anzumelden. 

Berlin, den 8. Mai 1893. 
Der Polizei-⸗Praͤſident. 
Bekanntmachung. 
An. In Gemäßheit der Allerhöchften Drdre vom 
7. März 1860 wird der diesjährige Wollmarkt hier- 
ſelbſt in den Tagen vom 19. bis 21. Juni auf dem 


Terrain der Berliner Lagerhof-Actien: Gejelihaft abge: . 


haften werben. 

Bor den bezeichneten Markttagen darf der Woll- 
marft nicht beginnen. Die Verkaufsſtellen und Lager: 
pläge werden dur bie Verwaltung ber vorgenannten 
Geſellſchaft angewieſen. 

Berlin, den 25. April 1893. 

Der Polizei-Präfident. 


185 





Perliner und Charlettenburger Preife im Monat April 1893. 


E 


fi 


ir 


NUN 


Engros-Marftpreife 
im Monatsdurdfgnitt. 


In Berlin: 


100 Klgr. Weizen (gut) 


do. (mittel) 
do. (gering) 
Roggen u 
do. (mittel) 
do. (gering) 
Gerfte (gut) 
Gerſte (mittel) 
do. (gering) 


Hafer (gut) 
do. (mittel) 
di 

arsin (u) 
do. (mittel) 
do. (gering) 


Richtſtroh 
Heu 


15 Mart 78 Pf, 


Sum Non 





Monats-Durhignitt der höchſten Berliner 
Tagespreife einfehliehlich 5% Aufſchlag 
für 50 Klgr. 

Hafer Stroh Heu 
im Monat Aprit 8,36 Mf., 2,60 Mf., 4,05 Mt. 
B. Detail-Marftpreije 
im Monatsdurdfänitt. 
1) In Berlin: 
für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) ER Mar — M 


= = =  Gpeifebohnen (meiße) 3 ⸗ ⸗ 
— Linſen 3 20 + 
= =: = Kartoffeln 5 = 06 = 
= 1 Klgr. Rindfleiih v. d. Keule 1 = 40 = 
1 = s (Baudfleiih) 1 = 14 = 
«1 = Echmeinefleiich 1:38 » 
1 = Kalbfleiid 1: 90 - 
: 1 = Hammelfleifh 1: %0 = 
= 1 =  Sped (geräudert) 1 = 60 = 
= 4 = Epbutter 2 = 30 = 
« 60 Stüd Eier 3 = 20 = 


186 


2) In —— od) 58 
für 100 Klgr. Erbfen (gelbes. Kochen) : Maf — PM 
= = Gpeifebohnen (meiße) 3 ⸗ 


R 


:- =: =  finien 50 — ⸗ 
= : = Kartoffeln 4: DD: 
- 41 Klgr. Rindfleiſch v. d. Keule 1 = 40 - 
:1 = ⸗ (Bauhfliih) 1 = 10 - 
- 1 = Scweinefleiid 1 : 0 : 
: 1 : Kalbfleifch 1 = 40 ⸗ 
- I = Hammelfleiid 1 = 20 =: 
- 1 = GSped (geräudert) 1 = 60 =: 
- 1 = Eßbutter =: 4 - 
- 60 Stüd Eier 3 = 4 ⸗ 


C. tabenpneite in ben legten Tagen 
des Monats April 1893: 
1) In Berlin: 


für 1 Klgr. Weizenmehl NE 1 30 Pf., 
« 1 =  Roggenmehl N? 1 30 = 
= 1 =  Geritengraupe 40 = 
= 1 =  Gerftengrüge 38 ⸗ 
= 1 = Buruchweizengrütze 40 ⸗ 
1 =  Sirie 40 ⸗ 
- 1 = Reis (Java) 55 ⸗ 
- 1 = avasflaffee (mittler) 3 Mark — = 
:1 - ⸗ (gelb in 

gebr. Bohnen) 4 =: 13 = 
= 1 = Speifefalz 20 = 
-i =: man (pie ges) = 50 = 

2) In Charlottenburg: 

für 1 Klgr. Weizenmehl NE 1 36 Pf., 
= 1 = Roggenmeht NE 1 34 = 
= 1 =  Öerftengraupe 41 ⸗ 
= 1 = _Gerftengrüte 45 = 
:1 =: Bucroehensrüße 47 ⸗ 
: 1 = Birke 47 = 
= 1 = Reid (Java) 52 ⸗ 
= 1 = Iavasfaffee (mittler) 2 Marf 60 - 
- 1 = TavasKaffee (gelb in 

gebr. Bohnen) 3 = 12 = 
: 1 = Speifejalz 20 ⸗ 
:1 = Shweinäman (bieft iges) il : 45 ⸗ 


Berlin, den 6. Mai 
nes Polizei⸗ Sum. Par Abtheilung. 
ekanntma gen Der Kaiferlichen 

—— —2— zu Potsdam. 
ee 

23. 
Friedrichsdorf bei Neuftadt (Doſſe) wird am 16. Mai 
eine Poftagentur ohne Telegraphenbetrieb unter ber 
Bezeichnung „Friedrichsdorf (er. Ruppin)“ in Wirf- 
famfeit treten. Die erforderlichen Poſwerbindungen 
erhält die neue Poftagentur durch das täglich zweimal 
zwiſchen Rhinow und Neuftadt (Doffe) Bahnhof ver- 
fehrende, zur SPoftfachenbeförderung bereitd benutzte 
Privat-Perjonenfubrwerf. 
Poftagentur in Friedrichsdorf (Kr. Ruppin) werben 
folgende, bisher zum Zeſureirt des Kaiſerlichen 
Poſtamts in Neuſtadt (Doſſe) 1 Bhf. gehörende Ort⸗ 


Dem Landbeſtellbezirke der zu melden. 


ſchaften ꝛc. zugetheilt: Groß⸗Derſchau, Klein-Derſchau, 
Friedrichsbruch, Rübehorſt, Raminsgut, Jühlitz und 
Brenkenhof. Die Poſthülfſtellen in Friedrichsdorf und 
Groß-Derſchau werden mit Ablauf des 15. Mai außer 
Wirffamfeit geſetzt. 
Potsdam, den 5. Mai 1893. 
Der Kaiferlihe Ober-Poftdireftor. 


Belanntmachungen der Raiferlichen 
Dber:Poftdirektion zu Berlin. 
Befanntmadhung. 
2A. Bei dem Poſtamt 72 (Wilhelmftraße) wirb 
am 12. Mai der Zelegrapbenbetrieb eingerichtet. 
Die Dienfiftunden für den Berfehr mit dem Publifum 
werden für die betr. Gejchäftsftelle an den Wochentagen 
von 8 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abende und an den 
Sonn- und Feiertagen von 8 bid 9 Uhr Morgend und 

von 5 bie 7 Uhr Abende feftgefegt. 
Berlin C., den 6. Mai 1893. 
Der Kaiſerliche Ober-Poftdirertor. 
Unanbringliche Boftjendungen. 
25. Bei der Ober-Poftdireftion in Berlin Tagern: 
A. in Berlin zur Poft gegebene Padete: 
An Falk in Marienwerber, 
Hartung in Berlin, 
v. Sinfenftein in Berlin, 
Herzbeder in Drespen, 
Wagner in Düfleldorf, 
Peeje in Gleiwitz. 


R 


öRR 


„B. Gegenftände, welche in Packeten ohne Auf— 


ſchrift enthalten geweſen, Poſtſendungen 
entfallen oder bei hieſigen Poſtanſtalten auf— 
gefunden worden ſind: 

Scheere, Knöpfe, Federkaſten, Schreibutenfilien, 
Schuhſchnüre, Brochen, Schürzen, Handtücher, Hand- 
ſchuhe, Meſſer, Bezüge, Gardinenhalter, Portemonnaies, 
Wolle, Zirkel, Kamm, Bürſte, Schrauben, Band, Pelz⸗ 
muffe, Spiegel, Strümpfe, Bücher, Pincette, Pfriemen, 
Holzteller, Leibchen, Napf, Brenner, Kapotten, Hemden, 
Jacke, Taſchentücher, Staniol, Stahlſtifte, Stemmeiſen, 
Decken, Kragen, Holzſchuhe, Nägel, Kneifer, Seide, 
Taktſtock, Uhrketten, Wäſche, Seife, Haken, Oeſen, 
—3 Portemonnaieſchlöſſer, Kokarden, Mützen, 

enden Nähgarn, Kinderhauben, GTühlampen- 
Reipirator, Metallbuchftaben, Lad, Medaille, 
—S Chlorſilber, Celloidin⸗ Papier, Liqueur⸗ 


In dem zum Kreiſe Ruppin gehörenden Orte Glaͤſer, alte Briefmarken, Cigarrentaſche, Stempelfarbe, 


Löffel, Brille, Violin-Saiten, Schnellzeichner, Schlüſſel⸗ 
ſchilder, Stempel, Noten, Stickereimuſter, Pinſel, 
Schloßbeſchläge, Nähmaſchinentheile, Flaſchenkapſeln, 
Schellack, Paſſamentenproben. 

Die unbekannten Eigenthümer der vorbezeichneten 
Gegenſtände werden aufgefordert — ſpäteſtens innerhalb 
4 Wochen — bei der Ober⸗Poſtdirection ſchriftlich ſich 
Andernfalls werden die Gegenſtände zum 
Beſten der ee og verfleigert werben. 

Berlin C., 7. Mai 1 

Der Kaiſerliche Ober-Pofldirector. 


187 


Befauntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staatspapiere. 
Befanntmadung. 

13. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführunge- 
eſetzes zur Civifprozeßordnung vom 24. März 1879 
G.⸗S. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemacht, 
dag Herrn Paul Eitner in Dresden, Moltfeplag 6, 
die Säulboerihreibungen ber fonfolidirten 4 %oigen 
Staatsanleihe von 1882 
Lit. D. N? 298292 über 500 M. und 
- E. =» 601654 - 300 = 

angeblich abhanden gefommen find. 

Es werben diejenigen, welde ſich im Beſitze 
dieſer Urfunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches 
ber unterzeichneten Kontrolle der Staatöpapiere oder 
dem ıc. Eitner anzuzeigen, widrigenfalld das gerichtliche 
Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerflärung ber Ur- 
funden beantragt werben wird. 

Berlin, den 1. Mai 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatöpapiere. 

Befanntmahung. 
14. In Gemäßheit des 5 20 des Ausführungs- 
ejeged zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
G.⸗S. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. ©. 157) wird befannt gemadıt, 
daß Fräulein Jeanette Weber in Erefeld die Schuld: 
verichreibung der Fonfolidirten 4 %/oigen Staatsanleihe 
von 1876/79 

Lit. E. M 40883 über 300 M. 

angeblich feit November 1891 vermißt. 

Es wird derjenige, welcher fih im Befige diefer 
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der 
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem 
Bankgeſchäft J. Franf u. Cie. in Erefeld anzuzeigen, 
wibrigenfalld das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs 
Kraftloserflärung der Urfunde beantragt werden wird. 

Berlin, den 4. Mai 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 
Bekanntmachung. 
185. In Eemäßheit des 8 20 des Ausführungs⸗ 
eſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
G.“S. S. 281) und des 5 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (©.-S. S. 157) wird befannt gemadt, 
daß dem Privatmann Heinrih Hunold in Potsdam, 
Lennéſtr. 5 IL, die Schuldverfchreibung der Fonfolidirten 
4Yuigen Staatsanleihe von 1884 
Lit. H. N 90502 über 150 M. 

angeblidy verbrannt iſt. 

Es wird derjenige, welcher fi im Beſitze dieſer 
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der unter- 
zeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder bem Lehrer 
Dtto Hunold in Potsdam, Alte Zouifenftr. 31 part. 
anzuzeigen, wibrigenfalld das gerichtliche Aufgebots- 
verfahren behufs Kraftlogerflärung der Urfunde be- 
antragt werden wird. 

erlin, den A. Mai 1893. 
Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 


Befanntmadhung. 
16. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführunge- 
ejeges zur Givilprogeßordnung vom 24. März 1879 
(8-6. S. 281) und des 6 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemacht, 
daß dem Königlichen Kreisjefretär Hildebrandt in 
Koihmin (Poſen) die Schuldverichreibung der kon⸗ 
folidirten 3/2 Yoigen Staatsanleihe von 1889 Lit. C. 
Ns 157930 über 1000 DM. angeblih in ber geit 
vom 17. bie 25. April d. J. verloren gegangen iſt. 
Es wird derjenige, welcher fih im Befige diefer 
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, jolches der unter- 
zeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem ıc. 
Hildebrandt anzuzeigen, widrigenfalls das gericht: 
liche Aufgebotöverfahren behufs Kraftloserflärung der 
Urkunde beantragt werden wird. 
Berlin, den 5. Mai 1893. 
Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 
Betfanntmachungen der Königlichen 
@ifenbabn:Direktion zu Berlin. 
10. Es wird wiederholt darauf aufmerffam ge- 
madt, daß vom 1. Juli d. 3. ab nur no die durd 
die neue Verfehrd- Ordnung vorgejchriebenen Fracht⸗ 
briefe angenommen werden. 
Berlin, den 4. Mai 1893. 
Königliche Eifenbahn-Direftion. 
BDBefanntmadhung. 
11. Für den diesjährigen, in der Zeit vom 19. bie 
21. Juni auf dem biefigen LTagerplage der Berliner 
Lagerhof-Aftien-Gefellihaft abzuhaltenden Wollmarft 
wird die Beförderung der Wollfendungen von den hie⸗ 
figen Bahnhöfen nad) dem Lagerhofe und in umge- 
fehrter Richtung mittelfi der Berliner Ringbahn und 
des Gleisanſchluſſes der Lagerhof-Aftien-Gefellichaft 
unter folgenden Bedingungen bewirkt werden: 
1) Die auf den hier mündenden Eifenbahnen ein- 
gehenden MWolffendungen werden über die Ring: 
ahn nad dem Lagerhofe an die Berliner Lager: 
hof-Aftien-Gejellihaft befördert, falls die Fracht: 
briefe deren Adrefle tragen. Haben die urfprüng- 
lichen Fracdhtbriefe der anfommenden Wollfendungen 
eine andere Adreſſe, fo bleibt ed dem Adreflaten 
überlaffen, nah Verſtändigung mit der Ragerhof- 
Aftien-Gefellichaft die Weiterbeförderung und Aug- 
händigung der Sendungen an biefe bei der hiefigen 
Güter-Abfertigungsftelle der zuführenden Bahn, an 
welche zunächft die Fracht bis Berlin zu zahlen ift, 
zu beantragen, und werben die Sendungen als⸗ 
dann in gemwünjchter Weile mit der Ringbahn 
befördert werben. 
Die auf dem Lagerhofe zur Auflieferung fommenden 
Wollfendungen werden auf dem Schienenwege ben 
betreffenden Anjchlußbahnen zugeführt, wenn fie 
von der Lagerhof-Aftien-Gejellichaft als Verſen⸗ 
derin aufgeliefert werden. 
Für die Beförderung der Wollfendungen nach und 
von dem Lagerhof fommen die tarifmäßigen Ge- 
bühren zur Erhebung. 


2) 


3) 


188 


Die Abfertigung erfolgt dur die auf dem|Provinzial-Landtage in der Sitzung am 4. März d. J. 

Lagerhofe eingerichtete Güter-Abfertigungsftelle. befchloffene, von den Herren Reffortminiftern unter dem 
Berlin, den 2. Mai 1893. 13. April d. J. genehmigte Reglement zur Ausführun 
Königliche Eifenbahn-Direftion. der Se bes Geſetzes vom 22. Aprif 189 

e (G. S. S. 90), betreffend die Entſchädigung für an 

Beranntma ungen des Landesdirektors Milgbrand gefallene Thiere, zur öffentlichen Kenntniß 


der Provinz Brandenburg. gebradht. 
Bekanntmachnng. Berlin, den 5. Mai 1893. 
A. In befonderer Beilage zu dieſem Stüde dee Der Landesdireftor der Provinz Brandenburg, 
Amtsblatts wird das von dem Brandenburgichen Wirkliche Geheime Rath von Levetzow. 


BDBefanntmadung. 
5. In Gemäßheit des $ 5. des Neglementd vom 25. Februar 1876 — Amtsblatt Stüd 10 (Potsdam 
Seite I, Frankfurt a. O. Seite 65), betreffend die VBorfchriften zur Ausführung des $ 58. des Reichs-Viehſeuchen⸗ 
Geſetzes vom 23. Juni 1880 — Reichs-Geſetz-Blatt Seite 153 — und ber $6 15. und 16. des Geſetzes vom 
12. März 1881, Gejeg-Sammlung Seite‘ 128 — bringe ich hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß, daß die am 
2. November v. 3. ftattgefundene Zählung der abgabepflicdytigen Pferde und Rinder der Provinz Brandenburg 
254235 bezw. 735807 Stüd ergeben hat. | 











— _— — 


Die im Jahre 1892 gezahlte Entſchädigung beträgt insgeſammt 





1068 90 
36098 190 


11253 |85 
35415 05 


1062 —* 
206477 197 


38135 125 










10015 168 















. |. [10615 08 | 
Tr — ——⏑ ——⏑⏑, 
11657 DM. 28 Pf. | 11057 28 






für Pirte . . .. 
für Rinder it gaahlt > 2 2 2 
binzutreten als Verwaltungskoſten 3%, = . 
Dagegen kommen von dieſenn. 
inAbzug bzw. in Inrenpung für Rinder die aus dem Vorjahre 1891 zu berückſichti⸗ 
genden 1374,02 bzw. 10333,78 M. u. durch Zu⸗ u. Abgänge anderweit feſtgeſtellten 
Demnach verbleibenn. 135430 775 
welchen die den Ortsbehörden ꝛc. bewilligten 30/0 Hebegebühren hinzutreten 
rer ee end 1062 9092 
jo daß für Pferde | 36493 |65 
aufzubringen find. | 
Zur Dedung diefer Summe jollen für das Pferd rund 15 Pfennig oder| 38135 125 
erhoben werden, was gegen obige Bedarfsſumme einen Mehrbetrag von . 
ergiebt, welcher unter Hinzurechnung des verbliebenen Mehrbetrages bei 
den Rindern von . re . ER 
im Ganzen in Hoͤhe von > 2 0 En 
bei dem Ausfchreiben für 1893 Berüdfichtigung finden wird. 
Hiernach find für Rinder für das Jahr 1892 Entichädigungsbeiträge nicht einzuziehen. 
Berlin, den 24. April 1893. 
Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg, Wirkliche Geheime Rath von Levetzow. 
Belanntmachungen der Rreisausfchüfle. 
14. Nachweiſung der vom Kreisausfchujle des Kreifes Ruppin auf Grund des $ 2 der Lanpgemeinde-Orbnung 
vom 3. Juli 1891 genehmigten Veränderungen an Gemeinde: und Gutsbezirfsgrenzen. 





a — — — 








Beaeidnung — 
ber ſeitherige der künftigen 
Gemeinde: reſp. GOutsbezirke 





der in Betracht kommenden Grundſtücke 











Ein zwiſchen der Koniglichen Forſt Klausheide und dem Gemeindebezirk | Gemeindefreied | Gemeindebezirk 
Schönberg belegenes Wiejengrunpftüd von 1,79 ha Größe. Wiefengrundfüd.| Schönberg. 
Neu:Ruppin, den 26. April 1893. Der Kreis-Ausichuf. 

Vetrifft die Veränderung ber Bezirkegrenzen zwiichen den Gute: | 1. die nachgenannten Grundftüde vom Gutsbezirke 

bezirfen Drewen und Königsberg einerfeits und ven Gemeinde— Drewen abgetrennt und 

bezirfen Drewen, Wutike und Bork andererſeits. a. die dem Schuhmacher Karl Elsner zu Dre⸗ 
13. Dur rechtöfräftigen Beſchluß des Kreisaud- wen gehörige Hofftelle Kartenblatt 3 Parzelle 
ichuffed des Kreiſes Oftprignig vom 14. März d. J. NE 170/67 der Gemarfungsfarte von 2 ar 


find: 50 ym Größe mit dem Gemeindebezirfe Drewen, 


Amtsblatt. 


h. die dem Tiſchler Auguſt Zabel, dem Bauer 
Chriſtiaen Wiegel, dem Schlächter Auguſt 
Legde, dem Bauer Wilhelm Schumacher, 
dem Bauer Adolf Köhn und Ehefrau, dem 
Kaufmann Chriſtoph Michaelis, dem Bauer 
Karl Renſch, dem Schmied Friedrich Hinfe, 
dem Bauer Friedrich Dablenburg, dem 
Bauer Friedrich Krüger, dem Bauer Ehriftian 
MWiegel und dem Koffäthen Ehriftian Delrid, 
ſämmtlich zu Wutife, gehörigen Grundftüde 
Kartenblatt 1 Parzellen „N? 230/140, 235/145, 
209, 231/140, 232/143, 144, 236,145, 94, 
95, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 
219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 260/226, 
261/226, 262/226 und 227 ber Gemarkungs⸗ 
farte von zufammen 48,0810 ha Größe, jowie 
die innerhalb dieſer Grundflüde und im Ans 
ſchluß an diefelben vorhandenen Wege und 
Gräben mit dem Gemeindebezirfe Wutife, 

c. die dem Bauer Johann Frauböſe zu Bork 
gehörigen Grundſtücke Kartenblatt 1 Parzellen 
NE 228, 229, 259/210 und 104 von 
28,7278 ha Größe, der trigonometrijche Punkt 
Kartenblatt 1 Parzelle M 258/210 von 2 qm 
Größe und die dem Gutsbefiger Auguft Buſſe 
zu Hildebrandispof gehörigen Grundflüde 
Kartenblatt 1 Parzellen N? 233/143, 234/145 
und 146 von 10,6200 ha Größe nebft den 
innerhalb diefer Grundftüde vorhandenen Wegen 
und Gräben mit dem Gemeindebezirke Bor 

vereinigt; 

bie dem Gutöbefiger Auguft Buſſe zu Pildebrandte- 

hof, jowie dem Bauer Karl Prüg, dem Eigen- 

thümer Johann Frank und dem Eigenthümer o- 

hann Darmeger zu Dorf gehörigen Grunbdftüde 

auf der Feldmark Hildebrandtshof Kartenblatt 1 

Parzellen M 191, 270/181, 269/182, 268/189, 

267,188, 266/188, 265/186, 185, 264/184 und 

263/183 von zujammen 16,1060 ha Größe vom 

Outöbezirfe Königsberg abgetrennt und mit dem 

Gemeinbebezirfe Bork vereinigt worden. 

Kyrig, den 3. Mai 1893. 
Namens des Kreisausfchuffes: der Vorfigende. 
Derfonaldronik. 

Der Oberförfter Dreger zu Rüdersdorf ift zum 
Sorflamtdanwalt hei dem Königlihen Amtsgericht 
Alt⸗Landsberg für den Forſtbezirk Rüdersdorf ernannt 
worden. 

Der Forftaffeffor von Sydow in Eoepenid if 


11. 


mm, 


189 


ganz aufs Neue zum Amtsvorfteher-Stellvertreter bee 
Bezirls XI. -—- Selchow — ernannt worden. 

Im Kreife Teltow ift mit der einfimeiligen Ber- 
waltung ded Amtsbezirks 42 — Göpenider Fort — 
der Königliche Forftmeifter Weftermeier in Forfthaug 
Söpeni beauftragt worden. 

Im Kriefe Nieder-Barnim ift der Königliche Forft- 
meifter Weftermeier in Forſthaus Cöpenid, welcher 
auf Grund der Vorſchrift des 8 56 im Teßten Abjage 
ter Kreisorbnung als Gutsvorfteher des Bezirks Ober- 
Schönweide zugleih Amtsvorſteher dieſes Bezirks if, 
mit der einftweiligen Berwaltung des Amtöbezivts 7 
— Cöpenicker Fort — beauftragt worden. 

Der Militär-Anwärter Friedrich Theuerfauf in 
Berlin ift zum Regierunge-Miltär-Supernumerar er- 
nannt worden. 

Der Militär-Anwärter Alfred Rober in Berlin ift 
zum Regierungd- Militär-Supernumerar ernannt worden. 

Zu Kreisverordneten für den Kreis Ruppin find 
gewählt worden: 1) der Gutsbeſitzer Wilhelm Beer: 
baum zu Laeftfow, 2) der Amtövorfteher Otto Henning 
zu Linow, 3) der Nittergutsbefißer Paul Legde zu 
Progen, 4) der Gutöbefiger Karl Ulrih zu Groß- 
Woltersdorf. Die Wahl ift beftätigt. 

Dem früheren Laboratoriumediener am hygienischen 
Univerfitäts-Infitut zu Berlin Wilhelm Meinhardt 
ft die Stelle eined Portiers am Königlihen Inftitut 
für Infektions-Krankheiten ebendajelbft verliehen worden. 

Die unter Königlihem Patronat ſtehende Pfarr- 
ftelle zu Chriſtindorf, Dioͤzeſe Zoffen, ift durch das Ab- 
leben des Pfarrers Müller am 6. April d. J. zur 
Erledigung gefommen. Die Wiederbefegung der Stelle 
erfolgt durch das Kirchenregiment. 

Das Diafonat zu Lichtenberg, Diözefe Berlin- 
Land J., ift durch den Abgang feines bisherigen In— 
habers, des Diafonus Mathis, zur Erledigung ger 
fommen. Die Wiederbefegung dieſer Stelle erfolgt 
durch Gemeindewahl nad Maßgabe des Kirchengefeeg, 
betreffend das im 6 32 „NE 2 der Kirchengemeinde- 
und Synodal-Ordnung vom 10. September 1873 ıc. vor- 
gefehene Pfarrwahlrecht, vom 15. März 1886 — Kirch⸗ 
liches Geſetz⸗ und Verordnungs⸗Blatt von 1886 Seite 39. 
— Bemwerbuugen um diefe Stelle find Ichriftlich bei dem 
Königlichen Konfiftorium der Provinz Brandenburg ein- 
zureiden. 56 a. a. O. 

Der wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Dr. Weiſe iſt 
zum Oberlehrer ernannt und dem Joachimsthalſchen 
Gymnaſium in Berlin überwiefen worden. 

Die Gemeindeichulfehrer Hermann Mir und Frieb- 


zum Stellvertreter bes Forſtamtsanwalts bei dem König- rich Kabus find als Vorſchullehrer am Leſſing-⸗-Gym⸗ 
Iihen Amtögericht daſelbſt für den Forſtbezirk Coepenick naſium zu Berlin angeftellt worden. 


ernannt worden. 

Im Kreife Angermünde ift der Nitterguisbefiger 
von Rohr in Wolle nad Ablauf feiner Amtszeit 
aufs Neue zum Amtsvorfteher-Stellvertreter des 19. Be⸗ 
zirks — Alt-Künkendorf — ernannt worden. 

Im Kreiſe Beeskow⸗-Storkow ift wegen des Ablaufe 
feiner Amtezeit der Gutsverwalter Spitta in Stre- 


Perfonalveränderungen im Bezirke der 
Kaiſerlichen Ober-Poftdireftion in Potsdam. 
Verſetzt ift: der Poſiſekretär Lux in Eberswalde ale 

c. Ober-Poftdireftiongjefretär nach Danzig. 
Ulebertragen ift, zunächſt probeweife: t 

Borfteherftelle des Poftamts in Angermünde di 

Hauptmann a. D. Meinert aus Dresden. 


190 


Perfonalveränderungen im Bezirfe der Kaijer- 
lihen Dber-Poftdireftion in Berlin. 

Im Laufe des Monats April 1893 find 

ernannt: zum Ober-Poftdirectionsfecretair ber Poſt⸗ 
jeeretair Mar Hoffmann, zum Ober-Pofjerretair 
der Poftierretair 3. C. Pohl, zu Büreauaffiftenten 
die Ober-Telegraphenaififtentien Kolbow, Laube 
und Ober-Poftaffiftent Bogt, zu Kanzliften die Ober: 
Telegraphenaififtenten Berger und Ruſche, zu 
Dber-Poftaffiftenten der Ober⸗Telegraphenaſſiſtent 
Wachholz, die Poftaffiftenten Carl Aich, Baake, 
Behſe, Bleske, Breiter, Fahlbuſch, Keuer- 
ſtack, Friedrich, Geiſenheyner, Gieſe, Götzke, 
Hader, Heidorn, Hellbardt, Herter, Hol— 
born, vonder Hülſen, Jacobi, Junge, Kaiſer, 
Karmwieje, Kelf, Kiel, Klemann, Lampen, 
Laux, Liebich, Lobert, Noiften, Paradowski, 
Polte, Popp, Runge, C. W. R. Schmidt, 
Albert Schneider, Schochow, H. R. Schulze, 
Schünemann, Steinert, Treubrodt, Uhl, 
Ludwig Zimmermann, zu Ober⸗Telegraphen⸗ 
aſſiſtenten die Telegraphenaſſiſtenten Adrian, Fried⸗ 
rich Aich, Buſchjäger, Dill, Dieckmann, 
Föde, Hartig, Heppner, Höck, Hübner, 
Adalbert Krauſe, Laſſahn, Makowski, Mücke, 
Cart Müller, Paſſehl, Perlick, Ryclicki, 
Schramme, Schwaab, Seller, Wiegard, 
Weidner, Thamm, Suplie, zum Telegraphen⸗ 
aſſiſtenten der Poſtaſſiſtent Lindenberg; 

etatsmäßig angeſtellt: als Poſtſecretair die Poſt⸗ 
praktikanten Kalbersberg, Köſtermann, Lepla— 
toni, Stendell, Voswinkel, als Büreauaſſiſtent 
die Poſtaſſiſtenten Albert Krüger und Ruſt, als 
Kanzliſt die Telegraphenaffiftenten Breitkopf, 
- Diener, Primke, Struve, Hermann Weber, 
die Poftaffiftenten Kurs, E. A. Schultz, Syring, 
Uhdorff und der Lohnichreiber (in. Sergeant) 
Mannigel, ald Poſtaſſiſtent die Poſtaſſiſtenten 
Andrejed, Balzer, Barth, Becherer, Biſchof, 
Bieſchke, Hermann Böhm, Harıy Börner, Bo- 
lefa, Bruchmann, Wild. Buchholz, Demmer, 
Dettmann, Fiſchbach, Förfter, Herm. Fran, 
Friesdorf, Gaftell, Glaſow, Gräfe, Albert 
Günther, Händel, Höde, Höpfner, Johannes 
Hoffmann, Hohmann, Hoppe, Raus, Keller, 
Klofe, Kluge, Krämer, Kropp, Reinhold 
Krüger, Kuniſch, Kurzynski, Tieg, Qubredt, 
Lüth, Meerbothe, Miefley, Helmuth Möller, 
DOpielinsfi, Path, Baumann, Peſchko, 
Frieder. Ribbe, Emil Rohde, Carl Schäfer, 
Schnelle, Schlunfe, Schrader, Schreck, 
Schreiber, © 9. 9 Schulz, Schumann, 
Shwant, Seng, Stabe, von Steinwehr, 
Ungeredht, Wiedenroth, Witter, Zierenberg, 
die Poſtanwärter Bartelt, Eiling, 
mann, Knoll, Sforuppa, Stahl, als Xele- 
graphenajfiftent die Poftaffiftenten Hugo Berger, 


Kroll, Müggenburg, Röfeler, Sachſe, Jacob 
Schäfer, Scholle, Zimmerling, bie Telegraphen- 
anwärter Damerau, Eberius, Funk, Grzeſchek, 
Hentſchel, Koh, Krampe, Lammert, Lange, 
Lemfe, Lillig, Mideljen, Mohr, Nieder— 
firaßer, Parnitzke, Peters, Pilfter, Piper, 
Ragotzki, Raufhning, Roſin, Paul Schulz, 
Terdinand Schulze, Thiele und Weber; 


verſetzt von Berlin: Poſtinſpector Rau nah 


Oppeln, Poffaffirer Hanjen nad Neumünfter, die 
Zelegraphenamtsfaffirer Dröſe nad Tiegnig, Braun 
nad Potsdam, Seig nah Königsberg (Pr.), Ober: 
Hoftdirectiongfecretair Robert Zech nach Braunſchweig, 
Ober⸗Poſtſecretair Hardt nach Liegnitz, die Poſt⸗ 
jerretaire Auguft Anding nad Breslau, Baller— 
ſtädt nach Eydtkuhnen, Döring nach Breslau, 
Flaſchenträger nah Frankfurt (Main), Carl 
Friedrichs nah Caſſel, Göcke nach Arnsberg, 
Krille nah Potsdam, Kuppe nad Arnsberg, 
Naether nach Düſſeldorf, Olivier nach Potsdam, 
Patzſchke nach Kiel, Schefiſch nach Halle (Saale), 
Scholz nach Breslau, Staguhn nach Gumbinnen, 
Stock nah Culm Wpr., Thiemann nad) Halle 
(Saale), Ober⸗Poſtaſſiſtent Günther nach Deſſau, 
die Poſtaſſiſtenten Bick nach Bremen, Klein nach 
Caſſel, Kolodziejczyf nah Tarnowitz, Schwal⸗ 
bach nad Hannover, Thürnagel nach Königsberg 
(GPr.), Schöndube nah Oſterwieck (Harz), Tele⸗ 
graphenmechaniker Bremer nach Hannover; 


verſetzt nach Berlin: Poſtdirector Damkoͤhler 


aus Stade, Telegraphendirecter Abendroth aus 
Barmen, Poſtbauinſpector Struve aus Wittenberg 
(Bz. Halle), komm. Poſtinſpector Schwensky aus 
Liegnitz, die Telegraphenamtskaſſirer Kröſing aus 
Potsdam, Preiſigke aus Hamburg, die Ober⸗ 
Poſtdirectionsſecretaire Brade aus Hamburg, Eweſt 
aus Hamburg, Froſch aus Magdeburg, Grittiner 
aus Breslau, Heinze aus Hannover, Helbig aus 
Erfurt, Ladwig aus Konſtanz, A. B. Meyer aud 
Liegnitz, Schihe aus Potsdam, Stolpner aus 
Halle (Saale), Stör aus Magdeburg, Ober⸗Poſt⸗ 
fecretair Malbrandt aus Neuftettin, Poftferretair 
Fellmann aus Franffurt (Main), Ober-Poftaffiftent 
Horn aus Northeim (Dannover), Telegraphen- 
mechaniker Möller aus Hannover; 


in den Nuheſtand getreten: Poftbirector Süß, 


die Poftjecretaire Brüggemann (fünftiger Wohn- 
ort Münfter Weftf.), 3. C. 8. 9. Schulze, Ober: 
Telegraphenaffiftent Fr. Chr. Müller; 


geftorben: Ober-Poftaififtent Otto Fiſcher, Ober: 


Zelegraphenaffiftent a. D. Krauſe, Kanzlifi a. D. 
Hermsdorff. 


Perſonal-Veränderungen 


Hammel-|bei der Königlichen Direktion der Renten— 


bank für die Provinz Brandenburg. 
Der Bureau⸗-Diaͤtar Wolff iſt zum Rentenbank⸗ 


Brzezinski, Gunſch, Jokiſch, Klamert, Oscar Sekretär 2. Klaſſe ernannt worden. 








191 
YHusweifung von Ausländern aus Dem Meichsgebiete. 


& Name und Stand | Alter und Heimath rund Behörde, 

— der welche die Aueweiſung 
E des Ausgewiejenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. 

1. 2. | — 3. 4 5 


a. Auf Grund des S 39 des Strafgejegbuds- 
1 Adolf Fäh, geboren am 26. Märziichirerer Diebſtahl und Stadtmagiftrat Auge: 
Schreinergejelle, 1859 zu Kaltbrunn, Berjud des ſchweren burg, Bayern, 
Kanton St. Gallen, Diebſtahls (3 Jahre 
Schweiz, ſchweizeriſcher 6 Monate Zuchthaus 
Staatsangehöriger, laut Erkenntniß vom 
17. Oftober 1889), 
AAndreas Kedziersfi,j3l Jahre alt, geborenlihwerer Diebſtahl (einKöniglich preußischer 
Arkeiter, zu Krakoski, Bez. Czen⸗Jahr Zuchthaus laut NRegierungspräfident 
ſtochau, Polen, ruſſiſcher Erfenntnig vom 27ſten zu Pofen, 
Staatdangehöriger, November 1891), 
3) Karl Koradi, geboren am 19. Februariichwerer Diebſtahl und Koͤniglich bayerifches 
Kellner, 1868 zu Winterthur, Hebferei (5 Jahre Zudt-| Bezirksamt Kulm- 
. Schweiz, jchmeizeri-) haus laut Erkenntniß bach, 
ſcher Staateangehdrig., vom 29. Kebruar 1888), 
4 Johann Sulamwsfi, |geboren im Jahre 1840 ſchwerer Diebflahl (einiKöniglich preußiſcher 
Arbeiter, zu Wompielsf, Kreis Jahr 6 Monate Zucht: Regierungspräfident 
Rypin, Polen, ruffi:| haus laut Erkenntniß zu Marienwerder, 
ſcher Staatdangehörig., 1899) 16. September 


’ 


, b. Auf Grund des $ 362 des Strafgefegbude: 
9 David Bittauer, 18 Jahre alt, geboreniLandftreichen und Betteln, Koͤniglich preußiſcher 


(Bilala), Drahtbinder, zu Mado, Ungarn, Regierungspräfident 
zu Breslau, 
6 Johann Kalb, geboren am 6. Januar desgleichen, Königlih bayeriſche 
Pfannenſchmied, 1865 zu Werfen, Bezirf Polizei-Direktion 
St. Johann (FKron- Münden, 


land Salzburg), öfter: 
reichiſcher Staatsange⸗ 


höriger, 
7| Alois Freiſinger, geboren am 2. Oktober Landſtreichen, Königlich bayeriſches 
Zuckerbäcker, 1857 zu Wien, oris⸗ Bezirksamt Pfarr- 
angehörig zu Wiener firchen, 
Neuſtadt, Niederöfter- | 
reich, 
8 Auguſt Groffet, |geboren am 19. No⸗desgleichen, Kaiferlicher Bezirks⸗ 
Tagner, vember 1853 zu So- Präfident zu Colmar, 


rigny bei Tours, 
Frankreich, franzoͤſi⸗ 
ſcher Staatsangehörig., 
9) Julius Haberzettl, geboren am J. Juni Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 
Kaufmann, 1859 zu Oberleutens⸗ Regierungspräſident 
dorf, Böhmen, orts⸗ zu Denakrüd, 
angehbörig' zu Saaz, 


oo. ebendaſelbſt, 
10 Ferdinand Holzmaier, geboren am 11. Oktober Betteln, Stadtmagiſtrat Roſen⸗ 
Schieferdecker, 1867 zu Penzing bei heim, Bayern, 


Wien, ortsangehoͤrig 
zu Langenlois, Bezirk 
Krems, Defterreich, 


Datum 


des 
Auaweifunge: 
Beſchluſſes. 


b. 

11. März 
1893. 
30. März 
1893. 
18. Februar 
1893. 


27. März 
1893. 


28. März 
1893. 
21. März 
1893. 
25. März 


1893. 


29. März 
1893. 


30. März 
1893. 


24. März 
1893. 






















192 








& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Datım 
— 77 a ber welche die Answeiſung ‘ 
8 bes Auegewieſenen. Beftrafung. beichloffen hat. en: 
1 2. 3 4. 5. 6. 
1 Joſef Kattai, geboren 1873 zu Zero-|Lanbftreichen, Königlich preußiicher 285. März 
Gärtner, tin, Böhmen, Regierungspräfident 1893. 
zu Hannover, 
12] Theodor Körner, Igeboren am 24. Januar Betteln u. Landftreichen, Königtid preußiſcher 14. Mürz 
Knecht, 1875 zu Mönchenſtein, Regierungspräſident 1893. 
bei Baſel, orisange: zu Arnsberg, 
hörig ebendaſelbſt, 
13] Joſef Kubicka, geboren im Jahre 1838 Landſtreichen, Königlich bayeriſches 20. März 
Tagelöhner, zu Kraſilau, Bezirk Bezirksamt Kötzting, 1893. 
Strakonitz, Böhmen, 
ortsangehörig ebendaſ., 
14 Eduard Eyer, geboren am 18. März Landſtreichen u. Betteln, Königlich Sächſiſche 2. März 
Webergeſelle, 1869 zu Deutſch⸗Bro⸗ Kreishauptmann⸗ 1893. 
dek, Bezirk Littau, ſchaft Zwickau, 
Mähren, ortsangehörig 
ebendaſelbſt, 
15] Otto Lauritzen, geboren am 15. Mai Betteln, Königlich preußiſcher 4. März 
Arbeiter, 1849 zu Hügum, Kreis Regierungspräſident“ 1893. 
Hadersleben, Preußen, zu Schleswig, 
ortsangehoͤrig zu Foͤv— 
ling, Dänemark, 
16| Johann Nemec, geboren am 20. Dezem⸗Landſtreichen u. Betteln, Königlich Sächſiſche 2. März 
Handarbeiter, ber 1866 zu Herma⸗ Kreishauptinann- "1893, 
nis, Bezirf Hohen: Ichaft zu Zwidau, 
mauth, Böhmen, orte- 
angehörig zu Wraco- 
wis, ebendafelbft, 
17a So nowat, 30 yabre — 
rbeiter, zu Lututewa (Lututow Koöniglich preußiſcher 
een Baia Landftreichen, Negierungspräfident a 


17b deſſen Ehefrau Mariannel33 Jahre alt, geboren 


geb. Kolodzietzif, 
18 Anton Pand, 
Schneidergejelle, 


19] Alerander Rapf, 


zu Lututewa, 


zirk Kaplitz, Böhmen, 
ortsangehörig ebendaſ., 


zu Breslau, 


Bezirksamt 
dorf, 


Müůuͤhl⸗ 


Beeren am 6. Februar Landſtreichen u. Betteln, Großherzoglich beifi- 


Kellner, 870 zu MWüllersdorf ſches Kreisamt 
| bei Hollabrunn, Nieder: MWormg, 
öfterreich, 


20) Anton Schotef 
(Sotef), Weber, 


geboren am 1. Dezember desgleichen, 


1870 zu Wien, orts— 
angehörig zu Potacek, 
Dez. Pilgram, Böhmen, 


Bezirksamt Kögting, 


Hierzu 


geboren am 22. Junilandflreichen und Sach⸗-Königlich Bayeriſches 24. ar 
1858 zu Ziering, Be⸗ beſchädigung, 


27. März 
1893. 


Königlich bayerifches| 8. Februar 


1893. 











eine Beilage, enpaltend das Reglement zur Ausführung der Beflimmungen des Gefeges vom 22. April 1892 
(8.:5. S. 90), betreffend die Entſchädigung für an Milzbrand gefallene Thiere, 
jowie Fünf Oeffentliche Anzeiger. 
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.) 


Nedigirt von der Königlichen Regierung zu Potspam. 
Potsdam, Buchpruderei der A. W. Hayn ſchen Erben. 








Amtsblatt 


Der Königliden Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stüd 20. 


Den 19. Mai 





1893. 








Neichs⸗Geſetz⸗Blatt. 

(Stück 13.) NP 2091. Verordnung, betreffend das 
Aufgebot von Landanſprüchen im ſüdweſtafrikaniſchen 
Schuggebiet. Vom 2. Aprit 1893 

(Stüd 14.) M 2092. Befanntmadung, betreffend 
Ergänzung und Berichtigung der dem inter⸗ 
nationalen Uekereinfommen über ben Eifenbahn- 
frachtverfehr beigefügten Lifte. Vom 14. April 1893. 

(NE 2093.) Bekanntmachung, betreffend die Beichäfti- 
gung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern 
in Ziegeleien. Bom 27. April 1893. 

(Stüd 15.) N 2094. Geſetz, betreffend die Abände⸗ 
rung der Maaß⸗ und Gewichtsordnung. Vom 
26. April 1893. 

NE 2095. Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und 
die Einziehung der Noten der Magdeburger Pri- 
vatbanf. Bom 29. April 1893. 

N 2096. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und 
Berichtigung der dem internationalen Ueberein⸗ 
fommen über den Eifenbahnfrachtverfehr beigefügten 
tie. Bom 1. Mai 1893. 

(Städ 16.) NE 2097. Berorbnung, betreffend bie 
Aufldtung des Reichsſtags. Vom 6. Mai 1893. 

M 2098. Berorbnung, betreffend die Wahlen zum 
Reichstag. Bom 6. Mai 1893. 


Geſetz⸗ Sammlun 
für die Königlichen Preußiſchen Staaten. 


(Stück 9.) N? 9602. Geſetz, betreffend die Aufhebung 
von Stolgebühren für Zaufen, Trauungen und 
firchliche Aufgebote in der evangelifchereformirten 
Rirhe der Provinz Hannover. Vom 30. März 


N? 9603. Verordnung über das nfrafttreten des 
Kirchengeſetzes, betreffend die Aufhebung von Stol- 
gebühren für Taufen, Zrauungen und Eirchliche 
Aufgebote in der evan liſch neformirten ante ber 
Provinz Hannover. Vom 30. März; 1893. 

NE 9604. Geſetz, betreffend den Vorſitz im Kirchen: 
vorftande der katholiſchen Kirchengemeinden in dem 
Geltungsbereihe des Rheiniſchen Rechts. Vom 
31. März 1893. 

(Stüd 10.) N? 9605. Geſetz, betreffend‘ die Auf- 
bebung von Stolgebüpren für Taufen, Trauungen 
und firchliche Aufgebote im Det des Konfiſtoriums 
zu Caſſel. Bom 31. März 1893. 

N 9606. Berordnung über das nfrafttreten bee 


Kirchengeſetzes, betreffend die Aufhebung von Stol- 
gebühren für Zaufen, Trauungen und kirchliche 
Aufgebote im Dei des Ronfiftoriums zu Caſſel. 
Bom 31. März 1893. 

(Stück 11.) NF 9607. Verfügung des Juftizminifterg, 
betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen 
Theil der Bezirke ber Amtögerichte Düren, Ge⸗ 
münd, Heinöberg, Malmedy, Blankenheim, Rhein- 
bad, Bonn, Euskirchen, Mörs, Cochem, Kreuznach, 
Mayen, Münftermaifeld, Simmern, Stromberg, 

Cöͤln, Gummersbad, Neuß, Langenberg, Tholey, 

Saarbrüäden, Saarlouis, Bölflingen, Neunkirchen, 

Ottweiler, —— Neuerburg und Wadern. 

Vom 11. April 18 

9608. Verfügung bes Juſtizminiſters, betreffend 

die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des 

Igete des Amtsgerichts Einbeck. Vom 11. April 


(Stück 12.) M 9609. Geſetz, betreffend die Auf⸗ 
hebung des 8 124 Abſatz 2 der Medizinal⸗Ord⸗ 
nung für die freie Stadt Frankfurt und deren 
Gebiet vom 29. Juli 1841. Vom 16. April 1893. 

N? 9610. Berfügung des Juſtizminiſters, betreffend 
die Anfegung des Grundbuchs für einen Theil des 


N 


Bezirks des Amtsgerihts Uslar. Bom 28. April 
1893. 
Befanntmachungen 
Der Königlichen Minifterien. 


Befanntmadung. 

9. Auf die Eifenbahn von Dlanfenfee nad 
Stradburg i. U, findet-vom Tage der Eröffnung bes 
Detriebed ab gemäß der für das Preußiſche Staats⸗ 
gebiet ertheilten Allerhöchſten Konzeiftiong-Urfunde vom 
14. Mai 1892 die Bahnordnung für die Nebeneijen- 
bahnen Deutichlands vom 5. Juli 1892 — veröffentlicht 
in der Nummer 36 bed Reichsgeſetzblatts vom 21. Juli 
1892 — Anwendung. 

Die in Gemäßheit ded 8 43 diefer Bahnordnung 
behufs Aufrechterbaltung der Ordnung innerhalb des 
Bahngebiets und bei der Beförderung von Perfonen 
und Saden in Ergänzung der Borfchriften des $ AA 
zu erlafjenden Anordnungen ber Bahnverwaltung 
werden durd Aushang in den Warteräumen nad 
Maßgabe des 5 46 der Bahnordnung befannt gemadt 
werden. 

Berlin, den 4. Mai 1893. 

Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 





194 


Betanntmachungen 
des Königlichen Regierungs⸗Präſibdenten. 
Befanntmachung, betreffend die Wahlen zum Reichstage. 
110. Nachdem bie Auflöfung des Neichätages am 
b ten d. M. erfolgt und durch die Kaiferliche Verordnung 
von demjelben Tage angeordnet mworben ift, daß die 
Wahlen zum Reichstage am 15. Juni d. 3. ſtattzufinden 
haben, bringe ich auf Grund bes 6 2A bed Neglements 
vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgejeges 
für den Reichsſtag vom 31. Mai 1869 hierdurd zur 
Öffentlichen Kenntniß, daß ich zu Wahlkommiſſarien für 
die Reichetagswahl ernannt habe: 
für den I. Wahlkreis (Kreis Weftprignie) den Derrn 
Landrath, Geheimen NRegierungsratd von Jagow 
zu Perleberg, 
für den Il. Wahlfreis (Kreis Oftprignig) den Herrn 
Landrath Grafen von Bernftorff zu Kyritz, 
für den II. Wahlkreis (Kreis Ruppin, Templin) den 
Herrn Landrath von Arnim zu Templin, 
für den IV. Wahlfreis (Kreis Prenzlau, Angermünde) 
den Heren Landrath von Riſſelmann zu Anger- 
münde, 
für den V. Wahlkreis (Kreis Oberbarnim) den Herrn 
Landrath von Berbmann=Hollmeg zu Freienwalde, 
für den VI. Wahlfreis (Kreis Niederbarnim) den Herrn 
Landratb von Waldow zu Berlin, 
für den VII Wahlkreis (Städte Potsdam, Spandau 
und Kreis Ofthavelland) den Herrn Oberbürgermeifter 
Boie zu Potsdam, 
für den VII. Wahlkreis (Kreis Wefhavelland und 
Stadt Brandenburg a. 9.) den Herrn Landrath 
von Loebell zu Rathenow, 
für den IX. Wahlfreis (Kreis Zauch-Belzig und Jüter⸗ 
bog⸗Luckenwalde) den Herrn Landratb von Stülp- 
nagel in Belzig, 
für den X. Wahlfreis (Kreis Teltow, Beeskow⸗Storkow 
und Stadt Charlottenburg) den Herm Landrath 
Stubenraud zu Berlin. 
Horsdam, den 9. Mai 1893. 
Der Regierungs-Präfldent. 
Hufforderun 


8 
zur Bewerbung um ein Stipendium der Jacob Saling'ſchen 


tiftung. 

111. Aus der unter dem Namen „Jacob Sa⸗ 
ling'ſche Stiftung” für Studirende der Königlichen 
Gewerbe-Afademie, jest Sachabtheilung III. und IV. 
der Koͤniglichen techniſchen Hochſchule in Berlin bes 
gründeten Stipendien-Stiftung iſt vom 1. Oktober 
d. Is. ab ein Stipendium in Höhe von 600 M. zu 
vergeben. 

Nah dem durch das Amtsblatt der Königlichen 
Regierung zu Potsdam vom 9. Dezember 1864 ver: 
Öffentlichten Statute find die Stipendien diefer Stiftung 
von dem früheren Minifterium für Handel, Gewerbe 
und üffentlide Arbeiten und nachdem das technifche 
Unterrichtömwefen vom 1. April 1879 ab auf das Reſſort 
bes Minifteriumsd der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten 
übergegangen ift, von dem Minifter der geiftlichen ıc. An- 


gelegenheiten an bedürftige, fähige und fleißige, dem 
Preußiſchen Staatsverbande angehörige Studirende der 
genannten Anftalt auf die Dauer von drei Jahren 
unter denfelben Bedingungen zu verleihen, unter welchen 
bie Staatd-Stipendien an Studirende diefer Anftalt be- 
willigt werben. 

Es können daher nur ſolche Bewerber zugelaffen 
werden, welche mit dem Zeugniß der Reife einer neun 
flufigen höheren Lehranftalt verjehen find und zugleich 
nachzuweiſen vermögen, daß fie fi durch vorzügliche 
nr a und hervorragende Fähigfeiten ausgezeichnet 

aben. 

Bewerber um das vom 1. Dftober d. Is. ab zu 
vergebende Stipendium werben aufgefordert, ihre des⸗ 
fallfigen Geſuche an diejenige Königliche Negierung zu 
richten, deren VBermwaltungsbezirfe fie ihrem Wohnftge 
nad angehören. 

Dem Geſuche find beizufügen: 1) der Geburtsichein, 
2) ein Geſundheitsatteſt, in welchem ausgebrädt fein 
muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchtigfeit für 
bie praftiihe Ausübung des von ihm erwählten Bes 
rufes und für die Anftrengungen des Unterrichts in der 
Anftalt befige, 3) ein Zeugniß der Reife von einer 
neunftuftgen höheren Lehranftalt, 4) die über die etwaige 
praftiihe Ausbildung des Bewerbers fprechenden Zeug- 
niffe, 5) ein Führungs-Attefl, 6) ein Zeugniß der Orts⸗ 
behörde reip. des Vormundfchaftsgerichtd über die Be⸗ 
bürftigfeit mit fpecieller Angabe der VBermögensverhäft- 
niffe des Bewerbers, 7) die über die militairifchen Ver⸗ 
hältnifie des Bewerbers fprechenden Papiere, aus 
welchen hervorgehen muß, daß die Ableiftung feiner 
Militairpflicht feine Unterbrechung des Unterrichts herbei- 
führen werde, 8) falld der Bewerber bereits Studirender 
der III. oder IV. Abtheilung ber hiefigen Königlichen 
technifchen Hochſchule ift, ein von dem Rector der Ans 
alt auszuſtellendes Zeugniß über Fleiß, KFortichritte 
und Käbigfeiten des Bewerbers. 

Berlin, den 22. April 1893. 

Der Minifter der geiftlichen, Unterrichtd« und Mebizinal- 
Angelegenheiten. 
Im Auftrage: gez. de la Eroir. 
U. 1. 20509. 


* * 


* 

Veroffentlicht mit dem Bemerken, daß Meldungen 
um das Stipendium bis zum 15. Auguſt d. Js. bei 
mir einzureichen ſind. 

Potsdam, den 5. Mai 1893. 

Der Regierungs⸗Präſident. 

Ermittelung der landwirthſchaftlichen Bodenbenutzung. 
112. Nach Beſchluß des Bundesrathes vom 7. Juli 
1892 ($ 569 Abfchnitt I. Lit. B. und C. der Proto- 
folle in Serbindung mit $ 83 der Drudfacdhen) ſoll die 
in den Jahren 1878 und 1883 vorgenommene Er- 
mittelung ber Tandwirthichaftlichen Bodenbenugung für 
das Jahr 1893 und fünftig von 10 zu 10 Jahren 
wiederholt werben. 

Die Ermittelung findet in Preußen innerhalb ber 


195 


Zeit vom 1. Juli bis 1. Dftober 1893 nad politifchen 
Gemeinden und felbfiländigen Gutöbezirfen flatt. 

Mit der Leitung der erforderlichen Arbeiten iſt das 
Königliche ftatiftifche Bureau in Berlin betraut. Die 
Erhebungen find unter Aufficht der Regierungs-Präft- 
denten von den Landräthen und Magifträten ber jelbft- 
Händigen Städte zu bewirfen. Die unmittelbare Er- 
mittelung Tiegt den Gemeindebehörden uud Befigern 
oder Vertretern der jelbfifländigen Gutsbezirke ob, welchen 
die zur Ausführung beflimmten Formulare nebft einer 
Anweilung von den Landrathsämtern zugefandt werben. 

Wo die Berhältniffe es erfordern, find die Er- 
mittelungen einer für den Zwed zu bildenden Schaͤtzungs⸗ 
fommilfion zu übertragen. Auch können nad näherer 
anoranung des Landraths mehrere benachbarte Gemeinde- 
oder Gutsbezirke einer Schägungsfommiffion übertragen 
werden, jo jedoch, daß für jeden Gemeinde- oder Guts⸗ 
bezirt der Flächeninhalt und die Art feiner Nutzung 
bejonders nachgewieſen wird. 

Die Ermittelung hat den Zwed, ein vollftändiges 
und richtiges Bild über die landwirthſchaftlichen Ver⸗ 
hältniſſe im ganzen Deutichen Reiche zu erlangen und 
bie hieraus gewonnenen Ergebniffe, die mit benen 
anderer Länder werden verglichen werden, ſpäter nuß- 
bar zu machen und zu veröffentlichen. 

Die Wichtigfeit der Erhebungen ift in der im 
Amtsblatt für den Negierungsbezirt Potsdam und bie 
Stadt Berlin vom Jahre 1878 Seite 185/186 ab- 
gedrudten „Anſprache des Königlichen Statiftiichen 
Bureaus” vom Mai 1878 ‚Ueber Wejen und Des 
deutung der Ermittelung der Tanbwirthichaftlichen Boden» 
benußung und des Ernteertrages im Jahre 1878” näher 
bargelegt. 

Der angeftrebte Zwed kann nur dann vollftändig 
erreicht werden, wenn nicht nur die mit ber Erhebung 
zunäcft betrauten Behörden derſelben ihre volle Auf- 
merffamfeit widmen, fondern auch darin durd die Mit- 
glieder der Tandwirtbichaftlichen Vereine, einzelne an⸗ 
gejebene Landwirthe und fonflige Drtseinwohner, bie 
dur Stellung, dur Ortsfennmiß und durch dag Ver⸗ 
trauen der Gemeindeangehörigen dazu berufen find, 
insbeſondere ald Mitglieder der Schägungsfommilfionen, 
wie bei den früheren Ermittelungen, unterflügt werben. 

Ich hege die Erwartung, daß die Einwohner des 
Bezirkes, wie bei ähnlichen Gelegenheiten, jo auch jeßt, 


bie Ortsbehörden bereitwillig unterfügen und durch ihr 


Entgegenfommen und ihre Mitwirkung 
geichäft erleichtern und fördern werben. 
Potsbdam, den 9. Mat 1893. 
Der Regierungs-Präftbent. 
Echmiede-Innung zu Charlottenburg. 

3113. Auf Grund des $ 100e. NF 1, 2 und 3 
ber Reichs⸗Gewerbe⸗Ordnung und ber Ausführungs⸗ 
Anweilung vom 9. März 1882 beflimme ich hierdurch 
für den Bezirk der Schmiede-Innung zu Charlottenburg : 
1) daß Streitigfeiten aus den Lehrverhältniffen der 

im 6 120a. der Reichs⸗Gewerbe-Ordnung bezeich- 


das Erhebungs- 


von der zuftändigen Innungsbehörde auch dann 
zu entjcheiden find, wenn der Arbeitgeber, obwohl 
er dag Schmiede-Gemwerbe betreibt und jelbft zur 
Aufnahme in die Innung fähig fein würde, gleich- 
wohl der Innung nicht angehört, 

daß die von der Innung erlaſſenen Vorfchriften 
über die Regelung des Lehrlings⸗-Verhälmiſſes, 
jowie über die Ausbildung und Prüfung ber Lehr⸗ 
linge auch dann bindend find, wenn ber Lehrherr 
zu den unter N? 1 bezeichneten Arbeitgebern 
gehört, 

daß Arbeitgeber der unter NE 1 bezeichneten Art 
vom 1. Öftober 1893 ab Lehrlinge nicht mehr 
annehmen dürfen. 

Ich bringe dies mit dem Bemerken hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß, daß der Bezirk der genannten 
Innung die Stadt Charlottenburg umfaßt. 

Potsdam, den 10. Mai 1893 
Der Regierungs⸗Präſident. 


Bäder-Innung zu Nowawes. 


114. Auf Grund des S 100e. AP 1, 2 und 3 
der Neihe-Gewerbe-Ordnung und der Ausführungs- 
Anweifung vom 9. März 1882 beftimme ich hierdurch 
für den Bezirk der Bäder-Innung zu Nowawes: 


1) daß Streitigfeiten aus den Lehrverhältniflen ber 
im $ 120a. der Reichs-⸗Gewerbe-Ordnung bezeich- 
neten Art auf Anrufen eines der ftreitenden Theile 
von der zuftändigen Innungsbehörde auch dann 
zu enticheiden find, wenn ber Arbeitgeber, obwohl 
er das BädersGewerbe betreibt und jelbft zur Auf- 
nahme in bie Innung fähig fein würde, gleichwohl 
ber Innung nicht angehört, 

daß die von der Innung erlaſſenen Vorſchriften 
über Die Regelung des Lehrlings-Verhältniſſes ſowie 
über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge 
auch dann bindend find, wenn der Lehrherr zu 
den unter NP 1 bezeichneten Arbeitgebern gehört, 
daß Arbeitgeber der unter NF 1 bezeichneten Art 
vom 1. Oftober 1893 ab Lehrlinge nicht mehr 
annehmen dürfen. 

Ich bringe dies mit bem Bemerfen hierdurch 
zur öffentlichen Kennmiß, daß der Bezirk der genannten 
Innung die Amtsbezirfe Nowawes, Neuendorf und 
Drewis umfaßt. 

Potsdam, den 10. Mai 1893. 
Der Regierungs-Präfibent. 


Befanntmadhung. 


118. Der unten beichriebene, zur Unterbringung 
in eine Erziehungsanſtalt verurtbeilte Knabe Otto 
Jordan ift aus feinem bisherigen Wohnorte Friedrichs: 
hagen entwichen. 

Allem Anſcheine nach hat ſich derſelbe einer umher⸗ 
ziehenden Schauſpielertruppe angeſchloſſen. 

Die Polizeibehörden werden erſucht, auf den Ge⸗ 
nannten zu fahnden und mir im Betretungsfalle unver- 


2) 


3) 


2) 


3) 


neten Art auf Anrufen eines der flreitenden Theile | züglich Anzeige zu erftatten. 








196 


Beihreibung. 1) Geburtsort: Eichftädt, 2) Jahr 
und Tag der Geburt: 30. September 1879, 3) Größe: 
1 M. 20 Etm., 4) Haare: blond, 5) Stirn: niedrig, 
6) Augenbrauen: blond, 7) Augen: blau, 8) Nafe: ge- 
wöhnlich, 9) Mund: gewoͤhnlich, 10) Zähne: volltändig, 
a Kınn: rund, 12) Gefiht: rund, 13) Geſichtsfarbe: 
geſund. 

Potsdam, den 13. Mai 1893. 

Der Regierungs-Präſident. 


Viehſeuchen. 


116. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen— 
feuche unter dem Rindvieh des Bauerhofsbeſitzers 
Kähne in Lübars, Gärtnereipächters Schimkoenig in 
Oranienburg, Kreis Niederbarnim, des Vorwerks 
Berlows hof, Kreis Oſthavelland, des Büdners Grothe 


in Mariendorf, Gutsbeſitzers Ziederichebendaſelbſt, 
Kreis Teltow. 

Erloſchen if die Maul- und Klauenſeuche 
unter dem Rindvieh des Bauern Karl Heintz in Stolpe, 
des Johannesſtifts in Plötzenſee, Kreis Nieder⸗ 
barnim, des Rittergutes Tornow, Gaſthofsbefitzers 
Matting in Steinbeck, Kreis Oberbarnim, in Heß- 
dorf, Kreis Prenzlau, in Bendelin und auf dem 
Gute Zichtow, Kreis Weſtprignitz. 

Feſtgeſtellt it Milzbrand bei einer verendeten 
Kuh des Gemeindevorfiehere Taebel in Birfenwerder, 
Kreis Niederbarnim, bei einem gefallenen Kohlen des 
Nittergutsbefigerd von Kröder auf Babe, Kreise Oſt⸗ 
prigniß. 

Potsdam, den 16. Mai 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 


Befanntmachungen der Königlichen Regierung. 
Verzeichniß 
der gemäß 58M A des Gebäudeſteuer-Geſetzes feſtgeſtellten Normalſtädte. 
II. Der Herr Finanzminiſter hat nach Anhörung des Provinziallandtags gemäß $ 8 NT A des Gebäude⸗ 
fteuer-Gefeges vom 21. Mai 1861 (Geſ.⸗S. S. 317) behufs der zur Zeit in Angriff genommenen Revifien 
ber Gebäubefteuerveranlagung ($ 20 des Geſetzes) für den Negierungsbezirf Potsdam folgende Normalftäbte 





feftgeftellt: 
er. 


Br; Kreis | Normalſtadt 
1. [Angermünde Angermünde 
2. Beeskow⸗Storkow Beeskow 
3. Jüterbog-Luckenwalde Jüterbog 
4. Niederbarnim Bernau 
5. Oberbarnim a. Eberswalde 


b. Wriezen a. O. 


6. Ofthavelland a. Nauen 
b. Kremmen 

7. Oſtprignitz Wittſtock 

8. Prenzlau Strasburg 

9. Ruppin Lindow 

10. Teltow Köpenid 

11. Templin a. Zehdenid 
b. Templin 

12. Weſthavelland Rathenow 

13. Weſtprignitz Perleberg 

14. Zauch⸗Belzig a. Werber 


| b. Treuenbriegen 
Potsdam, den 8. Mai 1893. 


Bemerfungen 


für den ganzen Kreis. 


* 


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wor 


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für den Kreistheil nördlich der Bieſenthaler Forſt und 
einer die Gemarkungen Melchow, Tuchen, Klobbicke, 
Heckelberg, Alt» und Neu-Gersdorf und Hohenfinow 
einſchließenden Linie. 

für den übrigen Theil des Kreiſes. 

für die von der Berlin⸗-Hamburger Eiſenbahn durch⸗ 
Ihnittenen und fübli davon liegenden Gemeinde: 
und Gutsbezirke. 

für den übrigen Theil ded Kreiſes. 

für den ganzen Kreide. 


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für die weftlih der Havel und nordweſtlich an und in 
ber SOberförfterei Himmelpfort Tiegenden Gemeinde⸗ 
und Gutsbezirke. 

für den übrigen Theil des Kreijes. 

für den ganzen Kreis. 


für die von der Linie Schmerzfe—Prügfe— Grebs — 
Michelsporf — Raedel — Buſendorf — Canin — Claiſtow 
—Ferch durchſchnittenen und für die noördlich davon 
liegenden Gemeinde- und Gutsbezirke einſchließlich 


Caputh. 
für den übrigen Theil des Kreiſes. 


Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forſten. 





197 


Betanntmehungen des Königlichen Polizei: 
Bräfidenten zu Berlin. 


Betanntmahung, 

betreffend die beabfichtigte Bildung einer ſelbſtſtaͤndigen Kuratie 
Frieprichsberg, abzuzweigen Bei den Fatholiichen Pfarrgemeinden 

. St. ins und St. Michael in Berlin. 
46. Bon dem Herrn Fürftbifchof zu Breslau iſt die 
ftaatliche Zuſtimmung zur Errichtung einer ſelbſtſtaͤndigen 
Kuratie in Friedrichsberg erbeten, welche umfaſſen fol: 
a. die katholiſchen Einwohner ber gegenwärtig zur 
St. Pius-Pfarrgemeinde in Berlin gehörenden 
Ortſchaften: Friedrichsberg⸗Lichtenberg, besfenigen 
im Oſten belegenen Theiles der Haupt⸗ und Re⸗ 


- fivenzflabt Berlin, welcher von der Frankfurter 


Chauſſee, Prosfauerftraße, Eldenaerftraße und der 
Ringbahn eingefchloffen wird (diefe Straßen, ſo⸗ 
weit fie innerhalb diefer Grenzen Tiegen, beiber- 
feitig); Wilhelmsberg und Biesdorf Gemeinde, 

b. die Fatholifhen Einwohner der gegenwärtig zur 
St. Mihael-Pfarrei in Berlin gehörenden Drt- 
ihaften Stralau-Rummelsburg und Friedrichsfelde. 

Auf Grund des S 239 Tit. 11 Theil IL. des 
Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, welche 
durch dieſe Veränderung benacytheiligt zu fein glauben, 
hierdurch aufgefordert, etwaige Widerſprüche und Ent: 
Ihädigungs-Forderungen bis zum 1. Juni d. J. 
Ichriftlich beim Polizei-Prafidium anzumelden. 

Berlin, den 8. Mai 1893. 

Der Polizei-Prafident. 
Belanntmadhung. 
AT. In Gemäßheit der Allerhöchften Ordre vom 
7. März 1860 wird ver diesjährige Wollmarft bier- 
felbR in den Tagen vom 19. big 21. Juni auf dem 
Terrain der Berliner Lagerhof-Actien-Gefellichaft abge⸗ 
halten werben. 

Bor den bezeichneten Marfttagen darf der Woll- 
marft nicht beginnen. Die Berfaufsftellen und Lager⸗ 
pkäge werben dur die Verwaltung der vorgenannten 
Geſellſchaft angewieſen. 

Berlin, den 25. April 1893. 

Der Polizei⸗Praͤſident. 
Bekanntmachungen des Königlichen 
Conſfiſtoriums Der vvinz Brandenburg. 
5. An der Zeit vom 25. Mai bis 2. Juni d. J. 
findet in der Diözeſe Potsdam II. unter der Leitung 
des Generalfuperintendenten D. Dryander 


Auskunft ertheilen können. 
‚Königliches Konſiſtorium der Provinz Brandenburg. 


Befanntmachungen bes Neichs⸗Poſtamts. 


10. In Groß- 
worden. Diefelbe vermittelt den Austauſ 
fendungen jeder Art, von Poſtpacketen bis 

Beſtellung von Zeitungen. 
Poſtagentur fommen die Portotaren des Weltpoftvereing 





eine 
Beneral-Rirchenvifitation flatt, über deren Plan die 
Geiſtlichen und Gemeinde-Rirchenräthe der Diözefe 


Einrichtung einer Poitagentur in Groß-Batanga (Ramerungebiet). 

Batanga (Deuitſches Schußgebiet von 
Kamerun) if eine Kaiferliche Poftagentur eingerichtet 
) von Briefs 
kg und Die 
Im Berfehr mit der neuen 


zur Anmenbung. In Dentichland werben erhoben: für 
franfirte Briefe 20 Pf. für je 15 8, 
Briefe AO Pf. für je 15 g, für Poſtkarten 10 Pf., für 
Poſtkarten mit Antwort 20 Pf., 
Waarenproben und Beichäftspapiere 5 Pf. für je 50 8, 
mindeftend jedoch 10 Pf. für Waarenproben und 20 Pf. 
für Geſchäftspapiere, an Einfchreibgeführ 20 Pf. Der 
Austausch von Poſtpacketen erfolgt auf dem Wege über 
en mittels der Dampfer der Afrifantichen 
ſchiffs⸗ 
Abſender im Voraus zu entrichtende Porto für ein Poft- 
packet beträgt 1 M. 60 Pf. 
theilen die Poſtanſtalten auf gtlangen Auskunft. 


für unfeanfirte 
für Druckſachen, 


ampf« 
tien⸗Geſellſchaft (Woermann-kinie). Das vom 


Ueber das Weitere er- 


Berlin W., 5. Mai . 

Reichs⸗Poſtamt, I. Abtheilung. 

Bekanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staatspapiere. 
Bekanntmachung. 

17. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs- 
ejeßes zur Sioitprogeporbnung vom 24. März 1879 
G.⸗S. S. 281) ımd des $ 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemacht, 
daß dem Abt Bochelen, Pfarrer in Wedolsheim im 
Elſaß die Schuldverfichreibung der fonfolidirten A %/oigen 
Staatsanleihe von 1876/79 Lit. C. N? 45058 über 
1000 M. angeblich abhanden gefommen ift. 

Es wirb derjenige, welcher fih im Beſitze biejer 
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches ber 
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere ober dem 
Bankgeihäft S. Bleihröder hierſelbſt, W. Behren⸗ 
firaße 63, angugeigen, wibrigenfalld® das gerichtliche 
Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerflärung der Urfunde 
beantragt werben wird. 

Berlin, den 10. Mai 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 


Befanntmachungen 
des Provinzial Steuer:Direftors. 

7. Der Herr Finanz⸗Miniſter hat, im Einver⸗ 
fänbnig mit dem Herrn Minifter des Innern dur 
Erlaß vom 27. April 1893 genehmigt, daß die durch 
die Bekanntmachung vom 26. Januar 1892 abgeänderten 
665 1 und 5 des Regulativs für die Erhebung und Be- 
auffichtigung der Kommunal:Schlachtfteuer in Potsdam 
vom 20. März 1889 — Stück 6 Seite 46 des Amte- 
blatts der Königlichen Regierung für 1892 — nadı- 
ftehende andere Faſſung erhalten: 

Die Grenzbeidyreibung lautet fünftig: 

$ 1 Seite 2 des Regulativs 6. Zeile von oben 
(in dem Abdrud der Ertrabeilage zum 15. Stüd des 
Amtsblatted der Königlichen Regierung zu Potsdam 
für das Jahr 1889) — ıc. — Gtienider Brücke. 

Dieſe überjchreitend tritt fie an das Tinfe Ufer der 
Havel, folgt ihm firomabwärts bie zur Ausmündun 
der Nuthe, läuft an deren redhtem Ufer und demnäch 
an dem alten Ruthegraben öftlich entlang über die von 
Neuendorf nad Potsdam führende Kumfifiraße und über 
die Bahnhofsanlagen hinweg, folgt‘ alsdann wieder 


198 


dem noch fichtbaren Taufe des alten Nuthegrabens auf 

deffen öftlicher Seite bis zum Kilometerftein 1,5 ber 

Kunſtſtraße von Nowawes nah Potsdam und dann 

dem das von Hempel’iche Etabliffement an der öft- 

lichen Seite begrenzenden Jaune — u. |. w. im bis⸗ 

herigen Wortlaut des Regulativs. Regulativs bezeichneten Abfäge behalten die ihnen nach 
Dem $ 5 B. ift folgende Faflung zu geben: ber Befanntmadhung vom 26. Januar v. J. zuge⸗ 
„am—T x. 8) Die Chauffee von Nowawes her |wiejenen Nummern 10 und 11. 

vom SKilometerfleine 1,5 und weiter die alte König- Berlin, den 10. Mai 1893. 

ftraße und Saarmunderftraße bis zur Steuer-Erpebition Der Provinzial-Steuer-Direftor. 

auf der langen Brüde. | 


9) Die Strafe von Neuendorf nach Potsdam, die 
an den Mühlenhäufern vorüber zur Steuer-Erpedition 
auf der Tangen Brüde führt von der Stelle an, wo bie 
Richtung des alten Nuthegrabens auf fie trifft”. 

Die urfprünglid mit M' 9 und 10 im $ 5 B. bes 


Belanntmachnngen der Königlichen Eiſenbahn⸗Direktion zu Berlin. 
Befanntmadhung. 

19, Für die in der nachftehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenflände, welche auf den 
daſelbſt erwähnten Ausftellungen ausgeftellt werden und unverfauft bleiben, wirb eine Greg in 
der Art gewährt, dag nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rück⸗ 
beförderung an die Berfandftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage des ur- 
ſprünglichen Frachtbriefes bezw. des Duplifat-Beförderungsfcheines für den Hinweg, ſowie burd eine Beſchei⸗ 
nigung ber dazu ermädhtigten Stelle nachgewiejen wirb, daß die Thiere bezw. Gegenflände ausgeftellt geweſen 
und unverfauft geblieben find, und wenn die Rüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit ftattfinbet. 

In den urjprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungsfcheinen für die Hinfendung ift ausdrücklich 


® zu vermerfen, daß die mit denlelben aufgegebenen Sendungen burdmeg aus Ausftellungsgut beftehen. 









Zur Aus- ie 
Die Frachtbogünftigung wird gewährt | fertigung ber | Rüdbeförberung 
8 Art der Ausſtellung gunſigung Befheini ung muß erfolgen 
1893 für | auf den Strecken ber] find ermägti innerhalb 










eftügel -Ausftellung Mühlheim | 11.—14. Tpiere, Geräthe Preuß. Staats- Ausftel- 14 Tage 
a. d. Ruhrj Mai I! umd Erzeugniflel Eifenbahnen, lungs⸗Kom⸗ \ 
der Geflügelzucht milfion 
29ferde = Ausftellung| Magdeburg; 16.—19, Pferde, landwirth⸗ desgl. desgl. 4 
und Ausſtellung Mai ſchaftliche Ma—⸗ Wochen 
landwirthſchaftlicher ſchinen, Geräthe 
Maſchinen, Geräthe und Erzeugniſſe 
und Erzeugniſſe 
3| Landwirthſchaftliche Heiligenbeil/ 17. Mai 
Ausftellung = 
P ⸗ Pine 10 ⸗ 5 
eydetzug 49. Thiere, land— 9 
ö 25 > || mirthigaftlige Rönigligen Eifen- * 
i. Ofipr Maſchinen, Ges] Direktion Brom:| desgl. 18 Tage \ © 
 URPE. räthe und Er- | berg 3 
8 ⸗ Guttſtadt 26. = ugniif a 
9 : Mensguth 27. - seugimme = 
10 Thierichau Loegen | 29. = & 
11 ⸗ Goldap | 31. = 2, 
12 ⸗ Pillkallen 2. Juni 5 
13Rindvieh⸗Ausſtellung Königsberg 1. u. 2. Juni Rindvieh desgl. desgl. 8 Tage I $ 
i. Pr. 
14| Ausftelung von | Münden | 8.—16. Hunde und Preuß. Staats-| desgl. 4 
Hunden und Gegen⸗ uni | Gegenftände des | Eijenbahnen, Wochen 
Händen des Jagd⸗ — Reichsbahnen in 
weſens Elſaß⸗Lothringen 
u. Main⸗Neckar⸗ 
Bahn 
15 Internationale Münden 1. Juli big) Kunftgegenftände [Preub- Staate-| desgl. |2’/2Mo- 
Kunſt⸗Ausſtellung 31. Oftober Eifenbahnen nate 
Bromberg, den 7. Mai 1893. Königliche Eiſenbahn⸗Direktion. 





199 


Befanntmadung. 
20. Mit dem 15. Mai d. 3. wirb die bisher nur 
zur Abfertigung von Wagenladungsgütern befugte Halte- 
ftelle Biskupitz auch für den Städgut- und Eilſtückgut⸗ 
Berfehr eröffnet. Bromberg, den 9. Mai 1893. 
Königliche Eifenbahn-Direftion. 
Bekanntmachungen des Landesdirektors 
der Provinz Brandenburg. 
Bekanntmachung. 
6. In beſonderer Beilage zu dieſem Stück des 
Amtsblatts wird der von dem Brandenburgiſchen Pro⸗ 
vinzialsandtage -in der Sigung vom 3. März d J. 
beichloffene, von dem Herrn Minifter des Innern unter 
dem 13. April d. I. genehmigte dritte Nachtrag zu dem 
reoidirten Reglement der Städte-Feuer-Sorietät der 


Provinz Brandenburg vom Dar 1885 zur öffent- 


23. April 
lichen Kenntnig gebradt. Berlin, den 10. Mai 1893. 
Der Landesdireftor der Provinz Brandenburg, 
Wirflihe Geheime-Rathb von Levetzow. 
Perſonalchronik. 

Der bisherige Bautechniker, commiſſariſche Bau⸗ 
ſchreiber Rudolf Beger in Potsdam iſt zum Koͤnig⸗ 
lichen Bauſchreiber in der allgemeinen Bauverwaltung 
ernannt. Demſelben iſt eine ſogenannte „fliegende 
Stelle“ verliehen worden. 

Der Kataſterlandmeſſer Georg Hillert, bisher 
im Kataſter⸗Büreau der Königlichen Regierung in 
Königsberg, ift mit der fommiffarischen Verwaltung ber 
Stelle eined Katafter-Alftftenten bei der Königlichen 


Direftion für die Verwaltung ber bireften Steuern in 
Berlin bie auf Weiteres beauftragt worben. 

Der Stationd-Affiftient Lehme auf dem Stettiner 
Bahnhofe zu Berlin, Bezirk des Königlichen Eifenbahn- 
Berriebsamted (Berlin-Stettin) zu Stettin, iſt zum 
Statiensvorfteher II. Klaſſe ernannt worden. 

Der bisherige Predigtamts-Kandidat Ernft Im mel⸗ 
mann ift zum Pfarrer der Parochie Herzfelde, Diözefe 
Templin, beftellt worden. 

Der bisherige Oberlehrer an der Quifenfchule zu 
Berlin, Profeflor Dr. Hamann ift zum Direftor der 


J. Dorotheenſchule ebenda ernannt worden. 


Der biöherige wiljenfchaftliche Hülfslehrer Bombe 
ift zum SÖberlehrer in Berlin ernannt und ber 10ten 
Realſchule ebenda überwieſen worden. 

Der bisherige wiljenichaftliche Hülfslehrer Bullrich 
iR zum Oberlehrer in Berlin ernannt und der 9. Real: 
ſchule ebenda überwiejen worden. 

Der bisherige Gemeindeſchullehrer Kutnewsky 
it zum Öberlehrer in Berlin ernannt und der 2. Real⸗ 
ſchule ebenda überwiejen worden. 

Die . Hülfslehrerin an der Margarethenfchule in 
Berlin Antonie Wendt ift ald ordentliche Lehrerin am 
der Dorotheenfchule ebenda angeftellt worden. 

Dem Schulvorfteher Herrn Ulrich zu Berlin ift 
die Erlaubnig zur Leitung einer Lehrerinnenbildungs⸗ 
anftalt ertheilt worden. 

Die Lehrerinnen Kowalski, Finke und Herold 
find als Gemeindejchullehrerinnen in Berlin angeftellt 
worden. 


YHusweifung von Ausländern aus dem Neichsgebiete. 


Rame und Stand | Alter und Heimath 





Datum 


Grund Behörde, 


& 
we - ber welche die Ausweifung dee | 
8 bes Ausgewieſenen. Beftrafung. beichlofien Hat. —e — — 
1. 2. 3. 4. 5 6 
a. Auf Grund des S 39 des Strafgeſetzbuchs 
1 Luigi Polla, geboren am 1. Januar Müngverbrechen (7 Jahre Kaiſerlicher Bezirks-]| 7. April 
Schuhmacher, 1861 zu Codiſſago, Zuchthaus laut Erkennt⸗ Praͤſident zu Coimar, 1893, 
Italien, italieniſcherſ niß vom 11. November 
Staatsangehoͤriger, 1885), 
2Alexander Porembski, geboren am 16. März Igmerer Diebſtahl in Koͤniglich preußifcher| 20. März 
Arbeiter, 1860 zu Rußkowo, 2 Fällen (2 Jahre Zucht⸗ Negierungspräfiden] 1893. 
Kreis Rypin, Polen,| haus laut Erkenntniß zu Dlarienwerber, 
FAR Staatsan=| vom 1. Auguft 1890), 
gehöriger, 
3 Franz Seibt, geboren am 12. Mailwiederholter ſchwerer Koͤniglich ypreußiicherl 24. April 
Bädergejelle, 1856 zu Mſcheno, Be-| Diebſtahl (8  Iahrel Regierungspräfident 1893. 
zirt Melnif, Böhmen,| Zuchthaus laut Erfennt-| zu Lüneburg, 
ortsangehörig ebendas| niß vom 8. Mai 1885), 
[4 
b. Auf Grund des $ 362 des Strafgejegbuds: 
1 Janos Sfama, jgeboren am 26. JuntWiderfland gegen die Großherzoglich Badi- A. März 
Bädergefelle, 1859 zu Karoly in| Staatsgewalt,Beamten-! fcher Landeskommiſ⸗⸗ 1893, 


Banat, Ungarn, 


befeidigung, 
von Legitimations⸗Pa⸗ 
pieren u. Landftreichen, 


Faͤlſchung 


ſär zu Konſtanz, 








Name und Stand | Alter und Heimat 











des Ansgewielenen. 


- Lauf. Nr. 





Johann Stadlauer, geboren am 28. Aprililandfireichen, 
Fabrifarbeiter, 1874 zu Rabmer, Be⸗ 


zirf Leoben, Steier- 
marf, ortsangehoͤrig 
ebendafeikft, 


> 


utſcher, zember 1873 zu Brünn, 
Mähren, ortöangehörig 
zu Koslowitz, Bezirf 
Miſtek, ebendafelbft, 


ze 


Sattlergejelle, 
Kant. Zürich, Schweiz, 
5) Johann Friedrih geboren am 5. gebrunr Landſtreichen, 
Wirz, Ziegler, 1871 zu Dürrenäſch, 
Kant. Aargau, Schweiz, 
ſchweizeriſcher Staats⸗ 
angehoͤriger, 


— 


Uhrmacher, 1869 zu Paris, orts⸗ 
angehoͤrig ebendaſelbſt, 
7 Viktor Brepnaert, geboren am 10. Novem- Landſtreichen, 
Comptoriſt, ber 1856 zu Gram⸗ 
mont, Provinz Oſt⸗ 
fiandern, Belgien, orts⸗ 
angehoͤrig zu Dugree, 
Provinz Luttich, eben- 
daſelbſt, 


Joſef Tobolla, geboren am 27. De⸗Landſtreichen u. Betteln, dieſelbe, 


Rudolf Walder, geboren am 26. Maärz Landſtreichen, Betteln u. Königlich preußiſcher 
1870 zu Wipkingen, falſche Namensangabe, Regierungspräftdent 1893. 











welche bie Ausweiſung 
beſchloſſen hat. 













Poltzei-Direltion 1893. 
Mün 


' 


1. April 


zu Trier, 
Raiferlicher Bezirks⸗desgleichen. 
Praͤſident zu Colmar, 


Franz Beauclere, geboren am 11. Auguſt Landfſtreichen u. Betteln, Königlich bayerifche 26. ‚März 


PolizeisDireftion 
München, 
dieſelbe, desgleichen. 


8 Theodor Eduard geboren am 15. Januar Landſtreichen u. Diebſtahl, Raieeliher Bezirks⸗ 7. April 


Carlander, Tagner,| 1861 zu Angerumg, 
Schweden, ſchwediſcher 
Staatsangehöriger, 
g| Karl Eramofa, |geboren am 16. Oftober|landftreichen, 
Mepger, 1862. zu Lambach, Be- 
zuf Wels, Oberoͤſter⸗ 
reich, ortsangehörig zu 
Veelnic, Bezirk Pil- 
gram, Böhmen, 
101 Johann Dies, |geboren am 18. Julidesgleichen, 
Mebger, 1864 zu Maria-fulm, 
Dezirf Falkenau, Böh- 
men, ontsangehörig zu 
Königsberg, ebendaf., 
11) Mathias. Eifchen, geboren am 27. Jull begleichen, 
Kelfner und Kuticher, | 1871 zu Toutelange, 
Provinz Luxemburg, 
Belgien, ortsangehörig 
ebenbajelbft, 


Präfident zu Straf} 1893, 
burg, 


Königlih bayerifhe] 30. März 
Polizei-Direftion 1893, 
Münden, 


dieſelbe, 4. aan 
1893. 


biejelbe, 28, ai 
1893, 


12) Ludwig Ender, |geboren am 25. Auguſt Landſtreichen u. Betteln,diejelbe, a. April 


Tageloͤhner, 1875 zu Schwaz, Ti⸗ 
rol, ortsangehoͤrig eben⸗ 
daſelbſ 





A 
zralenee 


Königlid bayerifchel 24. März 


Amtsblatt. 201 




























— 
ung = Name und Etand Alter und Heimath Grund Behörde, Datum 
R wi "der welche die Ausweifung e j 
He 3 bes Ausgewiejenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. rg 
— 1 2. | 3. 4. 5. 
Rin 13 Joſeſ Fiſcher, geboren am 11. Auguſt Landſtreichen und Betteln, Koͤniglich Sädfiihel) 20. März 
* Schuhmachergeſelie, 1845 zu Czſchorta, Kreishauptmann⸗ 1893. 
Bezirk Broos, Ungarn, ſchaft Leipzig, 
ortdangehörig ebendaſ., 
14) Alois Franek, geberen am 19. Yumi Landftreichen, Königlih bayerifchesi 5. April 
tin Fabrifarbeiter, 1877 zu Wollin, Be- Bezirksamt Füßen, 1893. 
) zirk Strafonig, Böh- 
men, öſterreichiſcher 
Staatdangehöriger, 
15 Anna Franek geboren am 16. Juli Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayerifches]20. Dezember 
m (Franjef), 1841 zu Wlkonic, Be- Bezirfeamt Mies: 1892, 
! geborene Fawitichfa,| zirf Strafonig, Böh: bach, 
Tagelöhnersfran, men, öfterreichifche 
rt Staatsangehörige, 
161 Franz Franke, |geboren am 19. März Betteln, Königlich preußifcher 8. April 
Maurer, 1864 zu Ebersdorf, es PaNben 1893, 
Bezirk Auffig, Böhmen, | Erfurt, 
orteangehärt zu Müg⸗ 
Rn tie, Bezirk Teplitz, 
3), ebendajelbft, 
17) Alois Goerlih, |geboren am 1. Dezem-|deögleichen, Königlih preußiſcher 7. April 
den. Schneidergefelle, ber 1854 zu Ranfen, Regierungspraͤſident 1893. 
Bezirk Jaͤgerndorf, zu Breslau, 
Bei Schle⸗ 
18 Joſef Heiß, geboren am 15. Juni Landſtreichen, Königlich bayeriiche] 28. März 
Drechsler, 1872 zu Reindorf, Polizei⸗Direktion 1893. 
Bezirk Sechshaus, München, 
Ieri Defterreih, ortsange- 
93, hörig zu Mattersdorf, 
Komitat Dedenburg, 
Ungarn, 
fin 19 Andreas Hoffmann,igeboren am 30. No-Landflreihen u. Betteln, Königlih preußifcher, 15. April 
Y,, Zimmermann, vember 1857 zu Hohen: Regierungspräſident 1893. 
bruch, Kreis Gitſchin, | zu Hannover, 
Böhmen, 
201 Anton Juned, |49 Jahre alt, geborenibeögleichen, Großherzoglih badi⸗ 14. April 
Müller, und ortdangehörtg zu fcher Landesfommij-]| 1893. 
iv Rupersdorf, Bezirk far zu Mannheim, 
{ Starfenbab, Böhmen, 
21| Iofef Anton Keller, |geboren am 23, Oftober Landſtreichen, Königlich bayeriſche 29. März 
Fabrikarbeiter, 1873 zu Bernhards⸗ Polizei⸗Direktion 1893. 
zell, Gemeinde Wald⸗ Münden, 
Tin kirch, Kanton St. 
3 Gallen, Schweiz, orts⸗ 
emgepörig zu Wald⸗ 
22) Hugo Mahrla, geboren am 15. Februar Nichtbeſchaffung eines Koͤniglich preußifcher| 10. Aprit 
ni Klempner, 1871 zu Grulich, Unterfommeng, Negierungspräfiveni 1893. 


N Böhmen, ortsangehoͤ⸗ zu Schleswig, 
rig zu Günftersborf, 
ebendaſelbſt, 













& | Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörbe, Datum 
a | TI I TTTTTTTT — ber welche die Answeifung A 
}: bes Ansgeioieienen Beſtrafuug. beſchloſſen hat. ee 
1. 2. 3. 4. 5. 6 
23] Serdinand Nemecef, geboren am 16. Auguſt Betteln, Königlih preußiicher 8. April 
Kürfchnergehülfe, 1856 zu Sfuc, Bezirk Negierungspräfidenti' 1893. 
Hohenmauth, Böhmen, zu Erfurt, 
a orig ebenda 
elbſt, 
24| Maria Peckers, geboren am 25. Maillandftreichen u. gewerbeslKaiferlicher Bezirks-11. April 
Dienftmagb, 1876 zu Rosport, mäßige Unzudt, Präfitent zu Me) 189. 
Luremburg, luxembur⸗ 
giſche Staatsangeh., 
25] Vincenz Pettera, |geboren am 3, FebruariBetteln, Königlich preußifcher|desgleichen. 
Schlaͤchtergeſelle 1853 zu Welhotta bei Regierungspräftdent 
und Arbeiter, Trautenau, Böhmen, zu Stettin, 
ortsangehörig ebenda⸗ 
ſelbſt, 
26 Johann Porubsky, geboren am 15. Februar Landſtreichen, Königlich bayeriſche 30. März 
Spängler, 1868 zu Roznau, Be⸗ Polizei⸗Direktion 1893. 
zirkWallach⸗Meſeritſch, München, 
Mähren, ortsangehörig 
ebendaſelbſt, 
271 Emil Rößler, geboren am 18. Oktober Betteln, Polizeibehorde zu 12. April 
Hausdiener, 1872 zu Steinihönau, Hamburg, 1893. 
Böhmen, öfterreichiicher 
Staatsangehöriger, 
28| Edmund NRotter, geboren am 11. Novem⸗Landſtreichen, Betten, Königlich Bayeriſche 24. März 
Kellner, ber 1866 zu Jaͤgern⸗ Kührung falfcher Legi⸗Polizei⸗Direktion 1893. 


dorf, Defterreichifche] timationspapiere und! Münden, 
Schleſien, ortsangehoͤ⸗ falichen Namens, 
rig zu Neu⸗Zechsdorf, 
Bezirk Troppau, eben- 
daſelbſt, 
29 Alois Rouſcharek, geboren im Jahre 1864 einfacher Diebſtahl im Koͤniglich bayeriſches 18. April 
Handlungsgehülfe, | zu Policka, Böhmen,| Rückfalle, Betieln, gro⸗ Bezirksamt Laufen, 1892. 
ortsangehoͤrig zu Luſa⸗ ber Unfug und Führung 
ding, Bezirk Tepl, falicher Legitimationgs 


ebendaſelbſt, papiere, 
301 Franz Schlucker, 33 Jahre alt, geboren Landſtreichen, Großherzoglich badi-| 18. April 
Konditor, u Feldkirchen a. D., ſcher Landeskommiſ⸗ 1893. 
irk Wels, Oeſter⸗ ſär zu Mannheim, 


rei, ortsangehörig zu 
Aſchach, ebendajelbft, 
31 Elife Streicher, [geboren am 6. Dezem⸗ Nichtbeſchaffung eines Koͤniglich bayeriihe, 28. März 


ledige Fabrifarbeiterin,) ber 1869 zu Franfen-| Unterfommeng, PolizeisDirektion 1893. 
burg, Bezirk Voͤkla⸗ Münden, 
bruck, Oberoͤſterreich, 
ortsangehoͤrig ebendaſ., 
32| Anna Eliſabeth geboren am 6. Sep⸗ gewerbsmäßige Unzucht, Königlich preußiſcher 10. April 
Strupl, unverehelichte,| tember 1868 zu Borek, Regierungspraͤſident 1883. 
Kreis Melnik, Boͤhmen, zu Hannover, 
331 Johann Sucharda, ſgeboren am 16. De⸗Betteln, Koͤniglich preußifcheridesgleichen. 
Seiler, zember 1855 zu Nieber:, Regierungspräfident 
Lomnitz, Bezirk Jit⸗ zu Liegnitz, 


ſchin, Böhmen, orts⸗ 
angehoͤrig ebendaſelbſt, | 





203 


& Name und Stand | Alter und Heiinath Grund Behörde, 
öůůEI—IC. SE der welche die Answeiſung 
* des Ausgewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. 
1. 2. 3 4. 5, 
34 Franz Bır (Wit), Igeboren am 10. Ofte:|Betteln, Königlidy preußiicher 
Schneider, ber 1853 zu Volesnitz, Negierungspräftbent 
Bezirk Neuftadt, Böh- zu Liegnig, 
men, ortsangehörig 
ebendafelbft, 
351 Joſef Wendler, geboren am 18. Aprilldesgleichen, Königlich ſächſiſche 
Dienſtknecht, 1853 zu Georgswalde, Kreishautmannſchaft 
Bezirk Schluckenau, Zwickau, 


Böhmen, orisangehö⸗ 
rig ebendaſelbſt, 
36 Joſef Wilim, geboren am 19. Maͤrz Landſtreichen 
Glasmacher, 1854 zu Lipina, Oeſter⸗ 
reich, öſterreichiſcher 


Staatsangehoͤriger, 
371 Joſef Winkler, geboren am 26. Februar Betteln, 
Schloſſer, 1872 zu Miillſtadt, 
Kronland Kärnten, 
Oeſterreich, 
38 Robert Franz geboren am 22. Sep⸗ desgleichen, 
Boͤhmiſch, tember 1852 zu Hohen⸗ 


Schneidergeſelle, elbe, Böhmen, öſter⸗ 
reichiſcher Staatsan⸗ 
gehoͤriger, 
39| Ferdinand Buchta, Igeboren am 20. (28.) desgleichen, 
Drechsler, Mai 1862 zu Selletitz, 
Bezirk Znaim, Mäh⸗ 
ren, öſterreichiſcher 
Staatdangehöriger, 


u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher 
Regierungspraͤſident 
zu Frankfurt a. O., 


Polizeibehoͤrde zu 
Hamburg, 


Polizeibehörde zu 
Hamburg, 


dieſelbe, 


40| Helene Charlotte geboren am 28. April gewerbsmäßege Unzucht, dieſelbe, 


Heblund, Naäherin, | 1859 zu Weſter⸗Stock⸗ 
holm, ſchwediſche 


Staatsangehoͤrige, 
414 Alfred Maiwirth, geboren am 19. Juni Landſtreichen 
Tuchmacher, 1873 zu Heinersdorf, 


Bez. Friedland, Boͤh⸗ 
men, ortsangehoͤrig zu 
Hirſchberg, Bezirk Dau⸗ 
ba, ebendaſelbſt, 
42 Joſef Nichelacei, geboren am 3. April Landſtreichen, 
(Midelacci), Knecht, 1866 zu Forli, Italien, 
ttalieniicher Staatsan⸗ 


geböriger, 
43| Eduard Rümmler, |geboren am 22. JumilBetteln, 
Klempner, 1846 zu Grüntbat, 


Bezirk Brür, Böhmen, 
ortsangehörig ebendaſ., 
44 Johann Schreiber, geboren am 19. Juliſdesgleichen, 
Arbeiter, 1864 zu Podoly, Be: 
zirk Troppau, Oeſter⸗ 
reichiſch⸗Schleſien, ort s⸗ 
angehoͤrig ebendaſelbſt, 


u. Beiteln, Koniglich bayeriſche 
Polizei⸗Direktion 
München, 


Kaiſerlicher Bezirks⸗ 
Praͤſident zu Colmar, 


Königid Sächfiſche 
Kreishauptmann- 
ſchaft Zwidau, 


Königlich preußischer 
Regierungspräfident 
zu Oppeln, 


Datum 
bes 
Ausweiſungs⸗ 
Beſchluſſes. 


6. 
18. April 
1893. 


17. März 
1893. 
18. Oktober 
1892. 
13. April 
1893. 
22. April 
1893. 
18. April 
1893. 
12. April 
1893. 
15. April 
1893. 
25. April 
1893. 
27. Marz 
1893, 


28. März 
1893, 


204 





& Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörbe, Datum 
© - der welche die Ausweifung e⸗ 
— bes Ausgewieſenen. Beſtrafung beſchloſſen hat. ee 
1. 2. | 3. 4. 9. 6. 
Joſef Steiner, geboren am 22. Februar Landſtreichen, Königlich bayeriihe] 31. März 
Spängler, 1870 zu Rann, Steier- Polizei-Direftion 1893. 
marf, eutöangepörig Münden, 
ebendafelb ft, 
46| Johann Theodor geboren am 6. AuguftlBetteln, Herzoglih fächfifhesi 22. April 
Stodmann, 1862 zu Cilli, Steier- Minifterium, Abıh.| 1893. 
Glasbläfer, marf, d. Inn. zu Altenburg, 
a7) Wilhelm Heinrich geboren am 7. MärziBetteln u. Lanbftreichen, Königlih bayeriichel 6. April 
Wiertz, Garmer, 1871 zu Nijmegen, en non 1893. 
nchen, 


Provinz Gelderland, 
Niederlande, ortdanz 
gehörig ebendajelbft, 
48Johann Zinfomsefy Igeboren am 18. MärzBetteln u. grober Unfug, Großherzoglih heſſi⸗ 27. März 
Kaminfeger, 1859 zu Grodno, Ruß- ſches Kreisamt 1893. 
land, Worms, 





Hierzu 
eine Beilage, enthaltend den Dritten Nachtrag zum revidirten Reglement der Stäbte-Feuer-Sorietät der Pro⸗ 
vinz Brandenburg vom z— nn 1885, 


fowie Bier Deffentliche Anzeiger. 


(Die Intertionegebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) - 


Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Potsdam, Buchdruderei der A W. Hapn’ichen Erben. 





Beiondere Beilage zum Königlich Preußziſchen Negierungs- Amtsblatt. 


Dritter Nachtrag 


revidirten Reglement der Städte-Feuer-Societät 
der Provinz Brandenburg 


6b. Mä 
vom 1885. 
11. März 


Erſter Nachtrag vom —;- — 1887 [Amtsblatt der Königlichen Regierungen zu Potsdam, Crira- 
beilage zu Stüd 21 bezw. Frankfurt a/D., Ertrabeilage zu Stüd 20 1887].) 


Zweiter Nadtrag vom —— 1890 [Amtsblatt der Königlichen Regierungen zu Potsdam bezw. 


Frankfurt a/Dd., Stüd 24 1890]. 





— on 


Artilel I 


Die nachſtehenden Paragraphen des revidirten Neglements von 1885 bezw. des II. Nachtrags 

zu demfelben von 1890 erhalten folgende Faſſung: . 
8 21. 

Die örtlichen Gefchäfte der Societät mit Einſchluß der Erhebung der Feuerfocietätsbeiträge 
und deren Einjfendung an die Hauptlafje werden in den Städten des Societätsgebiets nah Map: 
gabe der vom Provinzialausfhuß ertheilten Geſchäftsanweiſung durch die Magilträte von Amts- 
wegen bejorgt. Insbeſondere haben diefelben Duplifate der Lagerbücher zu führen, welche bei dem 
Direktor behufs Eintragung aller bei der Soctetät genommenen Berficherungen gehalten werden. 

Durch Beihluß des Direktorialrathed und mit Genehmigung des Provinzial: 
ausſchuſſes können die auf die Verfiderungsnahme bezügliden örtliden Geſchäfte 
(68 40 Abſ. 2, 56 Abf. 1 und 59 Abſ. 1) in einzelnen Städten Gejhäftsführern über- 
tragen werden, über deren Anfjtellung und Befoldung der PBrovinzialausfhuß eine 
Anweifung erläßt. Die bejtellten Gejhäftsführer find dem Magittrate anzuzeigen 
und dur das für die Befanntmadhungen des letzteren beftimmte Blatt fowie durch 
das Amtöblatt befaunt zu maden. 


& 22. 

Für die Aufnahme der Gebäudebejchreibungen und Taren (88 40, 56) werden vom Direktor, 
für jede Stadt oder für mehrere benadhbarte Städte, Sacdhverftändige widerruflidh 
angejitellt und vereidigt N 27). 

Sie find für die Städte, in welden Gefhäftsführer nad) 8 21 Abf. 2 nicht beftell! 
worden, dem Magiitrate anzuzeigen. Be » 

Der & 23 Mhi. 3 findet auch auf fie Anmondung 





— 2 — 


8 23. 

Zur Ermittelung und Abſchätzung der Schäden (58 96, 101), ſowie für die in den 88 66 
und 77 vorgejehenen Geſchäfte, wird von den Magifträten eine ftändige Kommiſſion (Ortsfommiflion) 
gebildet, beitehend aus einem Magiftratsmitgliede als Vorſitzenden, zwei zu den &emeindegliedern 
gehörigen Societätsgenoffen und zwei Sacverftändigen. Für jedes Mitglied iſt für den Be— 
binderungsfall ein Stellvertreter zu ernennen. 

Die Sahverftändigen find von den Magifträten aus der Zahl der jelbftändigen Bauhand- 
werker — möglichſt der geprüften Maurer: und Zimmermeilter des Ortes — ein Fir alle Male 
eidlich zu verpflichten. Diejelben find dem Direktor zu bezeichnen und auf deifen Antrag, wenn fie 
ſich einer Pflichtwidrigfeit fchuldig machen, ihres Amtes zu entheben. Mit den Gejchäften der 
Sachverſtändigen können auch techniſche Beamte der Gemeindeverwaltung betraut werden. 

Wer mit den Verficherten verlobt oder verheirathet, in auf- oder abfteigender Linie verwandt 
oder verſchwägert iſt, oder wer Bruder deifelben oder jeine® Ehegatten oder Ehemann jeiner 
Schweſter ift, darf nicht al3 Mitglied der Ortskommiſſion thätig fein. 


8 26. 
Für die Bejorgung ihrer örtlichen Geſchäfte Hat die Sorietät den Magijträten 5 p&t. — 
wo aber nah 8 21 Abi. 2 ein Gefchäftsführer bejtellt ift, 4pCt. — der ausgefchriebenen 
Feuerſocietätsbeifträge zu gewähren. 


8 40. 
Jedes einzelne Gebäude, welches bei der Societät verjichert oder deſſen Serfiherungshunnme bei 
der Societät erhöht werden joll, muß zuvor auf Koften des Verſicherungsnehmers abgeſchätzt werden. 
Der Tarator ift, auf Antrag des Verficherungsnehners, vom Magiftrat — wo aber ein 
Geihäftsführer nad $ 21 Ab. 2 beftellt ift, von dieſem — aus der: Zahl der nad 8 22 
verpflichteten Sadhverftändigen zu beftimmen. 


8 56. 

Der Berficherungsantrag, ſowohl für Neuverfiderung als fir Erhöhung einer beftehenden 
Berficherung, ift von dem Verficherungsnehmer, mit der nach 88 +40 ff. Aufgertonmmenen Gebäude 
bejehreibung ımd Taxe den Magiftrat -- wo aber ein Gejhäftsführer nad $ 21 Abi. 2 
beſtellt ift, diefem — einzureichen. 

Der Antrag muß von dem Verfihherungsnehmer umterjchrieben fein und die gewünjchte Ver: 
ſicherungsſumme ſowie die Erklärung enter, ob die Verſichernng zum nächlten regelmäßigen 
Anfnahmetermin ($ 59) oder zu einem anderen Zeitpunkte bezw. jogleidy in Kraft treten foll. 

Der Magiftrat bezw. der Gefchäftsführer überjendet den Antrag, mit feinen ehvaigen 
Bemerkungen, ungeſäumt dem Direktor. 


8 59. 

Der regelmäßige Termin für den Eintritt in die Societät it der Tagesbeginn des 1. Januar 
eines jeden Jahres. Sol jedoch die beantragte Verficherung zu diefem Termine beginnen, jo muß 
der Verſicherungsantrag (8 56) jpäteltend am 30. Noveniber beim Magiftrat — wo aber ein 
Geſchäftsführer ad 8 21 Abf. 2 beſtellt iſt, bei dieſem — eingegangen fein. 

Für Verſicherungen, welche nicht an diefem Termine in Kraft treten, it der volle Beitrag für 
das Halbjahr zu entrichten, innerhalb deifen die Verſicherung beginnt. 

Der Direktor ift befugt, ausnahmsweiſe den Beitrag für das laufende Halbjahr bis auf 
denjenigen Betrag zu ermäßigen, welcher auf die Zeit der Verficherung entfällt. 


8 60. 
lleber die Feitjtellung und Annahme der Verfidherung entſcheidet der Direktor. 
Dur die Vollziehung der Annahmeverfügung, welde den Termin enthalten 
mus, von weldem ab die Verfiherung läuft, Seitens des Direktors in der Urſchrift 
wird der Berfiderungsvertrag abgeſchloſſen. 
Der Berfiherte erhält über die Annahme der Verfiderung Eoftenfrei eine Be— 
Ideinigung des Direktors. 
8 63. 


Tritt bei verſicherten Gebäuden ein Wechſel des Eigenthümers ein, ſo bleibt die Verſicherung 
unverändert beſtehen, jo daß alle Rechte und Pflichten aus der Verſicherung auf den neuen Eigen» 





— 3 — 


thümer übergehen. Der bisherige, ſowie der neue Eigenthümer ſind verpflichtet, den Wechſel bei 
den Magiſtrate — wo aber ein Geſchäftsführer nad 8 21 Abſ. 2 beſtellt iſt, bei 
diefem — binnen 14 Tagen anzuzeigen und nachzuweiſen. So lange dies nicht gejchieht, bleibt 
der bisherige Eigenthümer für die Yahlung ber Beiträge mit verhaftet. 


8 68. 


Nimmt ein Verficherter in dem baulichen Zuftande oder der Beitimmung feiner Gebäude eine 
Veränderung vor, oder wird in der Nahbarfchaft eine Veränderung oder Anlage gemacht, welche 
eine Verfegung der Gebäude in eime minder günftige Klaffe oder Stufe bedingt, fo iſt derfelbe 
verpflichtet, binnen 2 Wochen, nachdem die Veränderung von ihm ausgeführt, bezw. ihm befannt 
geworden ift, dem Magiftrate — wo aber ein Gefhäftsführer nad 8 21 Abf. 2 beitellt ift, 
dDiefem — davon Anzeige zu machen. 

Wird die Anzeige nicht rechtzeitig gemacht, jo kann den Verficherten auferlegt werden, ben 
vierfachen Betrag des Unterfchiedes zwiſchen Dem en und dem der Klaffenveränderung der 
Gebäude entiprechenden Beitrage als Konventionalftrafe zur Societätskaſſe Er zahlen. 

Diefer Strafbeitrag wird von dem Anfange des Halbjahres, in welchem die Anzeige hätte 
geniacht werden follen, bis zum Ende desjenigen Halbjahres, in welchem dieſelbe nadıträglich 
gemacht oder die Entdedung der Veränderung gefchehen it, jedoch nicht über den Zeitraum von 
5 Sahren hinaus, berechnet. 

8 72. 

Der Verfiherungszeitraum bei der Societät ift, der Regel nad), ein dreijähriger. 
Werin die Societät eintritt, ift verpflichtet, derfelben volle 3 Jahre, vom Ablaufe 
en Kalenderjahres, in weldem der Eintritt erfolgt ift, gerechnet, anzu— 
gehören. 

Wer im Laufe der Verfiherungdzeit feine Berfiderung durch Erhöhung oder 
Herabfegung der Verfiderungsfumme ändert, bleibt, vom Beginn des darauf: fol: 
genden Kalenderjahres ab gerechnet, auf einen weiteren dreijährigen Verſicherungs— 
zeitraum Mitglied der Societät. 

Für beitehende Verfiherungen beginnt der erſte dreijährige Verſicherungszeit— 
raum mit dem Ablaufe desjenigen Kalenderjahres, in welchem dieſer Nachtrag in 
Kraft tritt (f. Art. IID. 

Wird ein verſichertes Gebäude in eine ungünftigere Klaffe verfeßt (8 66) oder 
in der Verſicherungsſumme berabgejegt (88 77, 82), fo ift dem Verſicherten, vorbe- 
haltlih der Vorſchrift im 8 83, geitattet, mit Ablauf des Halbjahres, in welchem diefe 
Veränderung ftattgefunden hat, aus der Societät auszutreten. 

Ausnahmsweiſe kann der Direktor den Austritt fofort geftatten, fofern demjelben Hinderniſſe 
nicht entgegenftehen. 

Die Beiträge für das Iaufende Kalenderjahr Hat jedoch der Austretende in jedem Falle 
zu entrichten. 


S 77. 

Zritt eine Verminderung bes Werthes eines verjicherten Gebäudes ein, fo ift deren Fyeftitellung 
durch die Ortskommiſſion ($ 23) und, im Falle der Verficherte widerspricht, durch einen Bau—⸗ 
verftändigen, welder die höhere Staatsprüfung beftanden haben muß, danach aber die 
Serabiesung der Verfiherungsfumme auf das nach 8 44 zuläffige Maß bezw. die Löſchung des 

ebäudes im Katafter zu bewirken. 
. Die Beiträge find in diefen ‘Fällen für das Laufende Halbjahr unverändert fortzuzahlen. 


$ 82. 

Der Direktor iſt befugt, jederzeit eine örtliche Reviſion der bei der Societät verficherten 
Gebäude durch einen von ihm abzuordnenden Bauverftändigen der im 8 77 bezeichneten Art 
vorzunehmen. 

Die Revijion [ ] eritredt fih auf die Prüfung: 

a) ob ein Gebäude als von der Verſicherung bei der Societät ausgefchloffen (88 37, 
39, 79) zu Löfchen, 

b) ob eine erficherung aufgußeben oder herabzuſetzen (88 75 ff.), 

c) oder ob ein verlicherte8 Gebäude in eine andere Klaſſe au verfeken ift (88 66 ff.). 








Wenn ber Verjicherte der Herabjegung der Verſicherungsſumme widerſpricht, fo muß der ver: 
ficherungsfähige Werth des Gebäudes durch eine förmliche Tare fejtgeftellt werden. Bleibt Ießtere 
um mehr als 10 p&t. unter dem von dem Berficherten behaupteten verficherungsfähigen Werthe, jo 
fallen die Koſten demfelben zur Laft. | 

Alle ſonſt durch die Revilionen entjtehenden Koften trägt die Societät. 


g 96. 


Bon einem eingetretenen Brandichaden, fowie von einem durch Blitzſchlag oder Crrlofion 
verurjachten Schaden, für welchen Vergütung verlangt wird, hat der Verficherte unverzüglich dent 
Magiitrat Anzeige zu machen. 

Der Lebtere bewirkt ebenjo unverzüglich die Bejichtigung und die Abſchätzung des Schadens 
durch die Ortskommiſſion ($ 23) nad Maßgabe der folgenden Bejtunmungen. 

Wo nad 8 21 Abf. 2 ein Gejhäftsführer beitellt ift, bat der Magiftrat dieſen 
zur Befihtigung und Abſchätzung des Schadens durch die Ortsfommiffion zuzuziehen. 


8 102. 
Der Direktor iſt befugt, die Schadensabihägungsverhandlungen g 96) durch einen von ihm 


abgeordneten Bauverſtändigen der im 8 77 bezeichneten Art leiten oder nachträglich revidiren zu laſſen. 
Er fegt die zu gewährende Schadensvergütung feit. 


Artilel IL. 
Die 88 57, 58, 61 und 61a werden aufgehoben. 


Artitel IL. 
Der Zeitpunkt, mit welchem diefer Nachtrag zum Reglement in Kraft tritt, üt, auf den Antrag 
des Direktors, durch den Oberpräfidenten zu beftimmen und durch die Amtsblätter der Provinz 
befannt zu machen. . 


— — — — — — gegen — 


Vorſtehender dritter Reglementsnachtrag iſt von dem Brandenburgſchen Provinziallandtage in der 
Sitzung vom 3. März d. J. — vorbehaltlich der Genehmigung des Ser Minifters des Innern — 
beichlojfen worden. 


Berlin, den 3. März 1893. 


Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg. 
von Levetzow. 


Der vorftehende dritte Nachtrag zu dem revidirten Reglement der Städte-Feuer-Societät der Provinz 


Brandenburg vom — 1885 wird hiermit genehmigt. 


Berlin, den 13. April 1893. 





(L. 8.) 
Der Minifer des Innern. 
Im Auftrage: 
Haaje. 
Genehmigung 
I. A. 3493. 














Amtsblatt 


ber Königlichen Negieruug zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stück 21, 


Betfanntmachungen 
der Königlichen Minifterien. 
Erla 


wegen Aenderung der Anweiſung, betreffend die Zeneiguns und 
Unterſuchung der Dampffeſſel vom 16. März 1892. 
10. 


Die Anmeilung vom 16. März 1892, betreffend 
die Genehmigung und Unterfuchung der Dampffefiel, 
wird in folgenden Punkten abgeändert: 

1) & 1 Abſatz 3 und A erhält folgende 
Faſſung: 
Die gegenwärtige Anweiſung findet auf die Loco⸗ 


motiven der Haupteiſenbahnen, Nebeneiſenbahnen und 


Kleinbahnen keine Anwendung. Für die Locomotiven 
der Privatanſchlußbahnen ($ 43 des Geſetzes über 
Kleinbahnen und Privatanſchlußbahnen vom 28. Juli 
1892 hat nur ihr II. Abſchnitt „Anlegung der Dampf: 
keſſel“ Giltigfeit. 
dere die Locomotiven der Bergmwerföbahnen ($ 51 des 
Kleinbahnengefeged) unterliegen der Anweiſung in 
vollem Umfange. 

Inſoweit die Anweifung hiernach auf Locomotiv⸗ 
keſſel Anwendung findet, werden dieje den keweglichen 
Dampfkeſſeln gleichgeadhtet. 

2) 8 2 Ziffer 1 erhält folgende Faſſung: 

1) fomweit fie nicht beſonders beftellten Beamten 
übertragen ift, 

bei Dampffeffeln auf den der Auffiht der Berg- 
behörden unterftellten Betrieben durd die Berg: 
revierbeamten, 

bei Dampffeffein auf Hüttenmwerfen des Staates durch 
die Leiter dieſer Werfe oder deren Vertreter. 

3) & 9 Abſatz 1 erhält folgende Faſſung: 

Ueber die nah 88 7 und 8 vorgefchriebenen Ge- 
nehmigungen beichließt binfichtlid der Dampffeijel in 
den der Auffiht der Bergbebörbden unterftellten Be- 
trieben dag Oberberaamt, im Uebrigen ıc. ıc. wie bisher. 

4) & 10 Abſatz 2 erhält folgende Faſſung: 

Der Antrag if, wenn die Genehmigung zur An- 
leaung eines Locomotivkeſſels für eine Privatanjchluß- 
bahn nachgefucht wird, bei der zuftändigen Eıifenbahn- 
behörde, 

im Uebrigen, je nachdem der Antragſteller einem 
Keſſelüberwachungsvereine ($ 3) angehört oder nicht, 
bei dem zuftändigen Bereind- Ingenieur oder dem nad) 
$ 2 zufländigen Keffelprüfer anzubringen. 

5) 8 11 Abſatz 1 erhält folgende Faſſung: 

Die Stelle, bei der der Antrag nad S 10 Abi 2 
anzubringen if, bat die Borlagen techniſch zu prüfen 


Den 26. Mai 


Die übrigen Locomotiven, indhejon- | P 


1S93. 


(Borprüfung), die erfolgte Prüfung auf ihnen zu be- 
einigen und fie alddann der zuftändigen Beichluß- 
behörde ($ 9) vorzulegen. Wegen etwa nothwendiger 
Ergänzungen der Vorlagen tritt die zur Vorprüfung 
bed Antrags zufländige Stelle mit dem Antragfteller 
unmittelbar in Verbindung. 

6) Sinter $ 31 Abſatz 2 wird folgender 
Abſatz 3 eingeſchoben: 

Auf Erſuchen des hiernach zuſtändigen Prüfungs⸗ 
beamten oder auf Antrag des Keſſelbeſitzers koͤnnen die 
techniſchen Unterſuchungen von beweglichen und Dampf⸗ 
ſchiffskeſſeln von demienigen Prüfungsbeamten ausgeführt 
werden, in deſſen Amtsbezirk ſich der Keſſel zur Zeit 
der Fälligkeit der Unterſuchung befindet. Der bie 
Unterfuchung ausführende Beamte hat in diefem Kalle 
Abſchrift des Prüfungsbefunde dem nah Ab). 2 zuftändigen 
rüfungsbeamten mitzutbeilen. 

7) & 32 Abſatz 6 und 7 erhalten folgende 
Faſſung: 4. 

In denjenigen Jahren, in denen eine innere Unter⸗ 
ſuchung oder eine Waſſerdruckprobe vorgenommen wird, 
kommt bei den feſtſtehenden und bei den beweglichen 
Dampfkeſſeln die fällige regelmäßige äußere Unter⸗ 
ſuchung in Fortfall. Bei den Dampfichiffefejleln iſt 
diefe thunlihft mit der innern Unterſuchung oder mit 
der Wafjerdrudprobe zu verbinden. Gebühren find für 
die äußere Unterfuhung, wenn fie mit der innern 
Unterfuhung oder der Wafferdrudprobe verbunden 
wird, nicht zu entrichten. 

Die äußern Unterjudhungen führt der Prüfunge- 
beamte im Laufe des Kalenderjahres, in dem fie fällig 
werden, zu einem ihm genehmen Zeitpunfte aud. Für 
die innern Unterfuhungen und die Wafferdrudproben 
laufen die Prüfungsfriſten vom Tage der techniſch⸗ 
polizgeiliden Abnahme oder der Testen gleichartigen 
Unterfuhung ab. Ihre Ueberichreitung um mehr als 


zwei Monate ift nur ausnahmsweiſe und nicht über 


einen Zeitraum von ſechs Monaten zuläffig und ift in 
dem Jahresberichte des Kefjelprüfere (88 4 und 39) 
zu begründen. 

Berlin, den 6. Mai 1893. 

Der Minifter für Handel und Gewerbe. 
Freiherr von Berlepfch. 
Defanntmadhung 
d-n Anfauf von Remonten für 1893 betreffenv. 

11. Zum Anfaufe von Remonten im Alter von drei 
und ausnahmsweiſe vier Jahren find im Bereiche ber 
Königlichen Regierung zu Potsdam für dieſes Jahr 


206 


nachſtehende, Morgens 8 reſp. 9 Uhr beginnende 
Märkte anberaumt worden und zwar: 


12. Auguft Meyenburg, 

15. = Wittflod, 

16. = Neuftadbt a. D. 9 Uhr. 
Die von der Remonte-Ankaufs-Kommiſſion er⸗ 
fauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und fofort 
gegen Quittung baar bezahlt. 

Pferde mit ſolchen Fehlern, welche nach den Landes⸗ 
geſetzen den Kauf rückgängig machen, ſind vom Ver⸗ 
käufer gegen Erſtattung des Kaufpreiſes und der Un⸗ 
koſten zurückzunehmen, ebenſo Krippenſetzer und Klop- 
hengſte, ſowie Wallache mit ausgeprägter Hengſt⸗ 
Manier, welche ſich in den erſten zehn bz. acht und 
zwanzig Tagen nach Einlieferung in den Depots als 
ſolche erweiſen. Pferde, welche den Verkäufern nicht 
eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten 
Bevollmächtigten der Kommiſſion vorgeftellt werden, 
find vom Kauf ausgeſchloſſen. 

Die Berfäufer find verpflichtet, jedem verfauften 
Pferde eine neue ftarfe rindlederne Trenfe mit flarfem 
Gebig und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf 
mit 2 mindeftend zwei Meter langen Striden ohne be- 
jondere Vergütung mitzugeben. 

Um die Abflammung der vorgeführten Pferde feft- 
ftellen zu können, find die Dedicheine reip. Füllenfcheine 
mitzubringen, auch werden die Verfäufer erjucht, die 
Schweife der Pferde nicht zu foupiren oder übermäßig 
zu verfürgen. Ferner ift ed dringend erwünſcht, daß ein 
zu maffiger oder zu weicher Futterzuftand bei den zum 
Berfauf zu ftellenden Remonten nicht flattfindet, weil 
dadurd die in den Remontedepots vorfommenden Kranf: 
beiten ſehr viel ſchwerer zu überftehen find, ale dies bei 
rationell und nicht übermäßig gefutterten Nemonten der 
Tal if. Die auf den Märkten vorzuftellenden Re- 
monten müfjen daher in folder Berfaffung fein, daß fie 
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei ber 
Mufterung ihrem Alter entiprecyend in Knochen und Mus⸗ 
fulatur ausgebildet find. 

Berlin, den 25. Februar 1893. 

Kriegsminifterium. Remontirungs-Abtheilung. 


Befanutmachungen des Königlichen 
Dber:Präfidenten. 


am 8 Juni Prenzlau, 

:» 9, = Angermünde, 

: 10. = Wiiezen a. Oder 9 Uhr, 
- 15. = Rathenow, 

- 16. = Wilsnad 9 Uhr, 

- 17. = erleberg, 

- 19. = Nyrig 9 Uhr, 

- 0. = Nauen 9 Uhr, 

- 11. Juli Strasburg U/M., 


W 


Befanntmadung. 
1A. Nahdem durch Kaiferlihe Verordnung vom 
6. d. M. beftimmt worden ift, daß die Neumahlen für 
den Reichstag am 15. Juni d. J. vorzunehmen find, 
bringe ich in Gemäßheit des Reglemente vom 28. Mai 


1870 zur Ausführung des Wahlgefeges für den Reichs— 
tag vom 31. Mai 1869 hierdurch zur öffentlidyen 
Kenntnis, daß ich zu Wahlfommilfarien für die Reichs- 
tagswahlen in der Stadt Berlin ernannt habe: 
für den I. Wahlkreis 
den Herrn Stadtrath Mugdan, 
für den II. Wahlkreis 
den Herrn Stadtrathb Zabel, 
für den III. Wahlkreis 
den Herrn Stadtrath Beelig, 
für den IV. Wahlfreie 
den Herrn Stadtratb Mielenz, 
für den V. Wahlfreie 
den Herrn Stadtrat Mamroth, 
für den VI. Wahlfreis 
den Herrn Stadtrathb Heller, 
und zu Bertretern im Falle der Behinderung eines der 
Wahlkommiſſare 
die Herren Stadträthe Bail und Tourbie. 
Potsdam, den 18. Mai 1893. 
Der Ober: Präfident. 
In Vertretung: v. Brandenftein. 
Defanutmachun en 
der Röniglichen egierung. 
12. Wie in früheren Jahren wird es auch kei der 
biesjährigen, am 15. Juni ftattfindenden Reichstags: 
wahl nicht zu umgeben fein, dag mangels ander: 
weiter geeigneter Wahlräume in einzelnen 
Fällen die Schulzimmer zur Vornahme der Wahlen 
jeitend der Herren Landräthe in Anſpruch genommen 
werben müflen. 

Die Schuldeputationen und Schulvorfände fordern 
wir auf, jedem derartigen Anſuchen der Herren Lanp- 
räthe oder Polizei-Präſidenten Folge zu geben und die 
leiter (erften Lehrer) der Schule mit emtfprechender 
Anmeifung rechtzeitig zu verfeben. 

Der Iinterricht fallt an dem Tage der 
Heichstagswabhl nur für diejenigen laffen 
aus, Deren Lehrzimmer für Die Wahl: 
getchäfte wirklich benugt werden. 

Sollte, abgefehen von Dielen Källen, mangels 
anderer geeigneter Perfonen die Heranziehung einzelner 
Lehrer zur Führung des Wahlprotofolled unabweisbar 
jein, morüber zunächſt die Wahlvorfteher zu befinden 
haben und damit auch für diefe Schulen oder Klafien 
der Tagesunterricht audgejegt werden müſſen, fo weiſen 
wir darauf hin, daß der betreffende Lehrer von feiner 
Berufung zum Protofollführer dem Ortsſchulinſpector 
fofortige Anzeige zu machen hat. 

Potsdam, den 15. Mai 1893. 

Königliche Negierung, 
Abtheilung für Kirchen und Schulweſen. 
Befanntmachungen 
des Königlichen NRegierungs⸗Präſfidenten. 
Viehſeuchen. 
I17. Erloſchen iſt die Maul- und Klauen— 
ſeuche in Schönerlinde und unter dem Rindvieh des 


207 


Bauern Klus in Eiche, Kreid Niederbarnim, des Feſtgeſtellt ift Influenza bei 2 dem Fuhrherrn 
Bauern Eihkädt in Neu-Falkenrehde, des Ritter: | Sawatlih in Spandau gehörigen Pferden. 

guted Marfau, Kreis Wefthavelland, und in Neu- Potsdam, den 23. Mai 1893. 

Töplitz, Kreis Zauch-Belzig. Der Regierungs-Präfident. 


118. Nachweilung der an den Begeln der Epree und Havel im Monat April 1893 beobachteten Waflerftänpe. 


—_. —— —— 








Berlin. Spandau, ots⸗ Brandenburg. Rathenow. avel⸗ 
Non: | ter Dbers | linter . am Ober: | Unter: Dber: | Unter j r 
A Referer Waſſer. Waſſer. Waſſer. erg. 

Meter. Meter. Meter. | Meter. Meter. Meter. Meter. Meter. Meter. Meter. 

1] 32,30 31,26 2,66 1,36 1,98 2,38 2,20 2,04 1,70 3,30 

2| 32,30 3124 | 2,62 1,32 | 1,56 | 238 | 218 | 204 1,72 | 3,26 

3] 32,30 31,20 2,66 1,28 1,55 2,36 2,18 2,04 1,70 3,18 

al 3228 | 31,12 | 260 | 132 | 152 | 23a | 216 | 202 | 170 | 310 

5| 32,30 31,10 2,66 1,26 1,52 2,32 2,16 2,00 1,68 3,06 

6| 32,30 | 3112 | 260 | 122 | 151 | 332 | 214 | 188 1,66 | 3,02 

7| 32,30 31,08 2,64 1,20 1,49 2,30 2,14 2,00 1,66 2,98 

sl 323,34 | 3088 | 266 | 112 I 1Aa7 I as | 22 | 108 1,66 | 294 

91 3230 | 31,08 | 264 | 11a | 145 | 228 | 210 | 188 | 164 | 2/90 
10 | 32,30 31,08 2,66 1,14 1,42 2,26 2,10 1,96 1,64 2,86 
11 32,28 | 31,02 | 2/66 112 | 140 | 224 | os | 1/96 162 | 2,82 
12 | 32,30 30,98 2,64 1,08 1,39 2,24 2,08 1,94 1,62 2,78 
ı3| 32,30 | 30,90 | 264 | 1,06 | 137 | Zı2 | os | 194 1,60 I 2,74 
141 32,32 | 30,92 2,62 1,02 1,35 2,20 2,04 1,92 1,60 2,70 
151 32,30 | 30,88 | 260 1,02 | 132 I 214 | 200 | 19 1,60 | 2,68 
16 | 32,30 30,92 2,60 0,98 1,30 2,14 2,00 1,92 1,58 2,66 
171 3228 | 3090 | 260 | 098 I 130 | 12 | 188 | 180 | 158 | 264 
181 32/32 | 3092 | 256 | 0,98 | 128 | 214 | 108 | iss 1,56 | 2,62 
19| 32,32 | 3090 | 250 | 098 | 126 | 21a | 16 | 188 ı 156 | 2,58 
20| 32,30 | 30,90 | 252 | 00 | 125 | 214 | ısa | 100 | 156 | 256 
21| 32,30 | 30,90 | 2,52 | 092 | 1,23 | zZı2 | 192 | 1,86 1,54 | 2,52 
22 1 32,30 30,86 2,52 0,56 1,22 2,12 1,90 1,86 1,54 2,48 
23| 32,30 | 30,86 | 252 | 082 | 120 | 210 | ıss | 186 152 | 2,46 
24| 32,30 | 30,86 | 250 | 08 | 1,17 | 208 | 188 | 184 152 | 2,42 
25| 32,30 | 30,84 I 246 | 0,82 | 1,16 | 206 | 188 | 184 1,52 | 2,40 
26| 32,28 | 30,82 | 246 | 0,84 | 114 | 204 | 184 | 182 1,18 | 2,36 
271 32,28 | 30,76 | 250 | 076 | 113 | 2) 1,80 | 1,80 148 | 2,32 
28| 32,30 | 30,70 | 248 | 0,72 | 1,10 | 204 | 1,80 | ie 144 | 2,30 
29 I 32,30 30,76 2,46 0,72 1,08 2,04 1,78 1,76 1,44 2,30 
30 | 32,30 | 30,78 | 240 | 0% I 108 | 19a | 1a | (6 144 | 2,28 


Der Regierungs-Präftdent. 


Ringbahn eingejchloffen wird (diefe Straßen, jo- 
weit fie innerhalb dieſer Grenzen Tiegen, beider⸗ 
feitig); Wilhelmsberg und Biesdorf Gemeinde, 
b. die katholiſchen Einwohner der gegenwärtig zur 
2 Didael Pfanei in Derlin gehörenden Ort⸗ 
NS. Bon dem Herrn Fürftbifchof zu Breslau iſt die Haften Stralaus#ummelsburg und Friedrichsfelde. 
ſtaatliche Zuftimmung-zur Errichtung einer ſelbſtſtändigen Auf Grund des 5 239 Tit. 11 Theil II. des 
Kuratie in Friedrichsberg erbeten, welche umfaflen fol: | Allgemeinen Landrechts werden alle Diefenigen, welche 
a. die katholiſchen Einwohner der gegenwärtig zur durch dieje Veränderung benachtheiligt zu fein glauben, 
St. Pius-Pfarrgemeinde in Berlin gehörenden | hierdurd aufgefordert, etibaige Wideriprühe und Ent- 
Ortichaften: Friedrichsberg-Lichtenberg, desjenigen ſchädigungs-Forderungen bi zum 1. Juni d. 5. 
im Often belegenen Theile der Haupt: und Re⸗ |jchriftlich beim Polizei-Präfidium anzumelden. 
fidenzftadt Berlin, welcher von der Frankfurter Berlin, den 8. Mai 1893. 
Chauſſee, Prosfauerfiraße, Eldengerſtraße und ber Der Polizei⸗Präfident. 


Potsdam, den 20. Mai 1893. 


Bekanntmachungen des Königlichen Polizei: 
Präfidenten zu Berlin. 
Bekanntmachung, 
betreffend die beabfichtigte Bildung einer ſelbſtſtäͤndigen Kuratie 
Briedrichsberg, abzuzweigen bei ven katholiſchen Pfarrgemeinden 
St. Pius und Ct. Michael in Berlin. 


Befanntmadhung. 


jährigen Babezeit, und zwar bis einſchließlich 15. Sep⸗ 


A9. Es wird hierdurch zur sffentlißen Kenntniß |tember, eine Zweig-Poftanftalt mit Telegraphenbetrieb 
gebracht, daß die im 5 10 der Poligei-Berorbnung über | eingerichtet werden, melde die Bezeichnung Kreienwalde 


den Gebrauh von Fahrrädern auf öffentlichen Straßen, | (Oder) 2 erhält. 


Die Dienfiftunden biejer Poſtanſtalt 


Wegen und Plägen vom 28. März d. I. vorge: |für den Verkehr mit dem Publifum find, wie folgt, 
ſchriebenen Kahrfarten für Berliner Einwohner im|feftgefegt worden: 


Büreau des Kommiſſariats für öffentliches Fuhrweſen 
(Erdgeihoß des Poligeis-Dienfigebäudes am Alexander⸗ 
plag, Eingang V. an der Stadtbahn, Zimmer 75) 
Wochentags in den Stunden von Vormittags 9 Uhr bis 
Nahmittags 3 Uhr ausgeftellt werden und von den 
Geſuchſtellern perfönlid in empfang zu nehmen find. 
Berlin, den 18. Mai 1893. 
Der Defneleßräfent 
Freiherr von Richthofen. 

BDBefanntmadhung. 
50. Durch den Genuß in Zerfegung begriffener ge- 
kochter Krebſe find mehrfah Perionen, zum Theil 
lebensgefährlich erfranft. Died wird hierdurd mit dem 
Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bei 
gefochten Krebfen, Krabben und anderen Kruftentbieren 
nad längerem Steben, und zwar bereitd vor dem 
Auftreten eined Fäulnißgeruches, geſundheitsſchaͤdliche 
Stoffe fih entwideln können, zumal wenn die Thiere 
erſt nach erfolgtem Abfterben gefocht worden find. 

Uebrigend pflegt bei derartigen SKrebien die 
Schwanzfloſſe nicht unter den gefrümmten Hinterleib 
gezogen zu fein. 

Das Publifum wird daher vor dem Anfaufe ges 
kochter Krebie wie fonfiger Kruftenthiere bei unbe: 
Fannten Perfonen, 3. B. berumziebenden Händ⸗ 
lern dringend gewarnt. 

Berlin, den 18. Mai 1893. 

Der Polizei-Präfident. 
Befanntmachungen der Raiferlichen 
Dber:-VBoftdireftion zu Potsdam. 

’ Defanntmabung, 
26. In dem zum Kreiſe Ofiprignig gehörenden 
Drte Wulfersdorf wird am 1. Juni eine Poftagentur 
ohne Telegrapbenbetrieb in Wirflamfeit treten. 

Die erforderlihen Poſtverbindungen erhält die 
neue Poſtagentur durch das täglich einmal zwiſchen 
Freyenſtein und Wittſtock (Oftprignig) verfehrende, zur 
Doftfachenbeförderung bereits benutzte Privat-Perjonen- 
fuhrwerk. 

Dem Landbeſiellbezirke der Poſtagentur in Wulfers⸗ 
dorf werden folgende, bisher zu ben Beſtellbezirlen der 
Kaiferlihen Poſtämter in Freyenftein und Wittftod 
(Oftprignig) gehörende Ortſchaften 2c. zugetheilt: Acker⸗ 
felde, Tetſchendorf, Dudel, Kol. jowie die Abbauten: 
Kohlmeg, Wolter, Schulz (Wulfersborf), Wilsnad und 
Schröder. Die Yoftpülfftelle in Wulfersdorf wird mit 
Ablauf des 31. Mai aufgehoben. 

Potsdam, den 17. Mai 1893. 

Der Kaiſerliche Ober-Poftdireftor. 
Befanntmadung. 
27. Auf dem Gefundbrunnen bei Freienwalde 
(Over) wird am 1. Juni für die Dauer der dies—⸗ 


An den Werktagen: 
von 7 Uhr Borm. bie 1 Uhr Nachm. und von 4 Ubr 
Nachm. bie 7 Uhr Nachm. 
An den Sonn: und gefeglichen Feiertagen : 
von 7 bis 9 Uhr Borm., von 12—1 Uhr Nachm. (nur 
für Telegraphenbetrieb) und von 5 big 6 Uhr Nachm. 

Die neue Berfehrsanftalt erhält werktäglich fünf- 
malige, Sonntags breimalige Poftverbindung mit dem 
Poflamte in der Stadt Kreienwalde (Oder). 

Die nad dem Gejundbrunnen gerichteten Pof- 
fendungen werden von dem Poftamte in der Stabt, die 
dorthin gerichteten Telegramme dagegen von der Zmeig- 
poftanftalt beftellt. 

Potsdam, den 17. Mai 1893. 

Der Kaiſerliche Ober-Poftdireftor. 
Belanutmachungen des Königlichen 
Provinzial: HulsKollegiums. 
Bekanntmachung. 

15. Die diesjährige Prüfung der Zeichenlehrer und 
Zeichenlehrerinnen finder in Gemäßheit der Prüfungs- 

ordnung vom 23. April 1885 
am Montag, den 17. de d. J. 
Vormittags 9 
und an den folgenden Tag in der  anigtigen Kunſt⸗ 
ſchule in der Kloſterſtraße zu Berlin ſtatt. Die An⸗ 
meldungen zu dieſer Prüfung find bis zum 15. Juni 
d. J. an und einzureichen. 

Berlin, den 16. Mai 1893. 

Königlihes Provinzial-Schul-Eolleaium. 
Befanntmachungen der Königl. Direktion 


der Nentenbanf der Provinz Brandenburg. 
Befanntmadhung. 
A. Bei der in Folge unirer Befanntmachung vom 


22. 9. M. heute geſchehenen Berloofung von Renten- 
briefen der Provinz Brandenburg find folgende 
Stüde gezogen worden 
Litt. A. zu 3000 M. (1000 Thir.) 149 Stüd 
und zwar die Nummern: 

337 361 709 753 766 816 1223 1274 1442 1461 
1565 1584 1588 2346 2502 2606 3343 3404 3433 
3460 3654 3794 3809 4347 A403 4580 4588 4669 
4701 4887 5126 5284 5373 5389 5764 6076 6102 
6203 6387 6439 6544 6568 6619 6753 6768 6996 
6997 7034 7078 7145 7157 7158 7258 7421 7423 
7433 7462 7897 7961 8541 8556 8685 8750 8773 
8971 9058 9210 9328 9501 9510 9593 9681 9698 
9858 10002 10349 10360 10664 10788 10795 11059 
11117 11130 11348 11365 11378 11489 11565 
11567 11663 11768 11812 11950 11988 12176 
12578 12804 12891 12996 13041 13170 13288 
13333 13399 13431 13707 14042 14164 14346 
14378 14741 14763 15002 15068 15116 15144 





—— — — 








c —— 


209 


16032 16151 
17401 17562 


18084 18191 
18256 18277 18281 18408 18460 18533 18544 
18766 19065 19094 19106 19312. 
Litt. B. zu 1500 M. (500 Thlr.) 52 Stüd 
und zwar die Nummern: 
67 81 142 245 556 827 921 930 1414 1699 1748 
1836 1861 2109 2207 2372 2619 2925 3244 3355 
3477 3704 3726 3771 3804 3980 4258 4308 4465 
A636 4786 4832 4846 4890 5027 5171 5260 5300 
5412 5432 5441 5815 5904 6110 6517 6533 6644 
6663 6688 6719 6720 6768. 
Litt. ©. zu 300 M. (100 Tyhlr.) 198 Stüd 
und zwar die Nummern: 
129 220 266 287 324 661: 778 837 862 1196 1277 
1566 1607 1621 1952 2012 2229 2250 2270 2401 
2402 2440 2452 2853 3088 3089 3181 3246 3398 
3426 3494 3658 3694 3808 3940 4172 4193 4425 
4695 4946 5013 5256 5301 5362 5587 5826 6033 
6104 6172 6206 6289 6356 6625 6678 6711 6743 


15755 
16928 
17905 


15760 
17071 
18031 


15266 
16267 
17695 


15405 
16860 
17843 


15187 
16179 
17614 


16278 
17041 
17824 
18656 
19620 
20121 


16708 
17060 
18140 
19217 
19654 
20303 


16739 
17087 
18168 
19227 
19716 
20348 


16765 
17174 
18216 
19316 
19735 
20495 


16856 
17285 
18385 
19389 
19774 
20502 


16892 
17801 
18434 
19452 
20019 


20624, 


16943 
17821 
18635 
19521 
20098 


6824 7032 7046 7308 7453 7561 7662 7673 
8289 8345 8431 8667 8750 8770 8824 8851 
9352 9356 9395 9430 9524 9590 9601 9626 


9698 9716 9742 9799 9867 9992 


10160 
11095 
12507 
13764 
14645 
15495 
16103 
16879 
17752 
18687 
19970 
21384 
22726 
23651 
24028 
24832 


10385 
11193 
12520 
13876 
14680 
15530 
16149 
16931 
18167 
18709 
20279 
21488 
22749 
23686 
24377 
24887. 


10485 
11320 
12662 
14259 
15095 
15541 
16334 
17147 
18187 
19088 
20515 
21713 
22907 
23707 
24418 


10527 
11486 
12884 
14265 
15108 
15556 
16357 
17436 
18255 
19197 
20572 
21776 
22997 
23761 
24688 


10696 
11663 
13181 
14329 
15173 
15641 
16837 
17491 
18465 
19431 
20764 
21907 
23243 
23852 
24802 


10011 
10806 
11880 
13628 
14482 
15228 
15885 
16864 
17597 
18540 
19457 
20816 
22001 
23436 
23856 
24806 


7753 

8977 

9629 
10127 
11068 
12003 
13747 
14548 
15455 
16017 
16873 
17652 
18606 
19633 
20926 
22539 
23536 
24014 
24811 


Litt. D. zu 75 M. (25 Thir.) 164 Stüd 


und zwar die Nummern: 
224 276 499 560 787 897 1114 1167 1306 1461 
1654 1707. 1838 1930 2103 2129 2447 2563 2628 
2791 2848 2863 2883 3024 3182 3234 3320 3358 
3436 3559 3666 3834 3971 4001 4040 4381 4623 
9065 5461 5481 5561 5765 6018 6128 6154 6191 
6438 6567 6686 6851 6973 7063 7209 7359 7456 
7703 7733 7773 7950 8070 8099 8295 8463 8518 
8556 8576 8690 8800 9061 9102 9107 9215 9324 


9428 9600 9842 9857 9906 10033 10246 10351 


10479 
11295 
12385 
13469 
14524 


„u mn m 


10746 
11380 
12448 
13515 
14529 


nn — 


10788 
11459 
12660 
13664 
14577 


11024 
11543 
13051 
13676 
14903 


11025 
11560 
13255 
13880 
15044 


11039 
11842 
13260 
13932 
15085 


11099 
12084 
13441 
14377 
15413 


Die Inhaber diefer Nentenbriefe werden aufgefor- 
dert, diefelben in courgfähi ‚gem Zuftande mit den dazu 
gehörigen Coupons Eer. NE 7—16 und Talone 
bei der hiefigen Rentenbanffafje, Klofterfiraße Nr. 76, 
vom 1. Oftober d. 3. ab an den Werktagen von 9 bis 
1 Uhr einzuliefern, um hiergegen und gegen Quittung 
ben Nennmwerth der Nentenbriefe in Empfang zu nehmen. 

Bom 1. Oklober d. J. ab hört die Verzinſung 
der ausgelooſten Nentenbriefe auf. Bon den früher 
verlooften Nentenbriefen der Provinz Brandenburg find 
nachftebend genannte Stüde noch nicht zur Einlöſung 
bei ter Rentenbanf-Kaffe vorgelegt worden, obwohl feit 
deren Källigfeit 2 Jahre und darüber verflofien find: 

vom 1. April 1886 Litt. D. M 3082, 
vom 1. Aprit 1891 Litt. A. M 14628, 
Litt. C- NR 5356 7164 8001, 
Litt. D. M 284 744 6771 
9221 14410 18221 
20513. 

Die Inhaber diejer Rentenbriefe werben wieder- 
holt aufgefordert, den Nennwertb derjelben nad Abzug 
bed Betrages der von ben mitabzuliefernden Coupons 
etwa fehlenden Stüde bei unierer Kaſſe in Empfang 
zu nehmen 

Wegen der Berjührung der ausgelooften Nenten- 
briefe ift die Beftimmung des Geſetzes über die Errid: 
tung der Nentenbanfen vom 2. März 1850 $ 44 zu 
beadten. Die Einlieferung auegeloofter Rentenbriefe 
an die NRentenbanf- Kaffe fann auch durd) die Poft 
portofrei und mit dem Antrage erfolgen, daß der Geld⸗ 
betrag auf gleihem Wege übermittelt werde. Die Zu: 
jendung des Geldes geichieht dann auf Gefahr und 
Koften des Empfängerde und zwar bei Summen bis 
zu 00 M. durch Poftanmeifung. Sofern es fih um 
Summen über 400 M. handelt, ift einem jolden An⸗ 
trage eine orbnung&mäpige Quittung beizufügen. 

Berlin, den 16. i 1893 

Königliche Direftion 
ber Rentenbanf für die Provinz Brandenburg. 
Befanntmachungen der Königlichen 
EifenbabnsDir on zu Bromberg. 
efanntmadung. 
21. Für den diesjährigen, in der Zeit vom 
19. bis 21. Juni d. Is. auf dem Lagerbofe der 
Berliner Lagerhof-Aktien-Gefellihaft in Berlin ftatt- 
findenden Wollmarkt übernehmen wir die Be- 
förderung der auf unſerer Bahnftrede in Berlin ein- 
treffenden, für den Markt beftimmten Wollfendungen 
nah dem Lagerhof bei Gefundbrunnen mittelfi der 
Berbindungsbahn und des Gleisanfchluffes der Lager⸗ 
hof-Aftien-Gefellihaft unter folgenden Bedingungen: 


210 


Berliner Tagerhof-Aftien-Gefellichaft in Berlin‘ tragen 
und, aud wenn die Sendung tarifmäßig ald Wagen- 


ladung behandelt wird, die Bezeichnung ber einzelnen niß gebradıt. 


Ballen nah Zeichen und Nummer (inſoweit angängig 
auch nach Bruttogewicht) enthalten. 

Dieſe nähere Bezeichnung der Ballen kann auch 
auf einem beſonderen, dem Frachtbrief anzuheftenden 
oder anzuklebenden Blatte bewirkt werden. Die Nüd- 
beforderung bezw. die Ueberführung der zur Ausfuhr 
beſtimmten Wolle findet nur dann auf dem Schienen⸗ 

ge ſtatt, wenn die Lagerhof-Aktien-Geſellſchaft im 
Frachtbriefe als Verſenderin bezeichnet ift. 

Tragen die Frachtbriefe der in Berlin eingebenden 
Sendungen eine andere Adreſſe als die der Lagerhof— 
Aktien⸗Geſellſchaft, ſo bleibt es den Adreſſaten über: 
laljen, nad Bereinbarung mit der genannten Gejell- 
haft die Weiterbeförderung und Augshändigung der 
Sendungen an diejelbe bei unferer dortigen Güter-Ab- 
fertigungsftelle, an welche zunädft die Fracht bie Berlin 
zu zahlen ift, zu beantragen. Die Sendungen werden 
alsdann, wenn dem Antrage entiproden werden 
fann, mit der Berbindungsbahn zur Weiterbeförderung 
gelangen. 

Für die Beförderung der Wollfendungen nad und 
von dem Lagerhofe fommen bie tarifmäßigen Ge— 


büpren zur Erhebung. Die Abfertigung erfolgt 
durh die auf dem Lagerhofe eingerichtete Güter-Ab- 
fertigungsftelle. 


Bromberg, den 18. Mai 189. 

Königliche Eijenbahn-Direftion. 
Befanntmanun en des Landesdireftors 
der Provinz Brandenburg. 
Befanntmadhung. 

7. In bejonderer Beilage zu diefem Stüd des 
Amteblatted wird der von dem Brandenburgicden Pro- 
vinzial-Randtage in der Sigung vom 28. Februar d. J. 
beichloffene, von dem Herrn Minifter des Innern am 
18. April d. I. genehmigte vierte Nachtrag zum Negle- 
ment ded Brandenburgihen ProvinzialsBerbandeg, be- 
treffend die dienftlihen Verhältniſſe der Provinzial: 


1. nn 1878, zur öffentlichen Kennt— 
Berlin, den 12, Mai 1893. 

Der Landesdirector der Provinz Brandenburg, 
Wirflihe Geheime Rath von Levegom. 
Perſonalchronik. 

Der Referendar a. D. Wiebe iſt zum Amts- 
anwalt bei dem Königlichen Amtsgericht in Coepenick 
ernannt worden. 

Die Förſterſtelle Caſtaven in der Oberförſterei Neu⸗ 
Thymen iſt vom 1. Juli d. J. ab dem Foͤrſter Petzer 
zu Woblitz, Oberförſterei Himmelpfort, übertragen worden. 

Der verſorgungsberechtigte Reſervejäger, Forſtauf⸗ 
ſeher Polte zu Teufelsſee in der Oberförſterei Grune— 
wald iſt zum Königlichen Förſter ernannt und dem— 
ſelben die Förſterſtelle Woblitz in der Oberfoörſterei 
Himmelpfort vom 1. Juli d. J. ab übertragen worden. 

Das unter magiſtratualiſchem Patronat ſtehende 
zweite Diakonat an der St. Nifolai-Kirche zu Berlin, 
Diözeje Berlin J., ift dur das Aufrüden des Predigers 
Schmig in das Ardidiafonat diefer Kirche zur Er- 
ledigung gefommen. 

Der bisherige zweite Diafonus an der St. Nifolai- 
Kirche zu Berlin, Diözefe Berlin I, Otto Johann 
Eduard Friedrich Schmig iſt zum Arhibiafonus an 
derfelben Kirche beftellt worden. 

Der bisherige Hülfsprediger in Luckenwalde 
Johannes Theodor Friedrich Diſſelhoff if zum 
Diafonus bei der Evangelifchen Gemeinde zu Trebbin 
und zum Prediger der Gemeinde zu Thyrom, Diözefe 
Zoffen, Feftellt worden. 

Der wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Wilfe ıft ale 
Dberlehrer an der Realichule in Charlottenburg und 
die wiſſenſchaftlichen Hülfslehrer Pahl und Spruth 
find ale Oberlehrer am Realgymnafium in Charfotten- 
burg angeftellt worden. 

Perjonalveränderungen im Bezirf der 
Königliden Eifenbahn-Direftion zu Erfurt. 
Verfeßungen: Stationsvorfteber 2. Klaffe Kl awiſch 

von Trebbin nad Landsberg. 





Peamten vom 





Hierzu 
eine Beilage, enthaltend den Vierten Nachtrag zum Reglement des Prandenburgicen Provinzialverbandeg, 
i 


betreffend die dienſtlichen Verhältniffe der Provinzialbeamten vom 


. März 


2. April 1878, 


ſowie Fünf Deffentliche Anzeiger. 
(Die Infertionsgebühren betragen für eine eınipaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.) 
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdanı. 


Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn chen Erben. 


3 


Beſondere Beilage zum Königlichen Negierungs- Amtsblatt. 


Dierler Nachtrag 


zum 


Reglement des Brandenburgidhen Probinzialberbandes, 
betreffend 
die dienſtlichen Verhältniſſe der Provinzialbeamten 

1878. 





vom 


(Zweiter Nachtrag vom 
(Dritter Nachtrag vom 


11. Märy 
2. April 


(Eriter Nachtrag vom 





8. März 
1. Dftober 
8. März 
16. April 
5. März 
20. März 


1883.) 
1887.) 
1889.) 


— ö— — 


An die Stelle der 88 23 Abſ. 1 und 35 Abf. 1| 
treten folgende Beſtimmungen: 


8 23 Abi. 1. 

Die Provinzialbeanten erhalten bei Dienjtreijen Tage- 
gelder und Fuhrkoſten und bei VBerfegungen Vergütung für | 
Umzugskoſten nach denjenigen Beltimmungen, weldje für 
die unmittelbaren Staatsbeamten gelten, und zwar: 

1. Der Landesdireftor nad) den für die Oberpräfidenten. 
geltenden Sätzen (I); | 

2. die oberen Beamten, fowie die leitenden Beamten ! 
einzelner Verwaltungszweige (88 93, 41 Pr.-O.) und. 


die vom Provinziallandtage gemählten! Staatzdienite geltenden Beitimmungen; | 
Direktoren von PBrovinzialanftalten nad den) 5. die weiteren Subalternbeamten in den Bureaux und 
Süßen für die Staatsbeamten der 4. Rangklaſſe (III); Kafjen der Hauptverwaltung und der Provinzial: | 

3. Die nicht vom PBrovinziallandtage gewählten Direktoren anttalten,, jowie die durch Beſchluß des Provinzial- 
von Provinzialanftalten und die bei diefen angejtellten ausſchuſſes ihnen gleichgeftellten Beamten an den Pro— 
Seiftlichen und Aerzte, fowie die Randesaffefjoren und vinzialanftalten nad) den Süßen für die Subaltern- 
Landesbauinspektoren nad) den Sätzen für die Staats⸗ beamten der Provinzial, Kreis- und Xofal- 
beamten der 5. Rangklaſſe (IV); behörden (VD); 

4. der Vorfteher der Landeshaupthaſſe, der Bureau- 6. andere Beamte, welche nicht zu den Unterbeamte 


M__AL. E M.XLrT Ti... ©..| 


“ allgemeinen PBrovinzialverwaltung und der Ver— 


waltungen der Feuerſozietäten der Provinz, 
ferner die nicht mit dem Charafter 
Direktoren angejtellten Vorjteher von Pro— 
vinzialanjtalteı, ſowie die in der Bauverwaltung 
angeitellten Hilfstechnifer mit höherer 
Dualififation, glei den gejeglich zu einem Tage— 
gelderfae von 9 Mark berechtigten Staatsbeamten (V); 
die in der BPBrovinzialvermwaltung bejchäftigten 
Königliden Regierungsbaumeiſter erhalten 





als 


techniſcher 


jedoch 


Tagegelder und Reiſekoſten nach den für ſie im 


ALT Da AVaschar Marmiton NoR Ztanta 


. die weſentlich zu den mechanischen Dienjtleijtungen | Borjtehender Nachtrag iſt von dem Brandenburgſchen 
——— Unterbeamten mit Einſchluß der Chauſſee- Provinziallandtage in der Sitzung vom 23. Februar d. Is. 
aufſeher, ſowie der Aufſeher und Wärter an den — vorbehaltlich der Genehmigung des Herrn Miniſters des 
Provinzialanſtalten nad den Sätzen fir die Unter— | Innern — beſchloſſen worden. 
beamten de3 Staat? (VIII). Berlin, den 28. Februar 1893. 
| Der Landesdircktor der Provinz Brandenburg 

von Levetzow. 


8 35 Abſ. 1. 


Bei Berechnung der Dienitzeit kommt Die Zeit, während j 
welcher der Beamte im Reichs-, Staats, Kommunal⸗- oder Vorftehender Nachtrag zu dem Reglement über bie 
ſonſtigem öffentlichen Dienft fi} befunden Hat, nur infoweit | dienftlihen Verhältniſſe der Provinzialbeamten in der 
in Anrechnung, als bie dem Beamten bei der Anftellung | Provinz Brandenburg vom —— En 1878 wird auf Grund 
durch den Provinziallandtag, bezw. durch den Provinzial- 99, 1873 >. 

er: h des 8 120 der Brovinzialordnu m Sun 185 hier— 
ausſchuß ausdrüdlich zugejichert, oder nachher vom Pro— \ inzialordnung DOM gar, 1881 Vier⸗ 
vinziallandtage bewilligt worden iſt. Die Zeit des aktiven durch genehmigt. 


Milttärdienftes wird . .. . in gleicher Weile wie bei den Berlin, den 18. April 1893. 
Staatsbeamten angerechnet, und ebenjo die Zeit, während (L. S.) 
welcher ein Beamter unter Bezug von Wartegeld im einjt- Der Minifter des Innern 
weiligen Ruheſtand ſich befunden hat. | In Vertretung: 
| Braunbehrens. 
— — ns 
IB 2609. 





211 


Amtsblatt 


Ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stüd 22. 


Allerhöchſter Erlaß. 


Den 2. Juni 


1898. 


Pferde eine neue ſtarke rindlederne Trenſe mit ſtarkem 


Auf Ihren Bericht vom 28. Februar d. J. will Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf 


Ich der Gemeinde Schöneberg im Kreiſe Teltow behufs 
Erwerbung der zur Freilegung des Platzes C. der Ab⸗ 
theilung IV. des Bebauungsplanes der Umgebungen 
Berlin's erforderlichen Grundfläche das Enteignungs— 
recht hiermit verleihen. Die vorgelegte Ueberſichtskarte 
erfolgt anbei zurüd. 
Berlin, den 6. März 1893. 

gez. Wilhelm R. 

gegengez. Thielen. 
An den Minifter der öffentlichen Arbeiten. 

Befanntmachungen 
der Königlichen Minifterien. 
BDBefanntmadhung 
den Anfauf von Remonten für 1893 betreffend. 
12. Zum Anfaufe von Remonten im Alter von drei 
und ausnahmsweiſe vier Jahren find im Bereiche der 
Königlihen Regierung zu Potsdam für dieled Jahr 
nachftehende, Morgens 8 reſp. 9 Uhr beginnende 
Märkte anberaumt worden und zwar: 
am 8. Juni Prenzlau, 


9, = Angermünde, 
. 10. = Wriegen a. Oder 9 Uhr, 
- 1%. = Rathenow, 
- 6. =: WRildnad 9 Uhr, 
e 17. ⸗Perleberg, 
.e 19. . = Kyrig 9 Uhr, 
:e 20. = Nauen 9 Ubr, 
11. Juli Strasburg U. / M., 


12, Auguft Meyenburg, 
15. ⸗ Wittſtock, 
16. = Neuftadt a. D. 9 Uhr. 

Die von der KRemonte-Anfaufs-Kommilfion er⸗ 
fauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und jofort 
gegen Quittung baar bezahlt. 

Hferde mit ſolchen Fehlern, welche nad) den Landes⸗ 
gefegen den Kauf rüdgängig maden, find vom Ber- 
fäufer gegen Erflattung des Kaufpreijed und der Un⸗ 
foften zurüdzunehmen, ebenfo Krippenfeger und Klop- 
bengfte, ſowie Wallade mit ausgeprägter SHengft- 
Manier, welche fi in den erflen zehn bz. acht und 
zwanzig Tagen nad Einlieferung in den Depots als 
ſolche erweifen. Pferde, welde den Berfäufern nicht 
eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht Tegitimirten 
Bevollmächtigten der Kommiſſion vorgeftellt werden, 
find vom Kauf ausgeſchloſſen. 

Die Verkäufer find verpflichtet, jedem verfauften 


—öRWwöV 


V 


mit 2 mindeſtens zwei Meter langen Stricken ohne be⸗ 
ſondere Vergütung mitzugeben. 

Um die Abſtammung der vorgeführten Pferde feſt⸗ 
ftellen zu fönnen, find die Dedicheine reſp. Füllenſcheine 
mitzubringen, auch werden die Berfäufer erjucht, die 
Schweife der Pferde nicht zu foupiren oder übermäßig 
zu verfürgen. Ferner ift es Dringend erwünſcht, daß ein 
zu maffiger oder zu weicher Futterzuftand bei den zum 
Berfauf zu flellenden Remonten nicht flattfindet, weil 
dadurch die in ben Remontedepots vorfommenden Kranf:- 
heiten fehr viel Schwerer zu überftehen find, ale dies bei 
rationell und nicht übermäßig gefutterten Remonten der 
Fall if. Die auf den Märkten vorzuftellenden Re⸗ 
monten müfjen daher in ſolcher Verfafjung fein, daß fie 
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der 
Mufterung ihrem Alter entiprechend in Knochen und Mus⸗ 
julatur ausgebildet find. 

Berlin, den 25. Februar 1893. 

Kriegsminifterium. Nemontirungs-Abtheilung. 


Betanntmachungen 
des Königlichen Negierungs: Bräfidenten. 
Standesamtsbezirts-Beränderung betreffen. 
118. Bom 1. Juni d. 3. ab wird im Kreile Teltow 
der Standesamtöbezirt N? 35 Lichterfelde aufgelöf und 
aus bdemfelben zwei neue Standesamtsbezirke gebildet 
werden, von denen der erfte Die Gemeinde „Groß⸗Lichter⸗ 
feide” mit der Bezeihnung NF 35 „Groß-vLichterfelde“, 
der zweite die Gemeinde „Lankwitz“ mit der Bezeich⸗ 
nung M 59 „Lankwitz“ umfaßt. 
Porsdam, den 27. Mai 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 


Befanntmadung. 

120. Des Könige Majeftät haben dem Comité zur 
Hebung der Zucht gängiger Wagenpferde in Baben- 
Baten mittelft Allerhöchfter Ordre vom 10. d. M. die 
Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der Öffentlichen Aus⸗ 
ipielung von Zuchtpferden, Fohlen, Wagen und anderen 
Gegenftänden, die ed mit Genehmigung der Groß- 
berzoglid Badiſchen Landesregierung in diefem Jahre 
zu veranftalten beabfichtigt, audy im diefjeitigen Staate- 
gebiete Looſe zu vertreiben. 

Die Polizeibehörden des Bezirkes haben den Ber- 
trieb der Looſe nicht zu beanftanden. 

Potsdam, den 20, Mai 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 








212 


unter dem Rindvieh des DBauergutsbefigerd Müller in 
NReinidendorf, Kreis Niederbarnim, des Vorwerks 
Marienhof bei Weißen, Kreis Jüterbog-Luckenwalde. 

Feſtgeſtellt ift Bläschenausſchlag unter dem 
Rindvieh des Büdners Lahn und Hüfners Tieg in Alt- 
Rottſtock, Kreis Zauch-Belzig, die Influenza bei 
einem Pferde des Kaufmanns Bungel in Eremmen, 
Kreis Dfthavelland. 

Potsdam, den 30. Mai 1893. 

Der Regierunge-Präftdent. 


Biebfeuchen. 

121. Feſtgeſtellt if die Maul- und Klauen- 
ſeuche unter dem Rindvieh des Pächters Walter zu 
Amalienhof, unter dem Rindvieh und den Schafen 
des zum Rittergut Bredow gehörigen Vorwerks, Kreis 
Dfthavelland, unter dem Rindvieh der Domaine Ca⸗ 
jelomw, Kreis Prenzlau, dem Jungvieh ber Schäferei zu 
Karme, Kreis Ruppin. 

Erloſchen ift die Maul- und Klauenjeude 


122. Befanntmadung. 

Gemäß der Vorſchrift im S A Abſatz 1 des Gefeges, betreffend die Abwehr und Lnterbrüdung ber 
Reblausfrankpeit, vom 3. Juli 1883 (Reichs - Gefegblatt S. 149) wird nachſtehend ein neues Verzeichniß der 
in den Weinbaugebieten des Reichs gebildeten Weinbaubezirfe befannt gemacht. Die früheren Bekanntmachungen 
treten hierdurch außer Kraft. 


— 








Bunbesflaat Lau: Namen 
und . fende Umfang des Weinbaubezirfs, bes 
Verwaltungsbezirk. X Weinbaubezirfs. 
I. Preußen. 
Reg.⸗Bez. Poſen. 1. Kreiſe Bomſt, Buk, Koſten und Meferig. Koſten. 
Liegnitz und] 2.Regierungsbezirk Liegnitz mit den zur Provinz Brandenburg ger | Liegniß. 
Frankfurt. hörigen Gemarkungen Croſſen a. O., Merzdorf, Berg, Hunds⸗ 
belle, Rußdorf, Deutſch- und Wendiſch-Sagar, Gersdorf, 
Tſchausdorf, Thiemendorf, Plau, Grunow, Logau und 
Tſchicherzig. 
Breslau. 3. Regierungsbezirk Breslau. Breslau. 
⸗ Oppeln. 4. ⸗ Oppeln. Oppeln. 
⸗ Merſeburg. I 5.|Kreife Querfurt, Naumburg, Weißenfels. Naumburg. 
⸗ ⸗ 6. Kreis Schweinitz. Schweinitz. 
⸗ Erfurt und | 7. IStadtkreis Erfurt, Landkreiſe Erfurt, Langenſalza, Weißenfee] Erfurt. 
Merjeburg. und Edartsberga. 
⸗ Potsdam u.I 8. [Provinz Brandenburg mit Ausſchluß der unter Nr. 2 genannten | Brandenburg. 
Frankfurt. Gemarfungen. 
⸗ Kaſſel. 9. Stadt⸗ und Landkreis Hanau mit Ausſchluß der Gemarkung | Hanau. 
Langenjelbolp. 
⸗ ⸗ 10. wen paufen und die Gemarkung Langenjelbold (Landfreis | Gelnhaufen, 
anau). 
⸗ Wiesbaden J11. Stadt- und Landkreis Frankfurt a. M. Frankfurt a. M. 
⸗ ⸗ 12. | ®emarfungen Neuenhain, Altenhain, Cronberg, (Obertaunuskreis)Neuenhain. 
und Soden (Kreis Hoͤchſt). , 
⸗ ⸗ 13. Gemarkungen Hofheim, Lorsbach, Marxheim (Kreis Höhft) und | Diedenbergen. 
Diedenbergen (Landfreis Wiesbaden). 
⸗ ⸗ 14. Gemarkungen Weilbach, Floͤrsheim, Wider und Mafjenheim | Wider. 
(Landfreis Wiesbaden). | 
. ⸗ 15. 1&emarfung Hochheim. Hochheim. 
⸗ ⸗ 16. |®emarfungen Delkenheim, Nordenſtadt, Wallau und Breden- | Wallau. | 
heim (Landfreis Wiesbaden). J 
⸗ ⸗ 17. Gemarkungen Igſtadt, Kloppenheim, Erbenheim (LandkreisIgſtadt. 
Wiesbaden). 
⸗ 18.Stadtkreis Wiesbaden. Wiesbaden. 
⸗ 19. Gemarkungen Biebrich⸗-Mosbach, Dotzheim, Frauenſtein, Schier= | Frauenftein. 
ſtein (Landkreis Wiesbaden). 
⸗ ⸗ 20.Gemarkungen Niederwalluf, Oberwalluf, Neudorf, Rauenthal, 


Eltville, Kiedrich (Kreis Rheingau). 


213 





Bundesſtaat 
und 
Verwaltungsbezirk. 


Reg.⸗Bez. Wiesbaden. 


* * 


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Aachen. 
Köln. 
Coblenz. 


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⸗ Coblenz und 
Trier. 


Coblenz. 
Trier. 


X 


un 


Lau: 

fende Umfang des Beinbaubezirke. 

N 0 

21. Gemarkungen Erbach, Hattenheim, Hallgarten, Oeſtrich (Kreis 


33. 
34. 
35. 
36. 
37. 


38. 


39. 


40. 
42. 


43. 


.Gemarkungen Ehrenthal, Keftert, Camp, 


Rheingau). 


.1Gemarfungen Mittelheim, Winkel, Johannisberg (Kreis Nhein- 
gau). | 
.1®emarfungen Geifenheim, Eibingen, Rüdesheim (Kreis Rhein⸗ 


gan). 
. Gemarkungen Aulhaufen, Aßmannshaufen (Kreis Rheingan). 
Gemarkungen Lord, Lorchhaufen, Preßberg (Kreis Rheingau). 
.IGemarkungen Caub, Dörfcheid (Kreis St. Goarshauſen). 
.JGemarkungen Bornich, Patersberg, St. Goarshauſen, Lierfchied, 


Nochern, Wellmih (Kreis St. Goarshaufen). 
Filſen, Oſterspai 


(Kreis St. Goarshauſen). 


‚I®emarfungen Braubach, Oberlahnſtein, Niederlahnſtein (Kreis 


St. Goarshauſen). 


.Gemarkungen Fachbach (Kreis St. Goarshauſen), Ems, Dau⸗ 


ſenau, Naſſau, Weinaehr, Obernhof, Seelbach (Unterlahnkreis). 


.Gemarkungen Balduinſtein, Geilnau, Langenſcheid (Unterlahn⸗ 


kreis). 


.Gemarkungen Schadeck, Runkel, Villmar (Oberlahnfreis), Nieder⸗ 


brechen, Oberbrechen, Eiſenbach (Kreis Limburg). 

Kreis Düren. 

Stadt⸗ und Landkreis Bonn, Kreis Rheinbach und Siegkreis. 

Kreis Wetzlar. 

Kreis Neuwied und die Bürgermeiſtereien Ehrenbreitſtein, Ben⸗ 
dorf und Vallendar (Stadt und Land) des Landkreiſes Coblenz. 

Kreiſe Ahrweiler, Adenau und Mayen, letzterer mit Ausſchluß 
der Bürgermeiftereien Polch und Münftermaifelb. 

Kreis St. Goar mit Ausſchluß der Bürgermeifterei Broden- 
bach, fomwie die Gemarfungen Capellen und Rhens des Land: 
kreiſes Coblenz. 

Kreiſe Zell und Cochem, Buͤrgermeiſtereien Polch und Diünfter: 
mayfeld des Kreiſes Mayen, Bürgermeiſterei Brodenbach des 
Kreiſes St. Goar, Bürgermeiſterei Winningen, ſowie Ges 
markungen Moſelweiß und Metternich des Landkreiſes Coblenz, 
Stadtkreis Coblenz, ferner Gemarkungen Neil und Kövenich 
des Kreiſes Wittlich (Reg.⸗Bez. Trier). 

Kreiſe Kreuznach, Meiſenheim und Simmern. 


.Kreiſe St. Wendel, Saarbrüden, Saarlouis und Merzig. 


Kreife Bitburg, Gemarfungen Perl, Beſch, Nennig, Kreuzweiler, 
Palzem, Helfant, Wehr, Wincheringen, Rehlingen a. / Moſel, 
Nittel, Wellen und Temmels des Kreiſes Saarburg, Ge- 
marfungen Oberbillig, Igel, Lieröberg, Langfar, Meſenich, 
Grevenih, Metzdorf, Wintersporf, Ralingen, Edingen, Men⸗ 
ningen und Minden des Landfreifes Trier. 

Stabtfreis Trier, Gemarfungen Oberemmel, Krettnach, Ober- 
mennig, Niedermennig, Kommlingen, Merzlich, Conz, Filzen, 
Hamm, Cönen, St. Mathias, Medarb-Feyen, Heiligkreuz, 
Diewig, Kürenz, Euren, Sommerau, Kernſcheid, Irſch, 
Guſterath, Plumig, Gorlingen, Filſch, Waldrach, Caſel, 
Mertesdorf, Eitelsbach, Ruwer⸗Maximin, Ruwer⸗Paulin, 
Pfalzel und Ehrang des Landkreiſes Trier, Gemarkungen 
Caſtel, Crutweiler, Serrig, Irſch, Beurig, Saarburg, Nieder⸗ 


Namen 
bes 
Weinbaubezirks. 

Deſtrich. 
Winkel. 
Geiſenheim. 
Aßmannshauſen. 
Lorch 


Caub. 
St. Goarshauſen. 


Camp. 
Oberlahnftein. 
Naſſau. 
Balduinſtein. 
Runkel. 
Düren. 

Bonn. 
Wetzlar. 
Neuwied. 
Ahrweiler. 


St. Goar. 


Cochem. 


Kreuznach. 
Saarbrüden. 
Wincheringen. 


Trier. 





214 





— — — — 


Bundesſtaat 
und 
Verwaltungsbezirk. 





Reg.⸗Bez. Trier. 


II. Bayern. 
Reg.⸗Bez. Pfalz. 


⸗ Unterfranken, 
bezw. Mittelfranke 


und Oberfranken. 


Önigreich 
achten. 
Kreishauptmannſchaft 
Dresden. 


a: Schmaben. 
S 


Kreishauptmannſchaft 


Leipzig. 
IV. Württemberg. 
Donaukreis. 
Jagſtkreis. 


Verſchiedene Kreiſe. 


V. Baden. 


Lau⸗ 
fende 


NE 


—— ou —m— nn 1 — — ö— —— — ——— ——— — — — 


Umfang des Beinbaubezirfe, 


Tanken, Offen, Schoden, Ayl, Bibelhaufen, Wawern, Wil: 
tingen und @angem des Kreiſes Saarburg. 


44.Kreis Dernfaftel, Kreis Wittlich mit Ausſchluß der Gemarfungen 


Keil und Kövenich, ſowie die Gemarfungen Kenn, Schweich, 
Longuih, Faſtrau, Fell, Longen, Loerih, Mehring, Poelich, 
Schleich, Enſch, Bekond, Debem, Thoͤrnich, Clüſſerath, Kö- 
werich, Leiwen und Trittenheim des Landkreiſes Trier. 


Bezirksämter Neuſtadt a. H., Landau und Bergzabern, ferner 
die Gemeinde Lambsheim, Bezirksamts Frankenthal. 


.Bezirksämter Germersheim und Speyer. 


.Bezirksamt Frankenthal mit Ausnahme der Gemeinde Lambs⸗ 


heim, die Bezirfsämter Kirchheimbolanden und Kuſel, ferner 
die Amtsgerichtöbezirfe Diterberg und Winnweiler. 


. 1 Bezirfsamt Zweibrüden. 
‚1 Sämmtliche Bezirfeämter und unmittelbaren Städte des Re: | Unterfranfen. 


gierungsbezirfs Unterfranfen und Alchaffenburg, ferner vom 
Regierungsbezirf Oberfranfen: die Stadt Bamberg und. die 
Bezirfsämter Bamberg I. und II., Forchheim und Staffelflein, 
endlid vom Regierungsbezirt Mittelfranfen: die Stadt Rothen⸗ 
burg a. T., ſowie die Bezirfsämter Rothenburg a. T., Scein- 
feld und Uffenheim. 

Bezirksamt Lindau. 


Amtshauptmannſchaftliche Bezirke Großenhain, Meißen, Drespen- 
Altftadt, Dresden-Neuftadt und Pirna, ſowie Stadtbezirf 
Dresden. 

Amtshauptmannichaftliche Bezirfe Dichag und Grimma. 


.1Oberamtsbegzirfe Ravensburg und Tettnang. 
.Oberamtsbezirk Mergentheim mit Ausichluß der Gemeinde: 


marfung Rengershaufen, ferner die zu dem Oberamt Gera- 
bronn gehörigen Gemeindemarfungen Oberfletten, Niederftetten 
und Wildenthierbadh. 


.1Oberamtöbezirfe Rottenburg, Tübingen, Herrenberg, Reutlingen, 


Urach, Nürtingen, Kirchheim, Eflingen, Cannſtadt, Waiblingen, 
Schorndorf, Welzheim, Badnang, Marbad), Ludwigsburg, 
Stuttgart Stadt, Stuttgart Amt, Reonberg, Calw, Neuenbürg, 
Vaihingen, Maulbronn, Bradenheim, Befigheim, Heilbronn, 
Nedarjulm, Weinsberg, Dehringen, Dal, Künzelsau, ſowie 
bie Gemeindemarfungen Bädhlingen und Langenburg, Ober: 
amts Gerabronn, und bie Gemeindemarfung NRengershaufen, 
Dberamtd Mergentheim. 


Kreis Mosbach. 

Kreife Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe. 
Kreife Baden und Offenburg. 

Kreiſe Freiburg und Lörrad. 


— HH — — 


— —— — 


Namen 


es 
Weinbanbezirko. 


Bernkaſtel. 


Neuſtadt a. H.— 
Landau —Berg⸗ 
zabern. 

Germersheim — 


peyer. 
Frankenthal — 
Kirchheim⸗ 
bolanden — 
Kuſel. 
Zweibrüden. 


Lindau. 


215 






Bundesitaat Rau: Namen 


und fende | Umfang des Weinbaunbezirfe des 

Berwaltungsbegirf. N Meinbaubezirke. 
5. | Rreis Waldshut. 
6. Kreis Konftanz. 

VI. Seffen. 1.1 Provinz Rheinheſſen mit Ausnahme der Gemarfungen Kaftel 

und Koftheim. 

2.1Provinz Starfenburg. 
3.1 Provinz Oberheſſen. 
4.1Die Gemarfungen Kaftel und Koftheim ber Provinz Rheinhefien. 

VI. Sachten: 1.1 Das ganze Gebiet des Großherzogthums. 

Reimer. 


VII. Oldenburg. | 1.|Bürgermeifterei Herrftein. 
(Fürftentbum Birken 


feld.) 
IX. Sachfen: 
Meiningen. 
Kreis Saalfeld. 1. | Die Gemeinden Oberpreifipp und Unterpreifipp im Amtsgerichte- 
| bezirf Saalfeld. 
s ⸗ 2.1Die Gemeinden Tümpling, Camburg, Rodameuſchel, Wichmar, 
Döbritſchen, Eckelſtädt, Schmiedehauſen, Kaatſchen, Unterneu⸗ 
ſulza, Münchengoßerſtädt, Stöben und Weichau im Amts⸗ 
gerichtsbezirk Camburg. 
X. Sachſen⸗ 1.| Die Ortsfluren Königsberg und Naſſach. Königsberg in 
Koburg u. Gotha. Franken. 
XI. Elſaß⸗ 1. | Bezirk Unter⸗Elſaß mit Ausſchluß der Gemarkungen ber Ge⸗ 


Lothringen. meinden Kinzheim und Orſchweiler, ſowie der am rechten 
Ufer des Gießer gelegenen Theile der Gemarkungen ber Ge⸗ 
meinden Schlettftadt und Keſtenholz. 

1 Diejenigen Theile der Kreife Gebmeiler, Colmar und Rappolts⸗ 
weiler, welche Sftlih von der Eiſenbahn von Straßburg nad 
Bajel Tiegen, fowie der Bann der Gemeinde Bollweiler. 

3.] Die übrigen Theile der Kreife Gebmeiler, Colmar und Rappolte- 
weiler, fowie die unter 1. aufgeführten Gemarfungen bes 
Bezirks Unter⸗Elſaß. 

4.|Die Kreife Mülhaufen, Attkirh und Thann. 

9. | Bezirk Lothringen. 


Berlin, den 5. Mai 1893. 


—X 


Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 





* « * 
Veroͤffentlicht 
Potsdam, den 29. Mai 1893. Der NRegierungs-Präfident. 
Betanntmadhung. bezirk Kerzlin mit der Landgemeinde Kerzlin in dem⸗ 


123. Des Könige Majeftät haben mittelft Aller: ſelben Kreiſe vereinigt werde. 
höchſten Erlaſſes vom 22. v. M. zu genehmigen geruht, Potsdam, den 26. Mai 1893. 
bag der im Kreife Ruppin belegene jelbfiftändige Guts⸗ Der Regierungs-Präftdent. 





burg, Schweiger in Polen, Dr. Damme in Kiel, 
Kanzom in Königsberg i. Pr. an dad Landgericht 1. 
in Berlin. 

UV. Nechtsanwälte und Notare. 

Gelöſcht find in der Lifte der Rechtsanwälte der 
Rechtsanwalt Leo Mugdan bei dem Landgericht I. in 
Berlin, der Rechtsanwalt Loeck bei dem Amtsgericht 
in Zehdenid‘, der Redhtsanwalt Dr. Salomon bei dem 
Landgericht II. in Berlin, der Rechtsanwalt Zühl bei 
dem Amtsgericht in Templin, der Rechtsanwalt Barkow 
beim Kammergericht. Eingetragen find in die Lifte der 
Rechtsanwälte der Rechtsanwalt Ebflein aus Guben, 
der biöherige Amterichter Fleifcher aus Preuß. Star: 
garbt, der Rechtsanwalt Kraufe aus Stradburg W.-Pr., 
der Landgerichtsrath a. D. Aſche in Berlin, der 
Rechtsanwalt Dr. Raatz aus Baerwalde i. Pomm. 
und die Gerichtsaffefforen Liebling, Morig Carfteng, 
Raumann, Dr. Mar Staub, Stahomsfi und 
Benda beim .Landgeridt I. in Berlin, der Rechts⸗ 
anmalt Leopold Levin, bisher beim Landgericht I. in 
Berlin, der Rechtsanwalt Ernſt Fleiſchmann aug 
Treptow a. R. und der Rechtsanwalt Heine, bisher 
beim Landgeriht I. in Berlin beim Landgeridht II. in 
Berlin; der Rechtsanwalt Wittelshöfer aus Prenzlau 
beim Kammergericht, der Gerichtsaſſeſſor Fabienke 
beim Landgericht in Landsberg a. W., der Rechtsanwalt 
Haad aus Danzig bei dem Amtögericht in Werber, 
die Gerichtsaffefforen Schulz und Schneiderreit 
bei dem Amtsgericht II. in Berlin, der Rechtsanwalt 
Zenfer aus Preeg bei dem Landgeridt in Potsdam, 
der Rechtsanwalt Zühl aus Templin bei dem Amts- 
gericht in Zehdenid, der Gerichtsaſſeſſor Silten beim 
Landgericht in Prenzlau, der Rechtsanwalt Biſchoff 
aus Berlin beim Amtsgericht in Droffen, der Rechts⸗ 
anwalt Sandberg aus Bredlau beim Amtsgericht in 
Eberswalde. Zu Notaren find ernannt die Rechts- 
anwälte Sintenig in Neu-Ruppin, Bohdanepfi 
und Wolbert in Potsdam. Der Rechtsanwalt und 
Notar Loeck in Zehdenid if in Kolge feiner Loöſchung 
in der Life der Rechtsanwälte aus dem Amte ale 
Notar ausgeſchieden. Berftorben ift der Rechtsanwalt 
und Notar Wollheim in Groffen. 

V. Neferendare. 

Zu Referendaren find ernannt die bisherigen Rechts⸗ 
fandidaten Kleinau, Haenſchke, Poſſart, Roeßel, 
Medding, Wellenberg, Dr. Glaſer, Koenig, 
Bold, Tornow, Graf von Spee, Splettſtößer, 
Aſch, Bayard, Koenig, Hoffmann, Ramlau, 
Olshauſen, Wiedemann, Paul Schwartz, Rofen- 
berg, Oeſtreich, Ribbeck, Graf von Bredow, 
Graf Clairon d'hHauſſonville, Kort, Liebe, Voigt, 
von Holtzendorff, Zeitſchel, Wendlandt, Doehl, 
Henning, Dietrich, von Le Coq, Brauſewetter, 
Ziedrich, Schultz, Peisker. Wieder aufgenommen 
iſt der frühere Nejerendar Mar Levy. Uebernommen 
find Kniffler aus dem Bezirfe des Oberlandesgerichts 
zu Cöln, Semper aus dem Bezirke des Oberlandes⸗ 
gerihtd zu Kiel, Huguenin aus dem Bezirke bee 


Dberlandesgerihte zu Königsberg, Dr. Wiedenfeld 
aus dem Bezirf des Oberlandesgerichts zu Caſſel. Ver⸗ 
jegt find: Dr. Haßlacher und von Burchard m den 
Bezirf des Oberlandesgerichts zu Eöln, Hanow in den 
Bezirk des Dberlandesgerihts zu Hamm. Entlaſſen 
find: von Pilgrim-Baltazzi behufs Anftellung im 
Auswärtigen Amt; von BurgsdorffsMarfendorff, 
Dr. Röjeler, Dr. Fleifhhammer, von Krofigf, 
Dr. ®raf von Wartendleben behufs Webertritts im 
den höheren Verwaltungsdienſt; von Saldern, 
Dr. Rehme, Dr. Hübner, Kniffler und Epner 
auf ihren Anne von Wigleben. 

| VI. Subalternbeamte. 

Frnannt find zum Rendanten bei ber Gerichtskaſſe 
in Charlottenburg der Gerichtsichreiber Friedrich Guſtav 
Schulze in Seelow; zu Gerichtöfchreibern: der etats⸗ 
mäßige Gerichtsfchreibergehälfe Teut beim SKammter- 
gericht, Die vtatsmäßigen Gerichtöichreibergehülfen 
Schönrade vom Landgericht I. in Berlin bei derfelben 
Behörde, Gaedide.vom Landgericht IL. in Berlin bei 
berielben Behörde, Fehſe, Heim, Defterreich vom 
Amtegeriht J. Fechner vom Landgeridt I. bei dem 
Amtsgericht 1. in Berlin, Wille vom Amtögericht IL 
in Berfin bei derjelben Behörde, Dames vom Amts⸗ 
gericht I. in Berlin bei dem Amtegeriht in Spandau, 
Sparfeldt in Treuenbriegen bei dem Amtsgericht in 
Senftenberg, Better in Sorau bei dem Amtdgericht 
daſelbſt, die etatsmäßigen Alfiftenten Froöhlich in 
Franffurt a. D. bei dem Amtögeriht in Seelow, 
Reichelt in Landsberg a. W. bei dem Amtsgericht in 
Finfterwalde, die diätariſchen Gerichtöfchreibergehülten 
Rüling vom Landgericht I. in Berlin, Rentzſch vom 
Landgericht II. dafelbfl, und Gems vom Amtsgericht II. 
daſelbſt beim Amtsgericht I. in Berlin, Laurent vom 
Amtsgericht in Frankfurt a. D., Wefenberg in 
Sonnenburg, Heinrich Schmidt vom Landgeridt I. in 
Berlin bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, Beh⸗ 
rendts in Alt-Landeberg bei dem Amtsgericht in Tieben- 
walde, Crüger in Qudenmwalbe bei dem Amtsgericht in 
Wufterhaufen a. D., Höhn in Rudau bei dem Amts— 
gericht in Reppen, Dftwald in Prenzlau bei dem Amts⸗ 
gericht in Coepenick, Berndt in Goepenid bei dem 
Amtsgericht daſelbſt, Hettwer in Freienwalde a. D. 
bei dem Amtsgericht in Rixdorf, Plocd in Peitz bei 
bem Amtsgeriht in Spandau, Uhfe vom Landgericht 
in Guben beim Amtsgeriht in Cottbus, Schauer ın 
Zehdenid bei dem Amtsgericht in Eberswalde, Stand⸗ 
fuß in Forft bei dem Amtsgericht in Landsberg a. W., 
Richter in Zielenzig bei dem Amtögericht daſelbſt, 
Gallert in Woldenberg bei dem Amtögericht dDafelbft, 
Wehrmann in Storfom bei dem Amtögeridht in Beed- 
kow; zu Sefretären bei der Staatsanwaltidaft Die 
etatsmäßigen Aififtenten bei derſelben Tangholz von 
der Staatsanmaltichaft II. in Berlin bei derjelben Be— 
börde, Böttcher von der Staatsanwaltichaft I. in 
Berlin bei derjelben Behörde, der diätariihe Gerichts— 
ichreibergehälfe Beutel in Neu-Ruppin bei der Staats- 
anwaltſchaft daſelbſt; zu etatsmäßigen Gerichtsſchreiber⸗ 


217 


2) Bon Gegenftänden, welche über 48 Stunden bis zu 1 Monat lagern, ift das volle Stättegeld 
u zahlen. 
a Bon Gegenftänden, welche über 1 bis 6 Monate lagern, ift das ein umd einhalbfache Stättegeld zu 
entrichten. Bon Gegenftänden, melde 12 Monate lagern, ift das doppelte Stättegeld zu zahlen. 

3) Bon Gegenftänden, welche länger als ein Jahr lagern, wird das Etättegelb für die fernere Lage⸗ 
rung nach den vorftebend zu 2 gegebenen Beſtimmungen erhoben. 

4) Das ausgeworfene Setzer⸗ reſp. Mefjerlohn ift ohne Rüdfiht auf die Dauer der Lagerung für ein 
und benfelben Gegenftand zu zahlen. 

5) Wer Gegenflände auf einer Ablage lagern will, muß fi dieſerhalb vorher bei dem Ablageaufieher 
melden, welcher ihm den Platz, auf dem bie Gegenftände abzuladen find, anweifl. Wer ohne vorhergehende 
Meldung Gegenftände auf die Ablage führt oder lagert, hat die Verpflichtung, die bereits abgeladenen Gegen» 
Hände auf Verlangen des Aufjehers nach dem ihm von dieſem anzumeifenden Plage auf feine alleinige Koflen 


bringen und bafelbft aufjegen zu laſſen. 
Neu-Ruppin, den 7. Dezember 1892, 


Der Magiftrat. 


3 
Borftehender Tarif wird im Einverfiändniß mit dem Herrn Provinzial-Steuer-Director unter Borbe- 


halt des Widerrufs hierdurch genehmigt. 
Potsdam, den 23, Mai 1893. 


123. Tarif, 

nach welchem das Bohlwerfsgeld für Schiffsgefäße während bes 

Aus: oder Ginladens bezw. das Miethsgeld für die Lagerung von 

Materialien auf der Ablage des Schiffseigners Heinrich Lenz bei 
Fehrbellin zu entrichten if. 


I. Für das Ein- oder Ausladen auf eine Labe- 


Der Regierungs-Präftdent. 


IV. Befreit von der Abgabe find: 
a. Die den Intereflen der Wafjerbauverwaltung 
dienenden Fahrzeuge; 
b. Solche Kahrzeuge, welche Tediglich für Königliche, 
Staats⸗ oder Reichsrechnung Oegenftänbe befördern. 
Potsdam, den 10. Mai 1893. 


dauer von einer Woche, während welcher Zeit für die Im Einverfländnig mit dem Königlichen Provinzial- 


ausgeladenen Materialien fein Stättegelb erhoben wird, 
joll entrichtet werben: 
1) Für eine ganze Schiffsladung 6,00 M. 
2) = = halbe : 4,00 = 


3) = jede neu angefangene Woche jollen 
in beiden Fällen noch 2 Mark für 
jedes Schiffefahrzeug bejonderd erhoben 
werben. 

II. Kür Fleinere Mengen ald ganze oder halbe 
Schiffsladungen, welche von vorüberfahrenden Sciffern 
zugeladen oder abgejegt werben, ſoll entrichtet werben: 


1) Für 1— Enne . . . . 05 

2) = 21-100 = 0. 1,00 = 
Ri s 101-500 = ne. 280 ⸗ 
4) Für jede folgenden 500 Centner 0,50 M. 


mehr. 

II. Stättegeld. Für das Lagern von Materialien 
auf der Ablage fol das Stättegeld nah folgenden 
Monatsſätzen erhoben werben: 

a. Für Materialien, welche früher als 8 Tage vor 
Beginn des Einladens auf der Ablage gelagert 
werden, 

b. Für Materialien, welche 8 Tage nach beendigtem 
Ausladen noch nicht vollſtändig abgeholt ſind, 

1) Für 1 chbm Feldſteine, Kalf- 

ſteine, Kies, Sand oder Lehm 0,20 M. 
2) Für 1 chm Bauholz, Nußholz 

oder Bruno . . . . . 
3) Für 1000 Stüd Mauerfleine . 
4) ⸗ 1000 = Dadjfleine . 

Das Stättegeld foll auch für jeden neu 


025 + 
015 - 


angefangenen Monat voll erhoben werben. 


Steuer-Direftor: 
Der Regierungs-Präftdent. 


Belanntmachungen des 
Königlichen Polizei: afebin ms zu Berlin. 
Befanntmadhung. 

51. Se. Majeftät der Kaifer und König haben 
Allergnädigft gerubt, der von der Köpeniderfiraße mit 
einem Winfel nad der Michael⸗Kirchſtraße führenden, 
fogenannten Holzmarftgaffe den Namen „Wuſterhauſener⸗ 
ftraße”, der zwiſchen der Waifenbrüde und ber Köpe- 
niderfiraße neu angelegten Straße den Namen „Am 


0 M. Koͤllniſchen Park“, dem Theile der jogenannten Waſſer⸗ 


gaffe von ihrem öftlichen Anfange unmeit der Ohmgaſſe 
nad Welten hin bis zu ihrer Einmündung in die Infel- 
ſtraße am Köllnifchen Gymnafium den Namen „Runge: 
firaße”, der in Fortfegung ber Charlottenſtraße über 
bie Dorotheenftraße nach dem Weidendamm neu ange- 
legten Straße den Namen „Prinz Louis Ferdinand- 
frage”, der Verlängerung ber Kaiſer Wilbelmftraße 
über die Münsftraße bie zur Dirtenftraße ebenfalls den 
Namen „Kaifer Wilhelmftraße”, der Straße 1 der Ab- 
theilung I. des Bebauungsplans der Umgebungen 
Berlins von der Wienerftrafie bie zum Kottbufer Ufer 
den Namen „Ratiborftraße”, dem Plage E. der Abthei- 
lung II. den Namen „Kaiſer Friedrichplatz“, der 
Straße 11 verfelben Abtheilung den Namen „amp: 
baufenftraße”, dem zu Schöneberg gehörigen Plage C. 
ber Abtheilung IV. des Bebauungsplans einſchließlich 
jeined zu Berlin gehörigen öftlichen Straßenzuges ben 
Namen „Winterfeldtplag”, der Straße 12a. derjelben Ab- 
theilung den Namen,Elßholzſtraße“, der Straße 12b. diefer 
Abteilung den Namen, Gleditſchſtraße“, der Straße 27 der 


218 


Abtheilung VI. des Bebauungsplanes den Namen „Hutten- |bad Vorhandenſein ruffiicher Creditbillets feſtgeſtellt 
ſtraße“, der Straße 6 a. der Abtheilung VIII. des Bebauungs- wird, 25 Prozent von ber vorgefundenen Summe ale 
plans den Namen „Am Arminiusplag“, der Straße 32a. | Strafe einbehalten. Auf die Berfendung von ruffiichen 
ber Abtheilung X! den Namen „Dubenarderſtraße“, | Erebitbiletd in Briefen mit Werthangabe bezieht 
der Straße 43 derſelben Abtheilung den Namen ſich obige Mittheilung nicht. 


„Utrechterſtraße“, dem in Fortjegung der Franſeckiſtraße 
von der MWeißenburgerfiraße nad) ber Prenzlauer Allee 
führenden Theile der durch den Allerhöchſten Erlaß 
vom 9. Auguft v. I. Chriftburgerfirage benannten 


Straße 29 der Abtheilung XII. des Bebauungsplanes 28. 


Berlin W., den 18. Mai 1893, 

Reichs⸗Poſtamt, I. Abtheilung. 

Betanntmachungen der Reiterlichen 
Dber:Poftdireftion zu Potsdam. 


Bei der Kaiſerlichen Ober-Poftdireftion in 


ebenfalls den Namen „Franſeckiſtraße“, der Straße 44a. | Potsdam lagern nachbezeichnete Poftfendungen und 
der Abtheilung XIII? den Namen Zorndorferftraße”, | Begenftände ıc., welche den Abfendern bz. den Eigen- 


der Straße 47a. dieſer Abtheilung den Namen „Inſter⸗ 
burgerftraße”‘, den einen Straßenzug bildenden Straßen 

und 58a, derſelben Abtheilung den Namen 
‚„Rigaerftraße”, den Straßen 69 ımd 56a. ber gleichen 
Abtheilung den Namen „Mirbachſtraße“, der Straße 7a. 
der Abtheilung XIV. den Namen „Litthauerfiraße‘ und 
der im Zuge der Paulftrafe neu erbauten Brüde über 
die Spree den Namen „Luther-Brüde‘ beizufegen. 

Berlin, den 12. Mai 1893. 

. Der Polizei-Präftdent. 
Bekanntmachung. 

32. Durch Unterſuchungen im Kaiſerlichen Gejund- 
heitsamte iſt feſtgeſtellt worden, daß das in Berlin zu 
wirthſchaftlichen Zwecken in den Handel kommende Eis 
ſelbſt bei gutem Ausſehen, in ihrer Entwickelungsfähig⸗ 
feit nicht veränderte, geſundheitsgefährliche Kleinweſen 
enthalten hat. Es ift dadurch mwahrfcheinlich geworden, 
daß die häufiger beobachteten Krankheiten nad) dem Ge: 
nuffe von Getränfen, welche durch Dineinwerfen von 
Eisſtückchen gefühlt wurden, weniger durch die Kälte bed 
Getraͤnks, ale durch die im Eid vorhandenen Kranfheite- 
erreger verurfadht worden find. Diejelben Nachtheile 
fönnen durch fefte Nahrungsmittel, z. DB. Butter, welche 
durch Liegen auf ſolchem Eife gefühlt wurden, entfteben. 
Bor dem Genuffe von Getränfen und anderen Nah⸗ 
rungsmitteln, welche in der vorerwähnten Weiſe mit 
Eis gefühlt find und in Kolge deſſen gefundheitsgefähr- 
ich fein fönnen, wird ‚deshalb hiermit gewarnt. 

Berlin, den 23. Mai 1893, 

Der Polizei-Präfident. 
Bekanntmachungen bed Neichs⸗Poſtamts. 
Bekanntmachung. 

11. Nach einer Mittheilung der Kaiſerlich Ruſſiſchen 
Poftvermaltung werden durch ein am 1./13. Juni in 
Nußland in Kraft tretendes Zollgefeg ruſſiſche 
Creditbillets (Rubelnoten ıc.) ſowohl bei der Ein- 
fubr wie bei der Ausfuhr den zollpflichtigen 
Begenftänden beigegählt, und dürfen daher mit 
Bezug auf Artikel 16 des Weltpofivertrages, welder 
die Einlegung zollpflichtiger Gegenſtände in gemöhnliche 
oder eingefchriebene Briefpoflfendungen verbietet, vom 
genannten Zeitpunfte ab in gewöhnliden oder 
eingeichriebenen Briefpoffendungen nad oder 
aus Rußland nicht mehr verjendet werden. Die 
ruffiihen Behörden werden in den Fällen, wo in der- 
artigen Sendungen bei ber Ankunft oder beim Abgange 


thümern nicht haben zurüdgegeben werden fönnen: 

| A. Poftanweifungen: 

1) NE 2303 aus Steglig vom 21. Januar 1893 
über 6 Pf. an den Borfigenden des Gefang- 
vereing Ad. Kempf in Berlin SO. 

B. Gewöhnlidhe Briefe mit Werthinhatt: 

1) aus Brandenburg (Havel) vom 8. Januar 1893 
an Miß Fiſcher in Wiesbaden, enthält 2 Marf 
in Briefmarfen, 

2) aus Spandau vom 29. Dezember 1892 an die 

erfie Zeitung zu Mannheim, enthält 2 Marf in 

Briefmarfen, 

aus Kyrig (Prignig) vom 19. Januar 1893 an 

I S. poll. Neuſtadt (Doffe) enthält 50 Pf. in 

Briefmarten. 

©. Loſe aufgefunden: 

ein Einmarkſtück am 27. Januar 1893 im Bahn: 

poftwage des Zuges „N? 128/165 Neuſtadt (Dojfe) 

— Güſtrow, nachdem in Neuftadt (Doffe) Bhf. die 

Stüde vom Zuge 55 Hamburg— Berlin verladen 

und vertheilt worden waren. 

D. Einfhreibbriefe: 

aus Behlefanzs N? 246 vom 18. Öftober 1892 

an Frau Agnida Kokieszinska in Rußland, 

aus Vehlefanz NF 243 vom 10. Öftober 1892 

an Ignaz Kupiec in Rußland, 

aus Spandau M 666 vom 14. Januar 1893 

an Richard Linfe in Berlin, 

aus Erfner M 332 vom 27. Dezember 1892 an 

Frl. Quansfi in Berlin O. 

E. Badete: 

aus Yorsdam 2 (Byf.) M 242 (ein Hafe) vom 

21. Januar 1893 an Gefangenaufjeher Ploegfe 

in Genthin, bei deſſen Verfauf ein Erlös von 

2 M. 35 Pf. erzielt worden ift, 

aus Spandau 3 NP 481 vom 11. Februar 1893 

an Frau Litſchke in Berlin. 

F. Gewöhnliche Briefe mit Gebrauds- 

gegenftänden: 

aus Spandau 1 vom 27. Dezember 1892 an 

C. Hennig, Herberge zur Heimath in Cüftrin, 

enthaltend ein Paar Glacéhandſchuhe, 

aud Freienwalde (Dder) vom 8. Mär; 1893 an 

Frl. Anna Sägebarth bei Herrn Stod in 

Berlin, enthaltend ein Stück Seidenzeug. 

Die unbefannten bez. nicht ermittelten Abſender 


3) 


1) 


) 
2) 
3) 
4) 


1) 


2) 


1) 


2) 





Amtsblatt. 


ober Eigenthümer der vorſtehend bezeichneten Poftjen- 
dungen und Gegenflände ıc. werben aufgefordert, binnen 
4 Wochen ihre Anfprüche hierſelbſt geltend zu machen, widri⸗ 
genfalls mit diefen Sendungen 10. nad Maßgabe der ge- 
ſetzlichen Beſtimmungen verfahren werben wird. 

Potsdam, den 19. Mai 1893 

Der Kaiferliche Ober-Poftdireftor. 

In Bertretung: Blindow. 
Belanutmachungen der Königlichen 
Sauptverwaltung der Staatsjchniden. 
Bekanntmachung. 

10. Das Bantgeſchäft von Breeſt & Gelpde 
bier, Behrenſtraße Nr. 47, hat auf Umſchreibung ber 
Schuldverfchreibung der fonfolidirten Aprogentigen Staats⸗ 
anleihe von 1882 Lit. D. M 240160 über 500 M. 
angetragen, weil von derſelben bie rechte obere Ede 

abgeriffen ift. 

In Gemäßheit des 5 3 des Gejeges vom 4. Mat 
1843 (Geſ.S. S. 177) wird deshalb eber, der an 
dDiefem Papier ein Anreht zu haben vermeint, auf 
geforbert, dafjelbe binnen 6 Monaten und fpäteftens 

am 12. Anguſt d. I. 
und anzuzeigen, wibrigenfalle das Papier kaſſirt und 
dem genannten Banfgeihäft ein neued kursfähiges 
ausgehändigt werben mird. 

Berlin, den 3. Februar 1893. 

Hauptverwaltung der Staatsichulden. 
von Hoffmann. 
Bekanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staatdpapiere. 
Befanntmadhung. 
18. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführungs- 
Geſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
(0.5. S. 281) und des 6 6 der Verordnung vom 
6. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wirb befannt gemadt, 
daß die Schuldverfchreibung der fonfolidirten 31/2 Yoigen 
Staatsanleihe von 1890 Lit. E. M 364009 über 
300 M., melde gelegentlich einer am 16. März d. 9. 
durh den Magiftrat der Stadt Aſchersleben vorge- 
nommenen Aderverpacdtung dem Stadthauptkaſſen⸗Con⸗ 
trofeur genannter Stadt, Haſchock, ald Kaution über- 
geben wurde, angeblich abhanden gefommen ift. 

Es wird derjenige, welcder ſich im Beſitze diefer 
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches ber 
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem 
Magiftrat der Stadt Afchersieben anzuzeigen, widrigen- 
falls das gerichtliche Aufgebotöverfahren behufs Kraftlos⸗ 
erflärung ber Urfunde beantragt werden wird. 

Berlin, den 24. Mai 1883. 

Königlihe Kontrolle der Staatspapiere. 
NReichs⸗Geſetz⸗Blatt. 
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors. 
Bekanntmachung. 
8. Nachdem die bisher auf dem Hamburger Bahn⸗ 
hofe hierſelbſt beſtehende Zollabfertigungsſtelle nach dem 
hieſigen Lehrter Güterbahnhofe verlegt worden iſt, wird 
dieſelbe fortan als Amtsfirma die Bezeichnung: 
„Königliches Haupt-Steuer⸗Amt für ausländiſche 


219 


Gegenſtände zu Berlin, Zollabfertigungsſtelle auf 
dem Lehrter Bahnhofe, Hamburger Zollſchuppen“ 
führen. 
Berlin, den 17. Mai 1893. 
Der Provinzial-Steuer-Direktor. 


Bekanntmachungen der Königlichen 
@ifenbabn:Direftion zu Berlin. 
Ungariſch⸗Deutſcher Viehverkehr. 

12. Am 1. Juni d. I. tritt zu dem ſeit 1. Februar 
1892 beftehenden direften Tarife der Nachtrag III. in 
Kraft, welcher neue Frachtſätze für die Beförderung von 
Borftenvieh von Stationen der K. ung. Staatsbahnen 
und der Kaſchau⸗Oderberger Eifenbahn nach deutſchen 
Stationen, fowie die Aufhebung der von Barcs, Station 
der 8. K. priv. Sübbahn-Gefellihaft, nach einigen 

Deutichen Stationen beftandenen Frachtſätze enthält. 
Eremplare dieſes Nachtrags find im hiefigen Aus⸗ 

funftsbureau, Bahnhof Aleranderplag, käuflich zu haben. 
Berlin, den 18. Mai 1893. 

Königliche Eifenbahn:Direktion. 
Befanutma dungen der Königlichen 
Eiſenbahn⸗Direktion zu Bromberg. 

Bekanntmachung. 
22. Mit dem 1. Juni d. J. tritt für die Beför- 
derung von Steinfohlen, Steinfohlendrifets und Koks 
aus dem Waldenburger und Neuroder Grubenrevier 
nad Stationen der Eijenbahn-Direftiongbezirfe Brom- 
berg und Breslau, der Alt-Damm⸗Colberger, Stargard- 
Cüftriner und Breslau⸗Warſchauer Eiſenbahn an Stelle 
der bezüglichen Frachtſätze des Tarife vom 1. Oftober 
1884 ein neuer AusnahmesTarif in Kraft. Derjelbe 
enthält u. A. neue Frachtſätze für die Verjand- 
ftationen Charlottenbrunn und Fellhammer, jowie für 
mehrere neu eröffnete Empfangsftationen der Diref: 
tionsbezirfe Bromberg und Breslau, ferner vom Tage 
der Betriebseröffnung ab gültige Frachtſätze 
nah den Stationen der Neubaulinien Marienburg⸗ 
Miswalde-Maldeuten, Eibing- Miswalde-Ofterode und 
Ragnit-Pillfallen des Direktionäbezirfd Bromberg. Im 
Uebrigen find die Frachtfäge des neuen Tarifs im All⸗ 
gemeinen bie bisherigen, und nur theilmeife treten 
geringfügige Ermäßigungen bezw. Erhöhungen ein. 
Soweit der Tarif Erhöhungen der bisherigen Fracht⸗ 
fäge enthält, bleiben Tegtere no) bi zum 1. Juli 8.3. 
in Geltung. Die im Xarife enthaltenen bejonderen 
Beftimmungen zu der Verkehrs⸗Ordnung für die Eifen- 
bahnen Deutihlands find von der Landesauffichte- 
behörde genehmigt. Drudabzüge des neuen Tarifs find 
zum Preiſe von 70 Pf. für dag Stüd dur die Fahr: 
farten-Ausgabeftellen unjered Bezirks zu beziehen, 
Bromberg, den 20. Mai 1893.. 

Königliche Eifenbahn- Direktion. 
Belanntmachungen der Kreisausfchüffe. 
Betrifft die Veränderung der Bezirksgrenzen zwifchen dem Gute: 
bezirfe Amt Zechlin und dem Gemeindebezirke Flecken Zcchlin. 
14. Durch Beichluß des Kreisausichuffes des Kreiſes 
Oſtprignitz vom heutigen Tage find die Dienftländereien 
bes GemeindesBorfteherd zu Flecken Zechlin, Blatt 7 


















& | Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, | Datum 
ui ber welche die Ausweifung es ‚ 
E des Ausgewielenen. Befrafung. befhtoffen hat. ende 
1. 2. | 3 4 | 5 6 














gewerbömäßige Unzucht, Railerficer Bezirks⸗⸗ A, Mai 
Präfitent zu Mei 1893. 


geboren am 2, April 
1874 zu Schengen, 
Luxemburg, Turembur- 
giſche Staatsangehd- 


elene Diedrid, 








rige, 
23] Alfred Elfmarf, geboren am 31. Mai Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher desgleichen. 
Schreiber, 1859 zu Schönberg, Regierungspräfident 
Bezirk Olmütz, Mäb- zu Breslau, 
ren, ortsangehorig 
ebendaſelbſt, 


24 Anton Ferko, 21 Jahre alt, angeblich ſchwerer Diebſtahl, Land⸗Königlich preußiſcher 14. Mai 
Schmied (Zigeuner), | geboren bei Wiſchkow, ſtreichen und Betteln, Regierungspräfibent 1892. 
Mähren, ortdangehörig zu Oppeln, 
zu Zabrzeg, Bezirk 
Bielitz, Oefterreichijch- 


Schleſien, 
251 Johann Friedrich geboren am 16. Dezem-|Betteln, Koͤniglich preußiſcher 18. März 
Fiedler, Buchdrucker, ber 1865 zu Karbitz, Polizei⸗Praͤſident zu 1893. 
Bezirk Teplitz, Böhmen, Berlin, 


ortsangehörig zu Al- 
gersborf, Bezirk Tet- 
ſchen, ebendaſelbſt, 


26 Stanis laus geboren am 8. Mai Landſtreichen, Königlih preußiiher 5. Mai 
Jiaſamiesky, 1867 zu Wicklowitz, Regierungspraͤſident 1893. 
Arbeiter, Rußland, ruſſiſcher zu Potsdam, 
Staatsangehoöͤriger, 
27 Joſef Jonack, geboren am 9. April desgleichen, Koͤniglich preußiiher 4. Mai 
Schuhmacher, (März) 1859 zuSkrdlo⸗ Regierungspräfident 1893. 
wis, Böhmen, ortsan- zu Lüneburg, 


gehörig ebendaſelbſt, 
285 Joſef Kubicek,“ geboren am 17. Januar Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayerische] 26. Apeif 
1893. 


Drechsler, 1846 zu Chvalfovic, Polizei-Direftion 
Bezirk Koͤniginhof, Münden, 
Böhmen, ortsangehd- 
rig ebendajelbft, 
29 Karl Renner, geboren am 8. Februar|Betteln, Fürſtlich ſchwarzbur 1. Wai 
Porzellanmaler, 18550 zu Bärringen bei giſcher Landrath zul 1893. 


Carlsbad, Böhmen, Gehren, 
30) Karl Walter, geboren am 8. Marz Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher J 3. Mai 
Müllergejelle, 1865 zu Gaya, Bezirk Regierungspräfident 1893, 
Hradid, Mähren, | zu Trier, 


Hierzu 
eine Ertra-Beilage, enthaltend die vom Herrn Minifter für Handel und Gewerbe ertheilte Erlaubniß zum 
Transportverfiherungsgeichäftsbetriebe in Preußen für die Aftien-Gejellichaft „L’Universo“ Italieniſche Trans 
port-Berfiherungs-Gejellihaft in Mailand nebft einem Auszug aus den Statuten biefer Gejellichaft, 
jowie Vier Deffentliche Anzeiger. 
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einipaltige Drudzeile 20 Bf. 
DBelagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.) 


Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
en Potsdam, Buchoruderei der A. WB. Hayn'ihen Erben. 








Amtsblatt 


ber KRöniglihben Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stück 23. 


Befanntmachungen 
der Königlichen Minifterien. 
13. Nachtrag 
zu dem Regulative für den Geſchäftsgang bei dem Ober-Verwal⸗ 
tungsgericht vom 22. Februar 1892. 

6 1. Wird ein zur Enticheidung über Beſchwerden 
in Staatöfteuerfachen berufener Senat des Ober⸗Ver⸗ 
waltungsgerichtd (Steuerfenat) in Kammern eingetheilt, 
jo iſt jedes Mitglied des Senats einer Kammer ale 
fländiged Mitglied durch das Präſidium zuzumeifen. 
Ebenſo beftimmt das Präſidium die erforderlichen Stell- 
vertreter der ftändigen Mitglieder. Iete Kammer muß 
aus mindeſtens drei fändigen Mitgliedern einjchließlich 
des Borfigenden beſtehen. 

Die Kammern bearbeiten die ihnen zugemiejenen 
Saden felbftfländig. 

$ 2. Die Bertbeilung der Geſchäfte unter die 
einzelnen Kammern erfolgt nach Gattungen (Beichwerden 
in Einkommenſteuerſachen, in Gewerbeſteuerſachen, Be- 
jhwerden der Aktiengefellichaften u. |. mw.) oder nad 
örtlichen Bezirfen oder auf beiderlei Weife. Dem Prä- 
fivium bleibt jedoch vorbehalten, im Kalle bejonderer 
Anhäufung der Geichäfte vorübergehend abweichende Be⸗ 
flimmungen zu treffen. Nady Maßgabe der jo von dem 
Präſidium feftgeftellten Vertheilung weift der Senats— 
Präftdent die einzelnen Saden den Kammeın zu. 

$ 3. Sind mehrere Steuerjenate gebildet, ſo 
werden die Geichäfte und Verhandlungen der vereinigten 
Steuerjenate (Art. 5 des Gejeges vom 26. März 1893, 
Gejegfammlung Seite 60) von dem dem Dienflalter 
nad, und bei gleichem Dienflalter von dem der Geburt 
nad älteften ihrer SenatdsPräftdenten, bei gleichzeitiger 
Berhinderung ter betheiligten Eenatd-Präftdenten aber 
von dem älteften Rath der Steuerlenate geleitet. 

$ 4. Der Eenard-Präfident übermaht den ge- 
jammten Geichäftegang der Kammern feines Senats. 
Im Uebrigen fleht jedem Borfigenden einer Kammer 
bie Bertheilung der Gefchäfte unter die ‘Mitglieder, Die 
Ernennung der Dezernenten und Berichterftatter, die 
Leitung ber Berhanblungen und Berathungen in den 
Sigungen der Kammer und die Zeichnung der Concepte 
und Neinfihriften nad) Maßgabe der für bie Senate- 
Präfidenten in dem Negulativ vom 22. Februar 1892 
gegebenen Borichriften zu. 

$ 5. Die Kammern erlaffen ihre Enticheidungen, 
Beichlüffe, Verfügungen, Erjuchen ıc. unter tem Namen 
„Königliches Ober-Verwaltungsgericht“ unter zujäglicher 
Bezeichnung des Eenates und der Kammer. 


Den 9. Juni 





1893. 


5 6. In der Ferienzeit werden zur Erledigung 
ber Beihwerden in Staatsſteuerſachen nad Maßgabe 
tes beſtehenden Bedürfniſſes eine ober mehrere Ferien- 
Kammern aus den Mitgliedern des Gerichtshofes gebildet. 

Wegen Bildung eined zur Entjcheidung über Be- 
ſchwerden in Staatsſteuerſachen berufenen Serien-Senates 
bewendet ed bei den Beflimmungen bed 6 18 des Re⸗ 
gulativs vom 22. Februar 1892. 

$ 7. Aud im Uebrigen finden die Borfchriften 
des NRegulativ vom 22. Kebruar 1892 auf den Ge- 
ſchäftsgang bei den vereinigten Steuerjenaten und bei 
den Kammern der Steuerfenate finngemäße Anwendung. 





Der vorftehende, von dem Ober⸗Verwaltungsgerichte 
entworfene Nachtrag zu dem Negulative für den Ge- 
Ihäftsgang bei dem DOberverwaltungsgerichte vom 
22. Februar 1892 wird hiermit auf Grund bes 8 30 


des Geſetzes vom Zu I, (G.-S. de 18800 6.323) 
beſtätigt. 


2. Auguſt 1880 

Berlin, den 15. Mai 1893. 
Königliches Staatsminiſterium. 

(gez.) Gf. Eulenburg. (ge) v. Bötticher. 
(gez.) v. Schelling. (gez.) Frhr. v. Berlepſch. 
(gez.) Gf. Caprivi. (gez.) Miquel. 

(gez.) v. Kaltenborn. (gez.) v. Heyden. 
(gez.) Thielen. (gez.) Boſſe. 
Bekanntmachung 
den Ankauf von Remonten für 1893 betreffend. 

14. Zum Anfaufe von Remonten im Alter von drei . 
und ausnahmsweiſe vier Jahren find im Bereiche der 
Königlichen Regierung zu Potsdam für dieſes Jahr 
nacdhftehende, Morgens 8 reſp. 9 Uhr beginnende 

Märkte anberaumt worden und zwar: 
am 10. Juni Wriegen a. Oder 9 Uhr, 


= 15 «= Rathenow, 

- 16. - Wilsnack 9 Uhr, 
= 17. ⸗ Perleberg, 

- 19. = Kyrie 9 Uhr, 

.- 0. = Nauen 9 Uhr, 

- 11. Juli Strasburg U/M., 


12. Auguft Meyenburg, 
5. ⸗Wittſtock, 
16. = Neuftadt a. D. 9 Uhr. 

Die von der Remonte-Anfaufs-Kommilfion er- 
fauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und jofort 
gegen Quittung baar bezahlt. 

Pferde mit ſolchen Kehlern, welche nad) den 8 


von 
peu 


228 


gejegen den Kauf rüdgängig machen, find vom Ber: | 


füufer gegen Erſtattung des Kaufpreifed und Der Un— 
foften zurüdzunehmen, ebenjo Krippenjeger und Klop- 
bengfte, ſowie Walladie mit ausgeprägter Hengſt⸗ 
Manier, welde fi in den erften zehn bz. acht und 
zwanzig Tagen nad Einlieferung in den Depots als 
ſolche erweiſen. Pferde, welche den Verkäufern nicht 
eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten 
Bevollmächtigten der Kommiſſion vorgeſtellt werben, 
ſind vom Kauf ausgeſchloſſen. 

Die Verkäufer ſind verpflichtet, jedem verkauften 
Pferde eine neue ſtarke rindlederne Trenſe mit ſtarkem 
Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf 
mit 2 mindeſtens zwei Meter langen Stricken ohne be⸗ 
ſondere Vergütung mitzugeben. 

Um die Abſtammung der vorgeführten Pferde feft- 
ftellen zu fönnen, find die Dedicheine reip. Füllenſcheine 
mitzubringen, aud werden die Verkäufer erjucht, Die 
Schweife der Pferde nicht zu foupiren oder übermäßig 
zu verfürzen. Ferner ift es dringend erwünſcht, daß ein 
zu maſſiger oder zu weicher Futterzuftand bei den zum 
Berfauf zu ſtellenden Remonten nicht ftattfindet, weil 
dadurd die in den Remontebepots vorfommenden Kranf:- 
heiten jehr viel ſchwerer zu überftehen find, ale dies bei 
rationell und nicht übermäßig gefutterten Nemonten der 
Fall it. Die auf den Märkten vorzuftellenden Re⸗ 
monten müſſen daher in joldher Verfaffung fein, daß fie 
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der 
Mufterung ihrem Alter entiprechend in Knochen und Mus⸗ 
julatur audgebildet find. 

Berlin, den 25. Februar 1893. 
segominiterium. Remontirungs-Abtheilung. 
Befanntmachungen des Röniglichen 

Ober-Präfidenten. 
Befanntmadung. 
18. In Ergänzug meiner Belanntmadhung vom 
28. Dezember 1887 mtöblatt von 1888 Seite 11) 
bringe ich hiermit zur öffentlidien Kenntniß, daß auch 
die Ehaufjeeftreden 

1) Prenzlau—Roednig, 

2) Prenzlau Schmölln, 

3) Prenzlau — Fürftenwerber, 

4) Straßburg U.-M.— Burgwall, 

5) Paſewalk — Strasburg (bis Landesgrenze), 

6) Prenzlau Wolfshagen 
zu denjenigen dafelbft unter B. aufgeführten Kunftftraßen 

ehören, für welde das Recht zur Erhebung von 
baufjeegeld verliehen ift oder die zufäßlichen Be⸗ 
fiimmungen zu dem Chauffeegeldtarif vom 29. Februar 
1840 (Gefeg-Sammlung Seite 97) für anmenbbar 
erflärt worben find. 

Potsdam, den 30. Mai 1893. , 

Der Oberpräfident, Staatsminifter von Achenbach. 
Befanntmachungen _ 
des Königlichen Negierungs⸗Präfidenten. 
126. Berlin, den 17. Mai 1893. 

Behufs näherer Feftfegung, welche Ausnahmen von 

dem im 6 105b. Abi. 1 der Gewerbeordnung aus- 


geiprodhenen Verbot ter Eonntagsarbeit nad) 1050. 
Abi. I für folde Gewerbe zugelaffen werten fönnen, 
deren volllündige oder theihweife Ausübung an Eonn- 
und Fefttagen zur Befriedigung täglicher oder an dieſen 
Tagen beſonders hervortretender Bedürfniffe der Be- 
völferung erforderlich ift, jollen die in Betradit fommenden 
Gewerbe, das Maß der für fte erforderlihen Sonntags- 
arbeit und die Bedingungen, von denen die Zulaffung 
der Ausnahmen abhängig zu machen fein wird, genauer 
ieftgeftellt werden. Zu diefem Zwede follen bie be— 
theiligten reife, insbejondere die Arbeitgeber und Ar- 
beiter der in Betracht fommenden Gewerbe, in aue- 
giebigerer Weile gehört merben. 

Die vorgedadte Erörterung bat unter Berüd- 
fihtigung der folgenden allgemeinen Gefihtspunfte zu 
erfolgen: 

1) Das in 6 105b. ausgefprodyene Gebot ter 
Sonntagsruhe gilt nidyt für diefenigen Gewerbe- 
betriebe, auf welche die Gemerbeorbnung, ſei es 
im @ungen, ſei es in den bier in Betracht 
fommenden Beftimmungen feine Anwendung findet. 
Durch das Verbot werden alfo namentlich nicht 
betroffen die landwirthſchaftlichen Betriebe, die 
Ausübung der jchönen Künfte und der Gejchäfte- 
betrieb der Aerzte und Apotheker — vgl. 8 6 der 
Gewerbeordnung —. Ferner find kraft beſonderer 
Vorſchrift von dem Gebote der Sonntagsruhe aud- 
genommen Gaſt⸗ und Schanfwirthichaftögewerbe, 
Mufifaufführungen, theatraliihe Borftellungen und 
andere Auftbarfeiten, jowie die Verkehrsgewerbe 
($ 105i. a. a. D.). 

Dagegen erftredt ſich das Gebot der Sonntags: 
rube auf alle übrigen gewerblihen Thätigfeiten, 
joweit fie im Betriebe von Fabrifen, Werfltätten 
u. |. w. vorfommen. Der Begriff der Werfftütte 
muß nad der Abfiht des Geſetzes vom 1. Juni 
1891 im weiteſten Sinne verftanden werden. Er 
ift nicht auf die Gewerbe beichränft, in denen ge- 
werbliche Arbeiter die Herftellung von Erzeugniffen 
zum Berfauf vornehmen; er umfaßt vielmehr 
zweifellos auch bie Geihäftsräume der Barbiere 
und Friſeure und wie bis auf Weiteres anzunehmen 
if, aud die Badeanftalten, mögen fie Bäder zu 
Heil= oder zu Erfrifchungszweden verabfolgen. 
Das Gebot der Sonntagsruhe erfiredt fich 
ferner nicht nur auf die Thätigfeit in den Werf- 
ftätten u. |. w. ſelbſt, ſondern trifft auch diejenigen 
Arbeiten, welde „im Betriebe” des Gewerbes 
außerhalb der Werfftätten verrichtet werden. So 
bürfen 3. B. Barbiergebülfen mährend der nicht 
freigegebenen Zeit aud außerhalb der Geichäfte- 
räume zur Bedienung der Kunden nicht verwendet 
werden. 
3) Bon der Erörterung find auszuſchließen: 

a. die auf ben Bertrieb der Waaren gerichteten, 
als Ausfluß des Handelsgewerbes anzufehenden 
Arbeiten, für welde die Beftimmungen über 
die Sonntagsruhe bereits in Kraft fleben, 


2) 











b. diejenigen gewerblichen Thätigfeiten, auf welde 
nach 8 105c. die Verfcriften über Sonntags⸗ 
ruhe feine Anwendung finden, insbejondere die 
Arbeiten, welde in Nothfällen oder im öffent- 
lihen Intereſſe unverzüglidd vorgenommen 
werben müſſen, jowie Arbeiten, welche zur Ver⸗ 
hütung des Berberbend von Rohſtoffen oder 
des Mißlingens von Arbeitderzeugniffen erfor- 
derlich find und an Werktagen nicht vor: 
genommen werben können. Hierher gehören 
u. A. die Straßen-Sprengung und Reinigung, 
jowie das Anzünden der Straßenlaternen, im 
Hufichmiedgeirerbe das Belchlagen der Pferde 
und das Scharfmachen und Einfegen der Stollen 
in die Hufeifen bei Glatteis und wenn Eifen 
verloren gegangen find, die Ausübung der Ab- 
dedferei während der wärmeren Jahreszeit zur 
Verhütung von Fäulnißprozeſſen, Die Ausübung 
der Fiſchräucherei aus dem gleichen Grunde 
u.a m, 

c. die Gewerbebetriebe, welche ausschließlich oder 
vorwiegend mit dur Wind oder unregel: 
mäßige Waflerfraft bewegten Zriebirerfen ar- 
beiten, da für fie bejondere Erhebungen vor: 
behalten bleiben, 

d. die Gewerbebetriebe, für die ausweislich des 
Em. Hochgeboren zur Aeußerung mitgetheilten 
Entwurfs Ausnahmen auf Grund des $ 105d. 
durch den Bundesrath in Ausficht genommen 
worden find, auch wenn und foweit fie unter 
die Befimmung des $ 105e. fallen, ins⸗ 
befontere auch die Gasanftalten. Da aud 
für die eleftrifchen Beleuchtungsanlagen, mehr- 
fachen Borjchlägen entſprechend, vermuthlich 
eine Regelung durch den Bundesrath erfolgen 
wird, ſo ſind auch ſie einſtweilen von der Er⸗ 
oörterung auszuſchließen, 

e. die Bäckerei, da für fie der Umfang ber zuzu⸗ 
laſſenden Sonntagsarbeit auf Antrag ber 
Kommiffion für Arbeiterftatiftif zum Gegen⸗ 
ftande bejonderer Ermittelungen gemadt werben 


wird. 

Nah ter Abficht des Geſetzes fol dur die Aug- 
nahmen auf Grund bes 8 105e. Abſatz 1 möglichft 
den örtlichen Bebürfniffen Rechnung getragen werben. 
Es ift daher zuläffig, diefe Ausnahmen nicht einheitlich 
für den ganzen Regierungsbezirk, \ondern für die ein- 
zelnen Orte verichieden zu regeln. Nichts defto weniger 
werden Verſchiedenheiten, die nicht durd bie örtlichen 
Berhältniffe gerechtfertigt find, nah Möglichkeit zu 
vermeiten fein. Ich beabfichtige daher demnädft, auf 
Grund der nach den vorerörterten Geſichtspunkten vor- 
zunehmenden Crmittelungen die Gewerbe, für welde 
Ausnahmen zuzulaflen fein werden, das Höchftmaß ter 
für fie freizugebenten Sonntagsarbeit und bie Bedin— 
gungen für die Bewilligung der Ausnahmen einheitlid) 
fefzuftellen. 

Um eine Grundlage für die Erörterungen zu ge- 


winnen, babe ich aus bem big jeßt vorliegenden Material 
die in der Anlage keigefügte Ueberfiht über bie von 
dem Gebot der Sonntaggruhe nad) 8 105e. der Ge: 
werbeorpnung vorläufig erforderlich erſcheinenden 
Ausnahmen aufftellen laſſen, aus der nicht nur Die ein« 
zelnen in Betradyt fommenden Gewerbe, jondern auch 
Umfang und Bedingungen für die Bewilligung ber 
Ausnahmen hervorgehen. 
Der Minifter für Handel und Gewerbe. 
Frhr. v. Derlepjd. 
An den Königliden Regierungs- Präfidenten Herrn 
Grafen Hue de Grais, Hocgeboren, zu Potsdam. 
B. 4168. . 
* 
Ueb.erſicht 
über die von dem Gebot der Sonntagsruhe 
nach S 105e. der Gewerbe-Ordnung vorläufig 
erforderfih erfheinenden Ausnahmen. 
1. Sunft: und Sandelsgärtnerei. 

Db eine Kunfl- und Handelsgärtnerei den Bor: 
Ichriften der Gewerbe-Ordnung unterliegt oder als 
landwirtbichaftliches Gewerbe anzufehen if, kann im 
Einzelfalle zweifelhaft fein. Für die Entſcheidung diejer 
Frage wird ed von mejentlicher Bedeutung fein, ob bie 
Erzeugnifje unmittelbar dem Boden abgemonnen werden 
ober nit. Im erfteren Falle wirb ein landwirthſchaft⸗ 
ficher, im zweiten Falle ein Gewerbebetrieb vorliegen. 
Indeſſen ift es in feinem Falle erforderlich, für die 
Pflege der Tebenden Pflanzen fowie die Heizung und 
Lüftung der Treibhäufer Ausnahmen nad) $ 105e, zuzu: 
laſſen. Vielmehr treffen hier die gefetlichen Ausnahmen 
bes S 105c. NP A zu. 

Eine Ausnahme nach S 105e, wird nur zuzulaſſen 
jein für die mit der Blumenbinderei beichäftigten 
Derfonen. Dabei wird es ausreichen, ihnen die Be⸗ 
Ihäftigung während ber für den Verkauf mit Blumen 
freigegekenen Stunden zu geftatten. 

et der Beichäftigung von Arbeitern an Sonn- 
und Fefttagen werden die Beftimmungen in $ 105c. 
Ablag 3 zu beobachten fein, wonadh die Gewerbe- 
treibenden verpflichtet find, wenn die Arbeiten länger 
ald 3 Stunden dauern oder die Arbeiter am Beſuch 
bed Gottesdienſtes hindern, jeden Arbeiter entweder an 
jedem dritten Sonntage volle 36 Stunden oder an 
jedem zweiten Sonntage mindeſtens in der Zeit von 
6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends von ber Arbeit frei 
zu laſſen. 

Da die Berfaufsthätigfeit und die Blumenbinderei 
vielfach von denjelben Gehülfen wahrgenommen wirb 
und dann bie legtere Thätigfeit einen Theil der erfteren 
Thätigfeit bildet, fo wird die Vorſchrift im S 105c. 
Abfag 3 nur bei einer vorwiegend in der Blumen- 
binderei flattfindenden Befchäftigung zu beobachten fein. 

2. Die Wafferverforgungsanftalten. 

Nach den angeftellten Ermittelungen ift namentlich 
bei dem vermehrten Waſſergebrauch im Sommer in den 
Wafferwerfen der Betrieb der Pumpen an Sonn- und 
Feſttagen erforderlich, 


Al... 





230 


Die Zulaffung der Ausnahme wird hier von ber 
Bedingung abhängig zu maden fein, daß die Ruhezeit 
der Arbeiter an jedem zmeiten Sonntage mindefteng 
24 Stunden, für zwei aufeinanderfolgende Sonn= oder 
Fefttage ununterbrochen mindeftend 30 Stunden betragen 
muß und daß die Dauer ver Wechſelſchichten 18 Stunden 
nicht überfleigen darf. 

3. Condbitorei. 

In einer großen Anzahl der vorliegenden Berichte 
werden die Gonditoreien von den Bädereien nicht ge- 
ſchieden oder es wird für die erfteren die gleiche ſonn⸗ 
tägliche Arbeitszeit während der Nacht von Sonnabend 
auf Sonntag wie für die Bädereien und überdies die 
Sreigabe mehrerer weiterer Tagesſtunden gefordert. 
Es wird fih fragen, ob nicht nah dem Vorſchlage 
eines der Berichterftatter zwifchen eigentlichen Conditoreien 
und folchen, melde gemeinidhaftlid mit der Bäderei 
betrieben werden, unterjchieden und für bie erfteren 
eine Anzahl von Tageöftunden, für die Tegteren Die 
etwa den Bädern zu gewährende, jpäter näher feſtzu⸗ 
ftellende Arbeitszeit während der Nacht von Sonnabend 
auf Sonntag und während der Nacht von Sonntag 
auf Montag freigegeben werden fol. 

In vereinigten Bädereien und @onbditoreien, bie 
für den Bäderei- und ben Conditoreibetrieb verſchiedene 
Gehülfen beichäftigen, würben bie Ausnahmen für beide 
Gewerbearten Platz greifen fünnen. 

Eine ſolche verichiedene Regelung erjcheint im In⸗ 
terefje einer wirkſamen Sonntagsruhe erforberlih, da 
ed nit als zuläffig angeſehen werden kann, daß bie 
in vereinigten Bädereien und Bonbitoreien angeflellten 
Perjonen ohne größere Ruhepaufe Eonntage mährend 
der Nacht und am Tage thätig find. 

Für die eigentlihe Gonditorei würden voraug- 
fichtlih in Anlehnung an die für dad Handelsgewerbe 
zugelaffene Beichäftigungstauer fünf Stunden, melde 


ohne Unterbrechung durch die für den Hauptigottesdienft | Handelsgewerbe 


fegejegte Zeit zmifchen 6 Uhr Morgens und 1 Uhr 
Nachmittags zu legen wären, freizugeben fein. Aller: 
dings würde dann die Berforgung des Publifumd an 
den Sonntag-Abenden mit leicht verderblichen Speifen, 
wie Eis, nicht mehr möglich fein und ed müßte darauf 
gerechnet werben, daß das Yublifum fih mit anderen 
Sonditorwaaren behelfen und in Folge beilen eine 
Schädigung der Gewerbetreibenden auf die Dauer nicht 
eintreten würde. 

Die Zulaffung der Ausnahmen wird, ohne Unter- 
ſcheidung der Betriebe nad) der Zahl der beichäftigten 
Gehülfen, allgemein von der Beobachtung der Bor: 
en in $ 105c. Abjag 3 abhängig zu machen 
ein. 

4. Die Fleitcherei. 

Die Nothwendigkeit für die Fleifcherei — abge: 

jehen von dem eigentlihen Schlachtbetriebe — Aus⸗ 


hervortrete. Die Fleiſcher müßten in ber Lage fein, 
das Fleiſch dur Zerfleinern und Zerhaden fur, vor 
dem Berfauf herzurichten, da diefe Arbeiten, wenn Die 
Waare nicht verderben jolle, nit am vorhergehenden 
Tage vorgenommen werten fönnten. 

Auf Grund diefer Erwägungen wird in der 
Mehrzahl der Berichte eine 3—Hftündige Beichäftigung 
bis fpäteftend 10 Uhr Morgens befürwortet. Nur 
wenige Berichte ſprechen ſich für die Zulaffung der 
ganzen, für das Hanbelögewerbe freigegebenen Be- 
Ihäftigungszeit aus. 

Es wird fi) empfehlen, zwiſchen den Arbeiten, 
bie in ummittelbarem Zuſammenhang mit ber Verkaufs⸗ 
thätigfeit ſtehen und von den vorwiegend im Handels⸗ 
gewerbe beſchäftigten Perſonen vorgenommen zu werden 
pflegen, wie dem Zurechthacken und Zurechtſchneiden des 
Fleiſches, und den eigentlichen gewerblichen Arbeiten, 
wie der Anfertigung friſcher Wurſt, der Verarbeitung 
einzelner Theile des am Sonnabend geſchlachteten 
Fleifches u. dergl. zu unterfcheiden. Erftere fönnen als 
Theil der hantelsgewerblichen Thätigfeit angefehen 
werben, leßtere, d. b. alle ſelbſtſtändigen Borbereitunge- 
arbeiten für den handeldgewerblichen Betrieb, würden 
befonders zugelaffen werden müſſen. Indeſſen erſcheint 
für fie vorläufig ein 3ſtuͤndiger Zeitraum, welcher bie 
zum Beginn der mit Rüdfiht auf den Hauptgottes⸗ 
bienft für die Beichäftigung im Handelsgewerbe feſt⸗ 
gejegten Unterbrechung zu reichen hätte, genügend. 

Eine ſolche Bemeſſung der Arbeitszeit wird für 
die Arbeitgeber den Bortheil haben, daß die Arbeiter, 
entiprechend den Beltimmungen im $ 105c, Abjag 3 
an jedem Sonntage beichäftigt werden können. 

5. Das Barbier: und Frifeurgeiwerbe. 

Den Anträgen in ter Mehrzahl der Berichte 
würde die Zulaffung einer fünfftündigen Beſchäftigungs⸗ 
zeit an allen Sonn- und Feiertagen zu den für das 
freigegebenen Stunden entipreden. 
Nur vereinzelt wird darauf aufmerffam gemadt, daß 
eine längere Beichäftigungszeit ald im Handelsgewerbe 
erforderlich fei, weil die Barbiere und Frifeure nad 
dem Schluß der Faufmännishen Geſchäfte von deren 
Angeftellten noch vielfach in Anſpruch genommen würden. 

Aus einigen rheinifchen Regierungbezirfen wirb 
insbefondere noch die Freigabe einiger Stunden an 
den Sonntag-Nadmittagen während der Karnevalszeit 
gemünfcht. 

Im Allgemeinen wird an der fünfflündigen Be- 
ſchäftigung während ter für dad Hantelögewerke 
freigegebenen Stunden feflzuhalten, jedoh den Re: 
gierunge-Präftdenten die Ermädtigung zu ertheilen 
jein, im Falle eines befonteren örtlidhen Bebürfniffes 
an 1—2 Sonntagen im Jahre 2—3 Nadhmittagsftunden 
freizugeben. 

n einer Eingabe einer Barbier-, Friſeur⸗ und 


nahmen von dem Gebote der Sonntagsrube zuzufafjen, | Perrüdenmader-Innung wird hervorgehoben, daß bie 


wird ziemlich allgemein hervorgehoben. Sie wirb da⸗ 
mit begründet, daß der Bedarf des Publifume an 


Borihrift im 5 105c. Abfag 3 für das Barbier⸗ 
gewerbe undurdführbar fei, da jeder Meifter durch⸗ 


friiher Wurft und Fleiſch an Sonntagen vorwiegend ſchnittlich nur einen oder zwei Gehülfen beſchäftige, 











ı: 72 


Im «BB 58. 


LS 


231 


welde, um die Sonntagsarkeit bewältigen zu fönnen, 
nothmendiger Weije jeden Sonntag arbeiten müßten. 

Es wird fih fragen, ob wegen ber nicht zu vers 
fennenden bejonderen Echwierigfeiten, welche in Eleineren 
Betrieben dieſes Gewerbes der Durchführung der Vor: 
jchrift im 6 105c. Abfag 3 entgegenftehen, für Be⸗ 
triebe, die nur einen Gehülfen beichäftigen nachzu⸗ 
laffen fein möchte, daß diefem anftatt an jedem zweiten 
oder dritten Sonntage die im $ 105c. Abjag 3 vor- 
geiehene Ruhezeit in jeder Woche ein halber Wochentag 
freizgugeben if. 

6. Badeanftalten. 

In ten Berichten wird die Offenhaltung ber zu 
Reinigungs⸗ und Erfriihungszmweden dienenden Bade⸗ 
anftalten theilmeife Bid gegen 2 Uhr Nachmittags, 
theifweite für den ganzen QTag gefordert, letzteres 
namentlih für die Shwimm- und Flußbäder. Dabei 
wird darauf hingewieſen, daß die in kaufmänniſchen 
Geſchäften angeftellten Perſonen vielfach erft am Sonn- 
tag Nachmittag Zeit zum Baden erübrigten. Auch 
wird für die zu Heilzwecken dienenden Bäder mehrfach 
eine möglichft freie Regelung, entiprechend den örtlichen 
Berhältniffen verlangt. Bei der Verſchiedenheit diefer 


Berhältniffe und mit Rückſicht darauf, daß ed aus|ft 


fulturellen und fanitären Rüdfichten erwünſcht if, die 
Gelegenheit zum Baden nah Möglichkeit zu fördern, 


wird es nicht wohl angängig fein, für den Betrieb der|f 


Babdeanftalten allgemein eine weitere Beſchränkung feft- 
zujeßen als die, daß fie während der Zeit des Haupt⸗ 
gottesdienfted geichloffen fein und daß die Vorſchriften 
des 5 105c. Abjag 3 beobachtet werden müffen. 

Für Badeanftalten, die nur im Sommer betrieben 
werden, würbe jedoch mit Rüdfiht auf den gewöhnlich 
bejonderd regen Sonntagsbeſuch, ter die Anweſenheit 
eines möglichſt zahlreihen Perſonals zur Verhütung 
von Ungiüdefällen erfordert, geftattet werben fönnen, 
daß den Angeftellten anftatt an jetem zweiten ober 
dritten Sonntage bie im 6 105c. Abjag 3 vorgefehene 
Ruhezeit, wenn fie Tänger ale bie 3 Uhr Nachmittags 


. beihäftigt werben, ein ganzer, anternfalld ein halber 


Wochentag freigegeben wird. 
7. Buchdruckereien. 

Sonntagsarbeit wird für Zeitungsbrudereien und 
für fogenannte Accidenzbrudereien gewünſcht. 

ezüglich der Zeitungsbrudereien wird mehrfach 
hervorgehoben, daß grade am Sonntag ein größeres 
Lefebedürfnig des Publifums bervortrete, fo daß bie 
Sonn- und Feſttagsnummern umfangreicher hergeftellt 
werten müßten, und eine Arbeit auch während ber 
Naht von Sonnabend auf Sonntag erforberten. 

Für die Vorbereitung der Sonn: und Fefltags- 
morgennummer erjcheint nad den vorliegenden Be— 
richten eine höchſtens Sftändige Sonntagsarbeit an allen 
Sonn⸗ und Feſttagen mit Ausnahme der zweiten Feier- 
tage der 3 großen Feſte ausreichend. 

Dagegen kann ein hejonderes Bebürfniß des 
Publikums nad) einer Montagsmorgenausgabe nicht an- 


Tageszeitungen cine ſolche Ausgabe ſchon jegt nicht 
herſtellt. iernach find Ausnahmen für die Drud- 
fegung der Montagsausgabe nicht erforderlih. Biel: 
mehr wird es fi empfehlen, um den bier in Rebe 
ftehenten Arbeitern eine ausreichende Sonntagsruhe zu 
verichaffen und zu verhindern, daß fie zur Herſtellung 
der Montagsaudgabe ſchon von 12 Uhr Mitternadt an 
herangezogen werden, die Sonntagsarbeit zur Her⸗ 
ftellung der Sonntagsaudgabe von der Bedingung ab- 
bängig zu maden, daß bie fpäteflend von Sonntag 
Bormittag 5 Uhr an zu gemährende Ruhe ununter- 
broden mindeftend 24 Stunden beitragen muß. 

Für Aceidengdrudereien wird zwar mehrfady bie 
Zulaffung der Beichäftigung während der ganzen 
Dauer der Sonn: und Feſttage zur Herftellung von 
Familienanzeigen und anderen eiligen Anzeigen und 
Bekanntmachungen gefordert. Für Berlin wird Sonn: 
tagsarbeit namentlich für die bie öffentlichen Anſchläge 
verfertigenden Buchbrudereien gewünſcht. Indeſſen 
bürfte bier dem wirklichen Bedürfniſſe — injomeit 
3. B. die Drudiegung von Bekannmachungen, betreffend 
Hochwaſſer, Eidgang und dergl., ſowie von Totes- 
anzeigen, ploͤtzlichen Abänderungen von Theatervor⸗ 
ellungen und anderen Luftbarfeiten ſowie von Ber- 
lammfungen, handelt — durch die Vorſchrift im 
$ 105c. Abjag 1 Ziffer 1 genügend Rechnung getragen 
ein. Dagegen wird anbererfeitd durch die Verweiſung 
der Buchdruckereien auf diefe Vorjchrift verhindert, daß 
der Begriff ter eiligen Druckſachen allzuweit audge- 
dehnt wird. 

Ss. Photographiſche Anftalten. 

Die zahlreichen von Photographen hierher gerich- 
teten Eingaben auf Zulaffung der Sonntagsarbeit be- 
tonen ſämmtlich, daß für bie Anfertigung von Portrait: 
Aufnahmen der ganze Sonntag freigegeben werden 
müffe. Denn dad Publifum, insbefondere die umbe- 
mittelteren Bevölferungsflaffen könnten nur an dieſem 
Tage bie Zeit erübrigen, fich photographiren zu laſſen. 
Namentlich jei au die Herftellung von Vereins⸗ und 
Familiengruppen meift nur an diefen Tagen möglid. 
Da die Aufnahmen aber nur bei Tageslicht gemadt 
werden fönnten, fei insbefondere im Winter der ganze 
Sonntag mit Einſchluß der. Stunden ded Hauptgotted- 
bienfles freizugeben. Mehrfach wird auch die unrichtige 
Behauptung vertreten, daß dad Photographengemwerbe 
als ein Kunſtgewerbe angefehen werben müſſe, "welches 
den Borfchriften ber Gewerbeordnung nicht unterfiege. 

Entſprechend dieſen Anträgen aus den Intereffenten- 
freifen wird in einem Theil der Berichte die unbe- 
Ichränfte Freigabe des Sonntags zur Berfertigung von 
Portrait-Aufnahmen befürwortet. Andererſeits wirb 
mehrfach hervorgehoben, daß nur ein verſchwindend ge- 
ringer Theil der Bevoölkerung in der Lage und geneigt 
jei, fihb in kurzen Zwilchenräumen photographiren zu 
laſſen und daß daher jeder Einzelne fi für dieſen 
hoͤchſtens alljährlih fi) wiederholenden Alt aud 
während der Woche einmal werde frei machen fünnen, 


erfannt werben, wie denn aud ein großer Theil der ſo daß die Sonntagsarbeit nur für die Aufnahme von 


— — — — — — — —— -—- 





232 


Gruppenbildern erforderlich ſei. Aug dieſen Erwägungen 
wird dann nur eine beſchränkte Sonntagsbeſchäftigung, 
in Berlin eine ſolche während der Stunden von 12 bis 
3 Uhr Nachmittags für ausreichend erachtet. 

