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Inne.
25mm
Amtsblatt
der
Königlichen Negierung zu Wotsdam
und der
Stadt Berlin.
— — — — — — — ——— — — — —
Jahrgang 1893.
Potsdam, 1893.
Zu haben bei ſämmtlichen Kaiſerlichen Poſtanſtalten.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetiſchen Sach- und Namen⸗Regiſters vom ganzen Jahrgange beträgt AO Pfennig
Datum | Rummer Stüt [exitengast
Verordnungen und Inhalt ver Verorbnungen und Bekanntmachungen. bes *
Bekanntmachungen. Inb ® Hung mie | pmtes
De. 22.12. R.P.A.| Einführung des Poflauftragss Verkehrs mit Schweden ..........- 1
- 22.2.0. B. A.| Nachtrag zur Polizei⸗Verordnung für die von der Station Koͤnigs⸗ 7
Wufterhaufen nach der Brauntohlengrube „Conſolidirt Centrum“
bei Schenfendorf führende normalipurige Pferbebahn vom
21. September 1884.
- 23.| 1. E. Br. | $radtvergünftigung für Ausftellungsgegenflände ...........----- 1
23.| 2. E. Br. | Nachtrag X. zum Staatsbahn-Bütertarif Bromberg- Magdeburg ... 1
- 23.] 3. E. Br. | Eröffnung der Halteflelle Kamlarken für den unbefchräntten Perfonen-, 1
Gepaͤck⸗ Stückgut⸗ und Eilftüdgut-Berfehr.
- 25.]| 1.M. | Betrieheorbnung für die Haupteifenbahnen Deutihlants und Auf |
hebung der einzelnen PolizeisBerorbnungen für Eiſenbahnen
untergeorbneter ereutung,
- 25.| 1. E. B. | Neuer Gütertarif für den Norddeuitſch⸗Galiziſch⸗Südweſtruſſiſchen 1
Grenzverkehr.
- 27.) 2. M. Yusführunge-Anweifung zum Geſetze vom 24. Juni 1892, betr. 2
die Abänderung einzelner Beftimmungen bes Allgemeinen Berg.
gefeges vom 24. Juni 1865.
21 BE || Anpneistare für 1803 ......... unenenenssrrenn .... 1
-27.1. P. St. D. Erhögung der Shifffahrtsabgabenfäge für Floßholz an ber Schieufe 1
zu Eberswalde.
- RR 4. E. Br. Ausnahmetarif für Malz .................................. 2
\ > pP; | Errichtung einer 2. Predigerftelle an der Gnadenkirche in Berlin... 4
29.| 2. R. Pr. | Durdfchnittlicher Jahresarbeitsverdienſt land⸗ und forſtwirthſchaft⸗ 1
licher Arbeiter für den Kreis Ofhavelland.
29,16. R. Pr. | Zuſtimmung des Bezirfsausfhuffes zur PoligeisBVerordnung wegen 1
des Bebehtegugbeiriehee aufder Neubauftrede Schönholz-Eremmen.
30.| 1. ©. Pr. | Abtrennung der Gemeinde Seeburg vom Amtsbezirfe Döberig und 1
| Bereinigung derfelben mit dem Amtsbezirke Groß⸗Glienicke.
- 30.11.0. P. D.| Neue Poſtanſtalt „Charlottenburg Nr. A". ................... 1
- 31.|3. R. Pr. | Ernennung eined Beauftrggten ber Bekleidungsinduſtrie⸗Berufs⸗ 1
genofienfchaft.
- 31.]4& R. Pr.| Standesamtsbezirks⸗Veränderung............. .......... 1
“31.15. B. Bro || ger. die Liverpool und London und Globe-⸗Verſicherungs-Geſellſchaft . 1
- 31.| 2. E. B. | Gütertarif nad Alerandrowo, Thorn und Mlawa ..........- on 2
- 31.) 1. K. A. | Bereinigung der v. Wedell'ſchen Forft bei Wegenow mit.bem Guts⸗ 2
bezirfe Polzow.
- 31.) — — | Könige. Amtsgeriht J. zu Berlin. — Eintragungen in bad Ges 2
noſſenſchaftsregiſter.
BG — — | Dasfelde. — Führung des Handels⸗, Zeihen- und Mufter-Regifters. 2
Jan. 2.17. R. Pr.| Polizei⸗Verordnung, betr. die Wucherblume (senecio vernalis) ... 1
- 211.0.B. A.| Betr. den Borftand des Brandenburger Knappfchaftsvereing in Guben 2 | 17/18
- 2/1 — — | Rönigl. Geftüt-Direftion zu Friedrich-Wilhelms⸗Geſtüt. — Statio⸗ 3 25/27
a m nirung der Landbeſchaͤler für 1893.
Formulare zu Ueberfihten und Rechnungsabichlüffen gemäg $ 79 | Ertrabeilage zum
des RKranfenverfiherungsgefeged und $ 27 des Örfepes über 14. Stüd, ©. 8/44
die eingefhriebenen Hulfskafſen
3.8. R. Pr. Bichfeuden - ...-...-.2.:0r0 sseesenereserensnnnraner nenne 1 2/3
Datum | Rummer
4
T
Berorbnungen und
Velanntmachungen.
Jan.
—A —
am mn
14.
14.
Inhalt ver Verorpnungen und Belanntmacüngen.
| gorm ber ärztlichen Attee der Medizinalbeamten ..............
Warnung vor der Benugung flarf bleihaltiger Faßhähne aus Zinn-
egirungen.
Siehe Nr. 15 R. Pr. unterm 16. Januar 1893.
PolizeisBerorbnung über die Einrichtung und den Gebrauch der
bein Bierausfhant zur Anwendung fommenden Druds,
Leitungo⸗ und Zapfoorridtungen.
Poſtpacketverkehr mit Deutſch⸗Südweſt⸗Afrika.................
a a der Equitable, Lebensverſicherungs⸗Geſellſchaft zu
ew⸗Yort. rn 1W
Siehe Ar. 2. Ko. unterm 28. Dezember 1892.
Ausſchreiben der von den Mitgliedern der StädtesFener- Sozietät
der Provinz Brandenburg für das TIL. Halbjahr 1892 zu
entrichtenden Beiträge.
Verzeichniß über die Answeiſung von Ausländern aus dem Deutfchen
Reichsgebiete nach dem Gentralblatte.
Siehe Ar. 9. P. Pr. unterm 20. Januar 18%.
Betr. den $ 106 der Deutihen Wehrorbnung.......-:.......-
Ueberwachung zufammengebrachter Biehbeflände..... ..... ........
Berliner und Eparloitenburger Preiſe im Monat Dezember 1892 .
Martini Marktpreife des Roggens in den Jahren 1879 bis 1892.
Communalbezirföveränderungen im Sreife Teltow....... ........
Poſtpacketverkehr mit Tasmanien................. ...........
Chauſſeegelderhebung für die Chauſſee von Storkow über Frieders⸗
dor bis zur Spree bei Neu-Zittan.
Viehſeuchen..........................................
Unterſtellung der Berliner Pferde⸗Eiſenbahn⸗Geſellſchaft, Commandit⸗
Geſellſchaft auf Aktien J. Lehmann F Co. unter dad Geſetz
über Kleinbahnen und Privatanichlußbahnen.
Betr. das Ziehen der Brüdenflappen der Gertraubtenbrüde und ber
Potsdamer Brüde.
16. Berloofung von Kurmärfifchen Schufdverfchreibungen ........
Formulare für die Rechnungsführung der Krankenkaſſen und ber
eingef&riebenen Hülfsfaflen.
Communalbezirtöveränderung im Kreife Templin ...............
Polizei⸗Verordnung, betr. die den Hebammen in der Stadt Berlin
obliegenden Berpflichtungen.
| Stabtfernfprecheinrichtungen ........ ........................
Vorſchriften für die ſteuerfreie Verwendung von undenaturirtem
Branntwein zu Heil⸗, wiſſenſchaftlichen und gewerblichen Zwecken.
Nachtrag zum revidirten Statut der Muͤhlen⸗Feuer⸗Verſicherungs⸗
Geſellſchaft zu Neu⸗Ruppin.
Verſendung von Ausſtellungsgütern in Poſtfrachtſtücken für die
Weltausſtellung in Chicago.
Berzeichnig über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutſchen
Reichsgebiete nad) dem Gentralblatte.
Ertheilung von Wandergewerbeſcheinen an inländifche Zigeuner ...
Poligen Berorbnung, betr. das Treiben von Schafen auf öffentlichen
egen. '
des
Amts⸗
blatts
2 | 12/13
2 14
2 | 14/17
3 24
3 23
4 | 35/36
1 118
2 12
2 13
2 17
4 33
3 24
3 24
2 12
2 13
3 23
3 23
4 34
Ertrabeilage zum
4. Stil. ©. 7
3 24
4 31/32
3 24
5 4
I. Ertrabeilage
zum4.Stüd.S.1/8
6 49
3 24
2 19 /20
3 21
3 23
Städ Seitenzahl
BAHR am | hreae \ommmst
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4} 14.] 5.SE. Br. Iinachthegũ —— Aninde 133 100. punueng- - fl Ar | E 32.
- 16.115. R. Pr. — der en on auf — 9* 9p . . .... 3 21/22
- 16.1 P.P Formulare für Bedtchengehken uud Mehnungsgabſchläſſe der Syanfen Cappabei age zum
U L nd ufeffen) uns eingeſ een ee BASE —F ft Sihe 5G. A
- 16| — + hEBerfeiongniteer Aysshrsibnne fünı; dien yiptät "34j35
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- 19.) 8. P. Br. | Poligei-Verordnugpäter.aung Schlafſtallenweſen -.E- 58 mio. |. 1 8 |.89/40
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- 20.19. P. Br.js Atödtrunpitsctchklasins um Vgrkanknenidnzungkro md (harnig 5 40
banf in Stuttgart. —— ade —
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- 30, Siehe No. 3. Ko. unterm 20. Januar 1 1893.
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6
Datım | Nummer i Städ ESeitenzahl
er des des
Berorbnungen umd Inhalt der Verordnungen und Belanntmachungen. Amt | Amts
Bekanntmachungen. blatts. | Hlatte.
Gebr. 11.113. P. Pr.| Polizeir-Berorbnung für den Betrieb auf dem Anfchlußgeleife vom 8 1 68/69
Berlin Famburger Produkten⸗Bahnhof zum ſtädtiſchen Gas⸗
wer
- 12.136. R. Pr.| Ernennung von Schiedsgerichts⸗Vorſitzenden der Invaliditaͤts⸗ ıc. 7 60
Ä "Berfiherung im SKreife Angermünde.
- 13.| 3.B. A. | Antegung eines Chauſſeedammes im Ueberſchwemmungsgebiete der 7 61
4. B. A. Spree zwiſchen Dämeritz⸗ und Seddin⸗See. 8 68
- 13.| 4. E. B. Neuordnung des Zeitkartenweſens im Berliner Stadt⸗ und Ringbahn⸗ 8 | 7071
| und Bororiverfehr, fowie vereinfachtes Fahrkartenſyſtem auf
der Stadt⸗ und Ningbahn.
- 13.19. E. Br. Brantbeoluftigung für Ausftellungsgegenflände .........-...... 8 71
- 13.) — — | Rönigl. Amtögeriht zu Prigwall, — Beröffentlihung der Ein- 7 63
tragungen in das Genoſſenſchaftsregiſter.
14.15. 0. Pr.| Wahl eined ProvinzialsLandtags-Abgeordneten ....-..........-- 8 67
- 14.133. R. Pr.| Viehſeuchen ...... ....... . . ..5.... .................... 7 59
- 14.|34. R. Pr.| Nachweiſung der Markt⸗ ic. Preiſe im Monat Januar 1893..... 7 58/59
- 14.135. R. Pr.| Nachweiſung des Monatsdurchſchnitts der hoͤchſten Tagespreife einfchl. „? 60
5% Aufſchlag im Monat Januar 1893.
- 14] — — | Könige. Amtsgeriht zu Rheinsberg. — Beröffentlihung der Ein- 8 73
tragungen in das Genoſſenſchaftsregiſter.
- 14.| — — | Imtendantar des Garde⸗Corps zu Berlin. — Allgemeine Vertrags⸗ 9 | 80/86
bedingungen für die Ausführung von Garnifonbauten, ſowie
Deflimmungen für die Bewerbung um Leiftungen für Barnifon-
' ' anten. |
- 15.140. R. Pr.| Schupfreie Tage auf dem Schießplatze bei Cummersdorf für 1898 8 68
- 15.]14. P. Pr.| Beze nung zer Krankheiten auf den Todtenfcheinen mit beutichen 8 69
usdrüden.
- 16] — — | Königl. Kredit⸗Inſtitut für Schlefien zu Breslau. — Auffündigung 8 72
_ — | Schleſiſcher Pfandbriefe Lit. B. 27 1277278
— — Inhaltsverzeichniß von Stück 47 und 48 des Reichs⸗Geſetz⸗Glatts 7 57
für 1892 und von Stück 1 bis 3 deſſelben für 1893.
— — — f Desgl. von Stück 36 ber Geſetze Sammlung für 1892 und von 7 57
Städ 1 derielben für 1893.
Febr. 17. M. Siehe Nr. 20. P. Pr. unterm 4 März 1893.
- 17.37. R. Pr.| Anwerbung von Kelfnerinnen für die Chicagoer Weltausftellung ſeitens 8 67
ber englifchen Birma „The International Mercantile Society.«
— — — JœBerzelchniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutſchen 7 | 63/64
| Reichögebiete nach dem Eentralblatte.
Febr. 18.138. R. Pr.| Ausipielung von Kunftgegenfländen ıc. in Weimar ............. 8 67
- 18.139. R. Pr.| Obfibaufurje an der Obftbaufchule zu Eroffen a. D............. 8 67
- 18.154. R. Pr.| Ausdehnung der PolizeisBerordnung vom 23. Dezember 1889 über 11 98
bie 2 ferberung und Lagerung von Müll ꝛe. auf den Amts⸗ |
bezirk „Coöpenicker Forſt“.
19.. — — | Königl. Amtsgericht zu Lindow. — Veröffentlichung der Eintragungen 8 73
in dad Genoflenichaftsregifter. |
- 20.110.0.P.D.| Unanbringlihe Poffendungen ıc. ....... ae ................ 9 78/79
- .21.]41. R Pr.| Viehſeuchen ............................. ................ 8 68
- 21.115. P. Pr.| Enteignung von Grundflüden zur Freifegung der Artillerieftraße 9 77
und eines Theiles der Schwebenftraße in Berlin.
- 22.119. P. Pr.| und —2 zu Berlin. — Anſtellung von Bezirks⸗Schornſteinfeger⸗ 10 90
meiſtern.
Datum Nummer
ber
Verorbmungen und
Bekanntmachungen.
Febr. 22.| 2.R. B.
23.16. ©. Pr.
- 23.142. R, Pr.
. 23.| 16. P.Pr.
- 23.16.
6.R.P. A.
- 2317.R.P. A.
2.P.St.D.
. 24.12.
- 241 — —
Febr. 25. M.
- 25.
*
„FSSsS3SE
*
*
*
25.143.
27.) 5. EB.
28.1 18. P. Pr.
- 2811. G.K.
28.| 2. G.K.
- 28.10. E. Br.
- 28.111. E. Br.
LU. (mm ei
7. ©. Pr.
1
2
2
2
2| 6.R.
- 2|48.V.
2.16. K. A.
3,
3
3
.|6 H. V.
28.144. R. Pr.
117. P. Pr.
‚1458. R. Pr.
‚148. R. Pr.
6. R
.8. R. P. A.
Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen.
Eintöfung von Zinefcheinen ber Rentenbriefe aller Provinzen. ....
Wahl eines ProvinzialstandtagssAbgeorbneten . ... -...cn 2.0 200.
Chauffeegelverhebung für die Chauffee Schönefeb— Wafmannddorf—
Klein⸗Jiethen —Mahlow — Teltow.
Unentgeltliche Desinfektion der Kleider ꝛe. von Hebammen, welche
bei einer an Kindbettfieber ıc. Erkrankten thätig. geweſen ſind.
Einrichtung einer Kaiſerlich Deutſchen Telegraphen⸗Anſtalt in Kamerun
Poſtkarten im Verkehr mit Britiſch⸗Betſchuanaland und Maſchonaland
Verwendung undenaturirten Branntweins zu Heil⸗ und wiſſen⸗
ſchaftlichen Zwecken.
Koͤnigl. Amtsgericht zu Beelitz. — Veroͤffentlichung der Eintragungen
in das Handeleregifter ıc.
Verzeichniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Dentfchen
Reichsgebiete nad) dem Eentralblatte.
S. No. 57 R. Pr. unterm 5. März 1893.
Anlauf von NRemonten für 1893 ...... ........ ............
Schifffahrtsſperre für die Berliner Thorbrücke u Spandau ......
Deutſch⸗Sosnowicer Grenzverkehr .....................
Ziepuen ............ ......... ........................
Beſtellung eines ſtellvertretenden Beifitzers für die Schornfeinfeger«
Prüfungs: Kommiffien.
Berichtigung der Nachweiſung der 24 jähri en Darin Durqhſchniuts-
Marftpreife des Getreides für das re
Deögl. der Brain Durgjgmi- Matte bes 8eides für das |
Jahr
BahrplansAenderung . . .. ... .. nennen nc nennen een nennen
Neuer Tarif für ‘den BütersBerfehr mit der Marienburg⸗Mlawka'er
Eifenbahn.
Vorlengen für das Studium der Landwirthſchaft an der Univerſität
alle
Polizei⸗Verordnung, betr. Ausbrennung nicht beſteigbarer Schornſteine
Nachweiſung der 1Ojährigen Dapreeburäfgnistemarftpreife für
Getreide für das Jahr 1893/94
Nahmeifung der an den Pegeln der "Spree und Havel im Monat
Januar 1893 beobachteten Waflerflände.
Schiedsgericht für UnfallsVerfiherung im Kreife Prenzlau .......
Berbreitung der Nonne in den Staatsforftrevieren im Jahre 1892
Einlöfung der am 1. April 1893 fälligen Zingfcheine der Preußiſchen
Staatsſchulden.
Communalbezirksveränderungen im Kreiſe Ruppin ......-........
ueberſi on dem Zuflande der Elementerlehrer-Wittwenfaffe für
Yoftyadet- Besteht mit Britiſch⸗Betſchuanaland und Rajponaland .
13. Berloofung 3'/z°/ Staatefchuldfheine von 1842 .. ........
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57. R.|Pr.| Anmeifung, betr. dasiW@tlla —— RT ab ber e 11
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Datum | Nummer“
der
Verordnungen und
elanntmachungen.
Märzi1.j61. R. Pr.
11.167. R. Pr.
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2
LEntziehung eines Hebammen⸗Prũfunge⸗ Zeugniſſes
Hauptetat der Verwaltun
Inhalt ver Verordnungen und Bekanntmachungen.
Uufpebung des Verbots der Ein» und Durdfuhr verfchiedener
Gegenflände aus —2 —
Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen bei
Staatöbauten, ſowie allgemeine Bertragebedingungen für bie
Ausführung von Bauten.
Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung
Siehe Nr. 32, P. Pr. unterm 24. März 1
Warnung vor unvorfühtigem Gebrauch von Eis aus nicht völlig
reinem Waſſer.
.n ou 0 18 8 8 U [re
.| Rahweifung der Markt» ıc. Breife im Monat Februar 1893.....
Nachweiſung des Monatsdurchſchnitts der bäcften Tagespreiſe einſchl.
5%, Aufſchlag im Monat Februar 1893
Bicehfeuchen - -.. -.- oo ceneeeennenne nee rennen ernennen anne
Einrihtung einer Kaiſerlich Deutſchen Poftagentur i in Tientfin (China)
Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung
Gommunalbezirföveränderungen im Kreiſe Oftprignig
Anlegung je einer Apothefe in Spandau und Eriner
Ausfpielung von Pferden ıc. in Zerbſt
Einloͤſung —*2 Eiſenbahn⸗Obligationen
Belobigung für Rettung aus Lebensgefahr
PolizeisBerorbnung, betr. dad Werben ber neafiergewänhe ......
Der Landrath des Kreiſes Teltow. — Siehe Nr. OB. A.
unterm 3. Mär; 1803.
Inhaltsverzeichniß von Stüd A des Reichs⸗Geſetz⸗Blattes für 1893
Desgl. von Stüd 2 und 3 der Geſetz⸗,Sammlung für 1893
Die durch das Gewerbefteuer ergefeh vom 24. Juni 1891 verurfachten
Aenderungen der Borfchriften über die Befleuerung des Wander:
lagerbetriebes.
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. 62. 8 8 8 8 8 08 8 8 8 8.5 —
Prüfung von Handarbeitslehrerinnen in Berlin
Säuloorfteherinnen-Prüfung in Berlin
Lehrerinnen- Prüfung in Berlin..........................
Epracleprerinnen- Prüfung in Berlin
Berzeichniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutſchen
Reichögebiete nach dem Centralblatte.
u win Beflimmungen bes Chauſſeegeldtarifs auf verſchiedene
n
Entlaffungeprüfung im Königl. Schuffehrer-Seminar zu Oranienburg
Aufnahmes Prüfung ebendaſelbſt.........................
Zweite Eehrer-Prüfun, —8* elbſt ................ ..........
Deutſch⸗Weſtoͤſterreichi Rp — uͤngariſch⸗
Deutfcher Viehverkehr
tung bet bes Provinzial-Berbandes der Provinz
....a...:"„H. ce. 8600 8 0 8 0 0 ren oe
Brandenburg für 1
Wahl von flellvertretenden Ri liedern bes Direktorialraths der
StädtesFeuer-Sozietät der Provinz Brandenburg.
Siehe Nr. 87. R. Pr. unterm 13. April 1893.
Entiaffungepräfung im König. Säulicprer-Seminar zu Kyrik .
Aufnahme-Prüfung ebendafelbft
Nektoratspräfung in Berlin ...................... ......
Lehrerinnen» in Frankfurt a. D. .....................
Stück Seitenzahl
bes
Amts
blatte.
11
12
12
des
Amtg-
blatts.
104
111/118
120
105
102 /103
102
118/119
119
133 /134
134 [135
135
142
108/110
124
134
134
135
120
(43 1145
128
134
134
134
135
Datum | Nummer
der
Verordnungen und
Befanntmachungen.
März 20.
- 2.
20.
20.
20.
21.|66.
- 21.
- 21.
- 21.
- 21.
- 22,
.: 22.17
.127.
‚I1a.
10. S.
12. 8.
14. 8.
6. K.
9. E. B.
69, R. Pr.
71. R. Pr.
26. P. Pr.
11.0.P.D.
5. M.
3. R
u. P. P
7. P
I 7K.
‚14. P. St.D.
E. Br.
9. R.
8. K.
"11. K. A.
.I128. P. Pr.
‚132. P. Pr.
—— —
‚112. ©. Pr.
.[77. R. Pr.
.12.0.P.D.
.19. ©. Pr.
.(11. ©. Pr.
‚129. P. Pr.
.30. P. Pr.
5. P.St.D.
.38. K. A.
6. M.
‚110. ©. Pr.
R. Pr.
. Pr.
r.
. Pr.
10
Inhalt ver Verorpnungen und Bekanntmachungen.
Zweite Lehrerprüfung im Koͤnigl. Sqhullehrer ⸗ Seminat zu Kyritz
Desgl. im Koͤnigl. Schullehrer⸗Seminar zu Berlin .............-
Mittelfehullehrer-Prüfung in Berlin
Aufgebot einer Staatsichuldverfihreibun
Verwendung der neuen Eifenbahneracibriefe ......:.. .......
Aufhebung der Schifffahrtsſperre der Hopenfaaten ‚ Spandaurt
Waſſerſtraße.
Cr vor var · —— — — 0— 0—0 04— 0
Viehſeuchen....... ............... ..... ...2
Nachweiſung der im Monat Februar 1893 an den Gegem der Spree
und Havel beobachteten Wafferftände
Schliefung der Krankenkaſſe des Vereine Zukunſt“, Eingeſchriebene
Hilfskaſſe No. 91.
Verlegung des Poſtamts Nr. 27 in Berlin ...................
Prüfung und Stempelung der Läufe und Bericläfle von Sand-
feuerwaffen.
Ausfpielung fllberner Gegenflände feitens dee Vaterlaͤndiſchen Frauen⸗
Hulfs⸗Vereins zu Hamburg.
Polizei⸗Verordnung zur Regelung bes Verlehrs auf dem Berliner
fädtifchen Viehhofe.
Aufgebot von Staatsſchuldverſchreibungen..... .... .........
Bezirksveraͤnderung des Koͤnigl. Steneramts Bernau und des Haupt⸗
ſteueramts für inlaͤndiſche Gegenſtaͤnde.
Nachtrag zum Sübdoftpreußifchen Berbandsgiitertari
Triften für die Gewerbe⸗Anmeldungen bei ben ' : Borfigenden bed
Steuer-Augfchuffes der Klaffe IV.
Aufgebot von Staatsfchuldwerfchreibungen .
Beränderung ber Bezirkögrenzen zwiſchen dem Gutsbeʒirle und der
Gemeinde Triplitz im Kreiſe Oſtprignitz.
Eröffnung des Geſchaͤftsbetriebes ber —*8*— Rapial-Berficherunge-
Anſtalt „Wilhelma“.
Statuten des „Anker“, Geſellſchaft für Lebens⸗ und Renten-Ver⸗
ſicherungen.
Verzeichniß Über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutſchen
Reichsgebiete nach dem Centralblane vom 1893.
Die Verordnung über die Handhabung der Feuerpolizei and bie
beffere Einrichtung der eoiyanpalten ꝛe. ıc. vom 16. 9. 1842
wird aufgehoben.
Frühjahrsſchonzeit der Fiſche
Neue Poſtanſtalt No. 2 in Weihenfe⸗ bei Bertin
PolizeirBerorbnung über bie Unterfuchung von Wildſchweinen und
ausländiſchen Schinken und Specſeiten.
ao Bee 12 dB TE 8 re oe oe
Be ra bie Einrichtung und den Betrieb von- Aufzugen Gahr⸗
n).
Sonntagsruhe an den Oſter⸗ und Bfingffelertagen u .......
Warnung vor dem Anfauf des früher Homerianathee genannten
Bruſtthees.
Branntwein⸗Reinigung betreffend :
Communalbezirföveränderung im Seele Ofthavelland ....... .....
Gebühren für die Prüfung und Stempelung der Läufe and Ber
fchlüffe der Handfeuerwaffen.
Polizei⸗Verordnung über den Gebrauch von Fahrradern auf öffent»
lichen Straßen, Wegen und Plägen.
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14 135/136
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13 1126 /127
13 128
12 111
. 12 118
13 124
13 125
13 |’ 126
14 131
13: 125
13 |125/126
13 127
13 127
13 128
14 133
13 } 497
16 156
13 | 126
Ertrabellage zum
15. Stück.
12 1121122
17 163
14 132
13 126
45 [137/138
16 |150/153
13 | 1%6
414 133
14 |: 136
14 | 136
14 131
15
138/139
Datum | Nummer |
der
Verordnungen und
Bekamtmachungen.
Marz28. 74. R. Pr.
- 28.110. K. A.
- 29.
. 29.
- 2.
- 31.
April 1.
Son > >>>
M.
12.K. A.
75. .R. Pr.
78. R. Pr
226.R. Pr.
76. R. Pr.
2.1106, R. Pr.
.179. R. Pr.
80. R. Pr.
.113. K. A.
| Ausbitbung ber öffentlichen Fleiſchbeſchauer
Revidirtes Reglement f
Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen.
Viehſenchen ............. .........
Gemeinde⸗ und Gultobehir lober anderungen im Kreiſe Weſthavelland
Siehe Nr. 40. P. Pr, unterm 10. April 1893.
Gemeinde⸗ und Gutöbezirföveränderung im Kreife Ruppin .
Standesamtsbezirköveränderung im Kreife Teltow .. ...........
Verzeichniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfcpen
Reichögebiete nach dem Gentralblatte von 1893.
Communalbezirfsveränderung der Stadt Riebenwalde -.........
Nachweiſung der an den Pegeln der Spree und Havel im Monat
März 1893 beobachteten Wafferkände.
Biehfeuchen - .................. .......................
Gewerbe⸗Inſpektionen betreffend
Gemeinde- und Gutsbezirföveränderung im SKreife Teltow im
I. Bierteljahr 1893.
Königl Direktion für die Verwaltung der bireften Steuern in
Berlin. — Gewerbe-Freifcheine betreffend.
Siehe Nr. 10. B. unterm 24. April 1893.
Bradtbegünftigung für ne ....... .........
ür die Land⸗Irren⸗Anſtalt des Provinzial⸗
verbandes von Brandenburg und Reglement deſſelben bezüglich
der Kur und Pflege ıc. der Epileptilchen ꝛc.
6.| 9. K. A. | Gemeindebezirföveränderung im Kreiſe Jüterbog-Ludenwalbe......
7.1 7. M. Eintheilung des Steuerfenats des Oberverwaltungsgerichtd in vier
Kammern.
7.131. P. Pr.| Zulaffung von Hebammen in Berlin........................
7.134. P. Pr.| Berliner und Eharlottenburger. Preife im Monat März 1893.....
7.113.0.P.D | XTelegraphenhülfftelle in Gruͤnow (Udermarf) .......-.... .....
7.1 8 H.V. |.Das Preugifhe Staatsſchuldbuch betreffend... .....2.--n.......
8.114.0.P.D.) Poflagentur bei der Eiſenbahnhalteſtelle Stolpe (Nordbahn).......
10.140. P. Pr aut aus den Statuten ꝛc. der Aftiengefellichaft Petzold & Com-
any Eingineers Limited zu London.
0.1 — — | Der Rönigl. Negierungs Präfident zu Merfeburg. — Betr. die noch
nicht zur Kinlöfung gelommenen Steuer⸗Kredit⸗Kaſſenſcheine und
unverzinslichen Kammer⸗Kredit⸗Kaſſenſcheine.
11.181. R. Pr. Nashtseifung des Monatsdurchſchnitts ber gohhen Tagespreiſe einfchl.
5% Aufihlag im Monat März 189
- 11.182. R. Pr.| Nachweiſung der Markt» ıc. Preife im —3— März 1893.......
11. 183. R. Pr. Eriaptwapt eined Landtags⸗Abgeordneten für die Of- und Wef-
prignig.
- 11.185. R. Pr.| Viehſeuchen........................ ....................
- 11.115. 0,P.D.| Reichstelegraphenanftalt in Grüneberg (Norbbahn)... ......
-411 9K. Aufgebot von Staatsſchuldverſchreibungen.....................
- 1.| 10.K. | Desgl. einer Staatsſchuldverſchreibung......................
12.186. R. Pr.; Prüfung und Revifion von Aufyägen, (Fahrſtühlen) in ben Kreifen
Teltow und Niederbarnim.
12.1138. R. Pr.| Polizei-Berordnung für die Wafferläufe des Doffebruhs ........
12.1139. R. Pr.| Desgl. des Rhinluhb...........-..4-0eneennnnen nennen
- 12.133. P. Pr.| Ernennung eines Vorſitzenden der Prüfunge-Kommiffl ion für ben
Hufbeſchlag in Berlin.
Stüd
des
Amts
bfatts.
15
—
Seitenzahl
des
Amts⸗
blatts.
125
142 [143
156
1341132
107 1108
129 /130
132
182
132 [133
139
156/157
157
157
178
142
171
141
154/155
141
155/156
141 142
171/177
169
139
140/141
140
140/141
155
156
156
153
245 [247
247 [250
154
12
Datum. | Nummer
er
Verordnungen und
Bekanntmachungen.
April 12.
12.
12.
13.
April 15.
15.
Ap
13
13
13.
14.
14.
ril21.
21.
21.
‚137. P.
138 P. Pr.
.118.0.P.D.
.|17.E. H.,
35. P. Pr.
39. P. Pr.
87. R. Pr.
90. R. Pr.
16.0.P.D.
Br.
15. E.
89. R. Pr.
9%, R. Pr.
88. R. Pr.
Pr.
.117.0.P.D.
‚116. E. Br
91. R.
O. Pr.
.|93. R. Pr.
.120.0,P.D.
194. R. Pr.
11. K
.[6.P: St. D.
E. Brs,
Pu. E. Br.
M.
.[ 36. P. Pr.
.119.0.P.D
96. R. Pr.
97. R. Pr.
21.0.P.D.
A nn
Pr.
Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen.
Neue Bapungen ber Deutſchen Lebensverficherungs » Befellichaft in
ed.
und east zu Berlin. — Unftellung eines Bezirksſchornſteinfeger⸗
meiſters
Koͤnigl. Polizei⸗Direktion zu Charlottenburg. — Polizei⸗Verordnung,
betr. das Schlafftellenweſen.
Vertretung weiterer Kommunalverbände bei Ausführung des In⸗
validitaͤts⸗ und Altersverſicherungsgeſetzes vom 22. Juni1 889.
Umwandlung des Gutsbezirks Radeland im Kreiſe Teltow in eine
Landgemeinde „Eichwalde“.
Poſtamt in Schlachtenſee bei Zehlendorf (Kr. Teltow)...........
Ausgabe von Rückfahrkarten mit 45taͤgiger Gültigkeit nach Oſtſee⸗
Badeorten.
Standesamtsbezirksveränderung im Kreiſe Teltow .
Thierärztliche Unterfuhung von zur Einfuhr gelangenden Pferden,
Wiederfäuern und Schweinen.
Berzeichnig über die Ausweifung von Ansländern and dem Deutſchen
Neichögebiete nach dem Centralblatte von 1893.
Ernennung eines —— — für die Abgeordneten⸗Erſatzwahl
für die Oſt⸗ und Weſtprigni
Beſtaͤtigung der Wahl eines Sr pinzial-Ronferoatore der Provinz
Brandenburg.
Unanbringlie Poftfendungen
Frachtbegünftigung Ir Ausßelungegegenflände, .................
Siehe Nr. 37. R. Pr. unterm 19. April 1893.
Schußfreie Tage auf dem Sdießplabe bei Cummersdorf für 1893
Pofagentur in Groß⸗Wolterodorf im Kreife Ruppin ............
Viehſeuchen ........................... nennen rennen nn ne
Aufgebot von Staatsſchuldverſchreibungen.....................
Mippräuchliche Verwendung von denaturirtem Salze, Biehfalze..
Der Könige. Regierungs-Präfldent zu Bromberg. — Erlebigte
Kreisthierarzifielle im Kreiſe Czarnikau.
Schlachtviehmarkt auf dem Berliner N äbtifhen Biehhofe .........
Gaſtwirthe⸗Innung zu Berlin
Poſtamt der Großer Berliner Kunftausftelung
Ausgabe von Rüdfahrfarten mit Gutfcheinen nah Berlin zum
Anſchluſſe an die dafelbft zum Verkaufe ſtehenden feften Rund-
reifetarten.
Siche Nr. 53. P. Pr. unterm 16. Mai 1893.
Warnung vor der Berwechfelung ber getrodneten Morchein mit
den Lorcheln.
Unbeſtellbare Einſchreibbriefe ............................
Inhalts⸗ Bee von Stüd 5 bis 12 des Reichs⸗Geſetz⸗Blatis
von 3.
Desgl. von Stück A bis 8 der Gefeg-Sammlung von 1893
Thierärztlide Unterfuhung der nad den Norbfeehäfen zu vers
fendenden Wiederfäuer und Schweine.
Standedamtsbezirföverändberung im Kreiſe Teltow
Neichstelegraphenanftalt in Butzow (Marf)
Geſchenke an Kirchen 10. ..... .............. ..............
Verzeichnig über die Ausweiſung von Auslaͤndern aus dem Deutfchen
Reichsgebiete nach dem Centralblatte von 1893.
vo 02 06 Be U er Do oe
dd
— — —— —— — —
des
164
165
169/170
153
154
155
167 [168
153
154
146/148
153
154
165 /166
168
154
167
154
167
167
169
165
165
166
168/169
164 [165
166 /167
149
149/150
163
163
167
158/159
159/162
13
Datum Ruwmer
Berorbnungen und
Belanntmachungen.
*2228
in
1:
K.
*
Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen.
Siehe Nr. 111. R. Pr. unterm 5. Mai 1893.
Ausloofung und Vernichtung von Rentenbriefen ...............
Militairiſche Fourage⸗Verabreichungsſtellen in Neu⸗Ruppin und
Havelberg.
Liſte der der Kontrole der Staatspapiere als aufgerufen und
erichtlich für kraftlos erklärt nachgewieſenen Staats⸗ und
eichs⸗Schuld⸗Urkunden.
Zählung der abgabepſlichtigen Pferde und Rinder ..............
Biehfeuchen - ... ....... ......... ...... .... ..............
Berliner Wollmarkt -. . oo 2000 ...........................
Aufgebot einer Staatefchuldverfhreibung -.... .-- 2... .......
Neue Ausgabe des Oſtdeutſchen Eifenbahn-KRursbuhß .........
Nachweiſung der Beränderungen an Gemeinde und Gutsbezirks
grenzen im Kreiſe Ruppin.
Der Stellvertreter des Rllhotanglers. —, Beſchaͤftigung von
Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien.
Srnennung von FifchereisAuffichtebeamten ....... een eereren.
3), .. ..P. .......... . . . . ................
Verwendung geſundheits ſchaͤdlicher Farben bei der Herſtellung von
Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenſtaͤnden.
Rachmqher Fenlegraphendienſt beim Kaiſerlichen Telegraphenamte
Berlin
Aufgebot von Staatsfchuloverfchreibungen - ..................
Statut des Krantenhausverbandes Heegermühle im Rreife Ober:
rnim.
Inkrafttreten des III. Nachtraged zum revidirten Reglement ber
StädtesKeuer-Sozietät der Provinz Brandenburg.
Viehſeuchen. ---.-.--sueeeseuce een eennen ernennen nun nn
Beförderung von Wollſendungen für den Berliner Wollmarkt ....
Gemeinde» und Outöbezirköveränderungen im Kreiſe Oftprignig .
Betr. bie Eifenbahn von Blankenſee nah Stradburg i. U. ......
Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung ........-r ce. .enc0n-
Desgleihen . ................... ... .. ... . . ............
Dermenbung der neuen Eiſenbahn⸗Frachtbriefe. ............
Der Reichska
Aufforderung zur Bewerbung um ein Stipendium ber Jacob
Saling fyen Stiftung.
Einrihtung einer Pofl-Agentur in Groß-Batanga (Ramerungebiet).
Poflagentur in Friedrichsdorf bei Neuſtadt (Doffe) ... ...-- -....
Aufgebot einer Staatsfchulbverfchreibung -- .................
Reglement zur Ausführung des —* betr. bie Entſchadigung
für an Milzbrand gefallene Thiere.
Berzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern ans dem Deutichen
Reichsgebiete nach dem Gentralblatte für 189
Allerböchfte Verordnung. — Siehe No.8M. unterm 6. Mai 1893.
Verordnung, betr. die Wahlen zum Reichetage, und Beſtimmung
über die Auslegung der Wählerliften.
Aenderung ber Anweifung, betr. die Genehmigung und Unterfuchung
ber Dampffeffel.
nzler. — Siehe Ro. 122. R. Pr. unterm 29. Mai 1893.
Stück
bes
Amts⸗
blatts.
Seitenzahl
des
Amts⸗
blatts.
178
163
164
188
163
177
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197
178
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261 1262
17
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177
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187
233 [234
181
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187 188
188 [189
187
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194
197
186
187
188.
179 [180
181
205
en ee Er EEE Er
— ——— ——— —— — ——— — — —
Datum | Nummer
r
e
Berordnungen und
Bekanntmachungen.
Mai
- 15.
- 16.
- 16.
- 16.
- 16.
Ü
no ou am m
®
u) .
Speopp so eo 0
‚104. R. Pr.
45. P. Pr.
.124.0.P.D.
25.0.P.D.
19. E. Br.
107. R. Pr.
11. R
43. P. Pr.
46. P. Pr.
48. P. Pr.
‚1102. R. Pr.
103. R. Pr.
105. R.Pr.
108. R. Pr.
109. R. Pr.
110. R. Pr.
‚1112. R.Pr.
‚120. E. Br.
‚1113. R. Pr.
‚1114. R.Pr.
‚125. R. Pr.
17. K.
.17. P.St.D.
6. L. D.
.|51.P.Pr.
7. L. D
.1115. R. Pr.
13. M.
12. R.
116. R. Pr.
53. P. Pr.
15.
—
7. R. B.
9. R. B.
Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen.
Oeffnungszeiten für die Eiſenbahn⸗Drehbrücke über die Havelbucht bei
Potsdam.
Berliner und Charlottenburger Preiſe im Monat April 1893 .
Einrigiuns des Telegraphenbetriebes beim Poſtamt No. 72 zu
erlin.
Unandringlice Poftiendungen
Frachtbeguͤnſtigung für Ausftellungsge —*5 .................
Oeffnungszeiten für die Eiſenbahn⸗Drehbrücken bei Spandau
Verzeichniß der gemäß 5 8 No. A des Gebaäudeſteuer⸗Geſetzes feſt⸗
geftellten Normalftädte.
Bildung einer felbfifländigen Fatholifchen Curatie Friebrichsberg .
Großherzogliche Flußbau⸗Verwaltungs⸗Commiſſion zu Schwerin. —
— —
Vereinigung der Gemeinden Alt: und Neu⸗Glienicke zu einem Ge:
meindebezirke „Alt⸗Glienicke“ im Kreiſe Teltow.
Vereinigung des Gutsbezirks Guhlsdorf mit der Gemeinde Guhls⸗
dorf im Kreiſe Weſtprignitz.
Viehſeuchen -...- ........ ... ...........................
Nachweiſung des Monatsdurchſchnitts der gyoſten Tagespreiſe einſchl.
5/0 Aufſchlag im Monat April 189
Nachweiſung der Markt⸗ ıc. Preife im — April 1893.......
Reichtags⸗Wahlbezirke und Wahlkommiſſare
Ermittelung der landwirthſchaftlichen Bodenbenugung . .....- .-..
Eiſenbahn⸗Halteſtelle Biskupitz
Schmiede⸗Innung zu Charlottenburg ........................
Baͤcher⸗ Innung zu Nowawes 3
Tarif für die Ablage des Schiffseigners Heinrich Lenz bei Fehrbellin
Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung
Aendtrung des Regulativs für die Erpebung und Beaufſichtigung
der ommunal⸗Schlachtſteuer in Potsdam.
88 081 01 0 82 8 00 8 EA eo
III. Nachtrag zum revidirten Reglement der Städte⸗Feuer⸗Sozietät |
ber Provinz Brandenburg.
Straßen» und Brüdenbenennung in Berlin
IV. Nadtrag zum Neglement des Brandenburgfcen Provinzial:
werbandee, betr. die dienftlichen Verhaͤltniſſe der Provinzial⸗
eamten
Berzeichnig über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutfchen
Neichögebiete nach dem GCentralblatte für 1893,
Entweihung des Knaben Dito Jordan aus feinem Wohnorte
Friedrichshagen.
Nachtrag zum Regulative für den Veſwhattegang bei dem Ober⸗
verwaltungsgericht vom 22. Februar 1
Benutzung der Schulzimmer zur Vornahme dr Reichstagswahlen
Viehſeuchen ................ ...........................
Statuten der Aftiengefellfhaft „L’Universo«, Italieniſche Transports
Berfiherungsgefellfchaft in Mailand, Ä
Prüfung der Zeichenlcehrer und Zeichenlehrerinnen zu Berlin
Berloofung von Rentenbriefen der Provinz Brandenburg. .....-..
Stät |Seitnapt
des
Amts⸗
blatis.
19 | 182
19. 1185 /186
19 186
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23 227
21 206
20 196
Ertrabeilage zum
22. Stüd.
21 208
21 1|208/209
26 1270271
35 1362/363
Datım | Nummer: u
Berorbnungen und
Belanntmadungen.
Mai 16.114. K. A.
- 17.
M.
17.126.0.P.
P.D.
17.127. 0.P.D.
D.
17.18. P. St.
- 17.
18.
18.149. P. Pr.
18.
18.
18.
- 18.
- 18.
Mai 19,
. 19.
Mai 20.
- 20.
- 20.
22.
23.
23.
23.
- 24.
- 25.
- 26.
- 26.
- 27.
- 29.
30.
14. O. Pr.
50.P.Pr.
11.R.P. A.
6. Ko.
12. E. R.
21. E. Br.
118. R. Pr.
120. R. Pr.
Br.
22. E.
117. R.Pr.
124. R.Pr.
52. P. Pr.
18. K,
13. E. B.
21. M.
123. R.Pr.
119. R. Pr.
122. R. Pr.
15. O. Pr.
121.R. Pr.
127. R. Pr.
Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen.
Veränderung der Bezirksgrenzen zwifchen dem Gutsbezirke Amt
Zechlin und dem Gemeindebezirke Flecken Zechlin.
Siehe Nr. 126 R. Pr. unterm 31. Mai 1893.
Hofagentur im Dorfe Wulfersdorf im Kreiſe Oftprigniß ......
Zweigpoftanftalt auf dem Gefundbrunnen bei Freienwalde a. O.
Zollabfertigungsftelle anf dem Lehrter Bahnhofe zu Berlin ......
Chef —5 derfrombauverwaltung zu Breslau. — Strompolizei⸗
erordnung.
ahlbeuie wa Wahlfommiffare für die Reichstagswahl im Stabt-
ezirke
Ausfteuun⸗ von Fahrkarten für den Gebrauch von Fahrrädern in
erlin.
Warnung vor dem Ankauf gekochter Krebſe.. ......
Verzollung ruſſiſcher Kreditbillets (Rubelnoten ꝛc.)
Errichtung einer 3. geiſtlichen Stelle in der evangeliſchen Parochie
Deutſch⸗Rixdorf.
Ungariſch⸗deutſcher Viehverkehr
Beförderung von Wollſendungen nad dem Berliner Wollmarft .
Snpalte » Berzeihniß von Stüd 13 Bis 16 des Reichögefephlatte
von
Desgl. von Stüd 9 bie 12 der Geſes · Sammlung von 1893 .
Unanbringliche Poflfendungen ...............................
Vernichtung ausgeloofler Rentenbriefe . ........-.c-renecn un:
Beneralsfirchen-Bifitation in der Didzefe Potsdam IL.
Berzeichnig über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutjchen
Neichögebiete nach dem Gentralblatte für 1893.
Nahmeifung der an den Pegeln der Spree und Havel im Monat
April 1893 beobakhteten Wafferftände.
Ausfpielung von Zuchtpferden ꝛc. in Baden-Baden
Neuer Ausnahme-Tarif für-die Beförderung ıc. aus dem Walden-
burger und Neuroder Grubenrevier.
Allerhöchfter Erlaß, fiehe No. 146 R. Pr. unterm 24. Juni 1893.
Viehſeuchen. ...........................................
Tarif für bie Ablage hinter dem Holzhofe zu Neu-Ruppin ...
Warnung vor dem Genuffe von Getränfen ıc., welche mit Eis ge⸗
kuhlt find.
Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung .. .................
Abänderung des Abſatzes 2 des & 1 der Bedingungen für ein
monatliche Frachtung.
Befimmungen über die Anftelung der Königl. Baufchreiber und
technifchen Sefretäre in der Allgemeinen Staatd-Bauverwaltung.
Vereinigung bee Gutsbezirks Kerzlin mit der Randgemeinde Kerzlin
im Kreife Ruppin.
Standesamtöbezirföveränderung im Rreife Teltow .............
Neues Verzeihnig der in Weinbaugebieten bes deutſchen Reiche
ebildeten Weinbaubegirfe.
Ghauffecfreden, für weile das Recht zur Chauffeegelverhebung ver»
liehen tft.
Viehſeuchen...................... .. ..... nennen een ne
Belobigung für Rettung aus dehenggeaßr .... ...... ........
Stüd
des
Amts⸗
blatts.
22
Seitenzahl
des
Amis:
blatts.
219/220
208
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320 [322
245
211
212/215
228
212
232
Datum | Nummer
d
er
Verordnungen und
Befanntmagungen.
Mai 30.123. E. Br.
1.
DPD R,D nr
99— —
eo»
.1126. R. Pr.
129.R. Pr.
29.0.P.D.
20. K.
.19.P.St.D.
16. M.
1131. R. Pr.
12.H. V.
19. K
16
Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen.
Berfchiebung des internationalen Mafchinenmarftes in Breslau und
Schluß der Kunftausflellung in Berlin.
Ueberfiht über die von dem Gebot der Sonntagerupe nad) $ 105e
ni Gewerbe⸗Ordnung vorläufig erforderlich erfcheinenden Aus⸗
nahmen.
Großbritanniſches Generalfonfulat in Berlin
Deffentliche Fernſprechſtelle beim Poſtamt Groß⸗Lichterfelde 3 (Pote-
damer Bahn).
Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung ..
Mittelwerth einer öfterreichifchen Krone zum Zwecke der Berechnung
der Wechſelſtempelſteuer.
Prüfung für Vorſteher an Taubflummen-Anfalten
Ernennung eines Schiebegerichtsvorfigenden im Kreiſe Wefprignig
für die Invaliditäts⸗ und Altersverficherung.
Verloofung von 4°), Staatsfchulbverfchreitungen von 1868 Anl. A. ıc.
Aufgebot von Staatsfchuldverfchreibungen
Berzeihniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfchen
Reichsgebiete nach dem Gentralblatte für 1893.
“888 8 0 8 [Tr run —e
11. H. V. | Einlöfung der am 1. Juli 1893 fälligen Zinsfcheine der Preußiſchen
Staatsſchulden.
8. R. B. | Ausreihung von Entlaſtungsquittungen über abgeloͤſte Renten ....
24. E. Br. EA — Wilhbelmebruh .... on... ...............
25. E. Br. Frachtbegünſtigung für Ausftellungsgegenflände -.......-.-cn...+
— — | Ki F olizei⸗Direktion zu Charlottenburg. — Ausbruch der Pferde⸗
ude.
16.0. Pr.| Wahl eines Provinzialsfandirge-Abgeorbneten für den Kreis Df-
prignig.
128. R. Pr.| Oeffentliche Belobigung für Rettung aus Rebenögefahr ... .-.---
136. R. Pr.) Infitut zur Ausbildung von Lehrſchmiedemeiſtern zu Charlottenburg
19. K. A. | Communalbezirföveränderung im Kreife Prenzlau ...... -.-...-
130. R. Pr.) Biehfenden ....... ........ ......... .. .... ... ..........
171. R. Pr.| Polizei⸗Verordnung, betreffend die Bemannung der Schiffögefäße..
191. R.Pr.| Poligeir-Berorbnung zum Schutze der Kabel der Reichstelegraphen-
Bermwaltung.
8. L. D. | Rechnungsäberfiht der Brandenburgſchen Wittwen- und WBaifen-
Derforgungsanftait für 1892/93.
R. Siehe Nr. 6. Ko. unterm 18. Mai 1893.
55. P. Pr.| Berliner und Charlottenburger Preife im Monat Mai 1893 .....
56. P. Pr.| Warnung vor dem Ankauf von „Gebhardt's Schönheite-Eriraft”..
57. P. Pr.| ®arnung vor dem Ankauf des fog. Nidelwaflerd ..............
30.0.P.D.| Poflagentur im Dorfe Garz (Prigniß) ....------....--eucnen.
14. E.B. Ausgabe von Fahrfarten nach verfchiebenen Oftfeebabeorten ......
— — | Königl. Regierungspräfidtent zu Hannover. — Berloofung ber
Fair Hannoverfhhen 4%, Staatöfhulbverfchreibungen Lit. S.
ür 1893/94.
137. R. Pr.| Bereinigung der Landgemeinden Jagow und Schönfelb im Kreiſe
Prenzlau mit den gleichnamigen Gutsbezirken.
165. R. Pr.| Polizei-Berorbnung, betreffend die Befeitigung der Borrichtungen,
welche den Abzug des Rauches aus den Defen nach ben Schorn-
feinen verhindern. ,
16.K. A. | Communalbesirföveränderungen im Kreife Oftprignis ....
—
Stück
des
Amtes
blatte.
SE& 85 55 55 55
BEBESS E BES N
HESSEN 58
>
Seitenzahl
des
Antss
blatts.
233
228/232
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42
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240
300
232
313/314
351/352
Juni
13. 31. 0. P. D.
Jumi
der
Berordnun en und
Befanntmalpungen.
6. R.
10.1 — —
10.I| — —
12. M.
12.1 R. Pr.
12.1140. R. Pr.
12.|5.B. A.
12.1 21.K.
12.| _ _
- 13.]132, R. Pr.
13.1133. R. Pr.
13.1134. R. Pr.
13.|135. R. Pr.
14. 19. M.
I4.141. R. Pr.
14.132.0. P. D.
34.0.P.D. ara an Stadtfernſprecheinrichtungen ......................
39.0.P.D.
14.| 15. E. B.
15.1 7. B. A.
15.133.0.P.D.
16.| ©. K.
16.116. E. B.
1619. L.D.
Yuni
17.126. E. Br.
B.
10.154. P. Pr.
- 10.158. P. Pr.
10.159. P. Pr.
Drudfepler-Berichtigun zu der Bekanntmachung vom 16, Mai 1893
Durchfahrt duch die Waifenbrüde in Berlin. ................
PolizeisBerorbnung, betreffend die Negelung ded Wagenverkehrs in
. ben Martithallen.
Polizei-Berordnung, beireffend die Regelung bes Markiverfehre in
ben Marfthallen.
Königl. Regierungs-Präftvent zu Magdeburg, betr. den Plauers und
den Ihle⸗Kanal.
Königl. PolizeisDireftion zu Charlottenburg. — Polizei-Berorbnung,
etr. Desinfektion bei anfedenden Krankheiten.
Siehe Nr. 147. R. Pr. unterm 21. Juni 1893.
Berlegung bes Nemontemarfts in Rathenow wegen ber Reichstag⸗
wahlen am 20. Juni 1893
Poligei-Berorbnung, betr. ben Gebrauch beweglicher Dawpfkeſſel
(ſog. Lokomobilen).
Verlegung der Geſchaͤftsräume des Bezirfsausfchuffes zu Verlin .
Aufgebot einer Staatöfchuldverfchreibung - ..... +... --r-n nennen cs
König. Kredit⸗Inſtitut für Schlefien au Breslau. — Ründigung
4%, Schleſiſcher Pfandbriefe Lit. B.
Biebfeuhen - -- „0... --2o0sswonnennnonee sera nn nenne nn nn
Nachweiſung der Markt- ıc. Preife im Monat Mai 1893 ......
Nachweiſung des Monatöburdfchnitte F zgnhfen Tagespreife
einſchl. 5°). Aufihlag im Monat Mai 1
Aufhebung der -Polizei » Verordnungen ber "es Treiben von
Schweinen ıc. vom 23. Auguft 1892 und dag Treiben von
Schafen und Rindvieh vom 30. 8. 1892.
Poftagentur im Dorfe Pichelsdorf im Kreife Ofthavelland......
Abänderung der Anmweifung, betr. dad Berfahren bei Ausfellung,
Umtaufh ıc. von Quittungsfarten für die Invaliditäts⸗ und
Altersverficherung.
Standedamtöbezirföneränderung im Kreife Oberbarnim . .........
Dmnibus s Verbindung zwiſchen Sagard und dem Offeebabeorte
ohme.
Serien des Bezirksausſchuſſes zu Potsdam .......--enrneneenn
Poftagentur im Dorfe Hohenofen im Kreife Ruppin.............
Snpaftevergeihniß von Stüd 17 bis 21 des Reichs⸗Geſetz-Blatts
von
Desgl. von Stüd 13 und 14 der Gefeg- Sammlung von 1893...
Aufgebot von Staatsfchulbverfhreibungen - ......-..-.n-rcnruuc.
Verwendung der neuen Eifenbahn-Frachtbriefe -.. .. --.--.-.r.:.
Wahl von Abgeordneten zum ProvinzialsLandtage nad Maßgabe
ber Einmwohnerzapl.
Berzeihnig über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutſchen
Reichsgebiete nach dem Gentralblatt für 1893.
Eifenbahn-Daltepunft Alte: Wepnothen. ......-...--eneoenrencne
19.| 16. FE. B. Neuer Tarif für den Perfonen- und Bepädverfehr mit Stationen
20.1142. R. Pr.
öfterreichiicher Eifenbahnen.
Schuffreie Tage auf dem Schießplage bei Cummersdorf für 1893.
31
252/254
271
326/328
Ertrablatt vom
13./6.93. ©. 235.
25
25
25
25.
239
238/239
250/251
252
255
259
240
240
254
273
251
254
. 276
299
. 258
274
2754. /255
. 937
937
255/256
271
257
Datum | Nummer |
der
Berordnungen und
Belanntmadungen.
Juni 20.1143. R. Pr.
20.1144. R. Pr.
20.160. P. Pr.
20.161. P. Pr.
21.1147. R. Pr.
21.1153. R. Pr.
21.117. E. B.
22.1148. R. Pr.
22.1149.R. Pr.
22.1150. R. Pr.
22.| 6. B. A.
22.118. E. B.
2.1 — —
23.| 17. K. A.
Juni 24.1146. R. Pr.
24| 7. Ko.
24.127. E. Br.
26.1145. R. Pr.
26.1151. R. Pr.
26.162 P. Pr.
26.]77. P. Pr.
26.128. E. Br.
27.152. R. Pr.
28.1154. R. Pr.
29.1155. R. Pr.
29. M
30.1156. R. Pr.
30.137.0.P.D.
30.| 19. E. B.
30.]29. E. Br.
Juli 1.13. H. V.
. 11 — —
Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen.
Wahl von Bertrauensmännern im Bezirk V. der Norddeutſchen
Textil⸗Berufsgenoſſenſchaft.
Biehſeuchen......... ............................. on.
Geheimmittel gegen Trunffucht. ............................
an von Waͤſche ꝛc. in den Berliner Hädtiichen Desinfektions⸗
anftalten.
Abändernde Beflimmungen zur Landmeſſer⸗Prüfungs⸗Dronung ...
Nachweiſung der an ben Pegeln der Spree und Havel im Monat
Mat 1893 beobachteten Waſſerſtaͤnde.
Auönapmetarif für Torffireu, Torfmull und Futtermittel in Wagen⸗
adungen.
Polizel-Berorbnung, beir. die Verladung und Beförderung von
Wiederfäuern nnd Schweinen nach den Norbfeehäfen.
Berlabung und Beförderung von Wiederfäuern und Schweinen nad
den Nordfeehäfen. — Tpierärztliche Unterſuchung.
Ortsbenennung „Tannenhof“ im Kreife Prenzlau... ...........
Serien des Bezirksausſchuſſes zu Berlin... ............. ....
Auenapmetarif für Torffireu, Torfmull und Y$uttermittel in Wagen-
abungen.
Königl. Oberpräfident zu Magdeburg. — Polizei⸗Verordnung, betr.
das Schleppen von gefuppelten sms en auf ber Elbe.
Komm na Ten viönerdinberungen im Kreiſe Ofyrignig ............
Verzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutſchen
Reichögebiete nach dem Centralblatte für 1893.
Statut für die Eriemener Waffergenofienfchaft zu Niederfränig im
Kreife Königsberg N⸗M.
Parodyials-Berhältnig der in Berlin neu anziehenden evangelifchen
Einwohner.
Neue Ausgabe des Oſtdeutſchen Eifenbahn-Kursbuhb....... .....
Ausſetzung von 1000 Mark für Ergreifung eines Raubmörders
Ausbildung eines Hufbeſchlag⸗Lehrmeiſters. ....-...-- nenne.
Polizei⸗Verordnung über die Abladung und Lagerung von Müll,
Küchenabfaͤllen ıc.
Statuten der North British and Mercantile Insurance Company
in London.
Ausnahmetarif für Torfflreu, Torfmufl und Kuttermittel... .....
Biehfeuchen .
Sperrung de Oder⸗Spree⸗Kanals bei den Schleuſen zu Yürften-
erg a. O.
a a für Unfallverficherung für die Regiebauten des Kreifes
prignitz.
Siehe Nr. 1. P. Pr. unterm 23. Oktober 1892.
Anlegung einer Apothele in Heegermühle bei Eberöwalbe.........
Telegrapbenbetrieböftelle in Rrausnid ...... .................
Ausnahmetarif für Torfſtreu, Torfmull und Futtermittel. .....
Privatbepeichenverfehr auf der Station Bollnomw ...............
Berzeichnig über Die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfchen
Reichsgebiete nah dem Gentrafblatte für 1893.
17. Berloofung von Kurmärkifhen Schuldverfäpreibungen ..... .-
Konig Hofkammer zu Berlin. — Verwaltung der Prinzlichen
itterglter Uegz, Paretz und Falkenrehde.
—
Stüd
bes
ntde
latts.
29
—— Stüd ſeeuemedi
des
Berordnungen und Inhalt ver Verordnungen und Bekanntmachungen. Le Amte-
Bekanntmachungen. blatts. blatts.
Jali 3.163. P. Pr. (Peek Beronuumg betreffend Desinfektion von Kleidungsſtücken ꝛc. | 2 285 [286
02 B- Dr nach anfledenden Krankheiten. 30 Is art 8
3.30. E. Br. Frachtbeguͤnſtigung für Ausfellungsgegenflände ................. 28 289
- 3118. K.A Radweilung der im Kreife Niederbarnim im I. ‚Bieteljope 1893/94 28 290
genehmigten Veränderungen von Gemeinde⸗ und Gutsbejirks⸗
grenzen.
- 4.1157.R.Pr.| Biehfeudhen ......--.....-20oeccneeesenorsneennn nenn rn nenn 27 274
- 5|8.B. A. | Eröffnung der feinen Jagd im Regierungsbezirf Potsdam....... 28 285
- 5.135.0.P.D.| Einrichtung des Telegraphenbetriebed beim Poſtamt No. 81 zu Berlin 28 287
- 6.164. P. Pr.| Berliner und Charlottenburger Preife im Monat Juni 1893 ..... 28 [286/287
- 6.168. P. Pr| und pe zu Berlin. — Anftellung von Bezirksſchornſteinfeger⸗ 29 209
meiftern.
- 6.|21. E. B.| Frachtberechnung für den Transport von Heu und Stroß.... ... 28 288
- 6.22. E. B.| Ausnahmetarif für Torffireu, Torfmull und Suttermittel ........ 28 289
- 6 — — | Berzeihniß der Borlefungen an der Königl. Landwirthichaftlichen 33 346
Hochſchule zu Berlin im Winterhalbjahr 1893/94.
- 7.1162. R. Pr.| Ernennung eines FifchereisAuffehers ......... ..... .......... 28 285
- 7.166. P. Pr.| Warnung vor der Verwendung von Faßhähnen aus Zinnlegirung 29 1298/299
mit größerem Bleigehalt.
- 7.120. E. B.| Ausnahmetarif für Torffireu, Torfmull und Suttermittel . ...... 28 288
- 71 — — | NAusfhreiben der von den Mitgliedern der Städte⸗Feuer⸗Sozietät 31 [329/330
ber Provinz Brandenburg für das I. Halbjahr 1893 zu ent⸗
richtenden Beiträge.
— — — JPVerzeichniß über die Ausweiſung von Auslaͤnderu aus dem Deutfchen 27 1278 /282
Reichsgebiete nach dem Centralblatte für 1893.
Juli 8 M. Siehe Nr. 214. R. Pr. unterm 20. September 1893.
- 8.117. O. Pr.) Ernennung eines Oberfiſchmeiſters füͤr das Stromgebiet der Ober. 30 305
- 8.]36.0.P.D.| Telegrapbenhüffftelle in Wageniß ...... moon scneronnrennnne 28 287
- 9.138.0.P.D.| Desgl. in Ragow bei Beeskow............. . ......... 29 299
- 9.31. E. Br.| Nachtrag II. zum Kilometerzeiger .... ........... ... ....... 29 300
- 10] — — Auerhogher Erlaß. — Siehe Nr. 71. P. Pr. unterm 4. Auguſt
- 10.| 20.K A. Nachweiſung der im Kreife Beeskow⸗Storkow im I. Halbjahr 1893 29 300
genehmigten Communalbezirfsveränderungen.
- 10.] 22. K. A. | Nachweiſung der im Kreife Teltow im II. Vierteljahr 1893 ger 33 1347349
nehmigten Berändesungen von Gemeindes und Gutöbezirks-
grenzen.
- 10.) — — | König. Kredit⸗Inſtitut für Schlefien zu Breslau. — Umtauſch 29 301
4%), Schlefiiher Pfandbriefe Lit. B.
- 411.J158.R. Pr.| Viehſeuchen............................................. 28 283
- 11.1159.R. Pr.| Nachweiſung der Marfts ıc. Preife im Monat Juni 1893 ....... 28 1284/285
- 11.1160. R. Pr.| Nachweiſung des Monatsdurchſchnitts der hoͤchſten Tagespreife einſchl. 28 284
5%, Aufihlag im Monat Juni 1893.
- 11.]161. R. Pr.| Standesamtsbezirfsveränderung im Kreife Dberbarnim .......... 28 285
11.]| 23. K. | Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung...................... 29 299
- 12.1167. R. Pr N Fe art Königl. Univerfität Greifswald im Winterhalb- 29 298
ahr /94.
-12.123. E. B. Audnahmetarif für Torfſtreu und Futtermittel ......... ....... 29 300
-12.10. L. D.| Provinzialabgaben für die Zwecke des Landarmenweſens für 1893/94 29 1300 /301
- 13. . Siehe Nr. 83. P. Pr. unterm 26. Auguft 1893.
3*
. Datum Nummer
der
Berorbnungen und
Velanntmachungen.
Juli 13.
13.
— ⸗
14.
14.
14,
14.
14.
Juli 15.
® ‘ ‘ [} .
5.133. E. Br.
67. P. Pr.
24.K.
163. R. Pr.
166. R. Pr.
170. R. Pr.
9. Ko.
m —
32. E. Br.
40.0.P.D.
Inhalt ver Verorpnungen und Bekanntmachungen.
Eröffnung einer Apotheke in Berlin .......... ...............
Aufgebot einer Staatsſchuldſcheins ........................
Zur Abhilfe der Futternoth und Wirthſchaftsnoth. Mittheilung der
Ackerbau⸗Abtheilung der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft.
Anlegung einer Apotheke in Zehlendorf .....................
Nachweiſung über den Geſchaͤftsbetrieb der ſtädtiſchen, bandeemeinde
und Kreis⸗Sparkaſſen für 1891/92.
Doflagentur in Neuenhagen (Neumark)
Errichtung eined Diafonate in Pankow :
Verzeichniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfchen
NReichögebiete nach dem Bentralblatte für 1893
Ausnameterif für Torffireu, Torfmull und Futtermittel
Frachtbegünſtigung für Ausſtellungsgegenſtände €. .... -........
Seuerfaftengelder - Ausfchreiben für die Land=- Feuers Sozietät der
Kurmark Brandenbur Hi ıc. für das I. Halbjahr 1893.
Ueberfiht von den Ergebniffen der Verwaltung der Städtes Feuer-
Spzietät der Provinz Brandenburg im Jahre 1892.
Gebaͤudeſteuer⸗Reviſion in den Kreifen Niederbarnim und Teltow...
Anfchlug an Stadt, Bernfpregjeinrüptungen
Siehe Nr. 12. P. St. D. unterm 18. Auguft 1893.
Beginn und Schluß der Jagd auf Rebhühner im Siadifreife Berlin
Vicbfeuhen .....-.. ......... ........... ........ .......
Annahme von Poſtfendungen ſeüens der Landbrieftraäger
Ausnahmetarif für Torfſtreu, Torfmull und Futtermittel.
Beförderung von Heu und Stroh
Königl. Hoffammer zu Berlin. — Berwaltung der Hausfideikommiß⸗
Amts⸗ und Forſtkaſſe zu Wendifch- Buchholz. |
Siehe Nr. 181. R: Pr. unterm 31. Juli 1893.
Pibung des Amtsbezirk XLVII. Großstichterfelde im Kreiſe
eltow.
Statut der Vaterländifchen Feuerverſi Gerungs- Sozietät zu Roflod .
Unbeftellbare Einſchreibbriefe........................... ...
Unanbringliche Werthſendungen ..............6
Geſchenke an Kirchen ꝛc. ............ ... ........ .........
Verzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutfchen
Reichsgebiete nach dem Gentralbkitte für 1893
Gefchäftsverlegung von zur Zuſammenſetzung bee allgemeinen Brannts
mwein»-Denaturirungsmitteld ermächtigten Firmen.
Berladung und Beförderung von Heu und Strob....... .......
Perſonen⸗Haltepunkt Alt⸗Sternberg
Einrichtung des Rohrpoſtbetriebes beim Poſtamt Nr. 52 in Berlin.
Drtöbenennung „Herzberge“ im Kreiſe Niederbarnim...........-
Berichtigung der Baupolizeiorbnung vom 5. Dizember 1892......
Nachnaß zu den Statuten der Lebensverſicherungsbank Kosmos zu
Zeiſt (Holland):
Nachweiſung der im Kreife Ruppin genehmigten Veränderungen an
©emeindes und Yutöhezirfögrenzen.
Allerhöchfter Erlaß. — Verleihung des Enteignungsrechts, ſowie des
Rechts zur Ehauffeegelderhebung auf der Ehauffee Lindenberg —
Cunersdorf an den Kreis Beeskow⸗Storkow.
Desgl. — Siehe Nr. 200. R. Pr. unterm 18. Auguft 1893.
Seitenzahl
Stück
bed des
Amts: Amtes
blatts. Jblatts.
29 299
29 1299 /300
Ertrablatt
vom 15./7. 93.
S. 293/296.
29 1297298
30 1305 /313
29 299
34 1354/355
28 1291 [292
30 316
30 316
29 302
31 330/331
30 -314
30 315
30 305
29 298
30 315
30 315
30 1315/316
32 340
30 305
33 342
31 1323 324
31 324
29 |302/303
29 1303 /304
31 1324/325
30 316
31 326
31 324
30 314
30 314
33 342
3 326
33 341
Datum | Nummer
ber
Berorbnungen und
Bekanntwachungen.
Juli
Juli
25.
25.
25.
25.
25.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
30.
31.1178. R. Pr.
31. 181. R. Pr.
we — —⏑⏑—
175. R. Pr.
176. R. Pr.
31. E. B.
34. E. B.
M.
21. ©. Pr.
‚1177. R. Pr.
R.
H.V._
32. E.
36. E. Bi
179. R. Pr.
180. R. Pr.
9, B. A.
33. E. B,
Aug. 4.1185. R. Pr.
N
14. R
18. R
19. R.
|
21
Inhalt ver Verorpnungen und Belanntmadungen.
Allerhoͤchſter Erlaß. — Siehe Nr. 78. P. Pr. unterm 15. Auguſt 1893.
Einfuhr von Zuchtvieh aus den Niederlanden... ..... «ur. 0...
Biehſeuchen ...............
Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung ......................
Ausnahmetarif für Torfſtreu und Futtermittel ............ 2...
OftdeutfchsDefterreichifcher Verband... ............. .........
Betr. den Gewerks⸗Krankenverein zu Berlin...................
Stationen Tegel und Heiligenfee der Neubauftrede Schönholz-
remmen.
Errichtung einer ſelbſtſtaͤndigen Fatholifchen Euratiegemeinde Bidet
Nachtrag 8 um Ausnahmetarif für Torfſtren, Torfmull und Futter⸗
mitte
Anhang zum Tarif für den Norddeuiſchen Getreideverkehr mit
©alizien und der Bukowina.
Berzeichnig über die Ausmweifung von Ausländern aus dem Deutfchen
Reichögebiete nad) dem Gentrafblatte für 1893.
Örengorränberung zwifhen dem Gemeindebezirke SKetfchendorf und
der Stadt Fürftenwalve (Spree).
Vebertragung ber Entfcheidung der im 9 58 Abf. 1 des Kranfen-
—— bezeichneten Streitigkeiten an verſchiedene
Behoͤrden.
Anhang zum Tarif für den Norddeuiſchen Getreideverkehr mit
Galizien und der Bukowina.
Nachweifung der an den Pegeln der Spree und Havel im Monat
uni 1893 beobachteten Waflerflände.
Hygienifche Rurfe für Berwaltungsbeamte a
Station Rummelsburg⸗Rangirbahnhof .....-..--nenennnnen-
BVorlefungen für das Stubium der Landwirthſchaft an der Univer⸗
fttät Halle im Winterhalbfahr 1893/94.
Siehe Nr. 78. P. Pr. unterm 15. Auguf 1893.
Ueberweifung eined Betrages aus ben landwirihſchaftlichen Zöllen
an die Stadt Berlin.
Biehfeuchen ............................ .................
Siehe Nr. 9. Ko. unterm 14. Juli 1893.
Siehe Nr. *. R. unterm 4. Auguſt 1893.
Frachtermäßigungen für Streu⸗ und Buttermittel .. 22.2.0222: ...
Frachtbegünſtigung für Ausftelungsgegenflände zc. ..............
Siamefithes Gonfulat in Berlin........................
Standesamtöbezirföveränderung im Kreife Teltow .............
Regulirung des von den Riefelgütern Sputenborf und Schenfenborf -
nad dem Stöderflieg führenden Entwäſſerungsgrabens.
Ausnahmetarif für Torfftreu und Buttermittel ........-...0....
Inhalovenihniß von Stuͤck 22 bis 27 des Reichs⸗-Geſetz⸗Blatts
von 1893.
Desgl. von Stüd 15 bis 19 der Geſetzſammlung von 1893......
Warnung vor Schwindelagenturen .......................
Ausreichung der Zineſchein⸗ Reihe V. zu den 3.0/. Prictiris.
Obligationen Lit. E. der Oberfchieh tichen Eiſenbahn.
32
32
32
32
36
Seitenzahl
des
Amtes
blatts.
305
314
37 [338
25
1325 [326
322
326
323
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342
325
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334/335
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375 [376
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338/339
319
319
336
336 [337
390/391
437 [438
Datum | Nummer
der
Verordnungen und nhalt ver Beroronungen u efanntmachungen. *
Belanntmachungen. Inhalt d gen und ® Gung Amis.
Aug. 26.183. P. Pr.| Turniehrerinnen : Prüfung in Berlin...................... 36 373
27.182. P. Pr.) Auswanderungs-Agentur von Julius Pietſch in Berlin ......... 36 | 373
27.142. E Br.| Srachtermäßigung für Gegenſtände ıc., welche ald unverfauft von 37 382
ber Weltausftellung in Chikago zurädfommen.
- 38.| 16 8. | Einreihung der Gefuche von Elementarleprern und Lehrerinnen um 36 | 374
Gewährung von Unterftägungen.
- 29.|197.R.Pr.| Viehſeuchen ............... ............................ 35 359
- 29.110. R. B.| Einlöfung fälliger Rentenbriefe und Zinsfeine von Rentenbriefen. . 36 374
- 30.| 15. R. | Einreichung der Gefuche von Elementarlchrern und Lehrerinnen um 36 373
Gewährung von Unterflügungen.
30.| 85. P. Pr. Unterfuchung des Gefundheitszuftandes ber Schifföbevölferung aus 36 1373/9374
Anlaß der Eholeragefahr.
- 30.| 89. P. Pr. Warnung vor dem Ankauf einer „eleftrifchen Heilfette”, des ſ. g. 37 381
alismans.
- 31. M. Polizeis-Berorbnung über den Scifföverfehr auf dem Stromgebict | Ertrablatt vom
der Elbe während der Eholerazeit. 2./9. 93. &. 369.
Sept. 1.|. R. Pr. Einrigtung ärztlicher Kontrolſtationen auf den mit dem Eibfirom | Ertrablatt vom
n Verbindung flebenden Fluß⸗ und Kanalſtrecken. 2./9. 93. &. 369.
: 1.126. K. A. Bericprigung einer Defanntmagpung, betr. Eommunalbezirföver: 37 382
änderungen im Kreiſe Ruppin
— — — Berzeichniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutſchen 35 [366/368
Neichdgebiete nach dem Eentralblatte für 1893.
Sept. 2.]5. B. V. Eintöfung De am 1. Oftober 1893. fälligen Zinsfcheine der Preußifchen | 37 [381/382
taatsſchulden.
- 2.|40.E B. Auenahmetarif für Mais, Kleie ıc., Malztreber und Schlempen .. 36 875
- 4 M. : | Siehe Nr. 205: R. Pr. unterm 8. "September 1893,
- 4.1203.R. Pr. Gommumaibegielöoeränberum ber Stadt Eindow... 22222 ....... 36 13727373
- 4.|41. E. B.| Ausnahmetarif für beſtimmie Streu. und Futtermittel... ........ I 86 375
- 5.1204. R.Pr.| Biehfeudhen .......................... .......... ..... .... 36 373
- 5.|210. R.Pr.| Winterfhongeit, Verbot des Lachefanges mit Zug⸗ und Treibnetzen, 37 379 /380
ſowie Verbot ded Krebsfanges.
- 6. M. Siehe Ar. 227. R. Pr. unterm 29. September 1893.
- 6.90. P. Pr.| Berlegung des Weihnachtsmarktes in Berlin. . ... 20-2220. .000. 37 381
- 7.| 16. R. | Rotirungen von forfiverforgungeberedhtigten Jägern für den Forftdienſt. 37 380
- TI AT.R Zehlun en aus Domainen⸗ und Forſt⸗Veräußerungen und Abs 37 380
ungen.
- 27.191. P. Pr. Entziehung eines Hebammen-Prüfungszeugniffes ..... ..... ...... 38 391
7. * 3 3 Sonderzüge zur Magdeburger Meſſe ....................... 3 205
— — — er von Stüd 28 bis 31 des Reichögefeghlatte 36 371
— — — | Desgl. von Stück 20 bis 23 der Geſetz⸗Sammlung für 1893.. 36 371
Sept. 8.122. O. Pr.) Anbringung von Blechtafeln mit aufgedrudter Anweiſung zur Wieder: 38 385
belebung Ertrunfener.
- 8.j205. R. Pr.| Jerztliche Ueberwachung der Schifffahrtöftraßen. ................ 37 377
- 8.188. P. Pr.| Berliner und Charlottenburger Preife im Monat Auguft 1893 . 37 1880381
- 8.149.0.P.D.| Umwandlung der Poflagentur in Neubabelsberg in ein Poſtamt un. 37 381
- 8.6. B. V. | 14. Berloofung von 31. °/. Staatsſchuldſcheinen von 1842 ...... 39 400
- 8.113. P.St.D.| Eröffnung einer A. Poftzollabfertigungsftelle in Berlin .......... 37 382
- 9.44. E. Br.| Eifenbahn-Halteftelle Runowo erhält den Namen „Kaiſersaue“.. 38 392
Datum | RKummer
Berorbnungen und
Belanntmadhungen.
Sept. 10.|43.
11.
15.]| 26. M
19.1210. R Pr.
19.197. P. Pr.
19.1 27.K. A,
19.| — —
20.1207. R. Pr.
20.1208. R. Pr.
20.1214. R. Pr.
20.195. P. Pr.
E. Br.
M,
11.1206. R. Pr.
12.1207. R. Pr.
12.1208. R. Pr.
12.1209. R. Pr.
12.193. P. Pr.
13.192. P. Pr.
14.1205. R. Pr.
14.194. P. Pr.
Inhalt ver Verordnungen und Bekanntmachungen.
Einführung von Durchgangswagen bei den Nacht⸗Schnellzügen der
Strecke Berlin⸗Eydtkuhnen.
Siehe Nr. 101. P. Pr. unterm 22. September 1893. ,
Epauffesgetberbekung für die Chauffee Berlin — Könige: Wufterhaufen
bei Neu⸗Britz.
Viehſeuchen.............................................
Nachweiſung der Markt⸗ ıc. Preiſe im Monat Auguſt 1893 .....
Nachweiſung des Monateburdfchnittd der A QTagespreife
einſchl. 5%. Auffchlag im Monat Auguft
Warnung vor dem Gebraud von Saßpähnen aus Zinnlegirung mit
ſtaͤrkerem Bleigehalt.
Eröffnung der „Drei TaubensApothefe” in Berlin .............
Innung „Bund der Maurer⸗ und Zimmermeifter” zu Belzig ....
Warnung vor dem Genufle der Lorcheln ıc
Anwendung der Bahnorbnung für die Nebeneifenbaßnen Deutſchlands
auf die Eiſenbahn von Schoͤnholz nach Cremmen.
Siehe Nr. 103. P. Pr. unterm 28. September 1893.
39. Serienverloofung der Staatsprämienanleibe vom Jahre 1855 .
Nachtrag zur Polizeiverorbnung für bie Pferdebahn Koͤnigs⸗Wuſter⸗
haufen — Braunfohlengrube „Conſolidirt Centrum‘ bei Schenfen-
borf vom 21. September 1884 ıc.
Verzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutfchen
Reichsgebiete nach dem Centralblatte für 1893
ss... 8 0 dd 0 — 4—0 8 rn 0 0 4
| Einfiellung des Dienſtbetriebs auf ben ärztlichen Controlſtationen
Eberswalde und Fürſtenwalde.
Belobigung für Rettung aus Lebensgefahr .... 2... ...... ren
Perſonen⸗ —* Kankelſitz .............................
Errichtuns einer katholiſchen Pfarrei im Südofien Berlins unter
m Namen St. Bonifacius⸗Pfarrei.
Gofadetsrtepn mit Niederlaͤndiſch⸗Indien
Siehe Nr. 208. R. Pr. unterm 20. September 1893.
Srachtbegänftigung für a uehellunge gegenflände zc. u. rue...
Königt. Hoffammer zu Berlin. — Anftellung eines Sorhunksrerßchere
für die Oberförfterei Staafow.
Biebfeuchen -- ..-cerocseeenneee rennen nenne nennen een
Anderweite Begrenzung der Gcroerbe-Sufpehonabeirte ..........
Communalbezirksveränderung im Kreiſe Weſtprignitz ...........
Koͤnigl. Landrath des Kreiſes Oberbarnim zu Freienwalde a. —
Verleihung der Rechte einer öffentlichen Koͤrperſchaft an den
Krankenhausverband Heegermuͤhle.
Aufhebung der Polizei-Verordnung vom 7. September 1892 über
—*58 — Verlaſſen von Eifenbabnzügen durch choleraverdäaͤchtige
e
Reglement über die Ausführung der Wahlen zum Haufe der Abs
geordneten.
Einrichtung und Betrieb von Anlagen zur Anfertigung von Zünds
höfgern unter Verwendung von weißem hr und zur
Anfertigung von Cigarren.
I. Nachtrag zum Statut des Feuer⸗Verſicherungs⸗Verbandes Deutſcher
Fabriken in Berlin.
Stück Seitenzahl
des
Amis
blatts.
37 | 382
37 377
37 377
37 1378/379
37 378
383 | 391
38 | 391
38 |: 385
38 | -391
38 385
39 400
38 [391/392
37 1383 [384
38. | 385
88 390
39 402
39 399
40 | 409
4 416
39 400
39 402
40 412
38 | 390
39 399 .
39 J 400
39 400
38 | 385
38 1386 /390
39 1394 /396
39 399
Dasım | Nummer | tät \Beitengaft
der des bes
Berorbnungen und nhalt ver Verorpnungen und Bekanntmachungen.
Belanntmachungen. Sn g Hung m *
Sept.21. M. Siehe Nr. 119. R. Pr. unterm 30. Oktober 1893.
- 21.1211.R. Pr. Venezolaniſches Generalkonſulat in Berlin ......... ........... 39 393
- 21.1216. R. Pr. Ernennung eines Vorſitzenden des Schiedsgerichts zur Durchführung 39 396
ber Invaliditäts- und Alterö-Berficherung im Kreife Ofthavelland.
- 22.1212.R.Pr.| Berichtigung des MarktpreissBergeichniffes für Juni 1893 ....... 39 393
-, 22.1215. R. Pr.| PolizeisBerorbnung über den Berkauf von Naſchwaaren, Spielzeug ıc. 39 396
in Berbindung mit dem Handel mit Lumpen, Knochen ıc.
22.1219. R. Pr.| Erhöhung der VBergütungsfäge für den bei den Vebungen in der 39 398
eit vom 31. Mai bis 30. September 1893 geleifleten Borfpann.
- 22.198. P. Pr.| Anlegung von acht neuen Apoibefen in Berlin .....n.- se er... 39 1399/400
- 22.1101. P. Pr.| Nachtrag IV. zum Statut der Nürnberger Lebens⸗Verſicherungs⸗ 40. 409/410
Banf in Nürnberg.
- 23.149. E. Br. Bractbeglnfiigun für Auehelungegegenftände ..... ....... .... 40 411
23. — — | Königl. berpräftbent der Provinz Scleften zu Breslau. — Strom⸗ 4 417
| polizeisVerorbnung für den Müplgraben bei Oppeln,
. 24, M. Siehe Nr. 25. O. Pr. unterm 28. September 1893.
- U, M. Siehe Nr. 218. R. Pr. unterm 25. September 1893.
- 25.]213. R.Pr.| Nachweiſung der an den Pegeln der Spree und Havel im Monat 39 393
Auguft 1893 beobachteten Wafferflände.
- 25.1218. R. Pr.| Wahlen zum Haufe der Abgeordneten. ............. .......... 39 398
- 25.147. E. Br.| Neue Ausgabe des Oſtdeutſchen Eiſenbahn⸗Kursbuchs........... 40 411
- 25.148. E. Br.| Nadıitra zum Kilometerzeiger .-....... ones ............. 40 411
- 26. M. Siehe Nr. 106. P. Pr. unterm 7. Dftober 1893.
- 26.1217. R. Pr.}| Tarif für die Benutzung ber Öffentlichen ſtädtiſchen Ausladeſtellen 39 307/398
in Charlottenburg.
- 26.1220. B.Pr.| Viehſeuchen................ ............................ 39 308
- 27.1225. R.Pr.| Nachweiſung der Deffnungszeiten der Eiſenbahndrehbrücken über Die 40 407
Havel bei Spandau.
- 27.151.0.P.D.| Poſtamt in Scladhtenfee.......- 24 .. ........ 40 410
- 27.128.K. A.| Nadweifung der im Kreiſe Angermünde im III. Vierteljahr 1893 40 412
genehmigten Sommunalbezirföveränderungen.
- 27.| G.K. | Siehe Nr. 24. O. Pr. unterm 30. September 1893.
— — | Mlerhöchfter Erlaß. — Siehe Nr. 249. R. Pr. unterm 3. Nos
vember 1893. '
.- 28. M. Siehe Nr. 231. R. Pr. unterm 16. Oktober 1893.
- 28.125. O. Pr.| Berliner Wapfbezirfe und Wahlkommiſſare für die Wahl der Lands 40 405/406
tagsabgeorbneten.
- 28.1103. P.Pr.| II. Nachtrag zum Gefellihaftsvertrage der Allgemeinen Renten⸗, 41 414/416
Ä Kapitals und Lebensverfiherungsbanf Teutonia in Leipzig.
- 28.150.0.P.D.| Verlegung des Pofamts Nr. 79. in Berlin................... 40 410
- 28.114. P.St.D.| Aufhebung der Stempelvertheilungsftelle in Neuſtadt a. D. ...... 40 410
- 28.|47. E. B.| Ausnahmefrachtfäge für Streu- und Futtermittel . .............. 40 1410/411
- 29.1227. R.Pr.| Medienburgifche Keurtberficherun s⸗Geſellſchaft zu Neubrandenburg. 40 408
- 29.1228. R.Pr.| Gebühren für die Revifion von Aufzügen (Kahrftühlen).......... 40 408/409
- 29.| 15. Ko. | Errichtung eines 2. Diakonats an der St. Pauls⸗-Kirche zu Berlin. 46 [468/469
- 29.15. 0. B. A.| Berlegung des Gefhäftsbüreaus eines Marktfheiders ........... 4 417
— 142 E. B.| Fahrplan für eine Eifenbahntpeilftrede der Nebenbahn Schoönholz — 39 | 401
remmen.
— — — | Verzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem 39 1403 /404
Deutfchen NReichsgebiete nach dem Gentralblatte für 1893.
&ept.30.123. O. Pr.| Bildung des neuen Amtsbezirks Zeutben im Kreife Teltow ...... 40 405
ber
Berorbnungen und
Belanntmachungen.
Sept. 30.
30.
Dr. 2,
%
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gopo nunomn >p pi
- 10.
- 10,
- 10.
- 10.
- 10.
- 411.
- 11.
- 11.
. 12.
- 13.
® 13,
24. ©. Pr.
222.R. Pr.
43. E. B.
44. EB,
45. E.B.
6. E. B.
4
224. R. Pr.
Pr.
221. R. Pr.
223. R. Pr.
229. R. Pr.
.1100. P.
29.K. A,
30. K. A.
231.R.Pr.
10. B. A.
230. R.Pr.
102. P. Pr.
P. Pr.
29, K.
106. P. Pr.
234. R. Pr.
105. P. Pr.
E. Br.
50.
232. R. Pr.
233. R. Pr.
234. R. Pr.
48. E. B.
51. E. Br.
E. Br.
52.
M.
M.
233. R. Pr.
Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen.
Dank des Generalkommandos des Garde⸗Korps für die gute Auf⸗
nahme der Truppen im Manoͤverterrain.
Brafitianifches Bizelonfulat in Berlin........................
Eröffnung des Haltepunftes Pankow⸗Heinersdorf für den Perfonen-
und Gepäd-BVerfehr.
Desgl. der Station Pankow-Schönhaufen für den Wagenladungs⸗
Guter⸗Verkehr.
Desgl. der Station Alt⸗Mädewitz für den Frachtſtückgüter⸗ und
Bich-Berfehr:
Betr. die Station Buch..................................
Wahlen zum Haufe ber Abgeordneten. ou uu- seen nenne
Verlegung eines Theils des Weihnachtsmarktes in Berlin........
Monatsdurdfchnittäpreis für Heu in Wittflod im Monat Auguft 1893.
Deffnungszeiten ber Eifenbapn-Drehbrüde über die Havelbucht bei
Potsdam.
Viehſeuchen ..................... ... ...................
Nachweiſung der im Kreiſe Rieberbarnim im II. Vierteljahr 1893/94
genehmigten Veränderungen von Gemeindes und Guätsbezirks⸗
grenzen.
Desgl. im Kreife Teltow ...................... nennen nn
DOrtsübliher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter im Guts⸗ und
Gemeindebezirke Rahnsporf. .
Schluß der Jagd auf Rebhühner im Regierungsbezirke
Koͤnigl. er zu Pritzwalk. — Abhaltung ber
in Putlig
Belegung fr Detung au, Sch Kreife Oſthavelland..........
<etobigung für Rettung aus Lebensgefahr... .......-rncencnne
Siehe Nr. 15. Ko. unterm 29. September 1893.
—528— einer Stantöfhuldverfchreibung
Statuten ıc. der Aftiengefellfhaft „The French Asphalte Company“
zu London.
Ernennung eines Fiſcherei⸗Aufſehers.........................
Berliner und Charlottenburger Preife im Monat September 1899.
Frachtbegünſtigung für Ausftellungsgegenftände ıc. ..
Königl. Oberpräfident der Provinz Schlefien in Breslau. —
olizei- Verordnung für den Hafen zu Maltſch.
Viehſeuchen....................................... ......
Nachweiſung bed Monatsdurchſchnitts der Höhften Tagespreiſe einſchl.
5%, Aufſchlag im Monat September 1893.
Nachweiſung der Markt⸗ ıc. Preife im Monat September 1893...
Heus und Strohbeförderung ..............................
Königl. Amtögericht zu Perleberg, — Abhaltung der Gerichtstage
zu Warnow.
Eröffnung der Strecke Ragnit⸗Pillkallen... ........
Nachtrag XII. zum Staatsbahn⸗Gütertarif Bromberg⸗-⸗Magdeburg
Koͤnigl. Regierungspräſident zu Bromberg. — Sperrung des Brom⸗
berger Kanals, der unteren Brahe, der kanalifirten oberen und
unteren Netze.
Siehe Nr. 113. P. Pr. unterm 26. Oftober 1893.
Siehe Nr. 239. R. Pr. unterm 21. Oftober 1893.
Verlegung einer Chaufleegelbhebeftelle im Kreife Beeskow⸗Storkow
otsdam.
erichtötage
Stüd
des
Amts
blatts.
41
41
41
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42°
42
ge
Seitenzahl
Amts»
blatts.
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420
Datum Rummer
der
Verordnungen und
Bekannmachungen.
Okib. 13. 109. P. Pr.
13.
14,
15.
16.
16.
17.
Okib. 21.
21.
21.
21.
22.
22.
23.
23.
30. K.
107. P. Pr.
230. R. Pr.
231. R. Pr.
28. M.
‚1232, R. Pr.
‚1235. R. Pr.
. M.
.155. E. Br.
26. Ö. Pr.
52.0.P.D.
53.0.P
‚O.P.D.
240. R. Pr.
112. P.Pr.
Inhalt ver Verorpnungen und Belanntmachungen.
Polizei-Berorbnung für, die zur Lagerung von Spirituofen von
mehr als 50 % Tralles beflimmten Lagerräume, fowie für
die Beleuchtung diefer Räume, ber Brennerelen, Sammelgefäß-
räume und Branntwein-Reinigungsräume.
Aufgebot von Staatsſchuldverſchreibungen.....................
Die neuen Statuten der News York, Lebensverfiherungs-Gefellfchaft
in News Yorf.
Warnung vor der unvorfihtigen Benutung des Flußwaſſers wegen
der damit verbundenen Choleragefahr.
Allerhoͤchſtes Privilegium wegen Ausfertigung von Anleihefcheinen
der Gemeinde Rirdorf, Kreis Teltow, im Betrage von
370000 Marf.
Tragen ber durch Maßnahmen gegen bie Choleragefahr entfiehenden
oſte
n.
Communalatgabenpflihtiges Reineinkommen der geſammten
Preußiſchen Staats⸗ und für Rechnung des Staates verwalteten
Eiſenbahnen.
Ernennung des ſtellvertretenden Vorſitzenden des in Jüterbog zur
Durdführung des Invaliditaͤts⸗ und Alters⸗Verſicherungsge etzes
im Kreiſe Jüterbog⸗Luckenwalde errichteten Schiedsgerichts.
Viehſeuchen .............................. ..............
Siehe Nr. 118. P. Pr. unterm 3. November 1893.
Nachtrag X zum ſüdoſtpreußiſchen Verbandögütertarife ..... ....
Polizei⸗Verordnung, betr. den Verkehr mit Sprengfloffen
Ernennung des 2. Stellvertreterd des Wahlfommilfare im 3. Ber:
Iiner Landtags Wahlbezirfe.
Schußfreie Tage auf dem Scießplage bei Cummersdorf für 1893
Nachtrag II zum Binnengütertarif ........................
Eröffnung, ber ‚naltepeik Gultowy für den Städgut: und Eilſtück⸗
gut⸗Verkehr.
Wahl von Vertrauensmännern im Bezirk ber Sektion II ber
Schornfteinfegermeifter: Berufsgenoflenfchaft.
Königl. Amtsgericht zu Brandenburg a. H. — Abhaltung der Ge⸗
richtstage in Lehnin.
Geſchenke an Kirchen ı. ............. ........ ........ ....
Verzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutſchen
Reiche nach dem Gentrafblatt für 1893.
Drudproben an Gefäßen, welche zur Aufbewahrung von gas—⸗
förmiger und flüffiger Kohlenſäure beſtimmt find.
Meiienburgifihe Hagelverfiherungss@®efelliehaft zu Neubrandenburg
etr
Polizei⸗Verordnung, betr. Schutzmaßregeln gegen Verbreitung ber
Gehirn⸗Ruckenmarkshaut⸗Entzündung oder des Kopfgenick⸗
krampfes.
Polizei⸗Verordnung, betr. Maßnahmen gegen die Gefahr an⸗
fedender Krankheiten bei dem Gewerbebetriebe der mit Lumpen,
Knochen und Fellen handelnden Perfonen.
Unanbringlihe Poflfendungen --...-- ............ ....... ...
Unbeſtellbare Einſchreibebriefe
Erledigtes Kreisphyſikat des Kreiſes Teltow................
Nachtrag zu den Verfaſſungs⸗Artikeln ber Berliniſchen Lebens»
Verſicherungs⸗Geſellſchaft.
. 2 91 180 9 08 08 80 8 RR 8 BE TH TE a 5 U 5
42
43
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Amts
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440/441
446 JAA7
* 430
439| 440
Datum | Nummer |
Berorbnungen und
Defanntmagumgen-
Of. 24.1241. R. Pr.
24.| 11. R.B.
25.1110. P. Pr.
27.150. E. B.
diib. 28.1243. R. Pr.
28.1251. R. Pr.
- 30.1245. R. Pr.
30.1115. P. Pr.
30.1119. P. Pr.
31.]244, R. Pr.
31.1246. R. Pr.
31.154. O0. P. D.
— 49. E. B.
Nov, 1.1247.R. Pr.
2| H.V.
— — —
Ron. 3, 29. R. Pr.
3.1114. P. Pr.
Inhalt ver Verorpnungen und Bekanntmachungen.
Viehſeuchen .....-.eueeennuncnene ernennen re rennen
Auslooſung und Bernihtung von Nentenbriefen der Provinz.
Brandenburg.
Dolizei- Verordnung, betr. Aenderung bes $ 1 der Polizei-Bers
ordnung zur tegelung der Fütterung der Schweine auf dem
Berliner Central⸗Viehhofe vom 7. Januar 1892.
Bofpadetoerfehr mit Britiſch⸗Central⸗Afrika. .................
Errichtung einer aͤrztlichen Schiffskontrolſtation in Nathenow .....
Turnlehrer-Prüfung in Berlin ............ ...........
Boftpadetverfehr mit Perfien ................. nennen nn ann
Errichtun eined neuen evangeliſchen Kirchſpiels der Shrifusficche
in Berlin
Königt. er zu Spandau — Abhaltung der Berichtätage
in Belten
Süter-Tarif von Deutſchland nach Semlin transito ...........-
Berzeichnig über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfchen
Reichsgebiete nach dem Eentralblatt für 1893.
Ruſſiſches Bicefonfulat in Berlin. .................... ...
Erhebung einer Abgabe am Lieper See.... ...............
Nachweiſung der an ben Pegeln ber Spree und Havel im Monat
September 1893 beobachteten Waflerflände.
Warnung vor dem Anfauf eines früher unter dem Namen Homes
rianathee feilgehaltenen Bruſtthees.
Statuten ıc. ber Attiengeſellſchaft The Britieh Xylonite Company
Limited zu London Homerton.
Bichfeuchen ... ..........................................
Veraͤnderungen in der Organiſation der Berufsgenoſſenſchaft der
Feinmechanil und deren Seftionen.
Eröffnung einer Telegraphenanftalt in Rangeborf ..............
Eröffnung der Halteftelle Blanfenburg bei Berlin für den Eil- und
Frachtſtücgut⸗Verlehr.
Veroͤffentlichung der Namen und Bezirke der Vertrauensmaͤnner
. der Sektion III der Norbdeutfchen Holzberufsgenoffenfchaft.
Siehe Nr. 20. R. unterm 9. November 1893.
Snpattövergeihniß von Stück 32 bis 34 des Reichsgeſetzblattes
von
Desgl. der Gefeg- Sammlung Stüd 24 und 25 von 1893 .....
Statut des Ranfter Meliorationd-Berbanded ..................
Errichtung einer katholiſchen Pfarrei im Südweſten Berlind unter
dem Namen ber St. Bonifatius: Pfarrei.
Kurfus zur Ausbildung von Turnfehrerinnen in Berlin .........
Wahl ıc. eines ellvertretenden Deichhauptmanns des Golmer Deich⸗
verbandes.
Hufbeſchlag und Wagenſchmiede⸗Innung zu Prenzlau ...........
Schifffahrtsſperre.................. ............... ....
Direkter Güterverkehr mit Stationen der ſerbiſchen und bulgariſchen
Staatsbahnen und der orientaliſchen Eiſenbahnen.
Kommunalbezirksveraͤnderungen im Kreiſe Oſtprignis ...........
Viehſeuchen .......... ............ .... .. ..............
45
44
44
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45
des
Amts
blatts.
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AO
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AA [448
467 [468
ATAJAT5
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—
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441
Datum
Nummer
er
Berordnungen und
Belanntmachungen.
- 14,
- 15.
- 16,
- 17.
Nov. 18.
- 18.
- 2.
- 2.
. 21.
. 21.
1252. R. Pr.) Nordamerikaniſche Konfnlar-Agentur in Guben
" ur. I Be Berliner und Charlottenburger Preife im Monat Oftober 1893 ..
. . r.
20. R.
22. R.
122. P. Pr.
259. R. Pr.
56. E. Br.
.1257. R. Pr.
.1258. R. Pr.
‚1131. P. Pr.
31. K.
.1260, R.Pr.
157. E. Br.
.1256. R. Pr.
.1121. P. Pr.
261. R. Pr.
281. R. Pr.
32. K
‚123. P. Pr.
55.0.P.D.
.[13. R. B.
262. R. Pr.
‚1124. P.Pr.
125. P. Pr. |
128.P. Pr.
| Berloofung von Rentenbriefen ber Provinz Brandenburg
Inhalt ver Verordnungen und Belanntmarhungen.
use 98 oe 90 0 2 dB a 8 ı 0 vo BB 8
Ermittelung des Ernte-Ertrages für 1893 ....................
Ausreihung der Zinsfcheine Reihe II zu den Schuldverfchreibungen
der preußifchen Eonfolidirten 4proz. Staatsanleihe von 1884.
Nachtrag zu den Statuten und Nebengefegen der Germania, Lebens⸗
verſicherungs⸗Geſellſchaft zu New-York. .
Delobigung für Rettung aus Kebenögefahr ........ ...........
Betr. die Eiſenbahn⸗Halteſtelle Jarnefanz ....... ............
Verzeichniß über die Ausweiſung von Auslaͤndern aus dem Deutſchen
Reichsſsgebiete nach dem Centralblatte für 1893.
Nachweiſung des Monatsdurchſchnitts der hoͤchſten Tagespreife einfchl.
5% ufiolag im Monat Oftober 189. |
Nachweiſung der Markt⸗ ıc. Preife im Monat Öftober 1893 ....
Revidirte Statuten des allgemeinen Deutfchen Berfiherungs- Vereins
in Stuttgart.
Aufgebot von Staatsſchuldverſchreibungen......... ... ......
Koͤnigl. Eiſenbahn⸗Kommiſſariat zu Berlin — Kommunalabgaben⸗
pflichtiges Reineinkommen mehrerer Eiſenbahnen.
Polizei⸗Verordnung, betr. den Verkehr auf der Strausberger Klein⸗
ahn.
Frachtbegünſtigung für Ausftelungsgegenflände....... ..........
Viehſeuchen ............................. .............
Inkrafttreten des Geſetzes, betr. die Verwendung geſundheitsſchaͤd⸗
licher Karben bei der Herftellung von Nahrungsmitteln, Ber
nußmitteln und Gebraucdhsgegenfländen.
Königl. Amtsgericht zu Angermünde. — Abhaltung des Gerichtstages
n Gramzow.
Polizei⸗Verordnung, betr. das Abdedereigewerbe . ............. 0.
Polizei⸗Verordnung, betr. dad Verbot des Mitführens von Fiſcherei⸗
geräthichaften auf Schiffen ıc. |
Bertheilungsplan über bie auf Grund des Geſetzes vom 23. Juli
1893 von den Schulverbänden an bie Lehrer⸗Ruhegehaltskaſſe
des Regierungsbezirks Potsdam für die Zeit vom 1. Juli 1893
bis Ende März 1894 zu entrichtenden Beiträge.
Fahrplan⸗Aenderung
Verzeichniß über die Ausweiſung von Auslaͤndern aus dem Deutſchen
Reichsgebiete nach dem Centralblatt für 1893.
Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung....................
Ausnahmebeflimmungen für die Sonntagsruhe im Handelögewerbe
in Berlin an den Sonntagen vor Weihnachten.
Unanbringliche Poſtſendungen.. ............................
Vernichtung ausgelooſter Rentenbriefe ....................
Rönigt „miöge bt zu Belzig, — Abhaltung der Gerichtstage in
iemegf.
Biehfeugen“ .............................................
Städ Seitenzahl
des
Amtte
blatts
45 446
46 1462/463
46 459
46 458
52 513/514
48 419
46 460
46 469/470
45 1449 /450
46 459
46 (460/461
50 498
47 475
47 477
46 460/462
47 1476/477
46 459
47 474
49 488
a7 473
52 512
Beilage
zum 48. Stüd
46 469
46 1470472
47 475/476
52 15177518
48 481
48 1479480
48 1480 /481
49 487
49 488
47 474
48 480
48 480
49 1|485/486
— — — — m — en
Datum Rummer
Verordnungen und It ver Verordnungen und Bekanntmachungen.
Belanntmachungen. Saba 3 Yung
Nov. 21.1126. P. Pr.| Einbringung von Brennholz ze. in Berlin ..................
- 22.115. P.St.D.| Erhebung von Schifffahrtsahgaben für das Befahren des Storkower
Kanals und der Dahme.
- 22.158. E. Br.| Erhöhte Entfernungen im Binnen- und WechfelsBerfehr der Preupi-
chen Eifenbahnen für Berlin, Central⸗Markthalle.
- 23.1266. R.Pr.| Aerztlihe Schiffskontrolſtationen.........................
- 23.| 31.K. A. | Communalbezirföseränderungen im Kreife Oftprignig ..... ......
-238.32. K. A. GCommunalbezirköveränderung im Krreiſe Jüterbogsludenwalde ....
24.1 32. M. | Prüfung der Bewerber um Königliche Rentmeifterftellen .........
- 24.1267. R. Pr.| Malers unung zu Luckenwalde .........................
— 153. E. B.| Eröffnung der Station Belten für die Abfertigung von Fahrzeugen
— — — | Berzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutſchen
Neichögebiete nach dem Eentralblatt für 1893.
Nov. 285. — — | Neihsverfiherungsamt zu Berlin. — Siehe No. 270 R. Pr. und
P. Pr. unterm 11./9. 12. 1893.
- 235.263. R. Pr.| Schifffahrtsſperre......... .............................
- 2351 — — | Königl. Prufungs⸗Kommiſſion für Einjährig-Kreiwillige zu Berlin. —
eldung der Einjährig-Kreiwilligen zur Prüfung.
- 25.) — — | Königl. Amtsgeriht zu Templin. — Abhaltung der Gerichtstage
in Boitzenburg UM. und Geröwalbe.
- 26.117.R.P.A.| Weinachtsfendungen .................. .......... .........
- 27.| 30. M. | Anmwelfung, betr. das Verfahren bei Ausſtellung ꝛc. von Quittungs⸗
\ forten der Berfiherten, welche Mitglieder einer befonderen
- Raffeneinrichtung find.
- 27.| 31. M Polizei⸗Verordnung über den Schiffsverkehr auf dem Stromgebiete
der Elbe während der Choferazeit.
- 27.1264. R.Pr.| Nachweiſuug der Tändlihen Polizeibezirke, in welchen öffentliche
Fleiſchbeſchauer zur Unterfuchung des Schweinefleiſches auf
Trichinen bisher noch nicht angeflellt worden find.
- 27.1271. R. Pr.| Anlegung einer zweiten Apothefe in Wittenberge... .-.........
- 27.19. R. S. V.| Borfommen falfher Reichskaſſenſcheine zu fünfzig Marl ...:....
- 28.1265. R.Pr.| Biehfeuchen . -............ 2220000. ....... . .............
-28.33. K. A. Gommunalbexiriöneränberung im Kreife Ruppin (Berichtigung) ...
- 3.1 — — | Der Borfigende der Einfommenftener-Berufungd:Kommiffion zu
Porsdam. — Abgabe der SteuersErflärungen.
- 29.1268. R. Pr.| Bereinigung der Gutsbezirke Louiſenhof und Groß Kölpin zu einem
Gutsbezirke „Groß⸗Koͤlpin“.
- 29.157.0.P.D.| Eröffnung einer Telegraphenhülfſtelle in Eickerhoͤfe (Altmarf) .....
- 29.| 35. K. A.| Nachweiſung der im Kreiſe Oftpavelland genehmigten Veränderungen
von Gemeinde» und Butöbezirfögrenzen.
- 29.) — — | Königl. gutsgericht zu Treuenbrietzen. — Führung der Handels⸗
regiſter ꝛc.
- 30.1272. R.Pr.| Nachweiſung der an den Pegeln der Spree und Havel im Monat
Dftober 1893 beobachteten Waſſerſtaͤnde.
- 30.1129. P. Pr.| Desinfektion von Wäfche und Gebrauchsgegenſtänden in den Berliner
ſtaͤdtiſchen Desinfektionsanſtalten.
Des. 1.127. 0. Pr.| Eröffnung des Communallandtages der Kurmark Brandenburg ...
- 269. R. Pr.| Deffentlihe Ausfpielung von getbenen und filbernen Gegenfländen
u.P.Pr. zum Beften des HelenensKinderheimd zu Pyrment.
Königl. Amtsgeriht zu Neu-Ruppin. — Führung des Handels:
regiſters ac.
Stüt Seitenzahl
des des
Amts | Amts
blatts. blatts.
48 480
48 481
48 481
49 484
48 1481 /482
48 482
50 491
49 484
47 476
47 478
48 479
49 487 /488
49 488
49 486
49 483 °
49 483
48 479
49 484
50 491
48 479
49 487
49 487
49 484
49 487
51 507
s0 | 49
49 485
49 486
49 1483/484
49 484
48 482
Datum | Nummer
der
Verordnungen
und
Bekanntmachungen.
Dez.
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Dez.
2
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53 2111
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Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen.
Königl. Amtsgericht zu Dahme. — Führung bes Handeleregifters ıc.
Königl. Amtsgericht zu Draniendurg. — Deögleidhen ...........
Königl. Amtsgericht zu Rheinsberg. — Desgleichen ............
Königl. Amtsgericht zu Lychen. — Deögleihen .... 22.22.0020.
Koͤnigl. Amtsgericht zu Alt⸗Landsberg. — Desgleihen ..........
Königl. Amtsgericht zu Cremmen. — Deögleichen . .............
Königl. Amtsgericht zu Nauen. — Desgleichen .............. .
Königl. Amtegericht zu Strausberg. — Deögleihen ....... un
Königl. Amtsgericht zu Fehrbellin. — Desgleihen .............
Königl. Amtsgericht zu Lindow. — Desgleihen ...... ........
Verzeichniß über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfchen
Neichegebiete nad) dem Gentralblatt für 1893.
Aberfennung eines Hebammen: Prüfungszeugniffed. .............
oſtbuch zum Gebrauch für das Publifum in Berlin und Umgfgend.
inlöfung der am 1. Januar 1894 fälligen Zinsfcheine der Preußifchen
Staatsſchulden.
Koͤnigl. Amtsgericht zu Potsdam. — Führung des Handelsregiſters.
Königl. Amtsgericht zu Pritzwalk. — Desgleichen .............
genial. Amtsgericht zu Mittenwalde. — Desgleichen ..........
oͤnigl. Amtsgeriht zu Rathenow. — Desgleihen ..... .. ....
Koͤnigl. Amtsgericht zu Zoſſen. — Desgleichen ..............
Vereinigung der Landgemeinde Koͤrlitz mit der Stadtgemeinde Lenzen
im Kreiſe Weſtprignitz.
Aufgebot einer Staatsfchuldverfehreibung ..................2...
ar der Oderfirombauverwaltung zu Breslau. — Strompofizei«
Berorbnung
Königl. Amtögeriit zu Wittflod. — Führung des Genoſſenſchafts⸗
e
regiſters.
Koͤnigl. ſ ogericht zu Liebenwalde. — Desgleichen des Handels⸗
regiſters ꝛc.
Koͤnigl. Amtsgericht zu Wittſtock. — Desgleichen .. ..........
Koͤnigl. Amtsgericht zu Lenzen a. E. — Desgleichen ...........
Koͤnigl. Amtsgericht zu Beelißz. — Deögleihen .......... .....
Erhöhung des Preiſes des Sach⸗ und Namenregiſters zum Amtes
blatte.
Viehſeuchen .................... ernennen nenn anne rennen
Berloofung von 40/. Staatsſchuldverſchreibungen von 1863 (Anl. A.)
und Reſte der gefüntigten Staatsanleihen von 1850, 1852,
1853, 1862 zu 4°. und der gefündigten 4'/,°/. konfolidirten
Staatsanleihe.
Aufgebot einer Staatsſchuldverſchreibung ................... .
Königl. Amtögericht zu Storfow. — Führung ded Handeldregifters ıc.
Aufnahme Prüfung am Lehrerinnen» Seminar zu Berlin.........
Desgl. am Koͤnigl. Stadtichullehrer-Seminar zu Berlin .........
Entlaffungeprüäfung ebendaſelbſt ... —........................
Rektorats⸗Prüfung in Berlin .............................
Lehrerinnen⸗Prüfung in Potsdam ...........................
Desgleichen in Frankfurt a. D. ..........................
Prüfung für Sprachlehrerinnen in Berlin .....................
Schulvorſteherinnen⸗Prũüfung in Berlin....................
Lehrerinnen⸗Pruͤfung in Berlin ............................
Bm —⸗
Stüd
des
Amts⸗
blatts.
Seitenzahl
des
Amte-
blatts.
489
489
499
500
500
500
500
500
508
508
482
485
186 / 487
491
488 / 489
489
500
500 /501
508
484
4
498
491 [492
508
514/515
515
Datum | Nummer
de
Städ |Geitenzahl
regiſters.
des des
Verordnungen und Inhalt ver Verorpnungen und Bekanntmachungen. Amts | Amts
Belanntmachungen. Blake. blatte.
28. 8. a erfanliehrer-Prüfung in Derlin ......................... 52 [516/517
— — | Rönigl. Amtsgericht zu Nixdorf. — Führung des banbeieregihere ꝛc. 50 499 /500
— — | Königl. Amisgericht zu Baruth. — Desgleichen ............... 50 501
— — JBoͤnigl. Amtsgericht zu Schwedt. — Desgleiden............ en 51 508
— — I Dasfelbe. — Eintragungen in das Genoffenfchaftöregifter ..... -... 5 508
— — | Königl. Amtsgericht zu Storfow. — Führung des Handelöregifters ıc. 51 1508/509
9, E. Br.| Eröffnung des Perfonen-Haltepunfts Gdingen für den ‚unbeichränften 51 506
Perfonens und Gepädverfehr.
— — | Rönigl. Amtögericht zu Brüſſow. — Führung des Hanbelgregifters ıc. 51 509
— — | Rönigl. Amtsgericht zu Granſee. — Desgleichen ............... 51 509
— — Kuoönigl. Amtsgericht zu Perleberg. — Desgleichen .... 51 509
— — JBVerzeichniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deuiſchen 49 489 /490
Reichsgebiete nach dem Centralblatt für 1893.
272. R.Pr.| Ernennung eines WMeliorationsbaubeamten für das zur Provinz 50 497
Brandenburg gehörige Stromgebiet der Elbe.
P. Pr. | Siehe No. 270. R. Pr. und Pr. Pr. unterm 11. Dezember 1893.
130. P. Pr.| Berliner und Charlottenburger Preife im Monat November 1893 50 497
17.R.P.A.| Weihnachtsſendungen ............. ........ ................ 50 498
16. P.St.D.ſ Erhebung des Bruckenaufzugsgeldes für die Brücke zu Neuhaus . 51 505
— — [ Rönigl. Amtsgericht zu Zehdenid. — Führung des Handelöregifterd x. 51 509
— — | Rönigl. Amtögericht zu Werder. — Desgleihen ............... 5i 509
266. R. Pr Ausfegung von 300 Marf Belohnung für Ergreifung eines Raubs 50 492
mörder®.
268. R, Pr.| Radmeifung des Monatsdurdfchnitts der bößfen Tagespreife einſchl. 50 493
5%, Auffchlag im Monat November 1
270. R.Pr.| Prämien:Tarife für die Berfiherunsöanfaiten ber Tiefbau⸗Berufs⸗ 50 404/497
u. P. Pr. enofenfehaft und der Nordoͤſtlichen Baugewerks⸗Berufsgenoſſen⸗
271.R. Pr Amerifanifcies GeneralsKonfulat in Berlin.................. 50 497
58.0.P.D.| Berlegung der BadetsAnnahmeftelle des Poſtamts 4 zu Berlin ... 51 504
— — | Königl. Amtsgeriht zu Eberöwalde. — Abhaltung ber Gerichtötage 51 509
in Biefenthal.
267. R.Pr.| Bichfeuden . ...-.....----o2ccoeseeeeeeneenennn ernten nn 50 492
269. R. Pr.| Nachweiſung der Markts ıc. Preife im Monat November 1893.. 50 1|492/493
273. R.Pr.| Schlaͤchter⸗-Innung zu Fihtenberg ... 2... :-.20e-cuenee ...... 51 503
275. R. Pr.| Oeffentliche Ausſpielung von Kunſigegenflaͤnden ꝛc. zum Beſten ber 51 503
u. P. Pr Kinderheilfätte zu Salzungen.
24. R Neues Regulativ, betr. Ausbildung, Prüfung und Anflellung für bie 92 514
unteren Steffen ded Forfidienfled ꝛc.
133. P. Pr.) Auswanderungs-Agentur von Auguft Langer zu Berlin........... 51 504
60.0.P.D| Eröffnung einer Reichetelegraphenanftalt in Güterberg ........... 51 505
61.0.P.D.| Neue Poſtanſtalt im Dorfe Etzin im Kreife Ofthavelland......... 51 505
60. E. Br.| Geltungsdauer von Rädfahrfarten während des Weihnachtsfeſtes 51 506
34.K. A. | Communalbezirföveränderung im- Kreife Templin .........-..... 51 506
274. R.Pr.| Drtsübliher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter in Alt-Glienide 51 503
und Artillerie-Schießplag Cummersdorf.
11. B. A.| Schluß der Heinen Jagd im Negierungsbezirf Potsdam .. ...... 51 504
— — | Königl. Amtsgericht zu Alt⸗Laudsberg. — Abhaltung der Gerichts⸗ 51 509
tage in Alte⸗Grund.
— — | Königl. Amtögeriht zu Eberswalde. — Führung des Handels⸗ 92 519
Datum | Nummer
ber
Berordnungen und
Bekanntmachungen.
Dez. 13.
14.
14.
14.
14.
- 14.
- 14.
- 14,
- 1A.
- 15.
- 15.
- 15.
- 15.
- 15.
- 16.
- 16.
- 18.
- 18.
- 19.
- 19.
- 19.
- 20.
- 20.
- 20.
- W.
- 21.
. 22,
59. 0.P.D.
18. S.
19. 8.
29. S.
14.|55. E. B.
57. E.B.
58. E.B.
977. R.Pr.
132. P. Pr.
134.P. Pr.
62.0.P.D.
H. V.
276. R.Pr.
17.P.St.D.
278. R. Pr.
23. R.
36. K.
279.R. Pr.
280. R. Pr.
22. R.
Inhalt der Verordnungen und Bekanntmachungen.
Königl. Bmtsnerißt zu Eberswalde. — Führung des Genoſſenſchafts⸗
regiſters.
Unanbringliche Poſtſendungen.............................
Entlaſſungs⸗Prüfung im Koͤnigl. Schullehrer⸗Seminar zu Coͤpenick.
Aufnahme⸗Prüfung ebendaſelbſt. .........................
Prüfung der Lehrer an Taubſtummen⸗Anſtalten j
Eröffnung der Endſtrecke Velten⸗Cremmen der Nebeneiienbahn Schön-
holz: Cremmen für den Perfonen» und Güterverkehr.
Reife-Erleichterung für Weihnachten und Neufahr . ....-........
Einführung neuer Druckſachen ........... ....... .........
Königl. Amtsgericht zu Charlottenburg. — Führung des Handels⸗
regiſters ac.
Dasſelbe. — Führung des Genoſſenſchaftsregiſters.............
Standesamtsbezirks⸗Veraͤnderung im Kreiſe Teltow. ..........
Aenderung der Beſtimmungen über Annahmen ꝛc. von Schutzmaͤnnern,
welche nicht Militaͤranwärter find.
Auswanderungs⸗Agentur von Karl Stangen in Berlin ..........
Königl. Amtögeriht zu Eberswalde. — Abhaltung der Gerichiätage
in Joachimsthal.
Königl. Amtögeriht zu Brandenburg. — Führung
regiſters .ıc.
Berzeichnig über bie Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutfchen
Neichögebiete nach dem Gentralblatt für 1893.
Umwandlung des Poſtamts ILL. zu Falkenrehde in eine Poſtagentur
mit Sernfprechbetrieb.
Siehe Nr. 22. R. unterm 20. Dezember 1893.
Ernennung des Borfigenden des Schiedsgerichts in Neu-Ruppin zur
Durchführung ber Invaliditäts⸗ ıc. Berficherung.
Zinefcheine von Reichsanleihen können ſchon vom Einlöfungstage
(21.) auf Neichöfleuern in Zahlung gegeben werden.
Viehſeuchen ....................... .. .. ...... ........
Ueberſicht des Zuſtandes der Elementarlehrer⸗Wittwen⸗ und Waiſen⸗
kaſſe für das Rechnungsjahr 1892/93.
ra rföberänberungen in den Kreifen Jerichow II. und Weſt⸗
avelland.
Schußfreie Tage auf dem Schießplatze bei Cummeredorf für 1893
Desgleihen für 1894............................ . .......
Ausreichung der Zinsſcheine Reihe IV. zu den 21,,%, Köfhens
Bernburger Eifenbahn-Aftien und Reihe IX. zu den 4°/, Potss
dam- Magdeburger Eifenbahn-Obfigationen Lit. A.
Könige. Amtegeriht D. zu Berlin. — Führung des Handels⸗
regiſters ꝛc.
Wahl von Mitgliedern ꝛc. der Aerzte-Kammer für die Provinz
Brandenburg und den Stabifreid Berlin.
Aufgebot von Staatefchuldfcheinen.. ........... . ............
Fahrplan⸗Aenderung ................. ....................
Eröffnung der Stationen Reinickendorf (Dorf), Heiligenſee⸗Güter⸗
ſtation und Hennigsdorf für den Viehverkehr.
Berzeihnig über die Ausweifung von Ausländern aus dem Deutfchen
Neichsgebiete nach dem Gentralblatt für 1893.
des Handels⸗
— —— — — — — —
Stück Seitenzahl
des
‚Amts
blatts.
52
51
52
51
52
52
52
52
52
52
52
51
51
51
des
Amts
blatts.
519/520
504/505
515
515
517
506
506
518/519
509
509
503
504
504
509
520
501/502
514
503
518
503 [504
514
519
512
512
513/514
520
511/512
517
506
506
510
— — —— —— — — — G ——
Datum „Nummer Städt [Seitenzahl
des des
Serorbnungen und Inbalt ver Verorpnungen und Belanntmachungen. Amts: | Amts:
Belanntmachungen. 8* blatts
Dez. 23. 282. R. Pr.| Viehſeuchen ........................... ..... ............ 52 512
— — — | Berzeihniß über die Ausweiſung von Ausländern aus dem Deutfchen 52 520
Reichögebiete nach dem Centralblatt für 1893.
Potsdam, gebrudt in ver Buchruderei von 4. W. Hayn’s Erben.
Amts g
blatt
Der Königlichen Regierung zu Pot Jam
und der Stadt Berlin.
Stüd 1.
Den 6. Januar
1893.
Bekanntmachung en
der Königlichen Mirifierien.
Befanntmadung.
il. An Stelle Des in ter Nummer 50 des Geniral-
biattes für dag Deutfche Neid) vom 11. Dezember 1885
veröffentlichten Babnpolizeireglements für die Eiſen—
babnen Deutſchlands vom 30. November 1885, ab—
gedrudt im Amtoblatt ter Königlichen Regierung zu
Potsdam —- Stud N? 7 von 1886 und in ter Ertra-
beifage bierzu —, tritt vom 1. Januar 1893 ab bie
vom Bundesrathe auf Grund der Artifel 42 und 43
ter Reihöverfaffung in Form einer für das gejammte |v
Reichsgebiet gültigen bahnpolizeilichen Verordnung cr:
lafjene und durch Bekanntmachung bes Herrn Reichs—
kanzlers vom 5. Juli 1892 in Nummer 36 des Reichs—
geſetzblattes veröffentlichte Betriebeerdnnung für die Haupi⸗
eiſenbahnen Deutſchlands.
In gleichem tritt von demſelben Zeitpunkte ab an
Stelle ter in Nummer 24 tes Gentralblattes für das
Deutihe Neih vom 14. Juni 1878 veröffentlidten
Bahnordnung für Deutſche Eiſenbahnen untergeordneter
Bedeutung vom 12. Juni 1878 die ebenfalls in
Nummer 36 des Reichsgeſetzblattes als Polizeiverord-
nung befannt gemachte Bahnordnung für Die Neben:
eiſenbahnen Deutſchlands.
Die bezeichnete Betriebsordnung findet vom Zeit—
punkte ihres Inkrafttretens ab ohne Weiteres auf alle] S
dem öffentlichen Verkehre dienenden Eiſenbahnen Deutjch-
ſands mit Ausnahme derjenigen Anwendung, welche
durch geſetzliche Beſtimmung oder die für dieſelben er—
theilten Konzeſſionen als Bahnen untergeordneter Be—
deutung begründet oder durch eine von der zuſtändigen
Landesaufſichtsbehörde unter Zuſtimmung tes Reichs: | S
eilenbahnamts getroffene Verfügung ter Bahnordnung
für Deutſche Eiſenbahnen untergeordneter Bedentung
bereits unterworfen worden find, ſowie auch diejenigen,
welche in Zukunft durch Geſetz oder Konzeſſion als
Nebeneiſenbahnen begründet oder durch Verfügung der
bezeichneten Art der Bahnordnung für die Nebeneiſen—
bahnen Deutſchlands unterworfen werden. Für die hiernad)
der Betriebsordnung nicht unterftehenden Eijenbahnen
trittnadh tem 1. Januar 1893, von dem Zeitpunfte ihrer Be-
triebseröffnung ab, ohne Weiteres die Bahnordnung für
die Nebeneifenbahnen Deutichlands in Kraft. Ihre
Unterftellung unter diefe Bahnordnung dur Polizei⸗
Verordnung findet in Zufunft nicht mehr ſtatt. Die
auf Grund des $ 43 derjeiben behufs Aufrechterhal-
tung- der Ordnung innerhalb des Bahngebieid und bei
der Beförderung. von ı Verfonen und Sachen neben den
Vorſchriften Des 8 44 etwa beſonders zu erlaſſenden,
ter Strafvorſchrift des $ 45 unterliegenden allgemeinen
Anordnungen der Bahnverwaltung werden durch Ans—
bang in ten Warteräumen nah Maßgabe des $ AU
der Bahnordnung befannt gegeben werden.
In Betreff der Aufhebung der in Gemäßheit dee
$ 45 ter Bahnortnung für Deutide Eiſenbahnen
unfergeordneter Bedeutung im Wege ter Polizei-Ver-
ordnung getroffenen oder befannt gemachten befonderen
Anordnungen wird auf nadftehende Polizei-Verordnnung
verwieſen.
Berlin, den 25. Dezember 1892.
Der Miniſter der öffentlichen Arbeiten.
Thielen.
* *
Polizei⸗Verordnung.
Unter Bezugnahme auf vorſtehende Bekanntmachung
vom heutigen Tage, betreffend das Inkrafttreten der in
Nummer 36 des Reichsgeſetzblattes veröffentlichten Be—
triebgordnnung für die Haupteifenbahnen und der Bahn:
ordnung für die Nebeneifenbahnen Deutſchlands werden
jämmtlide von mir oder von Königlich Preußiſchen
Regierungen in Ergänzung der Bahnordnung für
Deutjche Eiſenbahnen untergeordneter Bedeutung vom
12. Juni 1878 auf Grund des 8 45 derſelben zur
Siderung des Betriebes für einzelne Bahnen biefer
Art erlaſſenen oder befannt gegebenen Polizei-Berord=
nungen bierdburd mit Wirfung vom 1. Januar 1893
aufgehoben.
Mit Bezug auf $ 136 des Geſetzes über die all—
gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Ö.-©.
5. 195 ff.) wird dieſe Polizei-Verordnung hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 25. Dezember 1892.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Thielen.
Bekanntmachungen des Königlichen Ober—
PBräfidenten der Provinz Brandenburg.
Befanntmadhung.
1. Der Herr Minifter des Innern hat im Ein-
vernehmen mit dem Bezirksausſchuſſe hierjelkft die Ah
zmeigung der im Kreiſe Ofthavelland belegenen Gemeinde
Seeburg von dem Amtshezirfe Doeberig und die Zu—
theilung derſelben zu dem Amtöbezirfe Groß-Glienicke
genehmigt.
Died wird mit dem Bemerken zur öffentliden
Kennmiß gebracht, daß diefe Veränderung ber Amto—
bezirkseintheilung des Kreiſes Oſthavelland mit tem
1. Januar 1893 in Wirkſamkeit tritt.
Potsbom, den 30. Dezember 1892.
Der Ob "dent, Staatsminifter von Achenbach.
"anntmachungen
des König. "ogierungsd:Präfidenten.
. «rarerfür 1893.
1. Die in den Einfaufspreifen mehrer Drogen
und Chemifafien eingetretenen Beränberungen baten
eine entfprechende Umarbeitung der bisher geltenten
Arzneitare erforderlich gemadıt.
Außerdem haben die allgemeinen Beftimmungen
(Ziffer 4 Eeite 6) über Abrundung der NRecepipreife
und die Arbeitöpreife für die Herflellung von fompri-
mirten Arzneiformen (Seite 55) zur Befeitigung von
irrthümlichen Auffaffungen und Auslegungen eine andere
Faſſung erhalten.
Lurug-Arzneigefäße dürfen in Zufunft nur unter
beftimmten, Seite 69 näher angegebenen Bedingungen
zur .Berwendung gelangen und berechnet werden.
Die jo abgeänderte Arzneitare tritt mit
1. Januar 1893 in Kraft.
Berlin, den 6. Dezember 1892.
Der Minifter
ber geiftlichen, UInterrigpten N Medicinal-Angelegenheiten.
offe.
*
tem
Borfiehende Befanntmadung wird mit dem Be-
merfen zur Kenntniß gebradt, daß die Arzneitare durch
die R. Gärtner’fhe Buchhandlung (Hermann Hey:
felder) in Berlin, fowie in allen inländifhen Buch—
bandlungen zum Preife von 1,20 Mark zu beziehen ift.
Auf die Beſtimmung wegen Berwendeng von
Lurusgefäßen wird noch befonders hingewiefen.
Potsdam und Berlin, den 27. Dezember 1892,
Der Negierungs: Präfident.. Der Polizei: Präftdent.
Durchſchnittlicher Jahresarbe itsverdienſt land: und firitwirthichaft:
licher Arbeiter.
2. In Abänderung des gemäß $ 6 Abſatz 3 dee
Neichögefeges vom 9. Mai 1856 Reichsgeſetz-Blatt
für 1886 Seite 132 am 7. Aprit 1888 (Amtsblatt
1888 NE 15 Seite 132 ff.) feftgefeßten durchſchnitt⸗
lihen Jahresverdienſtes der land⸗ und forfiwirthichaft-
lichen Arbeiter fege ich dieſen Lohn für den reis
Oſthavelland folgendermaßen fef:
a, für männliche Arbeiter über 16 Jahre 540 M.
b. = weibliche ⸗ ⸗ 16⸗270 =
c. = männlide = unter 16 =
270 =
d. 180
z weibliche ⸗ ⸗
Potsdam, den 29. Dezember 1892.
Der Regierungs-Präſident.
Bekanntmachung.
3. Zum Beauftragten der Bekleidungsinduſtrie⸗
Berufsgenoſſenſchaft für den Schiedsgerichtsbezirk J. iſt
der Ingenieur Benno Rupp zu Charlottenburg,
Schloßſtraße 35a., ernannt.
Potsdam, den 31. Dezember 1892,
Der Regierungs-Präſident.
Standesamtobezirfs-Veränderung betreffend.
A. Bom 1. Jannar 1893 ab wird der Standes:
amtöbezirf N? 44 „Marienfelde“ im Kreiſe Teltow
aufgelöfl, Die Gemeinde Marienielte mit Horftenftein
dem 34. Bezirf Mariendorf zugetheift ımd aus dem
Buröbezirfe Osdorf ein neuer Standesamtebezirf 44
‚Dödorf” gebifder.
Potsdam, den 31. Dezemter 1893.
Der Regierungs-Präfitent.
Betrifft Die Liverpool und Londen und Globe Werficherungs
Geſellſchaft.
3. Dieſem Stück des Amtsblatts iſt eine Beilage,
enthaltend die Genehmigungsurkunde nebſt den neuen
Geſetzen und Regeln der Liverpool und London und
Globe Verſicherungs-Geſellſchaft beigefügt, worauf hier—
durch mit dem Bemerken hingewieſen wird, daß die
frühere Genehmigungsurkunde, das Statut, die Be—
kanntmachungen des Herrn Miniſters vom 14. April
und 24. Juli 1866 und Abänderungen des Statuts
durch die Amtsblatt-Nummein 48 de 1863, 19 und 32
de 1866, 25 de 1871 und 18 de 1886 veröffentlicht
worden find.
Potsdam und Berlin, den 31. Dezember 1592.
Der Negierungs: Präfitent. Der Polizei-Prüfident.
Befanntmadung.
6. Der in Stüd 50 Seite 521 des Amtsblattes
vom Jahre 1892 vercffentlichten Polizeiverordnung vom
6. Dezember 1892 wegen des Arbeitszugketriebes auf
der Neubauftrede Schönholz —Cremmen ift feitens des
Bezirksausſchuſſes am 21. Dezember 1892 die Zu-
ſtimmung ertheilt.
Potsdam, den 29. Dezember 1892.
Der Regierungs-Präſident.
Polizei:Berordnung,
betr. die Wucherblume (senecio vernalis).
7. Auf Grund des 8 137 des Geſetzes über Die
allgemeine Landeöverwaltung vom 30. Juli 1985
(Geſ.“Samml. S. 195) und der SS 6, 12 und 15 tes
Geſetzes über die Volizeiverwaltung vom 11. März
1850 (Geſ.Samml. S. 265) wird unter Zuftimmung
des Bezirks-Ausſchuſſes für den Negierungsbezirf
Potsdam Nachſtehendes verordnet:
$1. Der $ 11 ver Polizei-Verordnung vom
I, November 1835 (Amtsbl. S. 451) wird aufgehoben.
$ 2. Wo das Bedürfnig dazu vorliegt, bleibt es
der Kreispolizeibehörde vorbehalten, fernerhin über die
Vernichtung der Wucherblume Beftimmungen zu erlaffen.
Potsdam, den 2. Januar 1893.
Der Regierungg-Präftdent.
Graf Due de Grais.
Viehſeuchen.
8. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen—
ſeuche unter dem Rindvieh des Bauergutsbeſitzers
Rathenow in Lübars, des Dominiums Summt,
unter den Schweinen des Viehhändlers Blobelt in
Friedrichsberg, Kreis Niederbarnim, unter dem
Rindvieh des Koſſäthen Gläſer und Halbbauern Schiele
Ina
[
«
3 Ktobbide, des Gutsbeſitzers Altmann in Alt⸗ſſchaft im Depot zu Pankow und ”
„ıeg b. Mr, Kreis Oberbarnim, unter dem Rindvieh
= Banerautchefieers Gromann in Wuftermarf, des
Roſſatben Schlüter in Staffelde, Kreis Ofipavelland,
3 Bauergutskeſitzers Holg in Schönermarf, tes
Sanerhofötefigers Haſelberger in Güſtow, bei den
dive.nen des Dominiums Arendjee, dem Rindvieh
rt Nittergüier Kerdinandsborft ınd Chriftianen-
est, ſowie anf ten Geböften rer Bauerhofsbeſitzer
Ztampe in Schapow, Hol und Strutz in Schöner—
marf, Kreis Prenzlau, bei einer Kuh und 4 Schweinen
des Büdners Fiüael in Teeß, dem Nindvieb des 1
Tauern Köppen in Abban Tee, Rilttergutsbeſitzers
sin sreier und Bauern Jennrich ın Garz, des Bauer—
wstengerd? Muhß in Techow, Kreis Oft Prignik,
‚zer ten Kühen bed Dominiums Sietben, ten Zug:
ten Des Dominiums Groß-Beeren, tem Rindvieh
s Dominiums Gütergoß, Kreis Teitow, dem Rind—
9 des Guiesbeſitzers Schön ın Potzlow, bed Ge—
neinde-Vorſtehers Dahme in Alt-Thymen, Kreis
Templin, dem Nintvich des Aderbürgers Kober ın
Spoandau.
Feſtgeſtellt iſt die Rotzkrankheit kei einem
ste des Dominiums Jühnsdorf, Kreis Teltow.
Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche
ner Tem Rindvieh des Pächters Ruſt in Felſchow,
atts Angermünde, des Koſſäthen Henfel in Rehfelde,
te: Oriſchaften Bernau, Marzahn, Falkenberg,
Särfnersfelde, des Bauergutsbeſitzers Rauch und
Budnes Mette, ter Koſſäthen Bugge und Flöricke in
HOenow, des Rittergutsbeſitzers Dotti in Neuen—
vagen, Kreis Niederbarnim, in Rüdnitz, Bieſen—
tbal, Kreis Oberbarnim, unter dem Rindvieh des
Gemeinde⸗-Vorſtehers Noack in Görzig, der Bauern
Judiſch und Noack in Radinkendorf, Kreis Beeskow—
Storkow, des Koſſäthen Amelung in Hohennauen,
Kırıs Weſthavelland, auf Gut Roſſow, in Roſen—
tbBal, unter dem Rindvieh des Gutspächters Becker in
Hedwigshof, unter den Kühen tes Eigenthümers
Sdütte in Prenzlau, tem Rindvieh des Rittergutes
Sroß-Spiegelberg, des Ritterguted und der Ge—
mente Devdelow, des Gutes Stramehl, tes
Müstenbefigers Niemer in Kleptow, unter dem Rind:
Sich und den Schafen zu Blumenhagen (Rittergut),
mn Schönfeld, Nenenfeld, Damerow, Dommien
Tranmıpeund Brüffow,Dreyershof, Kreis Prenzlau,
n Rududömühle und Weitgendorf, Kreis Oft:
Gr
% »
5
d
ga Koppel in
v
Heinersporf.
Potsdam, den 3. Januar 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Befanntmachungen
der Königlichen Negierung.
Befanntmadın
wegen Ausreichung der Zinsſcheine Reihe V. zu den 33 Higen
Niederſchleſiſchen Z2weigbahn: Prieritäts: Obligationen ber Ober:
ſchleſiſghen Eiſenbahn und Der Zinsicheine Reihe V. zu den
44 Higen Parriel: Chligationen der Homburger Gifenbahn von 1861.
. Die Zinsſcheine Reihe V. NE 1 bis 10 zu
den 37/2 Yigen Niederſchleſiſchen Zweigbahn-Prioritäts—
Thligationen ter Oberſchleſiſchen Eifenbahn über die
Zınjen für die Zeit vom 1. Januar 1893 hie 31. De—
zeinber 1597, nebſt den Anwerjungen zur Abbebung der
folgenden Reihe, fowie die Zinöfdyeine Reihe V. N 1
fis 16 zu ten 42 Yoigen Partial-Obfiaationen ber
Homburger Eifenkahn von 1861 über die Zinfen für
die Zeit vom 1. Januar 1893 bis 31. Dezember 1900
nebſt den Anweiſungen zur Abhebung der folgenden
Neibe werden vom 9. Dezember db. J. ab von ber
Kontrolle der Etantspapiere bierfelbft, Oranienftraße
Nr. 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr,
mit Anenahme der Eonn= und Feſttage und ber Teßten
drei Geſchäftstage jeden Monats, ausgereicht werben.
Die Zinsicheine können bei der Kontrolfe ſelbſt in
Empfang genommen oder durch die NRegierungs-Haupt-
fafjen,, jowie in Frankfurt a. M. durch die Kreisfaffe
bezogen werten. Wer die Empfangnahme Bei der
Kontrolle ſelbſt wünſcht, bat derjelben perfönlid oder
durd einen Beauftragten die zur Abhebung ber neuen
Reihe Ferechtigenden Zinsfcheinanweifungen mit einem
Berzeichnifje zu übergeben, zu welchem Sormulare ebenda
und in Hamburg bei dem Kaiſerlichen Poftante Nr. 1
unentgeftlid zu baben find. Genügt dem inreicher
eine numerirte Marke als Empfangsbefcheinigung, fo
ift Das Verzeichniß einfach), wünſcht er eine ausdrückliche
Beſcheinigung, fo tft ed Doppelt vorzulegen. In leßterem
Falle erhalten die Einreicher das eine Eremplar, mit
einer Empfangsbeſcheinigung verjehen, Sofort zurüd.
Die Marfe oder Empfangsbejdeinigung ift bei der Aus:
reichung der neuen Zinöjcheine zurüdzugeben.
n Schriftwechfel Fann die Kontrolle
der Staatspapiere fich mit den Inhabern
der Zinsicheinanweifungen nicht einlafien.
Wer die Zinsſcheine durd eine der obengenannten
ranie, unter tem Rindvieh des Bauergutsbefikers | Provinzialfaflen beziehen will, bat derſelben die An-
Meber in Groß-Lichterfelde, des Dominiums | weilungen mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen.
Rangsdorf, des Aderbürgerse Baftian in Teltow, | Dag eine Berzeihniß wird, mit einer Empfangsbeiceini-
tes Guisbeſitzers Krefeltt in Deutſch-Wuſterhauſen, |gung verjeben, fogleih zurädgegeben und ift bei Aus—
8 Dominiums Osdorf, des Büdners Zinnow in händigung der Zingjcheine wieder abzufiefern. Formulare
Zbenfendorf bei Teltow, Streis Teltow, des Ger zu dieſen VBerzeichniffen find bei ten gedachten Pro—
meinte Vorſtehers Krenzfeld und ter Wittwe Dahme | vinzialfafien und den von den Königlidien Regierungen
n Hindenberg, den Schweinen tes Nittergutes |in ben Amtsblättern zu bezeichnenden fonftigen Kaſſen
röchlendorf, Kreis Templin. , unentgeltlich zu baben.
Erlofden if die Rotzkrankheit unter ben Der Einreichung der Obligationen bedarf es zur
Vierten ter Großen Berliner Pferdeeiienbahn=Gefell- | Erlangung der neuen Zinsſcheine nur dann, wenn Die
I, abhanden gefemmen find; in
diefem Kalle find bligaticnen an die Kontrolle der
Etaatspapiere oder an eine ter genannten Provinzial:
faffen mittelft beſonderer Eingabe einzure.den.
Berlin, den 8. Novemter 1892,
Königlie Hauptverwaltung der Staatöjdulden.
Borftebente Bekanntmachung wird mit tem Be:
merfen zur öffentlichen Kenntniß gebradt, daß Formu—
are zu den Berzeichniffen von unferer Hauptkaſſe, den
Königlichen Kreis= und Forftfafjen und den Königlichen
Haupt-Steuer-Aemtern bezogen werben Tönnen.
Potsdam, den 17. Novemter 1892.
Königliche Regierung.
Scqueſtration der Domäne Beeslow mit den Vorwerken Vorheide,
Lehmgrube und Sorge.
2. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß,
daß die Domäne Beesfow mit ten Borwerfen Bor:
beide, Yehmgrube und Sorge von ung ımter Sequeflration
geftellt ift, und baß der Herr Nittergutöbefiger Dermann
Hirſch auf Degeln ald Eequefler und als deſſen Stell:
vertreier Herr Wirtbichaftsinipeftor Ernft Redlich zu
. Beestom beftellt worden find.
Es find daher von jegt ab alle Zahlungen, foweit
ſolche aus dem Wirtbichafisketriete der vorgenannten
Domäne herrühren, bei Vermeidung doppelter Zahlung
nur an ten Herrn NRittergutöbefiger Hermann Hirſch
auf Degein bei Beeskow gültig zu leiften.
Porstam, ten 22. Dezember 1892.
Königliche Negierung,
Abtheilung für direfte Steuern, Domänen und Forſten.
Befanntmachungen der Bezirfsausfchüffe.
Deffentlide Aufforderung.
1. Der chauſſeemäßige Ausbau des von Kekin in
ver Richtung nad Schmergom führenden Fährweges im
Anichluß an die Chauffee Groß-Kreutz — Ed;mergom
wird geplant. Nach tem Plane wird die Chauffee in
einer Kronenbreite von 8 Metern mitteld eined etwa
60 Gentimeter über dem Hochwaſſer Spiegel liegenden
Dammes durd dad Ueberſchwemmungsgebiet beiderjeits
bis zu den neuberzuftellenden Fährrampen geführt
werten. Bivor mir gemäß $ 2 ded Deichgejehes vom
28. Januar 1848 über die Ertheilung ter Genehmigung
diefer Anlage beichließen, fordern wir hiermit diejenigen
Perſonen, welche fih etwa zur Erhebung von Einwen-
dungen gegen Die bezeichnete Anlage für berechtigt halten,
öffentliy auf, in der Zeit vom 10. bis 25. Januar
1893 ihre Einwendungen ſchriftlich bei ung einzureichen.
Epäter eingereichte Einwendungen werden nicht berüd-
ſichtigt werden. Während der Einiprudhsfrift Fönnen
die Pläne in unjerer NRegiftratur eingejehen werben.
Potsdam, den 21. Dezember 1892.
Der Bezirfd-Ausichuß.
Befanntmachungen des Staatsfecretairs
des Neichs⸗Poſtamts.
Peitanweilungen im Verkehr mit der Nepublif Liberia.
1. Bom 1. Januar 1893 ab fünnen nah Baſſa
(Buchanan), Harper (Robertsport), Monrovia und
— x
|
Sinse in Liberia Zahlungen bis zum Betrage von
400 M. im Wege der Poſtanweiſung turd die Deur-
hen Poftanftaften vermittelt werten. Zn ten Poſt—
anweiſungen ift allgemein das für Ten internationalen
Verkehr vorgefchriebene Formular zu verwenten; ter
auszuzahlende Betrag iſt nur in ber deutſchen Mark—
währung anzugeter. Die Umwandlung in die Landes—
währung von Liberia (Dollars und Gens) wird erſt
durch die Liberiſchen Poftanftalten bewirkt. Die Pol:
anweiſungsgebühr beträgt 20 Pfennig für je 20 M.
oter einen Theil diefer Eumme. Der Abfehnitt kann
zu Schriftlichen Mittheilungen jeder Art benust werten.
Ueber die fonftigen Verſendungs-Bedingungen ertherlen
die Poftanftalten au) Erferdern Auskunft.
Berlin W., ten 16. Dezember 1892.
Ter Etaatsfefretair des Neichs-Poftamte.
Ginführung des Peſtauftrags Verkebrs mit Schweden.
2, Bom 1. Januar 18093 ab fünnen im Verlehr
mit Schweden Gelter bis zum Meiftfetrage von
730 Kronen im Wege tes Poftauftrags unter den
für den Bereinöverfehr geltenten Beſtimmungen und
Gebühren eingezogen werten. Wechſelproteſte werten
durch die Schwediſchen Poftanftalten nicht vermittelt.
Berlin W., 22. Dezember 1892.
Der Stantejefretair ded Reichs-Poſtamts.
Betfanntmachungen der Kaiferlichen
Dber:Poftdirektion zu Berlin.
Befanntmadung. -
1. Am 9. Januar tritt in Charlottenburg im
Haufe Wilmerstorferfirafe 57 eine neue Poftanftalt in
Wirffamfeit, melde die Nummer 4 erbäft. Bei dieſer
Poftanftalt können Poftjendungen jeder Art — mit Aus:
nahme der Padete mit und ohne Wertbangate — ein—
geliefert werden. Die Annahme von Beitellungen auf
Zeitungen und Zeitſchriften, ſowie die Ausgabe von
Zeitungen fintet dort nicht Statt. Die Dienfiftunten
für ten Verkehr mit dem Publifum werten feftgchegt
an ten Worhentagen von 8 Uhr Vormittags big 7 Ubr
Nadmittage, an den Eonn= und neießlichen Feiertagen,
jowie am Geburtätage Eeiner Moajeftät des Kaifers
von 8 bis 9 Uhr Vormittags und von 5 bie 7 Uhr
Nachmittags.
Berlin C., den 30. Dezember 1892.
Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirektor.
Bekanntmachungen
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors.
1. Der Herr Finanz-Minifter hat im Einver-
ſtändniß mit tem Herrn Minifter der öffentlidien Ars
beiten die Abgabenfäge, die in tem Naditrage vom
18. März 1874 (©.-5. 1874 ©. 292/93) zu tem
Tarife vom 27. Dezember 1871, nad dem die Abgabe
für das Befahren ter Waflerftraßen zwiſchen ber Oder
und der Elbe zu erheben ift, für die Schleuſe zu Ebero—
walte für Floßholz feitgelegt find, erhöht und zwar den
unter 1 von 4,50 M. auf 6 M. und den ımter 2 von
3,75 M. auf 4,85 M.
3
Tiefe Tarifabänterung tritt mit dem 1. April
1593 in Kraft.
Berlin, den 27. Dezember 1892.
Der Provinzial Steuer-Direftor.
Befanntmachungen der Königlichen
@ifenbahn:Direktion zu Berlin.
Nerddeutſch-Galiziſch-Südweſtruſſiſcher Grenzverlehr.
1. Am 1. Januar 1893 tritt im obenbezeichneten
Berfehre ein neuer Gütertarif in Kraft. Derſelbe ent-
hält gegenüber tem .bierturd, aufgehoberen Tarif vom
1. Aprit 1891 feine weſentlichen Aenderungen und if
zum reife von 2,55 M. von Den hiefigen Ausfunfts-
bureau auf dem Stadtibahnhofe Aferanterplag und von
ter Güterkaſſe Stettin C.-G.-Bhf. zu beziehen.
Berlin, den 25. Dezember 1892.
Königlihe Eiſenbahn-Direktion.
Betanntmachungen der Königlichen
Eifenbahn:Direftion zu Bromberg.
1. Für Diejenigen Tbiere, ſowie Geräthe und
Erzeugniſſe ter Geflügelzucht, welde auf der vom
30. Dezember 1892 bis 1. Januar 1893 in Eprem-
berg N.-L. ſtattfindenden Geflügel-Ausſtellung ausgeſtellt
werden und unverkauft bleiben, wird auf den Strecken
der Preußiſchen Staatseiſenbahnen eine Frächtvergünſti—
gung in der Art gewährt, daß für die Hinbeförderung
pie volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Nüd-
beförterung an die Berjandftation und ten Aueftellır
des ber Sendung auf tem Hinwege beigegebenen Fracht—
Priefes aber fraditfrei erfolgt, wenn durch Vorlage
dieſes Frachtbrieſes, und bei Thierfentungen, welde
nicht auf Frachtbrief algefertigt werten, des Duplikat—
Reförderungsiceines für den Hinweg, ſowie durch eine
Beſcheinigung ter Ausſtellungs-Kommiſſion nadygemiejen
wird, daß die Thiere bezw. Gegenitänte ausgeftellt ge:
weſen und unverfauft geblieben find, und wenn Die
Rückbeförderung innerhalb 4 Wochen nad Schluß ber
Ausſtellung ſtattfindet. In den urſprünglichen Fracht—
briefen bezw. Duplikat-Beförderungsſcheinen für die Hin—
ſendung iſt ausdrücklich zu vermerken, daß die mit den—
ſelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Aus:
ſtellungsgut beſtehen.
Bromberg, den 23. Dezember 1892.
Königliche Eifenbabn-Direftion.
Befanntmadung.
2. Am 1. Januar 1893 gelangt zum Staat:
bahn⸗Gütertarif Bromberg: Magdeburg vom
1. Auguft 1889 der Nachtrag X. zur Einführung. Der-
jelbe enthält: 1. Aenderungen des Vorwort. II. Aen—
derungen der Bejonteren Beftimmungen IIA. III. Aen—
derungen der DBejonderen Tarifvorſchriften IIB.
IV. Aenterungen der Borkemerfungen zum Kilometer:
zeiger IIE. V. Neue Entfernungen und Frachtſätze für
die Etationen des Direftionsbezirfd Magdeburg: Buch—
horſt und Immenſen. VI, Ausnahmetarif 9a. für
Braunkohlendarrſteine (Brifets). VII. Berichtigungen
und Ergänzungen. Drudftüde des Nadıtrags find durch
Bermittelung der Fahrkarten-Ausgabeſtellen unferes Di-
veftionobezirfs zu Teziehen.
Bromberg, den 23. Dezember 1892,
Königliche Eiſenbahn-Direktion
als geihäfisführende Verwaltung.
Befanntmadhung.
3. Am 1. Januar 16893 wird die auf der Eirede
Culm— Kornatowo zwilden Etolno und Kornatowo ge:
legene Halteftele Kamlarfen für den unbejchränften
Perſonen⸗, Gepäck-, Stüdgut- und Eilffüdgut-Berfehr
eröffnet. Die Berechnung tes Fahr: und Frachtgeldes
erfolgt auf Grund ter Entfernungen des SKilometer-
zeigerd. Behufs Vermittelung des SWerfonen-Berfehre
werten die Züge 1281, 1282, 1283, 1284, 1285, 1286
und 1288 nah Bedarf in Kamlarfen aubalten.
Die Abfahrt der Züge von der Halteftelle Kam:
larken fintet wie folgt ftatt:
Richtung nah Kornatomwo:
Zug 1281 um 649 Bm,
1283 34 Nm,,
1285 zit
Richtung nah Stolno— Eulm:
4
s -
4
z z *
Zug 1282 um 919 Vm.,
- 1288 - 1216 Nm.,
: 12834 - 42 ⸗
» 1286 =» 9% - |
Näheres ift auf allen Stationen und Halteftellen
zu erfahren.
Dromberg, den 23. Dezember 1892.
Königlide EilenkahnsDireftion.
Befanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Durch Beſchluß des Bezirks-Ausſchuſſes zu Pots⸗
dam vom 17. September v. J., beſtätigt durch Ent—
ſcheidung des Provinzialrathes vom 22. Januar d. J.,
bildet die Stadt Charlottenburg einen Kehr-Bezirk.
Nach $ 2 der Polizei-Verordnung vom 29. Auguſt
1857, Amtsblatt Seite 332 — dürfen deshalb nun—
mehr vom 1. Januar 1893 ab die Hauskefiger ſich nur
eined der für Charlottenburg angeftellten Bezirfs-
Echornfleinfegermeifter bedienen.
Charlottenburg, den 21. Degemter 1892.
Königliche Polizei-Direftion.
von Salbern.
Befanntmadhung.
Da die Stadt Charlottenburg vom 1. Januar
11893 ab in Folge Beichluffed tes Bezirks-Ausſchuſſes
zu Potsdam einen Kehr:Bezirf bildet, werten hierdurch
für Charlottenburg als Bezirfd-Schyornfleinfegermeifter
vom 1. Januar 1893 ab angeftellt:
1) Arendt, Carl, Krummeftraße 92,
2) Bude, Paul, Krummeftraße 21,
3) Hilſcher, Paul, Wormferftraße 6,
4) Hübenthal, Hermann, Krummeftraße 92,
9) Jaroſch, Anton, Spreeftraße 3a.,
6) Klemme, Julius, Potsdamerftraße 6,
7) Kruſche, Robert sen., Spreeftrafe 21,
6
»
8) Kruſche, Robert jun. Anobacherſtraße 10, innerhalb Charlottenburgs die Reinigung der Schorn—
9) Schering, Ernf, Kantſtraße 89, . fteine vorzunehmen.
10) Wagner, Kermann, Knobelsdorffſtraße 16. Charlottenkurg, ten 21. Dezember 1892.
Bon diefem Tage ab find nur noch dieſe vor- Königliche Polizei-Direftion.
genannten Bezirks-Schornſteinfegermeiſter berecht'gt, von Saldern.
Bekanntmachung.
Im Einverſtändniß mit dem hieſigen Magiſtrat wird für die Etatt Charlottenburg für das Reinigen
der Schornfteine nachſtehende Kehrlohntaxe, melde vom 1. Januar 1893 ab in Kraft tritt, feftgejegt:
Rebrlohbn:Tarxe, "
Kür das Fegen eines Echerufteines, dev jährlich nur 3 eder 4 mal
gefegt wird, iſt zu zahlen:
Es iſt zu zahlen jährlich für das Regen cines Echerniteins,
der gefegt wird,
38 | 232 Is=|z #|: $ ' » 2|e 3
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Vfö. Pig. wi | in m Bam Er) | win | Mm. Win
Ber einem Gebiude von: | | | | | |
1 Etage Höhe: | |
in ter Dach-Etage 15 | 45 60 85 | 1105: 1135|) 280 4|%0
in ber erften = 20, 60 80 115 140 1180| 3 70 6 55
im Souterrain 25. 7 | 100 | 140 | 1 70 2125| 4 665 8/15
2 Etagen Höhe: | |
in der Dad-Etage 15 45 60 85 | 110 | 1:35 | 2 | 80 4 | 90
in der ziveiten = 20 | 60 80 115 1j40: 1:80) 31°%0| 6 55
in der erfien = I»31 7 100 140 | 4 | 10,21% | 4'065) 8/15
im Souterrain 30 90 120 170 12,0; 2015 155 | 91] 80
3 Etagen Höhe: | | |
in der Dach-Etage 15 45 60 865 11,05, 1135: 2/80) 4|%
in der dritten = 20 60 &0 115 ! 1140: 1180 3'701 0155
in der zweiten - 25 | 90 100 140 ! 1 70 2:25 ı|65) 8155
in ter erfien - 30 90 120 | 170: 2105| 2170| 5155) 9|80
im Souterrain 3) Ä 105 140 195 2:40 | 3 15 6:50] 11} 40
4 Etagen Höhe: | | |
in der Dach⸗-Etage 15 45 60 85 ı 1105} 1/35 | 280 490
in der vierten - 20 60 80 115 |; 1140| 1180| 3 70 6|55
in der dritten - 25 75 100 1490 |! 41170 2125 4165 8 15
in der ziveiten = 30°; W 120 170 2105| 2770 5 55 9 | 80
in ber erſten = 35: 105 140 195 | 2140| 3545| 6,50 11 | 40
im Souterrain 40 | 120 | 160 225 270 | 3, 60 | 7!|40 113105
2) Für die Reinigung ruffiiher Röhren gelten nad) Maßgabe der Zahl der Etagen biefelben Säge wie
unter Nr. 1. — Bürften, Kugeln, Draht und antere zur Reinigung erforderlidien Inftrumente find ven dem
Scornfleinfeger unentgeltlich vorzubalten.
3) Für das Ausbrennen einer unbefteigbaren Schornſteinroͤhre zwecks Entfernung des Glanzruſſes gelten
die Sätze, welche unter Nr. 1 für ein einmaliged Fegen ausgeworfen find. Das zum Ausbrennen erforderlide
Material hat der Schornfteinfeger unentgeltlich zu liefern.
4) Für das Reinigen einer Schlundröhre, wie ſolche neh in alten Gebäuten vorfommen, find 25 Pig.
zu zahlen.
5) Für das Reinigen einer eifernen oder fteinernen Zugiöhre fann, wenn biefelte nicht über 0,70 mı
fang if, eine befonvere Vergütigung nicht beanfprudt werben. Bei Zugröbren von mehr ale 0,70 m Länge
find für jeten Meter der mehreren Fänge 10 Pfg. zu entrichten.
— -
7
Für diefen Sag hat der Schornfteinfeger, wenn dies zur Reinigung erforderlich if, die Nöhre heraus—
zunehmen, wieder einzujegen und zu verjchmieren.
6) Für dad Neinigen der Züge eines einfachen Koch-, Brat- oder Badofens find zu zahlen:
a. bei einer Länge Des zur Abführung des Rauches beftimmten Rohres oder Kanals bie zu 0,40 m
einſchließlich 10 Pfg.,
b. bei einer Länge des Rohres oder Kanals bis zu 2m einſchließlich 25 Pfg.,
ce. hei einer größeren Pünge des Rohres oder Kanals, oder bei Röhren und Kanälen jeder Fänge,
jobald fie den Rauch von mehr ald einem Koch-, Brat- oder Bad-DOfen, oder von einem Bad-Dfen
mit ZBärmeipinden abführen: 50 .
7) Neujahrs-Geſchenke, Trinfgelder und andere Nebenfoften dürfen unter feinem Vorwande beanjprudt
iırerden. ‘
8) Die Beftimmungen unter Nr. 1—6 treten nur in Sraft, wenn die Hauseigenthümer mit den Be—
zirks Schornſteinfegern nicht andere Abreden getroffen haben.
Charlottenburg, ten 21. Dezember 1892.
Königliche PolizeisDireftion. von Saldern
Der Givil-Anwärter Friedrich Wolf ıft zum
Perſonalchronik. Regierungs-Civil-Supernumerar ernaunt worden.
Im Kreiſe Templin iſt an Sielle 1) des verſtorbenen Der Königliche Regierungs-Bauführer Alexander
Koͤniglichen Oberförſters Ebart in Forſthaus Zehdenick Wenzel, z. Z. in Berlin, iſt am 22. Dezember 1892
ter Amtsnachfolger deſſelben, Königlicher Oberförſter als ſolcher vereidigt worden.
Nitſche ebendaſelbſt zum Amtsvorſteher des XV. Be— Der bisherige Kataſterlandmeſſer Johann Lotz in
zirls — Forſthans Zehdenick — und 2) des aus dem Berlin iſt zum Kataſteraſſiſtenten bei der Königlichen
Bezirle verſetzten Königlichen Oberförſters Kühn in Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in
Neu-Thymen ebenfalls deſſen Amtsnachfolger, König- Berlin beſtellt worden.
licher Oberförſter RaAuſchning ebendaſelbſt zum Amts⸗ Die unter privatem Patronate ſtehende Pfarrſtelle
vorſteher des XXI. Bezirks — Neu-Thymen — ernannt zu Herzfelde, Diözeſe Templin, fommt durch die Ber-
worden. ſetzung des Pfarrers Preuß in den Ruheſtand zum
Im Kreiie Beesfow-Storfow find wegen bes am 1. Aprit 1893 zur Erledigung. Ein Amtsnachfolger
I. Jannar 1893 cerfofgten Abfaufs ihrer Dienftzeit |ift von tem Patronate bereits auserſehen worden.
ernannt worden der bisherige Amtsvorfteher-Stellver- Der bisherige wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Dr.
treter Gutsbeſitze Symons zu Giefendorf zum Amts: | Timpe ift zum Oberlehrer befördert und der fechften
vorfieher des Amtsbezirfs XVII — Coſſenblatt —, Realſchule in Berlin überwiejen worden.
ter bisherige Amtsvorfteber Gutsbefiger Schumacher Der Gemeindeſchullehrer Emil Wolff ift ale
zu Tauche zum Amisvorfteher-Stellvertreter des Amts-Vorſchullehrer am hiefigen Leſſing-Gymnaſium angeftellt
— —
bezirks XVII. —--Coſſenblatt. worden.
Ausweiſung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
= Name und Etand | Alter und Heimat Grund Behörde, Datum
WC — — — -y — — — der welche die Ausweiſung Ausweifun .
\ 96:
2 des Auegewieſenen Beſtrafung. beſchleſſen hat. Beſchluſſes.
| 2. | 3 4 5. 6.
Auf Grund des 6 362 des Strafgejegbuds:
1 Franz Beinlid, |geboren am 11. De—- Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher 15. Dezember
Arbeiter, zember 1861 zu Stern- Regierungspräfident 1892.
berg, Bezirf Olmütz, zu Breslau,
Mähren,
2) Joſef Blahout, geboren im, Jahre 1876|desgfeichen, Koniglich preußiſcher 10. Dezember
Arbeiter, zu Ponikla, Bezirk Regierungspräſident“ 1892.
Starkenbach, Böhmen, zu Caſſel,
zuletzt wohnhaft in
Hochſtadt, ebendaſelbſt,
3Franz Brettſcheider,geboren am 17. Mai'desgleichen, Koͤniglich preußiſcherſ?. Dezember
Arbeiter, 1867 zu Defchney, Regierungspräfibent| 1892.
| Bezirk Koͤniggrätz, zu Breslau, |
Böhmen, |
EEE u uvvuv vvvuuvvuuvvvvvv r
— - — — — —
£ Hunt une /lım® Tr wre fa mash (rent B.beree, Tamm
9 * der welche tie Ausweilung ; : \
3 | de⸗ Fr... Beitrafung, beichichhen hat. : aa
4 | 3 Ä 4 5, | 6
polz, eiwa 19 sahre alt, aus Yantiıresıhen, Betteln undſKöniglich preußuerb. Dezember
| ymnaflifer, Muſſiſch Polen gekürt. Wirterfiand gegen Die Regierımgspräfttent 1892.
| ı Staategewalt, zu Dildesheim,
m Thomas Veonz neboren am 21. Te: Landſtreichen, Kaiferlider Bezirfö- 10. Dezember
| binnen, Tanner, zember 1653 zu Trien-' Präſident zu Colmar, 1892.
nen, MAanton Luzern, J
| ortoangehoͤrig ebendaß,
Hl Anton Mendi, geboren am 6. Dftober Landſtreichen u. Vetteln, Großherzoglich beifi- 8. Dezemter
> chmied, 1845 zu Heingentorf, ſches Kreisamt 1892.
' Wesirf Troppau, Oeſter⸗ Worms, |
reich, Schleſien, öfter |
reichiſcherStaatoangeh., V
| ZFerdinand Probſt, geboren am 4. Januar Landſtreichen, Königlich Bayeriſches6. Dezember
Aommie, | 18974 gu Kuklena, Be Bezirksamt Negen, | 1892.
| iet Röningräg, Boh⸗ Ä
| men, ortenngebörig zu
Markt⸗ Krfenflein in
Woͤhmen,
Joſef Mevelamt, geboren am 17. Mär desgleichen, Königlich bayeriſche 26. November
Dialer, 1469 Willad), Yolzei-Direftion 189092.
Deſterreich, ortsange Munchen, |
börin zu Magnano, |
Weist Tareento, Pro-
vinz Udine, Italien, | |
emp Heinrich (Divfibligeboren am 20. Jungvandſtreichen und Betteln, Königlich preußiſcherö. Dezember
Siefer, Wrbeiten, | 4886 gu Kowno, Nuf- Regierungspräfitenti 1892.
land, ortsangehörig zu Stettin,
| ebendajelbſt,
10) Hermann Stryoe geboren am 27. April Yandflreiden, Königlich preußiſcher 25. November
kowolt, Dandiunge ı 1877 gu vodz, Ruſſiſch Regierungspräfident 1892,
lebrling, Nolen, orts6angeboͤrig zu Oppeln, |
vebendaſelbſt,
tl Jobann Wurm, ngeboren am d. Dezember desgleichen, Königlich bayperiſche 30. November
Vacdirer. 18060 au Ottakring, ' Polrzei-Direftion | 1899,
Vezirk Hernals, Ovfter-! Münden, |
rend, ortsangebörig zul
Deimzendorf, Wegirh, |
Tterboflabrung, elen
daſeldſt, NL
“ N
Dierzu eine Beitage,d
cutdaltend die Condemon zum Geſchaitobderrrzede in Preuſenund die nchir zwei notariellen Urkunden angebefteten
wenen Wehe und Regein der Lwerpool and vondon und Giode Verſicherungs-Geſellöchait,
ſowie Tre Denenruge Anzerger.
Ds Sen ewtsshoimen Baama tar cz emi ig Indie DM
Nayatısiaz ara NT Bocce ei it pm niet)
Ryan mr Ni Cr s.giz Aussırı se Kosten
Nenn, Naelzdct NT an Kara !arz vıNa
Fiverpool und Jondon und Globe Verſicherungs-Geſellſchaft.
Den von der „Liverpool und London und Globe BVerficherungs » Gejellihaft" am 21. Mai 1890
angenommen, nebjt zwei notariellen Urkunden angehefteten neuen Gefegen und Regeln diefer Gejellichaft wird
die in der Eonceifion zum Gefchäftsbetriebe in Preußen vom 19. Seplember 1863 vorbehaltene Genehmigung
hierdurch ertheilt.
Berlin, den 31. Juli 1892.
L. S. L. S.
Der Minifter des Innern. Der Minifter für Handel und Gewerbe.
gez. Herrjurth. Im Auftrage:
Senehmigungsurfunde. gez. v. Wendt.
M. d. 3. IA 6870.
M. f. Hd. A 2644.
Erfte notarielle Urkunde.
Allen Denen, welchen die gegenwärtige Urkunde vorgelegt wird, befcheinige und beurkunde ich,
Ehward Wrangham Bird, öffentlicher, gehörig zugelaffener und beeidigter Notar, anfäffig und amtsführend in
der Stadt Liverpool, in der Grafichaft Lancafter im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland,
daß die Geſetze und Regeln der Liverpool und London und Globe Verjicherungs-Gefellichaft, (Liverpool and
London and Globe Insurance-Company), welche hier angefügt und von mir unterzeichnet find, den Geſetzen
von Großbritannien und Irland zufolge, Teiner regierungsjeitigen oder anderen Bejtätigung bedürfen, ſondern
daß diefe Gejete und Regeln, nachdem diejelben in gehöriger Weile angenommen und bejtätigt worden find,
in Mebereinftimmung mit der Gründungsacte und Barlamentsacte diefer Geſellſchaft, und befonders in Ueberein-
jtimmung mit der Parlamentsacte = 52 und 53 Pictoria Kapitel CL = (von welder Acte, die ſowohl
feiten® beider Häufer des Parlaments, jowie auch ſeitens Ihrer Majeftät der Königin richtig genehmigt und
angenommen ift, das hier angefügte von mir unterzeichnete,mit — E = gemarkte gedrudte Document, wie ich hiermit
beicheinige, eine genaue und richtige Kopie ift) jet in jeder Hinficht bindend, gültig und wirffam fir alle Zwecke
jeder Art find, und daß die bejagte Liverpool und London und Globe Verficherungs-Gefellichaft augenblicklich
anf Grund derjelben geſetzmäßig regiert und geleitet wird.
Zur Urkunde deffen babe ich, der bejagte Notar, bierunter meine Handjchrift gefebt und mein
Rotariatöfiegel beigefügt am jechsten Tage des April 1892.
gez. E. W. Bird,
Deffentlicher Notar.
Für richtige Ueberſetzung:
L. S. gez. Robert Breitrück
beeidigter Ueberſetzer.
Bor mir, dem Hamburgiſchen, Öffentlichen und beeidigten Notar Hermann Stockfleth, Doctor der
Rechte, hat mir, dem Notar, von Perſon und als verfügungsfähig bekannt, Herr Robert Ferdinand. Carl
Breitrüd, wohnhaft Hiejelbft, — ausweije — des von mir, dem Notar, eingefehenen neueften Hamburgifchen Stants-
kalenders beeibigter Weberjeger Hiejelbft, die vorftehende Unterfchrift, als von ihm eigenhändig geleiftet, anerkannt. °
Hierüber ift dieſes Beglaubigungs- Protokoll aufgenommen und zur Beurkundung des Inhalt des⸗
felben von mir, dem Notar, unter Beidrücdung meines Amtsfiegel3 eigenhändig unterjchrieben worden.
So geichehen zu Hamburg, am 12. (zwölften) April 1892 (Achtzehnhundertzweiundneungig.)
L. S. | S. Stockfletb
— —
Zweite notarielle Urkunde.
Ich, Sohn Matthew Dove, General⸗Verwalter und Secretair der Liverpool und London und Globe
Verſicherungs⸗Geſellſchaft, zu Liverpool in der Grafichaft Lancafter, England, erkläre und beicheinige Hiermit,
daß die beiagte Gejellichaft mitteljt befonderer Barlamentsacte gebildet und befugt worden ift, und daß die hier
angefügten und von mir A, B, C, D und E bezüglichen gezeichneten Urkunden wahre und richtige Abfchriften
(Abdrüde) der Negeln und Gejege der obigen Gejellihaft find, welche am Ein und Zwangzigiten- Mai, Ein
Tauſend Acht Hundert und Neunzig angenommen wurden, an Stelle aller Grundacten und Zuſätze zu denjelben,
durch welche die Gejellichaft biß dahin geleitet wurde, nämlich Juli 14. 1863 — Juli 22. 1847 — Juni 23.
1864 — Auguft 12. 1889 — und daß diefe Regeln die vollftändigen Gejege und Statuten darftellen, auf Grund
deren die beingte Geſellſchaft jetzt geleitet wird.
Datiert zu Liverpool am Vierten Tage des November Ein Tauſend Acht Hundert und Ein und
Neunzig. | a
gez. M. M. Dove.
Unterzeichnet, beſcheinigt und erklärt, ſeitens des beſagten John Matthew Dove an dieſem Vierten
Tage des November 1891.
Vor mir:
gez. Ed. W. Bird,
L. S. Deffentliher Notar,
Not. Liverpool.
(Hier: folgt die Betätigung der Unterjchrift des Notars ſeitens des Kaiſerlichen Deutſchen Conſuls zu Liverpool.)
| Für richtige Ueberſetzung:
L.S. gez. Robert Breitrück,
beeid. Ueberſetzer.
Bor mir, dem Hamburgiſchen, öffentlichen und beeidigten Notar Hermann Stodfleth, Doctor ber
Rechte, hat mir, dem Notar, von Perſon und als verfügungsfähig bekannt, Herr Nobert Ferdinand Carl
Breitrüd, wohnhaft hieſelbſt, ausweiſe des neuejten Hamburgifchen Staatskalenders beeidigter Ueberjeger hieſelbſt,
die vorftehende Unterjchrift als von ihm eigenhändig geleiftet, anerkannt.
Hierüber ift diefes Beglaubigungs-Protofoll aufgenommen und zur Beurkundung des Inhalts des.
jelben von mir, dem Notar, unter Beidrüdung meine Umtsfiegeld eigenhändig unterjchrieben worden.
| So gejhehen zu Hamburg, am 12. (zwölften) April 1892 (Achtzehnhundertzweiundneungig.)
L. 8. . Stockfletb. |
— BLUT IN
Die Geſetze und Regeln der Liverpool und Loudon
und Globe Verſicherungs⸗Geſellſchaft.
Name.
Abt. 1. Der Name der Geſellſchaft ift and foll fein: „Die
Lwerpool und London und Globe Berficherungs.Beiellichaft.”
Geſchäftsränme.
Abt. 2. Die Haupt ˖ Geſchäftsräume der Geſellſchaft ſollen
Daleftreet Ar. 1 in Liverpool belegen fein, oder an folch’ anderem
Blake in England, wie e3 von Seit zu Zeit mittelft Bei hlufles
ner Beneral-Berfammlung feitgefegt wird.
Geſchüft.
Abt. 3. Das Geſchüft der Geſellſchaft ſoll darin beſtehen,
Verſicherungen auf Eigenthum jeder Art gegen Verluſt oder
Beſchädigung durch Feuer einzugehen und abzuſchließen, Ver⸗
ſicherungen gegen den Verluſt oder bei Beſchädigung von Eigen-
tyum irgendwelcher Art bei Beförderung über Land oder auf
dem Waller, einfchließlich des Werluftes durch Diebſtahl oder
Reichlagnahme, einzu eben und abzuichließen; Verſicherungen
pam erluft oder Beichädigung von Eigenthum oder Perfonen,
rbeigeführt durch Sturm, Unmetter oder Unfall jeder Art, ſei
es auf dem Lande oder Waſſer, einzugehen und abzuichließen;
Berfuherungen auf Leben oder lebende Berfonen einzugeben und
abzuschließen; Rücdverficherungen jeder Art einzugehen und ab-
zutchließen; Zeibrenten, Anwartichaften und zufällige ntereflen,
iowie Summen, melde in einer fpäteren Beriode zahlbar werben,
m verfaufen und zu kaufen, gleichviel ob bdiefelben nuum mit
der Lebensdauer einer oder mehrerer Berfonen und der Aus
Rattung von lindern und anderen Perfonen zufammenhängen
oder nicht. Das obgenannte Geihäft auszuführen oder irgend-
jolche Sache oder Ding, mie fie oben genannt find, entmweber
tm Bereinigten Königreich oder in den Kolonien oder Beſitzungen
wer Theilen derfelben, oder in fremden Rändern zu betreiben;
ten einen Kontrakt ober Kontrakte abzuichliehen und einzu-
Fre und aussuführen, zweds Webernahme, Auszahlung und
führung aller ober einzelner Theile der Verficherungen oder
Leibrenten und Berbinblichleiten einer anderen Geſellſchaft oder
Senoſſenjchaft; es wird dabei ftet3 vorausgeiest, daB tein folcher
Kontralt oder Rontrafte die Rechte und Intereſſen der Inhaber
irgendweihher der vorhandenen Policen der Bejellfchaft verändert,
vermindert, oder in anderer Weile beeinträchtigt; irgendwelches
liegendes ober perfönliches Eigenthum, das jeitens der Geſellſchaft
in Gemäßheit der Regeln erworben oder im Beſitz gehalten
wird, zu verwalten, zu verpachten, Hypotheken Darauf zu nehmen
oder in anderer Bei damit zu bandeln; Gelder für Die Zwecke
de Geſellſchaft zu erheben, wie es den Regeln nach geitattet ift;
De oder irgendwelche Dinge, wie fie oben erwähnt jind, durch
endwelche Genoſſenſchaften, Geſellſchaften oder Perſonen als
Agenten für die Geſellſchaft, oder als Agenten für irgendwelche
Genoſſenſchaften, Geſellſchaften oder Perſonen auszuführen; und
alle ſolche andere Dinge auszuführen, welche mit der Erlangung
obiger Zwede ober einer derſelben zuſammenhängen oder ver
wandt ſind, oder in anderer Weile durch ParlamentsActen, Die
auf die Geſellſchaft Bezug haben, geftattet find.
&8 wird dabei ſtets vorausgelegt, daß irgeud eine Verſiche⸗
rung, die ben obigen Beftimmungen zufolge eingegangen ift,
goen den Berluft und bie Deibäbigung von Eigentbum durch
turm, Unwetter oder Unfall auf dem Lande oder Wafler oder
gegen ben Verluſt ober die Beichädigung von Eigenthum irgend-
welcher Art, bei ber Beförderung über Land oder Waſſer, nur
gemacht oder abgeichloflen werden follen, in Verbindung mit
und eingeichloflen in derfelben Police, welche über bie Berficherum
besfelben Eigenthums gegen Verluſt oder Beſchädigung du
jener abgeſchloſſen worden ift, und nur infofern, wie dieſelbe
r mothmenbig befunden wird, zur Aufrechterhaltung des Feuer⸗
geſchãfts der Geiellichaft; und foll eine Verficherumg, welche ben
obigen Megeln zufolge abgeichloflen worden ift, gegen den Unfall
einer on, nur abgeichloffen und eingegangen werben, im
Zuſammenhang mit, und mit Einfchluß derfelben Police auf
eine Berfi g bes Lebens derſelben on, und zwar mur
infoweit, wie diefelbe nöthig erachtet wird zur Aufrechterhaltung
des Lebensgeichäftes der Gelellichaft; und zum Zwecke der Ge
fhäftsführung in den Beſißgungen, Kolonien oder Schubgebieten
bes ereinigten Sönigreiihs ung kn Iogenb ü —7*
in ir einem fremden
oder Staat, wie die Geſellſchaft derzeitig befugt ſein ſoll, dort
durch Agenten oder Plaztz Directionen oder durch andere Wege
oder Organiletion zu betreiben, kann bie Geſellſchaft irgend eine
andere Gefellichaft bilden, oder kann baran theilnehmen; ſolche
zu bilden, auch foll fie befugt fein, Actien irgend einer jegt
ober fpäter vorhandenen Geſellſchaft im Beſitz zu halten oder
darüber zu verfügen, in Gemäßheit der Geſetze folcher Befigungen,
——— Kolonien, Schubgebiete, Länder oder Staaten;
jedoch ſoll die Gejellihaft in Ausübung diefer Rechte:
a) in ihrem eigenen Samen ober im Namen der Bertraueng-
männer dertefben, foviel Kapital folcher Geſellſchaften in
Beſitz halten, mie dazu nöthig ifl, fie dazu zu beredtigen,
in allen Berfammlungen der Snhaber jener Geſellſchaft eine
Mehrheit der ganzen Anzahl Stimmen, zu welcher derzeit
die Dnaeber des opitals jener Gefellihaft berechtigt find,
zu befißen; ober:
b) das abfolute Necht behalten, oder ftch zufichern, und zwar
m folder Weiſe, mie es Geſetzen des Landes ober
Plages, in dem folde Gefellichaft ihren Sig hat, entipricht,
jener @efellichaft zu unterfagen, irgenb ein befonberes Ge⸗
Ihäft, Verantwortlichkeit oder Verbindlichkeit oder irgenb
eine Art von Geichäft, Verpflichtung oder Verbindlichkeit
zu übernehmen oder anyınehmen.
Kapital.
Abt. 4 Das Kapital der Geſellſchaft foll beftehen aus
Zwei Millionen Pfund Sterling, ausgegeben und vertheilbar
und übertragbar als Pfandbriefe, oder mit Zuftimmung burdy
Beichluß einer General-Berfammlung als Actien oder als Ob»
ligationen oder Obligationspfandbriefe, und gel die Vertheilung
und Ausgabe von fo viel des bejagten Kapitals von Bwei
Millionen Pfund, als in Gemeinichaft mit dem bereits aus
egebenen Betrag, die Summe von Fünf Hundert Tauſend
jt ınd, gleich einem Biertel des befagten Kapitals ausmacht,
ſeitens ber berzeitigen Directoren, ihrem unbeichräntten Gut-
dünken nad) vorgenommen merden; und foll die Vertheilung
und Nusgabe der Summe von Einer Million und Fünf Hundert
Zaulend Pfund, der Reft ‚des befagten Sapitals, ſeitens ber
derzeitigen Directoren vorgenommen werden, auf Grund iner
no mächtigung durch Beichlußfaflung einer General-Ber
ammlung.
Abt. 5. Die Befellichaft ift befugt, mittelft Beſchlußfaſſung
einer gewöhnlichen oder befonderen General-Berfammlung, bas
Kapital der Geſellſchaft zu erhöhen dur die Schaffung
abe neuer Actien oder neuer Schuldſcheine, zu folcher H5
und unter ſolchen Bebingungen, wie ed burch jene Beſchlu
faſſung feſtgeſetzt wird.
3 wird dabei norauögejeht daß feine Ausgabe ftattfinben
fol, bis die Beichlußfaflung, die dazu ihre Zuſtimmung ertheilt,
uvörderft von einer nachfolgenden G@eneral-Berfammlung be
8 worden iſt, und —* mittelſt Beſchlußfaſſung von wenig
ſtens zwei Drittel der Anzahl anweſender und mitftimmenber
baber, ober bei einer namentlichen Abfiimmung, von wenig
ens zwei Drittel der dabei abgegebenen Stimmen.
Abt. 6. Die Divectoren finb befugt, ſolche Actien ober
Pfandbriefe an ſolche Perſonen, gleichviel ob e3 derzeitige Mit-
glieder find oder nicht, zu foldhen Preifen und in folcher Weiſe
und unter folhen Bedingungen und echt eder
Hinſicht, zu vertheilen und duenngeten wie ſolche Beſchlußfaſſung
es feſtſetzt; oder, falls ſolche Anordnung nicht getroffen worden
ift, wie die Directoren es ihrem Ermeſſen nach beſchließen.
Abt. 7. Die Directoren ſind befugt, von Zeit zu Zeit, mit
Genehmigung einer General⸗Verſammlung (welcher Beſchluß in
derſelben Weiſe zu beſtätigen iſt, wie bei der Erhöhung bes
Kapitals) das Kapital der Geſellſchaft berabanichen, durch Ber
Verminderung der ganzen Anzahl Actien oder Pfanbbriefe, und
zwar duch Ungültigmachung nichtvertheilter, nicht ausgegebener
oder unbenugter Pfandbriefe oder Actien, oder in anderer Weiſe,
wie e3 für richtig befunden wird; und falls die Divectorem zw
irgend einer Zeit finden, daß fie das ganze eingezahlte Rapitel
vortheilhaft verwenden können, fo follen he alsdann die Macht
haben, irgend einen Theil desfelben an die Actien⸗Inhaber
en tn
Derhältnik des in ihrem reſpectiven
dan de Bars. Une nen | ar * ——
oder e o
wieder einzuberufen, und ae: m een e und mit den-
jelben Rechten, und mit unter denfelben Berbind-
Tichfetten, wie biefelben hierin in pie uf gefegt werden, mit Bezug
* ** erſprungli chen
8. Ss ji den —— gelebt ttet Ich bei
a abe gon ehem oder Pfandbriefen in a
— in ungen oder Schußgebieten bs sem,
— — gewifſ⸗ e Beſchränkungen aufzuerlegen, wo⸗
derartige Actien oder Pfandbriefe nur in demjenigen Lande,
jenigen Kolonie, Befigung oder Schußgebtet übertragbar ein
tollen, mo biefelben in jedem einzelnen Ball ausgegeben worben find.
Abt. 9. Im Falle die Ausgabe von Ffandbriefen briefen ober
Actien mit einer aan erfolgt, jo können und jollen die Divec-
toren den dur Prämie gemonnenen Betrag auf den Referve-
fond der Geſe —* übertragen.
Dbligationenfober Dbligetiond-Pfandbriefe, ,
et. ae
—— ausgegeben werden, mit einem Bevorz garan-
n Nechte auf Divi aglen ober 9 von
— der Geſellſchaft, und auf die Rüdgabe des nicht ge-
brauchten Rapitale, und mit einem befonderen ober ohne irgend
einem Rechte der Abftimmung, können ſowohl in der oben-
beichriebenen Weiſe, als wie auch im allgemeinen unter ſolchen
Bedingungen und Abmach chungen und mit ſolchen dazugehörigen
RNechten und Irtzun ten ausgegeben werden, wie die Directoren
—* von om Belt zu tt unter der Buftimmung eines Beſchluſſes
erfammlung, feftiegen
ae
Und falls zu irgend einer cit das Rapital durch Ausgabe
von Obligationen oder Obltgations-Pfandbriefen tn verfchie
Klaſſen von Uctien oder Pfanbbriefe eingetheilt wird, fo Lönnen
alle „Ober jr dwelche der te und Privtlegien, bie einer ge-
e zuftehen, buch eine —— zwiſchen der
Gefell A und irgend einer Perfon, welche angeblich im Namen
jener laſſe vereinbart, vereinfacht werden daß
betreffende Wiebereinfommen duch eine Belchluß Staffung ge
nehmigt wird, bie in einer beionderen General-Berfammlung der
Actten- ober Bfandbrief. Inhaber jener Klaſſe Annahme findet,
und durch eine befondere General⸗Verſammlun
von Actien ober Pfandbriefen jener felben Klafle, die von den
Directoren ausſchließlich für bieten, Bwed ein berufen und tnner-
halb eines Kalender-Monats nach jener erftgenannten Verſamm ˖
lung abgehalten mird, Beftätigung erhält, und in welcher Be
flätigung menigftens re Drittel der A nyabl der anweſenden
und m menden Partheien, ober im alle einer namentlichen
—— zwei Drittel der dabei abge ebenen Stimmen Bin,
nartich folder Klaſſe von Actien, theilnehmen müflen;
fo alle —2 ſpäter —— Regeln, mit —*
auf General⸗Verſammlungen mutatis mutandis auf ſolche
fommlung Anwendung finden. BER
Andgabervon Schnuldſcheinen.