Es erſcheint nicht zweifelhaft, daß auch im Photo- 
graphengewerbe ohne Schädigung des Tegteren durch 
entiprechende Gewoͤhnung des Publifums die Sonntage- 
arbeit erheblich eingejchränft werben kann. Boraus- 
fihtfih wird daher die Freilaflung von 5 Stunden für 
Anfertigung von Portrait-Aufnahmen allen berechtigten 
Forderungen Rechnung tragen, namentlih wenn die 
Bertheilung der Stunden nad) Maßgabe ber örtlidhen 
Berhältniffe den höheren Verwaltungsbehörden über- 
laſſen und nur die Forderung geftellt wird, daß die 
Beſchäftigung nicht während der Stunden des Haupt: 
notteödienfted und nicht nah 5 Uhr Nachmittags flatt- 
finden darf. 

Auch hier werden im Uebrigen die Borichriften im 
$ 105c. Abjag 3 zu beobachten fein. 

Abgefehen von ten vorerwähnten Gewerben wird 
mehrfah noch für die Molkereien (Mleiereien) 
und für die Eisfabrikation, jowie vereinzelt aud) 
für die Bereitung Fünftliden Mineralwaffers 
bie Zulaffung der Eonntagsarkeit nad $ 105e. gewünſcht. 

Soweit bis jet zu überfehen if, kann indeifen 
ein Bedürfniß nah Ausnahmen in diefen Gererben 
nidt anerkannt werben. 

Was die Molkereien anlangt, fo müſſen die 
in ihnen vorfommenden Arkeiten, für melde Ausnahmen 
beantragt werden, instejontere der Transport ber 
Milch zur Molkerei, dag Entrahmen ter Mild, die 
Herfielung der Butter und ber Nüdtrandport ber 
Magermildy zur Viehfütterung, als Thätigfeiten an- 
geleben werden, die nah $ 105c. Abfag 1 ohne 
Weiteres zuläffig find. 

Das gleiche trifft für die Eisbereitung zu. 
Der Fortbetrieb ter Eismaſchinen in Schladthäufern 
und Brauereien iſt injomweit zufäffig, ald er zur Ber: 
bütung bes Verderbens von Rohftoffen oder des Miß- 
lingens von Arbeitderzeugniffen erforderlich if. Von 
ber eigentlichen Eisfabrifation wird vereinzelt behauptet, 
daß ohne Sonntagsarbeit die Wiederaufnahme des 
regelmäßigen Betriebes fill) um menigftens 12 bie 
16 Stunden verzögern würde, Sn den Betrieben, für 
welche dieſe Behauptung zutreffen follte, erfcheint die 
Fortjegung des Betriebed am Sonntage ald eine 
Arbeit, von der die Wiederaufnahme des vollen werf- 
thätigen Betriebes abhängig, und die jomit nad $ 105 cc. 
Abjag 1 Ziffer 3 ohne Weiteres geftatter ift. 

Die Nothwendigfeit der Conntagsarbeit für 
Mineralwaflerfabrifen wird nur ganz vereinzelt 
behauptet, Hiernach muß angenommen werten, daß 
bie letzteren fih, im Allgemeinen und abgelehen von 
den nah S 105f. zu behandelnden Ausnahmen, ohne 
Sonntagsarbeit werben bebelfen fönnen, 


* 
Um ed den Betheiligten, insbejondere auch ten 
Innungen, jowie anderen Arbeitgeber: und Arbeiter- 


Pu N 





Vereinigungen zu erleichtern, ihre Wünfche rechtzeitig 
bei ten Gewerkegerichien- und ten Gewerbeagufſichts⸗ 
beamten anzubringen, werden bie vorftehenten Be: 
ftimmungen zur öffentlichen Kenniniß gebradt. 
Potsdam, den 31. Mai 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 


127. Der Gaſtwirth Ferdinand Minfwig zu 
Klein-Körig hat am 15. Kebruar d. %. den Knaben 
Hermann Krüger vom Tode des Ertrinfene im Gee 
zu Klein-Köriß gerettet. 

Diefe von Muth und ntfchloffenheit zeugende 
That bringe ich belobigend zur öffentlichen Kenntniß. 

Potsdam, den 30. Mai 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 


128. Der Kellner Hermann Dietrid aus Prißerbe 
bat am 3. Mai d. %. den Knaben Erih Rulf vom 
Tote des Ertrinfens in ter Havel gerettet. Dieje von 
Muth und Entfchloffenheit zeugende That bringe ich 
bierdurd) befobigend zur öffentlidien Kenntniß. 
Potsdam, den 5. Juni 1893. 
Der Regierungd:Präfltent. 
Königlich Großbritannifches Generalfenfulat. 
129. Der Geheime Kommerzienrath Julius Leopold 
Schwa bach ift zum Greßbritannifchen Generalkonſul mit 
dem Amtsfige in Berlin ernannt und ihm als Amte- 
bezirf außer anderen Deutſchen Gebietötheilen auch die 
Provinz Brandenburg zugewieſen worden. 
Potsdam, den 1. Juni 1893. 
Der Regierungs-Präfibent. 


Viehſeuchen. 


130. Erloſchen iſt die Maul: und Klauen— 
jeuhe in Bernau, Dranienburg, Kreid Nieber- 
barnim, unter dem Rindvieh des Großbürgers Schrobs- 
borff zu Kegin, bed Vorwerls Berlomshof, Kreis 
Dfthavelland, unter dem Rindvieh und den Schafen des 
Gutsbeſitzers Bate in Wernidom, Kreis Oſtprignitz, 
unter dem Jungvieh der Echäferei zu Karwe, Kreis 
NRuppin, unter dem Rindvieh des Büdners Grothe in 
Mariendorf, Gutsbeſitzers Ziederih ebendafelbft, 
Kreis Teltom. 

Erloſchen ift die Räude unter ten Pferden des 
Bauergutstefigerd Kraufe in Stendel, Kreis Anger- 
münde, der Milzbrand unter dem Rindvieh des Gutes 
Talfenrehde, Kreis Ofthavellant, die Influenza 
unter den Pferden des Fuhrherrn Sawallid in Spandan. 

Potsdam, ten 6. Juni 1893, 

Der Negierungs-Präfident. 


Befanntmachungen der Kaiferlichen 
DbersPoftdireftion zu Potsdam. 
Defanntmadung. 

29, Bei dem Kaiferlichen Poftamte Groß-Lichter⸗ 
felde 3 (Potsdamer Bahn) ıft mit dem heutigen Tage 
eine öffentlite Fernſprechſtelle in Wirffamfeit getreten. 

Porsdam, den 1. Juni 1893. 
Der Kaiferliche Ober-Poftdireftor. 


233 


Belanntmachungen der Königl. Direktion 
Der Nentenbant der Provinz 
Bekanntmachung. 

8. Die nachſtehende Verhandlung: 
Geſchehen Berlin, den 16. Mai 1893. 

Auf Grund der $6 46, 47 und 48 des Renten- 
banf:Geledes vom 2. März 1850 wurden .von aus- 
gelooften Rentenbriefen der Provinz Brandenburg, welche 
nach dem vorgelegten Berzeichniffe gegen Baarzahlung 
aurüdgegeben worden find, und gear: 


9 Stück Litt. A. zu 3000 M. — 447000 M., 
il = - B. - 150 :- = 76500 ⸗ 
202 = - ©. = 3200 = = 60600 - 
161 - - D. = 5» =: = 12075 : 


zuf. 563 Stüd über 596175 M. 
nebft den dazu gehörigen, im vorgedachten Verzeichniſſe 
aufgeführten 6202 Coupons und 563 Talons heute in 
Gegenwart der Unterzeichneten durch Feuer verrichtet. 
Borgelejen, genehmigt und unterſchrieben. 

gez. Fritſche, Witte, 

ald Abgeordneter ald Abgeordneter 
des Provinzial-Tandtagede. des Provinzial-Randtages. 

ges. Eugen Jacobjohn, ald Notar. 
u, 


a. S. 

gez. Schreiber, Behrens, 

Provinzial-Nentmeifter. Rechnungsrath. 

wird hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht. 

Berlin, den 19. Mai 1893, 

- Königliche Direktion 

der Nentenbanf für die Provinz Brandenburg. 
6. Drudfehler-Berihtigung. In der in 
Stüd 21 dieſes Amtsblatts enthaltenen Befanntmadung 
der Königlichen Direktion der Nentenbanf für die 
Provinz Brandenburg vom 16. Mai d. J. ift bei An- 
gabe der ausgelooften Nentenbriefe Littr. A. zu leſen 
nah N? 16928 flatt N 17071 die NP 17061. 

Belanntıtachungen 
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors. 
BDBelfanntmadung. 
9. Auf Grund der Anordnung ded Herrn Finanz- 
Miniftere in dem Erlafle vom 24. Mai d. 7 
III. 6339 — wird hiermit zur Kenntniß gebradt, daß 
der Bundesrath durch Beſchluß vom Aten d. M. — 
$ 297 der Protokolle —- zum Zwecke der Berechnung 
ber Bechfeifiempeffleuer und der nad) dem Gejege vom 
. Jul . . 

IIA Mi entrichtenden Neichöftempelabgaben den 
Mittelwerth einer öfterreichifchen Krone auf 85 Pf. be- 
ſtimmt hat. Berlin, den 1. Juni 1893. 

Der Provinzial-Steuer-Direftor. 
Belfanntmachungen der Röniglichen 
Eifenbabn: Direktion zu Berlin. 
Befanntmadhung. 

13. Der Abfag 2 des 5 1 der am 10. März 
1889 veröffentlichten Bedingungen für einmonatliche 

Frachtſtundung ift wie folgt abgeändert: 
„Rolfuhrunternehmern fann die Stundung aud) be- 


— 


randenburg. | 


anfgegebenen oder abgenommenen Eendungen, bahn- 
amtlich beſtellten Rollfnhrunternehmern auch bezüglid) 
ter von ibnen im Auftrage der Eifenbahn abgeholten 
oder zugeftellten Güter bewilligt werden‘. 

Berlin, den 25. Mai 1893. 

Königlihe Eijenbahn- Direktion. 
Bekanntmachungen Der Königlichen 
Eifenbabn: Direktion zu Bromberg. 

Befanntmadung. 
23. Unter Bezugnahme auf unfere Befanntmachungen 
u 6. und 16. April d. %. bringen wir zur Kenntniß, 
da 
1) der internationale Maſchinenmarkt in Breslau auf 
die Zeit vom 22. bi8 24. Juni d. J. verlegt 
worden ift und | 
2) die diesjährige Kunftausftellung in Berlin erft am 
am 17. September d. J. geſchloſſen werden wird. 
Bromberg, den 30. Mai 1893. 

Königliche Eifenbahn-Direftion. 
Befanntmachungen der Kreisausfchüffe. 
15. Der SKreisausihuß hat die Landgemeinden 
Heegermühle, Schöpfurtb und Lichterfelde, —* die 
Gutsbezirke Wolfswinkel, Eiſenſpalterei, Meffingwerf, 
Hüttenwerk Kupferhammer, Spechthauſen und Lichter⸗ 
felde gemäß $ 128 ver Landgemeindeordnung zu einem 
Derbande vereinigt, dem der gemeinfame Betrieb und 
die gemeinfame Unterhaltung eines Kranfenhaujes in 
Heegermühle obliegen ſoll und das nachſtehende von den 
Mitgliedern des Verbandsausſchuſſes am 10. April 

d. I. vereinbarte Statut genehmigt. 
Freienwalde a. D., den 1. Mai 1893. 
Der Kreisausihuß des Kreifes Ober-Barnim. 

„von Bethmann-Hollwes. 


%* 
Statut 
des Krankenhausverbandes Heegermühle. 


Die Gemeinden Heegermühle, Schoͤpfurth und 
Lichterfelde, ſowie die Gutsbezirke Wolfswinkel, Eiſen⸗ 
ſpalterei, Meſſingwerk, Hüttenwerk Kupferhammer, 
Spechthauſen und Lichterfelde bilden nach Maßgabe der 
SS 128 ff. der Landgemeindeordnung einen Verband 
zur gemeinfchaftlichen Unterhaltung und zum gemein- 
ſchaftlichen Betriebe eines Kranfenpaufee in Heegermühle. 


Der Berband führt den Namen Kranfenhausverband 
Heegermühle und hat ſeinen Gi in Heegermuͤhle. 
$ 


Der Verband wird in feinen Angelegenheiten burch 
den Berbanddausfchuß und den Verbandsvorfieher ver- 
treten. Der Lebtere iſt die ausführende Behoͤrde. 

$ 


Der Berbandsausichuß, welcher über alle Angelegen- 
heiten des Verbandes zu beichließen hat, beflebt aus den 
Borftehern der betheiligten Gemeinden und Gutsbezirfe. 
In Behinderungsfällen treten an die Stelle der Ge- 
meinde= und Gutsvorfleher die Schöffen und Gutavor⸗ 


züglih der von ihnen im Auftrage dritter Perfonen | fteherftellvertreter. 


234 


55. 


Könige-Wufterhaufen, if durch die Verlegung bes bis⸗ 


Der Berbandsausicuß wählt aus feiner Mitte einen | herigen Inhaberg, des Pfurrerd Deppolla, zum 1. Juni 


Berbandbsvorfteher und einen Stellvertreter deſſelben auf 
die Dauer von ſechs Jahren. Akklamationswahl ift 


zuläjfig. 
$ 6. 


Die Beiträge zu den gemeinfamen Ausgaben werben 
auf die zu dem Berbande gehörenden Gemeinden und 
Gutsbezirke nach dem Sollauffommen der Grund-, Ge: 
bäudes, Gewerbe⸗ und Einfommenfteuer vertheilt. Dabei 
wir bie fingirte Einfommenfteuer der Genfiten mit 
einem KEinfommen von 420-900 M. mitberechnet. 
Innerhalb jeder Gemeinde werden die Verbandökeiträge 
wie die übrigen Gemeindeabgaben aufgebradt. Zu ben 
Unterhaltungsfoften des Krankenhauſes Teiftet die Ge: 
meinde Heegermühle vorweg einen jährlichen Zufchuß 
von 200 M. 


57. 
Ale Verbandemitglieder haben gleiche Rechte am 
Keranfenhaufe. 8, 
$ 


Der Berband ift verpflichtet, den vom Kreisausichuß 
mit Bezug auf den Betrieb des Kranfenhaufes erlafjenen 
Anordnungen nachgufommen. 


Ueber den Betrieb des Kranfenhaujed wird vom 
Berbandsausihuß ein Reglement erlaſſen, daß die Ge: 
nebmigung bes ſereiausſcuſee bedarf. 


Der Amtsvorſteher don Heegermäfe iſt berechtigt, 
an den Sitzungen des Verbandsauéſchuſſes mit be- 
rathender Stimme theilzunehmen. 

Heegermühfe, den 10. April 1893. 

Brachlow, Marggraff, Kulicke, F. Motz, Hefie, 
Lindner, Torge, Ernſt Kleine, Karbe, Ebart. 
Bekanntmachungen anderer Behörden. 
Bekanntmachung. 

Bei einem Pferde des Zimmermeiſters Ernſt 
Pulſack, hierſelbſt Lutherſtraße 19b., iſt die Räude 
ausge brochen 

Charlottenburg, den 3. Juni 1893. 

Königliche PolizeisDireftion. 
Derfonaldbronit. 

Im Kreiſe Oft-Prignig ift der Gemeindevorfleher 
Hagenow zu Lindenberg zum Amtövorfteher-Stellver- 
24 des XXXVIII. Bezirks — Krams — ernannt 
worden. 

Die Verwaltung der durch den Tod des Kreis— 
bauinſpektors Bauraths Rhenius erledigten Kreis— 
bauinſpektorſtelle in Witiſtock iſt dem Regierungs⸗Bau⸗ 


1893 zur Erledigung gekommen. 

Die unter Königlichem Patronat ſtehende Pfarr⸗ 
ſtelle zu Gumtow, Diözefe Havelberg-Wilsnack, kommt 
durch die nach neuem Rechte erfolgende Emeritirung 
ihres bisherigen Inhabers, des Pfarrers Tepohl, am 
1. Dftober d. 38. zur Erledigung. Die Wiederbefegung 
biejer Stelle erfolgt durd @emeindewahl nah Maß— 
gabe des Kirchengeſetzes, betreffend das im $ 32.1 2 
ver Kirchengemeinde- und Synodal:Ordnung vom 
10. September 1873 vorgefehene RE vom 
15. März 1886 — K. Gel. und V.⸗Bl. S 
Bewerbungen um dieſe Stelle find ſchriftlich bi "dern 
Königlichen Konfiftorium der Provinz Brandenburg ein- 
zureichen. $ba.a.D. 

Die unter Königlichem Patronat ftehende Pfarrfielle 
zu Neu⸗-Langerwiſch, Diözefe Potsdam J., fommt durch 
die Verfegung des Pfarrer Dr. phil. Frohne dem⸗ 
nächſt zur Erledigung. Die Wiederbeſetzung erfolgt im 
vorliegenden Falle durch das Kirchenregiment. 

Der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Dr. Muchau iſt 
als Oberlehrer an dem Gymnaſium in Brandenburg 
angeſtellt worden. 

Dem Seminar⸗Oberlehrer am Berliner Seminar für 
Stadtſchullehrer Fechner iſt das Prädikat „Profeſſor“ 
verliehen worden. 

Die Spezialkommiſſions-Büreaudiätare Blumberg 
in Berlin und Schmock in Neu⸗-Ruppin find ale 
Spezialfommilfiond-Eefretäre ‚angefett worden. 
PDerjonalveränderungen im ezirfe ber Kaiſer— 

lichen Ober-Poſtdirektion in Berlin. 
Im Laufe des Monats Mai 1893 ſind 
ernannt: zum Telegraphendirektor der Tele- 
graphenamtsfaffrer Kroefing, zu Büreau⸗ 
affiftenten die Dber-Poftaffiftenten Glogau und 
Kaifer, zu Ober-Woftaffiftenten Bi Büreau: 
affiftenten Richter und Waedter, zu Ober: 
Zelegrapbenaffiftenten . die Büreauaff ſtenten 
Fiſcher, Pleſch, Raake, Steinke; 

etatsmäßig angeſtellt: als Poflaffiftent der 
Botaffifent Dinger, als Telegrapbenaffiftent 
ber Telegraphenanmärter Jurfe: 

verfegt von Berlin: die Poſtſekretäre DO. 9. J. 
Krüger nah Halle (Saale), Roeſener nab 
Arnsberg; 

verſetzt nach Berlin: Poſtaſſiſtent Szezepankie— 
mwicz von Strasburg (Weſtpr.); 

in den Ruheſtand getreten: Ober⸗Telegraphen⸗ 
aſſiſtent Nauß; 


meiſter Völcker zunächſt probeweiſe übertragen worden. | freitwillig ieden: Poſtſecretair Lüder; 


Die unter dem Patronate der Königlichen Hof⸗ 


fammer ſtehende PBfarrftelle zu Groß⸗Machnow, Diözefe 


geftorben: Ober: Telegrapbenaffiftent a. D. Weißen: 
fels, Poverwalter a D. Gerlach. 


Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger. 
(Die Iufertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 


Nedigirt von der Königlichen Regierung zu Potsvam. 


Potsdam, Buchoruderei der A. W. Hayn ſchen Erben. 





235 
Ertrablatt zum Amtsblatt 
der Königlichen Negierung zu Potsdam. und der Stadt Berlin. 
Ausgegeben am 13. Juni 1893. 


— — —— D0 — 











— — — — — Gen en — —— — 


Bekanntmachung. 


Der auf Den 15. Juni d. J. anberaumte Netiontemarkt in 
Natbenow ift wegen der Neichstagswablen auf den 30. d. M. 
Nachmittag 1 Uhr verlegt worden. 

Potdam, den 12. Juni 1893. 

Der Negierungs:PBräfident. 


Moninivt uan her Bäninlihen Monisemna ı7n Mataham 


“a 

















Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Potsdam 


und der Stadt Berlin. 


Stück 24. 





Den 16. Juni 





1S93. 





Reichs⸗Geſetz⸗Blatt. 

(Stück 17.) Me2099. Geſetz, betreffend die Feſt⸗ 
ſtellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaus⸗ 
—*2** für das Etatsjahr 1892/93. Vom 
10, Mai 1893. 

N? 2100. Geſetz, betreffend die Feſtſtellung eines 
Nachtrags zum Reichshaushalts-⸗Etat für dag 
Etatsjahr 1893/94. Vom 10. Mai 1893. 

(Stüd 18.) NF 2101. Staatsvertrag zwiſchen Deutſch⸗ 
fand und den Niederlanden, betreffend die Eifen- 
bahn von Sittard nach Herzogenrath. Dom 
28. November 1892. 

(Stüäd 19.) N 2102. Gefes, betreffend einige Ab- 
änderungen und Ergänzungen der Militärpenfions⸗ 
gefege vom 27. Juni 1871 und vom A. April 1874, 
jowie des Neihsbeamtengejeges vom 31. März 
1873 und des Geſetzes über den Reihd-Invaliden- 
fonds vom 11. Mai 1877. Bom 22. Mai 1893. 

(Stüd 20.) NP 2103. Gefeg, betreffend die Erſatz⸗ 
vertbeilung. Vom 26. Mai 1893. 

N? 2104. Bekanntmachung, betreffend Ergänzimg und 
Berichtigung der dem internationalen Ueberein- 
fommen über den Eijenbapnfraiiverfeht beigefügten 
Lifte, Bom 25. Mai 1893. 

(Stüäd 21.) AR 2105. Bekanntmachung, betreffend 
bie Anwendung der vertragsmäßig beftehenden Zoll- 
befreiungen und Jollermäßigungen auf die ſpaniſchen 
am und Induſtrie⸗Erzeugniſſe. Vom 28. Mai 


“N 2106. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung 
erleichternder Borfchriften für den medhfeljeitigen 
Berfehr zwiſchen den Eiſenbahnen Deutichlande 
und Luremburgs, rüdfichtlich der bedingungsweife 
zur Beförderung zugelaffenen Gegenftände, in Ge⸗ 
mäßheit des 5 1 letzter Abſatz der Ausführungs- 
Beflimmungen zum internationalen Uebereinfommen 
Ne, den Eifenbahnfradhtverfehr. Vom 29. Mai 


Geſetz⸗ Sammlun Ä 
für die Königlichen —— — Staaten. 
4Stück 13.) M8611. Zuſätzliche Erklaͤrung zu den 


mit Rußland am Sour 4879 und 29/17. 
. . Janıar 

Auguft 1883 wegen des unmittelbaren Gejchäfte- 

verkehrs zwiſchen den Preußiſchen und Ruffifchen 

Inftizbehörden gejhloffenen Abfommen (Gefep- 

Samml. für 1879 S. 138 und für 1884 ©. 72.) 

Bom 28,/16. Januar 1893. 





(Stüd 14.) M 9612. Berorbnung, betreffend die 
Abänderung der Verordnung über die Ausführung 
des Fifchereigefeged in der Provinz Weftpreußen 
vom 8. Auguft 1887 (Geſetz⸗-Samml. S. 348.) 
Vom 10. Mai 1893. " 

N 9613. Verfügung des Juſtizminiſters, betreffend 

die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der 

Bezirke der Amtsgerichte Aachen, Aldenhoven, Eich: 

weiler, Jülich, Stolberg bei Aachen, Düren, Mont- 

jvie, Sankt Birth, Hennef, Rheinbach, Waldbroel, 

Kempen am Rhein, Robberih, Rheinberg, Andernach, 

Sanft Goar, Kreuznach, Meifenheim, Coͤln, Langen⸗ 

berg, Sulzbach, Grumbach, Neunkirchen, Ottweiler, 

Saarbrücken, Trier, Prüm und Berncaſtel. Vom 

16. Mai 1893. 


Bekanntmachungen 
der Königlichen Miniſterien. 
Bekanntmachung— 

den Ankauf von Remonten für 1893 betreffend. 
3. Zum Anfaufe von Remonten im Alter von drei 
und ausnahmsweiſe vier Jahren find im Bereiche der 
Königlihen Regierung zu Potsdam für diefes Jahr 
nachftehende, Morgens 8 reip. 9 Uhr beginnende 
Märfte anberaumt worden und zwar: 
s 17. Juni Perleberg, 


s 19. = Kyrig 9 Uhr, 

e 20. = Nauen 9 Uhr, 

: 11. Juli Strasburg U./M., 
s 12. Auguft Meyenburg, 

: 15. = Mittflod, 


“ 


16. = Neuftadt a. D. 9 Uhr. 
Die von der NRemonte-Anfaufs-Kommiffion er- 
fauften Pferde werben zur Stelle abgenommen und fofort 
gegen Duittung baar bezahlt. 

Pferde mit ſolchen Fehlern, welche nad) den Landes⸗ 
gefegen den Kauf rüdgängig maden, find vom Ber- 
fäufer gegen Erftattung des Kaufpreifes und der Un—⸗ 
foften zurücdzimehmen, ebenſo Krippenfeger und Klop- 
bengfte, ſowie Wallache mit ausgeprägter Hengſt⸗ 
Manier, welche fih in den erften zehn bz. acht und 
zwanzig Tagen nad Einlieferung in den Depots ale 
ſolche erweiſen. Pferde, welde ben Verfäufern nicht 
eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht Tegitimirten 
Bevollmächtigten der Kommilfion vorgeftellt werden, 
find vom Kauf ausgeſchloſſen. 

Die Berfäufer find verpflichtet, jedem verfauften 
Pferde eine neue flarfe vindleberne Trenje mit ftarfer 











238 


Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leber ober Hanf 
mit 2 mindeftend zwei Meter langen Striden ohne te 
fondere Vergütung mitzugeben. 

. Um die Abflammung der vorgeführten Pferde feſt⸗ 
ſtellen zu fönnen, find die Dedicheine reip. Füllenſcheine 
mitzubringen, auch werden die Verkäufer erjucht, die 
Schpweife der Pferde nicht zu foupiren oder übermäßig 
zu verfürzgen. Ferner ift es dringend erwünfcht, daß ein 
zu maffiger oder zu weicher Futterzuftand bei den zum 
Verfauf zu ſtellenden Remonten nicht ftattfindet, weil 
dadurch die in den Remontebepots vorfommenden Kranf- 
heiten fehr viel ſchwerer zu überftehen find, als dies bei 
rationell und nicht übermäßig gefutterten Remonten ber 
Tal if. Die auf den Märkten vorzuftellenden Re 
monten müffen daher in folder Verfaſſung fein, daß fie 
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der 
Mufterung ihrem Alter entiprechend in Knochen und Mus⸗ 
ufatur ausgebildet find. 

Berlin, den 25. Februar 1893, 
Kriegsminifterium. Remontirungs-Abtheilung. 





Bekanntmachung. 
16. Die im Jahre 1893 zu Berlin abzuhaltende 
Prüfung für Vorſteher an Taubftummen-Anftalten wird 
am 30. Auguft beginnen. 

Meldungen zu derfelben find bis zum 15. Juli d. 3. 
bei demjenigen Königlichen Provinzial-Schulfollegium, 
in deſſen Auffichtöfreife der Bewerber angeftellt oder 
beichäftigt if, unter Einmeihung der in 65 der Prüfunge- 
Ordnung vom 11. Juni 1881 bezeichneten Schriftftüde 
anzubringen. Bewerber, welde nicht an einer Anſtalt 
in Preußen thätig find, fönnen ihre Meldung kei 
Führung des Nachweiſes, dag folde mit Zuftimmung 
ihrer Borgefegten beziehungsweile ihrer Landesbehörde 
erfolgt, bis zum 25. Juli d. I. unmittelbar an mid 
richten. 

Berlin, den 2. Juni 1893. 

Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts- 
und Medizinal-Angelegenpeiten. 
Im Auftrage Kügler. 
ad U. IIIA. 1515. 








239 


Befanntmachungen des Königlichen 
Dber:Präfidenten. - 
Befanntmahung. 
16. An Stelle des verflorbenen Erbmarſchalls der 
Kurmarf Gans Edlen Herrn zu Putlig auf Laaske 
if der Rittergutsbefiger von Rohr auf Dannenwalde 
zum Provinzial:Landtags-Abgeorbneten des Kreiſes Oſt⸗ 
prignig gewählt worden. Solches wird gemäß $ 21 
der Provinzial-Ordnung vom 29. Juni 1875 hiermit 
tefannt gemacht. 
Potsdam, den 5. Juni 1893. 
Der Ober-Präfident, 
Staateminifter von Achenbach. 


Bekanntmachungen _ 
des Königlichen Negierungs:Präftdenten. 
Befanntmadung. 
131. An Stelle des franfen Bürgermeifterd Kneifel 
ift der Amtsrichter Barth in Perleberg zum Vor— 
figenden des daſelbſt für den Kreis Weft-Prignig zur 





Durchführung der Invaliditäte- und Alteröverficherung 
errichteten Schiedögerichts ernannt worden. 

Potsdam, den 2. Juni 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
ebfeucden. 
132. Feſtgeſtellt if die Maul- und Klauen- 
ſeuche unter dem Rindvieh des Gaſtwirths Thürling 
in Werneuden, Kreis Dberbarnim, der Bläshen- 
ausſchlag bei einer Kuh des Bauern Biel zu Keh⸗ 
tigf, Kreis Beeslow⸗Storlow. 

Erloſchen if die Maul- und Klauenſeuche 
unter dem Rindvieh der Wittwe Dittmann und des 
Molfereibefigers Gauert in Rofenthal, Kreis Nieder- 
barnim, des Bauern Mehls III. in Seegefeld, Kreis 
Oſthavelland, unter den Schweinen bes Rittergutöbefigers 
von Rohr in Dannenwalde, dem Rindvieh ber 
Bauern Bismarf und Gamlin in Zaatzke, der Tage 
töhner des Ritterguted Joach ims hof, Kreis Oftprignig. 

Potsdam, den 13. Juni 1893, 

Der Regierungs-Präfident. 





240 


134. Ra 


Sweifung 


des Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchften Tagespreiſe einichlieplih 5% Aufichlag im Monat Mai 1893 


in den Hauptmarftorten bes Regierungs⸗Bezirks Potsdam. 


fofteten 
je 50 


Kilogramm. 


Laufende Nummer. 





847 za] 910 


IT 








IM. Bf 


Bemeriungen. 





u n u Er uns 
Kür die Kreite Oberbarnim, 


8,07 740 Niederbarnim, 





1. 9109 8 09 | 8lı7 — 
2. —— 1 3136 4731 3611 405] 21881 2 94 | 3113 1 271 ſund Teltow ſowie für Stadt 
d. —— [| 2131 2 2136] 265 26 2| 25 | 2117 Spandau gilt Berlin ale 
Bauptmarftort. 
Potsdam, den 13. Juni 1893. Der Regierungs-Präftdent. 
Polizeiverordnun bezirfen gleichen Namens in demſelben Kreife zu ge- 


135. - Auf Grund der 88 137, Rs des Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (Geſ.⸗S. S. 195) und der 66 6, 12, 15 des 
Geſetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 
1850 (Geſ.⸗S. S. 265) ſowie des 8 20 des Reiche: 
geſetzes, betreffend die Abwehr und Unterbrüdung von 
Viehſeuchen vom 23. Juni 1883 (R.⸗G.⸗Bl. S. 153) 
wird mit Zuftimmung des Bezirksausſchuſſes für den 
Umfang des Negierungsbezirfed Potsdam nachftehende 
Polizeiverordnung erlaffen: 

Die Polizeiverorpnung, betreffend das Treiben von 
Schweinen und dad gewerbsmäßig zum Viehtransport 
benugte Fuhrwerk vom 23, Auguft 1892 (Amtsblatt 


©. 349) und die Polizeiverordnung, betreffend das | 55 


Treiben von Schafen und Rindvieh auf öffentlichen 
Wegen vom 30. Auguft 1892 (Amtsblatt S. 360) 
treten mit dem 1. Juli d. I. außer Kraft. 

Potsdam, den 13. Juni 1893. 

Der Negierungs-Präfident. 
Graf Hue de Grais. 
Anftitut zue Ausbildung von Lehrfchmiede: 
meiftern zu Charlottenburg. 
136. Der nähe Curſus beginnt am Freitag, 
den 1. September 1893, 

Anmeldungen werden von dem Hauptbirectorium 
des landwirthſchaftl. Provinzial-Vereind für die Marf 
Brandenburg und die Niederlaufig, Berlin NW,, 
Spenerftraße 33, und dem Director des Inftituts, Ober- 
Roßarzt a. D. Brand zu Charlottenburg, Spree- 
firaße A2, entgegen genommen. 

Potsdam, den 5. Juni 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
Befanntmadung, | 
137. Des Könige Majeſtät haben mittelſt Aller: 
böchften Erlaſſes vom 22, v. Mts. unter Auflöjung der 
im Kreiſe Prenzlau belegenen Landgemeinden Jagow 
und Schönfeld die Vereinigung der zu denſelben ge- 


börigen Grundflüde mit den jelbfifländigen Gufs⸗ im Monat Mai 


nehmigen geruht. Potsdam, den 9. Juni 1893. 
Der Regierungs-Präfident. , 
Bekanntmachungen des Königlichen Polizei 
enten zu Berlin. 
Bekanntmachung. 
5A. Die freie Durchfahrtshoͤhe der Waiſenbrücke 
it in Folge der Aufftellung von Lehrgerüften bie auf 
etwa 3 m eingeichränft worden und deshalb beim 
Paſſiren der Brüde durch Dampfer mit hohem Berded, 
auf denen fich Perſonen befinden, Vorficht geboten. 
Berlin, den 10. Juni 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
Berliner und Charlottenburger Preife im Monat Mai 189. 
. A. Engrod-Marftpreije 
im Monatsdurchſchnitt. 


| In Berlin: 

für 100 Kigr. Weizen (gut) 16 Marf 39 Pf., 
EZ do. (mittel) 15 - % - 
ss 8 8 bo. (gering) 15 = 55 s 
= =» Roggen (gut) 14 » 60 = 
Zu 2 do. (mittel) 14 = 24 = 
ee bo. (gering) 13 - 9 - 
= s = GÖerfte (gut) 16 = 90 : 
a bo. (mittel) 15 = 69 ⸗ 
ee bo. (gering) 14 = 49 ⸗ 
:s = = Hafer (gut) 16 = 33 = 
EZ do. (mittel) 15 = 79 > 
Ze Ze bo. (gering) 5 =: 236 = 
:s = =: &bjen (gut) 8 » 8 = 
:s = ⸗ do. (mittel) 17 = 7 : 
u do. (gering) 16 - 56 = 
⸗ z 2 Richtſtroh 5 ⸗ 33 
2 * ⸗ Heu 6 ⸗ 94 s 

Monate-Durhihnitt der höchſten Berliner 


Tagespreije einſchließlich 5% Aufſchlag 
für 50 Klgr. 


Hafer Stroh Heu 
8,69 Mk., 3,02 ME., 4,36 ME. 


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Ve Tess Ts | ve | Ten 


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B. Detail-Marfipreije 
im Monatsdurdignitt. 
Berlin: 


n 
100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 32 M 


241 


.,\ die 


art — Pf, 
= = Gpeifebohnen (weiße) 95 = — ⸗ 
= Linſen 55⸗ — ⸗— 
⸗—2Nartoffeln 5⸗ — ⸗ 

1 Klgr. Rindfleiſch v. d. Keule 1 = 40 > 

1 : ⸗ (Bauchfleiſch/ 1 = 10 = 

1 =  Schweinefleiidh 1 = 37 = 

1 = Kalbflleiich 1 = 20 « 

1 = Hammelfleiid 1 = 20 =: 

1 = _ Sped (geräudert) 1 = 60 = 

1 =  Eßbutter 2 =: 30 ⸗ 

60 Stüd Eier 3 =: 10 > 

2) In Charlottenburg: 

100 Klgr. Erben (gelbe z. Kochen) 35 Marf — Pf., 
= = Gpetjebohnen (meife) 5 =: — ⸗ 
= = Linien OO =: — ⸗ 
= = Rartoffeln A =: 75 = 

1 Klgr. Rindfleiih v. d. Kelle 1 = 40 = 

ls. = (Bauchfleiſch) 1 = 10 = 

1 = Schweinefleid 1 = 50 = 

1 + Kalbfleiſch 1 2 40 = 

1 = Hammelfleiich 1 = 20 = 

1 =  _GSped (geräudert) 1 = 60 = 

1 = &fbutter 2:58 - 

60 Stüd Eier 3 = 12 = 
C. Ladenpreife in den legten Tagen 

des Monats Mai 1893: 
1) In Berlin: 

1 Klgr. Weizenmehl NE 1 30 Pf., 

1 = Roggenmehl N 1 30 = 

1 = _ Gerflengraupe 40 ⸗ 

1: © engrüge 38 = 

1 =  Buchmweigengrüge 40 = 

1 =  Bire 40 = 

1 = Reis (Java) 55 = 

1 =  Savasfaffee an 2 Mark 70 ⸗ 

1 = ⸗ gelb in 

gebr. Bohnen) : 10 > 
1 =  Speifefalz 20 > 
1 =  Scmeineiehmalz(hiefigee) 1 - 50 ⸗ 
2) In Charlottenburg: 

1 Klgr. Weizenmehl NF 1 38 Pf., 

1 = Roggenmehl NP 1 31 =» 

1 = _Gerftengraupe 45 ⸗ 

1 = ©erftengrüge 42 = 

1 = Budweizengrüge 42 > 

1 ⸗ Hirſe A2 ⸗ 

Al = Heiß (Java) 46 = 

1 =  Tavasfaffee (mittler) 2 Mark 58 - 

1 = JavasKaffee (gelb in 

gebr. Bohnen) s 32 > 

1 =  Speifefalz 20 ⸗ 

1 :- AT ⸗ 


= Schmweineichmalz(hiefiges) 1 
Berlin, den 8. Juni ga. 


Koͤnigliches Dolizei-Prafidium. Erſte Abtheilung. 


Bekanntmachung. 
36. Das unter dem Namen „Gebhardt's 
Schoͤnheits⸗Extrakt“ hierorts feilgehaltene und öffentlich 
angepriefene Geheimmittel gegen Hautunreinigfeiten und 
Hautkrankheiten aller Art befteht nach fachverfländiger 
Unterfuchung aus nahezu gleichen Theilen Glycerin und 
Ricinus-Oel. Der thatſächliche Werth der für 2 Mark 
verfauften Flache des Mitteld beträgt etwa 30 Pfennig. 
Dies wird hierdurch zur algemeinen Kenntniß gebradit. 
Berlin, den 8. Juni 1893. 
Der Polizei-Präftdent. 
Befanntmadhung. 
Unter der Bezeichnung. „Nickelwaſſer“ 
wird beſonders von herumziehenden Händlern jegt viel: 
fady eine Fläfftgfeit in den Handel gebracht, durch die 
fupferne oder melfingene Gegenflände mit einem weißen 
nidelähnlichen Ueberzuge verjehen werben fünnen. Dieje 
Flüffigfeit enthält Queckfilber, ift daher in hohem 
Mafe giftig. Das Publikum wird daher vor ihrer 
Anwendung, zumal zum Beftreihen von Eß⸗ ober 
Kochgeſchirren, eindringlich gewarnt. Uebrigens ifl der 
Berfauf der Flüſſigkeit nur gegen Giftſchein geftattet. 
Berlin, den 8. Juni 1893. 
Der PolizeisPräfident. 
Belanntmachungen der König 
Sauptverwaltung der Staatsichu 


Befanntmahung. 
11. Die am 1. Juli 1893 fälligen Zinsfcheine 
Der Preußiſchen Staatsfchulden werben bei 


57. 


en 
Den. 


„der Staatsichulden-Tilgungsfaffe — W. Taubenftraße 29 


hierſelbſt —, bei der Reichsbankhauptkaſſe, ſowie bei den 
früher zur Einlöfung benusten Kaffen und Reichsbank⸗ 
anftalten vom 21. d. MR. ab eingelöft. Auch werden 
die am 1. Juli 1893 fälligen Zinsſcheine der nad 
unferer Bekanntmachung vom 6. März 1891 mit dem 
1. April deſſelben Jahres auf unjere Verwaltung über- 
gegangenen Eifenbahn-Prioritäte-Anleihen bei den vor- 
ezeichneten Kaffen, ſowie bei den auf dieſen Zingfcheinen 
vermerften Zahlftellen vom 21ften d. M. ab eingelöft. 

Die Zinsſcheine find, nah den einzelnen Schulb- 
gattungen und Werthabichnitten geordnet, den Ein- 
loͤſungsſtellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches 
tückzahl und den Betrag für jeden Werth- 
abfchnitt angiebt, aufgerechnet ift und des Einliefernden 
Namen und Wohnung erfihtlid macht. 

Wegen Zahlung der am 1. Yuli fälligen Zinjen 
für die in das Staatsfchuldbuch eingetragenen 
Korderungen bemerfen wir, daß die Zufendung dieſer 
Zinfen mittels der Poſt jowie ihre Gutſchrift auf den 
Reichsbank⸗Girokonten der Empfangsberechtigten zwifchen 
dem 17. Auni und 8. Juli erfolgt; Bie 
Baarzablung aber bei der Staatsfchulden: 
Tilgungskaſſe am 17. Juni, den 
NHegierungs : Sauptlafien am 24. Juni 
| und bei den mit der Annahme direkter Stantöfteuern außer- 
halb Berlins betrauten Kaffen am 1. Juli beginnt. 





212 


Die Staatsichulden-Tilgungsfaffe ift für die Zins- | falle das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraftlog- 
ablungen werktäglich von 9 bie 1 Uhr mit Aus-|erflärung der Urkunden beantragt werden wird. 
* des vorletzten Werktages in jedem Monat, am Berlin, den 2. Juni 1893. 
legten Monatstage aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet. Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 

Die Anbaber Preufiſcher Konfols Befanntmahung. 
machen wir wiederholt auf die Durch uns| 20. In Gemäßheit des 8 20 des Ausfüprungs- 
veröffentlichten , Amtlichen Itachrichten über Geſetzes zur Cioitprogehorbnung vom 24. März 1879 
das Preußiſche Staatsichuldbuch” aufmerf: (8-8. S. 281) und des $ 6 der Verordnung vom 
fam, welche durch jede Buchhandlung für | 16. Juni 1819 (G.S. S. 157) wird befannt gemacht, 
410 Pfennig oder von dem Verleger J. daß ber Schneiberinnung zu Nauen die Schuldverfchrei- 
Guttentag in Berlin durch bie Poſt fir | bung der konſolidirten 40/0igen Staatsanleihe von 1880 
AS Pfennig franto zu beziehen find. Lit. E. M 283894 über 300 M. 


Berlin, den 3. Juni 1893. angeblich abhanden gefommen ift. 
Hauptverwaltung der Staatsichulden. Es wird derjenige, welcher fih im Befige biefer 
Bekanntmachungen der Königlichen Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, jolches der 
Kontrolle der Staatöpapiere. | unterzeichneten Kontrolle, der Stantspapiere oder dem 
Befanntmadhung. Rechtsanwalt und Notar Frig Neumann zu Spandau, 


19. In Gemäßheit ded 6 20 des Ausführungs- | Porsbamerfirafe 21, anzuzeigen, widrigenfalld das 
nejeged zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 | gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraftloserklärung 
(8-5. ©. 281) und des 6 6 ber Verorbnung vom der Urkunde beantragt werben wird. 

6. Juni 1819 (G.⸗S. ©. 157) wird befannt gemadht, Berlin, den 1. Juni 1893. 


daß dem Hofbefiger J. Lies in Bodenſtedt, Kreis Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 
Braunschweig, die Schuldverishreibungen der Fonfolidirten Bekanntma ungen der Königlichen 
4 O/oigen Staatsanteibe von 1882 Eifenbahn:Direftion zu Bromberg. 
Lit. D. M 293766 und 356900 über je 500 M., Befanntmadung. 

- E. = 554231 über 300 M. an. Mit dem 15. Juni 1893 wird der zwiſchen 
angeblich abhanden gefommen find. Efaiögirren und Heinrichswalde gelegene Perjonen- 


Es werden diejenigen, welche ſich im Befige diefer | Haltepunkt Wilhelmsbruch im bieffeitigen Binnenverfehr 
Urkunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches der | für ben Stüdgut- und Eifftüdgut-Verfehr eröffnet. 
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem Bromberg, den 3. Juni 1893. 

Hofthierarzt Lies in Braunſchweig anzuzeigen, widrigen- Koͤnigliche Eifenbahn=Direftion. 


Befanntmadhung. 

25. Für die in der nachftehenden Jufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welche auf den 
daſelbſt erwähnten Ausftellungen ausgeftellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Frachtbegünſtigung ın 
der Art gewährt, dag nur für die Hinbeförberung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wirb, die Rüd⸗ 
beförderung an die Verſandſtation und den Ausftellee aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage des ur: 
Iprünglichen Frachtbriefes bezw. des Duplifat-Beförberungsicheines für den Hinweg, ſowie durch eine Beſchei⸗ 
nigung der dazu ermächtigten Stelle nadhgewiejen wird, daß die Thiere bezw. Gegenflände ausgeftellt geweſen 
und unverfauft geblieben end, und wenn die NRüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit flattfinbet. 

In den urfprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifats:Beförderungsicheinen für die Hinfendung ift ausdrücklich 
zu vermerfen, daß die mit denſelben aufgegebenen Sendungen durchweg aud Ausfiellungsgut beftehen. 
——— — — | ur us) De — 
Die Trachtbegünftigung wird gewährt keraung der | Rüdbeförberung 

‚Deiceinigung muß erfolgen 







2 Art der Ausftellung 















_ auf den Streden der] find ermädti innerbal 
Allgemeine deutſchee Münden | 8.—12. | Tpiere, land Preuß. Staate:| Ausftels A 3 
landwirthſchaftliche Juni wirthſchaftliche bahnen, lungs⸗Kom⸗ Wochen | & 
Ausſtellung Maſchinen, Er⸗ miſſion A 
zeugniſſe und * 
Geraͤthe 
2AAusſtellung von Ma⸗ Münden | 22.—24. | Gegenftände ber Preuß. Staats⸗ desgl. 4 J 
ſchinen, Geräth— Yuli  |nebenbezeichneten | bahnen und Wochen * 
ſchaften und Aus—⸗ Art Reichsbahnen in — 
rüftungsgegenftän- Elſaß⸗Lothringen 
den für Feuer— 3 
wehren ẽ 

Bromberg, den 3. Juni 1893. Koͤnigliche Eiſenbahn⸗Direktion. 


Fo N 


213 
Bekanntmachungen der Kaiferlihden Ober: Poftdirektion zu Potsdam. 


Befanntmadung. 
30. In dem zum Kreife Oflprignig gehörigen Dorfe Garz wird am 16. Juni eine Poftagentur mit Tele- 
nrapbenkbetrieb unter ter Bezeihnung Garz (Prignig) in Wirfjamfeit treten. Dieſe Poftagentur erhält Ber- 
bindung mit der Kaiſerlichen Poflagentur in Großwelle (Prignig) an den Werftagen durch eine zmeimalige 
Landpoftfahrt, an Sonntagen durd einen Tandbriefträger zu Fuß in nadftehender Weije: 
F. L. w. L F. L. w. 


— ——— .8. — —— L. 8. 
640 V. 145 N. 6480 V. J. Großwelle (Prignig) 120 V. 63s5 N. 110 8, 
75 V. 25 N. 720 V. I Garz (Prignitz) 1140 B615 N. 1025 V. 

Dem Lanbbeftellbezirf der neuen Poſtagentur werden die bisher zum Bezirk der Poſtagentur in Groß- 
welle (Brignig) gehörigen Ortichaften: Hoppenrade, Tüchen, Reckenthin und Klenzenhof zugetheilt. Die Poft- 
und Telegraphenhülffielle in Garz (Prignig) tritt mit dem 15. Juni außer Wirfjamfeit. 

Potsdam, den 8. Juni 1893. Der Kaiſerliche Ober-Poftdirector. 


Bekanntmachungen des Landesdireftors der Provinz Brandenburg. 
BDBefanntmadhung. 
8. Die Brandenburgfche Wittwen- und Waifen-Verjorgungsanftalt hat in dem Rednungeiahte 1892/93 


an Wittwen- und Wailen-Geld-Beiträgen vereinnahmt . 33 M. 75 Pf. 
und an Zinfen von den Beftänden des laufenden Fonds .. 218 = 8 - 
zulammen 142437 M. 63 Pf. 

Dagegen an Wittwen- und Waijengeldern gezahlt en 33787 = 69 - 


jo daß als Ueberfhuß dem eifernen Fonds zu überweilen waren - - 2 2 2... 108649 M. 94 Pf. 
Diejem find zu feinem Beftande am 31. März 1892 von. . . . . . . 1194738 - 64 - 
außerdem zugefloffen: 
1) an Zinfen von feinen Beländen . . . . . 45591 M. 30 Bf. 
2) an Eintrittögeldeen . . = 2 2 2 202 ..19299 -» 11 = 


3) an nacherhobenen Beiträgen . . . 2... 904 = 69 - 
4) an Kursgewinn für verloofte Wertbpapiere . 32 - 33 - 
im Ganien . - 2 2 22. 65 827 M. 43 Bf. 
er erreichte daher am 31. März 1893 eine Höhe von . . .. 1369216 M. 01 Pf. 


Die Vermehrung des Fonds im Rechnungsjahre 1892/93 ſtellt fih darnach auf 174477 M.37 Pf. 
Sein rehnungsmäßiger Beftand ift folgender: 
420 200 M. 4% Preuß. conjolid. Staatsanleihe (davon 400000 M. eingetragen 


in das Staatsſchuldbuch) zum Anfaufswerthe von . . 433 344 M. 30 Pf. 

15 000 M. 31/2 %0 beögleihen . mon 14889 »= — = 

250 000 M. 3*/ % Hypothek der Berliner Gemeinnügigen Baugejellihaft -. -. . 25000 = — = 
235 700 M. 31/2 %0 Tandichaftl. Centralpfandbriefe zum Anfauföwerthe von . . . 291697 - 86 - 
30 600 M. 3"/2 %0 Köpenider Stabtanleihe . re 30603 - 48 - 

13000 M. 3/2 %0 Zeffener dDeögleihen >: 2:20 13001 « 43 - 

123 000 M. 3, % Oſt⸗Prignitzer Kreisanleibe . - > 2 2 2 2 2 2 0 2.119020 - 07 ⸗ 
100000 M. 4% Templiner Rreisanleibe - - > 2 2 2 2 2 22220 ..101009 - 50 - 
77500 M. 32% Jerichower Kreisanleihe. 77153⸗ 9 - 


17 000 °M. 4% Dihersfebener Kreisanleibe -. - > 2 2 2 17171 35 
1342 000 M. | — 1346 890 M. SE $f. 
| und baar 22325 - 17 = 
Died wird gemäß 5 27 des Regl der Anftalt hi den di 31 
ä nern 0 
Berlin dem 7. IN mis 85 es Reglements der Anſtalt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg, Wirkliche Geheime Rath von Levetzow. 


Perf onalchronik. Foͤrſter ernannt und demſelben die Förſterſtelle Triebſch 

Des Könige Majeſtät haben den Regierungs- in der Oberförfterei Friebdersdorf vom 1. Juli d. J. 
Aſſeſſor Ruffmann zum Regierungs-Rath zu ernennen |ab übertragen worden. 

geruht. Das unter Koͤniglichem Patronat ſtehende Diakonat 

Der verſorgungsberechtigte Reſerve-Gefreite Forſte an der St. Lukas-Kirche zu Berlin, Diözefe Friedriche- 

aufſeher Ferdinand „Adolf Karl Köhn zu Pichelöberg werder, kommt durch die nach neuem Rechie erfolgende 

in der Oberförfterei Grunewald, iſt zum Königlichen Emeritirung feines bisherigen Inhabers, des Predigers 








244 


Hauſig hierſelbſt, zum 1. Dftober 1893 zur Erledigung. | Lücke in Pritzwalk, ale Telegraphenaſſiſtent der Poſt⸗ 
Die Wiederbefegung diefer Stelle erfolgt durdy Gemeinde: | affiftent Goettert in Eberswalde, als Poftvermwalter 
wahl nad) Maßgabe des Kirchengeſetzes, betreffend das| die Poftaffiftenten Léon in Falfenrehde und Pidert 
im 6 32 N? 2 der Kirhengemeinde- und Synodal⸗ in Panlinenaue. 
Drdnung vom 10. September 1873 vorgefehene Pfarr: | Verſetzt find: der Poftinipelior Wegner von 
wahlrecht, vom 15. März 1886 — K. Gel. und B.-B1.| Potsdam nad Leipzig, der Poſtkaſſirer Severin aus 
de 1886 ©. 39. — Bewerbungen um dieje Stelle find| Crefeld als c. Poftinfpeftor nah Potsdam, der. Poft- 
fchriftlich bei dem Königlichen Konfiftorium der Provinz fefretair Mohrich von Perleberg als c. Ober: Pof- 
Brandenburg einzureihen. 56 a. a. O. bireftiongfefretair nady Königsberg (Pr.). 
Perfonalveränderungen im Bezirke der Auf feinen Antrag tritt in den Rubeftand: 

Katferliden Ober-Poftdireftion in Potsdpam.| der Poftverwalter Fritze in Wilmersporf (Kreis 
Ernannt ift: der Poftaffiftent Barbi in Rathenow Angermünbe). 

zum Ober-Poftaffiftenten. Geftorben ift: ter Poſtaſſiſtent Hartmann in 
Angeſtellt find: als Pofaffiftent der Poftaffiftent| Coepenick. 


Ausweifung von YUusländern aus dem NMeichögebiete. 





& Name und Stand | Alter nud Heimat Grund Behoͤrde, Datım 
IC ber welche die Ausweifung . ‚ 
3 des Auegewieſenen. Beftrafung. beſchloſſen hat. elle 
1. 2, 3. 4. 5 6. 
Auf Grund des $ 362 des Strafgeſetzbuchs: 
1A0i8 DBaldermann,igeboren am 27. März Landſtreichen, Königlich bayeriihei 6. Mai 
Fabrifarbeiter, 1874 zu Trautenau, Polizei⸗Direktion 1893. 
Böhmen, ortsangehörig Münden, 
zu Glasdörfl, Bezirk 
Schönberg, Mähren, 
2) Julius Chalupa, Igeboren am 10. Apritidesgleichen, biejelbe, 8. Mai 
Drunnenmader, 1865 zu Neutra, Un- 1893. 


garn, ortdangehörig zu 
Chlebow, Bezirk Ta- 
bor, Böhmen, 
3) Heinrih Freitag, gehoeren am’ 27. Juni Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher 10. Mai 


Kellner, 1858 zu Warſchau, Regierungspräfidenti 1893. 
ortsangehörig ebendaſ., zu Merfeburg, 
AStephan Führlinger,igeboren am 22. Sep: Fandftreicen, Koͤniglich preußiſcher 9. Mai 
Müllergefelle, tember 1868 zu Lin, Negierungspräfiden| 1893. 
ortdangeh. zu Brunn zu Aurich, 


am Wald, Defterreich, 
5) 9Heinrih Ihmt, geboren am 22. Januar Landſtreichen u. Betteln, Königlich Bayeriihe| 4. Mai 


Bäder, 1873 zu Sablonig, PolizeisDirektion 1893. 
BezirfTepfig, Böhmen, München, 
ortsangehörig ebenda], 
6) Amalie Kandl, geb. geboren am 23. Januar Landſtreichen, Königlich. preußifger| 15. April 
Butter, verw.gewejene] 1855 zu Biala, Ga- Regierungspraͤſident 1893. 
Goldfluß, lizien, ortsangehoͤrig zu Oppeln, 


zu Koſteſſow, Bezirk 
Treneſin, Ungarn, 
7 Joſef Smolka, |geboren am. 11. März Betteln, derſelbe, 17. April 
Schloſſergeſelle, 1846 zu Giiſchwitz, 1893. 
Bez. Troppau, Oeſter⸗ 
reichiſch⸗Schleſien, orts⸗ 
angehörig ebendaſelbſt, 


Hierzu Vier Oeffentliche Anzeiger. 
(Die Inſertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Druckzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. . 
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'ihen Erben. 


7% 

















Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Potsdam 
and der Stadt Berlin. 


Stück 23. 


Bekanntmachungen 
des Königlichen Negierungd:Präfidenten. 


olizei⸗ Veroroͤnung 
für die afferläufe Des Doffebruche. 
138. Gemäß 6 137 des Geſetzes über die allgemeine 
Landesverwaltung vom 30. Suli 1 Geſ.⸗S. 
S. 195 — wird auf Grund der 66 6, 12 und 15 des 
Gefeges über die Yoligeiverwaltung vom 11. März 1850 
— Geſ.⸗S. S. 265 — fowie des 6 73 der Feldpolizei⸗ 
Ordnung vom 1. November 1847 — Geſ.“S. ©. 37 
— unter Zufiimmung bed Bezirksausſchuſſes naihflebende 
PolizeisBerorbnung erlaffen: 
5 1. Folgende Waflerläufe des Doſſe-Bruchs 
werden unter Schan geflellt: 
a. die Neue Doffe und die Doffe von der Havel auf- 
wärts bis zur Schönberg— Tramniger Grenze, 
b. die Alte Doffe von Saldernhorft big Nübehorft, 
c. die Schwenze, 
d. die Glinze von der Doffe aufwärts bie zur Maul: 
beermalder Grenze, 
e. die Alte Yägelig von der Alten Dofle aufwärts bie 
zur Drewener Grenze, 
f. der Jaͤgelitzarm von der Alten Jägelitz aufwärts 
bis Dannenmwalde, 
4 das Waltmühfenfließ, 
1 


— ⸗ 


. die Neue Jägelitz, 
. der Niederfleggraben (Dammgraben). 
Die Schau wird durd 7, je aus 3 Mitgliedern 
beftehenbe Schauämter ($ 15) audgeübt. 

Die normalmäßige Breite und Tiefe der 
Wafferfäfe wird von den Schauämtern, erforderlichen 
Falles unter Zugiehung von Waflerbau-Sachverfländigen 
mit verbindlicher Kraft fefgefest. 

5 3. Desgleichen beftimmen die Schauämter über 
die normalmäßige Anlage der Uferboͤſchungen. 
$ A. Zur Erhaltu 


um Verpflichteten alljäprlid eine zweimalige Räumung 
der Wafferläufe und Bivar eine Frühjahre-Räumung in 
der Zeit vom 15. Mat bis 15. Juni und eine Herbſt⸗ 
Räumung in der Zeit vom 15. Auguft bie 30. Sep⸗ 
tember vorzunehmen. Hinſichtlich der Berpflichtung zur 
Räumung bewendet ed bei Dem beſtehenden Rechtszuſtande. 

Die Schauämter Tönnen bei vorhandenem Bedürfniß 
dur Bekanntmachung ihres Vorfigenden außerordent⸗ 
lihe Räumungen anordnen oder in bejonderen Fällen 
die regelmäßige Räumungszeit anderweit feftiegen. 


Den 283. Juni 


1893. 


$ 5. Die Räumung bat für jeden der in $ 1 be- 
zeichneten Wafferläufe je von unten aufwärts zu erfolgen. 
Innerhalb der in $ 4 gedachten Friften werden 


‚|die Zeitpunfte, mit melden die Räumungsarbeiten be- 


gonnen und bis zu welchen fie beenbet fein müflen, vom 
duftänbigen Schauamte bejonders feflgelegt. 

Der bei den Räumungen entfiehende Aus⸗ 
wurf von Waſſerpflanzen, Mober, Sand u. |. w. iſt 
moͤglichſt gleihmäßig nad beiden Ufern bin mindeftene 
1,25 m vom oberen Uferrande entfernt zu Tagern und 


6 |fomweit er nicht zur Herſtellung der Boͤſchungen ver- 


wendet wird, innerhalb I Tagen nad beendeter Räu- 
mung vom Ufer zu entfernen ober derart einzuebnen, 
daß feine Erhöhungen ber Ufer entfliehen, welche das 
Ablaufen des Waſſers nach dem Fluſſe (ließe, Graben) 
hindern. 

$ 7. Bor Beginn der Räumung if an ber unteren 
Grenze jeder Feldmark quer durch den Waſſerlauf (Fluß, 
Fließ, Graben) eine Borrihtung (Schwimmbalfen ober 
dergleichen) anzubringen, welche dad durch die Krautung 
(oögelöfte und im XBaflerlaufe treibende Schilf und 
Kraut aufzufangen geeignet ift, durch welche jedoch ein 
Aufftau des Waſſers nicht hervorgerufen werden darf. 

Das angeihwenmte Kraut if gemäß $ 6 zu ent- 
fernen. 

Die ſchwimmende Wehr⸗Vorrichtung darf vor ſtatt⸗ 
gehabter Schau nicht gelöſt werden, iſt aber nach der⸗ 
ſelben binnen 24 Stunden zu entfernen. 

88. Die Inſtandhaltung und Deieiignng der 
Ufer gehört — wofern nicht auf Grund bejonberer 
Rechtstitel Dritte hierzu verpflichtet find — zu den 
Berpflichtungen der Uferbefiger. 

Abbrüchige Ufer find jo zu befefligen, daß das 
Abrutihen von Erde, Steinen, Sand u. |. mw. ver- 
hindert wird, 

Die am Ufer ſtehenden Baumflämme oder Wurzeln 


oder Wiederherftellung bes |find ſoweit zu befeitigen, als fie im Waſſerlaufe felbft 
$6 2, 3 vorgefchriebenen Normalzuſtandes ift von | ft 


eben; nur biefenigen dürfen verbleiben, weiche bie 
Waſſerlinie begrenzen und zur Befefligung der Ufer⸗ 
ränder beitragen. 

Die Ufer dürfen ohne Zufimmung des Scau- 
amtes in einer Entfernung von 2,50 m von der Bord⸗ 
fante mit Bäumen und Sträudern nicht neu bepflanzt 
werden. 

Bweige von Bäumen und Sträudern, welde inner- 
halb einer Höhe bis zu 3 m fich über das Profil ber 
Wafferläufe oder dem freigulafienden Gang ($ 13) aus⸗ 
breiten, find zu befeitigen. Einer Befeitigung der Baum⸗ 





216 


und Strauchtheile, welche fi über den Bang (8 13) 
ausbreiten, bedarf ed nicht, wofern dieſelben fich in einer 
Höhe von 3 m Über dem Erbboden befinden. 

6 9. Die über die Waflerläufe neu anzulegenden 
Brüden und Stege müſſen bie Breite des Waſſer⸗ 
ſpiegels bei höchſtem Waflerftande überfpannen und mit 
ihrer Unterfante über letzterem liegen. 

Zu jedem Neu: oder Umbau von Brüden oder 
Stegen ift die fhriftlihe Genehmigung der zuſtaͤndigen 
Waſſerpolizeibehoͤrde nachzufuchen. 

Der Antrag ift bei dem Borfigenden des Schau: 
amtes einzureichen, welcher denjelben mit dem Gutachten 
des Schauamtes an die zuftändige Behörde befördert. 

$ 10. Die Anlage von Wäfchen und Walchbänfen 
in den Wafferläufen und zwar ſowohl von fefiflebenden, 
als auch von foldhen, welche über dem Wafleripiegel 
hängen, ift verboten. Ausnahmen bürfen mit Zuſtim⸗ 
mung des Schauamtes von ber zuftändigen Waſſer⸗ 
polizeibehörde fchriftlich geftattet werden, wofern fein 
fefter Bautheil der Anlage in das Bett ded Wafler- 
laufs hineinragt oder tiefer als 0,10 m über dem 
hoͤchſten Waſſerſpiegel Liegt. 

Die Anlage von Fuhrten, Durchtriften und Vieh⸗ 
traͤnken iſt verboten. Ausnahmen dürfen mit Zuſtimmung 
des Schauamtes von der zuſtändigen Waſſerpolizei⸗ 
behörde geſtattet werden. 

Graͤben, deren Einmuͤndung eine Umgeſtaltung der 
Ufer der Waſſerläufe herbeiführt, dürfen erſt angelegt 
werden, nachdem die zuſtändige Waſſerpolizeibehoͤrde 
unter Zuſtimmung des Schauamtes die zu befolgenden 
Bedingungen für die Sicherung des Ufers vorge⸗ 
ſchrieben hat. 

Beſtehende unvorſchriftsmaͤßige Anlagen (Abſatz 1, 
2, 3) find, ſoweit das Schauamt dies für erforderlich 
erachtet, innerhalb einer von ihm feſtzuſetzenden Krift 
zu befeitigen bezw. mit Genehmigung der Waflerpolizei- 
behörde entfprechend umzugeſtalten. 

$ 11. Das Einlegen von Hölzgern, Weiden und 
anderen die Vorfluth bemmenden Körpern, dad Ein» 
sammen von Pfählen in das Bert des Waſſerlaufs, 
das Einhängen von Thierhäuten, Leinen, Flachs, Garn 
n. |. w., fowie das Hineinbringen anderer Gegenflänbe 
ift verboten. 

Unter Zuftimmung ded Schauamtes iſt mit ſchrift⸗ 
licher Genehmigung der Waflerpolizeibehörde die Der- 
ſtellung von Ufer⸗Einſchnitten zuläfftg, in welchen dies 
jenigen Anlagen angebracht werben bürfen, welche im 
Bette des Wafferlaufs ſelbſt verboten find. Diele 
Einfehnitte müfjen jedoch gegen den Waſſerlauf durch 
fefte Flegtzaune abgegrenzt werden. 

$ 12. Abgänge der Haus⸗ und Landwirthſchaft, 
frepiertes Vieh, Unrath, Jauche, Abgänge von Gewerbes 
betrieben, Färbeftoffe und dergleichen bürfen in bie 
Waſſerläufe weder geworfen, noch geleitet, noch an ben 
Ufern derart gelagert werden, daß fie vom Negen oder 
Bagewaſſer in den Wafferlauf hineingeſpült werben 

nnen. 

Wo bei Bewerbebetrieben die Ableitung der Ab- 


waͤſſer erforderlich if, find Vorrichtungen zu treffen, 
dag nur reines Waſſer in bie Waflerläufe gelangt. 

8 13. Auf beiden Ufern der Wafjerläufe iſt ein 
Gang von mindeflend 1 m freizulaffen und defien Be⸗ 
nusung dem Schauamte, jowie den zur Deauffichtigung 
der Wafferläufe berufenen Perjonen jederzeit zu geftatten. 

Ebenfo find Einrichtungen zu treffen, welde bie 
Ueberfchreitung der in die Waſſerläufe mundenden 
Gräben für bie zur Schau oder Beauffichtigimg ber 
Waflerläufe berufenen Perfonen zu jeder Zeit ermöglichen. 

Bon Herftellung des Ganges und der Einrichtung 
(Abſatz 2) find die Verpflichteten entbunden, ſoweit der 
Waflerftand ein Befahren der Wafferläufe mittelft 
Kahnes gefattet und die Berpflichteten einen füheren 
brauchbaren Kahn nebſt Führer auf ihre Koſten ſiellen. 

Die Feldmarfgrenzen find burd minbeflend 1 m 
aus dem Boden hervorragende Steine mit dem Namen 
der angrenzenden Feldmarken zu bezeichnen. 

$ 14. Zuwiderhandlungen gegen bie vorflebenden 
Beflimmungen werben mit Gelbfirafe bie zu M. 
geahndet. Im Unvermoͤgensfalle tritt an Stelle der 
Geldftrafe entiprechende Haftſtrafe. 

5 15. Die Durdführung diefer Verorbnung wird 
dur Schauämter überwadht. Es befeben 7 Shau- 
ämter und zwar: 

Schauamt 1. 


Für die Neue Jägelitz von der Havel aufwärts 
bie zur Grenze der Kreife Oſt⸗ und Wefl-Prignie 
unterhalb Boigtöbrügge. 

Schauamt II. 

a. Kür die Neue Doffe von der Havel aufwärts bie 
jur Mündung ber Alten Doffe, 

b. für die Alte Doſſe von Saldernhorſt bie Rübehork, 

c. für die Alte Jägelitz von der Alten Dofje bis zur 
Plaͤnitz'ſchen Lafe, 

d. für die Neue Yägelig von Boigtöbrügge bis zur 
Plänig’ichen Lafe, 

e. für den Niederfieggraben (Dammgraben). 

Schauamt III. 

a. Für die Alte Jägelitz von der Plänig’schen Lafe 
bis zur Dremwener Grenze, 

b. für das Walfmüplenfließ. 

Schauamt IV, 

Für den Jaägelitzarm von ber Alten Jägelitz auf- 

wärts bid Dannenwalde. 
Schauamt V. 

a Kür die Neue Doffe oberhatb Rübehorfi und bie 
Doſſe aufwärts bie zur Brunne⸗Trieplatzer Feld⸗ 
marfgrenge, 

b. für die Schwenze. 

Sdhauamt VL 

Für die Doſſe von der Brunne-Trieplager bis zur 

Schönberg: Tramniger Felbmarfgrenze. 
Schauamt VI. 

- Für die Glinze. 

Die Schauämter werben gebildet aus 

1) einem Vorſitzenden, 

2) zwei vom Kreisauseſchuſſe zu wählenden Beifigern, 








247 


von weldhen der eine ein Amtsvorfleher oder |der Waflerpofizei in Bezug auf die unter Schau ge- 
Bürgermeifter, der andere ein Räumungsflichtiger |ftellten Waflerlauffireden beſonders su betrauenden 


fein muß. 

Die Wahl der Beifiger erfolgt auf je 3 Jahre. 

Für die gleihe Dauer erhalten in derſelben Reife 
die Beifiger je zwei Stellvertreter. 


Amtsvorfiehern oder Bürgermeiftern zur weiteren Ver⸗ 
anlaffung zugefertigt. 

Diefe haben über die getroffenen Maßregeln und 
beren Erfolg dem Vorfigenden des Schauamted Anzeige 


Der Borfigende des Schauamtes I. ift der Land⸗ zu erflatten. 


rath des Kreifed Weſt⸗Prignitz, der Schauämter II., 
III., IV., VI und VI. der Landrath des Kreifes 
Of-Prignig, des Schauamtes V. der Landrath des 
Kreiſes Ruppin. 

Der Vorſitzende kann ſich im Borfig durch einen 
Beifiger, welcher Amtsoorfteher oder Bürgermeifter ift, 
vertreten Taffen. 

Das Schauamt ift bei Anmejenheit von zwei Mit: 
gliedern beichlußfähig. Es beſchließt nad Stimmen- 
mehrheit. Bei Stimmengleichheit (Abſatz 9) entjcheidet 
die Stimme bed Vorfſitzenden. 

Die Mitglieder gelten bei der Abflimmung ald 
a fobald es ſich um ihre perſoͤnliche Intereſſen 

anbelt. 

$ 16. Die Aufforderung zu den gewöhnlichen 
wie ben außerordentlihen Räumungen ($ 4) geht von 
dem Borfigenden ded Schauamted aus und erfolgt 
durch mindeftend einmalige Befanntmahung in ben 
Kreisblättern der betheiligten Kreiſe, ſowie durch orts⸗ 
übliche Bekanntmachung in den betheiligten Gemeinden. 

Mit diefen Bekanntmachungen ift diejenige wegen 
bes Stattfindend der Schau ($ 17) zu verbinden. 

$ 17, Innerhalb der erfien 8 Tage nach Ablauf 
der für bie (gewöhnlichen wie außergemöhnlicen) 
Räumungsarbeiten feflgefegten Fri findet eine Be: 
fihtigung (Schau) der Waflerläufe durch das Schau- 
amt ftatt. 

Der Borfigende des Schauamtes fchreibt jede 
Schau mit Angabe ded Ortes und der Stunde ihres 
Beginns aus ($ 16) und ladet die Beifiger mittelſt 
bejonderen Schreibens zur Theilnahme ein. 

Berhinderte Mitglieder haben, unter gleichzeitiger 
Benachrichtigung an den Vorfigenden, unverzüglich 
ihrem Stellvertreter die Einladung zugehen zu faffen, 

Zu der Schau hat jeder Guts⸗ und Gemeinde, 
verband bei Vermeidung einer in die Kreis⸗Communal⸗ 
Kafle fließenden Orbnungsfirafe von 3 M. einen Ab 
geordneten zu geftellen, welder das Schauamt an ber 
Örenze der Feldmark zu erwarten und bie zur Grenze 
der näcftfolgenden Gemeinde (bezw. Gutsbezirks) zu be⸗ 
gleiten, jede zur Sache erforderlihe Auskunft zu er- 
theilen und die Enticheidungen des Schauamtes vor: 
läufig entgegenzunehmen hat. 

Das Ergebniß der Befüchtigung wird protofollariich 
feftgeftellt, ebenfo find in das Protofoll die getroffenen 
Seh edungen (68 2, 3), fomwie die ausnahmeweile er- 
theilten Genehmigungen (65 8—11) aufzunehmen. 

8 18. Die aufgenommenen Verhandlungen ($ 17 
a. €.) werden von dem Schauamtd:Borfigenden den 
zuftändigen bezw. ben gemäß S 61 Abſatz 2 der Kreis⸗ 
ordnung ſeitens des Kreisausichuifes mit Handhabung 


$ 19. Mit dem Inkrafttreten dieſer Polizei⸗ 
Verordnung treten außer Kraft: 

a. das Graben-Schau-Reglement für diejenigen Be⸗ 
theifigten, welche mit Grunbflüden an die Doffe, 
den Rhin, die Jägelitz oder Glinze grenzen, vom 
23. März 1793 (Amtsblatt 1859, Beilage zu 
Stüd 51), 

b. dag Graben-Schau-Reglement für die Fläſſe und 
Gräben des Doſſebruchs von Berkenbrück bei 
Meyendburg bis Hohenofen vom 16. Auguſt 1865 
(Amtsblatt, Beilage zu Stüd 35), 

c. die Zufagbeftimmung zu dem unter b. genannten 
Graben-Schau-Reglement vom 8. Juni 1870 
(Amtsblatt S. 62), 

Das unter a. benannte Reglement tritt 
jedoch nur foweit außer Kraft ald es Borfchriften 
in poligeilicher Natur enthält; dagegen werben 
die anberweiten Borfchriften deſſelben, ine: 
befondere diejenigen über die Berpflichtumg ber 
Gemeinde zur Räumung durch vorftehende Be⸗ 
flimmungen nicht berührt. 

Porsdam, den 12. April 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 
- Graf Hue de Grais. 


Polizei⸗Berordnung 
für die Waſſerläufe des Nhinluchs. 
139. Gemäß 6 137 des Geſetzes über die allgemeine 
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195) 
wird auf Grund der 66 6, 12 und 15 des Gefeges 
über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (Geſ.⸗S. 
S. 265), jowie des 8 73 der Feldpolizeiorbnung vom 
1. November 1847 (Geſ.“S. S. 376) unter Zuftimmung 
bee a nachſtehende Polizei-Berordnung 
erlaſſen. 
8 1. Folgende Waſſerlaͤufe des Rhinluchs werden 

unter Schau geftellt: 

a. der Hauptrhin vom Gülper See aufwärts bie 

Fehrbellin, 
. der Bärengraben, 
. der Bültgraben, 
. der Mühlenrhin, 
. der Klaſſenſche Rhin (alte Rhin), 
, der Friefader Rhin, 
. die Tamnig bis zur Wildberger Grenze, 

. der Langen'ſche und Wuflrauer Rhin vom Fehr⸗ 
belliner Kanal aufwärts bis zum Ruppiner See, 
i. der Tarmomer Rhin von Fehrbellin bis zum Fehr: 

belliner Kanal (Hafenberg), 
k. der Breite Graben vom Tarmower Rhin aufwärts 
dis zur Rinum-Klatower Grenze, 


JR mo no u“ 


248 


l. der Gühlens®raben, 
m. der Hauptgraben im Neufammer Luc. 
Die Schau wird dur 5 fe aus 3 Mitgliedern 
beftehente Schanämter ($ 15) ausgeübt. 

$ 2. Die normalmäßige Breite und Tiefe ber 
Waſſerläufe wird von den Schauämtern, erforderlichen 
Falles unter Zuziehung von Wafferbaufachverftändigen 
mit verbindlicher Kraft feſtgeſetzt. 

$ 3. Desgleichen beftimmen bie Schauämter über 
die normalmäßige Anlage der Uferböjchungen. 

$ 4. Zur Erhaltung oder Wiederherſtellung bes 
burch 66 2, 3 vorgeichriebenen Normalzuftandes iſt von 
den Berpflichteten alljährlicdy eine zweimalige Räumung 
der Waflerläufe und zwar eine Fruͤhjahrs⸗Räumung in 
der Zeit vom 15. Mai bis 15. Juni und eine Herbfl- 
Räumung in der Zeit vom 15. Auguft bie 30. Sep- 
tember vorzunehmen. 

Hinfchtlih der Berpflichtung zur Räumung bes 
wenbet ed bei dem beftebenden Rechtszuſtande. 

Die Schauämter können bei vorhaudenem Bedürfniß 
durch Belanntmachung ihres Borfigenden außerordent: 
lihe Räumungen anordnen oder im bejonderen Fällen 
die regelmäßige Räumungszeit anderweit feftjeßen. 

$ 5. Die Räumung hat für jeden der in 6 1 
bezeichneten Wafferläufe je von unten aufwärts zu 
erfolgen. 

innerhalb der in 5 4 gedachten Friften werden 
bie Zeitpunfte, mit welchen bie Räumungsarbeiten be⸗ 
gonnen und bie zu meldem fie beendet jein müſſen, 
vom zufändigen Schauamte beſonders feftgejegt. 

$ 6. Der bei den Räumungen entflehende Aus⸗ 
wurf von Wafſferpflanzen, Moder, Sand u. ſ. w. if 
moͤglichſt gleichmchig nach beiden Ufſern hin mindeſtens 
1,25 m vom oberen Uferrande entfernt zu lagern und, 
joweit er nicht zur Herſtellung von Boͤſchungen verwenber 
wird, innerhalb 5 Tagen nad beendeter Räumung vom 
Ufer zu entfernen ober derart einzuebnen, daß feine Er- 
höhungen ber Ufer entfieben, welche das Ablaufen des 
Waſſers nad dem Bette hindern. 

$ 7. Bor Beginn der Räumung iſt an der 
unteren Grenze jeder Felbmarf quer durch den Wafler- 
lauf eine Vorrichtung (Schwimmbalfen oder dergleichen) 
anzubringen, welche das durd die Krautung losgelöſte 
und im Waflerlaufe treibende Schilf und Kraut aufzu: 
fangen geeignet ift, Durch welche jedoch ein Aufſtau des 
Wafferd nicht hervorgerufen werden barf. 

Das angeſchwemmte Kraut if gemäß $ 6 zu 
entfernen. 

Die ſchwimmende Wehrvorridtung darf vor flatt- 
gehabter Schau nicht gelöft werden, ift aber nad) der⸗ 
jelben binnen 24 Stunden zu entfernen. 

5 8. Die Inflandhaltung und Befeftigung der 
Ufer gehört — wofern nit auf Grund befonderer 
Rechtstitel Dritte hierzu verpflichtet find — gu den 
Verpflichtungen der Uferbefiger. 

Abbrüchige Ufer find jo au befefligen, das das Ab- 
rutfchen von Erde, Steinen, Sand u. |, mw. verhindert 
wird. 


Die am Ufer ſtehenden Baumflämme oder Wurzeln 
find fomeit zu befeitigen, als fie im Wafferlaufe felbft 
fteben; nur diejenigen bürfen verbleiben, welde bie 
Waflerlinie begrenzen und zur Befeſtigung ber Ufer: 
ränder beitragen. 

Die Ufer dürfen ohne Zufiimmung bed Schau: 
amtes. in einer Entfernung von 2,50 m von ber Bord⸗ 
fante mit Bäumen und Sträuchern nicht neu bepflanzt 
werden. - 

Zweige von Bäumen und Sträudern, welde inner- 
halb einer Höhe bie zu 3 m fi über das Profil der 
Waſſerläufe oder den freizulafienden Bang ($ 13) aus⸗ 
breiten, find zu befeitigen. Einer Bejeitung der Baums 
und Strauchtheile, welde fich über den bang ($ 13) 
ausbreiten, bedarf es nicht, wofern bdiefelben fi in 
einer Höhe von 3 m über dem Erdboden befinden. 

5 9. Die über die Waflerläufe neu angulegenden 
Brüden und Stege müſſen die Breite bes ſſer⸗ 
ſpiegels bei höchſtem Waſſerſtande überſpannen und mit 
ihrer Unterkante über letzterem liegen. 

Zu jedem Neu⸗ und Umbau von Brücken oder 
Stegen ift die jchriftlihe Genehmigung der zuftändigen 
Waiferpolizeibehörde nachzuſuchen. 

Der Antrag if bei dem Vorfigenden bed Schau⸗ 
amtes einzureichen, welcher denfelben mit bem Gutachten 
bed Schauamted an die zuftändige Behörde beförbert. 

Die Anlage von Wäfchen und Waſch⸗ 
bänfen in ben Waflerläufen und zwar ſowohl von feſt⸗ 
ſtehenden, ale aud von folchen, welche über dem Waſſer⸗ 
ſpiegel hängen, ift verboten. Ausnahmen dürfen mit’ 
Zufimmung des Schauamtes von ter zufländigen 
MWaflerpolizeibehörde ſchriftlich geitattet werden, wofern 
fein felter Bautheil der Anlage in das. Bett des Waſſer⸗ 
laufs bineinragt oder tiefer ale 0,10 m über bem 
höchſten —— liegt. 

Die Anlage von Fuhrten, Durchtriften und Vieh⸗ 
tränken iſt verboten. Ausnahmen dürfen mit Zu⸗ 
ſtimmung des Schauamtes von der zuſtändigen Waſſer⸗ 
polizeibehörde geſtattet werben. 

Gräben, deren Einmündung eine Umgeſtaltung des 
Ufers der Waſſerläufe herbeiführt, dürfen erſt angelegt 
werden, nachdem bie zuſtändige Waflerpolizeibehörde 
unter Zuftimmung des Schauamted die zu befolgenden 
Bedingungen für die Sicherung des Uferd vor⸗ 
geichrieben hat. 

Beftebende unvorjchriftsmäßige Anlagen (Abſatz 1, 
2, 3) find, foweit das Schauamt dies für erforderlich 
erachtet, innerhalb einer von ihm feflzujegenden Friſt zu 
bejeitigen bezw. mit Genehmigung der Waſſerpolizei⸗ 
behörde entſprechend umzugeftalten. 

$ 11. Das Einlegen von Hölzern, Weiden und 
anderen. die Vorfluth hemmenden Körpern, das Ein⸗ 
rammen von Pfählen in das Bett des Wafferlaufg, 
das Einhängen von Thierhäuten, Leinen, lache, 
Garn u. ſ. w., jowie bad Hineinbringen anderer 
Gegenftände ift werboten. | 

. Unter Zuftimmung bed Schauamtes ift mit fchrift- 
licher Genehmigung der Waſſerpolizeibehoͤrde die Her⸗ 








219 


ſtellung von: Ufer-Kinjchnitten zuläffig, in welden bie: 
jenigen Anlagen angebracht werden dürfen, melde im 
Bette des Waflerlaufes jelbft verboten find. Dieje Ein- 
ſchnitte müffen jedoch gegen den Waſſerlauf durch feſte 
Flechtzäune abgegrenzt werben. 

6 Abgänge der Haus: und Landwirthſchaft, 
krepirtes Vieh, Unrath, Jauche, Abgänge von Gewerbe⸗ 
betrieben, Färbeſtoffe und dergleichen dürfen in ben 
Waſſerlauf weder geworfen, noch geleitet, noch an den 
Ufern derart gelagert werden, daß fie vom Regen: oder 
Pad ewaſſer in den Waſſerlauf hineingeſpült werden 

nnen. 

Wo bei Gewerbebeirieben die Ableitung der Ab⸗ 
wäſſer erforderlih if, find Vorrichtungen zu treffen, 
daß nur reines Waſſer in den Waflerlauf gelangt. 

5 13. Auf beiden Ufern der Wafferläufe ift ein 
Gang von mindeftend 1 m Breite freizulaffen und 
deſſen Denngung dem Schauamte, ſowie den zur Beaufs 
fihtigung der Waflerläufe berufenen Perjonen jederzeit 
zu geflatten. 

Ebenſo find Einrichtungen zu treffen, welde die 
Vederjchreitung der in die Wafferläufe mündenden 
Gräben für die zur Schau oder Beauffihtigung der 
Wafferläufe berufenen Perfonen zu jeder Zeit ermöglichen. 

Bon Herftellung ded Ganges und der Einrichtungen 
(Abjay 2) find die Verpflichteten entbunden, fomeit der 
Waſſerſtand ein Befahren der Wafferläufe mitielſt 
Kahnes geftattet und die Verpflichteten einen ficheren 
brauchbaren Kahn nebft Führer auf ihre Koflen ftellen. 

ie Feldmarkgrenzen find durch mindeftend 1 m 
aus dem Boden hervorragende Steine mit dem Namen 
der angrenzenden Feldmarken zu bezeichnen. 

$ 14. Zuwiderhandlungen gegen die vorftehenden 
Befimmungen werden mit Geldftrafe bis zu 60 M. 
geahndet. 

Im Unvermögendfalle tritt an Stelle der Geldſtrafe 
entsprechende Haftftrafe. 

$ 15. Die Durdführung diefer Verordnung wird 
durch die Schauämter überwacht. 

Es beſtehen 5 Schauämter und zwar: 

auamt RM. 
a. für den Hauptrhin vom Gülper See aufwärts bis 
zur Mündung des Rhin⸗Kanals (6 1a.), 
b. für den Bärengraben ($ 1b.), 
c. für den Bültgraben (6 1c.). 
Schauamt EL. 
a. für den Mühlenrhin ($ 1d.), 
b. für den Klaſſen'ſchen Rhin (alten Rhin), ($ 1e.), 
c. für den Friefader Rhin (5 1f.). 
Schauanıt LIE. 
a. für den Hauptrhin von der Mündung des Rhin⸗ 
re aufwärts bis zur Paſſe unterhalb Lentzke 
a.), 
b. für die Tamnig (8 1g.). 
Schauamt IV. 
a. für den Langen'ſchen und Wuftrauer Rhin vom 

RA Kanal aufwärts bis zum Ruppiner 

ee 


— 


b. für den Gühlen-Graben (6 11.), 
c. für den Hauptgraben im Neufammer Luch (6 Im.). 
Schauant V. 

a, für den Haupnbin von ter Valle unterhalb 
Lensfe bis Kehrbellin (6 1a.), 

b. für den Tarmower Rhin von Fehrbellin bie zum 
Tehrbelliner Kanal (Bafenberg) (6 1i.), 

c. der Breite Graben vom Tarmower Rhin aufwärts 

bis zur Linum⸗Flatower Grenze ($ 1k.). 

Die Schauämter werben gebildet aus: 

einem Vorſitzenden, 

zwei vom Kreisausichuffe zu wählenden Beifitzern, 

von welden der eine ein Amäisvorſteher oder 

Bürgermeifter, der andere ein Räumungspflichtiger 

jein muß. 
Die Wahl der Beifider erfolgt auf jedesmal 

3 Jahre. 

Für die gleihe Dauer erhalten in berfetben Weiſe 
die Beifiger je zwei Steflvertreter. 

Der Borfigente des Schauamtes I. und II. if der 
Landratb des Kreiſes Wei-Havelland, des Schau⸗ 
amtes III. der Landrath des Kreiſes Nuppin, des 
Schauamtes IV. der Landrath des Kreiſes Ruppin, bes 
Shauamted V. der Landrath des Kreifes Oſt⸗Havel⸗ 
and. | | 

Der Borfigende kann fih im Vorſitz durch einen 
Beifiger, welcher Amtsvorſteher oder Bürgermeifter iſt, 
vertreten laſſen. 

Das Schauamt if bei Anmelenheit von zmei 
Mitgliedern beſchlußfähig. Es beichließt nah Stimmen- 
mehrheit. Bei Stimmengleichheit (Abjag 9) entſcheidet 
die Stimme bed Borfigenden. 

Die Mitglieder gelten bei der Abftimmung als 
at jobald es ſich um ihre perfönlichen Intereffen. 
andelt. 

$ 16. Die Aufforderung zu den gemöhntlichen 
wie den außerordentlien Räumungen (8 4) geht von 
dem Vorfigenden ded Schauamtes and und erfolgt durch 
mindefteng einmalige Befanntmadung in ben Kreis⸗ 
blättern der betheiligten Kreife, fowie durch ort#übliche 
Bekanntmachung in den betheiligten Gemeinden. 

Mit diefen Bekanntmachungen ift diefenige wegen 
des Stattfindend der Schau ($ 17) zu verbinden. 

$ 17. Innerhalb der erfien 8 Tage nah Ablauf 
der für die gemöhnliden mie außergewmöähnlicdhen 
Räumungsarbeiten feftgefegten Friſt findet eine Be⸗ 
fihtigung (Schau) der Wafferläufe durch das Schau⸗ 
amt flatt. 

Der Borfitende des Schauamted jchreibt jede 
Schau mit Angabe des Ortes und der Stunde ihres 
Beginns aus ($ 16) ımb Tadet die Beifiger mittelft 
beſonderen Schreibend zur Theilnahme ein. 

Verhinderte Mitglieder haben, unter gleihgeitiger 
Benadridtigung an den Vorfitzenden, unverzüglich 
ihrem Stellvertreter die Einladung zugeben zu laſſen. 

Zu der Schau hat jeder Guts- und Gemeinbe- 
verband bei Vermeidung einer in die Kreis⸗CKommunal⸗ 
faffe fließenden Ordnungsſtrafe von 3 M, einen 





a. im Bertrauensmanndbezirt V.: Herr Fabrikbeſitzer 

Louis Mendelsſohn, Berlin, Aleranderfir. 13, 

b. im Bertrauendmannsbezirf VI: Herr Fabrifbefiger 
Adolf Pitſch, Neubabelsberg bei Potsdam, 
c. im Bertrauendmannsbezirf VIII: Herr Kabrif- 
befiger Carl Hammerfhmidt zu Luckenwalde. 
Horsdam, den 20. Juni 1893 
Der Negierungs: Präfident. 
Bichfeuchen. 
124. Feſtgeſtellt if die Maul» und Klauen- 
jewche bei den Ochſen des Rittergutes Malterhauſen, 
Kreid Iüterbog-Rudenmalde. 

Feſtgeſtellt if Bläſchenausſchlag bei einer 
Kuh des Arbeiters Ahrensdorf zu Alt⸗-Stahnsdorf 
und dem Zuchtbullen des Bauern Schiemann zu Rieplos, 
Kreis Beeskow⸗Storkow. 

Erloſchen if der Bläschenausſchlag 
Dippmannsdorf, Kreis Zauch-Belzig. 

BengeReitt if die Influenza bei einem Pferde 
des Dr. Wentel in Cremmen, erloſchen bei dem 
Pferde des Kaufmanns Bungel ebendaſelbſt, Kreis 
Oſthavelland. 

Potsdam, den 20. Juni 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
Bekanntmachungen der Bezirksausſchüſſe. 
Bekanntmachung. 

8. Die bisher in dem fiscaliſchen Gebäude Nieder⸗ 
wallſtraße Nr. 39 befindlich geweienen Geſchäftsräume 
des unterzeichneten Bezirfsausichuffee werden am 

16. Juni 18983 nad dem Haufe 
Schinkel⸗Platz Ar. 3 

Niederlag- Straße Nr. 6 

eine Treppe hierſelbſt verlegt, was hierdurch zur Öffent- 

lichen Kenntniß gebracht wird. 

Berlin, den 12. Juni 1893. 

Der Bezirksausſchuß für den Stadtkreis Berlin. 


Belanntmachungen des Königlichen Polizei⸗ 
Sräfideuten m Berlin. 
Polizei⸗Verordnung, 
betreffend die Regelung des Wagenverkehrs in den Marlthallen. 
58. Auf Grund der 66 143 und 144 des Geſetzes 
über die ‚allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (G.⸗S. S. 195 ff.) und der $6 5 ff. des Ge: 
feges über die PolizeisVerwaltung vom 11. März 1850 
(G.⸗S. ©. 265) wird mit Zuftimmung bed Gemeinder 
Vorſtandes unter Aufbebung aller früheren, deufelben 
Gegenftand betreffenden PolizeisVerorbnungen für ben 
Stadtkreis Berlin zur Regelung des Wagenverkehrs in 

den Markthallen Solgenbee verordnet: 

$ 1. Der Bertehr mit Wagen jeder Art in den 
Marfthallen iſt nur im der Zeit von 8 Uhr Abends bie 
7/2 Uhr Morgens und nur audnahmeweife in den 
Wochentagen von 1 bie 5 Uhr Nachmittags nad Ein- 
belung einer beionderen Genehmigung der Direftion 
der Markthallen⸗Verwaltung geftattet. 

52. Bis auf Weiteres wird dir Finfahrtgzeit 


in 






für die Central⸗Markthallen 
von 3 bie 7 Uhr Morgens, 
für die übrigen Marfthallen 
von A bis 7'/, Uhr Morgens, 
fowie für ſämmtliche Marfthallen 
‚von 8 bezw. 9 bis 10 Uhr Abende 
Tegel 


Zur Einfahrt in die Markthallen find nur 
die hierfür beſtimmten Thore zu benugen ($ 4). 

5 4. Die Einfahristhore befinden fi: für bie 
Central⸗Markthalle I.: an der Gontardſtraße; für die 
Gentral-Marfthalle Ta.: an ter Straße „An der Stadt- 
bahn“; für die Markthalle IL: an der Tindenftraße; 
für die Markthalle III: an ter Zimmerftraße; für die 
Markthalle IV.: an der Dorotheenftraße; für die Marft- 
balfe VI.: an ter Aderftraße; für tie Marfthalle VIL.: 
an der Dresdeneiftraße; für die Markthalle VIEL: an 
ver Andreasfiraße; für die Markthalle IX.: an der 
Pücklerſtraße; für die Markthalle X.: an der Thurm⸗ 
fraße; für die Markthalle XII.; an der Grünthaler- 
ftraße; für die Markthalle XIIL: an der Wörtherftraße; 
für die Markthalle XIV.: an der Dalldorferftraße. 

In den Markthallen V. und XI. it das Einfahren 
der Vagen nicht geſtattet. 

6 5. Sobald vdurch Glockenzeichen der Markt⸗ 
verfehr in den Markthallen eröffnet if, werben bie 
Einfahrtsthore gefchloffen. 

5 6. Die Regelung ded Wagenverfehre in den 
Martthallen, ingbefondere die Aufftellung der Wagen 
in benfelben, erfolgt durd die hierzu angeftellten Be⸗ 
amten der Marfthallen-Berwaltung. 

5 7. Den Anordnungen der zur Regelung des 
MWagenverfehre in den Markthallen angeflellten Beamten 
der Markthallen-Berwaltung ift ebenjo unbedingte Folge 
zu feiften, wie denfenigen der Erefutiobeamten ber 
Marktpolizei. 

6 8. Uebertretungen dieſer Vorſchriften werden 
mit einer Deldſtrafe bis zu 30 Mark, im Unvermögend- 
falle mit verhälmißmäßiger Daft, beftraft. 

5 9. Dieje Verordnung tritt am 1. Juli d. 9. 
in Kraft. 

Berlin, den 10. Zuni 1893. 

Der poliei Raſe Freiherr von Richthofen. 

olizgeisBerorduung. 

59. Auf Grund ter 66 143 und 144 des Gefepes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 90. Juli 
1883 (G.S. ©. 195 ff.), des $ 69 der Reichs-Gewerbe⸗ 
Ordnung und der 66 5 ff. des Geſetzes über die Polis 
zei-Berraltung vom 11. März 1850 (G.⸗S. S. 265) 
wird mit Zuflimmung des Gemeinde-Vorflandes unter 
Aufpebung aller früheren, denſelben Gegenftand be⸗ 
treffenden Polizei-Berorbnungen für den Stadtkreis 
Berlin zur Regelung ded Markwerkehrs in den Markt⸗ 
halfen Folgendes verordnet: ' 

$ 1. Die Räbtiihen Markthallen in Berlin find 
zu Marftzweden für Jedermann, für Verkäufer, Händler, 
Vermittler, Miether von Geſchaͤftsräumen indefin nur 
gegen den Nachweis ver Zahlung der von der ſtadtiſchen 


Amtsblatt. 


Verwaltung feſtgeſtellten Gebühren und Standmiethen 
eöffnet. 
g $ 2. 1. Die vorbezeichneten Markthallen find täg- 
lich geöffnet, und zwar: 
a. Die Central-Marfthallen (1. und la.) für die Ein- 
bringung von Marftgut in die Stände: 
im Winter wie im Sommer von 1 Uhr Nachts ab; 
für den Großhandel im Winter von 4 Uhr 
und im Sommer von 3 Uhr Morgens; 
für den Detaithandel im Winter von 7 Uhr 
und im Sommer von 6 Uhr Morgens ab; 
b. Die übrigen Markthallen: 
für den Engroshandel: 
im Winter von 5 Uhr Morgeng, 
im Sommer von 4 Uhr Morgens, 
für den Detailhandel: 
im Winter von 7 Uhr Morgens, 
im Sommer von 6 Uhr Morgens ab. 
2. Für den Berfehr des Publifumd werden ge- 
ſchloſſen: 

Die in der Central⸗Markthalle J. für den Groß⸗ 
handel beſtimmten Abtheilungen, ſowie die Central⸗ 
Markthalle Ta. ganz um 10 Uhr Vormittags; 

Die in ber Gentral-Marfthalle I. für den Klein- 
handel beftimmten Abtheilungen und alle übrigen 
Trartipallen zu jeder Jahreszeit Nachmittags um 

r 


3. Un den Worhentagen werden diefelben für den 
Marftverfehr mit Ausschluß des Fleiſchgroßhandels 
Nachmittags 5 Uhr, 
wieder eröffnet und bleiben dann zu jeder Jahreszeit 
für den Großhandel in den Gentral-Marfthallen 
bie 7 Uhr Abends, 
für den Kleinhandel überhaupt 
bis 8 Uhr Abende, 
an den Sonnabenden 
big 9 Uhr Abende 
geöffnet. 


4. An Sonn- und Fefttagen fchließt der Verkehr 
in allen Marfthallen pünktlich um 9 Uhr Vormittags. 

5. Die verjchiedenen Eröffnungsgeiten des Marft- 
verfehrs in den Marfihallen werden durch Glockenzeichen 
fignafifirt. 

6. Der Schluß erfolgt durch Glockenzeichen. 

$ 3. Im den Detailserfaufsfländen ber Markt⸗ 
halfen, ſowie in allen fonfligen verfügbaren bededten 
Räumen der Teen und mit der Einichränfung des 
$ A. ift der Handel mit Örgenftänden des Marft- 
verfehrs (6 66 Sag 1 und Nr. 1, 2 und 3 der Reichs⸗ 
gewerbe-Orbnung) geftattet. In den Kellerräumen darf 
ein Marftverfehr nur infomweit flattfinden, als dieſelben 
von der Marfthallen- Verwaltung hierzu eingerichtet 
und ausdrüdlich beſtimmt find. 

Das Feilbieten von Waaren, welche nicht zu den 
Gegenftänden bes Marktwerkehrs oder zu den durch bie 
zuſtaͤndige Berwaltungsbehörde außerdem ausbrüdtic 
im Marftverfehr zugelafjenen Gegenfländen gehören, 
barf in den Marfthallen nicht Rattfinden. 


253 


$. 4. Gewerbetreibenden, welche mit Gegenſtänden 


des Marftverfehre handeln, einen eigentlihen Marft- 


ſtand aber nicht befigen, können, ſoweit der Verfehr dies 
nah dem Ermeſſen des Kommiſſars für Markt- und 
Gewerbe-Angelegenheiten geftattet, auch außerhalb ber 
Marktftände, indbefondere in den breiten Durchfahrten 
fefte Handelsſtellen angewiefen werden. Unter allen 
Umftänden ausgeſchloſſen von der Belegung mit ber- 
artigen Handelöftellen find Diejenigen Gänge in den 
Markthallen, welche nicht mehr als 2,00 m breit find, 

$ 5. Jeder Gewerbebetrieb im Umbhergehen in 
den Markthallen ift verboten. | 

5 6. Gegenftände des Marktverkehrs find: 

1) Eobe Natur-Erzeugnifje mit Ausschluß des größeren 

ehes. 

2) Fabrikate, deren Erzeugung mit der Land⸗ und 
Forſtwirthſchaft, dem Garten⸗ und Obſtbau oder 
der Fiſcherei in unmittelbarer Verbindung ſteht, 
oder zu den Nebenbeſchaͤftigungen der Landleute der 
Gegend gehört oder durch Tagelöhnerarbeit bewirkt 
wird, mit Ausschluß der geiftigen Getränfe; 
friſche Lebensmittel aller Art. 
Der zuftändigen VBerwaltungsbehörde bleibt es vor- 
behalten, auf Antrag der Gemeindebehörde noch andere, 
ald die vorgenannten Gegenflände zum Markwerkehr 
in den Marfthallen zuzulafien. *) 

$ 7. Das Mitbringen von rohen Thierfellen in 
die Marfthallen, fowie das Lagern bderjelben und der 
Handel mit denjelben in den Marfthallen ift im gejund- 
heitöpoligeifichen Intereffe verboten. ine Ausnahme 
von diefem Verbot findet nur flatt bezüglich des Aus⸗ 
ſchlachtens und Zerlegens von Kälbern und Wild aus 
dem ganz friichen Fell. | 

$ 8. Unreifed Obſt iſt von dem reifen gejondert 
zu halten und als ſolches durch Aufſtellung einer Tafel 
mit der deutlich lesbaren Auffchrift „Unreifes Obſt“ 
fenntlich zu machen. 

59 Wer KRoßfleiih zum Verkauf flellt, darf 
nicht auf demjelben Verkaufsſtand anderes Fleiſch feil- 
halten und muß an dem Berlauföftand eine Tafel mit 
ber deutlich lesbaren Aufichrift „Roßfleiſch“ führen. 

$ 10. Kunftbutter und Mifchbutter if von Natur- 
butter gefondert zu halten und als ſolche durch Auf: 


3) 





*) Der Bezirksausſchuß zu Berlin bat unterm 18. Sep⸗ 
tember und 20. November 1888 beitimmt, daß zu den Wochen- 
marktsartikeln in Berlin außer den oben aufgeführten Gegen: 
fländen nach Driagemohnheit und Bedürfniß auch die nach: 
ſtehenden gehören: Konſerven, gewöhnlicher Kuchen, Sarbinen, 
Sarbellen, Kasiar, Auſtern, Spetfeöl, Moftrich, Stoffſchuhe, 
Pantoffeln mit Kork: und Lederfohlen, Schärzen aus Kattun 
und anderen billigen Stoffen, gewöhnliche Strümpfe, fleine 
Poſamenten, wie Band, Zwirn und ähnliche Artifel, Abftäuber, 
Federbeſen, Cylinderputzer, Benfterleder, Scheuertücher, Haar: 
bejen, Handfeger, Klopfpeitichen aus Leder, gewöhnliche Haus: 
feife, Wichſe, Bürften ans Borſten, Waſgaher Holzeimer, 
Zuqloften Schaumſchlaͤger, Abſchäumer, Kohlenlöftel, Topf: 

deckel von Blech, polirte Haus: und Rücengerätbe geringerer 

Art, Mafchleinen, Markttafchen aus Hanf, Bunzlauer Selhirr 

und gcewöhnliches Steingut, Walchwannen, Badewannen, Full: 

faͤſſer und Brübfäffer. 


Dan 


2541 


ftellung einer Tafel mit der deutlich Tesbaren Auffchrift | 


„Kunfbutter”, „Miſchbutter“ Fenntlich zu machen. *) 

$ 11. Die Bertheilung der Marftflände und alles 
fonftigen in den Marfthallen vorhandenen nugbaren 
Raumes und Gelaſſes erfolgt unter Berüdfihtigung der 
im $ 4. gegebenen Vorſchriften durch die ftäbtiiche Di- 
reftion der Martfthallen. 

$ 12. Den Anordnungen der von dem Magiſtrat 
zur Beauffihtigung des Markthallen⸗-Verkehrs angeeilten 
Deamten ift ebenfo unbedingte Folge zu leiflen, wie 
denjenigen der Erefutiobeamten der Marftpolizei. 

$ 13. Den Beamten bed Königlichen Polizei- 
Präſidiums ſteht jederzeit der Zutritt zu den Marft- 
ballen in allen deren Theilen zu. 

5 14. Käufer wie Berfäufer find gehalten, jeg- 
lihe Verletzung des Anſtandes und jede Störung der 
öffentlichen Kube und Ordnung zu unterlaffen. Müßiges, 
zweckloſes Stillfieben, woburd die freie Paffage ge- 
hindert und bei etwaiger Ruheflörung ber Zuſammen⸗ 
lauf vergrößert wird, ift unbedingt verboten. 





Eiche das Belek, betreffend den Verkehr mit Grjap- 
mitteln für Yutter, vom 12. Juli 1887 (R.:-&.-B1. S. 375) |; 
und die Belanntmachungen, beten — die Angtaſruns dieſes 


Geſetzes vom 26. Juli 1887 (R.G.⸗B 383) und vom 


*) 


Sollte ein Streit bis zur Thätlichleit ausarten, 
fo werben die Ruheflörer ohne Weiteres aus den Markt⸗ 
hallen verwieſen und dürfen Ießtere an dieſem Tage 
von denfelben nicht wieder betreten werden. 

Die Beftrafung des jchuldigen Theiles bleibt dem 
geric tiven Berfahren vorbehalten. 

. Das Mitbringen von Hunden in die Marft- 
hoffen iR ſowohl den DBerfäufern, als den Käufern 
unterfagt. Diejenigen Hunde, welde zum Ziehen der 
Transportwagen benugt worden find, müſſen aud in 
ben Marfthalfen mit einem vorfchriftsmäßigen Maul⸗ 
forb verjeben fein und dürfen gleichfalld nicht in den 
Maren gelatien werben. 

ie Notirung der Marktpreiſe zum Zwecke 
des ———— erfolgt durch die Markthallen⸗ 
Verwaltung und die Koͤnigliche Marktpolizei gemein⸗ 
ſchaftlich. 

5 17. Uebertretungen der Vorſchriften dieſer Ver⸗ 
ordnung werden, ſofern dieſelben nicht nach anderweitigen 
Geſetzen ober beſonderen Polizei⸗-Verordnungen zu be⸗ 
ſtrafen ſind, mit einer Geldſtrafe bis zu 30 Mark, im 
Unermögeneft mit verhältnigmäßiger Daft, geahndet. 

a Ref Diefe Verordnung tritt am 1. Juli 1893 
aft. 


Berlin, den 10. Juni 1893. 





12. November 1887 (R.G.Bl. ©. 32). Der Poligei-Präfident. Freiherr von Richthofen. 
Bekanntmachungen der Re Raiferlichen Ob er oſtdirektion zu Potsdam. 
kanntmachung 
31. In dem zum Kreiſe Oſthavelland ge hoͤrigen Dorfe Pichelsdorf wird am 1. Juli eine Poſtagentur mit 
i 


Telegraphenbetrieb in Wirkſamkeit treten. 


ieſe Poſtagentur erhält Pofverbindungen an den Werktagen durch 


eine aubpoffapnt und eine nn an Sonntagen nur burd eine Botenpoft j" nachſtehender Weife: 


w. B. w. 8. 
7308 100 N. 730%, Spandau 
85 Pichelsdorf Ag. 


V. 1% N 820 V. 
Gatow (Brief 


— 


|— 


940 8, 1000 V. l 


— 


Cladow (Havel) Ag. 
Großglienide (Ofthavelland) Ag. 4 


N. 
LON. 


— 


Dem Landbeftellbezirk der künftigen Poſtagentur werden folgende Oriſchaften ꝛ⁊c. zugetheilt: Pichels⸗ 
werder, Schildhorn, Scharfelanfe, Borfelde, Weinmeiſterhorn, Rothenbucher, Gatow (Brief) und bie Villen Hey 
und Bechtold. Die Poſt⸗ und Telegraphenyutfftelle in Pichelsdorf tritt mit dem 30. Juni außer Wirkſamkeit. 


Potsdam, den 13. Juni 189 


92 Befanntmahung. 
Jahre Anfchluß an eine der Stadt: 
einrichtungen in 
eni ‚Eberswalde, Re Sbagen, © 
ichterfelde, Grünau (Marf), Liepe (Dder), 
Zu wigefelbe, ee) Ovanı een: 
dorf, ), Dranienburg, 


ernfprech: 


Potsdam, A enow, Spandau, Stegliß, 33, 

Teltow) | Hohenofen wird am 1. 
e Anmeldungen | Telegraphenbeirieb in Wirfjamfeit treten. Dieſe Poft- 
nde Juli an| agentur erhält ihre Den durch das täglich 


egel, Wannſee, Zehlendorf 
und Zoſſen wünfchen, werben erfut, dr 
recht bald, ſpäteſtens aber bis 


(Kr. 


das Raiferliche Poftamt in dem betreffenden Orte — für zweimal zwiſchen Neuftadt (Doſſe) 


Der Kaiſerliche Ober-Poftdirertor. 


können erft nach dem 1. April 189A be: 
Diejenigen Perfonen, welche noch in biefem | rückfichtigt werden. 


Bei den bezeichneten Verfehrsanftalten können bie 


Brandenburg (Havel), Ed:| Bedingungen für den Anſchluß eingefehen und Formu⸗ 
r.: | lare für die Anmeldun 


ng in Empfang genommen werden. 
Potsdam, den 14. Juni 1893. 
Der Kaiferlihe Ober⸗ Pefbirestor. 
Befanntmadhung 
In dem zum Kreiſe Ruppin gehörigen Dorfe 
Juli eine Poftagentur mit 


Bhf. und Rhinom 


Potsdam an das Kaiferliche Telegraphenamt daſelbſt — | verfehrende, zur Poftfachenbeförderung bereits benußte 


zu richten. 


Später eingebende Anmeldungen | Brivat-Perjonenfuhrwerf. Dem Beftellbezirf der neuen 


255 
Poſtagentur wird nur die bisher zum Landbeſtellbezirk des zinſung der verlooften Schuldverfchreibun: 


Poſtamts in Neuftadt (Doffe) 1 Bhf. gehörige Kolonie 
Hirzelsluſt zugetheilt. Die Poſt- und ZTelegraphenhälf- 
ftelle in Hohenofen tritt mit dem 30. Juni außer 
Wirkſamkeit. Potsdam, 15. Juni 1893. 

Der Kaiferlihe Ober-Poftdireftor. 
Bekanntmachungen des Königlichen 
Eonfiftoriums der ovinz Brandenburg. 
@rrichtungsverfügung. 

6. Mit Genehmigung ded Herrn Minifterd der 
geiftlichen, Unterrihte- und Medizinal-Angelegenheiten 


gen auf. 

Zugleich werben die bereits früher ausgelooften und 
gefündigten, auf der Anlage verzeichneten, noch rüds 
fländigen Schuldverfchreibungen der Staatsanleihen 
von 1868 A.. 1850, 1852, 1853 und 1862 
wiederholt und mit dem Bemerfen aufgerufen, daß die 
Verzinfung berjelben mit dem Tage ihrer Kündigung 
aufgehört hat. 

Die Staatsihulden- Tilgungsfaffe kann fih in 
einen Schriftwechjel mit den Inhabern der Schuldver- 


und ded Evangeliihen Ober⸗-Kirchenraths, ſowie nad) |jchreibungen über die Saptungerteifiung nicht einlaffen. 


Anhörung der Betheiligten wird hierdurch Folgendes 
beftimmt: 

1) In der evangelifhen Parodie Deutfch-Rir- 
dorf, Diözefe Cöln Land IL, wird eine dritte geiftfiche 
Stelle (zweited Diafonat) errichtet. 

2) Das jährlihe Dienf-Einfommen der Stelle 
beträgt 1800 Mark neben einer Miethsentſchädigung 
von 900 Marf. 

3) Die Einrihtung tritt mit dem 1. April 1893 
in Kraft. | 

Berlin, Potsdam, 
den 18. Mai 1893. den 8. Juni 1893. 
Königlihes Konfiftorium Königliche Regierung, 
der Provinz Brandenburg. Abtheilung für Kirchen: 
und Schulweſen. 
Bekanntmachungen der Königlichen 


Sauptverwaltung der Staatsfchulden. 
Betfanutmadnng 


betreffend die Berloofung von vierprozentigen Staatsfchuldver: 
Schreibungen des Jahres 1868 Anleihe A., fowie die Reſte der 
gefündigten Staatsanleihen von 1850, 1852, 1853 und 1862 zu 
35 und der gefünbigten Mprozentigen fonjolidirten Staatsanleihe. 


12. Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich 
bewirkten 25. Verlooſung von Schuldverjchreibungen 
der Aprozentigen Staatdanleihe von 1868 A. end 
die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden. 
Diefelben werden ben Befigern zum 1. Januar 1894 
mit der Aufforderung gefündigt, die in den ausgelooften 
Jummern verjchriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 
1894 ab gegen Quittung und Rüdgabe der Schuldver⸗ 
ſchreibungen umd der fpäter zahlbar werdenden Zingfcheine 
Reihe VII. Nr. 5 und 6 bei der Staatsſchulden⸗ 


Tilgungsfaffe hierſelbſt, Taubenſtraße Nr. 29, zu er- | Zimmerftrage 71, die Schuldverſchreibun 
heben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags |folidirten 40/0 igen Staatsanleihe von 1 


Kormulare zu den Duittungen werden von ben 
oben gedachten Kaſſen unentgeltlich verabfolgt. 

Schließlich benugen wir dieſe Beröffentlichung, 
darauf aufmerfiam zu maden, daß von den Schuld: 
verſchreibungen der Eonfolidirten AV. progentigen 
Staatsanleibe, welche gemäß 8 2 des —28* vom 
4. Mär; 1885 (Geſ.“S. S. 55) und der dieſſeitigen 
Befanntmadhung vom 1. September 1885 in Verſchrei⸗ 
bungen der fonjolidirten Aprozentigen Staatsanleihe 
umzutauſchen waren, die in der Anlage ımter IV. auf- 
geführten Nummern auch bie jegt noch nicht eingereicht 
worden find. Die Inhaber diefer Schuldverfchreibungen 
werben deshalb mieberholt aufgefordert, den beregten 
Umtaufh zur Vermeidung von weiteren Zins: 
verluften alsbald zu bewirken, indem wir ausdrücklich 
bemerfen, daß die zu den neuen 4prozentigen Verſchrei⸗ 
bungen von 1885 gehörigen Zinsfcheine Reihe I. M 3 
bis 20, von welchen die Scheine M 3 bie 17 bereits 
fällig geworben find, befiimmungsmäßig vier Jahre nad) 
ihrer Fälligfeit zu Gunften der Staatsfaffe verjähren. 
Die Zinsſcheine AF 3 bie 9 find demnach ſchon verfährt. 

Berlin, den 2. Juni 1893. 

Hauptverwaltung der Staatsjchulden. 
Betanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staatspapiere. 
Befanntmadhung. 

21. In Gemäßheit des 5 20 des Ausführungs- 
ejeged zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
* ©. 281) und des 5 6 der Verordnung vom 
6. Juni 1819 (&.-S. S. 157) wird bekannt gemacht, 
dag dem Nentier Friedrich Salz hierſelbſt SW., 
der kon⸗ 
5 Lit. J. 


bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausfchluß der Sonn-|.N? 40320 über 3000 M. angeblih Anfangs Mai 
und Feſttage und der Testen drei Gefchäftstage jeden |d. J. geftohlen worden if. Es wirb derjenige, welcher 


Monats. 
Die Einlöfung gejchieht auch bei den Regierungs- 
Hauptfafjen und in Frankfurt a. M. bei der Kreisfaffe. 
Zu diefem Zwecke fönnen die Schuldverjchreibungen 
nebft Zinsſcheinen einer dieſer Kaffen ſchon vom 1. 
zember 1893 ab eingereicht werben, melde fie der Staats⸗ 
ſchulden⸗Tilgungskaſſe zur Prüfung vorzulegen hat und 
nach erfolgter Feftftellung die Auszahlung vom 2. Ja⸗ 
nuar 1894 ab bewirkt. Der Betrag der etiwa fehlenden 
Zinsſcheine wird vom Kapitale zurüdbehalten. 
it Dem 1. Januar 189A bört die Ber: 


fih im Befige diefer Urfunde befindet, hiermit aufge 
fordert, ſolches der unterzeichneten Kontrolle der Staats: 
papiere oder dem Hotelbefiger Richard Paege hierſelbſt 
W., Krauſenſtraße 16 anzuzeigen, widrigenfalld das 


es | gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerflärung 


der Urfunde beantragt werden wird. . 
Berlin, den 12. Juni 1893. 
Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 
Befanntmahung. 


22. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführungs- 


geſetzes zur Cinilprogeßorbnung vom 24. März 1879 





(G.⸗S. S. 281) und bed 6 6 der Verorbnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemacht, 
daß von der Wittwe Anna Sintenis in Hamburg, 
Ermsbüttler Chauffee Nr. 9, die Schuldverfchreibungen 
der fonfolidirten 4 %oigen Staatsanleihe: 
a. von 1876/79 Lit. F. M 44415 über 200 M., 
b. = 1880 - = 96587 = 1000 M., 

⸗454717 bie 454726 

über je 300 M., 
s 167030 und 167657 
über je 1000 M., 
146230 über 200 M., 
532478 = 300 M., 
238684 ⸗ 200 M., 
485723, 494839 und 
494841 über je 500 M., 
279449 » 200 M., 
599230 s 1000 M., 
508853 und 652846 
über je 500 M., 
29662 über 150 M., 
= 1027747, 1027748, 

1027749 und 1027752 

über je 300 M., 
im Mai d. 3. verjehentlih verbramt find. 

Es werben diejenigen, melde fih im Beſitze 
diefer Urkunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches 
der unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere ober 
dem Banfgeihäft E. Calmann in Hamburg ars 
zuzeigen, wibrigenfall® das gerichtliche Aufgebotsverfahren 
behufs Kraftloserflärung der Urkunden beantragt werben 
wird. Berlin, den 16. Juni 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 
Belanntmachungen der Kreisausſchüſſe. 
16. Durch rechtsfräftigen Beſchluß des Kreis-Aug- 
ſchuſſes des Kreiſes Oſt⸗Prignitz vom 14. April d. I. 
ift die Gemarkung Rothemühle vom Gutsbezirf Gold» 

bed abgetrennt worden, und find von berfelben 
a. die dem Mufifus Wilhelm Döring zu Eichen- 
felde, dem Büdner Wilhelm Siebert zu Biefen, 
dem Halbbauer Karl Blum, dem Landwirth 

Friedrih Wolter, dem Achtelbauer Johann Frey, 

dem Halbbauer Friedrich Parchen und Ehefrau, 

dem Adhtelbauer Friedrich Buchholz, dem Büdner 

Ludwig Frahm, dem Landwirth Friedrich Helm, 

den Büpnern Johann Stug, Johann Helm und 

Ludwig Helm, der verwittweten Schneider 

Skheibner, geb. Müller, dem Handelömann 

Bernhard Teeſch und Ehefrau, der Bübnermittwe 

Malchin, der verebelihten Peters, Wilhelmine 

geb. Roſſow, dem Büdner Karl Stug zu Eichen: 

felde, dem Eigenthümer Johann Ferſe zu Alt- 

Daber, dem Bauer Wilhelm Weger zu Er. Haß⸗ 

low, den Landwirthen Auguft Frieſe und Johann 

Firk zu Schweinrich, dem Koſſäthen Auguft Wille 

zu Biejen, dem Defonomen Hermann Lendt zu 

Eichenfelde, dem Landwirth Friebrih Helm zu 

Eichenfelde und der Wittme Wille, Wilhelmine 


c. ⸗ 1881 


d, = 1882 — 
e ⸗ 1883 


NN ww 


un 


f. = 1884  - 


“ 


v 


g. ⸗ 1885 


mE Pas Onmm a ma 


geb. Neumann, zu Dielen, dem Landwirth Fried⸗ 
rihb Seelig zu Bieſen und dem Handeldmann 
Auguft Huck zu Wittſtock gehörigen Grundftüde 
Blatt 1 Parzellen M 1. 2. 3. 4. 5. 66/6. 68/7. 
79/8. 80/9. 67/6. 69/7. 78/8. 81/9. 70/7. 77/8. 
82/9. 71/7. 76/8. 83/9. 72/7. 75/8. 84/9. 73/7. 
74/8. 85/9. 10. 11. 12. 15. 16. 17. 18. 20. 21. 
22. 23. 26. 27. 28. 29. 30. 98/37. 99/37. 100/37. 
101/37, 102/37. 103/37. 115/37. 116/37. 117/37. 
131. 86/13. 87/13. 88/14. 89/14. 90/14. 91/14. 
92/24. 95/25. 113/24. 114/24. 120/25. und 
121/25. der Gemarfungsfarte nebft den Wege- und 
Wafferflähen Kartenblatt 1 Parzellen N? 19. 
271. und 141. von zufammen 71,1150 ha Größe 
mit dem Gemeindebezirfe Eichenfelde; 

b. die dem Kofläthen Friedrich Dietrih Kreis zu 

- Olienide, dem Handelsmann Auguft Hud zu Witt- 
ſtock, den Aderbürgern Auguft und Eduard Bis⸗ 
mard zu Alt-Daber, dem Bauer Johann Gar- 
demin zu Gr. Haßlow, dem Koſſäthen Johann 
Chriftian Heuer und Mit-Eigenthümern zu FI. 
Haßlow, dem Landwirth Auguft Holz zu Dielen, 
dem Aderbürger Karl Seefluth zu Wittflod, dem 
Handelömann Hermann Holz zu Bieſen, dem 
Nentner Wilhelm Thederahn zu Rothemühle, 
dem Koffäthen Wilhelm Hahn zu Biefen, dem 
Defonomen Hermann Viet und dem Eigenthümer 
Kriedriih Brauer zu Wittflod, dem Landwirth 
Wilhelm Gantikow zu Biefen, dem Oekonomen 
Karl Anguf Merten zu Wittflod, dem Koffäthen 
Johann Mißmann, der Wittme Teste, dem 
Bauer Friedrich Wille, dem Lanbwirth Auguft 
Neuman, dem Kofjäthen Wilhelm Shwartbann 
und dem Maurer Chriffian Müller zu Bieſen, 
dem Defonomen Adolf Koch zu Friejenhof, ſowie 
dem Büdner Friebrih Gießel, dem Buͤdner Fer- 
dinand Michel, dem Büdner Karl Seelig, dem 
Büdner Gufav Michagelis, dem Maurer Frieb- 
rich Lesle und Ehefrau, dem Käthner Albert 
Kobow, der Melufine Borchert, geb. Buch⸗ 
holz, dem Büdner Johann Holz und der ımver- 
ehelichten Minna Holz zu Biefen gehörigen Orund⸗ 
Rüde Blatt 1 Parzellen N 97/31. 122/31. 
123/31. 150/32. 151/32. 33. 34. 124/35. 125/35. 
126/35. 37. 38. 39. 41. 42. 43. 45. 46. 47. 48, 
105/49. 50. 52. 106/49. 107/49. 108/49. 109/49. 
110/49. 111/49. 112/49. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 
62. 64, 127/65. 128/65. 129/65. 130/65. 131/65. 
132/65. 133/65. 134/65. 135/65. 136/65. 137/65. 
138/65. 139/65. 140/65. 141/65. 142/65. 143/65. 
144/65. 145/65. 146/65. 147/65. 148/65. und 
149/65. der Gemarfungsfarte nebft den Wege- und 
Wafferflähen Kartenblatt 1 Parzellen M AO. 44. 
53. 54. 63. 36. 118/43. und 119/51 von zufammen 
147,2850 ha mit dem Gemeindebezirke Bieſen 
vereinigt worden. 
Kyrig, den 9. Juni 1893. 
Namens des Kreis⸗Ausſchuſſes: der Vorfitzende. 


257 


Belanuntmachungen ded Landesdirefturs der Provinz Brandenburg. 
BDBefanntmadhung. 
9. Gemäß $ 12 der Procingial- Ordnung vom 29. Juni 187 hat der Brandenburg’sche Provinzial: 
Ausſchuß in feiner Sigung vom 6. Juni d. 3. die Zahl der von dem einzelnen Kreifen der Provinz Branden⸗ 
burg vor Ablauf diejed Jahres zu wählenden Abgeordneten zum Provinzial-Landtage nad der durch die Vollks⸗ 


zäblung vom 1. Dezember 1890 ermittelten Einwohnerzahl der Kreife mit Ausichluß der aktiven Militair- 


perfonen wie folgt feflgeftellt: 










efd. 





Bezeichnung der Kreiſe 
maͤnnlich 








I. Negierungsbezirk Potsdam. 
1.1 Prenzlau . rn 26768 28112 54880 3 
2.1 . Templin . 22396 22831 45227 2 
3.| Angermünde . 31109 32414 63523 3 
4.1 Oberbarnim . 41662 42292 83954 3 
5.1 Niederbarnim . 95068 92967 | 188035 5 
6.1 Stadtkreis Charlottenburg 35547 40277 75824 3 
7.| Teltow . . . 2 2 2 2 220.4 107495 | 110802 | 218297 6 
8.| Veesfow-Storlom - > 222 21238 22305 43543 2 
9.5 Jüterbog-Ludenmwalde . 32126 33620 65746 3 
10.1 Zauch⸗Belzig . . . 38546 38531 77077 3 
11.| Stadtfreid Potsdam . 22117 26249 48366 2 
12.1 Stadtkreis Spandau . 20526 19670 40196 2 
13.| Ofthavelland. . 33019 33449 66468 3 
14.| Stadtkreis Brandenburg a. B.. 16661 17954 34615 2 
15.4 Wefthavelland . 29313 29095 58408 3 
16.1 Ruppin . 36375 38691 75066 3 
17.1 Oſtprignitz 33163 33657 66820 3 
18.1 Wefiprignig . a 35034 36506 71540 3 
u. Re erun obe irk anffurt. 
1.1 Königsberg i. Neum. . . sien i u * 48913 95571 3 
2.1 Soldin .. 24864 48310 2 
3.1 Arnswalde . . 20392 21576 41968 2 
4.| Friedeberg i. Neum. . . 27437 29736 57173 3 
d.| Stadtkreis Canböberg © a. 3 .. 13410 14436 27846 2 
6.1 Landebrg . . . er 29775 31895 61670 3 
TI Lebus . . rn 45156 46823 91979 3 
8.| Stabifreie Brantfurt a a. D. . 23005 28143 51148 3 
9.1 Weftfternberg . . 22052 22948 45000 2 
10.5 Oftflernberg . . 24653 25533 50186 3 
11. Züfihau-Schwiebus 22776 25991 48767 2 
12.1 Kroſſen . . 27709 32262 59971 3 
13.| Stabtfreis Guben . 13517 15802 29319 2 
14.1 Landfreis Guben 20642 21784 A2A26 2 
15.1 Lübben . 15922 17342 33264 2 
16.1 Ludau 30415 33342 63757 3 
17.1 Kalau. . 29020 29589 58609 3 
18.| Stadtkreis Kottbus 16241 17542 33783 2 
19.1 Landkreis Roubug . 25020 27313 52333 3 
20.] Serau . . . 51726 56787 | 108513 4 
21. 1 Spremberg 11669 13028 24697 2 


Givilbevölferung 


weiblich | zuſammen 












Zahl der zu 
waͤhlenden 
Abgeordneten. 


Dies wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit dem Bemerken, dag Anträge auf Berichtigung ber 
Sefftellung innerhalb A Wochen nad Ausgabe diejes Amtsblattes bei dem Brandenburg'ſchen Provinzial» 
Ausſchuß, unter der Adreſſe des „uuterzeithneten Landesdirektors, anzubringen find. 

Berlin, den 16. Juni 1893. 


Der Landesdirektor ber Provinz Brandeuburg, Wirfliche Geheime Rath von Levetzzow. 


Belanntmachungen der Königlichen 
@ifenbahn: Direktion zn Berlin. 
14. Vom 15. Juni bis 30. September d. %. wird 
zur Erleichterung des Reiſeverkehrs von Ber in nad 
den Oftfeebabeorten Ahlbeck und Heringsdorf, Zinnowitz 
und Binz a. R. zu einzelnen Perſonen- und Schnell: 
zügen nad) Smwinemünde über Ducherow, Wolgaft über 
Pafewalf und Putbus über Bergen Reilegerät gegen 
Löſung der betreffenden Fahrkarten auf Verlangen direft 
abgefertigt, auch find bei den in den Badeorten er- 


richteten Berfaufsftellen einfache und Rüdfahrfarten zur | I 


Reife von der nächfigelegenen vorbezeichneten Eiſenbahn⸗ 
ftation nach Berlin zu ten tarifmäßigen Preijen er: 
hältlich. Nähere Auskunft ertheilt die Fahrfarten-Aug- 
gabeftelle Berlin-Stettiner Bhf. 
Berlin, den 8. Juni 1893, 
Königlihe Eifenbahn-Direftion. 


185. Zur Bermittelung des Perſonen- und Gepäd- 
verfehrs zwiſchen Sagard und dem Oſtſeebadeorte Lohme 
wird in der Zeit vom 1. Juli bis 15. September d. 9. 
von dem KRollfuhrunternehmer Radvan in Sagard 
täglich eine vegelmäßige Omnibusverbindung zwiſchen 
den genannten Orten unterhalten. Der Preis für jede 
Fahrt und Perſon beträgt 1,50 M. einichließlich der 
Beförderung von 25 kg Gepäd, für Kinder 0,75 M. 
einfchließlih der Beförderung von 12 kg Gepäck. Bei 
größeren Gewichtsmengen ift für angefangene 10 ks 
Gepäd eine Gebühr von 0,10 Mark zu entrichten. 

Dei der Fahrfarten-Ausgabeftelle Berlin Stett. 
Dpf. werben im Anſchluß an alle nad Sagard und 
Crampas —Saßnitz aufliegenden Fahrkarten ſowie in 
Sagard Sonderkarten zum Preiſe von 3 M. (für ein 
Kind 1,5 M.) verausgabt, welche zur einmaligen Hin⸗ 
und Rückfahrt zwiſchen Bahnhof Sagard und Lohme 
berechtigen. Auf Grund dieſer Sonderkarten wird das 
in Berlin Stett. Bhf. auf Fahrkarten Berlin —Sagard 
oder Crampas — Saßnitz zu dem Zuge 901 (ab 830 
Borm.) zur Auflieferung fommende Neifegepäd direkt 
bis Lohme abgefertigt. Nähere Auskunft ertheilt bie 
FTahrfarten-Ausgabeftelle Berlin, Stettiner Bahnhof. 

Berlin, den 14. Juni 1893. 

Königliche Eifenbahn=Direftion. 


16. Am 1. Auguft d. %. tritt für den Ddireften 
Derfonen- und Gepädverfehr zwiſchen Stationen der 
priv. öfterreichifchsungarifchen Staatseifenbahn-Gefell- 
ihaft, der Station Wien der k. f. priv. Kaiſer Terdi- 
nande-Nordbahn, Stationen der a. priv. Bulchtährader 
Eifenbahn und der F. f. priv. Auffig-Tepliger Eiſen⸗ 
bahn⸗Geſellſchaft einerfeits und Stationen der Bezirke 
der Königlichen Eifenbahn-Direftionen Berlin und 
Breslau andererfeits über Halbfladt und Mittelfleine 
ein neuer Tarıf in Kraft, durch welchen in einzelnen 
Berfehröbeziehungen Ermäßigungen, in anderen geringe 
Erhöhungen eintreten. 

Soweit in dem Tarif ergänzende Zufagbeitim- 
mungen zum DBetriebö-Reglement des Bereind Deutjcher 
Eifenbahnverwaltungen enthalten find, haben biejelben 


— — 


für die Preußiſchen Staatseifenbahnen und für die in 
Frage kommenden Oeſterreichiſchen Eifenbahn:Berwal- 
tungen bie Genehmigung ber Preußiſchen und Defer- 
reichiſchen Randesauffichtöbehörden gefunden. 
Berlin, den 19. Juni 1893. 
Königlihe Eiſenbahn⸗Direktion. 


Bekanntmachungen anderer Behörden. 


Berloofung der vormald Sannoverfchen 
1progentigen Staatsfchuldverfchreibungen 

itera 8. für das Jahr vom 1. April 
Bei der am 5. d. M. in Gegenwart eines 
Königlihen Notard ftattgehabten Auslooſung der vor⸗ 
mals Hannoverfchen Staatsichuldverfchreibungen Litera S. 
zur Tilgung für das Jahr vom 1. Aprit 1893/94 find 
die nachfolgend verzeichneten Nummern geiogen worden: 
Nr. AA5 468 513 576.619 über je 1000 Ten. Gold 
und Nr. 740 902 952 970 1030 1031 1056 1087 
1239 1310 1404 1523 1530 1602 1603 1653 1839 
2002 über je 500 Thlr. Gold. Diejelben werden ben 
Befigern hierdurch auf Ben 2. Januar 1894 zur 
baaren Rückzahlung gekündigt. Die ausge- 
Iooften Schuldverfchreibungen Tauten auf Gold, und 
wird deren NRüdzahlung in Meichswährung nad 
den Beflimmungen der Bekanntmachung ded Herrn 
Reichskanzlers vom 6. Dezember 1873, betreffend Die 
Außerfuröiegung der Landed-Goldmünzen ꝛc. (Reichs⸗ 
anzeiger Nr. 292), ſowie nah den Ausführungsbeflim> 
mungen des Herrn Finanz Minifterd vom 17. März 
1874 (Reichdanzeiger Nr. 68, Pofttion 3) erfolgen. 
Die Kapitalbeträge werden fhon vom 15. Dezember 
d. J. ab gegen Quittung und Einlieferung der Schulbd- 
verjchreibungen nebſt den zugehörigen Zingjchein-An- 
weifungen und den nad) dem 2, Januar 1894 fälligen 
Zinsſcheinen Nr. 7—10 an den Gefchäftstagen bei der 
Regierungshauptfaffe hierjelbfl, von 9 bie 12 Uhr 
Vormittags, ausgezahlt. Die Einlöfung der Schuld⸗ 
verfehreibungen kann auch bei ſämmtlichen übrigen Re- 
gierungshauptfaflen, bei der Staatsſchuldentilgungskaſſe 
in Berlin, ſowie bei der Kreisfaffe zu Frankfurt 
a. M. bemirft werden. Zu diefem Zmwede find bie 
Sculdverjchreibungen nebft den zugehörigen Zingichein- 
Anweiſungen und Zinsicheinen ſchon vom 1. Dezember 
d. 3. ab bei einer der letztgedachten Kaffen einzureichen, 
welche dieſelben der Hiefigen Regierungshauptkaſſe über: 
jenden und, nach erfolgter Teftftellung, die Auszahlung 
bejorgen wird. Bemerft wird: 1) Die Einfendung Der 
Zonlbuerienreibungen nebftden zugebörigen 
Zinsſchein-Anweiſungen und Ainstcheinen 
mit oder ohne Werthangabe muß portofrei geichehen. 
2) Sollte die Abforderung des gefündigten Kapitals bie 
zum Källigfeitstermine nicht erfolgen, fo tritt baffelbe 
von dem gedachten Zeitpunfte ab zum Nachtheile der 
Gläubiger außer Verzinfung. Schließlich wird darauf 
aufmfrffam gemacht, daß alle übrigen 3"/.- und 
Aprozentigen vormald Hannoverſchen Landes⸗ und’ 
Eifenbahn-Schuldverfchreibungen bereits früher gefündigt 


find, und werben deshalb die Inhaber der unten ver- 
zeichneten, noch nicht eingelieferten, mit Dem Kün⸗ 


Digungstermine außer Berzinfung ge⸗Poln. Krawarn. 


tretenen , Hannoverſchen Staatsichuldverfchreibungen 


über 25 Thlr. (75 Marf) 
M 82215 und 82222 Groß-Stein 2.; N? 82454 


Diefe Pfandbriefe im Gejammtbetrage von 


an die Erhebung der Kapitalien derjelben bei der bie-121775 Thalern oder 65325 Mark werden ihren In⸗ 
figen Regierungshauptfafle bierdurd nochmals erinnert. | habern mit dem Bemerfen gefündigt, daß die Auge 


Hannover, den 8. Juni 1893 
Der Regierungs-Präftdent. 
« * 


* 
Verzeichniß 
der bereits früher gekündigten und bis jetzt nicht ein⸗ 
gelieferten, nicht mehr verzinslichen vormals Hannover⸗ 
ſchen Landes- und Eiſenbahn-Schuldverſchreibungen. 

Lit. H. 342% auf 2. Januar 1874 gefündigt: 
Pr. 830 über 100 Thlr. Kurant. 

Lit. N. 3,2%, auf 2. Januar 1873 gefündigt: 
Nr. 4163 über 100 Thlr. Gold, am 1. Dezember 
1874 gefündigt: Nr. 4162 über 100 Thlr. Gold. 

Lit. EI. 4° auf 1. Dezember 1874 gefündigt: 
Nr. 2880 über 100 Thlr. Kurant. 

Lit. FI. 4% auf 1. Dezember 1874 gefündigt: 
Nr. 14110 über 500 Thlr. Gold. 

Lit, GI. 4% auf 1. Dezember 1874 gefündigt: 
Nr. 1464 1465 5421 über je 100 Thlr. Kurant. 

Lit. HI. 4%, auf 1. Dezember 1874 gefändigt: 
4580 über. 200 Thlr. Kurant, Nr. 1320 über 
Thlr. Kurant. 
Befanntmadhung. 
In der abſten Berloofung von 
4° Schlefifehen Pfandbriefen Lit. B. 
find nachbezeichnete Stüde gezogen worden und zwar: 
über 1000 Thlr. (3000 Marf) 
M 40749 Groß-Stein ıc.; NF 41120 Poln. Kra- 
warn; M A1170 41204 41214 41222 und 41237 
Ratibor; 
über 500 Thlr. (1500 Mark) 

M 43792 43864 43876 43901 44387 44390 
44392 und 44397 Groß-Stein ıc.; N? 45053 45064 
und 45093 Poln. Krawarn; M 45114 45127 45180 
45196 und 45197 Ratibor; 

über 200 Thlr. (600 Mar) 

N? 50024 und 50028 Pogarel und Altzenau; 
N? 50330 50341 50385 und 50428 Groß-Stein ıc.; 
N? 50945 Niclasdorf;s NE 50955 Ober-Screiben- 
dorf; M 51978 52019 52020 52022 52028 und 
52037 Poln. Rrawarn; NE 52117 52123 52148 
52180 52215 und 52304 Ratibor; 

über 100 Tblr. (300 Marf 

N? 62386 Pogarell und Altenau; NF 62780 
62797 62802 62806 62880 62892 und 62918 Groß⸗ 
Stein 0.5 M 63566 Ober-Schreibendorf; „N? 64789 
und 64851 Poln. Krawarn; N? 64884 64889 64890 
64926 64942 64957 65065 65080 65094 65101 
65103 65104 65105 65112 und 65115 Ratibor; 

über 50 Thlr. (150 Mar) 

NE 79257 Groß⸗Stein 1.5; M 79457 Poln. 
Krawarn; 


Ar. 
100 


zahlung des Nennwerths derjelden vom 2. Januar 
1894 ab bei der Königlichen Inſtituten⸗Kaſſe hier 
(im Regierungs-Gebäude am Leifing-Plag) gegen Rüd- 
gabe der gefünbigten Stüde und ber dazu gehörigen 
Zinsſcheine Ser. XII. N? 7 bis 10 erfolgen wird, ſo⸗ 
wie daß die weitere VBerzinjung der gezogenen Pfand- 
briefe vom genannten Tage ab aufhört. 
Breslau, den 12. Juni 1893. 
Königliches Kredit⸗Inſtitut für Schlefien. 


Perſonalchronik. 
Der Bürgermeiſter Dümichen in Werder iſt vom 
1. Juli d. J. ab zum Amtsanwalt bei tem Koͤnig⸗ 
lichen Amtsgericht daſelbſt ernannt worden. 


Im Kreiſe Teltow iſt der Königliche Forſtmeiſter 
Reuter in Cummersdorf mit der einſtweiligen Ver⸗ 
waltung des Amtsbezirks XII. — Sperenberg — be⸗ 
auftragt worden. 


Der Landmeſſer Karl May aus Marienau bei 
Marienwerder iſt am 14. Juni 1893 als ſolcher eidlich 
verpflichtet worden. 

Der verſorgungsberechtigte Reſerve⸗Oberjaͤger Forſt⸗ 
aufſeher Julius Schulz zu Freienwalde a. O., in der 
Oberförfterei Freienwalde, iſt zum Königlichen Foͤrſter 
ernannt und bdemjelben bie Förfterfielle Briefe in ber 
Oberförfterei Oranienburg vom 1. September d. 3. ab 
übertragen worden. 


Der verjorgungsberechtigte NRejerve-Öberjäger und 
Forſtaufſeher Weckwerth zu Oberfehönweide in der 
Oberförfterei Coepenid ift zum Röniglihen Förfter er- 
nannt und bdemfelben die Förfterftelle Kiofterheide in 
der Oberförfterei Zinna vom 1. Juli d. J. ab über: 
tragen worben. 


Der verjorgungsberechtigte Oberfäger, Forftauffeher 
Schwarz zu Curtſchlag in der Oberförfterei Zehdenid, 
ift zum Königlichen Förfter ernannt und bemjelben die 
Foͤrſterſtelle Flottſtelle in der Oberförfterei Kunersdorf 
vom 1. Juli d. J. ab übertragen worden. 


Der bisherige Ardibiafonus an der St. Katharinen⸗ 
Kirhe zu Brandenburg a. 9. Karl Daniel Pfeifer 
ift zum Pfarrer bei der Evangeliſchen Gemeinde der 
ber St. Pauli-Rirhe zu Brandenburg a. H., Diözefe 
Neuftadt-Brandenburg, beftellt worden. 

Der bisherige Pfarrer Karl Ludwig Rudolf Theodor 
Dödler in Wendiſch⸗Sorno, Diözeſe Spremberg, iſt 
zum Pfarrer der Parochie Kahrland, Diözeſe Potsdam IL, 
beftelt worden. 

Die Lehrer Moldenhauer, Suche find als Ge- 
meindejchullehrer in Berlin angeftellt worden. 


260 
Ausweitung von Ausländern aus dem Heichögebiete. 










&| Name und Stand | Alter und Heimat Grund Behörde, 
= — —ñ — — des 
der welche die Ausweiſung 
J des Ausgewieſenen. Beftrafung. beichloffen hat. nemeifunge 
1. 2. 3 4. 3 } 





Auf Grund des 6 362 des Strafgejegbude: 


1| Robert Tomaſchek, Igeboren am 24. Auguftllandftreihen u. Betteln, Koͤniglich preußiiher 6. Mai 
Drechsler, 1872 zu Mündjengräg, Regierungspräftdenti 1893. 
Bezirk Jungbunzlau, zu Magdeburg, 
ortsangehörig zu Treb⸗ 
nitz, Boͤhmen, 
2) Michael Tſchudi, |geboren am A. Juni desgleichen, derſelbe, 21. April 
Schloſſer, 1852 zu Glarus, 1893. 
Schweiz, ortdangehörig 
ebendaſelbſt, 
3 Peter Tüchy, geboren am 29. Juniſſchwerer Diebſtahl und !Stadtmagiſtrat Nürn-3. Mai 
Tiſchlergeſelle, 1071 zu Hlinsko, Bes] Landftreichen, berg, Bayern, 1893. 
zirf Ehrudim, Böhmen, 
ortsangehörig ebendaſ., 
4 Ignaz Ulbrih, geboren am 12. Juli Betteln, Königlich fächfiichel 24. April 
gen. Siebeneicher, | 1852 zu Neichenberg, Kreishautmannichaft 1893. 
Scieferbeder, Böhmen, ortsangehoͤ⸗ Baugen, 


rig ebendafelbft, 
5 Joſè Ruiz Urbina, geboren am 3. Dftoberilandflreihen u. Betteln, Königlich bayeriihel 6. Mai 
Schreiber, 1868 zu Alden nueva Polizei⸗Direktion 1893. 
de Ebro, Provinz Lo⸗ Münden, . 
grono, Spanien, orte- 
angehörig ebendaſelbſt, 
Johann Widi, |geboren am 5. Auguſt Landſtreichen, Kaiſerlicher Bezirke] 12. Mai 
Tagner, 1848 zu Wegfcheid, Präfidentzu@oimar, 1893. 
Dber-Eljaß, franzöft- 
ſcher Staatdangehö- 
riger, 


a 





Hierzu eine Beilage, enthaltend das Verzeichniß gefündigter Schuldverfchreibungen der Staatsanleihen von 
1868 A., 1850, 1852, 1853 und 1862, ſowie ber noch nicht zum Umtaufch gegen Aprozentige Konſols ein- 
gereichten Schuldverichreibungen der konſol. AY/zprogentigen Staatsanleihe, ſowie Bier Deffentliche Anzeiger. 
(Die Iniertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werben ber Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 
Rebigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 


Potsdam, Buchbruderei ver A. W. Hayn ſchen Erben. 
IE Win 





Berlin, den 2. Juni 1893, 


Derzeichniß 
gefündigter 


Schulöverfchreibungen der Staatsanleihen von 1868 A., 1850, 1852, 
1853 und 1862, ſowie der noch nicht zum Umtauſch gegen Hprozentige 
Konſols eingereichten Schulöverfchreibungen der konſol. 4U, prozentigen 

Stantsanleihe. 


Die fettgedrudte Zahl, welche die Tauſende bezeichmet, bezieht ſich auch auf diejenigen Zahlen, welche bid zu der folgenden 
fettgedrudten Babl Die Sunberte, Zehmer und Einer angeben. 


I. Verzeichniß 
ber in der 25 PVerloofung gezogenen, durch die Bekanntmachung der unterzeichneten Hauptverwaltung 


der Staatsfhulden vom 2. Juni 1893 zur baaren Einlöfung am 3. Januar 1894 getündigten 
Schuldverſchreibungen der Staatdanleihe vom Jahre 18684. 


Abzuliefern mit Sinsfcheinen Reihe VII Nr. 5 und 6. 


Lit. A. zu 1000 Rthlr. Lit. BB. u 500 Rthlr. 

AR 8094 bis 99. 106 bis 111. 136 bis 141. 166 Hig | «MR 370. 371. 373 His 376. 378 bis 383. 535 bis 546. 
171. 196 bis 201. 220 bis 231. 262 bis 267. 274 1208 bis 216. 218. 220. 221. 885 bis 896. | 
bis 279. 286 bis 291. 310 bis 321. 340 bis 345. 2022 bis 33. 46 bis 57. 636 bis 547, 8931 
358 bis 363. 370 bis 381. 442 bis 445. 9109 big 942. 4267 bis 278. 339 bis 362. 507 
bis 114. 158 bis 163. 176 bis 187. 200. 361 bis bis 518. 867 bis 878. 15527 bis 538. 899 bie 
377. 10012 bis 17. 32 bie 37. 44 bis 49. 62 910. 983 bi8 994. 6260 bis 271. 308 bis 319. 
bis 76. 80 bis 82. 111 bis 119. 121 6i8 123. 141 500 bis 511. 4512. 901. 902. 904 bi8 908. 
bis 146. 153 bis 158. 171 bis 176. 183. 184. 186 910 bis 914. 8218 bis 229. 500 bis 511. 666 
bis 189. 216 bis 221. 256. 258 bis 265. 272 bis bis 673. 675 bi8 678. 10428 bis 439. 644 bis 
276. 278 bis 281. 294 bis 299. 319 bis 324. 338 655. 740 bis 751. 11340 bis 351. 628 big 638. 
bis 343. 351 bis 353. 355 bis 357. 865 bis 370. Summe 336 Stüd über 168.000 Rthlr. 
384 bis 390. 392 bis 398. 400 bis 402. 405. — 504.000 Mar. 

431 bi8 436. 455 biß 457. 501. 505. 506. 543. 
544. 12957. 958. 960. 961. 974 bis 977. Lit. O. zu 300 Rthlr. 
979. 980. 13001 bis 11. 20. 38 bis 49. | N 350 bis 360. 362 bis 369. 371. 605 bis 624. 
97 bis 102. 115. 117 bi8 121. 146 bis 157. 1115 bis 118, 121 6i9 134. 139. 140. 291 bis 
164 bis 169. .176 bis 193. 229 bis 234. 283 310. 353 his 372. 805 bis 807. 809. 810. 815 bis 
bis 294. 825. 827 bis 830. 2125 bis 144. 

Summe 400 Stüd über 400 000 Rthlr. Summe 140 Stüd über 42 000 Rthlr. 


— 1200 000 Mark. — 126000 Mast. ° 


Lit.D. zu 100 Rthlr. 
M 416. 952 bis 957. 964 bis 976. 


Summe 80 Stüd über 8 000 Rthlr. 
— 24.000 Marl. 


Lit. E. zu 5@ Rthle. 
AR 624. 627 bis 636. 


Summe 11 Stüd über 550 Rthlr. 


— 1650 Marl. 


1063 bis 122, 


Summe 967 Stüd 





Wiederholung. 
Lit. A. 400 Stüd zu 1000 Rthlr. über 400000 Rthlr. 
» B 336 - +» 500 » » 168000 » 
» C.140 » » 300 » » 42000 » 
»D. 8 » » 10 > N) 8000 >» 
» E. il - » 550 » 


über 618 550 Rthlr. 
— 1855 650 Marf. 






8. Verloofung; gekündigt zum 1. Juli 1885. 


zur Ubbebung der Reihe VI. 
Lit. E. zu 50 Rtöle. 2 40. 


17. BVerlonfung; gelfündigt zum 1. Januar 1890. 


Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe VI Mr. 5 bis 8 und 
Unmeifungen zur Abhebung der Reihe VII. 


Lit. D. zu 100 Rible. M 1340. 341. 


20. Verlooſung; gekündigt zum 1. Juli 1891. 
Abzuliefern mit Qinsfcheinen Reihe VI Rx. 8 und Anweiſungen 
wur Mbbehuug der Reihe VIL 
Lit. A. zu 2000 Rthle. 1 4040. 

Lit. C. zu 300 Rtölr. 12 728. 


II. Berzeichniß 
der aus früheren Verloofungen noch rüdftändigen Schuldverjchreibungen der Staatdanleihe 
vom Sahre 1868 A. 


Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe V Nr. 4 bis 8 und Anweiſung 


Wegen ber in der 24ften Verloofung gezogenen Schuldverſchreibungen fiehe daß Verzeichniß vom 2. Dezember 1892. 










22. Verlooſung; gefündigt zum 1. Juli 1892. 
Abzuliefern mit Sinsfcheinen Reihe VII Nr. 2 bis 6. 

Lit. A. zu 1000 Rthlt. M 1442. 2357. 358. 

Lit. B. zu 500 Rihle. M 8031. 70. 

Lit. ©. zu 300 Rthlt. M' 246. 1410. 427. 428. 432. 

Lit. D. zu 100 Rtölı. M 623. 







23. Verloofung; gefündigt zum 1. Januar 1893. 
Abzuliefeen mit Zinsſcheinen Reihe VII Rr. 3 bis 6. 

Lit. A. zu 1000 Rthlx. M 33. 34. 164. 165. 225. 263. 
270. 491.808. 2122. 12419. 884. 

Lit, B. zu 500 Rthle. „7 1580. 585. 838.839. 92232. 
3426. 4983 618985. 7399, 401. 402. 425. 
8403. 404. 406. 407. 

Lit. C. zu 300 Rthle. M 34.37. 41 bi8 43. 226. 549 bis 
852. 1373. 377. 400 bi8 403. 406. 

Lit. D. zu 100 Rthit. Ag 323. 325. 329, 332. 334. 336 
bis 338. 341. 










III. Berzeichniß 
ber aus Verlyoſungen und Meftlündigungen noch rüdftändigen Schuldverfchreibungen der 
Staatsanleihen von 1850, 18523, 1853 und 1862. 


a. Staatdanleibe vom Jahre 1850. 


14. Verlopfung; gefindigt zum 1. Mpril 1881. 


Abzulieferm mit Dinsfcheinen Reihe VI Nr. 6 bis 8 und 
Anmeifung zur Abhebung ber Reihe IX. 


Lit. D. zu 100 dihlt. M 3220. 


17. Verlooſung; gelündigt zum 1. April 1883. 


Abzuliefern mit Zinsfcheinn Reihe IX Nr. 2 bis 8 und 
Anweiſung zur Abhebung der Reihe X, 


Lit. C. zu 200 Rtölx. M 5511. 


20. Verlooſung; gekündigt zum 1. Oktober 1884. 


Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe IX Nr. 5 bis 8 unb 
Anweifung zur Abhebung der Reihe X. 


Lit. C. zu 200 Rtöle. 12 12440. 


22. Verlooſung; gekündigt zum 1. Oktober 1885. 


Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe IX Nr. 7 und 8 und 
Unweifung zur Abhebung ber Reihe X. 


Lit. C. zu 200 Rthle. M 16966. 


28. Verlonfung; gefündigt zum 1. April 18886. 


Abzuliefern mit Zinafchein Reihe IX Nr. 8 und Unweifung 
zur Abhebung ber Reihe X. 


Lit. D. zu 200 Rtölr. 12 16262. 


26, Verlooſung; gelündigt zum 1. Oftober 1887. 


Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe X Nr. 3 6165. 
Lit. C. zu 200 Rtöle. M 7123. 14444, 


b. Staatsanleibe vom Sabre 1852. 


20. Berloofung; gekündigt zum 1. April 1885. 


Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe IX Nr. 6 bis 8 und 
Unweifung zur Abhebung ber Reihe X. - 


Lit. D. zu 100 Rtble. 4497. 


21. Verloofung; gefündigt zum 1. Oktober 1885. 


Abzuliefern mit Zmsſcheinen Reihe IX Nr. 7 und 3 und 
Unweifungen zur Abhebung ber Reihe X. 


Lit. €. zu 200 Rthle. M 4339. 
Lit. D. zu 100 Rtöle. M 18756. 


23. Verlooſung; gefündigt zum 1. Oktober 1886. 


Adzuliefern mit Anmweifungen zur Abhebung ber Sinsfcheinreihe X. 
Lit. ©. zu 200 Rthle. M 2571. 572. 


24. Verloofung; gekündigt zum 1. April 1887. 
Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe X Nr. 2 bis 7. 
Lit. D. zu 100 Rtble. M 5769. 


27. VBerloofung; gefündigt zum 1. Oftober 1888. 


Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe X Nr. 5 bis 7. 
Lit. B. ju 500 Rthlt. 7 1200. 


Lit. D. zu 100 Rtöfe. 2 10044. 13588. 


Nefttündigung zum 1. Oktober 1889. 
Abzuliefern mit Zindfcheinen Reihe X Nr. 7. 
Lit. D. m 100 Rtölr. M 15923. 927. 17151. 152. 


c. Staatdanleihe vom Sabre 1853. 


16. Berlonfung; gekündigt zum 1. April 1888. 


Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe IX Nr. 7 und 8 und 
Anweifung zur Abbebung ber Reihe X. 


Lit. D. zu 100 Rtble. M 2659. 


17. VBerloofung; gekündigt zum 1. Oktober 1888. 


Abzuliefern mit Binsichein Neibe IX Nr. 8 und Unweifung 
zur Ubhebung ber Reihe X. 


Lit. D. zu 100 Rtöfe. M 3995. 


Neftlündigung zum 1. Oktober 1889, 


Abzuliefern mit Unweifung zur Abhebung ber Zinsfcheinreibe X 
unter Gewäßrung von Zinfen auf 6 Monate für bie Zeit vom 
1. April bis 30. September 1889. 


Lit. D. zu 100 Rihle. M 133. 


d. Staatdanleihe vom Jahre 1862. 


1. Verlooſung; gekündigt zum 1. Oftober 1888. 


Abzuliefern mit Sinsfheinen Reihe VII Nr. 6 bis 8 unb 
Anmweifung zur Abhebung ber Reihe VIII. 


Lit. C. zu 200 Rthle. AR 2975. 


Neftlündigung zum 1. Oktober 1889. 


Abzuliefern mit Binsfcheinen Reihe VII Nr. 8 und Unweifungen 
zur Abhebung ber Reihe VIIL. 


Lit. D. zu 100 Rthl. M 1117. 5091. 


IV. Verzeichniß 
derjenigen Schulbverfchreibungen der Tonfolidirten 44 prozentigen Staatdanleihe, welche 
noch nicht zum Umtauſch gegen Berfehreibungen der fonfolidirten 4 prozentigen Staatsanleihe 
eingereicht worden find. 


(Gefek vom 4. Mär 1885 — G. S. S. 55 — unb biesfeitige Belanntmadung vom 1. September 1885.) 


Abzuliefern mit Zinsfchein Reihe IV Nr. 8 unb Anweiſung. 


Lit. B. zu 1000 Rthle. 2 3894. 895. 8109. 110. 
9554. 18746. 747. 23378 bis 383. 
26470. 66506. 

Lit. D. zu 200 Rthle. MP 316. 4446. 509. 
13075. 19212.280.281. 20661. 26721. 
20366. 3565. 45590. 46386. 
4799. 51248. 53330. 56356. 
59963. 62050, 114. 

Lit. E. zu 100 Rthle. IP 15093. 28834. 34300. 
813. 37183. 38752. 45752. 49168. 
55773. 60199. 62283. 573. 68835. 


780583. 85756.958. 98179. 


AM 73526. 
98426. 101161.162. 103776. 106400. 
107956. 11009. 116851. 120277. 
Lit. F. zu 50 Rthit. MM 6100. 798. 8915. 
11695. 15273. 16223. 22528. 
529. 24378. 25229351. 26372. 
31088.233. 34568. 41942. 48758. 
Lit. N. zu 1000 Mart NZ 9869. 
Lit. K. zu 500 Watt M 5638. 15101. 26005. 
12243. 


Lit. L. zu 300 Mart M 391. 9228. 229. 
29211. 
Lit. M. zu 200 Matt M 628. 


Hauptverwaltung der Staatsichulden. 


von Hoffmann. 


Berlin, gedtudt in der Meihädruderei. 








261 





Amtsblatt 


ber Königlicheu Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stück 26. 


Bekanntmachungen des Neichskanzlers. 
Bekanntmachung, betreffend die Beſchaͤftigung von Arbeiterinnen 
und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien. 

Auf Grund des 6 139a. des Geſetzes, be⸗ 
treffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 
1. Zuni 1891 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 261) hat der 
Bundesrath nachſtehende 

Beftimmungen, betreffend die Beichäftigung von 
Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien, 
erlaflen: 





1. 

Die Beichäftigung von Arbeiterinnen und jugend- 
lichen Arbeitern in Ziegeleien unterliegt folgenden Be⸗ 
ſchränkungen: 

Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter dürfen zur 
Gewinnung und zum Transport der Rohmaterialien, 
fowie zu Arbeiten in den Defen und zum Befeuern der 
Defen, Arbeiterinnen auch zur Handbformerei (Streichen 
ober Schlagen) ber Ziegelfteine mit Ausnahme ber 
Dachziegel (Dahpfannen) und der Bimsjandfleine 
(Schwemmfteine) nicht verwendet werden. 


In Ziegeleien, in denen das Formen der Ziegel⸗ 
ſteine auf die Zeit von Mitte März bis Mitte No— 
vember beſchränkt ift, find bei der Beichäftigung von 
jungen Leuten zwifchen vierzehn und ſechszehn Jahren 
und von Arbeiterinnen Abweichungen von den Bor: 
ichriften der S6 135 Abſatz 3, 136 Abfag 1 Sag 1, 
137 Abfag 1 und 2 der Gemwerbeorbnumg unter Beob» 
achtung der nachfolgenden Beftimmungen zuläjfig: 

1) Die Beihäftigung darf an feinem Qage Tänger 
als zwölf Stunden dauern. 

2) Innerhalb einer Woche darf die Gefammtdauer 
der Beichäftigung ſechsundſechszig Stunden nicht 
überfchreiten. 

3) Die Arbeitsftunden dürfen nicht vor viereinhalb 
Uhr Morgens beginnen ımb nicht über neun Uhr 
Abends hinaus bauen: 


Wenn für bie BDeichäftigung von jungen Leuten 
oder von Arbeiterinnen von den unter II. nachgelaſſenen 
Abweichungen aud nur zum Theil Gebrauch gemadt 
wird, finden die auf die Pauſen bezüglichen 


Den 30. Zuni 





und Nachmittags je eine Pauſe gewährt werden, 
Die Beichäftigung muß jedesmal nad Tängftene 
vier Stunden durch eine Paufe unterbrochen werben. 
Die Dauer der Mittagspauje muß mindeftene eine 
Stunde, die der übrigen Paufen mindeftend je eine 
balbe Stunde betragen. 
Der Arbeitgeber hat dafür zu forgen, daß an einer 
in die Augen fallenden Stelle der Arbeitsftätte eine 
Tabelle nach dem nacftehenden Mufter ausgehängt 
ift, in welche übereinflimmenb mit den nach 6 138 
der Gewerbeordnung der LDrtspolizeibehörbe ge⸗ 
machten Angaben die Zeitabfchnitte einzutragen 
find, während deren die jungen Leute und die Ar⸗ 
beiterinnen der Regel nach beichäftigt werben follen. 
Daneben brauden in dem nad 6 138 Abjag 2 
ber Gewerbeorbnung an der Arbeitsſtätte auszu⸗ 
hängenden Verzeichniß der jugendlichen Arbeiter 
bie Arbeitszeit und die Pauſen hinfichtlich der 
jungen Leute nicht angegeben zu werben. 
Aenderungen in dem regelmäßigen Beginn und 
Ende der Arbeitszeit und der Paufen find inner- 
balb der oben unter II. bezeichneten Grenzen ohne 
vorherige Anzeige an die Ortspolizeibehörde ge- 
flattet, wenn fie durch Witterungsverhältniife er- 
forberlid) werden. Jedoch müffen an jedem Tage, 
an welchem Aenderungen erfolgt find, in die Ta- 
belle Beginn und Ende der Zeitabfchnitte, während 
deren die jungen Leute und die Arbeiterinnen an 
diefem Tage beſchäftigt worden find, ſowie bie 
Gefammtdauer der auf diefen Tag fallenden Ar- 
beit$zeit eingetragen werben. Die Tabelle muß 
über diejenigen Tage der lebten zwei Wochen, an 
welchen Aenderungen erfolgt find, Auskunft geben. 
Der Name desjenigen, welcher die Eintragungen 
bewirft bat, muß aus der Tabelle zu erfehen fein. 
An der Arbeitsfätte muß neben der nad $ 138 
Abfag 2 der Gewerbeordnung auszuhängenden 
Tafel eine zweite Tafel ausgehängt werden, welche 
in deutfiher Schrift die Beſtimmungen unter I., 
II. und III. wiedergiext 








2) 


3) 


Die Beflimmimgen unter I. treten am 1. Januar 


eftim- | 1894, die Beflimmungen unter II. und III. mit dem 


mungen der 68 136 Abſatz 1 und 137 Abjag 3, fowie | Tage der Verfündung in Kraft. 


die Beflimmungen des 6 138 Abſatz 2 der Gewerbe⸗ 
ordnung mit folgenden Maßgaben Anwendung: 
1) Zwifchen den Arbeitsftumben muß den jungen Leuten 


Sämmtliche Beftimmungen haben bie zum 1. Ja⸗ 
nuar 1898 Gültigfeit. 
Berlin, den 27. April 1893. 


und den Arbeiterinnen Vormittags, gegen Mittag | Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher. 


262 
Tabelle 







Kür die Zeit 


vom 
5. Juni 1893 ab. 95-7 | Tall | 2426 






über 
die Arbeitszeit für jugendliche Arbeiter über vierzehn Jahre und Arbeiterinnen. 


Beginn und Ende der Beichäftigung 
(in einzelnen Zeitabſchnitten). 


Regelmäßige Arbeitgzeit 
(nad) der Anzeige bei der Ortspoligeibehörbe). 





Geſammt⸗Dauer 
der 


Arbeitszeit 
(in Stunden). 


Name veeieminen, 
welcher die Gintragung 
bewirft bat. 













| 6181, 














Tage, an denen Abänderungen erfolgt find: 
19./6. 68 | 812 | 529 | 8/. Schmidt. 
21./6. Ay | Tat | 26 | 61-8" 11 Schmidt. 
24.16. 1134| 47 | 7-8 | 8%, Schmidt. 
26./6. 47 | Tat | 2126| 69,9 12 Schmidt. 
Am 5-7 | 7a | 2126 | 9 Schmidt. 
4./7, 4184| 99% | | Schmidt. 
| — | 
u | | | | 
Befanntmachungen Gebig und eine neue Kopfhalfter von Leber oder Hanf 
der Königlichen Minifterien. mit 2 mindeſtens zwei Meter Iangen Striden ohne be- 


BDBefanntmadhung 
den Anlauf von Nemonten für 1893 betreffend. 

17. Zum Anfaufe von Remonten im Alter von drei 
und ausnahmsweiſe vier Jahren find im Bereiche ber 
Königlihen Regierung zu Potsdam für diefed Jahr 
nadhftehende, Morgens 8 reip. 9 Uhr beginnende 
Märkte anberaumt worden und zwar: 

- 11. Juli Strasburg U./M., 

« 12. Auguft Meyenburg, 

= 15 ⸗ Wittſtock, 

⸗16. ⸗Neuſtadt a. D. 9 Uhr. 

Die von ber Remonte⸗Ankaufs-Kommiſſion er⸗ 
fauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und jofort 
gegen Quittung baar bezahlt. 

Pferde mit ſolchen Fehlern, welche nad) den Landes⸗ 

ejegen den Kauf rüdgängig machen, find vom Ber- 
äufer gegen Erflattung bes Kaufpreifed und der Un⸗ 
foften zurückzunehmen, ebenfo Krippenjeger und Klop⸗ 
hengfte, ſowie Wallache mit ausgeprägter Hengſt⸗ 
Manier, welche fih in den erflen zehn ba. acht und 
zwanzig Tagen nad Einlieferung in den Depots als 
folde ermweiien. Pferde, welche den Verfäufern nicht 


eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht Iegitimirten | LAS. 


Devollmädtigten der Kommilfion vorgeftellt werben, 
find vom Kauf ausgeſchloſſen. 

Die Berfäufer find verpflichtet, jedem verkauften 
Pferde eine neue flarfe rindlederne Trenje mit flarfem 


fondere Vergütung mitzugeben. 

Um die Abflammung der vorgeführten Pferde feft- 
ftellen zu können, find die Dedicheine reſp. Füllenicheine 
mitzubringen, aud werben die Berfäufer erjucht, die 
Schweife der Pferde nicht zu foupiren oder übermäßig 
zu verfürzen. Ferner ift es dringend erwünſcht, daß ein 
zu maffiger oder zu weicher Futterzufland bei den zum 
Berfauf zu ftellenden Remonten nicht flattfindet, weil 
dadurch die in den Remontedepots vorfommenden Kranf- 
heiten ſehr viel ſchwerer zu überſtehen find, als dies bet 
rationell und nicht übermäßig gefutterten Remonten der 
Fall if. Die auf den Märkten vorzuftellenden Re⸗ 
monten müfjen daher in folder Verfaſſung fein, daß fie 
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei ber 
Mufterung ihrem Alter entiprechend in Sinochen und Mus⸗ 
fulatur ausgebildet find. 

Berlin, den 25. Februar 1893. 

Kriegsminifterium. Remontirungs-Abtheilung. 


Beltanntmachungen 
Des Königlichen Negierungs⸗Präſidenten. 
1000 Mark Belohnung. 

Der Handelömann Otto Mütelberg aus 
Kienig ift in der Nacht vom 29. zum 30. Oftober v. I. 
auf der Rüdfahrt von Berlin zwiſchen Sranzöftich- 
Buchholz und Schönerlinde getöbtet und beraubt worben. 

Der Verdacht der Thäterfchaft richtet fih u. N. 





263 
gegen den 3. 3. flüchtigen Töpfer Hermann Hahn aus| Grundftüde, denen durch die Anlage die natürliche Bor: 


Neu⸗Weißenſee. 


Die in meiner Bekanntmachung vom 21. Novem⸗ | joldhe 


ber v. 3. für die Ergreifung des ꝛc. Hahn ausgeſetzte 
Belohnung wird hiermit auf 


Eintaufend Mark 
erhöht. 


Potsdam, den 26. Juni 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 
146. Statut 
für die Criewener Waſſergenoſſenſchaft zu 
Niederfränig im Kreije Königsberg N.-M 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnabden König 
von Preußen ꝛe. 

verordnen auf Grund der 6 57 und 65 bes Gefeßes 
vom 1. April 1879 (Gefeg-Sammlung Seite 297) nad 
Anhörung der Betheiligten unter Aufhebung bes Statuts 
vom 13. Mai 1891, was folgt: 

$ 1. Die Eigenthümer der dem Meliorationd- 
gebiete angehörigen Grundftüde in den Gemeinde⸗ bezw. 
Gutsbezirken Peetzig⸗-Raduhn, Nieder-Saathen, Schwebdt, 
Yügen, Criewen, Galow, Kruffow, Stügfom werden zu 
einer Genofjenfchaft vereinigt, um den Ertrag bieler 
Grundftüde nah Maßgabe des Meliorationsplanes des 
Königlihen Regierungs-Baumeiſters Knauer vom 
15. Dezember 1889 durd Ausführung von Sommer: 
Deihen, Regulirung der Flußläufe und Waflerzüge, 
planmäßiges Einlaffen des fruchtbaren Winterwaſſers 
der Oder in bie bedeichte Niederung und rechtzeitige 
Beleitigung deſſelben zu verbeflern. 

Das Meltorationsgebiet ift auf der ein Zubehör 
bed Meliorationsplanes bildenden Karte ded Königlichen 
Regierungd-Baumeiftere Knauervom 15. Dezember 1889 
dargeftellt, daſelbſt mit einer Begrenzungslinie in 
dunfelgrüner Farbe bezeichnet und bezüglich der be⸗ 
theiligten Beſitzſtände der Genoflenichafts » Mitglieder 
in den zugehörigen Regiftern jpeziell nachgewieſen. 

Karte und Regifter werden mit einem auf das 
Datum bed genehmigten Statutd Bezug nehmenden 
Beglaubigungs-Bermerf verjehen und bei ber Aufſfichts⸗ 
behörde der Genoſſenſchaft niedergelegt. 

Abänderungen des Meliorationg-Profefts, welche 
im Laufe der Ausführung fi) als erforderlich heraus- 
fiellen, können vom Genoſſenſchaftsvorſtande befchloffen 
werden. Der Beichluß bedarf jedoch der Genehmigung 
der ſtaatlichen Auffichtsbehörbe. 

Bor Ertheilung der Genehmigung find diefenigen 
Genofjen zu hören, deren Grunbflüde durch die ver- 
änderte Anlage berührt werben. 

$ 2, ie Genoffenichaft führt den Namen: 


fluth entzogen wird. In Fällen, in denen die burd 
Wege⸗ und Entwäſſerungsanlagen bedingten 
Koſten im Vergleich mit dem durch dieſelben erzielten 
Nutzen unverhaͤltnißmäͤßig hoch ſind, iſt die Genoſſen⸗ 
ſchaft berechtigt, von dieſen Anlagen Abſtand zu nehmen; 
ſie iſt dann verpflichtet, nach ihrer Wahl entweder die 
betheiligten Grundſtücke zu erwerben oder an deren 
Beſitzer eine Entſchädigung zu zahlen. 

Ueber die Höhe der in einem ſolchen Kalle zu 
zahlenden Kauf: oder Entſchädigungsſumme entjcheibet, 
wenn feine Einigung mit dem Borfteher erzielt wird, 
das nach Vorfchrift dieſes Statutd zu bildende Schieds⸗ 
gericht mit Ausſchluß des Rechtsweges. Alle nach den 
Zweden der Melieration behufs ihrer nugbringenden 
Verwendung für die einzelnen betheiligten Grundſtücke 
erforderlichen Einrichtungen wie Umbau und Bejamung 
von Wieſen, Anlage und Unterhaltung befonderer Zu- 
und Ableitungsgräben u. |. w. bleiben ben betreffenden 
Eigenthümern überlaffen. Diejelben find jedoch gehalten, 
ben im Intereſſe der ganzen Melioration getroffenen 
Anordnungen des Vorſtehers Folge zu leiſten. 

$ 4. Außer der Herſtellung ber im Projekte und 
vorftehend vorgejehenen Anlagen liegt der Genoſſenſchaft 
ob, Binnen-Ent- und Bemwäfjerungs- Anlagen inner- 
halb des Meliorationdgebieteds, welche nur durch Zu: 
ſammenwirken mehrerer Grunbbefiger ausführbar find, 
zu vermitteln und nöthigenfalld, nachdem der Plan und 
dad Beitragsverhälmiß von ber Auffihtsbehörbe feft- 
geftellt ift, auf Koften der dabei betheiligten Grund: 
befiger durchführen zu Taffen. 

Die Unterhaltung derartiger Anlagen, die, ſoweit 
erforderlih, in regelmäßige Schau zu nehmen find, 
unterfteht ber Aufficht des Vorſtehers. 

Die gemeinfchaftlihen Anlagen werben 
unter Leitung des von dem Vorſteher auf Beichluß des 
Borftandes angenommenen Meliorations⸗Technikers aus⸗ 
geführt und unterhalten. Bis zur Fertigſtellung der 
Melivrationsanlagen wird der ausführende Techniker 
dem Königlichen Meliorations-Baubeamten für Die 
Provinz Brandenburg unterftellt. 

56. Das Berhälmiß, in welchem die einzelnen 
Genoffen zu den Genoſſenſchaftslaſten beizutragen haben, 
richtet fi) nad dem für die einzelnen Genoſſen aus 
den Genofjenichaftsanlagen erwachſenden Bortheit. 

Zur Feftlegung dieſes Beitragsverhältniffes wird 
ein Kataſter aufgeftellt, in welchem die einzelnen Grund- 
ſtücke fpeziel aufgeführt werden. Nach Verhaͤltniß bes 
ihnen aus der Melioration erwachſenden Bortheils 
werben biejelben in vier Klaſſen getheilt. Die Feft- 


„Criewen'er Waſſergenoſſenſchaft“ und hat ihren Sig|fegung des Beitragsverhältniſſes dieſer Klaſſen zu ein- 


in Niederfränig, Kreis Königsberg N.⸗M. 

$ 3. Die Genoffenichaft trägt die Koften für bie 
Herftelung und Unterhaltung der gemeinjchaftlichen An- 
Tagen, für die erfimalige Herſtellung von Wegen nad 
Grundftüden, denen dur die Anlage der natürliche 
Zugang abgejchnitten wird, und die Koften für Schaffung 
und Unterhaltung der nöthigen Vorfluth für ſolche 


ander muß der ſpäteren Einjchägung vorbehalten bleiben. 
Dis zur Feſtſtellung des Kataſters werben bie 
Beiträge vorbehaltlich demnächftiger Ausgleichung nach 
dem Flächengehalt der betheiligten Wiefengrundftüde 
aufgebradit. 
57T. Die Einfchägung in dieſe vier Klaſſen er- 
folgt dur zwei vom Borftande zu wählende Sach⸗ 


264 


verftändige unter Leitung tes Vorſtehers, welcher bei 
Meinungsvericiebenheiten den Ausſchlag giebt. Nach 
vorgängiger ortsühlicher Befanntmadhung in den Ge⸗ 


Soweit er durch folche Anlagen der Genoſſenſchaft 
oder Anordnungen ded Borflandes oder Vorſtehers ge- 
Ihädigt wird, gebührt ihm dafür eine Entſchädigung. 


meinden bezw. Gutsbezirfen, deren DBezirfe dem Ge-|Ob und zu welchem Betrage eine ſolche Entſchaͤdigung 


nofjenichaftögebiete ganz oder theilmeife angehört, und 
nad erfolgter Veröffentlichung diefer Bekanntmachung 
wird das Genoflenihafts-Katafter vier Wochen lang 
zur Einfiht der Genofjen im Rathhauſe zu Schmebt 
ausgelegt. Abänderımgsanträge müfjen innerhalb dieſer 
Friſt ſchriftlich bei dem Vorſteher angebracht werben. 
Nach Ablauf der Friſt hat der Vorſteher die bei ihm 
ſchriftlich eingegangenen Abänderungsanträge der Auf: 
fichtsbehörde vorzulegen. Die Legtere, bezw. deren 
Kommilfar, läßt unter Zuziehung der Befchwerdeführer 
und eined Vertreters des Vorſtandes die erhobenen 
Neflamationen durch die von der Auffichtöbehörbe zu 
bezeichnenden Sachverſtändigen unterfuhen. Mit vem 
Ergebniß der Unterfuhung werben die Beichwerbeführer 
und ber Bertreter des Borftandes von dem Kommilfar 
befannt gemadt. Sind beide Theile. mit dem Gut- 
achten einverftanden, fo wird das Kataſter demgemäß 
feftgeftellt, andernfalls find die Verhandlungen ver 
Auffichtsbehörde zur Entſcheidung einzureiden. Die big 
zur Mittheilung des Ergebnifies der Unterfuchung ent- 
ftandenen Koften find in jedem Falle von der Genofjen- 
ſchaft zu tragen. Wird eine Enticheidung erforderlich, 
fo find die weiter erwacjenden Koſten dem unter: 
liegenden Theile aufzuerlegen. 

Sobald das Bedürfniß für eine Nevifton des feft- 
geftellten oder berichtigten Kataſters vorliegt, fann dies 
felbe von dem Borftande beſchloſſen oder von ber Auf- 
fihtsbehörde angeordnet werden. Das Reviſionsverfahren 
richtet fih nach den für die Feflflellung des Kataſters 
gegebenen Borjchriften. 

5 8. Im Kalle einer. Parzellirung find die Ge- 
noffenjchaftslaften nad dem in biefem Statut vor- 
gejchriebenen Betheiligungsmaßftabe durch den Borftand 
auf die Trennflüde verhältnißmäßig zu vertheilen. 
Gegen die Feftfegung des Borftandes ift innerhalb zmeier 
Wochen die Beſchwerde an die Auffichtsbehörbe zuläſſig. 

$ 9. Die Genoffen find verpflichtet, die Beiträge 
in den von dem Vorſtande feflzuiegenden Zerminen zur 
Genoſſenſchaftskaſſe abzuführen. Bei verfäumter Zahlung 
hat der Vorſteher die fälligen Beträge beizutreiben. 

$ 10. Jeder Genoffe hat fih die Einrichtung der 
nah dem Meliorationsplane in Augfiht genommenen 
Anlagen, diefe Anlagen ſelbſt und deren Unterhaltung, 
jomweit jein Grundſtück davon vorübergehend oder dauernd 
betroffen wird, gefallen zu Tafien. Er iſt aud ver- 
pflichtet, auf Anordnung bed Vorftanded das Eigen- 
thum an dem zu den Anlagen erforberlichen Grund und 
Boden der Genoſſenſchaft gegen Vergütung abzutreten, 
bie zu den Anlagen erforderlichen Materialien an Sand, 
Lehm, Rafen ıc. gegen Erjag bes durch bie Fortnahme 
ihm entflehenden Schadend zu überlaflen; desgleichen 
hat er die im Intereffe der Genoſſenſchaft vom Vorſtande 
für nothwendig gehaltenen Einſchränkungen ihm etwa 
zuftehenber Gerechtſame ſich gefallen zu laſſen. 


zu gewähren ift, enticheibet, falls feine gütliche Ber- 
fändigung mit dem Borfteher flattfindet, das nach Vor⸗ 
ſchrift dieſes Statuts zu bildende Schiedsgericht mit 
Ausſchluß des Rechtsweges. 

Die dem betreffenden Genoſſen aus der fraglichen 
Anlage oder Anordnung etwa erwachienden Bortheile 
find bei Abmeffung der Entſchädigung zu berüdfidtigen. 

$ 11. Bei Abflimmungen bat jeder beitrags- 
pflichtige Genoſſe mindeftend eine Stimme. Im Uebrigen 
richtet fih das Stimmverhälmiß nach dem Berhältnifie 
der Theilnahme an den Genofjenjchaftslaften, und zwar 
in der Weife, daß für je zwei Normal-Heftar beitrags- 
pflichtigen Grundbefiges erſter Klaffe eine Stimme ge- 
rechnet wird. 

Die Stimmlifte if demgemäß von dem Borftande 
zu entwerfen und nad) vorgängiger öffentlicher Bekannt⸗ 
machung der Auslegung vier Wochen Tang zur Einficht 
der Genoffen in der Wohnung des Vorſtehers aue- 
zulegen. Anträge auf Berichtigung der Stimmlifte find 
an feine Friſt gebunden. 

Der Genoſſenſchafts⸗Vorſtand befteht aus: 
a. einem Vorſteher, 
b. ſechs Repräfentanten der Genoſſenſchaftsmitglieder. 

Die Vorſtands⸗Mitglieder beffeiden ein Ehrenamt. 

Ald Erfag für Auslagen und Zeitverfäummnif 
erhält jedoch der Vorſteher eine jährliche, von ber 
General⸗Verſammlung feflzujegende Entihäbdigung. 

In Behinderungsfällen wird ber Vorſteher durch 
den an Lebenszeit älteften Nepräfentanten vertreten. 

Die Mitglieder des Vorſtandes nebſt 6 Stellver- 
tretern werden von ber General-Berfammlung auf 
5 Jahre nah abſoluter Mehrheit ber abgegebenen 
Stimmen gewählt. Die Wahl des Borfteherd bedarf 
der Beftätigung ber Auffichtsbehörbe. 

Wahlbar iſt jeder Genoſſe, welcher den Beſitz der 
bürgerlichen Ehrenrechte nicht durch rechtsfräftiged Er⸗ 
fenniniß verloren bat. Die Wahl der Borftandemit- 
glieder wie der Stellvertreter erfolgt in getrennten 
Wahlhandlungen für jedes Mitglied. 

Wird im erften Wahlgange eine abfolute Stimmen- 
mehrheit nicht erreicht, jo erfolgt eine engere Wahl 
zwifchen denjenigen beiden Perfonen, melde die meiften 
Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengfeichheit ent- 
Icheidet Das vom Vorfigenden zu ziehende Loos. 

Fa Uebrigen gelten die Vorſchriften für Gemeinde- 
wahlen. 

$ 13. Die Gewählten werben von der Aufſichts⸗ 
behörde durch Handichlag an Eidesftatt verpflichtet. 

Zur fegitimation der Borflandsmitglieder und 
deren Stellvertreter dient dad von der Auffichtsbehörbe 
aufgenommene Berpflichtungsprotofoll. 

Soll der Stellvertreter fi darüber ausweiſen, daß 
der Fall der Stellvertretung eingetreten ift, ſo bient 
dazu ein Zeugniß der Auffichtöbehörde. 











Der Borftand hält feine Sigungen unter Vorſitz 
des Vorſtehers, der gleiches Stimmredt hat, wie die 
Nepräfentanten und deſſen Stimme im alle der 
Stimmengleichheit enticheibet. 

Zur Gültigkeit der gefaßten Beichlüffe if es er- 
forderlid, daß die Reprälentanten unter Angabe ber 
8 
—2 des Vorſtehers mindeſtens zwei Drittel der 
Vorſtandsmitglieder anweſend ſind. Wer am Erſcheinen 
verhindert iſt, hat dies unverzüglich dem Vorſteher an⸗ 
uegen. Dieſer hat alsdann einen Stellvertreter zu 
aden. 


5 14. Soweit nicht in dieſem Statute einzelne 
Verwaltungsbefugniſſe dem Vorſtande oder der General⸗ 
verſammlung vorbehalten ſind, hat der Vorſteher die 
ſelbſtſtändige Leitung und Verwaltung aller Angelegen⸗ 
heiten der Genoffenichaft. 

Insbeſondere Liegt ihm ob: 

a. die Ausführung der gemeinichaftlichen Anlagen 
nad dem feftgeftellten Melierationsplan zu veran- 
laſſen und zu beauffichtigen; 

b, über die Unterhaltung der Anlagen, fowie über 
die Wäfferung, die Orabenräumung, die Heu⸗ 
werbung, die Hütung auf den Wiejen und die 
Ausübung der Fiſcherei mit Zuftimmung des Bor: 
flandes die nöthigen Anordnungen zu treffen und 
die etwa erforderlichen Ausführungsvorjchriften zu 
erlafjen; 

c. die vom Borflande feflgejegten Beiträge aud- 
zufehreiben und einzuziehen, die Zahlungen auf die 
Kaffe anzuweilen und bie Kafjenvermaltung min- 
deftend zweimal jährlich zu revidiren; 

d. die Boranfchläge und Tahresrechnungen dem Vor⸗ 

ſtande zur Feſtſetzung und Abnahme vorzulegen; 

. die Beamten der Genoſſenſchaft zu beauffichtigen, 
die Unterhaltung der Anlagen zu überwaden und 
mindeftend einmal in jedem Jahre unter Zuziehung 
von 2 Vorſtandsmitgliedern die Wiefens und 
Grabenfchau abzuhalten; 

. die Genoſſenſchaft nad Außen zu vertreten, ben 
Schriftwechſel für die Genoſſenſchaft zu führen und 
die Urkunden berjelben zu unterzeichnen. Zur Ab- 
ſchließung von Berträgen hat er die Genehmigung 
des Vorſtandes einzuholen. Zur Gültigfeit ber 
Berträge ift diefe Genehmigung nicht erforberlid; 
g. die nah Maßgabe dieſes Statut und der Aus- 

führungsvorjchriften von ihm angebrohten und 

feftgefegten Ordnungsſtrafen, die den Betrag von 

40 Mark jedoch nicht überfleigen dürfen, zur Ge⸗ 

noſſenſchaftskaſſe einzuziehen. 

8 15. Die Berwaltung ber Kaffe führt ein 
Rechner, welcher von dem Borftande gewählt und deffen 
Remuneration vom Borftande feflgeflellt wird. Die 
Auffichtsbehörde kann jederzeit die Entlafjung des Rech⸗ 
nerd wegen mangelhafter Dienfiführung anordnen. 


$ 16. Die Beamten der Genofjenfchaft ftellt der 
Vorſteher auf Beihluß des Vorſtandes an. 


® 


— 


enftände ber Berhandling geladen, und daß mit| 


$ 17. Der gemeinfamen Beſchlußfaſſung ber Ge⸗ 
le unterliegen: 

1) die Wahl der Vorſtandsmitglieder und deren Stell⸗ 
vertreter; 
2) die Feſtſetzung der dem Vorſteher zu gewährenden 

Entſchädigung; 

3) die Wahl der Schiebsrichter und deren Stellver⸗ 
treter; 
4) die Abänderung des Statutß. 

5 18. Die erfte zur Beſtellung bes Borflandes 
erforderliche General:Berfammlung beruft die Auffichte- 
behörbe, welche auch zu den in dieſer Berfammlung 
erforderlichen Abflimmungen eine vor täufige Stimmlifte 
nah den Flächenangaben des Grunpftädsregiftere des 
Genoſſenſchaftsgebietes aufzuftellen hat. 

Die weiteren Generalverfammlungen find in den 
gefeglich vorgefchriebenen Fällen (6 60 des Geſetzes vom 
1. April 1879), mindeftens aber alle fünf Jahre durch 
den Borfteher zujammenzuberufen. 

Die Einladung erfolgt unter Angabe der Gegen- 
fände der Berhandlung in der unter $ 20 Abfag 3 
vorgefchriebenen Form. 

Zwifchen der Einladıng und der Berjammlung 
muß ein Zwiſchenraum von mindeftens 2 Wochen liegen. 

Die Berjammlung ift ohne Rüdfiht auf die Zahl 
der Erfchienenen beichlußfähig. 

Der Borfteher führt den Borfig. 

Die General-Berfammlung fann aud von der Auf⸗ 
ſichtsbehoͤrde zufammenberufen werden. In biefem Kalle 
führt fie, beziehmmgsweiſe der von ihr ernannte Kom⸗ 
miffar den Vorſitz. 

$ 19. Die Streitigfeiten, welche zwiſchen Mit- 
liedern der Genofjenichaft über das Eigenthum an 
Grundſtücken, über die Zuftändigfeit oder den Umfang 
von Grundgeredhtigfeiten oder anderen Nugungsrechten 
oder über beiondere, auf fperiellen Rechts⸗Titeln be- 
ruhende Rechte und Verbindlichkeiten der Parteien ent- 
I gehören zur Entſcheidung ber ordentliden Ge⸗ 
richte. 

Dagegen werden alle anderen Beichwerden, welde 
die gemeinjamen Angelegenheiten ber Genoflenicaft oter 
die vorgeblihe Beeinträchtigung einzeiner @enofjen in 
ihren durd das Statut begründeten Rechten betreffen, 
von dem Vorſteher unterfucht und entichieben, ſoweit 
nicht nach Maßgabe dieſes Statuts ober nad gejeßlicher 
Borihrift eine andere Inflanz zur Enticheibung be- 
rufen if. 

Gegen die Entſcheidung des Vorſtehers fteht, jofern 
es fih nicht um eine der ausſchließlichen Zuftändigfeit 
anderer Behörden unterliegende Angelegenheit handelt, 
jedem Theile die Anru der. Entſcheidung eines 
Schiedsgerichts frei, welche binnen 2 Wochen, von der 
Bekanntmachung des Beſcheides an gerechnet, bei dem 
Vorſteher angemeldet werden muß. Die Koften dee 
Verfahrens find dem unterliegenben Theile aufzuerlegen. 

Das Schiedögericht befteht aus einem ae 
und einem Stellvertreter deffelben, welche die Anffichte- 
behörbe ernennt, und aus zwei Beifigern. Die Legeren 





AM. 


I) 


266 


werben nebſt zwei Stellvertretern von der General- 
Berfammlung nah Maßgabe der Borjchriften dieſes 
Statutd gewählt. 

Wählbar if jeder, der in der Gemeinde feines 
Wohnort zu den öffentlichen Gemeindeämtern wählbar 
und nit Mitglied der Genoſſenſchaft ift. 

Wird ein Schiedsrichter mit Erfolg abgelehnt, jo 
it der Erſatzmann aus den gewählten Stellvertretern 
oder erforderlichen Falles aus den wählbaren Perjonen 
durch die Auffichtsbehörde zu beflimmen. 

Das Schiedsgericht ift berechtigt, Sachverſtändige 


hinzuzuziehen. 
$ 20. Die von der GEenoſſenſchaft ausgehenden 
Bekanntmachungen find unter der Bezeichnung: „Erie- 


werner Waffergenoffenfchaft zu Niederfränig” zu erlaffen b 


und vom. Vorſteher zu unterzeichnen. 

Die für die Deffentlichkeit beſtimmten Bekannt⸗ 
machungen der Genoſſenſchaft werden in das Amtsblatt 
ber Regierung zu Frankfurt a. O., die Kreisblaͤtter zu 
Angermünde und Königsberg N.-M. und die Schwebt’er 
Zeitung aufgenommen. 

Die nur für die Genoffenfchaftsmitglieder beſtimmten 
Beröffentlichungen der Genoſſenſchaft erfolgen durch orts⸗ 
übliche Bekanntmachung in denjenigen Gemeinden und 
Gutsbezirken, deren Bezirf dem Genoſſenſchaftsgebiet 
ganz oder theilweile angehört. Der Generalverfamm- 
lung fleht es frei, zu beichließen, daß derartige Bekannt⸗ 
madungen noch in anderer Form erfolgen. 

$ 21. Soweit die Aufnahme neuer Genofjen nit 
auf einer, dem $ 69 des Geſetzes vom 1. April 1879 
entiprechenden rechtlichen Verpflichtung beruht, Fann fie 
auch als ein Akt der Bereinbarung auf den Antrag bes 
Aufzunehmenden durch einen, der ZJuflimmung der Auf- 
fihtebehörde bebürftigen Vorſtandsbeſchluß erfolgen. 

Urfundlich unter Unferer Höchfteigenhändigen Unter: 
ſchrift und beigebrudtem Königlichen Infiegel. 

Gegeben Neues Palais, den 22. Mai 1893. 

.S) ge. Wilhelm R. 
993. von SYelling. von Heyden. Thielen. 


%* 

Vorſtehendes Statut wird in Gemäßheit des 8 58 
des Geſetzes, betreffend die Bildung von Waſſergenoſſen⸗ 
fchaften vom 1. Aprit 1879 — Gel.-S. S. 297 — 
hiermit verfündet. 

Potsdam, den 24. Juni 1893, 

Der Regierungs-Präfident. 


AHbandernde Beftimmungen vom 12. Juni 
1893 zur Sandıneffer-Prüfungs-Ordnung. 
147. Die Beflimmungen in den 66 2, 3, 5, 6, 
7, 8, 9 und 28 ber Borjchriften vom 4. September 
1882 über die Prüfung der öffentlich anzuftellenden 
Landmefjer werden vom 1. Juli 1894 ab aufgehoben. 
An ihre Stelle treten die nachfolgenden Beftimmungen: 
Dber- Prüfungs: Rommiffion für Landmeſſer. 
$ 2. Die Ober-Prüfungs-Rommilfion ($ 1) wird 
gebildet aus je einem Kommiſſarius 
a. des Finanzminiſters, 


b. a upens für Landwirthſchaft, Domunen und 
orften, 
c. des Minifters der öffentlichen Arbeiten. 

Die Gefchäfte des Vorfigenden der Ober- Prüfungs: 
Kommilfion werden von dem bienftälteften Mitgliede 
wahrgenommen. 

Brüfungs:Rommiffion für Landmeſſer. 
$ 3. Behufs der Prüfung ber Kandidaten ber 
Landmeßkunſt wird 
a, bei der Iandwirthichaftlihen Hochſchule in Berlin, 
b. bei der landwirthſchaftlichen Afademie in Poppels- 
borf 


je eine 
de Tunge-Rommillien für Landmeſſer“ 
eſtellt. 

Die Mitglieder der Prüfungs-⸗Kommiſſionen und 
deren Borfigende werden nach Anhörung ded Gutachtens 
der Ober-Prüfungs-Kommilfion ($ N durch die im 
$ 2 genannten Minifter berufen. 


Bedingungen der Zulaffung zur Prüfung. 

55 Wer die Prüfung zum Landmeſſer ablegen 
will, hat fidy bei einer Prüfunge-Kommilfion ($ 3) zu 
melden und folgende nicht fiempelpflidtige Nachweiſe, 
Zeugniffe und Probearbeiten einzureichen: 

1) eine ſelbſt verfaßte umd jelbft gefchriebene Beſchrei⸗ 

bung feines Lebenslaufes, 

2) ein Zengniß der Ortspolizeibehörde über feine 

Unbefcholtenpeit, 

3) ald Nachweis der erforderlichen allgemeinen wiſſen⸗ 
ſchaftlichen Bildung, wie ſolche durch die Erfüllung 
eines fiebenjährigen Lehrganges einer höheren 
Lehranftalt erworben wird, und zwar entweber: 

a. das Zeugniß über die erlangte Neife zur Vers 

fegung in die Prima eined Gymnaſiums, eines 
Real-Öymnafiums oder einer Dberrealfchule 
mit neunfiufigem Lehrgange, ober 

b. an Stelle des Zeugniſſes zu a: 

aa. das Zeugniß über die nah Abſchluß der 
Unterfefunda einer neunftufigen höheren 
Lehranftalt (zu a) beftandene Prüfung, oder 
bb. dag Neifegeugniß einer Realſchule, bezw. 
einer gymnafialen oder realiftiichen Lehr⸗ 
anftalt mit fecheftufigem Lehrgange, 
ſowie außerdem: 
cc. in allen zu aa und bb bezeichneten Fällen 
bad Zeugniß über den einjährigen erfolg- 
reihen Beſuch einer anerfannten mittleren 
Fachſchule *), 
das Zeugniß eines oder mehrerer in Preußen ge⸗ 
prüfter Landmeſſer (Feldmeſſer) über eine min⸗ 
deſtens einjährige ausſchließliche praktiſche Be- 
ſchäftigung bei Vermeſſungs⸗ und Nivellements⸗ 


4) 


*) Solche mittleren Fachſchulen beſtehen 
bindung mit der Realſchule (Gewerbeſchule) in 
Realſchule (Gewerbeſchule) in Barmen, mit den Oberrealſchulen 
im Breslau und in Gleiwitz und mit der Realſchule (Gewerbe⸗ 
ſchule) in Hagen. 


a Zeit in Ber: 
achen, mit ber 


267 


arbeiten nebft den während biejer Beichäftigung 
anzufertigenden, im $ 8 bezeichneten Probearbeiten, 
den Nachweis des mindeftendg zweijährigen 
regelmäßigen Beſuchs der bei der landwirthſchaft⸗ 
fihen Hochſchule in Berlin und bei der landwirth⸗ 
ſchaftlichen Akademie in Poppelsdorf eingerichteten 
geodätiichen Studien. 
56. 1. Welche nichtpreußiichen Lehranſtalten den 
im 5 5 unter N? 3 genannten Schulen für gleich⸗ 
wertbig zu erachten find, entjcheidet der Miniſter der 
geiftlichen, Unterrichts: und Mebdizinal-Angelegenheiten. 

2. Dffiziere des flehenden Heeres find von ber 
Beibringung eines Zeugniffes über den erlangten Grad 
der ſchulwiſſenſchaftlichen Dilbung ($ 5 3) ent- 
bunden und haben ſich nur durd Einreichung des ihnen 
ertheilten Dffizierpatentes über ihre perjönlichen Ver⸗ 
hältniffe auszumeifen. 

$ 7. 1. Darüber, ob und mit welder Zeitdauer 
bie praktiſche Beichäftigung ($ 5 N? 4) bei nichtpreußi- 
ſchen Landmeffern anrechnungsfähig iſt, enticheidet in 
en einzelnen Kalle die Ober-Prüfungs-Rommilfion 
$ 


2. Für die praftifche Beichäftigung (6 5 .NF A) 
fann ausnahmsweiſe eine Dauer von elf Monaten ale 
genügend angelehen werben, wenn nachgewieſen wird, 
dag die Erfüllung der vollen einjährigen Zeitdauer 
dur befondere Umſtände verhindert worden if. Die 
Entfcheidung über ſolche Ausnahmen fteht der Prüfungs⸗ 
Kommilfion ($ 3) zu. 

3. Die praftifche einjährige Beichäftigung ein- 
fchließlich der Anfertigung der Probearbeiten ($ 5 N? 4) 
I dem geobätifchen Studium ($ 5 M 5) voran- 
geben. 

4. In dem Zeugniffe über die praftifche Beichäfti- 
gung (6 5 M 4) muß enthalten fein: 

a, die Angabe über den Tag des Beginnes und des 

Endes, ſowie über die Dauer der Beichäftigung, 

b, die nähere Bezeichnung der ausgeführten Arbeiten 
unter Angabe ihres Umfangs, und zwar die Ber- 
mefjungen, Kartirungen und Flächenberechnungen in 
Heftaren, die Nivellementse in Metern, injoweit 
biefe Arbeiten über den Umfang ber von dem 
Kandidaten zu Tiefernden Probearbeiten (6 8) hin- 
ausgehen, 

. die Bezeichnung der dabei gebrauchten Inſtrumente, 

. die Angabe, ob der Ausfleller des Zeugniſſes die 
Eigenschaft ald preußifcher Landmeſſer (Feldmeſſer) 
befißt oder in einem anderen Staate eine ähnliche 
Eigenfchaft erworben bat, unter Beifügung des 
nuefertigumgötages der darüber ihm ertheilten 

e. 


5) 


n% 


$ 8. 1) Die von dem Kandidaten anzufertigenden, 

in Urſchrift vorzulegenden Probearbeiten (6 5 Nr. 4A) 
befteben aus: 

a. einem Stüdvermeifungsriß mit den Vermeſſungs⸗ 

zahlen von einer in möglichft abgerundeter Tage 

befindlihen Fläche von mindeftens 20 Heftaren, 


worin mindeflens 25 @igenthumsftüde enthalten 
fein müfjen, 

b. einer nad dieſem Vermeſſungsriß im Mapftabe 
1: 1000 hergeftellten genauen Karte, 

ec. einer tabellarifhen doppelten Berechnung des 
Flächeninhalts der in dem Vermeſſungsriſſe und 
der Karte (zu a. und b.) dargeftellten einzelnen 
Eigenthumsftüde nebft dazu gehoͤriger Maffen- 
berechnung der ganzen bargeftellten Fläche, 

d. dem Längenprofil eined in Stationen von nidt 
über 50 Metern nivellirten Weges oder Waſſer⸗ 
laufs von mindeftend 3 Kilometern Länge mit 
Querprofilen in Abfländen von nicht über 100 Metern 
nebft Tageplan und den zugehörigen Nivellemente- 
tabellen. 

2) Die Probearbeiten (Nr. 1) müfjen folgenden 
Bedingungen genügen: 

a. Dad Netz der Meſſungslinien der Stückvermeſſung 
muß für ſich unabhängig fartirbar fein und die 
nothwendigen Meffungsproben einſchließen. Es 
genügt, das Finienneg auf ein oder mehrere Drei- 
ede zu gründen, deren Seiten gemellen werben. 
Wenn aber der äußere Umfang des vermeſſenen 
Komplered auf polygonometriihem Wege aufge- 
nommen wird, fo find auf dem Stückvermeſſungs⸗ 
rifje die rechtwinfligen Koordinaten der Polygon- 
punfte anzugeben und ift die Koordinatenberechnung 
beizufügen, 

b. die Städvermeffung ift nah dem Berfahren 
der Reumeſſungsvorſchriften für die Preußiſche 
Katafter-Berwaltung oder nah einem ähnlichen 
Verfahren auszuführen, 

c. das Längennivellement muß entweder durch An- 
ſchluß an gegebene Punfte, deren Höhe befannt iſt, 
oder dur Ausführung eined Kontrolnivellements 
gegen unzuläffige Fehler fichergeftellt fein, 

d .bei Anfertigung der Riffe, Karten und Nivellements- 
pläne find die Beftimmungen bed Central⸗ 
Direftoriumd der Vermeſſungen im preußiichen 
Staate vom 20. Dezember 1879 nebft Abänderung 
vom 16. Oktober 1882 über die Anmwenbung 
gleihmäßiger Signaturen für topographiiche und 
geometrifhe Karten, Pläne und Riſſe zu beachten. 

3) Auf fämmtlihen Brobearbeiten (Nr. 1) iſt 
anzugeben, in welchem SKreife und in welder Ge- 
meinde ıc. Die vermeſſenen Grundftüde liegen, an welchen 
Tagen die Arbeiten ausgeführt und welche ente 
dabei benugt worden find. 

4) Sämmtlide Probearbeiten find mit ber 
Namendunterihrift des Kandidaten zu verfeben. Sie 
find ferner von dem Landmefjer (Feldmeſſer) ($ 5 
Nr. 4) dahin zu beicheinigen, daß fie zwar umter 
feiner Aufficht, jedoch von dem Kandidaten jelbfiftändig 
auf Grund eigener örtlicher Aufnahme ausgeführt worden 
jeien und daß die vorgenommene Prüfung ihre Richtig⸗ 
feit ergeben babe. 

5) Die Zulafjung des Kandidaten zum Studium 
ber Geodaͤſie begründet für ihn nur dann bie An- 


rechnung dieſes Studiums auf die unter Nr. 5 im 65 


Borftebende Abänderungen der im Stüd 40 Jahr⸗ 


bezeichnete zweijährige Studienzeit und die Ausficht auf| gang 1882 dieſes Amtsblattes auf Seite 397 bis 402 


fpätere Zulaffung zur Lavdmeſſerprüfung, wenn Die 
Probearbeiten (Nr. 1 bis 4) von der Landmeſſer⸗ 
Prüfungs⸗Kommiſſion ($ 3) für ausreichend eradıtet 
werden, um darzuthun, daß der Kandidat ſchon vor dem 
Eintritt in das Studium der Geobäfte die erforderlichen 
praftifchen Vorkenntniſſe in dem den vorftehenden Be⸗ 
flimmungen entiprechenden Umfange erworben habe. 

$ 9. 1) Ob und mit welder Zeit der Beſuch 
einer preußiichen ober nichtpreußiichen Univerfität ober 
einer anderen preußifchen oder nichtpreußiſchen Hoch- 
ſchule oder Alabemie auf das geobätifhe Studium 
($ 5 Nr. 5) angerechnet werben fann, wird in jedem 
einzelnen Falle von der Dber-PrüfungssKommilfion 
($ 1) beffimmt. 

Die Entjcheidung ber per Prüfungd-Rommiffion 
it von ber Prüfungs-Kommilfion ($ 3) unter Bei⸗ 
fügung ihres Gutachtens in der Regel erft nach Ablauf 
von ſechs Monaten einzuholen, nachdem der Kanbibat 
in das geodätiihe Studium thatſaͤchlich eingetreten if. 

‚Die Anrechnung iſt hoͤchſtens mit einem Jahre 


zuläifig. 

) Dem Nachweiſe des geodätifchen Studiums 
($ 5 Nr. 5) find die während der Studienzeit ange- 
fertigtem und als ſolche von dem Lehrer beglaubigten 
Uehungdarbeiten geodätiichen und kulturtechniſchen In⸗ 
balts beizufügen. 
Beſondere Beflimmungen in Betreff ber 
Baumeiſter, Bauführer, aſſeſſoren und 

Forſtreferendarien. 

5 28. Baumeiſter und Bauführer, ſowie Forſt⸗ 
aſſeſſoren und Forſtreferendarien, die auf Grund der 
von ihnen als ſolche bereits abgelegten Prüfungen nach⸗ 
traͤglich auch die formelle Befähigung zum Landmeſſer 
erwerben wollen, haben die Beſcheinigung eines Land⸗ 
meſſers (Feldmeſſers) beizubringen, daß ſie mindeſtens 
ſechs Monate hindurch ausſchließlich mit ſpeciell nam- 
haft zu machenden Vermeſſungs⸗ und Nivellements⸗ 
arbeiten beſchäftigt geweſen ſind und dabei bewieſen 
haben, daß ſie ſelbſtſtaͤndig richtige Vermeſſungen, Kar⸗ 
tirungen, Berechnungen und Nivellements auszuführen 
vermoͤgen. 
Außerdem baben fie die im 5 8 bezeichneten und, 
‚wie dort vorgeichrieben, ausgeführten und beicheinigten 
Brobearbeiten, ſowie eine Beſchreibung ihres Lebens⸗ 
laufs vorzulegen. 

Berlin, den 12. Juni 1893. 

Der Finanz-Minifter. 


Miquel. 
Der Minifter für Landwirthſchaft, Domänen und Forften. 
v. Heyden. 
Der Minifter der äffentlihen Arbeiten. 
Thielen. 
Der Minifter der geiftlichen, 
Unterrichts⸗ und a mnal-Angelegenfeiten, 

ofie. 


* 


abgedruckten Vorſchriften über die Prüfung der oͤffent⸗ 
lich anzuſtellenden Landmeſſer werden zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. 
Potsdam, den 21. Juni 1893. 
Der Regierungs⸗Präſident. 
Polizei: Verorduung. 
betreffend die Verladung und Beförderung von Wiederkaͤuern und 
Schweinen nach den Nordſeehaͤfen. 
148. Auf Grund der SS 137, 139 des Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (Geſ.“S. S. 195) und der 66 6, 12 und 15 
des Geſetzes über die PolizeisBerwaltung vom 11. März 
1850 (Geſ.⸗“S. S. 265) wird für den Umfang des 
Regierungsbegirid Potsdam nachſtehende Polizei⸗Ver⸗ 
ordnung erlafien: 
Die PoligeisBerordnung vom 20. Zanuar 1888 
(Amtöblatt S. 29) wird aufgehoben. 
Potsdam, den 22. Juni 1893. 
Der Regierungs-Präftdent Graf Hue de Grais. 
Befanntmadhung. 
2149. Im Anflug an meine Polizei⸗Verordnung 
vom heutigen Tage, betreffend die Verladung und Be⸗ 
förderung von Wieberfäuern und Schweinen nad den 
Nordjeebäfen bringe ich zur Kenntniß, daß die durch 
meine Bekanntmachungen vom 4. uni 1890 
Amtsbl. S. 214/215 — und vom 21. April 1893 — 
Amtsbl. S. 163 — angeordneten foftenfreien thierärgt- 
lihen Unterfuchungen der von den Eifenbahnflationen 
Priewalf und Karſtädt nad den Norbfeehäfen zur Ver⸗ 
ladung gelangenden Viehſendungen bis auf Weiteres 
nicht mehr flattfinden, weil laut Bundesraths⸗Beſchluß 
vom 17. Mai d. J. von der Beibringung eines thier- 
ärztlichen Geſundheitszeugniſſes für dieje Viehſendungen 
in Zufunft abgeſehen werden joll. 
Potsdam, den 22. Juni 1893. 

Der Regierungs-Präfident Graf Hue de Grais. 
150. Dem von dem Bauerhofsbefiger Guſtav Ful- 
brecht im Gemeinbebezirf Trebenow, Kreis Prenzlau, 
zwiſchen ben Dörfern, Trebenow, Werbelow, Milow 
und Tübbenow, an ber ſüdlichen Geite des Weges von 
Werbelow nad Lübbenow, 2500 m nordweflih von 
Ttebenow, und 7 km vom Bahnbofe Nechlin, 2000 m 
ori von Lübbenow, errichteten Wirthichaftsgehöft ift 
ber Name 


Tannenhof 

beigelegt worden. 

Porsdam, den 22. Juni 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 

1851. Der Hufbeichlagmeifter Franz Redziegel 
aus Eremmen, Kreis Oftpavelland, geboren am 1dten 
Dezember 1868 ebendajelbft, hat nach 4monatlichem 
Beſuch der Anſtalt zur Ausbildung von Lehrſchmiede⸗ 
meiftern zu Charlottenburg die erforderliche Prüfung 
beftanden. 

Demfelben ift von der Prüfungs⸗Kommiſſion die 
Berechtigung ertheilt worden, den Titel „Hufbeichlag- 


J — — — — gm 


Amtsblatt. 


269 


Lehrmeiſter“ zu führen und als Vorſteher einer nach|fiter in Vierraden, Kreis Angermünde, bei einer 
dem Geſetze vom 18. uni 1884 vorgejehenen Lehr: | Kuh des Eigenthümers Aug. Neuendorf in Gdride, 


ſchmiede zu mirfen. 
Potsdam, den 26. Juni 1893. 
Der Negierungs-Präftdent. 
iehſeuchen. 


bei einer verendeten Kuh des Rittergutsbeſitzers Klam⸗ 
roth in Brig, Kreis Angermünde, der Bläschen— 
ausichlag unter einigen Rindviehftüden mehrerer Be⸗ 


Berlin. 


Kreis Ofprignig, die Maul: und Klauenfeude 
unter dem Rindvieh des Nitterguted Beerbaum, Kreid 
Oberbarnim. 


Erloſchen if die Maul- und Klauenfeude 
152. Feſtgeſtellt ift der Milzbrand bei einemlin Caſelow, Kreis Prenzlau, und unter dem Rind- 
verenbeten —8— auf dem Rittergute Niederlandin, vieh des Pächters Walter in Amalienhof, Kreis 


Oſthavelland. 


Potsdam, den 27. Juni 1893. 
Der Regierungs-Praͤſident. 


153 Nachweijung der an ben Pegeln der Epree und Havel im Monat Mai 1893 beobachteten Mafjerftände. 


. Spandau. ’ 
E | Ober | Unter: Ober p ie Pots⸗ 
ZINN N. N. . er dam. 
8 Waſſer. Waſſer. 

Meter. Meter. Meter. Meter. Meter. 

11 32,28 0,78 2,40 0,76 1,07 

2 | 32,30 30,76 2,40 0,68 1,07 

31 32,30 30,78 2,40 0,72 1,06 

A| 32,26 30,74 2,40 0,68 1,06 

5] 32,30 30,78 2,40 0,66 1,05 

6 | 32,28 30,72 2,44 0,66 1,04 

71 32,32 30,80 2,38 0,68 1,03 

8] 32,30 30,74 2,38 0,66 1,02 

91 32,28 30,72 2,40 0,62 1,00 
10 | 32,28 30,72 2,42 0,64 0,98 
11 | 32,28 30,70 2,42 0,56 0,97 
12 | 32,28 30,66 2,44 0,56 0,96 
13 | 32,30 30,60 2,40 0,56 0,94 
14 | 32,30 30,58 2,42 0,46 0,93 
15 1 32,30 30,58 2,42 0,48 0,91 
16 I 32,30 30,64 2,40 0,50 0,91 
17 1 32,30 30,58 2,40 0,50 0,90 
18 | 32,30 30,56 2,40 0,50 0,91 
19 | 32,30 30,60 2,40 0,52 0,90 
20 | 32,30 30,60 2,42 0,48 0,90 
21 | 32,30 30,58 2,42 0,42 0,89 
22 I 32,30 30,58 2,38 0,46 0,88 
23 | 32,30 30,58 2,42 0,46 0,88 
2A | 32,30 30,56 2,42 0,46 0,87 
25 | 32,26 30,48 2,40 0,44 0,89 
26 | 32,28 30,52 2,40 0,48 0,87 
27 I 32,28 30,54 2,36 0,46 0,88 
28 | 32,28 30,58 2,38 0,44 0,88 
29 | 32,28 30,56 2,36 0,44 0,87 
30 I 32,26 30,50 2,36 0,42 0,86 
31 | 32,30 30,50 2,36 0,42 0,84 

Potsdam, den 21. Zuni 1893. 


Befanutmachungen der Bezirksausfchüfle. 


Stadtkreis Berlin hält Ferien während der Zeit vom 
21. Juli bis 1. September d. 5. 

Während der Ferien dürfen Termine zur münb- 
Iihen Berhandlung der Regel nah nur in fchleunigen 
Sachen abgehalten werben. 
Iihen Zriften bleiben die Ferien ohne Einfluß. 


Auf den Lauf der gefeg- 


Brandenburg. 
Dber:z | Unter: 
Mafler. 
Meter. Meter. 
2,04 1,08 
2,04 | 1,68 
2 ‚06 1,68 
2.02 | 1,66 
202 | 1,64 
202 | 1,62 
210 | 1,66 
2 ‚04 1,64 
200 | 1,60 
200 | 1,58 
198 | 1,54 
196 | 1,50 
198 | 1,46 
200 | 1,42 
200 | 1,38 
202 | 1,34 
200 | 1,32 
1 ‚98 1 ‚28 
198 | 1,24 
1,98 | 1,20 
198 | 1,18 
200 | 114 
200 | 1,14 
200 | 1,10 
192 | 1,12 
{92 | 4110 
150 | 1,08 
190 | 1,06 
1890 | 1,04 
188 | 1,02 
202 | 1,00 


Berlin, den 22. Juni 


Rathenow. 
Dber: | Unter 
Maffer. 

Meter. Meter. 
1,74 1,42 
1,70 1,38 
1,70 1,36 
1,68 1,36 
1,68 1,36 
1,66 1,32 
1,64 1,32 
1,62 1,30 
1,62 1,28 
1,60 1,28 
1,58 1,26 
1,56 1,24 
1,56 1,24 
1,56 1,24 
1,54 1,20 
1,50 1,18 
1,48 1,16 
1,44 1,10 
1,42 1,10 
1,38 1,06 
1,36 1,02 
1,32 0,94 
1,32 0, 

1,32 0,84 
1,32 | 082 
1,32 0,80 
1,32 0,78 
1,32 0,74 
1,32 0,70 
1,32 0,68 
1,32 0,68 


Havel: 
berg. 


2,16 


Dun 
= m > a} 
387 
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[0 Re Re oRI-RI-RI- VI) 
82888385 


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I) 


Der NRegierungs-Präftbent. 


Died wird hierdurch unter Bezugnahme auf die 
6. Der unterzeichnete Bezirksausſchuß für den | Beflimmungen im $ 55 des Regulativs zur Ordnung 
des Geſchäftsganges und des Verfahrens bei den Be— 
zirksausſchüſſen vom 28. Februar 1884 (I. Sonber- 
Beilage zum 13. Stüd des Potsdamer Amtsblattd von 
1884, Seite 3 ff.) zur Öffentlichen Kenntniß gebradt. 


189, 


Der Bezirksausſchuß für den Stadtfreis Berlin. 


Be FREE 


270 


Bekanntmachungen des Königlichen Polizei⸗ 
Präfbenten zu Berlin. 
Befanntmahung. 

60. Der Droguift A. Bollmann, 3. 3. Raftanien- 
Allee Nr. 23 hier wohnhaft, preift neuerdings wieder 
in Broſchüren wie Zeitungen theil@ unter eigenem 
Namen, theild unter ber Firma einer „Medizinifchen 
Buchhandlung” ein Gebeimmittel gegen 
Trunkfucht an. Das Mittel, vor dem bereits früher 
gewarnt ift, befteht nach fachverftändiger Unterfuhung 
lediglich aus Enzianwurzel und Enzian-Extraft, ſowie 
Bärlappfamen (Semen Lycopodii), die in Pillenform 

verfauft werben. 


Der wirkliche Werth der in Schadteln für 
10 Mark verkauften Pillen beträgt nur etwa 
50 Pfennige. 


Dies wird hierdurd zur öffentlichen Kenntnig mit 
dem Bemerfen gebracht, daß das Mittel die ihm zu— 
geſchriebene Heilwirkung nicht beſitzt. 

Berlin, den 20. Juni 1893. 

Der Poligei-Präfident. 


Bekanntmachungen der Königl. Direktion 
der Nentenbant der Provinz Brandenburg. 
Befanntmadhung. 

7. Bei der in Folge unfrer Belanntmahung vom 
22. 9. M. heute geſchehenen Berloofung von Nenten= 
briefen der Provinz Brandenburg find folgende 

Stüde gezogen worden: 
Litt. A. zu 3000 M. (1000 Thlr.) 149 Stüd 
und zwar bie Nummern: 
337 361 709 753 766 816 1223 1274 1442 1461 
1565 1584 1588 2346 2502 2606 3343 3404 3433 
3460 3654 3794 3809 4347 4403 4580 4588 4669 
4701 4887 5126 5284 5373 5389 5764 6076 6102 
6203 6387 6439 6544 6568 6619 6753 6768 6996 
6997 7034 7078 7145 7157 7158 7258 7421 7423 
7433 7462 7897 7961 8541 8556 8685 8750 8773 
8971 9058 9210 9328 9501 9510 9593 9681 9698 
9858 10002 10349 10360 10664 10788 10795 11059 
11117 11130 11348 11365 11378 11489 11565 
11567 11663 11768 11812 11950 11988 12176 
12578 12804 12891 12996 13041 13170 13288 
13333 13399 13431 13707 14042 14164 14346 
14378 14741 14763 15002 15068 15116 15144 
15187 15266 15405 15755 15760 16032 16151 
16179 16267 16860 16928 17061 17401 17562 
17614 17695 17843 17905 18031 18084 18191 
18256 18277 18281 18408 18460 18533 18544 
18766 19065 19094 19106 19312. 
Litt. B. zu 1500 M. (500 Tplr.) 52 Stüd 
und zwar die Nummern: 
67 81 142 245 556 827 921 930 1414 1699 1748 
1836 1861 2109 2207 2372 2619 2925 3244 3355 
3477 3704 3726 3771 3804 3980 4258 4308 4465 
4636 A786 4832 A846 4890 5027 5171 5260 5300 
3412 5432 5441 5815 5904 6110 6517 6533 6644 
6663 6688 6719 6720 6768. 


Litt. C. zu 300 M. (100 Thlr.) 198 Stüd 
und zwar bie Nummern: 

129 220 266 287 324 661: 778 837 862 1196 1277 
1566 1607 1621 1952 2012 2229 2250 2270 2401 
2402 2440 2452 2853 3088 3089 3181 3246 3398 
3426 3494 3658 3694 3808 3940 4172 A193 4425 
4695 A946 5013 5256 5301 5362 5587 5826 6033 
6104 6172 6206 6289 6356 6625 6678 6711 6743 
6824 7032 7046 7308 7453 7561 7662 7673 7753 
3289 8345 8431 8667 8750 8770 8824 8851 8977 
9352 9356 9395 9430 9524 9590 9601 9626 9629 
9698 9716 9742 9799 9867 9992 10011 10127 
10160 10385 10485 10527 10696 10806 11068 
11095 11193 11320 11486 11663 11880 12003 
12507 12520 12662 12884 13181 13628 13747 
13764 13876 14259 14265 14329 14482 14548 
14645 14680 15095 15108 15173 15228 15455 
15495 15530 15541 15556 15641 15885 16017 
16103 16149 16334 16357 16837 16864 16873 
16879 16931 17147 17436 17491 17597 17652 
17752 18167 18187 18255 18465 18540 18606 
18687 18709 19088 19197 19431 19457 19633 
19970 20279 20515 20572 20764 20816 20926 
21384 21713 21776 21907 22001 22539 
22726 22907 22997 23243 23436 23536 
23651 23707 23761 23852 23856 24014 
24028 24418 24688 24802 24806 24811 
24832 24887. 

Litt, D. zu 75 M. (25 Thlr.) 164 Stüd 

und zwar bie Nummern: 

224 276 499 560 787 897 1114 1167 1306 1461 
1654 1707 1838 1930 2103 2129 2447 2563 2628 
2791 2848 2863 2883 3024 3182 3234 3320 3358 
3436 3559 3666 3834 3971 4001 4040 A381 4623 
5065 5461 5481 5561 5765 6018 6128 6154 6191 
6438 6567 6686 6851 6973 7063 7209 7359 7456 
7703 7733 7773 7950 8070 8099 8295 8463 8518 
8556 8576 8690 8800 9061 9102 9107 9218 9324 
9428 9600 9842 9857 9906 10033 10246 10351 
10479 10746 10788 11024 11025 11039 11099 
11295 11380 11459 11543 11560 11842 12084 
12385 12448 12660 13051 13255 13260 13441 
13469 13515 13664 13676 13880 13932 14377 
14524 14529 14577 14903 15044 15085 15413 
15508 15627 15944 16101 16165 16207 16228 
16278 16708 16739 16765 16856 16892 16943 
17041 17060 17087 17174 17285 17801 17821 
17824 18140 18168 18216 18385 18434 18635 
18656 19217 19227 19316 19389 19452 19521 
19620 19654 19716 19735 19774 20019 20098 
20121 20303 20348 20495 20502 20624. 

Die Inhaber diefer Rentenbriefe werben aufgefor- 
dert, biejelben in coursfähigem Zuftande mit den dazu 
ehörigen Coupons Ser. VI. N 7—16 und Talons 
de der hiefigen Rentenbanffafie, Klofterfiraße Nr. 76, 
vom 1. Okiober d. I. ab an den Werktagen von 9 bie 
1 Uhr einzufiefern, um hiergegen und gegen Quittung 
den Nennmwerth der Rentenbriefe in Empfang zu nehmen, 


271 


Bom 1. Oftober d. J. ab hört die Verzinſung 
der ausgelooften NRentenbriefe auf. Bon den früher 
verlooften Nentenbriefen der Provinz Brandenburg find 
nachſtehend genannte Stüde nod nicht zur Einlöfung 
bei der Rentenbanf: Kaffe vorgelegt worden, obwohl jeit 
deren Fälligfeit 2 Jahre und darüber verflojfen find: 

vom 1. Aprif 1886 Litt. D. „N? 3082, 
vom 1. April 1891 Lit. A. M 14628, 
Litt. * NE 5356 7164 8001, 
Litt. D. MW 284 744 6771 
9221 14410 18221 
20513. 

Die Inhaber diefer Nentenbriefe werden wieder⸗ 
holt aufgefordert, ten Nennwerth derjelben nah Abzug 
des Betraged ter von den mitahzuliefernden Coupons 
etwa fehlenden Stüde bei unferer Kaffe in Empfang 
zu nehmen. 

Wegen ber Verjährung der ausgelooflen Renten- 
briefe ift die Beftimmung des Gefeges über die Errich- 
tung der KRentenbanfen vom 2. März 1850 $ 44 zu 
beadten. Die Einlieferung audgeloofter Rentenbriefe 
an die Nentenbanf- Kaffe fann auch durd die Poſt 
portofrei und mit dem Antrage erfolgen, daß der Geld⸗ 
betrag auf gleihem Wege übermittelt werde. Die Zu: 
fendung des Geldes gefchieht dann auf Gefahr und 
Koften des Empfänger und zwar bei Summen bie 
zu 400 M. durch Poſtanweiſung. Sofern es fih um 
Summen über 400 M. handelt, iſt einem ſolchen An- 
trage eine orbnungsmäßige Suittung beizufügen. 

Berlin, den 16. Mai 1893. 

Koͤnigliche Direktion 
der Nentenbanf für die Provinz Brandenburg. 
Bekanntmachungen der Röniglichen 
Eifenbahn:Direktion zu Berlin. 

16. Es wird wiederholt darauf aufmerffam gemacht, 
dag vom 1. Juli d. J. ab nur noch die durch die neue 
Verkehrs-Ordnung vorgejchriebenen Frachtbriefe ange: 
nommen werden. 

Berlin, den 16. Juni 1893. 

Königliche Eifenbahn-Direftion. 
Bekanntma dungen der Königlichen 
Eifenbabn: on zu Bromberg. 

Befanntmadung. 

26. Am 1. Juli d. J. wird ter auf der Bahnfirede 
Tilfit—Labiau zwiſchen Linfuhnen und Tilſit gelegene 
Haltepunft Alt-Weynothen für den beſchränkten Perjonen- 
und Gepädverfehr eröffnet, und werden bafelbft die auf 
der Bahnftrede Tilfit-Meblaufen verfehrenden Züge nad) 
Bedarf anhalten. Fahr: und Rüdfahrfarten werben 
zwilchen Alt-Weynothen einerfeitd und Gr. Britannien, 
Heinrihewalde, Linfuhnen, Mehlaufen, Sfaisgirren, 
Tilfit und Wilhelmsbruch andererjeitd auögegeben. Die 
Abfahrt der Züge von Alt-Weynothen findet wie folgt 


ftatt: 
Richtung nah Tilfit: 
Zug 771 um 11 Uhr 44 Din. Vorm. 
: 773 =: 5 24 
4 Nechm. 


2 


53 


- 


175 = 


s 


z > 


Richtun * Linkuhnen — Mehlauken: 
Zug m um 6 Uhr 38 Min Vorm. 
27 Naqhm. 
—* 46 
Gepädftüde werden von Alt-Weynothen unabgefer- 
tigt mitgenommen. Die Fracht hierfür wird auf ber 
Endftation erhoben. 
Näheres ift bei den Bahnhofs-Vorſtänden zuerfahren. 
DBromberg, den 17. Juni 1893. 
Königliche Eifenbahn-Direftion. 


27. Soeben erfdien dad Oſtdeutſche Eiſenbahn⸗ 
Kursbuh vom 1. Juli 1893, enthaltend die neueflen 
Fahrpläne der Eifenbahnftreden öflli der Linie Stral- 
jund— Berlin— Dresden, ſowie Auszüge der Fahrpläne 
der anjcließenden Bahnen von Mittel-Deutſchland, 
Defterreih, Ungarn und Rußland, auh Poſt- und 
Dampfihiffverbindungen, Angaben über Rundreiſe- und 
Sommerfarten u. |. w. Das Kursbuch ift auf allen 
Stationen des vorbezeichneten Bezirfd von den Kahr- 
farten-Ausgabeflellen, von den Bahnhofsbuchhändlern 
jowie im Buchhandel zum Preife von 26 Pfennig zu 
beziehen. Dromberg, den 24. Juni 1893, 
Königlide Eifenbahn-Direftion. 


Bekanntmachungen anderer Behörden. 
Es wird hiermit zur öffentliden Kenntniß 
gebradıt, daß am 20. Juni 1893 die Parey’er Schlenfe, 
jowie ter frühere „ſogenannte jchmale Graben’ dem 
Verkehr übergeben werden. Hierzu bemerfe ich noch, 
daß die Kanalftrede von dem Borfanal bei der Parey’er 
Schleuſe durdy die Baggerelbe und den früheren ſo⸗ 
genannten „ſchmalen Graben” bis zum Plauer See 
fortan die amtliche Bezeihnung „Wlauer Kanal‘, 
bie Strede vom Borfanal bei Niegripp dagegen über 
Ihleburg und Bergzow bis zur Mündung in ben 
Hauer Kanal bei Seetorf fortan die amtliche Bezeich- 
nung „Ihle Kanal“ führt. 
Magdeburg, den 10. Juni 1893. 
Der Regierunge-Präftdent. 


Perſonalchronik. 

Die Regierungs⸗Supernuwmerare Bieſel, Wey— 
mann, Schreiber, Arndt, Thiele, Thiemann, 
Kähne, Flemming, Paul, Kluwe und Cart find 
zu Regierungs-Sefretariats-Afftftenten ernannt worden. 

Der bei dem Königlichen Ober-Präſidium hierjelbft 
beichäftigte Negierungs-Rivil-Supernumerar Krüger 
iſt zum NRegierungd-Sefretariate-Aififtenten ernannt 
worden. ' 

Der wiſſenſchaftliche Hilfsitehrer Dr. Greifeld if 
unter Ernennung zum Oberlehrer dem Königlichen 
Luifen-Oymnaftum zu Berlin überwiefen worden. 

Der bisherige Gemeindeichullehrer Armborft if 
als Oberlehrer an der 1. ſtädtiſchen Realfchufe in Berlin 
angeftellt worden. 

Die bisherige wiſſenſchaftl. Hilfslehrerin Fräulein 
Dammer if als ordentlid.e Lehrerin an der Victoria⸗ 
ſchule in Berlin angeftellt worden. 

Der bisherige wenigen SHÄÜETT Dr. 


z 


5 


Fr 2 


2 
— 


- 


272 


Strüver ift als ordentlicher Lehrer an der Sophien- Im Verwaltungsbezirke der Könglichen Hofkammer 
ſchule in Berlin angeſtellt worden. der Koͤniglichen Familiengüter iſt der Hegemeiſter 
Die Lehrerin Reis ner iſt als Gemeindeſchullehrerin Sacher zu Wüſtemark, Oberförſterei Königs⸗Wuſter⸗ 
in Berlin angeſtellt worden. haufen, in den Ruheſtand getreten, der Förſter Theile 
Die Lehrerinnen Koh VI, Kumme, Merg,|von Staafow, Oberförfterei Staafow, nah Wüftemarf 
Paſchke und Griep I. find ale Gemeindefchullehre- verſetzt und der bisherige Forftaufieher Rojemann zum 


rinnen in Berlin angeftellt worden. Königlichen Förfter in Staafow ernannt. 
Yusweifung von Ausländern aus dem Meichögebiete. 
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Dabım 
CH TORE der welche bie Ausweilnng ‘ 
E bes Ausgewieſenen. Beftrafung. befchloffen hat. ee 
1. 2. | 3. 4. 5 6. 








a. Auf Grund des 5 39 des Strafgeſebbuchs 
geboren am 31. Marz Unterſchlagung, einfacher Kaiſerlicher Bezirfe-]| 12. Mai 
1858 zu Oberdorf, und jchmerer Diebftapt Präfident zu Colmar, 1893. 
| Kanton Bafelland, | im Wiederholungsfall 
Schweiz, ortdangebörig| (5 Jahre Zuchthaus 
zu Reipoldswil, eben⸗ Iaut Erkenntniß vom 
daſelbſt, 24. Mai 1888), 
2) Samuel Fuchs |geboren am 20. April Kuppelei (6 Monate Ge⸗Kaiſerlicher Bezirks⸗ 13. Mai 
(Jacobowicz), 1833 zu Lutomiersf,| fängnig laut Erfenntnig| Präfident zu Straß: 1893. 
Kreid Last, Gouver-) vom 14. Dezember] burg, 
nement Piotrfom, Po=| 1892), 
fen, ruſſiſcher Staate- 
angehöriger, 
3| Anton Nehiba, geboren im Jahre 1867 wiederbolter ſchwerer und Königlich preußifcher| 20. Kebruar 
Tagearbeiter, zu Römerftadt, Mäh-| einfacher Diebſtahl (vier Regierungapräflbent 1893. 
ren, ortsangehörig zu) Jahre Zuchthaus Taut| zu Oppeln, 
Tichenfomig, DBezirfl| Erkenntniß vom 13ten 
Landöfron, Böhmen, | Mai 1889), 
4| Petronele Smudz- |geboren im Jahre 1853| Diebftahl in 3 Fallen Königlich preußiſcher 17. Auguſt 
kiewicz, geb. Dzwo⸗ zu Rabin, Kreis Wre:| (2 Jahre Zuchthaus Regierungspräſident 1892. 
niarz, Arbeiterfrau, ſchen, Preußen, orts-, laut Erkenntniß vom| zu Bromberg, 
angehörig zu Sub 16. März 1891), 


EN 


Auguft Frey, 
Tagner, 





Polen, 
b. Auf Grund des 6 362 des Strafgeſetzbuchs: 
5 Albert MigaelArends jgedoren am 14. Maillanpftreichen, Königlich bayeriſche I. Mai 
Schneider, 1866 zu Merſch, Be- Doll Direktion 1893. 
zirf Capellen, Luxem⸗ Müunchen, 
burg, ortsangehörig zu 
Sapellen, 
6| Bernhard Barth, Igeboren am 5. Auguſt Landſtreichen u. Betteln,Königlih preußiſcher 20. Mai 
Lumpenſammler, 1839 zu Koͤhlendorf, re iventi' 1893, 
Bezirk Schüttenhofen, Caſſel, 


orts angehoͤrig ebendaſ., 
7| Marie Heger, |geboren am 2. Maärzſgewerbsmäßige Unzucht, Koöniglich preußiſcher 23. Mat 
Kelfterin, 1870 zu Milſau, Böh- Negierungspräfidenti' 1893. 
men, ortsangehörig zu zu Minden, 
Tſchermich, Bezirk Ko- 
motau, ebendaſelbſt, 


Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger. 
(Die Inſertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Druckzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 


Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdanı. 
Potsdam, Buchbruderei der A. W. Hayn'iden Erben. 


273 


Amtsblatt 


Ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stüdf 27. 


Befanntmachungen der Königl. Minifterien. 
Befanntmadhung 
ven Anfauf von Remonten für 1893 betreffend. 

18. Zum Ankaufe von Remonten im Alter von drei 
und ausnahmsweiſe vier Jahren find im Bereiche der 
Königlihen Regierung zu Potsdam für dieſes Jahr 
nachſtehende, Morgens 8 reip. 9 Uhr beginnende 
Märkte anberaumt worden und zwar: 


- 11. Juli Stasburg U/M., 

« 12. Auguft Meyenburg, 

.- 15. - Wittflod, 

- 16. = MNeuftadt a. D. 9 Uhr. 


Die von der Nemonte-Anfaufs-Rommiffion er- 
fauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und fofort 
gegen Quittung baar bezahlt. 

Pferde mit ſolchen Kehlern, welche nach den Landes⸗ 
gelehen den Kauf rüdgängig machen, find vom Ber- 
äufer gegen Erflattung bed Kaufpreijed und ber Un- 
foften zuruͤckzunehmen, ebenfo Krippenjeger und Klop⸗ 
bengfte, fowie Wallade mit ausgeprägter Hengft: 
Manier, melde ſich in den erften zehn bz. acht und 
zwanzig Tagen nah Einlieferung in den Depots ale 
ſolche erweiſen. Pferde, welche den Derfäufern nicht 
eigenthümlich gehören, ober durch einen nicht Tegitimirten 
Bevollmächtigten der Kommilfion vorgeftellt werben, 
find vom Kauf ausgeſchloſſen. 

Die Berfäufer find verpflichtet, jedem verkauften 
Pferde eine neue ftarfe rindlederne Trenje mit flarfem 
Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf 
mit 2 minbeftens zwei Meter langen Striden ohne be- 
fondere Vergütung mitzugeben. 

Um die Abftammung der vorgeführten Pferde feft- 
fielen zu fönnen, find die Dedicheine reip. Füllenſcheine 
mitzubringen, auch werden die Verkäufer erſucht, bie 
Schweife der Pferde nicht zu koupiren ober übermäßig 
zu verfürzgen. Werner ift es dringend erwünſcht, daß ein 
zu maffiger oder zu weicher Autterzuftand bei den zum 
Berfauf zu fiellenden Remonten nicht flattfindet, weil 
dadurd die in den Remontedepots vorfommenden Kranf- 
heiten ſehr viel ſchwerer zu überſtehen find, ald dies bei 
rationell und nicht übermäßig gefutterten Remonten ber 
Fall if. Die auf den Märkten vorzuftellenden Res 
monten müſſen daher in folder Verfaflung fein, daß fie 
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der 
Mufterung ihrem Alter entfprechend in Knochen und Mus⸗ 
fulatur ausgebildet find. 

Berlin, den 25. Februar 1893. 

Kriegsminifterium. Remontirungs-Abtheilung. 


Den 7. Juli 





1893. 


Befanntmachung, betreffend Abänderung ber Anweifung, betreffend 
das Verfahren bei der Ausftellung und den Umtauſch, ſowie bei 
der Erneuerung (Erfegung) von Quittungsfarten (66 101 ff. des 
Breiegee, Betr fenb die Invaliditäte: und Altersverficherung, vom 
18 . Juni 1889, R.G.Bl. S. 97) vom 17. Oftober 1 


Der Abfag 2 von den Worten: „Bleibt dem- 
gemäß... . Bid... . zu maden” und der Abſatz 3 
der Ziffer 6 der Anmweifung vom 17. Dftober 1890 
wird aufgehoben und durch folgende Beftimmungen erfegt: 

„Bleibt demgemäß die Zuläffigfeit der Aus- 
fiellung zweifelhaft und laſſen ſich die Zweifel nicht 
alsbald bejeitigen, fo bleibt es dem Ermeſſen ber 
Ausgabeftelle überlaffen, entweder die Ausftellung der 
Karte auszuſetzen und der für ihren Bezirk zu- 
ſtändigen Berfiherungsanftalt unter Mittheilung ber 
bie Zweifel begründenden Umftände Gelegenheit zur 
Aeußerung binnen einer kurzbemeſſenen Friſt zu geben, 
oder die Karte auszuftellen und der Verſicherungs⸗ 
anftalt unter Mittheilung der Bedenken von der Aus⸗ 
ftellung der Karte Kenntniß zu geben. 

ft im erfleren Falle die Verfiherungsanftalt 
mit der Ausſtellung der Karte einverftanden ober geht 
eine Aeußerung von ihr binnen ber gejegten Frift 
nicht ein, jo hat die Ausgabeftelle die Karte alsbald 
augzuftellen. 

Widerfpriht dagegen bie Berfiherungsanftalt 
der Ausftellung, fo ift die Sache in beiden Fällen 
als Streitigfeit im Sinne der $$ 122, 123 a. a. O. 
zu behandeln, furger Hand an die zur Entfcheidung 
zufländige Berwaltungsbehörbe abzugeben und bie 
endgültige Erledigung diefer Streitigfeit abzuwarten. 
Je nah dem Ergebniß diefes Verfahrens ift die Aus- 
ſtellung der Ouittungsfarte, fofern fie noch nicht er- 
folgt war, vorzunehmen oder endgültig abzulehnen. 
War die Starte aber bereits ausgeftellt, jo ift nöthigen- 
falls die Einziehung der Karte und bie Bernihtung 
ber verwendeten Marfen nad Maßgabe des $ 12 
a. a. O. (vergl. Ziffer II. 8 der Befanntmadung vom 
24. Dezember 1891 Reichsgeſ.⸗“Bl. S. 399) zu ver- 
anlaffen. 

Wird die Ausſtellung der Karte aus anderen 
Gründen ald wegen befiehender Zweifel über bie 
Berficherungspflicht oder über das Recht zur Selbft- 
verfiherung abgelehnt, jo fteht dem Antragfteller bie 
Beichwerde im Auffichtswege zu‘. 

Berlin, den 14. Juni 1893. 

Der Minifter des Innern. Der Minifter für Handel 
In Bertretung: und Gewerbe. 
Braunbehrend. Im Auftrage: Sieffert. 





274 


Bekanntmachungen 
des Königlichen Negierungs⸗Präfidenten. 187. 


IBA. Bekanntmachung, 
betreffend die Sperzun des Oder: 
Spreess@anals bei den Schleufen zu 


Fürftenberg a./D. 
Wegen dringlicher MHeparaturarbeiten 
wird * Oder-Spree: Sanal gan Der unteren 
eufe zu Fürſten i® zur oberen 
Slate ebenbafelbti in der Seit om 29ften 
zul bis einfchließlich den 5. Auguſt d. * 
et den geſammten Schifffahrtsverke 


Für kleinere hrzeuge kann die Waſſer⸗ 
ſtraße über FR hie benußt werden. 
Potsdam, den 28. Juni 1893. 
Der Negierungs:Präfident. 


BDBetfanntmadung. 
Schiedsgericht für Unfallverficherung betreffenv. 
155. Zum Borfigenden des in der Stadt Kyritz 
für die Negiebauten ded Kommunalverbandes des Kreifes 
Oſtprignitz errichteten Schiedsgerichts ift der Regierungs⸗ 
Alleffor Dr. von Guérard in Potsdam und als 
beilen erfter Stellvertreter der Regierungs-Affeffor Ded- 
mann daſelbſt und als zweiter Stellvertreter der Re⸗ 
gierungsrathb Klotzſch ebendafelbft ernannt. 
Borfiehendes wird mit dem Bemerfen zur öffent: 
lichen Kenntniß gebracht, daß durch Erlaß des Herrn 
Handelsminifterd vom 14. Juni d. Is. der Kommunal: 
verband des Kreifes Oftprignig mit der Wirfung vom 
1. Juli 1893 ab für Teiftungefähig erflärt iſt. 
Potsdam, den 29. Juni 1893. 
Der Regierungs-Präflbent. 


Anlegung einer Apothefe zu Heegermühle bei Gberswalbe. 
156. Im Dorfe Heenermühle, Kreis Oberbarnim, 
am Finow⸗Canal 7 km weftli von der Stadt Ebers⸗ 
walde belegen, fol eine Apotheke angelegt werben. 
Bewerbungen um bie Conceffion nehme ih bis zum 
1. September d. J. entgegen. 

Die Bewerber haben ihre Approbation, eine aus⸗ 
führfiche Tebensbeichreibung mit Angabe ihrer Eonfelfion 
und ihrer Kamilien:Berhältniffe, amtlich beftätigte Zeug- 
niffe über ihre bisherige Beichäftigung und Führung 
einzureihen nnd die Derficherung abzugeben, daß fie 
eine Apothefe bisher nicht befeflen haben, auch nach⸗ 
zuweiſen, daß ihnen die zur Einrichtung der Apothefe 
und zum Anfauf des erforderlichen Grundflüds oder 
zum Neubau eines Haufes nothiwendigen Gelbmittel zur 
Verfügung fiehen. 

Da fi eine große Zahl älterer Apotheker, melde 
zunächſt zu berüdfichtigen find, zu melden pflegt, haben 
Bewerber, welhe nach dem jahre 1880 approbirt 
find, feine Ausfiht auf Erfolg. 

Potsdam, den 30. Juni 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 


Viehſeuchen. 
Das an der Räude erkrankte Pferd des Kauf⸗ 
manns Matteck in Rixdorf, Kreis Nieder⸗Barnim, iſt 
geſundet. 

Die Maul: und Klauenſeuche iſt feſtgeſtellt 
unter dem Rindyieh des Gutsbefigerd Grothe in Alt- 
Töplig, Kreis Zauch-Belzig. 

Potsdam, den 4. Juli 1893. 

Der Regierungs:Präftdent. 


Bekanntmachuugen der Beyirlöausichäfle. 


BDBefanntmadung. 
Die Ferien des Bezirks-Ausſchufſes betreffend. 

7. Der Bezirksausichn vom 
21. Juli bis zum 1. September Ferien. 

Während derjelben werden Termine zur münb- 
fihen Berhandlung nur in fchleunign Saden ab- 
gehalten. zuge ejuche find als ſolche zu begründen 
und mit „Ferienſache“ zu bezeichnen. 

Potsdam, den 15. Juni 1893, 

Der Bezirks⸗Ausſchuß. 
Ruffmann. 


Bekanntmachungen des Königlichen Polizei⸗ 
Präfisenten zu Berlin. 
Bekanntmachung. 

61. Der ſtädtiſchen Desinfectiong-Anftalt hierſelbſt, 
zu welder der Zugang nur vom Kottbufer Ufer 
Ver. 19 ftattfinden darf, find wiederholt yon euer: 
halb Betten, Kleider, Waͤſche und andere Gegenftände 
zur Desinfection zugegangen, welche durchaus ungenügend 

verpadt geweſen find. 

Da bei ungenügender Berpadung der infieirten 
Sachen leicht eine Uebertragung von anfledenden Kranf- 
heiten auf das mit dem Transporte betraute Perfonaf 
fattfinden kann, jo beflimmen wir hierdurch, daß ale 
der ftäptifehen Desinfeetions⸗Anſtalt — Kottbuſer 
Ufer Wr. 19 hierſelbſt — von außerhalb, ein- 
ichließlih der benachbarten Ortichaften, zur Des: 
infeftion zugehenden Gegenflände in feiten, im 
Innern mit Blech ausgeichlagenen Riften, 
verpadt zugefandt werden müfjen. 

Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen 
werben dem Koͤniglichen Polizei-Präſidium hierſelbſt 
Behufs der Beſtrafung angezeigt werden. 

Die Rückgabe der von Auswärts zur Desinfection 
eingelieferten Gegenſtaͤnde erfolgt nur nach vorheriger 
Bezahlung beziehungsweiſe unter Nachnahme der tarif⸗ 
mäßigen Gebühren. 

Berlin, den 30. Juni 1888, 

Magiftrat biefiger Königlihen Haupt- und Reſidenzſtadt. 


Polizei⸗Verordnun 
betreffend Verpackung und Verſendung von Gebrauchſgegenſtänden 
von Ortſchaften außerhalb Berlin an die hieſtgen ſtäͤdtiſchen Des 
infectionsanftalten. 
Auf Grund der SS 143 und 144 bes Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (G.⸗S. S. 195 ff.) und der 66 5 ff. des Geſetzes 





275 


über die Polizei-Berwaltung vom 11. März 1850 
(8.:5. S. 265) wird hierdurch nad Zuflimmung bed 
Gemeindevorftandes für den Stadtkreis Berlin Fol: 
gendes verorbnet: 

Einziger Paragraph. 

Wer den, über Verpadung und Berjendung von 
Gebrauchögegenftänden, welche von außerhalb ein: 
ſchließlich der benachbarten Ortſchaften ven 
biefigen ſtädtiſchen Desinfertionsanftalten zugejandt 
werden, von dem hiefigen Magiftrat unter dem heutigen 
Tage veröffentlichten Vorſchriften zuwiderhandelt, wird 
mit Geldſtrafe bie zu 30 Marf beftraft. 

Berlin, den 30. Juni 1888, 

Der Polizei-Präfident. 
gez. Freiherr von Richthofen 


> 

Borflehende Beftimmungen bringe ich hiermit wieder: 
holt in Erinnerung mit dem Bemerfen, daß jede Zu- 
widerhandlung unnachfichtlich ſtrafrechtlich verfolgt 
wird. Berlin, den 20. Juni 1893. 

Der Polizei-Präfident. 
Polizei⸗Verordnung. 

62. Auf Grund der 88 143 und 144 des Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Yuli 
1883 (G.⸗S. S. 195 ff.) und der $6 5 ff. des Ge⸗ 
jeges über die Polizei-Berwaltung vom 11. März 1850 
(8.:6. S. 265) wird hierdurch nach Zuflimmung bes 
Gemeindevorftandes für den Stabtfreis Berlin Fol- 
gendes verorbnet. 

$ 1. Die Abladung und Lagerung folgender aus 
den Häuſern bezw. von den Grundftüden innerhalb des 
Weichbildes von Berlin weggebradten Stoffe, und 
zwar: 

von Küchen⸗ und Fleiihabfällen, Knochen, Müll, 

Aſche, Schladen, Abraum, Schutt, Kehricht, Modper, 

Scherben, Fabrifabgängen und anderen ähnlichen, 

ſowie allen übelriedhenden Stoffen mit Ausnahme 

von reinem thierifchen Dünger 
darf nur auf den zur Zeit beflehenden, von Seiten ber 
Stadtgemeinde eingerichteten ober auf den gemäß nad- 
ſetender Beſtimmungen angelegten Abladeplätzen er⸗ 
olgen. 

$ 2. Jeder Unternehmer, welcher einen Müll⸗ 
ıc. Abladeplag einrichten will, hat ſpaͤteſtens mit Er⸗ 
Öffnung des Betriebed dem Königlichen Polizei-Präft- 
bium unter Beifügung eined Planes in doppelter Aus- 
führung, aus welchem Lage, Ausdehnung und Umgebung 
des Plages deutlich, zu erjehen find, Anzeige zu machen 
auch eine Erläuterung mit einer Abfchrift derjelben bei- 
zulegen, aus welcher genau erfichtlich ift, daß und wie 
bie ın ben nachfolgenden Paragraphen enthaltenen Be⸗ 
Rimmungen bei dem Betriebe berüdftchtigt werben follen. 

$ 3. Jeder Abladeplag muß von allen Sffentlichen 
Straßen bezw. Plägen, Wegen, Durchläſſen und Brüden 
mindeſtens 100 Meter und von den nächfibelegenen 
Wohnftätten mindeflens 500 Meter entfernt fein. 

Als „Öffentlich gelten alle Straßen ıc., welche 
gemäß 88 55 ff. des Geſetzes über die Zufländigfeit 


der Verwaltungs⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörden 
vom 1. Auguf 1883 (G.⸗S. ©. 237) der Auffiht der 
Wegepolizei unterftehen. 

$ 4. Die Ausdehnung eined Abladeplatzes darf 
nicht unter 10000 Quadratmetern Fläcenraum betragen. 

$ 5. Jeder Abladeplag muß mit einem feften, 
mindeflendg 2 Meter hoben, durch dicht aneinander 
Ichließende Bretter hergeftellten Zaune umfriedigt fein, 
in welchem mindeſtens ein jederzeit in brauchbarem Zu⸗ 
ftande befindliched, in eifernen Angeln hängendes, ver- 
ichließbares Zufahrtsthor angebradt fein muß. 

Die Ablapdeftele muß durch den Zaun derartig 
abgefchloffen fein, daß eine Staubentwidelung, ſowie 
ein Umbherfliegen von Papierſchnitzeln u. |. w. über bie 
Grenze der Abladeftelle hinaus ausgeſchloſſen bleibt. 

Die abgeladenen Stoffe find bei eintretendem Be⸗ 
dürfniffe zu desinfteiren. 

$ 6. Die Zufahrten nah einem Ablabeplage, 
ſowie die Ein- und Ausfahrten nad) und von demielben 
müflen fefte, dad Erdreich bededende Fahrbahnen bilden. 
Diefelben find in einem, dem beabfihtigten Zwecke 
entiprechenden Zuftande berzuftellen und zu erhalten. 

5 7. Auf jedem Abladeplatze muß mindeftend eine, 
vom Unternehmer anzuftelende Perjon während der⸗ 
jenigen Zeit, während welcher dort abgeladen wird, 
zum Anweiſen, Aufrechterhalten der Ordnung und der⸗ 
gleichen ununterbrochen anweſend fein. 

Die vorerwähnte Zeit hat der Unternehmer in 
feiner. Anzeige ($ 2) anzugeben. 

Etwaige jpäter eintretende Aenderungen find dem 
Polizei⸗Praͤſidium anzuzeigen. 

$ 8. Auf jedem Abladeplage iſt für Trinfwaffer 
zu jorgen und müſſen Bebürfnißanftalten in ausreichender 
Anzahl vorhanden fein. 

$ 9. Dem Polizei-Präfidium bleibt ed vorbehalten, 
Ausnahmen bezüglich der in den 88 3—8 angeführten 
Bedingungen zuzulaffen. 

$ Die Höhe ber gelagerten Stoffe barf 
6 Meter nicht überfleigen. Iſt diefe Höhe erreicht, fo 
ift der Unternehmer verpflichtet, Die gelagerten Maſſen 
mit einer mindeflens 0,3 Meter hohen Sand», Kies⸗, 
Lehm-, Grus⸗ oder Erdſchicht zu bebeden. 


$ 11. Wenn ein Abladeplag den in den 88 3r-8 


feftgejesten Anforderungen nicht mehr entſpricht, fo iſt 
berjelbe auf Anordnung des Polizei-Präfidiums zu 
ſchließen. 
$ 12. Auf die bereits beſtehenden, von Seiten 
der Stadtgemeinde eingerichteten Abladeplätze ($ 1) 
findet dieſe Polizei-Verordnung nur infomweit Anwendung, 
als es fi um Neueinrichtungen auf denfelben handelt. 

$ 13. Das Ausfuchen und Wiederfortfchaffen der 
auf einem Abladeplage Iagernden Stoffe, das fogenannte 
Schaalen, ift unftatthaft, wenn daſſelbe von dem Polizei- 
Prafidbium bei einer vorhandenen oder zu befürdtenden 
Epidemie, ſowie zu Zeiten anhaltender Dürre mittelft 
Öffentlicher Belanntmadhung unterfagt worden ifl. 

Die jeweilige Befanntmadhung ſoll fich höchſtens 
auf einen vierwoͤchentlichen Zeitramm erflreden und ver- 


... “a Hilfe ⸗ 





276 


liert ihre Gültigkeit, wenn fie nach Ablauf diefer Zeit 
nit ausdrücklich erneuert wird. 

$ 14. Werden auf einem innerhalb des Weich- 
bildes von Berlin belegenen, nit nach den Beftim- 
mungen ber 66 3—8 als Abladeplatz eingerichteten 
Grundftüde Stoffe der im $ 1 angeführten Art abge: 
laden, fo ift der Eigenthümer des betreffenden Grund: 
ſtücks verpflichtet, binnen 24 Stunden, nachdem er yer« 
jönlich, oder der Nutzungsberechtigte (Pächter, Miether ır.) 
von der erfolgten Abladung Kenntniß erhalten hat, für 
die Fortihaffung diejer Stoffe zu forgen, wibrigenfalls 
die Fortſchaffung polizeilicherfeitd auf feine Koften be- 
wirft werben wird. 

Die firafrechtliche Verfolgung der durd die Ab- 
ladung begangenen Webertretung wird hierdurch nicht 
berührt. 

$ 15. Zumiderhandfungen gegen diefe Verordnung 
werden, fomeit nicht geſetzlich eine höhere Strafe vor- 
gefehen ift, mit Geldfirafe bis zu 30 Mark befiraft. 

$ 16. Dieje Verordnung tritt mit dem 14ten 
Tage nad ihrer Verkündung in Kraft. 

Berlin, den 26. Juni 1893. 

Der Polizei-Präfident. 

Freiherr von Richthofen. 
Bekanntma ungen der Raiferlichen 
on ion zu Potsdam. 
Befanntmadhung. 

34. Diejenigen Perfonen, welche noch in biefem 
Jahre Anſchluß an eine der Stadt:Ferniprech: 
einrichtungen in Brandenburg (Savel), ©: 
enick, Eberöwalde, PIE Shagen, Gr.: 
ichterfelde, Grünau arf), Liepe (Oder), 
Ludwigsfelde, Neuruppin, Nowawes⸗Neuen⸗ 
dorf, Oderber art), Dranienburg, 
potebam, NHatbenow, Spandau, Steglik, 
egel, Wannfee, Zeblendorf (Kr. Teltow) 
und Zoffen wünſchen, werden erfucht, ge Anmeldımgen 
recht bald, fpäteftens aber bis Ende Auli an 
das Kaiſerliche Poftamt in dem betreffenden Orte — für 
Potsdam an das Kaijerliche Telegraphenamt dafelbft — 
zu ridten. Später eingehende Anmeldungen 
fönnen erſt nach dem 1. April 189A be: 

rückfichtigt werben. 

‚Bei den bezeichneten Berfehrsanftalten können die 
Bedingungen für den Anfchluß eingelehen und Formu⸗ 
lare für die Anmeldung in Empfang genommen werben. 

Potsdam, den 14. Juni 1893. 

Der Kaiſerliche Ober-Poftdirector. 
Bekanntmachungen des Königlichen 
Eovnfiftoriume der Provinz Brandenburg. 
Befanntmahung. 

7. Durch das auf Grund der Allerhödhften Cabi⸗ 
nets⸗Ordre vom 30. April 1830 erlaflene Reſkript dee 
Königlihen Minifteriums der geiftlichen ıc. Angelegen- 


heiten vom 5. Mai deijelben Jahres ift den evangeliichen | 28. 


die Gemeinde, welcher fie angehören wollen, zu mählen. 
Dieſes Recht findet nad Maßgabe der angeführten Wer⸗ 
ordnung, in Folge ded Beitrittö der evangeliichen 
Kirchengemeinden in Berlin zur Union und unter Be⸗ 
ziehung ber allgemeinen Beftimmungen auf die bejon- 
deren Berhältniffe diefer Gemeinden, hierſelbſt in der 
Weiſe Anwendung, daß die den von auswärts zu= 
ziebenden Perjonen zuflebende Wahl getroffen werben 
fann zwiſchen einerſeits der betreffenden, mit einem 
örtlich abgegrenzten Kirchiprengel verjehenen Gemeinde 
und andererfeitd der Dom: oder der Parochial⸗Kirche. 

Da die Ausübung dieſes Wahlrechts biöher an eine 
Frift nicht gebunden geweſen ift, jo hat fih dag Be⸗ 
bürfniß ergeben, den aus einer oft lange verjchobenen 
Feftftelung der Gemeindeangehörigfeit erwachſenden 
Uebelftänden für die Zufunft vorzubeugen. 

In Folge der auf Grund Allerhöchſten Erlafjes 
vom 6. September v. I. von dem Herrn Minifter der 
geiftlihen Angelegenheiten im Einverfländnig mit dem 
Evangeliihen Ober-Kirchenrathb ung ertheilten Ermäd- 
tiging wird demnach hierdurch Folgendes beſtimmt: 

) Alle von auswärts nad Berlin ziehenden evange⸗ 
liſchen Glaubensgenoſſen haben ohne Rückficht auf 
ihr bejonderes Confeſſionsverhältniß die Wahl, ſich 
entweder derjenigen Lokalparochie, innerhalb deren 
fie ihre Wohnung nehmen, ober der Gemeinde der 
Dom-Kirche reip. der Parochial-Kirche anzufchliegen, 
beren Mitglieder an feinen beflimmten Wohnort 
in der Stadt gebunden find und daher durd die 
Beränderung der Wohnung innerhalb der Stabt 
die Gemeinde und Kirche nicht wechſeln. 

Diefe Wahl muß jedoch binnen Jahresfriſt von 
der Niederlaffung in Berlin ab gerechnet, durd 
eine ausdrüdfihe Erklärung bei dem Kirchen 
Minifterium und dem Borflande der gewählten 
Kirche zu erfennen gegeben werben. 

Wird diefe Wahl in der bezeichneten Frift nicht 
ausgeübt, jo werden ſolche evangeliihe Einwohner 
als pflichtige Glieder derjenigen Lokalparochie, 
innerhalb deren ſie ihre Wohnung genommen 
haben, angeſehen und behandelt, und gehen bei 
jeder Veraͤnderung der letzteren in diejenige Pa= 
rochie ald Mitglieder über, in welder die neu= 
gewählte Wohnung belegen ift. 

Berlin, den 21. November 1859. 

Koͤnigliches Konfiſtorium der Provinz Brandenburg. 


2) 


3) 


%* 

Vorftehende Belanntmahung wird hierdurch von 
Neuem veröffentlicht. 

Berlin, den 24. Quni 1893. 
Königlihes Konfiftorium der Provinz Brandenburg. 

Belanıntmachungen der Königlichen 
@ifenbahn: Direktion zu Bromberg. 

Befanntmadhung. 
Am 26. Juni dB. J. gelangen im Binnen 


Glaubensgenoſſen, welde an einem Orte ihren Wohn |und Wechfelverfehr der Preußiihen Staatseiſenbahnen 
fig nehmen, mo mehrere ber Union beigetretene Kirchen- | untereinander, im Binnenverfehr der Reichseiſenbahnen 
gemeinben fich befinden, das Recht verliehen worben, lin Elfaß-Tothringen, im Reichshbahn-Staatsbahnverfehr, 


„gf®ö gg 








277 


Sowie im Wechfelverfehr der Preußiichen Staatebahnen 
mit der Oldenburgiſchen Staatsbahn Ausnahmetarife 
für Torffireu und Torfmull, fowie für Futtermittel in 
Wagenlabungen von mindeftens 10 000 für den 
Frachtbrief und Wagen oder Fradtzahlung für dieſe 
Gewichtsmengen zur Einführung, und zwar: 

1) für Torffireu und Torfmull, giltig bis Lften 

Septenber 1SBA; 

2) für Futtermittel, ale: 

a. Eicheln, Futterbrod, Maid, Futtermehl, Rüben- 
mehl (Artikel des Spezialtarife I.); 

b. Fleiſchfuttermehl, Griebenfuhen, Kleie, aud 
Grieskleie, Erbſenſchalenkleie und Gerftenfleie, 
Malztreber, getrodnete, Oelkuchen, Delkuchen⸗ 
meh! (zerfleinerte Delfuden) u. |. w. (mie im 
Spezialtarif II. genannt), Reisabfälle aller Art, 
weiche beim Poliren von rohem Neid oder bei 
der Stärfefabrifation gewonnen werden, Reis⸗ 
hülſen, Reisfuttermehl bezw. Reidfleie, Schlempen 
aller Art, getrodnete, auch gemahlene (Artifel 
des Spezialtarife IL); 

c. Branntweinfpälicht (naffe Schlempen aller Art), 
Kutterfräuter, friſche, Schnitabfälle und Köpfe 
von AZuderrüben, Nutterrüben, Mohrrüben 
—8 gelbe Rüben), Kohlrüben, weiße Rüben, 

ausgenommen Teltower und MärfifheRübchen), 
Hädfel, Heu, Malzfeime, Malztreber, naffe, 
und Weintrefter, Preßrüdftände von Kartoffeln 
oder Rüben, Diffufions-Rüdflände, Spreu, 
Buchweizenſchalen und Haferichalen, Stroh, 
auh Raps⸗ und Reisſtroh (Nrtifel ded Spe- 
zialtarif8 III.) giltig bis auf Weiteres. 

Soweit etwa bereits billigere Ausnahmeſätze für 
einzelne der vorgenannten Artifel beſtehen, bleiben die⸗ 
jeden bis auf Weiteres in Geltung. Nähere Auskunft 
über die Säge ertheilen ſämmtliche Güter-Abfertigungs- 
fiellen unferes Bezirke. 

Bromberg, den 26. Juni 1893, 

Königliche Eiſenbahn⸗Direktion. 


BDBefanntmadhung. 
28. Am 15. Juni d. 3. if die Station Gollnom 
für den Privatdepeichenverfehr mit befchränftem Tages⸗ 
dient eröffnet worden. 
Bromberg, den 30. Juni 1893. 

Königliche Eifenbahn-Direltion. 
Bekanntmachungen der Kreisausſchäſſe. 
17. Durch Beichluß ded Kreis⸗Ausſchuſſes des Kreiſes 
Oſt⸗Prignitz vom heutigen Tage find mit Einwilligung 
der Betheiligten die dem Rittergutöbefiger von Platen 
zu Wutife gehörigen, Band IV. Blatt NF 27 und 28 
des Grundbuch verzeichneten Grundſtücke Kartenblatt 2 
Parzellen NF 313/31, 314/31, 54, 61, 330/69, 106 
und 107 der Gemarfungsfarte von zufammen 1,0660 ha 
Größe vom Gemeinbebezirfe Wutike abgetrennt und mit 

dem Gutsbezirke Wutike vereinigt worden. 
Kyrig, den 23. Juni 1893. 
Namens des Kreis⸗Ausſchuſſes der Borfigende. 


‚zu Schleswig vom 


Betanntmachungen anderer Behörden. 


S Poligeinerordnung, f der Elb 
betreffend das Schleppen von gefnppelten Bahrzengen auf der Elbe. 
N ® Bom 2 uni 1893 i 


Auf Grund des 6 138 des Geſetzes über die all« 
gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird 
hierdurch für die preußifche Eibfirede von der ſaͤchſiſchen 
Grenze bis zur Seevemündung binfihtlid des Schlepp⸗ 
verfehrs zu Thal Folgendes verordnet. 

5 1. Raddampfer mit mehr ald 70 qm und 
Schraubendampfer mit mehr ald 50 qm Refielheisfläce 
dürfen bei Waflerfländen von mehr ald 1,50 m am 
Magbeburg’er Pegel vom Herrenfrug abwärts im An- 
hange zwei hinter einander hängende Reihen neben ein- 
ander gefuppelter Fahrzeuge zu Thal führen, es bürfen 
jedoch Teßtere bis Zollenipiefer abwärts die Breite von 
zufammen 22m nicht überjchreiten. Unterhalb Zollen- 
ſpieker bürfen die vorbezeichneten Dampfichiffe bei dem 
angegebenen Waſſerſtande 5 Fahrzeuge jeder Breite zu 
Thal fchleppen, und zwar entweder in 2 hinter einander 
hängenden Neihen zu 2 oder 3 neben einander ge- 
fuppelt, oder auch in der Weile, daß hinter 2 Reihen 
neben einander gefuppelter Fahrzeuge das fünfte in 
dritter Reihe folgt. ; 

Im Vebrigen ift auf der preußifchen Eibftrede von 
der ſaͤchfiſchen Grenze bis zur Seevemündung das 
Scleppen von hinter einander folgenden Fahrzeugen 
im Anhange der zu Thal gehenden Schleppbampfer 
verboten. 

$ 2. Zumiderbandlungen gegen vorftehende Be⸗ 
flimmungen werben mit einer Geldftrafe bis zu 60 M. 
ober mit entſprechender Haft geahndet. 

5 3. Die Vorſchriften der 66 1 und 2 der diee- 
feitigen Polizeiverorbnungen vom 23. November 1882 
und ber Poligeiverorbnung der Königlihen Regierung 

7 Suni__ 1883 und ber vor- 
17. September - 
maligen ‚ Königlichen Landdroftei zu Lüneburg vom 

. a P 
‘- Seviember 1883 werden, foweit fie fih auf ben 
Scleppverfehr zu Thal beziehen und den Beflimmungen 
des 6 1 diejer Verorbnung wiberfprechen, hierdurch aufs 
gehoben. 

Magdeburg, den 22. Juni 1893. 

Der Chef der Elbſtrom⸗Bauverwaltung, Ober-Präftbent 
der Provinz Sadjen. 
In Vertretung: von Arnftedt. 
Bekanntmachung. 

Die Inhaber der nachbezeichneten, in der 45. Ver⸗ 
looſung gezogenen und in Folge deſſen durch die 
oͤffentliche Bekanntmachung vom 4. Juni 1892 zur 
Baarzahlımg gefündigten 4% Schlefiſchen Pfandbriefe 
Lit. B. und zwar: NE 43616 Pogarell und Altzenau 
über 500 Thaler (1500 Mark); NF 50051 Pogarell 
und Algenau, M 50476 Groß-Stein ır., 52064 
und 52078 Ratibor je über 200 Thaler (600 Marf); 
NE 62335 Pogarell und Algenau, AP 62938 Groß: 
Stein ıc., AT 64911, 64960, 64988 und 65121 





— — —— 





278 - 


Ratibor je über 100 Thaler (300 Marf) werben hier- 
burch wieberholt aufgefordert, dieje Pfandbriefe nebft den 
bazu gehörigen Zinsjcheinen Serie XII. NE 5—10 
bei der Königlichen Inſtituten⸗Kaſſe hierſelbſt (am 
Leifingplag im Negierungsgebäude) zu präfentiren und 
dagegen den entiprechenden Baarbetrag in Empfang zu 
nehmen. Sollte die Einreihung nicht bis zum 15ten 
Auguft 1893 erfolgen, jo werben bie Inhaber der frag⸗ 
fihen Pfanbbriefe nah $ 50 der Allerhoͤchſten Ver⸗ 
ordnung vom 8. Juni 1835 mit ihrem Realrechte auf 
die in den Pfanbbriefen ausgedrüdte Special-Hypothef 
präfludirt und mit ihren Anſprüchen Iediglih an die 
bei der Königlichen Inftituten-Kafje hierſelbſt deponirte 
Kapitald-Baluta verwielen werden. Aug früheren Ber- 
foofungen find Pfanbbriefe Lit. B. noch rüdftändig und 
bereits präffubirt: & 3"/2 % aus der 20. Verlooſung: 
M 18581 Hausborf über 100 Thaler (300 Mert), 
a 4% and ber 44. Berloofung: M 45070 Poln. 
Krawan und Madau über 500 Thaler (1500 Marf), 
N? 50042 Pogarell und Algenau, NP 50401 Groß⸗ 
Stein x. je über 200 Thaler (600 Mark), 


Der Landmefler Johannes Raaſch zu Joſſen iſt 
am 17. Juni 1893 als folcher eiblich verpflichtet worden. 

Der Kataflerzeichner Tuhten in Belzig if end» 
giltig zum Kataſterzeichner ernannt. 

Der bisherige Pfarrer Ernſt Ferdinand Benide 
in Stolpe if zum Pfarrer der Parodie Pankow, 
Diözele Berlin-Land Il., beftellt worden. 

Der bisherige Prediger Otto Heinrich Martin 
Masberg in Brandenburg a. 9. ift zum Pfarrer 
der Parodie Lanz, Diözeje Lenzen, beftellt worden. 

Der bisherige Diafonus an der Danfesfirche hier: 
ferbft, Diözefe Berlin IL, Carl Guſtav @urt Stage, 
iſt zum Archidiakonus an derjelben Kirche beftellt worden. 

Nahdem mit Genehmigung der Staatd- und 
Kirchenbehörden die Parodie der Gethſemane⸗Kirche 
zu Berlin mit einer eigenen Pfarrfirdye gebildet worden 
ift, ſoll die daſelbſt errichtete Pfarrſtelle demnächſt zur 
Beſetzung kommen. Die Gethſemane⸗Kirche iſt patronats⸗ 
frei; die Wahl des Geiſtlichen geſchieht entſprechend 
dem Kirchengeſetze vom 28. März 1892, betreffend das 


N? 61229 Elend, M 62840 Groß-Stein fe über| Pfarrwahlrecht der Kirchengemeinden, durch bie kirch⸗ 


100 Thaler (300 Marf). 

Breslau, ken 16. Februar 1893. 

Königliches Kredit⸗Inſtitut für Schleften. 
Perſonalchronik. 

Der Verwaltungsgerichtsdirektor von Dewit iſt 
unter Ernennung zum —** ierungsrath ber König- 
lichen Regierung in Breslau ü eriviefen 

Der zum Berwaltungsgerichtöbireftor ernannte bis⸗ 
herige Regierungsraty von Meuſel hat feine Dienft- 
gefchäfte im Bezirksausſchuſſe hierſelbſt übernommen. 

Der Regierungs-Affeffor Dr. That ift der König- 
lichen Regierung in Stettin überwieſen. 

Der Negierungs:Alfeffor Breiter ift dem Vor⸗ 
figenden der Einfommenfteuer-Beranlagungs-Commiifion 
im reife Niederbarnim, und der Regierungs-Aſſeſſor 
Dr. Zahn dem Vorſitzenden ber+ gleihen Kommiſſion 


lihen Gemeindeorgane der Gethſemane⸗Kirche. 

Dem zum Seminarbireftor ernannten Oberlehrer 
Dr. Schneider zu Dranienburg ift das Direftorat des 
Schullehrer-Seminard dajelbft übertragen worden, 

Dem DOrganiften und Lehrer Georg Gottfried 
Frohne zu Charlottenburg, Diözefe Coͤln⸗Land I., if 
der Titel „Kantor“ verliehen worden. 

Der bisherige Gemeindeichullehrer Dr. Hermann 
Vieze ift als Oberlehrer an der 8. Realſchule in 
Berlin angeftellt worden. 

Der Hilfslehrer Scherler if als Geſanglehrer 
an der Luifenfchule in Berlin angeftellt worden. 

Vermiſchte Nachrichten. 
Befanntmadhung,. 

Die Verwaltung der Prinzlichen Rittergüter Le, 

Paretz und Falfenrehde ift mit dem 1. Juli 1893 auf 


im Kreife Teltow als Hülfsarbeiter überwieſen worden. has Hofmarihallamt Seiner Königlichen Hoheit des 
Der beim Königlichen Oberpraͤſidium bierjelbft bes | Prinzen Heinrih von Preußen in Kiel übergegangen. 


ſchäftigte Regierungs⸗Sekretariats⸗Aſſiſtent Lange ift 
zum Negierungs-Sefretär ernannt worden. 


Berlin den 1. Juli 1893. 
Königliche Hoffammer der Königlichen Familiengüter, 





YHnsweifung von YHusländern aus dem Meichsgebiete. 


& Name und Stand | Alter und Heimath | Brund Behörde, Datum 
We j der welche die Ausweiſung ee . 
3 bes Ausgewieſenen. Beſtrafung Sefhloflen hat. ende 
1. 2. | 3. 4. 5 6. 

a. Auf Grund des 6 39 des Strafgefegbudhe: 

Iſidor Yofef geboren am 3. Maimwieberholter ıhwerer und Königlich bayeriſches 3. Mai 

Schimunef, 1855 zu Debenburg,' einfadher Diebſtahl und) Bezirksamt Donau: 1893. 

Maler, Ungarn, öfterreichifher; Hehlerei (10 Jahre wörth, 


Staatdangehöriger, 


Zuchthaus laut Erfennt- 


niß vom 2. Mai 1883), 








279 











Name und Stand | Alter und Heimat Grund Behörde | Datum 
* der welche die Ausweifung Ausweihun a⸗ 
& bes Ausgewieſenen. Beftrafung. beſchloſſen Hat. Beichluffes. 
’ 2 | 3 1 5 6 
Joſef Koscielniaf, ‚geboren ım Jahre 18541 Diebftapl (1 Jahr Zucht-]Königliy preußischer] 24. Auguft 
Arbeiter, zu Karmierz, Kreis Haus laut Erfennmiß| Regierungspräfidten| 1893. 
Stupey, Gouvernement| vom 11. April 1892),| zu Bromberg, 


Kaliſch, Rußland, orte- 
angehörig ebendaſelbſt, 
Marie Anna Boano,angeblich geboren im ſchwerer Diebſtahl (ſechs Kaiſerlicher Bezirks⸗⸗ 3. Juni 
Haͤndlerin, Jahre 1857 zu Aſti, Jahre Zuchthaus laut Präfident zu Straß⸗ 1893. 
Italien, italieniſche Erkenntniß vom 29ften| burg, 
Staatsangehoͤrige, Juni 1887), 
(alias Joſephine Bacolaus Barcelona), 


b. Auf Grund bes 6 362 des Strafgeſetzbuchs: 


1] Ludwig Hirfh, 48 Jahre alt, geboren Landſtreichen, Stadtmagiftrat Deg:| 8. Mai 
Tagelöhner, zu Oberzwiejelau, Be- gendorf, Bayern, 1893, 
zirt Regen, Bayern, 
ortsangehörig zu See- 
wiejen, Bez. Schütten- 
bofen, Böhmen, 
2 Joſef Later, geboren im Jahre 1847 Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußifcher 13. Mai 
3, 


Tagelöhner, zu Wiesfa, Bezirk Rei⸗ Regierungspraͤfident 
chenau, Boͤhmen, orts⸗ zu Breslau, 
| angehörig ebendaſelbſt, 
31 Martin Malina, |geboren am 20. Dezem-|Betteln, Koͤniglich bayeriſche 8. Mai 
Schuhmacher, ber 1849 zu Oulehle, Polizei⸗Direktion 1893. 
Gemeinde Predslavie, Munchen, 
Bezirk Strakonitz, Boͤh⸗ 
men, ortsangehoͤrig 
| ebendaſelbſt, 
AJohann Sakre zewski, 50 Jahre alt, geboren Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 18. Mai 
Arbeiter, und ortsangehoͤrig zu Regierungspraͤfident/ 1893. 
Warſchau, zu Koͤnigsberg, 
51 Alexander Starz, geboren am 19. Januarſdesgleichen, Königlih preußiſcher 9. März 
Buchbinder, 1855 zu Enns, Oeſter⸗ Regierungspräfidenti 1893. 
reich, öſterreichiſcher zu Frankfurt a. O., 
Staatsangehoͤriger, 
6| Karoline Bonk, geboren am 30. Juni Sittenpolizei⸗Uebertre⸗ Koͤniglich preußiſcher 10. April 
unverehelichte, 1869 zu Petersdorf, tung, Polizei⸗Praͤſident zu 1893. 
Bezirk Jaͤgerndorf, Berlin, 


Oeſterreichiſch⸗Schle⸗ 
fin, ortsangehoͤrig 


ebendaſelbſt, 
?| Chriſtian Borg, geboren am 5. Septem⸗Landſtreichen u. Betteln,Röniglih bayeriſche 23. Mai 
ehemaliger DMetger, | ber 1858 zu Ludeſch, Polizei-Direktion 1893, 
jest Stider, Bezirk Bludenz, Defter- München, 
reich, ortsangehörig 
ebendaſelbſt, 
8 Wenzel Breuer, geboren am 25. Juli Beiteln, Königlih Sähfiihe 5. Mai 
Sabrifarbeiter, 1866 zu Seifersdorf, Kreishauptmann⸗ 1893. 
Bezirk Gabel, Boͤhmen, ſchaft zu Zwickau, 
ortsangehoͤrig ebendaſ., 





































& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Dataıı 
J der welche bie Ausweiſung ‘ 
E des Ausgewieſenen. Behrafung efhloffen bat. u: 
1. 2. | 3. 4. J. 6 
Joſef Czoͤrgetz, geboren am 12. Märzikandftreichen, Koͤniglich bayerifches] 21. März 
Tagelöhner, 1855 zu Pukovar Bezirksamt Pfarr⸗1883. 
(Vukovar) Slavonien, kirchen, 
ortsangehoͤrig zu Land⸗ 
aa —8 St. 
Johann erreich 
10 Die Zigeuner: 
a.| Marianne Dirda, jangeblid 50 Jahre 
b.| Eva Dirda, ⸗ 46 = 
— —— Dirda, ee MU =: 
.| Karl Dirda .: 41 =: un 
e * Koͤniglich preußiſcher 
e.| Johanna Dirda : 20 = dlt, . 19. Mai 
’ ſaͤmmtlich geboren umb Landftreichen, gie ierungöpräfibent 1893. 
ortsangehörig zu Kotzo⸗ au Oppein, 


bendz, Bezirk Teſchen, 
Oeſterreichiſch = Schle- 


fien, 
11 Joſef Döngi, geboren am 7. Sep⸗Landſtreichen und Betteln,iKaiferlicher Bezirks] 27. Mai 
Tagelöhner, tember 1843 zu Alts | Präfident zu@oimar| 1893, 
nacht, Schweiz, orts⸗ 
angehörig zu Engels⸗ 


berg, ebendaſelbſt, . 
12] Thereſe Eigner, geboren am 25. Desigemerbömäßige Unzucht, Koͤniglich bayerifchel 28. März 
ledige Kellnerin, zember 1865 zu Fran⸗ Polizei⸗Direktion 1893. 
kenmarkt, Bezirk Böd- München, 


labrud, Oberöfterreich, 
ortdangehörig ebendaſ., 
13 Joſef Kauta, geboren am 3. Maͤrz Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 25. Mai 


Seilergefelle, 1873 zu Liebenau, Regierungspraͤſident 1893. 
Böhmen, oͤſterreichi⸗ zu Potsdam, 
ſcher Staatdangehö- 
tiger, 
14| Zafob Friedmann, |25 Jahre alt, geborenLandftreichen, Großherzoglih badi⸗ 30. Mai 
Schneider, und ortsangehörig zu ſcher Landesfommif-| 1893. 
St. Petersburg, jär zu Mannheim, 
15| Franz Biebel, [geboren am 22. Fe—⸗Betteln, Polizeibehoͤrde zu 2. Juni 
Drechslergefelle, bruar 1872 zu Neu- Hamburg, 1893. 
ferchenfeld, Oeſterreich, 
öfterreihiicher Staats⸗ 
angehöriger, 
16) Hermann Grünes |geboren im Jahre 1875 Landftreichen, Königlih preußiſcher 29. Mai 
berger, Kellner, zu Rozniat, Galizien, eg rungepräfibent 1893. 
zu Dreslau, 
17) Johann Matefcef, Igeboren am 2. Sep-|Betteln, derfelbe, 26. Mai 
Arbeiter, tember 1827 zu Lieben⸗ 1893. 
thal, Bezirk Lands⸗ 
kron, Böhmen, ortsan⸗ 
gehoͤrig ebendaſelbſt, 
18| Ferdinand Mayer, geboren am 17. Olto⸗ desgleichen, Polizeibehörbe zu 1. Juni 
Schloſſergeſelle, ber 1866 zu Prerau, Hamburg, 1893. 


Mähren, oͤſterreichiſcher 
Staatsanaeboͤriger, | | 


Amtsblatt. | 281 


N nl 
— SS — —— N 3 


& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Data 
aa | TI] I der wel). die Ausweifung e 
3 des Ansgewielenen Beftrafung. bı’loffen hat. ee 
1. 2. | 3. 4. 5. 6 
19] Rudolf Obornif, |geboren am 15. April Landſtreichen, Koͤniglich baveriſche 12. Maı 
Schreiber, 1872 zu Wien, orts⸗ Polizei⸗Diren on 1893. 
angehoͤrig ebendaſelbſt, München, 
20 Johann Pohanfa, |geboren am 21. Augufilandftreihen u. Betteln,iKöniglih ypreußifcher 15. April 
Arbeiter, 1871 zu Arnsdorf, Regierungspräftdent 1893. 
Bezirk Jaͤgerndorf, zu Oppeln, 
Oeſterreichiſch ⸗ Schle- 
ſien, ortsangehoͤrig zu 
Waißack, ebendaſelbſt, 
211 Johann Prucha, geboren am 24. Dezem⸗ſdesgleichen, Königlih bayeriihesi 21. Mai 


Töpfer, ber 1832 zu Wodnian, Bezirksamt Erding) 1893. 
Bezirk Piſek, Böhmen, 
etöangebörig ebendaſ., 
22Marie Richter, geb.igeboren am 11. Februar Betteln, Königlich bayeriſches 15. Sehruar 
Watzlawik, Eifen- | 1862 zu Drafching, Bezirksamt Viechtach, 1893. 
bahnarbeiterwittwe, Bezirk Schüttenhofen, | 
Böhmen, oͤſterreichiſche 


Staatsangehörige, 
23 Maria Schätz, geboren am 26. Junilgewerbsmäßige Unzucht, Königlich bayeriihei A. Mai 
ledige Kabrifarbeiterin,) 1866 zu Winterberg, Polizei⸗Direktion 1893. 
Bezirk Schüttenhofen, Münden, 


ortdangehörig zu Sta⸗ 
bein, ebendafelbft, 
24| Anton Schmiedle, |geboren am 24. Sepsjunterlafiene Beſchaffung Königlich preußiſcher 27. Mai 
Bäder und Eonditor, | tember 1863 zu Wien,| eines Unterkommens, Regierungspräfident] 1893, 


ortsangehoͤrig ebendaſ., zu Schleswig, 
25) Simon Turin, geboren am 15. Oktober Landſtreichen, Königlich Bayeriihel 12. Mai 
Fabrikarbeiter, 1870 zu Hoͤlldorf, Be⸗ Polizei⸗Direktion 1893. 
zirk Marburg, Steier⸗ Münden, 
marf, ortsangehörig 
ebendafelbft, 
26] Julius Bathieu, |geboren am 21. Juli Landſtreichen u. Betteln, Kaiſerlicher Bezirkd-) 31. Mai 
Mechaniker, 1854 zu St. Martin Präfident zu Colmar, 1893. 
aur champs, Frankreich, 
franzoͤſiſcher Staatsan⸗ 
gehoͤriger, 
27) Adam Braun, geboren am 24. April Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayeriſches 27. Mai 
Ziegelarbeiter, 1868 zu Nonöberg, Bezirksamt Hipolt:| 1893, 
Bezirk Bilchofteinig, ſtein, 
Böhmen, oͤſterreichiſcher 
Staatsangehoͤriger, 
28 Samuel Gruner, geboren im Jahre 1875 Landſtreichen, Koͤniglich preußiſcher 2. Juni 
Schneiderlehrling, zu Pottkamien, Gali⸗ Regierumgspräfidenti' 1803. 
zien, ortsangehörig zu Breslau, 
ebendaſelbſt, 
29 Magnus Kunze, geboren am 27. Auguftidesgleichen, Stabtmagiftrattemp-| 24. Mai 
Kellner, 1876 zu Wien, orts⸗ ten, Bayern, 1893, 


angehörig ebendafelbft, 


30 Balentin Leu, geboren am 20, Februarjlandftreihen u. Betteln, Königlich bayerifhe]) 5. Mai 
Regenihirmmacer, | 1861 zu Mitiewalb, Polizei⸗Direktion 1893. 
Bezirk Brixen, Oeſter⸗ München, 
| reich, ortdangehörig zu 








282% 
& Name und Etand Alter und Heimath Grund Bchörbe, 
on - der weldye die Ausweifung 
3 des Ausgewiejenen. Beftzafung. beſchloſſen Hat. 
1. 4. 3. 
Peitneu, Bezirk Landeck, 
ebendaſelbſt, 
311 Eduard Poßelt, geboren am 18. März landftreichen, Königlich preußiicer 
Bädergefelle, 1855 zu Biftei, Bezirf Regierungspräfidens 
Gablonz, Böhmen, zu Frankfurt a. O., 
| ortsangehörig zu Mar- 
ſchowitz, ebendafelbft, 
32 Joſef Prei, geboren am 3. Februaridedgleichen, Königlih bayeriſches 
Tagelöhner, 1869 zu Kloftermühle, Besirfsam Mühl: 
Bezirk Scüttenhofen, borf, 
Böhmen, ortdangehö- 
rig zu Kaltenbach, Bez. 
Prachatitz, ebendafelbft, 
33) Alois Bihärer, geboren am 7. Februar desgleichen, Koͤniglich bayerifche 
Bürſtenmacher, 1840 zu Pilſen, Boͤh⸗ Holizei-Direftion 
men, ortdangehörig München, 
ebendaſelbſt, 
34 Cäcilie Radowan, geboren im Jahre 1846 Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayeriſches 
ledige Tageloͤhnerin, zu Groß⸗Pawlowitz, Bezirksamt Schon⸗ 
Bezirk Auspitz, Deſter⸗ gau, 
reich, oͤſterreichiſche 
Staatsangehörige, 
35) Johann Stengel, geboren am 5. auf beögleichen, Königlich Säcdftiche 
| Wehr, 1857 zu Dobrei, Be⸗ Kreishauptmann- 
zirk Neuftabt a M., ſchaft Baugen, 
Böhmen, ortsangehoͤ⸗ 
rig ebendafelbft, 
36Leopold Anzenberger,/geboren am 15. No-|Betteln, Königlih preußiſcher 
Glaſergehilfe, vember 1860 zu Ziers⸗ Regierungspräſident 
dorf, Niederöoſterreich, zu Breslau, 
ortsangehörig zu Wien, 
37 Evuard Feller, geboren am 11. Januar Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich baperiſche 
Weber, 1852 zu Bautſch, Be Polizei⸗Direktion 
zirk Sternberg, Maͤh⸗ Münden, 
ven, ortsangehörig 
ebendaſelbſt, 
3 Otto Hämifer, geboren am 19. No:|beögleichen, diejelbe, 
Satiler, vember 1874 zu Wie- 


difon, Kanton Zürich, 
| ortsangebörig ebendaſ., 


Ausweifunge: 
Beſchluſſes. 


6. 


22. März 
1893. 


19. Mai 
1893. 


26. Mai 


1893. 


27. Mai 
1893, 


18. Mai 
1893. 


7. Juni 
1893. 


30. Mai 
1893. 





desgleichen. 


Die auf Seite 225 des Amtsblatts unter Ziffer 17 aufgeführte Perſon heißt richtig Zwynenburg 


(genannt Schweinsburg). 





Hierzu Fünf Deffentlihe Amgeiger. 
(Die Infertionsgebühren beitragen für eine einfpaltige Druckzeile 20 Pf. 
Belageblätter werben der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 
Redigirt von der Königlichen Re 
rin VHYuchdruckerei der I. 










. Gayn ſchen Erben. 


Amtöblatt 


ber Königlichen Negiernung zu Potsdam 
| und der Stadt Berlin. 


Stüd 28, 


Befanntmachungen Der —— a 
Sauptverwaltung der Staatsfchulden. 
Befanntmahung. 

13. Bei der heute in Gegenwart eined Notars öffentlich 
bewirften 17. Berloojung von Kurmärfiihen Schuld⸗ 
verichreibungen find die in der Anlage verzeichneten 

Nummern gezogen worden. 

Diefelben werben den Befigern zum 1. November 
1893 ‚mit der Aufforderung gefündigt, die in den aus⸗ 
gelooften Nummern verichriebenen Kapitalbeträge vom 
1. November 1893 ab gegen Quittung und Rüdgabe 
der Schuldverfchreibungen und ber Ipäter zahlbar werden⸗ 
den Zinsſcheine Reihe XIV. Nr. 5 bis 8 bei ber 
Staatsſchulden⸗Tilgungskafſe, Taubenftraße 29 hierſelbſt 
zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Bor: 
mittags bie 1 Uhr Nachmittags, mit Ausichluß der 
Sonn und Fefltage und ber Testen drei Geſchäftstage 
jeden Monats. 

Die Einlöjung geichieht auch bei den Regierungs⸗ 
Hauptlaffen und in Franffurt a. M. bei der Kreistaffe 

Zu diefem Zwecke können die Effekten einer dieſer 
Kaſſen ſchon vom 2. Dftober 1893 ab eingereicht werden, 
welche fie der Staatsſchulden⸗Tilgungskaſſe zur Prüfung 
vorzulegen hat und nad erfolgter Feitftellung die Aus⸗ 
zahlung vom 1. November 1893 ab bewirft. 

Der Betrag ber etwa fehlenden Zingjcheine wird 
vom Kapitale zurüdbehalten. 

Mit dem 1. November 1893 bört die 
Verzinſung der verlooſten Kurmärkiſchen 

Schuldverſchreibungen auf. 
| Zugleid) werden die bereits früher ausgelooften, 
auf der Anlage verzeichneten, noch rückſtändigen Kur- 
märfiihen Scufdverichreibungen wiederholt und mit 
dem Bemerfen aufgerufen, daß die Berzinfung derſelben 
mit den Kündigungdterminen aufgehört hat. 

Die Staatsfchulden- Tilgungsfalfe fann fih in 
einen Scriftwechfel mit den Inhabern der Schuldver- 
Schreibungen über die Zahlungsleiftung nicht einlaffen. 

Formulare zu den Quittungen werden von jämmt: 
lihen oben gedachten Kaſſen unentgeltlich verabfolgt. 

Berlin, den 1. Juli 1893. 

Hauptverwaltung der Staatsfchulden. 
Befanntmadhung. 
14. Die Herren Büren und Eisfeller in Elber- 
feld Haben auf Umschreibung der nachbezeichneten Effecten, 


und zwar: | 
a. des A %/oigen Konſols von 1884 Lit. H. „NE 76593 
über 150 M., 


Den 14. Juli 








1893. 


b. der Aigen Konſols von 1885 Lit. F. 
NF 362996 und 368879 zu 200 M. = 400 M., 
c. der 3%igen Konfoß von 1891 Lit. B. 
N? 10246/4838 zu 2000 M. = 6000 M., 
d. der 3%igen Konfold von 1892 Lit. A, 
N? 30097,98 zu 5000 M. = 10000 M., 
Lit. B. M 59093/96 zu 2000 M. = 8000 M., 


Lit. C. M 127927 über 1000 M., 
e. ded Kurheſſiſchen Prämienſcheins Serie 357 
M 8917 über 40 Thlr. = 120 M. 


angetragen, weil biejelben durch Feuer beſchädigt find. 

In Gemäßheit des 6 3 des Geſetzes vom 4. Mai 
1843 (G.“S. S. 177) und des 6 2 des Geleges 
vom 29, Februar 1868 (G.⸗S. S. 169) wird deshalb 
Jeder, der an dieſen Papieren ein Anrecht zu haben 
vermeint, aufgefordert, dafjelbe binnen 6 Monaten und 


ſpäteſtens 
am 18. September d. J. 
und anzuzeigen, widrigenfalld die Papiere faffirt und 
den Antragftellern neue fursfähige werben ausgehändigt 
werben. Berlin, ten 8. März 1893. 
Hauptverwaltung der Staatsfchulden. 


Belauntmachungen 
des Königlichen Regierungs⸗Präſfidenten. 


Viehſeuchen. 


158. Der Milzbrand iſt feſtgeſtellt bei einer 
gefallenen Kuh ded Gutes Heinridhsfelde, Kreis 
Oſtprignitz. 

Die Maul- und Klauenſeuche if feſtgeſtellt 
unter dem Rindvieh des Aderbürgers Rer in Zoffen, 
Kreis Teltom. 


Die Maul⸗ und Klauenjfeuhe ifi erloſchen 
unter dem Rindvieh des Ackerbürgers Thürling in 
Werneuchen, Kreis Oberbarnim, unter den Ochſen 
bes Rittergutes Malterhauſen, Kreis Juüterbog⸗ 
Luckenwalde, unter den Schafen und dem Rindvieh auf 
dem zum Rittergute Bredow, Kreis Oſthavelland, ge⸗ 
hoͤrigen Vorwerk. 


Die Rotzkrankheit iſt erloſchen unter den 
Pferden des Gutes Golm, Kreis Angermünde, der 
Bläshenausihlag unter dem Rindvieh der Stabt 
Bierraden, Kreid Angermünde, und bei der Kub des 
Eigentyümerd Neuen in Göricke, Kreid Oſtprignitz. 

Potsdam, den 11. Juli 1893. 

Der Regierungs-Präftdent. 


Duraignin T5@7f12703712708786 3 T WERE Tg me any 71 
Potsdam, den 11. Juli 1893, l 





160. Nachweiſun 
des Monatsdurchſchnitts der gezahlten hoͤchſten Tagespreiſe —E 5% Aufſchlag im Monat Juni 1893 
in den Hauptmarftorten des Regierungs-Bezirfs Potsdam. 











Brenz: 
lau 
für die 
Kreiſe 
Brenz 












Laufende Nummer. 





ie Oberbarnim, 
1. Ofthavelland 
2. und Teltow fowie für Stadt 





1189 [Spandau gilt Berlin ale 


Hanptmarttort. 
Potsdam, ben 11. Juli 1E Der Regierungs-Präfident. 


3. 





Standesamtebezirfe:Beränderung. 
161. Bom 1. Januar 1894 ab wird im Kreiſe 
Dberbarnim der Stabesamtöbezirt 40 Forſtrevier 


Biefentyal dem 5. Bezirf „Stadt Eberswalde” und | 8. 


der Standedamtöbezirf 41 Forfirevier Sonnenburg dem 
42. Bezirk „Stadt Freienwalde” zugetheilt werden. 
Potsdam, den 11. Juli 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 


Fiſcherei⸗Aufſicht. 

162. Der Strommeiſter Skerka in Sandau iſt an 
Stelle des nach Ihleburg verſetzten Strommeiſters 
Woltersdorf zum Fiſcherei⸗Aufſeher über die Elbe 
unter Sandau bis zur Havelmünbung ernannt worden, 

Sterfa gilt fortan bezügl. der in feinem Aufs 
fiptöbezirfe vorkommenden Fifcherei-Bergehen und Ueber- 
tretungen ald Hülfsbeamter der Staatsanwaltichaft. 

Potsdam, den 7. Juli 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 


Bekanntmachungen ber Bezirfsausfchüfie. 
Gröffnung der fleinen Jagd. 
Für den Regierungsbezirk Potsdam wird als 
Tag der Eröffnung der diesjährigen Jagd auf Meb- 
hühner, Wachteln, Auer, Birk- und Fajanenhennen, 
fowie Haſelwild Montag der 21. Auguft, auf 
Hafen Freitag ber 15. September feitgeiegt. 
Poisdam, den 5. Juli 1893. 
Der Bezirksausſchuß zu Potsdam. 


Bekanntmachungen des Königlichen Polizei⸗ 
Bräfidenten zu Berlin. 
Polizei · Verordnung · 

63. Auf Grund der 88 143 und 14 des Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (G.S. ©. 195 ff.) und der 66 5 ff. des Geſetzes 
über die Poligeivermaltung vom 11. März 1850 (G.⸗ 
S. ©. 265) wird hierdurch nad Zuftimmung des Ge⸗ 


286 


meindevorftandes für ben Stabifreis Berlin Folgendes 
verordnet: 

$ 1. Die Hanshaltungsvorflände beziehungsmeile 
beren Stellvertreter (in Anflalten die Leiter, Verwalter, 


Kranlheiten, mit den fe ergänzenden Belanntmachungen 
vom 7. Februar 1887, 21. Februar. 1889 und Dafen 
Juli 1890, ſowie die Poligei-Verorbnung vom 8. De- 
zember 1890, betreffend Lungen, Kehlfopf- und Darın- 





Hausvaͤter ꝛc.), ſowie die Unternehmer von Privat- | Tuberkulofe, aufgehoben. 
Berlin, den 3. Juli 1893. 
Der Polizei Präfident. 
Freiherr. von Richthofen. 
Berliner und Kharlottenburger Preife im Monat Inni 1893. 


Kranfenanftalten und die Befiger und Leiter aller dem 
öffentlichen Verkehr dienenden Aufenthalts-Einrichtungen, 
wie Gaſthoͤfe, Logirhäufer, Herbergen, Penftonate, 
Chambregarnies, Schlafftellen und dergleichen mehr, find 
verpflichtet, bei Kranfheitd- wie Sterbefällen 

von aftatiiher Cholera, Boden, Kled- und Rüdfall- 

Typhus, ſowie Diphterie unbedingt, 
von Darmtyphus, Kopfgenidframpf (Meningitis cere- 

brospinalis), bösartigem Scharlachfieber, bösartigen 

Mafjern und bösartiger Nuhr auf bar Ha 

Anordnung des Königlichen Polizei⸗ 

Brafidiums 
die von den Kranken benugten @ffeften und Räume, 
fowie bie in dieſen befindlichen Gegenſtände gleich: 
zeitig, und zwar lediglich durch die ſtädtiſche Des- 
infefttonsanftalt ımb deren Beamte auf ihre Koften des⸗ 
infteiren zu laſſen. 

Den Befigern und Leitern der obenbezeichneten, 
dem öffentlichen PVerfehre dienenden Aufenthalts: Ein- 
richtungen kann dieſe Verpflichtung auch bei Rungen-, 
Kehlkopf- und Darm-Tuberfuloje von dem Poligei-Prä- 
ſidium auferlegt werben. 

$ 2. Die Herbeiführung der im 6 1 vorgefchrie- 
benen Desinfeftionen haben bie dort bezeichneten ver: 
pflihteten Perfonen innerbalb 24 Stunden nad 
der durch den behandelnden Arzt feftgeftellten Genejung, 
beziehungsweife nachdem der Kranfe oder deſſen Leiche 
aus der Wohnung entfernt worden if, bei ihrem zu⸗ 
fändigen Polizei-Nevier zu beantragen. 

$ 3. Aerzte, welde an Qungen-, Keblfopf- und 
Darm:Tubereuloje Erfranfte in den, in $ 1 bezeichneten 
Aufenthaltseinrichtungen ꝛc. behandeln oder aus denfelben 
anderweitig übernehmen, find verpflichtet, hiervon ber 
Sanitäts-Commiffion binnen 24 Stunden auf ben 
üblihen Meldefarten Anzeige zu maden. 

5A Mit Geldfirafe bis zu 30 Marf, an deren 
Stelle im Unvermögengfalle eine Haftftrafe bis zu zehn 
Tagen tritt, wird befiraft 

a. wer bie in 6 1 bis 3 erlaffenen Borjchriften über: 
tritt, 

b. wer durh fein Verhalten die nah 6 1 vorges 
ichriebene Desinfection hindert oder unmöglich 
macht, 

ſofern nit durch die Zuwiderhandlung die im $ 327 
Strafgeſetzbuch vorgelehene höhere Strafe verwirkt if. 

Daneben kann die Ausführung ber erforderlichen 
Desinfection auf Koften der nah 6 1 verpflichteten 
Perfonen durh das Polizei-Präfivium (Sanitäte-Com- 
miffton) veranlaßt werden. 

$ 5. Dieje Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage 
ihrer Berfündung in Kraft. 

Gleichzeitig wird Die Polizei-Verorbnung vom 7ten 
Februar 1887, betreffend die Desinfection bei anſteckenden 


TE. 





Engrod-Marftpreije 


im Monatsdurdihnitt. 
In Berlin: 


für 100 Klgr. Weizen (gut) 16 Mart 34 Pf., 
— do. (mittel) 15 ⸗90 - 
Zu bo. (gering) 15 » 48 > 
= =: =  Noggen —8 14 =: 70 — 
——2 do. (mittel) 14 - 4 - 
Ze bo. (gering) 14 : 18 - 
:= : =  Öerfle (gut) 16 :> # = 
u Ze do. (mittel) 15 =: 45 ⸗ 
u 2 do. (gering) 14 = 45 = 
= =: = Hafer (gut) 17 = M > 
EB bo. (mittel) 16 = 9 = 
Zu bo. (gering) 16 = 40 = 
= =: Erbſen art 18 = 9% = 
u Ze bo. (mittel) 11 = 25 = 
ur Ze bo. (gering) 6 = 5 = 
= : z Richtſtroh 5 = 69 = 
z z z Heu 7 z 11 s 
Monats-Durchſchnitt der höchſten Berliner 


Tagespreife einfchlieflich 5% Aufſchlag 
für 50 Klgr. 
Hafer Stroh Heu 
im Monat Juni 9,28 Mk., 3,21 ME, 4A2 ME. 
B. Detail-Marftpreije 
im Monatsdurchſchnitt. 
1) In Berlin: 
für 100 Kigr. Erbjen(gefbez. Kochen) 32 Mark — Pf., 
⸗ Speiſebohnen (weiße) = ⸗ 


3 


. 


vn 


4 
[4 
z 
” 
- 


⸗ Linſen =» — — 
oe Kartoffeln 9 = 33 ⸗ 
- 1 Klgr. Rindfleifh v. d. Rule 1 = 40 > 
-1 - -⸗WBauchfleiſch) 1 - 10 ⸗ 
- 1 = Scmeinefleiid 1 = 3 > 
- 1 =  Karbfleiic 1 = 24 = 
s 1 = Hammelfleid 1 = 16 - 
«= 1 Speck (geräudert) 1 = 60 = 
= 1 =  Efbutter 2»: 30 ⸗ 
« 60 Stüd Eier 3 : 0 =: 

2) In eharlottenburg: 
für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 35 Mart — Pf., 
= = = Speifebohnen (weiße) 95 = — = 
⸗ ⸗ ⸗ Linſen 50 ⸗ — 8 
⸗ ⸗Kartoffeln d = 50 = 
= 4 Klgr. Rindfleiſch v. d. Rue 1 - 40 = 
:1 = ⸗ (Bauchfleiſch) 1 = 10 = 
«= 1 = Schmeinefleild 1: %0 = 
- 1 =:  Kalbfleiih 1 = 40 ⸗ 





287 


für 1 Klgr. Hammelfleifch 
: 1 =  GSped (geräudert) ⸗ ⸗ 
- 1 =  Eßbutter 2 ss: 2 - 
- 60 Stüd Eier 3 = 12 > 
©. Ladenpreife in den legten Tagen 
des Monats Juni 1893: 
1) In Berlin: 


für 1 Klgr. Weizenmehl NF 1 30 Pf., 
21⸗Roggenmehl N? 1 30 = 
« 1 = Gerſtengraupe 40 = 
1 = Berftengrüge 38 = 
- 1 = -Buchmeizengrüge 0 ⸗ 
: 4 = Hi e #0 = 
s 1 = Reis (Java) 5 ⸗ 
«= 1 =  Tavasfaffee (mittler) 2 Marf 70 ⸗ 
1 =: ⸗ (gelb in 

gebr. Bohnen) 3 ⸗71 =: 
41 Speiſeſalz 20 ⸗ 
= % = GSchmeinefhmalz(hiefigee) 1 -. 50 = 

2) In Charlottenburg: 
für 1 Klgr. Weizenmehl NF 1 36 Pi., 
= 1 = Roggenmehl N 1 28 = 
:-1 : © graupe 4 - 
= 1 = Gerſtengrütze 39 ⸗ 
s 1 =  Budweizengrüße 4 > 
-1 : Hirſe 40 = 
- 1 = Reis (Java) 49 : 
- 1 = IavasKaffee (mittler) 2 Marf 71 
- 1 =  Tavasfaffee (gelb in 

gebr. Bohnen) 3 = 32 = 
: 1 =  Speifefalz 20 = 
: 1 = 55 ⸗ 


⸗Schweineſchmalz (hieſiges) 1 - 
Berlin, den 6. Juli 1893. 

Koͤnigliches Polizei-Präſidium. Erſte Abtheilung. 
Bekanntmachungen der Kaiſerlichen 
Ober⸗Poſtdirektion zu Berlin. 
Bekanntmachung. 

838. Bei dem Poſtamt 81 (Buͤlowſtraße) wird am 
10. Juli der Kelegrapbenbetrieb eingerichtet. Die 
Dienſtſtunden für den Berfehr mit dem Publitum werben 
für die betreffende Geſchäftsſtelle an den Wochentagen 
von 8 Uhr Morgens big 7 Uhr Abende und an den 
Sonn» und Feiertagen von 8 bis 9 Uhr Morgens und 
von 5 bis 7 Uhr Abends fegefegt. 

Berlin C., 5. Juli 1893. 

Der Kaiferlihe Ober-Pofdireftor. 
are der Ratferlichen 
Dber:-Poftdireftion zu Potsdam. 
BDBefanntmadhung. 

36. Am 10. Juli wird in Wagenig eine mit ber 
Poftpätfftiele daſelbſt verbundene Telegraphenhülfſtelle 
für den allgemeinen Berfehr eröffnet werben. 

Potsdam, den 8. Juli 1893. 

Der Raiferlihe Ober-Pofdirektor. 
Bekanntmachungen der Raiferlichen 
Ober Poſtdirektion zu Frankfurt (Oder). 

37 Befanntmadhung. 


Mark Pf., Orts⸗Poſtanſtalt vereinigte Telegraphenbetriebsſtelle mit 


beſchraͤnktem Tagesdienſt eröffnet worden. 
Frankfurt (Oder), den 30. Juni 1893. 
Der Kaiſerliche Ober⸗Poſtdirektor. 


Bekanntmachungen der Königl. Direktion 
der Nentenbank der Provinz Brandenburg. 
Befanntmadung. 

S. Denjenigen Grundbefigern, welche bie an bie 
Rentenbank zu entrichtenden Nenten am 31. März d. J. 
durch Capitalzahlung abgelöft haben, wird hierdurch 
bekannt gemacht, daß wir die gemäß 6 27 des Renten- 
bank⸗Geſetzes vom 2. März 1850 ausgefertigten Ent⸗ 
faftungequittungen den betreffenden RreissRaffen zuge⸗ 
fertigt haben, um ſie den zuſtändigen Amtsgerichten zur 
Loͤſchung der Rentenpflicht im Grundbuche zuzuſtellen. 

Berlin, den 3. Juni 1893. 
Koͤnigliche Direktion 
der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. 


Bekanntmachungen der Königlichen 

Eiſenbahn⸗Direktion zu Berlin. 

17. Am 26. Juni d. J. gelangen im Binnen 
und Wechjelverfehr der Preußiſchen Staats-Eijenbahnen 
unter einander, im Binnenverfehr der Reichserfenbahnen 
in Elfaß-Lothringen, im Reichsbahn⸗Staatsbahn⸗ 
Verkehr, jowie im Wechfelverfehr, jowie im 
Wechſelverkehr der Preußiſchen Staatsbahnen mit der 
Oldenburgiſchen Staatsbahn Ansnahmetarife für Torf: 
freu und Torfmull, jowie für Furtermitiel in Wagen: 
ladungen zur Einführung, und zwar: 

1) für Torffireu und Torfmufl, giltig bis 1. Sep: 

tember 1894; 

2) für Futtermittel, als: 

a. Eicheln, FZutterbrod, Mais, Futtermehl, Rüben- 
mehl (Artifel des Spezialtarifs 1.); 

b. Kleifchfuttermehl, Griebenfuden, Kleie, auch 
Grieskleie, Erbſenſchalenkleie und Gerſtenkleie, 
Malztreber, getrocknete, Oelkuchen, Oelkuchen⸗ 
mehl (zerfleinerte Oelkuchen) u. |. w. (wie im 
Spezialtarif II. genannt), Reisabfälle aller. Art, 
weiche beim Poliren von rohem Neid oder bei 
der Stärfefabrifation gewonnen werden, Reie- 
hülfen, Reisfuttermehl bezw. Reisfleie, Schlempen 
aller Art, getrodnete, auch gemahlene (Artifel 
des Spezialtarifs 11.); 

c. Branntweinſpülicht (naſſe Schlempen aller Art,) 
Furterfräuter, friſche, Schnigabfälle und Köpfe 
von Zuderrüben, Zutterrüben (Möhren, geibe 
Rüben), Kohlrüben, weiße Rüben, (auögenommen 
Teeltower und Märfifche Rübchen), Häckſel, Heu, 
Malzkeime, Matztreber, naffe und Weintrefter, 
Preßrüdftänte von Kartoffeln ober Rüben, 
Diffufions-Rüdftände, Spreu, Buchweizen⸗ 

. ſchalen und Haferſchalen, Strob, auch Raps⸗ 
und Reisſtroh (Artikel des Spezialtarifs III.) 
giltig bis auf Weiteres. 

Soweit eiwa bereits billigere Ausnahmefäge für 


Am 30. Juni if in Krausnid eine mit ber leinzelne der vorgenannten Artifel beſtehen, bleiben bies 


jelben bis auf Weiteres in Geltung. Nähere Auskunft | Inftitute, nicht aber an einzelne Empfänger bezw. 
über die Säge geben ſchon jetzt die Berfehre-Büreaug | Zmifchenhändler zur Aufgabe gelangen. 


der Königlichen Eifenbahn-Direktionen, vom 26. d. M. 

ab aud die betheiligten Giüterabfertigungsftellen und 

das Auskunfts⸗Büreau hier, Bahnhof Aleranderplap. 
Berlin, den 21. Zuni 1893. 

Königliche Eifenbahn-Direftion, zugleihd Namens ber 

übrigen Königlichen EifenbapnsDireftionen, der Kaiſer⸗ 

lihen ®eneral-Direftion zu Straßburg und der Groß—⸗ 
herzoglichen Eifenbahn-Direftion zu Oldenburg. 


18. Der am 26. uni 1893 im PBinnen- und 
MWechjelverfehr der Preußischen Staatseifenbahnen unter- 
einander, im Binnen:Berfehr der Reichseiſenbahnen in 
Elaß⸗ Lothringen, im Neihsbahn » Staatsbahnverfehr, 
jowie im Wechſelverkehr der Preußiſchen Staatsbahnen 
mit der Oldenburgiſchen Staatsbahn zur Einführung 
gelangende Ausnahmetarif für Torffireu und ZTorfmull, 
jowie für $uttermittel-(vergleiche diesbezügliche Befannt- 
maduug vom 21. d. M.) findet von dem gleichen Tage 
ab auch im Rheiniſch⸗-Weſtphäliſch⸗Südweſtdeutſchen 
Verkehr mit Lothringen und Luxemburg, ſoweit Aus— 
nahmetarif 25 für Getreide Geltung hat und im Weſt⸗ 
deutihen Verbandsverfehr mit Preußiſchen und Dlden- 
burgifhen Stationen über Saargemünd St. B., Stie- 
ringen, Bölflingen, Bous, Sierd, Wafferbillig und 
Ulflingen Anwendung. 
Berlin, ten 22. Juni 1893, 
Königliche Eifenbahn=Direftion 

zugleich Nameng der übrigen betheiligten Verwaltungen. 


19. Dem am 26. Juni d. J. eingeführten Ausnahme: 
tarıf für Torfſtreu und Torfmull jowie für Ruttermittel 
treten mit Gültigkeit vom A. Juli d. J. ab 
außer den in unjeren Belanntmachungen vom 21. und 
22. Juni d. 3. genannten Bahnen im Wechfelverfehre 
mit den preußiſchen und oldenburgiichen Staatsbahnen 
fowie den Reichsbahnen noch Die nachſtehenden Bahnver⸗ 
waltungen bei. 

Die Sähflihe Staatsbahn — zunächſt unter Be⸗ 
ſchräänkung auf den Wechſelverkehr der Preußiihen und 
Sächfiſchen Staatsbahnen —, Alt:DammrEolberger, 
Dortmund-Gronau:Enfcheder, Eifern-Siegener, Eutin- 
Lübeder, Paulinenaue-Neu-Ruppiner, Priegniger, War: 
ftein-Lippfladter, Erefelder, Eronberger Eifenbahn, der 
Deutſch-⸗Nordiſche Lloyd, die Pfälziſche Eifenbahn, Die 
Militair-Eifenbahn im Militair-Staatsbahn:Berfehr, 
die Holländische Eiſenbahn bezüglich des Verkehrs ber 
auf deutſchem Gebiet belegenen Stationen, die Lübed- 
Büchener Eifenbahn, Nordbrabant⸗Deutſche ijenbahn 
im Berfehr mit ihren auf Deutſchem Gebiete gelegenen 
Stationen, Breslau Warjchauer Eifenbahn im Berfehr 
zwilchen Kempen B. W. einer- und den Preußiſchen 
und Oldenburgiſchen Staatseifenbahnen andererfeits, 
Wittenberge-Perleberger Eifenbahn für den Verſand 
von ihren Stationen ſowie die Oberheſſiſchen Eifen- 
bahnen, legtere jedoch mit der Maßgabe, daß die nad 
ihren Stationen beftimmten Sendungen an landwirth⸗ 
schaftliche Bezirks⸗Vereine, Conſum⸗Vereine und ähnliche 


Berlin, den 30. Juni 1893. 
Königlihe Eiſenbahn⸗Direktion, 

zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen. 
20. Der ausweislich unjerer Befanntmacdhungen vom 
21., 22., 30. Juni und 6. Juli d. J. zwifchen einer 
größeren Anzahl deutſcher Staats⸗ und Privarbahnıen 
eingeführte Ausnahmetarif für Torfſtreu und Torfmull 
jowie für beflimmte Futtermittel wird mit Giltigfeit 
vom 12. d. M. ab dur‘ Aufnahme der nach⸗ 
ftehenden Futtermittel in Abſchnitt 2c. ergänzt: 

1) Neifigfutter (ein aus Reiſig bergeftelltes 
Zuttermittel), fowie Häck ſel und Buchen 
von Meiſig. 

2) Pülpe (Abfallwaffer bei der Kartoffelkärfefabri- 
fation). Auch werden won bemjelben Zeitpunfte ab 
für Sen und Stroh bei Aufgabe in Mengen 
von, 5000 kg die Frachtſätze der KilometersTarif- 
Tabelle D. des Ausnahmetarifs berechnet, ſofern 
fi) die Frachtberechnung für 10000 kg nad der 
Kilometer-Tarif- Tabelle &. nicht billiger fleflt. 
Zur Behebung entftandener Zweifel wird ferner 

darauf hingewiejen, daß die durch den Ausnahmetarif 
gewährten Frachtermäßigungen entiprechend der Abfıcht 
und der Faſſung des Ausnahmetarifd nur auf folde 
Eendungen Anwendung finden, welde für Streus oder 
Futterzwede beflimmt find. Es ift daher im Fracht⸗ 
briefe in jedem einzelnen Falle beſonders vorzufchreiben, 
daß der Berjandgegenftand „zu Streus oder Futtergmeden 
beſtimmt“ iſt. 

Die ſeit dem 26. Juni d. J. eingetretenen Er- 
gänzungen des Ausnahmetarifs ſind durch den gleich— 
falls am 12. d. M. in Kraft tretenden Nadıtrag | 
zum Ausdruck gebracht. Exemplare deſſelben verabfolgen 
auf Verlangen die Güter⸗Abfertigungsſtellen ſowie das 
Auskunftsbüreau hier, Bahnhof Alexanderplatz. 

Berlin, den 7. Juli 1893. 

Königlihe Eiſenbahn⸗Direktion 

zugleich Namens der übrigen betpeiligten Bermwaltungen. 
21. Mit Gittigfeit bis zum 31. Auguft d. 3. iſt 
auf den Preußifhen Staatsbahnen fowie auf einzelnen 
außerpreußiiden Staatd- und Privatbahnen bei der 
Aufgabe von Heu und Stroh die Verwendung zweier 
Wagen von je nicht mehr als 7,2 m Länge an Stelle 
eines offenen Wagens von mehr als 7,2 m Länge ımter 
Frachtberechnung nah dem wirflichen Gewichte der 
Ladung, mindeftend aber für je 5000 kg für jeden 
Wagen nad dem Spezialtarif III. nachgelaffen worden. 
Someit die betheiligten Staats» und Privatbahnen den 
Ausnahmetarif für Torffireu und Torfmull, ſowie für 
beſtimmte Futtermittel angenommen haben, wirb bei 
Aufgabe von Heu und Stroh in 2 Wagen an Stelle 
eined Wagens die Fracht nach den Eätzen des 
Ausnahmetarifs berechnet. 

Berlin, den 6. Juli 1893. 

Koͤnigliche Eifenbahn-Direktion zugleich Namens der 
übrigen betheiligten Verwaltungen. 





22. Dem am 26. Juni d. 38. eingeführten Aus⸗ 
nabhmetarif für Torffireu und Torfmull, jowie für 
Futtermittel treten vom 10ten d. M. ab außer 
den in unferen Belanntmacungen vom 21., 22. und 
30. Juni d. 38. genannten Bahnen im Wechfelverfehr 
mit den Preußiſchen und Oldenburgiſchen Staatsbahnen, 
fowie den Neihsbahnen, ſoweit ein direkter Verkehr 
beftebt und ſolcher durch Verwaltungen, melde biejem 
Ausnahmetarif beigetreten find, vermittelt wird, noch 
die nachſtehenden Bahnen bei: 

a. die Kiel-Edernförde-Flendburger Eifenbahn, 

b. die Neuhaldensleber, bie Oſterwieck⸗Waſſerlebener, 

Wutha-Ruhlaer,Flmenau-Großbreitenbader, Hohen: 

ebra-&belebener, Arnſtadt⸗Ichtershauſener und Wei⸗ 

mar-Berfa-Blanfenhainer Eijenbahn, ſämmtlich 

unter Einrechnung der beftehenden Kilometerzufchläge, 

. die Georgsmarienhütten-Eifenbahn, 

. die Heſſiſche Ludwigsbahn. Die bisherige Kürzung 
der Ausnahmefäge um 0,06 M. für 100 kg im 
Empfange der Heifiihen Stationen entfällt bei 
Anwendung der direften Ausnahmetarife, 


u 








e. die Oſtpreußiſche Sübbahn im Südeftpreußifchen 
Verbande mit Pıllau, Königsberg i. Pr., Lyck, 
Proſtken loco und transito, im bdireften Verkehr 
mit Preußiichen und Oldenburgiſchen Staatsbahnen, 
im Hanſeatiſch-⸗Oſtdeutſchen Verbande mit Lyck und 
Proftfen loco und transito, 

f. die Stendal-Tangermünder Eiſenbahn. 

Für den Wechſelverkehr der Oberheffiichen 
Eifenbahfn mit den Preußiichen Staatsbahnen, der 
Oldenburgiſchen Staatsbahn und der Lübeck-Büchener 
Bahn, ſowie mit den Reichseiſenbahnen (mit letzteten 
bei Leitung über die Preußiſchen Staatsbahnen), jowie 
für den Wechſelverkehr der Preußischen und Sächſiſchen 
Staatöbahnen ift der Augnahmetarif nicht wie in unferer 
Befanntmadhung vom 30. Juni d. 38. angegeben, erft 
am Aten, fondern ſchon am Iften d. Mts. und zwar 
im Berfande nad) Oberheifiichen Stationen ohne jegliche 
Beichränfung in Kraft getreten. 

Berlin, den 6. Juli 1893. 
Königlihe Eifenbahn-Direftion 
zugleich Namens ber übrigen betheiligten Verwaltungen. 


EifenbabnsDirektion zu Bromberg. 


Belanıtmachungen der Königlichen 
Befanntmadhung. 

30. Für bie in der nachflehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welche auf den 
daſelbſt erwähnten Ausftellungen ausgeſtellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Srachtbegünftigung in 
der Art gewährt, daß nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rück⸗ 
beförderung an bie Berjandftation und ben Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage des ur- 
ſprünglichen Fradhtbriefes bezw. des Duplifat-Beförberungsicheines für den Hinweg, ſowie durch eine Beſchei⸗ 
nigung ber dazu ermädhtigten Stelle nachgewiejen wird, daß die Thiere bezw. Gegenftände ausgeftellt geweſen 
und unverfauft geblieben find, und wenn die NRüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit flattfindet. 
In den urjprünglichen Srachtbriefen bezw. Duplifat-Beförberungsfcheinen für die Hinfendung ift ausdrücklich 

zu vermerfen, daß die mit denſelben aufgenebenen Sendungen durchweg aus Ausſtellungsgut befteben. 















Zur Aue: Die 
’ Die Frachtbogünſtigung wird gewährt | fertigung der | Nüdkbefö 
2 Art der Ansflellung Ort Zeit Frachtbogünſtigung aewäh ee, ung ——— 
1893 für auf den Streden ber] find ermächtigt innerhalb 
Bergbau-Ausftelung| Geljens unt |&egenflände des Preuß. Staatd-| Ausftel- 4 
firden. big Bergbau's. bahnen, lungs⸗Kom⸗Wochen 
5. Auguſt. miſſion 
2Pferde⸗Ausſtellung. Inſterburg. 15. Furi Pferde. Königlichen Eiſen - desgl. 8 Tage 
bahn⸗Direktion u 
Bromberg. 2 
3iBienenwirtbfchaft- Danzig. | 29.—31. |Bienen, bienen-| desgl. desgl. 4 = 
liche Ausftellung. Juli | wirthicaftliche Wochen | 9 
Geräthe und Er- = 
zeugniſſe. = 
AInternationale Gar:| Leipzig. 125. Auguſt Erzeugniffe, Ma⸗Preuß. Staats⸗ desgl. 4 3 
tenbau-Ausftellung. big ſchinen, ®eräthel bahnen und Wochen 
9. Septbr. | und fonftige Ge⸗Reichsbahnen in = 
genftände des KElſaß⸗Loihringen 3 
Bu Sartenbau’s. = 
5Diſtriktsſchau. Marienburg 31. Auguſt Thiere, landwirth⸗Koͤniglichen Eiſen- desgl. 8 Tage 1 3 
ſchaftliche Ma⸗ bahn:Direktion 
ſchinen, Geräthe) Bromberg. 
und Erzeugniſſe. 
6 Gewerbe⸗Ausſtellung Konitz. 2.—17. Gewerbliche Er- desgl. desgl. 14 Tage 
September.! zeugniſſe. / 
Bromberg, den 3. Juli 1893. Koͤnigliche Eiſenbahn⸗Direktion. 




























& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Datum 
- der welche die Ausweifung e _ 
E bes Ausgewiejenen. Beftrafung. befchloffen Hat. Pmeinmas- 
. 2. — | 3. | 4 5. 
4 Joſef Koftofryz, „geboren im Jahre 1839| Berteln, Königlih bayeriſches 28. Mai 
Drechsler, zu Kozly, Bezirk Piſek, Bezirksamt Erding, 1893. 
Böhmen, ortsangeh. 
ebendaſelbft, 
519 Hanna Marano- ca. 36 Jahre alt, aus Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 6. Juni 
witſch, geb. Pereg | Bierzun, Kreis Sierpe, Regierungspräftdent 1893. 
(derer), Gouvernement Plotzk, zu Poſen, 
Gerberswittwe, Polen, ruſſiſche Staats⸗ 
angehoͤrige, 
6 Johann Roſſini, geboren am 11. April Betteln, Königlich bayeriihesi 2. Juni 
Schreiner, 1868 zu Meran, Tirol, Bezirksamt Hipolt:| 1893. 
ortsangehörig zu Olt⸗ ftein, 
reſarca, Dezirf Riva, 
ebendafelbft, 
7 Anna Schmitef, |geboren am A. Märzlantftreichen, Königlich baperiſches desgleichen. 
ledige Dienfimagd, | 1868 zu Tramles, Be— Bezirksamt Neuburg, 
zirf Neuhaus, Böhmen, 
ortdangehörig zu Hum- 


poleg, Bezirf Deutſch⸗ 
Brod, ebendafelbft, 
8 Rudolf Schwarz, geboren am 31. De-/Landftreihen u. Betteln, Königlich bayerifches) 18. Mai 


Guͤrtler, zember 1864 zu Wien, Bezirksamt Mühl- 1893. 
ortsangeh. zu Schön⸗ dorf, 
thal, Bezirk Plan, 
Böhmen, 
I Wenzel Tollar, geboren am 25. Maideögleichen, daſſelbe, desgleichen. 
Baͤcker, 1868 zu Bukowa, Be⸗ 
zirk Preſtitz, Böhmen, 
ortsangehörig ebendaſ., 
10 Friedrich Triebrsky, geboren am 11. Januar desgleichen, Koͤniglich baveriſche 30. Mai 
Schuhmacher, 1876 zu Prag, orts⸗ Polizei-Direfrion 1893. 
angehörig zu Renczow, Münden, 
| Beirf Schlan, DBöh- 
men, 
11] Wilhelm Bingerhut, geboren am 25. März Landſtreichen, Königlih preußifcher 20. Mai 
Korb: u. Schirmflider, | 1863 zu Verviers, Negierungspräfident| 1893. 
Belgien, zu Arnöberg, 
12) Karl Wunderlich, |geboren am 22. Sep-|Betteln, Stabtmagifirat Am⸗ 16. Mai 
Zimmermann, tember 1846 zu Aſch, berg, Bayern, 1893. 
Böhmen, öfterreichifcher 
Staatsangehöriger, 


Hierzu eine Beilage, enthaltend das BVerzeihniß der in der 17ten Verlooſung gezogenen, durch die Befannt- 
machung der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsihulden vom 1. Juli 1893 zur baaren Einlöfung am 
1. November 1893 gefündigten Kurmärkiſchen Schufdverichreibungen, fowie Vier Deffentliche Anzeiger. 
Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drasdzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.) 
Nebigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 


Potsdam, Buchdruderei der A. W. Haynichen Erben. 





Ertrablatt sum Amtsblatt 


der Königlichen Negierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, 


Ausgegeben am 15. Juti 1893. 





Belanntmachungen 
des Königlichen Negierungs:Präfidenten. 
Zur Abhilfe der Futternoth 
und Wirthſchaftsnoth. 

Mittheilung der Aderbau-Abtheilung der 
Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft durch 
Geheimen Regierungsrath Profeſſor Dr. Orth. 
163. In einer Jahreszeit, welche für die Futter⸗ 
erzeugung ausichlaggebend if, und in wmelder unter 
normalen Berhältniffen die Fleeartigen Feld⸗-Futter⸗ 
pflanzen und die Wieſen reichlichen Ertrag zur Er- 
nährung des Viehſtandes und zur Füllung der Vor⸗ 
rathsräume für die Winterperiope liefern, iſt gegen- 
wärtig durch die anhaltende Dürre in Deutichland und 
großen Theilen Europas für die Viehhaltung ein Noth⸗ 
ftand jo bedenflicher Art eingetreten, daß es für den 
einzelnen Landwirth und für den Staat in vielen 
Gegenden zu den ſchwerwiegendſten Aufgaben gehört, 
rechtzeitig die Maßregeln zu treffen, melde nach menſch⸗ 
lihem Ermeſſen umd unter Vorausjegung der Wieder- 
fehr günftigerer klimatiſcher Verhältniffe eine wenn aud) 
nur theilweiſe Abhilfe zu ſchaffen imflande find. Es 
it dabei nicht blos der Viehſtand in Gefahr, welder 
gegenwärtig zum Theil zu Schleuderpreifen verfauft 
wird, in einem andern Jahre zu wunerjchwinglichen 
Sätzen wieder erfianden werden muß, jondern ed muß 
naturgemäß die gejammte Düngerwirtbichaft und ber 
nachfolgende Ertrag des Feldbaus durch derartige Miß- 
verbältniffe für die Zukunft aufs Nachtheiligfte beein- 
flußt werden. 

Aus den bezeichneten Gründen erfcheint es ans 
gezeigt, daß der von mehreren Mitgliedern der Gefell- 
Ihaft gegebenen Anregung entiprechend, nachſtehend auf 
die wichtigſten praftiihen Maßregeln furz aufmerfjam 
gemadt wird, welche im einzelnen Kalle dem Ermeſſen 
des benfenden Landwirths im eigenen Intereſſe em: 
pfohlen werben können. Es wird dabei die größere 
Sicherheit oder Wahrfcheinlichfeit des Erfolges auch 
bei fortdauerndem wenig günftigem Wetter beſonders 
berüdfichtigt werben müſſen. 

Wenn es überhaupt möglich ift, durch künſtliche 
Waſſerzufuhr die Pflanzenentwicklung mehr zu fichern, 
jo iſt zu prüfen, wie weit died ökonomiſch ausgeführt 
werden fann. Aus der Gegend der Fulda wird mit- 
getheilt, daß durch einmaliges gründliches Unterwaſſer⸗ 
fegen einer Wiefe von 18 ha Klähe durch Dampf- 


pumpe im Frühfahre bei no nit 20 Mark Unkoſten 
pro ha eine vollfländige Heuernte erzielt if, mo fonft 


‚Verwendung zu Streu entzogen werden muß. 


faft nichts geerntet worden wäre. Beim Berpflanzen 
der Hackfrüchte wird namentlih in der Kleinwirthſchaft 
ein wiederholtes Begießen der Pflänzlinge zur Sicherung 
derfelben in trodner Zeit jedenfalls ftatifinden müſſen. 
Durch Ueberdüngen mit Stallmift und organifchen 
Streumaterialien läßt fi) dem Austrodnen des Bodens 
entgegenwirfen und dag Wachsthum direkt fördern. 
Die umfangreiche Verwendung von Erfagftoffen für die 
Strobftreu ſowohl von Waldftreu, welche der Wald 
nicht regelmäßig, wohl aber in Fällen der Noth ber: 
geben muß und fann, wie ven der jo wichtigen ftarf 
auffaugenden Torfſtreu wird für die Viehhaltung und 
zur Erhaltung der Jauche um fo nothwendiger beachtet 
werden müflen, je mehr in Berbindung mit wenig 
Raubfutter und Wurzel: und Knollengewächſen neben 
dem erforderlichen eiweißreichen SKraftfutter ſämmt⸗ 
lihed Stroh für die Viehernährung zurüdgelegt, En 

er 
Schreiber diefer Zeilen hat in Folge des futterarmen 
trockenen Jahres 1865 es felbft in eigener Wirthſchaft 
erfahren, wie unter Berwenbung des ſämmtlichen Strohee 
als Futter und mit wenig Heu und Hackfrucht, unter 
Erjag des nothwendigen Eimeißed durch Kraftfutter 
ed erreicht wurde, daß ber geſammte Viehfland von 
zwei Gütern wirthichaftli erhalten werben fonnte, 
während viele Güter 2/3 ihres Viehftandes verſchleuderten 
und in.der Düngerwirtbichaft fehr zurüdfamen. Die 
jegt zur Einführung gefommene Torffireu erleichtert 
dies, jowie die Erhaltung der Jauche und einer guten 
Düngerwirtbichaft in ganz anderer Weile, als es früher 
möglih war. Mit 3 kg guter Torfflreu auf das 
Haupt Großvieh pro Tag, wie fie von den großen 
Werfen in Hannover, Oldenburg, Oftpreußen, Bayern 
u. a. D. abgegeben wird, fann das Streuſtroh voll- 
ftändig erjegt ober feine Verwendung auf ein Minimum 
beihränft werden. Wenn 100 kg Zorffireu = 3,0 M. 
gerechnet werben, macht dies 9 Pfennig pro Tag, 
während das Strob jegt ſchon vielfah über bag 
Doppelte koſtet. Es fann auch die Konfervirung bes 
Stalldungs durch Aufbringen guter humofer lehmiger 
Erde auf der Dungftätte nicht eindringlich genug em- 
pfohlen werden. Biele Landwirthe find in der Lage, 
burch Aufpflügen und Trodnen vom eigenen Boden 
Torfftreu zu gewinnen. Es ift zu erwarten, daß fo- 
wohl der Staat wie die Privarbefiter einem Nothſtande 
gegenüber, wie er gegenwärtig in manden Gegenden 
fattfindet, für reichliche Waldfireu- Abgabe zur Unter⸗ 
Hügung der ſchwer heimgeſuchten Lanbwirthichaft mit 
eintreten werben. Geitend bed Staated und der Pro- 


296 
20 kg a 100 kg = 70 M., macht gegenwärtig 14,0 M.| Frühjahre befäte lückenhafte Kfeeichläge Fönmen in ihrem 


Unfoften. Der Borratb an Senf ift nicht groß, doch 
fann neue Ernte ſchon in Frage fommen. Die Rein- 
ſaat Buchweizen 80 kg per ha a 100 kg = 21 M., 
madıt 16,1 WM. per ha. 

Spörgel in Reinfaat 24 kg per ha a 100 kg 
20 M., bedarf nur 4,85 M. Unfoften und auf geringen 
fandigen Bodenarten ift er deshalb mehrfach aud für 
Stoppelfaat in Verwendung. Wenn auch die Qualität 
des Futters eine vorzügliche if, jo liefert der Spörgel 
doch viel zu wenig Mafle, daß darauf viel gerechnet 
werben fann. Auch bat er auf die Nachfrudt in der 
Regel einen wenig günftigen Einfluß. Mit der fo 
leiftungsfähigen Lupine, mit Serabdella und andern 
Blaitfrüchten ift er deshalb im Erfolge feineswegs zu 
vergleichen. 

Eine andere im Gemenge mit Senf und Buchweizen 
mehrfach ausgejäte Stoppellaat ift der Delrettig und 
derſelbe fofter zur Zeit 36 M. per 100 kg, ift aud 
hinreichend vorhanden. Bei Reinfaat von 28 kg per 
ha foftet die Saatmenge 10,08 M. Aud der Del: 
rettig wird von den Landwirthen, welche ihn fennen, 
wegen feiner Raſchwüchſigkeit als Grünfutter vielfach 
geichägt. Auch die Lupine (gelbe, blaue und oftpreußiiche 
weiße) wird in dieſem Jahre ald Nachfrucht bei der 
ſehr frühen Getreideernte, event. auch nad) Frühfartoffeln, 
vielta als Stoppeljaat noch angefäet werden koͤnnen. 

in großer Uebelftand für dag kommende Jahr ift, 
daß die Kleepflanzen in fo großem Umfange vertrodnet 
find. Quzerne und E8parfette leiden unter der Dürre 
weniger und bewähren auc unter jo ungünfligen Ber: 
hältniffen bis zu gewillem Grade ihre große Aus— 
nußungsfähigfeit der Bodengrundlagen, fie End deshalb 
in gutem Beſtande ein Schatz für jede Wirthichaft im 
Intereſſe ihrer FZutter-Gewinnung. Die Ausjaat dieſer 
fleeartigen Pflanzen mit der Drillmaſchine, bei Luzerne 
und Esparjette auch ohne Ueberfrucht in unfrautfreiem 
fräftigen Land, ift noch immer möglid und auch ber 
Samen nicht übermäßig hoch im Preife. In diefem 


Beſtande durch Nachſaaten noch jegt ergänzt werden. 

Diefe Stickſtoff fammelnden Futter- und Grün- 
düngungspflanzen mit ihrer reichen Bewurzelung zur 
Ausnugung zum Theil tieferer Dodengrundlagen haben 
überall für den Wirthichaftöbetrieb eine befondere Be⸗ 
deutung. Der vermehrte Anbau von Gründüngungs- 
pflanzen, weldye in einzelnen Jahren ausgezeichnete, in 
anderen auch fehr ungenägende Maffeneriräge liefern, 
bat nod den großen Bortheil, daß fie bei günfliger 
Entwidlung, wie es die öfonomilchen VBerhälmiffe mit 
fi) bringen, auch für Fütterungszwede und zur Steige: 
rung der jo hochwichtigen Futterrejerven und zur Füllung 
des Futterbodens benußt werden fönnen. 

Die wahre Defonomie zeigt ſich ſowohl in der Er- 
haltung und möglihft zwedmäßinen Ausnutzung des 
Borhandenen, wie in der weiteren Borausficht und den 
angemefjenen Ausgaben zur richtigen Zeit. Der Segen 
einer gut geführten Düngerwirthichaft macht ſich auch 
dadurch bemerflih, daß Erfagfrüdte mit viel größerer 
Sicherheit gebaut werden fönnen, zumal wir wirth- 
Ihaftlich überall den Maßſtab anzulegen haben: Was 
it mit ökonomischen Mitteln auszuführen, was nicht? 
Und zu den wirtbichaftlichen Aufgaben gehört aud, 
dag überall möglichft die beiten Gewinnungs⸗ und Auf- 
bewahrungs- Methoden zur Erhaltung des Gemwachjenen 
in Anwendung fommen. Möge ed dem einzelnen Land⸗ 
wirth gelingen, möglich bald zu der in dieſer Zeit 
ſchwierigen Ueberfiht zu gelangen, was für ihn Noth 
thut und gefchehen fann und muß. Mögen Staat und 
Geſellſchaft zufammenwirfen, um in der Unterflügung 
des Kinzelnen das Baterland vor größerem Uebel zu 
bewahren. . 

% 

Borftehender Auffag wird im Auftrage des Herrn 
Miniftere für Landwirthichaft, Domainen und Forſten 
hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 

Potsdam, den 14. Juli 1893. 

Der Regierungs-Präfident 


Redigirt von der Koͤniglichen Regierung zu Potsdam. 
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'ichen Erben. 








Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stüd 29, 


- Bekanntmachungen. 
des Königlichen Negtierungs: PBräfidenten. 


Die bei den größeren Truppenübungen fungirenden 
endarmerie-Patronillen. 


164. Der von ber Stellung und den Befugniffen 
ber Gendarmerie-Patrouillen bei größeren Truppen 
übungen bandelnde $ A ded Anhangs zu der durch 
Allerböchfte DOrdre vom 10. Juni 1890 genehmigten 
Feldgendarmerie-Drdnung, welcher Tautet: 
$ 4 Stellung und Befugniffe. 
Landgendarmerie. 

1) In den Befugniffen der zu den Manövern her⸗ 
angezogenen Landgendarmen tritt durch das Kommando 
eine Aenderung nicht ein. 

Mannihaften. 

2) Den von den Truppen fommanbirten Begleit- 
mannſchaften wird die Befugniß beigelegt, in Ausübung 
ihred Dienfleg, wie die Wachen, Zivilperfonen vorläufig 
feftzumehmen, welche 

a. den Anordnungen der Mitglieder der Gendarmerie- 
Patrouilfe thätlich ſich widerjegen oder jonft feine 
Folge leiften, 

b. fi) der Beleidigung gegen die Mitglieder ber 
Gendarmerie-Patrouille ſchuldig machen, falls die 
Perjöntichfeit des Beleidigers nicht ſofort feftgeftellt 
werden kann. 

3) Militairperfonen gegenüber haben die Begleit- 
mannfcdaften in Ausübung des Dienfted die Befugniffe 
eined Wachthabenden. 

4) Machen marſchirende Truppenbagagen ($ 3) 
das Einjchreiten der ®endarmerie-Patrouille zur Auf: 
rechterhaltung der Ordnung erforderlih, jo ift dies 
dem Führer der Bagage bezw. deſſen Stellvertreter 
anzuzeigen. 

Stellt derjelbe die ihm kundgegebenen Unregel⸗ 
mäßigfeiten nicht ab, fo darf die Patrouille doch ihre 
Dienftgewalt gegen die erflerem unterftellten Perjonen 
nicht geltend machen, und übernimmt dann der Kührer 
die Verantwortung. Die Patronille madt alsdann 
dem etwa vorhandenen Gendarmerie-Öffizier oder Ober- 
wachtmeifter, andernfalld unmittelbar dem Leitenden des 
Manövers über den Vorfall Meldung. 

wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht. 
Derfelbe it an die Stelle des 6 9 der Inftruftion 

vom 8. Mai 1883 — vergl. Amtöblatt von 1883 

Seite 266 — getreten. 

Potsdam, den 25. Auguft 1890. 

Der Regierungs-Präftdent. 


— —— — 





.— 


Den 21. Juli 





Polizeiverordnung, 

betreffend die Beſeinigung der Vor richtungen, welche den Abzug 
des Rauches aus den Oefen nach den Schernfleinen verhindern. 
165. Auf Grund der 66 6, 12 und 15 des Befeges 
über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (Geſ.-S. 
S. 265) und der 88 137, 139, 140 des Geſetzes über 
bie allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 
(8.:5. S. 195) wird unter Zuftimmung des Bezirfe- 
ausichuffes für die Landgemeinden und Gutsbezirke des 
Regierungsbezirks nachſtehende Polizeiverordnung erlaſſen. 

8 In den Landgemeinden und Gutsbezirken 
dürfen Vorrichtungen, welche den Abzug des Rauches 
nach den Schornſteinen verhindern, als Klappen, 
Schieber und dergleichen an Oefen in Zukunft nicht 
mehr angebracht werden. 

$ 2. Soweit ſolche Vorrichtungen an Oefen vor» 
handen ſind, müſſen ſie entfernt werden, ſobald die 
Defen jur Umſetzung ‚gelangen. Bis zum 1. Juli 1898 
müfjen dieſe Vorrichtungen an Defen in jedem Kalle 
befeitigt fein. 

Soweit bei Erlaß diefer Verordnung durch Kreie- 
oder Ortspolizeiverordnung bereits ein früherer Zeit- 
punft für die Befeitigung vorgejchrieben if, bewendet 
es bei ſolchem. 

$ 3. Die Beſtimmungen der 66 1 und 2 finden 
auf NRaudrohre, melde offenen Kaminen zur Raud- 
ableitung dienen, feine Anwendung. 

$ 4. Zumiderbandlungen gegen die Beflimmungen 
diefer Polizeiverordnung ziehen Geldftrafen bid zum Be⸗ 
trage von ſechszig Marf, an deren Stelle im Falle dee 
Unvermögeng verhältnißmäßige Haft tritt, nach ſich. 

Potsdam, den 9. Juni 1893. 

Der Regierungs-Präftdent. 
Graf Hue de Grais. 
Anlegung einer Apothefe in Zehlendorf. 
166. In Zehlendorf, an der Berlin-Potsdamer 
Eiſenbahn, und zwar in dem zwifchen der Eijenbahn 
und der Berlinerfiraße befegenen Theil der Hauptſtraße, 
ſoll eine Apotheke angelegt werben. 

Dewerbungen um die Conceifion nehme ich big 
zum 1. September d. %. entgegen. Die Bewerber 
haben ihre Approbation, eine genaue Tebensbeichreibung 
mit Angabe ihrer Confeſſion und Kamilienverhältniffe, 
amtlich betätigte Zeugniſſe über ihre bisherige Beichäfti- 
gung und Führung einzureichen, die Berficherung abzu- 
geben, daß fie eine Apotheke bisher nicht beſeſſen haben 
und nachzuweiſen, daß ihnen die zur Einrichtung der 
Apothefe und zum Anfauf ded erforderlichen Grundſtücks 





— G äÛ — — — — — —— — — — 


\ 
298 


ober - Neubau eined Haufes nothwendigen Geldmittel 
zur Berfügung fliehen. 
Bewerber, welche nah dem Jahre 1880 approbirt 
find, haben feine Ausſicht auf Erfolg. 
Potsdam, den 14. Juli 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 
Befanntmadhung. 
167. Das Berzeihnig der Borlefungen an der 
Königliden Univerfität Greifswald im Winter-Semefter 
1893/94 ift erfchienen und wird den Betheiligten auf 
ihren Wunſch von der Univerfitätd-Kanzlei daſelbſt 
foftenfrei zugejandt . werben, 
Potsdam, den 12. Juli 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 


Viehſeuchen. 

168. Feſtgeſtellt iſt der Ausbruch der Maul- 
und Klauenſeuche unter den Kühen der Molferei- 
befigerin Wwe. Neuenfeld in Weißenſee, Kreis Nieder- 
Barnim, unter dem Rindvieh der Beftger Kirchner und 
Guhl in Rinum, Kreis Ofthavelland, unter den Ochſen 
des Büdners Andres in Staafom, den Kühen dee 
Aderbürgerd Schwiegfe in Zoſſen, Kreis Teltow. 

Potsdam, den 18. Juli 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
Betanntmachungen des Königlichen Polizei⸗ 

\ Vräfdenten zu Berlin. 

Polizei: Verordnung. 
65. Auf Grund der SG 143 und 144 des Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (©.-S. S. 195 ff.) und der 88 5 ff. des Geſetzes 
über die Polizeivermaltung vom 11. März 1850 (®.- 
©. ©. 265) wird hierdurch nad Zuſtimmung dee Ge- 
meinbevorftandes für den Stabtfreis Berlin Folgendes 
verordnet: 

$ 1. Die Haushaltungsvorftände beziehungsmeile 
deren Stellvertreter (in Anftalten die Leiter, Verwalter, 
Hausväter ꝛc.), fowie die Unternehmer von Privat: 
Kranfenanftalten und die Beftger und Leiter aller dem 
öffentlichen Verfehr dienenden Aufenthalts-Kinridhtungen, 
wie Gaſthoöfe, Logirhäufer, Herbergen, Penftonate, 
Chambregarnies, Schlafftelen und dergleichen mehr, find 
verpflichtet, bei Krankheits- wie Sterbefällen 
von aſiatiſcher Cholera, Poden, Fled- und NRüdfall- 

Typhus, ſowie Diphterie unbedingt, 
von Darmtyphus, Kopfgenidframpf (Meningitis cere- 

brospinalis), bösartigem Scharladjfieber, bösartigen 

Mafern und bösartiger Ruhr auf befondere 

Anordnung des Königlichen Polizei: 

Präfidiums 
die von den Kranken benutzten Effekten und Räume, 
ſowie die in dieſen befindlichen Gegenſtände gleich⸗ 
eitig, und zwar lediglich durch die ſtädtiſche Des⸗ 
infektionsanſtalt und deren Beamte auf ihre Koſten des⸗ 
inficiren zu laſſen. 

Den Beſitzern und Leitern der obenbezeichneten, 
dem öffentlichen Verkehre dienenden Aufenthalts-Ein— 
richtungen kann diefe Verpflichtung auch bei Lungen⸗, 

Pan N 


Kehlfopf- und Darm-Tuberfulofe von dem Polizei-Prä- 
ſidium auferlegt werben. 

5 2. Die Herbeiführung der im $ 1 vorgeichrie: 
benen Desinfeftionen haben die dort bezeichneten ver- 
pflichteten Perfonen innerhalb 24 Stunden nad) 
der durch den behandelnden Arzt feftgeftellten Genejung, 
beziehungsmweife nachdem der Kranfe oder deifen Leidye 
aus der Wohnung entfernt worden if, bei ihrem zu- 
ftändigen Polizei-Revier zu beantragen. 

$ 3. Merzte, welche an Lungen, Kehlfopf- und 
Darm-Tubereuloſe Erfranfte in den, in 6 1 bezeichneten 
Aufenthaltseinrichtungen ıc. behandeln oder aus denjelben 
anderweitig übernehmen, find verpflichtet, hiervon ber 
Sanitäts-Commiſſion binnen 24 Stunden auf ben 
üblichen Meldekarten Anzeige zu machen. 

$ 4. Mit Gelpfirafe bis zu 30 Marf, an deren 
Stelle im Unvermögensfalle eine Haftftrafe bis zu zehn 
Tagen tritt, wirb beftraft 

a. wer die in $ 1 bis 3- erlaffenen Vorſchriften über- 
tritt, 

b. wer durch fein Verhalten die nad $ 1 vorge: 
Pe Desinfeetion hindert oder unmöglich 
madıt, 

fofern nicht durch die Zuwiderhandlung die im $ 327 
Strafgeſetzbuch vorgejehene höhere Strafe verwirft ift. 

aneben fann die Ausführung der erforderlichen 
Desinfection auf Koften der nah $ 1 verpflichteten 
Perſonen durch das Polizei-Präſidium (Sanitäte-Com- 
milfion) veranlaßt werden. 

$ 5. Dieje Polizei⸗Verordnung tritt mit dem Tage 
ihrer VBerfündung in Kraft. 

Gleichzeitig wird die Polizei-VBerordnung vom Tten 
Februar 1887, betreffend die Desinfection bei anſteckenden 
Krankheiten, mit den fie ergänzenden Befanntmadungen 
vom 7. Februar 1887, 21. Februar 1889 und 24ften 
Juli 1890, fowie die Polizei-Verordnung vom 8. De: 
zember 1890, betreffend Lungen», Kehlfopf- und Darm: 
Tuberkuloſe, aufgehoben. 

Berlin, den 3. Juli 1893. 

Der Polizei-Präfident. 

Freiherr von Richthofen. 

Zur Warnung des Publifums. 
66. Es find vielfah Faßhähne aus Zinnlegirung 
zum Abfüllen von Getränfen im hiefigen Gewerbebetriebe 
im Gebraud, deren Bleigehalt auf die Getränfe jhädlich 
einmwirft, fo daß durd den Genuß oder die Verwendung 
derfelben bei der Zubereitung von Speifen und Ge— 
tränfen die menſchliche Gejundheit gefährdet if. Es iſt 
zwar die reichögejegliche Negelung dieſes Gegenſtandes 
in Ausficht genommen, jedoch bietet weder das Nahrungs⸗ 
mittel-Gefeg, nod das Geſetz, betreffend den Berfehr 
mit bfei- und zinfhaltigen Gegenftänden zur Zeit eine 
geeignete Handhabe zu einem Einfchreiten gegen biejen, 
die menjchliche Geſundheit bedrohenden Brauch. 

Zur Abwendung von Gefahren, welche aus der 
Verwendung derartiger Faßhähne erwachſen Fönnen, läßt 
dad Polizei-Präfidium in den Niederlagen ſolche Hähne 
behufs Feftftellung ihres Bleigehaltes anfaufen und 











299 


wird die Verfäufer derjenigen Faßhähne, deren Blei⸗ 
gehalt die durch die vorſtehend angezogenen Gejege feſt— 
gelegten Grenzen mehr oder weniger überſchreitet, zur 
Warnung des Publikums in Zufunft öffentlih namhaft 
maden. 
Berlin, den 5. Dezember 1891. 
Der Polizei-Präftdent. 


5 
Unter Bezugnahme auf die obige Bekanntmachung 
bringe ich hierdurdy zur Kenntniß, daß Holzhähne mit 
Einſätzen von Zinnlegirung, die nad der chemiſchen 
Unterfuhung mehr als 10% Blei enthält, hier von 
folgenden Geichäftstreibenden zum Verkauf geftellt werden: 
a. dem Kaufmann Fr. von Unruh, Chauffeeftraße 13, 
b. dem Kaufmann O. Kaſelow, Chaufleeftraße 108, 
c. dem Kaufmann C. Kuhn, Chauffeeftraße 43. 
Berlin, den 7. Juli 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
Befanntmadhung. 
67. Die dem Apotbefer 9. Potyfa unterm 6. Fe⸗ 
bruar d. %. genehmigte Apothefe Goͤrlitzerſtraße 48 ift 
nah vorſchriftsmäßiger Reviſion heute eröffnet worden. 
Berlin, den 13. Juli 1893. 
Der Polizei-Präftden. 
68. Für den Kehrbezirf der Stadt Berfin find die 
Schornfteinfegergefellen Herren W. Kleinwächter, 
Stegligerfiraße 54, und Eugen Grabom, Zionskirch— 
ftraße 11, nad den Vorſchriften des Regulativs für 
den Betrieb des Schornfteinfegergewerbed im Stadt- 
bezirf Berlin vom 16. November 1888—5. Dezember 
1892 vom 1. Juni 1893 ab als Bezirksichornfteinfeger- 
meifter angeftellt worden. 
Berlin, den 6. Juli 1893. 


Koͤnigliches Magiſtrat 
Polizei⸗Präſidium. hiefiger Königlichen Haupt⸗ 
und Reſidenzſtadt. 
Bekanntma 


ungen der Raiferlichen 
Dber:Boftdireftion zu Potsdam. 
Befanntmadung. 
38. Am 8. Juli if in Ragow bei Beeskow eine 
mit der Pofthüffftelle dafelbf verbundene Telegraphen- 
bhülfftelle für den allgemeinen DVerfehr eröffnet worden. 
Potsdam, den 9. Juli 1893. 
Der Raiferlihe Ober-Poftdireftor. 
Befanntmadhung. 

39. Diejenigen Perſonen, welche nod in biejem 
Jahre Anſchluß an eine der Stadt⸗Fernſprech⸗ 
einrichtungen in Brandenburg (Savel), €: 
penick, Eberswalde, tiedrichsbagen, Gr.⸗ 
Lichterfelde, Grünau (Mark), Liepe (Dder), 
Ludwigsfelde, Neuruppin, Nowawes⸗Neuen⸗ 
dorf, Dderberg (Mark), Dranienburg, 
Fotebam, Nathenvw, Spandau, Steglik, 

egel, Wannfee, Zeblendorf (Kr. Teltow) 
und Zoſſen wünfchen, werden erfucht, ihre Anmeldungen 
recht bald, fpäteltens aber bis Ende Juli an 
das Kaiferliche Poftamt in dem betreffenden Orte — für 


zu richten. Später eingebende Anmeldungen 
fönnen erft nach dem 1. April 189A be: 
rückfichtigt werden. 

Bei den bezeichneten Verfehrsanftalten fönnen die 
Bedingungen für den Anſchluß eingejehen und Formu⸗ 
lare für bie znmefbung in Empfang genommen werben. 

Potsdam, den 14. Juni 1893. 

Der Kaiſerliche Ober-Poftdirertor. 
Befanntmadhung. 
410. In dem zum Kreife Königsberg (Neumarf) 
gehörigen Dorfe Neuenhagen wird am 1. Auguft eine 
Doftagentur zunächſt ohne Telegraphenbetrieb unter ber 
Bezeihnung Neuenhagen (Neumarf) in Wirffamfeit 
treten. 

Dieſe Poftagentur erhält Berbindung mit der 
Raiferfihen Poftagentur in Oderberg-Bralitz an Werf- 
tagen dreimal, an Sonn und allgemeinen Feiertagen 
zweimal durch eine Botenpoft mit unbefchränfter Be- 
förderung in nachſtehender Weiſe: 

B. Bw. B. B. Bw. B. 
90 320 835 ! Oderberg-Bralitz 1 755 215 740 
925 345 9ÖÖ | Neuenhagen (Nmf.) 4 730 150 795 

Dem Landbeftelfbezirf der neuen Poftagentur werben 
die bisher zum Bezirf der Poflagentur in Oberberg: 
Bralig gehörigen Neuenhagener, Hopf's und Kuhnert's 
Ziegeleien zugetheilt. 

Bon dem gleichen Zeitpunfte ab wird das Poftamt 
zu Neuenhagen im Kreife Niederbarnim zur Linterfchei- 
dung von der neuen Poſtagentur die Bezeichnung 
„Neuenhagen (Oftbahn)” führen. 

Potsdam, den 14. Juli 1893. 

Der Kaiferlihe Ober-Poſtdirektor. 
Befanntmachungen der Königlichen 
„ Kontrolle der Staatspapiere. 

Bekanntmachung. 

In Gemäßheit des $ 20 des Ausführungs⸗ 
Geſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
(G.“S. S. 281) und des $ 6 der Verorbnung vom 
16. Juni 1819 (G.S. S. 157) wird befannt gemadıt, 
daß dem Handelsmann Ludwig Gebert hier, Invaliden- 
firaße 153, die Sculdverfchreibung der Eonfolidirten 
4%oigen Staatsanleihe von 1880 

Lit. B. N? 87416 über 2000 M. 
angeblihd am 4. d. M. aus feiner Wohnung geftohlen 
worden iſt. 

Es wird derjenige, welder fih im Beſitze dieſer 
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der 
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem 
Rechtsanwalt Aſche hier, NO. Landsbergerſtr. 14 IL, 
anzuzeigen, mwidrigenfalld das gerichtliche Aufgebotsver- 
fahren behufs Kraftloserflärung der Urfunde beantragt 
werben wird. 

Berlin, den 11. Juli 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatöpapiere. 
Befanntmadhung. 
2A. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführungs- 
gefeged zur Givilprozeßorbnung vom 24. März 1879 


23. 


Potsdam an das Kaiferliche Telegraphenamt daferbft — (G.-S. ©. 281) und des 6 6 der Verordnung vr 


—— —— —————— 


300 


16. Zuni 1819 (G.-S. S. 157) wird befannt gemadt, 
baß der der Küfterei zu Maffen bei Finfterwalde gehörige 
Staatsſchuldſchein 

Lit. H. M 56611 über 25 Thlr. 
angeblich abhanden gefommen ift. 

Es wird derjenige, welcher ſich im Befige dieſer 
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der 
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem 
Gemeindekirchenrath zu Maſſen bei Finſterwalde an- 
zuzeigen, wibrigenfallg dag gerichtliche Aufgebotsverfahren 
bebufs Kraftioserflärung der Urfunde beantragt werden 
wird. Berlin, den 13. Juli 1893. 

Königliche Kontrolle. der Staatöpapiere. 

Befanntmachungen der Königlichen 


Eifenbabn:Direktion zu Berlin. 
23, Der auf einer größeren Anzahl deutſcher 


Staatd- und Privatbahnen eingeführte Ausnahmetarif 
für Torfſtreu und Futtermittel wird mit Gültigfeit 
vom 20. d. M. ab auf die Artikel Melaſſefutter 
(eine Mifhung von Melaffe mit Palmfernmehl und 
Baummollenfaatmehl) unter Abfertigung zu den Sägen 
der Kilometertariftabelle B. (b.) erweitert. Someit 
ferner mit Gültigfeit bis zum 31. Auguft d. 3. auf 
den Preußiſchen Staatsbahnen ſowie auf einzelnen 
außerpreußifhen Staats- und Privatbahnen bei der 
Aufgabe von Heu- und Stroh in Wagenlabungen die 
Verwendung zweier Wagen von je nicht mehr ale 
7,2 m Länge an Stelle eined offenen Wagens von 
größerer Ladefähigkeit nacgelaflen if, erfolgt die 
Srachtberechnung bei denjenigen DBerwaltimgen, welde 
dem Eingangs ermähnten Ausnahmetarif beigetreten 
find, fortan auf folgender Grundlage: Die Fradt 
wird für jeden diefer Wagen nad dem wirfliden Ge- 
wicht der Ladung, mindeſtens aber für je 5000 kg für 
jeden Wagen nah den Sägen des Ausnahmetarifs 
unter Ba. erhoben. Stellt ſich jedoch die Fracht für 
das Gefammtgewicht des in beide Wagen verladenen 
Heus oder Strohs, mindeftens aber für 5000 kg nad) 


den in dem vorbezeichneten Augnahmetarif unter Bb. 
angegebenen Sägen billiger, jo fommen nur die Legteren 
zur Berechnung. Berlin, den 12. Juli 1893, 
Königliche Eifenbahn-Direftion 
zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen. 
Seranntmacbungen der Königlichen 
Eifeubahn: Direktion zu Bromberg. 
Befanntmadhung. 
31. Mit dem 1. Auguft 1893 fommt zum Kilo- 
meterzeiger für den Eifenbahn-Direftionsbezirf Bromberg 
der Nachtrag 2 zur Einführung. Derielbe enthält: 
1) Eröffnungszeiten von Neubauftreden, 2) Entfernungen 
für die Stationen der Etreden Marienburg-Miswalde⸗ 
Maldeuten und Efbing- Miewalde-Öfterode, ſowie ab- 
nefürzte Entfernungen, welde mit dem 1. September 
1893, dem Tage der „Berriebseröffnung auf dieſen 
Streden in Kraft treten und 3) Berichtigungen. Someit 
durch die Berichtigungen Frachterhöhungen herbeigeführt 
werden, treten dieſelben erft mit dem 1. Oftober 1893 
in Kraft. Abzüge des Nachtrags 2 koönnen durch die 
Tahrfarten-Ausgabeftellen unſeres Bezirks bezogen werden. 
Bromberg, den 9. Juli 1893. 

Königliche Eifenbahn-Direftion. 
Befanntmachungen der Kreisausſchüſſe. 
BDBefanntmadhung. 

19, Auf Grund des 6 2 NE 1 der Landgemeinde⸗ 
Ordnung vom 3. Juli 1891 hat der Kreis-Ausichuß 
des Kreiſes Prenzlau unterm 1. d. M. befchloffen, die 
noch feinem Guts- ober Gemeindebezirf angehörenden 
Neftbeftandtheile der ehemaligen Yehnrittergüter Zollchow 
a. und b. mit einem lächeninhalt von 13 ha 81 a 
79 qm mit der Yandgemeinde Zollhom zu vereinigen. 

Befigerin der betreffenden Grundflüde ift 3. Zt. die 
verebelihte Paſtor Wunderlich, Julie, geb. von 
Arnim, zu Radie. 

Prenzlau, den 5. uni 1893. 

Namens des Kreisausichuffes des Kreifes Prenzlau 
der Vorſitzende. 


ee — — — — — — — — 


20. 














Nachwei 
der vom Kreis-Ausſchuſſe des Kreiſes Beeskow-Storkow im 1. Halbjahr 1893 genehmigten Communalbezirks-Veränderungen. 


— — — — — rS — — — —— — 





fun 





— — 














Datum Bezeichnung de Bemerkunger. 
der 6 Aue | Befikere | jeßiaen | fünftigen des —* Ha de 
Genehmigung. rundtuce. ibers. | Gemeindeverbandes. ha 
9. Mai Hofftelle. Tiſchlermeiſter Gutsbezirk Semeindebezirf | — | 12 | 87 
1893. | | Pombach. Alt⸗ Neu⸗ | Ä 
Marfgrafpiesfe. | Marfgrafpiesfe, | 
10. Februar dgl. Maurer Gemeinde Gemeinde — 117) 4 
1893. Frdr. Bod. Krügersporf. Schneeberg. | 
dgl. dgl. Arbeiter | dgl. dal. 73 


Beeskow, den 10. Juli 1893. 


| Auguf Thiebad. | 


Der Borfitende des Kreis-Ausichuffes. 


Befanntmachungen des Landesdireftors Etatsjahre 1893/94 für die Zmede des Randarmen- 


der Provinz Brandenburg. 
Bekantmachung. 
IO. 


weſens etwa 1700000 M., alſo etwa 10%. ber in den 
einzelnen Lande und Stabtfreifen auffommenden bireften 


Nah dem Hauptetat der Verwaltung bes Staatsſteuern nad) Maßgabe der 88 106 bis 108 der 


Brandenburgihen Provinzial-Berbandes find in dem | Provinzialordnung ale Provinzial-Abgaben aufzubringen 














301 


und zwar zur Hälfte am 1. Zuli d. I. und zur anderen 
Hälfte am 2. Januar 1894, vorbehaltlich definitiver 
Regelung. 

Demgemäß find die aufzubringenden Provinzials 
abgaben auf Die einzelnen Land» und Stadikreiſe fols 
gendermaßen vertheilt: 


ö— m — — —— — — 





Geiammtileuer- | 10 8 ale Bro: 








2 Kreie — vinzialabgabe 
Mark Pf. Mark Pf. 

1PAngermünde 448929 62 4489209 
ANieder⸗Barnim 1241118 85 12411189 
3ber⸗Barnim * 604235 67 60423\57 
APBeeskow⸗Storkow 196301 76 19630118 
SIOR-Havelland 380644 67 38064147 
6Weſt⸗Havelland 36231989 36231 99 
7TRJũterbog⸗Luckenwalde* 363080,04 3630800 
Svebus 572648133 5726483 
Prenzlau 484797194 48479179 
10IDR-Prignig * 37819660 37819166 
11Weft-Prignig 473008130 47300183 
12Ruppin 443051134 44305113 
131Teltow 2350826107 23508261 
14Templin 2375391151 2375392 
153auch-Belzig 375280114 37528101 
16PBrandenburg a. 9. 291399101 2913990 
171Charlottenburg 1599412|28 159941|23 
18 Frankfurt a. D. 47352330) 47352,33 
19 orsdam 658951113 65895111 
2NSpandau 299602180 29960!28 
21 Arndwalde 19435758 19435!76 
228 0t:bus«Land 175606182 1756068 
231Croffen 25254441 2525444 
24fFriedeberg 276402|08 2764021 
25Rönigsberg 567699152 56769|95 
26lRandöberg-Land * 280657175 2806577 
271Soldin 270566 48 2705665 
280ſt⸗Sternberg 210428159 21042/86 
29Weft-Sternberg 190198124 19019,82 
30ullichau⸗Schwiebus | 21853181 21853|18 
318 ottbus-Stadt 31153905 31153;91 
32Landsberg⸗Stadt 210876194 21087169 
338 alau 246940, — 24694 — 
34 Guben⸗Land* 188682] — 18868120 
35Puckau 28781446 28781 45 
36]Rübben 129354155 12935 46 
37]Sorau 54856881 54856 88 
38Spremberg 124502,03 12450 20 
391Guben⸗Stadt 194223 91 19422 39 


Sunma |17 11436188] 1711436]19 


Bei den mit einem *) verjehenen Kreifen find 
wegen ber nicht eingegangenen Nachmeifungen ted Ge— 
fammtfteuerauffommeng die Beträge 


aufgenommen worden. 


Berlin, den 12. Juli 1893. 


Der Landed-Director der Provinz Brandenburg, 
Wirklihe Geheime Rath von Levetzow. 


des Vorjahres 


Befanntmachungen anderer Behörden. 
anntmachung. 

Die Inhaber nachbezeichneter, von dem König: 
lien Krebit-Inftitut für Schlefien ausgefertigten A "/o 
Vfandbriefe Lit. BB., baftend auf dem im Neu- 
markt'ſchen Kreife befegenen Gute Klends 

M 61235 61239 über je 100 Thaler (300 Marf), - 
NE 79054 über 50 Thaler (150 Marf), 
M 82065 über 25 Thaler (75 Marf) 
werben hierdurch aufgefordert, dieſe Pfandbriefe in 
fursfähigem Zuftande mit laufenden Zinscoupons 

bis zum 15. Auguſt d. J. 
zum Umtauſch gegen andere Pfandbriefe Lit. B. von 
gleihem Betrage und mit gleichen Zinscoupons verjehen 
an die Königliche Inftituten-Kaffe hierſelbſt (im Re— 
gierungsgebäude am Leifingplas) einzureichen. 

Breslau, den 10. Juli 1893. _ 

Königliche Kredit⸗-Inſtitut für Schlefien. 
Buchholtz. | 


Perſonalchronik. 

Der Beigeoidnete, Brauereibeſitze Georg Bauer 
in Werder ift zum Stellvertreter des Amtsanwalte bei 
dem Könialihen Amtsgericht daſelbſt ernannt worden. 

Dem Forftfaffenrendanten Lauterbach in Gran- 
fee ift die Verwaltung der Forftfaffe in Oranienburg 
und dem Negierungd-Supernumerar Genſcher in 
Dranienburg unter Ernennung zum Korfifaffenrendanten 
die Verwaltung der Forflfaffe in Granfee vom 1. Auguft 
d. 3. ab übertragen worden. 

Der Königliche Regierungs-Bauführer Albert 
Niemann aus Hörter, 3. 3. in Jüterbog, ift als ſolcher 
vereidigt worden, 

Der Apotheker Zigan hat die Apotbefe am Her- 
mannplage 8 in Rirborf, deren Errichtung ihm unterm 
30. Juli 1992 genehmigt worden iſt, nad) ftattgehahter 
amtlicher Beftchtigung eröffnet. 

Der bisherige Inhaber ter ehemals reformirten 
Narrftelle an der Friedrichswerderſchen Kirche zu Berlin, 
Superintendent Philivp Marimilian Steinbad, if 
zum Prediger der ebemald Tutheriihen Pfarrftelle 
an derſelben Kirche beftellt morden. 

Der bisherige Predigtamts-Kandidat Albert. Emil 
Schmolinsfy ift zum Pfarrer der Parochie Krausnid, 
Diözeſe Königs-Wufterhaufen, beftellt worden. 

Der Lehrer Fink zu Neu-Ruppin ıft als Elementar: 
und ted;nifcher Lehrer am Gymnaſium daſelbſt angeftellt 
worden. 

Der Gemeindeſchullehrer Gun delach iſt als Ge— 
meindeſchulrektor in Berlin angeſtellt worden. 

Perſonal-Veränderungen 
beim Königlichen Oberbergamte in Halle a. ©. 
im Bezirke der Königlichen Regierung zu 
Potsdam im 2. Vierteljahr 1893. 

Bei der Königlichen Berginſpektion in Kalkberge⸗ 
Rüdersdorf wurde dem Berginſpektor Gerhard ber 
Charakter als Bergrath verliehen. 








302 


Vermiſchte Nachrichten. 
Feuerkaſſengelder⸗-Ausſchreiben 
für die Land-Feuer-Societät der Kurmark Brandenburg, des Marigraitbund Niederlaufig und der Diftrifte 
Jüterbog und Belzig für das I. Halbjahr 189 


Für dag I. Halbjahr 1893 find von den Societäts⸗ kochen überpaupt aufzubringen: 


a. Bergütigungsgelder für Immobiliar-Brandſchäden init. Abſchabungskoſten 72 Pf., 

desgl. -Mobiliar⸗ ⸗ 68651 ⸗82 - 
c. Sprigen-Prämien . rn 9414 = — = 
d. Waffermagen-Prämien 2967 ⸗ ⸗ 
e. Pertinenzſchaͤden⸗ Bergütigungen 7521 = 52 - 
f. Berwaltungsfoften 507 ⸗ 82 


g. Extraordinaria 


Eummẽ 868993 M. 58 Pf. 
Hiervon kommen in Abzug: 


a. die Beiträge der Mobiliar-Verſi icherten pro J. Semelte 1893 49592 M. 14 Pf. 
b. an Zinfen . 2... 662 - 90 : 
c. = ertraorbinairen Einnahmen een een. 14597 - 70 = 
Zufammen 57672 - 74 - 
jo daß noch aufzubringen bleiben 811321 Mm. 14 Br. 
Zur Dedung diefer Summe werden für Gebäude der 

I. Sltafle -» » > 2... 8B9R, 

oo: 2020... 16 = 

II. ⸗ || ⸗ 

IV. 2 96 ⸗ 
ausgeſchrieben und find bemnad) aufzubringen für Gebäude der 
1. Kaffe von 325795925 M. Berfi ĩcherungslapital 


für 100 M. Verſicherung 


260636 M. 74 Pf., 


⸗ ⸗130498400 = .. 208797 = 44 = 
IH. = - 63339150 - ⸗ ..... 354699 -24 = 
IV. ⸗ ⸗ 251450 - ⸗ ea 243 = 92 -: 
Zufammen von 519884925 M. Verſicherungskapital 826547 M. 34 Pf., 

811321 = 14 -: 


alfo. gegen obige Bebarfsfumme von - .. 

mehr 15226 M. 20 Pf, 

welcher Betrag, gemäß 6 132 des Regfementd vom 15. Januar 1855 in ber Faffung bed XXI. Nachtrages, 
den Sorietätd-Mitgliedern „als Guthaben zu Beitragsausgleichungen‘ verbleibt. 

.. Die Soeietätögenoffen werben hierdurch veranlaßt, die von ihnen zu leiftenden Beiträge nah Maß- 
gabe der bejonderen Aufforderungen ver Fxiis— Feuer-Societäts- -Direftionen bezw. Ortserheber ungefäumt zu ent: 
richten. Berlin, den 15. Juli 1 

Ständifche Bmeral Dieftion er Land-Keuer-Sorietät der Kurmark und der Niederlaufig. 


Gefchenfe an Kirchen :c. 


dem Friedhof; der Kirche zu Dahlmig von Frau 
Jockey Barker, Hoppegarten: gemaltes Kirchenfenfter; 


Bei dem Königlichen Konfiftorium ber Provinz | Gramzow: ber Kirche zu Meihow von Ungenannt: 


Brandenburg find in neuerer Zeit die folgenden an bie 
unter Angabe der Diözeſen nachftehend benannten Kirchen 


Bahrtuc zur großen Bahre, von der Gemeinde: darauf 
aufgenähtes Kreuz, Fleinere Bahre, Bahrtuch dazu; 


ıc. im Negierungsbezirt Potsdam gemachten Geſchenke Havelberg-Wilsnad: der Kirche zu Nitzow vom Amte- 


zur Anzeige gebracht worden: _ 
Belzig: der Kirche zu Nee von Frau Gräfin Beuft: 


ridter Dr. Nonnig, Berlin und pr. Arzt Dr. 
Nonnig, Panfow: Altarteppich; 


neufilbernes, innen vergoldetes Taufbeden, filberner, | Lindow-Granfee: der Kirche zu Schönermarf von ber 


innen vergoldeter Kelch; 


Gemeinde: 15 dreiarmige Wandleuchter; 


Berlin Land J.: der Kirche zu Eggersdorf von der Ge⸗ | Prenzlau L: der St. Jacobi-Rirhe zu Prenzlau von 


meinde: Fußdecke für die Sakriſtei, desgl. für die 
Kanzel, Altarteppich, Lichtlöſcher, von Frau Lehrer 
Kiebſch, Berlin: 2 Battiſtdecken für die Kommunion-— 
©eräthe, desgl. für den Taufftein; der Kirche zu 


der Gemeinde: 440,08 M. zu neuen Befleidungen 
für den Altar, Abendmahlsgeräthe, Kanzel, Taufftein 
und Opferftänder, von verw. Trau Amtmann Eich— 
mann: Abendmahlskelch aus Glas; 


Peteröhagen von der Gemeinde: Altarbibel, 3 Schmud- | Prigmalf: der Kirche zu Pritzwalk von Frauen und 


kreuze für die Kanzel, Meifing- Lichtloͤſcher, von Un⸗ 
genannt: Altardede, vom Geſangverein: Brunnen auf 


EEE. DE = 





Jungfrauenfder Gmeinde: 2 große weiße Altarbeden 
mit Spigen; 


803 


Spandau: der Kirche zu Velten vom Ziegeleleibeftger 
Fr. Blumberg: Altarbibel, vom Kirchen: Aelteften 
Fr. Thiele: Kanzelbibel; der Kirche zu Bötzow von 
einer ungenannten Frau: Tauffteindede; der Kirche 
zu Schönwalde von Frau Geh. Regierungsrath von 


Veftenbeden, von der Gemeinde: Kronleuchter aus 
Bronce, 2 Altarleuchter desgl.; der Kirche zu Wollen- 
berg vom Kriegerverein: Tafel zur Aufzeichnung der 
Kombattanten; der Kirche zu Wölſickendorf vom Oberft 
a. D. von Bredow: rothe Kanzel: und Altar: 


Riffelmann, Berlin: Altarteppih, 2 Fenftervor- | beffeidung; 

hänge mit Spigen, Kette für den Kronleuchter, von |Wriezen: der St. Marien-Kirche zu Wriezen von Frau 

Fran Amtmann Zimmermann: Aniefiffen; der) Aug. Lehmann, geb. Kiel: 1200 M. zu einer 

Kirche zu Germendorf vom Rittmeifter a. D. Dahl,, Gasbeleuchtung, jowie zur Grabpflege; 

Alt-Thymen: 2 filberne Altarleuchter, blaue Kanzel: | Wufterhaufen a. D.: der Kirche zu Franfenfelde von der 

und Altarbefleidung; Hüfner-Augzüglerin Wild. Lintow: verfilb. Hoftien- 
Strausberg: der Kirche zu Kloſterdorf von Kreifrau| doſe, von Frau Tägener, Klinkemühle: verfilb. 

von Edardftein, geb. Gräfin von Hade: rotbel Abendmahlskelch; 

Altar:, Kanzel: und Tauffteinbefleidung, von Frei: | Könige-Wufterhaufen: der Kirche zu Rosie von Frau 

herrn Arnold von Edardftein: Schwarze Altar-,| Gemeinde-Borfteher Wendt: Tauffteindede von Plüſch 

Kanzel: und Tauffteinbefleivung; der Kirdye zu Stein-| nebſt Schugdede von Tüll; 

bet von Frau Schmedide, Berlin: Tauffteindede | Jehdenid: der Kirhe zu Mefeberg von Frau Geh. 

aus grünem Plüſch mit Stiderei, vom Bädermeifter | Juſtiz-Rath Leifing, Berlin: Orgel mit 8 Re 

Müdeley, Berlin: Taufbeden aus Alfenide, Kol-| giftern. 


Ausweifung von YHusländern aus dem Neichsgebiete. 


Datum 





& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, al 

we der weiche die Ausweiſung e , 

3 des Ausgewielenen. Beitrafung. beſchloſſen Hat. ne 

1. 2 | 3 N 5 6 
Auf Grund des 6 362 des Strafgelesbude: 

1 Karl Auguftin geboren am 23. Märzlandftreihen u. Betteln,Kaiferlicher Bezirfe-] 13. Juni 
Andreur, Kabrif- | 1862 zu St. Ame, Präfident zu Colmar, 1893. 
arbeiter und Weber, | Bezirf Nemiremont, 

Departement des Vos⸗ ” 
ges, Frankreich, frans 
zöfifher Staatsange- 
höriger, 
2| Rudolf Dörre, geboren am 24. Auguftldesgleichen, Groͤßherzoglich badi-] 20. Juni 
Sattler, 1856 zu Dresden, ſcher Landeskommiſ⸗ 1893. 
ortsangeh. zu Criſch⸗ ſär zu Karlsruhe, 
nitz, Bezirk Tetſchen, 
oͤhmen, 
3 Franz Duval, geboren am 20. Maildeögleichen, Kaiferliher Bezirks-] 17. Juni 
Tagner, 1864 zu Birton, Be- Präfident zu Colmar, 1893. 
zirk Arlon, Belgien, 
beigiicher Staatsange- 
höriger, 
4) Mihaly Horniaf, geboren im Jahre 1866|Fandftreichen, Königlih bayerifhel 6. Juni 
Dienftfnedht, zu Lelesz, Bezirf Bo⸗ Polizei Direktion 1893. 
drogföz, Komitat Jemp- Münden, 
len, Ungarn, ortean- 
gehörig ebendafelbft, 
5) Kranz Hraby, geboren am 28. Januar|Betteln, Königlich preußiſcher 7. Juni 
Kürfchnergehülfe, 1853 zu Schüttenhofen, Regierungspräftdent 1893. 
Böhmen,öfterreichifcher zu Pofen, 
Staatsangehöriger, 
6| Jakob Kolleroß, geboren am 25. Juli Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher 16. Juni 
Arbeiter, 1855 zu Odenburg, Negierungspräfidtenti 1893. 


Defterreich, ortsange- zu Magdeburg, 
börig zu Geſen, Bezirk 


Klattau, Böhmen, 
















2. 

7| Anton Martjaf, |20 Jahre alt, geboren) Berteln 
Drabtbinder, . | zu Neszlula, Komitat 

Trenefin, Ungarn, orts⸗ 


304 
Le 
& Name und Stand | Alter und Heimath Brund 
= des Ausgewieſenen. 

—2 
1. | | 


Beitrafung. 





Behörde, 
der 


welche die Ausweiſung 





X ⸗ 
beſchloſſen Bat. ie 
4. | 5. 6. 


samen preußifcher 





25. Mei 
Polizei-Präftdent zul 1893. 
Berlin, 
angehörig ebendajelbft, | 
8 Karl Nielaender, |geboren am 3. Juni Candftreichen, Stadtmagiftsat Neu⸗ 2. Juni 
Kaufmann, 1851 zu Bernau bei Ulm, Bayern, 1893. 
Reval, Rußland, rujfie | 
ſcher Staatsangehörig. y | 
gRarl Yaida (Pajda),geboren am 24. Januar desgleichen, Königlich preußifcher. 26, Mai 
Bäckergeſelle, 1864 zu Miſtek, Mäh⸗ Negierungspräfttenti 1893. 
| ren,  ortdangehörig zu Oppeln, 
ebendafelbft, 
10, Johann Paulitzſch, geboren am 16. Dezem-Landſtreichen und verbo⸗Königlich bayeriihes 7. Juni 
| Schneidergebilfe, ber 1865 zu Graz, tenes Waffentragen, Bezirksamt Waffer- 1893. 
Steiermarf, ortsange⸗ burg, 
Ä börig zu Steinriegel, 
Bezirk Leibnig, eben- 
| daſelbſt, 
11 Johann Pelzel, geboren am 4. Novem⸗Landſtreichen, Königlich bayerifhel 10. Juni 
| Kellner, ber 1873 zu Gras, PolizeisDireftion 1893. 
Steiermark, ortsange- Münden, 
börig zu Kerſchbach, 
Bezirfluttenberg, eben- 
daſelbſt, 
12] Jakobus Heinrich geboren am 8. Auguſt Betteln, Königlich preußiſcher 16. Juni 
DBompe, Scioffer, | 1856 zu Zwolle, Nie: Regierungspräftdent 1893. 
berlande, ortdangehö- zu Düfjeldorf, 
\ rig ebendaſelbſt, 
133 Georg Reidl, geboren am 12. Dezem⸗Lanbſtreichen, Königlih bayerische] 19, Mai 
Mepger, ber 1873 zu Utten- PolizeisDirektion 1893. 
dorf, Bezirf Braunau, Münden, 
. Böhmen, ortsangebd: 
. |rig zu Burgfirden, 
ebendaſelbſt, 
14 Julius Schiffer, Igeboren am 4. Januar Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher 13. Juni 
Arbeiter, 1864 zu Hodtzenplotz, Regierungspräſident 1893. 
Bezirk Jaͤgerndorf, zu Magdeburg, 
Oeſterreichiſch⸗-Schle⸗ 
fien, 
15] Morig Zumann, |23 Jahre alt, geboren|Betteln, Großherzoglich badi-| 19. Juni 
Radirer, zu Prag, ortdangebör.g Iher Landeskommiſ⸗ 1893. 
zu Weißwaſſer, Bezirf jär zu Mannheim, 
Mündengräg, Böh- 
men, 


Hierzu Bier Deffentliche Anzeiger. 


(Die Inſertion⸗ ebühren betragen für eine einſpaltige Druckzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.) 
Nedigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 


Potsdam, Buchdruderei der A. W. Bayn ſchen Erben. 








Amtsblatt 


Ber Königlichen Negiernug zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 





Stüd 30. 


Den 28. Juli 


1S93. 





te unten 
des Bönigligen Dber:-Präfidenten. 
Befanntmahun 

17. Mittel Erlaffed vom 29. uni d. I. hat der 

Herr Minifter für Landwirthicheft, Domänen und 

Forſten dem SKöniglihen Meliorations-Bauinſpektor 

Grang zu Charlottenburg, Kneſebeckſſtraße Nr. 11, 

vom 1. Juli d. 3. ab für den ihm in feinem Haupt: 

amt überwiefenen Dienſtbezirk — das Stromgebiet ber 

Oder — zum Oberfifchmeifter im Nebenamt ernannt. 
Borftehendes wird hiermit unter dem Bemerfen 

zur Öffentlihen Kenntniß gebracht, daß der Oberfiſch⸗ 

meifter der Auffiht des O erbräf identen unterfteht. 
Potsdam, den 8. Juli 1 

Der Ober-Präfident, —— von Achenbach. 


Defanntmagung. 
18. Auf Grund des 6 2 * Geſetzes über die 
Schonzeiten ded Wildes vom 26. Kebruar 1870 in 
Verbindung mit 6 107 des Geſetzes über die Zu- 
Händigfeit der Verwaltunge- und Verwaltungsgerichts⸗ 
bebörden vom 1. Auguft 1883 und 6 43 Abjag 3 bed 
Geſetzes über die allgemeine Sanbesverwaltung, vom 
30. Juli 1883 wird für das laufende Jahr der Beginn 
der Jagd auf Nebhühner im Stadtfreife Berlin auf 


Freitag den 18. Auguſt 
feſtgeſetzt. 


Die Jagdzeit dauert bis 
Donnerſtag den 14. Dezember 
einfchließlich. 
Potsdam, den 18. Juli 189. 
Der Ober-Präfident, Staatsminifler von Adhenbad. 


Befanntmadhung. 

19. Der Herr Minifter des Innern hat im Eins 
vernehmen mit bem Bezirksausſchuſſe b:erjelbft die Ab- 
zweigung der im Kreiſe Teltow belegenen Gemeinde 
Groß⸗Lichterfelde von dem Amtsbezirfe XXVII. — 
Steglig — und die Bildung eined eigenen Amtöbezirfe 
aus berjelben unter der Bezeichnung „Amtebezirf 
XXXXVII. — Groß-Lichterfelde‘ genehmigt. 


Dies wird mit bem Bemerfen zur öffentlichen 


Kenntniß gebracht, daß dieſe Veränderung der Amte- 


bezirfdeintheilung bes Kreiſes Teltow mit dem 1flen 
Auguſt d. %. in Wirkffamfeit tritt. 
Potsdam, den 19. Juli 1893. 


Der Ober-Präfident, Staatsminifter von Achenbach, 


BSetanntmachung en 
des Königlichen Hegierungd-Yräfidenten. 
BDBefanntmadung, 
betreffend Einfuhr von Zuchtvieh aus den Niederlanden. 
169. Nachdem die Maul- und Klauenſeuche in ben 
Niederlanden eine erheblihe Abnahme erfahren, hat der 
Herr Minifter für Landwirthichaft bie Einfuhr von 
Rindvieh zu Zuchtzweden aus diefem Lande Tandwirth- 
Ichaftlichen Vereinen und Genoſſenſchaften unter nach⸗ 
ftebenden Bedingungen geftattet: 

1) Die einzuführenden Zuchtthiere müfjen mit Zeug- 
nifjen der Gemeindebehörde des Urſprungsorts 
verjehen fein, in welden das Alter und Signalement 
der Thiere angegeben, ſowie bejcheinigt ift, daß 
an dem Herfunftsorte und in den Nachbargemeinden 
innerhalb der Teßten AD Tage vor der Abſendung 
feine übertragbare Viehſeuche geherrſcht hat. 

Die Dauer der Gültigkeit der Zeugniffe be⸗ 

trägt acht Tage. 

2) Die zur Einfuhr zugelaffenen Thiere müſſen ohne 
vermeidbare Verzögerung nach ihrem Beſtimmungs⸗ 
orte gebracht werben, aus welchem fie vor Ablauf 
von 6 Monaten nicht entfernt werben bürfen, 
außer in Nothfällen zur Abfchlachtung in einem 
Schlachthauſe. 

3) Wenn bei der thieraͤrztlichen Unterſuchung, welcher 
die Thiere an der Landesgrenze in Gemäßheit des 
Erlaffes vom 27. März d. I. unterworfen find, 
auch nur ein Thier mit einer übertragbaren 
Krankheit behaftet gefunden wird, ift der ganze 
Viehtransport zurüdzumeilen. 

Die Einfuhr voll Zuchtvieh wird den land⸗ 
wirtbichaftlichen Vereinen und Genoſſenſchaften des Be- 
zirks nur auf Antrag, welder durch Vermittelung dee 
ae Herrn Landrathes bei mir anzubringen if, 
geſtattet 

Potsdam, den 25. Juli 1893. 
Der Regierungs⸗Präaſident. 


Nachweiſung über den Geſchaäͤftsbetrieb der Rantiihen, gabaemeine — Kreis⸗Sparkaſſen ım Regierungsbezirk Potsdam 
r 
170. Nachſtehende Jachweiſunger werben hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 


Potsdam, den 14. Yuli 1 


Der Regierungs-Präfident. 


% 


* 


306 





9 






2 







































2 Domicil geit d Bahl ihrer ep NER gettag der 
> eit der er niedrigſte öchſte inlagen am 
Ei der Errichtung an in auf ei bug be Setufe oa 
3 Sparkaſſe. der Kaſſe hen⸗ Panne: *2* ontoe —— ; 
‚11 Angermünde 1,0 99941|69 
21 Belzig 1,00 unbejchr. | 346517|22 
3 Bieſenthal 1,00 610675115 
Al Brandenburg a.H. 1,00 494834475 
1 Charlottenburg 1.00 1256729] — 
61 Cremmen 1,00 203563 85 
71 Dahme 0,50 unbeſchr. 1018307128 
8 Eberswalde 0,50 deögl. | 3104281180 
4 Fehrbellin . 1,00 12 549901 |8: 
1 Havelberg = 1,00 9000 I 3592995 |87 
111 Jüterbog » 1,00 274284 |46 
12] Kegin J 1,00 276325|40 
13] Kyrig 1,00 74031|18 
14] Lenzen * 0,50 734634|14 
15] Luckenwalde * 1,00 90251970 
161 Nauen * 1,00 2199273138 
17] Niemegf s 1,00 147441!50 
184 Oranienburg 2 1,00 69111|44 
19] Perleberg O 1,00 1960074|45 
201 Plaue 1,00 177068108 
211 Potsdam u 1,00 501479767 
221 Prenzlau — 1,00 277455|96 
231 Prigmwalf —* 0,50 30986387 
24 Putlig - 1,00 132034 |32 
251 Rathenow NW 1,00 715488101 
261 Neu-Ruppin —* 1,00 113213] — 
271 Schwedt. W 1,00 unbeſchr. | 255277016 
281 Spandau PR 1,00 1500 | 5203735]42 
29 Stradburg U.⸗M. 9 0,50 2000 609001160 
30) Strausberg 1,00 unbefchr. | 1091566 |20 
31) Treuenbriegen 1,00 1500 877031|82 
32] Werder 1,00 18658245 
33 Wilsnad 1,00 607757|15 
34 Wittenberge 0,50 868845129 
351 Wittftod 1,00 unbefchr. | 1273160|98 
365 Wriezen 0,50 1800 41000623 
37| Wufterhaufen a. D. 1,00 | 3000 | 238037163 
38] Zehdenick 1,00 unbefchr. | 815085132 
M Beten Gandarmeindet | 1887” | — | — | 1.0 I 
11 Angermünde £ 1856 — 9 0,50 unbeſchr. 4086797158 
2] Berlin (NR.-Barn.) d 1857 — 15 1,00 desgl. I 6830095130 
3 Freienwalde a. DO. 1851 — 12 1,00 2000 5919156|11 
A Beedfom “ 1855 5 — 1,00 3000 I 3341661|94 
51 Rathenow gr 1857 11 — 1,00 3000 | 183747862 
61 Jüterbog ” 8 1848 — 6 1,00 unbefchr. 1017186882 
7, Prenzlau 2 1842 — 2 0,50 veenl 4509769)17 
I Kyrib Ö|| 1856 5 — 1,00 9000. | 1947835|66 
9 Neu-Ruppin * 1848 — 6 1,00 1500 1 4868107197 
10% Berlin (Teltow) "5 1858 — 22 0,50 unbefchr. 11006256171 
11] Templin 8 1858 — — 0,50 6000 I 1177548118 
12] Belzig & 1858 — 3 1,00. 3000 I 1296144|80 


































| 


Zuwachs während 


Rechnungs 





durch 
Zuſchreibung 
von Zinſen 
M. | 


3321113 
10749177 
20761134 

14425321 
38834117 
7467|84 
31758|24 
8434865 
16765180 
100047|28 
9387|78 
7590|68 

3084124 
24018120 
24776172 
70649187 

5106152 

2535|85 
56601166 

4981133 

149336] 17 

9152105 

9939| 42 

4471101 
23525|23 

3702144 
65382181 

167575|59 
18866|67 
31188|76 
2966030 
6568|04 
19433177 
29164120 
35471116 
12914166 
— 3 
15727170 
700077 
138725111 
194858|12 
198004[|01 
109456[12 
60213176 
331192|31 
140403|38 
61471156 
154998|39 
292021196 
32558|49 
40311 |77 


des abgelaufenen 
jahres 





durch 

nene 
Binlagen. 

M Bi 


10084586 
132452138 
13504762 
1356401 |76 
792379|10 
97438 56 
157700142 
133727091 


123001507 


10652066 
304488171 
86773] 
1008088127 
1324847|97 
1396768152 
72360417 
520954190 
191248671 
823236156 
708549|97 
1248560170 
3052023] — 
224892|71 
242260162 


Ausgabe während 
des abgelaufenen 
Rechnungsjahres für 
jurüdgejugene 


Ginlagen 


Abſchlufſe 









Betrag der Ein: | Betrag des Se: 
lagen nach dem fparat: oder Sparsf fonde, wie er am 
fonds. ($ 12 dee Schluſſe des abgelau 
fenen Rechnungs 
838. )liahres zu Buche ftand. 

M. IBf 


des abgelaufenen | Reglemente vom 
Rechnungsjahres 112. Deabr 1 
f M. Bf 





überfchüfle des 
abgelaufenen 
Nechnungsjahres. 













IB M. —Ff. 
— — 1987198 127061 
— 4855|86 3326117 
— 3408201 7759/01 
— 432097194 674771— 
— — — 140591401 ° 
— — — 2009177 
— — 60914174 11835|26 
— 11676543 23677|70 
— 40167193 6346177 
— — 41461984 51996112 
— — 2053607 3407112 
— — 7965]44 2764192 
— 178178 245133 
— 8613795 3556143 
— — 3200016 11047|45 
— 19571760 25026168 
— — 167441 1621187 
— _ 987123 — — 
— = 21212349 22320137 
— 9266154 2394|78 
— — 45450932 63759179 
— — — — 215933 
— — 891114 323308 
— — 34896 972114 
— — 65766 06 6668131 
— — 97740 941185 
— — 187547163 21547186 
_ 486436] — 75997154 
— — 36373115 3681/28 
— 8762242 1211080 
— — 96954132 11672j41 
— — 456118 2454137 
— 47647149 5720141 
— 62759 68 9375157 
— — 13419336 1277399 
88007 165 — — 1834064 337198 
88019|70 263352 82 — — 376303 3762124 
317891|18 817410155 — — 17168193 9085'32 
— 264543150 _— 
545850170] 43877000 — — 219850128 5130153 
1243325131 7106476126 — — 547011145 98142) — 
12379841351 6275944129 — ABA324141 5956878 
634099 |85] 354062238 — 291962170 44999184 
469464|—I 1949183|28 — — 86845191 17875|99 
1584804711 10830743|13 — — 906714136 96791194 
819014661 4654394|45 — — 172694|03 3117851 
536710184 2181146135 — — 211305|72 19221193 
1008838117] 5262828189 — 26546806 43382110 
24766531051 10929953 62 — — 451241|69 104425]45 
214710/24 1220289|14 5700 — 37346182 14285126 
217520)881 1361196]31 — 122327172 13435]24 


a a a u u u a a a a u a a Ba a a a Ba Ba Ba a Ha a Ba Eu 


Ta u a u Tu u u Eu u u a U TE Da u a u zz Du a u u 


13. 
Betrag des 


eigenen 


l11111111111 


Vermögens 
d 


IBf. 


308 













1. 14. 25. 











| 16. 
2 Aus dem Reſervefonds find ginfen, 
>» Domicil zu öffentlihen Bweden verwendet: welche die Kaſſen 
S der feit vem Beſtehen im abgelaufenen für Einlagen für ausgelichene 
s Spartaffe. der Kaflen. Rechnungsjahre. gewaͤhren Kapitalien erhalten 
0 M. Pf. M. Bf. Prozent. Prozent. 
1] Angermünde — — a - 4-5 
2 Belzig — 34 A—5 
3 Biefenthal — — 3Us 4—5 
4] Brandenburg a. 9. 26 — 3 3 AA/, 
51 Charlottenburg — 3 3Yya— 4; 
61 Cremmen — 3a 3a—5 
7) Dahme — 3a 4-6 
Bi Eberswalde — 3/. 31/-5 
95 Fehrbellin — 34 3/24/2 
101 Havelberg * 28 — — 3 3,89 
11] Jüterbog u — — 3V42 4-6 
14 Ketzin — — — 3a 32 -5 
131 Kyrig — — — 3/. 4-5 
141 Lenzen 8 82673 — 3 3—AN/a 
151 Luckenwalde IM — — — 3a Aa 
164 Nauen * 7612495 — — 3Ys 3Va—5 
171 Niemegf 8 — — 3"/s 4-5 
. 18 Oranienburg 2 — — — 3a A— As 
19] Perleberg O 13777364 — 3 3/ 
20] Plaue — — — 3 31/-5 
21) Potsdam u 13905950 — 3 3/. 
22] Prenzlau 58 — — 3/. 3A/2 
231 Pritzwalk — — 32 4—5 
4 Putlig .. — — — 3a 4—5 
25 Rathenow “ 2835121 — 3Us A—Aa 
261 Neu-Ruppin y\ — — 3Vs 32A/. 
271 Schwedt | 2 299413/05 7300| — 3/. 3/4 
281 Spandau 220082|— — 3a 31/-65 
291 Strasburg U.⸗M. O — 3a A—Alfı 
30) Strausberg — — — 3. 3—6 
31] Treuenbriegen 27943|20 — 277% 3Yya—AYs 
32) Werber — 3/3 A.-A!l/2 
331 Wilsnack — — — 3)s 3Va—4ANa 
34| Wittenberge 24162|65 — 34 | 39—5 
35] Wittftod BT — 3 3 
361 Wriezen — — — 3/4 | 3Ya—6 
371 Wufterhaufen a. D. — Z — 31, A—5 
381 Zehdenid — — — 3 | 3—A/, 
Belten(Vandgrmeinde-Kafeff ——__— — | — — —  — I 57, m 
1] Angermünde * — — — — i/ 3/4 
ABerlin (N.⸗Barn.) u — — — — 3 3 AA/. 
3 Freienwalde a. O. * 83000 — 14000) — 31 3 92 
Beeskow 8 60000 — — 3 1/s 3 Ys—) 
5 Rathenow gr — — — — 31/ 3—4/a 
6) Jũterbog ẽ 24695932 — 314 3—6 
7) Prenzlau 2 135790117 — — 31/5 3—4 
Kyrig O — — — 32. 5 
91 Neu⸗Ruppin 3 4208393 — — 31% 3Yya—5 
10] Berlin (Teltow) * 66300187 1832| — 3 3,83 
11] Templin Ir — — — 3 3,57 
121 Belzig € — — — 3a 31/ -5 


309 









DEDBRS om“ en me arm Laufende NP; 


Bon dem Bermögen der 
Domicil in Öypothefen: in anf den Inhaber en p is Atufe 
der auf ſtaͤdtiſche auf ländliche Nominal⸗ urewerih am Ole 
Syartaife. Srunvfäde. werth,. des abgelaufenen 
v KR En Fr cn m Recpuungejahres. j 
Angermünde 825901 — 8700, — — — |— 
Belzig 82187|50 262374|7 — 
Bieſenthal 360200 — 58850- 218850 219390) 99 
Brandenburg a. 9. 228097480 334683|66 2801900 2759014! 5 
Charlottenburg 1009350] — | 486000 470369) 10 
Cremmen 18100 — 14060634 41600 41102) — 
Dahme 707847 — 201024|90 500 426| 25 
Eberswalde 1566802 | — 102203116 1440500 1420417| 49 
Fehrbellin 173150 — 19854364 128600 134877) 40 
Havelberg = 980164111 859769|74 1140000 1141160, 10 
Juterbog u 181707|58 50475 52000 53896) — 
Ketzin - 156500 — 16200 48200 45886| — 
Kyrig - 83010 — 1800| — — — — 
Lenzen u 96297|34 335190]16 337900 352029| 70 
Ludenwalde * 828339 50 77125 17200 16706| — 
16] Nauen * 809242|99 287905 — 978000 966644! 54 
171 Niemegf u 6528511 50950|75 19000 19817] — 
181 Oranienburg a 45700 — 15800 — 29100 30787| 80 
191 Perleberg 9 8352251 — 410225) — 584100 577464) 10 
20] Plaue 131450| — 5550 47100 49184| 50 
211 Potsdam u 2603965 | — — 2118550 2148353] 70 
22| Prenzlau e 189900| — 264001 — 112000 106493] — 
23| Prigmalf m 143850 | — 92450 33000 34623] 50 
24 Putiitz . 21975) — 43400 29500 30904! 10 
25] Rathenow * 292300| — 4500 356700 366559] — 
261 Neu-Ruppin y 94150) — 1200) — 34000 359181 — 
27| Schwedt rn 1728384195 106225 — 1007825 1009229} — 
28] Spandau J 3370776|94 3121751 — 1922500 2018907) 50 
29| Strasburg U. M. Wy 288280| — 44500 2411350 221159) 40 
30] Strausberg 65394832 224141 — 152000 144709| — 
31] Treuenbriegen 265125] — 159900 — 629650 640421) 60 
32] Werber 82300| — 19500 — 95600 97739) 55 
33 Wilsnack 181830] — 372765 — 50650 50185! 20 
3A Wittenberge 643095 | — — — 154800 162524) 30 
35| Wittſtock 791730) — 188250| — 330400 334281| 75 
36| Wriezen 175525 — 30000| — 163100 | 169118) 80 
371 Wufterhaufen a. D. 159897175 6495435 6000 5842| 50 
38| Zehdenid 318028 240800 246800 | 243989 70 
1] Belten (Candgaemenvet.f)]L_L_OÖO—N—| 760001 | __ T0000 1079170 
1] Angermünde = 1346950 | — 926850 | — 1777125 1772906] 68 
2] Berlin(N.-Barn) | 8 775250 — 2253466 |66 3375300 3495369| — 
3] Freienwalde a0. | = 2418750| — 15413001 -- 2017900 1997974, 10 
Al Beeskow = 448703| — . 3650771 — 1829550 1780720| 50 
51 Rathenow # 627200 | — 192400) — 877500 894601] 60 
6 Jüterbog u 4079359|80 193020648 3882900 3775316] 50 
7| Prenzlau 9 289540 83560 4590650 4435812] 05 
Kyrig 409630) — 273682|50 1454000 1504150) 60 
91 Neu-Ruppin > 7978751 — 1198470) — 2366000 2252705] — 
101 Berlin (Teltow) 2 293600 - 109409| — 3567100 3535203| 26 
11| Tempfin & 76250|— 44600|—| 852900 | 831492] 20 
121 Belzig & 21065086 45621886 643175 | 6387891 18 




















s11 


EEE SEHEN EEE EEE TREE EEE RE TEE EEE — 


Spartaffen (Spalten 9 bis 13) find zinsbar angelegt: 


auf Schuldſcheine: gegen bei öffentlichen überhaupt 


egen Inftitnten und J(Inhaberpapiere zum 
Beifel Banftpfand. Kornorationen Kurawerthe eingeftellt) 
M. Bi 


MB 
112600 — 
375952 
700160[25 

5464673101 

1566719110 
238608134 

1052366115 

3506265130 
60519654 

393592695 
324908158 
3062861 — 

977101 
819417|52 
922170150 

2502881173 
169770154 

92287|80 

2154614]10 
18728450 

559561870 
322793 — 
35923850 
150495110 

808459] — 
— — 1319281 — 
— — 2843838195 
16470134] 5996129178 
40500] — . 601389]40 

130410 — 1220759132 
_ | 106544660 
35400| — 236239155 
53955) — 658735[20 

206000] — 1011619130 
35850| 1385375|75 
_ — 419143/80 

25785325 
10980|— 813797|70 


8 1500 650001 — 26150551 
25650, 30992606 — 


ohne 
Bürgſchaft 
Bf 


903 — 41200) 


- 


11185115111111661 


II 


I KR Da Da Du BE ER ER ER 


DD 
are 
=] 
| 





—131111461 
nu 


| 


| 


111113111 
A 
N 
— 
| 





- 
| 
| 
J 
8 





J51111111111131111161 





207050 


— — 1058747|50 7582833116 
— — 785900 | — 6743524.10 
39560) — 1037128|38 3821815/88 
20000) — 285875 — 202257660 
— — . 1686627153 1154291681 
— — — — 4816912 05 
17775— 9064450 2350783|60 
28171 — 1003036158 5450067158 
— — 732961382 1126782608 
— — 289070| — 1241412]20 
80052. — 80038172 1468749162 


— — 


BAREEENE 


150627 
2500 

8000| 
94901 
145164 


111111111141 
NM 


1111461 


Doo 


312 


— — 
—9 






20269 53 18571 45 


381 Zehdenick 


1. 33. 34. 35. 36 3. 
2 Im abgelaufenen Rednnngejahre | Merth fämmtl. Betrag des Betrag ver Ber: 
2 Domicil im Wege ver Zwangsverſteigerung | bdieher erwor⸗ baaren waltangsfoften 
| E der __ erworbene Immobilien: benen Mobilien Kaſſenbeſtandes im abgelaufenen 
= € Erwerbspreis —V am Schluſſe des am Schluſſe Rechnungs: 
& parkoff-. * preis. | 2° art engeider. Rednnnaelabren de a ungejabren. jahıe. Mr 
. . t . . . . . . 
1} Angermünde — — 150) — 
2] Belzig — — — 523| 25 
3 Bieſenthal — — — — — 
Al Brandenburg a.H. — — — 6143| 92 
51 Charlottenburg — >» — 5963| 49 
o De — — — — 1024| 20 
ahme — — — — 1616| 20 
B eben , —  |- — 40 75 42 
A Fehrbellin 5 — — — — 901 — 
1 — .I — —— — 80 6575| 79 
rbog > — — — — 3811 86 
12] Kegin > — — — — 479| 39 
134 Kyritz u — — — — 95| 55 
1. Lenzen rn — — — | — 1000| —- 
154 Ludenwalbe PR — — — 1093| 20 
17] Rem :| zZ (= — *404| 78 
18] Oranienburg *2 — — — — — 
191 Perleberg O — — — 3225| 21 
20] Plaue . — — — — 349| 70 
21] Potsdam — — — — 11266| 70 
221 Prenzlau 8 — ⸗— — 25 2951 — 
231 Pritzwalk Be — — — — 6721 48 
24 Purlig - — — — — 395| 53 
24 Rathenow - — ⸗— — — 2066, 43 
264 Neu-Ruppin a — — — — 66| 55 
a7 Soweit u — — — — Er 2213 30 
3 Spandau “ — 121 — — 143747 7127| 57 
291 Strasburg U.-M. — | — — 27064 1848| 80 
30] Strausberg —_— — — — 17461 5066| 90 
3 areuenbriegen — — — 3 1105| 49 
erder — — — — 0272 6| — 
33 Wilsnad — — — 50 16621 | 65 664| 80 
34] Wittenberge — — — 50 20754 1602| 90 
> hoc — — — — 55200 | n 2910| 05 
riegen — — — — 17312 |1 755| 22 
371 Wufterhaufen =D. — — — 63 9209 | 05 1036| 30 
1 = 1 = 0 3 6) 9840 189] 747] 6 
1] Angermünde £ — — — 800) — 1819 | 73 56331 63 
2 Berlin(R.-Barn.) | o — — 2316| — 70178 | 70 18717) 30 
3 Freienwalde a. O. — — — — 3899 | 55 9262| 97 
Beeskow * — — 1000| — 7086 | 06 4711| 55 
5f Rathenow gr - — — — 13452 | 59 5467| 87 
61 Yüterbog u — — 2430| — 188892 | 67 19059] 65 
7) Prenzlau 2 — — — — — 10176 | 43 | 171571 97 
| I — — — 487| 50 ac6s | a7 | 6090| 77 
eu Ruppin Pr — — — 6413 2 12084| 60 
10) Berlin (Teltow) 15 — — 81751 — 88858 | 48 23725, 99 
11| Templin ” — — 1950| — 14212 | 26 4229| 01 
12] Belzig & — — 1090| 15 14774 | 4 4468| 22 





EEE ibn 0 7 





a. bei den Städtiſchen Sparfaffen in Spalte 


171. 


über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 


Amtsblatt. 


313 
Die Summen der vorſeitigen Radweilumgen betragen 

: 13, ın Spalte 5: 43842455,25 M., in Spalte 6: 
1305934,47 M., in Spalte 7: 13111473,89 M., in Spalte 8: 11968602,30 M., in Spalte 9: 
46291261,31 M., in Spalte 11: 3383458,11 M., in Spalte 12: 511431,03 M., in Spalte 14: 
1638527,02 M., in Spalte 15: 7300 M., in Spalte 17: 19913 und 13373 Stüd, in Spal.e 18: 
44260 Stüd, in Spalte 19: 25403 Stüd, in Spalte 20: 20515 Stüd, in Spalte 21: 20638 Stüd, 
in Spalte 22: 23116 Stüd, in Spalte 23: 133932 Stüd, in Spalte 24: 22499143,89 M., in 
Spalte 25: 534913740 M., in Spalte 26: 16024975 M. und 16120133,08 M., in Spalte 27: 
478603 M., in Spalte 28: 553633,18 M., in Spalte 29: 437386,65 M., in Spalte 30: 
440258,80 M., in Spalte 31: 3136363,81 M., in Spalte 32: 49014659,81 M., in Spalte 35: 
16947,03 M., in Spalte 36: 986807 M., in Spalte 37: 87140,40 M.; 


. bei den Randgemeinde-Sparfaffen in Spalte 5: 232155,83 M., in Spalte 6: 7693,40 M., in Spalte 7: 


86273,23 M., in Spalte 8: 61578,96 M., in Spalte 9: 264543,50 M., in Spalte 11: 6892,90 M., 
in Spalte 12: 3523,93 M., in Spalte 17: 176 und 43 Stüd, in Spalte 18: 356 Stüd, in 
Spalte 19: 164 Stüd, in Spalte 20: 118 Stüd, in Spalte 21: 115 Stüd, in Spalte 22: 115 Stüd, 
in Spalte 23: 868 Stüd, in Spalte 25: 76000 M., in Spalte 26: 10000 M. und 10791,90 M., 
in Spalte 28: 54100 M., in Spalte 29: 4220361 M., in Spalte 30: 13500 M., in Spalte 31: 
65000 M., in Spalte 32: 261595,51 M., in Spalte 35: 673 M., in Spalte 36: 9840,89 M., 
in Spalte 37: 747,96 M.; 

bei den Kreis⸗Sparkaſſen in Spalte 3: 21 und 75, in Spalte 5: 56049025,86 M., in Spalte 6: 
1754214,98 M., in Spalte 7: 13186274,10 M., in Spalte 8: 11288976,58 M., in Spalte 9: 
59700538,36 M., in Spalte 10: 5700 M., in Spalte 11: 3797099,15 M., in Spalte 12: 
579746,57 M., in Spalte 14: 634134,29 M, in Spalte 15: 15832 M., in Spalte 17: 18482 
und 11978 GStüd, in Spalte 18: 42164 Stüd, in Spalte 19: 27674 Stüd, in Spalte 20: 
23165 Stüd, in Spalte 21: 23722 Stüd, in Spalte 22: 28976 Stüd, in Spalte 23: 145701 Stüd, 
in Spalte 24: 11773758,66 M., in Spalte 25: 9375240,50 M., in Spalte 26: 27234100 M. umd 
26915040,67 M., in Spalte 28: 611242 M., in Spalte 29: 71406 M., in Spalte 30: 338854 M., 
in Spalte 31: 13816208,09 M., in Spalte 32: 62901749,92 ,M., in Spalte 35: 18248,65 M., 
in Spalte 36: 514432,47 M., in Spalte 37: 130609,13 M. 

Die Gefammt:Summe beträgt in Spalte 3: 21 und 88, in Spalte 5: 100123636,94 M., in 
Spalte 6: 3067842,85 M., in Spalte 7: 26384021,22 M., in Spalte 8: 23319157,84 M., in 
Spalte 9: 106256343,17 M., in Spalte 10: 5700 M., in Spalte 11: 7187450,16 M., in Spalte 12: 
1094701,53 M., in Spalte 14: 2272661,31 M., in Spalte 15: 23132 M., in Spalte 17: 38571 
und 25394 Stüd, in Spalte 18: 86780 Stüd, in Spalte 19: 53241 Stüd, in Spalte 20: 
43798 Stüd, in Spalte 21: 44475 Stüd, in Spalte 22: 52207 Stüd, in Spalte 23: 280501 Stüd, 
in Spalte 24: 34272902,55 M., in Spalte 25: 14800377,90 M., in Spalte 26: 43269075 M. 
und 43045965,65 M., in Spalte 27: 478603 M., in Spalte 28: 1218975,18 M., in Spalte 29: 
550996,26 M., in Spalte 30: 792612,80 M., in Spalte 31: 17017571,90 M., in Spalte 32: 
BE M., In Spalte 35: 35868,68 M., in Spalte 36: 1511080,36 M., in Spalte 37: 

1849749 M. 


Die Treidler werben zur Bemannung ber Fahr⸗ 
zeuge nicht gerechnet. 

Die Vorſchriften über Bemannung der Dampf- 
ſchiffe werden durch dieſe Befimmungen nicht be⸗ 


Polizei⸗Verordnung, 
betreffend die Bemannung der Schiffsgefaͤße. 


Auf Grund der SS 138 und 139 des Gefeges 


1883 (8.8. ©. 195) wird unter Zuflimmung bee rührt. 
Bezirksausſchuſſes nachſtehende Polizei = Verordnung | II. Zumiderhandfungen gegen dieſe Beftimmungen 
erlaffen: . werden mit Geldſtrafe bie zu 30 Marf geahndet, 


Il. Sciffögefäße mit Ausnahme der Handfähne mit 


an deren Stelle im Unvermögengdfalle entjprechende 


einer Tragfähigfeit bis 250 Tonnen einſchließlich 
müfjen, gleidhviel ob fie Teer oder beladen find, 
während der Fahrt mit wenigfiend zwei erwachſenen 
Derjonen bemannt fein, von denen fich die eine an 


HT. 


Ded im Borbertheile des Fahrzeuges, die andere|- 


am Steuer aufzuhalten bat. 
Bei Schiffen über 250 Tonnen Tragfähigfeit 


muß mindeſtens noch ein dritter Dann an Ded 


im Borbdertheil des Schiffes fein. 


Haft tritt. 

Aufgehoben werben: 

1) $ 7 der Schifffahrtspolizeiordnung vom 11ten 
Mai 1852 (Amtsblatt 1852, Beilage zu 
St. 21), 

2) $ 7 der Polizeiverordnung für den Schiff⸗ 
fabrtöverfehr auf dem Notte-Ranal vom 15ten 
März 1858 (Amtsblatt 1858, Beilage an 
St. 14), 


314 


3) N? 1. ber Solizeiverorbnung, betreffend Er- 
gänzung der Scifffahrtspolizeiordnung vom 


Bekanntmachungen 
der Röniglichen Regierung. 


14. November 1881 (Amtöblatt 1881, ©. A42),| Gebäupefteuerrevifion in den Kreifen Nieverbarnim und Teltow. 


A) die Poligeiverorbnnung, betreffend die Bemannuna 
der Fahrzeuge auf dem Friedrich-Wilhelms⸗ 
Kanal u. |. w. vom 23. März 1887 (Amıs- 
blatt 1887, S. 126). 
Potsdam, den 6. Juni 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 
Graf Due de Grais. 
Drtsbenennung. 
172. Der Magiftrat zu Berlin bat auf einer vom 
Rittergute Lichtenberg, Kreis Niederbarnim, erworbenen 
Fläche von 97 ha eine auf 1000 G@eiftesfranfe berech- 
nete, 30 Gebäude umfaflende Irrenanftalt errichtet. 
Diefem dem Gutsverbande bes Ritterguts Lichten⸗ 
berg angehörigen Grundſtücke, welches 300 m nördlich 
von der Oſtbahn, 800 m desgl. von der Berlin-Franf- 
furter Chauffee, öftlih von der Gutsfeldmark Fichten- 
berg, weſtlich von der Gutsfeldmark Friedrichsfelde und 
dem Hohenſchönhauſener Fließ, ſüdlich von der Feld- 
marf Hoben-Schönhaufen belegen ift, wird hiermit der 
Ortsname 
Herzberge 
amtlich beigelegt. 
Potsdam, den 24. Juli 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 


Berihtigung. 

173. In $ 22 Ziffer 9 der Baupolizeiordnung vom 
5. Dezember 1892 (Amtsbl. S. 527 ff.) hat es an- 
ſtatt „... entfernt gehalten und durch doppelte . . .” 
zu beißen: „.. . entfernt gehalten oder durch 
doppelte... .” 

Potsdam, den 24. Yuli 1893. 

Der Regierungd-Präftdent. 
Viehſeuchen. 
174. Feſtgeſtellt if die Maul- und Klauen⸗ 
jeude unter dem Rindvieh des Bauern Billain in 
Klein-Ziethen, Kreis Angermünde, bed NRittergutes 
Trampe, Kreis Oberbarnim, ded Bauergutsbeſitzers 
Winne, Schmiedemeifterd Pape, der Koſſäthen Sciele 
und Safje in Linum, Kreis Ofthavelland, des Ritter: 
auiebefigere von Briegfe in Kemnig, Kreis Zauch⸗ 
elzig. 

 efgefteltt it der Milzbrand bei je einer 
gefallenen Kuh des Schmiedemeifters Branfe in Rheins- 
berg, Kreid Ruppin, und des Büdners Marwis in 
Saalomw, Kreis Teltow, der Bläshenausihlag 
bei dem Bullen des Bauern Franz und je einer Kuh 
der Bauern Buſchow und Nagel in Heinrichs dorf, 
Kreide Ruppin. | 

Erloſchen if der Bläschenausſchlag in 
Rieplos und Alt-Stahnsdorf, Kreis Beeskow— 
Storfow, die Bruſtſeuche unter den Pferden ber 
reitenden Abtheilung Feld-Artillferie-Regiments General- 
Feldzeugmeifter 3 in Brandenburg a. 9. 

Potsdam, den 25. Zuli 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 


13. Als Ausführungsfommilfarien für die in der 
Ausführung begriffene zweite Gebäudefleuerrevifion find 
für den Kreis Niederbarnim der Königliche NRegierungs- 
Rath von Kamede in Berlin, Leipzigerſtraße 135 TIL, 
und für den Kreis Teltow der Königlidhe Regierungs⸗ 
Rath Fromme, Biltoriafirage 18,, beflellt worden. 

Die Geſchäfte des Ausführungsfommiflard nad 
der Anweifung vom 31. März 1877 für das Berfahren 
bei der Fortſchreibung der Gebäudefteuerrollen (Amis: 
blatt für 1877, Beilage zu Stüd 38) verbleiben den 
Königlichen Landräthen der genannten beiden Kreife. 

Potsdam, den 17. Juli 1893. 

Königliche Regierung. 

Abtheilung für direrte Steuern, Domänen und Forften. 


Belanıtım ngen Des 
Königlichen Polizei: anbinms zu Berlin. 
Polizei-Werordnung. 


69. Auf Grund der 88 143 und 144 des Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (G.⸗S. S. 195 ff.) und der 66 5 ff. des Geſetzes 
über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (G.⸗ 
S. ©. 265) wird hierburh nad Zuftimmung des Ge- 
meindevorftanded für den Stadtfreid Berlin Folgendes 
verordnet: | 

$ 1. Die Haushaltungsvorflände beziehungsweise 
deren Stellvertreter (in Anftalten die Leiter, Verwalter, 
Hausväter ıc.), jowie die Unternehmer von Privat- 
Kranfenanftalten und bie Befiger und Leiter aller dem 
öffentlichen Verkehr dienenden Aufenthalts-Einrichtungen, 
wie Gafthöfe, Logirhäufer, Herbergen, Penfionate, 
Chambregarnied, Schlafftelen und dergleichen mehr, find 
verpflichtet, bei Krankheits- wie Sterbefällen 
von aftatifcher Cholera, Poden, Fled- und Rüdfall- 

Typhus, ſowie Diphterie unbedingt, 
von Darmtyphus, Kopfgenidframpf (Meningitis cere- 

brospinalis), bösartigem Scharladhfieber, bösartigen 

Mafern und bösartiger Ruhr auf Bar er 

Anordnung des MRöniglichen Polizei⸗ 

Prafidiums 
die von den Kranken benusten Effekten und Räume, 
jowie die in biefen befindlichen Gegenftände gleich: 
zeitig, und zwar lediglich durch die ſtädtiſche Des- 
infeftionsanftalt und deren Beamte auf ihre Koflen des⸗ 
inflciren zu laffen. 

Den Befigern und Leitern der obenbezeichneten, 
dem öffentlichen Berfehre dienenden Aufenthalts: Ein- 
richtungen kann bieje Verpflichtung auch bei Tungen-, 
Kehlfopf- und Darm-Tuberfufofe von dem Poltizei-Prä- 
ſidium auferlegt werben. 

$ 2. Die Herbeiführung der im 8 1 vorgeichrie- 
benen Desinfeftionen haben bie bort bezeichneten ver- 
pflichteten Perionen innerhalb 24 Stunden nad 
der durch den behandelnden Arzt feftgeftellten Geneſung, 
begiehungsweife nachdem der Kranke oder deſſen Leiche 








313 


aus der Wohnung entfernt worben if, bei ihrem zu⸗ 
ſtändigen Polizei-Revier zu beantragen. 

$& 3. Aerzte, welche an Lungen, Kehffopf- und 
Darm⸗Tuberculoſe Erfranfte in den, in $ 1 bezeichneten 
Aufenthaltseinrichtungen 2c. behandeln oder aus denjelben 
anderweitig übernehmen, find verpflichtet, hiervon der 
Sanitätd-Commilfion binnen 24 Stunden auf den 
üblichen Meldefarten Anzeige zu machen, 

$ A Mit Geldfirafe bis zu 30 Marf, an deren 
Stelle im Unvermoͤgensfalle eine Hafıftrafe bis zu zehn 
Tagen tritt, wird beftraft 

a. wer bie in $ 1 big 3 erlaffenen Vorſchriften über- 
tritt, 

b. wer durch fein Berhalten die nah $ 1 vorge- 
jchriebene Desinfection hindert ober unmöglich 
macht, 

ſofern nicht durch die Zuwiderhandlung die im $ 327 
Strafgeſetzbuch vorgefehene höhere Strafe verwirft if. 

Daneben kann die Ausführung der erforderlichen 
Desinfertion auf Koften der nah 8 1 verpflichteten 
Perfonen dur das Pelizei-Präfidium (Sanitäte-Eom: 
milfton) veranlaßt werden. 

$ 5. Diefe Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage 
ihrer Berfündung in Kraft. 

Gleichzeitig wird die Pofigei-Verordnung vom 7 ten 
Februar 1887, betreffend die Desinfection bei anſteckenden 
Kranfheiten, mit den fie ergänzenden Belanntmadhungen 
vom 7. Kebruar 1887, 21. Kebruar 1889 und 2Aften 
Juli 1890, fowie die Polizei-Verordnung vom 8. De⸗ 
zember 1890, betreffend Rungen-, Kehlfopf- und Darm- 
Tuberkuloſe, aufgehoben. 

Berlin, den 3. Juli 1893. 

Der Polizei-Präfident. 

Freiherr von Richthofen. i 
Befannfmarhungen der Raiferlichen 
DbersVoftdireftion zu Potsdam. 
Befanntmadhung. 

Al. Im Intereffe der ländlichen Bevölferung befteht 
die Einrichtung, daß die Landbriefträger auf ihren 
Beftellgängen Poftjendungen anzunehmen und an bie 
nächſte Poftanftalt abzuliefern haben. jeder Landbrief- 
träger führt auf feinem Beftellgange ein Annahmebud) 
mit fich, welches zur Eintragung der von ihm an- 
genommenen Sendungen mit Werthangabe, Einichreib- 
jendungen, Poftanwerfungen, gewöhnlichen Padeten und 
Nachnahmeſendungen dient. 

Will ein Einlieferer die Eintragung jelbft bewirfen, 
jo hat der Randbriefträger demſelben dad Buch vorzulegen. 

Bei Eintragung bed Gegenflandes durch den Land⸗ 
briefträger muß bem Abſender auf Verlangen durch 
Borlegung des Annahmebuches die Lebergeugung von 
der flattgehabten Eintragung gewährt werden. 

Es wird hierauf mit dem Bemerken aufmerfjam 
gemadht, daß Die Fintragung ber Sendungen 
in das Annahmebuch das Mittel zur Sicher: 
ftellung des flieferers bietet. 

Potsdam, den 18. Juli 1893. 

Der Kaiſerliche Ober⸗Poſtdirector. 


| Befanntmadhung. 

42. Diejenigen Perfonen, melde noch in dieſem 
Sahre Anſchluß an eine der u fpreh- 
einrichtungen in Eöpenick, Sriebriche agen, 
Groß:Lichterfelde, Grünau (Mark), Zub: 
wigsfelde, Nowawes⸗Neuendorf, Öranien: 
burg, Petsdam, Spandau, Steglitz, Tegel, 
Wannſee und Jehlendorf (Kr. Teltow) 
wünjchen, werden erſucht, ihre Anmeldungen recht bald, 
ſpäteſtens aber bis zum 1. Auguſt an 
das Kaiſerliche Poflamt in dem betreffenden Orte — für 
Potsdam an das hiefige Kaiferliche Telegraphenamt — 
zu rihten. Später eingehende Anmeldungen 
können nach dem 1. April 1894 be⸗ 
rückfichtigt werben. 

Bei den bezeichneten Verkehrsanſtalten können die 
Bedingungen für den Anſchluß eingejehen und Formu⸗ 
lare für Die Anmeldung in Empfang genommen werben. 

Potsdam, den 17. Zuli 1893. 

Der Raiferliche Ober-Poftdirector. 


Bekanntmachungen der Königlichen 

Eifenbahn:Direktion zu Berlin. 
24. Der auf einer größeren Anzahl Deuticher 
Staatd- und Privarbahnen eingeführte Ausnahmetarif 
für Torfftreu und Torfmull, fowie für Auttermittel 
findet auch Anwendung im Berfehr der Preußiichen 
und Dldenburgifchen Staatsbahnen, jowie der Reichs—⸗ 
Eifenbahnen in Elfaß-Tothringen mit; a. den Württem- 
bergiihen Staatsbahnen vom 15. Juli 1893 ab, b. den 
Badifhen Staatsbahnen, c. der Main-Nedarbahn, 
d. der Stargard-Eüftriner Eifenbahn, mit letzterer jedoch 
nur für Torfſtreu und Torfmull — ausgenommen im 
Berfehr mit den Reichseifenbahnen in Elfaß-Rothringen, 
zu b,, c. und d. vom 20. Juli 1893 ab, e. der Dahme: 
Udroer Eiſenbahn unter Einrechnung der in den Tarifen 
auögemorfenen Entfernungszufchläge vom 1. Auguft 
1893 ab. 

Soweit der Mitteldeutfche Verband im Verkehr 
mit den vorgenannten Bahnen in Frage fommt, gilt, 
wie von der Königlichen EijenbahnsDirektion in Erfurt 
befannt gemadıt, der Ausnahmetarif für Torfftreu ıc. 
vom 22. Juli 1893 ab. Gleichzeitig wird darauf hin- 
gewielen, dag im Verkehr mit Stationen der Reichs⸗ 
Eifenbahnen in Elfaß-Lothringen einfchl. der Rurem- 
burgiſchen Wilhelmsbahn der Ausnahmetarif auch in 
der Durchfuhr durch Sübbeutichland gilt. 

Berlin, den 18. Zuli 1893. 

Königlihe Eiſenbahn⸗Direktion zugleih Namend der 
übrigen betheiligten Verwaltungen. 


23. Unter Bezugrrahme auf die von und umterm 
6ten und 12ten d. Mis. erlaffenen Bekanntmachungen 
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntmiß gebracht, daß 
den auf den Preußiichen und Oldenburgiſchen Staate- 
eijenbahnen, ſowie auf einzelnen Privatbahnen beftehenden 
Beftimmungen binfihtlih der Beförderung von Heu 
und Stroh unter Verwendung von 2 gewöhnlichen 
Wagen an Stelle eined Wagens von mehr ald 7,2 m 


316 


Länge die Sächſiſche Staatsbahn mit iofortiger, ‚Gittig- Ti 


feit beigetreten il. Berlin, den 18. Juli 
Königlihe Eiſenbahn⸗Direktion zugleih Namend der 
übrigen betheiligten Verwaltungen. 

26. Unter Bezugnahme auf die Belanntmachung 
vom 12. d. M. wird zur Behebung von Zweifeln darauf 
hingewiejen, daß die VBergünftigung in Betreff der Ver⸗ 
ladung von Heu und Stroh in 2 offenen Wagen von 
je nicht mehr als 7,2 m Länge anftatt in einem Wagen 
von mehr ald 7,2 m Länge und ber Frachtberechnung 
hierfür auch über den 31. Auguft d. 3. hinaus bis 
auf Weiteres gilt. Ferner findet der auf einer 
größeren Anzahl Deutſcher Staate- und -Privarbahnen 
eingeführte Ausnahmetarif für Torfſtreu und Torfmull, 
fowie für beftimmte Futtermittel auch im direkten Ver—⸗ 
fehr der Preußischen und Didenburgiihen Staatsbahnen 
fowie der Reichseiſenbahnen in Elfaß-Lothringen, ſoweit 
ein ſolcher befteht, Anwendung, mit a) der Großherzog: 


Mecklenburgiſchen Friedrich⸗Franz-⸗Eiſenbahn vom 
d. M., b) der Eiſenberg⸗Croſſener Eiſenbahn vom 
heutigen Tage unter Einrechnung der in den Tarifen 
ausgeworfenen Kilometerzuſchläge bis zum 31. Auguſt d. J. 
Berlin, den 22. Juli 1893. 
Königliche Eiſenbahn⸗-Direktion, 
zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen. 
Befanutmachungen der Königlichen 
Eifenbabhn: Dir n zu Bromberg. 
Befanntmadhung. 
32. Dem am 26. Juni d. I. eingeführten Aus- 
nahmetarif für Torfſtreu und Torfmull, ſowie für 
Futtermittel ift mit dem heutigen Tage die Marien- 
burg— Mlawfaer Bahn für den Berfehr mit ben 
Stationen der Eifenbahn-Direftiond-Bezirfe Berlin, 
Breslau und Bromberg Feigetreten. 
Bromberg, den 15. Juli 1893. 
Koͤnigliche Eifenbahn- Direktion. 


Befanntmadun 


33. 


g. 
Für die in der nachſtehenden Zuſammenſtellung näher bezeichneten Thiere und Gegenſtände, welche auf den 


dafelbft erwähnten Ausftellungen ausgeftellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Frachtbegünſtigung in 
der Art gewährt, dag nur für die Hinbeförberung die volle tarifmäßige Kracht berechnet wird, die Nüd- 





beförderung an die Verfandftation und den Ausfteller aber fradıtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage des ur- 
iprüngfichen Fradhtbriefes bezw. des Duplifat-Beförberungsicheined für den Hinweg, ſowie durch eine Beſchei⸗ 
nigung der dazu ermädhtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenflände ausgeftellt geweien 
und unverfauft geblieben find, und wenn die Rückbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit flattfindet. 

In den urfprünglichen Frachtbriefen bezw. Dupfifat-Beförderungsfcheinen für die Hinjendung iſt ausdrücklich 


zu vermerfen, daß die mit denjelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsgut beftehen. 







2 Art der Ausftellung 





Die Frachtbegünftigung wird gewährt 


Zur Mus: | Die 
fertigeng ber | Rückbeförderung 
eicheinigung) muß erfolgen 





_ 1893 für | auf den Etreden der find ermädtig! innerba 
1 Geflügel⸗Ausſtellung. Wiesbaden. 15. bie 18.Geflügel, ſowie Preuß. Staats⸗Ausſtel⸗ 4 
| Juli Geräthe und Er⸗ bahnen, lungs⸗Kom⸗ | Woden | _ 
zeugniſſe der Ge⸗ miſſion 82 
flügelzucht. *3 
AHunde⸗Ausſtellung. Spa. 5. bis 7. Hunde. desgl. desgl. 4 5 
Augufl. Woden / PR 
3 Ausſtellung mathe] Münden. |1. bis 10. |&egenftände ber desgl. desgl. 4 ar 
matiſcher Modelle, September.| nebenbezeichneten Wochen IE * 
Apparate und In⸗ Art. 
firumente. | | | ’ 
Bromberg, den 15. Juli 1893. Königlihe Eiſenbahn⸗Direktion. 





Perſonalchronik. 

Im Kreiſe Weſt⸗Prignitz ifi an Stelle des Wirth⸗ 
ſchaftsinſpektors Behnke in Retzin, welcher am Iſten 
Auguſt d. J. den Bezirk verläßt, der Gutspächter 
Gans Edler Herr zu Putlitz-Retzin zum Amts⸗ 
vorſteher des XII. Bezirks — Seddin — ernannt worden. 

m Kreiſe Oſt-Prignitz iſt an Stelle des Guts⸗ 
befigers Konrad Wodarg in Maulbeerwalde, welcher 
das Amt Krankheit halber niedergelegt hat, ber Ge⸗ 
meindevorfteber Gericke zu Sabenbed zum Amtevor- 
fteher-Stellvertreter des Bezirks XXI. — Maulbeer- 
walde — ernannt worden. 

Der bisherige Predigtamts-Kandidat Hand Guftav 
Albert Wilhelm Reichardt ift zum Diafonus an ber 


Stadtkirche in Havelberg, Diözefe Havelberg-Wilenad, 
beftellt worden. 

Der Lehrer Kremſer ift ald Gemeindejchullehrer 
in Berlin angeftellt worden. 

Derfonalveränderungen im Bezirk des 
KRammergerihtd in den Monaten Mai und 
Juni 1893. 

I. Nichterliche Beantte. 

Ernannt find der Amtsrichter Wengel in Cremmen 
zum Staatsanwalt bei dem Landgericht in Gleiwitz, zu 
Amtsrichtern die Berichtsaffefforen Dr. Walter Hirſch 
bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, Schreyer bei 
dem Amtsgericht in Angermünde, Uthemann bei dem 
Amtsgeriht in Lippehne, Mühlbach bei dem Amts: 








817 


gericht in Zielenzig, Dr. Paul Hirſch kei dem Amts⸗ 
geriht in Alt-Landsberg, Schlodermann kei dem 
Amtsgericht in Korft, Rangerhang bei dem Amtsgericht 
in Süterbog, Elteſte bei dem Amtsgericht in Senften- 
berg, Fähndrich bei dem Amtsgericht in Luckenwalde, 
Dverdye bei dem Amtögericht in Calau, Deegen bei 
dem Amtsgericht in Bernau, Eſche bei dem Amtsgericht 
in Lübben, Koch bei dem Amtsgericht in Sonnenburg, 
Hartwig bei dem Amtsgericht in Templin, Stein- 
haufen bei dem Amäisgericht in Züllibau, zu flelfver- 
tretenden Dandelsrichtern der Rentier Mar Barſchall 
und der Fabrifbefiger Ferd. von Gartzen, beide in 
Berlin beim Landgericht I. daſelbſt. Berfegt find der 
Amtegerihtsrath Hagedorn in Cottbus als Landgerichts⸗ 
rath an dad Landgericht daſelbſt, der Amtsrichter Graf 
von Bidmard in Soldin an dad Amtsgericht in 
Wufterhaufen, der Amtsgerichtsrath Dr. Brud in 
Brandenburg a. 9. an das Amtsgericht I. in Berlin, 
der Amtsrihter von Linde in Negenwalde an das 
Amtögericht Nauen, die Amtsrichter Hahn in Gleiwitz, 
Hufnagel in Dirihau, Dr. Petzold in Bilchofeburg, 
Werler in Kaufehmen, Pfeiffer in Pleß und der 
Landriekter Evers in Hagen (MWeftfalen) ald Amts— 
richter an das Amtsgericht I. in Berlin, der Amtsrichter 
Bötticher in Wronfe an dad Amtögericht in Eüftrin, 
der Amterichter Förſter in Dranienburg ald Landrichter 
an dad Landgericht in Stettin, der Amtsrichter Berg- 
mann in Wriezen ald Landrichter an das Landgericht 
in Cottbus, der Amtsrichter Samter in Beeli an dad 
Amtsgericht in Brandenburg a. H., der Amtsrichter Dr. 
Kroſchel in Opderberg als Landrichter an das gemein: 
ſchaftliche Landgericht in Rudolſtadt, der Randgerichte- 
rath Noel in Prenzlau an das Landgericht in Potsdam. 
Dem Landgerihts-Direftor Hirfchfeld in Berlin und 
dem flellvertretenden Handelsrichter, Kaufmann Benbdir 
Bernhardt in Berlin if die nachgeſuchte Dienftent- 
laffung ertheilt. Penftonirt find der Senatspräftdent 
Hagens beim Kammergericdht, 
Eſchner in Randöberg. Berftorben find die Landgerichts— 
räthbe Sperber in Potsdam und Curtius in Berlin, 
der Amtsgerichtsrath Däumig in Berlin. 
u. Affefforen. 

Zu Geridhtsafjelloren find ernannt die Referendare 
Heim, Dr. Zoepffel, Marcuje, Edmund Kraufe, 
Dr. Karl Krauje, Tismer, Weißmwange, Haje- 
toff, Aehnelt, Laue, Löhlein, Kehl, Dr. 
Fürftenau, Czach, Dr. Hugo Cohn, Dr. Gerhard 
Schmidt, Saling, Mahn, Naumann, Pitter. 
Der Rechtsanwalt Schneiderreit in Berlin ift als 
Gerichtsaſſeſſor in den Juſtizdienſt wieder aufgenommen. 
Berjegt iR Trampe in den Bezirf ded Oberlandes- 
gerihte zu Naumburg a. S. Entlaffen find Bertram 
behufs Uebertritts in die landwirthſchaftliche Bermaltung, 
Alberti behufs Uebertritts in Die Sommunalvermaltung. 

III. Staatsanwaltichaft. 

Zu Staatdanwälten find ernannt bie Gerichts⸗ 

afjefforen Steinbrecht bei dem Landgericht in Altona, 


Reich Ahoi Nom Nantaorırht in Bininähorn i Mir 


UV. Nechtsanwälte und Notare. 

Geloöſcht find in der Lifte der Rechtsanwälte die 
Rechtsanwälte Dr. Koppel beim Landgericht I. in 
Berlin, Schneiderreit beim Amtögericht II. in Berlin. 
Eingetragen find in die Lifte der Rechtsanwälte die 
Gerichtsaffefloren Knopf, Pick, Dr. Robert Levin, 
Noack beim Landgeriht 1. in Berlin, Gille beim 
Amtsgericht in Eroffen, Mareuſe beim Landgericht II. 
in Berlin, Beder beim Amtsgericht in Alt⸗Landsberg 
mit dem Wohnſitze in Rüdersdorf. Zu Notaren find 
ernannt der Rechtsanwalt Aſche in Berlin mit An⸗ 
weiſung feines Wohnfiges in Berlin (Königspiertel), 
der Rechtsanwalt Thurau in Berlin mit Anmeifung 
feines Wohnfites in Berlin (Roſenthaler Borftadt), 
der Rechtsanwalt Zühl in Zehdenid. Der NRedis- 
anwalt und Notar Aye in Perleberg ift geftorben. 

V. Neferendbare. 

Zu MNeferendaren find ernannt bie biöherigen 
Rechtsfandbidaten Meyer, von Randow, Rojen: 
berger, Hartmann, Hoefer, Knoevenagel, Dr. 
Duilig, Buſch, Wuthcke, von Chappuis, Dr. 
Andreae, Moll, von Bietinghoff, Lebin, 
Molenaar, Günther, Quedefeld, Dr. Müller, 
Tieß, Eggers, Seiffert, Freiherr von Scele, 
von Adler, Stein, Heymann, Mehl, Kalz, 
Chamann, Meyer. UWebernommen find Dr. Freiherr 
von der Goltz aus dem Bezirfe des Oberlandes- 
gerichtd zu Stettin, ZJenthoefer aus dem Bezirf dee 
Dberlandeggerichts zu Franffurt a. M., Dr. Leue und 
und Große aus dem Bezirf des Oberlandesgerichts zu 
Naumburg a. S., von Kröcher aus dem Bezirk dee 
Dberlandesgerichtd zu Kiel. Entlafjen find Friedrich 
Barteld und Dr. Wilhelm Werner behufs Ueber: 
trittd in den höheren Militairverwaltungsdienft, Frei⸗ 
herr von Spidemberg und von Sydow behufs 
Vebertrittö in den höheren Berwaltungs-Vorbereitunge- 
dienft, Schwenterley in Folge feiner Ernennung zum 


der Landgerichtsrath | Polizeilieutenant, Dr. Maas in Kolge feiner Er- 


nennung zum Bibliothefaffiftenten bei dem Reichs⸗ 
gericht, Suin de Boutemard, Dr. Stutte und Dr. 
Leuſchner auf ihren Antrag. Geftorben iſt Kuno 
Freiherr von Bülom. " 

Vu. Subalternbeamte. 

Ernannt find die Gerichtsichreiber Treptow vom 
Amtsgerichts IL. in Berlin und Deter vom Amts- 
gericht in Grannſee zu Gerichtsfchreibern beim Kammer⸗ 
gericht; zu Gerichtöfchreibern die Gerichtsſchreiber⸗ 
gehülfen Kufchfe vom Amtsgericht I. in Berlin beim 
Amtsgericht in Granfee, Handfe vom Landgericht I. 
in Berlin beim Amtögericht I. daſelbſt, Golcher vom 
Amtsgericht in Fürftenberg a. D. beim Amisgericht in 
Stradburg U-M., Weißing vom Amtegeridht in 
Charlottenburg beim Amtsgericht in Arnswalde, der 
vormalige Neferendar Zindler beim Amäesgericht II. 
in Berlin; zum Staatdanmwaltichaft-Sefretair der 
Alfiftent Roͤßner von der Staatsanwaltſchaft in Prenzlau 


bei derſelben Behörde, zum Kalfulator bei dem Amts⸗ 
aoriche IT in MRorlin Nor (Morichtalchreikor Mall nalisihh 


318 


zu Gerichtöfchreibergehülfen der Gerichtsfchreibergehülfe 
Ziehm vom Amtedgericht I. in Berlin und der Aififtent 
Schneider von der Staatsanmaltichaft IL. in Berlin 
beim Kammergericht; die Aftuare Lüdke beim Land- 
gericht I. in Berlin, Kohlenberg, Boeder und 
Schlockermann beim Amtögeriht 1. in Berlin, 
Zahariad beim Amtsgeriht in Charlottenburg, 
Sprung beim Amtsgericht in Prenzlau, Buſchow 
beim Amtsgericht in Fürftenberg a. O.; zu Affiftenten 
die Aftuare Zimmermann bei der Staatdanwalt- 
Ihaft II. in Berlin, Bergmann bei der Staatd- 
anwaltichaft zu Prenzlau und Marſchand bei der 
Staatsanmaltichaft zu Landsberg a. W. Zu Kanzliften 
die Kanzliſten Splittgerber vom Amätsgericht I. in 








mann, Sanft, Brendide, Kaufmann, Bruno 
Schmidt bei dem Landgericht I. in Berlin, Karl Friedrich 
Albert Müller und Plohmann beim omtögericht I. da⸗ 
ſelbſt, Goerlich bei der Staatsanwaltſchaft 1. in Berlin, 
Better beim Landgericht in Cottbus, Sopart bei der 
Staatsanwaltihaft in Prenzlau. Verſetzt find die 
Gerichtöfchreiber Ehartrong vom Oberlandesgericht in 
Coͤln an das Landgericht I. in Berlin, der Gerichts- 
ſchreibergehülfe Hatecke vom Amtsgericht in Prenzlau 
an das Landgericht daſelbſt. Penfionirt find der Kanzlei⸗ 
Inſpektor Kellerbah bei der Staatsanwaltſchaft 1. 
in Berlin, die Kanzliften Humwe beim Kammergericht 
und Roloff beim Randgeridt in Prenzlau. Berftorben 
find der @erichtsfchreiber Köbel in Brüffow, der Ge: 


Berlin und Klaus vom Landgericht I. in Berlin beim |richtsichreibergehülfe Klieging in Rathenow, der 
Kammergericht, die Kanzleidiätare Zeifing, Wiede- | Kanziift Ohm beim Kammergericht. 
Ausweitung von Ausländern aus dem Meichögebiete. 
& Name und Staud Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Datum 
2 der welche die Ausweiſung Ener 
& des Ansgewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. HE 
1. 2, | 3. 4. 5 6. 
a. Auf Grund des $ 39 des Strafgejegbude‘ 
1Peter Arnold Leenenigeboren am 16. Sep⸗ſchwerer Diebſtahl imKöniglich preußiicherı 17. Jumi 
(lehnen), Bäder, | tember 1867 zu Walz] wiederholten Nüdfalle| NRegierungspräfidenti 1893. 
bei, Kreis Geldern,| und Urfundenfälfchung| zu Düffeldorf, 
Preußen, ortsangehö-| (2 Jahre6 Monate Zucht⸗ 
rig zu Venlo, Nieder-⸗ haus laut Erfenntmiß 
lande, v. 18. November 1890), 
2Valentin Szczepan⸗geboren im Jahre 1853 Diebſtahl (1 Jahr Zucht⸗-Koͤniglich preußischer] 24. Auguſt 
fiewicz, Arbeiter, | zu Mialaczew, Kreis) haus laut Erkenntniß Regierungpräfibent 1892. 
| Slupce, Gpuvernement) vom 11. Aprit 1892), zu Bromberg, 
Kaliſch, Rußland, 
b. Auf Grund des s 362 des Strafgeſetzbuchs: 
3Johann Karl Ader-Igeboren am 12. Februar Betteln, Polizeibehörbe zu 23. Juni - 
mann, Ticſchlergeſelle, 1854 zu Straubenzell, Hamburg, 1893. 
Schweiz, ſchweizeriſcher 
Staatsangehöriger, | 
4| Franz Xaver Hügi,, geboren am 2. Dezem-Landflreihen u. Betteln, Großherzoglich badi-| 24. Juni 
ohne Stand, ber 1835 zu SKeften- ſcher Landeskommiſ⸗ 1893. 
holz, Elſaß, ortsange⸗ ſär zu Freiburg, 
hörig zu St. Die, 
Frankreich, 
51 Joſef Jentſch, 64 Jahre alt, geboren desgleichen, Großherzoglich badi⸗ 26. Juni 
Fleiſchhauer, und ortsangehoͤrig zu ſcher Landeskommiſ- 1893. 
Loboſitz, Bezirk Leit⸗ ſär zu Mannheim, 
meritz, Boͤhmen, w 
6| Johann Schurgaft, geboren am 24. AprillBetteln, Königlich ſächſiſchee 2. Juni 
Weber, 1854 zu Hoßenploß, Kreishautmannſchaft 1893. 
Bezirk Jaͤgerndorf, Leipzig, 


Oeſterreich. Schleſien, 
ortsangehörig ebendaſ., 


Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger. 
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einjpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.) 
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 


Potodam, Buchdruderei der N. 


. Hayn'ichen Erben. 








319 


Amtsblatt 


ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stüd_31, 


— {mn m 





Neichs⸗Geſetz⸗Blatt. 
(Stück 22.) N? 2107. Geſetz, betreffend die Geltung 
des Oerichtöverfaffungegejeges in Helgoland. Vom 
4. Juni 1893. 
(Stüd 23.) NE 2108. Verordnung, betreffend die 


Einberufung des Reichstags. Vom 21. Juni 1893. 


Den 4. Auguft 














techtdeinräumungen auf das geringfte Gebot in 
dem Verfahren der Zmangsverfleigerung. Vom 
30. Mai 1893. 

(Stüd 17.) M 9619. Gefeg, betreffend die Auf: 
bebung der Rabineteorber vom 27. Juni 1845. 
Bom 1. Juni 1 


(Städ 24.) N? 2109. Geſetz, betreffend Ergänzung |.NF 9620. Derfügung des Juſtizminiſters, betreffend 


der Beflimmungen über Bom 
19. Zuni 1893. 

NE 2110. Befanntmadung, betreffend Ergänzung und 
Berichtigung der dem internationalen Leberein- 
fommen über den Eiſenbahnfrachtverkehr beigefügten 
Lifte. Bom 15. Juni 1893. 

(Stück 25.) N 2111. Bekanntmachung, betreffend 
die Anmendung der vertragsmäßig beſtehenden 
Zollſätze auf rumänische Erzeugniſſe. Vom 29 ten 
Juni 1893. 

(Stüd 26.) NE 2112. Berordnnung, betreffend das 
Verbot der Ausfuhr von Streu- und Futtermitteln. 
Bom 4. Juli 1893. 

(Stück 27.) N? 2113. Geſetz gegen den Berrath 
militäriicher Geheimniffe. Vom 3. Juli 1893. 
N? 2114. Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung 
und den Betrieb von Anlagen zur Anfertigung von 
Zündhölgern unter Verwendung von weißem Phos⸗ 

phor. Vom 8. Juli 1893. 

IF 2115. Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung 
und den Betrieb der Bleifarben- und DBleizuder- 
fabrifen. Vom 8. Juli 1893. 

M 2116. Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung 
und den Betrieb der zur Anfertigung von Cigarren 
beftimmten wu sen. Bom 8. Juli 1893. 

6:Sammlun 

für bie Königliben —— — Staaten. 

(Stück 15.) M 9614. Verordnung, betreffend die 
Auseinanderjegung zwilhen tem Staate und der 
Gemeinde Helgoland bhinfihtlih ter Grundſtücke 
des bisherigen Helgoländer Gemeinweſens. Vom 
17. Mai 1893. 

(Stück 16.) M 9615. Geſetz, betreffend die Ab- 
Anderung von Amtdgerichtöbezirfen. Bom 30. Mai 


den Wucher. 


“NE 9616. Gefeß, betreffend die Abänderung von Amts⸗ 
gerichtöbezirfen.. Bom 30. Mai 1893. 

N? 9617. Geſetz, betreffend die Errihtung eines 
nntogericte in der Stadt Ohligs. Vom 30. Mai 


NE 9618. Geſetz, betreffend den Einfluß von Vor—⸗ 


die Anfegung ded Grundbuchs für einen Theil der 
Bezirke der Amtsgerichte Aachen, Erfelenz, Heins⸗ 
berg, Montjoie, Bonn, Eitorf, Rheinbach, Sieg- 
burg, Goch, Mörd, Adenau, Cochem, Meifenheim, 
Münftermaifeld, Simmern, Zell, Wipperfürth, 
Bensberg, MWermelsficchen, Lindlar, Gerresheim, 
Grevenbroih, Langenberg, Velbert, Saarlouig, 
Bölklingen, Sanft Wenbel, Hermegfeil, Rhaunen, 
Bitburg, Saarburg, Trier und Wabern. Bom 
19. Juni 1893, 

(Stüd 18.) N? 9621. 
ded Wahlverfahrend. Vom 29. Juni 

Stück 19.) N 9622. Gefeb, betreffend die Er- 
weıterung, Vervollſtändigung und beijere Aug- 
rang bed Staatseiſenbahnnetzes. Vom 3. Juli 


N 9623. Allerhöchfter Erlaß vom 3. Juli 1893, be= 
treffend Bau und Betrieb der in dem Gelege vom 
3. Juli 1893 (Gefeg-Samm!. S. 105) vorge: 
jehenen neuen Eifenbahnfinien. 
9624. Staatsvertrag zwiſchen Preußen und 
Sadfen- Weimar megen Herftellung einer Eifen- 
bahn von Jüdewein nad) Oppurg durd die Saaf- 
eiſenbahngeſellſchaft. Vom 17./31. Januar 1893. 
N 9625. Verfügung bes Yuftizminiftere, betreffend 
die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des 
Bezirfd des Amtsgerichts Geeflemünde. Vom 
.27. Juni 1893. 


Befanntmachungen 
der Königlichen Minifterien. 
Befanntmadhung 

den Ankauf von Remonten für 1893 betreffend. 
20. Zum Anfaufe von Remonten im Alter von drei 
und ausnahmsweiſe -vier Jahren find im Bereiche der 
Königlihen Regierung zu Potsdam für dieſes Jahr 
nachftehbende, Morgens 8 reip. Uhr beginnende 
Märkte anberaumt worden und zwar: 

am 12. Auguft antepenburg, 

15. ⸗Wiittſtock, 
- 16. = Neuftadt a. D. 9 Uhr. 
Die von der Remonte-Ankaufs-Kommiſſion er- 


Gefeg, betreffend aenderung 
1893. 


N 


fauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und jofort 
gegen Quittung baar bezahlt. 

Pferde mit folhen Fehlern, welche nad) den Landes⸗ 
gefegen den Kauf rüdgängig maden, find vom Ber: 
fäufer gegen Erftattung des Kaufpreifes und der Un⸗ 
foften zurüdzunehmen, ebenfo Krippenjeger und Klop⸗ 
bengfte, jowie Wallahe mit ausgeprägter Hengſt⸗ 
Manier, welde ſich in den erften zehn bz. acht und 
zwanzig Tagen nah Einlieferung in ben Depots ale 
ſolche erweiſen. Pferde, welde den Berfäufern nicht 
eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten 
Bevollmächtigten der Kommilfion vorgeftellt werben, 
find vom Kauf ausgeichloffen. 

Die Berfäufer find verpflichtet, jedem verfauften 


Ehemalige Militärperjonen, welche in der Armee 
oder Marine die Prüfung (Berufspräfung) zum Ober- 
feuerwerfer, Wallmeifter, Mafchinen-Unteringenieur oder 
leitenden Maſchiniſten beftanden haben, Fünnen noch bie 
zum vollendeten 35. Lebensjahre ald Anwärter an- 
genommen werben und find von ben vorftehend unter 2 
und 3 bezeichneten Anforderungen befreit. 


Meldung zum Eintritt in Den Borbereitungs- 
e 


n%. 
$ 2. Meldungen behufs Annahme ale Anwärter 
find an diejenige Provinzialbehörde, in deren Bereich 
der Bewerber den Vorbereitungsdienſt ableiften will, 
in Berlin an den Dirigenten der Minifterial-Bau« 
Kommilfion zu richten. Die in Betracht kommenden 


Pferde eine neue flarfe rindlederne Trenje mit ftarfem Provinzialbehörden find die Regierungs-Präfidenten 
Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leber oder Hanf ſowie diejenigen Ober-Präfidenten, welche an der Spitze 


mit 2 minbdeftend zwei Meter langen Striden ohne be- 
jondere Vergütung mitzugeben. 

Um bie Abftammung ber vorgeführten Pferde feſt⸗ 
ſtellen zu koͤnnen, ſind die Deckſcheine reſp. Füllenſcheine 
mitzubringen, auch werden die Verkäufer erſucht, die 
Schweife der Pferde nicht zu koupiren oder übermäßig 
zu verkürzen. Ferner iſt es dringend erwünſcht, daß ein 
zu maſſiger oder zu weicher Futterzuſtand bei den zum 
Verkauf zu ſtellenden Remonten nicht ſtattfindet, weil 
dadurch die in den Remontedepots vorkommenden Krank⸗ 
heiten ſehr viel ſchwerer zu überſtehen ſind, als dies bei 
rationell und nicht übermäßig gefutterten Remonten der 
Fall if. Die auf den Märkten vorzuftellenden Re⸗ 
monten müſſen daher in jolcher Berfaffung fein, daß fie 
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der 
Mufterung ihrem Alter entjprechend in Knochen und Mus⸗ 
fulatur ausgebildet find. 

Berlin, den 25. Februar 1893. 

Kriegsminifterium. Remontirungs-Abtheilung. 
21, Belttimmungen 
über die Anftellung der Königliden Bau— 
Ihreiber und techniſchen Sefretäre in der All— 
gemeinen Staatde-Bauvermaltung vom 26. Mai 
Borbedingungen für die Annahme von Un: 

wärtern. 
$ 1. Anwärter für den Dienft ale Königlicher 
Baufchreiber und technifcher Sefretär in der Allgemeinen 
Bauverwaltung müſſen: 
1) ihre Unbeichoftenheit (durch polizeiliche Zeugniffe 
oder Militärpapiere) nachweisen, 
2) die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienft 
befigen und 
3) die Prüfung ald Landmeſſer oder die Abgange- 
prüfung an einer vom Staate unterhaltenen bezw. 
unterflügten preußiichen Baugewerfichufe oder einer 
fonftigen deutſchen Baugewerkſchule beftanden haben, 
welche Seiteng des Minifters der Öffentlichen Arbeiten 
als geeignet bezeichnet if. Sie müfjen ferner 
4) in geordneten Bermögensverhälmiljen ſich befinden 
und dürfen 
5) nicht über 27 Jahre alt fein. 


von Strombauverwaltungen fteben. 

Den Meldungen find beizufügen: 

1) die erforderfihen Nachweiſe über die Erfüllung der 
in 5 1 geftellten Borbedingungen, 

2) die Milttärpapiere und 

3) im Falle der Minderjährigfeit des Bewerbers die 
polizeilih beglaubigte Zuftimmunggerflärung dee 

Baterd oder Vormundes, ſowie ferner 

4) eine jelbftverfaßte und jelbfigeichriebene Darftellung 
bed Lebenslaufs. 
- Vorbereitungsdienft. 

$ 3. Die in $ 2 genannten Behörden entjcheiben 
über die Annahme der Anwärter, beflimmen den zeit- 
punft ihrer Einberufung zum Borbereitungsdienft und 
leiten den leßteren. 

Der Borbereitungsdienft dauert drei Jahre, in 
welder Zeit der Anmärter 

12 Monate bei Bauausführungen, 

18 Monate im Bürean einer Rofalbauinipeftion und 

6 Monate bei einer Regierung, Strombauverwal- 

tung oder der Dinifterial-Bau-Kommilfion 
beihäftigt werden ſoll. 

Unterbrechungen durch Krankheit, Urlaub oder 
Militärdienſt können bis zur Dauer von 3 Monaten 
auf die Gejammtzeit ded Vorbereitungsbienfled ange- 
rechnet werben. 

Wegen Unbraucdhbarfeit und fchlechter Führnng 
fönnen Anwärter von der den Borbereitungsdienft 
Teitenden Behörde jederzeit entlaffen werden. 

Anſtellung als Röniglicher Baufchreiber. 
$ A. Nach mindeltend Zjährigem Vorbereitungs- 

dienft fönnen Anwärter, welde 

1) ſich zur Verwaltung der Stelle eines Königlichen 
Bauſchreibers brauchbar erwieſen, und 

2) ihrer Dienfpfliht im ſtehenden Heere genügt 
haben oder von dieſer Pflicht endgültig befreit find, 

zu Rönigliden Baufcreibern ernannt und als ſolche 

etatsmäßig angeftellt werben. 

Die Ernennung und Anftellung erfolgt bis auf 
Weiteres durch den Minifter der öffentlichen Arbeiten 


auf Lebenszeit. 





321 


Beförderung zum technifchen Sefretär. 

$ 5. Die Beförderung zum techniſchen Sefretär 
ift bedingt durch die Ablegung einer Prüfung, zu welcher 
nur Königlihe Baufchreiber, welche nad vollendetem 
Borbereitungsdienft mindeflend zwei Jahre ald Büreau- 
bilfsarbeiter oder ald Königlihe Baufchreiber thätig ge 
weſen find, zugelaſſen werden (fiehe indeß unten 8 10). 
Gefuhe um Zulaſſung zur Prüfung find durch Per: 
mittelung ded dem Baufchreiber vorgefegten Baus 
beamten an bie in $ 2 erwähnten Behörden zu richten, 
welche über diefe Geſuche entjcheiden und die für ge- 
eignet eradhteten Baufchreiber den Prüfungs-Kommisfionen 
übermweijen. . 

Prüfung zum technifchen Sefretär. 
SrilungsKommiffionen. 

5 6. Die Prüfung zum tedhnifchen Sefretär iſt 
eine verjehiedene für die Fachrichtungen des Hoch⸗ und 
Ingenieurbaues. 

Für jede Provinz werden — und zwar am Sitze 
des Ober-Präftdenten — zwei Prüfungs-Kommiſſionen 
gebildet; jede berjelben befteht aus zwei höheren Bau⸗ 
beamten, welche entweder Negierungd: Mitglieder ober 
bei einer Strombauverwaltung bezw. der Minifteriaf- 
Baukommiſſion angeftelt find und von denen der 
Dienflältere den Vorſitz führt, fowie aus einem 
Regierungsrath oder Negierungsafjefior. 

Die beiden techniihen Beamten gehören in der 
einen Kommilfion dem Hochbau⸗, in der anderen dem 
Ingenieurbaufade an. 

Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter ernannt; 
die Stellvertreter der techniichen Mitglieder können aud 
Lokalbaubeamte fein. 

- Die Prüfung zerfällt in einen jchriftlihen unb 
einen darauf folgenden mündlichen Theil. 


Schriftliche Prüfung. 


$ 7. Die Arbeiten für die fchriftliche Prüfung | m 


find au zwei in ber Regel auf einander folgenden 
Tagen unter Klaufur anzufertigen. Die Zeit ber 
Klaufur ift auf 4 bis 5 Stunden an jedem Tage zu 
bemeflen. 

Geeignete Prüfungsaufgaben find folgende: 

a. für das Hochbaufach. 

Aufftelung von Entwurfsſkizzen für Gebäude 
fleineren Umfange, 3. B. Landichul-Gebäude, Pfarr: 
bäufer, Wohnhäufer für Domänenpädter, Forfthäufer, 
Wirthſchaftsgebaͤude (Ställe, Scheunen ıc.) für Domänen, 
Förftereien, Schuletabliffementd und dergleichen, 

Erläuterungsberichte und Roftenübertihläge zu Baus 
entwürfen mittleren Umfangeg, 

einzelne Titel von fpeziellen Koftenanjchlägen zu 
Bauentwürfen mittleren Umfanges, 

angemefjene Abfchnitte von Vorberechnungen, 
Maflen: und Materialien-Berechnungen zu fpeziellen 
Koftenanfchlägen, ’ 

Aufftellung angemeſſener Abfchnitte von Reviſions⸗ 
Nachmeifungen über beendete Bauausführungen und 
dergleichen; ’ 


b. für dag Ingenieurbaufad: 

Aufftelung von Entwürfen zu Wafferbaumerfen 
fleineren Umfanged 3. B. für Durdläffe und Feine 
Brüden in Hol, Stein und Eijen, einfahe Staus 
werfe, Freiarchen, Siele, Uferihaalungen in Holz und 
Stein, Arbeiter-Baraden, Schuppen für vorübergehende 
Zwecke, kleinere Stromregulirungen nad gegebenen 
Lage: und Höhenplänen und dergleichen, 

Erläuterungsberite und Koftenüberfchläge zu Bau⸗ 
entwärfen mittleren Umfanges, 

einzelne Titel von Speziellen Koftenanfchlägen zu 
Bauentwärfen mittleren Umfangeg, 

angemefjene Abfchnitte von Borberechnungen, Maſſen⸗ 
und MoaterialiensBerechnungen zu fpeziellen Koften- 
anfchlägen oder entiprechende Theile derjelben, 

Aufſtellung angemefjener Adfchnitte von Reviſions⸗ 
nadhmeilungen über beendete Bauausführungen ober 
entiprechende Theile derjelben und dergleichen. 

Für beide Fächer ift ferner zu verlangen die Be- 
arbeitung praftifher Fälle aus dem Gebiete der Bau- 
verwaltung und den mit ihr unmittelbar zufammen- 
hängenden Gebieten des Verwaltungsrechts auf Grund 
vorhandener Aften (Entwerfen ſchwierigerer Berichte, 
Verfügungen ır.). 

Eine Aufgabe der: feßteren Art ift jedem Kandidaten 
— neben anderen Aufgaben techniſchen Inhalts — für 
bie fehriftliche Prüfung zu ftellen. 

ündliche Prüfung. 

$ 8. Die mündliche Prüfung fol fih auf bag 
gefammte Gebiet des für einen technifchen Sefretär 
erforderlichen technifchen Willens, insbeſondere aber auf 
folgende Gegenftände richten, und zwar 

a. im Hochbaufach: 

die üblichen Grundrißanorbnungen und ben fon- 
firuftiven Aufbau von Gebäuden kleineren Umfanges, 

Darftellung einfacher Eingelfonftruftionen (allge: 
meine Anordnung von Gewölben und Geſimſen, Deden- 
und Dadfonftruftionen, Rüftungen), 

Gewinnung, Herflellung und Verwendung ber 
wictigeren Baumaterialien, weſentliche Eigenſchaften, 
berjelben, Mörtel» und Beton-Bereitung, 

Kennmiß der wichtigeren Preiſe für Bauarbeiten 
und Materialien, 

Beantwortung von Erinnerungen der Euperrevifiong- 
inſtanz und ber Oberrechnungsfammer; 

b. im Ingenieurbaufach: 

bie einfacheren Fundirungen, Pfahlrofte einſchließlich 
der Kangebämme, Beton-Kundirung (Spunbwände); 

die üblihen Baumajchinen, Rammen, Bagger, 
Baupumpen, Hebezeuge (Gerüſte); 

allgemeine Kennmiß der auf Bauftellen gebräud- 
lihen Dampfmaſchinen; 

Uferdediwerfe, Einſchränkungswerke, Coupirungen 
u. |. w. in ihrer Anordnung und Ausführung in Stein 
und Faſchinenbau (Pflanzungen); j 

Erdarbeiten; 

Anordnung und Ausführung der Deiche, 
wäfjerungsgräben, Wafjerzuleitungen; 


Ent: 





322 


Wegebefeftigungen, Arbeitd-Eifenbahnen; 

Gewinnung, Herftellung und Verwendung der 
wichtigeren Baumaterialien, weſentliche Eigenfchaften 
derſelben, Mörtel- und Beton-Bereitung; 

Kenntniß der wichtigeren Preife für Bauarbeiten 
und Materialien; 

Beantwortung von rinnerungen der Guper- 
revifionsinftanz und der Oberrechnungsfammer. 

Es ift ferner in der mündlichen Prüfung zu ver- 
fangen: eine genauere Kennmiß von der Drganifation 
der Reichs- und Staatsbehörden, insbejondere eine 
nähere Befanntichaft mit den Geſetzen und Verordnungen, 
melche das Bauweſen regeln, oder mit demjelben in 
enger Beziehung ftehen, Kenntniß der Stempelgeſetz⸗ 
gebung, fowie der Vorſchriften über das Kaflen- und 
Rechnungsweſen, inöbefondere über die Einrichtung der 
bei ſtaatlichen Bauausführungen gebräudlichen Kaffen- 
bücher, Abichlagszahlungsbüder und Materialienliefe- 
rungsbücer u. ſ. mw. Aus der Geſetzgebung über Ar- 
beiter:, Kranfen-, Unfall, Invalibitätd- und Alters⸗ 
verfiherung ift — neben einem allgemeinen Ueberblid 
über die leitenden Grundgedanfen — eine nähere Kenntniß 
derjenigen Beltimmungen, Ausführungsvorschriften ꝛc. 
zu verlangen, welde für den praftifchen Dienft in der 
Bauverwaltung weſentlich find. 

Außerdem haben die Königlichen Baufchreiber, 
welche die Prüfung ald techniihde Sefretäre für Die 
Hochbauverwaltung ablegen mollen, eine hinreichende 
Bekanntſchaft mit den hauptſächlich in Betracht fommen- 
den Vorſchriften des Civilrechts (3. B. aus Theil I. 
Titel 8 des Allgem. Landrechts) und der Baupolizei- 
ordnungen bes betreffenden VBerwaltungsbezirfd, mit dem 
Tit. 20 des Zuftändigfeitd-Gejeged vom 1. Auguft 
1883, mit den Beftimmungen über Dienftmohnungen 
und mit dem mejentlihen Inhalt der Dienftanweifungen 
für die Königlichen Bauinipeftoren der Hochbau-Ber: 
waltung vom 1. Oftober 1888, an den Tag zu legen. 

Bon den Baufchreibern, melde die Präfung ald 
technischer Sekretär im Ingenieurbaufach ablegen wollen, 
ift die Kenntniß der Antfpredhenden Beftimmungen für 
die Wafferbauverwaltung, des Geſetzes über die Befug- 
niffe der Strombauverwaltung vom 20. Auguft 1883 
u. ſ. m. zu verlangen. 

Die auf die mündliche Prüfung zu verwendende 
Zeit ift jo zu berechnen, daß auf jeden zu prüfenden 
Bauſchreiber ein Zeitraum von 1 bis 2 Stunden entfällt. 

Prüfungsergebnifie. 

5 9. Nah Beendigung der Prüfung wird bag 
Ergebniß derfelben den Geprüften mündlich eröffnet; 
außerdem erhalten diejelben fpäter fehriftliche, von dem 
Borfigenden der Kommiſſion vollzogene Prüfungs 
Zeugniffe. 

Durch dad Beſtehen der Prüfung wird die De- 
fähigung zur Befleidung der Stelle eines technifchen 
Eefretärd erworben. Die Verleihung einer folchen (die 
Beförderung zum technifchen Sefretär) erfolgt bei ſich 
barbietender Gelegenheit durch den Minifter der öffent: 
lichen Arbeiten. 


$ 10. Landmeſſer, welche die ſtaatliche Prüfung 
beftanden haben, fünnen dur die im $ 2 bezeichneten 
Behörden als Anwärter für die Stellen von techniſchen 
Sefretären angenommen werden. Dieſelben werden nach 
mindefteng ameifähnigem Vorbereitungsdienft, von bem 
wenigftend ſechs Monate bei einer Provinzialbehörde 
zurüdzulegen find, zur Prüfung ($ 6 fig.) zugelaffen. 
Soweit die Fähigkeit zur Anfertigung der im $ 7 be- 
zeichneten Arbeiten durch Borlegung von Entmürfen oder 
Plänen, weldhe der Anwärter vor oder während ber 
Vorbereitunggzeit bearbeitet hat, nachgewieſen wird, 
bedarf es der —— neuer Probearbeiten nicht. 

Schlußbeſtimmung. 

F 11, Bis zum 1. April 1896 werden Aus⸗ 
nahmen von den vorſtehenden Beſtimmungen durch den 
Miniſter der öffentlichen Arbeiten zugelaſſen. 

Berlin, den 26. Mai 1893. 

Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 
Thielen. 


Betanntmachungen 
ded Königlichen Ober Präfdenten. 
efanntmadung. 
20. Der Herr Minifler für Handel und Gewerbe 
bat unter der VBorausfegung, dag die Verwaltung bes 
Gewerks-Krankenvereins zu Berlin fernerhin nad) Maß⸗ 
gabe des von dem Wagifirat zu Berlin unter dem 
14. Juni 1893 genehmigten Statuts erfolgt, durd Er- 
(aß vom 18. Juli 1893 beflimmt, daß diefer Berein 
die Rechte eines auf Grund des 5 AG des Kranken⸗ 
verſicherungsgeſetzes errichteten Berbandes hat. 
Potsdam, den 26. Juli 1893. 
Der Ober-Präfident von Berlin, 
Staatsminifter von Achenbach. 


Bekanntmachungen 
des Königlichen NRegierungs⸗Präfidenten. 
Bekanntmachung. 

178. Der Bezirksausſchuß zu Frankfurt a. O. hat 

durch Beſchluß vom 29. Juni d. J. die Entlaſſung des 

ſogenannten Schleuſenterrains an der Spree bei Fürſten⸗ 
walde aus dem Gemeindebezirke Ketſchendorf und die 

Bereinigung deſſelben mit dem Stadtbezirke Fürſten— 

walde genehmigt. 

Potsdam, den 29. Juli 1893. 
Der Regierungs-Präſident. 
Bekanntmachung. 

176. Die Herren Miniſter des Innern und für 

Handel und Gewerbe haben durch Erlaß vom 17. Juli 

d. J. Die Entſcheidung der im 8 58 Abſ. 1 des 

Krankenverſicherungsgeſetzes vom 10. April 1893 be— 

zeichneten Streitigkeiten an Stelle der Aufſichtsbehörde 

folgenden Behoͤrden übertragen: 

1) Dem Landrathe zu Rathenow für die bei der 
gemeinſamen Gemeinde-Kranlenverſicherung im 
Kreiſe Weſthavelland verſicherten Perſonen, 

2) Dem Magiſtrat zu Frieſack für die bei der Al- 
gemeinen Oriskrankenkaſſe für den Stabt- und 
Gutsbezirk Friefad verficherten Perſonen, 

3) Dem Magiftrat zu Prigerbe für die bei ber ge- 








323 


meinfamen Ortsfranfenfaffe für Ziegeleiarbeiter in 

Prigerbe verficherten Perſonen, 

4) Dem Landrathe zu Jüterbog für die bei ber Kreis⸗ 
franfenfaffe für den Kreisfommunalverband Jüter⸗ 
bog⸗Luckenwalde verficherten Perjonen, " 

5) Dem Randrathe zu Prenzlau für die bei der Ge: 
meinde-Rranfenverfiherung für den Kreis Prenzlau 
verfiherten Perfonen, . 

6) Dem Magiftrat zu Werder für die bei der gemein- 
jamen Ortöfranfenfaffe der Stadt Werder und ber 
Amtsbezirke Alt-Töplig, Phöben, Schmergom, Deeg, 
Groß⸗Kreutz, Pleſſow, Glindow, Petzow, Cuners⸗ 
dorf, Caputh und Potsdamer Forſt verſicherten 
Perſonen. 

Die Aufſicht über die gemeinſame Gemeinde⸗ 
Kranfen: Berfiherung in den Kreiſen Jüterbog -Lucken 
mwalde, Prenzlau und Templin fteht mir zu. 

Dies bringe ich Hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. 

Potsdam, den 30. Juli 1893. 

Der Regierunge-Präftdent. 


Viehſeuchen. 


177. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen— 
ſeuche unter dem Rindvieh der Koſſäthen Lücke, Wild- 
berg und Kobitz und des Bauergutsbeſitzers Scheel in 
Linum, des Bauergutsbeſitzers C. Schulze in See- 
burg, Kreis Oſthavelland, die Räude bei einem Pferde 
des Bäckermeiſters Schwenzer in Oranienburg, Kreis 
Niederbarnim, der Milzbrand bei zwei Kühen des 
Rittergutes Stolpe, Kreis Niederbarnim. 

Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche 
unter den Kühen der Molkereibeſitzerin Neuenfeld zu 
MWeißenfee, Kreis Niederbarnim, die Influenza bei 
dem Pferde des Dr. Wengel in Eremmen, Kreis 
Dfihavelland, der Bläschenausſchlag unter dem Rind: 
vieh in Brüd, Kreis Zauch-Belzig. 

Potsdam, den 1. Auguft 1893. 

Der NRegierungs-Präfident. 


Befanntmachungen des 
Königlichen Volizeis Prafidiums zu Berlin. 
Befanntmadhung, 


betreffend die beabfichtigte Errichtung einer ſelbſtſtändigen von ber 
St. Michael's-Pfarrei in Berlin abzuzweigenden Guratiegemeinde 


Rirdorf. 

70. Bon dem Herrn Fürſtbiſchof zu Breslau if 
die flaatliche Zuftimmung zur Errichtung einer jelbft- 
ftändigen Quratie in Rirdorf erbeten, melde die fatho- 
liſchen Einwohner der gegenwärtig zur Fatholifchen 
St. Mihael’d-Pfarrgemeinde in Berlin gehörenden 
Ortſchaften Rixdorf, Brig und Treptow umfatfen fol. 

Auf Grund bed 6 239 Titel 11 Theil II. des 
Allgemeinen Landrechts werben alle diejenigen, welche 
dur diefe Veränderung benachtheiligt zu fein glauben, 
hierdurch aufgefordert, etmaige Widerſprüche und Ent- 
Ihädigumgs: forderungen bie zum 20. Auguf d. J. 
Ihriftlfih beim Polizei-Präfidium anzumelden. 

Berlin, den 28. Juli 1893. 

Der Polizei-Präfident. 


Bekanntmachungen der Raiferlichen 
Ober⸗Poſtdirektion zu Berlin. 
Unbeftellbare Einſchreibbriefe. 

A3. Dei der Ober-Poftdireftion in Berlin lagern 
folgende an den nachbezeichneten Tagen zur Poft ge- 

gebene Einfchreibbriefe: 

A. Aufgeliefert in Berlin mit dem Beftim- 

mungeorte Berlin: 
an Armin Thomas vom 9. Februar 1893, an Krüger 
vom 15. Februar 1893, an Haugeigenthümer Bogt 
vom 22. Kebruar 1893, an ©. Jacobſohn vom 
28. Februar 1893, an Bertha Wille vom 2. März 
1893, an Berein Berliner Ubrmacer-Gehülfen vom 
3. März 1893, an Hugo Seng vom 4. März 1893, 
an Bauführer Kröht vom 4. März 1893, an Dr. 
W. Nicolai vom 9. März 1893, an Lüdicke vom 
13. März 1893, an F. Dambed vom 14. März 1893, 
an Hoepener vom 14. März 1893, an Mar Engel- 
bardt vom 15. März 1893, an Anna Beckſchaß vom 
28. März 1893, an Wendt vom 30. März 1893, 
an v. Bleidhroeder vom 30. März 1893, an Frau 
Rudow vom 31. März 1893, an Dtto Rofe vom 
6. April 1893, an 9. Eid vom 6. April 1893, an 
M. Stafemann vom 12. April 1893, an Frau 
Schulz vom 15. Aprit 1893, an Frau Ballhorn 
vom 25. April 1893, an Abt. Samfon vom 27flen 
April 1893, an Hand Franke vom 8. Mai 1893, an 
Paul Frande vom 8. Mai 1893, an Albert Samfon 
vom 8. Mai 1893. 
B. Aufgeliefert in Berlin nah anderen 
Drten: 

An A. Gromatico, Montevideo, vom 29. November 
1892, an Cariolano Micoli, Torino, vom 1. De: 
zember 1892, an Ehlers, Uhle Bally (Canada), vom 
16. Januar 1893, an Hoboift Otto, Thorn, vom 
25. Januar 1893, an Elife Norfus, St. Johann 
(Saar) vom 15. Februar 1893, an P. Siedef an 
Bord S. M. S. „Leipzig“, vom 17. Februar 1893, 
an Sidonie Gelbftein, Bubdapeft, vom 24. Februar 
1893, an Rofa Morgenftern, Budapeſt, vom 24. Fe- 
bruar 1893, an A. Popper, Prag, vom 3. März 
1893, an Baron de Schönbed, Le Bar (France) 
vom 4. März 1893, an R. Köhn, Brie, vom ten 
März 1893, an Saolino Fontano, Livorne, vom 
10. Märg 1893, an Sophie Bütig, Murowane Kury- 
Iowel (Rußland) vom 10. März 1893, an Edert, 
Magdeburg, vom 13. März 1893, an Salomon L. 
Gordon, Warſchau, vom 15. März 1893, an Hugo 
v. Kloch, Leipzig, vom 19. März 1893, an Guftav 
Wolfram, Neu Sandec (Galizien), vom 22. März 
1893, an Joſ. Kaptanski, Thorn, vom 23. März 
1893, an Salomon Salinger, Neuftettin, vom 27 ften 
März 1893, an Augufle Kanikowski, Groß-Bridjow 
b. Gr. Kruſchin, vom 31. März 1893, an Schudau, 
Linde (Flatom) vom 2. Aprit 1893, an Guftav 
Gläſer, Riga, vom 4A. April 1893, an Rechtsanw. 
Brünings, Landau (Pfalz) vom 5. April 1893, an 
Frau E. v. Molnar, Bufareft, vom 8. April 1893, 


3241 


an Fiſcher E Behmer, Bremen, vom I April 1893, 
an Emil Born, Friedrichsberg, vom 11. April 1893, 
.on 8. Gotth. Olßon, Ramsjöden (Schweden) vom 
12. April 1893, an Frau Zontow Tantow, Grünau 
b. Berlin, vom 14. April 1893, an Internationale 
Verlags- und Kunftanftalt Leipzig, vom 14. April 1893, 
an Wladimir Theodorowig Gromike, Schaulen (Ruß- 
fand), vom 17. April 1893, an Luife Frey, Neuftabt 
(Doffe) vom 20. Aprit 1893, an Marie Helbig, 
Gotha, vom 22. Aprif 1893, an Lina Wagner, Char: 
fottenburg, vom 22. April 1893, an Atlas Finance 
Federation limitid London, vom 25. Aprit 1893, 
an Emmy Ordt, Hamburg, vom 27. April 1893, an 
Kubowski, Fidlie b. Neuenburg, vom 30. April 
1893, an 5. Lippmann, Barcelona, vom 1. Mai 
1893, an G. Manerba, Cairo, vom 2. Mai 1893, 
an Carl Range, Straßburg (Elſ.) vom 2. Mai 1893, 
an Frl. Vicktor, Münden, vom 7. Mai 1893, an 
Bauergutöbefiger Jacob Naffenheide, vom 10. Mai 
1893, an Herrn Caro, Breslau, vom 17. Mai 1893. 


C. Auswärts aufgelieferte mit anderen Be— 


ffimmungsorten: 
Aufgeliefert in Sepöneberg an v. Hünerbein in Cöln 
(RH.) vom 11. März 1893. 

Die unbefannten Abfender der vorbegeichneten Sen- 
dungen werben erjucht, zur &mpfangnahme berfelben 
fpäteflend innerhalb A Wochen bei der hiefigen Ober- 
Poftdireftion ſchriftlich fih zu melden. Andernfalls 
wird mit den Sendungen nad den geſetzlichen Vor⸗ 
ſchriften verfahren werben. 

Berlin C., 21. Zuti 1893. 

Der Kaiſerliche Ober⸗-Poſtdirektor. 


AN. Bei der Ober⸗Poſtdirektion in Berlin lagern 
folgende, bei hiefigen Poftanftalten an den bezeichneten 
Tagen aufgelieferte unanbringliche Poftiendungen: 
1) Briefe mit Werthinhalt: 
an Pafor Dächſel in Teplig über 1 M., 20. Fe- 
bruar 1893, 
an Seen B. Zierfe in Samter über 4 M., 30. März 
’ 


an A. Doering in Berlin über 1 M., 6. April 1893, 
an Lydie Borjenfo in Berlin über 50 M., 13. April 


3, 


an Zimmermann in Berlin über 1 M., 17. April 


an Frau A. Baumgart in Berlin über 5 M,, 
26. April 1893, 
an Anna Rehfeldt in Berlin über 5 M., 30. April 


en Anna Rehfeldt in Berlin über 5 M., 7. Mai 
’ 

an Frau Nidel in Berlin über 1 M. 60 Pf., 

17. Mai 1893. 
2) Poltanweifungen: 

an Guſtav Schumader in Edingburgh über 10 M. 
23 Pf., 30. Mai 1891, 

an Sachs in Leipzig über 306 M., 7. Oktober 1892, 


an Kraft bei Arnewalde über 2 M, 29. Dftober 
an Schwarz in Breslau über 10 M., 5. November 
1892, 


an Amtsgericht in Hameln über 4 M. 25 Pf., 2. De⸗ 
zember 1892, 

an Poetf in Schöneberg über 9 M. 70 Pf., 3. De- 
zember 1892, 

an North in Wiesbaden über 3 M. 60 Pf., 3. De 
zember 1892, " 

an Berichtöfafle in Coblenz über 2 M. 30 Pf., 6. De- 
zember 1892, 

an Ger.⸗Vollz. Abſchkerwinkat in Berlin über 2 M., 
29. Dezember 1692, 

an C. Thielfe in Hamburg-Borgfelde über A M., 
28. Sebruar 1893, 

an Gran Bomwig in Berlin über 3 M., 25. März 

an Richard Leffer in Berlin über 1 M. 


25 Pf., 
13. März 1893, | 
an Rozalemofi in Rom über 8 M. 10 9f., 14. März 
1893, 
an Shranger in Berlin über 7 M. 16 Pf., 23. März 
‚ 


an Hedwig Dittmar in Berlin über 4 M. 50 Pf., 
5. April 1893, 
an Gerigrötafie in Eifen über I M. 5 9f., 5. Mai 


an Wilhelm Haimann in Berlin über 6 M, 10. Mai 
[4 
an Hugo Bauer in Berlin über 1 M. 70 Pf., 
27. Mai 1893. 

Die unbelannten Abjender der vorbezeichneten Briefe 
und Poftanweifungen werben erſucht, fpäteflend inner- 
halb vier Wochen bei der Ober-Poftdirektion fchriftlich 
fih zu melden. Anderenfalld werben die bezeichneten 
Beträge der Pofbunterftügungefafie überwieien ‚werben. 

erlin ©., 21. Juli 1893. 
Der Kaiferliche Ober-Poftdireftor. 
Einrichtung des Rohrpoſtb triebes bei dem Poſtamt Nr. 52 
(Werftitraße). 
AS. Am 1. Auguft wird bei dem Poflamt Nr. 52 
(Werftfir.) in Berlin ber NRohrpofibetrieb eingerichtet. 
Der Rohrpoſtverkehr findet‘ täglich im Sommerhalbjahr 
von 7 Uhr, im Winterhalbjahr von 8 Uhr Morgens 
bis 10 Uhr Abends ftatt. 
Berlin C., den 23. Juli 1893. 
Der Kaiſerliche Ober-Poftdirektor. 


Betfanntmachungen 
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors. 
Befanntmahung. 
10, Es wird hiermit zur öffentlihen Kenntmiß 
gebracht, daß die zur Zufammenfegung bed allgemeinen 
Branntwein-Denaturirangsmitteld ermächtigten Firmen 
und zwar: 1) C. 9. 5. Kahlbaum ihre Fabrik von 
der Schleſiſchen Straße Nr. 16/19 in Berlin nad 
Adleröhof bei Cöpenick, Dauptamtsbezirf Eberswalde, 
und 2) Hugo Blanf ihren Wohnſitz von Charlotten- 











325 


burg nach Berlin und ihre Fabrif von Charlottenburg 
nad) Hohberlöhme, Hauptamtsbezirk . Eberswalde, ver: 
legt haben. 

Berlin, den 22, Juli 1893. 

Der Provinzial-SteuersDireftor. 
Befanntmachungen der Königlichen 
Eiſenbahn⸗Direktivn zu Berlin. 

27. Der auf einer größeren Anzahl Deutſcher 
Staatd- und Privatbahnen eingeführte Ausnahmetarif 
für Torffireu und Futtermittel findet mit Giltigkeit 
vom 25. d. Mts. ab auch im Verfehr der Preußiichen 
und Oldenburgifchen Staatseifenbahnen ſowie der Reiche 
eifenbahnen in Effaß-Rothringen mit der Mecklenburgi⸗ 
ſchen Südbahn Anwendung. Bon dem gleichen 
Tage ab wird der vorgenannte Audnahmetarif auf Die 
Artikel 1) „Streutorf”, 2) „Holzfägeipähne (Holz 
ſägemehl), unverpadt” (bei 1 ımd 2 unter Abfertigung 
zu den Sägen der Kilometer-Tarif-Tabelle B. a.) und 
3) „entölte Samen” (unter Abfertigung zu ben 
Sägen der Kilometer-Tarif-Tabelle B. b.) ausgedehnt. 
Ferner findet von demſelben Zeitpunfte ab die für 
Heu und Stroh bei Aufgabe in Mengen von minbeflend 
5000 kg durch Befanntmahung vom 7. Juli d. J. 
eingeführte Frachtberechnung zu ben Säpen der Kilo- 
meter-Tarif-Tabelle b. des Ausnahmetarife für Streu- 
und Futtermittel auch auf Streutorf (getrodneter 
Stichtorf, Rohmaterial für Torfftreu) Anwendung. Die 
anf den Preußifchen Staatöbahnftreden für die nad 
ſämmtlichen Kreifen der Rheinprovinz, ber 
Provinz Hefjen-Nafjau, der Regierungsbezirfe 
Arnsberg und Münfter, den Kreifen Büren, 
Hallei. W., Herford, Hörter, Tübbede, Minden, 
Paderborn, Warburg und Wiedenbrück des Re- 
gierungsbezirfd Minden, fowie nah fämmt- 
fihen Kreifen der Regierungsbezirfe Erfurt 
und Merjeburg beflimmten Sendungen von Streu- 
und Futtermitteln gewährten weiteren außerorbentlichen 
Frachtermäßigungen, wonach 25°. der eingeführten 
Ausnahmefrakhtiäge bezw. 25% der auf Die 
Preußiſchen Staatsbahnen enifallenden Fradıt- 
antheile den Empfängern im NReflamationdwege 
zurüderftattet werden, wenn durch eine Beſcheinigung 
des Vorſtandes des landwirthſchaftlichen 
Vereins oder des Landraths des Kreiſes nach— 
gewieſen wird, daß das bezogene Streu: oder Futter⸗ 
mittel in dem landwirthſchaftlichen Betriebe bes 
Empfängers Berwendung findet oder von einem 
landwirthſchaftlichen Berein oder einem Ge— 
meinde-Berbande bezogen und unter feine Mit- 
glieder behufs Berwendung in deren eigener 
Wirthſchaft zur Vertheilung gelangt, werben 
gleichfalls mit Giltigkeit vom 25. d. Mis., auch 
auf den Streden der Luͤbeck-Büchener, Eutin—Lübeder, 
Drigniger, Wittenberge— Perleberger, Paulinenaue — 
NeusRuppiner, Saal: und Georgsmarienhütten-Eifenbahn 
im Berfehr von Stationen diefer Bahnen ſowie von 
Station Kempen der Breslau Warſchauer Eifenbahn 
nad den vorbezeichneten Notbftandegebieten bewilligt. 


Die gleihe Frachtermäßigung tritt auch im Verkehr 
von Stationen der Preußiſchen Staatsbahnen nach den im 
Kreife Siegen ded Regierungsbezirfd Arnsberg gelegenen 
Stationen der Eiſern —Siegener Eifenbahn ein. Die 
anf den Preußifhen und Oldenburgiihen Staatsbahnen 
fowie auf einzelnen Privatbahnen eingeführte Be 
fimmung, betreffend die Beförterung von Heu und 
Strob in 2 offenen Wagen von je nidt mehr ale 
7,2 m länge an Stelle eines offenen Wagens von 
mehr als 7,2 m Länge ſowie die Frachtberechnung hier: 
für findet auh im Verkehr der Preußifchen Staats⸗ 
bahnen mit den Pfälzifchen Eifenbahnen, der Eutin — 
Lübeder, Mecklenburgiſchen Friedrich⸗Franz⸗ und Medien» 
burgiihen Süpbahn Anmendung. 

Berlin, den 25. Juli 1893. 

Königliche Eifenbahn- Direktion, 
jugleih Namens der betheiligten Verwaltungen. 

28, Am 1. Auguft 1893 tritt zum Ausnahmetarif 
für Torffiren und Torfmull, jowie für beffimmte $utter- 
mittel der Nachtrag 1. in Kraft. Derfelbe enthält 
außer den feit ber Herausgabe des Nachtrages I. be- 
reitd eingeführten Aenderungen und Ergänzungen 1) den 
Beitritt der Bayeriſchen Staatseifenbahnen vom 1. Auguft 
d. 38. ab; 2) die Giltigfeit des Ausnahmetarifs im 
Berfehr mit dem Deutfh-Norbiihen Lloyd auch über 
den 20. Auguft d. Is. hinaus; 3) die Anwendung der 
auf den Preußiſchen Staatdeifenbahnen eingeführten 
Beftimmung, betreffend die Beförderung von Heu und 
Stroh in 2 offenen Wagen an Stelle eines offenen 
Wagens aud im Verfehr der Preußiſchen Staatsbahnen 
mit den Bayeriihen Staatseilenbahnen und der Main- 
Nedarbapn. Im Berfehr mit der Medlenburgifchen 
Friedrich⸗Franz⸗Eiſenbahn ift der Ausnahmetarif nicht, 
wie in der Befanntmadhung vom 22ften d. Mid. an- 
gegeben, ſchon am 15ten d. Mts., fondern erſt vom 
25ften d. Mıs. ab anzumenben. 

Berlin, den 28. Juli 1893. 