FR. 11. Die Directoren find befugt, mit Buftimmung
Beichlufles einer General-Berfammlung, Gelder für bie
—— der Geſellſchaft au — ,‚ durch Ausgabe von Schuld-
, die einen feften Zinsiag tr en, und rückzahlbar fein
ollen vor ber Aufttſun ,‚ oder nur bei der Auflöfung zahlbar
ein follen, und unter ſolchen Bedingungen und mit fo
en, mie le Beſchlußfaſſung es vorichreibt, oder wie
die Divectoren beim Fehlen einer ſolchen Vorſchrift es für richtig
vVorſchriften betreffänfictien oder Pfandbriefe. (Stod.)
ER a 12, Cs fol jeber Inhaber zu einem Sehen, bereit
, m vet orm, wie e3 d Directoren , fetgefest wird,
ctien oder Ehutbideim, bie berfelbe
I em füb de ſind. Bei der Uebertragung folcher YPfondbriefe ober
— oder irgend eines Iriee berie Den foll jener Schein ein-
geliefert werben um ihn auber Sr u ſetzen.
Abt. 1 Falls d ein Schein bgenußt oder verſchlifſen
wirh, jo —— die Directoren bei Vorzeigung desſelben, die
na hoalsihor nrnaranen ımh an Stelle lhon einen
der Inhaber
neuen Schein — und falls ein n Schein verio verloren ober ——
—— ſo ſoll alsdann
dieſes Umſtandes erb t worden nit Imb ne
— Direchoren fi fie für
—— q gegeben worben tft, wie
entiprehenb halten, ein neuer Schein an &hele bes orenen,
an folde Perſon ausgelietert werden, die an ben verlorenen
oder gftörkn O4 Fr noeiigantprüdhe hatte.
t. 14 folen die Namen und Abrefien unb ber
aiem and (all e * —* bekleidet wird) aller der Aeape
it dem Betrag des von —— im Beſitz gehaltenen
5 in ein Buch ober ehe cher einge werden,
Ar nennen iR — de haber. —
Jeder Actien-m alsthanderei der Vertreter, fol
verpflichtet fein, eime | (arte — über "eben Werhfel, im
Namen oder der Adreſſe eines A oder über den
Wechſel feiner Actien oder —S ſofort im Haupt · Bureau
der Geſellſchaft, zu machen, und ſoll ſolcher Actien · Inhaber, falls
er es äumt, eine derartige ige zu machen, feinen An
pruch binfichtlich einer ic angelonmenen Anzeige ober ben
Daraus e rmadhlenben
olgen, beit
Abt, 1 Sale le jmei oder mehr Perionen als gemein-
ſchaftliche ctie oder eines Pfandbriefes einge⸗
tragen worden find, N Ton bielenige Berfon, deren Namen zuerft
im Beniiter et E erieint, fir Kir el alle ‚rede einiger und unum-
Ihrönfte r Betrachtet —*8 ausgenommen
bei der folder Pfandbriefe oder Actien, und aus
Krone n, wenn Di in 1 anbeber Weiſe durch die Regeln der
"br 16.8 —5 ichaft fol bereihtigt fein, ben eingetragenen
Die Geſe o ein, e
Jnieber Gegend einer Actie ober eines Pfandbriefes nen
nthiimer Dderfelben zu betrachten, und foll die @efell haft
nicht verpflichtet fein, ingend welchen gleichwertbigen, zufä
— oder theilweiſen Antheil an ſolche Actie oder fo *
f, oder irgend ein anderes Recht hinſichtlich desſe
nehme ba Be once Bene De
einer on, in n,
ein Inhaber zu werden oder eine Uebertragung derſelben vor⸗
zunehmen
t. 17. Alle Pfandbriefe und Yctien follen perjönliches
Eigenthum, und als folches übertragbar fein
Elnberufungen.
Abt. 18. Die Directoren find befugt, bei der Ausgabe von
Actten oder Pfandbriefen, den Betrag oder den Preis Derfelben,
mittelft „Taler Zheilzahlungen zahlbar zu machen, mie fie es für
I finden, ober wie bie Die el eubtefung Bun) welche fie ge-
migt wird, e8 vorjchreibt, und find die Directoren befugt, von
Zeit zu Seit foche € Gin rufungen binfichtlich aller auf Actien nicht
eingezahlten Gelder n, mie je es für richtig befinden.
Es wird dabei —Se— daß eine ige von Ein und
el Zagen bei irgend einer Einberufung gegeben werben
muß, meldher die Belt und der Ort der Zahlung, und an
wen die Einberufungen —A ID, am find, angegeben werden muß. Die
gemeinfchaftlichen r von A ind fowohl einzeln als
au gemeinfhaft nr für bie "Sahtung aller darauf fälligen
— Fr Es fol eine Einberufung als erlaffen angefeben
werben, zu ber Seit, wo bie Beſchlußfaſſung ber —ã durch
melde je Dinberu ng genehmigt wurde, In Annahme gelangte.
Is die Summe, welche binfichtlich —* einer
Einberufung zahlbar ift, nicht vor ober on "dem für bie ‚Sablung
feftgefeßten age berichtigt worden ift, fo foll der berzeitige In
baber der achte binfichtlich welcher foldye Einberufung gemacht
worben tft, en bezahlen für jenen Betrag (zu einem Sape,
melcher eftge eh "werden fol dur die Directoren, und welcher
In ber Angel e der Einberufung zu erwähnen tft), vom Tage der
blumg, bis zum Tage ber votrflichen Bezahlung.
a ie Directoren find ug, fl tells fle e8 fir Recht
finden, von irgend einem Actien Inha 8 ift,
diefelben vorzuſchießen, all und jeden Theil je Gelber in Em-
ang zu nehmen, die auf die in feinem Beſitze befinblichen
zahlbar find, über diejenigen Summen binaus, die t
jädtid) eine einberufen worden find; und „gan bie Gefeliſchaft auf
iſ⸗ im
Naraıa hoanh! träns aher nuf fa nis
rfelben, ie von Sei zu Zeit die der Einbenu
alsdann gemacht worden nd, auf bie
erauf 27 Borihüfe geleiftet worden find, Binfen bezablen,
toldhem Sape, wie der, das Gelb leihe ne Inhaber mit den
Incioren verembart.
Bere
Abt. 2. Falls ein Actien Inhaber es verabläumt, eine
rxberufene Summe vor — am Tage ber Fälligkeit zu bezahlen,
vſind die Directoren befugt, zu irgend einer —5 — Zeit, fo
ge eine folde Einberufun ng oder ein Theil berfelben umbezah
Abt, pemjelben hunufchiden, worin er aufgefordert
Fer bie Summe Eh — zuſammen mit irgend
welche darauf auf rauen | hub, nebft allen Koſten, die
x reich durg ug Tide Ti blung erwachſen find. Die
Anzeige foll einen T eben — zwar nicht weniger as
wrzehn Tage nad — der Anzeige) und einen Pla
Ermen, an > melden ſolche Einberufung nebſt Zinfen und Fa
2 bezahlen
gie Anzeige fol ferner davon Kenntniß geben, daß im Yalle
Nichtzahlung an oder vor dem feftgeießten Tage und an
3 beſtimmten Platze, die een, he welcher die Ein-
fung flattgefunden hat, dem Verfall unterliegen.
Abt. 23. Falls die in folder Anzeige enthaltenen Auf
erderungen nicht befolgt werben, fo kann eine Actie, ner dei
zelcher jene Anzeige gemacht worben in zu ir end einer
darnach, mittelit einer dahin lautenden —3 — a der
sctoren, als verfallen erflärt werben.
dididenden einfchliegen, bie auf die — Ace —88
vorden, aber vor dem Verfall noch nicht thatlächlich ausbezahlt
aurben find. Walls irgend eine Actie in fol ee die ife verfallen
* jo Br eine Anzei —— von ger Beiätupfaflung an denjenigen
z peme ter deſſen Namen dieſelbe
dor on Bere eingetra ıpen and und foll fofort eine Ein⸗
twagıng fiber den Bent mit dem Datum besjelben in; das
Regiſter gemacht werden 2er - Dach
Abt 24. Alle Actien, die zufolge der voraufgehenden oder
u emer anderen Abtheilung diefer Urkunde verfallen find,
als das Eigenthum ber Bejell ſchaft angefehen werben, und
ind die Directoren gt, da rüber zu verfügen, ſei es durch
Yertauf, Wiederausgabe oder in anderer Weife, wie fie es für
aitend finden.
Abt. S. Die Directoren find befugt, einen Berfall wieder
—— md zwar unter folden Bebingungen, wie fie es für
Abt. 26. Ein Aetien. Inhaber, deflen Actien — find,
joll nichtsdeſtoweniger verpflichtet fein, alle Einberu lan gen,
gen, auien und Koften, die auf ober hinſichtlich ae
Iren zur ihres Verfalles fällig find, zu zahlen, und foll
werielbe ber Beet 3* ſofort Zahlung dafür leiften, und follen
de Directoren befu ‚ die Zahlung zu erzroingen, falls fie
& für paflend era en
Abt. 27. Die Geſellſchaft ſoll ein erftes und vorgehenbes
Sfandredt und Anfpruch an alle Pfandbriefe oder Actien —*
welche haber Dar
einem oder mehreren Anderen)
emer on ba im Regifter als In
ob alas Dr anlemmen mit Kinn, ober Meheren Haben
bergei n ‚ für a ulden, en unb Ber
bindlichkeiten, der —* oder zufammen mit anderen Perfonen
unterliegt, fei es nun ein Actien- ber oder nicht, oder als
Serbfif uldner oder —7— der Geſellſchaft gegenüber, und ſoll
ſolches Pfandrecht alle — ausgedehnt werden, welche
von 7*8 Se auf jeide Actien feftgejekt werben.
m ein —5 du feben u lönnen, follen bie
fg ei, die Pfandbriefe und ie demfelben
aufen, und zwar tn folder Weife, wie fie es
* a en job fo fein Dertau ftattfinden, bis eine
te Actien zu verlau
Anzeige vom, fen,
humern berf = onen —* und es bis
age nach jener Sie fäumt ee iM, Babtung "7
0 lcher Sa Berp \ünungen ngen
ee
Verpflichtungen und Pe;
Uebrigbleibenbenbe (falls Etwas verbleibt) an den betreffenden
aber urüdigezahlt werden.
Actien gnh en aufe nach dem Verfall, Fe ‚jwede
haftfegum eines ——— oder in anderer We
geln gemä in angeblider Ausübung der durch die on
übe en Dede, jo i ben Directoten geftattet fein, eö zu
veranla fen, da Käufers in das Regi
getragen Di — * verkauften Actien oder Riond-
* und au er & nicht han fein, fih darum be-
has Verfahren regelrecht eingehalten
worden ift, oder wie das Staufgeld verwandt wird; und fol,
nachdem fein Name in bas Kt eingetragen worden ift, bie
Rectsgültigleit des Verlaufes, et von irgend eine ‚Beriom
efochten werben können, a ll ein etwai
an pruc einer Perfon, die ſich durch den Ve auf * —
fühlt, nur allein gegen die —E gerichtet werden
Theilzahlnugen auf Pfandbriefe. (Stod.)
Abt. 29. Es ſoll keine Perſon als Beſitzer eines Pfand⸗
briefes angeſehen werden, bis der volle Betrag oder Ausgabe⸗
reis bezahlt worden iſt, ‚Jeboch Mind | bie oren befugt, (auber
da es durch dieſe Re a welche die Ausgabe geftatten, anders
teftgeiest wird) ſolche Binfen oder Zheilgahlungen für den Betrag
rt das Stüd zu Kg wie je es filr richtig befinde
foldhen Faͤllen, wo der der der Preis mittelft heil.
Iahlammoen zahlbar gema Ra und können fie ſolche Bedingungen
— ben, — — des rens
o in ſ oder alls lungen im Falle
(ide im blung weiterer e pe
Uebertragung.
Abt. 30. Die Directoren ſollen die Form der Uebertzagen
von Pfanbbriefen oder Actien teitieben, und follen von an pm
Zeit folche Befehle erlaflen, und folche Regen Ken Di "Be ch
jener Uebertragungen, und durch wen und in welcher
ausgeſtellt werden ſollen, und von we
[en eat und an melde J
ollen, und wie biejelben fo
Directoren für bie Siche cherheit der Ge —5 ratbfam ericheint,
— für Ausführung der Zwedce ſolcher Ueb sm
ollen Verkäufe und lebertragungen irgend welcher — —
oder Actien, die nicht in Uebereinſtimmung mit den
ber Directoren gemacht worden find, den Käufer oder Emp He
t dazu berechti enthümer regiftrirt zu werden, ober
au irgendwel echte als Inhaber auf Grund biejer er Degen,
Anfpruch zu erheben; und I nnen bie Divectoren einer ai
—æ eroe) — aoin en, in „perpflichtenbe —
einzugehen eine gungs-Urkunde o
kei Ike er erflärt, ae er le Gelege und
ber ã— die derzeitig bie Yrbaber von von Pfandbriefen ober
Actien betzefien, beobat tem und befolgen w
Abt. 31. Jeder A etien Jnhaber Ober en fein aefestiche eglicher perjön«
licher Vertreter, oder Vertrauensma ankerottsfalle,
oder einen Ausſchuß fuͤr einen —— oder eine andere
Perſon, welche Anſpruch darauf erheben, durch eine Rache
geieglide Anrechte an ben Ante
geießlichem Wege erlangt zu — konnen all um * sich
mäßigen Betrag fetner Beanbbriefe oder Actien
übertragen, mobei te jedoch — —— der Gene iaung
ber Directoren unterliegen, } voll, ihrer
unbeichräntten Meinu nd baffir
fümmern A) ar ſſen, ob
nach, und ie einen
ng zu verweigern und eldr ang
ife, mie fie von im Beit zu Beit da
Der 3 Actien-nhaber oder feine gefeglichen
Vertreter zum Zwede der Einholung Io gung, eime
fchriftlihe Anzeige an die Pirectoren im Haupt- Bureau
Geiellichaft, se —2 — ſolcher beabfichigten Vebertrn fenben,
welcher die ctiven Namen und
ber
—5 — —* ber gegenwärtigen Inbaber en —— —X
‚angeg
Bermadung.
Abt. 32. Ehe irgend ein folch’ geſeßlicher periänt‘ *
treter eines Actien⸗ berö
andere Perſon, ——— Kastanie
‘
Er zu
.
‚nehmen, welche
erhebt wie fie oben befchrieben Fink, open ehe Bfandbriefe
oder Actien, die auf ſeinen Namen ſtehen oder auf welche er in
jener — Anrechte erwirbt, oder de Den davon le
verläuft oder iiberträgt, oder fegendiweldhe toidenden auf fo
Pfanbbriefe oder Actien empfäng: ‚ fol derfelbe der —AA ——— in
ihrem Haupt-Bureau ſolche iſe beibringen, wie die Directoren
fe für a um feinen Anfpruh an jene Pfand-
briefe oder fen.
Abt. 38. Es fol kein geſetzlicher perſönlicher Vertreter,
Bertrauensmann, Ausihuß oder keine Perfon, welche einen An-
7 auf Grund einer Vermachung wie es oben beſchrieben
erhebt, als ſolcher ein Actien- "ynbaber fein; jedoch darf irgend
ein ſolch' gejeglicher perſönlicher Vertreter, die Pfandbriefe oder
Actten in oben befchriebener Weiſe verfaufen oder itbertragen,
vorbehältlichh der Genehmigung der Directoren, welche die un-
befchräntte Freiheit haben follen, die Genehmigung zu dermeigern,
ohne einen Grund dafür für angeben 3 u müflen, und welche in de
e tundgegeben werben joll, Die fie es von Yeit zu Zeit ber
ließen; und ſoll ſolch' geſetzlicher perlönlicher Vertreter, zweds
Erlangung ‚jener Genehmigung, eine fchriftliche Anz neige an die
Directoren im Haupt-Bureau ber Geha binftchtlich feines
MWuniches, eimfenben, H in welcher Anzeige ber Name und
und die betreffenden Einzelheiten ber Berfon, welche die Anzeige
macht, und ber Name des Actien-mbabers, an deſſen Pla oder
Stelle er Anſpruch erhebt, und der Betrag der Pfanbbriefe oder
Actien, Fra deren er „Inhaber zu werden wünſcht, an⸗
gegeben fein müflen, worauf er, nachdem er ebenfalls den Be⸗
dingungen ber Regeln entiprochen bat, die Erlaubniß erhalten
foll, ein Mboder ſolcher Pfandbrieſe oder Actien zu werden,
und dieſelben in ſeinem Namen eintragen laſſen kann, und ſoll
derſelbe alsdann perjönlich verpflichtet ſein, die Pflichten und
Berbindlichleiten, die mit dem Beſitz berjelben in Verbindung
n, ausführen zu müſſen.
Abt. 34. Jeder foldy’ gefeblicher verfönlicher Vertreter eines
verftorbenen Actien-Jnhabers, welcher felbft fein Inhaber wird,
und jeder folcher Pertrauensmann, Ausihuß, oder jede andere
Berfon, welche auf Grund einer Vermachung Anſprüche erhebt,
wie es oben befchrieben ift, foll bie sBfandbriefe oder Actien,
bie auf ihn übertragen find, ober auf welche er in jener Eigenicaft
fprüche erwirbt, an einen Käufer oder an eine andere Perjon
übertra en, „melde berechtigt tft, dieſelben tm Beſitz zu halten;
und fol ſolcher bertragung, jedoch nicht früher, folch'
efelicher p De Önlicher Vertreter, Vertrauensmann, Ausfchuß, oder
olch’ andere Perſon berechtigt fein, bie Dividenden in Empfang zu
auf jene Pfandbriefe oder Actien fällig geworben
find, ebe fein —S daran feftgefegt worden iſt, „rad ohne
Binsza [ung für eine etwaige Verzögerung bei Berichti
elben; und kann eine Dividende, melde auf bie Actien fü ii
oh, bis fein Beſitzrecht teftgefteit iſt, nicht von ihm in Empfang
genommen oder beanſprucht werden, ſondern es ſoll dieſelbe bis
ir der Zeit, daß eine Perſon Inhaber der Pfandbriefe oder
perrorden tft, einbehalten werben, ohne Zinſen zu ragen,
jede Vebertragung (mit Ausnahme des Vorbergelagten)
Recht an Dividenden und anderen Rechte auf bie über-
* enen Pfandbriefe und Actien mit ſich tragen, um bien
fe alle die Rechte und Intereſſen des Uebertragenben hinſichtlich
ſolcher Pfandbriefe oder Actien, zum Abſchluß zu bringen.
Abt. 86. lle tegenb in on, ber Irgenbiwelihe
"Bfanbbriefe oder Actien ü ind, worben gem oder
werden, und melche nich, 8 Förmmlicher Weile den Megeln ber
—* — zur Sufriebenft Hung der Directoren nachgelommen
ft, innerhalb eines Kalender- Monats nach fchriftlicher —5
Pr diefen Zweck e8 verabfäumt ober fich weigert, ſolche Urkun
Ku onanberpreifung, wie fie die Directoren fordern, zu vollziehen,
ollen alsdann die Directoren geſeßlich befugt ſein, Äh zu
meinem, — bie — ſolcher ſich weigernden
rſon an rd und alle Vortheile und Gewinne
Keen, —— Die une Sfanbbriefen fen oder Actien anhängen, einzu
N ſon den entſprechenden Forderungen der
ur g Kufbäsen ber Verbindlichkeit.
Abt. 36. Es foll feine on, welche aufgehört bat, ein
Actien⸗Inhaber zu fein, irgend eine fernere Verbindlichteit als
und jet
oder e3 verab-
Dividenden in erflären. Alles andere
BA der Geſellſchaft, binfichtlich einer Schuld oder Ber
Am bmg * — die nach der I“ ihres Austritts
gen i Rt, „fragen, noch ſoll a ——
anderer n oder. Verpflihtungen der Geſellſchaft ver-
antwortlidh fein, ausgenommen, wenn innerhalb eines Jahres
von der Seit an, mo fie aufbörte ein —— zu ſein, eine
Abwickelung der Geſchäfte der Geſellſcha findet, ober ge-
richt lie Schritte gegen Ne ‚ober ihr —e — ergriffen werden;
und ſollen in jenem die vorhandenen Inhaber vorerft
dafür verantwortlich 5 werden, alle Schulden und ”er-
—— — der Bell ſchaft zu veguliven, zur Befreiung folches
ren
Es wird ur bei Dorausgefeht daß für die Zwecke diefer
Abtheilung die Zeit, wenn eine Berfon aufhört, Inhaber zu
(em, in in Fällen von Uebertragungen oder Vermachungen eines
ntheils auf geleglihem Wege, diejenige Zeit fein foll, wenn
die andere Perſon als Inhaber f feines anbbriefes oder Actie
tegiftrirt wird, und foll es in anderen Yällen, (falls ſolche vor-
fommen) diejenige Beit fein, wenn er geſetzlich dazu bereditigt
ift, e8 beanipruchen zu können, daß fein Name aus dem Regiiter
entfernt wird.
General-Berfamminngen.
Abt. 37. Eine Beneral-Berfammlung ber Actien-Ynhaber on
einmal in jedem Jahre abgehalten werben, und zwar zu folcher
und an foldyem Plate, wie es von Seit zu Zeit feitens der —
rectoren beſtimmt wird.
Solche Verſammlung ſoll eine ordentliche General˖ Ver⸗
fammlung“ genannt werden, und follen alle anderen Berfamm-
lungen der Geſellſcha ft, „befondere” oder „außerordentlid;e
Beneral- sat Derfammlungen genannt werben.
38. Die Directoren find befugt, wenn fie es für Recht
befinben und diefelben von nicht weniger ala ein Fünftel der
Anzahl der Actien-Inbaber Ichriftlich dazu aufgeforbert werben,
eh uelombenz oder außerordentliche General-Verfammlung ein-
Br ‘89. Eine folge Aufforderung muß den Zweck ber
wünſchten ‚Deriommlung angeben, und muß von den Adien-
ver die diefelbe ftellen, unterzeichnet, und muß im Haupt.
ureau ber a eingeliefert werden.
bh Empfang folcher Aufforderung follen die
Dieechor fee die nöthigen Schritte ergreifen, um eine außer-
orbeniliche General-Berfammlung einzuberufen. Falls fie nicht
Innerhel ein und zwanzig Zage vom Datum ber Aufforderung
an, Schritte ergreifen 1 Di Berfammlung einzuberufen, jo können
bie Untragfteller felbft ober —— andere Actien⸗Inhaber,
welche die erforderliche An —*— ausmachen, eine außerordentliche
Beneral-Brrfammlung einberufen, welche in Liverpool abzuhalten
tft. Die Jerſammlun muß fr diejenigen Zwecke anberaumt
werden, bie in ntrage aufgeaäbt find, und falls fie in
anderer fe anderaumt wird, als feitens ber Directoren, jo
fol bielelbe nur Ai jene Bioede abgehalten werden dürfen.
an Al. in muß binfichtlich ‚jeder BBB
weni n8 v Tage vorher eine Anzeige wer
in melcher ber ap, der Tag und die Stunde der Berfammlung,
Fra im Yalle von D efonderen Geichäften, die allgemeine Natur
Geſchäfte kund gemacht werden, und zwar mittelft Anzeige
n N gel oder mehreren Zeitungen, bie in Riverpool gedrudt und
berausgegeben merben.
Berbandinngen in beu General-Berfamminngen.
Abt. 42. Das Geſchäft einer orbentliden General-Ber-
ſammlung foll darin beftehen, die Aufftellung der Einnahmen
und aben, und bie —3— 7 ben —— F Deren
und der Auffichtsräthe entg erwägen,
das Gehalt der Direioren and Hu — —— ——
ordentlichen lVerſammlung vorgenommen Fr un ehe
Geſchäft, welches in einer außerordentlichen @eneral- Berfommmlung
verhandelt wird, foll als befonderes Geſchäft angeſehen werben.
Abt. 48. Es follen drei Actien · In * die —— an an-
weiend find, als eine Vollzahl für eine General.
an efehen werben, genligend, um einen Vorligenden zu ——
eine Dividende zu erklären. t alle anderen Kwecke fol
Die Bollsähligkeit Kir eine General-VBerfammlung zwanzig am
weſende Actien-mbaber (fei es in Berfon Vertretung)
Detzagen. Es fol kein Geſchäft in —* Fr General · Verſamm⸗
hm Lgenommen werben, au ‚vaß bie erforderliche Vollzahl
bei ber @eichäfte anweſen
Abt. 44. Es ſoll in jeder Bere. -Berfammlung der Vorfig
von dem Borfikenden ber Directoren geführt werden, ober in
Abweſenheit von einem ber Stelivertietenben Rorfigenden
Directoren, oder in feiner Abweſenheit, von einem Director,
der dazu von den ammel Actien · Inhabern ermählt wird,
oder in Abweſenheit einer der Divectoren, von einem Actien-
Inhaber, die nicht zu Directoren be-
rechtigt find, foll die Berfammlung sine die vertagt werben.
Abt. 45. Falls innerhalb einer Stunde nad der für Die
Verſammlung anberaumten Zeit eine Vollzahl nicht vor nben
ift, fo foll die Verfammlung, falls fie von den Actien Zi
zufammenberufen tft, aufgelöft werben. Falls biefelbe *
von Directoren, ſei es durch oder nicht durch eine Auf:
forberung der Actien-n baber, zu eınmenberufen tft, fo foll fie
alsdann bis zum felbigen Tage in der nächften Woche, verfchoben
werden, und zwar zur felben Zeit und am felben Ort, uud falls
m folder vertagten Verſammlung, eine Vollzahl nicht anweſend
tft, fo ſoll dieſelbe alsdann sine die vertagt werben.
Abt. 46. Jede Trage, melche einer eral-Berfammlung
zenterbreitet wird, ſoll in erfler Tinte durch Händeſchau zum Aus-
trag gebracht werben. Beim Hänbefchau foll jeber Wetten, Inhaber
eine Stimme beſißen, und dürfen etwaige Vertreter als
foldhe feinen nor auf Stimmen-Abgabe er eben. Im Falle
einer Stimmen-@leich Tg i einer r Händelähau foll der Borfigende
General-Berfammlung, eine zweite oder außsfchlaggebende
Stimme haben.
Abt. 47. Es foll im einer General Deriemmln ausge-
nommen in folchen Fällen, wo eine namentliche A bitimmung
verlangt wird, wie e3 in Dielen eine &r-
Regeln vorgeſehen ni
Härung feitens d 3 Borfigenden, da eine Beichlußfaflung durch
eine em Mehrheit angenommen ober DeriDeten oder nicht
ngen ift, ſowie eine dahin Tautende Eintragung in
ndlungsprotofoll der Geſellſchaft, als enticheidender
Bereis Zen betreffenden Thatſa ongefeben m werden, ohne daß
ed nöthig ift, die abgegebene Anzahl oder das Verhältniß der
Dimmen Für oder gegen folde Beſchlußfaſſung beweiſen zu
a 48, Is bei Entſcheidung irgend einer Frage mit
Ausnahme der ählung eines Vorfigenden oder eine Trage
betreff3 Bertagung, eine namentliche Abitimmung verlangt wird,
feitens des Vorjigenden einer Verſammlung oder von acht ober
mehr Actien-Inhabern, die_perlönlid) anweſend find und ji
Igmmen nicht endger als Sechszehn ndert Pfund Kapital
haben, fo fol fol’ namentliche Abflimmung in foldher
Weiſe und zu folden Zeiten und an foldem Plage abgehalten
werden, wie der Vorſißende ber Berfammlung es > 'etlest, ent-
weder Tofort ober x fieben up nach der ftattgehabten Pr
fung, und foll da ebniß folcher namendlichen, 9
als die Del Tuff derjenigen Berfammlung, tn ——
namentli bſtimmung verlangt wurde, angeſehen wer
Im * einer S leichheit t bei ber homentlicen Ab-
Aiurmung fol der Vorſißende der General ˖Verſammlung, in
welcher fe ung verlangt wurde, eine aus⸗
fchlaggebenbe Stimme me haben, en ber der S oder Stimmen,
Der Boriken abe hat bas Med
t mit Zuſtimmung
* Verfammlumg, Fr wer n Beit zu Zeit und von Ort Au
vertag d I feine fo inen T
£ von he Tagen Kr Bu md An ni *
—— ale — I Derfenigen Merinmrnleng ur
erleb t Dieb ii mei er bie ng flattfand. s
re ec
Ds einge RN nd fol Bea ®
* mehr als £ 16 im
eine zusügliche Stimme haben ie jede volle £ 10 die er
'm we
weile im Befig —X über und außer bie £ 20 und bis zu £ 200,
und ſoll jeder Actien⸗Inhaber, welcher über £ 200 des einge
zahlten Rapttals im Belt bat, eine zuzügliche Genane für jede
volle £20 haben, die er foldyerweife über Die £ 200 im Beſiß
—* es wird dabei vorausgeſetzt, daß kein Aktien Inhaber dazu
tigt fein Toll, für eine kleinere Summe als £ 2 des einge
te mitzuftimmen beabfichtigt, oder (fall die Ver⸗
fammlung eine vertagte Berfammlung it) vor ber Zeit, bie
urfprüngli zur Abhaltung berielben Feftgefept wurde.
Abt. 51. Jeder Actien-Inhaber iſt befugt, du
Vertreter feine Stimme abzugeben, jevoh mu fein
ein Actien Inhaber fein, ‚welcher berechtigt ift, jefbft mit a
zu können.
Abt. 52. Jede Ernennung eines Vertreters muß fchriftlich
ftattfinden, und zwar in der Form, wie bie Directoren diefes
von Beit au y Zeit feftfegen, und muß elelbe unterzeichnet ein
eitens be Erwählenden, und falls der Ermählende eine Genoſſen⸗
haft ift, jo muß fie mit dem gewöhnlichen. Siegel jener @e-
noflenfche verfehen fein, und muß die Ernennungs-Urkunde
tm Haupt- Bureau ber Geſellſchaft wenigſtens 72 Stunden vor
der Zeit ber Abhaltung jener Verfammlung oder vertagten Ber-
fammlung ober namentlichen Abſtimmung, wo auf Brund ber-
jelben abgeltiumt werden ſoll, hinterlegt werben.
Abt. 53. Falls eine Actie gemeinichaftlih von mehreren
Inhabern in Beſitz gehalten wird, foll es geitattet fein, daß
irgend eine dieſer Perſonen in einer General- exjommung mit-
fttmmen lann, ſei es entmweber perſönlich oder durch einen Ver⸗
treter, binfichtlich folder Actien oder Bfandbriefe, gerade fo, als
wenn er alleine boy u it ſei, und falle mehr als einer
Iolcher gemeinfchaftt icher Inhaber in einer Berfammlung perlönlich
durch Vertreter anweſend tft, jo foll diejenige anweſende
befan te Perſon, deren Name zuerft im Regifter hinfichtlich ſolcher
che oder jolches Pfandbriefes ericheint, alleine dazu berechtigt
fein, infhttich er m mituftimmen.
rireter dazu berechtigt fein, eine
im ab geben, ae in der betreffenden Verfammlung, bie
in der Vollmacht aufgenannt ift; oder in einer Vertagung ber-
felben oder in einer namentlichen Abftimmung, melde in Folge
einer ſolchen Verfammlung oder Vertagung ftattfinbet.
Abt. 55. Es ſoll eine Stimme, weldhe in Gemäßheit ber
Borfchriften einer Vollmacht abgegeben tft, für ‚sülh angefehen
Ierben, ungeachtet des Todes bes Vvollmachigebe rs, oe
Ted guräher eingetreten fein, oder ungeadjtet der Yu Pe
der Vollmacht, oder ber Neberkragung der Actien, —
deren die Stimme abgegeben werben foll, vorausgefeht da
teine fchriftliche Anzeige des Todes, der Surhdhichung oder ber
Uebertragung in die eingetragenen Geidhäftsräume der Gefellichaft,
vor der Verlammlung gemacht worden ift.
Abt. 56. Es foll kein Vertreter als abgelegt feitens bes
babers, der ihn ernannt hat, angefehen werben, welcher perfön-
ih in der DVerfammlung anmwefend gewelen if, in ber eine
namentliche Abftimmung verlangt wur
bt. 57. Die Directoren find befugt, falls fie es fir
richtig befinden, vor Abhaltung einer General. Berfanmlung,
allen ober einzelnen der Inhaber, Vollmachtsformulare zu über-
liefern oder einzufenden, in welcher eine ober mehrere ber
—— ad nertieterm ernannt werden, um für ſolche Actien-
er m
Abt. 58. * el fein —— dazu berechtigt ſein, irgend⸗
Rechte ala Mitglied der Geſellſchaft auszuüben, ober im
einer General-Berfammlung oder bei einer namentl
—— zug en zu fein, Ne es perjönlich oder als Vertreter
eines a habers, ober fi vertzeten Es laffen oder an
einer Bollah teilzunehmen, olan che einberufene
oder andere Summen der Gefellichaft — der Actien
ſolches a habere pulommen ober zahlbar find.
Anwetfungen, "Belhlupfaflungen und Ver⸗
einen
hanblungen * einer General · Verſammlung der Geſellſchaft
d einer Directionsſigung, und (ſoweit dies möglich) eines von
Directoren ernannten Ausſchuſſes, ſollen Bäder ein⸗
werben, die für jenen Zweck zu halten find, und müflen
Fre des betreffenden orftpenden unterzeichnet werben, und
olen ſolche Dücher in allen Angelegenheiten, die zwiſchen den
bern der Gefellihaft zu eleigen find als endgültiger
Pene hinſichtlich aller ſolcher Befehle, Beſchi ungen nd und
Verhandlungen angeſehen werden, ; owie eben
bie Perſon, welche die Eintragung als FH ——
in jener Eigenſchaft in geböriger Torm erwählt worden war.
Nechtelder General: Berfamminngen.
Abt. 60. Verbehanug der Parlamentsacten, die ſich auf
die Geſellſchaft beziehen, ſoll eine Öemeral. Beriemmiung (zu-
aüglih derjenigen te und Befugniſſe, die in den Regeln er-
wähnt find) dazu berechtigt fein, irgendiweldhe neue Geſetze, Vor⸗
ſchriften, Regeln oder —2 — ur beſſeren Verwaltung
der Belellichaft, und der ß Ya iftlichen ngeleg enheiten und Bor-
kommniſſe berjelben, zu erlafien, umd irgendwe he der beitehenben
Gelege zu erweitern oder zu ändern, abzufchaffen oder ungültig
iu machen; auch ein Gleiches mit den eln und Vorfchriften
erſelben „ar t wi a, im Allgemeinen bimfichtlich irgend einer
Du I, Sache ober Ding, melde ſich auf bie
Beidare 3 der aej ichaft besiehen, und welche Im Laufe ber
ltung und Leitung derjelben entftehen, und welche einer
len Derfammlung vorgelegt werben, zu enticheiben; es wird
nichtöbeflomeniger dabei vorausgefept, Nah, feine —————
einer General-Berfammlung, welche die Verme hrung ober
minderung des Sapitals der —* oder die ne
Dergebberung oder Veränderung eine der Gelege und en
der Geiellichaft yum med bat, Gültigkeit haben fol;
enommen, daß dieſelbe von wen zwei Dritteln der Itnabl
der anweſenden Inhaber, bie in einer außerordentlichen General-
Derfammlung anmeiend find, beftätigt wird. Eine ſolche Ber-
ammlung muß von den Directoren ausſchließlich fir dieſen
med fen worden fein, unb muß innerhalb eines Kalender⸗
onats nach folder erftgenannten Verſammlung abgehalten
werben. le einer namentlichen Abftimmung, muß bie
Beftätigung von wenigftens zwei Dritteln der Dabei abgegebenen
Stimmen erfolgen.
Die Directoren.
Abt. 61. Die Anzahl der Directoren der Gejellichaft ſoll
wicht weniger als zehn und nicht mehr als ein und zwanzig
betragen ift den Directoren geftattet, mittel Bei eihlusfaflung,
welcher nicht weniger als zwei Drittel ber berzeitigen ab!
Divectoren theilnimmt, und welche von einer Berlammlung von
Directoren, die befonders für diefen Zweck einberufen ift, an-
genommen wird, die Anzahl der Directoren auf über ein und
zwanzi jo vergrößern oder biefelbe auf unter zehn zu verringern,
hen 1, fol ie Beichlußfaffung nicht in Kraft treten oder z
p, ae racht werden, außer wenn dieſelbe feitens ber
näch en 0 beit General-Berfammlung beftätigt wirb.
it Ausnahme der Fälle wie fie in den Regeln
errähnt Par fol * Perſon als Vecdo wählbar ſein, welche
t wenigſtens £ 100 des einbezahlten Actien ⸗Kapitals im
Beſitz hält, oder welche das Amt eines Directors, Vorſtehers,
Beamten oder Rechnungsführers oder Agenten einer anberen
Denen « oder Lebensver fiderung einnimmt, oder welche weiblichen
ſchlechts tft. Falls zu iugenb € einer m Zeit eine genügende Anzahl
von Perfonen, die menigftens £ 100 bes eingezahlten Kapitals
peiben nicht gefunden werben kan, welche ai N ar und Willens
find, u Directoren zu hungiren, fo foll es alsdann und „m
— olchen Falle, entweder einer General⸗Verſammlung o
n Directoren, wie bie Sache nun liegen mag, geiestich oate
die fehlende Anzahl dur Ermählung
* ——— Ind In abe a Eve find.
ge n top anderer e in
63. Ein a fol unfähig fein feinem Amte
een des erforberlichen Betrages an
* Pe er ufabrt
einbesahltem Zapitel u —X— Beamter fe
Director, Borfte mter, Rechnungs
de — irgend einer anderen Feuer oder Leben
— Haent, gen Fner anderen
8, er fih von ben m Disschomsfigungen
mes von ſechs M entfernt
onbere Erlaubriß von den —— era Are *
Und fol Jin * als Director als vacant tt
werben, nah Ablauf eines Kalender⸗ ZRonates „gom der
feiner Unföigmedin ng an, es fei denn,
oder eine General · Verſammlung innerhalb — —— — einen
Beſchluß taften, wodurch ein ſolcher Director ermächtigt wird,
fein Amt weiter zu führen, und feine Amtspflichten zu erfüllen:
jedoh wird dabei vorausgeiegt, daß feine hung einer
Directton dadurch ungültig fein f ol, daß ein Direetor, Gelder
daran theilgenommen hat, unfäbi iſt ſein Amt zu verwalten,
obglei feine genügende Anzahl Directoren en war, um
eine Dive Directionsiigung zu bilden, mit usiahuh bes umfähigen
Abt, 64. Es fol im der ordentlichen General ˖ Ve ammbıng,
bie in jedem Jahre ftattfindet, ein Drittel der derzet
toren, oder die dem am nächlten fommenbde Anzahl jedoch nicht
über ein Drittel der Directoren, vom Amte zurüdtreten, wobei
bie ſolcherweiſe zurücktretenden Directoren diejenigen jehn follen,
welche am lanaſten Im int Amte geweſen find, und falls ſolche
Directoren, die dieſ efbe Seit im : Ymte geweſen find, fich ‚mit
einigen fönnen, jan fol Reihenfolge des Nüdtritts
Ihnen — das 2008 entſchieden werden, eher es —*
beſagten odentlichen General⸗ Vverſammlung geſchehen.
Die "nge der Zeit, während welder ein Director im Amte
geweſen tft, foll gerechnet werben, von der letten Erwählung
an, wenn er vorher aus dem Amte getreten ift.
Abt. 65. In ber ordentlichen , alljährlich abzubaltenden
General. 1 Derlammlung jollen Directoren erwählt werben, um
die Stellen der aus dem Amte fcheidenden, auszufüllen, ober
ſolche —— 3 zu beſetzen, welche ausgefülli werden mi EN,
mobei auf das Recht Bedacht genommen werben muß, bie
geht zu erhöhen oder zu ermiebrigen, und follen die arüd-
tenden Dixectoren, miebergemä it werben tönnen; jedoch ſoll
—* Actien⸗ Inhaber, falls derſelbe nicht ein zurücktretender
Director oder eine Perſon iſt, die von den Directoren erwählt
wird, zur Wahl für das Amt eines Directors in einer General⸗
Verfammlmg zugelaflen werden, wenn er nicht wen
Be Tage vor folcher —— — im Hauptbureau der
3 chaft eine ſchriftliche Anzeige einreicht, worin er ſeine Zu⸗
ſtimmung kundgiebt, in jener Verſammlung als Director ge⸗
wählt zu werden; gunb ollen die Directoren es veranlaflen,
daß einundzwanzig Tage vor Abhaltung jeber ordentlichen Genera
Berfammlung, eine Site angefertigt werde, welche bie Vor- har
Sumamen und den Wohnort jedes ber austretenben Pirectoven
—I anderen Actien⸗Inhabers, ber in jener ea
mei Y ae „enthalten muß. Diele Lifte muß an einem fi
3 Haupt-Bureaus bet Geſellſchaft —— —
ben Me ofen ausliegen, damit je en Actten-nbaber
fie einzufehen wünſcht, diefelbe prü
Abt. 66, Is ein Director zw irgend einer Seit den
Wunſch bet, kin Amt nieberzulegen, und von diefem feinen
unſche Vorſitzenden ober Secretär ber —— ſchrift⸗
e e macht, 10 fo foll das Amt ſolches Divectors, durch
cktritts feitens der Directoren, valant werben.
bt. 67. Es foll einer Berfammlung der Directoren, bie
F dieſen Zweck beſonders —— iſt, gefentich zu
eben, mittelft el: —— a ung, an an welcher nicht weniger als
wei Drittel der Ge rectoren theilnehmen müffen,
Ba. einen Sir an Amtes zu entfegen, deflen fernere
mtsführung den Divectoren, b I an Gunften fo Beieikufiet
flimmen, nicht
erijent. Die —— et Serugt, * —— che einer
aa N und che ande a nlige Sedon on feiner Skatt
eben un an wa don an fe
fi dag Amt inne zu bis zur nächften
erbeten N General. Berfemmlung in welcher ber-
felbe als ein der Reihe nach austretender
merbert —
Abt. 68. Eine im Amte eines Directors zufällig eintretende
Baları, kann feitens der Divectoren wieber beiept werden, welche
ebenfalls einen wahlfähigen Actien⸗Inhaber dazu ernennen
Tönuen, bie none auszufüllen bis zur nächften orbentlichen
General: ammlung, und foll bertelbe in ſolcher @eneral-
— — als einer ber Reihe nach austreienden Directoren
angeſehen mer
Abt. 69. Falls und ſoweit eine orbentliche Generat Der.
fammlung es unterläßt, die Wahl von Directoren volsählig zu
macen, In follen die zurlidtretenden Directoren, falls fie
* ir Amt zu behalten, als wiede egewä It ertlärt werden, E
denn, (infolge einer Verringerung nzabl der Direct
8 die Anzahl r auöttetenden ——— eine ne gebßere tft, a a
vorhandenen Balanzen, in welchen irectoren, welche
tm Amte verbleiben, enticheiden I nr er von den Burüd-
tretenden als mwiebergewählt angeſehen werben joll,
Abt. 70. Die Actien-Amhaber, die in einer ordentlichen
Beneral: —e anweſend ſind, ſollen von Zeit zu Zeit
bas a6 Gchalt — Cal folches vorhanden ) das den Directoren
ber verſchiedenen de die aus ben
—eS &— bike Verben zu gewähren ifl.
Amtshandlungen der Directoren.
Abt. 71. Die Divectoren find befugt, im ihrer erften Sitzung
ed jeder ordentlichen @eneral-Berfammlung einen aus ihrer
Mitte zum PVorfigenden zu wählen, unb einen anberen (ober
* wenn ſie es recht finden) als Stellvertretenden Vorſi
oder Stellvertretende Vorſitzende), welche im Amte ver in
oe bis zur nächften ordentlichen @eneral-Berfammlung; und
fen die Directoren ebenfalls innerhalb vierzehn Tage vom Tode
des diritts eines BVorligenden 5 Stellvertretenden
Borfigenden an, einen anderen aus ihrer Mitte
erwäblen; unb D fen jeder folcher Vorſitzende und Stellvertretende
Bozfipenbe der derzeitige Vorfitende beziehungsweiſe Stellver:
treten vorfigende der — 5 ſein
Abt. 72. Ein Stellvertretender Vorſitender ſoll nur dann
das Amt eines un anbenben ausüben, wenn der Borfigende
firbt, abmefend ift, oder fich weigert als foldyer weiter zu fun⸗
und falls fie beide ahweſend find, ober ſich weigern zu
gieren, ſo follen bie grmeienben Directoren irgend einen an-
ctor zum Vorſitzenden jener Verſammlung ernennen,
und foll irgend eine Perſon, melde den Vorſitz beim Beginn
der Geichäfte in irgend einer Berfammlung übernimmt, auch
während ber ganzen Dauer ber Delammlung als Borfiender
elben fun , und follen alle: Angelegenheiten und
Saden, welche tin einer Directiond sung erwogen und vorge
fchlagen werben, durch Stimmenmehrheit entichieden werben und
ol jeder anweſende Director eine Stimme haben, und ſo
igenbe auch eine zweite oder ausſchlaggebende Stimme haben
Abt. 78, note Directoren follen zur arlebigung der @e-
Rhäfte fih am erften Dienftag in jedem Ralen onate im
Deut Bun der Geſellſchaft verfammeln, oder zu fold’ an-
deren Beiten, wie fie es unter ſich ausmachen, und zu fold’
deren gelten, wie fie im geböriger Form zufammengerufen
werben, fu geife, wie e8 fpäter angegeben ift, und ſoll iebe
ſi Berl ung als ein Directionsratb (Divection) be
Abt, 7. ri Der Vorſitzende oder ein Stellvertretender Bor
figender ober zwei ber toren find befugt, zu irgend einer
Bett den Secretär aufzuforbern, eine Berfammlung r Direc-
toren —— und ſoll ſolche Verſammlung zufammen-
Berufen werben, 6 uch Abfendung eines Rundichreibens an jeden
oft, oder durch Abgabe desfelben an feinem
CER re splag oder Wohnort, wie es aus den Büchern
jellichart hervorgeht, und muß in dem Rundſchreiben,
Tag und bie Stunde folder Berfammlung erwähnt jein.
vg 75. Es foll in eimer Dirvectionsfigung kein Geſchäft
vorgenommen werden, außer daß beim Beginn des Geſchäfts
—— drei —5 anweſend find, und wenn eine Ent
das Ganze oder ein Theii desſelben ftattfindet.
Ah en Es ſoll keinem Director geftattet fein, binfichtlich
tegenb eines Vorichlages, einer Handlung oder Sache, bie ihn
perfönlich betrifft oder irgenb einer andern Perſon, mit welche
ex, fei es als Mittbeilbaber ober Verwandter. in Beriebuna fteht.
—— anweſend ſein, und in der Verhandlung über dieſen
Abt. 1 Die Mitglieder der Londoner Directton, die biefen
Regeln zufolge ernannt worden find, dürfen irgend einer Directiong-
figung der Geſellſchaft, beiwohnen, und follen in ſolchen Sigungen
in jeder Sin biefelben Nechte haben ala irgend eineräber
anweſenden Directoren.
Rechte der Directoren.
Abt. 78. Die Verwaltung bes Oeicäftes und die Kontrolle
ber Geſellſchaft fol den Directoren übertragen fein, welche außer
n Redten und Vollmachten, bie benfelben durch die Regeln
ober duch eine Parlaments- Acte beſonders übertragen worden
ſind, alle diejenigen Rechte ausführen können, und alle ſolche
Handlungen und Dinge vornehmen können, wie fie ſeitens der
Bee lont ausgeführt werden können, und welche weder bu
dieje Urkunde noch dur das Geſetz beſonders einer General.
Berfammlung der Actionäre vorbehalten ift, jedoch nichtsdeſto⸗
weniger vorbehältlich irgendmwelder Regeln, die von Beit zu
Zeit gemacht werben fritens einer Beneral- Berfammlung, voraus.
bett daß keine Regel irgendwelche Handlungen der irecioren,
ie früher vorgenommen find, ungültig machen ſollen, welche
nie geweſen wären, wenn folche Regel nicht gemacht worden
Abt. 79. Ohne Eingriff in die allgemeinen Nechte, die auf
Grund der vorgehenden Klaufel den Directoren gemährt find,
und ber anderen Rechte, die auf Grund der Degen ihnen au:
tommen, ſollen die Directoren die folgenden Rechte haben!
nämlich:
dad Acht.
1) Sole Verwalter, Secretäre und andere Beamten,
Bankiers, Makler, Anwälte, Agenten, Rechnungsführer, Commig,
Bebiente und andere Perfonen zu ermählen und anzuftellen,
wie die Directoren dieſes, ihrer —— — Meinung nad
für richtig befinden, um die Verwaltung und Ausführung ber
Beichäfte der Gefellf ft vornehmen zu können; ferner d
Pflichten derſelben feitzufegen und ihnen foldhe ’Sommiffion,
Vergütung, Gehalt, Lohn oder anderen Entgelt zu gewähren
und auszuzahlen, und | olche Belohnungen für geleiftete außer
ordentliche Dienfte zu geben, wie die Directoren e3, ihrer un-
umichräntten Willensmeinung nah, für gut befinden ‚ und
fol Süralhaftiteilung zu verlangen für die treue und ge
willenhafte Ausführung und Vollbringung der Biichten. jener
betreffenben Beamten, wie bie Directoren es für gut be
2) Von Zeit Mi Bei bie Formulare der Verficheru allen
ber —2 — feſtzuſezen und von yet u Zeit zu ı beitimmen,
wer und in welcher Weile je er iegenbmelehe Ber
fen anolice Anietgeichnel und vollzogen werben fol.
Verlüfte zu en een und im folcher Weiſe
zu gen, he fie es für den.
Wechfel —2 md andere verkäufliche Werth
papiere und alle ds und Anweilungen für Geldzahlungen
im Namen und auf Rechnung ber Ger Michaft zu ziehen, zu
acceptiren und zu indoſſiren.
5) Unter oiden Bebin a und Borbehälttich folcher
Regeln, wie fie es für Re Net Ile oder einige ihrer
Rechte (mit Ausnahme des ee Kkanbfeheine und Actten
auszugeben und Canberufunge en auf Actien vorzunehmen) auf
irgend einen Ausſchuß zu übertragen, welcher aus demjeni
beziehungsweiſe denjenigen Diitgliebern ihrer Körperſchaft
n, wie fie es für Recht befinden.
6) Unter folhen Bedingungen, wie fie es für Recht be
finden, den General-Bermwalter oder Secretär zu Hevollmächtigen,
Policen zu unterzeichnen und zu vollziehen, Verficherungen ab-
aufchlieben, Verlüfte zu reguliren, Wechſel, Schulbiheine und
anbere v rläufliche Werthpapiere, Cheds und Anmeifungen zur
Br Ang von Geldern im Namen und auf Rechnung ee
u ge x ziehen, zu acceptiren und zu indoſſiren.
Vollmachten —E zu unterzeichnen und zu voll⸗
—* oder einen oder mehrere der Directoren, oder den General:
erwalter oder Secretär zu bevollmächtigen, Ballinachten auszu
ftellen, zu unterzeichnen und zu vollziehen, durch melde Boll
machten iraend eine Berfon oder Berionen. aemeinfam fomoh
eines zinspflichtigen —2— und die Siche
Sache oder Ding, welche bie Directoren ſelbſt ausführen könnten,
zu vollziehen, und mit oder ohne dem Rechte Unterbevollmädhtigte
zu ernennen.
Bon Zeit zu Zeit Ye ‚Berfonen , Körperfchaften ober
—— — wie ſie es für ri befinden, die im Vereinigten
Lonigreiche oder in irgend eier olonie, Befkbmn oder einem
Schupgebiet desielben oder in einem fremden Lande wohnen
ober dort ihren Sig haben, zu Vertrauensmännern der Geſell⸗
ſchaft zu ernennen, mit folchen Rechten und unter ſolchen Be⸗
dingungen, wie die Directoren diefes für Recht befinden.
9) @elber ber Getellichaft auf Tiegendem oder perlönl
Eigentbum oder anderen Werthobjecten, auszuleiben, in Ber:
bindung mit ee m @elde, das ausgeliehen Wied, von
upemb einer anderen on oder Perſonen oder von eimer
n- oder anbern Geſellſchaft ober Genoſſenſchaft im zuge
herbeit für basjelde
Namen ober unter der gefeblichen Kontrolle eines ober
“ mehrerer Bertrauensmänner der Gejellihaft anzunehmen, jei es
und fol jede Perſon, Geſellſchaft oder Genoſſenſcha
.
allein oder in Gemeinihaft mit einer ober mehreren Berfon
oder Perſonen, Geſellſchaft oder Genoſſenſchaft, oder die Er-
laubniß dazu zu ertbeilen, daß ſolche Sicherheit aus ee ch
genommen werde, im en und unter der geieblichen 5 Kontrolle
einer Perſon oder. Perſonen, oder Actien- ober anderen Gefellichaft
Benofienichaft, wie die Directoren es für richtig , finden;
Namen oder unter deren geieplichen Kontrolle ſolche "Eicherbeit
angenommen wird, als ein Verttauensmann ber ——
gelten, in Vebereinftimmung mit den Regeln der Geſellſchaft
10) Bon Beit zu Beit irgendwelchen Platz ober t enb wende
Plätze im Vereinigten Königreich oder irgendeiner Kolonie, Be-
fitzung oder Schußgebiet bes beöfelben, Iben, oder in einem fremden Lande,
« Directionen zu ernennen , und folden Plag - Divectionen
irgendwelche der Yunctionen, Pflichten, Vorrechte und Gewalten
der Directoren der Geſellſchaft zu übertragen, und die Anzahl
ber Vigieder jeder ſolcher Pla Direction eftzufehen, unb b frgenb
rſon (gleichviel mo dieſelbe wohnt) zum einer
fe n n, Dlagbirection ju ernennen, auch bie — — keit und
ſtimmung und die allgemeine Art der Derbanblung
Di den Sigungen folder Plab- Direction feftzufegen, ferner von
Belt zu Seit die Rechte und Pflichten jeder folder Plap-Direction
u be unb zu veränbern, Jomie von Zeit au | it das
Gehalt ber Mitglieder folder BI * Directionen zu be
und zu verändern, ferner vor Ontie irgend eines 7 wir gliebes
folder Blab- Direction ent u nehmen, be ab
ufegen, und von Zeit zu Dacanzen, nie Fr Äh ent-
fein mögen, auszu Ten wann und wie bie Divectoren
es für rich ag, ‚Befinden, und im allgemeinen die Negeln und
—— Hr die Führung unb Leitung der Verhandlungen
[older log-Directionen zu erlaflen, und follen alle und jebe
—— Plag-Directionen, zu allen Zeiten und in jeder Hinſicht,
den ſolcherweiſe Pc ſchriebenen eln und Anordnungen der
Diverloren der unterworfen fein, und von bene
ttet werben; Ha un vorbehältlich irgendwelch' folder
en und Dorf riften, fomweit fie damit übereinftimmen, bie
folgenden Vorſchriften mit Bezug Darauf —— F werden:
a) Irgend eine Perſon, welche liede einer ſolchen
latzdirection ernannt wird, 0, ce En te ihr Amt antritt,
(ri tlich ihre Zuſtimmung bazu geben ‚ daß fie Willens ift,
flichten ſolches Amtes zu überne
6) 7 darf fein Mitglied einer Pla Direction in einer Frage
men, oder dazu befugt fein, bei Beſprechung einer
e anmelend zu fein, die ihn felbft ober feinen @eichäfts-
ber oder einen Verwandten betreffen.
o)E3 foll ein Drittel der Mit Hi (außer ben ex-officio-
Mitgliedern), die de
oder die der am nächſten tommenbe abi, jedoch nicht über
ein Drittel Theil folcher Mitglieder, am Inge ber ordent-
lichen General ⸗Verſammlun "2 der Gefellfchaft i in jedem Jahre,
vom Amte zurüdtreten. Die bet diefer Gelegenheit zurlid-
tretenden Mitglieder follen diejenigen fein, welche am längften
un Amte geweſen find, und falls ſolche, die eine „gleihe
hr über im Amte gervefen find, fi nicht einigen lörmen,
fol ihr Nädtritt durch das Loos entichteben werben,
tt fol —— nl —
und gmar In ber legten Sisung folder
— haltung — der ordentl lVerſammlung. Die
Amtszeit eines liedes joll von feiner legten
Emennung an geredimet, werben, bei welder Gelegenheit
orber aus dem A une genen ft. Ein Mitglied einer
ii Plag-Directton, me arte, ernannt ift, eine zu-
laß - Direction
ällig eingetretene Dakar u ſog nur ſolan e im
Borgi 13 Sekt. Ga en im Wtglieb einer Ylap-Direetiom
orgängers e einer Platz ˖ Dire
fih von den Sigungen derſelben während eines Zeitraumes
von ſechs Kalendermonaten entfernt hält, ohne die befondere
Erlaubniß zu einem Urlaube von den Pirectoren ber @e-
fellichaft erlangt zu Dale, fo ſoll dasfelbe daraufhin auf-
ören, ein Mitglied folder Platz Direction zu ſein, und ſoll
ein Amt i ipso facto valant werben.
d) Die Directoren der General. Verwalter und der berueitige
Secretär der Geſellſchaft. follen, wenn fie anweſend fin
ex-officio-Mitglieder jeder u Direction fein, mit denfelben
ten, binfichtlich der mung und in jeder anderen
„geai ich, F ſolche den pi itgliedern ſolcher Blap-
enhmelde ital⸗ Anlagen, welche | feitens folder Plap-
t en in Uebereinſtimmu ha er
den Dorkchriften, Binfichtlich der Art und Meile ber
objecte die angenommen werben, fein, und follen bie De
trauensmänner, in deren Namen fie belegt werden, bie ſein,
welche die Directoren der Geſellſchaft von Zeit zu it ein-
Ienben, und jollen die Kapital-Anlagen von beriel
, wie ie diejenigen, bie in den Regein ber Gefellfchaft vor-
Sefüriehen find
11) Ein Schugbrief bez tepend eine Beftallungsurkunde
von einer fremden Negi erlangen, in deren Gebiet
olche Jet Direction Üben Es hat und in folder orm und
t folche Bmede mie fie e8 für rathſam erachten und wie bie-
elben fähig find, anzufchaffen.
12) —* Beieilichaft zu bilden oder Dazu beitragen eine
a
u grün e er ,
Ko lonien ober oder gebiete des Vereinigten Königreiches, ober
en fremben Lande oder Stante zu beſitzen oder darüber
fol dieſe Berechti nu zur Blue
—* auf Grand un und tn Gemi Gemäßhet eier — ———
Geſamm
— een —E —S Divections-
fiung Iombers zu dieſem Ywed einberufen worden tft, am
genommen wir
13) Aus den Gewinnen der Geſellſchaft ſolche Summe bei
Seite zu feßen, um einen Relervefonds zu bilben, ben fie
gend halten, allen Forderungen gerecht 3 werben, o
ividenden zu begleichen, ober Grmbfiüde der Belellihaft aus:
ubeilern, zu verbeilern und im Stande zu balten, und für
Io andere Zwecke, wie bie ihrer unbefchräntten
— nach, im Interefſe der —— für geboten
en Rüdverfiherungsfond zu bilden, welcher in ſolcher
gie — und geleitet werden Tann, wie fie es für richtig
— endwel erichtliche Schritte die ſeitens der oder
— ber feitens * Re die Beamten er-
eriffen werben, ober welche in anderer Weiſe bie Yingelegenheiten
Der Gel berühren, ober feitens einer Perfon, ob
fie Aietiem Subeber e nicht, einzuleiten, zu führen,
u he — vie * falien J laſſen, —A ben-
8 i gewiſſer ungen o ung
* Schulden und a Ih’
irgendweldh” anderer Aniprüche unb
Derberungen, feitens der oder an die Geſellſchaft, Vergleiche zu
ließen und Friſt zu gewähren.
ber Irgendwelche Anfpriche oder Forderungen feitens ber
die Geſell inem Sch ht zu übermetfen
und ce ar ae a —— auszuführen.
17) Quittungen, ine nnd andere Entlaftun
für ee er en rasen Gelder und für Sie
ungen und Anſprüche der Gefellichaft auszuftellen und zu
fern.
3) Sn Namen der Gefellidhart in allen folchen Ange-
tten zu handeln, welche ſich auf Bunterottfachen und
igsunfähige bezichen.
bt. 0.
e Geſellſchaft eingetragen werde, und daß ihre Macht in
Weiſe eriweitert werde, oder daß ſie ſolche Vorrechte er-
‚ die riht von einzelnen Perſonen ausgeführt werden
,‚ weldye die Geiellichaft bilden, oder die Mehrzahl der:
io jolien die Diveetoren einen Freibrief der Eintragung
dem großen Siegel oder eine oder mehrere PBarlaments-
ſich ausbirten, ſich darum bewerben und wenn möglid)
erlangen; und follen bei Erwerbung jolches Freibriefes
older VBarlamentsacte, die Netien- Inhaber ſich ſolchen
tungen, ſowohl ihrer Perſon mie auch ihren: Vermögen
dend, unterwerfen, wie ihnen auferlegt wird im Wege
dingungen zur Erlangung ſolches Freibriefes oder joldher
ınd Sollen und können diefelben ſich irgendwelch' weiteren
nıngen und Beichräntungen unterwerfen, wie entiveder
arlament oder Die Regierung fie für angemeſſen erachtet
zufzuerlegen, ungeachtet des Umſtandes, daß dielelben un-
ar mit, und verichteden von irgendwelchen der beſtehenden
und Vorſchriften der Geſellſchaft ſein mögen, und jollen
miten dielstben die Koſien und Auslagen, die mit jolchem
zur Verleihung ſolches Freibriefes oder ſolcher Acte, folcyer
efe oder foldyer Acten, oder fiir die Erlangung derielben,
Sache nun liegen mag, verbunden find, aus dem Fonds
fellfchaft bezahlen und begleichen.
tt. 81. Dit Ausnahme desjenigen, welches durch Die
in anderer Weiſe vorgejchrieben tft, follen die Rechte der
ven nur ausführbar jein, mit der Genehmigung durch
Biaflung Per Dirertion.
bt. 82. Es Soll keine Police, kein Vertrag, Wechſel,
ichein oder verkäufliches Wertbpapier, Cheque, oder An-
7, welche von irgend einer Perfon unterzeichnet, gezogen,
t ober indoflirt oder gemacht ift, für die Gejellichaft
» fein, oder derielben irgendwelche Verbindlichkeiten auf-
‚ ausgenonmen, wenn ſolches von den Directoren oder
a Berionen gefchehen ift, die von ihnen dazu befonders befugt
ı find, und innerhalb der Grenzen der ihnen gegebenen
gehandelt haben.
Kapital-Anlage.
bt. 83. Die Directoren find befugt, ihrer unbeichräntten
meinung nad), irgend einen Theil der Fonds und des
jens der Belellichaft, in den Ankauf von pallenden Ge-
äumen anzulegen, die zur Ausführung der Geſchäfte der
haft gebraucht werden; oder diejelben fünnen angelegt
‚im Anlauf von Erben irgendwelcher Art, fei es im
en Königreich oder außerhalb desielben, oder in öffent:
fandbriefen, Fonds, Bonds oder Staatspapieren (gleich -
diejelben nun an Inhaber zahlbar find oder übertragen:
fönnen oder durch Meberlieferung oder in anderer Weiſe
erden) Des Dereinigten Königreichs, oder Indiens oder
einer Kolonie oder Beſitzung des Vereinigten Königreichs,
gend einer fremden Regierung oder fremden Staates;
nnen fie das Vermögen anlegen in Freigut oder Lehnzgut,
ı liegenden Gründen, oder in erbliche MWerthobiecke im
gten Königreich oder Indien oder im irgend einer Molonie
tigung des Vereinigten Königreich oder einer Fremden
ng, fremden Landes oder Staates, oder in Actien, Pfand⸗
Schuldſcheinen oder Werthpapieren; gleichviel ob Wiefelben
ı Inhaber zahlbar find, oder durch Ucberlieferuing über-
werden, oder in anderer Weile zahlbar find irgend eine
nfchaft, Befellichaft oder öffentlichen Körperſchaft ob bie-
mn Municival-Plab-, Gelchäftliche oder ande.xe Körper-
find, im Wereinigten Königreich oder Indie n oder in
iner Kolonie oder Beſitzung des Vereinigten Kaönigreichs
er fremden Regierung, Landes oder Staates; 0 der fönnen
toren das Vermögen anlegen in einer Hypsothet oder
Intheil in einer Lebensverlicherungspolice, fei, e8 für bie
at ober in anmwartihaftlicher Weile; auch können fie
anlegen in Anleihen, in Gemäßheit der Gelyräuche und
Falls es der Direction wünſchenswerth erjcheint,
der derzeitigen Regeln der Fondsbörſe und fanır irgend eine
jolche Stupitalanlage von Zeit zu Zeit verfauft und in baares
Beld ungefekt, oder verändert oder in andere Kapital» Anlagen
umgewechſelt werden, wie fie durch Diele Regeln geitattet jind.
Dividenden.
Abt. 4. Die Pircctoren fine befugt (vorbehältlich ver
Genehmigung durch eine General-Berfammlung der Gefellichaft)
aus den Gewinnen der Gefellichaft ſolche Dividende feftzufegen
und auszuzahlen und zu foldden Zeiten zahlbar zu machen, wie
fte e3 ihrer Meinung nad), für angemeſſen erachten, und ſollen
die Directoren fofort, nachdem eine Dividende feltgefegt worden
it, den Aetien- Inhabern Anzeige von der Zeit und den
machen, an welchen die Zahlung derſelben feitgefegt worden ift,
und zwar durch Anzeige in zwei oder mehreren Zeitungen, Die
in Liverpool herausgegeben werden.
Im alle mehrere Perjonen als gemeinichaftliche Inhaber
eines Prandicheines oder einer Actie eingetragen find, fo ift
irgend eine dieſer Perſonen befugt, rechtsgültige Quittungen für
alle Dividenden und Zahlungen auszuftellen, die hinſichtlich
folder Dividenden und in Berbindung mit foldden Pfandbriefen
oder Actien gewährt werden.
Nehnungsfihrung und Berichte.
Abt. 85. Die Tirectoren follen es veranlafien, daß im
Haupt ⸗Bureau der Gelellihaft, und an ſolch' anderen Pläßen,
wie fie e8 für richtig befinden, Stontobiicher geführt werden,
und Sollen fie getreu Abrechnungen halten laſſen, über die ein-
genonmenen und ausgegebenen Gelder der Gefellichaft, Tomte
auch über die Angelegenheiten binfichtlich deren foldhe Einnahmen
und Ausgaben ftattgefunden haben; es follen ferner darin alle
Activa, Kredite und Werbindlichkeiten der Geſellſchaft und alle
Ueberſchüſſe, Gewinne und PVerlüfte, die daraus entftehen, fomwie
alle Kapital Anlagen feitens oder im Namen der Gejellichaft
darin verzeichnet werden.
Die Divectoren follen die Freiheit haben, befondere Konten
für die Lebensverficherungs - Abtheilung einzurichten. Es fol
fein Actien Inhaber, mwelder fein Director oder Aufſichtsrath
erwählt, wie es hierin jpäter befchrieben wird, ift, dazu berechtigt
fein, die Bücher, Abrechnungen, Urkunden und andere Schrift⸗
jtüde der Gejellichaft zu prüfen, oder gefeglich Einficht davon
zu nehmen, außer wo das Beet oder die Negeln biejes erfordern.
Abt. 86. Die Directoren follen alljährlich in jeder ordent-
lihen General-Berfammlung, der letzteren eine Abrechnum vor.
legen, iiber die Einnahmen und Ausgaben, fowie eine Bilanz
unterbreiten, woraus die Gewinne und Berlüfte der Geſellſchaft
erfichtlich find. Diefe Aufmachung foll einen Bericht der Direc-
toren enthalten, binfichtlich de3 Zuftandes und der Tage der
Geſellſchaft, und hinfichtlich des Betrages, den fte zur Auszahlung
im Wege einer Dividende empfehlen, oder als Bonus an bie
ActienInhaber; aud muß der Betrag angegeben fein (falls
ſolcher vorhanden) den fie als Uebertrag auf den Rejerve- und
Rückverſicherungs⸗Fond empfehlen.
Aufſicht. |
Abt. 87. Es müllen in jedem Jahre mindeftens einmal
die Konten der Geſellſchaft geprüft werden, und die Richtigteit
der Bilanz feitgefeßt werden, durch einen oder zwei Auffichts-
räthe. Die Actien Inhaber find befugt, in der alljährlich ftatt-
findenden General-Berfammlung (ordentlichen) zwei Auflichts-
räthe zu ernennen, welche Actien-jnhaber fein müllen, die fähig
find, Director zu werben, die e3 jedoch nicht jind, und deren
Gehalt feitens der Actien⸗Inhaber in der ordentlichen General-
Berfammlung feltgeleßt werben muß. Falls feine ſolche Wahl
ftattfindet, fo Jollen der oder die Auflichtsräthe von den Direc-
toren ernannt und auch von denlelben das Gehalt feſtgeſetzt
werden. Die Directoren find befugt, Rechnungsführer u et
nennen und zu befolden, um bei der Beauflichtigung zu belfen
oder eine beſondere Aufſicht auszuführen.
Abt. 88. Falls eine zufällige Vacanz int Amte eines Auf-
ſichtsrathes eintritt, fo find die Directoren befugt, einen Auffichts-
rath zu ernennen, um die Bacanz auszufüllen, bis zur nächſten
ordentlichen a Fa a Ten
bt. Es foll jeder Auflichtsrath befugt Kin, u Hra
üblichen Zeiten die Bücher und Worednumam er SEÜÜRHN
nachzuſehen, und in Verbindung damit, bie Directoren oder
andere Beamte ver Gelellihaft, zu verhören.
Quittungen.
Abt. 90. Jede Quittung, die in Gemäßheit der dazu er-
tbeilten Vollmacht der Directoren von einem Vertrauensmann,
Director, Vermalter, Secretär oder anderen Beaniten, Agenten,
Nechtsanmwalt, Angeftellten oder Diener der Gefellfchaft aus-
gegeben wird, foll als eine gute und genügende Entlaftung
gelten, für Gelber oder Effecten, melde ın ſolchen Quittungen
als empfangen bezeichnet find; und follen die Perfonen, melche
die Summen bezahlen und abliefern, und die Quittung dafür
tn Empfang nehmen, nicht verpflichtet fein, fi um die Ver—
wendung der Gelder ober Effekten fümmern zu müſſen oder für
bie falihe Anwendung oder Nidytanwendung derſelben ver-
antwortlich zu fein.
Anzeigen.
Abt. 91. Es kann einem Actien Inhaber eine Anzeige ge-
macht werben, falls berielbe eine eingetragene Adreſſe im Ver-
einigten Königreich befitt, entweder durch perjönliche Lleberreichung,
oder mittelit Zuſendung derjelben durch die Poſt, in einem ein-
geſchriebenen Vriefe der an ſolchen Actien Inhabern nach feiner
eingetragenen Adreſſe gerichtet ſein muß, und irgend eine An⸗
zeige, welche durch die Poſt gemacht wird, ſoll zu der Zeit als
gemacht ee mwerben, an melcher biejelbe der Poſt über-
geben worden
Ein Actien-Inhaber, welcher feine eingetragene Adreſſe im
Vereinigten Königreich befigt, foll nicht berechtigt fein, irgend-
melche Anzeige verlangen zu können. Falls eine gewille Anzahl
von Tagen zur Anzeigemahung erforderlich find, die über einen
anderen Beitraum hinausreichen, fo foll der Tag der Zuftellung,
—* nicht der Tag des Ablaufs ſolcher Anzeige, in der Anzahl
e oder anderen Periode eingerechnet werden.
Schadloshaltung.
Abt. 92. Es ſoll jeder Director, Vertrauensmann, Ver—⸗
walter, Secretär und jeder andere Beamte oder Diener der
Gefellichaft, die ſich derzeit in Dienft befinden, und ade Actien-
haber oder geweſenen Actien⸗Inhaber, gegen die ein Zahlungs⸗
fehl erlaſſen ift, oder irgend einen Rechtsftreit, oder Prozeß
die Gefellihaft anhängig gemacht, und dieferhalb in Mit-
Fibenichaft gezogen werden, ſeitens ber Geſellſchaft zu allen
‚ fchablos gehalten werben gegen alle Koften, Verlüſte,
lagen und Laften, welche fie oder einer von ihnen erlitten
baben oder en zugeftoßen find, oder wofür fie verantwortlich
geworden auf Grund des Kontraktes, den fie eingegangen find
oder auf Grund einer Acte oder Handlung bie fie ausgeführt
haben, in irgend eimer Meile bei Ausübung ihrer reipectiven
VBertrauenspojten, Pflichten und Aemter oder in oder hinfichtlich
einer Prozeßſache, an welche jte, den Regeln der Gefellichaft
entiprechend, intereifirt find; auch foll es die Pflicht der Direc-
toren fein, derartige Koſten und Berlufte aus den Mitteln der
Geſellſchaft, die ſich unter ihrer Kontrolle befinden, zu bezahlen;
ausgenommen e8 fei denn, daß dielelben Durch einen abjichtlichen
Fehler oder Unterlaſſung herbeigeführt fei, und zwar feitens
derjenigen Parteien, die den betreffenden Schaden erleiden, oder
ausgenommen, wenn folche Parteien fich geweigert haben, fich
ber Zeitung oder Führung oder Vertbeiligung ſolches Rechts⸗
ftreite8 durch Die Directoren zu unterwerfen. Und joll ber
Betrag ſolcher Koften, Spefen, Verlüfte, Schäden und Auslagen,
für melde eine Schadloshaltung hierdurch vorgefehen wird,
fofort, nachdem diefelben erlitten oder eingegangen find, und
obgleich diefelben zu der Zeit noch nicht ermittelt fein mögen, '
ein Retentionsreht auf das Vermögen der Gelellichaft ge-
währen, und follen diefelben einen Vorrang befiten unter bie
Actien-Inbaber, vor irgendwelch' anderen Anſprüchen, und fol
folches Retentionsrecht, fomeit es möglich tft, in eriter Linie
aus dem Refervefond gededt werben; und foll feiner der Direc-
toren, Bertrauensmänner oder anderen Beamten oder Diener
der Gefellihaft verantmwortlid) gemacht werden können, für Hand»
lungen irgend eines oder mehrerer anderen von ihnen, noch für
die Handlungen, Ausführungen oder Fehler eines oder mehrerer
anderer von ihnen, fondern es foll jeder nur für feine eigene
Handlung, Ausführung oder beziehungsmeife feine Fehler, ver-
antwortlich fein, aud Toll feine der obigen PBerfonen, für eine
andere Perion oder Perſonen verantwortlich fein, in Beren Hände
irgendwelche Gelder oder Effecten im ficheren Gewahrſam oder
in anderer Weiſe binterlegt worben find, nod für irgend einen
Verluft oder Koften, die der Geſellichaft erwachſen durch die
Mangelhaftigteit oder den ungenügenden Werth eines Befigtitelg
oder einer Sicherheit, auf welche Gelder der Gefellichaft aus⸗
geliehen oder belegt find, noch für irgend einen Verluft, Schaden
oder Unfall, welche dem Eigenthbum der Gefellich.ft auftoßen,
ausgenommen wenn bielelben fich ereignen, durch vorlägliches
Verſchulden, beziehungsweile Unterlaffung eines ſolchen Directoren,
Bertrauensmannes oder anderen Beamten oder Diener der Ge
felichaft; und follen die Directoren aus den Mitteln der Ge
fellfichaft, alle gerechten Verpflichtungen und Forderungen, die
feitens der @efellichaft eingegangen find, bezablen., und follen
zu allen Zeiten fich felbft deden und bezahlt machen, für alle
Roften, Laften und Ausgaben, die fie in ihrer Eigenſchaft als
Directoren eingehen müſſen.
Vorſtehendes ift eine richtige Ueberſetzung der jetzt in Kraft befindlichen Statuten der Liverpool und
London und Globe Verficherungs-Gefellichaft, wie diejelben in dem, von mir mit „Ne Varietur‘‘ bezeichneten
engliichen Original-Drudheft enthalten find.
Solches beicheinigt durch Siegel und Unterfchrift
Hamburg, November 18. 1891.
Robert Breitrüũck,
beeidigter Ueberſetzer.
Vor mir, dem Hamburgiſchen, öffentlichen und beeidigten Notar Hermann Stockfleth, Doctor der
Rechte, hat mir, dem Notar, von Perſon und als verfügungsfähig bekannt, Herr Robert Ferdinand Carl
Breitrück, wohnhaft hieſelbſt, ausweiſe des von mir eingeſehenen neueſten Hamburgiſchen Staatskalenders beeidigter
Ueberſetzer hieſelbſt, die vorſtehende Unter ſchrift als von ihm eigenhändig geleiſtet, anerkannt.
Hierüber iſt dieſes Beglaubig ungs-Protofoll aufgenpmmen und zur Beurkundung des Inhalts des⸗
ſelben von mir, dem Notar, unter Beidrückung meines Amtsſiegels eigenhändig unterſchrieben worden.
So geſchehen zu Hamburg, am 12. (zwölften) März 1892 (Achtzehnhundertzweiundneunzig.)
L. 8.
S. Stoflefß.
)
F. Johannſens Buchdruckerei, e chleswig.
Amts
blatt
ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Bekanntmachungen
der Königlichen Minifterien.
2. Ausführungs-Zinweifung
zum Geſotze vom 24. Juni 18 betreffend die Aboͤnderung cüt:
zelner Beſtimmungen des Allgemeinen Berggeleßes vom 24. Juni 186).
Zur Ausführung des Geſetzes vom 24. Juni 1892
(Sei.-Samml. S. 131 ff.) wird Folgendes beitimmt:
A. Arbeitsbücher und Arbeitszeugniſſe.
188 84 bis 85h. des Allgemeinen Berggeſetzes.
l. Eines Arbeitsbudes bedürfen die aus der
Volfsſchule (d. b. der gewöhnlichen Werktagsſchule, mit
Ausnahme der Fortbildungs- und ähnlichen Schulen)
entlajfenen minterjübrigen Arbeiter der unter Aufficht
ter Bergbehörten ftehenten Bergnerfe, Salinen und
Aufbereinungsanftalten ohne Unterſchied des Geſchlechts.
Hiernach ſind Perſonen unter 21 Jahren von der Füh—
rung eines Arbeitsbuches entbunden, ſofern fie nach den |.
geltenten zivilrechtlichen Beſtemmungen großjährig oder
für großjährig erklärt find.
Der Berpflichtung zur Führung eines Arbeitsbuches
unterliegen auch folde minterjübrige Arbeiter, welde
vor dem 1. Januar 1803 in Beſchäftigung getreten find.
Zur Führung eines Arbeitebuches find nicht ver-
pflichtet
1) Berfonen, welde im Geſindeverhältniſſe fteben;
2) die mit gemöhnliden auch außerbalb ter oben be:
zeichneten Beiriebe vorfommenden Arbeiten beidiäf-
tigten Tagelöbner und Handarbeiter.
il. Perjonen, melde nad der Auffaſſung der Be⸗
hörte vermöge ber Art ibrer Beſchäftigung eines Arbeits-
buches nicht bedürfen, ift Die Ausftellung eines folden,
wenn fie von ihnen beantragt wird, nicht zu verweigern.
IT. Die NArteitsbüder werden von ten Orte-
Polizeibehoͤrden auögeftellt. Für ihre Einrichtung finden
die bei A. VI. der Ausführungs-Anweifung vom 2. Fe-
bruar 18592 zum Reichsgeſetz vom 1. Juni 1891, be:
treffend Abänderung der Gewerbe-Ordnung (Minifterial:
blatt für die gejammte innere Verwaltung, Jahrgang
1892, S. 89) getroffenen Beitimmungen entipredente
Anmendung. In Zufunit baten die Orts-Polizeibehoörden
I die minterjübrigen Arbeiter der ter Auffidt der
—— unterſtellten Betriebe ſelche Formulare
rbeitsbüchern vorräthig zu halien, in denen auf
S. 2 flatt des 6 109 ber Gewerke: Ordnung ter 8 85d.
des Allgemeinen Berggeſetzes angezogen ift, ferner auf
S. 3 bis 5 die Beſtimmungen des Allgemeinen Berg-
geſetzes über die Arbeitsbücher (SS 85h. bis 85 h.,
Den 13. Januar
2074, 207 e. Ziffer bis 3) abgebrudt fi nd, und auf
S bff. die Anmerfungszeichen im Tert, fowie die An-
merfungen unter den Xert fortfallen.
Die hiernad erfolgte Ausftellung von Arheite-
büchern ıft gleichfalls ın das von der Orts-Polizei—
bepörde gemäß A. VII. der Aueführunge- Anweiſung
vom 26. Februar 1892 zu führende Verzeichniß ein-
jutragen.
IV. Die Orts-Polizeibehörde hat Arbeitöbücer
nur für ſolche Arbeiter auszuftellen, welche im Bezirf
entmeter ihren legten dauernden Aufenthalt gehabt, oder
falls ein ſolcher innerhalb des Staatsgebiets nicht flatt-
gefunden hat, ihren erften Arbeitsort gewählt haben
($ 85c.). Die Ausftellung eines Arbeitsbuches darf
überdies nur erfolgen, wenn glaubhaft gemadit wird,
dag für den Arbeiter bis bahin ein Arbeitsbuch
noch nicht auggeftellt,
oter daß das für ihn ausgeſtellte Arbeitsbuch voll-
ftändig ausgefüllt oder nicht mehr brauchbar
oder verloren gegangen oder vernichtet if,
oder daß von dem Arbeitgeber unzuläſſige Merf-
male, Eintragungen oder Vermerke in oder an
dem Arbeitsbuche gemacht find,
oder daß von dem Arbeitgeber ohne rechtmäßigen
Grund die Aushändigung tes Arbeitsbuches
_ verweigert wird (88 85., 85 d., Bäg.).
V. Wird der Antrag auf Ausftellung eines Ar-
beitsbudes nicht von dem Vater oder Bormunde geftellt,
jo hat die Orts-Polizeibehörde den Nachweis zu fordern,
dag der Bater oder Bormund dem Antrage zuftimmt,
oder in den Fallen, wo die Erflärung des Vaters nicht
beichafft werten fann, oder mo der Vater ohne genü-
genden Grund und zum Nachtheil des Arbeiters die
Zuftimmung verweigert, daß die Gemeindebehörde des—
jenigen Ortes, wo der Arbeiter feinen legten dauernden
Aufenthalt gehabt oder wo, in Crmangelung eines
jolden innerhalb tes Staatsgebietd, der Arbeiter feinen
eiften Arbeitsort gewählt bat, die Zuftimmung des
Baters ergänzt hai ($ 856.).
Daß die Erflärung ded Vaters nicht zu bejchaffen
jei, wird in der Regel nur anzunehmen fein, wenn ber
fegtere fü perlich oder geiftig unfähig ift, eine Erflärung
abzugeben, oder wenn ſein Aufenthalt unbefannt oder
derart ift, daß ein mündlicher oder fchriftlicher Verkehr
mit ibm nidt möglih ift. Kine Ergänzung der Zu:
fimmung des Vormundes ift im Geſetze nicht vor-
gejeben und demnach aud nidt auszuſprechen. Die
Ergänzung ter Zuftimmung des Vaters ıft, mo fie g-
10
ſetzlich begründet erſcheint, fchriftlich auszufprechen und | fchulden des Arbeitgebers nothwendig geworben, fo ift
mit Unterfehrift und Siegel zu verſehen.
Der Nachweis der Zuflimmung des Vaters oder
Bormundes ift durch Beibringung einer mündlichen oder
Ihriftlichen Erflärung des Vaters oder Vormundes, ber
Nahmeis der Ergänzung der Zuftimmung des Vaters
it durch eine ſchriftliche Beicheinigung der vorbezeich-
neten Gemeindebehörbe zu erbringen.
VI Die Feſtſtellung des Endes der Schulpflicht
bes Arbeiters und des Jahres, Tages und Ortes feiner
Geburt, jowie die Ausſtellung des Arbeitsbuches erfolgt
nad den Beflimmungen bei A. X., XI. und XII. der
Ausführungs-Anweiſung vom 26. Februar 1892,
VI 1) Wird die Ausftellung eines neuen Ar-
beitsbuches an Stelle eines früheren bei der Orte-
Polizeibehörde beantragt, jo hat dieje feftzuftellen, von
welher Behörde und in weldem Jahre das Ießtere
ausgeflellt war, ſowie, ob daſſelbe vollſtäändig ausgefüllt,
ober unbrauhbar geworden, oder verloren gegangen,
ober vernichtet if. Das Ergebniß dieſer Feftitellung
ift in das Arbeitsbuch Seite 2 unten und in das Ber-
zeihniß der Arbeitöbücher Spalte 7 einzutragen ($ 85d.
Abſatz 2).
2) Iſt das frühere Arbeitsbuch vollſtändig aus-
gefüllt oder unbraudbar geworben, fo ift ed auf ber
legten Seite durch amtlichen Vermerk zu fchließen
($ 85d. Abfag 1).
3) Die Ausftellung des neuen Arbeitsbuches ift ber
Behörde, weldye das frühere Arbeitsbuch ausgeſtellt hat,
unter Angabe des Jahres der Ausftellung anzuzeigen
und von dieſer in ihrem Verzeichniſſe der Arbeitsbücher
unter der Rubrif „Bemerfungen” zu vermerfen. Die
Austellung eined neuen Arbeitsbudes fann au dann
nicht verweigert werben, wenn das frühere Arbeitsbuch
von dem Inhaber abjichtlich unbrauchbar gemadıt oder
vernichtet if. In diefem Falle ift aber wegen Herbei⸗
führung ber Beftrafung des Arbeiterd nad 8 207e.
Nr. 3 ded Allgemeinen Berggeſetzes dem zuftändigen
Nevierbeamten Mittheilung zu machen.
Ingleihen ift wegen Herbeiführung der Beftrafung
bes Arbeitgebers oder feines bevollmächtigten Betriebs⸗
leiter nad $ 207 a. und 207e. Nr. 2 a. a. D. eine
ſolche Mittheilung zu maden, fofern unzulälfige Ein»
tragungen ober Bermerfe in das Arbeitsbuch gemadıt
worden find oder ohne rechtmäßigen Grund feine Aus-
bänbigung verweigert wird.
) Bei der Bornahme der Eintragungen in bie
Arbeitsbücher durch die hierzu bevollmächtigten Betriebs⸗
leiter ($ 85f. Abfag 2) iſt darauf zu achten, daß die
Vegteren ihre Unterfchrift mit einem das Vollmachts⸗
verhältniß ausdrüdenden Zuſatze zu verſehen haben.
Die Ausftelung der Arbeitsbücher muß
foften- und ftempelfrei erfolgen. Nur für die Aus—
fiellung eined neuen Arbeitsbuches an Stelle eines
unbraudbar gewordenen, verloren gegangenen ober ver-
nichteten fann eine Gebühr bie zum DBetrage von
50 Pfennig erhoben werden ($ 85d. Abfag 2). Iſt den LUnterfuhung über Beichuldigungen,
biefe Gebühr von dem Arbeitgeber einzuziehen (6 85g.).
IX. Die Aushändigung des Arbeitsbuches hat bei
Arbeitern unter 16 Jahren an den Bater oder Bor:
mund zu erfolgen. Bei Arbeitern über 16 Jahren
bat died dann zu geichehen, wenn der Vater ober ber
Bormund ed ausdrüdlich verlangt. Mit Genehmigung
der Gemeindebehörbe ded im 6 85c. bezeichneten Ortes
fann die Aushändigung aud an die Mutter oder einen
jonftigen angebörigen oder unmittelbar an ben Arbeiter
erfolgen (6 85b.).
Diefe Genehmigung ift ingbefondere in folden
Fällen zu ertheilen, wo die Aushändigung bed Arbeitd-
buches an den Bater oder Vormund megen deſſen Ab-
weſenheit oder Erfranfung jchwer zu bewirfen iſt oder
wegen mangelnder geiftiger oder fittliher Qualifikation
bed Baterd zum Nachtheil des minderjährigen Arbeiters
gereichen würde. Zur Aushändigung bed Arbeitöbuches
an „honflige Angehörige” des Arbeiters if die Geneh—
migung nur zu ertheilen, wenn ber Aushaͤndigung an
die Mutter Gründe der vorbezeichneten Art oder andere
triftige Gründe entgegenfteben, und endlid an ben
Arbeiter jelbft nur dann, wenn Died auch bezügfidy der
fonftigen Angehörigen defjelben der Fall iſt. Inter
„Angehörigen“ find ſolche Verwandte oder Hausgenoſſen
des minderjährigen Arbeiterd zu verftehen, weldhe an
Stelle der Eltern oder in Bertretung ded Vormundes
thatſächlich die Pflege und Fürſorge für denſelben
ausüben.
X. Ein Zeugniß über Art und Dauer ber Be-
Ichäftigung, ſowie über Führung und Leiſtungen ($ 85a.)
fann ſowohl der minderjährige Arbeiter ſelbſt als fein
Vater oder Vormund fordern. Die Aushändigung dee
Arbeitszeugnifjed erfolgt an den Arbeiter, auch an den-
jenigen, -der dag 16. Lebensjahr noch nicht vollendet
bat, unmittelbar, falld nicht der Vater oder Bormund
verlangt bat, daß die Aushändigung an ihn geſchehe.
Die Gemeindebehörde darf die Genehmigung zur un-
mittelbaren Aushändigung des Zeugnified an den Ar-
beiter gegen den Willen des Vaters oder Vormundes
nur dann ertheilen, wenn die Aushändigung an leßteren
wegen mangelnter geiftiger oder fittlicher Qualififation
bes Vaters oder aus anderen Gründen zum offenbaren
Nachtheil des minderjährigen Arbeiters gereichen würde.
XI. Der Berpflidtung bed Bergwerksbeſitzers zur
Ausftellung des von der Orts-Polizeibehoͤrde Foften- und
ftempelfrei zu beglaubigenden Zeugniſſes über die Art
und Dauer ber Beichäftigung großjähriger Arbeiter
($ 84 Abſatz 1) ift nicht genügt, wenn dieſes Zeugniß
ohne dahingehenden Antrag des Arbeiterd Bemerfungen
über feine Führung und ſeine Leiſtungen enthält. In
biefem Falle erfolgt die Ausftelung des verweigerten
Zeugniſſes über die Art und Dauer der Beichäftigung
durch die Orts-Polizeibehörde auf Koften des Ver—
pflichteten ($ 84 Abſatz 2).
Bei der nah $ 84 Abſatz 3 auf Antrag erfolgen:
welche in
die Ausftellung eines neuen Arbeitöbuches durch Ber: | Zeugniffen über Führung und Leiftungen enthalten find,
2
21
bat die Dris-Polizeibehörde regelmäßig dem zuftändigen
Revierbeamten um feine Mitwirfung zu erfuhen. Die
Koften der Unterfuchung hat, wenn die Beichuldigungen
unbegründet befunden werden, der Bergwerksbeſitzer oder
deſſen Stellvertreter, andernfalls der Antragfteller zu
tragen.
B. Arbeitsordbnungen.
(88 80a. bis BOKk. des Allgemeinen Berggeſetzes.)
I. Die Berpflihtung zum.Erlaß einer Arbeite-
ordnung befteht für jeten den Deitimmungen des Allge-
meinen Berggefeßes unterliegenden Betrieb (6 80a. Ab:
jag 1). Darüber, ob die im $ 80a. Abſatz 5 bezeich⸗
neten Borausfegungen für die Entbindung von dem
Erlaß einer Arbeitdordnung oder von der Aufnahme
einzelner der im $ 80b. bezeichneten Beſtimmungen
vorliegen, ift, jobald bdahingehende Anträge geftellt
werden, die Entſcheidung des Königlichen Ober-Berg⸗
amts einzuholen.
Il, Die Arbeitsordnung, ſowie jeder Nachtrag zu
berfelben ift in zwei Augfertigungen dem zuftändigen
Revierbeamten einzureichen.
Lesterer hat die eine Ausfertigung dem Königlichen
Ober-Bergamte vorzulegen.
II. Der NRevierbeamte bat nad Eingang der
Arbeitdorbnungen und der dazu erlaffenen Nachträge
zu prüfen, ob dieſe vorſchriftsmäßig erlaffen find und
ob ihr Inhalt den gejeglihen Beftimmungen zuwider:
läuft ($ 80h.). Diefe Prüfung ift fo raſch vorzu-
nehmen, wie ed ohne Beeinträchtigung ihrer Gründlid-
feit möglich if. Da bei der großen Anzahl von Arbeits⸗
ordnungen, die innerhalb der erflen vier Wochen nad
dem 1." Januar 1893 eingehen werben, die fofortige
Prüfung aller Arbeitsorbnungen nicht ausführbar jein
wird, jo find zunächſt Diejenigen zu prüfen, gegen deren
Inhalt die Arbeiter nah 8 80f. Bedenken geäußert
oder fpäter Beſchwerde erhoben haben.
Bei jeder Arbeitsordnung und jedem Nachtrag ift
insbefondere zu prüfen,
a, ob die Borichrift des 8 80f. über die Anhörung
der großjährigen Arbeiter oder eines Arbeiter-Auge-
ſchuſſes, ſoweit dieſe Vorſchrift Anwendung findet,
beachtet iſt, und ſofern nur die Anhoͤrung eines
ſtändigen Arbeiter-Ausſchuſſes Rattgeunben bat,
ob dieſer den VBorfchriften des 5 80f. Abſatz 2
entipricht,
h. ob die Arbeitdordnung die im $ 80b. bei
Ziffer 1 bis 5 erforderten Beftimmungen enthält,
c. ob die etwa vorgejehenen Auffündigungsfriften
für beide Theile gleich bemeſſen find (8 81
Abſatz 2),
d. ob die Beftimmungen für großjährige Arbeiter fich
auf deren Berhalten im Betriebe beichränfen
(S 80d. Abfag 3),
e. ob die Strafbefiimmungen dad Ehrgefühl oder die
guten Sitten verlegen, ob die Geldftrafen bie ge
ſetzlich zufäffige Höhe nicht überfleigen und ob Be⸗
flimmnngen über die Verwendung ber Strafgelber,
der megen ungenügender oder vorſchriftswidriger
Beladung der Fördergefäße den Arbeitern in Ab-
zug gebrachten, ſowie der nad $ 80 Abſatz 2 ver-
wirften Lohnbeträge getroffen worden find.
IV. Da die Prüfung nidt an eine beflimmte
Friſt gebunden ift, und der Revierbeamte zu jeder Zeit,
wenn er einen Mangel in der Arbeitsorbnnung entdedt,
die Befeitigung defjelben anordnen kann, fo empflehlt
es fi namentlich in der erften Zeit, mit Borficht vor-
zugeben und fomeit nicht Beſchwerden von Arbeitern
vorliegen, zunächſt nur wegen zweiffelloſer Qüden und
Gefegmwidrigfeiten die Erjegung oder Abänderung anzu⸗
ordnen. In diefer Anordnung kann — namentlich,
wenn die Arbeitsordnung noch andere rechtlich zweifelhafte
Beſtimmungen enthält — ausbrüdiih darauf hinge-
wiejen werben, Daß die Anordnung weiterer Abänderungen
vorbehalten bleibe.
V. Gegen die Anordnungen bes Revierbeamten
findet ber Rekurs nad) näherer Befimmung ber
88 191 bis 193 des Allgemeinen Berggeſetzes ftatt.
VI. Auf Arbeitsordnungen, welde vor dem
1. Aprit 1892 erfimalig erlajfen find, finden die
Borichriften der 88 80f. und 80g. Abjag 1 über die
Anhörung der Arbeiter feine Anwendung. Dies gilt
für Die por dem 1. April 1892 erlaflenen Arbeits-
ordnungen auch dann, wenn fie nach dieſem Zeitpunft,
aber vor dem 1. Januar 1893 abgeändert oder voll-
Händig revidirt und umgeftaltet worden find. Dagegen
finden die $$ 80f. und 80 g. Abfag 1 Anwendung auf alle
nah dem 1. April 1892 erfimalig erfaffenen Arbeite-
orbnungen und auf alle Nachträge, durch welche nad
dem 1. Januar 1893 früher erlaſſene Arbeitsorbnungen
abgeändert werben.
Aus der Borichrift des S 80a. Abfag 1: „Der
Erlaß erfolgt durd Aushang” iſt nicht zu folgern, daß
ältere Arbeitsorbnungen, deren Aushang nicht flattge-
funden hat, nicht als erlaffen gelten; fie müſſen viel-
mehr von dem Zeitpunkt an als erlalfen angejehen
werden, wo fie in anderer Sorm, 3. B. durch Be:
bändigung, allen Arbeitern zugänglich geworden find.
Dagegen müſſen vom 1. Januar 1893 an nad $ 808.
Abſatz 2 alle Arbeitdordnungen an geeigneter, allen
Arbeitern zugänglicher Stelle ausgehängt jein.
C. Aufſicht über die Ausführung der Be-
ffimmungen über die Arbeitsbüder.
($ 189 Abfap 2 des Allgemeinen Berggefepes.)
Da die 66 107 bie 114 ber Gewerbe-Ordnung
für die Befiger und Arbeiter von Bergmwerfen, Salinen
und Aufbereitungsanftalten feine Geltung haben, jo find
in der Befanntmahung vom 15. März 1892 (Mini-
fterialblatt für die gejammte innere Berwaltung, Jahr:
gang 1892, S. 116, 1., 1) für die unter Aufficht ber
Bergbebörden ftehenden Betriebe diejenigen Beftimmungen
bei G. der Ausführungs-⸗Anweiſung vom 26. Februar
1892 für nicht anwendbar erflärt worden, welche An-
weilungen zur Ausführung der vorbezeichneten Para-
graphen der Gewerbe-Drbnung betreffen (G. II. Ab-
fag 1, Abſatz 2 Ziffer la., Abfag 2 Ziffer 1 letzter
Sag, Abjag 2 Ziffer 2, VIII Abſatz 1 Say 2, V. Tegter
12
Sag, fomweit ſich diefe Vorfchrift auf die getrennte Ein-
tragung ter Arbeiterinnen nad der Alterögrenge von
24 Jahren bezieht). Aus demjelben Grunde find für
die Kormulare B. und J. zur Ausführungs-Anmeifung
vom 26. Februar 1892, ſowie für die Anlage E. zu
terfelben (Auszug aus den Beitimmungen ber Gewerbe-
Drdnung über die Beichäftigung jugendlicher Arbeiter)
Abänderungen angeordnet worden (1, 2 und 3 ber
Befanntmahung vom 15. März 1892) Nachdem
burch das Gefeg vom 24. Juni 1892 entipredyend ben
SS 107 bis 114 der Gemwerbe-Ortnung die Ber:
pflihtung zur Führung eines Arbeitsbuches für minder-
jährige Arbeiter in den dem Allgemeinen Berggeſetze unter-
liegenden Betrieben eingeführt worden if, fommen bie
vorbezeichneten Einichränfungen und Nenderungen bed
Abſchnitts G. der Ausfüprungs-Anweifung vom 26. Fe⸗
bruar 1892 und ihrer Anlagen in Fortfal. Die Auf-
fiht über die Ausführung der Beſtimmungen, betreffend
die Arbeitsbücher (65 85b. bie 85h. des Allgemeinen
Berggeſetzes) fteht, ſoweit nicht die Thätigfeit bei der
Austellung, Wiederausftellung und Aushändigung der
Arbeitstüder der Orts-Polizei- und der Gemeinde-
behörde ausdrücklich im Gejege übertragen ift, den Re⸗
vierbeamten zu, melden in Beziehung auf die ihrer
Auffiht unterworfenen Anlagen und Betriebe ing-
befondere bei Ueberwachung ter Ausführung des All:
gemeinen Berggeſetzes die Befuaniffe und Obliegenheiten
ter im $ 139b. der Gewerbe-Ordnung bezeichneten
Auffihtsbeamten übertragen find ($ 189 Abjas 2).
Der der Ausführunge-Anweifung vom 26: Februar
1892 als Anlage E. beigefügte Auszug erhält für die] LA
der Aufficht der Bergbehörden unterftellten Anlagen und
Betriebe folgende Ueberfchrift:
„Auszug aus ten Beflimmungen der Ge:
werbe-Orbnung und des Allgemeinen Berg:
geieges über die Beſchäftigung jugendlicer
Arbeiter.”
Schließlich ift Nr. IM. dieſes Auszuges für Die
ter Aufficht der Bergbehörden unterftellten Anlagen und
Betriebe folgendermaßen zu faflen:
„ Minderjährige türfen nur be-
ihäftigt werden, wenn fie mit einem durd bie
Polizeibehörde ihres Testen dauernden Aufent:
haltsorted oder ihres erften Arbeitsortes aus:
geftellten Arbeitsbuche verjehen find, welches
von dem Arbeitgeber einzufordern, zu vermahren
und auf amtliches Verlangen jeder Zeit vorzu-
sogen iſt (Allgemeines Berggeſetz 88 85b. und
c 9
Berlin, den 27. Dezember 1892.
Der Minifter für Handel und Gewerbe.
Freiherr von Berlepſch.
Bekanntmachungen
des Königlichen Negierungs: Präfidenten.
Den $ 106 der Dentihen Wehrordnung betr.
9. Na $ 106 Ziffer 6 der deutſchen Wehrorbnung
vom 22. November 1888 foll den Vorſtehern ſtaatlicher
pder unter ftaatlicher Aufficht flehender Straf, Belle: |
rungs= und Heilanftalten, foweit dies gejeglich zuläffig
ifl, die Verpflichtung auferlegt werden, die Militair-
verhältniffe der in die Anftalt eingelieferten, in tem
Alter vom vollendeten 20. bis zum vollendeten 45. Le⸗
bensjahre ftehenden (männliden) Perfonen zu prüfen
und, falls dieſelben fi nit ordnungsmäßig auszu⸗
weifen vermögen, biervon.. dem Givilvorfigenten der
Erjagfommijfion des Geburtsorts Der Beireffenden An-
zeige zu machen.
Im Auftrage des Herrn Ober-Präfitenten weile
id die Vorfieher der erwähnten Anftalten an, der ihnen
auferlegten Verpflichtung pünktlich nachzukommen.
Porsdam, den 7. Januar 1893.
Teer Regierungs-Präfldent.
Betreffend Ghauffergelverhebung für die Chauſſee von Sterfew
übır Kriedersderf bie zur Spree bei Neu:Zittau.
10. Dem Kreife Beedfom - Storfow ift vom Herrn
Minifter der öffentfihen Arbeiten durch Erlaß vom
9. Dezember 1892 — 111, 23326 — die Genehmigung
ertheilt morden, an der in Station 23,1 + 57 m der
Kreischauffee von Storkow über Friedersdorf bis zur
Epree bei Neu-Zittau errichteten Hebeftelle das tarif:
mäßge Chauffeegeld für eine Meile zu erheben.
Mit der Erbebung des Chauffeegeldes an der oben
bezeichneten Hebeftelle, welche tie Bezeichnung „Hebeſtelle
Neu: Zittau” erhalten hat, it am 8. Januar d. J.
begonnen worten.
Porsdam, den 10. Januar 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Betrifft die Form der ärztlichen Atteite der Medizinal Beamten.
. Durch das Gircular-Reffript vom 20. Januar
1853 hat der Herr Minifter der geiftlichen, Unter—
richts- und Medizinal-Angelegenheiten von Raumer,
Ercellen;, für die ärztlihen Attefte ter Medizinal-
Beamten vorgejchrieben, daß die amtlichen Attefte und
Gutachten der Medizinal:Beamten jedesmal enthalten
,
olfen:
1) die beflimmte Angabe der Veranlaffung zur Aus-
ftelung des Atteſtes, tes Zmedes, zu weldem
daffelbe gebraucht, und ter Behörde, welder ee
vorgelegt werden foll;
2) die etwanigen Angaben des Kranfen oder der An-
gehörigen deffelben über feinen Zuftand;
3) beftimmt gejondert von den Angaben zu 2, die
eigenen tbatlühliden Wahrnehmungen des
‚Beamten über den Zuftand des Krunfen;
4) die aufgefundenen wirflihen Krankheits-Erſchei⸗
nungen;
9) das thatlählih und wiſſenſchaftlich motivirte
Urtheil über die Krankheit, über die Zuläffigfeit
eined Transported oder einer Haft, oder über bie
ſonſt geftellten Kragen;
6) die Dienfteidfihe Berfiherung, dag die Mit:
theilungen bes Kranfen oder feiner Angehörigen
(ad 2) richtig in das Atteft aufgenommen find,
daß die eigenen Wahrnehmungen des Ausftellere
(ad 3 und 4) überall der Wahrheit gemäß find
und daß das Gutachten auf Grund der eigenen
18
Wahrnehmungen tes Ausftellers nach teilen beftem
Wiſſen abgegeben if.
Außerdem müflen die Attefte mit vollftändigem
Datum, vollftändiger Namens: Unterjchrift, insbeſondere
mit dem Amte-Charafter des Ausftellerg und mit einem
Abdrud des Dienftfiegeld verfeben fein.
Mitte Reffripes vom 11. Februar 1856 iſt
überdies auch angeordnet, daß die gedachten Attefte
in Zufimft jedesmal, außer dem vollftändigen Datum
ter Ausftellung, aud den Ort und den Tag ter ftatt-
gefundenen ärztlichen Unterſuchungen enthalten müffen,
und daß obige Beftimmungen aud auf diejenigen Attefte
der Medizinaf-Deamten Anmendung finden, welche von
ibnen in ihrer Eigenſchaft ale praftifhe Merzte zum
Gebraub vor Gerichts-Behörden ausgeſtellt
werden.
Indem mir Morftehended hiermit zur Kenntniß
bringen, maden wir ten Herren Medizinal-Beamten
die genaue Befolgung diefer Vorſchriften zur Pflicht,
indem wir dieſelben darauf aufmerkſam maden, daß
bei Austellung von Zeugniffen in Haft-Angelegenheiten
die Wahrfheinfichfeit einer Berjhlimmerung
tes Zuftandes eines Arreftanten bei fofortiger Freiheits⸗
Entziehung fein genügenter Grund ift, die einftweilige
Ausfegung der Strafvollfiredung oder Schuldhaft als
nothwendig zu bezeichnen.
Es müſſen vielmehr die Metizinal:Reamten ſelbſt
überzeugt fein und nah den Grundjägen der Wiſſen⸗
haft durch die ſelbſt wahrgenommenen Kranfbeite-
Erjheinungen motiviren fönnen, daß von ver Haft-
Voll ſtreckung eine nahe beteutende und nicht
wieder gut zu machende Gefahr für Teben und
Gejundhpeit zu beforgen if. "
Potsdam und Berlin, den 26. Mürz 1550.
Königlihe Regierung Königliche
Abtheilung des Innern. Polizei⸗Präſidium.
* *
*
Vorſtehende Verordnung wird hiermit zur Beach—
tung wiederholt in Erinnerung gebracht.
Potsdam und Berlin, den ge Januar 1893.
Der Regierungs-Präſident. Der Polizei-Präſident.
Viehſeuchen.
12. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen—
ſeuche unter dem Rindvieh des Gaſtwirths Henſch in
Gellmersdorf, ſowie des Bormafıslteopoldsthal,
Kreis Angermünde, des Koſſäthen Bendin in Zehlen—
dorf, Kreis Niederbarnim, des Oberamtmannes Marſch
und Koſſäthen Wilhelm Bauer in Stremberg, Kreis
Deeslom-Storfow, unter den Kühen des Bauerguts-
befigers Friefide zu Eichſtaedt, dem Rindvieh des
Koſſäthen Bathe zu Staffelde, Kreis Ofthavel-
land, unter den Schweinen des Bauergutöhefigers Fritz
Tank in Blindomw, Kreis Prenzlau, dem Rindvieh
ded Bauern Zander in Gary, des Nitterguted See-
feld, bes Bauern Wilhelm Aue in Techow, auf dem
Gehöft des Bauergutsbeſitzers Mubß ebendaſelbſt,
unter dem Rindvieh des Mühlenbeſitzers Mießner in
Vettin, den Schafen des Rittergutsbefitzers Langhoff
in Kehrberg, ten Kühen des Gutsbeſitzers Michels
in Griffenhagen, Kreis Oſtprignitz, in Horſt,
Kreis Weſtprignitz, unter dem Rindvieh des Gutsbeſitzers
ESteutener in Hammeljpring, Kreis Templin.
Erfofhden if die Maul: und Rlauen-
jeuhe in Biefenbrow und Bierraden, Kreis
Angermünde, unter dem Rindvieh des Eigenthümers
Müller in Reinidendorf, des Eigenthümers Goering
in Rofenthal, res ftädt. Riejelgutes in Malchow,
tes Bauern Hanne in Mündehofe, des Bauern
MWeißheimer in KL.:Schönebed, des Kofjätben Bendin
mn Zehlentorf, Kreid Niederbarnim, ded Halbbauern
Witthuhn in Hohenftein, des Gutes in Cloſterdorf,
Kreis Dberbarnim, des Koſſäthen Thiele und Büdners
Thiele in Merz, des Koſſäthen Ernft Wieje und Jul.
Wolf, des Büdners Karras in Ragow, des Gutes
Alt-Marfgrafpiesfe, des Gutöbefigerd Schumacher
in Taude, Kreid Beeskow-Storkow, des Bauerguts⸗
befigers Rühle in Bamme, des Ritterguted Roskow,
Kreis Weftbavelland, des Reſtqutsbeſitzers Kettlig in
Lynow, des Bauern Piesnad und Hanad in Mahls⸗
dorf, Kreis Jüterbog-Luckenwalde, des Rittergutes
Wolfshagen, im Guts- und Gemeindebezirf Briepig
und auf den Ausbauten in Papendorf, unter dem
Klauenvieh des Rittergutes Hansfelde und ber Ge—
meinde Wismar, Kreis Prenzlau, unter dem Rindvieh
des Ziegelmeifters Altenburg und Hantelemannes Nagel
in Prigmalf, des Eigenthümerd Trapp in Krams,
des Nittergutsbefigers Freier in Hoppenrade, tee
Mühlenbeſitzers Kempt in Rududsmühle, unter den
Schweinen des Händlers Gädecke in Sewekow, Kreis
Oftprignig, unter tem Rindvieh ded | Dominiume
Selchow, des Nitterguted HaAus-Zoſſen, ımter den
Schweinen des Biehhändlers Bluhm in Gr.-Lichter:
felde, Kreis Teltow, unter dem Rindvieh in Marien-
tbal, Kreis Templin.
Potsdam, ten 10. Januar 1893.
Der Negierungs: Präfident.
Ueberwachung zufammengebrachter WBieb:
beftände.
13. Auf Grund des $ 17 des Neichögeleges, betr.
die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen vom
23. Juni 1880 ſowie tes 6 7 des Gefekes, betr. Die
Ausführung des Reichsgeſetzes über die Abmehr und
Untertrüdung von Biehjeuhen, vom 12. März 1831
wird folgende Anordnung getroffen:
Alle behufs öffentlichen Verkaufs in öffentlichen
oder privaten Räumlichkeiten zufammengebrachten
Beftände von Wiederfäuern und Schweinen find
durch einen beamteten Thierarzt zu beauffichtigen.
Potsdam, den 7. Januar 1893.
Der Regierungs⸗Präſident.
In Bertr.: Freiherr von Richthofen.
14
Bekanntmachungen der Bezirksausſchüſſe.
Oeffentliche Aufforderung.
2. Der chauſſeemäßige Ausbau des von Ketzin in
der Richtung nach Schmergow führenden Fährweges im
Anſchluß an die Chauſſee Groß-Kreutz — Schmergow
wird geplant. Nach dem Plane wird die Chauſſee in
einer Kronenbreite von 8 Metern mittels eines etwa
60 Centimeter über dem Hochwaſſer-Spiegel liegenden
Dammes durch das Ueberſchwemmungsgebiet beiderſeits
bis zu den neuherzuſtellenden Faͤhrrampen geführt
werben. Bevor wir gemäß $ 2 des Deichgeſetzes vom
28. Januar 1848 über die Ertheilung ber Genehmigung
biejer Anlage beichließen, fordern wir hiermit diejenigen
Perjonen, welche fih etwa zur Erhebung von Einmwen-
dungen gegen die bezeichnete Anfage für berechtigt halten,
öffentfih auf, in der Zeit vom 10. bis 25. Januar
1893 ihre Einwendungen fchriftlich bei uns einzureichen.
Später eingereidhte Einwendungen werden nicht berüd-
fihtigt werden. Während ber Einſpruchsfriſt fönnen
die Pläne in unjerer Regiftratur eingeſehen werben.
Potsdam, den 21. Dezember 1892.
Der Bezirks⸗Ausſchuß.
Befanntmachungen des Königlichen Bolizei:
Präſidenten zu Berlin.
Zur Warnung des Publikums.
1. Es find vielfadh Faßhähne aus Zinnlegirungen
zum Abfüllen von Getränfen im biefigen Gewerbebetriebe
im Gebrauch, deren Bleigehalt auf die Getränke ſchädlich
einwirkt, jo daß durch den Genuß oder die Verwendung
berjelben bei der Zubereitung von Speijen und Ge-
tränfen die menſchliche Geſundheit gefährdet if. Es ift
zwar Die reichögejegliche Regelung dieſes Gegenſtandes
in Ausficht genommen, jedoch bietet weder das Nahrungs⸗
mittel-Gefeg, noch das Geſetz, betreffend den Verkehr
mit blei=s und zinfhaltigen Gegenfländen zur Zeit eine
geeignete Handhabe zu einem Einfchreiten gegen biefen,
die menſchliche Geſundheit bedrohenden Brauch. Zur
Abwendung von Gefahren, welche aus der Verwendung
derartiger Faßhähne erwachſen können, läßt das Polizei—
Präſidium in den Niederlagen ſolche Hähne behufs Fef-
ſtellung ihres Bleigehaltes ankaufen und wird bie Ver⸗
fäufer derjenigen Faßhähne, deren Bleigehalt die durch
die vorflehend angezogenen Geſetze feſtgeſetzten Grenzen
mehr ober meniger überjchreitet, zur Warnung bee
Publifums in Zukunft öffentlich nambaft machen.
Berlin, den 5. Dezember 1891.
Der Polizei-Präftdent.
* *
*
Unter Bezugnahme auf die obige Bekanntmachung
bringe ich hierdurch zur Kenntniß, daß Holzfaßhähne
mit Einſätzen von Zinnlegirung, die nach der chemiſchen
Unterſuchung mehr als 10%, Blei enthält, hier von
folgenden Geichäftötreibenden zum Berfaufe geftellt
werben:
a. dem Kaufmann Karl Hold, Barnimftraße Nr. 14.
b. dem Kaufmann Albredt Neufang, Große Franf-
furterftraße Nr. 122,
c. dem Kaufmann Paul Ladewig, Große Franf:
furterftraße Nr. 32,
d. dem Kaufmann Reinhold Götze, Große Franf-
furterfiraße Nr. 135.
Berlin, den 3. Januar 1893.
Der Polizei-Präfident.
Polizei-Berordnung
über die Ginrihtung und den Gebrauch der beim Bierausichanf
zur Anwendung fommenden Drud:, Leitungs: und Zapfrerrichtungen.
2. Auf Grund der SS 5 und 6 des Geſetzes
über die SPolizei-Berwaltung vom 11. März 1850
(G.⸗S. ©. 265) und ber 88 143, 144 des Geſetzes
über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (8.5. ©. 195 ff.) wird für den Stadtkreis
Berlin unter Zufimmung bes Gemeinde-Borftandes
verordnet, was folgt:
$ 1. Sämmtlihe beim Bier-Ausfchanf zur An⸗
wendung kommenden Drud-, Leitungs-, Zapf: und
jonftige Vorrichtungen find nad) Maßgabe der nach⸗
ſtehenden Beflimmungen einzurichten und jederzeit zu
erhalten.
Sie unterflehen in diefer Richtung einer flänbigen
polizeilihen Beauffichtigung.
$ 2. Bon jeder beabfichtigten Neuanlage oder
Veränderung einer Bierdrudvorrichtung ift dem zuftän-
digen Polizei-Nevier unter Bejchreibung derfelben, ſowie
unter Angabe der Firma des Kabrifanten der etwa zur
Berwendung fommenden Kontrolvorrichtungen (6 7) vor
der Ingebrauchnahme fchriftliche Anzeige zu erflatten.
$ 3. Ale Drudmittel darf nur filtrirte atmo-
Iphäriihe Luft oder Kohlenjäure, melde aus flüffiger
Kohlenjäure entwidelt wird, benugt werden.
Die Anwendung von Bierpumpen, melde das
Dier unmittelbar aus dem Faſſe auffaugen, iſt ver-
dien.
$ 4. Bierdrudvorrichtungen, bei welchen Kohlen⸗
fäure als Drudmittel dient, dürfen nur nad) ertheilter
befonderer Erlaubnig des Polizei-Präſidiums in Be—
nugung genommen werden.
Die Erlaubniß iſt vom
Einrichtungen abhängig:
a. Die Behälter zur Aufnahme ver flüffigen und
gadförmigen Kohlenfäure (Kohlenſäure-Flaſchen
und Gaskeſſel), fowie die Drud-Reductiond-Appa-
rate müffen mit der Firma des Kabrifanten, einer
laufenden Nummer, und die angeführten Behälter
außerdem mit der Atmofphärenzahl bezeichnet fein,
bis zu welcher dieſe Apparate Widerftand zu leiften
haben. Die Behälter für die flüffige Kohlenſäure
(Kohlenſäure-Flaſchen) müffen überdied nad den
Beflimmungen der Pofizei-Berordnung, betreffend
den Transport und die Aufftetlung der mit Kohlen⸗
jäure gefüllten Flaſchen, vom 18. Juni 1892,
einen amtlichen, in dauerhafter Weile an leicht
fihtbarer Stelle angebradten Vermerk tragen,
Borhandenfein folgender
. Die Behälter zur Aufnahme ber
15
weldher das Gewicht des leeren Behälters ein-
Schließlich des Ventils nebſt Schußfappe, die höchſte
zuläffige Füllung in Kilogrammen und den Tag
der legten Drudprobe angiebt. Diejer Vermerf
muß durch Einſchlagen eined amtlichen Stempeld
beglaubigt ſein.
gasförmigen
Kohlenjäure (Gaskeſſel) und die Druck-Reductions—
Apparate müffen mit Manometer und Sicherheits-
ventil verjehen fein. Letzteres ift jo einzuftellen,
daß die gasförmige Kohlenfäure abbläſt, fobald
der Drud im Gasfeffel, bezw. Drud-Reductiong-
Apparat 2 Armofphären überfchreitet. Der Durd-
meijer des Sicherheitd-VBentild muß bei Gaskeſſeln
10 mal fo groß fein, als der engfte Theil des
Zuleitungsrohred. Bei Drud-Reductiond-Appa=
raten muß der Durdmeffer des Sicherheiis-⸗
Ventils wenigſtens 10 Millimeter betragen. Die
Gaskeſſel, welche der Zugänglichfeit halber frei
ſtehen müſſen, haben ferner am tiefflen Theile
einen Ablaßhahn und eine im unteren Drittel an
gebrachte, in geeigneter Weife verjchließbare Reini-
gungsöffnung von mindeftend 10 Gentimeter Weite
zu enthalten. If der Kopf der Keijel zum Ab-
ſchrauben eingerichtet, jo fommt die bezeichnete
Neinigungsäffnung in Wegfall.
Bor der Ingebraudinahme der Bierdruckvorrich⸗
tungen find die Behälter für die gasförmige Kohlen-
ſäure (Gaskeſſel) einem Weberdrud von 3 Atmo-
ſphären durd einen Sadverftändigen zu unterwerfen.
Die Behälter für die flüffige Koblenfäure
(Koblenfäure-Klafchen) müſſen der Polizei⸗Verord—
nung, betreffend den Transport und die Auf:
fiellung der mit, Kohlenfäure gefüllten Flaſchen,
vom 18. Juni 1892 entipredend vor ihrer In-
gebrauchnahme einem 1leberdruf von 250 At-
mosphären unterworfen worden fein. Die Drud-
NReductiond-Apparate find darauf zu prüfen, ob
der ſelbſtthätige Mechanismus ordnungsmäßig
functionirt und das Sicherheits-Ventil bei dem
eventuellen Verſagen des Mechanismus bezw. bei
dauernder Oeffnung derjenigen Apparate, welche
Federventile mit abſetzendem Ausfluß ſind, eine
ausreichende Ausflußöffnung hat, um eine unzu-
läffige Drudfteigerung auszuſchließen.
Diele Prüfung ift bei den Behältern für die
Reductiond-Apparaten durch Einichlagen des- Prü-
fungszeichend und des Datums fenntlic zu machen
find, ift von dem Sachverſtändigen ferner eine
ſchriftliche Beicheinigung auszuſtellen, melde be-
züglid der Behälter für die flüffige Kohlenſäure
(Kohlenfäure-Flafchen) von dem Fabrifanten ber
Kohlenjäure vorbehaftlid der Einforderung durch
die Polizei-Behoͤrde, bezüglich der Behälter für
die gasförmige Kohlenfäure (Gaskeſſel) und der
Drud-Rebuctiondapparate dagegen ſtets bei dem
Bierdrud-Apparat zu jederzeitiger Einſichtnahme
aufzubewahren: ift.
Die Auswahl des Sadverfländigen aus ber
Zahl der vom Polizei-Präſidium anerfannten, deren
Lifte in jedem Polizei-Revier ausliegt, bleibt dem
Inhaber des Apparates überlajfen. Einer befon-
deren Prüfungs sBeicheinigung bedarf es nid,
wenn auf den Behältern für die flüffige Kohlen-
jäure (Kohlenſäure-Flaſchen) neben der Angabe
des Datums der Testen Prüfung das Prüfungs-
zeichen eines ſolchen Sachverſtändigen eingejchlagen
ift, welcher unter Angabe dieſes Prüfungszeichens
ein Garantie-Atteft über fämmtlihe von ihm zu
prüfenden Behälter für die flülfige Kohlenfäure
(Rohlenfäure-Flafyen) beim Königlichen Polizei-
Präſidium hinterlegt bat.
$ 5. Kür diejenigen Bierdrudvorrichtungen, bei
welden fomprimirte Luft als Drudmittel dient, gelten
binfichtlic der Befichaffenheit und Bezeichnung ber Be⸗
bälter zur Aufnahme der fomprimirten Luft (Windkeſſel)
finngemäß die gleichen Beftimmungen, wie für die Gas⸗
feffel der Kohlenjäure-Drud-Apparate.
Die als Drudmittel zu benutende Luft muß aus
dem freien und zwar von einem Orte aus zugeführt
werden, welcher der Lage nach feine Berumreinigung
der Luft befürchten Täßt.
Ehe die Luft in den Windkeſſel tritt, muß fie durch
einen geeigneten Filtrir-Apparat geleitet werden, welcher
mit Salicylwatte auszufüllen iſt. Letztere muß fich flets
in reinem und trodenem Zuftande befinden und min-
deſtens allmöchentlicd erneuert werden. -
Zur Verhütung und Befeitigung von Berunreini-
gungen bes bei Auftbrudapparaten benutzten Wind⸗
keſſels iſt zwiſchen dieſem und der Quftpumpe ein Del-
fänger einzufchalten.
Außerdem muß zur Berhinderung des Eintritte
flüffige Kohlenſäure (Kohlenfäure-Flafchen) gemäß|von Bierichleim in die Ruftleitung am Spund bes
den Beflimmungen der Polizei-VBerordnung vom Faſſes oder in der Leitung ein gut ſchließendes Nüd-
18. Juni 1892 alle 3 Jahre, bei den Behältern | jchlagsventil von einem der Leitung gleichen Rohrquer-
für die gasförmige Kohlenfäure (Gaskeſſel) und
den Drud-Rebuctiong- Apparaten alle 2 Jahre zu
wiederholen. Ueber den Befund der Prüfungen,
ſchnitt angelegt fein.
$ 6. Zur Regulirung des Drudes muß an allen
Bierdruckvorrichtungen ſowohl an der Ausichanfftelle,
welche von dem betreffenden Sadverfländigen auf als auch am Windfeffel bezw. Gaskeſſel und am Re-
den Behältern für die flüffige Kohlenſäure (Kohlen- ductiondapparat, ein Manometer vorhanden fein, welches
fäure-Flafchen) durch die in der Polizei-Verordnung
vom 18. Juni 1892 vorgefchriebenen, bereits an⸗
gegebenen Bermerfe, auf den Behältern für bie
gasförmige Kohlenfäure (Gaskeſſel) und den Drud-
erfennen läßt, wie flarf der Drud innerhalb der Leitung
if. Mehr als eine und eine halbe Atmoiphäre Drud
iſt nicht zuläffig.
Die für die Aufnahme des Bieres beſtimmte
16
Leitumgsröhren fämmtlicher Drudvorrichtungen müſſen
vom Kaffe bis zum Zapfhahn einen durchweg gleich—
mäßigen inneren Durdmeljer von mindeflend einem
Gentimeter haben und dürfen nicht unterbrochen, jowie
nur aus reinem nicht mehr als ein Prozent Blei ent-
baltenden Zinn bergeftellt fein.
Sogenannte Kühlcylinder find Ddemnad nicht
geftattet.
Aus Meifing Hergeftellie Zapfhähne jeter Art
müſſen im Innern ftarf verzinnt fein.
Die Einidaltung einer Glasröhre zwiſchen Faß
und Hahn iſt zuläffig; aud darf der fogenannte Stocyer
(das vom Spundaufjag big auf den Boden bes Faſſes
reichende Rohr) aus verzinnrem Meifing beſtehen. Das
Stocherrohr muß am Sauger, in welden das Dier
eintritt, tehufs Controle der NReinhaltung und Ber-
jinnung geöffnet werben fönnen.
Alle Berbindungen ter Bierleitungsröhren find
durch Ueberwurfmuttern, nicht aber durch Kautſchuck⸗
muffen berzuftellen.
Solche Berbindungen in ter Enıfernung bie zu
1 m oberhalb und unterhalb der Controlvortichtungen
(Sontrolhähne ꝛc., 8 7) müſſen derartig bewirkt ſein,
dag eine willfärlihe Ausſchaltung tesjenigen Stüdes
der Rohrleitung, am welchem die Controlvorrichtung
angebracht ift, ausgeſchloſſen bleibt. Diefe Berbindunge-
fielen müffen ferner mit einer Vorrichtung (Oeſen)
verjeben fein, welde die Anbringung polizeilicher
Dlomben, deren Entfernung alleın durch die Organe
der controlirenden Behörde erfolgen darf, eimoͤglichen.
Die zur Zuleitung von Luft dienenden Röhren
fünnen auch aus anderen Metallen ald Zinn und, jo-
weit fie innerhalb des Gebäudes liegen, auch aus blei—
freiem Kautſchuck hergeftellt fein. Sie müfjen an ihrem
Endpunkt außerhalb tes Hauſes in einen mit einer
feinen Siebpfatte verjehenen Trichter auslaufen.
Als Röhren, welde die gasförmige Kohlenſäure
vom Gaskeſſel bezw. Reductionsapparat nad dem Faß
leiten, können Schläude and ftarfem reinem Gummi
Verwendung finden.
$ 7. Ueberall, mo der Bierausichanf nicht mittelft
Zapfhahnes unmittelbar vom Faß erfolgt, fondern bag
Bier eine Reitungsröhre zu durdlaufen hat, müſſen an
ten Leitungeröhren zwiichen dem Zahpfhahn und dem
Mittelpunft der Rängenausdehnung ter gefammten Rohr:
feitumg, bei vorhandener Kühlvorrichtung (Kühlſchlange)
aber zwifchen dieſer und der angegebenen Etelle der
Rohrleitung bequem zugängliche Vorrichtungen (Control⸗
hähne ꝛc.) angebracht fein, melde vom Polrzei-Präft:
dium als zu jederzeitiger Ermöglichung zuverläffiger
Feſtſtellung des Zuftandes im Innern dieſer Röhren
ausreichend anerfannt worden find.
Diefe Kontrolvorrichtungen müſſen mit der Firma
des Fabrikanten verfehen und fo eingerichtet fein, daß
die Zinnrohrleitung ohne Unterbrechung grabdlinig
dur die Vorrichtung gebt. Die an der berfelben an-
zulegende polizeiliche Plombe darf nicht unbefugter
Weiſe entfernt oder beſchädigt werben.
Mn m
Bon dem Erfordernig der Kontrolvorridhtungen
wird Abftand genommen, wenn beim Bierausichanf
Bierleitungs-Einrichtungen zur Vermendung gelangen,
welche nah Prüfung durd das NKöniglide Polizei:
Präſidium eine jchnelle und vellfommen leicht und ficher
zu fontrolivende Reinigung dadurch geftatten, daß die
Leitungsroͤhren in ihrer geſammten Ausdehnung von
der Zapfftelle bid zum Faß mit einer Bürſte in einem
Zuge durdfahren und geipüft werben fönnen. Die zu—
gelaffenen Apparate ohne KRontrolvorrichtungen müſſen
an bequem fihtbarer Stelle die Birma des Fabrikanten
tragen.
$8 Ale beim Bierausihanf zur Anmendung
fommenden Drud-, Leitungd-, Zapf- und fonftigen
Borrichtungen, insbeſondere die zur vorübergehenden
Aufnahme des Bieres beftimmten Leitungsröhren,
Etocher und etwaigen Behälter, ſowie Zapfhähne jeder
Art, find ſtets in reinem Zuſtande zu erbalten. Auch
müſſen die Wind⸗ bezw. Gaskeſſel ſtets rein gehalten,
nad Bedarf geöffner und gereinigt werden.
Jeder Inhaber einer zum Bierausichanf dienenden
Borrihtung ıft ſe!bſt dafür veranımortlih, daß bie
Ne.nigung derjelben nad) Bedarf vorgenommen und in
genügender Weile ausgeführt wird.
$ 9. Beſtehende, zum Bierausihanf benupte
Drud-, Leitungs-, Zapf und ſonſtige Vorrichtungen,
weide in der einen oder anderen Richtung den obigen
Vorſchriften nicht entjprechen, müffen mit denſelben jpä-
teftens 3 Monate nad Infrafttreten diefer Polizei—
Berortnung in Einklang gebracht werten.
In derſelben Zeit müffen auch die im 6 4 ver-
langten Prüfungsbeſcheinigungen beſchafft fein.
$ 10. Mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark, an deren
Stelle im LUnvermögengfalle verhältnigmäßige Haft
trist, wird beftraft:
1) wer zum Bierausſchank eine den sorftehend ge-
ftellten Bedingungen nicht entſprechende Druck⸗,
Leitungs-, Zapf- oder ſonſtige Vorrichtung ale
Inhaber derſelben oder als Stellvertreier des In—
babers benußt oder Anderen die Benugung neflattet;
wer zu Zmeden des Bierausſchanks flüffige Kohlen»
jäure in Behältern, melde den Vorſchriften dee
5 4, bezw. der Polizei-Verordnung, betreffend den
Transport und die Aufflellung der mit flüffiger
Kohlenſäure gefüllten Flaſchen vom 18. Juni 1892,
nicht entiprechen, aufbewahrt oder in den Verkehr
bringt;
wer Kopf den Beftimmungen dieſer Verordnung
zumiderhandelt.
811. Vorſtehende Polizei-Berordnung tritt am
1. Kebruar » 1893 in Kraft. Vom gleichen Tage ab
werden die Beſtimmungen der Polizei-Verordnung vom
20. Januar 1883, betreffend die Einrichtung und Be—
nugung von Bierdrudvorrichtungen, ſowie alle entgegen-
ſtehenden Vorſchriften aufgehoben.
Berlin, den 5. Januar 1893.
Der Polizei-Präfident.
*
2)
3)
Amtsblatt.
Ausführungs⸗-⸗Beſtimmungen.
3u$4
Geeignete Sachverſtändige zur Vornahme der Prü-
jungen und zur Ausftellung ber Beicheinigungen find
jur Zeit:
1), der Ingenieur bed Dampffeffel-Revifiond-Bereing,
2) der Bivil-Ingenieur D. Greiner, Milhefmftrafe
Nr. 128,
3) ber Sivil-Ingenieur Albert Pütſch, Dranienftraße
Nr. 127.
67.
Zu
»Welche Kontrolvorrichtimgen als zur jederzeitigen
Ermöglidung zuverläſſiger Feftftelung des Zuſtandes
im Innern der Bierleitungeröhren ausreichend aner-
fannt find, fann bei dem Polizei-Präſidium erfragt
werben.
30288.
Die Art der Reinigung bleibt dem Neinigungs-
pflihtigen überlaffen und es beflebt ein Zwang zur
Reinigung der Bierleitungsröhren mittelfi gejpannten
beißen Dampfes nicht mehr.
Berlin, den 5. Januar 1893.
Der Polizei Präfident.
Freiherr von Richthofen.
Berliner und Charlottenburger Preife im Monat Dezember 1892.
3. A. Engros-Marktpreiſe
im Monatsdurchſchnitt.
In Berlin:
für 100 Klgr. Weizen (gut) Mark 38 Pf,
4
= = ⸗ bo. (mittel) : 92 =:
2 do. (gering) 14 = 48 —
2 = = Roggen (gut) 13 =: 32 =
Fe do. (mittel) 1% =: 9 ⸗
Pa do. (gering) 12 = 61 -
⸗ ⸗ ⸗ Gerſte (gut) 16 ⸗ 11 =:
u do. (mittel) 15 = 15 =
= = ⸗ do. (gering) 14 ⸗20 >
= = = Hafer (gut) 15 = 53 =
a bo. — 14 =: 75 =
= 8 = bo. (gering) 13 = 7 -:
= 2: = Erbjen (gut) 19 =» 75 =
a do. — 18 =: 20 -
E do. (gering) 16 - 70 =
2 2 z Richtſtroh 4 z 25 s
⸗ ⸗ ⸗ Heu 6 ⸗ 11 =
Monats-Durchſchnitt der höchſten Berliner
Tagespreije einfchließlib 5% Aufſchlag
für 50 Klgr.
Hafer Stroh Heu
im Monat Dezember 8,34 Mk., 2,39 Mk., 3,72 ME.
B. Detail: ‚Marktpreiie
im Monatsdurchſchnitt.
1) In Berlin:
für 100 algr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 32 Mark 50 pf.
Speiſebohnen (weiße) 3
injen
Kartoffeln ji
W
XR
—WKR
Na
I Te 15
z
| Te | 11
X
17
für 1 Klgr. Rindfleiſch v. d. Kaule 1 Mark 32 Pf.,
⸗ ⸗ s (Baudfleiih) 1 = 15 =
- I = GSchweinefleicd 1 = 29 =
- 1 = Kalbfleiih 1 = 29 =
- 1 = Hammelfleilch 1 = 15 =
= 1 = Sped (geräudert) 1 = 50 ⸗
=» 1 Eßbutter 2 =: 36 =
-« 60 Stüd gie A =: WM =:
2) In Charlottenburg:
für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 32 Marf 50 Pf.
= =: = Speijebohnen (weiße) 35 ⸗ ⸗
—⸗Linſen Ad = — 2
— =: = Kartoffeln A =» 8 -
- 1 Klar. Rindfleiih v. d. Keule 1 = 40 ⸗
:1 > ⸗ (Bauchfleiſch) 1 = 10 =
«- 1 = Schweinefleid 1 = 50 =
:1 + Kalbfleiſch 1 : 40 =:
: 1 = DHammelfleiich 1 = 20 =
«1 = GSped (geräuchert) 1 260 =:
- 1 = fbutter 2 = 0 =
: 60 Stüd Eier A =: 8 2
C. Ladenpreiſe in den legten Tagen
bed Monatd Dezember 1892:
1) In Berlin:
für 1 Klgr. Weizenmehl NE 1 30 Pf.,
-1 : oggenmeht Ni 30 =
«= 1 = _Oerftengraupe 40 ⸗
= 1 = Geſrſtengrütze 33 =
: 1. : Buchtmeigengrüge 40 =
:-1 = Bire 40 =
= 1 = Reis (Java) 57 =
- 1 = Javaskaffee (mittler) 3 Marf — =
-1 =: ⸗ (gelb in
gebr. Bohnen) 4 = 13 :
- 1 = GSpeilejalz 20 =
:-1 =: Shmeinetmat (if g8)1l = 40 -
2) In Charlottenburg:
für 1 Klgr. Weizenmehl Ne 1 33 ⸗
- 1 = Roggenmehl NE 1 29 =
«e 1 = _ Gerftengraupe 39 ⸗
=» 1 = Gerftengrüge 4 ⸗
= 1 Buchweizengrütze 4 ⸗
:e 1 = Birfe 45 =
e 1 = Reis (Iava) 50 =
- 1 = Iavaskaffee en 2 Mark 52 -
= 1 = TavasKaffee (gelb in
gebr. Bohnen) 3 =: 08 :
:» 1 = Speijelalz 20 =
= 1 39 =
⸗ Sipweineihmat; (hiefiges) 1 =
Berlin, den 7. Januar 1893.
Königliches Poli FR ⸗Präſi ln. Erfte Abtheilung.
anntmachungen
des Königlichen Ober:Bergamts zu Salle.
Befanntmadhung.
1. Nachſtehende Beicheinigung
„Befcheinigung.
Auf Grund des g 9A Abi. 3 des Statut für den
Brandenburger Rnappfchaftsverein in Guben vom 30. No:
18
vember 1891 wird hierdurch beicheinigt, daß der Vor⸗
ftand dieſes Knappfchaftsvereind gegenwärtig aus fol:
genden Mitgliedern befteht:
a. Gewählt feitens der Werksvertreter:
1) Bergwerksbeſitzer Hugo Reſchke in Senftenberg
mit einer Amtsdauer bis Ende Dezember 1894,
2) Direftor Thielenberg in Fürftenberg a. D. big
Ende Dezember 1896,
3) Stadtratb Jackeſchky in Guben, zugleich Vor⸗
fitender, bis Ende Dezember 1898.
h. Gewählt feiten® der Miitglieder des Aus:
ſchuſſes der Knappſchaftsälteſten:
1) Grubeninſpektor Damm in Frankfurt a. O., zu⸗
gleich ſtellvertretender Vorſitzender, bis
Ende Dezember 1894,
2) Oberſteiger Reich muth in Leimnitz bis Ende De⸗
zember 1896,
3) Grubeninſpektor Tſchacher in Senftenberg bis
Ende Dezember 1898.
Als Stellvertreter der Vorſtandsmitglieder in
Behinderungsfällen find ferner gewählt:
na. feitend der Werfsvertreter:
1) ber Bergiwerfsbeftger Hugo Lehmann in Guben
mit einer Amtödauer big Ende Dezember 1896,
2) Hauptmann a. D. Strad zu Grube Ilſe NT.
bis Ende Dezember 1898.
h. Gewählt feitens der Mitglieder des Aus:
ſchuſſes der Knappſchaftsälteſten:
1) Oberſteiger Gölitz in Zielenzig bis Ende De—
zember 1896,
2) Inſpektor Lintenberget auf Grube Ilſe N.⸗L.
bis Ende Dezember 1898.
Borftandsmitglied ohne Stimmredt iſt der Knapp⸗
Ihaftsdireftor Herzer in Guben.
Der Borftand vertritt den Anappichaftsverein ge—
richtlich und außergerichtlich und ift befugt, Immobilien
für denfelben zu erwerben, zu veräußern und zu ver-
pfänden, ſowie rechtögiltige Erklärungen aller Art ab-
zugeben.
Bei allen dieſen Geihäften wird er von dem Vor⸗
figenden oder deſſen Stellvertreter oder dem Kinapp-
ſchaftsdirektor vertreten.
Halle a. ©., den 2. Januar 1893.
Siegel.
Königliches Oberbergamt.“
ierdurch zur Kenntniß der Betheiligten gebradt.
alle a. S., den 2. Januar 1899.
Königliches Oberbergamt.
Betanntmachungen der Röniglichen
@ifenbabn: Direktion zu Berlin.
Gütertarif nach NAlerandrowo, Thorn und Mlawa.
2. An Stelle des Gütertarifd von deutichen Sta-
tionen nad Thorn trans. vom 15. März 1888, fowie
bes Gütertarifs nad) Alerandromo bezw. Mlama vom
13. September 1889 tritt am 1. Januar 1893 ein
neuer Bütertarif nach a. Alexandrowo, b. Thorn,
Stationen des Eifenbahn-Direftionöhezirfs Bromberg,
c. Mlawa, Station der Marienburg-Mlamfaer Bahn,
wird
zur MWeiterbeförderung nach Stationen ber Warfchan-
Wiener Bahn bezw. der Weichjelbahn und deren Hinter:
bahnen in Kraft. Soweit durch diefen Tarif Fradıt-
erhöhungen eintreten, bleiben bie feitherigen Frachtfäße
noch bis zum 1. April 1893 ın Kraft. Einzelne Ab-
brüde des Tarifs find zum Etüdpreile von 0,90 M.
von der Güterfaffe Stettin C. ©. Bhf. und dem hie-
figen Ausfunftsbüreau, Bhf. Aleranderplag zu beziehen.
Berlin, den 31. Dezember 1892.
Königliche Eifenbabn-Direftion.
Befanntmachungen der Königlichen
Eifenbabn:Direftion zu Bromberg..
Befanntmahung.
A. Im Binnenverfehr ter preußiiden Staats—
bahnen, fowie im Wechſelverkehr derjelben untereinander
und mit den Oldenburgiſchen Staatöbahnen wird der
jeit dem 1. September 1891 auf Entfernungen von
mehr als 200 km giftige (Staffel) Augnahmetarif für
Getreide und Mühlenfabrifate vom 1. Januar 1893
ab auch bei der Beförderung von Malz in Ladungen
von mindeſtens 10000 kg für den Fracdtbrief und
Wagen zur Anwendung gebradıt.
Bromberg, den 27. Dezember 1892.
Königliche Eifenbahn: Direftion.
Bekanntmachungen der Kreisausſchüſſe.
Betrifft die Bereinigung der von Wedell ſchen Forſt bei Wetzenew
mit dem Gutsbezirk Polzow.
1. Auf Grund des $ 2 NE 1 der Tandgemeinde-
Ordnung vom 3. Juli 1891 hat der Kreis-Ausſchuß
des Kreifes Prenzlau unterm 19. d. M. beichloffen,
die noch feinem Guts- oder Gemeinvebezirf angehörende
von Wedell'ſche Forft bei Wetzenow, welche nady dem
Flurbuche einen Flächeninhalt von 106 ha 67 ar 37 qm
bat, mit dem benadybarten Gutöbezirf Polzow zu vers
einigen.
Prenzlau, den 31. Dezember 1892.
Der Kreisausichuß des Kreifes Prenzlau.
Perſonalchronik.
Im Kreiſe Weſtprignitz iſt an Stelle des Barons
Gans Edler Herr zu Putlitz in Retzin, welcher
das Amt niedergelegt hat, der Wirthſchaftsinſpektor
Ludwig Behnke in Retzin zum Amtsvorſteher des
XII. Bezirks — Seddin — ernannt worden.
Das unter magiſtratualiſchem Patronat ſtehende
Archidiakonat an der St. Katharinen-Kirche zu Bran-
denburg a. H., Diözefe Neuftadt-Brandenburg, fommt
durch die Verſetzung des Ardidiafonus Pfeifer dem-
nächft zur Erledigung. Leber die Wahl des Nach:
folgers hat der Magıftrat zu Brandenburg a. 9. ald
Patron bereits Beſchluß gefaßt.
Die unter Privat-Patronat flehende Pfarrftelle zu
P aue a. H., Diözefe Altftabt-Brandenburg, ift durd
die BVerjegung des Pfarrers Görnaudt zur Erlebi-
gung gefommen. Ueber die Wahl des Nachfolgers hat
das Patronat bereits Verfügung getroffen.
Der bisherige Diafonus zu Havelberg, Franz
Richard Rohr ift zum Pfarrer der Parodie Eievers-
dorf, Diözefe Wufterhaufen a. D., beftellt worden.
19
Der biöherige Hülfsprediger Mar Carl Emil
Schmol ling ift zum Ardidiafonus bei der evangeliſchen
Bemeinte in Wufterhaufen a. D. und zum Pfarrer bei
der evangeliihen Gemeinte in Degelthin, Diözele
Wufterhaufen, beftellt worden.
Dem Küfter, Organiften und erften Lehrer Friedrich
Auguft Pfoertner zu Marienwerter, Diözefe Bernau,
ıft der Titel „Kantor“ verliehen worten.
Dem Kanzliften Rer bei Dem Königlichen Provinzial:
Schul-Kollegium in Berlin ift der Titel „Kanzlei:
Schrerär” verliehen worden.
Die Lehrerinnen Neumann VIIL, von Lieber:
mann und Wellmer find als Gemeindeſchnliehrerinnen
in Berlin angeſtellt worden.
Perſonalveränderungen im Bezirfe der Kaiſer—
lihen Ober-Poftdireftion in Berlin.
Im Laufe des Monats Dezember 1892 ift:
verlieben: der Charakter als Rechnungsrath
ten Poftfaffirern Erbe und Buſch.
Ernennt find: zum Voftinfpector ter Ober:Voft-
dirertiongfecretair Seltſam; zu Ober: Poftjecretairen
die Poſtſecretairte Ewerlien md O. ©. Wolf;
zum Büreauaffiftenten ter Poſtaſſiſtent Heinze; zu
Ofer-Poftaffiftenten tie Poſtaſſiſtenten zunden,
Born, Dortmund, Groeper, eye, Rübbede,
May, Deftreid, Ruppel, Karl Schulz, Vahl—
dieck, Wottrich und der Poſtverwalter Vogt.
Angeftelit find: als Poftfecretair die Pofprafti:
fanten Bernhardt, Golz, Keil, Mayer, Meyer,
Naumann, Neubauer; ald Tefegrapbenferretair
die Ober-Telegraphenaffiftenten Eifert und Meyer;
als Po ſtaſſiſtent die Poftaffiienten Geyer, Hannig,
Kradomw, Meyer und Echenfe.
Verſetzt find von Berlin: ter Poftinfpector
Bölfner nad Pofen, der Poftfaffirer Schrod nad
Myslowitz, der Ober-Telegraphenfecretair Schellad
nah Slensburg, ter Poftfecretair Rieger nad Poſen,
Die Poftajfiftenten Hübner nah Stolp (Pomm.),
Heinrich Meyer nah Bremen; nah Berlin: die
Poſtſecretaire Buff aus Straßburg (Elſaß) und
Yaufer aus Hamburg.
An den Nuheſtand verfeßt find: die Ober:
Zelegraphenaffiftenten €. 3. Schulz; und Kortum
(künftiger Wohnort Niederihönhanfen).
Geftorben ift: der Ober-Poſtſecretair Knopff.
Vermifchte Nachrichten.
Befanntmadung.
Die Eintragungen, meldhe in dem, beim unterzeich-
neten Berichte geführten Genoflenichafts-Regifter erfolgen,
werden im nächften Jahre in nachfolgenden Dfättern:
1) tem Deutſchen Reichs-Anzeiger, 2) dem Berliner
Intelligenz-Blatt, 3) der Voſſiſchen Zeitung, jofern die⸗
jelben aber kleinere Genoffenichaften betreffen, nur in
den beiden erfigenannten Blättern bekannt gemacht
werden. Die Bearbeitung ter Genoſſenſchafts-Sachen
gebt vom nädıften Jahre ab auf die Abtheilung 89 über.
Berlin, den 31. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht I. Abtbeilung 80.
Befanntmadung.
Diejenigen Geſchäfte, welche die Führung tes
Handels-, Zeihene und Muſter-Regiſters betreffen,
werben im Jahre 1893 von dem Amtsgerichts-Nath
Mila und tem Gerichts-Aſſeſſor Dr. Philippi in
ten Gerichtsahthrilungen N? 89 und 90 bearbeitet
werden und zwar die Dantelsregifter-Saden unter
Mitmirfung ter Amtögerichtd-Eerretaite Banner und
Bollensporff, die Zeichen: und Mufter-Regifterfachen
unter Mitwirkung des Kanzlei: Rarbes Pfauth. Die
Bekanntmachungen in Handels-Regiſterſachen erfolgen
durch ten Deutihen Reichs- und Königlich Preußischen
Staatd: Anzeiger, die Berliner Börjen- Zeitung, die
Voſſi ſche Zeitung und die National-Zeitung. Dies
jenigen Eintragungen aber, welche Actien-Gefellfchaften
und Commandit: Heſellſchaften auf Actien betreffen,
außerdem durch die Banf- und Handels-Zeitung, da⸗
gegen die Bekanntmachungen in Zeichen- und Muſter⸗
Regiſterſachen nur durch den Deutſchen Reichs- und
Koͤniglich Preußiſchen Staats-Anzeiger. Die Geſchäfts⸗
räume befinden ſich in der Neuen Friedrichſtraße Nr. 13,
wofelbft Anmeltungen zum Handeld-Regifter im Zimmer
NE 69, Anmeldungen zum Zeichen: und Muſter⸗Regiſter
im Zimmer NE 135 entgegengenommen werben.
Berlin, den 31. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht 1. Laufer aus Hamburggg. KBZvnigliches Amtsgericht 1. Abtheilung 80/51. 80,81.
Ausweiſung von Ausländern aus dem _____ usweifung von Ausländern aus dem Meihighiee.r7_UO
Name u und ‚d Etand » | Alter und Heimath-
Mr.
— Lauf.
| des Ausgewicfenen.
2. 3.
Grund Behörde, Datum
ber welche die Ausweiſung A
Beſtrafung. beſchloſſen hat. FH
4. 5. 6.
Auf Orund des 6 362 des Strafgejeghuds:
1 t
| Conditor,
reichiſcher
Staatsan-
gehöriger, |
Georg Baumann, igeboren am 15. Auguft;landftreichen,
1871 zu Fügen, Bezirfi Bannbrud '
| Schwaz, Tirol, öfter: [hung von Legitima—
| tionspapieren,
Betten, Stabtmagiftrat Neu-j12. Dezember
und Fäl- Ulm, Bayern, 1892
| |
Name und Etand
2.
N — Lauf Nr.
Tiichlergefelle,
3 Michael Sure,
Bäcker,
4 Johann Andreas
Hammerl, Küfer,
5 Jakob Mathis,
Tagner,
6| Anton Nemecek,
Schriftſetzer,
7Johann Steinmeyer, geboren am 28. Juni Diebſtahl,
ohne Stand,
8| Jakob Valette,
Dekorationsmaler,
des Ausgewieſenen.
Rudolf Fabera,«
20
— — — — —
| Alter und Heimath | Grund Behörde, Datum
der welche die Ausweilung A awaß a—
Beſtrafung. beſchloſſen hat. ne
| 3 A 5 6
geboren am 10. AprilſLandſtreichen u. Betteln, Stadtmagiſtrat 7. Dezember
1872 zu Liſchau, Be⸗ Paſſau, Bayern, 1892.
zirf Budweis, Böhmen,
ortsangehörig ebendaſ.,
geboren am 24. Sep-⸗desgleichen,
tember 1867 zu Eiſen⸗
dorf, Bezirk Pilſen,
Böhmen, ortsangehörig
ebendaſelbſt,
32 Jahre alt, geboren Betteln,
zu Seeberg, Bez. Eger,
Böhmen, ortäangehörig .
zu Mühlbach, ebendaſ.,
geboren am 25. Oftober Vandfireihen u. Betteln, Kaiferliher Bezirfe-
‚ı 1857 zu Stanz, Kan⸗
ton Unterwalden,
Schweiz, ſchweizeriſcher
Staatsangehoͤriger,
geboren am 15. April Landſtreichen,
1873 zu Neu—⸗Lerchen⸗
feld, Bezirk Hernals,
Defterreich, prtdange-
hörig in Wien,
1857 zu Aßen, Nieder-| und DBetteln,
lande, ortsangehörig
ebendaſelbſt,
—
Königlich preußiſcher 25. November
Regierungspräſident 1892,
zu Oppeln,
Großherzoglich Badi⸗15. Dezember
ſcher Landeskommiſ⸗ 1892.
ſär zu Mannheim,
8. Deyember
1892.
Präfident zu Colmar,
Königlich bayerifche |29. November
aei-Direftion 1892.
Münden,
Landſtreichen Königlich preußischer 21. Dezember
Negierungspräftdeni 1892.
zu Düfleldorf,
geboren am 20. Sep-Landftreichen und Betteln, Königlich preußiſcher desgleichen.
tember 1830 zu Ton:
louſe, Frankreich,
Hierzu Fünf Deffentliche Anzeiger.
Negierungspräfident
zu Trier,
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einjpaltige Drudzeile 20 Bf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn’ichen Erben.
Amtsblatt
Ber Königlichen Negieruug zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
S ück 3.
Den 20. Januar
1S93.
| Befanntmachungen
des Königlichen Negierungs:Präfidenten.
14. In Tegter Zeit ıft mehrfad Darüber geflagt,
Daß die Ortspofizeibebörden Zigeunern lediglich auf
Grund ihrer eigenen Angaben und ohne weitere Feſt⸗
ftellung die Reichdangehörigfeit bejcheinigt und dag nicht
in allen Källen, in welden inländiſchen Zigeunern der
Wandergewerbeſchein nad 6 57 ff. der Gewerbeordnung
verfagt werden fonnte, mit ber erforderlichen Gewiſſen⸗
baftigfeit vorgegangen worden if. Ich nehme hieraus
Beranlaffung, den Minifterial-Erfaß vom 29. Eep-
tember 1887 --- mitgetbeilt durch meine Verfügung
vom 21. Dftober 1887 — in Erinnerung zu bringen,
und erfuche die Ortspolizeibehörden, bei allen Anträgen
auf Ertbeilung von Wandergewerbeid einen zum Keſſel⸗
fliden, zum Pferdehandel und zu Kunftreiter-Schaus
ftelungen eine verjchärfte Prüfung ber perjönliden Ber:
yältniſſe der Antragfteller eintreten zu fallen, namentlich
wenn dieje feine Tandesüblihen Namen führen. ine
genaue Prüfung erjcheint auch dann nicht überflüffig,
mern es fih um Befiger älterer Wandergewerbeſcheine
handelt. Jeder Zweifel über den Beſitz der Staate-
angehörigfeit, des Wohnfiges und anderer Eigenſchaften,
welche die Borausfegung für die Ertheilung eines
Wandergewerbeſcheins bilden, muß in den üblichen Ge—
ſuchsnachweiſungen zum Ausdruck gebracht werten.
Potsdam, den 14. Januar 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Befanntmachung,
betreffend die Anbringung der Norrathszeichen auf Handfeuerwaffen.
18. Nach der Kaiferlihen Verordnung vom 20 ften
Dezember 1892 (Reichs-Geſetzblatt S. 1055) tritt dag
Geſetz, betreffenn die Prüfung der Läufe und Verſchlüſſe
der Handfeuerwaffen, vom 19. Mai 1891 (Reidye-
Geſetzblatt S. 109) zum 1. April 1893 feinem vollen
Umfange nad in Kraft. Nach diefem Zeitpunft dürfen
in Deutfchland die der Prüfung und Abftempelung
unterliegenden Handfeuerwaffen ohne die vom Bundes⸗
rath vorgeichriebenen Stempel nur dann noch feil-
gehalten oder in den Berfehr gebradıt werben, menn
fie vorber mit dem von dem Bundesrath beftimmien
„Vorrathszeichen“ verſehen find. ($ 5 des Bejeges.)
Ueber letzteres trifft Ziffer 22 der Befanntmadung dee
Herrn Reichskanzlers vom 22. Juni 1892 (Reiche:
Geſetzblatt S. 674) nähere Beftimmung.
Zur Ausführung des $ 5 des Fezeichneten Gefekes
wird nunmehr Folgendes beſtimmt:
1, Die Anbringung des Vorrathszeichens erfolgt
—— = eu mr oa - .— — — — — — — — — — —
1) für den Bezirk einer Stadtgemeinde von mehr als
20000 Einwohner, ſowie für die Stadt Suhl
durch die Ortspolizeiverwaltung,
2) im Uebrigen für die in der beigefügten Nachwei—
ſung aufgeführten Bezirke durch die dabei bezeich—
neten Ortspolizeibehörden.
Den Regierungs-Präſidenten bleibt überlaſſen,
innerhalb ihrer Bezirke weitere Stellen mit der An⸗
bringung des Vorrathszeichens zu beauftragen; ſolche
Anordnungen find durch das Regierungs-Amtsblatt zu
veröffentlichen.
2. Die Anbringung des Vorrathszeichens erfolgt
auf Antrag der Einjender frei von Gebühren und
Koften. Die Tegteren fallen gemäß 8 5 des Geſetzes
der mit der Anbringung des Vorrathszeichens beauf-
tragten Behörde zur Laſt. Jedoch verbleiben dem An-
tragfteller die Ausgaben für Fracht und Porto, ſowie
jonftige Ausgaben für den Transport, einichließlich des
Verpadungsmateriald. Die Verjendung erfolgt auf die
Gefahr des Antragftellere; für die Nüdiendunn hat die
zur Anbringung des Vorrathszeichens zuftändige Behörde
Sorge zu tragen.
3. Der Stempel für das Vorrathszeichen muß
von der zu deſſen Anbringung beftimmten Behörde gegen
Entridtung des Koftenbetraged aus der Königlichen
Gewehrfabrik in Spandau bezogen und nad dem 1ften
April 1893 vernichtet werden. Die Bermendung
anderer Stempel ıft unſtatthaft.
4. Für das Berfahren find die Vorfchriften ber
Ziffern 20 und 22 der Belanntmadhung vom 22. Juni
1892 (Reichs-Geſetzblatt S. 674) maßgebend. Das
Aufſchlagen des Vorrathszeichens muß durch Sachver-
fländige erfolgen; in Garnifonorten werden hierzu anf
Antrag die Büchfenmader der Truppen gegen eine Ber-
gütung von je 0,50 M. für die Stunde zur Verfügung
geftellt werden, ſoweit dies ohne Beeinträdtigung ihres
Dienfted geichehen fann.
Ueber die geflempelten Waffen ift eine Tagesliſte
zu führen, in welde die erfteren nad Nummer und
Herkunftsort unter Angabe ded Einfendere einzutragen
find. Die Lifte ift zu verwahren. Die Waffen find
pflegfih zu behandeln.
9. Ueber Beſchwerden entjcheidet die ber keauf-
tragten Stelle unmittelbar vorgejegte Dienftbehörbe
endgültig. Berlin, den 4. Januar 1893,
Der Minifter Der Minifter
bes Innern. für Handel und Gewerbr
Graf zu Eulenburg. Sch. v. Berlepſch.
— — — —
derjenigen Behörven,
‘
Nachweiſung
für größere Bezirke übertragen worden i
efd.
NM
20.
. Hannover
22,
23.
24.
29.
on anPpwm
. Stralfund
Greifswald \ w
. Hannover
Get |
. Harburg |
Ortspoligeibehörben
in
Königsberg
Meme
Lyck
——
. Pr. Stargard
Thorn
.Brandenburga. H.
. |Sranffurt a. O.
Sprau N... |:
. !Öreifenberg i. P.
Colberg |
Poſen
Oſtrowo
Rawitſch
. |Bdromberg Ä
Schneidemähl \ |
Liegnitz
Goͤrlitz
Beuthen
|
Neiße |
|
. [Torgau
. Sömmerda
. Altona |
Kiel
Flensburg
Goslar
Herzberg
Lüneburg
Celle
Hannover
Leer |
Norden
Anholt
Redlinghaufen |
Minden
Arnsberg
Hamm !
‚Hattingen |
Gelſenkirchen
Lippftadt
Niedersmarsberg |
Haspe
bewirken vie Anbringung |
des MWorrathszeichene für
den Bezirk
Reg. Bez. Königäberg. |
|
Gumbinnen.
Danzig.
Marienwerder.
Potsdam.
Frankfurt a. O.
- Gtettin.
: Böslin.
Le) u u |
- Gtraffund.
= Boten.
- Bromberg.
- Liegnig.
⸗Oppeln.
⸗Merſeburg.
⸗Erfurt.
⸗—Schleswig.
e Hannover.
- Hildesheim.
- Lüneburg.
:- Gtabde.
- Denabrüd.
- Aurich.
- Münfter.
Kreis Minden.
Arnsberg.
Hamm.
Hattingen.
Gelſenkirchen.
Lippſtadt.
- Brilon.
Landkreis Hagen.
\“
W
vun
- — — — — —— — — — — — — — — —
— — —— —— — — — — — — — ——
denen die Anbringung des Varathozeichene
Bemer⸗
kungen.
—
—
—
— N
—
Für Kreis
Stolp i. P.
auch die
Polizeiver⸗
waltung in
Stelpi.®.
ch bewirfen die Anbringung
9 Origpolizeibehorden des Vorrathszeichens für | Demer
den Berirf gen.
26. [Galiel ." Kreife Gafleltand, Eib-| --
' ; wege, Fritzlar, Hof:
| geismar, Homberg, |
Melfungen, Rinteln,
Witzenhauſen, Wolf:
bagen und Ziegenhain.
27. [Hanau \iKreife Hanau, Geln| —
haufen u. Schlüchtern.
28. Marburg | Kreife Marburg, Fran —
| fenberg und Kirchhain.
29. Fulda Kreife Fulda, Gersfeld, —
| Hersfeld, Hünfeld und
| Rotenburg.
30. |Schmalfalden Kreis Schmalfalden. —
31. Frankfurt a. M. Res. ‚Ber. Wiesbaden. —
39 Bosbaden \|
. Koblenz | ‚ —
Beplar . € oblen;.
33. Solingen Kreis Solingen. —
Lennep Lennep. —
Geldern Geldern. | -
Weſel | Nees. —
Altendorf La net reis Eſſen. —
Cleve ‚Kreis Cleve. —
34. Cöln Reg.“Bez. Cöln. Für den
Landkreis
Bonn
| auch die
| Bolizeiver:
i 'waltung in
Benn.
39. (Sigmaringen | - Gigmaringen) —
VBorftehende Bekanntmachung bringe id mit dem
Demerfen zur öffentlichen Kenntniß, dag id auf Grund
der Ziffer 1 derjelben die Polizeiverwaltungen von
Prenzlau, Neu-Ruppin und Wittenberge mit der An:
bringung des Vorrathszeichens für ihren Bezirf beauf-
tragt habe.
Die Anbringung des Vorrathszeichens erfolgt Daher
für den Bezirf der Stabtgemeinden Charlottenburg und
Potsdam durch die Königlichen Polizeidireftionen,
für die Bezirfe der Stadtgemeinden Spandau, Prenzlau,
Neu:-Ruppin und Wittenberge dur die Polizei-
Berwaltungen,
im Uebrigen für den ganzen Regierungsbezirk durch die
Polizeiverwaltung zu Brandenburg.
Die Anbringung des Vorrathszeichens geſchieht
unentgeltlich. Den außerhalb Brandenburgs wohnenden
Perſonen, welche Waffen dorthin zur Anbringung des
Vorrathszeichens ſenden, fallen nur die Porto⸗ oder
Frachtkoſten und, fofern das bei der Einſendung ver-
|1penbete Berpadungsmaterial für die Rückſendung nicht
mehr verwerthbar ıft, befondere Auslagen für die Be:
Ihaffung von Koften und fonftigem Padmaterial zur
Fat. Potsdam, den 16. Januar 1893.
)
Der Regierungs-Präftdent.
23
Polizei:Berordnung,
betreffen rag Treiben von Echafen auf öffentlichen Wegen.
16. Auf Grund des 5 137 des Geſetzes über die
allgemeine Landes-Verwaltung vom 30. Yuli. 1883
(9.5. S. 195) und in Gemäßheit der 88 6, 12, 15
des Geſetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März
1550 (©.:5. ©. 265) ſowie des 6 20 des Reichs—
geieges, betr. die Abwehr und Unterdrüdung von Vieh⸗
jeuden vom 23. Juni 1880 (R.⸗Geſ.Bl. ©. 153)
wırd für den Umfang des Negierunge-Bezirfs Potsdam
unter Zuftimmung des Bezirksausſchuſſes nachſtehende
Polizei⸗Verordnung erlaſſen:
8 1. Die Beſtimmung des $ 1 der Polizei⸗-Ver⸗
erdnung vom 30. Auguft 1892 (Amtsblatt Seite 360)
wird aufgehoben und durch folgende Vorſchrift erjept:
Die Landräthe werden ermächtigt, für den Um:
fang ihres Kreiſes dad Treiben von Schafen auf
öffentlichen Wegen über die Grenzen des Gemeinde:
bezirks bezw. der Feldmark hinaus durd eine im
Kreisblatte zu veröffentlihende - Befanntmadung
unter Bezugnahme auf diefe Poligei-Berorbnung zu
verbieten.
5 2. Diefe Polizei-Verordnung tritt fofort in Kraft.
Potsdam, den 14. Januar 1893.
Der NRegierungs-Präfident. Graf Hue de Grais.
Viehſeuchen.
17. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen—
ſeuche unter dem Rindvieh des Ackerpächters Wolf in
Friedrichsfelde, der Landwirthe Kampfhenkel und
Raetz, ſowie der Frau Gebert und auf dem Rittergut
ebendafelbft, des Gutspächters Mofolf in Fichten:
berg, der Wittwe Rathenow in Lübars, des Bauer:
gutöbefigers Kerfom in Carow, des Ritterguted Bies—
dorf, unter den Ziegen des Kuhmeiers Fleiſcher und
Gärmers Plaumann dafelbft, unter dem Rindvieh
des Nittergutes Rüdersdorf, der Bauergutsbefiger
Dahle und Kirſchbaum-Doß in Seefeld, Kreis Nieder-
barnim, der Domaine Königshorft, des Freibauern
Pleſſow in Flatow, des Bauergutebefigerd Feind in
Staffelde, Kreis Ofthavelland, des Bauergutsbeſitzers
Ehmidt in Damme, Kreis Wefthavelland, der Bauer-
bofsbefiger Hamann in Groß-tudom und Munfe in
Grünow (Ausbau), Kreis Prenzlau, bei einer Ziege
und dem Schwein des Arbeiterd Arndt in Buchholz,
den Kühen des Aderbürgere Kludas und Schlächters
Quandt in Meyenburg, dem Rindvieh der Koloniſten
Rehfeld und Kieback in Sechszehneichen, Kreis Oſt—
prignitz, dem Rindvieh des Bauergutsbeſitzers Kuhlmey
in Gütergotz, Kreis Teltow.
Bei einem getödteten Pferde des Eigenthümers
Wollin in Neu-Trebbin, Kreis Oberbarnim, iſt die
Rotzkrankheit feſtgeſtellt worden.
Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche
in Gut und Gemeinde Polßen und in Gatow, Kreis
Angermünde, unter dem Rindvieh in Dalldorf, des
Büdners Kempfer in Zühlsdorf, des Gemeinde-Bor-
ſtehers Kerfom in Kalfenberg, unter den Schweinen
des Bädermeifters Gaft in Neu-Weißenſee, auf dem
Gehöfte des Lehngutsbefigere Rathenow in Lübars,
und unter dem Rindvieh des Schloßgärtnereipäcdters
Jordan in Nieder-Schönhaufen, Kreis Nieder:
barnim, unter dem Rindvieh des Kigenthümerd Tpie-
mann in Alt-Trebbin, in Hirfchfelde, des Ritter:
gutes Wölfidendorf, Kreis Oberbarnim, in Qange-
wahl, Kreis Beeskow-Storkow, auf Gut Permenig,
dem zu demſelben gehörigen Vorwerke Glien und in
der Gemeinde Perwenitz, Kreid Ofthavelland, unter
dem Rindvieh des Dberamtmanndg Manger in Gra-
bow, Kreis Wefthavelland, unter dem Rindvieh bee
Butsbefigers Möller in Scharfenbrüd, Mübhlenbefigerd
Mießner in Bettin, Gaſtwirths Schröder und Koſſäthen
Lemm in Tüchen, Kreid Oftprignig, in Garſedow,
Pyrow, Kreis Weftprignig, unter den Kühen des
Milchhändlers Roeßgen in Teltow, des Dominiums
Siethen, dem Rindvieh des Gutsbefigerd Töpfer in
Teltow, Kreis Teltow, des Aderbürgers Kober in
Spandau.
Potsdam, den 17. Januar 1893.
Der Negierungs-Präfident.
Bekanntmachungen des Königlichen Polizei:
Bräfidenten zu Berlin.
Befanntmadhnng.
A. Diefem Stüd des Amtsblattes iſt eine Extra-
beilage beigefügt, welde die neu aufgeftellten Neben:
jagungen der Equitable, Lebensverſicherungs⸗-Geſellſchaft
zu New:York, jowie die darauf bezügliche minifterielle
Genehmigungsurfunde vom 9. Dezember 1892 enthält.
Ich weile darauf mit dem DBemerfen bin, daß die
Conzeifion, die Statuten und urfprünglidhen Neben-
fagungen, ſowie ein Nachtrag zu leßteren in Ertra-Bei-
lagen zu 12 des Amtsblatt der Königlichen Regierung
zu Schleswig vom Sabre 1877, fowie zu „N? 4 des
jelben Amtsblatts vom Jahre 1886 veröffentlicht find.
Berlin, ven 6. Januar 1893.
Der Polizei-Präfident.
Freiherr von Richthofen.
Bekanntmachung.
3. Gemäß 86 53 des Geſetzes über Kleinbahnen
und Privatanſchlußbahnen vom 28. Juli 1892 (Geſetz⸗
Sammlung Seite 225) bringe ich hierdurch zur öffent⸗
lihen Kenntniß, daß die Berliner Pferde⸗-Eiſenbahn⸗
Geſellſchaft, Commandit-Geſellſchaft auf Aktien J. Teft-
mann u. Go. hierfelbft unter dem 28. Dezember vorigen
Jahres ihre Unterftelung unter ſämmtliche Beftimmungen
des vorgedachten Geſetzes erflärt hat.
Berlin, den 10. Januar 1893,
Der Polizei-Präfident.
Befanntmadhung.
6. Das Ziehen der Brüdenflappen der Ger:
traudtenbrüde über den Spreefanal und der Potsdamer⸗
brüde über den Landwehrkanal findet vom 16. Januar
ab von 11 Uhr Abende bis 7/2 Uhr Morgens ftatt.
Berlin, den 10. Januar 1893.
Der Polizei-Präfident.
21
Belanntmachungen des Staatsfecretairs
des Neichs⸗Poſtamts.
Boitpacdetverfehr mit Deutſch-Südweſt-Afrika.
3. Bon jegt ab fünnen Poftpadere ohne Werth:
angabe im Gewicht bis 3 kg nah Windhoef
Deutſch⸗Südweſt⸗Afrika) auf dem Wege über Hamburg
und England verfandt werden. Die Poftpadete müfjen
franfirt werden. Die Tare beträgt einbeitlih 5 ME.
50 Bf. für jedes Packet. Ueber die Berfendungs-
bedingungen ertheilen die Poftanftalten auf Verlangen
Auskunft.
Berlin W., den 5. Januar 1893.
Der Staatsjerretair des Reichs-Poſtamts.
Poftpadetverfehr mit Tasmanien.
A. Mittelſt der deutschen Reichs-Poſtdampfer können
von jest ab Poftpaderte ohne Werthangabe im
Gewicht bis 5 kg nad der Britifhen Kolonie Tag-
manien auf dem direften Eeewege über Bremen, und
Melbourne verfandt werden. Die Poftpadete müſſen
franfirt werden. Die Tare beträgt ohne Rüdfidıt auf
das Gewidt 6 ME. 40 Pf. für jedes Vader. Ueber
die Verſendungsbedingungen ertheilen die Poftanftalten
auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., den 9. Januar 1893.
Der Stantöfefretair des Reichs-Poſtamts.
Betanntmachungen des Neichs⸗Poſtamts.
Veriendung von Nnsftellungsgütern in Poſtfrachtſtücken für die
Meltausftellung in Chicago.
3. Für die Weltausftellung in Chicago
beftimmte etlungsgüter aus Deutihland,
welche in Poſtfrachtſtücken auf dem Wege über
Bremen oder Hamburg zur Abjendung gelangen,
fönnen, ohne in New: Yorf einer zollamtlichen Revifion
unterzogen zu werten, unter Zollverſchluß direkte DBe-
förderung bis nad dem Auöftellungsplag für die Welt:
ausftellung in Chicago erhalten. Die Lleberführung da-
ſelbſt nach der Ausgabeftelle innerhalb des Aueflellungs-
plaged wird burd die Zweigniederlajjung der Firma
Henfel, Brudmann E Lorbacher, 113 Adams
Street, wahrgenommen. Bei der Ausgabeſtelle find die
Sendungen alsbald nad dem Eingange durch einen von
der Kommiſſion feined Landes hierzu ermädhtigten Ber:
tretevr des Ausfiellers in Empfang zu nehmen. Die
Padete, ſowie die zugehörigen Begleitadreijen müfjen in
heroortretender Weife die Angabe „Objects from Ger-
many for the World’s Columbian Exposition 1893‘
tragen; außerdem ift jeder Sendung eine vom Abjender
unterzeichnete Rechnung (Faktura) in dreifacher Aus—
fertigung auf beſonders ftarfem, haltbaren Papier offen
beizugeben. In den Rechnungen, deren Beglaubigung
durch einen amerikanischen Konful nicht erforderlich ıft,
müffen die in ber Sendung enthaltenen Gegenflände
einzeln bezeichnet und deren Werth, Preis u. |. w.
genau angegeben fein. Die vorftehenden VBergünftigungen
erſtrecken fih nur auf Padete, welche big einjchließlich den
26. März 1893 in Bremen oder Hamburg vorliegen.
Berlin W., den 13. Januar 1893.
Reiche: Poftamt, I. Abtheilung.
Bekanntmachungen der Raiferlichen
Dber:Boftdireftion zu Potsdam.
Befanntmahung.
2. Diejenigen Perfonen, melde in dem bevor:
ſtehenden Frühjahr Anfchluß an eine der Stade:
ernfpre einrichtungen in Brandenburg
Savel), Eöpenick, Eberswalde, Friedrich®:
agen, Gr.:Zichterfelde, Grünau (Marf),
Liepe (Dder), Ludwigsfelde, Reuruppin,
Nowawes:Reuendorf, Dderberg (Mark),
Dranienburg, Potsdam, Hatbenow, Spans
Bau, Stegliß, Tegel, Wannſee, Zeblendorf
(Kr. Teltow) und Zoflen wünſchen, werden erjucht,
ihre Anmeldungen recht bald, fpäteflens aber bis
Ende Februar an das Kaiſerliche Poftamt in dem
betreffenden Orte — für Potsdam an das Kaiferliche
Telegraphenamt daſelbſt — zu richten. Später ein:
gebende Anmeldungen können erft in dem
weiten, nach dem 1. Auguſt beginnenden
auabfchnitte berückfichtigt werden.
Bei den bezeichneten Verfehrsanftalten fönnen die
Bedingungen für den Anfchluß eingelehen und Formu⸗
lare für die Anmeldung in Empfang genommen werben.
Potsdam, ven 12. Januar 18953.
Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirector.
Bekanntmachungen der Kreisausſchüfſe.
Bekanntmachung.
2. Auf Grund des $ 2 M 4 ver Landgemeinde—
Ordnung haben wir genehmigt, daß die in den Befig
des Bauergutsbefigerd Auguft Krohn in Bredereiche
übergebente, 25 qm und 11 qm, zufammen 36 qm
aroße Dorffiraßenparzele — NKartenblatt A Parzelle zu
414/209 und zu 416/195 von Bredereihe — mit tem
Gemeindebezirk Bredereiche vereinigt wird.
Templin, den 11. Januar 1893.
Der Kreisausfchuß des Kreifes Templin.
Rachweiſung her Seitens des Rreisausichuflese des Kreiſes Teltow auf Grund nes & 2 ad 4 der Yandgemeinde:-Orbnung vom
des in Betracht kommenden Grunditüde
1) Domainenfiskaliſche Dorfaue Steglig.
2) 7,20 ar große Parzelle vom fiskaliſchen Kirchplatz.
Berlin. den 7. Januar 1893.
uli 1891 genehminten Neränderungen von Gemeinde: und Butebezirisgrenzen für das IV. Quartal 1892.
Begeibnung
0. j | des feitherigen : des fünftigen
Gemeinde: reſp. Gutebezirks
Domainen⸗ | Gemeinde
Fiskus. Steglitz.
Domainen⸗ Gemeinde
Fiskus. Nowawes.
Der Landrath des Kreiſes Teltow.
233
Stationirung der Landbefchäler pro 1893. |
Im Regierungsbezirf Potsdam werden im Jahre 18593 von Anfang Februar bie gegen Ende Juni
Beichäler des Brandenburgiichen Landgeflüts zur Stutenbededung aufgeftellt werben, und zwar:
| j .
| | Namen * Groͤße Abſtammung treffen Beginn
Stationsort Kreis, der arbe | | | © .
nt. \ | ein am | Stuten:
| | Hengite | Vater Mutter bedectung
|
Sri. Wilh.- Ruppin Boischafter I, Fuchs 174 Chamant ober Miss Boswell |
eftüt | Vollblut | readnought
Ficus | bo. 172 |Figaro vom Jocus
J. Harpax |Sommerrappe| 176 |Harpax vom Tihud | |
Lucifer ‚Schwarzbraun| 174|Weltmann [Louisiana 12
| Epicur | do. 174 |Percunos Euboea | 7
| ıJ. Nord do. 174 Nord v. Alhambra; |
Nectar Braun | 173 [Optimus Liebenau |
| IMango u bo. | 173}Mandrake |Fortress |
Vollblut 1
Lindow do. Lorenzo Rappe | 172 |Clavigo Lioness | |
Ä ‚Corsar Braun 170 The Colonelloom Nord i} 2/2. 4./2.
Ä 'Narr Dunfelbraun | 171 |Pruth Nancy | |
Raͤgelin | do. ‚Schatz Dunfelbraun | 172 Schlütter |vom Jocus | 1. 3.2
| ‘Columbus | do. 173 |Dreadnought |Columnia " \
Blandikow Oſtprignitz J. Martin Schwarzbraun 170 Martin vom Atleth | In. 3,12
| Graf Roon Rappe 170 |Vulcan Brünette Be
Triglig | do. Gustav Rothbraun |1771J. Güstrow vom Matador 2.2 4.2
Pallion Fuchs 168J. Harlequin|Balka 1 | m
Dannenwaldte , de. Fritz Reuter Fuchs 3 Daimon v. First Lord | In 3 R
Opulent do. 7 a v. J. Isolani /2. JılR.
| Ofient Rappe 168 Clavigo Oase Ä |
Stüdersig | do. ‚Victor Braun 173 |Larifari Victoire | |
| | Vulcan Rappe 168 Veneruela Pregatte 1I./2. 3./2.
| Gilbert Fuchs 172 Bettelmani Gnade
Lenzen Weſtprignitz Altan Dunfelbraun 180 Altona vom Aga- | |
! | Ä wmemnon | |
| Der Komet Hellbrann170 Thor v. Champion 3/21 9/2.
Ä ‚Uhland Kaftanienbr. 174 |Dreadnought vom General | |
| ‚Coriolan Rappe 170 |Clavigo Columnia |
Wilsnack | do. J. Matador Hellbraun 176 Matador Begleiterin | |
" | Siegfried Fuchs 172 Chamant |Sidnie 2.2. 4.2
| Candidat II. Fuchs 175 Julius vom Süd 6**
| Colmar Rappe 168 Lebus Brünette |
Cumloſen do. ‚Neckar Braun 179 |Nadock * Flick | |
‚Xaver | do. 172 Duke of YorkiXilis 1 3/2. 5./2.
| ‚Desiderius Fuchs 170 |Larifari Desiree I |
Strejow do. ‘Martini Vollblut Braun Ä 170 Hermit Stray hol \ 39 | 5.
Amtmann Fuchs Argos vom Atleth "1 7°
Vreſch do . Eberstein Dunkelkaſta⸗ 173 Eberhard vom Magnat |
| nienbraun | |
r J. Alhambra [Dunfeluge | 169 Alhanbra Hanubnerige 3/2.
| | Stute
Ropen ' Wefl- Hering Helbraun |170|Whitebait |Huntress |
| havelland oder Hassan | 2.2. an.
| Raoul Rospbraun |174|Ahnherr |Rodupp
Tarmow Oſthavelland Boniteur Dunkelfuchs | 170 Breadalbane vom Bouns | a2.) 4
Erstling Hellbraun 168 |Botschafter \unbefannt De 7
Golzow Zauch⸗ Necromant Kaſtanienbr. 174 Larifari Nereide 3 52
Belzig Labrador Braun 173 Percunos Lyra a 7
26
F ı Namen | j iebe Abſtammung I treffen | rain
Etationsert reise der Farbe
Hengſte Ctm. | Vater Mutter ein am —
|
Dahnsdorf | Zauch⸗ Leo Rappe 167 Leo v. Schwarz- |
Belzi wa c
| vs Candidat I Fuchs 167 Hanstein Non Mi| 4.2. 6/2.
ultra
Metzdorf | Ober- |[Kabyle Hellbraun 169 Kahland Hannoverſche
| Barnim | | Stute 5. 2} 7.2
! J. Agamemnon ! do. 175 ‚Agamemnon Dubenburger \ "
| Stute
Eberswalde | do. J. Emigrant "Braun ‚176 |Emigrant vom Stall- l
| | meister 4 2 6./2.
| 'Antinous Rothbraun 168 Thanatos Augusta J |
Bernau | Nieder: ‚Barby Hellbraun .. 175 |Weissenburg vom Atleth |) 5.2. 7.2
Barnim J. Irenus Fuchs 176 Ireuus vom Priam |\ \ j
Or.Schönebed | do. Nordenheim Rothbraun 168 Nord vom Nathan: | 3.2. 5.2
'Obermohr Rappe 172 |Lebus Doris | j
Talfenthal I Templin Alex Braun 183 Alhambra vom Ulrich ' ! 32.572
| |Farnese Dunfelfude | 171 Jahn IF romage Be
Kuhz | do. Thormann Dunkelbraun 168 Demedoſſ Mecklb.Stute
| Soldat Fuchs 170 'Moltke vom Reiter 2./2.| T./2.
| IJ. Schlütter Hellbraun 17 ISchlütter vom Figaro
Templin do. J. Pater Fuchs 170 ‚Pater unbefannt | 4.2. 6,2
| J. Flock Braun : 168 |Flock vom Simson '
Angermünde Angermunde |Croriiwell [Braun 180 Cromwell v. Emigrant,
| 'Nichts Hellbraun 175 Nord v. Güstrow |
Xantus Rappe 170 Xerxes vom kansas
Gramzow | do. Moloch Braun | 177 Monac Offriefiihe |
Stute
| !Pustohl bo. 1175 |Nording vom Boro- | 6.72.) 8./2.
! | | mieo
| Junker Haus Kappe 172 ‚Hans vom Docıor!
Zügen | do. Vido Rappe 172 |Hector |Viborg 6.72. 8.72.
Prenzlau Prenzlau J. Modin Dunkelrothbr. 172 Modin Cleveland,
| Montevideo ‚Buche ı 178 Jahn |Melitta u vn. 8.2.
| Erlaucht Kappe | 169 |Arac |Euphrosine |
Roſſow do. Lord 172 Bernstorf Blaue I. | w
| Matador Dunferbraun | 174 Champion vom Matador | 9,2
| 'Falkeuberg Fuchs 178 ‚Julius vom Süd \”
Neuenjund | bo. Tempter 'Hellbraun ‚172 'Larifari Tarpeja I 7,2 9,2
| Kegel Rappe | 170 Herrscher Horsz- Stute \ u Be
Kt. Luckow Ä do. Cormoran ‚Dunfelbraun | 172'Chamant Capra | 7.2. 9.12.
Beeskow Beeskow— Oldendorf Fuchs 172 |Herr vom Lützow,
| Storfow (Olareı Rappe ı 169 Farher-Cla- vom Fanmoı \ 6.2. 8/2
| ı vet | 1
Egbert ‚Dunfelbraun | 179 :Percunos —E | |
Storfow | do. Nadock Rothfuchs 170 Nadoeb —* Flick | 5.2 un
| | Granit Schimmer :167!Odoardo Gurty 1 ak
Zoſſen Teltow Lothar Dunkelbraun 171 |Whitehait Louisiana5 /2. 7.2
Emil Schmarzbraun| 171 |Arac Emiliana \
Dahme SJüterbog J. Kahland Hellbraun , 172 |Kahland Offriel. St.|| - 2. 9.2
Commodore Rappe Camarilla || 7) 8
Kaltenhaufen do. Wilrod Dunfelbraun | 174 |Wildhre Ida
J. Well Hellbraun | 176 Well i Weissen- J 6./2.| 8./2
urg
27
Hinfihtlih der Bedingungen, unter melchen die Stutenbededung flattfinden fann, wird Seitens ber
Herren Stationdhalter die nöthige Auskunft ertheilt werden, im Uebrigen aber noch Kolgendes bemerft:
1) Die Nationale der Beichäler unter Angabe der Dedpreije werden im Stationgftall zur Einficht
aushängen.
2) Stuten, welde alt, ſchwach, mit Erbfehlern behaftet, an Druſe oder jonftigen Krankheiten leiden,
oder aus Orten find, in denen anftedende Kranffeiten unter den Pferden herrſchen oder unlängft
geherrfcht haben, dürfen den Beſchälern nicht zugeführt werben.
3) Falle eine Stute bei Gelegenheit der Bededung durch den Hengſt verlegt werden jollte, fann
Seitend der Beftütverwaltung in feiner Weife irgend welche Entihädigung gemährt werden, dba
die Zuführung von Stuten zu den Königlichen Landbeſchälern auf einem Act der freien Weberein-
kunft beruht und die Stutenbefiger felbit bei eigener Verantwortlichkeit darauf zu achten haben,
daß vor, während und nad dem Dedact etwaige Unglüdefälle vermieden werben.
Sriedrich-Wilhelme-Geftüt, den 2. Januar 1893.
Königliche Geftüt-Direftion.
— eG rD ——
Perſonalchronik.
Des Königs Majeſtät haben tem Regierungs⸗
Ratte Heidfeld hierſelbſt den Charafter ale „Ge—⸗
heimer Regierungs-Rath” zu verleihen geruht.
Im Kreife Prenzlau ift der Gutsabminiftrator
E. Müller zu Polzow zum Amtsvorfteher-Stellvertreter
des 29. Bezirks — Polzow — ernannt worden,
Der bisherige Predigtamtöfandidat Traugott Eduard
Doye if zum Pfarrer der franzöftichereformirten Ge-
meinden zu Groß- und Klein-Zierhen mit Senftenhütte
beftellt worden.
Die Lehrerinnen Schmidt VII, Lüderitz,
Diefmann find als Gemeindefchullehrerinnen in
Berlin angeftellt worden.
Perfonalveränderungen im Bezirk des
Kammergerihts im Monat November 1892.
I. Richterliche Beautte.
Ernannt find zu Kammergerichtsräthen die Qanb-
gerichtsräthe Dr. Müller und Richter in Berlin;
zu Amtsrichtern die Gerichtsaffefioren Riedel bei dem
Amtsgericht in Ralau und Kride bei dem Amtsgericht
in Driefen; zu Handelsrichtern der Kaufmann Karl
Friedrich Albert Buggenhagen, der Kaufmann Karl
Sriedrih Zimmermann, der Banfier Georg From:
berg, der Direftor Defar Grunow, ber Rentier
Theodor Luſtig; zu flellvertretenden SHandelsrichtern
der Kaufmann Hand Matthias Bennoit Borchardt,
der Kaufmann Dtto Luther, der Verlagsbuchhändler
und Buchdrudereibefiger Henry von Bänſch, ber
Kaufmann Siegmund Borchardt, der Fabrikant Kelir
Brud. Verſetzt ift der Amtsgerichtsrath Bohm in
Neu-Ruppin als Landgerichtsrath an das Landgericht
daſelbſt. Penftonirt ift der Amtsgerichtsrath Pottlich
beim Amtsgericht I. in Berlin. Berftorben ift der
Kammergerichtsrath Müllner.
| II. Affefforen.
HER. Nechtsanwälte und Notare.
Eingetragen find in die Lifte der Rechtsanwälte:
der Rechtsanwalt Bergmann aus Myslowis umd
die Gerichtsaffefforen Beder und Dr. Mar Meyer
bei dem Landgericht 1. in Berlin, der Gerichtsaſſeſſor
Dr. Bramfon bei dem Landgeridt II. in Berlin, ber
Gerichtsaſſeſſor Bernhard Meyer bei dem Amtggericht
in Brandenburg. Berftorben ift der Rechtsanwalt und
Notar Göwe in Kyritz.
EV. Staatsanwaltichaft.
Der Amtsfefretär Reichelt in Lieberofe iſt zum
Stellvertreter ded Amtsanwalts daſelbſt ernannt.
V. Neferendare.
Zu Referendaren find ernannt die bisherigen Rechts⸗
fandidaten Lipmann- Wulf, Zube, Schwabe,
Naruhn, rang, von Ploeg, von Arnim, von
Burdard, Domrid, Schreiber, Schüge, Vo—
retzſch, Rißmann, von Alvensleben, Schulze,
Lüdecke, Edelberg. Kntlaffen find: Carl Dettlof
von Winterfeld, Dr. von Strempel, Büttner
behufs Uebertrittd in den höheren Verwaltungsdienſt,
Mar Levy auf Antrag. ,
VI. Subalternbeantte.
Ernannt find: zu Gerichtsjchreibern Die etate-
mäßigen Gerichtöfchreibergehülfen Rohde vom Amte-
gericht 1. in Berlin bei derjelben Behörde, Albert
Köhler und Marowski vom Amtsgericht I. in Berlin
dei dem Amtsgericht in Wriegen, Daage vom Land-
gericht Il. in Berlin bei dem Amtögeridt in Seelow,
der etatsmäßige Aſſiſtent Schübler von der Staate-
anwaltſchaft I. in Berlin bei dem Amtögeridt in
Templin; zu Gefretären die etatdmäßigen Gerichts—
ichreibergehülfen Felix Friedrid Müller vom Amte-
gericht l. in Berlin bei der Staatdanmwaltichaft des
!andgerihtd in Guben, Gorgas vom Amtsgericht
Treuenbriegen bei. der Staatsanwaltichaft des Land⸗
gerihts in Neu-Ruppin; zum etatömäßigen Gerichts⸗
Zu Gerichtsaffefforen find ernannt die Referendare: | fchreibergehülfen bei dem Kammergeriht der Aftuar
Deutſchlaender, Frige, Schleuß, Dr. Gronau, Flachshaar daſelbſt; zu Kanzlifien der Kanzleidiätar
von Unrug, Brunfow, Knoblaud. Uebernommen | Better bei der Staatdanwaltidhaft des Landgerichts
ft Dr. Mes aus dem Bezirfe des Oberlandesgerichts | zu Neu:Ruppin, der Kanzlift Eggers vom Amts—
u Hamm. Entlaſſen ift Dr. Edeling behufs Ueber- | gericht I. in Berlin bei dem Kammergericht. Penftonirt
ritts zur allgemeinen Staatevermaltung.
find der Rechnungsrevifor, Rechnungsrath Köhler und
der Kanzliſt Duch bei dem Landgericht in Cottbus.
BVerftorben find: der Gerichtöichreiber, Kanzleiratb
Holzbaufen beim Kammergericht, der Gerichtsvoll:
zieber Gerbing beim Amtögeriht 1. und der Rendant
Winter bei dem Unterfudungsgefängniß in Berlin.
Entlaffen ift der Gerichtsſchreiber Hirſch bei dem
Amtsgericht in Potsdam.
Perfonalveränderungen im Dezirfe der
Raiferliden Ober-Poftdireftion in Potsdam.
Verſetzt find: die Poftvirectoren Niepold von Witt-
ſtock (Oftprignig) nad Lömenberg (Schleften) und
von Hantelmann von Gummersbach nad Witt-
ſtock (Oftprignis), der Poſtkaſſirer Mithoff von
jecretair Krüger von Liegnitz nah Brandenburg
(Havel) als komm. Poſtkaſſirer, der Poftjecretair
Strob von Prigmalf nad) Coblenz ald fomm.föber-
Poftdirectionsfefretair und der Poftverwalter Conrad
von Boigenburg (Uckerm.) nach Lychen.
In den Hub eand getreten ift der Poflvermalter
Brundom in Lyochen.
Perfonal-Beränderungen
beim Königlichen Oberbergamte zu Hallea. ©.
im IV. Bierteljahr 1892
Beim Oberbergamte ift dem feitherigen Bergmerfe-
Direftor bei der Königlichen Berginipeftion am Deifter
(Oberbergamtsbezirf Slausthat), Oberbergratb von
Brandenburg (Havel) nad Königeberg (Preußen) | Detten die Stelle eines technifchen Mitgliedes ver-
als fomm. Poftinipector, der Ober-Poftbirectiong-
liehen worden.
YHusweifung von Ausländern aus dem Heichögebiete. .
* Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde Datum
* der welche die Ausweifung bes
3 | des Ausgewiejenen. Beftrafung. befchloffen hat. Hg
1. 2. 3. 4. 5. 6.
a. Auf Grund des 6 39 des Strafgejegbuds:
1Samuel Leib Schläfer, etwa 22 Jahre alt, ge⸗ Verſuchter Diebſtahl im Koͤniglich preußifcher|23. Dezember
Arbeiter, boren zu Lemberg, Ga-| wiederholten NRüdfall | Negierungspräfidenti 1892,
lizien, öfterreidifcher| (Taſchendieb) u. Bei- zu Pofen,
Untertban, legung eines falichen
Namens (1 Jahr ſechs
Monate Zuchthaus und
1 Monat Haft laut
Erfenntniß vom 4ten
September 1891,
2) Daniel Stelzer, |geboren am 15. Februar] fywerer Diebftahl (ein |derfelbe, 17. Oftober
Arbeiter, 1863 zu Primkenau,
Kreid Sprottau, Preu-
gen, ruſſiſcher Unter-
than, ortsangehörig zu
| Abarſch-Hauland, Ge-
| meinde Siemianoni,
Kreis Slupca, Polen,
Jahr Zuchthaus laut
Erfennmiß vom Aten
Dezember 1891),
1892.
b. Auf Grund des 6 362 des Strafgejegbuds:
3] Merander Hermann geboren am 9. Februar Betteln,
Basner, 1854 zu St. Peters⸗
| Schneidergeielle, burg, ortsangehörig,
ebendafelbft, |
Koͤniglich preußiicher
Regierungspräfident
| zu Stettin, |
27. Dezember
1892,
Hier
eine Ertrabeilage, enthaltend die Neben-Sapungen ber Eanitabte, Lebensverſicherungs⸗Geſellſchaft der Vereinigten
Staaten zu New-Yorf, 120 Broadway, mit den Ergänzungen vom 17. Februar 1892, und die Genehmigunge-
Urfunde zu denfelben,
ſowie Sechs Oeffentliche Anzeiger.
(Die Infertione sgebühren betragen für eine einipaltige Drudzeile 20 Bf.
Belag
lätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Botsdam, Buchoruderei der A. W. Hayn'ſchen Erben.
Der KRöuiglicb
Std U
Betfanntmachungen
des Königlichen Negierungs:Präfidenten.
Beridhtigung.
18. In dem auf Groß-Fichterfelde bezüglichen
Abſatze der Anlage B. der Baupolizeiordnung für bie
Bororte von Berlin vom 5. Dezember 1892 — Ertra-
blatt vom 10. Dezember v. 3. Eeite 541 — muß es
unter a. anſtatt „Bismardftrage” „Berlinerftraße”
beißen. Ä
Potsdam, den 21. Januar 1893.
Der Regierumgs: Präftdent.
iehſeuchen.
19. Feftgeftellt ift die Maul- und Klauen:
ſeuche umter dem Rindvieh des Fiſchers Garitz in
Hohenlaatben, Kreid Angermünde, unter ben
Schweinen des Gemeinde-Borfieherd Hörnide zu
Hönow, dem Rindvieh des Bauergutsbefigerd Schmidt
in Biesdorf, Kreis MWiederkarnim, ded Vorwerks
Catharinenhof, Kreis Oberbarnim, des Koſſäthen
Krüger, Lange, Billig, Gaſtwirths Wulf und Halb»
foffäthen Lange ın Etremmen, Kreis Beeskow—⸗
Storfow, des Bauergutäbefigers Proge in Perwenitz,
Kreis Oſthavelland, unter: dem Rindvieh und den
Schafen des Bauerboföbefigers Lorenz in Papendorf
(Abbau), dem Rindvieh des Butskefigerd Bremer in
Kerdinandshof, des Bauerboföbefigerd Schmidt in
Blindomw, Kreis Prenzlau, des Lehnſchulzengutsbeſitzers
Telſchow, den Kühen des Koſſäthen Behrend in Bud
holz, Kreis Dftprignig, dem Rindvieh ded Bauern
Wolff in Netzow, Kreis Wefprignig, des Gutes
20. KR ach w
des Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchften
Tagespreiſe einſchließlich
Amtsblatt
en Negierung zu Potsdam
und der Stadt Kerlin.
Den 27. Januar
1S93.
Marienhof bei Könige-Wufterhaufen, Kreis Teltom,
des Krügers Bade in Berkholz, Kreid Templin.
Feſtgeſtellt ift der Milzbrand bei einem ge-
tödteten Ochſen auf dem Gut Beauregard, Kreis
Oberbarnim.
Erfofhen if die Maul- und Klauenfeude
unter dem Rindvieb in. Mühlenbed, Kreis Nieder:
barnim, des Rittergutes Kruge, in Melchow,
Strausberg, Kreis Oberbarnim, ded Bauerguts-
befigerg Müller in Staafen, der Koſſäthen Ebel und
Nölte zu Boernide, des Gemeinde-Vorftehers Kiener
in Golm, Kreis Ofthavelland, der Wittwe Kraag in
Tremmen, ber Bauergutöbefiger Rühle und Stimming
in Paeweſin, ded Eigenthümers Mehlig in Kotzen,
Kreis Wefthavelland, des NRitterguted Lübbenow und
Bauerhofsbefigers Grünhagen in Trebenow, bes Ritter⸗
gutes Klokkow, unter den Schweinen des Mild:
pächters Fellmann in Kloffow, Kreis Prenzlau, in
Glöwen, Kreis Weftprignig, unter den Zugochſen bes
Dominiumd GOroß-Beeren, Gütergotz, KreisTeltom,
und unter dem Yungvieb und Deputantenfühen des
Nittergutes Liebenberg, Kreis Templin,
Die wegen Verdachts ter Maul- und Klauen-
ſeuche unter Obſervation geftellten Schweine des Bieh-
bändlers Füllgraf in Rummelsburg, Kreis Nieder-
barnim, find aus derfelben entlaffen worden.
Die am Bläschenausſchlag erfranften Kühe
in Ragöſen, Kreis Zauch-Belzig, find nunmehr geheilt.
Potsdam, den 24. Januar 1893. .
Der Regierungs-Präſident.
eitung
50/0 Aufichlag im Monat Dezember 1892
in den Dauptmarftorten bes Regierungs-Bezirks Potsdam.
Lucken⸗
walde
für Neu⸗
ẽ koſteten Kreis Rup pin
= Jüter: A Bemerkungen.
& kow Welt: b 09: reis
SI Kilogramm. IStortow.l havel-Lucken⸗ Ruppin
Ey land. | walde.
NEM HE NA EN ELEND EUSC ELEG ELBE 23
1.| Safer | ro | los | isst 8071 8171 7251 7 28 684 PR ANA
2.1 Heu 3168 | 3136 3151 3231 351] 3151 2 34 | 2184 I 259 lund Teltow jowie für Stadt
3.1 Richtftroh 2110 an 20 236 2109 216 2 21 | 1199 1} 1/49 —— Berlin als
weifung der Markt: ꝛc.
Martte
21. Ra
«| Getreide l Uebrige
E Es koſten je 100 Kilogramm
: Namen der Städte
8
5
3
Angermünde
Bees kow
Bernau
Brandenburg
Dahme
Eberswalde
Havelberg
Jüterbog
Ludenwalde
Perleberg
Potsdam
Prenzlau
Prigmwalf
Rathenow
Neu-Ruppin
Schwedt
Spandau
Strausberg
Teltow
Templin
Treuenbriegen
Wittſtock
Wriezen a. D.
Durchſchnitt
Potsdam, den
Bekanntmachungen
der Königlichen Negierung ·
Bekanntmachung.
3 Mit Genehmigung des Herrn Finanz Minifters
find die ländlichen Ortſchaften des Regierungsbezirfs
Potsdam, melde bei der bevorftehenden zweiten Ger
bäubefteuer-Revifion nah den im 6 6 bes Gebäube-
fteuergefeged vom 21. Mai 1861 bezeichneten Grund⸗
fägen zu veranlagen find, mie folgt fefgefellt worden:
1) Kreis Güterbog:2u enwalde: Dahme,
Amts freiheit.
2) Kreis Niederbarnim: Boxhagen⸗Rummels⸗
burg, Franz. Buchbolz, Coepenick, Ctabliſſement Wil
helminenhof, Friedrichsfelde Gemeinde, Friedrichsfelde
Gut, Friedrichshagen, Lichtenberg, Pankow, Reinicken⸗
dorf, Nieder-Schönhaufen, Stralau, Tegel, Weißenſee
Gemeinde, Weißenfee Gut, Birfenwerder, Eoepenid
Forſt, Erkner, Hermsdorf, Herzfelde, Lehnig Gut, Waid-
mannsluſt, Halteftelle Stolpe, Oranienburg I. Gut,
Dranienburg II. Gut, Rüdersdorf, Rüdersdorf Forft,
Rüdersdorf Kalfberge, Nordend, Schönholz, Tasdorf,
Werlſee, Woltersporf.
3) Kreis Oberbarnim: Falfenberg, Heeger-
mühfe, AltsKieg, Kupferhammer, Schöpfurt, Steinfurt,
Alt-Tornew, Neu⸗Trebbin.
4) Kreis Oſthavelland: Bornſtedt, Pichels⸗
dorf, Velten, Bornim, Falkenhagen, Henningsdorf, Mar-
tig, Seegefeld, Staafen, Tiefwerder, Veplefanz.
5) Kreis Teltow: Brig, Budow, Friedenau,
Alt⸗Glienicke, Neu⸗Glienicke, Klein-Glienide, Grünau,
Johannisthai Gemeinde, Johannisthal Gut, Kieg bei
Eoepenid, Lankwitz, Lichterfelde, Groß-Kichterfelde, Mar
riendorf, Neuendorf bei Potsdam, Nowawes, Rirdorf,
Schmargendorf, Alt und Neu-Schöneberg, Schönerlinde,
Schönomw Gemeinde, Schoͤnow Gut, Nieder-Schönweide,
Steglig, Stolpe, Adlershof, Tempelhof Gemeinde,
Tempelhof Gut, Treptow, Deutſch⸗Wilmersdorf, Könige-
Wufterhaufen Gemeinde, Könige-Wufterhaufen Gut,
Zehlendorf, Düppel Gut, Großbeeren Gemeinde, Groß-
beeren Gut, Marienfelde, Hanfeldablage, Neue Mühle
31
Gut, Radeland Gut, Chmödwig, Spandauer Forft mit
Billenfolonie Grunewald, Zeuthen.
6) Kreis Templin: Damm-Haf.
7) Kreis Weftbavelland: Brandenburg Dom
und Burg.
8) Kreis ZauhBehig: Glindow, Sandter
Schmergfe (an der Potsdamer Chaufjee befegener On
Potsdam, den 14. Januar 1893.
Königliche Regierung,
Abtheilung für birefte Steuern, Domainen und Forften.
Bekanntmachungen des Königlichen Polizei:
Bräfidenten zu Berlin.
Polizei:Berordnung,
betreffend die den Hebammen in der Stadt Berlin obliegenden
Verpflichtungen.
7. Auf Grund der 66 143 und 144 des Geſetzes
über die allgemeine Landes-Berwaltung vom 30. Juli
1883 (©.-S. S. 195) und der 88 5 ff. des Gefeges
über die Poligei-Berwaltung vom 11. März 1850
(©.:5. ©. 265) wird hierdurd nad Zuftimmung des
Gemeinde-Borftandes jür den Stadtkreis Berlin Fol-
gendes verordnet:
$ 1. Hebammen, welde in Berlin ihr Gewerbe
ausüben wollen, find verpflichtet, ſich ſpäteſtens 14 Tage
nad ihrer Mederlaſſung demjenigen Bezirks-Phyſikus,
in -defien. Amtöbegirfe fie Wohnung genommen haben,
vertäntich vorzuftellen, ihre Wohnung anzugeben und
aber
1) das Prüfungszeugnig mit dem Vermerk über er=
folgte Bereidigung, .
2) das Tagebud,
3) die neuefte Ausgabe des Preußifchen Hebammen-
Lehrbuches,
4) bie dort vorgeſchriebenen Geräthſchaften ıc. (S. 79
und 80)
vorzulegen.
5 2. ever Wohnungswechſel und jede Namens»
änderung find fpäteftens 14 Tage nad) der Vollziehung
dem zufländigen Bezirke Phyfifus ſchriftlich anzuzeigen.
32
$ 3. Die Hebammen find verpflichtet, fic bei der
Ausübung ihres Berufes genau nad den Vorſchriften
des Hebammen-Lehrbuches und der in denſelben ent-
baltenen Inftruction bezw. nach den hierzu in Zukunft
ergebenden Abänderungs-Beflimmungen zu richten.
$ 4. Ueber ihre praftiiche Thätigfeit hat Die Heb-
amme forgfält'g ein Tagebuh nad dem auf S. 273
des Hebammen-Lehrbuhe vorgejchriebenen Muſter zu
führen, die einzelnen Spalten deſſelben genau augzu-
füllen, bezw. durch den zugezogenen Arzt ausfüllen zu
fallen. «
5 5. Jeden Fall von Kindbettfieber, ſowie jeden
Todesfall einer Gebärenden in ihrer Prarie hat bie
behandelnde Hebamme jpäteftend 24 Etunden nad) Feft-
ftellung der Krankheit bezw. nad) erfolgtem Tode der
biefigen Königlichen Sanitäts-Commiſſion (Aferanterplag,
Polizei» Präftdiale Gebäude, Eingang III. 2 Treppen,
Zimmer 267) auf von legterer zu entnehmenden
Meldefarten anzuzeigen.
Jede Sebamme ift gehalten, ſich alle drei
Fahre einer Nachprüfung durch den zuftändigen Bezirfe-
Phyſikus an einem von Letzterem beftimmten Termin
und Ort zu unterwerfen und bei Nichtbeftehen ſich jedes
Vierteljahr bis zur Erfüllung der geftellten Anforde-
rungen einer abermaligen Prüfung zu unterziehen.
Pei der Prüfung find die neuefle Ausgabe des
Hebammen⸗Lehrbuchs vom Jahre 1892 und das Tage:
buch, fowie die im $ 107 (S. 79) des Lehrbuchs an-
gegebenen Gerätbichaften dem Phyſikus vorzulegen,
welcder über ten Ausfall der Prüfung einen furzen
Bermerf im Tagebud) madıt. |
$ 7. Zuwiderhandlungen gegen die vorftehenben
Beſtimmungen werden durch Geldftrafe bis zu dreißig
Marf für jede Uebertretung geahndet, an deren Stelle
im Unvermögensfalle eine verhälmißmäßige Haft tritt.
6 8. Borflehende Beftimmungen treten mit dem
1. Februar 1893 in Kraft.
Gleichzeitig wird die Polizei-Verordnung vom
16. April 1884 aufgehoben.
Berlin, den 12. Januar 1893.
Der Polizei-Präftdent.
Freiherr von Richthofen.
Belanntmachungen der Raiferlichen
Dber:Voftdireftion zu Potsdam.
Befanntmadhung.
8. Im Intereſſe der ländlichen Bevölkerung befteht
die Einrichtung, daß die Landbriefträger auf ihren
Beſtellgängen Poſtſendungen anzunehmen und an die
nächſte Poftanftalt abzuliefern haben. Jeder Landbrief—⸗
träger führt auf ſeinem Beſtellgange ein Annahmebuch
mit ſich, welches zur Eintragung der von ihm an—
genommenen Sendungen mit —** abe, Einſchreib⸗
ſendungen, Poſtanweiſungen, gemöhnliden Packeten und
Nachnahmeſendungen dient.
Bil ein Einlieferer die Eintragung tetöf bewirfen,
jo hat der Landbriefträger demſelben das Bud) vorzufegen.
Bei Eintragung des Gegenftanded durch ten Land—
briefträger muß dem Abſender auf Verlangen durch
Borlegung des Annahmebuches die Ueberzeugung von
der ftattgehabten Eintragung gemährt werben.
Es wird hierauf mit dem Bemerfen aufmerkſam
emadıt, daß Die (Gintragung ber Sendungen
n das Annahmebuch das Mittel zur Sicher:
ftellung des Auflieferers bietet.
Potsdam, den 19. Januar 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poftdirector.
— —
Bekanntmachungen der Königlichen Eiſenbahn⸗Direktion zu Bromberg.
Bekanntmachung.
5. Für die in der nachſtehenden Zuſammenſtellung näher bezeichneten Thiere und Gegenſtände, welche auf den
daſelbſt erwähnten Ausſtellungen ausgeſtellt werden und unverkauft bleiben, wird eine Frachtbegünſtigung in
der Art gewährt, daß nur für die Hinbefoörderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rück—
beförberung an bie Verfandftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage bed ur-
ſpruͤnglichen Frachtbriefes bezw. des Dupfifat-Beförderungsfcheines für den Hinweg, ſowie durch eine Beſchei—⸗
nigung der dazu ermächtigten Stelle nachgewieſen wird, Daß die Thiere bezw. Gegenftinde ausgeftellt geweſen
und unverfauft geblieben find, und wenn die Nüdheförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit ftattfinbet.
In den urjprünglichen Frachtbriefen bezw. Dupfifar-Beförderungefcheinen für die Hinſendung ift ausdrücklich
zu vermerfen, daß die mit denſelben aufgenebenen Sentungen dürchweg aud Ausftellungsaut befteben.
Die Krahtbenir Zur Mus: | güdberese -
ie Frachtbegünſtigung wird gewährt | fertigung der | Rüdbeförderung
J— Art der Ausſtellung Ort | geit ’ Beiapeini ung| muß erfolgen
__ ' ' 1893 für lauf den Streden der] find ermächtigt innerhalb
1/Seflügel-Ausftellung.|Berfin 120. bis 24. Thiere, Geraͤthe Preußiſchen Ausſtel⸗ 4
Januar | und Erzeugniſſe/ Staatsbahnen lungs-Kom⸗ | Wochen
der Geflügelzucht| und Reichs-Bah- milfion
nen in Elſaß⸗
Ä | Ä Lothringen, Wochen
2/Geflügel-Ausftellung. Regensburg |17. bis 21. desgl. Preußiſchen desgl.
| Februar | Staatsbahnen, |
Königliche Eifenbahn-Direftion.
nah Schluß
der Ausftellung.
Bromberg, den 14. Januar 1893.
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Errichtung einer 2ten Predigerftelle an der Gnadenkirche in Berlin. Schuldverſchreibungen und der ſpäter zahlbar werdenden
2. Mit Genehmigung des Herrn Miniſters der | Zinsfcheine Reihe XIV. Nr.
4 bie 8 bei der Staate-
geiftlichen, Unterrihtis- und Medizinal-Angelehenheiten | fchulden- Tilgungsfaife, Taubenftraße Nr. 29, hierſelbſt
und ded Evan ugelioen Dber-Rirchenrathed und nad)
Anhörung der Betheiligten wird in der Gnaden⸗Kirchen⸗
Parodie zu Berlin eine zweite Prebigerftelle mit dem
Sige in Berlin gegründet. Sie wird mit einem
Jahresgehalte von 3600 M. und, folange feine Amte-
wohnung gewährt werben fanrı, audy mit einem jähr-
lichen eohuungögelbaufgufie von 1200 M. aus ber
Gnaden⸗Kirchenkaſſe. ausgeſtattet. Die Befegung der
zweiten Predigerftelle erfolgt gemäß dem Kirchengejege,
betreffend das re der Kirchengemeinden,
vom 28. März 1892 (8. ©. u. V. Bl. von 1892
Seite 115).
Berlin, den 28. Dezem- Berlin, den 6. Januar
ber 1892. 1893.
Königliched Konfiftorium Der Königliche
der Provinz Brandenburg. Polizei-Präftdent.
Betfanntmachungen der Königlichen
Sauptverwaltung der Staatstchulden.
Bekanntmachung.
1. Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich
bewirften 16. Berloofung von Kurmärkiſchen Schuld⸗
verſchreibungen ſind die in der Anlage verzeichneten
Nummern gezogen worden.
Dieſelben werden den Beſitzern zum 1. Mai 1893
mit ter Aufforderung gekündigt, die in- den aus⸗
gefooften Nummern verjchriebenen Kapitalbeträge vom
. Mai 1893 ab gegen Duittung und Nüdgabe ber
Bekanntmachungen
zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Ubr Bor:
mittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausichluß ber
Sonn- und Fefttage und der Iegten drei Geſchäftstage
jeden Monats. Die Einlöfung geſchieht aug bei den
Regierungs-Hauptkaſſen und in Frankfurt a. M. bei der
Kreiskaſſe. Zu dieſem Zwecke fönnen * Effekten
einer dieſer Kaſſen ſchon vom 1. April 1893 ab ein⸗
gereicht werden, welche fie ber Staatsſchulden⸗Tilgungs⸗
faffe zur Prüfung vorzulegen hat nd nad) erfolgter
Feitftellung die Auszahlung vom 1. Mai 1893 ab
bewirft.
Der Betrag der etwa fehlenden Zingfcheine wirb
vom er zurüdbeha er
Mit dem 1. Mai 1893 bört Die Ver:
in Fl ng der verlooften rmärfifchen
uldöverfchreibungen auf:
Zugleich werden die bereits früher ausgelooften, auf
ber Anlage verzeichneten, noch rückſtändigen Kur-
märfifchen Sculdverfchreibungen wiederholt und mit
dem Bemerfen aufgerufen, daß die Berzinjung berjelben
mit den Kündigungsterminen aufgehört bat.
Die Staatsſchulden-Tilgungskaſſe fann ih in einen
Schriftwechfel mit den Inhabern ber Schuldverſchrei⸗
bungen über die Zahlungsleiſtung nicht einfaffen.
Formulare zu den Duittungen werden von ſaͤmmt⸗
lichen oben gedachten Kaffen ımentgelttich verabfolgt.
Berlin, den 10. Januar 1893.
Hauptverwaltung der Staatsſchulden.
anderer Bebörden.
Feuerfafiengelder-Ausfchreiben
für die Land⸗Fener⸗Societät der Kurmarf Brandenburg, des Markgrafthums Niederlaufig und ber Diftrifte
Jüterbog und Belzig für das II. Halbjahr 1892.
Für das Jahr 1892 find von den Sorietätd-Mitgliebern überhaupt aufzubringen:
a. Bergütigungsgelder für Immobiliar-Brandſchäden init. abihägungefoften 1571015 M. 39 Pf.,
b. desgl. ⸗ Mobiliar⸗ ⸗ 66517 = 34 =
c. Sprigen-Prämien . en 20660 = — =
d. Waffermagen- Prämien . . 6502 «= — =
e. Dertimenzicpäben-Bergitungen . 18637 = 76 =
f. Verwaltungskoſten . . 126575 = 47 =
44680 - 2 ⸗
— Extraordinaria
. Reifefoften .
. 6387 ⸗
Summs 1860975 M. 1 Pf.
Hiervon kommen in Abzug:
a. das nach dem Ausſchreiben pro II. Semeſter 1891 verbliebene
Guthaben von . a. .
17032 M. ER Pf.,
b. die bereits pro I, Semefter 1892 aufgebrachten .. . 710160 = ⸗
c. die Beiträge ber Mobiliar-Berfigerten pro 1892 von . . 105499 - 37 ⸗
d. an Zinfen . . . ‚, 21828 - 18 -
e. = ertraorbinairen Einnahmen 1109 = 54 =
Zujammen 855630 - 44
jo daß noch aufzubringen bleiben 1005344 M. 74 Sr
Ban ann DZsmma morhon fir (Mohäube Der
35
Lee . . 2.0.10 BE
1. -
4
ui 7 für 100 M. Verſicherung
IV = 0.2... I2ROME
ausgefchrieben und find demnach aufzubringen für Gebäude ber -
— Klaſſe von 314308225 M. Verfiherungsfapitall . -. - . . 314308 M. 23 Pf.,
⸗ ⸗129630775 = ⸗ ...2359261⸗ 55 ⸗
II. ⸗ - 63736100 = ⸗ ..... 446152 - 70 =
IV. = ⸗ 266200 = ⸗ en 3194 - 40 -
Zufammen von 307941300 M. Berfiherungsfapital . . . .. 1022916 M. 88 Pf.,
alſo gegen obige Bedarfsſumme von . . . . 1005344 » TA =
mehr > nn nenn, ADD M. 14 MM,
welcher Betrag, gemäß 6 132 des Neglements vom 15. Januar 1855 in der Falfung des XXI. Nacdhtrages,
den Sorietätd-Mitgliebern ald Buthaben zu Beitragsausgleichungen verbleibt.
Die Sprietätögenofjen werden hierdurch veranlaßt, die von ihnen zu feiftenden Beiträge nad) Maß-
gabe der befonderen Aufforderungen der betreffenden Kreis-Feuer-Sorietätd-Direftionen bezw. Ortserheber unge⸗
ſäumt zu entrichten. Berlin, den 16. Januar 1893.
Ständifhe General-Direftion der Land-Feuer-Sorietät der Kurmarf und ber Niederlaufig.
Ausſchreiben
der von den Mitgliedern der Städtefeuerſocietät ver Provinz Brandenburg für das II. Halbjahr 1892 zu entrichtenden Beiträge.
Der Direktorialrath der Stäbtefeuerforietät der Provinz Brandenburg hat die Beiträge der Mitglieder
der Sorierät für das II. Halbjahr 1892 für 100 Markt Berfiherungsfumme feftgejeßt:
in Klaſſe TA. auf 2,8 Pf. (0,28 pro mille),
: = LU :4 = (A - -),
: = IB. - 52 - 63 h,
= =: HA ⸗8⸗c6(68 )
: = 1. :-12 - (2 - -)\)
- =: DB ⸗16 - (6 - -)
: - M. -8 - Q8 - -)
⸗ - MB.- 40 =- (4 - - )
⸗ : W. :565 - 66 - -)
⸗ ⸗ IVB. 2 88 ⸗ 8,8 ).
Demzufolge werden nunmehr ausgefchrieben:
von A7,741,150 M. Berfiherungsfumme in Klaffe IA. 13,367 M. 52 Pf.,
2 Ol z z e £ 1. 137,006 * 72 *
⸗23,727,225 = ⸗ = = IB. 12,338 = 16 =
⸗ 6,012,700 = ⸗ - =: HA 4810 = 16 =
-» 137,535,750 ⸗ ⸗ : - 1 165,042 »= 0) -
- 17,439,000 = ⸗ - =: IB. 27,02 = 40 -
s 16,645,625 = ⸗ - : M. 46,607 = 75 =
» 4,708,300 = ⸗ - = JHB. 18,833 = 20 -
⸗ 1,569,525 ⸗ ⸗ e =: TW. 8,789 = 34 =
s 1,410,950 z x 2 2 IVB 12,416 * 36 z
überhaupt von 599,307,025 M. beitragspflichtiger Berfiherungöjumme 447 114 M. 51 Br.
Dazu von 642,125 M. Erplofionsverfiherungsfumme zu 1 Pf... .... 64 = 21 =
und = 365,800 - ⸗ —2 ⸗—..... 73 = 16 =
447,251 M. Pf.
Den Mitgliedern in 32 Städten ſind wegen ber guten Löfcheinrichtungen
ber Tegieren auf Grund des 6 65 bes Reglements 20, bezw. 15, 12 und 10 Procent
ihrer Beiträge erlaffen mit - 2 2 2220000 23,583 - 59 -
123,668 M. 29 Pf.
Dagegen wird von ben Mitgliedern in 7 Städten auf Grund des 6 65
Abi. 2 des Neglements ein Zufchlag von 10 der Beiträge erhoben mit ...... 981 - 54 -
424,652 M. 83 Pr.
Hiervon flehen den Magifträten 5 Procent zu mit............. 21,232 = 64 -
jo daß zur Dedung des Bedarfs verfügbar find... once 403,420 M. 19 Pr.
36
Diefer Bedarf beläuft fih für bie, in den Monaten Juli bis Dezember 1892 flattgehabten, von ber
Sorietät zu vergütenden 202 Brand: und 12 Bligichäden, einſchließlich der Sprigen- und Waflermagenprämien
3 f.
und Abſchätzungskoſten auf
—
' &
und außerdem find für Schäden an unverficherten Gegenftänden, Poftporto, Zuſchüſſe
an die Feuerwehren ꝛxc. erforderlich
Dazu treten die Beiträge für die bei dem Verbande ber Öffentlichen Feuer-
verfiherungsanftalten in Deutichland genommene NRüdverfiherung mit vr... ....
Dur dieſe Rücverfiherung, durch Zinfen und Mobiliarverfidierungs-
beiträge find gededt....... Kerr ene
Das obige Ausſchreiben ergiebt r.
mithin weniger
welche dem Betriebsfonde entnommen werben.
ren 20,864 = — ⸗
87,600 = — -
491,421 M. — Bf.
rennen 74,648 = — >=
verbleiten 416,773 M. — Pf.
rennen 403,420 = — -
rer 13,353 M. — Pf.,
Die Magifträte der betheiligten Städte wollen hiernad) die von den Mitgliedern der Sorietät zu ent:
richtenden Beiträge ungejäumt einziehen und binnen 4 Wodien — 8 70 des Reglements — an die Branden-
burgfche Landeshanptfafle bierjelbft abführen laſſen.
erlin, den 6. Januar
Der Direktor der Städte-Feuer-Sorcietät der Provinz Brandenburg.
Perſonalchronik.
Der bisherige Bautechniker Paul Kaufmann iſt
zum Königlichen techniſchen Sekretair in der allgemeinen
Bauverwaltung ernannt und der hieſigen Regierung
überwieſen worden.
Der Schulamtskandidat Prüsmann in Berlin iſt
zum Oberlehrer ernannt und dem Leibniz-Gymnaſium
ebenda überwieſen worden.
Der Gemeindeſchullehrer Bahlke iſt als Gemeinde⸗
ſchulrektor in Berlin angeſtellt worden.
Die Lehrer Krauſe XV. und Grunert ſind als
Gemeindeſchullehrer in Berlin angeſtellt.
Die Lehrer Lehmann, Handke,
Schwermer, Obſt, Giering, Haß,
ſchullehrer in Berlin angeſtellt worden.
Der Stations⸗Aſſiſtent Naß in Berlin, Bezirk des
Königlichen Eiſenbahn-Betriebsamts Stadt- und Ring⸗
bahn, iſt zum Güter-Erpedienten ernannt worden.
Zerbft,
Flaſchke,
Salow, Pretzel, Bath, Titſch find als Gemeinde⸗
Vermiſchte Nachrichten.
Auf Grund des Art. 14 des Allgemeinen
Deutſchen Handelsgeſetzbuchs, ſowie des 8 147 des
Reichsgeſetzes, betreffend die Ermerbs- und Wirthſchafts⸗
Genoſſenſchaften, werden hierburd, außer dem Reicks⸗
anzeiger, des Amtsblatt der Königlichen Regierung zu
Porsdam und das Kreisblatt für ten Kreis Beeskow⸗
Storfow als diejenigen Blätter, in welchen während
des Jahres 183 die auf bie Eintragungen in das
Handels⸗, Genoſſenſchafts- und Mufter-Regifter bezüg—
lichen Bekanntmachungen für den Bezirk des unterzeicy-
neten Amtsgerichts zu erfolgen haben, mit der Maß-
gehe beftimmt, daß für „kleinere Genoſſenſchaften“ die
efanntmadhung außer durch den Deutſchen KReiche-
anzeiger nur noch durch das vorbezeichnete Kreisblatt
zu bewirfen if.
Storfom, den 16. Januar 1893.
Koͤnigliches Amtsgericht.
— — — — — — — — —
Hierzu 2 Ertrabeilagen,
die I. enthaltend neue Formulare zu den Ueberſichten und Rechnungs⸗-Abſchlüſſen der Krankenkaſſen,
die II. enthaltend Vorſchriften für die fleuerfreie Berwentung von undenaturirtem Branniwein zu Heils, wiſſen⸗
Ichaftlihen und gewerblichen Zweden,
eine Beilage,
enthaltend Berzeichniffe ausgeloofter Kurmärkiſcher Schuldeerichreibungen,
ſowie Fünf Oeffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine eınjraltige Drudzeile 20 Pf.
Belagshlätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlihen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'ihen Erben.
1
Zweite Exrtra-Beilage
zum Aten Stüd des Amtsblatts
der Königlichen Negierung zu Potsdam und der Stadt Berlin.
Den 27. Januar 189. °
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnig gebracht,
daß der Bundesrath in feiner Sigung vom 18. No⸗
vember 1892, & 708 der Protokolle, die nachfolgenden
Vorſchriften für die fleuerfreie Verwendung von uns
denaturirtem Branntwein zu Heil⸗, wiffenfhatiticen und
gewerblichen Zwecken genehmigt hat. Diefe Borfchriften
treten am 1. April 1893 an Stelle der biöherigen
Kontrolvorfhriften vom 28. November 1889 in Kraft.
Berlin, den 12. Januar 1893.
Der Provinzial:Steuer- Direktor.
Vorſchriften
für die
ſteuerfreie Verwendung von undenaturirtem Brannt⸗
wein zu Heil⸗, wiſſenſchaftlichen und gewerblichen
Zwecken.
Gültig vom 1. April 1893 ab.
(Bundesrathsbeſchluß vom 18. November 1892 —
$& 708 der Protofolle.)
JE. Allgemeine Beftimmungen.
a) Antrag auf Steuerfreiheit, Borbedingungen
und Entſcheidung.
& 1. Wer undenaturirten Branntwein zu Hells,
wiſſenſchaftlichen oder gewerblichen Zwecken mit dem
Anipruche auf Steuerfreiheit verwenden will, bat bei
dem Hauptamt des Bezirks die Genehmigung bierzu
ſchriftlich nachzuſuchen. Hierbei ifl jeder einzelne Zwed,
zu dem undenaturirter Branntmwein fleuerfrei verwendet
werben foll, und die Art der Berwendung darzulegen.
Dei Apothefern genügt die Angabe, dag ber Brannt-
wein in ihrem Apothefenbetriebe ($ 17 Eingang) Ber-
wendung finden folle.
Der Geſuchſteller hat ferner den vorausfichtlichen
Sahresbedarf und den Drt der Lagerung bed Brannt⸗
weins anzugeben, fowie auf Erfordern den Nachweis
- zu führen, daß die Bermendbarfeit denaturirten Brannt⸗
weind für die betreffenden Zwecke ausgefchloflen if.
Sol im Laufe der Fabrikation eine Wiebergewinnung
von Branntwein flattfinden, fo iſt dies in dem Gefuche
gleichfalld anzumelden.
Nah Prüfung der Bebürfnißfrage ertheilt die
Direftiobehörbe geeignetenfalld die Genehmigung, und
zwar unter Angabe der einzelnen in dem Antrage aufs
fteuerfrei verwendet werben fol, und unter Vorbehalt
jeberzeitigen Widerrufs.
Sobald undenaturirter Branntwein zu anderen
Zwecken als denjenigen, auf welche die Erlaubnig lautet,
fleuerfrei verwendet werden foll, muß hierzu unter Dar⸗
fegung diefer Zwecke und ber beabfichtigten Berwenbungss
art bie Genehmigung der Direftiobehörbe zuvor eingeholt
werden.
& 2. Perſonen, die dad Bertrauen der Steuer:
— nicht genießen, iſt die Genehmigung zu ver⸗
agen.
ß Perſonen, die den Ausſchank von Branntwein oder
den Handel damit betreiben oder betreiben wollen, darf
— mit der im 5 17 unter Ziffer 8 zugelaſſenen Aus⸗
nahme — die Genehmigung nur unter der Bedingung
ertheilt werden, daß
die fleuerfreie Verwendung des undenaturirten
Branntweins amtlich überwacht wird (& 10) und
die Aufbewahrung und Verarbeitung des fteuer-
freien und des verfteuerten oder verzollten Brannte
weins, fowie die Aufbewahrung der aus beiden
Arten Branntweins hergeftellten Fabrikate in ges
trennten Räumen ſtattfindet.
6 3. Die Genehmigung zur fleuerfreien Ver⸗
wendung undenaturirten Branntweins iſt ferner zu ver⸗
fagen, wenn der Jahresbedarf zu Heil- und wiflen-
fchaftlichen Zwecken weniger ald 25 Liter, zu gemerb-
lihen Zweden weniger ald 50 Liter reinen Alkohols
beträgt.
N 4. Für ſolche Fabrifate, von denen nad Lage
der Sade anzunehmen if, daß fie zum menfcdlichen
Genuſſe dienen werden, darf die Genehmigung zur
fteuerfreien Verwendung undenaturirten Branntweins
nicht gewährt werden.
"Kür Branntwein, der nur mittelbar zu SHeil-,
wiffenfchaftlichen oder gewerblichen Zweden, 3. B. zum
Reinigen der zu diefen Zweden bienenden Flaſchen und
fonftigen Geräthfchaften, zur Unterfuhung von zu
Helle ıc. Zwecken beſtimmten Chemikalien, Droguen,
Berbandfoffen u. ſ. w, fowie zur Sprayprobuftion
und zum Poliren von Seifenftüden verwendet wird, ift
die Steuerfreiheit ausgefchlofien. In Öffentlichen Kranken⸗
bäufern darf jedoch zur Heizung von Inhalations⸗
apparaten, zur Sprayprobuftion und zur Dedinfeftion
bed Operateurd, ber Inftrumente und des Operations⸗
—* undenaturirter Branntwein ſteuerfrei verwendet
werden.
5 5. Die Steuerfreiheit Tann für Branntwein von
geführten Zwede, für die undenaturirter Branntweinijeder Alkoholſtaͤrke in Anſpruch genommen werben.
1
b) Abfertigung und Aufbewahrung bes
Branntweins.
$ 6. Die Abfertigung des Branntweins zu ſteuer⸗
freien Zweden hat bei der Amtsſtelle oder auf Antrag
des Berechtigten in deſſen Geſchäftsräumen in der Regel
durch zwei Steuerbeomte zu erfolgen, bei der Abfertigung
in den Geichäftsräumen des Berechtigten kann jedoch
von der Zuziehung eines zweiten, Beamten abgefchen
und bie Abfertigung durch einen Oberbeamten allein
vorgenommen werden. Wengen von nicht mehr ale
einem Heftoliter reinen Alkohols dürfen auch Durch einen
anderen ald einen Oberbeamten abgefertigt werden.
Zu Heil⸗ und wiffenfchaftlichen Zwecken darf feine
geringere Menge als 25 Liter, zu gewerblichen Zweden
eine geringere Menge ald 50 Liter reinen Alkohols zur
Abfertigung vorgeführt werden. Ausnahmen kann in
befonderen Fällen dad Hauptamt bewilligen.
9 7. Sofern nidt der Branntwein unmittelbar
nach ber Abfertigung verwendet wird, iſt er fletd in
denfelben Gefäßen und an einer beſtimmten Stelle, ge⸗
trennt von dem etwa vorpandenen denaturirten ober
verfteuerten oder verzollten Branntwein aufzubewahren.
Die Gefäße müflen geaicht oder amilich tarirt oder naß
vermeflen, auch alle feſtſtehenden außerdem mit einer
von dem Bezirf3sOberfontroleur zu prüfenden Ein-
richtung verfeben fein, die die Menge bed darin ent-
baltenen Branntweind auch bei theilmeifer Befüllung
ftets erfehen Läßt. Bon den Vorſchriften über die Ein-
ae ber Gefäße kann die Direftiobehörde Ausnahmen
zulaſſen.
Dienen mehrere Gefäße zur Aufbewahrung, fo iſt
jedes deutlich zu bezeichnen und die Bezeichnung jederzeit
unverlegt zu erhalten.
Ob eine Verſchlußanlegung an einzelnen Gefäßen
bis zur Verwendung ihres Inhalts zu erfolgen hat,
entfcheibet der Bezirks⸗Oberkontroleur.
c) Verwendung des Branntweins und
Veberwadung der Berwendung.
& 8. Die Verwendung bes fleuerfrei abgelaflenen
Branntweine zu anderen als den genehmigten Zmeden
if unflatthaft. Wird im Laufe der Fabrifation Brannts
wein wieder gewonnen, fo barf er gleichfalls nur zu den
genehmigten Zweden von Neuem verwendet werden.
Die Wiedergewinnung fann nad) näherer Anordnung ber
Direktivbehoͤrde unter amtliche Ueberwachung geftellt
werben.
Es iſt unguläffig, den Branntwein in unverarbeitetem
Zuflande an Dritte abzugeben. Ausnahmen fann in be«
fonderen Fällen die Direftiobehörbe bemwilligen.
$ 9. Die Direktiobehörbe entſcheidet darüber, in
welchen Fällen mit Rüdficht auf die Art der Verwendung
des Branntweins ober den Umfang der Fabrifation oder
fonftige befondere Berhältniffe der Betrieb bed Geſuch⸗
ftellers hinfichtlich der Branntweinverwendung amtlich zu
überwachen if. In die Genehmigungsverfügung (6 1
& 10. Iſt die Ueberwachung bed Betriebs an⸗
georbnet, fo finden noch nachſtehende befondere Be⸗
fimmungen Anwendung:
a) Der Gewerbetreibende hat dem Hauptamt eine in
doppelter Ausfertigung abzugebende Beſchreibung
des Ganges der Fabrifation einzureichen, aus ber
erfichtlich if, welche Stoffe außer undenaturirtem
Branntwein zur Herflellung der einzelnen Fabrikate
verwendet werden, und in welchem Zeitpunft der
Fabrikation der Branntwein zugefegt wird. Bon
dem Berlangen der Benennung von Zufagfloffen,
deren Verwendung der Gewerbetreibende geheim
zu halten wünfdt, if Abfland zu nehmen.
Die eine uöfertigung der Beſchreibung if,
mit dem Präfungsvermer! des Hauptamts vers
feben, dem Berechtigten zurüdjugeben, während
bie andere Ausfertigung bei den Alten des Haupt⸗
amts verbleibt. Die zurüdgegebene Ausfertigung
bat der Berechtigte beim Abrechnungsbuche ($ 11)
aufzubewahren.
b) Die zur Aufbewahrung des Branntweins dienenden
— find ſtets unter ſteuerlichem Verſchluſſe zu
alten.
co) Der Gewerbetreibende hat unter Angabe ber
Menge des zu verwendenden DBranntweins bie
Stunde der beabfichtigten Verwendung fpäteflens
einen Tag vorher der Hebeftelle fo zeitig anzu⸗
zeigen, daß die Entfendung eines Beamten er-
folgen fann.
Der Auffichtsbeamte LÖR den amtlichen Verſchluß,
überwadt die Entnahme des Branntweins aus
den einzelnen Fäffern oder Gefäßen, forgt für die
Wiederanlegung des Verſchluſſes und beauffihtigt
die Vermiſchung ded Branntweins mit den zur
Berwendung beflimmten übrigen Stoffen. Es
genügt die Ueberwachung der Vermiſchung mit
einzelnen biefer Stoffe, fofern ein Zweifel darüber
nicht beſteht, daß der Branntwein durch biefe
Vermiſchung zum menſchlichen Genuſſe unbraudbar
gemacht iſt und ſeine Wiederausſcheidung aus⸗
geſchloſſen erſcheint.
Ueber die Verwendung des Branntweins hat
der Aufſichtsbeamte im Abrechnungsbuche eine
Beſcheinigung abzugeben.
Beim Nichteintreffen des Beamten zur angezeigten
Stunde iſt der Gewerbetreibende berechtigt, unter
Zuziehung eines glaubwürdigen Zeugen, den Ver⸗
ſchluß ſelbſt abzunehmen und die angemeldete
Menge Branntweins zu verwenden. Die Hebe⸗
ſtelle bat für Erneuerung des Verſchluſſes in
fürgefter Friſt Sorge zu tragen.
Die Direktiobehörbe iſt ermächtigt, aus bes
fonderen Gründen Abweidhungen von den vor⸗
ſtehenden Borfchriften anzuordnen.
d) Buchführung und Steuererflattung.
& 11. Leber den Empfang und Berbraucd des
d
—
e
—
Abſatz 3) if ein entſprechender Vermerk aufzunehmen. Branntweins iſt von dem Berechtigten ein jederzeit zur
Einfiht der Steuerbeamten bereit zu haltendes Ab⸗
rechnungsbuch nach Anlage 1 jahrgangmeife (1. April
bis 31. März) zu führen. In diefes Buch find die
einzelnen Branntweinpoften unmittelbar nach dem Bezuge
einzutragen und bie verwendeten Mengen unmittelbar
nah der Entnahme getrennt nach den Berwendunge-
zweden abzufchreiben.
Die Richtigkeit der Eintragung des Zugangs ift von
ben Abfertigungsbeamten zu befcheinigen.
Bei der Hebeftelle ift ein Gegenbuch zu führen,
in das für fämmtlide Berechtigte des Bezirks der
übung der Steuerauffiht zu betreten. Die zu biefem
Zwed erforderlichen Geräthichaften hat der Gewerbe:
treibende bereitzuhalten und bie nöthigen Hülfsbienfte
zu gewähren.
Außerdem find Die Dberbeamtender Steuerverwaltung
berechtigt, die Fabrik⸗ und Gefchäftsbücher des Berechtigten
einzufehen, die Waarenbeflände, zu deren Herſtellung
undenaturirter Branntwein fleuerfrei verwendet worden
if, fih vorzeigen zu laffen, fowie Proben zur Unter-
fuhung zu entnehmen.
Die Betriebe, in denen undenaturirter
Zugang einzeln, dagegen die Abgänge ſummariſch auf| Branntwein fleuerfrei verwendet wird, find monatlich
@rund der ebgefeloffenen Abrechnungen einzutragen find.
Dad Abrechnungsbuch wird alljährlih von dem
Berechtigten abgefchloffen und an die Hebeftelle ein⸗
gereiht, nachdem darin von einem Oberbeamten Die
während des Jahres verwendete Menge reinen Alkohols
feſtgeſtellt worden if.
Auf Grund des abgefchloffenen und geprüften Ab-
rechnungsbuchs fertigt die Hebefelle über die während
des Zahres im Hebebezirf verwendeten Mengen uns
benaturirten Branntweine, für die die Vergütung ber
Maiſchbottich⸗ oder Materialſteuer beanfprudht wird,
eine Nachweifung nad Anlage 2 an und fendet fie, mit
den Abrechnungebüdhern als Belägen verfehen, an das
vorgefegte Hauptamt ein. Das Hauptamt flellt über
die zu zahlende Vergütung an Maiſchbottich⸗ oder
Materialfteuer eine Liquidation auf, unter Benugung
des Formulars Anlage R 8 des Regulativs, betreffend
die Steuerfreiheit des Branntweind zu gewerblichen ıc.
Zweden, und reicht fie nebſt Nachweifungen und Abs»
rechnungsbüchern der Direktivbehörde ein.
Maifchbottichfteuerbeträge von weniger als 1 Mark
find von der Erflattung ausgeſchloſſen.
Für größere Betriebe fann die Direftiobehörbe auf
Antrag des Befigers vorfchreiben, daß der Abſchluß des
Abrechnungsbuchs und die Liquidation der Steuerver-
gätung in kürzeren Zeitabfchnitten erfolgt.
12. Branntwein, der im Laufe der Fabrikation
wiebergewonnen wird, ift in dem Abrechnungsbuche,
unter ber ausbrüclichen Bezeichnung ald wiedergeiwonnen,
in Zugang zu bringen. Die Steuervergütung für ſolchen
Branntwein iſt nah ber erfimaligen Berwendung zu
gewähren; die Direktivbehoͤrde hat geeignete Anordnungen
zu treffen, um eine wiederholte Liquibation der Steuer,
vergütung auszufchließen.
13. Die Direktiobehörde fann anordnen, daß
vom Berechtigten außer dem Abrechnungsbude ein bes
fonderes Fabrikationsbuch geführt wird, das über den
Bezug und die Berarbeitung des Branntweins ſowie
aber den Berbleib der gewonnenen Fabrikate Aufſchluß
giebt.
e) Steuerauffiht und Befandsaufnahme.
9 14. Die Auffihtsbeamten find berechtigt, während
bed Betriebes jederzeit, fonft aber von 6 Uhr Morgens
His 9 Uhr Abends, die Räume, in denen undenaturirter
Branntwein verarbeitet oder aufbewahrt wird, zur Auss
mindeftend einmal zu revibiren. Die Revifion fol in
der Regel mindeftens einmal im Biertelfahre durch einen
Oberbeamten erfolgen. Die Direltiobehörve fann die
Zahl der Revifionen für fleinere Betriebe herabfegen.
Halbfährlih mindeſtens einmal ift eine amtliche
Beftandsaufnahme der Vorraͤthe an fleuerfreiem un⸗
denaturirtem Branntwein zu bewirken. Die Gewerbe»
treibenden haben zu biefem Zwed auf Verlangen einen
Auszug aus dem Abrechnungsbuche abzugeben, der den
buchmaͤßigen Sollbeftand an undenaturirtem Branntwein
erkennen läßt. Bei Abweichungen bes Iſtbeſtandes vom
Sollbeſtande bie zu 10 Prozent von der Summe des
bei der legten Beftandsaufnahme ermittelten Iſtbeſtandes
und des neuen Zugangs kann nad dem Ermeflen des
Hauptamtd von der Kinleitung eined Strafverfahreng
abgefehen werden. Jedoch ift in jedem Falle für Fehl⸗
mengen von mehr ald 1 Prozent der vorgenannten Brannt«
weinmenge die Verbrauchsabgabe und der etwaige Zu-
ſchlag nach dem niebrigften oder den niedrigſten der in
Frage fommenden Säge zu erheben. Gehört zu dem
Sollbeſtand ſowohl Branntwein, der der Maiſchbottich⸗
oder Materialfteuer unterlegen hat, als auch foldyer, der
feiner von beiden unterlegen bat, fo if die Fehlmenge
zunaͤchſt auf denjenigen Branntwein anzurechnen, welcher
der Maifchbottich oder Materialfteuer unterlegen bat.
Auf Apotheken finden die vorfiehenden Beflimmungen
feine- Anwendung.
UL. Befondere Beftimmungen.
a) Für Öffentlichen Intereffen dienende
Anftalten.
& 16. Für Anftalten, die Reiche-, Staats⸗, Bezirks⸗,
Gemeinde⸗ oder gemeinnügigen Zweden dienen, können
Erleichterungen im Bezuge, in der Abfertigung und in
der Kontrole ber fleuerfreien Verwendung bed uns
denaturirten Branntweind von den oberſten Landes⸗
Finanzbehörden gewährt werden.
Die gleiche Bergünftigung Tann Privatbetrieben,
die mit Lieferungen für das Reich oder den Staat
beauftragt find, für diefe Tieferungen gewährt werben.
b) Für Apotheken.
$ 17. Fur die ſteuerfreie Verwendung undenaturirten
Branntweins in den Apotheken gelten, ſoweit es ſich
um den eigentlichen Apothekenbetrieb, einſchließlich
V
A
Bedarfs zu wiffenfchaftlichen Zweden, und nit um bie
Herftellung von Heilmitteln zum Bertriebe an Wieber-
verfäufer handelt, die folgenden befonderen Borfchriften:
1. Kür jede Apothefe, Die Anſpruch auf Steuerfreiheit
fihtigung des Kollo und auf die Abnahme bes
angelegten amtlichen Berfchlufled, unter Annahme
der voramtlichen Ermittelungen, zu befchränfen.
In ſolchen Faͤllen wirb die ganze übermiefene
erhebt, wird die Jahresbedarfsmenge nah Ans
börung eined Sadhverfländigen auf der Grundlage
ihres durchichnittlichen Jahresbedarfs von der
Direftiobehörde feſtgeſetzt. Die zur Ermittelung
des Sahresbedarfs bdienlihen Bücher find auf
Berlangen den Sachverſtändigen von den Apothefern
vorzulegen.
In den durchſchnittlichen Zahresbedarf find die
Branntweinmengen zur Herftellung folder Prä-
parate, für die die Steuerfreiheit ausgefchlofien
bleibt — Ziffer 2 —, nicht miteinzurecdhnen.
Die getroffene Feſtſetzung unterliegt alle drei
Sahre einer Nachprüfung. Auch in der Zwiſchen⸗
zeit fann fie von Amtswegen oder auf begründeten
Antrag des Apothefers abgeändert werben.
Bis zur Grenze der feftgefegten Jahresbedarfs⸗
menge darf innerhalb eines Jahres — 1. April
bis 31. März — Branntwein an den Apothefer
fleuerfrei abgefertigt werben.
. Im Apothefenhetriebe dürfen fämmtliche zu Heils
zweden geeignete alfoholhaltige Präparate — mit
Ausnahme der in Anlage 3 aufgeführten, fowie
mit Ausnahme fämmtlicher Geheimmittel — mit
undenaturirtem Branntwein fleuerfrei bergeflellt
werben.
Weingeift und verbünnter Weingeiſt dürfen
von dem Anothefer aus undenatuririem Brannt⸗
wein infomweit fleuerfrei hergeftellt werden, als fie
beftimmt find, in der Apotheke ſelbſt zur Bereitung
anderer nicht in dem Verzeichniſſe aufgeführter
pharmazentiiher Präparate zu dienen.
Ein Abdrud der Anlage 3, fowie des Verbots
der fleuerfreien Herftellung von Geheimmitteln aus
undenaturirtem Branntwein ift in den Laboratorien
der Apothefen nad) näherer Beſtimmung dee Bezirks⸗
Dberfontroleurs an einer deutlich fihtbaren Stelle
auszuhängen.
. Apothefern, die mehrere Apotheken befigen, Tann
je nach Bedürfniß eine Jahresmenge fleuerfreien
undenaturirten Branntweindg entweder für die
Hauptapothefe und jede der Zweigapotheken ges
fondert oder nur für die Hauptapothefe zugebilligt
werden. Lesterenfalls ift ihnen die Abgabe fleuer-
freien undenaturirten Branntweind in unvers
arbeitetem Zuflande aus der Hauptapothefe an
die Zweigapotheken geflattet.
. Die Schlußabfertigung des mit Verſendungs⸗
fhein I u. f. w. überwiefenen, zur fleuerfreien
Berwendung zu Heilzwecken befiimmten Brannt-
weind iſt, fofern die Sendung nicht über ein
Heftoliter reinen Alkohols beträgt und der
Empfänger nicht ausdrüdlich die nochmalige Feſt⸗
ftellung ber Titermenge reinen Alfohold beantragt,
in unverbädtigen Fällen auf die äußere Be⸗
Branntweinmenge dem Apothefer in Zugang
geſtellt.
. Der Empfang fleuerfreien undenaturirten Brannt⸗
weins ift nach der Vorſchrift des & 11 Abfag 1
und 2 im Abrechnungsbuch anzufchreiben, dagegen
bleiben die für die Nachweifung des Verbrauchs
beftimmten Spalten 15 bis 25 des Abrechnungs⸗
buche unausgefüllt. |
Die für den Apotheker feftgefegte Jahres»
bedarfömenge iſt in dem Abrechnungsbuch vorzu⸗
tragen.
Am Schluffe jedes Jahres werden von einem
Dberbeamten die im Abrechnungsbuch ange⸗
fchriebenen Branntweinmengen aufgerechnet, bie
vorhandenen Branntweinbeftände ermittelt, hiernach
bie während des Jahres verwendete Menge reinen
Alkohols feftgeftellt und die Neflmengen im Ab⸗
rechnungsbuch des nächſten Jahres ale, Zugang
angefchrieben.. Das Abrechnungsbuch bes ab»
gelaufenen Jahres if fodann von dem Apothefer
an die Hebeflelle einzufenden, nachdem er darin
nach beftem Wiflen und Gewiffen die Befcheinigung
abgegeben, daß der in Zugang angefchriebene, bei
der Beſtandsaufnahme aber nicht mehr vorhanden
gewefene Branntwein von ihm ausſchließlich zur
Herftellung ſolcher pharmazeutifcher Präparate, für
bie die Steuerfreibeit bes Branntweins zugeflanden
fei, oder zu wiflenfchaftlichen Zwecken verwendet
" worden.
Die Hebeftelle verfährt mit dem Abrechnungs⸗
buch weiter nad) der Vorſchrift des & 11 Nbfag 5.
. Wenn ein Apotheker im Laufe des Jahres feinen
Geſchäftsbetrieb einftellt oder aufgiebt, fo hat er
von derjenigen im Abrechnungsbuch angefchriebenen
Branntweinmenge, welche die der Dauer des Ger
fhäftsbetriebes entfprechende Menge des Jahres»
bedarfd oder bie thatfächliche Verwendung, wenn
ſolche geringer if, überfleigt, die Berbraudesabgabe
nebſt dem etwaigen Zufchlage zu entrichten.
Bon der Steuererhebung ift jedoch Abfland zu
nehmen, wenn der neue Inhaber der Apotheke den
überfchüffigen Branntweinbezug feines Vorgängers
fi) auf die von ihm beanfpruchte leuerfreie Jahres»
bedarfömenge anrechnen läßt.
Die nachtraͤglich zu verſteuernde oder nicht zur
Berwendung gelangte Branntweinmenge bleibt bei
Aufftellung der Nachweifung — $ 11 Abfag 5 — .
außer Betracht.
.Durch befondere Anordnung der Direltiobehörbe
fönnen einzelne Apothefer dauernd oder für einen
befliimmten Zeitraum verpflichtet werben, auch über
bie fleuerfreie Verwendung des undenaturirten
Branntweind in dem Abrechnungsbuch Spalten 15
bis 25 fortlaufende Anfdhreibungen zu führen,
10.
*
dagegen finden die 999 und 10 auf den eigent⸗
lihen Apothefenbetrieb feine Anwendung.
. Bei Apothefern, bie den Ausichanf von Brannt:
wein oder den Kleinhandel mit Branntwein bes
treiben wollen, fann die Genehmigung zur fleuers
freien Verwendung undenaturirten Branntweins
zu Heils und wiflenfchaftlichen Zwecken von der
Direftiobehörde an die Bedingung gefnüpft werden,
dag die Aufbewahrung und weitere Verarbeitung
bes fleuerfreien und des verfleuerten oder vers
zollten Branntweing, ſowie die Aufbewahrung der
aus beiden Arten Branntwein hergeftellten Sabrifate
in getrennten Räumen flattfindet, und daß ber
Apotheker fi zur Buchführung über die Ber-
wendung der für ihn feſtgeſetzten Jahres bedarfs⸗
menge fleuerfreien Branntweins nah Maßgabe
der Ziffer 7, fowie auch zur Buchführung über
den Bezug und die Berwendung des verfleuerten
oder verzollten Branntweins verpflichtet.
Apotheker, die neben ihrem eigentlichen Apothefen-
betriebe zu Heilzweden geeignete Präparate zum
Bertriebe an andere Gewerbetreibende berftellen,
unterliegen hierfür nicht den Beflimmungen dieſes
Paragraphen, fondern denjenigen der 99 1 bie
15 und 18.
Herzte, die zur Führung einer Handapothefe bes
rechtigt find, unterliegen bezüglich der ſteuerfreien
Verwendung von undenaturirtem Branntwein in
der Handapothefe den für Apothefen geltenden
Beftimmungen, jedoch mit der Maßgabe, dag $ 3
und $ 6 Abfag 2 auf fie Feine Anwendung finden.
⁊
o) Für Heilmittelfabriken.
& 18. Heilmittelfabrikanten (Droguiften u. ſ. w.)
dürfen zu Heilzwecken geeignete, alkoholhaltige Präparate,
mit Ausnahme der in Anlage 3 aufgeführten, ſowie mit
Ausnahme ſämmtlicher Geheimmitiel, ſteuerfrei mit un⸗
denaturirtem Branntwein herſtellen.
Der & 17 Ziffer 2 Abfag 2 und 3 findet auf den
Betrieb der Heilmittelfabrifen entiprechende Anwendung.
Sofern die Ueberwachung der Bermildung dee
fleuerfreien undenaturirten Branntweins mit den zur
Berwendung beflimmten übrigen Stoffen angeordnet ift
(66 9 und 10), find die Zuſatzſtoffe thunlichſt auf ihre
®üte zu prüfen, und ift ferner darauf zu halten, daß
die Menge der Zufagfloffe dem für die Bereitung der
betreffenden Heilmittel in dem Arzneibude für bag
ae Reich vorgefchriebenen Verhältniß genau ent»
pricht. |
HEN. Strafbeftimmung.
$ 19.. Die Nichtbeachtung vorftehender Beſtim⸗
mungen wird, fofern nicht eine andere Strafe verwirft
if, gemäß $ 3 des Geſetzes, betreffend die Steuer:
freiheit des Branntweins zu gewerblichen Zweden, vom
19. Juli 1879, & 26 des Gefeged, betreffend die Bes
fleuerung des Branntweins, vom 24. Zuni 1887 und
Artifel II Ziffer 2 des Geſetzes vom 8. Juni 1891
mit Geldftrafe geahndet; auch fann die Direktivbehoͤrde
die Erlaubniß, undenaturirten Branntwein fleuerfrei zu
verwenden, entziehen.
Hauptamtsbezirk Anlage 1
Hebeſteleee (zu 5 11 Abſatz 1).
Abrehnungsbud
des..
über
den Zugang und den Abgang an undenaturirtem Branntwein, der zu —
ſteuerfrei zur Verwendung gelangt,
für das 18...
Diefed Buch enthält... ‚Blätter, die Diefe® Buch iR.
mit einer mit dem Siegel des Linterzeichueten aufzubewahren.
angefiegelten Schnur durchgezogen find. Der Lagerraum bes Branntweins befindet
— den Mean 18. fl... nn»
Gefüͤhrt von...
Anmerfung. Eintragungen in Spalte 25 bed Abrechnungsbuches finden nur dann flatt, wenn bie
amtliche Ueberwachung des Betriebes angeordnet if (66 9 und 10 ber Vorſchriften).
Zugang an undenaturirtem Dranntwein.
: Des Branntweins he
& Namensbeiſchrift
| Der amtlichen | „Der IE (gu ,JaAngabe veej&, ſchrif
‚= Gebinde rxitermenge reinen]n Satzes 13 Ides Ge⸗der
sie Begleitpapiere 35 | Altohole, für M | Be
EIE| Bezeichnung, | - | 58 |weldenbie Maiſch⸗a) SS |rreiben« | aunas
= bottich⸗ oder die | braude- 132 gung”
Er Nummer 2 | | 28 9 9 82] den |beamtn| mer
Ar und 5 £ & 5 $ Materialfteuer | abgabe; |S SI zur Sedigung
EIEI Ausfelungs- leg] & | 32 [entrichtet nicht entsfh) des Zu⸗ ber Rigptigfeit | Tungen.
5 3 amt. 3 85 & s® it richtet iſt —* — van > der Anfchreibung.
2 RM kg Prozent Liter | Riter |
1. 2 3 4, 5. 6. T. 8. 9, 10. 11. 12. 13. 14.
— — — — — — — — — —
7
— ——
Abgang an undenaturirtem Branntwein.
Von der in Spalte Namens⸗Bemer⸗
y Dr Des, entnommen en 20 angegebenen Di ne Die beiſchrift des fungen und
* wahr I ac [ende Fam el" Srannt egefetten| Gewebe | Belgein,
entnommen Setto Alt ne Liter, Maifchbottich- Aa ee —— „ur Fertigung:
' e in) menge bezw. nd weiter [Befätigung| beamten
Gebinde — der über die
e
Bes | yeinen Materialſteuer funden zur Inachgewiefen Richtigfeit
(La er⸗ gewicht wig⸗⸗ beanf
prucht
kg Prozent. Liter. Jreinen Alkohols. ſchreibung.
SLaufende Nummer.
17. 18. 19. W. 31. 22. 3. I 2%.
— — ———— — — — —
Hauptamtsbggirk — — Anlage 2
(zu $ 11 Abſatz 5).
Nachweiſung
des
im Bezirke deee⸗ Amtes Maren. —E
zu Heil⸗, wiſſenſchaftlichen und gewerblichen Zwecken verwendeten undenaturirten Branntweins
für daß. nen Bann —
Der Gewerbetreibenden Menge des verwendeten Brannt-
ed. weins, für den die Steuervergütung Nummer
zu gewähren if. ber Bemerkungen.
R| Namen. Wohnort. Beläge.
Liter reinen Alkohols.
1. 2. 3. EEE WE 5. 6.
ae
Anlage 3 |Tinetura Abeinthii......
(ug 17 N.2).| Aloöscomposita
Verzeichniß
derjenigen zu Heilzwecken
geeigneten alkoholhaltigen
Präparate, zu deren Herſtellung undenaturirter Brannt⸗
wein ſteuerfrei nicht verwendet werden darf.
Aquae dentifriciae alco-
olicae .............
Spiritus ... ..........
- absolutus (Aleo-
hol absolutus) .
aethereus .....
Calami........
Carvi.........
Cinnamomi ....
dilutus.........
Formicarum ...
Juniperi.. ....
- Melissae ......
compo-
situs ..
- Menthae crispae
piperi-
tae ...
- Myristicae.....
- vini Arac ......
- - Cognac (spi-
ritus e vino)
- Gallici.....
- Rum ......
Alfoholhaltige Zahn⸗ und
Mundwafler und Zahne
tinfturen aller Art.
Weingeift.*)
Abfoluter Alkohol.
Hoffmannstropfen.
Kalmusſpiritus.
Kümmelſpiritus.
Zimmetſpiritus.
Verdunnter Weingeiſt.“)
Ameiſenſpiritus.
Wachholderſpiritus.
Melifſenſpiritus.
Karmelitergeiſt.
Krauſeminzſpiritus.
Pfefferminzſpiritus.
Muskatſpiritus.
Arak.
Kognak.
Franzbranntwein.
Rum.
—X emerkung. Weingeiſt und verdünnter Wein⸗
eiſt dürfen von dem Berechtigten aus undenaturirtem
Branntivein infoweit fleuerfrei hergeftellt werben, als
fie beſtimmt find, in der Apothefe, Heilmittelfabrif u. f. w.
zur Bereitung anderer nicht in dem Berzeichniß aufs
geführter pharmazeutifher Präparate zu dienen (
amara ........
aromatice.....
Aurantil.. ...
- fructus
imma-
turi...
Calami .......
- compo-
Capsici.......
Cardamonii ...
aryo i..
Chinae(Cincho.
nae,Quin-
quinae) .
- (Cincho-
nae,Quin-
quinae)
composita
Cinnamomi....
Galangae .....
Gentianae ....
- Com-
posi-
ta ..
Limonii........
Macidis ......
Menthae crispae
- piperi-
Zingiberis......
- _ fortior
Wermuihtinktur.
Zuſammengeſetzte
tinktur.
Bittere Tinktur.
Aromatiſche Tinktur.
Pomeranzentinktur.
Aldös
Pomeranzentinktur aus un-
reifen Früchten.
Kalmustinktur.
Zuſammengeſetzte Kalmus⸗
tinftur
nftur.
Spaniichpfeffertinftur.
Kardamomtinktur.
Kreidenelkentinktur.
Chinatinktur.
Zuſammengeſetzte China⸗
tinktur.
Zimmettinktur.
Galganttinktur.
Enziantinktur.
Zuſammengeſetzte Enzian⸗
tinktur
Limonentinktur.
Muskattinktur.
Krauſeminztinktur.
Pfefferminztinktur.
Sandeltinktur.
Banilletinftur.
Angwertinftur.
Starfe Ingwertinktur.
Außerdem alle Artikel, die ohne Zweifel zu Genuß-
17 |ameden dienen, 3. B. Liköre, Eſſenzen zur Likoͤrfabrikation,
Ziffer 2 Abfag 2 und 5 18 Abſatz 2 der Vorfchriften). | Bitterfchnäpfe, Pfefferminzplägchen u. dergl.
Potsdam, gebrudt in der Buchoruderei von A. W. Hayn’s Erben.
\
1 .
Ertra-Beilage
zum Aten Stüd des Amtsblatts
der Königlichen Negierung zu Potsdam und Der Stadt Berlin.
| Den 27. Januar 1893.
— — —
Der Bundesrath hat auf Grund des 5 79 des Krankenverſicherungsgeſetzes und des & 27 des Geſetzes
über die eingefchriebenen Hülfskaſſen beichloffen, was folgt:
An Stelle der durch Beichluß des Bundesraths vom 23. Juni 1887 — Belanntmahung vom 7. Juli
1887 (Tentral-Blatt S. 187) — vorgefchriebenen Formulare für bie nah 99 9, Al des Kranfenverfiherungs-
gefeges und nach $ 27 des Geſetzes über die eingefchriebenen Hülfsfaffen zu liefernden Ueberfichten und Rechnungs⸗
Abſchlüſſe treten für die Zeit vom 1. Januar: 1893 an die Formulare der Anlage A. Die Eentralbehörben
koͤnnen für die BemeindesKranfenverfiherung und bie einzelnen Arten der Kranfenfaffen die Benugung befonderer
ormulare vorfchreiben, derart, daß Rubriken, welche nad den Bemerkungen zu den feflgeftellten Formularen für
die betreffenden Kaflen ausfallen, darin nicht aufgenommen werben.
Die Ueberfihten und Rechnungsabſchlüſſe find für jedes Kalenderjahr binnen drei Monaten nad beflen
Ablauf in doppelter Ausfertigung an die zufländige Behörde einzureichen. |
Berlin, den 16. November 1892.
Der Reichölanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
* *
*
Anlage A. Staat: „mm
Nachweifungen,
| betreffend
Die Rraufeuverfiberung,
nach dem Kranfenverficherungsgefeg vom 15. Juni 1883 in der Faſſung des Gejeßes vom 10. April 1892
und den ergänzenden reichsgeſetzlichen Beſtimmungen, fowie nach den Ausführungsvorfchriften über bie
Statifif und Rechnungsführung der Krankenkaſſen.
Der Krankenkaſſe
me ö ν DEI I IerE 7
DENE SEE Eee —————ν 424
Kreis (Bezirksamt, Amtshauptmannſchaft, Oberamt ꝛc.)
Bezirk der höheren Berwaltungsbehörbe ........................ men
*) Genau anzugeben, ob Gemeinde-Stranfenverficherung, Orts⸗, Betriebs⸗(Fabrik⸗, Baus, Innunges
7. April 1876
Krankenkaſſe, eingefchriebene Hülfskaffe nach dem Reichsgeſetz vom 1. Iuni 188W auf landes⸗
rechtlicher Vorſchrift berubende Hülfskaſſe.
**) Def Betriebs⸗(Fabrik⸗) und Bau⸗Krankenkaſſen nicht auszufüllen.
. DEM cneeeesssnssseensenssesssnenssssesennesenensennnssssssensnns .
Daß Formular I. und II. übereinfiimmenp mit ben
Berzeichniffen, Büchern und der Kaſſe aufgeftellt find,
befcheinigt
Der Borftand.
(Unterfhrift) ---——— — — — —
Bon der Auffichtöbebörde auszufüllen:
1. Prozentverhältniß:
der ſtatutenmäßigen *) Gefammiheiträge (Anıheile des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zufammen)
zum Lohne d) .....uueanau
des flatutenmäßigen °) ranfengeldes zum Lohne) ... ne annanus
2. Statutenmäßige Dauer der Krankenunterſtützung °) ......... u Wochen,
davon a) mit vollem Kranfengelbe.......... ......... Wochen,
b) von da ab mit geringerem Kranfengelbe ................... Wochen.
3. Krankengeld wird (allgemein) (unter beſtimmten Vorausſetzungen) ſchon vom (ten) Tage (nach
dem Tage) des Eintritis der Erwerbsunfähigkeit ab (für Sonn⸗ und Feſttage) gewährt 9).
— — —
a) Bei der Gemeinde⸗Krankenverſicherung iſt hier das geſetzliche Prozentverhältniß (H 6 Abſatz 1 Ziffer 2,
5 9 Abfag 1 des Befeges) anzugehen, fofern nicht durch befonderen Gemeindebeſchluß ein anderer
Prozentfag feſtgeſetzt if ($ 10 des Geſetzes).
b) Bei der Gemeinde-Kranfenverfiherung zum ortsüblichen Tagelohne ($ 6 Abfag 1 Ziffer 2, $ 8 dee
c)
d
Nat
Geſetzes), bei den Orts⸗, Betriebes (Fabrif-), Bau- und Innungs-Kranfenfafien zum durchſchnittlichen
Tagelohne oder wirffichen Arbeitsverdienfte (H 20 Abfag 1 Ziffer 1 und Abfag 2, $ 26a Abſatz ?
Ziffer 6 des Geſetzes). Sind Gefahrenflaffen für die Kaffenmitglicder eingeführt worden ($ 22 Ab⸗
fau 3 des Geſetzes), fo if das Progentverhältniß der Beiträge zum Lohne je für die verſchiedenen
©efahrenflaffen anzugeben.
Zufagbeiträge für Familienunterfügung ($ 9 Abfag 1, $ 22 Abfag 2 des Geſetzes) find nicht
zu berüdficdhtigen. |
. Für Hülfefaffen fallen diefe Angaben fort.
FM das Progentverhäftnig im Taufe des Jahres geändert, fo if dag neue Progentverhäftnig
gleichfalls anzugeben unter Beifügung des Zeirpunftet, mit welchem es eingetreten if.
Ad Haturenmäßige Dauer der Kranfenunterflügung iſt nicht nur diejenige anzugeben, während welcher
das volle Kranfengeld gegeben wird (a), fondern aud diejenige, während welcher ein geringeres
Kranfengeld gegeben wird (b). Bei der GemeindesStranfenverfüherung fallen diefe Angaben fort.
Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn die dreitägige Karenzzeit befeitigt oder befchränft iſt, oder
wenn für Sonn: und Fefltage Kranfengeld gewährt wird; bei der Ausfüllung if das nicht Zutreffende
zu durchſtreichen.
— —— — — — — — — —
Rormular I.
Ueberfidt
über bie
Mitglieber, die Krankheits- und Sterbefälle zc. für das Iahr ............
(Bei Kaſſen, welche nicht das ganze Jahr in Thätigfeit waren, für ben Zeitraum vom... ...... DIE nee)
Zahl der Mitglieder) | | Im Laufe ded Jahres: *)
am männliche |; weibliche, Erfrankungsfälle °) der männlichen Mitglieber............ ,
1. Januar (Jahresanfang).. - B a nn ⸗ ⸗weiblichen ⸗ uam
1. Februar ............-.. ... nn Krankheitstage °) der männlichen Mitglieder .......... ,
1. Marz . . . . . . . . . . BE ⸗ ⸗weiblichen ⸗ name
1. April ................. lem human. Sterbefaͤlle A) der männlichen Mitglieder .. ........ ,
1. Mai . . . nn. KEN , weiblichen en
1. Juni..... .... Tamm ce Für Kaffen mit verſchiedenen Gefahrenflaffen
1. Juli ....... seen P mm) (vergl. Note D AUF DEr vorigen Seite): Die Mitglieder
1. Auguſt ............. Tem ann, vertheilen ſich in dem Monat mit dem höͤchſten Stande
1. September... 22222220. 4 J (nach der nebenſtehenden Angabe), naͤmlich im Monat
1. Oktober .. .. ....... ie. J anna | u nenne nn auf bie einzelnen Gefahrenflaffen
1. November 22.2.0 0220. Nenn nn wie folgt:
1. Degember ........ ..... an a I. Sefahrenflafle .... ...... .
31. Dezember (Jahresabfhluß) |... em I. ⸗ Mitglieder,
| ' III. EL ee
|
——=-.
a) Es if die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nad Ausweis des Mitglieberverzeichniffes zu
ben angegebenen Zeitpunften vorhanden war. "
Bei der GemeindesKranfenverficherung genügt die Angabe der Mitgliederzahl am 1. Januar,
1. Aprit, 1. Zuli, 1. Oftober und 31. Dezember.
b) Als Erfranfungsfälle, Kranfheitstage und Sterbefälle find nur diejenigen der Mitglieder, nicht Diejenigen
von Angehörigen derfelben zu verzeichnen.
c) Als Erfranfungsfälle und Krankheitstage find diejenigen zu zählen, für welche Krankengeld oder Ber-
pflegungsfoften an Kranfenhäufer oder Erfagleiflungen an Dritte für gewährte Rranfenunterflügungen
ezahlt worden (Ziffer.3, 6, 8 unter „b Ausgaben” des Formulars II). — Als Erfranfungsfälle
a nur bie im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen; ältere, noch andauernde Erfranfungen
fommen dabei nicht in Rechnung; ald Krankpritdtage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende,
auch die aus vorjährigen Erfranfungefällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfrankt,
wird jeder Ertranfungetat befonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufendes Wocenbert zählt nicht ale
Krankheit.
d) Für die Gemeinde⸗Krankenverſicherung fallen diefe Angaben fort.
1*
Kechnungsabſchluß
(gilt zugleich als Ueberſicht der vereinnahmten Beiträge und geleifteten Unterſtützungen).
I. Kaſſenrechnung.)
a) Einnahmen.
. Kaſſenbeſtand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausſchließlich Reſervefonds)
Zinſen von Kapitalien und ſonſtigen belegten Geldern, ſowie Erträge von I" fonRigen
Vermoͤgenstheilen................................ . ....... . . . J. .
. Eintritisgelber .. nn
. Gefammibeiträge (Anteile der Arbeitgeber. und Arbeitnehmer vefammen), aus
ſchließlich Zufagbeiträge . Ban
. —A für Samitienunterftägung nah 3 9 Adfag 1 Sa 2, $ 2 Asfag 2
es Geſetzes.............. ........ ..... ...... ... leo
. Vorſchüſſe aus der Gemeindekaſſe nah $ 9 Abſatz 4 des Gefebes ...... .... en
. Borfchüffe des Arbeitgebers nah $ 64 Ziffer 4 des Geſetzes.............. ...
. Zuſchüſſe des Arbeitgebers nad 9 65 Abfap 2 des Geſetzes.. .
. Erfagleiftungen für gewährte Krankenunterſtützung nad) Rranfenverfiherunge-
geieh 65 3a Abfap 4, 3b Abfay 2, 50, 57 Abſatz 4, 57a Abfap 1 und 2;
ann. a um und Kranfenverficherungsgefeg vom 5. Mai 1886 $ 136 Abfag 5,
aß 3 ine nennen | ——— —
10. — von Berufögenoffenfchaften, Unternehmern, Berfiherungsanflalten
r, gewährte Krankenfürforge, Unfallrenten, Zufhäffe zum Krankengeld nad
ara verfiherungsgeleh vom 6. Juli 1884 $ 5 Abfag 8 und 9, & 8; Landw.
Unfall und Kranfenverfiherungsgefeg vom 5. Mai 1886 $ 10 A aß 4, $ 11;
—— — eaciet vom 11. Juli 1887 $ 6 Abfag 1; Unfallverficherunges
feg vom 13. Juli 1887 65 10 Abfag 1, 11 — 2; Geſeh, betreffend die
Snoatibitäts: und Altersverſicherung, vom 22. 1889 6 12 Abfap 2... I... nun ana
11. Aus verfanften Wertbpapieren und ——æ— —* Spartaſſen oder
Banfeinlagen, Entnahmen aus dem Refervefonde .. ..
12. Aufgenommene Darlehne, Vorſchüſſe des Rechnungsführers "und Fonfige ai
unter 6 und 7 fallende Borfchäfle; andere burchlaufende Poften . u
13. Sonfige Einnapmen: r
a) im Ganzen . .. VRR
b) darunter aus der Beforgung v von Geſchaflen der Ins
validitaͤts⸗ und eratrfüherung nach 8* 112 ff.
des Geſetzes vom 22. Juni 1889)... ..
14. Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bis 13) .
SOAmn a $BW mm
1) &8 fallen aus: für die Gemeinde⸗Krankenverſi iherung Ziffer 3, 7, 8 der Einnahmen, Ziffer 4, 5, 7, 13
ber Ausgaben, für Orts⸗-Krankenkafſen Ziffer 6, 7, 8 ber Einnahmen, Ziffer 9 der Ausgaben, für
Betriebes (Fabrik⸗) und Baus Rranfenfaffen Affen 6 der Einnahmen, für Innungs⸗Krankenkaſſen
Ziffer 6, 7 der Einnahmen, Ziffer 9 der Ausgaben, für Hülfgkaffen Ziffer 6, 7, 8, 13b der Einnahmen,
Ziffer g, 13a bb und bbb der Ausgaben, fowie die Bemerkung unter 2 zum Abfchlu ß.
Bei Betriebe, (Fahrik-) und Bau⸗Krankenkaſſen find unter Ziffer 13 der Ausgaben feine Koften
ber „Kaſſen⸗ und Rechnungsführung‘” aufzunehmen.
2) Freiwilli ode oder vertragsmäßige (nicht auf gefeglicher Verpflichtung beruhende) Zuwendungen, Straf
elder, Mahngebühren ıc.
) Bergütungen der Verſicherungsanſtalten ıc.
b) Ausgaben.
1. Für ärzilihe Behandlung ............ .... ..................
2. Für Arznei und fonflige ® seitmitiet . ....................................
3. Krankengelder: |
a) an Mitglieder . ........ Bean | un
b) an Angehörige der Mitglieder nach $ 7 Abſatz 2 des Gefetes .. . .....
4. Unterflügungen an wögnerinnen ..
5. Sterbegelber .
6. Kurs und Berpflegungstoften an Rranfenanflalten ..
7. Fürſorge für Refonvaleszenten nach Beendigung der Rranfenunterftägung. . u
8. Erfagleiftungen für gewährte Rranfenunterflügung nad Kranfenverfiherungsgefeg
&57 Abi * 57a Ab NZ bis 3, 76c Abſat 1, Unfalverfüherungögeicg vom
1. Juli 1 $ 7 Abfag u
9. —2 Gran de m Ziffer 6 und 7 der Einnahmen begeich-
neten Art)..................... . ....... vers ..................... J.
10. Zurüdgezahlte Beiträge und Eintrittsgelder. FR
11. Für Kapitalanlagen (Anfauf von Wert papieren. 1. ), Anfagen bei Sparkaſſen
oder Banken, Zuführungen zum Reſervefonds. nn m human nn
12. Zurückgezahlte Darlehne der bei | den r Einnapmen äiffer 1 12 Segeiipneten “n);
andere burchlaufende Poſten.. la
13. Berwaltungsandgaben:
a) perfönliche : ')
aa) im Ganzen... ..................... nern nenne ene nenn a
bb) darunter ausſcheidbare für Beforgung von
- Geſchaͤften der Invalidität und Alters⸗
verfiherung nad Mn. nn f- des Befeee | -
vom 22. Juni 1
b) fäcliee, °)
aa) im Ganzen ........... oeereeereerenner esse nenne nen wenn Mena Dramen
bb) darunter ausſcheidbare für Beforgung von
Geſchäften der Invalidität und, Alters:
verficherung nad I a 112 ff des 6 Oefepes
vom 22. Juni 1
14. Sonflige Ausgaben?) ............. ............ .....
15. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bis 14)......... . . . . . . . . . . ..
1) Befoldungen, Tantiemen, Vergütungen für Krankenkontrole, Einnehmergebühren, Reiſckoſten und
— . Reviforen, Entfchädigungen der Borflandsmitalieber für Zeitvertuß und entgangenen Arbeite-
verbienft u. derg
2) Ausgaben für Schreibmaterial, Statutenbäder, Porti, Lofalmiethe, Progepfoften ıc.
2) Krankentransportfoften; Zinfen, Provifionen, Stempelgebühren und fonfige Nebenauslagen beim Anfauf
von Werthpapieren u. |. w.
o) Abſchluß.
Summe der Einnahmen (Ziffer & 14) .......................... nenne Banana Fun
Summe der Ausgaben (Ziffer b 15) .................................. P.
Ergiebt für den Schluß des Recdhnungsjahres einen Kaſſenbeſtand von.
In diefem Kaflenbeftande find einbegriffen:
1. nicht verrechnete (bei der Umlegung nicht in Anrechnung
gebrachte) Borfchäffe zur Dedung der Ausgaben eines
Kaffenverbandes nah $ 46 Abfap A des Geſetzes -.-1........
2. Vorrath an gekauften Beitragsmarfen der Verſicherungs⸗
anflalt!) .. ...... .. . . . . . . . ............ A
— — nn — — —— — — — — —— — - — — — — — mm mn {mm — — — — — — — —— — — —— — ⸗tz—
Die reine Jahresausgabe der Kaſſe (Summe der Ausgaben abzüglich der in Ziffer 9, 11 und 12
aufgeführten Poſten) betrug in den leuten (vorhergehenden) drei Jahren, nämlich:?)
IR... . Me.
IR. unenennsnmmesrsnensennenneenun ME.
IB... nennen ME.
EB. Bermögendausweis
für den Schluß des NRechnungsjahres 18........
A. Das Befammtoermögen der Kaffe (ausfchließlich ded Werthes etwaiger Grundflüde) fegt fich wie folgt zufammen:
1. Altiva:
a) der Defland für den Schluß des Rechnungsfahres 18.........
1. Tant oorftebendem Abſchluß .. .........- FRE RR
2. baar im elervefonde ........ ................ ...... .... I
b) in Hypotheken, Wertbpapieren‘), Sparkaſſenbüchern, Banfeinlagen ......... .
c) fonflige Rorberungen (Erfagforderungen gegen Arbeitgeber, Gemeinden,
Krankenkaſſen, Berufsgenofienfchaften, Berfiherungsanftalten ꝛc. vergl. Ia
Ziffer 9 und 10%) . ..... ....... .......... ... ..... .. .... ..... \
m | {no
) Solde Borräthe an Beitragsmarfen werden nur vorkommen, wenn die Beforgung von Geſchäſten
der Invaliditäts⸗ und Altersverfiherung auf dem im & 114 des Geſetzes vom 22. Juni 1889 vor-
efehenen Wege eingeführt worden iſt und die BVerfiherungsanftalt die erforderliden Marfen nad
N 112 Abfag 3 a. a. D. nicht zur Verfügung zu flellen hat.
2) Bei Kaffen, welde in den Vorjahren nicht oder nicht das ganze Jahr hindurch beftanden haben, ift
das betreffende Jahr zu durchftreichen.
*) Diefe Werthpapiere find erfimalig nad dem Anfaufsfurfe, die fon in früheren Jahren erworbenen
zu dem Werth, mit welchem fie biöher eingeſtellt waren, zu berechnen.
) Nur ſolche Forderungen der hier bezeichneten Art find bier aufzuführen, welche nicht mehr flreitig,
aber nod nit eingezogen find. Nüdftändige Beiträge gehören nicht hierher.
2. Palfiva: Darf El
8) Darlehne und Borfhüffe .................... .................
b) Erfagforderungen für gewährte Kranfenunterflügung®) .. ............. 2000 P
c) unberichtigt gebliebenene Forderungen von Raflenmitgliedern, Aerzten, Apotheken, |
Kranfenhäufern und Rekonvalesgentenanflalten®) ................... Msn
— —
3. Hlernach berägt ber Ueberlchuß de guheh.:::::!::: BBIEMXMMI
Rh dem vorfäptigen Abſchiuſhe betrug der lleberſhus |DET Allan), ||
Ergieht gegen das Vorjahr an Weberfäuß der —2 —2— —
PM.
Bei dem Berfauf von Werthpapieren iſt gegen den im
vorfährigen Abſchluß eingeflellten Werth entftanden | Gera —
Außerdem beſitzt die Kaſſe Grundſtücke, welche nach Ab⸗
F der Abgaben und Laſten einen jährlichen Ertrag ge⸗
währen VON ............... ... .. ... ..... nennen Bau
B. Das verfügbare Aftivvermögen (A fa und b) vertheilt fih wie folgt:
1. zum Stammvermögen gehören . .......... .. ... ... ....... ... nenn nen P3”
Nah dem vorfährigen Abſchluß betrug das Stammvermogen..
mehr . - 1...
| WERagEr hc...
2. Zum Refervefonds gehören nach den flattgefundenen Leberweifungen (Entziehungen) 1... ..........1.........
Nach dem vorjährigen Abſchluß beirug der Reſervefonds...... J.
mehr. . P.
nr
Ergiebt gegen das Borfahr am Stammvermögen*)
Ergiebt gegen das Borjahr an Reſervefonds
weniger RE FEN
3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kaffe von dem Betrage unter A fa und b l
nah Abzug der Beträge unter B 1 und 2:
a) baar ..
b) in Sparfaffenbüchern, Banfeinfagen x. nn . , Bu rn n onen en been
Ergieht einen Berriebsfonds von .. I... | ——
*) Die Veränderung im Stammvermögen gegen dad Vorjahr iſt entſtanden: (Hier find die Brände des
Zuwachſes oder Verluſtes Furz anzugeben).
— — — — — — — — — — — — — ——
’) Nur ſolche Forderungen der hier bezeichneten Art find Hier aufzuführen, welche nicht mehr ſtreitig, aber
noch nicht eingezogen find. Rüdftändige Beiträge gehören nicht hierher.
2) Nur foldhe Forderungen der bezeichneten Art find bier aufzuführen, welche, obwohl bereits fälli
eworden, wegen Mangel an Müteln unberichtigt geblieben find, nicht dagegen folche, melde na
eftehender, ausdrücklicher oder ſtillſchweigender Ber.inbarung regelmäßig nachträglich für das verfloffene
Jahr gezahlt werben. |
2) Das nit Zuireffende ift zu durchſtreichen.
Die Preußiſchen Herren Minifter des Innern und für Handel ıc. haben zur Ausführung vorflchender
Befanntmachung die nachfolgende Vorſchrift erlaffen, wobei auch die für die diesfeitigen Kaſſen zu
benußenden Formulare aufgeführt find. ich mache bierbei noch befonders auf die mit
abgedruckten Vorfchriften für die Art und Form der Nehnungeführung aller Kaſſen
mit Zwangsbeiteitt, welche Borfchriften vom 1, Januar I. 3. in Kraft getreten find,
aufmerkſam.
Potsdam, den 11. Januar 1893. |
Der Regierungs » Prafident.
— —
Minifterium für Handel und Gewerbe. Berlin, den 3. Januar 1893.
Ä Nachdem der Bundesrath laut Belanntmahung des Herrn Reichskanzlers vom 16. November 1892
A für das Deutfhe Reich S. 671) auf Grund des $ 79 des Sranfenverficherungsgefeges und des
27 des Geſetzes über die eingeichriebenen Hülfskaſſen über die Aufftellung der in den 99 9 und 41 bed
erfteren und im & 27 bes letzteren Geſetzes vorgefihriebenen Leberfichten und Rechnungsabichläffe anderweit
Beſchluß gefaßt Hat, beflimmen wir auf Grund ber in biefem Beſchluſſe den Centralbehoͤrden der einzelnen
Bundesſtaaten ertheilten Ermächtigung und bed $ * bes Geſetzes über die eingeſchriebenen ag? in A
änderung unferer &rlaffe vom 31. Oftober 1884 (4 v.5.1.2.808)' 31. Degember 1886 — 9977)
und 18, Juli 1887 nf 9. 9312 ‚daß für die Zeit vom 1. Januar 1893 ab die bezeichneten Leberfichten
M.d. 3.1. A. 6228
und Rechnungsabſchlüſſe von den Gemeinde, Kranfenverfiherungen, den Orts⸗, Betriebs⸗ (Fabrik), Bau⸗ und
Imnungs⸗Krankenkaſſen, den eingefhriebenen Hülfekaffen und den in $ 75 Abfag A des Krankenverſicherungs⸗
eſetzes begeichneten auf Grund landesrechtlicher Borfchriften errichteten Hülfskaſſen nach den in der Anlage A.I.— VII.
far die einzelnen Arten diefer Kaffen vorgefchriebenen Formularen aufzuftellen find.
Der Minifter des Innern. Der Minifter für Handel und Gewerbe.
Graf Eulenburg. In Bertretung:
Lohmann.
Anlage A.
Gemeinde-Kranfenverfiherung. :
Staat:
Nachweiſungen,
betreffend
die Kraukenverſicherung,
nach dem Krankenverſicherungsgeſetz vom 15. Juni 1883 in der Faſſung des Geſetzes vom 10. April 1892
und den ergänzenden reichsgeſetzlichen Beſtimmungen, ſowie nach den Ausführungsvorſchriften über die
Statiſtik und Rechnungsführung der Krankenkafſen.
Der Krankenkaſſe
Name onenasesnssssesnaunnnnsesneensnunnannunsenseannnenen
Kreis (Oberamt) „neuem
Bezirk der höheren Berwaltungsbehörde ..... nee —R
Dub —* I m I uberelafimmend on
en Berzeichnifien ern und der Kafle au t
Find, befcpeinigt fe aufs
Der Borftand.
(Unterſchrift)
— — — —— — — — —
Bon der Auffichtsbebörde auszufüllen:
1. Brogentverhältniß: .. "u
der Gefammtbeiträge (Antheile des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zufammen) zum ortsüblichen
Tagelohne ) nun
des Krankengeldes zu ortsüblichem Tagelohne °) —4
2. Krankengeld wird (allgemein) (unter beſtimmten Vorausſetzungen) fhon vom (........ten) Tage (nach
dem Tage) des Eintrittö der Erwerbsunfähigfeit ab (für Sonns und Fefttage) gewährt’).
a) Hier ift das gefegliche Prozentverhältniß ($ 6 Abfap 1 Ziffer 2 und $ 9 Abſatz 1 des Geſetzes) an⸗
zugeben, fofern nicht durch befonderen Gemeindebeſchluß ein anderer Prozentſatz feftgefent iſt ($ 10 des
Gefeges). IA das Progentverhäftnig im Laufe des Jahres geändert, fo ift das neue Prozentverhaͤltniß
leichfalis anzugeben unter Beifügung des Zeitpunftes, mit welchem es eingetreten if. Zufagbeiträge
fir Samiliennnterftügung ($ 9 Abfag 1 des Gefeges) find nicht zu berüdfigtigen.
b) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn bie breitägige Karenzzeit befeitigt ober beſchränkt ift, ober
wenn für Sonn- und Feſitage Krankengeld gewährt wirb; bei der Ausfülung if das nicht Zutreffende
zu burdftreichen.
Kormular 1.
Meberfidt
über die
Mitglieder, die Krankheit! und Sterbefälle ze.
für das Jarr
(Bei Kaffen, welche nicht das ganze Jahr in Thatigkeit waren,
für den Zeitraum vom ..... . ...... cm ORG mann)
männliche weibliche Im Laufe des Jahres: >)
Erfranfungsfälle °)
der männlichen Mitglieder .............—
.. ⸗ weiblichen . -
Zahl der Mitglieder *)
am
1. Zanuar (Jahresanfang).. .......
1. Juli .. .............. mann Krankheitstäge °)
1. Oktober .. ............. ber männlichen Mitglieder
31. Dezember (Zapresihluß) U... s weiblichen ⸗ — —
a) Es iſt die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis bes Mitgliederverzeichniſſes zu
den angegebenen Zeitpunften vorhanden war.
b) Als Erfrankungsfälle und Krankpeitstage find nur diejenigen der Mitglieber, wicht Diejenigen von
Angehörigen zu verzeichnen.
0) Ad Erfranfungsfälle und Krankheitstage find nur diejenigen zu zählen, für welche Sranfengeld ober
Berpflegungsfoften an Kranfenhäufer oder Erfagleiftungen an Dritte für gewährte Kranfenunterflügungen
ezahlt worden (Ziffer 3, 4, 5 unter „b Ausgaben” des Formulars II). — Als Erfranfungsfälle
And nur die im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen, ältere, noch andauernde Erfranfungen
fommen dabei nicht in Rechnung; als Krankheitötage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende,
auch die aus vorfährigen Erfranfungsfällen berrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfranft,
wi —* Erkrankungsfall beſonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufendes —* zahlt nicht ale
anfheit.
2
10
Gormuar_ II.
Rechuungsabſchluß
(gilt zugleich als Ueberſicht der vereinnahmten Beiträge und geleiſteten Unterſtützungen).
I. Naſſenrechnung.
a) Einnahmen.
1. Kaſſenbeſtand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausſchließlich Refervefonds) |.--....... -..... !...........
2. Zinfen von Rapitalien und ſenfligen belegten Belbern, ſowie Erträge © von an fonftigen
Bermögenstheilen .... —E
3. Geſammtbeitraͤge (Antpeite der ; Arbeitgeber und Arbeitnepmer ‚jufammen) « aus⸗
ſchließlich Zufagbeiträge...
4. Zufagbeiträge für Familienunterſtützung nah 599 Abſatz 1 Sag 2 des Geſetzes
5. Vorſchüſſe aus der Gemeindekaſſe nah & 9 Abfap 4 des Geſetzes ........... 1...
6. ——— für „gewährte Rrankenunterflügung nad Krankenverſicherungsgeſetz
3a Abſatz 2, 50, 57 Abſatz 4, 57a Abfag 1 und 2; Fand»
often unfatı- und > Rranfenverfigerumgögefeg © vom 5. . Mai | 1886 * 136
Abſatz 5, $ 137 Abfag 3 —
7. een von Berufögenoflenfchaften, Unternehmern, Berfiherungsanftalten
E. gewährte Kranfenfürforge, Unfallrenten, Zuſchüſſe zum Sranfengeld nad
ra erfiherungsgefeß vom 6. Zuli 1884 6 5 Abfag 8 und 9, 6 8; Land.
Unfalls und Kranfenverfiherungsgefeg vom 5. Mai 1886 $ 10 Abfag 4, $ 11;
alfverficherungsgefeg vom 11. Juli 1887 9 6 Abfag 13 Unfallverfi iherunge-
efeg vom Yu Sute 18587 95 10 Abfag 1, 11 Abjag 2; Diet betreffend bie
Snvatiditäte, und Alteröverfiherung, vom 22, Juni 1889 & 12 Abfap 2. nennen | sonen
8. Aus verfauften Werthpapieren und urüdgegogenen Rapitalien, Sparfaffen 0 oder
Banfeinlagen, Entnahmen aus dem Refervefonds .
9. Aufgenommene Darlehne, Vorſchüſſe des Rechnungsführerse und fonftige nicht
unter 5 fallende Vorſchüſſe; andere dburchlaufende Poflen ........ .2-c--.....
10. Sonftige Einnahmen: )
a) im Banzen..
b) darımter aus der Beforgung ı von 1 Befhäften ver |
Snvaliditätd- und ter ber hern nad 41 112 fr
des Geſetzes vom 22. Juni 1 99)... . neun
11. Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bis 10) .... ......................
1) Freiwillige oder vertragemäßige (nicht auf geleglicher Verpflichtung berupende) Zuwendungen, ferner
Erlös aus dem Berkauf von Statutenbüdern, Strafgelder, Mahngebühren ꝛc.
) Vergütungen der Verfiherungsanftalten ic.
11
b) Ausgaben. | Mark Pf.
1. Für ärztliche Behandlung.......... — —-
2. Für Arznei und ſonſtige Heilmittel....................... .........
3. Krankengelder:
4. Kurs und Verpflegungskoſten an Krankenanſtalten........ ...............
5. Erſatzleiſtungen für gewährte Krankenunterſtützung nach Krankenverſicherungs⸗
geſetz 99 57 Abſatz 2, 57a Abſatz 1 bis 3, 760 Abfag 1, Unfallverſicherungs⸗
geſeß vom 11. Juli 1887 9 7 Abſatz 2.................. .............
6. Zurückgezahlte Vorſchüſſe der Gemeindekaſſe (Ziffer 5 der Einnahmen) ........
7. Zurüdgezahlte Beiträge..........................................
8. Für Kapitalanlagen (Ankauf von Werthpapieren 2c.), Anlagen bei Sparfaffen
oder Banken, Zuführungen zum Reſerveſonde................ —— —
9, Zurädgezahlte Darlehne (der bei den Einnahmen Ziffer 9 begeichnenden Art);
andere durchlaufende Poſten.........................................
10. Sonflige Ausgaben )...................... ....... ... . . . . . . . . . . . ... — —
11. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bis 10)............................ —
c) Abſchluß.
Summe der Einnahmen (Ziffer a ll). .................... ............. Tem
Summe der Ausgaben (Ziffer b 11)................
Ergiebt für den Schluß des Rechnungsjahres einen Kaſſenbeſtand von... nn nn
In diefem Kaſſenbeſtande find einhegriffen: Pf.
1. nicht verrechnete (bei der Umlegung nicht in Anrechnung
ebrachte) Vorſchuſſe zur Deckung ber Ausgaben eines
aſſenverbandes nah $ 46 Abſatz A des Geſetzes....... .
2. Borrathangefauften Beitragsmarken der Berfiherungsanftalt?) |...
Die reine Jahresausgabe der Kaſſe (Summe der Ausgaben abzüglich ber in Ziffer 6, 8 und 9 auf⸗
geführten Poften) betrug in den Ichten (vorhergehenden) drei Jahren, nämlich: ?®)
18
LIT ENT SFr rn N LT Tr
(nmbeasmtensnneti ——- .M £.
1 8 4 .. u. on. 100009000000 EETENE ME OHORETTRDI EUR wastunnnr2ns M f.
1 8 ERU PERL. VO — — — — — — — —— — —— ————— URN M f.
ı) Rranfentransportfoften; Zinfen, Provifionen, Stempelgebühren und fonflige Rebenauslagen beim Ankauf
von Werihpapieren ıc.
3) Sole Vorräthe an Beitragsmarken werden nur vorkommen, wenn bie Beforgung von Geſchäften ber
Invaliditätds und Alteröverfiherung auf dem im & 114 des Geſetzes vom 22. Juni 1889 vorgefehenen
Wege eingeführt worden iſt und die Berfiherungsanftaft die erforderlichen Marten nah $ 112
Abfak 3 a. a. D. nicht zur Verfügung zu flellen hat.
°) Bei Kaſſen, welche in den Borjahren nicht oder nicht das ganze Jahr hindurch beflanden Haben, if
das betreffende Jahr zu durchſtreichen.
3»
12
BE. VBermögensausweis
für den Schluß des Rechnungsjahres 18____
A. Das Sefammtvermögen der Kaffe (ausschließlich des Werthes etwaiger Orundftüde) fegt fich wie folgt zufammen :
1. Aktiva: . ‚PM.
a) der Baarbeftand für den Schluß 1. laut vorfiependem Abſchluß
des Reamungel ahres 18... 2. baar im Nefervefondd .
b) in Hypotbefen, eribpapieren,) Sparfaffenbüchern, Banfeinlagen . u
c) fonfiige Korderungen (Erfagforderungen gegen Arbeitgeber, Gemeinden,
Krankenkaſſen, erufegenoſſenſchaften, Verſi icherungsanftalten ꝛc. vergl. | Ia
Ziffer 6 und 7°)... ... . 5
"Summe .
2. Paſſiva:
a) Darlehne und Borfhüfle ... .
R Erfapforberungen für gewährte Rranfenunterflägung®) .. Ben
unberichtigt gebliebene Forderungen von Raffenmitgliebern, , Herten,
Apothefen, Kranfenhäufern und Rekonvaleszentenanftalten?) ..
Summe .
3. diernach beträgt der Ueberfäuß [ver Aafkmad DL... Bl
Naqh dem vorfäprigen Abſchluſſe betrug der Uerfäuf je Ati)... — en
Ergiebt gegen das Vorjahr an Ueberſchuß IN —2 — 65— — —
Bei dem Verkauf von Werthpapieren iſt gegen den im
vorjaͤhrigen Abſchluß eingeſtellten Werth entſtanden Be |"
Außerdem beſitzt die Kaffe Grundflüde, welche nad Ab⸗
zug der Abgaben und Laften einen lahrlichen Ertrag ge⸗
waͤhren von ....
B. Das verfügbare Aftiovermögen (A 1a und b) veriheiit fich wie folgt:
1. Zum Stammvermögen gehören... uses unen sense .......... ——
Nach dem —2 Abſchluß betrug das Stammvermögen.........
Ergiebt gegen das Vorjahr an Stammvermögen®) |neniserl c.
2. Zum Referbefonde gehören nach ben ftattgefundenen Ueberweifungen (Entziehungen) 1...
Nah dem vorfährigen Abſchluß betrug der Refervefonde ...... .....
Ergiebt gegen das Vorjahr an Reſervefonds —EE —— —
3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kaſſe von dem Betrage unter A la und b
nad ar: der Veträge unter B 1 und 2:
a) baa
b) in "Sparfaffensügern, Banfeinfagen x.
— — Ergiebt einen Beiriebsfonde v von .. —
*) Die eng im Stammvermögen gegen das Vorjahr ift entflanden: (bier find die Gründe bes
Zuwachſes oder Berluftes furz anzugeben).
1) Diele Werthpapiere ſind erſtmalig nach dem Ankaufskurſe, die ſchon in früheren Jahren erworbenen
zu dem Werth, mit welchem ſie bisher eingeſtellt waren, zu berechnen.
2) Rur ſolche Forderungen der hier bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche nicht mehr ſtreitig, aber
noch nicht eingezogen find. Rüdftändige Beiträge gehören nicht hierher.
2) Nur ſolche Forderungen der bezeichneten Art find bier aufzuführen, welche, obwohl bereits fällig geworben,
wegen Mangel an Mitteln unberichtigt geblieben find, nicht dagegen ſolche, welche nach beftehender, aus⸗
drüdticher oder ſtillſchwei enber Bereinbarung regelmäßig nachträglich für das verfloflene Jahr gezahlt werben.
9 Das nicht Zutreffende iſt zu durchflreichen.
— EEE BDEUSTEIMEAnEM | LunnETEnE 2 LU
13 |
Qus: graulenlaſe —
& II.
Staat: '
Nachweiſuugen,
betreffend
die Krankenverſicherung,
nach dem Krankenverſicherungsgeſetz vom 15. Juni 1883 in der Faſſung des Geſetzes vom 10. April
1892 und den ergänzenden reichögefeglichen Beftimmungen, fowie nah den Ausführungsvorſchriften
über die Statiftif und Nechnungsführung der Krankenkaſſen.
Der wrandenfaffe
Name . Lan
Kreis (Dseramt) . — — —— aan
Bert d der boberen Berwaltungsbebörde anne
u—.....e “.... [2 7 77 277 DOT 7 5 177707777 00777 —V d e nl. EEXX Sn}
Daß Formular I und II übereinſtimmend mit ben
Berzeichniffen, Büchern und der Kaffe aufgeſtellt find,
befcheinigt
Der Bor orſta: and.
(Unterſchrift) ————————— — —
— — — — — — ——
Von der Auffichtsbehörde auszufüllen:
1. Prozentverhaͤltniß
der ſtatutenmaͤßigen Gefammtbeiträge (Antheile des Arbeitgebers und bes Arbeitnepmerd zufammen)
zum durchfchnittlihen Tagelohne ) — wirklichen Arbeitsverdienft *) —
bed nn anigen Krantengelbee zum burcfchnittlihen Tagelohne * — dvirlichen Arbeus⸗
verdienſt ®) — .... ann
2. Statutenmäßige Daner der Rranfenunterfägung = nn Wochen,
davon a) mit vollem Kraufengelde ..... een — Wochen,
b) von da ab mit geringerem Kranfengelde .. .... —2 VWochen.
3. Krankengeld wird (allgemein) (unter beſtimmten Vorausſehungen) fon vom (ten) Tage (nad)
dem Tage) des Eintrittö der Erwerbsunfähigfeit ab (für Sonn» und Fefttage) gewährt °).
a) Vergl. $ 20 Abſatz 1 Ziffer 1 und Abſatz 2, & 26a Abfag 2 Ziffer 6 des Geſetzes. Sind Gefahren:
flaffen für die Kaflenmitglieder eingeführt worden ($ 22 Abfa p 3 des Geſetzes), fo if das Prozent⸗
verhältnig der Beiträge zum Lohne je für die verichiedenen Gefahrenklaſſen anzugeben. Das nicht
Zutreffende ift zu durchſtreichen.
Zufagbeiträge für Familienunterſtützung ($ 22 Abſatz 2 des Befeges) find nicht zu berüdfichtigen.
IR das Progentverhältnig im Laufe des Jahres geändert, fo if das neue Prozentverhaͤltniß gleich
falls anzugeben unter Beifügung des Zeitpunftes, mit welchem es eingetreten iſt
b) Als fatutenmäßige Dauer der Kranfenunterflügung if nicht nur diejenige anzugeben, während welder
das volle Krankengeld gegeben wird (a), fondern auch diejenige, während welcher ein geringeres Kranken⸗
geld gegeben wird (b).
e) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn bie breitägige Karenzzeit befeitigt oder befchränft iſt, oder
wenn er rg und Fefltage Krankengeld gewährt wird; bei der Ausfülung if das nicht Zutreffende
zu bur en
14
Kormular L
Zahl der Mitglieder *)
ao
—
. Degember (Jahresihluß) - 1...
®
Ueberſicht
über die
Mitglieder, die Krankbeits: und Sterbefälle ze.
für das Jr ____.
(Bei Kaffen, welhe nicht das ganze Zahr in Thätigfeit waren,
für den Zeitraum vom bi ———— —
maͤnnliche weibliche Im Laufe des Jahres: d)
am Erfranfungsfälle °) der männlichen Mitglieder ...........—.,
1. Januar (Fahresanfang).. | — ⸗ s weiblichen Be
1. Sebruar .. .......... — mm Krankheitdtage °) der männlichen Mitgliede,
1. Maͤrz ............... — —— ⸗ ⸗weiblichen ⸗ nn —
1. April —— | Sterbefälle der männlichen Mitglieder . .. .. —
1. Mai. nn um er s weiblichen s ne
1. Iuni.. .............. — Für Kaſſen mit verſchiedenen Gefahrenflaflen
(vergl. Note. a auf der vorigen Seite); Die Mit-
1. Juli. — | glieder vertheilen fih in dem Monat mit dem hoͤchſten
Stande (nach der nebenflehenden Angabe), nämlich im
1. Auguſt. ........... Bo 1] Monat nn auf Die einzelnen Gefahren-
Flaffen wie folgt:
1. September... .. ........ a
I. Gefaprenflafle —*
1. Oftober . ........... P
II. ⸗ ] Mitglieder,
1. November. ..... ... P
III. ⸗
u. ſ. w.
a) Es iſt die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitgliederverzeichniſſes zu
den angegebenen Zeitpunkten vorhanden war.
b) Als Erkrankungsfaͤlle, Krankheitstage und Sterbefälle find nur biefenigen der Mitglieder, nicht diejenigen
von Angehörigen derfelben zu verzeichnen.
c) Als Erfranfungsfälle und Krankheitstage find diejenigen zu zählen, für welche Krankengeld ober Ver⸗
pflegungskoſten an Krankenhäuſer oder Erfagleiftungen an Dritte für gewährte Rranfennierflügungen
gezahlt worden (Ziffer 3, 6, 8 unter „b. Ausgaben” bes Formulars II), — Als Erfrantungsfälle find
nur die im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen; ältere, noch andauernde Erfranfungen fommen
dabei nicht in Rechnung; ald Krankheitötage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende, aud bie
aus vorfährigen Erkranfungsfällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erkrankt, wird jeber
Erkrankungsfall befonders gezaͤhlt. Ein regelmäßig verlaufendes Wochenbett zaͤhlt nicht ale Krankheit.
15
Formular I.
Kechnungsabſchluß
(gilt zugleich als Ueberſicht der vereinnahmten Beiträge und geleiſteten Unterſtützungen).
I. Kaſſenrechnung.
a. Einnahmen.
1. Kaſſenbeſtand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausſchließlich Reſervefond)
2. Zinſen von Kapitalien u und Tonftigen belegten Geldern, ſowie Eriväge © von n ſonſtigen
Vermoͤgenstheilen.. ann |
3. Eintrittsgelder......... ............ ................. EHER
4. Geſammtbeiträge (Mnipeile ber Arbeitgeber unb > Arbeitnepmer aujammen), aus⸗
ſchließlich Zufagbeiträge.. ann | an
5. Zufagbeiträge für Familienunterſtützung nah 6 22 Abfap 2 des Geſetzes ....
. Erfagleiftungen für gewährte Kranfenunterflügung nad a un geſetz
66 34 Abſatz 4, 3b Abſatz 2, 50, 57 Abſatz 4, 57a Abſatz 1 und 2; Ldandw.
Unfalls und Rrantenverfiperungögefeg vom 5. Mai 18865 136 Abfop 5,
5 137 Abſatz 3 ......... ...... ................................
7. Erſatzleiſtungen von Berufsgenoſſenſchaften, Unternehmern, Verſicherungsanſtalten
für gewährte Kranfenfürforge, Unfallrenten, Zuſchüſſe zum Sranfengeld nad
Unfallverfigerungsgefeg vom 6. Juli 1884 $ 5 Abfab 8 und 9,86 8; Landw.
Unfalls und Krantenverficherungsgefeg vom 5. Mai 1886 $ 10"Abfagf4, $ 11;
— icherungsgeſetz vom 11. Zuli 1887 $ 6 Abſatz 15 Unfallverfiherun s⸗
geſetz vom 13. Juli 1887 65 10 Abſatz 1, 11 Abſatz 2;7 —— ie
Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung, vom 22. Juni 1889 9 12 Abſatz 2.....
8. Aus verkauften Werthpapieren und aurüdgegogenen Rapitalien, Sparfaffen- o ober
Bankeinlagen, Entnahmen aus dem Refervefonde .
9. Aufgenommene Darlehne, Vorſchüſſe bed > Renungefügrers ı und > ſonſtige dor-
ſchüſſe; andere durchlaufende Poften . anne
10. Sonftige Einnahmen :')
02
a) im Ganzen ....................... ............................ ——— -
b) darunter aus der Beſorgung von Geſchaͤften ber Invali⸗
ditaͤts⸗ und Altersverſi herung nach wi 11 12 des
Geſetzes vom 22. Juni 18092).. 2220 e P.
11. Summe der Einnahmen’ (Ziffer 1 bie 10) .. .. ... ....................
ı) Freiwilli ide ober vertragsmäßige (nicht auf gefeglicher Verpflichtung beruhende) Zumenbungen, Straf:
gen abngebühren ıc.
s) Vergütungen dir Berfiherungsanftalten ıc.
b) Ausgaben. pf.
1. Für ärztliche Behandlung.. ....................................... nn
2. Für Arznei und ſonſtige Heilmittel.................................... [mm
3. Krankengelder:
a) an Mitglieder .............. ....... ................. rennen ne P nennen
b) an Angehörige der Mitglieder nah & 7 Abfau 2 des Gefeßed....---.- 1-— ——
4. Unterflügungen an Wöchnerinnen .......................... ........... en mn
5. Sterbegelder................. ....... .... ........................... —
6. Kur⸗ und Verpflegungskoſten an Krankenanſtalten........................ —
7. —3 — für Rekonvaleszenten nach Beendigung der Kranfenunterflügung... . . - —
8. Erfagleiftungen für gewährte Kranfenunterflügung nach Krankenverſicherungsgeſetz
66 57 Abfag 2, 57a Abfag 1 die 3, 76c Abfag 1, Unfallverficherungsgefeg vom
11. Zuli 1887 9 7 Abſatz 2........................ ............ nn | mn
9. Zurüdgezgahlte Beiträge und Eintrittögelder . . 2... -.--.2.2-220eeneeeennnn ee fernen
10. Für Kapitalanlagen (Ankauf von Werthpapieren ıc.), Anlagen bei Sparkaſſen oder
Banken, Zuführungen zum Refervefonds ........ ..... .......... .... Bene ann
11. Zurüdgezahlte Darlehne (der bei den Einnahmen Ziffer 9 bezeichneten Art);
andere durcdlaufende Poftlen ............................... .......... P
12. Berwaltungsausgaben:
a) perfönliche: *)
ne im Ganzen: ... .................................. — —
bb) darunter ausfcheidbare für Belorgung von Ges
fchäften der Invaliditäts⸗ und aitereberficperung
nach 99 112 ff. des Geſetzes vom 22. Juni 188
b) ſachliche: 2)
aa) im Ganzen .............................. ... nee en nen ee
bb) darunter ausfcheidbare für Beforgung von Ge [ne Te
Ichäften der Invaliditaͤts⸗ und Altereverfigerung
nad) 99 112 ff. des Gefeßes vom 22. Zuni 1889 1...
13. Sonflige Ausgaben ) ............................... ..............
14. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bis 13) ........................... ——— —
0) Adfhiuf. .
Summe der Einnahmen (Ziffer all) ............................... —
Summe ber Ausgaben (Ziffer b14) ............... ..... .. .. ......... Pi
Ergiebt für den Schluß des NRechnungsjahres einen Kaflenbefand von... I...
In diefem Kaflenbeftande find einbegriffen: | Mat |
1. nicht verrechnete (bei der Umlegung nit in Anrechnung
gebrachte) Vorfhäffe zur Dedung der Ausgaben einee
Kaſſenverbandes nah $ 46 Abſatz A des Geſetzes ....... —
2. Vorrath an gekauften Beitragsmarken der Berfiherungsanftalt*) |... —-
Die reine Jahresausgabe der Kaffe (Summe der Ausgaben abzüglich der in Ziffer 10 und 11 aufs
geführten Poften) betrug in ven legten (vorhergehenden) drei Jahren, nämlich 5)
1) Befoldungen, Tantiomen, Vergütungen für Krankenkontrole, Einnehmergebühren, Reiſekoſten und Diäten der
Reviſoren, Enıfchädigungen der Borftandsmitglieder für Zeitverluft und entgangenen Arbeitöverbienft u.bergl.
3) Ausgaben für Schreibmaterial, Statutenbücder, Porti, Lofalmiethe, Prozeßkoſten ıc.
3) Rranfentransportkoften; Zinfen, Provifionen, Stempelgebühren und fonflige Nebenauslagen beim Ankauf
von Werthpapieren u. f. w. j
) Solche Borräthe an Beitragsmarken werden nur vorkommen, wenn die Beforgung von Geſchaͤften ber
Invaliditaͤts⸗ und Alteröverficerung auf dem im & 114 des Geſetzes vom 22. Juni 1889 vorgejehenen
Wege eingeführt worden iſt und die VBerfiherungsanftalt die erforderlihen Marken nah $ 112
Abſatz 3 a. a. D. nit zur Verfügung zu ftellen hat.
s) Bei Kaflen, welche in den Vorjahren nicht oder nicht das ganze Jahr hindurch befanden haben, iſt
das betreffende Jahr zu durchſtreichen.
27
IE. Bermögensausweis
für den Schluß des Recpnungsjahres 18...
A. Das Geſammtvermoͤgen ber Kaſſe (ausſchließlich des Werthes etwaiger Orundfide) feßt fich wie folgt zufammen:
1. Altiva: Rart Pi.
a) der Beſtand für den Schluß |d. laut vorſtehendem Abfchluß .. .. FERNE VEERRERER
bed Rechnungsjahres 18 . 12. baar im Nefervefonds .. .. EEE
'b) in Hppothefen, Wertbpapieren®), Sparfafienbüchern, Banfeinlagen .. an nn
c) fonflige Forderungen (Erfapforderungen gegen Arbeitgeber, Gemeinden,
Rrantenfaflen, zu ufsgenofienfgaften, Berngerungsanflalten 1 16. vergl. I Ia
Ziffer 6 und 7 .
2. Paffiva: |
a) Darlehne und Vorſchüſſe .... .. . ... ........ Sea ae
b) Erſatzforderungen für gewährte Rranfenunterkügung?) .
c) unberichtigt gebliebene Forderungen von Raffenmitgliedern, deren, &potjefe,
Krankenhäufern und Refonvaleszentenanftalten?) . ISIN ——e
"Summe .
3. Hiernach beträgt der Ueberſchuß der Aftiva‘) ..
der paffia⸗) oecunaan.... en nn
Nach dem vorjährigen Abſchluſſe betrug der Ueberſchuß Ir —28 Sn
Grgiebt gegen das Vorlahr an Ucberfhuß |ye; gaffioa) | |meniger [nn
der Paffiva‘)
Bei dem Verkauf von Werthpapieren iſt gegen den im
vorfährigen Abſchluß eingeftellten Werth entflanden |
Außerdem befigt die Kafle Grundflüde, welche nach Ab⸗ 9 ET |
u der Abgaben und Laften einen fährlichen Ertrag ge
w hren N von....................... "ernennen: |
B. Das verfügbare Altiovermögen (Aa 1a und b) vertheilt fich wie folgt: !
1. Zum Stammvermögen gehören..................... ....... .... .... ne un
Nach dem vorjährigen Abſchluß betrug das Stammvermögen ......... un
Ergiebt gegen das Borfahr am Stammvermögen*) —65*— m
2. Zum Refervefonbe gehören nach den flattgefundenen Ueberweifungen (Entgiepungen) BEE —— aaa
Nach dem vorfährigen Abfchluß beirug der Refervefonde ............
Ergiebt gegen das Borfahr an Refervefonds erden — — —
3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kaffe von dem Betrage unter A la und b |
nad Pong der Beträge unter B 1 und 2: |
a) b
b) in Vpariaſſenbůchern Banfeinlagen x. As... —
_— Ergieht einen Betrichefonde vı von . lm
*) Die Beränderung im Stammvermögen gegen bad Vorjahr ift entflanden: (hier find. die Gründe des
Zuwachſes oder Verluftes furz anzugeben).
) Diefe Werthpapiere find erfimalig nach dem Anfaufsfurfe, die ſchon in früheren Jahren erworbenen
zu dem Werth, mit welchem fie biöher eingefellt waren, zu berechnen.
2) Nur ſolche Forderungen der bier bezeichneten Art find Hier aufzuführen, welshe nicht mehr flreitig,
aber noch nicht eingezogen find. Rüdfändige Beiträge gehören nicht hierher.
2) Nur ſolche Forderungen der bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche, obwohl bereits fällig geworben,
wegen Mangel an Mitteln unberichtigt geblieben find, nicht dagegen ſolche, welche nach beſtehender, aus»
druͤcklicher oder ſtillſchweigender Bereinbarung regelmäßig nachträglich für das verfloffene Jahr gezahlt werden.
*) Das nicht Zutreffende h; zu durchſtreichen.
3
18
Betriebs (Fabril⸗ Kraulenlaſſe. Ainiane A. A:
Staat 6 —xxxx
Nachweiſungen,
betreffend
die Kraukenverſicherung,
nach dem Krankenverſicherungsgeſetz vom 15. Juni 1883 in ber Fafſung des Geſetzes vom 10. April 1892
und den ergänzenden reichsgefeglichen Beftimmungen, fowie nach den Ausführungsvorfchriften über bie
Statiſtik und Rechnungsführung der Krankenkaſſen.
— — _
Der Krankenkaſſe
Name
Art „n.ünenmmmnnmennm
Sitz nm
Kreis (Oberamt)
Bezirk der Höheren Verwaltungobehoͤrd
sorgen
GEBE PO OBEDEREETREEIEEEEN EN EROBERTE , den öööäRäxxxXRRXXEEXXEEXEXEXYXVEEXXYEXEVEEXMXVRVREERB
Daß Formular I. und II. ubereinſtimmend mit ben
Berzeichnifien, Büchern und ber Kaffe aufgeteilt find,
befcheinigt
Ser Der Borftand.
— — — — — —
Von der Auffichtsbehörde auszufüllen:
1. Brogentverhältniß:
der flatutenmäßigen Gefammtbeiträge (Antheile des Arbeitgeber und bes Arbeitnehmers zufammen)
zum durchfchnittlichen Tagelohne *) wirflichen Arbeitsverdienfl °) nme —
des a ng Krankengeldes zum durchſchnittlichen Xagelohne *) wirflihen Arbeits⸗
verdienfl )
2. Statutenmäßige Dauer der Krantenunterflägung?) ......... Wochen,
davon mit vollem Krankengelde „nn Wochen,
b) von da ab mit geringerem Kranfengelde .............. Wochen.
3. Kranfengeld wird (allgemein) (unter beflimmten Borausfegungen) fhon vom (..... ten) Tage (nad)
dem Tage) des Eintritts der Erwerbsunfähigfeit ab (für Sonn- und Feſttage) gewährt °).
a) Bergl. $ 20 Abfag 1 Ziffer 1 und Abfag 2, & 26a Abfag 2 Ziffer 6 des Geſetzes. Sind Befahren-
klaſſen für die Kaffenmitglieber eingeführt worden ($ 22 Abfag 3 des Geſetzes), fo ift dad Progents
verhältnig der Beiträge zum Lohne je für bie verichiedenen Gefahrenflaflen anzugeben. Das nit
Zutreffende iſt gu durchſtreichen.
Zufagbeiträge für Familienunterſtützung ($ 22 Abſatz 2 des Geſetzes) find nicht zu berüdfichtigen.
IR das Progentverhältnig im Laufe des Jahres geändert, fo if das nene Progentverhältnig
—538 anzugeben unter Beifägung bes Zeitpunktes, mit welchem es eingetreten iſt.
b) Als flatutenmäßige Dauer der Kranfenunterflügung iſt nicht nur diefenige anzugeben, wahrend welcher
das volle Krankengeld gegeben wird (a), ſondern auch diejenige, während welcher ein geringeres
Seranfengeld gegeben wirb (b).
c) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn die breitägige Karenzzeit befeitigt oder befchränft if, oder
wenn für Sonn» und Seftage Krankengeld gewährt wird; bei der Ausfüllung If das nicht Zutreffende
zu durchſtreichen.
Kormular I.
19
erſicht
über die
Ueb
Mitglieder, die Kraukheits⸗ und Sterbefälle ꝛe.
für. das Jahr .
(Bei Kaſſen, welche nicht das ganze Jahr in Thätigkeit waren,
für den Zeitraum vonn
I 77 )
Zahl der Mitglieder ®)
11: .................
. Suni. .......
.Juli ........
.Oktober ............
.November
— un] bei tun , Due ns [5 [N ui pain [N Sei
3
.Januar (Zahresanfang)- . I... nmel
. Februar .....2 2022000 nenn
1 | glieder vertheilen ſich
. Augufl ......... ne Pe
. September... 2.2... 1
. Degember .. 1... 0. k..
. Dezember (Jahresſchluß).
männliche weibliche Im Laufe des Jahres: ?)
Erkranfungsfälle °) der männlichen Mitglieber........... ,
⸗ ⸗ weiblichen BE
Krankheitstage °) der maͤnnlichen Mitglieder ,
⸗ ⸗weiblichen ⸗
— ..J Sterbefälle der maͤnnlichen Mitglieder
ar u s s weiblichen .
a Für Kaffen mit verfhiedenen Befahrenflaffen
(vergl. Note b anf der vorigen Seite): Die Mit-
in dem Monat nit dem hoͤchſten
Stande (nad) der nebenftebenden Angabe), nämlich im
Monat „mm. AUF bie einzelnen Gefahren⸗
Hafen wie folgt:
I. ©efahrenflaffe
II. s
II. s
[LLILETPPIVELILIIPER TORE
—
—
XXXYE
a) Es if die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitglied iſſes
den angegebenen Zeitpunkten vorhanden —* q gliederverzeichniſſes zu
b) Als Er
rankungsfaͤlle, Krankheitstage und Sterbefälle find nur biejenigen ber Mitglieder, nicht Diejenigen
von Angehörigen derfelben zu verzeichnen.
c) Als Erkrankungéfaͤlle und Krankheitstage find diejenigen zu zählen, für welche Scrankengeld ober Ber- '
pflegungstoften an Kranfenhäufer oder Exſatzleiſtung
gezahlt worden Bit: 3, 6, 8 unter „b Audgaben‘
en an Dritte für gewährte Kranfenunterflügungen
bed Formulars II). — Als Erfranfungsfälle End
nur bie im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen; ältere, noch andauernde Erkrankungen fommen
dabei nicht in Reanung: ale Kranfpeitstage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende, auch die
aus vorjährigen
rkrankungsfällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfranfı, wird jeber
Erkrankungsfall befonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufended Wochenbett zählt nicht als Krankheit.
| ge
Kormular II.
Kechnungsabſchluß
(gilt zugleich als Weberfiht der vereinnahmten Beiträge und geleiſteten Unterſützungen).
I. Kaſſenrechnung.
a) Einnahmen. |
1. Raflenbeftand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausfchließlih Nefervefonde) 1... ......
2. Zinfen von Rapitalien und Fonftigen belegten Beben; ſowie Erträge © von n fonftigen
Dermögendtheilen. .
3. Eintrittsgelder .................................. . . . . . . . . . . . . . . . Men anne
Wan
. Gefammtbeiträge (Bintpeile der ‚Arbeitgeber u und d Arbeitnepmer gufommen), < aus⸗
ſchließlich Zuſatzbeiträge -
. Zufagbeiträge für Familienunterftügung nah & 22 Abfap 2 des Geſetzes...... LK... nun...
. Vorichüffe des Arbeitgeberd nah 59 64 Ziffer A des Befeßeb -..... ........ Renee one
. Zufchüffe des Arbeitgebers nah $ 65 Abfau 2 des Geſetzes ............
ee für gewährte Kranfenunterflüßung nad Stun
In Abfag 4, 3b Abjap 2, 50, 57 Abfap 4, 575 Abfag 1 und 2; Landw |
Unfalls und Kranfenverficherungsgefeh vomd.Mai1886 $ 136 Abfag 5,8137 Abſatz 1... un
On [Sf mn 2
9. Erfagleiftungen von Berufsgenoflenfchaften, Unternehmern, Berfiherungsanftalten
für ‚ ewährte Kranfenfürforge, Unfelrenten, Zufhüffe zum Krankengeld nad
Unfallverfiherungsgefeg vom 6. Juli 1884 & 5 Abfap 8 und 9, $ 8; Landw.
Unfall» und Krankenverſicherungsgeſetz Som 5. Mai 1886 $ 10 Abſatz 4, $ 11;
Unfallverfiherungegefeg vom 11. Juli 1887 H 6 Abſatz 1; Unfaflverfiherungs-
efeg vom 13. Juli 1887 65 10 Abfag 1, 11 Abſatz 2; Gefeb betreffend die
—RE und Altersverſicherung, vom 2, Yuni 1889 $ 12 Abfag 2.
10. Aus verkauften Werthpapieren und zurüdgezogenen Rapitalien, Sparfaflen- ol oder
Bankeinlagen, Entnahmen aus dem Nefernefonde
11. Aufgenommene Darlehne, Borihüffe des Achnungeführere und fonflige nicht
unter 6 fallende Borfchüfle; andere durchlaufende Poften... ..
12. Sonftige Einnahmen: *)
a) im Ganzen..
b) darunter aus ber Beforgung von 1 Gefäften. der Mar
Invaliditäts⸗ und Er: nad si 112 f —
des Geſetzes vom 22. Juni 18897).. sn mn
13. Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bis 12).... . . .. .. ....... nenne nenne ne P
i) Freiwilli oder vertragsmäßige (nicht auf geſetzlicher Verpflichtung beruhende) Zuwendungen, Straf⸗
abngebühren ꝛc.
elder,
—* der Verſicherungsanſtalten sc.
b) Ausgaben.
1. Kür ärztliche Behandlung ..
2. Für Arznei und fonftige Heilmittel...
3. Krankengelber:
a) an Mitglieder...
b) an Angehörige der Mitglieder u x 7 Mbfap 2 2 des Geſches
4. Unterftũtzungen an Wögnerinnen.
5. Sterbegelber. .
6. Kurs und Berpflegungstoften an Rranfenanfalten...
7. Kürforge für Refonvalesgenten nad) Beendigung der Rranfenunterflügung. . an ann
8. ——ãA— en für gewaͤhrte Krankenunterſtützung nad Rranfenverfiherungsgefeg
66 57 Abfag 2, 57a Abfag 1 bie 3, 76c Abfag 1 ‚ Unfallverfigerungsgefeh
vom 11. Zuli 1887 6 7 Abfap 2..
9. Zurüdgezahlte Vorſchüſſe (der gu Ziffer 6 der Einnapmen bezeichneten An)..
10. Zurüdgezahfte Beiträge und Eintrittögelber. nenn wenn
11. Für Kapitalanlagen (Anlauf von Werthpapieren x. ), Anlagen bei Sparkaſſen
oder Banken, Zuführungen zum Reſervefonds
12. Zurüdgezahlte Darlehne ber bei ben ' Einnapınen äiffer 1 ii Brglipneten A);
andere durdlaufende Yoften ..
13. Berwaltungsausgaben:
a) perfönlide: ')
aa) im Banzen..... ............
bb) darunter ausſcheidbare für Beforgung von Ges
fhäften der Invaliditäts⸗ und Alteröverficherung
na $$ 112 ff. Des Gefeges vom 22. Juni 1889
b) ſaͤchliche: i)
aa) im Ganzen. .................
bb) darunter ausſcheidbare für Beforgung von Ger
fhäften der Invaliditäts⸗ und ——
nach 89 112 ff. des Geſetzes vom 22 dani 158
14. Sonflige Ausgaben ?)..
15. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bis 14)..
c) Abſchluß.
Summe der Einnahmen (Ziffer a 13)..................................
Summe der Ausgaben (Ziffer b 15)...
rgieht für den Schluß des Rechnungejahres einen Kaffenbeſtand von.
u dieſem Kaſſenbeſtande find einbegriffen:
1. nicht verrechnete (bei ber Umlegung nicht in Anrechnung
—5 Vorſchüſſe zur Deckung der Ausgaben eines
aſſenverbandes nah $ 46 Abſatz A des Geſetzes.. a
2. Borrathangefauften Beitragsmarfen derBerficherungsanftalt:) ann
Die reine Jahresausgabe ber Kaffe (Summe der Ausgaben *ã © ber in er 9, 11 und 12
aufgeführten Poften) betrug in fs lebten orhergehenden) d drei dahren, a‘) ‘)
18... ee nn a ann <a
48... on nn ME.
’) Koften der „Kaſſen⸗ und Requungefuhrung And nicht aufzunehmen.
2) Krankentransporikoſten; Zinfen, Proviflonen, Stempelgebühren und fonflige Nebenauslagen beim Ankauf
von Werthpapieren ıc.
2) Sole Borräthe an Beitragsmarfen werden nur vorfommen, wenn bie Beforgung von Gefchäften ber
Invaliditäts⸗ und Alteröverfiherung auf dem in $ 114 des Befeged vom 22. Zuni 1889 vorgelehenen
Wege ingefahr worden iſt und die Derhperungsanftalt bie erforderlichen Marten nah 9 1
Abſatz 3 a. a. D. nicht zur Verfügung zu flellen hat.
*) Bei Kaſſen, welche in den Borfahren nicht oder nicht das ganze Jahr hindurch beftanden haben, if
das betreffende Jahr zu burchflreichen.
IE. Vermögensausweis
für den Schluß des Rechnungsjahres 18........
A. Das Gefamminermögen der Kaffe (ausfchließtich des Werthes etwaiger Grundftüde) ſetzt fich wie folgt zufammen:
1. Aktiva: Mat ' MM.
a) ber Behand für den Schluß des Reqhnungejahres 18... |
1. laut vorſtehendem Abſchluß.
2. baar im Refervefonds..
b) in Hppothefen, Werthpapieren,') Sparfaffenbüchern, Bankeinlagen .. —E——— —
c) Ionflige Forderungen (Erfagforderungen ie Arbeitgeber, Gemeinden,
Kran en Ferufcgenoſſen ſchafun, de Gerungsanftalten xc. vergl. Ia
Ziffer 8 und 9
Summe . —————
2. Paſſiva:
a) Darlehne und Vorſchüſſe. ........... he ...
b) Erſatzforderungen für gewäßrte Rranfenunterflägung 2) .. en u.
c) unberidhtigt gebliebene forderungen von Raffeniniigliedern, | Kenn,
Apothefen, Kranfenhäufern und Refonvaleszentenanftalten?) .. — — 4
Summe . .——
3. Hiernach beträgt der lieberſcuß yer Haffdan) Le ..: ::: je F
Nach dem vorjaͤhrigen Abſchluß betrug der ucherſchuß | ber — a i
der Aftiva *) mehr . . ke... |- FR
Ertziebt gegen das Borjape an ucherſcuß der —* | weniger EN VER
Dei dem Berfauf von Wertbpapieren iſt gegen den im vor⸗ Dart | Pi.
jährigen Abſchluß eingeflellten Werth entflanben | genannt u r”—tttttitttttttte
Außerdem beſi gt bie Kaffe Orundflüde, welche nad Abzug em IT
ber Abgaben und daſten einen jäprlihen Ertrag gewähren von |......
B. Das verfügbare Aktiovermögen (A 1a und b) verteilt ſich wie fotgt: |
|
1. zum Stammvermögen gehören .. ER .
Nah dem vorjährigen Abfchluß betrug das Stammvermögen . ......... lungen usa
Ergiebt gegen das Borfapr an Stammoermdgen*) | weniger | —
2, Zum Rejervefonde gehören nad) ben flattgefundenen Ueberweifungen Entziehungen) nn ums
Nach dem vorjährigen Abfchluß betrug der Refervefonde . un.
mehr
Ergiebt gegen das Vorjahr an Reſervefonds | weniger
3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kaffe von dem Betrage unter A 1a und b —
nad h Ahug be der Beträge unter B 1 und 2: |
b) in Sparfaffenbüchern, Banfeinlagen x.
— Ergiebt einen Beliriebsfonds von. .. ala
*) Die ‚Deränberung | im Stammvermögen gegen das Borjahr iſt entflanden: (hier find. die Gründe dee
Zuwachſes oder Verluſtes kurz anzugeben).
ı) Dieie Werthpapiere find erfimalig nad) dem Ankaufskurſe, die fchon in früheren Jahren -eriworbenen zu
dem Werth, mit welchem fie biäher eingefiellt waren, zu berechnen.
2) Nur ſolche Forderungen der bier bezeichneten Art find bier aufzuführen, welche nicht mehr freitig, aber
noch nicht eingezogen find. Ruͤckſtaͤndige Beiträge gehören nicht hierher.
") Nur ſolche Forderungen der bezeichneten Art find bier aufzuführen, welche, obwohl bereits fällig geworben,
wegen Mangel an Mitteln unberichtigt geblieben find, nicht Dagegen folche, welche nach beftehender, ausbrüd-
licher oder Rillfchweigender Vereinbarung regelmäßig nachträglich für Das verfloffene Jahr gezahlt werben.
) Das nicht Zutreffende ift zu durchſtreichen.
Bau⸗Kraulenlaſſe. en
Nachweiſungen,
betreffend
die Kraukenverſicherung,
nach dem Krankenverſicherungsgeſetz vom 15. Juni 1883 in der Faſſung des Geſetzes vom 10. April 1892
und ben ergänzenden reichsgeſetzlichen Beſtimmungen, ſowie nach den Ausführungsvorſchriften über die
Statiftit und Rechnungsführung der Krankenkafſen. |
Staat:
Der Krankenkaſſe
Name nnmnnsessseennernmeeseeennsesesnnenneeneennen .
Sitz
Kreis (Dberamt) een —E
Bezirk der hoͤheren Berwaltungäbehörde „nme
nerennnssnunentnunetsenmnensesansersmnnerernsssennasssanassrenne , DEM Ê.
Daß Formular I und II übereinſtimmend mit
den Bergeichniffen, Büchern und der Kaffe aufgeftellt
find, befcheinigt
Der Borfland.
(Unterſchrift) „nenne
— — — —— — — — — —
Bon der Aufſichtsbebörde auszufüllen:
1. Brogentverhältniß:
der flatutenmäßigen Gefammtbeiträge (Antheile des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zufammen)
zum durchſchnittlichen Tagelohne *) wirklichen Arbeitöverdienft *) nme
ſythlenmäßigen Krankengeldes zum durchſchnittlichen Tagelohne *) wirklichen Arbeitsver⸗
enſt )
2, Statutenmäßige Dauer der nranfenunterfägung ) nenn Wochen,
davon a) mit vollem KrankengeldeWochen,
b) von da ab mit geringerem Sranfengelde „nem Wochen.
3. Krankengeld wird (allgemein) (unter beflimmten Borausfegungen) ſchon vom (ten) Tage (nad
dem Tage) des Eintrittd der Erwerbsunfähigfeit ab (für Sonn» und Fefltage) gewährt °).
&) Vergl. $ 20 Abfag 1 Ziffer 1 und Abfag 2, $ 26a Abſatz 2 Ziffer 6 des Geſetzes. Sind Gefahren»
flaffen für bie Kaſſenmitglieder eingeführt worden ($ 22 Abſatz 3 des Geſetzes), fo iſt das Prozent-
verhältnig der Beiträge zum Lohne je für die verfchiedenen Gefahrenflafien anzugeben. Das nicht
Zutreffende ift zu durchſtreichen.
ufagbeiträge für Familienunterſtützung ($ 22 Abfap 2 des Geſetzes) find nicht zu berüdfichtigen.
ſt das Progentverpältnig im Laufe des Jahres geändert, fo if das neue Prozentverhältnig
gieisiane anzugeben unter Beifügung des Zeitpunftes, mit weldhem es. eingetreten if.
b) Als flatutenmäßige Dauer der Krankenunterſtützung ift nicht nur diefenige anzugeben, während welcher
das volle Kranfengeld gegeben wird (a), fondern auch biefenige, während welcher ein geringeres
Krankengeld gegeben wird (b). |
ec) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn die dreitägige Karenzzeit befeitigt oder befchränft iR, ober
wenn für Sonn. und Fefltage Krankengeld gewährt wird; bei der Ausfüllung ift das nicht Zutreffende
u: burchftreichen.
Ueberſicht
über bie
Mitglieder, die Kraukheits⸗ und Sterbefälle ꝛe.
für das Jahr ............
(Bei Kaſſen, welche nicht das ganze Jahr in Thätigfeit waren,
für den Zeitraum vom ........ ee Bonn)
Zahl der Mitglieder)
am männliche | weiblichel Erkrankungsfaͤlle °) der männlichen Mitglieber...........,
1. Januar (Zapresanfang).. - I... ⸗ - weiblichen
1. Bebruar .....2.222200 04 ..xKranbheitſtage °) der maͤnnlichen Mitgliede
1. Maͤrz ................ Berne nun ⸗ s weiblichen ⸗ een —
1. April ................. Barmen Sterbefaͤlle der männlichen Mitglieder
1. Mai ............... Prememanmamnmen anne ⸗ s weiblichen ⸗ ernannt
1. Juni.................. P Für Kaſſen mit verſchiedenen Gefahrenklaſſen
1. Juli ............ nenn P (vergl. Rote b auf der vorigen Seite): Die Mitglieder
1. Auguſt............. P vertheilen ſich in dem Monat mit dem höchften Stande
1. September ............. krumm mem (nach der nebenſtehenden Angabe), naͤmlich im Monat
1. Oktober...... ....... hen anne ann. AUF die einzelnen Gefahrenklaſſen
1. November ............. To fen wie folgt:
1. Degember ...... 20220000 P I. Gefahrenflafle ............
III. ELLI en
u. f. w
— — — — —
a) Es iſt die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitgliederverzeichniſſes zu
den angegebenen Zeitpunkten vorhanden war.
b) Als Erfrantungsfälle, Krankheitstage und Sterbefälle find nur diejenigen der Mitglieder, nicht diefenigen
von Angehörigen berfelben zu verzeichnen.
c) As Erfrankungsfälle und Krankheitstage find diejenigen zu zählen, für welche Kranfengelb oder Ber-
pflegungöfoflen an Krankenhäufer ober Erfagleiftungen an Dritte für gewährte Rronfenunterfügungen
-gezahlt worden (Ziffer 3, 6, 8 unter „b Ausgaben” des Formulars II). — Ne Erfranfungef lle
And nur die im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen; ältere, noch andauernde Erfranfungen
fommen dabei nicht in Rechnung; als Krankpeitdtage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende,
au die aus vorfährigen Erfranfungsfällen berrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfranft, |
wird — —*? beſonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufendes Wochenbeit zählt nicht ale |
anfheit.
25
Sormular II.
Rechnungsabſchluß
(gilt zugleich als Weberficht der vereinnahmten Beiträge und geleiſteten Unterſtützungen).
I. Kaſſenrechnung⸗
a) Einnahmen. | Mart Pf.
1. Kaflenbeftand für den Anfang des Rechnungsiahres (ausfchlieglich Refervefonds) 1...
2. Zinfen von Rapitalien u und fonfligen belegten Belbern, ſowie Erträge v von n ſonſtigen
Bermögenstbeilen .... ann
3. Eintrittsgelder ........................
4. Geſammtbeitraͤge (Anteile der E Arbeitgeber unb > Arbeitnehmer zuſammen), aus
ſchließlich Zuſatzbeiträge en
5. Zuſatzbeitraͤge für Samilienunterftägung nah $ 22 Abſatz 2 des Geſetzes ..... |...
6. Vorſchüſſe des Arbeitgebers nah $ 64 Ziffer A des Geſetzes ............... I sun
7. Zufchüfie des Arbeitgebers nah H 65 Abſatz 2 des Geſetzes ................ Kommen
8. Erfagleiftungen für gewährte Krankenunterſtützung ng Kranfenverfüherungd
geieh 66 3a Abſatz 4, 3b Abfap 2, 50, 57 Abſatz 4, 57a af 1 und 2;
7 a um und Rrantenverfiherumgsgeiep vom 5. ni 1886 si 6 Abſas 3,
ag 3 none | menu
9, Erfagfeiftungen von Berufsgenoffenfchaften, unternehmern, Verficherungsanſtalten
für gewährte Krankenfürſorge, Anfallzenien, Zufhüffe zum Krankengeld nad
Unfallverfiherungsgefe vom 6. Juli 1884 $ 5 Atfag 8 und 9, $ 8; Landw.
Unfalls und Sranferiverfiherungsgefeg vom 5. Mai 1886 $ 10 übſat 4, $ 11;
Unfallverfiherungsgefeg vom 11. Juli 1887 $ 6 Abfag 1; Unfallverſi icherungs«
jeg vom 13. Juli 1887 $6 10 Abfag 1, 11 Abfag 2; "Befep, betreffend die
—E und Altersverſicherung, vom 29, Juni 1889 $ 12 Abfag 2 aussen. | anuanumnenunnn
10. Aus verfauften Werthpapieren und zurüdgegogenen Kapitallen, Spastafen- 0 ober
Banfeinlagen, Entnahmen aus dem Refervefonds .. a
11. Aufgenommene Darlehne, Vorſchüſſe des Rechnun stüprers: und ſonſtige nicht
unter 6 fallende Vorſchüſſe; andere durchlaufende Yolen anne
12. Sonflige Einnahmen: *)
a) im Ganzen . —————
b) darunter aus der Beſorgung von n Geſchafien der In |
validitätd- und Altereberfiherung nad s 112 fi
des Gefeges vom 22. Juni 1889 2)...
13. Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bie 12) .
a) Freiwillige ober vertragsmäßige (nicht auf gefeglicher Verpflichtung beruhende) Zuwendungen, Straf
geben, Mahngebühren ꝛc.
3) Vergütungen ber Berfiherungsanftalten ıc.
%) Ausgaben.
1. Kür ärztliche Behandlung en
2, Für Arznei und fonfige- Heilmittel .
3. Krankengelder:
a) an Mitglieder .... 2 ..... Meran
b) an Angehörige der Witglier nad 5 7 öfap 2 dee Geiebes ........ hen
. Unterflügungen an Bögnerinnen .. ........
. Sterbegelder . .
. Kur: und Berpflegungsfoflen an Rranfenanfalten .. ech. la
. Fürſorge für Rekonvaleszenten nach Beendigung der Kranfenunterlügung.. .... —!
Er ſagleiſtungen für gewährte Krankenunterſtuͤtzung nach Kranfenverfiherungsgefeß |
66 57 Abſatz ?, 57a Ieſee bie 3, 76c Abſatz 1, Unfallverſicherungsgeſetz vom
11. Zuli 1887 $% 7 Abfa nen nme [men
9, Zurüdgezahlte Borfhüffe her zu Ziffer 6 der Einnapmen beicihueien Arı)..
10. Zurüdgezahlte Beiträge und Eintrittögelder.... . ars ne sun un
11. Für Kapitalanlagen (Anlauf von Merthpapieren x. ) Anlagen bei Sparfaffen
oder Banken, Zuführungen zum Refervefonde .. u ana menu nn a
12. Zurüdgezahfte Darlehne (ber bei | den 1 Einnapmn ‚Biffer it Segeläneten ir);
andere durchlaufende Poften.. u em
13. Berwaltungsausgaben:
8) verfönfiche, ')
aa) im Ganzen. . ................
bb) darunter ausſcheidbare für Beforgung von —
Geſchäften der Invaliditäts⸗ und Älters⸗
verficherung na s 112 Bi des Befeges
vom 22. Juni anne
b) ſaͤchliche: ')
aa) im Banzen.. ernennen eene nenne
bb) darunter ausfheidkare für Beforgun "yon
Geſchäften der Invalidität» und Alters⸗
verfiherung nad s 12 n des Geſebes
vom 22. Juni 188 anna | nme
14. Sonftige Ausgaben ?) .
15. Summe ber Ausgaben (Ziffer 1 bis 14)..
o) Abſchluß.
eunme der Einnahmen (Ziffer a 13) .
Summe der Ausgaben (Ziffer b 15) ..
Ergicht für den Schluß he Rechnungsfahres einen Raffenbeftand ‘von.
Sn diefem Kaflenbeflande find einbegriffen: Tr er u TE
1. nit verredhnete (bei der Umlegung nicht in Anrechnung
gebrachte) Borfhüfle zur Dedung der Ausgaben eines
Staffenverbandes nah 5 46 Abſatz A des Belepes ...... 1.
2. Borrath angefauften Beitragemarfendererfiperangsanftalis} ——
Die reine Jahresausgabe der Kaſſe (Summe der Ausgaben —— der in Ziffer 9, 11 und 12
aufgeführten Poftin) betrug in den testen (vorhergehenden) drei Jahren, namlich: 9
— ——XXXXXXXX
OD I m CN de
1) Koften der Kaſſen⸗ und Rechnungeführung ſind nicht aufzunehmen.
2) Krankentransportkoſten; Zinſen, Proviſionen, Stempelgebühren und ſonſtige Nebenauslagen beim Ankauf
von Werthpapieren u. ſ. w.
Solche Vorräthe an Beitragsmarken werden nur vorkommen, wenn die Beſorgung von Iſoanter
der Invaliditaͤts⸗ und Altersverſicherung auf dem im & 114 des Geſetzes vom 22. Juni 1889 vor⸗
efehenen Des eingefüprt worden ift und bie BVerfiherungsanftalt die erforderlichen Marken nad
g 112 Abfap 3 D. nidt zur Verfügung zu flellen hat.
*) Bei Aalen, weide in den Borjahren nid oder nicht Ir ganze Jahr hindurch befanden haben, ifl
das betreffende Jahr zu burchflreichen.
27
ER. Bermögensausweis
für den Schluß des Recnungsjahres 18........
A. Das Befammtoermögen der Kaffe (ausichließlich des Werthes etwaiger Grundſtücke) fegt fich wie folgt zufammen:
1. Aftiva:
a) der Beſtand für den Schluß bee Fechnungelahres 18... Dart | M.
1. laut vorfiehendem Abihluß.. ........ .. ..... P.....
|
2. baar im Nefervefonde . .. . VE
b) in Hppothefen, Werthpapieren'), Spartaffenbädiern, Banfeinlagen . ame mn
o) fonflige Korderungen (Erfagforderungen gegen Arbeitgeber, Ocmeinden, Rranfın a— |
faflen, Berufögenofienihaften, Berfiherungsanftalten sc. vergl. Ia Ziffer 8 und 9?) L. —
Summe .... L.........
2. Paffiva:
a) Darlehne und Borfchäfle . . een eene nennen ne P—— anna
b) Erfagforderungen für gewährte Rranfenunterfügung:) ann anne
c) unberichtigt er Forderungen von Raffenmitg dern, Bert, Apotpeten,
Krankenhaͤuſern und Refonvaleszentenanftalten®) . ——
Summe . ö—————
3. Hiernach beträgt der Ueberſchuß ber el a a a —J— —EE———
Nach dem vorjaͤhrigen Abſchluſſe betrug ber ucberſchuß du Ans). [— en —
Ergiebt gegen das Borjahr an Ueberſchuß Ir —2— Neger a
Bei dem Berfauf von Werthpapieren ift gegen den im
vorfäprigen Atſciuß eingehen Werth enianben | ger | ____ | _———
Außerdem befigt die Kaffe Orundftüde, welche nad) Abs
zug der Abgaben und Laften einen jäprligen Ertrag ge
bren von ..... ann aan
B. Das verfügbare Aftivvermögen (A 1a und b) vertheilt fie wie folgt:
1. zum Stammvermögen gehören Senne a P
Nah dem orähriem 9 Abſchluß betrug Das Stammvermögen.. . rer Mac.
Ergiebt gegen das Borfahr am Stammvermögen*) 58 en J—
2. Zum Refervefonde gehören nad den flattgefundenen Ueberweifungen (Entziehungen) 1....l.....
Nach dem vorjährigen Abflug betrug der Nefervefonds ............ ar.
Ergicht gegen das Vorjahr an Refervefonde —8— ern
3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kaffe von dem Betrage unter A’ fa und b
a Zzus der Beträge unter B 1 und 2:
a) ba
b) in "Sparfaffenbärdern, Banfeinfagen x nn rnanna
Ergiebt einen Betrichefonbe von... L... IE KEEHE
*) Die Beränderung im Stammvermögen gegen das Borjahr if entflanden: (bier nd. die Gründe des
Zuwachſes oder Berluftes kurz anzugeben).
) Diele Werthpapiere find erfimalig nad dem Anfaufefurfe, die ſchon in früheren Jahren erworbenen
zu dem Werth, mit welchem fie biöher eingeflellt waren, zu berechnen.
2) Nur ſolche Forderungen der hier bezeichneten Art find bier aufzuführen, welche nicht mehr flreitig,
aber noch nicht eingezogen find. Rüdfländige Beiträge gehören nicht Hierher.
) Nur folde Forderungen der bezeichneten Art find hier aufzuführen, melde, obwohl bereits fälli
eworden, wegen Mangel an Mitteln unberichtigt geblieben find, nicht dagegen ſolche, melde *
eſtehender, ausdrücklicher oder ſtillſchweigender Vercinbarung regelmäßig nachträglich für das verfloffene
Jahr gezahlt werden.
) Das nicht Zutreffende iſt zu durchſtreichen.
Innungs -Kranfentaffe. Anlage A.
MNachweifungen,
betreffend
Die Sranfenverfihberung,
nach dem Scranfenverficherungsgefet vom 15. Juni 1883 in der Faſſung des Gefekes vom 10. April 1892
und ben ergänzenden reichögefeglichen Beftimmungen, fowie nach den Ausführungsvorfchriften über bie
Statiftif und Rehnungsführung der Krankenkaſſen.
Der Krankenkafſe
Rame .
XXXYXVXxVV III EEESIIIEIEITETTTUETEUT ET E
©
Kreis (Oberamı) ... —E
Bezirk der hoͤheren Verwalungebehdrde arena
quesunngsbansnanassseepatdananrenann en nennen nenn den ——X 0
Formular I und II äbereinſtimmend mit ben
u. chniſſen, Büchern und der Kaffe aufgeftellt find,
befcheinigt
Der 8 orſtand.
Wnterſqrifh — — —
Bon der Huffichtöbehörde auszufüllen:
1. Brogentverbältniß:
der flatutenmäßigen Gefammtbeiträge (Antheile des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zufammen)
zum durchſchnittlichen Tagefopnt *) — wirklichen Arbeitöverdienf *) — „nee
des flatutenmäßigen Kran engeldes zum durchſchnittlichen Tagelohne) — wirklichen Arbeits-
verdienſt *) — .....
2. Statutenmäßige Dauer der Rranfenunterfügung )- un Wochen,
bavon a) mit vollem Sranfengelde .. ee . Wochen,
b) von da ab mit geringerem Rranfengelbe .. .... ... Wochen.
3. Krankengeld wird (allgemein) (unter beſtimmten Borausfegungen) (don vom ( — Br Tage (nad
bem Tage) des Eintritts der Ermwerbsunfähigfeit ab (für Sonn⸗ und Fefltage) gewährt °).
a) Bergl. $ 20 Abſatz 1 Ziffer 1 und Abfag 2, $ 26a Abſatz 2 Ziffer 6 des Geſetzes. Sind Gefahren⸗
klaſſen für die Kaſſenmitglieder eingeführt worden ($ 22 Abſatz 3 des Geſetzes), fo iſt das Prozent⸗
verhaͤltniß der Beiträge zum Lohne je für bie verfchiedenen Gefahrenklaſſen anzugeben. Das nicht
Zutreffende ift zu durchſtreichen.
Zufagbeiträge für Bamilienunterflügung N 22 Abfag 2 des Geſetzes) find nicht zu berüdfichtigen.
IR das Progentverhältniß im Laufe des Jahres geändert, fo iſt dad neue Progentverhältniß gleich⸗
falls anzugeben unter Beifügung des Zeitpunftes, mit welchem es eingetreten iſt.
b) Als flatutenmäßige Dauer der Krankenunterſtützung if nicht nur diejenige anzugeben, während welder
das volle Krantenge gegeben wird (a), fondern auch diefenige, während welcher ein geringeres Kranken⸗
geld gegeben wird (b).
c) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn bie —5 — Karenzzeit beſeitigt oder beſchraͤnkt if, ober
wenn Of * und — 2*— Krankengeld gewährt wird; bei der Ausfüllung iſt das nicht Zutreſfende
zu dur en
— — —
Formular I.
Ueberſicht
| über die
Mitglieder, die Krankheits- und Sterbefälle ze.
für das Jah
(Bei Kaſſen, welche nicht das ganze Jahr in Thaͤtigkeit waren,
für den Zeitraum vong bis . .)
Zahl der Mitglieder *)
am
1. Januar (Jahresanfang) . 1...
1. Sebruar. ... 222222202 cn.
1. Mai ................. P
1. 11) | ....... ......
. Auguſt................ P.
1. September.............
1. Oktober .............. .
1. November ............. P-
1. Dezember .............
31. Dezember (Jahresſchluß)
— —
mannliche weibliche
.
PORTITILESELTI TEILTE
Sonnarrenunnpereetun tee
ITS EITEETTTTEIZII SIE
Im Laufe des Jahres: ’)
Erfranfungsfälle ©) der maͤnnlichen Mitglieder ........... ,
s s weiblichen s
Krankheitstage °) der männlichen Mitglieder ........... ,
s s weiblichen ⸗ en R
Sterbefälle der männlihen Mitglieder .... -.....,
⸗ s weiblichen ⸗ ee une
Für Kaffen mit verfchiedenen @efahrenflaflen
I (vergl. Note a auf der vorigen Seite): Die Mit
den angegebenen Zeitpunkten vorhanden war.
b) Ws Erfranfungsfälle, Krankheitstage und Sterbefälle find nur diejenigen der Mitglieder, nicht die⸗
jenigen von Angehörigen derfelben zu verzeichnen.
c) Als Erfranfungsfälle und Krankheitstage find diefenigen zu zählen, für welche Krankengeld ober
Berpflegungstoften an Kranfenhäufer oder Erfagleiftungen an Dritte für gewährte Kranfenunterflügungen _
Beaodtı worden (Ziffer 3, 6, 8 unter „b Ausgaben” des Formulars II). — Als Erfranfungsfälle
ind nur die im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen, ältere, noch andauernde Erfranfungen
fommen babei nit in Rechnung; als Krankheitstage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende,
auf die aus vorjährigen Erfranfungsfällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfrantt,
wird jeder Erkrankungsfall befonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufendes Wochenbett zählt nicht als
Krankheit.
glieder vertheilen fi) in dem Monat mit dem hoͤchſten
Stande (nach der nebenftebenden Angabe), nämlich im
DONE een —W auf die einzelnen Gefahren⸗
"Haffen wie folgt:
I. Gefahrenflaffe ... ...........
| 0 an ER Mitglieder,
III. BL er
v
a) Es iſt die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitgliederverzeichniſſes zu
30
Formular II.
Kechnungsabſchluß
(gilt zugleich als Ueberſicht der vereinnahmten Beiträge und geleifteiin Unterſtützungen).
I. Kaſſenrechnung.
a) Einnahmen.
.Kaſſenbeſtand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausſchließlich Refervefonde) 1... u...
\
[ CB nn
. Zinfen von Kapitalien u und d fonftigen belegten Geldern, ſowie Ermage v von n ſonſigen
Vermoͤgenstheilen.
—*
Eintrittegelder.. ...... . ...........
u’
. Gefammtbeiträge (Antpeile d der x Arbeitgeber ı und > Arbeitnehmer wujammen), aus⸗
ſchließlich Zufagbeiträge..
.Juſatzbeitraͤge für Familienunterſiühung nah $ 22 Abſatz 2 des Geſetzes .....
. Zufchüffe des Arbeitgebers nah $ 65 Abſatz 2 des Geſetzes ............
elagleifungen für gewährte Kranfenunterffügung nad) Rranfenverfi cherungsgeſetz
56 3a Abſatz 4, 3b Abſatz 2, 50, 57 Abſatz 4, 57a Abſatz 1 und 2; Landw.
Unfall und Kranfenserfi iherungst ee vom 5. Mai 100 136 5 fa 5,
6 137 Abſatz 3 . j N s J
—s— N I
co
. Erfagleiftungen von Berufsgenoſſenſchaften, Unternehmern, Berfiherungsanflalten
für gerwährte Kranfenfürforge, Unfallrenten, Zufchüffe zum Sranfengelb nad
Unfallverficherungsgefeg vom 6. Juli 1864 4 5 Abfag 8 und 9, $ 8; Land.
Unfall» und Kranfenverfigerungsgefeg vom 5. Mai 1856 $ 10 Abfag 4, $ 11;
—28 icherungsgeſetz vom 11. Juli 1887 $ 6 Abſatz 1; Unfallverfiherunge:
- gefeß vom 13. Juli 1887 6 10 Abjag 1, 11 Abſatz 2; Gefeg, betreffend die
Ynvaliditäts- und Altersverficherung, vom 22. Yuni 1889 $ 12 Abfag 2
9. Aus verfauften Werthpapieren und aurldgegogenen Rapitalien, Sparfaflin oder
Banfeinlagen, Entnahmen aus dem Nefervefonde .
10. Aufgenommene Darlchne, Vorſchüſſe des Repnungeführere: und > ſonſtige der
ſchüſſe; andere durchlaufende Poflen ...
11. Sonflige Einnahmen :')
a) im Ganzen .....-..
b) darunter aus der Beforgung von Be der Invali⸗
ditäts⸗ und atom nad s 1a des
Geſetzes vom 22. Juni 1859°). ............
12. Summe der Einnahmen (Ziffer 1bis 11) .... ... ....... ....... .....
— — —
i) Freiwillige oder vertragsmaͤßige (nicht auf geſetzlicher Verpflichtung beruhende) Zuwendungen, Straf⸗
elder, Mahngebühren ꝛc.
) Bergütungen der Berfiherungsanftalten ıc.
31
b) Ausgaben. | T Mat | #.
1. Kür ärztliche Behandlung .
2. Kür Arznei und fonflige Seiimirket..
3. Kranfengelber:
a) an Mitglieder . ee Rene ann
b) an Angehörige der Mitglieder nach s 7 Abſatz 2 des Gefetzes. ee nn
. Unterflügungen an Wochnerinnen ....... .. .... .......... .. ....... .. Ren een
. Kur und Verpflr gungsfoften an "Rranfenanfalten. . none Ramsau nun
. Fuürſorge für NRefonvaleszenten nad) Beendigung der Rranfenunterflügung . ... |
. Erfagleiftungen für gewährte Kranfenunterflügung nach Kranfenverfi herungsgefeg |
ss 657 Abſa rs 2, 57a Al 1 bi8 3, 76c Abſatz 1, Unfallverfiherungsgefeg vom
1. Juli 1 Abſatz 2... ................ .... ...... ....... PP nam
9. Zurückgezahlte — und Eintrittsgelder... kennen | man amemann
10. Für Kapitalanlagen (Anfauf von Werthpapieren x 3, Anlagen bei Sparfaflen oder
Banken, Zuführungen zum Refervefonde .
11. Zurüdgezahlte Darlehne ber bei den ' Einnapmen Ziffer 10 > Seelen u;|
audere durchlaufende Pofen . anne [unse
12. Berwaltun npeaugaben: |
a) perſ Fe ')
m Ganzen ..
x Darunter ausfcheidbare für Beforgung. von Ge⸗
ſchaͤften der Invaliditärs- und Altersverfiherung
nach &$ 112 ff. des Geſetzes vom 22. Juni 1880..
b) ſaͤchliche: ?)
as) im Ganzen... .. ... ............
bb) darunter ansſcheidbare für Beſorgung von de
ſchaͤften der Invaliditäts: und Altersverfi nt1osh
nad $$ 112 ff. des Geſetzes vom 22. 2.3 188
13, Sonflige Ausgaben »).. ..... .......... ·.·.......
14. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bie 13). ........ .............. ......... een
0) Abfluß.
Summe der Einnahmen (Ziffer a 12). ...... en .... ...... .. .... Persian nun
Summe der Ausgaben (Ziffer b 14) —
Ergiebt fir den Schluß ben Rechnungẽlahree einen _ Raffenbefand von Ian (RR nenn sun
a biefem Kaſſenbeſtande find einbegriffen: 1 Marf Hf.
1. nicht verrechnete (bei der Umlegung nicht in Anrechnung |
gebrachte) Vorſchuͤſſe zur Dedung der Aurigaben eines | |
|
Raffenverbandes nah $ 46 Abjag A des Geſetzes.. nn. namen |
2. Borrathangefauften Beitragsmarken der Berfi herungsanflalı*) |... aa Mn ann
Die reine Zahresausgabe der Kaffe (Summe der Ausgaben akgügfid d der i in n Ziffer 11 und 12 auf:
geführten Poſten) betrug in et (vorhergehenden) d drei Jahren, mim:
B_....
ln IBL....... un Mt.
') Befolbungen, Tantiemen, Bergätungen für Rrantenfontreke, Ginnehmergebühren, Reifekoften und Diäten ber
Reviforen, Entfhädigungen der Borftandemitglieber für Zeitverluft und entgangenen Arbeitöverbienft u. bergl.
2) Ausgaben für Schreibmaterial, Statutenbücher, Porti, Lokalmiethe, Progepkoften ıc.
3) Krankentransportkoſten; Zinfen, Provifionen, Stemprigebühren und fonflige Nebenauslagen beim Ankauf
von Werthpapieren u. f. w.
*) Sole Borrärhe an Beitragsmarfen werden nur vorkommen, wenn die Beforgung von Geſchäften dır
Invaliditätes und Alteröverfiherung auf dem im $ 114 des Geſetzes vom 22. Juni 1889 vorgefehenen
Wege eingeführt, worden if und bie Berfiherungeanftalt die erforderlihen Marfın nah $ 112
Abfag 3 a. a. D. nicht zur Verfügung zu ftellen hat.
2) Bei Kaffen, welche in den Borfahren nicht oder nicht das ganze Jahr hindurch beflanden haben, ift
das betreffende Jahr zu durchſtreichen.
EU. VBermögensansweis
Ä für den Schluß des Recdhnungsjahres 18........ .
A. Das Befammtvermögen ber Kaſſe (ausfchlieglich des Werthes etwaiger Orundftüde) fett fich mie folgt zufammen :
1. Aktiva: Pr.
a) der Beſtand für den Schluß der laut vorfiehenbem Abſchluß ...... ... nn
des Rechnungsjahres 18.. 12. baar im Refervefonds . ......... Venen
b) in Hypotheken, Wertpapieren, ) Sparkaſſenbüchern, Banfeinlagen . — ——————
c) ſonſtige Forderungen (Erſatzforderungen gegen Arbeitgeber, Gemeinden,
Krank enfaflen,, „erufögenoflenfipaften, Ber ıperungdanftalten : ꝛc. vergl. Ia |
Ziffer 7 und 8 2). ö———————— æ
2. Paſſiva:
8) Darlehne und Vorſchüſſe ... |
R Erfapforderungen für gewährte Kranfenunterflügung?) .. — un
unberichtigt gebliebene Forberungen von Raffenmiigliedern, Herzen, |
Apotheken, Krankenhäufern und Rekonvaleszentenanftalten?) .. ——
| Summe... Li
3. Hiernach beträgt der Ueberſchuß ver aan. ..................... Sen nn
Dad dem venüpigen Mefhafe Birg der Wera, 07 a Ina
|
Ergiet gegen das Voricht an Uherfäuß |yer Yaffvar)| ———
Bei dem Verlauf von Werthpapieren ift gegen ben im
vorjährigen Abſchluß eingeftelften Werth entflanden | He Knennenensensene | vnnenntsee — —
Außerdem befißt die Kaffe Grunbftäde, welche nad Ab⸗ BE
—7 der Abgaben und Laſten einen jäprligen Ertrag ge⸗
hren von ..
B. Dat verfügbare Aftiovermögen (A 1a und b) verlhelit fich wie folgt:
1. Zum Stammvermögen gehören........................ . ............ nn mann
Nach dem vorjährigen Abſchluß betrug das Stammvermögen......... EEE
Ergiebt gegen das Vorjahr an Stammvermögen*) weniger
2. Zum eferoefonde gehören nach den flattgefundenen Ueberweiſungen (Entziehungen) 1.................usmnnn..
Nah dem vorfährigen Abfchluß beitrug der Refervefonde ...... .....
Eraiebt gegen das Vorlaht an efervefonde | neniger |
3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kafle von dem Betrage unter A fa und b
nach Maus der Beträge unter B 1 und 2:
Vn00001) 90000 7550UREnE0?OODE0R00. | vn un rauch snt UHLedar erden
b) in "Sparkaffensälhern, Banfeinlagen x. ... 1—
— — Ergiebt e einen ı Betriebefonde v von .. . aan
*) Die Beränberung im Stammvermögen gegen dad Vorjahr ifl entflanben: (hier find die Gründe des
Zuvwachſes oder Verluſtes kurz anzugeben).
nn Dieſe Werthpapiere find erfimalig nah dem Anfaufsfurfe, bie ſchon in früperen Jahren erworbenen
zu dem Werth, mit welchem fie bisher eingeftellt waren, zu berechnen.
2) Nur folde Forderungen ber hier bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche nicht mehr flreitig, aber
noch nicht eingezogen find. NRüdftändige Beiträge gehören nicht hierher.
2) Nur ſolche Forderungen der bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche, obwohl bereitd fällig geworden,
wegen Mangel an Mitteln unberichtägt geblieben find, nicht Dagegen ſolche, welche nad beſtehender, aus⸗
druͤcklicher oder ſtillſchweigender Vereinbarung regelmäßig nachträglich für das verfloffene Jahr gezahlt werben.
) Das nit Zutreffende iſt zu burchftreichen.
Eingeichriebene Hülfskaſſe. Ainiage A e A.
Staat:
Nachweiſungen,
betreffend
die Krankenverſicherung,
nach dem Krankenverſicherungsgeſetz vom 15. Juni 1883 in der Faſſung bes Geſetzes vom 10. April
1892 und ben ergänzenden reichögefeglichen Beftimmungen, fowie nah den Ausführungsvorfchriften
über die Statiftit und Rechnungeführung der Krankenkaſſen.
Der Krankenkaſſe
Name nme
Art ν ν ννννσ äαασ LE I SHE RS PORN EG: Sa σ OD TEE O5 TEE DR a raten
Bezirff nme
GIB „nm. nn nn —
Kreis (OberamtJ
Bezirk der höheren Verwaltungsbehoͤrrde
Daß Formular I und II übereinſtimmend mit den
Berzeichniffen, Büchern und der Kaffe aufgeftellt find,
befcheinigt
Der Borftand.
(Unterfdrift) ......... ..... .
— | — — — — — — — — —
Von der Auffichtsbehörde auszufüllen:
1. Statutenmäßige Dauer der Kranfenunterhügung 2 - IR nn . Boden,
davon a) mit vollem Kranfengelde . m Wochen,
b) von da ab mit geringerem Kranfengelbe .. rm . Wochen.
2. Kranfengelb wird (allgemein) (unter beflimmten Borauöfegungen) fon v vom n(.. ..ten) Tage (nad)
dem Tage) bes Cintritts der Erwerbsunfähigfeit ab (für Sonn» und Fefttage) gewährt b).
a) Als flatutenmäßige Dauer der Kranfenunterflügung if nicht nur diejenige anzugeben, während welcher
das volle Krantengelb gegeben wird (a), fondern auch diejenige, währen welcher cin geringeres Kranken⸗
geld gegeben wird (b).
b) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn bie breitägige Karenzzeit beſeitigt oder beſchraͤnkt iſt, oder
wenn für Sonn⸗ und Feſttage Krankengeld gewährt wird; bei der Ausfüllung iſt das nicht Zutreffende
für den Zeitraum vom ..
Ueberſicht
über bie
Mitglieder, die Krankheits- und Sterbefälle ze.
für das Yahr ____..
- (Bei Kaſſen, welche nicht das ganze Jahr in Tpätigkeit waren,
u BI nm.
„,ee er»
*
.er nn
31. Dezember (Jahresſchluß).
Im Laufe des Jahres: ?)
Erfranfungsfälle °) der männlichen Mitglieder —..........,
. » weiblichen ——*
weiblichen
ür Ke it eb Ge IM
PO, PB Na in —— Die de
............. — vertheilen ſich in dem Monat mit dem hoͤchſten
tand d ben] den Angabe), nämlich ii
Monat ed ta" un ae die en Gefahren:
klaſſen wie folgt:
I Gefaprenflafle -.........
u. ⸗ en Mitglieder,
derjenigen Mitglieder anzugeben, welde nad Ausweis des Mitgliederverzeichniſſes zu
Zeitpunkten vorhanden waren.
fälle, Kranfpeitötage und Sterbefälle find nur diejenigen der Mitglieder, nicht diejenigen
ı derfelben zu verzeichnen.
zfälle und Kranfpeitstage find diejenigen zu zählen, für welche Krankengeld oder Ver⸗
an Rranfenhäufer oder Erjagleiftungen an Dritte für A Kranfeuunterflägungen
(Ziffer 3, 6, 8 unter „b. Ausgaben des Formulars IL). — Als Erkrankungefälle find
€ des Jahres eingetretenen zu zählen; ältere, noch andauerude Erfranfungen fommen
echnung; als Kranfpeitstage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende, auch die
Erfrankungsfällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfranft, wird jeder
hefanbera aesöhlt. Gin reaelmäßin werlaufenbes Mocenbett säblt nicht als Mranfheit.
Kechunngsabſchluß
(gilt zugleich als Ueberſicht der vereinnahmten Beiträge und geleiſteten Unterflügungen).
Raffenrehnung. Mare | Pf.
a) Einnahmen.
1. Kaffenbeftand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausſchließlich Refervefonds) 1...
2. Zinfen von Kapitalien und ſonftigen belegten Geldern, ſowie Erträge v von > fonfligen
- Bermögenstheilen ..... FE ann
I. Eintritisgelder ................ ........ .. nennen nen nenne P
4. Beiträge ausſchließlich Zuſatzbeiträäge .... —
5. Zuſatzbeitraͤge für Familienunterſtügung .................. nennen nn P
6. Erſatzleiſtungen für gewährte Krankenunterſtützung nach Krankenverſicherungsgeſetz
geſetz vom 5. Mai 1886 $ 136 Abfag 5, 6 137 Abſatz 3................ nennen une
7. Erfagleiftungen von Berufsgenoffenfchaften, Unternehmern, Berfiherungsanftalten
für gewährte Krankenfürforge, Unfallrenten, Zufhüfle zum Krankengeld nad)
Unfallverfiherungsgefeg vom 6. Juli 1884 $ 5 Abfag 8 und 9, $ 8; Landw. |
of und Kranfenverfiherungsgefeg m „ Mai 1886 € 10 Abfag 4, $11;
Unfallverfiherungsgefeg vom 11. Juli 1887 $ 6 Abfag 1; Unfallverfiherungss !
fe vom 13. Juli 1887 89 10 Abfag 1, 11 Abjag 2; Beet betreffend die !
—E und Altersverſicherung, vom 22. uni 1889 $ 12 Abfag 2 nn nn
56 57 Abſat 4, 57a Abfag 1 und 2; Landw. Unfall» und ) Rrantenverficerunge»
8. Aus verfauften Wertpapieren und zurüdgezogenen Rapitalien, Sparlaſſen⸗ ober |
Banfeinlagen, Entnahmen aus dem Refervefonds .. un nn una
9. Aufgenommene. Darlehne, Vorfchüffe des Rechnungsführers und fonflige Bors
fhüffe; andere burchlaufende Polen .......- cur c-seeneenenenennenrenn nee
10. Sonflige Einnahmen: °)............ .. .......... ................... — —— —
11. Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bis 10) .... ................ se . P
— — — — — —
2) Freiwilli ide ober Ve nanemäßige (nicht auf geſetzlicher Verpflichtung beruhende) Zuwendungen, Straf⸗
gelder, Mahngebühren ıc.
5%
b) Ausgaben.
1. Für ärztliche Bepanblung .
2. Kür Arznei und fonftige Heilmittel..........
3. Krankengelder:
a) an Mitglieder...
b) an Angehörige der Mitglieder nach $ 7 won 2 de8 Orfenes..
. Unterügungen an Wöchnerinnen ..
. Kurs und Berpflegungsfoften an Kranfenanflalten.. ........ .... ...........
. Fürforge für Rekonvaleszenten nad) Beendigung der Kranfenunterflägung......
DD A Mm CR
. Erfagleiftungen für gewährte 1008, 70e nach —— —
geſetz 99 57 Abſatz 2, 57a Abſatz 1 bie 3, 76c bſat 1, Unfallver cherungs.
geſetz vom 11. Juli 1887 67 Abfah
9. Zurüdgezahlte Beiträge und Eintrittögelber..
10. Für Kapitalanlagen (Anfauf von Wert bapieren ꝛc. Anlagen 1 bei Spartaflen
oder Banken, Zuführungen zum Refervefonds .
11. Zurüdgezahlte Darlehne (der de den Einnahmen Ziffer bezeichneten Ar);
andere burchlaufende Poften .
12. Berwaltungsausgaben:
a) perſönliche )................... . ..... .. ........ ...... nenn ee ha
b) ſaͤchliche 2) ............................................... ....
13. Sonſtige Ausgaben )...................... ........... L
14. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bis 19)........................
ce) Abſchluß.
Summe der Einnahmen (Ziffer a 11)..
Summe ber Ausgaben (Ziffer b 14)..
Ergiebt für den Schluß dee Reihnungsjahres einen Raffenbefland v von..
Die reine Jahresausgabe der Kaffe (Summe der Ausgaben abzüglich der in ar 10 und ir —*
geführten Poſten) betrug in den Iöten orhergehenden) ® drei Jehren, namua
18....
18... N HH
BE 18. Ba a „ME.
) Befolbungen, Tantiemen, Bergütungen für Rranfenfontrofe, Einnchmergebüpren, Reiſekoſten und Diäten der
Reviforen, Entfhädigungen der Borftandemitglieder für Zeitverluft und entgangenen Arbeitöverdienft u. dergl.
2) Ausgaben für Schreibmaterial, Statutenbüder, Porti, Lokalmiethe, Progepkoften ıc.
») Kranfentransportfoften; Zinfen, Provifionen, Stempelgebühren und fonftige Nebenauslagen beim Anfauf
von Werthpapieren ıc.
) Bei Kaſſen, weldhe in den Borfahren nit oder nicht das ganze Jahr hindurch beftanden Haben iſt
das betreffende Jahr zu burchfireichen.
87
EI. Bermögensausweis
für den Schluß des NRechnungsjahres 18...