Königliche Eiſenbahn⸗Direktion 

zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen. 

Dftdeutfch:iDefterreichifcher Verband. 
29. Am 1. Auguft d. J. gelangt für den bireften 
Güterverfehr zwiſchen Stationen der Preußiichen Eifen- 
bahn⸗Direktionsbezirke Berlin, Breslau, Bromberg und 
Erfurt, fowie Station Görlig S. St. B. einerfeite 
und Stationen der f. f. oͤſterr. Staatebahnen ſübdlich 
der Donau und öfterreihifchen Stationen der k. f. pr. 
Südbahn andererjeitd ein neuer Tarif Theil IH. 
Heft A zur Einführung Durch denfelben werben 
aufgehoben: 1) die Dftdeutich - Defterreichifch = Weft- 
ungariihen Verbands: Ausnahmetarife für Zinferze und 
Schlacken vom 1. Juni 1891 nebſt Nachtraͤgen 1. 
und II, 2) die im Oſtdeutſch-Oeſterreichiſchen Tarife 
Theit IE Heft 1 vom 1. Oktober 1890 nebſt Nach⸗ 
trägen enthaltenen Ausnahmetarife M39 A, Eifen- 
erze, Schladen und Kiesabbrände für alle Stationen 
ver Ef. f. öfterreihiichen Staatsbahnen füdlih der 
Donau, 3) die im Oſtdeutſch⸗Oeſterreichiſchen Tarife 
Theit III. vom 1. September 1887 nebſt Nacdhträgen 





326 


enthaltenen Srachtfäge für alle Stationen der k. f. 
öfterreichifchen Staatsbahnen ſüdlich der Donau, 4) Die 
im Sächſiſch⸗Weſtoſterreichiſch⸗ Ungariſchen Verbandstarife 
Theil IL. Heft 1 und 5 vom 1. Juni 1892 nebſt Nach⸗ 
trag I. enthaltenen Frachtſätze für den Verkehr zwiſchen 
Goͤrlitz und allen Stationen der k. k. öſterreichiſchen 
Staatsbahnen füdlich der Donau und allen öſterreichiſchen 
Stationen der Sübbahn. Inſoweit dur den neuen 
Tarif Frachterhöhungen oder Berfehröbeichränfungen 
eintreten, bleiben die bisherigen direkten Frachtiäge bie 
30. September d. %. in Geltung. Der neue Tarif 
fann von den Endverwaltungen zum reife von 
30 Pf. bezogen werben. 
Berlin, den 25. Juli 1893. 
Königliche Eifenbahn- Direktion. 
Befanntmahung. 

30, Bom 1. Auguft 1893 ab fönnen Wagen- 
ladungsgüter aller Art auf den an ber Neubauftrede 
Schönholz-Cremmen belegenen Stationen Tegel und 
Heiligenjee anfgegeben und abgenommen werden und 
zwar unter Erhebung ber fih auf Grund der wirklichen 
kilometriſchen Entfernungen ergebenden direkten Fracht⸗ 
« fäge, wie ſolche mit Eröffnung des Güter-Berfehrs auf 
der Strede Schoͤnholz⸗Cremmen zur Einführung ger 
fangen werben. Ueber deren Umfang und Höhe ertheilt 
außer unferem Berfehrsbüreau aud die Güter-Abferti- 
gungsftelle Berlin Nordbahnhof Auskunft. Diejenigen 
Intereffenten, welde eine Zuführung oder Abholung 
ihrer 


üter dafelbft wünjchen, haben entweder bei der, 
Güter-Abfertigungsftelle Berlin Nordbahnhof eine all» Defter. 


gangsgütern den Bermerf zu machen: „Zur Weiter: 
jendung nach Tegel bezw. Heiligenſee“ und erfolgt in 
dieſem Falle Die Weiterfendung ohne bejonderen Antrag. 

Die Zuführung und Abholung der Güter erfolgt 
mit den BausArbeitözügen und übergiebt bezw. über- 
nimmt ber ZJugführer die Güter nebft den Frachtbriefen 
am Zuge. Die Ankunftd- und Abfahrtszeiten der Züge 
werden durch Anſchlag bekannt gegeben. Leere Wagen 
find feiteng der Verfehrstreibenden direft bei der Station 
Berlin Nordbahnhof anzufordern. 

Berlin, den 27. Zuli 1893. 

Königliche Eifenbahn-Direktion. 
Betanntmachungen der Königlichen 
EifenbahnsDireftion zu Bromberg. 

Befanntmadung. 
34. Am 1. Auguf 1893 wird der auf der Strede 
Königsberg-Tilſit gelegene Perfonen-Haltepunft Alt: 
Sternberg im diefjeitigen Binnenverfehr für den Wagen- 
ladungsgüter-VBerfehr eröffnet. 
Bromberg, den 22. Juli 1893. 
Königliche Kijenbahn: Direktion. 
efanntmadung. 
35 Mit Gültigfeit vom 1. Auguft 1893 bie auf 
Weiteres wird ein temporärer Anhang zum Tarif für 
den Norddeutſchen Getreideverfehr mit Galizien und der 
Bukowina eingeführt, weldyer ermäßigte direfte Fracht: 
füge für Maid, Kleie, Oelkuchen, Oelkuchenmehl, Lein- 
kuchen, Cocoskuchen und Cocoskuchenmehl in Wagen: 
ladungen von 10000 kg zwiſchen Stationen der f. f. 
Staatsbahnen und ſämmtlichen Ddiejjeitigen 


gemeine diesbezügliche Erflärung zu hinterlegen oder | Stationen weſtlich von Sablonowe und Güldenboden 


in jedem einzelnen Falle einen bejonderen Antrag bei 
der genannten Güter-Abfertigungsftelle zu fielen. Im 
erfteren Falle ift jedoch von den Intereſſenten die Er- 
Öffnung eines Fradtfredit-Contod bei der Güter⸗Ab⸗ 
fertigungsftelle Berlin Nordbahnhof durch das König 
liche Eijenbahn-Betriebsamt zu Stralfund nachzuſuchen. 

Es empfiehlt fih, auf den Frachtbriefen von Ein⸗ 


" Bekanntmachungen 


von 3. Juli 1891 





der in Betracht fommenden Grundſtücke 


1) die vom Defonom Hermann Siebert zu Bechlin von ber föfaliichen 
Dorfaue dafelbft erworbene Parzelle von 0,0147 h 
2) die von dem Kofjäthen Auguft Prigfom zu Bechlin von der ſislaliſchen desgl. 


enthält. 
Drudftüde dieſes Tarifs koͤnnen durch Vermittelung 
der ſämmtlichen Fahrkarten-Ausgabeſtellen unſeres Be⸗ 


zirks zum Preiſe von 0,10 M. für das Stück bezogen 


werden. 
Bromberg, den 28. Juli 1893. 
Königlidye Eifenbahn- Direktion. 


der Kreisausſchüſſe. 


Nachweiſung der vom Kreisausichnfle des Kreiles Ruppin auf Grund des $ 2 der Landgemeinde-Orbnung 
enehmigten Veränderungen an Gemeinde: und Guteberirisarenzen. 


Beyei 














nung 
| der feitherigen | der fünftigen 
Gemeinde: bezw. Butsbesirte 


fiskaliſche Dorf: | Gemeindebezirk 
a. aue zu Bechlin. Bechlin. 
desgl. 





Dorfaue daſelbſt erworbene Parzelle von 0,0110 ha. 


Neu-Ruppin, den 24. Juli 1893. 


Bekanntmachungen anderer Behörden. 
Polizei⸗Verordnung, 

betreffend Desinfection bei anſteckenden Krankheiten. 

Auf Grund der 68 5 und 6 des Geſetzes vom 
11. Mär; 1850 (G.⸗S. S. 265) bezw. ber 66 143 
und 144 des Geſetzes über die allgemeine Landes—⸗ 
verwaltung vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195) ver: 
ordnet die Königliche PolizeisDirertion zu Charlotten- 


Der Kreis-Ausſchuß. 


burg unter Zuftimmung des Magiftratd für den Stabt- 
freis Charlottenburg Nacftebendes: 

$ i. Die Baushaktungsvorftände bezw. deren 
Stellvertreter (in Anftalten die Leiter, Verwalter, Haus⸗ 
väter 2c.), die Unternehmer von Privat-Kranfenanftalten, 
fowie die Befiger umd Leiter aller dem öffentlihen 
Berfehr dienenden Aufentpaltgeinrictungen, wie Gaſt⸗ 


höfe, Logirhäuſer, Herbergen, Penfionate, Chambre⸗ 














Amtsblatt. 


garnies, Schlafſtellen und dergl. ſind verpflichtet, bei 
Erkrankungen und? Sterbefällen an 
aſiatiſcher Cholera, Boden, Fleck- und Rückfall⸗ 
Typhus, Diphtherie und Darm⸗Typhus 
unbedingt; ferner bei? Erkrankungen, und Sterbe⸗ 
fällen an 

bösartigem Scharladhfieber und bösartiger Nuhr 
nah dem Ermeſſen ter Königlihen Polizei- 
Direction die von den Kranfen benusgten Efferten 
und Räume, fomwie die in Tegteren befindlichen Gegen- 
fände nah Maßgabe der für die Desinfertion heute 
unter Zuftimmung des Magiftrate erlaffenen Anweijung 
zum Desinfertionsverfahren bei Volföfranfheiten, melde 
als Anhang zu dieſer PoligeisVerorbnung einen Be⸗ 
ſtandtheil derjelben bildet, zu besinfteiren. 

$ 2. Die im $ 1 unbedingt feftgelegte Pflicht 
zur Desinfertion ift auch bei allen Erfranfungen und 
Sterbefällen an Lungen-, Keblfopf- und Darmtuber- 
culofe zu erfüllen, inſofern folche in den dem öffent- 
Tihen Berfehr dienenden Aufenthaltseinrichtungen 
($ 1) vorfommen. 

$ 3. Aerzte, welche an Qungen-, Kehlfopf: und 
Darmtuberculoje-Erfranfte in den im $ 1 bezeichneten 
Aufenthaltseinridhtungen ıc. behandeln oder aus den- 
jelben anderweitig übernehmen, find verpflichtet, hiervon 
der PolizeisDirection binnen 24 Stunden auf den üb: 
fihen Meldekarten Anzeige zu machen. 

$ A. Die in diefer Polizei-Verordnung angeorbnete 
Desinfeetion ift vom 1. Juli 1893 ab lediglich von 
den beamteten fläbtifchen Desinfectoren bezw. in der 
ſtädtiſchen Desinfertiong Anftalt (Sophie Charlotien- 
ftraße) auszuführen. 

Eine von anderen Perjonen bewirkte Desinfection 
wird als gejundheitspolizeilich ausreichend nicht an- 
erfannt werden. 

$ 5. Wer die in biefer Polizeiverorbnung nebit 
Anhang enthaltenen Borjchriften, ſowie die zufünftig 
zur Ergänzung oder zur Abänderung derjelben erlaffenen 
und veröffentlichten ortspolizeilichen Beftimmungen nicht 
befolgt, bat die Ausführung des vorgefchriebenen Ver⸗ 
fahrens durch die Polizei-Direction auf feine Koften zu 
gewärtigen, außerdem aber, jofern nicht im $ 327 des 
Reichs-⸗Strafgeſetzbuchs eine höhere Strafe vorgefehen ift, 
eine Geldftrafe bis zu 30 Marf verwirft. 

$ 6. Diefe Polizei⸗Verordnung nebft Anhang tritt 
am 1. Auguft 1893 in Kraft. Die denfelben Gegen- 
ftand betreffende Polizei-Berordnung vom 13. Januar 
1891 nebft dazu gehöriger Anweifung wird mit dem⸗ 
jelben Tage aufgehoben. 

Charlottenburg, den 10. Juni 1893. 

Königliche Poltzei-Direktion. I. V.: Stolze. 

* * 


* 
Anbang 
jur ‚Polizei: Verordnung vom 10. uni 1893, 
betreffend Desinfection bei anftedenden Krankheiten, enthaltend 


die Anweilung zum Desinfectionsverfahren bei NVolfsfranfheiten. 
Allgemeines. 
Nedinfertinn hat Ben Amer [Nie Mor: 


K1 Ni 


327 


breitung anftedender Bolfgfranfheiten durch Unjchäblich- 
ung oder Bernidhtung der Anftedungsfeime zu ver- 
ten, 
$ 2. Die anfledenden Bolföfranfheiten werben 
zu diefem Zwecke eingetheilt in folche, 
A. weldye unbedingt Desinfertion 
erheiſchen: 

1) Aſiatiſche Cholera, 

2) Pocken (echte und modifizirte), 

3) Fleck- und Rüdfalltyphus, 

4) Diphterie, 

9) Darmtyphug, 

6) Lungen, Kehlkopf- und Darmtuberculofe (im 

Falle ded 5 2 der Polizei-Verordnung); 
B. bei welchen auf befondere amtliche An- 
ordnung Dedinfechon 
ftattfinden muß: 
7) bösartige Scharlachfieber, 
8) bösartige Ruhr. 
$ 3. Anftedende Kranfheiten werben verbreitet: 
durch den Kranfen felbft und feine Ausfeerungen, 
durch BVerftorbene, 
Durch Speifen und Gebrauchsgegenſtände (Möbel, 
Kleider, Wäſche u. dergl.), 
durch mit dem Stranfen verfehrende Perfonen, 
durch das Kranfenzimmer. 
Die Desinfection hat alle diefe Punfte ins Auge 
zu fallen. 
$ 4. Zur Desinfection gehört: 

1) peinlichſte Reinlichfeit für den Kranfen ſelbſt, feine 
lebende und todte Umgebung, das Kranfenzimmer 
und deſſen gejammten Inhalt, 
audgiebige und häufige Erneuerung der Luft im 
Kranfenzimmer; 
ſchleunigſte Entfernung und Unſchädlichmachung 
alfer Anftedungsftoffe und werthloſer Gegenftände. 

Ausführung der Desinfection. 
$ 5. 1) Zur Erhaltung der Reinlichfeit gehört 
tägliche Reinigung des Kranken, häufiger — wenn 
möglich tägliher — Wechſel der Leib und Bett- 
wäſche, fofortiger Wechſel befudelter Wäſche und 
tägliche Reinigung des Kranfenzimmers durch Auf: 
wifchen mit feuchten Tüchern, welche nach Gebrauch 
fofort eine halbe Stunde in fochendem Waffer ge- 
brüht werden. 
Lüftung des belegten Kranfenzimmers wird durch 
häufiges und längeres Deffnen der Fenſter und bes 
von einem heizbaren Ofens bei niedrigerer Außen- 
Temperatur durch Deffnen eines verhängten Fenſters 
erzielt. ' 
Su Unſchaͤglichmachung der Anftedungsftoffe dienen 
1A: 


2) 
3) 


2) 


3) 


a. firömender überbigter Wafjerbampf, 

b. halbflündiges Kochen im Waifer, 

c. eine Sprozentige Karbolfäurelöfung, bergeftellt 
durch forgfältige Miſchung (Umrühren) von 


einem Thorl Inanenanntor IMNnrneontiner Rar- 


310 


Perſonalchronik. Perſonalveränderungen im Bezirke der 
Bon des Kaiſers und Könige Majeſtät iſt dem Kaiſerlichen Ober-Poſtdirektion in Potsdam. 
Domänenpächter, Oberamimann Guſtav Koenemann Verſetzt ſind: der Poſtſeeretair Herrmann von 
zu Goldbeck der Charakter als: „Amtsrath“ Aller: | Pritzwalk nach dem Oſtafrikaniſchen Schutzgebiet und 
gnaͤdigſt verliehen worden. der Poſtſecretair Mar Schmidt von Perleberg nach 
Der Kammer-Gerichtö-Referendar Heinrich von| Yerlin. 


. Bermifchte Nachrichten. 
Dppen if zum Negierungd - Referenbar ernannt Während der Beurlaubung des Domainenratbe 


worden. —*. 
Fiſcher zu Wendiſch-Buchholz vom 13. Auguſt bis 
‚Der Civil⸗Anwäͤrter Hans Steffen iR zum 76. September 1893 ift die Bermwaltung der König: 
Regierungs-Eivil-Supernumerar ernannt worben. lihen Hausfideicommiß-Amts- und Forſtkaſſe zu Wen- 
Der Stationsaffiftent Mühlhaufen in Berlin |diih- Buchholz dem Hoffammer: Sefretair Herrmann 
— Bezirf des Königfihen Eifenbahn-Betriebsamtes | Übertragen. 
(Berlin-Stettin) zu Stettin — ift zum Gütererpebienten Berlin, den 18. Juli 1893. 


ernannt mworben. Königliche Hoffammer der Königlichen Kamiliengüter. 
Ausweifung von Yusländern aus dem Meichögebiete. 
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Dabım 
Nee — der welche die Answeijung . 
5 bes Ausgewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. oe 
1. 4. 5 6. 





Auf Orund des 6 362 des Sträafgeſetzbuchs: 
11Marie Joſefine Herminelgeboren am 18. Sep-|Landftreichen, Kaiſerlicher Bezirke] 7. Juli 
Billieur, ohne Stand, 1856 zu Friblinsdorf Präfldent zu Colmar, 1893. 


bet Pruntrut, Kanton 
Bern, Schweiz, orts⸗ 
angehörig ebendafelbft, 


2) Johann Kalafch Igeboren im Jahre -1849/Betteln, Königlich Sächfikhel 8. Inni 
(Kalas), Tagelöhner, zu Lhofin, Bezirf Be Kreishauptmann- 1893. 
neſchau, Böhmen, orte- haft Zwickau, 


angehörig ebendajelbft, 


3) Joſef Raufer, geboren am 20. Auguſt Landſtreichen und Betteln, Königlich preußifcher 3. Juli 
Arbeiter, 1863 zu Diiemina, Regierungspräfident|| 1893. 
Kreis Bochnia, Gali⸗ ‚zu Poſen, 
zien, Iſterreichiſcher 
Unterthan, 


4 Anton Norittniy, geboren am 26. Novem⸗Landſtreichen und Ge⸗Großherzoglich Badi⸗26. Juni 
Handſchuhmacher, | ber 1857 zu Sertino⸗ brauch gefälſchter Legi⸗ ſcher Landeskommiſ⸗ 1893. 
voy, Komitat Tolna, timationspapiere, ſaͤr zu Konſtanz, 
Ungarn, 
5 Karl Privik, geboren am 23./24. No⸗Landſtreichen, Betteln und Königlich bayeriſches 23. Juni 
Schloſſergeſelle, vember 1856 zu Mol-| Führung falſcher Legi-| Bezirksamt Eggen⸗ 1893. 
bautbein,  Böhmen,| timationspapiere, felden, 
ortsangehoͤrig zu Che- 
liez, Bezirk Piſek, 
ebendaſelbſt, 
6) Alois Winterer, geboren am 25. Januar Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayeriſche 22. Juni 
Kellner, 1844 zu Loosdorf, Polizei⸗Direktion 1893. 
Bezirk St. Pölten, München, 
Oeſterreich, ortsange⸗ | 
börig zu Mapleinsporf, 
ebendafelbft, 
Hierzu Vier Deffentliche Anzeiger. 
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werben der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 


Nedigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Potsdam, Buchdruderei ver 9. W. Hayn'ichen Erben. 








331 










Ausgabe. 
A. Ausgabe-Refe . . . . . 
3. Aus dem laufenden Rechnungsjahre: 
1) Prüfungs: und Targebühren . . en 
2) Vergütungen a. für Brand- und Blitzſchãden an Gebaͤuden ren 
an Mobiliar rn 
b. für Schäden an unverft icherten Gegenſtaͤnden 
3) Belohnungen für Löſchhülfen. 
A) Koften für Ermittelung von Brandfiftern 
>) Zufhuß zu den Koften militäriſch organifirter Feuerwehren xc. 
6) Zuſchuß an die Brandenburgſche Feuerwehr⸗ Unfalltaſſe 
7) Kurfoften . 
8 Poſtporto . . 
9) Rüdverfi icherungsbeiträge 
10) Berwaltungsfoften der Rüdverfi icherung 
11) Zurückzahlung überhobener Beiträge . 
12) a venifüe | Ausgaben, einſchließlich 18125 MR t. Zuiguß a an den \ eifernen 
onds 
13) Ueberweiſung an den eiſernen Fonds 


947,654 
1, 353, 015 


25 
70 


Summe 









Die Einnahme beträgt 
Bleibt Beftand . . 
und zwar: Baar und Werthpapiere 479,281 M. 93 Pf. 
Einnahmereſte 1,379 : 05 = 
zufammen 180, 660 M. 98 Br. 
Nah Abzug der Ausgaberefte von 75 ‚99 = 593 = 


ergeben ſich obige 405, "361 Mm. 45 Br. 


Auszug aus der Rehnung vom eifernen Fonds 
für bas Jahr vom 1. April 1892 ‚bis dahin 1893. 


Cinnahme. 
A. Beftand aus voriger Rechnung 
B. Erlös für auögegebene Werthpapiere 
C. Erworbene Werthpapiere 
D. Zinſen 
E 
F 







. Sonftige Einnahmen . . 
.Zuſchuß bezw. uͤeberweiſung aus dem laufenden Fonds 


Ausgabe. 
A. Rechnungsvorſchuß.. .. 
B. Ausgegebene Wertbpapiere . 
C. Für erworbene Werthpapiere 
D. Laufende Ausgaben: 
1) Reifefoften und Tagegelder der Mitglieder bes Direftorialratpe ber Sorietät 
2) Bejoldungen und Entihädigungen der Beamten 
. 2 Nubegehälter . ER 
Für Büreau- und Saffenbebürfniffe 
5) Sonftige Ausgaben 
E. Außerordentlihe Ausgaben . 


77 


718,350 | 05° 
1,009,337 


Summe 
Die Einnahme beträgt 
Bleibt Beftand . 8%, 
und zwar in Werthyapieren 177,750 M., in Hypothefen 710,400 M., in Baar 2,412 mM. 70 Pf., 
in Einnahmereſten 425 M. 
B "ati 1893. Der Direktor der Städte-Feuer-Sorietät der Yroviy BBBBSecLSẽ?LHOoEERlEüñcc 


342 
einer weiteren Ausbreitung der Seuche dann ver⸗ſtändigen Curatie in Rixdorf erbeten, welche die katho⸗ 


ſchont bleiben wird, wenn die empfohlenen Vorſichts⸗ 
maßregeln überall und von jedem Einzelnen gewiſſen⸗ 
Haft durchgeführt werden. Daß Teßtered geſchieht, 
wird aber unbedingt erforderlich fein zur Ueber— 
windung der Gefahren, die und in dieſer Beziehung 
drohen. 
Potsdam, den 15. Auguft 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 


Viehſeuchen. 

188. Ausgebrochen if die Maul- und Klauen⸗ 
ſeuche unter dem Rindvieh des Mühlenbefigers Müller 
in Rheinsberg, Kreis Ruppin; die Influenza bei 
den Pferden des Dominiums Craag, Kreid Prenzlau; 
die Bruftfeuche unter den im Kafernenftall des Füftlier- 
Bataillond Regiments Königin Eliſabeth in Char- 
Iottenburg, untergebrachten Pferden. Eine Kuh des 
Bauern Giefe in Dorf Zehlin, Kreis Ofprignig, ift 
an Milzbrand, gefallen. 

Erloſchen ift die Maul- und Klauenfeude 
unter den Dchjen des Büdners Andres in Staafom, 
Kreid Teltow, in Kemnis, Kreis Zaucdh-Belzig, und 
unter dem Rindvieh ded Bauern Billain in Klein: 
Ziethen, Kreid Angermünde. 

Potsdam, den 15. Auguft 1893. 

Der Regierungs- Präfident. 


heat en des 
Königlichen Polizei: Prafidiums zu Berlin. 
73. 


Bekanntmachung. 
Dieſem Stück des Amtsblattes iſt eine Extra⸗ 
Beilage beigefügt, welche das Statut der Vaterländi⸗ 
hen Feuer-Berfiherungs-Sorietät zu Roftod, ſowie Die 
barauf bezügliche Conceſſion zum Gefchäftsbetriebe in 
Preußen enthält. 
Berlin, den 19. Juli 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
Freiherr von Richthoſen. 
Befanntmadhung. 
TA. Diefem Stück des Amtsblattes Tiegt eine 
Beilage bei, welche den zweiten Nachtrag zu den 
Statuten der Lebensverficherungsbanf Kosmos zu Zeift 
(Holland), ſowie die darauf bezügliche minifterielle 
Genehmigungsurfunde vom 24. Juni 1893 enthält. 
Ich weile darauf mit dem Bemerfen bin, daß bie 
Statuten und die Konzelfion der Banf, fowie ber erfte 
Statuten-Nadhtrag im Amtsblatt der Königlichen Ne- 
gierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, Stüd 43 
Jahrgang 1880 und Stüd 2 Jahrgang 1886 ver- 
Öffentlicht find. 
Berlin, den 24. Juli 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
Freiherr v. Richthofen. 
Befanntmadhung, 


betreffend die beabſichtigte Errichtung einer ſelbſtſtaͤndigen von der 
St. Michael's-Pfarrei in Berlin abzugweigenden Curatiegemeinde 


Rirdorf. 
78. Von dem Herrn Fürſtbiſchof zu Breslau iſt 
bie ſtaatliche Zuſtimmung zur Errichtung einer jelbft« 


Po N 


liſchen Einwohner der gegenwärtig zur katholiſchen 
St. Michael’d-Pfarrgemeinde in Berlin gehörenden 
Ortſchaften Rirdorf, Brig und Treptow umfaſſen fol. 
Auf Grund des 8 239 Titel 11 Theil II. des 
Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, welche 
dur diefe Veränderung benachtheiligt zu fein glauben, 
hierdurch aufgefordert, "etwaige Widerfprühe und Ent- 
Ihädigungs-Forbderungen bid zum 20. Auguft d. J. 
ſchriftlich beim Polizei-Präſidium anzumelden. 
Berlin, den 28. Juli 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
Berliner und Charlottenburger Breije im Monat Inli 1893. 
76. A. Engrodg-Marftpreije 
im Monatsdurchſchnitt. 
In Berlin: 


für 100 Klgr. Weizen (gut) 16 Mark 51 Pf, 
u Ze bo. (mittel) 16 - 04 - 
EZ do. (gering) 15 = 60 ⸗ 
.- 2: = Roggen — 14 » 53 - 
Ze do. (mittel) 14 = 24 = 
Zu —— bo. (gering) 13 = 97 « 
: = = Gerfle (gut) 16 = 50 ⸗ 
ee 2. de. (mitte) 5 = 45 
———⸗ bo. (gering) 14 = 45 - 
.- = = Hafer (gut) 18 = 73 ⸗ 
EZ do. (mittel) 18 = 17 : 
Zu bo. (gering) 17 ⸗63 - 
⸗—⸗Erbdſen (gut) 18⸗95 = 
———⸗dvo. (mitten 17»: 75— 
Ze Ze do. (gering) 16 - 55 - 
⸗ ⸗ 2 Richtſtroh 6 ⸗ 08 = 
- Hau 8 = 14 = 


Monats-Durbfcnitt ber bödften Berliner 
Tagespreife einfchließlih 5% Aufſchlag 
für 50 Klgr. 


Hafer Stroh Heu 
im Monat Juli 9,96 ME., 3,45 Mk., 5,06 ME. 
B. Detail-Marftpreife 
im Monatsdurdignitt. . 
1) In Berlin: 
für 100 Klgr. Erbjen(gefbez. Kochen) 32? Mark — Pi, 


= =  Gpeifebohnen (weiße) 35 — 
«= = Linſen 5A = 77 * 
s : =  Sartoffeln (neue) 12 = 16 ⸗ 
- 1 Klgr. Rindfleifh v. d. Keule 1 = 40 - 
:-1 ⸗ ⸗ (Bauchfleiſch) 1 = 10 = 
: 1 = Schweinefleiſch 1 = 32 ⸗ 
«= 1 = Karbfleiid 1 = 235 - 
«= 1 =  Hammelfleifch 1 = 16 - 
= 1 = Spekck (geräudert) 1 = 55 > 
=» 1 =  &fbutter 2 = 30 : 
-« 60 Stüd Eier 3 20 — : 
2) In Charfottenburg: 
für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 35 Mark — Pi, 
= =: Speiſebohnen (weiße) 5 - — ⸗ 
- =: =  tinfen 5 ⸗ — > 
: =: Kartoffeln =: 50 - 





343 


für 1 Klgr. Rindfleiſch v. d. Keule 
:1 > ⸗ (Bauchfleiſch/ 1 = 10 = 
- 1 = Schweinefleiid : 50 : 
= 1 e  Kalbfleiieh 1 = 40 ⸗ 
- 1 = Hammelfleich 1 = 20 : 
- 1 = Sped (geräudert) 1 = 60 - 
:- 1 = &ßbutter 2 =: 29 =: 
: 60 Stüůck Eier 2: 8 = 
©. Ladenpreije in den legten Tagen 
bes Monats Juli 1893: 
1) In Berlin: 
für 1 Klgr. Weizenmehl NE 1 30 Pf., 
» 41 =  Roggenmeht N 1 30 = 
«= 1 = _Gerftengranpe 40 ⸗ 
= 1 =  Gerftengrüte 38 ⸗ 
=» 1 =  Budhmeizengrüge 40 ⸗ 
- 1 = Hirte 40 ⸗ 
= 1 = Reid (Java) 5 = 
: i = Javaskaffee (mittler) 2 Mark 70 ⸗ 
:1 =: ⸗ (gelb in 
gebr. Bohnen) 3 = MA = 
:» 1 = Speifelalz 20 = 
= 1 = GScweinejchmalz(hiefigee) 1 - 50 = 
2) In Charlottenburg: 
für 1 Klgr. Weizenmehl NE 1 39 Pf., 
-» 1 =  Roggenmehl NE 1 30 - 
= 1 = Oerftengraupe 45 = 
= 1 = _Gerftengrüge 45 = 
=» 1 = Bucmeizengrüge 43 = 
:- 41 z irſe 40 ⸗ 
:= 1 = Reis (Java) 56 = 
= 1 = TavasKaffee (mittler) 2 Muf 59 = 
- 1 = TavasKaffee (gelb in 
gebr. Bohnen) 3 = 45 ⸗ 
- 1 = Speifejalz 20 ⸗ 
: 1 Schweineſchmalz (pielige®) 1 =: 33 > 
Berlin, den 9. Auguft 189. 


Königliches Polizei-Präſidium. Erfte Abtheilung. 
Befanntmachungen der Kaiferlichen 
Ober⸗Poſtdirektion zu Berlin. 
ne Unanbringlihe Poſtſendungen. 
A. in Berlin zur Poft gegebene Padete: 
an Lypsky in Gr.⸗Tychow (Pommern), 
an Gebjer in Potsdam, 
an Steyer in Franffurt (Main), 
an Schneider in Breslau, 
an Walther in Berlin, 
an Brendel in Franffurt (Oder), 
an Wirfe in Berlin, 
an Karge in Pojen. 
B. Gegenftände, melde in Padeten ohne Auf: 
Ihrift enthalten gewefen, 
entfallen oder bei hiefigen Poftanftalten auf: 
gefunden worden find: 
Fiſchreuſen, Pulvermaße, Stopfer, Münze, Theil 
eines Velocipedes, Büffelhörner, Band, Vorlegeftange, 
Rofetten, Hutfeber, Strohhüte, Rafirmefler, Perkmutter- 


Bei der Ober-Poftdireftion in Berlin Tagern: 


1 Marf 10 Pf., knoͤpfe, vernidelter Träger, Uhrketten, Meifingbeichläge, 


Roßhaare, Meifinghahn, Seife, Schirmgriffe, Mafchinen- 
fchneiden, Rodaufhänger, Wolle, Scheere, Haarwidel, 
Adfapftifte, Perlen, Krammen, Kravatten, Taſchenmeſſer, 
Werkzeuggriffe, Strümpfe, Schlüſſellochbleche, Metall- 
theile, Schnallen, Metallfettchen, Hofen, Stiefel, Thee, 
Lafen, Gardinen, Chocolade, Schrauben, Tabacksdoſen, 
Nieten, Riegel, Briefmarken, Zinnfapfeln, Meterftäbe, 
Goldfäden, Maltuben, Waffermange, Stimmgabel, 
Unterbeinfleider, Vogelbälge, Hanfgurt, Handſchuhe, 
Hafen, Nägel, Medaille, Hammer, Schuhrojetten, In⸗ 
firumente, Gratulationsfarten, Stodgriff, Bücher, Ringe, 
Wachsſtock, Briefbogen und Gouverts, Paffamenten, 
Noten, Haarpfeil, Taillenſchloß, Bilder, Photographies 
Albums, Fächer, Türfiihe Fez, Bieruhr, Kalender, 
Thermometer, Goldtäfhchen, Gummi, Korallenichnur, 
Zeichentufhe, Falzbein, Nähmafchinennadeln, Feuer⸗ 
bafen, Schürze, Dede, Marfenalbum, Zinnpflatten. 

Die unbefannten Abfender und Eigenthümer der vor⸗ 
bezeichneten Gegenftände werden aufgefordert — ſpäteſtens 
innerhalb 4 Wochen — bei der Ober-Poſtdirection 
Schriftlich fich zu melden. Andernfalls werden die Gegen- 
fände zum Beſten der Poftunterftügungsfaffe verfteigert 
werden. Berlin C., 10. Auguft 1893. 

Der Kaiſerkiche Ober-Poſtdirector. 


Bekanntmachungen des Königlichen 
Confiſtoriums der Provinz Brandenburg. 
Auspfarrung der Kirchengemeinde Staafen, Diözefe Spandau, aus 
der Parochie der St. NicvlaisKircche zu Spandau und Erhebung 

berjelben zu einer ‚felbitftändigen Pfarrgemeinde. 
8. Mit Genehmigung bed Herrn Minifters der 
geiſtlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenbeiten 
und des Evangeliſchen Ober-Kirchenraths, ſowie nad) 
Anhörung der Betheiligten wird hierdurch Folgendes 


beſtimmt: 
$ 1. Die Kirchengemeinde Staaken, Diözeſe 
Spandau, ſcheidet aus der Verbindung mit der 


St. Nikolai-Gemeinde zu Spandau aus und wird unter 
Wiederherſtellung einer eigenen Pfarrſtelle zu einer 
ſelbſtſtändigen Pfarrgemeinde erhoben. 
$ 2. Dieſe Einrichtung tritt am 1. September 
1893 in Kraft. 
Berlin, dend. Auguft 1893. Potsdam, den 8. Auguft 1893. 
Königliched Konftftorium Königliche Negierung, 
der Abtheilung für Kirchen⸗ 
Provinz Brandenburg. und Schulmwejen. 


Betfanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staat3papiere. 
Defanntmahung. 

26. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs- 
efeges zur Givilprozefordnung vom 24. März 1879 
G.⸗S. S. 281) und bed $ 6 der Verordnung vom 


Poſtſendungen 16. Juni 1819 (G.-S. S. 157) wird befannt gemadıt, 


baß bie SQufbberjreibung ber fonjolidirten 4 %/oigen 
Staatsanleihe von 1876/7 

Lit. B. M 57979 über 2000 M. 
aus dem Nachlaß des Fräuleins Emilie Peterjen in 
Schloß Gleißen bei Zielenzig angeblich geftohlen worden 





31a 
if. Es wird derjenige, welder ſich im Befige biefer | haftene Beftimmung, betreffend die erleichterte Beförde⸗ 


Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der 
unterzeichneten Kontrolle der Staatepapiere oder der 
vermittiweten Frau Oberförfter Lijette Peterjen, geb. 
Heufer, in Roftod (Medlenburg) anzuzeigen, mibrigen- 
fall das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraft: 
(ogerflärung der Urfunde beantragt merben mird. 

Berlin, den 8. Auguft 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 
Befanntmadung. 
27. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs- 
gefeges zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
(9,5. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemadıt, 
daß die Schuldverjchreibungen nachſtehend aufgeführter 
fonjolidirter Staatsanleihen und zwar: 
A. der A %yoigen 
a, von 1882 Lit. C. M 283012 über 1000 M. und 
- D. M 363809 - 500 : 
b.’ 1883 - D. M 457140 = 500 
c. 1884 - D. N? 609478 - 500 - 
B. der 3 %Yoigen von 1890 
Lit. D. M 16648 über 500 M. 
der verwittweten Frau SOberftlieutenant von Bro— 
dowska, Fanny geb. Bene, angeblid im Juni d. 38. 
mitteld Einbruchs aus ihrer Wohnung in Wittenberg, 
Negierungsbezirf Merfeburg, geftohlen worden find. 

Es werben diejenigen, welche fi im Beſitze dieſer 
Urfunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches der unter- 
zeichneten Kontrolle der Staatöpapiere oder dem Juſtiz— 
rath Ernft bier, W. Taubenftraße 32, anzuzeigen, 
widrigenfalld dag gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs 
Kraftloserffärung der Urkunden beantragt werben wird. 

Berlin, den 9. Auguft 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatöpapiere. 

- Belanntmahung. 
28. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs- 
gejetes zur Civilprozeßorduung vom 24, März 1879 
(G.“S. S. 281) und des 6 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (8.:S. S. 157) wird befannt gemadıt, 
daß dem Landwirth Rühmekorf zu Mahlerten bei 
Nordflemmen in Hannover die Schuldverfchreibung der 
fonfolidirten 3 Yoigen Staatsanleihe von 1891 
Lit. C. M 55662 über 1000 M. 

angeblicy beim Umzuge von Hannover nach Maplerten 
im April d. Is. abhanden gefommen ift. 

Es wird berjenige, welcher ſich im Beſitze dieſer 
Urkunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der unter⸗ 
zeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem 
c. Rühmekorf anzuzeigen, widrigenfalls Das gericht⸗ 
liche Aufgebotsverfahren behufs Kraftloserklärung der 
Urkunde beantragt werden wird. 

Berlin, den 9. Auguſt 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 
Bekanntmachungen der Königlichen 
E&ifenbabn: Direktion zu Berlin. 

36. Die im Abſchnitt IV. des Nachtrages Il. zum 
Ausnabhme-Tarife für Streus und Futtermittel ent- 


v 


und 


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u \y 


rung von Heu und Stroh, finder auch Anmendung 
1) vom ?. Auguft d. 3. ab im Berfehr der Preußiſchen 
Staatöbahnen mit der Alt-Damm-Colberger Eilenbahn, 
2) vom 10. Auguft d. J. ab im Berfehr der Preußi- 
ihen Staatsbahnen mit den Württembergiiden Staaıs- 
eifenbahnen, 3) vom 15. Auguf d. %. ab im Verkehr 
der Preußiihen Staatsbahnen mit a. der Werra: 
Eifenbahn, b. der Dortmund-Gronau⸗Enſcheder Eifen: 
bahn, c. der Georgsmarienhütten-Eifenbahn, d. der 
Holländifchen und Nordbrabant-Deutichen Eifenbahn — 
bezüglich des Verkehrs ber’ auf Deutihem Gebiete ge— 
legenen Stationen —, e. der Edernförde-Kappelner 
Schmalſpurbahn-Geſellſchaft im Berlin-Hanſeatiſchen, 
Nord-Oſtſee- und Niederdeutſchen Verbande, 4) vom 
31. Zufi d. J. ab im Verkehr der Oldenburgiſchen 
Staatsbahnen mit den auf Seite 3 des Nachtrages II. 
bei der Pofition IV. unter Nr. 2 bie 16 genannten 
Eifenbahnen. 
Berlin, den 9. Auguft 1893. 
Königliche Eifenbahn: Direktion 

zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen. 
37, Der im Nachtrage IT. zum Ausnahme-Tarif 
für Streus und Futtermittel unter Abſchnitt IV. ent- 
haltenen Beftimmung wegen ber erleichterten Beförderung 
von Heu und Stroh haben ſich angeſchloſſen mit 
Bültigfeit 1) vom 7. Auguft d. I. ab die Neuhaldens⸗ 
leber Eiſenbahn; 2) vom 9. Auguft d. J. ab die 
Oldenburgiſchen Staatsbahnen, diefe im Verkehr mit 
der Heſſiſchen Ludwigsbahn; 3) vom 12. Auguft d. 3. 
ab die Oberheſſiſche Eiſenbahn. Die außerordentliche 
FSradıtermäßigung von 250 der Ausnahmefrachtſätze 
bezw. der Sracdtantheife für Streu und Futtermittel 
gewähren fortab im Reklamationswege unter den in 
den früheren Befanntmadhungen bereits veröffentlichten 
Bedingungen 1. die Preußiichen und Oldenburgiſchen 
Staatdeifenbahnen aud im Berfehr: a. nach den in 
der Befanntmadhung vom 3, Auguft d. I. einzeln auf: 
geführten nothleidenden bayerifhen Landestheilen, ſowie 
nah dem Oldenburgiſchen Fürſtenthum Birfenfeld; 
b. nah dem Großberzogtbum Sadfen-Weimar, den 
Heizogthümern Sadien- Altenburg, Sachſen-Koburg— 
Gotha und Sadjen-Meiningen, jowie den Yürflen: 
thümern Schwarzburg-Rudolftadt, Shwarzburg: Sonder» 
haufen und Neuß j. L. und zwar auch für die auf 
Stationen ber beireffenden Privateifenbahnen eingehen: 
den Sendungen; c. von den Buyerifhen Staatseiſen⸗ 
bahnen, der Lokalbahn-Actien-Geſellſchaft zu Münden 
für ihre bayerischen Stationen, den Pfälzifchen Eifen- 
bahnen, fowie von den Oldenburgiſchen Staatgeifen- 
bahnen nach den in der Befanntmadung vom 25ften 
Juli d. 3. aufgeführten Noibftandegebieten, nach den 
Kreifen des Eifenbergs, der Twiſte und der Eder im 
Fürſtenthum Waldeck, nad den Landrathgamtsbezirien 
Gotha, Ohrdruf, Waltershaufen und den gleichnamigen 
Stadtbezirken, nah dem Großherzogthum Sachſen⸗ 
Weimar, den Herzogthümern Sachſen⸗Altenburg, Sachſen⸗ 
Koburg-⸗Gotha und Sachſen⸗Meiningen, ſowie den 





345 


Fürſtenthümern Schwarzburg-Rudolſtadt, Schwarzburg⸗ 
Sondershauſen und Reuß j. L., inſoweit es ſich um 
den Verkehr nach preußiſchen Staatsbahnftationen 
handelt; II. die Bayeriſchen Staatseiſenbahnen, die 
Lokalbahn⸗Actien-Geſellſchaft zu Münden für ihre 
bayerijhen Stationen, die Pfälziihen Eifenbahnen 
nach den unter Ib. der gegenwärtigen Befanntmadung 
aufgeführten Nothſtandsbezirken, inſoweit der Verkehr 
nach Stationen der Preußiſchen Staatsbahnen in Be- 
tracht fommt. 

Berlin, den 12. Auguft 1893. 

Königliche Eiſenbahn⸗Direktion, 
zugleid Namens der übrigen betheiligten Bermaltungen. 
Bekanntmachungen anderer Behörden. 
Polizei:Berprdnung, 
betreffend Aufhebung der Polizei-Verordnung vom 12, Juli 1893 
Auf Grund der 88 5 und 6 des Geſetzes vom 
11. März 1850 über die Polizei-Vermaltung (G.⸗S. 
S. 265) und der 88 143 und 144 des Geſetzes über 
die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Zuli 1883 
(G.⸗S. 5. 195) wird unter Zufimmung des Magiftrats 
für den Stadtkreis Charlottenblrg Nachflehendes ver- 
ordnet: 

$ 1. Die Polizei-Verordnung vom 12. Juli 
d. J., betreffend die Einſchränkung des Wafjer- 
verbrauchs, wird aufgehoben. 

$ 2. Dieje Polizei-Verordnung tritt mit Dem 
Tage der Berfündigung in Kraft. 

Charlottenburg, den 9. Auguft 1893. 

Koͤnigliche PolizeisDireftion. 
IB. Stolze. 
Perſonalchronik. 

Der Königliche Departementsthierarzt Profeſſor 
Dr. Dieckerhoff iſt zum Beſuch der Weltausſtellung in 
Chicago bis zum 30. September d. J. beurlaubt und 
wird in feinen veterinär⸗polizeilichen Geſchäften während 
diefer Zeit durd den Königlichen Kreisthierarzt des 
Kreifes Teltow, Herrn Klein in Berlin, vertreten. 

An Stelle des verftorbenen Forftfaffenrendanten, 
Rechnungsrath Schule in Oranienburg, iſt deſſen 
Amtsnachfolger, Forſtkaſſenrendant Lauterbach zu 
Oranienburg, vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs vom 
1. Auguſt 1893 ab nebenamtlich mit der Beſorgung der 
domänenfiscaliſchen Kirchen- ıc. Patronats-Geſchäfte 
in den unter Ifd. NE 13 der Ertra-Beilage zum 46 ſten 
Stüd des Amtöblattd für 1880 benannten Ortſchaften 
beauftragt morden. 

An Stelle des ForſtkaſſenRendanten Rauterbad 
zu Granfee ift deſſen Amtsnachfolger, Forftfaffen-Rendant 
Genſcher vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs vom 
1. Auguft 1893 ab nebenamtlih mit der Beſorgung 
der domänenfisfalifchen Kirchen- ıc. Patronats-Geichäfte 
in den unter laufender N? 53 der Ertrabeilage zum 
46. Stück des Amtsblatts für 1880 benannten Ort: 
Ihaften beauftragt worden. 

Die Pfarrftelle zu Groß-Lichterfelde, Diözefe Cöln 
Land J., ift durch die nach altem Rechte erfolgte Eme— 
ritirung des Pfarrerd Stephani zum 1. April d. 9. 


zur Erledigung gefommen. Bewerbungen find an den 
Gemeinde-Kirdenrath von Gr. Lichterfelde zu richten. 
Der bisherige Pfarrer und Geſandſchaftsprediger 
Reinhold Mar Theodor Bindſeil in Liſſabon ift zum 
Pfarrer der Parochie Beiersdorf, Diözele Bernau, be- 
ftellt worden. y 
Der bisherige Pfarrer in Walsteben, Provinz 
Sachſen, Guſtav Karl Albert Schulze, ift zum erflen 
Geiſtlichen am Sentral-Diafonifienhauje Bethanien hier⸗ 
ſelbſt, Diözeſe Cöln-Stadt, beftellt worden. 
Derfonalveränderungen im Bezirke der Kaiſer— 
lihen Ober-Poftdireftion in Berlin. 
Im Laufe des Monats Juli find 
ernannt: zum Poſtkaſſirer der Ober-Poftdireftions- 
jefretair Oſter, zum Ober-Telegraphenaffiftenten der 
Büreauaffiftent Dahl, 
etatsmäßig angeftellt: als Telegraphenaffiftenten 
die Telegraphenanwärter Bielefeld, Ehrfe, Kühl, 
verfegt: von Berlin Poſtkaſſirer-Boigk nah 
Arnsberg, Ober⸗-Poſtdirektionsſekretair Blaſchek nad 
MWermelsfirdhen, die Poſtſekretaire Machens nad 
Königsberg (Pr.) und Muſold nad Bromberg, 
nach Berlin die Ober » Poftdireftionsfefretaire 
Fechner von Königsberg (Pr.) und Peter von 
Minden (Weftf.), 


in ben NHubeftand getreten. Poſtſekretair 
abbert, 
in den Muheſtand verteßt: Ober-Telegraphen- 


affiftent Reuter, 
geftorben: Dber-Telegraphenfefretair Berger. 
Bermifchte Nachrichten. 


orlefungen 
an der Königlichen Thierärztlichen. Such: 
ule zu Sannvver. 
Winterfemefter 1893/94. Beginn 3. Oftober 1893. 

Director, Geheimer Regierungs-Rath Dr. Dam- 
mann: Enryelopädie und Methodologie der Thier—⸗ 
beilfunde; Spezielle Chirurgie; Gerichtliche Thierheifs 
funde; Uebungen im Anfertigen von fchriftlichen Gut⸗ 
achten und Berichten. — Profeljor Dr. Luſtig: Spe- 
cielle Pathologie und Therapie; Propädeutiſche Klinik; 
Spitalflinif für große Hausthiere. — Profeſſor Dr. 
Nabe: Specielle pathologiſche Anatomie; Pathologiſch⸗ 
hiſtologiſcher Kurſus; Pathologiſch-anatomiſche Uebungen 
und Obductionen; Spitalklinik für kleine Hausthiere. — 
Profeſſor Dr. Kaiſer: Exterieur des Pferdes und der 
übrigen Arbeitsthiere; Thierzuchtlehre und Geſtütskunde; 
Operationsübungen; Ambulatoriſche Klinik. — Profeſſor 
Tereg: Phyſiologie 11. Theil. — Profeſſor Dr. Ar: 
nold: Anorganiſche Chemie; Pharmakognoſie; Pharma⸗ 
ceutiſche Uebungen. — Profeſſor Boether: Anatomie 
der Hausthiere; Matomiſche Uebungen; Zoologie. — 
Oberlehrer Haeſeler: Phyſik. — Beſchlaglehrer Geiß: 
Theorie des Hufbeſchlages. — Repetitor Klusmann: 
Anatomiſch-phyſiologiſche Repetitorien. Repetitor 
Dr. Kupffender: Phyſikaliſch-chemiſche Repetitorien. 

Zur Aufnahme als Studirender iſt der Nachweis 
der Reife für die Prima eines Gymnaſiums oder eines 


3416 


Realgymnafiums oder einer durch Die zuftändige Central— 
“ bebörde als gleichſtehend anerfannten böberen Pebranftalt 
erforderlih. Ausländer und Hoopitanten fünnen auch 
mit geringeren Borfennmilfen aufgenommen werden, 
jofern fie die Zulaſſung zu den tpierärztfiden Staats— 
prüfungen in Deutichland nicht beanſpruchen. Nübere 
Auskunft ertbeilt auf Anfrage unter Zuſendung tee 
Programms 
die Direction der thierärztlichen Hochſchule. 
Verzeichniß der Borlefungen 
an der KRönigliden Landwirthſchaftlichen Hoch— 
ſchule zu Berlin N., Invalidenitraße Nr. 42, 
im Winter-Semeiter 1893/94. 

1. Landwirthſchaft, Korftwirtbihaft und 
Gartenbau. Geheimer Regierungsratb, Profeſſor Dr. 
Orth: Allgemeiner Ader- und Pflanzenbau, 1. Tbeit: 
Bodenkfunde und Entwäfferung des Bodens. Spezieller 
Ader- und Pflanzenbau, 1. Theil: Futterbau und Ge: 
treitebau. YLandwirtbidaftlibes Seminar, Abtbeilung: 
Ader- und Pflanzenbau. Uebungen zur Bodenkunde. 
Leitung agronomiſch-pedologiſcher und agrikulturchemiſcher 
Arbeiten im Laboratorium (Lebungen im Unterſuchen 
von Pflanzen, Boten und Dünger), gemeinjam mit dem 
Aſſiſtenten Dr. Berju. — Profeſſor Dr. Werner: 
Landwirthſchaftliche Betriebslehre. Rindviebzucht. Land— 
wirthſchaftliche Buchführung. Abriß ter landwirib— 
ſchaftlichen Produktionslebre. — Profeſſor Dr. Leb— 
mann: Allgemeine Thierzuchtlehre. Schafzucht und 
Wollkunde. Landwirthſchaftliche Fütterungslebre. — 
Privatdozent Dr. jur. Kaerger: Deutide Kolonial— 
politik. Gebeimer Rechnungsratb, Ingenieur, 
Profeſſor Schotte: Landwirthſchaftliche Maſchinen- 
kunde. Prinzipien ter Mechanik und tbeoretiice 
Maſchinenlebre. Zeichenübungen. — Garteninſpektor 
Lindemuth: Obſtbau. — Forſtmeiſter Weſtermeier: 
Forſtbenutzung. Forſtſchutz. 

2. Naturwiſſenſchaften. a. Phyſikund Me— 


der Pflanzen. Krankheiten der Kulturpflanzen. Pflanzen⸗ 
pathologiſches Praftikum. Arbeiten für Vorgeſchrittene 
im pflanzenphyſiologiſchen Inſtitut. — Geheimer Re: 
gierungsrath, Profeſſor Dr. Wittmack: Samenkunde. 
Verfälſchung der Nahrungs- und Futtermittel, mit 
Demonſtratienen. Anleitung zu eigenen Arbeiten in 
der botaniſchen Abtheilung des Muſeums. — Privat⸗ 
dozent Dr. Carl Müller: Techniſche Botanik, mit be- 
ſonderer Berückſichtigung der Chemie der Pflanzenſtoffe. 
e. Zoologie und Thierphpſiologie. Profeſſor 
Dr. Nebring: Zoologie und vergleichende Anatomie, 
mit bejenterer Berüdfihtigung ter Wirbelthiere. 
Die jagtbaren Säugethiere und Vögel Deurichlande. 
— Dr. Rörig: Die ter Land- und Korftwirtbicaft 
nügliden und ſchädlichen Inſekten. --- Profeſſor Dr. 
Zune: Phyſiologie Des thieriſchen Stoffwechſels. Ge: 
jundbeitepflege der Hausthiere. Arbeiten im thierphy: 
ſiologiſchen Laboratorium für Borgeichrittene. — Privat: 
Dozent, Roßarzt Dr. Sagemann: Bau deg Pferdes ın 
Beziehung zur wirthſchaftlichen Leiſtungsfähigkeit. 

3. Veterinärkunde. Profeſſor Dr. Diecker— 
boff: Seuchen und paraſitiſche Kranfbeiten der Haus— 
thiere. — Gebeimer Negierungsratb, Profeſſor C. F. 
Müller: Anatomie der Hausthiere, mit beſonderer 


Berückſichtiging der Eingeweide, verbunden mit 
Demonſtrationen. — Oberroßarzt Küttner: Hufbe— 
ſchlagslebre. 

4. Nedts- und Staatswiſſenſchaft. Pro: 


fejfor Dr. Sering: Agrarweſen, Agrarpolitif und 
Landeokulturgeſetzgebung in Deutſchland. Staatswiſſen⸗ 
ſchaftlices Seminar. Reichs- und preußiſches Recht, 
mit beſonderer Rückſicht auf die für den Landwirth, den 
Landmeſſer und Kulturtechniker wichtigen Nechtöver: 
bältniſſe. 


5. Kulturtechnik. Regierungs- und Baurath 


von Münſtermann: Kulturtechnik. Entwerfen kultur⸗ 
techniſcher Anlagen. Kulturtechniſches Seminar. —- Pro: 


teorologie. Profeſſor Dr. Börnſtein: Erverimental⸗ |fejlor Schlichting: Waſſerbau. Brücken- und Wege: 
Phyſik, 1. Theil. Mechanik. Pbyſikaliſche Uebungen. bau. Entwerfen waſſerbaulicher Anlagen. 
Wetterkunde. b. Chemie und Technologie. Pro. | b. Geodäſie und Marbematif Profeſſor 
fejfer Dr. Fleiſcher: Allgemeine Erperimental-Cbemie. - Dr. Vogler: Ausgleidungerehnung. Landesvermeſſung. 
Großes chemiſches Praktikum. Kleines chemiſches Praktiſche Geometrie. Meßübungen, gemeiniam mit 
Praktikum. — Privatdocent Dr. Schmöger: Ausge-, Prefeſſer Hegemann in je zwei Gruppen. 
gewäblte Kapitel aus Der technologiſchen Chemie. — Geodätiſches Seminar. Geodätiſche Rechenübungen — 
Profeffor Dr. Delbrück mit Dr. Saare und Dr. in je zwei Gruppen — mut dem Aſſiſtenten Kriebe. — 


Wittelshöfer: Spirime- und ZStärfefabrifatien. — ;Profefior Segemann: Zeihenübungen. Uebungen zur 
Privardozent, Profeſſer Dr. Havduck: Gäbrungs- | Yandesvermeilung --- in mei Gruppen. — Sartens 
Chemie. c. Mineralogie, Geologie und Geogz'proiefiionen.  Yrofefler Dr. Reichel: Analptiſche 
noſie. Profeſſor Dr. Gruner: Mineralogie und Geſteins- Geometrie und Analvſis. Matbematiſche Uebungen — 
kunde. Bodenkunde und Bonitirung. Uebungen zur Boden in ie zwei Gruppen. -- Darſtellende Geometrie. 
kunde. Praktiſche Uebungen im Beſtimmen von Mineralien Uebungen zur darſtellenden Geomerrie. Desgleichen 


und Geſteinen. d. Botanik und Mlanzennbyiie- eventuell mit dem Aſſiſtenten NN. 
logie. Profeſſor Dr. Knv: Anatomie und Morpho— Beginn des Winter Semeſtere am 16. Oktober, 
logie der Pflanzen, mit Demonſtrationen. Einfübrung der Vorleſungen ſpateſtens am 23. Oktober 1893. — 
in den Gebrauch tes Mikroſkopo, mir beſonderer Rückſich Programme find durch das Sekretariat zu erhalten. 
au Pflangenenatemie, in Verbindung mit dem Aſſiſtenten Rerlin, den 6. Juli 1808, 

Dr. Carl Müller. Arbeiten für Vorgeſchrittene im Ter Netter Ver Rinigiihen 

Poramjoen Infſtitut. — Irefejjer Dr. Sr an f: Ernäbrung ı Yantmuruidaitiieen Sedituuite. Werar 


547 


Bekanntmachungen der Kreisausſchüſſe. 


22. Nachweiſung der Seitens des Kreis-Ausſchuſſes des Kreiſes Teltow auf Grund des $ 2 au 4 der Landgemeinde-Orbnung 
vom 3. Juli 1891 genehmigten Veränderungen von Gemeinde: und Gutsbezirks-Grenzen für das Il. Quartal 1893. 

















= ” u 00] Seitheriger [Aufgenommen in den 
ev. | Bezeichnung Gemein ‘ . 

, \ J emeinde⸗- reſp. Gemeinde⸗ 
N? | - des in Betracht fommenden Grundſtücks. Gutsbexirf. reſp Gutsberirf. 








Das Seitend der Königlichen Hoffammer an die Frau Gruben- | Hausftdei-&om- Gemeinde 
Direftor Siemens, geb. von Bolzani, zu Schenfendorf b. 8.:W. | miß-Herrichaft Könige- 
veräußerte Grundflüd.des Königlichen Haus-Fidei-Commiß-Amtsgutes Koͤnigs⸗ Wuſterhauſen. 
Königs-Wuſterhauſen Kartenblatt I. Flächenabſchnitt 1049/309 und | Wufterhaufen. 
1050/309° yon 7,65 ar Flächeninhalt. 

2. Abtrennung der nachſtehend bezeichneten im Gemeindebezirk 
Schönow und Bereinigung bderjelben mit dem Gemeindebezirk Zeh— 
lendorf: 

1) die in der Grundſteuer-Mutterrolle unter Artikel N? 145 Schönow. Zehlendorf. 

verzeichneten Grundftüde, dem Architecten Ad. Witting zu 

Berlin gehörig, Kartenblatt 2 Flächenabfchnitt 111/1 von 
12,77 ar Flächeninhalt, 
2) unter Artifet 134, dem Kaufmann Felir Roſenthal zu | ⸗ ⸗ 
Berlin gehörig, Kartenblatt 2 Flächenabſchnitt 113/3 von 
7,65 ar Slächeninhalt, 


3) unter Artifel 147, dem Königl. NRegierungsrath Dr. Paul ⸗ ⸗ 
Schubart zu Berlin gehörig, Kartenblatt 2 
Flächenabſchnitt 114/3 von 1,62 ar Kläkheninhalt, 
. 115/3 = 1,46 - ⸗ 
⸗ 116/3 = 41,80 - 2 
⸗ 117/3 = 1,18 - ⸗ 
4) unter Artikel 146, dem Malermeiſter Wilh. Lehmann zu ⸗ ⸗ 


Gr.Lichterfelde gehörig, Kartenblatt 2 
Flächenabſchnitt 120/4 von 2 ar Flächeninhalt, 


122/3 ⸗ ‚08 - ⸗ 
⸗ 123/4 = 0,70 - ⸗ 
⸗ 124/3 = 1,85 - ⸗ 


5) unter Artikel 134, dem Kaufmann Felix Roſenthal zu ⸗ ⸗ 
Berlin gehoͤrig, Kartenblatt 2 
Flächenabſchnitt 142/3 von 2,45 ar Flächeninhalt, 


⸗ 143/3 = 58,89 - ⸗ 
⸗ 14/3 = 99,85 - ⸗ 
⸗ 145/3 - 4,35 - ⸗ 
⸗ 146/3 = 3,88 - ⸗ 
6) unter Artikel 147, dem Königl. Regierungsrath Dr. Paul ⸗ ⸗ 


Schubart zu Berlin gehörig, Kartenblatt 2 
Flächenabſchnitt 153/3 von 0,55 ar Flächeninhalt, 
* 154/3 : 1032 - ⸗ 


1553 = 10M - . 
* 156/3 ⸗ 0,63 - x 
7) unter Artikel 146, dem Dialermeifter Wilh. Lehmann zu ⸗ ⸗ 


Gr.⸗Lichterfelde gehörig, Kartenblatt 2 
Flachenabſchnitt 157/3 von 1,24 ar Flächeninhalt, 


158,3 = 6,20 - - 
⸗ 159/3 = 32,47 - ⸗ 
⸗ 160/3 = 1,17 ⸗ 
8) öffentlicher Weg Kartenblatt 2 Flaͤchenabſchnitt 161/2 von ⸗ ⸗ 
21,86 ar Flächeninhalt, 
9) unter Artikel 134, dem Kaufmann Felix Rofenthal zu ⸗ ⸗ 


Berlin gehörig, Kartenblatt 2 
Flächenabſchnitt 170/1 von 9,36 ar Flächeninhalt und 
⸗ 171/11 = 1,02 - ⸗ 


350 

















= | Name und Staub | Alter und Heimath ' Grund Behörbe | Datum 
* a der welcdye bie Answeifung des 
E des Ausgewiejenen. Beſtrafung. befhleffen hat. Pnreciiunge: 
i. 2. | 3. | 4. | 5. 6 
4 Joſef Klieſch, geboren am 20. Mailttandftreidhen, Koͤniglich preußiiherl 15. Juli 
Arbeiter, 1873 zu Grembin, Negierungspräftivent| 1893. 
Kreis Wielun, Gou⸗ | zu Breslau, 


vernement Warſchau, 
5 Joſef Köhler, geboren am 5. OÖftoberlunterlaffene Beſchaffung Poligeibehörbe zu 17. Juli 
Schneidergefelle, 1868 zu Neichenberg,| eines Unterfommens, | Hamburg, 1893 


Böhmen, öflerreichifcher 
Staatsangehöriger, 
. 6| Karl Krapacef, |geboren am 7. Maärz Landſtreichen, Königlich preußiſcher 10. Februar 
Fleiſchergeſelle, 1859 zu Stodulka, Regierungepräfident 1893. 
Bezirf Smihom, Böh- zu Oppeln, 
men, Ba zu 
Hopovidy, Bezirf Ri: 
can, ebendafelbft, 
7| Karl Ledwina, geboren am 5. Oktober desgleichen, Königlih bayerifhel 11. Juli 
Fabrifarbeiter, 1875 zu Linz, Defter- Polizei⸗Direktion 1893. 
reich, oͤſterreichiſcher Muͤnchen, 
Staatsangehöriger, 
8 Amand Olbrich geboren am 29. April Betteln, Koͤniglich preußiſcher 12. Juli 
(genannt Adam Lieda),, 1837 zu Schwarz⸗ Negierungspräfiten! 1893. 
Arbeiter, wafler bei Friedberg, zu Marienwerder, 
Böhmen, ruffiicher 
. Staatdangehöriger, 
9| Ignaz Pracher, geboren am 4. Maillanpftreichen, Koͤniglich baveriſche 28. Juni 
Buchbinder, 1844 zu Kirchberg, Polizei⸗Direktivn 1893. 
Bezirk Krems, Oefter- Münden, 
reich, ortdangehörig zu 
Mitterſtockſtall, eben- 
daſelbſt, 
10 Die Zigeuner: 
a. Martin 83 Jahre alt, geboren 
Stepaniak, und ortsangehoͤrig zu 
Lubraniec, Kreis Wlo— 
clawec, Gouvernement 
Warſchau, 
b. deſſen Ehefrau60 Jahre alt, geboren! ‚Randftreihen u. Betteln, dieſelbe, 8. Mai 
Marianne, zu Drzozno, Kreis 1893. 


geborene Galazka, | Wloclawer, 
c. Thomas 27 Jahre alt, geboren 
Stepaniaf, und orisangehörig zu 
Lubraniec, Kreis Wlo⸗ 
clamer, 





Hierzu 
eine Ertra-Beilage, enthaltend das Statut der Vaterländifchen Feuer-VBerfiherungs-Sorietät zu Roſtock, ſowie 
bie darauf bezügliche Conceifion zum Gejchäftsberriebe in Preußen, 
eine Beilage, enthaltend den zweiten Nachtrag zu den Statuten der Lebensverfiherungebanf Kosmos zu Zeift 
(Holland), fowie die darauf bezügliche minifterielle Genehmigungsurfunde vom 24. Juni 1893, 
ſowie Bier Deffentliche Anzeiger. 
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeife 20 Bf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Bf. berechnet.) 


Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potédam. 
Matsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'ihen Erben. 





— 





Ertra-Beilage_ zum Amtsblatt_der Königlichen Regierung. 


Atatutder Daterländißchen Fener-Verfidierungs-Societät 
au Ro ſtock. 


Gegründet im Jahre 1828. 
Nach der Reviſion vom Sabre 1892. 
Minifterium des Innern, 


ar Der unter der Firma: „WVaterländiihe Feuer-Verſicherungs-Societät“ in Roſtock domicilirten Geſellſchaft 
auf Gegenfeitigfeit wird die Conceſſion zum Geihäftsbetricbe in dem Königlich Preußiſchen Staate, auf Grund 
der von den Großherzoglich- Medtenburziihen Landes Regierungen unterm 23. März und 9. Mai d. Js. 
genehmigten Statuten vom 10. September 1892 hiermit unter nachfolgenden Bedingungen ertheilt: 


1. Jede Weränderung der bezeichneten Statuten muß bei Verluſt der Conceſſion angezeigt und, ehe 
nad denfelben verfahren werden darf, von der Preußiſchen Stants-Regierung genehmigt werden. 

2. Die Veröffentlihung der Gonceljion, der Statuten und der chwaigen Wenderungen derielben ſowie 
der bezüglihen Genehmigungsurfunden erfolgt in den Amtsblättern veip. amtlichen Publifationg- 
— gen Bezirke, in welchen die Geſellſchaft Geſchäfte zu betreiben beabjihtigt, auf Koften 

ellſchaft. 

3. Die Geſellſchaft hat wenigſtens an einem beſtimmten Orte in Preußen eine Haupt-Niederlaſſung 
mit einem Geichäftslofate und einem dort dominlirten Generalbevollmächtigten zu begründen. 

Derfelbe ift verpflichtet, dem Präſidenten derjenigen Köninlihen Regierung in deren Bezirk fein 
Wohnſitz belegen, in den eriten ſechs Monaten eines jeden Geihäftsjahres neben dem Verwaltungsberichte, 
Rechnungsabſchluſſe und der Generalbilanz der Geſellſchaft eine ausführliche Ueberſicht der im verfloffenen 
Jahre in Preußen betriebenen Geſchäfte in vorihriftsmäßiger Form einzureichen. 

An dieſer Ueberfiht — für deren Aufftellung nähere Beftimmungen getroffen werden können — 
ift das in Preußen befindliche Altivum von dem übrigen Altivum gefondert aufzuführen. 

Die Bilanz, der Rechnungs-Abſchluß und die gedachte Ueberſicht find alljährlich durch den Deutſchen 
Reichs⸗ und Preugiihen Staatsanzeiger auf Koften der Geſellſchaft befannt zu machen. 

Für die Richtigkeit der Bilanz, des Rechnungs-Abſchluſſes (c Gewinn- und Verluſt-Konto:) und der 
Ueberſicht, ſowie der von ihm geführten Bücher, einzuftehen, hat der Generalbevollmädhtigte fi perfönlich 
und erforderlihen Yalles unter Stellung zulänglider Sicherheit zum Vortheile fämmtliher inländiicher 
Öläubiger zu verpflihten. Außerdem mug derjelbe auf amtlihes Verlangen unweigerlich alle diejenigen 
Mittheilungen machen, welche fih auf den Geſchäftsbetrieb der Gejellihaft oder auf den der Preußiichen 
Geſchäftsniederlafſung beziehen, auh die zu dieſem Behufe etwa möthigen Schriftitüde, Bücher, 
Rechnungen pp. zur Einfiht vorlegen. 

4. Durch den Generalbevollmädtigten und bon dem inländiihen Wohnorte deilelben aus find alle Verträge 
der Gejellihaft mit den Preugiihen Staatsangehörigen abzuſchließen. 

Die Geſellſchaft hat wegen aller aus ihren Geihäften mit Inländern entftehenden Berbindlic- 
keiten, je nad Verlangen des inländischen Verfiherten, entweder in dem Gerichtsſtande des General: 
bevollmädhtigten oder in demjenigen des Agenten, welcher die Verfiherung vermittelt hat, al3 Beklagte 
Net zu nehmen und diefe Verpflichtung in jeder für einen Inländer auszuftellenden Verficherungspolice 
ausdrücklich auszujprehen. 

Sollen die Streitigkeiten durch Schiedsrichter geſchlichtet werden, fo müſſen diefe letzteren, mit 
Einfluß des Obmannes, Preußiihe Staatsangehörige fein. | 

5. Alle ftatutenmäßigen Belanntmahungen der Geſellſchaft find auch durch den Deutihen Reichs- und 
Preußiſchen Staatsanzeiger zu veröffentlichen. 

Die vorliegende Conceſſion — welde übrigens die Befugniß zum Erwerbe von Grumdeigenthum in den 
Preußiihen Staaten, wozu e3 der in jedem einzelnen Falle befonders nachzuſuchenden Erlaubniß bedarf, nicht in fig 
ſchließt — kann zu Jeder Zeit, und ohne daß es der Angabe von Gründen bedarf, lediglih nah dem Ermeſſen der 
Preußiſchen Staats-Hegierung zurüdgenommen und für erloihen erflärt werden. 


Berlin, den 8. Juni 1893. 
L. S. 


onceſſion 
um Beine I dent Königlich Der Miniſter des Innern 
reußiſchen Staate für die Vaterlandiſche Im Auftrage. 


CA —X 


Bir FJriedrich Aranz 
bon Gottes Gnaden Großherzog von Medlienburg, 
Fürft zn Wenden, Schwerin und Ratzeburg, 
auch Graf zu Schwerin, 
der Lande Noftod und Stargard Herr ıc. 


Thun hiemit fund, daß Wir die Uns vorgelegten 
Statuten der Baterländifchen Feuer⸗Verſicherungs-Societät 
zu Roſtock nad ftattgehabter wiederholter Reviſion in der 
aus dem Anſchluſſe erfichtlihen neuen Fafſung Tandes- 
—5 kraft dieſes genehmigt und beftätigt haben zur 

achachtung für jeden, den es angeht. 

Urkundlich unter Unſerer eigenhändigen Unterſchrift 
und beigedrucktem Großherzoglichen Inſiegel. 


Gegeben durch Unſer Miniſterium des Innern. 
Schwerin, den 23. März 1893. 


Irieorich Aranz. 


(L. 8.) A. v. Bülow, 
VBeftãtigung 

der revidirten Statuten der 

Vaterlundiſchen Feuer⸗Ver⸗ 

fiherungs»Societät zu Roſtock. 





81. 
Weſen und Zweck Der Gorietät. 


ie feit dem 1. Sanuar 1828 beitehende Pater- 
ländifche Zeuer- Beriheruugs - Ber u Roſtochk 
Kent auf dem Principe der Gegenleitigkeit, iſt bon den 
Oro hexae l. Mecklenburgiſchen Sandes Kegierun en ale 
[weit he Perſon anerkannt und hat den Bived, daß id 
eren Theilnehmer ihr Beſitzthum gegenfeitig gegen Feuer⸗, 
Blitz⸗ und loſions⸗ Schäden (ag 25, 26) bertichern, und 
daß die Verſicherten den nach Verglitung der borgefommenen 
Schäden und nad Beſtreitung der fonftigen Ausgaben ver⸗ 
bleihenden Ueberſchuß der Einnahmen in, Form von 
Dividenden aurlidgegaßlt erhalten, bei Unzulänglichkeit der 
Einnahmen dagegen verpflichtet find, Na ſchuß zu leiften. 


8.2. 


Si. 

Der Sib der PVaterländifhen Feuer⸗Verſicherungs⸗ 
Societät m die ee ee She nd 
SHandelöftadt Roſtock. 

898. 


Gerdyäaftsberridy.' 
Die Societät verſichert bewegliches und unbewegliches 
ut innerhalb der Grenzen des Deutichen Reiches, inſoweit 
ihr von den einzelnen Landes = Regierungen die Conceffion 
zum Geſchäftsbetriebe ertheilt iſt oder wird. 


84. 
Verhãltniß in Ben Landes⸗Regierungen 

(Statut, allgemeine Berfcherungs-Bedingungen.) 
Dieſes erneuerte, von den beiden Großberzogl. Medlen- 
burgiichen Landes⸗Regierungen genehmigte Statut der 
Societät bildet vom Tage der Betätigung durch die gedachten 
oben anbed- Regierungen ab das Orundgeieß der Societät. 
bänderungen und Ergänzungen deifelben, welche bon den 
zuftändigen Organen der Societät heſchloſſen werden follten, 
edürfen gleihfall8 der Genehmigung der Großberapal. 
Landes Regierungen. Das Gleiche gilt von den neben dem 
Statut fiir den Seihäftöhetrieh der Societät maßgebenden 


— —. 


Bir Iriedrich Wilbeſm 
bon Gottes Gnaden Großherzog von Medlenburg, 
Fürſt zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, 
auch Graf zu Schwerin, 
der Rande Noftod und Stargard Herr x. ıc. 


Thun kund hiermit: daß Wir das Uns vorgelegte 
Statut der Vaterländiſchen Feuer-Verſicherungs-Socielät 
zu Roſtock nach ſtattgehabter wiederholter Reviſion in der 
aus dem Anſchluſſe erfichtlihen neuen Faffung landes- 
herrlich kraft dieſes genehmigt und beftätigt haben zur 
Nachachtung für jeden, den es angeht. 

Urkundlich unter Unſerer Höcfteigenhändigen Unter⸗ 
ſchrift und beigedrucktem roßbersonliden Infiegel. 

Gegeben London, den 9. Mai 1893. 

Srieösrih Wildelm. 
(L. 8.) v. Dewitz. 


Landesherrliche Beftätigung. 
H. Meyer. 





allgemeinen Verſicherungsbedingungen. (8 15). Ebenſo tft 
die Auflöfung der Societät ($ 37) nur mit Genehmigung 
der Großherzogl. Landes⸗Regierungen zuläffig. 


85, 
Mittel Der Hocistät. 

‚Die vom der Sorietät ihren Theilnehmern gewährte 

Sicherheit beitebt: 
1. In, be im Voraus eingezablten Brämiengeldern 

88 6 u. 
In den angelammelten Reſervefonds (811), 
. in den angelammelten Sparfonds (E12), 
. in den Binjenerträgnifjen der Stapitalanlagen ($ 7), 
. in den verjährten Dividenden Untheilen ($ 9), 
. in den fonitigen zufälligen Einnahmen, ſowie 
. in den event. zur Erhebung kommenden Nachſchuß⸗ 
rämien ($ 10, fiehe aber auch $ 11). 

Der Nachſchuß kann im erforderlichen Falle höchſtens 
bis zum vierfachen Betrage der Prämie erhoben werden. 


20 — 


86. 
Buchführung und PrämienVerredmung. 

Die Bücher der Societät werden kaufmänniſch, nach 
ben Segeln der doppelten Buchführung in Reichswährun 
arfübrt. Dad Rechnungsjahr der Societät iſt ba 

enberjahr. 


Die Prämien werden nad dem Verhältniß ber 
Monate verrechnet, während welcher eine Verſicherung 
in jedem Rechnungsjahre der Societät läuft, und werben 
die vom eriten bis einichließlich letzten Tage jeden Monats 
beginnenden_Werficherungen fo angejehen, als hätten fie 
am erſten Tage ded nächiten, Monats begonnen. Der 
überfchießende Theil der Brämie wird netto al3 Brämien- 
Reſerve auf das neue Nechnungsjabr Übertragen. 

Am Ende eines jeden Jahres werden die Bücher ber 
Societät abgeihloffen. Hierbei find die noch nicht genau 
u ermittelnden Ausgaben und die noch nicht feititehenden 

innahmen nad, ihrem _wabrfcheinlichen eirage in 
Rechnung zu bringen. Der Uebexſchuß oder Verluſt 
wird hiernach im Verhaltniß ber eingeaablien Prämien 
auf bie betreffenden Theilnehmer vertheilt (ofr. $ 8 u. 10). 





und Anertenntuih 

ve der Ausiäus ber — eamens | — 
—— ilnehmer dem Verwaltungsrathe und der 
irection bie Entlaftung, Jeder Agent erhält bierna« 

eine Anzahl der gedrudten Rechnungs-Abichlüfie, nebi 

Zielen zur Vertheilung an die Gocietätß- 
ilnehmer. 

Der Rechnungs Abihluß ift im den erften drei 
Monaten des neuen gu ertigzuſtellen und mird bie 
Bilanz in dem Deuticen Reid und Breußiichen Staatd« 
— in he ide Su, — Diedienburg- 

eliger SLonbesZeitung, fomie in fonit geei “ 
fcheinenden Blättern zur Öffentlichen Kenntniß gebracht. 


Baffenführung, Antrag ao Aufbewahrung 


Die Kaffe der Societät wird von einem befonderd für 
dieſen Zi angefteliten Kaflirer, weicher der Gocietät 
eine ‚genhgende Siterheit eftellt haben muß, verwaltet 
und in einem feuerfeiten Sarante aufbewahrt. 
Die Gelber der Societät müflen, iniomeit es un 
— des Kauptzmedeß, — ber rechtzeitigen N lung 
Schäden geihehen Tann, in pupillariich fiheren 
— ober in fiheren öffentlichen deutlichen ons 
angelent werben. ie Principien für IR der 
ber ftellt in den Grenzen ber vorſtehenden — intung 
N Zertvaltungsrath felt. 
Der Erwerb von Grundftüden ift nur inſoweit auläffig, 
als e& fih um die Veichaffung von Gefchäftslocalitäten 
‚oder gun icherung außftehender Korderungen handelt. 
Die der Societät gehörigen Wertbpapiere werden im 
Geichäftdlocale Derjelben in einem feuerficheren Schranke 
unter dreifachen B —— aufbernabrt, — der Vor⸗ 
fitende des Verwaitun ie. © Director und der 
Kaffirer je einen Sala M en. 


— 24 Dividenden, 
Pe 
e sahred beigetreten find, nehmen Teil 
am der von dem Wermwaltungdrathe der Societät auß dem 
Ueberſchuſſe des laufenden Rechnungsjahres — Wehhenden 
Dividende des laufenden, Diejenigen aber, mel he in der 
zweiten Hälfte des Johres beigetreten find, an der Didie 
bende de nächitfolgenden Jahres. —— Berficherte 
neh men unter dem borftehend beitimmten Betheiligungßs 
Kan t Immer, — an der Dividende nach der laufenden 
;prämie 

Die Auszah! Hrn der Dividende gar die einaeraßite 
Brämie, erfolgt mit dem auf da8 Jahr, an been Ueber⸗ 
duß die Verli ng tl — — feigenben blauf der 
Verlicherung reip. erficherumgiahres, fo dab, die 
Dividende bon A 1 plan Hank für die weitere 
Berficherung abgerechnel — Für Krfiherungen ins 
deijen, bei denen diejer Ablauf w Die za bor_der ende 

gültigen Selttelumg des Mecdnungd-Mbichluffes fäll 

ferner für Berficherungen, welche bei ihrem — nich 
erneuert worden jind, für WVerficherungen, welde im 
Ganzen unter einjähri, jer Dauer bleiben, ſowie endlich 
Verfir erun en auf mehrere Sabre mit Vorauss 
bejblung —5* ür die ganze Verficherungsdauer 
jolgt die Bad ung der Dividende mit der öffentlichen 
Belanntmachung des Mechnungd- Abichluffeß desſenigen 
Jahres, an deſſen, @eichäftdergebniß die betreffenden 
Derfiberungen nad den vorliehenden Betimmungen 

ntden baben. 

Xäbt ber Meberfhuß nur die Vertheilung einer 
Dinidende von fünf Wrocent oder weniger zu, fo wird 
derfelbe, der Geringfügigteit halber, nicht vertheilt, ondern 
ber Einnahme de nächiten et augeichrieben. 


Verfall der —E— 
Werden bie Dividenden nicht innerhalb der nächſten 





pon ben b 


tigten ben 
aa ie Empfängern erho inf? erldſchen 


— au Giumnſien ber Socie 

8 10. 
Sinriehung von Rachſchuſſen und Ficherſtelluug 
er A a ne 

Wenn mg Exachten des ——z * ‚au irgend 
einer Zeit eine Unzulängli teit der ordentlichen 
nahmen zur Dedung ded FR nee bebarteh ſich ergicht, fo 
it don den Theilnehmern der Societät Brämiennahihuß 

8 5 u..6) au leilten. Jeder Theilnehmer bat nach dem 

Siti jeiner ine und nad dem Verhältnig der 
eit, auf melde er in dem Jahre, in welchem ber 
usfall entfteht, verfichert ift, hierzu beizutragen. 

Kann die Einziehung ded Brämiennad) 6 bis zum 
Schluſſe des Rechnungsjahred ausgelebt Neiben, jo wird 
der Resieubbetrn für jeden Theilnehmer endgültig nach 
den Monaten berechnet, in welchem Kine Bei herum, in 
dem betreffenden Rechnungsjahre in Kraft war. Machen 
aber, nad dem Exrmeljen des Qermwaltungdrathes, Die 
Hmftinde eine aan ai lung im Laufe des Jahre er« 
forderlih, in melde: [e der Betrag für das ganze 
va, noch nicht endgültig eftgefieit werden Tann, fo wird 
der Bedarf auf Grund a ei durch die 
Revifions:Commiffion ($ 17), zu bewir! Wrüfung, der 


jebob: 
u ches Mitglied der, Societät ift flichtet, Den aus⸗ 
pelgiebenen Da Nachichuß innerhalb der in der Nufchreibung 
eſtimmten Friſt pünktlich einzuzahlen. Wird die Zahlung 
von einem Verſicherten, gleichgültig unter welchem Vor— 
wande, zur beitimmten Seit nicht geleiftet, oder auf die 
ergangene Aufforderung usdrüctic verweigert, fo vers 


m. 
Beamte der Societãt. 
Die Anftellung und Entlaffung der fünmttichen, dem 


Director unterftellten Beamten der Societät erfolgt durch 
den Director. Beamte, welche über 1000 .# Gehalt bes 
ziehen, darf der Director nur mit Genehmigung bed 
Verwaltungdratbed anftclen und entlafien, er kann folche 
Beamte aber, biß zur Enticheidung durch den Verwaltungs⸗ 
rath über Entlaffung, dom Amte juspendiren. 


821. 
Remmmerationen, 
ifiong = Commiffion erhalten 
md Vergütung. Der Rechts⸗ 
te Functionirung nach der 
Der Borfigende_ bed Ber 
Boriteber des Ausſchuſſes 
jonorat, beilen Höhe vom 
vird, fowie Exftattung für 


g 2. 
Agenten, 


Als Mittelsperfonen zwiihen ber Societät und dem 
Bublicum werden von dem Director im Einberjtändnik 
mit on Vorfigenden des Verwaltungsrathe8 Agenten 
angeftellt. 

Bon dem Director können im Einverftändnig mit 
dem BVerwaltungsrathe beſtimmte Dienftitellen (Generals 
Agenturen und Haupt-Agenturen) ermächtigt werden, 
Namend der Societät für einen nlimmten Geſchafts⸗ 
bezirt Befugniſſe der Dirxction jelbitftändig auszuüben, 
indbefondere Die Werficherungd = Urtunden (Policen, 
Vrolongationfceine, Prämien» Quittungen, Nachträge) 
und die Beicheinigungen über Anmeldungen von Hypo— 
thefen quszufertigen und zu unterzeichnen. Die ihnen 
auzgeftellte Vollmacht ift auf Verlangen den zuftändigen 
Behörden, ſowie den Verſicherten vorzulegen. 

Die Societät vertritt die Handlungen dieſer ihrer 
Vertreter inioweit, al3 der Berficherte nach dieſem Statute 
verpflichtet ift, ſich ihrer zu bedienen, und inſoweit fie im 
Auftrage der Sorietät handeln. 


823. 
Gensral - Beuollmädtigter. 


Sobald die Eonceffion_ 3 
der, Königlih_ VPreußiſchen Ste 
errichtet die Societät in Berli 
und ernennt für diefelbe einen 
welchem alle diejenigen Berpfl 
Königlich Breuhifhe Staatsregi 
Qedingungen für denſelben d 
ale auf das Berficherungsmeli 
Verorbnungen berjenigen Stac 
zum Geichäitäbetricbe zugelafie 
erfüllt werden müfjen, was aud 
Sefegen zur, Verficherung ELınzurerngen wwnngsesnyeil 
Erlaubniß, wie bezüglich der in einzelnen Staaten gejel lich 
borgeichriebenen jedingung, daß Die Bablung der Ent⸗ 
fchädigungögelder für abgebrannte Gebäude nur zum 
Wiederaufbau berjelben erfolgen darf, zu geichehen hat. 





s0nH0Runror= 


52. 
Rückverſicherung. 

Die Societät iſt befugt, auf die von ihr abgeſchloſſenen 
Berficgerungen nad Bedechni Rüdverliherung Mi nehmen. 
Welhe Summe in einem Nijico höctens für eigene 
Rechnung behalten werden darf, wird Jährlih vom Bere 
waltungsrathe feitgeftellt. 





92. 
Gegenfand ber Verſicheruus. 
Die GSocietät gemäbrt ‚nerficherungen gegen den 
Schaden, welcher an den, bei ihr verficherten enftänden 
rm Hlag, oder durch Eyplofion von 
rch ſolche Creigniffe veranlakte 
x notbiendige Ausraumen ber» 
elbe in der Beichädigung, Ber- 
ndenfommen verlicherter Gegen⸗ 
rmahmme ber Berfiherun, „gen 
ertolgt nur auf jonderen 
rlicherung3-Urfurbe außbrädlich 
ed finden in folhem alle die 
auh auf folde Bei 


826. 


Ausgercloffen von der Verſicherung · 


Ausgeichloffen, von aller Verfiherung find ſolche 
Schäden, welche während eines Krieges durch militatriiche, 
auf Anordnung eines Beſehlsbabers getroffene Maßregeln 
entitehen, oder Die Foige eines —7*— eined Land⸗ 
friedensbruches oder eines Erdbebens find. 


827. 
Verſicherungs · Autras. 

Die von den Societätd-Theilnehmern zu ſtellenden 
Berfiherungs » Unträge, müllen nach Maßgabe der zw 
diefem Zwece mitzutheilenden  Aintragsformulare eine 
genügende Bezeichnung der Verficherungsgegenitände und 
eine zuverläflige Anpabe ‚aller Umftände enthalten, nach 
mwelder ſich die Geſahr beurtheilen läßt, fomie, ob und 
welche anderweitige Verfiherung bereits ftattfindet. Die 
Berficherungs > Anträge find von den  Uintragitellern 
eigenhändig zu unter! reiben und durch dieſe ihre Unter 
ſchriſt befennen diefelben, zugleich ein Eremplar Diefes 
Statut3_ empfangen zu haben, mit deſſen Untenntniß fich 
ein Berficherter niemald entihuldigen fann. 

Fremdes Eigenthum ift, wenn ed berfichert werden 
fol, ais folche3 in den Anträgen zu bezeichnen. J 

Für, die Ablehnung geitelter Berliherungd-Unträge 
iſt die Societät nicht veroflichtet Gründe anzugeben. 


828. 
Prämie. 


Ueberninmt die Socictät eine Verficherung, fo beftimmt 
fie jofort die baar einzuzahlende Prämie $ 5), welche fich 
nad dem Grade der Gefahr richtet. ierbei eilt 
Srundfaß, daß gleiche Gelabr, in welcher Urt fie fid 
immer zeigen mag, gleichmäßig beiteuert wird, ie 
Vrämienbeträge, werden bei ber Berechnung in ben 
Biennigen aufiteigend auf zehn abgerundet. Das Minimum 
der Vramie beträgt Drei Marl, unter welchem Betrage 
Tein Document audgefertigt wird. 


829. 
Dauer der Yerficherung. 

Die Berficherungen können. auf Beliebige Bi jedoch 
nicht länger als auf je zehn Sabre abgeſchloſſen werden. 

Bei kurzen Verliderungen, unter einjähriger Dauer, 
werden bie Wrämien berhältnipmäßig höher als bei ein« 
und mehrjährigen berechnet. 

Diejenigen Societäts » Theilnehmer, welche nad dem 
Inkrafttreten dieſes Statuted mindeſtens auf zwei Jahre 
derſichern und die Prämie für die ganze Verfiherungs- 
dauer voraußbezablen, erhalten bei der Brämiergablung 
Dabatt, „gelten Höhe von dem Bermaltungsratge feits 
geitellt, wird. 

Dieſer Rabatt wird als folcher im Rednungeabiehtufe 
befonder# in Außgabe geftellt. Gr ift von dem Berlicherten 
injoweit zu eritatten, als ctwa eine Rüdgewähr von Prämie 
aus irgend welchem Unlafie erfolgt 


— — 


— — 


Dieſe mehrjäbrigen Verſicherungen mit Voraus— 
bezahlung der Prämie nehmen an der Vertheilung des 
ebene (Dividende), ſowie an der Leiltung eines 
Nachſchuſſes mit der auf jedes Berlicherungdjabr 
entfallenden Prämienrate, ohne Berückſichtigung des 
Rabattes, theil. 

Bei mehrjährigen Verſicherungen mit 
PBrämienzahlung wird ein Mabatt nicht. gewährt. 

Die jährlid gabtbare Prämie einer mehrjährigen Ver⸗ 
ſicherung ift mit Beginn jedes Verficherungsiahred an den 
Ugenten zu entrichten. Unterbleibt die Aublun, fo ift 
dev DBerficherte auf, feine often zur (Einlöfung der 

rämienquittung Ichriftlich aufzufordern. Erfolgt alddann 
die Zahlung nicht innerhalb zweier Wochen nad Empfan 
der Yufforderung, fo ruht von da ab auf die Dauer de 
Verzuges die Entſchädigungs-Verpflichtung der Societät. 

In allen Fällen des Verzuges mit der Prämienzahlung 
iſt die Societät berechtigt, entweder den Verſichtrungs⸗ 
vertrag durch ſchriftliche Mittheilung an den Verſicherten 
aufzuheben, oder die Einlöſung der Verſicherungsurkunde, 
teip. der Prämienquittung klagend zu erwirken. In ſolchem 
Halle der Aufhebung der nerficherung gebt der Anſpruch 

es Verficherten auf den Bezug von Dividende verloren. 


jäbrlicher 


8 80. 
Begiun der Verſicherung. 


Die Berfiherimadurfunde (Police, Prolongationd- 
Schein, Beränderungögenehmigung) wird dem Antrag⸗ 
eller bei dem igenten zur Verfügung geftellt. Die 
erpflichtung der Societät beginnt mit der Einlöfung 
ber Berlicherungsurfunde, wenn nicht entweder ein jpäterer 
eitpunlt beantragt und in der Berlicherungäurfumde 
eſtimmt, oder_ein früherer Beitpunft vor Yushändigung 
berjelben durch das zu ihrer Ausſtellung beredtigte 
Geſellſchaftsorgan Ichriftlich sugelagt it. Die Einlöfung 
der Urkunde wird durch Zahlung der Brämie und Nebens 
koſten bewirkt. Durch die Annahme der Verſicherungs⸗ 
urfunde wird dad Einverſtändniß des Verlicherten mit 
dem geſammten Inhalte derielben, indbejondere mit der 
darin beitimmten Prämie und der Dauer der Berficherung 
eonftatirt. 

‚Die Verpflichtung der Societät gegen die Verficherten 
beitimmt fi Lebiglich F dem Inhalte der Verſicherungs⸗ 
uxkunde und den Vorſchriften des Statutes, welche als die 
alleinigen Grundlagen der Verſicherung anzuſehen ſind. 


831. 
Police. 


Ueber jede Berlicherung wird von der Gocietät eine 
Police ausgefertigt. Belondere Bedingungen Zünnen in 
der Police, außer den derfelben vargedrudten allgemeinen 
Verficherungs » Bedingungen, nur infomweit hinzugefügt 
werden, als fie mit feiner Vorſchrift dieſes Statutes in 
ern uch „eben, olche 8 en Sn Dingumgen 
aben aber mit den allgemeinen Berficherungd-Bedingungen 
gleiche Kraft und Gültigkeit. u 


8 32. 
Policen-Aebenkoften. 


Die Societät fertigt ihre Policen, Brolongationdfcheine 
und &mien-Quittungen gebührenfrei aus, Demgegenüber 
haben aber die Verficherten das entitandene Paue ſowie 
diejenigen Abgaben, welche auf Grund geiegliher Vor— 
chriften von den Behörden der. einzelnen Deutſchen 

undedftaaten bei Berſicherungs⸗Abſchlüſſen vorgeichrieben 

d, wie Sewpeigthunen ebühren für Erhaltung und 

erbefferung ber äbtiichen Loſchanftalten ıc. zu tragen, 
und werben folche U 
Rrämie erhnhen mnhosi 


gaben ald Nebenkosten mit der 


to Mfonnias nufitsinon‘ nut schen 


7 


—⸗ 


833. 
Verfahren in Streitfällen. 


Steeitigleiten zwilchen der Societät und den Ders 
icherten unterliegen, vorbehältlich der beionderen Bes 
timmungen des 8 34, der Enticheidung, Durch Die 
ordentlichen Gerichte. Füx Klagen der Verlicherten gegen 
die Societät ift nad Wahl des Klägers, neben_ dem 
Gerichte in Roſtock, auch das Gericht dedjenigen Ortes 
auftändig, ar welchem die Berficherunggurfunde audgeitellt 
worden iſt. 


& 34. 
Bchiedsrichterliches Berfahren. 


„Handelt e8 fich bei einem Streitfall lediglich um Die 
Höhe einer_ von der Societät zu leiltenden Entichädigung, 
I jteht e8 fowohl der Socictät wie nuch dem Beichädigten 
rei, auf jchied8richterliche Enticheidung anzutragen. 

Das. Sciedögericht fol vorkommenden Falles aus 
drei Schiebörichtern beitehen, von welchen einer als Ob⸗ 
mann fungirt, Den einen Schiedörichter ernennt der mit 
der Societät in Streit gerathene Verficherte, den anderen 
die Societät relp. deren Vertreter, entweder zu Protokoll 
oder ſonſt fchriftlich. Beigt eine Partei, nachdem fie Dazu 
bon ‚ber anderen unter Benennung de3 ihrerfeit8 gewählten 
Schiedsrichters jchriftlih aufgefordert ift, nicht binnen 
einer Woche nach Empfang der Aufforderung die Ernennung 
des Schiedsrichters ſchriftlich an, jo geht Dad Recht, dieſen 

u wählen, auf die auffordernde Partei über. Diele beiden 
Schiedärichter erwählen vor dem Beginne ihrer Thätigfeit 
einen Obmann, und ift dieſe Wahl vorzugsweiſe auf einen 
Nechtönerftändigen zu richten. 

Können die bon den Parteien ernannten Schiedßrichter 
fih über die Wahl des Obmannes nicht einigen, fo iſt das 
Amtögericht des Ortes, an welchem die Police außgeftellt 
ift, um die Ernennung Deco zu erfuchen. 

‚. Die Schiedörichter enticheiden nach den Beſtimmungen 
dieſes Statutes und der Verfragsurkunden, übrigen? nach 
der aus der Sachlage aeichönften Ueberzeugung. Den 
Spruch fällen die beiden eriten Schiedsrichter, und es 
tritt nur alsdann, wenn jene fich nicht über die eine oder 
die andere Frage einigen fünnen, ber dr’tte als Obmann 
hinzu, um Durch feine Stimme innerhalb der Orengen 
der Ausiprüche er beiden Schiedsrichter den Ausichlag 
zu geben. . 

‚ Die Schiedsrichter find bei ihrem Verfahren nicht an 
die gerichtlichen ggormen gebunden, Ihre Berbandlungen 
müflenaber bei Vermeidung der Ungültigfeit des Schieds⸗ 
Iprucheß ergeben, daß beide Barteıen mit ihren Gründen 
und Einwendungen gehört worden find, und daß die Urs 
kunden und Schriften, melde zur Sache gehören, vor⸗ 

elegen haben. Auch find dem Urtheil die Gründe der 

nt Geibung, und die Beitimmung darüber, von mwelder 
der ftreitenden Barteien oder in welchem Verhältniß bon 
beiben heilen die Koſten des Verfahrens zu tragen find, 

eizufügen. 

Im Uebrigen finden auf das ſchiedsrichterliche Ver⸗ 
Iabren die Bejtimmungen der 88 851— 872 der Civil⸗ 

rozeBordnung Anwendung. 


8 85. 
Vertretung der Horietät vor Gerichten. 


Die Societät wird in allen Prozeſſen auch Hinfichtlich 
der Eidesleiftimg, fowie in dem ſchiebsrichterlichen Vers 
fahren lediglich durch den Director, vertreten, ohne daß 
es für dielen einer bejonderen Legitimation bon Geiten 
bed Verwaltungsrathes bedarf. 


8 886. 
Verjährung der Entſchädigungs⸗Anſprüche. 
MI. . . 2.4.9 Monats na 


anerkannten, oder durch Klage bei einem Schiedögerichte 
oder dem ordentlichen auftändigen Gerichte und beren 
put lu geltend jemachten Anſprüche auf Entichädigung 
ind dur er bloßen Ablauf jener Frift erloichen. Die 
beabfichtigte Klage dor einem zu bildenden Schiedögerichte 
ift, bei der Direction der Societät anzubringen, welche die 

ildung des Schiedsgerichts innerhalb Monatsfeif au 
bewirken hat. 


8 37. 
Auflöfung der Gorietät. 
Die Auflöfung der Societät Tann, nur beſchloſſen 





verbleibende Reit ü gemeinnüßigen 
gahlıhem Beſchluß des Berwaltungss 
uffes verwendet werden. 


geiteilten, ber danaı 
weden, no gemein] 
Tathed und des Aus! 


8 





‚ Ein etwa noch vorhandener Beſtand des Sparfonds 
wird nach ben Vorichriften des $ 8 al Superdividende 
an die zur Zeit folder Auflöſung vorhandenen Societäts- 
Theilnehmer vertheilt. 


Vebergangs- Beftimmungen. 
8 38. 
Bezüglich des Ausſchuſſes ($ 14) wird, um fein 
FR ee N ie au tollen, 


Folgendes beitimmt: J 

Bon dem Inkrafttreten des gegenioärtigen Statuted 
(8 4) biß zu der im Jahre 1894 ftattfindenden ordentlichen 
Öeneralverfammlung wird der Ausichuß durch die 
mäıtigen Mitglieder, des bisherigen Voritandes gebild 
Der. — je Austritt je eines Mitgliede3 defjelben wird 
durch dad %o08 beitimmt, bis ſich duch die Wahl die 
regelrechte Reihenfolge gebildet hat. 


jegenz 
Hilde 


839. 

Diejenigen Verſicherungen, welche bei dem Inkraft⸗ 
treten _de3 gegentwärtigen Statute8 auf rund de Statuted 
vom Jahre 1879 und der, biöherigen allgemeinen Ber: 
ſicherungs⸗ Bedinaungen noch beitehen, bleiben biß zu ihrem 
natiieliden Ablaufe unberändert in Kraft, ed fei denn, 
daß der Verficherte felbjt die vorherige Umfchreibumg 
[einer Volicen in folhe mit den neuen Bedingungen 
jeantragt oder darin willigt. 


Noftod, den 10. September. 1892. 
Vaterlãndiſche Feuer - Verficherungs- Socielãt 
zu Roſtock. 


Der Verwaltungsrath: 
W. Scheel. 


Der Director: 
Voigt, 


Drua von Adler's Erben in Nofod, 


Beilage zum Amtsblatt. 


2. Hadıt Aachtrag 


zu den 
Statuten 


der 
Cebens⸗ Verſicherungsbank 
„Kosmos“. 





Artikel 81 sub 2 wird in Zukunft heißen: 
2) Fünfzehn Prozent (15°), wenn ber Geminn 


fünfzigtaufend Gulden (Gld. 50,000) oder 
weniger beträgt, oder foviel weniger, als nach 
der sub 1 genannten Auszahlung übrig ift, 
und bei einem Gewinn von mehr als fünfzig- 
taufend Gulden (Gld 50,000) noch zehn 
Prozent (10°.) von dem Ueberſchuß an bie 
Commiſſäre, den Bermaltungsrath und die 
Direction unter fich zu vertbeilen, und zwar: 
A. zehn Prozent (10°) an die Commiſſäre 
B. dreiſſig Prozent (30%) anden Berreal: 
tungsrath 
O. ſechzig Prozent (60%) an die Direction. 
Bon dein, mas hiernah vom Gewinne übrig- 
bleibt, kommen zur Bertheilung: 
A. An die Actionäre: 

a. wenn der Gewinn fünfzigtaufend 
Gulden (Gld. 50,000) oder weniger 
beträgt, zwanzig Prozent (20°) 
des ganzen Gewinnes, 

b. wenn der Gewinn mehr als fünfzig- 
taufend Gulden (Old. 50,000) 
beträgt, zmanzig Prozent (20°) 
von denerjten fünfzigtaufend Gulden 
(Gld. 50,000) und fünf Prozent 
(5%) von Ueberſchuß. 





B. An die Berficherten, welche unter die 
durch die Verwaltung feitzuftellenden 
Beitinmungen fallen, der Reft unter 
der Bedingung, daß der Refervefonds 
wenigitend einhundertachtzigtaufend 
Gulden (Gld. 180,000) beträgt. 

Hat der Rejervefonds diefe Höhe nicht er» 
reicht, dann werden fünfzig Prozent (50°) 
dieſes Neftes dem Refervefonds zugemielen, 
um dieſen wieder auf einhundertacdhtzigtaufend 
Gulden (Gld. 180,000) zu bringen. 

Der Reſervefonds wird bejonders nad) den 
durch den Berwaltungsrath, mit ®enehmigung 
der Commiſſäre feltzuftellenden Regeln ver: 
maltet. 

Auf Antrag der Commiſſäre und des Ver: 


“ waltungsrathes beruht die Verfügung da- 


rüber bei den Actionären. 

Die Zinfen, zu drei und ein halb Prozent 
(3"/3 9%) berechnet, werden dem Fonds jähr- 
ih zugeihlanen. Sobald der Rejervefonds 
einen Betrag von jehshunderttaufend Gulden 
(Gld. 600,000) erreicht bat, wird die All- 
gemeine Berfammlung beichließen, in mie 
weit die Zinfen daraus dem Reſervefonds 
noch zugeichlagen werben jollen. 


Artifel 32 wird beißen: 


Außergewöhnliche Gewinne durch Verloofung 
aus angelegten Geldern merden jo lange 
zur Verftärfung des Reſervefonds verwendet, 
bis Ddiefer die Sunme von jehshundert- 
taufend Gulden (Gld. 600,000) erreicht 
bat und kommen darnach ausſchließlich zum 
Vortheile der Actionäre. 





Dem vorftehenden in Folge des Beichluffes der General-Verfammlung von 
6. März d. Is. aufgeftellten, von der Niederländischen Regierung unter'm 23. März d. 38. 
beftätigten zweiten Nacdhtrage zu den Statuten der 

Lebens-Berficherungs-Bant „Kosmos“ zu Zeit, (Holland) 
wird die in der Konzeffion zum Gefchäftsbetriebe in Preußen vom 8. Juni 1868 
vorbehaltene Genehmigung hierdurch ertheilt. 

Berlin, den 24. Juni 1893. 
(L. 8.) Der Wlinifter des Innern. 

Im Auftrage 


no Wansosan 











Amtsblatt 


ber KRöniglihben Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 





Den 25. 





Stück 34. 


Bekanntmachun 
der Königlichen 


Bekanntmachung, 
betreffend ven Anlauf volljaͤhriger Artillerie-Zug- und Reitpferde. 
22. Zum Anfauf von ArtilleriesReite und Zug- 
pferden im Alter von 5 bis 8 Jahren find im Bereiche 
der Königlichen Regierung zu Potsdam nachſtehende 
Morgens 8 1lihr beginnende Märkte anberaumt 
worden und zwar: 
am 10. ‚Oftober d. J. in Neuftadt a. D., 

: 11. s = Dranienburg, 

⸗ is. ⸗ ⸗⸗Strasburg U.⸗M. 

Bemerkt wird hierbei, daß von der Kommiſſion 
nur ſolche Pferde angekauft werden, welche annähernd 
den Anſprüchen, die an die Remonten der betreffenden 
Waffe geſtellt werden, genügen. Auch bürfen die Pferde 
fih nicht in dürftigem Futterzuſtande befinden. 

Die erfauften Pferde werben zur Stelle abgenommen 
und fofort gegen Quittung baar bezahlt. 

Pferde mir ſolchen Fehlern, welche nach den Landes: 
gejegen den Kauf rüdgängig machen, find vom Ber: 
fäufer gegen Erftattung des Kaufpreifed und der Un: 
foften zurüdgunehmen. Krippenſetzer find vom Ber: 
faufe ausgeſchloſſen. Die Verkäufer find verpflichtet, 
jedem verfauften Pferde eine neue ftarfe rindlederne 
Trenje mit flarfem, glatten Gebiß (feine Knebeltrenſe) 
und eine neue ftarfe Ropfhalfter von Leber over Hanf 
mit zwei mindeflend zwei Meter Iangen Strängen von 
Hanf ohne befondere u 1603, mitzugeben. 

Berlin, den 11. Auguft 

en Remontirungs- Abtheilung. 


efanntmachungen 
Des Königlichen Negierungs⸗Präfidenten. 
Betrifft die ſchußfreien Tape auf nem, dem Sariepplage bei Eummerddorf 


ungen 
inifterien. 


189. Unter Hinweis auf bie Polizei: Verordnung vom 

2. November 1875 — Amtsbl. S. 366 — bringe id) 

hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die ſchuß⸗ 

freien Tage auf dem Scießplage bei Cummersdorf 

Sr us 38. 30 1893, wie folgt, feſtgeſetzt morben find: 
ugu 

September: 3. 3. 4. 6. 10. 11. 13. 17. 18. 20. 24. 


Dftober: 1. 2. 4. 8. 9. 11. 15. 16. 18. 22. 23. 
25. 29. 30. 

Ptovember: 1. 5. 6. 8. 12. 13. 15. 19. 20. 22. 
26. 27. 29. 





Auguf 





1893. 


Degember: 3, 6 7. 10. 13, 14. 17. 20. 211. 24. 
3 


—8*8* den 18. Auguſt 1893. 
Der Kegierunge Präfident. 
Hebeammen: Lehrkurfus. 

190. Der diesjährige Lehrkurſus in der Königlichen 

Hebeammen-Lehranftalt in Berlin und in der Hebe- 

ammen⸗Lehranſtalt Frankfurt a. O. beginnt am 

2. Oktober d. 

Schülerinnen, welche zur Theilnahme an einem 
der Lehrkurſe berufen, jedoch an jenen Tagen bis 9 Uhr 
Morgens in der Lehranſtalt nicht eingetroffen ſind, 
haben zu gewärtigen, daß ſie nicht mehr zugelaffen 
werden. 

Bezüglich der Dauer der Lehrkurſe und der Höhe 
ber Koftenbeträge verweife ich auf meine Bekanntmachung 
vom 28. Juli 1885 (Stück 32 Eeite 307 des Amte- 
blatts für 1885). 

Potsdam, den 16. Auguft 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
Polizei:Berordnung 

zum Echuße der untl Kabel der Reichstelegraphen: Verwaltung. 

191. Auf Grund der 6 138 und 139 des Geſetzes 

über die allgemeine „aanbeeberwaltung vom 30. Juli 

1883 (G.⸗S. S. 195) wird unter Zuftimmung des 

Bezirks-Ausſchuſſes zur Verhütung von Beihädigungen 

der in dem Bette der Waſſerſtraßen durch die Reichs⸗ 

telegraphen: Verwaltung ausgelegten Unterwaijer : Kabel 
für die mir unterftellten Waſſerläufe nachſtehende Polizei- 

Verordnung erlajjen: 

1. Das Anferwerfen und Anferfchleppen der Fahrzeuge 
in einer Nähe bis zu 50 m oberhalb und 50 m 
unterhalb, ſowie der Gebrauch eijenbeichlagener 
Nuder und Stangen in einer Nähe bis zu 10 m 
oberhalb und 10 m unterhalb der durch Warnunge- 
tafeln mit der Aufichrift: „Telegraph“ bezeichneten 
Liegeftellen der Telegrapbenfabel ift verboten. 

. Zuwiderhandlungen werden vorbehaltlich der nad 

ben allgemeinen Strafgejegen ($6 317 ff. des 

Reichsſtrafgeſetzbuchs) etwa verwirkten ſchwereren 

Strafen mit einer Geldſtrafe bis zu 30 Mark 

oder im Unvermögensfalle mit entſprechender Haft 

beſtraft. 

Aufgehoben werden: 

1) die Polizeiverordnung zum Schutze der Staats⸗ 
telegraphenleitungen durch die Havel neben 
den Eiſenbahnbrücken bei Potsdam und Werder 
vom 14. Juni 1853 (Amtsblatt 1853 S. 237), 


III. 





> 


352 ’ 


2) die Polizeiverordnung zum Schuße ded Staats» 
telegrapbenbaues durch den Schleufenfanal kei 
Brandenburg unterhalb der Brücke am 
St. Annen-Thor vom 25. April 1857 (Amte- 
blatt 1857 ©. 150), 

3) die Poligeiverorbnung zur Verhütung von Be- 
Ihädigungen ber Telegrapbenleitung an ber 
Homeyenbrüde bei Brandenburg vom 30. No: 
vember 1863 (Amtsblatt 1863 ©. 366), 

Potsdam, den 6, Juni 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
ges. Graf Hue de Grais. 
Fiſcherei⸗Aufſicht. 
192. An Stelle des bisherigen Inſpectors Bethge 
ift der Inipector Evers zu Kienberg zum Fiſcherei⸗Auf⸗ 
jeher für folgende im Gutöbegirfe Ktienberg befegene 
Gewäſſer: 

1) alle Kienberger Binnengräben, 

2) die Nauener langen Dammgräben, ſoweit bie- 
jelben an dem zu Kienberg gehörigen Theile des 
Nauener Dammes Tiegen (NF 8 ver Graben- 
Schau⸗Ordnung), 

3) den Graben vom zweifachen Werft (N? 16 der 
Graben-Schau-Drbnung), | 

4) den Börnider Grenz:Graben am Bockmühlen⸗ 
Damm (N 18 der Graben-Schau-Ordnung), 

9) den Slügelgraben M 21 der Graben-Schaus 
Ordnung an der Grenze von Kienberg mit 
Börnide, 

beſtellt und gemäß S 46 bes Fiſcherei⸗Geſetzes vom 
30. Mai 1874 amtlih verpflichtet und vor mir be- 
flätigt worden. 

Potsdam, den 16. Auguft 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 

Ä Befanntmadhung. 
193. An Stelle des verfegten Amtsrichterd Bunte 
ift der Amterichter Hartwig in Templin zum flellver- 
tretenden Borfigenden bes für den Kreis Templin zur 
Durchführung der Invalidität- und Alteröverficherung 
errichteten Schieddgerichtes ernannt worden. 

Potsdam, den 21. Auguft 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
BDBefanntmadung. 
194. Zu Bertrauengmännern und ftellvertretenden 
Bertrauensmännern find vom 1. Dftober 1893 im Be: 
zirk V. ber Norddeutſchen Tertil-:Berufsgenofjenichaft 
gewählt: 

a. im Bertrauensmanndbezirf 5: Herr Fabrifbefiger 

Louis Mendelsſohn Berlin, Aleranderfir. 13, 

Herr Rihard Lehmann, Bevollmächtigter der 

Actiengefellichaft Ant. & Alfr. Lehmann zu Nieder- 

ſchoͤnweide; 

. im Vertrauensmannsbezirk 6: Herr Fabrikbeſitzer 

Rud. Steudbing, Charlottenburg, Herr Fabrif- 

befiger Ad. Pitſch, Neubabelsberg; 


d. in Bertrauensmannsbezirt 8: Herr Kabrifhefiger 
Wilh. Levin, Luckenwalde, Herr Fabrikbefitzer 
Carl Hammerſchmidt, Luckenwalde; 

e. im Vertrauensmannsbezirk 9: Herr Fabrikbeſitzer 
Reinhold Münſter, Brandenburg a. H., Herr 

Fabrikbeſitzer Alfr. Kummerle, Brandenburg 


a. 
k. im Vertrauensmannsbezirk 10: Herr Fabrifbefiger 
Mar Ebell, Neu:Ruppin, Herr Fabrikbeſitzer 


Rud. Paul, Wittftod, 
Potsdam, ten 22. Auguf 1893, 
Der Regierungs-Präfldent. 
Viehſeuchen. 
195. Feſtgeſtellt it der Milzbrand bei fe einer 
Kuh des Büdnerd Hoppe in Stehom, Kreis Weſt⸗ 
havelland, und des Zieglers Behrend in Granzow, 
Kreis Oftprignig; die Influenza unter ben Pferden 
bes Dominiums Wilhelmshof, Kreis Prenzlau. 
Erloſchen ift der Milzbrand unter den Kühen 
des Büdners Marwig zu Saalow, Kreis Teltow. 
Feſtgeſtellt if die Tollwuth an einem in 
Trebbin, Kreis Teltow, getöbteten Hunde, welder in 
ber Umgegenb genannter Stadt und auch Loewen— 
borf, Kreis Jüterbog-Luckenwalde, verſchiedene Hunde 
gebilfen haben foll. 
Potsdam, den 22, Auguft 1893. 
Der Regierungs-Präfideht. 


Befanntmachungen Des 
Königlichen Polizei: Yrafidiums zu Berlin. 
Befanntmadung. 


77. Dieſem Stüde des Amtsblattes ift eine Erira- 
Beilage beigefügt, in der die Genehmigungsurfunde für 
die abgeänderten Statuten der Norbbritifchen und 
merfantilen Verſicherungs⸗Geſellſchaft (North British and 
Mercantile Insurance Company) in London und Edin⸗ 
burg, ſowie die Statutänderungen ſelbſt abgedrudt find. 

Ih weile darauf mit dem Bemerken hin, daß bie 
Konzeifion der Geſellſchaft dem Stück 7 deſſelben 
Dlatted vom 12, Februar 1864 und die Teßtgenehmigten 
Statuten derfelben dem Stüd 51 des Blattes vom 
22. Dezember 1882 beigefügt waren. 

Der Generalbevollmädtigte der Geſellſchaft für 
Preußen it 3. Zt. Herr Mlerander Müller hierſelbſt, 
Dranienburgerfiraße Nr. 60/63. 

Berlin, den 26. Juni 1893. 

Der Polizei: Präftdent. 
Freiherr von Richthofen. 
Befanntmachung. 
Minifterium des Innern. 
78. Seine Majeftät der Kaifer und König haben 
gerubt, durch die in beglaubigter Abjchrift beigefügte 
Alerhöcfte Orbre vom 25. Juli d. I. zu genehmigen, 
daß für einen Zeitraum von ein und einem halben 
Jahre bei der Befegung der Stellen von Schugmännern 
der Königlihen Polizei-Bermaltungen von der Be- 


c. im VBertrauensmanndbezirf 7: Herr Kabrifbefiger | ſtimmung des Zuſatzes 2 zu 65 1 der Grundjäge für 


W. Gottfried, Luckenwalde, Herr 
Herm. Steinberg, Qudenwalde; 


Fabrifbefiger |die Bejegung der Subaltern- und LUnterbeamtenftellen 
ei 


bei den Reichs- und Staatebehörden mit Militair 


353 


Anmwärtern abgewichen werden darf, fofern dieſe Stellen 
ordnungsmäßig ausgeſchrieben find und fich Unteroffiziere 
mit einer mindeftend neunfährigen Militairdienftzeit um 
diefefben nicht beworben haben. 

Die unter Abweihung von den Anftellungegrund- 
fügen Angenommenen beziehungsweife Anzunehmenden 
dürfen nicht den Milttairperfonen des Friedensſtandes 
angehören. Die Erwerbung ber Givilverforgunge- 
berechtigung ift den betreffenden Perjonen ausnahmslos 
verjagt, Iofern auf fie nit $ I dritter und vierter Ab- 
jag der Anftelungsgrundfäte Anwendung findet. Die 
einzuftellenden Mannichaften müllen — fofern es fid 
nicht um fläbtifche Nachtwachtmannſchaften handelt — 
in der Armee oder in der Marine gedient und mindeſtens 
die Charge eines Linteroffizierd erlangt haben. Bei 
der Annahme ift mit beionderer Borfidht zu verfahren 


und bie befinitive Anftellung darf jedenfalls erfi nad | - 


Ablauf einer angemefjenen Probedienftzeit herbeigeführt 
werden. 
Berlin, den 1. Auguf 1893. 

Der Minifler des Ünnern.| Der Kriegs: Minifer. 

Im Auftrage. Im Auftrage. 

(ge3.) Haaſe. (ge3.) von Spik. 
An den Königlichen Polizei-Präfidenten Herrn Freiherrn 

von Richthofen, Hochwohlgeboren bier. 
* . * 


* 

Einverſtanden mit den Ausführungen Ihres Be— 
richtes vom 17. Juli d. J. will Ich hiermit genehmigen, 
dag für* einen Zeitraum von ein und einem halben 
Jahre bei der Befegung der Stellen von Schugmännern 
der Königlichen Polizei-Verwaltungen von der Be: 
fimmung des AZufages 2 zu S 1 der Grundfäge für 
die yeledung der Subaltern- und Unrerbeamtenftellen 
bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militair- 
Anwärtern abgewichen werden barf, fofern dieſe Stellen 
ordnungsmäßig ausgefchrieben find und ſich Unter: 
offiziere mit einer mindeftens neunjährigen Militair: 
bienftzeit um diefelben nicht beworben haben. 

Kiel, den 25. Juli 1893. 

(ge3.) Wilhelm R. 
(ggez.) Graf zu Eulenburg. von Kaltenborn. 
An die Minifter des Innern umb des Krieges. 
* * 


* 
Im Anſchluß an die vorſtehende Allerhöchſte Cabi⸗ 
netsordre vom 25. Juli d. Is. beziehungsweiſe an den 
Miniſterial⸗Erlaß vom 1. Auguft d. Is. bringe ich 
nadftehende 
Beftimmungen 
über die Annahme, Einftelung und Entlaffung von 
Schugmänneın der Berliner und Charlottenburger 
Schutzmannſchaft, welche weder Militair-Anmwärter find, 
noch eine neumjährige aktive Militairdienſtzeit zurüd- 
gelegt haben, zur öffentlichen Kennmiß. 

1) Die Bewerber müfjen ihrer aktiven Dienfpflicht 
im Heere beziehungsweife in der Marine genügt, 
bie Unteroffizier-Charge erlangt haben und bürfen 
zur Zeit des Antritts ihres Dienfles in der Schug- 


2) 


mannſchaft den Militairperfonen bes Friedens- 
ftandes nicht mehr angehören. Sie dürfen ferner 
das 35. Lebensjahr nicht überfchritten und müſſen 
eine Körpergröße von mindeſtens 1,65 m haben. 
Die Auswahl der Bewerber fleht dem Polizei- 
Präſidium allein zu und ift daſſelbe nicht ver- 
pflichtet, feine ablehnende Verfügung näher zu 
begründen. 
Die Eingaben wegen Annahme und Cinftellung 
al8 Sihugmann der in Berlin wohnhaften Be- 
werber find unter Beifügung der Militairpapiere 
(Paß und Yührungsattef), eined Phyfifats-Atteftes 
über die förperliche und geiftige Rüftigfeit und von 
Atteften der betreffenden Ortspolizei⸗Behoͤrden über 
die Führung mährend der außerhalb Berlin’ zu- 


1R gebraten Zeit vom vollendeten 16. Lebenejahre 


3) 


4) 


5) 


is zur Einftellung beziehungsweiſe feit der Ent- 
laffjung aus dem aktiven Militairbienftverhältniß 


. bei dem Polizei⸗Praäfidium einzureichen. 


Die übrigen außerhalb Berlin's mohnhaften 
Bewerber haben ihre Gefuche ımter gleichzeitiger 
Vorlage von Atteften der betreffenden Ortspolizei⸗ 
Behörden über ihre Führung während der außer- 
halb des aktiven Militairdienfled zugebrachten Zeit 
vom vollendeten 16. Lebensjahre bis zur Ein- 
ftelflung beziehungsweiſe feit der Entlaffung aus 
dem aftiven Militairverhältnif an die zuftändigen 
Bezirks-Kommandos zu richten. 

Die Bezirks⸗Kommandos überfenden die Ge— 

ſuche nebſt den beigebradhten Erforderniffen unter 
Beifügung eines Nationales ohne Innehaltung von 
Terminen an das Polizei-Präfidium. 
Die für geeignet befundenen Bewerber werden 
notirt und nad) Bebarf einberufen. Der Annahme 
geht eine Prüfung binfihtlih der Schulbildung, 
eine oberärztliche Unterſuchung und in zweifelhaften 
Fällen auch eine Nachmeſſung der Körpergröße 
voraud. Nicht geeignete Bewerber werden unver- 
züglid ohne Zahlung von Diäten oder 
Reiſekoſten wieder entlaffen. Bor der An: 
nahme hat der Bewerber gelegentlich feiner Ver⸗ 
eidigung die pflichtmäßige Verſicherung abzugeben, 
ob und welche Schulden er hat. Zu dieſen werben 
auch ausgeflagte Alimente gerechnet. 

Stellt fih die Unwahrheit dieſer Verficherung 
Ipäter heraus, jo fann nad Bewandtniß der Um⸗ 
fände die fofortige Entlafjung erfolgen. 

Die angenommenen Bewerber haben fi) zunächſt 
einem ſechsmonatlichen Borbereitungsbienft zu unter- 
ziehen, aus welchem fie jederzeit ohne Weiteres 
entlafjen werben fünnen. 

Nah Ablauf des Vorbereitungsdinftes erfolgt die 
Anftellung auf Probe mit viermöchentlicher Kün- 
digung. Die Probezeit ift auf weitere 6 Monate 
feftgefegt und berechtigt ebenfowenig wie ber Vor⸗ 
bereitungsdienft zum Bezuge einer Penfion. 

Das Recht zu der Kündigung fleht ſowohl ber 
Behörde, als auh dem Schugmann zu. Beide 


6) 


7) 


8) 


9) 


10) 


334 


Theile find zur Angabe von Gründen nicht ver- 
pflichtet. 

Nach beendeter Probezeit erfolgt die definitive An- 
ſtellung ald Schumann, mit welder nad Maß: 
gabe des Civil-Penſionsgeſetzes die Penſionsberech⸗ 
tigung erworben wird. Dieſer Berechtigung un⸗ 
geachtet ift aber das unter M 5 erwähnte Kun⸗ 
digungsverfahren beibehalten worben. 

Die auf Grund diejer Beflimmungen zur Annahme 
gelangten Schutzmaänner koͤnnen fih den Civil: 
verforgungsfchein nur erwerben, ſofern auf fie die 
Beftimmungen des 5 1 Abfag 4 der Anftellunge- 
grundfäge Anwendung findet. 

(Anmerfung: $ 1 Abſatz 4 lautet: 

Sind in eine militärisch organifirte Gen⸗ 
barmerie (Randjägercorps) oder Schutzmannſchaft 
in Ermangelung geeigneter Unteroffiziere von 
mindeſtens neunjähriger aftiver Militairdienft- 
zeit, Unteroffiziere von geringerer, aber mindefteng 
jehsjähriger aktiver Militairdienflzeit aufge- 
nommen worden, fo darf denjelben der Civil⸗ 
verjorgungsfchein nah Anlage C. verliehen 
werden, wenn fie entireder eine geſammte 
aftive Dienftzeit von fünfzehn Jahren zurüd- 
gelegt haben oder nach ihrem Uebertritt in bie 
Gendarmerie oder Schutzmannſchaft durch 
Dienfibeichädigung oder nad einer geſammten 
aktiven Dienftzeit von acht Jahren invalide 
geworben find. Diefer Schein hat nur Gültig: 
feit für den Civildienſt des betreffenden Staates.) 

Während der Vorbereitungszeit erhält der Schuß: 
mann pro Tag 3 Mark Diäten, welde am 
Monateichluffe, beziehungsweiſe beim Abgang nach⸗ 
träglih gezahlt werden. Nach geichehener An- 
ſtellung auf Probe beträgt das Gehalt 1100 Marf, 
melches nebft einem Wohnungsgeldzuſchuß von 
240 Mark in Bierteljahrsraten im Voraus gezahlt 
wird. 

Bei Entlaffungen find die überhobenen Gebühr- 
niffe zurückzuzahlen. 

Mit der definitiven Anftellung ale Schugmann 
erfährt das Gehalt feine Erhöhung, fleigt aber 
dann bei fortgejegt guter Führung von drei zu drei 
Jahren bis zum Höchftbetrage von 1500 Marf. 
Die etatömäßigen Bekleidungs- und Ausrüſtungs⸗ 
ftüde werden für die Zeit, während welcher ber 
Schugmann bienftlidie Verwendung findet, unent- 
geltlich gewährt, indeß müljen fie, wenn fie aus⸗ 
getragen find oder bei dem Ausicheiden aus dem 
Dienfte in der Schugmannfcaft in einem ber noch 
darauf haftenden Tragezeit entipredyenden Zuftand 
zurüdgeliefert werben. 

Der Schugmann ift vom Tage feiner Annahme 
zum Borbereitungsdienft an verpflichtet, zur Schuß- 
mannd:Penfiondg-Zufhuß- und zur Schugmanne- 
Kranken-Kaſſe die feftgefegten Beiträge, melde für 
jegt monatlich je 1,50 Marf betragen, durch Ge- 
baltsabzüge zu Teiften. ine Zurückzahlung diefer 


100 


Beiträge findet niemals flatt, vielmehr find die⸗ 
. jefben — ber Schugmann mag freiwillig aud dem 

Dienfte jcheiden oder unfreiwillig aus demſelben 

entlaffen werden — ben betreffenden Fonds un- 

bedingt verfallen. 

Dem Schutzmann ift bei vorwurfsfreier Führung 

und nad Ablegung der vorgefchriebenen Prüfungen 

die Beförderung zum Polizei-Wachtmeiſter und zum 

Abtheilungs⸗Wachtmeiſter nicht verfchloffen. 

Die im Armee-VBerordnungsblatt NP 18 Jahrgang 

1891 unter NP 258, beziehungsmeife N 11 

Jahrgang 1892 unter AF 120 publicirten Be: 

ftimmungen erleiden dur die vorftehenden SSeft- 

fegungen injoweit eine Aenderung ald Bid auf 

weiteres von den Anwärtern nur eine Körpergröße 

von 1,65 m verlangt wird. 

Berlin, den 15. Auguft 1893. 
Der Polizei-Präftdent. 
Bekanntmachungen 
des Neichs⸗Poſtamts. 
Poſtanweiſungen nach dem Kongoſtaate. 
12. Vom 1. September ab ſind nach dem Kongo— 
ſtaate Poſtanweiſungen bis zum Betrage von 500 Franken 
zuläſſig. Ueber die näheren Bedingungen ertheilen die 
Poſtanſtalten Auskunft. 
Berlin W., 9. Auguſt 1893. 

Neihe-Pofamt, I. Abtheilung. 
Befanntmachungen der Raiferlichen 
Dber:-Boftdireftion zu Potsdam. 
Befanntmadung. 
47T. Bei der im Kreife Teltow gelegenen Eifenbahns 
balteftelle Neuhof wird am 1. September eine Poft: 
agentur unter der Bezeichnung ‚Neuhof (Kr. Teltow)“ 
zunächſt ohne Telegraphenbetrieb in Wisffamfeit treten. 

Diefe Poftagentur erhält Verbindung mit den 
Scaffnerbahnpoften in den Zügen 63, 64, 66 und 68 
ber Berlin: Dresdener Eifenbahn, ſowie durch Vermitte⸗ 
lung dieſer Scaffnerbahnpoflen mit dem zur Abred;- 
rehnunge-Poftanftalt beflimmten Poſtamte in Zoffen. 

Dem Lanpbeftellbezirf der Poftagentur in Neuhof 
(Kr. Teltow), werben die bisher zum Bezirk des Poſt⸗ 
amtes in Zoſſen gehörigen Ortichaften ıc. Fern-Wüng: 
dorf (Chauffeehaus), Fundenmühle, Jachzenbrück, Forſt⸗ 
haus Adfershorft, fowie die zwiſchen Jachzenbrück und 
Adlershorft gelegenen Ausbauten zugetheilt. Die Poſt⸗ 
hürfftele in Neuhof (Kr. Teltow) tritt mit dem 31. Auguft 
außer Wirffamfeit. 

Potsdam, den 17. Auguf 1893. 

Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirektor. 
Bekanntmachungen des Königlichen 
Confiſtoriums Der ovinz Brandenburg. 
Errichtung eines Diakonats in Pankow. 

O. Mit Genehmigung des Herrn Miniſters der 
geiſtlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten 
und des Evangeliſchen Ober-Kirchenrathes, ſowie nad 
Anhörung der Betheiligten wird hierdurch Folgendes 
beſtimmt: 

1) In der Parodie Pankow, Diözefe Berlin⸗Land IL, 


12) 











355 


wirb ein Diafonat mit dem Site in Pankow 

errichtet. 
2) Die Einrichtung tritt mit dem 1. Öftober d. %. 

in Kraft. 

Berlin, 

den 14. Juli 1893. 
Königliches Konfiftorium 
der Provinz Brandenburg. 


Potsdam, 
den 1. Auguft 1893. 
Königliche Regierung, 
Abtheilung für Kirchen⸗ 
und Sculwejen. 
Deffentlihe Bekanntmachung. 
10. Bon den zufländigen Staate- und Kirchen- 
bebörden wird die Errichtung einer neuen evangelischen 
Parodie der Himmelfahrts⸗Kirche in Berlin beab- 
ſichtigt. 
Der neue Kirchenſprengel ſoll abgegrenzt werden 
a. von der St. Eliſabeth-Kirchengemeinde durch 
1) die Linie an der hinteren Grenze der auf ber 
Süpfeite der Ufebomerftraße befegenen Grund- 
ftüde von dem Schneidungspunfte mit der Pas 
rodhialgrenze gegen die Friedenskirche bis zum 
Schneidungspunfte mit der Mittellinie der 
Huffitenfiraße, 
2) die hintere Grenze der Grundflüde auf der 


fallen und die St. Elifabeth-Rirchengemeinde zu dieſem 
Zeitpunfte finanziell unabhängig von ben vereinigten 
Kreis⸗Synoden oder einer fonftigen Inſtanz ſein follte, 
bat dieſe Kirchengemeinde an die Himmelfahrts-Kirche 
ein Kapital von 30000 M. zu zahlen. Die Auszahlung 
erfolgt nach Maßgabe des frei gewordenen Kapitale. 

Indem wir ten obigen Parochial-Regulirungsplan 
hiermit zur öffentlichen Kennmiß bringen, fordern wir 
alle betheiligten Gemeinbeglieder auf, etwaige Einwen- 
dungen dagegen bis zum 14. September d. 3%. 
während der Zeit von 10 Uhr Vorm. bis 2 Uhr Nachm. 
in dem Amtszimmer NF 10 unjerer Geſchäftsräume 
(Scügenftraße 26 1.) bei dem Büreauvorfteher, Rech⸗ 
nungsratb Pande, oder deſſen Stellvertreter unter 
geeignetem Ausweis über ihre Betheiligung bei der 
Sade ſchriftlich einzureichen ober mündlich zu Protofoll 
zu erflären. Berlin, den 12. Auguft 1893. 

Königliched Konfiftorium aunge Brandenburg. 
Befanntmachungen 
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors. 
Bekanntmachung. 

II. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß der 
Bundesrath in der Sitzung vom 20. v. Mie., $ 483 


Meftfeite der Huifitenftraße von der Ede der|der Protokolle, Nachftehendes beichloifen hat: 


Teldfiraße an (dad Eckhaus mitgerechnet) bis 
zur hinteren Grenze der auf der Süpfeite der 
verlängerten Liejenftraße gelegenen Grundftüde; 

3) bie zulegt genannte Linie bis zum Schneidungs⸗ 

punkte mit der Parocdialgrenze gegen den St. 
Golgatha⸗Kirchenſprengel; 

h. von der Friedens⸗Kirchengemeinde durch die Linie 
an der hinteren Grenze der Nordſeite der Rũgener⸗ 
ſtraße und der Gleimſtraße — von der Parochial⸗ 
grenze mit St. Eliſabeth ab bis zur Parochial⸗ 
grenze mit Zion —, ſodaß die nördlichen Eckhäuſer 
der KRügener- und Gleimſtraße, an der Purbufer: 
und an der Swinemünderftraße bei der Friedens⸗ 
gemeinde bfeiben. 

- Zugleich werden folgende Feflfegungen getroffen: 

1) Der Archidiaconus Berlin an St. Elifabeth 
geht, jobald die Mittel zu feiner Beſoldung in der neu 
zu bildenden Kirchenfaffe nach dem Ermeſſen des König: 
fihen Konfiſtoriums vorhanden oder fonft ficher geftellt 
fein werben, ale Pfarrer an die Dimmelfahrts-Kirchen- 
gemeinde über und mit dieſem Zeitpunfte gebt feine 
Stelle an der St. Eliſabeth⸗Kirche ein. 

2) Die in der Parodie von St. Elifaberh be- 
ftehenden Gebührenordnungen find für die neue Kirchen- 
gemeinde maßgebend. | 

3) Das Mitbenugungsredht an den der St. Elifa- 
beth: Kirche gehörigen Begräbnißplägen ſoll der Himmel- 
fahrtö-Rirchengemeinde bis zu der Zeit, wo dieſelbe fich 
einen eigenen Begräbnißplag erworben haben wird, 
gegen die bei der MDiutterfirchengemeinde beftebenden 
Gebühren ıc. und Bedingungen frei ſtehen. 

4) Für den Fall, daß der von der St. Elifaberh- 
Kirche an die St. Golgatha⸗Kirche in einer Jahres— 
vente von A500 M. abzuführende Zuſchuß Fünftig weg⸗ 


1. Die Jahresmenge Branntwein, welde die einzelnen 
Brennereien zum niebrigeren Abgabenjage berftellen 
bürfen, if für das Betriebsjahr 1893/94 provi- 
forifch in der Weife feflzujegen, daß 
a) für die beflehenden Brennereien die feitherigen 

Kontingentsmengen in Kraft bleiben, 

b) für die neu entftandenen landwirthſchaftlichen 
Brennereien auf Antrag nah Maßgabe von 
$ 10 der durch den Bundesrathsbeſchluß vom 
18. Zuni 1890 — 6 839 der Protofolle — 
genehmigten Vorfchriften und unter Zugrunde⸗ 
legung ber für bie Stontingentirung auf bie 
Berriebsjahre 1890/91 bis 1892/93 feftgeftellten 
Berbältnißzahlen entiprechende Kontingents- 
mengen zu ermitteln find. Bon der Zuziehung 
von Sacverfländigen ber Brennereiberufg- 
genoffenichaft zur Vornahme der örtlichen Er⸗ 
mittelungen kann abgejehen werden. 

2, Wenn eine bisher am Kontingent noch nicht be⸗ 
theiligte landwirthſchaftliche Brennerei oder eine 
am Kontingent bereitd betbeiligte Brennerei, welche 
während der ganzen Dauer der Kontingentsperiode 
geruht hat, jedoch nicht gänzlich abgemeldet worden 
ift, Die definitive Zumeifung eined Kontingente 
für die näcfle Kontingentsperiode beanipruchen, 
oder eine am Kontingent bereite betheiligte Brennerei 
den Anſpruch erheben will, daß ihr Betrieb für 
die abgelaufene Kontingentsperiode ald ein un- 
regelmäßiger behandelt werde, jo tft ein bezüg- 
licher fchriftliher Antrag zu fielen. Derartige 
Anträge dürfen nur dann berüdfichtigt werben, 
wenn fie bei der Steuerbehörde, in deren Bezirk 
die Brennerei gelegen ift, vor bem 1. Dftober 1893 
eingegangen find. Für die ber Abfindung unter- 





356 _ 
liegenden Brennereien kann dieſe Krift von den|von Den und Stroh in Wagenladungen, für welche 


Direftiobehörben bis zum 15. November 1893 ver: 
Tängert werden. Kür Brennereien; welche bie 
zum 30. September 1893 noch nicht betriebsfähig 
bergeftellt worden find, ift ter Antrag auf Zus 
weifung eined Kontingents für die nächſte Kon⸗ 
tingentöperiode unzuläffig. 

Die nah N? 2 Abjap 1 zu flellenden Anträge 
find aud von den der Abfindung unterliegenden Braue- 
reien bis zum 1. Oktober 1893 einzureichen. 

Berlin, den 15. Auguft 1893. 
Der Provinzial-Steuer: Direktor. 


Befanntmachungen der Königlichen 
@ifenbabn:Direktion zu Berlin. 


Beförderung von Heu und Strob. 
38. Inſoweit im Binnen-Berfehr der Preußifchen 
und Oldenburgiſchen Staatseifenbahnen, ſowie ber 
Reichseiſenbahnen in Elſaß-Lothringen und im Wechſel⸗ 
Verkehr dieſer Bahnen unter einander, ſowie mit ben 
übrigen Deutihen Eifenbahn- Verwaltungen die Anord⸗ 
nung mit bis auf Weitered dauernder Gültigfeit zur 
Einführung gelangt if, wonach bei der Beförderung 


offene Wagen von mehr als 7,2 m Länge nicht ver⸗ 
fügbar find, nad Beſtimmung der Eifenbahn an Stelle 
eines Wagens von größerer Ladefähigfeit zwei offene 
Wagen regelmäßiger Ladefähigfeit von je nicht mehr 
als 7,2 m Länge zur Delabung geflellt werden, wird 
diejelbe mit dem 1. Oktober 1893 wieder aufgehoben. 
Berlin, den 19. Auguft 1893. 
Königliche Eilenbahn-Direftion, 
zugleich Namens der übrigen betheiligten Eiſenbahn⸗ 
Bermaltungen. 
39. Someit in den Lokal⸗ und Wechfelverfehren 
der Preußiſchen und Didenburgifhen Staatseifenbahnen 
untereinander ſowie im Wechjelverfehr diejer Bahnen 
mit den übrigen deutichen Eijenbahnen Ausnahmefracht⸗ 
läge für Malz beſtehen, melde auf der Grundlage des 
Staffel-Ausnahmetarifs für Getreide beruhen, werden 
diefelben vom 1. Oftober d. I. ab aufgehoben. 
Berlin, den 10. Auguft 1893. 
Königliche Eifenbahn-Direftion, 
zugleich Namend der übrigen Königlich Preußiichen 
Eifenbahn=Direftionen und ber Großherzoglichen Eifen- 
bahn-Direftion zu Oldenburg. 


Bekanntmachungen der Königlichen Eifenbahn: Direktion zu Bromberg. 


Befanntmadung. 

37. Für Die in der nachſtehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenflände, welche auf den 
dajelbft ermähnten Ausftellungen ausgeſtellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Frachtbegünftigung in 
ber Art gewährt, daß nur für die Hinbeförberung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rüd- 
beförderung an die Berjandftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage bed ur- 
Iprünglichen Frachtbriefes bezw. des Duplifat-Beförberungsicheines für den Hinmeg, ſowie durch eine Beſchei— 
nigung der dazu ermächtigten Stelle nachgewiefen wird, daß bie Thiere bezw. Gegenftände ausgeſtellt gewejen 
und unverfauft geblieben end, und wenn bie Nüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit flattfindet. 

In den urfprünglichen Krachtbriefen bezw. Duplikat-Beförderungoſcheinen für die Hinfendung ift ausdrücklich 


zu vermerfen, daß die mit denjelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsgut beftehen. 


u Zur Mus: ie 
E Art der Ausftellung Ort Zeit 
| 1893 





— 
fertigung der | Rüctbeförberung 


Die Frachtbegünſtigung wird gewährt 
Beicyeinigung, muß erfolgen 
t 












für lauf den Streden der] find ermädhti innerhalb 
11 Bienenwirtbichaft: | Roefjel. 119. und 20.|Bienen, bienen-|Röniglicpen Eifen- Ausſtel⸗ 8 Tage 
liche Ausſtellung. Auguſt. wirthſchaftliche bahn-Direktionlungs⸗Kom⸗ 
Geräthe und Er⸗Bromberg. miſſion. 2 
zeugniſſe. 8 
2 Desgl. Lauenburg 8. bis 10. Desgl. Desgl. desgl. 18 Tage FAR 
i. Pomm, | September. & 
3Algemeine Kunſt⸗ Brüſſel. |16. Septbr.Kunftgegenftände. Preuß. Staats⸗ desgl. 4 5 
Ausftellung. bie 31. bahnen u. Reiche- Wochen ou 
Dftober. bahnen in Elſaß⸗ 3 
Lothringen, wo 
4Algemeine Garten] Breslau. 27. Septbr.Geräthe und Er-Königlichen Eifen-| desgl. 4 5 
bau⸗ und Obſt⸗Aus⸗ bie A. | zeugniffe des bahn⸗Direktionen Moden 1 © 
ſtellung. Oktober. Garten⸗ u. Obſt⸗ Berlin, Breslau, = 
baues. Bromberg, Er- 2 
furt und Magde⸗ 
| burg,. 


Bromberg, den 12. Auguft 1893. Königliche Eifenbahn-Direftion. 











357 
Bekanntmachungen ber Kreisausſchüäſſe. !Negifter, ſowie im Grundbuche gelöfcht und die Inhaber 


23. Auf Grund des $2 N A der Landgemeinde- 


Dronung vom 3. Juli 1891 beſchließt der Kreisaus- 

ſchuß des Kreiſes Of-Prignig nach Anhörung und mit 

Zuftimmung der Betheiligten, die von dem vterguie 
latt 


Dannenwalde abzuzweigenden Grundſtücke 
Parzelle M 172/1 der Gemarkungskarte von 6 a 
02 qm Größe, ſowie Blatt 4 Parzellen NF 51/9 und 
52/11 der Gemarfungsfarte von zufammen 70 a 
80 qm Größe von dem Gutsbezirke Dannenwalde ab- 
zutrennen und mit bem Gemeindebezirfe Dannenwalde 
zu vereinigen, 

Kyrig, den 15. Auguſt 1893. 

Der Kreis-Ausfchuß des Kreiſes Oft-Prignip. 


Bekanntmachungen anderer Behörden. 


DBefanntmadung. 

Die Inhaber nadbezeichneter, von bem Königs 
fihen Kredit-Inſtitut für Schlefien auggefertigten 
4 9%, Pfandbriefe Lit. B., haftend auf dem im Neu- 
marft’ichen Kreife belegenen Gute @lend: - 

M 61235 61239 über je 100 Thaler (300 Marf), 

M 79054 über 50 Thaler (150 Marf) 
werben bierburch wiederholt aufgefordert, diefe Pfand- 
briefe in furefähigem Zuſtande mit laufenden Zins⸗ 
foupond an die Königlihe Inftituten-Kaffe hierſelbſt 
(am Leifing-Plage im Regierungsgebäude) zum Um⸗ 
tauſch gegen andere Pfandbriefe Lit. B. von gleichem 
Betrage und mit gleichen Coupons verjehen einzureichen. 

Sollte die Präfentation nicht bis zum 18, Fe: 
bruar 1S9A erfolgen, jo werden die Inhaber diefer 
Dfanpbriefe nah $ 50 der Allerhöchften Verordnung 
vom 8. Juni 1835 mit ihrem Realrechte auf die in 
den Pfandbriefen ausgedrückte Special-Hypothek prä- 
fludirt, die Pfandbriefe für vernichtet erflärt, in unferem 


mit ihren Anjprücen lediglich an die, in unferem Ge- 
wahrſam befindfiden Umtauſch-Pfandbriefe verwieſen 
werden. 
Breslau, den 16. Anguft 1893. 
Königliches Kredit: Inftitut für Schleften. 
Buchholtz. 


Perſonalchronik. 


Im Kreiſe Oſt-Havelland iſt wegen des Ablaufs 
ſeiner Dienſtzeit der Gemeindevorſteher Bathe in 
Grünefeld aufs Neue zum Amtsvorſteher⸗-Stellvertreter 
des Amtsbezirks XI. — Perwenitz — ernannt worden. 


Der Beigeordnete Dyhrr in Templin iſt zum 
zweiten Stellvertreter des Amtsanwalts bei dem Koͤnig⸗ 
lichen Amtsgericht daſelbſt ernannt worden. 


Der Landmeſſer, Forſtreferendar Scan Rutſch—⸗ 
mann zu Berlin S. iſt am 9. Auguſt 1893 als Land⸗ 
meſſer eidlich verpflichtet worden. 


Der bisherige Pfarrer Hermann Paul Emil Jo⸗ 
bannede Wagner zu Steigerthal, Provinz Hannover, 
it zum 2. Prediger der evangelifhen Gnabenfirchen- 
gemeinde hierſelbſt, Diözeſe Berlin IL, beftellt worden. 


Die Lehrer Düdert, Scheel, Richter, Knaak, 
Mrotzek, Schönfeld, Pöſche, Mislaff, Heifeke, 
Paeslack, Rockholtz, Heilmann, Noad, Goͤpel, 
Schubert, Prockat, Plog, Pätzelt, Fleckenſtein, 
Babczinski, Haaſe, Burchard II., Matthiä 
und Warnecke ſind als Gemeindeſchullehrer in Berlin 
angeſtellt worden. 


Dem ordentlichen Seminarlehrer Jorn am Seminar 
zu Kyritz iſt das Prädikat „Muſikdirektor“ verliehen 
worden. 


Ausweiſung von Ausländern aus dem Meichsgebiete. 


Name und Stand | Alter und Heimath 





des Ausgewielenen. 


| 3 


— Lauf. Mr. 









Grund Behoͤrde, Dahım 
der welche die Ausweiſung , 
Beitrafung. "beichloffen Hat. —ã — 
4. 5 6. 





a. Auf Grund des $ 39 des Strafgeſetzbuchs 


1] Therefe Schturma, geboren am 16. Mai Hehlerei (1 Jahr Zucht: Königlich bayeriſches/ 28. Juni 


geb. Nelitihfa, | 
Schneidersfrau, 
oͤſterreichiſche Staats⸗ 
angehoͤrige, 





1850 zu Barau, Be⸗ haus laut 
zirk Piſek, Böhmen, vom 8. Juni 1892), 


Erkenntniß Bezirksamt Waller 1893. 


burg, 


b. Auf Grund des s 362 des Strafgefegbuds: 


1| Louis Borrmann, geboren am 1. Juni Betteln, Königlich preußifcheri 15. Juni 
Kommis, 1854 zu Memel, Regierungspräfident 1893. 
Preußen, nieberlän- zu DBromberg, 
diſcher  Staatdange- . 
böriger, 
2| Bruno Dörner!, |geboren am8. Juni 1874 Unterſchlagung u. Land⸗Koniglich preußifcher, 17. Juli 
Malergehülfe, zu Brok, Kroatien, ſtreichen, Negierungspräfidenti 1893. 


| öfterreichifcher Staats⸗ 
angehöriger, 


| zu Poſen, 








* Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, | Datum 
a [Im 1 0 HT ber welche die Ausweiſung 
des Ausgewieſenen. Beſtrafung beichloffen Hat. eine: 
i. 2. | 3. | 4. | 5. 6. 
3 Eduard Küng, geboren am 27. %e-]Betteln, Großherzoglich badi⸗ 20. Juli 
Schuhmader, bruar 1868 zu Ge⸗ ſcher Landeskommiſ⸗ 1893. 
bensdorf, Kanton Aar⸗ ſär zu Karlsruhe, 


gau, Schweiz, orts⸗ 
angehoͤrig ebendaſelbſt, | 
4 Dttmar Leitner, |geboren am 29. Fe-Landftreihen und Betteln, Königlich bayeriſches 15. Juli 
Kellner, bruar 1869 zu Deutſch⸗ Bezirksfamt Gar⸗1883. 
hauſe, Bezirk Stern⸗ miſch, 
berg, Mähren, orts⸗ 
angebörig zu Lichten, 
Bezirk Kreudenthal, 
ODefterreihiich = Schle- 


fien 
5 Karl Rule, geboren am 15. Fe—Betteln, Königlich preußiſcher 17. Juli 
Arbeiter, bruar 1854 zu Roͤchlitz Regierungspräftdent 1893. 
bei Reichenberg, Böh- zu Erfurt, 


men, 
6| Johanna Schütt, geboren am 26. Sep-Igewerbömäßige Unzucht, Koöniglich preußiſcher“ 24. Juli 
ohne Stand, tember 1871 zu Arn- Regierungspräfident 1893. 

heim, Niederlande, 


zu Düffeldorf, 
ortsangehörig ebendaj., 


7 Lina Adolf, geboren am 19. Märzdesgleichen, Raiferliher Bezirks⸗ 26. Juli 
geb. Arber, Ehefrau, 1865 zu Oftringen, Präfirentzu@olmar) 1893, 
Kant.Aargrau Schweiz, 


ortsangebörig zu Lan⸗ 
genthal, Kanton Bern, 


ebendaſelbſt, 
8 Joſef Bil y, Bergmann, geboren am 19. April Betteln, Königlich bayeriſches desgleichen. 
1862 zu Kojeice, Be- Bezirksamt Laufen, 
zirf Pilgram, Böhmen, | 
Ä ort8angehörig ebendaj., 
9| Beronifa Brand, [geboren im Jahre 1879 Landftreihen u. Betteln, Königlich bayerifchee] 26. Juni 
Sängerin, zu Bründi, Bezirk Bezirksamt Dingol⸗ 1893. 
Graz, Sieiermart, orts⸗ fing, 


angehoͤrig zu Hoſtie, 
Bez. Strakonitz, Böh⸗ 


men, | 
10] Franzisfa Brand, geboren im Jahre 1076|desgleihen, daflelbe, beögleichen. 
Sängerin, zu Seewieſen, Bezirf 


Scüttenhofen, Boͤh⸗ 
men, ortdangehörig zu 
Hofic, Bezirk Strafo- 
nig, Böhmen, | | 


Hierzu 
eine Ertra-Beilage, enthaltend bie OenehmigungSurfune für bie abgeändberten Statuten ber Norbbritiichen und 
merfantifen Be icherungs = Gefelfichaft (North British and Mercantile Insurance Company) in London und 
Edinburg und die Statutänderungen felbft, 
fowie Vier Offentlihe Anzeiger. 
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeite 20 Bf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 


Redigirt von der Königlichen Regierung zu Botspam. 
Potsd ferei der A. W. Hayn'ichen Erben 





Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stück 838. 


Den 1. September 


1893. 





Befanntmachungen 
der Königlichen Minifterien. 

| Defanntmadhung, 
betreffend den Anfauf velljähriger Artillerie-Zug: und Reitpferde. 
23. Zum Anfauf von Artillerie-Reit- und Zug- 
pferden im Alter von 5 bis 8 Jahren find im Bereiche 
der Königlihen Regierung zu Potsdam nachſtehende 
Morgens 8 Uhr beginnende Märfte anberaumt 
worden und zwar: 

am 10. Oktober d. J. in Neuftadt a. D., 

: 11. ⸗ e = Dranienburg, 

: 13. ⸗ 2⸗Strasburg U.⸗M. 

Bemerkt wird hierbei, daß von der Kommiſſion 
nur ſolche Pferde angekauft werben, welche annähernd 
den Anfprüden, die an die Remonten der betreffenden 
Waffe geftellt merden, genügen. Auc dürfen bie Pferde 
fih nicht in dürftigem Futterzuftande befinden. 

Die erfauften Pferde werden zur Stelle abgenommen 
und jofort gegen Quittung baar bezahlt. 

Pferde mit ſolchen Fehlern, weldye nad den Landes⸗ 
gejegen den Kauf rüdgängig machen, find vom Ber- 
fäufer gegen Erfiattung des Kaufpreifes und ber Un- 
foften zurückzunehmen. SKrippenfeger find vom Ber: 
faufe ausgeichloffen. Die Berfäufer find verpflichtet, 
jedem verfauften Pferde eine neue ftarfe rindblederne 
Trenfe mit flarfem, glatten Gebiß (feine Knebeltrenfe) 
und eine neue flarfe Kopfhalfter von Leber oder Hanf 
mit zwei mindeftens zmei Meter langen Strängen von 
Hanf ohne bejondere Vergütung mitzugeben. 

Berlin, den 11. Auguft 1893. 

Kriegsminifterium. Nemontirungs-Abtheilung. 


Befanntmachungen 

des Königlichen Negierungs:Präfidenten. 

196. Auf Grund der SS 100e. und f. der Reiche: 

gewerbeordnung beſtimme ich hiermit für den Bezirf 

der Maler:, Ladirer- und Bergolber-Innung zu Neu: 

Ruppin 

1) daß Streitigfeiten über den Antritt, die Fortſetzung 
oder die Auflöfung des Arbeitsverhältniljes, ſowie 
über die Aushändigung oder den Inhalt des Ar- 
beitsbuches oder Zeugnifjed auf Anrufen eines der 
fireitenden Theile von der zuftändigen Innungs⸗ 
bebörde auch dann zu enticheiden find, wenn ber 
Arbeitgeber, obwohl er ein in der Innung ver- 
tretened Gewerbe betreibt und felbft zur Aufnahme 
in die Innung fähig fein würde, gleichwohl aber 
der Innung nicht angehört, 

2) daß die von der Innung erlaffenen VBorfchriften 














über die Regelung des Lehrlingeverhältniffes, fo- 

wie über die Ausbildung und Prüfung der Lehr: 

finge auch dann bindend find, wenn deren Rehrherr ' 
zu den unter NP 1 bezeichneten Arbeitgebern 
gehört, 

daß Arbeitgeber der unter N? 1 bezeichneten Art 

vom 1. Januar 1894 ab Lehrlinge nicht mehr 

annehmen dürfen, 

daß von ebendemfelben Zeitpunfte ab dieſe Arbeit- 

geber und deren Gejellen zu den Koften 

a, ber «von der Innung für das Herbergsweſen 
und den Nachweis für Gejellenarbeit getroffenen 
bezw. unternommenen @inrichtungen (S 97 
Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung), 

b. derjenigen Einrichtungen, welche von der Innung 
zur Förderimg der gewerblichen und techniichen 
Ausbildung der Meifter, Gejellen und Tehr- 
linge getroffen find bezw. unternommen werben 
(s$ 97 Ziffer 3, 97a. Ziffer 1 und 2), 

c. ded von der \jnnung errichteten bezw. gu er- 
richtenden Schiedsgerichts (F 97a. Ziffer 6) 
in derjelben Weife und nad) demfelben Maf- 
Habe beizutragen verpflichtet find mie Die 
Innungsmitglieder und deren Gefellen. 

Es wird Dies mit dem Bemerfen zur öffent: 
lihen Kenntniß gebracht, daß der Bezirk ber 
Innung den Kreis Ruppin mit Ausnahme der 
Gemeinden Granfee, Lömwenberg, Grüneberg 
und Teſchendorf umfaßt. 

Potsdam, den 21. Auguft 1893. 

Der Repierungs-Präaftdent. 


Bichfeuchen. 


197. Feſtgeſtellt ift die Maul- und Klauen- 
ſeuche bei einem mit einer Sendung in Rummels- 
burg bei Berlin eingetroffenen Schweine, ber 
Bläschen-Ausſchlag bei dem Zudtbullen des . 
Bauern Hausmann und einer Ferje des Büdners Krähe 
in Niendorf, Kreis Jüterbog-Rudenmwalde, der Milz: 
brand bei einer frepirten Kuh auf dem zum Rittergute 
Dahlwig, Kreis Nieder-Barnim, gehörigen Borwerfe 
Heidemühle. 

Erloſchen iſt de Bläſschenausſchlag in Alt- 
Rottſtock, Kreis Zauch-Belzig, die Maulſeuche unter 
dem Jungvieh des Gutes Heinsdorf, Kreis Jüterbog⸗ 
Luckenwalde. 

Potsdam, den 29. Anguſt 1893. 

Der Regierungs⸗Praͤſident. 


360 


























198 Nachweifung der an den Pegeln ber Epree und Havel im Monat Auli 1893 beobachteten Waflerflände. 
Berlin. Spandau. ots⸗ Brandenburg. Rathenow. avel⸗ 
5 N Autor Ober: | Unter: 2 Ober: | Lnter: Ober: | Unter: ii 
AR wWaſſer. Waſſer. Waſſer. Waſſer. eig. 
Meter. Meter. Meter. | Meter. Meter. Meter. | Meter. Meter. Meter. Meter. 

1] 32,26 0,50 1,98 0,20 0,67 1,78 0,60 1,32 0,20 0,88 

2 | 32,28 30,52 1,98 0,20 0,66 1,78 0,60 1,32 0,20 0,86 

31 32,28 30,52 1,98 0,18 0,66 1,80 0,60 1,32 0,18 0,84 

A| 32,26 30,92 1,98 0,22 0,65 1,82 0,98 1,32 . 0,18 0,84 

51 32,26 30,50 1,96 0,14 0,64 1,82 0,58 1,32 0,18 0,82 

6 | 32,26 30,50 1,96 0,14 0,63 1,82 0,56 1,32 0,18 0,80 

71 32,26 30,44 1,94 0,14 0,63 1,78 0,56 1,32 0,14 0,76 

8| 32,26 30,50 1,94 0,16 0,61 1,78 0,56 1,32 0,12 0,74 

91 32,28 30,48 494 0,08 0,60 1,82 0,50 1,32 0,08 0,74 
10 1 32,26 30,46 1,94 0,10 0,59 1,78 0,48 1,32 0,08 0,72 
111 32,26 30,44 1,92 0,08 0,59 1,78 0,48 1,32 0,08 0,70 
121 32,26 30,40 1,92 0,12 0,59 1,78 0,46 1,32 0,06 0,70 
131 32,24 30,46 1,92 0,16 0,59 1,78 0,46 1,32 0,06 0,68 
141 32,24 30,44 1,92 0,12 0,59 1,76 0,44 1,32 0,06 0,63 
15 1 32,24 30,44 1,92 0,14 0,59 1,74 0,44 1,30 0,04 0,66 
16 | 32,24 30,42 1,92 0,10 0,58 1,70 0,40 1,30 0,04 0,66 
17] 32,24 30,40 1,92 0,08 0,57 1,78 0,40 1,30 0,04 0,62 
18] 32,24 30,38 1,92 0,08 0,57 1,78 0,40 1,30 0,04 0,62 
19 I 32,20 30,40 1,92 0,10 0,57 1 ‚16 0,36 1,28 0,00 0,62 
20 | 32,22 30,40 1,92 0,10 0,57 1,70 0,36 1,28 0,02 0,60 
211 32,22 30,40 1,96 0,08 0,56 1,72 0,36 1,28 0,02 0,58 
22 | 32,22 30,38 1,96 0,08 0,55 1,74 0,36 1,28 0,02 0,58 
231 32,24 30,46 1,98 0,12 0,57 1,70 0,34 1,28 0,02 0,58 
2A | 32,22 30,44 1,98 0,10 0,56 1,74 0,34 1,26 0,00 0,58 
251 32,24 30,38 1,98 0,10 0,55 1,72 0,34 1,26 0,00 0,58 
26 | 32,22 30,38 1,98 0,08 0,55 1,72 0,34 1,26 0,00 0,58 - 
27 | 32,22 30,38 1,98 0,06 0,54 1,72 0,34 1,26 0,00 0,58 
23 1 32,20 30,44 2,00 0,04 0,54 1,74 0,32 1,24 0,02 0,56 
29 I 32,20 30,40 2,00 0,02 0,54 1,74 0,32 1,24 0,04 0,54 
30 I 32,20 30,42 2,04 0,16 0,56 1,74 | 0,34 1,24 0,04 0,56 
31 32,24 30,40 2,04 0,10 0,58 1,76 0,34 1,24 0,04 0,58 

Potsdam, den 25. Auguft 1893. Der Regierungs-Präfident. 
Befanntmadung: Nachdem durch den Herrn Minifter der öffentlichen 

199. Das für den Regierungsbezirf Potsdam unter | Arbeiten unterm 25. Mai 1892 — 1. 3875/92 — der 


dem 28. Juli v. 3. — Ertrablatt zum Amtsblatt vom 
29. Juli v. J. — erlaflene Berbot der Ein⸗ und 
Durchfuhr gebrauchter Kleider, ſowie gebrauchter Leib- 
und Bettwäſche aus Rußland ift fortan weder auf dad 
Gepäck der Neifenden, noch auf dad Mobiliar ber 
umziebenden Perfonen (Umzugsgut) anzumenden. 
Potsdam, den 26. Auguft 1893. 
Der Regierungs-Präſident. 

ae ae en des 
Königlichen Polizei: Prafidiums zu Berlin. 

Bekanntmachung. 
79. Durch Allerhöchfte Konzeſſions- und Beftätigungs- 
Urfunde vom 12. Juni 1867 (Geſ.⸗Samml. S. 1221) 
ift der vormaligen Magdeburg-Halberftädter Eifenbahn- 
gejellichaft das Enteignungsrecht bezüglich der zum Bau 
der Eifenbahn von Berlin über Stendal nad Lehrte 
erforderlichen Grunbftüde verliehen worden. 


Bauplan vom Bahnhofe Berlin der Bahnftreden 
Berlin— Hamburg und Berlin— Hannover, Gruppe IL, 
zur Erweiterung der Anlagen für die Eilgut-Abfertigung 
jowie für die Bereinigung bes Milchverfehrs auf dem 
Lehrter Bahnbofe bierterbf porläufig feftgeftellt worden 
if, wird ein Auszug aus demjelben, nebfl einem Aus⸗ 
zuge aus den vorläufigen Kortichreibungsverhandlungen 
vom 17. September 1 und ber bazu gehörigen 
Handzeihnung, nad) welchen von dem der Stabt- 
gemeinde Berlin gehörigen Grundſtücke Band 77 
NE 3294 des Grundbuches von ben Umgebungen 
Berlins im Kreife Niederbarnim eine Parzelle ber 
ehemaligen Thurmftraße zu Berlin Kartenblatt 11 
N? 666/9 in ber Größe von 3 ar 88 qm durd den 
Königlichen Eifenbahnfisfus zu erwerben ift, in Ge⸗ 
mäßheit des 6 19 des Enteignungsgefeges vom 11ten 
Juni 1874 in der Zeit vom A. bis 18. September 











361 


d. I. einſchließlich in der Regiftratur ber I. Abtheilung 


bed Königlichen Polizei: Präftbiums, Eingang IV. an|von 3 auf 5 kg erhöht. 


der Stadtbahn, 2 Treppen Zimmer N 339, während 
der täglichen Dienfifiunden zu Jedermannd Einſicht 
ausliegen. 


Einwendungen gegen den ausgelegten Planauszug | 


find. bis zum Ablaufe der bezeichneten Friſt bei ber 
I. Abtheilung ded Königlichen Polizei: Prafidiums zu 
Berlin ſchriftlich einzureichen, 
Berlin, den 24. Auguſt 1893. 
Der Polizei⸗Präſident. 
Bekanntmachung. 
80. Höheren Orts iſt beſtimmt worden, daß von 
dem beſtehenden Verbot der Ein- und Durchfuhr ge⸗ 
brauchter Kleider, ſowie gebrauchter Leib- und Bett⸗ 
wäſche aus Rußland fortan nit nur das Gepäd der 
Reiſenden, jondern auch das Mobiliar der umziehenden 
Perfonen (Umzugsgut) ausgeſchloſſen bleibt. Dagegen 
find Die vorbezeichneten Gegenflände bei ihrer Ein- 
führung in das preufiiche Staatsgebiet einer fanitäte- 
polizeilichen Befihtigung und, infofern fi) bei derſelben 
der Verdacht einer Infektion mit Cholerakeimen ergiebt, 
der orbnungsmäßigen Desinfefion auf Koften ber Be- 
figer zu unterwerfen. 
Berlin, den 25. Auguft 1893. 
Der Polizei: Präfibent. 
Polizei⸗Verordnung. 
si. Auf Grund der SS 143 und m bed Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (G.⸗S. S. 195 ff.) und der $6 5 ff. des Ge— 
—* über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 
S. S. 265) wird bierdurh im Anfchluß an die 
S eiinel-!erorbnung vom 3. Juli 1893, betreffend Des- 
infeftioen bei anftedenden Krankheiten ıc., nah Ju: 
flimmung des Gemeindevorftandes für den Stadtkreis 
Berlin Folgendes verordnet: 
$ 1. Die Benugung von öffentlichen Fuhrwerken 
(Lohnwagen, Drojchfen, Omnibus, Pferdebahnen, Eifen- 
bahnen) und von öffentlichen alferfaprzeugen zum 
Transport von Cholera⸗, Poren, Darm⸗, Fled- und 
Rückfall⸗Typhus, Diphtberie-, Ruhr⸗, Schauach und 
Mafern:Kranfen, ſowie von Choleraverdächtigen iſt 
verboten. 
$ 2, Wer dieſe Vorſchriften übertritt, wird, fo- 
fern nicht durch die Zuwiderhandlung die im $ 327 
des R.⸗Str.⸗G.⸗B. vorgeſehene höhere Strafe verwirkt 
iſt, mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark, an deren Stelle 
im Unvermoͤgensfalle eine Haftſtrafe bis zu 10 Tagen 
tritt, beſtraft. 
8.3. Dieſe Polizei⸗Verordnung tritt mit dem 
Tage ihrer Verkündigung in Kraft. 
Berlin, den 26. Auguſt 1893. 
Der Polizei⸗Präſident. * Vertretung: Friedheim. 
Bekanntmachungen des Staatsfecretairs 


8 Neichs⸗Poſtamts. 
Erhöhung” des Dreitgewichte ber „„ofipadete im Verfehr mit 


alie 
13.  Bom 1. September ab wird dag Meift- 


gewicht der Poftpadete im Berfehr mit Italien 

In der Taxe tritt, aus 

dieſem Anlaß eine Aenderung nicht ein. 

Berlin W., 17. Auguft 1893. 

Der 5355 des Reichs⸗Poſtamts. 
Bekanntma n der Kaiſerlichen 
Dber:Poft ion zu Potsdam. 

AS. Bei der Pd re Dber-Poftdireftion in 
Potsdam lagern nachbegeichnete Poſtſendungen und 
Gegenftände ıc., welde den Abjendern bezw. den Eigen- 

thümern nicht haben zurüdigegeben werben fönnen: 

A. Poftanweifungen: 
1) NE 2217 aus Dranienburg vom 23. Dezember 
1892 über 6 M. an Klaaß in Berlin, 
2) NE 7652 aus Brandenburg (Havel 
18. Dezember 1892 über 10 Marf an 
n Berlin, 

3) * 2354 aus Brandenburg (Havel) 1 vom I1ten 
Januar 1893 über IM. an Hayn in Damm bei 
Züterbog, 

NT 343 aus Beeskow vom 3. Januar 1893 über 

IM. an Krüger in Glenzig, 

NR 17711 aus Potsdam 4 vom 6. Januar 1893 

über 7 M. 75 Pf. an Gerlach in Norbhaufen, 

N? 648 aus Erfner vom 12. März 1893 über 

I M. an bie Königliche Staatsanwaltichaft beim 

Landgericht 1I. in Berlin, 

NE 1932 aus Bernau (Marf) vom 29. Mai 

1893 über 10 M. an den Vorſtand der Baus 

gewerfö-Berufsgenoffenichaft in Berlin, 

8) NE 545 aus Grünau (Marf) vom 24. Februar 
1893 über 17M. 50 Pf. an Fromme in Berlin; 

B. Gewöhnliche Briefe mit Werthinhalt: 

1) aus Lubwigsfelde vom 8. Mai 1893 an Wilhelm 
Rieger in Berlin mit 2 M. 75 Pf., 

2) aus Neu: -Ruppin vom 12. Juni i893 an Albert 
Schranz in Alfeld a. d. Leine mit einem Zins—⸗ 
Ichein über 5 M. 25 Pf.; 

C. Loſe aufgefunden: 
1) en Zwanzigpfennigſtüch, 
zwei Fünfpfennigſtücke, eine Freimarke 
10 Pf., eine Verſicherungsmarke zu 20 Pf., 
am 31. Mai 1893 bei Entleerung der Brief⸗ 
ſammeltaſchen in ber Zweigpoſtanſtalt M2 
(Bahnhof), 
2) ein Einthalerftül am 25. Juli 1893 im Bader: 
handiwagen bes Poftamts in Paulinenaue. 
D. Eintchreibbriefe: 
1) aus spart vom 20. März 1893, Me fehlt, 
Fuchs in Weiſhbuniski bei Willkoſiski 
uff \h-Polen), 

2) aus Spandau vom 1. Juni 1893 N? 159 an 
H. Stein in Hamburg, 

3) aus Deeg (Havel) vom 13. Mai 1893 N? 267 
an Frau Ida Rung in Berlin; 

E. Packete: 

1) aus Rathenow vom 1. April 1893 NE 734 an 

9. Schmibt in Grünberg (Schiefien). 


1 vom 
ermann 


4) 
5) 
6) 


7) 


zu 





366 


Perſonalchronik. 


Die Förſterſtelle Melzow in der Oberforſterei 


Im Kreiſe Teltow iſt der bisherige Amtsvorſteher- Oramzow iR vom 1. Oktober d. J. ab dem Förſter 
Stellvertreter, Gemeindevorſteher, Major a. D. Rönne- | Shüge zu Peblenbruch, Oberfoörſterei Glambeck, über- 


berg in Friedenau zum Amtsvorſteher des Amts⸗ 
bezirks II. — Deutſch-Wilmersdorf — und zu deſſen 
Stellvertreter der Gemeindevorſteher Stock in Deutſch⸗ 
Wilmersdorf ernannt worden. 


Der verſorgungsberechtigte Dberjäger, Forſtaufſeher 
Bartels zu Nieder⸗Neuendorf in der Oberfoörſterei 
Falkenhagen iſt zum Königlichen Förſter ernannt und 
demſelben die Förſterſtelle Eiſerbude in der Oberförfterei 
Biejenthal vom 1. Oftober d. %. ab übertragen worden. 


Der verjorgungsberechtigte Oberjäger, Forftaufieher 
Fibiger zu Franfendorf in der Oberförfterei Alt: 
Ruppin ift zum Königlichen Förfter ernannt und dem⸗ 
ſelben die Förſterſtelle Pehlenbruch in der Dberförfterei 


tragen worden. 


Die Förfterfiele Schmödwis in der Oberförfterei 
Coepenid ift vom 1. Ofteber d. %. ab dem Körfter 
Schulz zu Eiferbude, Oberförfterei Biejenthal, über: 
tragen worden. 

Der Gerichtsaffeffor Wer in Eberöwalte ift in 
die landwirthſchaftliche Verwaltung übernommen und 
zum NRegierungsaffelfor ernannt worden. 

Der bisherige Gemeindeichullehrer, Kandidat des 
höheren Lehramts, Schacht, ift als Oberlehrer an der 
4. ſtädtiſchen Realſchule in Berlin angeftellt worden. 

Der bisherige ordentliche Lehrer Simon an der 
Luifen-Schufe in Berlin ift zum Oberlehrer an ber- 


Glambeck vom 1. Dftober d. 3. ab übertragen worden. | jelben Anftalt ernannt worden. 





Alter und Heimath 





Ausweitung von Ausländern aus Dem Herchägebiete.. 





— — — 





Datum 


u Name und Stand | Grund Behoͤrde, 
e = der welche die Ausweifung dee 
3 des Ausgewielenen. Beitrafung. befchloffen hat. He 
1. 2. _ | 3. 4 5 6 
a. Auf Grund des 6 39 des Strafgelegbude‘ 
1Joſef Gloor, Tagner,igeboren am 17. ApriliDiebitahl im wiederholten Kaiſerlicher Bezirks- 29. Juli 
1871 zu Biſchweiler, Rückfall (1 Jahr ſechs Präfident zu Straß:| 18%. 
Kreis Hagenau, Elfaß-| Monate Zuchthaus Taut| burg, 
Lothringen, ſchweize⸗ Erfenniniß vom 18. Fe- 
riicher Staatsangehö⸗ bruar 1892), . 
tiger, 
b. Auf Grund des 8 362 des Strafgejegbude: 
1l Guſtav Hanel, I|geboren am 8. März|Betteln, Königlich preußischer 12. Juni 
Tuchmacher, 1870 zu Bransdorf, Poligei-Präfident zul 1893. 
Bezirk Jaͤgerndorf, Berlin, 
Deſterreichiſch = Schle- 
fien, ortsangehörig zu 
Gr. Raaden, ebendaj., | 
2Johann Iandoured,lgeboren am 9. Maiidesgleichen, Koͤniglich Säaͤchſiſche 17. Juni 
Schneidergeſelle, 1857 zu Jicin, Boͤh⸗ Kreishauptmann⸗ 1893. 
men, ortdangehörig ſchaft Zwickau, 
ebendaſelbſt, al 
3Otto Jaſchik (Jaſik), geboren am 14. Februar Landſtreichen, Koöniglich bayeriſche 27. Juli 
Kellner, 1875 zu Wien, orts⸗ Polizei-Direftion 1893. 
angehörig zu Lufow, Münden, 
Bez. Hollefhau, Mäh⸗ 
ten, L, u 
4| Mathilde Jönſon, geboren am 4. Novemberigewerbömäßige Unzucht, Polizeibehörde zu 28. Juli 
Korſettnaͤherin, 1871 zu Kopenhagen, amburg, 1893. 
daͤniſche Staatsange⸗ 
orige 11. Juni Betteln Königlich bayeriſches/ 27. Juli 
51 Franz Paolicek eboren am 11. y niglich bayeriiche 
5 en 864 zu Chrzin, Be- Bezirksamt Hom-| 1893. 


zirk Schlan, Böhmen, 
| ortsangehörig ebendaſ., 


burg, | 





Amtsblatt. 367 


ge 

















& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Datum 
ul der welche die Ausweilung 
E ver Auawielknen Beftrafung sefhteffen Sat ee 
i. 2. | 3. | 4. | 5. 6. 
6| Johann Rüder, |geboren am 21. Juni Landſtreichen, Königlich Sächſiſche 30. guni 
Bäckergeſelle und Hand⸗ 1873 zu Ottakring bei Kreishauptmann= 
arbeiter, Wien, Bezirf Hernalg, | haft zu Zwickau, 
prtsangehörig zu Kla- | | 
| dern, Böhmen, | | 
7 Joſef Schröter, geboren am 14. Februaridesgleichen, Königlich bayeriihe | 18. Juli 
Feilenhauer, 1873 zu Marjchendorf, PolizeisDireftion 1893. 
Bez. Trautenau, Boͤh⸗ München, 
men, ortsangehörig zu 
Mohren, Bezirf Hohen- 
elbe, ebendaſelbſt, 
8 Johann Stoi, geboren am 28. No-|desgleichen, diejelbe, 20. Juli 
Schloſſer, vember 1869 zu Wien, 1893 


ortsangehörig zu Ga⸗ 
bei, Böhmen, 
9 Johann Tokasky, geboren am 24. Juni Landſtreichen u. Betteln, Stadtmagiſtrat Neu] 19. Juni 
Erdarbeiter, 1839 zu Saletz, Gou⸗ . | Ulm, Bayern, 1893. 
vernement Radom, 
Rußland, ruſſiſcher 


Stantsangehöriger, 
10 Joſef Albert, 34 Jahre alt, geboreniLandftreichen u. Betteln, Großherzoglich badi-| 3. auguft 
Kaufmann, zu Mauer, Bezirk ſcher Landeskommiſ⸗ 1893. 
Wien, ortsangehörig ſär zu Mannheim, 
ebendafelbft, 
11] Johann Hubert |geboren am 27. MailBetteln, Königlih preußifcher| 18. Juli 
Bünnen, Tagelöhner,| 1864 zu Maaßniel, Negierungspräfidenti' 1893. 
Niederland, niederlän- zu Aachen, 
bilder Staatsangehö- 
tiger, 
12 Gottlieb geboren am 6. Maildesgleichen, Königlich Sächfiichel 27. Juni 
Kaltendbrunner, | 1873 zu NRupredts- ee epauptimann- 1893. 


Schuhmacher, hofen, Bezirk Scheibbs, 
Niederoſterreich, orts⸗ 
angehörig ebendaſelbſt, 

13] Julianna Kawka, langeblihd 44 Jahre alt, Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher“ 24. Juni 


ſchaft Leipzig, 


verehelichte Zigeunerin, ortöangebörig zu Selen, Negierungspräfibent 1893. 
h Bezirf Chrzanow, Ga: _ zu Oppeln, 
izien, 
14| Andreas Kawka, ſetwa 14 Jahre alt, desgleichen, derſelbe, desgleichen. 
Zigeunerknabe, ortsangehoͤrig zu Jelen, 
15) Wendelin Kolb, geboren am 10. Maildesgleichen, derſelbe, 15. Juli 
Webergeſelle, 1871 zu Beniſch, Be⸗ 1893 
zirkFreudenthal, Oeſter⸗ 


reichiſch-Schleſien, 
ortsangehoͤrig ebendaſ., 


16 Wenzel Ronralinfa, geboren am 14. Dftober|Betteln, Polizeibehörde zu 9. Auguft 
Arbeiter, 1866 zu Dobrovic, Hamburg, 1803 
öſterreichiſcher Staats⸗ 
angehöriger, 
17 Alois (Louis) Larcher, geboren am 1. Februar Landſtreichen, Koͤniglich bayeriſches 31. Juli 
Eiſendreher, 1874 zu Pitzthal, Be⸗ Bezirksamt Gar: 
zirk Imſt, Tirol, öſter⸗ miſch, 


— 


ur — — 


368 


a nn nn m nn re nn BEL nn m nee nn mn nn ee en a eng 






& Name und Stand | Alter und Heimat) . Grund Behörde, Datum 
u | MM der welche bie Ausweilung Auswei 6: 
E des Ausgewielenen. Beitrafung. beſchloſſen hat. — 
t. 2 | 3 4 3. s. 
















| reichiſcher Staatsan- 
geböriger, 
18 Jankel Roll, geboren im Jahre 1862 Landſtreichen, Königlih ypreußiicher 21. Juli 
Kaufmann, zuSerufalem, Paläftina, Regierungspräfiten| 189. 
zu Oppeln, 
19 Joſef Joſt geboren am 9. Dezemberibesgleichen, Königlich preußifcheri 7. auguf 
Skhaffbaujer, 11843 zu  Sfeffifon, Negierungspräfttent| 1893, 
Hutmacher, Kant. Luzern, Schweiz, zu Potsdam, 
ortsangehörig ebendaſ., 
20 Moritz Levy geboren am 19. Auguſt desgleichen, Koͤniglich ypreußifcher| 9. Auguft 
Schoenfeld, 1854 zu Wilna, Ruf- Negierungspräfident 3. 
Haufirer, fand,  ortsangehörig zu Düſſeldorf, 
ebendafelbft, 
21] Auguft Strobach, |geboren am 13. MärzLandftreihen u. Betteln, Königlich bayerifche] 30. Juli 
Bäder, 1845 zu Walbdörfel, PolizeisDireftion 1893. 
Bezirk Tetichen, Böh-| Münden, 
men, ortsungehörig zu 
Marfersporf, ebendaf., 
22| Pauline Wallach, jangebli 44 Jahre alt, desgleichen, Königlich preußiicher, 24. Juni 
Zigeunerwittwe, ortsangehörig zu Jelen, Regierungspräftdent 1893. 
Bezirk Chrzanow, Ga⸗ zu Oppeln, 


lizien, 


Hierzu Vier Oeffentliche Anzeiger. 
(Die Inſertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Bf. berschnet.) 
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 


Motadam Buchdruderei der A. W. Hayn'ichen Erben. 





379 


Preife im Monat Auguft 1893. 








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Der Regierungs-Präfident. 
Bekanntmachung, 


betreff. die Winterfchonzeit, das Verbot des 
Lachöfanges mit Zug: und Treib:Negen, 
fowie das Verbot des Krebsfanges. 


210. Auf die folgenden Beftimmungen der Aller 
höchſten Verordnung zur Ausführung des Fiſcherei-Ge 
feges vom 8. Auguft 1887 wird hierdurch hingewieſen. 

In ben nachbenannten Gewäſſern: a. in der Nuthe 
von Saarmund an aufwärte, b. in der Nieplig von 
Buchholz bei Treuenbriegen an aufwärts, c. in ber 
Plane von Golzow an aufwärts, d. in bem Belziger, 
Baiger und Fredersdorfer Bach im Kreife Zauch-Belzig, 
e, in dem Boigenburger Strom, der Quillow und ber 
Beeche in den Kreiſen Templin und Prenzlau if ber 
Betrieb der Wifcherei mährend_ter Zeit vom 
15. Oftober Morgent 8 Uhr bia 14 Mosomber Abende 
6 2pr (Binterfe 








“licher 


Genehmigung des Unterzeichneten geftattet. 
($ 3 N? 2.) 

Die Lachs-Fifcherei mit Zug: und Treibs 
Neben ift in der Elbe a. auf der Strede unterhalb 
der Eijenbahnbrüde bei Wittenberge in der Zeit vom 
15. September bis 15. Dezember einschließlich, b. auf 
ter Strede oberhalb der Eifenbahnbrüde bei Witten- 
berge in der Zeit vom 1. Oftober bis SL. Dezember 
einjchlieflih verboten. ($ 3 .AF 4. 

Während der Dauer der Winterfchonzeit 
müffen in den benannten nicht geſchloſſenen Gewällern 
die durd das Fifchereigejeg vom 30. Mai 1874 nicht 
befeitigten ſtändigen Fiſcherei-Vorrichtungen 
binweggeräumt oder abgeſtellt fein. ($ 9.) 

In der Zeit vom 1. November bis 31. Mai 
einjhlieglih it der Kaug von Kriaien Sun 
nicht geigteiienen Geräten nerbuten. 

Gelongen Kroiie wöhrem Ver ES 


Rn Sur 


372 


Bekanntmachungen 

des Königlichen Regierungs⸗Präfidenten. 
200. Einverſtanden mit den Ausführungen Ihres 
Berichtes vom 17. Juli d. I. will Ich hiermit ge: 
nehmigen, daß für einen Zeitraum von ein und einem 
halben Jahre bei der Beſetzung der Stellen von Schutz⸗ 
männern der Königlichen Polizei-VBerwaltungen von ber 
Beftimmung des Zufages 2 zu $ 1 der Grundfäge für 
die Bejegung der Subaltern- und Unterbeamtenftellen 
bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militair- 
Anwärtern abgewichen werben darf, jofern diefe Stellen 
ordnungsmäßig ausgeſchrieben find und ſich Unter- 
offiziere mit einer mindeſtens neunjährigen Militair⸗ 
bienftzeit um diejelben nicht beworben haben. 

Kiel, den 25. Juli 1893. 
(gez.) Wilhelm R. 
(gge3.) Graf Eulenburg. von Kaltenborn. 

An die Minifter bes Innern und des Krieges. 


+ 
Die unter Abweichung von den Anftellungsgrund- 
fägen Angenommenen beziehungsmeije Anzunehmenden 
bürfen nicht den Militairperfonen des Friedensftandes 
angehören. Die Ermwerbung der Bivilverforgungs- 
berechtigung ift den betreffenden Perfonen ausnahmslos 
verfagt, ſofern auf fie nicht $ 1 dritter und vierter Ab- 
fat der Anftelungsgrundfäge Anwendung findet. Die 
einzuftellenden Mannſchaften müflen — fofern es fid 
nicht um ſtädtiſche Nachtwachtmannſchaften handelt — 
in ber Armee oder in ber Marine gedient und min- 
beftend die Charge eines Unteroffiziere erlangt haben. 
Potsdam, den 18. Auguft 1893. 
Der Negierungs-Präfident. 
201. Auf Grund der 88 100e. und f. der Reichs⸗ 
gewerbeorbnung beflimme ich hiermit für ben Be: 
zirf der Maler-, Ladirers und Vergolder-Innung zu 
Potsdam: 

1) daß Streitigfeiten über den Antritt, die Fort: 
jegung oder die Auflöjfung des Arbeitsverhältnifjes 
jowie über die Aushändigung oder den Inhalt des 
Arbeitsbuches oder Zeugniffed auf Anrufen eineg 
ber ftreitenden Theile von der zuftändigen Innungs- 
bebörde auch dann zu enticheiden find, wenn der 
Arbeitgeber, obwohl er das in ber Innung ver- 
tretene Gewerbe betreibt und felbft zur Aufnahme 
in die Innung fähig fein wärde, gleichwohl aber 
der Innung nicht angehört, 
daß die von ber Innung erlaffenen Vorschriften 
über bie Regelung bed Lehrlingsverhälmiſſes, ſo⸗ 


2 


Sr 


und den Nachweis für Gejellenarbeit ge⸗ 

troffenen beziw. unternommenen Einrichtungen 

($ 97 Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung), 

b. derjenigen Cinricdhtungen, melde von ber 
Innung zur Förderung der gemwerbliden und 
techniſchen Ausbildung der Meifter, Gefellen 
und Lehrlinge getroffen find bezw. unternommen 
werden ($$ 97 Ziffer 3 97a. Ziffer 1 und 2), 

c. ded von der Innung errichteten bezw. gu 
errichtenden Schiedsgerihts (K 97a. Ziffer 6) 

in derjelhen Weife und nad demjelben Maßftabe 

beizutragen verpflichtet find, wie die Innungs⸗ 
mitglieder und deren Gefellen. 

Es wird dies mit dem Bemerfen zur öffent- 
lichen Kennmiß gebracht, daß der Bezirk der Innung 
bie Städte Potsdam, Werder und Ketzin und die Ge⸗ 
meinde Nowawes umfaßt. 

Potsdam, den 26. Auguft 18993. 

Der Regierungs:-Präftdent. 

202. Auf Grund der 66 100c. ANF 3 und 100f. 

der Reichsgewerbeordnung beflimme ich hiermit für den 

Bezirf der Fleiſcher-Innung zu Potsdam: 

1) daß Arbeitgeber, obwohl fie ein in der Innung 
vertretened Gewerbe betreiben und felbft zur Auf⸗ 
nahme in die Innung fähig fein würden, gleich⸗ 
wohl der Innung nidt angehören, vom iften 
Januar 1894 ab Lehrlinge nicht mehr annehmen 
bürfen, 
dag von ebendemielben Zeitpunfte ab dieſe Arbeit- 
geber und deren Geſellen zu den Koften 
a. der von der Innung für das Herbergsweſen 

und den Nachweis für Gejellenarbeit getroffenen 
bezw. unternommenen Kinrichtungen (6 97 
Ziffer 2 der Neihägeiverbeorhnumg)) 

b, diefenigen inrichtungen, welche von ber 
Innung zur Förderung der gewerblichen 
und technifchen Ausbildung der Meifter, Ge- 
jelen und Lehrlinge getroffen find bezw. unter- 
nommen werden ($ 97 Ziffer 3, 97a. Ziffer 
1 und 2), 

c. ded von der Innung errichteten bezw. zu 
errichtenden Schiedsgerichts ($ 97a. Ziffer 6) 

in berjelben Weile und nach demfelben Maßftabe 
beizutragen verflichtet find wie die Innungsmitglieber 
und beren Geſellen. 

An die Fleiſcher⸗Innung zu Potsdam. 


2) 


' 


* 
Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen 


wie über die Ausbildung und Prüfung der Lehr- | Kenntnig gebradht, daß der Bezirf der Innung Die 
linge aud) dann bindend find, wenn deren Lehr⸗ | Stadt Potsdam umfaßt. 


herr zu den unter NF 1 bezeichneten Arbeitgebern 
gehört 
3) -daf Arbeitgeber der unter NE 1 bezeichneten Art 


vom 1. Januar 1894 ab Lehrlinge nicht mehr 203. 


annehmen dürfen, 


Potsdam, den 26. Auguft 1893. 
Der Regierungs-Präftvent. 
Communalbezirfsveränderung betreffen. 
Die bisher zum bomainenftscalifchen Gubdelad- 
See im Gutsbezirke Alt-Ruppin gehörige Borlande- 


4) daß von ebendemfelben Zeitpunfte ab diefe Arbeit- |parzeffe 13/12 Kartenblatt 3 der Flurfarte von Lindow 


geber und deren Gejellen zu den Koften 


mit 2,52 ar Flächeninhalt, jest dem Gärtner Fiſcher 


a. der von der Innung für das Herbergsweſen zu Lindow gehörig, iſt durch Beſchluß des Bezirks⸗ 











373 


ausſchuſſes Hierjeldt vom 27. Mär; 1891 von dem 
Gutsbezirke Alt-Ruppin abgetrennt und mit dem Stabt- 
bezirf Lindow vereinigt worden. 
Potsdam, den 4. September 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. - 
iebfeuchen. 
2304. Feftgeftellt ift Die Maul- und Klauen- 
ſeuche unter den Rindviehbefländen des Dominiumd 
Summt, Kreis Niederbarnim, und des Bauerguts⸗ 
beſizers Storbed zu Mögelin, Kreis Wefthavelland. 
Erloſchen if die Maul- und Klauenjeude 
unter dem Rindvieh des Nitterguted zu Trampe, 
Kreis Oberbarnim, unter den Schafen des Ritterguts- 
befigers Jacobs zu Gnewikow und unter dem Rind- 
vieh des Mühlenbefigers Heinri Müller zu Rheins— 
berg, Kreis Ruppin. 
Im ganzen Kreife Ruppin if die Maul- und 
Klauenſeuche nunmehr erloſchen. 
Potsdam, den 5. September 1893. 
Der Negierungsd-Präfident. 
Belanntmachungen 
der Königlichen Negierung. 
Befanntmadhung. _ 
18. Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Be⸗ 
theiligten, daß Gefuche penftonirter oder ausgeſchiedener 
Lehrer und Lehrerinnen um Gewährung von Unter: 
ſtützungen nicht an den Herrn Unterrichtsminifter, jondern 
an uns bezw. an den Herrn Ober-Präfidenten der 
Provinz Brandenburg hierjelbft zu richten find. 
Potsdam, den 30. Auguft 1893. 
Königliche Regierung, 

Abtheilung für Kirchen und Schulweſen. 
te hen des 
Königlichen Polizei: Prafidiums zu Berlin. 
Befanntmadung. 

82, . Die dem Ausmwanderungs-Agenten Julius 
Pietſch hierſelbſt, Invalidenftrage Nr. 121, ımterm 
5. Auguft 1891 . ertheilte Genehmigung zur Ver— 
mittelung von Verträgen mit Auswanderern behufs deren 
Beförderung von Hamburg oder Stettin nad Auftralien 
und Amerifa mit Ausnahme von Brafilien ift am 
heutigen Tage dahin erweitert worden, daß der Ge⸗ 
nannte ald Hauptagent des Auswanbderer-Beförderunge- 
Unternehmers John W. Meyer, Directore der Ham: 
burg-Amerifaniihen Packetſchifffahrts⸗Actien⸗Geſellſchaft 
zu Hamburg, aud befugt if, Berträge mit Aus: 
wanderern behufs deren Beförderung von Antwerpen 

aus nah Canada zu vermitteln. 

Berlin, den 27. Auguft 1893. 

Der Polizei-Präfident. 
Befanntmadung. 

83. Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, melde im 
Herbfte 1893 in Berlin abzuhalten ift, habe ih Termin 
auf Montag, den 27, November d. J. und die folgen- 
den Tage anberaumt. 

Meldungen der in einem lehramte ftehenden -Be- 
werberinnen find bei ber vorgejesten Dienftbehörbe 
ipäteftene bis zum 1. Oftober d. I. Meldungen anderer 


Bewerberinnen bei berjenigen Königlichen Negierung, 
in deren Bezirf die Betreffende wohnt, ebenfalls big 
zum 1. Oftober d. 3. anzubringen. Die in Berlin 
wohnenden Bewerberinnen, welche in feinem Lehramte 
ftehen, haben ihre Meldungen bei dem Königlichen 
Polizei-Präfidium hierſelbſt bis zum 1. Oktober d. J. 
einzureichen. 

Die Meldungen können nur dann Berüdfichtigung 
finden, wenn ihnen die nah 6 A der Prüfungsorbnung 
vom Mai 1890 vorgefchriebenen Schriftflüde 
ordnungsmäßig beigefügt find. 

Die über Geſundheit, Führung und Lehrthätigfeit 
beizubringenden Zeugniffe müſſen in neuerer Zeit aus⸗ 
geftellt fein. 

Die Anlagen jedes 862 find zu 
einem Hefte vereinigt einzureichen. 

Berlin, den 13. Juli 1893. 

Der Minifter der geiftlichen, Unterridtd= und 

Medizinal-Angelegenheiten. 
Im Auftrage: gez. Schneider. 


* . 

Borftehende Befanntmadhung wird zur Sffentlichen 
Kenntmiß gebracht. 

Berlin, den 26. Auguft 1893. 

Der Polizei-Präftdent. 
Polizei-Berordnung. 

SA. Auf Grund der SS 143 und 144 des Geſetzes 
über bie allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (G.⸗S. S. 195 ff.) und der 88 5 ff. des Ge- 
jeges über die Polizei-VBerwaltung vom 11. März 1850 
(G.⸗S. S. 265): wird hierdurh im Anſchluß an Die 
Polizei- Verordnung vom 3. Juli 1893, betreffend Des⸗ 
infeftion bei anftedfenden Krankheiten zc., nah Zu: 
ſtimmung des Gemeindevorftandes für den Stadtfreig 
Berlin Folgendes verordnet: 

$ 1. Die Benugung von öffentlichen Fuhrwerken 
(Lohnwagen, Drojchfen, Omnibus, Pferdebahnen, Eifen- 
bahnen) und von öffentlihen Wafferfahrzeugen zum 
Transport von Cholera-, Pocken⸗, Darm, Fled- und 
Rückfall-Typhus, Dippiheries, Nuhr, Scharlad- und . 
Mafern:Kranfen, ſowie von Choleraverbäcdtigen iſt 
verboten. 

$ 2. Wer dieſe Vorichriften übertritt, wird, fo- 
fern nicht durch die Zumiderhandlung die im $ 327 
des R.-Str.-G.:B. vorgefehene höhere Strafe verwirft 
it, mit Geldfirafe big zu 30 Marf, an deren Stelle 
im Unvermögengdfalle eine Haftftrafe bis zu 10 Tagen 
tritt, beftraft. 

$ 3. Diefe Polizei-Verordnung tritt mit bem 
Tage ihrer Verfündigung in Kraft. 

Berlin, den 26. Auguft 1893. 
Der PolizeisPräftdent. In Vertretung: Friedheim. 

Befanntmahung. 

88. In den Tagen vom 26. bis 28. Auguſt d. J. 
ſind ſämmtliche 890 Flußſchiffe, welche auf Berliner 
Stromgebiet — zwiſchen dem Markgrafendamme und 
der weſtlichen Weichbildgrenze — angetroffen wurden, 
ärztlich auf den Geſundheitszuſtand der Schiffsbevölke⸗ 


374 
rung unterſucht worden. Die Unterſuchungen haben einſtehenden Gebührenordnungen find für d die neue Kirchen⸗ 


befriedigendes Ergebniß gehabt. 
Cholerakranke oder choleraverdächtige 
wurden auf keinem Schiffe aufgefunden. 
Berlin, den 30. Auguft. 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
Befanntmahung. 
S6. Für den Kehrbezirf der Stadt Berlin ift der 
Scornfteinfegergefelle Herr Poethke, Werderſche Rofen- 
firaße 5, nach den Vorſchriften dee Regulativs für den 
Detrieb des Schornfteinfegergemerbee im Stadtbezirf 
Berlin vom 16. November 1888 
ern 5. Dejember 1892 
vom 1. DEtober 1893 ab 
als Bezirfd-Schornfteinfegermeifter angeftellt worden. 
Berlin, den 21. Auguft 1693 


Perjonen 


Koͤnigliches Magiſtrat hieſiger Königl. 
RA idium. Haupt⸗ und Reſidenzſtadt. 
Ver Een bunden n des Königlichen 

Eonfifivoriums der Provinz Brandenburg. 


Deffentlihe. Befanntmadung. 
12. Bon den zufländigen Staats⸗ und Kirden- 
behörden wird die Errichtung einer neuen evangelilchen 
Parodie der Himmelfahrts-Kirhe in Berlin beab- 
fichtiat. 
Der neue Kircheniprengel ſoll abgegrenzt werden 

a. von der St. Eliſabeth⸗Kirchengemeinde durch 
1) die Linie an der hinteren Grenze der auf ber 

Süpfeite der Uſedomerſtraße belegenen Grund- 
ftüde von dem Schneidungspunfte mit der Pa: 
rocdialgrenze gegen die Friedenskirche bis zum 
Schneidungspunfte mit der Mittellinie der 
Huſſitenſtraße, 

die hintere Grenze der Grundſtücke auf der 
Weſtſeite der Huſſitenſtraße von der Ecke der 
Feldſtraße an (das Eckhaus mitgerechnet) bis 
zur hinteren Grenze der auf der Südſeite der 
verlängerten Lieſenſtraße gelegenen Grundſtücke; 
bie zuletzt genannte Linie bis zum Schneidungs— 
punkte mit der Parochialgrenze gegen den St. 
Golgatha⸗Kirchenſprengel; 

b. von der Friedens-Kirchengemeinde durch die Linie 
an der hinteren Grenze der Nordjeite der Rügener- 
ftraße und der Gleimſtraße — von der Parochial⸗ 
grenze mit St. Eliſabeth ab big zur Parodial- 
grenze mit Zion —, ſodaß die nördlichen Eckhäuſer 
der Nügeners und Gfleimftraße, an der Putbuſer⸗ 
und an der Smwinemiinderftraße bei der Friedens⸗ 
gemeinde bleiben. 

Zugleich werden folgende Feſtſetzungen getroffen: 
1) Der Archidiaconus Berlin an St. Elifaberh 
geht, fobald die Mittel zu feiner Befoldung in der neu 
zu bildenden Kirchenfaffe nad) dem Ermeſſen des König- 
lichen Konfiftoriums vorhanden oder ſonſt ficher geftellt 
jein werden, ale Pfarrer an die Himmelfahrts-Kirchen⸗ 
gemeinde über und mit dieſem Zeitpunfte gebt feine 
Stelle an der St. Eliſabeth⸗-Kirche ein. 
2) Die in der Parodie von St. Eliſabeth be- 


2) 


3) 


gemeinde maßgebend. 

3) Das Mitbenutzungsrecht an den ber St. Eliſa⸗ 
beth⸗Kirche gehörigen Begräbnißplägen joll der Himmel: 
fahrts⸗ Kirchengemeinde bis zu der Zeit, wo dieſelbe ſich 
einen eigenen Begräbnißplatz erworben haben wird, 
gegen die bei der Mutterkirchengemeinde beftehenben 
Gebühren ꝛc. und Bedingungen frei flehen. 

A) Für den Fall, daß der von der St. Elijaberh- 
Kirhe an die St. Golgatha⸗Kirche in einer Jahres: 
rente von 4500 M. abzuführende Zuſchuß fünftig weg⸗ 
fallen und die St. Eliſabeth⸗Kirchengemeinde zu dieſem 
Zeitpunfte finanziell unabhängig von den vereinigten 
Kreis-Synoden oder einer ſonſtigen Inſtanz fein follte, 
bat dieſe Kirchengemeinde an die Himmelfahrts-Kirche 
ein Kapital von 30000 M. zu zahlen. Die Auszahlung 
erfolgt nah Maßgabe des frei gewordenen Kapitals. 

Indem wir ten obigen Parschiaf-Regulirungsplan 
hiermit zur öffentlihen Kennmiß bringen, fordern wir 
alle betheifigien @emeindeglieber a I, enwaige Einwen- 
dungen dagegen bis zum 14. September d. 3. 
mährenb ber Zeit von 10 Uhr Borm. ie 2 Uhr Radım. 
in dem Amtezimmer AFP 10 unſerer Geſchäftsräume 
(Schügenftraße 26 1.) bei dem Büreauvorfteher, Rech⸗ 
nungsratp Paucke, oder deſſen Stellvertreter unter 
geeignetem Ausweis über ihre Betheiligung bei ber 
Sache ſchriftlich einzureichen oder minie zu Protokoll 
zu erklären. Berlin, ven 12. Auguft 1 

Königlihes Konfiftorium der Provinz Brandenbing, 

Belanntmachungen des Königliden 

Brovinzial:Schul-Rollegiums. 
16. Auf Anordnung des Herrn Miniflerd der 
geiſtlichen, Unterrichts- und MedizinalsAngelegenheiten 
bringen wir hierdurch zur öffentliden Kennmiß, daß 
Geſuche von im Bezirke Berlin penfionirten bezw. aus⸗ 
geichiedenen Elementarlehrern und Lehrerinnen um Ge⸗ 
währung von Unterflügungen nicht an den Herrn 
Minifter, fondern an den Herrn Oberpräfidenten der 
Provinz Brandenburg beziehw. an und zu richten find. 
Berlin, den 28. Auguft 1893 
Königliched Provinzial-Schuftollegium. 
Befauntmachungen der Königl. Direktion 
der Nentenbant der Provinz Brandenburg. 
Bekanntmachung. 
10. Die Rentenbanf-Kaffe, Kioferfirafe Nr. 761. 
hierſelbſt, wird 
1) die am 1. Öftober d. I. fälligen Zinsjcheine der 

Nentenbriefe aller Provinzen ſchon vom 18. Sep- 

tember bis einjchließlich den 23. September d. J. 

und 

2) die audgelooften, am 1. Oktober d. J. fälligen 

Nentenbriefe aller Provinzen vom 21. bie ein- 

fchließlich den 23. September d. J 
einlöfen und demnächſt vom 1. Öftober d. 9. mit der 
Einlöſung fortfahren. 

Berlin, den 29. Auguft 189. 

Königliche Direktion 
der Rentenbanf für die Provinz Brandenburg. 











I 


3173 


Bekanntmachungen der Königlichen 
@ifenbabn: Direktion zu Berlin. 
AO. Die für die Preußiſchen und Oldenburgiſchen 
Staatseiſenbahnen ſowie die Reichs-Eiſenbahnen in 
Elſaß⸗Lothringen unter dem 19. Auguft d. J. bekannt 


. gemachte Anerdnumg, wonach mit dem 1. Dftober d. J. 


bei der’ Beförderung von Heu und Strob in Wagen: 
ladungen die Geftellung zweier offenen Wagen mit regel- 
mäßiger Ladefähigkeit an Stelle eines offenen Wagens 
von mehr als 7,2 m Länge entfällt, tritt mit dem 
15. Oktober dB. J. auch im Binnen- und Wedhiel- 
verkehr der übrigen, vorflehbend nicht aufgeführten 
Deutschen Eifenbahn-Bermwaltungen, inſoweit dieſelben 
für Heu⸗ und Strohfendungen die Vergünftigung ber 
Geſtellung zweier Wagen eingeführt haben, in Kraft. 
Auf den Binnen-Berfehr der Bayeriſchen Staatseiſen⸗ 
bahnen findet die gegenwärtige Befanntmadung feine 
Anwendung. Berlin, den 2. September 1893 
Königliche Eifenbahn= Direktion 

zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen. 
Aal. Bm 10. September d. J. gelangt der 
Ausnahme-Tarif für beflimmte Streus und 
$uttermittel in neuer erweiterter Form zur Aus— 
gabe; in bdemjelben find die in dem früheren Haupt- 
tarife vom 26. Juni ſowie in den Nachträgen I. vom 
12. Juli und II. vom 1. Auguft d. 3. enthaktenen Be⸗ 
flimmungen wiederholt und überfichtlic zufammengefaßt, 
auch diejenigen Ergänzungen aufgeführt, welche feit der 
Herausgabe des Nachtrages Il. durch beſondere Be- 
fanntmadhungen in Wirkſamkeit gelegt worden find. 
Die neue Ausgabe des Tarifs umfaßt nicht nur den 
Binnenverfehr einer Anzahl Staate- und Privatbahnen, 
jondern insbefondere aud den Wechſel-Verkehr der 
ſämmtlichen Deutſchen Eifenbahn-Bermwaltungen unter: 
einander, inſoweit biefelben dem Ausnahme-Tarife für 
Streu⸗ und Futtermittel beigetreten find. 

Auskunft in Betreff des Ausnahme-Tarifes ertheilen 
auf Verlangen die Güter-Abfertigungftellen, Ausfunfts-, 
Verkehrs⸗ und Tarifs-Büreaus der Deutfchen Eifen- 
bahn: Verwaltungen. Aucd können von dort Eremplare 
bed Tarifed bezogen werden. 

Berlin, den 4. September 1893. 

| Königliche Eiſenbahn-Direktion 
zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen. 

Belanntma ungen der Königlichen 

Eiſenbahn⸗Di ion zu Bromberg. 
AO, Mit Giltigfeit vom 20. Auguft d. 3. bie auf 
Weiteres ift ein proviforiicher Ausnahmetarif für die 
birefte Beförderung von Futtermitteln (Mais, Kleie 
uf. w., Moaljtreber und Schlempen) in 
Bagenladungen von 10000 ks von Stationen ber 
ungarischen Stantgeifenbahnen nad fämmtlichen für den 
MWagenladungsverfehr eingerichteten Stationen unſeres 
Bezirfd in Kraft getreten. Drudftüde dieſes Tarife 
fönnen durch Bermittelung der Fahrfarten- Ausgabeftellen 
unjered Bezirks zum Preife von 50 Pf. Fäuflich bezogen 
werben. Bromberg, den 25. Auguft 1893. 


GBäntafıchhe Brlonhahn-Nirortinn 


Bekanntmachung. 

al. Mit dem 1. September 1893 tritt zum Ber: 
bandsgütertarif zwiſchen den . Stationen bes Bezirke 
Bromberg und der Marienburg:Tlanofaer Bahn der 
Nachtrag 1. in Kraft. Derjelbe enthält neue Fracht⸗ 
ſätze für Lufin und für die Stationen ber Streden 
Marienburg-Mismwalde-Maldeuten und Eilbing-Öfterode 
i. Oftpr., fowie ermäßigte Ausnahmefradtjäge für Ge- 
treide und Mühlenfabrikate. Drudabzüge des Nad- 
trages Fönnen durch die Kahrfarten-Ausgabeftellen ber 
Verbandsſtationen Fäuflic bezogen werden. 

Bromberg, den 19. Auguft 1893. 

Königliche Eiſenbahn⸗Direktion. 
erſonalchronik. 

Im Kreiſe Jüterbog-Luckenwalde iſt an Stelle des 
aus dem Amtsbezirke verzogenen Amtmanns Bader in 
Gebersdorf der Rittergutspächter Rasmus ebendaſelbſt 
zum Amtsvorſteher⸗Stellvertreter des Amtsbezirks X. 
— Gebersdorf — ernannt worden. 

Der verſorgungsberechtigte Oberjäger und Forſt⸗ 
aufſeher Bartels zu Nieder-Neuendorf in ber Ober⸗ 
förfterei Falfenhagen ift zum Königlichen Foͤrſter ernannt 
und demjelben die Förfterftelle Schmödwig in der Ober: 
förfterei Eoepenid vom 1. Dftober d. J. ab übertragen 
worden. Ä 
Der verforgungsberecdhtigte Oberjäger und Forft- 
aufleher Liske zu Dranienburg (Berg) in der Ober- 
förfterei Dranienburg ift zum Königlichen Förſter 
ernannt und demſelben die Förfterfiele Colpin in der 
Dberförfterei Colpin vom 1. November d. 3. ab über: 
tragen worden. 

Die Förfterftelle Wolfsgarten in der Oberförfterei 
Zehdenid ift vom 1. November d. 3. ab dem Körfter 
Sommerfeld zu Colpin, Oberförfterei Colpin, über- 
tragen worden. 

Die unter privatem Patronat ftebende Pfarritelle 
zu Wildenbruch, Diözele Beelitz, fommt durch den Ab- 
gang ihres bisherigen Verwaiters, des emeritirten Pfarrers 
Dreſſel zum 1. November 1893 zur Wiederbefegung. 

Die unter Privarpatronat ſtehende Pfarrftelle zu 
Rohrlack, Diözefe Wufterhbaufen a. D., ift durch bie 
Berjegung ihres bisherigen Inhabers zur Erledigung 
gefommen. Weber die Wiederbejegung har das Patronat 
bereits Beflimmung getroffen. 

Der bisherige Predigtamtsfandidat Ernſt Philipp 
Willy Cunerth ift zum Pfarrer der Parodie Tranfen- 
förde, Diögefe Luckenwalde, beftellt worden. 

Der Lehrer Neumann XV. ift ald Gemeinde 
ſchullehrer in Berlin angeftellt worben. 

Vermiſchte Nachrichten. . 
Borlefungen für das Studium Der Land: 
. wirtbfchaft an Der Univerſität Salle. 

Das Winterfemefter beginnt am 16. Dftober. 

Bon den für dad Winterjemefter 1893/94 angezeigten 
Borlejungen ber hiefigen Univerfität find für Die 
Studirenden der Landwirthſchaft folgende hervorzuheben; 
a. In Rückſicht auf fachwiſſenſchaftliche und 


Aantämeilonichrtftlfie ho Rıflnluınn ınlortunn in 


376 
bag Studium ber Lanbwirthichaft: Geh. Ober-Reg.- | — Finanzwiſſenſchaft: Prof. Dr. Friedberg. — Sozial: 


Rath Prof. Dr. Kühn. — Allgemeine Aderbaulehre: 
Derfelbe. — Thierzuctiehre: Derjelbe. — Spezielle 
Thierzuchtlehre: Prof. Dr. Freytag. — Landwirth⸗ 
Ihaftlihe Buchführung und Abihägungslehre: Der: 
ſelbe. — Molfereimeien: Prof. Dr. Albert. — Ueber 
landwirthſchaftliche Thierhaltung in Verbindung mit 
Demonftrationen: Derjelbe. — Raffentunde und Züd- 
tung landmwirtbichaftlicher Kulturpflanzen mit Ercurfionen: 
Dr. Rümker. — Geſchichte der Randmwirthichaft: Der- 
ſelbe. — Forſtwiſſenſchaft: Prof. Dr. Ewald. — Feld- 
gärtnerei und Samenbau mit praftiihden Demonftra- 
tionen im Obſtbau: J. Müller. — Handelswiſſen— 
daft der Landwirthſchaft: Oeconomie-Rath von 
Mendel-Steinfeld. — Grundzüge der Thier-Ana- 
tomie und Phyfiologie: Prof. Dr. Pütz. — Ueber die 
wichtigften inneren Thierfranfheiten mit befonderer Be- 
rüdfihtigung der Seuchen und Heerdefranfheiten, ſowie 
der auf den Menichen übertragbaren Thierfranfheiten: 
Derjelbe. — Ueber die Hufe der Arbeitöthiere: Der- 
jelbe. — Landwirtbichaftliche Maſchinen- und Geräthe- 
funde: Prof. Dr. Wüſt. — Drainage und Wiejenbau: 
Derjelbe. — Landwirtbichaftlihe Baufunde: Negie- 
rungs⸗Baumeiſter Knoch. — Erperimentals Chemie: 
Prof. Dr. Volhard. — Experimentalphyſik, 1. Theil 
(Mechanik, Akuſtik, Lehre von dem Magnetismus und 
der Eleftricität): Geh. Reg.⸗Rath Prof. Dr. Kinob- 
la uch. — Ausgewählte Kapitel der organ. Chemie: 
Prof. Dr. Bolhard. — Agrifultur-Chemie, 1. Th. 
(die Naturgejege der Ernährung der landwirthſchaftlichen 
Kulturpflanzen): Geh. Reg.-Rath Prof. Dr. Maerder. 
— Technologie der Kohlenhydrate (Randwirthichaftliche 
Nebengewerbe): Derfelbe. — Ausgewählte Kapitel der 
Agrikultur-Phyftologie: Dr. Cluß. — Geſteinslehre als 
Grundlage der Bodenfunde: Prof. Dr. von Fritſch. — 
Paläontologie: Derjelbe. — Mineralogie: Prof. Dr. 
Luedede. — Anatomie und Phyſiologie der Pflanzen: 
Prof. Dr. Kraug. — Einführung in die allgemeine 
Anatomie und Phyfiologie der Pflanzen und Thiere: 
Dr. Brandes. — Pflanzen- und Thiergeographie: 
Dr. Ule. — Bacteriologiſcher Kurſus: Prof. Dr. Rent. 


— Elemente der Zoologie: Prof. Dr. Grenader. — S 


Ausgewählte Kapitel der allgemeinen Zoologie: Der- 
felbe. — Grundzüge der Spftematif des Thierreichs: 
Prof. Dr. D. Taſchenberg. — Naturgefchichte der In⸗ 
fetten: Derjelbe. — Ueber ſchädliche und nügliche 
Thiere: Derjelbe. — Bergleichende Anatomie dee 
Geſchlechtsapparates der Wirbelthiere: Dr. Brandes. 
— Ausgewählte Kapitel der Hygiene für Landwirthe: 
Prof. Dr. Rent. — Phyfiologie der vegetativen Prozeſſe: 
Prof. Dr. Bernftein. — Nationalöfonomie (1. theo- 


gefebgebung des deutichen Reiches (Gewerbe und Arbeiter- 
Verſicherungsrecht) Prof. Dr. Loening. — Handels⸗ 
recht: Prof. Dr. Laftig. — Landwirthſchaftsrecht: Prof. 
Dr. Rümelin. b. In Rückſicht auf allgemeine 
Bildung, insbejondere für Studirende höherer 
Semefter. PBorlefungen aus bem Gebiete der Philo— 
jopbie, Pädagogif, Geſchichte, Literatur und ethiſchen 
Wiffenichaften halten die Prof. Prof. Dr. Dr. Roening, 


Erdmann, Haym, Droyjen, Lindner, Ewald, 
Baihinger, Uphues, Hufferl, Kirchhoff, 
Friedberg, Hergberg, Stammier x. x. 


Theoretiiche und praktiſche Uebungen. Staate- 
wiffenichaftlihes Seminar: Geh. Reg.⸗rRath Prof. 
Dr. Conrad. Statiftifhe Uebungen: Der: 
jelbe. — Nationalöfonomifche Uebungen: Prof. Dr. 
Diehl. — Praktiſche Uebungen im cdemifchen Laboras 
torium: Prof. Dr. Bolhard und Prof. Dr. Döbner. 
— Phyfifaliiches Laboratorium: Prof. Dr. Dorn. — 
Mineralogifche Uebungen für Anfänger: Prof. Dr. 
Luedede. — Paläontologiſche, geognofliihe und 
mineralogifhe Uebungen: Prof. Dr. v. Fritſch. — 
Mifroffopiiches und phyſiologiſches Praktikum: Prof. 
Dr. Kraus. Pflanzendemonflrationen in ben 
Glashäuſern: Derjelbe. Unterfuchungen im 
fryptogamiichen Laboratorium: Prof. Dr. Zopf. — 
Zoologiſche MWebungen: Prof. Dr. Grenader — 
Syſtematiſche Rundgänge im Mufeum und zoologiſche 
Beiprehungen: Dr. Brandes. — Uebungen im land⸗ 
wirtbichaftlich-phyfiologiichen Laboratorium: Geh. Ober: 
Reg.-Rath Prof. Dr. Kühn und Prof. Dr. Albert. 
— Uebungen im Seminare für angewandte Naturfunde: 
Geh. Ober-Reg.-Rath Prof. Dr. Kühn. — Demon: 
ftrationen über landwirthſchaftl. Thierbaltung: Prof. 
Dr. Albert. — Praktiſche Demonftrationen in ber 
Thierklinif: Prof. Dr. Pütz. — Woll-Unterfuchungen 
und Beflimmungen: Prof. Dr. Freytag. — Ted: 
nologifhe Erkurfionen: Geh. Neg.:Rath Prof. Dr. 
Maerder. — Techniſche Erfurfionen und Demon- 
Arationen: Prof. Dr. Wüft. — Zeichnen, Malen und 
peripeftivifched Zeichnen: Akademiſcher Zeichenlehrer 
hend. — Unterridt in der Fechtkunſt und Turn 
unterricht: Fechtmeiſter Feſſel. — Tanzkunſt: Tanz- 
meifter Rocco. — Reitunterricht: Reitlehrer Schreiber. 
Nähere Auskunft ertheilt die durch jede Buchhandlung 
zu beziebende Schrift: Das Studium der Landwirthſchaft 
an der Ilniverfität Halle, Dresden, Schönfeld’ che 
Verlagsbuchhandlung 1893. Briefliche Anfragen wolle 
man an den Unterzeichneten richten. 
Halle a. d. Saale, im Juli 1893. 
Dr. Julius Kühn, Geh. Ober:Reg.-Rath, 


— 


retifher Theil): Geh. Reg.⸗Rath Prof. Dr. Conrad. ordentl. öffentl. Profeifor und Direftor des landwirth⸗ 


— Gedichte der Rationalöfonomie: Prof. Dr. Diehl. 


ſchaftlichen Inſtituts der Univerfttät. 


Hierzu Bier Deffentliche Anzeiger. 
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.) 
Medigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 


Betsvam, Buchdruderei der A. W. Hayn ſchen Erben. 








377 


Amtsblatt 


Ber Königlichen Negieruug zu Potsdam 
und- der Stadt Kerlin. 





Bekanntmachungen 
der Königlichen Minifterien. 
Befanntmadhung, 
betreffend den Anfauf volljähriger Artillerie: Zug: und Reitpferbe. 
28. Zum Anfauf von Artillerie-Reit- und Zug- 
pferden im Alter von 5 bis 8 Jahren find im Bereiche 
der Königlichen Regierung zu Potsdam nachftehende 
Morgens S Uhr beginnende Märfte anberaumt 
worden und zwar: 
am 10. Oktober d. 3. in Neuftadt a. D., 

: 11. ⸗ s = Oranienburg, 

s 13. ⸗ = s Gtradburg 1.-M. 

Bemerft wird hierbei, daß von ber Kommilfion 
nur ſolche Pferde angefauft werben, melde annähernd 
den Ansprüchen, die an die Nemonten ber betreffenden 
Waffe geftellt werden, genügen. Auch dürfen die Pferde 
fi) nicht in dürftigem Yutterzuftande befinden. 

Die erfauften Pferde werden zur Stelle abgenommen 
und jofort gegen Quittung baar bezahlt. 

Pferde mit ſolchen Fehlern, welche nach den Landes⸗ 
gejegen den Kauf rüdgängig maden, find vom Ber- 
fäufer gegen Erftattung des Kaufpreiſes und der Un- 
foften zurüdzunehmen. Krippenfeger find vom Ber: 
faufe ausgeſchloſſen. Die Verfäufer find verpflichtet, 
jedem verfauften Pferde eine neue ftarfe rindlederne 
Trenfe mit flarfem, glatten Gebiß (feine Knebeltrenſe) 
und eine neue flarfe Kopfhalfter von Leder oder Hanf 
mit zwei mindeflend zwei Meter langen Strängen von 
Hanf ohne befondere Vergütung mitzugeben. 

Berlin, den 11. Auguft 1893. 
Kriegsminifterium. NRemontirungs-Abtheilung. 


Befanntmachungen 
des Königlichen MHegierungs:Präfidenten. 
Aerztliche Ueberwachung der Echifffahrteitrafen. 
Nachſtehende 

Bekanntmachung. 

Es wird für den Fall epidemiſcher Verbreitung 
der Cholera beabſichtigt, an den Binnenſchifffahrtsſtraßen, 
wie im Vorjahre, Stationen zur gejundheitspolizei- 
lihen Ueberwachung der Sciffsbevölferung und zur 
Deeinfection der Fahrzeuge einzuridten. Behufs Be— 
jegung der Stationen, ſoweit die dafür verfügbaren 
ärztlihen Kräfte nicht ausreichen follten, werden bhier- 
durch rüflige Aerzte aufgefordert, ſich bei den Herren 
Regierungs-Präftdenten ihres Wohnbezirfs — in Berlin 
bei dem Herrn Poligei-Präfidenten — zu melden. Die 


2053. 


Den 15. September 


— — —e— — — m - — — — — — — 











lung für die Dienftleiftung beträgt 20 Marf 
täglich. 
ß Berlin, den 4. September 1893. 

Der Miniſter 
der geiſtlichen, Unterrichts m Nedizinal. Angelegenheiten. 

ofſſe. 

wird mit der an die Herren Aerzte gerichteten Auffor- 
derung zur öffentlichen Kennmiß gebracht, die an mid 
zu rihtenden Bewerbungen bei den “betreffenden 
Herren Kreis:Phyfifern einzureichen, welde die mit 
ihrem Gutachten begleiteten Bemwerbungs-Gejuhe an 
mich weiterbefördern werden. 

Potsdam, den 8. September 1893. 

Der Regierungs-Präſident. 
Chauſſeegeld-Erhebung für die Chauffee 
Berlin— Königs: Wuiterhaufen bei Neu:-Briß. 

206. Dem Kreife Teltow ift vom Herrn Minifter 
der öffentlichen Arbeiten burdy Erlaß vom 18. Februar 
1893 — IM. 2753 — die Genehmigung ertheilt 
worden zur Errichtung einer Hebeftelle an dem Treff- 
punfte der Berlin— Königs-Wufterhaufener Kreischauffee 
mit der Ringchauſſee beim Buſchkruge und zur Ber: 
fegung der in Station 33/34 der Berlin— Könige 
Wuſterhauſener Chaufjee befindlihen Hebeftelle Neu⸗ 
Brig nad) der neu zu errichtenden Hebeftelle. 

Mit der Chauffeegelderhebung bei der Hebeftelle 
Neu:Brig beim Buſchkruge ſoll am 1. Öftober d. J. 
begonnen werben. 

Potsdam, den 11. September 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 


VBiebfeuchen. 

207.  Feftgeftellt ift der Bläschenausſchlag 
bei einer Kub des Zimmermanns Roſt in Rofenthal, 
Kreis Jüterbog-Luckenwalde, fowie bei dem Gemeinde— 
bullen daſelbſt; der Milzbrand bei einer Kuh dee 
Handelsmannd Höne (zu Friedeberg N.:M. wohnhaft) 
in Neuenhagen, Kreid Niederbarnim; die Maul: 
und Klauenjeuhe unter dem Nindviehbeftande des 
Bauergutsbefigerd Heinemann in Mögelin, Kreis 
Weſthavelland. 

Erloſchen iſt die Milzbrandſeuche in 
Nieden, Kreis Prenzlau; die Maul- und Klauen- 
ſeuche unter den Viehbeſtänden der Befiger in Linum 
und unter dem Rindviehbeflande des Bauergutöbefigerd 
C. Schulze in Seeburg, Kreis Oſthavelland. 

Potsdam, den 12. September 1899. 

Der Regierungs-Präſident. 


378 . 
208. Nachweifung der Markt: ze. 















— Getreide |  Mebrige Marftr 
Es foften je 100 Kilogramm €s 
Rindfeie 





Namen der Städte 


Speifebohnen 
Kartoffeln 


Laufende Nummer 


































































































Angermünde 6 115 
Beeskow — 1.10 
Bernau 15: 8 110 
Brandenburg 15 7 116 
Dahme 15 8 - 90 
Eberswalde 15 8 130 
Havelberg 15 II 1-- 
Jüterbog 15 9 
Ludenwalde 14 8 120 
Perleberg 15 8 1:30 
Potsdam 15 7 1.21 
Prenzlau 15) 5 110 
Prigmalf 15 8 120 
Rathenow 14 5 
Neu-Ruppin 16 15 
Schwedt 15 8 20 
Spandau 15 7 15 
Strausberg 16 9 10 
Teltow 15) 9 15 
Templin 1515 6 — 
Treuenbrietzen 15 3 13 
Wittſtoch 15) 3 . 
Wriegen a. D. 7 

7 














Potsdam, den 12. September 1893. 





209. Rahmweifu 
des Nonatsdurchſchnitts der geicgtien hoͤchſten Tagespreife Steffi 5%, Aufſchlag im Monat Auguft 1893 
Hauptmarftorten des Re ierun 8= eairke Yorsvam. 























E —* 
R 
& fofteten Fra 
r Kreis Bemerlungen 
& Ruppin. 
3 
& 









Für die Kreife Oberbarnim, 






1. 939] 9]32 | 933 Miederbarnim, _ Dianellans 
2. 41 —1— 459 und Teltow fowie für Etadt 
3. HE 2173 2192 Spandau gilt Verlin ale 


Hauptmarftort. 
Der Regierungs-Präfident. 





Potsdam, den 12. September 1893. 





379 


Preife im Monat Auguft 1893. 








Der Regierungs-Präfident. 





Bekanntmachung, 
betreff. die Winterfchonzeit, das Verbot des 
Lachsfanges mit Zug: und Treib-Regen, 
fowie das Verbot des Krebsfanges. 


210. Auf die folgenden Beſtimmungen ber Alters 
hoöchſten Verordnung zur Ausführung des Fifcherei:Ge- 
jeges vom 8. Auguft 1887 wird hierdurch hingerciejen. 

In den nadbenannten Gewäljern: a. in der Nuthe 
von Saarmund an aufwärts, b. in der Nieplig von 
Buchholz bei Treuenbriegen an aufwärts, c. in ber 
Plane von Golzow an aufwärts, d. in dem Belziger, 
Baiger und Fredersdorfer Bad) im Kreife Zauch-Belzig, 
e. in dem Boigenburger Strom, der Quillow und ber 
Beedle in den Kreifen Templin und Prenzlau ift der 
Betrieb der Fifcherei mährend der Zeit vom 
15. Dftober Morgens 6 Uhr bis 14. Dezember Abends 
6 Uhr (Winterfhonzeit) nur mit ausdrücklicher 





Genehmigung des Unterzeichneten geftattet. 
(63.1 2) 

Die Lachs:Fifcherei mit Zug: und Treib: 
Negen ift in der Elbe a. auf der Strede unterhalb 
der Eifenbahnbrüde bei Wittenberge in der Zeit vom 
15. September bis 15. Dezember einfchließlic, b. auf 
der Strede oberhalb der Eifenbahndrüde bei Witten: 
berge in ber Zeit vom 1. Dftober bis SL. Dezember 
einichließlich verboten. ($ 3 NE A 

Während der Dauer der Winterfchonzeit 
müffen in den benannten nicht geichlofienen Gewäſſern 
die durch das Fifchereigefeg vom 30. Mai 1874 nicht 
befeitigten ſtändigen Fifcherei-Voprrichtungen 
binweggeräumt oder abgeftellt fein. ($ 9.) 

In der Zeit vom 1. November bis 31. Mai 
einſchließlich it der Fang von Krebſen in allen 
nicht geſchloſſenen Gewaͤſſern verboten. 

Gelangen Krebſe während der angeordneten Schon⸗ 


380 


zeit lebend in bie Gewalt bes Fiſchers, jo find diefeiben | jeges über die Polizei-Vermaltung vom 11. März 1850 
mit der zu ihrer Erhaltung erforbertigen Bor ht ſofort (G.e⸗S. S. 265) wird hierdurch im Anſchluß an die 


wieder in dag Waffer zu fjegen. ($ 1 

Zumiberhandlungen gegen die vorftehenden Bor: 
jhriften werden, ſoweit biefelben nicht den Straf- 
befiimmungen des Fiſchereigeſetzes oder des Strafgeſetz⸗ 
buches für das Deutſche Reich unterliegen, mit Geld- 
firafe bis zu 150 Marf oder Haft beftraft. 

Potsdam, den 5. September 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
a en ing 
der Röniglichen 

16. Auf Grund des 6 26 des ns über die 
Ausbildung, Prüfung und Anftelung für die unteren 
Stellen des Forſtdienſtes in Verbindung mit dem 
Militärdienſt im Jägercorps vom 1. Februar 1887 
werden bei den Königlichen Regierungen zu Danzig, 
Potsdam, Frankfurt, Stettin, Stralſund, Breslau, Liegnitz, 
Oppeln, Magdeburg, Merſeburg, Stade, Wiesbaden und 
Coblenz neue Notirungen der forſtverſorgungsberechtigten 
Jäger der Klaſſe A. bis auf Weiteres dergeſtalt aus⸗ 
geſchloſſen, daß bei den genannten Behörden nur Mel: 
dungen ſolcher Jäger angenommen werden dürfen, 
welche zur Zeit der Ausſtellung des Forſtverſorgungs⸗ 
ſcheines mindeſtens 2 Jahre im Königlichen Forſtdienſte 
des betreffenden Bezirks beichäftigt find. 

Berlin, den 21. Auguf 1893. 


Der Minifter für Landwirihſchaft, Domänen und Forſten. für 100 Kigr. Weizen (gut) 


Im Auftrage. 


ez. Schule. 
111. 12305. ß 
* 


* 


* 
Vorſtehende Beſtimmung wird hiermit zur Kenntniß 
gebracht. Potsdam, den 7. September 1893. 
Königliche Regierung. 
Zahlungen aus Domainen⸗ nnd Forſtveräußerungen und Ablöfungen. 
17. Unter Bezugn ahme auf die Amtsblatts-Be⸗ 


1885 
16, September „ur5 1809 — Amts⸗ 


— wird im Intereſſe der 


kanntmachungen vom 


38 318 
blatt Stüd 39 S. 403 


Detheiligten wiederholt darauf bingemielen, daß bie 
Einzahlungen aus Domänen: und Forft-Veräußerungg>, 
ſowie Ablöfungs-Gefchäften ohne Unterichied des Be— 
trage an die Regierungs-Dauptfaffe hierjelbft unmittel- 
bar zu erfolgen haben und derartige Zahlungen aus— 
nahmsweiſe nur dann bei einer Spezialkaſſe fattfinden 
dürfen, wenn dies auf bejonderen Antrag des Zuhlungs- 
pflibtigen von und ausdrücklich genehmigt worden ift. 
Potsdam, den 7. September 1893. 
Königliche Regierung, 

Abtbeilung für direfte Steuern, Domänen und Forften. 
— en des 
Königlichen Polizei⸗ iums zu Berlin. 
Polizei⸗Verordnung. 

87. Auf Grund der 88 143 und 144 des Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (©.-5. ©. 195 ff.) und der SS 5 ff. dee Ge- 


Polizei-Berorbnung vom 3. Juli 1893, betreffend Des- 
infefrien bei anftedfenden Krankheuen x, nah Zu: 
fimmung des Gemeindevorftanded für den Stabdtfreig 
Berlin Folgendes verordnet: 

8 1. Die Benugung von Öffentlichen Fuhrwerken 
(Lohnmagen, Droichfen, Omnibus, Pferdebahnen, Eiſen⸗ 
bahnen) und von öffentlihen Wafferfahrzeugen zum 
Transport von Chölera-, Poden-:, Darm-, Fled- und 
Nüdfall-Typhus, Diphtherie⸗, Ruhr⸗, Scharlach und 
Maſern-Kranken, ſowie von Choleraverdächtigen iſt 
verboten. 

5 2. Wer dieſe Vorſchriften übertritt, wird, ſo⸗ 
fern nicht durch die Zuwiderhandlung die im 6 327 
ded R.-Str.:G.:B. vorgefehene höhere Strafe vermirft 
if, mit Geldftrafe bis zu 30 Marf, an deren Stelle 
im Unvermögensfalle eine Haftfirafe bis zu 10 Tagen 
tritt, beftraft. 

5 3. Dieſe Poligei-Verorbnung tritt mit dem 
Tage ihrer Berfündigung in Kraft. 

Berlin, den 26. Auguft 1893. 

Der PolizeisPräfident. In Bertretung: Friedheim. 
Berliner und Gharlottenburger Preife im Monat Auguft 1893. 


Ss, A. Engros-Marftpreije 
im Monatspurdignitt. 
In Berlin: 
16 Marf 27 Hr. n 

⸗ ⸗ bo. (mittel) 15 = 76 

u Ze Do. (gering) 15 = 27 - 
s 2 = NRoggen — 13 = 9% ⸗ 
u bo. (mittel) 13 =: 54 ⸗ 
—— do. (gering) 13 =» 14 - 
ee =: = Gerfte (gut) 16 -» 73 : 
Er Ze bo. (mittel) 15 =: 65 - 
EZ do. (gering) 4 ⸗62 - 
. =: = Safer (gut) 18 =: 93 - 
Zr Ze v0. (mittel) 17 =: 68 + 
a — (gering) ib = 86 - 
eo: ⸗ Erihn (gut) 19 =: 05 = 
er do. (mittel) 17 = 8 =» 
er do. (gering) 16 = 58 =: 
= : =  Ridtitrod 9 =: 95 = 
a 8 =: 14 ⸗ 


Deu 
Monats-Durhihnitt der höchſten Berliner 


Tagespreife einfchlieflich 5% WUuffchlag 
für 50 Klgr. 
Hafer Stro Heu 


im Monat Auguft 9,94 ME., 3,33 Mk., 5,11 ME, 
B. Detail: -Marktpreiie 
im Monatsdurchſchnitt. 
1) In Berlin: 
für 100 Klgr. Erbfen (gelbez. Kochen) 32 Marf — Pf. 
-ESpeiſebohnen (weiße) 3 


W 


.e 2  s  kinfen ⸗ 56 £ 
⸗ - Kartoffeln 9 : 06 = 
- 1 aigr Rindfleiſch v. d. Kule 1 = 40 - 
21 ⸗ (Bauchfleiſch) 1 =» 10 = 


| 








381 


für 1 Klgr. Schweinefleijch 1 Marf 
- 1 ⸗ Kalbfleiſch 1 = ⸗ 
- 1 22Hammelfleiſch 1 = 20 - 
: 1 Speck (geräudert) 1 = 50 : 
= 1 =  Eßbutter 2 = 30 = 
- 60 Stüd Eier 3 =: 08 ⸗ 
2) In eharfottenburg: 
für 100 Klgr. Erbjen(gelbez. Kochen) 39 Mark — Pf., 
= = =  Gpeifebobnen (meife) 5 = — = 
⸗ = ⸗ Linſen 50 — 2 
= =: = Sartoffeln 7 = 07 > 
= 1 RKlgr. Rindfleiih v. d. Kenle 1 = 40 - 
1 = ⸗ (Baudfleiih) 1 = 10 = 
- 1 = Schweinefleiid 1 = 50 = 
- I .  KRalbfleiich 1 = 4 = 
:» 1 = Hammelfleiid il = % =: 
= 1 =  GSped (geräudert) 1 = 60 ⸗ 
= 1 =  @fbutter 2 = 40 - 
- 60 Stüd Eier 3 = 32 + 


©. Radenpreije in den legten Tagen 
des Monats Auguft 1893: 
1) In Berlin: 


für 1 Klgr. Weizenmehl N 1 30 Pf., 
- 1 = Roggenmebl NF 1 30 = 
= 1 = _Öerftengraupe 40 = 
= 1 = _ Gerftengrüge 338 = 
= 1 = Budweizengrüge 40 ⸗ 
- 1 z Hi e 40 =: 
= 1 = Neid (Java) 55 = 
= 1 =  Favasfaffee (mittler) 2 Marf 70 - 
1 =: ⸗ (gelb in 

gebr. Bohnen) 3 =: U ⸗ 
:- 1 = Speifefalz 20 = 
= 1 = Schmeinejchmalz(hiefiges) 1 = 60 - 

2) In Charlottenburg: 
für 1 Klgr. Weizenmehl NF 1 34 Pf., 
«= 1 = Roggenmehl NE 1 28 > 
= 1 = Oerftengraupe 37 ⸗ 
= 1 = Gerftengrüge 44 = 
= 1 = Bruchweizengrütze 40 ⸗ 
: 1 > Hirſe 42 = 
-» 1 = Reis (Java) 61 = 
» 1 = Javasfaffee — 2 Mark 25 - 
= 1 = Tavasfaffee (gelb in 

gebr. Bohnen) 3 20 — ⸗ 
: 1 s» GSpeifejalz 20 = 
- 1 = Scmeineichmalz(hiefiges) 1 =» 37 = 


Berlin, den 8. September 1893. 
Königliched Polizei-Präfidium. Erfte Abtheilung. 


| efanntmadung. 
S9. Unter der Bezeihnung „der Talisman‘‘ 


wird von einem gewiſſen A. Müller in Hamburg für | für die in das 


29 Pf., (kalte Füße und Hände), Nierenleiden, Schwerbörigfeit, 
24 


Magen» und Herzkrankheiten ꝛc. ꝛc. angepriejen. Der 
Apparat, der nur bei Anfeuchtung vermöge feiner Zu⸗ 
fammenfegung weſentlich aus Kupfer: und Zinkdraht 
geringe elektriſche Ströme entwidelt, befigt die ihm zu⸗ 
gefchriebenen Wirkungen nicht. Das Publifum wird 
daher vor feiner Anſchaffung gewarnt. 

Steichzeitig wird bemerft, daß ber ald „Könige 
fiher Gerichts- und Polizei⸗Chemiker“ bezeichnete 
Chemifer Dr. Bein, von dem ein dem Apparat 
günftiges Atteft in der Reklameſchrift abgebrudt ift, 
nicht Chemifer des hiefigen Polizei-Präfidiums ift. 

Berlin, den 30. Auguft 1893. 

Der Polizei-Präftdent. 
Befanntmahung. 
90. Der bisher im Luftgarten abgehaltene Theil 
des Weihnachtsmarktes wird auf Weitered nad) dem 
Arkonaplag und den benadbarten Straßen bezw. 
lägen verlegt. Ä 

Berlin, den 6. September 1893. 

Der Polizei-Präftdent 
Bekanntmachungen der Raiferlichen 
Dber:Boftdireftion zu Potsdam. 

Befanntmahung. 

AB. Die Poftagentur mit Telegraphenbetrieb in 
Neubabelsberg wird zum 1. Dftober d. J. in ein Polts 
amt III. umgewandelt werden. 

Potsdam, den 8. September 1893. 

Der Kaiſerliche Ober-Poftdireftor. 

Befanntmachungen der Königlichen 
: Sauptverwaltung der Staatsſchulden. 

Befanntmahung. 
5. Die am 1. Dftober 1893 fälligen Binsfcheine 
der Preußiſchen Staatsichulden werben bei 
der Staatsſchulden-Tilgungskaſſe — W. Taubenftraße 29 


., | bierfeibft —, bei der Reichsbankhauptkaſſe, ſowie bei ben 


früher zur Sintöhmg benusten Kaſſen und Reichsbank⸗ 
anftalten vom 21. d. M. ab eingelöfl. Auch werden 
die am 1. Oftober 1893 falligen Zinsſcheine der nach 
unſerer Bekanntmachung vom 6. März 1891 mit dem 
1. April deſſelben Jahres auf unſere Verwaltung über⸗ 
gegangenen Eiſenbahn-Prioritäts-Anleihen bei den vor⸗ 
bezeichneten Kaſſen, ſowie bei den auf dieſen Zinsſcheinen 
vermerkten Zahlſtellen vom 21ſten d. M. ab eingelöſt. 

Die Zinsſcheine ſind, nach den einzelnen Schuld— 
gattungen und Werthabſchnitten geordnet, den Ein- 
löfungeftellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches 
die Stückzahl und den Betrag für jeden Werth- 
abfchnitt angiebt, aufgerechnet ift und des Einliefernden 
Namen und Wohnung erfihtlidh macht. 

Wegen Zahlung der am 1. Oftober fälligen Zinjen 
taatsſchuldbuch eingetragenen 


eine „Talisman electric hygiean Chain Company- | $orderungen bemerfen wir, daß die Zufendung dieſer 


London W. C.“ eine den früheren Gichtfetten ähnliche 
„elektriſche Heilkette“ als Heilmittel gegen Gicht, 
Rheumatismus, fowie alle Arten Nervenleiden (ner: 
vöjer Kopf- und Zahnſchmerz, Schlaflofigfeit, Schwäde- 
zuftände), ferner Aſthma, Blutarmuth, Blutſtockungen 


Zinſen mittels der Poſt ſowie ihre Gutſchrift auf den 
Reichsbank-Girokonten der Empfangsberechtigten zwiſchen 
dem 18. September und 8. Oktober erfolgt; Die 
Baarzablung aber bei der Staatsfchulden: 
Tilgungsfafle am 18. September, bei Den 


382 
Negierungs⸗Hauptkaſſen am 25. September | gewöhnlich den Verkehr 1./I1. Klaſſe allein bedienen, iſt 


und bei den mit der Annahme direkter Staatsfteuern außer 
halb Berlins betrauten Kaffen am 2. Oktober beginnt. 

Die Staatsſchulden-Tilgungskaſſe ift für die Zins- 
ahlungen werftäglih von 9 bis 1 Uhr mit Aus- 
ea des vorlegten Werftaged in jedem Monat, am 
legten Monatstage aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet. 

Die Inhaber Preußiſcher Konfols 
machen wir wiederholt auf die durch uns 
veröffentlichten „WUmtlichen Nachrichten über 
das Vreufiifche Staatsfchuldbuch‘” aufmerf: 
fanı, welche Durch jede Buchhandlung für 
AO Pfennig vder von dem Berleger J 
Guttentag in Berlin durch die port für 
415 Pfennig franto zu beziehen find. 

Berlin, den 2. September 1893. 
Hauptverwaltung der Staatsichulden. 
Befanntmachungen 
des Provinzial:Steuer:Direftors. 
Befanntmadhung. 

13. Am 2. Oftober 1893 wird auf dem Grund- 
ſtück Köthenerſtraße Nr. 28/29 hierſelbſt eine vierte Pof- 
zollabfertigungsftelle eröffnet werden, bei ber die 
Sclußabfertigung der für Bemohner des Stadtbezirks W. 
(mit Ausnahme der Beftellbezirfe der Poſtämter 8, 56 
und 64) und der Beftellbezirfe der Poftämter SW. 12, 46, 
47 und A8 eingehenden zolfpflichtigen Poſtſendungen, fo: 
wie der Durdgangsiendungen nad den Ortichaften: 
Friedenau, Großbeeren, Groß-Lichterfelte, Grunewald, 
Lanfwig, Mahlow (Bez. Potsdam), Mariendorf, 
Marienfelde bei Berlin, Rangsdorf, Schmargenpdorf, 
Scoeneberg bei Berlin, Selchow (Marf), Steglig, 
Südende, Teltow, Tempelhof, Wilmersdorf bei Berlin 
und Zehlendorf (Kreis Teltow) erfolgen joll. 
Berlin, den 8. Eeptember 1893. 

Der Provinzial-Steuer-Direftor. 
Befanntmachungen der Königlichen 
Eifenbabn: Direktion zu Bromberg. 

Befanntmadhung. 
A2. Diejenigen Gegenſtände, welche von der Welt⸗ 
Ausſtellung in Chicago zurückkommen und von einem 
durch den Reichskommiſſar ausgefertigten Rückſendungs— 
nachweis begleitet ſind, werden auf den Strecken der 
Preußiſchen Staatseiſenbahnen und der Reichsbahnen 
in Elſaß⸗Lothringen zur Hälfte der tarifmäßigen 
Fracht nach ihrem früheren Ausgangsorte zurück⸗ 
befoͤrdert. In den Frachtbriefen iſt zu vermerken, daß 
die mit denſelben aufgegebenen Sendungen durchweg 
aus Ausſtellungsgütern beſtehen. 
Bromberg, den 27. Auguſt 1893. 
Konigliche Eiſenbahn⸗-Direktion. 
Bekanntmachung. 
N3. Bom 20. September d. J. ab werden in die 
Nacht⸗Schnellzüge 3 und 4 der Strede BerlinsEybdtfuhnen 
und umgelehrt für den Verkehr I/II. Klaffe Durchgangs— 
wagen eingeftellt, welche Durch bedeckte Llebergänge mit 
einander verbunden und mit nummerirten Plätzen ver- 
jehen find. Die Ber “iefer Wagen, welde für 


‘ 


— — — — — —— 


nad Maßgabe der zur Verkehrsordnung erlaſſenen Zu: 
ſatzbeſtimmungen der preußiſchen Staatsbahnen nur gegen 
Löſung bejonderer Plagfarten, außer den eigentlichen 
Sahrfarten, zuläffig. Der Preis einer Platzkarte beträgt 
für die erfte und zweite Wagenflajfe 2 Marf. Kinder, 
welche Fahrkarten löſen müſſen, haben die volle Plag- 
gekühr zu zahlen. Um den Reijenden die Möglichkeit 
zu bieten, ſich einen beflimmten, von ihnen näber zu be- 
zeichnenden Play zu fihern, fintet ein Borverfauf ber 
Plasfarten flatt: 1. in Berlin für den Zug 3 a) im 
internationalen Reifebüreau, Unter den Linden 69, Tags 
vorher, b) in der Fahrkarten Ausgabeftele auf Bahnhof 
Sriedrichftraße am Neifetage bis eine Stunde vor Ab: 
gang des Zuges, 2. in Eydtfuhnen für den Zug A eine 
Stunde vor Abgang bed Zuged. Auf den Zwiſchen⸗ 
Kationen find für beide Züge die Platzkarten bei einem 
Zugbeamten zu löſen. Durch das Belegen eines 
nummerirten Plaßes wird ein Anſpruch auf benfelben 
nicht erworben. Näheres ift bei den Bahnhofsvorfländen 
ber Strede Berlin-Eydtfuhnen zu erfahren. 

Bromberg, den 10. September 1893. 

Königlihe Eilenbahn- Direktion. 

Befanntmachungen der Königlichen 

Eifenbabn:Direftion zu Magdeburg. 
2, Spnderzüge 

zur Magdeburger Meſſe am Sonntag den 17. und 
24. September d. I. 