A. Das Gefammtvermögen der Kafle (ausfchlichlich des Werthes etwaiger Grundfüde) feat ſich wie folgt zuſammen:
1. Aktiv Mark Pf.
9 der Beſtand für den Schluß (1. laut vorftehendem Abfhluß ....... ++ I... mn mem
des Rechnungsfahres 18 . 12. baar im Nefervefondd ......... +.» |
b) in Hypotbefen, Wertpapieren‘), Sparkaſſenbüchern, Banfeinlagen .. EEE BEE Een
c) fonftige Forderungen (Erfapforberungen gegen Arbeitgeber, Gemeinden, |
Kran entafen, Derufegenoflenf@aften, Berfigerungsanftalten ꝛe. vergl. 1 Ia |. |
Ziffer 6 und 7°).. ...... en
Sunme ....
2. Paſſiva:
2) Darlehne und Vorſchüſſe ...
b) Erfagforderungen für gewährte Kranfenunterflägung 2). an N mern
c) unberichtigt gebliebene Forderungen von Kaff enmitglicbern, Herzen, &potpeten,
Kranfenhäufern und Refonvaleszentenanftalten?) . na
3. Hiernach beträgt der Ueberſchuß ſdit marmadı 222iiho III
Nad dem vorjäprigen Abſchluſſe betrug der Ueberſchuß Ir an. | anne
Ergiebt gegen das Borjapr an Ueberfcuß ner Haffond) | — — —
Bei dem Verkauf von Werthpapieren iſt gegen den im
vorfährigen Abſchluß eingeſtellten Werth entſtanden Bern —
Außerdem befigt die Kaffe Orundftüde, welche nad Ab⸗
Bug der Abgaben und Laften einen jährlichen Ertrag ger
waͤhren von ER .
B. Das verfügbare Aftivvermögen A 1a und b) vertheilt ſich wie folgt:
1. Zum Stammvermögen gehören... ..... 2. .uceueeneen nennen nenne nenn |
Nah dem vorjährigen Abfchluß betrug das Stammvermögen......... A
Ergiebt gegen das Borjahr am Stammvermögen*) Neger TE J
2. Zum Reſervefonds gehören nach ben flattgefundenen Ueberweiſungen (Entziepungen) we nam
Nah dem vorjährigen Abſchluß betrug der Nefervefonds . lau ya Luna
mehr . . J.
Ergiebt gegen das Vorjahr an Reſervefonds jmh ger ——
3. As Betriebsfonds verbleiben der Kaſſe von dem Betrage unter A la und b |
nach Abzug der Beträge unter B 1 und 2: Ä
a) baar .......... ..................... . ...... ... .... .. ........ Fe
b) in Sparfaffenbüdern, Banfeinlagen ıc. I EINEN ——
Erg icbt einen Beiriebsfonds v VOR 222 haaaaanannnnnn nn
*) Die Veränderung im Stammvermögen gegen das Vorjahr if entftanden: (bier find bie Gründe‘, bes
Zuwachſes oder Verluſtes kurz anzugeben).
1) Dieſe Werthpapiere ſind erſtmalig nach dem Ankaufskurſe, bie ſchon in früheren? Jahren erworbenen
zu dem Werth, mit welchem fie bieher eingeftelt waren, zu berechnen.
2) Nur ſolche Forderungen der hier bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche nicht ‚mehr flreitig,
aber noch nicht eingezogen find, Ruͤckſtaͤndige Beiträge gehören nicht hierher.
2) Nur ſolche Forderungen der bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche, obwohl bereits fällig geworden,
wegen Mangel an Mitteln unbericptigt geblieben find, nicht dagegen folche, welche nad beftehender, aus⸗
brüdficher oder ſtillſchweigender Bereinbarung regelmäßig nachträglich für das verfloffene Jahr gezahlt werden.
*) Das nicht Zutreffende iſt zu durchſtreichen.
— —
Auf landesrechtlicher Vorſchriſt beruhende Hülfskaſſe. u =
Staat nnnennnnnnnn
Nachweiſungen.
betreffend
die Krankenverſicherung,
nach dem Krankenverſicherungsgeſetz vom 15. Juni 1883 in der Faſſung des Geſetzes vom 10. April 1892
und ben ergänzenden reichsgeſetzlichen Beſtimmungen, ſowie nach den Ausführungsvorſchriften über bie
Statiſtik und Rechnungsführung der Krankenkaſſen.
Der Krankenkaſſe
Nameα—
Kreis (Oberamt) ass
Bezirk der Höheren Verwaltungsbehörbe .............mnnnen
Denen tEeU 00 Stern sa LULDe mer E01 N SEE EREERSEEEELAEDTE LEEODIE DE AERAAALETRERTRRE: ’ den ELTITZITPERTPTERTEEETETSIPEPPRTITEITERTIUEPEPTIETERTETTERTEITELITELEZUEITEN DIET STE 0 0 ‘
Daß Formular I und II übereinflimmend mit den
Berzeichnifien, Büchern und der Kaffe aufgeſtellt find,
befcheinigt
Der Borftand.
(Unterfhrift)._.............. men -
Bon der Auffichtsbehörde auszufüllen:
1. Statutenmäßige Dauer ber Kranfenunterflügung ®) .............. Wochen,
‚davon a) mit vollem SKranfengelbe .............. Wochen,
2. Krankengeld wird (allgemein) (unter beftimmten Borausfeßungen) fon vom (......ten) Tage (nad
dem Tage) des Kintritts der Ermwerbsunfähigfeit ab (für Sonn- und Fefltage) gewährt d).
a) Ad flatutenmäßige Dauer der Kranfenunterflügung ift nicht nur diejenige anzugeben, Jwährend welcher
das volle Krankengeld gegeben wird (a), fondern auch diejenige, während welcher ein geringeres
Krankengeld gegeben wird (b).
b) Hier bedarf es einer Angabe nur, wenn bie breitägige Karenzzeit befeitigt ober „befchränft iſt, oder
wenn (on on. und Fefltage Krankengeld gewährt wird; bei der Ausfüllung iſt das nicht Zutreffende
au durchſtreichen.
Sormuler I.
UVeberfidt
über bie |
Mitglieder, die Sranfheits- und Sterbefälle ze.
für das Jahr
(Bei Kaffen, welche nicht das ganze Jahr in Thätigfeit waren,
für den Zeitraum vom -—...... nee - BE... nn een)
Zahl der Mitglieder») männliche weibliche Im Laufe des Jahres: d)
am Erkrantungsfälle °) der männlichen Mitglieber...........,
1. Januar (Zahresanfang) a P ⸗ ⸗ weiblichen ⸗
1. Februar............. bern rankheitstage e) der maͤnnlichen Mitgliede
1. Maͤrz ................ — ⸗ weiblichen Lu
1. April ................ anne 4 Sterbefälle der männliden Mitglieder . ... . .........,
1. Mai. — — ⸗ s weiblichen ee ment
1. JIumi................. la na Für Kaflen mit verfchiedenen Gefahrenklaſſen
(vergl. Note b auf der vorigen Seite): Die Mit-
1. Juli | glieder vertheilen fih in dem Monat mit dem hoͤchſten
Stande (nad der nebenftehenden Angabe), nämlich im
1. Augufl ............... 4 — 4 MM AUF die einzelnen Gefahren⸗
klaſſen wie folgt:
1. September... ......... II BIER
I. Gefahrenflafle ............
1. Oktober............. -
II, ELLI nennen Mitglieder,
1. November ....... 2...» an \
III. ⸗
1. Dezember ............ ——
u. ſ. w
31. Dezember (Jahresſchluß) |.
a) Es if die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitgliederverzeichniſſes zu
den angegebenen Zeitpunkten vorhanden waren.
b) Als Erfrankungsfälle, Krankheitstage und Sterbefälle find nur diejenigen der Mitglieder, nicht diejenigen
von Angehörigen derfelben zu verzeichnen.
c) As Erfrankungefälle und Krankpeitstage find diejenigen zu zählen, für welde Krankengeld ober Ver⸗
pflegungsfoften an Krankenhäuſer oder Erfagleiftungen an Dritte für gewährte Kranfenunterflügungen
gezahlt worden (Ziffer 3, 6, 8 unter „b Ausgaben‘ des Formulars II). — Als Erkrankungsfälle End
nur die im Laufe des Jahres eingetretenen zu zählen; ältere, noch andauernde Erkrankungen fommen
dabei nicht in Rechnung; als Krankheitstage dagegen find zu zählen alle in das Jahr fallende, auch bie
aus vorjährigen Erfrantungsfällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erfrankt, wirb jeber
Erkrankungsfall befonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufendes Wochenbett zählt nicht als Krankheit.
4
a) Einnahmen.
40
Kechnungsabſchluß
(gilt zugleich als Ueberſicht der vereinnahmten Beiträge und geleiſteten Unterſtützungen).
I. Kaſſenrechnung.
1. Kaſſenbeſtand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausſchließlich Nefervefonds) 1...............|.
2. Zinfen von Rapitalien ı und > fonfligen belegten Geldern, ſowie Erträge v von n ſonſigen
Vermoͤgenstheilen..
3. Eintrittsgelder ............................................. ......
4. Beiträge ausſchließlich Zuſatzbeiträge.................................... fen
5. Zufagbeiträge für Samilienunterflügung .......-
6. lapleiftungen für gewährte Rranfenunserftügung nad Kranfenverfiherungsgefeg
10.
11.
. Erfagleiftungen von Berufögenoffenfchaften, Unternehmern, Verficherungsanftalten
. Aus verfauften Werthpapieren und zurüdgezogenen Kapitalien, Spartaſſen⸗ oder
88 57 Abſatz 4, 570 Abſatz 1 und 2; Landw. Unfalls und „ranfenverfßerunge» |
gefeg vom 5. Mai 1886 $ 136 Abſatz 5, $ 137 Abſatz 3
für gewährte Kranfenfürforge, Unfalrenten, Zuſchüſſe zum Kranfengeld nad
Unfallverfiherungsgefeg vom 6. Juli 1884 $ 5 Abfag 8 und 9, $ 8; Landw.
Unfalls und Kranfenverfiherungsgefeg vom 5. Mai 1886 $ 10 Abſab 4, $ 11;
Unfallverficherungsgefeg vom 11. Juli 1887 H 6 Abfap 1; Unfallvesfijerungs-
efes vom 13. Zuli 1887 66 10 Abfag 1, 11 Abſatz 25 Gefeb, betreffend die
Snvaliditäts« ı und Alteröverficherung, vom 2. uni 1889 $ 12 Abfag 2.
BDanfeinlagen, Entnahmen aus dem Refervefonds .
. Aufgenommene Darlehne, Vorſchüſſe bes Rechnungefuührers und „fonftige Vor⸗
ſchüſſe; andere durchlaufende Poften... .
Sonſtige Einnahmen )........................................
Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bis 10). . . . . . ................ seen ne en
) Srehoillige oder vertragsmäßige (nicht auf gefeglicher Verpflichtung beruhende) Zumendungen, Sirafs
gelder, Mahngebühren ꝛc.
a1
b) Ausgaben.
1. Für ärztliche Behandlung -...... ......... .. ..... . .. ..... ............. J.
2. Kür Arznei und ſonſtige Heilmittel............ .... ... .............
3. Krankengelder:
a) an Mitglieder
b) an Angehörige der . Mitglieder nah $ 7 Abſab 2 ves Geſebes.
4. Unterſtützungen an Wöchnerinnen.. ........ ........................ Pa
5. Sterbegelder........ ....... . ..... ...... ..... .......... ......... P... . .
6. Kur⸗ und Verpflegungskoſten an Krankenanſtalten ................... ech...
7. Fürforge für Nefonvaleszenten nad) Beendigung der Kranfenunterflügung...... . I.
8
. Erfagleiftun Tr für gewährte Kranfenunterflügung nad Krankenverſicherungsgeſetz
55 57 Abſatz 2, 57a Abſatz 1 bie 3, 760 Abſas „urnfallverſicherungegeſes
vom 11. Juli 1887 $ 7 Abſatz 2..
9. Zurüdgezahlte Beiträge und Eintrittögelder....... ..... ................. J4
10. Für Kapitalanlagen (Anlauf von Wertbpapieren ıc.), Anlagen bei Sparfaffen
oder Banken, Zuführungen zum Reſervefonds............. ... ........ J.
11. Zurüdgezahlte Darlehne (der bei den Einnahmen Ziffer 9 bezeichneten Art);
andere durchlaufende Poſten ........ . .............. .................. . J.
12. Verwaltungsausgaben:
a) perfönliche )).............. . . .. ... ... ...... ... .... ... .. ....... bon nn
b) ſächliche ))... . ........... .. ...... ... ..... .............. . .... J.
13. Sonſtige Ausgaben “) .................. ... ................. . ........
14. Summe der Ausgaben (Ziffer 1 bis 13). ...............................
e) Abſchluß.
Summe der Einnahmen (Ziffer a 11) ........................ ..........
Summe der Ausgaben (Ziffer b 14)...
Ergiebt für den Schluß des NHnungojahree einen Raffenbefand v von .
| Die reine Jahresausgabe der Kaffe (Summe der Ausgaben < abzüglich der i in n Ziffer 10 und 11 auf⸗
geführten Poſten) betrug in den letzten (vorhergehenden) drei Jahren, nämlid: *)
18 aus α ME.
18 . —- Brenn won rmenues en an ma en ME.
18... koweseornunuue .. un . RE.
—— -_—— ⸗
) Befolbungen, Tantiemen, Vergütungen für Kranfenfontrofe, Einnehmergebühren, Reifefoften und Diäten der
Reviforen, Entihäbigungen ber Vorſtandsmitglieder für Zeitverluft und entgangenen Arbeitsverdienft u. dergl.
2) Ausgaben für Schreibmaterial, Statutenbücher, Porti, Lofalmiethe, Prozepfoften ꝛc.
’) Krankentransportkoſten; Zinfen, Provifionen, Stempelgebühren und fonflige Nebenauslagen beim Ankauf
von Werthpapieren ıc.
) Bei Kaſſen, welche in den Borjahren nicht oder nicht bad ganze Zahr hindurch beſtanden haben, iſt
das betreffende Jahr zu durchſtreichen.
As
II. Vermögensausweis
| für den Schluß des Rechnungsjahres 18 ........
A. Das Gefammtvermögen der Kaffe (ausſchließlich des Werthes etwaiger Grundſtücke) fegt fich wie folgt zufammen :
1. Aktiva: Marf Pf.
a) der Beſtand für den Schluß des Recdhnungsfahres 18......... . |
1. laut vorfiehendem Abſchluß.. ............................... en
2. baar im Reſervefonds....................... ... .. .. ........ ...
b) in Hypotheken, Werthpapieren,) Sparkaſſenbüchern, Bankeinlagen.... LK... ... ...
c) fonflige Forderungen (Erfagforderungen gegen Arbeitgeber, Gemeinden,
Krankenkaſſen, Berufsgenofienihaften, Berfiherungsanftalten ıc. vergl. La
Ziffer 6 und 72) ........ .... ........ .........................
2. Paſſiva:
a) Darlehne und Vorſchüſſe. ... ........................ ..........
b) Erſatzforderungen für gewährte Kranfenunterflügung?) .....
“ .e. 8 oe. LIZIEAELIEI TEE
Summe us. ®
c) unberichtigt gebliebene Forderungen von Kaffenmitgliedern, Aerzien, .
Apotheken, Kranfenhäufern und Refonvalegzentenanftalten®) ............
Summe
3. Giermadp beträgt der lieberſcuß yer duit:: !... nn. mn
Na; dem vorfäprigen Abſchluß Betrag der Ueberfguß | DEE Ania). |
Ergiebt gegen das Vorjahr an Ueberfchuß | ber —* —*
Bei dem Verkauf von Werthpapieren iſt gegen den im vor⸗
jährigen Abſchluß eingeſtellten Werth entſtanden gen" u
Außerdem befigt die Kaffe Grundſtücke, melde nach Abzug
der Abgaben und Laften einen jährlichen Ertrag gewähren von
B. Das verfügbare Altivvermögen (A 1a und b) vertheilt fid wie folgt:
1. zum Stammvermögen gehören ...................... . .. . . ......... ... 0
Nah dem vorjährigen Abſchluß betrug das Stammvermögen...- ....- — —
Ergiebt gegen dad Vorjahr am Stammvermögen *) —* a
2. Zum Refervefonds gehören nach den flattgefundenen Leberweifungen (Entziehungen) — en
Nach dem vorjährigen Abſchluß betrug der Refervefonds -...... 20.00 hassen. —
Eraicht gegen das Vorlaht an Refervefonde | weniger | c —
3. Als Betriebsfonds verbleiben der Kaffe von dem Betrage unter A 1a und b
nach Abzug der Beträge unter B 1 und 2:
a) baar.. ... ... .... . . . . . .............. .... .. . . .. ........ ..... Menenmamunnun nn
b) in Sparkaſſenbüchern, Bankeinlagen ꝛc........................... Lo Bu
— Ergiebt einen Betriebsfonds von...
*) Die Beränderung im Stammovermögen gegen dad Vorjahr if entflanden: (hier find die Gründe bes
Zuwachſes oder Berluftes furz anzugeben).
— — — nn
— — —
1) Dieſe Werthpapiere find erſtmalig nach dem Ankaufskurſe, die ſchon in früheren Jahren erworbenen zu
dem Werth, mit welchem fie bisher eingeftellt waren, zu berechnen.
*) Nur ſolche Forderungen der bier bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche nicht mehr flreitig, aber
noch nicht eingezogen find. Ruͤckſtaͤndige Beiträge gehören nicht hierher.
*) Nur ſolche Forderungen der bezeichneten Art find hier aufzuführen, welche, obwohl bereits fällig geworden,
wegen Mangel an Mitteln unberichtigt geblieben find, nicht Dagegen folche, welche nach beftehender, ausdrück⸗
licher oder fillichweigender Vereinbarung regelmäßig nachträglich für das verfloffene Jahr gezahlt werben.
+) Das nicht Zutreffende ift zu durchſtreichen.
48
Anlage B.
Vorſchriften
über Art und Form der Rechnungsführung der Orts⸗,
Betriebs⸗ (Fabrik⸗), Bau⸗ und Innungs-Kranken⸗
kaſſen (SS 41 Abſatz 2, 64, 72, 73 des Kranken⸗
verficherungsgefeges vom 15. Juni 1883 in ber
Faſſung des Geſetzes vom 10. April 1892).
I. Der Rechnungsführung ift das Kalenderjahr zu
Grunde zu legen.
I. Die Kaſſen haben zu führen:
A. ein Mitgliederverzeichniß,
B. ein Kranfenbud,
C. ein Einnahme- und Ausgabebuch,
D. eine Vermoͤgensrechnung.
A. Mitgliederverzeichniß.
Das Mitgliederverzeichniß, in welches fämmtliche
Mitglieder getrennt nad) männlichen und weiblichen
einzutragen find, muß für jedes Mitglied ergeben:
. den Tag des Eintritts,
. den Tag des Ausſcheidens,
. wenn das Ausſcheiden dur Tod ded Mit-
gliedes erfolgt if, eine Angabe hierüber,“)
. bei Krankenkaſſen mit verſchiedenen Gefahren⸗
klaſſen ($ 22 Abfag 3 des Geſetzes) die
Zugehörigfeit des Mitglieder zu den einzelnen
Gefahrenflaffen.
B. Das Kranfenbud.
1. In das Krankenbuch ift jeder Erkrankungsfall ein-
zutragen, für welchen Krankengeld oder Ber-
pflegungsfofen an Kranfenhäufer oder Erſatz⸗
leiftungen für gewährte Kranfenunterflügung zu
zahlen iſt (vergl. Ziffern 3, 6, 8 unter „b Aus⸗
gaben” des Formulare II Ziffer I.
2. Aus dem Krankenbuch muß Beginn und Ende des
Zeitraums erfichtlich fein, für welchen bie unter
Ziffer 1 bezeichneten Zahlungen zu leiſten waren.
C. Einnahmes und Ausgabebud.
1. Das Bud iſt in Einnahme und Ausgabe mit
einer Spalteneinrichtung zu verfehen, welche den
Ziffern unter Einnahme und Ausgabe des
Formulars II (Rehnungsabihluß), I (Kaffen-
rechnung entipridht.
In das Buch find alle Einnahmen und Ausgaben
fortlaufend in der Weife einzutragen, daß der
Betrag derfelben je nach der Art der Einnahme
oder Ausgabe in der entſprechenden Spalte aue-
geworfen wird.
3. Einnahmen und Ausgaben, welde aus den Bors-
jahren berrühren, find nicht ale Reft- Einnahmen
der «Ausgaben zu buchen, fondern in derjenigen
Spalte auszumerfen, in welche fie ihrer Art nad)
—2 I NS mb
gehören
4. Das Buch beginnt mit dem 1. Januar jedes
Rechnungsjahres und wird am Ende des Monats
— — —
*) Faut bei der Gemeinde⸗Krankenverſicherung fort.
Januar des folgenden Jahres für das vorher⸗
ehende Kalenderjahr unter Beachtung der folgenden
eftimmungen abgefchloffen. Die Einnahmen und
Ausgaben im Monat Januar des fol” „en Jahres
(erfimalig des Jahres 1893) find, weit fie aus
dem abgelaufenen Rechnungsjahr herrühren, noch
in dad Buch für das leptere aufzunehmen. Das
gegen find die in diefem Monat eingehenden Ein-
nahmen, welche aus dem begonnenen neuen
Rechnungsfahr herrühren, fowie die dad neue
Rechnungsjſahr betreffenden Ausgaben in das für
diefes zu führende Buch einzutragen.
D. Demügensrehnung.
1. Ald Grundlage der Vermoͤgensrechnung iſt in das
dafür beflimmte Buch bei Beginn des Rechnungs⸗
jahres 1893 ein Nachweis des gefammten nad)
dem Abſchluſſe am 31. Dezember 1892 vors
bandenen Vermögens und ber Bertheilungen dee»
felben in feine verſchiedenen Beftandtheile unter
Zugrundelegung des Formulare II (Recdhnunge-
abſchluß), II (Bermögensausweis) aufzunehmen.
2. Im Laufe des Rechnungejahres find die ein-
etretenen Ab» und Zugänge der Aftiva und
afftva einzutragen.
3. Nah Abſchluß des Einnahme⸗ und Ausgabebuchs
für dad abgelaufene Rechnungsjahr — vergl.
oben C A — iſt unter Zugrundelegung bes
Bormulard II Ziffer II eine Bergleichung des
Deflandes des Vermoͤgens am Schluſſe des
Rechnungsfahres mit demjenigen des Borfahres
und feiner Bertheilung auf die verfchiedenen Be⸗
ftandtheile des Vermoͤgens aufzunehmen.
. Die Bertheilung des verfügbaren Altiovermögens
(Sormular Il 2 fer I A 1 a und b) auf die
unter B 1, 2, 3 des Formulars II Ziffer II
aufgeführten Beftanbtheife ift nach folgenden Grund⸗
fägen vorzunehmen:
a) Ald Stammvermögen find nur ſolche Ber:
moͤgenstheile zu buchen, von welchen nur bie
Erträge für die Zwecke der Kaſſe verwendet
werben dürfen, der Grundflod aber un⸗
vermindert erhalten bleiben muß. Nach
29 Abfag 2 und & 33 Abfak 2 des
ranfenverficherungsgefepes Dürfen die Ueber⸗
ſchüſſe der Einnahmen über die Ausgaben
ber Kaſſe — abgeiehen von der Bildung
des Refervefonds — nicht zur Vermoͤgens⸗
anjammlung verwendet werden. Es ift daher
unzuläffig, aus ſolchen Weberfchüffen ein
Stammovermögen oder ein fonfliged neben
dem Refervefonde beſtehendes Bermögen zu
bilden. Als Stammvermögen iſt demnach
nur ſolches Vermögen zu buchen, welches
der Kaſſe aus befonderen Zumendungen
(Stiftungen, Bermädhtnifien, Geſchenken) mit
der Beflimmung zugefloffen iſt, daß nur feine
Erträge für die Zwecke der Kaffe verwendet
werben follen.
an
b) Alles übrige angefammelte Vermoͤgen ifl,
foweit es nicht ald Betriebsfonds für
die Dedung der laufenden Ausgaben baar
oder im jederzeit verwerihbaren Papieren
(Sparfaffenbüdern, Banfeinlagen ꝛc.) bereit]
zu halten ifi, dem Reſervefonds zu über-
weifen, welcher beftimmt if, etwaige im
Laufe des Rechnungsjahres durch unvorher-
gefehene Einnahmeausfälle oder Mehraus⸗
gaben (3. B. bei Epibemien) entflebende
Fehlbeträge zu deden.
c) Auch die beim Jahresabſchluß fich ergebenden
Ueberfchäfle der Betriebsrechnung find, foweit
fie nicht für den Betriebsfonds in Anſpruch
genommen werden, dem NRefervefonde zu
überweifen, au wenn fie den im & 32
Abfag 2 des Kranfenverficherungsgejeges
feftgeftellten Mindeſtbetrag (ein Zehntel des
Jahresbetrages der Kafienbeiträge) übers
fleigen.
d) Bor der Aufftellung der Bergleihung des
Bermögensbeftaubed (vergl. D 3 oben) ifl
feftzuftellen, wie hoch der Betriebsfonds für
das neue Rechnungsjahr zu bemefien und
wieviel folgeweife dem Reſervefonds zu
überweifen ik. Dabei ift der Betriebsfonde
nieht höher zu bemeflen, als erforderlih, um
bie jebergeitige Dedung der nothwendigen
laufenden Ausgaben fiher zu flellen.
IHN. Diejenigen Kaſſen, welde einem gemäß
88 46, A6b des SKranfenverfiherungsgefeges errichteten
Kaflenverbande angehören, haben über etwaige Bor-
jhüffe, welche fie auf Grund des & 46 Abſatz Aa. a. D.
zur Berbandefaffe feiften, ein befonderes Vorſchußkonto
zu führen.
Die bei der Umlegung der Verbandsausgaben den
Kaſſen angerechneten Beträge der Vorſchüſſe find als
endgültig verausgabt in diejenigen Spalten des Ein:
nahmes und Ausgabebuchs — vergl. oben IC —
aufzunehmen, welche für die einzelnen betreffenden Aus⸗
gabepoften beſtimmt find (vergl. Ziffern 6, 7, 14 x.
unter „b Ausgaben” des Kormulars II Ziffer I).
Der am Scluffe des Rechnungsjahres nicht in
Anrechnung gefommene Betrag der Vorſchüſſe ift in dem
NRechnungsabfchluffe (Formular IT Ziffer ID) in der zu
„ce Abſchluß“ vorgefehenen Bemerkung unter 1 ale zu
dem Kaffenbeftand gehörig nachzuweiſen.
IV. Diejenigen Kaffen, welche gemäß $$ 112 ff.
bes Gefeged vom 22. uni 1589 Gefchäfte der Inva⸗
liditäts⸗ und Alteröverficherung beforgen, haben Folgendes
zu beachten:
1. Wenn den Kaflen der erforderliche Borrath an
Marfen von der Berfiherungsanftalt nicht zur
Berfügung geftellt wird, fo find Die aus den
Kafienbeftänden zum Anfauf von Marfen geleifteten
Vorſchüſſe und die durch Vereinnahmung von
Beiträgen erfolgenden Erflattungen in einem
befonderen Vorſchußkonto zu buden. Der am
Schluſſe des Rechnungsjahres fich ergebende
Mehrbetrag bdiefer Vorſchüſſe, deffen Werth in
dem Beflande an noch nicht auggegebenen Marken
vorhanden fein muß, iſt in dem Rechnungsab⸗
ſchluſſe (Formular II Ziffer I) in der zu „e Abs
ſchluß“ vorgefehenen Bemerfung unter 2 ale zu
dem Kaffenbeftand gehörig nachzuweifen.
Wenn dagegen den Kaſſen der erforberliche
Vorrath an Marken von der Berfiherungsanftalt
zur Berfügung geftellt wird, fo find bie
elieferten Darfenbeftände, die Einnahmen an er«
Dobenen Beiträgen und die dur Abführung der
Beiträge an die VBerficherungsanftalt (mittel
Anfaufs von Marfen bei den Poftanftalten ꝛc.)
erwachfenden Ausgaben gefondert zu buchen und
zu verrechnen; der Abſchluß Diefer chung
findet in dem Rechnungsabſchluſſe (Kormular
Ziffer I) feine Berüdfihtigung.
2. Die Verwaltungsausgaben, welche durch Gefchäfte
für die Smvalibitätde- und Alteröverficherung
(Erhebung der Beiträge, Ausftelung und Um:
taufch der Quittungsfarten 2c.) entfleben, find in
dem Einnahme⸗- und Ausgabebuch vergl.
oben IIC — unter bie ‚‚perfönlichen“ und Die
„ſächlichen Berwaltungsausgaben” aufzunehmen
und dabei, foweit fie aus den allgemeinen Bers
waltungsausgaben ausgefchieden werden koͤnnen,
als befondere Poften aufzuführen (vergl. Ziffer 13
unter „b Ausgaben‘ des Formulars LI Ziffer I).
Die aus Anlaß. jener Geihäfte etwa er-
wacfenden Einnahmen (Bergütungen der Ber
fiherungsanftalten 2.) find in dem Einnahme:
und Ausgabebuch unter die „fonfligen Einnahmen‘
aufzunehmen und dabei als befonderer Poften auf-
zuführen (vergl. Ziffer 13 unter „a Einnahmen‘
des Formulars IL Ziffer I).
Vorſtehende Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers nebft Anlagen, ſowie der vorſtehende Erlaß der
Herren Minifter des Innern und für Handel und Gewerbe nebft Anlagen werden hierdurch mit dem ausdrück⸗
lihen Hinweife darauf zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diefe neuen Formulare erft für die Zeit vom
1. Januar 1893 ab zur Verwendung zu bringen find und es demnad für die für das Jahr 1892 einzureichenden
Veberfihten und Rechnungsabfchlüffe noch bei den bisherigen Formularen fein Bewenden behält.
ch mache hierbei noch befonders darauf aufmerffam, daß die Beichaffung des für die einzelnen Kaffen
erforderlich werdenden Bedarfes an Formularen denfelben überlaffen bleibt.
Die zur Berwendung gelangenden
Formulare müffen nah Form und Inhalt genau dem vorgefchriebenen Mufter entiprechen.
Berlin, den 16. Januar 1893.
Der PolizeisPräfivent.
Potsdam, gevrudt in ver Buchpruderei von 4. 8 Papn’e Erben.
„En
= 120000 Matt. = 2100 Ware.
Wiederholung.
Lit. 3. zu 500 Rihir. Lit. A. 40 Ct zu 1000 Rthlr. über 40 000 Rthlr.
18 1340. 342. 344. 350. 351. 353. 354. 364. 390. | ° > B-12 = » 50» » 6000»
391. 399. 416. . CU» 50“
Summe 12 Stüd über 6000 Rthlr. Summe 66 Stück .P........... über 46 700 Rthlr.
= 18000 Marl. = 140 100 Marl.
Verzeichniß
der aus früheren Verlooſungen noch rückſtändigen Kurmärkiſchen Schuldverſchreibungen.
8. Verlooſung. 13. Verlooſung.
Gekündigt zum 1. Mai 1889. Gekündigt zum 1. November 1891.
Abyuliefern mit Sinäfcheinen Reihe XIII Nr, 4 bis 8 und Unweifung Abzuliefern mit Anweiſungen zur Abhebung der Bintfceinreipe XIV.
a vu xu Lit. A. zu 1000 Rtüfr. 7 8752. 754
9. Verloofung.
" Getündigt zum 1. November 1889. 14. Berloofung,
Ubzuficfeen mit Sindfeeinen Reihe XII Nr. 5 Bis 8 und Unwelfung Gefünbigt zum 1. Mai 1892.
jur Wbhebung der Reihe XIV. Apaiefern mit Sinsfeinen Reife XIV Nr. 2 bis 8.
Lit. 6. gu 50 Rthle. 19 769. Lit. D. zu 300 Rift. „17 518.764. |
11. Berloofung.
Gekündigt zum 1. November 1890. 15. ®erloofung.
Abzufiefern mit — he Zum 8 nebft Anweifung Gekuͤndigt zum 1. Rovember 1892, “
Lit. F. zu 100 Rtöle. 18 143. Abzuliefern mit Dinsſcheinen Reife XIV Rr. 3 bis 8.
Lit. B. zu 500 Rift. Ag 481. 619. 2035.
12. Berloofung. Lit. E. zu 200 Nihfe. 3 112. 124. 152. 263. 321. 589.
Gekündigt zum 1. Mai 1891. 611. 1220.
Abzufiefern mit Sinsfchein Reihe XII Nr. 8 und Anwelſung Lit. F. zu 100 Rtölx. 19 2303 6i 305. 307. 308. 315.
qur Mögebung ber Meiße XIV. 325. 333. 338.341.
Lit. G. zu 50 Rtöle. M 366. Lit. G. zu 50 Rihle. 9 2223.
Hauptverwaltung ber Staatsſchulden.
von Hoffmann.
"Berlin, gehradt
u Sn: .
erforderlich werdenden Bedarfes an Formularen denfelden UUELIENER DIewi. wur zus rum gungen
iormalare mäffen nad) Form und Inhalt genau dem vorgeſchriebenen Mufter entfpredpen.
5 Fe den ‘e. Januar 1893. Der PolizeisPräfdent.
Potsdam, gebrudt In der Buchdrucerel von A. 8 Papn’s Erben.
Amtsb latt
Ber Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stück 3. 1893.
Den 3. Februar
Befanntmahungen — — |Ce
| Genehmigung der Großherzoglichen Landesregierung bei
des Königlichen NRegierungs⸗Präfidenten. Gelegenheit des im Mai d. J. daſelbſt ſtattfindenden
— — — — — — — —— —
22. Des Könige Majeſtät haben mittelſt Aller- Zuchtmarktes veranſtaltet werden ſoll, auch im dies—
höchſter Ordre vom 28. Dezember 1892 dem Komitee ſeitigen Staatsgebiete, und zwar in den Provinzen
für ten Zuchtmarkt für edlere Pferde zu Neubranden- Pommern und Brandenburg, ſowie im Stadtfreife Berlin,
burg im Großherzogthum Medlienburg-Strelig die Er- Looſe zu vertreiben.
laubnig zu ertheilen geruht, zu der Ausſpielung von Potsdam und Berlin, den 25. Januar 1893.
Pferden, Wagen und anderen Gegenfländen, welde mit| Der Regierungs-Präfident. . Der Poltzei-Präftdent.
23. Nachweiſung der an den Begeln der Spree und Havel im Monat Dezember 1892 beobachteten Wafjerftände.
. Berlin. Spandau. ots⸗ Brandenburg. Rathenow. avel⸗
5 Nr | Nr Dber: | Inter: ” Dber: | Unter: Dberr | Unter: > r
A Waller. Mafler. am. Waſſer. Waſſer. erg.
Meter. Meter. Meter. | Meter. Meter. Meter. | Meter. Meter. | Meter. Meter.
1 2,26 30,48 2,00 0,32 0,72 1,56 0,70 1,46 ),26b 0,92
21 32,22 30,50 2,02 0,26 0,73 1,86 0,70 1,50 0,30 0,96
31 32,28 30,48 2,04 0,28 0,74 1,88 0,70 1,48 0,20 1,04
41 32,30 30,52 2,06 0,30 0,73 1,90 0,70 1,50 0,26 0,86
51 32,28 30,50 2,04 0,30 0,75 1,88 0,70 1,50 0,30 0,86
6 I 32,28 30,54 2,06 0,32 0,76 1,84 0,70 1,54 0,32 1,00
71 32,28 30,50 2,06 0,32 0,77 1,84 0,70 1,56 0,30 0,98
81 32,28 30,54 2,06 0,34 0,78 1,84 0,70 1,58 0,26 1,00
91 32,30 30,58 2,06 0,36 0,78 1,88 0,72 1,56 0,20 1,10
10 1 32,24 30,66 2,06 0,38 0,79 1,88 0,74 1,54 0,16 1,20
11 1 32,28 30,60 2,06 0,40 0,80 1,88 0,78 1,50 0,20 1,10
12 | 32,26 30,52 2,02 0,38 0,80 1,92 0,80 1,46 0,26 0,80
13 1 32,26 30,48 2,04 "0,36 0,80 1,92 0,82 1,50 0,30 0,76
14 | 32,26 30,48 2,06 0,36 0,81 1,90 0,82 1,50 0,30 0,92
15 1 32,28 30,50 2,10 0,40 0,831 1,90 0,82 1,56 0,34 1,00
16 1 32,24 30,58 2,14 0,48 0,82 1,88 0,82 1,60 0,42 1,14
17 1 32,30 30,60 2,14 0,46 0,85 1,94 0,84 1,62 0,40 1,20
18 1 32,30 30,64 2,20 0,52 0,87 1,96 0,84 1,62 0,40 1,20
19 I 32,26 30,52 2,26 0,54 0,89 1,94 0,82 1,62 0,40 1,22
20 | 32,30 30,62 2,30 0,52 0,91 1,98 0,84 1,62 0,46 1,28
21 | 32,30 30,70 2,32 0,56 0,92 2,00 0,90 1,62 0,46 1,30
22 | 32,28 30,70 2,32 0,58 0,92 2,02 0,92 1,62 0,46 1,32
23 | 32,30 30,44 2,32 0,52 0,93 2,04 0,90 1,62 0,50 1,32
24 | 32,30 30,54 2,32 0,46 0,93 2,04 0,90 1,62 0,50 1,06
25 | 32,30 30,62 2,32 0,44 0,93 2,08 0,86 1,62 0,58 1,22
26 I 32,28 30,60 2,32 0,46 0,94 2,10 0,84 1,62 0,64 1,36
271 32,24 30,60 2,30 0,46 0,95 2,10 0,90 1,62 0,66 1,40
28 | 32,26 30,52 2,30 0,42 0,95 2,08 0,92 1,62 0,66 1,42
29 I 32,26 30,50 2,30 0,50 0,95 2,06 0,96 1,62 0,60 1,42
30 | 32,26 30,48 2,30 0,46 0,94 2,06 0,94 1,62 0,60 1,46
31 1 32,28 30,50 2,30 0,50 0,93 2,06 0,94 1,62 0,62 1,40
Potsdam, den 24. Januar 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Befanntmadhung.
24. Die zu Rotterdam unter ber Firma „Maat-
schappy tot exploitatie van de Erkner Kohlensäure-
Werke te Erkner by Berlyn“ beftehende Aftiengejell-
ihaft hat die Erlaubniß zum Gefchäftöbetriebe in Preußen
unter folgenden Bedingungen erhalten:
1) Die Erlaubniß-und ein Auszug des Statutd und
etwaige Aenderungen ber in diefem Auszuge ent-
baltenen Beftimmungen find auf Koſten der Ge:
jellihaft in dem Amtsblatte der Königlichen Re—⸗
gierung zu Potsdam und der Stadt Berlin in
beuticher Leberfegung zu öffentlicher Kenntniß zu
bringen.
Für jede Aenderung oder Ergänzung des Statute
ift die Zuftimmung des Königlih Preußiichen
Miniftere für Handel und Gewerbe zu erwirfen.
In allen Projpeften und Befanntmadungen ber
Geſellſchaft ıft ale Geſellſchaftsvermögen und
Grundfapital nur das wirklich gezeichnete Aftien-
Kapital aufzuführen.
Die Geſellſchaft ift verpflichtet, in Erfner eine
Zmweigsnieberlaffung mit einem Geſchäftslokale und
einem dort anfäffigen General-Bevollmächtigten zu
begründen und von biefem Orte aus regelmäßig
ihre Berträge mit Preußiichen Unterthanen abzu=
ſchließen, ſowie auch wegen aller aus ihren Ge—
Ihäften mit ſolchen entflehenden Berbindlichfeiten
bei den Gerichten jened Ortes als Beklagte Recht
zu nehmen.
Der General-Bevollmächtigte hat fih auf Erfordern
bed unterzeichneten Regierungs-Präſidenten zum
Bortheile ſämmtlicher Preußiichen GTäubiger der
Geſellſchaft perſönlich und erforderlihen Falls
unter Stellung zulänglicher Sicherheit zu verpflichten,
für die Richtigkeit der eingereichten Special-Bilanz
einzuſtehen.
Die Erlaubniß kann zu jeder Zeit und ohne daß
ed der Angabe von Gründen bedarf, nach dem Er-
mefjen der Königlich Preußiihen Staatsregierung
zurüdgenommen und für erlojchen erflärt werden.
Die Befugniß zum Ermwerbe von Grundeigenthum
in Preußen wird nicht durch diefe Erlaubniß, jon-
dern durch befondere, in jedem einzelnen alle nach⸗
zufuchende landesherrliche Genehmigung erlangt.
Der Gejellihaftsvertrag ift am 24. September
1891, von Ihrer Majeftät der Königin-Negentin
der Niederlande genehmigt und am 15. Oftober
1891 zu Rotterdam notariell abgeſchloſſen worden.
Derjelbe beftimmt Folgendes:
Artifel l.
Die Gejellichaft hat zum Zmed den Betrieb der
Koblenfäure-Werfe zu Erfner bei Berlin und den Ber:
fauf der flüffigen Kohlenſäure.
Artifet IL
Die Gefellihaft führt den Namen: Gejellichaft
zum Betrieb der Erfner Koblenjäure-Werfe zu Erfner
bei Berlin und bat ihren Sig zu Rotterdam.
2
—
3)
4
Nr
6)
)
8
—
Artikel III.
Die Geſellſchaft wird errichtet für eine Zeitdauer
von ungefähr dreißig Jahren, beginnend mit dem Tage,
an weldem das Gründungsprotofoll in Kraft tritt,
endigend am erſten Oktober 1921.
Mindefens ein Jahr vor Ablauf dieſes Zeit:
raumed wird durch eine außerordentlihe Verſammlung
der Antheilbefiger, bezüglich der Kortiegung oder Auf-
bebung der Befellichaft, unter Berüdfidytigung der dafür
nöthigen Königlichen Erlaubniß, beichloffen.
Artifet IV.
Das Kapital der Gejellichaft wird feflgefegt auf
breihunderttaufend Gulden, vertheilt in dreihundert An-
theilen, jeder Antheil in Höhe von tauſend Gulden, alle
Antbeile vol eingezahlt.
Artikel V.
Die Antheile Tauten auf Namen oder auf den In—
haber und haben fortlaufende Nummern.
Artifet IX,
Die Leitung der Geſellſchaft wird übertragen an
einen Direftor unter Beifig von fünf Commiſſaren.
Artifel X.
Der Direftor wird ernannt in der allgemeinen
Verſammlung der Antbeilbefiger.
Die Commiffare können dafür Vorſchläge maden,
jedoch ift die Verfammlung nicht daran gebunden. Für
die erfle Zeit wird zum Direftor ernannt der Herr Carl
Guſtav Rommenbhöller.
Artifel XL
Der Direftor vertritt die Geſellſchaft in allen
Fällen und beforgt die ganze Leitung berjelben. Die
Zuflimmung ber Commifigre ift jedoch nötbig bei Um—
bauten oder Erbauung neuer Gebäude, Mafchinen und
Geräthſchaften oder für Ankauf bderfelben, jobald die
Koften dafür den Betrag von fünftaufend Gulden über-
ichreiten.
Artifel XIII.
Der Direktor beftimmt und vertheilt die Thätigfeit
der Beamten und des Perfonals.
Derjelbe ift beauftragt mit der Ausführung ber
Beichlüffe der allgemeinen Berfammlung.
Zum Berfauf oder zu Beleihnng des unbeweglichen
Eigenthums der Geſellſchaft ift die Zuftimmung ber
Generalverfammlung nöthig; bei zeitweiler Beleihung
der beweglichen Güter der Gefellichaft und behufs Ver-
fauf von Maſchinen oder Gerätbichaften ift die Zu-
fimmung der Commiſſare nötbig.
Alle Schriftftüde, welde von der Geſellſchaft aus:
geben, müjjen durch den Direftor unterjchriebeu werden.
Potsdam, den 24. Januar 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
In Bertretung Freiherr von Richtbofen.
Polizei:Verordnung
über die Art des Handels mit Nahrungs: und Genußmitteln.
25. Auf Grund der 88 6, 12 und 15 des Geſetzes
über die Polizei-Berwaltung vom 11. März 1850
(Sel.:S. S. 265) und des 8 137 des Geſetzes über
die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883
39
(Geſ.⸗S. S. 195) wird für die Stadt Charlottenburg,
jowie für die Amtsbezirfe Nirborf, Schöneberg, Treptow,
Deutfh- Wilmersdorf, Tempelhof, Spandauer Forſt,
Vichtenberg, Rummelsburg, Stralau, Weißenfee, Pankow,
Nieder-Schönhaufen, Reinidendorf und Tegel, unter
Zuftimmung des Bezirks⸗Ausſchuſſes, nachftehende Po⸗
lizei-Verordnung erlaffen:
8 1. Nice flüffige Nahrungs» und Genußmittel
bürfen im Hanbelsverfehr fortan nur nad Gewicht,
Stüdzahl oder Bundzahl verfauft werben.
$ 2. Zumiderhandlungen gegen dieje Vorſchrift
werden mit einer Geldftrafe bie zu 30 Marf, an deren
Stelle im Unvermögensfalle Haft tritt, beftraft.
5 3. Diefe Verordnung tritt am 1. März 1893
in Kraft.
Potsdam, den 25. Januar 1893.
Der Negierungs-Präfident.
Graf Due de Grais.
Brafilianiſches Vizekonſulat.
26. Der Braſilianiſche Generalkonſul in Frankfurt
a. M. hat mit Genehmigung ſeiner Regierung den
Theilhaber der Firma Behrend E Schmidt, Kauf—
mann Morig Herrmann, an Stelle des auf feinen
Antrag entlaffenen Herrn U. Kürftenberg, zum Bra:
filianifhen Vizekonſul in Berlin beftellt.
Porsdam, den 25. Januar 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Viehſeuchen.
27. Ausgebrochen iſt die Maul- und Klauen—
ſeuche unter dem Rindvieh des Ortsvorſtehers
Werdermann in Lunow, Kreis Angermünde, des
Bauergutsbeſitzers Juert und der Koſſäthen Töpfer und
Flöricke in Blumberg, des Bauergutsbeſitzers Meißner
in Wartenberg, bei 2 Kühen des Viehhändlers
Dehnide aus Groß-Dölln im Gafthofe von Trampel zu
Glienide, Kreis Niederbarnim, des Rittergutes
Trampe, des Handelömannee Bukow zu Freuden:
berg, Kreis Oberbamim, unter dem Rindvieh auf
Borwerf Jäglig, Kreis Oftpavelland, unter den Schafen
des NRitterguted Holzendorf, Kreis Prenzlau, dem
Rindvieh des Drittelbauen Schült und Gemeindevor:
ſtehers Geride in Klein-Woltersdorf, ded Ge
meindevorſtehers Thiele in Techow, des Aderbürgerd
Wendt und Schuhmaders Remer in Prigmalf, Kreis
DOftprignig, unter den Kühen des Dominiumd Klein-
Beeren, Kreid Teltow, tem Rindvieh mehrerer DBe-
fiter in Weggun, Kreis Templin, des Gutsbeſitzers
Thietfe in Deep, Kreis Zauch-Belzig.
Wegen zunehmender Berbreitung der Seuche ift
über Ort und Feldbmarf Damme, Kreis Wehthavelland,
die Sperre verhängt.
Erloſchen ift die Maul- und Klauenfjeude
unter dem Rindvieh des Amtsvorſtehers Rouvel und
Bauern Heife in Groß-Ziethen, Kreis Angermünde,
des Dominiumd Summt, der Ortſchaften Schil dow
und Heiligenjee, Kreis Niederbarnim, in Klobbide
und Reichenberg (Dorf und Gut), Kreis Oberbarnim,
ML
unter dem Rindvieh der Bauergutsbefiger Marzahn in
Staffelde, Gromann in Wuftermarf, Friejede in
Eichſtädt, der Koifäthen Proge und Schulze in Vehle—
fanz, des Vorwerks Neuhof bei Marfee, Kreis Oft:
bavelland, der Gemeinde Dalihomw, Kreis YJüterbog-
Luckenwalde, des Nitterguted, Seefeldt, in Garz
(Dorf und Rittergut), Groß-Welle, Drenfow,
Helle, unter den Ochſen bes Nittergutöbefigerd von
Rohr in Dannenwalde, dem Rindvieh des Mühlen:
befigerd Schulz in Lindenberg, des Rittergutöbefigere
Jäger in Holtzhauſen, auf Kolrep’er Ausbau,
Kreis Oſtprignitz, unter dem Rindvieh des Bäder:
meifterd Dabelom und Brauereibefigerd XTrieloff in
Templin, Bauern Kerftien in Badingen, Des
Büdners Berg zu Papenwieſe, Kreid Templin.
Feftgeftellt ift der Milzbrand bei einer ver-
endeten Färſe des Nittergutspäcterde Engelhardt in
Fürftenau, Kreid Templin.
Potsdam, den 31. Januar 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Bekanntmachungen Des Königlichen Polizei:
VWräfidenten zu Berlin.
BolizeisBerordnung,
betreffend das Schlafftellenweien.
S. Auf Grund der 88 143 und 144 des Geſetzes
über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (G.⸗S. S. 195), ſowie der $6 5. und 6 des
Geſetzes über die Polizeis-Verwaltung vom 11. März
1850 (8.:5. S. 265) wird für ben GStabifreig
Berlin mit Zuftimmung des Gemeinde-Borflandes ver:
ordnet, was folgt.
6 1. Niemand darf in den von ihm und feinen
FSamilienangehörigen benugten Wohnräumen Anderen
gegen Entgelt Schlafftelle gemähren, wenn nicht die von
ihm ſelbſt, feinen Familienangehörigen und den Schlaf-
leuten zu benusenden Schlafräumlichkeiten folgenden
Anforderungen entſprechen:
a. jeder Schlafraum muß für Diejenigen Verfonen,
welche derjelbe für die Schlafzeit aufnehmen ol,
mindeftend je drei Duadrammeter Bobdenfläche
und je zehn Kubifmeter Luftraum auf den Kopf
enthalten.
Für Kinder unter ſechs Jahren genügt ein
Drittel, für Kinder von ſechs bie zu vierzehn
Jahren genügen zwei Drittel jener Maaße.
b. Kein Schlafraum darf mit Abtritten in offener
Verbindung ftehen.
$ 2. Niemand darf ohne bejondere Erlaubnif
der Polizei-Behörde Schlafleute verfchiedenen Geſchlechts
gleichzeitig bei fih aufnehmen oder behalten, außer
wenn fie zu einander im Berbältniß von Eheleuten,
von Eltern und Kindern oder von Geſchwiſtern ftehen.
Abgejehen hiervon dürfen Schlafleute, ſoweit nicht
das Verhältniß von Eheleuten, von Eltern und Kindern
oder von Geſchwiſtern vorliegt, nur in folden Räumen
zum Schlafen untergebradt werden, welde nicht
zugleih für Perfonen des andern Geſchlechts zum
Schlafen dienen.
410
$ 3. Kür jeden erwachſenen, über vierzehn Jahre
alten Schlafgaft umd für je zwei Kinder muß eine be-
jondere Kagerftätte bereit fein. Dieſelbe muß mindeſtens
aus einem Strohjade, einem Strohfopffifien und einer
wollenen Dede beftehen.
$ 4A. Wer Schlaflepte aufnimmt ($ 1) if ver-
pflichtet, innerhalb einer Woche nad) der Aufnahme dee
erften Schlafgaftes auf dem Büreau desjenigen Polizei-
Neviers, in welchem die Wohnung belegen ifl, eine
ſchriftliche wahrheitsgetreue Anzeige nad)
beifofgenden Mufters (in der Größe: von einem Biertel-
bogen gewöhnlichen Schreibpapiers) niederzulegen. Die
Polizei⸗Behorde ertheilt hierauf dem Wohnungsinhaber
nad Prüfung der von demſelben vorzumeijenden Schlaf:
räume und, ſoweit die Aufnahme der Schlafleute nad)
diefer Polizei-Verordnung zuläffig ift, eine Bejcheinigung,
welche in der Wohnung aufzubewahren und auf
polizeilicheds Erfordern jedesmal fofort vorzuzeigen
ft. In gleiher Weife muß der Wohnungsinhaber
die Namen feiner Yamilien-Angehörigen, wie aud
feiner Schlafleute auf polizeiliched Erfordern jederzeit
angeben.
Sind den Beflimmungen ber 66 I—3 zumider
Echlafleute aufgenommen, jo ordnei — abgejehen von
der Beftrafung des Zumiterhandelnden — die Polizei |1
Behörde deren Entlaffung an.
Trifft fpäter eine Vermehrung in dem Familien:
ande des MWohnungeinhaberd ober in der durch die
polizeiliche Beicheinigung für zuläffig erflärten Zahl ber
Sclafleute ein, oder merden die angezeigten Schlaf:
räume, wenn auch nur theilweife verringert, fo ift
eine neue Anzeige unter Beifügung der früberen
polizeilichen Beſcheinigung erforderlid, auf melde
ebenfo, wie auf das weitere Berfahren, die Be-
ftimmungen ber vorigen beiden Abjäge Anwendung
finden.
Formulare für die Anzeigen werben zum Zwecke
der fofortigen Benugung auf den Polizei-Revierbüreaus
unentgeltlich verabfolgt.
$ 5. Mit Geldfirafe bie zu dreißig Marf wird
beftraft, mer den Beltimmungen biejer Polizei-Ver⸗
ordnung zumiderhandelt oder den in Gemäßheit des
6 A ergebenden polizeilichen Anordnungen und Auf:
forderungen Folge zu Teiften unterläßt.
Diele Strafbeftimmungen finden auch auf den—
jenigen Anwendung, weldyer mit oder ohne Auftrag des
Mohnungsinhabers als deſſen Bertreter handelt oder
welcher in Abwejenheit des Wohnungsinhabere als
deſſen Vertreter zu betrachten iſt.
Das Polizei-Präfidium ift befugt, Perjonen
welche in den legten fünf Jahren vor Erlaß einer jolden
Verfügung wegen Verbrechens oder Vergebens gegen die
Sittlicyfeit oder wegen Uebertretung der ſittenpolizeilichen
Vorſchriften beftraft find, ober melde unter Polizei—
aufficht fleben, das Halten von Schlafleuten zu unter-
jagen.
$ 7. Diefe Polizei-Verordnung tritt am 1. April
1893 in Kraft.
aßgabe des.
—— — — — — — — — — — — — — — — — — —
Mit dem gleichen Zeitpunkt iſt die denſelben
Gegenſtand betreffende Polizei-Verordnung vom 17. De-
zember 1280 aufgehoben.
Die alsdann vorhandenen Schlafleute gelten ale
an jenem Tage aufgenommen, die Anzeige bezüglich)
derſelben braucht jedoch erfi bis zum 1. Mai 1893 zu
erfolgen und darf, fofern die Schlafleute vor biejem
Tage entlafjen werden, gänzlich unterbleiben.
Die Strafbefiimmung des $ 5 findet auf ben
vorigen Abſatz entiprechende Anwendung.
Berlin, den 19. Januar 1893.
Der Polizei-Präftdent Freiherr. von Richthofen.
* *
Anzeige über Aufnahme von Sclafleuten.
D. . Unterzeichnete nimmt in feiner --- ibrer —
Wohnung... .... Strafe NP .. 2... Gebäude
.... Treppen Echlafleute bis zur Zahl von... ..
Perfonen männliden . . . . weiblichen Geſchlechts auf.
Der eigene Familienſtand de.. Unterzeichneten be-
ftiebt aus... . . Perfonen, darunter . . . Knaben und
... Mädchen unter 6 Jahren und . . . Knaben und
... Mädchen von 6 bis 14 Yahren, von den übrigen
Perſonen ... männlichen und... . weiblichen Geſchlechts.
Folgende Räume follen zum Schlafen dienen:
ren lang, ...... breit, 2.2.2... hoch,
2) ...... lang, ...... breit, . 2.2...» hoch,
3) ...... lang, . ..... breit, ..... hoch.
Berlin, den............
Unterſchrift (Vor- und Zuname).
Stand oder Gewerbe.
Bekanntmachung.
9. Der in der Generalverfammlung vom 30. Mai
1891 beichloffenen Menderung des Regulativs der Lebens⸗
verfiherungs- und Erſparnißbank in Stuttgart für Ver-
fiherung gegen Kriegögefahr, nach welcher im 6 1 dieſes
Regulativs flatt der Worte „Für Deutichland, Defter-
reich oder die Schweiz” die Worte ‚für Deutfchland,
Defterreih, die Schweiz oder Holland” zu fegen find,
wird die in der Gonceifion zum Gefchäftsbetriebe in
Preußen vom 15. Mai 1860 vorbehaltene Genehmigung
— unbejchadet der Rechte der Betbeiligten — bierburd
ertheilt.
Berlin, den 7. Januar 1893.
Der Minifter des Innern.
Im Auftrage gez. Haaſe.
Genehmigungsurfunde.
2068.
x *
Vorſtehende Genehmigungsurkunde bringe ich mit
dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß das darın
erwähnte Negulativ ſelbſt in der Ertrabeilage zum
Stüd 11 des Amtsblattes der Königlichen Regierung
zu Potsdam und der Stadt Berlin vom 15. März
1889 abgedrudt ift.
Berlin, den 20. Januar 1893.
Der Polizei-Präfident.
Freiherr von Richthofen.
41
Bekanntmachungen der Kaiſerlichen
Ober⸗Poſtdirektion zu Berlin.
N. Bei der? Ober-Poftdireftion in Berlin lagern
folgende, bei biefigen Poſtanſtalten im Jahre 1892 an
den bezeichneten Tagen aufgelieferte, unanbringliche Poft:
jendungen.
1) Briefe mit Werthinhalt:
an Zeuchner in Fredersborf über 60 Pf., 30. Mai,
an afe Schiffer in Roftod (M.) über 1 M., 15. Anguft,
an Shaar in Wittenberg über 70 Pf., 6. September,
an Korſet-Geſchäft Randsbergerfir. &4 in Berlin über
5 M., 9. September,
an Müller P. A. 61 pofl. über 5 M., 9. September,
an Rath in Berlin (Koppenfir. 37) über 5 M.,
17. September,
an Rudolph in Ratibor über 2 M., 19. September,
an Jaguſch in Hamburg über 10 M., 19. September,
an Herrmann in Berlin (Rofenfir. 2) über 1 M,,
30. September,
an Hellwig in Stettin äber 70 Pf., 3. Oftober,
an Dürftling in Berlin (Grenabdierftr. 45) über 3 M.,
4. Dftober,
an Dürftling in Berlin (Brenadierftr. 45) über 5 M.,
13. Öftober,
an Graf in (?) über 5 M., 14. Oftober,
an Splittgerber in Lodz (Rußl.) über i Rubel,
15. Oktober,
an Pohl in Berlin (Hollmannfir. 16) über 5 M.,
18. Oftober,
an Beyer in Dresden über 5 M. 50 Pf., 24. Oftober,
an Kanowsky in Berlin (Schloßſtr. 8) über 1 M.
50 Pf., 4. November.
2) Pofanmweifungen:
an Erdmann in Berlin über 10 M., 1. Juni,
an Grünthal in Hamburg über 75 Pf., 1. Juni,
an Mannitſch in Berlin über 2M. 90 Pf., 22. Juli,
an Schulte in Berlin über 40 M., 25. Juli,
an Hengft in Friedrihshagen über 10 M., 27. Auguft,
an Steuerftelle in Berlin über 7 M., 30. Auguft,
an Wechsler in Wien über 0 Pf, 1. September,
an Lippe in Echönmalde bei Worffsdorf über 3 M.,
14, September,
an Kopp in Neufatt a. R. über 1 M. 55 Pf.,
14. September,
an Kerenzi in Berlin über 15 M., 16. Eeptemter,
an Gerichtsfaffe in Koſten über 50 Pf., 20. September,
an Julius in Hamburg über 3 M., 20. September,
an Müller in Berlin über 1M. 25Pf., 23. September,
an Gerichtskaſſe ın Charlottenburg über 60 Pf.,
24. September,
an Amtsgericht II. in Berlin über 3 M., 24. Ceptember,
an Kronthal in Pinne bei Polen über 1 M. 55 Pf.,
29. Eeptember,
an Zobelt in Berlin über 10 M. 5 Pf., 1 Oftober,
an Günther in Berlin über 5 M., 1. Oktober,
ohne Adreffe (?) über 3 M. 90 Pf., 2. Dftober,
an Richert in Moabit über 3 M., 2. Oftober,
an Dppenheim in Charlottenburg über 7 M. 80 Pf,
3. Dftober,
an Meier in Danzig über 9 M., 4. Oftober,
an Zieger in Berlin über 5 M., 7. Oftober,
an Wilpelmine in Beelitzhoh b. Dramburg über
4 M., 7. Oftober,
an Kuſchinski in Berlin über 2 M., 29. Oftober,
an Shlarbaum in Berlin über 10 M., 2. November,
an Schulz in Wannfee bei Berlin über 3 M., 5. No-
vember,
an Gutzkow in Berlin über 3 M., 8. November,
an Iven in Wahmig bei Dresden über 30 M.,
10. November,
an Seifert in ilfm über 5 M., 16. November,
an Wendel in Berlin über 85 M. 50 Pf., 21. No:
vember,
an Magiftrat in Fürſtenwalde über 70 Pf., 3. Dezember.
Die unbefannten Abjender der vorbezeichneten Briefe
und Poſtanweiſungen werden erſucht, fpäteltens inner:
halb vier Moden — vom Tage des Erjcheinend gegen-
wärtiger Befanntmadung an gerechnet — bei ber Ober:
Poftbirection ſchriftlich eh zu melden. Anderenfalls
werben die bezeichneten Beträge der Poftunterftügungs-
faffe übermiefen werden.
Berlin C., 25. Januar 1893.
Der Kaiferliche Ober: Poftdirector.
Bekanntmachungen der Kaiferlichen
Dber:Poftdireftion zu Potsdam.
Bekanntmachung.
3. Diejenigen Perſonen, welche in dem bevor:
ftehenden Frühjahr Anfchluß an eine der Stadt:
Kernfprecheinrichtungen in WBrandenburg
Havel), Eöpenid, Eberswalde, Friebrich®:
agen, Gr.:tichterfelde, Grünau (Marf),
Ziepe (Dder), Ludwigsfelde, Neuruppin,
Nowawes:NReuendorf, Dderberg (Mark),
Dranienburg, Potsdam, Natbenow, Span: -
dau, Stegliß, Tegel, Wannfee, Zeblendorf
(Kr. Teltow) und often wünfchen, werben erfucht,
ihre Anmeldungen redt bald, fpäteftens aber bis
Ende Februar an das Kaiferlihe Poftamt in dem
betreffenden Orte — für Potsdam an das Kaiferliche
Telegraphenamt daielbft — zu richten. Später ein:
gebende Zinmeldungen können erft in dem
weiten, nach dem 1. Auguft beginnenden
auabfchnitte berückfichtigt werden.
Bei den bezeichneten Verfehrsanftalten fünnen Die
Bedingungen für den Anſchluß eingeiehen und Rormus
(are für die Anmeldung in Empfang genommen werden.
Potsdam, den 12. Januar 1893.
Der Kaiferlihe Ober-Poftdirector.
Betfanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staatöpapiere.
Befanntmadhung.
1. In Gemäßbeit des $ 20 des Ausführungs-
ejeges zur Givilprogeßordnung vom 24. März 1879
oe. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom
43
16. Juni 1819 (G.⸗S. ©. 157) wird bekannt gemacht,
daß die Schuldverfchreibungen der fonjolidirten A %o igen
Staatdanleihe
a. von 1882 Lit. C. NE 371311 über 1000 MPe.,
b. = 1884 - B. Ne 356436 bis 356445 über
je 2000 M.
angeblich bei Gelegenheit des an der unverehelichten
Bertha Zergiebel in Zwidau am 30. September 1892
verübten Mordes geraubt worden find. Es werden
biejenigen, welche fi im Beſitze diefer Urkunden be-
finden, hiermit aufgefordert, ſolches der unterzeichneten
Kontrolle der Staatöpapiere oder dem Rechtsanwalt
Daun in Zwidau in Sachſen, Klofterfiraße 2, anzu⸗
zeigen, widrigenfalld das gerichtliche Aufgebotöverfahren
behufs Araletoserftärung der Urfunden beantragt werden
wird. Berlin, den 23. Januar 1893.
Königliche Kontrolle der Staatöpapiere.
Bekanntmachungen der Königlichen
@ifenbabn: Direktion zu Ras epurg.
1. Nachſtehende zur baaren eb ung
Ber nbinte Eitenbabn : Privritäts: Dblige:
tionen find nody nicht zur Einlöfung ge:angt:
1) Gekündigt zum 2. Sanuar 1887.
I. 4% Magdeburg⸗Halberſtaedter Priori⸗
tät8:Öbligationen von 1851
(abzuliefern mit Anweiſung).
M 4614.
2) Gelündigt zum 2. Januar 1890.
I. A%% Aragbeburg-Salberfiaebfer Priori⸗
tät8:Dbligationen von 1865
(abzufiefern mit Anweiſung und Zingfcheinen Reihe IV.
N 9 his 20).
.a 1500 M. NE 1050 2003.
a 300 Mm. N? 4166 4167 4168 4249 4250
4636 4637 6294 6445 7582 7738 8232 8693 9327
9329 9775 9813 9814 9815 9876 9877 10010 10319
11864 11865 13546 13548 14505 14511 15210 16355
16497 17345 17496 18790 18958 19222 19582 20182
20193 20513 20992 21016 21017 21391 21413 21478
21628 22279 22954 23392 23626 23798 24759 24916
25100 25102 26626 26627 26931 27198 28919 29718
29737 29738 29784 29785 29786 30423 32086 32922
33449 34455 34881 36474 36768 37820 37840 37998
39772 39894 39895 39917 40140 40274 40396 41497
42553 42636.
HI. 4% Berlin: Potsdam: Magdeburger
PBrivritäts: Obligationen Litt. C.
neue Emiſſion
(abzufiefern mit Anweiſung und Zinsſcheinen Reihe V.
M 943 944 945 8261 10573 12497 15609
46465 68171.
Die Einlöfung dieſer Werthpapiere erfolgt durch
die Königlichen Eifenbahn-Hauptfalfen in Magdeburg
und in Berlin (Abtheilung für Wertbpapiere, Leipziger:
plag 17)
Gleichzeitig fordern wir die Inhaber derjenigen
Magbeburg-Salberftäbter und Berlin: Pot3:
An.
Bam: Magdeburger Eifenbahn : Brioritäts-
Dbligationen, melde entweder gegen Staate:
chuldverfchreibungen umgetanſcht oder auf
enermäßigten Zinsfuß von 1%, abgeftempelt
werden müſſen, bierdurh auf, dieſe Obligationen zum
Umtaufh bezw. zur Abftempelung an die Königliche
Eifenbahn-Hauptfaffe zu Magdeburg einzureichen.
Magdeburg, den 23. Januar 1893
Königliche Eifenbahn- Direktion.
Perſonalchronik.
Seine Majeſtät der Kaiſer und König haben Aller⸗
anädigſt geruht, dem Polizei-Direktor von Balan hier—
ſelbſt den Charakter als „Polizei-Präſident“ zu verleiben.
Der Kammer⸗Gerichts-⸗Referendar Anton Volz iſt
zum Regierungs-Referendar ernannt worden.
Im Kreiſe Weſt⸗-Prignitz if für den XV. Bezirk
— Stavenom — a, an Stelle bed Rittergutsbefigere
von Voß in Stavenow, mwelder dad Amt des Amte-
vorftebere aus Gelundheitsrüdfichten niedergelegt bat,
der bisherige Amtsvorfteher-Stellvertreter, Gutspächter
Techen in Dargardt ald Amtsvorſteher und b. an
Stelle des leßtgenannten der Gemeindevorfteher, Bauer:
gutsbefiger Nagel in Karflädt zum Amtevorfteher:
Stellvertreter ernannt worden.
Im Kreife Ruppin find nad Ablauf ihrer Amıe-
zeit wieberernannt worden: 1) der Landwirth Gotthold
Teffing zu Mefeberg zum Amtsvorfteher bed XX VII, Be-
zirks — Mejeberg —, 2) der Gutöbefiger Deter zu
Sculzendorf zum Amtsvorfteber - Stellvertreter des
XXIV. Bezirks — Rauſchendorf —.
Im Kreife Teltow ift 1) für den II. Bezirk —
Deutfh- Wilmersdorf — an Stelle des Geheimen Ned):
nungsraths Rönneberg in Friedenau, welder fein Amt
niedergelegt hat, der &emeindevorfieher, Major a. D.
Nönneberg zu Friedenau zum Amtsvorfteher-Stellver-
treter, 2) für den XVI. Bezirf — Freidorf — ber
Dberamtmann Seidel zu Teurom megen Ablaufg
feiner Dienftzeit auf’ Neue zum Amtsvorfteher ernannt
worden.
Der Katafterzeichner Dito Fehlau ift endgiltig
als Katafterzeichner im biefigen Katafterbäreau angeftellt.
Im 4. Vierteljahr 1892 find bei der Königlichen
Minifterial-Baufommilfion in Berlin die Königlichen
Negierungs - Bauführer Albrecht Richard Krieg Jahr:
marf, Armand Louis Arthur Philibert, Yeodor
Feit, Otto Kayſer vereidigt worden.
Dei der Königliden Minifterial-Militär- und
Bau-Kommiifion find
ernannt: der Buchhalter Bufchberg zum Über:
Buchhalter;
angenommen: der Abiturient Paul Brunnert als
ivil-Supernumerar;
penfionirt: der Tbiergartengärtner Bergemann
zum 1. April 1893.
Der bisherige Predigtamts-Kandidat Woldemar
Dito Lupe if zum Pfarrer der Parodie Witzke,
Didzefe Rathenow, beftellt worden.
AS
Die unter Königlihem Patronat flehende Pfarr:
ftelle zu Prigerbe, Diözefe Altſtadt Brandenburg, ift
durch dag Ableben ihres bisherigen Inhabers, Des Pfarrers
Dietrid, am 28. November v. %. zur Erledigung
gefommen. Die Wieberbefegung dieſer Stelle erfolgt
durch Gemeindewahl nach Maßgabe des Kirchengeſetzes,
betreffend das im 5 32 NE 2 der Kirchengemeinde-
und Spnodal-Drdnung vom 10. September 1873 vor-
gejehene Pfarrwahlrecht, vom 15. März 1886 — Kirchl.
Geſ.- und Verordn.⸗Bl. de 1886 S. 39.— Berrerbungen
um dieſe Stelle find fchriftlich bei dem Königlichen
Konfiftorium der Provinz Brandenburg einzureichen.
86a. a. O.
Die unter Königlichem Patronat ſtehende Pfarr⸗
ſtelle zu Stadt (Kloſter) Zinna, Diözeſe Luckenwalde,
kommt durch die Verſetzung des Pfarrers Schmidt in
den Ruheſtand zum 1. Juli 1893 zur Erledigung.
Die Wiederbeſetzung dieſer Stelle erfolgt durch
Gemeindewahl nach Maßgabe des Kirchengeſetzes, be⸗
treffend das im 6 32 Ne 2 der Kirchengemeinde- und
Spnodal-Ordnung vom 10. September 1873 ıc. vor⸗
gejehene Pfarrmahlredht vom 15. März 1886 — Kirchl.
el. u. Verordn.⸗Bl. de 1886 ©. 39.
Bewerbungen um dieſe Stelle ſind ſchriftlich bei
dem Königlichen Konfiftorium der Provinz Brandenburg
einzureihen. $ 6. a. ca. O
Die unter privatem Patronat ftebende Pfarrftelle
zu Stolpe, Diözefe Berlin Rand Il., fommt durd die
Berjegung des Pfarrers Benicke demnächſt zur Erledigung.
Der bisherige kommiſſariſche Seminarlehrer Arno!d
zu Prenzlau ift ald ordentlicher Seminarlehrer angeftellt
worden.
Perjonalveränderungen im Bezirf des
Kammergerihts im Monat Dezember 1892.
- I. Nichterliche Beamte.
Ernannt find der Landgerichtsrath Weigenmiller
in Berlin zum Landgerichtd:Direktor beim Landgericht I.
dafelbft; der Landgerichtsrath Eichhorn in Frankfurt
a. D. zum SKammergerichtsrathb; der Gerichtsaſſeſſor
Dr. Kaul zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in
Fiddichow. Verſetzt find der Amtsgerichtsrath Stüber
in Elöge als Landgerichtsratb an das Landgericht in
Porddam, der Amtsrihter Pignol in Rummelöburg
i. P. an das Amtsgericht in Pritzwalk, der Landrichter
Grodzicki in Landsberg a. W. ald Amtsrichter an dag
Amtsgericht in Neu-Ruppin. Penftonirt find der Land-
gerichtsratbp Runge in Berlim und der Amtsgerichte-
rath Trüftede in Berlin. Berftorben ift der Land-
gerichte=- Direktor, Geheime Juſtizrath Dobert in Berlin.
Zu. Aſſeſſoren.
Zu Gerichtsaſſeſſoren find ernannt die Referendare
Dr. von Prittwig und Gaffron, Trautwein,
Benda, Sabienfe, Riege, Dr. jur. Nelfe, Morig
Jacob Eohn, Baethcke, Schneiderreit, NRitgen,
Homeyer, Pid, Gallus, Techow, Liebling.
Verſetzt ift Daedel in den Bezirf bes Oberlandes-
gerichts Eöln. Entlaffen find Dr. Boeninger behufs
Vebertritts in den Juſtizdienſt der Stadt Hamburg,
Dr. Kriege bebufs Uebertritts in das Reſſort des
Auswar tigen Amts.
III. Nechtsanwälte und Notare.
Gelöſcht ſind in der Liſte der Rechtsanwälte der
Rechtsanwalt Stein beim Landgericht I. in Berlin,
der Rechtsanwalt Leopold Kevin bei demjelben Gericht,
die Rechtsanwälte Mar Lehmann, Dr. Roſenheim
und Arthur Stadthagen beim Landgericht Il. in
Berlin, der Rechtsanwalt Berve beim Landgericht 1.
in Berlin. Eingetragen find in die Lifte der Rechts⸗
anmwälte die Gerichtgaffefforen Brandt, Dr. Marcuje,
Hoeniger, Henke, der Redtsanwalt Biſchoff aus
Rummelsburg i. Pommern und der Gerichtsaffeflor a. D.
Arthur Hamburger beim Landgeridt I. in Berlin,
der Gerichtsaſſeſſor Bernhard Meyer beim Amtegericht
in Brandenbung a. H.
IV. Staatsanwaltſchaft.
Verſetzt iſt der Staatsanwalt Dr. Klette in Neu—
Ruppin an die Staatsanwaltſchaft des Landgerichts II.
in Berlin. Ernannt find zu Amtsanwalts-Stellver⸗
tretern: bei dem Amtsgericht in Brandenburg a. 9. der
Stadtſekretär Jimmermann bafelbfl, bei dem Amts-
gericht in Triebel der Bürgermeifter Auerſch daſelbſt.
V. Neferendare.
Zu Referendaren find ernannt bie bisherigen Rechts⸗
fandidaten Oppenheim, Daad, Rabe, Kaifer,
Schönborn, Dr. Heim, Caro, Probſt, Wader-
nagel, Berlin, Hadra, Klemperer, Lands:
berger, Langerhaus, Feiſt, Walther Schulg,
Theodor Abraham. LUebernommen find Fellmann
aus dem Bezirf bed Oberlandeögeridts in Polen, Dr.
Franf,Rospatt,Grafvon Schulenburg-Angern,
Dr. Pape aus dem Bezirf des Oberlandesgerichts in
Naumburg a. S., Praffe aus dem Bezirf des Ober:
landesgerichts in Breslau. Verſetzt if von der Wenſe
in den Bezirf des Dberlandeggerichts in Kiel. Ent-
laſſen find Dr. Ikier behufs Webertritts in ben
böheren Bermwaltungsdienf, Dr. Reinhart behufs
Uebertritts in den Großherzoglich Heſſiſchen Juftizdienft,
Dr. Dietrich Hagen auf feinen Antrag.
VI. Subalternbeamte.
Ernannt find zu etatömäßigen Gerichtöfchreiber-
gehülfen die Aftuare Dames und Defterreich bei
dem Amtögericht 1. in Berlin, Better beim Amtsgericht
in Sorau, Sparfeld beim Amtsgericht in Treuen-
briegen, die Militäranmwärter Griguhn bei dem Land-
gericht 11. in Berlin, Oskar Auguft Franz Julius
Schulz bei dem Amtsgericht I. in Berlin; zu etate-
mäßigen Aſſiſtenten der Aftuar Fröhlich bei ver
Staatsanwaltihaft des Landgerichts zu Frankfurt a. O.,
ber Militäranwärter Reindke bei der Staatdanwalt-
ihaft des Landgerichtd I. in Berlin; zum Kanzliften
der Kanzleidiätar Müller beim Amtögeridt 1. in
Berlin; zu etatgmäßigen Gerichtsvollziehern die Gerichts-
vollzieber fr. A. bei dem Amtsgericht I. in Berlin,
Dufath bei dem Amtsgericht II. in Berlin. Berfegt
find der Gerichtsfchreiber Dreißig in Jüterbog an das
Amtsgericht in Potsdam, der Gerichtsvollzieher Wegr
AN
vom Amtegericht II. in Berlin an dag Amtsgericht 1.
dafelbfi, der Aififtene Luther von der Staatsanwalt
ſchaft des Landgerichts in Frankfurt a. O. als etats: |
mäßiger Geridhröichreibergebülfe an das Amtsgericht 1.
in Berlin. Penftonirt find: der Gerichtoſchreiber
Süßenbach in Sprau N.t., der Gerichtsvollzieher
Becker beim Amtsgericht 1. in Berlin. Verſtorben find
ver Kalfulator Pappelbaum beim Amtögeridt 1. in
Berlin, der Gerichtsichreiber Ebert bei dem Amtsgericht
in Neu:-Ruppin.
Gefchente an Kirchen ꝛe.
Bei dem Königliden Konfiftorium der Provinz
Brantenburg find in neuerer Zeit die folgenden an die
unter Angabe ter Diözeſen nachſtehend benannten
Kirchen ꝛc. im Regierungsbezirk Potsdam gemachten Ges
Ichenfe zur Anzeige gebradıt worden:
Bon Ihrer Majeftät der Kaiſerin und Königin der
Er. Petri-Kirche zu Luckenwalde, Diözeje Yudenwalde,
ein Kapital von 10000 M. für ven Bau und die
Ausſchmückung derſelben, ſowie eine Altarbibel und
Kirchenfiegel.
Terner:
Belzig: der St. Driccius-Kirde in Belzig von Ge:
meindegliedern: Harmonium, der St. Marienkirche
in Belzig von Gemeindegliedern: Altarbekleidung,
Tauffanne; der Kirche zu Hajeloff vom Pfarrer
Rupprecht: filberplattirte Tauffanne; der Kırde zu
Brüd von Ungenannt: Kronleuchter für 16 Lichte;
der Kirche zu Nottftod von verw. Frau Gemeinde:
Vorſteher Pietz: Altar:, Kanzel: und Taufſteinbeklei—
dung, vom Hüfner Baade: Erucifir, N. N.: weiß:
leinene Altarbede;
Berlin and I: der Kirche zu Fredersdorf vom Patron
Oberſt Bothe: Altar-, Ranzel- und Taufſteinbeklei⸗
dung, vom Fabrikbeſitzer O. Bohm: Reparatur des
Kanzelbildes, Vergoldung von Kugel, Stern und
Fahne des Kirchthurms, vom Ammann Rojemeyer:
Verdachung am Zifferblatt der Thurmuhr; der Kirche
zu Bogelsdorf vom Patron Nittergursbefiger Hewald:
Wiederherſtellung der Orgel; der Kirche zu Dablwig
vom Nittergutsbefiger v. Treskow: 0,25 ha zur
Vergrößerung des neuen Kirchhofs, derjelbe und Frau
v. Tresfom auf Mündehofe: Friedhofokapelle, vom
Union-Elub zu Hoppegarten: 1000 M. zur Anlage
eines neuen Friedhofs, vom Trainer Yong zu Dahl:
wig: 40 Linden für den neuen Friedhof; der Kirche
zu Neuenhagen von der Tochter des Trainers Brown
zu Hoppegarten: gefticte Tauffteindede, von Fri. Ida
Müller: weiße Altardede;
Berlin Land MH.: der Kirde zu Neinidendorf vom
Rent. Heel in Berlin: Grunpftäde zu Bauplägen
für Kirche und Pfarrhaus; der Segens-Kirche in
Neinidendorf vom Ev. Ober-Kirchenrath: gebund.
Erempl. der landesk. Agende für die Prov. Brantden-
burg;
Althabie Brandenburg : der Kirche zu Groß-Behnig von
Frau Geh-Rath Borjig: Pflafterung vor der Kirch—
thür, Kokosdecken, Pflafterung des Altarraumes,
Altarteppih, 2 neue Sigbänfe, altes Delbild (der
Zinsgroſchen); der Kirche zu Klein-Behnitz von
Frau Geh.-Rath Borjig: Altarteppich, Sitzbänke für
die Ecdulfinder, Fußdecken für die Safrifter;
Neuftadıe-Brandenburg: ber Kırde zu Schwina vom
Gaſtwirh Fr. Hareloff: Kronleudter von Bronce;
Eberswalde: der Et. Maria-Magdalenen-Kirde in
Eberöwalde vom Rentner Wilb. Lüdede: 5000 M.;
Luckenwalde: der St. PerrisKirde in Luckenwalde vom
Ziichlermeifter W. Schnelle: Nußbaumpol. Tiſch,
2 nußbaumpol. Stühle, 2 Kolleftenbedenftänder, vom
Daupiverein des Evangel. Kirchl. Hülfsvereine:
3000 M. für den Bau und die Ausſchmückung der
Kirche, vom Prov.-Verein des Evangel. Kirchl. Hülfs—
vereind: 5000 M. zu demfelben Zweck, von Unge—
nannt: 1000 M. zu demjelben Zwed, von St. Job.
Gem.: 625 M. zu demjelben Zweck, Altarleuchter,
Crucifir, die heiligen Geräthe, vom Rent. Jul.
Knochenhauer: Bauftelle von 25 ar, vom Maurer-
meifter Bormfam: 5000 Mauerfteine, vom Ziegelei:
befiger Birner: 2000 Mauerfteine, vom Ziegelei-
befiger Ribbach: 2000 Mauerfteine, vom Ziegelei-
befiger A. und W. Eteinberg: 2000 Mauerfteine,
vom Kaufmann Edm. Schreber jun.: 8 Sad Ce—
ment, vom Kaufmann Karl Behrendt: Fliejenbelag,
vom Schloſſermeiſter Puchler: Epite des Dad-
veiters, von der Höh. Priv. -Mürden-Schule: Altars
fenfter, von der Verwaltung der Gas-Anftalt: großer
Ofen, vom Guſtav Adolph: rauen: und Jungfrauen-
Berein: Altarteppid, von Ar. H. Coates in Potsdam:
Kronleuchter, vom Naufmann C. Praetorius in
Berlin: Kronleudter, von Ungenannt: 8 Wand:
(eudhter, von March und Söhne in Charlottenburg:
ZT aufflein, von Schulvorſt. Frl. Hohagen: Taufbeden,
von Ungenannt: Altar: und Kungeldede, vom Rent.
W. Schiefer: Kofusläufer, vom Bildh. Wild.
Noppe: Yiedertafel, von Ungenannt: Liebertafel,
von der Yudenwalter Bibelgeſellſchaft: Nanzelbibel;
Potsdam 1.: der Kırde zu Marquardt von verw. Frau
Kommerzien-Rath Meyer geb. Berbge: 1000 M.
zur Bertbeilung der Zinfen an arme Wittwen;
Prenzlau Il:: der Kirche zu Rollwitz von Frau Ritter:
gutobeſitzer Satow: weißleinene Altardede mit eig.
Gtiderei;
Strauöberg: der Kirche zu. Weſendahl von Frau Major
v. Rudolphi: in Seide geſticktes Velum; der Kirche
zu Prädifow von Krau Baron v. Eckardſtein auf
Prögel: in Seide geftichtes Velum;
Templin: der Kirde zu Groß-Dölln vom Gaftwirtb
Ab. Schäfer IL: Zauffteindede, von Konfirmanden
von 1891: 4,05 M., von Konfirmanten von 1892:
4,15 M., von Frau G. Scläffe: 1,50 M., von
Gemeinde-Gliedern: 13,25 M. und vom Bauer Fr.
Tamm: 250 M. zu Fichten, von Fr. Frübbrod
in Groß-Bäter: 2 Altarlichte; der Kirdye zu Grune-
wald von Ungenannt: 2 Altarlidhte; der Kirche zu
Sappe von Ungenannt aus Templin: II M. zu den
Baufofien der Kirhe, vom Tiſchler Hauck und
Amtsblatt. 45
Beden in Templin: 2 Tiedertafeln, A Conſolen zu!
den Opferbeden, von Ingenannt aus Templin: Tauf- |
fein, von Gemeinde-Gliedern: 398,20 M. zur Orgel, ,
vom SKriegerverein: 20 M. zur Altarbibel
Ungenannt aus Templin: tichtbalter, vom Gefang-
verein: 25 M. zur Tauffteindede, von Sumgaefellen |
und Jungfrauen: 77 M. zum Kronleuchter, von Ww.
Kriedrid: 1,50 M. zu Lichten, vom Tiläfermeifer
Alb. Schäfer: Tiih für die Safriftei, Stuhl für
den Küfter, von Frau Paſtor Maune: goldenegd
Kreuz, von der Preußischen Haupt-Bibel-Gefellichaft:
Kanzelbibel, von Ww. Zehmfe: 2 Altarleuchter,
von Frau Ditvebrandt aus Berlin: 60 M. zu
einem Grucifir ꝛc.; der Kirche zu Kurtichlag von Ge-
meinde-Gliedern: 393 M. zur Orgel;
Wittſtock: der Kirche zu Zechliner Hütte vom Lieutenant
a. D. Riedel: Taufbeden, Tauffteinvede, Teppich;
Wriegen: der Kirche zu Freienwalde a. DO. von Frau
Major v. Lettow: 3000 M. zum Neubau der „Der:
berge_ zur SHeimath”, vom Superintendent Wilfe
und Frau: 3000 M. zu demjelben Zweck; der Kirche
zu Batzlow von Herrn v. Barfuß: 2 fi (berne Altar:
feuchter; der Kirche zu Möglin von Frau Ritterguts-
befiter Schröder: 30 Provinz.-Geſangbücher; der
Kirche zu Alt-Trebbin von Frau Bodom: Läufer
„Ausweitung bon Ausländern aus dem Neichögebiete.
Name und Stand | Alter und ‚Heimat
des Nusgewielenen.
- Lauf. Nr.
2. | 3,
«
und Altarbouquets; der Kirche zu Alt-Lewin von
Frau Schütze: weiße Altardede; der Kirche zu Groß-
Barnim, von Frl. Horn: Lejepultdede; der Kirche
zu Klein-Barnim vom Kirchen-Aelteften Reetz: Altar-
bouquetd; der St. Marien-Kirdhe in Wriezgen von
Frl. Henr. Büttner: 300 M. zur Grabpflege, von
Schneidermeiſter Ring'ſchen Eheleuten: 1200 M.
zur Grabpflege; der Kirche zu Sietzing von Frau
v. d. Marmwig in Friedersdorf: 15 M., von Un—
genannt: 2 Altarbouquets;
önigs-Wuſterhauſen: der Kirche zu Miersdorf vom
Outöbefiger Lehnert und anderen Gemeinde-Gliedern:
Altar= und Kanzelbekleidung, Altarteppich, vom Fabrik.
Mar Stimming: Altarbibel;
Zebtenid: der Kirche zu Zabeledorf von Ungenamnt:
2 brone. Altarleuchter; dem Bethaus Marienthal von
Gemeinde-Öfiedern und Freunden der Gemeinde:
Harmonium; der Kirche zu Mefenberg vom Geh.
Zuft.-Rath Leſſing: Reparatur der Kirche, Neubau
des Thurms, Thurmuhr, von Frau Geh. Rath
Leſſing: ſchwarze Altar- und Kanzelbefleidung: von
Herrn Gotth. Leſſing und Gemahlin: Grucifir,
von Frau Hauptmann Subhle: Belum, von Fri.
Weinſchenk: Abenbmahlsdeden, von Prof. Dito
Leſſing und Gemahlin in Berlin: filb. Taufbeden.
Datum
Grund Behörde, bes
der weiche die Ausweilung | yyygmweiiunae-
Beftrafung. beichloflen hat. et
4. 3. 6.
Auf Grund des 5 362 des Strafgejegbude:
1] Peter Bernpofer, :geboren am 24, Auguſt Landſtreichen, Betteln und Koͤniglich bayeriſches 10. Dezember
Säger,
reichiſcher Stantdange-
: 1868 zu Eugendorf, Führung falſcher Legiti- Bezirfsamt Waſſer⸗
Bezirk Salzburg, öſter⸗ mationspapiere,
1892.
burg,
höriger, |
2) Adalbert Defan, geboren am 1. April: Bettefn, Großherzoglich beifi-.27. Dezember
Schuhmacher, 1873 zu Wien, orts⸗ ſches Kreisamt 1892,
angehoͤrig zu Tedraric, Mainz, |
ı Bezirk Scyüttenhofen, |
Böhmen, |
3 Sean Deplat, geboren am 1. Septem⸗ Landſtreichen, Königlich bayeriſche 6. Dezember
Afrobat ber 1873 zu Mouzon, Polizei-Direftion | 1892,
Departement Charente, München,
| Frankreich, franzöfi ſcher
Staatsangehoͤriger, |
A Joſef Hirſch geboren im Jahre 1861: desgleichen, dieſelbe, 9. Dezember
Dreiblatt, | zu Krakau, ortsange-, | 1892,
Kohlenhändler, tig ebendajelbft, |
9 Richard Heller, geboren am 8. Ber desgleichen, dieſelbe, 10. Dezember
Kaufmann, | 1868 zu Tilic, |" 1892,
zirk Außig, Böhmen, |
| ortsangehoͤrig zu Eid⸗ | |
fig, Bezirk Komotau, | \
| \ \
; ebendaferbft,
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund
u | TI der
J des Ausgewieſenen Beſtrafung.
1. 2. h 3. 4.
Behörde, Datım
welche vie Ausweiſung Answeilunue:
beſchloſſen hat. — *
5. 6.
b| Peter Michal, geboren am 12. Novem:|Diebftapl und Betteln,
Ubrmader, | ber 1850 zu Beli-
chowka, Bezirf König:
gräß, Böhmen,
Königlid) preußiſcher 20. Dezember
Regierungspräſident 1892,
zu Breslau,
7 Karl Montſougny, geben am 15. Auguflandftreihen u. Betteln, Kaiſerlicher Bezirks-28. Dezember
Maler, 1852 zu St. Denis,
Frankreich, franzöfi scher
Staatsangeböriger,
8 Gens Chriftian geboren am 14. Juni Landſtreichen,
Peterjen, Rotbgerber,| 1853 zu Thifted, Stift
Jütland, Dänemarf,
ortsangehörig ebendaſ.,
9 Guido Poſchinger, geboren am 29. AuguftiBetteln,
Schriftſetzer, 1862 zu Graz, Steier⸗
marf, ortsangehörig
zu Oberferlad), Bezirk
Klagenfurt, Kärnthen,
Präſident zu Straß⸗ 1892.
burg,
Königlich bayeri au Dejember
Polizei-Direftion 1892
Münden,
Königlich preußiſcher .
Polizeipräſident zu
Berlin,
Dezember
892.
10) Thereſia Winter, geboren am 15. De⸗Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 22. Dezember
zember 1876 zu Dit-
tersbach, Bezirf Brau⸗
nau, Böhmen,
11) Johann Baltai, jetwa 15 abre alt, gesidedgleichen,
Drahtbinderlehrling, | boren zu Brodno bei
unverebelichte,
Silein, Komitat Trene-
fin, Ungarn, ungari-
ſcher Staatsangehörig.,
12) Iofef Boumwar, [geboren am 13. Februar desgleichen,
Maurer, 1874 zu Remetſchwyl,
Kant. Aargau, Schweiz,
ortsangehörig ebendaſ.,
Regierungspräfitenti 1892.
zu Potsdam,
Königlich preußiſcher 21. Dftober
Regierungspräfidenti 1892,
zu Frankfurt a. O.,
Königlih bayeriſche 18. Dezember
Danger Direftion 1892.
Münden,
13 Joſef Fieber, geboren am 24. Okto⸗Diebſtahl, LandftreiheniKöniglid preußiſcher 10. November
ber 1854 zu There) und Betteln,
fienfeld, Bezirk Frei—⸗
waldau, Defterreichijch-
Schleſien, ortsangehö⸗
rig zu Kohlsdorf, eben⸗
daſelbſt,
14Franz Joſef Fügliſter, geboren am 29. Okto⸗ Landſtreichen,
Schloſſer, ber 1871 zu Ober⸗
Siggenthal, Kanton
Aargau, Schweiz, orts⸗
angehörig ebendaſelbſt,
151Mathias Höllmüller, geboren am 24. Februar Betteln,
Regenſchirmmacher, 1844 zu Hörleinſöd,
Bez. Rohrbach, Oeſter⸗
reich, ortsangehörig zu
Lichtenau, ebendaſelbſt,
Fleiſchergeſelle,
Regierungspräſident 1892.
zu Oppeln,
Königlich bayeriſche2. Dezember
Polizei-Direftion 1892.
Münden,
Stadtmagiftrat 14. Dezember
Palau, Bayern, 1892,
16) Karl Zungnidel, geboren am 27. Sep-Landftreichen und Betteln, Königlich Sächſiſche 12. Degember
189
Schuhmacher, tember 1850 zu Nieder⸗
grund, Bezirk Rum:
burg, Böhmen,
Kreishauptmann-
ſchaft Bautzen,
—
47
ee rer nn James nr
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Dahım
* der welche die Ausweiſung
3 bes Ausgewiejenen Beftrafung. bef * hat. Aneveiinge
ı 2 | 3 R 6
17° Samuel Krauß, geboren am 10. Sep-!Yandftreihen u. Betteln, Königlich Amẽ 12. Dezember
Bürſtenmacher, tember 1865 zu Oeden⸗ Polizei-Direftion 92.
| burg, Ungarn, ortsan- München,
| gehörig ebendafelbft,
18| Johann Loutre, geboren am 22. April Landſtreichen, Raiferlicher Bezirks-⸗ 3. Januar
Medanifer, : 1873 zu tantan, De⸗ Präſident zu Straß⸗ 1893.
partement du Cher, burg,
Frankreich, franzoͤſiſcher
Siaatsangeboͤriget
19) Joſef Marcheſe, geboren am Juni Landſtreichen u. Betteln, derſelbe, 29. Dezember
Tagner, 1845 zu Tuch Ita⸗ 1892.
lien, italieniſcher
| Staatsangehöriger,
201 Wilhelm Piller, geboren am 22. Märzdesgleichen, Königlich bayeriſches?. Dezember
Seiler, 1840 zu Bilin, Bezirk Bezirksamt Mühl- 1892,
Teplitz, Böhmen, orts⸗ dorf,
21) Joſef Schwedler,
Glasſchmelzer,
22| Gottfried Stäheli,
Marmoriſt,
23| Eliſabeth Theiſen,
unverehelichte,
24 Karl Walleſch,
Schneidergeſelle,
rn
un
Bela Biftor Weiß»
bad, Schneider,
angehörig ebendaſelbſt,
geboren am 29. Sey-Randfireichen und groberjKöniglich Bayeriiches|7T. Igrmber
tember 1860 zu Har⸗Unfnug, Bezirksamt Regen,
rachsdorf, Dez. Star-
kenbach, Böhmen, öfter-
reihiiher Staatsan-
gehöriger,
iLandſtreichen, Königlich bayerifchel2. Dezember
869 zu Thunftetten, Polizgei-Direftion 9 1892.
Kanton Bern, ortsan⸗ München,
gehörig” zu Arbon,
Kanton Thurgau, —3J
Schweiz,
geboren am 9. März desgleichen, Kaiſerlicher Bezirks⸗ 2. Januar
1867 zu Weiler, Ge— Hräfident zu Straß:| 189.
meinde Büticheid, burg,
Quremburg, luxembur⸗ 8
giſche Staatdangehör.,
geboren am 13. Oktober Landſtreichen u. Betten, Königlich ſächſiſche 19. Dymber
1849 zu Svoägtla Kreishauptmann⸗
GSwleig Bezirk Tur⸗ ſchaft Bautzen,
mau, Böhmen, |
geboren am 10. März Nichtbeſchaffung eines Königlich preußiſcher 21. November
1873 zu Klauſenburg, Unterkommens, Polizeipräſident zul 1892.
| Ungarn, ortdangehörig Berlin,
ı zu Deos, ebendafelbfi,
Hierzu Fünf Deffentlihe Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einipaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden ber Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Nerigirt von der Königliden Regierung zu Botsdanı.
Potsdam, Buchbruderei der A. W. Hayn'ſchen Erben.
50
Schuldverichreibungen ber Preußiſchen Fonfolidirten
Aprozentigen Staatsanleihe von 1883 über die Zinjen
für die Zeit vom 1. Januar 1893 bie 31. Dezember 1902
nebft den Anmeifungen zur Abhebung der’folgenden Reihe
werden vom 1. Dezember 1892 ab von der Kontrolle
der Staatspapiere hierſelbſt, Dranienftraße 92/94 unten
links, Bormittage von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme
der Sonn- und Feſttage und der letzten drei Gejchäfte-
tage jeden Monate, ausgereicht werden.
Die Zingfcheine können bei der Kontrolle ſelbſt in
Empfang genommen oder durd die Regierungs-Haupt⸗
fafjen, jowie in Frankfurt a. M. durd die Kreiskaſſe
bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle felbft
wünjcht, hat derſelben perjönfich oder durch einen Be⸗
auftragten die zur Abhebung der neuen Reihe beredhti-
genden Zinsſcheinanweiſungen mit einem Verzeichniffe zu
übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Ham-
burg bei dem Kaiferlichen Poſtamte N? 1 unentgeltlich
zu haben find. Genügt dem Einreicher eine nımerirte
Marfe ald Empfangsbefcheinigung, fo ift das Ber:
zeichniß einfach, wünſcht er eine ausdrückliche Beſcheini—
gung, jo ift ed doppelt vorzulegen. In letzterem alle
erhalten die Einreiher das eine Eremplar, mit einer
Empfangsbejcheinigung verjehen, fofort zurüd.
Die Marfe oder Empfangsbeicheinigung ift bei der
Ausreihung der neuen Zinsfcheine zurüdzugeben.
n Schriftwwechfel kann die Kontrolle
der Staatspapiere fich mit den Anbabern
der Zinsfcheinanweifungen nicht einlaflen.
Wer die Zinsicheine durch eine der oben genannten
Provinzialfafien beziehen will, hat derjelben die An-
weifimgen mit einem doppelten Verzeichniſſe einzureichen.
Das eine Berzeihniß wird, mit einer Empfangsbeſchei⸗
nigung verjehen, fogleich zurüdgegeben und ift bei Aus⸗
bändigung der Zinsſcheine wieder abzuliefern. Formulare
zu dieſen Berzeichnijfen find bei den gedachten Pro-
vinzialfaffen und den von den Königlichen Regierungen
in den Amtshlättern zu bezeichnenden fonftigen Kaſſen
unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverichreibungen bedarf
ed zur Erlangung der neuen Zingicheine nur dann,
wenn die Zinsfcheinanweifungen abhanden gefommen
Bekanntmachungen
des Königlichen Negierungs:-Präfidenten.
Betrifft die Berfündigung ortspolizeilicher Verordnungen im Kreiſe
Niederbarnim.
28. ° In Abänderung meiner Befanntmadhung vom
19. September 1888 — Amtsblatt von 1888 Stüd 39
Seite 371 — beitimme ich hierdurch auf Grund des
5 144 Abjag 2 des Gefeges über die allgemeine Landes⸗
verwaltung vom 30. Juli 1883 unter dem Vorbehalte
des jederzeitigen Widerrufes, daß die in dem Amte-
bezirfe Lichtenberg des Kreiſes Niederbarnim zu er:
faffenden ortspolizeilichen Verordnungen ihrem ganzen
Inhalte nah in die zu Lichtenberg im Verlage von
Emil Pilger und zwar in befonderer Auflage für den
Amtsbezirk LKichtenberg unter dem Namen „Neue Nad:
richten für den Oſten Berlin’d” erjcheinende Zeitung
aufzunehmen find und daß hiervon deren Giltigfeit ab-
hängen joll.
Im Uebrigen verbleibt ed bei den Beftimmungen
meiner Verordnung vom 25. uni 1886 — Beilage
zum 28. Stüd des Amtsblattes von 1886. —
Porsdam, den 31. Januar 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Sommunalbezirfs: Veränderung betreffend.
29. Der Bezirfs-Ausihug hat am 18. Januar
d. 3. nad) Anhörung des Kreistages des Kreiſes Nieber-
barnim und unter Einwilligung des Königlichen Do-
mainenfiscus, ſowie der Eigenthümer des betheiligten
Grundſtücks die Abtrennung ded im Grundbude von
Riebenwalde Band X. NE 404 auf die Namen des
Maurermeifters Julius Neumann und des Kaufmanns
Friedrich Bradlom, beide zu liebenwalde, eingetragenen,
in der Grunnfleuermutterrolle unter Artifel ale
Flächenabichnitte 151, 152, 237/150 und 238/150 des
Kartenblatts 1 verzeichneten Grundſtücks von 3 ha
98 ar 93 qm Größe von dem domainenftscalischen
Gutsbezirke Dammer und deſſen Vereinigung mit dem
Bezirke der Stabtgemeinde Liebenwalde befchloffen.
Potsdam, den 31. Januar 1893.
Der Negierungs-Präftdent.
Viehſeuchen.
80. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen—
ſeuche unter dem Rindvieh des Büdners Perleberg in
ſind; in dieſem Falle ſind die Schuldverſchreibungen Freders dorf und des Vorwerks Linde, Kreis Anger⸗
an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der münde, des Büdners Schneider in Alt-Markgraf—
genannten Provinzialkaſſen mittel bejonderer Eingabe pieske,
einzureichen.
Berlin, den 3. November 1892.
Königlihe Haupiverwaltung der Staatsſchnlden.
* *
*
Vorſtehende Bekanntmachung wird mit dem Be:
merken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Formu⸗
des Eigenthümers Schreiber in Nieder-
Schönhauſen, des Gaſtwirths Iden in Mühlenbeck,
Kreis Niederbarnim, des Bauergutsbeſitzers Boͤlle in
Liepe, Kreis Weſthavelland, des Ritterguts Joachims⸗
hof, des Bauergutsbeſitzers Heller in Wegeberg,
des Bauern Schwarz zu Prebelower Breite (zur
Oberförſterei Zechlin gehörig), des Bauern Parchen in
Königsberg (Ausbau), der Bauergutsbefiger Schöne-
fare zu den VBerzeichniffen von unferer Dauptfaffe, den mann und Sicher in Holzhauſen, des Gemeinbe-
Königlichen Kreis- und Forftfaffen und den Königlichen | vorfteherd Flint in Bettin, des Bauergutsbeſitzers
Haupt-Steuerämtern bezogen werden können.
Porsdam, den 12. November 1892.
Königliche Regierung.
Wendt in Rindenberg, Kreis Ofiprignig, des Gutes
Eickſtedt, Kreis Prenzlau, des Rittmeifters a. D. Dahl
in Alt-Thymen, Kreis Templin.
51
Bei 25 auf den Marft in Rummelsburg ge-
bradıten, dem Viehhändler Dehnid aus Mühlenbeck ge-
börigen, nunmehr abgeichladteten Schweinen ift bie
Maul: und Klauenjeuche fefgeftellt worden.
Erloſchen if die Maul: und Klauenjeude
in Brodomwin und Gelmersborf, Kreis Anger:
münde, unter dem Rindvieh des Gutspächters Moſolf
in Yihtenberg und Gaſtwirths Stabe in Schluft,
des Nitterguteds Rüdersdorf, des Gutsbeſitzers
Springer und Kirfhbaum, Doß und Dahle in See—
feld, Kreis Niederbarnim, des Gutsbeſitzers Schwabe
in Wriezen, Kreis Oberbarnim, des Ritterguted Bee,
Biehhändlere Sommerfeld und Brauereibefigerd Weber
in Sommerfeld, Kreis Oftbavelland, der Wittwe
Schröder in Werbig, Kreis Jüterbog⸗Luckenwalde, des
Nitterguted Cremzow, des Bauergutsbefigerd L. Munke
zu Grünow (Ausbau), des Aderbefigerd Duvinage in
Strassburg U.-M., der Bauerhofsbefiger Schütte,
Fulbrecht, Erdmann in Trebenow, des Guted Groß-
Luckow, den Schafen des Rittergutes Schwaneberg
und ber Domaine Drenje, Kreis Prenzlau, des Gutes
Marienhof bei Könige-Wufterhaufen, des Bauerguts⸗
befitzers Kuhlmey in Bütergog, Kreis Teltow, in
Pleſſow und dem VBorwerf Cammerode, Kreis Zaud-
Belzig, und unter dem Rindvieh des Aderbürgers Kober
in Spandau.
Potsdam, den 7. Februar 1893.
Der Negierungsd-Präftdent.
Betanntwachungen des Königlichen Polizei:
Bräfidenten zu Berl
Befanntmadung.
10. Für den Kehrbezirk der Stadt Berlin find die
Scornfteinfegermeifter Herren
Rudolf Hoffmann, Danzigerftraße 3, mb
Oskar Ehrlich, Bergfiraße 67,
nad) den Borichriften des Regulativs für den Betrieb
des Schornfteinfeger-Gewerbeds im Stadtbezirf Berlin
vom 16. November 1888
vom 1. Dezember 1892 ab
als Bezirkd-Schornfleinfegermeifter angeflellt worden.
Berlin, den 23. Januar 1893.
(L. S. (L. S.)
Königliches Magiftrat biefiger
Polizei-Präftdium. Königlihen Haupt⸗ und
Freiherr von Richthofen. Bee habt.
elle.
Belanntmachungen der Raiferlichen
Dber:Bofidirektion zu Berlin.
Unbeftellbare Einfchreibbriefe.
6. Bei der Ober-Poftdireftion in Berlin lagern
folgende, im Jahre 1892 an den nachbezeichneten Tagen
zur Poſt gegebene Einjchreibbriefe:
A. Aufgeliefert in Berlin mit dem Beftim-
mungsorte Berlin:
an: Günther 26. Auguf, Crüger 27. Auguft, Sön-
derep Selig 1. September, Kroll 6. September,
Fiſcher 8. September, Spiel 14. September, Brog⸗
mann 15. September, Reimann 15. September,
Haafe 19. September, Siebert 19. September,
Würdig 19. September, Buch 24. September,
Schmidt E Brennide 24. September, Leufchner
27. September, Sommerfeld 1. Oftober, Gärtner
1. Oftober, Carl 1. Oftober, Stimming 3. Oktober,
Guttmann 3. OÖftober, Direktion des Wallnertheaters
4. Dftober, Vongerichten 5. Oktober, Direftion der
Neuen Deutfchen Oper 5. Oftober, Bach 7. Oftober,
Sommerfeld & Tallert 8. Oftober, Wachsmuth
17. Oktober, Dauſcha 18. Dftober, Reisner 18. Df-
tober, Chriſtoph 19. Oftober, Lehmann 22. Dftober,
Coßmann 24. Oftober, von Bünau 24. Oftober,
Fiſcher 25. Dftober, Samter 28. Oftober, Zind
28. Oftober, Deymannn 31. Oftober, Götze 31. Auguft,
Theater-Direftor der Neuen Deutihen Oper 31. Of:
tober, Schmidt 2. November, Wagner 12. November,
Haniſch 13. November, Stiefenhofer 15. November,
Gutſche 19. November, Geride 26. November,
MWernide 29. November.
B. Aufgeliefert in Derlin mit anderen Be—
ſtimmungsorten:
an: Schwartz in St. Paulo, Braftlien, 13. Februar,
MWeigert in Newyork 31. Mai, Gumpert in Riga
23. Mai, von Warda in Tangermünde 11. Juni,
Jack in Helfingfors 30. Juli, Rangbein in Carlsbad
8. Auguft, erry in Kopenhagen 25. Auguft,
Schloſſow in Pittsburg 24. Auguf, Cery in St.
Morig Engadin 26. Auguf, Eihmann in Di.-Wil-
mersdorf 26. Auguf, Patef in Wilimov, Böhmen,
1. September, Czéry in Paris 2. September, Bäd-
mann in Würzburg 3. September, Carlos M. Bran-
dao in Liſſabon 5. September, Radengleben in
Colditz, Sahfen, 10. September, Glogauer in Ohlau
7. September, Petraſchke in Lieſewo bei Gollup
14. September, Haupt-Erpedition in Leipzig 14. Sep-
tember, Killmann in Goldentraum bei Marftiffa
15. September, Mofer in Colmar, Elſaß, 17. Sep:
tember, Neafobury in Rofenberg, Rußland, 19. Sep-
tember, Bette in Öfterode, Harz, 21. September,
Hoffmann in Zielenzig 22. September, Dennede
in Charlottenburg 24. September, Direktion der Mittel-
rheinifchen Hagel-Berfiherungsgejellichaft in Frankfurt
(Main) 27. September, Krenglin in Seehaufen U.⸗M.
1. Oftober, Arlt in B.⸗Baden 4. Dftober, C. 5. Lange
in Hamburg 7. Dftobgg, Bontfe in Sarne bei Ra-
witih 8. Oktober, Scholz; in Breslau 24. Dftober,
Schulge in Charlottenburg 26. Dftober, Broeder in
Urycz, Galizien, 1. November, Flürſchheim in
B.:Baden 7. November, Schwarg in Fellin, Rußland,
T. November, Zobel in Düffeldorf 14. November,
Siebert in Cottbus 14. November, Reinholz in
Charlottenburg 17. November, Dümpel in Oberlößnig
25. November.
C. Auswärts aufgelieferte mit anderen Be—
ſtimmungsorten:
Aufgeliefert in: Charlottenburg an: v. Baggehuff—
rondt in Münden 16. Juni, Königsdorf in Braun⸗
ihweig 31. Oftober.
Die unbefannten Abſender der vorbezeichneten Sen-
dungen werben erjucht, zur Empfangnahme berjelben
ſpäteſtens innerhalb vier Wochen — vom Tage bes
Erjcheinend gegenwärtiger Befanntmahung an ge⸗
rechnet — bei der hiefigen Ober-Poftdirektion fchriftlich
fih zu melden. Andernfalld wird mit den Sendungen
nad den gefeglihen Vorſchriften verfahren werben.
Berlin C., 25. Januar 1893.
Der Kaiferlihe Ober-Poſtdirektor.
Unanbringliche Padetfendungen.
Bei der Ober-Potdirektion in Berlin Tagern:
A. in Berlin zur Poſt gegebene Padete:
An 9. Maget in Kowno,
Grünig in Hoyerswerda,
A. Bürger in Poien,
Stemeg in Schönlinde, Böhmen,
Keßler in Hamburg,
Kirchner in Potsdam,
Lienzer Zeitung in Lienz, Tirol,
Piller in Krafau,
Yung in Charlottenburg,
s Müller Koch, bier Streligerfiraße 62.
B. Begenftände, welde in Padeten ohne Auf:
ſchrift enthalten geweſen, Poffendungen
entfallen oder bei hieſigen Poftanftalten auf-
gefunden worden find:
Bücher, Steinnüffe, Kohlenſchippen, Kravatten,
Strümpfe, Handſchuhe, Feilen, Theile eines Bettel-
armbandes, Kreide, Borften, Garn, Niete, Pillen, Eiſen⸗
ftäbe, geflochtened Stroh zu Hüten, Tafchentüder, Kor-
jetftäbe, Schrauben, Kapotten, Mützen, Sattlerahlen,
Brofchen, Ringe, Brillen, Zinnfolie, Kupferamalgam,
Rohfeide, Spielmarfen, Kopffiffenbezug, Seife, Kron-
feuchter für Puppenftuben, Knöpfe, Siegellad, Wachs⸗
ſtöcke, wollene Jacken, Hüte, Abſatzſtifte, Servietten,
Spiralfedern, Anilinfarbe, Kolibris, Bleikapſeln, Glas⸗
vögel, Haken, Oeſen, Quaſten, Apparatſtücke von
Meſſingblech, Uhrſtahlfedern, Loͤthzinn, Nähmafchinen-
theile, Del, kleine Bilder, Kinderſchuhe, Scheere, Porte⸗
monnaies, Armband (unecht), Stemmeiſen, Schürzen,
Feuerzeug, Gummiring, Violinwirbel, Stiefelanzieher,
Werkzeuggriff, Spirituslack, rothes Tuch, Haarfärbe⸗
mittel, Unterſatz, Kettchen mit Herz, Perlenſchnur, Ber⸗
loque, Sammet, Täſchchen von Plüſch, 1 Sad mit
Blattgold.
Die unbekannten Eigenthümer der vorbezeichneten
Gegenſtände werden aufgefordert — ſpäteſtens innerhalb
4 Wochen — bei der Ober⸗-Poſtdirection ſchriftlich ſich
zu melden. Andernfalls werden die Gegenſtände zum
Beſten der Poſtunterſtützungskaſſe verſteigert werden.
Berlin C., 2. Februar 1893.
Der Kaiferlihe Ober-Pofldirector.
Bekanntmachungen der Königlichen
Sauptverwaltung der Staatstchulden.
Bekanntmachung.
2. Das Bankgeſchäft von Breeſt & Gelpde
bier, Behrenftraße Nr. 47, hat auf Umſchreibung der
Schuldverſchreibung der fonfolidirten Aprogentigen Staats⸗
7.
vu NK N
u
— —
anleihe von 1882 Lit. D. N? 240160 über 500 M.
angetragen, weil von bderfelben bie rechte obere Ede
abgeriffen ift.
In Gemäßheit des S 3 des Geſetzes vom 4. Mai
1843 (Geſ.S. S. 177) wird deshalb Jeder, der an
diefem Papier ein Anredt zu baben vermeint, auf:
gefordert, dafielbe binnen 6 Monaten und ſpäteſtens
am 12. Anguſt db. 3.
und anzuzeigen, widrigenfalld das Papier Faffırt und
dem genannten Banfgeihäft ein neues fursfähiges
ausgehändigt werben wird.
Berlin, den 3. Februar 1893.
Hauptverwaltung der Staatsichulden.
von Hoffmann.
Belanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staatöpapiere.
Bekanntmachung.
2. In Gemäßheit des 5 20 des Ausführunge:
gefeged zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
(G.⸗“S. ©. 281) und des 6 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (8.-S. ©. 157) wird befannt gemadıt,
daß dem SKranfenpflegeverein für verfchämte Arme
in Charlottenburg der Staatsſchuldſchein von 1842
Lit. G. N? 10654 über 50 Tplr.
angeblich verloren gegangen ıft.
Es wird derjenige, welcher fih im Befige dieſer Ur-
funde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der unterzeich⸗
neten Kontrolle der Staatspapiere oder dem Rendanten
des genannten Bereins, Herrn A. Triejide in Char:
lottenburg, anzuzeigen, wibrigenfalld das gerichtlidye
Aufgebotsverfahren behufs Kraftioserflärung ber Ur:
funde beantragt werden wird.
Berlin, den 2. Februar 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Belanntmachungen der Röniglichen
@ifenbabns irefkion zu Bromberg.
Bekanntmachung.
6. Vom 1. April 1893 ab werden, wenn der
Fahrpreis für Erwachſene 5 Pfennig beträgt, für eine
Kinderfahrfarte nicht mehr 3 Pfennig, jondern 5 Pfennig
erhoben. Bromberg, den 30. Januar 1893
Königliche Eifenbahn-Direftion.
7. Für Diejenigen Thiere, jowie Geräthe und
Erzeugniffe der Geflügelzuht, melde auf der vom
10.—13. Februar d. J. in Dresden flattfindenden
Geflügel-Ausftellung ausgeftellt werden und unverfauft
bleiben, wird auf den Streden der Preußifchen Staats:
eijenbahnen eine Kradıtbegänftigung in der Art gemährt,
dag für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht
berechnet wird, die NRüdbeförderung an die Verſand—
flation und den Ausfteller des der Sendung auf dem
Dinmwege beigegebenen Srachtbriefed aber frachtfrei erfolgt,
wenn durch Borlage dieſes Frachtbriefes, und bei
Thierjendungen, welche nicht auf Frachtbrief abgefertigt
werden, bed Duplifat:Beförberungsfcheines für den Hin-
weg, fowie durch eine Beicheinigung der Ausflellungs-
Kommilfion nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw.
Gegenſtände auögeftellt geweſen und unverfauft geblieben
35
find, und wenn die Rückbeförderung innerhalb 4 Wochen
nah Schluß der Ausftellung ftattfindet. In den ur-
ſprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungs-
ſcheinen für die Hinfendung ift ausdrüdlich zu vermerfen, Königlihe Eifenbahn-Direftion.
8. Für die in der nachſtehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welche. auf ben
daſelbſt erwähnten Ausftellungen ausgeftellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Frachtbegünftigung in
ber Art gewährt, daß nur für die Hinbeförberung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rück—
beförderung an die Verſandſtation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage des ur-
ſprünglichen Frachtbriefes bezw. des Duplifat-Beförberungsicheines für den Hinweg, ſowie dur eine Beſchei⸗
nigung der dazu ermächtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenflände ausgeſtellt geweſen
und unverfauft geblieben End, und wenn die Nüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit fattfindet.
In den urjprünglihen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungsfcheinen für die Hinfendung iſt ausdrücklich
zu vermerfen, daß die mit denjelden aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsdgut beftehen.
Zur Aus⸗ ie
fertigung der | Nüdbeförberung
Beicheinigung) muß erfolgen
| innerhalb
daß die mit denfelben aufgegebenen Sendungen Durch:
weg aus Ausſtellungsgut beftehen.
Bromberg, den 30. Januar 1893.
= Art der Ausftellung
für
|
| Die Trachtbegünftigung wird gewährt
lauf den Streden ver| find ermädhtig!
1NRunf-Ausftelung. | Königsberg] 5. Februar |Runftgegenftände Preußiſchen Ausſtel⸗ 4
i. Pr. bis 18.März Staatsbahnen lungs-Kom⸗ | Wochen
und Reichs⸗Bah⸗ſ miſſion
nen in Elſaß⸗
Lothringen, “
2®eflügel-Ausftellung.| Leipzig 124. bis 27. Geflügel, ſowie desgl. desgl. 4 5
Februar | Geräthe und Er: Wochen
zeugniſſe der Ge— 8
flũgelzucht, =
3 desgl. Halle a. S. 24. bie 27. desgl. Preußiſchen desgl. 14 Tage \ ©
Februar Staatsbahnen, 2
ARunft-Ausftellung. Efbing 12. April bis Kunſtgegenſtände Preußiichen besgl. 4 ©
13. Mai Staatsbahnen Wochen 3—
und Reichs⸗Bah⸗ >
nen in Elſaß— *
Lothringen, &
5 desgl. Stettin 2. April bie desgl. desgl. desgl. 4
13. Mai Wochen
6 desgl. Goͤrlitz 23. Juli desgl. desgl. desgl. 4
bis Wochen
2. Septbr.
Bromberg, den 26. Januar 1893.
Bekauntmachungen anderer Behörden.
Die mit einem Jahreseinkommen von 600 M.
aus Staatsfonde und 600 M. aus Kreismitteln ver-
bundene Kreisthierarztſtelle des Kreifes Pol:
berg— Körlin, mit dem Amtswohnfige in Kolberg
it fofort zu bejegen.
Geeignete Bewerber fordere ih auf, mir ihre
Geſuche nebft Zeugniffen und Lebenslauf bis zum
1. März d. J. einzureichen.
Köslin, den 28. Januar 1893.
Der Regierungs-Präfident.
In Bertretung: gez. von Zaftrom.
Polizei⸗Verordnung,
betreffend den Transport von geſchlachtetem Vieh und Theilen
deſſelben.
Auf Grund der 88 5.und 11 des Geſetzes
vom 11. März 1850 verordnet die Königliche Polizei⸗
Direktion hierſelbſt für den Stadtfreis Charlottenburg
’
Königliche Eifenbahn-Direftion.
nah Berathung mit dem Gemeinde-Borftande was
folgt:
$ 1. Geſchlachtetes Vieh und Theile von ſolchem,
insbefondere auch einzelne Fleiſchſtücke müſſen, wenn fie
in Fuhrwerk jeglicher Art, mit Einfhluß von Hand—
wagen und Karren, trandportirt werben, derartig ringe
umſchloſſen oder verbedt fein, daß fie dem Anblid von
Außenher vollftändig entzogen find.
$ 2. Tücher und andere Deden, welche zu dieſem
Zweck verwandt werden, müſſen durchaus fauber fein.
$ 3. Zumiderhandlungen gegen dieſe Borfchriften
werden mit Geldfirafe bis zu 30 Darf, an deren
Stelle im Unvermögensfalle verhältnigmäßige Haftftrafe
tritt, geahndet.
$ A. Dieſe Berorbnung tritt am 1. Mär d. J.
in Kraft.
Charlottenburg, den 31. Januar 1893.
Königliche Polizei-Direftion. von Saldern.
54
| Befanntmachungen der Kreisausfchüfle.
N. oo Rabweifun \
der Seitens des Kreis-Ausichuiles des Kreiſes Niederbarnim auf Grund des 5 2,8 I der Landgemeinde-Ordnung vom 3. Juli
t im 3. Vierteljahr 1892—93 genehmigten Veränderungen von Gemeinde: und Gutebezirts:Örenzen.
Bezeichnung der in Betracht lemmenden Grundſtücke. Siberian bein an triger
1 | Die ın der Separationsfadye der Ruhlsdorfer Kammer: Gemerndebezirf Fiskaliſcher Gutsbezirk
. berge dem Königlichen Preußiſchen Fiskus über— Ruhlsdorf. Pechteich
wieſene Pläne: Forſt.
N 1 von 12,94,80 ha Größe,
N 2 - 143,06,90 ha =
N? 2a. ⸗
NE 26. 0,92,90 ha :
NE 2c. 710 ha -
N 3 9
N! 76
NE 104
Ne 121
M 125
mit zu). 190,15,60 ha Flaͤcheninhalt.
2 I Die von dem Zimmermann Zedewitz zu Hermsdorf er-
worbene Parzelle Kartenblar 1 Parzelle NT 669/184
ber Gemarfung Hermsdorf mit 413 qm Flächeninhalt.
Berlin, den 31. Januar 1893. Der Kreis-Ausfhuß des Kreijes Niederbarnim.
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Gutsbezirk Gemeindebezirk
Hermsdorf. Hermsdorf.
Betrifft die Eingemeindung der Groͤper Wieſen. Thiele zu Rhinow zum Amtsvorfteher des Amtsbezirks 1.
5. Durch rechtskräftigen Beichluß des Kreis-Ausichuffes | — Stölln —, der Rentner Herr Auguft Prien zu
bes Kreifes Oftprignig vom 23. Dezember v. J. find |liepe zum Amtsvorfleher des Amtsbezirks VII. —
die von den Feldmarfen der Gemeinden Biefen und Liepe —, der Gemeintevorfteher und Bauergutöbefiger
Wernifow, des Guted Zaagfe, der Gemeinde Glienife] Herr Siedomw zu Tremmen zum Amtsvorfteher des
und Jabel jowie des Gutes Jabel eingejchlojjenen ! Amtsbezirks XVII — Tremmen.
Gröper Wiefen von dem Gutsbezirfe Golphed ab: | Das unter Königlichen Patronat ſtehende Diafonat
getrennt und mit dem Gemeindebezirfe Glienike ver: |zu ZTrebbin und die damit verbundene Pfarrftelle zu
einigt worden. Thyrom, Diözefe Zoſſen, ıft dur die Verjegung bes
Kyritz, den 31. Januar 1893. Diafonus Spengler zum 1. Januar 1893 zur Er:
Namens des Kreis-Ausſchuſſes ledigung gekommen.
der Vorfigende Graf von Bernftorff. Ueber die Belegung der Stelle ift bereits Ber-
Perſonalchronik. fuͤgung getroffen,
Die Lehrerinnen Beckmann III., Born II. und
Im Kreiſe Beeskow-Storkow ift an Stelle des Langenmayr find als Gemeindejchullehreginnen in
Oberamtmanns Redlich zu Amt Beeskow, welcher die, Berlin angeftellt worden.
Amtsvorftehergeichäfte niedergelegt hat, der bisherige Perfonalveränderungen im Bezirfe der
Amtsvorfteher-Stellvertreter, Rittergutöbefiger Scherz | Kaiſerlichen Dber-Poftdireftion in Potsdam.
in Cummerow zum Amtsvorfteher des XXI, Bezirfd — Ernannt iſt: der Ober-Poftfaffen-Rendant Meyer
Amt Beeskow — ernannt worden. in Potsdam zum Nechnungsrath.
Im Kreije Beeskow⸗Storkow iſt an Stelle des aus | Angeſtellt ift: der Poftpraftifant Mar Schmidt
dem Bezirke verzogenen Königlichen Dberförfters Neu«| ale Pofljecretair in Perfeberg.
mann in Kl. Wafjerburg deſſen Amtsnachfolger, der An den Ruheſtand tritt: ver Poftvermwalter
Königliche Oberförfter Nöldechen zu KT. Waſſerburg Schulze in Wend.-Buchholz.
zum Amtsvorftieher des XIII. Bezirks — Münchehofe Perfonalveränderungen im Bezirfe der Kaifer-
— ernannt worden. lichen Ober: Poftdireftion in Berlin.
Im Kreife Ruppin ift wegen des am 31ſten d. M. Im Laufe des Monats Januar 1893 find:
bevorſtehenden Ablaufs jeiner Dienftzeit der Amtmann |ernannt zum Ober-Telegraphenfefretair der Tele:
Berlin in Kantow auf's Neue zum Amtsvorfteber des! graphenſekretair Joswig, zum Ober-Poſtdirektions⸗
vl. Bezirks — Deſſow — ernannt worden. jefretair ter Poftjefretair Roſenhayn,
Im Kreiſe Weſt-Havelland find wegen des bevor: |angeftellt als Poftaffiftenten ber Poftverwalter Herzog
ſtehenden Ablaufs ihrer Amtszeit zu Amtsvorſtehern und der Poftanwärter Rabe, als Telegraphenaififtent
wzernanmt worden: ber NRittergutöpädter Herr| der Telegraphenanwärter 5. W. D. Schulze,
verfeßt nach Berlin Poſtinſpektor Belg aus Friedrichshagen) und Hanfen (künftiger Wohnſitz
Königsberg (Pr.), Ober-Poſtſekretair A. H. Schmidt Kötzſchenbroda),
aus Poſen. Poſtaſſiſtent Stahn aus Pinneberg, freiwillig ausgeſchieden Telegraphenſekretair
von Berlin Poſtinſpektor Meißner nah Darmſtadt, Eulenberg (in den Dienſt des Königlichen Polizei-
Poſtſekretair Holle nad Liegnitz, Präſidiums in Berlin übergetreten),
in den Nuheſtand getreten Dber-Poftjefretair geftorben Poſtſekretair Kobus, Poftaffi ſtent Ziehe
Anger, bie Poſtſekretaire Franz (fünftiger Wohnſitz, in Charlottenburg.
Ausweifung von Ausländern aus dem Neichögebiete.
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörbe, Dat
ee 6 — —— der welche die Answeifung | guamekınae-
E des Ausgewiefenen. Beftrafung. beſchloſſen hat. rt
1. 4. 9. 6.
Auf Grund des 5 362 des Strafgejegbude:
1 Ferdinand Baumann,igeboren am 15. Auguſt Landſtreichen u. Betteln, “aniglich preußifcher!22, Dezember
Maſchinenſchloſſer, rn zu Troplowig, N rungspräfident 1892.
ezirk Jägerndorf, ppeln,
Oeſterreichiſch ⸗Schle⸗
ſien, ortsangehörig
ebendaſelbſt,
2| Walis Felix Bury, 27 Jahre alt, geboren Landſtreichen, derſelbe, 13. Dezember
Tagearbeiter, und ortdangehörig zu N 1892.
Krafau, Galizien,
3) Joſef Elſenſohn, geboren am 3. Märzitandftreihen und Fäl-Königlich bayerifchel20. Dezember
Mafchinenftider, 1874 zu St. Gallen, Ihung von Vegitima- Dali: -Direftion 1892,
Schweiz, öſterreichi⸗ tionspapieren, Münden,
ſcher Staatsangehöri-
ger und ortdangehörig
zu Götzis, Bezirk Feld⸗
kirch (Borarlberg),
4 Wilhelm Ertel, geboren am 20. April Landſtreichen, dieſelbe, 30. Dezember
Schloſſer, 1872 zu Lippa, Ko— 1892.
mitat Temes, Ungarn,
ortdangehörig zu Vin⸗
| ga, ebendajelbft,
5) Hugo Gebhart, |geboren am 23. Juli Betteln, Königlich preußiſcher 10. Dezember
Stallmeifter, 1866 zu Wien, orts⸗ Polizei-Präfident zul 1892.
angehörig ebenbafelbft, Berlin,
6 Karl Hadina geboren am 6. Oktober desgleichen, Königlich preußiſcher 2. Januar
(Hrdina), Kelfner, | 1861 zu Pribram, Regierungspräſident 1893,
Böhmen,ortdangehörig zu Breslau,
ebendajelbft,
7Albert Joſef Hilger,igeboren am 23. Mai Diebſtahl und Betten, Königlich Sädftichel”. Dezember
Kaufmann und Hand: 1858 zu Reichenau, Kreis hauptmann⸗ 1892.
arbeiter, Boͤhmen, ortsangehoͤrig ſchaft Zwickau,
ebendaſelbſt,
8 Abraham Hirſch, geboren am 20. Junillandftreichen, Königlih preußifcher| A. Januar
Kaufmann, 1856 zu Kowno, Ruß⸗ Regierungspräſident 1893.
land, ruffiicher Staate- zu Potsdam,
an gehöriger,
g| Karl Hitſchfeld, |geboren am 28. März Betteln u. verbotswidrigejVolizeibehörde zu 6. Januar
Arbeiter, 1873 zu Braunau,| Nüdfehr, Hamburg, 1893,
Böhmen, öfterreichi- |
ſcher Staatsangehs-
tiger,
AED SB m mem m nn
— — — ——
— — — — — —— — nn —
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum
5 Per — der welche die Ausweifung Kuomehung ..
J Beſtrafung. beſchloſſen hat. —
1. 2. 3 4, 5. 6.
101 Joſef Hodatſch, geboren am 9. Februar Landſtreichen u. Betteln,Königlih bayeriſche 27. emnber
Hutmacher, 1867 zu Windig⸗ Je⸗ Polizei⸗Direktion 1892
nikau, Bezirk Deutſch⸗ Muͤnchen,
brod, Boͤhmen, orts⸗ |
angehörig ebendaſelbſt,
11} Franz giligter, geboren am 24. Novem-\Betrug und Randftreichen, dieſelbe, 10. Dezember
Koch, ber 1866 zu Oberplan, 1892.
Böhmen, ortsangehö⸗
rig zu Gillowitz, Be⸗
zirk Kaplitz, ebendaſ.,
12} Johann Jelinek, geboren am 26. Juli Landſtreichen, dieſelbe, 18. Dezember
Steinmetz, 1850 zu Ledetſch, Böh- 1892,
| men, ortsangehörig
ebendaferhft,
13) Joſef Kolſchawa, Igeboren am 1. Novem-Landfreihen u. Betteln, Koͤniglich Bayeriſches 23. Dezember
Zagelöhner, ' | ber 1849 zu Lisky, Bezirksamt Regen, 1892.
Bezirk Deutichbrod,
Böhmen, öſterreichi⸗
ſcher Staatsan gehörig. ,
14) Rudolf Mintzlaff, ſgeboren am 13. April Landſtreichen und Tragen Koͤniglich bayerijchel19. Dezember
Bäder, 1872 zu Waidhofen,| verbotener Waffen, PolizeisDireftion 1892.
Bezirk Amftetten, Nie- Münden,
ber-Oefterreich, orts⸗
angehörig ebendafelbft,
15) Jobhann Miran, |geboren am 24. Yunijdetteln, Königlich preußiſcher“ 5. Januar
Schloffer, 1844 zu Sfraneic, Regierungspräft ident 1893,
Bezirk Klattau, Böbh- zu Schleswig, x
men, ortsangehörig zu
Plichtic, ebendaſelbſt,
16) Georg Olſchewsky, geboren am 21. April Landſtreichen, Königlich bayeriſche 22. Dezember
Muſiker, 1865 zu Warſchau, Polizei⸗Direktion 1892.
ruſſiſcher Staatsange⸗ München,
höriger, zulegt wohn-
haft in Marfeille
(Frankreich),
17) Johann Pfeiler, geboren am 8. Dezem⸗desgleichen, Koͤniglich preußiſcher 5. Januar
Schlaͤchtergeſelle, ber 1859 zu Girſig, Regierungspraͤſident 1893.
| Bey. Olmutz, Mähren, zu Hannover,
181 Wilhelm Gottfried Igeboren am 28. März Betteln, Königlich ſaͤchſi ſche 10. Dezember
Prafie, Weber und | 1840 zu Warnsdborf, Kreishauptmann- 1892.
Dandarbeiter, Dezirf Rumburg, Boͤh⸗ ſchaft Bautzen,
men, ortsangehoͤrig
| ebendajelbft,
Hierzu Fünf Deffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine ein Ipaltige Dradzeile 20 Bf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Nedigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchbruderei ver A. W. Hayn ſchen Erben.
Am ts
blatt
ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Serlin.
Stüd 7.
Den 17. Kebruar
Neichs⸗Geſetz⸗ Blatt. |
(Stüd 47. 1892.) NE 2000. Geſetz, betreffend bie
Einführung des $ 75a. des Kranfenverfiderungs-
geſetzes. Vom 14. Dezember 1892.
Nr * Verordnung über die Führung der Reichs—
flagge. Vom 8. November 1892.
NE 2062. Verordnung wegen Ergänzung der Ver⸗
ordnungen vom 16. Auguft 1876 und vom 22ften
Mai 1891, betreffend die Kautionen der bei der
Militär- und der Marine-Vermaltung angeftellten
Beamten. Bom 4. Dezember 18592.
N? 2063. Verordnung, betreffend die Einführung von
Aehhegeiegen in Helgoland. Vom 14. Dezember
(Sie 9) N? 2064. Verordnung über die Infraft:
ſetzung des Geſetzes, betreffend die Prüfung der
Läufe und Berichlüffe- ver Handfenermaffen. Vom
20. Dezember 1892.
Ne 2065. "Befanntmadung, betreffend bie Anwendung
der vertragsmäßig für die Nummern 9a, ba, b?,
by, be, c, da, e (Mais) und f (gemafzte Gerſie)
des deutfchen Zoltarife beitebenden Zollſätze auf
bie zumänitden Erzeugniffe. Vom 22. Dezember
(Städ 1. 1893) NE 2066. Bekanntmachung, betreffend
Ergänzung und Berichtigung der dem internatio-
nalen Uebereinkommen über den Eijenbahnfradt-
verfehr bei Keigefkgten Liſte. Vom 18. Januar 189.
(Stüd 2.) 2067. Befanntmadhung, betreffend bie
Befreiung vorübergebender Dienitleiftungen von ber
Invaliditäts- und Altersverfiherung. Vom 24ften
Januar 1893.
N? 2068. Bekanntmachung, betreffend die Geſtattung
des Umlaufs der Sceidemüngen der Rranfenmäb-
rung innerbalb badiſcher Grenzbezirke. Vom
24. Januar 1893.
2069. Bekanntmachung, betreffend die Abänderung
und Ergänzung der Eichordnung. Vom 14. Ja:
nuar 1893
(Stüf 3.) Me 2070. Befanntmadung, betreffend die
ee, der HE Pa: für Die Nummern 9a,
he, he, c, de, e (Mais) und f (gemalzte
ee Zu deutſchen Zolltarife beftebenden Zoll-
Jäge auf die rumänischen Erzeugniſſe. Vom 28ften
Januar 1893,
Nr
Gefek:Samımlun
für die Königlichen Preußiſchen Staaten.
(Stück 36. 1892.) N 9581. Verfügung des J Suftig- |
De”
minifters, betreffend. die Anlegung des Grundbuchs
für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Erkelenz,
Blanfenbeim, Bonn, Euskirchen, Rheinbach, Moͤrs,
Dülken, Goch, Ahrweiler, Cochem, Meijenheim, Comm,
Opladen, Solingen, Ottmweiler, Sulzbach, Saar-
brüden, Bölflingen, Trier, Neumagen, Berncaftel
und Hermesfeil. Vom 17. Dezember 1892.
(Stüd 1. 189.) NE 9582. Verordnung, betreffend
Sautionen von Beamten aus dem Bereiche des
Minifteriumd für Landwirthihaft, Domänen und
Forſten. Vom 21. November 1892.
Nr 9583. Berfügung des Yuftizminiftere, betreffend
die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der
Bezirke der Amtsgerichte Aldenhoven, Jülich, Gemünd,
Düren, Bonn, Ciegburg, Cleve, Xanten, Adenau,
Coblenz, Kirchberg, Kirn, Kreuznach, Mayen, Simmern,
Trarbach, Zell, Göln, Kerpen, Eusfirdyen, Gerres-
beim, Ratingen, Neuß, Langenberg, Lebach, Sankt
Wendel, Neuerburg, Rhaunen, Wittlich und Wadern.
Bom 16. Januar 1893.
Ar 9584. Verfügung des Juftizminifterö, betreffend
die Anlegung ded Grundbuchs für einen Theil dee
Bezirfs des Amtegerihts Bergen bei Celle. Vom
16. Januar 1893.
Befanutmachun
des Königlichen Ober: äfidenten.
Befanntmadung.
3. Des Königs Majeftät haben mittelft Alfer-
höchſten Erlafjes vom 20. Januar d. I. die Einberufung
bes 19. Provinzialstandtages der Provinz Brandenburg
zum 26. Februar d. 3.
zu beftimmen gerubt.
Die Mitglieder deſſelben find in Folge deſſen ein-
gelaten worden, fih an dem gedadten Tage Mittage
12 Ubr im Landeshauſe zu Berlin zur Eröffnunge-
Sigung zu verfammeln.
Den Herren Abgeordneten wird, wie früher, Ge—
fegenheit geboten fein, gemeinfam an dem Sonntags-
Sottesdienfte in der Dom⸗-Interimskirche im Schloß
Monbiiou- Garten Theil zu nehmen.
Porsdam, den 6. Februar 1893.
Der Ober: Präfident der Provinz Brandenburg,
Staatsminifter von Adenbad.
Bekanntmachung.
Von dem diesjährigen Kommunallandtiax SL
Zemart find für die wüde, mit Tem X. WXV.
beginnende füntjührige Wahlgeriste a MUTTERN Ir
58
Direktion ber Hilfskaſſe für den kommunalſtändiſchen vom 15. Dezember v. I. die Genehmigung ertbeilt
Berband der Rurmarf: worden, in Etation 2 der Chauffee von ber früheren
der Nittergutöbefiger, Hauptmann a. D. von Kommunal-Chauſſee Lenzen-Elbfähre nach Kieg mit Ab-
Thümen auf Stangenhagen, zweigung nad der Gorlebener Fähre, in Lenzen eine
der Stadtrath Ehrenberg zu Franffurt a. D. und | Hebeftelle zu errichten und an derjelben das tarifmäßige
der Amtsvorſteher Schulge zu Götz, Chauffeegeld für anderthalb Meilen zu erheben.
und zu Stellvertretern der Direftionsmitglieder: Mit der Erhebung des Chauffeegeldes wird am
der Rittergutsbefiger von Winterfeld auf Neuhof, | 15. Februar d. J. begonnen werben.
ber Dürgermeifter Mertens zu Prenzlau und Potsdam, den 9. Februar 1893.
der Amtsvorſteher Wolle zu Warnig Der Regierungs- Präfident.
gewählt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß 32. Tarif,
gebracht wird. Potsdam, den 7. Februar 1893. nach weichem die Abgabe für Benupung der von dem
Der Ober-Präftbent. Kaufmann 9. Klewe in -Zehdenid, Kreis Templin,
Staatsminifter v. Achenbach. errichte en er und „a olabeiteie am Moplenlolt
Bekanntmachungen daſel is auf Weiteres zu entrichten iſt.
8 1. Es iſt zu entrichten:
‚De,
Kommunal⸗Chaufſee Lenzen-Elbfäbre nach Kietz mit Abzweigung Löſchen oder Laden mit Rohmaterialien für
nach der Gorlebener Faͤhre. den Kahn 9 Mark.
31. Dem Kreife Weft-Prignig ift Seiten des h. Für Löſchen oder Laden von Stüdgütern für
Herrn Minifterd der öffentlichen Arbeiten buch Erlaf den Kilo-Centner 1 Pf.
34. — — — Nachweiſung der Markt: ꝛe.
I Getreide | uebrige Markt-
Es koſten je 100 Kilogramm Es
ẽ 9— Rindfleiſch
Namen der Städte = sı | .
5131—31515135151131—71,133666
S 8 8 2-1 5 2 | 8 8 nr >S I 2& 5*
— 158—581318161 —5168.532
— EURER DLEEP ELBE SLBRCUB LLBRB LE SLECHB ELSE: N. PEIM. BEIM. BE.
Angermünde 14 75112 6412 75113 36 27 7 36 38 3
Beeskow 151011250 —— 4 08 23 33 145: — 20
Bernau 36
Drandenburg 15/50113)23 14 70 14 90 27. -35 -45 — 36
Dahme 1462]13134112)85]15 05 30.140 [50 — 2
Eberswalde 14/70112167[15150114 63 231-211 —134| - 4
Davelberg 1419611 2|71113|50 14/7 5129;—133)—]47150 10
Süterbog 1450113/50114117115:17125|— 124 — 140 — 10
Qudenwalde 1444112 94112 86114 23 38 -138 — 140 - 2
105 Perleberg 148311270112 79 1430 40 40 - 60
11] Potsdam 1568130513031511 25 —125I/— 135 — 50
125 Prenzlau 149011264113 7911 3,63132'—[281— [35 — 30
13] Prigwalf 1438512/31]12]75113; 04 1 — 26 —B0— 40
14] Rathenow 14/50113/05[13|13 14: 25 23 — 24144 — 40
15] Neu:Ruppin 16—113/— 113) — 13, 93 35! — 135 — 30 35
161° Schwedt 14153]12/85]12|40 14145 26 66125 — 37/50 40
11 Spandau 15 13113 1591325114 75134 129 — 47- 55
181 Strausberg 16/—113/56116|36 ü 7022| —133|— 136: — 60
19 Teltow 14/40112)55114|45 u 40127150130 — 501 45
201 Templin 15/—112|50513)50114'— 1281 —140\— 140 — 20
21] Treuenbriegen 14118112)58513|13114112— —H-1— HH —
221 Wittftod 15—11 2/4251 2)80113,06130/—]40| -- 150 —
23] Wriggen a. D. 14184112|59113|90 13150 251504 —136 | —
| ——
1291]12[85]1 376814317 I —
Potsdam, den 14. Februar 1893
59
$ 2. Befreit von der Abgabe find:
a. Die den Intereffen der Wafjerbauverwaltung
dienenden Fahrzeuge,
b. ſolche Fahrzeuge, weiche lediglich für König-
Tide, Staate- oder Reichs Rechnung Gegen-
Rände befördern,
Potsdam, den 5. Februar 1893.
Im Einverftändniffe mit dem Königl. Provinzial
Steuer-Direftor
Der Regierungs-Präfident.
Viehſeuchen.
33. Feſtgeſtellt if die Maul- und Klauen
ſeuche unter dem Jungvieh des Gutes Mürow, dem
Nindvieh des Nitterguted Felſchow, Kreis Anger-
münde, bei 2 Kühen des Bauergutöbefigerd Noad in
Heinersdorf, bei 13 Kühen des Bauern Raabe in
Lübars, bei 35 Schweinen des Mäſters Danewig zu
Neu⸗-Weißenſee, Kreis Niederbarnim, bei 12 Ochſen
des Gutes Gollmig, Kreis Prenzlau, unter dem Bieh-
beftand des Bauergutöbefigerd Schumacher in Techow,
bei 18 Schweinen und einer Ziege mehrerer Tagelöhner
auf dem Rittergut Groß⸗Pankow, unter 4 Schweinen
des Gaſtwirths und Schmiedemeifters Schmidt in Groß⸗
Pankow, dem Rindvieh der Bauern Louis und Emil
Neibe in Neu-Krüſſow, bes Eigenthümers Krüger
in Holzhaufen, Kreis Oftprignig, der Witte Sauer-
wald in Selchow, Kreis Teltow, des Gutsbeſitzers
Tuchel in Deeg, Kreis Zauch-Belzig.
Feſtgeſtellt if der Milzbrand bei 2 Kühen,
von melden eine bereits verendet ifl, auf dem Ritter⸗
gute Dahlwitz, Kreis Niederbarnim.
Erloſchen if die Maul- und Klauenfeude
in Hohenjaathen, Kreis Angermünde, bei dem Rind-
vieh des Koffäthen Neuendorf und der Wittwe Rathe-
now in Lübars, des Bauergutöbefigerd Kerfow in
Karow, Kreis Niederbarnim, in Staffelde, Kreis
Oſthavelland, Dorf und Rittergut Kriele, Kreis Wef-
havelland, Dorf und Gut Heinsdorf, Kreis Jüterbog-
Ludenwalde, in Shapomw, Dauer und Blumen:
hagen, Kreis Prenzlau.
Potsdam, den 14. Februar 1893.
Der Regierungs-Präfident.
60
35. Rad w
eifu
bwe ng
bed Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchften Tageöpreife einſchließlich 5% Aufihlag im Monat Januar 1893
in den Dauptmarftorten des Regierungs-Bezirfe Potsdam.
au | Hm
s Es Pi — für die | Neu⸗ JSchwedt Wittſtoch
5] fofleten für [Rote | Rreife | Ruvoin | für | für
= Kreis | und Brenz: für Kreis I Kreis MN
23 je 50 . Kreis Anger: | Oft: emerTungen.
S j Weit: Er Inch “ NRuppin. | münde. | Prignis
S Kil — * anı a y⸗ d ' ’
E ilogramm. IStorfom.| Havel Prigniß. —8* Templin.
BE M. Pf M. PfM. IPEÄM.I Pf. IM. Br. IM.) Pi. —
1.| Safer | 265 | 8loa | zleel zisıl 8154 wlasl 347689 687 Imihernereim Dfpasehans
2.1 Heu — I 3|36 3151 341] 3|96 BB 2 36 1 2184 | 2197 fund Teltow fowie für Stabt
3.1 Richtſtroy I-I— | 2137 21191 2/36 a7 2136 2 21 | 1199 | 131 PSvandan gilt Berlin ale
" Hauptmarftort.
Potsdam, den 14. Februar 1893. Der Negierungs-Präftdent.
Befanntmahung. Verzeichniſſe zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda
36. An Stelle des Amtsrihtere Schulge ift der und in Hamburg bei dem Kaiferlichen Poftamte Nr. 1
Regierungs-Affeffor Dr. von Guérard in Potsdam
zum Borfißenden und an deſſen Stelle der Regierungs⸗
rath Klotz ſch dafelbft zum flellvertretenden Borfigenden
des in Angermünde für den Kreid Angermünde zur
Durchführung der Invaliditäts- und Altersverficherung
errichteten Schiebögerichtd ernannt worden.
Potsdam, den 12. Februar 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Befanntmachungen
der Röniglichen Negierung.
BDBefanntmadung
wegen Ausreichung der Zinsicheine Reihe V. zu den 34 8igen
Niederichleftichen Zmeigbahn: Prioritäts - Obligationen der Ober:
ſchleſiſchen Giſenbahn und der Zinsicheine Reihe V. zu den
44 gigen Partial: Chligatienen der Homburger Eiſenbahn von 1861.
5. Die Zinsfcheine Reihe V. NE 1 bis 10 zu
den 3/2 Yoigen Niederfchlefiihen Zweigbahn-Prioritäte-
Obligationen der Oberſchleſiſchen Eijenbahn über bie
Zinfen für die Zeit vom 1. Januar 1893 bis 31. De-
zember 1897, nebft den Anweifungen zur Abbebung der
folgenden Reihe, ſowie die Zinsfcheine Reihe V. .N7 1
bis 16 zu den 4/2 /oigen Partial-Obligationen der
Homburger Eifenbahn von 1861 über die Zinjen für
bie Zeit vom 1. Januar 1893 bis 31. Dezember 1900
nebſt den Anmeifungen zur Abhebung ber folgenden
Neihe werden vom 95. Dezember d. %. ab von ber
Kontrolle der Etaatöpapiere hierſelbſt, Oranienſtraße
Nr. 92/94 unten linke, Vormittags von 9 bie 1 Uhr,
mit Ausnahme der Sonn= und Felttage und der Tegten
brei Gefchäftstage jeden Monats, audgereicht werben.
Die Zinsſcheine können bei der Kontrolle ſelbſt in
Empfang genommen oder durd die Regierunge-Haupt-
faflen, jowie in Frankfurt a. M. durch die Kreisfaffe
bezogen werden. Wer. die Empfangnahme bei der
Kontrolle ſelbſt wünſcht, hat derjelben perjönlid oder
durch einen Beauftragten die zur Abbebung der neuen
Reihe berechtigenden Zinsicheinanmeifungen mit einem
unentgeltlich zu haben find. Genügt dem Einreicher
eine numerirte Marke als Empfangsbeicheinigung, jo
ift Das Verzeichniß einfach, wünſcht er eine ausdrüdliche
Beicheinigung, fo ift ed Doppelt vorzulegen. In letzterem
Falle erhalten die Einreiher bag eine Eremplar, mit
einer Empfangsbeſcheinigung verfehen, fofort zurüd.
Die Marfe oder Empfangsbejcheinigung ift bei der Aus-
reihung der neuen Zinsſcheine zurüdzugeben.
An Schriftiwechtel kann die Kontrolle
der Staatöpapiere ficb mit den Inhabern
der Zinsfcheinanweifungen nicht einlaflen.
Wer die Zinsicheine durch eine der obengenannten
Provinzialfaffen beziehen will, bat derſelben Die An-
weifungen mit einem boppelten Verzeichniß einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbeiceini-
gung verjeben, ſogleich zurüdgegeben und ift bei Aus-
bändigung der Zinsjcheine wieder abzuliefern. Formulare
zu dieſen Berzeihniffen find bei den gedachten Pro-
vinzialfaffen und den von den Königlichen Regierungen
in den Amtsblättern zu bezeichnenden fonfligen Kaffen
unentgeltlich zu haben.
Der Einreihung der Obligationen bedarf ed zur
Erlangung der neuen Zinsicheine nur dann, wenn bie
Zinsfcheinanmeifungen abhanden gefommen find; in
diefem Falle find die Obligationen an die Kontrolle ber
Staatöpapiere oder an eine der genannten Provinzial:
faffen mittelft bejonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 8. November 1892.
Königlihe Hauptverwaltung der Staatsjchulden.
Vorſtehende Befanntmadhung wird mit dem Be:
merfen zur öffentlichen Kenntniß gebradt, daß Formu—
are zu den Berzeichniffen von unferer Hauptfaffe, den
Königlichen Kreis- und Forftfaffen und den Königlichen
Haupt-Steuer-Aemtern bezogen werden fünnen.
Potsdam, den 17. November 1892.
Königliche Regierung.
61
Belanntmachungen der Bezirksausſchüſſe.
Bekanntmachung.
3. Es wird beabſichtigt, in der im Ueberſchwem⸗
mungsgebiete der Spree zwijchen dem Dümerigfee und
bem Seddinſee gelegenen Niederung einen Ehaufjeedamm
anzulegen, welcher Goſen mit Neu-Zittau verbinden fol.
Diefed Unternehmen wird hiermit Öffentlich befannt
gemadt. Ein die Anlage betreffender Situationsplan
mit Querprofilen und einer Ueberfihtsfarte wird nebſt
bazu gehöriger Erläuterung in der Zeit vom 1. bie
8. März d. 3. bei dem Gemeindevorftande zu Goſen,
in der Zeit vom 9. big 16. März d. 3%. bei dem Ge:
meindevorftande zu Neu-Zittau zu Iebermanns Einſicht
ausliegen
inwendungen gegen dieſes Unternehmen find in
der Zeit vom 1. big 16. März d. J. bei dem Bezirks⸗
ausichuife zu Potsdam anzubringen. Epätere Einmen-
dungen werden nicht hernaſheigt werden.
Potsdam, den 13. Februar 1893.
Der Bezirks⸗Ausſchuß.
Bekanntmachungen des Königlichen Polizei:
enten zu Berlin.
Berliner und Gharlottenburger Breife im Monat Januar 1893.
11. A. Engrods-Marftpreife
im Monatsdurchſchnitt.
In Berlin:
für 100 Kigr. Weizen (gut) 15 Marf 69 Pf.,
u Br do. ae) 5 = 10 >
a bo. (gering) 14 » 53 =
2 8 =: Roggen (gut) 13 = 51 =
Zu — do. (mittel) 13 = 11 :
Pr z do. (gering) 2 = 73 =
= = = Gerfte (gut) it -» 51 -
Zu bo. (mittel) 15 = 38 =
GE do. (gering) 14 = 2 =:
2: = Hafer (gut) 15 =: 50 :
DE do. eine ii ⸗68 -:
Ze do. (gering) 13 = 8 ⸗
«= =: = Erbfen (gut) 19 =: 5 =
-2 do. — — 18 =: 20 :
= 2: » do. (gering) 16 =: 70 :
= =: 2 Ricifiroh A: 4 :
z ⸗ ⸗ Heu 6 41 ⸗
Monats-Durchſchnitt der höchſten Berliner
Tages preiſe einjebließlich 5% Aufſchlag
für 50 Klgr.
Hafer Stroh Heu
im Monat Januar 8,33 Mf., 2,52 Mf., 3,96 ME.
B. Detail-Marftpreije
im Monatsdurchſchnitt.
1) In Berlin:
für 100 Klgr.
⸗ Speijebopnen (weiße) 3
: Linien 55
= Kartoffeln 5
X
vn
—
⸗
9 :
Re | Bu 1 7
w
WW
—
82
*
4W vH Non en 1}
V W
—
WB
*
X XR “x [\}
u“ 11 wohn
X
W
12.
zu welcher der Jugang nur vom Mott
Erbjen (gelbe z. Kochen) 3 Mark o Pf., —* 19 ſtattfinden darf, find wiederholt von außer⸗
balb Betten, Kleider, Wäfche und andere Gegenftände
zur Desinfection zugegangen, welche durchaus ungenügend
verpadt gemwejen find.
©. Ladenpreiſe in den legten Tagen
des Monats Januar 1893;
1) In Berlin:
W
jiuie jede (mie
vxaxh
-
”
Kigr. Weizenmehl NE 1
= Roggenmehl N? 1
= Gerftengraupe
s Gerftengrüge
-—Buchweizengrütze
Hirſe
Reis (Java)
Java-⸗Kaffee (mittler)
(gelb in
gebr. Bohnen) 4
jun bei
|
In
Klgr.
XR
“ X
Hirſe
“ % u“
—
XR X
Speiſeſalz
Sömeineihmals (biefiges) 1
2) Charlottenburg:
Weizenmehl NE 1
Roggenmehl NF 1
Gerftengraupe
Gerftengrüge
Buchmeizengrüge
Neid (Java)
Java-Kaffee (mittler)
JavasKaffee (gelb in
gebr. Bohnen) 3
mh ha
-Speiſeſalz
Schweineſchmalz (bien
Berlin, den 6. Februar 1
Königliches Polizei=Präft num. Erſte Abtheilung.
Bekanntmachung.
Der ſtädtiſchen Desinfections-Anſtalt hierſelbſt,
buſer Ufer
iehgee) 1
3 Marf
-
-
z
2 Marf
4
-
4
-
35
für 1 Klgr. Rinpfleiih v. d. Keule 1 Mark re Pf.,
:-1 : - — (Baudfleiih) 1 - :
- 1 = Scmeinefleid il = 3 ⸗
:-1 = Rarfeiie 1 = 25 ⸗
:- 1 = Hammelfleich 1 = 20 =
= 1- Speck (geräudert) 1: 50 -
«1 = Efbutter 2 =: 830 >
-« 60 Stüd gier A : 91 >
j 2) In Charlottenburg:
für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 32 Marf 50 Pf.
= =: z Speifebohnen (weiße) 35 =: — ⸗
⸗ ⸗ ⸗ Linſen 45 2 — 2
.- :s = Kartoffeln 5 =: 36 =
- 4 Kigr. Rindfleiih v. vd. Keule 1 - 40 =
:1 : ⸗ Bauchfleiſch/ 1 = 10 =
: 1 = Schmeinefleid 1 =: 90 :
- 1 «. Karlbfleiic 1 = 40 ⸗
: 1 = Hammelfleiid 1 = 20 =:
- 1 = GSped (geräudert) 1 = 60 =
=» 1 = &fbutter 2 = 37 =
: 60 Stüd Eier 6 = 0 =
W X | | ee 7 ee Vu Te \\
Ww W
u
| ee Ten ee "ee Te Te Te
u
u 11
62
Da bei ungenügender Berpadung der infleirten Deanienbueß,
Saden leicht eine Uebertragung von anfledenden Krank⸗
beiten auf das mis dem Transporte betraute Perfonal | (
ftatifinden kann, jo befimmen wir hierdurch, daß alfe|i
der ſtädtiſchen Desinfectiond-Anftalt — Kottbuſer
Ufer Nr. 19 hierſelbſt — von außerhalb, ein-
ichließlih der benachbarten Ortſchaften, zur Des—
infektion zugehenden Gegenſtände in feſten, im
Innern mit Blech ausgeſchlagenen Kiſten,
verpackt zugeſandt werden müſſen.
Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen
werben dem Königlichen Polizei-Präſidium hierſelbſt
Behufs der Beftrafung angezeigt werben.
Die Rüdgabe der von Auswärts zur Desinfection
eingelieferten Begenftände erfolgt nur nach vorheriger
Bezahlung beziehungsweile unter Nachnahme der tarif-
mäßigen Gebühren.
Berlin, den 30. uni 1888.
Magiftrat bieft iger Königlichen Haupt und Reſi denzſtadt.
Polizei⸗Verordnung,
betreffend Verpackung und Verſendung von Gebrauchsgegenſtänden
von Ortſchaften außerhalb Berlin an bie hieſigen fäptilchen Dee:
infectionsanftalten.
Auf Grund der $6 143 und 144 des Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (G.S. ©. 195 ff.) und der 66.5 ff. bes Geſetzes
über die Polizei-Berwaltung vom 11. März 1850
(8.:5. S. 265) wird hierdurch nad Zuftimmung des
Gemeindevorflandes für den Stabtfreis Berlin Fol-
gendes verorbnet:
Einziger Paragraph.
Wer den, über Berpadung und Berfendung von
Gebrauchsgegenſtänden, welche von außerbalb ein:
fchließlich der benachbarten Drtfchaften den
biefigen ſtädtiſchen Desinfertiondanftalten zugeſandt
merden, von dem biefigen Magiftrat unter dem heutigen
Tage veröffentlichten Vorſchriften zumiberbandelt, wird
mit Geldſtrafe bis zu 30 Marf beftraft.
Berlin, den 30. Juni 1888.
Der Polizei-Präftdent.
ae. Freiherr von Richthofen.
Vorſtehende Beſtimmungen bringe ich hiermit wieder⸗
holt in Erinnerung mit dem Bemerfen, daß jede Zu-
wiberhandlung unnachfichtlich ‚Mrafreitic verfolgt
wird. Berlin, den 6. Februar 1
Der Poligei-Präfident.
Bekanntma ungen Der Kaiferlichen
Ober⸗Poſtdirektion zu Potsdam.
Befanntmadung.
8. Diejenigen Perjonen, welde in bem_bevor-
Rehenten Frühjahr Anſchluß an eine der Stadt:
ern fprechei einrichtungen in Brandenburg
Savel), ECöpenick, Eberswalde, Sriebeih?:
agen, Gr.:Lichterfelde, Grünau (Mark),
Liepe (D u Ludwigsfelde, Neuruppin,
Jowawes: Neuendorf, Dderberg (Mark),
— Hatbenow, Span:
dau, Stegliß, I, Wannſee, Zeblendorf
(Sr. Teltow) un Boften wünfchen, werben erfucht,
de Anmeldungen recht bald, Tpäteflens aber bie
nde Februar an das Kaiferliche Poſtamt in dem
ne de Drte — für Potsdam an dag Kaiſerliche
Telegraphenamt daſelbſt — zu richten. Später ein⸗
gehende Anmeldungen können erſt in dem
weiten, nach dem 1. Auguſt beginnenden
auabſchnitte berückſichtigt werden.
Bei den bezeichneten Verkehrsanſtalten können die
Bedingungen für den Anſchluß eingeſehen und Formu⸗
lare für die Anmeldun in Empfan genommen werden.
Potsdam, den 10. Februar 189
Der Kaiferliche ——
Bekanntmachungen
des Königlichen Ober⸗ ergamts zu Halle.
2. abtra
zu der Polizeivererdnung ed die von der Station Könige-Wufter.
haufen nach der PBrannfchlengrube „Conſolidirt Centrum‘ bei
ESchenfendorf führende normal purine Pferdebahn vem 21. Sep:
tember 158
4.
Auf Grund der SS 5, 6 und 11 des Geſetzes vom
11. März 1650 über die Polizeiverwaltung, der 66 196
und 197 des Allgemeinen Berggefeßed vom 24. Juni
1865 und des $ 142 über die allgemeine Tandesver-
mwaltung vom 30. Juli. 1883 wird bierdurd für die
Verlängerungen der von der Station Königs-Wuſter⸗
haufen nach ter Braunfohlengrube „Conſolidirt Centrum“
bei Schenfenborf führenden normalfpurigen Pferbebahn
bis zum Muͤhlenſchachte einerfeitd und zur Darrftein-
fabrif andererfeitd unter Zuflimmung des Kreidaus-
ſchuſſes folgender Nachtrag zu der genannten Polizei-
verordnnung erlaſſen.
$ 1. Die Beltimmungen der Polizeiverordnung
vom 21. September 1884 finden für die Verlängerungen
der oben genannten Bahn nad dem Mübhlenihadte und
nad der Darrfteinfabrif in gleicher Weife wie für die
Hauptbahn Anwendung.
$ 2. Ein Abdrud diefed Nachtrages iſt mit bem=
jenigen ded Auszuges aus der Polizeiverorbnung vom
21. September 1884 an dem Anfangspunfte ded nad
ber Darrfteinfabrif führenden Geleiſes anzuſchagen.
Halle, den 22. Dezember Berlin, den 26. Januar
1892. 1893.
(L. 8. (L. S.)
Königliche Oberbergamt. | Der Königliche Landrath
v. Rynid.
des Kreiſes Teltom.
“ V
J. V.:
Keller, Kreid-Deputirter.
Bekanntmachungen der Königlichen
Eifenbabn: Direktion zu Berlin.
Bekanntmachung.
3. Laut Bundesraths-Beſchluſſes vom 26. Januar
d. 5. dürfen für den inneren Verkehr auf den Deutſchen
Eifenbahnen die bisherigen Krachtkriefformulare bis zum
Ablauf des Monats Juni 1893 weiter verwendet werden,
jofern darin der Vordruck für bie Deklaration ber Ge⸗
63 \
jammt-Werthfumme ganz und in dem für die Deffa-| Danzig und Liftemann aus Magdeburg zur bienft-
ration des Intereſſes an der rechtzeitigen Lieferung be⸗
ſtimmten Bordrud das Wort „rechtzeitigen‘ vor ber
Uebergabe zur Beförderung geftrichen worden find.
Berlin, den 8. Februar 1893.
Königliche Eifenbahn-Direktion.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die mit einem Jahreseinkommen von 600 M
aus Staatsfonde und 600 M. aus Kreigmitteln ver-
bundene Kreistbierarztfielle des Kreifes Kol:
berg — Körlin, mit dem Amtswohnfige in Kolberg,
ift ſofort zu befegen. j
Geeignete Bewerber fordere ih auf, mir ihre
Geſuche nebft Zeugniffen und Lebenslauf bis zum
1. März; d. 3. einzureiden.
Köslin, den 28. Sanuar 1893.
Der NRegierungs-Präftdent.
In Bertretung: gez. von Zaftrom.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch offentlich bekannt gemacht,
daß die Wahrnehmung der dem Gemeinde-Vorſteher big
zur Erridtung eines Gemwerbegerichtd auf Grund des
Geſetzes vom 29. Juli 1890, — betreffend die Gewerbe:
gerichte — geſetzlich obliegenden Geſchäfte mit Geneb-
migung ded Herrn Ober-Präfidenten
dem Herrn Stabtratb Hübner, bierjelbft,
welcher in Behinderungsfällen von dem Herrn Stabt-
verorbneten Nicolai, bierjelbfi, vertreten wird, auf
ein fernered Jahr und zwar für die Zeit vom 1. April
1893 big 31. März 1894 übertragen worden ift.
Berlin, den 8. Februar 1893.
Der Oberbürgermeifter.
(ge3.) Zelle.
Derfonalbronik.
Bei der Königlichen Direktion für die Verwaltung
ber direften Steuern in Berlin find: 1) der Geheime
Negierungs-Rath Meigen und der Regierungs-Affeflor
Dr. Walter verftorben, 2) der Regierungs-Rath von
Kameke an die Königliche Regierung zu Potsdam ver:
jegt worden, dagegen find der genannten Direftion
3) die Regierungs-Räthe Fuhrmann aus Aachen und
Dr. Kramfta aus Stralfund, ſowie die Negierungs-
Affefforen Dr. Curtius aus Münfter, Giehlow aus
lihen Berwendung überwiefen worden. Werner find
daſelbſt: 4) die Militär-Anmwärter Brandt, Hellwig,
Gottwaldt, Sohr, Buchholz, Knispel und Del-
ſchläger als Militär-Supernumerare angenommen,
5) die Kanzlei-Diätare Reinhardt, von Leski,
Andre, Rüder und Dittner als Kanzliften ange-
ftelt, 6) die Militär-Anwärter Humbold, Denjel
"and Beil ale Kanzlei-Diätare angenommen worden,
7) die Militär-Supernumerare Hirſchel und Jacob
andgejchieden und 8) der Steuer-Erheber und Boll:
ziehungs-Beamte Ehrhardt verftorben.
Dem Organiften an der Friedenskirche zu Potsdam
Martin Gebhardt if von dem Herrn Minifter der
geiftlihen, Unterrihts: und Medizinal-Angelegenheiten
ber Titel „Königlicher Muſikdirektor“ verliehen worden.
Perfonal-Beränderungen
im Bezirke der Königlihen Eifenbahn-
Direction zu Bromberg.
Berjegt ift der Stationsvorfteher II. Claſſe von
Jackroski von Fredersporf nach Rogafen.
Vermifchte Nachrichten.
| Befanntmadhung.
In Ergänzung unferer Befanntmadhung vom
17. Dezember 1892 wird weiter zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß die Befanntmadhung der Eintragungen im
Senofienichaftsregifter für kleinere Genoflenichaften nur
in der Märfiihen Zeitung im Jahre 1893 erfolgen
werden.
Lindow, den 6. Februar 1893.
Königliche Amtsgericht.
Befanntmadung.
Für die Befanntmahung der Eintragungen in
dad dieſſeitige Genoflenichaftsregifter während dee
laufenden Kafenderjabred find neben dem Deutichen
Reichdanzeiger beftimmt worden: a. das Amtsblatt ber
Königlihen Regierung zu Potsdam, b. die bier
ericheinenden Prigwalfer Nachrichten für die Befannt-
madungen für Fleinere Genoſſenſchaften aber nur die
Pritzwalker Nachrichten. "
Pritzwalk, den 13. Februar 1893.
Königlihed Amtsgericht.
AHusweifung von YHusländern aus dem Meichsgebiete.
Name und Stand | Alter und Heimath
des Ausgewieſenen.
2 | 3
> Lauf. Nr.
Datum
Grund Behörde, at
ber weldye die Ausweilung ! j
Befrafung sefhtsfen Hat. | Beihlueee
4 5. 6.
Auf Grund des 6 362 des Strafgeſetzbuchs:
1] Leopold Puch maier, !geboren am 29. AuguftiStraßenraub, Landftrei- Königlich preußiſcher 10. Februar
Mepgergefelle,
Ober-Defterreich, orts⸗
angehörig zu Schar:
ten, ebendafeldft,
1873 zu Peuerbach, chen und Betteln,
Regierungspräfident | 1892,
zu Coblenz,
6A
— no - — — — — mo mm menden —— — — — — ——— — —— — — ———
* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Datum
. » 8
m der welche die Ausweifung Ausweifn 6:
E bes Ausgewielenen. Beftrafung. beſchloſſen hat. Beihlufes.
1 2 | 3 4 3 6
2|Bernhard vanSchayf,igeboren am 14. Oftoberilanpdftreihen u. Betteln,IKöniglich preußifcher| 9. Januar
Gigarrenmader, und | 1858 zu Kampen, Regierungspräfidtenti 1892.
Niederlande, ortsan⸗ zu Düfleldorf,
gehörig ebendaſelbſt,
Sideffen Ehefrau Wilhel-igehoren am 26. De» Landftreichen, ‚derfelbe, desgleichen.
mine, geb. Kotters, zember 1853 zu God, |
Widelmacherin, | Regierungsbez. Düffel- |
dorf, |
4 Eduard Schmogel, geboren am 1. Märzlandftreihen u. Betten, Königlich bayeriihe |22. Dezember
Drechsler, 1863 zu Feltitz, Sie- Polizei-Direftion 1892.
benbürgen, ortsange⸗ Münden,
börig zu Znaim, Mäb-
ren,
51 Johann Schober, |geboren am 2. Februar Betteln, Koͤniglich Sächſiſche 17. Dezember
Schneider, 1841 zu Tſchermna, Kreishauptmann⸗ 1892.
Bez. Hohenelbe, Böh- ſchaft Baugen,
men, ortsangehörig
ebendafelbft,
65 3 Anton Willim, |geboren am 27. Mai Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich bayerifchell5. Dezember
Metzger u. Hausknecht, 1837 zu Kleinpirnitz, Polizei-Direktion 1892,
Bezirf Trebitih, Maͤh⸗ Münden,
ren, öfterreichifcher
Staatsangehöriger,
7 Branı Zilligen [geboren am 19. Juni desgleichen, Kaiferliher Bezirks- 7. Januar
(Haly), Seiltänger, | 1860 zu Paris, fran- Präfident zu Straß: 1893,
zoͤſiſcher Staatsange- burg,
höriger,
SIohann Angleitner,geboren am 26. Auguftilandflreichen, falſche Na⸗Königlich bayeriiche, 4. Januar
Schloſſer, 1862 zu Getzersdorf, mensangabe und Füh-| Poltzei-Direftion 1892.
Bezirf St. Pölten, rung falſcher Yegitimas| München,
Oeſterreich, ortsange-) tionspapiere,
börig zu Eberſchwang,
| Bezirf Ried, ebendaj., L.
9I| Emma Gotthilde geboren am 9. Juligewerbsmäßige Unzucht, Königlich preußiſcher 13. Januar
Hildegard Faſt, | 1865 zu Carlskrona, Regierungspräfident 1893.
Dienfimädchen, |, Schweden, ortsange- zu Schleswig,
Ä börig ebendaſelbſt,
Die durch Beſchluß des Kaiferlihen Bezirfs-Präfidenten zu Colmar vom 10. November v. 3. verfügte
Ausweiſung des Joſef Moll aus dem Reichsgebiet if, nachdem fich herausgeftellt, daß Moll Reichsangehöriger
if, zurüdgenommen worden.
Hierzu Bier Deffentliche Anzeiger.
(Die Infertionegebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf.
Belagsdlätter werden der Bogen mit 10 Bf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
—— — — —
Potsdam, Buchdruckerei der A. W. Dayn 'ſchen @ıben.
Amtsblatt
ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Kerlin.
Stüd S_ |
ir Wilhelm,
von Gottes Gnaden König von Preußen zc.
Nachdem die Gemeintevertretung zu Rixdorf mit
Genehmigung tes Kreisausſchuſſes des Kreiſes Teltow
darauf angetragen bat, der Gemeinde Rirdorf behufs
Dedung der Koften, welche durd die Ausführung ber
Ranalitation, den Ankauf der Rirborf’er Gasanftalt, die
Erwerbung eines Sculgrundflüdes und den Ermeite:
rungsbau des Armen: und Krankenhauſes entfteben, bie
Aufnahme eines Darlehnd von zwei Millionen brei-
bundert dreißig taufend Marf durd Ausgabe auf den
Inhaber Lautender, mit Zinsſcheinen verjehener Gemeinde-
Anleihefcheine zu vier Prozent Zinjen zu geftatten, wollen
wir der Gemeinde Rirdborf — da ſich hiergegen weder
im Sintereffe der Gläubiger nody der Schuldnerin etwas
zu erinnern gefunden bat — in Gemäßheit des $ 2
des Gefeged vom 17. Juni 1833 durch gegenmärtiged
Privilegium zur Ausgabe von Anleiheicheinen zum Be-
trage von zwei Millionen dreihundertdreißig taufend
Marf, weldhe nad dem anliegenden Mufter
in 1500 Stüd zu 1000 Marf,
und in 1660 Stüd zu 500 Marf
auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinjen und,
von Eeiten der Gläubiger unfündbar, nach dem feft:
eftellten Tilgungsplane dur Auslooſung jährlidh vom
Fahre 1894 ab mit wenigſtens Einem und einem halben
Prozent des Kapitald, unter Zuwachs der Zinfen von
den getilgten Anleihejcheinen zu tilgen find, Unſere
Iandesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wir-
fung ertbeifen, daß ein jeder Inhaber diefer Anleihe:
jheine die daraus bervorgehenden Rechte, ohne zu dem
Nachweiſe der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet
zu fein, geltend zu machen befugt ift.
Durch vorflehendes Privilegium, welches Wir vor-
bebaltlih der Rechte Dritter ertheilen, wird für bie
Befriedigung der Inhaber der Anfeiheicheine eine Ge-
währleiftung Seitens ded Staates nicht übernommen.
Urkundlich unter Unferer Höchfteigenhändigen Unter:
ſchrift und beigebrudten Königlichen Inſiegel.
Gegeben Berlin Schloß, den 22. Januar 1893.
(L. S.) gez. Wilhelm R. |
ggez. Sf. Eulenburg Miguel.
PBrivilegium
wegen Ausfertigung guf den Inhaber lautender
Anleihejcheine der Gemeinde KRirdorf, Kreis
Teltow, im Betrage von zwei Millionen brei-
bundertbreißig tauſend Marf.
Den 24. Februar
1893.
— ln — e — — — — — —
Provinz Brandenburg.
\Htegierungsbestet Potsdam, Kreis Teltow.
Anleiheſchein
der
Gemeinde Rixdorf
V. Ausgabe Buchſtabe M....
über
Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen
Privilegiums vom 22. Januar 1893, Amtsblatt der
Königlichen Regierung zu Potsdam vom . . tn... ...
189. Seite... .. und Gejeg- Sammlung für 189.
Seite. . . laufende NM...
Auf Grund des von dem Kreisausichuffe des
Kreiled Teltow unterm 1. Dezember 1892 genehmigten
Beichluffed der Gemeindevertretung von Nixdorf vom
24. November 1892 wegen Aufnahme einer Anleihe
von 2330000 Mark, in Bucftaben: ‚zwei Millionen
breibundertbreißig taufend Mark“ befennt ſich die Ge⸗
meinde Rirdorf dureh dieſe, für jeden Inhaber gültige,
Seitend des Gläubigers unfündbare Verſchreibung zu
einer Dahrlehnsſchuld von Mark, welche an
die Gemeinde Rixdorf baar gezahlt worden und mit
vier Prozent jährlich zu verzinten if.
Die Rüdzahlung der ganzen Schuld von „zwei
Millionen dreihundertdreißig taufend Mark’ erfolgt
nad Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittelft
Berloofung der Anleiheſcheine in den Jahren 1894 bie
ſpäteſtens 1929 einjchließlidy aus einem Tilgungsftode,
welcher mit wenigftend Einem und einem halben Prozent
des Kapitals jährlih unter Zuwachs der Zinſen von
den getilgten Anleiheicheinen gebildet wird.
Die Ausloofung geichieht in den Monaten Dezember
beziehungsmweife Juni jeden Jahres. Der Gemeinde
bleibt jedody das Recht vorbehalten, den Tilgungsftod
zu verftärfen oder auch fämmtlihe nod im Umlauf
befindliche Anleiheicheine auf einmal zu fündigen. Die
durch Die verftärfte Tilgung erjparten Zinſen wachſen
ebenfalls dem Tilgungsftode zu. Die ausgelooften, ſowie
bie gefündigten Anleihejcheine werben unter Bezeichnung
ihrer Buchftaben, Nummern und Beträge, ſowie bes
Zermind, an welchem die Rüdzahlung erfolgen foll,
öffentlich befannt gemacht. Dieje Bekanntmachung erfolgt
je einmal und zwar fpäteflend drei Monate vor den
Zahlungsterminen — 1. April und beziehungsmweije
1. Oftober j. 38. — in dem „Deutichen Reichs- und
Preußiſchen Staate-Anzeiger”, dem Amteblatte der König-
—
66
lichen Regierung zu Potsdam und einer in Berlin oder
Nirdorf erjcheinenden Zeitung. Geht eines dieſer Blätter
ein, fo wird an deſſen Statt von der Gemeinde-Ber-
tretung mit Genehmigung bed Königlichen Regierungs⸗
Präftdenten zu Potsdam ein anderes Blatt beftimmt.
Bis zu dem Tage, mo jolchergeflalt das Kapital
: zu entrichten iſt, wirb es in halbjährlihen Terminen
am 1. Aprif und 1. Oftober mit vier Prozent jährlich
verzinft.
Die Auszahlung der Zinfen und des Kapitals er-
folgt gegen bloße Rüdgabe der fällig gewordenen Zins⸗
jcheine bezw. dieſes Anleiheſcheines bei der Gemeinde-
falle zu Rixdorf ober
m... .... „m... “0 Tr Te
. 8 8 8 88 Vf 2 er Tr re rer I Fr Tr Tr TFT TC TI CL CT OR
und zwar cuh in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗
terming folgenden Zeit.
Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals einge-
reichten Anleihejcheine find auch die dazu „geringen
Zingfcheine der ſpäteren Fäalligfeitstermine zurüdguliefern.
Für die fehlenden Zinsfcheine wird der Betrag vom
Kapital abgezogen. Die gefündigten Kapitalbeträge,
welche innerhalb 30 Jahren nad dem Rückzahlungs⸗
termine nicht erhoben werden, ſowie die innerhalb vier
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem ſie
fällig geworden, nicht erhobenen Zinſen verjähren zu
Gunſten der Gemeinde Rixdorf. Das Aufgebot und
die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter An⸗
leiheſcheine erfolgt nach Vorſchrift der 88 838 ff. der
Civilprozeßorbnung für das Deutiche Reid) vom 30. Ja⸗
nuar 1877 (Reichsgeſetzblatt Seite 83) bezw. nad $ 20
des Ausführungsgefeged zur Deutjchen Civilprozeß⸗
ordnung vom 24. März 1879 (Gefeg-Sammlung
Seite 281).
Provinz
ins
über . .
über
. 60608 08 08 8 er rer TTV Tr Tr Tr Tr VV
bei der Gemeindefaffe zu Rirborf und... ..»-..
1 N ixborf, den“ u n..... . . . . 180
(L
Gemeinde-Borfteber.
Nigborfer Gemeinde:-Anleihbe von 189. a A
randenburg, NHegierungsbezirt Potsdam, Geis Teltow.
8 bein N.
zum Anteibeigein d der Gemeinde Rixdorf V. Ausg. Buchſt..
. Marf Reichewanrung zu 4 Prozent
Der Inhaber dieſes Zinsſcheines empfängt gegen deſſen Rückgabe am
die Zinſen des vorbenannten Anleiheſcheines für das lad von
Namens der Gemeinde.
Schöffen.
Dieſer Zinsſchein ift ungültig, wenn beffen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der
Fälligkeit, vom Schluſſe des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Zinsſcheine koͤnnen weder aufgeboten noch für
kraftlos erklärt werden, doch ſoll Demjenigen, welcher
den Verluſt von Zinsſcheinen vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfriſt bei dem Gemeinde⸗Vorſteher zu Rixdorf
anmeldet "und den ſtattgehabten Beſitz der Zinsſcheine
durch Borzeigung des Anleiheſcheins oder fonft in
glaubhafter Weife darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗
frift der Betrag ber angemeldeten und bis dahin nicht
vorgefommenen Zingjcheine gegen Quittung ausgezahlt
werden.
Mit diefem Anleiheicheine werden gerbjäprtigge Zins⸗
ſcheine bis zum 30. September 1902 ausgegeben; die
ferneren Zinsſcheine werden für zehnjährige Zeiträume
auegegeven werden.
ie Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsſcheinen
erfolgt bei der Gemeindekaſſe in Rixdorf ober
. 8 08 08 [8 8 8 Tree re re Tr Tr re
gegen Ablieferung der, der älteren Zinsſcheinreihe bei-
gebrudten Anmweifung.
Beim Berlufte der Anweilung erfolgt die Aus⸗
hänbigung der neuen Zinsfcheinreihe an ben Inhaber
des Anleihefcheines, fofern deſſen Vorzeigung rechtzeitig
geicheben ift.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ber:
pflihtungen haftet die Gemeinde Rixdorf mit ihrem
Bermögen und mit ihrer Steuerfraft.
Nixdorf, den... ten... . . 189
(L. S.) Namens ter Gemeinte.
Gemeinde-Borfteher. Schöffen.
Anmerkung. Die Anleihefcheine find außer mit den
Unter hriften dee Gemeinde-Vorſtehers und
zweier Schöffen mit dem Siegel bed Gemeinde⸗
Vorftandes zu verjehen.
Prozent.
bis mit
. ae 8 0 8 8 Tr re Tr Tr Tr Tr Tr Tr TC TE 8 40
arf
a 9 008 08 tr 8 8 Tr re Tr Tr LT EL TI TL LE TI DL CL CH DT 0 —
. 3 08 8 8 8 8 Tr Tr Tr Tr Tr BT Fr TB CE VV
Eontrofbeamter.
Anmerkung. Die Namendunterfcriften des Gemeinbe-Vorflehers und der Schöffen fönnen mit
Lettern oder Falfimile-Stempeln gebrudt werden, doch muß jeder Zinsſchein mit
der eigenhändigen Namensunterjchrift eines Kontrolbeamten verjehen werden,
67
Provinz
Hirdorfer GemeindesAnleibe von 189. a A Prozent.
tandenburg, Hegierungsbesick Potsdam, Kreis Teltow.
® nweifung *
* zum Ä =
= Anleiheichein der Gemeinde Nirborf V. Ausgabe Buchſtabe ...
h ea 8
TR über .... Mark Reichswährung.
e Der Inhaber dieſer Anweiſung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheſchein *
u ber Gemeinde Rirdorf ... . . Bucftabe ..... über... . Marf Reihewährung a & Prozent Zinjen
g die... . te Reihe von Zinsſcheinen für die Jahre .... bi8... „ bei der Gemeindefaffe in Rirborf
UND oo. fofern nicht rechtzeitig von dem als folden fi
= ausweifenden Inhaber des Anteihefcheines bogegen Widerſpruch erhoben wird. 2
u Nixdorf, den . . tem. ..... 189, &
(L. S. Namens der Gemeinde.
Gemeinde⸗Vorſteher. Schöffen. Gontrolbeamter.
Anmerkung. Die Namensunterjchriften des Gemeindevorſtehers und der Schöffen fönnen mit
Lettern oder Fakſimile⸗Stempeln
ebrudt werben, doch muß jede Anweifung mit
der eigenhändigen Namensunterſchrift eined ontrolbeamten verjehen werben.
Die Anweiſung ift zum Unterjchiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden
Befanntmachungen
des KRöniglichen Ober: Präafidenten.
Defanntmahung.
3. An Stelle des verſtorbenen Landraths a. D.
von Meyer-Arnswalde iſt der Kreisdeputirte und
Rittergutsbeſitze von der Marwitz auf Cölpin zum
Provinzial-Landtags-Abgeorbneten des Kreiſes Arns⸗
walde gewählt worden. Solches wird gemäß 6 21 der
Provinzial-Ordnung vom 29. Juni 1875 hiermit be-
fannt gemadıt.
Potsdam, den 14. Februar 1893.
Der Ober-Präfident.
Staatsminifter von Ahenbad.
efanntmachungen
ot Königlichen Negieruugs:Vräftdenten.
Zeit Ankündigungen, in denen eine engliihe Firma
„Ihe International Mercantile Society“ 245 City
Road London E. C., als deren Bräfiden fih C. €.
Smith und als deren Sefretär Bruno Seller unter-
zeichnet, für die Firma Schulburg, Beyer u. Eo.,
die angeblihe Befigerin ber deutſchen Ausftellungs-
Trinkpallen in Chicago, für die Dauer der Chicagoer
Ausftellung achtzig Kellnerinnen, fowie auch Commis
anzumerben vorgiebt. Perſonen, die fih auf dieſe An-
fündigungen hin an die gedachte Firma wenden, werben
zur vorherigen Einzahlung einer DVermittelungsgebühr
von 8 Schill. oder von höheren Beträgen aufgefordert.
Nah dem Eingang der geforderten Beträge pflegt die
Firma dann, mie aus verichiedenen darüber geführten
Klagen hervorgeht, den Schriftwechjel abzubrechen.
Da die in London über das Treiben diefer Firma
In deutſchen Zeitungen erfcheinen feit einiger | haben den Vertrieb der Looſe nicht
eingezogenen Erfundigungen ergeben haben, daß fie mit
der diesjährigen Ausſtellung in Chicago in feiner Ver⸗
bindung ſteht, fo kann den erwähnten Anfündigungen
gegenüber nur zur größten Borficht gerathen werden.
Potsdam, den 17. Februar 1893.
Der Regierungs-Präfident.
38. Des Königs Mafeltät haben dem Borftande
der fländigen Ausftellung für Kunft und Kunftgewerbe
zu Weimar die Erlaubniß zu ertheilen gerubt, zu ber
von ihm mit Genehmigung der Großherzoglich Sächſiſchen
Staatsregierung in dieſem Jahre wiederum zu veran-
ftaltenden Ausjpielung von Gegenftänden der Kunſt und
des Runftgewerbed auch im biegfeitigen Staatägebiete,
und zwar in feinem ganzen Bereiche, Looſe zu vertreiben.
Die Polizeibehörden des hiefigen Regierungsbezirks
® hindern.
Potsdam, den 18. Februar 1893.
Der Regierungs-Präfibent.
Befanntmahung, betr. Obftbau-Kurje.
39. Nach einer Mittheilung des Herrn Regierungs⸗
Präftdenten zu Frankfurt a. D. finden in Zufunft, und
zwar erftmalig in ber Zeit vom 16.—29. März d. J.
für Baummwärter, und vom 5.—18. April d. I. für
Defiger, Lehrer und Gärtner an der Wein- und Obſt⸗
baufhule zu Croſſen a. ©. Obſtbaukurſe nad
den Anmeifungen des Kommerzienratbes Hoeſch zu
Düren unter Leitung des Schuldirektors Haeckel zu
Sroffen a. D. ftatt.
Ich mache die Obſtbau⸗Intereſſenten des Negierungs-
Bezirks hierauf aufmerffam.
Potsdam, den 18. Februar 1893.
Der Regierungs-Präfident.
68
Betrifft bie ſchußfreien Tage uf en Schießplatze bei Cummersdorf
AO.
2. November 1875 — Amtsbl. S. 366 — bringe ich |;
bierdurch zur öffentlihen Kenniniß, daß die ſchuß⸗
freien Tage auf dem Scießplage bei Cummersdorf
für dag Seh 0, wie folgt, feſtgeſetzt worden find:
at 2. .
tärz: 1 2. 5. 6. 8. 12. 13. 15. 19. 20. 22. 26.
april , 3. 5. 9. 10. 12. 16. 17. 19. 23. 24, 26.
Rai: 3. 4 7. 10. 11. 14. 15. 17. 21. 22. 24, 28,
29. 31.
Sul: 4. 5. 7. 11. 12. 14. 18. 19. 21. 25. 26. 28,
uli: * 5. 6. 9. 10. 12. 16. 17. 19. 23. 24. 26.
ztnguft: 2 .6. 7. 9. 13. 14. 16. 20. 21. 23. 27.
2 1
September: 3. 4. 6. 10. 11. 13. 17. 18. 20. 24.
5. 27.
Oktober; 1 2.48. 9, 11. 15. 16. 18. 22. 23.
25 0
Povember: 1. 5. 6. 8. 12. 13. 15. 19. 20. 22.
26. 27. 29.
Degember: 3. 6. 7. 10. 13. 14. 17. 20. 21. 24.
26. 27. 31.
Potsdam, den 15. Februar 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Viehſeuchen.
Al. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen—
feuhe bei 2 Kühen des Gaftwirtb8 Trampel in
Glienicke, dem Rindvieh des Bauergutsbeſitzers
Keisdorf in Blumberg und Bauergutsbeſitzers Müller
in Tegel, Kreis Niederbarnim, des Bauern Hilliges
zu Hedelberg ‚ Kreis Oberbarnim, der Büpner
Rintiſch zu Cummersdorf, Ficher zu Or.-Schauen
und Schulze zu Langewahl, Kreis Beeskow-Storkow,
des KRoloniften Frige in Golm, Kreis Ofthavelland,
des Nittergutes Gollmig, Bauerhofsbefigerd Mandel⸗
kow in Ellingen, Kreis Prenzlau, des Bauern Sülter
in Garz, Kofläthen Berlin in Jabel, Nitterguts:
befigerd Lucaſſen in Gr.-Tangerwiicd, des Land—
wirths Selle in Pritzwalk, Kreis Oſtprignitz, des
Koloniſten Hempt in Müggelsheim, des Eigen⸗
thümers Kunz in Alt-Glienide, der Tagelöhner
Müller und Koppe in Gr.-Beuthen, Kreis Teltow,
bes Aderbürgere Marzahn in Spandau.
Feſtgeſtellt if die Räude unter den Pferden
bed Bauergutsbef itzers Krauſe in Stendell, Kreis
Angermünde.
Erlofhen if die Maul- und Klauenſeuche
unter dem Rindvieh des Vorwerks Linde und Leo—
poldsthal, Kreid Angermünde, des Viehhändlers
Dehnide aus Gr.-Dölln, eingeftellt in Glienicke,
Kreis Niederbarnim, unter dem Rindvieh bes Vorwerks
Gatharinenhof, Yutsbefigers Altmann in Alt-Kieg
bei Wriegen, Kreis Oberbarnim, bes Gutes und ber
Unter Hinweis auf die Polizei⸗ Verbrbnung yom a
Gemeinde Stremmen, Kreis Beesfow-Storfow, dee
Neufammer gehörigen Vorwerks Jäglitz, des
Gemeinde-Borfteherd Schüge und Gaſtwirths Reinide
in Zeeftow, des Kreibauern Pleflom in Flatow,
Bauergutsbefigers Frädrih in Belten, Kreis Oſt—
bavelland, unter dem Rindvieh und ben Schafen bes
Bauerhofsbefigers Lorenz in Papendorf, der Ge-
meinde Gr.-Luckow, Kreis Prenzlau, des Rittergutd-
befigerd von Jena in Nettelbed, des Nittergutd
Krumbed, Aderbürgrd | Grüſchow, Stellmaderg
Heinze, Aderkürgers Kludas, Schlächters Quandt in
Meyenburg, Gutsbefigerd Michels in Briffen-
bagen, Kreis Oftprignig, der Gemeinde Netzow,
Kreis Weftprignig, ded Dominiumd KI.-Beeren,
Kreis Teltow, des Gaſtwirths Bade in Berfholz,
Butsbefigerd Schön in Poglow ’ Kreis Templin.
Potsdam, den 21. Februar 1893.
Der Negierungs :Präftdent.
Bekanntmachungen der Bezirksausichüfle.
Befanntmahung.
A. Es wird beabfichtigt, in ber im Ueberſchwem⸗
mungsgebiete der Spree zwiſchen dem Dämeripfee und
dem Seddinſee gelegenen Niederung einen Chauſſeedamm
anzulegen, welcher Goſen mit Neu-Zittau verbinden ſoll.
Diejes Unternehmen wird hiermit öffentlich befannt
gemadt. Ein die Anlage betreffender Situationsplan
mit Querprofilen und einer Weberftchtsfarte wird nebit
dazu gehöriger Crläuterum in der Zeit vom 1. bie
8. März.d. 3. bei dem Gemeindevorflande zu Gofen,
in der Zeit vom 9. bis 16. März d. J. bei dem Ge⸗
meindevorfktande zu Neu-zittau zu Jedermanns Einfiht
ausliegen.
Einwendungen g egen biejeg us neben find in
der Zeit vom 1. big 16. März d. J. bei dem Bezirke:
ausschuffe zu Potsdam anbringen. Spätere Einwen⸗
dungen werben nicht berüdfihtigt werben.
Potsdam, den 13. Februar 1893.
Der Bezirks-Ausſchuß.
Bekanntmachungen Des Königlichen Bolizeis
nten zu Berlin.
oineiierhebmung,
13. Auf Grund der $6 6, 12 und 15 des Geſetzes
über die Polizei-VBerwaltung vom 11. März 1850 (Ge⸗
ſetz Sammlung Seite 266), ber 88 137, 19, 42 und
43 des Geleges über die allgemeine Landesverwaltung
vom 30. Juͤli 1883 (Geſetz-Sammlung Seite 195) und
des 5 48 des Geſetzes über Kleinbahnen und Privat:
anſchlußbahnen (Geſetz⸗ Sammlung Seite 225) wird
hierdurch im Einverfländniß mit der Eifenbahnbehörbe
und mit Zuftimmung des Herm Oberpräftdenten ber
Provinz Brandenburg für den Betrieb auf dem An-
ſchlußgeleiſe vom Berlin-Damburger Probucten-Bahnhof
zum ftäbtifchen Gaswerk III. von Randespolizeimegen
Folgendes verordnet.
6 1. Die das Anfchlußgeleife befahrenden Züge
bürfen eine Gefchwindigfeit von 8 Stilometer in der
Stunde nicht überſchreiten.
$ 2. Jedem Zuge muß ein Eijenbahnbeamter un:
69
mittelbar voraufgehen, welcher ununterbrochen mit einer
Blonde Täutet, um dag Publikum von dem Herannahen
ded Zuges zu benachrichtigen.
Eobald das Täuten vernommen wird, und fich der
Zug nähert, bat fi das Publikum fofort vom Geleiſe
ju entfernen.
F 3. Alle an den Uebergängen über dag Geleije
angebrachten Barrieren find vor jedem Zuge und zwar,
jobald dad Läuten mit der Glode vernommen wird,
dur die dazu angeftellten Eifenbahnbeamten zu fchließen
und, nachdem ber Zug vorübergefahren, jogleich wieder
zu öffnen.
$ 4. Die Führer von Fuhrwerken und Vieh haben,
jobald die Barrieren an den Straßenübergängen ge-
ſchloſſen find, in angemefjener Entfernung Halt zu
machen und die daſelbſt aufgeftellten Warnungstafeln zu
beachten.
$ 5. Die Drebbrüde über den Spandauer Ediff:
fahrtscanal muß beim Nichtgebrauch flets geöffnet fein.
Ihre Schließung behufs der Licherfahrt eines Zuges
darf die Dauer von acht Minuten nicht überfleigen.
5 6. Wenn fi Pferde dem Zuge nähern, jo ift
bag Ablaffen von Dampf oder Rauch möglichft zu ver-
meiden.
87. Es iſt verboten, die gefchlofienen Barrieren
und die Einfriedigungen bed Geleifes zu überfteigen, die
Barrieren eigenmädtid zu öffnen, auf die Einfriedi-
gungen Gegenftände zu legen oder zu hängen.
5 8. Alle Beichädigungen des Geleifes und ber
bazu gehörigen Anlagen, ſowie ber Betriebsmittel nebft
Zubehör, ingleihen das Auflegen von Steinen, Holz
und fonftigen Saden auf dad Planum und das An-
bringen von Rahrhinderniffen ift verboten, ebenio bie
Erregung falſchen Allarms, die Nachahmung von Sig-
nalen, die Verſtellung von Ausweichevorrichtungen und
überhaupt jede den Betrieb flörende oder gefährdende
Handlung.
$ 9. Die Uebertretung diefer Poligei-Berorbnung
leitende des Publikums wird, fofern nicht nad) den Ge—
jegen höhere Strafen verwirft find, mit Geldbuße bie
zu Sechszig Mark und im Kalle ded Unvermögens mit
verhältnigmäßiger Haft beftraft.
$ 10. Die Bahnpolizeibeamten find befugt, einen
jeden vorläufig feftzunehmen, der auf der Uebertretung
diefer Polizei-Verordnung betroffen oder unmittelbar
nad der Webertretung verfolgt wird, und fich über feine
Perjon nicht ausweiſen kann.
$ 11. Dieſe Polizei-Berorbnung tritt mit ihrer
Beröffentlihung in Kraft.
Berlin, den 11. Februar 1893.
Der Polizei-Präfident.
Freiherr von Richthofen.
Bekanntmachung.
14. Die Herren Aerzte Berlins bedienen fich bei
Angabe der tödtlich gewordenen Krankheit der Verftor-
benen auf den Todtenſcheinen in neuerer Zeit bäufig
ausſchließlich nichtbeuticher Ausdrüde. Dies Verfahren
führt zu Unguträglichfeiten, weil die Todtenicheine vor-
zugsweife zum Iweck der polizeilichen Controfe einge-
führt find und dieſem Zweck nur dann entiprechen fünnen,
wenn die Todesurfadhe mit einem auch für den Nicht:
arzt verſtändlichen Namen bezeichnet iſt.
Ich erſuche daher die Herren Aerzte bei Ausfüllung
der Todtenſcheine fih thunlichſt deutſcher Krankheits—
namen zu bedienen.
Im Hinblick auf die vielfach in der Preſſe wie im
Publifum dadurch verurſachte Beängſtigung wird noch
das ergebenſte Erſuchen an die Herren Aerzte beigefügt,
den Ausdruck „Cholera nostras““ gänzlich zu meiden
und bei jedem amtlichen Verkehr durch die ohnehin viel
utreffendere Bezeihnung „Einheimiſcher Brech:
urchfall” zu erjegen. Die Anmeifungen über dag
Verfahren mit Källen „Aſiatiſcher Brechruhr“ (Cholera
asiatica), deren Meldung ıc., bleiben hierdurch felbft-
verftändlich unberührt. .
Berlin, den 15. Rebruar 1893.
Der Polizei-Nräftdent.
Bekanntmachungen der Raiferlichen
Dber:PBoftdireftion zu Potsdam.
Bekanntmachung.
9. Diejenigen Perſonen, welche in dem bevor⸗
ſtehenden Frühjahr Anſchluß an eine der Stadt⸗
ernfprecheinrichtungen in Brandenburg
Savel), Eöpenick, Eberswalde, Friedrichs:
agen, Gr.:Lichterfelde, Grünau (Mark),
iepe (Dder), Ludwigsfelde, Neuruppin,
Nowawes:Neuendorf, Dderberg (Mark),
Dranienburg, Potsdam, Hatbenow, Span:
dau, Stegliß, Tegel, Wannſee, Zehlendorf
(Sr. Teltow) und Soften münfchen, werden erjucht,
ihre Anmeldungen recht bald, ſpäteſtens aber bis
Ende Februar an das Kaiferlihe Poftamt in dem
betreffenden Orte — für Potsdam an das Kaiferliche
Telegraphenamt dafelbft — zu richten. Später ein:
gebende Anmeldungen können erft in dem
weiten, nach dem 1. Auguſt beginnenden
auabichnitte berückfichtigt werden.
Bei den bezeichneten Verfehrsanftalten fünnen die
Bedingungen für den Anjchluß eingelehen und Kormus
lare für die Anmeldung ın mpfang genommen werden.
Porsdam, den 10. Februar 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poftdirector.
Betanntmachungen der Königlichen
Sauptverwaltung der Staatsfchulden und
der Neichsichuldenverwaltung.
Pefanntmadhung
wegen Ausreichung neuer Zinsſcheine au den Schuldverſchreibungen
der Neichsanleihen vom Jahre 1877 mp 1881.
3. Die Zinsicheine Reihe V. NF 1 bis 20 zu den
Eculdverfchreibungen der Deutſchen Reichsanleihe von
1877 und Reihe IV. N? 1 bis 20 zu den Sculd-
verjchreibungen der Deutfchen Reichdanleihe von 1881
über die Zinjen für die zehn Jahre vom 1. April 1893
bi8 31. März 1903 nebft den Anmeifungen zur Abhebung
ber folgenden Reihe werben von der Königlich Preußi:
Ihen Kontrolle der Staatspapiere hierſelbſt, Oranien⸗
ſtraße 92/94 unten linfe, vom 1. März; d. J. ab
Bormittage von 9 bie 1 Uhr, mit Ausnahme der
Sonn⸗ und Fefltage und ber leuten drei Geſchäftstage
jedes Monate, ausgereicht werben.
Die Zinsfcheine können bei der Kontrolle felbft in
Empfang genommen oder durch die Reihöbanf-Haupt-
ftellen, die Reichsbanffiellen und die mit Raffeneinrichtung
verſehenen Reichsbanknebenſtellen, ſowie durch diejenigen
Kaiſerlichen Oberpoſtkaſſen, an deren Sitz ſich eine der
vorgedachten Bankanſtalten nicht befindet, bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle ſelbſt
wünſcht, bat derſelben perſönlich oder durch einen Be⸗
auftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechti⸗
genden Zinsſcheinanweiſungen für jede Anleihe mit
einem beſonderen Verzeichniß zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda unentgeltlich zu haben, find. Genügt
dem Einreicher der Zinsſcheinanweiſungen eine numerirte
Marke ald Empfangsbeicheinigung, jo ift das Ber:
zeichniß einfach, mwünicht er eine ausdrückliche Beſcheini⸗
gung, jo ift e8 doppelt vorzulegen. In leßterem Falle
erhält der Einreicher das eine Eremplar, mit einer
Empfangsbeicheinigung verjeben, fofort zurüd.
Die Marfe oder Empfangsbefcheinigung ift bei der
Ausreihung der neuen Zinsſcheine zurüdzugeben.
n Schriftwechfel kann die Kontrolle
der Staatspapiere fich mit den Inhabern
der Zinsfcheinanweifungen nicht einlaffen.
er Die Zinsſcheine durd eine der oben genannten
Banfanftalten oder Oberpoſtkaſſen beziehen will, hat
berjelben die Anmeifungen für jede Anleihe mit einem
boppelten Berzeichniß einzureichen. Das eine VBerzeichniß | Jahregzeitfarten.
70
bezw. Vorortszügen — nicht in den Fernzügen — be-
rechtigen.
Nur für die J. Wagenklaſſe im Verkehre zwiſchen
denjenigen Vorortſtationen, an welchen die die erſte
Klaſſe führenden Fernzüge halten, bleiben die allge—
meinen Zeitkarten wie früher beſtehen.
Die Monatskarten ſind ebenſo wie die allge⸗
meinen Fahrkarten an den Fahrkarten-Ausgabeſchaltern
zu löſen und müſſen vor ihrer Benugung mit der
Pamensunterfchrift verjehen werden. Es empfiehlt fich
deshalb eine frühzeitige Löſung und findet ein Borver:
fauf jchon vom 20. jeden Monate ab für den folgenden
Monat flatt.
Eine Sicerheitsleiftung (Kaution) wirb nicht mehr
erfordert. Anbererjeitd fommen bie bisher zuläffigen
Begünftigungen, wie Verlängerung der Gültigfeitsdauer
bei längerer Nichtbenugung, theilweife Rüdzahlung des
Preiſes bei Verhinderung in der Benugung ır. in
Fortfall. |
Im Bororiverfehr (nicht im inneren Berfehr ber
Stadt- und Ringbahn) fommen neben den Stammfarten
auch Nebenkarten zur Hälfte des Preifes für Mit:
glieder und Angehörige deſſelben Hausſtandes zur Aus⸗
gabe, und zwar auf Grund einer alljährlich zu erneuern-
den Beicheinigung der DOrtspolizeibehörbe oder dee Ge⸗
meindevorftanbed über die Zugehörigfeit zu bemjelben
Hausftande. Formulare zu dieſer Beicheinigung find
bei allen Stationen zu haben.
Die Preife der Monatöfarten im Vorortöverfehr
entiprechen dem zwölften Theil des Preiſes der jetzigen
Im Stadt: und Ringbahnverfehr
wird, mit einer Empfangsbefcheinigung verfehen, ſogleich werden ‚nur zwei Gattungen von Monatsfarten aus⸗
zurüdgegeben und ift bei Aushändigung der Zinsſcheine gegeben; die eine (
wieder abzufiefern. Formulare zu diefen Verzeichniſſen
find nei den gedachten Augreichungsftellen unentgeltlich
zu haben. -
zum reife von 4,50 M. in 2ter
Klaffe und 3,00 M. in 3. Klaſſe) berechtigt zur Fahrt
auf einer beftiimmten, fünf Stationsentfernungen der
Stadt: bezw. Ringbahn umfaffenden Bahnftrede, die
Der Einreihung der Ecdhuldverfchreibungen bedarf |andere (zum Preiſe von 7,00 M. in 2. Klafje und
ed zur Erlangung der neuen Zinsſcheine nur dann,
wenn bie Zinsfcheinanweifungen abhanden gefommen
find; in diefem Falle find die Schuldverjchreibungen
an bie Kontrolfe der Staatspapiere oder an eine ber
genannten Banfanftalten und SOberpoftfaflen mittelft
ejonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 9. Februar 1893.
Reichsichuldenvermaltung.
Bekanntmachungen der Königlichen
Eifenbabn: Direktion zu Berlin.
3. Reuprdnung des Zeitfartenwefens im
Berliner Stadt: und Ningbahn: und Vor:
ortverfehr.
A. Vom 1. Aprit 1893 ab fommen an Stelle
ber jegigen allgemeinen Zeitfarten im Berliner Stabt-
und Ringbahn=, jowie im VBorortverfehr nur Zeitfarten
für die Dauer eined Kalendermonats, und zwar
für die 2. und 3. Wagenflaffe, zur Ausgabe, welche
zur beliebigen Fahrt auf den in ber Karte angegebenen
Bahnſtrecken, jedoch lediglich in den Stadt- und Ringe |
—
4,50 M. in 3. Klaſſe) gilt für die ganze Stadt- und
Ringbahn.
Im Allgemeinen ſtellen ſich im Vorortverkehre die
Preife der neuen Karten gegen die bei den bisherigen
eine bis elfmonatlihen Zeitfarten auf jeden Monat
entfallenden Beträge niedriger, während bei einem Theile
der bisherigen Jahresfarten eine geringe, hauptſächlich
durch die Abrundung des Monatöpreifes hervorgerufene
Erhöhung ſich ergiebt. Die für einzelne Stationsver-
bindungen zur Zeit beftehenden Ausnahme-Tarifjäge
werden aufgehoben.
Die bid Ende März d. 3. ausgefertigten Zeit-
farten behalten bie zum Ablaufe ihre Geltung. Ein
Umtaufch derfelben gegen die neuen Monatsfarten findet
nicht ſtatt; ed empfiehlt fich daher, Zeitfarten der jetzigen
Art mit Gültigfeit nicht über den 1. April d. J. hinaus
zu löſen. Die derzeitigen Zeitfarten für Schüler werden
auch nad dem 1. April d. %. unverändert beibehalten.
EN. Bereinfachtes Fahrkartenſyſtem auf der
Stadt: und Ningbahn.
Am 1. Aprit d. I. fommen an Stelle ber bisher
71
für jede Station beſonders gedruckten Fahrkarten ein-
beitlihe Fahrkarten zus Ausgabe, von denen die eine
zur Fahrt bis zur fünften, auf die Ausgangsftation
folgenden Station für den Preis von 10 Pf. in der
3. Klaſſe und von 15 Pf. in der 2. Klaffe, die andere
zur Fahrt auf der ganzen Stadt: und Ringbahn zum
Nreife von 20 bezw. 30 Pf. berechtigt. Hierdurch
treten für einzelne Werfehröverbindungen, für melde
gegenwärtig tarifmäßig die Kahrfarten bie zur ſechsten
und fiebenten, auf die Ausgabeftation folgenden Station
berechtigen, Erhöhungen von 10 Pf. für die 3. Wagen
flaſſe und 15 Pf. für die 2. Wagenflaffe ein.
Die näheren Bedingungen über die Ausgabe der
Monatszeitfarten, insbejondere über die tarifmäßigen
Preife derſelben im Borortverfehr, ſowie über das ver-
einfachte Fahrkartenſyſtem auf der Stabt- und Ring-
bahn find bei allen betheiligten Fahrkarten-Ausgabe⸗
fielen vom 15. März d. 3. ab zu erfahren.
> Berlin, den 13. Zebruar 1893.
Königliche Eijenbahn: Direktion
— zu I. — zugleich Namend der Königlichen Eifenbahn-
Direktion zu Altona, Bromberg, Erfurt und Magdeburg.
Belanntmachungen der Königlichen
@ifenbahnsDireftion zu Bromberg.
9. Für Diejenigen Thiere, ſowie Geräthe und
Erzeugniffe der Geflügelzudht, welde auf der vom
5. bis 7. März d. 5 in Aachen ftatifindenden
Geflügel-Ausftellung ausgeftellt werden und unverfauft
bleiben, wirb auf den Streden der Preußiſchen Staate-
eijenbahnen eine Frachtbegünſtigung in der Art gewährt,
daß für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fradıt
berechnet wird, die Nüdbeförderung an bie Berfand-
flation und den Ausfteller des der Sendung auf dem
Hinwege beigegebenen Srachtbriefes aber frachtfrei erfolgt,
wenn durch Borlage dieſes Frachtbriefes, und bei
Thierfendungen, welche nicht auf Frachtbrief abgefertigt
werden, des Duplifat-Beförderungsicheines für den Hin-
weg, ſowie durch eine Beicheinigung der Ausftellungs-
Kommiffion nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw.
Gegenftände auögeftellt geweſen und unverfauft geblieben
find, und wenn die Rüdbeförderung innerhalb A Wochen
nah Schluß ber Ausftelung flattfindet. In den ur-
Iprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat:Beförderungg-
ſcheinen für die Hinſendung ift ausdrüdlich zu vermerfen,
Daß die mit denjelben aufgegebenen Sendungen Durch:
weg aus Husftelungsgut beftehen.
Bromberg, den 13. Februar 1893.
Königliche Eifenbahn-Direktion.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die mit einem jährlihen Gehalt von 600 Marf
verbundene Kreisthierarztftelle des Kreiſes Kolmar i. P.
mit dem Wohnfig in der gleichnamigen Kreisftadt foll
befegt werden. Geeignete Bewerber wollen fich unter
Einreichung ihrer Zeugniffe und eines furzen Rebeng-
Taufes bis zum 10. März d. J. bei mir melden.
Bromberg, den 10. Februar 1893.
Der Negierungs-Präfident.
Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 68 5 und 6 des Geſetzes über
bie Polizei-:Berwaltung vom 11. März 1850 (Geſ.⸗S.
S. 265) und der 66 143 und 14 des Geſetzes über
die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883
(Geſ.“S. S. 195) wird unter Zufiimmung bed Ge-
meinde-Borftandes für den Stadtkreis Charlottenburg
Folgendes verordnet.
$ 1. Jeder Haudeigenthümer if verpflichtet, fein
Haus mit einem Hausnummerſchilde, welches einem bei
der PolizeisDireftion ausgelegten Modelle genau ent-
ſprechen muß, zu verjehen, das Schild in orbnungs-
mäßigem Stande zu erhalten und im Bedarfefalle zu
erneuern.
$ 2. Das Schild if in. der Regel unmittelbar
über der Mitte des Hauseinganges an der Straßen:
front anzubringen. |
Wenn dem Eigenthümer oder der Polizeibehörde
ans befonderen Gründen (äfthetifchen oder ardhiteftonifchen
Rüdfihten u. |. w.) eine Abmeichung von diefer Regel
erforderlich ericheint, wird der zu wählende P lag von
dem zuftändigen Polizei-Revier und, falld der Cigen-
thümer mit deſſen Entſcheidung nicht einverftanden iſt,
von ber Polizei-Direftion beftimmt.
Dei Borgärten if dad Schild an der VBorgarten-
Einfriedigung zur rechten Seite bes Einganges zu .
befeftigen.. Auf Erfordern der Polizeibehoͤrde iſt
außerdem noch ein zmeited Schild am Haufe felbft
anzubringen.
$ 3. Die Sidhtbarfeit der Schilder darf durch
Bäume, Sträuder, Lauten, Schilder, Markiſen oder auf
andere Weife nicht verhindert oder erſchwert werben.
5 A. Die Polizei-Direktion behält fih vor, in
bejonderen Fällen Ausnahmen von den Beflimmungen
der vorftehenden Paragraphen zuzulaſſen oder vorzu⸗
Ichreiben.
$ 5. Jeder Hauseigenthümer ift verpflichtet, Die
Anbringung von Straßenſchildern, Nummerpfeilern,
Edildern, welche die Lage der MWaflerftöde und der
Gas: und Wafjer-Abfperrhähne bezeichnen, nad dem
Ermeijen der Polizeibehörde an feinem Haufe oder am
Borgartengitter zu dulden.
$ 6. Zuwiderhandlungen gegen dieſe Polizei-Ber-
rdnung werden mit Geldſtrafe bis zu 30 Marf, an
deren Stelle im lUnvermögengfalle verhältnißmäßige:
Haft tritt, beftraft.
$ 7. Dieſe Polizei-Verordnung tritt am 1. April
1893 in Kraft. Ä
Charlottenburg, den 8. Februar 1893.
Königliche Polizei-Direktion.
von Saldern.
Polizei:Verordnnung,
betreffend den Transport von geichlachtetem Vieh und Theilen
defielben.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gefeges über
die PolizeisVBermaltung vom 11. März 1850 fowie der
88 143 und 144 des Gejeged über die allgemeine
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 verordnet bie
72
Polizei-Direftion mit Zuſtimmung bed Gemeinde⸗-Vor⸗
ftandes für den Staditteis Charlottenburg was folgt:
81.
Geſchlachtetes Vieh und Theile von ſolchem, ins⸗
beſondere auch einzelne Fleiſchſtücke, müſſen, wenn ſie in
Fuhrwerk jeglicher Art, mit Einſchluß von Handwagen
und Karren, transportirt werden, derartig rings um:
ſchloſſen oder verbedt fein, daß fie dem Anblid von
außen her vollffändig entzogen find.
$
Tücher und andere Deden, welche zu dieſem Zweck
verwandt werben, müflen durchaus ſauber ſein.
$
Zumiderhandlungen gegen diefe Borfchriften werden
mit Geldfirafe bis zu 30 Marf, an deren Stelle im
Unvermögenefalle verhältnißmäßige Haftflrafe tritt,
geahndet.
5 4.
Dieje Verordnung tritt am 1. März d. I. in Kraft.
Charlottenburg, den 31. Januar 1893,
Königlihe Polizei- Direktion.
v. Saldern.
BDBefanntmadhung.
Die Inhaber der nachbezeichneten, in der 45. Ver⸗
loojung gezogenen und in Folge deſſen durch Die
öffentliche Bekanntmachung vom 4. Juni 1892 zur
Baarzahlung ‚gefündigten 4% Schleſiſchen Pfandbriefe
Lit. B. und zwar: N? 43616 Pogarell und Algenau
über 500 Thaler (1500 Marf); N? 50051 Pogarell
und Algenau, N? 50476 Groß-Stein ıc., N 52064
und 52078 Ratibor je über 200 Thaler (600 Marf);
N? 62335 Pogarell und Algenau, N? 62938 Groß:
Stein v., NE 64911, 64960, 64985 und 65121
Ratibor je über 100 Thaler (300 Mark) werden hier-
durch wiederholt aufgefordert, dieſe Pfandbriefe nebit ben
dazu gehörigen Zingjheinen Serie XI. N? 5—10
bei der Königlihen Inſtituten-Kaſſe hierſelbſt (am
Leifingplag im Negierungsgebäude) zu präjentiren und
Dagegen den entiprechenden Baarbetrag in Empfang zu
nehmen. Sollte bie Einreihung nidt bis zum 15ten
Auguft 1893 erfolgen, fo werben die Inhaber der frag-
lichen Pfandbriefe nah $ 50 der Allerhöchften Per:
ordnung vom 8. Juni 1835 mit ihrem Realrechte auf
die in den Pfandbriefen ausgebrüdte Special-Dypotbef
präfludirt und mit ihren Anfprüden lediglich an Die
bei der Königlichen Infituten-Kafje hierſelbſt deponirte
Kapitals⸗Valuta verwiejen werden. Aus früheren Ber-
foofungen find Pfanbbriefe Lit. B. noch rüdftändig und
bereitd präfludirt: a 31/2 %, aus der 20. Berloofung:
NE 18581 Hausdorf über 100 Thaler (300 Marf),
a A aus der 44. Berloofung: M 45070 Poln.
Kraman und Madau über 500 Thaler (1500 Mark),
N? 50042 Pogarell und Algenau, M 50401 Groß:
Stein «. je über 200 Tyler (600 Marf),
NE 61229 Elend, As 62840 Groß-Stein je über
100 Thaler (300 Marf).
Breslau, den 16. Februar 1893.
Königlicher Sredit-Inſtitut für Schlefien.
—
Perſonalchronik.
Im Kreiſe Zauch-Belzig iſt an Stelle des ver-
zogenen Majors a. D. von Bülow zu Caputh der
Kanzleirath a. D. Kölpin zum Amtsvorfteher-Stell-
vertreter ded XVII. Bezirfd — Caputh — ernannt
worden.
Der Königliche Regierungs⸗Bauführer Johannes
Kurse, 3. 3. in Berlin, ift am 9. Februar 1893 als
joldyer vereidigt worden.
Der Königlihde Negierungs-Bauführer Hand
Krielfe, 3. 3. in Charlottenburg, ift am 6. Februar
1893 als folder vereidigt worden.
Die Landmeiler Ernſt Kurzius, Paul Wilhelm
Boigt und Johann Fries Guſtav Schultz find zum
Ratafterlandmeffer ernannt worden.
Das unter magiftratualiihem Patronat ſtehende
Diafonat an der St. Katharinen-Kirdie zu Branden-
burg a. H., Diözefe Neuftadt-Brandenburg, fommt durch
das Aufrüden des derzeitigen Inhabers demnächſt zur
Erledigung.
Die Lehrer Plog und Partenbeimer find ale
Lehrer am franzöſiſchen Kinderhospiz in Berlin an:
geftellt worden.
Perfonalveränderungen im Bezirf des
Kammergerihts im Monat Januar 1893.
I. Nichterliche Beamte.
Ernannt find der Erfle Staatsanwalt Uhles in
Frankfurt a. M. zum Kammergerichtsratb; der Yand-
gerichtsraty Klebolte in Cottbus zum Landgerichts⸗
Direftor beim Landgericht I. in Berlin; der Direftor
der Preußifchen Hypothekenverſicherungs⸗Aktiengeſellſchaft
Jacob Dannenbaum Berlin zum Handelsrichter
beim Landgericht I. in Berlin. Berfegt find ber Amıs-
gerichteratbp Boisly in Berlin als Landgerichterarh,
die Amtsridhter Stephan und Buſch in Berlin ale
Landrichter und der Landrichte Tackmann in Braune:
berg an das Yandgeridt I. ın Berlin; der Amtsrichter
Schreiner ın Epremberg an das Amtsgericht I. in
Berlin; der Amtsrichter Dr. Kanold in Lippehne als
Landrichter an dag geriet in Landsberg a. W.
II. Aſſeſſoren.
Zu Gerichts-Aſſeſſoren find ernannt die Referen:
dare Dr. Salomon, Janoſchwitz, Rasmus, Dr.
Drienfmann, Fürft und Dietert. Entlaffen find
Dr. Eiswaldt und Dr. Mühlig behufs UWebertritts
zum Auswärtigen Amt.
HUN. Staatsanwaltfchaft.
Berfegt find der Erſte Staatsanwalt Meyer in
Landsberg a. W. an das Landgericht in Wiesbaden,
der Staatsanwalt Kindler in Deld an das Land-
geriet in Neu-Ruppin. Berfiorben ift der Staate-
anwalt Dr. Klette beim Landgericht IL. in Berlin.
Der Stadt-Sefretär Pfigner aus Zduny ift zum Amte-
anmalt bei dem Amtögericht in Senftenberg ernannt.
IV. Nechtsanwälte und Notare.
Gelöſcht find in der Liſte der Rechtsanwälte die
Rechtsanwälte Joßmann, Bifchoff, Heine beim
Landgericht I. in Berlin, der Rechtsanwalt Wittels-
Amtsblatt. 3
böfer beim Landgeridht in Prenzlau, der Rechtsanwalt VE Subalternbeamte. .
Ebftein beim Landgericht in Guben. Eingetragen find Ernannt find der Gerichtsſchreiber, Gerichtskaſſen⸗
in die Life der Rechtsanwälte der Rechtsanwalt Dr. | Controfeur Niedermeyer bei dem Amiätsgericht in
Julius Ras aus Nöffel, der frühere Rechtsanwalt Dr. | Franffurt a. D. zum Rechnungsreviſor bei dem Lanb-
Schuls aus Hamburg, der Rechtsanwalt, Yuftizrath | geridt in Cottbus; zu Gerichtsfchreibern die etate-
Kempner aus Bromberg, der Rechtsanwalt Mar|mäßigen Gerichtöichreibergebülfen Bathe vom Amts-
Lehmann, bisher beim Landgericht II. in Berlin und
die Gerichtöaffefforen Dr. Jaroczynski und Buderus
beim Landgericht I. in Berlin, der Rechtsanwalt Joß⸗
mann, biöher beim Landgericht I. in Berlin beim
Landgericht II. daſelbſft. Zu Notaren find ernannt die
Rechtsanwälte Dr. Adolf Karl Hermann von Gordon,
Dr. Rilliam Adolf Israel, Felix Ludwig Roſen—
baum, Guſtav Jacob Flatow, Leopold Dorn, Martin
Seldis, Oskar Heinrih Caſſel, Nathan Kap, Dr.
Arnold Seligjohn, Dr. Erid Simon Meyßner,
Dr. Johann Guftav Adolf Zeidler, Johann Albert
Modler, Dr. Karl Rudolf Julius Wilhelm Criſolli,
Dr. Ludwig Salinger, Johann Robert Paul Rasfe,
Georg Friedrich Adolf Boeger, EmilEugen d'Hargues,
Dr. Karl Jakob Cannedt, Karl Franz Georg Kempf,
Franz Hugo Wollner, Dr. Max Hoffmann, Karl
Walter Laué, Richard Karl Hugo Stubenrauch,
ſämmtlich in Berlin, der Rechtsanwalt Meyer in Kyritz,
der Rechtsanwalt Hanquet in Oderberg i.M. Ber-
ſtorben find der Rechtsanwalt und Notar, Yuftizrath
Stöpel in Potsdam und der Rechtsanwalt Dr. Ernft
Roſenfeld in Berlin,
V. Neferendare.
Zu Referendaren find ernannt die bisherigen Rechts⸗
fandbidaten Sutor, Weigert, Wild, Juſchke,
Rößler, Sander, Freiherr von Maltahn, Dresp-
ner. Wieder aufgenommen ift der frühere Neferendar
Dr. Dietrih Hagen. Uebernommen find von Putt-
famer aus Elſaß-Lothringen, Tautenbad aug dem
Bezirt des Oberlandedgerihts zu Naumburg a. ©.
Entlaffen find Freiherr Arel von Malgahn, Volz,
Alfred zur Nieden behufs Lebertritts in den höheren
Verwaltungsdienſt, Haepp auf feinen Antrag.
gericht I. in Berlin bei dem Amtsgericht in Char-
Iottenburg, Paul Dtto Hermann Meyer vom Land-
eriht 3. in Berlin bei dem Amtsgericht in Mündhe-
erg, Grube vom Amtögericht I. in Berlin bei dem
Amtsgericht in Yüterbog. Verſetzt ift der Gerichtsvoll⸗
zieher Hildebrand in Nee an das Amtögericht in
Cũſtrin.
Vermiſchte Nachrichten.
Bekanntmachung.
Im Anſchluß an die Bekanntmachung vom 1. De⸗
zember 18092 werden hiermit für die Veröffentlichung
der Eintragungen in das Genoſſenſchafts⸗Regiſter für
dag Jahr 1893 neben dem Deutichen Reichs- und
Königlich Preußiihen Staatsanzeiger noch die Berliner
Börfenzeitung und bie Märfifche Zeitung beftimmt.
Für kleinere Genoſſenſchaften erfolgt die Beröffent-
lihung außer durch den Deutichen Reichs- und Königlich
Preußischen Staatsanzeiger nur durh die Märkische
Zeitung.
Rheinsberg, den 14. Februar 1893.
Koͤnigliches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
In Eraänzung unferer Bekanntmachungen vom
17. Dezember 1892 und 6. Februar 1893 wird für
die Veröffentlichung der Eintragungen in das biefige
Genofjenichaftsregifter für das Jahr 1893 für Fleinere
Genofjenfchaften neben dem Deutihen Reichs- und Kö-
niglih Preußiſchen Staatsanzeiger allein die zu Neus
Ruppin erjcheinende „Märkiſche Zeitung” beftimmt.
Lindow, den 19. Februar 1893
Königliches Amtsgericht.
Name und Stand | Alter und Heimath
&
* des Ausgewielenen.
u
1.
Husweifung von Ausländern aus dem Heichögebiete.
— — t — —
Datum
Grund Behoͤrde, des
der welche die Ausweifung Answeifungs⸗
Beſtrafung. beſchloſſen hat. ern
4, 5. 6.
a. Auf Grund des 6 39 des Strafgeſetzbuchs:
1Johann Baptift Aeby,igeboren am 13. März Diebftahl (3 Jahre Zudt:|Kaiferlicher dauts
Bildhauer,
1839 zu Baden, Kan⸗ haus
16. Januar
1893.
laut Erkenntniß Präfidentzu &olmar,
ton Aargau, Schweiz, vom 6. Januar 1890),
ſchweizeriſcher Staate-
angehöriger,
AHans Peter Peterfen,igeboren am 5. Oktober Diebſtahl im RüdfalleiKöniglih preußiſcher 30. Dezember
1865 zu
Dänemarf,
hörig ebendaſelbſt,
Buchbindergejelle,
Roskilde,/ 1 Jahr 6 Monate Zudt:| Regierungspräfident
ortsange-| haus Taut
vom 7. Auguft 1891),
1892.
Erkenntniß zu Schleswig,
ZA
& Name und Stand | Alter und Heimath Brand Behörde, Daten
* der welche die Ausweiſung
dee Pnsgewiefenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. —E
1. 2. | 3 4. 5. 6.
3 Joſef Stadler, geboren am 25. Seprichwerer Diebftapl inKöniglich Bayeriſches 9. Dezember
Schioffer, tember 1854 zu Steyri 2 Fällen (4 Jahre ein! Bezirksamt Donau-| 1892,
(Stadt), Oeſterreich, Monat Zuchthaus Taut| wörth,
zulegt wohnhaft in, Erkenntniß vom 4. De⸗
Pyrach, ebendaſelbſt, | zember 1888), |
b. Auf Grund des 6 362 des Strafgeſetzbuchs:
1] Frantiſek Fri«, geboren im Jahre 1838 Landſtreichen und Faͤl⸗Koͤniglich bayeriſches 18. November
Maurergehülfe, zu Rovna, Bez. Stra⸗ ſchung von Legitima⸗- Bezirksamt Mühl: 1892.
konitz, Böhmen, orts⸗ tionspapieren, dorf,
angehoͤrig ebendaſelbſt,
2) Ignaz Gerhofer, |geboren am 1. Mai Betteln, grober Unfug, daſſelbe, 7. Dezember
Tiſchler, 1845 zu Rohrbach, verbotenes Führen von 1892.
Oeſterreich, ortsange⸗ Waffen und Hausfrie—
hoörig ebendaſelbſt, densbruch,
3| Andreas Hofmann, 35 Jahre alt, geboren Beiteln, Großherzoglich olden⸗30. Dezember
Zimmermann, zu Hohenbruck bei burgiſches Staats⸗ 1892. .
Trautenau, Böhmen, minifterium, Depar-
ortsangehörig ebendaſ., tement des Innern
zu Oldenburg
41 Bitus Hotter, geboren am 15. Juni Betteln und Bannbruch, Königlich bayerifches 19. Dezember
Hammerfchmied, 1857 zu Gerlosberg, Bezirksamt Waſſer⸗ 1892.
Bezirk Schwaz, Tirol, bruch,
öſterreichiſcher Staats⸗
angehoͤriger,
Ferdinand Kalabisca,geboren am 1. Juli Landſtreichen, Königlich preußiſcher 10. Januar
Steinjeger, 1857 zu Vin, | Regierungspräfidenti' 1893.
| zu Merjeburg,
6 Karl Klima, geboren am 30, Okto⸗ Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayerifchesi 3. Januar
Schuhmacher, ber 1846 zu Wittin- Bezirfdamt Eggen⸗ 1893.
gau, Böhmen, ortsan- felden,
gehörig ebendafelbft,
7 Stanz Kukla, geboren am 24. Maillandflreichen, Königlich Bayeriſches 12. Dezember
Müllergeſelle, 1853 zu Iwy, Bezirk Bezirksamt Regen, 892.
Selcan, Boͤhmen, orts⸗
angehoͤrig zu Smilfau,
ebendajelbft,
8 Wilhelm Löffler, geboren am 28. AuguftiBetteln und Diebftapl, Königlich ſächſiſche 19. Dezember
Weber und Mufiter, | 1867 zu Langenbrud, Kreishauptmann- 1892,
Bezirk Reichenberg, ſchaft zu Zwickau,
Boͤhmen, ortsangehoͤ⸗
rig ebendaſelbſt,
9 Heinrich Engel, geboren am 20. Juni Landſtreichen u. Betteln, Kaiſerlicher Bezirks- 18. Januar
Schreiner, 1869 zu New⸗York, Präftdent zu Meg 1893.
zulegt wohnhaft zu
| Paris, franzoſiſcher |
Staatdangehöriger,
101 Zulius Finſter, |geboren im Jahre 1872 Diebſtahl, Landftreichen Königlich preußifcher) 16. Januar
Weber, zu Conftantin, Gou=| und Betteln, Negierungspräfident 1892.
vernement Petrifau, zu Marienmeber,
Ruſſiſch⸗
ſcher Staa
718
& Name und Stand | ter ı und Heimath . rund u . Behörde, Datum
Vu — der welde die Ausweilung ee
3 des Ausgewiefenen Beitrafung. beichloffen bat, Pnmeiiungs-
J
l. 2. | 3. 4. 9. 6.
1 ‚geboren am 2. ärz!Betteln, Koͤniglich Tächftihe, 13. Dezember
ı 1851 zu Ebbe, Bezirk Kreishauptmann- 1892.
| Kufftein, Tirol, orte-
| angebörig ebendaſelbſt,
circa 45 Jahre alt,ideögleichen,
ſchaft Leipzig,
12 Joſef Polli, Koͤniglich Saͤcſi ſche 23. 1
Handarbeiter, | geboren und ortsan- | Kreishauptmann-
gehörig zu Kramolin, haft Zwickau,
ez. Preftig, Böhmen,
13| Kart Shmithöfer, Igeboren am 12. Maillandftreihen u. Betteln, Raiferlicher Bezirks⸗ 18. Januar
ohne Stand, 1867 zu St. Dizier, Präſident zu Meg, 1893.
Frankreich, ortsange⸗
hörig ebendaſelbſt,
14 Hermann Scolten, geboren am 14. Februar Betteln unter Drohungen, Koͤniglich preußiſcher9. Dezember
Arbeiter, 1858 zu Eibergen, Fetierungpraſi benti'ö 1892,
Niederlande, ortsan⸗ zu Münfter,
gehörig ebendajelbft,
15 Franz Sfäla, geboren am 19. Juli Landſtreichen, Königlih bayeriſches 7. Januar
Schneibergejelle, 1872 zu Wien, orts⸗ Bezirksamt Regen, 1892,
angehörig zu Chude⸗
nic, Bezirk Klattau,
Böhmen
16 Balentin Spiger, \geboren am 24. Juli Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayerifchel 3. Januar
Spängler, 1871 zu Fahendorf, Polizei-Direftion 1893.
Bezirk Billa), Oeſter⸗ Munchen,
reich, ortsangehoͤrig zu
Augsdorf, ebendaſelbſt,
17) Joſef Wagner, geboren am 20. März Führung eines falſchen Koͤniglich Sächfiſche3. Dezember
Zigeuner, 1861 (Sohn des nad) Namens und Land-⸗Kreishauptmann⸗ 1892,
“ Gentralblatt 1880 ©.) fireichen, ihaft Zwidau,
” 444, Ziffer Sa. aus⸗
gewiefenen Anton
Wagner),
18 Auguft Zimmermann,igeboren am 3. Auguftilandftreichen, ° Königlich bayeriiches| 7. Januar
Tuchſcherer, 1851 zu Iglau, Mäh— Bezirksamt Regen, 1893.
ren, ortsangehörig zu
Hibbersporf, Bezirk
Deutfhbrod in Böh-
men,
19 Pauline Eva geboren zu Selin beilBetteln u. Landftreichen, nigli preußifcher| 6. Januar
Buriangfi, geb. | Oswiecim, Galizien, ungspräfitenti' 1893.
Arbei, verehelihte | öfterreihiihe Staats⸗ ne
Zigeunerin, angehörige,
20 Leoporb Coetfier, geboren am 29. Juli Landſtreichen, Kasjerliher Bezirks-| 23. Januar
Erdarbeiter, 1864 zu Amelghen, Präfident zu Colmar, 1893.
Belgien, belgiſcher
Staatsangehöriger,
21! Rihard Dosgauer, geboren am 14. Juli Landſtreichen, Betten, Königlich bayeriſches 11. Januar
Perlmutterfnopfdreher, | 1863 zu Schwader⸗ Führung falſcher Legiti⸗ Bezirksamt Koetz⸗, 1893.
dad, Bezirk Graslitz, mationspapiere und .| ting,
Böhmen, öſterreichi- falfchen Namens,
cher Staatdangehörig.,
76
& | | Name und Stand | Alter und Heimath | Grund Behörde, | Datum
ea Ausariwielenen des
* der weiche bie Aueweiſung yugpeiiungs:
*— dee Auccawiejenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. —ES
2 | 3. | ’ 4 | 5 6
)
22} Joſeph Heinrih geboren am 30. junitandftreiben, Berteln. n.\Stabtmagiftrat Net:
|
Karquet, Schneider⸗- 1855 zu Orfteres, Be⸗ Zührung falſcher Legiti:; barg a. D., Bayern 1893.
geſelle, zirk d'Entremont, Kan⸗ mationspapiere,
ton Wallis, Schweiz,
ſchweizeriſcher Staats⸗
angeböriger,
23 Maurice Louis geboren am 9. Oktober Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiicher, 26. Januar
Fran çois, Schäfer, | 1870 zu Paris, | Negierungspräafiventi 1893.
" | zu Stralfund,
.24) Kranz Grazeilles, geboren am 15. Oktober Landſtreichen, Kaiferfiher Bezirks- 31. Januar
Steinhauer, ', 1868 zu Prades, De- Präftdent zu Metz, 1893.
j partement bed Pyre⸗
need, Frankreich, fran⸗
zöſiſcher Staasangehö⸗
riger, |
25) Ignag Gründel, geboren am 25. Märzidesgleichen, ‚Königlich preußischer] 27. Janıtar
Arbeiter, 1847 zu Bilin, Böh- | | Regierungspräfident| 1893.
men, zu Yüneburg,
26 Johann Jakob Antonigeboren am 17. Julidesgleihen, Kaiferliher Bezirfs-| 28. Januar
Guiſſet, Blechſchmied, 1873 zu Perpignan, Präfident zu Straß:| 1899.
Sranfreich, franzöftfcher burg,
Staatsangehöriger, Ä
27) Jakob Hablügel, geboren, am 10. Januar desgleichen, Königlih bayeriſche 10. Januar
Schmied, 1870 zu Thuſis, Kan: ’ Polizei-Direktion 1893.
ton Graubünden, Münden,
Schweiz, ortsangehörig |
' | 3u Chur, ebendaſelbſt, |
28; Ignag Kaszier, geboren am 12. Juli desgleichen, ‚biefelbe, 20, Januar
Tapezierer und Fabrik- 1874 zu Budapeft, | | 1893.
arbeiter, ortsangehörig ebendaſ., |
29) Johann Ladner, |geboren im Jahre 1851 Yanpflreihen u. Betteln, dieſelbe, | 19. Januar
Schweizer, zu St. Johann, Bezirt 1893.
Kigbühel, Tirol, orte- |
angehoͤrig ebendaſelbſt, |
Die durch Beſchluß der Königlich ſächſiſchen Kreishauptmannjchaft zu Zwidau vom 14. Dezember 1889
verfügte Ausweiſung des Handſchuhmachers Jofef Johann Böhm aus dem Reichsgebiet ift zurüdigenommen worden.
Hierzu Sechs Deffentliche Anzeiger.
(Die Infertionegebühren betragen für eine einſpaltige Dradzeile 20 Pf.
DBelageblätter werben der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Medigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn ſchen Erben.
AA
Amtsblatt
ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Den 3. März
1893.
— —— — — — — m 0
Bekanntmachungen
des Königlichen Ober⸗Präfidenten.
Befanntmadhung.
6. > An Stelle des freiwillig auggefchiedenen Land:
raths Freiherrn von dem Kneſebeck zu Neu Ruppin
ift der Landrath Falkenthal zu. Spremberg zum
Provinzial-tandtags-Abhgeordneten des Kreiſes Sprem-
berg gewählt worden. Solches wird gemäß 6 21 der
Provinzial-Ordhung vom 29. Juni 1875 hiermit be-
fannt gemadıt.
Porsdam, den 23. Februar 1893.
Der Ober-Präfident, Staatsminifter von Achenbach.
Befanntmachungen _
des Königlichen Regierungsd: PBrafidenten.
Shanfjeegeld-Erhebung für die Chauſſee Schönefeld Waßmanne:
dorf — Klein⸗Ziethen —Mahlom— Teltow.
42. Dem Kreife Teltow ift vom Herrn Minifter
ber Öffentfichen Arbeiten durch Erlaß vom 5. November
1892 — II. 21443 — die Genehmigung ertheilt
worden, auf der Chauſſee Schönefeld— — Waßmannsdorf
— KleinsZietben— Mahlom— Teltow bei KleinsZiethen
eine Hebeftelle zu errichten und an berjelben das tarif:
mäßige Chaufjeegeld für die Benugung ber genannten
Strede zu erheben.
. Mit der Erhebung des Chauffeegeldes an der oben
bezeichneten Hebeftelle wird am 1. März d. J. begonnen
werden. Potsdam, den 23. Februar 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Echifffahrtsiperre für die Berliner Ihorbrüde zu Spandau.
. Wegen Auffelung der Hubbrüde in der
Berliner Thorbrüde zu Spandau wird die Tegtere
Brüde, jowie die Schleufe zu Spandau für die Zeit
vom 1. bis einfchließlih 15. März d. I. für die Schiff⸗
fahrt gejperrt.
Potsdam, den 25. Februar 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Viehſeuchen.
AH, Ausgebrochen itdie Maul: und Klauen»
ſeuche unter dem Rindvieh des Gaſtwirths Beutel in
Felchow, Kreid Angermünde, ded Bauern Liefegang
in Wuſow, Kreis Oberbarnim, bei einer geichlachteten
Kuh des Bauergutsbeftgers Krüger in Lentzke, dem
Rindvieh des Bauern Friedrih Krüger in Permenig,
dem Rindvieh und den Schweinen der Domaine Kien-
berg, Kreis Ofthavelland, dem Rindvieh des Hüfners
Bosdorf zu Liebätz, Kreis Jüterbog-Luckenwalde, den
Kühen des Bauergutsbefigerd Sievert in Schönhagen
bei Prigwalf, Kreis Oftprianig, dem Rindvieh des Do-
miniumd Klein-Ziethen, des Gemeinde-Vorfteherg
Spieth in Nunsdorf, des SKoloniften Bayer in
Müggeleheim, Kreis Teltow, und dem Rinbvieh
des Bauern Auguft Giefe auf Ausbau Beenz, Kreid
Templin.
Erloſchen if die Seude in Klein-Ziethen
und auf dem Nittergute Felchow, Kreid Angermünde,
in Biesdorf, Friedrichsfelde und Hönow, Kreid
Niederbarnim, auf Rittergut Trampe, Kreis Ober⸗
barnim, auf dem Gut Nieder-Neuendorf, den Ritter:
gütern Zeeftow I. und II., Kreis Ofthavelland, unter
dem Rindvieh der Bauergutöbefiter Bölle in Liepe,
Müller in Haage, Kreis Wefthavelland, in Arendſee,
Schönermarf, Ferdinandshorf, Chriftianen-
bof, Rakom, Zerrenthin, Kreis Prenzlau,
in Sechszehneichen, Holzhauſen, Teetz, Klein-
Woltersdorf, Kreis Oſtprignitz, in Horſt, Kreis
Weſtprignitz, unter dem Rindvieh der Wittwe Sauer⸗
wald in Selchow, Kreis Teltow, dem Rindvieh und
den Schafen der bäuerlichen Beſitzer in Falkenthal,
dem Rindvieh des Gutsbeſitzers Wichert in Alt⸗
Thymen, Butsbefigerd Steudener in Hammelſpring,
Kreid Templin, Gutsbeſitzers Tuchel in Deep, Kreis
Zaudh-Belzig.
Potsdam, den 28. Kebruar 1893.
Der Regierungs⸗Präſident.
Bekanntmachungen des Königlichen Polizei⸗
Bräfidenten zu Berlin.
Befanntmadhung.
15. Auf Ihren Beriht vom 16. Januar db. J.
verleihe ich der Stadtgemeinde Berlin dad Recht, die
zur völligen Freilegung der Artillerieftraße und zur
Freilegung der Schwebdenftraße auf der Strede von der
Colonieſtraße bis zur MWeichbildgrenze mit Neinidendorf
innerhalb der feſtgeſetzten Straßenfludtlinien erforber-
lichen Grundſtücksflächen im Wege der Enteignung zu
erwerben. Die eingereidhten vier Pläne erfolgen anbei
zurüd. Berlin, den 30. Januar 1893.
gez. Wilhelm R.
gegengez. Thielen.
An den Minifter der öffentlichen Arbeiten.
*
Vorſtehender Allerhoͤchſter Erlaß wird in Gemäß⸗
beit des S 2 des Enteignungsgeſetzes vom 11. Juni
1874 hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebradt.
Berlin, den 21. Februar 1893.
Der Polizei-Präfident.
Freiherr von Richthofen.
78
Befanntmahung.
16. Unter Bezugnahme auf die Borjchriften ber
brei legten Abſätze des $ 303 (S. 230 und 231) des
Preußischen Hebammenlehrbuchs vom Jahre 1892, be:
treffend die Desinfertion der Hebeamme und ihrer
Kleider, fowie unter fernerer Bezugnahme auf den $ 3
der Polizei-Verordnung vom’ 12. Januar 1893, be-
treffend die den Hebammen in der Stadt Berlin ob-
liegenden Verpflichtungen, mache ich hierdurch Folgendes
befannt:
Jeder Hebamme, welde bei einer an Kindbett⸗
fieber, jowie an Raul: oder Eiterfieber, Gebärmutter:
oder Unterleibsentzündung, Roſe, Diphtherie, Scharladh,
Poden, Flecktyphus oder Ruhr Erfranften thätig ge:
wejen iſt und dies durch eine auf ihren Namen lautende
ärztliche Belcheinigung nacdmeift, wird von dem zu-
Händigen Polzei-Revier Anweifung auf unentgeltliche
Desinfeetion der an dem Worhenbett benußien
Kleider und ein warmes Bad in den ſtädtiſchen Des-
infeetionsanftalten Meichenber Sr Nr. 66
und in der Fröbelfiraße (an der Prenzlauer
Allee) ertheilt werben. |
Die ven der Bermaltung der Anftalt über bie
ftattgehabte Benugung des Bades und Ausführung der
Desinfection behändigte Beicheinigung if dem zuftän-
digen Polizei-Revier ald Nachweis darüber, daß ber
polizeilichen Vorſchrift genügt if, baldigft zu übergeben.
Ferner wird darauf hingewiefen, daß außer der im
$ 1 der Polizei-Berorbnung vom 12. Januar 1893 an-
georbneten perſönlichen Meldung bei dem zuftändigen
Bezirksphyſikus jede Hebamme ihren Zu⸗ bez. Abzug,
jowie einen etwaigen Wohnungswecfel auch dem
Herrn Stadtphyſikus in Gemäßheit der dies—
jeitigen Polizei-Verordnung vom 17. November 1875
anzuzeigen bat.
Des Weiteren bemerfe ich, daß die von den Heb-
ammen zu führenden Tagebücher vorgebrudt in ben
Buchhandlungen von Aug. Hirfhmwald, Unter den
Linden Nr. 68 und von Elwin Staude, Potsdamer:
frage Nr. 122c., Fäuflih zu haben find.
Meine früheren Befanntmahungen vom 27. De-
zember 1888 und 29. Aprit 1891 find bhierdurd als
erledigt zu betrachten.
Berlin, den 23. Kebruar 1893.
Der Polizei: Präftdent.
Befanntmachungen des Staatsfecretaird
des Neichs⸗Poſtamts.
Befanntmahung.
6. Die telegraphiiche Verbindung mit Kamerun
ift bergeftellt und am 21. Februar in Kamerun eine
Kaiſerlich Deutſche Telegraphenanſtalt ein-
gerichtet worden. Die Wortgebuͤhr für Telegramme aus
Deutſchland nad Kamerun beträgt 10 M. 10 Pf.; die
Beförderung findet über England, die Eaſtern—
Kabel und St. Bincent flatt.
Berlin W., den 23. Februar 1893.
Der Staatöfefretair des Reichs-Poſtamts.
Belanntmachungen des NReichs⸗Poſtamts.
Befanntmadhung.
T. Fortan find im Verfehr mit Britiſch-Bet—
Ihuanaland und Maſchonaland auch Poftfarten
and Poſtkarten mit Antwort zuläffig.
Berlin W., 23. Sebruar 1893.
Reichs-Poſtamt, I. Abtheilung.
Belanntmachungen der Raiferlichen
Dber:Poftdireftion zu Potsdam.
10. Bei ber Kaiferlihen Ober-Poftdireftion in
Potsdam Tagern nachbezeichnete Poftfendungen und
Gegenftände ıc., welche den Abjendern ba. den Eigen-
thümern nicht haben zurüdgegeben werben fönnen:
A. Poftanweifungen:
1) N 688 aus Dpverberg (Marf) vom 18. Sep-
tember 1892 über 15 M. an Czarnecki in Stettin,
2) NF 1222 aus Spandau vom 8. Juni 1892 über
10 M. an Löwe in Berlin, ®
3) NE 5745 aus Berlin 27 vom 20. Juni 1892 über
40 Pf. an das Standesamt in Spandau.
B. Gewöhnlihe Briefe mit Werthinhalt:
1) aus Prenzlau vom 11. November 1892 an Herrn
Heiſe, p. Adr. Hotel „Weißer Adler” in Berlin,
enthält fünf Zehnpfennigmarfen und 1 Tafchenmeffer,
aus Coepenick vom 31. Dezember 1892 an Kri.
Marie Schmidt in Berlin S., Cottbufferdamm 101,
enthält einen Kaffenfchein zu 20 Marf,
aus Potsdam vom 24. Dezember 1892 an F.
P. 81 hauptpoftlagernd Berlin C., Königftr.,
enthält fünf Zehnpfennigmarfen.
C. Loſe aufgefunden worden:
ein Einmarftül am 11. November 1892 in der
Eingangsparfammer des Poftamts in Potsdam,
ein Einmarfttüf am 28. November 1892 auf einem
Dadetregal in der Padfammer des Poſtamts in
Eberswalde,
ein @inthalerftüd — Bereinsthaler preußifchen
Gepräges — am 19. Dezember 1892 in dem
Bahnpofiwagen N? 223 der Schaffnerbahnpoft im
Zuge NT 764 Franffurt (Oder)-Berlin auf der
Fahrt zwiſchen Sieging und Nteutrebbin,
ein Einmarkſtück am 25. November 1892 in der
Poftwagenabtheilung ded Zuges Me 2 von Paus
Iinenaue nad Neuruppin. ingefandt vom Poft-
amt in Neuruppin,
fieben Poftfarten zu 5 Pf. (Geſammtwerth 35 Pf.)
am 9. Dezember 1892 bei der Bahnhofs: Zweige
poftanftalt in Potsdam unter den bei der Tegten
Brieffaftenleerung gelammelten Brieffendungen,
ein Einmarfftüf am 9. Dezember 1892 unter den
von ber Schaffnerbahnpoft Berlin-Potsdam im
Zuge 910 bei dem Poftamte in Potsdam eins
gegangenen gewöhnlichen Packeten.
D. Ginkgräispriefe:
1) aus Potsdam 1 N? 559 vom 15. September
1892 an Frau Gubiſch in Berlin,
2) aus Potsdam 1 M 547 vom 29. Oftober 1892
2)
3)
1)
2)
3)
4)
5)
6)
70 |
an Kaufhold in Charlottenburg, Kaifer Fried⸗
richſtraße Gla.,
aus Friefad (Marf) Me 405 vom 13. November
1892 an Georg S hönebedin Barfifom bei Neuftabt,
aus Branfee NF 516 vom 21. November 1892
an Hermann Neng, im Dienft bei Boddin ın
Outen-Germendorf.
‘ E. Packete:
ein Pädhen Wolle (Stridgarn), 250 g ſchwer,
vorgefunden in Loemenberg (Marf) am 30. Df-
tober 1892 nach beenbeter Uebergabe der Padete
an die Schaffnerbahnpoft im Zuge N? 915 Berlin-
Neuftrefig 10 Uhr N.,
aus Wilsnad M 507 vom 11. Öftober 1892,
1'/2 kg ſchwer, an Hermann Puffert in Leipzig,
poftlagernd, |
ein Stüd Seidenftoff in einer Sendung — Mufter
ohne Werth — aus Zoffen vom 26. November
1892, an Loewenthal in Berlin, Breiteftr. 26,
ein Nadeletui, eingefandt vom Poftamt in Anger:
münde, entfallen einem Durdgangsbriefbunde vom
Zuge M 23 Berlin-Stolp, 1 Uhr 28 früh am
24. Dezember 1892,
5) aus Potsdam 2 M 20 vom 7. November 1892
an W. Krüger, Schneidermeifter in Lehnin,
6) zwei Briefmarfenalbum, eingefandt vom Poftamt
in MWuftermarf, aufgefunden an der Stelle, wo bie
von der Bahnpoft 1 Berlin-Dannover, Zug 12,
abgewielenen Padete niedergelegt worben waren,
fünf Päckchen Draptfifte, eingefandt vom Poftamt
in Oranienburg, aufgefunden am 9. Dezember 1892
bei Abnahme der mit dem Zuge NF 915 Berlin-
Neuftrelig. bi. N? 908 Stralfund-Berlin ein-
gegangenen Poftftüde,
aus Kegin (Havel) NP 953 vom 29. Oktober
1892, an Emma Pieper, bei'm Amtsvorfteher
Kamin in Mildenberg bei Zehdenid,
aus Neuruppin N? 318 vom 21. November 1892,
an den Bahnhofsreftaurateur III. Klaſſe der An⸗
baltischen Eifenbahn in Berlin,
aus Brandenburg (Havel) 1 IF 158, ein an
Frau Gefangenaufjeher Ploetzke in Genthin am
24. Dezember 1892 aufgelieferter Haſe, bei deſſen
Berfauf ein Erlös von einer Marf erzielt worden ift.
Die unbefannten bez. nicht ermittelten Abſender
oder igenthümer der vorftehend "bezeichneten Poſtſen⸗
dungen und Gegenftände ıc. werben aufgefordert, binnen
A Wochen ihre Anſprüche hier geltend zu machen, wibrigen-
falls mit diefen Sendungen ıc. nad Maßgabe der ge-
jeglihen Beftimmungen verfahren werden wird.
Potsdam, den 20, Februar 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poftdireftor.
Belanntmachungen des Königlichen
Eonfifivriums Der ovinz Brandenburg.
Auspfarrung der Rirchgemeinde Tempelhef aus der Parodie
Briß und Erhebung berjelben zu einer jelbitändigen Pfarrgemeinde.
3. Mit Genehmigung ded Herrn Minifterd der
geiftlichen Angelegenheiten und des Evangelijchen Ober-
3)
4)
1)
2)
3)
4)
N)
8)
)
10)
Kirchenraths, ſowie nah Anhörung der Betheifigten
wird hierdurch Folgendes beflimmt: 1) Die Kirchen-
gemeinde Tempelhof, Diözefe Cöln-Land IL, wird aus
dem Pfarrverbande mit der Kirchengemeinde Britz los—⸗
gelöft und unter Errichtung einer Pfarre in Tempelhof
zu einer felbftändigen Pfarrgemeinde erhoben. Das
Dienfteinfommen des Pfarrerd von Tempelhof beträgt
einſchließlich Miethsentſchädigung jährlih A000 M.
2) Dieſe Einrichtung tritt am 1. April d. J. in Kraft.
Berlin, otsdam,
den 20. Januar 1893.
den 30. Januar 1893.
tal; Königliche Regierung,
Königliches Konfiftorium ß _
der Provinz Brandenburg. he en
Belanntmachungen der Königl. Direktion
der Mentenbant der Provinz Brandenburg.
Befanntmadhung. |
1. Dei der in Folge unſrer Befanntmacdung vom
18. v. M. heute gejchehenen öffentlichen Verlooſung
von Nentenbriefen der Provinz Brandenburg
find folgende Apointe gesogen worden:
Litt. A. 3u 3000 M. (1000 Thlr.) 149 Stüd
und ziwar die Nummern: 28 382 550 566 687 741
769 782 828 830 1231 1593 1664 1691 1886 2007
2093 2227 2336 2420 2497 2528 2634 2646 2681
2702 2705 2713 2725 2761 2828 2854 3136 3237
3299 3312 3640 4324 4892 4957 5300 5310 5352
5603 5638 5699 5949 6143 6293 7226 7364 7633
7945 7981 8248 8430 8801 8892 8976 9027 9477
9637 9878 10083 10228 10381 10508 10533 10640
10742
11526
12342
13273
14236
14902
15432
15759
16208
16852
18158
10765
11726
12362
13371
14265
14987
15442
15821
16219
17446
18298
1107:
11787
12369
13445
14379
15188
15581
15920
16292
17683
18341
11298
11949
12529
13595
14569
15277
15610
15939
16340
17796
18361
11350
11955
12812
13651
14635
15307
15633
16018
16455
17798
18412
11372
11999
12925
13656
14670
15328
15704
16062
16568
18111
18485
11491
12007
13218
13783
14707
15338
15747
16199
16608
18117
18502
18598 18842 18909.
Litt. B. 3u 1500 M. (500 Thlr.) 52 Stüd und
zwar die Nummern: 104 112 525 531 534 793 953
1049 1210 1214 1282 1292 1441 1571 1763 1912
1988 2129 2216 2249 2256 2831 3250 3376 3538
3987 3858 3923 4026 4128 4298 4396 4427 4522
4634 4751 5038 5382 5413 5529 5601 5654 5881
5938 6005 6173 6330 6443 6668 6733 6787 6851.
Litt. C. zn 300 M. (100 Thlr.) 195 Stück und
zwar die Nummern: 83 281 545 650 757 886 907
938 949 954 1146 1451 1784 1786 2087 2327
2351 2383 2483 2518 3185 3273 3352 3467 3491
3922 4052 4361 4596 4843 4871 A961 4977 5016
9170 5347 5407 5766 5968 6041 6154 6726 6747
7454 7500 7599 7651 7709 7834 7859 7884 8143
8161 8377 8402 8536 8599 8637 8826 8881 8953
9000 9020 9088 9132 9179 9252 9287 9349 9510
9589 9598 9761 9961 10220 10336 10957
11101
12991
13476
15079
15511
15724
16550
17838
18371
19084
19762
20142
21016
21549
21962
22762
11371
13088
13551
15086
15518
15739
17219
17904
18481
19177
19805
20214
21035
21581
22048
23265
11428
13095
13814
15099
15605
15859
17269
18103
18569
19383
20007
20393
21124
21670
22242
23342
11532
13112
13923
15199
15611
15956
17280
18117
18639
19443
20033
20540
21130
21683
22304
23410
12605
13312
13983
15286
15620
16221
17357
18186
18894
19514
20071
20571
21237
"21707
22624
23438
23966 24051 24148 24385 24422,
Litt. D. zu 75 M. (25 Thlr.)
12809
13324
14562
15377
15638
16383
17509
18202
19033
19611
20075
20748
21250
21760
22677
23670
so
11071 | Summen über 400 M. ‘handelt, ift einem ſolchen An-
12898
13416
14709
15412
15670
16454
17540
18238
19050
19723
20119
20788
21428
21854
22692
23808
167 Stüd und
zwar die Nummern: 4 1151 1226 1340 1346 1472
1535 1906 2165 2320 2836 3032 3043 3639 3796
3854 3872 4174 4288 4528 A550 4577 4659 4739
5023 5595 5628 5830 6074 6556 6594 6614 6628
6928 7093 7199 7253 7370 7538 7604 7833 7944
7966 7987 8001 8029 8080 8128 8250 8290 8329
8441 8479 8558 8560 8703 8770 8846 8941 8977
9099 9185 9204 9225 9239 9262 9310 9319 9348
9361 9527 9609 9705 10028 10178 10337 10613
10698
11427
12252
12624
13575
13989
14693
15818
17170
17991
18425
19060
10738
11798
12316
12841
13667
14171
14728
15858
17216
18017
18436
19114
10836
11866
12317
13100
13760
14184
14863
16065
17247
18073
18616
19136
10863
12016
12364
13231
13909
14394
15284
16136
17345
18074
18618
19141
11032
12078
12476
13254
13919
14439
15581
16717
17367
18131
18861
19306
11059
12184
12519
13330
13959
14452
15657
17047
17422
18202
18871
19349
11166
12235
12555
13451
13968
14532
15701
17090
17625
18263
18984
19427
19497 19544 19635 20118 20395 20410.
Die Inhaber diefer Rentenbriefe werben aufgefor-
dert, dieſelben in soursfäbigem Zuftande mit den dazu
gehörigen Coupons Ser. VI. NE 6—16 nebft Talons
bei ber hiefigen Rentenbankkaſſe, Klofterfiraße 76 I,
vom 1. Aprilek. J. ab an den Werktagen von 9 big
1 Uhr einzuliefern, um biergegen und gegen Quittung
den Nennmwerth der Rentenbriefe in Empfang zu nehmen.
Bom 1. Aprif f. J. ab hört die Verzinſung der aud-
gelooften Nentenbriefe auf, dieſe felbft verjähren mit
dem Schluffe des Jahres 1903 zum Bortheil der
Nentenbanf. Die Einlieferung ausgeloofter Nentenbriefe
an die Nentenbanf- Kaffe kann auch durch die Poft
portofrei und mit dem Antrage erfolgen, daß der Gelb-
betrag auf gleichem Wege übermittelt werde. Die Zu-
jendung des Geldes gejchieht dann auf Gefahr und
Koſten des Empfängerd und zwar bei Summen bie
zu 400 M. duch Poſtanweiſung. Sofern es fih um
trage eine orbnungEmäßige Duittung beizufügen.
Berlin, den 12. November 1892.
- Königliche Direktion
der Rentenbanf für bie Provinz Brandenburg.
Befanntmahung.
2. Die NRentenbanf- Kaffe, Klofterfiraße Nr. 76 1.
hierfelbft; wird 1) die am 1. April d. J. fälligen Zins⸗
Icheine der Nentenbriefe aller Provinzen fchon vom
18. März bis einichließlich 24. März d. J. und 2) die
ausgelooften, am 1. April d. J. fälligen Rentenbriefe
der Provinz Brandenburg vom 20. bis einjchließlich
25. März d. %. einlöjen und demnädhft vom 1. Aprıl
d. J. mit der Einföfung fortfahren.
Berlin, den 22. Februar 1893.
Königliche Direktion
der Rentenbanf für die Provinz Brandenburg.
Befanntmachungen anderer Behörden.
Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Garnifonbauten.
1. ®egenftand des Bertrages.
Den Gegenftand des Unternehmens bildet die im
Bertrage bezeichnete Leiſtung. Im Einzelnen beflimmt
fihh Art umd Umfang der dem Unternehmer obliegenden
Verpflichtungen nah den Berdingungsanichlägen, ben
zugehörigen Zeichnungen und ſonſtigen ald zum Ver⸗
trage gebörig bezeichneten Unterlagen. Die in ben
Berdingungsanichlägen angenommenen Borberfäge umter-
liegen jedoch denjenigen Aenderungen, melde — ohne
mejentliche Abmeichung von den dem Bertrage zu Grunde
gelegten Bauentwürfen — bei der Ausführung der be:
treffenden Bauwerke ſich ergeben.
Abänderungen der Bauentmärfe ſelbſt anzuordnen,
bleibt der Bauleitung vorbehalten. Leiftungen, melde
in den Bauentwürfen nicht vorgeſehen find, können dem
Unternehmer nur mit feiner Zuſtimmung übertragen
werben.
2. Berehnung der Bergütung.
Die dem Unternehmer zufommende Vergütung
wird nad den wirflichen Leiflungen unter Zugrunde⸗
legung der vertragsmäßigen Kinheitöpreife berechnet.
Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nad)
den vertragemäßig vereinbarten Lohnfägen.
3. Ausschluß einer bejonderen Begütung für
Nebenleiftungen, Borbalten von Werkzeug,
Geräthen, Rüftungen.
Inſoweit in den Verbingungsanichlägen für Neben-
feiftungen, fowie für das Borbalten von Werkzeug und
Geräfhen, Rüftungen u. |. w. nicht bejondere Preisan⸗
ſätze vorgefehen find, umfaflen die vereinbarten Preife
und Tagelohnſätze zugleich die Vergütung für die zur
planmäßigen Herftelung des Bauwerks gehörenden
Nebenleiftungen aller Art, insbejondere auch für die
Heranichaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen
Materialien aus den auf der Bauſtelle befindlichen
Lagerplägen nad der Berwendungsftelle am Bau, ſowie
die Entichädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Ge-
räthen,u. |. m.
81
Auch die Geſtellung der zu den Abſteckungen, Höhen⸗
meſſungen und Abnahmevermeſſungen erforderlichen Ar⸗
beitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob,
ohne daß demſelben eine beſondere Entſchädigung hier⸗
für gewährt wird.
4. Mehrleiftung gegen den Bertrag.
Ohne ausdrückliche fehriftliche Anordnung oder Ges
nehmigung des Garnifons-Baubeamten darf der Unter-
nehmer feinerlei vom Bertrage abmeidhende oder im
Berbingungsanfchlage nicht vorgejehene Leiſtungen aus-
en
Diefem Berbot zuwider von dem Unternehmer be-
wirkte Leiftungen iſt die Bauleitung befugt, auf beijen
Gefahr und Koften wieder befeitigen zu laffen; auch
bat der Unternehmer nicht nur feinerlei Vergütung für
derartige Leiftungen zu beanipruden, fondern muß aud
für allen Schaden auffommen, welder etwa durch dieſe
Abweichungen vom Bertrage entftanden ift.
5. Minderleiftung gegen den Bertrag.
Bleiben die ausgeführten Leiftungen zufolge der
von dem Garnilonbaubeamten getroffenen Anordnungen
unter einer im Bertrage feflverdungenen Menge zurüd,
fo bat der Unternehmer Anſpruch auf den Erjag des
ihm nachweislich hieraus entftandenen wirflichen Schadens.
Nöthigenfalld enticheidet bierrüber dad Schiede-
gerudt (25).
. Beginn, Fortführung und Bollendung der
Leitungen, Berfäumnißftrafen.
Der Beginn, die Fortführung und Vollendung ber
Arbeiten und Lieferungen hat, nad) den in den befon-
deren Bedingungen feflgejegten Friften zu erfolgen.
ſt über den Beginn der Leiſtung in ben bejon-
deren Bedingungen eine Vereinbarung nicht enthalten,
jo bat der Unternehmer fpätefteng 14 Tage nad) fchrift-
liher Aufforderung feitend des baufeitenden Beamten
zu beginnen.
Die Leiftung muß im Berhälmiß zu den bedun-
genen Bollendungsfriften fortgefeßt angemeſſen gefördert
werden.
Die Zahl der zu verwendenden Arbeitsfräfte und
Geräthe, ſowie die Vorräthe an Materialien müſſen
aflezeit den übernommenen Leiſtungen entipreden.
Eine im Bertrage bedungene Berfäumnißftrafe für
gilt nicht für erlalfen, wenn die verjpätete Vertrags⸗
erfüllung ganz oder theilweile ohne Borbehalt ange-
nommen worden ift.
Eine tageweife zu berechnende Berjäumnißftrafe
veripätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für bie
in die Zeit einer Berzögerung fallenden Sonntage und
allgemeinen Feiertage außer Anſatz.
7. Hinderungen der Bauausführung.
Glaubt der Unternehmer fi in der ordnungs⸗
mäßigen Fortführung der übernommenen Leiſtungen
durch Anordnungen des Garnifon-Baubeamten ober des
bauleitenden Beamten oder durd das nicht gehörige
Kortichreiten der Leiflungen anderer Unternehmer be-
hindert, fo hat er bei dem bauleitenden Beamten bier-
von fofort ſchriftliche Anzeige zu erftatten.
Andernfalld werden ſchon wegen der unterlaflenen
Anzeige feinerlei auf die betreffenden, angeblich hin-
bernden Umftände begründete Anjprüce oder Einmwen-
bungen zugelaljen.
Nach Befeitigung derartiger Hinderungen find bie
Leitungen ohne meitere Aufforderung ungejäumt wieder
aufzunehmen.
Der Auffihts=-Behörde bleibt vorbehalten, falls bie
bezüglichen Beſchwerden des Unternehmers für begründet
zu erachten find, eine angemefjene Verlängerung der im
Vertrage feftgejegten Bollenbungsfriften — längſtens bis
zur Dauer ber betreffenden Arbeitshinderung — zu be⸗
willigen. '
Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bau-
ausführung bereits ausgeführten Leiftungen erhält ber
Unternehmer die den vertragsmäßig bebungenen Preijen
entiprehende Bergütung. Iſt für verichiebenmerthige
Leitungen ein nach dem Durchſchnitt bemeijener Ein-
heitöpreis vereinbart, jo ıft, unter Berüdfichtigung des
höheren oder geringeren Werthes der audgeführten
Leiftungen gegenüber den noch rüdftändigen, ein von
tem verabredeten Durchſchnittspreis entiprechend ab-
weichender neuer inheitspreig für das Geleiftete be-
fonderd gu ermitteln und danach bie zu gewährende
Vergütung zu berechnen.
Außerdem fann der Unternehmer im Fall einer
Unterbredung oder gänzlichen Abftandnahme von der
Bauausführung den Erjag des ihm nachweislich ent-
ftandenen wirflihen Schadens beanipruden, wenn bie
eine Fortſetzung bed Baues hindernden Umſtände ent-
weder von der Auffichtöbehörde und deren Organen
verfchufdet find, oder, inſoweit zufällige, von dem
Willen der Behörde unabbängige Umftände in Frage
ftehen, fih auf Seiten derſelben zugetragen haben.
Eine Entihädigung für entgangenen Gewinn fann
in feinem Falle beaniprucdht werden.
In gleicher Weife iſt ber Unternehmer zum
Schadenerjag verpflichtet, wenn die betreffenden, bie
Fortführung des Baues hindernden Umftände von ihm
berihufbet find, oder auf feiner Seite ſich zugetragen
haben.
Auf die gegen den Unternehmer geltend zu
machenden Schadenerfagforderungen fommen die etwa
eingezogenen oder verwirften Verfäumnißftrafen in An⸗
rechnung. IR die Schabenerfagforderung niedriger als
die Verfäumnißftrafe, jo kommt nur die legtere zur
Einziehung.
In Ermangelung gütlider Einigung entſcheidet
über die bezüglichen Anſprüche das Schiedsgericht (25).
Daxert die Unterbredung der Bauausführung
länger ald 6 Monate, fo ſteht jeder der beiden Ber-
trageparteien der Nüdtritt vom Bertrage frei. Die
Rücktrittserklärung muß ſchriftlich und ſpäteſtens 14 Tage
nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theile zu⸗
geſtellt werden; anderenfalls bleibt — unbeſchadet der
inzwiſchen etwa erwachſenen Anſprüche auf Schaden⸗
erſatz oder Berfäumnißftrefe — der Vertrag mit ber
— —
Maßgabe in Kraft, daß die in demfelben ausbedungene
Vollendungsfriſt um die Dauer der Bauunterbrechung
verlängert wird.
8. Güte der Leiftung.
Die Leiftungen müſſen den beften Regeln ber Bau-
funft und den bejonderen Beftimmungen des BVBerdin-
gungsanidhlages und des Vertrages entſprechen.
Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte
Arbeiter beichäftigt werden.
Leiftungen, welche der Garniſon-Baubeamte den.
gedachten Bedingungen nicht entiprechend findet, find
Jofort zu befeitigen und durch untabelhafte zu erfegen.
Für hierbei entſtehende Verluſte an Materialien hat
der Unternehmer die Baufaffe ſchadlos zu halten.
Arbeiter, welche nach dem Urtheile der Bauleitung
untüchtig find, müſſen auf Verlangen entlaffen und
durch tüchtige eriegt werden. Perſonen, melde an ge⸗
meingeführlichen Beftrebungen in irgend einer Weile
betheiligt find, dürfen bei Garnifonbauten nicht be-
fhäftigt werden.
"Materialien, welche dem Aufchlage bezw. ben be-
fonderen Bedingungen oder den dem Bertrage zu
Grunde gelegten Proben nicht entiprechen, find auf An-
ordnung des Garniſon-Baubeamten innerhalb einer von
ihm zu beflimmenden Frift von der Bauftelle zu ent⸗
fernen. >
Dem von dem Unternehmer ald Bezugsquelle be-
zeichneten Fabrifanten wird von dem bauleitenden Be—
amten Mittheilung gemacht, wenn fi Anftände bezüg-
Li der Ausführung ber betreffenden Lieferungen er:
geben.
Behufs Ueberwachung ſteht dem Garnifon-Bau-
beamten oder den von bemjelben zu beauftragenden
Perfonen jederzeit während der Arbeitsflunden der
Zutritt zu den Arbeitsplägen und Werfftätten frei, in
welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten ange=
fertigt werden.
9. Erfüllung der Berbindlidfeiten, melde
dem Unternehmer Handwerfern und Arbeitern
gegenüber obliegen.
Der Unternehmer hat dem baufeitenden Beamten
über die mit Handmwerfern und Arbeitern in Betreff der
Ausführung der Arbeit geſchloſſenen Verträge jederzeit
auf Erfordern Auskunft zu ertbeilen.
Sollte das angemefjene Fortichreiten der Arbeiten
badurh in Frage geftellt fein, daß der Unternehmer
Dandwerfern ober Arbeitern gegenüber die Berpflich-
tungen aus dem Arbeitövertrage nicht oder nicht pünft-
lich erfüllt, fo ift die Aufſichts-Behörde berechtigt, die
von dem Unternehmer gejchuldeten Beträge für beffen
Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen.
Der Unternehmer hat bie hierzu erforderlichen Unter⸗
lagen, Robnliften u. |. w. dem bauleitenden Beamten
zur Verfügung zu ftellen.
Der Unternehmer ift ferner verpflichtet, für die
Errichtung einer Baufranfenfaffe für die auf dem Bau
beichäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, bezw. Teßtere
nah Maßgabe des Gejeges vom 15. Juni 1883 —
Reichögefepblatt AF 9 für 1883 —, betreffend bie
Kranfenverficherung der Arbeiter, bei einer Krankenkaſſe,
fomie in Gemäßheit des Geſetzes vom 6. Juli 1884
— Neichögefegblatt NP 19 für 1884 — gegen Unfall
zu verfichern. Unternehmer haftet der Militair-Ber-
waltung für Ausführung dieſer Beftimmungen, fowie
auh für alle Nachtheile, melde der genannten Ber-
waltung etwa durch Unterlaffung in Beziehung auf bie
vorgedachten Gejege entflehen, mit dem von ihm hinter:
legten Haftgelde, ſowie mit feinem ganzen übrigen
Vermögen. In gleicher Weiſe haftet der Unternehmer
der Militair-Berwaltung für Erfüllung fämmtlicher
demfelben ald Arbeitgeber durd das Gejeg, betreffend
die Invaliditätd- und Alteröverficherung vom 22. Juni
1889, auferlegten Berpflichtungen (cfr. 88 19 und 109).
Eine befondere Entihädigung wird für die durch
Vorftehendes übernommene Verpflichtung feitend der
Militair: Verwaltung nicht gewährt.
10. Entziehung der Leiftung.
Die Stelle, melde den Zujchlag ertheilt hat, iſt
berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn fih nad Ab:
ſchluß deſſelben berausftellt, daß der Unternehmer vor:
ber mit Anderen Berabredungen behufs Enthaltung von
der Berbingung oder fonft zum Schaden der Baufafie
getroffen hatte; dieſelbe Stelle ift befugt, dem Unter-
nehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theil-
weiſe zu entziehen, ſowie den noch nicht vollendeten
Theil auf feine Koften ausführen zu laſſen oder jelbft
für jeine Rechnung auszuführen, menn
a. feine Leitungen untüdtig find, oder
b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit
nicht genügend geförbert find, oder
c. der Unternehmet den gemäß 9 getroffenen Anord⸗
nungen nicht nadfommt.
Bor der Entziehung der Teiftung ift der Unter⸗
nehmer durch eingeichriebenen Brief unter Androhung
ber Entziehung zur Bejeitung der vorliegenden Mängel
bezw. zur Befolgung der getroffenen Anordnungen
unter Bewilligung einer angemefjenen Friſt aufzu-
fordern.
Bon der verfügten Entziehung wirb bem Unter⸗
nehmer durch eingefchriebenen Brief Eröffnung gemacht.
Auf die Berechnung der für die auggeführten
Leiftungen dem Unternehmer zuftehenden Vergütung und
ben Umfang der Berpflidhtung befielben zum Schaden⸗
erjag finden die Beflimmungen in 7 gleichmäßige An-
menbung.
Nach beendeter Leiftung wird dem Unternehmer
eine Abrechnung über die für ihn fi) ergebende Forde—⸗
rung und Schuld mitgetheilt.
Abſchlagszahlungen Fönnen im Falle der Entziehung
dem Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrages
gewährt werden, melder als fihered Guthaben des-
jelben unter Berüdfichtigung der entftandenen Gegen-
anſprüche ermittelt tft.
Ueber die infolge der Entziehung etwa gu er-
bebenden vermoͤgensrechtlichen Anſprüche enticheidet in
Ermangelung gütliher Einigung das Schiedsgericht (25).
83
11. Ordnungsvorſchriften.
zur Laſt fallenden Vernachläſſigung polizeilicher Vor⸗
Der Unternehmer oder deſſen Vertreter muß fich ſchriften an die Verwaltung erhoben werben, hat ber
zufolge Aufforderung des bauleitenden Beamten auf ber
Bauftelle einfinden, fo oft nad den Ermeflen bes
fegteren die zu treffenden baulichen Anordnungen ein
mündlihes Benehmen auf der Bauflelle erforderlich
maden. . Die fämmtlidhen auf dem Bau beichäftigten
Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter des Unter:
nehmers find bezüglich der Bauausführung und ber
Aufrehterhaltung der Ordnung auf dem Bauplage den
Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. beijen
Stellvertreterd unterworfen. Im Falle des Ungehorſams
fann ihre fofortige Entfernung von der Bauftelle ver-
Tangt werben.
Der Unternehmer hat, wenn nilht ein Anderes
ausdrücklich vereinbart worden ift, für das Unterfommen
jeiner Arbeiter, injoweit Died von dem bauleitenden
Beamten für erforderlich erachtet wird, ſelbſt zu jorgen.
Er muß für feine Arbeiter auf eigene Koften an den
ihm angemwiejenen Orten die nöthigen Abtritte herſtellen,
jowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion
und demnädftige Beleitigung Sorge tragen.
Für die Bewachung feiner Gerüſte, Werkzeuge,
Geräthe, fowie feiner auf der Bauftelle Tagernden
Materialien Sorge zu tragen ift lediglich Sache des
Unternehmers.
12. Mitbenugung von Rüftungen.
Die von dem Unternehmer hergeflellten Rüftungen
find während ihres Beſtehens auch anderen Bauhand⸗
werfern unentgeltlid zur Benugung zu überlaffen.
Aenderungen an den Rüftungen im nterefle der be-
quemeren Benutzung feitend der übrigen Bauhand—
werfer vorzunehmen, if der Unternehmer nicht ver-
pflichter.
13. Beobachtung polizeilider Vorſchriften,
Haftung des Unternehmers für feine
Angeftellten.
Für die Befolgung der bei Bauausführungen zu
beadhtenden polizeilichen VBorfchriften und der etwa be-
fondere ergebenden polizeilihen Anorbnungen ift der
Unternehmer für ben ganzen Umfang feiner vertrage-
mäßigen Berpflichtungen verantwortlih. Auch hat der-
jelbe die zur Verhütung von Unfällen ſonſt noch erfor-
derlihen Schutzvorkehrungen an jeinen Arbeiten, jo
lange ſich dieſe in unvollendetem Zuftande befinden,
auf eigene Koften und eigene Verantwortung zu treffen.
Koften, welche ihm dadurch erwachſen, ſowie Koften der
Arbeiterverficherung fünnen der Baukaſſe nicht in Rech⸗
nung geftellt werben.
Der Unternehmer trägt insbejondere die Verant-
mortung für die gehörige Stärfe und fonflige Tüchtig—
fett der Rüſtungen. Dieſer Berantwortungen unbe:
ſchadet ift er aber auch verpflichtet, eine von dem bau-
leitenden Beamten angeordnete Ergänzug und Wer:
Härfung der Rüſtungen unverzüglid und auf eigene
Koſten zu bewirken.
Für alle Anfprüde, die wegen einer ihm felbft
oder feinen Bevollmächtigten, Gehülfen ober Arbeitern
Unternehmer in jeder Hinfiht aufzufommen.
Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages
für alle Handlungen und Unterlajjungen feiner Bevoll⸗
mädhtigten, Gehülfen und Arbeiter perfönlid. Er hat
indbejondere jeden Schaden an Perfon oder Eigenthum
zu vertreten, welcher duch ihn oder feine Organe
Dritten oder der Baukaſſe zugefügt wird.
14. Aufmefjung während des Baues
und Abnahme.
Der bauleitende Beamte ift berechtigt, zu ver-
langen, daß über alle ſpäter nicht mehr nachzumefjenden
Leiſtungen von beiderſeits Beauftragten während ber
Ausführung gegenjeitig anzuerfennende Aufzeichnungen
gemacht werben, melde demnächſt der Berechnung zu
Grunde zu legen find.
Bon der Vollendung ter Leiftungen bat der Unter:
nehmer dem baufeitenden Beainten durch eingejchriebenen
Drief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die
Abnahme mit thunlichfter DBefchleunigung anberaumt
und dem Unternehmer jchriftlich gegen Behändigungs-
ſchein oder wmittelft eingejchriebenen Briefes befannt ge-
geben wird.
Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Ber-
handlung aufgenommen; auf Berlangen des Unter⸗
nehmers muß dies geichehen. Die Verhandlung ift von
dem Unternehmer bezw. dem für denſelben etwa er-
Ichienenen Stellvertreter mit zu vollziehen.
Bon der über die Abnahme aufgenommenen Ber-
handlung wirb dem Unternehmer auf Berlangen be-
glaubigte Abſchrift mitgetheilt.
Erfheint in dem zur Abnahme anberaumien Ter-
mine, gehöriger Benadrichtigung ungeachtet, meder ber
Unternehmer felbft, noch ein Bevollmächtigter deſſelben,
jo gelten die durch die Organe der bauleitenden Be-
hörde bewirften Aufzeichnungen, ale anerfannt.
Auf die Feſtſtellung des von dem Unternehmer ge-
feifteten finden im Kalle der Entziehung (10) dieje Be—
fiimmungen gleichmäßige Anwendung.
Müſſen Theilleiftungen jofort abgenommen werben,
jo bedarf es einer bejonderen Benadrichtigung des
Unternehmers hiervon nicht, vielmehr ift e8 Sache des—
jelben, für feine Anweſenheit oder Vertretung bei ber
Abnahme Sorge zu tragen.
15. Rehnungsaufftellung.
Bezüglich der formellen Aufftellung der Rechnung,
weldhe in Form, Ausdrucksweiſe, Bezeichnung der Räume
und Reihenfolge der Anfäge, genau nach dem Verbin:
gungsanſchlage einzurichten if, hat der Unternehmer
ben von dem bauleitenden Beamten geftellten Anforde⸗
rungen zu entipreden.
Etwaige Mehrarbeiten find-in beionderer Rechnung
nachzuweiſen, unter deutlihem Hinweis auf die fchrift-
lihen Bereinbarungen, welche bezüglich derſelben ge-
troffen find.
16. Tagelohnrechnungen.
Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten
Sau
jeitend des Unternehmers Arbeiten im Tagelohn aus-
geführt, jo ift die Lifte der hierbei befchäftigten Arbeiter
dem bauleitenden Beamten oder deſſen Vertreter behufs
Prüfung ihrer Richtigfeit täglich vorzulegen. Etwaige
inöftellungen Dagegen werben dem Iinternehmer binnen
längftend 8 Tagen mitgetheilt.-
Die Tagelobnrechnungen find längſtens von 2 zu
2 Wochen dem baulfeitenden Beamten einzureichen.
| 17. Zahlung.
Die Schlußzahlung erfolgt auf die vom Unter⸗
nehmer einzureichende Koſtenrechnung alsbald nach voll:
endeter Prüfung und Feſtſtellung derjelben.
Abichlagszahlungen werden dem Unternehmer in
angemejjeneu riften auf Antrag, nad Maßgabe des
jeweilig Geleifteten, bid zu der von dem Garnijon-
Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewährt.
Bleiben bei der Sclußabrechnung Meinungever-
ſchiedenheiten beftehen, jo foll das dem Unternehmer
unbeftritten zuftehende Guthaben bemfelben gleichwohl
nit vorenthalten werden.
18. Verzicht auf jpätere Geltendmachung aller
nicht ausdrücklich vorbehaltenen Anſprüche.
Bor Empfangnabme des als Reſtguthaben zur
Auszahlung angebotenen Betrages muß der Unter-
nehmer alle Anſprüche, welche er aus dem Vertrags:
verhältniß über die behördbficherfeits anerfannten hinaus
etwa noch zu haben vermeint, beftimmt bezeichnen und
fid) vorbehalten, widrigenfalls Die Geltendmachung dieſer
Anſprüche ſpäter ausgeſchloſſen if.
19. Zahlende Kaſſe.
Alle Zahlungen erfolgen an der in den beſonderen
Bedinngungen bezeichnete Kaſſe der Behörde.
20. Haftpflicht.
Die in den beſonderen Bedingungen des Vertrages
vorgeſehene, in Ermangelung ſolcher nad den allge⸗
meinen geſetzlichen Vorſchriften ſich beſtimmende Friſt
für die dem Unternehmer obliegende Haftpflicht für die
Güte der Leiſtung beginnt mit dem Zeitpunfte der Abnahme.
Der Einwand nicht rechtzeitiger Anzeige von
Mängeln gelieferter Waaren (Art. 347 des Handeld-
geſetzbuches) iſt nicht ftatthaft.
21. Siderbeitsftellung, Bürge.
Bürgen haben nach dem Ermeſſen der Aufſichts⸗
bebörde als Selbftichuldner in den Vertrag mit ein-
zutreten.
22. Siherheitsftellung (Kaution).
Kautionen fünnen in baarem Gelbe, guten Werth:
papieren, Sparkaſſenbüchern oder nad) dem Ermeijen
der Auffichtsbehörde auch in ficheren — gezogenen —
Wechſeln beftellt werden. Zur Beftellung von Unter:
nehmer-Rautionen für Lieferungen und Xeiftungen find
ald geeignet anzufehen: |
1) die Schuldverichreibungen, welche vom Deutidyen
Reihe oder von einem Deutichen Bundesſtaate
mit gefjeglicher Ermächtigung ausgeftellt find,
2) die Schuldverichreibungen, deren Berzinfung vom
Deutihen Reihe oder von einem Deutjchen
SBunbesftante gejeplih garantirt if,
3) bie Rentenbriefe der in Preußen beſtehenden Renten⸗
anken,
4) die Schuldverſchreibungen, welche von Deuitſchen
kommunalen Korporationen (Provinzen, Kreiſen,
Gemeinden ꝛc) oder von deren Kreditanſtalten
ausgeſtellt, und entweder Seitens der Inhaber
kündbar ſind oder einer regelmäßigen Amortiſation
unterliegen,
5) die Sparkaſſenbücher von öffentlichen, obrigkeitlich
beſtätigten Sparkaſſen und
6) ſichere Hypotheken und Pfandbriefe.
Die Annahme von Wechſeln erfolgt nur, wenn
die Auffichtsbehörde ſolche für ganz zweifellos ſicher
erachtet.
Baar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinſt.
Zinstragenden Werthpapieren ſind die Anweiſungen
(Talons) und Zinsſcheine, inſoweit bezüglich der letzteren
in den beſonderen Bedingungen nicht etwas Anderes
beſtimmt wird, beizufügen. Die Zinsſcheine werden jo
lange, ald nidt eine Veräußerung der Wertbpapiere
zur Dedung entitandener VBerbindlichfeiten in Ausſicht
genommen werden muß, an den Fälligfeıtöterminen dem
Unternehmer ausgehändigt. Für den Umtauſch der
Anweifungen (Talons), die Einlöfung und den Erjaß
ansgeloofter Wertbpapiere, ſowie den Erjag abgelaufener
Wechſel hat der Unternehmer zu forgen.
Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung
feinen Verbindlichkeiten nicht nachfommt, fann die Be-
börde zu ihrer Schadloshaltung auf dem einfacdhften,
geieglich zuläffigen Wege die hinterlegten Werthpapiere
und Wechſel veräußern bezw. einfaffiren.
Die Rückgabe der Kaution, ſoweit biejelbe für
Berbindlichfeiten des Unternehmers nicht in Anfprud)
zu nehmen ift, erfolgt, nachdem der Unternehmer bie
ihm obliegenden Verpflichtungen vollftändig erfüllt hat
und infomweit die Kaution zur Sicherung der Haftver⸗
pflichtung dient, nachdem die Haftzeit abgelaufen ift.
In Ermangelung andermeiter Verabredung gilt ale be=
dungen, daß die Kaution in ganzer Höhe zur Dedung
ber Haftverbindlichfeit einzubebalten if.
23. Uebertragbarfeit des Bertrages.
Ohne Zuftimmung der Auffihte-Behörde darf der
Unternehmer jeine vertragemäßigen Verpflichtungen nicht
auf Andere übertragen.
Berfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Ber-
trages in Konkurs, fo ift diefe Behörde berechtigt, den
Bertrag mit dem Tage der Konfurgeröffnung aufzuheben.
Bezüglich der in dieſem Falle zu gemwährenden
Vergütung, ſowie der Gewährung von Abichlags-
zahlungen finden die Beflimmungen in 10 finngemäße
Anwendung.
Für den Fall, daß der Unternehmer mit Tode
abgeben follte, bevor der Bertrag vollftändig erfüllt iſt,
bat die Behörde die Wahl, ob fie das Vertragverhältniß
mit den Erben beifelben fortiegen oder daſſelbe aks
aufgelöft betrachten will.
24. Gerichtsſtand.
Für die aus dem Vertrage entipringenden Rechts
7 Ymtöblett.
ftreitigfeiten hat ber Unternehmer — unbeſchadet der in
25 vorgejehenen Zuftändigfeit eines Schiedsgerichts —
bei dem für den Ort der Bauausführung zufländigen
Gerichte Recht zu nehmen.
25. Schiedsgericht.
Streitigfeiten über tie durch ten Vertrag be-
gründeten Rechte und Pflichten, ſowie über Die Aus—
führung des Vertrages find zunächft der Auffichtsbehörde
zur Entfcheidung vorzulegen.
Die Entſcheidung dieſer Behörde gilt als
anerfannt, falls der Unternehmer, welder in der Ent:
Iheidung hierauf ausdrücklich hinzumeijen iſt, nicht
binnen 4 Wochen vom Tage der Zuftellung berjelben
der Behörde angezeigt, daß er auf jchiedsrichterliche
Entſcheidung antrage.. Die Fortführung der Baur
arbeiten nah Maßgabe der von der Behörde getroffenen
Anordnungen darf durch Anrufung eined Schiedsgerichts
nicht aufgehalten werten. Die legtere ift ausgeſchloſſen,
wenn Leiftungen vom Garnijon-Baubeamten den Be:
dingungen nicht entiprechend gefunden werden.
Auf das fchiedsrichterlihe Verfahren finden die
Vorſchriften der Deutſchen Givil-Prozeßordnung vom
30. Januar 1877 66 851—872 Anwendung.
Sendungen, welde im ausjchließfichen Intereſſe bes
Unternehmers erfolgen, trägt der leßtere.
Die Koften des Vertragsftempeld trägt der Unter⸗
nehmer nach) Maßgabe der gejeglichen Beſtimmungen.
Die übrigen Koften des Bertragsabichluffeg,
b. h. der baaren Auslagen, fallen jedem Theile zur
Hälfte zur Saft. j
*
Befltimmungen
für die Bewerbung um Zeiflungen für
Garnifonbauten.
1. Perſönliche Leiftungsfähigfeit der
Bewerber.
Dei der Vergebung von Leiftungen für Garniſon⸗
bauten hat Niemand Ausfiht als Linternehmer ange:
nommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünftfiche
und vollftändige Ausführung derſelben — auch in
technijcher Hinſicht — die erforderliche Sicherheit bieter.
2. Einſicht und Bezug der Verdingungs—
anſchläge.
Verdingungsanſchläge, Zeichnungen, Bedingungen
ſind an den in der Ausſchreibung bezeichneten Stellen
einzuſehen, Abſchriften, Nachriſſe werden erforderlichen
Falls über die Bildung des Schiedsgerichts durch | Falles auf Erſuchen gegen Erſtattung der Selbſtkoſten
die beionderen Bertragsbedingungen abweichende Bor: |verabfolgt.
ſchriften nicht getroffen find, ernennen die Behörde und
der Unternehmer je cinen Schiedsrichter. Diejelben
follen nicht gewählt werden aus der Zahl der
unmittelbar Betheiligten oder derjenigen Beamten, zu
deren Geſchaftskreis Die Angelegenheit gehört hat.
Wenn die Schiedsrichter ſich über einen gemein-
jamen Schiedsſpruch nicht einigen fönnen, wird dag
Schiedsgericht dur einen Dbmann ergänzt. Derjelbe
wird von den Schiedsrichtern gewählt, oder, wenn dieſe
fih nicht einigen fönnen, von dem Militär-Intendanten
eined benachbarten Korpsbezirks ernannt.
Der Obmann hat die weiteren Verhandlungen zu
leiten und darüber zu befinden, ob und in wie weit
eine Ergänzung der kisherigen Verhandlungen (Beweis:
aufnahme u ſ. w.) ftattzufinden hat. Die Entfcheidung
über den Etreitgegenftand erfolgt dagegen nad)
Stimmenmehrheit. DBeftehen in Beziehung auf Summen,
über welde zu entcheiten ift, mehr als zwei
Dreinungen, jo wird die für Die größte Eumme alı-
gegebene Stimme ter für Die zumächft geringere abge-
gebenen hinzugerednet.
Ueber die Tragung ber Koften des fchiedsrichter-
lichen Berfahrens entſcheidet das Schiedsgericht nad
billigem Ermeſſen.
Wird der Schiedsiprud in den im $ 867 der
Civil-⸗Prozeßordnung bezeichneten Fällen aufgehoben, fo
bat die Entſcheidung des Streitfalled im ordentlichen
Rechtswege zu erfolgen.
26. Koften und Stempel.
Driefe und Depeihen, welche ten Abſchluß und
bie Ausführung des Vertrages betreffen, werben beider-
ſeits franfirt.
Die Portofoften für ſolche Geld- und fonftige
3. Form und Jnhalt der Angebote.
Die Angebote find unter Benugung der etwa vor-
geichriebenen ormulare, von den Bewerben unter:
Icyrieben, mit der in der Ausſchreibung geforderten
Ueberſchrift verjeben, verfiegelt und franfirt big zu dem
angegebenen Termine einzureichen.
Die Angebote müfjen enthalten:
a, die ausdrückliche Erflärung, daß der Bewerber fich
den Bedingungen, welhe der Ausfchreibung zu
Grunde gelegt find, unterwirft;
b. die Angabe der geforderten Preife nad Reiche
währung und zwar ſowohl die Angabe der Preife
für die Einheiten, als au der Gejammtforberung ;
ftimmt die Gefammtforderung mit den Einheite-
preifen nicht überein, fo ſollen bie Teßteren maß-
gebend fein, — wenn Angebote nad Prozenten
der Anjchlagsfumme verlangt find — dieſe Ange-
bote;
e. die genaue Bezeichnung und Adrejje des Bewerberg;
. jeitend gemeinschaftlid bietender Perjonen die Er-
flärung, daß fie fih für das Angebot folidariic
verbindlihd maden und die Bezeichnung eines zur
Geſchäftsführung und zur mpfangnahme der
Zahlungen Bevollmädtigten; letzteres Erforderniß
gilt auch für die Gebote von Geſellſchaften;
e. näbere Angaben über die Bezeichnung der etwa
mit eingereihten Proben. Die Proben ſelbſt
müffen ebenfalld vor dem Bietungstermine ein-
gefandt und derartig bezeichnet fein, daß fid
ohne Weiteres erfennen läßt, zu weldem Angebot
fie gehören;
f. die etwa vorgefchriebenen Angaben über die Be—
zugsquellen.
S6
Angebote, welde dieſen Vorſchriften nicht
entiprechen, inöbejondere ſolche, welche bis zu der feft-
gejegten Terminsſtunde bei der Behörde nicht ein-
gegangen find, welde bezüglich des Gegenflandes von
der Ausfchreibung ſelbſt abweichen oder das Gebot an
Sonderbedingungen knüpfen, haben feine Ausficht auf
Berüdfichtigung.
Es ſollen indeſſen jolde Angebote richt grund
jüglih ausgeichloffen fein, in welchen der Bewerber
erklärt, fih nur während einer fürzeren, als der in ber
Ausfchreibung angegebenen Zuſchlagsfriſt an fein An-
gebot gebunden halten zu wollen.
4. Wirfung des Angebots.
Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen Des
Angebots bei der ausfchreibenden Behörde big zum Ab»
lauf der feftgejegten Zujchlagefrift bezw. ber von ihnen
bezeichneten kürzeren Frift (N 3 Tester Abſatz) an ihre
Angebote gebunden.
Die Bewerber unterwerfen ſich mit Abgabe bee
Angebots in Bezug auf alle für fie daraus entftehenven
BVerbindlichteiten der Gerichtsbarkeit bed Ortes, an
welchem die augjchreibende Behörde ihren Sig hat.
5. Zulafjung zum Eröffnungstermin.
Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten fteht
der Zutritt zu dem Cröffnungstermine frei. Eine Ber-
öffentlihung der abgegebenen Gebote ift nicht geftattet.
6. Ertheilung des Zuſchlags.
Der Zufhlag wird von dem ausfchreibenden DBe-
amten, oder von der ausfchreibenden Behörde, oder von
einer dieſer übergeordneten Behörde entweder im Er-
öffnungstermin, durch von dem gemählten Unternehmer
mit zu vollziehende Verhandlung, oder durch befondere
ſchriftliche Benachrichtigung ertheilt.
Legterenfalls iſt derſelbe mit binderder Kraft
erfolgt, wenn die Benadridhtiaung innerhalb ter Zu-
ſchlagsfriſt als Depeiche oder Brief dem Telegraphen-
oder Poftamt zur Beförderung an die in dem Angebot
bezeichnete Adreſſe übergeben morden ift.
Trifft die Benachrichtigung troß rechtzeitiger Ab—
jendung erft nad demjenigen Zeitpunft bei dem
Empfänger ein, für welchen diejer bei ordnungsmäßiger
Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgefandten
Briefed erwarten darf, jo ift der Empfänger an fein
Angebot nicht mehr gebunden, fall er ohne Verzug
nad dem verjpäteten Eintreffen der Zufchlagserflärung
von feinem Rüdtritt Nachricht gegeben bat.
Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zu:
Ihlag nicht erhalten, wird nur dann ertheilt, wenn
biejelben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung
des erforderlichen Briefgeldbetraged einen Leöfallfigen
Wunſch zu erfennen gegeben haben.
Proben werden nur dann zurüdgegeben, wenn Died
— m — — —
in dem Angebotsſchreiben ausdrücklich verlangt wird
und erfolgt alsdann die Rückſendung auf Koſten des
betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle
ber Annahme des Angebots nicht ftattz ebenfo fann im
Falle der Ablehnung deſſelben die Nüdgabe inſoweit
nicht verlangt werten, ald bie Proben bei ben
Prüfungen verbraudt find.
Eingereichte Entwürfe werden auf Berlangen
zurüdgegeben.
Den Empfang ded Zujchlagichreibende hat ber
Unternehmer umgehend ſchriftlich zu beflätigen.
Bertragsabichluß.
Der Bewerber, welder den Zuſchlag erhält, ift
verpflichtet, auf Erfordern über den dur die Ertheilung
bed Zufchlaged zu Stande gefommenen Bertrag eine
Schriftliche Urkunde zu vollziehen, melde jedoch nur bie
Bedeutung eined Bemweismitield bat, jo daß von ihrer
Errichtung der Beginn der Rechte und Pflichten aus
dem Bertrage nicht bedingt wird.
Sofern die Ilnterfchrift tes Bewerbers der Be-
börde nicht befannt iſt, bleibt vorbehalten, eine Be—
glaubigung derjelben zu verlangen.
Die der Ausſchreibung zu Grunde Tiegenden Ber:
dingungsanfchläge, Zeichnungen, welche bereits durch
das Angebot anerfannt find, hat der Bewerber bei Ab-
ſchluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.
8. Sicherheitsſtellung (Kaution).
Wenn nichts Anderes dur die Ausjchreibung be-
ſtimmt ift, bat der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nad
der Ertheilung des Zuſchlages die vorgeicdriebene
Kaution zu beftellen, widrigenfalld die Behörde befugt
ift, von dem Bertrage zurüdzutreten und Scadenerfag
zu beanipruden.
9. Koften der Ausichreibung.
Zu den durch die Ausſchreibung ſelbſt entflebenven
Koften hat ber Unternehmer nicht beizutragen.
. *
Vorſtehendes wird erneut zur öffentlichen Kenntniß
gebracht. Die Ziffern 7, 8, 9, 13, 22, 23 und 25 der
Bedingungen und bie Ziffer 7 der Beftimmungen find
gegenüber den früheren DBeröffentlidhungen abgeändert
worden. Berlin, den 14. Februar 1883.
Intendantur des Garde-Korps.
Vermiſchte Nachrichten.
Die in dem Art. 13 des Handelsgeſetzbuchs vor:
gejchriebenen Befanntmadungen der unterzeichneten Be-
hörde werden im NKalenderjahre 1893 außer in dem
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam in
dem Reichsanzeiger, in ber Beeliger Zeitung aud) noch
in ber Berliner Börjenzeitung erfolgen.
Deelit, den 24. Sebruar 1893.
Königliched Amisgericht.
Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger.
(Die Infertionegebühren betragen für eine einjpaltige Drudzeile 20 Bf.
Belagsblätter werden Ber Bogen mit 10 Bf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
— — — — — ñ—
Potsdam, Buchdruckerei der A. W. Hayn ſchen Erben.
Amtsblatt
Der Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt SKerlin.
1893,
[4
Stück 10, Den 10. März
Nachweiſung der an den Pegeln der Spree und Havel im Monat Januar 1893 beobachteten Waſſerſtaͤnde.
Belanntmachungen des Königlichen Negierungs⸗Präfidenten.
45.
Berlin. Spandau.
N Dber: | Hinter:
Wafler. Mafler.
Brandenburg.
Ober: | Unter:
Waſſer.
Rathenow. Havel⸗
Ober: | Unter:
Waſſer. berg.
Meter. Meter. Meter.
Datum
20
ER;
*
=
2
3
1 | 32,28 30,52 2,30 0,46 2,04 1,00 1,58 0,74 ‚8
21 32,28 | 30,52 2,30 0,50 2,08 1,02 1,54 0,86 1,66
31 32,28 | 30,50 2,30 0,46 2,06 1,02 1,54 0,86 1,68
A| 32,28 | 30,52 2,30 0,50 2,04 1,04 1,56 0,86 1,72
5 | 32,30 30,54 2,24 0,48 2,04 1,08 1,54 0,86 1,72
6 | 32,30 30,54 2,24 0,48 2,04 1,08 1,54 0,82 1,72
7 | 32,30 30,56 2,24 0,50 2,04 1,08 1,54 0,80 1,72
8 | 32,28 30,62 2,24 0,54 2,06 1,08 1,54 0,82 1,72
9 | 32,26 30,64 2,24 0,52 2,02 1,06 1,58 0,84 1,72
101 32,24 | 30,60 2,24 0,54 2,02 1,08 1,60 0,84 1,72
11 1 32,26 30,56 2,20 0,52 2,04 1,10 1,62 0,80 1,72
121 32,24 | 30,56 2,20 0,52 2,02 1,12 1,60 0,80 1,72
13 | 32,24 30,54 2,18 0,52 2,02 1,12 1,60 0,80 1,70
14 | 32,26 30,54 2,18 0,52 2,02 „1,12 1,60 | 0,80 1,70
15 | 32,28 | 30,56 2,18 0,50 2,02 1,12 1,60 0,84 1,70
16 | 32,24 | 30,56 2,16 0,54 2,02 1,12 1,60 0,86 1,70
17 | 32,24 | 30,56 2,16 0,54 2,02 1,14 1,60 | 0,86 1,72
18 | 32,24 | 30,54 2,16 0,54 2,02 1,14 1,62 0,88 1,72
19 | 32,24 | 30,54 2,12 0,52 2,02 1,14 1,62 0,88 1,72
20 I 32,22 30,54 2,12 0,56 2,02 1,14 1,62 0,88 1,72
21 | 32,22 30,54 2,08 0,56 2,02 1,14 1,62 0,84 1,74
22 | 32,20 | 30,52 2,08 0,54 2,02 1,14 1,62 0,84 1,74
23 | 32,20 | 30,52 2,08 0,52 2,02 1,14 1,62 0,84 1,72
24 | 32,20 | 30,52 2,08 0,52 2,02 1,12 1,62 0,86 1,72
25 | 32,20 | 30,40 2,06 0,54 2,02 1,10 1,62 0,86 1,72
26 | 32,22 30,46 2,06 0,54 2,02 1,14 1,62 0,82 1,74
27 1 32,24 | 30,44 2,06 0,52 2,02 1,14 1,62 0,80 1,74
28 | 32,26 30,44 2,06 0,42 2,02 1,14 1,62 0,80 1,74
29 ı 32,26 | 30,44 2,08 0,40 2,02 1,14 1,62 0,80 1,74
30 |. 32,238 | 30,44 2,10 0,40 0,86 2,02 1,14 1,60 | 0,80 | 1,74
311 32,28 | 30,48 2,10 0,44 0,86 2,00 1,14 1,60 0,84 1,74
Potsdam, den 2. März 1893. Der Regierungs-Präftdent.
Befanntmadhung. Gemäß 5 34 Abſatz 2 des Geſellſchafts-Statuts
A6. In der am 1. Februar 1893 in Prenzlau |vom 1. März 1849 wird Vorſtehendes öffentlich befannt
flattgefundenen General-Berfammlung der Prenzlau: | gegeben. Potsdam, den 4. März 1893.
Boigenburger Chaufjee-Actien-Gefellfiehaft wurden bei Der Regierungs-Präfident.
der Neumahl des aus A Mitgliedern beflehenden Direc- Bekanntmachung.
toriums die Herren Bürgermeiſter Mertens und A7. Das Verzeichniß der Vorleſungen an der
Stadträthe Grabow, Reincke und Lemke, fämmtlich | Königlichen Univerſität Greifswald im Sommerhalbjahr
in Prenzlau wohnhaft, gewählt. 1893 ift erfchienen und wirb ben Betheiligten auf ihren
Wunſch von der Lniverfitäts-Ranzlei daſelbſt Foflenfrei
zugelandt werben.
Porsdam, den 5. März 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Schiedsgericht für Unfallverficherung betreffend.
AS. Zum VBorfigenden des in der Stadt Prenzlau
für die Negiebauten des Kommunalverbandes des Kreifes
Prenzlau errichteten Schiedsgerichts ift der Regierungs⸗
Aſſeſſor Dr..von Guerard in Potsdam und als deſſen
erfter Stellvertreter der Regierungsafjeffor Hedmann
daſelbſt und als zweiter Stellvertreter der Regierungs-
rath Klotzſch ebendajelbft ernannt.
Potsdam, den 2. März 1893.
Der Regierungs⸗Präſident.
49. arif,
Für eine Schleufung
1) mit einem Fahrzeuge 15 Pf.,
2) mit zwei Fahrzeugen 24 Pf.,
3) mit einem Fahrzeug und Floßholz
a. für das Kahrzeug 12 Pf.,
b. für das Floßholz 12 Pf.,
4) mit Floßholz 24 df.
Hierbei wird jede Schleufung zu Berg obei
zu Thal ald eine Schleufung angefehen.
II Gebührenfrei find:
1) Handfähne und Fifchdröbel als Mitichleufer,
2) Fahrzeuge ꝛ⁊c., welche zu den Hofhaltungen bes
Königlichen Hauſes gehören, oder Reichs- oder Staats⸗
Eigenthum find, oder ausichließlich Gegenflände für un-
mittelbare Rechnung des Reiche, des Preußischen Staats
nad welchem die Abgabe für DBenugung des von dem | oder der Hofhaltungen des Königlichen Haufes befördern.
Fiichereibefiger 5. Berlin zu Zehdenid, Kreis Templin,
geplanten Ladehafend an der Kiebiß-Laafe ebendaſelbſt
bis auf Weiteres zu entrichten iſt:
1. Es iſt zu entrichten:
a. Kür das Löſchen oder Laden von
Schiffsgefäßen mit Rohmaterialien
für den Kahn 8 Marf.
b, Für das Löſchen oder Laden von
Stüdgütern für den Kilo-Genmer 1 Pf.
$ 2. Befreit von der Abgabe find:
a. die den interefien der Waflerbauvermwaltung
dienenden Fahrzeuge,
b. ſolche Fahrzeuge, melche Tediglich für Königliche,
Staats- oder Neichsrechnung Gegenftände be-
fördern.
Potsdam, den 5. März 1893.
Im Einverftändnig mit dem Königlichen Provinzial:
Steuerdireftor: Der Negierungs-Präfident.
Bekanutmachung, betreffend den Tarif zur Erhebung der Gebühren
der Schleujenfnechte an der Schleufe zu Rathenow.
50. I. Den Schleuſenknechten an der Schleufe zu
Rathenow fteben vom 1. April d. J. an für ihre Dienft-
leiftungen ſowohl bei Tage ale zur Nachtzeit folgende
Gebühren zu:
1) für jedes durdfahrende Fahrzeug 20 Pf.,
2) für jede durdfahrende Plötze Floßholz 5 Pf.
II. Gebührenfrei find:
1) Handfähne und Fiihpröbel ald Mitichleufer,
2) Fahrzeuge 2c., welche zu den Hofhaltungen bee
Königlihen Hauſes gehören oder Reichs- oder
Staatseigenthum find oder ausſchließlich Gegen-
ftände für unmittelbare Rechnung des Reichs, des
Preußiſchen Staats oder der Hofhaltungen bes
Königlichen Haufes befördern.
Potsdam, den 6. März 1893.
Der Regierungs-Präftdent. Ä
Bekanntmachung, betreffend den Tarif für Erhebung der Gebühren
der Schleufenfnechte an den Schleufen des Oder-Spree-Canals
und des Friedrich: Milhelms-Canals.
31. I. Den Schleufenfnedten an den Schleufen des
Dder-Spree-Canals und des Friedrich⸗Wilhelms⸗Canals
ftehen vom 1. April 1893 an für ihre Dienftleiftungen
ſowohl bei Tage ald zur Nachtzeit folgende Gebühren zu:
Potsdam, den 6. März 1893
Der Regierungs-Präfident.
Viehſeuchen.
52. Feſtgeſtellt if die Maul: und Klauen:
ſeuche unter dem Rindvieh des Koſſäthen Köhler in
Melzow, Kreid Angermünde, des Borwerfd Neu-
Bliesdorf, Rittergutes Tornow, Eigenthümers
W. Stahl sen. in Freienwalde a. D., Kreis Ober-
barnim, des Bauergutsbefigers Neie in Groß-⸗Behnitz,
Goͤrn in Wahom, Kreis Wefthavelland, unter den
Kühen des Gutes Mühlhof, dem Rindvieh des
Bauergutsbeſitzers Zimmermann in Grünow, Kreis
Prenzlau, des Gemeinde-Vorſtehers Aßmuß in Groß—
Welle, Bauergutsbeſitzers Bismark in Zaatzke, Kreis
Oſtprignitz, der Landwirthe Blank und Siegelkow zu
Dammhaſt, Kreis Templin.
Feſtgeſtellt iſt der Bläſschenausſchlag unter
dem Rindvieh der Koſſäthen und Büdner in Dipp-
mannsdorf, Kreis Zaud-Belzig, der Milzbrand
bei einer notbgejchlacdhteten Kuh in Gielsdorf, Kreis
Oberbarnim.
Erloſchen if die Maul- und Klauenfeude
unter dem Rindvieh des Gemeinde-VBorfieherd Werder⸗
mann in Lunow, Kreis Angermünde, in Alt-Marf-
grafpiesfe, Kreis Beeskow⸗Storkow, unter den Kühen
des Gafthofäbefigerd Trampel in Slienide, Gaft-
wirths Iden in Mühlenbeck, Kreis Niederbarnim, ın
Königeborft, Kreid DOfthavelland, in Cremzow,
Güſtow, Ellingen, Kreis Prenzlau, in Buchholz,
Lindenberg, Bettin, Rittergut Joachimshof, Kreis
DOftprignig, in Sagaft, Lüttfendorf, Mannefeldt,
Hülſebeck und Kranpfer, Kreis Weſtprignitz, in
Groß⸗Beuthen, Kreis Teltow, und Alt-Thymen,
Kreid Templin.
Potsdam, den 7. März 1893.
Der Negierungs-Präfident.
Befanntmachungen
der Röniglichen Negierung.
Befanntmadhung.
6. Die Sammlungen der Nonnen:Eier, welche
im Herbſt 1892 in Staateforftrevieren des Bezirkes
SB
probeweife ausgeführt worden find, haben ergeben, daß 3 mm flarfen Leimringen in Bruſthöhe verjehen
auch jetzt die örtliche Verbreitung der Nonne, wie bie
Mengen der gefundenen Eier bedeutend find. In einer
Abtheilung der Oberförfterei Himmelpfort find durch⸗
fhnittlihd an einem Stamme 12071 gejunde Nonnen-
Eier gefunden worden.
Die Anwendung von Bertilgungsmaßregeln iſt
infolge deſſen in nacbezeichneten Oberförftereien ange⸗
ordnet worden: Zinna, MWoltersporf, Dippmannsborf,
Lehnin, Eunersdorf, Potsdam, Friedersdorf, Rüdersdorf,
Coepenick, Bieſenthal, Chorin, Liebenwalde, Pechteich,
Grimnig, Neieredorf, Glambeck, Groß-Schönebed,
Zehdenid, Himmelpfort, Neu-Thymen, Menz, Zedhlin.
Hierbei werden die ftärfer befallenen Beſtände nadı
vorhergegangener Röthung mit 25 mm breiten und
mwerben.
Ferner wird in ben befallenen Beftänden ber
ſämmtlichen Reviere ded Bezirkes die Impfung der
Raupen mit dem die Flacherie (Schlafſucht) erzeugenden
Barillus B. (Hofmann) durchgeführt werben.
Dezüglich des Verfahrens wird auf dag Drudheft:
„Die Schlafſucht (Klacherie) der Nonne von Dr. Hof:
mann, Medizinalrath in Regensburg, Preis 1 Marf
— Her. Weber, Berlagshandlung Franffurt a. M.
1891 hingewiejen.
Vorftehendes wird zur Kenntniß der benachbarten
Waldbeſitzer gebracht.
Potsdam, den 2. März 1893. -
Königliche Regierung.
Ueberficht des Zuſtandes der Glementarlehrer-Mittwenfafle für das Rechnungsjahr 1. April 1891192.
7.
Nachftehende Ueberfiht der Einnahme und Ausgabe der Efementarlehrer-Wittwen- und Waiſenkaſſe im
Rechnungsjahre 1891/92 wird gemäß $ 19 der repidirten Statuten vom 7. Dezember 1871 zur allgemeinen
Kenntnig gebradt. Die Ueberſicht ift auch durch die Kreisblätter zu veröffentlichen.
Kapitalvermögen
- Näherer Nachweis. ae Baar.
* m | Bi. Mm__| Wr.
Einnahme.
A. Beitand aus dem Rechnungsjahre 1890/91. 1 096 108 | 90 69 | 92
B. An laufenden Einnahmen.
1.| Antrittögelder — — A| —
2.1 Gehaltsverbeſſerungsgelder — — 232 | 50
3.] Kapitalzinſen — — 44 747 | 30
4.1 Jahresbeiträge der Kaffenmitglieber — — 1587 | 75
5.1 ®emeindebeiträge — — 40 044 | —
6.| Neubelegumgen bezw. zurüdgezahlte Kapitalien 300 | — 300 | —
7. 1 Sonftige Einnahmen ıv, — — — —
8. —* aus der St atskaſſe — — 61 385 | 90
Summa der Einnahme | 1096 408 | 90 148391 | 37
Ausgabe
1.1 Verwaltungskoſten — — 117 | 04
2.1 Denftonen für Wittwen und Waifen — — 147 687 | 51
3.1 Neubelegungen bezw. zurüdgezahlte Kapitalien 300 | — 321 | 45
4.1 Sonftige Ausgaben — — 265 | 37
Summa der Ausgabe 300 — 148 391 | 37
| | mieberpotung 1 096 408 | 90 148 391 | 37
Die nahe | für das Rechnungsjahr 1891/92 beträgt 300 | 148 391 | 37
Beftand am 1. April 1892 1 1096 108 | 90 — —
Potsdam, den 3. März 1893.
Königliche Regierung. Abtheilung für Kirden und Schulweſen.
Bekanntmachungen des Königlichen Polizeis Regulirung des Schornfleinfegermeiens in Berlin vom
enten zu Berlin.
Poligei-Berordnung.
17. Auf Grund der 66 143 und 144 des Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (G.⸗S. ©. 195 ff.) und der $$ 5 ff. des Geſetzes
über die PolizeisBerwaltung vom 11. März 1850
(G.⸗S. S. 265) wird für den Stadtkreis Berlin mit
Zufimmung des Bemeinde-Borftandes in Ergänzung
der Polizei-Berorbnung, betreffend die anderweitige
Januar 1866 und ber Polizei-Berorbnung vom
29. September 1891, fjowie der Kehrlohn-Taxe (An-
lage A. der Polizei-Verordnung vom 9. Januar 1866)
hiermit Folgendes verordnet:
Der 6 7 der Polizei-Berordnung vom
$ 1.
9. Januar 1866 in der Kaffung ded 81 der Polizeis
Verordnung vom 29. September 1891 erhält die nach-
ſtehenden Zufäße:
A. Befeigbare Schornfleine, in welchen ſich Glanz-
ruß anfegt, welcher durch durch die gemöhnlichen
Reinigungsmittel (Ausfragen 20.) nicht entfernt
werden fann, dürfen durch die Bezirks-Schorn⸗
fleinfegermeifter in Ausnahmefällen unter folgenden
Borausfegungen ausgebrannt werden:
1) die Feuerwehr entſcheidet nach vorheriger An-
zeige durch den Bezirfe-Schornfteinfegermeifter
in jedem einzelnen Falle, ob der fraglide
Schormftein mit Rückſicht auf feinen baulichen
Zuftand, ſowie denjenigen bed Gebäudes und
der Umgebung bes lehteren ausgebrannt werden
darf.
2) Das Ausbrennen ſelbſt darf nur unter Auf:
fiht der Feuerwehr erfolgen.
3) Das Audbrennen des Schornfleindg muß bie
10 Uhr Vormittags beendet fein.
4) Das zum Ausbrennen erforderlihe Material
bat der Inhaber der Betriebgftätte zu Tiefern.
. Räuderfammern oder Räucherküchen, welde zu
gewerblichen Zweden bienen, find bei ber jedes⸗
maligen Reinigung des zugehörigen Schornfleind
durch den Bezirfs-Schornfteinfegermeifter ebenfalls
zu reinigen. Die Reinigung biejer Räume darf
nur durd die gewöhnlichen Reinigungsmittel (Aug:
fragen ıc.) erfolgen.
5 2. Die Kehriohn-Tare, Anlage A: zu der
Polizei-Verordnung vom 9. Januar 1866, erhält zu 6
folgende Zujäge:
1) Dem mit der Beauffichtigung des Ausbrennens
eines Schornfleind beauftragten Fenermann der
Feuerwehr find für jede Arbeitöftunde 50 Pfennige
zu zahlen, wobei die angefangene Stunde als voll
gerechnet wird.
2) Das jededmalige Neinigen einer Räucherfammer
oder Räucherfüche ift für dad DI Meter Fläche mit
15 Pfennigen zu vergüten.
5 3. Dieſe Polizei-Verordnung tritt mit dem
Tage ihrer Verfündigung in Kraft.
Berlin, den 1. März 1893.
Der Polizei-Präfident.
Freiherr von Richthofen.
Befanntmadhung.
18. Gemäß $ 9 des Negulativs für den Betrieb
des Scornfleinfeger-Gemwerbed im Stabtfreife Berlin
vom 16. November 1888 wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebradt, daß an Stelle des verfiorbenen
Schornfteinfegermeifterde Johann Fafter der Schorn-
fteinfegermeifter Hermann Maerteng, Tägerftraße 12,
als fellvertretender Beiftger für die Schornfteinfeger-
Prüfungs⸗Kommiſſion beftellt worden ift.
Berlin, den 28. Februar 1893.
Der Polizei-Präftdent.
Befanntmadhung.
18. Für den Kehrbezirk der Stadt Berlin find bie
Schornfteinfegergejellen Herrn Karl Hoffmann,
Alerandrinenfir. 58, Paul Henning, Bergfr. 71,
Heinrich Löffelmeier, Kanonierfir. 29 und Guſtav
Wagner, Göbenfr. 10a. nad den Borfchriften des
Regulativs für den Betrieb des Schornfteinfegergemwerbee
im Stadtbezirk Berlin vom 16. November 1 vom
1. Sanuar 1893 ab als Bezirks-Schornſteinfeger⸗
meifter angeftellt worden.
Berlin, den 22. Februar 1893.
Königlichee Magiftrat biefiger
Polizei-Präfipium. Königlihen Haupts und
Reſidenzſtadt.
Bekanntmachung.
20, Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche im
Frühjahr 1893 in Berlin abzuhalten iſt, habe ich Termin
auf Montag, den 29. Mai d. 3. und die folgenden
Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte ſtehenden Be⸗
werberinnen find bei der vorgejegten Dienftbehörbe
Ipäteftend bie zum 1. April d. J., Meldungen anderer
Bewerberinnen bei derjenigen Königlichen Regierung,
in deren Bezirk die Betreffende wohnt, ebenfalle bie
zum 1. April d. J. anzubringen. Die in Berlin
wohnenden Bewerberinnen, welche in feinem Lehramte
ftehen, haben ihre Meldungen bei dem Königlichen
Polizei-Prafidium hierſelbſt bis zum 1. April d. J.
einzureichen.
Die Meldungen fünnen nur dann Berüdfihtigung
finden, wenn ihnen die nach $ A der Prüfungsordnung
vom Mai 1890 vorgefchriebenen Schriftftäde
ordnungsmäßig beigefügt find.
Die über Geſundheit, Führung und Lehrthätigfeit
beizubringenden Zeugniffe müffen in neuerer Zeit aus⸗
geftellt fein.
Die Anlagen jedes Gefu find zu
einem Sefte vereinigt einzureichen.
Berlin, den 17. Bebrume 1893.
Der Minifter der geiftlithen, Unterrichts- und
Medizinal-Angelegenbeiten.
Im Auftrage: gez. Kügler.
U. III. B. 522.
*
*
*
Borftehende Bekanntmachung bringe ih hiermit
zur Öffentlichen Kenntniß.
Berlin, den 4. März 1893.
Der Polizei-Präftdent
Belanntmachungen
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors.
Bekanntmachung.
2. Auf Anordnung des Herrn Finanzminiſters
wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
jeder Inhaber einer Apothefe, der im eigentlichen Apo-
thefenbetriebe undenaturirten Branntwein zu Heil- und
wiſſenſchaftlichen Zweden nah Maßgabe des 6 17 der
Borjchriften des Bundesratbg vom 18. November 1892
— $ 708 der Protokolle — fteuerfrei verwenden will,
die Genehmigung bierzu gemäß S 1 der erwähnten
Borichriften bis zum 20. März d. J. bei dem
Hauptamt des Bezirks nachzuſuchen und dabei eine Er-
9
färung über die von ihm beanfpruchte Jahresbedarfs⸗
menge abzugeben hat.
In dem Geſuch ift weiter anzugeben:
a. ob er mehrere Apotheken befigt, zutreffendenfalle,
ob er bie Zuweiſung der Jahresmenge für bie
Hauptapothefe und für jede Zweigapothefe geiondert
oder nur für die Hauptapothefe unter der Befugniß,
Branntwein in unverarbeitetem Zuſtande aus ber
Hauptapothefe an die Zmeigapotbefen abgeben zu
fönnen, wünſcht;
b. ob er den Ausſchank von Branntwein ober ben
Kleinhandel mit Branntwein betreibt, zutreffenden:
falls, ob der Ausſchank oder der Kleinhandel in
Berbindung mit der Apotheke oder gejondert be-
trieben wird, und
c. ob er neben dem eigentlichen Apothefenbetriebe zu
Heilzwecken geeignete Präparate zum Bertriebe an
andere Gewerbetreibende berftellt.
Als Unterlagen für die Feſtſetzung der Jahres⸗
bedarfsmenge hat der Apothefer genaue Auszüge aus
feinen Büchern (dem Laborationsbucde, dem Neceptbuche,
den faufmännifhen Büchern u. |. w.) zu liefern, aus
denen ber Berbrauhb an Branntwein zu allen den⸗
jenigen Heifmitteln, welche nach den neuen Beftimmungen
fteuerfrei bergeftellt werben dürfen, und zutreffenfalls aud
die Menge der bisher aus SHeilmittelfabrifen be-
zogenen fertigen alfoholhaltigen Präparate, bie fortan
in der Apotbefe jelbft bereitet werden follen, fowie die
Menge des zur Bereitung diefer Präparate erforderlich
geweſenen Branntweing,
bie Menge der an andere Gewerbetreibende ab-
gegebenen, in der Apothefe ſelbſt aus fleuerfreiem Brannt-
mein bergeftellten Präparate, jowie die Menge des zur
Bereitung biejer Präparate erforderlich geweſenen
Branntweing, und
der Verbrauch zu wiſſenſchaftlichen Zwecken
im Einzelnen hervorgeht.
Diefe Auszüge find für die drei Kalenderjahre 1890,
1891 und 1892 aufzuftellen, aus der Gefammtmenge
für die drei Jahre ift der Durchſchnitts-Jahresverbrauch
unter Benugung eined von dem Hauptamt mitzuthei-
enden Formulare vor dem Apotheker zu beredmen, auch
die Richtigfeit aller gemachten Angaben von ihm nad
beftem Willen und Gewiſſen ausdrücklich zu verfihern.
Kalle die Fertigung eines genauen Auszuges aus
dem Receptbuche für die in Nede ftehenden drei Jahre
einen unverhältmißmäßigen Aufwand an Zeit und Ar-
beitsfräften erfordern würde, kann diefer Auszug mit
vorher einzubolender Zuftimmung bes zuftändigen Haupt:
amtes auf den Berbraud von vier, verfchiedenen Jahres⸗
zeiten angehörigen Monaten eines feuchefreien Jahres
beichränft und der Gejammiverbraudh für drei Jahre
durch Multiplifation berechnet werden.
Falls von Apothefern für den Recepturverbraud an
fleuerfreiem Branntwein nur bie zu 25 Liter reinen Al-
fohols für das Jahr beaniprudt werden, fann von der
Horderung der Fertigung eined Auszuges aus dem Re-
ceptbuche ganz abgelehen und die ſummariſche Anſetzung
der beanipruchten Menge zugelafien werben.
Anträge von Apothefern, die erft nad dem vor-
ftebend feftgejegten Termine eingeben, ohne daß die Friſt⸗
überfchreitung genügend entſchuldigt ift, find früheſtens
vom Beginne des auf den 1. April folgenden Viertel:
jahrstermins zu berüdfichtigen.
Berlin, den 24. Februar 1893.
Des Provinzial-Steuer-Direftor.
anntma g
der Königlichen GeneralsRomniffien für Die he en Br Brandenburg und Pommern.
. BDBefanntmadhung
Infolge falicher, jetzt richtig geftellter Angaben des Magifirats der Stadt Dahme ändert fi bie in
er 52 des Jahrgangs 1892 veröffentlichte
wert
der 2Ajäbhrigen Martini Durchfehnitts-ARarbturei e des Getreides in den Normal;
Marktorten des Negierungs:Bezirfs_ Potsdam nach
Abzug der beiden pacbfien und
der. beiden niedrigftien Aahrespreife für das Jahr 18
ad $ 19 des Ablöſungs⸗Geſetzes vom 2. März 1850.
Weizen. | Roggen. | &
Mari | Bi. Mart | Pr.
Mart | BE.
—A BETZ Beine Safer. Arien
pro DE Tor 0 —
Wegen ber vorftebend fehlenden Getreide-Durhichnittöpreife wird auf die für diefelben eingefegten, in
der Beilage zum Amtsblatt N? 29 der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin für 1874
befannt gemachten Normalpreife verwiejen.
Frankfurt a. Ober, den 28. Februar 1893.
Königliche General-Kommiffion für die Provinzen Dxaubenkue sub Semmme —
— — — — —
92
v
Bekanntit
machung.
2. Infolge falſcher, jetzt richtig geſtellter Angaben des Magiſtrats der Stadt Dahme ändert ſich die in
N? 52 des Jahrgangs 1892 veröffentlichte
Rabhbweifun ß
der Martini:Durchichnitts:Marktpreife von Getreide, Kartoffeln, Seu und Strob in
den KRormal:Marftorten des
egierungsd:Bezirfs Potsdam für das Jahr 1892.
ad $ 20 des Ablöfunge-Gejeged vom 2. März 1850.
wie folgt:
— ö— — — — — — — —ü — ——
Getreide
en | Hafer | Erbien
u m —
ve T Raugfurter
Kartoffeln Heu | Stroh
pro pro pro pro pro pro pro pro
Stäbe. J100 —— — Rſchffi 100 Kefnichffil100 KafRichffl]100 KefNimin]L00 KEINihrn|100 KENT] 100 kr
M. Bi|M. Br. |mR. B|D. Pi FR. BEIM. Bi |. PER. BER. BER. Bi |n. Bi |. Bih. BEIN Br.
15729] 5189113100] 4175112785| 4111} — |] 114/001 3,15130700|12730] 3,50} 150] 7150] 3/50
Königliche General-Kommiſſion für die Provinzen Brandenburg und Pommern.
2 Namen T Or
F \ * Weizen Roggen Gerfe
[> 07
M. Pf. IM. Bi.
11 Dahme
Frankfurt a. Oder, den 28. Februar 1893
Bekanntmachungen der Königlichen
Eiſenbahn⸗Direktion zu Berlin.
Deutſch-Sosnowicer Grenzverkehr.
26. .
3. Am Gebruar alten Stils d. %. tritt für Die
10. März neuen
Beförderung von Gütern zwiſchen den Stationen Sos-
nowice der Warfhau-Wiener und Iwangorod-Dombro⸗
waer Eifenbahn einerfeitd und Stationen der Preußi:
Ihen, Sächſiſchen, Bayeriſchen, Württembergifchen,
Badiſchen und Oldenburgiſchen Staatsbahnen, der
Reihs-Eifenbahnen in Efjaß-Rothringen, der Groß:
berzoglich Mecklenburgiſchen Friedrih Franz-Eiſenbahn,
ber Breslau-Warfchauer, Heſſiſchen Ludwigs- und
Main-Nedar Bahn, der Pfälzifchen Eifenbahnen, der
Lübeck-Büchener Bahn und des Deutfch-Norbifchen
Lloyd andererfeitd ein Verband-Gütertarif, Theil II.,
Befanntmachungen der Königlichen
Heft 1, nebft einem Anhang (Ausnahmetarif für Stein-
kohlen ꝛc.) in Kraft, durch welchen gleichzeitig ſämmt⸗
libe in dem Gütertarif für den Binnenverfehr, ben
Staatsbahn- und anderen deutſchen Berband-@ütertarifen
des Eiſenbahn⸗Direktions⸗Bezirks Breslau enthaltenen
Fradtfäge der Station Sosnowice W.-W.-E. aufgehoben
werden. Someit durch die Aufhebung der Frachtſätze
der oben bezeichneten Tarife Tariferhöhungen eintreten,
bleiben die alten Fradtjäge noch bie zum * April
alten Stils d. % in Kraft. Einzelne Abdrüde des
neuen
Tarife find zum Stüdpreife von 0,90 M. von der
Güterfaffe Stettin E.-©.:Bhf. und dem bhiefigen Aus-
funftsbüreau, Bhf. Aleranderplag, zu beziehen.
Berlin, den 27. Februar 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion.
Eifenbahn: Direktion zu Bromberg.
Befanntmadung. .
10. Bom 15. März d. Is. ab werden die während des Winters 1892/93 auf der Strede Charlottens
burg— Schneidemühl vereinigt gefahrenen Schnellgüge 3/61 und 4/62 wieder getrennt und nad folgendem
Sahrplan verfehren:
Fabrplan.
Zug 3 n Ä
1., > 361.1 Stafionen 1., a ne 6
10 30 15 Abfahrt Charlottenburg Anfunft > 39
— Dahmsdorf⸗Müncheberg — — —
— | Cüſtrin | — 4 37
12 46 13 Cüſtriner Vorſtadt 44 423
131 22% | Landsberg / 403 zn
2 36 3% | Kreuz { 304 23
33 424 | Ankunft Schneidemüpl Abfapıı | 207 12
Der Zug 61 wird fhon am 14. März d. Is. Abende nah vorftehendem Fahrplan von Charlottenburg
abgelafjen werden und vom 15ten bei. Dis. ab um 429 früh von Schneidemähl und um 527 von Nafel
abfahren und um 559 früh in Bromberg eintreffen.
Bromberg, den 28. Februar 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion.
93 | Ä
Perſonalchronik.
Im Kreiſe Oftprignig iſt an Stelle des verſtorbenen
bisherigen Amtsvorſtehers, Erbmarihall Gans Edler
Herr zu Putlig der bisherige flellvertretende Amts⸗
vorfieber, Rentner und Standesbeamte Langhoff zu
Jacobsdorf zum Amtsvorfteher des XXX. Bezirks —
Laadfe — und zu deſſen Stellvertreter der Ritterguts⸗
befiger Lucafen zu Groß: Langerwiih ernannt
worden.
Im Kreiſe Templin it an Stelle des bereits ſeit
dem Jahre 1889 aus dem Bezirf verzogenen Ritter
gutspächters Dühr zu Metzelthin deſſen Pachmachfolger
Amtmann Hoffſchildt ebendaſelbſt zum Amtsvorſteher⸗
Stellvertreter des XI. Bezirfd — Templin — ernannt
worden.
Im Kreije Zauch⸗Belzig iſt mit ber einfimeiligen
Verwaltung folgender Amtsbezirfe und zwar a. dee
Amtsbezirks XIII. — Alt-Töplig — der Bürgermeifter
Dümichen zu Werder, b. der Amtsbezirfe XXI. —
Wittbriegen — und XXIV. — Neuendorf — ber
Bürgermeifter Büttner zu Beelitz, c. des Amtsbezirks
XXXH. — Rottſtock — der Bürgermeifter Löhſer zu
Brüd, d. des Amtsbezirks XXXIII. — Mörz — der
Amtsvorſteher Thiele zu Baitz, e. ded Amtsbezirks
XLII. — Reetz — der Amtsvorſteher Müller zuli
MWiefenburg beauftragt worden.
Der Livil-Anwärter Friedrich Genrich ift zum
Regierungs-Bivil-Supernumerar ernannt worden.
Der Militair-Anmwärter Guftav Henſel in Berlin
ift zum NRegierungs - Militair- Supernumerar ernannt
worden.
Der Königliche Oberamtmann Louis Marſch zu
Stremmen ift zum Kreisboniteur für den Kreis Bees—
kow⸗Storkow beftellt worden.
Der bisherige Pfarrer in Redlin Theodor Paul
Schäfer ift zum Pfarrer der Parodie Güſtow, Diözeje
Prenzlau 1., beftellt worden.
Der bisherige Milfionar Pfarrer Johann Ernft
Georg Stoſch ift zum Anftalıs-Pfarrer des Eliſabeth⸗
Krantenhaufes in Berlin, Didzefe Friedrichswerder,
beftellt worben.
Der bisherige Pfarrverweſer in Zirfe, Provinz
Perfonalveränderungen im Bezirfe der Raifer-
liden Ober-Poftdireftion in Berlin.
Im Laufe des Monate Februar 1893 find
ernannt: zum Ober-Poftdireftiongfecretair der Poft-
jerretair Wilhelm Heifig, zu Ober-Poftfecretairen
die Poftfecretaire Pappelbaum und Penner, zum
Ober⸗Telegraphenſecretair der KXTelegraphenfecretair
Stafjen, zu Ober-Poftaffiitenten die Poftaffiftenten
Heinrich Krüger, Hermann Schmidt, Wilhelm
Sommer,
etatsmäßig angeftellt: als Poftiecretaire bie Poft-
praftifanten Barejel, Burdmann, Klär, Dtto
Köhler, Lenhardt, Lenz, Maaß, Neujhäfer,
Pretzſch, Edmund Schmidt, Chriſtoph Schulz,
Snell, Otto Bölfer, als Poſtaſſiſtenten die Poft-
anmärter Conen, Grünig, Dtto, Plünſch, bie
Poftaififtenten Albrecht, Bradt, Korhammer,
Julius Lange, Löling, Guftav Boigt, ale Poft-
verwalter der Poſtaſſiſtent Timann in Lichtenberg
bei Berlin,
verfeßt: nad) Berlin die Poftferretaire Th. Meier
von Potsdam, Steinbad von Bielefeld, von Berlin
Zelegraphenfecretaivr Wegener nach Oldenburg
92
Raheſtand getreten: die Telegraphen⸗
gehülfin Pchellas,
in den Nubeftand verfeßt: der Ober: Telegraphen-
alfiftent Th. ©. Schmidt,
geftorben: Poſtaſſiſtent Georg Köfter.
Derfonalveränderungen im Bezirfe der
Kaiſerlichen Ober-Poftdireftion in Potsdam.
Verſetzt find: der Ober⸗Poſtſekretair Eberftein von
Rathenow nad Berlin, der Poſtſekretair Roehren
aus Berlin als c. DOber-Poftjefretair nad Rathenom,
ber Ober-Poſtſekretair Kleſſen ven Eſchwege nad)
Eberöwalde, der Telegraphenaffiftent Rammin von
Eberswalde nach Groß-Lichterfelde (Anpalter Bahn),
der Ober-Poftdireftionsfefretair Hanfen in Potsdam
an den Rechnungshof des Deutichen Reihe in
Potsdam.
n den Nuheſtand tritt: der Ober-Poftfefretair
Schroeder in Ebersmalbe.
J
Poſen, Martin Bernhard Trinius, iſt zum Diakonus Geſtorben iſt: der Poſtſekretair Menz in Spandau.
in Belzig und Prediger bei der Filialgemeinde Preuß⸗
nitz, Dioͤzeſe Belzig, beſtellt worden.
Das unter privatem Patronat ſtehende 2. Diakonat
zu Weißenfee, Diözefe Berlin-Land I., ift durch die
Berjegung des Diafonus Furian am 16. Auguft 1892
zur Erledigung gefommen.
Dem Küfter, Organiften und erften Lehrer Adolph
Reumann zu Wuftrau, Diözeſe Neu-Ruppin, ift der
Titel „Kantor“ verliehen worden.
Der bisherige Lehrer an der Idiotenanſtalt zu
Dalldorf Eduard Freitag ift ald Gemeindeichullehrer
in Berlin angeftellt worden.
Der willenichaftlihe Hilfslehrer Dr. Bennede
in Frankfurt a. O. ift al8 Oberlehrer am Gymnafium
in Potsdam angeftellt worden.
Vermifchte Nachrichten.
Borlefungen für das Studium der Land;
wirtbichaft an der Univerſität Salle.
Das Sommerjemefter beginnt am 15. April.
Bon den für das Sommerjemefter 1893 angezeigten
Borlejfungen der hHiefigen Univerfität find für bie
Studirenden der Landwirthichaft folgende hervorzuheben :
a. In Rückſicht auf fahwiffenihaftlide und
ſtaats wiſſenſchaftliche Bildung.
Specielle Pflanzenbaulehre, in Verbindung mit
praktiſchen Demonſtrationen: Geh. Ober⸗Reg.⸗Rath Prof.
Dr. Kühn. — Landwirthſchaftliche Betriebslehre: Der⸗
ſelbe. — Specielle Thierzucht: Prof. Dr. Freitag. —
Praktiſche Uebungen in der Werthſchätzung landwirth⸗
9A
Ichaftlicher Objekte: Derſelbe. — Landwirthichaftliche| Prof. Dr. Conrad, — Statiſtiſche Uebungen: Der-
Bodenfunde mit Demonftrationen
und praftifchen ſelbe. — Uebungen im pbpyfifaliihen Laboratorium:
Uebungen im Bonitiren: Prof. Dr. Albert. — Die Prof. Dr. Dorn. - - Uebungen im chemifchen Labora-
Gewinnung und Conjervirung der Zutterpflanzen: Der:
ſelbe. — Raſſenzüchtung der Rutturpflanzen: Dr. Rümker.
— Tropiſche Landwirthſchaft: Derjelbe. — Feldgärtnerei
und Samenbau: Dr. Heyer. — Leber Unfräuter: Der-
ſelbe. — Forſtwiſſenſchaft: Prof. Dr. Ewald. — Bete-
rinair-Chirurgie in Verbindung mit kliniſchen Demon:
firationen und mit Rüdfiht auf dad Erterieur des
Pferdes: Prof. Dr. Pütz. — Ueber die Fortpflanzung
der Hausthiere mit Rückſicht auf die vor, bei und nad
der Geburt zu feiftende Hilfe, jowie auf die Kranf-
beiten der neugeborenen Hausthiere: Derjelbe. — Aus-
gewählte Kapitel aus der Tandwirthichaftliden Ma⸗
ſchinen- und Geräthefunde: Prof. Dr. Wüſt. — Praf-
tiſche Geometrie und Uebungen im Feldmeſſen und Ni⸗
velliren: Derſelbe. — Landwirthſchaftliche Baufunde:
Regierungs-Baumeiſter Knoch. — Landwirthſchaftliche
Handelswiſſenſchaft: Oekonomierath von Mendel—
Steinfels. — Theoretiſche National-Oekonomie:
Dr. Diehl. — Volkswirthſchaftspolitik (MI. prakt.
Theil der National-Oekonomie): Geh. Reg.⸗Rath Prof.
Dr. Conrad. — Finanzwiſſenſchaft: Prof. Dr. Fried—
berg. — Theorie der Steuern: Prof. Dr. Eiſenhardt.
—- Ueber Armenwejen: Prof. Dr. Diehl. — Handels-
und Wechlelrecht: Prof. Dr. Heck. — Experimental:
phyſik: Geh. Reg.Rath Prof. Dr. Knoblaud und
Prof. Dr. Dorn. Drganifhe Chemie: Prof.
Dr. Bolhard. — Einleitung in das Studium der
Chemie: Dr. Baumert. — Agrifulturddemie, Il. Theil
(Die Naturgelege der thierifhen Ernährung): Geh.
Reg.⸗Rath Prof. Dr. Maerder. — Ausgewählte Ka—
pitel der Agrikulturchemie: Derſelbe. — Geologie: Prof.
Dr. v. Fritſch. — Geognoſie Mittel-Deutſchlands:
Derſelbe. — Petrographie: Prof. Dr. Lüdeke. —
Grundzüge der Botanik: Prof. Dr. Kraus. -- Pflanzen-
familien: Derfelbe. — Zellfryptogamen: Prof. Dr. Zopf.
— Bflanzenpathologie: Geh. Ober-Reg.-⸗Rath Prof.
Dr. Kühn. — Ausgewählte Kapitel der allgemeinen
Zoologie: Prof. Dr. Grenader. — Elemente der
vergleichenden Anatomie, ſowie des Syſtems der Wirbel-
thiere: Derjelbe. — Naturgeicichte der Inſekten: Prof.
Dr. D. Taſchenberg. — Fauna der deutichen Wirbel:
thiere: Derſelbe. — Lieber ſchädliche und nüglicdye Thiere:
Derſelbe. — Die Darwin'ſche Theorie und ihre Gegner:
Dr. Brandes. — Theoretiſche und praftifche Meteoro:
(ogie: Dr. Ufe. —- Ausgewählte Kapitel ber Anthropo-
peo raphie: Prof. Dr. Kirchhoff.
. In Räckſicht auf allgemeine Bildung, ins—
befondere für Studirende höherer Semefter.
Borlefungen und Uebungen aus dem Gebiete ber
Philoſophie, Pädagogik, Geſchichte, Literatur und ethiſchen
Wiſſenſchaften halten die Prof. Prof. Dr. Dr. Haym,
Erdmann, Vaihinger, Uphues, Huſſerl, Droyſen,
Lindner, Ewald, Burdach, Kauffmann x. x.
Theoretiſche und praktiſche Uebungen.
Staatswiſſenſchaftliches Seminar: Geh. Reg.⸗Rath
torium: Prof. Dr. Volhard und Prof. Dr. Döbner.
— Minerafogiihe, geologiſche und paläontologiſche
Vebungen: Prof. Dr. v. Fritid und Prof. Dr. Lüdecke.
— Phytotamisches und phyfiologiiches Praktikum: Prof.
Dr. traue. Demonftrationen im bot. Garten:
Derjelbe. — Unterfuhungen im fryptogamifden Yabo-
ratorıum: Prof. Dr. Jopf. — Uebungen im Pflanzen-
beflimmen und botaniſche Exkurſionen: Derjelbe.
Zoologiſche Uebungen: Prof. Dr. Grenader und
Dr. Brandes. — Uebungen im landwirthſchaftlich⸗
phyfiologiſchen Laboratorium: Geh. Dber-Reg.:Ratb
Prof. Dr. Kübn und Prof. Dr. Albert. — Land-
wirthichaftliche Erfurfionen und Demonftrationen: Prof.
Dr. Freytag. — Landwirthſchaftliche und gärtnerifce
Demonjtrationen: Dr. Heyer. Demonftrationen
in der Thierftinif: Prof. Dr. Pütz. — Praftifche
Uebungen im Molfereimeien: Brof. Dr. Albert. —
— Geognoſtiſche Erfurfionen: Prof. Dr. v. Fritſch.
Techniſche Erfurfionen und Demonftrationen: Profeflor
Dr. Wüfl. — Mebungen im Zeichnen und Malen:
Zeichenlehrer Schend.
Nähere Ausfunft ertheilt die durch jede Buch—
handlung zu beziehende Schrift: Das Studium der
Landwirthſchaft an der Univerjität Halle,
Dresden, Schönfel d'ſche Verlagsbuchhandlung 1893,
Be Anfragen wolle man an den Ilnterzeichneten
richten.
Halle a. d. Saale, im Februar 1893.
Dr. Julius Kühn, Geh. Ober-Reg.-Ratb,
ordentl. öffentl. Profeſſor und Direftor des landwirth—
ſchaftlichen Inftituts der Univerfität.
Borlefungen
an der Koͤniglichen Thierärztlichen Hochſchule zu Hannover.
Sommerſemeſter 1893. Beginn am db. April.
Director, Geheimer Regierungs-Rath, Medicinal:
Rath, Profeflor Dr. Dammann: Seucenfehre und
Beterinär-Polizei, Diätetif. — Profeſſor Dr. Kuftig:
Allgemeine Chirurgie, Unterſuchungsmethoden, Allgemeine
Therapie, Epitalflinif für große Dausthiere. — Pro-
fejjor Dr. Rabe: Allgemeine Pathologie und allgemeine
pathologische Anatomie, Spitalflinif für fleine Haus-
tbiere, Obductionen und pathologiſch-anatomiſche De-
monftrationen, Pflanzliche Parafiten, Fleiſchbeſchau mit
Uebungen. — Profeſſor Dr. Kaiſer: Operationslehre,
Geburtshülfe mit Uebungen am Phantom, Geſchichte
der Thierbeilfunde, Ambulatorifche Klinik. -- Profeffor
Tereg: Phyſiologie J., Arzneimittellehre und Torifo-
logie. — Profeffor Dr. Arnold: Organiſche Chemie,
Receptirfunde, Pbarmaceutifche Llebungen, Uebungen im
chemiſchen Laboratorium. --- Brofeffor Boether: Ana-
tömie der Sinnesorgane, Hiflologie und Embryologie,
Hiftologifche Uebungen, Allgemeine Anatomie, Ofteologie
und Eyndesmologie. - Pofeſſor Heß: Botanif. —
Lehrer Geiß: Uebungen am Huf. — Sanitätd-Ratb
Dr. med, Eöberg: Ophthalmoskopiſcher Eurfus. -
Amtsblatt.
95
Zur Aufnahme als Stubirender iſt der Nachweis der Profeſſor Dr. Gruner: Geologie und Geognofte. Die
Reife für die Prima eined Gymnaſiums oder eines
bauptfächlichften Bodenarten Deutſchlands, mit DBerüd-
Realgymnafiums oder einer durd) die zuftändige Central- | fichtigung ihrer rationellften Kultur. Praktiſche Uebungen
behörde als gleichftehend anerfannten höheren Lehranftalt
erforderlich. Ausländer und Hospitanten fönnen auch
mit geringeren Vorkenntniſſen aufgenommen werben,
\ofern fie die Zulaffung zu den thierärztlihen Staate-
prüfungen in Deutſchland nicht beanfprudyen. Nähere Aus⸗
funft ertheilt auf Anfrage unter Zufendung dee Programms
die Direction der Thierärztlicden Hochſchule.
Verzeichniß der Vorlefungen
an der Königlihen Landwirthſchaftlichen Hochſchule zu
Berlin N., Invalidenftraße Nr. 42,
im Sommer-Semefter 1893.
1. Landwirthſchaft, Forſtwirthſchaft und
Gartenbau.
Profeffor Dr. Orth: Allgemeiner Ader- und
Pflanzenbau, 11. Theil: Bewäſſerung ded Bodens, ein-
ſchließlich Wieſenbau und Düngerlehre. Specieller
Acer: und Pflanzenbau, II. Theil: Anbau der Wurzel-
und Knollengewäcfe und ber Handelsgewächſe. Boni-
tirung des Bodens. Praftiihe Uebungen' zur Boden-
funde. Leitung agronomiſcher und agrikulturchemiſcher
Unterfuhungen. (Uebungen im Unterfuden von Boden, | Pflanzendemie. e.
Pflanzen und Dünger) gemeinfam mit dem Ajfiftenten
Dr. Berju. Landwirthſchaftliche Exrfurfionen. — Pro-
feffor Dr. Werner: Landwirthichaftlihe Taxations⸗
lehre. Geſchichtlicher Umriß der beutjchen Landwirth⸗
haft. Landwirthichaftlihes Seminar, Abtheilung:
Betriebslehre. Abriß der Tandwirtbichaftlichen Pro—
duktionslehre (Betriebslehre) Theil II. Demonſtrationen
am Rinde und landwirthſchaftliche Exkurſionen. — Pro⸗
felfor'_ Dr. Lehmann: Pferdezucht. Schweinezucht.
Molfereimejen. Landwirthſchaftliches Seminar, Abthei-
fung: Thierzucht. — Privatdozent Dr. jur. Raerger:
Koloniſationslehre. Geheimer Rechnungs-Rath,
Ingenieur, Profeſſor Schotte: Landwirthſchaftliche
Maſchinenkunde. Maſchinen und bauliche Anlagen für
Brauerei, Brennerei und Zuckerfabrikation. Feldmeſſen
und Nivelliren für Landwirthe; Vortrag und Uebungen.
—
Zeichene und Konftruftionsäbungen. — Forftmeifter
MWeftermeier: Waldban. Gehölzkunde. Korftliche
Erfurfionen. — Garteninipeftor Lindemuth: Ge-
müjebau.
2, Naturwiſſenſchaften.
‚a, Phyſik und Meteorologie. Profeffor Dr. Börn:
ftein: Erperimental-Phyfif, II. Theil. Dioptrif. Hy⸗
draulif. Phyſikaliſche Uebungen. b. Chemie und Ted-
nologie. Profeſſor Dr. Fleiſcher: Repetitorium der
Chemie. Chemijche Uebungen, in Gemeinjchaft mit dem
Alfiftenten Dr. Schmöger. Die Moore und ihre land—⸗
wirthſchaftliche Verwerthung. Großes chemilches Praf-
tifum. Kleines chemisches Praktifum. — Profeſſor Dr.
Gruner: Grundzüge der anorganischen Chemie. —
Profeſſor Dr. Herzfeld: Rübenzuderfabrifation. —
Privatdozent, Profeſſor Dr. Haydud: Gährungs-
Chemie. — Privatdozent Dr. Mardwald: Analptifche
Chemie. - c. Mineralonie,. Geoloaie und Geoanoſie.
in der Beitimmung und landwirthſchaftlichen Werth⸗
\hägung von Bobdenarten. Praktiſche Uebungen in der
mineralogiich-chemifchen Analyfe des Bodens. Geog-
noftiiche Erfurfionen. d. Botanif und Pflanzenphyſio⸗
(ogie. Profeſſor Dr. Kny: Entmwidelungsgefchichte der
Pflanzen. Botaniſch-mikroſkopiſcher Kurſus, mit befon-
derer Rückſicht auf die Entwickelungsgeſchichte der
Pflanzen, in Verbindung mit dem Aſſiſtenten Dr. Carl
Müller. Arbeiten für Sortgefchrittenere im botanischen
Inftitut. — Profeflor Dr. Frank: Erperimental-Phy-
fiologie der Pflanzen. Pflanzenphyfiologifches Prafti-
fum. Arbeiten für Sortgeichrittenere im pflanzenphyfio⸗
logiſchen Inftitut. — Geheimer Regierungs-Nath, Pro-
feilor Dr. Wittmad: Syſtematiſche Botanif, mit be-
fonderer Berüdfichtigung der Nug- und Zierpflanzen.
Gräfer und Jutterfräuter, nebft Uebungen im Beftimmen
der Pflanzen und im Bonitiren des Bodens nad den
Pflanzen. Züdtung der Kulturpflanzen. Botanifche
Erfurfionen. Privatdocent Dr. Carl Müller: Ted:
nifhe Botanik, mit bejonderer Berüdfichtigung der
Zoologie und Thierphyfiologie.
Profeffor Dr. Nehring: Zoologie und Geſchichte der
Hausthiere. Ueber Fiſchzucht. Zoologiſche Webungen.
— Dr. Schäff: Ueber die der Landwirthſchaft nüg-
fihen und ſchädlichen Injeften, mit befonderer Berüd-
ſichtigung der Bienenzudt und des Seidenbaued. Er-
furfionen. — Profeſſor Dr. Jung: Ueberbli der ge-
jammten Thierphyſiologie. Thierphyfiologiiches Prafti-
fum für Stubirende. Arbeiten im thierphyfiologiichen
Laboratorium für Geübtere. — Privatdozent, Robarzt
Dr. Hagemann: Gejundheitspflege der Hausthiere.
3. Beterinärfunde.
Profeflor Dr. Diederhoff: Innere Krankheiten
der Hausthiere. — Profeſſor Dr. Möller: Aeußere
Krankheiten der Hausthiere. — Geheimer Negierungs-
rath, Profeffor Müller: NRepetitorium ber Anatomie
der Hausthiere und Demonftrationen, mit befonderer
Berüdfichtigung der Knochen, Muskeln und GSinnes-
organe, — Oberroßarzt Küttner: Hufbeſchlagslehre.
4. Rechtes und Staatsmwifjenihaft.
Profeſſor Dr. Sering: Nationalöfonomie Na-
tionaloͤkonomiſches Seminar, daneben Exfurfionen.
5. Rulturtehnif und Baufunde.
Negierungd: und Bauratd von Münftermann:
Kulturtehnif. Entwerfen fulturtechuiicher Anlagen. —
Profeſſor Schlichting: Baufonftruftionglehre. Erb-
bau. Waſſerbau. Landwirtpicpaftliche Baulehre. Ent:
werfen von Baumerfen ded Waller, Wege- und
Brüdenbaues.
- 6. Geodäſie und Mathematif.
Profefior Dr. Bogler: Traciren. Praktiſche
Geometrie. Geodätiſche Rechenübungen in zwei Gruppen,
mit dem Afftftienten Friebe. Meßübungen, gemeinjam
mit Profeffor Hegemann. — Profeſſor Hegemann:
Geoaraphiſche Ortsbeſtimmuna. Uebungen im Aus—⸗
96
gleichen. Zeichenübungen. — Profeſſor Dr. Reichel: Beginn des Sommer-Simeftere am 17. April, der
Analyfie. Algebra. Trigonometrie. Uebungen zur Vorleſungen ſpäteſtens am 24. Aprit 1893. — Pro-
Analyſis, in zwei Gruppen, mit dem Aiftftenten | gramme find durch das Eefretariat zu erhalten.
Wilski. Matbematifche Uebungen, in zwei Gruppen. Berlin, den 26. Januar 1893.
Uebungen zur analytiſchen Geometrie, in zwei Gruppen. | Der Rektor der Königl. Landwirthſchaftlichen Hochſchule.
Ausweiſung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
& Name und Stand | Alter und Heimath rund Behörde, Dakım
E—IFTTT—— — — der welche die Ausweiſung
J des Ausgewieſenen. Beftrafung. befchloffen Hat. Auemefnge
1. 2. | 3. 4. 9. 6. .
Auf Grund dee 6 302 des Strafgelegbude:
1Giacomo Bonomelli „geboren am 16. Februar Betteln, Königlich fächfilche, 18. zonuar
Maurer, 1872 zu St. Stefano | Kreighauptmann- 1
bei Tregcore, Provinz haft Baugen,
Bergamo, Jralien,
italienifhder Staatd- |
angehöriger, |
2| Anton Friefel, [geboren am 30. Juni Betteln, ‚Königlich preußiſcher 23. Dezember
Uhrmader, 1856 zu Strakonitz, Polizei:Präfident zu 1892.
Böhmen, ortsangehö- | Berlin,
. rig ebendajelbft,
3: Auguft Grüger, geboren am 6. Septem⸗ desgleichen, Königlih preußiſcher 25. gguar
Arbeiter, ber 1862 zu Brünn, Regierungspräftdent
Mähren, zu Merfeburg,
4Joſef Hinterhofzer,igeboren am 19. März Betteln u. grober Unfug, Koͤniglich Bayerifches; 13. Januar
Maurer, 1861 zu Bichelbady, Bezirksamt Füßen, 1893.
Dezirf Reutte, Tirol,
öfterreichifcher Staats-
angehöriger,
J) Anna Hofmann, geboren im Jahre 1861 Ranpftreihen u. Betteln, Königlich) bayerifches| 21. Januar
Dienftmagb, zu Welbartig, Bezirf Bezirksamt Regen, 1893.
Schüttenhofen, Böbh-
men, ortsangehörig zu
— —
Schüttenhofen,
6Julius Holzhammer, getgen am 9. Juli Landſtreichen, Königlich Bayeriſches 18. Januar
Tiſchler, 1862 zn Hall, Bezirk Bezirksamt Erding) 1893.
—* Tirol, orts⸗
angehörig cdendaſeloſt,
7 Anton Klotz, geboren am 24. Februar Landſtreichen und Betteln, Königlich bayeriſches 26. Januar
Bergarbeiter, 1836 zu Lähn, Ge- Bezirksamt Gar: 1893.
meinde Bichelbadh, Be- miſch,
zirk Reutte, Tirol,
öſterreichiſcher Staats⸗
angehöriger,
8 Leopold Kreutz, geboren im Jahre 1867 desgleichen, Stadtmagiſtrat |
Bindersfohn, zu Behin, Bezirk | Paffau, Bayern, |
Müplbaufen, Böhmen, |
öfterreichifcher Staate- ' |
|
‚ 14. Januar
1893,
| angebhöriger,
Hierzu Sechs Deffentliche Anzeiger.
(Die Intertionsgebühren betragen für eine einipaltige Drudzeile 20 Bf.
Belageblätter werden der Bogen mit 10 Bf. berschnet.)
Redigirt von der Königlihen Regierung zu Potsdam.
Rotspam, Buchoruderei ver U. W. Hayn ſchen Grben.
Amtsblatt
ber Königlichen Negierung zu Potsdam
md dere. ——
Stid 1.
Den 17. März
Reichs⸗Geſetz⸗Blatt.
(Stück 4). M 2071. Belanntmadung, betreffend
Aenderungen der Anlage B. zur Verkehrs-Ordnung
für die Eiſenbahnen Deutichlande. Vom 23, Fe—
bruar 1893
Gele: Sammlun
für die Königlichen Preußiſchen Staaten.
(Stüd 2) M 9585. Verordnung, betreffend die
Einführung der Städteordnung für den Regierunge-
bezirk Wiesbaden, vom 8. Juni 1891, in den
Stadigemeinden Dillenburg, Eltville, Hachenburg,
Hadamar, Herborn, Idſtein, Langenſchwalbach,
Montabaur, Niederlapnflein und Weilburg. Vom
6. Februar 1899.
(Stüd 3.) NE 9586. Verordnung, betreffend bie
Kautionen von Beamten aus dem Bereiche bed
Finanzminiſteriums. Vom 18. Januar 1893.
Ne 9587. Berordnung, betreffend Abänderung der
Verordnungen vom 9. Eeptember 1876 über bie
Ausübung der Rechte des Staatd gegenüber der
evangeliſchen Randesfirhe der neun älteren Pro»
vinzen ter Monardie (Geſetz⸗Samml. S. 395),
vom 19. Auguft 1878 über die Ausübung der
Rechte des Staats gegenüber der evangelifch-Tuthe-
riſchen Kirche in der Provinz Schleswig-Holſtein
und der evangelifchen Kirche im Amtsbezirke des
Konfifloriumd zu Wiesbaden (Gefeß-Samml.
S. 287), vom 25. Juli 1884 über die Ausübung
ber Rechte ded Staats gegenüber der evangelilch-
reformirten Kirde in der Provinz Hannover
(Sefeg-Sammt. S. 319), vom 24. Juni 1885 über
die Ausübung der Rechte des Staatd gegenüber ber
evangeliſch⸗lutheriſchen Kirche der Provinz Hannover
(Geſetz-Samml. S. 274), vom 10. Januar 1887
über die Ausübung der Rechte ded Staats gegen-
über der evangelifchen Kirche im Bezirfe des Konfi-
ftoriumsd zu Caſſel (Geieg-Samm!. S. 7) und vom
13. Januar 1891 über die Ausübung der Rechte
bed Staats gegenüber den evangeliich-Tutherifchen
Kirchengemeinden Bornheim, Oberrad, Niederrad,
Bonames, Niederurfel und Haufen (Gejeg-Sammtl.
S. 7). Bom 30. Januar 1893.
9588. Verordnung über die Ausübung der Auf-
fihterechte des Staats bei der Vermoͤgensverwal⸗
tung in den fatholifchen Diözeſen. Vom 30. Ja
nuar 1893.
N 9589. Verordnung über die Ausübung der Auf-
fihtörechte ded Staats bei der Bermögeneverwaltung
in den fatholifchen Kirchengemeinden. Bom 30. Ja-
nuar 1893.
9590. Berfügung des Yuftigminiftere, betreffend
die Anlegung ded Grundbuchs für einen Theil der
Bezirfe der Amtegerichte Düren, Bonn, Könige-
winter, Moͤrs, Zell, Wittlich, Mayen, Adenau,
Andernach, Boppard, Sobernheim, Bensberg,
Odenkirchen, Grumbach, Sulzbach, Sanft Wendel,
Hermeskeil und Bitburg. Vom 13. Februar 1893.
N
Befanntmachnngen des Königlichen Ober: Bräfidenten.
Befanntmadung. j
7. Unter Bezugnahme auf die Befanntmadhung vom 8. März 1892 (Amtsblatt der Königlichen Negierun
zu Potsdam und der Etadt Berlin für 1892 Eeite 105) bringe ih hierdurh in ©emäßheit dee $ 1
des Geſetzes über die AKriegsleiftungen vom 13. uni 1873 (Neichögefegblatt Seite 129 ff.) die Nach—
weifung der Durdfchnittd-Marftpreife in den Normal-Marftorten des Negierungsbezirkd Potsdam und der Stadt
Berlin, nach welchen die Bergütung für Weizen, Roggen, Hafer, Heu, Stroh, ſowie für Weizen: und Roggenmehl
für das Jahr vom 1. April 1893/94 zu gewähren ift, zur öffentlihen Kenntniß. In den Vergütungsſätzen
für Weizen: und Roggenmeht ift bei den Normal-Marftorten Prenzlau, Schwedt, Beeskow, Ludenwalde, Pots-
dam, Brandenburg a. H., Neu:Ruppin und Perleberg der ortsüblidhe durchſchnittliche Mahllohn mitenthalten.
Bei den Normal-Marftorten Berlin und Wittftod iſt derſelbe nicht mitberechnet, da dort die Erhebung von
Mapllohn nicht üblich iſt.
Potsdam, den 2. März 1893.
Der Ober-Präfident, Staatsminifter von Achenbach.
>
98
Nachweiſung der Jahresdurchſchnittsmarktpreiſe für Weizen, Roggen, Hafer, Heu, Stroh, Weigen- und Roggen⸗
mehl in den Normal-Marktorten des Regierungsbezirks Potsdam für die Jahre 1883 bis 1892 mit der Guͤltig⸗
feitöbauer vom n 1. „pet
Weizen
_ N Mm IB
Noggen
M. | BR.
Stadt Berlin, Normalort für die reife Ober⸗ und eher Barum, Ta und Dfbavellan,
jowie für den Srabitreis vandan
5
1893 „bis „dahin. 1894.
Roggenmehl
M ı tr.
17 |67| 14 1801 14 |77 | 107 | 19 | 791 17 | 76
ohne Mabllohn.
Stadt renzlau, Rormafort für die Kreite Prenzu und Templin.
17 201 14 13 |72 1593| AIC6| 2 IA 88
Sta £ —* a. D., Normalort für den Kreis Angermünde,
8 1334 5 13 14 | 81 5 | 64 591 22 !10| 19 80
tadt eestom, Normalort für den Kreis Berstom ist.
16 |85| 14 |67 21 6 II ° A|] 20 169] 19 144
Stadt Zu enwalde Normafort für den Kreis „püterbog-Tudenwatbe,
1670| 15 | — 5120| 1044| 20 I26| 19 | 30
Stabt Notödam, Normaort j den Kreis Zaud)- Bei und für Stadt Potsdam.
17 | 61 II 15 |21 513 41351 21 [l 19 134
Stadt Bran enburg a. S., Normalort für den Kreis „abeftyavelland und die Stadt Brandenburg a. 9.
17 |80| 15111 1 | 13
1.09
A|18] 231 |SIh 19 [67
Stadt Neu: Huppin, Rermalort für den Kreis Ruppin.
18 | 52] 14 4 14 |55 | 5 | 21 4 | 67 2 A| 19 | 09
tWittſtock, Normalort für den Kreis Oftprignig.
17 | 61] 91 14 | 02] 4 | 4] 3 | 67] 19 1721 17 |95
ohne Mahllohn.
tadt Perleberg, Normalort für den Kreis Weſprignit
17 631 en 4 1.39] 6 |; 02] 4 | 77] 1501| 19 | 12
Defanntmeheneen arbeiter in Landwirsbihafttichen und inbuftriellen Be-
des Königlichen Negierungs:-Präfldenten. | trieben, werden folgende Befimmungen eingeſchaltet:
Polizei: Berprdnung. $ ila. Den Landrätben und in Städten über
5A. Auf Grund der 66 6, 12 und 15 des Geſetzes 10000 Einwohnern den Polizei-Verwaltungen fteht bie
über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 (Geſ.⸗
S. ©. 265) und des 6 137 des Geſetzes über die all-
gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Geſ.⸗
S. ©. 195 ff.) wird unter Zuflimmung des Bezirfe-
ausichuffes die Polizei-Verorbnung vom 23. Dezember
1889 (Amtsbl. S. 464) über die Beförderung und
Lagerung von Mull u. |. m. auf den Amtöbezirf
„Soepenider Forſt“ ausgedehnt.
Potsdam, den 18. Februar 1893.
Der Regierungs:Präftdent.
In Dertenng: Freiherr von Richthofen.
Polizei⸗Verordnung.
38. Auf Grund der 66 6, 12 und 15 des Geſetzes
über die Polizei-Berwaltung vom 11. März 1850
(Geſ.Samml. S. 265) und des 8 137 des Geſetzes
über bie allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (Geſ.Samml. ©. 195) wirb für den Umfang
des Regierungs-Bezirks Potsdam, unter Zuftimmung
bes Bezirks-Ausſchuſſes, nachftehende Polizei-Verordnung
erlaflen : Artel
rt. LJ.
Hinter $ 11 der Polizei-Verordnung vom 20. De⸗
zember 1891, betreffend die Wohnungen der Wander:
zum Ablauf der nädften fünf Jahre Die Befugniß zu,
Ausnahmen von den obigen Vorſchriften bei ſolchen
Wohnungen zuzulaſſen, welde vor Infrafttreten biefer
Verordnung bereits vorhanden waren.
$ 11b. Beltimmungen ber 6$ 4 letzter Sak, 9
6, 7 und 8 find in jedem zur Unterbringung von
Wanbderarbeitern beftimmten Haufe an einer in die
Augen fallenden Stelle angulchtagen.
Im 6 12 der erwähnten Berordnung werden Die
Worte „mit dem 1. April 1893” durch die Worte
„mit dem 1. April 1894” erfegt.
Potstam, den 9. März 189.
Der Regierungs-Präfident.
In Vertretung: Freiherr von Richthofen.
Schifffahrtsſperre.
36. Die nad) der Amtsblatts-Bekanntmachung vom
27. Oftober v. I. bis zum 15. März 1893 angeordnete
Schifffahrtsiperre der Hohenfaathen-Spandauer Waffer-
ſtraße wird wegen noch vorzunehmender bringenber Arbeiten
bis zum 26. d. M., erforderlichen Balls bis zum 31. d. M.
verlängert. Potsdam, den 9. März 1893.
Der Regierungs-Präfident.
99
Befanntmadhung.
37. Zwifchen der preußischen und öfterreichifchen Regierung find Bereinbarungen über das Verfahren bei
ber Uebergabe und Uebernahme der zwilchen Preußen und Oeſterreich auszufiefernden Verbrecher und über bie
hierfür in Betracht kommenden Grenzorte und Behörden getroffen worden. Das Ergebniß dieſer Vereinbarungen
it in der nachfolgenden Anweifung niedergelegt.
Die Kreid: und Orts-Behörden des Bezirks wollen in eintretenden Fällen hiernach genau verfahren:
Potsdam, den 5. man 1893. Der Regierungs= Präfident.
*
*
Anweifun
betreffend das Verfahren bei der Uebergabe und Ucbernahme der Verbrecher, bie zwiſchen Preußen und Oeiterreich zur Vollzichung
einer Auslieferung oder in Folge oder zum Zwecke einer Durchlieferung zu übergeben ſind.
As Uebergabe von Preußen nach Deiterreich.
1. In allen Fällen, in denen auds oder durchzuliefernde Verbredyer von Preußen an Defterreich zu
übergeben find, iſt der Verbrecher, fofern die nad Lage des Falles fid ergebende Richtung über die preußifch-
öſterreichiſche Grenze führt, nad einem der nachſtehend unter I. aufgeführten öfterreichiichen, zwiſchen Preußen
und Defterreich vereinbarten Webernahmeorte zu bringen und der öfterreihiichen Uebernahme-Behörde oder bei
Citenbabntrandporten den öfterreichifcherfeitö zur Uebernahme des Häftlinge angewiejenen Sicherheitsbeamten
zu übergeben
. Die Vereinbarung dieſer Webernahmeorte ſchließt nicht aus, nach Lage ded alles einen von
Preußen an Oefterreid zu übergebenden Verbrecher auch über einen Punkt der ſächſiſch-öſterreichiſchen oder der
bayerifch-öfterreichifchen Grenze führen zu laſſen.
3. Bei Durdlieferungen aus Hamburg oder Bremen, jowie aus Belgien oder den Niederlanden nad
Defterreich oder durch Defterreich meiterhin hat die Uebergabe, wenn fie an der preußifchsöfterreichifchen Grenze
vollzogen werden joll, in der Regel nur in Friedland in Böhmen zu erfolgen.
— —
2 — — un — — — —_ [2200 2
Be eichnun Bereichnun * = Bereihnuna ”
ee ' Bezeichnung des Gerichtsbezirks und ber Bezirke: zeich ng jeich g
öſterreichiſchen hauptmannſchaft, in welchem der öſterreichiſche oͤſterreichiſchen preußifchen
—— Grenzort gelegen iſt. Uebernahmebehörbe. Einbruchtielle
Bezirksgericht und Bezirkshauptmannſchaft Grenzpolizei-⸗Kommiſſa⸗Myslowitz.
22 Chrzanow. riat in Szczakowa.
Bezirksgericht Oswiecim, Bezirkshaupt⸗ Grenzpolizei⸗Kommiſſa⸗ Neuberun.
Demwicchm. mannichaft Biala. riat in Oswiecim.
3. Bezirfsgeriht und BezirfshauptmannichaftiBezirfögericht in Bielitz. Pleß.
Dietiß. Bielitz.
Bezirksgericht Oderberg, Bezirkshauptmann⸗Bezirksgericht in Oder⸗Ratibor.
Deere Oderberg. ſchaft Freiftabt. berg.
Landesgericht und Bezirkshauptmannſchaft Landesgericht in Trop⸗Piltſch.
Tro dau. in Troppau. pau
6. Bezirksgericht und Bezirkshauptmannſchaft Beſirtshauptmannſchaft Leobſchütz.
Jagerndorf. Jaͤgerndorf. in Jägerndorf.
Bezirksgericht Hennersdorf, Bezirkshaupt⸗ Verirtogericht in Hen⸗Neuſtadt O. /S. und
Gementborf mannſchaft Jägerndorf. nersdorf. Ziegenhals.
8. Bezirksgericht Zuckmantel, Bezirkshaupt-Bezirksgericht in Zuck-Ziegenhals.
Zuckmantel. mannſchaft Freiwaldau. mantel, nur bei
Fußtransporten.
9. Bezirksgericht Weidenau, Bezirkshauptmann⸗ Beirtogericht in Wei- Neiße.
Weidenau. ſchaft Freiwaldau. denau.