Hinfahrt: Berlin Potsdamer Bhf. ab 513 Bm. 


Potsdam........ ⸗ 13 
Magdeburg....... an 836 - 
Nüdfahrt: Magdeburg... .. . » ab 1000 Abende. 


Berlin Potsdamer Bhf. an 110 Nachts. 

Tahrfarten, welche zur Rückfahrt außer zu dem 
Sonderzuge auch zu allen fahrplanmäßigen Perfonen- 
zügen — ausichlieglih der Schnellgüge — innerhalb 
3 Tagen — den Löfungstag mitgerehnet — ab 
Magdeburg berechtigen, fünnen bie zum Abgange der 
Züge in Berlin und Potsdam zum Preife von 6,00 M. 
in I. und von 4,00 M. in II. Klaſſe gelöft werden. 
Kinder unter 10 Jahren genießen die übliche 


Preisermäßigung. Auf der Rückfahrt ift einmalige 
Fahrtunterbrechung geftattet. Freigepäck wird nicht ge= 
währt. 


Berlin, den 7. September 1893. 
Königliches Eijenbahn-Betriebsamt. 
(Berlin -Dlagbeburg.) 


Befanntmachungen der Kreisausfchüfle. 
Befanntmadhung. 
26. In unferer Befanntmadhung vom 16. Auguft 
1893 — Amtsblatt Seite 364 — muß es bezüglich der 
unter 1--6 aufgeführten Grundftüde in der Spalte 
„fünftige Gutsbezirke“ 
heißen ftatt Gemeindebezirf Menz 
„Gemeindebezirk Alt-Globſow“. 
Neu-Ruppin, den 1. September 1893. 
Der Kreis-Ausſchuß. 


_” nr ————— 


383 


Perſonalchronik. 


Die Schulamtskandidaten Dr. Hugo Lehm— 


Im Kreife Oſt-Havelland ift an Stelle des vers |grühbner, Johannes Rühle und Mar Dienengräber 
ftorbenen früheren Gemeindevorſtehers Lausmann in|find als Oberlehrer am Gymnafium zu Groß—-Lichter⸗ 
Bornflebt der Gemeinde-VBorflieher Nies ebendafelbfi | felde angeftellt worden. 
zum Amtsvorfleher-Stellvertreter bed Amtsbezirks XXIV. Perfonalveränderungen im Bezirfe der Kaiſer— 


— Bornſtedt — ernannt worden. 
Der bisherige Prediger Earl Franz Otto Papen- 


lichen Dber-Poftdireftion in Berlin. 
Im Laufe ded Monate Auguft find 


brod zu Jaſtrow iſt zum Diakonus an der St. Katha- | ernannt: zum Poſtinſpector der Ober-Poſtdirektions⸗ 


rinen-Rirhe und Mitfrühprediger an der St. Pauli- 
Kirhe zu Brandenburg a. H., ſowie zum Kompaftor 
bei den Evangelifchen Gemeinden zu Wuſt und Prügfe, 
Diözefe Neuftadt-Brandenburg, beftellt worben. 

Der bisherige Diafonus Carl Martin Theodor 
Charles Neidhardt ift zum Archidiakonus an der 
St. Katharinen-Kirche und Mitfrühprediger an ber 
St. Bauli-Kirhe zu Brandenburg a. H., ſowie zum 
Pfarrer bei den evangelifhen Gemeinden zu Wuft 
und Prützke, Diözeje Neuftadt- Brandenburg, beftellt 
worden. | 

Der bisherige Hilföprediger Franz Yerbinand 
Emil Hoener ift zum Diafonus bei der evangelijchen 
Gemeinde in Lichtenberg, Diözefe Berlin-Land IL, 
beſtellt worden. 

Der bisherige Hilfspredigerr Karl Wilhelm 
Ferdinand Ernft Richter ift zum Diafonus der 
Parodie Mariendorf, Diüzefe Cöln-Land II., be- 
ftellt worden. 

Der bisherige Prebigtamts-Kandidat Johannes 
Keßler ift zum Divifionspfarrer und zweiten Garni- 
fonpfarrer in Potsdam ernannt morden. 

Der Schulamtsfandidat Dr. Leo Fernbach ift als 
Oberlehrer in Berlin angeftellt und der 7. ſtädtiſchen 
Realſchule ebendajelbft überwieſen worden. 


— — 


feeretair Siegert, zum Ober-Poftdireftiongjecretair 
der Poſtſecretair Feodor Riedel, zum Ober-Poft- 
affiftenten der Poftaffiftent Sens; 

etatsmäßig angeftellt: als Poftfecretair die PoR- 
praftifanten Berg, Binhold, Fuchs, Heß, 
Klatte, Sensfuß, als Poftaffiftenten die Poſt⸗ 
affittenten Göthert, Noad, Paul Schulg, 
Staab, Szartowicz; 

verfeßt von Berlin: die Poftjerretaire Paſch nad 
Stadtfulza, Reinide nah Schwerin (Medib.), Poft- 
aſſiſtent Schittner nah Neumied; 

nach Berlin: die Softjecretaire Johannes Gartz 
aus Conftantinopel, Mar Schmidt aus Verleberg; 

inden Ruheſtand verſetzt: Poligsretair Dürjelen; 

in den Nubeftand getreten: Ober-Telegraphen- 
affiftent 3. ©. Richter; 

geftorben: Büreauaffiftient Mahnke. 

Perjonal-Beänderung im Bezirfe der König- 
Tihben Eifjenbahn-Direftion zu Berlin. 

Der Königliche Eifenbahn-Stations-Alftftent Buchs 

in Berlin (Bezirk der Königlichen Eifenbahn-Direftion 

zu Berlin) iſt zum Königlichen ifenbahn-Güter- 

Erpedienten ernannt und dem Königlichen Eifenbahn- 

Betriebdamte (Berlin— Sommerfeld) in Berlin zuge: 


theilt worden. 


0 Zfusiweifung von Ausländern aus dem Nihsgbiete.r_öUDmDm 


Name und Stand | Alter und Heimath 











& Brund Behörde, Datum 
we . der welche die Ausweifung . . 
& bes Ausgewieſenen. Beftrafung. beſchloſſen hat. ende 
1. 2. 3. 4. 5 6. 
Auf Grund ded 6 362 des Strafgeſetzbuchs: 
1Henri Chanfigaud,igeboren am 12. Sep-|Randftreichen, Königlich bayerifhel 31. Juli 
Paftetenbäder, tember 1870 zu St. Polizei-Direftion 893. 
Julien, Departement Münden, 
Charente, ortsangehö- 
rg zu St Sean 
dD’Angely, Departement 
Charente, 
2| Emil Eherpillod, Igeboren am 19. Oftober|Betteln und Landſtreichen, Kaiſerlicher Bezirfg-] A. Auguft 
Tagner, 853 zu Cherbreg, Präfidentzulolmar,) 189. 
Kanton Waadt, ſchwei⸗ 
zeriiher Staatsange⸗ 
bhöriger, 
3| Wilhelm Hartig, |geboren am 6. Februar desgleichen, Königlih fähfifcheill. Februar 
Bäckergeſelle, 1842 zu Oberrochlitz, Kreishautmannp⸗ 1893. 


Bezirk Starkenbach, 
Boͤhmen, ortsangehörig 
zu Rochlitz ebendaſ., 


ſchaft Bautzen, 





384 










Alter und Heimath 
welche die Ausweilung | g,gweifungs: 






Name und Etand | 

















* u . der 
E bes Ausgewieſenen. Beitrafung befchloffen hat. Bet — ** 
1. 3. . 

4 Albert Ienton, geboren am 19. Juli Landflreichen, Raiferliher Bezirke] 9. Zuguf 

Kommilfionär, 1870 zu Paris, franz: Präfit ent zu Colmar, 1893. 
zöfiſcher Staatsange⸗ 
höriger, 

5 Joſef Conſtanz geboren am 28. April Landſtreichen u. Beiteln, derſelbe, 12. Auguſt 
Lamboley, 1849 zu Ferdrupt, 1893. 
Schuhmacher, Frankreich, franzöſi⸗ 

ſcher Staatsangehörig., 
6| Andreas Prazak, geboren am 27. Sep-Landſtreichen, Königlihd hayeriichel 3 auguf 
Schloſſer, tember 1872 zu Tho⸗ Polizei⸗Direktion 893. 
masroith, Bezirk Vöd- Münden, 
labrud, Oberöfterreich, 
ortdangehörig ju Kla⸗ 
bava, Bezirk Pilfen, 
Böhmen, 
71 Itzig Raport, |geboren am 10. Auguft!Betteln, Großherzoglich hHeifi-] 14. Auguft 
Bäder, 1869 zu Warſchau, ſches Kreisamt 1893. 
ruffiiher Staatsange- Gießen, 
böriger, 
8Karl Wilke, Bäder,Igeboren am 16. No-Landftreihen u. Betteln, Großherzoglich Badi⸗ 15. Auguf 
vember 1855 zu Tep- ſcher Landesfommij- 1893. 
jär zu freiburg, 


lie, Böhmen, ortsan- 
gehörig ebendafelbft, 





Hierzu Fünf Deffentliche Anzeiger. 


(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 


Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'ſchen Erben. 














Amtsblatt 


ber Königlichen Negierung zu Potsdam 


und der Stadt Berlin. 


Stüf 38. 


Bekanntmachungen der Königl. Minifterien. 
Befanntmadhung. 
26. Auf Grund des $ 74 der Betriebsordnung für 
die Daupteijenbahnen Deutſchlands vom 5. Auli 1892 
it mit Zuftimmung des Reiche Eifenkapn-Amtes die 
Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneifenbahnen 
Deutſchlands vom 5. Juli 1892 — veröffentliht in 
Nummer 36 des Neichögejepblattes vom 5. Juli 1892 
— auf die Eifenbahn von Schoͤnholz nah Cremmen 
von der Eröffnung bes Beiriebes auf ben einzelnen 
Streden ab von mir genehmigt worden. Die in Ge—⸗ 
mäßheit des $ 43 diefer Bahnordnung zur Aufredt- 
erhaltung der Ordnung innerhalb des Bahngebieted 
und hei der Beförderung von Perjonen und Saden in 
Ergänzung des $ 44 der Bahnordnung zu erlaffenden 
Anordnung der Bahnverwaltung werden durch Aushang 
in den Warteräumen nad Maßgabe des $ 46 der Bahn: 
ordnung befannt gemacht werden. 
Berlin, den 15. September 1893. 
Der Minifter der öffentlichen Irbeiten. 


Bekanntmachunge 

des Königlichen Ober⸗ räfibenten. 

Anbringung von Blechtafeln mit aufgedrudter Anweiſung zur 
Wiederbelebung Ertrunfener. 
22. Um die SKenntniß der zur Wiederbelebung 

Ertrunfener geeigneten Maßregeln in möglihft weiten 

Kreifen zu verbreiten, hat der Vorſtand des Deutjchen 

Samariter-Bereind eine dur Zeichnungen erläuterte 

Anweifung zufammenftellen und auf Blechtafeln über- 

druden laſſen, die er unentgeltlih an die Eigenthümer 
und Führer aller Preußiſchen See-, Fluß- und Binnen: 

Ichiffe abzugeben bereit ift, welche in der Empfange- 

Beicheinigung fi zur Anheftung der Tafeln auf ihren 

Schiffen verpflichten. 

Indem ich Vorſtehendes zur Kenntniß der Bethei- 
figten bringe, bemerfe ich, daß die nachſtehenden Be- 
börden zur Bertheilung dieſer Tafeln auserfehen find: 

1) —* olizei⸗Schifffahrts-Büreau zu Berlin, Probſt⸗ 
raße 

2) die Konigliche Polizei⸗Direktion zu Charlottenburg, 

3) Mr jammtlihen Königlichen Landraths-Aemter der 

rovinz, 

4) die Rönigtiche Polizei: Direktion zu Potsdam, 

9) ſowie die Polizei-Verwaltungen zu Brandenburg, 
Epandau, Eroffen, Frankfurt a. O., Cüftrin und 
Landsberg a. W. 

Potsdam, den 8. September 1893. 
Der Ober-Präſident, Staatsminiſter von Achenbach. 








Den 22. September 


1893. 





efanntmachungen 
des Königlichen Megierungs:Bräftdenten. 
205. Auf Grund des 5 100e. NF 3 der Reiche: 
gewerbeorbnung beftimme ich hiermit für den Bezirk. 
ber Innung: Bund der Maurer- und Zimmermeiſter 
zu Belzig 
daß Arbeitgeber, obwohl fie ein in ber Innung ver- 
tretened Gewerbe betreiben und ſelbſt zur Aufnahme 
in die Innung fähig jein würden, gleichwohl der 
Innung nicht angehören, vom 1. Janılar 1894 ab 
Lehrlinge nicht mehr annehmen dürfen. 

Es wird dies mit dem Bemerfen zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß der DBezirf der Innung den 
Kreis Zauch-Belzig — ausſchließlich den Bezirk der 
Lehniner Baugewerks-Innung — umfaßt. 

Potsdam, den 14. September 1893. 

Der Regierungs-Präſident. 

Bekanntmachung. 
206. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung, 
betreffend die Einrichtung von Gontrolflationen zur 
gejundheitlihen Weberwadhung des Schifffahrtsverfehre 
vom 1. d. M., Ertrablatt zum Amtsblatt Seite 369 
wird befannt gemadt, daß der Dienfibetrieb auf den 
Controlftationen Eberswalde und Fürſtenwalde bie 
auf Weiteres eingeftellt worden if. Die Eontrofftation 
Potsdam, deren Revifionsftellen ſi ch jetzt an der Nedlitzer 
Brücke und auf dem Hoffmann'ſchen Grundſtücke nahe 
der Glienicker Brücke befinden, bleibt zunächſt noch 
beſtehen. 

Potsdam, den 16. September 1893. 

Der Negierungs-Präfident. 
Graf Hue de Orais. 
Bolizei-Berordnung. 
207. Auf Grund ber SS 6, 12 und 15 des Ge: 
ſetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 
(Geſ.⸗S. S. 265) und der 88 137 und 139 des Landes⸗ 
vermaltumgögelebes vom 30. Juli 1883 (Geſ.⸗S. 
195) wird für den Umfang des Negierungsbezirfs 
—28 mit Zuſtimmung des Bezirksausſchuſſes Fol⸗ 
gendes verordnet: 
Einziger Paragraph. 

Die Polizeiverordnung vom 7. September 1892 
— Extrablatt zum Amtsblatt vom 9. September 1892 
Seite 375 — über dad Berlaffen von Eifenbahnzügen 
durch aan en ke e Reiſende wird ea aufgehoben. 

Potsdam, den 20. September 1893. 
Der Negierungs-Präfident. 
In Vertretung: Lucanus. 


‘ 
\ 


386 


Neglement 
über die Ausführung der Wahlen zum Haufe der Abgeordneten 
für den Umfang der Monardyie mit Ausnahme der Hobenzollernjchen 
Lande. 


208. Unter Aufhebung des Reglemente vom Aten 
September 1882 werden zur Ausführung der Ber- 
ordnung vom 30, Mai 1849, des Geſetzes vom 11ten 
März 1869, des 8 2 des Gefeges vom 23. Juni 
1876, des $ 10 des Geſetzes vom 18. Februar 1891 
und des Geſetzes, betreffend Aenderung des Wahlver- 
fahrend, vom 29. Juni 1893 für den Umfang der 
Monardie mit Ausnahme der Hohenzollernichen Lande 
die folgenden näheren Beftimmungen getroffen. 


I Wahl der Wahlmänner. 

$ 1. Die Landräthe oder, im Kalle des $ 6 der 
Verordnung vom 30. Mai 1849, die Gemeinde-Ber- 
waltungsbehörden, haben die Aufftellung der Urmähler- 
liften zu veranlaffen ($ 15 der Verordnung). 

Diejelben Behörden haben gleichzeitig die Urwahl- 
Bezirfe (F5 5 6 7 der Verordnung) abzugrenzen und 
die Zahl der auf jeden derjelben fallenden Wahlmänner 
(SS 4 6 7 der Verordnung) feftzufegen. 

Die Zahl der Wahlmänner des Urwahl-Bezirks 
und bejjen allgemeine Abgrenzung ift auf der Urwähler- 
life ($ 3 des Neglementd) anzugeben. 

$ 2. Kein Urmwahl-Bezirf darf weniger ale 750 
und mehr ald 1749 Eeelen umfaffen. 

Bei Berechnung der Geelenzahl find die zum 
aktiven Deere gehörigen Militairperfonen ber Eivil- 
bevölferung hinzuzählen. 

Maßgebend ift die bei der Teßten allgemeinen 
Bollszählung ermittelte ortsanweſende Bevölkerung. 

Wird danach bei der Bildung der Urmwahl-Be: 
zirfe die Zufammenlegung von Gemeinden (Drtd- 
Kommunen, jelbfifländigen Gutsbezirken u. |. mw.) aus 
verjchiedenen Amtsbezirfen ber im 6 1 dee Neglements 
bezeichneten Bebörben erforderlich, fo find hierüber bie 
näheren Anordnungen durd die nädft höhere Ber: 
waltungsbehörde zu treffen. 

Die Bewohner ber von ihrem Hauptlande ge- 
trennt liegenden Gebietstheile müfjen, ſoweit fie in ſich 
feinen Urwahl⸗-Bezirk bilden fünnen, mit nächſtgelegenen 
Gemeinden ihres Hauptlandes zufammengelegt werben. 

Sonft muß jeder Urwahl:Bezirf ein möglichft 
zujammenhängendes und abgerundeteds Ganzes bilden. 

$ 3. Die Aufftellung der Urwählerliſte liegt der 
Gemeinde-Berwaltungsbehörde (in ſelbſtſtaͤndigen Guts⸗ 
bezirfen dem Gutsvorfteher) ob. In Gemeinden, die 
in mehrere Urwahl-Bezirke getheilt find, erfolgt die Auf- 
ftellung der Urmwählerliften nach den einzelnen Bezirken. 

Dei jedem einzelnen Namen ift der Betrag ber 
bireften Staatsſteuern (Einfommenfteuer, Bewerbeitener 
einichließlich der Betrieböfteuer, Grund- und Gebäude 
fteuer) anzugeben, den der Urmwähler in der Gemeinde 
oder in dem aus mehreren Gemeinden zufammengefegten 
Urmabl- Begirte zu entrichten hat. | 

Bom 1. Aprit 1895 ab erftredt fih der anzufegende 


Steuerbetrag nicht nur auf die dann noch zur Hebung 
gelangenden direkten Staatsfteuern (Einfommen- nebft 
Ergänzungsfteuer und Gewmerbefteuer für den Gewerbe⸗ 
betrieb im Umberziehen), fondern auch auf bie direkten 
Gemeinde:, Kreis: und Provinzialfteuern — in ber 
Provinz Heffen-Naffau auch Bezirköfteuern —, welche 
der Urmwähler zu entrichten bat. Dabei treten an 
Drten, wo direkte Gemeindefleuern nicht erhoben werben, 
an deren Stelle die vom Staate veranlagte Grund», 
Gebäude- und Gewerbefteuer. 

Direfte Steuern, welche außerhalb der Gemeinde 
oder ded aus mehreren Gemeinden zuſammengeſetzten 
Urmahl-Bezirfes in Preußen zu entrichten find, fommen 
auf Antrag des betreffenden Urwählers mit zur Anz 
rechnung, wenn ihr Betrag der mit Aufftellung der 
Urmwäbhferlifte betrauten Behörde ſpäteſtens innerhalb 
der in 6 A des Neglements vorgeichriebenen Einſpruchs⸗ 
frift glaubwürdig nachgewieſen wird. 

Für jede nicht zur Staatseinfommenfleuer veran- 
fagte Perſon ift an Stelle diefer Steuer ein Betrag 
von drei Mark zum Anjas zu bringen. Dies hat auch 
in dem Falle zu gefcheben, daß für einen foldyen Ur— 
wähler eine andere, von ihm zu entrichtende birefte 
Staats- oder Gemeinbefteuer anzurechnen ift. 

In Helgoland if nur die dort zur Hebung 
fommende Einfommenfteuer in Anrechnung zu bringen. 

$ 4. Die Urmählerlifte ift von der Gemeinde- 
Berwaltungsbehörde in jeder Gemeinde (Drts-Kommune, 
ſelbſtſtändigem Gutöbezirfe u. |. w.) drei Tage lang 
öffentlich auszulegen. Daß und in welchem Lokale 
dies gefchieht, ift beim Beginne der Auslegung in 
ortsüblicher Weife befannt zu machen. 

Innerhalb drei Tagen nad diefer Bekanntmachung 
ſteht es Jedem frei, gegen die Richtigfeit oder Voll⸗ 
fHändigfeit der Lifte bei der Behörde, welde die Aus- 
legung bewirft bat, oder dem von bdiefer zu bezeich- 
nenden Kommiſſar oder der dazu niedergelegten Kom⸗ 
miffion feine Einwendungen ſchriftlich anzubringen oder 
zu Protofoll zu geben. 

Die Entiheidung darüber erfolgt in den Städten 
burch die Gemeinde⸗Verwaltungsbehörde, auf dem Rande 
durch den Landrath, mit der Maßgabe, daß diejelbe 

im Regierungsbezirf Wiesbaden in den im $ 22 der 

Kreisordnung für die Provinz Hefjen-Naflau vom 

7. Juni 1885 (Geſetz-Samml. S. 193) aufge- 

führten Städten, 

in der Provinz Hannover in denjenigen Städten, 
auf melde die Dannoverfche revidirte Stäbtes 

Ordnung vom 24. Juni 1858 (Hannoverjche 

Geſetz Samml. S. 141) Anwendung findet, 
den Gemeinde-Bermwaltungsbehörden zufteht. 

Die Urmwäphlerliften find mit einer Beicheinigung 
über die nad ortsüblicher Bekanntmachung während drei 
Tagen erfolgte Öffentliche Auslegung, fowie darüber zu 
verjehen, daß innerhalb der Neflamationgfrift feine 
Reflamationen erhoben oder die erhobenen erledigt find. 

Beide Beicheinigungen liegen der Behörde ob, 
welche die Auslegung bewirkt hat. In dem Falle aber, 














387 


dag biefer Behörde nicht aud die Enticheibung über bie 
Reflamationen zufteht, und ſolche erhoben werben, hat 
fie die Urwähkerliſten nur rüdfichtlich der Auslegung zu 
bejcheinigen und jofort nad Ablauf der Reflamationg- 
frift nebft den eingegangenen Reflamationen, fomie dem 
Attefte, daß feine weiteren, als die beigefügten Rekla⸗ 
mationen angebradt find, der zur Entſcheidung über 
dieſelben berufenen Behörde einzureichen, melde nad 
Erledigung der Reflamationen die bezügliche Beſcheini⸗ 
gung auszuftellen hat. 

$ 5. Nach Auslegung der Urmählerliften wird Die 
Aufftellung der Abtbeilungsliften in folgendem Verfahren 
bewirft: 

Nach Anleitung des anliegenden Formulare werben 
die Urmwähler in der Ordnung verzeichnet, daß mit dem 
Namen des Höchfibefteuerten angefangen mird, bann 
derjenige folgt, welcher nächft jenem die höchſten Steuern 
entrichtet, und fo fort bis zu denjenigen, welche Die ge- 
ringfte Steuer zu zahlen haben. Zulegt find diejenigen 
Urmwähler einzutragen, für melde nur der Betrag von 
drei Marf an Stelle der Staatdeinfommenfleuer gemäß 
$ 3 des Neglements in Anfag zu bringen if. 

Alsdann wird die Gefammtjumme aller Steuern 
berechnet, und endlich die Grenze der Abtheilungen da- 
durch gefunden, daß man .die Steuerfumme der einzelnen 
Urmwähler fo Tange zujammenrechnet, bis das erfte und 
dann das zweite Drittel der Geſammtſumme aller 
Steuern erreicht iſt. 


Die Urwähler, auf welde das erfte Drittel fällt, 
bilden die erfte, diejenigen, auf welche Das zweite Drittel 
fällt, Die zweite, die übrigen die dritte Abtbeilung. In 
bie erfte, beziehungsweiſe zweite Abtheilung gehört auch 
derjenige, deſſen Steuerbetrag nur theilweiſe in das 
erfte, beziehungsweife zweite Dritttheil fällt. Wird bei 
Bildung der erſten Abtheilung das erſte Dritttheil hier- 
dur überjchritten, jo wird bei Bildung der beiden 
folgenden Abtheilungen nur derjenige Theil der Ge- 
jammifteuer zu Grunde gelegt, welder nicht von den 
Urwählern ber erflen Abtheilung getragen wird, ber: 
geftalt, daß diejenigen, melde die Hälfte dieſes Reſtes 
ber Gejammtfteuer tragen, die zweite und die übrigen 
bie dritte Abtheilung bilden. 

Ergiebt fih nah Vorſtehendem, daß Urmwähler, 
welche zu einer Staatsfleuer nicht veranlagt find, in 
die zweite oder erfte Abtheilung gelangen würden, fo 
find dieſelben gleichwohl der dritten Abtheilung zuzu- 
theilen und bie für fie in Anſatz gebrachten Steuer- 
beträge von der für die erfle und zmeite Abtheilung 
berechneten Steuerfumme abzuziehen. Diejenigen Ur- 
wähler, auf welche die erfle Hälfte der übrig bleibenden 
Summe ganz ober theilweije entfällt, bilden dann bie 
erfte, die Übrigen, nicht zur dritten Abtheilung gehörigen 
Urmähler die zweite Abtheilung. 

‚Kein Wähler fann zwei Abtheilungen zugleich an- 
gehören. Läßt ſich bei gleihen Steuerbeträgen nicht 
entſcheiden, welder unter mehreren Wählern zu einer 
beftimmten Abtheilung zu rechnen iſt, jo giebt die alpha- 


betifche Ordnung ber Kamiliennamen, bei gleichen Namen 
dag Loos, den Ausschlag. 

$ 6. In Gemeinden, welhe für fih einen Urs 
wahl-Bezirf bilden, und in Urmahl-Bezirfen, welde aus 
mehreren Gemeinden beftehen, wird nur eine Abthei- 
fungstifte angefertigt. Im erfteren Kalle ftellt dieſelbe 
die Gemeinde-Vermwaltungsbehörbe, im letzteren Kalle 
der Landratb auf. In Gemeinden, welche in mehrere 
Urwahl-Bezirfe getheilt find, wird für jeden Urwahl⸗ 
Bezirf eine beſondere Abtheilungslifte von der Ge: 
meinde-Berwaltungsbehörbe angefertigt. 

$. 7. Die Feftftelung der Abtheilungstiften erfolgt 
durch die im 6 1 des Reglemente bezeichneten Behörden. 

Diefelden Behörden Haben aud die im 2. Abſatz 
des $ 16 der Verordnung gedadhten Funktionen wahr- 
junehmen, 

$8. Nah Feſtſtellung der Abtheilungsgrenzen 
bfeibt für die Reihenfolge. der Urwähler innerhalb der 
Abtheilungen diefelbe Ordnung nad den‘ Stenerfägen 
maßgebend, in welder die Urmähler bei Aufftellung der 
Abtheilungslifte verzeichnet worden find ($ 5 des eg: 
lements). Die gleichbefteuerten Urwähler derjelben Ab: 
theilungen und die fteuerfreien Urwähler werden alpha= 
betifch nach Familiennamen und bei gleihen Namen 
durch das Loos geordnet. 

$ 9. In Betreff des Reklamationsverfahrens gegen 
die Abtheilungstifte, insbeſondere auch in Betreff der 
Auslegung und der Beicheinigung berjelben, kommen 
die Borfchriften des SG A des Neglementd mit der 
Maßgabe zur Anwendung, daß die öffentliche Auslegung 
der Abtheilungsliften in dem betreffenden Urmwahl- 
Bezirke, oder doch in dem Gemeindebezirfe, wenn 
folder aus mehreren Urwahl-Bezirfen befleht, ftatt- 
zufinden hat, jomie daß die vorgejchriebenen Beſcheini⸗ 
gungen der Abtheilungslifte durch diejenige Behörde zu 
bewirfen find, melde über die NReflamationen zu ent- 
ſcheiden hat. 

Nachdem. die Abtheilungsfifte durd die Beicheini« 
gung, daß feine Neflamationen gegen diejelbe erhoben 
oder die erhobenen erledigt find, abgejchloffen worden, 
ift jede fpätere Aufnahme von Urmwählern in dieſelbe 
unterjagt. 

Sie ift demnächſt dem Wahlvorfieher Behufs Be⸗ 
nugung bei der Wahl zuzuftellen. 

$ 10. Die jämmtliden Urmähler des Urmahl- 
Bezirfs werden zu einer, für die Wahlbetheiligung 
moͤglichſt günftigen, von den im $ 1 des Neglemente 
bezeichneten Behörden zu beftimmenden Stunde dee 
Tages der Wahl in ortsüblicher Weile zujammen- 
berufen, wobei zugleich das Wahllofal und der Name 
des Wahlvorfteherd, fomie jeined Stellvertreterd befannt 
zu maden ift. 

Darüber, daß dieſes gefchehen, haben die Behörden, 
welche die Auslegung der Urwählerliſten bewirkt haben 
($ A des Reglemente), Ipäteflend im Wahltermine dem 
Wahlvorſteher eine Beicheinigung einzureidhen, melde 
dem Protofolle (5 22 des Reglements) beizufügen ift. 

$ 11. In den Provinzen Schleswig-Holftein und 





388 


Hannover kann für folhe Wahlbezirke, welche ganz 
oder theilweiſe aus Inſeln befteben, je nach der Dert- 
lichfeit und dem Bebürfniffe von einer Wahlverſamm⸗ 
lung für den ganzen Bezirf abgefehen und von dem 
Regierungs - Präfidenten die Abhaltung von Wahlver- 
ſjammlungen für einen Theil des Bezirfd oder für jede 
einzelne Inſel angeordnet werden ($ 2 Nr. 1 des 
Geſetzes vom 11. März 1869). 

Der Wahlvorſteher ift dann verpflichtet, die Wahlen 
an den verichiedenen Orten in einem Jeitraume von 
höchſtens drei Tagen, mit Einichluß des von dem Mi⸗ 
nifter des Innern beflimmten Tages der Wahl, in 
Ausführung zu bringen. In eiper gleich langen Frift 
ift die etwa erforderliche engere Wahl zu bewirfen. _ 

Der Wahlvorfteher ernennt an jedem Orte, wo er 
eine Wahlverſammlung abhält, neue Beifiger, erforder: 
lichen Falls auch einen neuen Protofollführer. 

Bon dem Wahlvorftande besjenigen Ortes, wo 
die Teste Wahlverfammlung ftattfindet, wird die Wahl⸗ 
verhandlung abgeichlojfen und das Ergebnif verfünbet. 

Wird eine engere Wahl nöthig, jo ftellt der Wahl: 
vorfteher die Kandidatenliſte für dieſelbe nah $ 17 
dieſes Neglements fe. Er läßt alsdann jogleich die 
Berfammlung, in welder bie erfte Wahlhandlung ge- 
ihloffen wurde, durd weitere Abflimmung den neuen 
Wahlaft beginnen, und führt denjelben demnädhft in 
ben anderen Orten, nad den oben gegebenen Beftim- 
mungen, zum Schluß. 

$ 12. Der Wahloorfteher ernennt aus der Zahl 
der Urmwähler des zoaptbegirfee den Protofollführer und 
3 bie 6 Beiftger ($ 20 der Verordnung). 

Dei einer von einer einzelnen Abtheilung vorzu- 
nehmenden Nachwahl können erforderlichen Falles zu 
Beifigern oder zum SProtofollführer Urmähler einer 
anderen Abtheilung befjelben Urwahl-Bezirkes ernannt 
werden. 

$ 13. Die Wahlverhandlung wird damit er- 
öffnet, daß der Wahlvorfleber den Protofollführer und 
die Beifiger mitteld Handſchlages an Eidesſtatt ver- 
pflihtet. Er weiſt auf die für die Wahl maßgebenden 
gejeglihen und reglementarifhen Beltimmungen bin, 
von denen ein Abdrud im Wahllofale auszulegen iſt. 

Jeder nicht ſtimmberechtigte Anmejende wird zum 
Abtreten veranlaßt und fo die Verſammlung Fonftituirt. 

Später erfcheinende Urwähler melden ſich bei dem 
Wahlvorſteher und können an den noch nicht geichloffenen 
Abftimmungen Theil nehmen. 

Die Anweſenheit ſolcher nicht flimmberecdtigten 
Herjonen, ohne deren Thätigfeit der zmedentiprechende 
und ordnungsmäßige Verlauf der Wahlverhandlung nad 
dem Ermefjen ded Wahlvorftehers nicht möglich if, iſt 
vorübergehend zuläffig. 

Abweſende fönnen in feiner Weile durch Stell- 
vertreter oder fonft an der Wahl Theil nehmen. 

Die dritte Abtheilung wählt zuerfi5 die 
erfte zufegt. Sobald die Wahlverhandlung einer Ab- 
theilung geichloffen ift, werden die Mitglieder derjelben 
zum Abtreten veranlakt 


$ 15. Der Protofollfführer ruft die Namen der 
Urmähler abtheilungsmweife in derjelben Kolge auf, wie 
fie in der Abtheilungsliſte verzeichnet find ($6 5 und 
8 des Reglemente), wobei mit dem Höchfibefteuerten 
angefangen wird. jeder Aufgerufene tritt an den 
zwiichen der VBerfammlung und dem Wahlvorſteher auf: 
geftellten Tiſch und nennt unter genauer Bezeichnung 
den Namen ded Urwählers, welchem er feine Stimme 
geben mil. Sind mehrere Wahlmänner zu mählen, 
jo nennt er gleich fo viel Namen, ale deren in der 
Abtheifung zu wählen find. Die genannten Namen 
trägt der Protofollführer neben den Namen des Ur: 
waͤhlers und in Gegenwart defjelben in die Abtheilungs: 
Iifte ein, oder Täßt fie, wenn derſelbe es wünſcht, von 
dem Urmähfer felbft eintragen. ' 

$ 16. Die Wahl erfolgt nach abjoluter Mehrheit 
der Stimmenden. 

Ungültig find, außer dem Kalle dee 8 22 der Ber: 
ordnung, jolde Wahlſtimmen, welche auf andere, ale 
die nach 6 18 der Verordnung, oder nach $ 17 diefes 
Neglements wählbaren Berfonen fallen. 

Ueber die Bültigfeit einzelner Wahlſtimmen ent- 
Icheitet der Wahlvorſtand. 

$ 17. Someit fih bei der erflen ober einer fol- 
genden Abſtimmung abjolute Stimmenmehrheit nicht er: 
giebt, fommen diejenigen, welche die meiften Stimmen 
haben, in boppelter Anzahl der noch zu mwählenden 
Wahlmänner auf die engere Wahl. 

FR die Auswahl der hiernach zur engeren Wahl 
zu dringenden Perfonen zweifelhaft, weil auf zwei’ oder 
mehrere eine gleiche Stimmenzahl gefallen ıft, fo ent: 
ſcheidet zwiſchen diefen das Loos, welches durch die 
Hand des Vorſtehers gezogen wird. 

Eine engere Wahl findet auch dann flatt, wenn 
bei der erſten Abftimmung die Stimmen zwiſchen zmei 
oder — wenn es fih um die Wahl von zmei Wahl: 
männern handelt — zwijchen vier Perſonen ganz glei 
getheilt find. Tritt diefer Fall dagegen bei einer ſpä— 
teren Abftimmung ein, fo enticheider das Loos zwiſchen 
ben zwei beziehungsweiſe vier Perfonen. 

Wenn bei einer Abftimmung die abfolute Stimmen- 
mehrbeit auf mehrere, als die noch zu mwählenden Wahl: 
männer gefallen ift, jo find diejenigen derjelben gewählt, 
welche die höchfte Stimmenzahl haben. Bei Stimmen: 
gfeihheit enticheider auch bier das Tone. Iſt aber die 
Stimmengleichheit bei der erften Abflimmung eingetreten, 
jo findet zunächſt zwiſchen denen, melde eine gleiche 
Stimmenzahl erhalten haben, eine engere Wahl ftatt. 

$ 18. Die gewählten Wahlmänner müſſen ſich, 
wenn fie im Wahltermine anmefend find, fofort, fonft 
binnen drei Tagen, nachdem ihnen die Wahl angezeigt 
ift, erflären, ob fie biejelbe annehmen, und, wenn fie in 
mehreren Abtheilungen gewählt find, für welche derfelben 
fie annehmen wollen. 

Annahme unter Proteft oder Vorbehalt, ſowie dag 
Ausbleiben der Erflärung binnen drei Tagen, gilt als 
Ablehnung. 











'389 
Jede Ablehnumg hat für die Abtheilung eine neue | fcheine auszuhändigen, auf den legteren aber die richtig 


Wahl zur Folge. 

$ 19. Erfolgt die Ablehnung fofort im Wahl: 
termine, und bevor die Wahlverhandlung der betreffenden 
Abtheilung geſchloſſen ift ($ 14 des Reglements), jo 
hat der Wahlvorfteher fofort eine neue Wahl vor: 
zunehmen. 

Erfolgt die Ablehnung Ipäter oder geht binnen 
3 Tagen ($ 18 des Reglements) feine Erflärung dee 
Gewählten ein, fo hat der Wahloorfteher die betreffende 
Abtheilung unter Beobadytung der im $ 10 des Regle- 
mentd gegebenen Beflimmungen unverzüglicd und, wenn 
möglich, jo zeitig zu einer neuen Wahl zujammen- 
zurufen, daß der zu erwählende Wahlmann noch an 
der Wahl des Abgeordneten Theil nehmen fann. 


5 20. Iſt in einem Urwahl-Bezirfe die Wahl 


eines Wahlmanneg wegen Nichtericheinens der Urwähler 
nicht zu Stande gefommen, oder die Wahl für un- 
gültig erflärt worden, jo ift, ebenio wie bei jonftigem 
Ausiheiden von Wahlmännern (6 18 der Verordnung), 
vor der nächſten Wahl eined Abgeordneten eine Erjaßs 
wahl dur den Negierungs-Präftdenten und für Berlin 
durch den Dber-Präfidenten anzuorbnen. 

$ 21. Wird die Erjfagwahl eines Wahlmanned 
nah Ablauf eined Jahres feit der Testen Wahl eines 
Abgeordneten erforderlich, jo ift derjelben eine neue 
Urwähler: und Abtheilungstifte, bei deren Aufftellung 
und Auslegung die Vorfchriften diefes Neglementd zu 
beobachten find, zum Grunde zu legen. 

$ 22. Weber die Berhandlung ift ein. Protokoll 
nad dem anliegenden Formular aufzunehmen. 


1. Wahl der Abgeordneten. 

$ 23. Die Regierungsd-Präfidenten und für Berlin 
der Ober-Präfident haben die Wahlfommiflare für bie 
Wahl der Abgeordneten zu beftimmen, und davon, daß 
dies geicheben, die Wahlvorfteher zu benadhrichtigen. 

5 24. Die Wahlvorſteher reichen die Urwahl⸗ 
Protokolle dem Wahlfommiffar ein. Der Wahlkommiſſar 
fielt aus den eingereichten Urmwahl-Protofollen ein 
nah Streifen, obrigfeitlihen Bezirken oder in ſonſt ge- 
eigneter Weife geordneted Verzeichnig der Wahlmänner 
feines Wahlbezirks auf und veranfaßt, daß dieſes Ver- 
zeihnig durch Auslegung in den Geſchäftslokalen der 
Landräthe, jowie der Magiſträte (Gemeinde-VBerwaltungs- 
bebörden) der einen eigenen Kreis oder Wahlbezirk bil- 
denden Städte, und durch Abdrud in ben zu amtlichen 
Publikationen dienenden Blättern veröffentlicht wird. 


$ 25. Der Wahlkommiſſar ladet die Wahlmänner 
Schriftlich zur Wahl der Abgeordneten ein. Die Zu— 
ftellung iſt durch einen vereideten Beamten zu bejcheinigen. 

Die Borladung der Wahlmänner kann auch fofort 
im Urmwahltermine durd die Wahlvorfteher bewirkt 
werden. Die Wahloorfieher erhalten in dieſem Falle 
Seitens des Wahlfommiffard die erforderliche Anzahl 
von Einladungs-Formularen und Behändigungsfceinen. 
Sie haben die erfleren mit der Adreſſe der Wahlmänner 
zu verjehen und gegen Bollgiehung der Behändigungs⸗ 


erfolgte Zuftellung zu beſcheinigen und dieſelben gleich— 
zeitig mit den Urwahl:Protofollen dem Wahlkommiſſar 
einzureichen. 

$ 26. Die Wahlverhandlung wird unter Hinweis 
auf die für die Wahl maßgebenden gejeglichen md 
reglementarifchen Beflimmungen, von denen ein Abdrud 
im Wahllofal auszulegen iſt, eröffnet. 

Der Protefollführer und drei bie ſechs Beifiger 
werden von den Wahlmännern aus ihrer Mitte auf” 
den Vorſchlag des Wahlfommilfard gewählt und von 
biefem mitteld Handſchlages an Eidesflatt verpflichtet. 

Dei der Entſcheidung der Verfammlung über die 
von dem Wahlfommiffar für ungültig erachteten Ur⸗ 
wahlen ($ 27 der Berordnung) find auch diejenigen 
MWahlmänner flimmberechtigt, deren Wahl von de 
Wahlkommiſſar beanftandet wird. ‘ 

Im Uebrigen fommen die Beflimmungen des 
$ 13 zur Anwendung. 

5 27. Jeder Abgeordnete wird in einer bejonderen 
Wahlhandlung gewählt. Die Wahr ſelbſt erfolgt, in⸗ 
dem der nach der Reihenfolge des Verzeichniſſes (8 24 
des Reglemente), aufgerufene Wahlmann an den zwifchen 
der Wahlverfammlung und dem Wahlfommillar auf- 
geftellten Tiſch tritt und den Namen dedjenigen nennt, 
dem er feine Stimme giebt, 

Den vom Wahlmann genannten Namen trägt der 
Protofolfführer neben den Namen des Wahlmannes in 
die Wahlmännerlifte ein, wenn der Wahlmann nicht 
verlangt, den Namen ſelbſt einzutragen. 

5 28. Hat fi auf feinen Kandidaten die abſolute 
Stimmenmehrheit vereinigt, jo wird zu einer weiteren 
Abſtimmung geſchritten. 

Dabei kann keinem Kandidaten die Stimme gegeben 
werden, welcher bei der erſten Abſtimmung keine oder 
nur eine Stimme gehabt hat. 

Die zweite Abſtimmung wird unter den übrigen 
Kandidaten in derſelben Weiſe, wie die erſte, vorge⸗ 
nommen. 

Jede Wahlſtimme, welche auf einen anderen als 
die in der Wahl gebliebenen Kandidaten fallt, iſt un⸗ 
gültig. 

Wenn auch bie zweite Abflimmung feine .abjolute 
Mehrheit ergiebt, fo fällt in jeder ber folgenden Ab- 
flimmungen derjenige, welcher die wenigften Stimmen 
hatte, aus der Wahl, bis die abjolute Mehrheit fi 
auf einen Kandidaten vereinigt bat. Steben fi 
Mehrere in der geringften Stimmenzahl gleich, fo ent- 
ſcheidet das Roos, welcher aus ber Wahl fällt. 

Wenn die Abflimmung nur zwilchen zwei Kandi- 
daten noch ftattfindet, und jeder berjelben die‘ Häffte 
der gütigen Stimmen auf fi) vereinigt hat, entſcheidet 
ebenfalld das Roos. 

In beiden Fällen ift dag Loos durch die Hand 
des Wahlkommiſſars zu ziehen. 

$ 29. Ueber die Gültigfeit einzelner Wahlftimmen 
entfcheidet der Wahlvorſtand. 

$ 30. Der Gewählte ift von de 


falfenen Wahl Dur den Wahlkommiſſar in Kenntniß 
zu jegen und zur Erflärung über die Annahme, ſowie 
zum Nachweiſe, daß er nah $ 29 der Berordnung 
wählbar fei, aufzufordern. 

Annahme unter Protefi oder Vorbehalt, ſowie dag 
Ausbleiben der Erflärung binnen acht Tagen von der 
Zuftellung der Benadrichtigung, gilt ald Ablehnung. 

In Fällen der Ablehnung oder Nihtwählbarfeit 
bat der Regierungs- Präftdent und für Berlin der Ober- 
Präfident ſofort eine neue Wahl zu veranlaffen, hei 
welcher nöthigenfalld eine neue Abjchrift der Wahl: 
männerlifte zur Eintragung der Abflimmung zu be- 
nutzen ifl. 

$ 31. Sämmtlihe Verhandlungen, ſowohl über 
die Wahl der Wahlmänner, ald aud über die Wahl 
der Abgeordneten, werden von dem Wahlfommiffar dem 
Regierungs- Präfidenten und für Berlin dem Ober—⸗ 
Präfidenten gehörig gebeftet, eingereicht, und hiernächſt 
dem Minifter dee Annern zur weiteren Mittheilung an 
das Haus der Abgeordneten vorgelegt. 

Berlin, den 18. September 1893. 

Königlihes Staatsminifterium. 

Graf zu Eulenburg. von Boettider. 
von Schelling. Freiherr von Berlepid. 
Graf von Saprivi. Miguel. 
von Kaltenborn-Stahau. von Heyden. 
Thielen. Boſſe. 


* 
Vorſtehendes Reglement bringe ich hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß. 
Potsdam, den 20. September 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 
Graf Hue de Grais. 
Belobigung für Rettung aus Lebensgefahr. 
209. Der Fifchermeifter Wilhelm Otto zu 
Scifferdorf, Kreid Templin, hat am 16. Mai d. J. 
den 77jährigen Schneidemüller Carl Lüdemann zu 
Melzow mit eigener Lebensgefahr vom Feuertode bei 
dem auf deſſen Gehöfte ausgebrochenen Feuer gerettet. 
Diefe von Muth und Entſchloſſenheit zeugende 
That bringe ich hierdurch belobigend zur öffentlichen 
Kennmiß. 
Potsdam, 16. September 1893. 
Der Regierungs⸗-Präſident. 


Viehſeuchen. 
210. Ausgebrochen iſt die Maul- und Klauen— 
ſeuche unter den Ochſen des Rittergutes Bredow, 
Kreis Oſt-Havelland, dem Rindvieh des Büdners 
Ziemkendorf zu Gollin, Kreis Templin. 

Eine Kuh des Gemeinde-Vorſtehers Meyer in 
Fretzdorf, Kreis Ofl-Prignig, ft am Milzbrand 
gefallen. 

Die Bruſtſeuche ift fefigeftellt worden bei einem 
Pferde des Landbriefträgerse Runnemann in Eremmen, 
Kreis Oft-Havelland. 

Potsdam, den 19. September 1893. 

Der Regierungs: Präfibent 


Befanntmachungen 
der Königlichen Negierung. 
Befanntmadung 

wegen Ausreihung der Zinsicheine Reihe V. zu den Sy Kigen 
Prioritäte - Obligationen Lit. E. der Oberſchleſiſchen Ciſenbahn. 
18, Die Zinsſcheine Reihe V. NP 1 bie 20 zu 
den 3"/, Yoigen Prioritäts-Dbligationen Lit. E. der 
Dberfchlefiichen Eifenbahn über die Zinfen für die Zeit 
vom 1. Dftober 1893 bis 30. September 1903, nebft 
den Anmeifungen zur Abbebung der folgenden Reihe 
werden vom 1. September d. 8. ab von der Kontrolle 
der Staatspapiere hierſelbſt, Dranienftraße Nr. 92/94 
unten links, Vormittags von 9 bie 1 Uhr, mit Aue- 
nahme der Sonn und Fefltage und ber Teßten drei 
Gefhäftstage jeden Monats, ausgereicht merden. 

Die Zinsfcheine können bei der Kontrolle jelbft in 
Empfang genommen oder durch die Regierungs-Haupt⸗ 
faffen, ſowie in Sranffurt a. M. durd die Kreigfafie 
bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei ber 
Kontrolle ſelbſt wünſcht, hat derſelben perjönlih oder 
durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen 
Reihe berechtigenden Zinsſcheinanweiſungen mit einem 
Verzeichniſſe zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda 
und in Hamburg bei dem Kaiſerlichen Poſtamte Nr. 1 
unentgeltlich zu haben ſind. Genügt dem Einreicher 
eine numerirte Marke als Empfangsbeſcheinigung, ſo 
iſt das Verzeichniß einfach, wünſcht er eine ausdrückliche 
Beſcheinigung, ſo iſt es doppelt vorzulegen. In letzterem 
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit 
einer Empfangsbeſcheinigung verſehen, ſofort zurück. 
Die Marke oder Empfangsbeſcheinigung iſt bei der Aus- 
reichung der neuen Zinsſcheine zurüdzugeben. 


n Schriftwechfel kann die Kontrolle 
der Staatspapiere fi mit den Inhabern 
der Binsfcheinanweifungen nicht einlaflen. 


Wer die Zinsſcheine durd eine der obengenannten 
Provinzialfaffen beziehen will, bat berjelben die An 
weifungen mit einem boppelten VBerzeichniß einzureichen. 
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbeſcheini⸗ 
gung verjehen, ſogleich zurädgegeben und ift bei Aus— 
bändigung der Zinsſcheine wieder abzuliefern. Formulare 
zu dieſen Berzeichniffen find bei ben gedachten Pro— 
vinzialfaffen und den von den Königlichen Regierungen 
in den Amtsblättern zu bezeichnenden fonftigen Kaſſen 
unentgeltlich zu haben. 

Der Einreihung der Obligationen bedarf ed zur 
Erlangung der neuen Zinsſcheine nur dann, wenn die 
Zinsſcheinanweiſungen abhanden gefommen find; in 
diefem Kalle find die Obligationen an die Kontrolle der 
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial: 
faffen mittelft bejonderer Eingabe einzureichen. 

Berlin, den 1. Auguft 1893. 

Königlihe Hauptverwaltung der Staatsfchulden. 
* * 


* 
.  Borftehende Befanntmadhung wird mit dem Be⸗ 
merfen zur öffentlihen Kenntnig gebracht, daß Formu⸗ 
are zu den Berzeichniffen von unjerer Hauptkaſſe, den 











391 
Königlichen Kreis- und Forſtkaſſen und den Königlichen] der Hänblerin Klorentine Borchardt, Köpniderftraße 


Haupt-Steuer-Aemtern bezogen werben fönnen. 
Potsdam, den 4. Auguft 1893. 
Königliche Regierung. 


Enten hun en des 
Königlichen Polizei: Prafidiums zu Berlin. 
Befanntmahung. . 
91. Der Frau Elifabetb Burmefter, geb. 
Lederer, früher Taubenftraße Nr. 49, jegt Schützen⸗ 
firaße Nr. 56 hierſelbſt wohnhaft, ift Durch rechtskräftiges, 
in der Berufungsinſtanz beftätigteds Erfenniniß des 
Bezirfs-Ausichuffes zu Berlin vom 24. Januar 1893 
das Hebammen-Prüfungszeugniß entzogen worden. Die 
Genannte ift daher ald Hebamme nicht mehr anzufehen. 
Berlin, den 7. September 189. 
Der Polizei» Präftdent. 


Befanntmadhung. 
92. Die von dem Herrn DOber-Präfidenten ber 
Provinz vom 6. Februar d. %. genehmigte und von 
dem Apotheker Wilhelm Chappuzeau hierſelbſt, 
Roſenthalerſtraße Nr. 61, eingerichtete „„ Drei:Tauben: 
Apotheke“ ift nad erfolgter amtlicher Revifton heute 
dem öffentlichen Verkehre übergeben. 
Berlin, den 13. September 189%. 
Der Polizei-Präftdent. 


Zur Warnung des Publikums. 

93. Es find vielfah Faßhähne aus Zinnlegirung 
zum Abfüllen von Getränfen im biefigen Gewerbe- 
betriebe im Gebrauch, deren Bleigehalt auf die Getränfe 
ſchädlich einwirkt, fo daß durch den Genuß oder die 
Verwendung berjelben bei der Zubereitung von Speijen 
und Getränfen die menſchliche Gefundheit gefährdet iſt. 
Es iſt zwar die reichögejegliche Regelung diejed Gegen- 
ftandes in Ausficht genommenen, febocd bietet weder 
das Nahrungsmittel-Gefeg, noch dad Gejeg, betreffend 
den Berfehr mit bleis und zinfhaltigen Gegenftänden 
zur Zeit eine geeignete Handhabe zu einem Einfchreiten 
gegen bielen, die menjchliche Gefundheit bedrohenden 
Gebrauch. 

Zur Abwendung von Gefahren, welche aus der 
Verwendung derartiger Faßhähne erwachſen können, 
läßt das Polizei-Präſidium in den Niederlagen ſolche 
Hähne behufs Feſtſtellung ihres Bleigehaltes ankaufen 
und wird die Verkäufer derjenigen Faßhähne, deren 
Bleigehalt die durch die vorflehend angezogenen Gejeße 
feftgejegten Grenzen mehr ober weniger überjchreitet, 
zur Warnung des Publikums in Zukunft öffentlich 
nambaft machen. 

Berlin, den 5. Dezember 1891. 

5) Der Polizei-Präfident. 


% 
* 

Unter Bezugnahme auf die obige Bekanntmachung 
bringe ich bierburd zur Kenniniß, daß Holzhähne mit 
Einjägen von Zinnlegirung, die nah ber chemiſchen 
Unterfuhung mehr als 10% Blei enthält, hier von 


Nr. 195, zum Verkauf geftellt werden. 
Berlin, den 12. September 1893. 
Der Polizei-Präftdent. 


Befanntmadhung. 


94. Es ift mehrfach feflgeftellt worden, daß als 
„getrocknete Morcheln” hier vielfach nicht echte Morcheln, 
fondern die ihnen äußerlich ähnlichen Lorcheln feilgehalten 
werden, deren Genuß, beſonders wenn denfelben alte, 
audgewachfene, wurmſtichige und faule Erempfare bei- 
gemengt find, Teicht für die Geſundheit gefährliche 
Folgen haben kann. 

Ebenfo merden ald „getrodnete Champignons’ 
außerordentlich häufig nicht dieſe, fondern Die zerjchnit- 
tenen Stiele und Hüte des Steinpilged nach Entfernung 
der Nöhrenlamellen verfauft, welchen gelegentlid auch 
giftige Pilze, wie der „Hörnling”, der „„Knollenblätter- 
ſchwamm“ und andere beigemengt find. - 

Es wird daher die größte Vorſicht nicht nur beim 
Einfammeln, wobei alle verborbenen und ſchädlichen 
Eremplare fern zu halten find, fondern aud für den 
Genuß derartiger Pilze anzuwenden fein, und empfiehlt 
ed ſich, die frifchen wie die getrodneten Pilge vor der 
Zubereitung durch fochendes und faltes Waller zu rei- 
nigen und eventuell aufzufrifchen, um alsdann alle un- 
gefund ausſehenden Stüde zu entfernen. Hierbei fei 
bemerft, daß das Fleiſch der eßbaren Steinpilzarten 
nad dem Trocknen weiß bleibt, während die gefährlichen 
Nebenarten beim Einjammeln an der Brudflähe blau 
und beim Trocknen meift dunkel zu werden pflegen. 

Berlin, den 14. September 1893. 

Der Polizei Präſident. 


Bekanntmachungen 
des Königlichen Ober⸗Bergamts zu Halle. 
A. Nachtrag 


zu der Polizeiverordnung für die von der Station 

Koͤnigs⸗Wuſterhauſen nad der Braunkohlengrube „Con⸗ 

ſolidirt Centrum“ bei Schenkendorf führende normal⸗ 

ſpurige Pferdebahn vom 21. September 1884 nebſt 
Nachtrag vom 3./16. März 1893. 


Auf Grund der SH 196 und 197 des Allgemeinen 
Berggefetes vom 24. Juni 1865 wird für die Ber- 
fängerung der von der Station Könige -Wufterhaufen 
nad der Braunfohlengrube „Conſolidirt Centrum“ bei 
Schenfendorf führenden normalipurigen Pferbebahn bie 
zum Wernerfchachte folgender Nachtrag zu der oben 
genannten Polizeiverorbnung erlafien. 

$ 1. Die Beflimmungen der Polizeiverordnung 
vom 21.September 1884 nebft Nachtrag vom 3./16. März 
1893 finden für die Berlängerung ber oben genannten 
Bahn von dem Mühlenichachte nad) dem’ Wernerichadhte 
in gleicher Weile wie für die Hauptbahn, Anwendung. 

$ 2. Ein Abdruck dieſes Nachtrages ift mit dem⸗ 
jenigen des Auszuges aus der Polizeiverorbnung vom 
21. September 1884, fowie des Nachtrages vom 


3./16. März 1893 an dem Anfangspunfte ber pP 


Tängerung. bes. neuen Geleiſes zum Wernerichadht an- 
zufchlagen. 
gell, den 15. September 1893. 
Königliches Oberbergamt. 
ungen der Königlichen 
Eifenbahn:Direftion zu Prombers. 
Bekanntmachu 
AA. Vom 1. Oktober d. Is. ab —* die an der 
Bahnſtrecke Rogaſen⸗Inowrazlaw gelegene Halteſtelle 
Runowo die Bezeichnung „Kaiſersaue“. 
Bromberg, den 9. September 1893. 
Königliche Eifenbahn-Direftton. 
Befanntmachungen der Königlichen 
Eifenbabn:Direkfion zu Magdeburg. 
Sonderzüge 
zur Magdeburger, Meſſe am Sonntag den 17. und 
4. September d. 3. 
Hinfahrt: Berlin Dotsdamer Bhf. ab 30 Im. 
Potsdam ........ 613 -- 
Magdeburg an 836 - 
Rückfahrt: Magdebur ab 10 00 Abende. 
Berlin Potsdamer Bhf. an 110 Nachts. 
Fahrkarten, welche zur NRüdfahrt außer zu dem 
Sonderzuge auch zu allen fahrplanmäßigen Perjonen- 
zügen — ausfchließlih der Schnellgüge — innerhalb 
3 Tagen — den Löjungstag mitgerechnet — ab 
Mogbebur H: berechtigen, fönnen bis zum Abgange der 
Züge in Berlin und Potsdam zum Preije von 6,00 M. 
in II. und von 4,00 M. in III. Klaſſe gelöft werben. 
Kinder unter 10 Jahren genießen die übliche 


Preisermäßigung. Auf der Rückfahrt iſt einmalige 
Fahrtunterbrechung geftattet. Freigepaͤck wird nicht ge- 
währt. 


Berlin, den 7. September 1893. 
Koͤnigliches Eifenbahn-Beiriebsamt. 
(Berlin—- Magdeburg.) 


Perſonalchronik. 

Seine Majeſtät der Kaiſer und König haben dem 
Direktor des Geodätiſchen Inſtituts, ordentlichen Pro⸗ 
feſſor in der philoſophiſchen Fakultät ter Berliner 
Univerfität, Dr. Robert Helmert zu Potsdam aus 
Anlaß der Vollendung des Neubaues des Geodätiichen 
Infituts zu Potsdam den Charakter als Geheimer 
Regierungsrath Allergnädigft zu verleihen geruht. 


Im Kreife Teltow ift wegen bed zum 2. f, M. 
bevorftehenden Ablaufs feiner Dienftzeit der Schöffe und 
Landwirth Janſa in Rirdorf aufs Neue zum Amts⸗ 
vorfteher-Stellvertreter des Amtöbezivfö XXIV. — Rirs 
dorf — ernannt worden. 


Der NApothefer Herrmann Greinfe hat die zu 
Adlerähof im Kreife Teltow von ihm nah Maßgabe 
der unterm 23. November 1892 erhaltenen Conceſſion 
eingerichtete Apothefe eröffnet. 

Der bisherige Körfler Bein zu Crämerpfuhl in 
der DOberförfteres Rüthnick ift zum Königlichen Revier: 
förfer ernannt. Demſelben ift die NRevierförfterftelle 
Grämerpfuhl in der vorerwähnten Oberförfterei end- 
gültig übertragen worden. 


Die unter Königlihem Patronat ftehende Pfarr- 
ftelle zu Flecken Zechlin, Didzefe Wittflod, kommt durch 
die Verjegung des Pfarrers Wolff am 1. Oktober d. 3. 
zur Erledigung. Die Wiederbejegung erfolgt im vor- 
liegenden Kalle durd das Kirchenregiment. 

Der willenihafilihe Lehrer Hoffmann an ber 
höheren Bürgerſchule in Potsdam ift ald Oberlehrer 
an dem dortigen Realgymnaſium angeftellt worden. 

Der bisherige Gemeindefdullehrer Dr. Heinrich 
Pfuhl ift als Oberlehrer in Berlin angeftelle und der 
ten Stäbtifchen Realſchule ebendaſelbſt übermwiejen 
worden, 


Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger. 
(Die Snfertionsgebühren betragen für eine ein Ipaltige Drudzeile 20 Pf. 


Belagsblätter werben der Bogen mit 1 


Bf. berechnet.) 


Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Potsdam, Buchhruderei der A. W. Hayn ſchen Erben . 


en . 








Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt. Berlin. 
1S93. 


Stud 39, Den 29. September 











m — — — — — 


Bekanntmachungen Bekanntmachung. 
des Königlichen Regierungs⸗Präfidenten. 212. In Abänderung meiner im 28. Stück Seite 
Benezolaniiches General:Gonfulat. 284 des diesjährigen Amtsblattes. erlaſſenen Befannt- 


211. Der bisherige Venezolaniſche Vicekonſul in machung mache ich darauf aufmerkſam, daß der Markt⸗ 
Berlin, Eduard Hahn-Echenagucia iſt zum Venezo⸗ preis für 1 kg Rindfleiſch vom Bauche in Neu-Ruppin 































laniſchen Generalkonſul daſelbſt ernannt worden. nicht wie angegeben 1,35 Mark, ſondern nur 1 Mark 
Potsdam, den 21. September 1893. 15 Pf. beträgt. Potsdam, ben 22. September 1893. 
Der Regierungs-Präfident. Der Regierungs-Präfident. 
213. Nadyweilumg der an ven Begeln der Epree und Havel im Monat Auguft 1893 beobachteten Waflerkänbe. 
RE er Spandau. Pots⸗ Brandenburg. Rathenow. Havel⸗ 
— NN | NN Dbers | Unter: bam Ober: | Unter: Ober: | Unter ber 
A Maffer. Waſſer. Maſſer. g. 
Meter. Meter. Meter. Meter. Meter. . Meter 
11 32,24 30,42 2,04 0,12 0,6( 1,76 0,36 1,2% 0,04 I, 60 
2 | 32,26 30,44 2,06 0,16 0,60 1,76 0,34 1,28 0,02 0,62 
3| 32,26 30,44 2,06 0,14 0,60 1,74 | 0,34 1,30 0,04 0,62 
4| 32,28 30,38 2,06 0,10 0,59 1,78 0,34 1,30 0,02 0,64 
5| 32,24 30,44 2,06 0,20 0,59 1,78 0,32 1,30 0,02 0,64 
6 | 32,28 30,38 2,06 0,08 0,59 1,78 0,36 1,30 0,02 0,64 
71 32,26 30,46 2,06 0,10 0,59 1,78 0,36 1,30 0,02. 0,64 
81 32,28 30,50 2,04 0,12 0,58 1,78 0,36 1,30 0,02 0,64 
9 | 32,28 30,52 2,04 0,08 0,58 1,78 0,38 1,28 0,04 0,64 
101 32,28 30,54 2,06 0,14 0,57 _ 1,78 0,38 1,28 0,00 0,62 
11 | 32,28 30,54 2,04 0,12 0,57 1,78 0,38 1,28 0,00 0,60 
121 32,28 30,50 2,04 0,10 0,57 1,78 0,36 1,28 0,00 0,58 
13 | 32,28 30,46 2,04 0,12 0,58 1,78 0,36. 1,28 0,00 0,58 
141 32,26 30,44 2,02 0,14 0,59 1,76 0,36 1,28 0,00 0,56 
15 | 32,26 30,40 2,04 0,10 0,59 1,74 0,36 1,28 0,02 0,56 
16 | 32,26 30,46 2,04 0,12 0,58 1,74 0,36 1,28 0,02 0,56 
17 I 32,26 30,48 2,04 0,10 0,57 1,72 0,36 1,30 0,00 0,56 
18 | 32,30 30,44 2,02 0,08 0,57 1,76 0,36 1,30 0,00 0,54 
19 | 32,28 30,46 2,00 0,12 0,56 1,76 0,36 1,28 0,00 0,52 
20 1 32,28 30,44 2,00 0,08 0,56 1,76 0,36 1,28 0,00 0,52 
21 I 32,26 30,44 2,00 0,08 0,55 1,76 0,36 1,30 0,02 0,52 
22 | 32,26 30,44 2,00 0,08 0,55 1,72 0,36 1,30 0,02 0,52 
231 32,26 30,46 2,00 0,12 0,56 1,70 0,32 1,30 0,02 0,50 
24 | 32,26 30,46 2,00 0,12 0,56 ‚ 1,66 0,30 1,30 0,02 0,50 
251 32,22 30,42 2,00 0,10 0,56 1,66 0,30 1,28 0,06 0,50. 
26 I 32,24 30,40 2,00 0,10 0,57 1,64 0,30 1,28 0,06 0,48 
27 | 32,26 30,40 2,02 0,08 0,56 1,68 0,30 1,28 0,06 0,46 
28 | 32,28 30,48 2,04 0,10 0,56 1,74 0,26 1,28 0,06 0,48 
29 | 32,26 30,46 2,02 0,12 0,56 1,72 0,26 1,28 0,06 0,48 
30 | 32,26 30,46 2,02 0,12 0,57 1,70 0,24 1,26 0,08 0,48 
31 1 32,26 30,52 2,04 0,10 0,57 1,70 0,24 1,26 0,08: 0,48 
Potsdam, den 25. September 1893. Der Regierungs-Präfident- 


394 


Befanntmahung, 
betreffend die Sinrichtung und den Betrieb von Anlagen zur An: 
tertigung von Zünbhölgern unter Verwendung von weißem Phosphor, 
314. Zur Ausführung ded Geſetzes, betreffend bie 
Anfertigung und Verzollung von Zündhölgern, vom 
13. Mai 1884 (ReichesGejegbl. S. 49) hat der Bundes- 
rath auf Grund des 5 120e. der Gewerbeordnung 
folgende 
Vorſchriften über die in Anlagen, melde zur An- 
fertigung von Zündhoͤlzern unter Verwendung von 
weißem Phosphor dienen, zu treffenden Einrich⸗ 
tungen 
erlaſſen: 
5 1. 
richtungen: 
a. das Zubereiten der Zündmaffe, 
b. dad Betunfen der Höfer, 
c. dad Trodnen der betunften Hölzer, 
d. das Abfüllen der Hölzer und ihre erfte Ver⸗ 


Für jede der nachfolgend bezeichneter Ver⸗ 


padung, 
mäflen befondere Räume vorhanden fein. 

.Diefe Räume dürfen nur unter einander, nicht 
aber mit anderen Arbeitsräumen oder mit Wohn: und 
Geſchäftsräumen in unmittelbarer Berbindung flehen. 
Es ift indeffen eine unmittelbare Verbindung des für 
das Betunken der Hölzer beflimmten Raumes mit dem 
Einlegeraum, fowie des für dag Abfüllen und die erfte 
Verpadung der Hölzer beflimmten Raumed mit den 
Lagerräumen für fertige Waare geftattet. In jedem 
ber bezeichneten Räume dürfen ausjchfießlich diejenigen 
Arbeiten vorgenommen werben, für welche derſelbe be- 
flimmt iſt; jedoch iſt es erlaubt, in den zum Betunken 
der Hölzer beſtimmten Räumen (b) auch das Schwefeln 
und Paraffiniren der Hölzer vorzunehmen. 

. Die Räume, in weldyen die im 6 1 unter 
a, b, d bezeichneten Berrichtungen vorgenommen werden, 
müſſen mindeflend fünf Meter hoch, die Räume unter 
b und d feuerfiher abgededt, die Trodenräume (c) in 
ihrem ganzen Umfange feuerficher bergeftellt fein. Die 
Wände der Räume, in welden die unter a, b, d ber 
zeichneten Berrichtungen vorgenommen werden, müffen 
mit einem Anftrih von Kalkmilch verjehen jein, welcher 
mindeftend einmal halbjährlich zu erneuern ift, nachdem 
der frühere Anftrich gut abgerieben ift. 

$ 3. Die Räume, in welchen Zündmaffe bereitet 
wird, müſſen fo eingerichtet fein, daß ein beftändiger 
Luftwechfel ftattfindet, welcher ausreicht, um entftehende 
Phosphordämpfe fofort abzuführen. 

Die Bereitung der Zündmaſſe darf nur in luftdicht 
gejchloffenen Gefäßen flattfinden, deren Füllöffnung fo 
enaurihten ift, daß fie zugleich als Sicherheitsventil 
wirft. 

Gefäße, in welchen Zündmaſſe enthalten ift, müffen 
ftetd gut bededt gehalten werben. 

$ 4. Das Betunfen der Hölzer muß mittel 
jolher Vorrichtungen gejchehen, welche das Eindringen 
der Phosphorbämpfe in die Arbeitsräume ausſchließen. 

Wird erwärmt Tunkmaſſe ver fo dürfen 


zum Betunfen nur Vorrichtungen benugt werben, welde 
für diefen Zwed von der höheren Verwaltungsbehörde 
bejonders genehmigt find. 

Die Räume, in welde betunfte Hölger zum 
Trodnen gebradht werden, müſſen ausreichend venti- 
firt fein. 

In fünftlih erwärmten Tirodenräumen barf bie 
Temperatur fünfunbbreißig Grad Celfius nicht über- 
fleigen.. In jedem Trodenraum ift ein Thermometer 
anzubringen, an mweldem durch eine in die Augen 
fallende, von außen wahrnehmbare Marfe der höchſte 
zuläffige Temperaturgrad bezeichnet iſt. 

Das Beihiden und Entleeren der Räume barf, 
fofern dazu das Betreten der legteren erforderlich ift, 
nur flattfinden, wenn vorher mindeflend eine halbe 
Stunde lang durch Oeffnen der Thüren und Kenfter 
oder durch befondere Bentilationsverrichtungen ein 
völliger Luftwechſel hergeftellt if: 

5 6. Die Abfüllraume, und fofern die erſte Ber- 
padung der Hölzer in bejonderen Räumen erfolgt, aud 
diefe, müſſen fo bemejjen fein, dag für jeden der darin 
bejchäftigten Arbeiter ein Luftraum von mindeftene zehn 
Kubifmeter vorhanden if. Die gedachten Räume müſſen 
mit Fenſtern, welche geöffnet werben fönnen, und mit 
ausreichend wirfenden Bentilationdeinrichtungen ver- 
jehen fein. 

$7 Die im 6 1 unter a, b, d bezeichneten 
Räume müffen täglich nach Beendigung der Arbeit ge- 
reinigt werben. Die dabei zu fammelnden Abfälle And 
\ofort nad) beendigter Reinigung der Räume zu ver- 
brennen. 

$ 8. Der Arbeitgeber hat dafür zu forgen, daß 
bie Arbeiter, welche in den im $ 1 a bis d bezeichneten 
Räumen beichäftigt find, einen bejonderen Oberanzug 
oder eine auch den Dberförper bedende Schürze tragen, 
und daß diejelben diefe Kleidungsftüde jedesmal beim 
Berlaffen der Arbeitsräume in einem befonderen, ge- 
trennt von den letzteren herzurichtenden Raum ablegen 
und zurüdiaffen. In diefem Raum müſſen abgefonderte 
Behälter zum Aufhängen der Arbeitsangüge und ber 
gewöhnlichen Kleidungsſtücke, welde vor Beginn der 
Arbeit abgelegt werden, vorhanden fein. 

$ 9. Der Arbeitgeber darf nicht geftatten, daß die 
Arbeiter Nahrungsmittel in die Arbeitsräume mitbringen 
ober in benjelben verzehren. Er hat dafür zu forgen, 
daß das Einnehmen der Mahlzeiten nur in Räumen 
geichieht, weldhe von den Arbeitsräumen, ſowie von den 
An» und Ausfleideräumen vollftändig getrennt find. 
Auch müſſen außerhalb der Arbeitsräume Vorrichtungen 
zum Erwärmen der Speijen vorhanden fein. 

$ 10. Außerhalb der Arbeitsräume, aber in un- 
mittelbarer Nähe derjelben, müfjen für die Zahl der 
darin beichäftigten Arbeiter ausreichende Wafcheinrich- 
tungen angebraht und Gefäße zum Zweck des Mund- 
ausſpülens in genügender Anzahl aufgeftellt fein. 

$ 11. Der Arbeitgeber hat dafür zu forgen, daß 
die Arbeiter vor dem Einnehmen der Mahlzeiten, ſowie 
vor dem Berlaffen der Fabrik fi die Hände gründlich 





395 


reinigen, den Mund mit Wafler ausjpülen und bie 
während der Arbeit benugten Oberfleider oder Schürzen 
ablegen. 
$ 12. Der Arbeitgeber darf in den im $ 1 unter 
a. bis d. bezeichneten Räumen nur Perſonen zur Bes 
Ihäftigung zulaſſen, welche eine Beideinigung eines 
approbirten Arztes darüber beibringen, daß fie nicht an 
der Phosphornefrofe Teiden und vermöge ihrer Körper: 
beichaffenheit der Gefahr, von diefer Krankheit befallen 
zu werden, nicht in beſonderem Maße ausgejegt find. 

Die Beicheinigungen find zu fammeln, aufzube- 
wahren und dem Auffihtsbeamten ($ 139b. der Ge⸗ 
werbeordnung) auf Verlangen vorzulegen. 

$ 13. Der Arbeitgeber hat die Ueberwachung des 
Geſundheitszuſtandes der von ihm bejchäftigten Arbeiter 
einem, dem Auffichtöbeamten ($ 139b. der Gewerbe: 
ordnung) namhaft zu machenden approbirten Arzte zu 
übertragen, welcher vierteljährlih mindeſtens einmal 
eine Unterjuchung der Arbeiter vorzunehmen und den 
Arbeitgeber von febem ermitielten Falle einer Erfran- 
fung an Phosphornefrofe in Kenntniß zu fegen bat. 

Der Arbeitgeber ift verpflichtet, von jeder unter 
ben Arbeitern vorfommenden Erfranfung an Phosphor: 
“ nefrofe, jobald er durch den Kabrifarzt oder auf andere 
Weile davon Kenntniß erhält, dem Auffihtsbeamten 
Ihriftlihe Anzeige zu erflatten. Er darf an der Phos⸗ 
phornefrofe erfranfte Arbeiter nicht ferner in den im 
$ 1a. bis d. bezeichneten Räumen befchäftigen. 

$ 14. Der Arbeitgeber ift verpflichtet, zur Kon- 
trole über den Wechſel und Berbleib der Arbeiter ein 
Buch zu führen, welches Bor- und Zunamen, Alter, 
Wohnort, jowie den Tag des Ein: und Audtritts jedes 
Arbeiterd enthalten muß. In dieſes Kontrolbuh hat 
der Kabrifarzt das Ergebniß feiner Unterfuchungen und 
den Tag der Tedteren einzutragen. Daſſelbe ift dem 
Auffihtebeamten ($ 1395. der Gewerbeordnung) auf 
Berlangen vorzulegen. 

$ 15. In jedem Arbeitsraum muß eine Abfchrift 
oder ein Abdrud des $ 2 des Geſetzes vom 13. Mai 
1884 und der $$ 1 bis 14 dieſer Borfchriften, ſowie 
eine Anweiſung für die in dem betreffenden Raum be- 
Ihäftigten Arbeiter an einer in die Augen fallenden 
Stelle aushängen. Ein Eremplar diefer Anweiſung ift 
jedem Arbeiter, welcher in den im $ 1 unter a. bie d. 
bezeichneten Räumen befehäftigt werden joll, einzuhändigen. 

$ 16. Neue Anlagen, in welchen Zündhölger unter 
Berwendung von weißem Phosphor angefertigt werben 
jollen, bürfen erft in Betrieb gejett werden, nachdem 
ihre Errichtung dem zufländigen Auffichtsbeamten ($ 139. 
der Gewerbeordnung) angezeigt worden ifl. Der Lestere 
bat nad Empfang diejer Anzeige ſchleunigſt durch pers 
jönlihe Reviſion feftzuftelfen, ob die Einrichtung ber 
Anlage ben erlaffenen Borjchriften entipricht. 

$ 17. Im Falle der Zumiderhandlung gegen $ 1 
des Geſetzes vom 13. Mai 1884 und gegen die SS 1 
bis 16 diefer Vorſchriften fann die Polizeibehörbe bie 
Einftellung des Betriebes bis zur Herftellung des vor- 
Ihriftsmäßigen Zuflandes anordnen, 


$ 18. Die vorflehenden Beſtimmungen treten mit 
dem Tage ihrer Berfündigung an die Stelle der durch 
die Befanntmahung des Neichsfanzlerd vom 11. Juli 
1884 (Sentrafblatt für das Deutihe Neih S. 195) 
verfündeten Vorſchriften. 

Die auf Grund des 8 18 Abſatz 2 daſelbſt durch 
den Bundesrath zugelaffenen Ausnahmen von den Bor- 
ihriften des 6 1 und des $ 2 Sag 1 bleiben bie zu 
ihrem etwaigen Widerruf aufrecht erhalten. 

Berlin, den 8. Juli 1893. 

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Boettider. 


& 5 
% 


Befanntmahung, 
betreffend die Ginrichtung und ben Betrieb der zur Anfertigung 
von Gigarren beftimmten Anlagen. 
Auf Grund des F 120e. und bes 5 139a. 
der Gewerbeordnung hat der Bundesrath folgende 
Vorſchriften über die Einrichtung und den Betrieb der 


zur Anfertigung von Cigarren beftimmten Anlagen er- 


laſſen: 

8 1. Die nachſtehenden Vorſchriften finden An⸗ 
wendung auf alle Anlagen, in welchen zur Herſtellung 
von Cigarren erforderliche Verrichtungen vorgenommen 
werden, ſofern in den Anlagen Perſonen beſchäftigt 
werden, welche nicht zu den Familiengliedern des Unter⸗ 
nehmers gebören. 

$ 2. Das Abrippen des Tabacks, die Anfertigung 
und das Sortiren der Cigarren darf in Räumen, deren 
Fußboden 0,5 Meter unter dem Straßenniveau liegt, 
überhaupt nidt, und in Räumen, welche unter dem 
Dade Liegen, nur dann vorgenommen werden, wenn 
das Dad mit Verſchalung verfehen ift. 

Die Arbeitdräume, in welchen die bezeichneten 
Berrichtungen vorgenommen werden, dürfen weber als 
Wohn⸗, Schlaf, Koch⸗ oder Vorrathsräume noch als 
Lager oder Trodenräume benugt werben. Die Zu: 
gänge zu benadbarten Räumen diejer Art müſſen mit 
verichließbaren Thüren verjehen fein, welche während 
der Arbeitszeit gejchloffen fein müſſen. 

$ 3. Die Arbeitsräume ($ 2) müſſen mindeſtens 
drei Meter hoch und mit Fenftern verjehen fein, melde 
nah Zahl und Größe ausreichen, um für alle Arbeite- 
ftelen hinreichendes Licht zu gewähren. Die Fenſter 
müffen fo eingerichtet fein, daß fie wenigfteng für die 
Hälfte ihres Klächenraumes geöffnet werben fünnen. 

$ 4. Die Arbeitsräume müſſen mit einem feften 
und dichten Fußboden verſehen fein. 

55. Die Zahl der in jedem Arbeitsraum be- 
Ihäftigten Perfonen muß fo bemeijen jein, daß auf 
jede bderjelben mindeftend fieben Kubifmeter Luftraum 
entfallen. 

$ 6. In den Arbeitsräumen dürfen Vorräthe von 
Tabak und Halbfabrikaten nur in der für eine Tages⸗ 
arbeit erforderlichen Menge und nur die im Laufe bed 
Tages angefertigten Cigarren vorhanden fein. Alles 
weitere Lagern von Taback und Halbfabrilaten, jon 


396 
das Trodnen von Tabad, Abfällen und Wideln in| 3) die Zahl der Arbeiter, welche demnach in dem 


a erdumen aud außerhalb der Arbeitszeit ift unter: 
agt. 

$ 7. Die Arbeitsräume müſſen täglich zweimal 
mindeſtens eine halbe Stunde Tang und zwar während 
ber Mittagspaufe und nad Beendigung der Arbeitd- 
zeit, durch vollfiändiged Deffnen der Fenſter und ber 
nicht in Wohn-, Schlaf⸗, Koch⸗ oder Borratheräume 
führenden Thüren gelüftet werden. Während dieſer 
Zeit darf den Arbeitern der Aufenthalt in den Arbeite- 
räumen nicht geftattet werben. 

$ 8. Die Fußböden und Arbeitötiihe müſſen 
täglich mindeſtens einmal durch Abwaſchen oder feuchteg 
Abreiben vom Staube gereinigt werben. 

$ 9. Kleidungsftüde, welche von den Arbeitern 
für die Arbeitszeit abgelegt werden, find außerhalb der 
Arbeitsräume aufzubewahren. Innerhalb der Arbeits: 
räume iſt die Aufbewahrung nur geftattet, wenn bie- 
ſelbe in ausſchließlich dazu beflimmten verfchließbaren 
Shränfen erfolgt. Die letzteren müſſen während ber 
Arbeitszeit geichloffen fein. 

$ 10. Auf Antrag des Unternehmers fönnen Ab- 
weichungen von ben Borfchriften der SS 3, 5, 7 durch 
die höhere Verwaltungsbehörde zugelaffen werden, wenn 
die Arbeitsräume mit einer ausreichenden DVentilationg- 
einrichtung verjehen find. 

Desgleichen fann auf Antrag des Unternehmers 
dur die höhere Verwaltungsbehoͤrde eine geringere 
als die im $ 3 vorgefchriebene Höhe für foldhe Arbeits- 
räume zugelaffen werben, in welchen den Arbeitern ein 
größerer ald der im 5 5 vorgejchriebene Luftraum ge 
währt wird. 

$ 11. Die Beichäftigung von Arbeiterinnen und 
jugendlichen Arbeitern ift bis zum 1. Mai 1903 ge: 
ftattet, wenn die nachflehenden Vorſchriften beobachtet 
werben: 

1) Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter müjfen im 

unmittelbaren Arbeitöverhältniß zu dem Betriebe: 
unternehmer ſtehen. Das Annehmen und Ablohnen 
derjelben durd andere Arbeiter oder für deren 
Rechnung ift nicht geftattet. 
Für männliche und weibliche Arbeiter müſſen ge- 
trennte Aborte mit bejonderen Eingängen und, ſo—⸗ 
fern vor Beginn und nad) Beendigung ber Arbeit 
ein Wechſeln der Kleider flattfindet, getrennte Aue: 
und Anfleideräume vorhanden fein. 

Die Vorſchrift unter Ziffer 1 findet auf Ar- 
beiter, welche zu einander in dem Verhältniß von Ehe⸗ 
gatten, Geſchwiſtern oder von Alzendenten und Deizen- 
benten fteben, die Vorſchrift unter Ziffer 2 auf Be- 
triebe, in melden nicht über zehn Arbeiter befchäftigt 
werden, feine Anwendung. 

6 12. An der Eingangsthür jedes Arbeitöraumeg 
muß ein von der Ortspofizeibehörde zur Beſtätigung 
der Nichtigfeit feines Inhalts untergeichneter Aushang 
befeftigt fein, aus welchem erſichtlich iſt: 

1) die Länge, Breite und Höhe des Arbeitdraumes, 
2) der Inhalt des Luftraum? = ®-Kifmeter, 


2) 


Arbeitsraum beichäftigt werben darf. 

In jedem Arbeiteraum muß eine Tafel ausge— 
hängt fein, welche in deutlicher Schrift die Beftimmungen 
der 88 2 bis 11 wiebergiebt. 

$ 13. Die vorftehenden Beſtimmungen treten mit 
dem Tage ihrer Berfündigung an bie Stelle der durch 
die Befanntmadhung des Reichskanzlers vom 9. Mai 
1888 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 172) verfünderen Vorſchriften. 
Berlin, den 8. Juli 1893. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Boetticer. 


* * 
* 


Vorſtehende Beſtimmungen werden mit dem Be 
merken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß hierdurch 
die entſprechenden Borfariften vom 11. Juli 18 
(Centralblatt S. 195) und vom 9. Mai 1888 (R.G. 
Bl. S. 172) aufgehoben worden find. 

Potsdam, den 20. September 1893. 

Der Regierungd-Präftdent. 


Polizei:Berordnung. 
218. Auf Grund der $6 6, 12 und 15 des Geſetzes 
über die Poligeiverwaltung vom 11. März 1850 (Gel. 
©. ©. 265) und des $ 137 des Geſetzes über die all 
gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gel. 
S. ©. 195) wird unter Zuftimmung bed Bezirksaus⸗ 
Ihufles für den Umfang des Regierungsbezirfd Potsdam 
nachſtehende 
Polizei⸗Verordnung 
erlaſſen: 
$ 1. Perſonen, welche Lumpen, Knochen ober robe 
Felle ſammeln, eintauſchen oder feilbieten, dürfen bei 
Ausübung ihres Gewerbebetriebes Naſch- und Eßwaaren, 
ſowie andere Sachen, welche Kindern zum Spielen oder 
zu ſonſtiger Beſchäftigung in die Hand gegeben und 
von ihnen mit dem Munde berührt zu werben pflegen, 
wie Dledinftrumente und ähnliches Spielzeug, Abzieh: 
bilder, Schiefertafel- und DBleiftifte u. dgl. zum Zwede 
der MWeiterveräußerung nit mit ſich führen, dieſe 
Gegenſtände aub in Räumen, in denen Qumpen, 
Knochen oder rohe Felle Tagern, nicht aufbewahren. 
$ 2. Zumwiderhandlungen gegen diefe Verordnung 
werden, fofern nach den beftehenden Strafgejegen feine 
härtere Strafe verwirft ıft, mit Geldſtrafe bie zum 
Betrage von ſechszig Mark beftraft. 
Potsdam, den 22. September 1893. 
Der Regierungs-Präſident. 


Belanntmahung. 
216. An Stelle des verfegten Herrn Amterichters 
Nadler ift der Herr Amtsrichter von der Rinde zu 
Nauen zum Borfigenden des in Nauen für den Kreis 
Oſthavelland zur Durchführung der Imvaliditäts⸗ und 
Alteröverfiherung errichteten Schiedsgerichts ernannt 
worden. 
Potsdam, den 21. September 1893. 
Der Regierungs⸗Präſident. 


BEE. UUUUUUUUUU 








397 


217. Tarif , 
zur Erhebung von Ufer-, Anlage-, Krahn⸗ und Wiegegebühren in Charlottenburg für die Benugung ber 
Öffentlichen ſtaͤdtiſchen Ausladeſtellen: 
an der Spree in der Uferſtraße zwiſchen der Schloßbrücke und der Spreeſtraße, 
an dem Schifffahrtskanal in der Ladeſträße am Charlottenburger Ufer. 
Gültig bis 1. April 1896, 


und Kähne. 
31. Ottob 

























‚gel: und andere 
Baufleine, Mauerfand ıc., 










Bei einer 







Anlagegebüht in Reichemart 








. . Anlage: 3 1 
eo. akiafen n Für alle übrigen Fi für jeven weiteren Nrbeitsta; 

Tragfähigkeit fowie . Gebühr. ' h 8 
MN in Tonnen. | fir Plofermateriatien Gegenftände. und zwar für den 


“.f. w. 





für Tage 


























1.1] 1-50 
2.1 51—100 
a lisızaeo] 122 || ewerstieg: | 17 || austgtieg- bis Tängfens 
5.] über 200 lich der lich der 14 Tage. 
" für je 50 Sonn: und ⸗ 

To. mehr | 16 Beftage 






Mär. 





Anlagegebühr in Reichemart 
für jeden weiteren Arbeitstag 
nnd zwar für den 





1.]2.]3.|4. uf. w. 
1. 1—50 1—7 5,00 3) 6| 9112 
2. 51—100 1—7 7,50 3 6| 9112 
— Ba | 5 Ya [id 
” 151—2 —7T öfchliepti 2 1 is lä 
über 200 \ austhie ßlich ’ ! bis fängftens 14 Tage. 
für je 50 Tonnen] Sonn- und Felltage " 
mehr 1—7 2,50 4 811216 
Zuſchlag 
au A H Il 
B. Reabngebübren. 

Minimalfag für Benugung des Krahnes pro 100 kg . . . . 0,02 M. 
oder für die Benugung auf Zeit pro Stunde. . . 2... . 1,00. M. 
C. Wiegegeld. 

1) Auf der Schenfelmaage für ein Gewicht von 25 kg brutto. . . 2 2 2 2 2200. OEM. 
2) Auf der Brüdenwaage . 
a. für ein Gewicht von 50 kg bei Kohlen netto (ausfchliegiih Wagen) . . . . . . 01 M. 
b. für ein Gewicht von 50 kg netto kei allen anderen Gegenfländen . . . 2... . 0,02.M. 


Allgemeine Beftimmungen. 
1) Der ſtädtiſche Ausladeplatz, ſowie die Krahn- und Wiege-Anlage ıft für das Publiknm wochentäglich geöffnet 
und zwar 
vom 1. April bie einſchließlich 30. September von 7—12 Uhr Vormittags und 1—7 Uhr Radı- 
mittags, 
vom 1. Oftober bis einfhließlih 31. März von 8—12 Uhr Vormittags und 1—5 Uhr Nachmittags. 
2) Den Anordnungen der ftädtiichen Verwaltung über das Anlegen der Fahrzeuge, Ein- und Ausladen, fowie 
Verwiegen der Güter ift unbedingt Folge zu leiften. Kein Fahrzeug barf über 14 Tage hinaus an ber 
Ladeſtraße liegen. 


398 


3) Die aud- und einzuladenden Güter find täglih und Tängftens binnen 24 Stunden vom Ausladeplatz eventl. 
auf Koften und Gefahr des Empfängers reſp. Verſenders zu entfernen. 

4) Auf der Schenfelmaage werden für jebe angefangenen 25 kg bes Gewichts 5 Pfg. Gebühren entrichtet. 
Auf der Brüdenwaage werben für ben jedesmaligen Gebrauch derjelben, falls durch das Gewicht 20 Pig. 
Gebühren nicht erreicht werden, 20 Big. Gebühren DMinimalfag entrichtet. Jede angefangenen 50 kg tes 
Gewichts merben für voll gerechnet. Der Wagen, auf welchem die Fracht zur Brüdenmaage fommt, oder 
die Tara, deren Richtigfeit der Controle der Intereſſenten überlaffen bleibt, werden ohne bejondere Ber: 
gütigung gewogen.. Für die Ausfertigung eined Duplicats der zu verabfolgenden Wiegeicheine werden an 
befonderen Gebühren 10 Pfg. erhoben. 

5) Sämmtliche zu erhebende Gebühren find fofort und vor Fortfchaffung der betreffenden Güter zu entrichten. 

6) Wird der Ausladeplag und die Erhebung der Gebühren von der Stadtgemeinde verpachtet, fo geben ver: 
ſtehende Berechtigungen und Berpflihtungen auf den Pächter über. | 

7) Etwaige Streitigfeiten über bie Höhe ber berechneten Gebühren entfcheidet zunächſt der Magiftrat in 


Eharlottenbung, 
ußerdem nur für die Lade-Straße am Ebarlottenburger fer. 
8) Bon dem Anlegen an die Lade-Straße in ihrer ganzen Länge find diejenigen Schiffe ausgeſchloſſen, deren 
Breite über 5,60 m beträgt. ) 
Das Anlegen der Fahrzeuge und das Berhalten berfelben auf der Waffer-Straße wird nad den ke 
ftehenden polizeilihen Beftimmungen burd Beamte der Königlichen Strombehörbe geregelt. 
Charlottenburg, den 15. debruar 1893. . Der Magiftrat. 
* 
Vorſtehender Tarif wird hierdurch von mir im Einverſtändniß mit dem Herrn Provinzialſteuerdirektot 
für die Zeit vom 1. April 1893 bis dahin 1896 genehmigt. 
Potsdam, den 26. September 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 





Die Wahlen zum Haufe der Abgeorbneien betreffend. b. für den Kreis Teltow von 7 M. bezw. 10,50 M. 
218. Nachſtehende auf 8 M. 40 Pf. für den Einſpänner, 12 M. 
Bekanntmachung. 60 Pf. für den Zweiſpänner und 4 M. 20 Pr. 


Für die Wahlen zur achtzehnten Yegisfaturperiode für jedes weitere Pferd, 
bes Hauſes der Abgeordneten habe ih auf rund der| c. für die Kreife Prenzlau und Ruppin von 7 M. 
88 17 und 28 der Verordnung vom 30. Mai 1849 bezw. 10,50 M. auf 8,40 M. für den Einipänner 
(Gefeg: Sammlung S. 205) ale Wahltermine und und 12 M. 60 Pf. für den Zweilpänner 
zwar für erhöht. 


bie Wahl der Wahlmänner otsdam, den 22, September 1893. 
den 31. Oktober d. J., ’ \ 5 


Der Regierungs-Präfident. 
und für die Wahl der Abgeorbneten 
Den 7. November b. J. Viehſeuchen. 
feſtgeſetzt, was hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß ge-| 220. Feſtgeſtellt iſt die Maul- mb Klauen 
bracht wird. ſeuche unter dem Rindvieh des Gutes Neu⸗Bar 
Berlin, den 24. September 1893. nimer Herrenwieſe, Kreis Oberbarnim, des Gic 
Der Miniſter des Innern. meinde⸗Vorſtehers Noack in Görzig, Kreiß Meeskorr 
Graf Eulenburg. Storkow, des Drittelbauern Bieiefeld Ku Audbar 


— — 






wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Göricke, Kreis Oſtprignitz, der Milzb eine 
Potsdam, den 25. September 1893. nothgeichlachteten Kuh des Bauern Prahl Eram“ 
Der Regierungs-Präfident. Kreis Oberbarnim, der Bläshenansigteo 


Bett. Erh Beſchluß, Bullen des Großbüdners Birſe in 
etr. Erhoͤhung der Bergütungsjähe für den bei . jeiner Fehrſe des KRolar:dun Arsınd 
der Zeit som 31. Mai bie 30, — 98, —õS——— dorf A Peer“ 
219. Die vom Bunbesrathe feftgefegten Bergütungs: Erloſchen 
ſätze für geleiſteten Vorſpann werben gemäß $ A Art. IL. unter dem Rint 
Hr Saehes un —5 — (R.G.-Bl. S. 245) |barnim, die 
un er dazu erlaſſenen Inſtruction vom 30. üſilier 
1687 (M-0.0. ©. 18 f er 

a. für ben Kreis Jüterbog-Luckenwald 

bezw. 10,50 M. auf en e von 7 M.ſchenaus 


für den Einfpänner,|dorf, f 
12 M. 50 Pf. für den Zweiſpam 1009 
20 Pf. für jedes weitere end, er und A > 


- 








anntmachungen des 
Königlichen Frieden ums zu Berlin. 
Befanntmadhung. 
95. Auf den Bericht vom 27. Juli d. 3. will 
Id dem wieberbeiliegenden, Geitend ber Generalver· 
ſammlung vom 27. April d. J. beſchloſſenen erñen 
Nachtrage zu dem Statute des Feuerverſicherungs-Ver- 
bandes Deutſcher Fabriken in Berlin hierdurch Meine 
Genemigung ertheilen. 
An Bord M. 9. „Hohenzollern“, Kiel, 
den 11. Auguft 1893. 
gez. Wilhelm R. 


Zugleih für den Für den Minifter 
Juſtiz⸗Miniſter. des Innern. 
ggez. Frh. v. Berlepſch. Boſſe. 


An den Miniſter des Innern, der Juſtiz und für Hante 


und Gewerbe. 
* * 


Erfter Kachtrag. 

In der General:Berjarnmlung des Feuerse-fiuh- 
rungs⸗Verbandes Deutfher Fabrifen vom 27. 2 
1893 find folgende Aenderungen des Status beic 
worben: 

1. Zu 81. 


3 
Es ſoll folgender Sag hinzugefügt werte: 
„iedoch ift der Verband beredriar. cu En 
„ſicherungen anderer Art gegen tie nm x 
„nannten Gefahren abyufchfiehen“, 
" 2. 3u 614 
Es follen im erſten Abſatz an Silke pr n 
„ia. April” die Worte: „I. Februar“ grie zn.m 
Berlin W., Sramzöfie ſcheſir. 21., 
den 30. Mai 1899, 
Teuerverfi —e— Danide r 
Der Vorſtand. 


















. 983. Sr. Rebfeir. * 
Vorſtehenden Allerhoͤhflen € —— — 
1893 nebſt dem darin ermärn: — 
bringe ich mit dem Bemerlen zur — 
daß da: 
Deutjche 
4. Sti 
zu Pot 
1890 a 
Bi Pen 


I Ps - 




















En 
33) 


310) 


Schoönholz 





1033 


| 





Vehlefanz 
Schwante 


an Eremmen 


131, 
1331 
1373 






Berlin, im September 1893. 








thefe bisher nicht beſeſſen hat, ober, falls dies der Fall 
fein follte, die Genehmigung tes Herrn Minifters ter 
geiftlihden, Umerrichts⸗ und Medzinal-Angelegenheiten 
zur abermaligen Bewerbung um Apothefen-Neuanlagen 
vorzulegen. 

Gleichzeitig weile ih darauf hin, daß Geſuche von 
Bewerbern, welde zehn und mehr Jahre fi vom Apo- 
thefenfadhe abgewandt haben, oder welche erft nad) dem 
Jayre 1878 (bei Berüdfihtigung geringer Zeitunter- 
ſchiede) approbirt find, bei der großen Zahl mehr be⸗ 
egeer Bewerber zur Zeit feine Ausſicht auf Erfolg 

aben. 

Solche Apotheker fleben deshalb zur Vermeidung 
unnötbigen Screibwerfes ıc. am Beſten von der Des 
werbung ab. 

Bewerber haben ihren Meldungen polizeiliche 
Fübrungsattefte aus fämmtlichen Orten, 
an welchen fie während ihrer Laufbahn als 
Apotheker thätig geweſen find, beizufügen. 

Berlin, den 22. September 1893. 

Der Polizei Präfident. 
Bekanntmachungen des Staats ſeeretairs 
Poſipachetverkehr mit Niederiaͤndiſch-Indien. 

14. Bom 1. Dftober ab tritt Niederländiic- 
Indien der Wiener Poftpadet-Uebereinfunft 
vom 4. Juli 1891 bei. In Folge deffen fommen von 
diefem Zeitpunfte ab auf den Poſtſpacketverkehr nad 
Niederländisch Indien die Bedingungen und der Tarif 
des Vereinsdienſtes zur Anwendung. Die Poftanitaften 

ertheilen hierüber auf Verlangen nähere Auskunft. 

Berlin W., 17. September 1893. 

Der Staatsfefretär des Reichs: Poftamts. 
Befanntmachungen der Königlichen 
Sauptverwaltung der Staatsfchulden. 

Befanntmadung. 

6. Bei der heute in Gegenwart eines Notare öffentlich 
bewirtten 14. Verlooſung von 3'/2 progentigen, unterm 
2, Mai 1842 ausgefertigten Staatsſchuldſcheinen find 
die in ber Anlage verzeichneten Nummern gezogen 
worben. Diefelben werben den Befigern zum I. Januar 
1894 mit ber Aufforderung gefünbigt, die in ben aus— 
gelooften Nummern verjchriebenen Kapitalbeträge vom 
2. Januar 1894 ab gegen Quittung und Rückgabe 
der Staatsſchuldſcheine und der fpäter zahlbar merben- 
den Zinsſcheine Reihe XXI. Nr. 7 und 8 nebft Zins⸗ 
Icheinanmeifungen bei der Staatsſchulden-Tilgungskaſſe, 
Taubenftraße 29 bierferbft, zu erheben. Die Zahlung 
erfolgt von 9 Uhr Vormittags bie 1 Uhr Nachmittags, 
mit Ausichluß der Sonn» und Fefttage und der Tepten 
brei Geſchäftstage jeden Monats. 

Die Einlöfung geichieht auch bei den Negierungs- 
Hauptkaſſen und in Frankfurt a. M. bei der Kreisfafle. 
Zu diefem Zwecke fünnen die Effekten einer diefer Kaſſen 
ſchon vom 1. Dezember d. 3. ab eingereicht werben, 
weiche fie der Staatsjchulden-Tilgungsfalle zur Prüfung 
vorzulegen hat und nad erfolgter Teftitellung die Aus—⸗ 
zahlung vom 2. Januar 1894 ar 








Der Betrag der etwa fehlenden Zinsſcheine wirb 


vom RKapitale zurüdbehalten. 
Mit 


Dem 


1. QZJaunar 1894 bört die 


Berzinfung der verloofien Staatefchuld: 
fcheine aut. 


Zugfeih werben die bereits früher gefündigten, 


auf der Anlage verzeichneten, noch rüdjländigen Schuld⸗ 
urfunten, 


Jahre 1842, Reumärkiſche Schuldverfch 


naͤmlich Staatöfchulbicheine vom 
rei⸗ 
aktie Der Münſter⸗ 





bungen und eine Stamm 


Hammer Eiſenbahn wiederholt und mit Tem 
Bemerken aufgerufen, daß die Verzinſung derſelben mit 


den einzelnen Kündigungsterminen aufgehört bat. 


Die Staatsfchufden- Tilgungsfaffe fann fih in 


einen Schriftwechſel mit den Inhabern der Schuld— 


urfunden über die Zahlungsleiſtung nicht einfaflen. 
Formulare zu den Duittungen werden von fammt: 
fihen oben gedachten Kaſſen unentgeltlich verabfolgt. 
Berlin, den 8. September 1893. 
Hauptverwaltung der Staatsjchulden. 


Belfanntmadhung. 

7. Bei der heute oͤffentlich bewirkten 39. Serien⸗ 
verloofung der Staatöprämienanleihe vom Jahre 1855 
find die 50 Serien 50 73 94 127 139 140 170 183 
1865 228 284 383 460 4856 536 67 641 678 679 
680 690 701 730 809 850 867 903 911 932 969 
994 1002 1012 1036 1112 1137 1141 1161 1202 
1210 1227 1240 1298 1333 1334 1397 1399 1432 
1462 1471 gezogen worden. 

Die zu diefen Serien gehörigen 5000 Schufdver- 
ſchreibungen und die für diefelben am 2. Aprit 1894 
zu zahlenden Prämien werden am 15. Januar 1894 
und an ten folgenden Tagen öffentlich ausgelooft werden 

Berlin, den 15. September 1893. 

Hauptverwaltung der Staacsſchulden. 


Bekanntmachungen der Kreisausſchüfſe. 


Gommunalbejirls:Beränderung. 


27. Durch Beihluß tes Kreisausichuffes ift auf 
Grund des 6 2 * der Randgemeindeordnung vom 3. Juli 
1891 nah Einwilligung der Betheiligten: die Abıren- 
nung des Miejengrundftüdes Kartenblatt 1 Parzellen- 
nummer 12 von 2 ha 43 ar 50 qm Flädeninhalt, 
dem Bauern Friedrid Neumann in Mödlicdh gehörig, 
vom Gutsbezirke See und die Vereinigung dieſer 
Parzelle mit dem Gemeindebezirfe Möpdlich genehmigt 
worden, was gemäß 6 2° a. a. O. hiermit befannt 
gemacht wird. 
Perleberg, den 19. September 1893, 
Der Kreisausihuß der Weſt⸗Prignitz. 
Bekanntmachungen anderer Behörden. 
Des Könige Majeftät haben durch Allerhöchiten 
Erlaß vom 17. Auguft d. 3. dem Kranfenhausverbante 
Heegermühle die Rechte einer öffentlichen Körperichaft 
beizulegen gerubt. 
Sreienwalde a. D., den 19. September 1893. 
Der Landrath. 


401 


Amtsblatt. 


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JsogeBtuuag qun uonviaano⸗oꝛluabijiaq ‘J10g) Jaoquspinag uU0N09 214 uaaai ʒ uaquaga] qun u3Bnstıgug /uapraz ag aↄnv ang uog . 
bunaaqaolↄqᷓ; ↄjq an) aſſiubnſaqsbunbiiaaſqn apoa aꝛquiivij si uabnataquꝰ uoa Bundyualggg 219 ↄꝛaanage Ind oiq usa ou qun uoa Zug 
sgoßguxg 229 mm uafa> uanog; qun 383% uauoanvi ag "ualloyplaßenn 14301 ng won garanagg Ino ſsiq gg NodugpS vous 
Ag ug uauuiouab garag; ur aqajaagaꝛain qun suauolza usq an) ZEBF ING uoa gquujplnag; uaugugualisusgag 1a an) bunuqao 
»ugug 229 aguBgugg pou uanwary-togugpg ugugquagag 124 uaag-togugpS ↄpꝛauioqꝛuququoli 219 ana a 2I0G TUR "Gh 

ua nt uonaoↄaq:uiqquↄ uↄpubꝛũgaaꝭ; aↄq uaBungpvnzunngag 


462 


Ber ichen Eitenbabhn: Direktion zu Bromberg. 

435. Yür die in der erg 3 Hung näher bezeichneten Thiere und Öegenftände, weldhe auf den 

daſelbſt ermähnten Ausſtellungen ausgeftellt werten und unverfauft bleiben, wirb eine —————— 
der Art gewährt, daß nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die 

beförderung an die Verſandſtation und den Ausſteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage des ur- 

fprängfigien Frachtbriefes bezw. des Duplifat-Beförderungsicheines für den Hinweg, ſowie turd eine Beſchei⸗ 

nigung der dazu ermädhtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenflände ausgeftellt geiweien 

und unverfauft geblieben find, und wenn die Rüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit flattfinter. 

In den urjprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungsfcheinen für die Hinſendung if ausdrücklich 

zu vermerfen, daß die mit denjelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsant befteben. 










































| | Die Frabıbegünti iör | Haung der Mädbeförke 
Ss N . 14 ıbegunttigung wird gewä u OIMTER 
a| nun | | zu | a ee ereinen 
1833 für anf den Strecken der find ermächtigt innerbalb 
11 Brenenwirtbicaft« " Kiel. 121. bis 25.:Bienen, bienen- Preußischen I Quöftel- |14 Tage 
liche Ausſtellung. ‚ September. wirtbichaftlice Staatsbahnen. lungs-Kom⸗ 
| | Geräthe und Er- milfton. 
zeugniſſe. 
2Garten⸗ und Obſt⸗ Hildesheim 22. bis 26. Geraͤthe und Er⸗ Desgl. tee. | A 
| Bau-Auöfellung. | Sept ember. zengniffe des | | Wodyen 
Garten: u. Obſt⸗ | | 
banes. 

ZBienen⸗, Geflügel: Elbing. 23. bis 25. ‚Bienen, Geflügel, Königliden Eifen-] desgl. |8 Tage Ex 
u. Gartenbau-Aus- September. Geräthe und Sr bahn = Direftion > 
ſtellung. | zeugniſſe Bromberg. 

| Bienen- und &- & 

| | fügefaudht, —*— S 

| des Garienbaues. | 3 

4Geflũgel⸗Ausſtellung. Hannover. 23. bis 25. Geflũgel, ſowie Preußiſchen desgl. 4 2 
September. Geraͤthe und Er⸗Staatsbabnen. Wochen 2 

zeugniſſe der Ge z 

flügelzucht. = 

5 Landwirthſchaftliche Metz. 28. Septbr. „‚hiere, fandwirtb- Preuß. Staatl desgl. A = 
Ausfellung. ‚ bie 1. ſchaftliche Ma: bahnenu. Reichs⸗ Boden 1 > 

| Sftober. | fchinen, Geräthe Eiſenbahnen in: ) 
und Erzeugniſſe. Elſaß⸗ Lothringen 

6Internationale | Wien. 14. bie 17. Dferde. Preußiſchen | del. , A 
Hengſtſchau. ‚ Oftober. ' j Staatöbabnen. . Wochen 

7 Geflügel-Ausftellung.‘ Breslau. A4. bis 6. ‚Geflügel, ſowie Desgl. desgl. A 

| November. | Gerätbe und Er⸗ Wochen 
zeugniſſe der Ge⸗ 
| | | flügefzuht. | | Ä | 
Bromberg, den 18. September 1893. Koͤnigliche Eiienbabn-Direftion. 
Befanntmahung. Berfonaldrouit. 


A6. Am 1. Sftober d. 3. wird der auf der Strede Der VBürgermeiſter Dr. Kroniſch in Perleberg 
Etargard i. Pom. Belgard zwiſchen Ruhnow und iſt zum Amtsanwalt bei tem Königlichen Amtsgericht 
Labes gelegene Perſonen⸗Haltepunkt Kankelfitz für den daſelbſt ernannt worden. 
unbeſchränkten Perſonen⸗ und Gepädverfehr eröffnet. Im Kreiſe Beeskow-Storkow ift an Stelle des 
Gepädfüde werden von Kanfelfig unalgefertigt mit: Rittergutspächters Balger in Groß-Rieg, welder am 
genommen. Die Fradıt hierfür wird auf ber End-i1. Dftober d. 3. fein Amt niederzulegen beabfichtigt, der 
Ration erhoben. Die Abfahrtszeiten ber Züge find in: bisherige Amisvorficher- Stellvertreter, Rittergutsbefiger 
dem vom 1. Oltober d. 3. giltigen Fahrplane enthalten. Sorader in Birkholz vom genannten Tage ab zum 
Desgleichen ſindet vom 1. —* eine direfte Perfonen- ' Amtevorficher des Amtsbezirks VIII. — Groß-Rietz — 
und Gepäck⸗Abfertigung von Kanfelig nah Berlin, ernannt worden. 
Stett. Bbf. über Stettin flatt. Näheres iſt auf den | Die Foörſterſtelle Sarnow in ter Überförflerei 
Stationen und Halteflelen zu erjabren. Neu⸗ ‚Holland ft vom 1. Rovember d. 3. ab dem Förfter 
Bromberg, ten 16. September 1893. : Wehr zu Bogeljang, OÜberförfterei Zehdenick, übertragen 
Königliche Eiſenbahn⸗Direktion. ; worden. 











403 


Der verjorgungsberechtigte Oberjäger und Forſt⸗ 
aufſeher Bislich zu Neu-Kahrland in der Oberförfterei 
Potsdam iſt zum Königlichen Förfter ernannt und dem: 
jelben die Hörfterftele Bogelfang in der Oberförfterei 
Zehdend vom 1. November d. %. ab übertragen 
worden. 


Der bisherige Königliche Regierungs-Baumeiſter 
Poltrod zu Nauen iſt zum Königlichen Kreis-Bau⸗ 
Inſpektor ernannt. Demjelben ift die bisher probe: 
weife verwaltete Kreisbauinſpektorſtelle daſelbſt vom 
1. September 1893 ab endgültig verliehen worden. 


Die Militair-Anwärter Herrmann, Heffler 
und Wegel bei der Einfommenfteuer-Veranlagungs- 
Sommilon bed Kreiſes Teltow in Berlin, und 

Albrecht bei der Einfommenfteuer-Beranlagungs: Com: 
mijfion des Kreijed Nieder-Barnim find zu Regierungs- 
Militair-Supernumerarien ernannt worden. 


An Stelle ded zur Verwaltung der Spezial: 
fommiffion 1. Stettin "berufenen Regierungs-Raths 
Praetorius ift dem Negierungs-Affeffor Wer in 
Eberswalde die Berwaltung der Spezialfommiifion 
Eberswalde übertragen worden. 

Der bisherige Prebigtamts-Kandidat Chriſtian 
Hermann Karl Brandt aus Seehaufen i. 9. if zum 
Diafonus bei der Stabtfirde zu Wittenberge, Diözeie 
Perleberg, beftellt worden. 

Der wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Dr. Cauer iſt 
zum Oberlehrer in Berlin ernannt und ber 11. Neal: 
ſchule ebenda überwielen worden. 

Der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Dr. Fritze iſt 
zum Oberlehrer ernannt und dem Joachimsthalſchen 
Gymnaſium in Berlin überwieſen worden. 

Der Gemeindelehrer Richard Kanning iſt als 
ordentlicher Lehrer an der Koͤniglichen Eliſabethſchule 
in Berlin angeſtellt worden. 


Ausweiſung von Ausländern aus dem Neichsgebiete. 





& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Vatıım 
* der welche die Ausweiſung 
3 des Ausgewiefenen. Beftrafung. befchloffen hat. ne 
1. 2 | 3, 4. 5 6. 
Auf Grund des 6 362 des Strafgejegbude: 
1 Ignaz Brudner, geboren im Auguf 1867| Pandftreichen, Königlich bayerifche | 18. Auguft 
Metzger, in Stratzing, Bezirk Polizei⸗Direktion 1893. 
Krems, Niederöſter⸗ Münden, 
reich, oͤſterreichiſcher 
Staatsangehöriger, 
2) Moriz Jacob, geboren am 1. April Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayerifches) 13. Auguft 
Schriftfeger, 1845 zu Großmarbein, Bezirksamt Fichten) 1893. 
Ungarn, ungariſcher felg, 
Staatsangehöriger, 
3 Joſef Kliforfa, geboren am 15. Ofto-\vesgleichen, Königlich Säͤchſiſche, 12. Auguft 
Uhrmadergehilfe, ber 1848 zu Jirkov, Kreishauptmann- 1893, 
Bezirk Semil, Boͤh⸗ ſchaft Bautzen, 
men, ortsangehörig 
ebendaſelbſt, 
4 Franz Eduard geboren am 7. April Landſtreichen, Königlih preußiſcher 22. Auguft 
Knerſch, auch Kner,| 1875 zu Dresden, Regierungspräfiden) 1893. 
Laufburfche, Öfterreichifeher Staats⸗ zu Magdeburg, 


angebhöriger, 


5 Wilhelm Kowarſch, |geboren am 20. Auguf|Betteln, 


Schloſſergeſelle, 1875 zu Liebenau, 
Oeſterreich, oſterreichi 
ſcher Staatsangehoͤr. 
6| Franz Kudler, 
Tageloͤhner, in Kropfſchlag, Bezirk 
Kaplitz, Böhmen, öfter- 
reihifher Staatsan- 


gehöriger, 


7 Ferdinand Pietſch, geboren am 21. Auguſt Landſtreichen, 


Zahntechnifer, 1874 zu Graz, Steier: 
marf, ortdangehörig 


ebendaferbk, 


geboren im Jahre 1849 bedgleichen, 


Polizeibehörde zu 
Hamburg, 


besgleichen. 


Röniglih bayeriſches 20. Auguft 
Bezirksamt Negen, 1893. 


Königlih bayeriſche 24. zuguf 
Polizei⸗Direktion 1893. 
Münden, 





AOM 





* Name und Stand | . Alter und Heimath Grund Behörde, Dat 
VCH ES SEE der weiche die Ausweiſung es j 
E des Ausgewielenen. Bezafung befhloffen bat. ee 
i 2. | 3. 4. | 5. 6. 
8 Johann Preuß, geboren am 30. MärziBetteln, Koͤniglich Sähfiihel 7. Auguft 
Webergehilfe, 1843 zu Kreibitz, Be⸗ Kreishauptmann⸗ 1808, 
zirfRumburg, Böhmen, Ihaft zu Bautzen, 
9| Johann Stolz, geboren am 6. Junildesgleichen, Großherzoglich heifi-| 18. Auguft 
Barbier, 1848 zu Böohmiſch⸗ ſches Kreisamt 1893. 


Brod bei Prag, Boͤh⸗ 
men, öſterreichiſcher 
Staatsangehöriger, 


Gießen, 


10 Adolf Weber, Igeboren am 12. MailBetteln u. Landſtreichen, Koͤniglich preußifcher| 21. Auguft 


| vormals Lehrer, 1862 zu Czaslau, 


. 1. Böhmen, 
11 Joſeph von Bargen,igeboren am 24. De-|Landftreichen, 
Kaufmann, zember 1862 zu Baden 


bei Wien, Oeſterreich, 
12) Anton Bullenda, langeblih 24 Jahre alt, desgleichen, 
Tagearbeiter, geboren zu Modarka, 
Bezirk Krafau, Ga⸗ 
ſizien, oͤſterreichiſcher 
Staatsangehoͤriger, 
133 Ludwig Kajak, geboren am 23. März desgleichen, 


Kohlenzieher, 1871 zu Bolda, Liv⸗ 
land, ruſſiſcher Staats⸗ 
angehöriger, 
14| Sipke Klomp, geboren am 21. Mai Betteln, 
Arbeiter, 1845 zu Aude⸗Hacke, 
Holland, ortsangehoͤrig 
ebendaſelbſt, 
15| Lorenz Krotochwil, geboren am 10. Auguſt desgleichen, 
Maurer, 1848 zu Schwarzthal, 


Bezirk Kaplitz, Böh- 
men, öfterreichifcher 
Staatsdangehöriger, 


Negierungspräfident' 1893, 
zu Breslau, 

Königlich preußifcher| 14. anguf 
Regierungspräfident 1893. 
zu Köslin, 

Königlih preußiicher| 20. Juli 
Negierungspräfidenti 1893. 
zu Oppeln, 


Königlich preußiicher| 25. Auguft 
Regierungspraͤſident 1893. 
zu Stade, 


Königlich preußiicher) 20. Juni 
Negierungspräfidenti - 1893. 
zu Münfter, 


Königlih bayeriſches 15. Auguft 
Bezirfdamt Mies- 1893. 
bad, 


16| Marie Senden, geboren am 6. Mailgewerbömäßige Unzucht, |Röniglih preußifcher| 1. Auguft 


Dienſtmagd, 1870 ˖ zu Bruchhaufen, 
Holland⸗ 


Regierungspräfidenti 1893. 
u Aachen 


z 
17 Jakob Weiß, geboren am 2. Sep=|Betteln u. Landſtreichen, Königlich bayeriſches 31. Auguſt 


Bäcker, tember 1835 zu Neu⸗ 
edein, Bezirk Taus, 
öhmen, oͤſterreichiſcher 

Staatsangehöriger, 


Bezirksamt Mühl⸗ 1893, 
dorf, 








Die durch Beſchluß des Königlich preußiſchen Regierungs-Präſidenten zu Potsdam vom 7. März d. J. 
verfügte Ausweiſung des Arbeiters Alwin Branke aus dem Reichsgebiet iſt zurückgenommen worden. 


Hierzu eine Beilage, enthaltend das Verzeichniß gefündigter Staatsſchuldſcheine von 1842, Neumärkiſcher Schuld: 
verfchreibungen und Münfter-Hammer Eijenbahn-Stammaltie, fowie Fünf Deffentliche Anzeiger. 
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einjpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) ‘ 
Redigirt von der Königlihen Regierung zu Potsdam. 
- Rotsdam, Buchdruckerei der A. W. Hayn ſchen Exben. 











Amtsblatt 


Ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stück —ß : 


Bekanntmachungen 
der Königlichen Miniſterien. 

Bekanntmachung, 
betreffend den Anfauf volljähriger Artillerie-Zug- und Reiwferde. 
27T. Zum Anfauf von Artillerie-Reit- und Zug: 
pferden im Alter von 5 bis 8 Jahren find im Bereiche 
der Königlichen Regierung zu Potsdam nachſtehende 
Morgens 8 ihr beginnende Märkte anberaumt 
worden und zwar: 

am 10. DEtober d. J. in Neuftadt a. D., 

⸗ ⸗ s = Dranienburg, 

: 13. ⸗ . 2:  e GStrasburg U.-M. 

Bemerft wird hierbei, Daß von der Kommilfion 
nur folche Pferde angefauft werden, welde annähernd 
den Aniprüden, die an die Nemonten der betreffenden 
Waffe geftellt werden, genügen. Auch dürfen bie ‘Pferde 
fih nit in dürftigem Futterzuſtande befinden. 

Die erfauften Pferde werben zur Stelle abgenommen 
und jofort gegen Duittung baar bezaplt. 

Pferde mit ſolchen Fehlern, welche nach den Landes⸗ 
gefegen den Kauf rüdgängig maden, find vom Ber- 
fäufer gegen Erftattung bed Kaufpreifed und der Un- 
foften zurüdzunehmen. "Krippenfeger find vom Ber- 
faufe ausgeichloffen. Die Berfäufer find verpflichtet, 
jedem verfauften Pferde eine neue ftarfe rindlederne 
Trenfe mit ftarfem, glatten Gebiß (feine Knebeltrenfe) 
und eine neue flarfe Kopfhalfter von Leder oder Hanf 
mit zwei mindeltend zwei Meter langen Strängen von 
Hanf ohne bejondere Sergütung mitzugeben. 

Berlin, den 11. Auguft 1893. 

Kriegsminifterium. Remontirungs-Abtheilung. 

efanntmachungen 

des Königlichen Dber:Präfidenten. 

Befanntmadhung. 
23. Der Herr Minifter des Innern hat im Ein- 
vernehmen mit bem Bezirksausſchuſſe hierjelbft ge: 
nebhmigt, daß im Kreife Teltow die Gemeindebezirfe 
Schmoͤckwitz und Zeuthen, der Gutsbezirf Radeland 
(jest Gemeindebezirf Eichwalde) und der zum Gefammt: 


gutsbezirke Köpenider Forft gehörige Gutsbezirk Schmöd- | 


witzwerder mit den darauf befindlichen Etabliſſements 
Schmödwigwerber, Rauchfangswerder und Schmödwig- 
Forſthaus von dem Amtsbezirfe N? 21 — Walters- 
dorf — abgezweigt werden und aus benjelben ein 
eigener Amtsbezirk mit der Bezeichnung „Amtsbezirk 
Zeuthen” gebildet wird. 

Dies wird mit dem Bemerfen zur öffentlichen 
Kenntniß gebradıt, daß diefe Veränderung der Amtg- 


Den 6. Dftober 





1893. 


bezirfö-Eintheilung des Kreiſes Teltow gleichzeitig mit 
der Beftellung eines Amtsvorftehere für den neuen 
Amtsbezirk „Zeuthen“ in Wirkſamkeit tritt. 
Potsdam, den 30. September 1893. 
Der Ober: Präfident, Staatdminifter von Achenbach. 
Defanntmahung. 
Garde-Corps. General-Commando Sect. Ta. NF 8311. 
24. Das GeneralsKommando beehrt fich feinen 
ganz ergebenften Danf auszuſprechen für die gute Auf- 
nahme der Truppen des Gardekorps gelegentlich ber 
diesjährigen Herbftübungen, ſowie das an allen Orten 
bethätigte Entgegenfommen der Behörden und gefammten 
Einwohnerſchaft. 
Berlin, den 27. September 1893. 
Allerhöchſt mit der Führung beauftragt. 
gez. von Winterfeld. 
An das Königliche Oberpräfidium der Provinz Branden- 
burg zu Potsdam. 











x 


* 

Vorſtehendes Schreiben des Königlichen General⸗ 
Kommandos des Gardekorps bringe ich hierdurch zur 
öffentlichen Kenntnißnahme. 

Potsdam, den 30. September 1893. 

Der Ober: Präfident, Staatsminifter von Achenbach. 
Befanntmadung. 

25. Kür die Wahlen zur adhtzehnten Yegislaturperiode 
des Hauſes der Abgeordneten habe ich auf Grund der 
56 17 und 28 der Verordnung vom 30. Mai 1849 
(Geſetz⸗ Sammlung S. 205) als Wahltermine und 
zwar für 

bie Wahl der Wahlmünner 

den 31. Oktober d. J., 


die Wahl der Abgeordneten 
den 7. November d. 3. 
feftgefegt, was bierburch zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht wird. Berlin, den 24. September 1893. 
Der Minifter des Innern. 
Graf Eulenburg. 


und für 


* 
Mit Bezug auf die vorftehende Bekanntmachung 
des Herrn Minifterd des Innern bringe ich die durch 
das Geſetz vom 27. Juni 1860 feftgeftellten Wahl- 
bezirfe für die Stadt Berlin, die Zahl der zu mwählenden 
Abgeordneten, fowie die von mir auf Grund des $ 26 


‚der Berordnung vom 30. Mai 1849 für die bevor- 


ftebende Wahl zum Haufe der Abgeordneten ernannten 
Wahlkommiſſare zur öffentlichen Kenntniß: 





A406 
— Wittſtock nicht 1,84 M., fondern 3 M. 50 Pf. für 








> s$ 50 kg beträgt. 30 1803. 
d zahlbezirke. E32 Wahlkommiſſare. Potsdam, den tober 
AAd Bohlberie 553 ” vrmiſare der Regierungs: Präftdent. 
Are 222. Der ber ao Hin Kart 5 Berlin. Theilhab 
tinfeg 3 ıS >Shöfer “ er Herr Joahim Karl Heins, Theilhaber 
1} uk Spresulen, a 5 after, bes Hauſes Behrend & Schmidt in Rio te Janeiro 
Stadtrath Bail. : jumd Berlin, ift zum Handelsagenten für Brafilien in 
Linkes Spreeufer,| 2 Stadtrath Beelik Berlin ernannt worden, um ben Braftlianifhen Vice⸗ 
) obere Stadt u. der Stellvertreter: ’ fonful Hermann in Behinderungsfällen zu vertreten. 
Stadttheil Berlin, Stadtratb Zabel. Potsdam, den 30. September 1693 
Rechtes Spreeufer| 2 Stadtrath Mamroth, Der Regierungs-Präfivent. 
untere Stadt, |. Stellvertreter: BDBefanntma 


ung. 
Stadtrath Haad. 223. Für die Eifenbahn-Drehbrüde über die Havel- 
Rechtes Spreeufer, 2 Stadtrath Mielenz, bucht bei Potsdam find vom 1. Oftober d. I. ab bie 


obere Stabt, Stellvertreter: folgenden, he szeiten feftgejebt: 
Stadtraty Tourbie. ) von 1205 bie a Nachmittags, 
Potsdam, den 28, September 1893. | 2 e 305 
Der Ober-Präfident, Staatsminifter von Achenbach. 3) = 610 - 523 ⸗ 
Bekanntmachungen Etwa vorkommende Verſpätnngen der fahrplän— 


des Königlichen Hlegierungs:Präfidenten. mäßigen Züge, Beförderung von Sonderzügen jowie 
221. In Abänderung meiner Befanntmadhung vom alle jonftigen Betriebszufälle beſchränken jelbfiverfländlid) 
12. September d. 3. — Geite 378 des diesjährigen |die vorgenannten Deffnungszeiten. 

Amtsblatted Stüd 37 — mahe ich befannt, daß ber Potsdam, den 3. Oftober 1893. 
Monatsdurchſchnittspreis für Deu im Hauptmarftort Der Negierungs: Präfident. 


Die Wahlen zum Haufe der Abgeordneten betreffend. 

224. Mit Bezug auf die Bekanntmachung des Herrn Miniſters des Innern vom 24. September d. J., 
nad welcher ber Tag ber Wahl der Wahlmänner auf den 31. Oftober d. J. und der Tag der Wahl der Ab- 
georbneten auf den 7. November d. J. feftgeiegt worden if, bringe ich die durch das Gefeg vom 27. Juni 
1860 — Gefeß- Sammlung S. 357 — feftgeftellten Wahlbezirfe für den NRegierungsbezirf Potsdam, die Zabl 
der zu wählenden Abgeordneten, die Wahlorte ſowie die von mir auf Grund bed $ 26 der Verordnung vom 
30. Mai 1849 bezw. 6 23 des Wahlreglements vom 18. September 1893 ernannten Wahlcommiflare nach⸗ 
ftebend zur öffentlichen Kenntniß. 





Potsdam, den 2. Dftober 1893. Der Regierungs-Präfident. 
* * * 
EP gahl der Te nl 
Ag Wahlbezirke Wahlort waͤhlenden Mahlcommiifar - 








Abgeordneten 
Kreis Weſtprignitz und Kreis Oft: | 
prigniß. 


Prigwalf. Regierungs-Afjejlor von Roſe, Perle- 


berg. 








N. |Kreis Ruppin und Kreis Templin. Granſee. 2 Landrath Freiherr von dem Kneſe— 
bed zu Neu-Ruppin. 

III. Kreis Drenzlau und Kreid Anger: Prenzlau. 2 Sandrat) Geheime Regierungsrath 
münbe. von Winterfelbt in Prenzlau. 

IV. |Rreis Oberbarnim und Kreis Bernau. 3 Landrath von Waldow zu Berlin. 
Niederbarnim. 

V. Stadt Potsdam. Potsdam. 1 Oberbürgermeifter Boie zu Potsdam. 

VI. |Landfreis Oſthavelland und Stadt- Nauen. 1 Landrath Steinmeifter zu Nauen. 
freid Spandau. 

VI. |Randfreife Wefhavelland und Zauch⸗ Brandenburg. 3 Landrath von Loebell zu Rathenow. 
Belzig und Stadtkreis Branden- 
urg. 

VI. Kreis Jüterbog-Luckenwalde. Jüterbog. i — von Coſſel zu Juterbog. 

IX. Landfreife Teltow und Beeskow⸗Coeopenick. 2 Landratd Stubenraud zu Berlin. 


Storfow und Stabtfreis Char- 
Tottenburg. 


— — 











407 


225. 
der Seiten, 


Nachweiſung 
zu welchen die Drehbrücken über die Havel bei Spandau im Zuge der Berlin— Hamburger und 
der Berlin— Lehrter Eiſenbahn für den Schifffahrts-Verkehr 3 eöffnet find. 
Gültig vom 1. Oktober 1893 bis 31. Mär; 1894. 
Mitteleuropäriche Zeit. 





I. 
Die Drebbrüde 
im Zuge der Berlin— Hamburger Eilenbahn 







it für den Scifffahrte: 
„erieht seen 


rin. | 
Min. ir” Min. 







Bemerfungen 
(in der Pauſe zwiſchen 
den Zügen) 


ehr. Nr. 





Uhr 





ormittags 
1112 2 |12 4 123 
| ı 3) 2 8165 
3 2 3 | a 2 [112 
45 5 |6 2 | %7 
55 7 11|1|73 123 
6557| 
7| 9 RN 9 3 145 

achmittags 
8 12 s 12 % 11 
09 1 33 1 39 6 
102 4 2 2% [12 
11l 2 #5) 3 9 115 
12] 3 21 | 3 37 146 
13) A 8 | 5 17 134 
14| 5 16 6 9 123 
151 6 7 25 |33 
| 9 U | 9 3% 129 
17]10 2 |10o 3% [10 














II. 
Die Drehbrücke 
im Zuge der Berlin — Lehrter Eiſenbahn 


it für den Schifffahrts— 
„nerfeht geö net 


Uhr "Min. | ubr! "Min 






Zeit: 


dauer 
Min. 


Bemerkungen 
(in ter Pauſe zwiſchen 
den Zügen) 





tiv. Nr 


ormittags 
ii 2 & | 2 47 142 
2| 3 ja 2 131 
3A 815 5 [17 
47 5|7 8 |2 
58 3 | 9 02 |37 
6 9 2 9 3 9 
71 10 29 |410 50 | 21 
911 7 |11ı 4 | 1a 

Nachmittags 
9] 12 30 | 12 40 10 
101 1 27 | 1 35 118 
11l 2 40 | 3 513 
2 a 5 | A 57122 
37 2 |7 7135 
4A) 8 & | 8 3 120 
1519 2 |I|9 5 ]28 
1611 9 |2 © |15 


Anmerkung: Die Schließung der Brücken erfolgt 15 Minuten vor dem planmäßigen Eintreffen ber 
Züge in Spandau; für die Wiederöffnung ber Brüden nach Durchfahrt der Züge find 


5 Minuten in Anja gebracht. 


Den vorftehenden Zeitangaben find die fahrplanmafigen Ankunfts⸗ umb 


Abfahrts- bezw. Durchfanrtszeiten der Züge zu Grunde gelegt. 


Dei Zugverjpätungen, 


jowie bei Ablaffung von Sonderzügen (Maichinen) ändern ſich die Zeiten, zu welchen 
die Brüden für den Schifffahrt-Verfehr zu öffnen find, entſprechend den thatſächlichen 
Verhältniſſen des Eiſenbahn-Betriebes. 


Potsdam, den 27. September 1893. 


Die Ausbildung der öffentlichen Fleiſchbeſchauer betreffend 
226. In einer Anzahl Gemeinden des Bezirks wird 
die Einführung einer allgemeinen Vieh: und Fleiſchſchau 
beabſichtigt. Nach den dafür feftgejegten Beftimmungen 
darf Diefe Schau nur von „amtlich zugelaſſenen“ 
Fleiſchbeſchauern ausgeübt werden. Als Fleiſchbeſchauer 
koͤnnen neben den Thierärzten nur ſolche unbeſcholtenen 
und zuverläſſigen Perſonen zugelaſſen werden, welche 
ihre Befähigung durch Beibringung eines von dem 
Departements⸗-Thierarzte ausgeſtellten Zeugniſſes dar⸗ 
thun. In dem Zeugniß muß auf Grund der vor- 
genommenen Prüfung amitlich beicheinigt fein, daß ber 
Geprüfte Kenntnig 

a. der einichlägigen Gelege, Verordnungen und An- 
weilungen, 


Der Regierungs-Präftdent. 


c. der Gefundheitszeichen der Schladhtthiere im Tebenden 

und geichlachteten Zuftande, 

d. der hauptſächlichſten Merkmale Franfer Schladt: 

tbiere im Tebenden und todten Zuftande und der 

Merkmale der verdorbenen Fleiſchwaaren, 

. der Zeichen der michtigeren anftedenden Thier— 
franfheiten, ingbejondere der Tollwuth, des ‘Milz- 
branded, der Lungenſeuche, des Rothlaufs der 
Schweine, der Mauf- und Klauenfeuche, der Tuber- 
culoſe (Perlſucht) u. |. mw. 

beſitzt. Bor Beginn der Prüfung bat der Prüfling durch 

Berbringung einer Beſch nigung des Borfteherd nad: 

zuweilen, daß er mindeh. 18 ſechs Wochen in einem 

öffentlichen Schachthauſe min Erfolg beichäftigt geweſen 
if. Zu dieſer Beichäftigung wird unbeſcholtenen Per- 


b. der einzelnen Körpertheile der Schlachtthiere und |jonen in den öffentlichen Schlachthäuſern des Bezirks 


ihrer Benennung, 


nah Möglichkeit Gelegenheit geboten werben. 
1% 


408 


Die vorgejchriebene Prüfung ift vor dem König- 
Tihen " Departements - Thierarzte, Bern Profeſſor 
Dr. Diederhoff in Berlin, Thierärztliche Hochſchule, 
Luifenftraße 56, nach zuvoriger jchriftliher Anmeldung 
abzulegen. Die vorher zu entrichtende Prüfungsgebühr 
beträgt jehs Mark. Potsdam, ten 31. März 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
Die Medlenburgifche Beuerverfichenungs- Öejellichaft zu Neubranden: 


urg betreffend. 
227. Dem von der Generalverfammlung der Mecklen⸗ 


burgifhen Hagel⸗ und Feuerverficherungs-Gefellfehaft zu 
Neubrandenburg am 2. März d. I. gefaßten, feitend 
der Großberzoglich Mecklenburgiſchen Randesregierungen 
. unter dem 8. Mai bezw. 7. Juli d. J. mit der unten 
bezeichneien Maßnahme beftätigten Beichluffe, nad 
welchem die Geſellſchaftsſtatuten folgenden Zujag er- 
halten follen: . 

„Zwecks Abminderung der Beiträge in einzelnen 


von Bränden befonders heimgeſuchten Semeftern wird | 


ein Reſervefonds für die Feuer: Berficherungg-Gefell: 

haft gebildet, welcher vormundſchaftlich ſicher zing- 

bar zu befegen if. 
I. Diefem Nefervefonds fließen zu: ' 
. einmalig: 

a. dad Baar: Vermögen der Feuer-Berfiherunge: Ge- 
ſellſchaft na dem Abſchluß der letzten Jahres: 
rechnung, 

b. der gegenwärtige Beſtand des fogenannten Depo- 
fitenfonde, ſoweit nicht einzelne Mitglieder oder 
dritte Perjonen daran noch Aniprüce haben, zu 
3/s jeined Betrages. 

B. fortlaufend: 

a. die Zinfen von den dem Reſervefonds gehörenden 
Capitalien, 

b. die der Geſellſchaft nach Artifel 45 und 47 ber 
Statuten, ſowie nah $ 30 Abfag 3 der Berfiche- 
vungs-Bedingungen verfallenden Entjchädigungs- 
beiträge und Legegelder, 

c. die nach Artifel 47 und 48 der Statuten von den 

ausſcheidenden Mitgliedern zu zahlenten Löichunge- 

gebühren, 

die Strafabzüge von den Entihädigungen, welche 

den Beſchädigten gemäß deñ 88 2 und 7 und 27 

ber Berfiherungsbedingungen gemacht werden, 

e. die geſammten Yegegeldzinfen, bie der Reſervefonds 
eine Höhe von 40/00 des Verſicherungsfonds er- 
reicht hat, 

. Jobald der für ein Semeſter auszufchreibende Bei— 
trag 7 Pf. von 100 M. der Beitragsfumme nicht 
überfteigt, wird 1 Pf. für den Reſervefonds mit: 
ausgejchrieben, deſſen Auffunft jedoch zunächſt nur 
zur Hälfte in den Reſervefonds fließt, während 
bie andere Hälfte der Augichreibung des fommenden 
Semefters überwieſen wird, jofern dieje ohne ſolche 
Zuweiſung 7 Pf. von 100 M. der Beitragsfumme 
überſchreiten würde. Diefe Ausjchreibung für den 
Reſervefonds fällt fort, ſobald derſelbe die Höhe 
von 49/00 des Berfiherungsfonds erreit* "+ 


un 


a, 


— 


HU. Verwendung des NReſervefonds. 

Sobald der Reſervefonds die Höhe von 2%, ou 
des Verſicherungsfonds erreicht hal, wird, wenn zur 
Dedung ter Schäden und Bermaltungsfoflen eiues 
Semeflers mehr als 10 Pf. von 100 M. des Pei- 
tragsfonds ausgeſchrieben werben müßten, Dazu Die 
Auffunft von 1 Pf. und im Nothfall auch von 2 Pf. 
aus dem Reſervefonds entnommen, jedoch nur ſoweit 
als diefer dadurh nicht unter den Beſtand von 

"1a Yo des VBerfiherungsfonde rebucirt werden 
würde. Beträgt der Nejervefonds über 40/00 des 
Berfiherungefonde, fo kann auch die Auffunft ven 
3 9. und ſelbſt von 4 Pf. von fe 100 M. der 
Beitragsſumme für ein Semefter zur Dedung der 
Schäden und Bermwaltungsfoften aus ihm entnommen 
werben. 

Die Beftimmung über diefe und im Nothfall 
auch über eine ned weiter gehende Inanſpruchnahme 
des Nefervefonde zur Bezahlung der Schäden ſteht 
dem Direftorium zu.” 

wird die in den Gonceffionen vom 21. Dezember 1863 

und 26. Novımber 1867 vorbehaltene Genehmigung 
bierburh mit ter Maßgabe ertheilt, daß diefer Zuſatz 
als Artifel Aa. zwiſchen Artifel 4 und 5 der Statuten 
eingefchaltet, au dem Artifel 4 Abf. 1 in fine der 
Zufaß gegeben wird 
„unbeſchadet jedod der Beftimmung im Ar= 
tifel Aa. unter Be.“ 
Berlin, den 6. September 1893. 
L. S.) 


Der Minifter des Innern. 
In Vertretung gez. Braunbehrens. 
Genehmigungsurfunde. 
IA. 8618. 
* x * 
Vorſtehende Genehmigungsurkunde wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Potsdam, den 29. September 1893. 
Der Regierungs-Präſident. 
Bekanntmachung. 
228. Für die durch die Polizei-Verordnung von 
27. März 1893 über die Einrichtung und den Betrich 
von Aufzügen (Fahrſtühlen) vorgeſehenen Reviſionen 
werden die den Sachverſtaͤndigen zuſtehenden Eniſchaͤdi— 
gungen für die zum Geltungsgebiete der Verordnung 
gehörenden Theile der Kreiſe Teltow und Niederbarnim 
wie folgt, feſtgeſetzt: 

J. Für die erſte techniſche Unterſuchung neuer Anlagen 
einschließlich der Reviſion der Zeichnungen, Be— 
Ichreibungen und Berechnungen, ſowie für die Ab- 
gabe der Abnahme-Beidheinigung und zwar: 

a. für einen Handaufzug oo. 1 

b. für einen direft hydraulisch betries 
benen Aufzug . 2 2 200. 

c. für einen indireft hydrauliſch, me- 
chaniſch (Mafdyine) elektriſch be- 
triebenen an Seilen ıc. hängenden 
Aus > 2 ren 


Mark, 


20 ⸗ 


30 ⸗ 











A409 


Wenn mehrere Aufzüge von gleicher Konftruftion 
auf einem Grundſtücke an ein und demjelben Tage 
zur Abnahme ıc. gelangen, jo ift für jeden 2ten, 
3ten ıc. Aufzug nur die Hälfte der oben unter 
Ia., b., c. feftgefegten Entichädigungen in Anſatz 
zu bringen. 

Für die nah $ 17 vorzunehmende Prüfung des 
Führers für die Derfonen-Aufzüge oder Laften-Aufs 
züge mit Perfonen-Beförderung einichließlich der Aus⸗ 
ftellung des Befähigungs-Nachweiſes 5,00 Marf, 
Dei Prüfung mehrerer Führer an 
einem Tage für jede weitere Prüfung 2,50 = 
Für die Bornahme der nach $ 18 wiederfehrenden 
Unterfuchungen der Aufzüge und für die Anfertigung 
der hierfür erforderlichen fchriftlichen Arbeiten 
a. für einen Aufzug zu la. . Marf, 
sr ⸗ Ib ...1 = 
c. — ⸗ ⸗ r Ic. 20 2 

Bei Bornahme der Interfuchungen ꝛc. mehrerer 
Aufzüge ein und deſſelben Unternehmers an dem: 
ſelben Tage ift für jeden 2ten, Iten ıc. Aufzug 
nur die Hälfte der hier feftgejegten Entſchädigungen 
in Anjag zu bringen. 

Neben den obigen Sägen fann bie Erflattung ber 
erweislich verausfagten Fuhrkoſten in Anjpruc ge: 
nommen werben. 

Potsdam, den 29. September 1893. 
Der NRegierungs-Präfident. 
Biebfeuchen. 

229.  TFeftgeftellt it ter Milzbrand bei einem 
Kalbe des Gutsbeſitzers Havemann in Brüfenhagen, 
Kreis Oft-Prignig, und bei einer auf dem Donunium 
Groß-Machnow, Kreis Teltow, frepirtien Kup. 

Ein Pierb des Schlächtermeiftere Weber in Prenz: 
lau ift an der Influenza erfrantt. 

Erlofhen if der Bläsſchen-Ausſchlag unter 
dem Rindvieh des Dauern Hausmann und Büduers 
Krähe in Niendorf, Kreis Jüterbog-Luckenwalde. 

Polsdam, den 3. Oftober 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 


en ea tmahun en des 
Königlichen Polizei: Prafdiums zu Berlin. 
Befanntmadung, 

betreitend die beabfichtigte Errichtung einer ka holiſchen Pfarrei 

im Süboften Berlins unter dem Namen St. Bonifacius: Pfarrei. 

99. Bon dem Herrn Fürftbifchof zu Breslau ift 

die flaatliche Zuftimmung zur Errichtung einer Fatho- 

liſchen Pfarrei im Süpoften Berlins erbeten, melde, 
wie folgt, umgrenzt fein fol: 

Im Korden durch den Schifffahrts-Kanal (Tempel: 
bofer- und Waterloo-Ufer) von der Mödern- bie zur 
Bärwaldftraße; 

im Weſten durd die Mödernfirafe ausſchließlich, 
welche bei St. Matthias verbleibt; 

im Oſten durch die Bärwaldſtraße ausſchließlich, 
welche zu St. Michael gehört; 

im Süden durch die Weichbildgrenze der Stadt 

erlin. 


II. 


III. 


IV. 


Auf Grund des $ 239 Theil II. Titel 11 des 
Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, welche 
durch dieſe Veränderung benachtheiligt zu fein glauben, 
hierdurch aufgefordert, etwaige Widerfprücde und Ent- 
Ihädigungsforderungen bis zum 16. Oktober d. J. 
ſchriftlich beim Königlichen Polizei-Präſidium anzu— 
melden. 

Berlin, den 17. September 1893. 

Der Polizei⸗Präſident. 
Bekanntmachung. 
100. Der bisher im Luſtgarten abgehaltene Theil 
des Weihnachtsmarktes wird bis auf Weiteres nad dem 
Arfonaplag und den benachbarten Strafen bezw. 
lägen verlegt. Berlin, den 2. DOftober 1893. 

Der Polizei-Präfident. 
Befanntmadhung. 
Statut⸗Nachtrag IV. 

101. In der ordentlichen Generalverfammlung vom 
3. Juni 1893 wurden folgende Statut-Aenderungen be= 
Ihlofien und demnähft vom Königlihd Bayerischen 
Staatöminifterinm, Abtheifung für Landwirtbiehaft, Ge: 
werbe und Handel, mittelft Verfügung vom 10. Juli 

1593 genehmigt: 

a. Ju $ 37: Der zweite Abſatz deſſelben erhält 
folgende Falfung: „Bon dem Reſte erhalten die 
Aftionaire eine Borausdividende bis zu 5 %/o des 
von jämmtlichen Altionairen baar eingeforterten 
und eingezablten Aktienfapitals (6 6 alin. 1, erfter 
Satz; $ 18 alin. 4)”. 

Bon dem biernad verbleibenden Ueberſchuß 
entfällt, und zwar bid zum Marimum von 
weiteren 5% des von fämmtlihen Aftionairen 
eingeforderten und geleifteten Aktien-Baareinſchuſſes, 
ein Drittel ald Superdividende an die Aftionaire. 
Bon dem alsdann verbleibenden Reſtgewinne 
fließen 5% in den Ertra-Refervefond, jo lange, 
bis derjeibe die Höhe von 500000 Marf erreicht 
bat. Der darnach verbleibende Gewinnreft bildet 
den Geminnantheil der mit Gewinnanfprud bei 
der Geſellſchaft Verficherten. 

b. Zu $ 36, B. littera f, $ 40 und $ Al: Es 
wird darin überall das Wort „Rififo-Rejerve- 
fond” in „Ertra-Rejervefond” abgeändert. 





Für die Nichtigfeit des Vorſtehenden 
Nürnberg, den 9. Auguft 1893. 
Nürnberger Tebensverfiherungs-Banf. 


Die Direction: 
9%. W. Slaujen, L. Johann, 
ftellvertr. Director. Procurift. 





Den in dem vorflehenden Nachtrage IV. zufammen- 
gefiellten, in der Generalverfammiung vom 3. "uni 
d. J. beichloffenen und feiteng des Königlich Bayeriſchen 
Staatsminiſteriums des Innern unter dem 10. Juli 
d. J. genehmigten Abänderungen des 

Statutd der Nürnberger Lebend=Berfiher"+:- 

Bank in Nürnberg 


410 


wird bie in der Conceſſion zum Geichäftshetriebe in 
Preußen vom 25. Februar 1888 vorbehaltene Ge— 
nehmigung hierdurch ertheilt. 

Berlin, den 11. September 1893. 

8 


Der Miniſter des Innern. 
In Vertretung: 
gez. Braunbehrens. 
Genehmigungsurkunde. 
I. A. 9016. 





Vorſtehenden Statut-Nachtrag 1V. nebſt Ge— 
nehmigungsurkunde bringe ich mit dem Bemerken zur 
öffentlichen Kenniniß, daß das Statut ıc. der Nürn- 
berger Lebeng-Berficherungs-Banf nebſt Nadtrag 1. 
dem Stüd 19 des Amtsblattes für 1888 beigelegen 
hat und daß die Nachträge IL. und III. im Stüd 15 
des Amtsblattes für 1892 veröffentlicht find. 

Berlin, ven 22. September 1893. 

Der Polizei: Präftdent. 
Treiherr von Richthofen. 
Befanntmachungen der Kaiferlichen 
Ober⸗Poſtdirektion zu Berlin. 
Verlegung des Poſtamts 79 (Glifabethufer). 
50. Das Poſtamt 79 (Elifaberhufer) wird am 
1. DOftober aus dem Haufe Elifnbethufer 42 nad dem 
Haufe Dresdenerftraßge 118 verlegt. Das Poftamt führt 
fünftig die Bezeichnung „Poſtamt 79 (Dresdenerftraße). 

Berlin C., 28. September 1893. 

Der Kaiferliche Ober-Poftdireftor. 
Betanntmachungen der Kaiferlichen 
Dber-Poftdireftion zu Potsdam. 
Befanntmahung. 

51. Das bisher allfährfih nur für die Dauer der 
befjeren Jahreszeit in Schlachtenfee eingerichtet geweſene 
Poſtamt mit Telegraphenbetrieb und einer öffentlichen 
Ferniprechftelle wird bis auf Weitered dauernd im 

Wirkſamkeit bleiben. 
Potsdam, den 27. September 1893. 
Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirektor. 
ekanntmachungen 
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors. 
Bekanntmachung. 
14. Die bisher in Neuftadt a. D. befindliche 
Stempelvertpeitungeftelie ift aufgehoben, 

Berlin, den 28. September 1893. 

Der Provinzial-Stener-Direftor. 

Befanntmachungen der Königlichen 

Eifenbahn:Direktion zu Berlin. 
Gröffnung des Haltepunftea Pankow-Heinersdorf für ven Perſonen— 
und Gepaͤck-Verlehr. 

A183. Am 1. Dftober d. 3. wird der in Km. 
Station 6,7 + 20 der Strede Berlin-Stettin belegene 
Haltepunkt Pankow-Heinersdorf für den Perjonen- ımd 
Gepäd-Verfehr eröffnet werden. Daſelbſt werten Die 
in den biefjeitigen Winterfahrplan für dieſe Station 
aufgenommenen Züge halten. 

Berlin, im September 1893. 

Königliche Eiſenbahn⸗Direktion. 


Gröffnung der Station Pankew-Schönhauſen für den Wonen 
ladungs- Guͤter-Verlehr. 

AN. Am 15. Oktober d. J. wird die zwilchen Tin 

Stationen Berlin, Stettiner Bahnhof und Blankenbunz 

bei Berlin gelegene Station Panfow-Schönhaufen tur 

den Wagenladungs-Güter-Berfehr eröffnet. 

Soweit direfte Entfernungen bezw. Frachtſätze fu: 
Pankow⸗Schönhauſen in den Tarifen für den Wechſe! 
verkehr der Preußifchen und Oldenburgiſchen Staats 
eifenbahnen noch nicht vorgefehen find, werden Te: 
Frachtberechnung bis auf Weitered die bei Anſtoß von 
5 km an Berlin, Stettiner Bahnhof, bezw. 4 km an 
Blanfenburg bei Berlin ſich ergebenden jeweilig niedrigſten 
Gefamimnt-Entfernungen zu Grunde gelegt. 

Die Abfertigung von Leichen, Fahrzeugen und 
chenden Thieren ift bis auf Weiteres ausgeſchloſſen. 

Berlin, im September 1893 

Königliche Eifenbahn-Direftion. 
Erötfnung der Station Alt-Mädewitz für den Frachtſtückgütet uni 
Vieh-Verkehr. 
AB. Am 1. Oktober d. 3. wird die bisher nur Tem 
Wagenladungs:Güter:Verfehr dienende Station Alt 
Mädewig auch für den Fradt-Stüdgut: und Vied— 
Berfehr eröffnet und zwar mit der Einſchränkung bie 
auf Weiteres, dag Fradt-Stüdgäter nur im Einzel. 
gewicht von höchſtens 250 kg zugelaflen werten. 

Die ſeit der Berriehseröffnung der Station Niı- 
Mädewitz bereits durchgeführte Beichränfung des Seit 
verkehrs wird zunächſt nuch meiter beibehalten. 

Berlin, im September 1893. 

Königliche Eijenbahn-Direftion. 
46. Am 1. Dftober d. 3. wird die für die Station 
Bud beſtehende Beſchränlung, daß Sendungen na 
berfelben nur franfirt, von derjelben nur unfranfır 
und in leiden Richtungen ohne Nachnahme zur Auf 
Tieferung gelangen dürfen, aufgehoben. 
Berlin, im September 1893. 
Königliche Eiſenbahn-Direktion. 

NT. Die außerordentlihe Fradtermäßigung ven 
25 %/, ter Ausnahmefradhtjäge bezw. der Frachtantheite 
für Streu= und Futtermittel gewähren im Reflamatione 
wege unter den im Ausnahmetarif für Streu: und 
Tuttermittel vom 10. September d. J. unter IV. ent: 
baftenen Bedingungen: 1) Die ‚Oberbeffifchen 
@ifenbabnen im Berfehr nad) ten im Ausnahme 
tarif auf den Seiten 10 und 11 unter IV, A. 1— 
bezeichneten Nothſtandsbezirken mit Gültigkeit vom 
10. September d. J. ab. Die Beihränfung au' 
die Durchfuhr entfällt bei den Oberheſſiſchen Eiſenbahnen 
ebenfallg® vom 10. September 1893 ab; 2) die au 
Ceite 12 des Ausnahmetarifs unter IV. B. I. und Il. 
fomie IV.-— VI. genannten Eiſenbahnen, ſowie Die 
Oberheſſiſchen Eiſenbahnen und die Panlinenaue— Neu: 
Ruppiner Eifenbahn im Verkehr nach der Großherzog: 
lich Heſſiſchen Provinz Oberheifen ‚bei Bezügen ber 
Landwirthe diefer Provinz und zwar Seitens der Ober- 
beffiichen Bahnen und der unter IV. B. IV. genannten 
Eifenbahnen mit Gültigkeit von 10. Septem: 











an 


ber 8. J. ab, im Nebrigen vom 1. Oktober 
d. J. ab. 

Hierbei tritt jedoch an die Stelle der Beicheinigung 
des Landraths des Kreifes ſolche des Kreisamtes. 

Ferner wird mit Gültigfeit vom 1. Oktober 
d. J. ab der vorgenannte Ausnahmetarif auf den 
Artifel „Heidekraut“ (unter Abfertigung zu den 
Sägen der Kilometer-Tarif-Tabelle IIa.) ausgedehnt. 

Berlin, den 28. September 1893. 

Königliche Eifenbahn-Direftion 
auge Namens der betheiligten Verwaltungen. 
efanntmachungen ber Königlichen 


47 Eiſenbahn⸗Direktion zu Bromberg. 
Kursbuch vom 1. Oktober d. J., 
Winter-Fahrpläne 


Linie Stralſund-Berlin-Dresden, ſowie Auszüge der 
Fahrpläne der anſchließenden Bahnen von Mittel: 
Deutſchland, Oeſterreich, Ungarn und Rußland, auch 
Poſt- und Dampfſchiffsverbindungen, Angaben über 
Fahrſcheinhefte u. |. mw. 

Das Kursbuch iſt auf allen Stationen des vor: 
bezeichneten Bezirfd von den Fahrfarten-Ausgabeftellen, 
von den Bahnhofsbudhhändlern, fowie im Buchhandel 
zum Preiſe von 50 Pfennig zu beziehen. 

Bromberg, den 25. September 1893. 

Königlihe Eifenbahn-Direktion. 
Befanntmadhung. 
AS. Mit dem 1. Oftober 1893 fommt zum Kilo- 
meterzeiger für den Eijenbahn-Direftionsbezirf Brom- 


a. Die Ermweiterungsbefugniß des Perjonen:-Haltepunftes 
Waldhauſen für die Abfertigung von Stüdgut und Eil- 
ftüdgut vom 15. Oftober 1893 ab. b. Entfernungen 
für die Halteftelle Zielen, welde mit dem 1. Oktober 
1893 für den Wagenladungs-Güterverfehr eröffnet wird. 
Die Abfertigung von Stückgut, Reichen, lebenden Thieren, 
und ſchwer wiegenden Fahrzeugen ift bis auf Weiteres 
in Zielen ausgeſchloſſen. c. Entfernungen für bie 
Stationen Dameran (Kr. Cum), Nawra, Oftromepfo, 
Unislaw der Strede Fordon —Culmſee, ſowie abgefürzte 
Entfernungen für die Stationen der Strecke Liſſomitz — 
Miſchke, für die Haltepunfte Jaſiniee, Karlsporf und 
für die Station Fordon. Diefe Entfernungen treten erſt 


Soeben erihien das Dftdeutihe Eiſenbahn- |vom Tage der Betriebseröffnung auf der Neubauftrede 
enthaltend die Fordon —Culmſee in Kraft. 
der Eifenbahnfireden öſtlich der Halteſtellen Altraden und Pifchnig, welche erſt vom 


d. Entfernungen für die 


Tage der Einrichtung verfelben für den öffentlichen 
Güterverkehr gelten. Der Zeitpunft der Betriebs-Er- 
Öffnung wird f. 3. bejonderd befannt gemadıt werden. 
Abzüge des Nachtrages A können durd die Fahrkarten⸗ 
Ausgabeftellen unjeres Bezirfd bezogen werben. Bis 
zur Herausgabe von Nachträgen find im Wechfelverfehr 
der Preußiichen und Didenburgiichen Staatebahnen 
der Frachtberechnung für Zielen die bei Anftoß von 8 km 
an Scönjee fi ergebenden Gefammtentfernungen zu 
Grunde zu legen. Ferner wird befannt gemadt, daß 
die bisher nur für den Wagenladungs-Güterverfehr ein- 
gerichtete Halteftelle Gtfiegig vom 1. Oftober 1893 auch 
für die Abfertigung von Stüdgut und Eilſtückgut eröffnet 
wird. Bromberg, den 25. Eeptember 1843, 
Königliche Eifenbahn-Direftion. 


berg der Nachtrag 4 zur Einführung. Derfelbe enthält: 


A9, Für die in der nachſtehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Gegenftänvde, welche auf den daſelbſt 
erwähnten Ausftellungen ausgeftellt werden und unverfauft bleiben, wirb eine Frachtbegünftigung in der Art 
gewährt, Daß nur für bie Dinbeförderumg die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Nüdbeförberung 
an die Berfandftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage des urfprünglichen Fracht: 
briefes für den Hinweg, ſowie durch eine Befcheinigung der dazu ermächtigten Stelle nachgewielen wird, daß 
bie Gegenflände ausgeftellt geweſen und unverfauft geblieben find, und wenn die Rückbeförderung innerhalb der 
unten angegebenen Zeit ftattfindet. 

In den urjprünglichen Frachtbriefen für die Hinſendung iſt ausbrüdtich zu vermerfen, daß bie mit den- 
\elben aufgenebenen Sendungen durchweg aus Augftellungsgut befteben. 


aan nenn na nn rn m. enormer mann names messe Feen aeg 
Zur Aus: Die 
Si | Art der Ausftellung Die Frachtbegünſtigung wird gewährt |fertigung der | Rückbeförderung 
* Beidyeinigung| muß erfolgen 
für | «uf den Streden der ſind ermächtigt innerhalb 





Ort Zeit 
— 18893 
1Ausſtellung von De⸗ Straßburg 24. bis 27. Nebenbezeichnete Preuß. Staats⸗Ausſtel⸗ 4 oo 
forationdgegenflän: | i. E. | September.| Gegenftänbe. bahnen u. Reichs⸗ lungs-Kom- | Wochen 3 
den, Malereien, Eiſenbahnen in) miſſion. 
Skizzen, Entwürfen, Elſaß⸗Lothringen Q 
Ladirarbeiten, Holz- = 
und Marmor-Imi- * 
tationen, Lehrmitteln 3 
Lad: und Farben⸗ 
Materialienu. dergl. = 
2 Hopfen⸗Ausſtellung. Neu- 129. Septbr.iHopfen, Geräthe Koͤniglichen Eiſen- desgl. 4 * 
tomiſchel. bis 1. | und Gegenftände) bahn-Direktionen Moden = 
Dftober. | des Hopfenbaues.! Berlin, Breslau & 


und Bromberg. 


| 
Bromberg, den 23. September 1893. Königliche Eifenbahn-Direftion, 


- - 412 


Belanıtmachungen der Kreisausfchüffe. 
28. Nachweiſung der vom Kreisausichuß des Kreites Angermünde im III. Quartal 1893 genehmigten Gemeinde- und Gutebezirts- 


Veränderungen. 





— — — — — oo. —— — — — 


Bezeichnung des Grundftüde,. 
3 Parzellen der Dorfitraße Yunomw, dem König: 
lichen Joachimsthal'ſchen Schufinftitut gehörend: 
a, an otatl 5, 793/258 von 47 M. Flächen⸗ 
inhalt, 
b. Kartenblatt 5, 792/242 von 14 M. Flächen— 
inhalt, 
ce. Kartenblatt 5, 791/258 von 81 DM. Flaͤchen⸗ 
inhalt 
Angermünde, den 27. September 1893. 





nn 


Künftiger Gemeinde 
oder Gutsverband. 


Gemeinde⸗Verband 


Name des Erwerbers. | 


a. Aderwirtb Niethe jun. zu 


Lunow, Lunom. 
b. Handelsmann Röwenthal 
zu Lunow, 
c. Schmiedemeifter Staege: 
mann zu Lunow, 
% 


Der Kreisausfhuß des Kreifed Angermünde. 


Perſonalchronik. 


Der Regierungs-Aſſeſſor Dr. jur. von Roſe iſt 
dem Landrath des Kreiſes Weſt-Prignitz zur Hülfs— 
leiftung in den landräthlichen Geſchäften zugetheilt 
worden. 

Im Kreiſe Niederbarnim iſt an Stelle des aus 
dem Amisbezirk verzogenen Adminiſtrators Jungk zu 
Hohen⸗Schönhauſen der bisherige Amtsvorſteher⸗Stell⸗ 
vertreter, Gemeindevorſteher Dubick in Marzahn zum 
Amtsvorſteher des Amtsbezirks XXL — Hohen-Scdyön- 
hauſen — ernannt worden. 

Die Militairanwärter Brüning in Potsdam 
und Rembe in Berlin, ſowie der Civil-Anwärter 
Sperber in Potsdam find zu Regierungs-Super⸗ 
nımeraren ernannt worden. 

Der Amtsrath Redlih in Gramzow ift von der 
Bermaltnng der Forſt-Kaſſe der Oberförfterei Gramzow 
vom 1. Oktober d. 3. ab entbunden und dieje Kafjen- 
Verwaltung von dem genannten Zeitpunfte ab dem 
penfionirten Gendarmen Hahn zu Gramzow übertragen 
worden. ' 

Der Eifenbahn-Stationg-Affiftent Rohloff in 
Wilmersdorf: Friedenau, Bezirk des Königlichen Eijen: 
bahn-Betriebsamtes (Stadt: und Ringbahn) zu Berlin, 
ift zum Eiſenbahn-Stations-Vorſteher II. Klaſſe ernannt 
worden. . 


Der bisherige Pfarrer in Groß⸗-Jehſer, Diözele 
Calau, Hermann Dtto Leopold Hiper ift zum Pfarrer 
der Parodie Brodomin, Diözefe Angermünde, beftellt 
worden. 

Der bisherige Diakonats- und Rektorats-Verweſer 
Dr. phil. Paul Hans Frig Luther ift zum Diakonus 
und Rektor zu Cremmen, Diözefe Nauen, beſtellt worden. 

Der wiſſenſchaftliche Hülſslehrer Dr. Ulrich if 
ald Dberfehrer in Berfin angeftellt und der 1. Real- 
ſchule ebenda überwiejen worden. 

Der bisherige wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Dr. 
Gieſe ift zum Oberlehrer in Berlin ernannt und der 
9. Realſchule überwieſen morben. 

Im Berwaltungsbezirfe der Königlichen Hoffammer 
der Königliden Fammliengüter if der Förfler Beth— 
mann zu Grubenmühle, Oberförfterei Schwenow, ge— 
ftorben und der bisherige Forftaufieher Lier zu Grenz- 
haus zum Königlichen Förfter in Grubenmühle ernannt. 

DBefanntmadhung. \ 

An Stelle ded Königliden Förſters a. D. 
Schoof ift der Gaſtwirth und Kaufmann Julius 
Guder zu Staafom als Forſt-Untererheber für bie 
Oberförflerei Staafow angeftellt worden. 

Die Unter-Receptur befindet fi im Dorfe Staakow 
und iſt Donnerftang und Sonnabends dem Kaſſen— 
verfehr geöffnet. Berlin, den 18. September 1899. 
Königlite Hoffammer der Königlidden Kamiliengüter. 


Hierzu Fünf Deffentliche Anzeiger. 

(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werben der Bogen mit 10 Bf. berechnet.) 
Nedigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdanı. 
Botsdam, Vuchdruckerei der A. W. Hayn'ihen Erben. 











413 





Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


— — — — —⸗— — û — 


Den 13. Oktober 


1893. 





Bekanntmachungen der Bezirfsausfchüfle. betrages für den ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher 


Den Schluß der Jagd auf Nebhühner betreffend. 
10. Die Jagd auf Mebhühner im Regierungs: 
bezirt Potsdam wird mit Ablauf Dee 
Sonnabend des 18. November 1893 
geſchloſſen. 
Potsdam, den d. Oktober 1893. 
Der Bezirfs-Ausihuß zu Potsdam. 


Befanntmachungen 
des Königlichen Negierungs:Präffidenten. 
Standesamtsbezirks-Veränderung. 
230. Vom 1. November d. J. ab wird die Ge⸗ 
meinde Staafen mit Neu-Staaken und Amalienhof 
von dem 17. Standesamtsbezirke „Spandau Amt” im 
Kreife Oſthavelland abgezweigt und aus berjelben ein 
neuer Standesamtsbezirk 17a. „Staaken“ gebildet 
werben. 
Potsdam, den 5. Oftober 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 


Befanntmakhung. 
231. In Abänderung des gemäß II. NE 6 der 
minifteriellen Anmeifung zur Ausführung ded Kranfen- 
verficherungs-Gefeges vom 10. Juli 1892, $ 8 des 
Neichsgefeges vom 10. Aprit 189% — Reichsgeſetz⸗ 
Blatt Seite 379 — vom 20. Öftober 1892 Stüd 44 
des Negierungs-Amtöblatts für 1892 feitgejegten Geld- 


Tagearbeiter fege ich diejen Lohn für den Guts- und 
Gemeindebezirt Rahnsdorf — Amtsbezirk Cöpenid- 
Forſt — Kreid Niederbarnim folgendermaßen feft: 

a. I männliche Arbeiter über 16 Jahre auf 1 M. 


f. 
b. für weibliche Arbeiter über 16 Jahre auf 80 Pf., 
c. für männliche Arbeiter unter 16 Jahre auf 7O Pf., 
d. für weibliche Arbeiter ımter 16 Jahre auf 50 Pf. 
Potsdam, den 4. Dftober 1893 
Der Negierungg-Präfident. 
Viehſeuchen. 
232. Feſtgeſtellt iſt die Maul⸗ und Klauen— 
ſeuche bei einer im Schlachthaus zu Pritzwalk ge— 
ſchlachteten, dem Schlächtermeiſter Munſig in Pritzwalk 
gehörigen Kuh; bei einer Kuh des Weichenſtellers 
Schütze in Zoſſen, Kreis Teltow und unter dem 
Rindvieh des Rittergutsbeſitzers Koreuber in Sand— 
berg, Kreis Zauch-Belzig. 

Feſtgeſtellt it Milzbrand bei der Obduktion 
einer Kuh des Koſſäthen Guthan in Bamme, Kreis 
Weſthavelland und bei einer Kuh des Rittergutsbeſitzers 
von Rohr zu Wulkow, Kreid Oftprignie. 5 

Erlojden if die Maul: und Klauenjeude 
unter dem Rindvieh in Mögelin, Kreis Wefthavelland. 

Potsdam, den 10. Oftober 1893. 

Der Negierungs-Präfident. 








2383. Nachweiſung 
des Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchſten Tagespreiſe einſchließlich 5% Aufſchlag im Monat September 
1893 in den Hauptmarktorten des Regierungs-Bezirks Potsdam. 
1.1. Bran: | Sud | 5/ Fo Bee — | I | 
denburg | walde ’ ü lau 
E koſteten Kreis ldenburg | Kreis für Yot8 Kreiſe Ruvpin fuͤr für 
& Bees: | md | Züter | grei MT Brenz: für Kreis | Kreie 
o je 50 ee | Kreis Boa: verd | und | Kreis | Anger: | Oſt⸗ Bemerfungen. 
El, fow- | Melt: og⸗ | Meit- Kreis au anni * . 
* Kilogramm. Storkow.l havel-JLucken⸗ Brignig. Be | und Nuppin. | münde. | Prigniß. 
* lan walde. Templin. 
M.Vf. M. Pf. M. VBf. M. Pf. M.PfIM. PEIMI DE IM Pr IM. Br. 

Kür die Kreiſe Oberbarnim 
1.| Safer | los 0421 9091 8601 9251 8721 901 8981 7155 Iminersemim  Orpavenand 
2.|5m Hi | 405 | 36-] 2199 I 3197| 243 | Alt3 | 3147 fund Teltom fonie für Stavı 
3. Richtſtroh 2163 I 2158 272 a8 2184 327 2/49 2194 216 nn u gilt Berlin ale 

mariiott. 





Potsdam, den 10. Dftober 1893. 


Der Regierungs-Präfident. 





A1a 


231. BE EEE _ _ Rachweifung i der Markt: ıc. 





Getreide | 


uebrige Martt- 




















Es foften je 100 Kilogramm 





Namen der Stäbte 


Laufende Nummer 


Angermünde 


belıslosles 


Kartoffeln 
2 Krummitrog 





Beeslow 
Bernau 
Brandenburg 


1725125 





Dahme 
Eberswalde 
Havelberg 





Jüterbog 
Luckenwalde 
Perleberg 
Potsdam 
Prenzlau 
Prigwalf 
Rathenow 
Neu-Ruppin 
Schwedt 


III 8 | 


— 





Spandau 
Sirausberg 
Teltow 





Templin 

Treuenbrietzen 

Wittſtock 

Wriezen a. D 
Durdignitt 

















—9 


er 1893. 





Dvoleoı ii llepi ii will | t 
B T 
— 








—66 





























Potsdam, den 10. Ofto 
en des 


un, 
Königlichen ——— ums zu Berlin. 
Befanntmadhung. 
102. Am 8. Juni d. J. ift der Knabe Emil 
Paten durh den Schiffer Carl Schwedke, zu 
Wernsdorf, Kreis Beeskow⸗Storkow, wohnhaft, vor 
dem Haufe Elifabethufer Nr. 3 unter erheblichen Be— 
mühungen aus bem Landmehrfanal vom Tode bes Er- 
trinfend errettet worden. 
Diefe muthige That des ꝛc. Schwedke wird hier- 
mit zur Öfenttichen Kenntniß gebracht. 


Berlin, den 5. Dftober 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
103. Befanntmahung. 


Minifterium des Innern. 

Dem angehefteten, in Folge der Beſchlüſſe der 
ordentlichen General-Berfammlung vom 13. Mai dieſes 
Jahres aufgeftellten, unter dem 17. Juli d. 3. in dag 
Handelsregifter eingetragenen 

zweiten Madtrage zu dem Geſellſchaftsvertrage 
vom 27. Mai 1887 der Allgemeinen Renten⸗ 





Capital- und Lebensverfiherungsbanf Teutonia 
in Leipzig 
wird die in der Conzeffion zum Geſchäftsbetriebe in 
Preußen vom 24. Juni 1861 vorbehaltene Genehmigung 
hierdurch ertpeilt. 
Berlin, den 15. September 1893. 


S.) 
Der Koͤniglich Preußifce Minifter des Innern. 
In Vertretung: 
ge. Braunbehrene. 
Genehmigungsurfunde, 
1. A. 9210. 
* * 
Zweiter Nachtrag 
zu dem Geſeliſchaftsvertrage vom 27. Mai 1887 
der 
Allgemeinen Renten-Capital- und Lebens: 
verfiherungsbanf Teutonia in Leipzig. 
Zufolge Beſchluſſes der ordentlichen Generalver- 
fammlung vom 13. Mai 1893 Tauten die 88 12 und 32 
nunmehr folgendermaßen: 





eife im Monat September 1893, 











s 12. 

Von dem nad Vornahme ber in 8 11 gedachten 
Verwendungen verbleibenden Jahreögewinne wird zus 
nachſt den Aktionären eine Dividende bis zur Höhe von 
fünf Procent des eingezahlten Aftiencapitald gewährt. 

Bon dem hiernady übrig bleibenden Reingewinn 
werden 

a. drei Procent ald Tantieme an den Auffichtsrath, 
b. drei Procent ald Tantieme an den Borfland, zu 

Gratififationen an Angeftellte und als Beitrag zur 

Bildung eines Penfionsfonde für die im Dienſte 

der Banf flehenden penfiongberechtigten Perfonen 
gefürzt. Die Art der Vertheilung der unter a. und b. 
gedachten Beträge an bie Berechtigten beftimmt der 
Auffihtsrath. 

Der Reft wird, ſoweit bie Generalverfammlung 
wegen feiner Verwendung im Interefie der Banf nicht 
anderweit Beſchluß faßt, mit minbefteng fieben Zehntheilen 
zur Dividendengewährung an Verſicherte beftimmt und 
mit höchſtens drei Zehntheilen an die Aftionäre als 
Dividende vertheilt. 





Die Bedingungen, welche für den Verficherten den 
Anſpruch auf Dividende begründen, ſowie die näheren 
Beftimmungen über Zeit und Art der Getwinnvertheilung 
an bie Verficherten, wie nicht minder die Eintheilung 
der Verfiherten in verſchiedene Abtheilungen je nad 
der Höhe der Tarife, werden jemeilig vom Borftand 
und Auffihterath fefigeftelt. 

Zur Dedung einer etwaigen Unterbilanz dürfen bie 
für die fpätere Vertheilung zurüdgeflellten Gewinn» 
beträge ber Verficherten nicht verwendet werben, wohl 
aber darf denfelben zur Mitbeftreitung von Kriegs⸗ 
ſchaͤden ein Beitrag entnommen werden, ber dem Ber- 
hältniffe entfprict, in welchem die Summe ber Kriegs⸗ 
ſchäden für dividendeberechtigte Werfiherungen zu der 
Gefammtverfiherungsjumme der dividendeberechtigten 
Verſicherungen ſteht. 

Dividenden, welche innerhalb dreier Jahre von 
dem Tage der Fälligkeit ab nicht erhoben ſind, ver⸗ 
fallen in das Eigenthum der Geſellſchaft. 

$ 32. Die Mitglieder des Auffihtsrathes « 
für ihre Mühemaltungen, außer dem Erfage der 


416 


Auslagen, einen Antheil an dem Jahresgewinne ($ 12). 
Leipzig, den 17. Juli 1893. 
Allgemeine Renten-Capital- und Lebensverficherungsbanf 
Teutonia. 
Unterschriften. 


* * 


* 

Vorſtehende Genehmigungsurkunde vom 15. d. M. 
nebſt dem darin erwähnten zweiten Nachtrag zu dem 
Geſellſchaftsvertrage der allgemeinen Renten⸗Capital⸗ 
und Lebens-Verſicherungsbank Teutonia in Leipzig 
bringe id mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, 
daß die Conzeifion der genannten Bank vom 24. Juni 
1861 im Stück 34 diefes Amtsblatted de 1861 und 
der Gejellihaftsvertrag vom 27. Mai 1887 in ber 
Ertrabeilage zum Stüd 9 des Amtsblattes de 1888, 
der erfte Nachtrag aber in Stück 52 des Amteblattes 
de 1891 abgedrudt ift. 

Berlin, den 28. September 1893. 

Der PolizeisPräfident. 
Freiherr von Richthofen. 


Befanntmahung, 

betreffend vie beabfichtigte Errichtung einer fa holiſchen Bfarrei 

im Südoſten Berlins unter dem Namen St. Bonifacius: Pfarrei. 

104. Bon dem Herrn Fürftbifchof zu Breslau ift 

die flaatlihe Zuftimmung zur Errichtung einer fatho- 

liſchen Pfarrei im Südoſten Berlind erbeten, melde, 
wie folgt, umgrenzt fein foll: 

Am Norden durch den Scifffahrts-Kanal (Tempel: 
bofer- und Waterloo-Ufer) von der Mödern- bie zur 
Bärmwaldfiraße; 

im Weſten durh die Mödernftraße ausschließlich, 
welche bei St. Matthias verbleibt; 


Befanntmachungen der Kreisausfchüfle. 











im Dften durh die Bärwaldſtraße ausſchließlich, 
welche zu St. Michael gehört; 
{m Süden durch die Weichbildgrenzge der Stadt 
erlin. 

Auf Grund des 65 239 Theil II. Titel 11 tes 
Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, welde 
durch dieje Veränderung benadhtheiligt zu fein glauben, 
hierdurch aufgefordert, etwaige Wideriprüde und Ent- 
Ihädigungsforderungen bi zum 16. Oktober d. 7. 
ſchriftlich beim Königlihen Polizei-Präſidium anzu- 
melden. 

Berlin, den 17. September 1893. 

Der Polizei: Präftdent. 
Befanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staatspapiere. 
Defanntmadhung. 

29. In Gemäßheit des $ 20 des Ausführunge- 
Geſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
(8.:5. S. 281) und des $ 6 der Verorbnung vom 
16. Juni 1819 (&.-S. ©. 157) wird befannt gemadht, 
daß der Ehefrau des Stabtbriefträgerd Wagener, 
Maria geb. Wey, in St. Birth, die Schuldverichreibung 
der fonfolidirten 4 %/oigen Staatsanleihe von 1885 

Lit. D. N? 716621 über 500 M. 
angeblich abhunden gefommen ift. 

Es wird derjenige, welcher fih im Befige dieſer 
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der 
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder Der 
Frau ꝛc. Wagener anzırzeigen, wibrigenfalld das ge- 
rihtlihe Aufgebotsverfahren behufs Kraftloserflarung 
ber Urfunde beantragt werden wird. 

Berlin, den 5. Oftober 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 








29. Nachweiſung 
der Seitens des Kreis-Ausſchuſſes des Kreiſes Niederbarnim anf Grund des $ 2 NE + der Landgemeinde-Ordnung vom 3. Juli 
1891 im II. Quartal 1893—94 genehmigten Veränderungen von Gemeinde: und Gutsbezirfe:Örenzen. 
y» Bezeichnung der in Betracht fommenden Grunpitüde. he: beim get 
11 Die in den Grundſteuerbüchern von Basdorf unter Gutsbezirk Gemeindebezirk 
Artikel 54 der Mutterrolle verzeichnete Dorfauen= | des Domainen-Amtes Basdorf. 
Parzelle — Kartenblatt N? 1 Parzellennummer Oranienburg. 
318/181 — in Größe von 58 qm. 
2| Die von dem Schlächtermeiſter Kämpfer zu Kienig an Gemeindebezirf Forſtgutsbezirk 
den Forſtfiskus veräußerte, in der Grundſteuer⸗ Kienitz. Liebenwalde. 
Mutterrolle des Gemeindebezirks Kienitz unter Art. 32 
Kartenblatt 4 Parzellennummer 17 verzeichnete Par⸗ 
zelle von 2,5430 ha Größe. 
31 Die von dem Forſtfiskus an den Schlädhtermeifter Forſtgutsbezirk Gemeindebezirk 
Kaempfer zu Kienitz veräußerte, in der Grund⸗ Liebenwalde. Kienitz. 


ſteuer⸗Mutterrolle des Gutsbezirks Liebenwalde Forſt 
auf Artikel Me 9 Kartenblatt A Parzellennummer 
36/14 verzeichnete Parzelle in Größe von 1,81 ha. 


Berlin, den 3. Oftober 1893. 


Der Kreis-Ausſchuß des Kreiſes Niederbarnim. 





417 


30. 


Nachweiſun 


8 
der Seitens des Kreis-Ausſchuſſes des Kreiles Teltow auf Grund tes 8 2 ıu 4 der Landgemeinde-Ordnung vom 3. Juli 1891 





Bezeichnung 


1Die Seitens der Königlichen 


güter an den Muſikdirigenten Bach veräußerte Bauparzelle NT 


mit einem Flächeninhalt von 12,77 ar. 


2] Das Seitens der Königlichen Hoffammer ber Königlichen Familien! Hausfideicommiß- 
güter an den Stellmacdermeifter Spremberg in Kgs.⸗Wuſterhauſen 
| veräußerte Grundftüd des Königlichen Hausfideicommiß-Amtögutes 


Kgs.⸗Wuſterhauſen, Kartenblatt I. M = und a Aderparzelle 


| des in Betracht fommenden Grundſtücks. 


offammer der Königlichen Familien⸗ 


genehmigten Veränderungen von Gemeinde: und Gutsebezirks-Grenzen für das 111. Onartal 1893. 







— Seitheriger Aufgenommen in den 
emeinde⸗ reſp. emeinde⸗ 
Gutsbezirk. nnd Gutsbezirk. 








Hausfideicommiß⸗ Gemeinde 
1361 Herrſchaft Kgs.⸗Wuſter⸗ 
3591 Kgs.⸗-Wuſter⸗ hauſen. 
hauſen. 
Gemeinde 
Herrſchaft Kgs.⸗Wuſter⸗ 
Kgs.⸗Wuſter⸗ hauſen. 
hauſen. 


N 306a. und b. von etwa 39,02 ar Flächeninhalt. 


Berlin, den 3. Oktober 1893. 


Der Kreisausihuß des Kreiſes Teltow. 


Befanntmachungen 
des Königlichen DOber:Bergamts zu Salle. 


BDBefanntmadhung. 


3. Unter Bezugnahme auf $ A der Allgemeinen 
Borfchriften für die Marficheider im Preußiſchen Staate 
vom 21. Dezember 1871 bringen wir hiermit zur 
öffentlihen Kenntniß, daß der conceffionirte Marf- 
jheider Gotthold Harzer fein Gefchäftsbureau in 
Dffleben (Preußiſcher Antheil) Amtobezirk Hötengleben 
eingerichtet bat. 
Halle, den 29. September 1893. 
Königlihed Oberbergamt. 


Befanntmachungen anderer Behörden. 
Strompolizei:Berordnung. 


Da im bevorftehenden Winter, nad erfolgtem 
Abbruch des alten Oderwehres bis zur Fertigftellung 
der Kupirung der Winske, bei niedrigen Waſſerſtänden 
der Oder beladenen Fahrzeugen hinreichende Waſſer⸗ 
tiefe im Mühlgraben bei Oppeln oberhalb der Schleuſe 
nicht gewährleiſtet werden kann, fo verordne ich gemäß 
88 6, 12 und 15 des Geſetzes über die Polizei-Ver—⸗ 
waltung vom 11. März 1850 auf Grund der Sg 138 
und 140 des Gefeges über die allgemeine Landes-Ber- 
waltung vom 30. Juli 1883 big auf Weiteres: 


1) Der Müplgraben bei Oppeln oberhalb der Echleufe 
it für beladene Kahrzeuge nah Abbruc des 
alten Oderwehres d. i. mit Eintritt des Winters 
1893 bis zur Sertigfiellung der Kupirung der 
Winske im Jahre 1894 geſchloſſen. 

Ein Beladen von Kahrzeugen im obengenannten 
Theile des Mühlgrabens wird nur mit befonderer 
Hrompolizeiliher Genehmigung und nur infomeit 
geftattet, ald der jeweilige Waſſerſtand ein ficheres 
Abſchwimmen der Fahrzeuge zuläßt. 

3) Zumwiderhandlungen werden mit Geldfirafe big zum 


2) 


Betrage von 60 M. beftraft, an deren Stelle im 
Unvermögenefalle verhältnigmäßige Haftftrafe tritt. 
Breslau, den 23. September 1893. 
Der Chef der Oderftrom-Bauvermwaltung. 
Dber:Präfident von Schleſien. 
In Bertetung: Baurfchmidt. 


Perſonalchronik. 


Die Landmeſſer Johannes Raaſch und Karl 
May find zu Kataſterlandmeſſern berufen worden. 


Der Ratafterlandmeffer Carl Maegner if der 
hiefigen Königlichen Regierung überwiefen worden. 

Der Militairanmwärter Hugo Döring in Berlin 
it zum Negierungs-Militair-Supernumerar ernannt 
worben. 

Der biöherige Gemeindeſchullehrer, Kandidat bes 
höheren Schulamts Dr. Hermann Witzſchel if als 
Dberlehrer an der 8. Realſchule in Berlin angeftellt 
worden. 


Der bisherige Gemeindeichullehrer Reiſel ift ale 
Gemeindeſchul-Rektor in Berlin angeftellt worden. 


Die Gemeindeihullehrer Nikolaus Schroeter und 
Anton Knoſſalla find ald Gemeindeichulreftoren in 
Berlin angeftellt worden. 


Perfonalveränderungen im Bezirfe der Kaiſer— 
lihen Ober-Poftdireftion in Berlin. 
Im Laufe des Monats September find 

ernannt: zum Telegraphenamtskaſſirer der Ober Poft- 
birectionsfecretair Demler, zum Ober-Poftfecretair 
der Boftiecretair Gaſſner. 

etatsmäßig angeftellt: als Poftaffiftent der Pof- 
anmwärter Kruje, 

verfeßt: der Poſtſecretair Beder von Berlin nad 
Karlsruhe (B.), 

in den Nubeftand verſetzt: Poſtſe ” 
F. Bülow, 


entlaien ı = Tex x int-zenzı: re matuner 
Een me Sir. 


Soet ze ze =:l: .2, 
Perirzılserirtereeger :e Bo; 
Razser.ınex Iier-Betr: 2* *8* 
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Sat, Leere me sen za Sin Fir ar Rome I re E 2 
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Amtsblatt 


der KRönigliben Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stück 12. 


— — —— — —— — — 





Bekanntmachungen 

des Königlichen NRegierungs⸗Präfidenten. 
Ehovleragefabr. 

230. Da in den legten Tagen auf den Wafferfiraßen 
in den Stromgebieten der Oder und ber Elbe wieder 
Erfranfungen und Todesfälle an Cholera und zwar 
ohne Zweifel infolge ded Genuſſes und andermweitiger 
unvorfihtiger Verwendung von Waller aus diejen Fluß⸗ 
Läufen vorgefommen find, diefe Gewäſſer daber als 
verfeucht anzuiehen find, wird die warnende Be- 
fanntmadung vom 15. September 1892 (Amtöblatt 
Seite 400) hiermit in Erinnerung gebradt. 

Die gefammte Schiffsbevölkerung, auch die An- 
wohner der ſämmtlichen Wafjerftraßen im Regierungs⸗ 
bezirf, werden deshalb | 

dringend gewarnt 
vor Benutzung des Waffers 
aller Flüffe und Kanäle, Gräben u. |. w. zum Trinfen, 
Baden, Waſchen, Reinigen oder zu irgend welden 
anderen Haushaltungszweden. 

Nur im gründlich durchgekochten Zu- 
ande iſt ſolches Waſſer für den menſchlichen Ge- 
brauch ungefährlid. — 

Es wird ferner ftreng unterfagt, menſchliche 
Auswurffloffe irgend welcher Art in die Flüffe oder 
Waſſerläufe auszufchütten. 

Auf jedem Flußfahrzeuge find ſolche Ausmurf- 
ftoffe in geeigneten Gefäßen aufzufangen, fofort ge- 
hörig zu besinfteiren und nur an geeigneten und 
entiprehend jo bezeichneten Stellen an's Ufer zu 
ringen. 

Potsdam, den 15. Oftober 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 
Graf Hue de Grais. 


Tragung der durch Maßnahmen gegen bie Cholera entftehenven 


Koften. 
231. Nachdem behufs Abmehr und Linterbrüdung 
ber Cholera die geſundheitspolizeiliche Ueberwachung des 
Schifffahrtsverkehrs in den Stromgebieten bed Rheines 
und der Elbe wiederum, wie im Borjahre, von Reichs⸗ 
wegen eingerichtet und in Betrieb genommen worden 
ift, theilen wir Em. Hochgeboren ergebenft mit, daß für 
die Vertheilung des hierdurch auf preußifchem Gebiete 
entflandenen und erwachſenden Koſtenaufwandes zwiſchen 
dem Reiche und dem preußiſchen Staate folgende Grund⸗ 


ſätze mit dem Herrn Reichskanzler (Reichsamt des Innern) nebſt 


vereinbart worden ſind: 
J. Dem Reiche fallen zur Laſt die Koſten 


Den 20. Oktober 


1893. 


) für die Beſtellung des Reichskommiſſars und 
der zu feiner perjönlichen Unter figung erfor- 
derlihen Bureau= und fonftigen Hülfsfräfte, 

2) für Berwendung von Aerzten zur Ausübung 
des Reviſionsdienſtes auf den Kontrolftationen 
und Ueberwachungsſtellen, 

3) für Heranziehung des erforderlichen Hülfsper- 
jonald bei Ausführung der Sciffsrevifionen 
und Desinfectionen fowie bei der Landung 
franfer oder verdächtiger Schiffsinſaſſen, 

und zwar einjchließlich des etwa erforderlichen 
Aufmandes für Beichaffung von Wohnung 
für dad. vorbezeichnete Perſonal. 
II. Alte übrigen Koflen fallen der preußischen Staats- 
falfe zur Laft, alfo insbefondere die Koften 

1) für die zur Aufrechterhaftung der Ordnung im 
Schiffsverfehr und zur zwangsweiſen Durd- 
führung der Schiffefontrole erforderliche polizei⸗ 
liche Hülfe, 

2) für Herſtellung von Unterkunftsräumen der 
Kontrolbeamten (ausſchließlich des Wohnungs⸗ 
aufwandes), 

3) für Geräthſchaften zur Ausführung von Des⸗ 
infeetionen (Desinfectionsmittel und Desinfer- 
tionsdapparate) und zur Ausübung bes Kontrol- 
bienfleg, 

4) für Bereitftellung von Trinfwafler für bie 
Shiffsbevölferung (Anlegung von WWaiferent- 
nahmeftellen, Heranſchaffung des Waflers ꝛc.), 

5) für Fahrzeuge zur Ausübung des ambulanten 
Kontroldienfted (Ausgaben für Benugung oder 
Miethe von Regierungs- oder Privatdampfern, 
Löhnung der Schiffsmannſchaft, Kohlenver- 
brauch ıc.), 

6) für Beichaffung von Räumen zur Unterbringung, 
Abfonderung und Berpflegung erfranfter und 
verdaͤchtiger Sciffeinjaffen, während die Koſten 
ber Verpflegung }elbft, fofern fie von den Ber: 
pflegten oder den verpflichteten Verbänden nicht 
einziehbar find bezw. nicht getragen werben, 
den zur Tragung der örtlichen Polizeis oder 
Armenlaft Berpflichteten, in deren Bezirf bie 
Unterbringung ıc. erfolgt, zur Laſt fallen. 

Wo die dienftliden Rückſichten es geftatten, find 

Delete die zur Verfügung ſtehenden Staatspampfer 

ebienungsmannjcaften und Kohlenoorräthen, 
ebenfo wie die Strompolizeiorgane und Bi 
polizeiliche Erefutioperfonal, dem Reichsk— 


420 
entgeltlich zu überweifen und die Einrichtungen der] Süterbog zum flellvertretenden Vorſitzenden des bajelbft 


unter II. Ziff. 4 und 6 bezeichneten Art (Unterfunfte- 
räume für franfe und verdächtige Schiffeinfaflen, Waſſer⸗ 
beichaffung ze.) unmittelbar bereit zu ftellen. Der Reichs⸗ 
kommiſſar bat fih in der Regel darauf zu beichränfen, 
bie rechtzeitige Beichaffung der erwähnten Einrichtungen 
durch Anträge bei der zuftändigen Stelle anzuregen. 
Die entftehenden Koften find wie die übrigen im landes- 
polizeilichen nterefje zur Abwehr der Cholera aufzu- 
wendenden Koften periodisch am Schluſſe jeden Dirmeats 
bei den unterzeichneten Miniftern der geiftlichen ıc. An- 
gelegenheiten und der finanzen zur Zahlungs-Anmeifung 
zu liquidiren. 

Alle übrigen unter II. aufgeführten Koflen, ein- 
ſchließlih der Koften für etwaige Anmiethbung von 
Privatdampfern, follen vorſchußweiſe aus Reidygmitteln 
gedeckt und nachträglich bei der preußifchen Staats⸗ 
regierung liquibirt werben. 

Um foftipielige Baradenbauten zu vermeiden, follen 
ale Kontrolftationen oder Kranfenübergabeftellen, ſoweit 
thunlich, nur jolde Drte ausgewählt werden, an benen 
Räume zur Unterbringung franfer oder verbächtiger 
Perſonen bereitd verfügbar find oder ohne erheblichen 
Koftenaufwand leicht eingerichtet werben koͤnnen. 

Was die aus Staatsmitteln zu beftreitenden Aus- 
gaben betrifft, jo if ed als das Zmedmäßigfte und 
Geredhtfertigtfte anerfannt worden, daß die Koften ber 
einzelnen Kontrolftatisnen und Ueberwachunggsſtellen, 
ſoweit fie nicht vom Neich getragen werben, auf bie 
preußiiche Staatefalfe übernommen merden, wenn bie 
Stationen oder Stellen in preußifchem Staatsgebiet er- 
richtet find. In gleiher Weile ift der Aufwand für 
Unterfunfteräume und Wafferentnahmeftelfen (II. Ziff. A 
und 6) dann aus ber preußiſchen Staatsfaffe zu be- 
fireiten, wenn dieje Einrichtungen im preußifchen Staats⸗ 
gebiete getroffen werden. 

Hiernach erjuhen wir Em. Hochgeboren bei Auf- 
Rellung der Rechnungen über die aus dem gedachten 
Ueberwachungsdienſt entflandenen Koſten gefälligft zu 
verfahren. Berlin, den 28. September 1893. 

Der Minifter des Innern. 
Der Minifter für Handel und Gewerbe. 
Der Finanz Minifter. 
Der Minifter der öffentlihen Arbeiten. 
Der Minifter der geiftlichen, Unterrichtd- und Medizinal- 
Angelegenheiten. 
An den Königlichen Regierungs- Präfidenten Herrn 
Grafen Hue de Grais Hochgeboren ‚in Potsdam. 


% 

Vorftehender Erlaß wird zur allgemeinen Kenntnig 
gebracht und den betheiligten Behörden zur Beachtung 
empfohlen. 

Potsdam, den 16. Oftober 1893. 

Der Negierungs-Präfident. 
Graf Hue de Grais. 
Defanntmadhung. 
232. An Stelle des verfiorbenen Amtsgerichtsraths 
Buchmann ift der Amtsrichter Langerhans in 


— — 


für den Kreis Jüterbog-Luckenwalde zur Durchführung 
der Invaliditäts- und Altersverſicherung errichteten 
Schiedsgerichtes ernannt worden. 
Potsdam, den 17. Oktober 1893. 
Der Regierungs⸗-Präſident. 
Bekanntmachung. 
233. Dem Kreiſe Beesfom-Storfom iſt durch Erlaß 
des Herrn Miniſters der öffentl. Arbeiten vom 1. Sep⸗ 
tember d. J. — III. 18334 — die Genehmigung zur 
Verlegung der bisher im Dorfe Bornow belegenen 
Chauſſeegeld⸗Hebeſtelle nad) Station 1,1 der Chauſſee 
von Beeskow nad) Storfow ertheilt worden. 

Mit der Erhebung des Chauffeegeldes an der 
neuen Debeftelle, welche die Bezeichnung Bornow behält, 
wird am 1. November d. J. begonnen werben. 

Potsdam, den 13. Dftober 1893. 

Der ee nrähent. 
Fifcherei:Aufficht. 
234. Der Strommeifter Spiegelberg, bisher in 
Zerpenjchleufe, ift an Stelle des am 10. Juni d. J. 
verftorbenen Strommeifterd Nowatzki ih Neubaus, der 
Strommeifter Luck in Zerpenfchleufe an Stelle des vor- 
genannten Spiegelberg zum Sifcherei-Auffeher im 
Nebenamt ernannt worden. 

Beide gelten fortan bezüglich der in ihren Auf- 
fihtöbezirfen vorkommenden Wifchereis Vergeben und 
Vebertretungen ale Hülfsbeamte der Staatsanwaltſchaft. 

Potsdam, den 9. Oftober 1893. 

Der Negierungs-Präfident. 
iehſeuchen. 

238. Feſtgeſtellt iR Milzbrand bei einer ver- 
endeten Kuh der Bauernwittwe Maaß in Kl. Kreutz, 
Kreis Weithavelland, bei einem Pferde des Ritterguts⸗ 
befigerd von Platen in Wutife, Kreis Oft-Prignig, 
bei einem Ochſen auf dem Gute Köpernig und zwei 
Kühen des Guted Gr. Berlang, Kreis Ruppin, bei 
einer verendeten Kuh des Amtmanns Koh in Groß- 
Kreutz, Kreid Zauch-Belzig. 

Erloſchen iſt die Rotzkrankheit unter den 
Pferden des Rittergutes Bieſenbrow, Kreis Anger- 
münde, die Influenza bei dem Pferde bes Landbrief— 
trägere Kunemann in Cremmen, Kreis Ofl-Havelland. 

Potsdam, den 17. Dftober 1893. 

Der Regierungs-Präſident. 
ae en des 
Königlichen Polizei: Prafidiums zu Berlin. 
Berliner und Charlottenburger Breife im Monat September 1893. 
05. A. Engrog-Marftpreife 
im Monatsdurchſchnitt. 
In Berlin: 


für 100 Klgr. Weizen (gut) 15 Marf 43 Pf., 
EZ bo. (mittel) iA - 9 - 
A bo. (gering) 14 = 4 = 
- =: = Roggen (gut) 13 = 08 ⸗ 
a do. — 12 = 70 = 
. = ⸗ bo. (gering) 12 = 34 = 
= =: Gerſte (gut) 18 = 30° = 














für 100 Klgr. do. (mittel) 16 Marf 89 Pf., 
EB bo. (gering) 15 = 49 > 

- = = Hafer (gut) 18 = 04 ⸗ 

—⸗⸗ bo. (mittel) 16 -» 72 = 

Fr bo. (gering) 15 =: 42 - 

= =: = Ürbien (gut) 19) = 4 > 

a do. (mittel) 18 = 15 > 

= = 2 bo. ering) 16 = 89 = 

= =: = NRidtflroh 5 =: 80 = 

z z z eu 8 28 ⸗ 


Monats-Durchſchnitt 


ir 50 Klgr. 


Hafer Stroh 


421 


Heu 


der höchſten Berliner|« 
Tagespreije rn 5% WUuffchlag 
ü 


im Monat September 9,80 Mk., 3,24 Mf., 5,28 ME. 


Detail-Marftpreiie 
im Monatsdurdienitt. 
. 9) In Berlin: 
für 100 Klgr. Erbjen(gelbez. Kochen) 32 Marf — 
Speifebohnen (weiße) 35 = 
| 5 


XR 


u \1 
ww ı 


= Linſen 5 
.- = =  Sartoffeln 6 = 40 
= 4 Klgr. Rindfleifh v. d. Keule 1 = 40 
z 1 2 2 (Bauchfleiſch) 1 z 10 
«1 . Schweinefleiich 1 = 238 
= 1 = Kalbfleii 1 : 2 
: 1 = Hammelfleifch 1 = 20 
«= 1 = GSped (geräudert) 1 = 55 
: 1 Esßbutter 2 = 37 
60 Stüd Eier 3 =: 3 


2) In Charlottenburg: 
100 Kigr. Erben (gelbez. Kochen) 35 Mark 


— 
ı 
Lu | 


fer 


uw vv ven 


a \} 


= =: =  Speifebohnen (meiße) 3 — 
——2 Linſen SO =: — >» 
= =: = Kartoffeln 6 = 06 ⸗ 
= 4 Klgr. Rindfleifch v. d. Keule 1 = 40 = 
-1 = - — (Bandfleiid) 1» — > 
«= 1 = Schmeinefleifc 1 = 50 = 
= 1 = Katbfleiich 1 = 4 = 
«= 1 = Hammelfleiich 1 = 20 = 
= 1 = GSped (geräudert) 1 = 60 = 
= 1 =  &ßbutter 2 =: 40 : 
: 60 Stüd Eier 4 =: 12 > 
C. Ladenpreife in den legten Tagen 
bes Monats September 1893; 
1) In Berlin: 
für 1 Klgr. Weizenmehl NP 1 30 Pf 
= 1 = Roggenmehl N? 1 30 = 
= 1 = Gerftengraupe 40 ⸗ 
- 1 Gerſtengrütze 33 ⸗ 
= 1 = Burhweizengrüge 40 - 
1 ⸗ Hirſe 40 = 
«= 1 = Reis (Java) 5 = 
= 1 = JavasKaffee (mittlerer) 2 Marf 70 - 
:-1 = s (gelb in 
gebr. Bohnen) 3» 1. : 
= 41 = GSpeilefaß 20 ⸗ 
- 41 = Schweineſchmalz (hieſiges) 1 - 60 ⸗ 


a 
a‘ on 


. 


7 


2) In Charlottenburg: 


für 1 Klgr. Weizenmehl AFP 1 37 Pf., 
- 1 = Roggenmehl N7 1 29 = 
= 1 Gerſtengraupe 38 = 
- 1 Gerſtengrütze 4 = 
= 1 = Buchmeizengrüge 42 ⸗ 
- 1 ⸗ irſe 38 ⸗ 
12 Reis (Java) 47 ⸗ 
= 1 = avasKaffee (mittler) 2 Mark 5i = 
«= 1 = TavasFKaffee (gelb in 

. gebr. Bohnen 3 ss 24 ⸗ 
:» 1 =  Speilejalz 20 = 
1 27 ⸗ 


- Schweinefchmalz(hiefigesg) 1 - 
Berlin, den 9. Oftober 1893. 
Königlihes Polizei-Präſidium. Erſte Abtheilung. 
BDBefanntmadung. 

106. Der zu London anfälfigen Actiengejelichaft 
„The French Asphalte Company“ ift vom Herrn 
Minifter für Handel und Gewerbe am 26. September 
1893 die Erlaubnig zum Gejchäftsbetriebe in Preußen 
ertheilt worden. 

Nachſtehend bringe ich dieſe Erlaubniß fowie im 
Auszug den Gejellfchaftövertrag und die Statuten zur 
Öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerfen, daß die Ge- 
jelffchaft durdy den Ingenieur Anton Ohlert, Kochſtraße 
Nr. 9, hierſelbſt vertreten wird. 

Berlin, den 7. Oftober 1893. 

Der Polizei-Präftdent. 

. Freiherr von Richthofen. 


* 
Der zu London unter der Firma „The Societe 

Francaise des Asphaltes, Limited“ (The French 
Asphalte Company) :beftehenden Aftiengefellichaft wird 
die Erlaubnig zum Geſchäftsbetriebe in Preußen auf 
Grund bed 6 18 der Gewerbeordnung vom 17. Ja⸗ 
nuar 1845 in der Faſſung des Geſetzes vom 22. Juni 
1861 ($ 12 ver Gewerbeordnung vom 21. Juni 
1869) hiermit unter folgenden Bebingungen ertheilt: 
1) Die Erlaubniß und ein von dem Königlichen 
Polizei-Präfidenten zu Berlin feflzuftellender Aus⸗ 
zug des Statutd und etwaige Aenderungen ber in 
diefem Augzuge enthaltenen Beftimmungen find 
auf Koften der Gefellichaft in dem Amtsblatte ber 
Königlihen Regierung zu Potsdam und der 
Stadt Berlin in Deuticher Ueberjegung zu öffent- 
licher Kenntniß zu bringen. 
Für jede Aenderung oder Ergänzung ded Statuts 
ft die Zuftimmung des Königlich) Preußischen 
Minifters für Handel und Gewerbe zu erwirfen. 
In allen Profpeften und Befanntmadungen der 
Geſellſchaft ift als Gefellichaftövermögen und 
Grundfapital nur das wirklich gezeichnete Actien- 
fapital aufzuführen. 

Die Geſellſchaft ift verpflichtet, in Berlin eine 
Zweigniederlaffung mit einem Gejchäftslofale und 
einem bort anfäffigen General:Bevollmädhtigten zu 
begründen und von Diejem "aelmäßig 
ihre Verträge mit Preußiſ | abzu= 


2) 


3 


Sa‘ 


4) 


5) 


6) 


7 


— 


8) 


422 


ſchließen, ſowie auch wegen aller aus ihren Ge- 
Schäften mit folchen entftehenden Berbindlichfeiten 
bei den Gerichten jenes Orts ald Beklagte Recht 
zu nehmen. 
Dem Königlihen Polizei-Prafidenten zu Berlin 
ift in den erken vier Monaten jedes Geſchäftsjahrs 
a. derallgemeine Rechnungsabſchluß der Gefellichaft, 
b. ein bejonderer Rechnungsabſchluß der Preußiſchen 
Geſchaͤftsniederlaſſung, in welder das in 
Preußen befindlihe Vermoͤgen abgefondert 
von dem übrigen Vermögen nadzumerjermefft; 
einzureichen. 

Dem genannten Königlichen Polizei: Prä- 
fiventen bleibt vorbehalten, nähere Grundſätze für 
die Aufftelung des befonderen Rechnungsabſchluſſes 
feftzufegen und nähere Erläuterungen über die 
darin aufzunehmenden Eintragungen zu verlangen. 
Der Beneral-Bevollmädhtigte bat fih auf Erfordern 
des Königlichen Polizei-Präfidenten zu Berlin zum 
Vortheile ſämmtlicher Preußifchen Gläubiger der 
Geſellſchaft perſönlich und erforberlihen Falls 
unter Stellung zulänglider Sicherheit zu ver- 
pflichten, für die Nichtigkeit des eingereichten be: 
jonderen Rechnungsabichluffes einzuftehen. 

Die Erlaubnig kann zu jeder Zeit und ohne daß 
ed der Angabe von Gründen bedarf, nach dem 
Ermeffen der SKöniglid Preußiihen Staate- 
regierung zurüdgenommen und für erlojchen 
erflärt werden. 

Die Befugnig zum Erwerbe von Grundeigentum 
in Preußen wird nicht Schon Durch dieſe 
Erlaubniß, fondern erft durch bejondere, in jebem 
einzelnen Falle nachzufuchende landesherrliche Er- 
laubniß erlangt. 

Berlin, den 6. September 1893. 


Der Minifter für Handel und Gewerbe. 
Im Auftrage 
3. von Wendt. 


a. 8% 
Erlaubniß zum Geichäftsbetriebe in Preußen für 


die zu London unter der Firma „The French 
Asphalte Company“ beftehende Aftiengejellichaft. 
A. 3764. 


* * 


Auszug. 
Gefellfchaftsgefete 1862 und 1867 
etiengefellfchaft 
Gejellichaftsvertrag von 


The Societe Frangaise des Asphaltes, Limited. 


1) 


2) 
3) 


Der Name der Gelellichaft if: 

The Societe Frangaise des Asphaltes, Limited. 

Der Sitz der Gefellichaft befindet fi in London. 

Zwede der Geſellſchaft find folgende: 

l. Die Ermwerbung der Asphaltminen von Garde 
Bois in der Gemeinde Lovagny in bem 
Departement Annecy (Öber Savoyen) ſowie 
ber Befig der Minen, Werfe, Gebäude, Ge⸗ 
Ichäfte, der Kundſchaft, des Lagers und 


III. 


IV. 


VI. 


Inventars, der Maſchinen, Materialien und 
beweglichen Güter der Societe Frangaise des 
Asphaltes zu Paris, die Ermerbung und 
Uebernahme aller beftehenden @ontracte und 
Berbindlichfeiten, welche von und mit der Ge- 
jelichaft, jowie von und mit Rene Joly und 
anderen Perſonen zwecks Berfaufd und Er- 
werbs der Produkte aus benannten Minen, 
eingegangen find. Ein weiterer Zwed ber 
Geſellſchaft if, das Geflein ſowie andere in 
oder auf befagten Minen gefundene Probucte 
zu verarbeiten, auszugraben oder zu gewinnen, 
zu brechen, zu fördern und zu erlangen, ſowie 
unter den ben Directoren angemefjenen Be⸗ 
dingungen und Gonditionen zu verfaufen und 
darüber zu verfügen. 


. Die Erwerbung der Asphaltminen von St. 


Jean de Maruejols in dem Departement 
Gard in Frankreich, des Geſchäftes, der Kund⸗ 
Ichaft, des Inventars, der Majchinen, Mate- 
rialien und ber beweglichen Güter des früher 
durdy Herrn Pued in der Route d’Avignon, 
Nimes, betriebenen Geſchäftes. 

Der jeweilige Erwerb etwaiger anderer Minen 
oder Lager von Asphalt oder gleichartiger 
Subftanzen irgendwo auf der Erde und zwar 
entweder als Eigenthbum oder durch Pacht oder 
Licenz mit oder ohne Grundzehnt. Ferner ber 
Befig der Minen, Werke, Geſchäfte, Majchinen 
und beweglichen Effecten von ſolchen weiteren 
Minen, oder Lagern. Ein weiterer Zweck ift, 
mit den beiagten Minen, Lagern und Grund» 
ftüden, fowie den daraus gezogenen Produften 
in gleicher Weife mie bei den erflerwähnten 
Minen zu verfahren, ſowie irgend welde 
Patente zur Fabrikation von Asphalt ober 
ähnlicher Subftangen oder für deren Ausnugung 
und Anwendung zu erwerben. 

Asphalt-Pflafter auf irgend welchem Plage 
oder Plätzen und auf irgend eine Weile zu 
legen, zu verarbeiten und auszuführen. 


. Die Errichtung, Erwerbung und Unterhaltung 


oder Miethbung von Gebäuden, Maſchinen, 
Wagen, Eifenbahnen oder Pferdebahnen, Waſſer⸗ 
wegen und anderer Werfe und pafjender Ob- 
jecte, welche die Gejellichaft für ihre Geſchaͤfts⸗ 
zwede für vortheilhaft erachtet, der Ankauf 
von Locomotiven, Betriebsmaterial, Dampfern, 
Schiffen und Barfen. 
Der Betrieb der verjchiedenen Gelchäfte ale 
Brecher und Händler von Asphalt oder ähn- 
lichen Subftanzen, ſowie ald Kabrifanten von 
Asphalt, ald Kaufleute, Leger und Agenten. 
"Hetiengefellichaft. 
Statuten der Aetiengeſellſchaft 


The Societe Frangaise des Asphaltes, Limited. 


Actien. 


2) Das Actien-Kapital iſt Lstr. 80000 -- eingetheilt 











31) 


32) 


33) 


34) 


35 


— 


36) 


37) 


123 


in 8000 Actien von je Lstr. 10. *) — Nad 
Eröffnung des Gejchäftes gezeichnete Actien koͤnnen, 
wenn bie Gejellichaft in der Generalverfammlung 
fo beichließt, mit Priorität oder Vorzügen bezüglich 
der Dividenden oder mit anderen Vorzügen vor 
Actien, die vor der Ausgabe von privilegirten 
Actien ausgegeben find, ansgeftellt werden. Wenn 
mehrere Perſonen als gemeinfchaftlide Inhaber 
einer Actie eingetragen find, jo fann jede biefer 
Perfonen giltige Duittungen bezüglich der Actien- 
certificate oder die auf Die Actie entfallende 
Dividende ertheilen. 


General-Berfammlungen. 

Die erfie Generalverfammlung fol am 1. Februar 
nädften Jahres an dem von den Directoren zu 
beflimmenden Ort und feftzujegenden Stunde abge: 
halten werden. 
Spätere Generalverfammiungen find zu den von 
der Gejellihaft in der Generalverfammiung zu be: 
fiimmenden Zeiten und Orten abzuhalten; falle 
eine andere Zeit und Drt nit beftimmt tft, fol 
die Generalverfammlung am erften Montag im 
Februar jeden Jahres an dem von den Directoren 
beflimmten Drt abgehalten werden. 
Dben erwähnte General-VBerfammfungen follen 
ordentliche Verſammlungen genannt werben, alle 
anderen außerordentliche Verſammlungen. 
Die Directoren fönnen nad Gutbünfen und follen 
auf Fchriftlihem Antrage von mindeftend einem 
fünftel der Actionäre eine außerordentliche General- 
Berjammlung einberufen. 
Jeder Antrag feitend der Actionäre fol den 
Zwed der zu berufenden Berfammlung anführen 
und iſt auf dem Büreau der Gejellichaft nieder- 
zulegen. 
Nah Empfang eined ſolchen Antrages follen 
die Direetoren fofort zur @inberufung einer 
außerordentlichen General: Berfammlung fchreiten. 
Falle dies nicht innerhalb 21 Tagen vom Tage 
bes Antrages geichieht, können die Antragfteller 
oder andere Actionäre, welde die erforderliche 
Zahl repräfentiren, ſelbſt eine außerordentliche Ver⸗ 
Jammlung einberufen. 
Eine aufßerorbentlihe Generalverfammlung foll 
duch eine Majorität von mindeſtens 2/3 der auf 
ihr anweſenden Actionäre (gleichgiltig ob in 
Perjon oder durch einen Bertreter) befugt fein, 
jeweilig das Befitzthum, die Gejchäfte und Activa 
(oder Theilen biervon) von Asphalt: oder ähn- 
lichen Actiengejellichaften, offenen Handelsgeſell⸗ 
Ihaften oder Perjonen zu faufen oder zu über- 
nehmen, es jei denn, daß es fih um Beſitzthümer, 
Geſchäfte und Außenflände handelt, zu deren Kauf 
und Erwerb die Directoren durch dieſe Urfunde 
ſpeziell ermächtigt find. 

Die außerordentliche Generalverfammlung fann 


*) Siehe den Special: und Gerichtsbeſchluß am Ende. 


die Erfüllung der von dieſen Tettgenannten 
Actien⸗Geſellſchaften, offenen Handelsgeſellſchaften, 
oder Perſonen mit Bezug auf das ſo gekaufte 
oder erworbene Geſchäft eingegangenen Ber: 
pflihtungen und Berbinblichfeiten übernehmen und 
die gedachten Geſellſchaften bezüglich derfelben be- 
freien. Sie fann ferner die Gefelfichaft mit 
anderen Gejellichaften von der befchriebenen Art 
vereinigen und zu diefem Zwecke die Gejammtheit 
oder einen Theil der Actien der Tegtermühnten 
Gefelichaften gegen Baarzahlung oder Actienaus- 
taufch oder Fonftwie erwerben; auch kann fie 
anderweite ihr geeignet erjcheinenden Anordnungen 
zur Ausführung folcher Verbindung treffen. Jede 
ſolche Verbindung ımd Anordnung fol die Geſell⸗ 
haft und jeden Actionär derſelben binden. 
Ebenſo kann die außerordentliche Generalverfamm- 
ung feweilig und zu allen Zeiten die Gejammt- 
beit oder einen Theil der Gelchäfte und Activa 
der Gefellihaft an eine andere Gejellichaft, 
Sorietät oder Individium gegen Baarzatung oder 
Annahme von Actien der anderen Geſellſchaft 
oder Societät verfaufen und darüber verfügen. 
Die außerordentlihe Generalverſammlung kann 
jeden Aft und jede Handlung und fonft etwas 
vornehmen und ausführen ſowie jede Urfunde voll- 
ziehen und dadurch die Gejellichaft und jeden 
Actionär binden, welchen die Gejellfhaft in ihrer 
forporativen oder quasi forporativen Eigenſchaft 
oder welchen ſämmtliche Actionäre vornehmen und 
ausführen fünnten, wenn die Zuſtimmung ſämmt⸗ 
licher Actionäre dazu ertheilt wäre. Es wird je- 
doch hierbei beflimmt, daß feine Verſammlung be- 
fugt ift, Aenderungen dieſer Statuten in der Art 
vorzunehmen, daß die Actionäre dadurch Anſpruch 
auf Gewinn oder Berantwortung für die Berlufte 
der Geſellſchaft in anderer Weiſe ald nad) Ber: 
hältniß der Zahl und des Betrages der von ihnen 
inne gehaltenen Actien erhalten fönnten oder die 
Beflimmungen dieſer Statuten Tezüglid ber 
Schadloshaltung der Actionäre abzuändern. 


Das Berfahren bei Generalverfammlungen. 


38) Die Einladung 


47) 


48) 


zur Generalverfammlung fo 
mindeſtens 7 Tage vorher mit Angabe des Ortes, 
Taged und der Stunde ber Zufammenfunft und 
im Falle von Specialgeichäften unter Bezeichnung 
ded allgemeinen Charafterd des betreffenden Ge: 
Ihäfts in der nachſtehend erläuterten Art und 
Weile und eventuell ſowie die Geſellſchaft dies auf 
einer Generalverfammlung anordnen mag, erfolgen. 
Der , Nichterhalt der Einladung jeitend eines 
Actionärd fol das Berfahren einer General: 
verfammlung nicht unwirkſam madıen. 
Stimmfäbigfeit. 

Stimmfähig ift jedes, 3 Monate ver der Ber: 
jammlung eingetragene Mitglied mit je einer 
Stimme für jede von ihm innegehaltene Actie. 
FR ein Actionär geiftesfranf oder Idiot, Tann er 


H2A 


durch jeinen Bormund, Curator oder fonftigen ge- 
jeglichen Vertreter flimmen. 
Befugnifje der Directoren,. 

Die Gefchäfte der Gefellihaft werden von ben 
Directoren verwaltet, welche alle Ausgaben die 
mit der Intriebfegung und Eintragung der Gejell- 
ſchaft verbunden find zahlen, die nothwendigen 
Uebertragungsacte für die Bejellichaft vorbereiten 
und alle Machtbefugniffe der Gejellichaft ausüben, 
bie nicht durch Die Geſetzgebung oder dieſe 
Statuten von der Gefellichaft auf General: Ver: 
fammlungen zu erledigen find. Sie können einen 
Geſchäftsführer und die geeigneten Beamten und 
Agenten beftellen, fofern nicht diefe Statuten, bie 
vorgebachte Gefeßgebung und etiwaige auf General: 
verjammlungen von der Gejellichaft erlaffene Vor⸗ 
Ihriften oder Anordnungen Dem entgegenftehen. 
Keine Anordnungen ber Gejellihait auf General⸗ 
verfammlungen jollen jebod vorgängige Hand» 
[ungen der Directoren entfräften, wenn biefelben 
ohne ſolche Anordnungen giltig fein würden. 
Kein Theil des Geſellſchaftsvermögens Toll 
zum Anfauf von Actien der Gefellihaft verwandt 
werden. 


57) 


Dividenden. 


713) Die Directoren fönnen mit Bewilligung ber 


fchaftsbücher von einem oder mehreren Reviforen 
zu prüfen und bie Richtigfeit der Bilanz von ihnen 
feftzuftellen. 

Benadhridtigungen. 
Benachrichtigungen an die Actionäre find perjönlich 
oder pr. Po in franfirtem Brief, der an ben 
eingetragenen Wohnort des Aktionärs zu adreifiren 
ift, zu richten. 

Specialbefchlüffe 
(gemäß der Geſellſchaftsgeſetze 1862—1860.) 
The Societe Frangaise des Asphaltes, Limited. 


96) 





gefaßt am 3. Januar 1883, befätigt am 19. Januar 1883, 
Eingetragen am 24. Januar 1883 





Auf einer orbnungmäßig zufammenberufenen außer: 
ordentlichen Generalverfammlung der Actionäre der ge: 
dachten Gefellichaft, welche in den Gefellichaftsbüreaur zu 
London Cornhill 27 am Mittwod den 3. Januar 1883 
abgehalten wurde, wurden folgende Specialrefolutionen 
ordnungsmäßig gefaßt. Auf einer nachfolgenden 
ordnungsmäßig zufammenberufenen außerorbentlichen 
Generalverfammlung der Aftivnäre gebachter Geſell⸗ 
Ihaft, welche am 19. Januar 1883 in den gedachten 
Gejellichaftsräumen abgehalten wurde, wurben nad 


Generalverjammlung eine an bie Actionäre nad | folgende Specialbeſchlüſſe beftätigt. 


Verhältnig ihrer Actien zu zahlende Dividende 
feftfegen, Taut Artikel 3. Sie koͤnnen aud nad 
eigenem Ermeſſen balbjährlihe Interims-Divi- 
denden feſtſetzen und auszahlen, obwohl die 
Generalverjammlungen alljährlich ftattfinden, doch 
ſollen Dividenden nur aus dem Gefchäftsgewinn 
gezahlt werden. ’ 

Conten (Buchführung). 
Die Dirertoren haben. auf richtige Führung der 
Conten zu achten. 
Die Rechnungsbücher ſollen in dem Büreau der 
Geſellſchaft geführt werden und ſollen der Einſicht⸗ 
nahme der Actionäre in den Geſchäftsſtunden offen 
ſtehen, ſofern nicht bezüglich der Zeit und Art der 
Inſpection auf einer Generalverſammlung von der 
Geſellſchaft vernunftgemäße Einſchränkungen ge— 
troffen find. 
Eine Bilanz iſt jedes Jahr aufzumachen und der 
Generalverſammlung vorzulegen, dieſelbe ſoll die 
Zuſammenſtellung der Activa und Paſſiva in 
zweckentſprechender Titel geordnet in der Form, 
wie fie in Tabelle A. des Geſellſchaftsgeſetzes 
von 1862 aufgeführt ift oder je nah den 
Umftänden, möglihft annähernd hieran, enthalten. 
Ein gedrudtes Eremplar der Bilanzabjchlüffe if 
an jeden Actionär 7 Tage vor der VBerfammlung 
zuzuftelen und zwar in der Weife, wie im nad- 
folgenden über die Zuftellung von Benad- 
rihtigungen verorbnet if. 

Reviſion. 

84) Mindeſtens ein Mal im Jahre ſind die Geſell⸗ 


78) 
79) 


82) 


83) 


Da das durch den Geſellſchaftsvertrag vorge⸗ 
geſchriebene Kapital der Geſellſchaft Lstr. 80000 
beträgt, eingetheilt in 8000 Actien a Lestr. 10, 
ba ferner alle Actien vergeben find und die 
Summe von Lstr. 10 auf 275 Actien und die 
Summe Lestr. 9,15 shilling auf die verbleibenden 
7725 Actien bezahlt if, mithin 5 shillings auf 
biefe 7725 unbezahlt find, weil ferner in Folge 
Berminderung des Werth der Activa der Gejell- 
ihaft Lstr. 40000 des Kapitals der Geſellſchaft 
durch nügliche Anlagen nicht vertreten find, iſt nun 
beſchloſſen: 

1) Die in dem Geſellſchaftsvertrage enthaltenen 
Vorſchriften werden wie folgt geaͤndert: 

dad Gejellichaftsfapital von Lstr. 80000, 
— zu 8000 Actien a Lstr. 10 — eingetheilt, 
wird auf Lstr. 40000, zu 8000 Actien 
a Lstr. 5 berabgefegt, 275 dieſer Actien 
jolfen fo behandelt werden, als ob Lstr. 5 
auf fie gezahlt find, während der Reſt von 
7725 Actien fo zu behandeln ift, als ob 
Lstr. 4,15 darauf bezahlt find, jo dag auf 
dieſe legteren 7725 Stüd eine Verbindlich⸗ 
feit von je 5 shillings verbleibt. 

2) Vorſtehende Nefolution tritt nicht eher in 
Kraft, als big ein Gerichtsbejchluß die vorge- 
dachte Herabjegung des Kapitald und ber 
Achten genehmigt und biefer Gerichtsbeichluß 
durch den Negiftrator für Actiengejellichaften 
eingetragen ifl. 








A423 


In Sachen der The Societe Frangaise des Asphaltes, Sege⸗ zur Civilprozeßordnun 8 vom 24. März 1879 
Limited (G.⸗S. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom 
und 3 16. In 1819 (G.⸗S. ©. 157) wird befammt gemadıt, 

In Sachen der Gejehffchaftögefege von 1867 und 1877 daß von dem Konfiftsrialrath Traugott Doye hier W., 

Charlottenftraße 55, die Schufdverjchreibungen ber fon« 

Protocol! Iolibirten © 5 Yoigen Staatsanleihe 

von 1889 Lit N? 206106 über 500 M. und 
vom Gericht beftätigt. ⸗ 1890 - C. 331187 = 1000 = 
angeblich verjehentlid) verbrannt worden find. 
Das Kapital ber Geſellſchaft beträgt Lstr. A0 000 Es werden diejenigen, welche ſich im Beſitze dieſer 
— eingetheint in 8000 Actien a Lstr. 5, wovon 275 |Urfunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches ber 











als voll und 7725 als mit Lstr. 4,15 shillings bezahlt |unterzeichneten Kontrolle der Staatöpapiere oder dem 
zu erachten find. Konfiftorialrath Doye anzuzeigen, widrigenfalld dag ge- 
Befanntmachungen der Königlichen richtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerflärung 
Kontrolle der Staatdpapiere. ber Urfunden beantragt werben wird. 
Befanntmadhung. Berlin, den 13. Oftober 1893. 
30. In Gemäßheit des $ 20 des Ausführungg- Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 


Befanntmachungen der Königlichen EifenbabnsDirektion zu Bromberg. 

50. Für die in der nachſtehenden Zujammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welche auf 
den daſelbſt erwähnten Ausfiellungen ausgefiellt werben und unverlauft bleiben, wird eine Frachtbegünſtigung in der 
Art gewährt, bag nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rückbeförderung 
an die Berfandftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage bes urfpränglichen Fracht⸗ 
briefes bezw. des Duplikat-Beförderungsſcheines für den Hinweg, ſowie durch eine Beſcheinigung der dazu er⸗ 
mächtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenſtände ausgeſtellt geweſen und unverkauft ge⸗ 
blieben ſind, und wenn die Küdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit ftattfindet. 

In den urſprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförberungsicpeinen für bie Hinſendung iſt aus- 
an, zu vermerfen, daß die mit denſelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausſtellungsgut 
eſtehen 


Die Frachtbegünſtigung wird gewährt ——* der Rückbeförberung 
| 1893 für auf den Streden der Fin ermädtigt innerhalb 


1Ausſtellung Tand-| Detmold. | 6. bis 8. [Gegenftände der Preußiichen Ausftel- A 
wirthſchaftlicher Er- Dftober. ! nebenbezeichneten] Staatsbahnen. kungs-Rom- Wochen 
zeugniſſe und Ge- Art. miſſion. 
räthe. 

2 Geflügel⸗Ausſtellung. Berlin. | 6. bis 9. Geflügel, ſowie Preußiſchen desgl. 4 

Oktober. Geräthe und Er=| Staatsbahnen u. Wochen 
zeugnilje der Ge⸗Reichsbahnen in — 
flüge lzucht. Elſaß⸗Lothringen 8 
3Obſt⸗Ausſtellung. Berlin. 12. bis 16. Geräte und Er-/Königlihen&ifen-| desgl. 4 = 
Oftober. | zeugniffe ver Obft:| bahn-Direftionen Wochen Q 
zucht. Berlin, Breslau, = 
Bromberg, Erfurt * 
und Magdeburg. 3 
4 Seflügel-Ausftellung.| Allenftein. | 4. bis 7. Thiere, jowie Ge-/Röniglichen Eifen-| desgl. 8 © 
November. | räthe und Er-| bahn-Direftion Tage 3 
zeugniſſe der Ge-Bromberg. * 
en u. Vogel⸗ = 
= 

5Allgemeine Deutichel Braun- |A. bie 12. Gegenſtände der Preußiſchen desgl. 4 * 
Ausſtellung von Nah⸗j ſchweig. | November. | nebenbezeichneten) Staatsbahnen u. Wochen 
rungs⸗ und Genuß⸗ Art. Reichsbahnen in 
mitteln, ſowie von Elſaß⸗Lothringen 
Haushaltungs⸗ und 
gaſtwirthſchaftlichen 
Gegenſtaͤnden. 


Bromberg, den 9. Oktober 1893. Koͤnigliche Eiſenbahn⸗Direktion. 


428 


















& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum 
* ñ der welche die Ausweiſung ee 

3 des Auegewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. elle. 
. 2. | 3. | 4. | 5, 6 





6| Albert Heidrich, [geboren am 6. Juli 


Landſtreichen, 
Arbeitsburſche, 1877 zu Lodz, Polen, 


Königlich preußiſcher 9. September 
Regierungspräſident 1893. 


ortsangehürig ebendaſ., zu Potsdam, 
7) Heinrich Scharoch, geboren am 21. De—-PLandſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 12. September 
Glaſer, zember 1868 zu Prag, Negierungspräafitenii 1893. 
Böhmen, ortsangehd- zu Lüneburg, 
rig ebendafelbft, 
8 Richard Thein!, Igeboren am 12. Aprilifandftreichen, Koͤniglich bayerifche) 31. uguſt 
Handlungsfommis, 1866 zu Tepl, Böh- PolizeisDireftion 1893. 
men, ortsangehörig Münden, 
ebendajelbit, 
9| Fiorenzo Kerrua 135 Jahre alt, aus Cla⸗Landſtreichen u. Vetteln, Kaiſerlicher Bezirks-17. September 
(aud) Anton sold, vefana, italieniſcher —* dent zu Straß⸗ 1893. 
Zieg Staatsangehöriger, 
10/Abraham GeldRein,7a Zahre alt, geboren Landſtreichen, Gros eryogtich badi⸗15. September 
Händler, und ortsangehörig zu ſcher Landeskommiſ⸗ 1893. 
Graevo, Polen, ſär zu Mannheim, 


11Franz Joula, Bäcker⸗geboren am 20. Märzlandftreihen und Ge⸗Königlich preußiſcher 14. September 
und Müllergejelle, | 1873 zu Budikowa, braudy gefälſchter Legie| Negierungspräfident 1893. 


Ungarn, timationspapiere, zu Aurich, 
12} Johann Kwiat, |geboren im Auguſt 1858 Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher desgleichen. 
Arbeiter, zu Bielitz, Oeſterrei⸗ Regierungspräſident 
chiſch⸗Schleſien, öſter⸗ zu Poſen, 
reichiſcher Unterthan, 
13) Aron Leiwinzon, |52 Jahre alt, geboren Landſtreichen, Großherzoglich Badi⸗15. September 
Händler, und orlsangehoͤrig zu ſcher Landeskommiſ⸗ 1893. 
Graevo, Polen, ſär zu Mannheim, 
14 Marie Luffe, geboren am 1. Auguſt Landſtreichen u. gewerbs-|Königlic) preußischer 12. September 
Kabrifarbeiterin, 1868 zu Partei mäßige Unzucht, Negierungspräfidenti' 1893. 
Kreis Neuftadt, Böh⸗ zu Hildesheim, 
men, ortsangehörig 
ebendajelbft, 
15 Karl Meyer, geboren am 8. Januar Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher 19. September 
Lohgerber, 1861 zu Arlon, Pro: Negierungspräfidenti 1893. 
je Luremburg, Bel: zu Lüneburg, 
16] Anton Praybylof, 2 Sapre alt, geboren desgleichen, Königlich preußifcheril. September 
Arbeiter, zu Grojee, Bezirk MWa- Negierungspräfident| 1893. 
| bomwice, Galizien, orte: zu Oppeln, 
angehörig ebendaſelbſt, 
17 Sodann Wyß,  |geboren am 30. JunilBetteln, Kaiſerlicher Bezirks-20. September 
Kürſchnergeſelle, 1850 zu Lotzwyl, Kan— Präſident zu Straß— 1893. 
ton Bern, Schweiz, | burg, 
| ortsangehörig ebendaſ., 





Hierzu Bier Deffentliche Anzeiger. 
(Die Infestionsgebühren betragen für eine einſpaltige Drudzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Bf. berechnet.) 


Medigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn ſchen Erben. 














439 


Amtsblatt 


ber Königlichen Regierung zu Potsdam 
und der Stadt ‚Berlin. . 


Stück 43. Den 27. Oktober 1893. 


Bekanntmachungen Bekanntmachung. 

der Königlichen Miniſterien. 237. Zu a. Vertrauensmännern und b. ſiellver⸗ 
28. Gemäß 5 5 des Geſetzes vom 27. Inli 1885, |tretenden Bertrauensmännern find vom 1. Oktober 
betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Beitim: | 1893 im Bezirt der Section IL. der Schornfleinfeger- 
nungen über Erhehnng der auf das Einkommen ges | meifter-Berufsgenofientchaft gewählt: 
legten bireften Rommunalabgaben (G.⸗S. S. 327),| 1) im Bertrauensmannsbezirk 3 (Kreis Jüterbog- 
wird das für die Kommunalbefteuerung im Steuerjahre Ludenmwalde, Zauch⸗Belzig, Stadt Potsdam, Stadt 
1893/94 in Betracht fommende Keineinfommen ber Brandenburg, Kreis Teltow): 








gefammten Preußiſchen Staate- umd für Rechnung des a. Herr Elfert-Nowanes, 

Staated verwalteten Eijenbahnen auf den Betrag von b. Herr Gabriel-Steglig, J 

108 522 561 M. hierdurch feſtgeſetzt. 2) im Vertrauensmannsbezirk 4 (Stadt Spandau 
Von dieſem Geſammteinkommen unterliegen nach und die Kreiſe Weſthavelland, Oſthavelland, 

dem Verhaltniß der erwachſenen Ausgaben an Ge: Nuppin, Oftprignig und Weftprignig): 

hältern und Löhnen der Befteuerung: a. Herr Koch⸗Cremmen, 

A. durch die Preußischen Gemeinden 95 501 268 M. b. Herr Mapfy:- Spandau, 

B. - Kreife 98 879 294 ⸗ 3) im VBertrauensmannsbezirf 5 (Kreis Templin, 


Berlin, den 17. Dftober 1893. Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim, Niederbarnim 


Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. und Beeskow⸗Storkow): 
gez. Thielen. a. Herr KielblocFriedrichsberg, 
Bekanntmachungen b. Herr Stöckel-Oderberg i. M 
des Königlichen Ober⸗Präfidenten. Potsdam, ben 20. Dftober 1893. 
Bekanntmachung. Der Regierungs-Präftdent. 


26. Unter Bezugnahme auf meine Befanntmadun .. Befanntmadung. 

vom 28. September d. 3. (Amtsblatt ©. 405,6) 238. Gemäß 6 3 ber Polizei-Berorbnung vom 
bringe ich bierdurch zur Öffentlichen Kenntniß, daß ich | 3. November 1892 über die amtlichen Drudpreden an 
für die bevorflehenden Wahlen zur achtzehnten Regis- | Gefäßen, mwelde zur Aufbewahrung von gasförmiger 
(aturperiode des Haufes der Abgeordneten den Stadr: und flüffiger Kohlenſäure beftimmt find, habe ich außer 
rath Bohm in Berlin zum zweiten Stellvertreter des den ftaatliden Sadverftändigen für die Unterſuchung 
Wahffommiffars im dritten Berliner Wahlbezirke er- | der Dampffefjel aud folgende Ingenieure des 


nannt babe. 1) Berliner Dampffefjel-Revifionsvereind 
Potsdam, den 19. Dftober 1893. Ober⸗Ingenieur C. Schneider, 
Der Oberpräſident, Staatsminiſter von Achenbach. | Ingenieur Georg Hilliger, 
Bekanntmachungen Ingenieur Ewald Schmidt, 
des Königlichen Negierungs:Präfidenten. a nllich 0a & Hennide, 
Betrifft die fchußfreien Tage auf vem Echiefplaße bei Cummersdorf ämmtlih zu Berlin, 
ür 1893. 2) Magdeburger Dampffefjel-NRevifionsvereind 
236. Unter Hinweis auf die Poligei-Verordnung vom Dberingenieur C. Bario, 
2. November 1875 — Amtsbl. S. 366 — bringe id) Ingenieur ©. Eggers, 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die ſchuß⸗ Ingenieur A. Buͤtow, 
freien Tage auf dem Scießplage bei Cummersdorf Ingenieur 9. Pfeifer, 
für das Jahr 1893, wie folgt, feftgelegt worden find: Ingenieur H. Kotte, 
Oktober: 29. 30. . Ingenieur A. Worm, 
Rovember: 1. 5. 6. 8. 12. 13. 15. 19. 20. 22. Ingenieur E. Hannejen, 
26. 27. 29 fämmtlid in Magbeburg-Subenburg, 


Dezember: 3. 6. 7. 10. 13. 14. 17. 20. 21. 24. |mit Vornahme der gedachten Drudprobe widerruflich 
25. 26. 27. 31. für den Umfang des diefjeitigen Bezirks beauftragt. 
Potsdam, den 19. Oktober 1893. Potsdam, den 21. Oktober 1893. 
Der Regierungs-Präfident. Der Regierungs-Präfident. 


4130 


Die Mecklenburgiſche ae weſettchaft zu New: 


ranbenburg betreffend. . 
239. Bon ber am 2. März 1893 flattgehabten 


Generab Bar iümpidag:, der ‚Medienburgiichen Hagel⸗ 


und Feuer-Berfiherungs-Gefellichaft it Iwecks Bildung 

eines Reſervefonds der Hagel:Berfibernngs-Belellichaft 

der nacftebende Artikel 7a. in dad Statut dieſer 
oft aufgenommen: j 
Abmi . ber Beiträge in hbagelreichen 

Jahren wird ein Reſervefonds ber 

Berficherungs-Gelellihaft gebindet, welcher vormund⸗ 

ſchaftlich ſicher zinsbar zu belegen if. 

I. Diefem Neſervefonds fließen zu: - 

A. einmalig: 

a. Das Baar:Bemnögen der Dagel-VBerficherungg- 
Geſellſchaft nach . dem Abſchluß der Tegten 
Jahresrechnung, Ä 

b. der gegenwärtige Belland des fegenannten 
Depofitenfonde, ſoweit nicht einzelne Mitglieder 
oder dritte Perjonen daran. noch Aniprüche 
haben, zu '/s feined Betrages. 

B. fortlaufend: 

a. Die Zinfen ven den dem Reſervefonds ger 

börenden Rapitalien, 

bie der Geſellſchaft nach Artifel 45 und 47 der 

Statuten und nah 8 32 Abfag A der Ber- 

fiherungs - Bedingungen verfallenden Ent- 

Ihädigungebeträge und Legegelder, 

c. die nach Artikel 47 und 48 der Statuten von 
ben ausfcheidenden Mitgliedern zu zahlenden 
Loſchungsgebühren, 

d. die Strafabzüge von den Enſchaͤdigungen, 
welche den Beichädigten nah Vorſchrift der 
88 1 Abſatz 3, 9 Abfag A und 23 der Ver⸗ 
fiherungs» Bedingungen gemacht werden, 

e. jämmtliche Legegeldzinſen, bis ber Reſervefonds 
die Höhe von 2% des Verſicherungsfonds er- 
reicht bat, 

f. fobald der auszuſchreibende Beitrag 40 53 
von je 100 M. der Berfiherungsfumme nicht 
überfleigt, werden 20 3, fobald er 60 3 
nicht überfteigt, 5 3 und jobald er 80 3, nicht 
überfteigt, 3 von je 100 M. der Ber: 
fiherungsfumme für den Reſervefonds mit aus⸗ 
geichrieben. 

Hat der NRefervefonde eine Höhe von 2% 
bed Verſicherungsfonds erreicht, jo fällt dieſe 
Ausſchreibung für denjelben fort. 

UI. Verwendung des Mefervefonds: 
Sobald der Reſervefonds die Höhe von "2% 
des Verſicherungsfonds erreicht hat, wird, wenn 
zur Dedung der Schäden und Berwaltungsfoften 
mehr als 150 3 von je 100 M. des Ber- 
fiherungsfonds ausgeschrieben werden müßten, ba- 
zu die Auflunft von 10 3 aus dem Nefervefonde 
entnommen; hat derfelbe die Höhe von 1% des 
Verfiherungsfonbs erreicht, fo kann die Auffunft 
fern e 7° us ihm entnommen werben. 


Hagel: 8“ 


Die Beftimmung über diefe und im Nothfalle 
aud über eine noch weiter gehende Inanſpruch⸗ 
nahme des HMefervefonde zur Bezahlung Der 
SYäden fteht dem Diressorimm Mn. . 
. * 

Die General-Berfammlung der Medlenburgi- 
ſchen Hagel-Berfiherungs-Gefelichaft zu Neubranden⸗ 
burg hat in ihrer Eigung vom 2, Wär; 1893 die Er- 
inzung des Statui« lich des Bildung eines Re: 
jervefonde beichloffen und dieſer Beihluß hat die Ge⸗ 
nehmigung ber Großherzoglichen Landesregierung zu 
Neuftselig und Schwerin unterm 8. Mai bejw. 7. Juli 
d. I mit der Maßgabe erhalten, daß dieſe Zuſatz⸗ 
beffimmung als Urtifel Aa. zwiſchen Artikel 4 und 5 
des Statutd eingefchoben, aud dem Artifel A Abfag 1 
in Fine ber Zujag gegeben wird: „unbeiihadet jedoch 
der Beftimmung in Artifel 4a. unter Be.“ 

Nah Maßgabe bes hiernach abgeänderten Statuts 
wird der genannten Geſellſchaft der Betrieb der Ver⸗ 
fiherung gegen Hagelſchaden im Königreich Preußen in 
bem bisherigen Umfange und unter den jeitherigen Bes 
dingungen auch fernerbin widerruflich geflattet. 

Berlin, den 13. Dftober 1893. 

Der Minifter 

für Landwirthichaft, Domainen und Korften. 

Genehmigungs-Urfunde. ad I. 20101. 


Vorftehende Zuſatzbeſtimmung nebſt Genehmigungs⸗ 


urfunde wird hierdurch zur offentlichen Kenntniß 
gebracht. Potédam, den 21. Oktober 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 
Griedigtes Kreisphyſilat. 
240. Das Dbyfifat des Kreiſes Teltow, mit 


dem Amtdfige in Berlin, ift dur das Ableben des 
bisherigen Inhabers erledigt. 

Bewerbungen find bis zum 1. Dezember d. J. 
unter Beifügung der zum Nachweiſe der Befähigung 
und ber bisherigen Wirkſamkeit dienenden Zeugniffe bei 
mir anzubringen. 

Potsdam, den 23. Oftober 1893. 

Der Regierungs-Präftdent. 

Viehſeuchen. 
241. Erloſchen if die Bläschenkrankheit in 
Wolzig, Neu⸗Stahnsdorf und Cummersdorf, 
Kreis Beeskow⸗Storkow, die Maul- und Klauen— 
ſeuche unter dem Nindvieh des Drittelbauern Diele 
feld in Ausbau Göricke, Kreis Oftprignig, unter dem 
Rindvieh des Büdners Ziemfendorf zu Gollin, Kreie 
Templin. 

Feſtgeſtellt if die Maul: und Klauenfeude 
unter dem Rindvieh des Nitterguted Birkholz bei 
Beeskow, der Milzbrand bei je einer verendeten Kuh 
des Stellmachermeifterd Mertens in Flatow, und bed 
Koffärhen Saffe in Linum, Kreis Oſthavelland, bei 
einem gefallenen Pferde des Nittergutöbefigerd von 
Karftebt in Fretzdorf, Kreid Oftprignig. 

Potsdam, den 24. Oktober 1893. 

Der Regierungs⸗Präſident. 





asl 


Königlichen —————— ums zu Berlin. 
Befanntmadhung. 


107. Diefem Siück des Amtsblattes iſt eine Bei⸗ 
Tage, enthaltend die neuen Statuten der New⸗York, 
Lebensverſicherungs⸗Geſellſchaft in New⸗York nebſt der 
miniſteriellen Genehmigungsurkunde vom 19. September 
1893, beigefügt. Ich weiſe darauf mit dem Bemerken 
hin, daß die der fraglichen Geſellſchaft ertheilte 
Conceffion zum Geſchäftsbetriebe in Preußen vom 10ten 
Juni 1882 nebſt Gründungsakte und dem bisherigen 
Statut in einer Beilage zum Stüd 28 des Amtsblattes 
de 1882 veröffentlicht if. 
Berlin, den 14. Oftober 1893. 
Der Polizei-Präftdent. 
Freiherr von Richthofen. 
Polizei⸗Verordnung. 


Maßnahmen gegen —** der Gehirn: Rüdenmarkshant: 
Entzimdung over des Ropfgenidframpfe. 
108. 


Auf Grund der 66 143 und. 144 des Geſetzes 


über’ die Allgemeine Landes: Verwaltung vom 30. Juli} 


1883 (G.-6. ©. 195), ſowie der 6$ 5 . bes Geſetzes 
aber S die „uethei- -Berwaltung vom 11. M in 1850 (G.⸗ 


5) wird im Einverfländniß mit dem hiefigen | f 


Simeinse: Votſtand für den Stadtfreis Berlin hierdurch 
verordnet was folgt: 

5 1. Jever Arzt iſt verpflichtet, jeden in feiner 
Praxis vorkommenden Fall von Gehirn- -Rüdenmarfs- 
haut-Entzündung ober Kopfgenidframpf (Meningitis 
verebrospinalis) ungefäumt der hiefigen ae ar 
Sanitätd-Commiffipn, Aleranderfraße Nr 
den bier üblichen Anzeige-Karten zu melden. 

$ 2. Perfonen, welche von der im $ 1 erwähnten 
Krankheit befallen find, müffen, foweit ale thunlich, von 
andern Perſonen abgejonbert werden. 

Kinder aus einem Hausftande, in weldem 
ein Fall der in 5 1 ermähnten Krankheit befteht, find 
vom Schulbeſuch Seitens ber betreffenden Haushaltungs: | 
Borfände jo lange fern zu halten, bis die Gefahr der 
Anftedung nah ärztlicher Beſcheinigung für bejeitigt 
‚anzufeben ift. 

64 Die Kranfenzimmer, die Ausmurföftoffe, Die 
von dem Kranken während der Erfranfung benugten 
Wäſcheſtücke (namentlich auch die Tafchentäcer), Kleider 
und jonfligen Gegenflände find gründfih zu reinigen 
und ausnahmslos nad Maßgabe der Anmeifung 
zur dieſſeitigen Polizei:Berorbnung vom 7. Februar 
1887 (A.⸗Bl. Stüd 7), betreffend Desinfection bei an⸗ 
ftedenden Krankheiten, zu besinficiren. 