10. Bezirksgericht Grulich, Bezirkshauptmann⸗- Bezirksgericht in Gru-Mittelwalde.
Grulich. ſchaft Senftenberg. li
11. Bezirksgericht und Bezirkshauptmannſchaft Bezirishauptmannſchaft Friedland in Pr.
Braunau. Braunau. in Braunau. Schl.
12. Bezirksgericht Schatzlar, Bezirkshauptmann-Bezirksgericht in Schatz⸗ Liebau.
Schaglar. ſchaft Trautenau. lar
Bezirksgericht und Bezirkshauptmannſchaft Berirfehauptmannfaft Goͤrlitz.
Friedland Böhmen. | Friedland in Böhmen. Friedland in Böhmen.
4. Bei den Auslieferungen wählt diejenige Behörde bes bie Auslieferung bewilli genden Landes, welt
100
die Ausführung der Auslieferung zu Teiten hat, unter ben oben angeführten Uebernahmeorten des anderen
Theiled den Drt, wo im einzelnen Kalle die Uebergabe am ziwedmäßigften vollgogen werben kann.
. Die Behörde, welche die Ueberführung einleitet, hat die für den jenfeitigen Uebernahmeort zu⸗
ftändige‘ Behörde von dem bevorftehenden Eintreffen des Verbrechers regelmäßig jo zeitig zu benachrichtigen,
bag zwiſchen dem Tage, an welchem die Benachrichtigung bei derſelben eingeht, und dem Tage der Anfunft
des Verbrecherd am Uebernahmeorte mindeftend ein voller Tag Tiegt. Insbeſondere ift dies bei den von dem
llebernahmeorte aus meiter zu leitenden @ifenbabhntransporten nothwendig, damit auf dem Uebergabe-Bahn⸗
bofe durch den von der Uebernahme-Behörde zu beftimmenden Sicherheitsbeamten (Gendarm, Polizeibeamten :c.)
beim Eintreffen ded Zuges die baldige Uebernahme des Verbrecherd und die unmittelbare Weiterbeförderung
erfolgen fann.
. Zur Siderung der Uebernahme eines Verbrechers jeitend der öfterreihifchen Uebernahme-Behörde
bedarf ed gemäß Art. IX. des Allerhöchſten Patents vom 10. Juni 1854 über die Publikation des Beſchluſſes
der deutichen Bundesverfammlung vom 26. Januar 1854 (G.⸗S. S. 359 ff.) der Ausfertigung eines Trang-
portausweiſes, welcher der Uebernahme-Behörde mit dem Verbrecher zu übergeben if.
Diefer mit Unterjchrift und Siegel zu verjehende Transportausweis ift zweifach auszufertigen. In
denjelben find aufzunehmen:
a. der Name und die Heimath des Berbrecherg,
b. der mejentlide Inhalt der Die Auslieferung genehmigenden Verfügung der preußiichen Behörde unter
- Angabe ded Datums und der Gejchäftnummer,
c. der Name der Öfterreichiichen Juſtizbehörde, welche die Auslieferung beantragt bat,
d. die Bezeichnung des öfterreihifchen Grenzübernahmeorted und derjenigen Uebernahme-Behörde, welcher
der Berbrecher zu übergeben ift,
e, ein Berzeichniß der etwa ausnahmsweiſe mit dem Verbrecher zu übergebenden Gelder oder fonftigen
Gegenftände, oder die Angabe, daß diejelben von ber Die Auslieferung oder die Weberführung zur Aus-
führung dringenden Behörde derjenigen Behörde unmittelbar überfandt worden find, welde die Aus:
lieferung nachgeſucht hat. (Die bei dem Verfolgten vorgefundenen Gelder und fonftigen Gegenftände
find von der die Auslieferung zur Ausführung bringenden Behörde derjenigen Behörde, melde die
Auslieferung nachgeſucht hat, regelmäßig durch die Poft zu überjenden, fofern nicht im einzelnen alle
aus bejonderen Gründen ed zmwedmäßiger ericheint, fie ausnahmsweiſe durch den die Uebergabe des
Berfolgten vollziehenden Beamten der Uebernahmebehörde des anderen Theiles mit übergeben zu Taflen).
Cine ande barüber, ob und welche befonderen Borfihtsmaßregeln hinfichtlich des Verbrechers erfor-
derlich find.
g. Bei der Durchlieferung eines Verbrechers durch das öfterreihiihe Staatsgebiet in einen dritten Staat
it außer dem öfterreihifchen LWebernahmeorte und der Vebernahme-Behörde aud das Endziel des
Franoport unter Bezeichnung derjenigen Behörde, welcher der Verbrecher am Endziele zu übergeben
iſt, anzugeben.
Dem Transportführer ſind beide Ausfertigungen des Transportausweiſes und die ſonſtigen Be⸗
gleitpapiere, ſowie die Gelder und Gegenſtände, die etwa ausnahmsweiſe bei der Vollziehung ber Auslieferung
mit ausgeantmwortet werben ſollen, mit der Weilung zu übergeben, dieſelben nebft einer Ausfertigung des Trans⸗
portausweijes ber öfterreichiichen Uebernahme-Behörde auszuhändigen, mährend von letzterer auf der zweiten
Ausfertigung des Ausweiſes die erfolgte Uebergabe des Verbrecher und ber in dem Transportausmeije auf:
geführten Gelder und jonftigen Gegenftände zu beftätigen if.
8. Den mit dieſem Beflätigungsvermerf verjehenen Transportausmweis erhält diejenige Behörde zurüd,
welche denſelben ausgefertigt bat.
Dei Uebergabe eined Verbrechers an die öfterreihiiche Grenzbehörde Tediglich zum Zwed ber
Durchlieferung nad Ungarn, Bosnien, der Herzogowina oder dem Auslande, wird die Uebernahme des Häft-
lings öfterreichifcherjeitd davon abhängig gemacht, daß vorher die Durchlieferung dur Defterreich im diploma⸗
tiihen Wege beantragt und feitend der öfterreichifchen Regierung nämlid dem K. K. Minifterium des Innern,
genehmigt worden if. Es ift daher in jedem foldhen Kalle von ber mit der Bollgiehung der Auslieferung
befaßten preußischen Behörde beiondere Weiſung des preußiſchen Minifters des Innern oder in eiligen Fällen
bed Miniftere der auswärtigen Angelegenheiten einzuholen und abzuwarten.
10. Sollte die Uebergabe eines Häftlinge an die öfterreiifche Uebernahmebehörde aus irgend einem
Grunde unausführbar fein oder von dieſer Behörde die Uebernahme verweigert werden, fo if der Häftling an
das nächfte, genügende Sicherheit bietende Polizei-Gefängniß zur vorläufigen Verwahrung zu übergeben.
11. Im Uebrigen verbleibt es bei den fonftigen, ben vorftehenden Beftimmungen nicht entgegenflehenden
allgemeinen bieffeitigen Transportvorichriften.
BB. Uebernahme von Defterreich nach Preußen.
12. Bei Verbrecher-Auslieferungen aus Defterreid nad oder durch Preußen über bie öfterreichiich-
n
101
preußifhe Grenze iſt der Verbrecher an einem der nachſtehend aufgeführten, zwiichen Preußen und Oeſterreich
vereinbarten Uebernahmeorte, welcher von der die Auslieferung bewilligenden öfterreichiichen Behörde zu wählen
it, von der preußiichen Uebernahme-Behörde zu übernehmen.
Pegeidnung Bezeichnung des Kreiles und Regierungsbeiirks, Pezeichn ung Bezeihnung
preußiſchen in welchem ver vreußiſche Uebernahmeort be: preußiſchen öfterreichifchen
Mebernahmeortes. legen iſt. Vebernahmebehörde. GEinbruchſtelle.
1. Kreis Kattowitz, Reg.⸗Bez. Oppeln. Polizei⸗Verwaltung zu Szczakowa.
Myslowitz. Myslowitz.
2. Kreis Pleß, Reg.⸗Bez. Oppeln. Amtsvorſteher zu Neu⸗Oswiecim.
Neuberun. berun.
* Kreis Pleß, Reg.Bez. Oppeln. Polizei-Verwaltung zu Bielitz.
leß.
4. Kreis Ratibor, Reg.Bez. Oppeln. Polizei-Verwaltung zu Oeſterreichiſch Oder⸗
Ratibor. Ratibor. berg.
5. Kreis Leobſchütz, Reg.Vez. Oppeln. Gemeindevorſteher zu Troppau.
Piltſch. Piltſch.
6. Kreis Leobſchütz, Reg.⸗Bez. Oppeln. Polizei⸗Verwaltung zu Jaͤgerndorf.
Leobſchütz. Leobſchütz.
7. Kreis Neuſtadt O. /S., Reg.Bez. Oppeln. Polizei-Verwaltung zu Hennersdorf.
Neuſtadt D.C. Neuſtadt O. / S.
8. Kreis Neiße, Reg.Bez. Oppeln. Polizei-Verwaltung zuſa. Hennersdorf oder
Ziegenhals. Ziegenhals. (nur bei Fußtrans⸗
porten)
b. Zuckmantel.
9. Kreis Neiße, Neg.- Bez. Oppeln. Polizei-Berwaltung zul®eidenau.
Neiß. Neiße.
10. Kreis Habelſchwerdt, Reg.Bez. Breslau. olizei-Verwaltung zu Grulich.
Mittelwalde. Mittelwalde.
11. Kreis Waldenburg, Reg.Bez. Breslau Polizeis-VBerwaltung zu Braunau.
Friedland. | Friedland.
12. Kreis Landeshut, Reg.-Bez. Liegnig. Polizei-Berwaltung zulSchaglar.
Liebau. Liebau.
13. Stadtkreis Görlitz, Reg.Bez. Liegnitz. Polizei⸗Verwaltung in Friedland in Böhmen.
Goͤrlitz. Goͤrli
13. Die dieſſeitige Uebernahme-Behörde iſt von derjenigen öſterreichiſchen Gerichtsbehörde, von welcher
die Auslieferung ausgeht und welche den Uebernahmeort wählt, von dem Eintreffen des Verbrechers regelmäßig
ſo zeitig zu benachrichtigen, daß zwiſchen dem Tage, an welchem die Benachrichtigung eingeht, und dem Tage
des Eintreffens des Verbrechers am Uebernahmeorte mindeſtens ein voller Tag liegt, ſo daß insbeſondere bei den
mit der Eiſenbahn weiter zu leitenden Transporten die baldige Uebernahme auf dem Bahnhofe oder der
Uebernahmeſtation und die unmittelbare Weiterbeförderung erfolgen kann.
14. Dieſelbe öſterreichiſche Gerichtsbehörde ſtellt einen mit dem Amtsſiegel zu verſehenden offenen
Geleitsbrief aus, welchem, falls er in einer anderen Sprache ausgefertigt iſt, eine deutſche Ueberſetzung beigefügt
fein muß. Dieſer Geleitsbrief enthält im Allgemeinen dieſelben Angaben, wie fie vorſtehend unter 6a, b, d,
e, f, g für die Augftellung ber Transportausweiſe feitend der preußiſchen Behörden vorgejchrieben find.
15. Bei Einlieferung oder Durchlieferung eines Häftlinge nad Preußen oder durch Preußen an einen
anderen deutſchen Staat ift die Uebernahme feitend der bieffeitigen Uebernahme-Behörde davon abhängig zu
machen, daß ihr außer einer Ausfertigung des Geleitöbriefed auch der Haftbefehl oder das Schreiben übergeben
wird, in dem die biefjeitige Gerichtd- oder Berwaltungsbehörde um Berhaftung und Auslieferung des Ange:
flagten erfucht. Auf einer weiteren Ausfertigung des Geleitsbriefes bat die dieſſeitige Uebernahme-Behörde die
erfolgte Webernahme des Häftlinge und der Begleitpapiere, ſowie der in dem vorftehend unter Ge vorgefchrie-
benen Berzeichniffe aufgeführten Geldbeträge oder jonfligen Gegenftände zu beicheinigen.
16. Die Beftimmungen der Befanntmahung des Reichskanzlers vom 10. Dezember 1890 über bie
Bollziehung der Ausweiſung von Ausländern aus dem Reichsgebiet auf Grund der 66 39 284 und 362 des
Strafgejegbuches bleiben hiervon unberührt.
Berlin, den 25. Februar 1893. .
Ner Miniftter dos Annorn GBraf Gnſonhura
DIN N | Laufende Nummer
Angermünde
Deesfom
Bernau
Brandenburg
Dahme
Eberswalde
Havelberg
Jüterbog
duckenwalde 14/44[12182|1 2186114 2313811381 —— —
Perleberg 14/70]12163]12]95}13190124|—|30| 145 —
Potsdam 15158113105]14!—115!26[30.25131150150'—
Prenzlau 1471125511 3lealı3 47127 — 12635 —
Prigmwalf 14/7511 2]1 31131 —113104]17/— Pe [30 —
Rathenow 1475[1306113!25 14125 25-515 —
Neu-Ruppin 16) -[12)50f13lsofta'09l35 — 35! 150 —
Schwedt 1450113 08112 -114 60126 6625 137150
Spandau 1510112 95113 — 1518 34 —1281145'—
Slrausberg 15175[13)59J16|69]15147]22]12[33| 136 —
Teltow 143511 2153]14|80l1 4 40f27 50130, 150 —
Templin 14,751121501131501141— [28 — 140/140 —
Treuenbriegen 14118112/50]12184114162]— —I— —I— —
Wittftod 15111 2117]15/— 113110130 —140| 150 —
Wriegen a. D. 14loelı2/zeltalaalıa 75[esl2shesl—I36|--
Namen der Städte
102
Getreide|
Meigen
Roggen
Gerſte
Hafer
Erbſen
Speijebohnen
Linien
Kartoffeln
M. BEIDE. Pf. M. BEIM. DE. MR. DE M. PfM. BE. M. Pf. M. DEM. Pr. M. PEN.
1462112 65ſ1270113 40126 50]25 50135 —
—\—112/65|—|— 1450123133) — 45. —
14187]13104115/65|14,77]32,501351—135, —
1550113|30[14/701.4 92123 — 23) — [32] —
151291131 —112185|16 — [30'— 40150
14.93]1218015|76]14156[123) 21 |— 134! —
15110112/98}13]50]1 5125129 —[33|—]47 50
1450112150114 17]15 17125 —124 —140| —
Nachweiſung der Markt: ıc.
Mebrige Marft-
Es foften je 100 Kilogramm
|
|
Reule
Krummſtroh
8 von der
*
Do DW
. — .
DVD 0»D
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ers
we ee Q 18
June jun baue braie Duule faul juni peu —
Perl feel —
We er ae DD En CIE CZ
Durchſchnitt
Potsdam, den 14. Mär; 1893.
sd. Na g
des Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchſten Tagespreiſe einſchließlich 50/0 Aufſchlag im Monat Februar 1893
in den Hauptmarktorten des Regierungs-Bezirks Potsdam.
ch weiſun
Bots, | Pens
8 Es ve ie für bie Neu: Edywentf Mittitod
ẽ 8 TPote: Kreife Runppin | für für
& fofteten PR dam Prenz⸗ für Kreis Kreis
2 I 0 en Kreie lau Kreis J Anger: | Dit: Bemerfungen
& Kilogramm. : | Brignig. Zauch⸗ und Ruppin. | münde. JPrignitz.
—8 Belzig. Jgemplin.
M. PfM. Pf.M. Pf.M. Pf. IM. Br IM. Br. un
1.| Safer | zer Islıa | lol 7301 8181 7351 7 a9 767 | 6196 Imwnerkarnm. " Sfpavettand
2.1 Heu —— | 3136 31151 341] 3197] 288] 2| 34 | 284 | 2194 fund Teltow fowie für Stadt
3.| Richiftrop | 2110 1 2137 2110 2136 2 2136 2 18 103 1/31 |[Erandau gilt Berlin ale
| Hauptmarktert.
Potsdam, den 14. März 1893.
Der Regierungs-Präſident.
103
P eife im Monat Februar 1893,
Artikel
gadenpreije in den legten Tagen des Monats
foftet je 1 Kilogramm
Es foftet je 1 Kilogramm.
Kalbfleiſch
| Sara:Kafte |
mittler | geiber]
in gebr.
Safergrüge
Bvrevvevevvevvevvevvnenen |:
PoOosvPnwnnwp>uwpp,pbPpunc
TI DR Ta DE KR GE BE ER
2RroWVWwnVwwwwwwwwmwmmm | 10 |”
Der Regierungs-Präfident.
Warnung vor dem unvorſichtigen Gebrauch von Eis aus nicht
völlig reinen Gewällern.
60. Es iſt wiſſenſchaftlich feftgeftellt, daß das zu
wirthſchaftlichen Zwecken in den Handel fommende oder
aus nit völlig reinen und unverbächtigen Wäffern ent-
nommene Eis ſelbſt bei gutem Ausjehen oft zahlreiche,
in ihrer Entwidelungsfähigfeit nicht veränderte Klein
wejen (Mikroorganismen, Koffen, Bacillen) enthalten hat.
Es ift dadurch wahrfcheinlich geworden, daß die nad
dem Genuffe von Getränfen, melde durch hineingewor⸗
fene Eisſtückchen gefühlt wurden, häufiger beobachteten
Krankheiten weniger dur die Kälte des Getränks, als
durch die im Eis vorhandenen Kranfheitderreger ver-
urfacht worden find. Diejelben Nachtheile fönnen durch
feſie Nahrungsmittel, welche durd Liegen auf foldem
Eife gefühlt wurden, entftehen.
Insbeſondere ift es durch die neueren Ermittelungen
erwiejen worden, daß auch die Reime ber Cholera im
Eife, ſelbſt bei ftarfer Kälte, Tange Zeit Tebensfähig
bleiben und deshalb mit dem unvorſichtigen Gebrauch
von Eis, welches aus verfeuchtem Wafjer entnommen
if, Gefahren verbunden find, indem namentlich ber
Genuß von Nahrungs: und Genußmitteln, Speifen und
Getränfen, welche derartiges Eis enthalten oder mit
demjelben in Berührung gefommen find, Erfranfungen
an Cholera in demfelben Grade hervorrufen fann, wie
die Benugung ungefrorenen verfeuchten Waflers.
Es wird daher vor der gedachten Anwendung von
Eis aus Gemäffern, welche durch zufliegende Unreinig-
feiten oder andere befondere Umftände in gefundheit-
licher Beziehung von bedenllicher Beichaffenheit find,
wie es bei allen Sümpfen, Teichen, Gräben und dicht
bei bebauten Drticaften liegenden fleinen Seen, auch
bei Flüſſen an und dicht unterhalb ber Ortſchaften ber
Tall if, ganz befonders aber vor ber Benugung von
Eis, welches aus einem mit Cholerafeimen infeirten
104
oder der Infection verbächtigen Gewäſſer ſtammt, hiermit | barnim, in
eindringlichft gewarnt.
Potsdam, den 11. März 1893.
Der Regierungs-Präfident.
rudegbers, Weeſow, des Bauern
Hilliges in Heckelberg, Kreis Oberbarbarnim, des
Büdners Schulze in Langewahl, Kreis Beeskow,
des Koloniſten Fritze in Golm, der Bauergutsbeſitzer
Aufhebung des aus Anlaß der Choleragefahr erlaſſenen Verbote Droge und Krüger in Permenig, Kreis Oſthavelland,
der Ein: und Durchfuhr verfchicdener Gegenſtände aus Rußland.
61.
zum Amtsblatt vom 29. Juli 1892 — für den Umfang
des Negierungsbezirfd Potsdam erlaffene Verbot ber
Ein: und Durdfuhr von Hadern und Qumpen aller
Arı, Obft, friſchem Gemüſe, Butter und fogenanntem
Weichkäſe aus Rußland wird hiermit aufgehoben.
Auf die Ein- und Durdfuhr gebrauchter Leib- und
Bertwäfche, ſowie gebrauchter Kleider, erftredt fi) dieſe
Aufhebung des Verbots nicht.
Potsdam, den 11. März 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Communalbezirks-Veraͤnderung betreffend.
62. Auf den Antrag des Magiftrats zu Bernau
bat der Bezirfdausihuß in der Sigung am 1. März
d. 3. nad Anhörung des Kreistages des Kreiſes Nieder:
barnim und unter Einwilligung ded Gutsvorftandes
zu Schmegdorf die Abtrennung der im Jahre 1866 von
der Stadt Bernau erworbenen, in der Gemarfung der
ſtädtiſchen Forſt beiegenen Theile des Ritterguted Schmetz⸗
dorf und zwar:
Kartenblatt 1 Parzelle 27 2 ha 36 ar 40 qm
⸗ 2 ⸗ 26 J. —æ — - 72- — -
zuſammen 3 ha 08 ar 40 qm
von dem Gutsbezirfe Schmegdorf und die Vereinigung
diejer Parzellen mit dem Bezirfe der Stadtgemeinde
Bernau befchloffen.
Potsdam, den 10. März 1893.
Der Regierungs-Präſident.
Viehſeuchen.
63. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen—
feucdhe unter dem Rindvieh des Handelsmannes Gees—
dorf in Wilmersdorf, Kreis Oberbarnim, des Ader:
bürgers Junge in Nauen, Bauergutsbefigerd Thieme
in Neu:Kalfenrehde, Müller in Wuftermarf,
Koloniften Stolle in Deutichhof, Kreis Oftbavelland,
Arbeiter Heinrich Schule in Jüterbog, Kreis Jüter-
bog-Rudenmwalde, des Gräflih Schlippenbach'ſchen Ge—
böftee in Schapow, Bauerhofsbefigerdg Weidemann
in Dedelomw, Kreis Prenzlau, Bauergutöbefigere Gamlin
in Zaagfe, Mühlenbeſitzers Scherz in Fretzdorf,
Gaſtwirths Blank in Wittftod, Eigenthümers Klähn
und Bauergutsbeſitzers Stodfleb in Grabom bei
Blumenthal, des Rittergutes in Laaske, Kreis OÖf-
brignih, des Koſſäthen Paul in Mörz, Kreid Zauch—
elzig.
Fusgebrochen iſt die Bruſtſeuche unter den
Pferden des Rittergutes Plattenburg, Kreis Weſt—
prignitz.
Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche
unter dem Rindvieh des Gaſtwirths Beutel in Fel—
LU U
—
DU 2
ſchow, Kreid Angermünde, in Lübars, Kreis Nieder- |im Monat Februar
Das unterm 28. Juli 1892 — Extrablatt Petkus, Kreis Jüterbog-Lu
unter dem Rindvieh in ———— des Gutsbezirks
enwalde, in Wilſikew,
ürſtenwerder, in Holtzendorf, auf Dominium
Eickſtedt, Kreis Prenzlau, unter dem Rindvieh des
Bauern Schwarz zu Prebelower Breite, Bauern
Parden in Königsberg (Ausbau), Kreis Ofprignig,
der Koloniften Hembt und Bayer in Müggelsheim,
Gemeinde-Vorſtehers Spietb' in Nunsdorf, Eigen-
thümers Knuſt in Alt-Glienide, Kreis Teltow, des
Rittmeiſters a. D. Dahl zu Alt-Thymen und de
Ortſchaft Weggun, Kreis Templin.
Potsdam, den 14. März 1593.
Der Regierungs-Präftvent.
Bekanntmehungen des Königlichen Polizei:
Präſfidenten zu Berlin.
Befanntmachung.
21. Höherer Anweifung zu Folge hebe ich das am
3. Auguft 1892 wegen der Eholeragefahr für die Stabt-
bezirte Berlin und Charlottenburg erlafjene Verbot der
Eine und Durdfuhr von Hadern und Lumpen aller
Art, Obſt, friſchem Gemüfe, Bitter und fogenanntem
Weichfäle aus Nußland hiermit auf.
Auf die Ein- und Durdfuhr gebrauchter Kleider,
fowie gebrauchter Leib: und Betwätbe erfiredt fich
die Aufbebung des Verbotes nicht.
Berlin, den 10. März 1893.
Der Polizei-Präftdent.
Berliner und Gharlottenburger Yreife im Monat Achruar 1803.
22. Engros-Marftpreife
im Monatsdurchſchnitt.
In Berlin:
100 Kigr. Weizen (gut) 15 Marf 49 Pf.,
z 85 .
für
⸗ ⸗ do. (mittel) 14 ⸗
Zu bo. (gering) 14 s 25 «
. 2 e Roggen (gut) 13 - 4 +
Ze bo. (mittel) 3 » 04 -
-⸗ ⸗ bo. (gering) il =: 65 +
- z = Öerfte (gut) 16 =: 90
ee do. (mittel) 5 = 65 -
-⸗— do. (gering) 14 ⸗40—
—⸗ = Hafer (gut) 5: 5 -
Ze Ze do. (mittel) 14 - 79 -
a do. (gering) 14 - 10 -
.e = Erbſen (gut) 19 - 95 -
Zr Ze do. (mittel) 18 =: 20 -
—— do. (gering) 16 = 70 —
— =: Riichtſtroh 4 = 37 =
⸗ ⸗ 9 6 —32 -
eu 2
Monats-Durchſchnitt der höchſten Berliner
Tages preiſe einſchließlich 5% Aufſchlag
für 50 Klgr.
Hafer Stroh Heu
831 Mf., 2,46 Mf., 3,94 Mt.
—
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“ NN MW
wohn
Amtsblatt. 105
B. Detail-Marftpreije Bekanntmachung.
im Monatsdurchſchnitt. 23. Es iſt wiſſenſchaftlich feftgeflellt, daß die
1) Sn Berlin: Keime der Cholera im Eife, ſelbſt bei flärferer Kälte,
100 Klgr. Erbien (gefbe;. kochen) 32 Mar 50 Pf, lange Zeit Tebensfähig bleiben, und es find daher mit
= = Gpeifebohnen (meiße) 35 : |dem unvorfidhtigen Gebrauch von Eis, welches aus ver-
= Linſen 9 ⸗ — » ſjſeuchtem Wafler genommen worden iR, Gefahren ver-
= = Kartoffeln 5 = 75 s |bunden. Insbeſondere fann der Genuß von Nahrungs-
1 Klgr. Rindfleiſch v. d. Keule 1 = 40 = Im Genußmitteln, Speijen oder Getränken, welche ber-
1 = ⸗ (Bauchfleiih) 1 = 10 = Jartiges Eis enthalten oder mit demſelben in Berührung
1 = Schweinefleiſch 1 = 40 = |gefommen find, Erfranfungen an Cholera in bemielben
1 = KRalbfleiid 1 = 24 = |@rade hervorrufen, wie die Benugung ungefrorenen,
1 = Hammelfleiid. 1 = 20 = |verfeuchten Waſſers.
1 = Sped (geräudert) 1 = 5 > Bor der gedachten Anwendung von Eis, welches
1 = Epbutter 2 = 30 » Jaus einem mit Choferafeimen inficirten oder der In-
60 Stüd gie 5 = 838 = |fection verdächtigen Gewäſſer ſtammt, wird deshalb
2) In Charlottenburg: hiermit gewarnt.
100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 3 Mark 50 Pf., Berlin, den 13. März 1893.
-e = Gpeifebohnen (weiße) 2 ⸗ Der Polizei⸗Präſident.
X
⸗vinſen ng Befanntmadun
* 2 * 75 = 8.
1 Kar. ee d. Keule 1 - 40 - |24. Für ten Kehrbezirf der Stadt Berlin ift der
1: - Bauchfleiſch) 1 = 410 » |Schornfteinfegergejelle Herr Richard Leiſtner, Mödern-
1 = Schweinefleiih {1 = 50 - |fraße 117, nad den Vorſchriften dee Regufativg für
1. Kalbfleic {| = 40 „ jden Betrieb des Scornfteinfegergewerbes im Stabtbezirf
1 = Hammelfleifc 1 =: 2 » |derlin vom 16. November 1888 vom 1. Januar 1893
1 - Sped (geräucert) 1 = 60 » |ab als Bezirfsihornfleinfegermeifter angeftellt worden.
1 = Efbutter 2.30 ⸗ Berlin, den 7. März 1893.
60 Stüd Eier 2:77 : Königliches Magiftrat hiefiger Königlicher
C. Fadenpreife in den legten Tagen Polizei⸗Präſidium. Haupt⸗ und Reſidenzſtadt.
des Monats Februar 1893; Bekanntmachungen des Neichs⸗Poſtamts.
10 (gr. Beinmeht Fra 30 Pf., Poſtpacketverkehr mit en amanalanb Schutzgebiet und
hy aſchonalan
Vetgeren Ni I - IS. Bon jept ab werden Poftpadete ohne
I \ Gerhengraupe 38 . |Werthangabe im Gewicht bis 3 kg nad Britijd-
> — 10 7 Betſchuanaland Schutzgebiet und nach Majhona-
1. Vh gweizengrũbe 19 7 fand zur Befoördermig zugelaffen. Die Poſipackete
1 - Reis (Java) 55, | müflen feanfiet werden. „leder Die Zaren und Be
” N ſſendungsbedingungen ertheilen die Poftanftalten auf Ver-
: Java⸗Kaffee (mitster) 3 Mark > — Ausfunft gen erth Feat
ebr. B Gelbin 13 Berlin W., 3. März 1893.
I. —* BR Al 237 Reiches Poftamt, I. Abtheilung.
1 ⸗ Sepreeineihmals (yiefiges) I - 50 - Belanntmachungen des Königlichen
2) In Eh arlottenburg: Eonfiftoriums der Provinz Brandenburg.
1 Klgr. Weizenmehl Ned 1 . 38 ⸗ Errichtungsurkunde.
1 = Roggenmeht Nr 1 29 = |A. Mit Genehmigung des Herm Miniſters der
1 = GOerftengraupe 45 = |geiftlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten
I = Gerftengrüge 43 = |und ded Evangeliſchen Ober:Kirchenrathed, ſowie nach
1 = Buchweizengrütze 4) = |Anhörung der Betheiligten wird von ben unterzeichneten
1 = Hirſe AT = |Behörden hiermit Folgendes feflgefegt:
1 = Reis (Java) 485 =» | 1) Unter Abtrennung von dem Sprengel ber Zions⸗
1 = Java-Kaffee (mittler) 2 Mark 64 - fire in Berlin und unter Beſtimmung des inner-
1 = Tavasfaffee (gelb in bald dieſes Sprengeld von dem Wirflihen Ober-
gebr. Bohnen) 3 = 20 - Konfiforialrath, General:Superintendenten a. D.
1 = Speiſeſalz 20 = D. Brüdner und von feinem Stellvertreter, dem
1 Schweine\chmalg Chief ge) 1 = 60 + Geheimen Regierungsrath Dr. Kred erbauten
Berlin, den 6. März 1899. Kirchengebäudes zur Pfarrfirde wird bier ein
Königliches Polizei-Prafi am Erfte Abtheilung. neues Kirchſpiel der
106
Gethſemanekirche
errichtet, deſſen Grenzen ſind:
a. Im Weſten: Die Mittellinie der verlängerten
Schwedterſtraße (Oſtgrenze des Friedenskirchen⸗
ſprengels) von der Parochialgrenze mit St. Paul
bis zur ſüdweſtlichen Ecke der Oderbergerſtraße;
b. Im Süden: Die hintere Grenze der an der
Südſeite der Oderberger- und der an der Eüb-
feite der Sranfediftraße gelegenen Grundſtücke
bis zur Weifenburgerfiraße und die Linie von
diefem Endpunfte bis zu demjenigen Punfte,
in dem die Borderfluht der Sübdjeite der
FSranfediftraße in ihrer Verlängerung die Paro-
hialgrenze mit St. Bartholomäus trifft;
c. Im Oſten: Dieſe Parochialgrenze von dem
oben angegebenen Punkte bis zum Treffpunkte
mit der Weichbildgrenze;
d. Im Norden: Die Weichbildgrenze von dieſem
Punkte bis zu dem Treffpunkte mit der öſtlichen
Parochialgrenze von St. Paul,, ferner dieſe
Parochialgrenze in ihrem Berlaufe zunädft
nah Süden, dann nah Weſten bis zu dem
unter a. angegebenen Scneidungspunfte.
Ale in diefem Sprengel mwohnenden Gemeinde-
glieder der Ziongfirchengemeinde werden hiermit
aus biefer ausgepfarrt und der Gethjemanefirdyen-
gemeinde zugemwiejen;
Die für die Zionsfirchengemeinde geltenden Stol⸗
gebührentaren behalten auch für das neue Kirch—
ſpiel Geltung, und die daraus auffommenden Stol-
gebühren fließen ſämmtlich in die Kirchenfalfe der
Gethſemanekirchengemeinde;
Den Gemeindegliedern der Gethſemanekirchen⸗
gemeinde ſteht die Mitbenutzung des Begraͤbniß—
platzes der Zionskirchengemeinde, wie bisher, noch
ſo lange zu, bis dort in anderer Weiſe für die
Begräbniſſe geſorgt ſein wird.
Dieſe Feſtſetzungen treten mit dem 15. März 1893
in Kraft.
Berlin,
Berlin,
den 6. März 1893. den 9. März 1893.
Koͤnigliches Konfiftorium Der Polizei-Präfident.
der Provinz Brandenburg.
*
2
St
3)
4)
5)
*
x
Borftehende Erridtungsurfunde bringen wir mit
dem DBemerfen zur öffentlihen Kenntniß, daß ber Ber-
weſer des Pfarramtes der Gethſemanekirche Archidiakonus
Dr. Wachsmann die Anmeldung.der in dem neuen
Parochialbezirk wohnhaften wahlfähigen Gemeindeglieder
zur MWählerlifteer während der nod durch Kanzel«
abfündigung zu beſtimmenden Tagesflunde in der Geth-
jemanefirhe und außerdem nad Möglichfeit zu jeber
anderen Tageszeit in feiner Wohnung, Chriftinenftraße
Nr. 21, entgegennehmen wird.
Berlin, den 10. März 1893.
Königliches Konfiftorium der Provinz Brandenburg.
Befanntmachungen der Königlichen
Sauptverwaltung der Staatötchniden.
Befanntmadhung.
4. Die am 1. April 1893 fälligen Zinsſcheine
der Preußiſchen Staatsichulden werten bei
der Staatsſchulden-Tilgungskaſſe — W. Taubenftraße 29
hierſelbſt —, bei der Reichsbankhauptkaſſe, jowie bei den
früher zur Einlöſung benusten Kaſſen und Neihsbanf-
anftalten vom 21. h. MW. ab eingelöf. Auch werden
die am 1. April 1893 fälligen Zinsfcheine der nad)
unferer Befanntmadung vom 6. März 1891 mit dem
1. April deifelben Jahres auf unfere Verwaltung über-
egangenen Eifenbabn-Prioritäts-Anfeihen bei den vor-
Peseidneten Kaſſen, ſowie bei den auf dieſen Zinsjcheinen
-[vermerften Zahlſtellen vom 21ften d. M. ab eingeföft.
Die Zinöfcheine find, nah den einzelnen Schuld-
gattungen und Wertbabfchnitten geordnet, den Ein-
Töfungeftellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches
die Stückzahl und den Betrag für jeden Werth-
abfchnitt angiebt, aufgerechnet ift und des Einfiefernden
Namen und Wohnung erfidtlid macht.
Wegen Zahlung der am 1. April fälligen Zinſen
für die in das Staatsfchuldbuch eingetragenen
Forderungen bemerfen wir, daß die Zufendung diefer
Zinfen mitteld der Poſt ſowie ihre Gutſchrift auf den
Reichsbank-Girokonten der Empfangsberechtigten zwijchen
dem 18. Mär; und 8. April erfolgt; Bie
Baarzablung aber bei der Staatsfchulden:
Zilgungsfafle am 18. März, bei den
Negierungs:Sauptlaflen am 24. März
und bei den mit der Annahme direfter Staatöfteuern außer-
halb Berlins betrauten Kaffen am 1. April begimnt.
Die Staatsfchulden-Tilgungsfaffe ift für die Jins-
ablungen werftäglih von 9 bis 1 Uhr mit Aus-
ra des vorlegten Werftaged in jedem Monat, am
legten Monatstage aber von 11 bis 1 hr geöffnet.
Die Anbaber Preußiſcher Konfols
machen wir wiederholt auf die durch uns
veröffentlichten , Amtlichen Nachrichten über
das Preußiſche Staatsichuldbuch” aufmerf:
fam, welche durch jede Buchhandlung für
40 Pfennig vder von dem Verleger J.
Guttentag in Berlin durch die Poſt für
45 Pfennig franko zu beziehen find.
Berlin, den 2. März 1893. |
Hauptverwaltung der Staatsjchulden.
Befanntmadhung.
3. Die Herren Büren und Eisfeller in Elber—
feld haben auf Umfchreibung ber nachbezeichneten Efferten,
und zwar:
a. ded 4 %/sigen Konſols von 1884 Lit. H. NE 76593
über 150 M.,
b. der 4C/igen Konſols von 1885 Lit. F.
NE 362996 und 368579 zu 200 M. — 400 M.,
c. der 3Yoigen Konfold von 1891 Lit. B.
N? 10246/48 zu 2000 M. = 6000 M,,
d. der 3Yoigen Konfold von 1892 Lit. A,
N? 30097/98 zu 5000 M. = 10000 M.,
107
Lit. B. N? 59093,96 zu 2000 M. = 8000 M.,
Lit. C. M 127927 über 1000 M.,
e. des NKurheifiihen Prämienſcheins Serie 357
NT 8917 über 40 Thlr. = 120 M.
angetragen, weil biejelben durch Teuer bejchädigt find.
In Gemüßheit ded 5 3 des Geſetzes vom 4. Mai
1843 (Geſ.“S. S. 177) und des $ 2 des Gejepes |
vom 29. Februar 1868 (Gej.-S. S. 169) wird deshalb
Jeder, der an diefen Papieren ein Anrecht zu haben
vermeint, aufgeforders, dafjelbe binnen 6 Monaten und
ſpäteſtens
am 18. September d. J.
uns anzuzeigen, widrigenfalls die Papiere kaſſirt und
den Antragſtellern neue kursfähige werden ausgehändigt
werden. Berlin, den 8. März 189.
Hauptverwaltung der Staatsſchulden.
Belanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staatöpapiere.
Befanntmadung.
3. In Gemäßheit des $ 20 ded Ausführungs-
arjeßes zur Civilprozeßordnung vom 24. Mürz 1879
(8.:5. S. 281) und des $ 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (&.-S. ©. 157) wird befannt gemadıt,
dag in dem Nachlaſſe des zu Oberwieſa im Königreich
Sadjen verftorbenen Privammannd Ernſt Otto Wetzel
die Schuldverfchreibungen der Fonfolidirten 4 %/uigen
Staatsanleihe
a. von 1880 Lit. E. „N 121632 über 300 M.,
b. = 1882 - D, M 249458 - 500 ⸗
angeblich vermißt worden find. Es werden diejenigen,
welche fih im Beſitze diefer Urkunden befinden, hiermit
aufgefordert, ſolches der unterzeichneten Kontrolle der
Staatspapiere oder dem Rechtsanwalt, Juſtizrath Nein-
boldt in Frankenberg in Sachſen anzuzeigen, widrigen-
falle das gerichtliche Aufgehotsverfahren behufs Kraft-
(oserflärung der Urfunden beantragt werden wird.
Berlin, den 6. März; 1893.
Königlihe Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmachungen
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors.
Befanntmadhung.
3. Infolge der durch den Herrn Finanz Minifter
genehmigten anderweiten Cintheilung des Bezirks bed
Königlihen Haupt-Steuer-Amtes in Brandenburg a. 9.
treten vom 1. April 1893 ab folgende Acnderungen ein;
1) Sn Wufterhaufen a. D. wird eine Oberſteuer⸗
Kontrole errichtet, deren Bezirf die Steuerhebe-
bezirfe Wufterhaufen a. D. und Fehrbellin umfaßt;
2) der Amtsfig des Bisher in Frieſack flationirten
Dber-SteuereRontroleurd wird nach Rathenow ver:
legt und es find diefem Beamten die Steuerhebe-
bezirfe Frieſack und Rathenow unterftellt.
Berlin, den 9. März 1893.
Der Provinzial-Steuer-Direftor.
Belanntmachungen der Röniglichen
Eifenbabn:Direktion zu Berlin.
Rumäniſch-Norddeutſcher Eiſenbahn-Verband.
6. An Stelle des Heft 4 zum Theil II. vom
1. April 1886 nebft Nachtrag I. bis IV. gelangt mit
Giltigfeit vom 1. Aprit 1893 ein neues Heft A zur
Einführung, welches anderweite in Folge Herabſetzung
der Antheile der außerdeutichen Bahnen, ſowie in Folge
Einrehnung des deutſchen Getreideftaffeltarifs vom
1. September 1891 ermäßigten Frachtfäge bes Aus-
nahmetarifd für Getreide, Hülſenfrüchte und Mahl:
produfte, für Delfaaten, für Kleie und für Delkuchen
enthält. In das neue ZTarifbeft find verichiedene ber
bisherigen Berfehröbeziehungen nicht wieder aufgenommen
worden. Einzelne Abdrüde des Tarifs find zum Stüd-
preife von 2,00 M. von der Güterfaffe Stettin C.⸗G.⸗
Bhf. und dem biefigen Auskunftsbüreau, Bahnhof
Aleranderplag, zu beziehen.
Berlin, den 3. März 1893.
Königliche Eiſenbahn-Direktion.
Bekanntma ungen der Röniglichen
Eifenbahn: Direktion zu Bromberg.
Befanntmahung.
11. Mit dem 1. April 1893 tritt für den Güter-
Berfehr zwiſchen den Stationen bes Eifenbahn=Direktions-
bezirks Bromberg und der Marienburg-Mlawkaer Bahn
an Stelle des bisherigen Tarifs vom 1. Oftober 1887
nebft zugehörigen Nadıträgen ein neuer Tarif in Kraft,
weldyer eine wejentlihe Erweiterung durch vermehrte
Einbeziehung von Stationen der preußilchen Staatsbahn
erfahren bat. Der neue Tarif enthält die von ber
Landesauffichtöbehörde genehmigten bejonderen Beftim-
mungen zu der Verkehrsordnung für die Eifenbahnen
Deutichlande und bringt neben vielfachen Fracdıtermäßi-
gungen aud) Erhöhungen. Letztere treten erfi am 1. Juli
1893 in Kraft; bie zu diefem Tage bleiben die bis—
berigen Frachtſätze in Geltung.
Drudabzüge des neuen Tarife fönnen durch die
Tahrfarten-Auggabeftellen der Verbandftationen Fäuflic)
bezogen werben.
Bromberg, den 28. Februar 1893.
Königliche Eifenbahn=Direftion.
Belanutmachungen der Kreisausfchüffe.
6. Nachweilung der vom Kreisausichuffe des Kreiles Ruppin auf Grund des $ 2 der Fandgemeinde-Ordnung
— — — — Um — — — —
der in Betracht kommenden Grundſtuͤcke
— — —
vom 3. Juli 1891 genehmigten Veränderungen an Gemeinde- und Gutsbezirksgrenzen.
B— — —
| der feitherigen
i der fünftigen
Gemeinde: reſp. Gutsbezirke
Die von der Königlichen Regierung zu Potsdam erworbene Parcelle 29 von Gemeindebezirk Gutsbezirk
25,752 ha Größe Artikel 2 Kartenblatt 1 der Gemarkung Mohnhorſt.
Neu-Ruppin, den 2. März 1893.
Rüthnick. Rüthnicker Forſt.
Der Kreis-⸗Ausſchuß.
108
Perſonalchronik.“
Im Kreiſe Oberbarrim find an Stelle des bis—⸗
herigen Amtsvorſtehers Jacubski in Schöpfurth, welcher
fein Amt Krankheit halber zum 1. April d. Is. nieder⸗
legt, der bieherige Stellvertreter, Ziegeleibeſitzer
Kleine in Heegermühle zum Amtövorfteher des gleich»
namigen 5. Bezirfd und zu deifen Stellvertreter ber
Ziegeleibefiger Wittfopf ebendaſelbſt ernannt worden.
Nachdem der neugebildete Gutöbezirf „Artillerie⸗
Schießplatz Cummersporf” im Kreije Teltow mit dem
41. Amtsbezirk „Königliche Cummersdorf'er Forſt“ ver-
einigt worden ift, ift der Königliche Forftmeifter Neuter
zu Gummersdorf zum Amisvorſteher dieſes zufammen-
gejesten Amtsbezirk ernannt worden.
Der bisherige zweite Geiftliche bei dem evangeli-
ſchen Berein für kirchliche Zmede in Berlin, Engelbert
Caspar Wilhelm Philippe, ift zum Vorſteher und
Pfarrer an dem Evangeliſchen Jobannisftift in Berlin,
Diözefe Berlin IL, beftellt worden.
Der bisherige Hilfsprediger Heinrich Auguft Gott:
Nlieb Friedrich Aleranter Löwentraut aus Spandau
ift zum Pfarrer der Parodie Redlin, Diözefe Purlig,
beftellt worden.
Die unter Königlihem Patronat ftehende Pfarr⸗
ftelle zu Lanz, Diözefe Lenzen, fommt durch die Ber-
jegung bed gegenwärtigen Inhabers, Pfarrers Ninnich,
demnaͤchſt zur Erledigung. Ueber die Wiederbeiegung
ber Pfarrftelle ift bereits Verfügung getroffen.
Die unter Königlichem Patronat ftehente und mit
der Superintendentur der Diözefe Templin verbundene
Dberpfarrftele zu Templin, Diözelfe - Templin, fommt
durch die Verfegung des Oberpfarrers und GSuperinten-
denten Petrenz in den Ruheſtand, am 1. Oftober 1893
Die unter Königlihem Patonat ſiehende Pfarrftelle
zu Franfenförde, Diözefe Luckenwalde, fommt durch bie
Berjegung des Pfarrers Wapenhenſch zum 5. Aprıl
d. 3. zur Erledigung. Die Wiederbefegung der Etelle
erfolgt im vorliegenden Kalle durch das Kirchenregiment.
Die unter Königlihem Patronat ftebende Pfarr-
ftelle zu Parflein, Diözefe Angermünde, ift durch das
Ableben ihres bisherigen Inhabers, des Pfarrers
Möller, am 15. Januar d. %. zur Erledigung ge:
fommen. Die Gnadenzeit für die Hinterbliebenen läuft
bis zum 15. Januar 1894. Die Wieberbefegung dieſer
Stelle erfolgt durch Gemeindewahl nah Maßgabe des
Kirchengeſetzes, betreffend dag im 6 32 M 2 der...
Kirchengemeinde: und Synodal⸗Ordnung vom 10. Sep:
tember 1873 vorgejehene Pfarrwahlrecht vom 15. März
1886 — Kirdi. Geſ.⸗ und Verordn.⸗“Bl. de 1886
S. 39. — Bewerbungen um biefe Stelle find fchrift:
fih bei dem Königlichen Konfifiorium der Provinz
Brandenburg einzureihen. $ ba. a. D.
Die unter Königlihem Patronate ſtehende Pfarr-
ftelle zu Falkenthal, Diözefe Zehdenick, kommt durch die
Verſetzung ihres bisherigen Inhabers, des Pfarrers
Spendelin, in den Ruheſtand zum 1. Oktober 1893
zur Erledigung. Die Wiederbefegung dieſer Stelle er-
folgt durch Gemeindewahl nah Mafßgate des Kirchen:
geleges, betreffend das im 6 32 .NF 2 der Kirchen:
gemeinde und Synodal-DOrdnung vom 10. September
1873 ꝛc. vorgejehene Pfarrwahlreht vom 15. März
1886 — Kirchl. Gel.- u. Verordn.⸗“Bl. de 1886 ©. 39,
Bewerbungen um diefe Stelle find fchriftlich bei dem
Königlichen Konfiftorium der Provinz Brandenburg ein-
zureichen. 66 a. a. O.
Dem Lehrer Herrn Dr. phil. Greve zu Berlin iſt
die Erlaubniß zur Fortführung und Leitung der bisher
zur Erledigung. Die Wiederbeſetzung bleibt dem Kirchen-Prey'ſchen höheren Knabenſchule zu Berlin ertheilt
regiment vorbehalten. morben.
I Yusweifung von Ausländern aus dem Heiihögbiete.'
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum
dee
we ber welche die Ausweilung Ausioei
ewerjunge:
& des Ausgewiejenen. Beftrafung. beichloffen hat. PH
1. 2. 3 4 3. 6.
a. Auf Grund des 8 39 des Strafgeſetzbuchs:
geboren am 27. Juni Müngverbreen (3 Jahre Königlich Sächfiſche
1836 zu Schaderbach, Zuchthaus laut Erkennt-⸗ Kreishauptmann⸗
11 Chriftian Ferdinand
Fiſchbach, genannt
12. Juli
1892,
Schneidenbach, | Bezirf Graslıg, Böh- niß vom 27. April ſchaft Zwidau,
Fuller und Mundhar-! men, ortsangehörig| 1888),
monifamacher, | ebendaſelbſt,
b. Auf Grund des 8 362 des Strafgeſetzbuchs:
2) Johann Lammers, geboren am 10. Januar Diebſtahl, Landſtreichen Königlich preußifcher] 30. Januar --
Schlachtergeſelle, 1858 zu Roermond, und Gebrauch falſcher Regierungspräſident 1893.
Niederlande, wohnhaft Legitimationspapiere, zu Osnabrück,
zuletzt in Antwerpen,
geboren am 14. Oktober Betteln, Polizeibehoͤrde zu
1866 zu Straubenzell, Hamburg,
Schweiz, ſchweizeriſcher
Staatsangehörige, | |
3 Karl Albert
Lehmann,
Bädergefelle,
6. Februar
1893.
109
= Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde | Datum
| —— — — ber welche die Aueweifung de⸗
a bes Auegewicſenen. Beitrafung. beſchloſſen hat. nnd:
t. 2 | 3. | A. | 5. 6.
4 Jojeph Anton Mägler,geboren am 16. Sep⸗Landſtreichen, Führung Röniglih bayerifcdhel 10. Ipuar
Metzger, tember 1854 zu Dorn=| falſcher Legitimations- Polizei-Direktion 1893
birn, Bezirk Feldkirch, Papiere, und falſche Münden,
Vorarlberg, ortsange-| Namensangabe,
hörig ebendaſelbſt,
9 Leopold Marzi, geboren am 5. Auguftilandftreichen, Königlich bayerische] 23. Januar
Tagelöhner, 1873 zu Waſchbach, Nolizei:Direftion 1893.
Bezirf Oberhollabrunn, Münden,
Nieder-Defterreich, .
ortsangehörig zu Nie:
derflanig, ebendaſelbſt,
6 Zulius Majchfe, geboren am 3. Juli Hausfriedensbruch, Be⸗Königlich preußiicherli. November
Schuhmacher, 1842 zu Schluckenau, leidigung, qualifizirte Regierungspräſident 1892.
Böhmen, öſterreichiſcher Körperverletzung und zu Frankfurt a. O.,
Staatsangehoͤriger, Betteln,
71 Karl Pietwalski geboren am 4. Novem⸗ Sandftreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 14. Dezember
GPetfalski), Fleiſcher- ber 1850 zu Teſchen, Regierungspräſident 1892.
gehilfe, Defterreichifch = Schle- zu Oppeln,
fien, ortsangehörig zu
Bobrek, Bez. Teichen, ’
3 Sofef Polad, geboren am 28. März Landſtreichen, Königlich bayeriſche 13. Januar
Schuhmader, 1871 zu Pirkdorf, Polizei-Direftion 1893.
Gemeinde Yaftnic, Be: Münden,
zirf Rann, Steiermarf,
ortsangeh. zu Laſmic,
9 Vincent Rembatſch, 30 Jahre alt, geboren desgleichen, Königlich preußiſcher 6. Januar
Arbeiter, zu Szczurowa, Bezirk Negierungspräfttenti' 1893.
Brzésko, Galizien, zu Oppeln,
ortsangehörig ebendaſ.,
10/8uftav Ringgenberg, geboren am 18. Dftober Landftreichen u Betteln, Königlich) bayeriiche] 18. Januar
Schneider, 1872 zu Leißigen, Be⸗ Polizei⸗Direktion 1893.
zirk Interlaken, Kan⸗ Münden,
ton Bern, Schmeiz,
ortsangehörig ebendaſ.,
11 Franz Ruß, geboren am 16. Sep-Landſtreichen, > Königlih preußiicher| 3. Februar
Scornfteinfegergejelle, | tember 1841 zu Du: Negierungspräftdent 1893.
beneg, Böhmen, orts⸗ zu Schleswig,
angebörig zu Kukus,
" Dez.Königinhof,ebend.,
12\Iohann Schwarzer ,igeberenam 7. Mai 1855 Landftreihen u. Betteln,iKönigli preußischer beögleichen.
Kunftweber, zu Frankftadt, Bezirf Regierungspräftbent
Scemberg, Mähren, zu Breslau,
131 Eduard Sondej, geboren am 12. Sebruar|desgleichen, Königlid) bayerifche 20. Januar
Eifendreber, 1876 zu Jägerndorf, PolizeisDireftion 1893. ©
Oeſterreichiſch = Schle- Münden,
fien, ortsangehörig zu
Mazury, Bezirk Kol:
buszowa, Galizien,
14| Dftav Ferdinand, geboren am 20. Novem-Landſtreichen, Kaiferliher Bezirks- 31. Januar
Varoquaurx, ber 1859 zu Couvrou, Präſident zu Metz, 893.
ohne Stand, Bezirk Crécy ſur Serre,
| Frankreich, ortsange⸗
hörig ebendaſelbſt,
110
& Nane und Stand | Alter und Heimath Grund | Behörde, Datum
a — ——— —7— I der weiche die Ausweilung dee .
ä des Ausgewieſenen. Beſtreſung. befhloffen hat, Pusweliungs
1. 2. 3 d. N. 6.
1 Karl Vollhart geboren am 15. Februar] Betteln, | erzogl. braunſchwei⸗3. Februar
| (Bollfart), 1859 zu Bafel, orte=| . giſche Kreisdireftion 1893.
| Zahntechnifer, angehörig ebendaſelbſt, | zu Helmſtedt,
| 16: Albert Zeh, Weber, [28 Jahre alt, geborenjlandftreichen, o Königlich baperifche 15. Januar
ı und ortsangehörig zu - | Poligei-Direftion 1893.
| Libau, Kurland, ruffi- | Münden,
ſcher Staatsangehoͤrig. ,
‚17 Franz Bielag, |geboren am 28. No⸗desgleichen, aoniglich bayeriſches 21. Januar
Kupferfchmied, vember 1852 zu Ka:| ı Bezirfsamt Mies: 1893
tbarein, Bezirf Trop- bad,
pau, Deſterreichiſch⸗ |
Schleſien, öſterreichi— |
der Staatsangehö⸗ |
riger, |
8 Anton Bucher, geboren am 13. Februarltandftreihen u. Betteln, Raiferliher Bezirks 7. Februar
Tagner, 1849 zu Nottwyl, Präſident zu Colmar, 1893.
Kant. Luzern, Schweiz,
ortsangeh. zu Muntz⸗
nau, ebendaſelbſt, |
19 Marco Forti, geboren am 15. Aprillbeögleichen, Bönigtig bayerische] 31. Januar
Dergmann, 1853 zu Santa Qucia, | Pofızei- :Direftion 189
—8—
Gemeinde Budoja, Münden, N
Provinz Ubine, Ita:
lien, ortsangehörig
ebendaſelbſt, |
20 Joſef Fuchs, geboren am 19. Marz Landſtreichen und unbe: Königlich bayeriſches 27. Januar
Zagelöhner, 1849 zu Doglasgrün, rechtigtes Verabfolgen Bezirfsamt Hilpolt- 1833.
Bezirk Falfenau, Böh-| von Arzneien, fein,
men, öfterreich. Staats⸗
angehöriger,
21) Otto Guldener, [geboren am 28. Qulillandftreichen, Königli bayeriſche 29. Jannar
Schloſſer, 1870 zu Zürich, orts⸗ Polizei-Direktion 189
angehörig ebendaſelbſt, München,
22 Niels Hanſen, geboren am 11. FebruarſLandſtreichen u. Bettieln, dieſelbe, 30. Januar
Maler, 1846 zu Rabaek, Ge: 1893,
meinde Aabum, Bezirk
Ninfjöbing, Dänemarf,
ortdangeb. zu Aadum,
23 ran; Hinterholzer,igeboren am 14. Mailtandftreichen, dieſelbe, 20. Januar
Weißgerber, 1862 zu Lambach, Be⸗ 1893.
zirk Zee, Oberöfter:
reich, zuletzt wohnhaft
zu Windiſch-Garſten
Sn Kirchdorf), eben-
e
'
Hierzu Fünf Deffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belageblätter werden der Bogen mit 10 Bf. berschnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Wotspam, Buchpruderei ver A. W. Hayn'ichen Erben.
GE EN SR SEE A __ — _
— PP di
121
Ausweitung von Ausländern ans dem Neichsgebiete.
Name nnd Stand
= amp Stand Alter vnd Heimaib Grund
E des Muagewichnen. | ber
= v ngewit
—2 ' \ | Beitrafung.
1. 2. 3 | 4.
a. Auf Grund Des $ 39 tes
Datum
Behörde, des
welche die Ausweiſung Aunweifungs:
beſchleiſen hat. Beſchluſſes.
53. 6.
Strafgeſetzbuchs:
tut Barzylerwiczgeboren am 16. Auguft Diebitabl im wiederholten Königlich preußiicher 18. Februar
Hegierungspräftdent 1893.
zu Breslau, Ä
I
Negierungspräfident; 1893.
zu Dannover, |
(Baerylewig), 1954 zu Krakau, Ga- Nüdfalle (5 Sabre Zucht:
Händler, ‚ fijien, ortsangebörig baus laut Erkenntniß
| ebendaͤſelbſt, vom 10. März 1880),
2 Sally (genannt Karl) geboren am 15. Maimebrfader ſchwerer und Königlich prenßiicher: 14. Rebruar
Epielmann, 1265 zu Dobrin, Ruf-j einfader Diebftabl im
Schneider, land, wieberholten Rückſalle
| | ' (5 Jabre Zuchthaus laut:
Ä | : Erfenntnißvom 24. März
i 188: >), N
h, Auf Grund bes 6 362 Des Strafgeieabuds:
3 Jebann Ignaz geboren am W. Juli Berteln, Königlich
1849 zu Brünn, Mäbh—
ren, ortsangeb. eben
daſelbſt,
4. Jehann Rudolf Köcher, geboren am 8. Jannuar vorſätzliche
Zimmermaler, 1864 zu Iglau Pub letzung, Widerſtand gegen
ven, orteangeh. eben: die Staatsgewalt, We:
daſelbſt, leidigung eines Beamten,
Betteln, Landſtreichen
und grober Unfug,
— Hladik, Colporteur,
|
|
Polizei⸗Direktion
bayeriſche 19. Januar
18993.
‚ Münden, |
Körperver Stadimagiſtrat Nürn::6. nnber
berg, Bayern, 892
|
3 Heinrich Piof, geboren am 1. Februar Yanditreichen, Königlich bayeriſche 25. Januar
Schuhmacher, 1870 zu Nitoleburg, Polizei Direktion 1893.
| Mäbren, ortsangebörig Münden, '
! ebentafelbft, EL
b: Alois Schwarzl, geboren am 24. Mai Landſtreichen u. Betteln, dieſelbe, 26. Januar
| Räder, 1847 zu Graz, Steier⸗ | 1893.
marf, ortsangehörig zu
Steinriegl, Bez. Yeib- |
| nie, ebentaielbit, |
7 Georg Stangl, geboren am 23. Mai desgleichen, Königlich kayerifches! 30. Januar
| Dienſtknecht, 1872 zu Neuhäusl, Bezirksamt Wuͤn⸗1893.
Gemeinde Böhmiſch— ſiedel, |
| dort, Bezirk Tachau, | |
Böhmen, öfterreichiidh. Ä
| Staatsangeböriger,
8 Joſef Weinlich, geberen am 12. März Betteln, grober Unfug, daſſelbe, 24. Januar
Schuhmacher, 1864 zu Yemen Hausfriedensbruch und ' 1859.
Böbmen, öſterreichiſch. Widerftand gegen die |
Staatsangeböriger, Stantegemalt, |
9 Anton Zaſche, :geberen am 13. Juni Landſtreichen, ‚Königlich bayeriſche 30. Januar
—— — — — —— — —
Wartu
Uhrmacher, 1549 zu Gifte, Ge:
meinde Maridomig,'
Bezirf Gablonz, Boͤb⸗ |
. men, ortsangebörig au; \
' gipfigei- -Direftion 1893.
! ; Münden,
112 .
$ 3. Form und Inhalt der Angebote.
Die Angebote find unter Benugung der etwa vor⸗
geichriebenen Formulare, von den Bewerben unter:
Ichrieben, mit der in "der Augichreibung geforderten
Ueberſchrift verfehen, verfiegelt und franfirt bis zu dem
angegebenen Termine einzureichen.
Die Angebote müſſen enthalten:
a. bie ausdrüdfiche Erflärung, daß der Bewerber fi
ben Bedingungen, melde der Ausſchreibung zu
Grunde gelegt find, untermirft;
b. die Angabe der geforderten Preife nad Reichs⸗
währung und zwar ſowohl die Angabe der Preife
für die Einheiten, ald auch der Gelammtforderung ;
fiimmt die Gejfammtforderung mit den Einheits⸗
preifen nicht überein, fo ſollen bie Teßteren maß⸗
gebend fein;
c. die genaue Bezeichnung und Adrefje des Bewerbers;
d. feitens gemeinjchaftlich bietender Perjonen die Er-
färung, daß fie fi für dad Angebot ſolidariſch
verbindlich machen, und die Bezeichnung eines zur
Geſchäftsführung und zur Empfangnahme der
56. Ertheilung des Zufchlags.
Der Zuſchlag wird von dem ausichreibenden Be⸗
amten, oder von der ausjchreibenden Behörde oder von
einer dieſer übergeordneten Behörde entweder im Er-
Öffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer
mit zu vollziehenden Protofoll ober durch befondere
ſchriftliche Mittheilung ertheilt.
Letzterenfalls ift derjelbe mit bindender Kraft er-
folgt, wern die Benachrichtigung hiervoñ innerhalb der
Zuſchlagsfriſt als Depeiche oder Brief dem Telegraphen-
oder Poftamt zur Beförderung an die in dem Angebot
bezeichnete Adreſſe übergeben worden if.
Trifft die Benachrichtigung trog rechtzeitiger Ab-
jendung erft nad) demjenigen Zeitpyunft bei bem
Empfänger ein, für welchen biefer bei orbnungsmäßiger
Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgejendeten
Briefe erwarten darf, fo ift der Empfänger an fein
Angebot nicht mehr gebunden, falld er ohne Verzug
nad dem verfpäteten Eintreffen der Zujchlagserflärung
von feinem Rücktritt Nachricht gegeben hat.
Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zu:
Zahlungen Bevollmädtigten; Tegtered Erforderniß ſchlag nicht erhalten, wird nur dann ertheilt, wenn
gilt auch für die Gebote von Geſellſchaften;
biefelben bei Einreihung des Angebots unter Berfügung
e. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa|des erforderlichen Franfaturbetrages einen desfalliigen
mit eingereichten Proben.
müffen» ebenfalls vor dem Bietumgstermine ein-
gefandt und derartig bezeichnet fein, daß ſich
ohne Weiteres erfennen Täßt, zu welchem Angebot
fie gehören;
f. die etwa vorgefchriebenen Angaben über die DBe-
zugsquellen von Fabrifaten.
Angebote, welche dieſen Borjchriften “nicht
entiprechen, inöbejondere jolche, welche bis zu der feft-
gelegten Termingftunde bei der Behörde nicht ein-
gegangen find, welche bezüglich des Gegenftandes von
der Ausschreibung ſelbſt abmeicheneoder das Gebot an
Sonderbedingungen knüpfen, haben feine Ausſicht auf
Berüdfichtigung.
Es ſollen indeffen folde Angebote nicht aus—
geichloffen fein, in melden der Bewerber erflärt, fich
nur während einer fürzeren, als der in der Ausjchreibung
angegebenen Zuſchlagsfriſt an fein Angebot gebunden
halten zu wollen.
5A Wirkung des Angebot.
Die Bewerber bleiben von dem Kintreffen des
Angebots bei der ausjchreibenden Behörde big zum Ab-
lauf der feftgefegten Zufchlagsfrift bezw. der von ihnen
bezeichneten fürzeren Friſt (8 3 Tester Abjag) an ihre
Angebote gebunden.
Die Bewerber unterwerfen ſich mit Abgabe dee
Angebotes in Bezug auf alle für fie Daraus entftehenden
Berbindfichteiten der Gerichtsbarkeit des Ortes, an
welchem die ausfchreibende Behörde ihren Sit hat und
woſelbſt au fie auf Erfordern Domizil nehmen müſſen.
55. Zulaffung zum Eröffnungstermin.
Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten fleht
der Zutritt zu dem Eröffnungstermine frei. Eine Ber-
| _ Gebote ift nicht geftattet.
Die Proben ſelbſtWunſch zu erfennen gegeben
haben. Proben werben
nur dann zurüdgegeben, wenn Died in dem Angebot-
ichreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt aledann
bie Rückſendung auf Koften des betreffenden Bewerbers.
Eine Rüdgabe findet im Falle der Annahme des An⸗
gebots nicht ſtatt; ebenjo kann im Kalle der Ablehnung
deſſelben die Rüdgabe injoweit nicht verlangt werten,
als die Proben bei den Prüfungen verbraucht find.
Eingereihte Entwürfe werden auf Berlangen
zurüdgegeben.
Den Empfang: des Zujchlagjchreibendg hat der
Unternehmer umgehend jchriftlich zu beftätigen.
Vertragsabſchluß.
Der Bewerber, welcher den Zuſchlag erhält, iſt
verpflichtet, auf Erfordern uͤber den durch die Ertheilung
des Zuſchlages zu Stande gekommenen Vertrag eine
ſchriftliche Urkunde zu vollziehen.
Sofern die Unterſchrift des Bewerbers der Be—
hörde nicht bekannt iſt, bleibt vorbehalten, eine Be—
glaubigung derſelben zu verlangen.
Die der Ausſchreibung zu Grunde liegenden Ber-
dingungsanſchläge, Zeichnungen ꝛc., welche bereits durch
dag Angebot anerfannt find, hat der Bewerber bei Ab-
ſchluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.
$8. Kautionsſtellung.
Innerhalb 14 Tagen nah der Ertheilung bee
Zuſchlages Hat der Unternehmer die vorgeichriebene
Kaution zu beftellen, wiprigenfalld die Behörde befugt
ift, von dem Bertrage zurüdzutreten und Schadeneerjag
zu beanipruden.
59 Koften der Ausſchreibung.
Zu den dburd die Ausſchreibung jelbft entſtehenden
Koften hat ber Unternehmer nicht beizutragen.
+
113
Zlligemeine Bertragsbedingungen
für die Ausführung von Bauten.
5 1. Gegenftand des Bertrages.
Der Gegenfland des Unternehmens bildet Die
Ausführung der im Bertrage bezeichneten Bauwerfe,
Arbeiten oder Lieferungen. Im inzelnen beftimmt
fih Art und Umfang der bem Unternehmer obliegenden
Leiftungen nah den Berdingungsanichlägen, den
zugehörigen Zeichnungen und fonftigen als zum Ver⸗
trage gebörig bezeichneten Unterlagen. Die in ben
Berdingungsanidhlägen angenommenen Vorderjäge unter:
liegen jedoch denjenigen näheren Feftftellungen, welche
— ohne mefentliche- Aenderung der dem Vertrage zu
Grunde gelegten Bauentwürfe — bei der Ausführung
ſich ergeben.
Abänderungen der Bauentwürfe anzuorbnnen, bleibt
ber bauleitenden Behörde vorbehalten. Leiftungen, melde
in den Bauentwürfen nidyt vorgejehen find, fünnen dem
Unternehmer nur mit feiner Zuſtimmung übertragen
werden.
$ 2. Beredhnung der Vergütung. -
Die dem Unternehmer zufommende Bergütung
wird nad den wirflichen Leiftungen bezw. Lieferungen
unter Zugrundelegung der vertragsmäßigen Einheite-
preife berechnet.
Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nad)
den vertragamäßig vereinbarten Lohnſätzen.
Ausſchluß einer befonderen Vergütung für
Nebenleiftungen, Borbaltenvon Werfzeug und
Geräthen, Rüftungen ır.
Inſoweit in den Verdingungsanjchlägen für Neben-
feiftungen, ſowie für das Vorhalten von Werkzeug,
Geräthen und Rüftungen und für Herftellung oder Unter:
haltung von Zufuhrwegen nit befondere Preisan-
jäge vorgefehen oder bejondere Beſtimmungen getroffen
find, umfafjen die vereinbarten Preife und Tagelohnſätze
zugleich die Vergütung für die zur Crfüllung des Ber-
trages gehörenden Nebenleiftungen aller Art, ingbejon-
dere auch für die Heranfchaffung der zu den Bauarbeiten
erforderlihen Materialien aus ben auf der Bauſtelle
befindlichen Lagerplägen nad der VBermendungsftelle am
Bau, jowie die Entihädigung für Vorhaltung von Werf-
zeug, Geräthen ıc.
Auch die Geftellung der zu den Abfterfungen und Ab-
nahmevermefjungen erforberlichen Arbeitöfräfte und Ge-
rätbe Tiegt dem Unternehmer ob, ohne daß demſelben
eine beſondere Entſchädigung hierfür gewährt wird.
$ 3. Mehrleiftungen gegen den Bertrag.
Ohne ausdrüdfiche Tchriftliche Anordnung oder Ge-
nehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unter-
nehmer feinerlei vom ®Bertrage abmeidhende oder im
Berbingungsanfchlage nicht vorgeſehene Arbeiten oder
Lieferungen ausführen.
Diejem Verbot zuwider einfeitig von dem Unter-
nehmer bewirkte Leiftungen ift der bauleitende Beamte
ebenfo wie bie baufeitende Behörde befugt, auf deilen
Gefahr und Koften wieder bejeitigen zu laſſen; aud
bat der Unternehmer nit nur feinerlei Vergütung für
derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanfpruden,
fondern muß aud für allen Schaden auffommen, welcher
etwa durch diefe Abweichungen vom Vertrage für
die Staatskaſſe entftanden ift.
8 4. Minderleiftung gegen den Vertrag.
Dleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen
zufolge der von ber banleitenden Behörde oder dem
Bauleitenden Beamten getroffenen Anorbnımgen unter
der im Bertrage feftverdungenen Menge zurüd, jo hat
der Unternehmer Anſpruch auf den Erfag des ihm nad:
weislich hieraus entftandenen wirfliden Schadens.
Nöthigenfalld enticheidet hierüber das Schieds—
gericht ($ 19).
595 Beginn, Fortführung und Bollendung
der Arbeiten ıc., Konventionalftrafe.
Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der
Arbeiten und Lieferungen hat, nach den in den beſon⸗
deren Dedingungen feftgelegten Friſten zu erfolgen.
Iſt über den Beginn der Arbeiten ꝛc. in den befon-
deren Bedingungen eine Vereinbarung nicht enthalten,
jo bat der Unternehmer jpätefteng 14 Tage nad) jchrift-
licher Aufforderung feitend bed baufeitenden Beamten
mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.
Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu
den bedungenen Bollendungsfriften fortgefegt angemeifen
gefördert werden.
Die Zahl der zu vermendenden Arbeitsfräfte und
Geräthe, fowie die Vorräthe an Daterialien müffen
alfezeit den übernommenen Leiftungen entſprechen.
Eine im Bertrage bedungene Konventionafftrafe
gift nidht für erlaffen, wenn die verjpätete Vertrags:
erfüllung ganz oder theilmeife ohne Vorbehalt ange-
nommen worden ift. Ä
Eine tageweife zu berechnende Konventionalftrafe
für verjpätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die
in die Zeit einer Verzögerung fallenden Sonntage und
allgemeinen Feiertage außer Anſatz.
5 6. Hinderungen der Bauausführung.
Glaubt der Unternehmer ſich in der ordnungs⸗
mäßigen Kortführung der übernommenen Arbeiten
durch Anordnungen der bauleitenden Behörde oder bes
bauleitenden Beamten oder dur das nicht gehörige
Kortichreiten der Arbeiten amderer Unternehmer be-
bindert, fo hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der
bauleitenden Behörde hiervon fofort Anzeige zu erftatten.
Andernfalld merden ſchon wegen der unterlaflenen
Anzeige Feinerlei auf die betreffenden, angeblich bin-
bernden Umftände begründete Anſprüche oder Einmwen-
dungen zugefaffen.
Nah Befeitigung derartiger Hinderungen find bie
Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungefäumt wieder
aufzunehmen.
Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die
begüglichen Beſchwerden des Unternehmers für begründet
zu erachten find, eine angemeljene Verlängerung der im
Bertrage feftgejegten VBollendungsfriften — Tängftend bie
zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung — zu he-
willigen,
114
Für die bei Eintritt einer Unterbredung der Bau:
ausführung bereitd ausgeführten Teiftungen erhält ber
Unternehmer die den vertragsmäßig bebungenen Preifen
entiprechende Vergütung. ft für verfchiebenmwertbige
Leitungen ein nah dem Durchſchnitt bemeijener Ein-
heitöpreig vereinbart, jo ift, unter Berüdfichtigung des
höheren oder geringeren Werthed der ausgeführten
Leiſtungen gegenüber den noch rüdfländigen ein von
dem verabredeten Durchſchnittspreiſe entip echend ab-
weichender neuer Cinbeitöpreid für das Geleiftete be-
jonderd zu ermitteln und darnach die zu gemährende
Vergütung zu berechnen.
Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer
Unterbredung oder gänzlichen Abftanpnahme von der
Bauausführung den Erſatz des ihm nachweislich ent-
ftandenen wirflihen Schadens beanipruchen, wenn die
die Fortſetzung ded Baues hindernden Umſtände ent-
weder von der bauleitenden Behörde und deren Organen
verichuldet find, oder, inſoweit zufällige, von dem
Willen der Behörde unabhängige Umflände in Frage
ſtehen, fih auf Seiten der bauleitenden Behörde zuge:
tragen haben.
Eine Entſchädigung für entgangenen Gewinn fann
in feinem Falle beanſprucht werden.
In gleicher Weile iſt der Unternehmer zum
Schadenerjag verpflichtet, wenn die betreffenden, Die
Fortführung des Baues bindernden Umflände von ihm
verſchuldet find, oder auf feiner Seite ſich zugetragen
haben. If die Unterbredung durch Naturereigniffe
herbeigeführt worden, jo fann der Unternehmer einen
Schadenerſatz nicht beaniprucen.
Auf die gegen den Unternehmer geltend zu
marhenden Schadenerjagforderungen fommen die etwa
eingezogenen oder verwirften Konventionalftrafen in An-
rechnung. Iſt die Schadenerjagforderung niedriger als
die Konventionalftrafe, jo fommt nur die leßtere zur
Einziehung.
In Ermangelung gütliher Einigung entſcheidet
über die bezüglichen Anſprüche dag Schiedsgericht ($ 19).
Dauert Die Unterbrehung der Bauausführung
länger ald 6 Monate, fo ftebt jeder der beiden Ber:
trageparteien der Rüdtritt vom Bertrage frei. Die
Rücktrittserklärung muß ſchriftlich und ſpäteſtens 14 Tage
nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theile zu⸗
geſtellt werden; anderenfalls bleibt — unbeſchadet der
inzwiſchen etwa erwachſenen Anſprüche auf Schaden⸗
erſatz oder Konventionalſtrafe — der Vertrag mit der
Maßgabe in Kraft, daß die in demſelben ausbedungene
Vollendungsfriſt um die Dauer der Bauunterbrechung
verlängert wird.
$ 7. Güte der Arbeitsleiſtungen und der
" Materialien.
Die Arbeitsleiftungen müfjen den beften Regeln der
Technik und bejonderen Beftimmungen des Berbdin-
gungsanſchlages und des Vertrages entiprechen.
Bei den Arbeiten dürfen nur tüdtige und geübte
Arbeiter beichäftigt werden.
Arbeitsleiftungen, welche der bauleitende Beamte den
gedachten Bedingungen nicht entiprechend findet, find
jofort und unter Ausschluß der Anrufung eined Sciebe-
gerichtö zu befeitigen und durch untabelhafte zu erlegen.
Für hierbei entſtehende. Verlufte an Materialien bat
der Unternehmer die Staatskaſſe ſchadlos zu halten.
Arbeiter, welche nach dem Urtbeile des bauleitenden
Beamten untüdhtig find, müſſen auf Verlangen entlaffen
und durch tücdhtige erjeßt werden.
‚ Materialien, welche dem Aufchlage bezw. den be⸗
jonderen Bedingungen oder den dem DBertrage zu
Grunde gelegten Proben nicht entiprechen, find auf Aus
ordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von
ihm zu beflimmenden Frift von der Bauftelle zu ent⸗
fernen. Ä
Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten
fteht dem bauleitenden Beamten oder den von demfelben
zu beauftragenden Perſonen jederzeit während ber
Arbeitsftunden ber Zutritt zu den Arbeitsplägen und
Werfftätten frei, in welchen zu dem Unternehmen ge-
hörige Arbeiten angefertigt werben.
$8 Erfüllung der dem linternebmer, Hand—
werfern und Arbeitern gegenüber obliegenden
Berbindlicfeiten.
Der Unternehmer bat der bauleitenden Behörde
und dem bauleitenden Beamten über die mit Hand—
werfern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der
Arbeit geichloflenen Berträge jederzeit auf Erfordern
Auskunft zu ertheilen.
Sollte dad angemeſſene Fortichreiten der Arbeiten
dadurd in Frage geftellt werden, daß der Unternehmer
Handwerkern oder Arbeitern gegenüber die Berpflich-
tungen aus dem Arbeitövertrage nicht oder nicht pünft-
lich erfüllt, jo bleibt der bauleitenden Behörde das
Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer gejchuldeten
Beträge für defjen Rechnung ummittelbar an bie Be-
rechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu
erforderlichen Unterlagen, Lohnliſten 2c. der bauleitenden
Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Berfü-
gung zu ftellen.
$9 Entziehung der Arbeit x.
Die bauleitende Behörde ift befugt, dem Unter-
nehmer die Arbeiten. und Lieferungen ganz oder theil-
weife zu entziehen, und den noch nicht vollendeten
Theil auf feine Koften ausführen zu laſſen oder ſelbſt
für feine Rechnung augzuführen, wenn
a. jeine Leiſtungen untüdtig find, oder
b. die Arbeiten nah Maßgabe der verlanfenen Zeit
nicht genügend gefördert find, oder
c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde
gemäß $ 8 getroffenen Anordnungen nicht nach-
fommt.
Bor der Entziehung der Arbeiten ıc. ift der Unters
nehmer zur Befeitung der vorliegenden Mängel bezw.
zur DBefolgung der getroffenen Anordnungen unter
Bewilligung einer angemefjenen Frift aufzuforbern.
Bon der verfügten Arbeitdentziehung wird dem
a hut durch eingejchriebenen Brief Eröffnung ge⸗
mat.
115
Auf die Berechnung der für die auegeführten
Leiftungen dem Unternehmer zuftehenden Vergütung und
den Umfang der Verpflichtung deijelben zum Scabden-
erfag finden die Beflimmungen im $ 6 gleichmäßige An-
wendung.
Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem
Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn ſich er-
gebende Forde ung und Schuld mitgetheilt.
Abichlagszahlungen können im Falle der Arbeits:
Entziehung dem Unternehmer nur innerhalb degjenigen
Betrages gewährt merben, welcher als fihered Guthaben
desſelben unter Berüdfichtigung der entflandenen Gegen-
anſprüche ermittelt tft.
Ueber die infolge der Arbeitdentziehung etwa zu er-
hebenden vermoͤgensrechtlichen Anfprüche enticheidet in Er-
mangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht ($ 19).
$ 10. Ordnungsvorſchriften.
Der Unternehmer oder deſſen Vertreter muß fid
zufolge Aufforderung des bauleitenden Beamten auf der
Baufielle einfinden, fo oft nad) dem Ermeſſen des
legteren die zu treffenden baulichen Anordnungen ein
münblihes Benehmen auf der Bauftelle erforderlich
mahen. Die fämmtlihen auf dem Bau beichäftigten
Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter des Unter:
nehmerd find bezüglich der Bauausführung und ber
Aufresbterhaltung der Ordnung auf dem Bauplage den
Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. deſſen
Stellvertreters unterworfen. Im Falle des Ungehorjams
fann ihre fofortige Entfernung von der Bauſtelle ver-
langt werden.
Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes
ausdrücklich vereinbart worden ift, für das Unterfommen
jeiner Arbeiter, infomweit dies von dem bauleitenden
Beamten für erforderlich erachtet wird, ſelbſt zu forgen.
Er muß für feine Arbeiter auf eigene Koften an den
ihm angewiefenen Orten bie nöthigen Abtritte herftellen,
ſowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfeftion
und demnädftige Befeitigung Sorge tragen.
Für die Bewachung Feiner Gerüſte, Werkzeuge,
Geräthe ꝛc.,, jowie feiner auf der Bauftelle lagernden
Materialien Sorge zu tragen, ift lediglich Sade des
Unternehmers.
. Mitbenugung von Rüftungen.
Die von dem Unternehmer hergeftellten Rüftungen
find während ihres Beſtehens auch anderen Bauhand-
werfern unentgeltlih zur Benugung zu überlaſſen.
Aenderungen an den NRüftungen im Intereſſe der be:
quemeren Benugung jeitend der übrigen Bauhanp-
werfer vorzunehmen, ift der Unternehmer nicht ver:
pflichtet.
$ 11. Beobahtung polizeiliher Vorſchriften,
Haftung des Unternebmerg für feine
Angeftellten x.
Für die Befolgung der für Bauausführungen
beftehenden polizeilichen Vorſchriften und der etwa be-
ſonders ergehenden polizeilichen Anordnungen ift der
Unternehmer für den ganzen Umfang feiner vertrags-
mäßigen Berpflichtungen verantwortlih. Koſten, welche
ihm dadurch erwachſen, können der Staatskaſſe gegen:
über nicht in Rechnung geſtellt werben.
Der Unternehmer trägt insbeſon dere die Verant⸗
wortung für die gehörige Stärfe und fonflige Tüchtig—
feit der Rüſtungen. Diejer Berantwortungen unbe-
ſchadet ift er aber auch verpflichtet, eine von dem bau-
leitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Ber-
Kärfung der Nüftungen unverzüglich und auf eigene
Koften zu bewirken.
Für alle Aniprüde, die wegen einer ihm felbft
oder feinen Bevollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern
zur Laſt fallenden Vernachläſſigung polizeiliher Bor-
Ihriften an die Verwaltung erhoben werben, hat ber
Unternehmer in jeder Hinftht aufzufoınmen.
Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages
für alle Handlungen feiner Bevollmächtigten, Gehülfen
und Arbeiter perfönlid. Er hat insbefondere jeden
Schaden an Perſon oder Eigenthum zu vertreten, welcher
durch ihn oder feine Organe Dritten oder ber Staate-
kaſſe zugefügt wird. |
Kranfenverjidherung der Arbeiter.
Der Unternehmer ift verpflichtet, in Gemäßheit des
Geſetzes über die Kranfenverfiherung der Arbeiter vom
15. Juni 1883 (R.⸗G.“Bl. S. 73) die Verficherung der
von ihm bei der Bauausführung beſchäftigten Perfonen
gegen Krankheit zu bewirfen, ſoweit diejelben nicht be:
reits nachweislich Mitglieder einer den geſetzlichen An-
forderungen entiprechenden Krankenkaſſe find.
Auf Verlangen der baufeitenden Behörde hat er
gemäß 6 70 des genannten Gejeged gegen Beftellung
ausreichender Sicherheit eine den Vorſchriften dieſes
Geſetzes entiprechende Baufranfenfaffe entweder für
feine nicht bereits anderweitig verficherten verficherungs-
pflichtigen Arbeiter und Nugeftellten allein, oder mit
anderen Unternehmern, welchen die Ausführung von
Arbeiten auf eigene Rechnung übertragen mird, gemein:
jam zu erriditen.
Wird ihm dieſe Verpflichtung nicht auferlegt,
errichtet jebod, Die bauleitende Behörde felbft eine Baus .
franfenfafje, jo hat er feine nicht bereitd anderweitig
verficherten verficherungspflichtigen Arbeiter und Ange⸗
ftellten in dieje Kalle aufnehmen zu laffen und erfennt
dad Statut derjelben in allen Beftimmungen als ver:
bindfih an. Zu den Koften der Rechnungs- und Kaffen-
führung der Baufranfenfajje hat er in diefem alle auf
Verlangen der baufeitenden Behörde einen von derjelben
feftzulegenden Beitrag zu leiften.
Unterläßt ed der Unternehmer, die Kranfenverfiche-
rung der von ihm bejchäftigten verfiherungspflichtigen
Perſonen zu bewirfen, ſo iſt er verpflichtet, alle Auf-
wendungen zu erflatten, welche etma ber bauleitenden
Behörde hinfidhtlich der vor ibm beihäftigten Perionen
durch Erfüllung der aus dem Neichsgejege vom 15ten
Juni 1883 fidy ergebenden Berpflihtungen ermadjen.
Etwaige in diefem Kalle von der Baufranfenfafie
ftatutenmäßig gefeiftete Unterflügungen find von dem
Unternehmer gleichfalld zu erjegen.
Der Unternehmer erflärt biermit ausbrüdlich die
118
über den Streitgegenftand erfolgt
Stimmenmehrheit.
Beftehen in Beziehung auf Summen, über weldye zu
entscheiden ift, mehr ald zwei Meinungen, jo wird bie
für die größte Summen abgegebene Stimme der für
die zunächſt geringere abgegebenen hinzugerechnet.
Ueber die Tragung der Koften des jchieberichter-
lihen Berfahrend entſcheidet dad Schiedsgericht nad
billigem Ermeſſen.
Wird ter Schiedsſpruch in den im $ 867 ver
Civil-Progeßorbnung bezeichnesen Fällen aufgehoben, fo
bat die Entſcheidung des Streitfalleg im ordentlichen
Rechtswege zu erfolgen.
$ 20. Kofen und Stempel.
Briefe und Depeſchen, welche den Abſchluß und
die Ausführung des Vertrages betreffen, werden beider:
ſeits franfirt.
Die Portofoften für ſolche Geld- und ſonſtige
Sendungen, welde im ausſchließlichen Intereſſe des
Unternehmers erfolgen, trägt der legtere.
Die Koften des Vertragöftempeld trägt der Unter:
nehmer nad) Maßgabe der geleglichen Beftimmungen.
dagegen nad
Die übrigen Koflen des Bertragsabichluffes
fallen jedem Theile zur Hälfte zur Laſt.
® *
*
Die vorfiehenden Bedingungen werden hierdurch
wiederholt mit dem Bemerken öffentlich befannt gemadıt,
dag biefelben bei der Vergebung von Arbeiten und
Lieferungen im Bereiche der Allgemeinen Bauverwaltung,
der Staatd-Eifenbahn- und Berg-Berwaltung, ſowie
im Bereiche der Königlichen Minifterien: des Innern,
der Finanzen, für Handel und Gewerbe, der Auſtiz,
ber geiftlichen 2c. Angelegenheiten und für Landwirth—
ſchaft, Domainen und Forften,- bei Teßterem Minifterium
jedoch nur für die Tandwirthichaftliche und Geſtüts—
Verwaltung in Anwendung zu bringen find.
Ferner wird mit Bezug auf $ 6 der Bedingungen
für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen
bemerft, daß für den Verwaltungsbezirk Berlin eine
Zuſchlagsfriſt von 28 Tagen feftgelegt if.
Porsdam, den 11. März 1893. |
Der NRegierungs-Präfident.
Befanntmadhung.
68. Auf Grund Allerhöchfter Ermächtigung hat der
Herr Minifter des Innern dem Borftande bes land:
wirtbichaftlichen Vereins zu Zerbſt im Herzogthum
Anhalt die Erlaubniß ertheilt, zu der von ihm mit
Genehmigung der Herzoglichen Landesregierung in diefem
Jahre wiederum zu veranftaltenden Ausipielung von
Pferden, Wagen, landwirtbichaftlichen und gewerblichen
Gegenftänden auch im bieffeitigen Staatsgebiete, jedoch
nur in den Streifen Serihow J., Calbe, Wanzleben,
Aſchersleben, Oſchersleben, Halberſtadt (Stadt: und
Landkreis), Wernigerode und im Stadtkreiſe Magdeburg
(Reg.-Bez. Magdeburg), ſowie im Kreiſe Zauch-Belzig
(Reg.Bez. Potsdam), Looſe zu vertreiben.
(G.⸗S.
Die Polizeibehörden des Kreiſes Zauch⸗Belzig
haben den Vertrieb der Looſe nicht zu hindern.
Potsdam, den 15. März 1893.
Der Negierungs-Präftdent.
Viehſeuchen.
69. Keftgeftellt ıf die Maul: und Klauen:
ſe uche unter dem Rindvieh der Rittergüter Dobberzin
und Hohenlandin, Kreid Angermünde, Mehrom,
Kreis Niederbarnim, Trampe, Kreis Oberbarnim,
Marfau, Kreis Ofthavelland, unter dem Schmeine-
beftande des Pantinenmachers Meier in Friefad,
Kreis Wefthavelland, dem Rindvieh des Nittergutes
Gräfendorf, Kreis Jüterbog-Luckenwalde, des Halb-
bauern Schmidt und Büdners Wittfopf in Lieben—
thal, Bauergutsbefigerd Granzow und Molfereibefigere
Zander in Döllen, Kreis Oftprignig, unter den Kühen
bed Dominiumd Schufgendorf, Kreid Teltow, dem
Rindvieh tes Koſſäthen Sprung in Dammhaſt, Kreis
Templin.
Feſtgeſtellt ift der Bläſschenausſchlag bei je
einer Kuh in Kehrigf und Bugf, Kreis Beedfow-
Storkow; der Milzbrand bei Section einer Kuh dee
Büdners Schadebrodt in Königshütte, Kreid Weft-
havelland.
Erloſchen if die Maul- und Klauenſeuche
unter dem Rindvieh des Büdners Perleberg in Freders⸗
dorf, des Gutes Mürow, Kreis Angermünde, der
Domaine Fahrland, Kreis Oſthavelland, des Bauern
Boßdorf in Liebätz, Kreid Jüterbog-Luckenwalde, in
Blindomw, Grenz, Kleinow, Falkenwalde,
Bülomssiege, Hildebranpshagen und Wil-
helmshayn, Kreis Prenzlau, unter dem Rindvieh
des Dominiumsd Klein-Ziethen, Kreis Teltow, des
Aderbürgerde Marzahn in Spandau.
Potsdam, den 21. März 1893.
Der Regierungs: Präfident,
Betanntmachungen
der Königlichen Negierung.
Allgemeine Berfügung,
betreffend die durch das Gewerbeſteuergeſeß vom 24. Juni 1891
G.-S. &. 205) verurfacdhten Nenderungen der Vorſchriften über
die Beiteuerung des Wanderlagerbetricbes.
8. Nah 81 Abi. 2 des Gewerbeſteuergeſetzes
vom 24. Juni 1891 (G.⸗S. S. 205) bewendet es bin-
fihtlich der Befteuerung des Wanderlagerbetriebes bei
den beftehenden Borichriften mit der Maßgabe, daß die
bisherige Einrihtung von vier Gewerbefleuer-Ab-
theilungeu aufgehoben wird und im Sinne der 66 4
und 5 des Befekes vom 27. Februar 1880 (G.⸗S.
S. 174) Städte mit mehr ald 50000 Einmohnern als
Orte der erflen Gemwerbefteuerabtheilung, Städte mit
mebr als 10000 bis 50000 Einwohnern ald Drte der
zweiten Gemerbefteuerabtheilung, Städte mit mehr ale
2000 bis 10000 Einwohnern als Orte der dritten und
alle übrigen Orte als ſolche ber vierten &ewerbefteuer-
abtheilung gelten. Die Einwohnerzahl beſtimmt ſich
Amtsblatt.
119
faut Abj. 4 ebendaſelbſt nad) dem Ergebniffe der zuletzt Befanntmachungen des Königlichen Polizei:
vorangegangenen Bolfszühlung.
Hieraus ergeben fihb mit dem Inkrafttreten bes
Semwerbefteuergejeges d. hd. vom 1. April 1893
ab folgende Aenderungen bezüglich der Vorſchriften des
Geſetzes vom 27. Februar 18850 und der dazu ergan-
genen Ausführungsbefimmungen vom 4. März 1880:
1) (zu $ A des Geſetzes:) Die Steuer beträgt für
jede Woche der Dauer eined Wanderlagerbetriebes
bezw. für jeden Tag einer Wanderauftion von
dem angegebenen Zeitpunft ab
a. in den Städten und den im Stande .
der Städte vertretenen Ortichaften
($ 22 des Zuſt.Geſ. vom 1. Auguft
1883 G.⸗S. S. 237) mit mehr ale
50000 Einwohnern
mit mehr als 2000 big 50000 Ein-
wohnern
b. in allen übrigen Orten d. h. in den
Städten mit 2000 oder weniger Ein
wohnern und in ſämmtlichen Land-
gemeinden und jelbfiftändigen Guts—
bezirfen 30 M.
(u $ 5 des Geſetzes:) Die Sfteinnahme ver
Steuer gebührt vom 1. April 1593 ab
a. in den Städten mit mehr als 2000 Ein-
wohnern (vergl. 1a.) der Gemeinde, in deren
Bezirk der Wanderlagerbetrieb Hattgefunben bat,
b, in allen übrigen Orten (vergl. 1b.) den be-
treffenden Kreifen.
(zu NE 9 der Ausführungs-Anmeijung:) Be—
ſchwerden über die Steuerfefljegung (Reflamationen
und Nefurfe) find
a. in den Stäbten mit mehr als 2000 Einwohnern
(vergl. 1a.) bei der Behörde, melde bie Steuer
feſtgeſetzt bat,
b. in allen übrigen Orten (vergl. 1b.) beim Land-
rath anzubringen.
Im Lebrigen verbleibt eö bei dem bisherigen Be-
ſchwerdeverfahren, für welches nad) wie vor Die
Vorſchriften des Geſetzes über die Verjährungs⸗
friften bei öffentlichen Abgaben vom 18. Juni
1840 (8.:5. S. 140) maßgebend find.
Wo in anderen Beflimmungen ber Ausführungs-
anweilung vom 4. März 1880 oder der Girfular-
Berfügung vom gleihen Tage auf bie bieherigen
Gewerbeftenerabtheilungen Bezug genommen ift, ift
ebenfalls Tediglih die im ingange angeführte
Eintheilung der Orte maßgebend. Die Vorſchrift
unter N? 12 der Ausführungsanmeifung verliert
mit dem 1. April T8I3 ihre Anmwendbarfeit.
Berlin, den 31. Januar 1893.
Der Minifter des Innern. Der Finanz: Minifter.
Graf Eulenburg. Miquel.
Veröffentlicht Potsdam, den 17. März 1893.
Königliche Regierung,
Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forften.
50 M.
40 M.
2)
3)
4)
räfidenten zu Berlin.
Bekanntmachung.
28. Der Wittwe Auguſte Neßler, geborenen
Flügel, hierſelbſt, Rheinsbergerſtraße Nr. 52, wohn⸗
haft, iſt durch rechtskräftiges Erkenntniß des Bezirks—
ausſchuſſes zu Berlin vom 24. Januar d. J. das Heb—
ammen: Prüfungszeugniß entzogen worden. Die Ge:
nannte ift daher als Hebamme nicht mehr anzufeben.
Berlin, den 17. März 1893.
Der Polizei: Präfident.
Befanutmachungen der Königlichen
Sauptverwaltung der Staatsfchniden.
Befanntmahung.
6. Bei der heute in Gegenwart eines Notare öffentlich
bewirften 13. Berloofung von 3'/2 progentigen, unterm
2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsjchuldicheinen find
die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen
worden.
Diefelben werben den Befigern zum 1. Juli 1893
mit der Aufforderung gefündigt, die in den ausgelooften
Nummern verfchriebenen Kapitalbeträge vom 1. Juli 1893
ab gegen Quittung und Rückgabe der Staatsichuldidyeine
und der jpäter zahlbar werdenden Zinsjcheine Reihe XXI.
Nr. 6 bis 8 nebft Zinsſcheinanweiſungen bei der Staate-
ſchulden-Tilgungskaſſe, Taubenftraße Nr. 29, hierjetbft
zu erheben. Die Zahlung erfolge von 9 Uhr Bor:
mittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausichluß der
Sonn und Felttage und der legten drei Gejchäftstage
jeden Monate. Die Einlöfung geſchieht auch bei den
Negierungs-Dauptfaffen und in Sranffurt a. M. bei der
Kreisfalfe. Zu dieſem Zwecke fönnen die Effeften
einer dieſer Kaſſen ſchon vom 1. Juni d. J. ab ein—
gereicht werben, welche fie der Staatsfchulden-Tilgungs-
faffe zur Prüfung vorzulegen hat und nad erfolgter
Feftftellung die Auszahlung vom 1. Juli 1893 ab
bewirft.
Der Betrag der. etwa fehlenden Zinsſcheine wird
vom Kapitale zurüdbehalten.
Mit dem 1. Zuli 1893 bört die Ver:
sinfung der verlooften Staatsfchuldfcheine
au
Zugleid) werden die bereits früher gefündigten, auf
der Anlage verzeichneten, noch rüdftändigen Schuld-
urfunden, nämlid Staatsfchuldfcheine vom
Jahre 1842, Neumärkiſche Schuldverfchrei:
bungen und eine Stammaltie der Münſter⸗
Sammer Eifenbahn, wiederholt und mit tem Be-
merfen aufgerufen, daß die VBerzinjung berjelben mit den
einzelnen Kündigungsterminen aufgehört bat. "
Die Staatsſchulden-Tilgungskaſſe kann ſich in einen
Schriftwechſel mit den Inhabern der Echuldurfunden
über die Zahlungsfeiftung nicht einlaffen.
Formulare zu den Onittungen werden von ſämmt—
lichen oben gedachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 3. März 1893.
Hauptverwaltung der Staatsichulden.
120
Bekanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmadhung.
A. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs-
gefepes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
(G.:S. S. 281) und des $ 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird bekannt gemacht,
daß dem Banquier Guſtav Kirmße in Zeig Die
Sculdverjchreibung der Fonfolidirten 312 %/oigen Staatd-
anleibe von 1890
Lit. B. M 164287 über 2000 M.
angeblid abhanden gekommen if. Es wird derjenige,
welcher ſich im Beſitze diefer Urkunde befindet, hiermit
aufgefordert, ſolches der unterzeichneten Kontrolle der
Staatspapiere oder dem Barquier Kirmße anzuzeigen,
widrigenfalle das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs
Kraftloserflärung der Urfunde beantragt werden wird.
Berlin, den 11. März 1893.
Königlihe Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmahung. ,
5. In Gemäßheit des $ 20 des Ausführungs-
gejeßes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
(8.6. S. 281) und ded 6 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. ©. 157) wird befannt gemadıt,
daß Herrn 9. Miles, Bank» und Lotterie-Geſchäft
hier S., Sebaftianftraße 77, die Schuldverjchreibung
der fonfolidirten 40/0 igen Staatdanleihe von 1884
Lit. F. NE 300459 über 200 M.
angeblih abhanden gefommen if. Es wird derjenige,
welcher fi) im Beftge dieſer Urkunde befindet, hiermit
aufgefordert, ſolches der unterzeichneten Kontrolle ber
Etaatöpapiere ober dem 20. Miles anzuzeigen, widrigen:
falls das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraft-
loserflärung ber Urkunde beantragt werden wird.
Berlin, den 14. März 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmachungen der Königlichen
Ä Eifenbabn: Direktion zu Berlin.
Dentich-weitseiterr..zung. Seehafen-⸗Verband. Ungariſch-deutſcher
Viehverkehr
7. In Folge der Einführung eines neuen Lokal⸗
tarifs für die Linien der oeſterr. Südbahn treten mit
tem 30. Aprit 1893 fämmtlide direkten Frachtſätze für
den Verkehr mit Stationen der Sübbahn außer Kraft.
Berlin, den 18. März 1893.
Königlihe Eifenbahn- Direktion.
Bekanntma ungen der Königlichen
Eifenbabn: Direktion zu Bromberg.
Bekanntmachung.
312. Die Zuſatz-Beſtimmungen zu ter am 1. Januar
nuar d. J. für den Yofal- und Wechjelverfehr der
Eiſenbahnen Deutſchlands herausgegebenen und veröffent-
lichten Zarifen bezw. Tarifnadhträgen Aufnahme ge—
funden haben, find turh die Landes: Auffichts:
bebörde genehmigt worden. -
Bromberg, ten 3. März 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion.
Perſonalchronik.
An Stelle des verſetzten Amts-Anwalts Pieſchel
iſt der Amts-Vorſteher, Bürgermeiſter a. D. Kiesler
zum. Amts⸗Anwalt bei dem Königlichen Amtsgericht in
Charlottenburg ernannt.
Der verjorgungsberechtigte Reſerve-Oberjäger, Forft-
aufieher Reich zu Kirftenhof in der Oberförfterei Dipp:
mannddorf, ift zum Königlichen Förfter ernannt. Zu—
gleih ift ihm die Körfterfielle Rehluch in der Ober:
förfterei Groß-Schönebed vom 1. Mai d. J. ab über:
tragen worden.
Der bisherige Pfarrer in Brodowin, Diözele
Angermünde, Karl Rudolf Dttomar Hoffmann, ift
zum Pfarrer ber Parochie Glindow, Diözeje Potsdam 1.,
beftellt worden.
Das unter Königlichem Patronat ftehende Diafonat
zu Alt-Landsberg, Diözeſe Strausberg, ift durch ten
Abgang feines früheren Inhabere, Pfarrer Cramer,
bereits am 6. Juli v. I. zur Erledigung gefommen.
Da die Kirchengemeinden Buchholz und Weſendahl von
ber Stelle getrennt und ſchon vor Durdführung der
endgiltigen Auspfarrung durch einen befonderen Geift:
lichen einflweilig verwaltet werben follen, jo hat der
fünftige Inhaber des Diafonatd auf das Einfonmen
aus Diefen Gemeinden feinen Anſpruch. Nach Abzug
beffelben beträgt das Einfommen bed Diafonatd ca.
4131 Mark jährlich neben freier Wohnung, wovon nod)
bis 1. Oftober 1893 eine Pfründenabgabe von jährlich
1213 Darf an den Penftonsfonde der evangeliſchen
Tandesfirche abzugeben if. Die Wiederbejegung dieſer
Stelle erfolgt durch Gemeindewahl nah Maßgabe bed
Kirchengeſetzes, betreffend das im 6 32 NE 2 der
Kirchengemeinde und Synodal-:Drdnung vom 10. Sep:
tember 1873 ꝛc. vorgeſehene Pfarrwahlredt, vom
15. März 1886 — Kirchl. Geſ.⸗ und Verordn.Bl.
de 1886 S. 39. — Bewerbungen um bdieje Stelle find
Ihriftfih bei dem Königlichen Konftftorium ber Provinz
Brandenburg einzureihen. $6ba.a. O.
Die unter Königlihem Patronate ftehende Ober:
Pfarrftelle zu Alt-Landsberg, Diözeſe Strausberg, fommt
dur die Verſetzung bes Oberpfarrerd Ir miſch in den
Ruheſtand am 1. April 1893 zur Erledigung. Die
db. 5. in Kraft getretenen Berfehre:Ordnung für die Wiederbeſetzung erfolgt durch das Kirchenregimeut. Leber
Cifenbahnen Deutichlande, melde in ben feit 1. Ja⸗ | diejelbe ift bereits verfügt.
x
121
YHusweifung von Ausländern aus dem Heichsgebiete.
m A nn
— — — — — — — —r — — ————— — — rr—
€ Name and Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datım
EEE. EEE 8
u der welche die Aueweifung | y er
= si usweilungs:
3 des Ausgewicienen. Beftrafung. befchleffen hat. Befchfuffes,
1. 2, | 3. 4, 5. 6.
a. Auf Grund des 6 39 des Strafgejegbude:
1ſLudwig Baczylewiczigeboren am 16. Auguſt Diebſtahl im wiederholten Königlich ypreußifcher, 18. Februar
(Baerylewip), 1854 zu Krafau, Ga-| Rüdfalle (5 Jahre Zucht- Regierungspräfident| 1898.
Händler, lizien, ortsangehörig: haus laut Erkenntniß zu Breslau,
ebendaſelbſt, vom 10. März 1888),
2| Sally (genannt Karl) geboren am 15. Mailmehrfader ſchwerer und Königlich preußiſcher 14. Februar
Spielmann, 1865 zu Dobrin, Ruß⸗- einfacher Diebſtahl im Regierungspräſident 1893.
Schneider, land, wiederholten Ruͤckfalle zu Hannover,
(8 Jahre Zuchthaus laut
Erkenntniß vom 24. März
1885),
b. Auf Grund des S 362 des Strafgeſetzbuchs:
3 Johann Ignaz geboren am 28. Juli Betteln, Königlich bayerifche] 19. Januar
Hladif, Colporteur, | 1849 zu Brünn, Mäh-⸗ Polizei-Direftion 893.
ren, ortsangeh. eben- München,
daſelbſt,
4Johann Rudolf Köcher, geboren am 8. Januar vorſätzliche Körperver-Stadtmagiſtrat Nuͤrn-6. Dezember
Zimmermaler, 1864 zu Iglau, Maͤh— legung, Widerfland gegen! berg, Bayern, 1892.
ren, ortsangeh. eben:| die Staatögewalt, Bes,
daſelbſt, leidigung eines Beamten,
Betteln, Landſtreichen
und grober Unfug,
51 Heinrich Pisk, geboren am 1. Februar Landſtreichen, Koͤniglich bayeriſche 25. Januar
Schuhmacher, 1870 zu Nikolsburg, Polizei⸗Direktion 1893.
Mähren, ortsangehörig München,
ebendaſelbſt,
6 Alois Schwarzl, geboren am 24. Mai Landſtreichen u. Betteln, dieſelbe, 26. Januar
Bäcker, 1847 zu Graz, Steier: 1893.
marf, ortsangehörig zu
Steinriegl, Bez. Leib:
nig, ebendafelbft,
7 Georg Stangl, geboren am 23. Maildesgleidyen, Königlich bayerifches| 30. Januar
Dienfifnedt, 1872 zu Neuhäugt, Bezirksamt Wun:| 1893.
Gemeinde Boͤhmiſch⸗ ‚| flebel,
borf, Bezirf Tachau,
Böhmen, oſterreichiſch.
Staatsangehöriger,
8 Joſef Weinlich, Igeboren am 12. März Betten, grober Unfug, daffelbe, 24. Januar
Schuhmacher, 1864 zu Leitmeritz, Hausfriedensbruch und 1893.
Böhmen, öſterreichiſch, Widerſtand gegen bie
Staatsangehöriger, Staatsgewalt,
9° Anton Zaſche, Igeboren am 13. Juni Landſtreichen, Königlih Bbayerifche] 30. Januar
Uhrmacher, - 1849 zu Giſtei, Ge: Polizei-Direftion 1893.
meinde Marſchowitz, Münden,
Bezirf Gablonz, Böh-
men, ortsangehörig zu
Marſchowitz.
& | Name und Etand | Alter und Heimath Grund Behörde‘ | Datanı
We en der welche die Ausmweifung
* des Auegewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. HG
. dl 3, A. | 5. 6.
10 Luigi (Alois) geboren im Februar 1858 landftreichen, Königlich bayerifche: 7. dauer
Diamante, zu Fofjalta di Piave, Polizei Direktion
Zagelöhner, Provinz Venezia, Ita: Münden,
lien, ortsangeh. eben:
daſelbſt,
11) Abraham Drucker, geboren im Jahre 1866 desgleichen, dieſelbe, 3. Februar
Handelsmann, zu Lodz, Ruſſiſch-⸗Polen, 1893.
ruſſiſcher Staatsange:
böriger,
12) Ludwig rummiß, geboren am 2. Novem-|Landftreihen und Fälz|diefelbe, 10. Februar
Mesger, - ber 1873 zu Hirfche] fchung feines Arbeite- 1893.
berg, Bezirk Dauba,| bucyeg,
Böhmen,ortsangehörig
ebendaſelbſt,
13) Johann Hanke, geboren am 29. Mai Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußifcher: 18. Februar
Färbergeſelle, 1848 zu Breitenfurt, Regierungspräftdent 1893,
Defterreich, zu Aachen,
14| Kart Petrowitſch geboren am 31. Dezem=|Betteln, Königlich preußiicher: 17. Februar
Kairewicz, ber 1870 zu Birſen, Regierungspräfident: 1893.
Zimmermann, Gouvernement Kowno, zu Schleswig,
Rußland, ortsangehö⸗ |
rig ebendaſelbſt,
18 Peter Klepp, geboren am 17. Okto⸗Landſtreichen, Königlich bayerifche! 1. deu
Sattler und Lackirer, ber 1872 zu Uj⸗Ver— Polizei: Direktion
basz, Komitatd Back, Münden, u
Ungarn, orisangehörig
ebendaſelbſt,
16] Anton Klinger, geboren am 18. Juni Betteln, Großherzoglich olden- 31. Januar
Schloſſergeſelle, 1865 zu Tebel, Oeſter⸗ burgiſches Staats⸗1893.
reich, ortsangehörig miniſterium, Depar⸗
ebendaſelbſt, tement des Innern
zu Oldenburg,
17Martin Kühnemann, geboren am 14. April Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayeriſche 9. ruar
Tagelöhner, 1850 zu Eferding, Be⸗ Polizei-⸗Direktion
zirk Wels, Oberöfter- Münden,
reih, ortsangehörig
ebendaſelbſt,
18 Friedrich Kyelquift, geboren am 1. Juli desgleichen, Königlich preußischer! 13. Februar
Kellner, | 1855 zu Kalmar, Regierungspraͤſident 1893.
| Schweden, ortsange⸗ zu Düſſeldorf,
hörig ebendaſelbſt,
19Thereſe Laderbauer,igeboren am 11. Marz Landſtreichen, Koniglich bayeriſches 31. Ipuar
ledige Dienſtmagd, 1873 zu Ranshofen, Bezirksamt Pfarr:
Bezirk Braunau, Ober⸗ kirchen,
öſterreich, ortsangeh.
ebendaſelbſt,
Hierzu eine Beilage, enthaltend das Verzeichniß gekündigter Staatsſchuldſcheine von 1842, Neumärkiſcher
Schuldverſchreibungen und Münſter-Hammer Eiſenbahn⸗Stammaktie, ſowie Fünf Deffemliche Anzeiger.
(Die Inſertionsgebühren betragen für eine einjpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Bayn ſchen Erben.
123
Amtsblatt
Ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Kerlin.
Den 31. März
1893.
Stüd 13.
nn — —— — — ræw — — —
Bekanntmachungen der Königlichen Miniſterien.
—
Verfügung des Miniſters der öffentlichen Arbeiten, betreffend anderweite Abgrenzung mehrerer Betriebsamtobezirke.
A.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Bejchäftshezirfe ber in der anliegenden
Nahmeifung, Spalte 2, aufgeführten Königlichen Eifenbahn-Betriebsämter in der in Spalte 3 und A an-
gegebenen
Berlin, den 9. März 1893.
1. 2. 1. 3. — 4.
irefti ; Ab
Direktion Betriebsamt Zugan * ah'nrede; gang
Berlin Stralfund Schoͤnholz —Eremmen | —
Breslau Neiße Dttmahau— Landesgrenze —
| (Barzdorf) |
Bromberg Allenſtein Güldenboden — —
| Göttfendorf
| Dfterode— Deuthen —
Danzig — Guüldenboden —
Göttkendorf
Marienburg —Oſterode —
| Ä Elbing — Miswalde —
Miswalde — Maldeuten —
Thorn — Dfterode— Deuthen
Eöln Düfjeldorf — Duisburg— Oberhaufen
(rechtörheinifche) (RH.
| (Deug— Emme- — Oberhaufen— Ruhrorter
rich) Umgangsbahn
. Effen Duieburg Oberhauſen —
Oberhaufen Ruhrorter — ⸗
Umgangsbahn
| Elberfeld Caſſel Arolſen —Corbach —
(Caſſel —
Schwerte)
Düffeldorf Ohligs⸗Hilden —
(Düffeldorf—EI-
berfeld)
Erfurt Caſſel Herbsleben —Tennſtädt —
(Caſſel —Erfurt)
Frankfurt a. Mm. Wiesbaden
— —
Langenſchwalbach — Zoll⸗
haus
eiſe und zu dem in Spalte 5 bezeichneten Zeitpunkte anderweit abgegrenzt worden ſind.
Der Miniſter der öffentlichen Arbeiten.
Thielen.
Anlage.
5.
Zeityunft
der eintretenden Veränderung.
Nach Betriebseröffnung.
Am 1. April 1893 aus
dem Bezirf des Be⸗
triebsamtes zu Danzig
bezw. Thorn.
Am 1. April 1893 in
den Bezirf des Be-
triebsamtes zu Allen-
ftein.
Nach Berriebseröffnung.
Am 1. Aprit 1893 in
den Bezirk des Ber
triebsamtes zu Allen-
ftein
Am 1. April 1893 in
den Bezirf des Be—
triebsamted zu Eſſen.
1 1. April 1893 aus
dem Bezirk des Be⸗
triebsamtes (Deutz —
Emmerich) zu Düſſel⸗
dorf.
Nach Betriebseroffnung.
%
124
zu denjenigen bafelbft unter B. aufgeführten Kunft-
Dber:Präfidenten. ftraßen gehören, für welde das Recht zur Erhebung
Befanntmadhung. von Chauſſeegeld verliehen ift oder die zuſätzlichen Be—
8. In Ergarng meiner Bekanntmachung vom ſtimmungen zu dem Chauffeegeldtarif vom 29. Februar
28. Dezember 185% (Amtsblatt von 1888 Seite 11) | 1840 (Geſ.⸗S. S. 97) für anwendbar erflärt worden find.
bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnif, daß aud) Porsdam, den 18. März 1893.
die Chauffeeftreden Der Ober-Präfident,
2) Kerzendorf— Thyrow big zur Trebbiner Chanffee, Staatsminifter von Achenbach.
H Rönige-ufterhaufen — Bindowbruͤch Bekanntmachungen
vepenid— Fahlenberg, des Königlichen Negierungs:Präfidenten.
4) Groß-Beeren — Dahlemig— Groß: Kienig, miglich für —* aus ra
2 Könige-Wufterhaufen — Ragow, 70. Der Dienſtknecht Karl Kneiſel zu Wölſicken—
TreptowBritz —Mariendorf — Steglig- Grunewald, | dorf hat am 26. Februar d. J. das Kind des Pferde—
7) Nunsdorf— Nächſt-Neuendorf —Dergiſchow, knechtes Karl Schmidt vom Tode des Ertrinkens im
8) Gallun— Groß-Beſten bis zur Chauſſee Königs- Dorfpfuhl zu Wölſickendorf gerettet. Dieſe von Muth
Wuſterhauſen — Wendiſch-Buchholz, und Entſchloſſenheit zuugende That des Kneiſel bringe
9) Shmödwig— Königs-Wufterhaufen, ich hiermit belobigend zur allgemeinen Kenntniß.
10) Schönefeld Mahlom-- Teltow, Dotstam, den 16. März 1893.
11) Teltow —Ruhlsdorf Der Regierungs-Präſident.
Bekanntmachungen des Königlichen
71. Nachweiſung der an den Be eln der Spree und Havel im Monat Februar 1893 beobachteten Maflerftände.
’ Berlin. Spandau. ‚ Brandenburg. Rathenow. _
& Dber: | Unter: Ob | Unter Pois⸗ Ober⸗ ⸗ ber⸗ i : Pavel-
NN. NN. ⸗ ⸗ dam. er: | Unter: Dber: | Unter: ber 8.
A Waſſer. Waſſer. Waſſer. Waſſer.
Meter. Meter. Meter. Meter. Meter. Meter. | Meter. Meter. Meter. Meter.
1 28 | 30,46 | 2,12 042 | 0,87 2,02 1,12 1,60 0,86 | 1,78
2| 3226 | 30,66 | 2,14 | 052 | 090 | 202 | 112 | 1,02 094 | 1,80
3| 3224 | 30,72 | 2,16 058 I 0,94 | 2,06 1,10 | 1,02 094 | 1,82
4| 32,20 30,70 2,18 0,58 0,95 2,08 1,10 1,62 1,02 1,84
5| 32,22 | 30,62 | 2,18 054 I 0,96 | 2,08 1,08 1,62 1,02 | 1,88
6| 32,22 | 30,62 | 2,24 0,56 | 0,97 | 208 | 1,10 1,62 1,022 I 1,90
71 3222 | 30,62 | 224 | 056 | 097 | 208 | 1,22 1,62 1,02 | 2,06
8] 32,22 30,58 2,26 0,56 0,99 2,10 1,14 1,62 1,00 2,16
9 32,22 30,60 2,30 0,62 1,01 2,06 1,14 1 ‚62 1,00 2,20
10 | 32,24 30,60 2,32 0,62 1,02 2,10 1,16 1,62 1,06 2,24
11| 32,26 | 30,60 | 2,36 066 | 1,04 | 2,10 1,16 1,62 1,12 | 2,26
121 32,26 | 30,62 | 2/42 0,66 | 1,06 212 1,18 1,62 1,06 | 2,30
13| 32,26 | 30,60 | 246 | 0,70 | 1,07 | 212 | 120 | 1,2 1,08 | 2,52
1a| 32,28 | 30,64 | 2,50 0,76 | 1,08 2,12 1,22 1,62 1,04 | 3,40
15] 32,28 | 3080 | 2,56 082 | 1,12 | 16 | 1% 1,62 1,04 | 3,58
16| 32,28 | 30,88 | 2,60 09% | 1,15 | 218 1/28 1,62 1,08 | 3,80
17| 32,28 | 30,94 | 2,60 1,00 I 1,19 2,20 1,34 1,62 1,06 I 3,46
18| 32,28 | 30,96 | 2,64 | 1,04 | 1,25 | 2,22 1,40 1,62 1,06 | 3,46
19| 32,28 | 31,02 | 264 |, 1,12 | 130 | 224 | 144 | 1,62 1,12 | 3,50
20 | 32,28 31,04 2,68 1,22 1,36 2,26 1,52 1,62 1,16 3,60
211 3228 | 31,14 | 2,68 130 | 141 | 226 1,60 | 1,62 1,18 | 3,68
221 32,28 | 31,16 | 2,70 1,36 | 144 | 226 | 170 | 1,82 1,26 | 3,70
23| 32,28 | 31,16 | 2,70 136 | 148 | 226 1,82 1,62 126 | 3,70
211 32,28 | 31,16 | 23,70 1,38 | 1,50 2,26 1,86 1,62 1,28 | 3,70
25| 32,28 | 31,12 | 2,68 1,36 | 1,51 226 | 1,92 1,62 1,32 | 3,74
26 | 32,26 | 31,16 | 2,66 1,32 | 1,51 2,26 1,96 1,62 1,36 | 3,%
271 32,30 | 31,20 | 2,68 140 | 1,52 | 224 1,96 1,62 140 | 3,84
2381 32,30 | 31,26 I 2,66 142 | 1,54 | 224 1,96 1,66 1,44 | 3,88
Potöbam, den 21. März 1893.
Der Regierungs-Präfident.
127
angeblich abhanden gefommen if. Es wird derjenige,
welcher fih im Beſitze dieſer Urkunde befindet, hiermit
aufgefordert, ſolches der unterzeichneten Kontrolle der
Staatspapiere oder der Frau Bädermeifter Lawerenz
anzuzeigen, widrigenfalld das gerichtliche Aufgebots-
verfahren behufs Kraftloserflärung der Urfunde beantragt
werden wird.
Berlin, den 20. März 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmachung.
7. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführungs-
gejeges zur Kivilprozeßorbnung vom 24. März 1879
(8-8. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird hefannt gemacht,
daß dem Fräulein Maria Krüger zu Halle a. Saale,
Korfterfir. 20 bei Frau Bergratb Bergmann wohnhaft,
die Schuldverjchreibungen der fonfolidirten 32 Yoigen
Staatsanleihe von 1887/88
Lit. D. M 99306 und 181650 über je 500 M.
angebtid in der Zeit vom September 1891 bis Juni
1892 in Kaiſerswerth a. Rhein oder in Düfjelborf
abhanden gefommen find. Es werden diejenigen, welde
fih im Befige diefer Urfunden befinden, hiermit auf-
gefordert, ſolches Der unterzeichneten Kontrolle der
Staatöpapiere oder dem Fräulein Krüger anzuzeigen,
widrigenfalld das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs
Kraftloserflärung der Urkunden beantragt werden wird.
Berlin, den 22. März 189.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmadhung.
8. In Gemäßheit des $ 20 des Ausführunge-
geſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
(G.“S. &. 281) und des $ 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemadt,
daß dem Fräufein Julie Schlejing hier SW., Linden:
fr. 35 II., die Schufdverfchreibungen der fonfolidirten
3,2 Yoigen Staatsanleihe
a. von 1885 Lit. B. NE 17937 über 2000 M.
b. = 1886 - C. - 49259 - 1000 M.
angeblich abhanden gefommen find.
Es werden diejenigen, welche fih im Beſitze
dieſer Urfunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches
der unterzeichneten Kontrolle der Staatöpapiere oder
dem Rentier Wilhelm Ravene hier W., Lützowufer
Nr. 19a., anzuzeigen, wibrigenfalld das gerichtliche
Aufgeboteverfahren behufs Kraftloserflärung der Urfunden
beantragt werben wird.
Berlin, den 23, März; 1893. |
Königlihe Kontrolle der Staatöpapiere.
Befanntmachungen
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors.
Bekanntmachung.
A. Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebradıt,
daß auf Grund des Erlafjes des Herrn Finanz: Minifterg
vom 11. d. M. der Ort Hoben-Schönhaufen von den
und dem Bezirfe des hiefigen Königliden Haupt: Steuer-
amts für inländifche Gegenflände zugelegt worden ift.
Berlin, den 22. März 1893.
Der Provinzial-Steuer-Direftor.
Befanntmachungen
des Königlichen ber: ergamts zu Salle.
a ra
zu der Polizei-Verordnung für bie von der Station Könige:
Wufterhaufen nach der Brannfehlengrube „Conſolidirt Bentrum‘
bei Schenfendorf führende normaljpurige Pferdebahn vom 21 ften
September 1884.
3. Auf Grund der 66 5, 6 und 11 des Befekee
vom 11. März 1850 über die Polizei:Verwaltung, der
88 196 und 197 des Allgemeinen Berggefeges vom
24. Juni 1865 und des $ 142 über die allgemeine
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird hierdurch,
unter Zuſtimmung des Kreisausfchuffes, folgender Nach⸗
trag zu der genannten Polizei-Verordnung erlaſſen:
6 1. Die SS 11 und 13 der Polizei-Verordnung
vom 21. September 1884 werden aufgehoben und an
deren Stelle die nachſtehenden Beftimmungen gejeßt. -
5 2. Mehr als drei Wagen dürfen nicht in einen
Zug gebradt werben.
$ 3. Werden Bremöfnüppel zum Hemmen ber
Fahrzeuge angewendet, jo find diejelben nur zwiſchen
Tragefeder und Langträger einzufegen, bei einem ſich
entgegenflellenden Hinderniſſe (Weichenböcke ꝛc.) früh⸗
zeitig herauszuziehen und nach Umgehung deſſelben
ebenſo wieder einzuſetzen.
Die Bremsknüppel zum Zwecke des Bremſens
zwiſchen die Radſpeichen zu ſtecken, iſt ſtreng unterſagt.
Halle, den 3. März Den den 16. März
1
1893,
Königliches Dberbergamt. Der Königliche Landrath
von Rynſch. bed Kreiſes Teltow.
Stubenraud.
Befanntmachungen der Königlichen
Eifenbabhn:Direftion zu Berlin.
8. Nacſtehend bezeichnete Eifenbahn-Öbligationen
find bisher zur Einloͤſung nicht vorgezeigt und werden
daher unter Hinweis auf Die in den betreffenden Aller-
höchften Privilegien feftaefegten Verjährungsfriften hier⸗
mit Öffentlich aufgerufen. Die Obligationen werden feit
den angegebenen Källigfeitötagen richt mehr verzinft
und erfolgt deren Einlöfung bei der Königlichen Eifen-
babn:Hauptfaffe bier, Königgrätzerſtraße Nr. 132, ſo⸗
fern nachſtehend eine andere Kaffe nicht benannt ift.
1) Berlin: Anbaltifche Eiſenbahn⸗Priori⸗
tät: Obligationen IN. Emitfion. Zablfällig
feit 1. Juli 1887. Abzuliefern mit Kupons
Serie V. M A bis 20 und Talon an die
Köni liebe Hegierungs: auptkaſſe in Erfurt.
zu 100 Thlr. (300 M.) Ne 20619 23804. Jahl⸗
fällig ſeit 1. Juli 1889. Abzuliefern mit
Kupons Serie V. N? 8 bis 20 und Talon.
Zu 100 Thlr. (300 M.) N? 25391. Zablfällig
mit Den Binfen für das Vierteljahr Auli:
Bezirfen des Königlihen Steuer-Amtd Bernau und des | September 1889 feit 1. Oktober 1889.
Königlichen Hauptfleueramts zu Eberswalde abgetrennt | Übzuliefern mit Rupons Serie V. NT 8
128
bi8 20 und Talon. Zu 500 Thlr. (1500 M.)
Ne 3203 4649 ‘5034. Zu 100 Thlir. (300 M.)
N? 5607 5709 5711 6909 7313 7462 7483 7759
8145 8630 8632 10264 10265 11339 12369 13041
13042 13275 13310 13444 13804 14682 15673
16143 17602 20371 21048 21562 21778 22448
22753 22907 23109 23124 23586 24240 24453
24555 24885 26620 27473. 2) Berlin-Anbal:
tifche Eifenbabn : Privritäts: Obligationen
La. ©. Jahlfällig mit den Zinfen für das
Bierteljabr Sannar Mär, 1880 ſeit J. April
1890. Abzuliefern mit Kupons Serie TIL.
N 9 bis 10 und Talon. Zu 1000 M. M 32171.
Zu 500 M. N? 1245 6568 6569 6570 6571 6572
11599 11600 15539,
Berlin, den 15. März 1893.
Königliche Eifenbahn- Direktion.
Befanntmadhung.
9. Nachdem durch Bundesraths-Beſchluß vom
26. Januar d. %. die. Weiterverwendung der früberen
Frachtbrief-Formulare im inneren deutfchen Berfehr bie
zum 30. Juni d. J. unter der Bedingung geftattet
worden ift, dag darin der Vordruck für die Deklaration
der Geſammtwerthſumme ganz und in dem für bie
Deklaration des Intereſſes an der rechtzeitigen Lieferung
beftimmten VBordrud das Wort „rechtzeitigen‘ vor der
Uebergabe zur Beförderung geftriken find, wird darauf
aufmerffam gemadt, dag vom 1. Juli d. 5. ab nur
noch die durch die neue Werfehrd-Örbnung vor-
geichriebenen Frachtbriefe angenommen werden und daß
eine Verlängerung der durch den Bunbesrath be-
ſtimmten Friſt feinedfall in Ausficht genommen werden
fann. Berlin, ven 20. März 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion.
Se anntmacungen der Königlichen
Eiſenbahn⸗Di on zu Bromberg.
Bekanntmachung.
13. Mit dem 1. April 1893 tritt zum Südoſt-
preußiichen Berbandsgütertarif der Nadıtrag IX.
in Kraft. Derfelbe enthält: 1) die von der Landes—
auffihisbehörde genehmigten befonderen Beftimmungen
zu der Verkehrsordnung für die Eijenbahnen Deutich-
lands, 2) neue Fradtfäge für die Stationen Bajohren,
Collaten, Di. Erottingen, Neuftadt i. Wſtpr., Pillkallen,
Ragnit, Schwirgallen des Bezirks Bromberg und für
die Stationen Königsberg Südbahnhof, Pillau und
Wöterfeim der Oftpreußifchen Südbahn, 3) erhöhte Aus-
nahmefradtjäge für Getreide; dieſelben treten erft mit
dem 1. Juli 1893 in Kraft. Abprüde des Nachtrages IX.
find von den Fahrfarten-Augsgateftellen der Verbands—
ftationen zu beziehen.
Bromberg, den 22. März 1893.
Königliche Eijenbahn-Direftion.
Befanntmachungen des Landesdireftors
der Provinz Brandenburg.
Befanntmadhung.
1. Auf Grund ded 6 20 des revidirten Regle-
ments für die Städterfjeuer-Sorietät der Provinz
ı Wörmlig,
Brandenburg wird zur öffentlichen Kenntniß gebradıt,
dag von dem Brandenburgichen Provinzial-tandtage in
der Eigung vom 2. März d. %. der Königliche Re⸗
gierungsfeldmeifer Licht in Charlottenburg und der
Bürgermeifter Mertens in Prenzlau zu ftellvertretenden
Mitglietern des Direktorialraths der Sorietät gemäblt
worten find. Berlin, den 19. März 1893.
Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg.
Wirkliche Geheime Rath von Levetzow.
Befanntmachungen der Kreisausſchüſfſe.
7. Durch rechtskräftigen Beſchluß des Kreis-Aug-
ſchuſſes des Kreiſes Oſt-Prignitz vom 6. Februar d. J.
find die der Witiwe Glaſer, Friederike, geb. Jimmer-
mann, und Genofjen zu Schrepkow gehörigen Brund-
ftüde Kartenblatt 1 Parzellen NE 121, 123, 124, 126,
125, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135,
136, 321/137, 322/137 und 323/137 der Gemarkungs⸗
farte von zufammen 12,9010 ha Größe vom Gnte-
bezirfe Neu-Schrepkow abgetrennt und mit dem Ge—
meindebezirfe Schrepkow vereinigt worden.
Kyrig, den 14. März 1893.
Namens des Kreis-Ausſchuſſes:
Der Vorſitzende.
Perſonalchronik.
Im Kreiſe Zauch-Belzig iſt nach Ablauf ſeiner bis⸗
herigen Amrgzeit der herrſchaftliche Oberforſter Müller
in Wieſenburg aufs Neue zum Amtsvorſteher des gleich⸗
namigen 40. Amtsbezirks ernannt worden.
Im Kreiſe Jüterbog-Luckenwalde iſt der bisherige
Amtsvorſteher⸗Stellvertreter, Rittergutsbeſitze Bohn⸗
ſtedt zu Kaltenhauſen zum Amtsvorſteher des Be
zirks III. — Zinna — ernannt worden.
Der Königliche Regierungs-Bauführer Walther
Schilbach, 3. 3. in Berlin, it am 9. März 1893
als folcher vereidigt worden.
Der Ratafterfontroleur Wolff in Templin ift end:
giltig zum Katafterfontroleur ernannt. Demfelben ifl
die Verwaltung bed Katafteramtd Templin übertragen.
Der Korftfaffenrendant Ratbmann, zur Zeit in
Kriefcht, Regierungsbezirf Frankfurt a. O., ift vom
1. April d. % ab zum Nendanten der Königlichen
Korftfafle in Erfner beftellt worden.
Die unter privatem Patronat ftehente Pfarrftelle
zu Herziprung, Diözefe Wittftod, iſt durch das Ableben
des Pfarrerd Schmidt am 19. Februar d. Is. zur
Erfedigung gefommen.
Der Schulamtskandidat Dr. Pfeffer it unter Er»
nennung zum Oberlehrer dem Königlichen Friedrich
Wilhelms-Gymnafium zu Berlin überwiejen worden.
Im Berwaltungsbereiche der Königlichen Hoffammer
der Königlichen Samiliengüter iſt der Förfter Boelter
von Groß-Eichholz, Oberförfterei Klein-Wafferburg, nad
Oberförfterei Niegripp, und der Förſter
Regler von Alt:Karmunfau, Oberförfterei Karmunfau,
net Groß-Eichholz, Oberförfterei Klein-Wafferburg,
verjeßt.
129
' Husweifung von Ausländern aus dem Meichdgebiete.
& Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörbe, Datum
— der welche die Auoweiſung es
: bes Ausgewiejenen. Betrafung. beichloflen Hat. ende:
1. 2. 3. 4. 3. 6.
a. Auf Grund des 6 39 des Strafgeſetzbuchs:
1 Hieronymus geboren im März 1871jeinfacher Diebſtahl im Königlich preußischer] 23. Februar
Pawlowski, zu Roze, Polen, ruſſi⸗ wiederholten Rückfall Negierungspräfitenti 1893.
Arbeiter, ſcher Staatsangehöri-4 Jahr 6 Monate) zu Marienwerbder,
ger, Zuchthaus laut Erfenut-
nig vom 20. Auguft
1891),
b. Auf Grund des $ 362 des Strafgejegbude:
2) Georg Edmund geboren am 26. No:Kandfireichen, Königlih bayerische] 3. danuar
Radelet, vember 1867 zu Me: Polizei-Direftion
Schloſſer, zières, Departement Muͤnchen,
Ardennes, Frankreich,
belgiſcher Staatsan⸗
gehoͤriger und ortsan⸗
gehoͤrig zu Mesnil
St. Blaiſe, Belgien,
3 Joſef Schenk, geboren am 3. Maildeögleichen, dieſelbe,
Bäckergehilfe, 1851 zu Apatin, Ko⸗
mitat Bacs, Ungarn,
brisangehoͤrig ebendaſ.,
4Joſef 8 Jabonary ‚ geboren am 7. Oktober Landſtreichen u. Betteln, dieſelbe,
lafer, 1872 zu Nemet-Qugos,
Komitat Kraßo⸗Szoͤ⸗
reny, Ungarn, ortsan⸗
gehörig ebendaferbft,
3 Waldemar Werlis, Igeboren am 18. Maillandflreichen, biefelbe,
Schloſſer, 1873 zu Kawärshof,
Kreis Werro, Livland,
ortsangehörig ebendaſ.,
6. Iebruar
1893.
3. Februar
1893.
4. Februar
1893.
6 Johann Aigner, geboren am 16. De—Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayeriſche 11. eruar
1893.
Maler, zember 1867 zu St. Polizei-⸗Direktion
Laurenz, Bez. Braunau, München,
Oberöfterreich, ortsan⸗
gehörig zu Weng, eben⸗
—28 zuletzt wohn⸗
haft zu Meran in
Tirol,
7Eduard Brix (Brü xgeboren am 29. Ja-⸗ſdesgleichen, Königlich preußiſcher13. Dezember
Drechsler, nuar 1862 zu Roth⸗ Negierungspräfident 1892.
waſſer, Mähren, orts- zu Sranffurt a. O.,
angehörig zu Weiß-
waſſer, ebendaſelbſt,
8 Joſef Goll, geboren am 13. März desgleichen, Königlih bayerifchel 12. „gebruar
Tagelöhner, 1847 zu Kattau, Be: el Direttion
zirf Horn, Niederöfter- München,
reich, ortsangehoͤrig
ebendaſelbft, zuletzt
wohnhaft in Kloſter⸗
| Neuburg, ebendaſelbſt,
130
= Name und Stand | Alter unb Heimath Grund Behoͤrde Datum
* der welche die Ausweifung a bes
E des Ausgewielenen. Veſtrafung. befchloffen Hat. —S
1. 2. | 3 | 4. | 5. 6.
1 Dftavian Hilfe, geboren am 1. Januar Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich ſaͤchſiſche 10. Februar
Lohgerber, 1864 zu Sechshaus, Kreishauptmann⸗ 1893.
Niederoͤſterreich, orts⸗ ſchaft Leipzig,
angehörig ebendaſelbſt,
11 Karl Krauſe, geboren am 7, Novem⸗-⸗Betteln und Führung Herzoglich ſächſiſches 24. Sebruar
893.
Drechsler, I ber 1857 zu Oberalt⸗- falſcher Papiere, Staatsminifterium,
ftadt bei Trautenau, Abtheilung des In⸗
Böhmen, nern zu Meiningen,
12| Eduard Kraufe, |geboren am 28. Februar Betteln, Königlih Sächſiſche 9. Februar
Hutmachergefelle, 1853 zu NRumburg, Kreishauptmann- 1893.
Böhmen, orts angehoͤ⸗ ſchaft Zwickau,
rig ebendaſelbſt,
13| Marimilian Krejci, geboren am 10. Okto⸗ Landſtreichen, Königlich bayeriſche 10. Februar
Mechaniker, ber 1863 zu Kniepaß, Polizei⸗Direktion 1892.
Bezirk Brunek, Tirol, Münden,
ortdangehörig zu Kra⸗
filau, Bezirf Strafo-
nie, Böhmen, zuletzt
wohnhaft zu Salzburg
in Defterreich,
14Friedrich Auguft Range,geboren am 22. Januar Landſtreichen, Betten, Königlich ſächſiſche 13. Februar
Weber, 1836 zu Nieder⸗Ullers- Widerftand gegen die Kreishauptmann- 1893.
dorf, Bezirk Friedland, Staatögewalt u. oͤffent⸗ ſchaft Baugen,
| Böhmen, lihe Beleidigung,
15 Franz Lifka, geboren am 26. Juli Betteln, Polizeibehoͤrde zu 25. Februar
Maurergefelle, 1872 zu Rudig, Oefter- Hamburg, 1893.
reih, oſterreichiſcher
Staatsangehöriger,
16/Stephan Linzmayer, aus Liefing bei Wien, deögleichen, Großherzoglich beifi:| 26. Februar
Fabrifarbeiter, geboren am 26. De: ſches Kreisamt 189.
zember 1874, ortsan- Mainz,
gehörig zu Lukawitz⸗
Kuzi, Bezirf Klattau,
Böhmen
17\Daniel Mide, Bäcker, geboren am 10. De- Landftreihen und Betteln, Königlich Bayerifchel 15. Februar
zember 1865 zu Gain: PolizeisDirektion 1893.
farn, Bezirk Baden, München,
Defterreih, ortsange-
börig zu Oberliebich,
Bezirk Böhmiſch⸗-Leipa,
Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf.
Belagsblätter werben der Bogen mit 10 Pf. berschnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Botsdam, Buchdruckerei ver A. W. Haynichen Erben.
—
131
Amts
blatt
Ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stüd 11.
Allerhöchſter Erlaß.
Auf den Bericht vom 26. Februar d. Is. will
zu der orbnungsmäßig beichlojfenen Wenderung des
S 16 Abſatz 2 des Statuts der Gentrallandichaft für
die Preußiihen Staaten vom 21. Mai 1873 — Ge:
jeg- Sammlung Seite 309 — nad weldyer dieje Vor⸗
ſchrift folgende Faſſung erhalten joll:
Zur Tilgung der landſchaftlichen Gentral:Pfand-
briefe hat ie nach der beftehenden Verfaſſung des
betreffenden Inflituts eine regelmäßige Amortifation
ftattzufinden
hiermit Meine Genehmigung ertheilen.
Diefer Erlaß iſt ım gejeglihen Wege zu ver-
öffentlichen. Berlin, den 6. März 1893.
ge. Wilhelm R.
gg. v. Schelling. v. Heyden.
An den Miniſter für Zuftiz, für Landwirthichaft, Do-
mänen und Forſten.
Befanntmachungen der Königl. Minifterien.
Befanntmadung.
5. Zur Durdführung des am 1. Aprif d. J. in
jeinem vollen Umfange in Kraft tretenden Reichsgeſetzes,
betreffend die Prüfung und Stempelung der Läufe und
Verſchlüſſe von Handfeuerwaffen vom 19. Mai 1891
(R.-G.:B1. S. 109) ift eine Beihußanflalt in Suhl
errichtet worden, bie ihren Betrieb unter der Leitung
des Hauptmanng a. D. Fritſch an dem bezeichneten
Tage eröffnen wird. ine weitere, in Frankfurt a. O.
errichtete und der Leitung des Majors a. D. von
Pelchrzim unterftellte Beſchußanſtalt ift zunächſt für
bie von dem Gewehrfabrifanten Collath daſelbſt
bergeftellten Waffen beftimmt, wird jedbod bie auf
Weiteres nah Maßgabe des verfügbaren Raumes auch
anderen Gewerbetreibenden zugänglich fein.
Die Waffen des Gemehrfabrifanten von Dreyfe
Den 7. April
1893.
Gebübrentarif
9% für die Prüfung und Stempelung der Läufe
und Verſchlüſſe der Handfeuerwaffen.
Erfter Betchuß.
1) Für jeden Schrotluf . . .». 2... MH
Für jeden Lauf zu Einzelgeſchoſſen:
2) bis zu 10 mm Bohrungsdurchmeſſe 9 =
3) über 10 bis 18 mm ⸗ 12 =
4) =» 83-2 - ⸗ 16 -
5) = 22 mm ⸗
das Doppelte des annähernden Werths der zum
Beſchuß verwendeten Materialien auf volle Pfennig
nach oben abgerundet. Für jeden Beſchuß beſonders
zu ermitteln.
B. Zweiter Beſchuß.
6) Für jeden Shrotlauf . . . . . 20 Bf.
7) ⸗ mit gezogener
Würgebohrunngg 25 8
Für jeden Lauf zu Einzelgeſchoſſen:
8) bis zu 10 mm Bohrungsdurdmefierr 8
9) über 10 bis 18 mm ⸗ 10
10) » 18 - 2 - ⸗ 12 -
11) = 22 mm ⸗ wie bei 5.
C. Einmaliger Beſchuß.
12) Wie bei A.
bei Revolvern jedoch
13) für jedes Patronenlager. 5 Pf.
bei Terzerolen
14) für jeden Vorberladerlauf . . . »..9 =»
15 Hinterladerlauf . . 2»... Tr
D. Beichuß nach Beränderungen.
16) Wie bei B. oder C.
Für den zweiten Beihuß (B.) hat der Ein-
fender die Patronenhülfen zu jedem Lauf unentgeltlich
zu liefern; die Beichußanftalt ift indeſſen berechtigt, die
N
W
£ z
in Sömmerda werden bis auf Weiteres in deffen eigener | Patronenhülſen jelbft zu liefern und hierfür den Selbft-
Beſchußanſtalt daſelbſt geprüft werden; die Leitung dieſer
ne ’ erfolgt durch den Direktor der Beichußanftalt
in Suhl.
Berlin, den 22. März 1893.
Der Minifter für Handel und Gewerbe.
Schr. von Berlepid.
Bekanntmachung.
6. Auf Grund des $ 8 des Reichsgeſetzes vom
19. Mai 1891 (Reichs-Geſetzbl. S. 109) find für die
Prüfung und Stempelung der Läufe und Berichlüffe
der Dandfeuerwaffen in Preußen Gebühren nah Maß⸗
gabe des nachſtehenden Tarifs zu entrichten.
foftenpreig, auf volle Pfennig nad oben abgerundet,
mit in Rechnung zu ftellen.
Berlin, den 28. März 1893.
Der Minifter Der Finanz-Minifter.
für Handel und Gewerbe. In Vertretung:
Frhr. v. Berlepicd. Meinede.
Bekanntmachungen
des Röniglichen Negierungd: Präffdenten.
Standesamtsbezirfs-Veränderung betreffend.
78. Bom 1. April 1893 ab wird im Kreife Teltow
die Abtrennung des Gemeindebezirfd Schmargendorf
von dem Standedamtsbezirfe Nr. 9 „Deutſch-Wilmers⸗
132
dorf“ und die Bildung eines neuen Stanbesamtsbezirfs ihre Befähigung durch Beibringung eines von dem
Nr. 56 „Schmargendorf” aus der Gemeinde Schmargen-
dorf zur Ausführung gelangen.
Potsdam, den 30. März 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Communalbezirksveränderung.
76. Durch endgültigen Beſchluß des Bezirksaus—⸗
ſchuſſes hierſelbft vom 2. März d. 3. iſt das bisher
zum Gutsbezirke Hammer — Kreis Niederbarnim —
gehörige Amt Liebenwalde mit dem Stadtbezirk Lieben-
walde vereinigt worden.
Potsdam, den 1. April 1893.
‚Der Regierungs-Präfident.
Frühjahrsſchonzeit Der Fifche.
77. Unter Hinweis auf die Beftimmungen ber Ver:
ordnung vom 8. Auguft 1887, betr. die Ausführung dee
Fiſcherei⸗Geſetzes in der Provinz Brandenburg und dem
Stadtkreis Berlin (veröffentlicht in der Ertra-Beilage
zum 42. Stüd des Amtöblatted vom 21. Oftober 1887)
made ich mit Rüdfiht auf das Herannahen der Früh
jahrsſchonzeit der Fiſche das betheiligte Publikum, ins⸗
bejondere die filchereiberechtigten Gemeinden und Privat:
perjonen darauf aufmerffam,
daß während der Frühjahrsſchonzeit in allen
Gewäflern des diefjeitigen Bezirkes, ſoweit fie
nit in 6 3 der Verordnung unter Ziffer 2 be-
jonderd ausgenommen find, Die Fifcherei nur
an 3 Tagen jeder in die Schonzeit fallenden
Woche, und zwar von Montag Morgen 6 Uhr be-
ginnend und Donnerflag Morgen 6 Uhr fchließend,
betrieben werden darf; fowie daß wahrend
Der nicht freigegebenen Zeit, d. b. von
Donnerftag Morgen 6 Uhr bi8 Montag Mergen
6 Uhr die durch das Fiicherei-Gefeg vom 30. Mai
1874 nicht befeitigten fländigen Fifcherei:
vorrichtungen in nicht geichloifenen Gewäſſern
binweggerdumt oder abgeftellt fein müffen.
Die Ausübung irgend welder Art von Fiſcherei—
betrieb während der nicht frei gegebenen Zeit ift —
innerhalb der durd die Verordnung jelbft gezogenen
Grenzen — nur zuläffig auf Grund bejonderer von mir
auggeftellter, auf die Perſon Tautender Erlaubnißicheine.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften ber
bezeichneten Berorbnung werden, ſoweit fie nicht den
Strafbefimmungen der 88 AI ff. des Fiſcherei-Geſetzes
vom 30. Mai 1874 oder denjenigen des Reichs⸗
Strafgefegbuches unterliegen, mit Geldſtrafe bis zu
150 Mark oder entiprechender Haft beftraft.
Potsdam, den 25. März 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Die Ausbildung der öffentlihen Fleiſchbeſchaner betreffend.
78. In einer Anzahl Gemeinden des Bezirks wird
die Einführung einer allgemeinen Vieh⸗ und Fleiſchſchau
beabfichtigt. Nach den dafür feitgejegten Beſtimmungen
darf diefe Schau nur von „amtlich zugelaffenen‘
Fleiſchbeſchauern ausgeübt werden. Als Fleifchbeihauer |Nauen, Kreid Oſthavelland, Mühlhof,
fönnen neben den Thierärgten nur ſolche unbefcholtenen
und zuverläffigen Perjonen zugelaffen werden, melde
Departements-Thierarzte ausgeſtellten Zeugniſſes dar⸗
thun. In dem Zeugniß muß auf Grund der vor-
genommenen Prüfung amtlich beicheinigt fein, daß der
Geprüfte Kenntniß
a, ber einſchlägigen Gefege, Verordnungen und An-
weiſungen,
b. der einzelnen Körpertheile der Schlachtthiere und
ihrer Benennung,
c. der Gefundheitszeichen der Schlachtthiere im Tebenden
und gejchlachteten Zuftande,
d. der hauptſächlichſten Merfmale franfer Schlacht⸗
tbiere im lebenden und todten Juflande und der
Merkmale der verdorbenen Tleifchwaaren,
e. der Zeichen der wichtigeren anftedenden Thier—⸗
franfheiten, insbefondere der Tollwuth, des Milz:
brandes, ber Lungenſeuche, des Rothlaufs ter
Schmeine, der Maul: und Klauenfeuche, der Tuber:
eulofe (Perlſucht) u. ſ. mw.
beſitzt.
Bor Beginn der Prüfung hat der Prüfling
durch Beibringung einer Beſcheinigung des Vorſtehers
nachzuweiſen, daß er mindeſtens ſechs Wochen in einem
oͤffentlichen Schlachthauſe mit Erfolg beſchaͤftigt geweſen
iſt. Zu dieſer Beſchäftigung wird unbeſcholtenen Per⸗
ſonen in den oͤffentlichen Schlachthäuſern des Bezirks
nad Möglichkeit Gelegenheit geboten werden.
Die vorgeichriebene Prüfung iſt vor dein König:
fihen Departementd = Thierarzte, Herrn Profeſſor
Dr. Diederhoff in Berlin, Thierärztliche Hochſchule,
Luiſenſtraße 56, nad zuooriger Ichriftlicher Anmeldung
abzulegen. Die vorher zu entridhtende Prüfungsgebühr
beträgt ſechs Marf.
Potsdam, den 31. März 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Biebfeuchen.
79. Feſtgeſtellt ift die Maul: und Klauen:
jeuhe unter dem NRindvieh des Bauern Darge in
Hohbenlandin, Kreis Angermünde, des Bauern Klus
in Eiche, des Koſſäthen Iden in Schönerlinde, den
Schweinen des Koffäthen Köhler ebendajelbft, dem Rind⸗
vieh des Eigenthümers Luſch in Friedrichsfelde,
Bauergutsbeſitzers Dubick in Biesdorf, Landwirths
Bausdorf in Kaulsdorf, Kreis Niederbarnim, des
Vorwerks Wendemark, des Schulen Bäker in
Dechtow, Kreis Oſthavelland, des Domainenpächters
Meyer in Lietzow, Kreis Weſthavelland, des Bauern
Borf in Grabow, des Ritterguts Joachimshof,
unter 12 Schweinen bed Rittergutsbeſitzers von Rohr
in Dannenwalde, Kreis Oftprignig, des Gutes
Ziehtow und des dazu gehörigen Vorwerks, Kreis
Meftprignig, des Bauergutöbefigerd Klaer in Speren-
berg, Kreis Teltow.
Erloſchen if die Maul- und Klauenjeude
in Blumberg, Mehrow, Kreis Niederbarnim, in
auf den
Dominien Wollin, Gollmitz und Woddow, in
| Bagemühl, Kreis Prenzlau, auf dem Rittergut Laaske,
133
unter tem Rindvieh des Gemeinde-Vorftehers Apnıus|fchule, Kocftraße 65 daſelbſt, vom 7. Septem:
in Sroß:Welle und Bauern Sülter in Garz, Kreis
Oſtprignitz. |
Erlofchen ift der Milzbrand bei den Kühen des
Nitteranted Dahlwitz, Kreis Niederbarninn.
Potsdam, den 4. April 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
efanntmachungen
der Königlichen Megierung. .
8. Auf Grund des Artifels 26 NP 5 und 6 ber
Ausführungsanneifung vom 10. Aprif 1892 zu dem
Gewerbeſteuergeſetze vom 24. Juni 1891 fegen mir bie
Frift, innerhalb welcher tie Gemeinde: (Gutd-)Borftände
von allen bei ihnen eingehenden Gewerbeanmeldungen
dem Vorfigenten des Sieuerausſchuſſes der Klaſſe IV.
ded Beranfagungäbezirfed, zu meldem die Gemeinde
(der Gutsbezirk) gehört, Mittheilung zu macen haben,
für die Gemeinden mit mehr ale 10000 Einwohnern,
jowie für Die Gemeinden Weißenſee, Stralau, Friedrichs⸗
hagen, Kalfberge Rüdersdorf, Trebbin, Zoffen, Adlers-
hof, Brig, Friedenau, Groß⸗Lichterfelde, Marienborf,
Neuendorf bei Potsdam, Nowawes, Tempelhof, Di.
Wilmersdorf, Könige-Wufterbaufen und Zehlendorf auf
14 Tage, für alle übrigen auf 1 Monat feft und find
die Anzeigen zum 1. bezw. 15. eines jeden Monats zu
erftatten. Fehlanzeigen find nicht erforderlich.
Potsdam, den 23. März 1893
Königliche Regierung,
Abtheilung für Direfte Steuern, Domainen und Forften.
Befanntmachungen des Königlichen Polizei:
Präfidenten zu Berlin.
Befanntmadung.
30. Unter der Auffchrift: „Runge und Hals“
wird neuerdings in den Zeitungen vielfach ein früher
unter dem Namen „SHomerianathee” feilgebaltener
Bruftthee ald Heilmittel gegen Bruſt- und Hals—
franfheiten (Kungentuberkuloſe, Wuftröhrenfatarrh, Aſthma,
Huften, Heiferfeit u. a.) von einem Agenten Ern
Weidemann in Fiebenburg am Harz angepriefen und
in Päddhen von 60 Gramm Anhalt — kei einem
reellen Werthe von 5—6 Pfennigen — zum Preije von
1 Mark verkauft.
Das Mittel, welches angeblich aus einer nur in
Rußkand vorfommenden Knöteric;pflanze gewonnen wird,
befteht nach jachverftändiger Unterfuhung aus einfachem
Bogelfnöterih, der an allen Wegen und oft aud) in
wenig verfehrereichen flabtiihen Straßen zwiſchen ben
Pflafterfteinen wächſt. Eine ſpecifiſche Heilwirfung bat
dad genannte Kraut nicht.
Solches wird zur Warnung für dad Pubifum
hierdurch befannt gemadht.
Berlin, den 27. März 1893.
Der Polizei-Präfident.
Befanntmachungen des Königlichen
Provinzial: Schul-Kollegiums.
efanntmadung.
1. Die Prüfung für den Iinterricht in meib-
lichen Handarbeiten wird in Berlin in der Elijabeth-
ber d. J. ab ftattfinden. Zur Prüfung werden
zugelaffen: 1) Bewerberinnen, welche bereits die Be—
fähigung zur Ertbeilung von Schulunterricht vorſchrifts⸗
mäßig nachgewieſen haben; 2) fonftige Bewerberinnen,
wenn fie eine ausreichende Schulbildung nachweiſen und
wenn fie am Tage der Prüfung das 18. Lebensjahr
vollendet haben. Die Anmeldungen zu derſelben find
ſpäteſtens bis zum 5. Auguft d. I. an und einzureichen
und find benjelben beizufügen: a. von jolchen, welche
bereits eine Prüfung als Lehrerin beftanden haben:
1) das Zeugniß über diefe Prüfungs 2) ein amtliches
Zeugniß über ihre bisherige Thätigfeit als Lehrerin;
b. von den übrigen bezeichneten Bewerberinnen: 1) ein
jelbftgefertigter, in deutſcher Sprache abgefaßter Lebens⸗
lauf, anf deſſen Titelblatte der vollftändige Name, der
Geburtsort, dag Alter, die Konfeifton, der Wohnort der
Bewerberin und die Art der gewünjchten Prüfung (ob
für mittlere und höhere Mädchenfchulen oder für Volks—
ſchulen) anzugeben ift; 2) ein Tauf- bezw. ein Geburtg-
ſchein; 3) ein Gejundheitsatteft, ausgeftellt von einem
Arzte, der zur Führung eined Dienftfiegeld berechtigt
iſt; A) ein Zeugniß über die von der Bewerberin er-
worbene Schulbildung und die Zeugniſſe über die etwa
ihon abgelegte Prüfung als Qurniehrerin, Zeichen-
lehrerin u. ſ. w., 5) ein Zeugniß über die erlangte
Ausbildung als Handarbeitslehrerin; 6) ein amtliches
Führungszeugniß, ausgeftellt von einem Geiſtlichen oder
von der Ortsbehörte. Die Prüfung ift eine praftiiche
und tbeoretiihe. Im praftiicher Beziehung haben die
Bewerberinnen 1) eine Probe ihrer technifchen Fertigfeit
in den weiblichen Handarbeiten abzulegen. Zu dieſem
Amede haben fie einzureichen: a. einen neuen Strumpf,
gezeichnet mit zwei Buchftaben und einer Zahl in Gitter:
ftih, dazu ein angefangened Strickzeug; b. ein Häkel—
tuch mit 70 bis 90 Mafchen Anjchlag, welches mehrere
Mufter enthält und mit einer gehäfelten Kante umgeben
lift; c. ein gewöhnfiches Mannshemd (Herren-Nadıt-
bemd); d. ein Frauenhemd; e. einen alten Strumpf,
in melchem ein Haren neu eingeftridt und eine @itter-
ftopfe, ſowie eine Striditopfe ausgeführt iſt; f. vier big
ſechs fleine Proben von verſchiedenen mittelfeinen
Stoffen, wie biejelben im Hausftande vorzufommen
pflegen, jede etwa 12 zu 12 cm groß. Diejelben fünnen
ſowohl einzeln als auch zu einem Tuche verbunden ab-
gegeben werden und jollen enthalten: einen aufgejegten
und einen eingefeßten Flicken; eine weiße und eine bunt
farrirte Gitterſtopfe; eine Köperftopfe; zwei gezeichnete
Buchſtaben in Kreuzftich, zwei ebenjolhe in Roſenſtich;
drei geſtickte lateiniſche Buchſtaben und zwei Ziffern ın
rotbem Garn, drei ebenſolche gothiihe Buchſtaben und
zwei Ziffern in weißem Garn und ein geftidted Mono-
gramm aus den Namensbuchſtaben der Bewerberin.
Die unter f. aufgezählten Arbeiten müſſen vor allem
dem gewählten Stoffe gemäß ausgeführt ſein. Sämmt⸗
fihe Arbeiten follen Ichulgerecht und deshalb auch nur
in Stoffen und aus Garnen von mittlerer Feinheit her:
geftellt werden. Die Arbeiten werden durch die Eir
134
reihung von ben Bewerberinnen auedrücklich als jelbft-
gefertigt bezengt; die Hemden find indeſſen nicht ganz
zu vollenden, damit nad Anweiſung der Prüfungs-
Kommiſſion und unter Aufficht derſelben an der Arbeit
fortgefahren werden fann. 2) Außerdem hat jede Be-
werberin in der Prüfung eine Probeleftion in der Er-
theilung des Handarbeitöunterridhts in einer Schulflaffe
zu balten. Beim Eintritt in die Prüfung find 6 M.
Prüfungs: und 1 M. 50 Pf. Stempelgebühren zu ent-
richten, meld’ Testere der Eraminandin im Kalle bes
Nichtbeſtehens der Prüfung wieder zurüdgezahlt werben.
Berlin, ven 17. März 1893.
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Bekanntmachung.
2. Die Entlaſſungs-Prüfung im Königlichen Schul⸗
lehrer-Seminar zu Kyritz wird vom 21. bis 26 ſten
September d. J. abgehalten werden. Zu dieſer
Prüfung werden auch nicht im Seminare gebildete
Schulamts-Candidaten, welche das zwanzigſte Lebensjahr
zurückgelegt haben, zugelaſſen. Die Anmeldungen ſind
bis zum 23. Auguſt d. J. an und einzureichen
und benfelben beizufügen: 1) der Lebenslauf, 2) der
Gehurtsfchein, 3) das Zeugniß eines zur Führung eines
Dienftfiegels berechtigten Arztes über normalen Geſund⸗
heitszuftand, 4) ein amtliches Führungsatteft, 5) eine
Probefchrift mit deutſchen und Iateinifchen Lettern und
6) eine Probezeichnung, beide mit der Verficherung, daß
fie der Einſender ſelbſtſtändig angefertigt bat. Erfolgt
auf die Meldung Fein ablehnender Beſcheid, jo haben
fih die betreffenden Schulamte-Afpiranten am Tage vor
Beginn der Prüfung dem Herrn Seminar-Direftor um
5 Uhr Nachmittags vorzuftellen.
Berlin, den 20. März 1893.
Koͤnigliches Provinzial-Schul-Rollegium.
Bekanntmachung.
3. Die Entlaſſungs-Prüfung im Königlichen Schul—
lehrer-Seminar zu Oranienburg wird vom 7. bis
12. September d. J. abgehalten werden. Zu dieſer
Prüfung werden auch nidt im Ceminare gebildete
Sculamts-Sandidaten, welche das zwanzigſte Lebensjahr
zurüdgelegt baben, zugelaffen. Die Anmeldungen find
bis zum 10. Auguft d. 3. an uns einzureichen
und denſelben beizufügen: 1) der Lebenslauf, 2) ver
Geburtsſchein, 3) das Zeugniß eined zur Führung eines
Dienftfiegels berechtigten Arztes über normalen Gejund-
beitszuftand, 4) ein amtlidhed Führungsatteft, 5) eine
Probeſchrift mit deutſchen und lateinischen Lettern und
6) eine Probezeichnung, beide mit der Verficherung, daß
fie der Einfender ſelbſtſtändig angefertigt hat. Erfolgt
auf die Meldung Fein ablehnender Beſcheid, jo haben
ſich die betreffenden Schulamte-Ajpiranten am Tage
vor Beginn der Prüfung dem Herrn Seminar-Direftor
um 5 Uhr Nachmittags vorzuftellen.
Berlin, den 18. März 1893.
Koͤnigliches ProvinzialsSchul-Kollegium.
Befanntmadung.
N. Die Aufnabme: Prüfung am Königliden Schul:
(ebrer- Seminar zu Kyritz wird am 37. und 28ften
September d. J. abgehalten werden. Die An:
meldimgen find bis zum 6. September d. I.
an den Heren Seminar-Director Scheibner einzureichen
und benfelben beizufügen: 1) der Lebendlauf, 2) der
Geburtsſchein, 3) der Impfichein, der Nevaccinationg-
ichein und ein Geſundheitsatteſt, audgeftellt von einem
zur Führung eines Dienftfiegele berechtigten Arzte, A) ein
amtlidies Führımgsatteft, 5) die Erflärung bes Vaters
oder an deſſen Stelle bes Nächſtverpflichteten, daß er
die Mittel zum Unterhalte bed Alpiranten während ber
Dauer des Seminarkurſus gemäbren werbe, mit ber
Beicheinigung der Ortsbehörde, Daß er über die. dazu
nöthigen Mittel verfüge.
Berlin, den 20. März 1893.
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Bekanntmachung.
8. Die Aufnahme-Prüfung am Königlichen
Schullehrer-Seminar- zu Oranienburg wird vom 18.
bis 14. September d. J. abgehalten werten.
Die Anmeldungen find bi8 zum 10. Auguflt
d. J. an die Eeminar-Direftion einzureiden und
denſelben beizufügen: 1) der Lebenslauf, 2) der Geburte-
ihein, 3) der Impfſchein, ter Revaccinationgichein und
ein Gejunbheitsatteft, ausgeftellt von einem zur Führung
eines Dienftfiegeld berechtigten Arzte, 4) ein amtliches
Führungsatteft, 5) die Erflärung des Vaters oder an
deſſen Stelle des Nädftverpflichteten, daß er die Mittel
zum Ilnterhalte bes Afpiranten während ber Dauer des
Seminarfurfus gewähren merbe, mit der Belcheinigung
der Ortsbehörde, daß er über die Dazu nöthigen Mittel
verfüge.
Berlin, den 18. März 1893.
Königliches Provinzial-Schul-Rollegium.
Befanntmadhung.
6. Die Reftorats-Prüfung wird hier am 14. und
15. Rovember 1893 und nur, wenn die Zahl der
Meldungen es erforderlich macht, auch noch am 12. und
13. Dezember 1893 abgehalten werden. Die Anmeldungen
find an und bis zum 2. September d. 3. einzureigpen, und
zwar von den im Amte fiehenden Lehrern durch die bezügs
lichen Kreis-Schulinjpeftoren und find benjelben Beizu-
fügen: 1) ein felbfigefertigter Lebenslauf, auf deſſen Titel-
blatte der vollftindige Name, der Geburtsort, das Alter,
die Confeſſion und das augenblidlihe Amtsverhältniß
des Kandidaten angegeben ift, 2) die Zeugniſſe über Die
empfangene Schul- oder Univerfitätsbildung und über
die Fisher abgelegten Prüfungen, 3) ein amtlichee
Führungsatteſt, A) Angabe, ob Eraminand die abjolute
(auf Grund einer für zmei fremde Epraden abzu⸗
fegenten Prüfung) oder nur die beſchränkte Befühigimg
für ein Rektorat an einer beſtimmten Schule, zu dem
er von den Bejetungsberechtigten bereits in Augficht ge-
nommen tft, zu erlangen münjct.
Berlin, den 20. März 1893.
Königliches Provinzial-Schul⸗Kollegium.
Befanntmahung.
7. Die Schulvorfteberinnen-Prüfung wird bier
am 29. November d. J. abgehalten werten. Zu
135
diefer Prüfung werden nur jolche Pehrerinnen zugelaffen,
welche den Nachweis einer mindeſtens fünfjährigen
Vehrthätigfeit zu führen vermögen und mindeftens zwei
Jahre in Schulen unterrichtet haben. Die Anmeldungen
find an uns bis zum 29. Auguſt d. J. ein-
zureichen und find tenfelben beizufügen: 1) ein felbft: |.
gefertigter Lebenslauf, auf Teilen Titelblatt ber voll
ſtändige Name, der Geburtsort, das Alter, die ons
feſſſon und ber Wohnort der Bewerberin angegeben
it, 2) der Geburtsſchein, 3) die Zeugniffe über Die
ſchon beftandenen Prüfungen, 4) ein amtliches Rührungs-
atteft, 5) ein Zeugniß über die Lehrthätigfeit, 6) ein
von einem zur Führung eines Amtsfiegels berechtigten
Arzte ausgeftelltes Atteft über normalen Geſundheits—
zuftand. Berlin, den 17. März 1893
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Defanntmadung.
8, Die Lebrerinnen- Prüfung wird bier vom
30. Oktober d. J. an abgehalten werben. Zu dieſer
Prüfung werden nur jolde Bewerberinnen zugefaflen,
welche das achtzehnte Lebensjahr vollendet baten. Die
Anmeldungen, in denen anzugeben ift, ob die Prüfung
für Volksſchulen oder mittlere und höhere Mädchen—
ſchulen gewünſcht wird, find ſpäteſtens bis zum 3Often
September d. %. an und einzureichen und find denjelben
beizufügen: 1) ein felbfigefertigter Lebenslanf, auf deſſen
Titelblatte der vollftäntige Name, ter Geburtsort, das
Alter, die Confelfion und der Wohnort der Bewerberinnen
angegeben ift, 2) der Gekurtsichein, 3) die Zeugniffe
über die bisher empfangene Echulbildimg und die etwa
ſchon beftandenen Prüfungen, 4) ein amtliches Führungs-
atteft ımd 5) ein von einem zur Führung eines Dienft-
ſiegels berechtigten Arzte ausgeſtelltes Atteft über normalen
Geſundheitszuſtand. Beim Eintritt in die Prüfung
baben die Bewerkerinnen eine von ihnen gefertigte
Probeichrift auf einem halten Bogen Querfolio mit
deutſchen und Tateinifchen Lettern und eine Prokezeichnung
abzugeben. Berlin, den 17. März 1893.
Königliches Provinzial-Schul-Rollegium.
Befanntmadhung.
8. Die Lehrerinnen Prüfung zu Franffurt a. O.
wird vom 12. bis 14. September d. J. abge-
halten werden. Zu diejer Prüfung werden nur ſolche Be:
werberinnen zugelaſſen, welche das adıtzehnte Lebensjahr
vollendet haben. Die Anmeldungen, in denen anzugeben
ift, ob die Prüfung für Volksſchulen oder mittlere und
böbere Maͤdchenſchulen gewünſcht wird, find ſpäteſtens
bis zum 14. Auguſt d. J. an uns einzureichen
und find denſelben beizufügen: 1) ein felbftgefertigter
Lebenslauf, auf deſſen Titelblatte der vollftändige Name,
der Geburteort, das Alter, die Confeſſion und ber
Wohnort der Bewerberin angegeben ift, 2) ber Geburts-
jchein, 3) die Zeugniffe über bie Bisher empfangene
Schulbildung und die etwa jchon beftandenen Prüfungen,
4) ein amtliches Führungsatteft und 5) ein von einem
zur Führung eines Dienitfiegeld berechtigten Arzte aus—
geftellted Atteft über normalen Gefundheitszuftand.
Beim Eintritt in die Prüfung haben die Bewerberinnen
eine von ihnen gefertigte Probefchrift auf einem halben
Bogen Querfolio mit beutjchen und lateiniſchen YVettern
und eine Vrobezeichnung abzugeben.
Perlin, den 20. März 1893.
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Defanntmadung.
10. Die zweite Vehrerprüfung im Königlichen Schul⸗
(ehrer:Seminar zu Kyritz wird vom 31. Oktober
bis A. Movember d. J. abgehalten werden. Die
Anmeldungen nur folder Vehrer, die in dem Negierungs-
bezirf Potsdam im Yehramte ftehen, find bis zum
2. Oftober d. J. durch Die bezügliden Kreis-Schul-
Inipeftoren an und. einzureichen und denfelben beizu—
fügen: 1) das Driginal-Prüfungszeugniß über die be-
ftandene erfte Prüfung, 2) ein Zeugniß des Lofal-Schul-
Inſpektors, 3) eine von dem Eraminanden felbftändig ge:
fertigte Ausarbeitung über ein von ihm ſelbſt gewähltes
Thema, mit Angake ter dazu benutzten Quellen, 4) eine
Probezeihnung und 5) eine Probeſchrift. Der Eraminand
hat die Berfiherung abzugeben, daß er die drei Arbeiten
jelkftändig angefertigt und zu der Audarbeitung feine
anderen ald die angegebenen Quellen benupt hate.
Erfolgt auf die Meldung fein ablehnender Beſcheid, fo
baten ſich die betreffenden Lehrer am Tage vor Beginn
der Schriftlichen Prüfung dem Herrn Seminar-Direftor
um 5 Uhr Nachmittags vorzuftellen.
Berlin, ten 20. März 1893.
Königlihes Provinzial-Schul-Kollegium.
DBefanntmadhung.
11. Die zweite Lehrerprüfung im Königlichen Schul-
lehrer-Seminar zu Oranienburg wird vom 22. bis
25. Auguſt d. J. abgehalten werden. ‘Die Anmel:
dungen nur ſolcher Lehrer, die in dem Regierungsbezirf
Potsdam im Lehramte ftehen, find big zum 25. Juli d. J.
durch die bezügfichen Kreie-Echulinjpeftoren an ung ein-
zureichen und denſelben beizufügen: 1) das Driginal-
Prüfungszeugniß über die beftandene erfte Prüfung, 2) ein
Zeugniß des Lofal-Schulinjpeftore, 3) eine von dem
Eraminanden jelbftändig gefertigte Ausarbeitung über ein
von ihm felbft gewähltes Thema, mit Angabe der dazu
benugten Quellen, 4) eine Probezeihnung und 5) eine
Probeſchrift. Der Eraminand hat die Verficherung ab-
zugeben, daß er die drei Arbeiten jelbftändig angefertigt
und zu der Ausarbeitung feine anderen als die ange-
gebenen Quellen benutzt habe. Erfolgt auf bie Meldung
fein ablehnender Beſcheid, jo haben ſich die betreffen-
ben Lehrer am Tage vor Beginn der fchriftlichen Prüfung
dem Herrn Eeminar-Direftor um 5 Uhr Nachmittags
vorzuftellen.
Berlin, den 18. Mürz 1893.
Königfihes Provinzial-Schul-Kollegium.
Befanntmahung.
12. Die zweite Xebrerprüfung im Königlichen
Schullehrer-Seminar zu Berlin wird vom 28 ſten
Auguſt d. J. ab abgehalten werten. Die
Anmeldungen nur folder Lehrer, die in Berlin im
Lehramte ‚ftehen, find bis zum 28. Juli d. J.
durch die bezüglichen Kreis-Schulinspeftoren an uns
136
einzureichen und denſelben beizufügen: 1) das Original:
Prüfungszeuaniß über die beſtandene erfte Prüfung,
2) ein Zeugniß des Lofal-Schulinipefterd, 3) eine von
dem Eraminanten ſelbſtſtändig gefertigte Ausarbeitung
über ein von ihm ſelbſt gemähltes Thema, mit der.
Verſicherung, daß er feine anderen ald bie angegebenen
Quellen dazu benugt habe, 4) eine Probezeichnung und
5) eine Probefchrift, beide mit der Verficherung, daß fie
ber Einfender ferbfiftändig angefertigt bat. Erfolgt auf
die Meldung Fein ablehnender Beicheid, fo baten fi
die betreffenden Lehrer am Tage vor Beginn der ſchrift⸗
lichen Prüfung dem Herrn Eeminar:Direftor um 5 Uhr
Nachmittags vorzuftellen.
Berlin, ven 20. März 1893.
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Belanıntmachungen der Königlichen
Sauptverwaltung Der Staatsfchnlden.
Befanntmahung.
7. Das Banfgefhäft von Breeſt & Gelpde
bier, Behrenftraße Nr. 47, hat auf Umfchreitung der
Schuldverſchreibung der fonfolidirten Aprogentigen Staats⸗
anleihe von 1882 Lit. D. N? 240160 über 500 M.
angetragen, weil von derſelben die rechte obere Ede
abgeriſſen ift.
In Gemäßheit des $ 3 bed Geſetzes vom 4. Mai
1843 (Geſ.“S. S. 177) wird deshalb Jeder, der an
biefem Papier ein Anrecht zu baben vermeint, auf:
gefordert, dafjelte binnen 6 Monaten und ſpäteſtens
am 12. Anguſt d. I.
und anzuzeigen, widrigenfalls das Papier Falfirt und
dem genannten Banfgejhäft ein neued kursfähiges
ausgehändigt werben wird.
Berlin, den 3. Februar 1893.
Hauptverwaltung der Staatsfchulben.
von Hoffmann.
Befanntmachungen
des ProvinzialStener:Direktors.
Befanntmadhung.
3. Der Bundesrath hat in der Sitzung vom
9. März 1893 beſchloſſen, daß
1) eine von ihm feftgeftellte Branntiwein-Reinigungs-
ordnung vom 1. Aprit d. I. ab in Kraft zu
treten bat,
nach näherer Beltimmung der Direftivbehörbe in
denfenigen Branntwein-Reinigungsanftalten, melde
jeit der Geltung der durch den Bundesraths⸗-⸗Be—
ſchluß vom 3. Juli 1890 — 6 395 der Protofolle
— in Kraft gelegten Vorſchriften des $ 11a. der
Ergänzungen zu dem bisherigen Branntmwein-
Reinigungsregulativo nur 1 Prozent Schwund
fteuerfrei haben erhalten können, nadträglih für
2)
Höhe von 2/2 Prozent der Durch Deftilletion
verarbeiteten Litermenge reinen Alkohols außer
Steueranſpruch gelaflen werten darf.
Died wird hierdurch mit dem Bemerken zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bei denjenigen Amts—
ftellen, in deren Bezirken ſich Branntmein-Reinigungs-
anftalten befinden, ein Abdrudder Branntwein-Reinigungs-
ordnung zur Einſichtnahme der hetheiligten Gewerb⸗
treibenden bereit gehalten wird.
Berlin, ven 27. März 1893.
Der Provinzial-Steuer-Direhor.
Befanntmachungen der Rreisausfchüffe.
Gommunal-Bezirke-Beränderung.
8. Die Aufnahme der in dem Auszuge aus den
vorläufigen Fortſchreibungs-Verhandlungen des Guts⸗
bezirks Uetz unter Kartenblatt 2 N 58/25 verzeichneten
zum Gutsbezirk Uetz gehörigen Parzelle von 6 ar 55 qm
Größe in den Gemeindebezirt Uetz iſt von und ge-
nehmigt worden.
Nauen, den 27. März 1893.
Der Kreis-Ausſchuß des Kreiſes Ofthavelland.
Perſonalchronik.
Der Regierungs-Aſſeſſor von Tſchirſchky und
Boegendorff if dem Yandrath bed Kreifes Weſt⸗
bavelland zur Hälfsleiftung in ten landräthlichen Ge-
ſchäften zugetheilt worten.
Der bisherige Bautechnifer, commiſſariſche Bau-
Ihreiber Erich Tiedt in Berlin iſt zum Königlichen
Baufchreiber in ter allgemeinen Dauverwaltung ernannt
und der Königlichen Kreisbauinipeftion Berlin III. zu:
getheilt worden.
Der bisherige Diafonus zu Trebbin, Diözeje
Zoffen, Louis Eduard Aleranter Spengler ift zum
dritten Diakonus an der St. Nikolai-Kirche zu Spandau,
Diözeſe Spandau, beftellt worden.
Die unter Privat-Patronat ſtehende Pfarrftelle zu
Nadensleben, Didzefe Neu:Nuppin, Fommt durch die
Berjegung des Pfarrers Schulz Anfang April d. 8.
zur Erfedigung. Ueber die Wahl des Nachfolgers hat
das Patronat bereits Beftimmung getroffen.
Dem Lehrer Herrn Ernſt Ulrich zu Berlin iſt Die
Erlaubnig zur Fortführung und Leitung der bisher von
der Schulvorfteherin Fräulein Ufrich geleiteten höheren
Mädchenſchule zu Berlin ertheilt worden.
Der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Dr. von Rohden
ift als Oherlehrer bei dem Gymnaſium in Steglig an-
geftellt worden.
Der Gemeintejchullehrer Göritz ift als Gemeinde:
ſchulrektor in Berlin angeftellt morden.
Der bisherige Oberlehrer am Agfanifchen Gym⸗
nafium zu Berlin Dr. Bork ift in gleicher Eigenſchaft
die jeitdem flattgehabten Beftandsaufnahmen der dem Königlihen Gymnafium zu Schöneberg überwiejen
glaubhaft nachgewieſene Schwundvoerluſt bis zur worden.
Hierzu Vier Oeffentlidhe Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Druckzeile 20 Bf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Negierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruckerei der A. W. Hayn ſchen Erben.
Po N
Amtsblatt
ber Röniglihen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stüd 15. ___
Belanntmachungen des Königlichen
Ober:
Polizeiverordunung
uber die Unterjuchung von Wildichweinen und ausländiichen Schinken
y und Epedieiten.
9. Auf Grund der SS 137 und 139 des Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (Geſ.⸗S. S. 195), ſowie der 88 6, 12 und 15
des Geſetzes über die Poligeiverwaltung vom 11. März
1850 (G.⸗S. ©. 265) wird unter Zuflimmung bee
Provinzialraths für den Umfang der Provinz Branden⸗
burg hierdurch Folgendes verordnet:
$ 1. Die Zerlegung und Zubereitung zum Genuß,
ſowie die Veräußerung von Wildſchweinen ift jolange
verboten, als nicht ein amtlich beftellter Fleiſchbeſchauer
nach vorgängiger mikroskopiſcher Unterſuchung erflärt
bat, daß trog gewillenhafter Prüfung von ihm feine
Zrichinen in den unterfuchten Fleiſchtheilen gefunden feien.
Das Veräußerungsverbot bezieht ſich nicht auf Die
Veräußerung eines Wildſchweins im Ganzen durd den
Jagdberechtigten.
Für die Unterſuchung u. ſ. w. finden die Vor⸗
ſchriften der S6 3, 7—12 der Provinzial⸗-Polizei—
’ 17. Mär; 1886
Berordnung vom 2. Ottober 1690 mit ber Maßgabe finn-
27. Inli 1892
gemäß Anwendung, daß die Stempelung ber unter-
juchten und trichinenfrei befundenen Wildſchweine all-
gemein zu erfolgen hat und daß für die Beſcheinigung
das beigefügte Mufter zu verwenden iſt.
$ 2. Schinfen und Spedjeiten von Schweinen,
welche außerhalb Deutſchlands geichlachtet find, dürfen
erft dann in den Verkehr gebracht oder verarbeitet
werden, wenn diefe Waaren innerhalb des Deutfchen
Reiches von einem amtlich beftellten Fleiſchbeſchauer auf
Trichinen unterſucht und trichinenfrei befunden und zum
Nachweiſe hierfür deutlich Fennbar abgeftempelt oder
plombirt worden find.
$ 3. Wer Waaren der vorbezeichneten ($ 2) Art
empfängt, welche nicht bereits gemäß 6 2 unterfucht
worden find, hat bdiefelben binnen 12 Stunden nad
der Berzollung, falle ſolche innerhalb der Provinz
Brandenburg oder des Stadtfreifeds Berlin ftattfindet,
anderen Falles binnen 24 Stunden nad Empfang durch
einen amtlich beftellten Fleiſchbeſchauer auf Trichinen
unterjuchen zu Taffen.
Den 1A.
gemäß $ 2 oder ihre Weiterver
April 1893.
Plombirung tft die freie Verfügung über die Waaren
fendung geftattet.
$2 GSomeit eine Unterfuhung der in $ 2 be-
zeichneten Waaren innerhalb des Geltungsbereiches der
17. Mär; 1886
Provinzial-Polizeiverordnung vom 2. Dftober 1890 erfolgen
27. Juli 1892
muß, bat fie in der Weife zu gefchehen, daß bei Sped-
jeiten — je nad ihrer Größe — an mindeſtens 2 bie
4 möglichft entgegengefegten Stellen rothes Muskelfleiſch
in üblicher Menge ale Probe entnommen wird. Bei
Schinken ift ebenſo zu verfahren, jedoch außerdem noch)
eine Probe aus der Mitte des Schinfens mittelft einer
an dem Knochen entlang eingeftoßenen Harpune zu ent-
nehmen. Bon jeder entnommenen Probe find mindefteng
5 Präparate anzufertigen und der mifrosfopiichen Unter:
juhung zu unterziehen.
$ 5. Werden bei der auf Grund der 66 1 und
4 vorgenommenen Unterfuhung von dem Fleiſchbeſchauer
anbere Kranfheiten, insbeſondere Finnen feftgeftellt, jo
ift gemäß 6 12 der .Provinzial-Polizeiverorbnung vom
17. Maͤrz1
2. Dftober 1890 zu verfahren.
27. Juli 1892
$ 6. Kaufleute, Händler u. |. w., welde Waaren
der in $ 2 bezeichneten Art feilhalten, müfjen ein Buch
führen, in welches jeder Bezug folder Waaren ſpäteſtens
24 Stunden nad) dem Empfange nad folgendem Mufter
einzutragen ift:
a. laufende Nummer,
b. Tag des Eingangs,
c, Bezeichnung der bezogenen Waaren,
d. Gewicht bezw. Stückzahl derjelben,
e. Ort und Firma, woher die Waaren bezogen find,
f. Angabe über Vornahme, Ort und Zeit der Unter-
ſuchung,
— Ergebniß der Unterſuchung,
1. Bemerkungen.
Das Buch iſt mindeſtens ein Jahr nach der
letzten Eintragung aufzubewahren und muß der Polizei⸗
behörbe oder deren Abgeordneten auf Verlangen jeder:
zeit vorgelegt werben.
$ 7. Auf die von den Seehäfen unmittelbar an
die Konjumenten vertriebenen Fleifchwaaren ($ 2) finden
bie Vorjchriften der 88 2 bis 5 feine Anwendung.
$ 8. Den örtliden Polizeibehörden bleibt vor-
behalten, über die Borfchrift der SS 2 und 7 hinaus
Erſt nad vorihriftsmäßiger Abflempelung bezw. durch Orts-Polizei-Verordnung auch eine Unterfuchung
— — —
138
bes aus dem Auslande eingehenden Schweinepöfelfleifches
und der gepöfelten Schweinezungen, jowie der von den
Seehäfen unmittelbar an die Konjumenten vertriebenen
Fleiſchwaaren (66 2 und 7) vorzufcreiben.
$ 9. Zumiderhandlungen gegen die Vorſchriften
diefer Verordnung werben, foweit nicht nach den Be:
fimmungen des Strafgeſetzbuches eine härtere Strafe
verwirft ift, mit Gelbfirafe von 5 bie 30 Mark für
jeden Vebertretungsfall geahndet.
$ 10. Diefe Verordnung tritt am 1. Mai 1893
in Rraft.
Potsdam, den 26. März 1893.
Der Ober-Präfident der Provinz Brandenburg,
Staatsminifter von Achenbach.
Mufter einer Bereinigung.
$ 1.
— J. 1 4.
Name, Stand und Wohnort | Bezeichnung des Wildſchweins | Tag und Stunde der mikros⸗Beſcheinigung des Fleiſchbeſchauers
des Befikers. nah Geſchlecht und Alter. fopiichen Unterfuchung. über das Ergebniß der Unterfuchung.
Polizei⸗Verordnung
über den Gebrauch von Fahrrädern auf öffentlichen Straßen,
Wegen und Plaͤtzen.
10. Auf Grund der $$ 137 und 139 des Ge:
fees über die allgemeine Landesverwaltung vom
30. Juli 1883 und gemäß der 88 6, 12 und 15 des
Gefeßed über die Polizeiverorbnung vom 11. März
1850 wird für den Umfang der Provinz Brandenburg
unter Zuftimmung des Provinzialrathbs und für de
Stabtbegirt Berlin Folgendes verordnet: '
$ 1. Die für ben Fuhrwerksverkehr geltenden
Vorichriften finden auf dad Fahren mit Fahrrädern
auf öffentlihen Straßen, Wegen und Pläten finngemäß
Anwendung.
$ 2. Das Fahren mit Fahrraͤdern iſt nur auf
den Fahrdaͤmmen und Fahrwegen erlaubt.
Den DOrtöpolizeibehörden flieht dad Recht zu,
einzelne Straßen, Wege und Plätze von dem Befahren
mit Fahrrädern überhaupt oder mit Zweirädern auszu—⸗
jchließen. Die in dieſer Beziehung zur Zeit beſtehenden
Vorſchriften bleiben unberührt.
$ 3. Jeder Radfahrer iſt zur aehörigen Vorſicht
in der Leitung eines Fahrrades verpflichtet.
Uebermäßig ſchnelles Fahren, Wettfahren, Um⸗
freien von Fuhrwerken, Menſchen und Thieren und
ähnlihe Handlungen, welche geeignet find, Menichen
oder Eigenthum zu gefährden, den Verkehr zu flören
oder Pferde und andere Thiere jcheu zu machen, find
verboten.
Durch Thore, beim Einbiegen aus einer Straße in
bie andere, an Straßenfreuzungen, bei ber Ausfahrt aus
Grundftüden, melde an öffentlihe Straßen grenzen, bei
ber Einfahrt in folhe Grundſtücke und überall, wo ein
ungewöhnlich flarfer Verkehr von Wagen, Reitern ober
Fußgängern ftattfindet, muß langſam gefahren werben.
Jedes Fahrrad muß eine Lenf-, Hemm- und
Klingel-Borridhtung, ſowie eine Laterne haben, melde
während der Dunkelheit genügend erleuchtet fein muß.
Die Scheiben der Laterne dürfen nicht von farbigem
Glaſe fein.
Die in der Fahrrichtung fiehenden ober ſich be-
wegenden Perjonen find rechtzeitig durd deutlich hör-
bares Kfingeln auf die Annäherung bed Yahrrades
aufmerfiam zu machen. Bor Straßenfreuyungen inner:
ber der Ortfchaften ift fletd das Warnungszeichen zu
geben.