$ 5. Zumiberhandlungen gegen die Beftimmungen 
des 81 werden mit einer Geldſtrafe von 5 bie 30 Marf 
für jeden Uebertretungsfall, Zumiderhandlungen gegen 
bie Deflimmungen der 66 2—4, jofern nicht nach den 
allgemeinen Strafgefegen eine höhere Strafe verwirkt 
ift, mit einer Geldftrafe bis zu 30 Mark beftraft. 

Im Unvermögengfalle tritt an Stelle der Geldſtrafe 
entiprechende Haft. 


auf 


5 6. Dieje Verordnung tritt mit dem 1. Mai 
1889 in Kraft. 
Berlin, den 31. März 1889. 
Der PoligeisPräfident. 
gez. Kreiberr von Richthofen. 


* * 


x 
Vorftehende Poligeis Verordnung wird hiermit 
wieberbolt zum öffentlihen Kenntniß gebracht mit dem 


Bemerfen, daß für die im $ A an geführte Polizei-Ber: 


ordnung vom 7. Bebriner 1887 die Geht ge I I) 


Verordnung vom Juli 1893 A. 1. Stüd 
maßgebend if. 
Berlin, den 21. Dftoher 1893. . 


Der Yolife-Präfident 


109. MPolizei⸗Verordnun ng 

für die zur Lagerung won Spirituojen | von mehr als 508 Tralles 

beftimmien Lagerräume, fowie für bie Beleuchfung biefer Räume, 

der Brennereien, Branntwern-Cammelgefäßräume und derjenigen 
Räume, in welchen Branntwein gereinist wird. 


Ein 
Auf Grund der 65: 23 amd 144° des Geſehes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (Geſ.⸗S. S. 195 ffi) und der 66 5 ff. des Ge⸗ 
etzes über die Polizei⸗Verwaltung vom 11. März 1850 
(G.⸗S. S. 265) wird für die zür Lagerung von Spirituofen 
von mehr als 50% Tralles’beflimmten Tagerräume, 
fowie für die Beleuchtung. diefer Räume, der Brennereien, 
Branntwein-Sainmelgefäßräume und berjenigen Räume, 
in welchen Branntwein gereinigt wird, unter Zuſtimmung 
en|des Gemeindevorflandes für ben Stadtkreis Berlin vers 
ordnet, was folgt: 

8 1. Die Lagerräume für mehr ats 100 Hefto- 
liter Spirituofen müffen nachſtehenden Anforderungen 
entſprechen: 

1) Die Umfaſſungswaͤnde find maffiv und bis zur 
Höhe von 35 cm Über dem Fußboden ohne Unter- 
brechungen berzuftellen. 

2) Die Deden find — jofern fie Zwiſchendecken find 
— maſſiv zu wölben. 

3) Der Fußboden ift aus unverbrennlichem undurch⸗ 
läffigen Material (z. B. Ziegeiftein-Pflafter mit 
Cement⸗ oder Yöphaft-Uieberzug) berzuftellen und 
muß ein Gefälle von. mindeftene 1: 100 nad einer 
Senfgrube haben, melde ihrerfeitd in einen natür- 
fihen Waſſerlauf oder in bie öffentlichen Kanaliſa⸗ 
tions⸗Anlagen oder in eine außerhalb des Lager- 
gebäubes befindliche Ciſterne entwäffert. 

Sofern ein derartiger Abflug überhaupt unaus- 
führbar ifl, dürfen die Lagerräume nur bie zur 

Hälfte ihres kubiſchen Inhaltes belegt werden, 
während die maffiven Umfaffungswände bis zu 
einer folhen Höhe Feine Unterbrechungen haben 
dürfen, daß die Verbünnung des Spiritus in dem 
Raum ſelbſt Bis unter 50%, Tralles flattfinden 
fann, ohne ein Weberfließen herbeizuführen. 

Sofern bie Entwaͤſſerung der Senfgrube des P=---- 
raumed in einen natürlichen Waſſerlauf 


4) 


NMAZ 


Lizentbahnhof, ermäßigte Frachtſätze für Grajewo, Lötzen, 
Proſtken, Raftenburg, Widminnen, Wöterfeim, fowie 
bereits früher veröffentlichte TZarifänderungen. Abdrücke 
des Nachtrages X. find von den Fahrkarten Ausgabe: 
ftellen der Berbandeftationen zu beziehen. 
Bromberg, den 18. Oftober 1893. 
Königlihe Eifenbahn:Direftion. 


Betanntmachungen anderer Behörden. 


Molisel: Verordnung 
für den Safen zu Maltich. 

Auf Grund des 6 138 des Geſetzes über die all- 
gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird 
nachfolgende Polizei⸗Verordnung erlaſſen. 

$ 1. Umfang des Hafengebietes. Der 
Winterhafen von der Eidwand aufwärts ſowie Der 
zwiſchen der Eiswand, ber Hafenbuhne und ber Fähr⸗ 
— belegene Vorhafen bilden das Hafengebiet von 

altſch. 


8 2. Hafenpolizei. In das Hafengebiet von 
Maltſch mit ihren Fahrzeugen einfahrende Schiffer und 
Kloßführer find der Aufficht der Hafenpolizei unterworfen 
und haben den Anordnungen bed mit der Hafenpolizei 
betrauten KRöniglihen Baubeamten und feiner Organe 
Folge zu Teiften. 

$ 3, Ueberwinterung. Schiffer, melde im 
Maltſcher Hafen überwintern wollen, haben dem Hafen- 
meifter (Strommeifter zu Maltſch) hiervon fo zeitig 
Mittheilung zu machen, daß er ihnen noch hei offenem 
Waffer einen dem Tiefgang ihrer Fahrzeuge ent⸗ 
ſprechenden Liegeplag anmeijen kann. Der einmal ein- 
genommene Liegeplag darf ohne Erlaubnig nicht ge- 
wechſelt werden. 

Die Plüge im hinteren Tbeil des Hafens jollen 
zuerſt belegt werden. 

Leere Fahrzeuge find laͤngs der Ufer ımterzubringen. 
In der Mitte des Hafens muß eine 9 m breite Fahr: 
ftraße frei bleiben. 

Schiffer, welche in dem bereite zugefrorenen Hafen 
eine Zuflucht fucben, baben ibre Fabrzeuge auf eigene 
Koften einzeln oder gemeinjam big zu den ihnen an- 
erwiejenen Plüpen durchzueiſen. Sollte dag Durcheiſen 
Beim Eintreffen von Fahrzeugen na Anfıht des Hafen- 
meifterd zu ſchwierig geworden fein, jo iſt Diele Arbeit, 
ſobald die Witterungsverbältniſſe ed zulaſſen, ſpäteſtens 


Während des Eisſtandes muß rund um jedes Fahrzeug 
ein Streifen offenen Waſſers erhalten werden. 

Im Weigerungsfalle oder wenn die Arbeiten nach 
Anſicht des Hafenmeiſters zu läſſig betrieben werden, iſt 
der Hafenmeiſter befugt, die Arbeiten auf Koſten der 
Betheiligten ausführen zu laſſen. 

Die Bewachung mehrerer Fahrzeuge, und zwar bis 
zu 8 leerer und bis zu A befadener, kann mit Zuftim: 
mung des Dafenmeifters einem Aufjeher übertragen werben. 

$ 4. Das Aufftelen von Fahrzeugen zmwifchen den 
Buhnen in der Nähe ded Maltſcher Hafens, kurz vor 
Eintritt des Winters, kann nach dem Ermeſſen ber 
Strompolizeibeamten verboten werden. 

$ 5. Strafbefimmung. Jede Webertretung 
ber vorftehenden Beflimmungen wird mit Geldftrafen 
von 3 bis 60 Marf und im Falle des Unvermögend 
mit verhältnißmäßiger Haftftrafe belegt. 

Breslau, den 9. Dftober 1893. 

Der Chef der Oderſtrombauverwaltung. 
Dberpräftdent von Schlefien, 
MWirfliche Geheime Rath von Seydewitz. 
Perſonalchronik. 

Seine Majeſtät der Kaiſer und König haben 
Allergnädigſt geruht, den Oberförſtern Keßler in 
Colpin, Dehnicke in Alt-Ruppin, Wiesmann in 
Tegel, Dreger in Rüdersdorf und von Guſtedt in 
Neu-Glienicke den Titel „Forſtmeiſter“ mit dem Range 
der Räthe vierter Klaſſe zu verleihen. 

Im Kreiſe Templin ift der NRittergutöbefiger 
Gyſae in Strehlow wegen des zum 30. d. M. bevor: 
ftehenden Ablauf feiner Dienflzeit aufs Neue zum 
Amtsvorfteher des Amtöbezirfd VI, — Strehlow — 
ernannt worden. 

Die Militairanwärter: Hoffmann in Anger⸗ 
münde, John in Rathenow, Freytag in Perleberg, 
Michael in Belzig, Jand in Berlin, Daubad in 
Nauen und der Civilanmärter Fritz in Potsdam find 
zu Regierungs-Supernumeraren ernannt worden. 

Im Laufe des 3. Kalendervierteljiahres 1893 find 
im Bezirfe der Königlichen Minifterial-Baufommilften 
zu Berlin die Königlien Regierungs-Bauführer Ernſt 
Masberg, Ernſt Zeifing, Charlot Cabanis, 
Viktor Wendt, Hermann Duerdoth, Edwin Gi- 
lowy, Karl Michagelis, Albert Hantuſch als ſolche 
vereidigt worden. 

Der bisberige wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Lockel! 


aber bei Thauwetter vor Eintritt des Eisganges auflift zum Oberlehrer in Berlin ernannt und der 10ten 
gemeinjame Koften aler dann noch vor dem Winter:  Realichufe ebenda überwiejen worden. 


bafen liegenden Schiffer vorzunehmen. 


Stebt der Eisgang bevor, jo baben die im Hafen 
nab verangegangener Auf, 


überwinternten Schiffer, 
forderung des Hafenmeiſters, gemäß deſſen Anordnung 


die Eiodecke im Hafen auf eigene Koften zu zerfleinern. 


— — 


Der bisherige wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Cohn 
iſt zum Oberfebrer in Berlin ernannt und ter 11. Real⸗ 
ſchule ebenda übermiejen worden. 

Der Ranbdıdar des böberen Lehramts Dr. Berju 
tft als Gemeindeſchullebrer in Berlin angeſtellt werten. 


Hierzu Secbs Oeffentliche Anzeiger. 
Die Iniertionsgebühren betragen fur eine einſpaltige Druckzeile 20 Pf. 
BVelagodlatter werden der Bogen mit 10 Bf. berechnet.) 
Redigirt von der Keniglichen Negierung ıu Retadam. 


Petedam, Baceraderei ver A. W. Dayajchen Ürben. 














Amtsblatt 


Ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stüd ich AS. Den 10. November 1893. 


— ———— — — 








Bekanntmachungen des Königlichen Negierungs: Präfidenten. 
Veröffentlichung der Namen und Bezirke der Bertrauenemänner der Section 111. der Norddeutſchen Holzberufsgenoflenichaft. 
247. Bertrauensmänner: Stellvertreter: _ 
I. Bezirk: reis! Ofthbavelland, Stabtfreis Potsdam und Spandau. 
Hoftifchlermeifter G. Ferfe, i. $.: 5. Ferſe & Sohn, |J. Nahmmaker, für F.: Dav. Francke Söhne, 
Porsdam, Feldftr. 2a. Spandau. 
1. Bezirf: Kreis Weſthavelland und Stadtkreis Brandenburg. 
H. Skhaffert, i. 8: Kuhtz E Cie., Branden- | Aug. Günther, i. F.: A. Momig, Rathenow. 


burg a. 9 Ä 
IN. Bezirk: Kreis Oberbarnim. 
Georg Ford, Hohenfinom. | Alerander Schule, Schöpfurth. 
IV. Bezirk: Kreis Niederbarnim. 
Richard Dittmann, Oranienburg. Franz har 88, i. F.: Gebr. Lange, Kalkberge-Rüders— 


V. zeit: Kreis Die und Weftprignig. 

% 9.Behnfeldt, i. 8: J. H. Behnfeldt EſAdolph Schulz, iden. 

Söhne, Kl. Zerlang bei Rheinsberg (Mark). 

VI. Bezirk: Kreis Angermünde. * 

A. Lotſch, für die Firma: Berliner Holz⸗Comptoir, Geſchaͤftsführer Adolph Schack, v. d. F.: A. Gram:. 

Actien-Geſellſchaft, Oderberʒ ri berg, Liepe a. 

Bezirk: Kreis Prenzlau, Templin. 

Eduard Buchholtz, i. F.: A. E. Buchholtz E Sohn, | Hermann Quaſtenberg, Prenzlau. 


Bredereiche. 
VIII. Bezirk: Kreis Neu⸗Nuppin. 
Albert Meerkatz, Neu⸗Ruppin C. Müller, Rheinsberg i. d. M. 
IX. Bezirk: Kreis Züterbog-Buclenwalbe. 
Paul Haafe, Tijchlermeifter, Jüterbog. |G.,.Wiefe, Ludenmalde. 
X. Bezirk: Kreis Teltow. 
Edmund Schramm, Charlottenburg. — — i. F.: Wagenknecht & Voigt, 
eni 


XI. Bezirk: Kre * Sauche:Behji g. 
Albert Niendorf, i. F.: Niendorf & Co., Wieſen⸗ Gebbete, für Gr. Fürſtenſteinſche Mühle, Wieſen⸗ 
burg i. d. M. burg i. d. Marf. 
XII. Bezirk: Kreis Beeskow: Storfow. 
E. N i. F.: Schulze & Schramm, Wenbifch- Adolph Piertzik, Wendiſch-Buchholz. 
uchholz. 
Potsdam, den 1. November” 1893. Der Regierungs-Präftdent. 


s Feftgeftellt if der Milzbrand bei einer Kuh 

Biebfeuchen. auf dem Rittergut Vietznitz, Kreis Wefthavelland, die 
248. Feſtgeſtellt iſt die Maul: und Klauen- Bruſtſeuche unter den Pferden der 4. Eskadron des 
ſeuche bei einem Schmweinebeftande in Rummelsburg, Hufaren Regiments von Zieten zu Rathenow. 
welher am 25. Dftober d. J. aus Johannisburg in Erloſchen ift die Maulſeuche bei der Kuh des 
Dftpreußen eingetroffen war. Ausgebrochen ift biejelbe | Weichenftellerd Schüge in Zoſſen, Kreis Teltow, bie 
Seuhe unter dem Rindvieh des Bauern Sched in Maul- und Klauenſeuche unter dem Ochſenbeſtande 
Wegendorf, Kreis Oberbarnim, unter dem Rindvieh |des Rittergutes Bredow, Kreis Ofthavelland. 
auf dem zum Rittergut Kl.⸗ -Behnig gehörigen Vorwerk Potsdam, den 7. November 1893. 
Heineberg, Kreid Wefthavelland. Der Regierunge-Präftdent. 


n32 
die öffentliche Kanalifationd-Anlage flattfindet, iſt als 50% Tralles, die Brennereien, Branntwein-Sam- 


an das Abflußrohr ein Waflerleitungsrohr mir Ab- 

fperrichieber unter einem Ipigen Winfel zur Abfluß- 

richtung einzufchließen, deſſen Abmelfungen aue- 

reichen, um an der Bereinigungsftelle durch Oeffnen 

des Schiebers eine Verdünnung des Spiritus 

unter 30 %/o Tralles mit Sicherheit herbeizuführen, 

wobei die Stromgeihwindigfeit des abfließenden 
- Spiritus nad Maßgabe der Gefällverhältniſſe und 
der Höhenlage des Tagerraumes in Rechnung zu 
ziehen und der mittlere Drud in ber. Waflerleitung 
auf 3 Atmoſphären anzunehmen if. Die Aus- 
mändung des Abflußrohres in einen natürlichen 
Wafferlauf muß unter den niedrigftien Waflerftand 
gelegt werden. Sofern die Abwäſſerung in eine 
Ciſterne flatifindet, muß die Groͤße der letzteren 
ausreichen, um ben Inhalt des größeften ange- 
Ichlofienen Lagerraumes aufnehmen zu fünnen, ohne 
überzufließen. 
Unterhalb ded Lagerraumes dürfen nur von maifiven 
Wänden umſchloſſene und übermölbte Räume liegen. 
Die Umfafjunge- und Trennungswände der Lager⸗ 
räume find ald Brandbmauern zu behandeln. Et: 
waige in Reichhoͤhe gelegene Deffnungen müſſen 
jo eingerichtet fein, Daß von Außen nichts hinein- 
geworfen werden kam. 

Zum: inneren Ausbau dürfen feinerlei brenns 

bare Materialien verwenbet werden. (Dachfon- 

ſruktionen ‚nicht einbegriffen.) 

8 2. Als Lagergefäße dürfen nur Reſervoirs aus 
unverbrennlihem Material oder Gebinde benugt werben. 
Sofern die Lagerung ummittelbar in unterirdiſchen übers 
wölbten ober mit Erbichättung auf unverbrennlicher 
Dede verjehenen Reſervoirs fattfindet, müſſen fämmt- 
‚liche Deffnungen derſe ben (Einfüllöffnungen, Inhalts⸗ 
jeiger, Rohre für die Entnahme von Spiritus x.) auf 
einfache und fchnelle Weiſe luftdicht abgefchloffen werden 
fönnen. (Abiperrishieber.) Sofern die Lagerung in 
Reſervoirs Rattfindet, welche in den gemäß $ 1 bher- 
geftellten Lagerräumen aufgeftellt find, find folgende 
Anforderungen zu fellen: J 

1) Die Inhaltszeiger müſſen mit ſelbſtthätigem luft⸗ 

dichten Verſchluß verſehen ſein. 

2) Jeder Behälter muß mit einem unverſchließbaren 
Entlüftungsrohr verſehen fein, welches in ungefähr⸗ 
licher Weiſe in's Freie zu führen und hier mit 
einem Glycerin⸗Verſchluß und Drabtneg zu ver⸗ 
jehen if. Der Querſchnitt des Rohres ift fo zu 
bemeifen, daß die durd die Einwirkung eines 
Feuers auf das Reſervoir fi entmwidelnden 
Spiritusdämpfe entweichen können, ohne eine 
Sprengung bes legteren herbeizuführen. — Werden 
mehrere Entlüftungsrohre von Reſervoirs eines 
und deſſelben Lagerraumes vereinigt, jo muß der 
Querſchnitt des Sammelrohres mindeſtens gleich 
der Summe der Querſchnitte der einmuͤndenden 
VRehre ſein. 

$ 3. Die Lagerräume für Spirituoſen von mehr 


5) 
6) 


melgefäßräume und diejenigen Räume, in welden Brannit- 
wein gereinigt wird, müflen auf Verlangen der Polizei: 
Behörde Fünftlich erleuchtet werben. Als künſtliche Be⸗ 
leuchtungsmittel find ausſchließlich zuläffig: 

1) Beleuchtung durch außerhalb bed betreffenden 
Raumes angebradte Flammen, welche nur von 
außen entzündet werben fünnen und zugänglid) find, 
und welche gegen den zu erleuchtenden Raum 
mittelft flarfer eingemauerter und nicht zu Öffnender 


Glasſcheiben abgejchloffen find, 
durchaus faubere, unbeihädigte Davy' ſche Sicher⸗ 
heitsfampen, j 

3) elektriſche Rampen (tragbare Accamulatoren), welde 

derart geſchützt find, daß die Kleidung bed Be⸗ 

nugenden durch ausledende Säuren nicht beſchaͤdigt 
werden fann. 

Das Betreten der votgedachten Räume mit anderen 

ald den zu 2 und 3 bezeichneten Beleuchtungsmitteln 

ift verboten. 

$ 4. Die Lagerräume find mit befönberen, zur 
Befeitigung der Spiritusdünfte geeigneten, unmittelbar 
in’d Freie führenden und die Nacbarſchaft im Kalle 
eined Brandes in feiner Weile gefährdenden Entlüftungs⸗ 
Deffnungen zu verjehen, melche entweder als feitliche 
Deffnungen in den Umfaffungswänden oder als über 
Dad geführte Schlote herzuftellen und gegen das Hin- 
einfliegen von Funken ꝛc. durch Drabinege zu ſchützen 
find. Der Querſchnitt dieſer Entlüftungs⸗-Oeffnuͤngen 
iſt fo zu bemeſſen, daß auf 1 qm Grundflaͤche des Lager⸗ 
raumes minbeftend 15 gem Querſchnitt entfalen. 

6 9 In ein und demielben Raume dürfen in ber 
Regel höchſtens 2500 Heftoliter Spiritus Tagern. 

Etwaige ‚größere LagersAbtheilungen bedürfen einer. 
befonderen Genehmigung. | 

Die Lagerung anderer brennbaren Materialien 
irgend welcher Art zujammen mit Spirituofen in ein 
und bdemfelben gemäß $ 1 hergerichteten Lagerraume 
eined Lagerhaufes ift unftatthaft. 

5 6. Hals die befonderen Umflände ber Ragerung 
ed geftatten, fann die Polizei-Behörde auf Antrag Aus: 
nahmen von den Borjchriften diefer Verordnung zulaffen. 

$ 7. Auf die bereits vorhandenen Spirituslager 
findet diefe Verordnung nur inſoweit Anwendung, ale 
ed das öffentliche Sicherheits-Intereſſe unbedingt er- 
fordert, 

6 8. MUebertretungen dieſer Verordnung werden, 
jofern nicht die Beltimmungen des Strafgeſetzbuches, 
insbefondere 6 367 „N? 6 deifelben Anmwendung finden, 
mit Geldftrafe bis zu 60 Mark beftraft, an deren Stelle 
im Falle des Unvermögens entipredhente Haft tritt. 

$ 9. Die gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 
1. Januar 1894 in Kraft. Die Polizei-Verordnung 
vom 25. Juni 1886 wird mit bdemielben Tage auf- 
gehoben. 

Berlin, ben 13. Oftober 1893. 

Der Poligei-Präfident. 
Freiherr von Richthofen. 


2) 











433 


Befanntmachun der Königlichen 
@ifenbabn: Direktion zu WBromberg. 
Befanntmahung. 

52. Am 1. November 1893 gelangt zum Etaate: 
bahn - Gütertarif Bromberg : Magdeburg vom 
1. Auguft 1889 der Nachtrag XII. zur Einführung. 
Derfelbe enthält: I. Neue Entfernungen und Frachtſätze 
für die Stationen des Direktionsbezirks Bromberg: 
Damerau (Kreis Culm), Klapaten, NRanjeningfen, 
Nawra, Oſtrometzko, Rautenberg, Schorellen und 
Unislaw. Ferner ermaͤßigte Entfernungen und Fracht⸗ 
fätze für die Stationen bes Direktionsbezirks Brom⸗ 
berg: Culm, Culmſee, Gottersfeld, Kamlarken, Korna⸗ 
towo, Miſchke, Oſtaszewo, Stolno und Wrotzlawken. 
II. Ausſsnahmetarif 14a. und 14b. für Eiſen und Stahl 
des Spezialtarifd I. (Platz⸗ und Ausfuhrverfehr). Aus⸗ 
nahmetarif 15a. und 155. für Eiſen und Stahl des 
Sezialtarifd II, (Blap- und Ausfuhrverfehr). III. Be⸗ 
rihtigungen. rudftüde des Nachtrags find durch 
Bermittelimg der Yahrfarten-Ausgabeftellen unferes 

Direktionsbezirks zu beziehen. 
DBromberg, den 11. Dftober 1893. 
Königliche Eijenbahn-Direktion. 

Bekanntmachung. 
53. Am $. November 1893 tritt zum Binnen⸗ 
gütertarif des Direktionsbezirks Bromberg der Nach⸗ 
trag 2 in Kraft. Derfelbe enthält neue bezw. ermäßigte 
Ausnahmefrachtfäge für Getreide und Hol, im Verkehr 
mit den Stationen der Streden Fordon-Culmſee bezw. 
Liffomig-©ottersfeld, neue Ausnahmefrachtfäge für Eiſen 
und Stahl bed Speztaltarifö 1 und 2 im Verfehr von 
Landöberg a. W. und den Berliner Bahnhöfen, ſowie 
bereits früher veröffentlichte Tarifänderungen. Abjlige 
bed Nachtrages können durch die Fahrkarien⸗Ausgabe⸗ 
Rellen unſeres Bezirks bezogen merben. 

Bromberg, den 19. Oftober 1893. 

Königliche Eifenbahn-Direktion. 
Bekanntmachung. 
34. Mit dem 20. Oktober d. J. wird die bisher 
nur zur Abfertigung von Wagenladungsgütern befugte 
Halieſtelle Gultowy auch für den Städgut- und Eil⸗ 
ſtückgut⸗Verkehr eröffnet. 
Bromberg, den 19. Oktober 1893. 
ee Eifenbahn-Direftion. 
Perſonalchronik. 

Im Kreiſe Teltow iſt der Seconde⸗Lieutenant der 
Landwehr⸗Feldartillerie von der Decken zum kom⸗ 
miſſariſchen Amtsvorſteher des neugebildeten Amtsbezirks 
„Zeuthen“ unter Vorbehalt dreimonatlicher Kündigung 
und der Domänenpächter Otto Snethlage zu Wallers— 
dorf an Stelle des verſtorbenen Amtsraths Snethlage 
ebendaſelbſt zum Amtsvorſteher des Amtsbezirks Walters 
dorf (XXI.) ernannt worden. 

m Kreife Niederbarnim find wegen am 25ften 
d. M. bevorfiehenden Ablaufs ihrer bisherigen Dienft- 
zeit der Rittergutsbeſitzer Heufer zu Zehlendorf und 
der Lehngutsbefiger Schroeder zu Schmadtenhagen 
zum Amtsvorfieher bezw. Amtsvorfieher-Stellvertreter 


für den Bezirk XLI. Zehlendorf aufs Neue ernannt 
worben. 

Der Bürgermeifter Schmidt in Baruth if zum 
Stellvertreter ded Amtsanwalts bei dem Königlichen 
Amtsgericht daſelbſt ernannt morden. 

Der Königliche Regierungs-Bauführer Friedrich 
KRulemann aus Danzig if am 9. Oftober 1893 ale 
folder vereidigt worden. — 

Der Königliche Regierungs-Bauführer Hans Benba 
aus Berlin it am 14. Dftober 1893 als ſolcher ver: 
eidigt worden. 

Die Waldwärterfiele Hagen in der Oberförfterei 
Dippmannsdorf if vom 1. Nonember db. %. ab bem 
Sorflauffeher Lubahn in der Oberförflerei Kunersborf 
vorübergehend übertragen worden. 

Das unter magiſtratualiſchem Patrenat ſtehende 
Diakonat zu Beelitz, Didzeſe Beelitz, fommt durch die 
Verſezung des Diafonus Ramin am 16. November 
d. J. zur Erledigung. | 

Der Lehrer Karl Brandt zu Schöneberg ı als 
Vorfchullehrer am Gymnaſium zu Neu⸗Ruppin angeſtellt 
worden. 

Berfonalveränderungen im Bezirf des 
KRammergeridts in den Monaten Juli, Auguft 

„ und September 1893. 
4. Nichterliche Beamte. - Ä 

Ernannt find: der Kammergerichtöratb, Geheime 
Juſtizrath Band zum Eenatspräfidenten beim Kammer⸗ 
gericht; der Landgerichtsdirektor Jekel in Guben zum 
Lundgerichtspräfidenten hei dem Laudgericht zu Stolp; - 
der Landgerichterath Schaffeld in Derlin zum Ober⸗ 
landesgerichtsrath in Kranffurt a. M.; ber Amtsgerichts⸗ 
rath Dr. Bauer in Neu⸗Ruppin zum ſtammergerichts⸗ 
vath; der Amtsgerichtsrath Frid vom Amtsgericht 1. 
zum Landgerichtödireftor beim Landgtricht I. in Berlin; 
zu Amterichtern die Gerichtsaſſeſſoren Merleker bei 
dem Amtsgericht in Dranienburg, Feldhahn bei bem 
Amtsgericht in Regenmalde, Krahmer bei dem Amts⸗ 
gericht in Cotibus, Bade bei dem Amtsgericht in 
Soldin, Dr. Rojenberg bei dem Amtsgericht in Tre: 
meſſen, Dr. Sterzel bei dem Amtögeriht in Wriezen, 
Reuter bei dem Amtsgericht in Eremmen, Dargap 
bei dem Amtsgericht in Rummelsburg i. P., Richard 
Schulze beidem Amtsgericht in Gilgenburg, Dr. Lorenz 
bei dem Amtsgericht in Beelig, Albert bei dem Amte- 
gericht in Dderberg, Dr. Friedländer bei bem Amts⸗ 
gericht in Charlottenburg; der ftellvertretende. Handels⸗ 
richter, frühere Bankdirektor Paul Wartenberger in 
Berlin zum Handelsrichter bei dem Landgericht 1. da⸗ 
ſelbſt. Verjege find: der Amtsgerichtsrath Schulge in 
Nauen ald Landgerichtsrath an das Landgericht 1. 
in Berlin, der Amtörichter Weigelt in Reppen an 
das Amtsgericht in Halle, der Amtsrichter Tirpie in 
Callies als Landrichter an das Landgericht zu Lands⸗ 
berg a. W., der Amtsrichter Sfoniegfi in Marien- 
burg an das Amtsgericht I. in Berlin, der Amterichter 
Bünger vom Amtsgericht 1. als Landrichter an dag 
Landgeriht I. in: Berlin, der Amtsrichter Foth in 


ABA 


Prenzlau als Landrichter an das Landgericht daſelbſt. 
Der Amisrihter Dr. Sarre in Arnswalde if in 
Folge feiner Ernennung zum Regierungsrath aus dem 
Juſtizdienſt geichieden. en ift der Kommergerihts- 
rath, Geheime Juſtizrath Hoffmann. Berftorben find 
der Landgerichtödireftor Wohlfromm in Frankfurt 
a. D. und ber Amtsgerihtsratb Aue in Züllichau. 
II. AMAſſeſſoren. 

Zu Gerichtsaſſeſſoren find ernannt die Referendare 
Lau, Staegemann, Robert Walther, Dr. phil. 
Petong, Lüdede. Entlaffen find: Dr. Reimer be- 
hufs Uebertritts in ben Juſtizdienſt ber Freien und 
Hanſeſtadt Hamburg, Gutſche in Folge Ernennung 
zum Aubiteuv, Dr. Edmund Alexander und Dr. Richard 
Jaffé auf ihren Antrag. Ä 

IE. Staatsanwaltichaft. 

Der Erfie Staatsanwalt von Bernflorff in 
Prenzlau if’ an das Landgericht in Kiel verfegt. Zu 
Forſtamtsanwälten find ernannt: der Oberförfter Mar⸗ 
guardt in Katharinenſee für den Forſthezixk Müllroſe 
bei den Amtögerichten: Sranffurt a. D. und Beeskow, 
ber Oberförfter Loeper zu Braſchen für den Forfbezirf 
Braſchen bei den Amtögerichten Srofien und Buben. 
Zu Amtsanmwälten find ernannt: ber Referendar a. D. 
Wiebe bei dem Amtsgericht in Eoepenid, ber Bürger: 
meifter Dümichen bei dem Arsögerict in Werber, 
ber Ober⸗Poſtſekretär a. D. Krieger bei dem Amte- 
gericht ‘in. Königsberg N⸗M. Zu Amtsanwalts⸗Siell⸗ 
vertretern ſind ernannt: der Kämmereikaſſenrendant 
Kuhtz bei dem Amtsgericht in Liebenwalde; ber Raths⸗ 
herr Michaelis bei dem Amtsgericht in DBerlinden, 
ber Beigeordnete Bauer: bei dem Amtsgericht. in 
Werder, ber’ Beigeordnete Dyhrr bei dem Amidgericht 
in Teen er Stellvertreter) 

. Nechtsauwälte und Notare. - 

Geloöſcht find in der Liſte der Rechtsanwälte die 
Rechtsanwälte Clemens Wulff beim Kammergeridht, 
Heymann beim Randgericht I, Joſef Moll beim 
Landgericht J., Hirſchfeldt beim Amtsgericht Rirdorf. 
Eingetragen find in bie Lifte der Rechtsanwälte: ber 
Rechtsunwalt Dr. Koppel, bisher beim Landgericht I. 
m Berlin, und. der Gerichtsaſſeſſor Dr. Wittfomsfy 
beim Rammergeridht, der Rechtsanwalt Averdunk aus 
Burg beim Landgericht in Potsdam, der Rechtsanwalt 
Heymann, bisher beim Landgeridt I. in Berlin, 
der Rechtsanwalt Hirfchfeldr.aus Rixdorf und bie 
Gerichtsaſſeſſoren Steiner und Wolffenftein beim 
Landgericht II. in Berlin, die Gerichtsaſſeſſoren 


Dr. Leipziger, Dr. Werthauer, Neufeld und 


Sfanclohn bei dem „anbgerigt I. in Berlin, ter Ge⸗ 
richtsafleffor Dr. Gneift beim Amtsgericht in Sprem- 
berg, der Rechtsanwalt Buſch aus Heiligenftadt beim 
Amtsgericht in Perleberg. Zu Notaren find ernannı 
die Rechtsanwälte HDaad in Werder und Bieſendahl 
in Nauen. Berftorben ift ter Rechtsanwalt und Notar, 
Geheime Juſtizrath Detfer in Berlin. 
V. Weferendare. 
Zu Referendaren find ernannt die bisherigen 


Rechtskandidaten Sprodhoff, Fiſcher, Pid, An— 
dreas, Goeppert, Neumann, Loennies, Lands— 
berger, Michel, Steinhart, Apel, Groſſer, 
Goldmann, Hain, Matibel, Werner von Bülow, 
Weſtermann, Kekulé, Maechtig, Leander, Carl 
Wilhelm Adolf Schröder, Schütz, Friedr. Wilh. 
Fiſcher, Wiemann, Opitzz, von Elbe, Reſchke, 
Knebel, Stackebrandt, Richard Meyer, Wolffen— 
berg, Dr. Emil Müller, Ramelow, Ewald 
Müller, Georg Bünther, Freiherr von Bredow, 
Martens, von Tiedemann, Dr. pon Kinieriem, 
von Meyer, Storbed, von Benda, Bergmann. 
Uebernommen find: Schneider aus dem. Bezirk des 
Oberlandesgerihts in Naumburg, Dr. Neugebauer 
und Krell aus dem Bazirk des Oberlandesgerichts in 
Dreslau, MWerdin und Wunſch aus dem Bezirk bee 
Oberlandesgerichts in Polen, Dr. jur, Gerdeck aus 
dem Dezirf des Oberlandeögerichtd im Frankfurt a. M., 
Graf Keßler aus dem Bezirf des Oberlandesgerichts 
zu Caſſel. Verſetzt ſind Freiherr von Maltzahn in 
den Bezirk des Oberlandesgerichts in Stettin, Piſchel 
und Rifmann in den Bezirk‘ des Oberlandesgerichts 
in Breslau, von Werner m ben Bezirk des Ober⸗ 
Tandesgerihte in Coln. Entlaffen find Pfeiffer, 
Goltz, Graf Kind von Kindenfein, yon Oppen, 
— von Bülow, Dr. Fleck, Dr. Namslau, 
eidborn, Freymark von Schwemler, Kaliſch, 
Graf von Wedell, Roßmann vehufe llebertritts in 
den höheren Berwaltimgsvorbereitungsbienk, Schroedter 
auf feinen anraB und Weber. 
0 VE. Subalternbeaute. . : 
Ernannt find: zu Gerichtsſchreibern die Gerichts⸗ 
Ichreibergehülfen Graßow und Schröder vom Amts⸗ 
gericht 1. in Berlin bei dem Amtsgericht in Charlotten- 
burg, Preſcher vom Amtsgericht in Cottbus. bei dem 
Amtsgericht in Soldin, Ramm in Beeskow bei dem 
Amtsgericht in Calau, der Alfiftent Togotzes von ber 
Staatdanmwaltichaft I. in Berlin bei dem Amtegericht 
in Brüffow; zum Sekretär der Affiftent Rungfiel von 
der Staatdanwaltichaft in Potsdam bei derſelben Be⸗ 
börde; zu Gerichtsjchreibergehälfen die Aftuare Jahn 
bei dem Amtsgericht in Zehdenick, Peters bei dem 
Amtegeriht in Rathenow, Grandfe bei dem Amts 
gericht in Beeskow, Koſchulla bei dem Amisgericht 1. 
in Berlin; zum Aſſiſtenten der Aftuar Gragert bei 
der Staatsanwaltichaft in Potsdam; zum Inipeftor bei 
dem Etadtvoigteigefängn:g in Berlin der Major a. D. 
Henning; zu Gerichtsvollziehern die Militäranmärter 
Böttcher bei dem Amisgericht I. in Berlin, Hugo 
Fiſcher bei dem Amtsgericht. II. in Berlin, Gaedke 
bei dem Amtegericht in Zehden, Pagenkopf bei dem 
Amtsgericht in Dranienburg; zum Kanzliften der Kanzlei- 
biätar Breuel in Prenzlau bei dem Landgericht da⸗ 
ſelbſt. Verſetzt find: Die--Gerichtsichreiber Heinrich 
Schmidt in Charlottenburg und Gogel in Hoyers- 
werda an das Amtsgericht I, ın Berlin, Kolbe ın 
Soldin an das Landaeriht in Prenzlau, Rabe in 
Luckau nach Charlottenburg, Thieme in Eroffen nad 














435 


Spandau, Arndt in Fürſtenberg a. O. nah Rixdorf; in Berlin und der Ingenieur Zie mer beim Straf⸗ 
die Gerichtöfchreibergehälfen Voigt in Alt⸗Landsberg | gefängniß Perle 


an bad Amtsgericht E. in Berlin, Kluth in Lübben 
nad Eharfottenburg, König, gen. Müller, in Reppen 
nad) Coepenick; die Öerihtenolgieher Huth vom Amts⸗ 
gericht IE. an dag Amtsgericht I. in Berlin, Matthies 
- von Neuwedell nah Araswalde. Penſionirt find: Die 
Gerichisichreiber Nadler beim Amtsgericht I. in Berlin, 
Meyer beim Landgericht in Prenzlau, Kanzleirath 
Drakert beim Landgericht II. in Berlin, der Seftetär 
Horn bei der Staatsanwaltſchaft in Potsdam, der Ge: 
richtsvollzieher Strobuſch in Arnewalde. Verftorben 
find: der Infpeftor Lorenz beim Stadtvoigteigefängniß 


VBermifchte Nachrichten. 
BDBefanntmadung 
Während des Geſchäftsjahres 189% werden bie 
Gerihtötäge zu Warnow am 8. Jamar, 5. Februar, 
5. März, 7. Mai, 9. Juli, 8. Oftober, 5. November 
und am 3. Degember im Carl Müller’ ſchen Gafthofe 
dort abgehalten werden. Auf dem Gerichtstage können 
auch Anträge auf Eintragung in die. Randgüter-Rolle 
geftellt werben. 
Perleberg, den 10. Oktober 1893. 
Königliches Amtsgericht. 


Zlusweifung von Ausländern aus dem Heichsgebiete. 


Name und Stand . | Alter und Heimath 


bes Ausgewieſenen. 


- Lauf. Nr. 


a. Auf Grund des $ 39 des Strafgeſetzbuchs 
geboren am 10. ApriliMüngverbrechen (8 Jahre Kaiſerlicher Bezirks⸗18. September 


11 Joſef Deleuil, 
Bergmann, 
Gray, 
Haute Saöne, Frank⸗ 
reich, franzoͤſiſcher 
Staatsangehoͤriger, 
43 Jahre alt, ortsan⸗ 
gehörig zu Badia Ca⸗ 
lavena, Provinz Ve⸗ 
rona, Italien, 


2] Luigi Garbato, 


Erdarbeiter, 














1836 zu Voiſon fous| Zuchthaus laut Erkennt⸗ Praͤſident zu Colmar, 
Departement ni vom | 
1885), 


Grund - Behörde, Dabım 
der welche die Ausweifung Ausweilunas 
Beſttafung. beſchloſſen hat. te 


4. 5 6. 





1833. 
9. Oktober 


Münzverbrechen (3 Jahre Großherzoglich badi⸗23. September 
Zucht haus 
kenntniß vom 15. Ja⸗ ſär zu Karlsruhe, 

| nuar 1891), 


fauy rs! fcher Landeskommiſ⸗ 1893. 


b. Auf Grund des 6 362 des Strafgeſetzbuchs: | 
1William van Brood,geboren am 17. Januar Unfug und Landſtreichen, Kaiſerlicher Bezirks⸗21. September 


Schneider, 1855 in Biefje, Bel⸗ 

gien, belgischer Staate- 

ga ehoͤriger, 

2) Franz Donahl, 
Schuhmacher, Babitz, Böhmen, 

ortsangehoͤrig ebendaſ., 

31 Binzenz Jenſik, 

Fabrikarbeiter, 1862 zu Linz, Oeſter⸗ 

reich, ortsangehoͤrig zu 

Cetoraz, Bezirk Pil⸗ 

gram, Boͤhmen, 

4 Wilhelm Löwy, 


Schloſſer, vember 1862 zu Tſche⸗ 
raditz, Bezirk Saaz, 
Böhmen, öſterreichi⸗ 
ſcher Staatsangehörig., 
5 Auguſt Nießlein, geboren am 


Hammerſchmied, tember 1853 zu Ried, 

Oeſterreich, erisange⸗ 

hoͤrig ebendaſelbſt, 

6) Johann Pichler, 
Müller und Bäder, 

| | Dänemarf, 


Staatsangehöriger, 


ahre alt, geboren Landſtreichen, 


geboren am 26. Juli Landſtreichen u. Betteln, Königric bayeriſches 11. 


geboren am 24. No⸗Betteln, 


Präſident zu Colmar, 1893 


Großherzoglich badi⸗6. September 

ſcher Landeskommiſ⸗ 1893. 

ſär zu Mannheim, 
gepruar 

Bezirksamt Regen, 3, 


Königlich preußiſcher 26. September 
Negierungspräfidenti'ö 1893. 
zu Magdeburg, 


4. Sep⸗Diebſtahl u. Landftreichen, Königlich bayeriſches 4A. September 


Bezirfsamt Waller] ‘1893. 


burg, 


geboren am 26. Juli Landſtreichen u. Betteln, Peraoglich ſaͤchſiſches 22. ‚September 
1862 zu Tasftrupp,| ſowie Gebrauch gefälfch- 


Landratbgamt Co⸗ 


bänijcher| ter Legitimationspapiere, burg, 








MAAS 


der Morgenjeite der Mödernftraße belegenen 
Grundflüde bis zum Scnittpunfte init der bin- 
teren Grenze der auf der Abendſeite ber Groß: 
beerenftraße belegenen Grundflüde, vom Schnitt: 
punfte ab nordbmärts dieje hintere Grenze ein- 
ſchließlich der an dem Hallefhen Ufer, ber 
Kleinbeeren- und Halleſchen Straße belegenen 
Eckgrundſtücke, und im Anſchluſſe daran die 
hintere Grenze der auf der Abendjeite der 
Königgrägerfiraße befegenen Grundftüde big zum 
Scnittpunfte mit der unter a. angegebenen 
Nordgrenze. 

Die Eoangelifchen, die in den durch diefe Grenz- 
finien von Dreifaltigfeit, St. Lukas, Heilig-Rreuz, Je— 
rufalem abgetrennten Straßen und Straßentheilen 
wohnen, jollen unter Auspfarrung aus je den bezeid)- 
neten Kirchengemeinden zu einer neuen evangelischen 
Kirchengemeinde der Chriftusfirche vereinigt und dabei 
fol beftimmt werben: 

a. die Begräbniffe aus der neuen Parochie finden bis 
zu einer mit Genehmigung der Auffidtöbebörde 
eintretenden andermweitigen Regelung auf dem Kirch— 
hofe der Kirche zum heiligen Kreuze ftattz 

b. die Stolgebühren ber neuen Parodie fließen zur 
Chriftusfirchenfaffe; und neben den Taren der Tauf-, 
Trauungs- und Attefigehühren, wie ſolche durch die 
beftätigten Beichlüffe der Vereinigten Kreisſynoden 
für ganz Berlin feitgefegt find, ſollen bis auf 
Weiteres für die Angehörigen der neuen Parodie, 
je nad ihrer bisherigen Zugehörigfeit zu Drei- 
faltigfeit oder St. Lukas oder Heilig Kreuz oder 
Zerufalem, aud die Begräbnifftolgebührentaren je 
diefer Kirhen in fortbauernder Geltung bleiben, 
1. Bon dem Kirchenjprengel zum heiligen Kreuz 

werben ferner die nachfolgend unter a. und b. bezeidh- 
neten Theile unter Auspfarrung der darin mwohnenten 
Evangeliihen von der Kirche zum heiligen Kreuz und 
Einpfarrung zu a.: bei der Zwölf Apoftelfircche, zu b.: 
bei der St. Lukaskirche abgetrennt und binzugelegt: 

a. zum Sprengel ter Zwölf-Apoſtelkirche: 

das im Norden durch die hintere Grenze der 
Grundſtücke auf der Nachtſeite der Yorkſtraße, 
im Often durch das Geleife der Dresdener 
Eifenbahn, im Süden durd die Weichbildgrenge 
und im Weſten durch die Parochialgrenze ein- 
geichloffene Stüd, 

b. zum Sprengel der St. Lukaskirche: 

das im Oſten Durch die hintere Grenze ber 
Srundftüde auf der Morgenfeite der Mödern- 
ftraße, im Süden und Welten durch die Mittel: 
linie der Kreuzbergſtraße und die neue Parochial: 
grenze mit Zmölf:Apoftel, im Norden durch die 
bisherige Parodjialgrenze von St. Lukas ein- 
geichloffene Stück einichließlih der Eckgrund— 
ftüde der Mödkernftraße. 

Indem wir den vorftehenden Parochial-Regulirungs- 
plan biermit zur öffentlidyen Kenntniß bringen, fordern 
wir alle Berheiligten auf, etwaige Einwendungen da⸗ 


gegen bis zum 20. November d. Is. während der Zeit 
von 10 Uhr Bormittage bis 2 Uhr Nachmittags im 
dem Amtszimmer N? 10 unjerer Gejchäftsräume 
(Echügenfraße 26 1.) bei dem Bureau-Vorfteber, 
Rechnungsrath Paucke oder deſſen Stellvertreter unter 
geeignetem Ausweiſe über ihre Betheiligung bei ber 
Sache Ichriftlich einzureichen oder mündlih zu Protokoll 
zu erflären. 

Berlin, den 26. Dftoßer 1899. 

Königliches KRonfiftorium der Provinz Brandenburg. 
Perſonalchronik. 

Der Regierungs-Affeffior von Gneift iſt der 
biefigen Königlichen Regierung überwielen und hat feine 
Dienftgefchäfte übernommen. 

Der NRegierungs-Affefjor Dr. Steiniger ift dem 
Landrathe des Kreiſes Teltom und ber Regierungs— 
Affeffor Dr. Wilms dem Randrathe des Kreijes Dit- 
bavelland zur Hülfeleiftung in den landräthliden Be: 
ſchäften zugetheilt worden. 

Der Oberförfter von Hertell zu Schönwalde tit 
zum Korflamtsanwalt bei dem NKönigliden Amte- 
gericht IT. zu Berlin für den Forſtbezirk Schönmwalde 
ernannt worden. 

Im Kreife Beeskow-Strorkow ift der Adminiftrator 
Lebrenz zu Amt Bersfom zum Amisvorfteher: Stell: 
vertreter des Amtsbezirks XXL — Beesfom — ernannt 
worden. 

Die Nevier- Förfterftelle Crämerpfuhl in der Ober: 
fürfterei Rüthnick iſt vom 1. November d. J. ab dem 
Revier-Förſter Steiner zu Steinbinte, Oberförfteret 
Coepenick, überiragen worten. Die Nevier-Förfterftelle 
Grünau in der Oberförfterei Coepenid ift von demſelben 
Tage ab in eine Förfterftelle umgewandelt. 

Die unter privatem Patronate ftebende Pfarrftelle 
zu Stolpe, Diözeſe Angermünte, if durd das Ableben 
des Pfarrers Balger am 3. OÖftober 1893 zur Er: 
ledigung gefommen. Die Gnadenzeit der Hinterbliebenen 
Dauert bie 3. Oktober 1894. 

Die Lehrer Schöning II. und Gelhaar find als 
Gemeindejchulfebrer in Berlin angeftellt worden. 
Derjonalveränderungen im Bezirfe der Kaifer- 

lichen DOber-Voftdireftion in Berlin. 
Im Yaufe ted Monats Oftober find - 
ernannt zum PWoftkaffirer die Ober-Poftdirections: 
fecretaire Gritiner, Helbig, Ladwig, 4. 2. 
Meyer, Stör, Etolpner, zum Telegrapben- 
amtsfaffirer die Ober-Poſtdirectionsſecretaire 
Froſch, Günther, Heinze, Schiche, zum Ober: 
Doftdirectionsfecretair die Poftiecretaire Ihle 
und Kuhlow, zum BDber:Poftfecretair dic 
PoftjecretaireBrann, Otto Müller, OttoSchröder, 
um „Ober Poftaffiftenten Poſtaſſiſtent Schon⸗ 
dorff, 

etatsmäßig angeſtellt als Poſtſecretaire die 
Poſtpraktikanten Mar Bock, Eichhorſt, Hart: 
leben, Kraft, als Poſtverwalter Poſtaſſiſtent 
Bönſch in Stralau, als Voftaffiftenten die Poſt⸗ 
aſſiſtenten Blank, Melchert, Rau, Solf, Weiſe; 


A449 


die Poftanwärter Granzow, Karger, Kutider, 
Mittelftädt, Röhl, Eitlwedel, als Tele— 
grapbenaffiftenten die Telegraphenanwärter 
Dieckmann, Dir, Gallin, Grauert, Wilhelm 
Hartmann, Henſelin, Junge, Manns, Mei— 
ſelbach, Möhring, Mrongowius, Hermann 
Müller, Muskatewitz, Reichel, Rogge, Roth— 
bart, M. R. Rothe, Oswold Schmidt, Hermann 
Schulz, Schwaß, Schweinberger, Schwitzky, 
Specht, Sprenger, Stahn, Zimmer, 

verſetzt von. Berlin Poſtkaſſirer Wegener nach 
Liegnitz, die Poſtſecretaire Damm nach Caſſel, Laufer 
nad Hamburg, Zibold nad Königsberg (Pr.), Ober- 
Poſtaſſiſtent Vahldieck nah Helmſtedt, Poftaffiftent 
Ernſt Herrmann nad Bernau (Mark), Telegraphen— 
aſſiſtent O. C. M. Meyer nad Bromberg, nach 
Berlin Ober-Poſtdirectionsſecrretair Wieſe von 
Königsberg Pr.), Ober-Telegraphenſecretair Schnig— 
genberg von Mannheim, Poſtſecretair Kleine von 
Hamburg, Ober-Poſtaſſiſtent Scherler von Nauen, 
die Pofaffiftenten Berlin von Hamburg, Maßkow 
von Bernau (Marf), 

in Den Nuheſtand treten Rechnungsrath Mittig, 
die Poffecretaire Liebheit, Sparfeld, Rad: 
voll (Künftiger Wohnort Gr. Lichterfelde), Poſtbau⸗ 
ſchreiber Roinicke, 

geſtorben Poſtſecretair Herrmann, Ober-Poftaffiftent 
Ruppel, Ober-Telegraphenaſſiſtent Wagner. 

Perſonalveränderungen im Bezirke der 

Kaiſerlichen Ober-Poſtdirektion zu Potsdam. 

Ernannt iſt: zum Ober-Poſtdirectionsſecretair der 
Poſtſecretair Krille in Potsdam. 

Etatsmäßig angeſtellt find: als Poſtaſſiſtent der 


Poſtanwärter Lueders in Prenzlau, als Poſtver⸗ 
walter die Poſtaſſiſtenten Koſinski in Großbehnitz 
und Holbein in Paulinenaue. 

Verſetzt find: ter Poſtkaſſirer Rumler aus Göttingen 
als commiſſ. Poſſidirector nad) Rathenow, der Ober: 
Poftjecretair Wegener von Saalfeld nad) Rathenow, 
ter Poftjecretair Roehren von Rathenow nad Berlin. 

Auf feinen Antrag tritt in den Nubeftand: 
der Poftfecretair Böyme in Wittſtock (Oftprignip). 

Vermifchte Nachrichten. 
Deffentlide Befanntmadung. 

Die Gerihtötgge in Lehnin find für das Jahr 
1894 auf folgende Tage feflgejegt: den 18. und 19. Ja- 
nuar, 15. und 16. Februar, 15. und 16. März, 
19. und 20. April, 17. und 18. Mai, 14. und 15. Juni, 
12. und 13. Juli, 16. und 17. Auguft, 20. und 
21. September, 18. und 19. Dftober, 15. und 16. No- 
vember, 13. und 14. Dezember. An jedem zweiten 
Gerichtdtage (Freitag) werden Erflärungen und Anträge 
in Grundbuchſachen und Handlungen der freiwilligen 
Gerichtöbarfeit entgegen genommen. 

Brandenburg, den 20. Oftober 1893. 

Königliches Amtsgericht. 
Befanntmadhung. 

In dem Gejchäftejahr 1894 werden zu Belten 
und zwar in dem Seeler’ihen Gafthof die folgenden 
Gerichtötage abgehalten werden: 1) am 8. und 9. Ja⸗ 
nuar, 2) am 5. Februar, 3) am 5. März, 4) am 
9. April, 5) am 7. Mai, 6) am 11. Juni, 7) am 
9. Juli, 8) am 24. und 25. September, 9) am 15. Of- 
tober, 10) am 12. und 13. November, 11) am 10. De- 
zember. Spandau, den 26. Oftober 1893. 

Königliches Amtsgericht. 


Ausweiſung von Uuslandern aus dem Meichsgebiete. 





U — — nn ⸗ 
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum 
— nn . bee 
we u der welche die Ausweiſung a 
gweiſungs⸗ 
3 dee Ausgewiejenen. Beſtrafung. befchloffen hat 2 ei 09 
1. 2. | 3. 4. 5 6. 





Auf Grund des $ 362 des Strafgeſetzbuchs: 


1 Vincenz ®alle, 
Arbeiter, 


1857 Kerndorf, 
Bezirk Senftenberg, 
Böhmen, ortsangehö- 
rig ebendajelbft, 


zu 





geboren am 15. Maillandftreihen u. Betten, Königlich preußifcherl 7. Oktober 


Negierungspräfident 1893. 


zu Breslau, 


AMJoſef Gebetsreiter,igeboren am 7. Juli Landftreichen, Königlih bayeriſches 27. September 
Bäder, 1840 zu Oallneu:; Bezirksamt Pfarr- 1893, 
firhen, Bezirf Linz, firchen, 
Deflerreih, ortsan⸗ 





gehörig ebendafelbft, 
geboren am 11. Öftober 
1872 zu Wien, orts— 
angehörig zu Zwiko⸗ 
weg, Bezirf Horovic, 
Böhmen, 


3 Theodor Hrftfa, 


Kommig, | 





Landftreihen u. Betteln, Königlich bayerifche 26. September 


Polizei-Direftion 1893. 


München, 


A450 


Name und Stand Alter und Heimath Grund 


* Behoͤrde, | Datum 
ve j der weldye die Ausweifung 
3 bes MAusgewiefenen. Beftrafung. beichloffen Hat. Auemefenge 
. 2. | 3. 4. | 5. 6. 
4 Moſes Kerſch, Eh im Jahre 1824 Betteln, Königlich preußischer] 29. September 
Kaufmann, zu Czechanowo, Ruß⸗ Negierungspräafidenti'ö 1893. 
' fand,  ortsangehärig zu Stettin, 
ebendafelöft, 
5) Joſef Marfchner, |geboren am 17. Auguft! Landſtreichen u. Betteln, Königlich Sächſiſcheſ?. September 
Tagearbeiter, 1849 zu Kaiſerswalde, Kreishauptmann⸗ 1893. 
Bezirk < Scludenau, ſchaft zu Baupen, 
Böhmen, ortsangehö- 
rig ebendajelbft, | 
6 Karl Heinrid geboren am 1. Novem-Landſtreichen, Koͤniglich bayeriſche 12. September 
Matthey, ber 1837 zu Wien, Polizei⸗Direktion 93. 
Handelsmann. ortsangehörig ebendaſ., Münden, 
2|®eorg Joſef Philipp,igeboren am 24. AprillBetteln, Königlich preußiſcherſ23. September 
Färber, 1846 zu Eger, Boͤh⸗ Regierungspräftdent 1893. 
‚men, ortsangehörig zu Caſſel, 
ebendaſelbſt, 
8Moritz Ringelhahn, geboren am 1. Dezember Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher/ A. Oktober 
Tuchmacher, 1854 zu Leitmeritz, Negierungspräfident| 1893. 
Böhmen, öſterreichi⸗ zu Potsdam, 
ſcher Staatsangehör., 
I  Gafloen Rouly, geboren am 14. mi deögleichen, Kaiferlicher Bezirfd-|30. September 
Reiſender, 1865 zu Chalus, Präfidentzu Colmar, 1893. 
Frankreich, franzöſiſcher 
Staatsangehöriger, 
10] Heinrich Bitterer, geboren am 24. Dezem-Betteln, Polizeibehoͤrde zu 16. Oktober 
Schloſſergeſelle, ber 1860 zu Neudorf, Hamburg, 1893. 
Ungarn, 
11|Marfus Blumenfeld ‚geboren im Jahre 1856 Landſtreichen u. Betten, Koͤniglich preußiicher| 13. Oftober 
Handelemann, zu Salofhüg, Gou⸗ Negierungspräfident] 1893. 
vernement Kjelze, Po- zu Poſen, 
len, ruſſiſcher Staats⸗ 
angehoͤriger, 
12] Pietro Da Ros, geboren am 29. Sep-Landſtreichen, Königlih bayerifchel 5. Oktober 
Tagelöhner, tember 1864 zu Fre⸗ Polizei-Direftion 1893. 
gona, Bezirk Vittorio, Münden, 
Provinz Trevifo, Ita: 
fen, ortsangehörig 
ebendafetbft, 
13) Kari Dum, Bäder, \geboren am 25. Oktober Diebſtahl, Landſtreichen Königlich bayerifches] 14. Oktober 
1865 zu Stein, Bezirfi und Betteln, Bezirksamt Erding| 1893. 


Krems, Nieder:Defter- 
reih, ortsangehorig 
zu Langenlois, eben- 
daſelbſt, 


Hierzu Vier Oeffentliche Anzeiger. 
(Die Inſertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Druckzeile 20 Bf. 
elagsblätter werben der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Potsdam, Buchoruderei der A. W. Hayn ſchen Erben. 











Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zn Potsda 


Stüd 16. 


—r — —r — em — — — 


Wir Wilhelm, 


Den 17. November 


Provinz Brandenburg. 


von Gottes Gnaden König von Preußen ıc. | Negierungsbezirf Potsdam, Kreis Teltow. 


Nachdem die Gemeintevertretung zu Rixdorf mit 
Genehmigung des Kreisausfchuffes des Kreiſes Teltow 
daranf angetragen hat, der Gemeinde Rirdorf behufe 
Deckung der Koften, welde durd die Ermwerbung eines 
Schulgrundſtückes und dur die Ausführung von Schul: 
bauten entfleben, die Aufnahme eined Darlehnd von 
dreihundertfiebenzigtaufend Marf durch Ausgabe auf den 
Inhaber Tautender, mit Zinsſcheinen verjehener Gemeinde: 
Anleihejcheine zu vier Prozent Zinſen zu geftatten, wollen 
Wir der Gemeinde Rirdorf — da fid) hiergegen weder 
im Intereffe der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas 
zu erinnern gefunden bat — in Gemäßheit des $ 2 
des Geſetzes vom 17. Juni 1833 durch gegenmärtiges 
Privilegium zur Ausgabe von Anleiheikheinen zum Be— 
trage von dreihundertfiebenzigtaufend Darf, melde nad 
dem anliegenden Muſter 

in 200 Stüd zu 1000 Marf 
und in 340 Stüd zu 500 Marf 
auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinjen und, 
von Eeiten der Gläubiger unfündbar, nad dem feft: 
geftellten Tilgungsplane durch Auslooſung jährlid vom 
Jahre 1894 ab mit wenigftend Einem und einem halben 
Prozent ded Kapitald, unter Zuwachs der Zinjen von 
den getilgten Anleiheſcheinen zu tilgen find, Unſere 
Iandesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wir- 
fung ertbeilen, daß ein jeder Inhaber dieſer Anleihe: 
Icheine die daraus hervorgehenden Rechte, ohne zu dem 
Nachweiſe der Llebertragung des Eigenthums verpflichtet 
zu fein, geltend zu maden befugt tft. 

Durch vorftehendes Privilegium, welches Wir vor- 
behaltlich der Rechte Dritter ertbeilen, wird für die 
Befriedigung der Inhaber der Anfeihejcheine eine Ge— 
mwährleiftung Seitend des Staated nicht übernommen. 

Urkundlich unter Unferer Höchfteigenhändigen Unter- 
ſchrift umd beigedrudtem Königlichen Infiegel. 

Gegeben Hubertusftod, den 16. Oftober 1893. 

(L. S.) ges. Wilhelm R. 
Zugleich für den Minifter des Innern 
9983. Miguel. 
Privilegium 

megen Ausfertigung auf den Inhaber Tautender 

Anleihefcheine der Gemeinde Rixdorf, Kreis 

Zeltow, im Betrage von breihundertfiebenzig- 

taujend Marf. 


— — — — 


Anleiheſchein 
der 


Gemeinde Rixdorf 
VI. Ausgabe Buchſtabe. M.... 
über 
Mark Reichswährung. 
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen 
Privilegiums vom 16. Oktober 1893, Amisblatt der 
Königlichen Regierung zu Potsdam vom . . tn... ... 
189. Seite... . und GBeleg-Sammlung für 189. 
Seite... . laufende MP... 


Auf Grund ded von dem Kreisausfchuffe des 
Kreifed Teltow unterm 19. Juli 1693 genehmigten 
Beichluffed der Gemeindevertretung von Nirdorf vom 
I. März 1893 wegen Aufnahme einer Anleihe von 
370000 Mark, in Bucdflaben: „Dreihundertfiebenzig- 
taufend Mark“ befennt fi die Gemeinde Rixdorf durch 
dieſe, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers 
unfündbare Verſchreibung zu einer Dahrlehnsſchuld von 
Mark, welche an die Gemeinde Rirdorf baar 
gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu ver- 
zinfen ift. 

Die Rüdzahlung der ganzen Schuld von „Drei— 
hunbertfiebenzigtaufend Mark“ erfolgt nad) Maßgabe 
ded genehmigten Tilgungsplanes mittelft Verlooſung 
ber Anleihefcheine in den jahren 1894 big ſpäteſtens 
1926 einſchließlich aus einem Tilgungsftode, melder 
mit wenigſtens Einem und einem halben Prozent dee 
Kapitals jährlih unter Zuwachs der Zinſen von den 
getilgten Anleihejcheinen gebildet wird. 

Die Ausloofung gefchieht in den Monaten Dezember 
beziehungsmeife Juni jeden Jahres. Der Gemeinde 
bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsftod 
zu verftärfen oder auch fümmtlide noch im Umfauf 
befindliche Anfeiheicheine auf einmal zu fündigen. Die 
durch die verftärfte Tilgung eriparten Zinſen wachſen 
ebenfall& dem Tilgungsftode zu. Die audgelooften, jowie 
bie gefündigten Anleihefcheine werden unter Bezeichnung 
ihrer Buchftaben, Nummern und Beträge, ſowie des 
Termins, an welchem die NRüdzablung erfolgen foll, 
öffentlich) befannt gemacht. Dieſe Bekanntmachung erfolgt 
je einmal und zwar ſpäteſtens drei Monate vor den 
Zahlungsterminen — 1. April und beziehungsweise 
1. Dftober j. 38. — in dem „Deutichen Reichs- und 
Preußiichen Staatd-Anzeiger”’, dem Amtsblatte der EAmr-- 


> 


432 


lichen Regierung zu Potsdam und einer in Berlin oder 
Rixdorf erſcheinenden Zeitung. Geht eines dieſer Blätter 
ein, jo wird an deſſen Statt von der Gemeinde-Ber- 
tretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ 
Präftdenten zu Potsdam ein anderes Blatt beftimmt. 

Bis zu dem Tage, mo foldergeftalt das Kapital 
zu entrichten ift, wird es in halbjährliden Terminen 
am 1. April und 1. Dftober mit vier Prozent jährlich 
verzinft. 

Die Auszahlung der Zinfen und des Kapitals er- 
folgt gegen bloße Rüdgabe der fällig gewordenen Zing- 
Scheine bezw. dieſes Anleihefcheined bei der Gemeinde- 
falle zu Rixdorf oder 
und zwar aud in der nach bem Eintritt des Fälligfeite- 
termind folgenden Zeit. 

Mit dem zur Empfangnahme des Kapitald einge- 
reichten Anleiheſcheine find aud die dazu gehörigen 
Zinsscheine der fpäteren Fälligfeitstermine zurüdzufiefern. 
Für die fehlenden Zinefcheine wird der Betrag vom 
Kapital abgezogen. Die gefündigten Kapitalbeträge, 
weiche innerhalb 30 Jahren nad) dem Rüdzahlunge- 
termine nicht erhoben werben, jowie bie innerhalb vier 
Jahren nad Ablauf des Kalenderjahres, in meldem fie 
fällig geworden, nicht erhobenen Zinſen verjühren zu 
Gunften der Gemeinde Rirdorf. Das Aufgebot und 
die Kraftlogerflärung verlorener oder vernichteter An- 
feihejcheine erfolgt nad Vorjchrift der 88 838 ff. der 
Civilprogeßordnung für das Deutiche Neid) vom 30. Ja⸗ 
nuar 1877 (Reichögefegblatt Seite 83) bezw. nad 8 20 
des Ausführungsgejeged zur Deutſchen Civilprozeß— 
Didnung vom 24. März 1879 (Befep- Sammlung 
Seite 281). 

Zinsicheine koönnen weder 


aufgeboten nod für 


Migdurfee Gemeinde:-Anleibe von 1893 a A Prozent. 
Provinz Brandenburg, — — Potsdam, Kreis Teltow. 
bein M 
zum Anleihejchein der Gemeinde Rirdorf VI. Ausg. Buchſt.. 
. Marf Reichewanruns zu 4 Prozent 

ark. 


ing 


über . 
über 


Der Inhaber dieſes Zinsſcheines enplängt gegen deſſen Rüdgabe am 


die Zinſen des verbenannten Anleihefcheines Nr 


Gemeinde⸗Vorſteher. 


Mart 


— Namens der Gemeinde. 
Schöffen. 


Diefer Zinsſchein ift ungültig, wenn deſſen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nad) der 
Fälligkeit, vom Schluffe des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wirb. 


fraftlog erklärt werden, doch foll demjenigen, welder 
den Verluſt von Zinsfcheinen vor Ablauf der vier: 
jährigen Berjährungsfrift bei dem Gemeindevorſteher 
zu Rırdorf anmeldet und ten. flattgehabten DBefig ber 
Zinsſcheine durch Vorzeigung des Anleiheſcheines oder 
ſonſt in glaubhafter Weiſe darthut, nad) Ablauf der 
Berjährungsfrift der Betrag der angemeldeten und bie 
dahin nicht vorgefommenen Zinsſcheine gegen Duittung 
ausgezahlt werden. 

Mit diefem Anleiheicheine werden halbjäbrliche 
Zinsideine bis zum 30 Ceptember 1903 auegegeben; 
die firneren Zinsſcheine werden für zehnfährige Zeit- 
räume ausgegeben merbden. 

Die Ausgabe einer neuen Reihe von Fingjcheinen 
erfolgt bei der Gemeindefaffe in Rixdorf oder 


gegen Ablieferung der ber älteren Zinsſcheinreihe kei- 
gedrudten Anweiſung. 

Beim Berlufe der Anweifung erfolgt die Aus: 
bändigung ter neuen Zinsſcheinreihe an den Inhaber 
des Anleihefcheines, fofern deffen Vorzeigung rechtzeitig 
geſchehen ift. 

Zur Sicherheit der bierdurd eingegangenen Ver: 
pflitungen haftet die Gemeinde Rixdorf mit ihren 
Bermögen und mit ihrer Steuerfraft. 

Rixdorf, den. . ten 

L. S. Namens der Gemeinde 
Gemeinde-Vorſteher. Ecöffen. 

Anmerkung. Die Anleipeiheine find 
außer mit den Unterjchriften des Gemeinde- 
vorftehers ımd zweier Schöffen mit dem Siegel 
des Gemeindevorftandes zu verjehen. 






.e 9 8 09 


für das Halbjahr von 


. 7 [0 08 08 8 8 rt Th Tr Tr TE TU T FT CT LH en 9 


Gontrolbeamter. 


Anmerkung. Die Namensunterjdriften des Gemeinde-Vorſtehers und ber Schöffen Fönnen mit 
Lettern oder Falfimife-Stempeln gebrudt werben, doch muß jeder Zinsſchein mit 
ber eigenhändigen Namendunterjchrift eines Controlbeamten verjehen werden. 


















fung. 


t 


® 


29. 


allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 


ASS. 


Hirdorfer Gemeinde-Anleihe von 1893 a A Prozent. 
tandenburg, HegierungöBeiirf Potsdam, Kreis Teltow. 
nwei 


Provinz 


zum 
Anleiheichein der Gemeinde Rirdorf VI. Ausgabe Buchſtabe ... 
. . Mark Reichswährung. 

Der Inhaber diefer Anweiſung empfängt gegen deren Rüdgabe zu dem Anleiheſchein o 
. über... 
... te Reihe von Zinsſcheinen für die Jahre .. 
fofern nicht rechtzeitig von dem als 
= ausweiſenden Inhaber des Anleihefcheined dagegen Widerſpruch erhoben wird. 


über . . 


der Gemeinde Rirdorf . . . . hftabe . . 


Pan | 4 ı EEE 


Kirdorf, den . 
(L. S 


.) 
Gemeinde⸗Vorſteher. 


Namens der Gemeinde. 
Schöffen. 


ſung 









au 






. . Mark Reichswährung a 4 Prozent Zinfen — 
bis .... bei der Gemeinvefaffe in Rırborf 


ſolchen ſich * 
= 


“ 










Controlbeamter. 






Anmerkung. Die Namensunterfchriften des emeindevorfteherd und, der Schöffen fönnen mit 
Lettern oder Kaffimile-Stempeln gebrudt werden, doch muß jede Anmeifung mit 


der 


eigenhändigen Namensunterjchrift eines Gontrolbeamten verjehen werben. 


Die Anweifung ift zum Unterfchiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden 
legten Zinsſcheinen mit Davon abweichenden Lettern in nachftehender Art abzudruden: 


nr, fer Zinsſchein 


Anweiſfuͤng. 


ter Zinsſchein 





Bekanntmachungen 
Der Königlichen Minifterien. 
Auf Grund des $ 136 des Geſetzes über bie 


(G.⸗S. S. 195) erfafjen wir für den Umfang des ge- 
ſammten Staatsgebiets folgende 


betreffend den 


1) 


4) 


Polizeiverordnung, 
erfehr mit Sprengftoffen. 
$ 1. Die nadftebenden Beflimmungen begreifen: 
die Verſendung von Sprengftoffen auf Land⸗ und 
Wafjermegen — mit Ausnahme des Eifenbahn- 
und Poſtverkehrs, und des Verkehrs mit Spreng- 
offen und Munitiondgegenftänden der Militär- 
und Marinevermaltung, jowie der Verjendung von 
Sprengftoffen in Kauffahrteiichiffen —, 
den Handel mit Sprengftoffen, 
bie Aufbewahrung und Verausgabung von Spreng:- 
offen innerhalb des Betriebes von Bergmwerfen, 
Steinbrüden, Bauten und gewerblichen Anlagen, 
bie Lagerung von Sprengftoffen — mit Ausnahme 
der Lagerung in Niederlagen oder Magazinen der 
Militär: und Marineverwaltung. — 

Zu ben Sprengftoffen im Sinne bdiejer Be: 


flimmungen gehören nicht: 


a. 


C. 


big 3 
A\ 


die in dem Heer und in der Marine vorgelchriebenen, 
nicht Iprengfräftigen Zündungen, 


b. die für Feuerwaffen benußten Zündhütchen, Zünd- 


Ipiegel und Patronen für Feuermwaffen, 
Zündſchnüre. 

I. Allgemeine Beſtimmungen. 
$ 2. Zum Berfehr im Sinne des $ 1 Ziffer 1 
find zugelafjen: 


nluar_nteannkaltatsan Kunnahrrar a alumasar — 


(ein ſehr inniges Gemiſch aus neutral reagirenden 

Salpeterarten und Kohle oder Stoffen, deren 

weſentliche Beſtandtheile Kohlenſtoff, Waſſerſtoff 

und Sauerſtoff ſind, mit oder ohne Schwefel); 
folgende Nitroglycerin enthaltende Präparate: 

a. Dynamit J. (ein bei mittlerer Temperatur 
plaſtiſches, nicht abtropfbares Gemiſch von 
Nitroglycerin mit pulverfoͤrmigen, an ſich nicht 
ſprengkräftigen und nicht ſelbſtentzündlichen 
Stoffen), 

. Dynamit II. und III. (Kohlendynamit, ein 
Gemiſch von Nitroglycerin mit fchießpulver- 
ähnlichen Gemengen), 

c. Sprenggelatine [ein bei mittlerer Temperatur 
zähelaſtiſces Gemiſch, beſtehend aus Nitro- 
glycerin, welches durch Nitrocelluloſe gelatinirt 
iſt, mit oder ohne kohlenſauren Alkalien (be- 
ziehungsweiſe alfaliihen Erden) oder neutral 
reagirenden Salpeterarten], 

d. ©elatinedynamit [ein bei mittlerer Temperatur 
plaſtiſches Gemiſch, beftehend aus Nitroglycerin, 
welches durch Nitrocelluloſe gelatinirt iſt, und 
Holzmehl, Salpeter und kohlenſauren Alkalien 
(beziehungsweiſe alkaliſchen Erden)], 

e. Karbonit (ein Gemiſch von Nitroglycerin mit 
ſchießpulverähnlichen Gemengen und mit flüffigen, 
an fi) nicht fprengfräftigen oder nicht felbft- 
entzündlichen Stoffen); 


3) Nitrocellulofe (lockere mit mindeftens 20 Prozent 


MWaffergehalt und gepreßte, nicht gelatinirte), ing- 
befondere Schießbaummolle und Collodiumwolle, 
ſowie Gemiſche von Nitrocellufofe mit neutral rea⸗ 


ntranhan (anntunatarnetan + 


454 


4) folgende Gemiſche, welche Nitroverbindungen von 
Stoffen der aromatiſchen Reihe enthalten: 

a. Sekurit (ein Gemenge von Ammoniakſalpeter, 
Kaliſalpeter und Dimtrobenzol oder ähnlichen 
Stoffen), 

b. Roburit (ein Gemiſch von Chlordimtrobenzol, 
Chlornitronaphtalin oder Nitrochlorbenzol und 
Ammoniakſalpeter); 

5) Kartuſchen, Petarden, Feuerwerkskoͤrper, ſpreng⸗ 
kräftige Zündungen, welche zum Entzünden von 
Ladungen dienen (z. B. Sprengkapſeln), Zuͤnd⸗ 
plättchen (amorces); 

6) alle jeweilig zur Verſendung auf den Eiſenbahnen 
zugelaſſenen Sprengſtoffe. 

Zu Verſuchszwecken kann die Verſendung neuer, 
hier nicht aufgeführter Sprengſtoffe auf beſtimmten 
Wegen, ſowie die Aufbewahrung und Verausgabung 
bei felben von der Landespolizeibehörde geſtattet werden. 

5 3. Vom Berfehr im Sinne ded 5 1 Ziffer 1 

bis 3 find ausgeſchloſſen die nicht na $ 2 zugelaffenen 

Sprengftoffe, ingbejondere: 

1) Nitroglycerin ale ſolches und in Löſungen; 

2) Knallgold, treden in fefter oder Pulverform, Knall: 
quedfilber, Knallfilber und die damit dargeftellten 
Präparate; 

3) Nitrozuderarten, Nitroflärfearten und die damit 
bergeftellten Gemiſche; 

4) Gemifche, melde NitrogIycerin abtropfen Taffen; 

5) Sprengftoffe, welche entweder 
a. fauer reagiren, [mit Ausnahme des Pulvers, 

Sprengfalpeterd und brennbaren Salpeterd 

($ 2 M 1), des Sefurits ($ 2 „NE Aa.) 

und des Roburits ($ 2 M Ab.)], ober 

b. bei einer Temperatur bis zu + 40°C. zur 
Selbſtzerſetzung neigen, oder 

c. welche enthalten: 

aa. hlorfaure Salze [mit Ausnahme der Spreng⸗ 

fapfeln und Zündplättden ($ 2 M 5)], 


oder 
bb. pifrinfaure Safze, oder 
cc. Phosphor [mit Ausnahme der Zündplättcdyen 
($ 2 NE 5)], ober 
dd. Schmwefelfupfer; 
6) Sprengftoffe in Parronenhüllen, fofern dieſe äußer- 
lich mit Nitroglycerin (Ziffer 1) oder mit anderer 
Sprengflüffigfeit benegt, oder äußerlich mit feften 
Sprengftoffen behaftet find, 
Sprengpräparate, bei welchen die einzelnen an und 
für ſich nicht fprengfräftigen Beftandtbeile in 
einem gefchlofjenen Behälter durch leicht brechbare 
Echeidewände oder Hahnvorrichtungen folange ge- 
trennt gehalten werden, bis die Erpfofton, durch 
Zertrüämmerung, Berichiebung der Scheidewände 
oder Deffnen der Hahnvorrichtungen veranlaßt, 
ftattfinden ſoll. 
5 4. Wer Sprengfoffe in Mengen von mehr 


des Verſendungsortes den Frachtſchein zur Viſirung 
vorlegen. Der Empfang der Sendung ift vom Em: 
pfänger auf dem dem Frachtſchein beigefügten Liefer: 
ſchein zu hbeicheinigen. Die beicheinigten Lieferſcheine 
find der Ortspolizeibehörde des Verjendungsorteg jeder: 
zeit auf Verlangen vorzulegen. 

"65. Wer an der Berfendung von folden Spreng: 
ftoffen, welde den Vorſchriften des Reichsgeſetzes vom 
9. Juni 1884 gegen den verbrederiichen und gemein: 
gefährlichen Gebrauch von Sprenaftoffen (Reichs-Geſetz 
bi. S. 61) unterliegen, in der Weife theilnimmt, daß 
er dabei in den Befig von Sprenaftoffen gelangı (Spe— 
biteur, Transportführer, Transportbegleiter), muß ten 
vorgeichriebenen Erlaubnißfchein zum Beftg von Epreng: 
offen oder beglaubigte Abichrift deijelben während der 
Dauer ſeines Befiges ftets bei fih führen und auf 
Verlangen vorzeigen. 

$ 6. Für die Verfendung auf Land» und Waffer: 
wegen find Sprengftoffe in hölzerne, bhaltbare und dem 
Gewicht des Inhalts entſprechend ftarfe Kiften oder 
Tonnen, deren Fugen fo gedichter find, daß ein Aus: 
fireuen nicht flattfinten fann, und welche nicht mit 
eifernen Reifen oder Büntern verfehen find, feit zu 
verpaden. Statt der bölzernen Kiſten oder Tonnen 
fünnen auch aus mehrfachen Lagen fehr flarfen und 
fteifen, gefirnißten Pappdeckels gefertigte Fäſſer (ie 
genannte amerifaniiche Fälfer) verwendet werden. Die 
zum Transport von Pulver, Sprengfalpeter und brenn: 
barem Salpeter ($ 2 Ziffer 1) vermenbeten Behälter 
bürfen feine eifernen Nägel, Schrauben oder fonftige 
eiferne Befeftigungsmittel haben, 

Bulver, Springfalpeter, brennbarer Safpeter (6 ? 
Ziffer 1) und das aus gelatinirter Nitrocellufofe mit 
oder ohne Salpeter hergeftellte Pulver (S 2 Ziffer 3) 
darf in metallene Behälter, ausgenommen folde von 
Eifen, verpadt werden. Bor der Berpadung in Tonnen 
oder Kiften müſſen dieſe Stoffe entweder in Packete 
(Blechbehälter) bie zu höchſtens 27/2 Kilogramm Gr 
wicht verpadt, oder in Dichte, aus haltbaren Stoffen 
nefertigte Säcke, Mehlpulver in Säde aus Leder ober 
bihtem Kauftſchuckſtoff geichüttet werden. 

Die im $ 2 Ziffer 2 und A aufgeführten Spreng— 
ſtoffe dürfen nur in Patronen, nidt auch in loſer 
Maſſe verjendet werden. Dieje Patronen, fomie Pa— 
tronen aus gepreßter Scießbaummolle mit oder ohne 
Paraffinüberzug ($ 2 Ziffer 3) find durch eine lim: 
büllung von Papier in Padete zu vereinigen. Dad 
Gleiche gilt für die nah 8 2 Ziffer 6 zugelaflenen 
Sprengftoffe, jomeit die Verſendung auf Eiſenbahnen 
nur in Patronenform erfolgen darf. 

Gepreßte Echießmollförper mit mindeftene 15 Pro: 
zent Waſſergehalt, ſowie Sefurit- und Roburit- Patronen 
($ 2 Ziffer 4) dürfen aud in Dichtichließende Blech— 
büchſen oder Pappſchachteln verpadt werben. 

Für die Verfendung loſer Nitrocelluloſe mit min: 
deftend 20 Prozent Waflergehalt ift feſte Verpackung in 


ald 35 Kilogramm Bruttogewicht verjendet, muß unter | farfwandige, luftdichte Behälter erforderlich. 


Harata av Moaltimmenadnrio Nor MNertannlrısıhohfirhea 


Dmrannlanfta fanar Mrs M At: 











435 


dungen oder Zündfchnüren verſehen, noch mit ſolchen 
oder mit Patronen für Feuerwaffen ($ 1b.) ın die 
jelben Behälter verpadt werben. 

Die zur VBerpadung von Eprengftoffen dienenden 
Behälter müſſen je nad ihrem Inhalt mit der Auf- 
Ihrift: Pulver, Sprengjalpeter, brennbarer Salpeter, 
Pulver aus Nitrocellulofe und Salpeter, Kartuſchen, 
Petarden, Kenermerfsförper, Züntungen, Dymamit- 
patronen, Kohlenbynamitpatronen, Sprenggelatine= 
patronen, Gelatinebynamitpatronen, Karbonitpatronen, 
Schießbaumwolle u. |. m. verfeben fein. Außertem 
müſſen viefelben mit der Firma oder der Marfe ver 
Fabrif, aus welder die Eprengfloffe herrühren, be— 
zeichnet fein, oder eine von der Gentralbehörde ge- 
billigte und Öffentlich befannt gemachte Bezeichnung der 
Fabrik tragen. 

Das Bruttogewicht der Verſendungsſtücke darf bei 
Pulver, Sprengjalpeter, brennbarem Salpeter ($ 2 
Ziffer 1), bei Schießbaummolle ($ 2 Ziffer 3), bei 
Kartuſchen, Petarden, Feuerwerkskörpern oder Zündungen 
($ 2 Ziffer 5) 90 Kilogramm, bei ſonſtigen Spreng⸗ 
fioffen 35 Kilogramm nicht überfteigen. Auf prisma— 
tiſches Geſchützpulver in Kartuſchen finden dieſe Ge- 
wichtsbeſtimmungen feine Anwendung. 

Die für den Eiſenbahnverkehr jeweilig vorgeſchriebene 
Verpackung genügt auch für die Verſendung auf Land—⸗ 
und Waſſerwegen. 

I. Beſondere Beſtimmungen 
für den Landverkehr. 

8 7.. Die Befoͤrderung von Sprengſtoffen auf 
Fuhrwerken, melde Perfonen befördern, ift verboten. 

Eine Ausnahme findet nur flatt, wenn in dringenden 
Fällen allgemeiner Gefahr, 3. B. kei Eisftopfungen, 
die nöthigen Sprengbüchſen und das zu deren Füllung 
erforterlibe Material unter zuverläffiger Begleitung 
in fürzefter Friſt nach dem Beflimmungsorte geichafft 
werben. joll. 

$ 8. Bei dem Berpaden und dem Berladen, jo- 
wie bei dem Abladen und Auspaden darf Feuer oder 
offenes Licht nicht gehalten, Tabak nicht geraucht 
werden. 

Das Berladen und Abladen hat unter forgfältiger 
Bermeidung von Eridütterungen zu erfolgen. Die 
Berjendungsftüde dürfen deshalb nie gerollt oder ab- 
geworfen werben. 

Soll dag Berladen oder Abladen ausnahmsweiſe 
nicht vor der Fabrik oder dem Lagerraum oder innerhalb 
dDiefer Räume gefcheben, fo ift hierzu die Genehmigung 
der Ortspolizeibehoͤrde einzuholen. 

$ 9. Die Berjendungsftüde müffen auf dem 
Fuhrwerke jo feft verpadt werden, daß fie gegen Scheuern, 
Nütteln, Stoßen, Umfanten und Herabfallen aus ihrer 
lage gefichert find, insbejondere dürfen Tonnen nicht 
aufrecht geftellt, müffen vielmehr gelegt und durch Holz- 
unterlagen unter Daar- oder Strobdeden gegen jede 
rollende Bewegung gefichert werben. 

$ 10. Sprengftoffe dürfen nicht mit Zündhütchen, 


Aündsrävnaraten oder fonftiaen Teicht entzündlichen oder 


ſelbſtentzündlichen Geginflänten zufammen verladen 
werden. 

Die im 6 2 Ziffer 2, 3, und 4 aufgeführten 
Stoffe dürfen nicht mit Pulver, Sprengjalpeter, brenn- 
barem Salpeter (6 2 Ziffer 1), Kartufchen, Petarden, 
Feuerwerfötörpern, Zündungen ($ 2 Ziffer 5) oder mit 
Patronen für Keuerwaffen (6 1b.) zuſammen verladen 
werben. 

$ 11. Zur Beförberung von Sprengfloffen die⸗ 
nende Fuhrwerke müflen fo dicht fchließende Wagens 
faften befigen, daß die Sprengftoffe nicht verftreut we. den 
fönnen. Eind die Wagenfaften oben offen, fo müſſen 
fie mit einem dichtichließenden, feuerficheren Plantuche 
(3. B. imprägnirter Leinewand) überfpannt fein. 

Auch die Vorder: und Hinterfeite der Fuhrwerke 
find mit demfelben Material zu ſchließen. 

Zum Sperren der Räder dürfen nur hölzerne Rad⸗ 
ſchuhe angewendet werden; bei Eisbahn ift eine eilerne 
Sperroorrichtung (Kräger) geftattet, fofern fie ganz vom 
Radſchuh bedeckt ift. 

Die Fuhrwerke müſſen als Warnungszeichen eine 
von weiten erkennbare, ſtets ausgeſpannt gehaltene 
ſchwarze Flagge mit einem weißen P führen. 

$ 12. Fuhrwerke, welche Eprengftoffe führen, 
dürfen niemals ohne Bewachung bleiben. 

Auf tenjelben darf Feuer oder offenes Licht nicht 
gehalten, Tabak nicht geraudt werden. Auc in der 
Nähe der Fuhrwerke ift dad Anzünden von euer oder 
Licht, Sowie das Tabadrauchen verboten. 

$ 13. Fuhrwerke, welde Sprengfoffe führen, 
därfen nur- ım Schritt fahren und von Fuhrwerken, 
jomie von NReitern nur im Schritt pafflrt werden. 

Defteht ein Transport aus mehreren Fuhrwerken, 
jo müſſen dieſe während der Fahrt eine Entfernung 
von mindeftens 50 Meter untereinander innehalten. 

6 14. Bei jedem Aufenthalt von mehr als einer 
halben Stunde ift eine Entfernung von mindeſtens 
300 Meter von Fabriken, Werfflätten und bewohnten 
Gebäuden einzuhalten. 

Die Ortspolizeikehörte darf, falls eine geeignete 
Hatteftelle in jolcher Entfernung nicht zu finden iſt, ge- 
ftatten, daß eine Halteftelle in einer geringeren, wenn 
aber nit ein anderer Schuß geboten if, mindeſtens 
200 Meter betragenden „Entfernung von Yahrifen, 
Werfftätten und bemohnten Gebäuten gemählt wird. 

Pei einem Aufenthalt von mehr ale einer halben 
Stunde in der Nähe von Ortichaften if überdies der 
Ortspolizeibehörde thunfichft fchleunig Anzeige zu er: 
ftatten; die Ortspolizeibehörde hat darauf die ihr noth- 
wendig ericheinenden Vorſichtsmaßregeln zu treffen. 

$ 15. Fuhrwerke, melde Sprengftoffe führen, 
müffen von Eifenbahnzügen oder geheizten Lokomotiven, 
Dampfmalzen, Dampfpflügen und ähnlichen Mafchinen 
möglichft weit entfernt bleiben. 

Neben der Eifenbahn herlaufende Wege, ſowie 
Wege, auf welden Dampfftraßenbahnen liegen, dürfen 
nur dann von folden Fuhrwerken befahren werben, 
menn Der PRefltimmunadart non Frachtfuhrmerf anf 


ANG 


a. zwiſchen den Pinnower und ranienburger Shteufen, | Auf Grund Les $ 239 Theil II. Tiret 11 te 
h. zwiſchen den Malzer und Zerpener Zchleufen, Allgemeinen Landrechts werten alle Diejenigen, melde 
ce. zwiſchen den Grafenbrüder und Schöpfurtber | dur dieſe Veränderung benadtbeifigt zu jein glauben, 

Schleuſen, bierdurch aufgefordert, etwaige Widerſprüche und En: 
d. zwriſchen den Eberswalder und Stecher Schſeuſen, ſchädigungsforderungen bie zum 2. Dezember biefe 
e. im Voßkanal von ſeiner Mündung aufwärts bie Jahres ſchriftlich beim Königlichen Polizei-Präſidim 


zur Biſchofswerder Schleuſe. | anzumelden. 
Potsdam, den 6. November 1895. Berlin, den 3. November 1893. 
Der Regierungs-Präſident. Der Polizei: Präfident. 
Bekanntmachung, betreffend bie Srhebung einer Abgabe am Bekanntmachung. 
Lierer See. 115. Unter ter Aufſchrift „Lunge und Hals” wir 


251. Der im 37, Stüd tes Amtshlattes von 1587 |neuerdinge in Zeirumgen vielfach ein früber unter den 


Seite 350 fi. zum Abdrud gelangte Bollwerk und m ,men „Somerianarbee” feılgebaltener Bruflthee alı 


Stüttegeldtarif der Ablage am Lieper See iſt bis zum Zeilmiüiel gegen Bruſt— und Halskrankheiten (Lungen 


30. September 1896 verlängert worden. ter ah ln 
tuberfuloje, Luftröbrenkatarrb, Aſthma, Huften, Heike: 
Poisdam, ben ober Er feit m. A.) von einem Agenten Ent Weidemann u 
er Regierungs Präfitent. Liebenburg am Harz angepriejen und in Päckchen von 


Nerdamerikaniſche Kenſular Agentur. u 50 Gramm Inhalt - - bet einem reellen Werthe ver 
252. Dem zum Konſular-Agenten der Vereinigten 5. 6 Pfennigen — zum Preiſe von 1 Marf verlauft 
Staaten von Nord-Amerika ernannten Herrn William | _ Tas Mittel, weldes angeblib aus einer nıru 


C. Dreher zu Guben iſt das Erequatur Namens dee Rußland vorkommenden Kmnöterichpflanze gewome 
Reiches ertbeilt worden. wird, beſtebt nad ſachverſtändiger Unterſuchimg ou 





Potsdam, den 7. November 1893. einfachem Vogelknöterich, der an allen Wegen ımb ct 
Der Regierungs-Präſident. ‚auch in weniger verkebrseichen fläbtifden Girafa 
Befanntmadung. zwiſchen den Pflaſterſteinen wächſt. Eine ſpezifiich 


253, Der Königlibe SHofgarten:Direftor Franz Heilwirkung bat das genannte Kram nicht. Soldei 
Vetter hierſelbſt ift am 11. Februar d. J. zum ftelf- wird zur Warnung für das Publikum bierdurd ke 
vertretenden Deihbauptmann des Golmer Dridwer- anne gemacht. 


bandes gemäblt, als folder ven mir beftätige und in Berlin, den 30. Oktober 103, 
öffentlicher Sigung des Deichamts vereidigt worden. | Der Polizei Präſident. 
Potsdam, den 4. November 1893. | Befanntmachungen des Neichs⸗Poſtamts. 
Der Regierungs-Präſident. | Reitpacketverichr mit Dritih-Wentral:Mfrita. - 
Belanntmachungen des 16. Ben jegt ab werten Poſtpackete ohne 





Königlichen Polizei: Präfidenten zu Berlin. |errbang abe im Gewicht bie 3 kenab Britiie: 
Befanntmadhuna Central-Afrika zur Beförderung zugelaſſen. Die 

‘19 y . Seren, r ıp ıpy ‘ 
betroffene die beabſichtigte Errechtung einer tarbeliiaen Trarrei in RPoſtvackete müſſen frankirt n erden. Ueber die Taren 
Sürweiten Berlins unter dem Namen der St. Benifatius-⸗Riarrei.˖ und Verſendungsbedingungen ertbeilen die Poſtalten aut 


MS« \ un . 
114. Nachdem der von tem Herrn Fürſibiſchof zu Verlangen Anefuntt, 


Breslau geſtellte Antrag auf Errichtung einer fütbotr- | Berlin W., 25. Okltober 1893. 

ſchen Pfarrei unter dem Namen der St. Bonifatius— Reiche Poſtamt, J. Abtheilung. 

Pfarrei eine Aenderung erfabren bar, bringe ich unter Befanntmachungen der Saiferlichen 
Aufbebung meiner Befannimadung vom 17. Zeprember Dber:Poftdireftion zu Berlin. 

diejes Jahres tie geplante Neubiltung einer Pfarrei Unkeiteilbare Einichreibbriefe. 

nachſtehend anderweit zur öffentlichen Kenntniß. 33. Rei ter Ober-Poſtdirektion in Berlin lagem 


Die St. Ponifarius- Pfarrei, zu deren Errideung folgende an den nücbezeichneren Tagen zur Po ge 
der Herr Fürſtbiſchof zu Breslau Die ſtaatliche Zu aebene Einſchreibbriefe: 
ſtimmung erbeten bat, jell, wie folge umgrenzt fein: ;A. Aufgeliefere ın Berlin mir Dem Peftir 
im Norden turd ten Schifffahrts-Kanal (Temvel: ' mungserte Berlin: 

bofer und MWarerloo-Ufer) von der Anhalter Babn An: Siemund von IS März 1893, E. Nor: 

bis zur Bärwaldſtraße; ‚mann ven 10, Aprit 1893, Cart Münftermanı 
im Meften turh tie Anbalter Babn von ber Weid:-:vom 12. Mai 1503, Otte Schmidt vom 15. Mai 

bildgrenze Bis zum Schifffahrte-Kanale; 1893, Kurt Nißle vom 22. Mai 1893, 4. Kloſe 
im Dften turh die Bärwaldſtraße ausſchließlich, vom 25. Mat 1593, Krau Krone vom 31. Mai 1893, 

welche bei St. Midael verbleibt, vom Schifffabris- Carl Knappe vom 2. Sum 18095, Mar Zimmer: 

Kanal ab bis zu den Kirdböfen; ‚mann vom 3. Juni 1203, Fräulein Wollmurb vom 
sn Zübden durch die Weihbildarenze der Stadt. 10, um 1803, Ita Eckert vom 16, Juni 1893, 

Zerlin, \Kelme Reumanı wm \8, u AR, 1 





457 


Sprengſtoffe feilhalten will, welche den Vorſchriften 
des Reichsgeſetzes vom 9. Juni 1884 unterliegen, 
bedarf dazu der polizeihen Erlaubnig gemäß $ 1 dieſes 
Geſetzes. 

Sprengpatronen dürfen von den Fabriken und 
Händlern und ihren Beauftragten nicht einzeln und 
loſe, ſondern nur in den nach $ 6 dafür vorgejchenen 
Bepältern abgegeben werden. Dieſe Behälter müljen 
mit der Jahreszahl der Abgabe aus der Fabrik und 
mit einer dur das Jahr der Abgabe fortlaufenden 
Nummer verjeben fein. Diefelbe Zahl und Nummer 
müffen auch an jeder in den Behältern verpadıen 
Eprengpatrone angebradht fein. Außertem muß an 
jeder Sprengpatrone der Name des Sprengftoffs, ſowie 
die Firma oder Marfe der Kabrif oder eine von der 
Sentratbehörde gebilligte und öffentlich befannt gemachte 
Bezeichnung der Fabrif angebracht fein. 

In dem gemäß $ 1 Abſatz 2 des Reichsgeſetzes 
vom 9. Juni 1884 zu führenden Regifter find Jahres— 
zahl und Nummer der gefauften und abgegebenen 
ES prengpatronen zu vermerfen. 

5 25. Wer fih mit der Anfertigung oder dem 
Berfaufe von Sprengfloffen befaßt, melde dem Reiche: 
gefeg vom 9. Juni 1884 nidyt unterliegen, iſt ver: 
pflichtet, über alle An- und Berfäufe dieſer Etoffe in 
Mengen von mehr als 1 Kilogramm ein Buch zu 
führen, welches den Namen der Verfäufer und ber Ab: 
nehmer, den Zeitpunft des Anfaufs und der Abgabe, 
die Mengen ver gefauften und abgegebenen Stoffe, ſo⸗ 
wie bei Sprengpatronen deren Jahreszahl und Nummer 
angiebt. Dieſes Buch iſt auf Verlangen der Polizei— 
behörde zur Einficht vorzulegen. Hinſichtlich der Buch- 
führung greifen im Uebrigen die auf Grund des Reichs— 
geieges vom 9. Juni 1834 erfafjenen Vorſchriften 
Platz. 

$ 26. Die Abgabe von Sprengſtoffen an Per: 
Jonen, von melden ein Mißbrauch derjelben zu be- 
fürchten ift, insbefontere an Perjonen unter 16 Jahren, 
ift verboten. Auf Epiehvaaren, welde ganz geringe 
Mengen von Sprengftoffen enthalten, findet dieſe Vor⸗ 
Ichrift feine Anwendung. 

Die Abgabe von Sprengftoffen, weldhe den Bor: 
Ihriften des Reichsgeſetzes vom 9. Juni 1884 unter- 
liegen, darf feitend der Fabrifen und Händler und 
ihrer Beauftragten nur an ſolche Perjonen erfolgen, 
welche nah den gemäß 6 2 diejed Geſetzes erlafjenen 
Anordnungen zum Befig von Sprengfoffen beredtigt 
find. Bei Staatswerfen, welche bejonderer Erlaubniß 
zum Befig von Sprengftoffen nicht betürfen, fann die 
Abgabe an folhe Perjonen erfolgen, weldye von der 
Berwaltung des Werks zu der Annahme ausdrücklich 
ermaͤchtigt ſind. | 

$ 27. Die Beraudgabung von Sprengftoffen, 
welche den Borjchriften des Reichsgeſetzes vom 9. Juni 
1884 unterliegen, an die in Bergwerken, Steinbrüchen, 
Bauten und gewerblichen Anlagen beichäftigten Berg- 
leute, Arbeiter u. |. mw. darf nur von denjenigen Be- 
triebsleitern, Beamten oder Auffehern bewirft werden, 


welche nadı den gemäß $ 2 diefes Geſetzes erlaflenen 
Anordnungen zum Befig von Sprengftoffen berechtigt 
find. Dieſe Perſonen find verpflichtet, über die Veraus⸗ 
gabung cin Bird zu führen, welched den Namen der 
Empfänger, den Jeitpunft der Verausgabung, die 
Menge der veraudgabten Stoffe, jowie bei Spreng- 
p.tronen bereri Jahreszahl und Nummer ($ 24 Abf. 2) 
angiebt. Bei Staatsmerfen, melde bejonderer Erlaub- 
niß zum Befis von Sprengftoffen nicht bedürfen, fann 
die Verausgabung von folchen Perjonen bewirkt werden, 
welche von der Verwaltung des Werfed zu der Veraus⸗ 
gabung ausdrücklich ermächtigt find. 

Die Leiter der Bergwerke, Steinbrüde, Bauten 
und gewerblichen Anlagen find verpflihtet, Maßregeln 
zu treffen, welche eine Verwendung der zum Berbraud 
im Betriebe verausgabten Eprengftoffe durch die Berg⸗ 
leute, Arbeiter u. |. m. zu anderen Zwecken aus— 
ſchließen. 

V. Beſtimmungen über die Lagerung von 
Sprengſtoffen. 

$ 28. Gerathen Sprengſtoffe auf ihrem Lager in 
einen Zuſtand, daß die weitere Lagerung bedenklich er- 
ſcheint, jo finden die Vorſchriften des $ 183 entiprechende 
Anwendung. 

$ 29. Wer mit Pulver, Sprengjalpeter, brenn: 
barem Ealpeter ($ 2 Ziffer 1), Feuerwerkskörpern und 
Zündplättden — amorces — ($ 2 Ziffer 5) Handel 
treibt; darf: 

1) im Kaufladen nit mehr ale 2%. Kilogramm, 
2) im Haufe augertem nicht mehr als 10 Kilogramm 
vorräthig halten. 

Auf Nachweis eines bejonderen Bedürfniſſes kann 
die Erhöhung des Vorraths unter 2 zeitweilig bis auf 
15 Kilogramm geftattet werben. 

Die Aufbewahrung muß in einem auf dem Dach⸗ 
boden (Speicher) belegenen, mit feinem Schornfteinrohre 
in Verbindung flehenden abgejonderten Raume erfolgen, 
welcher beftändig unter Verſchluß gehalten und mit 
Licht nicht betreten wird. Die Behälter müfjen den 
Beftimmungen im $ 6 Abjag 1 und 2 entiprechen und 
mit ftetd feft geichloffenen Dedeln verfehen fein. 

30. Perſonen, welche nicht unter die Beftimmung 
des 8 29 fallen, bedürfen für die Aufbewahrung von 


mehr ald 212 Kilogramm der dafelbft genannten 
Sprengftoffe der polizeilichen Erlaubniß. 
$ 31. Größere ald die im $ 29 angegebenen 


Mengen diejer Sprengftoffe find außerhalb der Ort- 
haften in bejonderen Magazinen aufzubewahren, von 
deren Sicherheit die Polizeibehörde fich überzeugt bat. 
Diefe Magazine müffen fih, wenn fie über Tage Tiegen, 
im Wirfungsbereiche jachgemäß audgeführter und unter 
Aufficht ſtehender Bligableiter befinden. 

Handelt ed fih um Magazine, melde zu einem 
der Auffiht der Bergbehörde unterflehenden Werfe ge- 
hören, jo hat die Polizeibehörde die Prüfung in Gemein- 
haft mit der Bergbehörde vorzunehmen. 

Es fann angeordnet werden, daß die Schlüffel zu 
biefen Magazinen in den Händen der Behörde bleiben. 








7 

5 32. Die Aufbewahrung der im 6 29 genannten 

Sprengfioffe an der Herflellungsftätte, ſowie an der 

Verbrauchsſtätte unterliegt den im $ 33. gegebenen 
Vorſchriften. 


$ 33. Die im 8 2 aufgeführten Sprengſtoffe 
dürfen — abgejeben von ten ım 6 29 vorgejehenen 
Ausnahmen — nur an der Herftellungsftätte oder an 


denjenigen Orten, wo fie innerhalb eines Beiriebed zur 
unmittelbaren Verwendung gelangen, ober in bejonteren 
Magazinen gelagert werben. 

Für die Lagerung an der Herfiellungsflätte find, 
in Ermangelung befonderer, bei Genehmigung ter An- 
lage gemäß $ 16 der Gewerbeordnung vorgeichriebener 
Bedingungen, die Weiſungen ber Ortspolizeibehörde zu 
beachten. 

Die Niederlagen an ter Verbrauchsſtaäͤtte, ſowie 
die befonderen Magazine bedürfen der polizeilichen Be: 
nehmigung und find nad den von ter Polizeibehörde 
zu ertbeilendeu Vorſchriften einzurichten. " 

Für ſolche Niederlagen oter Magazine, welde zu 
einem der Auffihi ter Bergbehörde unterftehenten 
Werfe gehören, triti diefe an Die Stelle der Polizei: 
behörde. 

Es kann angeordnet werden, daß die Schlüſſel zu 
den Niederlagen oder Magaz.nen in ten Händen ber 
Bebörde bleiben. 

$ 34. Andere als die im $ 2 aufgeführten, ind» 
befondere die im $ 3 genannten Sprengftoffe, dürfen 
nur an der Herftellungsftätie gelagert werten. 

Zu Verſuchszwecken fann die Lagerung neuer 
Sprengfioffe an anderen Orten von der Landespolizei- 
behoͤrde geftattet werden. 

VI. Strafbeftimmungen. 

$ 35. Zumiderhandlungen gegen vorflebende Vor: 
fchriften werden nach $ 367 NE 5 des GStrafgeleg: 
buchs beftraft ſoweit nicht härtere Strafen nad tem 
Neidiögefege vom 9. Juni 1884 vermirft find. 

Schlußbeſtimmung. 

$ 36. Weitergehende bergpolizeiliche Vorſchriften 
oder Anordnungen über die Verwendung von Epreng- 
offen beim Bergbau werden durch Die vorftehenten 
Beftimmungen nicht berührt. Auch be.ben internationale 
Abreden über ten Berfehr mir Eprengftoffen unberührt. 

$ 37. Diefe Poligeiverordnung tritt mit dem 
1. Aprit 1894 in Kraft, mit welchem Tage alle im 
Jahre 1879 und feitdem über den Verfehr mit Spreng- 
offen von ten Minflern des Innern und für Hantel 
und Gewerke, ten Regierunge:Präfidenten, Bezirfe- 
Regierungen und Lanbtrofieien erlafjenen Polizei- 
verordnungen unmwirffam werben. 

Berlin, den 19. Oftober 1893. 

Der Minifter des Innern. 
In Bertretung: Braunbehrens. 
Der Minifter für Handel und Generte. 
Im Auftrage: v. Wendt. 
C. 7343 


1 71g5iM- f. Ho. 
11. 12604 M. d. 9. 


AsſS 


Bekanntmachungen 
der Königlichen Regierung. 


Ausreihung der Zinsicheıne Reihe Il. zu den Schuldverichte: 
bungen der Preußischen fonfolidirten 4 gigen Staateanleihe von 1654 
20. Die Zinsiheıne Reihe I. N? 1 bis 20 zu 
den Schuldverichreikungen der Preußiſchen fonjolidirien 
4 %oigen Staatsanleihe von 18584 über die Zinfen für 
die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Dezeniber 1903 
nebſt den Anmeifungen zur Abbebung der folgenden Reibe 
werden vom 1. Tezember 1693 ab von der Kontrolle 
der Staatspapiere hierſelbſt, Dranienftrafe Nr. 92.44 
unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Aue- 
nahme der Sonn⸗ und Feſttage und der legten drei 
Geſchäftstage jeden Monats, ausgereicht werben. 

Die Zinsicheine können bei der Kontroffe ſelbſt ın 
Empfang genommen oder dur die Regierungs-Haupt⸗ 
faffen, ſowie in Kranffurt a. M. durch die Kreisfafic 
bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei ter 
Kontrolle jelbft wünſcht, hat derjelten perfönlih oter 
durch einen Beauftragten die zur Abbebung der neuen 
Reihe berechtigenden Zinsſcheinanweiſungen mit einem 
Berzeichniffe zu übergeben, zu welhem Sormulare ebenda 
und in Hamburg bei dem Kaiferlihen Poftamte Nr. 1 
unentgeltlih zu baben find. Genügt dem @inreicer 
eine numerirte Marke ald Empfangsbeideinigung, ie 
ift das Verzeichniß einfach, wünſcht er eine ausdrückliche 
Beidyeinigung, fo iſt ed Doppelt vorzulegen. In leßterem 
Falle erhalten die Einreiher das eine Eremplar, mit 
einer Empfangsbeſcheinigung verſehen, fofert zurüd. 
Die Marfe oder Empfangsbeſcheinigung ift bei der Aus— 
reichung der neuen Zinsſcheine zurüdzugeten. 

n riftwechfel kann die Kontrolle 
der Staatspapiere fib mit den Inhabern 
der Zinsfcheinanweifungen nicht einlaffen. 

Wer die Zinsfcheine durch eine der obengenannten 
Provinzialfaflen beziehen will, bat berjelben die An- 
weifungen mit einem doppelten Berzeichniß einzureichen. 
Tas eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbeichein:- 
gung verſehen, ſogleich zurüdgegeben und ift bei Aus- 
händigung der Zinsfcheine wieder abzuliefern. Kormulare 
zu dieſen Verzeichniſſen find bei den gedadten Pro— 
vinzialfafjen und den von den Königlichen Regierungen 
in den Amtsblättern zu bezeichnenden fonftigen Kaſſen 
unentgeltlich zu haben. 

Der Einreihung der Schultverfcreibungen bedart 
ed zur Erlangung der neuen Zinsfcheine nur dann, 
menn tie Zinefcheinammweifungen abhanden gefommen 
find; in diefem Falle find die Schuldvericreibungen 
an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der 
genannten Provinzialfaflen mittelft bejonderer Eingabe 
einzure:hen. Berlin, den 2. November 1893. 

Hauptverwaltung ber Staatsſchulden. 


Borftehende Befanntmachung wird mit dem Beinerfen 
veröffentlicht, daß Kormulare zu den Verzeichniſſen von 
unjerer Hauptkaſſe, den Königlichen Kreis- und Forſtkaſſen 
und den Königl. Haupt-Steuer-Aemtern bezogen werben 
fönnen. Potsdam, den 9. November 18593. 

Königliche Regierung. 





Amtsblatt. 


Betanntmachungen des Königlichen 
Negierungs⸗Präfidenten. 
254. Auf Grund des 8 100e. der Reichsgewerbe⸗ 
ordnung beftimme ich hiermit für den Bezirf der Huf- 
beichlag= und Wagenſchmiede⸗Innung zu Prenzlau: 

1) dag Streitigfeiten über den Antritt, die Fortfegung 
oder die Auflöfung bes Arbeitöverhältnifies, ſowie 
über die Aushändigung oder ben Inhalt des Ar- 
beitöbuches oder Zeugnifjes auf Anrufen eines ber 
freitenden Theile von ber zuftändigen Innungs⸗ 
behörde auch dann zu entiheiden find, wenn ber 
Arbeitgeber, obwohl er das in ter Innung ver- 
tretene Gewerbe betreibt und ſelbſt zur Aufnahme 
in bie Innung fähig fein würde, gleichwohl aber 
der Innung nicht angehört, 
daß die von der Innung erlaffenen Borjchriften 
über die Regelung des Lehrlingsverhältniſſes, ſowie 
über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge 
auch dann bindend find, wenn Deren Lehrherr zu 
den unter NE 1 bezeichneten Arbeiigebern gehört, 


daß Arbeitgeber der unter NS 1 bezeichneten Art 
vom 1. März 1894 ab Lehrlinge nit mehr an- 
nehmen dürfen. 


Die Lehrlinge folcher Gemerbetreibenden, welche 
der Innung nicht angehören, haben ſich hiernach 
fünftig einer Prüfung zu unterziehen, melde von 
einer Commiffion vorzunehmen ift, deren Mit- 
glieder zur Hälfte von der Innung, zur Hälfte 
von der Auffichtsbehörde berufen werden. 

Es wird dies mit dem Bemerfen zur öffent- 
lien Kenntniß gebracht, daß der Bezirk der Innung 
die Stadt Prenzlau und die Amtsbezirfe Lübbenow 
(mit Ausnahme von Güterberg, Carolinenthal und 
Fahrenholz), Jagow, Taſchenberg, Wilſikow, Brietzig 
(mit Ausnahme von Paſſendorf), Arendſee, Dedelow, 
Güſtow, Gollmitz, Sternhagen, Alexanderhof, Seelübbe, 


2) 


3 


Sa’ 


287. Ka 


AS8 


Baumgarten, Kleinow, Eickſtedt, Schmölln, Battin, 
Damerow, Brig, Schönfeld, Klockow bes Kreiſes 
Prenzlau und die Gemeinde Boigenhurg des Kreiſes 
Zemplin umfaßt. 
Potsdam, den 4. November 1893. 
Der Regierungs-Präftdent. 


Grmittelung des Ernteertrages. 


255: Wie felther, findet auch für 1893 eine Er: 
mittelung bed Ernteertrages flatt, melde durch uns 
mittelbare Anfrage bei den Berheiligten moͤglichſt zuver: 
läſſige Angaben über die 1-93 wirflid, geerntete Menge 
an Bodenerzeugniffen bejchaffen ſoll. 

Die Ermittelung wird in der Zeit vom 1. bie 
10. Februar 1894 vorgenommen werden. 

Dei der Wichtigfeit der Ermittelung erwarte ich, 
daß alljeitig eine bereitwillige Mitwirfung zur Be— 
Ihaffung der nöthigen Unterlagen erfolgen wird und 
daß indbejondere die Mitglieder der Tandmirthichaft: 
lihen Vereine, ſowie ale übrigen darum erjuchten 
Landwirthe und Ortseinwohner die etwa zu bildenden 
Schägungsfommilfionen unterftügen und für Die pünft: 
liche und zuverläfftge Ausfüllung der Erhebungsformulare 
mit beitragen. 

Potsdam, den 9. November 1893. 

Der Regierungs-Präfitent. 


Viehſeuchen. 

256. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen 
ſeuche unter dem Rindvieh des Koſſäthen Auguſt Wagner 
in Zehlendorf, unter den Schweinen des Viehmäſters 
Bellack in Friedrichsberg, Kreis Niederbarnim. 

Erloſchen iſt der Milzbrand in Groß-Kreutz, 
Kreis Zauch-Belzig. 

Potsdam, den 14. November 1893. 

Der Regierungd-Präftdent. 


bweifu 


des Monatsdurchſchnitte der gezahlten höchſten Tagespreiſe einfchrichtid 3% Aufſchlag im Monat Dftober 
1893 in den Dauptmarftorten des Negierunge-Begirfö Potsdam. 





— — 


Bran-J Lucken⸗ 


Prenz⸗ 


denburg wald Bote: I 
8* Beeslow für “ [Perle | dam n u Neu: I Schwentf Mittited 
E Es für | Bran- für berg für [für die h \ 
E Rreis |venburg | Kreis . Pots: | Kreife | Ruppin F für für 
koſteten Kreis g für pam . 
= Bees: | MP | Süter: | greis I und | Prem für Kreis | Kreis Bemerfungen 
x je 50 Kreis ’ Kreis I Anger: | DR: Ian 
E fo: | wen: | de: | Wen: [Kreis | lau |. 5 
5 | Kilogramm. SFtorkow. havel-vLucken⸗ Prignip. Zaucd: | und Nuppin. | münbe. | Prignie. 
& land. | walde. Belzig. Templin. 
M.Pf. IM BEIM. PfM. Pf.IM. PfIM. BMI Pr FM. Br. M.Pf. 
| Bür die Kreiſe Cberbarnım, 
ld 35333434 Sulds [sn [ar erinnere 
. — — un eltow ſowie für Stadı 
3. J Richtſtroh 262 2197 2804 21891 2193 315 210 2184 216 San n gi! Berlin ale 
anptmarkter 





Potsdam, den 11. November 1893. 


Der Regierungs-Präfident. 





A60 


288. Rachweiſ ung der Markt⸗ ꝛe. 

























































J Getreide Uebrige Markt-— 
8 — 
= Es foften je 100 Kilogramm Es 
— ẽ — Rindfleiſch 
* Namen der Städte a ‘z 218 & — 
elslelzj:|8l8[8]J8]: |. 18:8 
3 s5s)16 81315161515836513868* 
M. Dr |R. RIR. Br. Br. |M. Br [R. Fram. Br. |. Br. Pr fe. pr R. Br | Bl Br 
Angermünde „[alzalı 1|74j13]25[15130)25:50[23|50/36—| 275 1125] 1.15 
Beeskow ——112/205—|—17/—]25;—R8|—145:—] 2/91 1120 1 — 
Bernau 14/32112/41416/46417| 171321 —35|—155|—[ 5113 1139] 1:10 
Brandenburg 14/4211253514179117110127°—27|— 145 — | 3|23 1136) 1j16 
Dahme 15/29412)05114|28117|— 130 —40\— 150 — | 31 — 11—1— 90 
Eberswalde 14/4641 2]56116[335161971723—[23[—[29|— | 3/22 1408 1,30 
Havelberg 14/0851 1188114|— 115197129 —33|— 471505 3106 11208 11— 
Jüterbog 145011285115 -I18 125—]22)88[3725] 409 120 1 - 
Luckenwalde 14241247113 57]16 35138 —B8|—140/—| 3/40 1120| 1:20 
Derleberg 14/35}12|23[12)95116/591301—140|—150/—| 3/63 11505 1520 
Potsdam —— 12/72 /—117123129125f29125142|501 3/61 1139] 1,25 
Prenzlau 13/90512/05513|9211 5191127 — 126 — 40 —} 3/69 1/3054 110 
Pritzwalk 1456112 0611530115 69119 -26- 30 4 267 140 120 
Rathenow 14481236113 -116 13130 4 -145 284 1140| 120 
Neu⸗Ruppin 16124711460 169235 — 135 — 50'—1 2/95 1135] 1 15 
Schwedt 14/6441 3/08114/—|17113526/6653112543750] 2/81 1/40] 1:20 
Spandau 14/4011 216511412511775135/—R8| -44 361 1551 1,15 
Strausberg 14|76412162117)—}18,46522/— 33) 36 3 43 11401 1 10 
Teltow 13/3011 1185]16|10516 60127) —1301—150/— I 4175 1/45] 1,15 
Templin 14|—112)—}14—[15)50[30 —[30|—150.— 1 1150 1120| 11— 
Treuenbriegen 141951121431 4 — 116 —I— —I— 1 — 3163 1120] 1°— 
Wittftod 1448112 03114 -15 03116 —[30)— 9 283 1201 
Wriezen a. O. 1396112 13114 61115 60126 575136 25 113 






Potsdam, den 11. November 1893. 


Belobigung für Rettung aus Lebensgefahr. 
259. Der Schüler Richard Schindler zu Berlin‘ 
hat am 10, Auguft d. 3. den Knaben Paul Kopie, 


Ertrinfens in der Babeanftalt zu Treptow gerettet. 


Durdiepnitt |1443112321]14155]16,58 









Allgemeine Befimmungen. 

Die Eıfenbahnreifenden und das fonftige 
Publikum müſſen den allgemeinen Anordnungen nad- 
Sohn der Wittwe Lohje zu Berlin, vom Tode des |fommen, welche von der Bahnverwaltung behufs Auf- 


$ 1. 


vedhterhaltung der Ordnung innerhalb des Bahngebiets 


Diefe von Muth und Entſchloſſenheit zeugende |und bei der Beförderung von Perfonen und Sachen 


That des Schindler bringe ich hiermit belobigend zur 
allgemeinen Kenntniß. 
Potsdam, den 10. November 1893. 
Der Regierungd-Präfident. 
Holigel,:Berorbnung 
betreffend den Verkehr auf der Etrausberger Kleinbahn. 
260. Auf Grund des $ 137 des Geſetzes über die 


getroffen werden, und haben den dienftliden Anord— 
nungen der in Uniform befindlichen oder mit einem 
Dienftabzeichen oder einem fonftigen Ausweis über ihre 
amtlihe Eigenſchaft verjehenen Bahnpolizeibeamten 
Folge zu Teiften. 

Betreten der Bahnanlagen und ber Stationen, 
Bahnbeſchädigungen und Berriebsförungen, 


allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (®.:|fowie Berhalten der Reifenden beim Ein- und 


S. S. 195 ff.) und in Gemäßheit der 88 6, 12 und 
15 des Geſetzes über die Polizei-Bermaltung vom 
11. März 1850 (G.⸗S. S. 265) wird im Einverftänd- 
nig mit der Eiſenbahnbehörde und unter Zuftimmung 
des Bezirfdausichuffes für den Verkehr auf der Straug- 
er Kleinbahn folgende Polizei⸗Verordnung erlafjen. 


Ausſteigen und während der Fahrt. 


$ 2. 

1) Das Betreten der Bahn, der zur Bahn gehörigen 
Böfchungen, Damme, Gräben, Brüden und Jonftigen 
Anlagen ift ohne Erlaubnißfarte nur den Auf- 
fihtsbehörden und deren Vertretern, den in ber 








461 


m... 2. m... ML... ano 





2 


3 
4 


) 





Ausübung ihres Dienftes befindlichen Beamten der 
Staatdanmwaltfchaften, den Forſtſchutz⸗ und Polizei- 
Beamten, ben zur Wahrnehmung des Zoll, Steuer- 
oder Telegraphendienftes innerhalb des Bahn: 
jebiets berufenen Beamten, fowie den zu Be— 
ſichtigungen dienftlich entjendeten beutichen Offizieren 
geftattet. Die bezeichneten Perfonen haben, fofern 
fie nit durch ihre Uniform fenntlid find, ſich 
durch eine Beſcheinigung ihrer vorgefegten Dienft- 
behörbe auf Erfordern auszuweifen. 

Das Publitum darf die Bahn nur an dem zu 
Uebergängen beſtimmten Stellen betreten und zwar 
nur fo Tange, als fi fein Zug nähert. 

In allen Fällen ift jeder unnöthige Verzug zu ver⸗ 
meiden. 

Für das Betreten der Bahn und der dazu ger 
börigen Anlagen, foweit dieſelben nicht zugleich 
ald Weg dienen, durch Bieh, bleibt derjenige ver- 
antwortlich, weichem die Aufficht über daſſelbe 
obliegt. 





5) Sobald fih ein Zug nähert, müſſen Fuhrwerfe, 
Neiter, Fußgänger, Treiber von Vieh und Lafts 
tieren in angemeffener Enıfernung von der Bahn, 
und zwar, fofern Warnungstafeln vorhanden find, 
an biefen halten, beziehungsweife die Bahn ſchnell 
räumen. 

6) Jere Beihädigung der Bahn und der dazu ge 
hörigen Anlagen mit Einfhluß ber Telegraphen, 
ſowie der Betriebsmittel nebft Zubehör, ingleichen 
das Auflegen von Steinen, Holz und fonftigen 
Saden auf das Planum, oder das Anbringen 
fonftiger Fahrthinderniſſe if verboten, ebenjo die 
Erregung falſchen Alarms, die Nahahmung von 
Signalen, die Verftellung von Ausweichevorrich- 
tungen und überhaupt die Vornahme aller ben 
Betrieb flörenden Handlungen. 

7) Solange ein Zug fih in Bewegung befindet, iſt 
das Ein- und Ausfteigen und der Verſuch dazu, 
ſowie da eigenmächtige Deffnen der an den Lang⸗ 
feiten der Wagen befindlichen Thüren verboten 


Pe 7 


A162 
8) Es if unterjagt, Gegenftände, durch melche Wer: ; Berliner und Charlottenburger Preije im Monat Dftober 15%. 


fonen oder Saden beichädigt 
während der Fahrt aud dem Wagen zu werfen. 
9) Feuergefährliche, ſowie andere Gegenftände, die 
auf irgend eine Weile Schaden verurjadhen fünnen, 
insbefondere geladene Gewehre, Schießpulver, 
leicht entzündliche Stoffe und dergleichen, find von 
der Mitnahme ausgeichloffen. 
Die Eitenbahnbedienfteten find berechtigt, fich 
von der Befchaffenheit der mitgenommenen Gegen- 
ftände zu überzeugen. 
Jägern und im öffentlichen Dienſte ftehenden 
Perfonen ift die Mitführung von Hanbmunition 
geftattet. 
$ 3.  Uebertretungen dieſer Polizei-Berorbnung 
werden, ſoweit nicht fonftige meitergehende Straf: 
beffimmungen Plag greifen, mit einer Geldftrafe bis zu 
60 M. oder im Unvermögengfalle mit entiprechender 
Haft geahndet. 

8 4. Dieje Polizei-VBerordnung tritt mit ihrer 
Berfündigung in Kraft. 

Potsdam, den 13. November 1893. 

- Der Regierungs-Präftdent. 
Graf Hue de Grais. 


Bekanntmachungen des 
Königlichen PolizeisPräfidenten zu Berlin. 
Bekanntmachung, 


betreffend die beabfichtigte Errichtung einer katholiſchen Pfarrei im 
Südweſten Berlins unter dem Namen der St. Bonifatius Pfarrei. 


116. Nachdem der von dem Herrn Fürftbifchof zu 

Breslau geftellte Antrag auf Errichtung einer fatholi- 

fhen Pfarrei unter dem Namen der St. Bonifatiug: 

Pfarrei eine Aenderung erfahren hat, bringe ich unter 

Aufhebung meiner Befanntmahung vom 17. September 

dieſes Jahres die geplante Neubildung einer Pfarrei 

nachſtehend anderweit zur öffentlichen Kenntniß. 

Die St. Bonifatius-Pfarrei, zu deren Errichtung 
der Herr Fürſtbiſchof zu Breslau die flaatlihe Zus 
ſtimmung erbeten bat, ſoll, wie folgt umgrenzt fein: 
im Morden durh den Schifffahrts-Kanal (Tempel: 

bofer und Waterloo-Ufer) von der Anhalter Bahn 

bis zur Bärwaldſtraße; 

im Weiten turd die Anhalter Bahn von ber Weid- 
bildgrenze bis zum Schifffahrts-Kanale; 

im Oſien durh die Bärwaldſtraße ausſchließlich, 
welde bei St. Michael verbleibt, vom Schifffahrts⸗ 
Kanal ab big zu den Kirchhöfen; 

im Süden durch die Weichbildgrenge der Stadt 
Berlin. 
Auf Grund des $ 239 Theil IL. Titel 11 des 

Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, melde 

durch diefe Veränderung benachtheiligt zu fein glauben, 

hierdurch aufgefordert, etwaige Widerſprüche und Ent- 
ſchädigungsforderungen bis zum 2. Dezember diefes 

Jahres ſchriftlich beim Königlichen Polizei-Prafidium 

anzumelden. 

Berlin, den 3. November 1893. 

Der Polizei-Präftdent. 


werden können, 117. 


A. Engros-Marktpreiſe 
im Monatsdurchſchnitt. 


‚Sn Berlin: 
für 100 Klgr. Weizen — 14. Marf Ar Sr. 


. 8 ⸗ do. (mittel) 14 ⸗ 

EZ bo. (gering) 1 -= 80 

= = = Roggen (gut) 1! = 

GE Ze do. (mittel) 1! = 4 

EZ bo. (gering) il? =- 0 

= =: = Gerfte (gut) 18 - il 

⸗—— 2 do. (mittel) 16 = €: 

——⸗ 2 do. (gering) 4 = 9 : 

= =: = Hafer (gut) i8 = 35 

Ze Be bo. (mittel) 17. 19 

—⸗2 do. (gering) 16 = 05 

= =: = rbien (gut) 19 = 50 

Ze bo. (mittel) 8 = 43 

——⸗ do. (gering) 17 = 36 

= =: = Rideftroh 6 = 3 

. 2: =: Heu =: 9: 
Monats-Durchſchnitt der höchſten Berliner 


Tagespreife einfchlieglich 5% Wuffchlag 
für 50 Klgr. 


Hafer Stroh Heu 
im Monat Oftober 9,92 Mt., 3,50 Mt., 4,92 Mi. 
B. Detail-Marftpreije 
im Monatsdurchſchnitt. 
1) In Berlin: 


für 100 Klgr. Erbjen (gelbe z. Kochen) 32 Mark — Pi, 
= = =  Gpeijebohnen (weiße) 5 = — ⸗ 
= = WULinſen 55 ⸗ — 
.- 2: = Kartoffeln 5 = 10 : 
« 1 Ktgr. Rinpfleiih v. d. Keule 1 = 39 
1 - -  (Baudfeiih) 1» 10 > 
:= 1 :  Schmeinefleic 1: 38 
:- 1 = Kalbfleii 1 = 27 > 
«1 = Hammelfleifc 1 = 2% 
:» 1 = Sped (geräuchert) 1 = 60 
= 1 =  Cpbutter I =: 52 > 
- 60 Stüd Eier 3 = 7 


2) In Charlottenburg: 


für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Koden) 35 Mark — Pl. 

- = e Gpeijebohnen (weiße) 5 = — ⸗ 
- =: =  Sınien 50 ⸗ — ⸗ 
= 2 = Kartoffeln A = 33 ⸗ 
« 1 Klgr. Rindfleifh v. d. Reue 1 = 40 > 
:1 = ⸗ (Bauchfleiſch) J⸗10 > 
—1Schweinefleiſch 1 = 50 ⸗ 
«= 1 = Kalbfleii 1 = 40 : 
- 1 = Hammelfleijc 1 = W.: 
- 1 s  Sped (geräudert) Il = 60 - 
«= 1 =  GEfbutter 2 = 4 ⸗ 
. 60 Stüd Eier 4 = 3) 


C. Ladenpreiſe in den legten Tagen 
bes Monats Dftober 1893: 
1) In Berlin: 


für 1 Klgr. Weizenmehl NE 1 30 Ps, 

















A63 


für 1 Klgr. Roggenmeht N7 1 
= $ = Gerſtengraupe 0 = 
- 1 = Gerftengrüge 38 ⸗ 
- 1. =  Bucdhmweizengrüge 40 ⸗ 
:- 1 =- Bire 40 = 
= 1 = Neid (Iava) 5 = 
= 1 = Tavarkaffee (mittler) 2 Marf 70 ⸗ 

1 : ⸗ (gelb in 
gebr. Bohnen) 3⸗71⸗ 
21 = Speiſeſalz 20 ⸗ 
«= 1 = Scmeinefchmalz(hiefiges) 1 - 60 =: 
2) In Charlottenburg: 
für 1 Klgr. Weizenmehl NF 1 34 Pf., 
: 1 ⸗ Roggenmehl M 1 30 ⸗ 
- 1 = _Gerftengraupe 48 = 
: 7 Gerſtengrütze 40 ⸗ 
= 1 = Buchmweigengrüge 45 = 
- 41 = Bire 45 ⸗ 
= 1 = Reis (Java) AT = 
-e 1 = avasKaffee (mittler) 2 Marf 55 = 
- I = Tavaskaffee (gelb in 


gebr. Bohnen 3 = 12 = 
1 =  Speiefalz 20 

1 = Schmeinefchmalz (Diefige®) 1 = 30 > 
Berlin, den 7. November 1893. 

Königlihes Polizei-Prafidium. Erſte Abtheilung. 

Befanntmadhung. 

118. Zur Ausbildung von Turnlehrerinnen wird 

audy im Jahre 1894 ein etwa drei Monate mwährenter 

Kurfus in der Königliden Turnlehrer-Bildungsanſtalt 

in Berlin abgehalten werten. 

Termin zur Eröffnung deffelben ift auf Dienflag 
den 3. April k. 8. anberaumt worden. 

Meldungen der in einem Lehramte flehenden Be⸗ 
werberinnen find bei der vorgelegten Dienftbehörbe 
\päteftens biS zum 18. Sanuar k. J., Meldungen 
anderer Bewerberinnen bei derjenigen Königlichen Re- 
gierung, in deren Bezirk die Berreffende wohnt, 
ebenfallg bis zum 15. Jannar k. J. anzubringen. 

Die in Berlin wohnenden, in keinem Lehramte 
ſtehenden Bewerberinnen haben ihre Meldungen bei dem 
Koͤniglichen Polizei-Präſidium hierſelbſt ebenfalls bis 
zum 15. Januar k. J. anzubringen. 

Den Meldungen find die in NE A der Aufnahme: 
befiimmungen Vom 24. November 1884 bezeichneten 
Schriftffüde gebeftet beizufügen. 

Berlin, den 18. Dftober 1893. 

Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts- und Mebdi- 
. zinal-Angelegenbeiten. , 


1 


W 


* 

Borftehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen 
Kennmiß gebradt. 

Berlin, den 3. November 1893. 

Der Polizei-Präfident. 
Befanntmadung. 

119. Der zu London Homerton unter der Firma 
„Ihe British Xylonite Company Limited‘ beftehen- 
den Aftienaeiellihaft it vom Herrn Minifter für Handel 


30 Pf.,]und Gewerbe am 21. September 1893 die Erlaubniß 


zum Gefchäftsbetriebe in Preußen ertheilt worden. 
Nachſtehend bringe ich dieſe Erlaubniß ſowie einen 
Auszug aus dem Geſellſchaftsvertrag und den Statuten 
der Geſellſchaft zur oͤffentlichen Kenntniß. 
Berlin, den 30. Oktober 1893. 
Der Polizei⸗Präſident. 
Freiherr von Richthofen. 


* 

Der zu London Homerton unter der Firma „The 
British Xylonite Company Limited‘ befiehenden 
Aftiengejellihaft wird die Erlauknig zum Geſchäfts⸗ 
betriebe in Preußen auf Grund des 8 18 der Gewerbes 
ordnung vom 17. Januar 1845 in der Faffung des 
Geſetzes vom 22. Juni 1861 ($ 12 der Gewerbeorb- 
nung vom 21. Juni 1869) hiermit unter folgenden 
Bedingungen ertheilt: 

1) Die Erlaubnig und ein von dem Königlichen 
PolizeisPräfidenten zu Berlin feftzuftellender Aus⸗ 
zug des Statutd und etwaige Aenderungen ber in 
biefem Auszuge enthaltenen Beftimmungen find 
auf Koften der Gefellihaft in dem Amtsblatte der 
Königlihen Regierung zu Potsdam und der 
Stadt Berlin in Deuticher Ueberfegung zu öffent- 
licher Kenntniß zu bringen. 

Für jete Aenderung oder Ergänzung des Statuts 
it die Zufimmung des Königlich Preußiſchen 
Minifters für Handel und Gewerbe zu ermwirfen. 

In allen Proſpekten und Befanntmachungen der 
Geſellſchaft iſt als Gejellihaftsvermögen und 
Grundkapital nur das wirklich gezeichnete Actien⸗ 
kapital aufzuführen. 

Die Geſellſchaft iſt verpflichtet, in Berlin eine 
Zweigniederlaſſung mit einem Geſchäftslokale und 
einem dort anſäſſigen General-Bevollmächtigten zu 
begründen und von dieſem Orte aus regelmäßig 
ihre Verträge mit Preußiſchen Unterthanen abzu⸗ 
ſchließen, ſowie auch wegen aller aus ihren Ge— 
ſchäften mit ſolchen entſtehenden Verbindlichkeiten 
bei den Gerichten jenes Orts als Beklagte Recht 
zu nehmen. 

Dem Königlichen Polizei-Präſidenten zu Berlin 
iR in den erſten vier Monaten jedes Geſchäftsſjahrs 

a. derallgemeine Rechnungsabſchluß der Gejellichaft, 
b. ein befonderer Rechnungsabſchluß ter Preußiichen 

Geichäftsniederlaffung, in welder das in 

Preußen befindfide Vermögen abgejondert 

von dem übrigen Vermögen nachzuweiſen ift, 

einzureichen. 

Dem genannten Königlichen Polizei-Prä- 
fiventen bleibt vorbehalten, nähere Grundfäge für 
die Aufſtellung des bejonderen Rechnungsabſchluſſes 
feftzufegen und nähere Erläuterungen über Die 
darin aufzunehmenden Eintragungen zu verlangen. 
Der General-Bevollmächtigte bat fih auf Erfordern 
des Königlichen Poligei-Präftdenten zu Berlin zum 
Bortheile ſämmtlicher Preußiichen Gläubiger der 
Beiellichatt wenkäekäde. ——————— 


2) 


3 


St 


4) 


5) 


6) 





A6A 


unter Stellung zulänglicher Sicherheit zu ver- 
pflihten, für die Richtigkeit des eingereichten be- 
ſonderen Rechnungsabſchluſſes einzuftehen. 

Die Erlaubniß kann zu jeber- Zeit und ohne daß 
ed der Angabe von Gründen bedarf, nah dem 
Ermeſſen der Königlich Preußischen Staats⸗ 
rvegierung zurüdgenommen und für erlojchen 
erflärt werden. 

Die Befugnig zum Ermerbe von Brundeigenthum 
in Preußen wird nidt Schon durch Diele 
Erlaubniß, fondern erft durch beſondere, in jedem 
. einzelnen Falle nachzuſuchende landesherrliche Er- 
laubniß erlangt. 

Berlin, den 21. September 1893. 


(Siegel.) 
Der Minifter für Handel und Gewerbe. 
Im Auftrage 
gez. von Wendt. 
Erlaubniß zum Gefchäftsbetriebe in Preußen für 
die zu London Homerton unter der Firma ',The 
British Xylonite Company Limited“ beftehende 
Altiengeſellſchaft. A. 3740. 
. * 
Huszug. Eu 
Gefellfchaftsgefege von 1862 und 1867 
Actiengeſellſchaft. | 
Geſellſchaftsvertrag | 
der British Xylonite Company Limited. 
1) Der Name der Gefellichaft iſt die British 
Xylonite Company Limited. 
2) Der eingetragene Geſchäftsſitz der Geſellſchaft 
fol in England belegen’ fein. 
3) Die Zwecke, für welche die Geſellſchaft begründet 
wird, find: 
die Annahme und Infraftjegung eines am 11. Juni 
1877 getroffenen Abfommeng, welches unter anderm 
den Kauf des bisher von den Herren Daniel Spill 
Co. zu Homerton, Middlesex High Street be- 
triebenen Fabrikationsgeſchäfts von Ivorid und Xylonit, 
mit den Baulichfeiten und Grundſtücken, auf melden 
das Geſchäft betrieben wird ſowie dem Inventar, 
dem Waarenlager, den in gedachtem Geſchäft be- 
nutzten Effecten und Vermoͤgenstheilen jowie dem 
Geſchäftintereſſe und den verichiedenen in dem Ber- 
trage erwähnten Patenten und den Berkefferungen 
daran vorfieht; 
ber Fortbetrieb des gedachten Geſchäfts in bisheriger 
Weiſe jowie allgemein bie Fabrifation und Herftellung 
ſowie die Berwendung und der Verfauf von Xylodine 
und feiner Zufammenfegungen; 
bie Fabrikation und der Berfauf von allen Artifeln, 
welche aus Ivorid, Xylonit oder einer andern 
Miſchung von Xylodine oder einem ähnlichen Material 
oder einer Ähnlichen Zufammenftellung hergeſtellt 
werben, gleidhgiltig, ob Dies bereits bekannt oder erft 
Ipäter entdedt wird; 
ber Erwerb von englijchen oder ausländischen Pa— 
tenten, Patentrechten, Licenzen, Privilegien ober Be⸗ 


7 


Nut 


8) 


* 


fugniffen mit Bezug cuf Erfindungen, welche der Ge- 
ſellſchaft nügfich fein mögen; 

der Kauf, die Uebernahme oder Pacht oder fonflige 

Ermerb von Ländereien, Grundeigenthum, Baulich⸗ 
feiten, Fabrifen oder Beſitzthum für irgend einen der 
Geſellſchaftszwecke; 

die Errichtung und der Bau von Gebäuden, Fa⸗ 

brifen und Mafchinenanlagen; 

der Kauf oder fonftige Erwerb von andern Befis- 

thümern, Rechten und Anrediten für den einen ober 
andern der vorgedachten Zwecke; 

ber Berfauf, die Verpachtung oder fonftige Ver⸗ 

fügung über die Geſammtheit oder einen Theil des 
Grundeigenthums, der Fabriken, Patente und Befig- 
thümer der Geſellſchaft; 
die Fuſion, der Kauf oder fonftige Ermerf® des 
Geſchäfts oder von Geſchäftsantheilen und Anrechten 
an andren Gejellichaften, die für Gelchäfte ähnlicher 
Art wie die der Gejellichaft begründet find oder be⸗ 
trieben werden; 
die Aufnahme von Geldern gegen VBerbypothecirung 
bes Beſitzthums und der Unternehmungen der Geſell⸗ 
ichaft oder eines Theile derjelben, die Ausgabe von 
Schufdverfchreibungen, Obligationen, Ausſtellung von 
eignen und gezogenen Wedfeln fowie Eingehung 
andermeiter Verbindlichkeiten oder Pfandbeftellungen 
ſeitens der Geſellſchaft zur Aufnahme von Geldern; 

allgemein die Bornahme aller.andren Saden, welche 
zur Erreichung fämmtlicher oder einzelner Zwecke, Die 
vorſtehend erwähnt find, dienlich find oder damit ın 
Verbindung ftehen. 

4) Die Berbindlichfeit der Actionäre iſt eine be- 
ſchränkte. 

5) Das Gejellihafsfapital beträgt Lſtr. 50000, 
eingetheift in 4000 Prioritätsactien a Ltr. 10 und 1000 
nachſtehenden Actien a Lſtr. 10. 

Anhang zu dem Geſellſchaftsvertrag. 

Durd einen am 8. März 1881 gefaßten Beſchluß 
wurde das Kapital der Geſellſchaft auf Ltr. 60000 
erhöht und zwar wurden 1000 Prioritätsaction a Lſtr. 10 


zugefügt. 
Protokoll 
genehmigt durch Beſchluß der Chancery Abtheilung 
des Oberen Gerichtshofs vom 1. Dezember 1882 ab- 
gefaßt in Sadyen betreffend die Actiengefellichaftsgejege 
von 1862 bis 1880 und zwar jperiel in Saden be- 
treffend die British Xylonite Company Limited, durd 
welchen die Herabjegung des Gejellichaftsfapitale von 
er. 60000 auf Ffir. 30000 beftätigt wurde und weldyer 
am 18. Dezember 1882 auf der Actiengejellichafte- 
regiftratur eingetragen murde: 
„Das Kapital der Gefellichaft beträgt Lſtr. 30000, 
eingetheilt in 5000 Prioritätsactien a Lſtr. 5 und 
1000 nachgeſetzten Actien a Lſtr. 5. 3749 dieſer 
Prioritätsactien, und 402 diefer nachgefeßten Actien 
ſollen als voll eingezahlt erachtet werden; der Reſt 
von 1251 Priorifätsactien und 598 nadıgejepten 
Actien ift noch nicht ausgegeben.” 








A465 | 


Durch Sperialbeihluß vom 21. Juni 1887, bes 
fätigt am 7. Juli 1687, wurde dus Kapital ber Ges 
ſellſchaft auf Lſtr. 100000 erhöht und zwar durch Creirung 
von 14000 neuen Actien a Pfr. 5, die nad dem je- 
weiligen Belieben der Direstoren ald Vorzugs- oder 
nachftehende Actien auszugeben find. 





Berbeijerte Statuten 
ber British Xylonite Company Limited. 
Einleitung ı. 
Dividende anf Porzugsactien. 

7) Vorzugs⸗ und nachſtehende Actien. 

Die Inhaber von Vorzugsactien follen befugt fen, 
von den Gewinnen der Geſellſchaft als erſten Anſpruch 
eine Borzugsdividende von 9% fjährlih auf den je- 
weilig eingezahlten Betrag der von ihnen innegehaltenen 
Borzugsactien in Empfang zu nehmen. Sie haben dag 
Recht, den Gewinn fpäterer Jahre in Anſpruch zu 
nehmen, um einen Ausfall in den Dividenden ber voran- 
gehenden Jahre auszugleichen. 

Dividende auf nachſtehende Actien. 

8) Die Inhaber von nachſtehenden Actien jollen 
berechtigt fein, aus den Gewinner der Gelellichaft ale 
einen zweitfiebenden Anſpruch eine Dividende von 5% 
jährlich auf den eingezahlten Betrag der von ihnen inne- 
gehaltenen nachſtehenden Actien in Empfang zu nehmen. 
Sie haben jedoch nicht das Recht die Gewinne fpäterer 
Jahre ın Anjpruc zu nehmen, um einen Ausfall in den 
Dividenden der früheren Jahre auf dieſe Actien aus 
zugleichen, 

Ueberichießender Gewinn. 

9) Der überſchießende Gewinn foll unter die 
Actionäre nad Berhältniß des Nominalbetrages des von 
ihnen innegehaltenen Kapitals vertheilt werden. 

Certificate. 
Bertificate. 

10) Die Eertificate einggiengener Actien oder Ka⸗ 
pitalantheile ſollen unter dem Siegel der Gejellichaft 
ausgeſtellt und von zwei Directoren gezeichnet und dem 
Serretair oder einer andren von den Directoren beftelften 
Perſon gegengezeichnet werden. 

Anſpruch auf Bertificate. 

11) Jeder Actionär hat Anſpruch auf ein Eertificat 
für alfe feine eingetragenen Actien oder Kapitalantheile 
oder auf verjchiedene Gertificate ein fedes über einen 
Theil der Actien oder Antheile. Jedes Actiencertificat 
jo die Nummer reſp. die Nummern der Actien, be: 
zügiich deſſen oder derer es ausgeftellt iſt ſowie den 
darauf bezahlten Betrag angeben. 

Nahforderungen. 
Nachforderungen. 

15) Die Directoren können von Zeit zu Zeit an 
die Inhaber von eingetragenen Actien bezüglich der 
darauf unbezahlt gebliebenen Beträge Nachforderungen 
ſtellen und die betreffenden Actionäre haben den Betrag 
der auf ſeine Actien entfallenden Nachforderungen an 
diefenige.Perfon und zu den Zeiten und an den Orten, 
bie die Directoren dazu beflimmen zu bezahlen. Minde- 
ſtens 21 Tage vorher muß eine Benachrichtigung, in 


der Zeit und Ort der Zahlung fowie die Perſon an bie 
die Zahlung zu erfolgen bat, anzugeben find, erfolgen. 
Haftbarfeit gemeinfchaftlicher Inhaber. 

16) Wenn verichiedene Perjonen gemeinfchaftlide 
Inhaber einer Actie find, jo tollen fie alle für einen 
und einer für alle für die Zahlung der darauf erfolgenden 
Nachforderungen verantwortlich fein. 

Wann gilt eine Nachforderung als erfolgt. 

17) Eine Nachforderung ſoll als erfolgt gelten, 
wenn der Beſchluß der Directoren, ber die Nachforde⸗ 
rung anordnet, erlaſſen wird. 

Zinfen auf unbezahlte Nachforberungsbeträge. 

19) Jeder Actionär ſoll verpflichtet fein, Zinſen auf 
die unberidytigten Nachforderungsbeträge von dem zur 
Zahlung berjelben beflimmten Tage ab zu zahlen und 
jwar zu dem von den Directoren bei Erhebung der 
Nachforderung beftimmten Zinsſatze, welcher 10 °/, jähr- 
lich nicht überfteigen darf; ift Fein Zinsſatz beflimmt, zu 
5% jährlih. Die Directoren fönnen jedody die Bes 
fammtheit oder einen Theil der Zinjen erlaffen. 


lebertragung und Uebergang von eingetra- 
eren Actien. 
Action zunächſt der Gejellichaft anzubieten. 

21) Jeder Actionär, der eingetragene Actien zu 
übertragen wünſcht, ſoll dieſelben zunächſt an die Ge- 
ſellſchaft in einem an die eingetragenen Büreaur der- 
jelben adreifirten Brief anbieten und dabei den Preis 
angeben, welchen er für diefelben anzunehmen gemillt 
if. Wenn die Gefellichaft nicht binnen 7 Tagen nad 
Empfang jolden Angebots ihre Acceptatien defjelben in 
einem nad) ber eingetragenen Adreffe ded Actionärd zu 
richtenden Briefe, mittheilt, fo fol e8 jo angejehen werden, 
als babe fie die Dfferte abgelehnt. Nimmt fie dagegen 
die Offerte mit oder ohne Mobdififation an, jo Folen 
die Dirertoren die Lebertragung der Actien vollziehen 
lafien und fönnen mit denfelben verfahren, wie fie Dies 
den Intereſſen der Geſellſchaft für am vortheilhaftften 
halten. 

Art der Uchertragung. 

22) Eingetragene Actien der Geſellſchaft follen nur 
durch Schriftliche Urkunde übertragbar fein und zwar in 
der von den Dirertoren genehmigten Form, die Urkunde 
ift von dem Gedenten und dem Ceſſionar zu unterzeichnen. 
Der Cedent fol jo lange ald Kigenthümer der Actie 
erachtet werden, bid der Name des Geffionars in den 
diesbezüglichen Negiftern eingetragen tft. 

Dispofition der Mebertragungsurfunde. 

25) In allen Fällen ſoll die Hebertragungsurfunde 
mit dem ober den Gertificaten der zu übertragenden 
Actien bei dem Serretair niedergelegt werden; ferner 
muß zum Beweiſe des Nechtstiteld des Cedenten oder 
feines Rechts die Actien zu übertragen folcher weitere 
Nachweis erbracht werden, wie dies in angemefjener 
Weile von der Geſellſchaft verlangt wird. 

Verfügung über verfallene Actien. 

36) Die Direetoren fünnen verfallene Actien nad 
ihrem Belieben verfaufen oder anbermweit barüber vers 
fügen und dürfen nad ihrem beften Ermeſſen die Ber- 
fallerflärung von Actien aufheben oder ungiltig erflären, 








A466 


wenn alle darauf gejchuldeten Nüdftände und Zinſen 
berichtigt werben. 
Verbindlichkeit troß Verfalls Nachferderungen zu bezahlen. 

37) Actionäre, deren Actien für verfallen erflärt 
find, follen trogdem verpflichtet fein, der Geſellſchaft affe 
Nachforderungen, Zinjen und Unfoften, weldye zur Zeit 
des Verfall auf dieſe Actien rüdftändig find, zu be- 
zahlen. 

Kapitalserhöhung. 
Befugniß zur Kapitalserhöhung. 

43) Die Geſellſchaft kann mit Genehmigung von 
mindeflend ?/4 der auf einer zu dieſem Zwecke cinbe- 
rufenen Generalverſammlung perſönlich anweſenden oder 
vertretenen Actionäre jeweilig das Kapital der Geſell⸗ 
ſchaft durch Creirung neuer Actien in einem ber Geſell⸗ 
ſchaft zweckdienlich erſcheinenden Umfange erhöhen. Die 
Benachrichtigung von der Generalverſammlung muß 
mindeſtens 21 Tage zuvor erfolgen und den Zweck der 
Verſammlung ſowie das Weſen der vorzuſchlagenden 
Beſchlüſſe näher angeben. | 

©eneralverfammlungen. 
Erſte Seneralverfammlung. 

48) Eine Generalverfammiung der Geſellſchaft jo 
in der Hauptfladt binnen 4 Monaten nad) Eintragung 
bed Gejelliyaftövertrages und der Statuten abgehalten 
werden. 

Orbentliche Öeneralverjommlungen nach den Deränberungen 
Sperialbeichluß rom Augun 1052, beftätigt am 12, 
emider . 

49) Eine ordentliche Generalverſammlung foll zwei⸗ 
mal jährlid an denjenigen Tagen des Februar und 
Auguft und an demjenigen Orte, wie die Direetoren 
dies beftimmen mögen, abgehalten werden. 

Außerordentlihe Geueralverſammlungen. 

50) Die Directoren fönnen, wenn fie es für an- 
gebracht erachten, und jollen auf fchriftlichen Antrag von 
mindeftend fünf Actionären, die nicht weniger als den 
dritten Theil des eingezahlten Actienfapitalö vepräfen- 
tiren, eine außerordentliche Generalverjammlung ein= 
berufen. 


durch 
Sep⸗ 


Beſchlußfaäͤhige Zahl. 

54) Kein Geſchäft außer der Dividendenerklärung 
ſoll auf einer Generalverſammlung erledigt werden, 
wenn nicht mindeſtens eine beſchlußfaͤhige Zahl von fünf 
oder mehr Actionären bei Beginn der Geſchäfte per— 
ſönlich anweſend iſt. 

Directoren und ihre Befugniſſe. 
Zahl der Directoren. 

71) Die Zahl der Directoren ſoll nicht weniger als 
fünf und nicht mehr als acht betragen, es ſei denn daß 
eine Generalverſammlung anderweite Vorſchriften trifft. 

Allgemeine Befugniſſe. 

74) Vorbehaltlich der von der Geſellſchaft jeweilig 
auf Generalverſammlungen getroffenen Beſtimmungen, 
ſollen die Geſchäfte der Geſellſchaft von den Directoren 
geführt werden. Denſelben ſtehen alle Machtbefugniſſe 
zu, welche nicht nach den Geſellſchaftsgeſetzen von 1862 
und 1867 oder dieſen Statuten oder dieſen Beſtim— 


mungen ausdrüädiich als von der Geſellſchaft und in 
Generalverſammlungen ausübbar erklärt find. Alt 
gemein dürfen die Directoren alle Handlungen und Alte 
vornehmen, welche zum Geſchäftsbetrieb der Geſellſchaft 
erforderliy und zmedd.enlid find; insbeſondere follen 
fie (vorbehaltlid; der vorgedachten allgemeinen Madı: 
befugnifje) den vorfiebend in Bezug genommenen Ber: 
trag ausführen; fie find befugt, die Dbliegenheiten und 
Gehälter des Sekretaird und andrer Beamter, ter 
Commis, Agerten und Diener der Geſellſchaft feflzuiegen 
und zu beftimmen und diefe Perfonen zu entfallen Sie 
find befugt, die Koften, Gebühren und Unfoften, die mıı 
der Gründung und Eintragung der Gefellidaft im Zu: | 
fammenpang fleben, «us den Fonde der Geſellſchaft zu 
bezahlen; hierin find die Koflen des vorermähnten 2er: 
trages mit eingeſchloſſen. 
Ernennung eines Selretairs eder Geſchäftsführers. 

15) Die Directoren können aus ihrer Mitte einen 
oder mehrere zu Sefretairen oder Geſchäftsführern ber 
Geſellſchaft oder zu Geſchäftsführern der Geſammiheit 
oder eines Theils der Geſchäfte der Geſellſchaft gegen 
eın von ihnen feitzufegendee Gehalt oder Honorar be 
ſtellen. Diefes Honorar tritt der Vergütung binzu, 
welche fie in ihrer Eigenfchaft ale Directoren nad) Map: 
gabe diefer Eraruten beanſpruchen fünnen. 

Zahlungen durch Cheque. 

76) Die Directoren ſollen das Bankkonto der Gr 
jellichaft auf den Namen dır Geſellſchaft führen lafien. 
Jeder namens ter Geſellſchaft bezahlte Betrag, melder 
efr. 5 oter mehr beträgt, ſoll durch von mindeſtens 
znei Direstoren zu zeichnente Chequed auf tie Bar 
quiers ter Gejellichaft bezahlt werden. 

Allgemeinen Siegel der Geſellſchaft. 

77) Die Direstoren ſollen ein allgemeines Ziegel 
der Gejellichaft beichaffen, weldes von derjenigen Perjen 
und in ter Weite verwahrt werben joll, wie fie dies 
anordnen. Sie haben voͤlle Befugniß die Benutzung 
des gedachten Siegels bezüglich der Angelegenpeiten und 
Geſchäfte der Geſellſchaft nah ihrem beften Ermeſſen 
anzuordnen und zu handhaben. 

Zufag in Folge Epecialbeichluffes vom 21. Juni 1887, bejtätigt 
am 7. Juli 1887. 

Jede Urfunde, welcher das Siegel beigefügt wird, 

joll von zwei Directoren gezeichnet fein. 
Berechnung der Dividenden. 

97) Die Dividende auf jede Actie fol nad dem 
zu Beginn des Finanzjahres, aus deſſen Gewinn die 
Dividende feftgefegt werden fol, auf die Actien ei: 
gezahlten oder ordnungsmäßig freditirten Betrage ber 
rechnet werden. 

Benadhrichtigung von der Dividende. 

99) Eine Benachrichtigung von jeder feftgelegten 
Dividende foll an jeden eingetragenen Actionär ertheilt 
werden, 

Nicht eingeforderte Dividenden 

100) Alfe Dividenden, die ein Jahr nad ihrer 
Feſtſetzung nicht erhoben find, follen bis zur Erhebung 
zum Beften der Gefellihaft angelegt oder jonftmie ge 
braudt werden. 





Amtsblatt. 


Tragen keine Zinſen. 
101) Keine Dividende oder Zinſen darauf ſoll der 
Geſellſchaft gegenüber verginöbar fein. 


ilanz. 

104) Sobald mie möglid nad) Ablauf des Finanz- 
jahres Soll die Bilanz gezogen und der nächſten orbeni- 
Iihen Generalverfammlung der Gejellichaft vorgelegt 
werden. Diefelbe ſoll eine Weberfiht über das Ber- 
mögen und die Verbindlichkeiten der Geſellſchaft am 
Schluſſe des Finanzjahres enthalten und foll unter den 
in ber Anlage zu Tabelle A. des Gefellichaftsgejeges 
von 1862 aufgeführten Titeln beziehungsweiſe dem 
moͤglichſt ähnlich abgefaßt werden. 

Gewinn und’ Verluftfonto nach den durch Den Specialbeihluß von 
21. Zuni 1887 betätigt am 7. Juli 1887 gemachten Veränterungen. 

105) Gleichzeitig mit der Bilanz follen die Direr- 
toren der Berfammlung ein Gewinn und Berluftfonto 
während des Finanzjahres vorlegen, welches in möglichſt 
paffender Form die Bruttveinnahmen aufmweift und die 
verfchiedenen Quellen derjelben auseinander hält, jowie 
die Bruttoausgaben unter Trennung der verfchiedenen 
Arten derjelben enthält. Jeder Ausgabepoften, welcher 
zutreffend gegenüber der Einnahme des Jahres belaftet 
werden fann, joll in Rechnung geftellt werden und wenn 
ein Ausgabepoften in einem einzelnen Jahre zutreffend 
auf mehrere Jahre vertheilt werden fann, fo fol der 
ganze Betrag des Poftens mit den Gründen aufgeführt 
werden, warum die Belaftung repartirt wird. Wine ge- 
drudte oder geichriebene Abſchrift diefer Bilanz ſoll acht 
Tage vor der Berfammlung jedem Actionär überjandt 
werden. 

Bilanz uud Konto follen unterzeichnet werben. 

106) Jede ſolche Bilanz und jeder jolde Konto- 
auszug ſollen von zwei Directoren gezeichnet und von 
dem Sefretair gegengezeichnet werben. 

Nevifion. 
Konten find zu revidirer. 

107) Die Konten der Geſellſchaft ſollen geprüft 
und die Gorrectheit der Bilanz von einem oder meh: 
reren Reviforen feftgeftellt werden. Der oder die erften 
Reviſoren jollen von den Directoren ernannt werben. 
Die ſpäteren Reviſoren jollen alljährlid von den 
Generalverfammlungen der Geſellſchaft erwählt merden. 
Eine zufällige Vacanz in dem Amte eines Reviſors 
ſoll jofort von den Directoren ausgefüllt werden. 

erichte. 

114) Die Reviſoren follen den Actionären auf der 
Bilanz und den Rechnungsauszügen einen Bericht er- 
ftatten und ſollen ihre Berichte zufammen mit dem Be: 
richte der Directoren auf der nädıften der Sertigftellung des 
Berichts folgenden Generalverfammlung verlejen werden, 
in biefem Bericht follen die Reviſoren fonftatiren, ob 
ihrer Meinung nad) die Rechnungsauszüge, die fie ge- 
prüft haben, die Rage der Gejellichaft vollftändig und in 
angemefjener Weiſe aufdeden. 

Benadridhtigungen. 
Zuftellung von Benachrichtigungen. 
115) Eine Benadridtigung, die einem Actionär zu 


467 


Perfon oder durch Zurüdlaffung oder durch Ueberſen⸗ 

dung durch die Poft in einem nad) der eingetragenen 

Adreſſe des Actionärs adreifirten Briefe zugeftellt werden. 
Actionäre, die außerhalb des Vereinigten Königreiche wohnen. 

117) Jeder Actionär, der außerhalb des Vereinigten 
Königreih8 wohnt, kann dem Sefretair jur Eintragung 
eine Adreſſe innerhalb des Vereinigten Königreichs zum 
Zwecke der Zuftellung von Benachrichtigungen angeben. 
Die jo angegebene Abdreife joll als die eingetragene 
Adreffe ded Actionärs angejeben werden. ft das nicht 
geſchehen, fo fol der einzetragene Geſchäftsſitz als jeine 
eingetragene Adreſſe erachtet werden. ine dort offen- 
fihtlih niedergelegte Benachrichtigung ſoll als dem 
Actionär zugeftellt erachtet werden, welcher eine Adreſſe 
nicht angegeben bat, wenn auch die Benadricdtigung 
nicht an ihn gefandt if. 

Benachrichtigungen durch Annoncen. 

119) Alle Benachrichtigungen, die nad) den Ge— 
jellfchaftögeegen von 1562 und 1867 oder den Regu- 
lativen der Gejellfchaft durch Annoncen, zu erfolgen haben, 
ſollen in einer oder mehreren Londoner Tageszeitungen, 
bie zu dieſem Zmede von den Directoren zu beflimmen 
find, inferirt werben. 

Auflöfung. 
Zwecke der — 

120) Die Auflöfung der Geſellſchaft kann zu irgend 
einem Zwecke beichloffen werden und zwar ift es gleich- 
giltig, ob die vollſtändige Auflöfung der Bejellichaft, 
ihre Refonftruirung oder Umwandlung, ihre Fuſion mit 
einer andren Gejellichaft oder der Kauf des Geſchäfts 
einer andren Geſellſchaft oder fonft etwas beabfichtigt ift. 

Wie wird die Auflöfung bewirft. 

121) Die Auflöfung der Geſellſchaft fann erfolgen, 
wenn fie Durch einen auf einer außerordentlichen General: 
verfammfung von flimmberedytigten Actionären, melde 
mindeſtens drei Viertel ter jeweiligen Actien der Gejell- 
Ihaft inne halten, gefaßten Beſchluß angeordnet wird. 
Die aufßerordentlihe Generalverfammlung muß durch 
eine Benadrichtigung, in der die Abfiht den Beſchluß 
in Vorjchlag zu bringen angegeben ift, zufammenberufen 
jein und muß dieſer Beſchluß auf einer zweiten General: 
verfammlung, von der ebenfalls eine Benachrichtigung 
zu ertbeifen iſt und die mindeſtens einen und höchſtens 
zwei Monate von dem Tage ter Berfammlung, auf der 
diefer Beſchluß gefußt mar, zeitlich getrennt fein muß, 
durch eine Majorität dieſer feweilig zum flimmen be- 
rechtigten Actionäre beftätigt jein. 

Liquidation durch wen ausgeführt. 

122) Außer in dem Falle, daß die Liquidation der 
Geſellſchaft nach geſetzlicher Vorſchrift durch das Gericht 
zu erfolgen hat, findet die Liquidation durch das Di: 
rectorium ftatt, wenn nicht eine Generalverfammlung 
andere beichließt. 

Bekanntmachungen des Königlichen 
Eosnfiftoriums der Yrovin; Brandenburg. 

Defanntmadhung. 


14. Bon den zufländigen Staatd- und Kirdyen- 


irgend einem Zwecke zuzuftellen ift, kann ihm entweder in] behörden wird die Errichtung eines neuen evange⸗ 








A68 


liſchen Kirchſpiels der Chriſtuskirche in Berlin 
und im Zuſammenhange damit die nachfolgende Ver⸗ 
änderung in den Grenzen der Kirchſpiele 
von Dreifaltigkeit, St. Lukas, Heilig-Kreuz, 
Jeruſalem und Zwölf: Apofteln beabfichtigt. 
Die Grenzen des Chriftusfirdiprengels find: 
a. im Norden, Nordoften und OÖften: 
die Nordgrenze ber Grundflüde Nr. 48 und 
Nr. 100A. der Königgrägerftraße, die hintere 
Grenze der an ber Morgenfeite der König- 
gräßerfiraße belegenen Grundftüde von der füd- 
lien Grenze der Hedemannſtraße ab bis zum 
Belle-Alliance-Pla (jo daß mit eingeidloffen 
werden die Nummern 20, 21 und 22 des 
Pages gleich 73, 72 und 71 der Königgräßer- 
ftraße, fowie auch das an diejer nicht numerirte 
Eckhaus Nr. 23 des Belle-Alliance:-Plages), 
ferner die Mittellinie der Belle-Alliance-Brüde 
und die Mittellinie der Belle-Alliance-Straße 
big zum Schnittpunfte mit der Mittellinie der 
Kreugbergftraße; 
Süden: 
die Mittellinie der Kreuzbergſtraße von dem 
obengedachten Schnittpunfte bis zur hinteren 
Grenze der auf der Morgenjeite der Mödern- 
ftraße belegenen Grundftüde; 
Weften (und Norden): 
diefe hintere Grenze (mit Ausſchluß der Ed- 
grundftüde) vom Schnittpunfte mit der Diittel- 
linie der Kreuzbergſtraße bis zur Mittellinie 
bes Landwehrkanals, diefe Mittellinie vom 
Schnittpunfte mit der hinteren Grenze der auf 
der Morgenfeite der Mödernftraße belegenen 
Grundſtücke bis zum Schnittpunkte mit der hin- 
teren Grenze der auf der Abenbdfeite der Groß: 
beerenftraße belegenen Grundftüde, vom Schnitt- 
punfte ab nordwärts diefe hintere Grenze ein- 
ihließlih der an dem Halleſchen Ufer, ber 
Kleinbeerene und Halleſchen Straße belegenen 
Edgrundftüde, und im Anfchluffe daran die 
hintere Grenze der auf der Abendfeite der 
Königgrägerftraße befegenen Grundſtücke bis zum 
Scnittpunfte mit der unter a. angegebenen 
Nordgrenze. 

Die Evangelien, die in ben durch diefe Grenz- 
Iinien von Dreifaltigfeit, St. Lukas, Heilig: Kreuz, Ie- 
rufalem abgetrennten Straßen und Straßentheilen 
wohnen, follen unter Auspfarrung aus je den bezeich- 
neten Slirchengemeinden zu einer neuen ewangelifchen 
Kirchengemeinde der Chriftusfirche vereinigt und dabei 
ſoll beflimmt werden: 

a. die Begräbniſſe aus der neuen Parodie finden bis 
zu einer mit Genehmigung der Auffichtöbehörde 
eintretenden andermweitigen Regelung auf dem Kirch⸗ 
hofe der Kirche zum, heiligen Kreuze flatt; 


b. im 


beftätigten Beichlüffe der Vereinigten Kreisſpnoden 

für ganz Berlin feftgefegt find, follen bie auf 

Weiteres für die Angehörigen der neuen Parodie, 

je nach ihrer bisherigen ZJugehörigfeit zu Drei- 
*  faltigfeit oder St. Lukas oder Heilig Kreuz oder 

Jeruſalem, aud die Begräbnißftolgehührentaren je 

biefer Kirchen in fortbauernder Geltung bleiben. 

11. Bon dem Kirchenſprengel zum heiligen Kreuz 
werden ferner die nachfolgend unter a. und b. bezeich: 
neten Theile unter Auspfarrung der darin mohnenden 
Evangelifhen von der Kirche zum heiligen Kreuz und 
Einpfarrung zu a.: bei der Zmölf Apoſtelkirche, zu b.: 
bei der St. Lukaskirche abgetrennt und binzugelegt: 

a. zum Sprengel der Zwölf: Upoftelfirche: 
das im Norden durch die hintere Grenze der 
Grundftüde auf der Nachtſeite der Worffiraße, 
im Oſten durch das Geleife der Dresdener 
Eifenbahn, im Süden durd die Weichbildgrenze 
und im Weften durch die Parodialgrenze ein- 
geichloffene Stüd, 

b. zum Sprengel der &t. Lufastirche: 
dag im Oſten durch Die hintere Grenze der 
Grundftüde auf der Morgenjeite der Mödern- 
ftraße, im Süden und Welten burd die Mittel- 
linie der Kreugbergftraße und die neue Parochial⸗ 
grenze mit Zmölf-Apoflel, im Norden durch die 
bisherige Parochialgrenze von St. Lukas ein- 
geichloffene Stück einichlieflih der Eckgrund⸗ 
ftüde der Mödernftraße. 

Indem wir den vorftehenden Parochial-Regulirungs⸗ 
plan biermit zur Öffentlichen Kenntniß bringen, fordern 
wir alle Derbeiligten auf, etwaige Einwendungen da⸗ 
gegen bie zum 20. November d. 8. während der Zeit 
von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in 
dem Amtszimmer N 10 unferer Geſchäftsräume 
(Schügenftrafe 26 1.) bei dem Bureau-Borfleher, 
Rechnungsrarh Paude oder deſſen Stellvertreter unter 
geeignetem Ausweiſe über ihre Betheiligung bei der 
Sache jchriftlich einzureichen oder mündlich zu Prorofoll 
zu erflären. 

Berlin, den 26. Oftober 1893. 

Königliches Konfiftorium der Provinz Brandenburg. 
Errichtung eines zweiten Diafonats an der St. Pauls Kirche 
su Berlin. 

15. Mit Genehmigung des Herrn Minifters der 
geiftlichen, Unterriditd- und Mebizinal-Angelegenheiten 
und bed Evangeliihen Ober-Kirchenrathbed und nad 
Anhörung der Berheiligten wird in der St. Paule- 
Parodie zu Berlin ein zweited Diafonat mit dem Sige 
ın Berlin gegründet. Dajjelbe wird mit einem Jahres- 
gehalt von 3600 M. neben freier Wohnung, im Falle 
der andermeitigen Verwendung der letzteren unter Zu- 
ſtimmung der Aufſichtsbehörden aber mit einem jährlichen 
Wohnungsgeldzuichuffe von 1200 M. aus ber St. 


b. die Stolgebühren der neuen Parodie fließen zur | Pauls-Kirchenkaſſe auggeftattet. 


Chriſtuskirchenkaſſe; und neben den Taren der Tauf⸗, 
ren, wie. jolche durch Die 





Die Belegung des Diakonats erfolgt gemäß dem 
Kirchengejege, betreffend das in $ 32 .NF 2 der Kirchen- 











A469 


gemeinde und Synodalordnung ıc. vorgejehene Pfarr: | direkter Güter-Tarif in Geltung getreten. 


Derfelbe 


wahlreht vom 15. März 1886 (K. G. u. V.Bl. S. 39). enthält Frachtſätze für Eilgut (gewöhnliche, ermäßigtes 


Berlin, dem 29. Sep- 
tember 1893. 
Königlihes Konfiftorium 
der Provinz 
Brandenburg. 


Berlin, den 5. Of: 
tober 1893, 
Der Königliche 
Polizei: Präfident. 


* 


* 

Die erſtmalige Beſetzung der Stelle erfolgt gemäß 
$ 14 Abſ. A des Kirchengeſetzes vom 15. März 1886 
durch das Kirchenregiment. 

Königliches Konfiftorium. 

Belfanntmachungen der Röniglichen 
sı @itfenbabn: Direktion zu Berlin. 
brodenen Eiſenbahn-Verkehr zwiſchen Stationen der 
preußischen, fächftichen, bayeriichen, mürttembergiichen 
Staatsbahnen, der pfälziſchen Eiſenbahnen, der heiftichen 
Ludwigsbahn und der Main-Nedarbahn einerfeitd und 
Stationen der ſerbiſchen und bulgarifchen Staatsbahnen, 
jowie ber orientalifhen Eifenbahnen andererjeits ein 


52. 








in Einzelfendungen und in Ladungen von minbefteng 
5000 kg), jperriged But, 2 Stüdgut-Klaflen und einen 
Tarif für Frachtgüter aller Art für Sendungen zu 
5000 und 10000 ke. 

Für diefen Nerfehr gilt ein befonderes Betriebs- 
Neglement, deſſen Beftimmungen im Wefentlihen mit 
den bis Ente des Jahres 1892 in Geltung gemejenen 
Deftimmungen ded Vereins-Betriebs-Reglements über- 
einftimmen. Die Abfertigung erfolgt auf Grund be- 
jonderer Frachtbriefe für den Verkehr mit Serbien, 
Yulgarien und der Türfei. 


Das Betriebe-Reglement ift zum Preife von 


Am 1. November d. 3. ift für den unumter- |0,85 Mf., das die allgemeinen und befonderen Be- 


ſtimmungen, jowie die Tarif-Tabellen enthaltende Tarif- 
beft zum reife von 1,25 MFf. durch Vermittelung der 
Berbandftationen bezw. der Stationdfaffen käuflich zu 
beziehen. 
Berlin, den 6. November 1893. 
Königliche Eifenbahn-Direktion. 





Bom 16. November d. %. ab werden die zwiſchen Berlin und Oranienburg verfehrenden Vorortzüge 
1903, 1904, 1908 und 1914 nad folgentem, geänderten Fahrplane zur Ablafjung fommen: 
1903 Stationen 1904 | 1908 | 1914 
ab Berlin, Norpbhf. an . | 825 | 
ab Geſundbrunnen (Nordb.) an 822 117 
p 2U ab Berlin, Stett. Bhf. an 6 10 
6 29 f Gefunddrunnen (Ningb.) an 6 01 . . 
6 35 Pankow (Nordbahn) t 534 819 1 13 
6 38 Schönholz (Reinidendorf) 550 | 815 109 
632 Reinidendorf-Rojenthal 5% 810 105 
647 Dalldorf (Norbbapn) | 530 | 805 1 00 
650 Waidmannsluſt | 5356 | 801 | 1256 
653 | Hermsdorf i. M. 52 | 757 | 1252 
70 Stolpe 535 | 750 | 123 
704 Hohen-Neuendorf 522 747 12 42 
7.08 Birfenwerber 518 | 743 | 1238 
713 Borgsdorf 513 | 738 | 1233 
718 | Lehnitz 58 | 73 | 1228 
721 | an Oranienburg ab 55 | 730 | 1225 


Berlin, im November 1893. 


Befanntmachungen der Königlichen 
Eifenbahn- Direktion zu Bromberg. 


56. Bom 15. November d. J. ab ift die Halte— 
ftele Zarnefanz auch zum Abfertigung von Stüdgütern 
und Eilſtückgütern befugt. Ferner werden am 1. De: 
zember d. J. der Perfonen-Haltepunft Prigig für den 
Güterverfehr und die Dalteftelle Piſchnitz für den ge- 
ſammten Perfonen-, Gepäck-, Leichen- Vieh- und Güter- 
verfehr eröffnet. In Prigig ift die Abfertigung von 
Vieh in Wagenladungen und ſchwerwiegenden Kahr- 
zeugen bis auf Weiteres ausgeſchloſſen. In Piſchnitz 
findet eine Annahme bezw. Auslieferung von Fahrzeugen 
nicht ſtatt. 


Königliche Eifenbahn-Direftion, 


Der Frachtberechnung für Prigig und Piſchnitz 
werden im Binnenverfehr die Entfernungen des Kilo- 
meterzeigerd und im Wechfelverfehr der Preußischen und 
Oldenburgiſchen Staatöbahnen, ſoweit in dieſen Ber- 
bänden nicht Entfernungen für vorgenannte Halteſtellen 
vorgejehen find, im Verfehr mit Prigig die Entfernungen 
für Techlipp bezw. Kaffzig unter Zufchlag von je 7 Kio— 
metern und mit Pilchnig die Entfernungen für Hoch: 
Stüblau bezw. Pr. Stargard unter Zuſchlag von 7 bezw. 
9 Kilometern zu Grunde gelegt. Kür Prigig findet die 
gleiche Srachtberechnung auch im Bromberg-Sächſiſchen 
Berbande und in den Staatsbahnverbänden mit ter 
Stargarb-Eüftriner und Alt-:Damm-Eolberger Bahn fta*‘ 





470 


Behufs Vermittelung des Perſonenverkehrs erfolgt 
die Abfahrt der Züge von der Halteſtelle Piſchnitz 
“in der Ridtung Hoch-Stüblau⸗-Konitz 
. für Zug 6 ab Pifchnig 6 50 
:  « 302 ⸗ . 10 59 
N) s z A 39 
8 * s 9 
in der Richtung Pr. Stargarb- Dirkhau 
für Zug 312* ab piſchnis 79 47 


5 =: ⸗ 10 01 
Bromberg, den 10. November 1893. 
Königlihe Eijenbahn-Direftion. 


Befanntmachungen der Kreisausſchüſſe. 
31. Durch Beſchluß des Kreisausichufjes des Kreiſes 
Df-Prignig vom 10. v. M. find die den Grundbefigern 
Belle, Güldener, verehelichte Kramer, geb. Bölf, 
Witwe Thiede, nönmeiahrt, Krugmann, Ehlide, 
Heing, Utpott, Shurbaum und Wittme Schröter 
zu Zechliner Hütte gehörigen Grundftüde Blatt 1 Par: 
zellen Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 
16, 42/17, 43/18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 und 25 
der Gemarfungsfarte von Rheinsberg Hertſch. Nr. 157, 
von zuſammen 13,4980 ha Größe von dem Qutabezirfe 
Schlaborn abgetrennt und mit dem Gemeindebezirke 
Zechliner Hütte vereinigt worden. 

Kyrig, den 6. November 1893. 
Namens des Kreis-Ausſchuſſes der Vorſitzende. 


Perſonalchronik. 

Der Oberförſter Albert zu Woltersdorf iſt zum 
Forſtamtsanwalt bei den Kgl. Amtögerichten Lucken⸗ 
walde und Trebbin für den Forſtbezirk Woltersdorf vom 
1. Dezember d. J. ab ernannt worden. 

Bei der Koͤniglichen Direktion für die Verwaltung 
der direkten Steuern in Berlin find: der Regierungs— 
rath von Aſcheberg an die Königliche Regierung zu 
Marienmerder und der Regierungs-Aſſeſſor Dr. jur. 
Freiherr von Lüdinghauſen, genannt Wolff, ale 
Hilfsbeamter des Landraths im Kreije Wittmund nad 
Wilhelmshaven verlegt, die Negierungs-Affefloren Dr. 
Arnold aus Pojen und Beccard aus Carthaus zur 
weiteren bienftlichen Verwendung hierher überwiefen, 
der Militair-Supernumerar von Puttkamer als 
Eefretariats:Alfıftent angeftellt, der Militairanmärter 


2 ⸗ 1 


Zehden als Militair-Supernumerar und die Civil— 
Supernumerare Seidel, Dr. jur. Liebnitz und 
Bernhardt, ſowie die Civil-Anwärter Kube, 
Korell, Grundner, Vogt II., Beſeler, Schule 
Il, Wittmann, Bohm, Schüler, Richter, 
Wegner, Schroeder H.,, Dannert, Wolff ımd 
North ale Givil-Supernumerare angenommen, Der 
Militair-Anwärter Seifert ale Steuerheber ımd Volt: 

ziehbungsbeamter angeftellt, der Kangleidiener Schul; 
zum Botenmeifter ernannt, der frühere Bollgiehunge- 
beamte Zell in Konig ale Kanzleidiener hierher ver- 

jegt, der Regierungs-Sekretair Brüfewig in Den 
Ruheſtand verfegt, der Sefretariats-Alfiftent Dammer 

ſchmidt infolge feiner Anſtellung ale Geheimer 
Regiftrator im Finanz-Minifterium audgefchieden, ber 
Steuer:Erheber und Bollziehungsbeamte Jehnich in 
den Ruheſtand verjegt, der Steuererheber und Boll: 
ziehungsbeamte Durhold entlaffen und der Kanzlei: 
diener Schirrmeifter auf feinen Antrag ausgeſchieden. 

Der Epezialfommiffiond-Sefretär Lerm in Nien- 
burg a. W. ift in gleicher Amteeigenichaft an tie 
Spezialfommiffton IE. zu Neu-Ruppin verjest. 

Die unter Königlihem Patronat fiehende Pfarr 

ftelle zu Linom, Diözefe Neu-Ruppin, fommt: durch Tier 
BVerjegung des bisherigen Inhabers, des Pfarrers 
Ziethe, zum 1. Januar 1894 zur Erfedigung. Die 
Miederbefegung dieſer Stelle erfolgt durch Gemeinte- 
wahl nad Maßgabe tes Kirchengelepes, betreffend das 
im 6 32 NE 2 der Kirdjengemeinde- und Synodal⸗ 
Ordnung vom 10. September 1873 vorgefehene Pfarr- 
wahlreht vom 15. März 1886 — Kirchl. Gef. unt 
Verordn.⸗“Bl. de 1886 ©. 39. — Bewerbungen um 
diefe Stelle find fchriftlih bei dem Koͤniglichen Kon— 
Itoriun der Provinz Brandenburg einzureihen. $ 6 
a. a. O. 
Das unter magiſtratualiſchem Patronate ſtehende 
Diakonat zu Mittenwalde, Diözefe Zoſſen, iſt durch die 
Verſetzung des Diakonus Sandmann in die Ober— 
Pfarrſtelle daſelbſt zur Erledigung gekommen. 

Der Kandidat des höheren Schulamts Hochradel 
ft ald Oberfehrer am Leſſing-Gymnaſium in Berlin 
angeftellt worden. 

Dem Küfter und Lehrer Georg Adolf Jakob Johns 
zu Kietz, Diözeſe Lenzen, ift der Titel „Kantor“ ver: 
lieben worden. 


Ausweifung von YUusländern aus Dem Neichögebiete. 


Name und Stand | Alter und Heimath 


des Ausgewiejenen. 


— Lauf. Nı 


EN 3 











rund Behörde, Datım 
der welche die Ausweifung | yynsm 
Beſtrafung. beſchloſſen hat. ee 
4. J 6. 


. a. Auf Örund des $ 39 des Strafgeſetzbuchs: 
1j Albert Janyga, geboren am 23. Märzifchwerer Diebſtahl imiKöniglih preußischer 21. Juli 
Schlepper, 1871 zu Libiaz, Bes) Rüdfall (2 Jahre Zucht- Negierungspräftdent 1893. 
zirk Chrzanow, Gali- haus laut Erkenntniß zu Oppeln, 
zien, ortdangehörig vom 12. Oftober 1891), 


ebendaſelbſt, 






































& | Name und Stand | Alter und Heimath Behörde, | Datum 
⸗ 7—— — i e der welche die Ausweiſung 
8 bes Ausgewiefenen. . Beftrafung. beichloffen bat. nat: 
1. 2. | 3. . 4. - 3: - 6. 
b. Auf Grund des S 362 des Strafgeſetzbuchs: 
1 Mar Kaifer, geboren am 12. JuniſLandſtreichen und Betteln, Königlich bayerifche| 5. Dftober 
Tagelöhner, 1876 zu Nieder-Preich- Polizei⸗Direktion 1893. 
kau, Bezirk Teiſchen, Münden, 
Böhmen, ortsangehö- 
rig zu Hillemüpl, eben- 
dafeloft, | 
2 Kart Tiebert, geboren am 23. Oftoberilandftreichen, dieſelbe, 6. Oktober 
Komtoriſt, 1873 zu Fünfhaug bei 1893. 
Wien, ortsangehörig 
zu Wien, 
3| Franz Micelli, geboren am 9. Septem-|Landftreihen u. Betteln, dieſelbe, 3. Oktober 
Sattler, ber 1873 zu Pollain, 1893. 
Gemeinde Praevali, 
Bezirk Bölfermarft, 
Kärnten, ortdangehörig 
zu Reſia, Provinz 
Ubine, Italien, 
4) Adolf Piedallu, geboren im Oktober desgleichen, Kaiſerlicher Bezirks- 12. Oktober 
Tagner, 1872 zu Paris, fran- Präfidentzu@olmar,, 1893. 
zoͤſiſcher Staatsange⸗ 
iger, 
SRarl Thomas Rad ,Igeborn am 23. De:|Betteln und Erregung Königlich preußiſcher 11. Oktober 
Tiſchler, zember 1855 zu Taus, ruheſtörenden Laͤrmo, Regierungspräſident 1893. 
| Böhmen, ortsangehd- zu Merfeburg, 


rig ebendafelbft, 
6| Marie Roppert, |geboren am 4. Dezemberigemerbemäßige Unzucht, Koniguo Sächſiſcheſ 8. age 
Fabrikarbeiterin, 1873 zu Pfraumberg, Kreishauptmann⸗ 


bei Eger in Boͤhmen, ſchaft Zwickau, 
ortsangehörig ebenda⸗ 


elbſt, 
7 Leopold Roſenthal geboren im Jahre 1833 Landſtreichen u. Bettekin, Großherzoglich badi⸗ 14. Oktober 


Schächter und Vorbeter, zu Temesvar, Ungarn, ſcher Landesfommif-| 1893. 
ungarifcher Staatsan- fär zu Freiburg, 
gehöriger, 

8Ferdinand Schoffig,igeboren am 1. Juli Landſtreichen, Königlih Bayeriſche 28. September 
Kaufmann, 1864 zu Liebenau, Polizei⸗Direktion 1893. 

Bezirk Reichenau, Boͤh⸗ Münden, 
men, ortsangehörig 
ebendaſelbſt, 

9 Franziska Sobieda geboren am 22. April Sittenpolizei-Uebertre- |Röniglih preußiſcher 19. September 
(oder Marianna 1865 zu Oboſa, Gou⸗tung, Regierungspräfidenti' 1883. 
Wlodarsfa), gernement Plocy Pofen, zu Marienmwerder, 
unverehelichte, ruſſiſche Staatsange- 

hörige, 
10) Michael Steinhof, Igeboren am 28, Märztandftreihen u. Betteln, Röniglih preußiſcher 7. Oltober 
Schloſſer, 1874 zu Strozna, Regierungspräſident 1893. 
Galizien, zu Hannover, 

11 Stephan Stelzig, |32 Jahre alt, geboren Betteln und Sachbeſchä⸗ Großhergoaficher Di-| 5. Oftober 

Schmiedegeſelle, zu Poſtrum, Böhmen,| digung, reftor des III. Ber- 1893. 


waltungsbezirks zu 
Eiſenach, 


472 








| 























& | Name und Etand | Alter und Heimath t Grund Behörde, Datım 
* — en der weiche die Ausmweifung Y 
5 bes Auögewiejenen. Beitrafung. beichloffen hat. rg 
„1. 2. 3 4. 5 6. 
12 Johann Lauritz geboren am 12. Marz Betteln, Koͤniglich preußiſcher 6. 
Anderſen, 1866 zu Roberenge, Regierungspräſident 1893. 
Cigarrenarbeiter, Norwegen, ortsange⸗ zu Schleswig, 
hörig ebendaſelbſt, 
133 Maria Brand, |45 Jahre alt, geboren Landſtreichen, Königlich bayeriſches 16. Dftober 
ledige Zigeunerin und) zu Borſchau, Bezirk Bezirksamt Grafenau 1893. 
Komödiantin, Budweis, Böhmen, 
ortsangehörig zuHoſtic, 
Bezirk Strafonig, eben: 
daſelbſt, 
14 Jakobus Hendrikus geboren am 16. Juni Betteln, Königlich preußischer] 25. Oktober 
Delſing (Delfinf),| 1863 zu Zuitphen, Regierungspräfiden| 1893. 
Tagelöhner, Niederlande, ortsan⸗ zu Düſſeldorf, 
gehörig ebendaſelbſt, 
154 Franz Kriegel, geboren am 7. Auguſt desgleichen, Königlich preußiſcher/ 18. Oktober 
Papiermacher, 1843 zu Brettgrund, Negierungspräfiden| 1893. 
Bez. Trautenau, Böh- zu Liegnig, 
men, ortsangehörig 
eber.dafelbft, 
16 Giovannı Matteſich, 32 Jahre alt, geborenlandftreihen u. Betteln, Großherzoglich badi-| 24. Dftober 
Erdarbeiter, und ortsangehörig auf der Landesfommij:] 1893. 
Sanfego, Inſel im fär zu Mannheim, 


adriatiichen Meer, Be: 
zirk Luſſin, Kronland 





Iſtrien in Oeſterreich, 
17) Gottlieb Pavlaſek, geboren am 24. April Landſtreichen, Großherzoglich Badi:| 19. Oktober 
Möbelſchreiner, 1863 zu Hertin, Bes jcher Landesfommij:| 1893. 
zirk Zrautenau, Böh⸗ ſär zu Karlsruhe, 
men, ortsangehoͤrig 
ebendaſelbſt, 
18 Dartolo Tomaſſini,geboren am 25. Märzitandftreihen u. Führung Königlich bayeriichel 6. Oktober 
Bergmann, 1856 zu Balfloriana,! eines falfchen Namens, Polizei-Direftion 1893. 
Bezirk Cavaleſe, Tirol, Münden, 
ortsangeh. ebendajelbfl, 
19) Nicolaus Eugen geboren am 25. März|Betteln, Koͤniglich preußifcher] 24. Auguft 
Tumſchewitz, 1866 zu Riga, Ruß—⸗ Polizei-Präfident zu 1893. 
Schloſſer, land, ortsangehörig Berlin, 
ebenbaſelbſt, 
20 Joſef Ulbricht, Weber, gebpren am 30. Maideögleichen, Polizeibehörde zu 3. Dftober 
1875 zu Georgenthat, Hamburg, 1893. 


Böhmen , öſterreichi⸗ 
ſcher Staatsangehör., 





Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger. 
(Die Injertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 
Nerigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 


Potsdam, Buchoruderei ver A. W. Haynidhen Erben. 





Amtsblatt 


Ber Söuniglihen Negierung zu Potsdam 
md der Btadt Kerlin. 


Stüd 47. 


Den 24. November 





Befanntmachungen des Königlichen 
MHegierungsd: Präfidenten. 
Polizei⸗Verordnung, 
betreffend das Abdeckerei-Gewerbe. 

261. Auf Grund der 88 6, 12 und 15 des Geſetzes 
über die Polizei-Berwaltung vom 11. März 1850 
(Sej.-Sammt. S. 265) und ded $ 137 des Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (Geſ.“S. S. 195) wird für den Umfang des 
Negierungsbezirfd Potsdam, unter Zuflimmung Des 
Bezirks-Ausſchuſſes, nachſtehende Polizei-Verordnung 

erlaſſen: 

$ 1. Dad gewerbsmäßige Abledern, Zertheilen 
oder Vergraben der Kadaver gefallener oder, ohne den 
Zweck der Nutzung als Schlachtvieh, getödteter Thiere 
darf nur auf den genehmigten Abdeckereien oder Luder⸗ 
ſtätten ſtattfinden. 

$ 2. Jeder Abdecker iſt verpflichtet, der Auf⸗ 
forderung zur Abholung eines innerhalb ſeines Bezirkes 
gefallenen oder zu tödtenden Thieres bei geringer Ent- 
fernung binnen Tängftene 12 Stunden, andernfalle 
binnen Tängftend 24 Stunden nadyzufommen. 

Auf polizeiliche Anordnung und von öffentlichen 
Straßen und Plägen muß die Abholung jofort erfolgen. 

$ 3. Die Beförderung der Kadaver muß derart 
geichehen, daß fein Theil des Kadavers fihtbar iſt und 
weder Theile nod Abgänge deijelben verftreut werden 
fönnen. 

$ 4. Beim Abholen der Kadaver dürfen Hunde 
nicht mitgebradyt werden. | 

Die Beförderung nad der Abdederei muß obne 
Unterbrehung und unter Vermeidung jeder unmittel- 
baren Berührung der Kabaver mit Thieren erfolgen. 

$ 5. Das Abhäuten und Ausnugen von Kadavern 
darf nur unter Beobachtung nachftehender Vorſichts⸗ 
maßregeln geſchehen: 
1) SBerfonen, melde offene VBerlegungen an Händen 
und Armen haben, dürfen gu dieſen Gejchäften 
nicht verwendet werden. 
Die Häute müſſen, jofern fie nicht unmittelbar an 
ben Gerber abgegeben werden, fogleih in einem 
der. Zugluft ausgelegten Raume zum Trocknen 
aufgehängt, in Kalfmild gelegt oder eingelalgen 
werben. 
Sehnen, Fleifh und Knochen dürfen nur in ge- 
trodnetem, nicht rohem Zuftande verwerthet werben, 
nachdem fie zuvor gekocht und die Fetttheile aus- 
geichmolgen worden find. 


2) 


3) 


Megen der mit anfledenden Krankheiten behaftet 
gemwejenen Thiere wird auf die hierfür beftehenden alls 
gemeinen Borfchriften verwiefen. Die Verwerthung 
trichinenhaltigen Fleiſches hat nach den Beflimmungen 
dee 8 der ProvinzialsPolizei-Verordnung vom 
17. März 1886 zu erfolgen. 

$ 6. Zur menſchlichen Nahrung dürfen Fleiſch 
und thieriſche Theile aus den Abvedereien niemals 
verwendet werden. Ä 

6 7. Fleifh aus Abdedereien darf zum Kuttern 
von Schweinen und anderen Hausthieren, teren Fleiſch 
ald menſchliche Nahrung Verwendung findet, nicht 
benugt werden. 

Auch ift das Halten von Schmeinen auf den Ab- 
deckereien verboten. 

$ 8. Blur und andere Abgangsflüffigfeiten von 
Kadavern, deren Ausnugung erlaubt ıft, dürfen nicht 
in Gräben, Flüfle oder ſonſtige Wafferlärffe geleitet 
werben. Diele Abgänge, fowie Weidytheile und Darm- 
inhalt müſſen vor eintretender Fäulniß zu Dünger ver: 
arbeitet oder mindeftens 1 Meter tief vergraben werben. 

$ 9. Jeder Abdeder hat in einem mit Seitenzahlen 
verjehenen Buche, welches polizeilich abgeftempelt merden 
muß,. bevor ed in Benubung genommen wird, ein ge- 
naned Verzeichniß über alle zum Zweck der Tödtung 
oder todt auf die Abdederei gebrachten Thiere zu führen. 
Diefed Buch muß enthalten: 
die Zeit des Einbringend; 

Namen und Wohnort des biöherigen Beſitzers; 
eine nähere Bezeichnung des Thieres; 

eine Angabe etwaiger anftedenten Kranfheiten. 
Die Einrihtung und der Betrieb ber Abdederei- 
anlagen unterliegt zu jeder Zeit der polizeilichen Ueber- 
wadung. ‚Daher ift auch das erwähnte Buch jederzeit 
der Polizeibehörde, fowie dem beamteten Thierarzte auf 
Berlangen vorzulegen. 

$ 10. Zumiderhandfungen gegen die Beftimmungen 
biefer Verordnung merben, joweit nicht nach den allge: 
meinen Gefegen eine andere Strafe verwirkt iſt, mit 
Geldftrafe bis zu 60 Mark und im Unvermögensfalle 
mit verhältnißiger Haft beftraft. . 

$ 11. Dieſe Polizeiverorbnung tritt am 1. April 
1894 in Kraft. 

Potsdam, den 15. November 1893. 


Der Regierungs-Präfident 
Graf Hue de Grais. 

















470 


Vebuis Vermittelung des Perionenverfebrs erfolgt 
die Abfabrt der Züge von der Halteſtelle Piidnig 
in ter Richtung Hoch⸗Stüblau⸗Konitz 


für Zug 6 Sat Piſchnitz 650 
20.308 -. do 
⸗ : 10 = ⸗ 439 
⸗ 8: . 9 


in ber Richtung Pr. Stargart-Di ichan 
für Zug 7 ab Piſchnitz Ei 
5 315 = 5 


5 : 





m 
' Bromberg, ven 10. November 1893. 
Koͤnigliche Eijenbabn-Direftion. 


Bekanntmachungen der Kreisausichüfle. 


sl. Durch Beſchluß des Kreisausſchuſſes des Kreiſes 
Oſt-Prignitz vom 10. v. M. ſind die den Grundbeſitzern 
Bellé, Guldener, verebelichte Kramer, geb. Böltk, 
Wittwe Thiede, Rönnefabrt, Rrugmann, Eblide, 
Heintz, Utpott, Schur baum und Wittwe Schröter 
zu Zechliner Hütte gehörigen Grumelücke Blatt 1 Par⸗ 
zellen Nr. 4, 5, 6, 7,8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 
’ ib, 42:17, 43/18, 19, a. 21, 22, 23, 24 und 
J der Gemarfungsfarte von Rheinsberg Herric. N. 
von zujammen 13,4960 ha Größe von dem Gutobezirke 
Schlaborn abgetrennt und mit dem Gemeinbebezirfe 
Zechliner Hütte vereinigt worden. 
Kyrig, den 6. November 1893. 
Namens des Kreis:-Ausihufies der Vorfigente. 
Perſonalchronik. 

Der Oberförſter Albert zu Woltersdorf iſt zum 
Forſtamtsanwalt bei den Kgl. Amtsgerichten Luden- 
walde und Trebbin für den Forſtbezirk Wolterstorf vom 
1. Degember d. J. ab ernannt werben. 

Vei der Königliden Direftion für Die Verwaltung 
der direkten Steuern in Berlin find: der Negierungs: 
ram von Aſcheberg an die Königliche Regierung zu 
Marienwerter und der Regierungs-Aſſeſſor Dr. jur. 
Areiberr von Yübingbaujen, genannt Wolff, als 





Hilfobeamter Deo Landraths im Kreife Wittmund nad | 


Wilbelmsbaven veriegt, die Regierungs-Aſſeſſoren Dr. 
Arnold aus Poſen und Beccard aus Gartbaus 
weiteren dienſtlichen Verwendung bierber überwieſen, 
der ilitai: pernumerar von Puttkamer als 













| 
| Dintonat zu Mittenwalte, Diözeje Zoſ 






ur; 


Zebden ale Militmir-Zupernumerar 
Supernumerare Seidel, Dr. jur. 
Bernbardt, ſowie Die Cinil- N 
Korell, Grundner, Bogı I, Be 
ML, Wistmann, Bobm, Schü 
Wegner, Schroeder I, Danncı 
Norb als Cwil-Suvernumerare ar 
Militair: Anwarter Seifert ale Steue 
nebungsbeamter angeftellt, der Kanzl 
zum Botenmeifter ernannt, der frübe 
beamte Zell in Ronig als Kanzleidi 
jegt, der Negierungs-Sefretair Brü 
Nubeitand verjegt, der Sefrerariate-Aifi 
ſchmidt infolge ſeiner Anftellung 
Negiftraror im Finanz-Miniſterium au 
Steuer-Erbeber und Vollziebungebean 
ten Rubeſtand verjegt, Der Stenerer 
ziehungsbeamte Durbold entlajlen ı 
diener Schirrmeiſter auf jenen Antrı 

Der Spezialkommiſſions-Sekretär 
burg a. W. uſt in gleicher Amtocig 
Spezialfommijfion II. zu Neu-Ruppin 

Die unter Königlidem Patrona 
ſtelle zu Linow, Diözeſe Neu-Nuppin, 
Veriegung des bisherigen Inbabers, 
Ziethe, zum 1. Januar 1594 zur C 
Wieberbejegung dieſer Stelle erfolgt 
wahl nah Maßgabe tes Kirchengejege 
im 6 32.1.2 der Rirdengemeinde- 
Ordnung vom 10, September 1873 v 
wablreht vom 15. März 1886 -— 8 
Verordn.⸗“Bl. de 1886 S. 39. - - $ 
dieſe Stelle find schriftlich bei tem ! 
ſiſtorium der Provinz Brandenburg ei 
a. a. O. 

Das unter magiſtratualiſchem P 














Verſetzung des Diakonus Sandman 
Pfarrſielle daſelbſt zur Erledigung gef 
Der Kandidat Des höberen Schulı 
ift ale Dberfehrer am Leifing: Öymr 
angeftellt werten. 
Dem Küfter und Yebrer Georg Ade 
zu Rieg, Diözeſe Lenzen, iſt der Tüte 


ent angejtellt, ter Mititairameärıer I lieben werten. 


Bu = _Xusweifung don Ausländern aus dem : eichsgebiete. _ u 


Name and Etans Alter und Yeimarh 





rn 


1 Albert Janyga, geboren am 
Schlepper, 

zirk Chrzanow, Gali- 
zien, 


ebendaſelbft, 


Grund Beberde. 
der welche die Ausweiiun 
Beũtaiung. | Beichleilen hat. 
4 5 


a. Auf Grund des $ 39 des Straigejegbuds” 
23. März ſchwerer Diebſtahl 
1871 zu Libiaz, Ber Rüdiall (2 Sabre Zucht: 
baus 
ortsangehoͤrig vom 12. Oktober 1891), 


im Königlich preußifd 
Regierungopraͤſid⸗ 


laut Erkenntniß zu Dppeln, 


475 


Kirchengemeinde ter Chr'iſtuskirche vereinigt und dabei 
rofl beflimmt werden: 

a. die Begräbniſſe aus der neuen Parodie finden bie 
zu einer mit Genehmigung der Auffichtöbehörde 
eintretenden anderweitigen Regelung auf dem Kirch⸗ 
hofe der Kirche zum heiligen Kreuze ftatt; 

b. die Stolgebühren der neuen Parochie fließen zur 


Chriftusfirdhenfafje; und neben den Taren der Tauf-, | 


Trauunge- und Atteftgehühren, wie foldye durch die 

beftätigten Beichlüffe der Bereinigten Kreisſynoden 

für gang Berlin feftgelegt find, ſollen bis auf 

Weiteres für die Angehörigen der neuen Parochie, 

je nad ihrer bisherigen Zugehörigfeit zu Drei- 

faltigfeit oder St. Lukas oder Heilig Kreuz ober 

Jeruſalem, auch die Begräbnißftolgebührentaren je 

diefer Kirchen in fortdauernder Geltung bleiben. 

11. Bon dem Kircheniprengel zum heiligen Kreuz 
werden ferner die nachfolgend unter a. und b. bezeic- 
neten Theile unter Auspfarrung der darin mohnenden 
Evangelifhen von ter Kirche zum heiligen Kreuz und 
Einpfarrung zu a.: bei der Zmölf Apoftelfirde, zu b.: 
bei der St. Lukaskirche abgetrennt und hinzugelegt: 

a. zum Sprengel der Zwölf: Apoftelfirche: 

. dad im Norden durch die hintere Grenze der 

Grundſtücke auf der Nachtſeite der Yorkſtraße, 
im Oſten durch dag Geleife der Dresdener 
Eifenbahn, im Süden durd die Weichbildgrenze 
und im Weften durch die Parochialgrenze ein- 
geteh’oflene Stüd, 

b. zum Sprengel der St. Lukaskirche: 
das im Oſten durch die hintere Orenze der 
Grundftüde auf der Morgenfeite der Mödern- 
ftraße, im Süden und Weſten durch die Mittel: 
linie der Kreuzbergſtraße und die neue Parochial⸗ 
grenze mit Zmölf-Apoftel, im Norden durch die 
bisherige Parocdialgrenze von St. Lukas ein- 
geichloffene Stück einjchließlih der Eckgrund⸗ 
ftüde der Mödernftraße. 

Indem wir den vorflehenden Parodial-Regulirungs: 
plan hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern 
wir alle Betheiligten auf, etwaige Einwendungen ba- 
gegen bis zum 20. November d. 8. während der Zeit 
von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in 
dem Amtdzimmer N 10 unierer Geſchäftsräume 
(Schügenftrafe 26 1.) bei dem Bureau-BVorfteher, 
Rechnungsrath Paude oder deſſen Stellvertreter unter 
geeignetem Ausweiſe über ihre Betheiligung bei der 
Sache fchriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll 
zu erflären. 

Berlin, den 26. Oftober 1893. 

Königliches Konfiftorium der Provinz Brandenburg. 
efanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staat3papiere. 
Befanntmadhung. 
31. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs- 
Geſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
(G.⸗S. ©. 281) ımd des $ 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (8.-S. S. 157) wird befannt gemacht, 


daß tem Kaufmann Robert Colditz, zu Eppendorf im 
Königreich Sachſen wohnhaft, die Schuldverjchreibungen 
der fonfolibirten A Yoigen Staatsanleihe von 1882 
Lit. E. M 616023 und 616024 über je 300 M. 

von feiner Mutter, der verwittweten Frau Augufte 
Eoldig, geb. Hähnel, angeblih in Leipzig ver- 
jehentlid verbrannt worden find. 
Es werden diejenigen, welche fi) im Beſitze dieſer 
Urfunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches der 
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem 
Kaufmann Colditz anzuzeigen, wibrigenfall das ge- 
richtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerffärung 
der Urfunden beantragt werden wird. 

Berlin, den 11. November 1893. 

Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 
Belanntmachungen der Königl. Direktion 
der Nentenbant der Provinz Brandenburg. 

Befanntmadung. 
12. Bei der in Folge unferer Bekanntmachung vom 
24. v. M. heute geichehenen öffentlihen Verlooſung 
von Nentenbriefen der Provinz Brandens 
burg find folgende Apoints ‚essgen worden: 

.„ 4%, NRentenbriefe itt. A. zu 3000 M. 
(1000 Thlr.) 156 Stüd und zwar die Nummern: 
191 256 475 570 590 1090 1170 1244 1326 1360 
1535 1572 1701 1736 1916 2048 2325 2446 2551 
2596 2618 3252 3529 3628 3644 3675 3793 3806 
4188 4349 4380 4445 A514 4958 4974 5291 5303 
5450 5591 5701 5703 6233 6676 6710 6864 7012 
7021 7222 7251 7489 7607 7953 7959 8026 8281 
8337 8387 8468 8472 8619 8782 8813 8820 8851 
8940 9026 9352 9432 9514 9611 9766 9801 10043 





10226 
10904 


11391 


12364 
13393 
14097 
14775 
15452 
16575 
17033 
18379 


10233 
10953 
11434 
12500 
13433 
14112 
14841 
15835 
16583 
17384 
18432 
19155 


10556 
10971 
11488 
12744 
13493 
14163 
14877 
15851 
16610 
17581 
18459 


10633 
10982 
11918 
12797 
13556 
14483 
15158 
15921 
16822 
17761 
18540 
19343 


10705 
11046 
12061 
13095 
13678 
14498 
15235 
16366 
16913 
17960 
18630 
19355 


10720 
11094 
12151 
13290 
13782 
14640 
15316 
16469 
16959 
18009 
18720 
19359 


10887 
11227 
12237 
13300 
13857 
14765 
15389 
16486 
16989 
18248 
19057 


19099 19200 
Litt. B. zu 1500 M. (500 Thlr.) 53 Stüd und 
zwar die Nummern: A 404 1207 1319 1608 1818 
2101 2132 2146 2173 2318 2351 2404 2482 2535 
3080 3407 3547 3613 3643 3670 3712 3860 3947 
3955 3975 3998 4131 4196 4246 4529 A549 4727 
4730 4766 4884 5256 5280 5417 5559 5721 5763 
9952 6144 6187 6199 6244 6246 6269 6356 6407 
6413 6876. 

Litt. C. zu 300 M. (100 Thlr.) 204 Stüd und 
zwar die Nummern: 304 316 497 557 579 802 848 
852 981 1292 1371 2067 2093 2223 2664 2667 
2732 2852 2926 2930 3734 3790 4073 4275 AAAA 
4548 4550 4620 4692 4736 4737 4808 5066 5118 
9145 5203 5460 5716 5952 6233 6239 6512 6908 





mn en TER am ih m 5— —— PER — m... 


6994 7153 7175 7679 7813 7862 7882 8020 8479118404 18459 18484 18564 


9167 9204 9416 9571 9837 9974 


10253 
11001 
11494 
12177 
13078 
13823 
15264 
16110 
16481 
17447 
18482 
19221 
20026 
20996 
21475 
21847 
22693 
23068 
23820 
24390 


24829 


10272 
11058 
11583 
12385 
13227 
14316 
15337 
16175 
16559 
17893 
18491 
19515 
20169 
21183 
21501 
21857 
2266? 
23089 
23883 
24589 
24850 


10296 103 


11173 
11617 
12682 
13510 
14662 
15411 
16197 
16586 
17947 
18591 
19626 
20283 
21218 
21610 
22171 
22739 
23390 
23947 
24683 
24852 


96 
11332 
11626 
12781 
13529 
14676 
15642 
16276 
16702 
18011 
18708 
19820 
20351 
21221 
21640 
22334 
22751 
23398 
23992 
24745 
24883 


10383 
11402 
11770 
12940 
13592 
14688 
15645 
16303 
17012 
18059 
19000 
19881 
20631 
21287 
21641 
22482 
22804 
23472 
24060 
24783 


N76 


10066 10195 


10587 
11432 
11958 
12970 
13730 
15071 
15746 
16387 
17067 
18216 
19016 
19908 
20699 
21317 
21834 
22578 
22828 
23549 
24084 
24795 


10753 
11458 
12174 
13012 
13822 
15155 
15908 
16413 
17323 
18383 
19156 
20023 
20988 
21437 
21842 
22652 
22976 
23637 
24168 
24824 


Litt. D. zu 75 M. (25 Thlr.) 174 Stüd und 
zmar die Nummern: 24 165 626 837 1072 1087 1247 
1297 1300 1591 1806 2022 2224 2263 2388 2753 
2831 2895 2897 3187 3250 3346 A181 4574 4610 
4612 4633 4874 4974 5069 5121 5145 5621 5629 
5661 5679 5784 5835 6000 6076 6243 6366 6505 
6653 6654 6932 7368 7457 7498 7576 7648 7893 
7972 8166 8226 8268 8389 8424 8639 8709 8797 
8992 9083 9359 9437 9614 9969 10017 10109 


10123 
11003 
12262 
13062 
13756 
14880 
15176 
15903 
16260 
17269 
17967 


10507 
11127 
12386 
13122 
13828 
14966 
15315 
16047 
16355 
17277 
18044 


10676 
11479 
12410 
13327 
13920 
15001 
15342 
16114 
16804 
17426 
18063 


10754 
11559 
12468 
13398 
14141 
15010 
15465 
16123 
17000 
17539 
18099 


10928 
11762 
12549 
13438 
14557 
15104 
15661 
16158 
17203 
17605 


10943 
11824 
12625 
13518 
14564 
15126 
15696 
16190 
17240 
17631 

18287 


10984 
12192 
12938 
13705 
14812 
15166 
15735 
16214 
17255 
17819 
18353 


18244 


185632 18694 18810 
19462 19622 19717 
20123 20127 20242 


19100 19368 19381 19422 
19791 19827 19911 19956 
20245 20389 20454 20496 20529 20620 20686 


1. 342% Rentenbriefe. Lit. O. u DM. 
3 Stüd und zwar die Nummern: 4 7 12. 

Lit. P. zu 30 M. 1 Stud und zwar bie 
Nummer 2. 

Die Inhaber diefer Rentenbriefe werden aufge: 
fortert, dieſelben in coursfähigem Juftande mit den 
dazu gehörigen Coupons Ser. VL N 8-16 be: 
ziehungsweiſe Ser. 1 NE 6—16 nebft Talond bei der 
biefigen Rentenbank-Kaſſe Klofterfirage 76. 1. vom 
1. Aprit f. I. ab an den Werftagen von 9 bie 1 Uhr 
einzuliefern, um biergegen und gegen Quittung ben 
Nennwertb der Rentenbriefe in Empfang zu nehmen. 
Bom 1. April F. 3. ab hört die Verzinſung der aud- 
gelooften Nentenbriefe auf, dieſe ſelbſt verjähren mit 
dem Schluſſe Ted Jahres 1904 zum Bortheil ber 
Rentenbanf. 

Die Einfieferung ausgelooſter Rentenbriefe an tie 
Nentenbanf- Kaffe fann aud durd die Po Yortofrei 
und mit dem Antrage erfolgen, daß der Geldbetrag auf 
gleichem Wege übermittelt werde. 

Die Zufendung des Geldes gejchieht dann auf 
Gefahr und Koflen des Empfängerd und zwar kei 
Summen bie zu 400 M. durch Poftanmeifung. 

Sofern ed ſich um Eummen über 400 M. handelt, 
it einem folden Antrage eine ordnungsmäßige Quittung 
beizufügen. 

Berlin, ten 18. November 1893. 

Königlihe Direction 
ber NRentenbanf für die Provinz Brandenburg. 


Belanntmachungen der Königlichen 
Eifenbahn: Direktion zu Berlin. 
Eröffnung der Station Velten für die Abfertigung von Fahrzeugen. 
33. Bon 1. Dezember d. J. ab findet auf der 
en Belten auch die Abfertigung von Fahrzeugen 

att. 
Berlin, im November 1893. 
Königlihe Eifenbahn:-Direftion. 


Betanntmachungen der Königlichen Eifenbabhn:Direktion zu Bromberg. 


Befanntmad 
Für die in der nachſtehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welde auf 


57. 


ung. 


ben daſelbſt ermähnten Ausftellungen ausgeftellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Frachtbegünſtigung in der 
Art gewährt, daß nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rückbeförderung 
an die Berfantftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durd Vorlage des urſprünglichen Fradıt: 
briefed bezw. des Duplikat-Beförderungsſcheines für den Hinweg, ſowie durd eine Beideinigung der dazu er: 
mächtigen Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenftände ansgeftellt geweſen und unverfauft ge: 
blieben find, und wenn die Rüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit ftattfindet. 

In ten urſprünglichen Fradıtbriefen bezw. Duplifat-Beförterungsicheinen für die Hinſendung iſt aus: 
drücklich zu vermerken, daß die mit denſelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsgmt 


beftehen. 





477 


Die Frachtbegünftigung wird gewährt 


Zur Aus Die 
etigung ber Rückbeförderung 


= Art der Ausftellung Ort Zeit Beiheinigung| muß erfolgen 
| 1893 für | auf den Streden ver! find ermächtigt zuertel 
1Ausftelung von Kar-| Berlin. 21. Kartoftelihäl-e Preußiſchen Deutiche 
toffelſchälmaſchinen, November. maſchinen. Staatsbahnen u. Landwirth⸗ W· hen 2 
Reichsbahnen in) ſchafts⸗ 4 2 
Eilfaß-Lothringen| gejellichaft. we 
2|Geflügel-Ausftellung. ſoͤnigeterg 24. bis 26 Geflügel, ſowie Preußiſchen Ausſtel⸗ 4 5S30 
i. Pr. November. Geraͤthe und Er- Staatsbahnen. lungs-Kom⸗ Wochen | SE 
zeugniſſe der Ge— miſſion. 3 1 


flügel:- u. Vogel: 


zucht. 
Bromberg, den 13. November 1893. 


Bekanntmachungen anderer Behörden. 
In Gemäßheit des $ 4 des Geſetzes vom 
27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung 
einiger Beſtimmungen über Erhebung der auf das Ein— 
kommen gelegten direkten Kommunalabgaben (Geſetz⸗ 
Sammlung Seite 327), wird hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahre 
kommunalabgabepflichtige Reineinkommen aus tem Be: 
triehsjahre 1892/93 
bei der Paulinenaue - Neu = NRuppiner 
Eiſenbahn auf . . . 
bei der Prigniger Eifenbahn auf 
bei der Wittenberge: Perleberger Eiſen⸗ 
bahn auf 
bei der Dahme— uckro' er Eiſenbahn auf 
feftgeftellt worden ift. 
Berlin, den 11. November 1893. 
Königliches Eiſenbahn-Commiſſariat. 


Perſonalchronik. 

Des Königs Majeſtät haben den Geheimen Re— 
gierungsrath Heidfeld hierſelbſt zum Ober-Regierungs— 
rath zu ernennen geruht. Dieſer hat ſein Amt als 
Dirigent der Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen 
am 7. November angetreten. 

Der Regierungs-Affeffor von Loefen ift dem 
Landrath des Kreiſes Oft-Prignig zur Hüffeleiftung in 
den landräthlichen Geſchäften zugetheilt worden. 

Der SKreisbauinipector Bauratd Saal ift zum 
Regierungs- und Baurath ernannt und nad Berlin 
verjeßt worden. 

Die Berwaltung der biefigen Kreisbauinfpection 
ift dem Kreisbauinfpector Debmde aus Berlin über: 
tragen worden. 


Der Königliche Dberförfter Fesca in Hohenbudo 
ft zum Forſtamtsanwalt bei dem Königlichen Amts- 
gericht in Dahme für den Forftbezirf Hohenbucko, jo= 
weit derjelbe zum Bezirf des genannten Amtegerichte 
gehört, ernannt worden. 


Der verforgungsberechtigte Reſerve Oberjäger und 
Korftauffeher Tackmann zu Möndminfel in der 


93500,00 M. 
101250,00 - 


34667,56 - 
8750,00 - 


Königlidhe Eifenbahn- Direktion. 


Dberförfterei Rüdersdorf ift zum Königlichen Förfter 
ernannt und demjelben bie Förfterfielle Seddin in der 
Dberförfterei Eunersdorf vom 1. Dezember d. J. ab 
übertragen morden. 


Die Förfterftelle Lenzburg in der Oberfoörſterei 
Woltersdorf it vom 1. Dezember d. 3. ab dem Förfter 
Klieg zu Cunersdorf, Oberförfterei Cunersdorf, über: 
tragen worden. 


Der Landmeſſer Kubidi if von Caſſel nach Ebers⸗ 
walde verjegt. 


Der bieherige Pfarrer zu Neuholland, Heinrich 
Ludwig Wilhelmy if zum Pfarrer ter Parodie Falken⸗ 
thal, Diözeſe Zehdenid, beſtellt worden. 


Der bisherige Pfarrer Ernſt Otto Franz Bäthge 
zu Werder bei Rehfelde iſt zum Oberpfarrer der 
Parochie Alt-Landsberg, Diözeſe Strausberg, beſtellt 
worden. 


Der bisherige Pfarrer zu Neu-Langerwiſch, Diözeſe 
Potsdam IL, Dr. Franz Auguſt Frohne, iſt zum 
Pfarrer in Tempelhof, Diözefe Cöln Land II., be- 
ftellt worden. 


Die unter Königlihem Patronat fiehende Pfarr: 
flelle zu Alt: Töplig, Diözeſe Neuftadt— Brandenburg, 
it durh das Ableben tes Pfarrers Rodatz am 
26. Juni d. J. zur Erledigung gefommen. Die Wieder: 
befegung fleht dem Kirchenregiment zu. 

Der bisherige wiflenichaftlihe Hülfslehrer Dr. 
Ernſt Schend ift zum Öberlehrer in Berlin ernannt 
und der 2. Realſchule ebenda überwiejen worden. 


Der bisherige Gemeindefchullehrer Schröder ifl 
zum Oberlehrer in Berlin ernannt und der 3. Neal: 
ſchule ebenda übermiejen worden. 


Die bisherige Hilfslehrerin an der Luiſenſchule zu 
Berlin Schröter ıft als orbentlide Lehrerin an ber 
Margarethenſchule ebenda angeftellt worden. 


Die Lehrerinnen Bater, Köeppen 3, Delfers 2, 
Beyer, Neumann, Kraufe 6, Suter, Welzel, 
Roetſcher 3 und Dames find ald Gemeindeſchulleh— 
rerinnen in Berlin angeftellt worden. 


ASO 


während ber Zeit von 5—10 Uhr Bor- 


mittage und von 12—2 Uhr Nachmittags, | 126. 
19. Juni 1788 und 2. Oftober 1836 werden nach— 


der Handel mit Fleiſchwaaren 


während der Zeit von 5—10 Uhr Bor: Fi 


mittags, 
der Handel mit Kolonialwaaren, mit 
Borfoftwaaren,mitBrennmaterialien, 
mit Bier und Wein, mit Taback und 
Eigarren $ 
während der Zeit von 8--10 Uhr Bor: 
mittags, 
der Handel mit Blumen 
während der Zeit von 7-10 Uhr Bor: 
mittags und von 12—2 Uhr Nadmittagg, 
die Beitungsfpedition 
während der Zeit von 4—I Uhr Vormittags. 
3) An den übrigen Sonntagen im Dezember dieſes 
Jahres (3., LO. und 31.), fowie am 26ften 
Dezember d. J., dem zweiten Weihnadtstage, 
finden Tediglich die allgemeinen Vorſchriften über 
die Feſtſtellung der Zeit zur Beichäftigung von 


Befanntmadung. 
Mit Bezug auf die Befanntmadungen vom 


Beftimmungen hierdurch in Erinnerung gebracht: 
Wer Brennholz, unverarbeiteteds Bau: und Nutz- 
bolz, Birkenreis, Beſen, Kien, Raff- und Leſeholz 
in die hiefige Reſidenz einbringt, bat fih auf Er: 
fordern der Forſt- und Polizeibeamten durch eine 
Beſcheinigung der Polizeibehörde feines Wohnorts 
oder durh ein glaubmwürdiges Atteſt des Eigen- 
thümerd besjenigen Waldes, aus welchem die ein- 
zubringenden &egenflände fommen, oder beilen 
Stellvertreterd über den rechtlichen Erwerb der— 
jelben auszuweiſen. In biefen Atteflen müjfen 
uantitäten und ©attung des Holzes ıc. und 
zwar bie erfteren mit Buchſtaben ausgedrüdt fein. 
Holzberechtigte haben fi mit einem gleichen 
Attefte zu verſehen, in welchem außerdem der Tag, 
an weldem, und die Transportmittel, mit weldyen 
dad Holz eingebracht wird, anzugeben find. 

Zummderhandlungen gegen dieſe Beflimmungen 


2) 


Gehülfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handelg- |unterliegen, ſoweit nit andere ftrafgejeglihe Bor: 
gewerbe mit der Maßgabe Anwendung, daß es bei jchriften Plag greifen, der Beftrafung auf Grund des 
der durch die Verordnung vom 20. Juni 1892 für|$ 43 des Yeld- und Forftpolizeigefeges vom 1. April 
den Handel mit Blumen feflgejegten Verlängerung |18E0, welder dahin Tautet: 


der Dejchäftigungszeit am 31. Dezember bis 6 Uhr 
N Abends fein Bewenden bepält. 


Mit Geldftrafen bis zu 50 Marf ober mit Haft 


bis zu 14 Tagen wird beftraft, wer den Gefegen oder 
Alle mit den vorftehenden Feflfegungen nit in | Polizei-Verordnungen über den Transport von Brenn- 


Einflang flehenden VBorfchriften früherer Verord- holz oder unverarbeitetem Bau= oder Nugholz zumiber- 


nungen bleiben.außer Anmendung. 
Berlin, den 20. November 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
Befanntmadhung. 
124. 


des Weihnachtsmarktes wird bis auf Weiteres nad) | Nadelhölzern. 


handelt oder den Gefegen oder Polizei-Verordnungen 
zuwider Brennholz oder unverarbeitetede Baus oder 
Nugholz in Ortichaften einbringt. Dies gilt insbe— 
fondere auch von Bandftöden (Reifftäben) jeder Hotz- 


Der bieher im Lufigarten abgehaltene Theil |art, birfenen Neifern, Korbruthen, Fafchinen und jungen 


Das Holz ift einzuziehen, wenn nicht 


dem Arfonaplah und den benachbarten Straßen bezw. | der rechtmäßige Erwerb deſſelben nachgewieſen mird. 


Plägen verlegt. 
Berlin, den 21. November 1893. 
Der Polizei: Präfident. 
BDBefanntmadhung. 
125. Der diesjährige Weihnachtsmarkt beginnt am 
11. und dauert bie zum 27. Dezember einfchlieglich mit 


der Mafigabe, daß am 28. Dezember d. 3. früh 8 Upr | 9B. 


ſämmtliche Buben und Berfaufsvorritungen von den 
betreffenden Straßen und Plätzen tortgeihafit fein 
müffen. Die für den 17., 24., 25. und 26. Dezember 
d. J. durch Belanntmahung vom geftrigen Tage ge- 
troffenen Beltimmungen über die Somtagsruhe im 
Handeldgewerbe finden aud auf den Weihnadtemarft 
Anwendung, 

Im Anichluffe hieran wird nochmals zur öffent: 
lichen Kenntniß gebradt, daß derjenige Theil des 
Weihnachtsmarktes, welcher im verfloffenen Jahre im 
Luſtgarten untergebradyt war, in diefem Jahre nad 
dem Arfonaplage und den benachbarten Straßen und 
Plätzen verlegt wirb. 

Berlin, den 21. November 1893. 

Der Polizei-Präfident. 


Berlin, den 21. November 1893. 
Der Poltzei-Präftdent. 


Bekanntma ungen Der Raiferlichen 
Dber:-Poftdireftion zu Potsdam. 
Befanntmadhung. 

Bei der Kaiferliden Ober-Poftdireftion in 
Potsdam Tagern nachbezeichnete Poftfendungen und 
Gegenftände ıc., welche den Abjendern bezw. den Eigen- 
thümern nicht haben zurüdgegeben werden fünnen: 

A. Poftanweijungen: 
1) NE 1245 aus Velten (Marf) vom 29. Juni 1893 
über 5 M. an das Königl. Landgericht in Magde— 

burg, Dompl. 8, Zimmer 6, 


2) NE 2679 aus Oranienburg vom 27. April 1893 
über 5 M. nad Berlin, 

3) NE 9037 aud Spandau 2 vom 1. April 1893 
über 1 M. 65 Bf. nad Berlin, 

4) NE 2009 aus Zoffen vom 27. April 1893 über 
6 M. 48 Pf. nach Berlin, 

9) NE 2010 aus Zoffen vom 27. April 1893 über 


IM. 87 Pf. nad Berlin, 

















481 


6) N? 1501 aus Steglig vom 15. Juni 1893 über 
3 M. nad) Berlin. 


B. Gewöhnliche Briefe mit Werthinhalt: 


1) aus Eberswalde 1 vom 20. Juli 1893 an Fräulein 
Marie Conrad ın Eberswalde mit 2 M. in Poſt- 
wertbaeichen, 

aus Cöpenid vom 30. Juli 1893 an Frau Scholz 
in Berlin mit 50 Pf. in Poſtwerthzeichen, 

aus Potsdam 2. vom 5. Auguft 1893 an Minna 
Nofenftiel in Berlin mit einem Buch („Brad 
vogel, Lieder und Iyriihe Didtungen‘‘), 

aus Königs-Wufterhaufen vom 27. Juli 1893 an 
frau Spielhagen in Berlin mit einem Stüd 
Seidenzeug. 


C. Loſe aufgefunden: 
ein Zehnpfennigftüd am 31. Juli 1893 73 N. 
in der Briefiammeltaiche des Poſtamts in Yüterbog 
unter den, ben Brieffaften entnommenen Briefen, 
ein Einmarfftüd am 9. Auguft 1893 in einem 
Padfammerwagen des Poflamts in Spandau, 
drei unbeſchriebene Poſtkarten, eine Zünfpfennig- 
marfe und ein Zehnpfennigftüd beim Entleeren der 
DBrieffaften ded Zweigpoſtamts 2 (Byf.) in Pots⸗ 
dam am 16. Auguft 1893, 
A) eine nicht entwerthete Poftfarte am 13. September 
- 1893 in einem ber’ in Groß-Fichterfelde 1 (Anb. 
Bahn) angebrachten Brieffaften, 
ein Zehnpfennigſtück und 20 Päckchen mit Näp- 
nadeln am 10. Auguft 1893 im Bahnpoftmagen 
des Zuges N? 803 Angermünde-Schwebt, 
eine Krone am 14. September 1893 bei der Ab- 
fertigungsftelle des Pofamts in Spandau nad dem 
Bertheilen der Briefe für die Abendpoften. 


D. Einſchreibbriefe: 
aus Potsdam 3 vom 28. Yuni 1893 Ne 696 an 
H. Küfter in Magdeburg-Subenburg, 
aus Werder (Havel) vom 24. Auguft 1693 8 833 
an Mar Andres in Groß-Wuſterwitz. 


E. Packete: 
and Neuruppin vom 1. Februar 1893 M 440, 
nachgeſandt am 29. Juni 1893 von Potsdam 1 
unter NE 905 an Sofolomsfi in Berlin poſt⸗ 
lagernd, 
aus Hohennauen vom 3. Juli 1893 M 433 an 
Kraft, Dampfziegelei F. Heinrih Meier in 
Bergholzhauſen (Weftfalen), 


2 
3) 


— 


4) 


1) 


2) 
3 


— 


5) 


6) 


1) 
2 


Na 


1 


Nase‘ 


2) 


3) 
an Heinrich in Berlin. 


Die umbefannten nit ermittelten Abjender 
oder Eigenthümer der vorftehenb bezeichneten Poftfen- 
dungen und Gegenftände ꝛc. werden aufgefordert, binnen 
4 Wochen ihre Aniprüche hierfelbftgeltend zu machen, wibri- 
genfalls mit biefen Sendungen ıc. nad) Maßgabe der ge: 
jeglichen Beſtimmungen verfahren werben wird. 

Potsdam, den 20. November 1893. 

Der Kaiferliche Ober: Poftdireftor. 


aud Nauen vom 23. September 1893 M 622 


Bekanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der StaatSpapiere. 
Befanntmadhung. 

32. In Gemäßheit des 6 20 des Augführungs- 
efeges zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 
(®. -S. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemacht, 
daß dem Lehrer Auguft Janide in Quedlinburg bie 
Schuldverſchreibung der fonfolidirten 4 %oigen Staats⸗ 

anleihe von 1885 

Lit. E. M 1013229 über 300 M. 
angeblid am 9. Dftober d. Is. hierſelbſt abhanden ge⸗ 
fommen ift. 

Es wird derjenige, welcher ſich sim Beftge dieſer 
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der unter- 
zeichneten Kontrolle der Staatöpapiere oder dem 
Lehrer Janide anzuzeigen, wibrigenfalle das gericht- 
liche Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerflärung der 
Urfunde beantragt werden wird. 

Berlin, den 18. November 1893. 

Königliche Kontrolle der papier 


Befanntmachunge 
des Provinzial:Steuer: Sireftors. 
Erhebung von Schifffahrtsabgaben für das Befahren 
des Etorfower Kanals und der Dahme. 
18. Bom 1. April 1894 ab wird für dag Be— 
fahren des Storfower Kanald entweder an der Stor- 
fower oder an der Gummersdorfer Schleufe eine Er- 
bebung von Sarfiiabrrönbgaben nad dem für die Mär- 
fiihen Waſſerſtraßen allgemein geltenden Tarife ftatt- 
finden. Cine gleihe Maßregel iſt für dad Befahren 
der Dahme an ber Schleuſe bei Prieros in Ausſicht 
genommen, wogegen bie jeßt beftehende Abgabenerpebung 
durch den Befiger der Mühle in Prieros in Fortfall 
fommen wird. 
Berlin, den 22. November 1893. 
Der Provinzial-Steuer-Direftor. 


Befanntmachungen der Königlichen 
Eifenbabn-Dire on zu Bromberg. 
Befanntmadhung. 

58. Am 1. Januar 1894 treten im Binnen- und 
Wechjelverfehr der Preußifchen Staatsbahnen für Berlin, 
Sentral-Marfthalle um je 7 km erhöhte Entfernungen 

in Kraft. 
Bromberg, den 22. November 1893. 

Königliche Eifenbahn- Direktion. 
Bekanntmachungen der Kreisausfchüffe.. 
31. Durch unanfechtbar gewordenen Beſchluß des 
Kreisausſchuſſes des Kreifes Oft-Prignig vom 6. Fe- 
bruar d. J. find die der Schule, dem Gaftwirth Auguft 
Meyer, dem Tifchlermeifter Johann Scheel, dem 
Zimmermeifter Eduard Schmidt, dem Kaufmann Karl 
Loſſow, dem Stellmadermeifter Karl Schlüter, der 
Frau Mühlenbefiter Scherz, dem Gaftwirth Ferdinand 
Wittkopf und dem Eigenthümer Johann Macher— 
ſchett zu Se 1 gehörigen Grundſtücke Kartenblatt 3 
Parzellen 18 141/20 140/21 22 23 
27 ns 1ası28 127/31 130/36 132/54 133/54 


482 


67 68 115/101 und 137/11 der Gemarfungsfarte von!in Gr.⸗-⸗Ziethen ber Bauergutöbefiger Krüger in 
den Gutsbezirke Fregdorf abgetrennt und mit dem Schwante zum Amtevorfieher-Stellvertreter des Amte- 


Gemeindebezirke Fregdorf vereinigt worden. 

Kyrig, den 23. November 1893 

Namens des Kreis-Ausſchuſſes der Vorſitzende. 

Bekanntmachung. 

32. Der Kreis-Ausihuß des Kreiſes Jüterbog⸗ 
Ludenwalte bot im Einverſtändniß mit dem Kreie- 
Ausihuß des Kreiſes Teſtow beichlofjen, daß die dem 
Kittergutöbefiger von Goertzke zu Großbeuthen im 
Kreife Teltow gehörige Parzelle des im Kreiſe Jüterbog- 
Tudenwalde liegenden Gutsbezirks Blau Me 24 BI. 2 
des Grundfteuer-Kataftere und Bd. I. Bl. NP 2 des 
Grundbuchs in ‚Bröße von 1,5830 ha von dem Gute 
bezixk Glau abgetrennt und mit dem Gute Oroßbeuthen 
vereinigt werde. 

Süterbog, den 23. November 1893. 

Der Borfigende des KreisAusicufies. 
Perſonalchronik. 

Der Rammergerichtö:Referendar Friedrich Rogge 
iſt zum Regierungs-Referendar ernannt worden. 

Im — Oſthavelland iſt an Stelle des ans 
dem Bezirke verzogenen Rittergutsbefitzers Schilling 





Name und Stand | Alter und Heimath 


Lauf. Mr. 


YHusweifung von Ausländern ans dem Weichsgebiete. 


ibezirfd VIIL — Gr.-Ziethen — ernannt worden. 


Die unter Königlihem Patronate febende Pfarr: 
fiele zu Werter, Diözeſe Strausberg, ift durd die 
Berjegung des Pfarrers Baethge am 1. Oftober 1893 
zur Erletigung gefommen. Die Wiederbejegung erfolgt 
dur das Kirchenregiment. 

Die Lehrerin Hedwig Adam if als Lehrerin an 
der Et. Hedwigs-Pfarrſchule in Berlin angeflellt worden. 
Vermifchte Nachrichten. 

Bekanntmachung. 

Im Laufe des Geſchäfts- und Kalenderjahres 1894 
werben die das hiefige Handelsregiſter berreffenten 
öffentlichen Befanntmadungen in dem Deutſchen Reidıe: 
und Königlichen Preußischen Staatsangeiger, der Ber: 
finer Börfenzeitung und der hieſigen Märfifchen Zeitung 
erfolgen. Die auf die Führung bes Handelöregiftere 
ſich beziehenden Geſchäfte werden von dem Amtögerin ts- 
rad Grodzidi unter Mitwirfung des Eefretärs 
Kellermann bearbeitet werben. 

Neu-Ruppin, den 1. Dezember 1893, 

Königlides Amtsgericht. 


— — — — — — — — — — 








Grund Behörde, Daten 
u der welche die Ausweifung | Queweilungs 
des Ausgewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. —ã 
2. | 3. 4. 5 b. 





Auf Grund des 6 362 des Strafgeſetzbuchs: 
1| Domenico Cimolin, |geboren am 23. De-|Randftreihen und TragenKöniglih  bayerifchel 17. Oktober 


Maurer, 
tereale-@ellina, Bezirf 
Pordenone, Provinz 
Udine, Italien, orte: 
angehörig ebendaſelbſt, 


zember 1867 zu Mon:| verbotener Waffen, 


Polizei-Direftion 1893. 


Dründyen, 


2) Karl Demuth, geboren im Januar Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich bayerifches! 16. Dftober 
Weber, 1861 zu Gabel, Boͤh— Bezirfeamt Zus) 1893. 
men, öfterreidhifcher marshanfen, 
Staatdangehöriger, 
3 Nicolai Gula, geboren im Jahre 1869 desgleichen, Königlich preußiſcher 28. Oktober 
Hafenarbeiter, zu Soboljef, Rußland, Regierungspraͤſident 1893. 


ortsangehörig ebendaſ., 


zu Hildesheim, 





Hierzu zwei Beilagen, enthaltend: 

1) ten Vertheilungsplan über die auf Grund des Geſetzes vom 23. Juli 1893, betreffend Ruhegebalts— 
fajjen für die Lehrer und Fehrerinnen an den öffentlichen Volksſchulen, von den Echulverbänden an bie 
Lehrer-Ruhegebaltsfaffe für 1. Juli 1893 bis Ende März 1894 zu entrichtenden Beiträge, 

2) einen Nachtrag zu den Statuten und Nebengejegen der Germania Lebens-Verſicherungs Geſellſchaft zu 


New⸗NYork, 


ſowie Vier Oeffentliche Anzeiger. 
(Die Inſertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Druckzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Bf. berechnet.) 


Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Potsvam, Buchpruderei ver A. W. Hayn ſchen Grben. 











3 


Beilage 
zum 48. Stüd des Amisblatts 
der Königlichen Negierung zu Potsdam und Der Stadt Berlin. 


Den 1. Dezember 1893. 


sr 


u 


. 





Bertbeilungsplan 
über 


bie auf Grund des Gefekes vom 23. Juli 1893, 
betreffend Ruhegehaltskaſſen für die Lehrer und 
Lehrerinnen an den öfſentlichen Volksſchulen, 
(Gef. S. ©. 194) von den einzelnen Schul- 
verbänden des Negierungsbezirts Potsdam an bie 
Lehrer⸗Ruhegehaltskaſſe des Bezirks für die Zeit 


vom 1. Juli 1893 bis Ende März 1894 zu— 


entrichtenden Beiträge. 





Der gemäß & 6 des Geſetzes vom 23. Juli 1893 
berechnete Bedarf der Ruhegehaltskaſſe für die Zeit vom 
1. Juli 1893 bis Ende März 1894 beträgt 141 871,50 ME. 

Das nah & 7 a. a. D. der Bertbeilung zum 
Grunde zu legende rubegehaltäberechtigte Dienflein- 
fommen der Tehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen 
Volksſchulen des Kaſſenbezirks am 1. Oktober 1892 
nah Abzug von 800 ME. für jede Stelle und Ab- 
rundung bei jedem Scuiverbande auf volle Hunderte 
11 1 21T ............ ............ 2 101 800 Mf. 
Mithin entfallen für 1. Zuli 1893 bis Ende 
März 1894 auf je 100 ME. ruhegehaltöberechtigtes 
Dienfteinfommen 6,75 ME. 

Die von den einzelnen Schulverbänden des Bezirks 
an die Lehrer ˖ Ruhegehaltskaſſe zu zahlenden Beiträge 
vertbeilen ſich ſomit wie folgt: 








& Bezeichnung - 
r des & 
5 Schulverbandes E 

— Schulort — = 


Gefammtjumme des ruhegehaltsberechs 
tigten Dienfleinfommensvon den Stellen 


& der einzelnen Schulverbände nach Abs 
zug von SOO ME. fiir jede Stelle und 


Abrundung diefer Summe auf volle 
""bänden für 1. Juli 1893 bis Ende 


S Höhe der von den einzelnen Schulver: 
5 März 1394 zu zahlenden Beiträge. 


— 









1. 2. | 3. | 4 
Kreis Angermünde. 

1. | Angermünde 8600 580150 

2. | Oreiffenberg 4200 | 28350 


— — G G — — 





— — — — 





gap. 

3ga83 

Are 

g2,0.C 

Bezeichnung SEELE? 

u 533252 

des 66 

S 2 Ego 

* Schulverbandes 336633 

* 8 
— Schulort — 53333 
833 
Mt. 

BEE 
3.1 Joachimsthal 3800 
4.1 Oderberg i. M. 8200 
5.1 Schwedt a. O. 22500 
6. | Vierraden 4500 
7.1 Altenbof 300 
8.1 Berfhofz 900 
9.1 Bertifom 300 
10.1 Bieſenbrow 900 
11.1 Blanfenburg 900 
12.1 Blumenhagen 700 
13. Bötfendort 400 
14. | Brieft 600 
15. | Brig 1000 
16. | Brodomwin 500 
17.1 Bruchhagen 600 
18. | Ehorindhen 300 
19. | Eriewen 300 
20. | Eruffow 400 
21. | Dobberzin 800 
22. | Felchow 400 
‚23. | Nieder⸗Finow 900 
24. | Flemsdorf 300 
- 25. | Srauenhagen 200 
26. | Sredersporf 700 
27.1 Friedrichswalde 500 
28. | Gatow 300 
29. | Gellmersdorf 1000 
30.1 Glambeck 700 
31.Goͤrlsdorf 50 
32.1Golm 90 
33. | Solzom 800 

34.1 Gramzow 


3 Höhe der von ten einzelnen Echulver: 
*J2 Händen für 1. Juli 1893 bis Ende 


8 März 1894 zu zahlenden Beiträge. 





Laufende Nr. 





Bezeichnung 


des 
Schulverbandes 
— Schulort — 


Befammtfunme des ruhegehaltsberech⸗ 
tigten Dienfleinfommensvon den Stellen 


1 der einzelnen Schulverbände nach Abs 
zug von 800 ME. für jede Stelle und 


Abrundung diefer Summe auf volle 


108. | Bogeledorf 800 
109. | Wandfig 400 
110. 1 Wartenberg 500 
111. 1 Weißenfee 4000 
112. Neu⸗Weißenſee 26400 
113. 1 Wenficdendorf 400 
114. | Werder 400 
115. 1 Woltereborf 1700 
116. 1 3ehlenborf 800 
117. | 3epernid 600 
118. | Alt-Zerpenfchleufe 400 
119. 1 Reue Zerpenfchleufe 700 
120. IZinndorf 600 
121. 1 3ühleborf 300 
Kreis Ober: Barnim, 

1. | Biefenthal 6900 
2. 1 Cberöwalde 33100 
3. IFreienwalde 8000 
4. 1 Straudberg 17000 
9. 1 Werneuchen 2000 
6. 1 Wriezen 22200 
7. Alaunwerk 500 
8. Amalienhof 200 
9. IGr.⸗Barnim 400 
10. INeu⸗Barnim 2000 
11. 1 Baglow 400 
12. 1 Beauregard 500 
13. | Beerbaum q 100 
14. 1 Beiersdorf 300 
15 | Birsdorf 300 
16. [Alt Blicsborf A400 
17. [NeusBliesdorf 200 
18. 1 Broichöporf 700 
19. [1 Brunow " 600 
20. | Buchhotz 800 
21. 1 &lofterdorf 300 
22. 1 Cöthen 400 
23. | &unersporf 1000 
24. 1 Danewig 600 
25. I Daunenberg 600 


— — — 


Hunderte gemäß & 7 


S Höhe der von den einzelnen Schulver: 
>17” bänden für 1. Zuli 1893 bis Ende 






5 März; 1994 gu zahlenden Beiträge. 






54 - 
2— 
3375 
270 — 


1782 — 


27 — 
27 — 
114175 
54— 
40/50 
27) — 
4725 
40/50 
20125 


465,75 


2234,25 


940 — 


114750 


135 — 


1498150 


33175 
13/50 
27 - 


135) — 


27) — 
33175 

6175 
20/25 
20125 
271 — 
1350 
47125 
4050 
54 — 
20125 
27 — 
67150 
40150 


40150 


Ranfende Nr. 


Bezeihnung 
bee 
Schulverbandes 
— Schulort — 


.Eichwerder 


Eiſenſpalterei 
Falkenberg i. M. 


. 1 HobensFinow 


Frankenfelde 


. I Sreudenberg 
Alt⸗Friedland 
Neu⸗Friedland 
. [| Sarzau 

. 1Neu-Gaul 


Alt-Gersdorf 


. 1 Stelöborf 


Gottesgabe 
Grũnthal 
Grunow 


1 Harnefop 
. 1 Hafelberg 


Hrdelberg 


Heegermuͤhle 


Herzhorn 


.Heinrichsdorf 
.Hirſchfelde 


Hohenſtein⸗Ruhlsdorf 
Ihlow 
Kerſtenbruch 


. 1 Klobbide 
‚ IRadeburg 


Leuenberg 


JAlt⸗Lewin 


Neu⸗Lewin 


.Lichterfelde 


Lüdersdorf 
Alt⸗Medewitz 
Neu⸗Medewitz 
Melchow 


.Meſſingwerk 


Metzdorf 


. 1 Möglın 


64. I Prädikow 
65. | Prighagen 
66. I Prögel 


Geſammtſumme des ruhegehaltsberechs 
tigten Dienfteinfommens von den Stellen 


oS der einzelnen Echulverbände nadı Abs 


"” zug von 800 ME. für jede Stelle und 
Abrundung dieſer Summe auf volle 


Öunderte gemäß $ 7. 


S Höhe der von den einzelnen Schulver- 
> 17” dänden für 1. Zuli 1893 bis Ende 








März 1394 zu zahlenden Beiträge. 


B.. 


Bezeihnung 
des 


diefer Summe anf volle 


Laufende Nr. 


Schulverbandes 


800 Mt. für jede Stelle und 


‚Hunderte aemäh $ 7 


— Schulort — 


Geſammtſumme des ruhegehaltsberech⸗ 
igten Dienſte inlommens von den Stellen 


Ni 
der eingelmen Schulverbände nach Abs 


”* ang von 
Abrumdung 


DE 


.Schulzendorf 
Sietzing 
. | Sommerfelde 
. | Sonnenburg 
ESpechthauſen 
Sieinbeck 


| Alt»Ttebbin 
.|Neu:Trebbin 





Wilmersdorf . 
Wölfigkendorf 
Wollenberg 
99. Alt⸗Wriezen 
100. | Wufgpewier 


Kreis Beeskow⸗Storkow. 


1. Beeslow 3000 
2. Wendiſch⸗Buchholz 2200 
3. |Storfow 6700 
4. Arensdorf 200 
5.1 Bindew 200 


" pänden für 1. Juli 1893 bis Bude 


He der von den einzelnen Schulvers 
® März 1394 zu zahlenden Beiträge. 





50 






























ı 8 
Sons 
2188 
305 
Bezeichnung I iege 
ä ı ie 
2 des 2 HEOE 
Yo 
& 15 
Schulverbandes 6 
u I Bi 
— Schulort — —— 
E3S585 
s8*888 
Mt. 









Gdrödorf bei Beeslow 
| ©örsdorf bei Storkow 
.|Görzi 





. [Alt-Hartmannsdorf 
[Hermsdorf 







. | Alt Marfgrafpiesfe 
Neu-Markgrafpiesfe 
Merz 








Juli 1893 Bis Ende 
4 1894 qu Jahlenden Beiträge. 


9 Gohe der von den einzelnen Schulver- 





>1’” bänden für 1 


5 Pi 








| 


23533 

Söss, 

Samen. 