$ 5. Der Radfahrer hat während der Fahrt, ſo⸗
weit nicht Örtliche Hinderniſſe entgegenfteben, ftetd die
rechte Seite der Fahrbahn einzuhalten und darf nad
ber entgegengelegten Seite, falld er dort anhalten will,
nicht früher abbiegen, als es der Zweck erfordert.
Das Einbiegen aus einer Strafe in die andere
muß nad rechts in furzer Wendung, nad links in
weitem Bogen geſchehen.
Entgegenfommenden Fuhrwerken, Reitern, Rad⸗
fahrern, Viehtransporten u. |. w. hat ber Radfahrer
rechtzeitig und genügend nach rechts auszuweichen oder,
falls dies die Dertlichfeit oder fonftige Umftände nicht
geftatten, folange anzuhalten bezw. abzufleigen, bis bie
Bahn frei if. Um ihm dies zu erleichtern, haben
erforderlichen Kalles die entgegenfommenden Kuhrmerfe,
Reiter u. ſ. mw. eine thunlichft langſame Gangart anzu-
nehmen und find auch ihrerſeits verpflichtet, den
entgegen fommenden Radfahrern nad der rechten Seite
bin angemejjen auszuweichen.
$ 6. Beim Ueberholen der Fuhrwerfe, Reiter
u. |. w. geſchieht das Vorbeifahren links in beichleunigter
Fahrgeſchwindigkeit. Das zu Überbolende Fuhrwerk bat
auf das gegebene Warnungszeichen erforderlichen Falles
foweit nad) rechts auszuweichen, daß der Radfahrer ohne
Gefahr vorbeifahren Fann.
An Eden und Kreuzgungspunften von Straßen, auf
Brüden, in Thoren, ſowie überall, wo die Fahrbahn
durch. Fuhrwerke u. |. w. verengt ift, ift Das Ueberholen
verboten.
$ 7. Beim Ausweichen und beim Ueberholen darf
nicht mit größerer Geſchwindigkeit gefahren werben, als
mit der eined ſchnell fahrenden Wagens.
5 8. Bemerft ein Radfahrer, daß ein Pferd vor
dem Fahrrade ſcheut oder daß jonft durd das Vorbei⸗
139
fahren mit dem Fahrrade Meniden oder Thiere in
Gefahr gebradyt werden, fo hat er langſam zu fahren
en erforderlichen Falles jofort anzuhalten oder abzu—
eigen.
Geſchloſſen marſchirenden Truppenabtheilungen,
Leichen- und anderen öffentlichen Aufzügen, Königlichen
und Prinzlichen Equipagen, den Kaiſerlichen Poſten,
im Dienſt befindlichen Fuhrwerken der Feuerwehr, ſowie
den Fuhrwerken, welche die Beſprengung der öffentlichen
Straßen beforgen, ift ſowohl von vorfahrenden ale auch
von entgegenfommentden Fahrrädern überall vollſtändig
Raum zu geben. Geftattet Died die Dertlichfeit nicht,
jo muß folange gehalten werden, bis jene vorüber find.
5 9. Mehr ald zwei Fahrräder dürfen nicht
neben einander fahren.
Begegnenden Kuhrwerfen, Reitern u. |. mw. haben
die Radfahrer, falls die Fahrbahn eng ifl, einzeln vor-
überzufahren.
Daffelbe gilt beim Leberholen.
$ 10, Das Fahren auf Fahrrädern iſt nur
Perſonen, welche das zwölfte Lebensjahr vollendet
haben, geftattet.
Jeder Radfahrer muß mit einer von der Polizei:
bebörde feines Wohnortes ausgeftellten, auf den Namen
des Inhabers Tautenden und für die Dauer dee
Kalenderjahres gültigen Fahrkarte verfehen fein, melde
er während der Fahrt mit fih zu führen und auf Ver-
langen den Auffichtöbeamten vorzuzeigen bat.
Die Polizeibehörde kann die Ausftellung der Fahr-
farte für Perfonen unter ſechszehn Jahren von einem
Antrage der Eltern, Bormünder oder ſonſtigen Perjonen,
unter deren Aufficht fi) der unerwadjene Radfahrer
befinder, abhängig machen. Die Antragfieller tragen,
unbejchadet der eigenen Berantwortlichfeit der uner-
wachjenen Radfahrer für Vebertretungen dieſer Polizei-
vorfchriften, Die Berantwortlichkeit dafür, daß der Rad⸗
Für Perfonen des aftiven Soldatenftandes erfolgt
die Ausftelung der Fahrkarte durch die vorgeſetzte
KommandosBehörde.
$ 11. Den zur Erhaltung der Sigerheit umd
Ordnung auf den öffentlihen Straßen, Wegen unb
Pläten ergebenden Anordnungen der Auffihtsbeamten.
haben die Radfahrer unbedingt Kolge zu Teiften.
$ 12. Mebertretungen dieſer Polizeiverorbnnung
werden, falls nicht nad den allgemeinen Strafgefegen
eine härtere Strafe eintritt, mit einer Geldſtrafe bis
zu 60 Marf geahndet.
$ 13. Die vorfieyenden Vorſchriften treten unter
Aufhebung entgegenftehender Beftimmungen (vgl. jedoch
$ 2a. €) am 1. Mai 1893 in Kraft.
Potsdam, den 28. März 1893.
Der Oberpräfident,
—— von Achenbach.
ekanntmachungen
des Königlichen Hegierungd:Präfidenten.
so. Gewerbe:Anfpeftionen betr.
Der Gewerbe⸗-Inſpektor für den Inſpektionsbezirk
Berlin 11. (Porsdam) Rittershauſen in Berlin iſt
vom 1. Aprit 1893 ab an bie Königliche Regierung
in Schleswig verjeßt worden.
Der NRegierungsbaumeifter Teuſcher iſt vom.
1. April d. 3. ab mit Wahrnehmung der Geſchäfte der
Königlidhen Gewerbe-Inſpektion Berlin II. (Potsdam)
unter Anweiſung feines Wohnftged in Berlin beauf-
tragt worden. -
Die Gewerbe-Inipeftions-Affiftienten Ermlich und
Dr. Hejemann zu Potsdam find vom 1. April d. I.
ab nach Cottbus und Beuthen verjegt.
Der Betriebö-Ingenieur Bad und der Chemifer
Dr. $rieje find vom 1. April d. 3. ab mit Wahr-
nehmung der Geſchäfte als Aiftftenten bei der König—
fahrer die zum Fahren auf Öffentligen Straßen, Wegen | lichen Gewerbe-Inipeftion in Potsdam beauftragt worden.
und Plägen erforderliche Fertigfeit in der Handhabung
bes Fahrrades befigt.
Rad w
Potsdam, den 4. April 1893.
Der Regierungs-Präfident.
eitu
si.
Des Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchſten Tageöpreije Einfehtieffic 9% Aufſchlag im Monat März 1893
in den Hauptmarftorten des Negierungs-Bezirfd Potsdam.
fofteten
Weſt⸗
Laufende Nummer.
Kilogramm. EStorkow. havel
and.
88 alıg F 8123
1.| Hafer Arm
2.1 Heu — 1336 I 3689 3141] 3184
3.| KRichtſrohl 2110 26 210 2361 2113
Potsdam, den 11. April 1893.
Schwentl Mittitod N
für für
Kreis I Kreis
Anger: | DOft:-
münbe. | Prigniß.
Bemerfungen.
IM.) Br.
Für die Kreile Oberbarnim,
7135 7 6i I 762 713 Nieverbarnim, Ofthavellant
2188K 2 51 1 2184 1 3120 Ind Teltow fowie für Stadt
21361 2| 18 | 207 1 1158 Evandau gilt Berlin ale
Hauptmarftort.
Der Regierungs-Präftdent.
140
Erſatzwahl eines Kandtagsabgeerbneten.
83. Für den zu Berlin verftorbenen Berfiherungs-
bireftor Köhne -hat die Erſatzwahl eines Mitgliedes
des Haufes der Abgeordneten für den 1. Wahibezirk
— Oſt⸗ und Weftprignig — ſtattzufinden.
Hierbei habe ich den Herrn Landrath Grafen von
Bernftorff zu Kyrig zum Wahlkommiſſar ernannt,
die Stadt Prigwalf als Wahlort beflimmt und den
Tag der Waplmänner-Erfagwahlen auf den 2. Mai
d. 3, den Tag zur Wahl des Abgeordneten auf den
9. Mai d. I. feftgefegt. Potsdam, den 11. April 1893.
Der Regierungs-Präfibent.
Gemeindebegirkeveränderung.
sa. Des Könige Majeſtät haben mittelft Aller-
höchſten Erlaſſes vom iften v. M. zu genehmigen ge-
ruht, daß der im Kreife Oſtprignitz belegene jelbfiftändige
Gutsbezirk Luhme mit der in demſelben Kreife belegenen
Landgemeinde gleihen Namens zu einem Gemeinde
bezirfe unter dem Namen „Luhme“ vereinigt werde.
Potsdam, den 4. März 1893.
Der Regierungs-Präfident.
—
Viehſeuchen.
ss. Seftgeftellt iR die Maul: und Klauen:
ſeuche unter dem Rindvieh des Dominiums Cruſſow,
Kreis Angermünde, des Aderbürgers Wernide in
Bernau, des Dominiums Wartenberg, der Koffäthen
Lufas in Petershagen und Henig in Stolpe, Kreis
Niederbarnim, des Gafthofsbefigerd Matting in Stein
bed, Kreis Oberbarnim, des Bauern Eichftädt in Neu=
Falkenrehde, Kreis Dfthavelland, des Bauerguts-
befigers Thiemen in Warjom, Kreis Wefthavelland,
der Aderbürger Stegemann und Scirmeifter in Prenz⸗
Tau, ber Bauerhofsbefiger Lüdfe und Schulz in Goli—
mig, Kreis Prenzlau, des Dominiums Carlshof,
Kreis Teltow, des Bauergutsbefigers Berg in Neu-
Töplig, Kreis Zauch-Belzig.
Erlojden if die Maul- und Klauenſeuche
unter dem Rindvieh des Koffärhen Koehler in Melzow,
Nittergutsbefigerd Müller in Hohenlandin, Kreis
Angermünde, des Vorwerls Bliesdorf, Kreis Ober-
barnim, des Bauergutsbefigers Müller in Wufter-
marf, des Koloniften Stolle in Deutfhhof, Bauer:
11
gutsbefigerd Thieme in Neu-falfenrebde, Kreis
Dfthavelland, des Bauerhofsbefigers Zimmermann in
Grünomw, auf den Dominien Rollwig, in Schmar—
fom, in Rittgarten, auf dem Gräflih Sclippen-
bach'ſchen Gehöfte in Shapom, Kreis Prenzlau, unter
dem Rindvieh des Dominiums Schulgendorf bei
Waltersdorf, Kreis Teltow, der Landwirthe Blank und
Siegelfow in Dammhaft, Kreis Templin.
Der Milzbrand ift feftgeftellt bei einem noth-
geſchlachteten Ochſen des Gutes Falfenrehde, Kreis
Dfthavelland.
In Premslin, Kreis Wefprignig, find ein Bulle
und einige Kühe am Bläschenausſchlage erfranft.
Potsdam, den 11. April 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Befanntmgrhungen des Königlichen Polizeis
fidenten zu Berlin.
Betfanntmadung.
31. Die bisherigen Hebammen » Schülerinnen
a. Frau Beud, geb. Meyer, Arndifr. 7, b. Fräulein
Dreufefe, Grüner Weg 58, c. Frau Käding, geb.
Winfler, Fennftr. 28, d. Frau Kaut, geb. Henning,
Hoͤchſteſtr. 32, e. Frau Marpmann, geb. Pringal,
Bernauerftr. 11, f. Frau Taubenbeim, geb. Seſtreich,
Bremerfir. 56, g. Frau Wen, geb. Bahmann,
Chriſtinenſtr. 23 hierſelbſt, find nach beftandener
Prüfung ald Hebammen zugelaflen worden.
Berlin, den 7. April 1893.
Der —— ſident.
Bekanntma⸗ en der Kaiſerlichen
Dber:Poft he on zu Potsdam.
Betfanntmadung.
13. In Grünom (Udermarf) wird am 9. April
eine mit der Porbülfftelle daſelbſt vereinigte Telegraphen-
pürfftelle für den allgemeinen Verkehr eröffnet werben.
Porsdam, den 7. April 1893.
Der Kaiferlihe Ober-Poftdireftor.
Befanntmahung.
14. Bei der im Kreife Niederbarnim gelegenen
Eifenbahnpalteftelle Stolpe (Nordbahn) wird am 16ten
April eine Poftagentur zunächft ohne Telegraphenbetrieb
in Wirkſamleit treten.
142
Diefe Poflagentur erhält Derbindung mit den |
Schaffnerbahnpoſten ın ten zwiſchen Zerlin und
Dranienburg verfehrenden Vorortzügen 1903, 1915,
1920 und 1926, fowie durch WBermittelung dieſer
Scaffnerkahnpoften mit dem zur Abrechnungs-Poſtanſtalt
beftimmten Poftamte in Hermsdorf (Mark). Außerdem
fertigt die neue Poflagentur auf das Poſtamt 4
(Stettiner Bhf.) in Berlin eimen Brieffartenichluß,
- welder mit tem Borortzug 1906 dahin zur Abjendung
gelangt, und erhält von der Bahnpoft 3 Berlin— Etral-
fund im Zuge 907 einen Brieffartenfchfuß, welcher über
Oranienburg mit, Zug 1928 in Etolpe (Norbbahn)
eingeht.
Dem Landbeſtellbezirk der Poſtagentuk in Stolpe
(Nortbahn) werben die bisher zum Bezirke ber Poſt⸗
agentur in Birfenmerder gebörigen Wohnftätien ıc.
Dorf Stolpe, Hobennenenborf (Dorf und Halteftelle),
Werder und Stolper Ziegeleien, ſowie Zernsborf zu—
getheilt.
Die Poſthülfſtelle in Stolpe (Balteftelle) tritt mit
dem 15. Aprif außer Wirffamfeit. _
Potsdam, den 8. April 1893. >
Der Kaijerliche Ober-Poftdireftor.
Belanutmachungen des Königlichen
Provinzial⸗Echul⸗Kollegiums.
Bekanntmachung.
13. Die Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung
für den franzöſiſchen und engliſchen Sprachunterricht an
mittleren und höheren Mädchenſchulen wird in Berlin im
Lokale der Sophienſchule, Weinmeiſterſtraße 16/17, vom
4. Dezember d. J. ab ſtattfinden. Zu der Prüfung
werden nur ſolche Bewerberinnen zugelaflen, welche Das
aditzehnte Lebensjahr vollendet und ihre fittlidhe Un—
beicholtenheit, fowie ihre körperliche Befähigung zur
Berwaltung eined Lehramtes nachgemiejen haben. Die
Meldungen zu dieſer Prüfung find fpäteftend bie zum
4. November d. J. einzureichen und es ift in dem
Geſuche anzugeben, ob die Ablegung der Prüfung in
beiden Epraden und wenn nur in einer, in welder
von beiden fie beabfichtigt wird. Der Meldung tft bei-
zufügen 1) ein jelbfigefertigter Lebenslauf, auf deifen
Titelblatte der vollftändige Name, der Geburtsort, das
Alter, die Confeifion und der Wohnort der Bewerberin
anzugeben if, 2) ein Tauf- bezw. Geburtsicein,
3) Zeugniffe über die bisher empfangene Echufbildung
und über etwa ſchon beftandene Prüfungen, 4) ein
amtlihes Führungszeugniß, 5) ein von einem zur
Führung eined Dienftfiegeld berechtigten Arzte aus-
geftellted Zeugniß über den Gefundheitszuftand. Beim
Eintritt in die Prüfung find 12 M. Prüfungsgebühren
und 1,50 M. Stempelgebühren zu entrichten. Die
feßteren werden der Eraminandin im Kalle des Nicht:
befteheng der Prüfung wieder zurüdgezahlt werben.
Berlin, den 17. März 1893.
Königlihes Provinzial-Schul-Kollegium.
Befanntmadhung.
14. Die Mitteljchullehrer- Prüfung wird bier vom
der Meldungen es erforberlid macht, aud noch vom
3.—9. Dezember d. J. abgehalten werten. Die An⸗
meldungen mit der beſtimmten Angabe, in welchen Rädern
der Kandidat (cfr. Allg. Beftimmungen vom 15. Oftober
1672 $ 12) die Befähigung als Lehrer an Mittelichulen
und höheren Mädchenſchulen zu erlangen wünſcht, find an
ung big zum 2, September d. I. von den im Amte ftehenden
Lehrern durch die hezügliden Kreig-Echulinipeftoren
einzureichen und find denjelben beizufügen: 1) ein jelbf-
gefertigter Lebenslauf, auf deſſen Zitelblatte der voll⸗
ftändige Name, der Gebursort, dag Alter und das
augenblickliche Amtsverhältniß des Kandidaten angegeben
ift, 2) das Zeugniß über die bisher empfangene Schul⸗
oder Univerfitätsbildung und über die bisher abgelegten
Prüfungen, 3) ein amtlides Führungsatteſt. Die:
jenigen, welche noch fein öffentliches Amt beffeiden,
haben noch einzureihen 4) ein von einem zur Führung
eined Dienftfiegelö berechtigten Arzte ausgeſtelltes Attefl
über normalen Gejundheitözuftand.
Berlin, den 20. März 1893.
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Betanntmachungen der Kreisausſchüſſe.
Befanntmadhung.
9. Auf Grund des 6 25 NE des Zuftändig-
feitögeleges vom 1. Auguft 18853 in Berkinbung mit
$ 2 N? A der Yanbgemeindeordnung vom 3. Yuli
1893 haben wir die Genehmigung ertheilt zu dem nad
$ 4 des Ceparationsrezeffed von Neuhof b. Zinna
zwilchen den betheiligten Grundbefigern und den Ge⸗
meinden Neuhof bei Zinna und Kolgenburg getroffenen
Abfommen wegen Ausſcheidens des Band II. Blatt
Ne 73 des Grundbuchs von Neuhof b. Zinna bezeich-
neten, dem Koſſäthen Ferdinand Richter zu Kolgen-
burg gehörigen Grundftüds von 8 h 821 dem Fläde
aus dem Gemeindeverbande Neuhof b. Zinna und Ein-
verleibung deſſelben in den Gemeindebezirk Kolgenburg.
Jüterbog, den 6. April 1893.
Der Kreis-Ausſchuß
bes Jüterbog-Luckenwalde'ſchen Kreifes.
Gemeinde: und Gutsbezirfs-Veränderung.
10. Folgende, zur Colonie Königshütte gehörige,
in der Grundfteuerfarte der Gemarfung Moegelin —
NE 70 — Blatt 1 verzeichneten Grundftüde:
1) Parzelle Ne 196/103 und 197/104, dem Arbeiter
Friedrich Schmidt und deifen Ehefrau Caroline,
ge. Xielas „, zu Rönigshütte, gehörig, zuſammen
/ r,
2) Parzelle M 188/100, 189/100 und 190/103,
dem Büdner Friedrich Wilhelm Schadebrodt
und deffen Ehefran Marie Friederife Wilhelmine,
geb. Krenzlin, zu Königshütte, gehörig, zuſammen
38,50 Ar,
3) Parzelle N? 99, 191/101, 183/100 und 192/102,
der verehelichten Aderwirtb Herm, Augufte, geb.
Friedrich, zu Königehütte, gehörig, zuſammen
6 Heft. 19,40 Ar,
7.—11. November d. J. und nur, wenn bie Zahl) A) Parzelle AT 195,103 und 225/100, der verehe⸗
i Betrag
für das Gtatsjahr
Kapitel. Titel. Ginnahbme 1. April 1893 — 4.
M. Br.
143
fihten Kumbier, Karoline Wilhelmine Eliſabeth, Wilhelm Wiſcher und deifen Ehefrau Caroline,
Ren Somidt, zu Königshätte, gehörig, zuſammen geb. Schalle, gehörig, zufammen 21,50 Ar,
find durch rechtöfräftigen Beichluß dee Kreisausichuffes
5) —8 ne 187/100 und 226,100, dem Büdner vom 10. Februar d. J. auf Grund des $ 2 der Land⸗
Gottfried Rumbier zu Königshütte gehörig, zu⸗ gemeinde Ordnung vom 3. Juli 1891 von dem Gute-
fammen 75,60 Ar, ezirk Grünaue abgetrennt, und mit bem Bezirf ber
6) Parzelle N 185/100 und 186/100, dem Bübner | Gemeinde Doegelin vereinigt worden, und zwar mit
Carl Friedrich Schmidt zu Königshütte gehörig, | Wirfung vom 1. April 1893 ab. |
zujammen 2 Heft. 6,50 Ar, / Rathenow, den 28. März 1898.
7) Parzelle N 193/101 und 194/102, dem Arbeiter Namens des Areisausfchuffes ter Vorſitzende.
Befanntwachungen des Landesdireftors der Provinz Brandenburg.
Saupt-Etat der Berwaltung des Provinzial:Berbandes von Brandenburg
2. ir das Jahr vom 1. ril 1893—189A.
— G — — — — —— — — — — — ——— —r—— — —
A. Laufende Einnahmen.
I. Aug der Staatskaſſe.
1. Dotationdrente (6 2 des Gef. vom 8. Zuli 1875 umd Allerh. Verord⸗
nung v. 12. September 1877) . . 1549077) —
2 Für die Verwaltung und Unterhaltung. der früheren Staaischauſſeen
($ 20 dei. Geſ. und dieſ. Verordn.) 1 335 047| —
3. Zughuß für die Hebammen⸗ Lehranſtalt zu Frankfurt aD. ($ 13 deff. 7548
4 —2 zur Unterftügung. niederer Tanbwirthipaflicer Lehranſtaiten
($ 14 daſ.). 5400| —
Summa I. 2 897 072] —
II. Aus den Kapitalien und Beſtänden der Provinz.
1. 2. I Zinien . en 95 1001 —
III. Aus den Reben. 1 Bonds der Provinz
1.—3. | Zinfen . .. nn 103 5001| —
IV. An Provinzialabgabe 0. 2.1 1687000 —
V. Aus der Chauſſee— Verwaltung.
1.—9. | Beiträge von Kreiſen zu den Beſoldungen der Provinzialbaubeamten,
Renten, Miethen, Pächte, Erträge aus den Baumpflanzungen und
ſonſtige Einnahmen . 65 6001 —
VI. Aus der Verwaltung bed Ranbarmen- und Rorrigenden-
ejeng
1.—3. | Erftattete Kur⸗, Pflege- und Erziehungskoften, fowie fonftige Einnahmen 65 315 —
VII. Aus ber Fürforge für Geiftesfranfe, Idiote, |
Epileptifche, Taubflumme und Blinde.
1.—4. | Erftattete Verpflegungs⸗ und Ausbildungsfoften, ſowie fonftige Einnahmen 836 3501 —
VIII. Aus der Zwangserziehung verwahrloſter Kinder.
1. 2. | Erftattete Erziehunge- und Unterhaltungsfoften, ſowie jonftige Einnahmen 49 910) —
IX, Aus der Verwaltung des Viebverſicherungsweſens. (Geſetz
vom 25. Juni 1875) . en 850 —
X. Für die Berwaltung anderer Bonds und Rafien rn 24 105| —
xl, 11.—3. | Insgemein . . RE | 3998| —-
B. Außerordentliche @innabmen.
1. Aus dem Verkauf von Exemplaren des ö Snpentard der Bau- und Runf-
‚denfmäler . . . . 100) —
4
Summe der ( ‘ im J3 7 —
IL.
III.
IV.
VI.
VII.
VIII.
IX.
XI.
XII.
XIII.
1. 2.
2.—10.
1.—1A.
u. 17.
15.
16,
144
— — — —— — ———— — — —
Ausgabe.
Ausgabe.
A. Laufende Ausgaben.
Koften des Provinziallandtags und feiner Organe.
Reiſekoſten und Tagegelder, ſowie Büreaufoften
Koſten anderer Verwaltungsorgane.
Reiſekoſten und Tagegelder der gewählten Dtitglieber | bed Provingiafrashe
Koften der Gewerbefammer der Provinz
Summa n.
Koſten der Landesdirektion.
Gehälter der Provinzialbeamten nebſt Mietheentſchadigungen beat.
Wohnungsgeldzufhüflen . ..
Andere —— und fählihe Ausgaben .
Summa u.
Beihülfe zur Durdführung der Kreisorbnung ($ 5 M I. des
Gejeßes vom 8. Juli 1875) . . ..
Für den Neubau chauſſirter Wege ($ 4 MM 1 a. a. 9).
Für die Berwaltung und Unterhaltung der
Provinzial-Chauſſeen (8 18 ff. a. a. O.
Gehälter der Baubeamten und Chauſſeeaufſeher, ſowie andere perjönliche
und jächliche Ausgaben .
Für die Unterhaltung einzelner Chauſſee⸗ Sirecken durch die beeffenben
Gemeinden . .
Koften der Unterhaltung der Provinzial- Shauffeen (ca. 1408 km) .
Summa VI.
Unterfügungen für den Gemeindewegebau (6A. N? 1 a.a.D.)
Zur Förderung von Randesmeliorationen (6 4.NF 2 a. a. DO.)
Zur Förderung des Daues von Kleinbahnen (Verfärfung des
Eifenbahnfonds durch deijen NRevenüen)
Für die Verwaltung des Landarmen— und Kor rigenden-
wefens (K 4 M' 3a. a. ©.)
Zuſchüſſe zur Unterhaltung der Provinzialanftalten . .
Aufwendungen für Landarme außerhalb der Prooiniafanfalten
Beihülfen an Drtsarmenverbände . . .
Beihülfe für die Arbeiterfolonie Friedrichswille
Beihülfe zur Unterhaltung der Verpflegungsſtationen.
Zu Unterflügungen an Anfiattebeamte und deren Binterbtiehene , fon
jonftige Ausgaben . 0.
Summa x.
Zur Fürforge Dt Geiftesfranfe, Jdiote, Epileptijche,
Taubftumme und Blinde
(SAME Ac. a. O. und Bei. v. 11. Juli 1891)
Zuſchüſſe zur Unterhaltung der Provinzialanftalten
Aufwendungen für Geifteöfranfe in Privatanflalten .
Aufwendungen für jugendliche Idiote, Epileptiſche, Taubſtumme, Blinde
und arme Augenkranke, ſowie ſonſtige Ausgaben ..
Summa xi.
Für die Zweangseruiebung verwahrloſter Kinder (8 12 des Geſ.
vom 13. März 1878)
Zur Unterhägung milder Stiftungen x. “ 4 a 5 des Sei
vom 8. Juli 1875)
Betr ag
für das Ctatsjahr
1. April 1893—94.
M. Fr.
28 700) —
650 —
8000| —
8050] —
163 165] —
61 833] —
224998, —
287 915| 92
700 000) —
189 095] —
5 905, —
975 000) —
T 170 000] —
180 000| —
121 880) —-
58500 —-
288 560) —
250 000| —
"6000| —
6.000 —
32 an —
5 040
593600 — 600] —
1298 410, —
73 000 —
156 890 —
1528 300 —
98820 —
15 000) —
Amtsblatt. 145
OT Betrag
für das Etatsjahr
Kapitel. J Titel. Ausgabe. 1. April 1893—94.
M. Pr.
XIV. I 1. 2. | Zuſchüſſe für Kunſt- und wiſſenſchaftliche zereine und für
Unterhaltung von Denfmälern ($ 4 N 6 . 7200| —
XV. Für das Debammenweien 813 a. a. O., $ — bes Bei. vom
28. Mai 1875 . . . .. 17720 —
XVI. 11.—8. | Zur Unterſtützung niederer landwirthſchaftlicher Lehr—
anſtalten ($ 14 a. a, O.) in Schöllnitz, Oranienburg, Dahme,
Wittſtock, Königsberg Amt, Prenzlau und Groffen a. OD. . 23200) —
AV. 1 1.—8. | Früher vom Staate geleiftete bezw. von der Provinz "über: ö
nommene fortdauernde Zahlungen . . 35 748| 44
XVIII. 1. 2. I Für die Verwaltung und Unterhaltung des Landeshauſes 3600 —
XIX. Insgemein . . 567| 64
XX. Zur Dispoſition des Provinzialausſchuſſes zur Befreitung |
nicht vorgejehener unvermeidliher Ausgaben . . 22 5001 —
Summa ber laufenden Ausgaben 5 120 00] —-
B. Außerordentliche Husgaben.
1. | Zur weiteren baulichen Einrichtung der Landarmen- und Korrigenden-
Anftalt zu Lübben als Irrenpflegeanftalt und Ergänzung des Inventar „42 000) —
2. | Zum Bau eined neuen Verwaltungsgebäudes für dieſelbe Anftalt 75 000| — .
3. Für das neue Frauenhaus der Landirrenanſtalt in Sorau zur Be—
ſchaffung des Inventars und Herſtellung einer Halle ꝛc. 11500 —
4. Für Herſtellung eines neuen Keſſelbrunnens für die Verſorgung derſelben
Anſtalt 3500| —
5. Zur Erweiterung des Wilhelmftifts zu Potsdam (weite Hate) und Er-
gänzung des Inventars . . 35 000! —
6. Für die Anftalt für Epileptiſche zu Potsdam zur Herſtellung und Ein-
richtung zweier Iſolirhäuſer nebft Ummwehrungsmauern . 235 000) —
7. Zum Bau der neuen Irrenpflegeanſtalt zu Neu⸗Ruppin (zweite Rate) 300 000] —-
Summa B. 202 000: —
Hierzu Summa A. | 5126 900] —
Cumma der Ausgaben | > 828 900 —
Die Einnahme beträgt | 5 828 900 —
Balaneirt.
* *
*
Vorſtehender Etat iſt von dem Brandenburgſchen Provinziallandtage in den Sitzungen vom Jten und
ten März d. 3. feftgeftellt worden und wird bierburd in Gemäßbeit des $ 101 der Provinzialordnung vom
29. Juni 1875 zur öffentlichen Kenntmiß gebracht.
Berlin, ven 18. März 1893.
Der Landeödireftor der Provinz Brandenburg,
Wirflihe Geheime Rath von Levegom.
erſonalchronik. ſitzende daſelbſt, Regierungs-Rath Mrozek, dem Bor-
Der Civil-Anwärter Wilhelm Henke iſt zum Nez | figenden der hieſigen Einkommenſteuer-Veranlagungs⸗
gierungs-Cipil-Supernumerar ernannt worden. Kommilfion als Hüffsbeamter zugeordnet worden ift,
Der Civil-Anmwärter Wilhelm Baumgarten ift|2) der Negierunge-Serretair Holder-Egger zum
zum Regierungs-@ivil-Supernumerar ernannt worden. Buchhalter der Königlichen Steuerfaffe ernannt worden,
Bei der Königlichen Direktion für die Verwaltung |3) ber Regierungs-Secretair Meinert, ber Kanzlıft
der birecten Steuern in Berlin find: 1) der Regierungs- Vogel und der Kanzleidiener Brühlmeyer verftorben.
Rath Heinfe zum kommiſſariſchen Vorſitzenden der Der Prediger Paul Rudolf Dürjelen zu Berlin
Einfommenfteuer-Beranlagungd-Kommiffionen Beuthen | ift zum Pfarrer der evangelifchen Gemeinde der Gnaden—
Stadt und Land ernannt, -wäbrend der bisherige Bor- tische, Diözefe Berlin II, beftellt worden.
1A6
Der bisherige wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Dr.| (Weſtf.), Ober-Poſtſecretair Eberftein von Rathenow,
Körber if unter Ernennung zum Oberlehrer dem König: | Poftfecretair Nowack von Gonftantinopel;
lihen Gymnaftum zu Schöneberg überwiejen worden. |in den Nubeftand getreten die Dber-Telegraphen-
Der Gemeindeichulleprer Karl Bühring it als| affiftenten C. H. Hahn (fünftiger Wohnort Naumburg
Gemeindeſchulrektor in Berlin angeett worden. [Saale)), &. F. 9. Fiſcher, Weinede, Ziehm;
Perjonalveränderungen im Dezirfe der Kaiſer- |geftorben Poſiſecretair Henfel, Ober-Telegraphen:
lihen Ober-Poſtdirektion in Berlin. aſſiſtent Schlegelmild.
Im Laufe ded Monats März 1893 find Perfonal- Veränderungen
ernannt zum Poftfaifirer der Ober-Poftdireftiong- |beim Königlihen Oberbergamte zu Halle a. S
jeeretair Herwig, zu Ober-Poſtdirektionsſecretairen im 1. Bierteljahr 1893.
bie Poſtſecretaire Kotte und Maud; Das techniſche Mitglied des Königlichen Oberberg⸗
etatsmäßig angeftellt als Boftaffiftent der Poft- |amtes, Oberbergrath Fidler, wurke zum Geheimen
alfiftent Tinius; Bergratd und vortragenden Rath im Minifterium für
verfeßt von Berlin Telegraphenamtsfaifirer Wieg- | Handel und Gewerke in Perlin und der jeitherige
mann nad Halle (S.), Ober-Poftfeeretair Baars | Salinendireftor, Oberbergratb Mehner in Dürrenberg
nad Ronig (Weftpr.), die Poftjecretaire Heeger nach zum techniſchen Mitgliede des Oberbergamis ernannt.
Bromberg, Röhren nad Rathenow; Bei Tegterem wurde ferner den Sbertergrätben
nach Berlin Poſtinſpector Dreßler aus Cöslin, Dr. Stein und Broja der Charakter als Geheimer
Ober-Poftdirectionsferretair Demler von Münfter | Bergrath verliehen.
YHusweifung von YHusländern aus dem Meichdgebiete.
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum
— — — — — — 95 des
* der welche die Ausweilung | ggmeilmas:
8 bes Ausgewieſenen. Beftrafung. beichloffen bat. hl
1. 2, | 3. 4. 5. 6.
»a. Auf Grund des 5 39 des Strafgeſetzbuchs:
11 Wolff Lewkowitz geboren am 15. April? fchwere DiebflählelKöniglih preußiſcher 2. März
Bida), 1857 zu Hundsfeld, (A Jahre Zuchthaus Iaut| Regierungspräfidenti 1899.
Kreis Oels, Preußen, Erfenninig vom 15ten zu Pojen,
rufftfcher Unterthan, | April 1889),
2) Martin Pahla, Igeboren im Jahre 1864 räuberiihe Erpreffung Königlich preußiſcher 18. Juni
Holzfloͤßer, zu Glinianka, Kreis) (5 Jahre Zuchthaus; Regierungspräſident 1893.
Nisko, Galizien, öſter- laut Erkenntniß vom! zu Bromberg,
reichiſcher Staatsan⸗ 12. Januar 1888),
gehöriger,
b. Auf Grund des 6 362 des Strafgejegbuds:
3 Wilhelm Chriftian |geboren am 27. Juni Landſtreichen u. Betten, Königlich preußiicher 8. März
Anderjen, Former, | 1871 zu Kopenhagen, Regierungspräftdenti' 189.
Dänemarf, ortdange- zu Düffeldorf,
börig ebendafelbft,
4| Johann Chuchel, geboren am 28. MailBetteln, Königlich preußiicher 3. März
Schuhmacher, 1836 zu Rothreichüg, ' Regierungspräfidenti'ö 1893.
Böhmen, zu Breslau,
5) Johann Dietrich, !geboren am 24. April Landſtreichen, Königlih bayerifche) 22. Februar
Anftreicher, 1875 zu Graz, Steier- PolizeisDirektion 1893.
marf, ortsangehörig München,
zu Seggauberg, Bezirf
Leibnitz, ebendaſelbſt,
6 Johann Filz, geboren am 18. Sep-Betteln, Königlich preußischer 6. März
Schloſſergeſelle, tember 1863 zu Alten⸗ Negierungspräfident| 1893.
teih bei Eger, Böh- zu Erfurt,
men ortsangehörig
ebenbajeröft,
147
& Name und Etand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum
u | der welche die Ausweilung
* bes Ausgewieſenen Beſtrafung. beſchloſſen hat. Runeiinge
1. 2. 3. 4. 9. 6.
7 Joſef Flaffaf, geboren am 17. Maärz Landſtreichen, Koͤniglich bayerifches! 18. ‚genuar
Schmeizerfnedt, 1850 zu Hart, Ge— Bezirfsamt Pfarr-
meinde Roggendorf, | firchen,
Bezirk Oberhollabrunn,
Oeſterreich, ortsange—⸗
hoͤrig ebendaſelbſt,
8 Marie Gibert, geboren am 20. März gewerbsmäßige Unzucht, Kaiſerlicher Bezirks- 3. März
Tagnerin, 1869 zu Cherbourg, Präſident zu Metz, 1893.
Frankreich, ortsange⸗
hörig ebendaſelbſt,
91 Ernſt Jureczek, geboren am 12. Januar Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 7. Februar
Bäckergeſelle, 1859 zu Oderberg, Regenmgopraſi ident 1893.
Bezirk Teſchen, Oeſter⸗ zu Oppeln,
reichiſch-Schleſien, orts⸗
angehörig ebendaſelbſt,
10 Emil Eduard Köng, geboren am 18. Februar Landſtreichen, Königlich bayeriſche 25. Februar
Hafner, 1874 zu Hottingen bei Polizei⸗Direktion 1893.
Zürich, ortsangehörig München,
zu Zürich,
11| Anton Koprziwa, geboren am 18. Sep- Sandftreichen u. Betteln, Königlih preußischer) 13. Januar
Bäckergeſelle, tember 1863 zu Rei⸗Diebſtahl, Regierungspräſident 1893.
chenau am Knezna, zu Oppeln,
Böhmen, ortsangehö-
rig ebendajelbft,
12)Maria Kühnemann, geboren am 11. Märzifandftreihen u. Betten, Königlich bayeriiche] 9. Februar
geb. Maier, 1855 zu Kaprun, Be- Polizei-Direftion 1893.
Tagelöhnersfrau, zirk Zell am See, München,
Defterreich, ortsange⸗
hörig zu Eferding,
Bezirf Wels, ebenda-
ſelbſt,
13) Michael Lehmann, geboren am 10. Auguft| Betteln, Königlidy bayerische] 24. Februar
Webergejelle, 1859 zu Goffengrän, Bezirksamt Tirſchen- 1893.
Bezirk Falkenau, Boͤh⸗ reuth,
men, öſterreichiſcher
Staatdangehöriger,
14| Wuigi Munaro, geboren im Jahre 1854 Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayerifche) 20. Februar
Steinbrucharbeiter, | zu S. Andrea⸗Cava, Polizei⸗Direktion 1893.
Tagelöhner, Gemeinde Bedelago, München,
Provinz Trevifo, Ita⸗
lien, ortsangehörig zu
Piombino-Deje, Pro-
vinz Padua, ebendaf.,
15) Paul Olbrich, [geboren am 27. MailBetteln, Königlich preußiſcher 5. März
Schieferdecker, 1867 zu Arnau, Be- Regierungspräfitenti' 1893.
dire Hohenelbe, Böh⸗ zu Breslau,
165) Jakob Olfudi, a 6 Jahre alt, ge⸗-Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiicher 1. März
Arbeiter, boren zu Stawiszyn Negierungspräfidenti 1893.
bei Kaliſch, Polen, zu Polen,
ruffiiher Staatsange-
böriger,
148
= Name und Stand | Alter und Heimath Brund Behörbe | Datum
* a der welche die Ausweifung des
3 bes Aucgewieſenen. Beitrafung. beſchloſſen hat. a
. 2. | 3. | 4. | 5. 6.
17) Karl Peterjen, geboren am 12. Sebruar'landftreihen u. Betteln, Koͤniglich Saͤchſiſche 11. Benruar
Gelbgießer, 1861 zu Korſör, Dä- Kreishauptmann- 893.
nemarf, ortöangebörig ſchaft Zwickau,
ebendafel bſt,
18 Johann Philipp, geboren am 25. De- Betteln, Königlich preußiſcher 23. Februar
Strumpfwirker, zember 1867 zu Pit— Regierungspräfitenti 1893.
tarn, Bezirf Jägern⸗ zu Breslau,
dorf, Oeſterreichiſch⸗ | |
Schleſien, ortsangehö-
rig ebendaſelbſt,
19 Joſeph Protzner, |geboren am 3. März desgleichen, Polizeibehörde zu 24, Februar
Schuhmader, 1863 zu Wien, öfter: Hamburg, 1893.
reichiſcher Staatsan-
gehöriger,
20) Karl Chriſtian geboren am 27. Dezem⸗ desgleichen, Großherzoglich heſſi⸗ 23. Kebruar
Raubrup, 1861 zu Holbäd, Dä- ſches Kreisamt 1893.
Zimmergejelle, nemarf, &ießen,
21 Rarl Roggenmofer,/geboren am 12. Juni Diebſtahl im wiederholten Kaiſerlicher Bezirks- 28. Februar
ohne Stand, 1875 zu Alſchwyl, Rüdfall, Genußmittel: Präfident zu Colmar, 1893.
Schweiz, ſchweizeriſcher entwendung, Landflrei-
Staatsangehöriger, den und ettein,
22| Johann Schindler, Igeboren am 25. Jannar|Betteln, Königlich preußifcher| 23. Kebruar
Keſſelſchmied, 1860 zu Fulnek, Mäh— Regierungspräſident 1893.
ren, ortsangehoͤrig zu zu Breslau,
Troppau, Oeſterrei⸗
chiſch⸗Schleſien,
23 Maria Seltenreich, geboren am 1. Mai Anleitung ihrer Kinder Königlich bayeriſchesl A. Februar
ledige Tagelöhnerin, 1854 zu Annathal, zum Betteln, Bezirksamt Regen, 1893.
Bezirk Schüttenhofen,
Böhmen, ortsangehoͤ⸗
rig zu Wattetitz, eben⸗
daſelbſt,
24 Peter Semcziak, geboren am 6. Septem⸗Diebſtahl und Betteln, Koͤniglich preußiſcher 27. Februar
(Szymczyſzak), ber 1854 zu Andre- Negierungspräfitent 1893,
Zimmergejelle, jowfa, Bezirk Neu: zu Osnabrück,
Sandez, Balizien, orts⸗
angehörig ebendafelbft,
25 Johann geboren am 26. Novem-Randftreichen, Kaiſerlicher Bezirks- 3. März
Sommavilla, ber 1868 zu Longarone, Präftdent zu “Meg, 1893.
Erbarbeiter, BezirfBelluno, Stalien,
ortsangehoͤrig ebenda],
Hierzu
eine Ertra-Beilage, enthaltend die Statuten des „Anker“, Gejellichaft für Lebens- und Nentenverfiherungen,
fowie Bier Deffentlihe Anzeiger.
(Die Safertionsgebühren betragen für eine einipaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'ichen Erben.
Amtsblatt
ber Königlichen Kegierung zu Potsdam
und der Stadt Serlin.
Stüd 16.
Heichd:Gefeb:Blatt.
(Stüd 5.) N? 2072. Berordnung, betreffend Aus-
führungsteftimmungen zu der General:Afte der
Brüffeler Antiſklaverei-Konferenz. Vom 17. Fe:
bruar 1893.
NE 2073. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der
dem internationalen Webereinfommen über ben
Eilenbahnfrachtverfehr beigefügten Life Vom
28. Februar 1893.
(Stüd 6.) N 2074. Handelsvertrag zwiſchen dem
Deutfchen Reich und Egypten. Vom 19. Juli 1892.
(Stüd 7.) M 2075. ejeg, betreffend die Einfüh-
rung einer einheitlichen Zeitbefiimmung. Vom
12. März
(Stüd 8.) M 2076. Geſetz zur Ergänzung der Ge-
fege, betreffend Poftdampfichiffsverbindungen mit
überfeeifchen Rändern, vom 6. April 1885 und vom
27. Juni 1887. Bom 20. März 1893.
NT 2077. Geſetz, betrffend die Anmendurg der für
die Einfuhr nad) Deutfchland vertragsmäßig be⸗
ſtehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen
gegenäber Rumänien und Spanien. Bom 23. März
Den 21.
April 1893 j
Ausführungs - Beftimmungen zum internationalen
Uebereinfommen über den Eifenbahnfradhtverfehr.
Bom 24. März 1893.
N? 2084. Befanntmadung, betreffend die Anwendung
der vertragsmäßig für die Nummern 9a., b«.,
b/., by., be, c., .de., e. (Mais) und f. (ge-
malzte Gerfte) des deutſchen Zolltarifs beſtehenden
Zolfäge auf die rumänischen Erzeugniffe. Vom
25. März 1893.
N? 2085. Bekanntmachung, betreffend die Anwendung
ber vertraggmäßig beftebenden Zollbefreiungen und
Zollermäßigungen auf die fpaniihen Boden- und
Induftrie: Erzeugniffe. Bom 25. März 1893.
NF 2086. Bekanntmachung, betreffend ten Beitritt
Montenegrod zu ter am 9. Eepiember 1886 zu
Bern abgeſchloſſenen Lebereinfunft wegen Bildung
eined internationalen Verbandes zum Schutze von
Beten der Literatur und Kunſt. Bom 25. März
(Stüd 11.) N 2087. Verordnung, betreffend bie
Uebertragung landesherrlicher Befugniffe auf den
Stotthalter in Elſaß-Lothringen. Bom 14. März
(Stüd 9.) N? 2078. Geſetz, betreffend die Feftftellung | NT 2088. Befanntmadung, betreffend Ergänzung
des Reichshaushalts⸗Etats für das Ktatsjahr
- 1893/94. Bom 26. März 1693.
NE 2079. Geſetz, betreffend die Aufnahme einer An⸗
der dem internationalen Uebereinfommen über den
Eiſenbahn-Frachtverkehr beigefügten Life. Vom
27. Mär; 1893.
leibe für Zwecke der Verwaltungen bed Reichs⸗- (Stück 12.) N? 2089. Geſetz, betreffend die Be—
heeres, der Marine und der Reichseiſenbahnen,
ſowie zur Erhöhung der Betriebsfonds der Reichs⸗
falle. Vom 26. März 1893.
“N? 2080. Geſetz, betreffend bie Feſtſtellung des Haug-
haltd-&tats für die Schußgebiete Kamerun, Tego
und das ſüdweſtafrikaniſche Schußgebiet für das
Etatsjahr 1893/94. Vom 26. März 1893.
(Stüd 10.) N? 2081.
Geſetzes vom 2. Juni 1869, betreffend die Kautionen
der Bundesbeamten. Vom 22. März 1893.
N? 2082. Gefeg, betreffend die Abänderung tes 5 69
des Strafgeſetzbuchs für dag Deutliche Reich. Vom
26. März 1893.
N 2083. Belanntmachımg, betreffend einen Nachtrag
zu der Vereinbarung erleichternder Borfchriften für
den wechjelfeitigen Verkehr zwilchen den Eifen-
bahnen Deutſchlands einerfeits und Deſterreichs
und Ungarns andererſeits rüdfichtlih der bedin⸗
gungöweife zur Beförderung zugelaſſenen Gegen⸗
fände, in Gemäßheit des $ 1 Iegter Ablag der
gründung der Reviſion in bürgerlichen Rechtsſtreitig⸗
keiten. Vom 30. März 1893.
N? 2090. Allerhöchfter Erlaß, betreffend die Aufnahnte
einer Anleihe auf Grund der Gejege vom 16. März
1886 und 26. März 1893. Bom 1. April 1893.
Geſetz⸗ Sammlun
für die Königlichen Preußiſchen Staaten.
Gefeg wegen Ergänzung des|(Stüd 4) NE 9591. Verfügung des Yuftizminifterg,
betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen
Theil der Bezirfe der Amtsgerichte Gemünd, Mont-
joie, Sankt Bird, Königswinter, Rheinbach, Bonn,
Geldern, Xanten, Adenau, Ahrweiler, Gaftellaun,
Coblenz, Meifenheim, Sinzig, Andernad, Zell,
Kerpen am Rhein, Bensberg, Ratingen, Uerdingen,
Dttmweiler, Sanft Wendel, Sulzbach, Baumbolber,
Prüm und Saarburg. Bom 8. März 1893.
(Stüd 5.) M 9592. Geſetz, betreffend die Sterbe-
und Gnadenzeit bei Pfarrftellen, fowie die kirch⸗
liche Auffiht über die Bermögensverwaltung der
Kirchengemeinden innerhalb der evangeliichen Landeg
150
firche ber älteren Provinzen ber Monardie. Vom
. März
(Stüd 6.) NE 9593. Geſetz, betreffend die Verlegung
BE andes⸗Buß— und Bettage. Vom 12. März
N? 9594. Verordnung zur Ausführung des 8 3 des
Gefeges vom 12. März 1893, betreffend die Ber-
gung ber Landed-Buß- und Bettage. Vom
12. Mär; 1893.
N? 9595. Kirchengefeg über die in ber evangeliſch⸗
lutheriſchen Kirche der Provinz Hannover zu be:
gebenben Buß⸗ und Bettage. Bom 12. März 1893.
N 9596. Verordnung über das nfrafttreten des
Kirchengeſetzes vom 12. März 1893, betreffend bie
in der evangelifch-Tutherifchen Kirche ber Provinz
Hannover zu begehenten Buß: und Bettage. Vom
12. März 1893.
(Stüd 7.) NE 9597. Geſetz, betreffend die Feſt⸗
ftellung ded Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr
vom 1. April 1893/94. Vom 26. März 1893.
N? 9598. Gefeg, betreffend die Ergänzung der Ein-
nahmen in dem Staatshaushalts⸗-Etat für das Jahr
vom u 1893/94. Bom 26. März 1893.
(Stüd 8.) 9599. Geſetz, betreffend die Erweite-
rung der Stadtgemeinde bed Stabtfreifed Kiel.
Bom 26. März 1893.
NE 9600. Geſetz zur Abänderung der SS 26 bis 30
bed Geſetzes, betreffend die Verfaſſung der Ver⸗
waltunggerichte und das Verwaltungsſtreitver⸗
.Juli 5
fahren vom Tangi 1880° Vom 26. März 1893.
N? 9601. Verordnung, betreffend die Einführung des
Geſetzes vom 20. Mai 1887 (Gefeg-Sammt.
S. 189) in Helgoland. Vom 20. März 1893.
Bekanntmachungen bes MRöniglichen
Dber:Brafidenten.
Polizei:Berordnung
über die Einrichtung und den Betrich von Aufzugen (Sahrflühlen).
11. Auf Grund der 66 6, 12 und 15 des Geſetzes
über die Polizeiverwaltung vom 11. Mär) 1850 (G.⸗S.
S. 263) und der SS 137 und 139 bezw. 43 Abf. 1
des Geſetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom
30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195) wird
1) für den Geltungsbereih der Bau-Poligei-Drdnung
vom 15. Januar 1887, nämlich
a, den Stadtkreis Berlin (Amtsblatt der Re⸗
gierung zu Potsdam und.der Stadt Berlin
von 1887 ©. 32 ff.),
b. die Hafenhaide, fomweit fie in polizeilicher Be-
ziehung zum engeren Polizeibezirf von Berlin
gehört (Amtsblatt von 1889 ©. 48),
für den durch die Baupolizeiordnung vom 5. De-
zember 1892 (Amteblatt S. 527 ff.) eingefchränften
und durch die Polizeiverordnung vom 28. No-
vember 1892 (Amtsblatt S. 542) erweiterten
©eltungsbereih der Baupofizeiorbnung für den
Stadtkreis Charlottenburg und einzelne Theile der
Kreife Niederbarnim und Teltow vom 24. Jımi
2)
EEE _
1887 (Amtsblatt S. 245 ff.), nachdem ber Pro⸗
vinzialratb zum Erlaß der nachſtehenden Vor—
fhhriften für Theile der Provinz Brandenburg feine
Zuftimmung ertheilt hat, Folgendes verorbnet:
Titel I.
Eintheilung der Aufzüge.
$ 1. Die Aufzüge werben eingetheilt in
a. Kleine Aufzüge, die nicht betretbar find (für Speifen,
Acten, kleine Erzeugniſſe der Induſtrie und bder-
gleichen) von höchſtens 100 kg Tragkraft und nicht
mehr als 0,70 qm Schadtquerjchnitt. Für die-
jelben gelten nur die in den Paragraphen 2, 3,
4,5, 8 Abſ. 2 und 19 diefer Verordnung gegebenen
Borichriften,
b. Laftenaufzüge,
c. Raftenaufzüge mit Perjonenbeförberung,
d. Perjonenaufzüge.
Bei Laftenaufzügen (zu b.), welde für Bauten
oder andere nur vorübergehend benugte Anlagen in
Betrieb geſetzt werden, ift die Polizeibehoͤrde befugt,
von ben Beflimmungen dieſer Verordnung ganz oter
zum Theil Abfland zu nehmen.
Titel IL.
Herftellung der Aufzüge.
Fahrſchacht bezw. Fahrbahn innerhalb
von Gebäuden.
$ 2. Nufzüge, welde im Innern von Gebäuden
übereinander gelegene getrennte Geſchoſſe verbinden,
müffen der Regel nad von maffiven, nur durd die er-
forderlihen Berbindungs- (Thür⸗) und Lichtöffnungen
unterbrochenen Wänden umfchloflen fein. In den durch
diefe Wände gebildeten Schächten können neben ber
Fahrbahn und den Beregungseinrictungen (Seilen,
Ketten, Gegengewidten, Treib:Eylindern und dergl.),
Steigeeijen, fefte Leitern bezw. fleine Treppen angelegt
werden, melde jedoch nur zu Revifiond- und Reparatur:
zweden benugt werden bürfen. Zur Lagerung oder
Aufbewahrung von Gegenftänden darf der Raum neben
der Fahrbahn nicht berugt werden. Die Schädte
müffen an ihrem oberen Ende unverbrennlich abgededt
oder mindeſtens 0,20 m über Dach geführt fein. In
legterem Kalle find dieſelben über der Dachfläche mit
Entlüftungsöffnungen zu verfehen. Bei feinen Auf:
zügen ($ 1a.), welche nur drei, und bei anderen Auf-
jügen, welche nur zwei unmittelbar über einander ge⸗
legene Gejchoffe verbinden, kann in nicht feutergefähr-
Tihen Betrieben nah dem Ermeſſen der Baupofizeis
behörde von der Aufführung maſſiver Schadhtwände ab⸗
gejehen werden. In diefen Ausnahmefällen find jeboch
die Wände, der Boden und die Dede des Schachts
aus unverbrennlichem Material berzuftellen.
Für Aufzüge, welcde innerhalb von Gebäuten
übereinanderliegende Ballerien verbinden oder inTreppen-
bäufern angeordnet werden, bedarf ed eined Schachts
mit dichten Wänden nit, jofern die Fahrbahn ‚mit
einem Drahtgitter von bödftene 10 mm Maſchenweite
jo eingeſchloſſen wird, überhaupt alle Theife des Auf:
151
zugs fo ummehrt werten, daß Menjchen nicht zu Schaden | Perfonen durch berabfallende Gegenftände nicht verleßt
kommen koͤnnen.
In Lichthöfen, welche von maſſiven Wänden um⸗
geben find, kann die Anlegung von Aufzügen geſtattet
werden, fofern die vorgeichriebene Mindeftgröße des
Lichthofs dadurch feine Einjchränfung erfährt. Inſoweit
die Aufzüge nicht unmittelbar von den Wänden Des
Lichthofs begrenzt find, müſſen fie durch Drahtgitter
von hoͤchſtens 10 mm Mafchenweite eingefchloflen werben.
Auf Speijeaufzüge, die in Privathäufern nur zwei
Stodwerfe mit einander verbinden, finden die vor-
ftehenden Beichränfungen feine Anwendung.
Fahrbahn an den Außenfronten von Gebäuden.
$ 3. Aufzüge an den Außenfronten von Gebäuden
find an ihrem unteren Ende mit einem Gitter von
mindeftens 1,8 m Höhe und höchſtens 10 mm Maſchen⸗
weite zu umfriedigen. Kührungen, Schutzdächer und
ſonſtige mit dem Gebäude feftverbundene Theife müffen
aus unverbrennlichem Material hergeftellt werben.
Deffnungen in Shbadhtwänden und der Um—
gitterung der Fahrbahn.
$ 4. Lichtöffnungen in den Schachtwänden dürfen
nur in den Außenmwänden oder in den Wänden von
Lichthoͤfen (Lichtſchachten) angelegt werden und müſſen
mit Fenftern verjehen jein, welche von Unbefugten nicht
geöffnet werden Fönnen.
Die Berbindungsöffnungen in den Schachtwänden
find mit feuerficheren (3. B. bölgernen, auf beiden Seiten
mit Eiſenblech befchlagenen) Thüren zu verfehen. Diefe
Thüren dürfen ebenjo wie Thüren in der Umgitterung
der Fahrbahn nicht in diefe hinein aufichlagen und find
durch die beutlihe Aufichrift: Aufzug bezw. Per⸗
fonenaufzug fenntlich zu machen.
Durchbrechungen von Deden außerhalb
des Fahrſchachts.
$ 5. Durchbrechungen von Deden außerhalb bes
Fahrſchachts bezw. der Fahrbahn zum Zwede der Durch⸗
führung von Gegengewicdten, Seilen, Steuerungs
einrichtungen und dergleichen find, fofern fie mehr als
100 gem Duerſchnitt erhalten, nur zuläffig, wenn
zwiſchen den einzelnen Durchbrechungen feuerfefte, ab-
ſchließende Umhüllungen in ber ganzen Geſchoßhoͤhe
angebracht werden.
Für die Herftellung der Schächte, die Durchbrechung
der Deden und die baulichen Einrichtungen in Treppen-
bäufern und an Außenfronten bedarf es der Erlaubniß
der Baupolizeibehörde.
Fahrkorb.
$ 6. Fahrkörbe von Laſtenaufzügen (5 16.), bei
welchen die Fahrbahn nicht in ihrer ganzen Ausdehnung
von Schacht⸗ oder Gitterwänden umſchloſſen if, müſſen
mit Wänden oder Gittern derartig umſchloſſen ſein,
daß das Ladegut nicht herabfallen kann.
Bei Laſtenaufzügen mit Perſonenbeförderung und
bei Perſonenaufzügen muß der Fahrkorb auf allen Seiten
durch Wände oder Drahtgitter von höchſtens 10 mm
Mafchenbreite abgejchloffen und oben derartig ficher ab»
gebedt fein, daß die im Fahrkorb ſich aufhaltenden
werden fönnen. Die Thür des Fahrkorbes darf nicht
nah außen aufichlagen und muß während ber Fahrt
geichloffen fein. — Ein Fortfall dieſer Thür ift bei
laftenaufzügen mit Perjonenbeförderung zuläffig, wenn
fih die Zugangsöffnung im Fahrkorb an einer geſchloſſenen
Schachtwand bewegt, die feinerfei Vorſprünge oder Aug-
fperrungen bat und vom Fahrkorb nirgende mehr als
A cm entfernt bleibt.
Zeigervorridtung. .
67. Mit einer Zeigervorrichtung, welche ben
jeweiligen Stand des Fahrkorbes in allen Geſchoſſen
erfennen Täßt, find fämmtliche Laftenaufzüge (S 1b.
und c.) zu verjehen.
Steuerung.
$8. Die hödfte und tiefite Stellung bed Fahr:
korbes ift feflzufegen, auch eine Einrichtung vorzuſehen,
welche denfelben felbftthätig zum Stillftand bringt, jo-
bald diefe Grenzen erreicht werben.
An allen Aufzügen, die nicht zu den Speileauf-
zügen gehören, find ſolche Vorkehrungen zu treffen, daß
ſowohl das Betreten und Verlaſſen des Fahrkorbs, als
auch das Be⸗ und Entladen deſſelben mit Gütern nur
beim Stillfiehen des Fahrkorbs erfolgen Fann.
Fahrgeihmwindigfeit.
$ 9. Bei Laftenaufzügen mit Perfonenbeförberung
und Perfonenaufzügen fol eine Fahrgeſchwindigkeit von
1,5 m in der Sefunde nicht überfchreiten und eine bei
der Abnahme zu prüfende Vorrichtung angebracht werben,
melde das Wachſen der Gefchmwindigfeit über dieſes
Maaß hinaus hindert.
Zuläffige Delaftung.
$ 10. Die Grenze der zuläffigen Belaftung ift
für jeden Aufzug im Boraus feftzuftellen und darf nicht
überjchritten werden.
Bei Laftenaufzügen (8 1b.) iſt die zuläffige Be—
laftung an jeder zum Kahrforb führenden Thür deutlich
anzugeben.
Bei Laftenaufzügen mit Perfonenbeförderung iſt
jede zum Fahrkorb führende Thür mit einer Aufichrife
zu verjehen, aus welcher die zuläſſige Belaſtung ein-
hließlich der zu befördernden Perjonen hervorgeht.
Dei Perfonenaufzügen ift die zuläffige Zahl ber
außer dem Führer gleichzeitig zu befördernden Perjonen
und die Beflimmung, daß bie Beförderung von Per-
jonen nur unter Begleitung des angeftellten Führers
geſchehen darf, an jeder zum Kahrforb führenden Thür
und im Fahrkorb jelbft deutlich fund zu machen.
Siıherung hängender Fahrförbe durch Fang-
oder Bremsvorrichtungen.
6 11. Aufzüge, die nicht .mit einem den Fahrforb
unmittelbar tragenden Stempel betrieben werden, müfjen
mit einer zuverläffigen Fang- oder Bremsvorrichtung
verfehen fein. Dieſe Einrichtung ift bei der Abnahme
mit der höchſten zuläffigen Belaftung und der größten
erlaubten Geſchwindigkeit bes niedergehenden Fahrkorbs
unter Loslöfung deſſelben von dem Seit beziehentlich
den Bewegungs-Elementen zu prüfen. Hierbei müſſen
132
fh Fahrſtühle mit Fangvorrichtung feftflemmen, nach:
dem fie höchſtens 0,25 m tief gefallen find. Fahrftühle
mit Geichwindigfeitsbremfe dürfen mit höchſtens 1,50 m
Gefchwindigfeit in der Sekunde niedergehen. Fangvor⸗
richtungen müſſen durch Schutzſchienen ꝛc. jo geftchert
werden, daß dieſelben durch Einklemmen des Ladeguts
nicht unwirkſam gemacht werden fönnen.
Bei Mafchinenaufzügen mit Riemenbetrieb foll der
Fahrkorb auch dann zum Stillſtand fommen beziehungs⸗
weiſe hoͤchſtens mit der zuläſſigen Geſchwindigkeit nieder⸗
geben, wenn der Riemen während bed Ganges abge-
worfen wird.
Gleiches gilt von den mittelbar unter Einfchaltung
von Flaſchenzügen betriebenen Aufzügen für den Fall,
daß das Seil (bezw. die Kette, ter Gurt und dergl.)
unmittelbar am Cylinder gelöft wird, jo daß der finkende
Fahrkorb das Gewicht des ganzen Seils nach firh ziehen
muß.
Sicherung der Fahrförbe, die durch Stempel
getragen werden bezw. der Fahrkörbe hydrau—
liſcher Aufzüge.
$ 12. Bei Aufzügen, welche durch einen unmittel-
bar tragenden Stempel bewegt werben, muß die DBer-
bindung zwiſchen Stempel und Fahrkorb derartig feft
und ficher bergeftellt fein, daß der Fahrkorb vom Stempel
unter feinen Umftänden durch etwa angebradıte Gegen-
gewichte abgehoben werden fann. In das Zuleitungs⸗
rohr iſt außerdem dicht am Kolbencylinder eine Vor⸗
richtung einzuſchalten, welche verhindert, daß im Falle
eines Rohrbruchs in der Auflußleitung der Fahrkorb
mit einer größeren Geſchwindigkeit, als zulälfig, herab:
gebt. Die Wirffamfeit dieſer Einrichtung ift bei der
Abnahme jo zu erproben, daß der Kahrforb in jeiner
höchſten Stellung bis zur Grenze der Zuläffigfeit be-
laftet und Die Steuerung dann plöglidy ganz geöffnet wird.
Anordnung und Beaniprudung der Seile,
Ketten u. ſ. w.
$ 13. Bei Laftenaufzügen ($ 1b.) ſoll das Seil
(die Kette, der Gurt ꝛc.), an welchem der Fahrkorb auf-
gehängt wird, die zuläffige größte Geſammtfoͤrderlaſt
mit ber fünffachen rechneriihen Sicherheit tragen fünnen.
Dei Laftenaufzügen mit Perjonenbeförderung und
bei Perjonenaufzügen muß der Fahrkorb mindeftend an
2 Seilen (Ketten ober dergleichen) hängen, von denen
jedes für ſich die zuläffige größte Gejammtförderlaft mit
der zehnfachen vechnerifchen Sicherheit zu tragen vermag.
Führung der Gegengemidte.
$ 14. Alle Gegengewichte find in der Weiſe zu
führen, daß fie weder herausgeſchleudert werben fönnen,
noch bei etmaigem Miederfallen Menſchen oder den
Fahrkorb bejchädigen.
Titel LIII.
Abnahme und Betrieb der Aufzüge.
Abnahme.
$ 15. Einer vorgängigen Genehmigung des ma:
Ichinellen Theiles eines Aufzuges bedarf es nicht, da⸗
gegen muß jeder neue Aufzug, bevor er in Betrieb ge-
Sadverftändigen dahin unterzogen werben, ob ber Auf-
zug bezüglich feiner maſchinellen Anlage den Beflim:
mungen biejer Verordnung entipridt.
In jedem Polizei-Revier:-Büreau der Städte Berlin
und Charlottenburg Tiegt eine Liſte der von dem Polizei⸗
Präfidenten zu Berlin anerfannten Sadverftändigen zur
Einfiht auf. Die Auswahl ded Sacverfländigen aus
ben in dieſer Lifte genannten Perfonen bleibt dem Eigen
thümer des Aufzuges bezw. dem Betriebsinhaber übers
laſſen. Für die zu den Kreifen Niederbarnim und Tel-
tow gehörigen Ortſchaften gelten die von dem Regie⸗
rungs-Präfidenten zu Potsdam mit Auftrag verjehenen
ftaatlihen Bau⸗ und Gewerbeaufſichtoͤbeamten ald Sach⸗
verftändige.
Ueber den Befund der Prüfung ift von dem Sadı-
verfändigen eine jchriftlihe Beicheinigung auszuſtellen,
welcher die von dem Unternehmer der Anlage zu be⸗
Ichnffenden und von dem Eachverfändigen zu beflätigende
Zeichnung, Beichreibung und Tragfähigfeits-Berechnung
beizufügen find. Die Beicheinigung mit biefen Anlagen
ift der Ortspolizeibehoͤrde einzureichen und nad ihrer
Rückgabe mit einem Abdrud diefer Verordnung in ein
Mevifionsbud zu beften, welches bei der Aufzugsanlage
zu jederzeitiger Kinfichtnahme für die Auffühtöheamten
bereit zu halten if.
Ueberwachung des Betriebes,
6 16. Die Inhaber von Aufzügen bezw. die an
ihrer Statt zur Leitung tes Betriebes beftellten Ver⸗
treter, ſowie die mit der Bedienung der Aufzüge beauf-
tragten Perjonen haben dafür Sorge zu tragen, daß
Aufzüge, Die fih nicht in gefahrlofem Zuftande befinden,
nicht im Betriebe erhalten werden.
Die mit der Bedienung der Aufzüge beauftragten
Perſonen find ferner verpflichtet, während bes Betriebes
bie Sicherheitsvorrichtungen beſtimmungsmäßig zu bes
nugen und von hervorgetretenen Mängeln des Aufzuged
dem Inhaber bezw. deſſen Stellvertreter ungefäumt An⸗
jeige zu erftatten.
Erforderniß befonderer Führer (Begleiter)
und deren Pflichten.
817. Perfonenaufzüge und Laftenaufzüge mit Per-
fonenbeförberung dürfen nur in Begleitung ober unter
Auffiht bejonderer Kührer benußt werden. Dieſe müflen
mindeftendg 18 Jahre alt, auch mit ben Einrichtungen
und dem Betriebe des Aufzuges vertraut fein, und ift
dies durch einen vom Sacdverftändigen ($ 15) ſchriftlich
augzuftellenden und in das Reviſionsbuch aufzunehmen-
den Befähigungsnachweis darzuthun. Führer für Pers
\onenaufzüge müſſen außerdem in das Reviſionsbuch
($ 15) die ſchriftliche Erklärung eintragen, daß fie die
ung des Aufzuged verantwortlich übernommen
aben.
MWiederfehrende Unterfuhungen der Aufzüge.
$ 18. NReviftonen durch den Sachverfländigen
($ 15) erfolgen bei den Laftenaufzügen ($ 1b.) in zwei⸗
jährigen, bei den Laftenaufgügen mit Perjonenbeförde-
rung und den Perfonenaufzügen aber in höchſtens ein-
nommen wird, einer technischen Unterfuchung durch einen | jährigen Zwiſchenräumen.
153
Durch diefe Revifionen ift feflzuftellen, ob die Auf-
zugsanlage noch ten ſämmtlichen Vorſchriften dieler
Verordnung entſpricht. Den Bejund der Reviſion hat
der Sadverftändige in das Reviſionsbuch einzutragen
und davon, daß die Reviſion erfolgt, ter Ortspolizei⸗
behörde Anzeige zu erftatten. Borgefundene Mängel find
innerhalb einer vom Sadverftändigen zu ftelenden Frift zu
befeitigen, nad deren fruchtlofen Berlauf der Sadı-
verftändige der OrtSpolizeikehörde von ten vorhandenen
Mängeln zur weiteren Beranlaflung Anzeige zu erftatten
bat. Findet der Sacverfländige ben Aufzug in einem
Zuflande, welcher eine unmittelbare Gefahr einichließt,
jo hat er die fofortige Einftellung ded Betriebes an-
zuordnen, daß dies geichehen in dad Reviftondbud) ein-
zutragen und unverzüglid der Drtspolizeibehörde An⸗
zeige zu erftatten.
titel IV.
Einführungs-und Uebergangs-Beſtimmungen.
$ Diefe Verordnung tritt für neu gu er-
richtende und Hinfichtlid der Bedienung für beftehende
Anlagen mit dem Tage der Berfündigung in Kraft.
Bon dem bereits beſtehenden Anlagen dürfen die Kleinen
Aufzüge (5 1a.) unverändert bleiben, alle übrigen Auf-
züge (6 1b. bie d.) find innerhalb einer Frift von zwei
Jahren na dem Infrafttreten diefer Verordnung mit
den Borfchriften derſelben in Llebereinfiimmung zu
bringen und werden zu dieſem Zwecke innerhalb einer
Frift von drei Monaten einer Revifion unterzogen.
In den Städten Berlin und Charlottenburg ift
die Ortspolizeibehörte befugt, bie vorſtehenden Friſten
auf Antrag zu verlingern und auch von der Durd-
führung einzelner Beſtimmungen tiefer Verordnung Ab⸗
Hand zu nehmen. In den zu den Kreifen Niederbarnim
und Teltow gehörenden Ortſchaften berürfen die Orts—
polizeibehörden hierzu, ſoweit es ſich nicht Tediglid um
die Verlängerung der Friften handelt, der vorgängigen
Zuſtimmung des Regierunge-Präfidenten zu Potsdam.
Der 6 15 Abſ. A der im Eingange erwähnten
Baupolizei-Berordnungen wird aufgehoben.
Titel V.
Strafen.
$ 20. Uebertretungen diefer Verordnung werben,
wenn nicht nah den allgemeinen Strafgefegen eine
härtere Strafe verwirft wird, mit einer Geldftrafe bis
zum Betrage von ſechszig Marf beftraft.
Potsdam, den 27. März 1893.
Der Oberpräfibent,
Staatsminifter von Achenbach.
Befanntmachungen
des Königlichen HegierungsdsPräfidenten.
Befanntmadhung.
86. Gemäß $ 15 der Polizeiverorbnung des Herrn
Dber-Präfttenten über die Einrichtung und den Betrieb
von Aufzügen (Kahrflühlen) vom 27. März 1893 habe
ih für Die zum Geltungsgebiete ber Verordnung ge=
hörenden Theile der Kreife Teltow und Niederbarnim
die Königlihen Bauräthe und SKreisbauinipeftoren
Shönrod, Leithold und Bohl, ſowie die König:
tihen Gewerbeinipeftoren Dr. Rietb und Teufcher
mit ter Bornahme ter erforderliden Prüfungen und
Revifiouen innerhalb ihrer Geſchäftsbezirke beauftragt.
Potsdam, den 12. April 1893.
Der Regierunge:Präfident.
Nachſtehende
Bekanntmachung:
betreffend die Vertretung weiterer Communal—
verbände bei Ausführung des Invaliditäts—
und Altersverſicherungsgeſetzes vom 22. Juni
1889 (Reichsgeſetz-Blatt Seite 97).
In Ergaͤnzung der Bekanntmachung vom 17. März
1890, betreffend die Beſtimmung darüber, welche Ver⸗
bände als weitere Communalverbände im Sinne des
Invaliditäts- und Altersverſicherungsgeſetzes vom 22 ften
Yuni 1889 (Reichsgefepbl. Seite 97) anzujehen find,
und ber Befanntmadhung vom 27. November 1891,
betreffend die Vertretung weiterer Communalverbände
bei Ausführung des Invaliditätd- und Alteröverfiche-
rungsgejeges vom 22. Juni 1889 (Neichegefegbt.
Seite 97) beflimmen wir auf Grund des 6 138 dieſes
Geſetzes, mas folgt:
Bei Anträgen auf Veränderungen der Bezirke
der VBerfiherungsanftalten iverden die Kreisfommunal-
Verbände durch die Kreisausſchüſſe vertreten.
Berlin, den 20. März 1893.
Der Minifter des Innern. Der Minifter für Handel
Graf Eulenburg. und Gewerbe.
B. 227311. 9.:M. Freiherr v. Berlepſfch.
IA. 250311. M. d. J.
wird hiermit im Anſchluß an die Amteblattbefannt-
machung vom 15. Dezember 1891 — Amtsblatt
Stüd NM 51 Seite 436 — veröffentlicht.
Potsdam, ven 13. April 1899,
’ Der Regierunge-Präfident.
Befanntmadhung,
betreffend Erſazwahl reines Landtagsabgeordneten.
88. In Abänderung der Bekanntmachung vom
11. d. M. habe ih an Stelle des Königlichen Land—⸗
raths Grafen von Bernftorff zu Kyrig den König
fihen Landrath, Geheimen Regierungsrath von
Jagow zu Perleberg, zum Wahlcommiffar ernannt.
Porsdam, den 15. April 1893.
Der NRegierungs-Präfident.
Standesamtebezirts: Veränderung betreffend.
89. Bom 1. Mai d. J. ab wird im Kreife Teltow
der Standesamtsbezirk NE 29 „Alt-Glienicke“ aufge:
löſt und aus bemjelben drei neue Standedamtsbezirfe
gebildet werden, von denen der erfte die Gemeinden
Alt-Gtienide und Neu⸗Glienicke mit der Bezeichnung
„N 29 Alt-Glienicke“, der zweite die Gemeinde
Adlershof mit der Bezeihnung „NT 57 Adlershof”
und der dritte die Gemeinde Grünau mit der Bezeich-
nung „N? 58 Grünau” umfaßt.
Potsdam, den 14. April 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
87.
151
Bekanntmachung.
90. Des Königs Majeſtät Haben mittel Aller⸗
hoͤchſten Erlaſſes vom 20 v. M. zu genehmigen geruht, Oftober:
baß ber felbftftänbige Gutsbezirk Radeland im Kreiſe
Teltow in eine Landgemeinde mit dem Namen „Eich: | November:
mwalde” umgewandelt twerbe.
Potsdam, den 13. April 1893.
Der NRegierungs-Präftdent.
Befanntmadhung.
91. Der zum Provinzial-Konſervator der Provinz
Brandenburg gewählte Randesbaurath, Geheime Bau⸗
rath Bluth in Berlin ift von dem Herrn Minifter der
geiftlichen ıc. Angelegenheiten für die Zeit vom 1. April
1892 bis dahin 1895 in diefer Eigenichaft für den
Umfang ber Provinz beftätigt worden.
Potsdam, den 15. April 1893.
Der Regierung: Präfident.
Befanntmadung.
92. Mit Rüdfiht auf bie jeitige weite Verbreitung
von Viehſeuchen in ten benachbarten Staaten des Aus:
landes ift ed zur Berhütung von Seucdeneinfchleppungen
erforderlih, daß alle zur Einfuhr gelangenten Pferde,
MWiederfäuer und Schmeine an der Landesgrenze durch
beamtete Thierärzte auf ihren Geſundheitszuſtand unter:
ſucht werden, damit die an einer übertragbaren Seuche
leidenden Thiere alsbald ermittelt und in Gemäßheit
des $ 6 des Reichsſeuchengeſetzes von ber Einfuhr aus-
geichloffen werben.
Für bie thierärztliche Unterfuchung der Thiere ift
von den Jmporteuren eine Vergütung nad folgenden
en a entrichten:
für Pferde 3,—- M. für jetes Stüd,
für Aühe, Stiere und Dafen 1,50 ⸗
für Jungvieh
0, 20
0, 10
X
W
N
für Kälber und Schweine
für Schafe . .
für Lämmer und Spanferfef 0,05
Die Erhebung der Vergütung erfolgt durch die
Zolfftellen, bei welchen das Bieh die Grenze überichreitet.
Mit dem 10. April d. I. iſt das obenbeichriebene
Verfahren in Kraft getreten.
Potsdam, den 14. April 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
van
wa
ven
vu
“nr
N
“
Betrifft die fchußfreien Tage anf bem Schießplatze bei Eummeraderf Delfunge- Commiſfion für den
93. Unter Hinweis auf die Polizei-Verordnung vom
2, November 1875 — Amisbl. S. 366 — bringe id
hierdurch zur öffentlichen Kennmiß, daß die ſchuß⸗
freien Tage auf dem Scießplage bei Cummersdorf| 34.
für das Seht, 1893, wie folgt, feftgejegt worden find:
April: 23. 4.26.
Mai: 3. 4. 2 10. 14. 15. 17. 21. 22. 24. 28.
29. 31.
uni: A. 5. 7. 11. 12. 14. 18. 19. 21. 25. 26. 28.
uli: 2. 5. 6. 9. 10. 12. 16. 17. 19. 23, 24. 26,
30. 31.
Angufi: 2. 6. 7. 9. 13. 14. 16. 20. 21. 23. 27.
28, 30.
—
September: 3, 4. 6. 10. 11. 13. 17. 18. 20.
25. 27.
1. 2. 4. 8.9. 11. 15. 16. 18. 22,
1. 5. 6. 8. 12. 13. 15. 19. 20.
26. 27. 29.
Degember: 3. 6. 7. 10. 13. 14. 17. 20. 21.
25. 26. 27. 31.
Porsdam, den 17. Aprit 1893.
Der NRegierungse- Präfident.
ebfeuchen.
94. Ausgebrochen if die Maul- und Klauen-
ſeuche unter dem Rindvieh ber Aderbürger Wieſe,
de Brien und de Martincourt in Bernau, bes Gute:
25. 29. 30.
beſitzers Dotti und Bauern Doeberig in Hoenom,
Kreis Niederbarnim, unter dem Rindvieh und A Schweinen
des Eigenthümerd Wertfäbt, ſowie bei 4 Ziegen bed
Arbeiters Reichert in Bendelin, Kreid Weltprigniß.
Erloſchen if die Maul- und Klauenfeude
unter dem Rindvieh der Dominien Dobberzin und
Stendell, Kreis Angermünde, unter den Kühen dee
Koffäthen Lucas in Petershagen, Kreis Niederbarnim,
in Wilmersdorf, Freienwalde a. D., Kreid Ober:
barnim, unter tem Rindvieh des Domainenpächters
Meyer in Lietzow, dem Schweinen des Pantinen-
machers Meier in Frieſack, Kreis Weſthavelland, in
Klein-Mug, Kreis Templin, und Mörz, Kreis
Zauch-Belzig.
Erloſchen iſt die im September v. J. feſtgeſtellte
Rotzkrankheit unter den Pferden der Ziegelei Fenne
bei Mittenwalde, Kreis Teltow.
Potsdam, den 18. April 1893.
Der Regierungs⸗Präſident.
Bekanntmachungen Des stöniglichen Polizei⸗
enten zu Berlin.
ren
383. In Anſchluß an die Bekanntmachung vom
1. Dezember 1886 — NE 50 des Amtöblatted der
Königlihen Regierung zu Potsdam und ber Stadt
erlin — wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge-
bradyt, daß an Stelle des Königlichen Profeſſors Dr.
Möller der Lehrer an der Königlichen Thierarzneis
ſchule Profeffor Dr. Dftertag zum Vorfigenden ber
—* im Bereiche
der Stadt Berlin ernannt worden iſt
Berlin, den 12. April 1893.
Der Polizei⸗Präſident.
Berliner und Charlottenburger Preiſe im Monat März 1893.
A. Engros-Marktpreiſe
im Monatsdurchſchnitt.
In Berlin:
für 100 Kigr. Weizen (gut) 15 Marf 3 Pr. u
do. ken 14
XRD
s
“
Zu Ze bo. (gering) 14 ⸗ 2 ⸗
= =: = Roggen (gut) 13 » 16 -
EZ bo. en 12 = 83 >
——⸗ do. (gering) 12 = 53 ⸗
:e = = Gerfte (gut) 16 = %0 =
für 100 Klgr. Gerfle (mittel)
bo. (gering)
Dafer (gut)
bo. (mittel)
bo. (gering)
Erbien (m)
do. (mittel)
do. (gering)
nunticon
“
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v | en | | zT}
XD ⁊ vn
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4 s
1 Marf 5 Pf.,
vuv\aav
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“
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155
*
uw au
%“ W
vn
Monats- ⸗Durchſchnitt der höchſten Berliner
Tagespreife en
für 50 Klgr.
im Monat März
1) In Berlin:
für 100 Klgr. Erbfen(geibez. Kochen) 3 Marf 46 Pf.18.
- = = Speiſebohnen (weiße) 3 ⸗ ⸗
Fr ⸗Linſen — — ⸗
—2Rartoffeln 5 = 40 =
- 1 Klgr. NRindfleiich v. d. Reue 1 = 40 -
1 = ⸗ (Bauchfleiſch) 1 = 10 ⸗
- 1 = Schmeinefleiich 1 = 35 =
- 1 = Katbfleiich 1 = 20 »
- 1 = Hammelfleilch 1 = 20 =
- 1 = Sped (geräudert) 1 = 60 =
- 4 Eßbutter 2⸗30 =
⸗60 Stüd zw 3 =: 17 :
2) In Charlottenburg:
für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) + Marf 44 Pf.
:- =: = Gpetijebohnen (weiße) — ⸗ ⸗
er: - Rinien ⸗ 88 ⸗
.- 2: = Kartoffeln 7 » 83 =
- 1 Klgr. Rindfleiih v. d. Keule 1 = AU -
1 e Gauchſeiſch)/ 10
- 1 ⸗ Schweineſleiſch 1 ⸗ 50 =
—1⸗RKalbfleiſch 1 = 40 ⸗
- 1 = Hammelfleifch 1 =: 20 -
: 1 Speck (geräudert) 1 = 60 ⸗
- 1 Esßbutter 2 =: 30 =:
- 60 Stüd Eier 3 : 897 =
C. Ladenpreife in den legten Tagen
des Monats März 1893:
1) In Berlin:
für 1 Klgr. Weizenmehl NY 1 30 Bf.
= 1 = Roggenmeht N 1 30 ⸗
- 1 = _Öerftengraupe 40 =
» 1 = Gerſtengrütze 38 =
- 1, = Budmeizengrüge 40 ⸗
- 1 = Bire 40 ⸗
«1 = Reis (Java) 5 =
- 1 = JavasKaffee (mittler) 3 Mark — -
-1 = ⸗ (gelb in
gebr. Dohnen) A - 13 =»
- 1 = GSpeifefalz 20 ⸗
1 = Schweineihmat; (Hiefigee) 1 - 50 =
5% Aufſchlag
Hafer Stroh Heu
8,29 Mk., 2,44 Mk., 3,91 ME.
B. Detail-Marktpreiſe
im Monatsdurchſchnitt.
*
2) In Charlottenburg:
für 1 Klgr. Weizenmehl N? 1 32 Pf,
-» 1 s Roggenmehl Ne 1 26 *
- 1 = Gerftengraupe 38 ⸗
«e 1 = Gerftengrüge 4 >
1 = Buchmeijengräge 42 =
«1 = Bire 43 =
= 1 Reis (Java) 49 -
- 1 = Javaskaffee (mittler) 2 Marf 44 =
= 1 = TFavasfaffee (gelb in
gebr. Bohnen) 3 = 0 -
«- 1 = GSpeifejalz 20 ⸗
- 41 Shweineihmat (hieft ges) - — ⸗
Berlin, den 7, April 1
Königliches —2 Präſi um Erfte Abtheilung.
——* ungen n Der Raiterlichen
ireftion zu Potsdam.
Be fanntmadhung.
In Grüneberg (Nordbahn) Lhird am 14. April
eine mit der Poſtanſtalt daſelbſt verbundene Reichs⸗
Telegraphenanſtalt für den allgemeinen Verkehr eröffnet
werben.
Potsdam, den 11. April 1893.
Der Kaiferliche Ober-Poftdireftor.
Befanntmadung.
16. In dem an der Wannfeebahn belegenen Drte
Schlachtenfee bei Zehlenborf (Kr. Teltow) tritt am
1. Mai für die Dauer ber beijeren Jahreszeit ein
Poſtamt mit Telegrapbenbetrieb und einer
Öffentlichen Fernſprechſtelle in Wirkſamkeit,
welches durch die auf der Wannfeebahn verfehrenden
Schaffnerbahnpoften Poftverbindungen erhält. Ein Land⸗
beftellbezirk wird der neuen Joß anftatt nicht zugetheilt.
Potsdam, den 13. April 18
Der Kaiferliche Ober Pofdirettor
Befanntmachungen der Königlichen
Sauptvertwaltung der Staatöfchniden.
Befanntmadung.
8. Das Preußiſche Stantskhurbsnc iſt auch in
dem ſoeben abgelaufenen Gefchäftsfahr von den Beſitzern
von Schulbverichreibungen der fonjolidirten Staatsanleihen
lebhaft in Anſpruch genommen worden.
Die Zahl der eingetragenen Konten betrug am
31. März
1891: 9632 über 543013100 M. Kapital,
1892: 12039 s 687645700 -
fie ift big zum 31. März 1893 auf
14295 über 848777050 M. Kapital
geftiegen.
Bon den Teßtgebadhten Konten entfallen 84,4 %,
auf Kapitalien bis zu 50000 M. und 15,6%, auf
größere Kapitaldanlagen.
Für phyfiihe Perionen waren am 31. März d. J.
32 Konten über 417088300 M., für furiftifche Per:
fonen 2397 Konten über 282744850 M. eingetragen.
Die Zahl der Konten über bevormundete oder in Pfleg-
haft flehende Perjonen ift im letzten Jahre von 800
auf 946 geftiegen.
156
Bon den Zinfen ließen fih die Empfangsberech⸗
tigten halbjährlich 7797 Poſten von der Staatsihufden-
Tilgungsfaffe in Berlin durch Werthbrief oder Poſt⸗
anmweifung direft zuſenden, 1927 Poſten wurden durch
Gutſchrift auf Reichsbank⸗Girokonto beridhtigt und 7569
wurden bei den mit ber Audzahlung beauftragten Rö-
niglihen Kaſſen abgehoben.
Bon den Konieninhabern mohnen 12213 in Preußen,
1930 in anderen Staaten Deutichlande, 124 in den
übrigen Staaten Europas, 8 in Aften, A in Afrika und
6 in Amerifa.
Das Staatsſchuldbuch ift allen denjenigen Befigern
Preußiicher Konſols zu empfehlen, für welche dieje Pa-
piere eine dauernde Anlage bilden und welde Ka-
pital und Zinfen gegen den Schaden unbedingt fihern
wollen, der ihnen, fo lange ihr Recht von dem jewei⸗
tigen Befitze der Sculdverjchreibungen und Zins⸗
fheine abhängig if, durch Diebitahl, Verbrennen oder
Ba Abhandenfommen diejer Effekten nicht felten
entſteht.
Laufende Verwaltungskoſten werden von den
Konteninhabern wicht erhoben. Für jede Einſchrift iſt
ein einmaliger Betrag von 25 Pfennig für jede an-
gefangenen 1000 M. des Kapitalbetraged, über welchen
verfügt wird (mindeſtens 1 M.) zu zahlen.
Die von ung veröffentlichten „ Amtlichen Nach⸗⸗
richten über das Preußiſche Staatöfchuld:
buch‘‘, welche über Zweck und Einrichtung des Schuld⸗
buchs Genaueres ergeben, fünnen duch jede Buchhand⸗
fung oder direft von dem Berleger 5. Guttentag,
Berlin, für den Preis von AO Pfg. oder durch die Poſt
franfo 45 Pfg. bezogen werben.
Berlin, den 7. April 1893.
Hauptverwaltung der Staatsfchulben.
Betanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmahung.
9. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs-
eſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
„SS. S. 281) und des $ 6 der Verordnung von
16. Juni 1819 (©.-S. S. 157) wird befannt gemadht,
daß die dem Landwirth Friedrich Döhber zu Weſter—
egeln, Grünftraße 137, gehörigen Schuldverfchreibungen
der fonfolidirten A %Yoigen Staatsanleihe von 1882
Lit. G. N? 4686 und 4687 üter je 600 M. und
- F. = 241813 - 244257 = =» 200 -
angeblib im Jahre 1892 verjehentlih verbrannt
worden find.
Es werden diejenigen, welche fib im Beſitze
diejer Urkunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches
der unterzeichneten Kontcolle der "Staatspapiere ober
ber Pommerſchen Hppothefen- ActiensBanf bier W.,
Taubenftraße 22, anzuzeigen, wibrigenfalld das gericht-
liche Aufgebotsverfahren behufs Krafeloserflärung der
Urfunden beantragt werden wird.
Berlin, den 11. April 1893.
Königliche Kontrolle der Staatöpapiere.
Bekanntmachung.
10. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführungs-
ejeged zur Civilprogeporbnung vom 24. März 1879
G..€. ©. 281) und bed $ 6 der Berorbnung vom
16. Juni 1819 (©.-S. ©. 157) wird befannt gemadıt,
daß der verwittweten Frau von Deſſonneck, Roſalie
geb. Schmidt hier, Calvinſtraße 21 III. wohnhaft,
die Sculdverichreibung der konſolidirten 4 "/nigen
Staatsanleihe von 1876/79
Lit. F, Ne 49111 über 200 M.
angeblih am 18. September 1892 geftohlen if.
Es wird derjenige, welder fi im Beſitze dieſer
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches ber
unterzeichneten Kontrolle der Staatöpapiere oder der
verwittweten Frau von Deffonned anzuzeigen,
widrigenfalls das gerichtliche Aufgeboröverfahren behufs
Sraftloserflärung der Urfunde beantragt werden wird.
Berlin, den 11. April 1893.
Königlihe Kontrolle der Staatöpapiere.
Bekanntmachungen der Kreisausſchüfſe.
Die Veränderung der Besirfsgrenz;n zwilchen dem Gutebezirfe
und der Gemeinde Triglik betreffend.
1. Durch Beihluß des Kreis-Ausichufies des
Kreiſes Of-Prignig vom 14. d. M. ift mit Zuftim-
mung ter Betheiligten dad dem Mühlenbefiger Kart
Ganzlin zu Triglig gehörige Mühlen-Grimbftüd
Blatt 1 NE 200, 201 ımd 203, fowie Blatt 2 N 74
und 75 der Bemarfungsfarte von zufammen 10,1600 ha
Größe von dem Gutsbezirke Triglig abgetrennt und mit
dem Gemeinbebezirfe Triglig vereinigt worden.
Kyrig, den 23. März 1893.
Namens ded Kreisausichufles der Borfigende.
12. Nachweifung
der vom Kreis-Ansfchuß des Kreiſes Ruppin auf Grund des S 2
der Landgemeinde-Ordnung vom 3. Juli 1891 genehmigten Ver
änderungen an Gemeinde: und Gutabezirtsgrengen.
Bezeihnung des in Betracht kommenden Grundſtücks:
Niederlaſſung Hirzelsluſt.
Bezeichnung des ſeitherigen Gutsbezirks: Gutsbezirk
Hirzelsluſt.
Bezeichnung des künftigen Gemeindebezirks: Gemeinde⸗
bezirk Hohenofen.
Neu-Ruppin, den 29. März 1893.
Der Kreis-Ausſchuß.
13. Nachweiſung
der Seitens des Kreis-Ausſchuſſes des Kreiſes Teltow
auf Grund des $ 2 ad A der Landgemeinde⸗Ordnung
vom 3. Juli 1891 genehmigten Veränderungen von
Gemeinde- und Qutsbezirfögrenzen für dag I. Quartal
1893.
Bezeihnung des in Betradyt kommenden Grund-
ſtuͤks: Die Seitend der Königliden Hoffammer an den
Handeldmann Wilhelm Peters zu Könige-Mufler-
haufen veräußerte, in ben vorläufigen Fortichreitungs:
verhandlungen NE 1354/192 Kartenblatt I. der ®e-
Amtsblatt. 157
marfıng Könige» Wufterhaufen verzeichnete Parzelle
mit einem Flächeninhalt von ungefähr 17,83 ar.
Seitheriger Gemeinde: reſp. Gutsbezirk: Hause Berlin, den 4. April 1
fipeifommiß-Herrihaft Könige-Wufterhaufen. Der Landrath des Kreifed Teltom.
Bekanntmachungen der Königlichen Gifenbahn Direktion zu Bromberg.
efanntmaedbung.
14. Für die in der nachſtehenden Zujammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welche auf den
daſelbſt erwähnten Ausftellungen ausgeftellt werben und unverfauft bleiben, wird eine Srachtbegünftigung in
der Art gewährt, daß nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht beredinet wird, die Nüd-
beförderung an die Berjandflation und ben Ausſteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage des ur-
fprünglichen Frachtbriefes bezw. ded Duplifat-Beförberungsicheines für den Hinweg, jowie durch eine Bejchei-
nigung ber dazu ermädhtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenflände auögeftellt geweſen
und umnverfauft geblieben find, und wenn die Nüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit flattfinbet.
In den urfprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungsfcheinen für die Hinſendung ift ausdrücklich
zu vermerfen, daß die mit denſelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsgut beftehen.
Aufgenommen in den Gemeinde: reſp. Gutsbezirk:
Gemeinde Könige: Wuferpaufen:
2 Art der Ausitellung
für
annover |13. bie 16.| Erzeugniffe und |Preuß.
1|®artenbau = Ausftel-|
Die
Zur Aue:
Die Frachtbogünſtigung wird gemährt |fertigung der | Rüdbeförberung
Beicheinigung
auf den Streden ber ind ermächtigt
Staats⸗Ausſtel⸗
muß erfolgen
innerhalb
ı 4
fung April Geräthe des | Eifenbahnen undllungs- Kom: | Wochen 5
Gartenbaues | Reichsbahnen in] miſſion 3
Elſaß⸗Loth⸗
ringen, 8
2Pferde⸗Ausſtellung Stettin- | 6. bie 9. Pferde Königliche Eiſen- desgl. 14 Tage =
Mai Direktionen Ber⸗ =
lin, Breslau und 3
Bromberg *
3 desgl. Königsberg 13. bis 16. desgl. Preuß. Staats⸗ desgl. 4 =
i. Pr. ai Eifenbahnen Wohen | »
AkKunſt⸗Ausſtellung. Pofen | 28. Mai | Runftgegenftände desgl. desgl. 4 =
big 8. Juli Woden | 2
desgl. desgl. 4
5Internationaler Ma⸗ Breslau |15. bie 17.| Maſchinen und
| Geräthe
ſchinenmarkt mi |
Bromberg, den 6. April 1893.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
BDBetfanntmadung.
Wochen |
Königlihe Eijenbahn-Direftion.
welcher die von ihm bisher mitverwalteten Gefchäfte
des Al. Bezirks — Gtienid bei Zoffen — niedergelegt
Es wird hiermit zur öffentlichen Kennmiß gebracht, | hat, der Premier-Lieutenant a. D. von Schrötter in
daß für fl:uerfrei veranlagte Gewerbetreibende in Zu⸗
funft feine bejonderen Freiſcheine mehr ausgefertigt
werden. Als Legitimation den biefigen. und aus-
wärtigen Polizeibehbörden gegenüber dient vielmehr
fedigfih der für 1892/93 ausgeſtellte Gewerbeſchein
oder die bei der Anmeldung ded Gewerbes audge-
bänbigte anmefbebeideinigung.
erlin, den A. April 1893,
| Königliche Direktion
für die Verwaltung der directen Steuern in Berlin.
Perſonalchronik.
Der Regierungs⸗-⸗Aſſeſſor Herrmann aus Cöslin
ift an die hiefige Königliche Regierung verlegt worben.
Im Kreiſe Ofthavelland ift wegen Ablaufs feiner
bisherigen Dienftzeit der Butsbefiger Kienitz in Per-
wenig von Neuem zum Amtsvorfteber des gleichnamigen
Amtsbezirks XI. ernannt worden.
Im Kreife Teltow if an Stelle des Amtsvor-
ſtehers, Rittergutsbeſitzes Beußel in Haus Zoflen,
Zoffen zum kommiſſariſchen Amtsvorſteher des eben ge-
nannten Bezirks unter Vorbehalt dreimonatlicher Kündi⸗
gung ernannt worden.
Der SKatafteraffiftent Johann Los in Berlin if
mit der vertretungsweifen Verwaltung des Katafter-
amtes Stralfund beauftragt worden.
Die Büreaubiätarien Marr und Wienert find
zu Rentenbanf-Sefretären 2. Klaffe und der Kanzlei⸗
Diätar Korth if zum Rentenbanf-Kanzliften bei der
Nentenbanf für die Provinz Brandenburg ernannt
worden.
Der bisherige Divifionspfarrer in Gumbinnen,
Johannes. Ferdinand Günther Friedrich, ift in die
neuerrichtete Divifionspfarrftelle der 6. Divifion zu
Jüterbog berufen worden.
Der Diafonud Karl Louis Bruno Mathis in
Lichtenberg, Diözeje Berlin-Land I, hat unter Verzicht:
feiftung auf die Rechte des geiftlihen Standes fein
Amt niedergelegt.
156
Bon den Zinfen ließen fi die Empfangsberecdh-
tigten halbjährlich 7797 Poften von der Staatslhufden-
Tilgungsfaffe in Berlin durch Werthbrief oder Poſt⸗
anweilung bireft zufenden, 1927 Poſten wurden durch
Gutſchrift auf Reihsbanf-Girofonto berichtigt und 7569
wurden bei den mit der Auszahlung beauftragen Kö⸗
niglihen Kaſſen abgehoben.
Bon den Konteninhabern mohnen 12213 in Preußen,
1930 in anderen Staaten Deutfchlande, 124 in den
übrigen Staaten Europas, 8 in Aften, 4 in Afrifa und
16 ın Amerifa.
Das Staatsſchuldbuch ift allen denjenigen Befigern
Preußiſcher Konſols zu empfehlen, für melde bieje Pa⸗
piere eine Dauernde Anlage bilden und welde Ka-
pital und Zinfen gegen den Schaden unbedingt fihern
wollen, der ihnen, jo lange ihr Recht von dem jemei-
ligen Befitze der Sculdverichreibungen und Zins⸗
ſcheine abhängig ift, durch Diebftapl, Verbrennen oder
—58 Abhandenkommen dieſer Effeften nicht ſelten
entſteht.
Laufende Verwaltungskoſten werben von den
Konteninhabern nicht erhoben. Für jede Einfchrift iſt
ein einmaliger Betrag von 25 Pfennig für jede an-
gefangenen 1000 M. des Kapitalbetrages, über welchen
verfügt wird (mindeſtens 1 M.) zu zahlen.
Die von ung veröffentlichten „ Amtlichen Nach⸗⸗
richten über dad Preußiſche Staatsfchuld-
buch‘‘, welche über Zived und Einrichtung des Schuld-
buchs Genaueres ergeben, fönnen durch jede Buchhand⸗
Iung oder bireft von dem Verleger 5. Guttentag,
Berlin, für den Preis von AO Pfg. oder durch die Port
franfo 45 Pig. bezogen werben.
Berlin, den 7. April 1893.
Hauptverwaltung der Staatsſchulden.
Betanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staatöpapiere.
Defanntmahung.
9. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs-
eſetzes zur Givilprogeßordnung vom 24. März 1879
G.⸗S. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (©.-S. S. 157) wird befannt gemadıt,
daß die dem Randwirth Friedrid Döhber zu Weſter—
egeln, Grünftraße 137, gehörigen Schuldverjchreibungen
der fonfolidirten 4 %/oigen Staatdanleihe von 1882
Lit. G. N? 4686 und 4687 über je 600 M. und
- F. = W41813 - 244257 = = 200 :
angeblih im Jahre 1892 verfehentlih verbrannt
worden find.
Es werden diejenigen, welde ſich im Beſitze
diejer Urkunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches
der unterzeichneten Kontrolle der "Staatspapiere oder
der Pommerſchen Hppothefen- ActiensBanf bier W.,
TZaubenftraße 22, anzuzeigen, widrigenfalld das gericht⸗
fihe Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerflärung der
Urfunden beantragt werben wirb.
Berfin, ven 11. April 1893.
Königfiche Kontrolle der Staatöpapiere.
Befanntmahung.
20. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführungs-
ejeges zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
G.⸗“S. ©. 281) und des S 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemadıt,
daß der verwittweten Frau von Deffonned, Rofalie
geb. Schmidt bier, Calvinſtraße 21 II. wohnhaft,
die Sculdverichreibung der Fonfolidirten A %/oigen
Staatsanleihe von 1876/79
Lit. F. N? 49111 über 200 M.
angeblich am 18. September 1892 geftohlen if.
Es wird derjenige, welcher fih im Beſitze biefer
Urkunde befindet, hiermit aufgefordert, folches ber
unterzeichneten Kontrolle ber Staatöpapiere oder der
verwittweten frau von Deffonned anzuzeigen,
widrigenfalls das gerichtliche Aufgebotöverfahren behufs
Kraftioserflärung der Urkunde beantragt werben wird.
Berlin, den 11. April 1893.
Königliche Kontrolle der Staatöpapiere.
Betanntmachungen der Kreisausſchüfſe.
Die Beränderung der Bezirksgrenzen zwiſchen dem Gutsbezirle
und der Gemeinde Triglig betreffend.
11. Durch Beihluß des Kreid-Ausichuffes des
Kreifed Oft-Prignig vom 14. d. M. iſt mit Zuſtim⸗
mung ter Betbeiligten dad dem Mühlenbefiger Kart
Banzlin zu Triglig gehörige Mühlen-Grundſtück
Blatt 1 M 200, 201 und 203, fowie Blatt 2 M 74
und 75 der Bemarfungsfarte von zufammen 10,1600 ha
Größe von dem Gutsbezirke Triglis abgetrennt und mit
dem Gemeindebezirfe Triglig vereinigt worden.
Kyrig, den 23. März 1899.
Namend des Kreisausſchuſſes der Borfigende.
12. Nachweifung
der vom Kreis⸗Ausſchuß des Kreifes Ruppin auf Grund des 5 2
der Landgemeinde-Ordnung vom 3. Zuli 1891 genehmigten 2er:
änderungen an Gemeinde: und Gutabezirfögrenzen.
Bezeihnung des in Betracht fommenden Grundſtücks:
Niederlaffung Hirzelsluſt.
Bezeichnung des feitherigen Gutsbezirks: Gutsbezirk
Hirzelsluſt.
Bezeichnung des künftigen Gemeindebezirks: Gemeinde⸗
bezirk Hohenofen.
Neu-Ruppin, den 29. März 1893.
Der Kreis-Ausſchuß.
13. Nachweiſung
der Seitens des Kreis-Ausſchuſſes des Kreiſes Teltow
auf Grund des $ 2 ad A der Landgemeinde-Ordnung
vom 3. Juli 1891 genehmigten Beränderungen von
Gemeinde» und Outsbezirfögrenzen für dag I. Quartal
1893.
Bezeihnung des in Betracht fommenden Grund:
ſtuͤks: Die Seitend der Königliben Hoffammer an den
Handelsmann Wilbelm Peters zu Könige-Wufter-
hauſen veräußerte, in den vorläufigen Fortſchreibungs⸗
verhandlungen NE 1354/192 Kartenblatt 1. der Ge⸗
Amtsblatt. 157
markung Könige» Wufterhaufen verzeichnete Parzelle
mit einem Flädeninhalt von ungefähr 17,83 ar.
Seitheriger Gemeinde: reſp. Gutsbezirk: Haus⸗ Berlin, den 4. April 1893.
fideikoymmiß⸗Herrſchaft Koͤnigs⸗Wuſterhauſen. Der Landrath des Kreiſes Teltow.
Bekanntmachungen der Königlichen Eifenbahu Direkti on zu Bromberg.
efanntmadung,.
14. Für die in der nachſtehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welche auf den
dafelbft erwähnten Augftellungen ausgeftellt werben und unverfauft bleiben, wird eine Frachtbegünftigung in
der Art gewährt, dag nur für die Hinbeförberung die volle tarifmäßige Fracht beredinet wird, die Rück⸗
beförderung an bie Berjandftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage des ur-
ſprünglichen Frachtbriefes bezw. des Duplifat-Beförberungsicheines für den Hinweg, ſowie durch eine Befchei-
nigung der dazu ermächtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenſtände ausgeſtellt geweſen
und unverfauft geblieben find, und wenn die Rückbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit ſtattfindet.
In den urfprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungsiceinen für die Hinfendung ift ausdrücklich
zu vermerfen, daß die mit benjelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsgut beftehen.
Aufgenommen in den Gemeinde- reſp. Gutsbezirk:
Gemeinde Koͤnigs⸗Wuſterhauſen.
Zur Aus: Die
. Die Frahtbegünftigung wird gewährt | fertigung der | Müdbeförberum
2 Art der Ansitellung Frachtboguͤnſtigung gewäh dung —— —
1893 für auf den Streden ber find ermächtigt innerhalb
1®artenbau = Ausftel-| Hannover |13. bis 16.| Erzeugniffe und Preuß. Staates Ausfler ı 4
fung April Geräthe ded | Eifenbahnen und|fungs- Kom- | Wochen 5
Gartenbaues Reichsbahnen ini milfion 8
Elſaß⸗Loth⸗
ringen, 8
2Pferde⸗Ausſtellung Stettin- | 6. bie 9. Pferde Koͤnigliche Eiſen- desgl. 14 Tagel =
Mai Direktionen Ber⸗ Ka
lin, Breslau und 3
Bromberg *
3 desgl. Koͤnigsberg 13. bis 16. desgl. Preuß. Staats⸗desgl. 4 =
i. Pr. Mai Eifenbahnen Wochen | »
AKunſt⸗Ausſtellung. Poſen28. Mai Kunſtgegenſtände desgl. desgl. 4 =
bis 8. Juli Wochen | 2
Hiänternationaler Mas| Breslau |15. bis 17.| Mafchinen und desgl. desgl. 4
ſchinenmarkt JJuni Geräthe W /
Bromberg, den 6. April 1893.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
ochen
Koͤnigliche Eiſenbahn⸗Direktion.
welcher die von ihm bisher mitverwalteten Geſchaͤfte
bes XI. Bezirks — Glienid bei Zoflen — niedergelegt
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, | hat, der Premiersfieutenant a. D. von Schrötter ın
baß für fl.uerfrei veranlagte Gewerbetreibende in Zu⸗ 3
funft feine befonderen Freiſcheine mehr audgefertigt
werden. Ald Legitimation den biefigen. und aue-
wärtigen Polizeibehörden gegenüber dient vielmehr |
fedigli der für 1892/93 ausgeſtellte Gewerbeſchein
oder die bei der Anmeldung ded Gewerbes audge-
bänbigte Anmelbebeicheinigung.
erlin, den A. April 1893.
| Königliche Direktion
für die Verwaltung der directen Steuern in Berlin.
Perſonalchronik.
Der Regierungs-Aſſeſſor Herrmann aus Cöslin
it an die biefige Königliche Regierung verjegt worden.
Im Kreife Ofthavelland ift wegen Ablaufs feiner
bisherigen Dienſtzeit der Outöbefiger Kienitz in Per- |
wenig von Neuem zum Amtsvorfteber des gleichnamigen
Amtsbezirks XI. ernannt worden.
Im Kreife Teltow if an Stelle bed Amtsvor⸗
ſtehers, Rittergutsbeſitzes Beuel in Haus Zoflen,
offen zum fommiffarifchen Amtsvorſteher des eben ge-
nannten Bezirks unter Vorbehalt dreimonatlicher Kündi⸗
gung ernannt worden.
Der Katafteraffiftent Johann Lotz in Berlin ift
mit der vertretungsweifen Berwaltung bed Katafter-
amtes Stralfund beauftragt worden.
Die Büreaudiätarien Marr und Wienert find
zu Rentenbanf-Sefretären 2. Klaſſe umd der Kanzlei-
Diätar Korth if zum Nentenbanf-Kanzliften bei der
Nentenbanf für die Provinz Brandenburg ernannt
worden.
Der bisherige Divifionspfarrer in Gumbinnen,
Johannes, Ferdinand Günther Friedrich, ift in die
neuerrihtete Divifionspfarrftelle der 6. Divifion zu
üterbog berufen worden.
Der Diafonus Karl Louis Bruno Mathis in
Tichtenberg, Diözeje Berlin-Land I., hat unter Berzicht-
Teiftung auf die Nechte des geifllihen Standes 1
Amt niedergelegt.
u U on
158
Das Diakonat an ber Danfed-Rirche zu Berlin,
Diözefe Berlin II., ift durch das Aufrüden feines bis⸗
herigen Inhabers, Predigers Stage in dad Ardi-
diafonat zur Erledigung gefommen. Die Wahl dee
Diakonus gefchieht durch die verfafjungsmäßigen Ge:
meinbeorgane der Danfesfirche.
Der bisherige Direktor des Realprogymnafiums
zu Eisleben Profeſſor Dr. Richter if unter Ernennung
zum Oberlehrer dem Königlihen Gymnafium zu
Schöneberg überwiejen worden.
Der willenihaftlide Hilfelehrer Todt ift zum
Oberlehrer ernannt und dem Joachimsthal'ſchen Oym⸗
naſium in Berlin überwiefen worden.
Dem Küfter, Organiſten und Lebrer Chriftian Koch
in Garz, Parodie Große Welle, Didzefe Havelberg-
ilsnack, ift der Titel „Kantor“ verliehen worden.
Perjfonalveränderungen im Bezirfe der
Kaiferlihen Ober-Poftdireftion in Potsdam.
GEtatsmäfßig angeftellt find: der Poftprattifant
Meyer als SBoftfefretair in Potsdam, die Poft-
aſſiſtenten Hoeft in Porsdam, 9. Schroeder in
Eberswalde, Laſſig in Wittenberge (Bez. Potsdam),
Herrgott in Beesfow, Lehmann in Angermünde,
Künfel in Eberswalde, Gariſch in Oranienburg,
Stein in Jüterbog, Diedhoff in Prigmwalf als
Poftatfiftenten, der Poftaffiftent Koeppen in Potsdam
als Zelegraphenaffiftent, die Poſtanwärter Eichberg
in Wittenberge (Bez. Potsdam), Kümpel in Neu-
Ruppin, Koenig in Spandau, Ufer in Wriezen
als Poftaffiftenten, die Telegrapbenanwärter Mall:
wig in Steglig, Deder in Brandenburg (Havel),
Leue in Eberswalde ald Telegraphenaffiftenten, ber
Poftaififtent Leon in Falfenrehde als Poftverwalter,
die Poſtanwärter Richter in Seehaufen (LUdermarf)
und Ketel m Zerpenichleufe als Poftverwalter.
Ernannt find: der Poftverwalter Krohn zum
Kanzliften in Potsdam, der Pofaffiftent Kurge zum
Büreauaſſiſtenten in Potsdam, die Poftaffiftenten
Toerlig und Ehmfe in Potsdam, Roſe in Dahme
(Mark), Pankow in Strausberg (Stadt), Thamm
in Cöpenid zu Dber-Poftaffiftenten, die Telegraphen-
affiftenten Bindfeil in Neu-Ruppin, Moths in
Spandau, Feuerhak in Prenzlau zu ObersTele-
graphenajfiftenten.
Verfett find: der Poftinipeftor Kroehnke von
Porsdam ald com. Poftratb nad Bromberg, der
Poftdireftor Schaeffer von Neumänfter nad Neu-
NRuppin, der Ober Poftdireftiongfefretair Schiche
von Potsdam als com. Telegraphenamtdfaffirer nad)
Berlin, der ObersPoftdireftiongfefretair Hoeynd von
Porödam ald com. Poftbireftor nad) Barmen-Unter-
barmen, der Poſtſekretair Weinbender von Quden-
walde nad Porsdam, der Poftaffiftent A. Schroeder
von Jüterbog nad) Freienwalde (Ober). Dem Tele-
graphenamtsfaffirer Braun aus Berlin ift eine Poft-
infpeftorftelle für den Bezirk der DOber-Poftdireftion
in Porsdam und dem Telegraphenamtefafftrer
Schmoll aus Düfjeldorf Die Vorſteherſtelle des Tele-
- —
graphenamts in Potsdam, zunaͤchſt probeweiſe über-
tragen worden. Den Poſtſekretairen Krille und
Olivier aus Berlin find Büreaubeamtenftellen
I. Claſſe bei der Ober: Pokbirection in Potsdam
probeweije übertragen worden.
In den Aubeftand getreten ifl: der Poſtdirektor
Sauerhering in Neu:Ruppin.
Geſchenke an Kirchen ꝛe.
Bei dem Königlihen Konftftorium der Provinz
Brandenburg find in neuerer Zeit die folgenden an bie
unter Angabe ber Diözefen nachſtehend benannten Kirchen ıc.
im Regierungsbezirt Potsdam gemachten Geſchenke zur
Anzeige gebradyt worden:
Bon Seiner Majeftät dem Kaiſer und König der St.
PetrisKirhe zu Luckenwalde, Diözefe Luckenwalde:
2000 M. zur Tilgung der Reſtbauſchuld; von Ihrer
Majeftät der Kaiferin und Königin berjelben Kirche:
600 M. zu demjelben Zweck; der St. Jacobi⸗Kirche
zu Qudenmwalde, Diözefe Qudenwalde: ein Kirchen⸗
fiegel; der Segend-Kirde in Weft:Reinidendorf,
Diözeſe Berlin-Tand IE: eine Altarbibel und eine
Ranzelbibel.
Ferner:
Berlin-Land IL: der Kirche zu Fredersdorf vom verſtorb.
NRittergutöbefiger Berdries: 5000 M. zur Auf:
befferung der Pfarr: und Küfter-Bejoldung und zu
Armenzweden.
Berlin Rand II.: der Segens⸗Kirche in Weſt⸗Reinicken⸗
dorf vom Hofmaurermeifter Stargard in Berlin:
Altar, vom Fabrik. Shwanig in Berlin: Kanzel
und Leſepult, vom Kalfbrennereibefiger Lehmann in .
Berlin: Taufftein, vom Fabrik. Hoppe in Berlin:
3 Gloden, von den Geiſtlichen, den kirchlichen Ge⸗
meinde-Organen und mehreren Gemeindegliedern:
3 bunte Chorfenfter, vom Hofſchuhmachermeiſter
Kath in Berlin: Kronleuchter, von ber politifchen
©emeinde: 500 M. zur Beihaffung der Thurmuhr,
von Herrn Hupel: Teppih im Altarraum, vom
Fabrik. Wens in Berlin: Teppich für die Safriftei,
Befleidung der Kanzel, des Altard und der Leuchter:
banf, vom Diafonud Boehm: 2 Belfleidungen der
Leuchterbank, Pult für die Altarbibel, Geſangbuch für
den Predigerftuhl, von Frl. K. und Frl. R. Feltzin:
Altardede, Korporale, Velum, Veſpertuch für Altar
und Kanzel, von Fr. X. Feltzin: Kniebanf für Braut-
paare, von C. Jürf & Co. in Berlin-Reinidendorf:
Crucifir, Altarleuchter, Weinfanne, Kelch, Patene,
Hoftiendofe, Kelchloͤffel, Taufbeden, Tauffanne (neu:
filbern und verfilbert), gefammelt in 95 Bibelftunden:
6 Opferbüchſen, Bibel für die Safriflei, Sammlung
in der Gemeinde ıc.; Harmonium für die Safriftei.
Altſtadt⸗-Brandenburg: der Kirche zu Lünow vom Kauf:
mann und Ziegeleibefiger Ernfi Hübner und Ge-
mahlin in Brandenburg a. H.: 2 Altarleuchter aus
Goldbronce.
Dom⸗Brandenburg: der Kirche zu Selbelang von Fr.
v. Errieben: Kirchenheizungs-Anlage.
159
Gölnstand J.: der Kirche zu Blanfenfelde vom Kirhen-| Milfions:Hülfsnerein in Ludenwalde vom verſtorb.
älteften Buchwald: Altarteppich. Werfmeifter &. G. Lamprecht: 150 M.
Cõln⸗Land II.: der Kirche zu Groß-Ziethen vom Ritter: | Nauen: der Kirche zu Ribbeck von Fr. v. Nibbed:
ſchaftsrath Keller: broncener Kronleuchter für den geftidte Aftarbefleidung und Ranzelpultbede, von Herrn
Altarraum. v. Ribbeck: A bronc. Wandlampen, von der Ge-
Jüterbog: der St. Nicolai-Kirche in Jüterbog von Un=| meinde: geflicdtes Bahrtuch.
genannt: Altarteppich für die Sakriſtei. Perleberg: der Kirche zu Wittenberge von verftorb. Wwe.
Lenzen: der Kirche zu Seedorf die Einnahme aus drei] 8. Heujer: 600 M. zur Grabpflege.
Concerten: Altardede und Kanzelbebang, von der Potsdam I.: der Friedengfirdhe zu Potsdam vom Wirkt.
Familie des Pfarrers Handtmann: ZTauffein| Geb. ObersNeg.-Ratb Dr. Wieſe und Gemahlin:
decke. 1 Eremplar der revid. Bibel, Crucifix mit ſilbernem
Luckenwalde: der St. Jafobi-Kirche in Rudenwalde vom | Corpus, ſilb. Abendmahlskelch, filb. Abendmahlsgeräthe
verftorb. Kabrikbefiger Ferdinand Heinrich: 3000 M.
zum Bau der Kirche, vom verftorb. Werfmeifter C. ©.
Lampredt: 1000 M. zu demjelben Zweck; der St.
Johann.⸗Kirche in Luckenwalde vom verforb. Fabrik⸗
befiger Ferd. Heinrich: 1000 M. für den Kirchen-
dor, 1000 M. für die Gemeinbediafonie, vom verftorb.
Werfmeifter &. ©. Lamprecht: 500 M. für dad
Kirchenchor: 1500 M. für die Gemeindediafonie,
bem Zweigverein der Guſtav Adolf-Stiftung in Quden-
walde, vom verfterb. Fabrikbefiger Ferdinand Hein-
rich: 1500 M., vom verflorb. Werfmeifter &. ©.
Stradburg:
für Kranfenfommunionen.
Neu⸗Ruppin: der Kirche zu Proben von der Gemeinde:
Altardede, Tauftiichdede, Kanzelbefleidung; der Kirche
zu Stöffn von Ungenannt: Weinfanne, von Uns
genannt: Taufbeden.
Spandau: der St. Johann.⸗Kirche zu Spandau von
Wwe. Frau Fabrik⸗-Inſpektor Bruder: 300 M. für
Armenzwede.
der Kirche zu Werbelow von Herrn
%. Flügge in Berlin: 2 Kirchenglocken.
Königs-Wufterhaufen: der Kirche zu Tenpig vom Major
a. D. v. Euen: Brüftung zum Altarpodium, von
Lamprecht: 150 M. der Bibel-Gejellichaft in Lucken⸗
walde, vom verftorb. Fabrikbefiger Ferdinand Hein⸗ Frl. Bertba Gottgetreu: Altarteppich.
rich: 500 M., vom verforb. Werfmeifter C. ©.| Zehdenid: der Kirche zu Meſeberg vom Profeflor
Lampredt: 150 M. dem Evangeliihen Männer--| D. Leſſing und Gemahlin in Berlin: filb. Tauf-
Kranfenverein in Rudenwalde, vom verftorb. Kabrif-| Tanne.
befiger Kerdinand Heinrich: 500 M., vom verftorb. | Zoffen: der Kirche zu Glienick vom Koſſaͤth Fr. Ribbecke:
Werkmeiſter C. G. Lamprecht: 600 M., dem| Altarteppich.
YHusweifung von Ausländern aus dem Meichdgebiete.
& Name und Stand | Alter und Heimath rund Behörde, | Dabım
re , ber welche die Ausweifung e _
& bes Ausgewieſenen. Beftrafung. beſchloſſen hat. de
1. 2. 3. 4. 05, 6.
b. Auf Grund des $ 362 des Strafgejegbuds:
11 Chaskel Bagno, geboren am 20. Sep-|Landftreichen, Großherzoglich badi-| 13. März
Kaufmann u. Schächter,) tember 1861 zu Gofty- cher Landesfommij-| 1893.
nin, Gouvernement ſär zu Freiburg,
Warſchau, ortdangehö-
rig ebendajelbft,
2) Alwin Raimund geboren am 16. Mailandftreichen und Betteln, Königlich preußiſcher 7. März
Branfe, Arbeiter, | 1875 zu Auifig, Boͤh⸗ Negierungspräfident 1893.
“zu Potsdam,
Königlich bayerische 22. Februar
; 89
men, öſterreichiſcher
Staatsangehöriger,
3Coöleſtin Dallafera,geboren am 15. Dezem-|Landftreichen,
Bahnarbeiter, ber 1844 zu Rabbi, Dolizei-Direktion
Bezirk les, Tirol, Münden,
ortsangehörig ebendaſ.,
4| Joſef Ertl, Glaſer, geboren am 18. April desgleichen, Königlich Bayeriſches 27. Sebruar
1851 zu Saras, Be⸗ Bezirksamt Pfarr-| 1893.
zirk Brüx, Böhmen, kirchen,
orange. zu Deutſch⸗ .
Ruf, Bezirk Poderfam,
ebendafelbft,
160
& Name und Stand | Alter und Heimath rund Behörde, | Datam
CE OF TER der welche dic Ausweilung es .
7 des Ansgewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. nat:
1. 2 | 3. | A. | 5. 6.
5 9Heinrih Fiedler, |geboren am 30. MärziBetteln, Königlid bayerifchell4. Kebruar
Tagelöhner, 1853 zu Hartmanne- Polizei-Direktion 1893.
dorf, Bezirk Trautenau, Münden,
Böhmen, ortdangehö- .
rig ebendajelbft,
6 Wilhelm geboren am 12. Kebruarlandftreihen u. Betteln, dieſelbe, 28. Kebruar
Kornftreicher, 1872 zu Jamnig, Be⸗ 1893.
Kommig, zirk Datſchitz, Mähren,
| urröangehörig ebenbaf.,
7 Karl Künzel, geboren am 28. Januarſdesgleichen, Königlich preußiiher| 21. Oktober
Bäckergeſelle, 1871 zu Barzborf, Regierungspräſidentt 1892.
Bezirk Braunau, Böh- zu Frankfurt a. O.,
men, ortsangehoͤrig
ebendaſelbſt,
8 Johannes Franziskus geboren am 13. Oktober Betteln, Polizeibehoͤrde zu 9. Maͤrz
Meeus, Eigarrens | 1861 zu Antwerpen, Hamburg, 1893,
macher, belgiſcher Staatsan⸗
gehöriger,
9| Adalbert Mikes, [geboren am 1. April Landſtreichen, Königlich bayeriſches 27. Kebruar
Hufſchmied, 1870 zu Brezina, Bezirksamt Pfarr⸗18893.
Bezirk Pilgram, Boͤh⸗ kirchen,
men, ortdangehörig
ebendaſelbſt,
10] Viktorie Valentino 30 Jahre alt, geboren Landſtreichen und Ge⸗Höͤniglich preußiiher| 4. März
Roffi, Diener, | und ortsangehörig zu| merbefleuereontravention,| Regierungspraͤſident 1893.
Pontafieve, Provinz zu Wiesbaden,
Toscana, Italien,
11] Joſef Paruch, |geboren im März 1871 Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiicher) 18. Februar
Arbeiter, zu Starzenice, Bezirf Regierungspräftdtent|ö 1893.
Wielun, Polen, orts⸗ zu Oppeln,
angehoͤrig ebendaſelbſt,
12 Joſef Poötzl, geboren am 25. Juli Betteln, Betrugsverſuch, Koͤniglich Sächſiſche 1. Februar
Malergehülfe, 1873 zu Eger, Boͤh⸗ Beilegung eines faljchen) Kreispauptmann- 1893.
men, ortsangehörig zu] Namens, ſchaft Zwickau,
Absroth, Bezirk Eger,
13| Konrad Schepp geboren am 15. Februar Betteln, Königlich preußifher| 9. März
(Schebb), Seemann, | 1847 in Belfort, Frank⸗ Regierungspräfidenti'ö 1893.
reich, franzoͤſiſcher zu Potsdam,
Staatsange hoͤriger,
14| Anton Skrabl, geboren am 1. Januar Landſtreichen u. Betteln, Königlich Bayerifchel 2. Bär
1893.
Hutmacher, 1850 zu Donatiberg, Polizei⸗Direktion
Bezirk Pettau, Steier⸗ München,
mark, ortsangehoͤrig
ebendaſelbſt,
151 Joſef Spatenka, geboren im Oktober desgleichen, Königlich bayeriſches 15. Bebruar
Bergolder, 1861 zu Nemidig, Bezirksamt Negen, 1893.
Bezirk Taus, Böhmen,
ortdangehörig ebendaſ.,
16] Johann Stadler, |geboren am 21. De-Landftreichen, Koͤniglich bayeriſche desgleichen.
Schreiner, zember 1860 zu Peuer⸗ Polizei⸗Direktion
barh, Bezirk Schär⸗ München,
ding, Oberoͤſterreich,
ortsangehoͤrig ebendaſ.,
— un 0077 —
161
& Name und Stand Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Datum
— — —— — — — des
u , ber welche bie Ausweilung : .
8 des HAnsgewielenen Beſtrafung. beſchloſſen hat. eee
2. | 3. 4, 5 6.
Königlich yreußiiiher . März
Regierungspräfidenti 1893.
zu Düffeldorf,
Vincenz Stejsfal, Igeboren am 7. März Betteln,
Fleiſchergehülfe, 1865 zu Unter⸗Kſel,
Bezirk Boͤhmiſch⸗Brod,
Boͤhmen, ortsangehoͤ⸗
rig ebendaſelbſt,
18 Orloff geboren am 27. Februar Landſtreichen u. Betteln, Großherzoglich heſſi⸗ 20. Februar
von Theleäcken, | 1867, aus Riga, Ruß⸗ ſches Kreidamt 1893.
Spradlehrer u. Maler,| Iand, Mainz,
19 Joſef Trnfa, geboren am 10. Märzidesgleichen, Königlich bayeriſches 2. Januar
Schneidergeſelle, 1850 zu Tochowitz, Bezirksamt Gries) 1893.
Bezirf Blatna, Boͤh⸗ bach,
men, ortsangehoͤrig
ebendaſelbſt,
201 Wilhelm Wetzels, geboren am 6. Januar desgleichen, Koͤniglich preußiſcher 16. Ietruar
andlanger, 1858 zu Uermond, Regierungspräfidenti' 1899.
Niederlande, zu Aachen,
21] Laurenz Winter, |geboren am 22. Ofto:|Betteln, Königlich preußiſcher/ 25. Februar
Weber, Schuhmader, | ber 1859 zu Stalfa, Regierungspräfidenti 1893.
Ziegelarbeiter, Bezirt Braunau, Böh- zu Stade,
men, ortsangehörig
ebendaſelbſt,
22Urban Zadra, Bäcker, geboren am 2. Juni Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayeriſche 18. Februar
1874 zu Bruck, Bezirk Polizei⸗Direktion 1893.
Zell am See, Tirol, München,
ortsangehörig zu Treg,
Bezirf Cles, ebendaſ.,
231 Joſeph Zepper, Igeboren am 10. Auguſt Betteln, Königlich preußiſcher 8. Gehruar
Arbeiter, 1863 zu Dualliich, Regierungspraͤſident 1893.
Kreis Gitſchin, Bezi
Trautenau, Boͤhmen,
ortsangehörig ebendaſ.,
24 Pietro Dalla Torre,igeboren am 24. Mai Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich bayeriſche 21. Gebruar
Maurer, 1858 zu Rocca Pie: PolizeisDirektion 1893.
trore, Bezirk Agordo, Münden,
Provinz Belluno, Ita:
fien, ortsangehörig
ebendafelbft,
255] Franz Franke, geboren am 18. Juni Diebſtahl, Betrug, Tand: Königlih preußifcher 16. Man
zu Magdeburg,
ohne Stand, 1879 zu Krautenwalde, fireichen und Urkunden⸗ Regierungsprafident
Bezirk Jauernigk, Oe⸗ faͤlſchung, zu Breslau,
fterreichifeh = Schlefien,
ortsangehörig ebenda-
ſelbſt,
26 Karl Freund, geboren am 6. Juli Landftreichen, Königlich bayeriſches 9. März
Bäder, 1852 zu Stadl-Traun, Bezirksamt Pfarr-| 1893.
Bezirk Wels, Ober- kirchen,
öſterreich, ortsangehoͤ⸗
rig ebendaſelbſt,
271 Joſef Klötz (Klec), geboren am 5. Juni ſdesgleichen, Stadtmagiftrat 21. Sehruar
Tagelöhner, 1845 zu Sopotmitz, Straubing, Bayern 189.
Bezirk Landskron, Böh-
men, öſterreichiſcher
Staatsangehoͤriger,
162
& Name und Stand | Alter und Helmath Grund Behörde,
— 7 ö— — der welche die Ausweiſung
bes Ausgewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat.
1. 2. 3 4. 5.
28 Franz Kotyza, ggeboren am 14. Februar Landſtreichen, Königlich bayeriſches
Bergarbeiter, 1864 zu Oels, Bezirk Bezirksamt Pfarr⸗
Jitſchin, Böhmen, orts⸗ kirchen,
angehoͤrig zu Doudleb,
Bezirk Reichenau, eben⸗
daſelbſt,
35
+,
Johann Krenn,
Müuͤhlgeſelle,
Mathias
Lechermaier,
Bürſtenmacher,
Anna Leobacher,
ledige Dienſtmagd,
Ludwig Chriſtian
Mamoſer,
Schuhmacher,
Andreas Niſtler,
Bergarbeiter,
Franz Nowak
(Novak),
Fabrikarbeiter,
Gottlieb Schneider, |geboren am 18. Februar desgleichen,
1
Tagner,
Königlih bayeriſches
geboren am 22. Novem⸗ desgleichen,
Bezirksamt Regen,
ber 1864 zu Anborf,
Bezirf Schärding, De-
fterreich, ortdangehörig
ebendajelbft,
geboren am 29. AprillBetteln, Königlich bayerifche
1849 zu Ried, Bezirf Holtzei- Direktion
Nied, Oberöſterreich, Münden,
ortdangehörig ebenda⸗
ſelbſt,
geboren im Jahre 1872 Betrug u. Landſtreichen, Königlich bayeriſches
zu Seeham, Gemeinde Bezirksamt Lanfen,
Matſee, Bezirf Salz-
burg, Oeſterreich, öfter:
reichiſche Staatsange⸗
hoͤrige,
geboren am 28. Maͤrz Landfmeichen,
1872 zu Bifchweiler,
Kreis Hagenau, Eljaß,
franzöfiihder Staats⸗
angehöriger,
geboren am 13. Mai Hausfriedensbruch, Land⸗Koͤniglich bayerifches
1834 zu Schneden,| fireichen und Betteln, I$ Bezirksamt Tirſchen⸗
Bezirk Eger, Böhmen, reuth,
öfterreichitcher Staats»
angehöriger,
geboren im Jahre 1867| Randftreichen,
zu Roth⸗Oujezd, Ge⸗
meinde Welechwin, Be⸗
zirk Budweis, Böhmen,
oſterreichiſcher Staats⸗
angehoͤriger,
Kaiſerlicher Bezirks⸗
Praͤſident zu Colmar,
Königlich bayeriſches
Bezirksamt Regen,
Kaiſerlicher Bezirks⸗
873 zu Burgdorf, Präfidentzu Colmar,
Schweiz, ſchweizeriſcher
Staatsangehöriger,
Datum
bes
Ausweilungs-
Beſchluſſes.
6.
27. Februar
—*
10. Mär
1893.
5. März
1898.
10. März
1893.
14. März
1893.
23. Senruat
1893.
12. Januar
1893.
20. März
1893.
Die durch Beſchluß des Königlich preußiichen Negierungs - Präfidenten zu Oppeln vom 13. Dezember
v. 3. verfügte Ausmweifung des Tagearbeiterd Valid Felir Bury aus dem Neichgebiet if zurüdgenommen
worden, ebenjo ift die durch Beſchluß des Herzoglich ſächſiſchen Staatsminifteriume, Abtheilung des Innern zu
Meiningen vom 24. v. M. verfügte Ausweifung des Drechslerd Karl Krauſe aus dem Reichsgebiet zurüd-
genommen worden.
(Die Infertionsgebühren betragen
Hierzu Sechs Deffentliche Anzeiger.
ji: eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei ver A. W. Hayn'fchen Erben.
N
um ©
163
Amtsblatt
ber KRöniglibeu Negieruug zu Potsdam
und der Stadt SKerlin.
Stüd 17,
Den 28. April
1883.
—
Bekanntmachungen des Königlichen
Dber:Präfidenten.
Polizei⸗Verordnung.
12. Gemäß 868 6, 12 und 15 des Geſetzes über bie
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (G.⸗S. ©. 265)
und $$ 137 und 139 des Geſetzes über die allgemeine
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195)
wird mit Genehmigung des Herrn Minifters des Innern,
nad Anhörung des Provinziallandtages und unter Zu:
flimmung des Provinzialrathes verordnet, was folgt:
1) Die Berorbnung vom 16. September 1842, die
Handhabung der Feuerpolizei und bie befiere Ein-
rihtung der Lölchanftalten in den zu einer Ber:
fiherungsfocietät verbundenen Städten der Kur-
und Neumarf, des Markfgrafthums Niederlaufig,
der Aemter Eenftenberg und Finſterwalde, jomie
der Diftrifte Jüterbog und Belzig (Potsdamer
Amtsblatt Seite 257, Frankfurter Amtöblatt
Seite 303) wird aufgehoben. |
2) Der Zeitpunft, zu dem dieſe Aufhebung eintritt,
it für jede einzelne Stadt durch den Regierungs⸗
Präfidenten beionders feftzufegen und im Regierungs-
Amtsblatt befannt zu machen.
3) Ortspolizeiverorbnungen, welche auf Grund und
in Aueführung der in Ziffer 1 benannten Verord⸗
nıng vom 16. September erlaffen find, werden
durch die Aufhebung der letzteren nicht berührt.
Potsdam, den 25. März 1893.
Der Ober-Präfident,
Staatsminifter von Achenbach.
Befanntmachungen
des Königlichen Negierungd:PBräfidenten.
Bekanntmachung.
98. Vom 1. d. M. ab bis Ende März 1894 be⸗
finden ſich in den Orten Neu⸗Ruppin und Havelberg
militairiſche Verabreichungsſtellen für Fourage.
Potsdam, den 24. April 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Thierärztliche Unterfuchung der nach den Norpfeehäfen zu verfen-
denden Wiederkäuer und Ecyweine.
96. Die dur meine Befanntmadung vom 23ften
März 1889 (Amtsbl. Stück 14 S. 122) angeordneten
regelmäßigen foftenfreien thierärztlichen Unterſuchungen
der vom Eiſenbahnhof Karftädt, Kreis Weftprignig,
nah den Nordjeehäfen zur Berjendung gelangenben
Wiederfäuer und Schweine findet fortan an jedem
Dienftag Nachmittag 2 ihr ftatt.
Potsdam, den 21. April 1893.
Der Regierungs-Präfident. |
Etandesamtebezirfs-Beränderung betreffend.
97. Vom 1. Mai d. 3. ab wird im Kreife Teltow
die Abtrennung des Gemeindebezirfd Halbe von dem
Standesamtöbezirt Me 22 „Groß⸗Koͤriß“ und die Zu-
tbeilung zu dem Bezirk M 23 „Freidorf“ zur Aug-
führung gelangen.
Doredam, den 21. April 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Viehſeuchen.
98, Feftgeftellt ıft die Maul- und Klauen-
ſeuche unter dem Rindvieh des Vorwerks Marienhof
bei Weißen, Kreis Jüterbog-Luckenwalde, unter dem
Nindvieb und den Schafen des Gutebefiters Bade in
Wernikow, Kreid Oftprignib.
Erlofhen ift die Maul- und Klauenfeude
auf dem Gute Cruſſow, Kreis Angermünde, dem
Riefelgute Wartenberg, unter den Viehbeſtänden des
Büdners Luſch in Friedrichsfelde, Aderbürgers
Wernicke in Bernau, Kreis Niederbarnim, auf dem
Vorwerk Wendemark, bei dem Rindvieh des Schulzen
Bäfer in Dechtow, Kreis Oſthavelland, dem Rindvieh
des Nitterguted Gräfendorf, Kreis Jüterbog⸗Lucken⸗
walde, bei dem Klauenvieh der Dominien Fahren⸗
bolz und Güterberg, Kreid Prenzlau, unter dem
Rindvieh des Halbbauern Aug. Schmidt und Büdners
Wittkopf in Liebenthal, der Tagelöhner auf Rittergut
Eggersdorf, bed Milchpächters Wildgrube, Bauerguts⸗
befigersö Müller in Barenthin, Diühlenbefigers Scherz
in Fretzdorf, Bauergutsbefigerö Granzow, Molkerei:
befigers Zander in Döllen, Kreis Oftprignig, dee
Bauergutöbefigerd Klaer in Sperenberg, Kreis Teltow.
Feſtgeſtellt iſt Milzbrand bei einer gefallenen
Kuh Des Ritterdgutsbefigerd von Winterfeld in Neuen-
dorf bei Neuſtadt a. D.
Erloſchen if die Bläschenfranfpeit in Keh—
rigf und Bugf, Kreis Beedfom-Storfow, der Milz-
brand unter dem Rindvieh in Lengfe, Kreis Of-
baveland, die Bruſtſeuche unter den Pferden des
Rittergutes Plattenburg, Kreid Weftprignis.
Potsdam, den 25. April 1893.
Der Regierunge-Präfident.
164
Befauntmachun
der Konislichen enlerung.
der” im Laufe des —*— * 1892,93 der Kontrolle
ber Staatöpapiere ald aufgerufen und gerichtlich für
frafılog erklärt nachgewieſenen Staats- und Neidye:
Schuldurfunden.
I. Staatsfchuldfcheine von 1842.
Lit. F. NE 56473 über 100 Eh.
- F. = 57190 = 100
- F. = 6282 - 10 ⸗
- F. = 215700 - 100 =:
- F. = 22064 -» 100 =
- F. = 222065 = 100 ⸗
- G =: 4459 : 50 -:
Il. Kurmärkiſche Schuldverſchreibung.
Lit. G. N? 2327 über 50 Thlr.
II. Staatd-Prämienantleihe von 1855.
Serie 278 N 27799 über 100 The.
IV. 3progentige Magbeburg-Wittenbergeiche Aktie der ordnung vom 16. Juni 1819 (®.-&
Magen alberftädter Eifenbahn.
484 über 200 Thlr.
V. Bormalg Ar eifiihe Staatsanleihe von 1869.
Lit. B. 8 2187 über 500 Tpir.
- B. = 2323 - 500 =:
VI, Bormals Naſſauiſche Staatsanleihe von 1862.
Lit. N. N 2768 über 100 GEld
VII. Konfolidirte „Prgdentige Staatsaneihe:
von 1
Lit. D. NE 21403 über 500 M.
- E = 297 = 300 -
von 1880.
Lit. E. M 141733 über 300 M
- E = 147522 = 300
- E - 223143 - 300 =:
- E. : 318207 =: 300 =:
- E. = 318473 - 300 =
- E. ⸗ 336927 - 300 :
- E. : 355447 - 300 -
- E. ⸗ 406312 « 300 -
- E ⸗ 4591211 - 300 =»
von 1881.
Lit. C. NE 165611 über 1000 M.
- F. ⸗ 178902 - 200 -
- F. : 178903 =: 200 =
von 1882.
Lit. D. M 314463 über 500 M.
- D. = 344303 =: 500 ⸗
- D. ⸗ 34822111 = 500 =
- E. =: 524358 - 300 =
- E. = 524359 - 300 ⸗
- E. =» 524360 - 300 «
- E ⸗ 524361 - 300 ⸗
- E =: 524362 - 300 =»
von 1885. '
Lit. E. M 934755 über 300 M.
vl. moenige Reichsanleihe von 1877.
C. N? 13160 über 1000 M.
IX. Aprozentige Reichsanleihe von 1878.
Lit. E. M 2695 über 200 M.
X. ; Progendige Reichsanleihe von 1879.
Lit. A. M 3954 über 5000 M.
- C : 6301 = 1000 =
- E =» 15911 =: 200 =
- E - 16379 =: 200 ⸗
- E =: 10380 ⸗ 20 -
XI. Aprozentige Reichsanleihe von 1880.
Lit. 2 über 2000 M.
287
- E. : ⸗ ⸗
- E = 8288 - 200 -
- E ⸗ 101832 - 200 -
- E ⸗ 1018 - 200 :
E. -» 10184 = 200 =
Berlin, den 5. April 1893.
Königlich Preußiſche Kontrolle der Staatspapiere.
Die vorſtehende Liſte wird gemäß $ 22 der Ber-
. © 157) zur
öffentlichen Kenntniß grad.
Potsdam, den 24. April 1893,
Königliche Regierung.
Befanntmachun ngen des öniglichen Polizei⸗
Präſidenten zu Berlin.
Befanntmadung.
35. Dieſem Stück des Amteblatted iſt eine Ertra-
beilage beigefügt, welche die neuen Satzungen der
Deutſchen Lebensverſicherungs-Geſellſchaft in Lübeck,
ſowie die darauf bezügliche miniſterielle Genehmigungs-
urfunde vom 8. Februar 1893 enthält.
Ich weife darauf mit dem Bemerfen hin, daß die
Conceſſion und die früheren Statuten dieſer Gefellichaft
in Beilagen zum Stück 35 dieſes Amisblatted für
1866, fowie zum Stüd 39 des Amtsblattes für 1872
abgebrudt find.
Berlin, den 12. April 1693.
Der Polizei: Präfident.
Freiherr von Richthofen.
Befanntmahung.
36. Es iſt mehrfach fefigefteltt morden, daß ale
„getrodnete Morcheln“ hier vielfach nicht echte Morcheln,
fondern die ihnen äußerlich ähnlichen Lorcheln feilgehalten
werden, deren Genuß, bejonders wenn denjelben alte,
ausgewachſene, wurmftidhige und faule Eremplare bei-
emengt find, leicht für die Gefundheit gefährliche
—* haben kann.
Ebenſo werden als „getrocknete Champignons”
außerordentlich häufig nicht dieſe, ſondern die zerſchnit⸗
tenen Stiele und Hüte des Steinpilzes nach Entfernung
der Roͤhrenlamellen verkauft, welchen gelegentlich auch
giftige Pilze, wie ber „Hoͤrnling“, der „Rnollenblätter-
ſchwamm“ und andere peigemengt
Es wird daher die größte Vorſicht nidyt nur beim
Einjammeln, wobei alle verborbenen und fchädlichen
Eremplare fern zu halten find, fondern aud für den
Genuß derartiger Pilze anzuwenden fein, und empfiehlt
es fich, die friichen wie die getrodneten Pilze vor der
165
”
Zubereitung durch Fochendes und kaltes Waſſer zu rei: BDBefanntmadhung.
nigen und eventuell aufzufriichen, um alsdann alle un: | 39. Für den Kehrbezirk der Stadt Berlin ift der
gefund ausſehenden Stüde zu entfernen. Hierbei jei| Schornfteinfegergejelle Herr Friedrid Rolot, Bülow-
bemerkt, daß das Fleiſch des eßbaren Steinpilzes nad |ftraße 39, nach den Borfcriften des Regulativs für
dem Trodnen weiß bleibt, während feine gefährlichen | den Betrieb des Schornfteinfegergewerbed im Stabt-
Nebenarten blau zu werden pflegen. bezirf Berlin vom 16. November 1888, vom 1. Fe⸗
Berlin, den 20. Aprit 1893. bruar 1893 ab als Bezirfsfchornfteinfegermeifter ange:
Der Polizei-Präfident.
Befanntmakhung.
37. Auf Grund des 5 127 des Geſetzes über die
Zuftändigfeit. der Verwaltungs- und Verwaltungs⸗
gerichisbehärden vom 1. Auguft 1883 (G. S. S. 237)
und des 8 43 Abſ. 1 des Gef tes über die allgemeine
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195)
wird hierdurch beftimmt, daß es bis auf Weiteres bei
der in $ 1 der Polizeiverordnung des Königlihen
Polizei-Präfidenten zu Berlin vom 22. März d. Is.
getroffenen Anordnung, wonad auf dem ftädtifchen Vieh:
bofe fortan nur am Mittmoh und am Sonnabend
jeder Woche Schlachtwiehmarft ftattfindet, bewenden bleibt.
Potsdam, den 17. April 1899.
Der Ober: Präftdent,
Staatöminifter Dr. von Achenbach.
*
Vorſtehende Belanntmachung wird hierdurch zur
öffentlichen Kenntiß gebracht.
Berlin, den 19. April 1893.
Der Polizei⸗Präſident.
Bekanntmachung.
38. In Abänderung meiner auf Grund des 8 100f.
der Neichögewerbeordnung für den ben Gemeindebezirf
Berlin umfaſſenden Bezirk der Gaftwirthe-Innung zu
Berlin erlaffenen Beftimmung vom 16. Dezember 1890
— veröffentlicht im Amtsblatt der Königlichen Regie:
rung zu Potsdam und der Stadt Berlin, Stüd 52 vom
26. Dezember 1890 und in N 298 des Berliner
Intelligenz⸗-Blattes vom 20. Dezember 1890 — be-
fimme ich hiermit, dag Gaſt- und Schankwirthe, welche,
obwohl fie ein in der Innung vertretenes Gewerbe be-
treiben, derfelben nicht angehören, und deren Gehilfen
(Kellner) zu den Koften
der von ber Innung für den Nachweis für
Gebilfenarbeit getroffenen, beziehungsweile unter⸗
nommenen Einrichtungen ($ 97 Ziffer 2 der Reichs⸗
gewerbeordnung)
in derſelben Weiſe und nach demſelben Maßſtabe
beizutragen verpflichtet ſind, wie die Innungsmitglieder
und deren Gehilfen (Kellner).
Dieje Beſtimmung tritt mit dem 1. Januar 1894
in Kraft.
Hierzu bemerfe ich, daß in der Innung dad ge-
jammte Gaft- und Schankwirthſchafts-⸗Gewerbe in Berlin
vertreten ift, jedoch nur infoweit, als daffelbe mit min-
deſtens einem männlichen Gewerbegehilfen und mit Aus-
ſchluß von weiblicher Bedienung (Kellnerinnen) be-
trieben wird.
Berlin, den 19. April 1893.
Der Polizei-Präftdent.
ſtellt worden.
Berlin, den 12. Aprit 1893.
Königliched Magiftrat hHiefiger König-
Polizei: Prafidium. Tihen Haupt- und Nefidenzftadt.
efanntmachungen der Raiferlichen
Dber:Boftdirektion zu Berlin.
17. Bei der Ober-Poftdireftion in Berlin Tagern
folgende, bei biefigen Poftanftalten an ben bezeichneten
Tagen aufgelieferte unanbringliche Poftiendungen:
1) Briefe mit Werthinhalt:
an Binder in Rofoff (Don.) über 5 Nubel, 12ten
Juli 1892,
an Igroͤder in Berlin über 5 M., 16. November
’
an Ulrich in Berlin über 5 M., 5. Dezember 1892,
an Librairie Erport in Liege (Belgien) über 3 M.,
13. Dezember 1892,
an Haafe in Putbus über 5 M., 23. Dezember 1892,
an Schmidt in Mügeln bei: Dresden über 5 M.,
5. Januar 1893,
an Jabian in Berlin über 5 M., 6. Ianuar 1893,
an Hartmann in Magdeburg über 200 M., 12. Ja⸗
nuar 1893,
an Bifchoff in Berlin über 2 M., 15. Januar 1893,
an Rhone in Waren (Medibg.) über 7 M., 1. Fe:
bruar 1893.
2) Poſtanweiſungen:
on Rummel in London über 4 M. 9 Pf., 15. April
an Aded in Toronto (Canada) über 19 M. 51 Pr.,
23. November 1891,
an Binde in Brüffel über 15 M. — Pf., 7. Juni
an © anrad in Berlin über 1 M. 95 Pf., 25. Auguft
an Arlt in Hirfchberg (Schleſ.) über 9 M. 20 Bf.
8. Oftober 892" s Goleſ) | Al
an Freudenberg in Berlin über 2 M. — 9,
13. Oftober 1892,
an Zapp in Münden über 2 M. — Pf., 3. De
zember 1892,
an Forftfaffe der Oberförfterei in Tegel über 16 M.
Pf., 159. Dezember 1892,
an Franke in Schöneberg über 10 M.5 Pf., 24. De-
zember 1892,
an Münide in Magdeburg über 3 M. — Pf. 31. De-
zember 1892,
an Garniſon⸗Verwaltung in Hannover über 1 M. 5 Pf.,
3. Januar 1893,
an Müller in Berlin über 10 M. — Pf., 4. Ja⸗
nuar 1893,
—
166 0
an Betſchepe in Billberge bei Stendal über 3 M.
25 Pf., 20. Januar 1893,
an Dtto jr. in Braunfchweig über 134 M. 70 Pf.,
23. Januar 1893,
an Robe in Berlin über 25 M. — Pf., 31. Januar
an Verein zur Abwehr bes Antifemitismus in Berlin
über 3 M. — Pf., 6. Februar 1893,
an Raßmus in Hamburg über 2 M. 70 Pf., 8. Fe⸗
bruar 1893,
an Nordöftlihe Baugewerfd-Berufs-Genoffenichaft in
Berlin über AO M. — Pf., 20. Februar 1893.
Die unbefannten Abjender der vorbezeichneten Briefe
und Poflanmweifungen werben erjucht, ſpäteſtens inner:
halb vier Wochen — vom Tage des Erfcheinend gegen-
wärtiger Befanntmadung an gerechnet — bei der Ober-
Poftdireftion fchriftlich fi zu melden. Anderenfalls
werden bie bezeichneten Beträge ber Poſtunterſtützungs⸗
faffe überwieſen werben.
Berlin C., 15. April 1893.
Der Kailerliche Ober-Poftdireftor.
Qefanntmanung.
18. Für die Zeit vom 11. Mai big einſchl. 31. Juli
wird aus Anlaß der in Berlin flattfindenden Großen
Kunſtausſtellung im Landesaugftellungsparf eine Poft-
anftalt mit Telegraphenbetrieb und öffentlicher Fern⸗
iprechftelle in Wirflamfeit treten. Die Poftanftalt erhält
die Bezeichnung „Poftamt der Großen Berliner Kunft-
ausftelung”. Dieſelbe wird für den Verkehr mit dem
Publifum geöffnet fein: von 9 Uhr Vormittags bie
8 Uhr Nachmittags. Die Geichäfte der neuen Poft-
anftalt werden ſich erfireden: a. auf den Berfauf von
Poftwerthzeichen jeder Art, jowie von unbeflebten For-
mularen zu Poftfarten, Poftanmweifungen ıc., b. auf die
Annahme und Abfertigung von gewöhnlichen und ein-
gejchriebenen Briefpoftfendungen, Poftanmweifungen, Rohr-
poflfendungen und ZTelegrammen, c. auf die Ausgabe
von gemöhnfichen und eingeichriebenen Brieffendungen,
Poſtanweiſungen nebft den zugehörigen Gelbbeträgen,
TZelegrammen und Rohrpoftfendungen, melde den Ber-
merf „‚poftlagernd Landesausftellungsplag” tragen, d. auf
die Beftellung von Telegrammen, melde an Außöfteller
nach dem Tandesausftellungsplag gerichtet find. Die bei
dem Poftamte eingerichtete öffentliche Fernſprechſtelle
fann gegen Entridhtung der tarifmäßigen Gebühr benugt
werden. Berlin C., den 19. April 1893.
Der Kaiferlihe Ober-Pofldirector.
Unbeftellbare Binjchreibbriefe.
19, Dei der Ober-Poftbireftion in Berlin lagern
folgende an den nachbezeichneten Tagen zur Poſt ge:
gebene Einjchreibbriefe:
A. Aufgeliefert in Berlin mit dem Beftim-
mungsorte Berlin:
an: Baumgarten vom 9. September 1892, Lüd
vom 4. November 1892, Schulz vom 23. November
1892, Fiedler vom 24. November 1892, Buhle
vom 29. November 1892, Walden vom 2. Dezember
1892, Liſiewsky vom 3. Dezember 1892, Gerhardt
vom 5. Dezember 1892, Uhlemann vom 6. Dezember
1892, Ahrens vom 6. Dezember 1892, Dietrid
vom 7. Dezember 1892, Kaufmann vom 9. Dezember
1892, Great vom 10. Dezember 1892, Nir vom
13. Dezember 1892, Levy vom 14. Dezember 1892,
Menzler vom 17. Dezember 1392, Zeitner vom
18. Dezember 1892, Reid vom 21. Dezember 1892,
Roy vom 26. Dezember 1892, Platow vom 27. De-
zember 1892, Jacoby vom 27. Dezember 1892,
Drei vom 28. Dezember 1892, Koch vom 28. De-
zember 1892, Gutſchow vom 28. Dezember 1892,
Negler vom 29. Dezember 1892, Krüger vom
29. Dezember 1892, Fitzner vom 29. Dezember 1892,
Masfe vom 30. Dezember 1892, Wollburg vom
30. Dezember 1892, Debomwy vom 31. Dezember
1892, Scholg vom 4. Januar 1893, Lothner 4. Ja:
nuar 1893, Walter vom 5. Januar 1893, v. Rofen-
tbal vom 12. Januar 1893, Müller vom 23. Ja-
nuar 1893, Krüger vom 25. Januar 1893, Gimpel
vom 4. Februar 1893, Hähnel vom A. Februar 1893,
Genſen vom 8. Februar 1893, Levin vom 14. Fe
bruar 1893, Mende vom 14. Februar 1893,
Schneider vom 14. Februar 1893, Wunder vom
16. Februar 1893, Küfter vom 20. Februar 1893.
B. Aufgeliefert in Berlin nah anderen
rten:
an: Hamann in Stubbenfammer, \nfel Rügen, vom
16. September 1892, Saccando in Bolpado, Italien,
vom 22. September 1892, Buffagol in Leipzig vom
6. Oftober 1892, Burkart in Chicago vom 13. Ok⸗
tober 1892, Kauffmann in St. Francisco vom 5. No⸗
vember 1892, Kohn in Wien vom 12. November 1892,
The Frey Publishing Association in New-York vom
19. November 1892, Zamzow in Kinten vom 21. No-
vember 1892, Dr. v. Lipnovsfi in Straßburg Wpr.
vom 7. Dezember 1892, Heinemann in Bredlau vom
8. Dezember 1892, Ulbrih in Liegnitz vom 9. De:
zember 1892, Herzog an Bord S. M. ©. „Leipzig“
vom 11. Dezember 1892, Himmelfarb in Simferopol
vom 12. Dezember 1892, Schulte in Leipzig vom
17. Dezember 1892, Romahn in Efberfeld vom
21. Dezember 1892, Hande in Fröbel bei Groß:
Glogau vom 25. Dezember 1892, Braun in Franf-
furt / Nain vom 25. Dezember 1892, Spieß in Ham-
burg vom 28. Dezember 1892, Smwohoda in Prag
vom 28. Dezember 1892, Scholz in Schöneberg vom
30. Dezember 1892, Elektra in Brünn vom 31. De
zember 1892, Athos 27 in Brünn vom 2. Januar
1893, 9. Bord in Oldenburg vom 2. Januar 1893,
König in Düffelborf vom 9. Januar 1893, v. Wedell
in Stettin vom 9. Januar 1893, Althoff in Braun-
ſchweig vom 14. Januar 1893, Arendt in Dresden
vom 20. Januar 1893, Kulm in Wilhelmshaven vom
27. Januar 1893, Wejenberg in Eödlin vom 11. Fe⸗
bruar 1893, Cohn in Danzig vom 11. Februar 1893,
Dornbuih in Trebbin, Kr. Teltom, vom 15. Fe⸗
druar 1893, M. Schlefinger in Parie vom 16. Fe-
bruar 1893.
>
167
C. Auswärts aufgelieferte mit anderen Be:
Bekanntmachungen
Rimmungsorten: des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors.
Aufgeliefert in: Friedrichsberg an Joh. Battrin Bekanntmachung.
in Zabrzek bei Benechau, 30. Dezember 1892, an C. 6. Erfahrungsmäßig fommer noch immer Fälle
Lange in Friebrichsberg, 31. Dezember 1892.
Die unbefannten Abjender der vorbezeichneten Sen-
dungen werden erfucht, zur Empfangnahme berfelben
ipäteftend innerhalb 4 Wochen bei der hiefigen Ober-
Poſtdirektion fchriftfih fi zu melden. Andernfalle
wird mit den Sendungen nad den geſetzlichen Bor:
Schriften verfahren werben.
Berlin C., 20. April 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poftdireftor.
Bekanntmachungen der Raiferlichen
Dber:-Boftdireftion zu Potsdam.
Belfanntmadhung.
20. In dem zum Kreife Ruppin gehörigen Dorfe
Sroß-Woltersdorf wird am 1. Mai eine Poflagentur
zunächſt ohne ZTelegraphenberrieb in Wirffamfeit treten.
Diefe Poftagentur erhält ihre Poftverbindungen
durch das täglich zweimal zwiſchen Granſee (Bhf.) und
Menz verfehrende Privat-Perſonenfuhrwerk.
Dem Lanpbeftellbezirf derſelben werden bie biöher
zum Bezirk des Poſtamts in Granſee gehörigen Orte
Neulögow, Wolfeluh und Königftäde, Dorf, Abbau und
Plantage, zugetheilt.
Die Poftpülfftelle in Groß-Woltersdorf tritt mit
dem 30. April außer Wirkfamfeit.
Potsdam, den 17. April 1893.
Der Kaiferlihe Ober: Poftdireftor.
Defanntmadhung.
21. In Bukow (Marf) wird am 24. April eine
mit der Poftanftalt dafelbft verbundene Reichs⸗Telegraphen⸗
anftalt für den allgemeinen Berfehr eröffnet werden.
Potsdam, den 21. April 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poftdireftor.
Belanntmachungen der Röniglichen
$ontrolle der Staatspapiere.
Belfanntmadung.
11. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs:
eſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
9.5. S. 281) und des 6 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemacht,
dag von Fräulein Anna Wide in Dederfiedt, Res
gierungsbezirf Merjeburg, die Schuldverfchreibungen der
fonfolidirten A %/nigen Staatsanleihe von 1882
Lit. C. N? 274300 üter 1000 M. und
- F. ⸗ 213785 = 200 =
angeblich vernichtet worden find.
Es werden diejenigen, welche fib im Befige
biejer Urfunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches
der unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder
dem Juſtizrath Hof in Eisleben anzuzeigen, wibdrigen-
falls das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraftlog-
erffärung der Urfunden beantragt werden wird.
Berlin, den 18. April 1893.
Königliche Kontrolle der Staatöpapiere.
mißbräuchlicher Verwendung von Biehjalz, bezm. der
Verwendung von benaturirtem Salze zu anderen als
den geftatteten Zwecken vor.
Es wird daher wiederholt in Erinnerung gebracht,
daß Viehſalz nur zur Fütterung des Viehes, Gewerbe⸗
ſalz nur zu gewerblichen Zwecken, für melde Salz ab-
gabenfrei verabfolgt wird (5 20 des Bundesgeſetzes
vom 12. DOftober 1867, Bundesgeſetzblatt Seite 41),
und zwar ſtets nur zu demjenigen Zwecke vermendet
werben darf, welcher von dem Gerrerbtreibenden im
Deftellzettel vermerkt if. Außerdem darf Niemand Bieh-
ſalz oder Gewerbeſalz verfaufen, der nicht zuvor ber
Steuerbehörde von der Abfiht, ſolches Salz zu ver:
faufen, Ichriftlich Anzeige gemacht und über dieſe An-
zeige eine Beicheinigung erhalten hat. Zumiderhand-
lungen gegen dieſe Borfchriften unterliegen der gejeß-
lichen Ahndung.
Berlin, den 18. April 1893.
Der Provinzial-Steuer-Direktor.
Bekanntmachungen der Königlichen
Eiſenbahn⸗Direktion zu Bromberg.
Bekanntmachung.
18. Nüdfahrfarten mit 45 tägiger Gültigkeitsdauer
nad Badeorten werden mie folgt verfauft: a. Zum Be⸗
ſuch von Dftfeebädern vom 1. Mai bis 30. September
1893: Nah Colberg von Bromberg, Konig, Lande»
berg a. W., Nafel, Schneidemühl, Stargard i. Pm.,
Thorn Hauptbahnhof und Thorn Stadt, nah Elbing
(für Kahlberg) von Berlin Charlottenburg, Zoologiſcher
Barten, Friedrichſtraße, Aleranderplag, Schleſiſcher
Bahnhof, Bromberg und Inowrazlaw, nah Wen:
bäufer von Charlottenburg, Berlin, Zoologiſcher
Garten, Friedrichſtraße, Alexanderplatz, Schlefiſcher
Bahnhof und Tilſit, nah Mügenwalde von Brom:
berg und Etargard i. Pm., nah Stolpmünde von
BDromberg, Schneidemühl und Stargard i. Pm., nad
—8 von Stargard i. Pm. über Eöslin, nad
oppot oder Neufahrwafſſer von Allenftein,
Charlottenburg, Berlin Zoolgiſcher Garten, Friedrich⸗
firaße, Aeranderplag, Schleſiſcher Bahnhof, Bromberg,
Cäfrin, Eüftrin Vorſtadt, Graudenz, nfterburg,
Königsberg in Pr. Oftbhf., Ronig, Landsberg a. W.,
Makel, Schneidemühl, Thorn Hauptbahnhof, Thorn
Stadt, Tilfit und Wehlau, nah Eranz von Allen-
fein, Charlottenburg, Berlin Zoologiiher Garten,
Friedrihftraße, Aleranderplag, Schiefiiher Bahnhof,
Bromberg, Goldap, Graudenz, Konik, Maggrabowa,
Marienmerder, Ortelöburg, Ofterode i. Oſtpr. und
Tilfit. ine Ueberführung der Bahrfarten- Inhaber
findet in Königsberg i. Pr. von und nad dem Bahn:
bofe der Königsberg: Cranzer bezw. Oſtpreußiſchen Süd:
bahn nicht ftatt. Die Fahrt fann jedoch in Königsberg
i. Pr. aud von dem Oftbahnhofe auf der bieffeitigen
Strede Königeberg-Labiau bis Rothenftein i, Dftpr.
168
zurüdgelegt werben; ab Rothenflein erfolgt die Reiſe Reinerz von Bromberg, Thom Hauptbahnhof und
auf der Granger Eiſenbahn. Daſſelbe gilt für die um: | Thorn Stadt, nad Altmaffer, Salzbrunn, Fellhammer,
gefehrte Richtung. Das abgefertigte Reiſegepäck wird | Wüfleniersdorf, Charlottenbrunn und Halbfladt (für
in Königsberg i. Pr. flets von dem einen zum anderen| Bad Cudowa) von Bromberg, Thorn Haupıbahnhof
Bahnhofe verwaltungsjeitig überführt. b. Zum Be:
ſuche von ſchleſiſchen Badeorten: Bom 1. Mai
bie 30, September 1893: Nach
DBromberg, Thorn Hauptbahnhof und Thorn Stabt,
nad Langenau Bab von Bromberg, Thorn Hauptbahn-
und Thom Stadt, nad Friebeberg a. D., Reibnitz,
Hirichberg, Jannowitz, Liebau, Petersborf, Schmiede:
Landed Bad von|berg und Warmbrunn von Bromberg, Thorn Haupt:
bahnhof und Thorn Stadt. Näheres ift bei den Kabr-
farten:Ausgabeftellen zu erfahren.
Bromberg, den 13. April 1893.
bof und Thorn Stadt, nah Glatz von Bromberg,
Thorn Hauptbahnhof und Thorn Stadt, nah Rückers⸗ Königliche Eifenbahn-Direftion.
Befanntmadhung.
16. Für die in der nachſtehenden Zufammenftellung näber bezeichneten Thiere und Gegenſtände, welche auf den
daſelbſt erwähnten Ausftellungen auggeftellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Fractbegünftigung in
der Art gewährt, daß nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rück⸗
beförderung an die Verſandſtation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage des ur:
ſprünglichen Frachtbriefes bezw. des Dupfifat-Beförderungsicheines für den Hinweg, jowie durd eine Beſchei⸗
nigung der dazu ermädhtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Gegenftände ausgeftellt geweſen unb unver:
fauft geblieben find, und wenn die Rüdbeförberung innerhalb der unten angegebenen Zeit fattfindet.
In den urfprünglichen Krachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungsfcheinen für die Hinfendung iſt ausdrücklich
zu vermerfen, daß die mit denfelben aufgegebenen Sendungen durchmeg aus Ausſtellungsagut beftehen.
Zur Aue: ie
Die Frachtbegünſtigung wird gewährt | fertigung der | Rüdbeförberun
| Met der Mnehrltung | Du | Sen rung) muß erfolgen"
_. | 1893 für lauf ven Etreden der] find ermächtigt innerhalb
1,@eflügel-Ausftellungi Herfort 122. bis 24. Thiere, Geräthe Preuß. Staate-, Ausftel- 4
April uud Erzeugniſſe/ Eifenbahnen und| Iunge-Kom- | Woden
der Geflügelzuht| Reichsbahnen in miſſion
Elſaß⸗Loth⸗
ringen,
2Gartenbau⸗Ausſtel-⸗Breslau 28. April | Erzeugniffe und Königlichen Eifen- desgl. 4 F
fung bis 7. Mail Geräthe des | Direktionen Ber- Moden
Gartenbaues | lin, Breslau, 9
Bromberg, Erfurt =
und Magdeburg, =
3 Hunde-Ausfellung Braun: |29. Aprıl Hunde aller Preuß. Staatd-| desgl. 4 3
ſchweig bis 1. Mail Raſſen, Gegen- | Eijenbahnen und Moden 2
ſtände für die Zucht Reichsbahnen in E
und Pflege des Elſaß⸗Loth⸗ »
Hundes, jomwie | ringen, =
| | Gegenftände bes | 8
Jagdweſens | "
4 Maftvieh-Ausftelung) Berlin | 3. und 4. Thiere, Maſchinen des gl. desgl. 14 Tage
| Mai und ®eräthe
5Kunſt⸗Ausſtellung. Berlin | 14. Mai | Kunftgegenftände desgl. desgl. 4
bis 30. Juli Wochen
Bromberg, den 16. April 1893. Koͤnigliche Eiſenbahn⸗Direktion.
Bekanntmachung.
17. Bom 1. Mai bis einichließlih 30. Eeptember
d. 3. werden NRüdfahrfarten mit Guticheinen nad
Berlin zum Anſchluſſe an die daſelbſt zum Verkaufe
an die
Sommer: und Anfchlug-Rüdfahrfarten mit Gutichein
ftebenden feften Rundreiſekarten, ſowie
wie folgt ausgegeben werben:
a. nach Berlin Stadtbahn:
Bon Allenftein, Braundberg, Bromberg, Czerwinsk,
Danzig lege und hohe Thor, Di.-Eylau, Dirſchau, El⸗
bing, Gneſen, Graudenz, Infterburg, Jablonowo, Könige»
berg i. Pr., Konig, Koricen, Kreuz, Landsberg a. W.,
Laskowitz, Marienburg, Marienwerder, Diemel, Neu-
ftettin, Oſterode in Oſtpr., Pr. Stargard, Schneide:
mühl, Thorn und Tilfit mit 6Otägiger Giltigfeitsdauer,
von Beuthen, Breslau, Brieg, Bunzlau, Cottbus, Glei⸗
wis, Glogau, Görlitz, Buben, Kattowig, Königszelt,
Kreugburg, Liegnitz, Liſſa, Neiße, Deld, Oppeln, Poſen,
Ratibor, Sagan, Schweidnig, Spremberg, Tarnomig,
und Waldenburg i. Schl. mit Adtägiger Biltigfeitebauer,
169
b. nach Berlin Stettiner Bahnhof:
von Belgard, Eöslin, Colberg, Ruhnow, Scivelbein,
Schlawe, Stargard i. Pm., und Stolp mit 6Ütägiger
und von Anklam, Greiföwald, Paſewalk, Prenzlau,
Stettin und Stralfund mit Adtägiger Giltigkeitsdauer,
c. nach Berlin Anhalter Bahnhof:
von Chemnig, Dresden Friedrihftadt, Altſtadt und
Neuſtadt und Leipzig (Bayriiher Bahnhof) mit
45 tägiger Giltigfeitsdaner.
Im Anſchluſſe an Rundreiſehefte nach Italien werden
jedoch die Rückfahrkarten mit 60tägiger Giltigkeitsdauer
während des ganzen Jahres verkauft.
Ermäßigung bei Kinderbeförderung und Gepäck⸗
freigewicht, jorwie Zuloͤſung von Fahrfarten beim Ueber⸗
gange in höhere Wagenflaffen wie im gewöhnlichen
Berfehre. Beftellungen an Rüdfahrfarten mit Gut-
deinen werden durch umgebende Zufendung derjelben
mit der Yo auf Gefahr und Koften der Befteller aus⸗
geführt, wenn gleichzeitig mit der Beftellung der Be:
trag für die Fahrkarten und Guticheine gebührenfrei der
FBahrfarten-Ausgabeftelle zugelandt wird. Nüdfahr-
farten und Gutjcheine werben in ſolchem Kalle mit dem
Datum ded Tages der Abjendung abgeftempelt und gilt
biefer als der Anfangstag der Giltigfeitöbauer beider.
Berzeichniffe fönnen zum Preife von 10 Pf. für
dag Stüd durch Vermittelung der Fahrfarten-Audgabe-
ftiellen bezogen werden und merden den Käufern ber
Rüdfahrfarten mit Qutfcheinen ohne hejondere Be:
zahlung verabfolgt.
Näheres ift bei den Kahrfarten-Ausgabeftellen zu
erfahren.
Berlin, Breslau und Bromberg, den 19. Aprit 1893.
Königlide Eiſenbahn-Direktionen.
Belanntmachungen anderer Behörden.
Befanntmadhung,
betreffend die noch nicht zur Binlöjfung gefommenen Steuer:Eredit:
Kaljenjcheine und u.verzinslihen Kammer:Gredit:Kaflenicheine.
Nachdem die legte Verloofung der Steuer-Erebit-
Kaffenfcheine bereits Michaelis 1873 ftattgefunden umd
die Verzinfung ſchon mit dem Oftertermine 1874 auf-
gehört bat, find bie jet die nachfolgenden Steuer-
redit-Kaſſenſcheine und unverzinglichen Kammer⸗-Credit⸗
Kaſſenſcheine noch immer nicht zur Einlöfung präfentirt:
+ Steuer:Eredit:Raffenfcheine
vom Sabre 1764.
Lit. A. a 1000 Thlr. NP 5557.
Lit. D. a 100 Thir. NE 864 1941 2208 3616.
m. Hnperzineliche
Rammer:&redit:Raffenicheine.
Lit. E. a 45 Thlr. M 11542 11593 11629
12192 12301 12602 12603.
Lit. E. a 47 Thlr. NE 283 1581 1653 2853
4850 4852 6255 6533 7933 8093 8101 8563 8608
8630 8697 8717 8753 9187 9299 9489 9941 10100
10479 10563 10624 10742 10906 12482 14412
14483 14601 14652.
Lit. E, a 49 Thlr. N 272 1240 1725 3242
3244 3782 4100 A390 5357 5599 5600 5685 6160
*
a
*
a
16161 6333 6899 8216 8447 8457 8473 8686 9041
9259 9439 9451 10235 10343 11417 12385 12515
14289 14702.
Die Befiger diefer Scheine werben an bie baldige
Ardebung dieſer Kapitalbeträge erinnert. Die Abhebung
erfolgt bei der hieſigen Regierungs-Hauptkaſſe gegen
Duittung, zu welchen Yormulare von der genannten
Kaffe unentgeltlich verabfolgt werden und gegen Rüd-
gabe der Scheine.
Merjeburg, den 10. Aprit 1893.
Der Königlidie Regierungs-Präſident.
Befanntmadung.
Die mit einem jährlihen Gehalt von 600 Marf
verbundene Kreisthierarztſtelle des Kreiſes Czarnikau
mit dem Amtswohnſitze in der gleichnamigen Kreisſtadt
ſoll bejegt werden.
Geeignete Bewerber wollen fi unter Einreichung
ihrer Zeugniffe und eines furgen Lebenslaufes bis zum
18. Mai d. %. bei mir melden.
Bromberg, den 18. April 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Polizei⸗Verordnung,
betreffend das Schlafſtellenweſen.
Auf Grund der 66 143 und 144 des Geſetzes über
die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883
(G.⸗“S. ©. 195), jowie der 66 5 und 6 des Geſetzes
über die Polizei Verwaltung vom 11. März 1850 (G.⸗
S. ©. 265) verordnet die PolizeisDireftion für den
Stadtkreis Charlottenburg mit Zuſtimmung des Ge⸗
meinde⸗Vorſtandes, was folgt.
$ 1. Niemand darf in den von ihm und feinen
Samilienangehörigen benusten Wohnräumen Anderen
gegen Entgelt Schlafftelle gewähren, wenn nicht die von
ihm jelbft, feinen Familienangehörigen und den Sıhlaf-
leuten zu benugenden Schlafräumfichfeiten folgenden An-
forderungen entiprechen:
a. jeder Schlafraum muß für diefenigen Perſonen,
welche derjelbe für die Schlafzeit aufnehmen fol,
mindefteng je drei Quadratmeter Bodenfläche und
je zehn Kubifmeter Luftraum auf den Kopf ent-
halten.
Für Kinder unter ſechs Jahren genügt ein
Drittel, für Kinder von ſechs bis vierzehn Jahren
genügen zwei Drittel jener Maaße.
. Kein Schlafraum darf mir Abtritten in offener Ber:
bindung fteben.
$ 2. Niemand darf ohne bejondere Erlaubnig
ber Polizei-Behoͤrde Schlafleute verfchiedenen Gefchlechts
gleichzeitig bei fi) aufnehmen oder behalten, außer
menn fie zueinander im Verhältniß von Eheleuten,
von Eltern und Kindern oder von Geſchwiſtern flehen.
Abgejehen hiervon dürfen Schlafleute, foweit nicht
das Berhälmiß von Eheleuten, von Eltern und Kindern
oder von Geſchwiſtern vorliegt, nur in ſolchen Räumen
zum Schlafen untergebradht werben, welche nicht zu⸗
gleich für Perfonen des anderen Geſchlechts zum Schlafen
dienen.
$ 3. Für jeden erwadfenen, über vierzehn Jahre
170
alten, Schlafgaft und für je zwei Kinder muß eine
befondere Ragerftätte bereit fein. Diefelbe muß mindeftene
aus einem Strobjade, einem Strohfopffilfen und einer
wollenen Dede beftehen.
$4 Wer Sclafleute aufnimmt ($ 1) ifl ver-
pflichtet, innerhalb einer Woche nad) der Aufnahme dee
erften Schlafgafted auf dem Büreau desjenigen Polizei-
Reviere, in weldem die Wohnung belegen ift, eine
ſchriftliche wahrheitsgetreue Anzeige nad Maßgabe tee
beifolgenden Muftere (in der Größe von einem Biertel-
bogen gewöhnliden Schreibpapiers) nieder zu legen.
Die Polizei:Behörbe ertheilt hierauf dem Wohnungs-
inhaber nad) Prüfung der von demjelben vorzumeifenden
Schlafräume und, joweit die Aufnahme der Schlafleute
nach dieſer Polizeis-Berorbnung zuläffig ift, eine Be—
ſcheinigung, weiche in der Wohnung aufzubewahren und
auf polizeiliches Erfortern jedesmal fofort vorzuzeigen ift.
In gleicher Weife muß der Wohnungsinhaber die Namen
feiner Familien⸗Angehörigen, wie auch jener Schlaf—⸗
feute auf polizeiliched Erfordern jederzeit angeben.
Sind den Beflimmungen der 66 1—3 zuwider
Sclafleute aufgenommen, jo orbnet — abgejeben von
der Beftrafung des Zumiderhantelnden die Poltzei:Be-
hoͤrde deren Entlaffung an.
Tritt ſpäter eine Vermehrung in dem Familien-
ante des Wohnungsinhabers oder in der burd die
polizeiliche Beſcheinigung für zuläffig erflärten Zahl
der Schlafleute ein, oder werden die angezeigten Schlaf:
räume, wenn aud nur theilmweife verringert, fo ift eine
neue Anzeige unter Beifügung der früheren polizeilichen
Beicheinigung erforderlih, auf melde ebenjo, mie auf
das weitere Verfahren, die Beflimmungen der vorigen
beiden Abfäge Anmendung finden.
Formulare für die Anzeigen werben zum Zwecke
der fofortigen Benußung auf den Polizei-NRevierbüreaugd
unentgeltlich verabfolgt.
$ 5. Mir Geldftrafe bis zu dreiß.g Marf wird
beftraft, wer den Beſtimmungen bieler Polizei-Ver⸗
ordnung zumiderhbandelt oder den in Gemäßheit des
$ 4 ergebenden polizeiliden Anordnungen und Auf-
forderungen Folge zu leiften unterläßt.
. Dieje Strafbeftiimmungen finden auch auf Den-
jenigen Anwendung, welder mit oder ohne Auftrag des
Wohnungsinhaberd als deijen Vertreter handelt, oder
welcher in Abweſenheit des Wohnungsinhabers ale
deſſen Bertreter zu betrachten if.
56. Die Polizei-Direftion ift befugt, Perjonen,
welche in den legten 5 Jahren vor Erlaß einer ſolchen
Verfügung wegen Verbrechens oder Vergehen gegen bie
lichen Vorſchriften beftraft find, oder welche unter
Polizeiaufficht fteben, dad Halten von Schlafleuten zu
unterjagen.
$ 7. Diele Polizei-Verordnung tritt am 1. Mai
1893 in Kraft.
Mit dem gfeihen Zeitpunft if die denſelben
Gegenftand beireffende Polizei-VBerorbnung vom 26. Fe:
bruar 1891 aufgehoben.
Die alddann vorhandenen Schlafleute gelten als
an jenem Tage aufgenommen, die Anzeige daglio
derſelben braucht jedoch erſt bis zum 1. Juni 1893 zu
erfolgen und darf, inſofern die Schlafleute vor dieſem
Tage entlaſſen werden, gänzlich unterbleiben.
Die Strafbeſtimmung des 5 5 findet auf den
vorigen Abjag entipredende Anwendung.
Charlottenburg, den 12. Aprif 1893.
Königliche Polizei-Direftion.
. von Saldern. j
Anzeige über Aufnabme von Schlafleuten.
D . . Unterzeichnete nimmt in feiner — ihrer —
Wohnung ..........
Gebäude . . ... Treppen Schlafleute bis zur Zahl von
.... Perjonen männfiden .... weibliden Ge—
ſchlechts auf.
Der eigene Kamilienftand de . . Unterzeichneten
beftebt aus ... . . Perfonen, darunter... . . Knaben
und... .. Mädchen unter 6 Jahren und... . . Knaben
und .... Mädchen von 6 bie 1A Jahren, von den
übrigen Perfonen ... . . männlichen und... . . weib⸗
lichen Geſchlechts.
Folgende Räume ſollen zum Schlafen dienen:
1) ...... lang, ....... breit, . 2...» body,
2) ...... lang, ...... breit, . ..... boch,
N ) ...... lang, ...... breit, .. 22... ho.
Charlottenburg, den... 222200
Stand oder Gewerbe.
Perſonalchronik.
Der Gerichtsreferendar Dr. Freiherr von Boden⸗
hauſen iſt zum Regierungs⸗Referendar ernannt worden.
Bei der Königlichen Miniſterial-Baukommiſſion
in Berlin ſind im Laufe des 1. Vierteljahres 1893 die
Königlichen Regierungs-Bauführer 1) Hugo Clemens
Schulz, 2) Karl Ludwig Hellmuth Konſtantin Heidens⸗
leben ale joldye vereidigt worden.
Die Büreau-Diätare Lehmann und Heſſelbarth
find als Sefretariate-Affiftenten bei dem Königlihen
Sittlichfeit oder wegen Uebertretung ber fittenpolizei= | Provinzial-SchulsRollegium in Berlin angeftellt worden.
Hierzu
eine Ertra-Beilage, enthaltend die neuen Satungen der Deutichen Lebensverſicherungs-Geſellſchaft in Lübeck,
ſowie Bier Oeffentliche Anzeiger.
(Die Injertionsgebühren betragen für eine eınipaltige Dirudzeile 20 Bf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königliden Regierung zu Botsdanı.
Botsdam, WBuchdrurerei der 4. \
.Hayn ſchen Erben.
171
Amtsblatt
Ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Serlin.
Stüd 18.
— — — —
Den 5.
Bekanntmachungen der Königl. Minifterien.
Beſchluß.
St.⸗M. 1207.
7. Auf Grund des Artifeld 1 des Geſetzes zur
Abänderung der 88 26 bis 30 des Geſetzes, betreffend
die Verfafjung der Verwaltungsgerichte und das Ver⸗
sfirei 3. Juli 1875 26. Maã
waltungsſtreitverfahren vom — vom 26. März
1893 (Gefeg-Sammlung S. 60) wird ter zur Entſchei⸗
dung über Beichwerten in Staatsſteuerſachen berufene
Senat des Oberverwaltungsgeridts (Steuerſenat) bis
auf Weitered ın vier Kammern eingetheilt, deren jete
aus mindeftend drei Mitgliedern beftehen muß.
Berlin, den 7. April 1893.
Das Staats-Minifterimm.
gez. Sf. Eulenburg. v. Boetticher. v. Schelling.
Frh. v. Berlepſch. Gf. v. Saprivi. Miquel.
v. Raltenborn. v. Heyden... Thielen. Boſſe.
Befanntmachungen
des Königlichen Negierungs: Prafidenten.
99. Im Anflug an meine Befanntmadung vom
30. Zuli 1892 — Amtsbl. 1892 S. 324 — bringe
id hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Büdner
Wilhelm Brüder zu Rieß bei Brandenburg a. 9.
zum FifchereisAuffeher über den Neben’er-, Moor- und
Rietz'er See, fowie den Emfterfanal ernannt worden if.
Den Königlichen Förſten Hamann und Fried—
richſohn zu Yehnin ift die Auffiht über den Gohlitz⸗,
Schamp⸗, Kolpin-, Klofter-, Mühlen: und Mittelfee|
zugewieſen worden.
Porsdanı, den 28. April 1893.
Der Regierung-Präftdent.
Fiſcherei⸗Aufficht.
100. Der Königliche Fiſcherei-Aufſeher Prutz zu
Nipperwieſe iſt an Stelle des nach Greiffenhagen ver⸗
ſetzten Koͤniglichen Fiſchereiaufſehers Pehl zum Fiſcherei⸗
Aufſichtsbeamten des dieſſeitigen Regierungsbezirks für
den Oderſtrom in den Gemeinde⸗-Bezirken Gatow und
Schwedt ernannt worden.
Potsdam, den 28. April 1893.
Der Regierungs-Präſident.
Viehſeuchen.
101. Feſtgeſtellt if die Maul- und Klauen—
ſeuche ımter dem Rindvieh des Bauergutöbefigerg
Müller in Reinidendorf, des Schmiedemeifters
Mai
1893.
Wudide, Bauergutsbefigerd Walter in Schönerlinde,
der Wittme Dittmann in Rofenthal, des Johannes⸗
Rifted in Plößenfee, Kreis Niederbarnim, des Bauern
Mehls IH. in Seegefeld, Kreis Ofthavelland.
Erloſchen ift die Maul- und Klauenſeuche
unter dem Rindvieh ded Bauern Darge in Hohen-
landin, Kreis Angermünde, des Landwirths Bausdorf
zu Kaulsdorf, Bauergutöbefigerd Dubid in Bies—
dorf, Koſſäthen Iden in Schönerlinde, Kreis
Niederbarnim, in Groß-Behnig und Warſow, Kreis
MWefthavelland, in Gollmig, Kreis Prenzlau, in
Hildebrandshof und Grabow, Kreis Oftprignig,
in Premslin, Kreis Wefprignig, auf Dominium
Carlshof, Kreis Teltow, und? n Damm-Haſt,
Kreis Templin.
Potsdam, ten 2. Mai 1893.
Der Regierungs-Präſident.
u ee ungen des
Königlichen Polizei: Prafidiums zu Berlin.
Befanntmadung.
40. Nachſtehend bringe ich die vom Herrn Minifter
für Hanbel und Gewerbe am 29. März 1893 ertheilte
Erlaubniß zum Geidäftshetrisbe in Preußen für bie
unter der Firma Petzold & Company Engineers
Limited zu London beftehente Aftiengejellichaft, fowie
den Gejelljchaftövertrag und einen Auszug aus den
Statuien der Geſellſchaft zur öffentlichen Kenntniß.
Berlin, den 10. April 1893.
Der Polizei- Präfitent.
Freiherr von Richthofen.