323,0 = 

Bezeichnung SICHT he 

* EHE 

» des © FE 3) 5 

8 SEw.te 

5 Schulverbandes 3306533 

335855 
SEEN 

Mt. 

ICC.. 
47.1 Pfaffendorf 500 
48.1 Pieskow 900 
49. | Prieros 400 
50. | Rabinfenborf 300 
91. | Ragow 500 
52. | Rauen 1200 
53. | Reichenwalde 700 
94.1 Rieplos 700 
55. 400 
96. Wendiſch⸗Rietz 700 
57.1 Sauen 800 
98. [| Alt-Schadow 600 
59, | Neu-Schabomw 300 
60. | Schneeberg 200 
61. | Selhom 800 
62. | Spreenhagen 500 
63. | Alt-Stahnnsdorf 200 
64. | Stremmen 200 
65. I Tauche 300 
66. I Trebatfch 300 
67. | Or.-Wafferburg 600 
68. | Werber 300 
69. | Wernedorf 800 
70.1 Wilmersdorf 400 
71.1Wolzig 200 
72. 1 Wulfersdorf 200 
73. [News Zittau 400 
Kreis Oſt⸗-Havelland. 
1. 1 &remmen 6500 
2. 1 Fehrbellin 4800 
3.1Resin 6000 
4.1NRauen 18400 
5. 1 Bärenflau 600 
6. PBeetz 500 
7. PBetzin 300 
8. 1 Börnide 500 
9, 1 Bögow 400 
10. 1 Bornim 2300 
11.1 Bornfädt 1900 
12.1 Bredow 1000 


be der von ben einzelnen Schulvers 


>|" Banden für 1. Iuli 1893 bis Gnbe 


360 


8 März 13894 zu zahlenden Beiträge. 


3375 
60175 
271 — 
20/25 
33175 
81 — 
47125 
4725 


47|25 
54 — 
40150 
2025 
1350 
34—- 
3375 
1350 
1350 


20,25 
40150 
2025 
54 — 


13/50 
13/50 
27) — 


438175 
324 — 


405 — 
1242 — 


4050 
3375 
20/25 
33/75 
27 — 
155/25 
128/25 
67150 


Lanfende Nr. 


52. 
59. 


gas#z 
3283833 

333685* 

Bezeichnung — 35333* 

E22 68 

bes SESEOE 

2 En So 

Schulverbandes z308237 

EEE 

— Schulort — E38= > 
5255383 
2338 
s52528 

Mt, 

CC. AC. 
Brunne 500 
.Buchow⸗Carpzow 800 
Carweſee 400 
Cladow 1000 
Dalgow 300 
Dechtow 900 
Döbrig 700 
Dyrog 900 
Eiche 1100 
Eichſtaͤdt 700 
Etzin 400 
Fahrland 700 
. Falkenhagen 800 
Falkenrehde 700 
.Flatow 900 
Gatow 500 
Alt⸗Geltow 700 
Gr.⸗Glienicke 800 
Golm 700 
.1 Grube 800 
Grünefeld 700 
Hafenberg 1600 
.1 Hafelhorft — 
Hennigsdorf 400 
Hertefeld 100 
.Hohenbruch 300 
.Hoppenrade 900 
Kartzow 700 
. | Kienberg 200 
Knoblauch 600 
Königshorft 300 
Kuhhorſt 100 
Lenzke 500 
.Linum 2200 
| Marfau 400 
Markee 400 
Marquardt 600 
.ı Marwig 1100 
. 1 Nieder-Neuenborf 700 
Paaren i. Gl. 500 
Paaren a. d. W. 200 


SBSdhe der von den einzelnen Schulver⸗ 
>" Bänden für 1. Zult 1893 bis Ende 





* März 1894 zu zahlenden Beiträge. 


NND 
Jo] a 09 
sıla 


20125 
60175 
47125 


4725 


60175 
47125 
47125 
Ss 
47125 
108. 
271 — 
6175 
2025 
60175 


47125 
13:50. 


20125 
6175 
33,75 
14850 
27) — 
27) — 
4050 
74/25 
47125 
3375 
13150 








Lanfende Nr. 


=Spannnpwpr 


jeein jene 





ru wre‘ © “gn a . “no 
gaseE | 355 gassz | 355 
sögs. | 3.5 sögg, | 5,3 
| 3Er08u| 058 s8r0°-| 988 
Bezeichnung SEE ET Bezeichnung >552 En 333 
33332283166 3332321 373 
des ö* des A 38 
Schulverbandes z338855353237 Schulverbandes 33087 &| = 
EEiSos| 233 | ” 5E83 * —e 
— Schulort — Eur — Sdulort — GESH Fr 
Sst2s | 55" Ssr8: | 35° 
Mi. Me. |PF. Mi. Me. |BE. 
IL 3 1% | T3 T 4 
.1 Paree 900 6075| 12.1 Brädifom 400 27 — 
I Paufin 300 2025| 13.1 Dom. Brandenburg 3400 22950 
. 1 Perwenig 300 2025| 14.1 Brielow 1100 74125 
1 Pichelsporf 400 27 —| 15.1 Brief 300 20125 
.1 Priort 800 54—| 16.1 Budow 400 27 — 
.[Rohrbed 1000 6750| 17.) Buſchow 900 60175 
. 1 Saerow Ä 700 4725| 18.1 Butzow 300 20125 
. | Sasforn 300 2025| 19. | Damme 800 54 — 
. | Schönwalde 500 33/75] 20.1 Döberig 700 47125 
.1 Schwante 600 4050| 21.1 Fercheſar bei Brandenburg 300 20/25 
.1 Seeburg 300 2025| 22. | Ferdefar bei Rathenow 300 20125 
. | Seegefeld 700 4725| 23.1 Fohrde 1000 67150 
.1 Sommerfeld 500 |: 33/75] 24. | Neu⸗Friedrichsdorf 200 13/50 
.| Staafen 1300 8775| 25.1 ©arlig 1200 81— 
. 1 Staffelde 700 47125] 26. | Görne 300 20/25 
.Tarmow 800 5427.1Gohlitz 400 27 — 
. 1 Ziefwerder 600 4050| 28.1 ®org 800 54 — 
I Tiegow 300 20/25| 29. | Oraeningen 300 20125 
(leg 400 27 — | 30.1 @ülpe 800 54— 
„I Behlefanz 700 4725| 31.1 Hage 400 27 — 
. | Belten 7300 492175] 32.1 Hobennauen 700 47125 
1 Berbig 200 1350| 33. | Kegür 300 20/25 
1 RWansdorf 900 6075| 34.Kietz 100 6175 
.1 Wernig 800 54— | 35. | Kleßen 300 20/25 
Wolfslake 300 2025| 36. | Roten 1000 67150 
| Wuftermarf 1600 108— | 37.1 K1.⸗Kreuz 600 40150 
Zeeſtow 500 33751 38. | Kriele 300 20125 
. [| Or.-Ziethen 700 47125 3. Landin 300 20 a 
40. Liepe 900 6 
Kreis Weit: Havelland. 41. Sedo 700 4725 
‚1 Sriefad | 2000 g .472|50| 42. | Lünow 200 1350 
.Plaue a. 9. 2800 189, — | 43.| Marzapne 900 | . 60175 
‚| Drigerbe 2700 | 182125] 44. | Mögetin 600 | "40150 
. | Rathenow, 27700 | 1869'75| 45. | Möthlow 800 54 — 
Rhinow 1800 121/50 46. | Möpow 700 4725 
Bagow 400 27 —| 47.1 Müglig 200 1350 
Damme 400 27|— | 48. | Nennhaufen 1700 114/75 
.1 Barnewig 400 27— | 49. | Neuendorf 300 20125 
Gr.⸗Behnitz 600 4050| 50. | Neuwerder 300 2025 
Kl.» Behnig 300 2025| 51.| Niebede 500 33|75 
Berge 1400 9450| 52.1 @uten-Paaren 200 1350 


ii > 


Laufende Wr. 


5388 
z835 

3 

Bezeichnung — 3253230 
53325 

des 8586 

BEBute 

Schulverbandes z320637 
SEP 
525385 
En: 
SPS: 

| __ mt. 

EEE SE EEE NEE 
.1 Parey 300 
Paulinaue 100 
.1 Paewefin 600 
Peßin 400 
Premnitz 900 
.} Priegen 200 
1 Rademwege 200 
Retzow 400 
.Ribbeck 1000 
.Riewend 800 
.Roskow 700 
.| Saringen 300 
.1 Selbelang 300 
.1 Semtlin - 300 
.| Senzfe 300 
.1 Spaag 600 ° 
Stechow 500 
Stoͤlln 300 
.1 Strobehne 600 
. | Ziefow 200 
I Tremmen 1500 
Vietznitz 600 
.Wachow 700 
.Wagenitz 1000 
.Warſow 300 
Waſſerſuppe 300 
Weſeram 1000 
.Witzke 700 
1 Wolfter 200 
Zachow 700 

Kreis Jüterbog-Luckenwalde. 
aruth 4600 
Dahme 15300 
Jüterbog 4700 
Luckenwalde 21500 
Zinna 3100 
Arensdorf 700 
Bardenig 400 
Berfenbrüd 300 
Blankenſee 300 


— 





3 Höhe der von den einzelnen Schulver⸗ 
>» Bänden für 1. Juli 1893 bis Ende 





| 


7 März 1394 zu zahlenden Beiträge. 


20125 
6175 
40150 
27 — 
60/75 
13|50 
13]50 
21 — 
6750 
54 — 
47|25 
20/25 
20125 
20125 
20125 
40150 
3375 
20/25 
40150 
13/50 
101125 
40150 
47125 
67/50 
20125 
20125 
67150 
47125 
1350 
47|25 


310/50 


1032/75 


317/25 


1451125 


209 25 
47125 


27 — | 


20/25 
20125 


83583 
Su 83, 

53353.. 

223203 

Bezeichnung — *53232 

& 32283 

* des EBEOE 

— SE Eur 

5 Schulverbandes = > s 2 * 

— Schulort — 338. 5” 
SE°°E 
s52828 

Mr. 

| 3 0 1 3 
10. Bochow 300 
11. 1 Bollendborf 100 
12. 1 Borgiedorf 400 
13.1 B3udom 800 
14. | Charlottenfelde 400 
15. | &fastorf 500 
10. I &fausdorf 300 
17. | Dennewig 700 
18. | Dobbrifow 600 
19. | Dornawalbe 200 
20. | Dümbde 300 
21. 1 Felgentreu 800 
22. | Sranfenfelde 500 
23. I $ranfenförde 200 
24. | Friedrichshof 600 
25. | Sröhden 300 
26. 1 Gehersporf 500 
27.1 Glau . 200 
28.1 ®fashütte bei Baruth 200 
29. 1 ©fienig 100 
30. 1 Börsdorf 700 
31.1 Hohen⸗Goͤrsdorf 400 
32.1 Nieder: Goͤrsdoif 300 
33. 1 ®ottow 200 
34. | Gottedorf 600 
35. | ®rüna 600 
36. | Heinsborf 300 
37.1Hennidendorf 800 
38. | Holbed 300 
39. | Ihlow 300 
40. | Jimeredorf 500 
41.1 Jänidendorf 800 
42. | Raltenborn 500 
43.Kemlitz 400 
44. | Remnig 300 
45. Kolzenburg 100 
46. | Körbig 300 
7. [Riebäg 500 
48. Liepe 200 
49, |Rindow 200 
50.1 Linow 100 


9 Höhe der von ven einzelnen Schulver⸗ 








für 1 Juli 1893 bie Ende 


* März 1894 zu zahlenden Beitraͤge. 


W> 17" Händen 


13/50 
13150 


4725 
27 — 
20/25 
1350 
40/50 
4050 
20125 
54 — 
20125 
20/25 
33175 
54 — 
3375 
27 — 
20125 
6175 
20125 
3375 
1350 
1350 
675 


Laufende Ne. 


Bezeichnung 
bes 


Schulverbandes 
— Schulort — 





. | Rangenstipsdorf 
. ließen 

. |Römenborf 
.Mahlsdorf 

. 1 Malterhaufen 

. 1 Märtengmühle 


. | Mehtsdorf bei Dahme 
.Mehlsdorf bei Luckenwalde 


Meinsdorf 
.Merzdorf 
.Mietgendorf 


2.1 Müdendorf 


. [NRettgendorf 
‚INeuhoff bei Zinna 
Neuhoff bei Baruth 
.[Reumarft 

. Bar 

.1Pechüle 

. [Petfus 
.Prensdorf 


.Radeland 


.Reinddorf 

. [Rietdorf 
.Rohrbeck 

. [Rofenthat 
.Ruhlsdorf 
.1Scharfenbrüd 
. | Schlenzer 
.1Schöbendorf 
.1 Schönefeld 
.1Schönhagen 
.1H0hensSeefeld 
‚ 1Rieder-Seefeld 
Sernow 

. 1 Stangenhagen 
.1Stülpe 
.Wahlsborf 
.Waltersdorf 
.PWelſickendorf 
.1Werbig 
Werder 


ltsberech⸗ 
jede Stelle und 
f volle 


geha 


tigten Dienſteinkommens von den Stellen 


Inen Schulverbaͤnde nach Ab: 
ng von 800 Mt. für j 
brundung dieſer Summe au 


ı Gefammtfumme des rube 
A 


3 der einze 
; 






Hunderte gemäß 8 7. 
"" Händen für 1. Juli 1893 bie Ende 


Höhe ber von den einzelnen Schulver- 
3 März 1894 zu zahlenden Beiträge. 














54 — 
2025 
4725 
1350 
27 — 
20/25 
13/50 
13'50 
67/50 
20125 
4725 
13:50 
27 — 
13/50 
20125 


40)50 
40150 
20125 
1350 
4725 
su 
47125 
20,25 
47125 
2025 
1050 
2025 
1350 
4725 
1350 
67150 
20125 
20125 
13/50 
40150 
20125 
33,75 
2025 
27 — 
— 


— ——— nn — 


Laufende Nr. 


—— 


| 





NEBEN. 
25333 
Sögd, 
333538 
N "N 
Bezeichnung — 25323 
2238 
53325 
Fr 
des © 220 
SEES L 
Schulverbandes eds 
2:8, 
— Schulort — SEE 
EQzEB3 
5 32 = 
3» 8 





hg der einze 
\T 






Hunderte gemäß $ 7. 
S Höhe der von den einzelnen Schulver: 
bänden für 1. Inli 1893 bis Ende 
3 März 1894 zu zahlenden Beiträge. 











400 A 
ildau 600 40150 


. 1 Wiepersdorf 
W 
.Woltersdorf 700 
Zeſch 200 
.1 Sr. Ziefcht 700 
Kl.⸗Zieſcht 200 
.1Dorf Zinna 300 
.Zulichendorf 500 
Kreis Prenzlau. 
.1 Brüffow 3400 
Prenzlau 13100 
.1Stradburg 13000 
Aleranderhof 600 
Arenpfee 800 
Bagemüpf 600 
Bandelow 800 
Battin 300 
.1 Baumgarten 300 
Beenz A400 
1a) Bergholz, franz. ref. Ge- 
meinde 350 
b) Bergholz, Tutherifche Ges 
meinde 550 
. | Bietifow 600 
. | 3lindow 500 
.1 Blumenhagen 200 
‚1 Briegig 800 
.| Bröllin 800 
Carmzow 300 
Cremzow 300 
.Chriſtianshof 700 
Damerow 400 
. | Damme 200 
.| Dauer 800 
. | Dedelow 300 
‚| Drenfe 200 
9. Eickſtedt 800 
.IClingen 300 
. I Sahrenwalbe 900 


‚I Salfenhagen nn 


20125 
33|75 


229,50 
88425 
877,50 


40150 
54 — 
40150 
54] — 
20/25 
20125 
271 — 


23163 


3712 
40:50 
33175 
13150 
54 
51 
20125 
20125 


47125 


27 — 
13/50 
541 — 
20125 
13150 
54 — 
20.25 
60175 
33175 


Laufende Nr. 


Bezeihnung 


des 


Schulverbandes 
— Schulort — 


. 1 Balfenwalde 
.Ferdinandshorſt 
.Fuürſtenwerder 
Goͤritz 
.BGollmitz 
Grenz 
.‚1®rimme 
.1®rüneberg 

. |®rünow 
Guſtow 
.1@üterberg 
.19egborf 
.1Hildebrandeshagen 
.1Hindenberg 

| Holgendorf 


Jagow 


Alt⸗Kleinow 
. I Rleptow 
Klinkow 
.Klockow 
.Kraatz 
Kutzerow 
PLauenhagen 
.Lemmersdorf 
Lübbenow 
Gr.⸗Luckow 
Kl.⸗Luckow 
Malchow 
.Menkin 
.1Mielomw 
.Nechlin 
.Neuenfeldt 
. [Reuenfund 
‚1 Nieden 

.I Papendorf 
Polzow 
.Rittgarten 
jRoͤpersdorf 


67. | Roggom 
68. | Rollwig 


Geſammtſumme des ruhegehaltsberech- 
tigten Dienſteinkommens von den Stellen 
g von 800 Mk. für jede Stelle und 
brundung dieſer Summe auf volle 


wider einzelnen Schulverbaͤnde nach Abs 


u 


38 
88 


Hunderte gemäß 8 7. 


der von den einzelnen Schulver: 


13 Höhe 


10 





38 tes83 
we: So ga. 
25 s8.0°- 
8: Bezeichnung S852 * 
= — des B x 3 50 S 
32* E 2353885 
BE = Schulverbandes 3z3663 & 
BB |” SE 
= — Schulort — Eö8r 5” 
2.5 535233 
ZZ 

k. Pf. Me. 

4. | 2 3 
2025| 69.13) Rofiow, franz. reform. 

40 50 Säule 800 
81 — b) Roſſow, Intherifche Schule 800 
4050| 70.|Schapow 300 
2025] 71.1 Schenfenberg 200 
27 —| 72.1Sclepfow 300 
20.25] 73. 1 Schmarfow 900 
27 —| 74. [ Schmölln 400 
27 — | 75. 1 Schönermarf 500 
33175 | 76.1 Schönfeld 700 
4725| 77.1 Schönmwerder 800 
27/—| 78.1 Schwaneberg 600 
54 — | 79.1 Schwarzenjee 300 
20125] 80. | Seelübbe 800 
2025| 81.1 ®r..-Sperrenwalde 100 
27 —| 82. | ©r.»-Spiegelberg 800 
20125] 83. [ Sternhagen 300 
4050| 84.1 Tornow 300 
1350| 85. | Trampe 300 
271 —| 86. | Trebenow 800 
271—| 87.1 Rallmow 300 
3375| 88. | Werbelow 500 
1350| 89. 1 Wefelig 500 
4050| 90. | Wepenow 800 
54—| 91. 1 Wilhelmeshof 700 
13150] 92. | Ritfifow 600 
1350| 93.1 Wismar 200 
2025| 94. Wittſtock 700 
4725| 95. 1 Woddow 800 
27 — | 96. 1 Wolfshagen 300 
27—| 97.1 Rollin 700 
54—| 98.1Wollihow 300 
54—| 99. T3errenthin 700 
27 — 1100. [3iemfendorf 100 
54 — 1101. 30lchow 800 
47,25 | 102. | Züfedom 900 
Ar 25103. I 3ernifow 200 
13:50 Kreis Oſt⸗Prignitz. 
60:75] 1.1 Sreyenftein 


— nn 


2. | Kyris 


3100 


13800 


u Höbe ber von dem einzelnen Schulver: 





bänden für 1. Zuli 1893 bis Ende 
* Mörz 1894 zu zahlenden Beiträge. 


ze 
u 


20 25 
13/50 
20/25 
60175 
m — 
33175 


40,50 


33 
33/75 
94 — 
47125 
40150 
13150 
41/25 
541 
20125 
47125 
20/25 
47125 

6/75 
54 — 
60175 
13150 





209125 
931150 








88583 
Ssogs. 
28,03% 
Bezeihnung 533332* 
— Erin 
x bes 3536 
3558385 
Schulverbandes z306527 
SEEPE 
— Schulort — EESe5 
Ep: 
5s2588 
ME. 
5 
3.1 Meyenburg 3300 
4. | Prigwalf 9100 
5. Wittſtock 10700 
6.1 Babig 500 
T.1 Bontifow 300 
8. | Barenthin 700 
9. 1 Berlinchen 800 
10. | Berlitt 200 
11. | Beveringen 700 
12.1 Bfaefendorf 800 
13. | Biefen 200 
14. | Blanbifom 500 
15. | Blumenthal 200 
16. | Boddin 700 
17.1 Bölzfe 800 
18. | Borf 400 
19.1 Bredbin 800 
20. | Breitenfeld 200 
21. | Brügge 800 
22. | Brüfenhagen 400 
23.1 Buchholz 300 
24. | Budow 200 
25.1 Bubdenhagen 200 
26. | Chriftborf 200 
27.1 Dahlhaufen 400 
28. | Damelad 500 
29.1 Dannenwalde 1000 
30. | Darfilow 200 
31.1 Demertpin 700 
32.1 Döllen 300 
33.1 Doffow 500 
34. | Dranfe 300 
35. | Drewen 200 
36. | Eichenfelde 200 
37. Falkenhagen 700 
38. | $rehne 700 
39. | Fregdorf 400 
40. | Sabo 700 
41.| @antifow 800 
42, | Garz 800 
43.1 @erdöhagen 300 


S Höhe der von den ein 


>" händen für 1. 





1593 bis Ende 


zelnen Schulver: 
nden Beitriae. 


Juli 


März 1894 zu zahle 


® 


33175 


4725 
47125 


20'25 


SE 83 
Sorte 
38,0% 
Bezeichnung — 3233233* 
* 333*5 
> des sa3E03 
> 253883 
* Schulverbandes 3360627 
— BER 
Schulort — arg 
Sekr=Es 
ME. 
EICCCCCCCCCCC 
44.Gieſendorf 700 
45. | ®öride 300 
46.Grabow bei Frehne 400 
47.Grabow bei Herzſprung 200 
48.Granzow 900 
49.Gumtow 800 
50. Halenbeck 400 
51. Al.Haßlow 500 
52.Heinrichsdorf 100 
53. | Helle 400 
54. | Herzfprung 200 
55. 1 Holzhausen 800 
56. I Jabel 200 
97. Jacobsdorf 100 
58. | JZaennersdorf 300 
59.1 Joachimshof 200 
60. | Rehrberg 200 
61.1 Remnig A400 
62. | Königsberg 200 
63.Koͤtzlin 300 
64. | Kolrep 200 
65. | Krams 100 
66. | Krempendorf 100 
67. | Alt-Krüßow 700 
68. | Neu-Krüßow 800 
69. | Kuhbier 300 
70.Kuhsdorf 700 
71.18unow A400 
72.1 Langnow 300 
73. Lellichow 600 
74. [Riebenthal 700 
75. |indenberg 300 
76. Lohm 900 
77. Luhme 700 
78.Maulbeerwalde 400 
79.Mechow 800 
81. Mertensdorf 400 
80. | Mefendorf 800 
82. | Nettelbed 300 
83. 1 Niemerlang 800 
84. 1Gr.⸗Pankow T 








der von den einzelnen Schulver⸗ 


bänden für 1. Inli 1893 bis Ende 
März 1894: zu zahlenden Beiträge. 


8 
1 0 
> 
M 





Sanfende Nr. 


123. 
124. 


Bezeichnung 
des 
Schulverbandes 
— Schulort — 


.Papenbruch 
Preddoͤhl 
Rapshagen 
Reckenthin 

.|Redlin 

.Rehfeld 

.Roddahn 
.Rohlsdorf 

. INRofenwinfel 

1 Sadenbed 

. 1 Sarıow 
.Schmolde 

. 1 Schönebed 
.1Schönermarf 

‚1 Schöndagen beit Döln 
‚ISchönhagen bei Prigwalf 
Schrepkow 
Schweinrich 

. 1 Sechszehneichen 
Sewekow 
Siebmannshorſt 
.Silmersdorf 
.Sophiendorf 
.1Steffenshagen 

‚1 Stepenig 
.[Stüdenig 

‚1 Techomw: Heiligengrabe 
.1Teeß 

.1 Telfhow 


Triglig 


.ITüden 
.1 Behlin 
.1 Beblow 
.1 Bettin 
. | Or.» Welle 


Wernilow 


.Wilmersdorf 
.Gr.⸗Woltersdorf 


Kl.⸗Woltersdorf 
Wulfersdorf 


125. 1 Wulfow 


300 Mi. für jede Stelle und 
diefer Summe anf volle 


Hunderte gemäß $ 7. 


Geſammtſumme des ruhegehaltsberechs 
8 


tigten Dienfleinfommens von den Stellen 
iS der einzelnen Schulverbände nad Abs 


ins von 
brundun 


rn 
“ 


a) 
2 


ze Eee 35 
Bu 293 35 
023 9J 
ER g & Bezeichnung #58 2 En 
ES & BER .SE 
35 | > bes 5320: 
N - S . 2 ES. So 
>| 58 Schulverbandes 3368627 
EFT ” E58 „a 
wen — Säuloit —  |F28,5” 
SEE 3538 
35° Sr 85 
Mt. |Bf. Mt. 
4. |: 3 | 
54— | 126. I Wutife 200 
20125 | 127. I Zaapfe 900 
54— 1128. 1Dorf Zechlin 300 
1350| 129. I $leden Zechlin 1200 
20/25 | 130. | 3echliner Hütte 300 
54— | 131. | 3empow 200 
13'50 | 132. |81.»Zerlang 500 
2025 | 133. | Zernig 700 
12 so 134. 1 300gen 6008J 
47,25 Kreis Weſt⸗Prignitz. 
6750| 1.1 Havelberg 13900 
2025| 2. |Lenzen 11400 
1350| 3. 1%Perleberg 12800 
2025| 4. [Yutlig 2900 
1350| 5.1 Wilsnad 5300 
1350| 6. | Wittenberge 13200 
54—| 7.[Abbendorf 700 
54—| 8.| Baar; 700 
3375| 9.|Bäd 500 
54—| 10. 1Baelow 200 
27— | 11.1Bendelin 200 
6175| 12. Bentwiſch 800 
13/50] 13.1 Gr.-Berge 700 
54—| 14. | Bernheide 200 
13150| 15. | Bfuethen A00 
101/25] 16. |Boberow 600 
54—| 17.|Bodin 400 
54—| 18. Gr.Breeſe 300 
4725| 19.1 R1.-Breefe 600 
1350] 20. | Brefch A400 
20125] 21.1®r..-Buchholz 800 
54—| 22. | Burghagen 100 
1350| 23. | &umtofen 700 
2025| 24.1 Dalfmin 300 
. 20125] 25. | Damerom 100 
20125] 26. | Dargarbt 700 
2025| 27. | Deibow 200 
1350| 28.1 Dergenthin 700 
54—| 29.1 Düpom 700 
1350| 30. | Eldenburg 400 





Höhe der von den einzelnen Schulver: 
" pänden für 1 Inli 1893 bis Ende 
März 1394 zu zahlenden Beiträge 


= 
as Kan 
1 








13 





















Bezeichnung 


Juli 1893 bis Ende 


; Märy 1894 au’zahlenden Beiträge. 


800 Mt. für jeve Stelle und 


Abrundung diefer Summe auf volle 


= 
2 

€ * 
7 des & 
3 Schulverbandes 
* 5 
— Schulort — * 


Geſammtſumme bes ruhegehaltoberech⸗ 
tigten Dienfteinfommeng von den Stellen 


gder einzelnen Epulverbände nach Abs 
9 Höhe der von den einzelnen Schulver⸗ 


ug von 
"* bänden für 1. 





SET 1a “re mn anne sun 





uigöbel 
.[Quigomw 
.|Rambom bei Boberow 
.|Rambow bei Perleberg 


STTATANSATASSHS| | 81 18 















175| 94. |Redenzin 5 
125] 95. 47,25 
25| 96. 42125 
‚50| 97. 4050 
75] 98. 27— 
25| 99. 20125 
25100. 6175 
50] 101. 40150 
75102. 54— 
50] 103. 1350 
—|104. 6175 
—|105. 2 
25106. 27— 
125] 107. 20125 
— | 108. | Spiegelhagen 4 25 
125 | 109. | Stavenow 20125 
;50] 110. | Steefow 6175 
751111. |Strehfen 3375 
sol 112. Südow 4225 


ern — -- 



















gnoeo vo nn 2 2 8» 
Esesz | 555 gset3 
Ses-53 1 92» 283553 
3236828122 2220 
Bezeichnung —3333301388 Bezeichnung PSS3E 
S 3337557 3: | € ErezE 
— des 1353368 5538 des 5250 
E SEgute| 397 | 5 2538 
® Schulverbandes z35366357—1 -,;,= | 5 Schulverbandes 3360683 
* 358—333* 35835 
— Schulort — 5* — Schulort — 5357 
Ss: | 35° SsH Ss 
Mr. Me. | Mt. 
| 2 1) 8: 
113. | Taden 200 1350 28. | Dollgow 300 
114. | Toppel 900 6075| 29. | Dreeg 1600 
115. [Uenze 800 54—| 30. 1 $ranfendorf 500 
116. | Vehlgaft 300 2025| 31.1Friedrichsdorf 400 
117. | Berbig 400 27/—| 32. | Altsgriefad 100 
118. | Biefede 300 2025| 33.1 Ganger 900 
119. | Warnow 700 4725| 34.1 Gartow 600 
120. | Weifen 300 2025| 35. | &arz 700 
121. | Wentdorf 400 27—| 36. | Alt-Garz 300 
122. | ®r.-Werzin 700 4725| 37. | Outens@ermenborf 300 
123.1 Gr.⸗Wootz 400 27—| 38. | Giefenhorft 200 
124.) Wuftromw 300 2025| 39. | ®lambed 500 
, , 40. | Guͤhlen⸗Glienicke 200 
Kreis Nuppin. 41. | Alt ⸗Globſow 200 
1.1 Neu-Ruppin 11800 796150| 42. | Neu⸗Globſow 100 
2. | Alt-Ruppin A800 324 —| 43. | Gnevifow 800 
3. | Rheinsberg 5600 378— | 44. | Oottberg 300 
A.INeuftadt a. D. 1500 101125] 45. 1 Grieben 200 
5. [Wufterhaufen a. D. 4600 310/50) 46. |®rüneberg i. M. 800 
6. | ranfee 8400 567)—| 47. | Heinrichebdorf 200 
7. | &indow 3400 | 229150| 48. | Herzberg 400 
8. | Banzendorf 300 20125] 49. | Hindenberg 300 
9. | Barfifow 800 94—| 50. 1Hohenofen 800 
10. | Basdorf 200 13/50| 51.] Hoppenrabde 900 | 
11. | Bartfchendorf 300 20/25] 52. | Ragar 400 
12. | Baumgarten 800 54—| 53. Karwe 400 
13. | Bedhlin 500 33/75] 54. | Katerbow 300 
14. | Blantenberg 400 27/—| 55. | Keller 400 
15. | Brauneberg 800 54/—| 56. | Kerzlin 800 
16. | Brunn 200 1350| 57. | Ktofterheide 100 
17. | Buberow 800 54—| 58. 1 Königftäpt 500 
18. | Büdwig 400 27|—| 59.18örig 900 
19.1 Burom 300 2025| 60.1 Koppenbrüd (Alt u. Neu) 700 
20. 1Budfow 200 1350| 61. |Rraag 600 
21. 1&ampepl 800 54—| 62. I Rrangen 800 
22. | Santow 800 54—| 63. | Rrenzlin 600 
23. | &levifche Häufer 600 4050| 64. Küdow 200 
24.1 Dabergos 400 27—| 65. [Raefifow 800 
25. 1 Darrig 200 1350| 66. I Langen 1000 
26. 1 Defiow 400 27—| 67. Leddin 800 


27.' Dierberg 400 271—| 68. Lichtenberg 800 


Hunderte gemäß S 7. 
bänden für 1. Juli 1893 bie Ente 


3 Höhe der von den einzelnen Schulver⸗ 


Wi: 


* Maͤrz 1894 zu zahlenden Beiträge. 














Laufende Nr. 















. Rinde 


Linow 


. 1Rögow 


Neu⸗Lögow 


Löwenberg i. M. 
Ludwigsaue (Alt⸗ u. Neu⸗) 
Lüchfeld 


Ludersdorf 
Manker 
Menz 
Meſeberg 


.Mezelthin 
Molchow 
.Gr.⸗Mutz 
. 1Radel 
.Niedwerder 
.Pfalzheim 
. 1 Plänig 

. 1 Progen 


Radensleben 


. [| Rägelin 
. 1 Rönnebed 
. | Rohrlad 
. 1Rübehorft 
. 1Rüthenid 
. | Schönberg 


Schönermarf 


. 1 Schulgenborf 
. 1 Schwanow 


Seebeck 
Segeletz 


.Sieversdorf 
. | Sonnenberg 
. [| Spiegelberg 
. 1 Stöffin 

. 1Storbed 

. 1 Strubenfee 
. 1 Tefchendorf 


Tramnitz 


Treskow 
. 1Bichel 


Bezeichnung 
des 
Schulverbandes 
— Schulort — 


Geſammtſumme des ruhegehaltsberech⸗ 
tigten Dienſteinkommens von den Stellen 


sofY der einzelnen Schulverbaͤnde nach Ab⸗ 


800 ME. für jede Stelle und 


g von 
brundun 


J 






g dieſer Summe anf volle 
Hunderte gemäß $ 7. 


S Höhe der von den einzelnen Schulvers 
>17" bänden für 1. Juli 1993 bie Ende 















3 Närz 1894 zu zahlenden Beiträge. 





20|25 
40150 
54 — 
27 — 
11475 
3375 
1350 
4050 
47125 
81 — 
20/25 
1350 
54— 
27 — 
74125 
1350 
40150 
20125 
108100 
13/50 
20|25 
40150 
27) — 
67/50 
47125 
54 — 
47|25 
4725 
54 ⸗ 
2025 
20125 
121,50 
20,25 
20|25 
33175 
20:25 
20125 
87175 
47125 
1350 
40/50 


45553 
6355 
22,0. 
Bezeichnung SERSE 
E Ss285 
F bes 2350 
8 283388 
Schulverbandes z332068 

* FE 
— Schulort — SESrE 
— — 
Seh®s 

ME. 

1. 2. 3. 
110. Wieliß 400 
111.Walchow 1200 
112.1 Wallig 200 
113.1 Walsleben 500 
114. | Werder 300 
115. | Wildberg 1000 
116. 1Gr.⸗Woltersdorf 300 
117.1 Rulfow 800 
118. | Wuftrau 800 
119. | Wuthenow 300 
120. 1 Wugeg 300 
121. | 3echow A00 
122. | Ör.»3erlang 200 
123. I Zernifow 300 
124. | Zühlen 800 

Kreis Teltow. 

1.1 Söpenid 24400 
2. | Mittenwalde 4300 
3. | Teltow 8200 
4.1 Teupig 600 
5.1 Trebbin 5300 
6.1 offen 7100 
7.1 Adlershof 4100 
8. | Ahrendborf A400 
. 9.1 ®x.:Beeren 1300 
10.1 81.. Beeren 700 
11.1 ®r.»Beuthen 400 
12.1 ®r.sBeften 900 
13. 1 81.-Beften 300 
14. 1 Blanfenfelde 800 
15. 1 Bohneborf 800 
16.1 Brig 12900 
17. 1 Brufendorf 400 
18. 1 Budow 1200 
19. | Sallindyen 700 
20. | Chriftindorf 200 
21. | Elausdorf 1100 
22, | Elieftow 700 
23. | &ummersdorf 600 
24.1 Dabendorf 800 


Hunderte gemäß $ 7. 
9 Höhe der von den einzelnen Schulver: 


» 1" handen für 1 Juli 1393 bis Ende 


8 Mär; 1394 zu zahlenden Beiträge 


a 00 0 
RER 
en ü 
|| 


Laufende Nr. 


Bezeichnung 
des 
Squlverbandes 
— Schulort — 


Dahlewitz 
Dergiſchow 
.1 Diedersporf 
.[ Dremig 
Egsdorf 
Fahlhorſt 
.Freidorf 
.IFriedenau 
.Gadsdorf 
Gallun 
.Geushagen 
Glaſow 
Glienick bei Zoſſen 
Alt⸗Glienicke 
Kl.⸗Glienicke 
.Graebendorf 
.Groeben 

. | Oränau 

. 1 Gütergog 
Guſſow 
.Halbe 

. 1 Deinersdorf 
. | Hoherlehme 
.Jachzenbrück 
.13ohannisthal 
.1 Sühnedorf 
.1 Zütchendorf 
.[Kerzendorf 
Kiekebuſch 
Gr.Kienitz 
.Kl.⸗Kienitz 
IGr.⸗Köriß 
.Kl.⸗Koͤriß 
.Krummenſee 
.Lankwitz 
.Lichtenrade 
.Gr.vLichterfelde 
.[Röpten 
.Lowenbruch 
. [Rüdersporf 
.IGr.⸗Machnow 


en Dienſteinkommens von den Stellen 


tig 


ij der ein 


Befammtfunme des ruhegehaltsberech⸗ 


jeve Stelle und 


zelnen Schulverbände nach Ab⸗ 
diefeer Summe auf volle 


von 800 ME. für 


undung 


u; 


Sunderte gemäß 8 7. 


S Höhe der von den einzelnen Schulvers 


1. Inli 1898 bie Ende 
zu zahlenden Beiträge, 


"> 17” bänden für 
& Mär, 1394 


B- ' I 
20 25 
40 50 
47:25 
81 — 

6.75 
41:25 
675 

175.50 
40:50 
54 — 
2025 
41:25 

209:25 
87.75 
27 — 
60:75 
182.25 
6075 
20 25 
67.50 


20 25 
101 25 





bei 
& 


Ranfende Mr. . 


Bezeichnung 
des 
Schulverbandes 
— Schulort — 


on den Stellen 


ten Dienſteinkommens v 


4 
“ 
> 
“ 

2 
nl 
—— 

we 
a 

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“ 
= 
. 

= 
nz 
3 

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. 
a 
E 
& 
= 

[PT 
— 
5 
& 
= 

Lomn 

8 


tig 


zelnen Schulverbände nad 


ug von 800 Mf. für jede Ste 
Nbrundung diefer Summe au 


der ein 


Abs 
fie und 
f volle 


Hunderte aemif \ 1 





.Kl.⸗Machnow 
.1Mabhlow 

‚I Mariendorf 
. 1 Marienfelde 


Mellen 


.[Miersporf 

.1Mogen 

.1 Müggelsheim 

. IReuendorf bei Potsdam 
‚INeuendorf bei Teupitz 
‚INeuendborf bei Trebbin 
.IFern⸗Neuendorf 
.Nächſt⸗Neuendorf 
.Neuhoff bei Zoſſen 
.Nikolskoe 

Nowawes 

-INUudow 

.(Nunsdorf 


.1Paeg 
.1 Philippsthal 


Ragow 


Rangsdorf 

.Rehagen 

.IRirdorf 

-IRoBis 

Rudow 

.Ruhlsdorf 

Saalow | 

.1 Schenfendorfbeißr.-Beeren 
| Schenfendorf bei Koͤnigs⸗ 


WBufterhaufen 


.1Schmargendorf 
.1Schmödwig 
‚(Schöneberg 
‚Schönfeld 

. | Schöneidhe 

.| Schönmweide 
.1Nieder-Schönweibe 
.I1Schünomw 

.1 Schulgendorf 
.IGr.⸗Schulzendorf 


29 
— 


— 
- Lu: *1 
IV DONE IE TS II TI ID rn de» 


I 
— — 























FELER 

görs, 

Ss" 

S:3287) 
& 317 
2 des 5568 
2538 
3 Schulverbandes z38637 
* 2358 
Schulort — 235255 

— Sgulo Bass: 

" Er 

528** 


® 


106. | RI.-Schufzendorf 400 
107. |Scıym = 300 
108. |Senzig 800 
109. | Siethen 800 
110. [Sperenderg 1000 
111. | Sputendorf bei Teltow 600 
.112. |Staafow 100 
113. |Steglig 20400 
114. | Stolpe 1600 
115. | Terz 300 
116. | Tempelhof 10800 
117. | Thyrow 800 
118. | Toͤpchin 900 
119. | Tornow 400 
120. | Treptow 2600 
121. | Waltersdorf 900 
122. | Waßmannsborf 700 
123. | Deutfh-Wilmersborf 10500 
124. | Wendifch-Wilmeredorf 300 
125. 1Wierfiod 900 
126. | Wünsdorf 700 
127. Deutſch⸗Wuſterhauſen 700 
128. | Rönige-Wufterhaufen 2300 
129. | Zeefen 800 
130. | Zehlendorf 6200 
131. | Jehrensdorf 200 
132. | Zernedorf 300 
133. | Zeutyen 700 
134. 1 ®r.»Ziethen 1300 
Kreis Templin. 

1.Lychen 5200 

2. | Templin 16400 

3. | Zehdenid 7700 

4. |Ahrenedorf 800 

5. | Annenwalde 200 

6. | Arnimspain 400 

7.|Badingen 900 

8.| Beenz 200 

9. | Bergedorf 800 
10.1 Berkholz 900 


17 









li 1893 bie @ube 


5 März 1894 zu zahlenden Beiträge, 





bänden für 1. 






—8 der vom ben einzelnen Schulver⸗ 





35 


13/50 


60175 
13150 
54 — 
6075 





Laufende Nr. 













Bezeichnung 
des 


var ae een ad 


undung diefer Summe auf volle 


Schulverbandes 
— Schulort — 


Hunderte gemäß $ 7. 


7: 


. | Milmersdorf 
. Mittenwalde 
KA-Mug 300 
Naugarten 800 
Netzow 300 
Parmen 600 
Petersdorf 600 
Pegnid 300 
. | Pinnow 700 
. [Yorag 500 
. [Poplow 900 
. [Ravensbrüd 700 
- |Regom 200 
Ribbeck 700 
. | Ringenwalbe 1000 
. [Rödbelin 700 
Roſenow 800 
Rutenberg 200 
Stegelig 1100 
Storfow 300 
. [Strehlow 400 
. | Tangersdorf 300 
. [Alt-Temmen 760 
. 1 Thomsdorf 300 
.Ait⸗Thymen 700 
.Groß⸗Vaͤter 300 
. | Bietmannsdorf 400 
Warthe 400 
. | Weggun 300 
. [Wefendorf 400 
. | Wihmannsdorf 300 
. | Zabelsdorf 400 
Zootzen 800 
Rreis Zauch⸗Belzig. 
Beelitz 6800 
Belzig 8800 
Brüd 2200 
. [Niemegf 4100 
Treuenbriegen 11600 
. 1 Werder 10900 


easperr 






1893 bie Ende 


elnen Schulver: 
März 1894 zu zahlenden Beiträge. 


‚Höhe der von den ein; 
"*bänden für 1. Juli 





4591 — 
594 — 


276,75 
783 — 
735 





S 
a 





Laufende Nr. 


. Baitz 








Bezeichnung 
des 
Schulverbandes 
— Schulort — 





Seſamm 


Benten 


. | Bergholz 
. | Bliefendorf 


Bochow 


.Deutſch⸗Bork 


Wendiſch⸗Bork 


. Borne 

. Boßdorf 

. Brachwitz 

. Gr.⸗Brieſen 

. Buchholz 6. N. 


Buchholz b. Tr. 


. [Sammer 
. |Sanin 

. Caputh 

. | Damelanı 
B Dame! 
. | Dahnsdorf 


Derg 


. |Derwig 
. | Dietersdorf 


Dippmanndborf 


Elsholz 
.VFerch 
. Fredersdorf 
.Frehsdorf 
Freienthal 


Garrei 


Kl⸗Glien 
. Glindow 
.Göhlsdorf 
. | Göttin 

. Sg 


Gollwitz 


.Golzow 
OGrebs 

.Grubo 
.Haſeloff 

. |Ieferig bei Wobg. 


Ieferig bei Brdg. 


tjumme bes ruhegehaltäberedh« 


tigten Dienfteinfommene von den Stellen 
der einzelnen Schulverbände nach Mbr 


9 don 800 Mt. für jede Gtelle nnd 
branbung biefer Summe anf volle 
‚Hunderte gemäß $ 7. 


% 


® 







jelnen Schulver⸗ 


1 Nass bis @nde 


5 März 1894 zu zahlenden Beiträge 


9 Höhe der von ben ein; 
"" händen für 1. 








Laufende Ar, 


Bezeichnung 
bes 
Schulverbandes 
— Schulort — 


.Kaͤhnsdorf 
.Keinnitz 

. |Rlepzig 
Korzin 
.Krahne 
.Kranepuhl 
Gr.⸗Kreutz 

. [Krielow 

. |Neu-Langerwifh 
. Lehnin 


Linthe 


.Lobbeſee 
.Lotzſchke 
ecabniſ 
.Ludendorf 

. |8aHedorf 

. [Lüße 

. [Lütte 

. | Or.» Marzäpne 


Mebewig 


. | Micpetedorf 
. | Michendorf 


Mörz 


.[Mügdorf 
. VNahmitz 
.Veſchholz 


Negen 


. [Neuendorf 6. N. 
. [Neuendorf b. Br. 
.Nichel 

.Viebel 
Pernitz 
Vetzow 

1 Phöben 

| Pleffow 

. | tögin 

- [Preußnig 

. | Prügfe 

b. [Raben 

[Räder 
Raͤdigke 





Geſammtſumme des ruhegehaltsberech⸗ 
tigien Dienft-"-*-—— +“ den Stellen 
nach Abs 
Stelle und 
en nt auf Volle 

Hunderle gemäß 8 7. 


Ser einzefnei 
F ug von 80 


Mbrundung - 





S Höhe der von den einzelnen Schulvers 
>17” bänden für 1. Juli 1898 bis Ende 





März 1894 zu zahlenden Beiträge. 


3375 


& 


20,25 


50 
75 
‚75 
25 
50 
125 
50 
50 
125 
50 


75 
















Laufende Nr. 


124. 


Bezeichnung 
des 
Schulverbandes 
— Schulort — 


‚Höhe der von den einzelnen Schulver— 
bänben für 1. Juli 1898 bis Ende 
März 1894 zu zahlenden Beiträge. 





3 





.[Ragöfen 700 41125 
Rähsdorf 500 3375 
‚[Redapn 500 33175 
[Rec 800 54 ⸗ 
. [Reegerpütten 300 20125 
„| Reppinen 300 20125 
Rieben 500 33,75 
.[Rieg 6. Brdg. 800 54— 
.Rietßz b. Trbr. 300 2025 
. Rotiſtod 1000 67,50 
.|Saarmund 1000 67:50 
.| Salzbrunn 700 47:25 
|Syäpe 300 20125 
.Schlalach 900 6075 
.| Schlamau 800 54 — 
Sglunfendorf 700 V 25 
Schmergow 1000 6750 
.Schmerzke 600 40,50 
‚Schönefeld 800 54 — 
. | Schwanebed 800 54— 
Schwina 400 27 — 
. | Sebdin 400 27 — 
.[Stüden 600 40:50 
[Alt Töplig 600 40150 
| Neu:Töpfig 400 2— 
. | Trehmwig 200 13:50 
. | Tremsdorf 600 40150 
. | Hohen-Werbig 300 20:25 
‚| Nieder-Werbig 400 27 
. | Wiefenburg 1000 6750 
. | Wildendrudh 200 13/50 
Wilhelmsdorf 200 1350 
‚| Wittbriegen 400 27 — 
1 Wupft 400 27— 
Jauchwitz 700 47:25 
Zeuden 900 60175 
StadtFreis Brandenburg. 
| Brandenburg 35600 | 2403 — 
Stadtkreis Charlottenburg. 
I Charlottenburg 163200 [11016:- 


3 * 


‚aan Naujafurz ug non 2324-200 5 





By noquoiqvt me posl Fayık a 
un 99 GEHT HRG "TI an) maaupg 4 
⸗aꝛajnp uaujafuya uoq uoa 2994 30 ES 


L,$ gywmad syaaqung 
97068 inv swwung aslata Bunqunaq 
gun 37339 293] an) zug 008 uca But. 
sg pou Fguyguaanpn uaujainıs 239 | °° 
133) noq uoa ausm wojupagusyg; 833017 
stparzggzjogadagn: 9394 ammunlymmola 


54300 | 3665:25 


Bezeichnung 
bed 
Säulverbandes 
Stadtkreis Spandau. 
Borftebender Bertheilungsplan wird hierdurch gemäß $ 10 a. a. O. veroͤffentlicht. 


— Schulort — 


| Spandau 


216 3quajnvz ni 








2bpanjↄq; maquazgot mn? p681 Fırız iR 
um 94 SC HRG 'T am) waquug 


L,$ 9ywab 242quuq 
ayoa Ino amung aslaya Bungunig 

gun ana3S 393] an) ug 008 ua But. . 
sa Pon aqupguaaap uaujafua 229 | ‘° 
WON noq uoa guauuoujoↄuo uaibu 
stparagayjogaBagn: ↄꝛq ↄmuinſiuuvlↄ 


82200 | 5548150 


— Schulort — 
Stadtkreis Potsbdam. 


Bezeichnung 
des 
Schulverbandes 


| Potsdam 


16 3quajndz 


3. 
Königlihe Regierung. Abtheilung für Kirchen- und Schulwefen. 


den 17. November 169 


[4 


Pots dam 


Potedam, gedrucit in der Buchdruckerei von A. W. Hayn’s Erben. 


r 


Beilnge 


zum Amtsblatt 
der Königlichen Regierung zu Potsdam. 








— — — —— nn 





| Geneßmigungsurkunde I A 8083. 


Dem eingehefteten, in Folge der Befchlüffe des Verwaltungsraths der „Germania“ 
Lebensverficherungsgefellichaft zu New:York, vom 11. Januar 1888, 12. März und 23. April 
1890, 25. März und 14. November 1891 und 4. Auguft 1892 aufgeftellten ef zu 
den Statuten und Nebengeſetzen diefer Gefellichaft wird die unter Ar. 1 der Concelfion zum 
a ariede in Preußen vom 25. Februar 1868 vorbehaltene Genehmigung hierdurch 
ertheilt. 

Berlin, den 8. Auguſt 1893. Der: Minifler des Innern. 

L. 8. Im Auftrage: | 
‚99. $aafe. 


Machtrag | 
zu den der Conceſſion vom 25. Februar 1868 zu Grunde liegenden Statuten 
und Nebengefeßen der ° 


Germania Lebens-Berfiherungs-Gejellihaft zu New⸗NYork. 


— — —— — — 


Seit dem 25. Februar 1868 find die folgenden Aenderungen in den 
„Statuten“ 


der genannten Geſellſchaft vorgenommen, nämlich: 


Am 23. April 1890 das Wort „Zwanzig“ (20) wurde an die Stelle geſetzt des Wortes 
„Dreißig“ (30) in Artikel 3. 


Seit dem 25. Februar 1868 find die folgenden Aenderungen vorgenommen in den 


_ „uUeben - Geſetzen? 
der genannten Geſellſchaft, nämlich: 
Am 11. Januar 1888 wurden am Schluſſe der 1. Section des Artikels 1 beſeitigt die Worte: 
„Aehnliche Berichte follen auch monatlich ausgefertigt und zur Einficht für jedes Mit- 
„glied des Verwaltungs-Raths bereit gehalten werden.” 
und dafür die folgenden Worte an ihre Stelle geſetzt: 
„Ein täglicher Bericht ſoll aud) außsgefertigt werden, enthaltend die ausgeftellten Policen, 
„gemeldeten Todesfälle, zurüdgefauften Holicen, die Depofiten in Banken und Truft: Com: 
„Pagnien ? welcher zur Einficht für jedes Mitglied des Verwaltungs-Raths bereit gehalten 
„werden fol. 
Am felben Tage wurde bejeitigt das Wort: 
„gwanzig" in Artikel 6 
und dafür an die Stelle geſetzt das Wort: 
„Dreißig“. 
Am ſelben Tage wurde in Section 3 des Artikels 7 beſeitigt das Wort: 
„Driginal” 
und die Worte: 
„Ausgenommen in folchen Fällen, wo Original-Nachſuchungen gemacht und bei dem Clerk 
„eines Gerichtshofes regiftrirt find, in welchem alle Abjchriften genommen und beigefügt 
„werben können, mit Bezugnahme auf den Gerichtöhof, wo das Driginal regiftrirt iſt.“ 


Der zweite Abſatz der Section 3 des Artikels d lautet nunmehr: 

„Der Auszug über den Titel, welcher die Prüfung defjelben bis zur Zeit der Eintragung 
„in das Hypothekenbuch mit den angefügten Nachſuchungen enthalten muß und Certififate 
„über NRachjuchungen, betreffend Zaren, Auflagen und alle übrigen Belaftungen, follen in 
„einer angemefjenen Zeit nach der Ausgabe des Darlehns bei dem PBräfidenten deponirt 
„werden.” - 

Am 12. März 1890 wurde Artikel 6 verändert, fo daß er wie folgt Iautete: 
„Auf ein einzelnes Leben foll feine Bolice in höherem Betrage ala Zehntaufend Dollar 
- „ausgemacht werden, außer mit fchriftlicher Zuftimmung des Gejellihaftsarztes für einen 
„Zehntauſend Dollar aber nicht Dreißigtaufend Dollar überjchreitenden Betrag und mit der 
nanläblichen Ichriftlichen Genehmigung des Präfidenten, Bice-Präfidenten, Secretärd und 
„Actuars der Gejellichaft für einen Dreißigtaufend Dollar aber nicht Fünfzigtauſend Dollar 
„überfchreitenden Betrag. 

„Sollte irgend einer der genannten Beamten abwejend oder verhindert fein, jo full die 
„Ihriftlihe Zuftimmung eines der Directoren, welcher vom VBerwaltungs-Rath ernannt war, 
u ai Präfident pro temp. zu Handeln, eingeholt werden an Stelle derjenigen dieſes 
„Beamten.“ 

„Alle Prämien müſſen in Baar bezahlt werden.“ 

Um 14. November 1891 wurde Artikel 6 (vergleiche Aenderung vom 12. März 1890) abermals 
geändert, jo daß er nummehr wie folgt lautet: 

„Auf ein eingelnes Leben joll feine Police oder jollen feine Volicen für einen höheren 
„Sefammtbetrag als Behntaufend Dollar ausgemacht werden, außer mit fchriftlicher Zu- 
„ſtimmung des Gejelichaftsarztes für einen Zehntaufend Dollar aber nicht Dreißigtauſend 
„Dollar überjchreitenden Betrag und mit der zujäglichen fchriftlichen Genehmigung des 
„Präfidenten, Bice-Präfidenten, Secretär® und Actuars der Geſellſchaft für einen Dreißig- 
„tausend Dollar aber nieht Einhunderttaufend Dollar überjchreitenden Betrag. 

„Sollte irgend einer der genannten Beamten abwejend oder verhindert fein, fo ſoll die 
„Ihriftliche Zuftimmung eines der Directoren, welcher vom Verwaltungs-Rath ernannt war, 
un als Bräfident pro temp. zu handeln, eingeholt werden an Stelle derjenigen dieſes 
„Deamten.“ ' 

„Jeder Fünfzigtaufend Dollar überfchreitende Derficherungäbetrag, der auf ein einziges 
„Leben ausgejtellt it, oder läuft, ſoll rücverfichert werden in einer Gejellichaft, die zum 
„Seichäftsbetriebe in den Vereinigten Staaten zugelaffen ift. 

„Ale Prämien müffen in Baar bezahlt werden.“ 

Am 25. März 1891 wurde befeitigt das Wort: 
„weiten“ 
in dem Satze in Section 1 Artifel 1, welcher lautet: 

„Regelmäßige Sigungen der Directoren jollen abgehalten werden an jedem zmeiten 

„Mittwoch im Januar, April, Juli und October jeden Jahres.“ | 
und dag Wort: 
„Vierten“ 
dafür an die Stelle geſetzt. 
Am 4. Auguſt 1892 wurde folgendes Amendement angenommen: 

„Der gegenwärtige Artikel 10 ſoll in Zukunft Artikel 11 ſein. Artikel 10 ſoll in 
„Zukunft lauten, wie folgt: 

„So oft in —2— des Artikels XIII des Freibriefes (Statuts) der Geſellſchaft 
„ein General-Geſchäftsausweis aufgeſtellt und eine Bilanz des Geſchäftsſtandes der Geſellſchaft 
„gezogen wird, zum Zweck der Feſtſtellung der Söhe des Ueberſchuſſes, oder Nettoprofitg, 
„jollen bei der Berechnung der Nejerve der Gelellichaft alle Shüpungen der laufenden 
„Bolicen, Hinzufügungen zu denfelben, unbezahlter Dividenden und aller anderen Verpflich- 
„tungen gemacht werden auf Grund der Netto: Prämien, bafirt auf die Actuaries or Combined 
„Experience Sterblichfeitstafel mit einem Zinsfuß, der um 1/, °/, p. a. weniger beträgt, als 
„ver durch die Gejebe des Staates New-York angenommene, indeſſen nicht weniger als 3%, 
„indem der Betrag der Differenz zwifchen der jo berechneten Reſerve und der durch das 
„Geſetz des Staates New-York angenommenen von dem Ueberfchuß der Gejellichaft abgezogen 
„wird, um für fonftige unvorhergejehene Fälle zu dienen, in Gemäßheit des Artifeld 13 des 
„greibriefes (Statuts), bevor eine Vertheilung des Gewinnes vorgenommen wird.“ 


u Drud von G. Bernftein in Berlin. 











Amtsblatt 


ber Königlichen Negieruug zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stüd 49. 


— — —— — — — — 


Bekanntmachun 
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das 


Den 8. Dezember 


18983. 


Sach und Namen-Hegifter zum 


Regierungs-Amtsblatte vom. Jahre 1893 ab zum Preife von AO Pfg. (ftatt des bisherigen Preifes von 
38 Pig.) für das Eremplar bei der biefigen Amteblatts-Redaktion bezogen werben fann. 

Die Beflellungen darauf find möglichſt bald durd Bermittelung der Kaiferlichen Pofanftalten zu 
bewirfen, da das Regifter bereits in der eriten Hälfte bed Januar zur Ausgabe gelangt. 


Potsdam, den 9. Dezember 1893. 


Befanntmachungen 

der Königlichen Minifterien. 
Anweifung, 
betreffend das Berfahren bei der Ausitellung und den Umtauſch 
von QUuittungsfarten (68 101 ff. dee Osienes, betreffend pie 
Invaliditäte: und Altereverficherung, vom 22. Juni 1889, Reiche: 
Gejegblatt Seite 97 ff.) der Verficherten, die Mitglieder einer 
beionderen Kafjeneinrihtung ($$ 5 bis 7 a. a. D.) find. 
30. In Ergänzung der Anweiſung, betreffend das 
Berfahren bei der Ausſtellung und den Umtauſch, fowie 
bei der Erneuerung (Erfegung) von Quittungsfarten 
(SS 101 ff. des Geſetzes, betreffend die Invaliditäts— 
und Alteröverfiherung, vom 22. Juni 1889, Reiche: 
Gefegblatt Seite 97 ff.) vom 17. Oktober 1890 be- 
flimmen wir: 

Verfiherungspflihtigen Mitgliedern einer auf 
Grund der 68 5 bis 7 des Geſetzes, betreffend die 
Invaliditätd- und Altersverfiherung, vom 22. uni 
1889, vom Bundesrathe anerfannten befonderen Kaffen- 
einrichtung,*) bei der die Beiträge nicht in der nad 
ss 99 ff. a. a. O. vorgefchriebenen Form erhoben 
werden, iſt die Duittungsfarte auf ihren Antrag jederzeit 
aufzurechnen. (Ziffer 15 ff. der Anweiſung vom 17 ten 
Dftober 1890.) Befcheinigte Krankheiten und militärifche 
Dienftleiftungen find bei der Aufrechnung der Quittungs⸗ 
farte nur infoweit zu berüdfichtigen, ale fie für die Zeit 
zwilhen dem Augftellungstage der aufzurechnenden 
Duittungsfarte und dem Tage des Eintritt in die 
Kafjeneinrihtung nachgewieſen werden. Ueber dag Er- 
gebnig der Aufrechnung if gemäß Ziffer 25 der An- 
weifung vom 17. Oftober 1890 eine Befcheinigung 
auszuftellen, auf deren Vorderſeite unten ber Vermerk: 
„Eine neue Quittungsfarte ift nicht ausgeftellt worden‘ 
zu ſetzen iſt. 

Eine neue Quittungskarte iſt erſt beim Ausſcheiden 





*) Solche neinrichtungen find zur Zeit in Prrußen: 
Die Penfionstafle ar die Arbeiter der Preußiſchen Staats-Eifen: 
bahnverwaltung in Berlin, die Norddeutſche Knappſchafts-Penſions⸗ 
faffe in Halle a. S. die Knappſchaftskaſſe des Saarbrüder 
Knappichaftsvereins in St. Johann a.d. Saar und der Allgemeine 
Knappſchafts-Verein in Vochum. 





Der Regierungs-Präſident. 


der Verſicherten aus der Kaſſeneinrichtung auf Grund 
dieſer Beſcheinigung auszuſtellen. Hierbei iſt in die 
neue Quittungskarte die Zahl einzutragen, die auf die 
in der Beſcheinigung bezeichnete Karte folgt. Wird 
die Beſcheinigung nicht vorgelegt, ſo erhält die neue 
Quittungskarte die Zahl, welche auf die Zahl der für 
den Verſicherten zuletzt ausgeſtellten Karte, ſoweit dieſe 
zu ermitteln iſt, folgt, eventuell die Ziffer 1. (Ziffer 14 
der Anweifung vom 17. Oftober 1890.) 
Die Ausftelung und die Aufrechnung der Karten 
erfolgt in diejen Fällen ſtets koſten- und gebührenfrei. 
Im Uebrigen finden die Beflimmungen der An- 
weifung vom 17. Dftober 1890 entiprechende An- 
wendung. 
Berlin, den 27. November 1893. 
Der Minifter des Innern. 
Im Auftrage: Haaſe. 
Der Minifter für Handel und Gewerbe. 
In Vertretung: Lohmann. 
Polizei⸗Verordnung 
über den Schiffsverkehr auf dem Stromgebiete der Elbe während 
der Cholerazeit. 
31. Auf Grund des $ 136 bed Geſetzes über bie 
allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 
(Sef.-Samml. S. 195) wird hierdurch Folgendes ver- 


ordnet: 
Einziger Paragraph. 

Die Polizeiverordnung vom 31. Auguft d. I. über 
den Scifföverfehr auf dem Stromgebiete ber Elbe 
während der Choferazeit wird hierdurch aufgehoben. 
Diefe Beflimmung tritt fofort in Kraft. 

Berlin, den 27. November 1893. 

Der Minifter für Handel und Gewerbe. 
Im Auftrage: von Wendt. 


Befanntmachungen 
des Königlichen Ober: Präfidenten. 
' efanntmadung. 
27. Der nädfte Kommunallandtag der Kurmarf 
wird am 15. Januar 1894 in Berlin eröffnet werder 
Die verwaltenden Behörden der fländijchen Inftitu 


% 








ASA 


fowie der NKreife und Gemeinden haben diejenigen 
Gegenflände, welche fie auf dieſem Landtage zur Sprade 
zu bringen beabfichtigen, bei dem Herrn Borfigenden, 
Königlihen Landrath, Geheimen NRegierungs-Rath von 
MWinterfeldt auf Menfin bei Brüffom, Kreid Prenzlau, 
anzumelden, die Königlichen Behörden aber fi) wegen 
folder Gegenſtände an mich zu menben. 

Potsdam, den 1. Dezember 1893. 
Der Dber-Präfident, Staatsminifter von Achenbach. 


Befanntmachungen des Königlichen 
MHegierungd: PBräfidenten. 
Aerztliche Schiffscontrolftationen. 

266. Im Folge des dauernd günftigen Geſundheits⸗ 
zuftanded der Schiffsbevölkerung find die zur gefunbheit- 
fihen Ueberwachung des Schifffahrteverfehre auf der 
Elbe und jämmtlichen mit berjelben in Berbindung 
ftehenden Fluß- und Kanalwegen errichteten ärztlichen 
Kontrolftationen ımd zwar die Stationen Altona, Ham⸗ 
burg, Lauenburg, Hitader und Fürſtenwalde am 
18. d. M., die übrigen Stationen Potsdam, Berlin, 
» Eberswalde und Rathenow am 21. d. M. aufgehoben 
worden. 

Potsdam, den 23. November 1893, 

Der Regierungs-Präſident. 
Befanntmadhung. 

267. Auf Grund der 88 100e. und f. der Reiche: 
gewerbeorbnung beftimme ich hiermit für den Bezirk der 
Maler⸗Innung zu Luckenwalde 
1) daß Streitigkeiten über den Antritt, die Fortſetzung 
oder die Auflöſung des Arbeitsverhältniſſes ſowie 
über die Aushändigung oder ben Inhalt des Arbeits⸗ 
buches oder Zeugniſſes auf Anrufen eined ber 
ftreitenden Theile von der zuftändigen Innungsbehörbe 
auch dann zu enticheiden find, wenn der Arbeit- 
geber, obwohl er das in ber Innung vertretene 
Gewerbe betreibt und felbft zur Aufnahme in bie 
Innung fähig fein würde, gleihmwohl aber ber 
Innung nicht angehört, 
daß die von der Innung erlaflenen Borjchriften 
über die Regelung des Lehrlingsverhältniffes ſowie 
über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge 
auch dann binvend find, wenn deren Lehrberr zu 
den unter NE 1 bezeichneten Arbeitgebern gehört, 
bag Arbeitgeber der unter NT 1 bezeichneten Art 
vom 1. April 1894 ab Lehrlinge nicht mehr an- 
nehmen bürfen, 
daß von ebendemfelben Zeitpunfte ab diefe Arbeit- 
geter und deren Gefellen zu den Koften 
a. der von der Innung für das Herbergsweſen 

und den Nachweis für Gejellenarbeit getroffenen 

bezw. unternommenen Einrichtungen ($ 97 

Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung), 


2) 


3 


—N 


4) 


richtenden Schiedsgerichts ($ 97a. Ziffer 6) in 
derjelben Weiſe und nad demfelben Maßſtabe 
beizutragen verpflichtet find wie die Innungs- 
mitglieder und deren Gejellen. 

Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen 
Kenntniß gebradt, daß der Bezirf der Innung Die 
Städte Luckenwalde, Treuenbriegen und Trebbin umfaßt. 

Potsdam, den 24. November 1893 

Der Regierungs-Präftdent. 

Befanntmahung. 
268. Des Königd Majeftät haben mittelſt Aller- 
höchſten Erlaffed vom 4. d. M. zu genehmigen gerubr, 
dag die im Kreife Templin belegenen Gutöhezirfe 
Louifenhof und Groß-Kölpin zu Einem ſelbſtſtändigen 
Outsbezirfe unter dem Namen „Groß⸗Koͤlpin“ vereinigt 
werben. 

Potsdam, den 29. November 1893, 

Der Negierungs-Präfident. 

Befanntmadung. 
269. Des Könige Majeftät haben mittel Aller: 
böchfter Ordre vom 13. Oftober d. 3. dem Borftande 
des Helenen-Kinderheims zu Pyrmont die Erlaubniß zu 
ertheilen gerubt, zu der von dem Landesdireftor der 
Fürftenthümer Waldeck und Pyrmont geftatteten öffent- 
lihen Ausjpielung von goldenen und filbernen Gegen- 
ftänden zum Beſten der Anftalt au in den Provinzen 
Meftfalen, Rheinland, Heffen-Naffau, Hannover und 
Brandenburg ſowie im Stadtkreiſe Berlin Looſe zu 
vertreiben. 

Potsdam und Berlin, den 1. Dezember 1893. 

Der Regierungs-Präfident. Der Polizei-Präftdent. 
Die Bereinigung der Landgemeinde Körbik mit der Stabtgemeinde 
Lenzen im Kreife Meftprignib betreffend. 

270. Des Königs Majeftät haben mittelfi Aller: 
böchften Erlaffes vom 7. November d. I. zu genehmigen 
geruht, daß die im Kreije Weftprignig befegene Land— 
gemeinde Körbig mit der Stadtgemeinde Lenzen in 

demſelben Kreije vereinigt werde. 

Potsdam, den 4. Dezember 1893. 

Der Regierungs-Präftdent. 
Anlegung einer zweiten Apotheke in Wittenberge. 
271. Im Wittenberge, und zwar am Bigmardplage, 
ſoll eine zweite Apothefe angelegt werben. 

Bewerbungen um die Conceſſion nehme id bis 
zum 31. Januar 1894 entgegen. Die Bewerber haben 
ihre Approbation, eine genaue Lebensbefchreibung mit 
Angabe ihrer Kamilienverhältniffe und ihrer Confeſſion, 
amtlich beflätigte Zeugniffe über ihre bisherige Be: 
ihäftigung und Führung einzureichen, die Berficherung 
abzugeben, daß fie eine Apothefe bisher nicht befeifen 
haben und nachzumeifen, daß ihnen die zur Einrichtung 
der Apothefe und zum Anfauf des erforderlichen Grund⸗ 


. derjenigen Einrichtungen, welche von der In: |ftüdd und Haufes nothiwendigen Geldmittel zur Ver— 


nung zur Förderung der gewerblichen und tech | fügung ſtehen. 


- nischen Ausbildung der Meifter, Gefellen und 


Bewerber, weldhe nah dem Jahre 1880 approbirt . 


Lehrlinge getroffen find bezw. unternommen | find, haben feine Ausficht auf Erfolg. 


werden (88 97 Ziffer 3, 97a. Ziffer 1 und 2), 
c. des von der Innung errichteten bezw. zu er. 


Porsdam, den 27. November 1893. 
Der Regierungs-Präfident. 
































R Berlin. Spandau. ots⸗ Brandenburg. Rathenow. avel⸗ 
Dr Unke Dber- | Unter: ’ Ober· | Unter: Dber- | Unter: j M 
5 raten Bafler am. Bafler. Bafler. erg. 

Meter. ter. | Meter. | Meter, | Meter. Meter. | Meter. Meter. | Meter. | Meter 

11 32,28 0,48 | 2,04 0,12 | 0,62 82 0,32 1,32 , ,60 

2| 3328 | 3048 | 2,04 | 022 | 063 1,76 | 0,34 1,32 0,04 | 0,68 

3| 3228 | 3050 | 2/06 0,16 | 0,83 184 | 0,36 1,32 010 | 07 

4| 32,28 | 3052 | 304 | 022 | 0,63 82 | 0,86 | 1,32 0,10 | 0,74 

5| 3328 | 30,52 | 208 022 | 063 182 | 0,38 1,32 010 | 074 

6| 32,26 | 30,52 | 208 022 | 064 | 180 | 0,40 1,32 0,12 | 0,80 

7| 3226 | 3050 | Z10 | 016 | 0865 184 | 0,44 1,32 0,12 | 0,82 

8| 3326 | 3046 | 212 | 020 | 0,65 186 | 0,46 1,32 0,12 | 0,82 

9| 3226 | 3046 | 210 022 | 065 1,86 0,46 1,32 0,12 | 0,82 
10| 3224 | 3046 | 2310 | 022 | 064 180 | 0,44 1,32 0412 | 082 
11| 32726 | 30,46 | 208 022 | 0,65 180 | 042 1,32 012 | 0,82 
12| 3226 | 3046 | 208 | 024 | 065 | 182 | 042 | 132 014 | 082 
13| 32726 | 3044 | 208 |’ 022 | 065 | 180 | 040 | 1,32 0,14 | 0,82 
14| 3228 | 3046 | 208 | 024 | 065 | 180 | 0,40 1,32 0,14 | 082 
15| 32,26 | 3050 | 208 | 024 | 0,66 180 | 044 | 1,32 046 | 082 
16| 3326 | 30,54 | 2,12 036 | 068 | 172 | 04 | 132 0,16 | 0,84 
17| 3228 | 3046 | 212 03 | or 176 | 044 1,32 0416 | 0,8 
181 32,28 | 3048 | 2,12 028 | 074 | 182 | 048 | 4,32 016 | 0,9 
19| 3328 | 3050 | 212 026 | 0 1,86 0,48 1,32 018 | 094 
20| 3228 | 3054 | 2,10 0. | om 188 | 048 | 1,32 020 | 0,96 
21| 3228 | 3054 | 210 02 | om 188 | 0,50 1,32 020 | 0,98 
22 | 32,28 30,64 2,10 0,34 0,73 1,88 0,50 1,32 0,22 1,00 
23| 32,26 | 30,62 | 2,12 040 | 0,75 186 | 0,52 1,32 024 | 1,00 
24| 32724 | 30,56 | 312 0,36 | 0,76 1,86 | 0,54 1,32 0,26 | 1,00 
25| 32726 | 3054 | 208 | 086 | 0,6 190 | 0,54 1,32 026 | 104 
26 | 32,28 30,56 2,08 0,34 0,76 1,86 0,52 1,32 0,28 1,04 
27| 32,26 | 30,56 | 2,08 0,36 | 0,77 190 | 0,56 1,32 028 | 1,04 
28| 32,26 | 3054 | 208 | 0,38 | 0,78 1,88 | 0,56 1,32 028 | 1,04 
29] 32,26 | 3054 ı 208 | 040 | 0,78 188 | 0,56 1,32 028 | 1,04 
30| 32,26 | 3048 | 10 | 0,38 | 0,79 192 | 058 | 132 0,30 | 1,04 
3ıl 3228 | 3056 | 310 | 038 I 0,9 1986 ! 060 I 132 | 030 1 1,06 

Potsdam, den 30. November 1893. Der Regierungs-Präfident. 
Viehſeuchen. Befanntmachungen des 
273. Feſtgeſtellt iR die Maul: und Klauen-| Königlichen Polizei: Präfidenten zu Berlin. 


feuche unter dem Rindvieh des Rittergutes zu Schulgen» 
dorf, Kreis Oberbarnim, des Ziegeleibefigers Seiler 
in Steffenhagen und des Gutobeſitzers Jeniſch in 
Pritzwalk, Kreis Oft-Prignig. 

Feſtgeſtellt ift der Milzbrand bei einem Ochſen 
des Gutes Köpernig, Kreis Ruppin, die Bruſtſeuche 
unter ben Pferden der 3. Lehrbatterie der Feld-Artilleri= 
Schießſchule in Jüter bog. 

Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche 
unter dem Rindvieh des Vorwerks Heineberg (zum 
Rittergut Kl.Behnitz gehörig), Kreis Weſt-Havelland, 
die Bruſtſeuche unter den Pferden des Gutes Wil- 
belmshof, Kreis Prenzlau. 





Bekanntmachung. 
127. Der Frau Karoline Dehmel, geb. Schu— 
mann, Belleallianceftrage Nr. 82 hierſelbſi wohnhaft, 
iſt durch vechtöfräftiges Erfenntniß des Bezirksausſchuſſes 
zu Berlin vom 17. Dftober d. J. das Prüfungszeugnig 
als Hebamme entzogen worden. Die ıc. Dehmel ift 
daher ald Hebamme nicht mehr anzufehen. 
Berlin, ben 2. Dezember 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
Befanntmadhung. 
128. Der diesjährige Weihnachtsmarkt beginnt am 
11. und dauert bis zum 27. Dezember einfließlic mit 
der Maßgabe, daß am 28. Dezember d. I. früh 8 Uhr 


Kämmiliche Muhon unh Moerfaufaunmichtunaon man hon 


486 
d. J. durch Bekanntmachung vom geſtrigen Tage ge⸗Tage veröffentlichten Vorſchriften zuwiderhandelt, wird 


troffenen Beſtimmungen über die Sonntagsruhe im|mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark 


Handelsgewerbe finden auch auf den Weihnachtsmarkt 
Anwendung. 

Im Anſchluſſe hieran wird nochmals zur öffent⸗ 
lichen Kenntniß gebracht, daß derjenige Theil des 
Weihnachtsmarktes, welcher im verfloſſenen Jahre im 
Luſtgarten untergebracht war, in dieſem Jahre nach 


beftraft._ 
Berlin, den 30. Juni 1888. 

Der Polizei-Präftdent. 

ge. Freiherr von Richthofen. 


Dj 


* 
Borftehende Beflimmungen bringe ich hiermit wieder⸗ 
holt in Erinnerung mit dem DBemerfen, daß jede Zu- 


dem Arfonaplage und den benachbarten Straßen und wiberpanblung unnachfichtlich frafrehtlih verfolgt 
ird. 


Plätzen verlegt wird. 

Berlin, den 21. November 1893. 

Der Polizei-Präfident. 

Befanntmadhung. 
129. Der ftäptiihen Desinfections-Anſtalt hierſelbſt, 
zu welcyer der Zugang nur vom Mottbufer Ufer 
Per. 19 ftattfinden darf, find wiederholt von außer: 
halb Betten, Kleider, Wäfche und andere Gegenftände 
zur Desinfection zugegangen, welche durchaus ungenügend 
verpadt geweſen find. 

Da bei ungenügen der Verpackung ber inficirten 
Sachen leicht eine Uebertragung von anftedenden Kranf- 
heiten auf das mit dem Transporte betraute Perjonal 
ftattfinden kann, fo beſtimmen wir bierburd, daß alle 
der fläbtifhen Desinfertions-Anftat — Kottbuſer 
Ufer Nr. 19 hierſelbſt — von außerhalb, ein- 
ihlieglih der benachbarten Ortichaften, zur Dee- 
infeftion zugebenden Gegenftänte in feften, im 
Annern mit Blech ausgefchlagenen Kiften, 
verpadt zugefandt werden müllen. 

Zuwiderhandlungen gegen vorftehende Beftimmungen 
werden dem Königlichen Polizei-Präſidium bierjelbft 
Behufs der Beflrafung angezeigt werden. 

Die Rüdgabe ver von Auswärts zur Desinfection 
eingelieferten Gegenftände erfolgt nur nad vorheriger 
Bezahlung beziehungsweife unter Nachnahme der tarif- 
mäßigen Gebühren. 

Berlin, den 30. Juni 1888. 

Magiftrat hiefiger Königlichen Haupt: und Refidenzftadt. 


*% * 


* 

Polizei:Berordnung, 

betreffend Verpackung und Verſendung von Gebrauchsgegenftänden 

von Ortfchaften außerhalb Berlin an die hiefigen ſtädtiſchen Dee: 
infectionsanftalten. 

Auf Grund der SS 143 und 144 des Geſetzes 
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
1883 (G.⸗S. ©. 195 ff.) und der 88 5 ff. des Geſetzes 
über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 
(G.⸗S. ©. 265) wird hierdurch nad Zuftimmung des 
Gemeindevorftandes für den Stadtkreis Berlin Fol- 
genbes verordnet: 

Einziger Paragraph. 

Wer den, über Berpadung und Berjendung von 
Gebrauchsgegenſtänden, welche von außerhalb ein: 
febließlich der benachbarten Ortſchaften den 
biefigen ftäbtiihen Desinfertiondanftalten zugelandt 


Berlin, den 30. November 1893. 
Der Polizei-Präftdent. 


w 


Bekanntmachungen des Neichs⸗Poſtamts. 


Die Weihnachtsjendungen betreffen. 
17. Das Reichs-Poſtamt richtet auch in diefem 
Jahre an das Publikum das Erfuhen, mit den 
Weihbnahtsverjendungen bald zu beginnen, 
damit bie Padetmafjen ſich nicht in den legten Tagen 
vor dem Fefte zu fehr zufammendrängen, wodurd Die 
Pünktlichkeit in der Beförderung leidet. Die Padete 
find dauerhaft zu verpaden. Dünne Pappfaften, 
ſchwache Schadteln, Cigarrenfiften ꝛc. find nicht zu 
benugen. Die Auffchrift der Padete muß deutlich, 
vollfändig und haltbar bergeftellt fein. Kann bie 
Aufſchrift nicht in deutlicher Weiſe auf das Padet geſetzt 
werben, jo empfiehlt fich die Verwendung eines Blattes 
weißen Papiere, welches der ganzen Fläche nad feft 
aufgeflebt werden muß. Bei Kleiihjendungen und ſolchen 
Gegenftänden in Leinwandverpadung, welche Feuchtigkeit, 
Fett, Blut ꝛc. ablegen, darf die Aufichrift nicht auf 
die Umhüllung geflebt werden. Am zmwedmäßigften 
find gedrudte Auffchriften auf weißen Papier. 
Dagegen dürfen Formulare zu Poft-Padetadreffen für 
Paletauficpriften nicht verwendet werben. Der Name 
bes Beftimmungsortd muß fletd redet groß 
und fräftig gebrudt oder. gefchrieben fein. Die 
Padetauffchrift muß fämmtlihe Angaben der Be— 
gleitadreife enthalten, zutreffendenfalld alſo den 
Tranfovermerf, den Nachnahmebetrag nebſt Namen und 
Wohnung des Abfenders, deu Vermerk der Eilbeſtellung 
u. |. w., damit im Kalle des Verluſtes der Begleitadreſſe 
das Vader auch ohne diefelbe dem Empfänger ausge: 
bändigt werden fann. Auf Padeten nah größeren 
Drten ift Die Wohnung des Empfängerg, auf 
Padeten nad) Berlin au der Buchſtabe des Poftbezirfe 
(©., W., SO. u. f. w.) anzugeben. Zur Beſchleunigung 
bed Betriebed trägt ed weſentlich bei, wenn Die 
Padete frankirt aufgeliefert werden. Das Porto 
für Padete ohne angegebenen Werth nad Drten bes 
Deutichen NReichs-Poftgebiets beträgt bis zum Gewicht 
von 5 Kilogramm: 25 Pfg. auf Entfernungen bie 
75 Kilometer (10 Meilen), 50 Pfg. auf weitere Ent- 
fernungen. Berlin W., 26. November 1893. 
Reichs-Poſtamt, Abtheilung 1. 
Befanntmachungen der Kaiferlichen 
Ober⸗Poſtdirektion zu Berlin. 


56. Das fürzlih im neuer Auflage erichienene 


werden, von dem hiefigen Magiftrat unter dem heutigen | „Poſtbuch zum Gebrauch für das Publikum 








— — 
— — 















. ‚ 4AS7 


in Berlin und Umgegend“, herausgegeben im 
Auftrage der biefigen Kaiferlihen Ober-Poftdirektion, 
giebt nicht nur über die drtlihen Einrichtungen Berling 
für den Pofl-, Telegraphen- und Fernſprechdienſt Aus- 
£unft, fondern enthält auch die allgemeinen Verſendungs⸗ 
bedingungen für Poftiendungen aller Art und für Tele- 
gramme, nebſt Tarifen-Berzeichniffen u. |. w. Die 
Anfchnitte über Nachnahmen und Poftpadete nad 
dem Auslande, fowie über Rückſcheine find nad 
den neueren Beflimmungen umgearbeitet. Dad bei- 
gegebene Verzeichniß ſämmtlicher deutſchen Neiche- 
poſtanſtalten mit Angabe der Zone (Entfernungsſtufe) 
dient zur Berechnung des Portos für Packet- und 
Werthſendungen von und nach Berlin. — Das Poſt⸗ 
buch iſt bei allen hieſigen Poſtanſtalten, ſowie durch die 
Briefträger für 1 M. zu beziehen. 

Berlin C., 2. Dezember 1893. 

Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirektor. 


Bekanntma ungen der Kaiferlichen 
Dber:Boftdireftion zu Potsdam. 
Befanntmadung. 
57. In Eiderhöfe (Altmarf) wird am 1. Dezember 
eine mit der Pofthälfftelle dafelbfi vereinigte Telegraphen- 
hülfſtelle eröffnet werben. 
Potsdam, 29. November 1893. 
Der Kaiſerliche Ober-Poftdirektor. 


Bekanntmachungen der Königl. Direktion 
der Nentenbanf der Provinz Brandenburg. 
Bekanntmachung. 
Die nachſtehende Verhandlung: 

Geſchehen Berlin, den 18. November 1893. 

Auf Grund der 88 A6, 47 und AB des Renten- 
bank⸗Geſetzes vom 2. März 1850 wurden von aus- 
gelonften Nentenbriefen der Provinz Brandenburg, welde 
nad dem vorgelegten Berzeichniffe gegen Baarzahlung 
aurüdgegeben worden find, und zwar: 


13. 


8 Stüd Litt. A. zu 3000 M. —= 444000 M., 
A8 = - .: 1500 -: = 72000 =: 
177 = - CC. = 300 - = 5310 = 
153 ⸗— - D. ⸗ >=: —= 11475 ⸗ 


zu). 926 Stüd über 5850575 M. 
nebft den dazu gehörigen, im vorgedachten Verzeichniſſe 
aufgeführten 5307 Coupons und 526 Talons heute in 
Gegenwart der Unterzeichneten durch Feuer vernichtet. 
Borgelejen, genehmigt und unterfchrieben. 

gez. Lazarus, gez. Witte, 

als Abgeorbneter als Abgeordneter 
des Provinzialsfandtagede. des Provinzialstandtages. 

gez. König, ald Notar. 
a ‚u 


s. 
gez. Schreiber, Behrens, 
Provinzial⸗Rentmeiſter. Rechnungsrath. 
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntmig gebracht. 

Berlin, den 20. November 1893. 
Königliche Direktion 
der Nentenbanf für die Provinz Brandenburg. 





Bekanntmachungen der KRreisausfchüfle. 
Befanntmadhung. 

33. In unferer Belanntmahung vom 24. Juli 
1893 — Amtsblatt Seite 326 — muß es bezüglich der 
Größe der von dem Defonom Hermann Siebert zu 
Bechlin von der fisfaliihen Dorfaue erworbenen 
Parzelle ftatt 0,0147 ha ‚0,0144 ha” heißen. 

Neu-Ruppin, den 28. November 1893. 

Der Kreis⸗-Ausſchuß. 
Befanntmachungen anderer Behörden. 
Der Herr Finanz: Minifter hat mit Erlaß vom 

24. Auguft d. 3. in Gemäßheit des Artifeld 50 Ab- 
jag 1 der Ausführungs-Anweifung vom 5. Auguft 1891 
beftimmt, daß bie durch $ 24 hing 1 des Einfommen- 
fteuergefeges vom 24. Juni 1891 vorgejchriebenen 
Steuererflärungen für das Veranlagungsiahr 1894/95 
in ber Zeit vom 4. bis einfchließlich den 
20. Zanuar 1S9A abzugeben find. 

Potsdam, den 28. November 1893. 

Der Borfitende 
der Einfommenfteuer-Berufungs-Rommilfton. 


Befanntmadhung. 

Diejenigen in Berlin und dem Regierungs⸗ 
bezirk Potsdam wohnhaften jungen 2eute, melde bie 
Berechtigung zum einjährig-freimilligen Militärdienft 
nachſuchen wollen, haben fih in ber Zeit vom zurüd- 
gelegten 17. Lebensjahre big zum 1. Februar ihres 
erften Militärpflichtjahres, d. i. des Kalenderjahres, in 
welchem fie das 20. Rebensjahr vollenden, bei der unter- 
zeichneten Kommiſſion fchriftlich zu melden. 

Diefer Meldung find beizufügen: a. ein Geburtd- 
zeugniß, b. eine Erflärung bed Vaters oder Bormundes 
über die Bereitwilligfeit, den Freimilligen während 
einer einjährigen aftiven Dienftzeit zu beffeiden, aus- 
zurüften, jowie die Koften für Wohnung und Unterhalt 
zu übernehmen. Die Fähigfeit hierzu ift obrigfeitlich 
zu beicheinigen, c. ein Unbejcholtenheitsgeugniß, welches 
für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnaſien, Real: 
Aymnaften, Oberrealichulen, Progymnaſien, Realſchulen, 
Realproggmnaften, höheren Bürgerfchulen und ben 
übrigen militärberechtigten Lehranftalten) durch den Di» 
reftor der Lehranftalt, für alle übrigen jungen Leute 
durch die Polizeiobrigfeit oder ihre vorgejegte Dienft- 
behörde auszuftellen ift, d. ein über die wiſſenſchaftliche 
Befähigung ausgeftellted Schulzeugniß. | 

Die Einreihung des legtgenannten Zeugniſſes darf 
bis zum 1. April des erſten Mititärpflichtiahres aus⸗ 
gelegt werben. 

Für Diejenigen, welde den Nachweis der wiſſen⸗ 
Ihaftlihen Befähigung durch Ablegung einer Prüfung 
erbringen wollen, finden aljährlih zwei Prüfungen 
fatt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbſt. Dad 
Geſuch um Zulaffung zu der nähftfährigen Frühjahrs⸗ 
prüfung muß unter &inreihung der bei a. big c. er⸗ 
wähnten Schriftſtücke, eines jelbfigejchriebenen Lebens⸗ 
laufed und einer amtlich beglaubigten Photographie, 
ſowie mit der Angabe, in welchen zwei fremden Spraden 





— — 





ASS 


der fi) Meldende geprüft fein will, fpäteflens bis zum 
1. Februar k. Is. angebracht werben. 

Die unterzeichnete Kommilfion fordert Diejenigen 
jungen Leute, welche in Berlin und dem Regierungs- 
bezivt Potsdam im Jahre 1894 geftellungspflichtig 
werden und bie Berechtigung zum einjährigsfreimilligen 
Militärdienft zu erlangen beabfidhtigen, hierdurch auf, 
bie vorgefchriebenen Meldungen möglichft bald, ſpäteſtens 
jedoch bis zum 1. Februar 1894 in ihrem Geſchäfts— 
lokale — Molfenmarft 3 — anzubringen. 
| Berlin, den 25. November 1893. 

Königliche Prüfungs-Kommiſſion 
für Einjährig-$reimillige. 


Perſonalchronik. 


Im Kreiſe Prenzlau iſt an Stelle des verſtorbenen 
Gutsbeſitzers Keibel in Ludwigsburg der Landwirth 
Hans Keibel ebendaſelbſt zum Amtsvorſteher-Stellver⸗ 
treter des Amtöhezirfd XX. — Baumgarten — er— 
nannt worden. 

Der Landmeſſer Fritz Beuther zu Potsdam iſt am 
2. Dezember 1893 als ſolcher eidlich verpflichtet worden. 

Der verſorgungsberechtigte Reſerve-Oberjäger Forſt⸗ 
aufſeher Voigt zu Melzow in der Oberförſterei 
Gramzow iſt zum Königlichen Foͤrſter ernannt und 
demſelben die Förfterftelle Krummendamm in der Ober- 
förfterei &öpenid vom 1. Dezember d. %. ab über: 
tragen worben. 

Die frühere Revier: jegige Förſterſtelle Grünau 
zu Steinbinde in der Oberförfteret Cöpenid iſt vom 
1. Dezember d. %. ab dem Förfler Pielmann zu 
Krummendamm, Oberförfterei @öpenid, übertragen worben. 

Der bisherige Hülfsprediger Franz Osfar Elſaſſer 
an der St. Pauls-Kirde hierſelbſt ift zum Diafonus 
der evangeliichen Gemeinde der St. Rufad: Parodie in 
Berlin, Diözeje Friedrichswerder, beftellt worden. 

Der bisherige Pfarrer in Gleimig (Provinz 
Schleſien) Mar Guſtav Theodor Alerander Fiſcher ift 
zum Prediger der Parodie der St. Marfug-Kirche, 
Diözefe Berlin J., beftellt worden. 

Der biöherige Pfarrer zu Neobſchütz, Kreis 
Münfterberg in Sclefien, Bernhard Friedrih Karl 
Philipp Adolph Peters ift zum evangeliichen Haus— 
eiftlichen bei dem Strafgefingnig am Plögenfee bei 

erlin berufen worden. 

Der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Dr. Kerdhof in 
Berlin ift zum Oberlehrer ernannt und dem Berlinifchen 
Gymnaſium zum grauen Klofter überwiefen worden. 


Vermiſchte Nachrichten. 
Abhaltung des GBerichtstages in Gramzow. 

Die Geridtstage in Gramzow find für das Jahr 
1894 feftgelegt auf den 9. und 10. Januar, 6. und 
7. Februar, 6. und 7. März, 3. und 4. April, 1. und 
2. Mai, 5. und 6. Juni, 3. und 4. Juli, 2. und 
3. Oftober, 6. und 7. November, 4. und 5. Dezember. 
Die Gerichtöfigung beginnt an beiden Tagen um 
10 Uhr Vormittags. 


Der zweite Termindtag ift vorzugsweiſe zur Auf- 
nahme von Anträgen und Verhandlungen und zur Aug- 
funftsertheilung u. ſ. w. in denjenigen Fällen beſtimmt, 
in en ſich die Betheiligten einfinden, ohne geladen 
zu fein. 

Es wird jedoch darauf aufmerkſam gemadt, daß 
fih auch in dieſen Fällen eine rechtzeitige vorherige 
Anmeldung des Erſcheinens mit furzer Angabe des 
Zwecks derfelben häufig dringend empflehlt, damit bie 
betreffenden Aften berbeigeihafft und Hinderniſſe, melde 
ſonſt etwa der alsbaldigen Erledigung der Sade ent- 
gegenftehen würden, bejeitigt werden fönnen. Namentlich 
trifft dies zu in Vormundſchafts⸗, Nachlaß⸗ und Grund- 
buchſachen, ſowie in fonftigen Sachen der jogenannten 
freimilligen Gerichtsbarkeit.  Auflafiungserflärungen 
fönnen ohne ſolche Anmeldung regelmäßig nicht auf- 
genommen werben, 

Schließlich wird ausdrücklich bemerft, daß auch 
Anträge auf Eintragung in die Landgüterrolle auf dem 
Gerichtstage geftellt werden fünnen. 

Angermünde, den 14. November 18693. 

Königliched Amtsgericht. 


Befanntmadung. 

Sm Sahre 1894 werten in den bisherigen 
Gerichtstagslokalen an folgenden Sonnabenven Gerichts⸗ 
tage abgehalten werden: A. in Boigenburg 13. Ja—⸗ 
nuar, 10. Februar, 10. März, 14. April, 19. Mai, 
16. Juni, 4. Auguft, 22. September, 20. Dftober, 
17. November, 15. Dezember, B. in Gerswalde 3. Fe⸗ 
bruar, 17. März, 28. April, 23. Juni, 18. Auguft, 
29. September, 3. November, 8. Dezember. An dieſen 
Tagen werben auch Anträge auf Eintragungen aller 
Art in das Grundbuh und in die Landgüter-Rolle 
entgegen genommen. 

Templin, den 25. November 1893. 

Königlihed Amtsgericht. 
| Befanntmahung. 

An folgenden Tagen werden im Jahre 1894 Ge- 
rihtstage in Niemegf im Rathhauſe abgehalten werden, 
und zwar für den Stadtbezirk Niemegf, jowie für die 
Amtöbezirfe Boßdorf, Dahnsdorf und Zeuden: 1) am 
27. Januar, 2) am 24. Februar, 3) am 31. März, 
4) am 28. April, 5) am 26. Mai, 6) am 30. uni, 
7) am 29. Auguft (Mittwoch), 8) am 29. September, 
9) am 27, Dftober, 10) am 24. November, 11) am 
29. Dezember. Ferner wird noch beſonders darauf 
aufmerfiam gemacht, daß den Eigenthümern eintragungs⸗ 
fähiger Grundflüde geftattet ift, Anträge auf Eintragung 
in die Landgüterrolle auf Grund des Geſetzes vom 
10. Juli 1883 (Gefegfammlung Seite 111) auch auf 
den außerhalb des Gerichtsſitzes ftattfindenden Gerichts⸗ 
tagen zu ftellen. 

Belzig, den 20. November 1893. 

Königliches Amtsgericht. 
BDBefanntmadhung. 

Im Laufe des Jahres 1894 werden für ben 

hiefigen Bezirf die Befanntmadhungen A. aus dem 











ASO 


Handelsregifter und aus dem Genoflenichaftäregifter, 
foweit nit zu B. eine Ausnahme beftimmt if, durch 
1) den Deutſchen Reichs- und Königlih Preußifchen 


guagtoanzeigen 2) die Berliner Börſenzeitung, 3) das |’ 


Potsdamer Intelligenzblatt, B. aus dem Genoſſenſchafts⸗ 
regifter hinfichtlich Fleinerer Genoſſenſchaften durch die zu 
A. 1 und 3 genannten Blätter, C. aus dem Zeichen: 
und Mufterregifter nur durch das zu A. 1 genannte 
Blatt erfolgen. Die auf die vorgenannten Regifter 
bezüglichen Geſchäfte werden bei Abtheilung I. durch 
den Amtsgerichtsrath Lohſee und den Secretair Walter 
bearbeitet werben. 

Porsdbam, den 2. Dezember 1893. 

’ Königliches Amtsgericht. 
Befanntmadhung. 

Im Laufe des Jahres 1894 werden die nad 
Art. 13 des Handelsgeſetzbuches vorgejchriebenen Be- 
fanntmacdhungen für den bieffeitigen Bezirk durch 1) den 
Königlih Preußischen Staatd- und Deutichen Reichs⸗ 
Anzeiger, 2) das Amtsblatt der Königlichen Regierung 
zu Potsdam, 3) das Kreisblatt in Wittftod, und die 
Bekanntmachungen der Eintragungen in das biefleitige 
Genoſſenſchafts-Regiſter außer. durch ben Deutichen 
Reichs-Anzeiger durch 1) das Amtsblatt der Königlichen 
Regiernng zu Potsdam, 2) die hier erfcheinenden Prig- 


walfer Nachrichten, die Bekanntmachungen für Fleinere 
Genoſſenſchaften aber nur durd die Prigwalfer Nach⸗ 
richten erfolgen. 
Pritzwalk, den 2. Dezember 1893. 

Königliches Amtsgericht. 

 Befanntmadung. 

Für das Jahr 1894 werden die Eintragungen in 
das Handeldregifter durch den Deutihen Reichsanzeiger 
und die Berliner Börfenzeitung, die Eintragungen in 
das Genoffenichaftgregifter für größere und Fleinere Ge⸗ 
noffenfchaften durch den Deutichen Reichdanzeiger und dag 
biefige Hilſcher'ſche Wochenblatt bekannt gemacht 
werden. 

Dahme, den 1. Dezember 1893. 

- Königlihes Amtsgericht. 
BDBefanntmadung. 

Die Eintragungen in dag Hanbeld- und Ge: 
nofjenichaftöregifter werben im Geſchäftsjahr 1894 durch 
den Deutichen Neichdanzeiger, die Zeitung für Nieder- 
Barnim und die Berliner Börjenzeitung, für Fleinere 
Genoſſenſchaften jedoch nur durch die erften beiden 
Blätter veröffentlicht werden. 

Dranienburg, den 1. Dezember 1893. 

Königliches Amtsbericht. 


YHusweifung von Husläandern aus dem Meichsgebiete. 








& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum 
* der welche die Ausweiſung 
des Ausgewieſenen. Beftrafung. befchloffen hat. enge 
1. 2. | 3 4. 5 6. 
a. Auf Grund des $ 39 des Strafgejegbudhe: 
1Theodor Gutzwiller, geboren am A. Novem-|Müngverbrechen (4 Jahre Kaiſerlicher Bezirks⸗ 30. Oftober 
Maurer, ber 1851 zu Oberwyl, Gefängniß laut Erkennt⸗ Präfidentzu Colmar, 1893. 
Dezirf Arlesheim, Kan⸗niß vom 23. November 
ton Baſel⸗Land, | 1889), 
Schweiz, ortdangehörig 


zu Therwil, ebenbal. 
2| Lorenz Kuref, \ 
Ziegelftreicher, 


geboren am 10. Sepzleinfader Diebftahl 
tember 1868 zu Mys-| Rüdfall (1 Jahr Zucht⸗ Negierungspräfident 
ladyowice, Bez. Chrza⸗ haus Taut 


im Koniglich ypreußiicher 24. Juli 
1893. 
Erfennmiß| zu Oppeln, 


now, Galizien, orts⸗ vom 19. Oftober 1892), 


angehörig ebendafelbft, 


b, Auf Grund des $ 362 des Strafgejegbude: 
1Ludwig Alfred Junod, geboren am 11. JanuarjLandftreichen, Betteln und|Kaiferlicher Bezirks⸗ 24. Oftober 


Buchhalter, 
Kanton Neuchatel, 
Schweiz, ſchweizeriſcher 
Staatsangehöriger, 


2| Auguflin Kreidler, |geboren am 29. Oktober Landſtreichen, 


1868 zu Wiejen, Be- 
zirf Braunau, Böhmen, 
öfterreichiicher Staates 
angehöriger, 


Habrifarbeiter, 


1861 zu St. Aubin,| Gebrauch eines falſchen Präfidentzu Colmar, 
Namens, 


1893. 


Königlich  bayerifchel 16. Oktober 
Poltzei-Direftion 1893. 
München, 


A90 


























& Name und Stand Alter und Heimath Behörbe, Data 
we welche die Ausweilung y 
3 des Ausgewielenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. — 
Ir" HE VE VE VE WE DEE ER GE 
3Jakob Locnifar (audlgeboren am 28. Aprilitandftreichen, Königlid Pbayerijchel 19. Oftober 
Locnisfar), 1865 zu Ladja, Be⸗ Polizei⸗Direktion 1893. 
Hutmacher, zirk Laibach, Krain, Mündyen, 
ortsangehörig zu Med⸗ 
vode, ebenbateibft, 
4 Luigi Maniotti, |geboren am 8. Januar Landſtreichen und faljche-diejelbe, 23. Oktober 
Erbarbeiter, 1866 zu Borgo, Tirol,) Namensangabe, 1893. 
ortdangehörig ebenda 
ſelbſt, 
551 Leopold Niedl, geboren am 30. Sep-Betteln und Obdachloſig⸗Koͤniglich preußiſcher 85. September 
Schloſſergeſelle, tember 1871 zu Dite) keit, Regierungspräfident 1893. 
tersborf, Bezirf Tulln, zu Stade, 
Defterreich, ortdange- 
hörig zu Katzelsdorf, 
ebendafelbft, 
6| Franz Pichler, geboren am 5. Yuni Landfſtreichen, Königlich bayeriſches 23. Oktober 
Bäder und Müller, | 1834 zu Linz, Ober: Bezirksamt Pfar-| 1893 
öfterreich, ortdangehd- firchen, 
rig zu Lambach, Bezirk 
Wels, ebendafelbft, 
7) gran Wottawa geboren am 11. Okto⸗ſdesgleichen, Königlich) Bayeriſche 18. Ineber 
(Votava), Metzger, ber 1868 zu Kefer— Polizei⸗Direktion 189 
markt, Bezirk Freiſtadt, Münden, 
Oberöfterreich, ortsan- 
gehörig zu Mahous, 
Bezirk Prachatitz, 
Böhmen, 
8 Carlo Zuchelli, geboren am 15. Auguft|Betteln, Königlich  Fächfiichel 1. Oftober 
Studateur, 1854 zu Biadana, Kreishautmann: 1893. 
Provinz Mantua, Ita⸗ ſchaft Leipzig, 
lien, ortsangehörig 
ebendaſelbſt, 
91 Johann Bauer, |geboren im Jahre 1868 Landſtreichen, GebrauchſKöniglich bayeriſches 18. Oktober 


Tagelöhner und Hilfs⸗-zu Linz, Oberöſterreich, gefälſchter Zeugniſſe, u.| Bezirksamt Waſſer⸗ 1893. 


matroſe, ortsangehörig zu Thal⸗ verbotenes Waffen⸗ burg, 
heim, Bezirk Wels,| tragen, 
ebendaferbft, 
10 Joſef Loeb, geboren am 23. Sep⸗Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 24. Juni 
Drechsler, Färber, | tember 1854 zu Konsko⸗ Negierungspräfidenti' 189. 
Wola, Gouvernement zu Franffurt a. O., 


Liublin, Rußland, ruf- 
fiiher Staatdangehd- 
riger, 
11 Joſef Gazik,  Igeboren am 24. De-PLandſtreichen, Betteln, Königlich Säcfiiel 4. Dftober 
Drahtbinder, zember 1862 zu Big-| Nuheflörung, Beleidi⸗ Kreishauptmann- 189 
| zofa, Ungarn, gung und WWiberftand| Schaft zu Bautzen, 
gegen die Staatsgewalt, 


Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger. 
(Die Infertionegebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 


Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 
Botsdam, Buchoruderei der A. W. Hayn ſchen Erben. 





A492 


daß dem Fabrifarbeiter Auguf Bittner, zu Dörnhau, 

Kreis Waldenburg, wohnhaft, die Schuldverihreibung 

der fonfolidirten A %/oigen Staatsanleihe von 1884 
Lit. F. NE 312031 über 200 M. 

angeblich in Wurzeldorf, Kreis Neurode, abhanden ge- 

fommen ift. 

Es wird derjenige, welcher fih im Befige dieſer 
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches ber 
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem 
ıc. Bittner anzuzeigen, widrigenfalls das gerichtliche 
Aufgebotöverfahren behufs Kraftlogerflärung der Urfunde 
beantragt werden wird. 

Berlin, den 5. Dezember 1893, 

Königlihe Kontrolle der Staatspapiere. 

Bekanntmachungen des Königlichen 

Regierun en 
Belohnung. 
266. 




















Alm * Noveriber d. 3. iſt in unmittelbarer 
Nähe der Stadt Spandau und zwar auf dem Wege 





von Hafenfelde nah Wilhelmsruh Mittags zmwiichen 1 
und 2 Uhr das 13 Jahre alte Mädchen Hedwig Franke 
aus Valentinswerder ermordet und beraubt morben. 

Für die Ermittelung ded Raubmörders wird hiermit 
eine Belohnung von 

dDreibundert Mark 
Potsdam, den 11. Dezember 1853. 
Der Regierungs-Präfident. 
iehſeuchen. 
267. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen— 
ſeuche unter dem Rindvieh in Haage, Kreis Weſt— 
havell and. 

Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche 
unter dem Rindvieh des Koſſäthen Keller in Klobbicke, 
Kreis Oberbarnim. 

Erloſchen iſt der Milzbrand unter dem Rind— 
vieh des Koſſäthen Saſſe in Linum, Kreis Oſthavelland. 

Potsdam, den 12. Dezember 1893. 

Der Regierungs-Präſident. 


ausgeſetzt. 




















269. Nachweiſung der Markt⸗ ꝛe. 
„| Getreide | Vebrige Marfı- 
= Es foften je 100 Kilogramm &s 
& = = Rindfleiſch 
& Namen der Städte n * re Ba Be: e 1. 
3 sl&elsI3|3|ö[|3|&8|58|8 24 |8* 
M. Fr|m. Bm. Di an M. Br |m. Bi m. ar. [mr wi |. Bram. Br. ale MEN Fi 
1| Angermünde 1378111 5123| 36— 85] 3330| 5] 1125] 113 
2] Beeskow 13202 dl salz 3as Is Is — 51 11 1120| 1 — 
31 Bernau 14104|12) 4alt6 4411725132’ 1351155: — ; 7194| 1135| 1110 
4| Brandenburg 14119 12 6gl15l25lt7oale-—6e|-- 34 — 9885| 11361 1:16 
5| Dahme 15118 {2 38 2 57]15 62130, 40] — 50. — 9I—1 1)— 1-90 
61 Eberswalde 1437112 47lt5) sslıs'3 123 3129] — 6--| 1140| 1,30 
7| Havelberg 13/93]11 9 14.116127 4413211 1]47.94 8350| 1120| 1'-— 
8 Iüterbog 14 50l12 93151 h7isrles!_ ea! 36 — 9] 1/20) 1 — 
91 Ludenwalde 14 —20 47113157]16:.35138 — [38 — 40 — 7/75] 1120] 120 
10] Perleberg 1405 2 03 ; 18|17,20[24 —130.— 40 —1 3): 8] 1150] 1.20 
11] Potsdam 15 — n 8215 50117142]29.—[28]75[43/— 6/93] 140] 1125 
12] Prenzlau 13180 m 93 ; 28115:96127° — 26, — 140 — 6—1 1130| 1,10 
13| Prigmarf 1419]11169]15138 15 56|17175124/75[30 - 6/75] 1:40| 1,20 
14] Rathenow 142al12'szhtazalicisshes —ppal Tao — 6111 1401 1 20 
15] Reu Ruppin 16|—[12180]15—11682135 — (35) — 50 — 11351153 
161 Schwedt 11331281 ———— 674 1401 1:20 
17| Spandau 14/40 12 55 14 25117/7535’ }27 50144 — 7/-| 1160| 120 
18| Strausberg 1468 12 117) ]t8:46122:—]33l 136 — 8 1140| 116 
19| Teltow Fe 16 67[27)—130|—1501— 9/1 1145| 1.15 
20] Templin 14 en 14 50|16|— 15 Bol1s0 — 6] 1120| 11-- 
21] Treuenbriegen 1410f12 20]13]6aftel I — | — — 711 1120| 1,— 
221 Wittfiod 14 11 92111 25115 46|14 25/36, —150:— 6] 1118199 
23| Wriegen a. O. 138412 12l1Alrılı5 53824 7oes_— 2 7la0 





Durhichnitt 114,25112,35]1497J16,61F— | 


Potsdam, den 12. Dezember 1893. 





1,301 1.20 











vrv UIVHWIDVREy WIND ver geguylen yuiypen Lugsopsseps Sepyisepeny u zu “urpwing sun wave zuvermwee 


1893 in den Hauptmarktorten des Regierungs-Bezirks Potsdam. 











Bran: ſ Enden: j _ [Brenz 
































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venburg| walbe ‚1 lau 

B für | "Gar u am fir die Saywediſ Wittioe 

B an: a h 1 

= venb Rreis n Pets | Kreife Ruppin für für 

Z| fefeten “amd | Süter: | gen, [Pam Poren | für FoRreie | Arie 

= ie ae ae 1, | an | Kreis | Anger | D0- Bemertungen. 
2 fow: | Mer: 09: J Men: [Kreis 0. J 75 

Riloganım. ſStenwo Haver- | guten: Brignig.[Jan&: und | Rupsin. | münde. | Prignig. 

& land. | watde. 38 











‚Für bie Kreife Oberbarnim, 


1.| Hafer Nieverbarnim, Oflhavelland 
2.| Heu und Teltow fowie für Stabi 
3.| Rechiſtroh Spamvau gilt Berlin ale 


Hauptmarftort. 
Potsdam, den 11. Dezember 1893; Der Regierungs-Präfident. 





n9A 


Befanntmadhung. 
270. Auf Grund des $ Pr des Bauunfallverfiherungsgefeges vom 11. Juli 1887 (Neichs-Geſesblatt 
Seite 287 ff.) wirb der von dem Neiche-Berfiherungsamt mit Wirfung vom 1. Januar 1894 feflgejegte 
Prämientarif für die Verfiherungsanftalt der 
Ziefbaus-Berufsgenofjenfchaft zu Berlin, 


u [Hamburgifhen Baugewerfs-Berufsgenoffenihaft zu Hamburg] 
Nordöftlichen ⸗ ⸗ ⸗Berlin, 
[Schleſiſch-Poſenſchen > ⸗ ⸗Breslau, 
Hannoverſchen ⸗ ⸗ ⸗Hannover, 
Magdeburgiſchen ⸗ ⸗ = Magdeburg, 
Sächſiſchen ⸗ ⸗ ⸗Dresden, 
Thüringifchen ⸗ ⸗ ⸗Erfurt, 
Heſſen⸗Naſſauiſchen - ⸗ ⸗Frankfurt a. / M., 
Rheiniſch-Weſtfäliſchen - ⸗ ⸗Elberfeld und 
Südweſtlichen ⸗ ⸗ ⸗Straßburg i./E.] 


nachſtehend bekannt gemacht. 
Berlin, den 25. November 1893. 
Das Reichs-Verſicherungsamt. 
Bödiker. 
* * 
Prämientarif 
für die Verſicherungsanſtalt der Tiefbau— Berufsgenoſſenſchaft. 
Gültig für das Jahr 1894 und Folgenbe, 


———_ — — — er — — — — nn 















Lohnprozente, Betrag der für jede 
welche angefangene balbe 
ale Prämie |Marf des in Betracht 
zu entrichten kommenden Lohnes zu 
find. entrichtenden Prämie. 
Pfennig. 


Rau: 
fende 
M 






Betriebsarten. 






Prozent. 





Erſte Gruppe. 
Bau und linterbaltung von Straßen und Wegen. 
1. Reinigung und Unterhaltung von Straßen und Wegen, einschließlich ein- 
facher Uferunterhaltung, ohne Gewinnung und Berfellung der Mate- 
rialien, in ländlichen Gemeinden, Fandftädten und größeren 
Kommunalverbänden . ur 1 
Wie vor, mit Gewinnung im Brud) und Herfellung von Kleinſchlag 2 
.Wie laufende NE 1 mit Kiedgewinnung . . 2, 
-Meinigung und Unterhaltung von Straßen in Städten obne Gewinnung 
und Herflellung der Materialien 2 
: Meubauten von Wegen und Chaujfeen, ohne Anwendung von Schienen⸗ 
geleiſen, einſchließlich der Herſtellung kleinerer Bauwerke und Durchläſſe 2 
[Wie vor, mit Anwendung von Schienengeleiſen und einſchließlich der Her⸗ 
ftellung aller Baumerfe, aber ohne maſchinelle Einrichtungen 2 
[Wie vor, mit und Mafchinenbetrieb . . en 3, 
eite Gruppe. 
Sonflige Bauarbeiten. 
8. Erd⸗ und Planirungsarbeiten, Unterhaltung von Be- und Entwäfferungs- 
gräben mit Wurf und mit nur theilweifer Verwendung von Karren, 
jomweit dieſe Arbeiten nicht über 1,5 m Tiefe hinausgehen und fonftige 
erſchwerende Umſtaͤnde (Abfeifungen, Rüftungen ꝛc.) nicht hinzutreten 1,0 0,5 
9. Wie vor, jedoch mit regelmäßiger Benugung von Foͤrdergeräthen (Karren ic. I 


=! DM nn rn 


aber ohne Scienengeleife . 2,0 1,0 
10. [Erdarbeiten mit Abfleifungen oder bei mehr ale 1, 5 m Tiefe . . 2,8 1,4 
11. [Erdarbeiten mit theilmeifer Anwendung von Schienengeleifen, ohne gleich: 

zeitige majchinelle Einrichtungen im Betriebe, größere Einebnungen, 

Deichverſtärkungen und Deichwiederherſtellungen . . 2,2 1,1 
12. [Erdarbeiten wie vor, mit nicht erheblichem Gotomotserit 2,6 1,3 
13. IGas- und Wafferleitungsarbeiten . .. .. 1,8 0,9 




























Eohnprozente, ; Betrag der für jede 

Lau⸗ welche | angefangene halbe 

fenve als Praͤmie Mark des in Betracht 

Betriebgsarten. zu entrichten Itommenben Lohnes zu 

NS find. Ienfrichtenben rämie. 
Prozent. Pfennig. 








14. [Ranalifationdarbeiten, Reinigung und Unterhalung von Rabsiigen Kanälen | 2,8 1,4 
15. Wferfchugbauten en 2,4 1,2 
16. [Betrieb von Pumpwerfen für Entz und Bewäſſerungen 2,0 1,0 
17. [Stollen> und Schadtbau 4,4 2,2 
18. Maurer⸗- und Zimmer-Arbeiten zur Herfellung von "Brüden, Durchläffen, 

Stüg- und Raimauern fowie ähnlichen Bauwerken für Tiefbauten 22 _ 1,1 
19. [Maurerarbeiten für Hochbauten . en 2,0 1,0 
20. I3immerarbeiten für Hochbauten . . 2,4 1,2 
21. Abbrucharbeiten (ausſchließlich derjenigen bei i Hocbauten 3,0 1,5 
22.1Wie vor, bei Hochbauten . . 7 3,5 
23. PBrunnenbau 3 1,5 
24. Mflafterbeiten 1,2 0,6 

Dritte Gruppe 
Rebenbetriebe. 

25. JSteinſchlag für ſich allein . 5,0 2,5 
26. |Ried- und Sandgemwinnung nn 3,0 1,5 
27. 1Steinbruchgarbeiten ohne Sprengung. . 4,0 2,0 
28. ISteinbruchsarbeiten mit Sprengung 9,0 23° 


Sonflige Beftimmungen und Erläuterungen. 

1) Für Arbeiten, welde vorſtehend nicht aufgeführt find, wird der Prämienjag nah Maßgabe des für bie 
Genoffenichaft geltenden Tarife vom Borftande feftgeiegt. 

2) Wenn dieſelben Arbeiter mit mehreren Arten von Arbeiten beichäftigt werden (3. B. mit Straßen- 
reinigung und Steinſchlagen), jo find in der monatlihen Nachweiſung für jede Art die verwendeten 
Arbeitstage und die verdienten Löhne getrennt aufzuführen (vergleide Anleitung des Reichs-Verficherungs⸗ 
amts, betreffend die Nachmweifungen von Negiebauarbeiten, vom 12. Dezember 1887). Erfolgt eine 
folde Trennung nit, jo wird bei der Berechnung der Prämie die höchſte in Betracht fommende 
Gefahrenklaſſe zur Anwendung gebracht. , 

Teftgelegt gemäß 8 24 des Geſetzes, betreffend die Unfallverfiherung der bei Bauten beichäftigten 
Perſonen, vom 11. Juli 18857 (Reichs-Geſetzbl. Seite 287). 
Berlin, den 25. November 1893. 
Das Reichs-Verſicherungsamt. 
gez. Dr. Bödiker. 
Bramientarif 
für die Berficherungsanftalt der Prordöfllichen. Baugewerks: Berufsgenoſſenſchaft. 
ültig für das Jebr 1834 und folgende. 


Cohnprezente, | Betrag der für jede 








welche angefangene halbe 

ende ale Prämie Mark des in Betracht 

Gefahbrenflafsfen. zu entrichten |fommenden Lohnes zu 

NS j find. entrichtenden Prämie. 
Prozent. Pfennig. 





Gefahrenklaſſe A. 

Stubenbohner, Frotteure . 

. KIapezierer, Zapetenanfleber (Anbringung, Abnahme oder Reparatur von 
Tapeten, Wetterrouleaur, Marguifen und Jaloufien) 

3. Pfenſetzer (Anbringung, Abnahme oder Reparatur von Defen und anderen 


Feuerungsanlagen). 
Gefahrenklafſe =. 
ten, Bau und Civilingenieure, Baumeifter, Bautechnifer 
alter . 
Maler, Anftreicher, Bauladirer, Baumaler, Bühnenmaler, Dekorations⸗ und 
Kunſtmaler quf Bauten, Schildermaler, Stubenmaler, Tüncher 


wo 


eo» 


en Er — — — — 


12 | 9/4 


Er u A U U en x⏑. —— —— 


ET Tr Ten grund 
— en nn &obhnprosente, | Betrag der für jene 
Lau: welche | angefangene halbe 
fende | ale Prämie Mark des in Betrxcht 
Gefahrenklaſſen. zu entrichten kommenden Lohnes zu 
N find. 'entrichtenden Prämie. 
Prozent. | Pfennig. 
hefa Iaſſe €. 

7. Mephaltirer, Aophattſchläger, —* ötiebenieger, Örenfteinieger, 
Steinſetzer . . 

8. Bauklempner . . 

9. Bauſchloſſer, Einfetzer, anſcläger 

10. Tischler auf Bauten . . 

11. Meißbinter . . . en 

12. [Bühnenbauarbeiter ne .. 

Gefahrenklaſſe D. 

13. [Steinmegen, Grabdenkmalverfertiger, Kunftbildhaner in Stein, Marmor— 
waarenverfertiger, Steinbildhauer, Steinhauer, Steinpolirer, Stein- 
ſchläger (Feldſteinmacher), Steinjchleifer, Steinfäger, Anfertiger grober 
und feiner Steinwaaren 

14. IStudateure, Gypswaarenfabrifanten, Verfertiger von tanſitichem Marmor 
und Steinn . .„- . 

15. Einrichter von Gas- und Wafferanlagen (Inftallateure) . 

Gefabren#lafie E. 

16.1Schiffebau in Holz, Bootsbauer, Sciffsmaler . . 

17.1Maurer, Badofenmager, Gypſer, Kaminmacher Sgornſteinbauer) Ofen. 
bauer, Verputzer .. 

| 


ya 1'% 


3a 1?/, 


Gefabren?laffe F. 
18. 13immerer, Staafer, Lehmkleber f . 
19. Anbringung, Abnahıne, Verlegung und Reparatur von Btigabteitern 
20. FFuhrweſen 


19 


Gefabrenklaffe ©. 
21. Mühlenbauer in Holy . 


22, Brunnenmacher, Brunnenbauer, Brunnenbohrer, Yumpenmacer, Pumpen 

jeger, Röhrenmader . . .. . 
Gefabrenklaffe H. 

23. ISand⸗, Kies-, Lehm⸗ und Thongräberei, Erdtiefbau 
24. Kaltbrenner .. 
25. Biegeleiarbeiter . . 
26. Dachdecker, Papphachdeder, Sdieſerdeder, Scindelbeder, Swohe und Roy 
beder, Ziegeldachbeder 
27. [Steinbrud, Kalfbrud, Steinfurengerei, 
Gefabrenklaffe 4 
28. JAbbruch von Gebäuden, Aufräumung von Brandflätten . . . 2... 7 
29. [Steinjprengung mittelft Pulver, Dynamit ꝛc. . . .. 
Sonſtige Beſtimmungen. 

Hinfihtlich der in dem vorſtehenden Dr emientarif nicht bejonders aufgeführten Kategorien von Arbeiten 
(Nebenarbeiten) ift zunächſt feftzuftellen, ob die betreffende Kategorie in dem berufsgenoſſenſchaftlichen Gefahren: 
Tarif Haffifizirt worden iſt. Trifft dies zu, fo ift für die bezügliche Arbeit die der betreffenden Gefahrenklaſſe 
entiprechende Prämie zu entridten. Kür alle übrigen im Gefahren- und Prämientarif nicht Flaffifizirten Bau: 
arbeiten ift der Prämienſatz der vorftehenden Klaffe E. mit 1%, Pfennig für jede angefangene halbe Marf des 
in Betradyt fommenden Lohnes maßgebend. 

* * 
* 


Teftgelegt gemäß 8 24 des Gejeges, betreffend die Llnfallverfiherung der bei Bauten bejdäftigten 
Perjonen, vom 11. Juli 1887 (Reichs-Geſetzbl. Seite 287). 
Berlin, den 25. November 1893. 
Das Reichs: Berficherungsamt. 
Dr. Boͤdiker. 


5 2), 


3a 














- A197 


Borftebende Befanntmadhung wirb unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen des Reichsverſicherungs⸗ 
amts vom 8. Dezember 1887 und 24. November 1890 (abgedrudt im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu 
Potsdam und der Stadt Berlin, Stüd 51 vom 23. Dezember 1887, Seite 455 und Stüd 50 vom 12. De- 
zember 1890 Seite 453/4) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebradit. 

Potsdam und Berlin, den 12./9. Dezember 1893 

Der Regierungs-Präftdent. Der Polizei-Präfident. 


Amerifanitches General-Konſulat in Berlin. 


271. Der Amerifanifde Bürger John Mattes ift 


N 


Klgr. Rindfleiih (Bauchfleiſch) Marf 10 Pf., 
Schweinefleiſch ⸗25 


1 
1 
1 
1 
1 


zum Deputy-General-Konful der Vereinigten Staaten| - Kaibfleiſch -25 = 
von Amerika in Berlin ernannt worden. — Hammeiifieiſch 1:15 | 
Potsdam, den 11. Dezember 1893. + Speck (geräuchert) 1 =: 60 : 
Der Regierungs-Präfident. 1 =  Eßbutter 2 =: 50 = 
Befanntmakhung. - 00 Stüd Eier 3 =: 3% - 
272. Dem Königlichen Regierungsbaumeifter Wegner 2) In Charlottenburg: 
zu Charlottenburg ift unter Ernennung zum Königlichen für 100 Klgr. Erbjen (gelbez. Kochen) 35 Marf — Pf., 
Meliorationsbauinipeftor die Stelle eines Meliorationd | = = =  Sperjebohnen (weiße) 35 = — = 
baubeamten für das zur Provinz Brandenburg gehörige] = = =  Xinfen 0 ⸗ — ⸗ 
Stromgebiet der Elbe übertragen worden. .- 2: e Kartoffeln 3: 8 ⸗ 
Potsdam, den 9. Dezember 1893. - 1 Klgr. Rindfleiih v. d. Keule 1 = 40 ⸗ 
ger, Regierungs-Präfident. :1 =: = — (Baudfleiih) 1 - 10 ⸗ 
efanntmachungen des -1 Schweinefleiſch 1 = 50 - 
Röniglichen Polizei: Präfidenten zu Berlin.| * 1 + Kalbfleih 1 = 40 = 
Berliner und Gharlottenburger Preiſe im Monat November 1893.| = 1 =  Hammelfleifch il = 20 = 
130. A. Engrog-Marftpreife = 1 = Sped (geräudert) 1 = 60 = 
im Monatsdurchſchnitt. : 1 Eßbutter 2 = 50 2 
In Berlin: - 60 Stüd Eier A =: 4 = 
für 100 Klgr. Weizen (gut) 14 Marf 60 Pf., C. Ladenpreiſe in den legten Tagen 
Zu — do. (mittel) 14 = 05 = des Monats November 1893: 
——22 do. (gering) 13⸗51 - 1) In Berlin: 
——Roggen (gut) 12 = 9 ⸗für 1 Klgr. Weizenmehl M' 1 30 = 
— dv. (mittel) 1? = 54 = | = 1 = Roggenmehl NE 1 30 - 
-——⸗ Do. (gering) 12 = 17 = | = 1 =  Gerftengraupe 40 ⸗ 
= 8 ⸗ Gerſte (gut) 17 =: 9 - -1 =: Gerſtengrütze 38 = 
EB do. (mittel) 16 = 52 = | = 1 Buchweizengrütze 40 ⸗ 
Ze do. (gering) 15 = 10 =|=- 1 = Sirfe 40 ⸗ 
: = = Safer (gut) 185 = 37 = | = 1 = Reis (Sava) 55 ⸗ 
-— do. (mittel) 17 = 1 = | = 1 = . JavasKaffee (mittler) 2 Mark 70 = 
—2 do. (gering) 15 = 8621⸗ ⸗ (gelb in 
——⸗Erbſen (sur) 19 = 8 — gebr. Bohnen) 3 =: A = 
a Ze bo. (mittel) 185 = 85 =- | - 1 = Speiſeſalz 20 = 
EB bo. (gering) 17 = 93 :|:1 - Sypweineſchmatz (hieſiges) 1 = 60 =: 
= =: = Rıidtftroh 6 = 7 =: 2) In Charlottenburg: 
.e 2: e Hau 7 =: 98 = |für 1 Klgr. Weizenmehl Ne 1 42 Pf., 
Monats-Durhihnitt der höchſten Berliner| =» 1 = Roggenmeht Ne 1 27 = 
Tagespreije einſchließlich 5% Wuffchlag| - 1 -  Geritengraupe 38 ⸗ 
für 50 Klgr. = 1 =  Gerftengrüge 4 = 
Hafer Stroh Heu - 1 Buchweizengrütze A2 = 
im Monat November 9,95 Mf., 3,72 Mk., 5,02 Mf.| - 1 =  Birfe 42 = 
B. Detail- -Marftpreije - 1 = Reis (Java) 45 ⸗ 
im Monateburafonitt, - 1 = Javarktaffee (mittler) 2 Marf 8 > 
1) In Berlin: = 1 = Iavaskaffee (gelb in 
für 100 Klgr. Erbjen (gelbez. Kochen) re Marf — Pf., gebr. Bohnen) 3: 08 - 
- =: =  Gpeijebohnen (meipe) 3 = — |. 1 = Speifefalz 20 ⸗ 
= ze -  Rinien = — .|: 1 = Schmeineihmalz(hiefigs) 1 =» 23 = 
:= =: =  Kartoffen > FE Berlin, den 9. Dezember 1593. 
- 1 Rlgr. Rindfleifh v. d. Keule 1 = 35 ⸗ Königliches Polizei-Präfivium. Erfte Abtheilung. 


A498 


Befanntmadhung. 
131. Dieſem Stüd des Amteblatts Tiegt eine Bei— 
lage bei, melde die renidirten Statuten des allgemeinen 
Deutihen Verſicherungs-Vereins in Stuttgart nebft der 
minifterielen Genehmigungsurfunde vom 2. Oftober 
dieſes Jahres enthält. 

Ich weile darauf mit dem Bemerken hin, daß bie 
Conceſſion für den Verein zum Gejdhäftsbetriebe in 
Preußen, fowie die bieherigen Statuten in Beilagen 
zum Stüd 30 des Amtsblatted de 18856 und Stück 43 
, des Amtsblattes de 1889 veröffentlicht find. 

Berlin, den 16. November 1893. 
Der Polizei-Präfident. 
freiherr von Ridhthofen. 


Befanntmachungen des Neichs:Voftamts. 
Die Meihnachtsjendungen betreffend. 
18. Das Reichs-Poſtamt richtet auch in dieſem 
Jahre an das Publifum das Erſuchen, mit den 
MWeihnahtsverjfendungen bald zu beginnen, 
damit die Padetmafjen fi nicht in den letzten Tagen 
vor dem Feſte zu ſehr zufammendrängen, woburd die 
Pünftlichfeit in der Beförderung Teitet. Die Padete 
find dauerhaft zu verpaden. Dünne Bappfaften, 
ſchwache Schadteln, igarrenfiften ꝛe. find nicht gu 
benugen. Die Aufichrift der Padete muß deutlich, 
vollfändig und haltbar hergeftellt fein. Kann die 
Aufichrift nicht in deutlicher Weile auf das Packet geſetzt 
werden, jo empfiehlt fid) die Verwendung eines Blattes 
weißen Papierd, welches der ganzen Fläche nad feft 
aurgeflebt werden muß. Bei Fleiſchſendungen und ſolchen 
Gegenftänden in Leinwandverpackung, melde Feuchtigkeit, 
Fett, Blut ꝛc. abjegen, darf die Aufichrift nicht auf 
die Umhüllung geflebt werden. Am zweckmäßigſten 
find gedrudte Aufichriften auf meißem Papier. 
Dagegen dürfen Formulare zu Poſt-Packetadreſſen für 
Padetaufichriften nicht verwendet werden. Der Name 
bes Beftimmungsdortd muß ſtets redt groß 
und fräftig gedrudt oder gejchrieben fein. Die 
Paderauffchrift mug fämmtlihe Angaben der Be- 
gleitadreife enthalten, zutreffendenfalls aljo- den 
Sranfovermerf, den Nachnahmebetrag nebſt Namen und 
Wohnung des Abſenders, den Vermerk der Eilbeftellung 
u. |. w., damit im Kalle des Verfufted der Begleitadrefle 
das Packet auch ohne biejelbe dem Empfänger ausge: 
bändigt werden fann. Auf Padeten nad größeren 
Drten ift die Wohnung des Empfängerd, auf 
Padeten nad Berlin au der Buchſtabe des Poftbezirfe 
(C., W., SO. u. |. w.) anzugeben. Zur Beichleunigung 
bed Berriebed trägt ed wefentlid bei, wenn die 
Packete frankirt aufgeliefert werden. Das Porto 
für Padete ohne angegebenen Werth nad Orten des 
Deutihen Neiche-Poftgebiets beträgt bis zum Gewicht 
von 5 Kilogramm; 25 Pfg. auf Entfernungen bie 
75 Kilometer (10 Meilen), 50 Pfg. auf weitere Ent: 
fernungen. 
Berlin W., 9. Dezember 1893. 
Reiche: Poftamt, Abtheilung 1. 


Bekanntmachungen anderer Behörden. 
Strompolizei:Berprdnung. 

Nachdem das Flußkabel für die Fernſprech— 
Berbindungsleitung Schwiebus — Grünberg an ber 
Durchfahrtsöffnung an der Oderbrüde bei Tſchicherzig 
verlegt worden ift, wirb auf Grund bed 6 138 und 
140 des Geſetzes über die allgemeine Landesverwaltung 
vom 30. Juli 1883 nadftehende Strompolizei-Ver: 
ordnung erlaffen. 

$ 1. Das Anhalten der Schiffe und Flöße durch 
Anferwerfen, das Einftoßen der Schröden und Boote: 
bafen, fowie die Benutzung mit Eiſen beidlagener 
Ruder und Stangen zur Fortbewegung der Fahrzeuge 
und Floͤße, deögleihen das Schleppen der Anfer, wird 
bei ter Oderbrücke zu Tichickerzig für die Strede von 
20 m oberbalb bis 20 m unterhalb derjelben, wie durch 
Tafeln und Tonnen kenntlich gemadt worden, bierdurd) 
verboten. 

6 2. Jede Lebertretung dieſer Verordnung wirt, 
unter PVorbehalt der Berbindlichfeit zum Schaden: 
erfage, mit einer Geldbuße bie zu 60 M., im Unver— 
mögensfalle mit verhältnigmäßiger Daft beftraft, ſoweit 
nicht durch befondere Geſetze anderweite Strafen be- 
flimmt find. 

Breslau, den 4. Dezember 1893. 

Der Chef der Oderftrombauvermaltung, 

Dber-Präfident von Schlefien, 

Wirkliche Geheime Rath von Seydewitz. 

Perſonalchronik. 

Im Kreiſe Prenzlau iſt wegen des gegen Ende d. M. 
bevorſtehenden Ablaufs ihrer Dienſtzeit der Nittergute- 
pächter Flügge in Woddow zum Amtsvorſteher des 
Amtsbezirks XXV., Battin, und der Rittergutsbeſitzer 
von Stülpnagel in Lindhorſt zum Amtsvorfteber: 
Stellvertreter tes Amtsbezirfe VII, Lübbenom, wieder 
ernannt worden. 

Im Kreife Ruppin if, nachdem der Holzbändler 
Riemer zu Groß Derihau fein Amt ald Amtsvorfteber 
des Amtsbezirfd J., Clauſiushof, niedergelegt bat, 
mit der einfiweiligen Verwaltung dieſes Amte- 
bezirfs der benachbarte Amtsvorfteher, Oberantmann 
Becker in Strubbergshof beauftragt worden. 

Im Kreife Oftprignig ift wegen bee zum 28. d. M. 
bevorftehenden Ablaufs feiner bisherigen Dienftzeit Der 
Dberammmann Wollejen zu Bölzfe aufs Neue zum 
Amtsvorfteher des Amtsbezirks XXXI., Deiligengrabe, 
ernannt worden. 

Im Kreife Ruppin ift an Stelle bes verftorbenen 
Gutsbeſitzers Dittmann in Buberow der bisherige 
Amtsvorfteher-Stellvertreter, Bauergutsbefiger Bünger 
ebendaſelbſt zum Amtsvorfteher tes Amtsbezirks XXV., 
Buberow, ernannt worden. 

Bei der Königlichen Strafanftalt zu Brandenburg 
ift der bisherige Oeconomie-Inſpektor George in bie 
Stelle des nah Aachen verjegten Arbeits-Inſpektors 
Herrmann eingetreten, während die Oeconomie-In— 
ſpectorſtelle dem Inſpector Schleyer, bisher in Ra— 
witſch, verliehen morden if. 





if zum Regierungs-Militair-Supernumerar ernannt 

worben. 

Der bisherige dritte Hausgeiſtliche beim neuen 
Strafgefängniffe in Plögenfee bei Berlin, Guſtav 
Adolf Theodor Frohner, if zum Pfarrer der Parochie 
Gramzow, Diözefe Gramzom, befiellt worden. 

Der bisherige Hilfsprediger Franz Hermann 
Wagner hierſelbſt ift zum Pfarrer der Parodie Fleden 
Zechlin, Diözefe Wittflod, beſtellt worden. 

Der bisherige Stadtmiffions-Inipeftor Jafob 
Theodor Werkenthin ift zum Pfarrer der Parodie 
der Gethjemane-Kirhe, Diözefe Berlin II., beftellt 
worden. 

Dem Küfter, Organiften und Lehrer Franz Golm 
zu Progen, Diözefe Neu-Ruppin, if der Titel „Rantor” 
verliehen worden. 

Der Lehrer Heinrih Koeppen I. ift als Gemeinde: 
ſchullehrer in Berlin angeftellt worden. 

Der bisherige Gemeindeſchullehrer Eduard Fiſcher 
iſt als Vorjchullehrer am Humboldts-Gymnaſium in 
Berlin angeftellt worden. 

Perfonalveränderungen im Bezirfe ber Kaiſer— 

lien Ober-Poftdireftion in Berlin. 

Im Laufe des Monats November find 
etatsmäßig angeftellt als Poftaffiftent der 

Pofaffiftene Swierzyk; 

verſetzt von Berlin die Poftjecretaire Braumann 
nad Arnsberg, Buff nah Gumbinnen, Klingen 
berg nah Plau (MEib.), nach Berlin Ober 
Poſtdirections ſecretair Georg Hoffmann von Liegnig 
und Poſtſecretair Roͤhren von Rathenow; 

freiwillig ausgefchieden die Poſtſecreiaire Baft 
und Pohl; 

geftorben Ober-Poftaffiftent Baquette. 

Perfonalveränderungen im Bezirfe ber 
Kaiferlihen Ober-Poftdireftion zu Potsdam. 
Ernannt if zum Ober-Pofaffiftenten der Poftajfiftent 

Grabo in Eberswalde. 

Etatsmäßig angeftellt find als Telegrappenaffiftent 
der Telegraphenanwärter Pohl in Neu-Ruppin und 
der Telegraphenanmwärter Pegold in Oranienburg. 

ermifchte Nachrichten. 
Befanntmadung. 

Die Eintragungen, welche in dem bei und ge— 
führten Genoſſenſchafisregiſter erfolgen, werben im Jahre 
1894 dur nachfolgende Blätter: 1) den Deutſchen 
Reichsanzeiger, 2) das Kreisblatt für die Oft-Prignig, 
3) die Prigniger Zeitung, fofern diefelben aber kleinere 
Genoſſenſchaften betreffen, durch die erfigenannten beiden 
Blätter öffentlich befannt gemacht werden. 

Wittftod, den A. Dezember 1893. 

Königliches Amtsgericht. 
Befanntmadung. 
Die vom Geſetz vorgeichriebenen öffentlichen Be: 


fanntmacımaen hotreffenh hie Führıma her Handola- 





Königlien Preußiſchen Staatsanzeiger in Berlin er- 
folgen. Zufolge $ 147 des Gefeges, betreffend die Er— 
werbs- und Wirthfhaftsgenoffenichaften vom 1. Mai 
1889 und $ 5 Abi. 3 der Befanntmahung des Herrn 
Reichskanzlers vom 11. Juli 1889 wird ferner befannt 
gemadt, daß die Veröffentlihung der Eintragungen in 
das Genoſſenſchaftsregiſter für Fleinere Genofjenihaften 
durch den Deutihen Reiche- und Königlich Preußiſchen 
Staatsanzeiger, ſowie durch die Zauch-Behiger Zeitung 
in ZTreuenbriegen erfolgen wird. 

Treuenbriegen, den 29. November 1893, 
Königlihes Amtsgericht. 
Befanntmadung. 

Für das Geſchäftsjahr 1894 wird die öffentliche 
Bekanntmachung ber Eintragungen I. in das Firmen-, 
Geſellſchafts⸗ und Profuren-Negifter durch a. ben 
Deutſchen Reichs- und Königl. Preußiſchen Staatsan- 
zeiger, b. die Berliner Börfenzeitung, c. das Nieder- 
barnimer Kreisblatt, d. die Liebenwalder Zeitung, II. in 
das Genofienshafts-Regifter durch die a. b. d. bezeich- 
neten Blätter und dur den Anzeiger bes Regierungs- 
Amtsblattö; für Fleinere Genoſſenſchaften jeboch nur 
durch den deutſchen Reichdanzeiger und die Liebenwalder 
Zeitung, III. in das Zeichen- und Mufter-Regifter durch 
den Deutſchen Reichsanzeiger erfolgen. 

Liebenwalde, den 4. Dezember 1893. 

Königliches Amtsgericht. 
Befanntmadhung. 

Die BVeröffentlihung der Eintragungen in das 
Handels-, Genoſſenſchafts⸗, Zeichen: und Mufterregifter 
des Königlichen Amtsgerichts zu Nheinsberg erfolgt für 
das Jahr 1894 durd den „Deutſchen Reichs- und Kö— 
niglich Preußiſchen Staatsanzeiger”, die Veröffentlihung 
der Eintragungen in das Handels- und Genoſſenſchafts⸗ 
regifter außerdem durd die „Berliner Börfenzeitung” 
und die „Märfiihe Zeitung”. Für fleinere Genofjen- 
haften erfolgt die Veröffentlichung außer durch den 
Deutihen Reihe und Königlih Vreußiſchen Staate- 
angeiger nur dur die Märkiſche Zeitung. Die Re- 
iftergefchäfte werden von dem Amtsrichter Reis be— 
ziehungsweiſe von bem bemjelben vertretenden Gerich 
Aſſeſſor Pigulla unter Mitwirkung des Erften Ge- 
richtsſchreibers, Sefretair Krell, erledigt. 

Rheinsberg, den 1. Dezember 1893. 

Königlihes Amtsgericht. 
Befanntmadhung. 

Im Jahre 1894 werden die Eintragungen a. in 
unfer Handels⸗ und Genofjenfchafts-Regifter durch 
1) den Deutſchen Reichs- und Königl. Preuß. Staate- 
anzeiger, 2) die Berliner Börfen-Zeitung, 3) die Rir- 
dorfer Zeitung, 4) das Rirdorfer Tageblatt, b. für et⸗ 
waige fleinere Genoffenfchaften aber in das Genofjen- 
ſchafts⸗Regiſter nur durch 1) den Deutjchen Reiche- und 
Königl. Preuß. Staatsanzeiger, 2) die Rirdofer Zeitung, 
e in had Aeichen- una Mufer-Monifter Kirch hen 





300 


werben burd den Amtsgerichtsrath Niemir unter Mit- 
wirfung des Secretaird Rathnom bearbeitet. 

Kirdorf, den 6. Dezember 1893. 

Königliched Amtsgericht. 
Befanntmadung. 

Im Geihäftsjahre 1894 merden die Eintragungen 
in unfer Dandelgregifter durch 1) den Deutſchen Reichs— 
und Preußiſchen Staatdanzeiger, 2) den Deffentlichen 
Anzeiger des Amteblatts der Königlichen Regierung zu 
Potsdam, 3) das Templiner Kreisblatt, für das 
Zeichen und Mufter-Regifter aber nur durch den 
Deutihen Reichs- und Königlich Preußiſchen Staats: 
anzeiger, für die Genofienichaften endlih nur durch 
diefen Anzeiger und dad Templiner Kreisblatt öffent: 
ich befannt gemacht werden. 

Lychen, den 1. Dezember 1893. 

Königliched Amtsgericht. 

Während des. Gefhäftsiahres 1894 werden feitend 
des unterzeichneten Gerichts die Bekanntmachungen aus 
dem Hanbeld- und Genoſſenſchafts-Regiſter durch die 
Berliner Börjenzeitung, den Deutfchen Reichdanzeiger 
und den Nieberbarnimer Anzeiger und die Belannt- 
madhungen für fleinere Genoffenichaften durch die beiden 
leßtgenannten Blätter erfolgen. Die Eintragungen im 
Zeichen- und im Mufter-Regifter werden im Deutjchen 
Neichö-Anzeiger befännt gemacht werben. 

Alt-Landsberg, den 1. Dezember 1893. 

Königliche Amtsgericht. 
Befanntmadhung. 

Im Geihäftsiahre 1894 wird die Befanntmadhung 
der Eintragungen des Firmen-, Gefellihaftd- und Pro- 
furen-, ſowie des Zeichen und Mufterregifterd durch 
1) den Deutſchen Reichs- und Königlih Preußiſchen 
Staatsanzeiger, 2) die Berliner Börjenzeitung, 3) dag 
Dftbavelländifche Kreisblatt erfolgen. Die Eintragungen 
des Genojjenfchaftsregifters werden durch 1) den Deut: 
Ihen Reichs- und Königlich Preußiichen Staatdanzeiger, 
2) das Eremmener Wochenblatt, bei größeren Genoffen- 
Ihaften auch durch 3) das Oſthavelländiſche Kreisblatt 
befannt gemacht werden. Die auf die genannten Re⸗ 
gifter ſich beziehenden Gelchäfte werden durch den Amts— 
richte Reuter und den Gerichtsſekretär Klein be- 
arbeitet werden. Gremmen, den 1. Dezember 1893. 

Königliches Amtsgericht. 
Befanntmahung. 

Im Geihäftsjahr 1894 wird für den Bezirk des 
unterzeichneten Gerichts die Veröffentlichung der Ein- 
tragungen a. des Hanbeldregifterd 1) im Deutjchen 
Reichs- und Königlich Preußifchen Staatdanzeiger, 2) in 
der Berliner Börfenzeitung, 3) im Ofthavelländifchen 
Kreisblatt, 4) im Wefthavelländifchen Kreisblatt, b. des 
Genofjenichaftöregifters 1) im Deutfhen Reichs- und 
Königlich Preußifchen Staatsanzeiger, 2) im Ofthavel- 
ländiichen Kreisblatt, c. des Zeichen und des Mufter- 
Regiſters im Deutſchen Reichs- und Königlich Preußischen 
Staatsanzeiger erfolgen. 

Nauen, den 1. Dezember 1893. 

Königliches Amtsgericht. 


BDefanntmadhung. 

Die Eintragungen in das Handels- und Mufter- 
Negifter des unterzeichneten Amtsgerichtd werden im 
Laufe des Jahres 1894 durd folgende Blätter: 1) den 
Deutihen Reichs- und Königlich Preußiſchen Staate- 
Anzeiger, 2) die Berliner Börfenzeitung, 3) dad Kreis- 
blatt für die Oſt-Prignitz, A) die Prigniker Zeitung 
öffentlich befannt gemadt werden. 

Wittſtock, den A. Dezember 1893. 

Königliches Amtsgericht. 
Bekanntmachung. 

Im Laufe des Jahres 1894 wird die Veröffent— 
lichung der Eintragungen in dad Firmen:, Geſellſchafts-, 
Profuren- und Genpoſſenſchafts-Regiſter durh den 
Deutihen Reichs- und Königlih Preußiſchen Staate- 
Anzeiger, das Teltower Kreisblatt und die Voſſiſche 
Zeitung, die Eintragungen in das Zeichen- und Mufters 
Negifter durch den Deutichen Reiche» und Königlich 
Preußiihen Staats-Anzeiger bewirft werden, Die 
Bekanntmachungen für Fleinere Genoilenichaften erfolgen 
außer dem Deutichen Neichö-Anzeiger nur im Teltower 
Kreisblatt. Die auf die Führung obiger Negifter be- 
züglihen Geſchäfte werden durch den unterzeichneten 
Amtsrichter und den Secretair Granzow wahrgenommen 
werben. Mittenwalde, den 2. Dezember 1893. 

koͤniglichee Amtsgericht. Bach. 
l 


eſchluß. 

Im Geſchäftsjahr 1894 werden die vorgeſchrie— 
benen dieſſeitigen Bekanntmachungen, bezüglich 1) des 
Handels-Regiſters durch den Deutſchen Reichs- und 
Königlich Preußiſchen Staats-Anzeiger, das Amtsblatt 
der Königlichen Regierung zu Potsdam und dad Strauß: 
berger Wochenblatt; 2) des Genoſſenſchafts-Regiſters, 
uud zwar größerer Genofienjchaften durch diejelben 
Organe, Fleinerer Genoſſenſchaften durch den Reiche: 
Anzeiger und das Strausberger Wochenblatt; 3) dee 
Zeichen: und Mufter-Regifters durch den Neich8- Anzeiger 
erfolgen. Strausberg, den 1. Dezember 1893. 

Koͤnigliches Amtsgericht. 
Bekanntmachung. 

Die im Laufe des Jahres 1894 von dem unter: 
zeichneten Amtsgerichte zur Veröffentlichung gelangenden 
Befanntmachungen über die Eintragung in die Han— 
dels-, Genoſſenſchafts- und Mufterregifter werben durch 
folgende Blätter publicirt werben: 1) durch den Deut: 
chen Reichs- und preußischen Staatsanzeiger, 2) dur 
dad Negierungs Amtsblatt zu Potsdam, 3) durch die 
Berliner Börfenzeitung, 4) durd das Kreisblatt der 
MWeftprignig, 5) durch Die Zeitung für die Weſt- und 
Oftprignig zu Lenzen. Für fleinere Genoſſenſchaften 
erfolgen die Befanntmadungen durch den Reiches und 
Staatsanzeiger und die Zeitung für die Weſt⸗ und 
Oſtprignitz. 

Lenzen, den 4. Dezember 1893. 

Königliches Amtsgericht. 
Bekanntmachung. 

Im Geſchäftsijahr 1894 werden bie öffentlichen 

Bekanntmachungen außer durch den Deutfchen Reichs- 











Anzeiger erfolgen in Angelegenheiten: a. des Firmen-, Befanntmadung. 
Geſellſchafts- und Procurenregifters durch die Berliner Die Eintragungen in das Handels» und Genofien- 
Börfenzeitung und das Kreisblatt für das Wefthavel- | jchaftsregifter des unterzeichneten Gerichts werben im 
fand, b. des Genoſſenſchafts-Regiſters durch das Kreis: | Jahre 1894 durch den Deutihen Reichs- und Königlich 
blatt für das Wefhavelland reip. die Rathenower | Preußiihen Staatsanzeiger, die Berliner Börfenzeitung 
Zeitung und reſp. durch das Friefad’er Wochenblatt, und ben Baruther Anzeiger, und ſoweit fie kleinere Ge- 
bei Heineren Genoſſenſchaften nur durd das Kreisblatt noſſenſchaften betreffen, durch den Deuiſchen Reihe und 
für das Wefthavelland, c. des Zeichen: und Mufter- | Königlich Preußifchen Staatsangeiger ſowie den Baruther 
ſchutz⸗Regi ſters dagegen anderweit nict. Anzeiger veröffentlicht werden. 
Rathenow, den 2. Dezember 1893. Sarurh, den 6. Dezember 1893. 














Königliches Amtsgericht III. Koͤnigliches Amtsgericht. 
Ausweifung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
€ Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, Datum 
| ee — der welche die Ausweifung Vage⸗ 
Fi des Auegewiefenen. Befrafung. Geftffen hat. | memeilmge 
1. 2. 3 4. 5 6. 
a. Auf Grund des $ 39 des Strafgefegbude: 
1/Salompn Eifen, Ar|geboren im Novemberjichwerer Diebftapl Ein Koͤniglich preußiſcher 9. November 


beiter u. Handelsmann,, 1873 zu Czchow, Be⸗ Jahr Zuchthaus, laut, Regierungspräfident 1893. 
zirk Brzesfo, Galizien, Erfenntniß vom 2. Sepz| zu Pofen, 
ortdangehörig ebendaf.,| tember 1892), 

b. Auf Grund des $ 362 des Strafgefegbude: 

Karl Aigner, Bäcker, geboren am 26. No⸗-Landſtreichen, Koöniglich bayeriſche 2. November 
vember 1875 zu Polizei⸗Direktion 1893. 

Mehrnbach, Bezirk Münden, 

Ried, Ober-Defterreich, 

ortdangehörig zu Neu⸗ 

bofen, ebendafelbft, 

3] Heinrich Bevers, geboren am 16. No-Landftreihen und grober Koöniglich preußifcer|15. November 




















Tuchmachergeſelle, vember 1854 zu En-| Unfug, Regierungspräfident 1893. 
ſchede, Niederlande, zu Hildesheim, 
1 ortsangehörig ebendaj., 
4 Willibald Görner, 143 Jahre alt, geboren Betteln, Großherzoglich badi-|9. November 
Glasſchleifer, zu Lichtenberg, Bezirk ſcher Landeskommiſ⸗1893. 
Reichenbach, ortsange- fär zu Mannheim, 
hörig zu Antoniewaid, 
. Bezirk Gablonz, Böh⸗ 
men, 
5 Franz Höhl, ehemaligerigeboren im Jahre 1845 Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher desgleichen. 
Schuhmacher, jegt | zu Neudorf, Bezirk Regierungspräfident| 
Weber, Landesfron, Böhmen, zu Breslau, 
ortsangehörig zu Gru⸗ 
lich, Bezisf Senften⸗ 
berg, ebeudaſelbſt, 
6) Alcide Maurice, geboren am 24. Juni Landſtreichen, Kaiſerlicher Bezirks⸗desgleichen. 
Tagner, 1859 zu Oelville bei Präfidentzu Eolmar,) 
Mirecourt, Frankreich, 
frangöfiiher Staats⸗ 
angehoͤriger, 
7 Dtto Zuberbühler, geboren am 8. Januar desgleichen, Koͤniglich bayeriſche2. November 
Scribent, 1861 zu Olten, Kan Yolizei-Direftion 1893. 


502 











& Name und Stand Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Dakıma 
we der welche die Ausweilung ’ 
E des Ausgewiejenen. Beftrafung. befchleffen Hat. en 
. 2. | 3. | A. | 5. 6. 
iebel, geboren am 27. Dfto-|Betteln, Koͤniglich preußiſcher 31. Oktober 
Weber, ber 1874 zu Neubarz- Regierungspraͤſident 1893. 


borf bei Neichenberg, zu Potsdam, 
Böhmen, ortsangehö- 


rig ebendaſelbſt, 





9Joſef Marr, Kellner, geboren am 2. Maijdesgleichen, Großherzoglich med-| 28. Oktober 
1858 zu Kobersdorf, lenburgiſches Minis 1893. 
Komitat Dedenburg, fterium bes Innern 
Ungarn, zu Schwerin, 

10 Franziska Neumann,geboren am 25. Märzigemerbsmäßige Unzudt, nie bayeriſche 11. auttober 

ledige Dienſtmagd, 1876 zu Altötting, Polizei-Direftion 189 

Oberbayern, ortdan- Münden, 
gebörig' zu Iglau, 
Böhmen, 

11 Eduard Pilz, geboren am 7. Mailtandftreihen u. Betteln, Königlih preußiſcher 17. Oftober 

Schloſſer, 1873 zu Währing, Regierungspräfiten|| 1893. 

Bezirf Wien, ortsan- zu Oppeln, 


gehörig zu Liebenthal, 
Bezirk YFägerndorf, 
Defterreihiih = Schle- 
fien, 


12] Liborius Stummer, geboren am 21. Juli Landſtreichen, Königlich bayerifche 23. aber 
Hufſchmied, 1861 zu Grünau, PolizeisDireftion 1893 
Bez. Gmunden, Ober: Münden, 


Defterreih, ortsan- 
gehörig ebendaſelbſt, 
131 Johann Thamm, geboren am 22. Mai Landſtreichen u. Betteln, Königlich Sächſiſche 24. Sitober 
Müller, 1854 zu Ketzelsdorf, Kreishauptmann- 189 
Bezirf Königinhof, ſchaft Bautzen, 
Böhmen, ortsangehoͤ⸗ 
rig ebendaſelbſt, 


14 Martin Vleek, geboren am 9. Novem-⸗Betteln, Königlich bayeriſches 15. Auguſt 
Spängler, ber 1853 zu Ocod- Bezirfeamt Mies: 1893. 
- nis, Komitat Trenefin, bad), . 
Ungarn, ungariſcher 
Staatdangehöriger, 
15] Franz Wagner, [geboren am 31. Märzidesgleichen,. Königlih preußiſcher4. November 
Bürftenmadher, 1858 zu Schönau, Regierungspräfident, - 1893. 
| Mähren, ortsangehö- zu Schleswig, | 


rig ebendaſelbſt, 
16) Ludwig Wondraf Igeboren am 12. Juli Landſtreichen u. Berteln, Königlich bayeriſche 26. Ineber 


(Vondrak), Gäaͤrtner, 1856 zu Tabor, Böh- Doligei :Direftion 
men, ortsangehörig - Münden, 
ebendafelbft, 


| Hierzu 
eine Beilage, enthaltend die Nevidirten Etatuten des Allgemeinen Deutichen Berficherungs-Vereing in Stuttgart, 
jowie Sehe Oeffent liche Anzeiger. 
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit LO Pf. berechnet.) 
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. 


Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'idhen Geben. 





ſchaädigung gegen 


Beilage zum_Amtsdlatt_der Königlichen Regierung. 


Minifterium des Innern. 


Den eingehefteten (nachftehenden) in Folge der Beſchlüſſe der Generalverfammlungen vom 28ten Mai 1892 
und Sten Mat d. Is. aufgeftellten, Seitens des Königlih Württembergifchen Minifteriumg bed Innern unter 


dem 9Iten Sanuar und 26ten Mat d. 38. genehmigten 


Revidirten Statuten des Allgemeinen Deutichen Verfiherungs:Berein in Stuttgart, 


welde an bie Stelle der revidirten Statuten vom Jahre 1889 treten, wird die in der Konzeffion zum Ge 
ihäft3betriebe in Preußen vom 22ten April 1886 vorbehaltene Genehmigung hierdurch erteilt. 


Berlin, den 2ten Oftober 1893. 


Der Diinifter des Innern. Der Minifter für Handel und Gewerbe. Der Kriegsminiſter. 





In Vertretung. Im Auftrage. Im Auftrage. 
Braunbehren?. vd. Wenbt. v. Fund. 
Genchnigungsurkunde. 
M. d. Inn. I. A, 8784 
M.f. 9. u. ©. A. 8815 — = 
K. M. 868/9. B. 1. 


Revidierte Statuten 


bes 


Allgemeinen Deutfchen 


Derfiherungs-Dereing 


in 


Btuttgurt. 


nn 


I. Allgemeine Beflimmungen. 


8 1. Firma uud Sitz. Der auf Grund feiner Statuten 
gebildete Verein ift eine auf Gegenfeitigleit ihrer Mitglieder ges 
gründete Verſicherungs⸗Geſellſchaft, hat feinen Sit in Stuttgart, 
genießt die Nechte einer juriſtiſchen Perſon und führt bie: Firma: 
„Allgemeiner Deuticher Verſicherungs⸗Verein in Stuttgart”. 

8 2. Zweck des Vereins. Der Berein bat den Bed, die 
in nachbenannten fieben Abteilungen (I—VII) näher bezeichneten 
Berfiherungs-Geläfte zu betreiben. 

Abteilung 1. SHaftpffiht-Yerfiderung. Berficherung ber 
Betriebdunternehmer oder fonftiger felbftändiger Perfonen gegen 
diejenigen Schadenderjaganfprüche, welche ihre Arbeiter, Bebienfteten 
ober dritte Berjonen oder deren Erben nad den Reichs⸗ ober 
Zandesgefegen infolge von Förperlihen Unfällen oder Sachbe⸗ 
e zu erheben beredtigt find. 

Abteilung U. Yinfall- und Invaliditäls-Berfiierung. 
Berfiherung gegen Erwerbäverlufte, welche bie Verſicherten durch 
körperliche Verlegungen unfreiwillig erleiden, ſowie Invaliditäts⸗ 
ar: I Frag Ren d d id 

Bteilun » SKranken- und Iuvaliden-Berfiierung. 
Berfiherung Gegen die Folgen innerer Erkrankung. es 

Adtellung IV. Sterde- Kaffe. Verſicherung eines beftimmten 
Gelbbetrags, 100 bis 1000 Mark, zahlbar bei Erreichung eines 
beitimmten Alters oder nad) dem Ableben bed Verſicherten. 

"Abteilung V. PBerforgungs-Kaffe. KAapital-, Henten- 
und BSrantansfleuer-Berfiherung. Berficherung eines beitimmten 
Kapital® oder einer Rente, zahlbar bei Erreichung eines beitimmten 
Alters oder beim Eintritt eined beftimmten Termins (Hochzeitätag). 


— —— 


Abteilung VI. Mifitärdienk-Berfiderung*. Verſicherung 
eines beitimmten Gelbbetragß, zahlbar an die Berjicherten im Falle 
ber a 8 berfelden in das beutiche Heer oder bie beutfche 

riegsflotte. 

Abteilung VII. Kautions⸗Verſichernng˖ Verſicherung gegen 
die Berlufte, melde durch angeftellte Berfonen den Dienftbehörben 
oder Prinzipalen (Arbeitgebern, Dienftherren) erwachſen können, 
mittelft Leiftung einer Kaution. 

8 3. Deriderungsbebingun en. Innerhalb der im vor: 
ftebenden Pharagraphen näher bezeichneten fieben Abteilungen find 
noch Unterabteilungen gebildet. Für jede Abteilung und Unter: 
abteilung werben die Berfiherungsbedingungen von der Generals 
verfammlung jeweils feftgeftellt (8 14, Ziff. 5 der Statuten**.) 
Die Abänderungen und Ergänzimgen berfelben treten jedoch erft 
vom Zeitpunkt ihrer Genehmigung durch die Kgl. württembergifche 
Gtaatöregierung ab in Kraft. (Bergl. au 8 21, Siff. 4 d. St.) 

8 4. Erwerbung und Erlöfhen der MRitgliedfhaft. Die- 

inn der Berpfliätung des Vereins zur Zahlung der Yer- 
Gerungs Summe. 

1) Die Mitgliebfhaft bei dem Verein wird durch Abſchluß 
bed Bertragd mit bemfelben über bie Verficherung bei einer ber 
fieben Abteilungen bedfelben (8 2 db. St.) begründet. 

2) Sie beginnt an dem Tage, an welchem der Vorſtand Die dem 
Verfiherungsantrag entfprechende Verſicherungs⸗Urkunde ausftellt. 





* In bie Militärbienftverfiderung werben weitere Mitglieber Wr 
a amigenommen, bie beitebenden Berficherungen werben dagegen aufrecht 
erhalten. 


* Die Worte „der Statuten” werben In Zukunft mit b. St. bezeichnet 


8) Die Verpflichtung bed Vereins zur Zahlung ber verficherten 
Summen beim Eintritt eines Haftpflicht», Unfalls, Krankheits:, In: 
validitätd» oder Tobess Falles (Abtlg. I—-IV) beginnt dagegen erſt 
an dem auf bie Uebergabe der Verſicherungsurkunde und bie Be: 
sahlung der erjten Brämie ober Prämienrate nächſtfolgenden Tage 
Morgens 5 Uhr. 

4) Für das Erlöfhen der Mitgliedſchaft find die Verſicherungs⸗ 
bedingungen ber einzelnen Abteilungen maßgebend. 

$ 5. Gegenfeitigheit und Saftdarkeit. Der Berein be: 
ruht auf Gegenfeitigleit feiner Mitglieder. Derfelbe ift nad) 8 2 
d. St. in fieben Abteilungen eingeteilt. 

art antliche fteben Abteilungen haben eine gemeinfchaftlidde Ber: 
waltung. 
Die Mitglieder einer Abteilung bilden auch wenn legtere in 
verfhiedene Unterabteilungen geteilt ift, je eine Geſamtheit für fi 
und haften für die in ihren Abteilungen ftatutengemäß zu ges 
mwährenden Entihäbigungen und zu tragenden Laften (allgemeinen 
und Spezial⸗Unkoſten) und zwar in der in den Verſicherungs⸗ 
bedingungen näher bezeichneten Weife. 

Jede Abteilung bat ihre eigenen Einnahmen und Ausgaben 
fowie ihre ſpeziellen Referve: und Sicherheitsfonds. 

Eine getrennte Verwaltung der Vermögensteile der verfchtedenen 
Abteilungen findet nicht ftatt, es genügt überall bie buchmäßige 
Abfonderung. 

Die Koften der Berwaltung bed Bereind werben den jähr: 
lihen BrämienEinnahmen fämtlicher Abteilungen (8 44 d. St.) 
entnommen. 

Ein Mitglied kann nur aus dem Vermögen berjenigen Ab» 
teilung bes Vereins, der ed angehört, Entſchädigung verlangen und 
e8 ſteht keinem Mitglied ein Anſpruch auf dad Vermögen einer 
andern Abtetlung zu. 

Jeder Gewinn ober Verluſt ‚ welcher fi für eine Abteilung 
ergiebt, fällt diefer allein zu. 

Jeder andere Gewinn oder Berluft gebührt ben fieben Abs 
teilungen gemeinfam nad) dem Verhältnis ihrer in dem betreffenden 
Rechnungsjahr erzielten Brutto-Prämten-Einnahmen. 

Für die Verbinblichleiten des Vereind gegen Dritte haftet dad 
gefamte Vermögen des Bereind. Die einzelnen Mitglieder können 
von den Gläubigern besfelben nie perfönlih in Anſpruch ge⸗ 
nommen werben. | 

Näheres über die Zuläffigkeit der Verminderung ber Haft: 
—* ber Mitglieder gegen den Verein iſt in 5 21 Biffer 5 d. St. 
enthalten. 

8 6. Daner. Die Dauer bes Vereins wirb auf unbejtinmte 
get feftgefeht. Näheres über Auflöjung und Liquidation bes 
ereins fiche $ 48 bis 56 db. St. 

7. Geriätshend. Der Berein hat feinen allgemeinen 
Beridtöfiene vor den Königl. württembergiihen Gerid;ten zu Stutt⸗ 
gart, giebt aber aud Recht an denjenigen Orten bed deutſchen 
Reichs, an welden Generalagenten vom Berein aufgeftellt find, 
fomwie in denjenigen außerdeutichen Staaten, in welden bie Kon» 
zeifton zum Geichäftäbetrieb davon abhängig gemadt wird, daß 
der Verein in denjelben Recht giebt. 


U. Berfaffung. 
Organe, Dermögensverwaltung, Rechnungsablage, 
Liquidation und Veröffentlichung. 
gr). daft . Die Organe der Geſell d: 
nl 0 Biaie i— 

B. der Verwaltungsrat, 
C. der Borftand, 
D. der Rechtsrat, 
E, ber Vereinsarzt. 


A. Die Generalverfammlung. 


8 9. Grdentlihe und außerordentliche. Die General: 
Berfammlungen der Mitglieder zerfallen in ordentliche und außer: 


* Die u6 8 bis 57 waren früher 88 108 bis 157. 


2 


ordentliche. Beide werben von bem Bermaltungdrate einberufen 
und zu Stuttgart abgehalten. 

.Die ordentlichen General-Berfammlungen finden jedes Jahr 
im April oder Mai nad vorheriger öffentlicher Einladung ftatt. 
5 fen perorbenstiäe General:Berfammlungen werben zuſammen⸗ 
erufen: 

a) wenn bie Generalverfammlung oder ber Berwaltungdrat et 
für nötig erachtet und befchließt; 

b) wenn der Borftand darauf anträgt; 

e) wenn minbefteng ein Zehntel der ſtimmberechtigten Pit: 
glieder, ohne Rüchſicht auf die Zahl der dem Einzelnen zulomnenden/ 
Stimmen, unter Angabe der Gegenftände, welde zur Verhandlung 
fommen follen, einen fohriftlihen Antrag Hierauf ftellt. In biefen 
Fällen ift der Verwaltungsrat verbunden, die Seneralverfammlung 
innerhalb zweier Monate vom Tage des Beſchlufſes oder vom Ein: 
gang des fchriftlihen Antrages an gerechnet einzuberufen. 

8 10. Einfadung zu der Generalverfaumlung. Anträge. 
Die Einladung zu berjelben erfolgt unter Angabe ber Tages: 
ordnung durch zweimalige Belanntmadung in den in $ 57 db. Et. 
bezeichneten Vereinsblättern und zwar fo, daß bie erfte minbeftend 
14 Tage vor der Verſammlung veröffentlicht wird. 

Münfchen Mitglieder bei der Generalverfammlung Anträge zu 
ftellen, fo haben fie folche fpäteftend am 1: März des betreffenden 
Jahres fchriftlich bei dem Verwaltungsrate einzureihen. Diefer bat 
dieſelben, wenn er fie den Bereinsintereffen nicht zumiberlaufend 
und nach den Statuten für zuläffig erachtet, auf bie Tagesordnung ber 
nächſten Generalverfamntlung zu jeßen. Gegen ven abmeijenden Be- 
ſchluß des Verwaltungsrats fteht den Antragftellern über bie Zus 
laffung bes Antrags die Berufung an die Generalverfammlung au 
und tft bei Annahme des Antrags die Beratung desſelben auf die 
Tagesordnung der folgenden Generalverfammlung zu bringen. 

Eine Beihlußfaffung über Gegenftände, melde nicht auf ber 
Tagesorbnung ftehen, ift unzuläffig. 

8 11. Teilnahme an der beueralverfammfung. Zur per: 
fönlichen Teilnahme an ber Generalverfammlung, den Verhand⸗ 
lungen und Abitimmungen in berfelben find fämtliche männliche 
volljährige Mitglieder des Vereins berechtigt, welche feit einem 
halben Jahre demfelben angehören. 

Jedes ftimmberechtigte Bereindmitglieb kann fid) dur ein zur 
perfönlichen Teilnahme berechtigte Mitglied vertreten laſſen. 

Die Bezahlung von 10 Mark jährlihem Mitglieböbeitrag ge: 
währt das Recht einer Stimme und von je 10 Mark mehr eine 
Stimme mehr, Bruchteile diefer Normalzahl werben nicht geredjnet. 

Die von ben anmefenden Mitgliedern vertretenen Stimmen 
abwefender Mitglieder zählen nur bie Hälfte. Eine einzige halbe 
oder eine überſchießende Stimme zählt gar nit. Es kann jebod) 
ein Mitglied nicht mehr als hundert Stimmen für abiyejende Mit: 
glieder vertreten und fonad außer feinen eigenen nicht mehr als 
50 Stimmen führen. 

8 12. Legitimation. Die Mitglieder haben ihre Berechtigung 
zur perfönlichen Teilnahme an ber Generalverfammlung dem zur 
Prüfung derſelben bevollmädtigten, am Ort der Verjammlung an; 
wefenden Beamten des Vereind nachzuweiſen. Dieſe Legitimation 
bat auf Verlangen dieſes Beamten durch die Vorlage der Ber: 
fihe ungs⸗Urkunde und legtbezahlten Brämienguittung zu erfolgen. 

Die Vertreter abmwefender Mitgliever Haben ihre Bollmachten 
direkt an den Vereindvorftand fo zeitig einzujenden, baß berjelbe 
fie minbeftens einen Tag vor ber Generalverfammlung erhält, 
außerdem haben fie auf Berlangen bed bevollmädtigten Be 
amten bie in Abſatz 1 bezeichneten Urkunden ihrer Bollmachtgeber 
vor Beginn der Generalverfammlung vorzulegen. 

Nach erfolgter Prüfung der Legitimationen werden von bem 
bevolmächtigten Beamten Eintrittölarten, welche die Angabe der 
berechtigten Stimmen enthalten, abgegeben. Nur ber Belig von 
Eintrittöfarten ermächtigt zur perfönlichen Teilnahme an der General: 
verſammlung. 

Streitigkeiten über Führung der Legitimation entſcheidet bie 
Generalverfammlung. 

8 18. Diefhlupfäßigkeit nnd Sseföluffe ung der beneral- 
verfammlung. Jede nad Maßgabe biefer Statuten zuſammen⸗ 
berufene Generalverfammlung ift ohne Rüdficht auf bie Zahl ber 
erſchienenen und vertretenen Mitglieder und ohne Rüdjiht auf 
die Zahl der dem Einzelnen zukommenden Stimmen beihlupfähig. 

Eine Ausnahme bienon findet nur bei ber Beſchlußfaſſung 





— 3 


über die Auflöfung ftatt, wobei die Anweſenheit ober die Ber; 
tretung von mindeftend einem Biertel der ftimmberechtigten Mit 
glieder erforberlih if. (8 48 lit. a d. St.) 

Die Beichlüffe der Generalverfammlung werden mit abfoluter 
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, gleichviel, ob fie die 
Rechte und Sintereflen aller Mitglieder ober nur derjenigen einer 
einzelnen Abteilung betreffen. Zu einem Beſchluſſe Über Abänderung 
der Statuten und Berfiherungsbebingungen, ſowie über bie Aufs 
Iöfung des Vereins ift eine Mehrheit von zwei Dritteilen der ab⸗ 
gegebenen berechtigten Stimmen erforderlih. Im alle ber 
Stimmengleichheit entfcheidet in der Regel ber Borfigende durch 
eine weitere ihm in. folhen Fällen zuitehende ausfchlaggebenbe 
Stimme, bei Wahlen dad 208 (f. $ 17 d. St.). 

Die nad Maßgabe der Statuten gefaßten Beſchlüſſe find für 
ſämtliche Mitglieder des Vereins rechtsverbindlich. 

Es ſteht den einzelnen Mitgliedern ein Einſpracherecht gegen 
dieſe Beſchlüſſe unter einen Umſtänden zu. Dieſelben treten ſofort 
und, falls ſie die Abänderung der Statuten, der Verſicherungs⸗ 
bedingungen, ſowie die Aufloͤſung des Vereins betreffen, ſobald 
ſie von der Königlich württembergiſchen Staatsregierung genehmigt 
ſind, in Kraft. 

—* Gegenfläude der Zeratung und Weſchlußſaſſuug. 
Die Gegenſtände, über welche die Generalverſammlung verhandelt 
und beſchließt, ſind nachfolgende: 

1) der jährliche Geſchäftsbericht des Vorſtands, 

2) der jährliche Rechnungsabſchluß und die Bilanz, ſowie die 
Entlaftung des Verwaltungdratd und bed Borftands (83 45—47, 
18 und 56 d. St.), 

3) die Wahl ber Mitglieder des Verwaltungsrates (8 283 d. St.), 

4) die Wahl der Reviſionskommiſſion ($ 18 d. St.), 

5) Anträge auf Ergänzung ober Abänderung der Statuten 
und ber Berfiherungäbebingungen (vgl. übrigens $ 21 3.4 d. St.), 

6) die Auflöfung ded Vereins (8 48 d. St.), 

7) alle andern Anträge, welde auf der Tagedorbnung Stehen, 

8) Beſchlußfafſung über die Verwendung eined bei der Liquis 
bation des Bereind nah 8 55 d. St. etwa noch übrigen Vereind- 
vermögeng, 

9) Der Beſchluß über Errichtung einer Penſionskaſſe für die 
Beamten des Vereins und die Feititellung des von dem Zerein 
an dieſe Penſionskaſſe jährlich zu zahlenden Beitrags. 

8 15. Geſchäftsleitung In der Generalverfamminng. Den 
Borjig in der Generalverfamnilung führt der Vorfitende des Ver⸗ 
maltungsrats oder fein Stellvertreter. Im Falle der Verhinderung 
beider wird der Borfigende von der Generalverfammlung gewählt, 

Der Borfigende ernennt aus der Mitte der anmwejenden Mits 
glieder zur Auszählung der Stimmen zwei Stimmzähler, welche 
wenn nötig aud die Loſe anfertigen. 

$ 16. Protokoſſe. Die Protololle der Generalverfammlung 
werden womöglich durch einen Notar aufgenommen, von dem Vor: 
fitenden und mindeftend 2 Mitgliedern des Verwaltungsrats, den 
Etimmzählern, dem Vorſtande oder deſſen Stellvertreter unter: 


zeichnet. 

8 17. Aflimmung. Die Abftimmung ($ 13 d. St.) er: 
folgt bei Wahlen durd Stimmzettel, in andern Fällen ohne folche, 
fofern die Generalverfammlung nicht anders beſchließt. 

Bei Wahlen genügt die relative Mehrheit, im Falle der 
Stimmengleichheit entiheibet dad Los, welches der Borfigende aus 
der Hand eined der Stimmzähler zieht. ($ 13 d. St.) 

S 18. Meviflonskommiffion. Die ordentliche Generalver: 
fammlung jedes Jahres wählt gemäß 8 13 d. St. drei rechnungs⸗ 
verftändige Kommifjäre womöglid aus der Zahl der in Stuttgart 
wohnenden DBereinsmitglieber, welche weder Mitglieder des Ver: 
waltungsrats, noch Bereindbeamte find, mit dem Auftrage, die 
Rechnungen und Bilanzen, welde ber Generalverfammlung bes 
nächſten Jahres vorzulegen find, zu revidieren und fi von dem 
Vorhandenſein ber in den Rechnungsabſchluß und der Vermögens: 
überficht aufgeführten Gelder und Wertpapiere Ueberzeugung zu 
verihaffen. Die Aufgabe dieſer Reviforen beginnt je Tpäteltens 
12 Wochen vor jeder ordentlichen Generalverfammlung und endigt 
mit dem Schlufle berjelben. Im alle der Verhinderung eines 
gewählten Reviford können bie beiden andern Neviforen einen 
Dritten, der hiezu geeignet ift, beiwählen. 

.Die Revifionstommiffton ift berechtigt und verpflichtet, im 
Geſchäftslokale des Vereins die Rechnungen, Bücher und Kaifen- 


beftände und 
fomeit fie es 
erftattet fie ! 
mindeſtens 1: 
des Verwalti 

Die Ge 
berichtö über 
Reviſionskom 
führung nich 
die Entlaſtur 


19. 
Wahrnehmun 
zur Ueberwar 
der Verwalti 
drücklich der 
find, fallen i 

20 


insbejondere 
1) Die 
Stellvertretei 
bed Bermwaltı 
rats ($ 31, 
2) Die 
feine Stein: 
(SS 33 bis : 
8) Die 
wegen grobe 
Bertretung | 
4) Die 
gebenden jälı 
d. St.). 
5) Die, 
ipondenzen | 
6) Die i 
der Tantidn 
8) den ; 
b) das | 
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0) den ! 
(88 
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7) Die! 
feftgeftellten | 
der Rechnu: ı 
Ermäßigun 
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8 Die 
notwendig 
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9) Die 


läſſigkeit ei 
ftelten An 
Wahl eines 

10) D 


= 
3 
3 
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die verzins 
und Verüu 
d. St. enth 
lehen für d 

11) D 
Betrag voı 
darüber, ol 
genannten ! 
zahlung er! 

21 


Vermaltun: 
1) Di 
fiherungsb 


Mn = | 


2) in? Falle ein Mitglied feine Anſprüche an den Berein 
wegen Berleung der Berfiherungsbebingungen vermwirkt bat, ftatt 
dieſes Berluftes dem Mitgliede eine unter den geſchätten Betrage 
— Schadens ſtehende Konventionalſtrafe nach ſeinem Ermeſſen 
anzuſetzen; 

8) im Falle ganze Korporationen, Geſellſchaften, Vereine oder 
Klaſſen von Perſonen bei dem Verein nach einer der in 8 2 d. St. 
feftgeftellten Berfiherungdformen ftch beteiligen wollen, Ausnahme: 
beftimmungen eintreten zu laffen, foweit fie mit dem Grundſatz 
der Gegenjeitigfeit vereinbar jind und die Rechte und Intereſſen 
der übrigen Mitglieder nicht verletzen. 

4) die Berficherungsbebingungen vorübergehend bis zur näch⸗ 
fen ordentlichen Generalverfammlung vorbehältlich der Genehmigung 

er Kol, württb. Staatöregierung abzuändern und zu ergänzen, 
fowie folde Beftimmungen berfelben, welde die Verſicherungs⸗ 
formen begrenzen, auf Grund ber Forderung befonderer Prämien: 
zahlung zu erweitern. 

5) Der Verwaltungsrat iſt berechtigt, mit andern Verſiche⸗ 
rungögefellfchaften Berträge auf Grund ber jeweils beftehenven 
Statuten und Berfiherungsbedingungen des Vereins dahin gehend 
abzuſchließen: 

a. daß der Verein die von ihm übernommenen Verſicherungen 
teilweiſe andern Geſellſchaften in Rückverſicherung giebt 
oder auch von ſolchen Geſellſchaften Verſicherungen in Deckung oder 
Verwaltung übernimmt, 

b. daß ber Verein durch Abſchluß eines Collectivver—⸗ 
ſicherungsvertrags mit einer Aktiengeſellſchaft ſowohl bie 
Verbindlichkeit der Mitglieder ſeiner einzelnen Abteilungen zu 
Prämien⸗Nachzahlungen an deu Verein, als auch die Gefahr einer 
etwaigen Unzulänglichleit der Fonds der einzelnen Abteilungen 
zur Erfüllung der vom Berein übernommenen Verpflichtungen 
vermindert. Diefe Entlaftung muß jedoch ftet3 fämtlichen Mit: 
gliedern einer Abteilung gleihmäßig und gleichzeitig gewährt 
mwerden. Die Verfiherungsgebühren hat die betreffende Abteilung 
allein zu tragen. 

c. Ebenfo darf der Verwaltungsrat einen Berirag dahin ab: 
fchließen, daß einzelne Verſicherte von der Nachzahlungs⸗ 
verbindlichleit gegen den Verein entbunden werden, wenn und 
foweit diefelbe von einer Aktiengeſellſchaft an Stelle des Mitglieds 
übernommen und erfüllt wird. In diefem Fall bat bag betreffende 
Mitglied die Prämie, welche der Verein diefer Aitiengefellichaft 
bezahlen muß, beſonders zu entrichten. 

Für den Fall, daß der Abſchluß des in Lit. b näher bezeich- 
neten Vertrags von der Bildung eines gemeinſchaftlichen Deckungs⸗ 
fonds für die bei dieſer Verficherung beteiligten Abteilungen bes 
Bereind abhängig gemacht wird, unterliegt der Abfchluß dieſes 
Bertragd der Genehmigung ber Generalverjamntlung. 

8 22. Bufammenfeßnng des Berwaltungsrats; nof- 
wendige Eigenfdaften der NHitglieder desfelden. 

A. Der Verwaltungsrat befteht aus acht von ber Generals 
verfammlung zu mwählenden und nad) lit. B dieſes 8 hiezu quali: 
Suierten in Stuttgart wohnenden Mitgliedern; derjelbe kann durch 

eimahl weiterer Mitglieder bis zur Zahl von zwölf fi vers 
ftärten (8 24 Abſ. 1 d. St.). Mitglied des Verwaltungsrats ift 
auch der Rechtsrat des Vereins (8 39 d. St.). 

Der Verwaltungsrat Tann fi ferner Ehrenmitglieder bis 
zur Zahl von ſechs beimählen. Diefe haben das Recht, den Sigungen 
des Verwaltungsrats anzumohnen und gleich den übrigen Mit⸗ 
gliedern desfelben an den Abftimmungen Teil zu. nehmen (fiehe 
auch 30 Abſ. 2 d. St.). 

.In den Verwaltungsrat find nur ſolche Mitglieder bes 
Vereins wählbar, welche im Beſitze der bürgerlichen Ehrenrechte 
ſich befinden und weder Beamte des Vereins noch Mitglieder der 
Verwaltung einer Konkurrenzanſtalt ſind. 

Ein Mitglied des Verwaltungsrats, welches die zur Wähl⸗ 
barkeit erforderlichen Eigenſchaften verliert, iſt dadurch ſeiner 

unktion als Mitglied des Verwaltungsrats ohne Weiteres ent⸗ 


oben. 

Ebenſo iſt ein ſolches Mitglied, übrigens unbeſchadet ſeiner 
Rechte aus den beſtehenden Verträgen, verpflichtet, ſein Amt nieder⸗ 
zulegen, wenn die Generalverſammlung dies beſchließt oder wenn 
dasſelbe in Konkurs gerät. 

5 23. Mahl und Austritt der Mitglieder des Ber- 
waltungsrats. “Diefelben werben von ber Generalverfanmlung 


4 


für die Dauer von vier Jahren aus der Zahl ber Verficherten, 
welche die in 8 22 d, St. bezeichneten Eigenfchaften befigen, gewählt. 

Bon dein Verwaltungsrat jcheibet alle gel Jahre die Hälfte 
aus; diefe wird das erfte Mal durch bas ‚ ipäter durch bie 
Reihenfolge bed Eintritt3 beftimmt. 

Die Audgeichiebenen können alsbald wieder gewählt werben. 

Die gewählten Mitglieder treten mit ber Wahl in ihre Stellung 
ein und fungieren bis zur Neuwahl in der Generafverfammiung 
besjenigen jahres, mit welchem ihre Wahlperiode abläuft. 

Jedes Mitglied des Verwaltungdrats iſt bereiitigt, fein Amt 
nad) vorhergegangener breimonatlicher Kündigung nieberzulegen. 

Eine Ausnahme finbet jedoh im Falle ber Auflöfung umd 
Liquidation des Vereins ftatt, foferne hier die Mitglieder bes 
Verwaltungsrats bis zur Beendigung ber Liquibation fungieren 
müffen ($ 50 d. ©t.). 

8 24. geitung und Legitimation des Berwaltungsrats. 
Der Verwaltungsrat erwählt in ber erften auf bie ordentlide 
Generalverfanmlung jedes Jahres folgenden Sitzung in ber in 
8 26 d. St. beitimmten Weiſe aus feiner Mitte einen Borfigendben 
und. einen Stellvertreter desſelben. Letzterer hat, fo lange er in 
diefer Eigenſchaft fungiert, ganz diefelben Rechte und Pflichten wie 
ber Vorſitzende. Ebenfo nimmt der Werwaltungsrat in dieſer 
Sigung die etwaige Beiwahl von Mitgliedern und Ehrenmitgliedern 
des Vermwaltungsrat3 auf die Dauer von zwei Jahren vor ($ 22 
lit. A d. St.). 

Seine Legitimation führt der Berwaltungßrat durch bieie 
Statuten, durch feine Protokolle und diejenigen ber Generalver: 
ſammlung. 

8 25. Sitzungen des Ferwallungsrats. Der Verwaltungs: 
rat verfammelt fi, To oft die Befchäfte dies erfordern, auf Die 
Ihriftliche die Tagesorbnung enthaltende Einladung bed Vorfigenden 
oder feines Stellvertreter8 zu Stuttgart. 

Eine Zufammenberufung bed Verwaltungsrates muß erfolgen, 
wenn drei Mitglieber desſelben oder der Vorſtand darauf antragen. 
Letzterer bat das Recht und bie Pflicht, den Sigungen des Fer- 
waltungsrats anzumohnen. Hiebei führt derfelbe eine beratendt 
Stimme und hat in allen Angelegenheiten der Gefhäftsfügrung 
den Vortrag zu erftatten. 

Soweit über perfönliche Angelegenheiten des Vorſtands ver: 
handelt wird, ift feine Anmefenheit ausgefchloffen. 

8 26. Weſchfußfähigheit und Veeldiuhfafung bes Ber- 
waltungsrats. Zur Faſſung eines gültigen Bejchluffes iſt Die 
Anmejenheit des Vorfikenden ober deſſen Stellvertreterd und von 
vier weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrats erforderlih und 
genügend, 

Die Beichlüffe werben mit abjoluter Stimmenmehrheit der 
anweſenden Mitglieder gefaßt. Bei Wahlen findet gewöhnlich 
ſchriftliche Abſtimmung ftatt; e8 finden hiebei die Beitimmungen 
bed 8 17 d. St. finngemäße Anwendung. 

Bei Stimmengleichheit enticheibet ber Vorſitzende durch eine 
weitere ibm in folchen Fällen zuftehende ausjchlaggebende Stimme. 

Bei minder wichtigen Gegenftänden Tann die Abftimmung der 
Mitgliedes ausnahmsweiſe im Wege der Zirkulation eingeholt werben. 
Auf Antrag iſt jedoch der betteffenbe Gegenitand In der Sitzung 


ungen. Ueber die Verhandlungen und Beſchlüſſe des Bermaltungs: 
den fonftigen Alten, Urkunden und Schriftftüden be8 Verwaltungs: 
rat8 werden von dem Borfikenden reip. deſſen Stellvertreter 

S Ä 
befugt, ſowohl zu felbftändiger Behandlung einzelner ihm nad) diefen 
feiner Mitte Komites zu wählen. Insbeſondere Tann“ die jelb: 
d. St.) nad Maßgabe des 8 43 d. St. einem folden Komite über; 


bed Verwaltungsrats zu behandeln. 
8 27. Wrotolofle, Ausfertigungen und Wekannimad- 
rats find Protokolle abzufaffen. 
Diefelben find von den Anwefenden zu unterzeihnen und mit 
rats von diefem aufzubewahren. 
Die Ausfertigungen und Belanntmachungen des ——— 
1 
den Verwaltungsrat verbindlich unterzeichnet. 
28. Wahl beſonderer Komites. Der Verwaltungsrat iſt 
Statuten zuſtehenden Geſchäfte oder Geſchäftszweige als zur Bor: 
bereitung für geine Beratungen unter eigener Verantwortung aus 
ftänbige Beratung und Beichlußfafiung über bie Vermenbung, 
namentlich das Außleihen der disponibeln Gelder (8 20 Ziff. 10 
tragen werden. Mitglied dieſes Komites iſt der Rechtsrat des 
Vereins. 











m 


8 20. Zortſetzung. Den Sigungen biefer Komites Hat 
segelmäßig der Vorſtand mit beratender Stimme anzuwohnen. Sind 
Geihhäfte einem Komite zu felbftändiger Behandlung und Erledigung 
zugemielen, fo bat im Falle von Meinungsverſchiedenheit imilhen 
Komite und Borjiand auf Antrag eines derfelben der Verwaltungs: 
rot au entſcheiden. 

Auf die Beratung und Beihlubfaffung der Komites finben 
die für den Verwaltungsrat gegebenen Beftimmungen finngemäße 
Anwendung (8 26 Abjag 2, 3 u. 4 d. St.). 

$ 30. Memnuneration des Yerwaltungsrafs. Der Ber: 
waltungsrat bezieht außer dem Erſatze der dur feine Funktion 
etwa veranlaßten baren Auslagen für feine Mübemwaltung ein 
Prozent der jährlihen Brutto: Prämien: Einnahmen; überfteigen 
legtere die Summe von 600,000 Marl, fo wird aus dem Mehr: 
betrag bis zu 1,600,000 Mark einfhließlih nur ein bald Brozent 
und von diefer lehteren Summe an nur ein viertel Prozent vers 
gütet. Die Verteilung diefes Betragd unter feinen Mitgliedern 
bleibt ihm überlaffen. 

Dagegen ift mit ber Stelle eines Ehrenmitglied bes Vers 
waltungdrat3 als folder eine Belohnung nicht verbunden. 

31. Pas deputierte Witgfied des Berwaltungstats. 
Der Verwaltungsrat kann aus jeiner Mitte ein Mitglied ernennen, 
mwelches die Aufgabe hat, nad Maßgabe der Statuten und Ber: 
fiherungsbebingungen eine fortwährende eingehende Kontrolle der 
Gefhäftsführung des Vorſtands zu üben und mit biefem in ges 
eigneten Fällen des laufenden Dienfted Beratung zu pflegen und 
thätig zu fein. 

Der Deputierte des Verwaltungsrats bat hienach von dem 
gefamten laufenden Gefchäfte täglich Kenntnis zu nehmen, bie 
Kaffe und das Bortefeuille menigitend monatlid einmal zu revis 
bieren und über den Beftand von Beidem ein Protokoll aufzunehmen. 
Für Berbinderungsfälle ift ein Stellvertreter des Deputierten zu 
wählen. Die Namen diefer Beiden find in den Gefellfchaftsblättern 
befannt zu maden. Zu ihrer Zegitimation dient dad Wahlprotofoll. 

S 32. Memuneration des PDeputierten. Der Deputierte 
bezieht neben feiner Remuneration ald Mitglied des Verwaltungs⸗ 
rats einen feften Gehalt. Auch der Stellvertreter genießt eine an» 
gemefjene Entſchädigung (F 20 Siff. 6 d. St.). N 


C. Der Vorſtand. 


833. Beflelung und Segitimatlon. Die unmittelbare 
Zeitung der Geſchäfte wird einem Vorftand übertragen. Derfelbe 
wird von dem Verwaltungsrat gewählt und befteht aus einer oder 
zwei Perfonen, welche den Titel „Direltor“ führen. Die Namen 
der Borftanddmitglieder und jeder Wechfel in ihrer Perſon find 
von dem Verwaltungsrat in den Bereindblättern befannt zu machen. 
Die Legitimation bes Borftands wird durch eine Ausfertigung des 
Wahlprotokolls dargethan. 

5 34. Hotwendige Eigenfhaften des Borfiands. Hierüber 
fommen die bezüglich der Mitglieder des Bermaltungsrats in 8 22 
d. St. getroffenen Beitimmungen mit Ausnahme derjenigen über 
die Beamteneigenihaft zur Anwendung. 

5 35. SHtellverfreiung des Borflands. In Fällen ber 
Verhinderung des Vorſtands und zu feiner dienſtlichen Unterftügung 
werben vom Verwaltungsrat mehrere Stellvertreter des Vorſtandẽ 
aus der Zahl der höheren Beamten bed Vereind gewählt (fiehe 
220 3. 2 und $ 38 Schlußfag d. St). Zur Legitimation ber 

tellvertreter dient eine Ausfertigung des Wahlprotokolls. 

36. Anflellungsbedingungen. Die Amtsdauer, Gehalts⸗, 
Kündigungss und fonftigen Dienftverhältniffe des Borftandeß werden 
durch beſonderen Vertrag zwiihen ihm und den Verwaltungsrat 
feftgeftellt ($ 20 d. St.). Durch biefen Vertrag muß bem Bor: 
ftand eine fefte jährliche Befolbung und ein Anteil an den jähr- 
lichen Brutto-Brämien-Einnahmen des Bereind zugefichert werden. 
Undererjeit3 muß in bem Vertrag dem Verwaltungsrate ausdrück⸗ 
lich dad Recht cingeräumt werben, ben Borftand wegen grober 
Vflihtverlegung in feinen Amtsverrihtungen jederzeit auf rund 
eines Beſchluſſes, bei welchem wenigſtens 3/, aller Stinnmen des 
Verwaltungsrats ſich für die Suspenſion ausgeſprochen haben, zu 
juspenbieren. - In dieſem Falle entſcheidet eine innerhalb zwei 
Monaten einzuberufende General: Verfammlung darüber, ob die 
„uäpeniion aufzuheben ober ber Borftand zu entlaffen fei. Wenn 


bie Entlaffung ausgeſprochen wird, fo verliert der Borftand von 


6 


— 


dem Zeitpunkte der Suspenflon an alle nah dem Bertrage ober 
den Statuten ihm fonft zuftehenden Anſprüche an ben Verein auf 
Beioldung und fonftige Bezüge, ſoweit diejelben von dem Ber: 
waltungsrat nicht ausdrücklich anerlannt werben. 

8 87. ertretung und Serdäftsteitung des Werelus. 
Inſoweit die Leitung ber Gefchäfte nicht ausdrücklich der Generals 
Berfammlung oder dem Verwaltungsrat vorbehalten ift, führt Der 
Borftand die Gefchäfte des Vereins und vertritt denjelben nad 
Außen, den Gerihten und Berwaltungsbehörben, dem Publikum 
und ben einzelnen Bereindmilgliedern gegenüber, in Gemäßheit 
der Statuten und Berficherungsbedingungen, der ihm vom Ber: 
waltungsrat zu erteilenden allgemeinen Gejhäftsinftrultion und 
der bejonderen Befchlüffe der Generalverfamniung unb des Vers 
waltungsrats; er ift. auch der Borgefegte der Verwaltungsbeamten. 

Insbeſondere find e8 nachftehende Funktionen, zu welchen der 
Vorſtand berechtigt und verpflichtet ift: 

1) Die Unftelung und Entlaffung von Beamten, Agenten, 
Reifengenten (Inſpektoren), Agenturärzten und Bevollmädtigten 
bes Vereins. Er darf jedoch Beamte, welche einen jährlichen Ge: 
halt von 1800 Marl oder mehr beziehen, nur mit Genehmigung 
des Verwaltungsrats anftellen und entlaffen (8 20 Ziff. 6 d. St). 

Es fteht ihm aber deren einftweilige Suspenfion zu. 

2) Der Abſchluß und bie Ablehnung von Verfiherungdver: 
trägen, ebenfo die Kündigung gegenüber von Mitgliedern. 

3) Das Beftreiten und die Anerlennung von Schadenserſatz⸗ 
anfprüchen an den Verein bis zum Betrage von 6000 Mark ein: 
fchließlih (8 20 Ziff. 11 d. St.), ſowie die Zahlungsanweiſung 
für biefelben. 

4) Die Abfaffung des jährlichen Geſchäftsberichts. 

5) Die Aufftellung halbjährliher Nechnungsüberfihten und 
kurzer Berichte über den Stand des Unternehmens, fowie ber 
jährliche Hauptabfchluß der Rechnungen und die Anfertigung ber 
Bilanzen, welche Zujammenftellungen dem Verwaltungsrate zur 
Beichlußfaffung vorzulegen find. 

6) Der Vortrag bei dem Verwaltungsrat über die Geſchäfts⸗ 
des Verein? ($ 25 d. St.). 


führung 
7 Antrag an den Verwaltungsrat ober das Ausleih⸗ 


Der 
tomite & 28 d. St.) wegen Ausleihung ber Gelber. 

8) Die Prozeßführung für den Verein, unbefchadet ber Ber: 
tretungäbefugniffe des Rechtsrats (8 39 d. St.). 

Die dem Vorſtand vom Verwaltungsrat erteilte Gefchäftsin: 
firuftion ift dritten Perfonen gegenüber wirkungslos und es kann 
diefen eine etwaige Verfehlung des Vorſtands gegen diejelbe nicht 
entgegengehalten werben. 

8 38. Berdindfide Erklärungen des Porflands nnd feiner 
Stefiverireter. Der Vorſtand oder deſſen Stellvertreter unters 
zeichnen alle vom Verein ausgehenden Scriftftüde und Belannt- 
machungen, fomweit fie nicht dem Bermwaltungsrate vorbehalten find, 
insbeſondere Berfiherungd:Urkunden, Verträge, Rechnungsauf⸗ 

ftellungen und Vollmachten. 
Die Unterfrift im Namen bed Vereins lautet: 


Allgemeiner Deutſcher BerfiherungßsBerein 
in Stuttgart. 


Vorſtand: N. N. 
Im Falle der Stellvertretung weiter: 
In Vertretung: N. N. NM. 


Verbindliche Erklärungen können für den Verein abgegeben 
werden: 

a) von jedem Mitglied des Vorſtands allein, auch wenn dieſer 
aus zwei Perſonen beſteht; 

b) von den Stellvertretern des Vorſtands nur im Zuſammen⸗ 
wirken von zwei Stellvertretern, insbeſondere durch deren Collektiv⸗ 


unterſchrift ($ 35). 
D. Der Redtsrat. 


8 39. Funktion desfelden. Zur Prüfung oder Ausführung 
aller derjenigen Geſchäfte, welche in rechtlicher Beziehung eine be- 
fondere Behandlung erfordern, wird ein in Stuttgart anfäßiger 
ae als „Rechtsrat des Vereins“ vom Verwaltungsrat 
gewählt. 

Derſelbe vertritt den Verein als deſſen Syndikus vor den 
Gerichten, Verwaltungs⸗ und Verwaltungsjuſtizbehörden und ift 
Mitglied des Verwaltungsrats und des etwa gewählten Ausleih⸗ 


Zomites (8 22 u. 28 d. St.). Er bat mit Zuſtim des Ber» 
—* einen Stellvertreter für Berbinperungsfäte aufzu⸗ 
e 


8 40. MWemuneration des Medtstats. Der Rechtsrat iſt 
für alle dem Bereine geleifteten Dienfte zu bonorieren. Er genießt 
außerdem Mitantell an ber Remuneration des Bermwaltungsrats. 


E. Die Aerzte des Vereins. . 


8 41. Anunktion der Aerzte. Bon dem Berwaltungsrat 
wird zur Unterftügung des Borftands minbeftend ein Bereins- 
arzt und ein Stellvertreter desjelben gewählt, fowie bad Honorar 
d eiden mis ihnen ie (8 Henben 6t.). 

er Vereindarzt bat bie einge ärztlichen Zeugnifje und 
fonftigen Schriftftüde, ebenfo die Schabenanmeldungen und bie 
bierauf bezüglichen ärztlichen Attefte und fonfttgen Papiere vom 
ärztlichen Standpunkte aus zu prüfen und nötigenfalls fchriftlich 
zu begutadten, ebenfo alle anderen einer ärztlichen Beurteilung 
bedürftigen Angelegenheiten zu beforgen. Im Falle eined Ans 
ftandes darf gegen den Antrag bed Vereindarzted ohne Genehmigs 
ung bed Verwaltungsrat eine Berficherung nicht abgejchloffen und 
eine Berfiherungdfumme nicht ausbezahlt werden. 

Für die Agenturen beftellt der Vorftand zur Ausführung ber 
nötigen ärztlihen Unterfuhungen und Behandlungen, ſowie zur 
Ausfertigung der erforderlichen ärztlichen Zeugniffe Agenturärzte. 

54. Agentur-Infpehtion. Zur Beauffihtigung ber Agenten 
bed Bereind, fowie zur Beſorgung von Reifen, welde in Ans 
gelegenheiten des Bereins fonft nötig werden, kann der Borftand 
einem derjenigen Beamten, beren Beloldung ber Verwaltungsrat 
nah 8 20 Ziff. 6 lit. d d. St. genehmigt bat, Vollmacht erteilen. 

. 8 43. Aulage des Yereius-Yermögens. Die verfügbaren 
Geldmitte! des Bereind find fo weit möglich verzinslich anzulegen. 
Die Geldanlage erfolgt: 

1) dur) Ausleihen auf Unterpfänder, welde den in einem 
* en Bunbesftaaten geltenden VBorfchriften für Vormünder 

prechen, 

2) auf Schulpfcheine, welche von dem deutſchen Reiche ober 
von einem deutſchen Bundesſtaat oder von einem auswärtigen 
Staat, von welchem der Berein zum Geſchäftsbetrieb zugelaffen ift, 
ausgegeben ober garantiert oder von einer in gutem Kredit ftehenden 
Korporation,, indbejondere einer Gemeinde des Deutichen Reichs 
ausgeftellt, oder fonft nad den in Ziffer 1 genannten Borfchriften 
für die Anlage von Mündelgelvern zuläffig und zu einem feften 
Zinsfuß verzindlich find. Someit diefe Schuldſcheine Inhaberpapiere 
find, müffen fie entweder auf den Namen des Vereind eingetragen 
werden ober müflen die Couponsbogen derjelben von den Mänteln 
getrennt und einer foliven Banlanftalt in Verwahrung gegeben 
werden. 

8) Die Erwerbung von Liegenſchaften ift nur injoweit zus 
läffig, als die Beihaffung von Gejchäftslofalitäten oder die Ver: 
meidung von Berluften an ausftehenden Forderungen bed Vereind 
ed nötig madt (8 20, 3. 10 d. St.). . 

4) Die Verſicherungsurkunden ber Abteilungen IV, V u. VI 
fönnen gegen ihre pfandweife Hinterlegung bis zu 900%/, des für 
die einzelne Urkunde zurüdgelegten Dedungslapitald gegen ans 
gemeffene Berzinfung vom Verein beliehen werben. 

8 44. Berwaltungskoflen und Binfen. Die Koſten ber 
Berwaltung des Vereind werden auf die jährlihen Prämienein» 
nahmen fämtlicher Abteilungen (8 2 Abt. I—VII d. St.) nad 
gleichen Prozenten verteilt. 

Nachdem died buchmäßig erfolgt und der ſich hienach ergebende 
Prozentſat ermittelt tft, werden die Verwaltungskoſten der Abs 
teilungen V u. VI ihres geringeren Geſchäftsaufwands wegen gegen: 
über den andern Abteilungen um ſechs Prozent vermindert, und 
der bei diefen zwei Abteilungen hienach in Wegfall kommende Bes 
trag den übrigen Abteilungen nach gleihen Prozenten ihrer Ein: 
nahme zugefchrieben. 

Mürden 3. B. die Verwaltungskoſten durchſchnittlich 149, be⸗ 
tragen, fo bürdte hienach der Abt. V u, VInur 8%, berechnet werden. 

‚Die im Laufe eines jahres aus ben angelegten Kapitalien ers 
zielten Zinſen find in folgender Weife bei der Jahresabrechnung 
zu verteilen. 

a. In erfter Linie wirb der Gefamtbetrag fümtliher verzind» 
barer Fonda, welche laut der Bilanz am Beginn bed Rechnungs⸗ 


jabreß nor 


Banben find, mit Ausnahme der Referve für voraus 
bezahlte Prämie (Prämien⸗Reſerve) und der Referve für angefallene, 
aber noch nicht bezahlte Schäden ı SchadensReferve) feſtgeſtellt und 
biefen Fonds bis zu 49%, Zins gutgebracht; alddann wird 

b. dem Gefamtbetrag diefer Fonds (Lit. a) dad ebenfallö bei 
Beginn des Rechnungsjahres vorhandene gejamte verzinslich ans 
gelegte Vermögen des Bereind gegenübergeftellt. Iſt legtereß Ber: 
mögen größer als ber erftberechnete Betrag, fo wird dad Mehr des 
vorhandenen angelegten Kapitals ald aus den Schaben; und Prämien- 
Referven flammend, betrachtet und es wird deshalb aus bicjem 
Mebrbetrag ein Jahreszins bis zu 80%/, berechnet und ber fich hie⸗ 
nach ergebende Zins auf die Schaben» und Brämien-Referven ihrer 
Höbe gemäß nad gleichen Prozenten verteilt. 

c. Der etwa dann noch verbleibende Zins wird ſchließlich auf 
bie erfigenannten Fonds (Lit. a) ald Deckungskapital⸗, Sicherheits: 
fonds zc. allein übertragen. 

le der Ausdehnung der Unfallverfiherung (Abteilung II) 
auf Kriegdgefahr, ift der Verein berechtigt, für biefe Ber: 
fiherung und für bie Verwaltung des anzufammelnden Kriegs- 
fonds nur diejenigen Verwaltungskoften aufgurechnen, welde in 
dem von der Generalverfammlung und der K. württemb. Regierung 
genehmigten Reglement der Kriegöverfiherung feflgefegt find. Dem: 
nad findet für diefe Verfiherung eine weitere gemeinjdaftliche 
Zragung irgend welcher Koften mit den Abteilungen des Vereins, 
als im Reglement beitimmt ift, nicht ftatt. 

8 45. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr bed Vereins 
ift das Kalenderjahr. Das Inventar über dad Vereins⸗Vermögen 
wird auf den 31. Dezember jeded Jahres aufgenommen. 

8 46. Arehuung uud Ailauz. Die Geſchäftsbücher bes 
Bereind werden nah den Regeln der kaufmänniſchen doppelten 
Buchhaltung geführt und auf den 31. Dezember jeden Jahres ab- 
geihloffen. Auf Grund berfelben wird die Jahresrechnung und 
die Bilanz über das Bereindvermögen auf biefen Tag von dem 
Borftande fpäteftend bis legten März des nächſtfolgenden Jahres 
aufgeftellt, zunächſt von dem Bermaltungdrate und dann von def 
Revifionslommiffion fpeziell geprüft und von der Generalverjamm 
ung Entlaftung erteilt. (88 18 u. 56 d. St.) 

Eing getrennte Verwaltung ber verjchiedenen Vermögendteile 
des Vereins findet nicht ftatt, es genügt überall bie buchmäßige 
Abſcheidung. 

Der Verwaltungsrat hat zu beſtimmen, wie viel an dem Koſten⸗ 
wert der im Beſttz bed Vereins befindlichen Immobilien und 
Mobilten abzufchreiben iſt. Es darf jedoch die Abſchreibung für 
Immobilien nicht unter 1 Prozent, für jede andere Kategorie nicht 
unter 5 Prozent betragen, wobei dem Verwaltungsrat zur Pflicht 
gemacht wird, einen höheren Anfag zu beftimmen, wenn dies nad 
den Umftänden, inöbelondere nad) Maßgabe der Abnutzung ans 
gemeffen erfcheint. 

Die Bergleigung der Einnahmen und Ausgaben ergiebt ben 
Ueberſchuß oder das Defizit des Rechnungsjahres; biefed Ergebnis 
ift am Schluffe der Bilanz bejonders auszumwerfen. 

Unter den Ausgaben find ſtets die vollen Organifationstoften 
des laufenden Jahres aufzuführen. 

8 47. Fortſetzung. Der Vorftand ift verpfliätet nit allein 
für jede einzelne Abteilung fondern aud für die innerhalb einer 
Abteilung eingeführten Unterabteilungen budmäßig abgejonberte 
Rechnung zu führen, um feftzuftellen, ob die Ginnahmen jeder 
einzelnen Unterabteilung zur Erfüllung der vom Verein über: 
nommenen Verpfliätungen genügen. 

Bei ber jährlichen Abrehnung und Aufftellung der Bilanz 
find dagegen nur die Crgebniffe, der einzelnen Abteilungen zu 
veröffentlichen. . 

Bei Ziehung der Bilanz find aufzunehmen: 

1) Unter die Altiva: - 

a) der bare Kaſſenbeſtand am Jahresſchlufſe; 

b) der Beftand an Effekten und Wertpapieren, infl. ber 
laufenden Zinſen; dieſelben müflen nad Gattungen ſpezifiziert und 
dürfen nie höher als zum Frankfurter oder nötigenfalld Berliner 
Tageskurſe des betreffenden 31. Dezember in Anſatz gebracht werden; 

c) die ausftehenden forderungen bed Bereind, Zinſen ein. 
gerechnet; 

d) die Werte der Immobilien und ber Mobilien aller Art, 
foweit biefelben nicht bis zum Schluffe des betreffenden Jahres 
bereits amortifiert find. 











2) Unter die Paſſiva: 

a) die für fpätere Seit vorausbezablten Prämien (Prämiens 
rejerven); 

b) die Referven für ſchwebende, noch nicht bezahlte Schäden 
(Schaden⸗Reſerven); 

c) der Betrag der Rentenfonds; 

d) der nah $ 43 d. St. anzulegende Betrag des Deckungs⸗ 
kapitals und ferner der Sicherheits- und ber Dividenbenfonds ; 

e) der Betrag der Allgemeinen Referven; 

f) das Guthaben fonftiger Gläubiger. 

Bei der Anlage der Rentenfonds ift ftet3 die Höhe bed für 
den einzelnen Schadensfall notwendigen Deckungskapitals nad) der 
in den Berfiherungdbedingungen gegebenen Rententabelle zu bes 
rechnen, das volle Dedungsfapital zu refervieren und gemäß 8 43 
Ziff. 1 u. 2 d. St. anzulegen. 

Die den vorftehenden Beftimmungen gemäß aufzuftellende 
jährliche Bilanz muß im Auszug durch die Bereindblätter ($ 57 
d. ©t.) und durch ben Staatsanzeiger für Württeniberg nad ers 
folgter Prüfung der NRevifionstommiffion öffentlih bekannt ge: 


macht werden. ber 4 bes A Die Kuflöf 
48. on der Auffö Bereins. Die Auflöfung 
bes Bereind Arber ftatt: ſtoſnus 


a) wenn die Generalverſammlung, bei welcher mindeſtens ein 
Viertel der ſtimmberechtigten Vereinsmitglieder anweſend oder ver⸗ 
treten iſt, dieſelbe mit 2/, der abgegebenen Stimmen beſchließt 
(8 13 Abf. 2 d, St.), und die Königlich württembergiſche Staats⸗ 
vegierung diefem Beſchluſſe ihre Genehmigung erteilt; 

b) wenn das Konturäverfahren gegen den Berein eröffnet wurde. 

49. Bekauntmahung der Auflöfung. Die Auflöfung 
des Vereins muß, wenn fie nicht eine Folge des Konkursverfahreng 
ift, zu drei verfhiedenen Malen in Zwiſchenräumen von 8. Tagen 
durd die Blätter des Vereins (8 57 d. St.) von dem Vermal- 
tungsrat belannt gemacht werden. Sn diefer Belanntmadhung 
müflen zugleich bie Gläubiger bed Bereind aufgefordert werden, 
ihre Forderungen bei dem Vorftand bes Vereind anzumelben. 

50..  Kignidation. Die Liquidation bed Vereind erfolgt, 
wenn nicht ein gerichtliches Konkursverfahren eröffnet worben tft, 
oder die Generalverfjammluug etwas Anderes beicließt, durch ben 
Borftand unter Mitwirkung des Berwaltungsrat3 nach Maßgabe 
biefer Statuten. 

Ordentliche Generalverfanmlungen (8 9 d. St.) finden, nach⸗ 
dem bie Auflöfung des Vereins befchloffen ift, nicht mehr ftatt. 

8 51. —— Vom Augenblick der befchlofienen Auf⸗ 
löſung an dürfen neue Mitglieder in den Verein nicht mehr auf: 
genommen werben. 

Falle der Eröffnung bed Konkursverfahrens gegen ben 
Verein verlieren die Mitglieder ober beren Erben alle Rechte auf 
Entfhädigung für Krankheiten, Unfälle und Tobesfälle, von denen 
die Verfiherten nad) dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung etwa 
betroffen werben; beögleichen werden auch die von biefem Zeitpunkt 
an fällig werdenden Berfiherungsfummen der Abteilungen V und 
VI nicht mehr ausbezahlt. 

Dagegen find die von den Mitgliedern früher erworbenen 
Aniprüdhe auf Entfhäbtgung ſowie alle andern Anfprühe an den 
Verein ımd an bad Vermögen ber einzelnen Abteilungen besfelben 
von den Berechtigten bei Gericht anzumelden. 

‚ 3m Selle ber freiwilligen Liquibation des Vereins wird für 
die von demſelben eingegangenen Berficherungsverträge ein Ends 
termin mit der Maßgabe beitimmt, daß die Mitglieder oder deren 
Erben alle Anſprüche auf Entihädigung für Krankheiten, Unfälle 
ober Todesfälle, von welchen die Verficherten nach diefem Termin 
betroffen werben, verlieren, ebenfo erlifcht nad diefem Termin 
jeder Aniprud auf Leiftung der Kaution. Diefer Enbtermin tritt 
mit dem Ablauf von vierzig Tagen nad Fafjung des Auflöfungs- 
beſchluſſes durch die Beneralverfammlung, fall3 dis dahin die Kgl. 
württ. Regierung dieſen Beſchluß genehmigt Hat, andernfalls erft 
am Tage biefer Genehmigung ein. 

Die angegebene Friſt von 40 Tagen beginnt am Tage nad 
dem Beſchluſſe der Generalverfammlung. 

x Ebenfo werben aud an die Mitglieder der Abteilungen V und 
VI Berfiherungsfummen, welde nad dieſem Endtermin fällig 
werben, nit mehr ausbezahlt, 

Die Mitglieder ſämtlicher Abteilungen haben bis zum ange: 
gebenen Endtermin ihre Mitglieb3beiträge ftatutengemäß zu entrichten. 


52. AZeſondere Befimmung für die Witglieder ber 
Aöteltungen I, HI und vi. Der Berwaltungdrat at in ber 
in den Berfiherungdbebingungen beftimmten Weiſe von den Mit: 
gliedern ber Abteilungen I, II und VII diejenigen Beträge noch 
zu erheben, welche nach Verwendung des betreffenden Sicherheits⸗, 
Dividenden» und Allgemeinen Refervefonds dieſer Abteilungen noch 
notwendig find, um die nor dem Endtermin begründeten und recht: 
zeitig angemeldeten Entſchädigungsanſprüche regulieren zu können. 

Hierbei find für die Rentenfonds der Abteilungen I und II dies 
jenigen Summen zu berechnen, welde zur Befriedigung aller recht: 
mäßigen Anſprüche der Mitglieder an dieſe Fonds erforberlich find, 

53. Mentenfonds. Die Rentenfonds dürfen auch im alle 
der Liquidation lebiglih zur Sicherſtellung und Bezahlung ber 
Renten verwendet werden. 

Die Verwaltung dieſes Fonds, ebenfo bie fernere Ausbezahlung 
der Renten wird von der letzten auferordentliden Generalvers 
fammlung (8 55 d. St.) einem aus fünf Perjonen beſtehenden 
Ausſchuß von Mitgliedern Übertragen, welcher berechtigt und ver: 
pflichtet iſt, bis zur völligen Auszahlung diefer Fonds bei etwaigem 
Ausiheiden einer ober mehrerer Mitglieder aus dem Ausfchufie 
fih duch Beiwahl geeigneter Perjonen wieber zu ergänzen, fich 
felbft zu Eonftituieren und feine Geſchäftsordnung feftzuftellen. 

Diefem Ausfhuß fiehen die dem Vermaltungsrate nad $ 20 
3iff. 11 und 8 57 d. St. zulommenden Rechte zu; berjelbe ift 
entjprechend zu bonorieren, 

Ueber die Bermendung bed nad Tilgung aller Verbindlichkeiten 
bed Vereins etwa verbleibenden Ueberſchuſſes dieſes Rentenfonds 
entjcheibet ebenfall3 bie legte außerordentliche Generalverfammlung,. 

8 54. Berfellung bes Bereins:Bermögens. Nachdem alle 
Berbindlichleiten des Vereins gegen Dritte erfüllt find, werben: 

a. die im Boraus über den Endtermin hinaus bezahlten Brämien 
zurüdvergütet und dadurch fämtlihe Konti der Prämien» 
sejerve entlaftet; 

b. an die Mitglieder der Abteilung IV, V und VI nah ers 
folgter Auszahlung der vor dem Endtermin fällig gewors 
denen Berfiherungsfummen und nad) Ausſcheidung der 
Rentenfonds die Dedungstapitalien, welche für den Einzelnen 
veferviert find, ferner die Sicherheitds, Dividenden- und 
allgemeinen Reſerve⸗Fonds gemäß der ihnen nad ben 
Statuten und Verfiherungsbedingungen zuftehenden Rechte 
und nach ber Höhe des Gejamtbetragd der von ihnen ges 
letfteten Mitglieböbeiträge ausgefolgt; 

c. dagegen werden in den Abteilungen I, II, III und VII erft, 
nachdem alle rehtmäßigen Entſchädigungs⸗Anſprüche ber 
Mitglieder befriedigt find, die Beträge der Sicherheits», 
Dividendens und allgemeinen Reſerve⸗Fonds an Diejenigen 
Mitgliever, welche dem Verein am Tage der beichloffenen 
Auflöfung noch angehört haben, und zwar je nad ihrer 
Zugehörigkeit zu den einzelnen Abteilungen nad) Verhältnis 
der Gefamtfumme ihrer biöherigen Einlagen verteilt. Mit- 
glieder, denen in den legtverflofienen 12 Monaten vom 
Tage des Beichluffes der Auflöfung ab gerechnet die Mit- 

liedſchaft geflindigt wurde, erhalten von diefem übrigen 
ermögen, wenn fie dem Berein mindeftens 5 Jahre ans 
gehört Hatten, verhältnismäßig gleichviel verglitet, wie die 

f noch Beteiligten. 6 beEntlaß Nachdem al 
55. Schlußabrechnung um aſtung. Nachdem alle 

Verbathhtete des Vereins —* Ausnahme ber Rentenzablnng 
(8 58 db. St) erfüllt find, bat der Borftand eine Schlußabrechnung 
anzufertigen und foldhe dem Berwaltungsrat wie der Revtfiond« 
tommiffion ($ 18 d. St.) zur Prüfung und Feſtſtellung vorzulegen. 
Hierauf ift von dem Verwaltungsrat eine außerordentliche Generals 
verfammlung zu berufen. Dieje ſpricht auf Grund ber Schluß» 
abrechnung nad Befund die Entlajtung der Verwaltungdorgane, 
welche nunmehr außer Yunltion treten, aus, wählt den nad $ 53 
d. Et. zur Verwaltung bes Rentenfonds beftimmten Ausſchuß und 
faßt über die Verwendung des etwa ſich ergebenden Rentenfonds⸗ 
a e8 zu Gunſten einer gemeinnügigen deutſchen Anftalt 
eſchluß. 

Die Ausfolge dieſes Ueberſchuſſes an die zu beſtimmende An⸗ 
ſtalt darf jedoch erſt nach dreimaliger Bekanntmachung in den 
Blättern des Vereins und nach Ablauf eines Jahres, vom Tag 
der legten Bekanntmachung an gerechnet, durch den Ausſchuß zur 
Ausführung gelangen. 


— 8 — 


8 56. Wirkung der —— ũberhaupt. Die Entlaſtung Schwãbiſcher Merkur 

18, 46 u. 55 d. ©t.) eit fämtlihe Bermaltungsorgane bes . ' 2. . 
GE eins von allen Ber) Shi aus ihrer Beihäfäführung gegen Deutſcher Reichs und Preuß. Gtactangeiger in Berlin, 
den Verein, vorausgefeht, daß die Entlaftung nicht durch betrügliche Hranffurter Zeitung, 
Aufftellungen oder Beranftaltungen herbeigeführt worden ift. Mündener Neueſte Nachrichten, 

8 57. Seffentliche Bchauntmahungen des Yereins. Ale Kölnifche Zeitung. 


Öffentlichen Einladungen, Aufforderungen und fonjtigen Belannt- 
madhungen des Bereind erfolgen, foweit fie nit dem Verwaltungs⸗ Der Berwaltungdrat ift übrigens befugt, außer biefen Blätter 
rat Speziell zugemwiefen find, (88 10 und 49 der Statuten) durch ' oder an Stelle derfelben andere geeignete Blätter für Die Belannt: 
den Borftand und gelten als den Mitgliedern und Dritten gejeß: | madungen des Bereind nad feinem Ermeſſen zu beitimmen. Solde 
nnd orbnungsmäßig behändigt, wenn biejelben in folgende Beitungen | Aenderungen find jebod in ben übrigen Bereinöblättern zu ver 
aufgenonmen worden find: Öffentlichen. | 








Amt sb 


Der Königliben Negier 
und der Stadt £ 


Den 22. Dezembe 








Betfanntmad 
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, d 
Regierungs-Amtsblatte vom Jahre 1893 ab zum Preife voı 
38 Pfg.) für das Eremplar bei ter hiefigen Amtsblatts-Redakti 
Die Beftellungen darauf find möglichft bald durch 
bewirfen, da das Regiſter bereits in ber errien Hälfte des Janu 


Potsdam, den 5. Dezember 1693. 


Belanntmachungen des Königlichen 

Negierungs⸗Präſidenten. 
278. Auf Grund des $ 100e. NP 3 der Reichs⸗ 
gewerbeorbnung beflimme ich hiermit für den Bezirf der 
Schlächterinnung zu Lichtenberg, daß Arheitgeber, ob- 
wohl fie ein in der Innung vertretened Gewerbe be- 
treiben und ſelbſt zur Aufnahme in die Innung fähig 
jein würden, gleihwohl der Innung nicht angehören, 
vom 1. April 1894 ab Lehrlinge nicht mehr annehmen 
dürfen. 

Es wird died mit dem Bemerfen zur öffentlichen 
Kenntmiß gebradt, daß der Bezirk der Innung bie 
Amtsbezirfe Lichtenberg, Friedrichsfelte, Stralau und 
Biesdorf umfaßt. 

Porsdam, den 12. Dezember 1893. 

Der Regierunge: Präfident. 

274. In Abänderung der gemäß I. NP 6 ber 
minifteriellen Anweifung zur Ausführung des Kranfen- 
verfiherungs-Gefeges vom 10. Juli 1892 — $ 8 des 
Reichsgeſetzes vom 10. April 1892 — R.G.⸗-Bl. 
S. 379 — am 20. Oftober 1892 Stüd 4A des Re- 
gierungsd-Amtshlatts für 1892 feſtgeſetzten Geldbeträge 
für den ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter 
ſetze ich diefen Lohn für die bisherige Gemeinde 
Neu⸗Glienicke (welche mit der Gemeinde Alı-Glie- 
nide zu einer Gemeinde unter dem Namen Alt:Gfie- 
nide vereinigt ift), hierdurch mit denſelben Beträgen 
feft, wie dieſelben für tie bis dahin alleinftehende Ge— 
meinde Alt:Glienide am 20. Oktober 1692 angeordnet 
wurden, nämlich: 

für männliche Arbeiter über 16 Jahre auf 2,40 M., 
für weibliche Arbeiterinnen über 16 Jahre auf 1,50 M., 
für männliche Arbeiter unter 16 Jahren auf 1,30 M., 
für weibliche Arbeiterinnen unter 16 Jahren auf I M. 

Außerdem merden für den Gutsbezirf „Artillerie: 
ſchießplatz Cummersdorf“ — melder von dem Guts— 
bezirf Gummerstorfer Forſt abgezmeigt worden — die⸗ 
jelben Geldbeträge feftgejeßt, die in dem vorermähnten 
Amteblatte für den Gejammtbezirf: Gutäbezirf Cummers⸗ 
dorfer Forft bislang zu Grunde gelegt find, nämlich für 


275. 
Erlaß 
ftande 
Allerhöi 
einer i 
Negieru 
Gegend 
Induſtr 
Staat; 
Pi 
Der Ri 


276. 

der La 
zum Ve 
Durdfii 
errichte 


277. 
meinden 
28. S 
tom ab 
N 6( 
P. 


endeter 


GE c-ÿ— 





504 


Vorwerk Dorotheenhof, Kreis Oſthavelland, bei einer 
Kuh des Rittergutsbeſitzers von Knoblauch in Buſchow, 
Kreis Weſthavelland, bei einer krepirten Kuh des Büd— 
ners Gohl zu Rangsdorf, Kreis Teltow. 

Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche 
unter den Schweinen des Viehmäſters Bellack in 
Friedrichsberg, unter dem Rindvieh des Koſſäthen 
Lindenberg in Eiche, Kreis Niederbarnim, unter dem 
Rindvieh des Bauergutsbeſitzers Scheck in Wegen— 
dorf, Kreis Oberbarnim, in Neu-Stahnsdorf, 
Kreis Beedfow-Storfom. 

Erloſchen ift der Milzbrand unter dem Nind- 
vieh des Stellmacdhermeifters Merten in Flatow, Kreis 
Oſthavelland. 

Potsdam, den 19. Dezember 1893. 

Der Regierungs-Präſident. 
Bekanntmachungen der Bezirksausſchüſſe. 
Schluß der kleinen Jagd. | 
11. Für den Regierungsbezirf Potsdam wird die 
Jagd auf: Auer, Birf- und Fafanenhennen, Hafel- 
wild, Wachteln und Hafen mit Ablauf des 17. Aa: 
nuar 1SBA geſchloſſen. 
Potsdam, den 13. Dezember 1893. 
Der Bezirks-Ausſchuß. 

‚. Bekanntmachungen des 
Königlichen Polizei: VWräfidenten zu Berlin. 
Befanntmadung. 

132. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß der erfie Abjag der „N 1 der Be— 
fimmungen über die Annahme, Anftellung und Ent- 
laffung von Schugmännern, welde weder Mflitair-An- 
wärter find, noch eine neunjährige aftive Militair- 
Dienftzeit zurüdgelegt haben, folgende Aenderung er: 
fahren hat: 

„Die Bewerber müfjen ihrer aktiven Dienft- 
pfliht im Deere beziehungsweife in ber Marine 
genügt, die Unteroffizierharge erlangt haben und 
bürfen zur Zeit ihrer Meldung für den Dienft in 
der Schutzmannſchaft den Meilitairperfonen des 
Friedensſtandes nicht mehr angehören. Sie dürfen 
ferner das 35. Lebensjahr nicht überſchritten und 
müſſen eine Körpergröße von mindeltend 1,65 m 
haben”. 

Die Beiträge zur Penſions-Zuſchuß-Kaſſe (efr. 

NE 10 der Beftimmungen) find vom 1. Oktober d. J. 
ab bis auf Weiteres auf 3 Marf monatlich erhöht 
worden. 

Berlin, den 15. Dezember 1893. 

Der Polizei-Präfident. 
BDBefanntmadhung. 
133. Die dem Auswanderungs- Agenten Auguft 
Langer, hierſelbſt Prag vor dem neuen Thor 1, 


unterm 29. Juli 1886 ertheilte Genehmigung zur Ber- | Ohrringe, 


mittelung von Berträgen mit Auswanderern behufs 
deren Beförderung von Hamburg und Stettin nad) 


derungs: Unternehmers Sohn W. Meyer, Direftorg 
der Hamburgs Amerifanischen Paderihifffahrte-Afrien- 
Gejellichaft zu Hamburg, befugt ift, Verträge mit Aug: 
manderern behufs deren Beförderung auf den von 
Deutſchen Häfen nah Canada fahrenten Schiffen ver 
Geſellſchaft auch von Antwerpen aus, zu vermitteln. 

Berlin, den 12. Dezember 1893. 

Der Polizei-Präftdent. 

Befanntmadhung. 
134. Dem Auswanderungdagenten Karl Stangen, 
Mohrenftraße 10 hierſelbſt, ıft auch für das Jahr 1894 
die Genehmigung ertheilt worden, ald Generalagent 
ded Ausmanderer-BeförderungssUnternehmerd, Schiffs⸗ 
maflerd Theodor Schon zu Bremen, innerhalb des 
preußiichen Staats — mit Ausnahme der Provinz 
Hannover — Verträge mit Auswanderern behufs deren 
Beförderung von Bremen oder Hamburg aus nad den 
Vereinigten Staaten von Nord:America, Canada, 
Auftralien und Süd: Amerifa — mit Ausschluß von Bra— 
filien und- Venezuela — zu vermitteln und lUnteragenten 
zu beftellen. 

Berlin, ven 15. Dezember 1893. 

Der Polizei-Präfident. 
Freiherr von Richthofen. 
Befanntmachungen der Raiferlichen 
ber: Boftdireftion zu Berlin. 
Verlegung ber Dadet-Annenmeleie des Poſtamts 4 (Steinen 
Bahnhoſ). 
38. Am 17. Dezember Abende nah Dienſtſcluß 
wird die Pader-Annahmeftelle des Poftamts 4 (Stettiner 
Bahnhof) vom Stettiner Bahnhofe nah dem Haute 
Shlegelftraße Nr. 14 verlegt. 
Berlin C., 11. Dezember 1893. 
Der Kaiferlihe Ober-Poftdireftor. 
Unanbringlide Poſtſendungen. 
59. Bei der Ober-Poftdireftion in Berlin lagern: 
A. in Berlin zur Poft gegebene Padete: 
an Mertz in Magbeburg, 
an Muhom in Friefad, 
an Kortmann in Schöneberg bei Berlin, 
an Briniger in Beuthen O. Schleſ., 
an Schwarz in Zürid, 
an EC. Kurz in Budapeft, 
an Dtto Fähnrich in Kiel, 
an Rabe in Straßburg (Elſ.), 
an König in Goslar, 
an Hotel zum fchwarzen Adler in Memel. 
B. Gegenftände, welde in Padeten ohne Auf’ 
\hrift enthalten geweſen, Poftjendungen 
entfallen oder bei hieſigen Poftanftalten auf: 
gefunden worden find: 

Büder, 1 Hammer, Typen, Portemonnaie, Knöpfe, 
Meſſer, Hafen, Schrauben, ijentbeile, 
1 Brieföffner, Nadeltönnden, Hornſchalen, Bügeleijen, 
Geduldſpiele, Wolle, Scheere, Perlen, Bürften, Nadeln, 


Auftrafien und Amerifa mit Ausnahme von Brafilien | Schnur, Federhalter, Strümpfe, Taſchentücher, Trauer‘ 
ift am heutigen Tage dahin erweitert morben,. bag der |flore, Noten. 


Genannte als Hauptagent des Ausmanbderer-Beför- 


Die unbefannten Abjender und Eigenthümer ber vor’ 














505 
bezeichneten Sendungen sc. werben aufgefordert - - [pätefteng | Zinsfcheinen einer dieſer Kaffen ſchon vom 1. Juni 


innerhalb A Wochen — bei der Ober- Poftdirection 
Schriftlich fich zu melden. Andernfalls werben die Gegen- 
fände zum Beſten der Poſtunterſtützungskaſſe verfteigert 
werden. 

Berlin C., 14. Dezember 1893. 

Der Kaiferlihe Ober-Poftdirertor. 
Bekanntma ungen Der Raiferlichen 
Dber:PBoftdireftion zu Potsdam. 
Befanntmadhung. 

60. In Güterberg wird am 15. Dezember eine 
mit der Poftagentur dortſelbſt verbundene Reichs— 
telegraphenanftalt für den allgemeinen Verkehr eröffnet 


werden. Potsdam, den 12. Dezember 1893. 
Der Kaiferlihe Ober-Poftdireftor. 
Bekanntmachung. 
61. In dem zum Kreife Ofthavelland gehörigen 


Dorfe Epin tritt am 13. Dezember d. %., dem Tage 
der Betriebgeröffnung auf der Kleinbahn Nauen— Ketzin 
(Havel), eine Poftagentur, zunähft ohne Telegraphen- 
betrieb, in Wirffamfeit. Die neue Poftagentur erhält 
Berbindung mit den in den Zügen der genannten Klein- 
bahn verfehrenden Schaffnerbahnpoften und wird in 
Dezug auf Betrieböverband und Rechnungslegung dem 
Kaiſerlichen Poftamte in Nauen zugetheilt. Den Land- 
beftelfbezirf der Poftagentur in Esin bilden folgende, 
bisher zum Landbeftellbezirf der Poftämter in Wuſter⸗ 
marf und Kegin (Davel) gehörige Drtichaften ꝛc.: Knob⸗ 
lauch (Br.), Summt (Eginer Freigut), Hoppenrabder 
Ziegelei, Mannheimer Ziegelei und Maaß'ſche Ziege: 
feien I. und II. Die Poftbülfftele in Esin tritt mit 
dem 12. Dezember außer Wirkfamfeit. 
Potsdam, 12. Dezember 1893. 
Der Kaiferlide Ober-Poftdirektor. 


Defanutmaspungen 
der Sauptverwaltung der Staatsfchulden. 
Verloofung von vierprogentigen Staatsjchuldverichreibungen dee 
Jahres 1868 Anleihe A., ſowie die Reſte der gelündigten Staats- 
anleihen von 1850, 1852, 1853 und 1862 zu 4% und ber 

gefündigten dyprozentigen konſelidirten Staatsanleihe. 
10. Dei der heute in Gegenwart eined Notare öffentlich 
bewirften 26. Berloofung von Schuldverſchrei⸗ 
bungen ber Aprozentigen GStaatsanleibe von 
1868 A. find die in der Anlage verzeichneten 
Nummern gezogen worden. Diejelben werden ben 
DBefigern zum 1. Juli 1894 mit der Aufforderung 
gefündigt, die in den ausgelooften Nummern ver: 
ichriebenen Kapitalbeträge vom 2. Juli 1894 ab 
gegen Quittung und Rüdgabe der Schuldverjchreibungen 
und ber jpäter zahlbar werdenden Zinsſcheine Reihe VII. 
Nr. 6 bei der Staatsfchulden-Tilgungsfaffe hierſelbſt, 
TZaubenftraße Nr. 29 zu erheben. Die Zahlung erfolgt 
von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit 
Ausihluß der Sonn= und Feſttage und der lebten brei 
Geſchäftstage jeden Monate. 

Die Einföjung gefchiebt auch bei den NRegierungs- 
Hauptfaffen und in Kranffurt a. M. bei der Kreiskaſſe. 
Zu diefem Zwede können die Schuldverfchreibungen nebft 


1894 ab eingereicht werden, welde fie der Staats⸗ 
Ichulden-Tilgungsfaffe zur Prüfung vorzulegen hat und 
nad) erfolgter Feftftellung die Auszahlung vom 2. Juli 
1594 ab bemwirft. 

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsſcheine wird 
vom. Kapitale zurüdbehaften. 

Mit dem 1. Zuli 1894 bört die Ber: 
jinfung der verlooften Schuldverfchrei: 

ungen auf. 

ugleich werden bie bereits früher audgelooften 
und gefündigten, auf der Anlage verzeichneten, noch 
rüdftändigen Schufdvericreibungen der Staats⸗ 
anleiben von 1868 A., 1850, 1852, 1853 
und 1862 wiederholt und mit dem Bemerfen auf: 
gerufen, daß die Verzinſung bderjelben mit dem Tage 
ihrer Kündigung aufgehört bat. 

Die Staatsfchulden- Tilgungsfafle kann fih in 
einen Schriftwechjel mit den Inhabern der Schuld: 
verfchreibungen über die Zahlungsleiftung nicht einlaffen. 

Formulare zu den Quittungen werden von ben 
obengedachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt. 

Schließlich benugen wir dieſe Beräffentlichung, 
darauf aufmerffam zu maden, daß von den Schuld⸗ 
verjchreibungen der Eonfolidirten A’. prozgentigen 
Staatdanleibe, welche gemäß $ 2 des —2* vom 
4. März 1885 (Geſ.S. S. 55) und der dieſſeitigen 
Bekanntmachung vom 1. September 1885 in Verſchrei⸗ 
bungen der konſolidirten 4prozentigen Staatsanleihe 
umzutauſchen waren, die in der Anlage unter IV. auf- 
geführten Nummern auch big jett noch nicht eingereicht 
worden find. Die Inhaber diefer Schuldverſchreibungen 
werden deshalb wiederholt aufgefordert, den beregten 
Umtaufh zur Vermeidung von weiteren Zins: 
verluften alsbald zu bewirfen, indem wir ausdrücklich 
bemerfen, daß die zu ben neuen Aprozentigen Berjchreis 
bungen von 1885 gehörigen Zinsſcheine Reihe I. NF 3 
bis 20, von welchen die Scheine N? 3 bis 18 bereits 
fällig geworden find, beflimmungsmäßig vier Jahre nad) 
ihrer Fälligfeit zu Gunften der Staatsfafje verjähren. 
Die Zinsfcheine Me 3 big 10 find demnach ſchon verjährt. 

Berlin, den 5. Dezember 1893. 

Hauptverwaltung der Staatsſchulden. 
efanntmachungen 
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors. 
Defanntmadhung. 
16. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebradht, daß mit Genehmigung bed Herrn Finanz- 
Minifterde vom Tage der Veröffentlichung dieſer Be- 
fanntmadhung im Amtsblatt der Königlichen Regierung 
zu Frankfurt a. D. an die Erhebung des Brüdenauf- 
zugögeldes für die Brüde zu Neuhaus Tediglih durch 
den Schleujenmeifter zu Neuhaus und nur dann erfolgt, 
wenn den Sciffern von den aus Staatsmitteln be- 
joldeten Heizern der Pumpwerke bei Neuhaus that- 
ſächlich Hülfe geleiftet wird. 
Berlin, den 9. Dezember 1893. 
Der Provinzial-Steuer-Direftor. 





506 


Belanntmachungen der Königlichen 
Eifenbabn: Direktion zu Berlin. 

5A. -» Während der Monate Januar und Februar 
1894 wird der zwifchen Bernau und Berlin, Stettiner 
Bhf. verfehrende Borortzug 742 nad) folgendem, ge: 
änderten Fahrplan zur Ablaffung fommen: 

Bernau ab 531 Blankenburg ab 558 

Zepernid = 539 Pankomw-Heinersdorf = 601 

Bud) ⸗ 5F Pankow⸗Schoͤnhauſen = 6 05 

Caroıw - 5% Berlin, Stett. Bhf. an 615 

Berlin, im Dezember 1893. 
Königliche Eifenbahn- Direktion. 

55. Am 20. Dezember d. 3. wird die Endſtrecke 
Beltens&remmen der Nebeneifenbahn Schönholz:Cremmen 
nah Maßgabe der Bahnordnung für die Nebeneifen- 
bahnen Deutſchlands vom 5. Juli 1892 für den Ser: 
jonen- und Güter-Berfehr in Betrieb genommen werden. 
Die Stationen Behlefanz und Sremmen erhalten volle 
Abfertigungsbefugniffe für die Beförderung von Gütern 
aller Art, Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren, 
die Station Schwante nur ſolche für Perjonen-, Gepäd- 
und Wagenladungs:Berfehr. 

Mit demjelben Zeitpunfte werden die Abfertigungg- 
befugniffe der jeit dem 1. Dftober d. %. im Betriebe 
befindlichen Station Schönholz auf die Beförderung von 
Gütern aller Art, Leihen, Fahrzeugen und Tebenden 
Thieren ermeitert. 

Der Frachtberechnung werden, ſoweit direfte Ent- 
fernungen und Frachtſätze am Tage der Betriebd-Er- 
Öffnung noch nicht eingeführte find, im Wechlelverfehr 
der Preußiihen Staatseifenbahnen die bei Anftoß der 
nacdhftehenden Entfernungen an die für Lagerhof bei 
Gejundbrunnen oder Hermsdorf i. d. M. fich ergebenden 
jeweilig niedrigftien Gejammtentfernungen zu Grunde 
gelegt: 

Zagerhof bei | Hermsdorf 
Gefundbrunnen, i. d. M. 
Kilometer 


Shönbo . . » 2... A | 7 
Behlefan -. . . 2... 31 34 
Schwan . 2.2... 3 | 3% 
Sremmen . . 37 | 4 


Der Fahrplan für die zur Eröffnung gelangende 
Endftrede ift bereits bei Gelegenheit der Betriebe-Er- 
Öffnung auf der Anfangöftrede befannt gemadt worden 
und auch in bem allgemeinen Fahrplane vom 1. Of: 
tober d. I. enthalten. 

Berlin, den 14. Dezember 1893. 

Königliche Eifenbapn- Direktion. 
Gröffnung-rer Stationen Reinidendorf (Dorf), Heilinenjee-Güter: 
ftation und Hennigsdorf für den Vieh-Verkehr. 

56. Bom 20. Dezember d. %. ab finder auf den 
an der Strede Schönholz⸗Cremmen gelegenen Stationen 
Reinidendorf (Dorf), Heiligenfee-Güterftation und 
Hennigsdorf auch die Abfertigung von lebenden Thieren 

ſtatt. 

Berlin, im Dezember 1893. 

Königliche Eiſenbahn⸗Direktion. 


Reiſe-Erleichterung für Weihnachten und Neujahr. 
37. Mir Rüdfiht auf die Lage der diesjährigen 
Weihnacdhtöfeiertage und des Neujahrstages 1894 wird 
zugelaffen, dag die am 23. und 30. Dezember im Lokal⸗ 
und Stuatöbahn-Berfehr fowie im bireften Verkehr mit 
den fämmtlihen Nachbarbahnen (Deurfchen und Defter- 
reichiichen) gelöſten Nüdfahrfarten von mindeſtens drei⸗ 
tägiger Geltungsdauer zur Rüdfahrt nod am 27. De— 
zember d. 3. bezw. 2. Januar f. 3. benugt werden 
fönnen. 
Berlin, den 14. Dezember 1893. 
Königliche Eifenbahn-Direktion. 


Befanntmachungen der Köuiglichen 
Eifenbahn:Direktio n zu Bromberg. 
BDBefanntmadung. 

59. Am 1. Januar 1894 wird der auf der Strede 
Danzig — Lauenburg i. Pm. zwiſchen Kielau und Kl.⸗ 
Katz gelegene Perſonen-Haltepunkt Gdingen für den 
unbeſchränkten Perſonen- und Gepäckverkehr eröffnet. 
Gepäckſtücke werden von Gdingen unabgefertigt mit- 
genommen. Die Fracht hierfür wird auf Der Enb- 
ftation erhoben. Die Abfahrt der Züge vor. GOdingen 
erfolgt: in der Richtung Kl. Kag— Danzig: Zug 23 
um 2 Uhr 44 Min. Nadhm., Zug 1703 um 6 Uhr 
41 Min. Borm., Zug 131 um 8 Uhr 59 Min. Borm.; 
in der Richtung Kielau— Lauenburg i. Pm.: Zug 132 
um 7 Uhr 12 Min. Nachm., Zug 24 um 12 Uhr 
99 Min. Nadhm., Zug 1704 um 10 Uhr 23 Dein. 
Nachm. Näheres ift bei den Bahnhofs-Vorſtänden zu 

erfahren. 
Bromberg, den 7. Dezember 1893. 
Königliche Eifenbahn- Direktion. 


Bekanntmachung. 
60. In Rückſicht auf die diesjährige Lage der 
Weihnachtsfeiertage, ſowie darauf, daß der Neujahrs⸗ 
tag 1894 auf einen Montag fällt, werden die am 23. 
und 30. d. M. gelöften Rüdfahrfarten von mindeſtens 
breitägiger Gelsungsdauer zur NRüdfahre noch am 
27. d. M. bezw. 2. Januar k. J. augefaflen. 
Dromberg, den 12. Dezember 1893. 
Königliche Eifenbahn-Direftion. 


Befanntmachungen der Kreisausſchüſſe. 
Befanntmadung,. 
34. Auf ®rund des $ 2.17 A der Landgemeinde⸗ 
ordnung vom 3. Juli 1891 haben wir nah Zuftim- 
mung aller Betheiligten genehmigt, daß das in den 
Befig des Königlihen Domänenfiöfud übergehende 
0,5360 ha große Grundftüd, welches zu dem im Grund: 
buche von Mildenberg Band IV. Blatt Nr. 106 ein: 
getragenen Grundftüde gehört und in der Gemarfungs- 
farte von Mildenberg Kartenblatt 2 N 108/2 ver: 
zeichnet fleht, von dem Gemeindebezirf Mildenberg ab: 
getrennt und mit dem Gutsbezirk Badingen vereinigt 
wird. 
Templin, den 12. Dezember 1893. 
Der Kreisausichuß des Kreiſes Templin. 





507 


35. Nachweiſun 
der Seitens des Kreis-Ausſchuſſes des Kreiſes Oſthavelland auf Grund des 
genehmigten Veränderungen von Gemeinde: un! 


EEE 
; 1 Bezeichnung der in Betracht fommenden Grundſtücke und Gebaäude. 


Die ın dem Auszuge aus den vorläufigen Kortichreibungs- 
Verhandlungen des Gutsbezirks Alt-Geltow unter 
Rartenblatt 1 N? 187/61, 188/62, 189/64, 190/68, 
191/68, 192/86, 193/87, 207/78 verzeichneten, an 
den Obergärtner Hans Köppen zu Alt-Geltow ver: 
äußerten Parzellen von 7,7574 ha Größe und bie 
in der Gebäudefteuerrolle unter 1a. und b. verzeich- 
neten Gebäude. 

Desgleihen unter Kartenblatt 1 N? 194/87, 195/87, 
203/19, 210/77 verzeichneten, an den Arbeiter Wil: 
heim Dtto zu Alt-Geltow veräußerten Parzellen von 
1,1797 ha Größe und die in der Gehäudefteuerrolle 
unter le. und m. verzeichneten Gebäude. 

Deögleihen unter Rartenblatt 1 M 196/87, 197,87, 
204/19, 211/77 verzeichneten, an den Kutſcher Ferdi: 
nand Böhle zu Alt-Geltow veräußerten Parzellen 
von 0,8073 ha Größe und die in ber Gebäubdefteuer- 
roffe unter 1d. und e. verzeichneten Gebäude. 

Desgleihen die unter Kartenblatt 1 .NF 195/87, 199/87, 

05/19, 212/77 verzeichneten, an den Arbeiter Friedrich 
Müde zu Alt:Geltow veräußerten Parzellen von 
0,8073 ha Größe und die in der Gebäubdefteuerrolle 
unter 1c. und k. verzeichneten Gebäude. 

Deegleicen unter Kartenblatt 1 M 202,19, 209/77, 

15/69, 216/110 verzeihneten, an den Gartenaufjeher 
Karl Seng zu Alt-Geltow veräußerten Payzellen von 
1,0616 ha Größe und die in der Gebäutefteuerrolle 
unter 1f. und g. verzeichneten Gebäude. 

Desgleichen unter Kartenblatt 1 M 208/78 verzeich⸗ 
neten, an den Inſpector Joſeph Wrede zu Alt- 
Geltow veräußerten Parzelle von 1,8615 ha Größe. 

Die in den vorläufigen Korfchreibungs- Verhandlungen für 
den Gemeindebezirf Paufin unter Kartenblatt 5 
NE 204/16 verzeichnete, an den Bauergutöbefiger 
Karl Thieme zu Paufin veräußerte Parzelle von 
0,0189 ha Größe. 

Desgleihen unter Kartenblatt 5 NP 205/16 verzeich- 
nete, an den Dandeldmann Falfenberg in Paufin 
veräußerte Parzelle von 0,0189 ha Größe, 

Nauen, den 29. November 1893. 
Der Kreis-Ausſchuß des Kreiſes 


Berfonaldbronik. Sm 

Des Kaiferd und Könige Majeftät haben dem | direftorg 
Ratafterinfpeftor Stöger bhierjelbfi den Charafter als |jein Am 
„Steuerrath” zu verleihen geruht. befiger € 
Im Kreife Beeskow⸗Storkow ift der Gutsbefiger | vertreter 
Oskar Willmann in Bloffin zum Amtsoorfteher- |nuar 1E 
Stellvertreter des Amtsbezirks II. — Friedersdorf —, Ir 
ferner der Nittergutsbefiger von Witte zu Ragowd. M. | 
wegen ded zum 4. d. M. erfolgten Ablaufs feiner !Tiche La: 
Dienftjeit aufs Neue zum Amtsvorfteher-Stellvertreter | Hohenfli 
des Amtsbezirks XXI. — Merz —- ernannt worden. |dee Am - 








ö — — — — ———— | 


508 


Der Kämmerer Gutheins in Beelig ift zum 
Amtsanwalt bei dem Königlichen Amtsgericht dajelbft 
ernannt worden. 

Zum Kreisverordneten für den Kreis Nieberbarnim 
it der Königliche Amtsrath Wilhelm Schmidt zu 
Löhme gewählt und als folder beftätigt worden. 

Der bisherige Pfarrer Karl Georg Franz an ter 
reformirten Schloßfirde in Königsberg N.:M. ift zum 
Pfarrer der Parochie Neu-Langerwiſch, Diözeſe Potsdam J., 
beſtellt worden. 

Der bisherige Predigtamts-Kandidat Gottlob Io- 
hannes Nathanael Wipprecht ift zum Pfarrer der 
Parodie Neuholland, Diözeſe Zehdenick, beftellt worden. 

Der wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Wehle ift unter 
Ernennung zum Oberlehrer dem Königlichen Wilhelms⸗ 
Gymnafium zu Berlin überwiejen mworben. 

Die Lehrer Dr. Kube und Heurich find ale 
Gemeindefhullehrer in Berlin angeftellt worden. 

Die Lehrerinnen Philipp, Mindt, Schoen— 
knecht, Wachhauſen, Toewentraut und Kall- 
mann find ale Gemeindeichullehrerinnen in Berlin an 
geftellt worden. 

Vermiſchte Nachrichten. 
Befanntmadhung. 

Die im Laufe des Jahres 1894 von dem unter: 
zeichneten Amtsgericht zur Veröffentlichung gelangenden 
Belanntmahungen über die Eintragungen in das 
Firmen, Geſellſchafts- und Procuren-Regifter erfolgen 
durch den Deutichen Reichs- und Königlih Preußiichen 
Staatd-Anzeiger, die Berliner Börfenzeitung, dag Amts- 
blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, das Oft: 
havelländiiche Kreisblatt zu Nauen und die Sehrbelliner 
Zeitung, Diejenigen über Eintragungen in dag Ge— 
noſſenſchafts⸗, Zeichen- und Mufter-Regifter erfolgen nur 
dur den Deutſchen Reichs- und Königlich Preußiſchen 
Staats-Anzeiger und das Ofthavelländiiche Kreisblatt 
zu Nauen. 

Fehrbellin, den 1. Dezember 1893. 

Königlihes Amtsgericht. 

Die in Art. 13 9.:8.:B. vorgefchriebene Befannt- 
madhung der Eintragungen in das Handels-, Genofjen- 
ichafts-, Zeichen: und Mufterregifter wird im Jahre 1894 
durch den Deutichen Reichs- und Königlich Preußiichen 
Staatsdanzeiger, das Amtsblatt der Königlichen Regierung 
zu Potsdam, die Berliner Börjenzeitung und Die 
Märkiſche Zeitung erfolgen; die Eintragungen in dag 
Genofjenfchaftsregifter für kleinere Genofjenichaften 
werden aufer im Deutjchen Reichs- und Königlich) 
Preußiihen Staatsanzeiger nur in der Märfiichen 
Zeitung befannt gemacht. ' 

Lindow, den 1. Dezember 1893. 

Königliches Amtsgericht. 
Befanntmadung. 

Im Laufe des Jahres 1894 werden die Eintra- 
gungen 1) in das Handelsregiſter durch a. den Deut- 
then Reichs- und Königlich, Preußiſchen Staatsanzeiger, 
b. die Berliner Börfenzeitung, c. die Voſſiſche Zeitung, 
d, das Teltow’er Kreisblatt, 2) in Das Zeichen» und 


Mufterregifter durch: den Deutichen Reichs- und König- 
lichen Preußiſchen Staatsanzeiger, 3) in dag Genoifen- 
ſchaftsregiſter durch a. den Deutichen Reichs- und König- 
lichen Preußiſchen Staatsanzeiger, b. das Teltow’er 
Kreisblatt, c. die Voſſiſche Zeitung, für fleinere &e- 
noſſenſchaften nur durch den Deutfchen Reichsanzeiger 
und das Teltower Kreisblatt veröffentlicht werben. 

Zoffen, den 2. Dezember 1893. 

Königliched Amtsgericht. 
Befanntmadhung. 

Im Jahre 1894 werden I. die in dem Art. 13 
des Handeldgejegbuchs vorgefchriebenen Befanntmadhungen 
in folgenden Blättern 1) dem Deutichen Reichdanzeiger, 
2) dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Pote- 
dam, 3) der Beeliger Zeitung, A) der Berliner Börfen- 
zeitung, Ila. die Bekanntmachungen, betreffend die Ein- 
tragungen in dag Denofteni@aftöregifter in den zu 1, 
3 und 4 gedachten Blättern, b. die Bekanntmachungen, 
betreffend die kleineren Genofjenichaften, in den zu 1 
und 3 gedachten Blättern erfolgen. 

Beelig, den A. Dezember 1893. 

Königliches Amtsgericht. 

Auf Grund des Artifel 14 des Allgemeinen 
Deutſchen Handelsgeſetzbuchs und des $ 147 des Reiche- 
gefeges, betreffend die Erwerbs- und Wirthſchafts⸗ 
genoffenfchaften vom 1. Mai 1889, werben bierburd 
dad Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Poredam 
und das Kreisblatt für den Kreis Beeskow — Storkow 
ald Diejenigen Blätter, durch welde im Jahre 1894 
die auf die Eintragungen in dag Handeld-, Genoſſen⸗ 
ſchafts- und Mufterregifter bezüglichen Befanntmadungen 
für den Bezirf des unterzeichneten Gerichtes erfolgen, 
mit der Maßgabe beftimmt, dag die Bekanntmachungen 
für das Genoffenichaftsregifter jedesmal aud durd den 
Deutichen Reichsanzeiger, bei Fleineren Genoſſenſchaften 
aber außer durch den Neichdanzeiger nur noch durd 
bad genannte Kreisblatt erfolgen. 

Storfow, den 5. Dezember 1893. 

Königliches Amtsgericht, Abtheilung II. 
Defanntmadhung. 

Im Jahre 1894 merden die Eintragungen in bag 
Handelsregifter in dem Deutjchen Reichs- und Preußi⸗ 
ſchen Staatsanzeiger, der Berliner Börfenzeitung, der 
Stettiner Oſtſeezeitung und der Schwedter Zeitung 
veröffentliht. Schwedt a. D., den 6. Dezember 1893. 

-. Königliches Amtsgericht. 
Bekanntmachung. 

Im Jahre 1894 werden die Eintragungen in das 
Genoſſenſchaftsregiſter außer im Deutſchen Reichs- und 
Preußiſchen Staatsanzeiger nur in der Schwedter 
Zeitung veroͤffentlicht. 

Schwedt a. O., den 6. Dezember 1893. 

Koͤnigliches Amtsgericht. 

Auf Grund des Art. 14 des Allgemeinen Deutſchen 
Handelsgeſetzbuchs, ſowie des 8 147 des Reichsgeſetzes, 
betreffend die Erwerbs- und Wirthſchafts Genoſſen⸗ 
ſchaften, werden hierdurch das Amtsblatt der König: 
lichen Regierung zu Potsdam und das Kreisblatt fuͤr 





ben Kreis Beeskow⸗Storkow als diejenigen Blätter 
beftimmt, in melden während des Jahres 1894 die auf 
die Eintragungen in bad Handels-, Genoffenichafts- 
und Mufter-Regifter bezügliben Bekanntmachungen für 
ben Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts zu erfolgen 
haben, mit der Maßgabe beftimmt, daß für „kleinere“ 
Genofjenichaften Die Bekanntmachungen außer durch den 
Deutſchen Reichsanzeiger nur noch durch das vorbezeich- 
nete Kreisblatt zu bewirken iſt. 

Storkow, den 6. Dezember 1893. 

Königliches Amisgericht. 

Die in Art. 14 des Handelsgeſetzbuchs vorge— 
ſchriebenen öffentlihen Bekanntmachungen erfolgen im 
Taufe des Geſchäftsjahres 1894 durch den Deutichen 
Reichs- und Königlich Preußiſchen Staatsanzeiger ſowie 
durch die Prenzlauer Zeitung. 

Brüſſow, den 7. Dezember 1893. 

Künigliches Amtsgericht. 
Bekanntmachung. 

Die Veröffentlichung der Eintragungen in das 
Handels-, Genoſſenſchafts-, Zeichen- und Muſterregiſter, 
welche im Laufe des Kalenderjahres 1894 beim hieſigen 
Amtsgericht vorkommen, erfolgt: 1) durch den Deutſchen 
Reichs- und Königlich Preußiſchen Staatsanzeiger, für 
das Handels- und Genoſſenſchaftsregiſter außerdem durch 
2) die Berliner Börſenzeitung, 3) die Märkiſche Zeitung 
zu Neu⸗-Ruppin, 4) die Granſee'er Zeitung. Die Be— 
kanntmachungen für kleinere Genoſſenſchaften erfolgen 
außer durch den Deutſchen Reichsanzeiger durch die 
Märkiſche Zeitung zu Neu-Ruppin. 

Granſee, den 8. Dezember 1893. 

Königlihes Amtsgericht. 


Befanntmadung. 
Die Beröffentlihung der Eintragungen in dus 
Handels-, Genofjenichafts-, Zeichen, Mufter- und 


Modell-Regifter des unterzeichneten Gerichts erfolgt im 
Sabre 1894 durch den Deutfchen Reichs- und Preußi- 
ſchen Staatsanzeiger, für das Handels- und Genoflen- 
ſchafts-Regiſter — mit Ausſchluß der Feineren Genoffen- 
Ihaften — außerdem noch 1) durch die Berliner 
DBörjen- Zeitung, 2) das Kreisblatt für die Weftprignig, 
die Befanntmachung der Cintragung, betreffend bie 
fleineren Genoſſenſchaften, erfofgt außer durd) 
den Deutichen Reichs- und Staate-Anzeiger nur durd 
dag Kreisblatt für die Weſtprignitz. 

Perleberg, den 8. Dezember 1893. 

Königlihes Amtsgericht. 
Beſchluß! 

Die Eintragungen in die Handels- und Muſter⸗ 
regifter werben im Jahre 1894 im Deutichen Reichs— 
und Königlich Preußifchen Staatsanzeiger, in ber Ber- 
Iiner Börjenzeitung und im Amtsblatt der Königlichen 
Negierung zu Potsdam, die Eintragungen in dag Ge- 
nofjenichaftöregifter im Deutfchen Reichs- und Königlich 
Preußifchen Staatsanzeiger und im Zehdenider Anzeiger 
befannt gemacht werden. 

Zehdenid, den 9. Dezember 1893. 

Königliches Amtsgericht, Abtheilung 1. 


Ä Bekanntmachung. 

Im Jahre 1894 erfolgen die im Artikel 13 des 
Handelsgeſetzbuchs vorgejchriebenen, ſowie die nach dem 
Genoſſenſchaftsgeſetze vom 1. Mai 1889 erforderlichen 
Beröffentlichungen: 1) im Deutichen Reichs- und Könige 
fih Preußischen Staatsanzeiger, 2) im Anzeiger für 
Werder a. H., Lehnin und Umgebung. 

Werder a. H., den 10. Dezember 1893. 

Königliche Amtsgericht. 

Diejenigen Geihäfte, welche die Führung des 
Handels⸗, Zeichen: und Mufterregifters betreffen, werden 
im Jahre 1894 von dem Gerichts-Aſſeſſor von Arnim 
unter Mitwirfung ded Sefretärd Wefenberg in dem 
Geſchäftshauſe Kirchhofftraße Nr. 3 bearbeitet. Die 
Bekanntmachungen in diefen Sadhen werden durch den 
Dentichen Reichs- und Königlich Preußiſchen Staats- 
anzeiger, in Handelsregiſterſachen außerdem durch Die 
Voſſiſche Zeitung und das hiefige Neue Intelligenzblatt 
erfolgen. Charlottenburg, den 14. Dezember 1893. 

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V. 

Die Eintragungen in das hiefige Genoſſenſchafts⸗ 
regifter werden im Jahre 1894 dur 1) den Deutichen 
Reichsanzeiger, 2) die Voſſiſche Zeitung, 3) das hiefige 
Neue Intelligenzblatt veröffentlicht werden, betreffs 
kleinerer Genoſſenſchaften nur durd die beiden erfteren 
Blätter. Charlottenburg, den 14. Dezember 1893. 

Königliched Amtsgericht, Abtheilung V. 
Bekanntmachung. 

Die Gerichtstage für den Gerichtstagsbezirk Bieſen⸗ 
thal ſind für das Jahr 1894 auf nachbenannte Tage 
feſtgeſetzt: Januar 12. und 26., Februar 9. und 23., 
März 9. und 22., April 13. und 27., Mai 11. und 
25., Juni 8. und 22., Juli 6., Auguft 17., September 
14. und 28., Dftober 12. und 26., November 9. und 
23., Dezember 7. und 21. Das Gerichtstagslokal ift 
im Ratbhaufe zu Biefenthat. 

Eberswalde, den 11. Dezember 1893. 

Königliches Amtsgericht. 
Befanntmadhung. 

Die Geridtstage für den Gerichtstagsbezirk 
Joachimsthal find für das Jahr 1894 auf nachgenannte 
Tage teftgefegt: Januar 2. und 16., Februar 1. und 15., 
März 1. und 15., April 5. und 19., Mai 4. und 17., 
Juni 7. und 21., Juli 5. und 19., September 6. und 
20., Oftober 4. und 18., November 1. und 15., De⸗ 
zember 6. und 20. Das Gerichtstagstofal ift das ber 
früheren Gerichtskommiſſion Joachimsthal. 

Eberswalde, den 15. Dezember 1893. 

Koͤnigliches Amisgericht. 

Für das Jahr 1894 find als Gerichtstage zu 
Alte-Grund die folgenden in Ausficht genommen: 12., 
13. Januar, 2., 3. Februar, 23., 24. Sebruar, 16., 
17. März, 13., 14. April, 4, 5. Mai, 25., 26. Mai, 
22., 23. uni, 13., 14. Juli, 10., 11. Auguſt, 7., 
8. September, 5., 6. Oktober, 2., 3. November, 23. 
24. November, 21., 22. Dezember. 

Alt-Landeberg, den 13. Dezember 1893. 

Königlidies Amtögericht. 


510 









Husweifung von Ausländern aus dem Meichsgebiete. 














& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde, | Datum 
pe: der welche die Ausweifung Yıre es 1 
H: des Auogewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. ne 
1. 4. 3 6. 





Auf Grund des $ 302 des Strafgeiegbuds: 














1] Felicien Aubry, 137 Jahre alt, geborenilandftreidhen und Betteln, Großherzoglih Badi⸗ 19. November 
Arbeiter, und ortsangehörig zu ſcher Landeskommiſ⸗ 1893. 
Armonts, Departement fär zu Mannheim, 
Haute Saöne, Frank⸗ 
reich, 
2) Theodor Dufef, geboren am 11. De—⸗ſechs vollendete ſchwere Polizeibehörde zu 13. November 
Maurergejelle, zember 1871 zu Perutz, Diebftähle und Berfud)| Hamburg, | 1893. 
Böhmen, öfterreihiicher! des ſchweren Diebflahls, \ 
GStaatsangehöriger, | 
3 Biftor Enhuber, geboren am 13. AuguftBetteln, Röniglih bayerifche 9. Novemker 
Tagelöhner, 1848 zu Linz, Oeſter⸗ Polizei⸗Direktion 1893. 
reich, ortsangehoͤrig zu Münden, 
NRadegund, Bezirk 
Braunau, ebendaſelbſt, 
AſKarl Geuzenhaufer,igeboren am 17. Januar desgleichen, Großherzoglich badi-|21. November 
Schreiner, 1860 zu Siſſach, Kan⸗ ſcher Yandesfommij: 1893, 
ton Bajel - Land, für zu Freiburg, 
Schweiz, ortsangehö⸗ 
rig ebendaſelbſt, 
51 Johann Groffeg, geboren am 20. Februar Landſtreichen, Königlid baveriſche 6. Novenkt 
Schloffer und Agent, | 1853 zu Cadrandorf, Polizei-Direkrion 1893. 
Bez. Marburg, Steier- Mündyen, 
marf, ortdangehörig zu 
Stanosfo, ebenbajelbft, 
6 Karl Hanfa, geboren am 9. Märzidesgleichen, biejelbe, 9. November 
Schreiner, 1871 zu Weißwaſſer, 1893. 


Bezirk Mündengräg, 

Böhmen, ortsangehö⸗ 

rig ebendafelbft, 

7 Anton Kiuger, |geboren am 9. JuniſLandſtreichen u. Führung Königlich bayeriſches 12. November 
Scmiedegejelle, 1859 zu Endersdorf, falfcher Zeugnifle, Bezirksamt Mühl: 1893. 

Bezirk Freiwaldau, dorf, 

Oeſterreichiſch = Schle- 

fin, ortsangebörig 


ebendaſelbſt 
8Johann Baptiſt Mol⸗geboren am 12. Juni Landſtreichen u. Betieln, Kaiſerlicher Bezirks- 18. November 
herat, ohne Stand, | 1860 zu Tailhac, De- Präſident zu Colmar, 1893. 


partement Haute⸗Loire, 
Frankreich, franzöfticher 


Staatsangehöriger, 
Daniel Scheidegger,igeboren am 30. Auguſt desgleichen, derjelbe, besgleichen. 
Meiter, 1851 zu Wattwyl, 
Schmeiz, anne | 
Staatsangeböriger, 





Hierzu eine Beilage, enthaltend das Verzeihniß gefündigter Schuldverſchreibungen der Staatsanleihen von 
1868 A., 1850, 1852, 1853 und 1862, ſowie der noch nicht zum Umtaufch gegen Aprozentige Konfols ein: 
gereichten Schuldverjchreibungen der konſol. 4/2 progentigen Staatsanleihe, ſowie Bier Deffentlihe Anzeiger. 


(Die Infertionegebühren betragen für eine eınfpaltige Drudzeile 20 Pf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 


Mebigirt von der Königlichen Regierung zu Potsbanı. 
Potsdam, Buchdruderei der U. W. Hayn 'ſchen Erben. 





Lit. ©. zu 3800 Rihlr. Wiederholung. 


M 372518 379. 381. 383. 384. 386 bi8 397. 399 bis — 


1190 bis 209. 945 bis 964. 2005 bis 24. » B.372 » » 500 » » 186000 » 
Summe 140 Stüd über 42 000 Rthlr. » C. 140 » » 30 » » 42000 » 
= 126000 Marl. »D. 29 » » 10 »  » 290 » 


Lit. D. zu 100 Rihlr. ATT 
AR 109 bis 130. 977 bis 983. Summe 941 Stück .......... über 630 900 Rthlr. 


Eumme 29 Stüd über 2 900 Rthlr. — 1892 700 Marf. 
— 8700 Marl. . 


II. Verzeichniß 


der an8 feideren -Berloofungen noch tüdftändigen = huibverfieibungen der Staatsanleihe 
vom Jahre 1868 A. 


8.-Berloofungz gekündigt zum 1. Juli 1885. 23. Berloofung; gelündigt zum 1. Januar 1893. 


Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe V Nr. 4 bis 8 unb Anweiſung Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reife VII Nr. 3 bie 6. 
zur Abhebung ber Reihe VI. Lit. A. zu 1000 Rthle. M 33. 34. 164. 165. 225. 
Lit. E. zu 50 Rible. AR 40. 12419. 


| Lit. B. u 500 RipTe * 1580. 585. 838. 839 2232. 
. ne 18985. 7402.425. 
17. Berloofung; gekündigt zum 1. Jannar 1890. | Lit.C. zn 800 Rtölr. AR 34.37. 926. 1377. 400. 


Abzulieſern mit Zinsfcheinen Reihe VI Rr. 5 bis 8 unb 401. 403. 406. 
Anweifungen zur Abhebung ber Reihe VII. Lit.D. 2.0 Rthle. AM 325. 329. 332. 334. 337. 
338. 341. 


Lit. D. zu 100 Rtöle. 2 1340. 341. 
24. Berloofung; gelündigt zum 1. Juli 1893. 


20. Berlovfung; gekündigt zum 1. Juli 1891. Mbzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe VII Nr. 4 bis 6. 


Abzuliefern mit Sinsfhein Reihe VI NE. 8 und Anweiſung Lit. A. zu 1000 Rthir. M 1059. 60.65. 8275. 
zur Abhebung ber Reihe VIL 964 bis 966. 4752. 890. 892. 896. 942. 949. 
Lit. A. zu 1000 Rthir. MP 4010, | 951. 987. 991. 5293. 484.491. 632. 649. 
Lit. B. zu 500 Rithle. M 137. 138. 144. 803. 804. 806. 
22. Verloofung; gefünbigt zum 1. Juli 1892. abi 3658 
Abzufiefern mit Zinsfheinen Reihe VII Nr. 2 bis 6. Lit. C. u 300 Rihle MR A44. 1001. 2. 235. 345. 
Lit. B. zn 500 Rtöle. M 8031. 70. 352. 570 
Lit. C. zu 300 Rtöle. M 246. 1427. 428. Lit. D. zu 100 Rihfr. MM 662. 


Wegen der in der 2öften Verloofung gezogenen Schuldverfchreibungen fiehe daB Verzeihnig vom 2. Juni 1893. 


HEN. Verzeichniß 


der and PVerloofungen und Reſtkündigungen noch rüdjtändigen Schuldverfchreibungen der 
Staatsanleihen von 1850, 1852, 1853 und 1862, 


2. Staatsanleihe vom Jahre 1850. 17. Verlooſung; gekündigt zum 1. April 1883. 


14. Verlooſung; gekündigt zum J. April 1881. Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe IX Nr. 2 bis 8 und 


Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe VIII Nr. 6 bis 8 und Anweiſung zur Abhebung der Reihe X. 
Anweiſung zur Abhebung der Neihe IX. 


Lit. D. zu 100 Rthle. MR 8220. Lit. C. zu 200 Rihlt. AR 5511. 


20. Berloofung; gelündigt zum 1. Oktober 1884. 


»Abzuliefern mit Sinsfheinen Reihe IX Nr. 5 bi Sub a $ 


Anweifung zur Abhebung der Reihe X. 
Lit. C. zu 200 Rthlr. M 12440. 


22. Verlooſung; gefündigt zum 1. Oftober 1885. 


Abzuliefern mit Sinsfcheinen Reihe IX Nr. 7 und 8 und 
Unweifung zur Abhebung ber Reihe X. 


Lit. C. zu 200 Rtöle. M 16966. 


23. Verlonfung; gekündigt zum 1. April 1886. 


Abzulicfern mit Zinsſchein Reihe IX Nr. 8 und Unmweifung 
zur Abhebung ber Reihe X. 


Lit. D. zu 100 Rtölt. A 16262. 


26. Berloofung; gefündigt zum 1. Oftober 1837. 


Abzuliefern mit Zinsfheinen Reihe X Nr. 3 bie 5, 
Lit. C. zu 200 Rihle. M 7123. 14444 


b. Staatsanleihe vom Sabre 1852. 


20. Berloofung; gekündigt zum 1. April 1885. 
Ubzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe IX Nr. 6 bis 8 und 
Unweifung zur Abhebung ber Reihe X. 

Lit. D. zu 100 Rtöle. AP 4497. 


21. Berloofung; gekündigt zum 1. Oktober 1885. 


Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe IX Nr. 7 und 8 und 
Anweiſungen zur Abhebung ber Reihe X. 


Lit. C. zu 200 Rthlr. M 4339. 
Lit. D. zu 100 Rthle. IP 13756. 


23. Berloofung; gelündigt zum 1. Oktober 1886. 
Abzuliefern mit Anweiſungen zur Abhebung ber Zinsſcheinreihe X. 
Lit. C. zu 200 Rthlr. NE 2571. 572. 


24. Verlooſung; gekündigt zum 1. April 1887. 
Abzul ex Nr. 2 bis 7. 
Lit.D. zu 


27. Verlooſung; gekündigt zum 1. Oftober 1838. 
—. 3 Mbzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe X Nr. 5 bis 7. 

Lit. B. zu 500 Rtöle. M 1200. — 
Lit. D. zu 100 Rthlt. M10044. 136868. 


Reſtkündigung zum 1. Oktober 1889. 
Abzuliefern mit Zinsſchein Reihe X Nr. 7. 
Lit. D. zu 100 Rthlit. M 15927. 


c. Staatsanleihe vom Jahre 1853. 


16, Verlooſung; gekündigt zum 1. April 1888. 


Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe IX Nr. 7 und 8 und 
Unmweifung zur Abhebung ber Reihe X. 


Lit. D. zu 100 Rthle. M 2659. 


17. Verloofung; gekündigt zum 1. Oftober 1888. 


Abzuliefern mit Sinsfchein Reihe IX Nr. 8 und Unweifung 
zur Abhebung ber Reihe X. 


Lit. D. zu 100 Rtölı. M 3995. 


Neftfüindigung zum 1. Oftober 1889. 
Abzuliefern mit Anweifung zur Abhebung der Zinsfcheinreihe X. 
Lit. D. zu 100 Rible. MM 133. 


d. Staatdanleihe vom Jahre 1862. 


Reſtkündigung zum 1. Oktober 1889. 


Abzuliefern mit Zinsfheinen Reihe VII Nr. 8 und Anweifungen 
zur Abbebung ber Reihe VIII. 


Lit. D. zu 100 Rthir. 32 1117. 5091. 










an IV. Verzeichniß 

derjenigen Schulbverſchreibungen der konſolidirten 43prozentigen Staatsanleihe, welche 

noch nicht zum Umtauſch gegen Verſchreibungen der konſolidirten 4 prozentigen Staatsanleihe 
eingereicht worden ſind. 

(Befeh vom 4. März 1885 — ©. S. S. 55 — und diesſeitige Belammtmadjung vom 1. Geptember 1885.) 













78053. 86766. 968. 98179. 
101161.162. 108776. 106400. 
110095. 116851. 120227. 
Lit. F. zn 50 Rißle. „AFP 6100. 7988. 8915. 
15273. 16223, 22028. 529. 24378. 
229, 351. 26372. 81088. 233. 
84568. 41942. 42758. 
Lit. N. zu 1000 Matt M 9869. 
Lit. K. zu 500 Marl M 5638. 15101. 26005. 
Lit. L. in 800 Butt Ad 391. 9228.2298 12243. 
11. 










Udzuliefern mit Zinsfchein Reihe IV Rr. 8 und Unweifung. 


Lit. B. zu 1000 Rihle. AG 8894. 895. 8109. 110. 
0554. 18746. 747. 23378 bis 383. 
26470. 66506. 


Lit. D. zu 200 Rile. AP 2516. 4446. 85092. 
13075. 19212. 280.281. 20661. 26721. 
20366. 3365. 4550. 46386. 
4799. 5148. 583380. 56355. 
59963. 62050. 114. 

Lit. E. zu 100 Riöle. 2 15093. 28834. 84300. 

813. 37183. 838752. 45752. 49168. 

55773. 60199. 62283.573. 73526. 
































Lit. M. zu 900 Bart N? 628. 





Hauptverwaltung der Staatsfchulden, 


von Hoffmann. 


Berlin, gedrudt in ter Reihötnudee. 








Amtsblatt 


Ber Königlichen Negierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin. 


Stüd_52. 


Beranntmachung en 
des Königlichen Ober: Präfidenten. 
28. In Gemäßheit des $ 7 Abiag 5 der Aller: 
bödften Berordung vom 25. Mai 1887, betreffend bie 
Einrichtung einer ärztlichen Stanbeövertretung (G.S. 
S. 169) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß in die Aerztefammer für die Provinz Brandenburg 
und den Stadtfreis Berfin gewählt find: 
A. Mitglieder. 
l. Stadtbezirf Berlin. 
1) Geh. San.-Rath Dr. Körte, SW. Hafenplag 7, 
2) San.-Rath Dr. Küfter, SW. Tempelhofer-Ufer 21, 
3) San.-Ratb Dr. S. Marfufe, C. Aleranderftr. 8a, 
A) Profeifor Dr. Mendel, NW. Sciffbauerdamm 20, 
5) Geh. Ean.:Rath Dr. Schoveneberg, SO. Raifer 
Franz Grenadierplatz 5, 

6) Sanitätsrath Dr. Koch, S. Nitterftraße 91, 
2 Sanitätsrath Dr. Flatow, SW. Friedricfir. 216, 

8) Dr. S. Davidſohn, S. Nitterftraße 87, 
9) Privat Dozent Dr. Bogner, SW. Anhaliſtr. 14, 
10) Dr. Gottſtein, S. Baͤrwaldſtraße 10, 
11) Sanitätsratp Dr. Pahlke, W. Kurfürftenfir. 3, 
12) Dr. Merten, SW. Wartenburgerftraße 16a, 
13) Dr. Mugdan, W. Potsdamerftraße 5, 
14) Dr. Schleich, SW. Friedrichſtraße 250, 
15) Dr. Wechſelmann, W. Lüßomftraße 72, 
16) Dr. ©. Kaliſcher, N. Beteranenftrafe 28, 
17) Profeffor Dr. Guttſtadt, W. Genthinerfir. 12, 
18) Sanitätsratb Dr. Becher, C. Münzſtraße 4, 
19) Sanitätsrathb Dr. Oldendorff, SW. Charlotten: 

ftraße 82, 

20) Dr. M. Müller, NW. Brüden-Allee 10, 
21) Sanitätsrath Dr. Liſſa, W. Königgrägerftr. 109, 
22) Dr. Leppmann, NW. Kronprinzenufer 24, 
23) Dr. Gräfe, W. 3Zietenftraße 25, 








24) Privat- Dozent Dr. Landau, NW. Dorotheenftr. 54, 


25) Dr. Saag, SW. Alerandrinenftraße 98, 


26) Sanitätsratb Dr. Granier, W. Leipzigerfir. 39, 
27) Sanitätsrath Dr. Litthauer, N. Kebrbellinerftr. 77, 


28) Dr. Benide, C. Sralauerftraße 16, 


29) Sanitätsrath Dr. Schwerin, SO. Schmidiſtr. 29, 
30) Sanitätsraty Dr. Altmann, W. Potsdamerſtr. L b, 


31) Profeffor Dr. Senator, NW. Bauhofftraße 7, 
32) Profeffor Dr. Shmeigger, NW. Roonftraße 6. 
II. Regierungsbezirf Potsdam. 

33) Dr. Kähler, Charlottenburg, 
34) Geh. San.- Rath Dr. Hirſch, Charlottenburg, 
35) Sanitätsrath Dr. 3. Grofjer, Prenzlau, 


Den 29. Dezember 


— 1S93. 


36) Geh. San.-Rath Dr. Zinn, Eberswalde, 
37) Dr. Ipſcher, Wufterhaufen, 
38) Geh. Sanitäts-Rath Dr. Laehr, Schweizerhof, 
Kreid Teltom, 
39) Dr. Wesftein, Bernau, 
40) Sanitätsrath Dr. Köppel, Brandenburg a. H., 
41) Dr. Dreibholz, Wildnad, 
42) San.-Rath Dr. Bosd orff, Potsdam, 
43) Kreisphyſikus Dr. Eften, Angermünbe, 
1) Kreisphyfifus Dr. Strung, Jüterbog, 
45) Dr. Klein, Belzig. 
IM. Negierungsbegirt Franffurt a/D. 
46) Geh. San.-Rath Dr. Lierſch, Cottbus, 
47) Medizinalratb Dr. Wiebede, Frankfurt a./D., 
48) Dr. Kade, Sorau, 
49) Sanitätsrath Dr. Klamroth, Buben, 
50) Geh. San.:Rath Dr. Göpel, Sranffurt a./O., 
51) Dr. Gock, —— a./ W. 
+ Stellvertreter. 
I. Erinnert Berlin. 
1) Sanitätsratd Dr. Schwabach, W. Karlsbad 1a., 
2) Profeffor Dr. Ewald, W. Luͤtzowplatz 5, 
3) Sanitätsrath Dr. Wieſenthal, W. Linkſtr. 3, 
4) Sanitätdraty Dr. Schulze, SW. Beuthſtr. 4, 
5) Dr. Bidder, W. „ragbeburgeriir. 35, 
6) Dr. Lewandowsky, W. Eichhornftr. 9, 
7) Geh. San.-Ratb Dr. SW. König- 
grägerfir. 54, 
8) a Dr. Slawczinski, W. Mauer- 
r 
9) Sanitätsrath Dr. Kroner, SO. Oranienſtr. 143, 
10) Dr. M. Stadthagen, W. Wilhelmſtr. 99, 
11) Dr. Patſchkowsky, W. Kronenſtr. 68, 
12) Dr. P. Friedländer, SW, Friedrichftr. 16, 
13) Dr. Oftezmann, SO. Kaiſer Franz Grenadier⸗ 
plag 3, 
14) Dr. Brehm, N. Wörtherftraße 48, 
15) Dr. M. Suttmann, N. Brunnenftraße 13, 
16) Dr. Philippi, O. Alexanderſtraße 14B., 
17) Privat-Dozent Dr. Casper, W. Wilhelmftr. 48, 
18) Dr. Sfamper, SO. Brüdenftraße 10, 
19) Stabsarzt a. D. Dr. Mufebafb, SW. Kochſtr. 5, 
20) Sanitätsrath Dr. David, ©. Roſenthalerſtr. 44, 
21) Geh. San.-Rath Dr. Baer, NW. Calvinſtr. 4, 
22) Sanitätsratb Dr. Hirſchfeld, C. Kleine Präfi- 
dentenftraße 4, 
23) Geh. San.-Rath Dr. Krifteller, W. Sigismund⸗ 
ftraße 5, 





Siefart, 


512 


24) Sanitätsrath Dr. Rotbmann, SW. Hafenplag 5, April: 1. 2. 4. 8. 10. 11. 15. 16. 18. 
* 


25) Sanitätsrath Dr. Casper, C. Neue Promenade 5, 
26) Sanitätsrath Dr. Moſes, C. Königftraße 46, 
27) Geh. San.-Ratb Dr. Jaquet, W. Mohrenſtr. 29, 
28) Sanitätsrathb Dr. Behr, N. Gartenftr. 26, 
29) Dr. Karewski, N. Oranienburgerftr. 69, 
30) Dr. Weyl, W. Yüsonftr. 105, 
31) Dr. Igel, SO. Engelufer 4, 
32) Sanitätsratp Dr. Fröhlich, Seybeliir. 7. 
II. Regierungsbezirf Potsdam. 
33) Sanitäteratb Dr. Straud, Charlottenburg, 
34) Dr. Jacob, Prenzlau, 
35) Dr. Meyerwiſch, Freienwalde a. O., 
36) Dr. Hausmann, Potsdam, 
37) Dr. Hellwig, Neu Ruppin, 
38) Dr. Brund, Zehdenid, 
39) Oberftabsarzt a. D. Dr. Tiburtiug, Rirdorf, 
40) Seh. San.:Rath Dr. Bolfert, Rummelsburg bei 
Berlin, 

41) Dr. Hang Baehr, Schweizerhof, Kreis Teltow, 
42) Sanitätsrathb Dr. Appel, Brandenburg a./D., 
43) Medizinalratd Dr. Sander, Dallvorf, 
44) Kreisphyfifus Dr. Prawitz, Kyritz, 
45) Kreismundarzt Dr. Wolff, Joachimsthal. 

III. Regierungsbezirk Kranffurt a. ©. 
46) Dr. Stumpff, Wolbenberg, 
AT) Dr. Sochatzy, Finfterwalbe, 
48) Geh. Ean.:Rath Dr. Tiege, Frankfurt a. O., 
49) Geh. San.-Rath Dr. Rehfeldt, Franffurt a. O., 
0) Dr. Haber, Landsberg a. W., 
51) Sanitätsratd Dr. Ganſel, Reppen. 

Potsdam, den 21. Dezember 1893. 
Der Ober:Präfident, Staatsminifter von Achenbach. 


Belanntmachungen des Königlichen 
RNegierungs⸗Präſidenten. 


Betrifft die ſchußfreien Tage auf dem Schießplatze bei Cummersdorf 
für 1893. 


279. Inter Hinmeis auf die Polizeis:Verordnung vom 
2. November 1875 — Amtsbl. S. 366 — bringe ich 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die ſchuß⸗ 
freien Tage auf dem Scießplage hei Cummersdorf 
für das Jahr 1893, wie folgt, feflgejegt worden find: 
Dezember: 31. 
Potsdam, den 20. Dezember 1893. 
Der NRegierungs-Präftdent. 
Betrifft die ſchußfreien Tage auf vum Sayichvlape bei Summersderf 
ur 94. 


280. Unter Hinweis auf die Polizei-Verordnung vom 
2. November 1875 — Amtsbl. S. 366 — bringe ich 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die ſchuß— 
freien Tage auf dem Scießplage bei Cummersdorf 
für das Jahr 1894, wie folgt, feſtgeſetzt worden find: 
Januar: 1. 6. 7. 10. 11. 14. 17. 18. 21. 24. 27. 
28. 31. 
Februar: 2. 4. 7.8. 11. 14. 15. 18. 21. 22. 
25. 28 


März: 1. 4. 5. 7. 11. 13. 14, 18, 22, 23, 3. 
26. 27. 


22. 22. 

26. 29. 

Mai: 2. 3. 6. 9. 12. 13. 14. 15. 20. 23. 24. 27 
28. X. 

Juni: 3. 4. 6. 10. 11. 13. 17. 18. 20. 24. 27. 29. 

Auli: 1. 4 5. 8. 9. 11. 15. 10. 18. 22. 23. 25. 
29. 30. | 

Muguft: 1. 5. 6. 8. 12. 13. 15. 19. 20. 22. 26. 
27. 29. 

September: 2. 5. 8. 9. 10. 12. 16. 18. 19. 3. 
24. 26. 80. 

Dftober: 1. 3. 7. 9. 10. 14. 15. 17. 21. 22. 24. 
28. 31. 

November: 1. 4. 5. 7. 11. 12. 14. 18. 19. 21. 
25. 2%. 28. 

Dezember: 2. 5. 8. 9. 12. 13. 16. 19. 20. 23. 


25. 26. 30. 31. 

Potsdam, ten 20. Dezember 1893. 
Der Negierunas-Präftdent. 
Polizei:Berordnung, 

beireffend das Berbot Des Mitführens von Fiſchereigeräthſchaften 
auf Schiffen. 

281. Gemäß s 137 des Geſetzes über Die allge— 
meine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Geſ. 
S. ©. 195) wird auf Grund der 68 6, 12, 15 des 
Geſetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. Mär 
1850 (G.⸗S. S. 265) unter Zuftimmung ded Bezirfe- 
Ausſchuſſes nachſtehende Polizei-Verordnung erlaffen: 

$ 1. Auf der Elbe und den ſchiffbaren und flöß— 
baren natürliden Nebengewällern derſelben innerhalb 
tes Regierungsbezirks Potsdam dürfen auf, in und an 
Sciffsgefüßen und Fahrzeugen jeder Art und Benen- 
nung, jowie auf, in und an Flößen und Baggerfahr- 
zeugen Kijchereigeräthe irgend welder Art und Benen⸗ 
nung nur von den dafelbit zum Fiſchen mit folchen 
Geräthen Berechtigten mitgeführt oder gehalten werden. 

Dieſe Beſchränkung erftredt fih nicht auf Fifcherei- 
geräthe in verpadtem Zuftande, welche nachweislich ale 
Fracht- oder Paflagiergut befördert werden. 

$ 2. Zumiderhandlungen werden ſowohl an dem 
Pefiper der zu Unrecht mitgeführten Geräthe, wie an 
dem Kührer des Fahrzeuges (Floßes u. |. mw.) mit Geld: 
ftrafe big zu 60 (ſechszig) Marf geahndet. 

Im Unvermögensfalle tritt an Stelle der Gelb: 

ftrafe entiprechende Daftftrafe. 

Potsdam, ten 16. November 1893. 

Der Regierungs-Präfident. 
Graf Hue de Brais. 
Viebfeuchen. 
282. SFeftgeftellt ift die Maul- und Klauen: 
jeuche beim Rindvieh des Büdnerd Heefe zu Bies— 
dorf, Kreis Niederbarnim, ſowie unter den Schafen 
des Bauern Peger zu Bufendorf, Kreid Zauch-Belzig. 

Erlhoſchen ift die Maul: und Klauenfeude 

unter dem Viehbeſtand des Ziegeleibefigerd Seiler in 
Steffenhagen, des Eigenthümers Hermann Finfel: 
mann in Bobbin, des Gutsbeſitzers Jenifh in Prig- 
watt, Kreis Ofigrianik. 


w 


513 


In Trebbin und Umgegend find tolfmutbfranfe oder 
der Tollwuth verdächtige Hunde nit mehr bemerkt unt 
die angeordnete Hundeiperre daher aufgehoben worben. 

Potsdam, den 23 Dezember 1893. 

Der Negierungs-Präfident. 

Befanntmachungen 

der Königlichen Regierung. 

Angreichung der Zinefcheine Meihe I. zu den Schuldverſchrei⸗ 
bungen der Preußischen Fenfelidirten 4 g igen Etaateanleibe von 1884. 
21. Die Zinsideine Reihe II. Ar 1 bis 20 zu 
den Schuldverſchreibungen der Preußiſchen fonfolidirten 
4"/oigen Staatsanleibe von 1684 über die Zinjen für 
die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Dezember 1903 
nebft den Anweiſungen zur Abbekung der folgenden Reihe 
werben vom 1. Dezember 1693 ab von der Kontrolle 
der Staatöpepiere bierfelkft, Oranienftrafe Nr. 92/94 
unten linfe, Vormittags von 9 bis I Uhr, mit Aus- 
nahme der Sonn und Feſttage und der legten drei 
Geſchäftstage jeden Monats, ausgereicht werden. 

Die Zinsibeine fönnen bei der Kontrolle ſelbſt in 
Empfang genommen oder durch die Regierungs-Haupt- 
faffen, ſowie in Franffurt a. M. durd die Kreisfaffe 
bezogen werden. Wer die Empfangnabme bei der 
Kontrolle ſelbſt wünſcht, bat derſelben perſönlich oder 
durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen 
Reibe berechtigenden Zinsfcheinanweifungen mit einem 
Verzeichniſſe zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda 
und in Hamburg bei dem Kaiſeriichen Poftamte Nr. 1 
unentgeltlich zu baben find. Genügt dem Einreider 
eine numerirte Marfe als Empfangobeſcheinigung, jo 
iſt das Verzeichniß einfach, wünſcht er eine ausdrückliche 
Beſcheinigung, fo ift es doppelt vorzulegen. In leßterem 
Falle erhalten die Einreiher das eine Erempfar, mit 
einer Empfangsbeiheinigung verjeben, jofort zurüd. 
Die Marke oder Empfangsbejdeinigung ift bei der Aus— 
reichung der neuen Zinoſcheine zurüczugeten. 

In Schriftwechfel kann die Kontrolle 
der Staatspapiere fih mit den Inhabern 
der Zinsjcheinanweifungen nicht einlaffen: 

Wer die Zinsjceine durch eine der obengenannten 
Yrovinzialfaffen bezieben will, bat derſelben die An— 
weifungen mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen. 
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbeſcheini⸗ 
gung verjeben, fogfeid zurüdgegeben und ift bei Aus— 
bändigung der Zinsſcheine wieder abzuliefern. Formulare 
zu diefen Verjeichniſſen find bei den gedachten Pro- 
vinzialfafen und den von den Königlichen Regierungen 
in ben Amtsblättern zu bezeichnenden ſonſtigen Kaſfen 
unentgeltlich zu baben. 

Der Einreihung der Schuldverſchreibungen bedarf 
es zur Erlangung ber neuen Zinsſcheine nur dann, 
wenn bie Zinsfeeinanweifungen abhanden gefommen 
find; in biefem Falle finb -b ichreibungen 
an die Kontrolle der Staa der 
genannten Provinzialfaffen ı 
einzureihen. Berlin, de 

Hauptverwalke 


Borftehent 


veröffentlicht, daß Formulare zu den Verzeichniffen von 
unferer Hauptfaffe, den Königlichen Kreis- und Forftfaffen 
und den Königl. Haupt-Steuer-Aemtern bezogen werden 
fönnen. Potsdam, den 9. November 1893. 
Königliche Regierung. 
Ausreihung der Zinsfheine Meihe IV. au den 21prozentigen 
Roten : Bernburger Gienbahn : Atien und ver Zineiheine 
Reibe IN. zu den Aptogentigen Potsram: Mageburger ijenbahn: 
Soligationen Lit. A. 

22. Die Zinsiheine Reihe IV. AF 1 bis 10 zu den 
2'/2progentigen Köthen- Bernburger Eijenbapn - Aftien 
über die Zinfen für die Zeit vom 1. Januar 1894 his 
31. Dezember 1903, fowie Die Zinsſcheine Reihe IX. M1 
bis 12 zu den Aprogentigen Porsdam- Magdeburger Eiſen⸗ 
babn-Obligationen Lit. A. über die Zinfen für die Zeit 
vom 1. Januar 1894 bis 31. Dezember 1899 nebft 
den Anmeifungen zur Abhebung der folgenden Reihen 
werten vom ?. Januar 1894 ab von ber Kontrolle 
der Staatspapiere hierfelbft, Oranienftraße 92/94 unten 
links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme 
ter Sonn- und Feſttage und ber feßten drei Geſchäfts— 
tage jeden Monate, ausgereicht werden. 

Die Zinsſcheine fönnen bei der Kontrolle ſelbſt in 
Empfang genommen ober durch die Regierungs-Haupt- 
faffen, fowie in Frankfurt a. M. durch die Kreisfafje, 
die Zinsjcheine zu den Köthen-Bernburger Eifenbahns 
Aftien außerdem durch die Ciienbahn=-Hauptlafje in 
Magdeburg bezogen werden. Wer die Einpfangnahme 
bei der Kontrolle ſelbſt wünfcht, bat derfelben perſönlich 
oder burd einen Beauftragten die zur Abbebung der 
neuen Reihe beredtigenden Zinsfdeinanweifungen mit | 
einem Verzeichniſſe zu übergeben, zu weldem Kormulare 
ebenda und in Hamburg bei dem Kaiferlichen Poft- 
amte Nr. 1 unentgeltlich zu haben find. Genügt dem 
Einreider eine numerirte Marfe ald Empfangobeſcheini— 
gung, jo if das Verzeichniß einfadh, wünſcht er eine 
ausdrückliche Beſcheinigung, jo ift es doppelt vorzulegen. 
Im fegteren Falle erhalten die Einreiher das eine 
Erempfar, mit einer Empfangsbeideinigung verfehen, 
jofort zurüd. Die Marfe oder Empfangsbejcheinigung 
ift bei der Ausreichung der neuen Zinsſcheine zurüd- 
zugeben. 

mn Schriftwechfel kann die Kontrolle 
der StaatSpapiere fich mit den Inhabern 
der Zinsfcheinanweifungen nicht einlaffen. 

Wer die Zinsfcheine durch eine der oben genannten 
Provinzialfafien beziehungsweiſe dur die Eiſenbahn— 
Hauptfaffe in Magdeburg beziehen will, hat derſelben 
die Anmeijungen mit einem doppelten Berzeichniffe ein- 
jureichen. Das eine Verzeihniß wird, mit einer Em— 
ofangsbeſcheinigung verfehen, jogfeich zurückgegeben und 
if bei Aushändigung ber Zinsſcheine wieder abzuliefern. 
Formulare zu dieſen Verzeichniffen find bei ben ger 
achten Provinzialfaffen und ten von den Königlichen 
Regierungen in ben Amtsblättern zu bezeichnenden 
Jonftigen Kaffen unentgeltlich zu haben. 

Der Einreihung ber Aktien beziehungsweife Obli- 

m bedarf es zur Erlangung der neuen Zind- 
dann, wenn bie Zinsidheinanweitiuagn B- 


sıA 


handen gefommen find; in dieſem Kalle find die Aktien Vorſtehende Befanntmadung wird mit dem Be: 
beziehungsweiſe Obligationen an bie Kontrolle ber | merfen zur öffentlichen Kenntniß gebradt, daß Kermu: 
Staatöpapiere oder an eine der genannten Provinzial: | are zu den Berzeichniffen von unferer Dauptfafle, den 
faflen mittels befonderer Eingabe einzureichen. Königlichen Kreis: und Forflfaffen und den Königlichen 
Berlin, den 16. Dezember 1893. Haupt-Steuerämtern bezogen werden fönnen. 
Hauptverwaltung der Staarsfchulden. Potsdam, den 20. Dezember 1893. 
* x * Koͤnigliche Regierung. 


Ueberficht des Zuſtandes der Elementarlehrer-Wittwen- und Waiſenfaſſe für das Rechnungsjahr 1. April 1892193. 
23. Nachftehende Ueberfiht der Einnahme und Ausgabe der Efementarfehrer-Wittmen- und Waifenfaile ım 
Rechnungsjahre 1892/93 wird gemäß $ 19 der revidirten Statuten vom 7. Dezember 1871 zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. Die Ueberficht ift auch durch die Kreisblätter zu veröffentlichen. 


ö— — — ⸗— — 





— — — — — 















8 Kapitalvermögen 
& Näherer Nachweis«s. a arte Ada Baar. 
* M. Vf. M. vi. 
Einnahme. | 
A. Beſtand aus dem Rechnungsjahre 1891/92. 1 096 108 | 90 — | _ 
B. An laufenden Einnahmen. | 
1.1 Antrittsgelder — — — — 
2.1 Gehaltsverbeſſerungsgelder — — 
3.1 Kapitalzinſen — — 
4.1 Jahresbeiträge der Kaſſenmitglieder — — 
5.1 Gemeindebeitraͤge — — 
6.| Neubelegungen bezw. zurückgezahlte Kapitalien 18100 | — 
7.1 Sonftige Einnahmen — — 
8. * — aus der Staatskaſſe — — 
Summa der Einnahme 42 9 165 673 : # 
Ausgabe |. 
1.1 Berwaltungsfoften | — 
2.| Penfionen für Wittwen und Waiſen — 
3.1 Neubelegungen bezw. zurückgezahlte Kapitalien — 
4.1 Sonſtige Ausgaben — 


Summa der Ausgabe 


Wiederholung. 
Die Einnahme 
= Ausgabe 


Befanntmadhung. 

24. An die Stelle ded NRegulativs vom 1. Fe- 
bruar 1887, betreffend Ausbildung, Prüfung und An⸗ 
ftellung für die unteren Stellen des Forſtdienſtes in 
Verbindung mit dem Militairdienfte im Jägercorps 
tritt ein neues Negulativ vom 1. Oftober d. 5. 

Die Einficht deifelben ift in den Büreaug ber 
Herren Kreislandräthe und Revierverwalter geftattet. 

Potsdam, den 12. Dezember 1893. 

Königliche Regierun 
Bekanntmachungen der Baif erlichen 
Dber:Boftdireftion zu Potsdanı. 
Defanntmahung. 

62. Bom 1. Januar 1894 ab wird das Poft- 
amt III. in Falfenrehde in eine Poftagentur mit Fern⸗ 
Iprechbetrieb umgewandelt und in Bezug auf Betriebs— 
verband und Rechnungslegung dem Poftamte in Wufter- 
marf zugetbeilt werben. Als Veberweilungs-Poftanftalten 


für dag Rechnungsjahr 1892/93 beträgt 


Beſtand am 1. April 1893 | | 
Potsdam, den 19. Dezember 1893. Königliche Regierung. Abtheilung für Kirden- und Schufmelen. 







| 
165 673 | 40 
165 665 | 50 





1114208 | 90 









haben die Poftämter in Kein (Havel) und Bornim 
(Mark) zu dienen. Aenderungen in dem Poſtengange 
für die demnächftige Poftagentur treten nicht ein. 
Potsdam, den 16. Dezember 1893. 
Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirektor. 

Bekanntmachungen des Königlichen 

Provinzial: chul⸗Kollegiums. 

ekanntmachung. u 

Die Aufnahmeprüfung im hiefigen Königlichen 
Rehrerinnenfeminar wird am 22. und 23. Februg 
1894 abgehalten werden. Die Anmeldungen find I 
zum 1. Februar 1894 an ben Herrn Seminardiren⸗ 
Moldehn, SW. Kleinbeerenſtraße 16/19 zu ro 
und denjelben beizufügen 1) ein kurzer Lebenslauf, 2) . 
Geburtsſchein, 3) das Zeugnig über die bishet * 
pfangene Schul⸗ bezw. private Vorbildung, 4) ein 
liches Führungsatteſt — nur von Denjenigen 
bringen, welche 3. Zt. der Aufnahmepräfung le 


17. 


— 








315 


Schule mehr bejuchen —, 5) ein ärztliches Atteft über 
normalen Geſundheitszuſtand. Zugelaffen werden zur 
Aufnahmeprüfung nur folde Bewerberinnen, welche vor 
dem 1. April 1894 das 16. Lebensjahr vollenden, doc 
ift, wenn dad Ergebniß der Prüfung ein günftiges und 
ber Gefundheitszuftand der Bewerberin ein befriedi- 
gender iſt, ein Dispens wegen Mangeld an bem be: 
zeichneten Alter bis zu 3 Monaten zufäffig. 
Berlin, den 6. Dezember 1893. 
Königliches Provinzial-Ecuflfollegium. 
Befanntmadung. 
18. Die Entlafjungs- Prüfung im Königlichen Schul⸗ 
lehrer-Seminar zu Cöpenid wird vom 5. bis 10. 
März 1894 abgehalten werden. Zu dieſer 
Prüfung werden auch nidt im Seminare gebildete 
Schulamts-Candidaten, welde das zmanzigfte Lebensjahr 
zurüdgelegt haben, zugelaffen. Die Anmeldungen find 
bis zum 5. Februar 1SBA an uns einzureichen 
und denſelben beizufügen: 1) der Lebenslauf, 2) der 
Geburtsſchein, 3) das Zeugniß eines zur Führung eines 
Dienftfiegeld berechtigten Arztes über normalen Gejund- 
heitszuftand, 4) ein amtlicdhes Führungsatteft, 5) eine 
Probefchrift mit deutſchen und Tateiniichen Lettern und 
6) eine Probezeichnung, beide mit der Verſicherung, daß 
fie der Einfender felbfiftändig angefertigt bat. Erfolgt 
auf die Meldung fein ablehnender Beicheid, jo haben 
fid) die betreffenden Schulamts-Aſpiranten am Tage vor 
Beginn der Prüfung dem Herrn Eeminar-Direktor um 
5 Uhr Nachmittags vorzuftellen. 
Berlin, den 14. Dezember 1893. 
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 
Befanntmahung. 

Die Aufnahme-Prüfung am Königliden Schul: 
Iehrer- Seminar zu Göpenid wird vom 10. bis 
12. März 1894 abgehalten werden. Die An: 
meldungen find bis zum 16. Februar 1894 
an die Seminar-Direction zu Göpenid einzureichen 
und denſelben beizufügen: 1) ver Lebenslauf, 2) der 
Geburtsſchein, 3) der Impfſchein, der Revaccınations- 
ſchein und ein Gejundheitsatteft, auggeftellt von einem 
zur Führung eines Dienftfiegels bereditigten Arzte, 4) ein 
amtliches Führungsattefl, 5) die Erflärung des Vaters 
oder an deſſen Stelle des Nächftverpflichteten, Daß er 
die Mittel zum Unterhalte des Alpiranten während ber 
Dauer des Seminarfurfus gemäbren werde, mit ber 
Beicheinigung der Ortsbehörde, daß er über die dazu 
nöthigen Mittel verfüge. 

Berlin, den 14. Dezember 1893. 

Königlihes Provinzial-Schul-Kollegium. 

Befanntmadhung. 
20. Die Aufnahme-Prüfung am Königlichen Stadt: 
Schullehrer-Seminar zu Berlin wird am 28, Februar 
und 1. Mär; 1894 abgehalten werden. Die An- 
meldungen find bis zum 7. Februar 1894 an 
den Seminar-Direftor, Herrn Schulrath Paaſche ein- 
zureichen und denſelben beizufügen: 1) der Lebenslauf, 
2) der Geburtsjchein, 3) der Impfichein, der Revacci- 
nationsjchein und ein Geſundheitsatteſt, augsgeftellt von 


19. 


einem zur Führung eines Dienftfiegeld berechtigten Arzte, 

4) ein amtlihes Führungsatteft, 5) die Erflärung des 

Vaters oder an deſſen Stelle des Nüchfiverpflichteten, 

baß er die Mittel zum Unterhalte des Ajpiranten 

während der Dauer bed Seminarfurjus gewähren 

werde, mit der Beicheinigung ber Ortöbehörbe, daß er 

über die dazu nöthigen Mittel verfüge. 

Berlin, den 6. Dezember 1893. 

Königlihes Provinzial-Schul-Kollegium. 

Defanntmachung. 

Die Entlaffungs-Prüfung im Königlichen Stabt- 
Schulfehrer-Seminar zu Berlin wird vom 22. bis 
27. Februar 1894 abgehalten werben. Zu diefer 
Prüfung werden aud nidt im Seminare gebildete 
Schulamts-Candidaten, welche das zwanzigfte Lebensjahr 
zurüdgelegt baben, zugelaffen. Die Anmeldungen find 
bi8 zum 22, Aanuar 1SBA an uns einzureichen 
und bdenjelben beizufügen: 1) der Lebenslauf, 2) der 
Geburtsſchein, 3) das Zeugniß eined zur Führung eines 
Dienftfiegeld berechtigten Arztes über normalen Ge- 
jundheitszuftand, 4) ein amtliches Führungsatteft, 5) eine 
Probeihrift mit beutfchen und Tateinifchen Leitern und 
6) eine Probezeihnung. Erfolgt auf die Meldung fein 
ablehnender Beſcheid, jo haben fi die betreffenden 
Schulamts-Afpiranten am Tage vor Beginn der Prüfung 
dem Herrn Seminar-Direftor um 5 Uhr Nachmittags 
vorzuftellen. 

Berlin, den 6. Dezember 1893. 
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 
Bekanntmachung. 
22. Die Rektorats-Prüfung wird hier am 
1. und 2. Mai 1894 und nur, wenn die Zahl der 
Meldungen e8 erforderlich macht, auch noch am 5. und 
6. Juni 1894 abgehalten werden. Die Anmeldungen 
find an ung big zum 20. Februar 1894 einzureichen, und 
zwar von den im Amte ftehenden Lehrern durch die bezüg— 
fihen Kreis-Schulinipeftoren und find denfelben beizu— 
fügen: 1) ein felbfigefertigter Lebenslauf, auf deſſen Titel- 
blatte der volfftändige Name, der Geburtsort, dag Alter, 
die Confelfion und das augenblickliche Amtsverhälmiß 
des Kandidaten angegeben ift, 2) die Zeugniſſe über die 
empfangene Schul» oder Univerfitätsbildung und über 
Die bisher abgelegten Prüfungen, 3) ein amtliches 
Führungsatteft, 4) Angabe, ob Eraminand die abſolute 
(auf Grund einer für zwei fremde Spracden abzu— 
fegenden Prüfung) oder nur die beichränfte Befähigung 
für ein Rektorat an einer beflimmten Schule, zu dem 
er von den Bejegungsberechtigten bereits in Augficht ge- 
nommen ift, zu erlangen wünſcht. 
Berlin, den 6. Dezember 1893. 
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 


21. 


Befanntmadhung. 
23. Die Lehrerinnen-Prüfung zu Potsdam wird 
vom 5. bis 7. Mär; 1894 abgehalten 


werden. Zu dieſer Prüfung werden nur foldhe Be: 
werberinnen zugelaifen, melde das achtzehnte Lebensjahr 
vollendet haben. Die Anmeldungen, in denen anzugeben 
ift, ob die Prüfung für Volfsfchulen oder mittlere und 


316 


böbere Maͤdchenſchulen gearünidt wirt, fint irüreftene | Alter, Die Confeſſion und der Wobners der Bewerberin 
bis zum 8. Aekruar 1694 an unge einzureiken unt jJanzugeben in, 2) en Tauf- bezw. Geburtsſchein, 
find tenie!ben beizufügen: 11 eın jeıbtzgefertister Yelene- 31 Zzeugn: ſſe über Tie bisber empiangene Schulbil dung 
lauf, auf teilen Titelblatte ter vellfiantige Name, der und über enra ichon keitantene Prüfungen, 4 cin 
Geburts ort, Tas Alter, die Gonieifien amd ter Wehner: 'amılides Aübrungezeuanif, 5) ein ven emem zur 
der Bewerberin angegeben iſt, 2) ter Gekurieidein, | zübrung eines Dreenſtſiegels teredrigien Arte aus: 
3) die Zeugnijie über tie bisber empfangene Schul⸗geñelltes Zeugniß über ten Geſundbeitszuſtand. Beim 
bildung und bie etwa jden Eeitantenen Prüiungen, Eintritt in tie Prüfung ſind 12 M. Prüfungsgebübren 
3) ein emtliches Führungsatteſt und 5) ein von einem und 1,50 M. Siempelgebühren zu entrichten. Die 
zur Führung eines Dienitfiegele berechtigten Arzte aus- legteren werden ter Eraminantın ım Falle Ted Rıidı 
geftelltes Atteſt über normalen Geluntbeirszuitand. |teitebens ber Prüfung wieter zurüdgezable werten. 








Beim Eintritt in die Prüfung baben die Bewerberinnen 
eine von ihnen gefertigte Probeſchrijt auf einem balben 
Bogen Zueriolio mit deutihen und lateiniſchen Lettern 
und eine Prokezeichnung abzugeben. 
Berlin, ten 6. Dezember 1593. 
Königliches Provinzial: Schulfellegium. 
Befanntmabung. 
2A. Die Lehrerinnen-Prütung zu Aranffurt a. ©. 
wird vom 1. bis 3. Mar; 1894 abcgehalten 
werten. Zu dieſer Prüfung werten nur ſolche Be: 
werkerinnen zugelafien, welche Das achtzehnte Yebengjabr 
volfentet haben. Die Anmeldungen, in denen anzugeben 
ift, ob die Prüfung für VBolfsidulen oter mittlere und 
böbere Mädchenid ufen gemünict wird, fine fpäteflens 
bis zum 3. Februar 1894 einzureiden und 
find tentelben beizufügen: 1) ein  jefkitgefertigter 
Vebenslauf, auf deſſen Titelbfatte ter vollitintige Name, 
ter Geburtsort, Das Alter, die Gonfeifion und ter 
Wohnort der Berrerberin anzugeben ift, 2) ter Geburte- 
ichein, 3) Die Zeugniffe über Die bieber empfangene 
Schulbildung und die etwa ſchon beftandenen Prüfungen, 
4) ein amtliches Führungsatteſt und 5) ein von einem 
zur Führung eines Dienftfiegels berechtigten Arzte aus— 
geftelltes Atteſt üfer normalen Geſundheitszuſtand. 
Beim Eintritt in die Prüfung baben Die Bewerberinnen 
eine von ihnen gefertigte Probeſchrift auf einem baiben 
Bogen Querfolio mit Deutiden und lateiniſchen Yertern 
und eine Probezeichnung abzugeben. 
Berlin, den 6. Tezember 1593. 
KRöniglides Provinzial-Schul-Kollegium. 
Befanntmadhung. 
23. Die Prüfung zur Erlangung der Yehrbefäbigung 
für den franzöſiſchen und engliſchen Epradunterridt an 
- mittleren und böberen Mädchenſchulen mird in Berlin 
im Lokale der Eliſabethſchule, Kochfiraße 65, vom 
30. Mai 1894 ab ſtattfinden. Zu der Prüfung 
werden nur jolche Bewerberinnen zugelafjen, welde das 
achtzehnte Lebensjahr vollendet und ıbre ſittliche Un- 
beſcholtenheit, ſowie ihre förperlide Befäbigung zur 
Verwaltung eines Lehramtes nachgewieſen haben. Die 
Meldungen zu dieſer Prüfung find ſpäteſtens bie zum 
29. April 1SBA einzureichen und es ift in dem 
Geſuche anzugeben, ob die Ablegung ber Prüfung in 
beiden Spraden und wenn nur in einer, in welder 
von beiden fie beabfichtigt wirt. Der Meldung ift bei- 
zufügen 1) ein jelbftgefertigter Vebenslauf, auf deſſen 
Titelblatte der vollſtändige Name, der Geburtsort, das 


Perlin, ten 6. Teegemter 1-03. 
Königliches Provinzial: Sdul-Rollegum. 
Refanntmadbung. 
26. Die Zdulvortteberinnen- Prüfung wird bier 
am 28. Mai k. I. abgedalien werten. Zu 
dieſer Prüfung werden nur ſolche Yebrerinnen zugelafien, 
welche ten Nachweis einer minteftend fünfjä 
Yebrrbängfeit zu fübren vermögen und mindeſtens zwei 
Sabre ın Schulen unterrichter baben. Die Anmeltungen 
ind an uns bis zum 28. April 1894 cin 
zureiden und find denſelben beizufügen: 1) ein je!bir- 
geferrigeer Lebenslauf, auf deſſen Titelblatt der voll 
ſtändige Name, ter Geburtsort, Das Alter, tie Con— 
feſſion und ter Wobnort ter Perrerberin angegeben 
it, 2).ter Geburtsſchein, 3) die Zeugniffe üter tie 
icon keitandenen Prüfungen, 4) ein amtlides Fübrungs 
atteft, 5 ein Zeugniß über die Lebrtbätigkeit, 6) en 
von einem zur Fübrung eines Amtefiegels bereditigten 
Arzte ausgeſtelltes Arreft über normalen Geſundbeus 
zuftand. Berlin, ten db. Dezember 1593. 
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 
Bekanntmachung. 
27. Die Lebrerinnen-Prüfung wird bier vom 
1. Mai 1894 an abgebalten werten. Zu dieſer 
Prütung werden nur volche Bewerberinnen zugelafien, 
welde Das achtzebnte Lebensjahr vollentet baben. Die 
Anmeldungen, in Tenen anzugeben iſt, ob Nie Prüfung 
für Bolfstd'ufen oder mittlere und böbere Madchen 
ſchulen gewünſcht wird, find ſpäteſtens bis zum 30ſten 
März 1894 an uns einzureiden und find denſelben 
beizufügen: 1) ein telbitgefertigter Lebenslauf, auf deſſen 
Titelblatte der vollftandige Name, der Geburtsort, Das 
Alter, Die Confeſſion und ter Wohnort der Bewerberinnen 
angegeben ift, 2) der Geburtoſchein, 3) die Zeugnijie 
über tie bisber empfangene Schulbildung und Die etwa 
ſchon Feftantenen Prüfungen, &) ein amtliches Fübrungs 
atteit und 5) ein von einem zur Führung eines Dienit- 
fiegel& berechtigten Arzte ausgeftelltes Atteft über normalen 
Gejundheitszuftand. Beim Eintritt in die Prüfung 
haben die DVewerberinnen eine von ihnen gefertigte 
Probeichrift auf einem halben Bogen Querfolio mir 
deutſchen und lateiniſchen Lettern und eine Probezeichnung 
abzugeben. Berlin, den 6. Dezember 1893. 
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 
Bekanntmachung. 
28. Die Mittelſchullehrer-Prüfung wird hier vom 
24.—28. April 1894 und nur, wenn die Zahl der 








517 


Meldungen es erforberlidd madıt, auch noch vom 29. 
Mai bis 2. Auni 1LS9A4 abgehalten werden. Die An- 
meldungen mit der beftinmmten Angabe, in welchen Fächern 
der Kandidat (efr. Allg. Beftimmungen vom 15. Oftober 
1872. $ 12) die Befähigung als Lehrer an Mitteffchulen 
und böberen Mädchenſchulen zu erlangen wünscht, find an 
uns bis zum 20. Februar 1894 ven den im Amte ftebenten 
Lehrern durch die bezüglichen Kreis-Schulinſpektoren 
einzureichen und find denſelben beizufügen: 1) ein ſelbſt— 
gefertigter YVebenslauf, auf deffen Titelblatte der voll: 
ftändige Name, der Gebursort, Das Alter und Das 
augenblickliche Amtsverhältniß des Kandidaten angegeben 
iſt, 2) das Zeugniß über die bisher empfangene Schul⸗ 
oder Univerfitätshiltung und über die bisher abgelegten 
Prüfungen, 3) ein amtliches Kührungsattefl. Die- 
jenigen, welde noch fein öffentlihes Amt beffeiden, 
baben nod einzureichen A) ein von einem zur Führung 
eines Dienftfiegeld berechtigten Arzte ausgeftelltes Atteft 
über normalen Gejuntbeitszuftand. 

Berlin, den 6. Dezember 1893, 

Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 
Bekanntmachung. 

29. Die- Prüfung der Lehrer an Taubſtummen— 
Anftalten beginnt hier am 3. September 1894. 
Zu dieſer Prüfung werden zugelaffen Beiftliche, Kan— 
didaten der Theologie oder der Philologie, ſowie 
jolde Bolfsichullehrer, welche Die zweite Prüfung be— 
ftanden umd ſich mindeſtens zwei Jahre mit Taub— 
ftummenzUnterricht beichäftigt haben. Die Anmeldungen 
find? an uns bis zum 4. Juni 1894 einzureichen und 
denjelben beizufügen: 1) ein felbftgefertigter Lebenslauf, 
auf deſſen Titelblatt der vollftändige Name, der Ge- 
burtsort, das After, die Konfeifion und das augenblid- 
liche Amtsverbälmiß des Bemerbers anzugeben ift; 
2) die Zeugniffe über die empfangene Schul- ober 
Univerfitätsbildung, ſowie über die bisher abgelegten 
Prüfungen; 3) ein Zeugniß über die bisherige Thätig- 
feit des Bewerbers im Taubſtummen-Unterricht; 4) ein 
amtliches Führungsatteſt; 5) ein von einem zur Führung 
eined Dienftfiegeld berechtigten Arzte  ausgeftelltes 
Zeugniß über normalen Gejundheitszuftand. 

Berlin, den 14. Dezember 1893. 

Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 
Befanntmachungen der Königlichen 
Kontrolle der Staatspapiere. 

Befanntmadhung. 
35. In Gemäßheit des $ 20 tes Ausführungs- 
ejeged zur Civilprozeßorpnung vom 24. März 1879 
— ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom 
16. Juni 1819 (G.⸗S. ©. 157) wird befannt gemadıt, 
bag die der Sculfaffe in Frehne, Kreis Oftprignig, 


gehörir “mfdfcheine von 1842 
691 über 500 Thlr. und 
M über 50 Thlr. 
find. 


‚an 
fih im Beſitze dieſer 
“theg Der unter: 
der Dem 


Gutsherrn über die Schule zu Frehne, Königlichen Ge- 
beimen NRegierungsratb von Graevenitz zu Frehne 
anzuzeigen, widrigenfalls das gerichtliche Aufgebotsver- 
fahren behufs Kraftloserflärung der Urfunden beantragt 
werten wird. Berlin, den 22. Dezember 1893. 
Königliche Kontrolle der Staatspapiere. 
Bekanntmachungen der Königl. Direktion 
der Rentenbank der Provinz Brandenburg. 
Befanntmadung. 
1A. Bei der in Folge unferer Bekanntmachung vom 
24. 9. M. heute geichehenen öffentlichen Verlooſung 
von NHentenbriefen der Provinz Branden: 
burg find folgende Apoints gezogen worden: 

1. 4°/, Nentenbriefe Litt. A. zu 3000 M. 
(1000 Thlr.) 156 Stüf und zwar die Nummerns 
191 256 475 570 590 1090 1170 1244 1326 1360 
1535 1572 1701 1736 1916 2048 2325 2446 2551 
2596 2618 3252 3529 3628 3644 3675 3793 3806 
4168 4349 4380 4445 A514 4958 4974 5291 5303 
5450 5591 5701 5703 6233 6676 6710 6864 7012 
1021 7222 7251 7489 7607 7953 7959 8026 8281 
8337 8387 8468 8472 8619 8782 8813 8820 8851 
8940 9026 9352 9432 9514 9611 9766 9801 10043 
10226 10233 10556 10633 10705 10720 10887 


10904 
11391 
12304 
13393 
14097 
14775 
15452 
16575 
17033 
18379 
19099 


10953 
11434 
12500 
13433 
14112 
14841 
15835 
16583 
17384 
18432 
19155 


10971 
11458 
12744 
13493 
14163 
14877 
15851 
16610 
17581 
18459 
19200 


10982 
11918 
12797 
13556 
14483 
15158 
15921 
16822 
17761 
18540 
19343 


11046 
12061 
13095 
13678 
14498 
15235 
16366 
16913 
17960 
18630 
19355 


11094 
12151 
13290 
13782 
14640 
15316 
16469 
16959 
18009 


18780 


19359 


11227 
12237 
13300 
13857 
14765 
15389 
16486 
16989 
18248 
19057 


Litt. B. zu 1500 M. (500 Thir.) 53 Stüd und 
zwar die Nummern: 4 404 1207 1319 1608 1818 
2101 2132 2146 2173 2318 2351 2404 2482 2535 
3080 3407 3547 3613 3643 3670 3712 3860 3947 
3955 3975 3998 A131 A196 A246 4529 A549 4727 
4730 4706 A884 5256 5280 5417 5559 5721 5763 
3952 6144 6187 6199 6244 6246 6269 6356 6407 
6413 6876. 

Lite. C. zu 300 M. (100 Thlr.) 204 Stüd und 
zwar die Nummern: 304 316 497 557 579 802 848 
852 981 1292 1371 2067 2093 2229 2664 2667 
2752 2852 2926 2930 3734 3790 4073 4275 4444 
4548 4550 4620 4692 A736 4737 4808 5066 5118 
3145 5203 5460 5716 5952 6233 6239 6512 6908 
6994 7153 7175 7679 7813 7862 7882 8020 8479 
9167 9204 9416 9571 9837 9974 10066 10195 
10253 10272 10296 10356 10383 10587 10753 


11001 
11494 
12177 
13078 
13823 
15264 


11058 
11583 
12385 
13227 
14316 
19337 


11173 
11617 
12682 
13510 
14662 
AI 


11332 
11626 
12781 
13529 
14676 


11402 
11770 
12940 
13592 
14688 


11432 
11958 
12970 
13730 
15071 


11458 
12174 
13012 
13822 
AR 


KR AS NT NEN 


© 


16110 
16481 
17447 
18482 
19221 
20026 
20996 
21475 
21847 
22653 
23068 
23820 
24390 
24829 


16175 
16559 
17893 
18491 
19515 
20169 
21183 
21501 
21857 
22662 
23089 
23883 
24589 
24850 


16197 
16586 
17947 
18591 
19626 
20283 
21218 
21610 
22171 
22739 
23390 
23947 
24083 
24852 


16276 
16702 
18011 
18708 
19820 
20351 
21221 
21640 
22334 
22751 
23398 
23992 
24745 
24883 


16303 7 16387 


17012 
18059 
19000 
19881 
20631 
21287 
21641 
22482 
22804 
23472 
24060 
24783 


17067 
18216 
19016 
19908 
20699 
21317 
21834 
22578 
22828 
23549 
24084 
24795 


518 


16413 
17323 
18383 
19156 
20023 
20988 
21437 
21842 
22652 
22976 
23037 
24168 
24824 


. Litt. D. zu 75 M. (25 Thlr.) 174 Stüd und 
zwar die Nummern: 24 165 626 837 1072 10857 1247 
1297 1300 1591 1806 2022 2224 2263 2388 2753 
2831 2895 2897 3187 3250 3346 A181 4574 4610 
4612 4633 4874 4974 5069 5121 5145 5621 5629 
661 5679 5784 5835 6000 6076 6243 6366 6505 
6653 6654 6932 7368 7457 7498 7576 7648 7893 
7972 8166 8226 8268 8389 8424 8639 8709 8797 


8992 9083 9359 9437 9614 9969 10017 10109 


10123 
11003 
12262 
13062 
13756 
14880 
15176 
15903 
16260 
17265 
17967 
18404 
19100 
19791 
20245 


10507 
11127 
12386 
13122 
13828 
14966 
15315 
16047 
16355 
17277 
18044 
18459 
19368 
19827 
20389 


10676 
11479 
12410 
13327 
13920 
15001 
15342 
16114 
16804 
17426 
18063 
18484 
19381 
19911 
20454 


10754 
11559 
12468 
13398 
14141 
15010 
15465 
16123 
17000 
17539 
18099 
18564 
19422 
19956 
20496 


Il. 342% Rentenbriefe. 
3 Stüd und zwar die Nummern: 4 7 


10928 
11762 
12549 
13438 
14557 
15104 
15661 
16158 
17203 
17605 
18244 
18632 
19462 
20123 
20529 

Litt. 


10943 
11824 
12625 
13518 
14564 
15126 
15696 
16190 
17240 
17631 
18287 
18694 
19622 
20127 
20620 
©. zu 
12. 


10984 
12192 
12938 
13705 
14812 
15166 
15735 
10214 
17259 
17819 
18353 
18810 
19717 
20242 
20686 
DM. 


Litt. P. gu 
Nummer 2. 

Die Inhaber diefer Nentenbriefe werden aufge: 
fordert, diejelben in coursfähigem Zuftande mit den 
dazu gehörigen Coupons Ser. VI. N? 8-16 be: 
ziebungsmweife Ser. 1 N? 6—16 nebft Talons bei der 
biefigen Rentenbank-Kaſſe Kloſterſtraße 76. 1. vom 
1. April f. 3. ab an den Werktagen von 9 bie 1 Uhr 
einzuliefern, um biergegen’ und gegen Quittung den 
Nennwertb der NRentenbriefe in Empfang zu nehmen. 
Bom 1. April f. 3. ab hört die Berzinfung der aug- 
gelooften Rentenbriefe auf, diefe felbft verjähren mit 
dem Schluſſe des Jahres 1904 zum Vortheil ber 
Rentenbank. 

Die Einlieferung ausgelooſter Rentenbriefe an die 


30 M. 1 Stück und zwar die 


Die Zujendung des Geldes geihieht dann auj 
Gefahr und Koſten ded Empfängers und zwar bei 
Summen bie zu 400 M. durch Poftanmeifung. 

Sofern es fih um Summen über 400 M. hantelt, 
ift einem folhen Antrage eine ordnungsmäßige Quittung 
beizufügen. 

Berlin, den 18. November 1893. 

Königlide Direction 
ber Nentenbanf für die Provinz Brandenburg. 
Befanntmachungen 
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors. 
Befanntmadung. 

17. Unter Bezugnahme auf den Erlaß ded Derm 
Finanz: Diiniftere vom 8. Januar 1883 wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntnig gebracht, daß die Insſcheine 
der Reichsanleihen künftig ſchon vom Einlöfungstage, 
alfo vom 21ften ded dem Källigfeitdtermin vorauf- 
gebenten Monats ab auf Reichsſteuern in Zahlung ge: 
geben werden dürfen. 

Berlin, den 18. Dezember 1893. 

Der Provinzial-Steuer-Direftor. 
Belanntmachungen der Königlichen 
Eifenbabn:Direktion zu Berlin. 

58. Am 1. Januar 1894 gelangen folgende Drud 
ſachen zur Einführung: 1) Nachtrag VITL zum Tarıfe 
Theil I. Heft 1 vom 1. Oftober 1890, enthalten? 
Aenderungen des Vorwortes ımd der Tarifbeflimmungen, 
inöbefondere aud über die Anwendung der Kurodiffe— 
venzen, neue Frachtſätze des Klaſſentarifes und der Aus- 
nahmetarife für Getreide bezw. Kleie, Bierfäſſer, Borke, 
Cement, Kalf, Güter der Stüdgutflaffe 1. ın Wagen: 
fadungen, phosphorhaltige Konverterihladen, Thon, 
Diei, Schlafen, Eifenerze, abgeröftete Schwefelficie, 
Zinferze, Bleierze, Steinfohlen und Schiefertbon. 
2) Nadtrag II. zum Tarife Theil IL. — Heft 2 vom 
1. Juli 1892, enthaltend Ergänzung des Vorwortes. 
Aenderung der Beſtimmung über Anwendung der Kurs— 
bifferengen, erhöhte bezw. ermäßigte und neue Fracht-— 
ſätze des Klaſſentarifes, ermäßigte und neue Frachtſätze 
der Ausnahmetarife für Getreide bezw. Holz, Borfe, 
Glasſand, Glauberſalz, Kalk, Kartoffeln, Porzellanerde 
ıc., gebrannte Steine, Steinfohlen, friſches SER, 
Schwefelſäure, Schmefelfäure-Emballagen, phosphor⸗ 
haltige Konverterſchlacken, Fette. 3) Neuer Tarif 
Theil II. — Heft 3, enthaltend Frachtſätze des Klaſſen⸗ 
tarifes und mehrere Ausnahmetarife für den Verkebr 
zwiſchen Stationen des Direktionsbezirkes Bromberg 
einerſeits und öſterreichiſchen Stationen nördlich der 
Donau bis zur öſtlichen Grenzlinie Oderberg-Jablunkau 
(einſchl.), ſowie Stationen der Linie Kloſterneuburg⸗ 
Wien-Schwechat-Hainburg andererſeits. Hierdurch ge— 
langen zur Aufhebung der Oſtdeutſch-Oeſterreichiſche 
Verbandstarif Theil III. vom 1. September 1887 nebſt 
Nachträgen L—XVI. und Theil 11. Heft 3 vom 15ten 
Aprit 1885 nebft Nachträgen L.—AVL, ſowie die ım 


Rentenbanf:Kafje fann auch durch die Poſt portofrei | Publifationgmege eingeführten Frachtſätze, ferner bezüg- 


und mit dem Antrage erfolgen, daß der Geldbetrag auf 
gleihem Wege übermittelt werde. 


lid) des Verkehrs mit Görlig die für dieſe Station ım 
Sächſiſch-Oeſterreichiſchen Verbandstarife Theil II. — 


quo 


v 





Amtsblatt. 


Heft 3 vom 1. Juni 1892 nebſt Nachtrag J. und im 
Sächſiſch-WeſtoöſterreichiſchUngariſchen Verbandstarife 
Theil II. Heft 1 vom 1. Juni 1892 nebſt Nach⸗ 
trag 1. enthaltenen Fracdtjäge. Die nah NF 1 und 2 
für Theit II. — Heft 1 und 2 zur Einführung fom- 
menden neuen SFradtfäge bilden zumeift den Erſatz 
für die außer Kraft tretenden Frachtſätze des Tarifes 
Theil III. und enthalten ebenſo wie die Frachtfäge des 
unter N? 3 genannten neuen Tarifed Theil IL — 
Heft 3 Frachtermäßigungen und Frachterhöhungen. Kür 
die in den bisher giltigen Tarifen Theil III. und 
Theil IL — Heft 3 enthaltenen, überhaupt nicht oder 
nur in geringerem Umfange benützten Frachtſätze find 
neue Frachtſätze nicht wieder vorgeiehen. 

Berlin, den 14. Dezember 1893. 

Königliche Eijenbahn-Direftion, 
Belanntmachungen der Kreisausſchüſſe. 
Befanntmadhung. 

36. Auf Antrag des Grafen von Königsmarck— 
Plaue hat der Kreis-Ausſchuß unterm 17. November 
d. 3. auf Grund tes 8 2 Abfag A der Pandgemeinde- 
ordnung vom 3. Juli 1891 nad erfolgter Einwilligung 

der fämmtlichen Betheiligten bejchlofien: 

a. die Grundſtücke Kartenblatt 2 Parzelle N? 64 von 
19 ar 90 qm Größe und 0,23 Thlr. Reinertrag 
und Rartenblatt 3 Parzelle NE 33 von 78 ar 
10 qm Größe und 0,92 Thlr. Neinertrag von 
dem Gemeindebezirfe Alt-Bensdorf hiefigen Kreiſes 
abzutrennen und mit dem im Kreife Wefthavelland 
belegenen Gutsbezirke Plaue zu vereinigen; 

b. die Grundſtücke Kartenblatt 3 Parzelle M 42 
von 30 ar 40 qm Größe und 0,36 Thlr. Nein: 
ertrag und Kartenblatt 3 Parzelle N? A5 von 
15 ha 10 ar 80 qm Größe und 29,58 Thlr. 
Reinertrag von dem im hiefigen Kreiſe belegenen 
Gutsbezirke Roſenthal abzutrennen und ebenfallg mit 
tem Qutöbezirfe Plaue zu vereinigen. 

Dies wird gemäß S 2 „NT 8 der Randgemeinde- 
ordnung mit dem Bemerfen zur öffentlichen Kenntnif 
gebracht, dag die Beſchlußfaſſung in diefer Angelegen- 
beit dur Erlaß des Herrn Minifterd des Innern vom 
19. Juli d. 3. gemäß $ 58 des Randesvermwaltungs- 
geſetzes vom 30. Juli 1883 dem unterzeichneten Kreis⸗ 
Ausſchuſſe übertragen worden ift. 

Genthin, den 19. Dezember 1893. 

Der Kreis-Ausſchuß des Kreiſes Jerichow II. 

Perſonalchronik. 

An Stelle des in den Ruheſtand verſetzten Ge⸗ 
heimen Regierungsrath Muyſchelsiſt der bisher bei 
ber Kaiſerlichen Botſchaft in Wien beſchäftigte Regie⸗ 
rungs- und Baurath Nöder vom 1. Januar k. J. 
ab an die hieſige Regierung verſetzt worden. 

Der Regierungsaſſeſſor Dr. Hayeſſen iſt dem 
Landrath des Kreiſes Zauch-Belzig zur Hülfeleiſtung in 
den landräthlichen Geſchäften zugetheilt worden. 

Im Kreife Ofthavelland iſt wegen bes am 16ten 
d. M. bevorflehenden Ablaufs ihrer Dienftzeit der 


— 


519 


Lehnichulgengutsbefiger Rönnefarth in Tarmow und 
der Oberamtmann Keppler in Fehrbellin aufs Neue 
zum Amisvorfieher bezw. Amtevorftcher-Stellvertreter 
bes Amtsbezirks II, — Fehrbellin — ernannt worden. 

Im Kreife Ruppin ift wegen des zum 19ten d. M. 
bevorftehenden Ablaufs feiner Dienftzeit der Hauptmann 
a. D. von Duaf zu Biel aufs Neue zum Amts- 
vorfieher des Amtsbezirks X. Garz — ernannt 
worden. 

Im Kreife Niederbarnim find wegen des Ablaufs 
ihrer Dienftzeit die Gutöbefiger Otzdorf und Wilhelm 
Schültfe, beide in Schönom, von Neuem zum Amte- 
vorfteher bezw. Amtsvorfteher-Stelfvertreter des Amts⸗ 
bezirfd XXXIII. — Schönow ernannt worden. 

Im Kreife Wefthavelland ift an Stelle bes ver: 
ftorbenen NRittmeifters a. D. und Domberrn Grafen 
von Bredomw zu Surg drieſa der Rittergutöbefiger 
Premier-Lieutenant a. D. Karl Graf von Bredow 
ebendajelbft zum Amtsvorſteher des Amtsbezirfs IV. — 
Burg Friefad — ernannt worden. 

Des Könige Majeftät haben geruht, dem Kreie- 
jefretär Leutſch in Freienwalde den Character ale 
Kanzleirath zu verleihen. 

Die Kataftereontroleure Dermeling in Beedfom, 
Hamann in Brandenburg a. 9. und Liehr in Kyritz 
find zu Steuer⸗-Inſpectoren ernannt. 

Die Civilanwärter Bes und Burmeifter in 
Potsdam, ſowie die Militäranwärter Bertram, 
Heitmann und Wriedfe in Berlin find zu Re— 
gierungs-Supernumeraren ernannt worden. 

Der bieherige Bfarrvermefer Chriftian Louis Konrad 
Looſe ift zum Pfarrer der evangelifchen deutſch⸗refor⸗ 
mitten Gemeinde zu Strasburg U.⸗M., Diözeje Stras⸗ 
burg U.-M., beftellt worden. 

Der biöherige Hilfsprediger Friedrich Ferdinand 
Beier in Pankow ift zum Diafonus der Parodie 
Pankow, Diözefe Berlin — Rand II., beftellt worden. 

Der bisherige Hilfsprediger Karl Friedrich Julius 
Knape ift zum Diafonus bei der evangeliichen Ge- 
meinde ber Stadtkirche zu Alt-Tandeberg, Diözeſe 
Strausberg, beflellt worden. 

Die Lehrer Fiſcher, Pawlomefi und Schnieber 
find als Gemeindeſchullehrer in Berlin angeflellt worben. 

Die Lehrerin Waldo ift als Gemeinbefchulfehrerin 
in Berlin angeftellt worden. 


Vermiſchte Nachrichten. 
Die Eintragungen in das Handelgregifter werben 
im Jahre 1894 durch den Deutichen Reichsanzeiger, 
den biefigen Stadt» und Lanbboten, die Voſſiſche un 
Berliner Börfen-Zeitung, die in das Mufterregifter nur 
durch den Deutſchen NReichdanzeiger veröffentlicht. Die 
Regifterfachen bearbeitet der Amtsgerichtsratb Luhme 
unter Mitwirfung des Sefretaird Krauje. 
Eberdwalde, den 13. Dezember 1893. 
Königliched Amtsgericht. 
Die Beröffentlihung der Eintragungen in unfer 
Genoffenihafts-Regifter ım Jahre 1894 erfolgt außer 


U | ___ |  _ | ___ m  _ zu 





u 
520 


durch ten Deutſchen Reichsanzeiger durch ten biefigen| Zeitung, c. durch den Brandenburger Anzeiger, d. durch 
Stadt: und Landboten, für ten Vorſchußverein zu das Kurmärfiihe Wochenblatt. 
Joachimsthal aber durch den „Angermünder Anzeiger Brandenburg a. 9., den 15. Dezember 1893. 


und Kreisblatt.” Königlihes Amtsgericht. 
Eberswalde, den 13. Dezember 1893. BDBefanntmadhung. 
Königliched Amtsgericht. Im Laufe des Jahres 1894 werden die Ein- 
Befanntmahung. tragungungen in das Hanbeläregifter veröffentlicht 


Mit der Führung des Handeld-, des Zeichen und | werden durch ten Deutſchen Reichs-Anzeiger, Die 
Mufters, ſowie des Genoſſenſchafts-Regiſters ift bei dem | Berliner Börfenzeitung und die Voſſiſche Zeitung, 
Amtsgericht zu Brandenburg für das Jahr 1894 der während die Bekanntmachungen der Eintragungen in 
Amtsrihter Büchner unter Mitwirkung des Amts- das Genoffenichaftsregifter durch den Deutihen Reichs: 
gerichts-Sekretairs Pinczakowski beauftragt. Die | Anzeiger, die Boffiihe Zeitung und je nah dem Sie 
Aufnahme der zu den Eintragungen erforderlichen An-|der Genoſſenſchaft durch das Teltower bezw. Nieter- 
träge findet jeden Donnerſtag und Sonnabend von | barnimer Kreisblatt, für Fleinere Genoffenichaften nur 
11 big 12 Uhr Vormittags im Zimmer Nr. 43 ſtatt. durch den Deutichen Reiche-Anzeiger und das bezüglidhe 
Die öÖffentlihen Befanntmachungen der Eintragungen | Kreisblatt erfolgen. Die auf die Regifter fih beziehen: 
erfolgen: 1) für dad Zeichen- und Mufter-Negifler nur | den Geſchäfte werden von dem Richter und dem Gerichte: 
durch den Deutichen Reichs- und Königlid) Preußischen | fchreiber der unterzeichneten Abtheilung bearbeitet. 
Ctantsanzeiger, 2) für das Hanbeldregifter a. durch Berlin, den 20. Dezember 18693. 
den Deutſchen Reichs-Anzeiger, b. durd die Börfen- Königliched Amtögericht IL. Abtheilung XVI. 


Ausweifung von Ausländern aus dem Heichögebiete. 








& | Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, | Detun . 
. , des 
u — — der welche die Ausweiſung a unas: 
E bes Ausgewiejenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. ee 
| 
. 2. | 3. | 4. | 5. 6. 





Auf Grund ded $ 362 des Strafgejegbude: 

geboren am 7. AuguftiBetteln und Obdachloſig-Königlich preußiſcher 28. September 
1872 zu Laubsdorf, keit, Regierungspräſident 1893. 
Bezirk Freiwaldau, zu Breslau, 
Oeſterreichiſch⸗Schle⸗ 
ſien, ortsangehoͤrig 


11 Franz Starker, 
| Knecht, 











ebendaſelbſt 
AIgnaz Wurmfeld, geboren am 23. Oktober Landſtreichen, Königlich bayerifhe,6. November 
Goldarbeiter, 1875 zu RäbasSzent- Polizei: Direktion 1893. 
Mihäly bei Terh, Ko- Münden, 


mitat Raab, Ungarn, 
ortsangehörig ebendaſ., 


31 Franz Zugsberger, |geboren am 21. No—⸗ſdesgleichen, diejelbe, 2, November 
Bäder, vember 1872 zu Schar 1893. 
denberg, Bezirf Schär: 


Ding, Defterreich, orts⸗ 
angehörig zu Freinberg, 
ebendajelbft, 


Hierzu Bier Deffentliche Anzeiger. 
(Die Infertionegebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf. 
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) 
Rebigirt von der Königlichen Regierung zu Potédam. 


| .  Botsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn ſchen Erben. 


— — — — 1... 


San und Kamen:-egifier 
R zum Jahrgange 1893 


des Amtsblatte 
Der Königlichen Negieruug zu Potsdam und Der Stadt Berlin. 


Die bei den Berorbnungen und Belanutmahungen im Ga: Megifter und bei den Namen im Namen: Begifer befindlichen 
Nummern bilden die Seitenzahl, die mit einem * bezeichneten Selauntmachungen ſind im Seffentus⸗⸗ Anzeiger enthalten. 





A. 


Abdeckerei. 
— Polizei⸗Verordnung, betr. das Abdeckerei⸗Gewerbe. 473. 
Abladepläße. 

— Polizei» Verordnun für Berlin, betr. die Abladung 
von Küchen⸗ und eifgabfälen ıc. 20. auf den dazu 
angelegten Abladepläßen 

Ablagen, Ausladeftellen ıc. ıc. 

— Tarif —* ‚die Ei Ein- und Ausladeftele am Mühlenkolk 
ehdenick. 58. 

— Zeit für. den Ladehafen an der Kiebitz⸗Laake zu Zeb- 


— Cart ir „ie Ablage Hinter dem Holahpfe zu Neu- 


Ruppin. 
— Tarif für Die Aslage des Schiffseigners Heinrich Lenz 
bei Fehrbellin. 


— —5 für die Öffentlichen ſtaͤdtiſchen Auslaveftellen in 
Charlottenburg. 
— Tarif für die — am Lieper See. 446. 
Ablöfungen ıc. 
— Aufgebot von Ablöfungs- und Auseinanderfegungs- 
fachen. 95. 722. 992. 1337. 1386. 1650. 
Aerzte. 
— Anwendung deutſcher Ausdräde auf den Todtenfcheinen 
feitens der Aerzte. 69. 
*Aerztelammer für die Provinz Brandenburg 
und den Stabdtkreis Berlin. 
— Neuwahlen für diefelbe. 788. 
— Namen der zu Mitgliedern zc. gewählten Aerzte. 511. 
“Alten, gerichtliche 
— Aufgebot. alter aitten zum „nett der Bernichtung. 
964. 1222. 1297. 1423. 178 


an Inaften,f, a. Berfüherunge- @efell- 
— Gefelifhaftsvertrag der Aktien - Gefellfchaft „Maat- 


schappy tot exploitatie van de Erkner Kohlensäure- 
Werke te Erkner by Berlyn. 38, 

— Reuwahl des Direktorium der Prenzlau⸗Boitzenburger 
Chauſſee⸗Aktien⸗Geſellſchaft. 87. 

— Auszug aus den Statuten und Gefellfchaftsvertrag 
der Aktien⸗Geſellſchaft Petzold & Company Engineers 
Limited au Rondon. 17 

— Statuten ber Aftien-Gefelffn „Ihe Socidte Fran- 
gaise des Asphaltes, Limited“ ’(The French As- 


phalte Company) zu London. 421. 





Sab:Regifter 
en a. Berfigerungs-Gefell- 


erbefferte Statuten der Aktien⸗Geſellſchaft „The 
British —— epeg Limited zu London. 463. 


Alters Berficherung, Anvaliditäts. Verſiche— 


ng? Ne 
Amtsbezirt e. 

— Abzweigung der Gemeinde Seeburg von dem Amts- 
benirte veberig und Zutheilung berfelben zum Amts- 
bezirke Groß⸗Glienicke im Kreife Ofthavelland. 1. 
— Bildung eines Amtsbezirks XXXXVII.„Groß-Lichter⸗ 

elde“ ım Kreiſe Teltow. 305. 
bzweigung der Gemeindebezirfe Schmödmig und 
 geutfen, der Gutsbezirke Radeland (jet Gemeinde⸗ 
begir Eihwalbe) und Schmödwigwerder von bem 
Amtsbezirke Waltersdorf und Bildung eines befonderen 
Amtsbezirks „Zeuthen” aus denfelben. 405. 
Amtsblatt. ” 
— Preis des Sach⸗ und Namen-Regifters. 483. 
*Amtsltautionen. 
— Aufgebot folder. 3. 16. 36. 260. 309. 395. 421. 
127. 838. 871. 903. 970. 1003. 1124. 1216. 
1308. 1420. 1423. 1461. 1479. 1567. 1721. ” 
Mpotpefen, 1. a. Arznei-Tare. 
erwendung unbenaturirten Branntweins zu Heil- 
und wiffentihaftlicen Zwecken in Apothelen. 90. 
— Anl egung je einer Apothefe in Spandau und in Erfher. 


— —— einer Apotheke in Heegermühle bei Ebers⸗ 
walde. 

— Desgl. in Feptendarf, 297. 

— Erd nung einer Apotheke in Berlin. 

— Desgl. der. „Drei 


299. 
auben » Apothele” in Berlin. 


— Unfegung von 8 neuen Apotheken in Berlin. 399. 

— Desgl. einer 2. Apothefe in Wittenberge. 484. 

Arhibiafonate, erledigte und bezw. wieder. 
eſetzte 

net für 1893. 2. u 

Attefte, ärztliche. .. 

— Form ärztlicher Bene der Medizinalbeamten, 1 2. ' 

Auf üge (Fahrſtühle) j 
olizei⸗ errang, betr. die Einrichtung und den 
etrieb von einen. 150. 

— Prüfung und Reviflon derfelben in den Kreifen Teltow 

und Riederbarnim. 153. 
Auswanderung. 


— Warnung vor Schwindel-Agenturen. 336. 
1 


Auswanderung. Berlin, Polizei-Verordnungen fürden Stadtkreie 
— Bermittelung von Verträgen mit Auswanderern behufs | — betr. das 5 Hafiellenmefen. 39. 
Beförderung nad) Auftralien und Amerifa von Hamburg | — betr. den Betrieb auf dem ah vom Berl: 
oder Stettin durch den Agenten Julius Pietſch zu Hamburger Produkten⸗Bahnhof zum fläbtifhen Gut 
Berlin. 373. wert Ill. 68. 
— Deögl. dur den Agenten Auguft Langer zu Berlin. | — betr. das Ausbrennen von Schorufleinen und dit 
504. Reinigen der Räucerlammern ıc. . 
— Desgl. dur den Agenten Karl Stangen zu Berlin. |] — Abänderung des 6 13 der Poligei-Berorbnung zu 
504 Regelung des Verkehrs auf dem fädtifchen Viehboit 
u . 


Ausmeilung erlın. 125. 
— von Ausländern aus dem Deutfchen ee nach | — betr. die Regelung des Wagenverfehre in den Mat 
dem Eentralblatte für das Deutfhe Neid. 7. 19. 28. pallen. 252. 
45. 55. 63. 73. 96. 108. 121. 46. 159. 179.191. 199.| — betr. die Regelung des Marktverkehrs in den Marlt 
224. 244. 260. 272. 278. 291. 303. 318. 332. 340. allen. 252. 
349. 357. 366. 383. 403. 427. 435. 449. 470. 478.| — betr. die Abladung und Lagerung von Rüden un 
482. 489. 501. 510. 520. Bieifgabfälen ıc. ıc. auf ben dazu angelegten Ablatı- 
Ben. . 
— betr. die Desinfektion ber von Kranken mit ar 
B. ſtekenden Krankheiten benutzten Effekten und Räume. 
Bauſaq Baupolizei, Bauweſen. — betr. das Verbot der Benutzung von öffentlichen Fubt 


eriitigung der Anlage B. der Bau-Polizei-Ordnung werten zum Transport von Cholera-, Poden- ı. 

für die Bororte Berlin’s vom 5. 12. 189%. 29. Kranken. 361. 

— Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung | — betr. Schutzmaßregeln gegen bie Gefahr anfledente 
von Garniſonbauten. 80. Krankheiten bei dem Gewerbebetriebe der mit Lumzen. 

— Beftimmungen für die Bewerbung um Leiftuugen für Knochen und Fellen handelnden Perfonen. 439. 
Garnifonbauten. 85. — betr. Maßnahmen gegen Berbreitung ber Gem 

— Abänderung der Bau-Polizei-Drdnyng für die Städte Rücenmarkshaut » Entzündung ober des NKopigmd' 
des Regierungébezirks Potsdam vom 26. 1. 1872 frampfs. 431. 
und derjenigen für das platte Land vom 15. 3. 1872,| — für die zur Lagerung von Spirituofen von meh 1 
111. | 50 pEt. Tralles beſtimmten Tagerräume ıc. #3. 

— Bedingungen für die Dewerbung um Arbeiten und| — Nenderung des 6 1 der Poligei-Verorbnung = 
Lieferungen bei Staatsbauten. 111. 7. 1. 1892 zur Regelung der Fütterung der Schwer! 

— Allgemeine Bertragsbedingungen für die Ausführung auf dem en Central⸗Viehbof. 439. Ä 
von Bauten. 113. Bezirksausfchüſſe. | 

— Berichtigung eines Wortes in ber Dan-Polijei-Drb- — Berlegung der Gefchäftsräume des Bezirksausfhufet 
nung für die Vororte Berlin’d vom 5. 12. 1892. u Berlin. 252. 
314. — Bein des —A zu Berlin. 269. 

— Beftimmuugen über die Anftellung ber Königl. Bau-| — Ferien des Bejirksausſchuſſes zu Yotsdam. 274 
fchreiber und technifchen Sefretäre in der Allgemeinen | Bier-Ausfhant. 


Staats-Bauperwaltung. 320. — Polizei-Berordnung über die Einrichtung und den Ge— 
Belobigung (für Rettung aus et ic.) brauh der beim Bier-Ausihant zur, Anwerdun) 
— des Dienfifnechts Karl Kneifel zu Wölſickendorf. 124. fommenden Druck⸗, Leitungs⸗ und Zapfvorrichtungen. | u 


— bee Gaſtwirths Ferdinand Minkwitz zu Klein-Köriß. Branntwein, Branntweinfteuer. 
32. 


— Vorſchriften für die ſteuerfreie Verwendung von un 
— des Kellners Hermann Dietrich zu Pritzerbe. 232. denaturirtem Branntwein zu Heil-, wiſſenſchaftlichen 


— des Fifchermeifters Wilhelm Otto zu Schifferborf. und, ‚gewerblicgen Zweden. 2. Ertrabeilage NM 
90 . Stu 


3%. . on 
— des © ifere Karl Schwedfe zu Wernsdorf. 414. — Verwendung undenaturirten Branntweind IM den 
— des Schülers Richard Schindler zu Berlin. 460. Apothelen. 90. | 
Belohnung. — Sranntwein-Reinigungsorbnung ıc. 136. Dena 
— Auoſeßung einer Belohnung von 1000 Mark für die] — Zuſammenſetzung des allgemeinen Branntwein— ‘ 
Ergreifung eines Raubmördere. 262. turirungsmittels. 324. oo. ah 
— Desgl. von 300 Mark für die Ergreifung eines Raub-| — Herftellung von Branntwein zum niedrigeren »ie 
moͤrders. 492. abenfaße. 355. nal 
Bergg eſetz, Allgemeines. — Polizei⸗Verordnung für Berlin, betr. Beſtimuu 5 
— Ausführungs-Anweifung zum Geſetze vom 24. 6. 1892, ür die zur Qagerung von Spirituofen von ME 
betr. die Abänderung einzelner Beftimmungen des All⸗ ‚50 p&t. Tralles beftimmten Lagerräume 0. 7° 
gemeinen Derggefedee vom 24. 6. 1865. 9. Brücken. Briden⸗ 
Berlin, Polizei Verordnungen für den Stadtfreis| — Feſtſetzung der Zeit für das Ziehen der anal 
— betr. die Einrigtung und den Gebrauch der beim lappen der Oertraudtenbrüde über den 5 n 
Bierausſchank zur Anwendung fommenden Drud», und der Potsdamerbrüde über den Landwehtla | 


Leitungs- und Japfoorrichtungen. 14. Berlin. 23. 
— betr. die den Hebammen in der Stadt Berlin ob-| — Brüden-Benennung in Berlin. 217. 2 
liegenden Verpflichtungen. 31. — Durchfahrtshöhe der Waifenbrüde in Berlin. | 


= | 


DBrüden. 
— Erhebung des Brüdenaufzugsgeldes für die Brücke 
u Neuhaus. 505. , 
*Bürgerrecht. 


— Regulativ für die Erhebung des Bürgerrechtsgeldes 
in der Stabi PBrüd. 10560 gerrechtes 


@. 


Central-Randfhaft für die Preußiſchen Staaten. 
— Aenderung des © 16, Abſ. 2 des Statuts derſelben. 


Chauffeen 
er Ausbau des von Ketzin in der Rich⸗ 
tung na 

Köln an die Ehauffee Groß⸗Krentz — Schmergow. 4. 

— € a Ga NR: für die Chauffee von Storkow 

über Friedersdorf bis zur Spree bei Ren Zittau. 12. 
— Desgl. auf der Ganufee von der früheren Communal⸗ 
Chauffee Lenzen-Eibfähre nach Kietz mit Abzweigung 
na ebe e. 58. 
ch der Gprlebener Fähre. 58 

— Anlegung eines Chaufſeedammes im Ueberſchwemmungs⸗ 
ebiete der Spree zwifhen dem Dämerip- und dem 
edbinfee. 61. 

— Ehaufleegelvererhebung Bin die Ehauffee Schönefeld— 

Waßmannsdorf Klein⸗Ziethen Mahlom— Zeltow.77. 
— Neumahl des Prenzlau-Boigenburger 
Chauſſee⸗Aktien⸗Geſellſchaft. 87. 

— Anwendung des Ehauffeegeldtarifs anf verfchiedene 
€ —I 124. 228. 

— Chauſſeegelderhebun 
Cunersdorf im Kreiſe 


irektoriums der 


auf der Ehauffee Lindenberg — 
Beeskow⸗Storkow. 341. 


— Desgl. auf der Chauffee Berlin— Königs-Wufterhanfen 
bei Neu⸗Britz. 377. 

— Berlegung einer Chauſſeegeldhebeſtelle der Chauffee 
von Beeskow nah Storfow. 420. 

Cholera. 

— Barnung vor dem unvorfihtigen Gebrauh von Eis 
aus nicht völlig reinen Genie 103. 105. 218. 

— Aufhebung des aus Anlaß der 


holeragefahr erlaffenen 
Berbots der Ein- und Durchfuhr verfibiedener Gegen⸗ 
ände aus Rußland. 104. 

— Warnung aus Anlaß der Choleragefahr. 341. 

— Berbot der Ein- und Durchfuhr gebrauchter Kleider ıc. 
ans Rußland. 360. 361. 

— Polizei⸗Verordnung, betr. das Verbot der Benußung 
von Öffentlichen Zuhrwerfen zum Transport von 
Cholera. ıc. Kranken in Berlin. 361. 

— Deal. betr. den Schiffsverkehr auf dem Stromgebiete 
der Elbe während der Cholerazeit. 369. 

— Einrihtung von ärztligen Eontrofftationen zur gefund- 
beitspolizerlihen Ueberwachung des Shi rtsver⸗ 
kehrs der Havel und Spree ıc. 369. 385. 438. 

— Unterfuhung des Gefundheitszuftandes der Schiffe- 
(m erun auf Berliner Stromgebiet auf 890 Fluß- 

iffen. 

— —28 an bie Aerzte, ſich bei epidemiſcher Ver⸗ 
breitung der Cholera bei den Regierungepraͤſidenten 
u melden. 377. 

— Polizei⸗Verordnung, betr. das Verlaffen der Eiſen⸗ 
bahnzüge feitens der choleraverbädhtigen Reifenden, 
vom 7. 9. 1892 wird aufgehoben. 385. 

— Warnung vor der Benutzung des Flußwaſſers in un- 
gefochtem Zuſtande. 419. 


Cholera. 
— Tragung der durh Maßnahmen gegen die Eholera 
entftehenden Koſten. 419. 
— oligei-Berorbnung über den Schiffsverfehr auf dem 
tromgebiete der Elbe während der Eholerazeit. 483. 
ci Aufhebung der ärztlichen Schiffscontrolftationen. 484. 
igarren. 
— Einridtung und Betrieb der 
Cigarren beftimmten Anlagen. 
Eommunalbefleuerung der Preußiſchen Staats⸗ꝛe. 
Eifenbahnen. 
— Reineinfommen der Staats- ıc. Eifenbabnen. 429. 
— Dengl; der Paulinenaue-Neu-Ruppiner, der Prigniper, 
der Wittenberge-Perleberger und der Dahme⸗Uckro'er 
Eifenbahn. . | 


jur Anfertigung von 
395. 


mergow führenden Fährweges im An⸗Communal⸗-⸗Landtag der Kurmark. 


— Eröffnung deffelben am 15. 1. 1894. 483. 


D. 


Dampfkeſſel. 

— Aa wegen Jenderun Fa Anweifung, et Ge⸗ 
nehmigung un uterſuchung der Dampflkeſſel vom 
16. 3 1832. 205. 8 

— Polizei⸗Verordnung, betr. den Gebrauch beweglicher 
ampfleffel (ſog. Rofomobilen). 250. 

— Unterfuhung der Dampfleffel durch A enteure bes 

Berliner und des Magpeburger Damp eMeI-Revifione- 

vereins. 9. 

Deichverband. 

— Beſtätigung ıc. eines ſtellvertretenden Deichhauptmanns 
des Golmer Deichverbandes. 46. 

Desinfektion 

— unentgeltliche der Kleider ꝛc. von Hebammen in 


Berlin. 78. 
— von Waͤſche in den Berliner ſtädtiſchen Desinfektions⸗ 
anſtalten. 61. 274. 486. 


— Poliger-Berorbnung, betr. Desinfektion der von Kranken 
mit anftedenden Krankheiten benutzten Effeften und 
Räume in Berlin. 285. 

— Desgl. betr. Desinfektion bei anſteckenden Krankheiten 
in Charlottenburg. 326. 

Diafonate, 

— erledigte und bezw. wieberbefehte. 
158. 189. 210. 220. 243. 433. 470. 

— Erridtung eines Jueiten Diafonats in der 
Deutfch-Rirdorf, Didzefe Cöln Land II. 25 

— Desgl. eines Diakonats in Pankow. 354. 

— Desgl. eines zweiten Diafonats an der St. Paule- 
Kirche zu Berlin. 468. 

Domainen. 

— Sequeftration der Domaine Beeskow mit den Bor: 
werten Borheide, Lebmgrube und Sorge. 4. 

— Zahlungen aus Domainen- sc. Veräußerungen und 
Ablöfungen. 380. 

Doffehrud. 
— Polizei⸗Verordnung für die Wafferläufe des Doſſe⸗ 
rule. 245. 


54. 72. 93. 120. 
„Parodie 


Einltommenftener. 
— Abgabe der Steuererflärungen für das Veranlagungs- 
jahr 1894/95. 487. 


® 


— — — — — 





Eiſenbahnen. 
TI. Angelegenheiten der Eiſenbahn⸗VBVerbände. 


— Neuer Guütertarif im Norddeutſch⸗Galiziſch⸗Südweſti⸗ 
—— en Grenzverkehr. 5. 

— Deu —— Gren —— 

— ——— —— ifenbahn⸗Verband. 107. 

— Deutſch⸗weſt ae SgehafenVerband. 
Ungariſch⸗Deutſcher Viehverkehr. 

— aa zum Süboftpreußifchen Berbanbegütertarif 


ngarifh-Deutfcher Viehverkehr. 219. 
—— —— Verband. 325. 

— — Anhang zum Tarif für den Norddeutſchen Getreibe- 
ertehr mit Galizien und der Bukowina. 326. 338. 
roviſoriſcher Ausnahmetarif für die birelte Be⸗ 
Örberung von Yuttermitteln (Mais, Kleie ıc. ıc.) 
von Stationen der ungarifhen Staatsbahnen. 375. 
— Sütertarif von Dentfland nah Semlin transito. 


Eis. 

— — vor dem unvorfichtigen Gebraud gon Cie 
aus nicht völlig reinen Gewäflern. 108. 

Eiſe phahn⸗Aktien ꝛc., f. a. unter ainefäeine. 
— Kündigung Mag gbeburg- Dafberftäbter und Berlin- 
Be iſenbahn⸗Prioritaͤts⸗Obli⸗ 
ation 

esgl. Berlin⸗Anhaltiſcher Eiſenbahn⸗Prioritäts⸗Obli⸗ 

ationen. 127. 

*— Aufgebot von Eiſenbahn⸗Prioritäts⸗Aktien ıc. 331. 


Eifenbahnen, f. a. Kleinbahnen ıc. 





I. Allgemeines. 


(Auch Eifenbahnen untergeorbneter Bedeutung.) 

— Einführung der Betriebsordnung für die Hau t 
eifenbahnen Deutfchlande und der Bahnordnung 
Die De eneifenbahnen Deutſchlands mit dem 1. Sannar 


— — der ſämmtlichen Polizei⸗Verordnungen für 
Eiſenbahnen untergeordneter Bedeutung mit dem 
1. Januar 1893. 

— Zuflimmung des Berirtsanefuffes zur Polizei-Ber- 
ordnung wegen des Ardeite ugpetriebes auf der 
‚Reubauftrede Schönholz — Eremmen vom 6. 12. 


— Berwendung der bisherigen Krachtbriefformulare bis 
yum Ablauf des Monats uni 1893. 62. 128. 187. 


— Direfter Gütertarif mit Stationen ber ferbiihen und 
ul arifpen © Staatsbahnen, fowie der orientalifhen 
abnen. 469 


IV. Ungelegenbeiten ber einzelnen Bahnen 
bezw. Eifenbahn: Direktiond: Bezirke. 
a) Eifenbahn- Direktion au Berlin. 
— —— des Zeitkartenweſens im Berliner Stadt⸗ 
und Ringbahn- und Borort-Berlehr. 70. 
— 2 Saprfartenfyflem auf der Berliner Stabt- 
und Ringbahn. 70. 
— Beförderung com Wollfendungen für den Berline 
MWollmartt. 187. 
— Direkte Abfertigung von Reifegepäd nach den Oſtſee⸗ 
babeorten. 258. 
— ——— des Perſonen- und Gepäckverkehrs 
Wige en Sagard und dem Oſtſeebade Lohme. 258. 
ufgabe von Wagenladungsgütern aller Art auf den 
Stationen Tegel und ‚perligenfee der Neubauſtrecke 
Schönholz-Eremmen. 6. 
— eng der Station Rummelsburg-Rangirbahnhof 
für die bferfigung von Leihen, lebenden Thieren 
und Fahrzeugen. 


— Zuſatzbeſtimmungen zur Teste rsordnung für die Eifen- 
* Deutſchlands. 120 


Gemeinſchaftliche Angelegenheiten 
verfehiebener Eiſenbahn⸗Direktiondo⸗Bezirke. 


— Jahetegunt ungen und Ermäßigungen für Aus- 

effungögegen ände ıc. 5. 32. 52. 53. 71. 157. 168. 

198. 233. —9— 289. 316. 339. 356. 382 (von Chicago). 
402. 411. 425. 476. 

— Nachträage zum Staatebahn- Gůtertarif Bromberg- 
Magdeburg. 5. 

— —— nach —* Thorn und Mlawka 18. 

— Ausnahmetarif für Malz in Radungen von minbeftens 


10000 k h den Frachtbrief und Wagen. — Desgl. des 9 altepunttes Alt⸗Mädewitz für den 
— — ehr mit nit Stationen der arten —— — er Wagenladun üter⸗Verkehr. 339. 
iſenbahn. 


— Desgl. des Haltepunktes Pankow-Heinereborf für den 
erfjonen- und Gepaͤckverkehr. 410. 
esgl. der Statton Pantow-Schönpaufen für den 
 BWagenladun ng8-Büter-Berlehr. 
— Desgl. der Station —— ide den Frachtſtück⸗ 
üter- und Vieh⸗Verkehr. 410. 
uflieferung von Sendungen auf Station Buch. 410. 
— — Eröffnung er Halteftelle Dlanfenburg I bei Berlin für 
den Eil⸗ und Frachtſtüdgnt Bertehr. l. 
ahrplan-Aenderungen. 469. 
röffnung der Station Belten. Für die Abfertigung 
von Kabrzeugen. 

— Eröffnung der Endfireite Belten-Tremmen der Reben- 
eifenbahn SHöndol-Eremmen für den Perfonen- und 
Güterverkehr. 506. 

— Des gl der Stationen Reinidendorf (Dorf), Heiligen- 
fer. üterftation und Hennigsdorf für den Vieh⸗Verkehr. 


— Re « Erleichterung für Weihnachten und Neujahr. 


— Anbermeite — 8 mehrerer Betriebsamtsbezirke. 


— Rene Anesaben des Oſtdeutſchen Eiſenbahn⸗Kursbuchs. 

— Ausnahmetarif für Steinkohlen, Steinkohlenbrikets 
und Koks. 219. 

— Atanderung des Abſatzes 2 des 8 ’ zer Bedingungen 

r einmonatliche ge tflundung. 
erfonen- und Gepäckverkehr (neuer Tarif) mit 
— flerreichifch-un ariſchen Bahnen. 258. 

— Ausnahme-T Zarıte fü Torffiren, Torfmull und Futter- 
mittel. 277. 287. Ks 289. 300. 315. 316. 325. 338. 
375. 410. 426. 

— Auenahmetarife für die Beförderung, von Heu und 
eh: 288. 315. 316. 344. 356. . 426 

Pan der Ausnahmefrachtfäge Kür Sal 356. 

— — ers te Entfernungen im Binnen» und Wehfeiverleit 
ben Asse taatsbahnen für Berlin, Eentral- 

tha 








"Enteignung von Brundflüäden, Borladung zu 


Eiſenbahnen. 
— Einführung verſchiedener neuer Druckſachen. 518. 


b) Eiſenbahn-Direktion Bromberg. 


— Eröffnung der Halteſtelle Kamlarken für den unbe- 
ſchraͤnkten Perfonen-, Gepäd-, Stüdgut- und Eilſtück⸗ 


ut⸗Verkehr. 5. 
: 52. 


— reife für Kinderfahrfarten. 

— Kahrplan-Aenderung. 92. 
rkauf von Rüdfahrlarten mit 45tägiger Gültigkeits⸗ 

dauer nach Babeorten. 167. 

— Ausgabe von Rüdfahrkarten mit Gutfiheinen nad 
Berlin zum Anſchluſſe an die daſelbſt zum Verkaufe 
ſtehenden feften Rundreiſekarten. 168. 

— Eröffnung der galtefelle Biskupitz für den Stückgut⸗ 
und Eilſtückgut⸗ erieht: 199. 

— Beförderung von Wollfendungen für den Berliner 
MWollmarft. 209. 

— Eröffnung des Perfonen-Haltepunktes Wilhelmébruch 
für den Stüdgut- und Eilftüdgut-Berfehr. 242. 

— Eröffnung des —— ee für den 
befhränkten Perjonen- und Gepäck-Verkehr. 271. 

— Eröffnung der Station Gollnow für den Privat: 
depeichenverlehr. 277. 

— Nachtrag 2 zum Kilometerzeiger. 300. 

— ng des Perſonen⸗Haltepunkts Alt- Sternberg 

ir den Wagenladungsgüter-Berlehr. 326. 

— Nachtrag 1 zum Binnengätertarif und Nachtrag 3 
um Slilometerzeiger. 365. 

— Durchgangswagen 1./II. Klaffe zwifchen Berlin-Eydt- 


fuhnen. 382. 
golte ſtelle Runowo mit dem Namen 


— Bezeichnung der 
„Kaiſersaue“. 
— Eröffnung des Perſonen⸗Haltepunktes Kankelfitz für 
den unbeichränften Perfonen- und Gepädverlehr. 402. 
— Nachtrag 4 zum Rilometerzei er. 411. 
— inbetriebfegung der Strede Ragnit-Pillfallen. 426. 
— Nachtrag 2 zum Binnengütertarif. 433. 
— Eröffnung der Halteftelle Oultowy auch für den Stüd- 
gut und Eilſtückgut⸗Verkehr. 433. 
— Abfertigung von Stüdgütern und Eilftücgütern ſowie 
erfonenverfehbr auf der Halteftelle Jarnefanz. 469. 
— Eröffnung des Perfonen- Haltepunftes Shingen für 
den unbefchränften Perfonen- und Gepäd » Verkehr. 


906. 
— Reile- Erleichterung für Weihnachten und Neujahr. 
506. 


c) Eifenbapn-Direftion Magdeburg. 
— GSonderzüge zur Magdeburger Mefle. 382. 


Enteignung von Grundflüden 
— behufs völliger Freilegung der Artillerieſtraße und 
veilegung eines Theiles der Schwedenſtraße zu 
erlin. 77. 
— behufs Sreilegung des Platzes C der Abtheilung IV 
des Bebauungsplang der Umgebungen Berlins. 211. 
— behufs Freilegung von Theilen der Mühlenſtraße und 
der Straße No. 9 der Abtheilung XIV des Be- 
bauungsplans von den Umgebungen Berlins, fowie 
der Hocftädterftraße in Berlin. 
— zum Bau einer Chauflee von Rindenberg über Herz- 
erg, Hartmannsdorf, Wilmersborf in der Richtung 
auf Kunersdorf. 341. 
— zum Bau der Eifendahn von Berlin über Stendal 
nach Lehrte. 360. 


den Terminen. 8. 100. 287. 288. 316. 330. 376. 
410. 462. 546. 570. 596. 644. 718. 737. 754. 776. 
860. 916. 952. 1048. 1074. 1108. 1386. 1410. 1418. 
1434. 1450. 1482. 1506. 1546. 1547. 1548. 1506. 
1590. 1636. 


Entwäfferungsgraben. 


— Regulirung ıc. des von den Riefelgütern Sputendorf 
und Schenfendorf nah dem Störerfließ führenden 
Entwäfjerungsgrabene. 337 


"Erben, verfhollene Perfonen, unbefannte $n- 


tereffenten x. 
Aufgebot von folchen feiteng der Amtsgerichte: 

— Angermünde. 598. 991. 

— Baruth. 711. 

— Beestow. 1749. 

— Beljig. 808. 1296. 

— Berlin L 1. 26. 27. 41. 70. 71. 130. 250. 265. 302. 
303. 371. 379. 380. 1408. 419. 448. 449. 456. 488. 
495. 548. 557. 563. 598. 616. 638. 654. 669. 719. 
163. 783. 806. 821. 832. 837. 855. 870. 925. 929. 
941. 983. 984. 995. 1018. 1043. 1055. 1069. 1103. 
1118. 1283. 1287. 1316. 1331. 1332. 1347. 1360. 
1375. 1397. 1419. 1447. 1478. 1515. 1583. 1666. 
1681. 1703. 1733. 

— Berlin II. 72. 132. 765. 1075. 1312. 1501. 

— Brandenburg. 258. 479. 1062. 1123. 

— Charlottenburg. 19. 726. 

— Eöpenid. 1325. 

— Croſſen. 911. 

— Eberswalde. 394. 

— Fehrbellin. 251. 

— Havelberg. 1360. 

— Alt⸗Landsberg. 887. 

— Luckenwalde. 35. 1515. 

— Mittenwalde. 1639. 

— Dderberg i. M. 1146. 1567. 

— Dranien ung. 1423. 

— Potsdam. 259. 725. 763. 968. 

— Prenzlau. 1616. 

— Srigwall. 114. 393. 

eu-Ruppin. 1103. 

— GStorfow. 1056. 

— Strasburg ı. U. 758. 

— Templin. 984. 

— Wittfiod. 1553. 

— Wittenberge. 281. 

— ufterhaufen a. D. 

— ER A 1541. 

— Zoſſen. 1478. 

Ernteertrag. 

— Ermittelung deflelben für 1893. 459. 

Ertrunfene. ' 

— Anbringung von Blechtafeln mit aufgebrudter An- 
werfung zur Wiederbelebung Ertrunfener. 385. 

Erziebungsanftalt. on 

— Unterbringung eines Knaben in eine folde. 195. 


837. 


FJ. 
Fahrräder. 
— Polizei⸗Verordnung über den Gebrauch von Kahr- 
rädern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plägen. 


138. 
— Ausstellung von Fahrkarten für NRabfahrer. 208. 





6 . 


Fahrſtühle. | 
— Polizei-Verorbnung über bie Einrihtung und ben 
etrieb von Aufzügen (Fahrſtühlen). 150 


— Prüfung und Revifion derjelben in den Kreifen Teltow | Fif 


und Nieverbarnim. 153. 
— Entfhädigungen für die Revifionen ıc. derfelben. 408. 
Farben, geſundheitsſchädliche. 

— Verwendung derſelben bei der Becfetung von 
Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegen⸗ 
ftänden. 177. 474. 

Sappähne aus Jinnlegirungen. 

— Warnung vor dem Anlauf folder mit ſtärkerem Blei⸗ 
gehalt. 14. 298. 391. 

Bes ciꝛei⸗V 

— Polizeis Verordnungen, betr. Schutzmaßregeln gegen 
die € efaht anfteclender Krankheiten bei dem Gewerber 
betriebe der mit Fellen ıc. handelnden Perfonen. 396. 
439 (für Berlin). 

Kernfprechwefen. 

— Anſchluß an die Stabtfernfpregeinsih tungen in 
Brandenburg (Havel), Eöpenid, Eberswalde, Fried» 
rihshagen, Gr.-Kichterfelde, Grünau (Mark), Liepe 
(Over), Ludwigsfelde, Neuruppin, Nowawes-Penen- 
dorf, Oberberg (Markt), Oranienburg — 
Rathenow, Spandau, Steglitz, Tegel, Wannſee, 
30 enborf (Kr. Teltow) und Zoffen. 24. 62. 254. 315. 

— ini tung einer öffentlichen Fernſprechſtelle beim 
Boftamte Groß⸗Lichterfelde 3 (Potsdamer Bahn). 232. 

Feuer-Polizei. 
— Aufhebung der Verordnung vom 16. 9. 1842 über bie 
garbhabung ber Zeuer-Poligei zc. ꝛc. in den zu einer 
erfiherungsfozietät verbundenen Städten der Kur- 
und Neumarf ıc. 163. 
Feuer-Verfiherung. 

— NAusfchreiben der Beiträge der Land-Feuer-Sozietät 

der Kurmark Brandenburg ır. 
für das 2. ka 1892. 34. 
für das 1. Halbjahr 1893. 302. 


— Desgl. der Städte-Fener-Spzietät der Provinz Branden- 


burg 
für das 2. ale 1892. 35. 
für das 1. Halbjahr 1893. 329. 
— Bahl von ftellvertretenden Mitgliedern dee Direltorial- 
raths der Städte-Feuer-Sozietät der Provinz Branden- 


au: 128. 

— Inkrafttreten des 3. Nachtrages zum revidirten Regle⸗ 

ment ber Stäbte-$euer-Sopietät der Provinz Branden- 
urg. | 

— 3. acıtrag zum revidirten Reglement der Städte 
Keuer-Sozietät der Provinz Brandenburg. 199. 

— Berwaltungs-Ueberfiht der Städte-Feuer-Sozietät der 
Provinz Brandenburg im Jahre 1892. 330. 

— Desgl. der Land-Keuer-Sozietät für die Kurmark 
Brandenburg ıc. 365. 

Feuer-Berfiherungs-Befellfchaften. 

— Nachtrag zu dem revidirten Statut der Mühlen-Feuer- 
Berficherungs-Gefellfchaft zu Neu-Ruppin. 49. 


— Statut der Vaterländiſchen Feuer » Verficherungs- 


Sprietät zu Roftod. 342. 


— Erfter Nachtrag zu dem Statute des Feuerverſicherungs⸗ 


Verbandes Deutfcher Fabriken in Berlin. 399 


— Melklenburgiſche Feuerverfiherungs - Geſeliſchaft au 


Neubrandenburg. 408. 


a, N 







eFenerwehr-⸗Unfallkaſſe. 
— Ueberſicht von den Berwaltungeergebuilen der Branden- 
burg'ſchen Feuerwehr-Unfall afle. 812. 


iſcherei. 

— Frühjahrefchonzeit der Fiſche. 132. 

— Amennung von Kifcherei-Auffehern. 171. 285. 352. 
4 


— Ernennung eines Oberfifchmeifters im Stromgebie 
der Oder. 305. 

— Winterfhonzeit, Verbot des Lachsfanges mit Zug: 
und Treibnegen und Verbot des Rrebsfanges. 372. 

— Holizei-Berordnung, betr. das Berbot des itführene 

zu —— — auf Schiffen. 512. 

eifhbefhauer. 

— —R der öffentlichen Fleiſchbeſchauer. 132. 407. 

— Rahweifung der laͤndlichen Polizeibezirke, in 
welchen anig Fleiſchbeſchauer zur Unterfuchung 
des Schwelnefleiſches auf Trichinen bisher noch nicht 
angeſtellt worden ſind. 479. 

Forſtdienſt. 

— Notirungen von Forfiverforgungsberechtigten. 380. 

— Neues Regulativ, betr. Ausbildung ꝛc. für bie unteren 
Stellen des Forſtdienſtes. 514. 

Korft-Beräußerungen und Ablöfungen. 

— Zahlungen aus folhen. 380. rn 

Sonrage-Berabreihungsftellen, militärifhe, 

— in Neu-Ruppin und Havelberg. 3. 

*Fund achen⸗ 

— auf bot folder. 72. 413. 428. 550. 631. 962. 108. 

1325. 1404. 1478. 

Futternoth. 

— Zur Abhilfe der Futternoth und BBicthfäuftennn 

ittheilung der Aderbau-Mbtheilung ber Deutſchen 

Landwirthſchaftsgeſellſchaft. 293. 


©. 


Gebäundefteuer. 

— Gebäudefteuer-Revifion. 30. 314. 

— Verzeichniß der gemäß 5 8 No. 4 des Gebändeſtener— 
Geſetzes feftgeftellten Normalftädte. 196. 

Beheimmittel, Warnung vor dem Anlauf ſolcher. 

— Gebhardt's Schönheits-Exrtralt. 241. 

— ſ. g. Nickel⸗Waſſer. 241. 

— Geheimmittel gegen Trunkſucht. 270. 

— Elektriſche Heilfette, genannt der Talisman. 381. 

Gehirn-Rückenmarkshaut-Entzündung. 

— Polizei-Verordnung, betr. Maßnahmen gegen Ber: 
reitung berfelben. 431. 

Gemeinde-Anleihen. 

— Privilegium wegen Ausfertigung von Anleiheſ a 
der Gemeinde Rirdorf im Betrage von 2330000 Mart. 


69. 
— Desgi. im Betrage von 370000 Mark. 451. 
*_ Kündigung ausgeloofter Gemeinde⸗Anleiheſcheine 
von Rixdorf. 900. 
von Schöneberg 408. 788. 
von Steglitz. 454. 
Gemeinden ıc. 
— Umwandlung des Gutsbezirks Radeland, Kr. Teltow, 
in eine Landgemeinde „Eichwalde“. 154. nice 
— Vereinigung der Gemeinden Alt: und Neu Ölen 
im Rreife Teltow zu einem Gemeinbebezirte 
Glienicke“. 181. 








4 


Gemeinden ıc. 
— Zertini ginigung des Dutvedirts mit der Gemeinde Kerzlin 
uppin. 
— 85 der idi Jagow und Schönfeld im 
Rei e Prenzlau mit den gleichnamigen Gutsbezirken. 


— Bereinigung ber Land Beneinhe Körbig mit der Stabt- 
gemeinde engen im Rreife Weftprignig. 484. 

©emeindebezirfsveränderungen ıc. 

— im reife — 18. 240. 300. 

— im Kreiſe Templin. 24. 506. 
— im Rreite Teltow. 24. 156. 181. 347. 417. 
— im Kreiſe Niederbarnim. 50 Ceiebeniwalbe). 54. 104 
(Bernau). 132 (Riebenwalde). 290. 4 

— im Kreiſe Oſtprignitz. 54. 128. 140. 136. 188. 219. 
256. 277. 357. 20. 481. 
— im Rreife Ruppin. 107. 156. 188. 215.-326. 364. 
372. 487 (Lindow). 382. 

— im Kreiſe Ofthavelland. 136. 507. 

— im Rreile e spiterbog ‚udenwalbe.” 142. 482. 
— im reife Wefthavelland. 142. 519. 

— im Rreife Weftprignig. 181. 363. 400. 
— im Rreife Beestow-Ötorfom. 300. 322 (Fürftenwalbe). 
— im Rreife Angermünde. 412. 

Bendarmerie-Patrouillen 

— bei größeren Truppenübungen. 

Beat haftsregifter, f. a. 

rung berfelben und Beröffentlichur 

tragungen in biefelben für die Bezirke der ee 
Berlin I. 19. Lindow und Pritzwalk 63 eins⸗ 
berg und Lindow 73. Wittſtock 499. She 508. 
Charlottenburg 509. Eberswalde 519. 

Gerichtstage. 

— Abhaltung derſelben in Putlitz. 418. 

— Desgl. in Warnow. 436. 

— Desgl. in Lehnin. 449. 

— Desgl. in Velten. 449. 

— Desgl. in Feamzow, Boitzenburg, Geréwalde und 


297. 
andelsregiſter ꝛc. 
der Ein⸗ 


Niemegk 
— Des a ‚in  Biefentha, Soachimsthalund Alte-Srund. 509. 
Gefe$- ammTnng. Inhalts-Verzeichniß. 

r 

— Stüdck 36. ©. 57. 
ür 1893; 

— Stück 1. ©. 57. - 

— Stück 2 und 3. ©. 97. 

— Stück 4bi8 8. ©. 149. 

— Gtüd 9 hie 12. ©. 193. 

— Stück 13 und 14. ©. 237. 

— GStüd 15 bis 19. ©. 319. 

— Stück 20 big 23. ©. 371. 

— Stück 24 und 25. ©. 437. 

Geſtüte. 

— Stationirung der Landbeſchäler für 1893. 25. 

Gewerbegeridte. 


— Wahrnehmung "der dem Gemeindevorſteher bis zur 
RN eines Gewerbegerichts in Berlin obliegenden 
Bewerber Jufp Stionen. 
erfonal-Beränderungen. 139. 
nberweite Abg grenzung der Gewerbe» nfpeftions- 
— Berirke in Berlin 
Gewerbe-Drdnung. 
— Beſtimmunger über bie Befchäftigung von Arbeiterinnen 
“und jugendliden Arbeitern in Siegefeien, 2 


u 





Gewerbe⸗Steuer. 
— Allgemeine Verfügung, betr. die Aenderungen der 
Borjöriften i über die Beſteuerung des Wanderlager⸗ 
etriebe 8. 
— Seien dung ber Seifen, innerhalb welder Die 
emeinde- (Guts⸗) Borflände von den Gewerbe» 
anmelbungen den Borfigenden bes eh huſſes 
ber Klaſſe IV. Mittheilung zu machen haben. 133. 
— Legitimationen für die euorhrei veranlagten Gewerbe- 
treibenden. 157. 
Grundſtücke. 
— Aufgebot ſolcher. 35. 78. 670. 1035. 1616. 1661. 
Gutsbezirke, f. a. Gemeinden x. 
— Zeinigung der Gutsbezirke Louiſenhof und Su 
—22 zu ‚guem ſelbſtſtändigen Gutsbezirke „Gro 
in 
Outsbezirfsneränderungen, ſ. Gemeindebezirks— 
veränderungen ıc. 


S. 


Handarbeitsl⸗ rerinnen. 
rüfun De elben in Berlin. 133. 

San els⸗ iſter ꝛc. 
—— erſelben und Veröffentlichung ber Ein⸗ 
tragungen in dieſelben für die Be irke der Amts⸗ 
ger Berlin I. 19, Storfow 36, Beelitz 86, Neu- 
uppin 482, Potsdam 488, Prigwalf, Dahme, Oranien- 
burg 489, Treuenbrie eben, Liebenwalde, Hoeinsberg, 
Nirdorf 499, Lychen, Alt⸗Landoberg, Eremmen, Nauen, 
at tod, Mittenwalde, Strausberg, Lenzen Kathenow 
500, Baruth 501, Begrbelin, Lindow, Er en, Beelitz, 
Stortow, Schwedt, Storfow 508, Hrüſter, Granſee, 


Perleberg, Zehbenick, Werder a. H., Charlottenburg 
509, € erswalbe 519, Brandenburg a. H. und 
Berlin II. 520. 

Dandfeuerwaffen. 

— Anbringung der Vorrathszeichen auf Handfeuerwaffen. 

— Nachweiſun 


der Wi Ha denen die Anbringung 
dee Sorrat szeichens 


Errichtan von Beichußanftalten und Gebührentarif 
fe die Grüfun und Stempelung der fäufe und 
erfchlüffe der Danbfenernafen 131. 


Hausnummerſchild 
für Charlottenburg, betr. die 


ür größere Bezirke übertragen 


— Poligei-Berorbnung 


Anbringung von Hausnummerſchildern. 
Hebammen. 
— Polizei-Berorbnung, betr. die ben Hebammen in Berlin 


obliegenden Verp ichtung en. 31. 
— Unentgeltlihe Desinfektion der etdungsfüce ꝛc. von 
Hebammen in Berlin. 78. 
— Überfennung von Hebammen-Prüfungszeugniffen. 119. 
— Zulaffung von I41. 
— Hebammen⸗Lehrkurſus in Berlin. 
erbftübungen, f. a. Borfpann. 
— Dank des Generalfommandos des Garde-Rorp 8 für 
die gute Aufnahme ꝛc. der Truppen gelegentiich 
Herbftübungen. 405. 
"Hinterlegungsmaffen. 
— erjenigen, bei denen eine Einſtellun ber 
Be Infung — ** 347. 356. 797. 802. 1239 


124 


‚pebammen in Berlin. 
351. 


8 
Hofmarfhallamt Sr. gl. Hoheit des Prinzen Hypot efen-Dolumente, Maffen, Poften ıc. 


einrih v. Preußen. fgebot von ſolchen feitens ber Amtsgerichte: 
— Berwaltung der Prinzlihen Rittergüter Uetz, Paretz; — Werder a. 9. 861. 1256. 
und Falkenrehde. 278. — Wittenberge. 311. 945. 
Homerianathee. — Wittſtock. 18. 758. 1430. 1721. 
— Warnung vor dem Ankauf desfelben. 183. 446. — MWriegen. 631. 1529. 


Hätfetaffen, eingef&hriebene, f. a. Krantenfaffen.] — Wufterhbaufen a. D. 394. 457. 616. 670. 1237. 
— Neue Formulare du den Weberfihten und Rechnungs- 1361. 1566. 1583, 
Abſchluͤſſen derfelden. Exrtrabeilage zum 4. Stüd. — 3 denid. 528. 580. 1252. 
Hufbeſchlag, f. a. Shmiedemeifter. — offen. 1003. 1256. 
— Ernennung des Borfigenden der Prüfungs⸗Kommiſſion 
ir den Hufbeſchlag in Berlin. 154. _ 
— Ansbildung eines Sufbefälag-üeprmeifterd, 268. J. 
ern urfe für Berwaltungsbeamte. 334. 
y 


pothbelen-Dofumente, Maffen, Poften ıc. Jagd. 

Aufgebot von ſolchen ſeitens der Amtsgerichte: — Eröffnung der kleinen Jagd im Regierungsöbezirke 
— Angermünde. 773. 995. 1331. 1460. otedam. 285. 
— Beelißg. 1296. — Beginn und Schluß der Jagd anf Rebhühner ım 
— Beeskow. 1478. Stadtkreife Berlin. 305. 
— Beljig. 17. 34. 480. 638. 909. 1311. — Schluß der Jagd aufRebhühner im Regierungebezirke 
— Berlin I. 42. 332. 456. 464. 504. 564. 598. 615. otsdam. 413, 

- 660. 719. 821. 832. 939. 10438. 1118. 1146, 1287.) — Schluß der Heinen Jagd im Regierungsbezirte Pot 
1295. 1324. 1447. 1634. 1649. dam. 504. 
— Berlin II. 34. 42. 381. 385. 420. 505. 556. 699. Jahresarbeitsverdienſt, durchſchnittlicher, fiebe 

773. 807.-940. 1207. 1360. 1493. Kranten-Berfiherung. 
— Bernau i. M. 946. 969. 991. 1501. 1639. Innungen. 
— Brandenburg a. 9. 18. 579. 726. 773. 1423. 1682.] — Gaſwirthe⸗Innung zu Berlin. 165. 

1749. — Schmiede-Innung zu Charlottenburg. 195. 
— Brüſſow. 1681. — Bäcker⸗Innung zu Nowawes. 195. 
— Wend.Buchholz. 331. 1192. 1217. — Maler-, Tadirer- und Bergolder- Innung zu Rear 
— Charlsttenbur . 1361. Ruppin. 359. 
— Cöpenid. 504. 563. 564. 938. 969. 1398. 1566. — Maler-, Radirer- und Vergolder⸗Innung Zu Potsdam. 
— Cremmen. 1675. 372. 
— Dahme. 302. 341. 480. 941. 1639. — leiſcher Iunung zu Feram. 372. 
— Eberswalde. 1623. — Innung-Bund der Maurer- und Zimmermeiſter zu 
— Kehrbellin. 71. 1749. eljig. 385. 
— Freienwalde a, D. 130. 282. 940. 1780. — — und Wagenſchmiede⸗Innung zu Prenzlau. 
— Granſee. 265. 459, 
— Havelberg. 669. 1332. 1523. — Maler-Innung zu Qudenwalde. 484. 
— Stüterbog. 107. 480. 580. 785. 1388. — Schlädter-Innung zu Lichtenberg. 503. 
— Kyritz. 259. 457. 480. 698. 945. 1753. Invaliditäts-Verſicherung ıc. 
— Nltstandsberg. 77. 1419. 1523. — Ernennung des Vorfigenden und des ſtellvertretenden 
— Lenzen a. E. 260. 394. 807. BVorfigenden des in Angermünde für den Kreis Anger- 
— Liebenwalde. 130. 1516. 1559. münde zur Durchführung der J.V. sc. errichteten 
— Lindow I, M. 78. Schiedsgerichts. 60. 
— Luckenwalde. 259. 941. 991. 1278. 1324. 1375. 1461.| — Vertretung weiterer Communalverbände bei Au 
— Meyenburg. 711. ührung des Geſetzes vom 22. 6. 1889. 153. . 
— Mittenwalde. 326. 1070. — Ernennung eines Vorfigenden des Schiensgerichts für 
— Nauen. 528. 1324. 1753. den Kreis Weftprignig zu Perleberg. 239. 
— Dperberg i. M. 327. 564. — Abänderuug der Anweifung, betr. das Verfahren bei 
— Oranienburg. 35. 340. 1055. 1057. 1705. der Ausftelung und dem Umtaufch, jowie bei der Er- 
— Derleberg. 78. 259. 631. 1131. 1638. 1733. 1754. neuerung (Erfegung) von Quittungskarten (88 101 f- 
— Potsdam. 527. des Gef. v. 22. 6. 1889). 273. 
— Prenzlau. 42. 43. 107. 303. 420. 1361. 1662. — Ernennung eines ftellvertretenden Worfipenden bed 
— Pritzwalk. 490. 1419. Schiedsgerichts für den Kreis Templin ın Templin. 
— Rathenow. 18. 838. 352. 
— Rheinsberg. 302. 618. - — Desgl. eines BVorfigenden des Schiebsgerichts für den 
— Rirdorf. 72. 449. 1593. Kreis Dfthavelland zu Nauen. 396. 
— Neu-Ruppin. 420. 807. 1423. 1721. 1749. — Desgl. eines flellvertretenden Vorſitzenden des Schiedo⸗ 
— Schwedt. 311. 1493. geri t8 für den Kreis Jüterbog-Lucienwalde zu Juter’ 
— Spandau. 282. 420. 528. 1217. 1493. 1501. 09. 420. 
— Storkow. 393. 394. 1530. — Anwerfung, betr. das Verfahren bei Ausftellung und 
— Templin. 77. 130. 995. 1256. 1780, Umtaufh von Duittungsfarten der Verficherten, welche 
— Trebbin. 903, 991. 1003. 1494. 1623. 1721. 1734. Mitglieder einer befonderen Kaffeneinrichtung ſind. 
— Treuenbriegen. 1398. 483. 


BZ 








DEN Ireis Uppin in ZIrn-nuppın. 

Srren-Anftalten ıc. 

— Revidirtes Reglement für die Randirrenanftalt ıc. des 
Provinzial-Berbandes von Brandenburg. 178. 


vv. 


Rammer-Kredit-Raffenfgeine betr. 169. 
Kelinerinnen. 

— Anwerbung von 80 Kellnerinnen für die beutfchen 
Ausftellungs-Trinkallen in Ehicago feiteng der Firma 
Sähulburg, Beyer & Co. 67. 

Kirchen. 

— Geſchenke an Kirchen ıc. 44. 158. 302. 426. 

_ Generat-Ricgensi tation in der Diözefe Potsdam II. 
7. 


197. 
Kleinbahnen ıc. (Gef. v. 28. 7. 1892 — $ 53). 
— Berliner PferdeEiſenbahn⸗Geſellſchaft, Commandit- 
Senf aft auf Aktien J. Leſtmann & Eo. 23. 
jolizer-Berordnung über den Betrieb auf dem An- 
— vom Berlin-Hamburger gessutten Bahn, 
of zum pästifgen Gaswerk III. in Berlin. 68. 
ilenbahn von Blanfenfee nach Stasburg i. U. 193. 
— Eifenbahn von Schönholz nach Eremmen. 385. 
inbetriebfegung ber ——— Schönholz 
jelten der Nebenbahn Zoontir remmen für ben 
erfonen- und Güterverkehr. 401. 
olizei⸗Verordnung, betr. den Verkehr auf der Straus- 
erger Kleinbahn. 460. 
*— 8a plan x. der Strausberger Eifenbahn. 1198. 


*— Auszug aus dem Tarif der Dftpavelländifchen Kreis, 
baßnen. 1435. 
*— Inbetriebnahme der Strecke Nauen — Ketzin der Oſt⸗ 
havelländiſchen Kreisbahnen. 1696. 
Rna —E Brandenburger zu Guben. 
m! 


— Borflandsmitglieder. 17. 
audi , 
— Poligei-Berorbuungen, betr. Schußmafiregeln gegen 


die Gefahr anſteckender Krankheiten bei dem Gewerbe» 
betriebe der mit Knochen ıc. handelnden Perfonen. 
396. (für Berlin) 439. 
Ronfulane , , 
rafilianifches Vicefonfulat in Berlin. 30. 406. 
— Großbritannifches Generalfonfulat in Berlin. 232. 
— Siameſiſches Ronfulat in Berlin. 334. 
— Berrezolanifhes Seneraltonfutat in Berlin 393. 
— Kuſſiſches Bicelonfulat in Berlin 438. 
— Nordamerifanifhe Ronfular-Agentur. 446. 
— Amerikaniſches Generallonfulat in Berlin. 
Ropfgenidframpf. 
— Polizei-Berordnung, beit. Maßnahmen gegen Ber- 
reitung beöfelben. 431. " 
Krantengaus-Berband Heegermühle. 
— Statut desfelben. 233. 
— Verleihung der Rechte einer öffentlichen Körperfchaft 
an benfelben. 400. 
Rranten-Berfiherung, Krankenkaſſen. 


497. 








aunysuyen orr meanseuujen. Eriraoeuuage gum 
Städ, 


_ De für Berlin. 49. 

— Schließung der Kranfenkaffe des Vereins „Zukunft“, 
Eingefchriebene Hilfsfaffe No. 91 zu Berlin. 125. 

— Gewerfs-Rranfenverein zu Berlin. 322. 

_ Seeiänung der Behörden zur Entſcheidung der im 
$ 58 Abf. 1 d. Gef. vom 10. 4. 1893 angeführten 
Streitigkeiten. 322. 

— DOrteübliher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter im 
©uts- und Gemeinde bezirke Rahnsvorf. 413. 

— Desgl. in der Gemeinde Alt-Oftenide und dem Guts- 

8 Se Artillerie-Schießplap Eummersdorf”. 503. 
rebfe. 

_ arnung vor dem Ankauf und Genuß gefochter Krebfe. 


*Rreisanleihen. 
— Kündigung ausgeloofter Rreisanleihefcheine 
des Kreifes Weflhavelland. 288. 462. 
des Rreifes Dftprigmig, 116. 1268. 
des Kreiſes Teltow. 426. 620. 775. 1760. 
des Kreiſes Templin. 1366. 
Rreisthierarztitellen. 
— Erfedigte Kreisthierarztſtelle des Kreiſes Kofberg- 
Körlin. 53. 
— Desgl. des geil Kolmar i. P. 71. 
— Desgl. des Kreifes Czarnikau. 169. 
Rreisp afitatı erledigtes 
— des Freiſes Teltow. 430. 
Kurmaärkiſche gälfetaffe. 
itgliedern derfelben feitens des Com- 


— Wahl von 
munal-Randtages der Kurmark. 57. 
Rurmartitge @Hulbverfäreibungen, ſ. a. Zins- 
eine. 


— 16. Verlooſung derfelben. 34. 
— 17. Berloofung derjelben. 283. 


2. 


Landmeſſer. 

— Abändernde Beſtimmungen zur Landmeſſer-Prüfungs- 
Ordnung. 266. 

Landtag. . 

— Erfagwahlen von Tanbtagsabgeorbneten. 140. 153. 

— Reglement über die Ausführung ber Wahlen zum 

aufe der Abgeordneten. 386. 

— Wahlen zum Haufe der Abgeordneten. 398. 405. 

406. 429. 


Landwirthſchaft. 
— Vorleſungen für das Studium der Landwirthſchaft an 
der Univerfität Halle 
im Sommerhalbjahr 1893. 93. 
im Winterhalbjahr 1893/94. 375. 
— Borlefungen an der Königlichen Landwirthſchaftlichen 
Hochſchule zu Berlin 
ım Sommerhalbjahr 1893. 95. 
im Winterhalbjahr 1893/94. 346. 
_ Grmittelung der landwirthſchaftlichen Bodenbenugung. 





ir 


10. 


Lebens-Berfiherungs-Gefellfchaften. 
— Uenderung des Regulativs ber vebend-Berfi cherungs⸗ 
und Erſparnißbank in Stuttgart. 40. 
— Statuten des Unter, Geſellſchaft ir Lebens- und 
Aentenberfiherungen, Ertrabeilage zum 15. Stüd. 
— Reue Sagungen der Deutichen Gebens-Berfiherunge- 
Geſeuſcha Di in Lübeck. 164. 
weiter actrag zu den Statuten der Lebensver- 
Iherungeban Kosmos zu Zeit (Holland). 342. 
trag IV. zu dem Statute der Pürnberger Lebens⸗ 
ya Herungsbanf in Rürnber ni 409. 
— Neue Statuten der New-York, Lebens--Berfiherungs- 
Gefellfchaft in N 43] 
— Nachtrag zu den Berfaffun eeAirtitein Ai Berlinifchen 
Lebens⸗ —* nge-efe ſchaft. 
— Nachtrag zu den Statuten ꝛc. ber Germania, Lebens- 
Der bean 8-Gejellichaft au New⸗Jort. 
*Lebens— Be de s⸗Police 
— Aufgebot fol 94. 359. 371. 463. 591. 638. 
1333. 1566. 1592 
gehrer Sehrerinnen, 


Geſuche penfionirter oder ausgeſchiedener üchrer ic. 
um Gewährung von Unterflügungen. 373. 374 
geprerinnen-Prüfung 
— in Berlin. 135. 516. 
— in 135. 516. 


rei a. O. 
— in Potsdam. 515. 
Lehrer⸗2xxc. Ruhegehaltskaſſe. 

— Vertheilungsplan über die auf Grund des Geſetzes 
vom 23. 7. 1893, betr. Ruhehaltslaffen für die Lehrer 
und Lehrerinnen an den öffentlichen Volfsfchulen, von 
den Schulverbänden an die Lehrer⸗Ruhegehaltskaſſe 


bes Regierungsbezirks Davon für die Zeit vom 
1. 7. 1893 bis Ende März 1894 zu entrichtenden 
Beiträge. Beilage zum 48. Stüd. 


Totterien ıc. 

— Ausfpielung von Pferden, Wagen ıc. bei Gelegenheit 
bee ng marbtes für edlere Pferde in Neubranden⸗ 

urg. 

— Desgl. Son Gegenſtänden der Kunſt und bes Kunft- 
ewerbes in Weimar. 67. 
FR von Pferden, zogen ꝛc. feitene des landwirth⸗ 


Marktpreife. 


— Berliner und Charlottenburger Preife in den Monaten 
Dezember 1892 17, Januar 1893 61, Februar 104, 
März 154, April 185, Mai 240, Juni 286, Suli 
342, ln ufl 380, September 420, Oftober 462, Ro: 
vember 497. 

— Vachweiſungen des Monate-Durhfhnitts der höch ſten 
Tagespreiſe einſchl. 5%. re in den Hauptmarkt⸗ 
orten bes FT e am in den Monaten 
Dezember 1892 29, Januar 1893 60, Aebruar 
102, März 139 April 183, Mai 240, Juni 284, 
ul 336, uguft 378, September 413, Oftober 459, 

ovember 493 

— Nachweiſungen der Marft- ıc. Preiſe in ben Hauptmarft- 
orten des Kegierungsbezirts Potsdam in den Monaten 
Dezember 1892 30, Januar 1893 58, mar 102, 
März 140, April 184, Mai 238, 284, Iuti 
334, Auguft 378, September 414, D ober 460, 
vember 492. 

— Ueberſicht der Martini-Durhipnitts Morktpreife des 
Roggens in den Jahren 1879— 1892 einſchl. in den 
Kreisftäbten des Regierungsbezirke Potsdam. 33. 

— Ser tigung der Nachweifung der 24jährigen Martini- 

chf mitte „ Diarktpreife bes, Getreides (bezgl. der 

— ahme) für 1892. 91. 

— Desgl. der Deartini-Marttprei ife für 1892. 92. 

— Radweifung ber en ſchnittsmarktpreiſe für 
Weizen, Roggen, Hafer, Heu, Stroh, Weizen- und 
Roggenmehl in den Hormal- Markioiten des Re- 
gierungebegirte Potsdam für die Jahre 1883 bie 


— — 18 der Diarktpreis-Ragweifung für Juni 
1893 für Reu-Ruppin. 
— Desgl. für Kuauft 893 Fir lBittfod, 406. 
Melivrationsbaubeamte. 
— Ernennung eines folchen für | das Stromgebiet der 
be 
Mititeirbienf, Bereiti ahrigfreiwilli 
angung der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen 
Dilitairdenft 487. 8 s 
Mil brand. 


eglement zur Auckührung des veſ es vom 22.4.1892, 


lichen Vereins zu Zerb 
_ Saft ichen —— &: enfänden feitens des Bater- betr. die Entfhädigung für an Milzbrand gefallenc 
ländifhen Frauen⸗Hülfs⸗Vereins zu Hamburg. Thiere. 188. 
— Desgl. von Zuchtpferden, Fohlen, Wagen ꝛc. in Baden mittelfäuiteprer- Prüfung in Berlin. 142. 516. 
eln. 
— Deal, von gofbenen und filbernen Gegenftänden in| — Warnung vor dem Genuß der denfelben ähnlichen 
yrmont. Lorcheln. 164. 391. 
m * von Runftgegenfländen ıe. in Salzungen. 503. Müll ıc. 
um olizei-Berorpnung, betr. Ausdehnung der Polizei- 
ofijei-Berorbnuugen, betr. Schutzmaßregeln gegen die — Gererbmung über bie Beförderung und Lagerung * 
efahr anſteckender Krankheiten bei dem Gewerbe⸗ Müll ıc. auf den Amtsbezirk Aipenider Torf 98. 


betriebe der mit Rum 
396. (für Berlin) 439. 


M. 


Markſcheider. 
— Verlegung des Geſchäftsbüreaus eines ſolchen. 417. 


Markthallen in Berlin. 


mpen ıc. handelnden Perſonen. Muſter⸗Regiſter, ſ. Handelsregiſter x. 


N. 


Nahrungsmittel ꝛe. 
olizei⸗ Verordnung über die Art des Handels mit 
ahrungs⸗ und Genußmitteln. 38. 


— PolizeisBerorbnung, beit. ge Regelung des Wagen- | Nonne. 


verkehrs in Denfelben. 
— Desgl. des Marktverkehrs. 252. 


1. 





— Sammlung von Nonnen-Eiern und Vernichtung ber 
Nonne in 22 Forſtrevieren. 88. 





a1 


Plagbenennung in Berlin. 
Golizei-Verorpnungen (die nur den Stadtkreis Berlin 


Notte-Berband. 
— Kündi igung aus auggeloofter Obligationen. 98. 
Ruth de-Shau-Berband 

— Kündigung ausgeloofter Obligationen. 116. 1337. 


D. 


Dberverwaltungsgeridt. 

— Nachtra w dem Regulatioe für den Gefchäftsgang 
4 demſelben. 227. 

Obſtbau⸗Kurſe an dir Wein- und Obfibaufchule 
zu Eroffen a. 67. 

*Oderbru 

— Kündigung ausgeloofter Dbligationen des Nieder- 
Oderbruchs. 116. 1669. 1 688. 

Dfenflappen, Ofenfhieb 
— Poligei-Berorbnung , betr. "die Defeitigung derfelben. 


Drisbenennun 
— „Tannenhoſ, ⸗ im he renzlau. 268. 
— „Herzberge” im Krei tederbarnım. 314. 


Orte olizei⸗Verordnungen. 
erfünbigung derfelben im Kreiſe Niederbarnim Puch 


die „Neuen Nachrichten für den  Dften Berlind”. 
— Drtspoligei-Berordnung, betr.” Die Anlegun oo 
J— im Gemeindebezirk Alt⸗ und Neu⸗Glienicke. 99. 
P. 
Parochial⸗Verhältniß 
— der in Berlin neu anziehenden evangeliſchen Ein⸗ 
wohner. 276. 


Pfandbriefe. 
— Umtauſch gekündigter Pfandbriefe des Koͤniglichen 
Keevit- Inſtituts für Schleſien zu Breslau. 72. 301. 


— Ei, ausgeloofter Schlefifher Pfandbriefe. 


— Auffündigung und Aufgebot verloren egangener ae. 
ur⸗ und ng und, Burg 8. 3 5 400. 508. 10 
®*_ Aufgebot fonftiger. 1097. 1198. 1238. 1294. 
Pfarrgemeinden, f. a. Umpfarrungen. 
— Bildung einer Ruratie Sriedrichaberg aus den ka⸗ 
. Holen Pfarrgemeinben St. Pius und St. Michael 
in Berlin. 184. 
— Erridtung einer Ruratiegemeinde Rirborf aus Theilen 
der St. "Iigaers-Garre in Berlin. 323 
— Erridtung einer neuen enangekfihen Parodie der 
immelfahrtsfirche in Berlin. 
richtung einer katholiſchen Slam rei im Südweſten 
Berlin unter dem Namen St. Bonifacius- Pfarrei. 


— Errichtung eines neuen Kirchſpiels der Chriſtus⸗Kirche 


in Berlin ꝛc. 

Pfarr- und Oberpfarrſtellen ıc. 

— erledigte und bezw. wiederbeſetzte. 
120. 128. 136. 179. 189. 234. 278. 
392. 448. 470. 477. 482. 

Pferdebahn. 

— Nachträge zu der Polizei-Verordnung für die von 
der Station Rönigs-Wufterhaufen nad der Braun- 
en lengrube „Conſolidirt Centrum‘ bei Schenkendorf 

führen oe e normalfpurige Pferdebahn vom 21. 9. 1884. 


7. 18. 42. 108. 
291. 328. 375. 





nn 


217. 


betreffenden find unter „Berlin” aufgeführt. — Wegen 
der auf die Schifffahrt begüglichen f. a. —— 

— betr. die Wucherblume (senecio vernalis). 

— betr. das Treiben von Schafen auf sffentlicgen 
Wegen. 23. 

— Berichtigung der Bau-Poligei-Drbnung für die Vor- 
orte von Berlin vom 5. 12. 189 

— über die Art des Handels mit Nahrungs⸗ und Genuf- 
mitteln sc. 38. ” 

— betr. den Xransport_ von geſchlachtetem eh und 
Tbeilen beffelben in Charlottenburg. 53. 7 

— Vachtraͤge zur Polizei-Verordnung für bie "von ber 
Station Königs» Wufterhaufen ud) ber Braunlohlen- 
grube „Conſolidirt Centrum‘ bei Schenfendorf führende 
normalfpuri e Bferdebahn vom 21. 9. 1884. 62. 127. 

— betr. die Anbringung von Hausnummerſchildern an 
den Hauſern in Charlottenburg. 

— betr. Ausdehnung der Polizet-Berorbnung über bie 
Beförderung und Lagerung on Müll ꝛc. auf den 
Amtsbezirk Töpenider Zorft. 

— Zufa a Polizei⸗Verordnung dom 20. 12. 1891 über 
die Wohnungen der Wanderarbeiter in landwirth- 
ſchaftlichen und induftriellen Betrieben. 98. 

— —— der Bau⸗Polizei⸗Ordnungen für die 
Städte des Regierun — 5*— otebam vom 26. 1.1872 
und für das platte Yand vom 15. 1. 1872, 111. 

— betr. das Werben der Wafler enäd fe. 125. 

— betr. die Unterfuhung von If weinen und aus⸗ 
ländifhen Schinfen und Spedfeiten. 137. 

— betr. den Gebrauch von Fahrrädern auf öffentlichen 
Straßen, Wegen und Plägen. 138. 


— betr. die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen 


N efiplen). 150. 
— Aufhebung der Berorbnung vom 16. 9. 1842 über bie 
‚panbhabung ber Feuerpolizei ıc. ꝛe. in ben zu einer 
erfiherungsfozietät verbundenen Städten ber Rur- 
und Neumark ıc. 163. 
— betr. das Schla —— in Charlottenburg. 169. 
— Aufhebung der Polizei-Verordnungen vom 23. 8. 1892 
über das Treiben von Schweinen ıc. und vom 30. 8. 1892 
über das Treiben von Schafen und von Rindvteh. 


— fir die Wa erläufe des oſſebruchs. 245. 

— desgl. des Rhinluchs. 

— betr. den Gebrauch Rolicher Dampfkeſſel (ſog. 
Lokomobilen). 250. 

— betr. die Beförderung ꝛc. von Wiederkäuern und 
Schweinen nad den Norbfeehäfen. 268. 

— betr. die Beſeitigung der Ofenklappen und Schieber. 


— betr. Desinfektion bei anſteckenden Krankheiten in 
Charlottenburg. 327. 

— be die Yurbebun ber Polizei» Verordnung vom 
12. 7. 1893 _ über die Einf ranfung des Wallerver- 
Graue in Charlottenburg. 


— zum Schutze ber UnteryafferRabel der Reichs⸗ 
telegraphen-Berwaltung. 351. 
— über den Schiffeverteht 


r auf den Steomgebieten der 
Elbe während der Cholerageit. 369. 
— Aufhebung ber fen der sBerorbnung vom 7. 
über das Verlaſſen der Eiſenbahnzüge feitens * 
kranker Reiſenden. 385. 


2° 


net Ger.Ref. 434. 
eidensleben, arl Ludwig 
gelimuth Konftantin, Reg. 
Bauführer 170. 


et eld, Geh. Neg.-R. 27. 
eid ep’ Ober⸗Reg.⸗R. a: 
eidorn, Ober-Poft-Affift. 190. 
eilmann, ———— 357. 
eim, Dr., © er.Ref. 
eim, —— — 322. 
eim, Ger 
eine, Rechtsanm. 72 
eine, Rechtsanw. 222. 

einte, kommiſſ. Borf. von Einlommen- | v 

Beuer-Beranfagungs-Rommif ionen. 


le —— —— 

ein er.Aſſi 

einge, Poft-Bür.-Affif, 1 

einger Ober⸗ —— Seeret. 


einge, Telegr. -Amts-Raffirer. 448. 
ill Gemeindeſchullehrer. 357. 
eilig, Ober-Pofl-Direct.-Seeret. 93. 
eitmann, Reg.-Supern. 519. 
eibig, Ober - Poft- Direct. - Secret. 


Helbig Pottaffirer. 448. 
ellbarbt, DO —— 190. 
ellwig, Mil.-Supern. 6 
pelmert, Robert, Dr. "Seh, Meg. 


enpe, ler fift. 291. 
empel, gmnaflal-Dirert, 426. 
ende, P —5*— 291 
th — 43. 
enter Bilgelm, Reg.-Eiv.-Supern. 


& n *. Poſt⸗Seeret. 146. 
* n nin ng, Otto, Kreisverorbneter. 


genning, Ger.Ref. 222, 
enning, Stabtooigtei- Gefängniß⸗ 
irect. 434 
enfel, Ranzlei-Diätar. 63. 
enfel, Reg.-Mil.-Supern. 93. 
ale Kanzlift. 290. 
enfeltn, Telegr.-Affift. 449. 
entfchel, Xelegr.-Alft if. 190. 
eppner, Ober-Zelegr.-Affift. 190. 
ering, Gerichtsfchreiber. 223. 
ermeling, Steuer⸗Inſp. 519. 
ermsdorff, Poft-Ranzlifta. D. 190. 
erold, Gemeindefchullehrerin. 199. 
errgott, Fe Sinn tft. 158. 
errmann, 157. 
errmann, orte ee 340. 
errmann, Poft-Secret. 340. 
En al „Zupen, 403. 


errmann, 
errmann, Poft-A 

errmann, Ernft, rar. 449, 
errmann, Pofl-Secret. 449. 


ITe, Poft-Anfp 
errwann, Strafanſt.⸗Arbeits⸗Inſp. * able, Ger.Ref. 222. 


Hertell, Forſt⸗Amtsanw. 448. 


Ober⸗Pofſt⸗Aſſiſt. 190. 
ertz, Dr., Landrichter. 221. 


aul Dr., Amtsrichter. 317. 
:{9, Paul Dr ern. FE 


5 1 Im ann, N »Supern. 442, 


omeyer, Ger.-Affefl. 43. 
opmann, Kantor. 426. 


ertzſch, Dr., Staatsanw. 221. oppe, Poſt⸗Aſſiſt. 190. 


ermwig, Dofaffirer. 146. oribo oſt⸗Aſſiſt. 291. 

erzog, Poſt⸗-Aſſiſt. 5 orn, ber-Pon-al ift. 1%. 

ergo Guſtav, »Bauführer. Horn, Staatsanwaltſchaft⸗Secret. 455. 
ornemann IL,@., tsvorſt. In. 

effeldarth, Secret Aſſiſt 170. 19. 


—— 
übner, Ober-Telegr.⸗Aſſiſt. 190. 
übner, Dr., Oer. Ref. 222. 

übe nermann, Gerich tsſchreiber Erb 


von der Hälfen, Dber- Pkt. 


von Hülfen, Ger-Affeff. 221. 
ülsmann, Amtsrihter. 221. 
ufnagel, "Amterihler. 317. 
uguenin, Der. Ref. 222. 
uhn, Gerichtsfchreiber. 223. 
umbold, Ranzlei-Diätar. 63. 
umbolbt, Kanzliſt. 290. 
uth, Ger.⸗Vollz. 435. 
uwe, Kammer⸗Ger. Kanzliſt. 318. 


von FJagrosti, Statione-Borfl. II. 
— Land⸗Ger.Direet. 317. 


feld, Rechtsanw. 434. —WR Mil.Supern. 63. 
acobi, Ober⸗Poſt⸗Aſſiſt. 1%. 


eß, Poſt-Secret. 383. 

ettwer, Geri tsfchreiber. 222. 

etzell, Landrichter. 221. 

eurich, Gemeindeſchullehrer. 508. 

enfer, Amtsvorſt. 433. 

von der Deyben, otto, Hanbels- 
richter-Stellv. 2 

eymann, ber et, 317. 

eymann, Rechtsanw. a4 

ildbebrand, Ger.-Boll;. 

illert, fommifl. —38— 199. 

illi Geri t8-Affift. 223. 

irſch, Geri tsſchreiber. 28. 

irß D Walter, Dr., Amtsricter. 


ider, Hermann Dtto Leopold, 
Pfarrer. 412. Jacoby, Amterichter. 221. 
tadel, Oberlehrer. 470. Jacubski, Amtsvorſt. 108. 
Dber Tel⸗ r.Aſſiſt. 190. r affe, Ger.-Affefl. 434. 
öde, — 190. ahn, ‚ Geräten 2R. 


vefer, Ger.- ef. 317. Jahn, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 433. 


oeft, Bor fi. 158. Jahrmarkt, Albrecht Richard Frit, 
öhn, Gerichtsſchreiber. 222. Reg. „Dauführer. 49. 
vener, Franz Ferdinand Emil,| Sand, Reg ern. 442. 


Diatonus, 383. 
veniger, arg 43. 
öpfner, oſſiſt 190. 
oeynck, kommiſſ. Poſt⸗Direct. 158, Idell, Ger.Vollz. 2 
— 1 Mar, Dr., Notar. 7 Jeßnich —— und Vollz⸗ 
mann — — Beamt. 470. | 

Pfarrer Jekel, Land-Ger-Präf. 433. 


Sanof wig, Ger.Aſſeſſ. 7 
anfa * — «Stellv. 13. 
aroczyuski, Dr,, eoteanw. 73. 


of 


Hoffmann, Dar, Dien-Pof Direct. genfen, Dr., Amtericter. 221. 
eret. 


Jeſch, Staatsanw. 317. 


fmann, Ger.Ref. 2 
offmann. Oberlehrer. 
o 


ter, Dr., Ger.Ref. 43. 
Immelmann, Pfarrer, a 
mann Rammer-Ger. R., Geh. Sol Reg.-Supern. 
gufti R. 43 J 1 ‚Georg Borfgatos, Kantor. 


btiſch, Telegr.Aſſiſt. 190. 

o8wig, Ober⸗Telegr.⸗Secret. 54. 
Joßmann, Rechtsanw. 72. 
Joßmann, Rechtsanw. 73. 
Irmiſch, Oberpfarrer. 120. 

faacfohn, Rechtsanw. 434. 


i offmann, Johann, 9 PoR-affi, 190. Ser Ober⸗Poſt⸗Direct.⸗Secret. 448. 


mann, eord, Dber-Poft- 
Direct.-Secret. 4 

offſchildt, Yiisoor.-Ciefo 93. 
tete, Poſt⸗Aſſiſt. 

el, Gerichts — 2* 223. 

o mann, Poſt⸗Aſſiſt 


olbein, Poſt-Verw. u. Srael, William Adolf, Dr., Notar. 
olborn, Dber-Pof-Affift. 190. 73. 
old er-Egg er, Buchhalter. 145. ung, Kanzleidiener. 290. 


ollbers, Ger. oh. 223. Junge, NE 0. 

nge, Telegr.Aſſiſt. 4 

ug ‚ Amtsoorft Mi 
Telegr. Alf Fa 


aufen Geriptefreiber 
l fe ‚ Ser.Ref. 7 


anzlei — 








Kab us, Friedrich, Borfchullehrer. 


Kaehler Amterlhter, 221. 

Kähne, Reg.- Beeret. AM 271. 

Kämnitz, Intsanın.-Öte v. 221. 

Kaiſer, Ger.Ref. 43. 

Kaiſer, Go ea . 190. 

Raifer, er a . 234. 

a. Hug Mg er 190. 
aliſch, Ger.Ref. 

Kallman —* ulehrerin. 508. 

Kalk, Ger.Ref. 317 


Kambad, Amtsooefi.Ötelo 168. 
von Ramele, 
KRammmann, 

179. 
Kanning, Richard, orb. teren. 403. 
Kanold, Dr., Landrichter. 72. 
Ranzow, Snattann, 30 

arger, Po 
Karten br ‚ Landrichter. 221. 
Karwieſe, ber⸗po ſt⸗Aſſi 


190. 
Kask bet Il, Karl, et, 


Kat ende bow I, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 
Kat © s ow II, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 


Rab, ulius, Dr., Rechtsanw. 73. 
Kap, — Notar. 73. 


Kaufmann, Paul, technifcher Secret. 


— 32 — Ger.Kanzliſt. 318. 
Raul, Amtsrichter. 43. 
au 


‚yehatı 190. 

Ray er, tto, Reg.-Bauführer. 42. 
Keibel, Amtsvorſt.Stellv. 488. 
Reibel, Hans, Amtsvorftl.- Stellv. 


Reit, ToR-Seeret 19. 
get Ar? be ——— 
e er⸗Po 
Keller, oa. 
Kellerbach, en 318. 
Kempf, Karl franz Georg, Notar. 


Rempner, Rechtsanw. 73. 

Keppler, Amtsvorft.-Stellv. 519. 

Rerdhof, D Oberlehrer. 238. 
Kepler, Dieiflonapfarıer u. 2. Gar⸗ 

ntfonspfarrer. 383. 

Braf Ke leer Öer- Ref. 434, 

Keßler, ſtr. 44 

Ketel, yop- erw. 158. 

Kiel, BSber.pᷣoſi Affiſ 190. 

Kienip, Amtevorft. 157. 

Kiesler, Amtsanw. 120. 

Kieser, Amtsanw. 221. 

Kieser, Pofl-Secret. 19. 

Kindler, Rechtsanw. 72. 

Rinner, Be Amtsanw. 221. 

Ref ., ®emeindefchullehrer. 


Riräner, Blindenfchulle verin. 920. 
Kirfhftein, Dr. Reg.-Alfefl. 2 


Gm 
meindefulfehrer. 


Klär, Pofl-Secret. 93. 

Klamert Zelegr Ai 190. 

Klatte, gofGeeret. 383 383. 

Klaus, Ger-Kanzlift. 3 

Klawiſch, —— II. Kl. 210. 

Klebo Bora. 10 „Direct. 72. 
ein, Po 

Klein era —*8 — 


Pfarrer. 328. 
Klein, Deartemente-Eferam-Gten 
345. 


Kleinau Ger.Ref. 222. 
Kleine, Amtsvorft. 108. 
Kleine, Pofl-Seeret. 449. 
Kleinſchm ger, Ger.-Affift. 223. 
Klemann, Ober-Poft-Affift. 190. 
Klemperer, Ger. ftef. 43. 
Kleſſen, Dber-Pofl-Serret. 93. 
Klette, Dr., Staatsanw. 43. 
Rlette, Dr., Staatsanw. 72. 
Klihe, Kranz Hermann Bil- 
beim, —— er. 178. 
Klietz, Kgl. F 
Klietzing, —* 


uguſt Ferdinand, |R 


223. 
Klieging, Gerichte reiber⸗Geh. 318. 
Kliewer, Poft-Berw. a. D. 291. 
Klingenberg, Poft-Secret. 499. 
Klin net, mts-Ger-R. 221. 
Rtöpfer 7 223. 


Klose, Hor-äff 2 


Kluge, FA ft 

Klukh, ee SL 223. 

zuutt Geri tsſchreiber⸗Oeh. 435. 

Klumwe » Reg.-Sesret.-Affift. 271. 

Knaak, Gemeindefhullehrer. 357. 

Rnape, Karl Friedrich Julius, 
iakonus. 519. 

Knebel, Ger.Ref. 434. 

von Knieriem, Dr., Ref 434. 

Kniffler, Ger.Ref. 2 

Rnispel, —e "8, 

Knittel, aa Cor ar Veh. 223. 

Rneblaug, Ger.⸗A 

Knöfel, Kgl. rl Yon 

Anoevenagel Ger..Ref. 317. 

Knoll, Po AR. 190. 

Run Ger.-Affefl. 221. 

Knopf, Rechtsanw. 317. 

Kno f, Ober⸗Poſt⸗Secret. 19. 

Knoſſala, Anton, Gemeindefchul- 

reftor. 417. 
Kobel, Dr, Ger.-Affef. 221. 


Rober, Alfred, Reg.-Mil.-Supern. 


Robtigf Amtsrichter. 221. 

Kobus, hoſi Seeret. 55. 

von Kobylecki, Amtsrichter. 221. 

Koch, Ehriftian, Kantor. 158. 

Koch, Telear.-Secret. 190. 

Ko VI, emeinbefgulleprerin. 272. 

Koch, Seerẽt. ⸗Aſſiſt. 2 

Koch, Amisrichter. 31T. 

öbel, Gerihtefhreiber. 318. 
spler, ‚Albert, Berichtöfchreiber. 27. 

Köhler, Nechn Revif. „Rechn.R. 27. 


98 


Köhler, Gerichtsfchreiber-Geh. 223. 
a2 er, Oberlehrer. 426. 


Köhler, —* Poſt⸗Secret. 93. 
Dr. 
= rbinand Adolf Karl, 


n 
u örſter. 243. 

Kölpın, sh. Stello. 72. 

Körbe, un, Os 291. 


venemann —58 Amte-R. 340. 


Koenig 
Roeniß, Fe a 2. 


König, gen en. Drüllen, Gerichtsſchreiber⸗ 


Koeppen Tele r.Affifl. 158. 
Koe be en a a nlfererin. 


Roep ‚ Heinrih, Gemeinde- 
* ulle er 499, 
Körber, Dr., Oberlehrer. 146. 


Köſter Geor oft-Affift. 93. 
Köfermann, IR lem) 190. 
Ken Dr., Rammer-Ger.-R. 221. 
Ro lenberg, Gerihtsfgreiber- Geh. 


Ropn Ar. Gemeinbefchulfehrerin. 220. 
Kolbe, Gerichtsfchreiber. 434. 
Rolberg III., Gemeindeſchullehrerin. 


Roten, Poft-Bür.-Af Ih 190. 
An ieiehnt: Poſt⸗A nit 190. 
Koppel,. Rechtsanw. 317. 

Koppel Dr, Rechtsanw. 434. 
Rorelif, Eiv.-Supern. 470. 
Korbammer —* 93. 
Kort, Ger.⸗Re 

Rorth, ——— li ei: 157. 
Kortum, BR: ſſiſt. 19. 
Koſchulla, Geri —— 434. 
Koſinski, Poſt⸗ 

Koska, —— iR. 331 

Kotte, Ober-Pofl-Direct.-Secret. 146. 
Kowalski, Gemeindefchulfehrerin.199. 
Kranz, Gerichtefreiber.@eh, 223. 
Kradomw, lt. 1° 12. 

farrer. 328. 

oft-Secret. 448. 
Krahmer, Amtsrichter. 433. 
Kralau, Gemeindeſchullehrerin. 220. 
Kramer, Dr. ®er.-Affeff. 221. 
Krampe, Telegr.-Affift. 190. 
Krampfl, gerät, 291. 

Kramita, Dr., Reg.-R. 63. 

Rau) XV., Demeinbefiputlebrer. 36. 
Kraufe, 8 ert, Ober⸗Telegr. 


Aſſiſt.! 
Rraufe, Ober⸗Telcho.⸗Aſſiſt. a. D. 
Rraufe Rechtsanw. 222. 


Krämer, D0 
rart 
Ei $ 


graufe Edmund, Ger.-Affefl. 317. 
Krauſe, Karl, Dr., Ger.Aſſeſſ. 317. 
Kraufe e VL, 'Semeindefpulle verin. 


Kre te — Landrichter. 221. 
Krell, Gerichtsſchreiber. 228. 
Krell, Ger.Ref. 434. 


4 


— wu GE 4 "' zn 


Kremfer, —— 316. 

Kricke, Amtsrichter 

Kriege, Dr., Gera. 43. 

Krieger, Amtsanw. 434, 

Krielle, Hans, Reg: Zaufübrer. 72. 

Krille, Sara 

Krille, Pol-Secret. 196. 

Krille, Ober-Poft-Direct.-Secret.449. 

Kripfe, Steuererbeber und Bollz.- 
Deamt. 290. 

von Kröder, Ger.Ref. 317. 

Rroehnte, kommiſſ. Ober⸗Poſt⸗R. 


Rröfing, Telegr.⸗Amts⸗Kaſſirer. 190. 
Kroefin Telegr.-Direct. 234. 
Krohn, Pot-Rangi 158. 

Kroll, Derar, elegr.-Affift. 190. 
Rronif, D Amtsanw. 402. 
Kropp, Bor-Aff. 190. 

Kr of el, Dr, Landrichter. 317. 
von rofigt, Ger.Ref. 222. 
Krüger, komm. Poft-Raffirer. 28. 
Rräger, Heinrich, Dber-Poft-Affift. 


Krüger, Albert, Poſt⸗Bür.Aſſiſt. 190. 
Krüger, — 3 — Poſt.Aſſiſt. 190. 
Krüger, O , J 234. 
Krüger, Reg. eh ift. 271. 
Arüger, Civ.-Supern. 291. 

Krü — ⸗Stello. 482. 
Kru N. eg..Secret. 290. 

Arufe, Do t⸗Aſſiſt. at. 

Kube, Civ.-Supern. 4 

Kube, Dr., Oeneindefehulfehrer, 508. 
Kubicki, Landmeſſer. 477. 

Kübler, Landrichter. 221. 

Kühl, Telegr.Aſſiſt. 345. 

Kühn, Amtsvorft. 7. 

Kü nas, Amtsrichter. 221. 
Kumpel, ‚Borat tft. 158. 
Künkel, Poft-Affift. 158. 
Küfter, au R. 291. 
Nuhlow, 


Kuh , Amtsvorf. Stellv. 220. 

Kuhtz, Amtsanw.⸗Stellv. 434. 

Kulemann, Friedrich, Reg.-Bau- 
führer. 433. 

Kumme, Gemeindeſchullehrerin. 272. 

Kuniſch, Poſt-⸗Aſſiſt. 190. 

Runge, Land-Ger.R. 4 

Kunze, Ger.-Bollz. —* 

Kuppe, Poſt-Seeret. .190. 

Kurpan, Ger.-Affiit. 223. 

Kur, RE 190. 

Kurse, Reg.Bauführer. 72. 

Kurde, Polt-BeEr.-Affift. 158. 

Rurziue, Ratafter-Randmeffer. 72. 

Kurzynski, Poſt⸗Aſſiſt. 190. 

Kuſchel, Gerichtsſchreiber. 223. 

Ruf fe, Gerichtsfchreiber-Geh. 223. 
Kuſchke, Gerichtsſchreiber. 317. 

Futnewet,, Oberlehrer. 199. 

Kuttner, Amtsrichter. 221. 

Kutſcher, Pofi-Affiit. 449. 


en » Boft- Direct.» Secret. L 


Labs, Bemeindefhufrektor. 220. 
Lad w N: Ober⸗Poſt⸗ Direct. ⸗Secret. 


gadwig, Hoftlaffirer. 448. 
von der Lage, Lanb-Ber.-R., 221. 
Lambrecht, Dr,, Sanitäte-R. 290. 
Lammert, Tele a ik 190. 
Lampen, Ober: Goh- fift. 190. 
Landsberger, Ger.Ref. 
Landsberger, Ger.Ref. Fon 
Lange, Julius, straff 93. 
Gange, Telegr-Af iſt. 1 
Lange, Eget 2m. 
Sande. nen 
—— 
54. 


Lang BE Amtsrichter. 317. 
Tangerhaus, Ger.Ref. 43. 
Langhoff, Amtevorft. 93. 
Tangholz, Gerichts hreiber, 222. 
Taf fahr ber elegr. Affift. 190. 
von — en 290. 
aub —2 4 Afſiſt. 190. 
aube, Pofl-Bür.-Affı 

Laué, Karl Balter, Notar. 73. 
Laue, Ger.-Alfefl. 317 

Laufer, De ecret. 19. 
Taufer, Poſt-⸗Secret. 449. 
Taurent, Gerichtsfchreiber. 222. 
Lausmann, Amtsvorft 
darteukeꝙ Ger.Ref. 
Lauterba 


Vemeinpeföulfekrerin. 


345. 
Lauterins, Land ber -R az. 
Laux, — — 
Laux, Ober⸗Poſt⸗A 29. 
Leander, Ger.Ref. 


lebin, Ger.Ref. hr 
Lebrenz, Amtsvorft.-Stello. 448. 


l, ®er.- 

ebmann, a derhuflchrer. 36. 
Lehmann, Mar, Rechtsanw. 43, 
Lehmann, Mar, Rechtsanw. 73. 
Le mann, Poft-Affift. 158. 
Lehmann, Seeret-Aſſiſt. 170. 

Re m a nXxvViii. Gemeindeſchullehrer 


— Handelsrichter. 221. 
Le wen n, Stations⸗-Vorſt. 11. 


— Poſt⸗Verw. 418. 


Le 


Al. 


Lehme, Stations-VBorft. II. Kl. 199. 
Lehm rübner, Hugo, Dr., Ober⸗ 


gehin — 221. 
Leipziger, ır., Rechtsanw. 434. 
Lemke, Telegr.Aſſiſt. 190. 
Lengner, Ger.-Afleff. 221. 
Genbardt, Poß-Geirel 98. 
tenz, Pofl-Secret. 93 

Leon, oft-Berw. 158. 

Léon, Poltl-Verw. 244. 
Léon, oft.Berm. 418. 


Ste. 383. 
Forſt⸗ſa ea Riend. 301. 


Legde, Paul Kreiönerorbueter. 189. 
h After. ef 


von Lepell, Dr, Reg-R. 291. 
Replatont, Vor-Serret. 190. 
er m o. Special⸗Kommiſſions⸗Secret. 
7 


von Leski, Kanzliſt. 63. 


geffing, Spott old, „umtevorfi. 42, 
Gene, elegr.-A 
deut, Dr., ©er.- vn "317. 


Seufohner, Dr., ®er.Ref. 317. 
Leutſch, Kanzlei-R. 519. 

Levin, Leopold, Rechtsanw. 43, 
Levin, Leopold, Rechtsanw. 222 
genin, Robert, Dr., Kectsam 


Levy, Mar, Ger Ref. 27. 
evy, Mar, — 222. 
Levy, — Ali. 291. 
— Amtsrichter. 221. 
eyEr Aſſiſt. 19. 
bbert, one ecret. 291. 
& i6 * berg, Gerichtéſchreiber⸗Geh. 


tiehe, Get 322. 

Lieber, Landridter. 221. 

von Liebermann, Gemeindeſchul. 

Ichrerin. 19. 

diebhe —— 49. 

aun > ber Portal 190. 
bling, Ger.-Afjeil. 3 

&iebling, Kehtsane. 222. 

Liebnitz, Dr. jur. Eiv.„Supern. 470. 

Liehr, Stener⸗Inſp. 51 

Lier, Kgl. Förſter. ACH 

Tiefe, Seeret-Affif. 291. 

Lied, Poft-Affift. 190. 

Lillig, Telegr.Affiit. 190. 

Limbach, Gerichtsfchreiber-Beh. 223. 

von Rinde, Amtsrihter. 317. 

Lindenberg, Telegr.-Affiit. 1%. 

Lindenberg, Landger.Direct. 221. 

eingner, ber» Telegr. „Aſſiſt. a. D. 
291. 


KT a Ger.Ref. 27. 
Liste, Kgl. Foͤrſter. 375. 
tiftemann, „Alle 

gobert, 5* in 190. 
Lockell, Oberlehrer. 442, 
Loeck, Kechtsanw. u. Notar. 222. 
von Loefen, Reg.Aſſeſſ. 477. 
Löhlein, Ger.Aſſeſſ. 317. 
Löhſer, —— er. 93. 

U in8, oſt⸗Aſſiſt. 5 

Li er.⸗Aſſiſt. 

Genese Oer.- * ren 
goeper , Korftl-Amtsanm. 434. 


Loewe, Hugo, Ger.-Affefl. 221. 
Lömwentraut, Heinri Auguf 
Bottlieb Briebri Aleran- 


der, Pfarrer. 108. 
Loewentraut " Semeindef chullehrerin. 
508. 


Loewy, Dr., Landrichter. 221. 
Lohmeyer, Ger-Aſſeſſ. 221. 

Looſe, Chriſtian Lonis Konrad, 
ÿfarrer. 519. 





Lorbeer, Gemeindeſchullehrer. 220. 
Lorenz, Dr., Amtsrichter. 433. 
Lore n3 ‚Stabtooigteigefängniß- In⸗ 


v — Gr oh 223. 

Lotz, Ratafte fter- A 

R 08, —— Bern Gtee 157. 

Lubahn, — eher. 

Lubrecht, —8* 

Lucaßen, Me Stellv. 93. 

Lübbede, ber Po ai. 19. 

Lücke, Poſt-Aſſiſt. 

Lüdecke, Ger. er, ⸗ 

Lüdecke, Ger.A eff. 434, 

aber Poft-Secret. 234. 
Lüderitg, udecheebrerin. 27. 

Lueders, Pi. 


rhr. von Lüdin aufen gen. 
6 Lt, Reg. A 
Frhr. von Lüdinghau en, gen. 
Wolff, Dr, Reg-Aſſefſ. 470. 


Lüdke, nn Greider 9 318. 
Lüth, Poſt-Aſſiſt. 190. 

Lungfiel, RR. 223. 
Rungfiel, Ger.-Affift. 434. 

Luſ MR ‚ Stenererheber u. Bollz.-Beamt. 


Luft Th eodor, Handelsrichter. 27. 
Lu IP 8 r „Otto, Handelsrichter-Stellv. 


27. 
under, SautpansBeig,D D " 
Rutber, PaulHang Fritz, Dr. phi 
Diakonus u. en Ci 
Lutter ee 317. 
Lutz, Gemeinde chulle rer. 179. 
tube, Woldemar Dtto, Pfarrer. 


Lux oe tommift, Ober» Poft- Direct.- 


Maad, "yon, Get ai, 179. 
Mans, 

Mac oft-Secret. [; 

Man ülfsbote. 291. 

Ma ab eng , Bofl-Secret. 345. 
Maechtig, Ger.Ref. 434. 

Ma JE ner, Carl, Ratafterlanpmeffer. 


Mäu fe er , — chreiber⸗Geh. 223. 


Mahn, Ger.⸗A 
af. 383. 


Ma nte, PR 
Makowski, ObersTelegr.-Affift. 190. 
Malbrandt, — 190. 
Paltwib, ger r.⸗Aſſiſt. 158 
IE von Maltzahn, Ger.Ref. 73. 
IE von Maltzahn, Ger.-Ref. 434. 
— Poft-Ranzlift. 190. 
Manns, Telegr.-Affift. 449. 
Marcafe, Dr., Rehtsanm.. 43. 
Mareuſe, Ger. aiffeſf 317. 
Marcufe, Rechtsanw. 317. 
Ma p33 r 11460 f f, Eifenbahn-Secret., Bür.- 


Mar ati, "Serigtefgneise 27. 


Kreisbonsteur. 93. 
Marſchand, Ger. sa 318. 
RAN 201 

artin, Po i 
— se DT, IT. RL, 


5 
Masberg, Otto Heinrich Martin, 
Pfarrer. 2 


Masberg, Ernf, Reg.» Bauführer. 


Mathe, a en. za, 

aßkow, Do tft. 41 
Maßkow, — 49. 
Mathis, Diakonus. 157. 

Mathis, Diakonus. 189. 
Matibel, Ger.Ref. 434. 

Mattel, Rudolf, Reg.-Bauführer. 


En Randrichter. 221. 


Merguandt, fr orſt⸗Amtsauw. 434. 


Mattheſius, Poft-Berw. 418. 
Matthiä, Gemeinde en 357. 
Matthies, Ger.-Bo 
Matuſch, Berihtsfehreiber-Öeh. 223. 
Mau —— — „Secret. 146. 
May, Ober-Poſt-Aſſiſt. 

ay, Karl, Sanbmeijer. 259. 
May, Karl, Ratafler landmeſſer. 417. 
May, dorſiehi eff. 4 
Mayer, Poft- —* "io. 
miebbing in 100 

eerbothe, Po i 
Mehl, Ger.-Ref. 317. 
Medner, Dber-Berg-R. 146. 
Meier, Th. Pof-Serret, 93, 
Meilis, Pofl-S eeret. a. D. 
Meinert, Reg.-Secret. 145. 
Meinert, Po famte- Sorte a. Pr. 189. 
Meinhardt, W 
Veiſelbach, Telegr⸗Aſfiſ 449. 
Deibner. Ss oſt⸗Inſp. 55. 
Meißner, eeret. 290. 


Meitzen, .Reg.⸗R. 63. 
Melchert, * 


291. 


448. 
Melms, Secret.-A R. 290. 
ende, Lanbrichter. aa, 
n3, Pofl-Secret. 9 
Denj erihtöfireiber.@e, 223. 
efer, Amtsrichter. 426. 
Merlefer, Amtsrichter. 433. 
Med, Gemeinbel ullehrerin. 272. 
Mes, Dr., Ger.-A 27. 
Mesporf. Serret.-A fift. 291. 
von 
Dir. 2 
Mewes, Dr, Lanbrichter. 221. 
areyer, Do Seeret. 19. 
Meyer, gr anereet, 19. 
Meyer, dor ſ R 1 
Meyer, Mar, Vechtsanw. 27. 


Meyer, Bernhard, Rechtsanw. 27. 
Meyer, m erndard, Rechtsanw. 43 
Meyer, Rechn.R. 5 

Meyer, Erfter Stantsanı, 72. 
Meyer, Notar. 73. 


ilhelm, Portier. 189. M 


Me al el, Berwaltungs - Ger.⸗ 


Mener Paul Otto Hermann, 
@erichtsfchreiber. 73. 

Meyer, Poll-Secret. 158. 
Meyer, B., Ober - Poft- Direct.» 
gm Secret, 100 bb 

eyer, Gerichts “ er. 223. 
Meyer, Ger. Kirch 
Meyer, Ridark —* Ref 434. 
von Meyer, Ger.:Ref. 
Meyer, Seriäte chrei lbs, 
Meyer, A. B., Poft-Raffirer. 448. 
Meyer, D.C. M., Telegr. Affift. 449. 
Meyfner, ErihSimor,Dr.,Notar. 


Migacı, Reg.-Supern. 442. 
Michaelis, Amtsanw.-Stellv. 434. 
Michgelis, Karl, Reg.-Bauführer. 


Minen Ger.-Ref. 1A. 
meet Ger.Affefl. 2 
elfen, Telegr aa "190. 
Miekley, Poft-A ar. 
Mindt, Oemeinde| ullebrerin. 508. 
Mithoff, fommifl. hi Inſ 28. 
Mittelftädt Pop . 449. 
Mittig, Rechn⸗R. 44 
Niplaff, Semeindefulfegrer. 357. 
Mir, Hermann, Vorfchullehrer. 189. 
Modler, Johann Albert, Notar. 73. 
Möhring, Telegr.-Affift. 449, 
ölfer, pelmuts, of-AFfÜR. 190. 
Möller „Telegr.Mechaniker. 190. 
— Telegr.- anf 190. 
rich, Fommi ber-Poft-Direct.- 
Secret. 
Molenaar, Ser-Ref. 317. 
Moll, Ger.Ref. 317. 
Moll, Joſef, Rechtsanw. 434, 
oldenhauer, Gemeindeſchullehrer. 


59. 
Mor ger nroth, Gerichtsſchreiber-Geh. 


M iR , 15 222. 
Mothé, Dber-Zelegr. U 
Mrongomwing, Tele r.Aſſiſt. 119. 
Mrozet, Reg R. 
Mrozek, Sheinbef — 5* 357. 
Muchau, Dr., Oberlehrer. 234. 
Mudwar, Mar 223. 
Mubrad Gerichtsfchreiber-Geh. 223. 
müde, Öber- -Telegr.-Affift. 190. 
Paßehurg, Telegr.⸗Aſſiſt. 190. 
b mtsrichter. 316. 
Fi (anfen, Se ebient, 340. 
Mühlig, Dr., Ger. ef. 72 
Müller, Amtsoorfl.-Ste 
Müller, Dr., Rammer-Ger. R 27. 
Müller, Belt Friedrich, Ger. 
Secret. 27. 
Müller, Ger.-Ranzlift. 43. 
Müller, Amtsvorft. 93. 
Müller, -Amtsvorft. 128. 
Müller, Pfarrer. 189 
Müller, arl, Dper-Telegr.-Afft” 


4* 





Müller, Fr. Chr., Ober-Telegr.-Affitt. | Riedermeyer, Rebn. „Revif. 73. 


Niederſtraßer, Telegr.-Affift. 190. 

Mälter, Amtsoorft. 220. Riemann, Albert, eg.-Bauführer. 
Müller 14, Gemeindefchullehrerin. 

220. Riepoib, ofl-Dirert. 28. 
Müller, Oskar, Amterichter, 221. Ninnic, farrer. 108. 
Müller, Friedrich subwig Franz, Rinnid, berpfarrer. 291. 

Gerichtsfchreiber-Geh, 2 Nippe, Serihtefhreiber. 223. 
Müller, Oeriüte Greiber-@eh, 223. nit WE Amtsvorfl. 7. 
ler, ift. 290. —E 317. 

Müller, er..Ref. 317. nd’ Demeinneföuliehrer. 357. 


Müller, Karl leid Albert, 
Ger.-Ranzlift. 318. 

Müller, Emil, Dr., Ger.Ref. 434. 

Müller, Ewald, Ger.-Ref. 434. 

maälter, Otto, DderPoſt⸗ Seeret. 


Müller, Hermann, Telegr.-Affift. 


Mälln er , Rammer-Ger.-R. 27. 
Mugdan, Leo, Rechtsanw. 222. 
Mustatewig, Telegr.Affift. 449. 
Muſold, Poſt⸗Secret. 345. 
Mupfcel, Geh. Reg.-R. 519. 


Road, Por-Affit. 3 

pel, Land⸗Ger.R. air, 
Nöldehen, Amtsvorft. 
Noiſten ro 190. 
Noth, Civ.-Supern. 470. 
Nowar, Poft-Secret. 146. 
Nürnberg, Amtsvorfl. 220. 


-Dbft, Gemeindefhullehrer. 36. 
Sem Kreis⸗Bau⸗Inſpect. 477. 
ker 2. 
Oelſchläger, Mil.-Supern. 63. 
Nabitz, Secret.-Affift. 291. 


Nadler, Amtsrichter. 221. 
Nadler, —— 223. 


Nadler, Gerichtsfchreiber. 435. Deftereih, Poſt⸗Verw 

naether Poſt⸗Secret. 190. Deferteid, Berihtöfßreiber- Geh. 
Nagel Hmtevorf. ⸗Stellv. 42. 43. 

Namslan, Dr., Ger.-Ref. 434. De — Gerichtsſchreiber. 222. 

RE Ger-R ef. 27. Deftrei Dber.do RAT. 19. 

Na üter-Erpedient. 36. Deftreid, oh 


Naumann, Pofl-Secret. 19. 
Naumann, Ber. Aflefl. 317. 

Nauß, Ober-Telegr.-Affift. 234. 
Neidhardt, CarlMartinTheodor 


Juſtiz⸗R. 4 
Ohm, — — -Kanzliſt. 318. 
Olivier, set 158. 


barle 8, Archidiakonus, Mitfrüb- | DTfivier, Poſt-Seeret. 190. 
redi iger und Pfarrer. 383. Dlivier, ShersPofl-Direct.-Seecret. 
Nelke, Dr. jur, Ger.-Affefl. 43. 418, 
neubauer Pofl-Serret. 19. Dishaufen, Ger.-Ref. 222. 


Neufeld, Rechtbanw. 434. 
Neugebauer, Dr., Ger.Ref. 434. 
Neumann VII. Gemeindeſchullehrerin. 

19. 


Opielinski, Poft-Affift. 190. 
Opitz, ——— ni. 


von Oppen, Ger.-Ref. 4 
Neumann, Amtsvorft. 54. penheim, Ger.-Ref. 13 
Neumann, Adolph, Kantor. 93. Shen, Poft-Kaffirer. 345. 
Neumann, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 223. — 
Neumann, Civ.-Supern. 291. Aſſeſſ. 
Neumann, Mar, Oberlehrer. 329. Oſtritz, Beriätsfärier.00h 223. 
Neumann XV., Gemeindefchullehrer. | Oftwald, Gerichtsfchreiber. 222. 
375. Dtt, Secret. seh 291. 


mann von der Leye, Reg.- 


Neumann, Ger.-Ref. 434. ‚ Otto, Poſt-Aſſiſt. 93. 
Neumann 9., Gemeindeſchullehrexin. Otz dorf, Amtsvorft. 519. 
47. Over, Dr, Ger.-Affefl. 221. 


Reufpäfer, PoR.-Seerst 93. Overdyck, Amtsricter. 317. 


Neymanne Secret Aſſiſt 291. 
Nicht, Port-Affift. 29 


Nidel „Gemeindeſ Sulichrer. 179. Paeslack Gemeindeſchullehrer. 357. 


Nigel, Ober⸗Poſt⸗Aſſiſt. 418. äßelt, Gemeindefhullehrer. 357. 
r Nieden ae Ger.Ref. 73. Pagel, Amtsvorft. 220. 
©erichtsfchreiber- 


—— en 
Seh. 2 ür.-Affift. 220. 


Bemeindefchuflehrerin. 


Dem er, rt, Ober» Poft- Direct. - Secret. 


Demler, ZTelegr.-Amts-Kaflirer. 417. 
Demler, Telegr. —— rer. 418. 


Oetker —** —* Notar, Geh. 


von Oppen, Helnrie, Reg: Ref 340. 


[, Oberlehrer. 210. 
antow, Dber-Por-Affif. 15 
ber-Telegr. a ſiſt. 


418. 
333 Dr., Ger.Ref. 43. 
apenbrock, Earl Franz Otto, 
Diakonus, zRitfrähprebiger und 
Eompaftor. 3 
Yappeltaum. OeiRaltal. 44. 
PDappelbaum, ‚Die. yepafın. 93. 


7 enlopf, Der. Bo, 434. 


von Fannwib, 















Paradowski, Ober-⸗-Poſt-Aſſiſt. 190. 
Parnitzke, Telegr.Aſſiſt. 190 
ea Lehrer. 72. 
y Poſt⸗Secret. 383. 
5 te Oemeindefgullebrerin. 272. 
{ Ober⸗Telegr.⸗Aſſiſt. 190. 
fe, Poſt⸗Secret. 1 
Paul, Reg.-Secret.-Affift. 471. 
p aulid, jerichtsfchreiber-Geh. 223. 
Pawlowoki, Semeindefchullehrer.519. 
Dchellas, BE Ren Ye 93. 
Deine, Geritefihreiber 
Deister, Ger.Kef. 
Denner, —* — 
erlid, Ober⸗Tele —5* 
Peſchko, Poſt⸗A 
Peter, Ober⸗Po ine nGecret 345. 
Deter, Martın, Ober⸗PoſtAſſiſt. 413. 
Beters, Telegr.⸗Aſſiſt. 190. 
Peters, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 434. 
Per jr ard griebrih Karl 
Philipp pol, Haus: 
Hal er. 
etong, Dr. bil, Ser.-Affei. 434. 
etvend, Oberpfarrern. Superint. 108. 
etzer, — Förſter. 210. 
etold, Dr., Amtsrichter. 317. 
etzold, ies ⸗Aſſiſt. 499. 
effer, D Oberle ve. 128. 
effer, Poh-ait 
eifer, — 8. 
[ei er, Karl Daniel, Pfarrer. 259. 
eiffer, Amtsrichter. 317. 
[ei er, Ger.Ref. 434. 
itzner, Amtsanw. 72. 
neh De N ’ 992 
u einrid Dr. Oberlehrer. 392. 
ilibert Armand —B— 
Reg Bauführer. 42. 
hilip „Gemeindeſ chullehreriu. 508. 
a far 10 ⸗ 
beim, Vorſteher und Pfarrer. 108. 
ick, Ger.Aſſeſſ. 43. 
id, Rechtsanw. 317. 
id, Ger.Ref. 434. 


idert, 5 em Ai 


idert, 

ielmann, Kgl. Förſter. 

iepkorn, ee — 223. 
— Amtsanw. 120. 

ignol, Amtsricher. 43. 


igulfa, GerichtsſchreiberGeh. 223. 


age, Mar Guſtav Alexander, |von snilgrim-Baltapzı, Ger.Ref. 


— 


ilfter, Telegr.-Afftft. 190. Raaſch, Johannes, Ka 
iper, ee! ift. 190. mefler. 417. 
Mi bel, Ger.Ref. 434. Raatz, Dr., Rechtsanw. 22 
von a Amtsoorft. 220. Nabe, Ger.Ref. 48. 
lath, PYor-Affift. 190. Nabe, Kran, 54. 
faumann, Poft-Affiit. 190. Rabe, Kammer-Ger-R. 22 
leſch, Ober-Telegr.-Alfıft. 234. Rachvoll, Pof-Secret. 44 
loch, Gerichtsfchreiber. 222. Rackwitz, Stations-Borft. I 
von Ploetz, Ger.-Ref. 27. Radecke, Seminar-Öberleh 
log, Lehrer. 72. Ragotzki, Telegr.-Affift. 1! 
log, ®emeindefchullehrer. 357. Rabn , ®erichtsichreiber-&e 
fobmann, Ger.Kanzliſt. 318. Rahtz, Gerichtsfchreiber. 43 
lünſch, Poſt⸗Aſſiſt. 93. Ramelow, Ger.Ref. 434. 


von Pochhammer, Amtsrichter. 221. Ramien, Dr., Amtsrichter. 
öſche, emeindefchullehrer. 357. |Ramin, Diafonus. 433. 
vesler, Gerichtsfchreiber-Geh. 223.|Ramlan, Ger.-Ref. 222. 
ohl, 3. E., Dber-Pofl-Seeret. 190.|Ramm, Gerichtsfhreiber. 4 


ir ofl-Secret. 499. Rammin, Telegr.-Affift. 9: 
ohl, Telegr.-Affift. 499. von Randow, Ger.Ref. 3 
op16, Landrichter. 221. Rappold, Landrichter. 221. 
olenski, Landrichter. 221. Naste, Johann Rober 
olte, FR ſſiſt. 190. Notar. 73. 

olte, Kgl. Zöriter. 210. Rasmus, Ger.-Affefl. 72. 
oltrod, ſKreis⸗Bau⸗Inſp. 403. Rasmus, Amtsvorfl.-Stellt. 
opp, Dber-Poft-Affift. 190. Rathmann, Forttgfen- Ren 
offart, Ger⸗Ref. 222. Rau, ir p. 190. 

oft, Pofl-Berw. 418. Rau, Poſt-⸗Aſſiſt. 448. 
ottlih, Amts-Ber.-R. 27. Naumann, Rechtsanw. 22° 
raetorius, Reg.-R. 403. Rauſchning, Amtsvorft. 7. 


vaffer Ger. Ref. 43. Raufhning, Telegr.-Affift. 
reifigfe, Xelegr. - Amts - Kaffirer. Redlich, Amtsvorfl. 54. 

190. Redlich, Pofl-Seeret. 291. 
reſcher, Gerichtsſchreiber-Oeh. 223. Redlich, Forſt⸗Kaſſen⸗Verw 
reſcher, Gerichtsſchreiber. 434. Regeler, Landrichter. 221. 
retzel, Gemeindeſchullehrer. 36. Regler, Kgl. Förſter. 128. 
retzſch, Pofl-Serret. 93. Rebme, Dr., Ger. Ref. 22 


reuß, Pfarrer. 7. Reich, Kal. Zörfter. 120. 
rien, Auguſt, Amtsvorft. 54. Reichardt, Dans Gufta: 
rietzſchk, Gemeindeſchullehrer. 179. Wilhelm, Diafonus. 
rimfe, Hoft-Ranzlift. 190. Reiche, Eiv.-Supern. 291. 
von EAN und Gaffron, Dr., Reichel, Telegr.-Affift. 449. 
er.Affefl. 43. Reichelt, Amtsanw.-Stellv. 
robft, Ger.Ref. 43. Neichelt, Gerichtsfchreiber. 
rockat, Gemeindefchullehrer. 357. Reichelt, Ger.-Affiit. 223. 
rüsmann, Oberlehrer. 36. Reimer, Dr., Sera „4 
rzewloka, Landridter. 221. Reinboldt, Amtsvorſt.Ste 


üſchel, Gerichtsſchreiber-Geh. 2238. Reindke, Ger.-Affift. 43. 
ans Edler Herr zu Putlitz, Reinhardt, Kanzliſt. 63. 


Amtsvorſt. 18. ‚ |Reinhart, Dr., Ger⸗Ref. 
Gans Edler Herr zu Putlitz, Reinicke, Poſt-Seeret. 383. 
Amtsvorft. 93. ‚ |Reinide, Boftl-Baufchreiber 
Gans Edler Herr zu Putlis-| Reiniger, Gerichtsfchreiber: 
Retzin, Amtsoorft. 316. Reiſel, Gemeindeſchul-Rekt 
von Zuttamen Ger.Ref. 73. Reisner, Gemeindeſchullehr 
von Puttkamer, Secret.Aſſiſt. 470. Reißbach, Gemeindeſchullet 


Rembe, Reg.-Supern. 412. 
Renckhoff, Yand-Ger.-Dire 


von Quaft, Amtsoorft. 519. Rentzſch, Gerichtsfchreiber. 
Quer, Landrichter. 221. Reſchke, Ger.-Ref. 434. 
Duedefeld, Ger.-Ref. 317. von Reftorff, Por-Affif. ! 
Quilitz, Dr., Ger.Ref. 317. Reuter, Amtsvorft. 108. 


Neuter, Amtsbezirfs-Berw. 

Reuter, Ober-Telegr.-Affifi 
Naake, Telegr.Aſſiſt. 234. Renuter, Amtsrichter. 433. 
Raaſch, Landmeſſer. 278. Rex, Kanzlei⸗Secret. 19. 





A — —— — — 


u —— ——— er — sr 
0 


Rohr, Pfarrer. 18. 

von Kodr, Amtsvorſt.⸗Stellv. 189. 

Rolf, Ober-Zelegr.-Affit. 291. 

Roloff, Land-Ger. Ranzlif. 318. 

Rofcer, Botenmftr. 290. 

Rofe, Zrer OR 158. 

von Rofe, Dr. jur., —A 412. 

Rofemann, Kgl. Förſter. 272. 

Roſenbaum, Felix Ludwig, No— 

tar. 73. 

Nofenberg, Ger.Ref. 222. 

Aofend erg, Dr, Amtsrichter. 433, 
Nofenberger, Ger.-Ref. 317. 

Rofenfeld, rnft, Dr., Rechtsanw. S 


Ro Ie e b ha gr ‚, Ober-Poft-Dirert.»Se- 


Rofenheim, Dr., Rechtsanw. 43. 
Rofenthal, Amtevorf. FStello. 220. 
Roſin, Tele a, 
Rospatt, et 
Roßmann, —— 
Rothe, M. R., Telkar.-Affit 449. 
Not bart, Tele r.⸗Aſſiſt. 449. 
Kubotps Dier-Popä ft. 291. 

Rüder, Kanzlift. 6 63. 
Rühle, —— Oberlehrer. 383. 
Rüling, Gerichtsſ veiber. 222. 
Kuffmann, Reg.R. 243. 
Ruhberg, — 5*— chreiber⸗Geh. 223. 
Rumler, fommi Fr — 449. 
Runge, Ober-Poft-Affift. 190 
Ruppel, —— 19. 
Kuppel, Ober⸗Poſt⸗Aſſiſt. 449. 
Ru al, oft-Ranzlift. 190. 

sit, Do ⸗Bür.Aſ if. 19%. 


‚ Rutenberg, Amts-Ger.-R. 221. 


Rutfömann, Franz, Lanbmeffer. 
Rydlici, SDber-Telegr.Affift. 190. 


Saal, Reg.» u. Bau-R. 477. 

Sader, ge emfir. 272. 

Sadfe, egr.-Affiit. 190. 

Et e, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 223. 
tler, Stations-Borft. 11. 1. 329. 

Saegedarth, Gerichtsſchreiber-Geh. 


von Saldern, Ger.-Nef. 222 
Saling, Ger.-Affefl. 317. 
Salinger, Ludwig, Dr., Notar. 73 
Salomon, Dr. ©er.- Affeff. 72. 
Salomon, Dr., Rechtsanw. 222. 
Salow, Gemeindeſchullehrer. 36. 
Samter, Amtsrichter. 317. 
Sandber Red teanm. 222. 
Sander, Ser. er 73 

Sandmann, Dia onue. 470. 
Sanft, Ger.Kanzliſt. 318. 
Sarre, Dr., Reg.R. 434. 
Saffe, ' Oemeinbefulfeßrerin, 220. 
Satow, Amtsvorf.-Stellv. 507. 
Sauer, Amtsrichter. 221. 
Sauer, PoſæAſſiſt. 291 


Sauer, Poſttaſſirer. 291. 
Sauerhering, Poft-Direct. 158. 
Sauvage, Jean, Oberlehrer. 329, 
Schaar, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 223. 
=: t, Oberlebrer. 366. 

Schäfer, TheoporPanl Pfarser. 93. 
Söäfer, Karl, Pont-Affiit. 1 
Schäfer, Jacob, Telegr. mn 190. 
Schaefer, Kanzleidiener. 290. 
Shaclter HoftsDireet. 158. 

a eld, Ober-Landes-Ger.:R.433. 

alafter, Oemeinbeföhuliehrer. 179. 

San Gex.Aſſeſſ. 221. 

auer, Gerichtsſ er. 222. 
gel Gemeindefchullehrer. 357. 
Sen ch, Poſt⸗Secret. 190. 

Frhr. von Schele, Ger.Ref. 317. 

ellack, Ober⸗Telegr.Seeret. 19. 

enck, Ern ‚Dr., oberleprer. 47. 

enfe, 30 -Affif. 9. 
herler, Gefan l er. 278. 
herler, Dber:Po — 418. 
cherler, Ober-Poft-Af 
he Amtevor, 54. 

kommifl. Telegr.- Amte- 

—J— rer. 158. 
esihe Ober - Boll» Direct. - Secret. 


Schiche, Telegr.-Amts-Raffirer. 448. 

Schilbach, alther, Reg. Bar 
führer. 128. 

Schilling, Amtsvorft.-Steliv. 482. 

Shirrmeifter ‚ Ranzleidiener. 290. 


Ä EEE age 470. 


ittner, Poſt-Aſſiſt. 383. 
Schläger, Amtsvorſt. 46. 
Schlegelmilch, Ober⸗Telegr.Aſſiſt. 


146. 
chlenther, Amts⸗Ger.R. 221. 
Shlefe, Ser.-Affift. 23. 
had Ger.-Aflefl. 2 
leyer, ——— 498. 
chlockermann, Amtsrichter. 317. 
chlockermann, Gerichtsſchreiber-S 
Geh. 318. 
Schlöſſer, Poſt-Verw. 418. 
Schlötke, Ven ziegchreiber. 223. 
S amalbruß, Fol af 190 

malbru ‚ Ser. Aſſeſſ. 221. 
ch midt vi. — ⏑—⏑—⏑— 
ch 
ch 
ch 
ch 


midt, farrer. 43. 

oſt⸗Secret. 54. 

. 9., Poſt⸗Secret. 55. 
midt, ‚ ‚Hermann, Ober: Poft- 


Schmidt, Ermundı ee 93, 
Somit, 2 Th. Ober: Telegr.- 


Shmtdt, Planer, 12 2 
10." W. R., Zer⸗poſt Aſſiſt. 
San idt, W., Amtsanw.-Stellv. 220. 


Schmidt, Shleo Heinrih Otto 
Land⸗Ger. ⸗Direct. 221. 


Sch m Hal ‚Heinrich, Berichtafchreiber. 


Schmidt, Zriedrid Anton, Gr 
richtäfchreiber. 223. 
Schmidt, Oberpfarrer u. Superint. 


Schmidt, Gerhard, Dr., Ser.Affrij. 
Schmidt, Bruns, Ger.⸗Kanzliſi. 
1 


318. 

Schmidt, geb. Säligraf, Grmeint:: 
ſchullehrerin. 329. 

Schmidt, Mar, Sep Seret 340, 

S midt, Mar, Poſt⸗Secret. 383. 

Schmidt, Amtsanw.-Stellv. 433. 

S mibt, „Heinrich, Gerichtsfchreiber. 


Sämidt, Oswald, Telegr.⸗Aſſiſi. 


44 
Schmidt, Wilhelm, 
neter. 508. 
Shmig, Otto Johann Eduard 
Friedrich, Arhidiafonus. 210. 
Schm nee „Special⸗Kom miſſions⸗Secret. 


—————— Albert Emil, 
Pfarrer. 
mot, —* .Amts·Vorſt 158. 
a ollin g, Archidiakonus u. Pfarrer. 


Schmutter, Amtsrichter. 221. 
on to galbert, Dver - Poſt⸗ 


Sgnciden, "Gera. 223. 
neiber, Dr., Seminar -Dirett. 


Sch i er, Gerichtsſchreiber-Geb. 


Sqoedder, Der. Ref: 434. 

Schneidereit, Ger.-Affefl. 43. 

< neidereit, Rechtsanw. 222. 
neidereit, Ger.-Affefl. 317. 

Sonnen Rechtsanw. 317. 
neido, Geisteireiber-Orp. 2 227, 

Sanich Poſt⸗Aſſiſt. 190. 

nieber, Semeinbefepuffehrer. 519. 
Schniggenberg, Ober-Telegr.-Sc- 
eret. 449. 

Shohomw, Dber-Poft-Affifl. 190. 

Schönborn, Ger..Ref. 43. 

< öndube, Poft-Affift. 190. 
önfeld, Gemeindeſchullehrer. 357. 

— chöning IL, Gemeindeſ hullehrer. 


448. 
Sd, 08 en! knecht, Gemeindeſchullehrerin. 


Schänrade, Gerichts Öreiber. 222. 
—8 Telegr.⸗Aſſiſt. 190. 
holz, Boft-Secret. 190. 
s ondorff, Ober-Poft-Affift. 448. 
< oof, —— 412. 
es oft-Affift. 190. 
chrader, Amtsvorft. 108. 
S 80 ramme, —— Aſſiſt. 190. 


Kreiſverord⸗ 








veyer, — 316. 
rock, Ppoſi Kafñ ſſirer. 19. 
roeder, „ber Po 

reden, D sit. 158. 


roeber, er san. 158. 


er XIV, Gemeindefchullehrer. 


* er, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 223. 
röder, Secret.-Affift. 291. 
roeder, Amtsvorftl.-Stellv. 433. 
ber, Art Wilhelm Adolf, 
Ger.-Re 

röder, beriätefireiber. 434. 
vöb Der, Otto, Dber-Pofl-Seeret. 


er II. Civ.Supern. 470. 
röder, Oberlehrer. 477. 
roedter, Ger.-Ref. 434. 
roeter, Di Pfarrer. 328. 

chroeter, Nikolaus, Gemeinde⸗ 
ſchul⸗Rektor. 417. 

Särdter Ord. Lehrerin. 470. 

on Shrötter, kommiſſ. Amtsvorft. 


eötker, Land-Ber.-Direct. 221. 
ubert, Gemeindefchullehrer. 357. 
übler, Gerichtefchreiber. 27. 
ück, Randrichter. 221. 

üler, Carl Rudolf Heinrich, 
Bür.Aſſiſt. 220 

üler, Civ Eupern. 470. 

ültke, Amtsvorſt.Stellv. 519. 
ünemann, ber. Doft- Aſſiſt. 190. 
üß, Ger. MR ef. 4 

ütze, Ger.Ref. 7 


ecret. 93. 


9999 AA AAARM AAAAAAANGN 


Ss 


ses. Semenn 


übte, Kal. Förſter. 366. 
vaf von © Sgulenburg-Angern, | S 
er.R 
uld, Walther, Org . 43. 
ultz ohann Fri uſtav 
Ratafte-Lanbmefier 5 av, 


ch 

ch 

ultz, Noſt gan liſt. 190. 
de Ger. Ref. 2 au 

oh ne Traugott, 

Ser — 5 — 223. 

out tz, — Poſt⸗A rt. 383. 

Civ.Supern. 470 
2, „seh-Raffen- -Rend,, Rechn. 


6* Rand-⸗Ger. NM. 433. 

ulz, gel Dber-Poft-Affiit. 19. 
3 Döer-Zeiegr af ſt. 19. 
Su ar ran 


=RSSE 


ee 
Auguft 


oft-Seeret. 93. 


AAN ARAM AAN AAN AR EMAAAMMM 0606066 


ul, € beifopd, 
EAN 136. 
ulz, Hugo Clemens, Reg.-Bau- 
fü er Ws 
Saul © ‚ Por-Affiit. 190. 
Er Dan Fern ar ji 190. 
Schulz, Rechtsanw. 222. 


Sulins, Gerichtsſ — eh. 43. © 


81 


f reiber. 223. 
zulns, Kal. Hörfter. 259. 


I. Förſter. 366. 
Hermann, Telegr.- Affilt. 


Sau, 


Sul 


ul, Botenmftr. 470. 
ulze, Ger.Ref. 27. 


AYCTATCTG 


ulze, Poſt⸗Verw. 54. 
ulze, 8 D., Tele gt 54. 
ulke, —— elegr.Aſſiſt. 


Söulge,Berbinans, Telegr.Aſſiſt. 
ſan J. C. F. H., Poſt⸗Seeret. 
Saul e riedrig Guſtav, Ger.⸗ 
ie, Brit nadı 
Schulze, —5 — "Bari Albert, 


Erfter Geiftlicher. 3 
Schuttze, Richard, Ober-Poft- Aſſiſt. 


Schuhe, Richard, Amtsrichter. 433. 
S umacer, Amtsvork-Stello. 7. 
S umann, Sen Affiit. 190, 
Schumann, Poſt⸗Verw. 418. 

waab, er eleg Aſſiſt. 190. 
wabe, Ger Net 


walba Aare 4 190. 

want, en 190. 

war, aut, Ger.Ref. 222. 

wars, Kal. Förfter. 259, 

waß, Telegr.-Affiit. 449. 

weden, Gemeindefchullehrer. 179, 

weiger, Staatsanw. 222. 

weinberger, Telegr.-Affift. 449. 
Sreimart son Shwemler, Ger. 


sen, kommiſſ. ale 190, 


— 


wensky, Poſt⸗Inſ 
—A — 317. 
et jemeinde Sullehrer. 36. 
wigty Telegr.⸗Aſſi 

Seegeb att, Amtsvorſt. 178, 
Seeger, Gerihtsfipreibe, 223. 
Seelmann, Amtsvorft. 290. 
Seemann, Wilh.,Reg.-Mil.-Supern. 


Seidel, Amtevorft. 42. 

Seidel, Civ.-Supern. 470. 

Seifert, Steuererpeber und Bollz.- 

Beamt. 470, 

Seiffert, Ber Ref. 317. 

Seitz, Tele r.⸗Amts⸗Kaſſirer. 190. 

Seldis, Martin, Notar. 73. 

Seligfohn, Arnold Dr., Notar. 73. 

Seller, Ober⸗-Telegr.Aſſiſt. 190. 
ello, Gemeinbefäuiehre 179. 

Seltfam, 9 Pog Inſ 

Semler IL, Secret. af 290. 

Sempfer, Ger.-Ref. 2 

Seng, Poft-Affift. Tao, 

Seng, Dber-Poft-Affiit. 383. 

Sensfuß, Poſt⸗Secret. 383. 

Severin, kommiſſ. Poſt⸗Inſp. 244. 


Schulz, AntonBernparb, Gerichts⸗ Selten Ger.-Affift. 223. 


reiber, Ger.Ref. 2 

veiber, —— 

reiber, Er ehe —— 271.S 
reiner, Amtsrichter. 72. 


Het Seel — 

sti, er⸗Po ſt. 418. 

Sivom, Dir. KH I 

Siedow, Amtsvorſt. 54. 

Siegel, ne — 223. 

Siegert, P 

Sil — ie "19. 

Silten, —— 222. 

Simon, Ger.-Affefl. 921. 

Simon, Poft-Berw. 291. 

Simon, Oberlehrer. 366. 

Sintenis, Notar. 222. 

Stalwert, Reg.-Bauführer. 291. 

Stoniesgfi, Amtsrichter. 433. 

Storuppa, Poſt-Aſſiſt. 190. 

Stowronafi, Poſt⸗ 291. 

von Slupecki, Reg.Aſſeſſ. 290. 

Snell, Poſt⸗Secret. 9 

Snethlage, Dtto, Yintevorfi 433. 

Solf, ER ift. 448. 

Sommerfeld, Kgl. Förfter, 375. 

Sopart, Ger.-Ranzlift. 318. 

Soffne, Ober-Telegr.-Affifl. 291. 

Sparfeld, Gerichtefpreiber-Geh, 43. 

Spar eld, Pofl-Serret. 449. 

Spar a Gerichts Greiber. 222. 

von Specht, Landricht 1. 

Be Zelegr ati, 49. 

von Spee, Ger def 222. 

Spendelin, arrer. 108. 

Spengler, Diafonue. 54. 

Spengler, Louis Eduard Aleran- 
ber, UI. Diafonus. 136. 

Sperber, Land-Ger.R. 317. 

Sperber, Reg.-Supern. 412, 

Spiefede, Amtsoorft. 220. 

Spitta, Amtsvorft.- stellv. 189. 

Schr, von Spitemberg, Ger.-Ref. 


Spiettftößer, Ger.Ref. 222. 

Splittgerber, Ger.Kanzliſt. 318. 

Sprenger rel a. 

Sprod vorf, © er..Ref. 

Spru ng, —— — 318. 
Spruth, Oberlehrer. 210. 

Stabe, Poſt⸗ NH. 190. 

Stachowski, tsanw. 222. 

Stackebrandt, Ger.Ref. 434. 

Stadthagen, Arthur, Rechtsanw. 


Statgemann, Ger.Aſſeſſ. 434. 
Stage, Argidiakon. 158. 
Stage, arl Guftav 
rchidiakonus. 278. 
Staguhn, Poft-Serret. 1%. 

Ste l, ——— 190. 
Stahn, Poſ Ai 55. 
Stahn, Telegr.-Affilt. 449. 
Standfuß, erichtöfchreiber. 222. 
Stap pel berg, Gerichtsſchreiber-Geh. 


© tapel elfeldt, Gerihtsfchreiber-&eh. 


Curt, 


Staritz, Poſt⸗Aſſiſt. 291. 
Staſſen, Ober-Zelegr.-Secret. 93. 
Stand, Mar, Dr., Rechtsanw. 


S * , Hans, Reg.-Eiv.-Supern. 


Stein, Rechtsanw. 43. 
Stein, ©eh. Berg.-R. 146. 
Stein, Do -Affiht. 158. 
Stein, Got 317. 
Steinbaß, Poſt⸗Secret. 93. 
Steinbach, Philipp Marimilian, 
rediger. 301. 
Steinbreht, Staatsanw. 317. 
Steiner, Rechtsanw. 434. 
Steiner, Revierförfter. 448. 
Steinert, Ober-Poft- aAſßſ 190. 


Steinhart, Ger.Ref. 

Stein aufen, Amt * 317. 
Steiniger, Dr. ⸗Aſſeſſ. 448. 
Steinke, —E —5 234. 
von Steinwehr, Poſt-Aſſiſt. 190. 
Srendanı Ce ofl-Secret. 190. 
Stehken darin 72. 

Step anı, $ Bfarrer. 345. 


S tern, Arthur, NReg-Mil.-Eupern. 


Sterzel, Dr., Amtsrichter. 433. 
Stieme, Auditeur. 221. 
Stod IIL, Gemeinbefultehrer 179. 
Stod, Hob-Serret 190 

Stod, Amtevorft „Stellv. 366. 
Stapen, Rechtsanw. u. Notar, Juſtiz⸗ 


Stör, Ober-Bo Direct, Seeret. 190. 
Stör, Poſt-Kaſſirer. 

Stötzer, Steuer⸗R. 507. 

Sto b erg, Gerichtsſchreiber-Geh. 


Stv * ner „Ober⸗-Poſt⸗Direct.Seeret. 


Stolmmer, N) ee 448. 

Storbeck, Ger.Ref. 434. 

Stoſch, Iddann Ernſt Georg, 
Krankenhaus⸗Pfarrer. 93. 

Straehler, Staatsanw. 221. 

von Strempel, Dr., Ger.Ref. 27. 

Strobufd, Ger.-Bollz. 435. 

Strob, tommifl Dber- Por - Direct.- 
Gerret. 2 

Strüpver, Dr, ord. Lehrer. 272. 

Struve, Go Band 190. 

Struve, Poſt-Bau⸗Inſp. 190. 


Stubenraud, Richard KarlHugo, x 


Notar. 73. 
Stüber, Land-Ger.R. 43. 
von Stülpnagel, Amtsvorfl.-Stello. 


Stutte Dr., Ger.Ref. 317. 
Süß, Poft- Direct. 190. 
Süßenbach, Gerihtsfchreiber. 44. 
Suplie, Ober-Telegr.-Affift. 190. 
Suter, Qemeinveigullegrerin. 470. 
Sutor, Ger.Ref. 7 

Swierzyd, Poft- zn. 499. 


von Sydow, Forſt⸗ Amtsanw.⸗Stellv. von art J and Doegenborf, 


von Syvom, Ber. Ref. 317. 
Symons, Amtsvorft. 7. 

Syring, Poft-Ranzlift. 190, 
Szartowicz, Poſt-⸗Aſſiſt. 3 
Szezepankiewiez, —— 234. 


Zadmann, Sanbriter. 72. 

Zad mann, al | er. 477. 
Tadewald, Gerichts Hreiber. 223. 

Techen, Amtsvorſt. 

— Ger.⸗Aj * 

Te 44 Amtsvorft. "Stel. 178. 

Teig ran her, Gemeindefchullchrerin. 


zeit Bir. -Diätar. 291. 

Tepohl, Pfarrer. 234. 
Teint, erichtsfchreiber. 222. 
Thal, Dr., Reg.Aſſeſſ. 278. 
Thamm,- Ser? Affift. 158. 
Thamm, Ober-Zelegr.-Afftit. 190. 
T örfter. 272. 
Theuerfauf, Friedrich, Reg.Mil. 

Supern. 189. 


zii Poſt⸗Secret. 418. 
tele, Amtsoorft. 54. 
tele, Amtsvorſt. 93. 
jele, Telegr.⸗Aſfiſt. 190. 

tele, Reg.-Secret.-Affift. 271. 
iemann, gol-Secret, 190. 
iemann, Reg.-Secret.Affift. 271. 
ieme, Gerichtsfchreiber. 434. 
HR, Ranzleidiener. 290. 


eile, Kgl. 


Reg. u. Bau. 291. 
ürnagel, Poft- A. 190. 
urau, Notar. 3 
von Fiedemann, "Ser. Mef. 434, 
Tiedt, Kal. Baufchreiber. 136. 
Tietz, Ger. Ref. 317. 

Timann, Poſt-Verw. 93. 
Timpe, Dr., Oberlehrer. 7. 
Tinius, Poft-Affift. 146. 
Tirpis/ Landrichter. 433. 
Tismer, Ger.-Affefl. 317. 
Titſch, Gemeindeſ lehrer 36. 
Todt, Oberlebrer. 158. 
Toerlig, Ober-Poft- uf, 158. 
Togotzes, Ger.-Affift. 2 
Togotzes, Geri —*— 434. 
Toan, Poſt⸗Aſſiſt. 
ornow, —2 — 

Tof eo wski, Gemeindeſchullehrerin. 


Trat? dort, Civ.⸗Supern. 291. 
Trampe, — pn. 
Trautwein Ben 

Treptow, Öerihistd —* 317. 


Treubrodt, Der oſt⸗Aſſiſt. 190. 
Trinius, Martın Bernhard, 

Diafonus u. Prediger. 93. 
Trinlaus, Gemeindeſ ullrein 220. 
Trüftedt, "Amts-Ger.-R. 





Reg.Affeſſ. 
Tuhten, Rutafergeiähner. 278. 


umborff, AR 1%. 

Ufer, Poſt⸗Aſ 

ann. 1%. 

[e8, Kammer-Ber.-R. 72. 

Ubfe, Gerintefchreiber. 222. 
Ulrich, Lehrer. 1 
Ulrich, Karl, — 189. 
Ulrich, Schul-Borf. 1 9. 
Ulrich, Dr., Oberle * 42* 
Ungerecht, Poſt⸗Aſſi 
von Unrug, Ger.A ne 
Unverridt, Gerihtöfchreiber. 223. 
Uthemann, Amterichter. 316. 


Vahldieck, Dber-Por-Af 18. 
Bapivird, Dier-Pofräfft 


Balentin, Julius, —e 


Vaquette, Ober⸗Poſt-⸗A 499. 
Vater, Gemeind —* 477. 


.Vetter, Ger.Kanzliſt. 


Vetter, Geri —A 43. 

gelte, Gerichtsſchreiber. 222. 
Better, Ger.-Ranzlifl. 318. 

von &i Poſt⸗Aſſiſt. 418. 

von Bietinghoff, Ger.-Ref. 317. 
Diege, ‚Hermann, Dr. O eriebrer. 


Bierens, Dr., bLandrichter. 221. 


Boeder, ———— 318. 
Völcker, Fieie Dan In. a. 234. 
Bölfer, Otto, ae Tperet, 93. 
„öttner Poſte Inſp. 1 

Vogel, Kanzlı. an 


Bogt, Ober- oſt Affi 

voßt Poſt⸗Bür.⸗Aſſi 

Vogt II.Civ "Super 470. 

paui Bilbelm, Kataſter⸗ 

Boigt, Guten, pi. 0 
dig fi u av, oft⸗ 

Voigt, Amtsvorf.-Stellv. 2 

Voigt, — 222. 

Voigt, Zerich —— 435. 

Voigt, ör 


Vol Steht, Don Direct, 418. 
Volz, Anton, — 42. 
Volz, G er.⸗R ef. 

Vorbrodt, —68* hter. 221. 

Voswinkel, Poſt-Secret. 190. 
von Voß Amtsvorft, * 


Poſt⸗Secret. 
4 
Ger.⸗Aſſiſt. 223. 


Secret.Aſſiſt. 291. 
Wade, 
Wa 9 ba au fen, Gemeindeſchullehrerin. 


Wachholz, Dber-Poft- win 190. 
Wadernagel, Ger.Ref. 
Waechter, DO Sber Poſi Er 234. 
Wagner, Amterihter. 221. 
Wagner, Hermann Paul Emil 
Johannes, 2. Prediger. 357. 
Wagner, Dber-Zelegr. An 449, 
Wagner, ‚Stanz Hermann, Pfarrer. 


Waldo, Gemeindefchullehrerin. 519. 
Waltboff, Hermann Louis, Pfar- 


ver . 
Walter, Dr., Reg.-Affeff. 63. 
Baltder, Robert, Ger. + Affeff. 
Bavenbenfh, Pfarrer. 108. 
Wardſack, Gerichtsfchreiber. 223. 


Bartenberger, Paul, Handels 
richter. 4 

Graf von Wartensleben, Dr., 
Ger.-Ref. 222. 

Wawretzko, Ernfl, Reg. - Mil. 
Supern. 290 


Weber VI., Gemeindefhuffehrer. 179. 
Weber Hermann, Poft- Kanzlift, 


Weber, zetegr AU. 190. 
Weber, Ger.-Ref. 434. 
Weckwerth, Kal. Förſter. 259. 

von Zevelt, Gemeindeſchullehrerin. 


Graf von Wedell, Ger.Ref. 434. 
Wegener, Telegr.- -Seeret. 93. 
Wegener, Poft-Kaffırer. 449. 
Wegener, Dber-Poft-Secret. 449. 
Wegner, ur ⸗Inſp. 244. 
Wegner, Siv.-Supern. 470. 
Behte Oberlebrer. 508. 

Wehr, Kgl. Förfter. 402. 
Wehrmann, Gerihtöfchreiber. 222. 
MWerdner, Ober-Poft- -Aſſiſt. 190. 
MWergelt, Amtsrichter. 433. 
MWeigert, Ger.Ref. 73. 
MWeinbender, PoſtSeeret. 158. 
MWeinede, Ober-ZTelegr.-Affift. 146. 
Beinmann, Serichtsfchreiber - Geh. 


Weife, Dr., Oberlehrer. 189. 
weite Poft-Affift. 448. 
Weiße, Gemeindefchullebrer. 220. 
Weißenfels Ober⸗Telegr.-Aſſiſt. 


Weigins ,Gerichtsſchreiber-Geh. 


Beibmen Serichtsichreiber. 317. 
Weißwange, Ger.-Affefl. 317. 
Beigenmiller, Land - Ger. - Direct. 


Wellenberg, Ger.Ref. 222. 

Wellmer, emeinbefdhulfehrerin. 19. 

Welzel, Semeindefchullehrerin. 477. 

Wendt, Antonie, ord. Lehrerin. 
9, 


Wendt, 


Steuererbeber und Bollz.- 
Beamter. 


2. 


33 
Wendt, Bictor, Reg. - Bauführer. 


MWendtland, Ger.Ref. 222. 

von der Wenfe, Ger. Ref. 43. 

Wentzel, Staatsanw. 316. 

Wenzel, Reg.-Bauführer. 7. 

Wenzel, —— Geh. 223. 

Werdin, Ger.Ref. 4 

MWerfenthin, — Theodor, 
Pfarrer. 499. 

Werler, Amtsrichter. 317. 

Werner, Gerichtsſchreiber. 223. 

Berner, Wilhelm, Dr., Ger.Ref. 
31 


von Werner, Ger. “ler 434. 
MWerthauer, ER Rechtsanw. 434. 

MWefenberg, Gerichtsichreiber. 222. 

ER Ger.Ref. 434. 

Me termeier, Amtsbezirks⸗Verw. 


Wetz, Gemeindeſ ullehrer. 179. 
Wetzel, Ger.Vollz. 4 

Wetzel, Reg. iS ern. 403. 
Mever, Kammer-Ger.-R. 221. 

Wer, Reg.- il . 366. 

wer, Res „Aſſefſ. u. Special⸗Kommiſſ. 


Bermann, Neg.- neeret, A 271. 
Widiger, Poſt-Aſſiſt. 2 

Wiebe, Amtsanw. ho 

Wiebe, Amtsanw. 434. 
Wiedemann, Ger.Ref. 222. 
Wiedemann, Ger.-Kanzlift. 318. 
Wiedenfeld, Dr., Ger.-Nef. 222. 
MWiedenrotb, Pat: 190. 
Wiegard, ber-Poft- ffift. 190. 
Biegmann, Telegr.- Anis Kaſſirer. 


Biemann, Ger.:Ref. 4 
Wienert, Rentenbant- Serret, 11. Kl. 


Wi fe e L Ober⸗Poſt⸗ ⸗Direct.⸗Seeret. 


Wiesmann, Korfimfir. 442. 

Wild, Ger.-Nef. 73. 

Wilde, Civ.-Supern. 2%. 

— Heinrich Ludwig, 
farrer. 477. 

Wilke, Oberlehrer. 210. 

Wille, Gerichtsfchreiber. 222. 

willmann, „etar, Amtsvorft.- 
Stellv. 5 

Willnow, Gerictsfchreiber-@eh, 223. 

Wilms, Dr, Reg.Aſſeſſ. 448. 

Windler, Gerichtsfchreiber- Beh. 233. 

Winter, Unterfuhunge ⸗Gefängniß⸗ 
Rendant. 28. 

von —— Karl Dettloff, 
Ger.Ref. 27. 

Bi Gottlob Johannes 

athanael, Pfarrer. 508. 

Witt Yo 291. 

von Witte, Amtsvorft.-Stellv. 507. 

Wittelshöfer, Rechtsanw. 72/73. 

Wittelshöfer, Rechtsanw. 222. 


Witter, Poſt-Aſſiſt. 190. 

Filovetg Dr., Rechtsanw. 434. 

Wittkopf, Amtsvorſt.Stellv. 108. 

Wittmann, Civ.Supern. 470. 

von Witzleben, Ger..Ref. 222. 

Witzſchel, Hermann, Dr, Ober⸗ 
lehrer. 417. 

78 oda ji g, Konrad, Amtévorſt.Stellv. 


Wöller, Pfarrer. 108. 
Wohlfromm, Lanb-Der.-Dirert, 434. 
Wolbert, Notar. 

Wolf, Reg. Kin. "Samen. 7 . 
Wolf, O. Aner-Pofl-Secret, 19. 
Voelff Hofe ullehrer. 7 

Wolff, Ratafter-Eontrol. 128. 
Bott, Rentenbanf - Secret. IT. Kl. 


Wolff, Amtsrichter. 221. 

Bolft, Seeret.⸗Aſſiſt. 291. 

Wolff, Pfarrer. 392. 

Be iv.Supern. 470. 

en! enberg, Ger.-Ref. 434. 

Wol {en ein Ger.Aſſefſ. 221. 
Wolffenſtein, Rechtsanw. 434. 
Wollefen, Amtsvorft. 498. 
wolipeim, Rechtsanw. und Notar. 


MWollmy, Fommifl Dber-Poft-Direct.- 
W —— F H N 
ollner canı ugo, Wotar. 73. 
Wolter, "Amtsrihter. 32. 
Woſtzze, Stations⸗ Borft 1. 


Boitrig, Dber-Poft- Aſſiſt 19. 
Wries!k Reg.Supern. 519. 
u Clemens, Rechtsanw. 434. 
ch, Ger. Ref. 434. 
Wufhad, Gern —* 223. 
Wuthcke, Ger.Ref. 317. 
Wuthenow, Karl Ernft Heinrid 
Arthur, Pfarrer. 426. 


Ba 9 ar as, Gerichtefchreiber - Geh. 


an, "Dr, Reg.-Affefl. 278. 
eh, Ober⸗Poſ ae ⸗Secret. 190. 
ehden, —3 ern. 470. 

am hiddefi Seinſideſhinehrerim 


Zeikten, Sobann Guſtav Adolf, 
Dr., Notar. 

Zulizgz, Ger. 318. 

ei ind, Ernſt, Reg.-Bauführer. 


eiifet, Ger.Ref. 222. 
ell, Kan leidiener. 470. 


enfer, echtsanw. 222. 
entboch er, Ger.Ref. 317. 
erbit, —— — 36. 
ibold, Poſt-Secret. 
iedrich, Ger.Ref. 222. 
iegel, Amtsrichter. 221. 

5 


iehe, Por-Affift. 55. 
iehm, Ober-Telegr.-Affift. 146. 


ie 
tem, Amtsoorft. 22 

iemer, Ingenieur. 435. 
terendberg, Poft-Affif. 190. 
iethe, Pfarrer. 470. 


ER Gerichtsfchreiber-Beh. 223. 
m, Derihtejäreiber-Beh. 318. 


j 


3 


34 


igan, Apothefer. 301. 

immer, Telegr.-Affift. 449. 

immerling, Zelegr.-Affift. 190. 

immermann, Karl Friedrich, 
Dandelsrichter. 27. 

immermann, Amtsanw.»-Stello. 43. 

immermann, Ludwig, Dber-Pofl- 
Arfıft. 190. 


immermann, Ger.-Affifl. 318. 
immermann, Poſt-Verw. 418. 
indler, Gerichtefchreiber. 317. 
vepffel, Dr., Ger.Aſſeſſ. 317. 
orn, Mufil-Direct. 357. 
ar Rechtsanw. 222. 

ühl, Notar. 317. 

wtiebler, Amts⸗Ger.R. 221. 


Porsvam, geprudt in der Buchbruderei von A. W. Hapu's Erben.