* *
*
Der unter der Birma Petzold & Company
Engineers Limited zu London befleyenden Aftien-
gejellichaft wird die Erlaubniß zum Gefchäftsbetriebe
in Preußen auf Grund des $ 18 der Gewerbeordnung
vom 17. Januar 1845 in der Faſſung des Geſetzes
vom 22. Juni 1861 ($ 12 der Gewerbeordnung vom
21. Juni 1869) hiermit unter folgenten Bedingungen
ertheilt:
1) Die Erlaubniß und ein von dem Königlichen
Polizei: Präfidenten zu Berlin feftzuftellender Aus-
zug des Statut und etwaige Aenderungen der in
diefem Auszuge enthaltenen Beftimmungen find
auf Koften der Gejellihaft in dem Amteblatte der
Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt
Berlin in Deuticher Weberfegung zu öffentlicher
Kenntniß au bringen.
172
2) Für jede Aenderung oder Ergänzung des Statuts|Actien-Gefellfhaft mit befhränfter Haftung.
it die Zuftimmung des Königlich Preußiichen
Minifters für Handel und Gewerbe zu ermwirfen.
3) In allen Profpeften und Bekanntmachungen der
Geſellſchaft it als Gejellichaftsvermögen und
Grundfapital nur das wirflid gezeichnete Aftien-
fapital aufzuführen.
4) Die Gefellichaft ift verpflichtet, in Berlin eine
Zweigniederlaffung mit einem Geſchäftslokale und
zwei dort anjälfigen Kolleftiovertretern zu be-
gründen und von diefem Orte aud regelmäßig
ihre Verträge mit Preußifchen Unterthanen abzu-
Ichließen, fowie au wegen aller aus ihren Ge⸗
Ihäften mit foldyen entftehenden Berbinblichfeiten
bei den Gerichten jenes Orts ald Beklagte Recht
zu nehmen.
5) Dem Königlichen Poligei-Präftdenten zu Berlin
6)
7)
8)
N, in den erften vier Monaten jedes Geſchäfts—
jahre
a. die General-Bilanz der Gefellichaft,
h. eine Special-Bilanz der Preußiihen Gefchäfts-
niederlaffung, in welcher das in Preußen be-
findlihe Aktivum abgefondert von den übrigen
Activid nachzuweiſen ift, einzureichen.
Dem genannten Königlichen Polizei-Präfidenten
bleibt porbebalten, nähere Grundfäge für die Auf-
ftelung der Special-Bilanz feflzufegen und nähere
Erläuterungen über die darin aufzunehmenden Po⸗
fitionen zu verlangen.
Die beiden Kollektivvertreter haben fih auf Er-
fordern des Königlihen Polizei-Präfidenten zu
Berlin zum Bortheile fämmtliher Preußifchen
Gläubiger der Gefellihaft perfönfich und erforder-
lihen Falls unter Stellung zulänglicher Sicherheit
zu verpflichten, für die Richtigkeit der eingereichten
Sperial-Bilanz einzufteben.
Die Erlaubnig kann zu jeder Zeit und ohne daß
es der Angabe von Gründen bedarf, nach dem
Ermeſſen der Königlih Preußifchen Staatgregie-
rung zurüdgenommen und für erloichen erflärt
werden.
Die Befugniß zum Ermwerbe von Grundeigenthum
in Preußen wird nicht ſchon durch dieſe Erlaubniß,
jondern erfi durch befondere, in jedem einzelnen
Falle nachzuſuchende landesherrliche Erlaubniß
erlangt.
Berlin, den 29. März 1893.
(Siegel.)
Der Minifter für Handel und Gewerbe.
Im Auftrage.
gez. von Wendt.
Erfaubniß zum Geſchäftsbetriebe in Preußen für die
unter der Firma Petzold &
Company Engi-
neers Limited zu London beftehende Aftien-
Geſellſchaft.
A. 1100.
* *
*
Petzold & Company
1) Der Name der Gefellihaft ift Petzold and
Gefellfbafts:Bertrag
der Aetien⸗Geſellſchaft genannt:
Limited).
Conpany Limited.
2) Das regiftrirte Büreau der Gejellfehaft wird fich
in England befinden.
3) Die Geſchäftsgegenſtände, für melde die Gejell-
haft gegründet wird, find:
a. das jeht von den Herren Petzold K Cie. als
Ingenieure, Eifengießer und Kabrifanten land⸗
wirthſchaftlicher Geräthe in Berlin und
Inowratzlow, Provinz Poſen, im deutlichen
Reiche betriebene Geſchäft ſowie auch dad ganze
ihnen in Verbindung mit dem erwähnten Ge⸗
Ihäfte gehörige beweglihe und unbewegliche
Eigenthum zu faufen und zu erwerben und zum
Zmede diejes Anfaufes und Erwerbes folgende
Berträge mit oder ohne Modiftfationen zu
aboptiren und in Vollzug zu bringen und zwar:
A. Vertrag vom 3. April und 16. Juni 1890
abgeichloffen zwilhen Petzold K Lie.
einerjeits und George Harold Sutcliffe
und
B. Vertrag vom 25. Juni 1890 abgeſchloſſen
zwiſchen dem bejagten ©. 9. Sutecliffe
einerjeitd und Hugo Singer, ald Fidei⸗
commiffar für die Gefellfchaft, andererjeits.
b, das Geichäft von Ingenieuren, Eijengießern
und Fabrifanten landwirtbichaftficher Geräthe
und jebes andere mit den Zwecken ber Geſell⸗
Ihaft verbundene bezw. der Erreichung bderjelben
bienlihe Geſchäft in Deutihland, England und
in anderen Ländern zu errichten, zu erhalten
und zu führen. |
c. Bon Zeit zu Zeit irgend ein folded Gefchäft
oder Eigenthum, fei es in Deutichland, England,
oder in anderen Ländern, oder irgend einen
Antheil an einem ſolchen Geſchäfte in jeder
Weiſe zu erwerben und alle für jolches Geſchäft
nöthigen Waaren zu fabriciren, zu verfaufen
und auf irgend welde Weiſe mit denjelben
Handel zu treiben,
d. fi mit irgend einer Perfon, Firma oder Ge:
jellichaft, welche ein Geſchaͤft führt, zu deren.
Führung dieſe Gefellichaft berechtigt ift, zu
vereinigen oder dad Geſchaͤft derſelben an⸗
zufaufen und zu übernehmen, ferner irgend
eine derartige Gejellihaft zu gründen, Actien
der Gefellihaft oder Antheile daran zu ber
figen und darüber zu verfügen, jowie auch Die
Obligationen und fonftige Werthpapiere ber-
jelben zu garantiren.
e, Einer folhen Perſon, Firma oder Geſellſchaft
oder irgend einem Kunden, Miether oder
mie
J. Irgend meldye Gelder von Zeit zu Zeit nad
LU}
. Irgend welde Grundftüde, Gebäude, Nieder:
. Gebäude, Häuſer, Mafchinen und Arbeiten auf
. Gelder ale Darlehen in Empfang zu nehmen
. Sämmtlidyed Eigenthum der Gejellichaft zu ver-
. Verträge mit Eifenbahn- und anderen Ge-
. In Deutfchland, England und anderen Ländern
173
Agenten der Gefellichaft Darlehen zu gewähren
und für die Erfüllung irgend eined von einer
ſolchen Perſon, Firma, Gejellichaft oder von
einem jolhen Kunden, Miether oder Agenten
abgeichloffenen Vertrages Garantie zu geben.
lagen, Kabrifen, Mühlen, Werfftätte, Mafchinen,
Materialien, Pferde, Wagen, Straßbahnen,
Werfte, Boote, Fahrzeuge und dergleichen, fo:
wie auch Eigenthum jeder Art zum Gebrauce
in dem Gejcäfte der Geſellſchaft oder in Ver:
bindung damit in Deutſchland, England und
anderen Ländern anzufaufen, zu padten, um-
zutauſchen oder anderweitig zu erwerben, zu be⸗
figen, zu verwalten und zu verbeflern und bie-
jelben zu verfaufen, zu verpadten, zu ver-
miethen und in jeder Weife zu verwertben und
barüber frei zu verfügen.
irgend welchem Theile der Ländereien der Ge-
jellihaft oder in Berbindung damit zu errichten.
und Gelder von Zeit zu Zeit mit bypotbe-
farifcher oder jonftiger Sicherftellung zu Teihen,
fowie auch Gelder auf Hypothefen, Obligationen,
Schuldicheine, Wechſel, Spla-Wechfel oder auf
ähnliche Werthpapiere zu borgen und die Actien
der Gefellichaft einfchließlid des uneingezahlten
Kapitals derjelben zu verpfänden.
äußern und das ganze Unternehmen, Geſchäft
und Eigenthum vderfelben zu verfaufen und
zwar entweder gegen Baarzahlung oder gegen
die Aushändigung von „Actien einer anderen
Geſellſchaft, ferner fich mit irgend einer anderen
Geſellſchaft zu amalgamiren oder irgend einen
Antheil daran zu ermerben.
dem Ermeſſen der Directoren anzulegen.
ſellſchaften, Echiffärhedern, Agenten und anderen
Perjonen über den Transport der Mafdinen
und Effecten, fowie auch über alle die Gefell-
haft betreffenden Angelegenheiten abzuſchließen.
irgend melde mit den Geſchäftsgegenſtänden
der Gelellichaft verbundenen Patente, Patent:
rechte, Patenturfunden, Licenzen, Conceſſionen,
Bewilligungen, Apparate, Erfindungen ober
Berbeflerungen oder irgend einen Antheil daran
zu faufen, zu erwerben, zu gebrauden, zu
ihügen und zu verlängern, auch Conceffionen
und Patentlicenzen ober irgend einen Antheil
daran anderen Perjonen zu verfaufen beam.
zu ertheilen und die zur Kührung des Geſchäfts
der Geſellſchaft nöthig oder wünſchenswerth
erfcheinenden Mafchinen und Geräthichaften zu
fabrieiren und alle Anfäufe und Ermwerbe ober
aus den Statuten der
Berfäufe vorzunehmen und alle Licenzen und
Conceſſionen zu ertheilen, ganz oder theilmeife
entweder gegen Baarzahlung und voll eingezahlte
Actien oder gegen Zahlung einer Abgabe oder
Miethe oder gegen eine fonftige Leiftung und
ferner unter denjenigen Bedingungen, die etwa
. für zweckmäßig oder nötbig erachtet werden.
. Die Negiftrirung ber Gejellihaft eder deren
gelegliche Anerkennung in Deutichland und in
jedem Lande, wo die Gejellihaft ihr Geſchäft
zu führen beabfichtigt, herbeizuführen und alle
Cautionen, beſtehend aus Geld oder Werth
Papieren, zu ftellen, ſowie auch alle Schritte
vorzunehmen, die etwa nöthig oder zweckmäßig
erachtet werden, um den Geſetzen und Bor:
jchriften des Deutichen Neiched ober irgend
eined anderen Landes Genüge zu leiſten.
n. Alles dasjenige auszuführen, was fonft mit
der Erreihung der obigen Zwede im Zu:
jammenhange ſteht oder für biejelben noth-
wendig ift.
Die Haftbarfeit der Mitglieder ift beichränft.
Das Kapital der Gefellichaft beflebt aus
Lſtrl. 120000, eingetheilt in 120000 Actien
a Lſtrl. 1, wovon 60000 Prioritätd-Actien find,
welche den Inhabern eine cumulative Prioritäts-
Dividende von Lſtrl. 8 Prozent pro anno aus dem
jährlichen Gewinne ertheilen, ſowie auch ein Prio-
ritäts-Pfandrecht auf das Kapital; ferner haben
die Inhaber dieſer Prioritäts-Actien das Anrecht
auf die Hälfte des etwa nad) der Bildung eines
Nejervefonde und nad erfolgter Zahlung einer
Dividende von Lfirl. 16 Prozent pro anno an bie
Inhaber der gewöhnlichen Actien übrig bleibenden
Reingewinnes.
Die reſtirenden 60 000 find gewöhnliche Actien,
welche den Inhabern das Anreht auf eine Divi-
bende von Lſtrl. 16 Prozent pro anno, fowie aud
dad Anrecht auf die Hälfte des oben erwähnten
Nein-Gewinn-Neftbetrages geben. Irgend welde
Actien, aus melden das vermehrte Rapital der
Gejellihaft von Zeit zu Zeit beftehen mag, fünnen
garantirt werden oder irgend ein Privilegium ober
Borredt haben. Aud können diejelben aufgefchoben
oder unter fpeziellen Bedingungen der Priorität
oder des Aufichubs in Betreff der Dividenden oder
ber Rüdzahlung des Kapitald oder betreffe des
Stimmrechts der Inhaber und mit einer Prämie
oder einem Rabatt audgeftellt werden, wie bie
Geſellſchaft von Zeit zu Zeit etwa beſtimmt.
*
Auszug
Actien-Geſellſchaft
genannt:
Petzold & Company Limited.
Es wird Folgendes vereinbart:
Die in Tabelle „A“ im erflen Anhang bes
1
Aktien-Geſellſchaftsgeſetzes vom Jahre 1862 enthaltenen
Befimmungen follen auf diefe Gefellihaft Feine An:
wendung finden und folgende jollen die Beftimmungen
der Geſellſchaft fein.
x.
Einzahlungen auf Actien.
6) Die Directoren find bererhtigt, von Zeit zu Zeit
von den Nctionären rüdfichtlidy aller auf ihre Actien
nicht gezahlten Beträge die ben Directoren ge—
eignet ericheinenden Einzahlungen einzuforbern; die
die Verftändigung von einer Einzahlung aber foll
mindeftend ein und zwanzig Tage vorher erfolgen
und jeder Actionär hat jodann den Betrag einer
auf diefe Weiſe geforderten Einzahlung an die
Perfonen, zu der Zeit und an dem Orte, wie eg
durd die Directoren beftimmt ift, zu zahlen. Jedoch
darf feine Einzahlung ein Drittel ded Nominal⸗
betrages einer Actie überfleigen, noch darf diejelbe
vor Ablauj zweier Monate von tem Berfalltage
der Tet vorhergehenden Einzahlung zahlbar geftellt
werden.
7) Eine Aufforderung zur Einzahlung ſoll ale zu
derjenigen Zeit ergangen angejehen werden, zu der
der Beſchluß der Directoren zur Ermädtigung
einer ſolchen Einzahlung gefaßt worden if.
8) Wenn die rüdfichtlih irgend einer Actie zahlbar
geftellte Einzahlung oder menn ber laut den Re⸗
partirunga-Bedingungen auf eine Actie zahlbare
Betrag nicht an ober vor dem für dieje Zahlung
beſtimmten Tage gezahlt wird, fo ift der Inhaber
diefer Actie verpflichtet, hierfür Zinfen in der von
den Directoren feſtgeſetzten Höhe, die aber zehn
Pfund Prozent pro anno nicht überfleigen barf,
von dem für die Zahlung beflimmten Tage big
zum Tage der wirklich geleifteten Zahlung zu ent-
richten.
9) Die Directoren find beredhtigt, wenn fie es für
paſſend erachten, von einem Actionär bag auf bie
von einem ſolchen Actionär gehaltenen Actien aus⸗
ftändige Geld über die auf dieſelben eingeforderten
Beträge hinaus, wenn er bafjelbe im Vorhinein
zahlen will, anzımehmen und zwar als ein zurüd-
zuzahlendes Darlehen oder als eine zur Dedung
zufünftiger Einzahlungen gezahlte Summe; eine
jolhe Vorauszahlung aber fol, fei dieſelbe fällig
oder nicht, bis zum Tage der wirklich gefeifteten
NRüdzahlung, die mit den Actien, bezüglich deren
der Vorſchuß empfangen murde, verbundene Haf-
tung Töfchen und für das auf dieſe Weile empfan-
gene Geld oder für benjenigen Theil, welcher von
Zeit zu Zeit den Betrag der auf die bezüglichen
Actien ſchon eing.forderten Einzahlungen überfteigt,
fann die Geſellſchaft Zinſen zahlen, wie ed zwiſchen
dem betreffenden Actionär und den Directoren ver-
abrebet wird.
Netentiondredt.
15) Der Geſellſchaft gehört ein erfled und unum⸗
Ichränftes Netentionsrecht auf alle Actien, und auf
die bezüglich berfelben zahfbaren Zinjen und Divi—
denden für die Schulden und Berbindfichfeiten des
regiftrirten Inhabers oder eines ber regiftrirten
Inhaber der Actien, welde, für ihn allein oder
gemeinihaftli mit irgend einer anderen Perjon,
der Geſellſchaft gegenüber beſtehen, einſchließlich
der ſchon eingeforderten Einzahlungen, obgleich die
zur Zahlung feſtgeſetzten Friſten noch nicht einge:
treten ſind und die Geſellſchaft kann dieſes Re⸗
tentionsrecht durch ben Verkauf oder die Verwir⸗
kung der Actien, welche demſelben unterliegen,
geltend machen. Eine ſolche Verwirkung aber ſoll
nur beim Vorhandenſein einer Schuld oder Ber:
bindlichfeit gejchehen, deren Betrag jchon ermittelt
worden ift und nur diejenige Anzahl Actien fol
auf diefe Weiſe verwirfen, welche die Rechnungs⸗
revijoren der Geſellſchaft als den Gegenwerth der
bezüglichen Schuld oder Berbindlichfeit nad dem
laufenden Marftwerthe kejcheinigen.
Berwirfung der Actien.
Wenn irgend ein Actionär eine unter den Bedin-
gungen der Xcticnrepartirung zahlbar geftellte Ein-
zahlung oter Summe Geld an dem für die Zahlung
beftimmten Tage zu zahlen unterläßt, fb fönnen
die Directoren zu jeder Zeit, fo Tange diejelbe un-
gezahlt bleibt, eine Anzeige an ten Actionär mit
der Aufforderung zur Zahlung derſelben ſammt
Zinſen und allen Auslagen, melde der Gejellichaft
in Folge diefer Nichtzahlung erwachſen find, richten.
Die Anzeige foll einen ferneren Tag enthalten, an
oder vor welchem eine folde Einzahlung oter
jonftige Gelder jammt allen Zinfen und Auslagen,
die in Kolge einer ſolchen Nichtzahlung erwachſen
find, gezahlt werden follen, fowie auch den Ort,
wo die Zahlung zu leiſten if. Der auf biefe
Weiſe erwähnte Drt foll entmeber dag regiftrirte
Bureau der Gejellihaft ober eine andere Stelle
fein, wo Einzahlungen an die Gejellichaft gemöhns
lich zahlbar geftelt werben. Ferner foll dieſe An-
zeige die Erklärung enthalten, daß im Falle der
Nichtzahlung an oder vor dem beftimmten Termine
und an dem keflimmien Orte die Actien, rüdficht-
lich welcher die Zahlung fällig if, der Berwirfung
unterworfen feien.
Wenn den Anforderungen einer foldhen vorer⸗
wähnten Anzeige nicht Folge geleiftet wird, fo
fann irgend eine Actie, rückſichtlich welder eine
ſolche Anzeige erfolgt ift, zu jeder Zeit in der
Folge, bevor nicht alles darauf fällige Geld ſammt
Zinfen und Auslagen gezahlt worten ıfl, durch
diesbezüglichen Beichluß der Directoren für verfallen
erflärt werden.
Actienfcheine auf den Inhaber,
Die Gefellihaft kann Actienjcheine über voll ein-
gezahlte Actien ausftellen. Worbehaltlih der Be-
ſtimmungen dieſer Statuten und des Geſellſchafts⸗
gefeßes vom Jahre 1867 ſoll der Inhaber eines
Actienicheines in jeder Hinficht als ein Actionär
26)
27)
28)
175
ber Geſellſchaft angefehen werben; berfelbe joll
aber nicht berechtigt fein, einer Generaf-VBerfamm-
(ung beizuwohnen oder bei derjelben zu flimmen,
oder ein Erfuden um Abhaltung einer Berjamm-
fung zu unterfchreiben, nod an dem Zufammen-
rufen einer Verfammlung Theil zu nehmen, es fei
denn, daß er zwei volle Tage vorher den Actien-
jhein in dem regiftrirten Bureau der Geſellſchaft
binlegt und feine Actienſcheine ſollen in ber zur
Bekleidung ded Amtes eined Directord nothwen⸗
digen Qualification mit gerechnet werben.
Ummwandlung von Actien in Antheile.
Mit der vorher in einer General-Verſammlung
ertheiften Zuflimmung der Geſellſchaft fünnen die
Directoren irgend welche eingezablte Actien in
Antheile umwandeln. Wenn irgend welche Actien
in Antheile umgewandelt worden find, fo fünnen
fodann die einzelnen Befiker folder Antheile ihre
diesbezüglichen Rechte auf dieſelben, oder irgend
einen Theil dieſer Rechte in derjenigen Weife
übertragen, in welder irgend welche Actien des
Kapitals der Geſellſchaft übertragen werden fönnen,
bezm. jo nahe dazu wie die Umftände dies geftatten.
Die verichiedenen Inhaber von Antheilen follen
beredhtigt fein, an den Dividenden und Erträgniifen
der Gejellfchaft je nad der Höhe der kezüglichen
Antheile derjelben und unter Berüdfidtigung ter
Klaffe der umgemandelten Actie Theil zu nehmen
und dieje Antheife follen den bezüglichen Inhabern
diefelben Vorrechte und Vortheile hinſichtlich ber
Abfimmung bei Verſammlungen ber Gejellfchaft
und in anderen Beziehungen gemühren, als ob
dieſelben durch Actien der Geſellſchaft in derjelben
Höhe gemährt worden wären, jedoch in der Weile,
daß feines dieſer Vorrechte oder feiner diefer Vor⸗
theile, mit Ausnahme der Betheilinung an den
Dividenden und Erträgniffen der Geſellſchaft, durch
irgend einen ſolchen aliquoten Theil tes fundirten
Antheiled gewährt werden darf, wie er aud) nicht,
wenn in Actien der umgemwantelten Klaſſe be-
ftehend, ſolche Vorrechte und Vortheile gewährt hätte.
Kapital.
Die urſprünglichen Actien follen von dem Ber:
waltungsrathe an die den Directoren geeignet
ſcheinenden Perfonen und unter den von denfelben
feftzujegenden Bedingungen ausgegeben werben und
zwar als volleingezahlte oder theilweiſe gezahlte
Actien und mit oder ohne einen Vorzug oder eine
Priorität betreffd Dividenden, Bertheilung der Ac-
tiva oder anderweitig vor anderen Actien, ferner
mit einer Prämie oder al Pari und mit oder ohne
einen garantirten Zinfenfuß, überhaupt unter ſolchen
Bedingungen binfichtlih der Höhe der darauf zu
zahlenden Dividenten oder Zinſen, hinſichtlich ber
Abzahlung mitteld Depofiten oder Einzahlungen
und betreffs ter Höhe der Einzahlungen und bes
Termins zur Leiftung berfelben, mie die Directoren
nad eigenem Ermeſſen fefljegen, mit der Maß—⸗
29)
30)
31)
gabe jedoch, daß feine Actien mit einem Borzuge
oder einer Priorität betreffö Dividenden oder mit
einem Rabatt bezw. mit irgend welchen bejonderen
Bedingungen hinſichtlich der Höhe der darauf zu
zahlenden Dividenden oder Zinſen zugutheilen find,
obne die diesbezügliche Genehmigung einer General:
Berfammlung der Geſellſchaft im Voraus eingeholt
zu baben.
Mit der Zuftimmung einer General-Berjammlung
der Geſellſchaft kann der Verwaltungsrath von
Zeit zu Zeit dad Kapital der Geſellſchaft durch
die Creirung neuer Actien unter den von tem
Bermaltungsrathe oder einer General-Berfamm!ung
ter Gelellichaft fekzulegenden Beftimmungen und
Bedingungen vermehren und unter Beobachtung
derartiger Beflimmungen oder in &rmangelung
derſelben ſoll das neue Kapital in jeder Hinſicht
als ein Theil des urfprüngliden Kapitals der Ge:
ſellſchaft angeſehen werden und die in der zuletzt
vorftehenden Klaufel enthaltenen Beltimmungen
und Mächte jollen hierauf Anmendung finden bezw.
fönnen tiejelben in Betreff tes neuen Kapitald
anggeführt werden.
Die Gejellichaft fol die Macht haben, ihr Kapital,
jei dafjelbe eingezahlt oder nicht, durch Die An
nullirung nicht zugetheilter Achten oder auf andere
Weiſe zu rebuciren und ihre Actien zu confolidiren
und diefelben in Actien einer höheren oder Fleineren
Klaffe zu zertheilen.
General-Berfammiungen.
Die erſte General:Berfammlung foll zu derjenigen
Zeit, aber nicht fpäter als vier Monate nad ber
Negiftrirung der Gefellfihaft und an dem Orte ab«
gehalten werden, mie ed die Directoren beftimmen.
Spätere General-Berfammlungen, mit Ausnahme
der von ten Actionären in Ausübung der nad-
ſtehend erwähnten Macht zujfammen berufenen
General-Berfammlungen, jollen zu derjenigen Zeit
und an demjenigen Orte abgehalten werben, wie
bie Gejellichaft in einer General-Verſammlung be-
fiimmen mag und falls feine Zeit oder Stelle be-
ftimmt fein follte, fol eine ©eneral-Berfammlung
einmal ın jedem Jahre zu ber Zeit und an dem
Drte abgehalten werden, mie es die Directoren
etwa beftimmen.
Borgehen bei General-Berfammlungen.
35) Alles auf einer außerordentlihen General-Berfamm-
fung gemachte Geſchäft ſoll als beſonderes Ge:
ſchäft angeſehen werden; ebenſo das auf einer
ordentlichen General-Verſammlung geführte Ge—
ſchäft, mit Ausnahme der Beſtätigung einer von
dem Verwaltungsrathe empfohlenen Dividende, der
Ernennung von Directoren und Rechnungsreviſoren
und der Feſtſtellung ihrer Gebühren und der Be—
rathung der von ben Directoren vorgelegten Rech⸗
nungen und Bilanzen, ſowie aud des Berichts
berjelben ſoll als beſonderes Geſchäft angejehen
werben,
180
— m mn mm en ne rn ee TE md
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Dahım
ö — —ñ —— der welche die Ausweiſung —
3 des Ausgewiefenen. Beftrafung. beſchloſſen hat. a
1. 2. | 3 4, 5. 6.
7 Frederik Ferdinand Igeboren am 20. Juni Betieln, Polizeibehorde zu 23. Maͤrz
Juſt, Landarbeiter, 1870 zu Aarhus, Däs Hamburg, 1893.
nemark, daniſcher
| Staatsangehöriger, '
8 Johann Hefling, geboren am 1.November Landftreichen u. Betteln, Königlich preußiicher, 7. März
Maurergejelle, 1843 zu Zütphen, Negierungspräfidenti' 1893.
Niederlande, ortdan- zu Mänfter,
gehörig ebendafelbft,
9 Anton Patzelt, geboren am 10. MailBetteln, Königlich preußifcher 23. März
Glasſchleifer, 1827 zu Meiſtersdorf, Regierungspräftdent 1893,
| Bezirf Tetfchen, Böh- zu Breslau,
men, ortdangehörig zu
Mildeneichen, oͤh⸗
men,
10 Alexander Ruppert, Igeboren am 24. April Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiicher 21. März
Hausdiener, 1856 zu Odeſſa, Gou- Negierungspräfidenti 1893.
vernement Cherſon, zu Hildesheim,
Rußland, ortsangehö-
rig ebendajelbft, |
11] Anna Scherbaum, [geboren am 1. MailBetteln und Betrug, Königlich bayerifchesi 20. Februar
geborene Rinder, | 1839 zu NRattenberg, Bezirksamt Traun] 1893,
verwittmete Bezirk Kufftein, Tirol, ftein,
Tagelöhnerin, öſterreichiſche Staate-
angehörige,
12| Giovanni Tortella, geboren am 8. Maillanpflreihen u. Betteln, Koͤniglich preußifcheridesgleichen.
Maurer, 1869 zu San Maſſimo, Regierungspräfident
Stafien, italienischer zu Köslin,
Staatdangehöriger,
13| Teunis Biffer, geboren am 4. Dezember|Betteln, Holizeibehörde zu 24. März
Erbdarbeiter, 1842 zu Stiebredt, Hamburg, 1893,
Niederlande, nieder-
fändifcher Staatdange-
höriger,
14) Franz Zveifchfa, geboren am 9. Maildeögleichen, biefelbe, 27. März
Bädergefelle, 1869 zu Rudig, Böp- 1893.
men, öfterreichiicher
Staatsangehöriger,
— —
Hierzu
eine Extra⸗Beilage, enthaltend das revidirte Reglement für die Landirrenanftalten ıc.,
fowie Fünf Deffentliche Anzeiger.
(Die Injertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werben der Bogen mit 10 Pf. berschnet.)
Medigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei der 9. 5 Hayn ſchen Erben.
Extra: Beilage zum Amtsblatt.
I
Aevidirtes
Reglement
für die
2 andirren
„Anſtalten
des
Brovinzialverbandes von Brandendurg.
I. Beftimmung der Anftalten.
$ 1. Die Srrenanitalten des Landarmenverbandes :
der Provinz Brandenburg — Landirrenanjtalten —
find beftimmt zur Bewahrung, Kur und Pflege von Geiltes-
franfen und von Idioten in nicht mehr jchulpflichtigem
Alter, foweit diejelben der Anftalt3pflege bedürfen
und entweder von einem Örtsarmenverbande oder von dem
Landarmenverbande der Provinz zu unterjtügen find ($$ 28
bis 30 des Reichsgeſetzes über den Unterſtützungswohnſitz
vom 6. Juni 1870) oder der Provinz angehören ($ 5 der
PBrovinzialordnung).
Soweit der Raum es geitattet, können auch andere
Beiltesfranfe und Idioten — jedoch nur widerruflid —
aufgenommen werden. Dabei haben preußiſche Staats-
angehörige den Vorzug vor anderen Angehörigen des
Deuticher Reiches und diefe vor Ausländern.
$ 2. Der Zwed der Anjtalten ist die Heilung, Befie-
rung und Pflege von Beiftesfranfen und Idioten.
Sie dienen vorzugsweile für die Hilf3bedürftigen
Provinzialausichuß, weldder aladann dem Brovinzialland-
tage bei jeinem nächſten Zufammentritte von der erfolgten
Wahl Kenntniß zu geben hat.
Der Direktor ijt der Vorgeſetzte aller übrigen Anſtalts—
beamten ſowie des Wirthichaftsperjonal3 und wird durd)
den zweiten ärztliden Beamten der Anjtalt, den „Ober-=
arzt“, vertreten, jofern Seiten? des Landesdireftors nicht
eine andermweite Beitimmung getroffen worden it. Er ilt
befugt, jich jelbjt ohne Urlaub auf die Dauer von 8 Tagen
von der Anjtalt zu entfernen, nachdem er in geeigneter
Weiſe für feine Vertretung Sorge getragen hat.
Der Direktor erhält Tagegelder und in für
auswärtige Dienftgeichäfte, ſowie Umzugskoſten gleich den
oberen Provinzialbeamten ($ 23 No. 2 des Reglements
betreffend die Dienftlihen Berhältniffe der Provinzial-
ı beamten).
Die Zweiganftalten werden in ärztlicher Beziehung
durch den Anftaltsarzt unter der Oberleitung des Direktors
der betreffenden Landirrenanftalt, in adminiftrativer und
ökonomiſcher Beziehung dagegen durch den Anjtaltsinfpektor
Geiftesfranken und Idioten, für melde die Koſten der geleitet. Diefer ift Worfteher der Anftalt und der Vor—
Bewahrung, Kur und Pflege weder aus ihrem eigenen
Vermögen noch von den aus privatrechtlichen Titeln zu
gejeßte aller übrigen AnjtaltSbeamten, ſowie des
Wirthihaftsperfonald. Er Hat für die forgfältige
ihrer Alimentation Berpflichteten beftritten werden können. Ausführung der ärztlichen Anordnungen Sorge zu tragen.
U. Verwaltung und Beauffichtigung
der Anflalten.
\Unmittelbarer Vorgefegter des Oberwart- und
Wartperſonals ift der Anftaltsarzt.
85. Nah Maßgabe des Etats der Anjtalten jind
8 3. Die Landirrenanftalten — und die mit die zu deren Verwaltung erforderlichen Beamten durch den
denjelben als Zmweiganftalten verbundenen Bflegeanftalten
— find als Provinzialanftalten nad) den Vorfchriften der
Provinzialordnung zu vermalten und zu beauffichtigen.
Zur unmittelbaren Beauflihhtigung ift für jede diefer An—
italten em Kommiſſarius zu beftellen. (K 99 der Pro—
vinzialordnnung.)
$ 4 Die Leitung einer Qandirrenanftalt führt in
ärztlicher jomohl wie in adminiftrativer und ökonomiſcher Be—
ziehung ber erite ärztliche Beamte derfelben als „Direktor“.
Seine Wahl erfolgt dur den Provinziallandtag, in
Provinzialausfhuß — nad Anhörung des Anitaltsdireftors
— anzuftellen; die Annahme und Entlaffung des Ober:
wart: und Wartperjonals erfolgt jedoch bei den
2andirrenanftalten durd den Anjtalt3direftor, bei
den Pflegeanftalten auf Borfchlag des Anitalt3-
‚arztes durch den Anjtalt3vorjteher.
Zur Annahme der Hilfsärzte ſowie von Hilfs-
arbeitern it die Genehmigung des Landesdireltors er-
forderlich.
Die Rechte und Pflichten ſämmtlicher Anſtaltsbeamten
2
—
Berhältnijfe der Provinzialbeanten, und durch die vom: Bon dem Legteren kann aud) eine entipredyende Er—
Brovinzialausfchug erteilten Dienjtanmweifungen be: |höhung der Pflegegelder für nicht Hilfsbedürftige
ftimmt. Als obere Anjtaltsbeamten ($ 98 No. 3 der| Kranke feftgejeßt werden, wenn die Verpflegung und
Brovinzialordnnung) gelten die Merzte, Inipeftoren, Geift: | Beauffichtigung des Kranken mit ganz bejonderen
lichen, Rendanten, Sekretäre und Affiitenten. Schwierigkeiten und Koſten verbunden iſt.
Das im Arbeits- oder Geſindedienſtverhältniß jtehende| Für Kranke der beiden erſten Verpflegungsklaſſen ſind
Wirthſchaftsperſonal ift in der im Etat vorgefehenen | der Anftalt die Aufwendungen fir Kleiduug und Wäſche
Zahl mit den dort feftgefeßten Bezügen von den Anſialts- und deren Unterhaltung, ſowie für die üblichen Erfriſchungen
vorftcher auf längftens dreimonatliche Kündigung anzu=, — aber Dem Pflegegelde — zu eritatten.
nehmen und eintretenden Falls zu entlaſſen. | Bu SS Die Bilegekoften find von dem Drtsarmen-
Säummtliche Angeſtellte jind der vom Provinzialausſchuß | verbande durch Nermittelung des Kreiſes — zum
feſtgeſetzten Hausordnung unterworfen. Die zur Zeit] Schluffe eines jeden Kalendervierteljahres bezw. fogleid)
bejtcehende Hausordnung bleibt jammt den erteilten Dienst | nach der Entlaſſung oder dem Tode des Kranken, unter
anweiſungen Dis auf Weiteres im Geltung. Berehmmg des Monats zu 30 Tagen und Einrechnung
des Tages der Aufnahme, aber nicht Einrechnung des
Tages Des Ausſcheidens des Kranken, au Die Landes:
hauptkaſſe zu zahlen.
Die Prlegegelder ind gleich nad) der Aufnahme
Kranfen bis zum Ablauf des Kalenderquartals — unter
Berechmung des Monats zu 30 Tagen ımd Einrechnung
Des Tages der Aufnahme -- - und jodann viertejährlidh im
at j . Borans an Die Yandeshanptfajje einzuzahlen.
b) durch die für die Kranken gezahlten Pflegekoſten und Zur Deckung der Koſten für Bekleidung und Wäſche,
Pflegegelder, 9F ſowie die üblichen Erfriſchungen bei Kranken der beiden
e) durch Die den Anſtalten zugefallenen Geſchenke oder erſten Verpflegnungsklaffen (8 7 a. E.) ift bei der
Vermächtniſſe Aufnahme ein von dem Direktor der Anftalt zu beſtimmender
nicht gedeckt werden. |
III. Anterbaltung der Anſtalten.
86. Die Mittel zur Unterhaltung der Landirren-
anjtalten werden vom Provinzialverbande gewährt, ſoweit des
die Unterhaltungskoſten -
a) durch den Ertrag der Grumdjtüde und der eigenen
Wirthſchaft der Anftalten,
Vorſchuß einzuzahlen, welcher binnen adıt Tagen nad)
_ m | . , ber Mittheihmg über den verwendeten Betrag in Höhe
F 7. Die für hilfsbedürftige Geiſteskranke und Idiote deſſelben zu ergänzen iſt.
von dem endgültig unterſtützungspflichtigen Ortsarnien- nn le der Entlaſſ nes. Kranken ii N
verbande zu erjtattenden Pflegekoften (Artikel IS 31a; , mM Falle, der Entlaſſung eiues Hranken 1E Don Den
\ Ä Xılı 189 rn rt su Dpt eingezahlten Pflegegeldern Derjemge Theil, welcher auf die
(def. vom 11. Juli 1891) werden von Zeit zu Zeit nad) |", 9: dem Tanı der Entlait nträlft der Kandes-
dem mirflichen Aufwand, welcher mit Ausſchluß Der al kai dh oe euna enfelben Fr *
»meinen Verwaltungskoſten für einen Kranken im der aupttaſſe und, Der Sera J m Der De
Y mr gatoſ „Anſtalt eingezahlten und noch nicht verwendeten Gelder
Anſtalt erwächſt, durch den Provinziallandtag — vor- ZRufld —8
behaltlich der Genehmigung der zuſtändigen Miniſter — (SS 7 a. E. 25) dort zurückzuzahlen.
nid Ser Q ENT . Aten 7 anf x ‚ - .
feſigeſetzt und von dem Landesdireftor öffentlich befamut ° 9 Die von der Anſtalt aufgewendeten Bes
gemacht. Bis anf Weiteres werden Diejelben anf Yapninkoiten find nach dem von Kandesdirektor öffent:
jährlich 300 Mart feftgefekt. gräbnißkoſten jind mach dem vom Yaudesdireftor öffen
lich bekannt gemachten Pauſchſatze zu berechnen und ſoweit
In gleicher Weiſe werden die Pflegegelder für Die fie durch Die für Dem Verſtorbenen eingegangenen, aber
Geiſteskranken ımd Idioten - un den einzelnen Verpflegungs- noch micht zur Verwendung gefonumenen Pflege- oder fonjtigen
Elajfen der Anstalten (8 24) — aber unter Einrechnung der Gelder (SS S, 25) nicht gededt worden, aus dem Nad)-
allgemeinen Berwaltungsfojten durch den Provinziallandtag laß des Berftorbenen bezw. von demjenigen zu erftatten,
feitgefeßt. Bis zu eier anderweiten Feſtſetzung betragen welcher zur Zahlung von Prlegegeldern für den Verſtorbenen
die Nflegegelder in der 1. Verpflegungsklaſſe 1200 Mark, verpflichtet war, und in Ermangebmg eines joldden in der
in der TI. 900 Mark, in der III. 720 Mark und in der mit Zuſtimmung Der zuftändigen Miniſter feitgefeßten Höhe
IV. 540 Mark. Welche von dieſen Verpflegungsklaſſen von dem endgültig unterſtützungspflichtigen Ortsarmen—
bei den einzelnen Anſtalten beſtehen, wird Durch deren, verbande. Die Noten der von der Anſtalt ſelbſt bewirkten
Etats beitimmt. | Beerdigung find jedoch von einem YPrenkichen Arnten—
Die anderweit feitgejegten Pflegegelder gelten alsdaun verbande nicht zu eritatten.
”_. oe » e, - Las ⁊ Je · ‘ . R — E
von dem Landesdirektor öffentlich bekannt gemacht. wird die Gritattung der Pflegekoften für die von. ihnen
Für die nicht Hilfsbedürftigen Kranken, welche endgültig zu unterftügenden Geiſteskranken, To lange die=
nicht der Provinz angehören, werden die feſtgeſetzten Pflege- ſelben heilbar jind, nuter der Bedingung nicht verlangt,
gelber um ein Drittheil ımd fir Ansländer Darüber! day fie wegen ihrer Leijtungen für den Kranken jelbft, fin
3
unterhaltenen Deſzendenten, Mizendenten und Gejchwifter verwenden, in Ermangelung folder aber als Kapitalver⸗
oder für feinen Ehegatten deſſen Stammvermögen nicht | mögen der Anſtalt zinsbar zu belegen, um mit den Zinſen
in Anſpruch nehmen (8 11) und deffen Nachlaß nur inter | die Einrichtungen derſelben zu verbeffern oder den Kranken
der Vorausfegung, unter weldjer dies feitens des Brovinzials | befondere Annehmlichkeiten zu gewähren ($ 25). Ueber die
verbandes geſchieht ($ 12), auch erit nachdem der Letztere Verwendung der Zinfen wird im Etat der Anftalt Be—
wegen feines Anspruchs auf die vollen Pflegegelder befriedigt | jtimmung getroffen.
ft. Soweit die Einkünfte des Kranken und Die etwa
von feinen Angehörigen zu zahlenden Unterjtügungen von
dem DOrt3armenverband wegen jeiner Aufwendungen nicht iv Aufnabme Dont Arvanken,
beanfprucht werben, find dieſelben von dem Provinzial: $ 14. Anträge auf Aufnahme von Geiftesfranfen
verbande zur Anrechnung auf die Pflegegelder zu er=| oder Idioten jind an den Landesdirektor zu richten und zwar
heben (8 11). a) von dem —— — ts ar uverbaude
iſtes kr on Ä — in Landkreiſen durd) VBermittelung des Landraths —
Heilhar au eben % eibt ae San 8 wenn die Aufnahme auf Grund des Gefches vom
11. Juli 1891 verlangt wird,
von dem gejeplichen Vertreter des Kranken (Vater,
Ehemann, Vormund, Pfleger), einem Verwandten
Direftord der Zandirrenanftalt der Landesdirektor und im
Wege der Beſchwerde endgültig der Provinzialausſchuß.
zZ
F 11. Auf die Pflegegelder für einen Geiſteskranken, oder der Ehefrau des Kranken durch Bermittelung
welder in der Provinz jeinen Unterjtüßung3- der Ort8polizeibehörde,
wohnjig Hat oder im Falle der Hilfsbedürftigfeit von| c) von der Drtspolizeibehörde unter der Befcheini-
denn Landarmenverbande Der Provinz zu unterjtügen gung, daß weder von dem fürforgepflichtigen Orts:
jein würde, nimmt Die Provinz deſſen Stammvermögen armenverbande, noch von dem etwa vorhandenen
nicht in Anſpruch und deſſen Einkünfte nur injoweit, als gefeßlichen Vertreter, einem der nächften bekannten
diegelben zum Unterhalt der von dem Kranken zur Seit Verwandten, bezw. der Ehefrau des Sranken ein
einer Au Er unterhaltenen Deizendenten, Aizendenten Antrag auf deffen Aufnahme zu erlangen ift, aud)
und Geſchwiſter, ſowie ſeines Chegatten nicht erforderlich für den Kranken in feiner Hilflofen Lage ausreichend
find. Zu welchem Betrage hiernach die Pflegegelder zu nicht geforgt wird,
zahlen jind, Hat der Landesdireftor zu bejtimmen, dev aud)
bei veränderten Verhältniſſen den feitgejegter Betrag zu er-
mäßigen oder zu erhöhen befugt iſt ($ 14 a. E.).
fallg aber der gejegliche Vertreter, einer der nächſten
Verwandten oder die Ehefrau des Kranken, jeiner
Aufnahme iberlpreiben, unter der Vorlegung dieſer
Die Ermäßigung der Pflegegelder tritt jedoch nur Erklärung und Beicheinigung, daß für den Kranken
unter der Bedingung ein, daB das Vermögen der Kranken, in feiner Hilflofen Lage ausreichend nicht geforgt
\oweit der Landesdireftor es verlangt, dem Provinzial wid und Die Entmündigung des Kranken bereits
verbande zur Verwaltung überwiejen wird. eingetreten oder doch dei dem zuftändigen Gericht
Dies gilt auch beim Erlaß der Pflegekoften für Heil- beantragt iſt (5 595 Civilprozeßordnung).
bare hilfsbedürftige Kranke ($ 10). "in über das or — di Natur der Geil
Den ans privatrechtlichen Titeln zur Mimentation des | I Ein uber das Vorhandenſein und Die Natur der Geiſtes—
Kranken Verpflichteten gegenüber bleibt die Verrechnung Uanbesbirefior öffentlih Tfarnt Ga In kann
2 rar 8 ge⸗
des Stammvermögens auf die Pflegegelder vorbehalten. bogens von einem approbirten Arzte an Eidesftatt
8 12. Bis zu einer andermeiten Beſchlußfaſſung des abgegebenes Beugniß;
PBrovinziallandtags verzichtet der Provinzialverband auf| 2. eine von der Ortspolizeibehörde nad dem vom
das gejeßglide Erbredt der Landirrenanftalten. Auch Landesdireftor öffentlich bekannt gemachten Formular
joll die Nachforderung der Pflegegelder und Nebenkoſten ertheilte Beſcheinigung über die perfönlichen und Ber:
(SS 7, 25), joweit diefelben nicht zur Zahlung gelangt jind, mögensverhältniffe des Kranken, aus welcher erhellt,
in den Nachlaß des in der Anſtalt veritorbenen oder ob derjelbe Angehöriger der Provinz ift, ob und wo
ans derſelben entlaſſenen Geiltesfranfen dann nicht ein- derjelbe einen Unterjtügungswohnfiß hat, endlid), ob
treten, wenn Deizendenten zurüdgeblieben find. Erhellt und inwieweit Die Pflegegelder für den Kranken aus
jedoch, daß die Einkünfte des Verjtorbenen während feines den Einkünften feines Vermögens oder von Dritten
Aufenthalts in der Anſtalt dem Landesdirektor nicht voll zu deden fein würden.
jtändig offen gelegt waren ($8 10, 11, 14), fo ijt Diefer nr üut ferner
befugt, das auf Diele Weile dem Provinzialverbande Ent: Ra bes Ortsarmenverbandes iſt ferne
gangene auch Deizendenten gegenüber aus den Nachlaß bie Beglaubigte schriftliche oder vor einer öffentlichen
einzuziehen. |
a Behörde abgegebene Erklärung des geſetzlichen Ver—
8 13. Werden einer Anſtalt Geſchenke oder Ber: treter8 des Kranken und feiner nächſten bekannten
vder die Beicheinigung der Ortspolizeibehörde, daß ein
gejetlicher Vertreter bezw. eine Ehefrau des Kranken
nit vorhanden oder von ihnen, ſowie von den
nächſten bekannten Verwandten die Genehmigung der
Aufnahme nicht zu erlangen it,
fal3 aber der gejegliche Vertreter, einer der nächiten
befannten Verwandten oder die Ehefrau des Kranken
jeiner Aufnahme widerfprechen, die Beicheinigung der
DOrt3polizeibehörde, daß die Entmündigung des Kranken
bereit3 eingetreten oder doch bei dem zuitändigen Ge-
richt beantragt it ($ 595 E&.-$.:D.), auch für den
Kranken in ausreichender Weiſe nicht gejorgt wird.
Der gejeglihe Vertreter des Kranken hat jeinem zu
beglaubigenden Antrage noch beizufügen:
jeine oder eines Dritten beglaubigte ſchriftliche Er—
Härung, daß er fich verpflichte, für den — in die
gewünſchte Verpflegungsklaſſe aufzunehmenden —
Kranken alle in dem Reglement fejtgejegten Leiftungen
pünttli zu erfüllen, und die Bejcheinigung der Orts-
polizeibehörde, daß nad) den gepflogenen Ermittelungen
der Erflärende hierzu für vermögend zu erachten it.
Die gleihe Erklärung und Beicheinigung haben die
Ehefrau und der Verwandte des Kranken ihrem gleich-
fall3 zu beglaubigenden Antrage beizufügen, ferner:
jene die beglaubigte jchriftliche Erklärung der nächjten
befannten Verwandten und des etwa vorhandenen
und zu erlangenden geſetzlichen Vertreters Des
Kranken, daß fie dejjen Aufnahme in eine Landirren-
anftalt genehmigen,
Diejer die gleiche Erklärung der nächiten bekannten
Verwandten ſowie des etwa vorhandenen und zu er-
langenden Vertreters, bezw. der Ehefrau des Kranten.
Daß ein gejeglicher Vertreter des Kranken nicht vor:
anden oder nicht zu erlangen, it durch eine Be—
—58 der Ortspolizeibehörde nachzuweiſen.
Wenn der Kranke innerhalb der Provinz ſeinen Unter:
ſtützungswohnſitz hat oder doch Angehöriger der Provinz
it und die für ihn angebotenen, bezw. aus den Ein—
fünften des nad $ 11 zu überweijenden Vermögens
eingehenden Pflegegelder unter Berüdjichtigung der Ber:
hältniffe vom Landesdireftor — vorbehaltlih einer
andermweiten Feſtſetzung bei veränderten Verhält—
nifjen — für genügend erklärt werden (cf. $ 11), gilt
die dem Aufnahmeantrage beigefügte Verpflich—
tungserflärung al3 entjprechend geändert.
8 15. Ob ein Kraufer aufzunehmen it, darüber
entjcheidet der Landesdireftor nach Anhörung des Direktors
einer der Landirrenanftalten, und im Wege der Beſchwerde
vorbehaltlich der geſetzlich zuläfjigen Rechtsmittel (Reichs⸗
gejeg über den Unterjtügungsmohnfig vom 6./6. 70) der
Brovinzialausfhuß. Auf Verlangen des fürforgepflid:
tigen Ortsarmenverbandes hat jedoch auf die Anmeldung
Diejer Beſchwerde der Landesdireftor die vorläufige Auf:
gejorgt werden kann, und von dem Ortsarmenverbande die
Pflegegelder auf die Dauer von zwei Monaten jowie
die Koften der Zurüdführung des Kranken ficher
geitellt find.
Die Anftalt, in weldde der Kranfe aufzunehmen ilt,
beitimmt endgültig der Landesdirektor.
Ein Ausländer, deſſen Aufnahme nicht von einen
Drtsarmenverbande der Provinz beantragt worden it, darf
erit zugelaffen werden, wenn die für ihn übernommenen
Leiftungen ($ 14) ausreichend jicher geftellt find.
8 16. In dringenden Fällen fann der Landes
direftor auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes nad 8 14
No. 1 die vorläufige Aufnahme eines Kranken zulajfen,
wenn für den Fall, daß in der von ihm gejtellten Friſt die
Aufnahmeerfordernijfe nach 8 14 nicht nadygebracht werden
follten, die Koften der Pflege und der Zurüdführung
des Kranken ausreichend ſicher geitellt jind. Die gleiche
Befugniß fteht dem Direktor der Yandirrenanitalt zu; jedod)
ift derſelbe verpflichtet, jofort die Genehmigung des Landes-
direktors einzuholen.
8 17. Bon jeder Aufnahme eines Kranken in eine
Zandırrenanftalt hat der Landesdireftor dem zujtändigen
Bormundihaftsgericht, und falls die Entmündigung des
Kranken noch nicht eingetreten it, der zur Wahrnehmung
des öffentlichen Intereſſes bei Entmündigungen berufenen
Behörde Anzeige zu machen.
8 18. Binnen drei Wochen nach der vom Landes:
direftor erflärten Zulaffung der Aufnahme iſt der Kranke
der Anſtalt zuzuführen unter Mitgabe eines von der Orts:
polizeibehörde auszufertigenden Geleitjcheines, aus
welchem die Namen und der Wohnort des Kranken und
feiner Begleiter, jowie die dem Kranken ntitgegebenent
Bekleidungsgegenitände ſich ergebei.
Herricht jedod an dem Aufenthaltsorte eines Kranken
eine gefährliche Epidemie (Cholera, Boden, Fleckentyphus,
Ruhr u. f. w.), jo kann für die Dauer der Epidemie die
Nufnahme der Kranken verjagt werden.
lieber die erfolgte Aufnahme ijt den Begleiter des
Kranken eine Aufnahmebeſcheinigung zu ertheilen.
Erfolgt die Aufnahme nicht binnen drei Wochen oder
in der etwa vom Landesdirektor verlängerten Friſt, jo üt
dieſelbe auf3 Neue gemäß 8 14 zu beantragen.
8 19. Außer in dringenden Fällen ift der Anſtalts⸗
vorfteher nur an den Wochentagen in der Seit von
8 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends einen Kranken aufzu⸗
nehmen verpflichtet, nachdem er vorher von der Zeit Des
Eintreffens deſſelben benachrichtigt worden.
Auch Tann die Aufnahme folder Kranken verjagt
werden, welche in unreinem Zuſtande ſich befinden.
8 20. Leber Kranke muß mindeftens die in der An—
lage verzeichneten Bekleidungsſtücke in gutem und rein—
nahme eines Kranken anzuordnen, wenn jeitend der Orts⸗ lihem Buftande mitbringen. Für fehlende oder unbraud-
Pflenegelder Verpflichteten, beziehungsweiſe des zur Fürſorge
verpflichteten OrtSarmenverbande3 von Seiten der An-
ftalt Erfaß zu befchaffen.
Den Drtsarmenverbänden wird freigeftellt, Den Kranken
in einem guten, noch durchaus brauchbaren Sommer oder
Winteranzuge der Anftalt zuzuführen und im Uebrigen Statt
der Ausftattung, beim Mangel eines Winteranzuges den
Betrag von 40 Mark, beim Mangel eines Sommeranzuged
von 25 Mark zu zahlen. Für Kinder ift, fofern fie in
einem guten, noch durchaus brauchbaren Anzuge der Anftalt
zugeführt werden, im Uebrigen Statt der Ausftattung der
Betrag von 30 Mark zu zahlen.
8 21.
führung eines nicht hilfsbedürftigen Kranken in eine
andere Anftalt angeordnet, fo find Die hierdurch erwachſenen
Koſten von dem zur Zahlung der Pflegegelder Verpflichteten
zu eritatten, fofern die Weberführung nicht Tediglih im
Intereſſe der Verwaltung gejchehen ift.
Wird von dem Landesdireltor Die Ueber-
| F 25. Auf Grund einer bejonderen Vereinbarung
mit dem Anftalt3vorfteher, welche vom Landesdireftor ge=
nehmigt und jederzeit zu widerrufen it, können einen
Kranken befondere Leiftungen Hinfihtlich der Wohnung,
Verpflegung oder Wartung gewährt werden. Auch ift der
Anſtaltsvorſteher befugt, für Kranke zu außerordent-
lien Bedürfniffen oder außergewöhnliden Er-
frifdungen und Genüſſen Geldbeträge anzunehmen, über
deren Verwendung alsdann am Sahresichluffe dem Ber:
treter des Kranken Mittheilung zu maden it.
8 26. Für folde Kranke, welche fih an Arbeiten
für die Anftalt betheilinen, kann dem Anftalt3vorfteher von
dem Landesdireftor nad) Maßgabe des Etats ein Betrag
zur Verfügung geftellt werden, um denfelben zum Beſten
jener Kranken zu verwenden.
8 27. Im Uebrigen werden die näheren Beltimmungen
über die Behandlung der Kranken durch die Hausordnung
'der Anftalt und die Dienftanmweifungen der Beamten
8 22. Mit Genehmigung des Landesdireftord kann , getroffen.
der Direktor einer Landirrenanftalt ſolche Perſonen, welche
Die Kranken find, fo lange fie fih in der Anftalt
zum Zweck der Beobachtung ihres Gemüthszuftandes auf | befinden, nad allen ihren Lebensbeziehungen den An
einige Zeit Die Aufnahme ſelbſt nachſuchen, einftweilig | ordnungen des Vorfteher3 und den Vorſchriften der Haus:
— jedoh nit über ſechs Monate hinaus — in die ordnung unterworfen. Innerhalb diefer wird ihnen indelfen
Anftalt aufnehmen, wenn die perjönlichen Verhältniffe des | jede SFreiheit gewährt, welche den Heilzweck nicht gefährdet
Anfzunehmenden nachgewiefen und die Verpflegungskoften jmd mit dem jeweiligen Krankheitzzuftand, fowie mit
genügend ficher geftellt find. Stellt jih im Laufe der Be- des Kranken und feiner Umgebung Sicherheit verträglich ift.
obachtungszeit das Borhandenfein einer Geiſteskrankheit
heraus, welche das Verbieiben in der Anſtalt uothwendig _, 8 28. Entweicht ein Kranker aus der Anſtalt, fo
macht, fo Hat der Landesdirektor das Hierzu Erforderliche ſind unverzüglich die nöthigen Maßregeln zu feiner Auf-
($ 14) durch die zuftändige Ortspolizeibehörde zu ver- ſuchung und Zurüdführung zu ergreifen. Wenn diefe nicht
anlafjen. immerhalb 24 Stunden Crfolg Haben, fo find die An-
nehörigen des Kranken und die Drt3polizeibehörde, aus
beren Bezirk der Kranke der Anftalt zugeführt worden ift,
‚von dem Gefchehenen in Kenntniß zu feßen.
Smangsmaßreneln behufs Yurüdführung des Ent:
wichenen find nur im Einverſtändniß mit derjenigen Orts:
polizeibehörde, in deren Bezirk der Kranke angetroffen
worden ift, zur Anwendung zu bringen. Sie find bei
nicht gefährlichen Geiſteskranken ausgeichloffen, wenn der
Entwichene bei feinem gefeßlichen Vertreter, oder in Er:
mangelung eines folchen, bei einem feiner nächſten Ber-
wandten Aufnahme gefunden hat und dieſe der Zurüdführung
widerfprechen.
V. Beßandlung der Siranken.
8 23. So lang die Entmündigung eines
Kranfen noch nicht eingetreten ift, hat der Anſtalts—
vorfteher die von ihm etwa erforderlich erachtete Fürſorge
für die Perfon oder das Vermögen deifelben bei dem zu—
ſtändigen Vormundfchaftsgeriht zu beantragen. Auch Hat
derjelbe über den Yuftand des Kranken den zur Stellung
des Antrages auf Entmündigung Berechtigten ($ 595 Cip.⸗
Proz.⸗Ordg.) auf Verlangen jederzeit Mittheilung zu machen.
S 24. Bei den Landirrenanftalten beitehen in bezug
auf die wohnliche Unterbringung und die Belöftigung ber
Kranken nad) Maßgabe der Etat3 verfhiedene Ver:
pflegungsklaſſen, in welche Diefelben unter Berückſichtigung
Ihrer früheren Lebensgewohndheiten und ihres Krantheits-
zuftandes ſowie ihrer Vermögensverhältniffe nach der An=
ordnung des Qandesdirektord aufgenommen werden.
Hilfsbedürftige Kranke find in die Ießte, andere
in diejenige Verpflegung3flaffe aufzunehmen, für welche die
Pflegegelder gezahlt werden.
jedoh auf den Antrag des Direftor3 der Landirrenanftalt
die Verjegung eines Kranken in eine höhere Verpflegungs⸗
klaſſe oder die lleberführung aus einer Anftalt in die andere
geitatten, wenn dies aus ärztlichen Gründen geboten
Der Landesdireftor ann | Mutter die Uebernahme des Kindes, fo it baffelbe dem
: Ortsarmenverbande, in deſſen Bezirk die Anſtalt Liegt, zur
! F 29. Wird von einer Kranken ein Rind geboren,
fo hat der Anitaltsvorfteher — abgeſehen von der vor-
gefchriebenen Anzeige an den Standesbeamten — fofort
derjenigen OrtSpolizeibehörde, aus deren Bezirk die Kranfe
‚der Anftalt zugeführt morben ift, Anzeige zu machen und
darauf Bedacht zu nehmen, daß das Kind aus der Anftalt
‚entfernt wird, fobald die ohne Gefahr für Mutter und
Kind geichehen kann. Verweigern die Angehörigen der
Fürſorge zu übergeben.
8 30. Stirbt ein Kranker in ber Anſtalt, fo hat
6
geſchriebenen Anzeige an den Standesbeantten — wer: | Anjtalt der Provinz nicht erfolgen kaun; jedod) fol
züglid) aus diefem Grunde zunächſt die Zurücknahme der—
a) dem zuftändigen Gerichte, ſowie dem gejeglichen Ver: ' jenigen Kranfen erfolgen, welche am wenigſten einer
treter des Kranken, oder falls deſſen Entnründigung AnftaltSpflege bedürfen.
100) nicht ‚eingetreten war, der zur Wahrnehmung Ob umd in welcher Friſt ein Kranker zurüdzunchnen
des öffentlichen Intereſſes bei Entmündigungen bes ift, enticheidet der Landesdirektor, und im Wege der Be-
rufenen Behörde, ichwerde, weldye jedoch im Fall einer widerruffichen oder
b) der Ortspolizeibehörde, aus deren Bezirk der Vers vorläufigen Aufnahme ausgeſchloſſen ift, endgültig der
Itorbene der Anftalt zugeführt war, Provinzialausſchuß.
auzuzeigen. Auch iſt über Tag und Stunde der Beerdigung,
wenn irgend thunlich, den Angehörigen des Verſtorbenen
ſo zeitig Mittheilung zu machen, daß dieſelben dem Leichen—
begängniß beiwohnen können.
834. Die Abholung eines Kranken (88 31c.,
32, 33) muß in der zu deſſen Scduge von Anitalts-
‚vorjteher für erforderlich erklärten Weile erfolgen. Auf
'Berlangen ift eine Entlaffungsbeicheinigung zu ertheilen.
VI. Sntlaffung der Kranken. 8 35. Der ne ei —— — ph befugt,
Sr _ einen Kranken verſuchsweiſe zu entlafjen, deſſen Geneſung
sigli erfolgen: Entlaſſung eines Kranken muß unver: zwar wahrjcheinlich, jedoch noch nicht ſicher ift, aber vor-
" ausfichtlich auch außerhalb der Anftalt ſich vollenden wird,
a) wenn derſelbe nach dem Urtheil des Direktors der und innerhalb Sahresfrift oder der etwa vom Landes:
Landirrenanftalt der Anftaltspflege nicht mehr direktor verlängerten Friſt wieder aufzunehmen. Mit
bedarf; | "Ablauf der Frift gilt Die Entlaffung als endgültig.
b) wenn der Antrag auf Entmündigung dejjelben end- Bon der Entlafjung wie von der Wiederaufnahme ijt
gültig abgelehnt oder die eingetretene Entmüns dem Qandesdireftor umverzüglid) Anzeige zu made.
digung rechtskräftig wieder aufgehoben worden ift; Während der Kranke ſich außerhalb der Anjtalt befindet,
c) wenn der gejegliche Vertreter dejfelben es verlangt: find Pflegegelder für denfelben nicht zu zahlen.
und Die Ortspolizeibehörde, aus deren Bezirk der‘ oa BR _
Kranke der Anfialt zugeführt worden ift, nachdem fie $ 36. Von der endgültigen Entlafjung eines Kranfen
von der Auskunft des Anſtaltsvorſtehers über den Zu- hat in jedem Falle der Anftaltsvoriteher
itand des Kranken Kenntniß genommen, ihre Zus, a) dem Vormundfchaftsgeriht und, wenn Die Ent—
ſtimmung erflärt hat. | mündigung des Entlaffenen noch nicht eingetreten
Berjagt der Landesdiretor die von dem fürforge: Pc ber au Bang de3 et ihen Intereſſes
pflichtigen ärmenverbande beantragte Entlajjung des Kranken, ei Entmündigungen erufenen Behörde,
weil derſelbe noch der Anſtaltspflege bedürfe, fo entfcheidet, b) der Ortspolizeibehörde, aus deren Bezirk der Cut:
im Wege der Beichwerde — vorbehaltlich der gefeglich zu= laſſene der Anftalt zugeführt worden,
läfligen Rechtsmittel — der Provinzialausichuß. Anzeige zu machen.
F 32. Die Entlaſſung darf auf den Antrag des 8 37. Dieſes Reglement tritt mit dem 1. April 1893
geſeßlichen Vertreters oder der Ehefrau des in Kraft.
Kranken vom Landesdirektor zugelaſſen werden, wenn
ſie nad) dem Urtheil des Vorſtehers der Anſtalt ohne,
Gefahr für den Kranken und für die öffentliche Sicherheit
erfolgen Tann. |
Auch Hat der Landesdirektor zu beitimmen, ob die Zu 8 20
Uebernahme emes Hilfsbedürftigen von einem anderen:
Zandarmenverbande oder einem Kreiſe nach 88 31, 31d. Verzeichniß der Bekleidungsſtücke,
des Geſ. vom 11. Juli 1891 zu verlangen iſt. welche einem Kranken bei ſeiner Aufnahme in eine Land-
33. Außer dem Falle einer widerruflichen oder vor= irrenanftalt ber Provinz mindeſtens mitzugeben find.
läufigen Aufnahme (88 1, 15, 16) kam die Zurüdnahme
eines nicht HilfSbedürftigen Kranken verlangt werden: | Für Männer:
a) wenn Derjelbe aufgehört hat, Angehöriger der Bro: 1. ein Sonntags- und ein Werktagsanzug, beftehend
vinz zu jein, oder fiir benjelben die Pflegegelder nicht in Rod oder Jade, Weſte und Beinkleid; 2. ein Halstud)
pünktlich gezahlt werden; ‘oder eine Halsbinde; 3. ein Baar Hofenträger; 4. eine
b) wenn in der Anftalt Mangel an Raum zur Aufnahme Unterjade, 5. zwei Baar Unterhofen oder Sommerhojen;
der hilfsbedürftigen Geifteskranfen und Jdioten, 6. vier Baar Strümpfe; 7. vier Hemden; 8. zwei Tafchen-
welche der Anftaltspflege bedürfen, einzutreten droht, tücher; 9. ein Hut oder eine Mübe; 10. ein Paar lederne
ah die Mitnahme Des Kranken in eine andere Schuhe nder Stiefeln: 11 ein Koamm
1
Für Frauen: Vorftehendes Reglement ift von dem Brandenburg
1. zwei Oberfleider mit Leibchen; 2. eine Zade oder Ihen Provinziallandtage in den Sitzungen deſſelben von
ein Umſchlagetuch; 3. zwei Schürzen; 4. zwei Halstücher; 28. Februar und 3. März 1893, vorbehaltlih der Ge
5. ein wollener Unterrod;; 6. eine Nachtjade; 7. vier Baar nehmigung der Herren Refjortminifter beichloffen worden
Strümpfe; 8. vier Hemden; 9. zwei Taſchentücher; 10. eine li m
Kopfbedeckung; 11. ein Paar lederne Schuhe oder Stiefeln; Berlin, ben 3. März 1893.
12. ein Kamm. | Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg.
Für Kinder:
. | Q
A. Für Knaben: 1. ein Sommer und ein Winteranzug, von Levetzow.
jeder beitehend aus * oder Rock, Weſte und Bein—
kleid; 2. ein Paar Hoſenträger; 3. eine Kopfbedeckung; Vorſtehendes Regl ird hiermi
glement wird hiermit auf Grund des
4. ein Paar Schuhe oder Stiefeln; 5. ein Baar Pan- Artikels I $ 31b des Gefeßes von 11. Juli 1891 Geſetz
toffeln; 6. ein Paar wollene Handſchuhe; 7. drei ſammlung S. 300) genehmigt.
Hemden; 8. drei Paar wollene Strümpfe; 9. drei
Taſchentücher; 10. zwei Halstücher oder Shawls und. Qerlin, den 25. März 1893.
11. ein enger und ein weiter Kamm.
B. Für Mädchen: 1. zwei Kleider; 2. ein ıwollener oder (Siegel.)
wattirter Unterrock; 3. zwei Untertaillen; 4. zwei Schürzen; Jan
5. eine warme Mütze; 6. eine warme Unterjade oder: Der Minifer der geiflichen,
ein Umſchlagetuch; 7. ein Baar Schuhe und ein Paar Der Minifer des Innern. Unterrichts- en
Bantoffeln; 8. ein Baar wollene Handſchuhe; 9. drei N ulerrichts-und Medizinal
Hemden; 10. drei Baar wollene Strümpfe; 11. drei Angelegenheiten.
Taſchentücher; 12. zwei Halstücher; 13. ein enger und In Vertretung: Im Auftrage:
ein weiter Kamm. | Braunbehrens. Bartſch.
II. Reglement.
II.
Reglement
Brandenburgſchen Provinzialverbandes zur Ausführung des Geſetzes vom 11. Juli 1891
(6.-3. 3. 300) bezüglich der Bewahrung, Kur und Pflege der hilfsbedürftigen Epileptifchen,
Taubfiummen, Blinden und jugendlichen Idioten.
I. Seitender Grundfaß.
8 1. Die Bewahrung, Kur und Pflege der Hilfs-
bedürftigen Epileptiihen, Taubſtummen,
und jugendlichen Spioten, für weldje die dadurd) er:
wachlenden Kojten weder aus ihrem eigenen Vermögen, noch,
von den aus privatrechtlichen Titeln zu ihrer MAlimentation
Berpflichteten beftritten werden fönnen, erfolgt, joweit Die-
jelben der Anftaltspflege bedürfen, und entweder von einen
Ortsarmenverbande oder von dem Landarmenverbande der
Provinz zu unterjtügen find (SS 23—30 Reichsgeje über
den Unterftüßungswohnfig vom 6. Juli 1870), nad) Maß—
gabe der nachitehenden Beitimmungen. Bezüglich der Für—
jorge;des PBrovinzialverbandes für bildungsfähige Hilfs-
bedürftige idiote, taubjtumme und blinde Kinder, welche
der Anjtaltspflege nicht bedürfen, bleiben die bejtehenden
reglementarifchen Beftimmungen in Geltung; nad) Maßgabe
des Beichluffes des Provinziallandtags vom 13. März 1879
tritt Ddiefe Fürſorge auch ein fiir bildungsfähige hHilfs-
bedürftige epileptiiche Kinder, welche der Anftaltspflege nicht
bedürfen. Auch verbleibt es bei den geltenden Beſtimmungen
über die Gewährung von Beihilfen zur Ausbildung Blinder
in der Erwerb3fähigfeit.
I. Nufnabmte.
8 2. Der Antrag auf Unterbringung eines der im
$ 1 bezeichneten Hilfsbedürftigen in einer Anftalt ift von
dent fürforgepflichtigen DOrtsarmenverbande — in Landkreifen
durch Vermittlung des Landraths — an den Landesdirektor
zu richten. Die Unterbringung ift von der Ortspolizei—
behörde zu beantragen, wenn der fürforgepflichtige Orts—
arnıenverband dies abgelehnt Hat, und für den Hilfe:
bedürftigen ausreichend nicht geforgt wird.
Dem Antrage ift beizufügen:
1. ein über den Eörperlichen und geiltigeu Zuſtand des
Hilfsbedürftigen in Beantwortung des vom Landes—
direftor öffentlich befannt gemachten Fragebogens von
einem approbirten Arzte an Eidesitatt abgegebenes
Zeugniß, aus welchen insbeſondere erſichtlich fein
muß, inwieweit der Zuſtand des Hilfsbedürftigen
die Anſtaltspflege erheifcht und bezüglich jugendlicher
Perſonen, ob der Hilfsbedürftige bildungsfähig it;
2. eine von der Drt3polizeibehörde nad) dem vom
On. „ok! .B.. All„.ır. X "ms lau
Blinden
ertheilte Beicheinigung über die perjönlichen und Ver:
mögensverhältnijje des Hilfsbedürftigen, aus welcher
erhellt, weshalb für denjelben außerhalb einer Anftalt
ausreichend nicht geforgt werden kann, ob umd wo
derjelbe einen Unterjtügungsmwohnfiß Hat, und daß
am Aufenthaltsorte des Hilfsbedürftigen eine gefähr:
lide Epidemie (Cholera, Flecktyphus, Pocken,
Ruhr u. ſ. w.) nicht herrſcht und bis vor weniger
als 3 Wochen nicht geherricht Hat, auch der Hilfg-
bedürftige nicht noch vor weniger als 3 Wochen in
einem infizirten Orte fich aufgehalten hat;
. bei jugendliden Perſonen im Mlter bis zu
16 Sahren die Geburtsurkunde und der Impfungs—
bezw. Wiederinpfungsichein;
. die beglaubigte jchriftliche oder vor einer öffentlichen Be-
hörde abgegebene Erflärung des Hilfsbedürftigen,
oder fall derjelbe nicht felbitftändig Handlungsfähig
it, eine gleihe Erklärung feines gefeßlihen Ber:
treter8, bezw. der Ehefrau, daß die öffentliche
Fürſorge für den Hilfsbedürftigen und deſſen Unter:
bringung in einer Anftalt beanſprucht wird. Iſt für
den nicht felbititändig handlungsfähigen Hilfsbedürf:
tigen ein geſetzlicher Vertreter niht vorhanden, oder
von Diejem bezw. der Ehefrau die Genehmigung zur
Unterbringung nit zu erlangen, fo ift darüber,
falls aber der geſetzliche Vertreter, bezw. die Ehefrau
Der Unterbringung widerfpredhen, zugleich darüber,
daß für den Hilfsbedürftigen in ausreichender Weife
nicht geforgt wird, eine Beſcheinigung der Ortspolizei—
behörde beizufügen.
Behufs Unterbringung bildungsfähiger jugend
licher Perfonen in Anftalten, welche zugleich für die Aus—
bildung ihrer Zöglinge forgen, find dem Antrage ferner
noch Diejenigen Schriftjtüde beizufügen, welche nad) den
Reglement3 der Anſtalten für die Aufnahme erforderlich find.
Anträge auf Unterbringung eines vom Landarmen-
verbande der Provinz bereit unterftüßten Hilfsbedürftigen
jind auch in Landfreifen unmittelbar an den Qandesdireftor
zu richten; auch bedarf es für fie nicht der ortspolizeilichen
Beſcheinigung Ziffer 2.
$ 3. Ob dem Antrage ftattzugeben ift, Darüber
entjcheibet der Landesdireftor — nad) Anhörung des
Kurılı ar “2 an.....!.. vr „av PR _ — © ⸗ —
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9
referenten) über das Bedürfniß der Auſtaltspflege — und!
im Wege der Beſchwerde unter Vorbehalt der geſetzlich
zuläjjigen Rechtsmittel der Provinzialausſchuß.
Die Anſtalt, in welcher der Hilfsbedürftige unter:
zubringen tft, beftimmt endgültig der Landesdirektor.
84 Binnen 3 Wochen nad) der Mittheilumg des
Landesdireftor3 von der Auordnung der Aufnahme ift der
Hilfsbedürftigeder Anftaltzuzuführen unter Mitgabe eines von
der Drtspolizeibehörde anszufertigenden Geleitfcheines,
welcher den Namen und Wohnort des Hilfsbedürftigen und
feiner Begleiter, das Verzeichniß der denselben mitgegebenen
Bekleidingsgegenftände und die Befcheinigung enthält, daß
an dem Aufenthaltsorte des Hilfsbedürftigen eine gefähr-
liche Epidemie (Cholera, Flecktyphus, Boden, Ruhr u. |. w.)
nicht herrſcht.
Erfolgt die Aufnahme nicht binnen 3 Wochen oder in
Der etwa vom Landesdireftor verlängerten Friſt, jo üt
diefelbe aufs Neue gemäß 8 2 zu beantragen.
N Außer in dringenden ‚zällen it der Auſtalts⸗
vorſteher nur an den Wochentagen in der Zeit von
8 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends einen Huͤfsbeburftigen
aufzunehmen verpflichtet, nachdem er vorher von der Zeit:
des Cintreffens defielben benachrichtigt worden. |
Auch kann die Aufnahme ſolcher Hilfsbedürftigen
verjagt werden, welche ſich in unreinem Zuſtande befinden.
S 5.
8 6. Jeder Hilfsbedürftige muß mindeltens die im
der Anlage verzeichneten Bekleidungsſtücke in gutem und,
reinlichem Zuſtande mitbringen. Für fehlende oder unbrand): |
bare Stüde ift, falls nicht binnen 14 Tagen die Nad):
lieferung erfolgt, auf Koften des zur Fürſorge verpflichteten :
Drtsarmenverbandes von Seiten der Anfſtalt Erfaß zu)
beſchaffen.
Den Ortsarmenverbänden wird freigeſtellt, den Hilfs—
bedürftigen in einem guten, noch durchaus brauchbaren
Sommer- oder Winteranzuge der Anſtalt zuzuführen und
im Uebrigen ſtatt der Ausſtattung beim Mangel eines
Winteranzuges den Betrag von 40 Mark, beim Mangel
eines Sommeranzuges den Betrag von 25 Mark zu zahlen. ı
Für Kinder ift, ſofern fie in einem guten, noch durchaus
braudbaren Anzuge der Anſtalt zugeführt werden, im
Uebrigen ftatt der Ausjtattung der Betrag von 30 Mark
zu zahlen. |
III. Entlaffung. |
|
ST. Die Entlajjung it vom Landesdireftor anzuordien:
a) wern der Hilfsbedürftige der Anjtaltspflege nicht
mehr bedarf;
b) wenn der felbititändig handlungsfähige Hilfsbedürftige
oder der gejekliche Vertreter des Hilfsbedürftigen
unter Verzicht auf weitere öffentliche ;zürjorge es |
ihre Zuftimmung erklärt hat und Die Zurücknahme
des Hilfsbedürftigen im der zu deſſen Schutze vom
Anftaltsporfteher angeordueten Weife erfolgt.
8 8. Db ein Hilfsbedürftiger der Anftaltspflege wicht
mehr bedarf, darüber entſcheidet der Landesdirektor nach
Anhörung des Auftaltsarztes bezw. des Medizinalreferenten
und auf Beichwerde des endgültig unterjtüßungspflichtigen
Drtsarmenverbandes unter Vorbehalt der geſetzlich zuläfjigen
Nechtsmittel der Provinzialausfchuß.
Die Beſchwerde ift beim Landesdirektor anzubringen.
Sit eine folche binnen zwei Wochen nah der Mittheilung
der Entſcheidung des Qandesdireftors nicht eingegangen,
fo ift die Entlaffung anzuordnen.
S 9. Der Zandesdireftor hat darüber zu bejtimmen,
ob die Uebernahme eines Hilfsbedürftigen von einem
anderen ZQandarmenverbande oder einen Kreife nad) 88 31,
31d des Gefehes vom 11. Juli 1891 zu verlangen ift.
8 10. Bon der Entlaffung eines Hilfsbedürftigen ift
von Anftaltsvorfteher
a) dem endgültig unterſtützungspflichtigen Ortsarmen—
verbande,
b) der Drtspolizeibehörde, aus deren Bezirk der Eut—
laſſene der Anftalt zugeführt worden,
Anzeige zu machen.
IV. Koſten.
8 11. Die für Hilfsbedürftige von dem endgültig
unterftüßimgapflichtigen Drtsarmenverbande zu eritattenden
Pflegefoften (Artikel I S 31a des Geſetzes vom 11. Juli
1891) werden von Beit zu Zeit nad) dem wirflidden Aufwande,
welcher mit Ausſchluß der allgemeinen Berwaltungskojten
in der Anftalt erwächſt, durch den PBrovinziallandtag, vor-
behaltlich der Genehmigung der zuftändigen Minifter, feit-
gejeßt und von dem Landesdirektor öffentlich bekannt ge:
macht. Bis auf Weiteres werden Diefelben
a) für erwachſene Epileptiſche auf jährlich 300 Mare,
b) für jugendliche Epileptifche und Idiote, ſowie für
Taubftumme und Blinde auf jährlih 216 Mark
feſtgeſetzt.
8 12. Die Pflegekoſten ſind von dem Ortsarmenverbande
— durch Vermittlung des Kreiſes — zum Schluſſe eines jeden
Kalendervierteljahres bezw. ſogleich nach der Entlaſſung
oder dem Tode des Aufgenommenen unter Berechnung des
Monats zu 30 Tagen und Einrechnung des Tages der
Aufnahme, aber Nichteinrehnung des Tages des Aus—
ſcheidens des Hilfsbedürftigen, an die Landeshauptkaſſe
zu zahlen.
8 13. Die Koſten der Einlieferung und Ent—
verlangt, in letzterem Falle jedoch nur dann, wenn laſſung, insbeſondere auch die Koſten der Uebernahme
die Ortspolizeibehörde, aus deren Bezirk der Hilfe: | eines Hilfsbedürftigen von einem anderen Landarmenver-
bedürftige der Anftalt zugeführt worden it, nachdem | bande find von dem endgültig unterjtügungspflichtigen
fie von der Auskunft des Auftaltsvorjtchers über den | Drtsarmenverbande Durch Vermittelung des Kreifes zu er:
Babirun Kar Aıffahohnrrtaon Gonntnmt nennmmen. | Stntten
‚10
814. Die aufgewendeten Begräbnißkoften fund nah Vorſtehendes Reglement ift von dem Brandenburgichen
dem durch den Provinziallandtag — vorbehaltlich der !Brovinziallandtage in der heutigen Sitzung beffelben, vor=
Genehmigung der zuftändigen Minifter — feftzufeßenden, vom behaltlih der Genehmigung der Herren Reifortminifter, be⸗
Landesdirektor öffentlich bekannt gemachten Pauſchſatze von ſchloſſen worden.
Dem en nopftichtigen DOrtsarmenverbande Berlin, den 28. Februar 1893.
zu erftatten. Bis auf Weiteres werden diefelben auf 10 M. , u
für ein Begräbniß feftgefeßt. Jedoch find Begräbnikkoften Der Landesdircktor der Provinz Brandenburg
von einem Preußiſchen Armenverbande nicht zu erftatten, von Levetzow.
ic Beerbi — |
wenn bie Beerdigung des Hilfsbebürftigen von ber Anſtalt Vorftehendes Neglement wird hiermit auf Grund des
ſelbſt bewirkt worden iſt. Artikels I. $ 31b des Geſetzes vom 11. Juli 1891 (Gefek-
8 15. Diefes Reglement tritt mit dem 1. April 1893 Sammlung Seite 300) genehmigt.
in Kraft. Berlin, den 25. März 1893.
—⸗— (Siegel.)
Der Miniſter der geiſtlichen,
Zu 86. Der Miniſter des Innern Interihts- heit al.
Verzeichniß der Bekleidungsſtücke, Angelegen eiten
weldje einem HilfSbedürftigen bei feiner Aufnahme in cine rn Be —
Anftalt mindeſtens mitzugeben find. raunbehrens. artſch.
- ti — —
Für Männer: |
1. ein Sonntags und ein Werktagsanzug, beftehend Siragedogen
in Rod oder ade, Weſte und Beinfleid; 2. ein Halstuch .. . .
oder eine Halsbinde; 3. ein Paar —— — eine das Ärztliche Zeugnik,”)
Unterjade; 5. zwei Baar Unterhofen oder Sommerhofen; | welches dem Antrage auf Aufnahme eines Geiftesfranken
6. vier Baar Strümpfe; 7. vier Hemden; 8. zwei Tafchen: | oder Idioten in eine Landirren- oder Pflegeanftalt des
tücher; 9. ein Hut oder eine Mübe; 10. ein Baar lederne Provinzialverbandes von Brandenburg beizufügen tft.
Schuhe oder Stiefeln; 11. ein Kamm. (Nevidirtcs Reglement für die Landirrenanftalten des Provinzial:
verbandes von Brandenburg vom 3. März 1898, 8 14 Rr. 1.)
Für Frauen:
1. zwei Oberfleider mit Leibchen; 2. eine Jade oder
ein Umſchlagetuch; 3. zwei Schürzen; 4. zwei Halstüder; | oder Gewerbe... . Ort, Jahr und Tag der Geburt ....
5 em wollener Unterrock; 6. eine Nachtjacke: 7. vier Letzter Wohnſitz bezw. Aufenthaltsort (Armenhaus, Kranken:
Paar Strümpfe; 8. vier Hemden; 9. zwei Taſchentücher; haus, Irrenanſtalt, Gefängniß). . .. Glaubensbekenntniß
Des Kranken Bor: und Familienname . . . . Stand
10. eine Kopfbedeckung; 11. ein Paar lederne Schuhe]... Familienſtand (ledig, verheirathet, verwittwet, ge:
oder Stiefeln,; 12. ein Kamm. Tchieden und fett wann?) . . ..
Für Kinder:
A. Für Knaben: 1. ein Sommer: und ein Winteranzug,
jeder beftehend aus Sade oder Nod, Weſte und Bein
kleid; 2. ein Baar Hofenträger; 3. eine Kopfbededung;
4. ein Baar Schuhe oder Stiefeln; 5. ein Baar Ban:
toffeln; 6. ein Paar wollene Handſchuhe; 7. drei
Hemden; 8. drei Paar mollene Strümpfe; 9. drei
Taſchentücher; 10. zwei Halstücher oder Shawls und
11. ein enger und ein weiter Kamm.
B. Für Mädchen: 1. zwei Kleider; 2. ein wollener oder
wattirter Unterrod‘; 3. zwei Untertaillen; 4. zwei Schürzen;
5. eine warme Mübe; 6. eine warme Unterjade oder
ein Umſchlagetuch; 7. ein Baar Schuhe und ein Paar
PBantoffeln; 8. ein Baar wollene Handſchuhe; 9. drei
Hemden; 10. drei Baar wollene Strümpfe; 11. drei
Taſchentücher; 12. zwei Halstüdher,; 13. ein enger und
ein weiter Kamm.
Fragen:
1. Wer und wo ſind die Eltern des Kranken und in
welchen Verhältniſſen leben fie? .... Sind fie mit
einander verwandt? . . . . In welchem Grade?....
. Sind Geiſtes- oder Nervenkrankheiten (und welche?)
oder Trunkſucht oder Selbſtmord oder auffallende
Charaktere und Talente vorgekommen bei des Kranken
I. Bater? .... Mutter? .. .. II. Großeltern?
. ... Onkel? .... Tante? .... a) von Vater
Seite? .... . b) von Matter Seite? .... III. &e:
ſchwiſtern? ....
3. Iſt der Kranke unehelich geboren? .. ..
LO
*, Eoldye Mittheilungen über den Kranken oder feine Familie,
weldye nur dem Anftaltsarzte befammt werden follen, wollen Die
Herren Aerzte unmittelbar an den Direktor der LZandirren-
anftalt gelangen Iaffen, für welde die Aufnahme des Kranken
nnchasfuc
10.
11.
. Wie verhielt ji) der Kranke in der Kindheit und
11
. Sind Kinder des Kranken vorhanden bezw. ge⸗
itorben? ... . . Wieviel? .... Welchen Alters und
Seichlehts? .... Leiden oder litten Kinder des
Kranken an Geiſtes- oder Nervenkrankheiten? ... .
An welden? ....
während der Entwidelungsperiode? (Körperliche
und geijtige Entiwidelung, Kinder- und Entwidelungs= |
frantheiten, Geiſtesanlagen, Gemüthsart, Erziehung,
Unterridt) ...
Bei weiblichen Kranken außerdem:
. Sit die Kranke gehörig und ſeit warn menjtruirt
oder beitehen Anomalieen der Menjtruation und
welche? .... Wann ijt die Menjtruation zum legten
Mal eingetreten? .... |
. Wie war da3 Verhalten des Kranken während der.
jpäteren Xebensjahre? ..... . Nebten Beruf, Eheitand,
Unglüdsfälle, Trunk, Spiel, geſchlechtliche Aus—⸗—
ſchweifungen, Onanie, geiſtige Ueberanſtrengung oder
ſonſtige Verhältniſſe einen nachtheiligen Einfluß auf
den Kranken aus? .... Iſt der Kranke mit dem
Strafgeſetz in Konflikt gefommen? .... Wann? ....,
Beltraft? .... |
Ber weiblichen Kranken außerdem:
. Hat die Kranke geboren? .... Wie oft und warn?
.... Die verlieren Schwangerjchaften, Entbindungen
und Wochenbett? ....
. An welden Krankheiten hat der Kranke nach der
Pubertätszeit gelitten? .... Fand eine ſyphilitiſche
Anſteckung jtatt? . . . . Welcher Art, mit welchem
Verlauf, wie behandelt? .. . . Beſtehen noch jetzt
Komplicationen mit fonjtitutionellen Krankheiten? ....
Welche? .... Sind förperlihe Mipbildungen vor=|
handen? .... Welde? .... Erlitt der Kranke im
Laufe jeines Lebens Kopfverlegungen? .... Ä
. War Patient früher ſchon geiftestranf? .... . Wann
und wie oft? .... War er jhon in einer Anjtalt,
in welcher, wie lange, mit welchem Erfolg? ... „|
. Wann bemerkte man die erjten Spuren der gegen=
wärtigen Geiltesfrankheit? .... . Welcher Art waren
bieje? (Veränderung in der Stimmung, den Neigungen |
und Gewohnheiten, dem Benehmen, Charakter, der
und Unterleibsorgane, Schwangerjhaft? . . . . Her:
nien? .... Lähmungserſcheinungen (Spracde, Gang,
Handſchrift, Bupillen), Wahnideen, Sinnestäuſchungen,
Lebensüberdruß, Neigung zur Selbſtbeſchädigung,
zum Selbſtmord, zu Gewaltthätigkeit gegen
Perſonen und Sachen, zur Uureinlichkeit, Nahrungs⸗
verweigerung u. |. w.) ....
12. Form der Geiſteskrankheit? a) einfache Geiſteskrank—
heit (Melandolie, Manie, DVerrüdtheit) . . - -
b) paralytiſche Geiftesfrankheit ... . . c) Geiltes=
krankheit mit Epilepfie.. . . . d) erworbener Schwad):
finn, ISmbicilität ... . . e) angeborener Schwachſinn,
Spiotismus ... ... f) Deliırium tremens, Alkoholis⸗
mu3....
.a) Iſt die Krankheit als Heilbar bezw. als mwejent-
licher Befjerung fähig anzufehen? ..... b) Sit der
Kranke fih oder Andern gefährlih? . .. . Welche
Aeußerungen und Handlungen dejjelben begründen
dDiefe Annahme? . ... . Welche Angaben beruhen auf
eigener Wahrnehmung des Arztes? .... Welde
auf Mittheilung anderer Berjonen und welder?
.... Bei VBerneinung der Fragen unter a und b
c) Weshalb kann an dem Aufenthaltöorte des Kranken
nicht ausreichend für denjelben geforgt werden? ....
. Rurde der Kranke ärztlich behandelt? ...... Wann,
wie und mit welchem Erfolge? ... . . Wie wurde
der Kranke von feiner Umgebung behandelt? ....
. Herren zur Zeit an dem Aufenthaltsorte des
Kranken Zontagiöfe Infektionskrankheiten (Blattern,
Cholera, Ruhr u. |. w)? ....
Die Nichtigkeit der vorftehenden Angaben
nad) meinen eigenen Wahrnehmungen und dei
mir gemadıten glaubwürdigen Wetttheilungen
verlichere ich an Eidesitatt.
. .... den .. tm... 18..
approbirter Arzt.
Fragebogen
für
das ärztliche Zeugniß,
Sprache, Handſchrift, dem Gange, beim Schlafen und zur Aufnahme eines Kranken in die Anſtalt für Epileptiſche
Wachen u. ſ. w.) .... Was wird als Urſache der
Krankheit betrachtet? ....
Wie war der weitere Verlauf der Krankheit? ....
matiſchen Erjcheinungen.) . . . .
Wie äußert fich die Krankheit zur Zeit? ....
Status praesens?
Des Kranken Bor: und Familienname ....
(Genaue Schilderung des Entwidelungsganges der- oder Öemwerbe . .
jelben bezüglich aller abnormen pſychiſchen und ſo— enter ah, bezw. Aufenthaltsort ....
ekenntni
wittwet, geſchieden und ſeit wann)? ....
zu Potsdam.
Stand
.. Ort, Tag und Jahr der Geburt ....
Glaubens—
... Familienſtand (ledig? verheirathet, ver—
IFtagen:
(Verhalten des Geſammtorganismus in allen ſeinen 1. Wer und wo find die Eltern des Kranken? ....
ıfM..2.L Dass Dofacl mu CA- FEILT-E .». £ — | u. | pr +! En VE Su ne LM...
=. m nes
—
12
2. Sind Epilepſie, Geiltes- oder Nervenkrankheiten (und
welche), ober Trunffucht oder Selbjtmord gekommen Fragebogen
bei des Kranken I. Bater? .... Mutter? .... , , hir .
II. Großeltern? .... Onkel? .. .. Tante? . ... das ärztliche Zeugnifßz zur Aufnahme
a) von Bater Seite? .... b) von Mutter Seite?.... .am..dn....... 15 geborene ........
III. Sefchmwifter? . . . . | ae || rer Kreis... ..
3. Leiden ober litten Kinder des Kranken an Epilepjie?.....' in eine Taubſtummen- bezw. Pflegeanſtalt.
Ober an einer anderen Nervenkrankheit, oder an Geiſtes⸗ 1, Iſtdas Kind — der erwachſene Taubftunme — total taub”
krankheit? Siebt es — er — Töne von Sich?
4. Warn zeigten ji) bei dem Kranken die erjten Symp- 2. Beſitzt das Kind — der Erwachſene — periodiich oder
tome ber Krankheit? .... Beſtanden diejelben von flet8 einen gemwilfen Grad von Gehör?
Anfang an in Srampfanfällen, oder waren einfache Hat ſich das etiwa vorhandene Gehör im Laufe
Schwindelanfälle die erjten Erſcheinungen? ... . . der Zeit vermindert ober veridärft?
5. Wie häufig treten bie ‚Anfälle auft — Regel⸗ Reicht das vorhandene Gehör aus, um dem Kinde
mäßig ober unregelmäßig? .... Bel Tag? .... die Erlernung der Sprache auf dem gewöhnlichen Wege
— Worin bett = kne Anfallꝰ in Strämpfen obe nur zu ermöglichen?
. Worin beſteht der einzelne Anfall? in Krämp nur 3. Welches ift die Urfache der Taubheit? (Sit diefelbe
2 N Vor⸗ „ . . ap .
en ag und. weiche? Geben —e Sr | angeboren, durch körperliche Krankheit, phyſiſche Ein:
Bewußtjein des Kranken vollitändig oder nur theil='
drüde, 3. B. Schreck, durch örtliche oder allgemeine
Berlegungen ꝛc. und welche entſtanden?
iſe? X: ji ? 3 =|
geregt? BR Iſt er nachher ſchlaffüchtig ober anf 4. Sn welchen Lebensalter wurde die Taubheit zuerft
1. Wie Lange dauert ein Anfall? ..... Hält jih der bemerkt? 23:
Kranke im Anfall rein? 5. Spricht das Kind — der Erwachſene — noch einige
ron | DA “ nn
3. Iſt der Kranke ſonſt Eörperli gefund? .... Wenn] =Börter ober iſt es — er — ganz Ihumm! .
nicht, mit welchen andern Leiden iſt er behaftet? ... | 6. Sind Deilverfuche, in Beziehung auf das Gehör ge=
9. Wie ift das Verhalten des Kranken in der anfallfreien macht und welche: F
Beil? . . . . IBemerkt man an ihm Abnahme der Von welchem Erfolge ſind dieſelben begleitet ge—
Geiſteskräfte, beſonders des Verſtandes und des wejen? . |
Gedächtniſſes? .... Hat er bejondere Neigungen 7. Wie it der Geſundheitszuſtand des Kindes — des
oder auffallende Ideen und Angewohnheiten? . ... Erwachſenen —? |
10. Hat der Kranke Schulfenntniffe? .... Hat er die Iſt es frei von anſteckenden und Ekel erregenden
Schule befuht? .. ... Wie waren die Leiſtungen in Krankheiten? Epilepſie? ze.
der Schule? .... 8. Wie ıjt der Geſundheitszuſtand der Eltern, Geſchwiſter,
11. Welches iſt die muthmaßliche Entſtehungsurſache der der Großeltern und ſouſtigen nächſten Verwandten des
Epilepfie? .... Erbliche Anlage?“. .. . Aeußere Kindes — des Erwachſenen — von väterlicher oder
Verlegung? . ... Schreck?“ .“ .. Ueberſtandene mütterlicher Seite?
Krankheit (GHirn- oder Nervenkrankheit, Scharlach, Befinden ſich unter den Verwandten Taubſtumme?
Maſern u. ſ. w.)? .... BE Schwerhörige? . 3 L Blödſinnige? . ...
12. Wurde der Kranke ärztlich behandelt? . . .. Wann, Blinde? .... Epileptiſche? .... Wer?
wie, und mit welchen Erfolg? .... 9a. Inwieweit it Die Faſſungs-, Urtheils- und Gedäachtniß⸗
13. Iſt der Kranke einer Anſtaltspflege bebinftig und aus kraft des Kindes entwidelt?
weldyen Gründen? ....
4. Herrichen zur Zeit an dem Aufenthaltsort des Kranken
tontagiöje Infektionskrankheiten (Blattern, Diphtheritis,
Iſt Stumpfſinn oder Theilnahmloſigkeit vorhanden
und inwieweit wird durch dieſelben die Bildungsfähig—
keit des Kindes beeinträchtigt oder aufgehoben?
Cholera, Ruhr u. ſ. w.)?..... 9b.
. , |
Die Richtigkeit der vorjtehenden Angaben nad) meinen
eigenen Wahrnehmungen und den mir gemachten glaub-
würdigen Mittheilungen verfichere ich an Eidesſtatt.
den . . tn... 18.. |
u;
Iſt der Erwadjene ſchwachſinnig (geiftig be—
ſchränkt)? . . ..
Hat er auffallende Gewohnheiten oder Neigungen,
oder liegen andere Umſtände vor, durch welche ſeine
Pflege an ſeinem Aufenthaltsort erſchwert oder un—
möglich gemacht wird? ....
10. Herrſchen zur Zeit an dem Aufenthaltsort des Kindes
— des Erwachſenen — anſteckende Kraukheiten (Blattern,
Cholera, Typhus, Diphtheritis, Ruhr u. ſ. w.)? ....
approbirter Arzt.
t
13
Die Richtigkeit der voritehenden Angaben nach meinen:
welchen Gründen? . . . .
Die Richtigkeit der vorjtehenden Angaben nad meinen‘
m.
[
Zeigen ſich beſondere Schwächen einzelner Körper:
eigenen Wahrnehmungen und den mir gemachten glaub: theile? It der Mind geöffnet, jo daß der Speichel
würdigen Mittheilungen verjichere ih an Eidezitatt. herausfließt? . . . .
en ‚am..tn...18.. 8. Zeigt das Kind in feinem äußeren Verhalten Ruhe
(Siegell.. .. ... oder Unrnhe? Iſt es zerſtörungsſüchtig? . . . .
praftiicher Arzt. 4. Leidet es an Krämpfen und au welden? re
10. Meldet es jeine natürlichen Bedürfniffe an, vder iſt
Bemerkung: Je nachdem die Aufnahme eines jugendlichen oder es unreinlich? .. ..
—ã— —R ntragt wird, HE, Hat es anfallende Angewöhnungen, Unarten, Lieb—
habereien? ....
12. Sit es gegen die Außenwelt gleichgültig oder theil—
| | nehmend? . . . .
Fragebogen 13. Welche Gemüthsrichtungen zeigen ſich: Traurigkeit,
für Scheu, Heftigkeit oder Freundlichkeit, Zutraulichkeit,
das ärztliche Zeugniß; zur Aufnahme Sanftmuth sd... 0000
N am . dar . . ... 18 . . geborenen .. . . ... 14. Liegt der Verdacht der Selbſtbefleckung vor? .. ..
zu . . . . .. Kreis . . . . .. 15. Hat das Kind ſchon einige Schulkenntniſſe oder me—
in eine Blindenanttalt. haniſche Fertigkeiten ſich angecignet? . ...
Wie waren Die Leiſtungen in der Schule? .. ..
1. Iſt der Blinde außer jeiner Blindheit gefund? . . . 16. Iſt das Kind gegenwärtig frei von £örperlichen, na—
veidet er an einen chronijchen Uebel ? . . . . Zeigt mentlich auſteckenden Krankheiten? ....
er feine Anlage zu einer Nrankgeit? . 17. Herrſchen zur Zeit au dem Aufenthaltsort des Kindes
2. Welches it die Urſache der Erblindung und jeit wann änſteckende Krankheiten (Blattern, Cholera, Thyphus,
beſteht Diejelbe? . .. ... Diphtheritis, Ruhr u. ſ. w.)? ....
3. Herrſchen zur Zeit am Aufenthaltsort des Blinden 18. Iſt das Kind einer Anſtaltspflege bedürftig und aus
anſteckende Krankheiten (Blattern, Cholera, Typhus, welchen Grüuden? . . ..
Diphtheritis, Ruhr u. ſ. mw? . . . . En Nas Haufen R FIR
4. it der Blinde einer Auftaltspflege bebürftig und aus Die Richtigkeit der vorſtehenden Angaben nach meinen
eigenen Wahrnehmungen und den, mir gemachten glaub—
würdigen Mittheilungen verſichere ich an Eidesſtatt.
amt... .teu . . . 18..
eigenen Wahrnehmungen und den mir gemachten glaub-
würdigen Mittheilungen verſichere ich an Eidesſtatt.
ani . . .ten . . . 18..
praktiſcher Arzt.
Siegel.)
Fragebogen
für
das Ärztliche Zeugnißz zur Aufnahme
am. „ten 18 . . geborene
zu Kreis .... ...
in eine Idiotenanſtalt.
Iſt die Schwachſinnigkeit oder der Blödſinn dem Kinde
angeboren und ſind andere Glieder der Familie blöd-
jnnig oder iſt das Kind erſt durch beſondere Veran:
Hat das Kind eine abnorme Kopfbilbung?
Kann das Kind jehen, Hören, riechen? ....
Kann das Kind gehen? . . . .
de
?r
u
.
Ziegel.)
praftiicher Arzt.
Beſcheinigung der Ortspolizeibehörde
"über die perjönlichen und Vermögensverhältniſſe des nach—
benannten OGeifteskranfen (Idioten, Epileptiſchen, Taub—
ſtummen, Blinden), deſſen Aufnahme in eine Anſtalt des
Provinzialverbandes von Brandenburg erfolgen ſoll.
(Revidirtes Reglement für die Landirrenanſtalten des Provinzialver—
bandes von Brandenburg von 3. März 18338 14 Nr. 2. Reglement
des PBrandenburgichen Provinzialverbander Jur Ausführung des
Geſetzes vom 11. Juli 1891 bezüglich der hilfsbedürftigen Epi⸗
leptiſchen, Taubftummen, Blinden und jugendlichen Idioten vom
28. Februar 1893 82 MNr 2.
| u
1. Bor: md Familienname: ...2. Tag und
Jahr der Geburt: . . . 3. Geburtsort: .... Kreis ....
4. Aufenthaltsort: . . . . Kreis . . . . 5. Wohnſitz (8 6
Kreisordnung):. Kreis ... Stand oder Ge—
werbe: . . . . T. Religion: . . . . 8. — on
| (ledig, verheiratet, verwittwet, geidhieden.) 9. Vor- und
Familienname des Ehenatten . . . . (aud) des geſchiedenen
14
— — — —
Wohnort der nächſten bekannten Verwandten: ... (der weniger als 8 Wochen daſelbſt geherrſcht, oder hat ſich
Eltern und der ſelbſtſtändigen Kinder — der Geſchwiſter zc. der Aufzunehmende noch vor weniger als 3 Wochen in
unter Angabe des Verwandtichaftsverhältniffes). 11. Name‘ einem infizirten Ort aufgehalten?
und Wohnort des Vormundes oder Pfleger: . . . .
12. ermögensverhältnijje des Kranken, beziehungsmweife N .
jeines Ehegatten und feiner Eltern: ..... 13. Den, Geleitſchein
Unterſtützungswohnſitz bedingende Verhältniſſe des Kranken für d. . aus ....„welche auf Grund der anliegen-
68 9—27, 29, 30 des Reichsgeſetzes über den Unter— den Verfügung des Landesdireftors vom... . 18...
tügungsmohnfig vom 6. Juni 1870): . ... 14. Gründe, unter Geleit von 1... .. 2. .... in die .... Anſtalt
weshalb für den Hilfsbedürftigen außerhalb einer Anftalt: zu... .. fi) begiebt.
ausreichend nicht geforgt werden kann: . .... Es wird erjudt, über Die erfolgte Aufnahme des
Kranken den vorgenannten Begleitern beitelben eine Be—
'fcheinigung zu ertheilen.
Herrihen zur Zeit anftedende Krankheiten (Cholera, | Berzeihniß
Roden, Flecktyphus, Ruhr u. ſ. m.) an dem Aufenthals- | der dem Kranken mitgegebenen Kleidungsftüde zc.
orte des Aufzunehmenden, oder haben diejelben big vor!i..... 2.2... 2C.
Amtsblatt
Ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt SKerlin.
(d4
Stück 19, Den 12.
j Befanntma
der Röniglichen Miniſterien.
Verordnung,
betreffend die Wahlen zum Reichstage
Bir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutfcher
aifer, König von Preußen ꝛe.
verordnen auf Grund ber Beflimmung im $ 14 dee
MWahlgefeges vom 31. Mai 1869, im Namen des
Reichs, was folgt:
Die Wahlen zum Neichstage find am 15. Juni
1893 vorzunehmen.
Urkundlich unter Unferer Höchfteigenbändigen Unter⸗
ſchrift und beigedrudtem Kailerlichen Inſiegel.
Gegeben Berlin, den 6. Mai 1893.
(L. S.) Wilhelm J. R.
von Caprivi.
>
Befanntmachung.
Nachdem dur Kaiferliche Verordnung vom heutigen
Tage beftimmt worden ift, daß die Neuwahlen für den
Reichstag am 15. Juni d. I. vorzunehmen find, feße
ih auf Grund des $ 2 des Reglements vom 28. Mai
1870 (Bundesgelegblatt Seite 275) den Tag, an
welchem die Auslegung der Wähterliften zu beginnen har,
auf den 18. Mai Bd. J.
hierdurch feſt.
Berlin, den 6. Mai 1893.
Der Minifter des Innern.
gez. Grf. zu Eulenburg.
Betanntmachungen des Königlichen
ber: Bräfidenten.
Befanntmadhung.
13. Auf Antrag des Directors der Städte: Feuer-
Sorietät der Provinz Brandenburg beftimme ich ‚hiermit
gemäß Artifel III. des 3. Nachtrages vom a
1893 zum revibirten Reglement ber Stäbte-Feuer-
Societät der Provinz Brandenburg vom- 05 ai 1885
den 1. Juli d. J. als den Zeitpunft, mit welchem diefer
Nachtrag in Kraft tritt.
Potsdam, den 2. Mai 1893.
Der Ober-Präfident,
Staatsminifter von Adhenbad.
ungen |
Mai
A 1S93.
Betfanntmachungen der Königlichen
Sauptverwaltung der Staatsfchniden.
Befanntmadung.
9. Die Herren Büren und Eisfeller in Eiber-
feld haben auf Umſchreibung der nachbezeichneten Effecten,
und zwar:
a. des A %oigen Konfols ven 1884 Lit. H. N? 76593
über 150 M.,
b. der A%oigen Konſols von 1885 Lit. F.
N? 362996 und 368879 zu 200 M. = 400 M.,
c. der 3%oigen Konfold von 1891 Lit. B.
N? 10246/48 zu 2000 M. — 6000 M.,
d. der 3%oigen. Konfold von 1892 Lit. A.
N? 30097:98 zu 5000 M. = 10000 M.,
Lit. B. M 59093/96 zu 2000 M. — 8000 M.,
Lit. C. M 127927 über 1000 M.,
e. des Kurheſſiſchen Prämienſcheins Serie 357
N? 8917 über 40 Thlr. = 120 M.
angetragen, weil biejelben durch euer bejchädigi find.
In Gemäßheit des 5 3 des Geſetzes vom A. Mai
1843 (G.S. S. 177) und des 8 2 des Geſetzes
vom 29. Februar 1868 (G.⸗S. S. 169) wird deshalb
Jeder, der an dieſen Papieren ein Anrecht zu haben
vermeint, aufgefordert, daſſelbe binnen 6 Monaten und
ſpäteſtens
am 18. September d. J.
und anzuzeigen, widrigenfalld die Papiere Faffirt und
den Antragftellern neue fursfähige werden ausgehändigt
werden. Berlin, den 8. März 1893.
Hauptverwaltung der Staatsſchulden.
Befanntmachungen
des stöniglichen Megierungs:Präfidenten.
efanntmadhung -.
102. Des Königs Majeftät haben mittelft Aller-
böchften Erlaffed vom 17. v. Mid. zu genehmigen ge-
ruht, dag die im Kreife Teltow belegenen Gemeinden
Alt: und Neu-Blienide zu einem Gemeindebezirfe mit
dem Namen „Alt⸗Glienicke“ vereinigt werden.
Porsdam, den 9. Mai 1893.
Der Regierungs-Präfident.
BDBefanntmadhung.
103. Des Könige Majeſtät haben mittelſt Aller-
höchſten Erlaffee vom 17. v. Mts. zu genehmigen ge⸗
ruht, daß der im Kreife Weftprignig belegene felbft-
ftändige Gutsbezirk Guhlsdorf mit der Gemeinde
Guhlsdorf in demfelben Kreife vereinigt werbe.
Potsdam, den 9. Mai 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
182
Defanntma@ung.
104. Für die Eifenbahndrehbrüde über die Havel:
bucht bei Potsdam find durch das Königliche Eifen-
bahn-Betriebsamt Berlin-Magdeburg zu Berlin vom
1. Mai d. 3. ab die folgenden Deffnungszeiten feft-
gelegt: 1) von 425 bis 510 Bm,
2 = 12 05 s 12 30 Nm.,
3) =» 3065. 335 -
Etma vorfommende Verſpätungen fahrplanmäßiger
Züge, Beförderung von Sonderzügen, ſowie alle fon-
ffigen Betriebszufaͤlle befchränfen ſelbſtverſtändlich die
vorgenannten Deffnungszeiten.
Potsdam, den 6. Mai 1893.
Der, Negierungs-Präfident.
Viebfeuchen.
105.
ſeuche unter den Kühen des Molkereibeſitzers Gauert
in Roſenthal, Kreis Nieder-Barnim.
Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche
unter den Kühen des Gutsbeſitzers Dotti und bes
Bauern Auguft Doeberig zu Hoenow, Kreis Nieder-
Barnim, unter dem Rindvieh des Ritterguts Trampe,
Kreis Ober-Barnim, unter dem Rindvieh der Ader-
bürger Schirmeifter und Auguft Stegemann zu
Prenzlau, Kreis Prenzlau.
Die Räude ift ausgebroden bei einem Pferde
bed Kaufmanns Mattel in Biesdorf, Kreis Nieder-
Barnim, die Rotzkrankheit ift feftgefteltt bei einem
frepirten Pferde des Bauerbofsbefigers Weber in Groß⸗
Lichterfelde, Kreis Teltow, der Milzbrand iſt
feftgeftelft bei einer gefallenen Kuh des Aderbürgerg
Fritz Thiele in Kyritz, die Influenza unter
den Pferden des Dominiumd Lübbenow, Kreis
Feftgeftellt ift die Maul- und Klauen! Prenzlau.
Porsdam, den 9. Mai 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
106. Nadyweilung der an den Pegeln der Spree und Havel in Monat März 1893 beobachteten Wafleritände.
— — — ——
Berlin. Spandau.
5 Ober: | Unter: Ok | Unter: Pots⸗
N. N. N. N. dam.
Aa Waſſer. Waſſer.
Meter. | Meter. Meter. | Meter. Meter.
1 32,30 31,46 2 ‚64 1,50 1,57
21 32,28 | 31,64 2 ‚62 1,56 1,59
31 32,30 31,70 2 ‚04 1,60 1,64
4 32,30 31,86 2 ‚64 1,64 1,67
51 32 ‚26 31,96 2 ‚62 1,68 1,70
6| 3226 | 31,96 | 262 | 178 | 1,73
71 32,28 32,00 2 ‚66 1,80 1,75
81 32,20 31,92 2 ‚66 1,80 1,80
9 32,30 31,96 2,64 1,82 1,84
101 32,24 31,94 2 ‚62 1,78 1,83
111 32 ‚30 31,80 2 ‚62 1,82 1,89
12] 3230 | 31,88 | 262 | 1,80 | 1,87
13 32,32 31,90 2 ‚62 1,84 1,85
14 32,30 31 ‚88 2 ‚68 1,76 1,84
15 1 32,32 31,78 2 ‚62 1,76 1,83
16 1 32,32 31,72 2,66 1,70 1,83
171 32 ‚28 31,74 2 ‚64 1,72 1,82
18| 3228 | 31,60 | .264 | 1,70 | 1,85
19 1 32,30 31,54 2,66 1,66 1,85
20 32,30 31,58 2 ‚60 1,66 1,81
21| 3230 | 31,52 | 268 | 1,60 | 1,79
22 1 32,30 31,52 2,68 1,58 1 ,77
23| 32,30 | 31,50 | 264 1,56 I 174
24 | 32,28 31,50 2,64 1,96 1,73
25 | 32,30 31,44 2,62 1,52 1,71
261 32/30 | 31,40 | 2,66 1,44 | 1,69
27 32,26 31,42 2,66 1,46 1 ‚67
28 1 32,30 31,28 2,66 1,42 1,65
29 32,28 31,24 2,66 1,42 1,63
30 I 32,30 31,22 2,66 1,36 1,62
31 32,30 31,24 2,66 1,36 1,60
Potsdam, den 2. April 1893.
—
a em Havel:
er: Unter: er: | Unter
Mailer. Waſſer. berg.
Meter. | Meter. Meter. | Meter. Meter.
2,26 1,98 1,78 1,46 3,90
226 | 2,00 | 1,80 | 1.48 | 3,88
226 | 200 | 1,84 | 1,52 | 3,78
230 | 2,00 1 1,84 1,52 | 3,82
2,30 2,02 1,80 1,50 3,78
2 ‚30 2,04 1,82 1,50 3,70
2 ‚32 2,06 1,86 1,54 3,72
2 ‚6 I. 2 ‚06 1,86 1,54 3,98
236 | 212 | 1,88 | 1,56 | 3,74
236°| 214 | 190 | 1,58 | 3,66
236 | 216 | 1,90 | 1,58 | 3,66
238 | 216 | 1,94 | 1,62 | 3,70
40 | 218 | 1,86 1,62 | 3,72
242 | 220 | 1,88 | 1,66 | 3,72
2 ‚42 2 ‚22 2,00 1,66 3,68
2 ‚42 2,24 2,00 1,68 3,66
240 | 224 | 200 | 1,68 | 3,56
238 | 224 | 2,00 | 1,66 | 3,46
2,42 2 ‚26 2,02 1,70 3,92
2,42 2,26 2,02 1,70 3,92
2 ‚32 2,26 2,04 1,72 3,92
212 | 226 | 2,04 1,72 | 3,54
2,42 2,26 2,04 1,72 3,94
2,42 2,26 2,06 1,74 3,94
2,42 2,26 2,06 1,74 3,56
242 | 224 | 2,06 1,72 | 3,54
2,40 2,24 2,04 1,72 3,94
2,38 2,22 2,04 1,72 3,48
2,38 2,22 2,04 1,72 3,40
238 | 2,20 | 2,06 1,1A | 3,38
238 | 220 1 2,06 1, 1 3,36
Der Regierungs-Präfident.
183
107. Nachweiſung
der Zeiten, zu welchen die Drehbrüchen über die Havel bei Spandau im Zuge der Berlin— Hamburger und
Berlin—Leprter Eifendahn für den Schifffahrt: Werke ehe 8 söffn et find.
Gültig vom 1. Mai bis 30. September 189
Die —— enthalten Mittelenropäifche Seit
Die Diehtrüde
Die Drebßrüde
im Zuge der Berlin— Hamburger Eifenbahn
im Zuge der Berlin—Lehrter Eifenbahn
emerfungen
Baufe zwiſchen
en Zügen)
1] 12 23
22 1 65
3 2 138
4 5 27
5 7 24
6| 8 11
7 9 15
811 17
9 12 7 - - u
100 1 6 li a 31 1 = |%
11] 3 25 tt 5 58 6 8 |10
12] 4 18 216 3|6 RZ |1
13 5 23 3) 7 2|7 m |55
14] 6 23 4) 8 5 |8 5 |20
15) 9 16 15] 9 27 9 5 128
16] 10 5 10 kin Sjı 5 [15
Anmerkung: Die Schließung der Brüden erfolgt 15 Minuten vor dem planmäßigen Eintreffen der
a e in Spandau; für die MWiederöffnung der Brüden nad Durchfahrt der Züge find
inuten in Anfag gebracht.
Den vorftependen Zeitangaben find die fahrplanmäßigen Anfunfte- und
Abfahrts⸗ bezw. Durchfahrtszeiten der Züge zu Grunde gelegt. Bei Verfpätungen,
ſowie bei Ablafjung von Sonderzügen (Majdinen) ändern fi) die Zeiten, zu melden
die Brüden für den Schifffahrt: Berfehr zu öffnen find, entſprechend den thatfächlichen
Verhältniſſen des Eifenbahn-Betriebes.
Yorsdam, den 8. Mai 1893. Der Regierungs- Praſi ident.
108. Nabweifn
des Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchſten Tagespreife —E 2% Aufihlag im Monat April 1893
in den Hau) tmarktorten des Re; 8: Be; 8 Potsdam,
Ian
& für die
H toſteten Pa
2| «so Bemerkungen.
$ Kilogramm.
die Rreife Oberbarnim,
1.| Hafer 7108 [micersarnim. " Ohasclanb
2.| Heu — 315 [und Teltow fowie für Stadt
3, | Ricptftrop I-|— | 2/31 23 158 [Spandau gilt Berlin ale
Hauptmarftort.
Potsdam, den 9. Mai 1893. Der Regierungs-Präfibent.
109. j Nachweifung der Markt: :c.
1 ——— —
Getreide |
Uebrige Marfte«
Es foften je 100 Kilogramm Es
Namen der Städte
Laufende Nummer
Angermünde
Beestom
Bernau
Brandenburg
Dahme
Eberswalde
Havelberg
Jüterbog
Ludenwalde
Perleberg
Yorsdam
Prenzlau
Pritzwalk
Rathenwow
Neu⸗Ruppin
Schwedi
Spandau
Sirausberg
Teltow
Templin
Treuenbrietzen
Wittſtock
Wriezen a. D.
Durhignitt
Potsdam, den
alonoeunssubsunnbaannununnmunn| en |!
I Hear des
Königlichen Polizei: Prafdiums zu Berlin.
Befanntmadung,
betreffend die beabfihtigte Bildung einer jelbitfändigen Kuratie
Sriebricheberg, abaugweigen bei den fathofiichen Bfarrgemeinden
St. Aus und Ct. Meael in Berlin.
43. Bon dem Heren Fürftbifchof zu Breslau iſt die
ſtaatliche Zufimmung zur Errichtung einer felbfiftändigen
Kuratie in Friebrichäberg erbeten, welche umfaſſen fol:
a. bie fatholifhen Einwohner ber gegenwärtig zur
St. Pius-Pfarrgemeinde in Berlin gehörenden
Ortſchaften: Friedrichsberg⸗Lichtenberg, desjenigen
im Sſten belegenen Theiles der Haupt- und Re—
ſidenzſiadt Berlin, welcher von der Frankfurter
Chauſſee, Proskauerſtraße, Eldengerſtraße und der
Ringbahn eingeſchloſſen wird (dieſe Straßen, jo-
weit fie innerhalb dieſer Grenzen liegen, beider⸗
feitig); Wilhelmsberg und Biesdorf Gemeinde,
b. die Fatholifhen Einwohner der gegenwärtig zur
St. Midael-Pfarrei in Berlin gehörenden Ort⸗
ſchaften Stralau-Rummelsburg und Frriedrichsfelde.
Auf Grund des $ 239 Tit. 11 Theil II. des
Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, welche
durch dieſe Veränderung benachtheiligt zu fein glauben,
hierdurch aufgefordert, etwaige Widerſprüche und Ent-
ſchädigungs⸗Forderungen bis zum 1. Juni d. 2.
ſchriftlich beim Polizei⸗Präſidium anzumelden.
Berlin, den 8. Mai 1893.
Der Polizei-⸗Praͤſident.
Bekanntmachung.
An. In Gemäßheit der Allerhöchften Drdre vom
7. März 1860 wird der diesjährige Wollmarkt hier-
ſelbſt in den Tagen vom 19. bis 21. Juni auf dem
Terrain der Berliner Lagerhof-Actien: Gejelihaft abge: .
haften werben.
Bor den bezeichneten Markttagen darf der Woll-
marft nicht beginnen. Die Verkaufsſtellen und Lager:
pläge werden dur bie Verwaltung ber vorgenannten
Geſellſchaft angewieſen.
Berlin, den 25. April 1893.
Der Polizei-Präfident.
185
Perliner und Charlettenburger Preife im Monat April 1893.
E
fi
ir
NUN
Engros-Marftpreife
im Monatsdurdfgnitt.
In Berlin:
100 Klgr. Weizen (gut)
do. (mittel)
do. (gering)
Roggen u
do. (mittel)
do. (gering)
Gerfte (gut)
Gerſte (mittel)
do. (gering)
Hafer (gut)
do. (mittel)
di
arsin (u)
do. (mittel)
do. (gering)
Richtſtroh
Heu
15 Mart 78 Pf,
Sum Non
Monats-Durhignitt der höchſten Berliner
Tagespreife einfehliehlich 5% Aufſchlag
für 50 Klgr.
Hafer Stroh Heu
im Monat Aprit 8,36 Mf., 2,60 Mf., 4,05 Mt.
B. Detail-Marftpreije
im Monatsdurdfänitt.
1) In Berlin:
für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) ER Mar — M
= = = Gpeifebohnen (meiße) 3 ⸗ ⸗
— Linſen 3 20 +
= =: = Kartoffeln 5 = 06 =
= 1 Klgr. Rindfleiih v. d. Keule 1 = 40 =
1 = s (Baudfleiih) 1 = 14 =
«1 = Echmeinefleiich 1:38 »
1 = Kalbfleiid 1: 90 -
: 1 = Hammelfleifh 1: %0 =
= 1 = Sped (geräudert) 1 = 60 =
= 4 = Epbutter 2 = 30 =
« 60 Stüd Eier 3 = 20 =
186
2) In —— od) 58
für 100 Klgr. Erbfen (gelbes. Kochen) : Maf — PM
= = Gpeifebohnen (meiße) 3 ⸗
R
:- =: = finien 50 — ⸗
= : = Kartoffeln 4: DD:
- 41 Klgr. Rindfleiſch v. d. Keule 1 = 40 -
:1 = ⸗ (Bauhfliih) 1 = 10 -
- 1 = Scweinefleiid 1 : 0 :
: 1 : Kalbfleifch 1 = 40 ⸗
- I = Hammelfleiid 1 = 20 =:
- 1 = GSped (geräudert) 1 = 60 =:
- 1 = Eßbutter =: 4 -
- 60 Stüd Eier 3 = 4 ⸗
C. tabenpneite in ben legten Tagen
des Monats April 1893:
1) In Berlin:
für 1 Klgr. Weizenmehl NE 1 30 Pf.,
« 1 = Roggenmehl N? 1 30 =
= 1 = Geritengraupe 40 =
= 1 = Gerftengrüge 38 ⸗
= 1 = Buruchweizengrütze 40 ⸗
1 = Sirie 40 ⸗
- 1 = Reis (Java) 55 ⸗
- 1 = avasflaffee (mittler) 3 Mark — =
:1 - ⸗ (gelb in
gebr. Bohnen) 4 =: 13 =
= 1 = Speifefalz 20 =
-i =: man (pie ges) = 50 =
2) In Charlottenburg:
für 1 Klgr. Weizenmehl NE 1 36 Pf.,
= 1 = Roggenmeht NE 1 34 =
= 1 = Öerftengraupe 41 ⸗
= 1 = _Gerftengrüte 45 =
:1 =: Bucroehensrüße 47 ⸗
: 1 = Birke 47 =
= 1 = Reid (Java) 52 ⸗
= 1 = Iavasfaffee (mittler) 2 Marf 60 -
- 1 = TavasKaffee (gelb in
gebr. Bohnen) 3 = 12 =
: 1 = Speifejalz 20 ⸗
:1 = Shweinäman (bieft iges) il : 45 ⸗
Berlin, den 6. Mai
nes Polizei⸗ Sum. Par Abtheilung.
ekanntma gen Der Kaiferlichen
—— —2— zu Potsdam.
ee
23.
Friedrichsdorf bei Neuftadt (Doſſe) wird am 16. Mai
eine Poftagentur ohne Telegraphenbetrieb unter ber
Bezeichnung „Friedrichsdorf (er. Ruppin)“ in Wirf-
famfeit treten. Die erforderlichen Poſwerbindungen
erhält die neue Poftagentur durch das täglich zweimal
zwiſchen Rhinow und Neuftadt (Doffe) Bahnhof ver-
fehrende, zur SPoftfachenbeförderung bereitd benutzte
Privat-Perjonenfubrwerf.
Poftagentur in Friedrichsdorf (Kr. Ruppin) werben
folgende, bisher zum Zeſureirt des Kaiſerlichen
Poſtamts in Neuſtadt (Doſſe) 1 Bhf. gehörende Ort⸗
Dem Landbeſtellbezirke der zu melden.
ſchaften ꝛc. zugetheilt: Groß⸗Derſchau, Klein-Derſchau,
Friedrichsbruch, Rübehorſt, Raminsgut, Jühlitz und
Brenkenhof. Die Poſthülfſtellen in Friedrichsdorf und
Groß-Derſchau werden mit Ablauf des 15. Mai außer
Wirffamfeit geſetzt.
Potsdam, den 5. Mai 1893.
Der Kaiferlihe Ober-Poftdireftor.
Belanntmachungen der Raiferlichen
Dber:Poftdirektion zu Berlin.
Befanntmadhung.
2A. Bei dem Poſtamt 72 (Wilhelmftraße) wirb
am 12. Mai der Zelegrapbenbetrieb eingerichtet.
Die Dienfiftunden für den Berfehr mit dem Publifum
werden für die betr. Gejchäftsftelle an den Wochentagen
von 8 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abende und an den
Sonn- und Feiertagen von 8 bid 9 Uhr Morgend und
von 5 bie 7 Uhr Abende feftgefegt.
Berlin C., den 6. Mai 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poftdirertor.
Unanbringliche Boftjendungen.
25. Bei der Ober-Poftdireftion in Berlin Tagern:
A. in Berlin zur Poft gegebene Padete:
An Falk in Marienwerber,
Hartung in Berlin,
v. Sinfenftein in Berlin,
Herzbeder in Drespen,
Wagner in Düfleldorf,
Peeje in Gleiwitz.
R
öRR
„B. Gegenftände, welche in Packeten ohne Auf—
ſchrift enthalten geweſen, Poſtſendungen
entfallen oder bei hieſigen Poſtanſtalten auf—
gefunden worden ſind:
Scheere, Knöpfe, Federkaſten, Schreibutenfilien,
Schuhſchnüre, Brochen, Schürzen, Handtücher, Hand-
ſchuhe, Meſſer, Bezüge, Gardinenhalter, Portemonnaies,
Wolle, Zirkel, Kamm, Bürſte, Schrauben, Band, Pelz⸗
muffe, Spiegel, Strümpfe, Bücher, Pincette, Pfriemen,
Holzteller, Leibchen, Napf, Brenner, Kapotten, Hemden,
Jacke, Taſchentücher, Staniol, Stahlſtifte, Stemmeiſen,
Decken, Kragen, Holzſchuhe, Nägel, Kneifer, Seide,
Taktſtock, Uhrketten, Wäſche, Seife, Haken, Oeſen,
—3 Portemonnaieſchlöſſer, Kokarden, Mützen,
enden Nähgarn, Kinderhauben, GTühlampen-
Reipirator, Metallbuchftaben, Lad, Medaille,
—S Chlorſilber, Celloidin⸗ Papier, Liqueur⸗
In dem zum Kreiſe Ruppin gehörenden Orte Glaͤſer, alte Briefmarken, Cigarrentaſche, Stempelfarbe,
Löffel, Brille, Violin-Saiten, Schnellzeichner, Schlüſſel⸗
ſchilder, Stempel, Noten, Stickereimuſter, Pinſel,
Schloßbeſchläge, Nähmaſchinentheile, Flaſchenkapſeln,
Schellack, Paſſamentenproben.
Die unbekannten Eigenthümer der vorbezeichneten
Gegenſtände werden aufgefordert — ſpäteſtens innerhalb
4 Wochen — bei der Ober⸗Poſtdirection ſchriftlich ſich
Andernfalls werden die Gegenſtände zum
Beſten der ee og verfleigert werben.
Berlin C., 7. Mai 1
Der Kaiſerliche Ober-Pofldirector.
187
Befauntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmadung.
13. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführunge-
eſetzes zur Civifprozeßordnung vom 24. März 1879
G.⸗S. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemacht,
dag Herrn Paul Eitner in Dresden, Moltfeplag 6,
die Säulboerihreibungen ber fonfolidirten 4 %oigen
Staatsanleihe von 1882
Lit. D. N? 298292 über 500 M. und
- E. =» 601654 - 300 =
angeblich abhanden gefommen find.
Es werben diejenigen, welde ſich im Beſitze
dieſer Urfunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches
ber unterzeichneten Kontrolle der Staatöpapiere oder
dem ıc. Eitner anzuzeigen, widrigenfalld das gerichtliche
Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerflärung ber Ur-
funden beantragt werben wird.
Berlin, den 1. Mai 1893.
Königliche Kontrolle der Staatöpapiere.
Befanntmahung.
14. In Gemäßheit des 5 20 des Ausführungs-
ejeged zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
G.⸗S. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. ©. 157) wird befannt gemadıt,
daß Fräulein Jeanette Weber in Erefeld die Schuld:
verichreibung der Fonfolidirten 4 %/oigen Staatsanleihe
von 1876/79
Lit. E. M 40883 über 300 M.
angeblich feit November 1891 vermißt.
Es wird derjenige, welcher fih im Befige diefer
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem
Bankgeſchäft J. Franf u. Cie. in Erefeld anzuzeigen,
wibrigenfalld das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs
Kraftloserflärung der Urfunde beantragt werden wird.
Berlin, den 4. Mai 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Bekanntmachung.
185. In Eemäßheit des 8 20 des Ausführungs⸗
eſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
G.“S. S. 281) und des 5 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (©.-S. S. 157) wird befannt gemadt,
daß dem Privatmann Heinrih Hunold in Potsdam,
Lennéſtr. 5 IL, die Schuldverfchreibung der Fonfolidirten
4Yuigen Staatsanleihe von 1884
Lit. H. N 90502 über 150 M.
angeblidy verbrannt iſt.
Es wird derjenige, welcher fi im Beſitze dieſer
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der unter-
zeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder bem Lehrer
Dtto Hunold in Potsdam, Alte Zouifenftr. 31 part.
anzuzeigen, wibrigenfalld das gerichtliche Aufgebots-
verfahren behufs Kraftlogerflärung der Urfunde be-
antragt werden wird.
erlin, den A. Mai 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmadhung.
16. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführunge-
ejeges zur Givilprogeßordnung vom 24. März 1879
(8-6. S. 281) und des 6 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemacht,
daß dem Königlichen Kreisjefretär Hildebrandt in
Koihmin (Poſen) die Schuldverichreibung der kon⸗
folidirten 3/2 Yoigen Staatsanleihe von 1889 Lit. C.
Ns 157930 über 1000 DM. angeblih in ber geit
vom 17. bie 25. April d. J. verloren gegangen iſt.
Es wird derjenige, welcher fih im Befige diefer
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, jolches der unter-
zeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem ıc.
Hildebrandt anzuzeigen, widrigenfalls das gericht:
liche Aufgebotöverfahren behufs Kraftloserflärung der
Urkunde beantragt werden wird.
Berlin, den 5. Mai 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Betfanntmachungen der Königlichen
@ifenbabn:Direktion zu Berlin.
10. Es wird wiederholt darauf aufmerffam ge-
madt, daß vom 1. Juli d. 3. ab nur no die durd
die neue Verfehrd- Ordnung vorgejchriebenen Fracht⸗
briefe angenommen werden.
Berlin, den 4. Mai 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion.
BDBefanntmadhung.
11. Für den diesjährigen, in der Zeit vom 19. bie
21. Juni auf dem biefigen LTagerplage der Berliner
Lagerhof-Aftien-Gefellihaft abzuhaltenden Wollmarft
wird die Beförderung der Wollfendungen von den hie⸗
figen Bahnhöfen nad) dem Lagerhofe und in umge-
fehrter Richtung mittelfi der Berliner Ringbahn und
des Gleisanſchluſſes der Lagerhof-Aftien-Gefellichaft
unter folgenden Bedingungen bewirkt werden:
1) Die auf den hier mündenden Eifenbahnen ein-
gehenden MWolffendungen werden über die Ring:
ahn nad dem Lagerhofe an die Berliner Lager:
hof-Aftien-Gejellihaft befördert, falls die Fracht:
briefe deren Adrefle tragen. Haben die urfprüng-
lichen Fracdhtbriefe der anfommenden Wollfendungen
eine andere Adreſſe, fo bleibt ed dem Adreflaten
überlaffen, nah Verſtändigung mit der Ragerhof-
Aftien-Gefellichaft die Weiterbeförderung und Aug-
händigung der Sendungen an biefe bei der hiefigen
Güter-Abfertigungsftelle der zuführenden Bahn, an
welche zunächft die Fracht bis Berlin zu zahlen ift,
zu beantragen, und werben die Sendungen als⸗
dann in gemwünjchter Weile mit der Ringbahn
befördert werben.
Die auf dem Lagerhofe zur Auflieferung fommenden
Wollfendungen werden auf dem Schienenwege ben
betreffenden Anjchlußbahnen zugeführt, wenn fie
von der Lagerhof-Aftien-Gejellichaft als Verſen⸗
derin aufgeliefert werden.
Für die Beförderung der Wollfendungen nach und
von dem Lagerhof fommen die tarifmäßigen Ge-
bühren zur Erhebung.
2)
3)
188
Die Abfertigung erfolgt dur die auf dem|Provinzial-Landtage in der Sitzung am 4. März d. J.
Lagerhofe eingerichtete Güter-Abfertigungsftelle. befchloffene, von den Herren Reffortminiftern unter dem
Berlin, den 2. Mai 1893. 13. April d. J. genehmigte Reglement zur Ausführun
Königliche Eifenbahn-Direftion. der Se bes Geſetzes vom 22. Aprif 189
e (G. S. S. 90), betreffend die Entſchädigung für an
Beranntma ungen des Landesdirektors Milgbrand gefallene Thiere, zur öffentlichen Kenntniß
der Provinz Brandenburg. gebradht.
Bekanntmachnng. Berlin, den 5. Mai 1893.
A. In befonderer Beilage zu dieſem Stüde dee Der Landesdireftor der Provinz Brandenburg,
Amtsblatts wird das von dem Brandenburgichen Wirkliche Geheime Rath von Levetzow.
BDBefanntmadung.
5. In Gemäßheit des $ 5. des Neglementd vom 25. Februar 1876 — Amtsblatt Stüd 10 (Potsdam
Seite I, Frankfurt a. O. Seite 65), betreffend die VBorfchriften zur Ausführung des $ 58. des Reichs-Viehſeuchen⸗
Geſetzes vom 23. Juni 1880 — Reichs-Geſetz-Blatt Seite 153 — und ber $6 15. und 16. des Geſetzes vom
12. März 1881, Gejeg-Sammlung Seite‘ 128 — bringe ich hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß, daß die am
2. November v. 3. ftattgefundene Zählung der abgabepflicdytigen Pferde und Rinder der Provinz Brandenburg
254235 bezw. 735807 Stüd ergeben hat. |
— _— —
Die im Jahre 1892 gezahlte Entſchädigung beträgt insgeſammt
1068 90
36098 190
11253 |85
35415 05
1062 —*
206477 197
38135 125
10015 168
. |. [10615 08 |
Tr — ——⏑ ——⏑⏑,
11657 DM. 28 Pf. | 11057 28
für Pirte . . ..
für Rinder it gaahlt > 2 2 2
binzutreten als Verwaltungskoſten 3%, = .
Dagegen kommen von dieſenn.
inAbzug bzw. in Inrenpung für Rinder die aus dem Vorjahre 1891 zu berückſichti⸗
genden 1374,02 bzw. 10333,78 M. u. durch Zu⸗ u. Abgänge anderweit feſtgeſtellten
Demnach verbleibenn. 135430 775
welchen die den Ortsbehörden ꝛc. bewilligten 30/0 Hebegebühren hinzutreten
rer ee end 1062 9092
jo daß für Pferde | 36493 |65
aufzubringen find. |
Zur Dedung diefer Summe jollen für das Pferd rund 15 Pfennig oder| 38135 125
erhoben werden, was gegen obige Bedarfsſumme einen Mehrbetrag von .
ergiebt, welcher unter Hinzurechnung des verbliebenen Mehrbetrages bei
den Rindern von . re . ER
im Ganzen in Hoͤhe von > 2 0 En
bei dem Ausfchreiben für 1893 Berüdfichtigung finden wird.
Hiernach find für Rinder für das Jahr 1892 Entichädigungsbeiträge nicht einzuziehen.
Berlin, den 24. April 1893.
Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg, Wirkliche Geheime Rath von Levetzow.
Belanntmachungen der Rreisausfchüfle.
14. Nachweiſung der vom Kreisausfchujle des Kreifes Ruppin auf Grund des $ 2 der Lanpgemeinde-Orbnung
vom 3. Juli 1891 genehmigten Veränderungen an Gemeinde: und Gutsbezirfsgrenzen.
a — — —
Beaeidnung —
ber ſeitherige der künftigen
Gemeinde: reſp. GOutsbezirke
der in Betracht kommenden Grundſtücke
Ein zwiſchen der Koniglichen Forſt Klausheide und dem Gemeindebezirk | Gemeindefreied | Gemeindebezirk
Schönberg belegenes Wiejengrunpftüd von 1,79 ha Größe. Wiefengrundfüd.| Schönberg.
Neu:Ruppin, den 26. April 1893. Der Kreis-Ausichuf.
Vetrifft die Veränderung ber Bezirkegrenzen zwiichen den Gute: | 1. die nachgenannten Grundftüde vom Gutsbezirke
bezirfen Drewen und Königsberg einerfeits und ven Gemeinde— Drewen abgetrennt und
bezirfen Drewen, Wutike und Bork andererſeits. a. die dem Schuhmacher Karl Elsner zu Dre⸗
13. Dur rechtöfräftigen Beſchluß des Kreisaud- wen gehörige Hofftelle Kartenblatt 3 Parzelle
ichuffed des Kreiſes Oftprignig vom 14. März d. J. NE 170/67 der Gemarfungsfarte von 2 ar
find: 50 ym Größe mit dem Gemeindebezirfe Drewen,
Amtsblatt.
h. die dem Tiſchler Auguſt Zabel, dem Bauer
Chriſtiaen Wiegel, dem Schlächter Auguſt
Legde, dem Bauer Wilhelm Schumacher,
dem Bauer Adolf Köhn und Ehefrau, dem
Kaufmann Chriſtoph Michaelis, dem Bauer
Karl Renſch, dem Schmied Friedrich Hinfe,
dem Bauer Friedrich Dablenburg, dem
Bauer Friedrich Krüger, dem Bauer Ehriftian
MWiegel und dem Koffäthen Ehriftian Delrid,
ſämmtlich zu Wutife, gehörigen Grundftüde
Kartenblatt 1 Parzellen „N? 230/140, 235/145,
209, 231/140, 232/143, 144, 236,145, 94,
95, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218,
219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 260/226,
261/226, 262/226 und 227 ber Gemarkungs⸗
farte von zufammen 48,0810 ha Größe, jowie
die innerhalb dieſer Grundflüde und im Ans
ſchluß an diefelben vorhandenen Wege und
Gräben mit dem Gemeindebezirfe Wutife,
c. die dem Bauer Johann Frauböſe zu Bork
gehörigen Grundſtücke Kartenblatt 1 Parzellen
NE 228, 229, 259/210 und 104 von
28,7278 ha Größe, der trigonometrijche Punkt
Kartenblatt 1 Parzelle M 258/210 von 2 qm
Größe und die dem Gutsbefiger Auguft Buſſe
zu Hildebrandispof gehörigen Grundflüde
Kartenblatt 1 Parzellen N? 233/143, 234/145
und 146 von 10,6200 ha Größe nebft den
innerhalb diefer Grundftüde vorhandenen Wegen
und Gräben mit dem Gemeindebezirke Bor
vereinigt;
bie dem Gutöbefiger Auguft Buſſe zu Pildebrandte-
hof, jowie dem Bauer Karl Prüg, dem Eigen-
thümer Johann Frank und dem Eigenthümer o-
hann Darmeger zu Dorf gehörigen Grunbdftüde
auf der Feldmark Hildebrandtshof Kartenblatt 1
Parzellen M 191, 270/181, 269/182, 268/189,
267,188, 266/188, 265/186, 185, 264/184 und
263/183 von zujammen 16,1060 ha Größe vom
Outöbezirfe Königsberg abgetrennt und mit dem
Gemeinbebezirfe Bork vereinigt worden.
Kyrig, den 3. Mai 1893.
Namens des Kreisausfchuffes: der Vorfigende.
Derfonaldronik.
Der Oberförfter Dreger zu Rüdersdorf ift zum
Sorflamtdanwalt hei dem Königlihen Amtsgericht
Alt⸗Landsberg für den Forſtbezirk Rüdersdorf ernannt
worden.
Der Forftaffeffor von Sydow in Eoepenid if
11.
mm,
189
ganz aufs Neue zum Amtsvorfteher-Stellvertreter bee
Bezirls XI. -—- Selchow — ernannt worden.
Im Kreife Teltow ift mit der einfimeiligen Ber-
waltung ded Amtsbezirks 42 — Göpenider Fort —
der Königliche Forftmeifter Weftermeier in Forfthaug
Söpeni beauftragt worden.
Im Kriefe Nieder-Barnim ift der Königliche Forft-
meifter Weftermeier in Forſthaus Cöpenid, welcher
auf Grund der Vorſchrift des 8 56 im Teßten Abjage
ter Kreisorbnung als Gutsvorfteher des Bezirks Ober-
Schönweide zugleih Amtsvorſteher dieſes Bezirks if,
mit der einftweiligen Berwaltung des Amtöbezivts 7
— Cöpenicker Fort — beauftragt worden.
Der Militär-Anwärter Friedrich Theuerfauf in
Berlin ift zum Regierunge-Miltär-Supernumerar er-
nannt worden.
Der Militär-Anwärter Alfred Rober in Berlin ift
zum Regierungd- Militär-Supernumerar ernannt worden.
Zu Kreisverordneten für den Kreis Ruppin find
gewählt worden: 1) der Gutsbeſitzer Wilhelm Beer:
baum zu Laeftfow, 2) der Amtövorfteher Otto Henning
zu Linow, 3) der Nittergutsbefißer Paul Legde zu
Progen, 4) der Gutöbefiger Karl Ulrih zu Groß-
Woltersdorf. Die Wahl ift beftätigt.
Dem früheren Laboratoriumediener am hygienischen
Univerfitäts-Infitut zu Berlin Wilhelm Meinhardt
ft die Stelle eined Portiers am Königlihen Inftitut
für Infektions-Krankheiten ebendajelbft verliehen worden.
Die unter Königlihem Patronat ſtehende Pfarr-
ftelle zu Chriſtindorf, Dioͤzeſe Zoffen, ift durch das Ab-
leben des Pfarrers Müller am 6. April d. J. zur
Erledigung gefommen. Die Wiederbefegung der Stelle
erfolgt durch das Kirchenregiment.
Das Diafonat zu Lichtenberg, Diözefe Berlin-
Land J., ift durch den Abgang feines bisherigen In—
habers, des Diafonus Mathis, zur Erledigung ger
fommen. Die Wiederbefegung dieſer Stelle erfolgt
durch Gemeindewahl nad Maßgabe des Kirchengefeeg,
betreffend das im 6 32 „NE 2 der Kirchengemeinde-
und Synodal-Ordnung vom 10. September 1873 ıc. vor-
gefehene Pfarrwahlrecht, vom 15. März 1886 — Kirch⸗
liches Geſetz⸗ und Verordnungs⸗Blatt von 1886 Seite 39.
— Bemwerbuugen um diefe Stelle find Ichriftlich bei dem
Königlichen Konfiftorium der Provinz Brandenburg ein-
zureiden. 56 a. a. O.
Der wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Dr. Weiſe iſt
zum Oberlehrer ernannt und dem Joachimsthalſchen
Gymnaſium in Berlin überwiefen worden.
Die Gemeindeichulfehrer Hermann Mir und Frieb-
zum Stellvertreter bes Forſtamtsanwalts bei dem König- rich Kabus find als Vorſchullehrer am Leſſing-⸗-Gym⸗
Iihen Amtögericht daſelbſt für den Forſtbezirk Coepenick naſium zu Berlin angeftellt worden.
ernannt worden.
Im Kreife Angermünde ift der Nitterguisbefiger
von Rohr in Wolle nad Ablauf feiner Amtszeit
aufs Neue zum Amtsvorfteher-Stellvertreter des 19. Be⸗
zirks — Alt-Künkendorf — ernannt worden.
Im Kreiſe Beeskow⸗-Storkow ift wegen des Ablaufe
feiner Amtezeit der Gutsverwalter Spitta in Stre-
Perfonalveränderungen im Bezirke der
Kaiſerlichen Ober-Poftdireftion in Potsdam.
Verſetzt ift: der Poſiſekretär Lux in Eberswalde ale
c. Ober-Poftdireftiongjefretär nach Danzig.
Ulebertragen ift, zunächſt probeweife: t
Borfteherftelle des Poftamts in Angermünde di
Hauptmann a. D. Meinert aus Dresden.
190
Perfonalveränderungen im Bezirfe der Kaijer-
lihen Dber-Poftdireftion in Berlin.
Im Laufe des Monats April 1893 find
ernannt: zum Ober-Poftdirectionsfecretair ber Poſt⸗
jeeretair Mar Hoffmann, zum Ober-Pofjerretair
der Poftierretair 3. C. Pohl, zu Büreauaffiftenten
die Ober-Telegraphenaififtentien Kolbow, Laube
und Ober-Poftaffiftent Bogt, zu Kanzliften die Ober:
Telegraphenaififtenten Berger und Ruſche, zu
Dber-Poftaffiftenten der Ober⸗Telegraphenaſſiſtent
Wachholz, die Poftaffiftenten Carl Aich, Baake,
Behſe, Bleske, Breiter, Fahlbuſch, Keuer-
ſtack, Friedrich, Geiſenheyner, Gieſe, Götzke,
Hader, Heidorn, Hellbardt, Herter, Hol—
born, vonder Hülſen, Jacobi, Junge, Kaiſer,
Karmwieje, Kelf, Kiel, Klemann, Lampen,
Laux, Liebich, Lobert, Noiften, Paradowski,
Polte, Popp, Runge, C. W. R. Schmidt,
Albert Schneider, Schochow, H. R. Schulze,
Schünemann, Steinert, Treubrodt, Uhl,
Ludwig Zimmermann, zu Ober⸗Telegraphen⸗
aſſiſtenten die Telegraphenaſſiſtenten Adrian, Fried⸗
rich Aich, Buſchjäger, Dill, Dieckmann,
Föde, Hartig, Heppner, Höck, Hübner,
Adalbert Krauſe, Laſſahn, Makowski, Mücke,
Cart Müller, Paſſehl, Perlick, Ryclicki,
Schramme, Schwaab, Seller, Wiegard,
Weidner, Thamm, Suplie, zum Telegraphen⸗
aſſiſtenten der Poſtaſſiſtent Lindenberg;
etatsmäßig angeſtellt: als Poſtſecretair die Poſt⸗
praktikanten Kalbersberg, Köſtermann, Lepla—
toni, Stendell, Voswinkel, als Büreauaſſiſtent
die Poſtaſſiſtenten Albert Krüger und Ruſt, als
Kanzliſt die Telegraphenaffiftenten Breitkopf,
- Diener, Primke, Struve, Hermann Weber,
die Poftaffiftenten Kurs, E. A. Schultz, Syring,
Uhdorff und der Lohnichreiber (in. Sergeant)
Mannigel, ald Poſtaſſiſtent die Poſtaſſiſtenten
Andrejed, Balzer, Barth, Becherer, Biſchof,
Bieſchke, Hermann Böhm, Harıy Börner, Bo-
lefa, Bruchmann, Wild. Buchholz, Demmer,
Dettmann, Fiſchbach, Förfter, Herm. Fran,
Friesdorf, Gaftell, Glaſow, Gräfe, Albert
Günther, Händel, Höde, Höpfner, Johannes
Hoffmann, Hohmann, Hoppe, Raus, Keller,
Klofe, Kluge, Krämer, Kropp, Reinhold
Krüger, Kuniſch, Kurzynski, Tieg, Qubredt,
Lüth, Meerbothe, Miefley, Helmuth Möller,
DOpielinsfi, Path, Baumann, Peſchko,
Frieder. Ribbe, Emil Rohde, Carl Schäfer,
Schnelle, Schlunfe, Schrader, Schreck,
Schreiber, © 9. 9 Schulz, Schumann,
Shwant, Seng, Stabe, von Steinwehr,
Ungeredht, Wiedenroth, Witter, Zierenberg,
die Poſtanwärter Bartelt, Eiling,
mann, Knoll, Sforuppa, Stahl, als Xele-
graphenajfiftent die Poftaffiftenten Hugo Berger,
Kroll, Müggenburg, Röfeler, Sachſe, Jacob
Schäfer, Scholle, Zimmerling, bie Telegraphen-
anwärter Damerau, Eberius, Funk, Grzeſchek,
Hentſchel, Koh, Krampe, Lammert, Lange,
Lemfe, Lillig, Mideljen, Mohr, Nieder—
firaßer, Parnitzke, Peters, Pilfter, Piper,
Ragotzki, Raufhning, Roſin, Paul Schulz,
Terdinand Schulze, Thiele und Weber;
verſetzt von Berlin: Poſtinſpector Rau nah
Oppeln, Poffaffirer Hanjen nad Neumünfter, die
Zelegraphenamtsfaffirer Dröſe nad Tiegnig, Braun
nad Potsdam, Seig nah Königsberg (Pr.), Ober:
Hoftdirectiongfecretair Robert Zech nach Braunſchweig,
Ober⸗Poſtſecretair Hardt nach Liegnitz, die Poſt⸗
jerretaire Auguft Anding nad Breslau, Baller—
ſtädt nach Eydtkuhnen, Döring nach Breslau,
Flaſchenträger nah Frankfurt (Main), Carl
Friedrichs nah Caſſel, Göcke nach Arnsberg,
Krille nah Potsdam, Kuppe nad Arnsberg,
Naether nach Düſſeldorf, Olivier nach Potsdam,
Patzſchke nach Kiel, Schefiſch nach Halle (Saale),
Scholz nach Breslau, Staguhn nach Gumbinnen,
Stock nah Culm Wpr., Thiemann nad) Halle
(Saale), Ober⸗Poſtaſſiſtent Günther nach Deſſau,
die Poſtaſſiſtenten Bick nach Bremen, Klein nach
Caſſel, Kolodziejczyf nah Tarnowitz, Schwal⸗
bach nad Hannover, Thürnagel nach Königsberg
(GPr.), Schöndube nah Oſterwieck (Harz), Tele⸗
graphenmechaniker Bremer nach Hannover;
verſetzt nach Berlin: Poſtdirector Damkoͤhler
aus Stade, Telegraphendirecter Abendroth aus
Barmen, Poſtbauinſpector Struve aus Wittenberg
(Bz. Halle), komm. Poſtinſpector Schwensky aus
Liegnitz, die Telegraphenamtskaſſirer Kröſing aus
Potsdam, Preiſigke aus Hamburg, die Ober⸗
Poſtdirectionsſecretaire Brade aus Hamburg, Eweſt
aus Hamburg, Froſch aus Magdeburg, Grittiner
aus Breslau, Heinze aus Hannover, Helbig aus
Erfurt, Ladwig aus Konſtanz, A. B. Meyer aud
Liegnitz, Schihe aus Potsdam, Stolpner aus
Halle (Saale), Stör aus Magdeburg, Ober⸗Poſt⸗
fecretair Malbrandt aus Neuftettin, Poftferretair
Fellmann aus Franffurt (Main), Ober-Poftaffiftent
Horn aus Northeim (Dannover), Telegraphen-
mechaniker Möller aus Hannover;
in den Nuheſtand getreten: Poftbirector Süß,
die Poftjecretaire Brüggemann (fünftiger Wohn-
ort Münfter Weftf.), 3. C. 8. 9. Schulze, Ober:
Telegraphenaffiftent Fr. Chr. Müller;
geftorben: Ober-Poftaififtent Otto Fiſcher, Ober:
Zelegraphenaffiftent a. D. Krauſe, Kanzlifi a. D.
Hermsdorff.
Perſonal-Veränderungen
Hammel-|bei der Königlichen Direktion der Renten—
bank für die Provinz Brandenburg.
Der Bureau⸗-Diaͤtar Wolff iſt zum Rentenbank⸗
Brzezinski, Gunſch, Jokiſch, Klamert, Oscar Sekretär 2. Klaſſe ernannt worden.
191
YHusweifung von Ausländern aus Dem Meichsgebiete.
& Name und Stand | Alter und Heimath rund Behörde,
— der welche die Aueweiſung
E des Ausgewiejenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat.
1. 2. | — 3. 4 5
a. Auf Grund des S 39 des Strafgejegbuds-
1 Adolf Fäh, geboren am 26. Märziichirerer Diebſtahl und Stadtmagiftrat Auge:
Schreinergejelle, 1859 zu Kaltbrunn, Berjud des ſchweren burg, Bayern,
Kanton St. Gallen, Diebſtahls (3 Jahre
Schweiz, ſchweizeriſcher 6 Monate Zuchthaus
Staatsangehöriger, laut Erkenntniß vom
17. Oftober 1889),
AAndreas Kedziersfi,j3l Jahre alt, geborenlihwerer Diebſtahl (einKöniglich preußischer
Arkeiter, zu Krakoski, Bez. Czen⸗Jahr Zuchthaus laut NRegierungspräfident
ſtochau, Polen, ruſſiſcher Erfenntnig vom 27ſten zu Pofen,
Staatdangehöriger, November 1891),
3) Karl Koradi, geboren am 19. Februariichwerer Diebſtahl und Koͤniglich bayerifches
Kellner, 1868 zu Winterthur, Hebferei (5 Jahre Zudt-| Bezirksamt Kulm-
. Schweiz, jchmeizeri-) haus laut Erkenntniß bach,
ſcher Staateangehdrig., vom 29. Kebruar 1888),
4 Johann Sulamwsfi, |geboren im Jahre 1840 ſchwerer Diebflahl (einiKöniglich preußiſcher
Arbeiter, zu Wompielsf, Kreis Jahr 6 Monate Zucht: Regierungspräfident
Rypin, Polen, ruffi:| haus laut Erkenntniß zu Marienwerder,
ſcher Staatdangehörig., 1899) 16. September
’
, b. Auf Grund des $ 362 des Strafgefegbude:
9 David Bittauer, 18 Jahre alt, geboreniLandftreichen und Betteln, Koͤniglich preußiſcher
(Bilala), Drahtbinder, zu Mado, Ungarn, Regierungspräfident
zu Breslau,
6 Johann Kalb, geboren am 6. Januar desgleichen, Königlih bayeriſche
Pfannenſchmied, 1865 zu Werfen, Bezirf Polizei-Direktion
St. Johann (FKron- Münden,
land Salzburg), öfter:
reichiſcher Staatsange⸗
höriger,
7| Alois Freiſinger, geboren am 2. Oktober Landſtreichen, Königlich bayeriſches
Zuckerbäcker, 1857 zu Wien, oris⸗ Bezirksamt Pfarr-
angehörig zu Wiener firchen,
Neuſtadt, Niederöfter- |
reich,
8 Auguſt Groffet, |geboren am 19. No⸗desgleichen, Kaiferlicher Bezirks⸗
Tagner, vember 1853 zu So- Präfident zu Colmar,
rigny bei Tours,
Frankreich, franzoͤſi⸗
ſcher Staatsangehörig.,
9) Julius Haberzettl, geboren am J. Juni Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher
Kaufmann, 1859 zu Oberleutens⸗ Regierungspräſident
dorf, Böhmen, orts⸗ zu Denakrüd,
angehbörig' zu Saaz,
oo. ebendaſelbſt,
10 Ferdinand Holzmaier, geboren am 11. Oktober Betteln, Stadtmagiſtrat Roſen⸗
Schieferdecker, 1867 zu Penzing bei heim, Bayern,
Wien, ortsangehoͤrig
zu Langenlois, Bezirk
Krems, Defterreich,
Datum
des
Auaweifunge:
Beſchluſſes.
b.
11. März
1893.
30. März
1893.
18. Februar
1893.
27. März
1893.
28. März
1893.
21. März
1893.
25. März
1893.
29. März
1893.
30. März
1893.
24. März
1893.
192
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Datım
— 77 a ber welche die Answeiſung ‘
8 bes Auegewieſenen. Beftrafung. beichloffen hat. en:
1 2. 3 4. 5. 6.
1 Joſef Kattai, geboren 1873 zu Zero-|Lanbftreichen, Königlich preußiicher 285. März
Gärtner, tin, Böhmen, Regierungspräfident 1893.
zu Hannover,
12] Theodor Körner, Igeboren am 24. Januar Betteln u. Landftreichen, Königtid preußiſcher 14. Mürz
Knecht, 1875 zu Mönchenſtein, Regierungspräſident 1893.
bei Baſel, orisange: zu Arnsberg,
hörig ebendaſelbſt,
13] Joſef Kubicka, geboren im Jahre 1838 Landſtreichen, Königlich bayeriſches 20. März
Tagelöhner, zu Kraſilau, Bezirk Bezirksamt Kötzting, 1893.
Strakonitz, Böhmen,
ortsangehörig ebendaſ.,
14 Eduard Eyer, geboren am 18. März Landſtreichen u. Betteln, Königlich Sächſiſche 2. März
Webergeſelle, 1869 zu Deutſch⸗Bro⸗ Kreishauptmann⸗ 1893.
dek, Bezirk Littau, ſchaft Zwickau,
Mähren, ortsangehörig
ebendaſelbſt,
15] Otto Lauritzen, geboren am 15. Mai Betteln, Königlich preußiſcher 4. März
Arbeiter, 1849 zu Hügum, Kreis Regierungspräſident“ 1893.
Hadersleben, Preußen, zu Schleswig,
ortsangehoͤrig zu Foͤv—
ling, Dänemark,
16| Johann Nemec, geboren am 20. Dezem⸗Landſtreichen u. Betteln, Königlich Sächſiſche 2. März
Handarbeiter, ber 1866 zu Herma⸗ Kreishauptinann- "1893,
nis, Bezirf Hohen: Ichaft zu Zwidau,
mauth, Böhmen, orte-
angehörig zu Wraco-
wis, ebendafelbft,
17a So nowat, 30 yabre —
rbeiter, zu Lututewa (Lututow Koöniglich preußiſcher
een Baia Landftreichen, Negierungspräfident a
17b deſſen Ehefrau Mariannel33 Jahre alt, geboren
geb. Kolodzietzif,
18 Anton Pand,
Schneidergejelle,
19] Alerander Rapf,
zu Lututewa,
zirk Kaplitz, Böhmen,
ortsangehörig ebendaſ.,
zu Breslau,
Bezirksamt
dorf,
Müůuͤhl⸗
Beeren am 6. Februar Landſtreichen u. Betteln, Großherzoglich beifi-
Kellner, 870 zu MWüllersdorf ſches Kreisamt
| bei Hollabrunn, Nieder: MWormg,
öfterreich,
20) Anton Schotef
(Sotef), Weber,
geboren am 1. Dezember desgleichen,
1870 zu Wien, orts—
angehörig zu Potacek,
Dez. Pilgram, Böhmen,
Bezirksamt Kögting,
Hierzu
geboren am 22. Junilandflreichen und Sach⸗-Königlich Bayeriſches 24. ar
1858 zu Ziering, Be⸗ beſchädigung,
27. März
1893.
Königlich bayerifches| 8. Februar
1893.
eine Beilage, enpaltend das Reglement zur Ausführung der Beflimmungen des Gefeges vom 22. April 1892
(8.:5. S. 90), betreffend die Entſchädigung für an Milzbrand gefallene Thiere,
jowie Fünf Oeffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.)
Nedigirt von der Königlichen Regierung zu Potspam.
Potsdam, Buchpruderei der A. W. Hayn ſchen Erben.
Amtsblatt
Der Königliden Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stüd 20.
Den 19. Mai
1893.
Neichs⸗Geſetz⸗Blatt.
(Stück 13.) NP 2091. Verordnung, betreffend das
Aufgebot von Landanſprüchen im ſüdweſtafrikaniſchen
Schuggebiet. Vom 2. Aprit 1893
(Stüd 14.) M 2092. Befanntmadung, betreffend
Ergänzung und Berichtigung der dem inter⸗
nationalen Uekereinfommen über ben Eifenbahn-
frachtverfehr beigefügten Lifte. Vom 14. April 1893.
(NE 2093.) Bekanntmachung, betreffend die Beichäfti-
gung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern
in Ziegeleien. Bom 27. April 1893.
(Stüd 15.) N 2094. Geſetz, betreffend die Abände⸗
rung der Maaß⸗ und Gewichtsordnung. Vom
26. April 1893.
NE 2095. Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und
die Einziehung der Noten der Magdeburger Pri-
vatbanf. Bom 29. April 1893.
N 2096. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und
Berichtigung der dem internationalen Ueberein⸗
fommen über den Eifenbahnfrachtverfehr beigefügten
tie. Bom 1. Mai 1893.
(Städ 16.) NE 2097. Berorbnung, betreffend bie
Aufldtung des Reichsſtags. Vom 6. Mai 1893.
M 2098. Berorbnung, betreffend die Wahlen zum
Reichstag. Bom 6. Mai 1893.
Geſetz⸗ Sammlun
für die Königlichen Preußiſchen Staaten.
(Stück 9.) N? 9602. Geſetz, betreffend die Aufhebung
von Stolgebühren für Zaufen, Trauungen und
firchliche Aufgebote in der evangelifchereformirten
Rirhe der Provinz Hannover. Vom 30. März
N? 9603. Verordnung über das nfrafttreten des
Kirchengeſetzes, betreffend die Aufhebung von Stol-
gebühren für Taufen, Zrauungen und Eirchliche
Aufgebote in der evan liſch neformirten ante ber
Provinz Hannover. Vom 30. März; 1893.
NE 9604. Geſetz, betreffend den Vorſitz im Kirchen:
vorftande der katholiſchen Kirchengemeinden in dem
Geltungsbereihe des Rheiniſchen Rechts. Vom
31. März 1893.
(Stüd 10.) N? 9605. Geſetz, betreffend‘ die Auf-
bebung von Stolgebüpren für Taufen, Trauungen
und firchliche Aufgebote im Det des Konfiſtoriums
zu Caſſel. Bom 31. März 1893.
N 9606. Berordnung über das nfrafttreten bee
Kirchengeſetzes, betreffend die Aufhebung von Stol-
gebühren für Zaufen, Trauungen und kirchliche
Aufgebote im Dei des Ronfiftoriums zu Caſſel.
Bom 31. März 1893.
(Stück 11.) NF 9607. Verfügung des Juftizminifterg,
betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen
Theil der Bezirke ber Amtögerichte Düren, Ge⸗
münd, Heinöberg, Malmedy, Blankenheim, Rhein-
bad, Bonn, Euskirchen, Mörs, Cochem, Kreuznach,
Mayen, Münftermaifeld, Simmern, Stromberg,
Cöͤln, Gummersbad, Neuß, Langenberg, Tholey,
Saarbrüäden, Saarlouis, Bölflingen, Neunkirchen,
Ottweiler, —— Neuerburg und Wadern.
Vom 11. April 18
9608. Verfügung bes Juſtizminiſters, betreffend
die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des
Igete des Amtsgerichts Einbeck. Vom 11. April
(Stück 12.) M 9609. Geſetz, betreffend die Auf⸗
hebung des 8 124 Abſatz 2 der Medizinal⸗Ord⸗
nung für die freie Stadt Frankfurt und deren
Gebiet vom 29. Juli 1841. Vom 16. April 1893.
N? 9610. Berfügung des Juſtizminiſters, betreffend
die Anfegung des Grundbuchs für einen Theil des
N
Bezirks des Amtsgerihts Uslar. Bom 28. April
1893.
Befanntmachungen
Der Königlichen Minifterien.
Befanntmadung.
9. Auf die Eifenbahn von Dlanfenfee nad
Stradburg i. U, findet-vom Tage der Eröffnung bes
Detriebed ab gemäß der für das Preußiſche Staats⸗
gebiet ertheilten Allerhöchſten Konzeiftiong-Urfunde vom
14. Mai 1892 die Bahnordnung für die Nebeneijen-
bahnen Deutichlands vom 5. Juli 1892 — veröffentlicht
in der Nummer 36 bed Reichsgeſetzblatts vom 21. Juli
1892 — Anwendung.
Die in Gemäßheit ded 8 43 diefer Bahnordnung
behufs Aufrechterbaltung der Ordnung innerhalb des
Bahngebiets und bei der Beförderung von Perfonen
und Saden in Ergänzung der Borfchriften des $ AA
zu erlafjenden Anordnungen ber Bahnverwaltung
werden durd Aushang in den Warteräumen nad
Maßgabe des 5 46 der Bahnordnung befannt gemadt
werden.
Berlin, den 4. Mai 1893.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
194
Betanntmachungen
des Königlichen Regierungs⸗Präſibdenten.
Befanntmachung, betreffend die Wahlen zum Reichstage.
110. Nachdem bie Auflöfung des Neichätages am
b ten d. M. erfolgt und durch die Kaiferliche Verordnung
von demjelben Tage angeordnet mworben ift, daß die
Wahlen zum Reichstage am 15. Juni d. 3. ſtattzufinden
haben, bringe ich auf Grund bes 6 2A bed Neglements
vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgejeges
für den Reichsſtag vom 31. Mai 1869 hierdurd zur
Öffentlichen Kenntniß, daß ich zu Wahlkommiſſarien für
die Reichetagswahl ernannt habe:
für den I. Wahlkreis (Kreis Weftprignie) den Derrn
Landrath, Geheimen NRegierungsratd von Jagow
zu Perleberg,
für den Il. Wahlfreis (Kreis Oftprignig) den Herrn
Landrath Grafen von Bernftorff zu Kyritz,
für den II. Wahlkreis (Kreis Ruppin, Templin) den
Herrn Landrath von Arnim zu Templin,
für den IV. Wahlfreis (Kreis Prenzlau, Angermünde)
den Heren Landrath von Riſſelmann zu Anger-
münde,
für den V. Wahlkreis (Kreis Oberbarnim) den Herrn
Landrath von Berbmann=Hollmeg zu Freienwalde,
für den VI. Wahlfreis (Kreis Niederbarnim) den Herrn
Landratb von Waldow zu Berlin,
für den VII Wahlkreis (Städte Potsdam, Spandau
und Kreis Ofthavelland) den Herrn Oberbürgermeifter
Boie zu Potsdam,
für den VII. Wahlkreis (Kreis Wefhavelland und
Stadt Brandenburg a. 9.) den Herrn Landrath
von Loebell zu Rathenow,
für den IX. Wahlfreis (Kreis Zauch-Belzig und Jüter⸗
bog⸗Luckenwalde) den Herrn Landratb von Stülp-
nagel in Belzig,
für den X. Wahlfreis (Kreis Teltow, Beeskow⸗Storkow
und Stadt Charlottenburg) den Herm Landrath
Stubenraud zu Berlin.
Horsdam, den 9. Mai 1893.
Der Regierungs-Präfldent.
Hufforderun
8
zur Bewerbung um ein Stipendium der Jacob Saling'ſchen
tiftung.
111. Aus der unter dem Namen „Jacob Sa⸗
ling'ſche Stiftung” für Studirende der Königlichen
Gewerbe-Afademie, jest Sachabtheilung III. und IV.
der Koͤniglichen techniſchen Hochſchule in Berlin bes
gründeten Stipendien-Stiftung iſt vom 1. Oktober
d. Is. ab ein Stipendium in Höhe von 600 M. zu
vergeben.
Nah dem durch das Amtsblatt der Königlichen
Regierung zu Potsdam vom 9. Dezember 1864 ver:
Öffentlichten Statute find die Stipendien diefer Stiftung
von dem früheren Minifterium für Handel, Gewerbe
und üffentlide Arbeiten und nachdem das technifche
Unterrichtömwefen vom 1. April 1879 ab auf das Reſſort
bes Minifteriumsd der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten
übergegangen ift, von dem Minifter der geiftlichen ıc. An-
gelegenheiten an bedürftige, fähige und fleißige, dem
Preußiſchen Staatsverbande angehörige Studirende der
genannten Anftalt auf die Dauer von drei Jahren
unter denfelben Bedingungen zu verleihen, unter welchen
bie Staatd-Stipendien an Studirende diefer Anftalt be-
willigt werben.
Es können daher nur ſolche Bewerber zugelaffen
werden, welche mit dem Zeugniß der Reife einer neun
flufigen höheren Lehranftalt verjehen find und zugleich
nachzuweiſen vermögen, daß fie fi durch vorzügliche
nr a und hervorragende Fähigfeiten ausgezeichnet
aben.
Bewerber um das vom 1. Dftober d. Is. ab zu
vergebende Stipendium werben aufgefordert, ihre des⸗
fallfigen Geſuche an diejenige Königliche Negierung zu
richten, deren VBermwaltungsbezirfe fie ihrem Wohnftge
nad angehören.
Dem Geſuche find beizufügen: 1) der Geburtsichein,
2) ein Geſundheitsatteſt, in welchem ausgebrädt fein
muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchtigfeit für
bie praftiihe Ausübung des von ihm erwählten Bes
rufes und für die Anftrengungen des Unterrichts in der
Anftalt befige, 3) ein Zeugniß der Reife von einer
neunftuftgen höheren Lehranftalt, 4) die über die etwaige
praftiihe Ausbildung des Bewerbers fprechenden Zeug-
niffe, 5) ein Führungs-Attefl, 6) ein Zeugniß der Orts⸗
behörde reip. des Vormundfchaftsgerichtd über die Be⸗
bürftigfeit mit fpecieller Angabe der VBermögensverhäft-
niffe des Bewerbers, 7) die über die militairifchen Ver⸗
hältnifie des Bewerbers fprechenden Papiere, aus
welchen hervorgehen muß, daß die Ableiftung feiner
Militairpflicht feine Unterbrechung des Unterrichts herbei-
führen werde, 8) falld der Bewerber bereits Studirender
der III. oder IV. Abtheilung ber hiefigen Königlichen
technifchen Hochſchule ift, ein von dem Rector der Ans
alt auszuſtellendes Zeugniß über Fleiß, KFortichritte
und Käbigfeiten des Bewerbers.
Berlin, den 22. April 1893.
Der Minifter der geiftlichen, Unterrichtd« und Mebizinal-
Angelegenheiten.
Im Auftrage: gez. de la Eroir.
U. 1. 20509.
* *
*
Veroffentlicht mit dem Bemerken, daß Meldungen
um das Stipendium bis zum 15. Auguſt d. Js. bei
mir einzureichen ſind.
Potsdam, den 5. Mai 1893.
Der Regierungs⸗Präſident.
Ermittelung der landwirthſchaftlichen Bodenbenutzung.
112. Nach Beſchluß des Bundesrathes vom 7. Juli
1892 ($ 569 Abfchnitt I. Lit. B. und C. der Proto-
folle in Serbindung mit $ 83 der Drudfacdhen) ſoll die
in den Jahren 1878 und 1883 vorgenommene Er-
mittelung ber Tandwirthichaftlichen Bodenbenugung für
das Jahr 1893 und fünftig von 10 zu 10 Jahren
wiederholt werben.
Die Ermittelung findet in Preußen innerhalb ber
195
Zeit vom 1. Juli bis 1. Dftober 1893 nad politifchen
Gemeinden und felbfiländigen Gutöbezirfen flatt.
Mit der Leitung der erforderlichen Arbeiten iſt das
Königliche ftatiftifche Bureau in Berlin betraut. Die
Erhebungen find unter Aufficht der Regierungs-Präft-
denten von den Landräthen und Magifträten ber jelbft-
Händigen Städte zu bewirfen. Die unmittelbare Er-
mittelung Tiegt den Gemeindebehörden uud Befigern
oder Vertretern der jelbfifländigen Gutsbezirke ob, welchen
die zur Ausführung beflimmten Formulare nebft einer
Anweilung von den Landrathsämtern zugefandt werben.
Wo die Berhältniffe es erfordern, find die Er-
mittelungen einer für den Zwed zu bildenden Schaͤtzungs⸗
fommilfion zu übertragen. Auch können nad näherer
anoranung des Landraths mehrere benachbarte Gemeinde-
oder Gutsbezirke einer Schägungsfommiffion übertragen
werden, jo jedoch, daß für jeden Gemeinde- oder Guts⸗
bezirt der Flächeninhalt und die Art feiner Nutzung
bejonders nachgewieſen wird.
Die Ermittelung hat den Zwed, ein vollftändiges
und richtiges Bild über die landwirthſchaftlichen Ver⸗
hältniſſe im ganzen Deutichen Reiche zu erlangen und
bie hieraus gewonnenen Ergebniffe, die mit benen
anderer Länder werden verglichen werden, ſpäter nuß-
bar zu machen und zu veröffentlichen.
Die Wichtigfeit der Erhebungen ift in der im
Amtsblatt für den Negierungsbezirt Potsdam und bie
Stadt Berlin vom Jahre 1878 Seite 185/186 ab-
gedrudten „Anſprache des Königlichen Statiftiichen
Bureaus” vom Mai 1878 ‚Ueber Wejen und Des
deutung der Ermittelung der Tanbwirthichaftlichen Boden»
benußung und des Ernteertrages im Jahre 1878” näher
bargelegt.
Der angeftrebte Zwed kann nur dann vollftändig
erreicht werden, wenn nicht nur die mit ber Erhebung
zunäcft betrauten Behörden derſelben ihre volle Auf-
merffamfeit widmen, fondern auch darin durd die Mit-
glieder der Tandwirtbichaftlichen Vereine, einzelne an⸗
gejebene Landwirthe und fonflige Drtseinwohner, bie
dur Stellung, dur Ortsfennmiß und durch dag Ver⸗
trauen der Gemeindeangehörigen dazu berufen find,
insbeſondere ald Mitglieder der Schägungsfommilfionen,
wie bei den früheren Ermittelungen, unterflügt werben.
Ich hege die Erwartung, daß die Einwohner des
Bezirkes, wie bei ähnlichen Gelegenheiten, jo auch jeßt,
bie Ortsbehörden bereitwillig unterfügen und durch ihr
Entgegenfommen und ihre Mitwirkung
geichäft erleichtern und fördern werben.
Potsbdam, den 9. Mat 1893.
Der Regierungs-Präftbent.
Echmiede-Innung zu Charlottenburg.
3113. Auf Grund des $ 100e. NF 1, 2 und 3
ber Reichs⸗Gewerbe⸗Ordnung und ber Ausführungs⸗
Anweilung vom 9. März 1882 beflimme ich hierdurch
für den Bezirk der Schmiede-Innung zu Charlottenburg :
1) daß Streitigfeiten aus den Lehrverhältniffen der
im 6 120a. der Reichs⸗Gewerbe-Ordnung bezeich-
das Erhebungs-
von der zuftändigen Innungsbehörde auch dann
zu entjcheiden find, wenn der Arbeitgeber, obwohl
er dag Schmiede-Gemwerbe betreibt und jelbft zur
Aufnahme in die Innung fähig fein würde, gleich-
wohl der Innung nicht angehört,
daß die von der Innung erlaſſenen Vorfchriften
über die Regelung des Lehrlings⸗-Verhälmiſſes,
jowie über die Ausbildung und Prüfung ber Lehr⸗
linge auch dann bindend find, wenn ber Lehrherr
zu den unter N? 1 bezeichneten Arbeitgebern
gehört,
daß Arbeitgeber der unter NE 1 bezeichneten Art
vom 1. Öftober 1893 ab Lehrlinge nicht mehr
annehmen dürfen.
Ich bringe dies mit dem Bemerken hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß, daß der Bezirk der genannten
Innung die Stadt Charlottenburg umfaßt.
Potsdam, den 10. Mai 1893
Der Regierungs⸗Präſident.
Bäder-Innung zu Nowawes.
114. Auf Grund des S 100e. AP 1, 2 und 3
der Neihe-Gewerbe-Ordnung und der Ausführungs-
Anweifung vom 9. März 1882 beftimme ich hierdurch
für den Bezirk der Bäder-Innung zu Nowawes:
1) daß Streitigfeiten aus den Lehrverhältniflen ber
im $ 120a. der Reichs-⸗Gewerbe-Ordnung bezeich-
neten Art auf Anrufen eines der ftreitenden Theile
von der zuftändigen Innungsbehörde auch dann
zu enticheiden find, wenn ber Arbeitgeber, obwohl
er das BädersGewerbe betreibt und jelbft zur Auf-
nahme in bie Innung fähig fein würde, gleichwohl
ber Innung nicht angehört,
daß die von der Innung erlaſſenen Vorſchriften
über Die Regelung des Lehrlings-Verhältniſſes ſowie
über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge
auch dann bindend find, wenn der Lehrherr zu
den unter NP 1 bezeichneten Arbeitgebern gehört,
daß Arbeitgeber der unter NF 1 bezeichneten Art
vom 1. Oftober 1893 ab Lehrlinge nicht mehr
annehmen dürfen.
Ich bringe dies mit bem Bemerfen hierdurch
zur öffentlichen Kennmiß, daß der Bezirk der genannten
Innung die Amtsbezirfe Nowawes, Neuendorf und
Drewis umfaßt.
Potsdam, den 10. Mai 1893.
Der Regierungs-Präfibent.
Befanntmadhung.
118. Der unten beichriebene, zur Unterbringung
in eine Erziehungsanſtalt verurtbeilte Knabe Otto
Jordan ift aus feinem bisherigen Wohnorte Friedrichs:
hagen entwichen.
Allem Anſcheine nach hat ſich derſelbe einer umher⸗
ziehenden Schauſpielertruppe angeſchloſſen.
Die Polizeibehörden werden erſucht, auf den Ge⸗
nannten zu fahnden und mir im Betretungsfalle unver-
2)
3)
2)
3)
neten Art auf Anrufen eines der flreitenden Theile | züglich Anzeige zu erftatten.
196
Beihreibung. 1) Geburtsort: Eichftädt, 2) Jahr
und Tag der Geburt: 30. September 1879, 3) Größe:
1 M. 20 Etm., 4) Haare: blond, 5) Stirn: niedrig,
6) Augenbrauen: blond, 7) Augen: blau, 8) Nafe: ge-
wöhnlich, 9) Mund: gewoͤhnlich, 10) Zähne: volltändig,
a Kınn: rund, 12) Gefiht: rund, 13) Geſichtsfarbe:
geſund.
Potsdam, den 13. Mai 1893.
Der Regierungs-Präſident.
Viehſeuchen.
116. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen—
feuche unter dem Rindvieh des Bauerhofsbeſitzers
Kähne in Lübars, Gärtnereipächters Schimkoenig in
Oranienburg, Kreis Niederbarnim, des Vorwerks
Berlows hof, Kreis Oſthavelland, des Büdners Grothe
in Mariendorf, Gutsbeſitzers Ziederichebendaſelbſt,
Kreis Teltow.
Erloſchen if die Maul- und Klauenſeuche
unter dem Rindvieh des Bauern Karl Heintz in Stolpe,
des Johannesſtifts in Plötzenſee, Kreis Nieder⸗
barnim, des Rittergutes Tornow, Gaſthofsbefitzers
Matting in Steinbeck, Kreis Oberbarnim, in Heß-
dorf, Kreis Prenzlau, in Bendelin und auf dem
Gute Zichtow, Kreis Weſtprignitz.
Feſtgeſtellt it Milzbrand bei einer verendeten
Kuh des Gemeindevorfiehere Taebel in Birfenwerder,
Kreis Niederbarnim, bei einem gefallenen Kohlen des
Nittergutsbefigerd von Kröder auf Babe, Kreise Oſt⸗
prigniß.
Potsdam, den 16. Mai 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Befanntmachungen der Königlichen Regierung.
Verzeichniß
der gemäß 58M A des Gebäudeſteuer-Geſetzes feſtgeſtellten Normalſtädte.
II. Der Herr Finanzminiſter hat nach Anhörung des Provinziallandtags gemäß $ 8 NT A des Gebäude⸗
fteuer-Gefeges vom 21. Mai 1861 (Geſ.⸗S. S. 317) behufs der zur Zeit in Angriff genommenen Revifien
ber Gebäubefteuerveranlagung ($ 20 des Geſetzes) für den Negierungsbezirf Potsdam folgende Normalftäbte
feftgeftellt:
er.
Br; Kreis | Normalſtadt
1. [Angermünde Angermünde
2. Beeskow⸗Storkow Beeskow
3. Jüterbog-Luckenwalde Jüterbog
4. Niederbarnim Bernau
5. Oberbarnim a. Eberswalde
b. Wriezen a. O.
6. Ofthavelland a. Nauen
b. Kremmen
7. Oſtprignitz Wittſtock
8. Prenzlau Strasburg
9. Ruppin Lindow
10. Teltow Köpenid
11. Templin a. Zehdenid
b. Templin
12. Weſthavelland Rathenow
13. Weſtprignitz Perleberg
14. Zauch⸗Belzig a. Werber
| b. Treuenbriegen
Potsdam, den 8. Mai 1893.
Bemerfungen
für den ganzen Kreis.
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für den Kreistheil nördlich der Bieſenthaler Forſt und
einer die Gemarkungen Melchow, Tuchen, Klobbicke,
Heckelberg, Alt» und Neu-Gersdorf und Hohenfinow
einſchließenden Linie.
für den übrigen Theil des Kreiſes.
für die von der Berlin⸗-Hamburger Eiſenbahn durch⸗
Ihnittenen und fübli davon liegenden Gemeinde:
und Gutsbezirke.
für den übrigen Theil ded Kreiſes.
für den ganzen Kreide.
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für die weftlih der Havel und nordweſtlich an und in
ber SOberförfterei Himmelpfort Tiegenden Gemeinde⸗
und Gutsbezirke.
für den übrigen Theil des Kreijes.
für den ganzen Kreis.
für die von der Linie Schmerzfe—Prügfe— Grebs —
Michelsporf — Raedel — Buſendorf — Canin — Claiſtow
—Ferch durchſchnittenen und für die noördlich davon
liegenden Gemeinde- und Gutsbezirke einſchließlich
Caputh.
für den übrigen Theil des Kreiſes.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forſten.
197
Betanntmehungen des Königlichen Polizei:
Bräfidenten zu Berlin.
Betanntmahung,
betreffend die beabfichtigte Bildung einer ſelbſtſtaͤndigen Kuratie
Frieprichsberg, abzuzweigen Bei den Fatholiichen Pfarrgemeinden
. St. ins und St. Michael in Berlin.
46. Bon dem Herrn Fürftbifchof zu Breslau iſt die
ftaatliche Zuſtimmung zur Errichtung einer ſelbſtſtaͤndigen
Kuratie in Friedrichsberg erbeten, welche umfaſſen fol:
a. die katholiſchen Einwohner ber gegenwärtig zur
St. Pius-Pfarrgemeinde in Berlin gehörenden
Ortſchaften: Friedrichsberg⸗Lichtenberg, besfenigen
im Oſten belegenen Theiles der Haupt⸗ und Re⸗
- fivenzflabt Berlin, welcher von der Frankfurter
Chauſſee, Prosfauerftraße, Eldenaerftraße und der
Ringbahn eingefchloffen wird (diefe Straßen, ſo⸗
weit fie innerhalb diefer Grenzen Tiegen, beiber-
feitig); Wilhelmsberg und Biesdorf Gemeinde,
b. die Fatholifhen Einwohner der gegenwärtig zur
St. Mihael-Pfarrei in Berlin gehörenden Drt-
ihaften Stralau-Rummelsburg und Friedrichsfelde.
Auf Grund des S 239 Tit. 11 Theil IL. des
Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, welche
durch dieſe Veränderung benacytheiligt zu fein glauben,
hierdurch aufgefordert, etwaige Widerſprüche und Ent:
Ihädigungs-Forderungen bis zum 1. Juni d. J.
Ichriftlich beim Polizei-Prafidium anzumelden.
Berlin, den 8. Mai 1893.
Der Polizei-Prafident.
Belanntmadhung.
AT. In Gemäßheit der Allerhöchften Ordre vom
7. März 1860 wird ver diesjährige Wollmarft bier-
felbR in den Tagen vom 19. big 21. Juni auf dem
Terrain der Berliner Lagerhof-Actien-Gefellichaft abge⸗
halten werben.
Bor den bezeichneten Marfttagen darf der Woll-
marft nicht beginnen. Die Berfaufsftellen und Lager⸗
pkäge werben dur die Verwaltung der vorgenannten
Geſellſchaft angewieſen.
Berlin, den 25. April 1893.
Der Polizei⸗Praͤſident.
Bekanntmachungen des Königlichen
Conſfiſtoriums Der vvinz Brandenburg.
5. An der Zeit vom 25. Mai bis 2. Juni d. J.
findet in der Diözeſe Potsdam II. unter der Leitung
des Generalfuperintendenten D. Dryander
Auskunft ertheilen können.
‚Königliches Konſiſtorium der Provinz Brandenburg.
Befanntmachungen bes Neichs⸗Poſtamts.
10. In Groß-
worden. Diefelbe vermittelt den Austauſ
fendungen jeder Art, von Poſtpacketen bis
Beſtellung von Zeitungen.
Poſtagentur fommen die Portotaren des Weltpoftvereing
eine
Beneral-Rirchenvifitation flatt, über deren Plan die
Geiſtlichen und Gemeinde-Rirchenräthe der Diözefe
Einrichtung einer Poitagentur in Groß-Batanga (Ramerungebiet).
Batanga (Deuitſches Schußgebiet von
Kamerun) if eine Kaiferliche Poftagentur eingerichtet
) von Briefs
kg und Die
Im Berfehr mit der neuen
zur Anmenbung. In Dentichland werben erhoben: für
franfirte Briefe 20 Pf. für je 15 8,
Briefe AO Pf. für je 15 g, für Poſtkarten 10 Pf., für
Poſtkarten mit Antwort 20 Pf.,
Waarenproben und Beichäftspapiere 5 Pf. für je 50 8,
mindeftend jedoch 10 Pf. für Waarenproben und 20 Pf.
für Geſchäftspapiere, an Einfchreibgeführ 20 Pf. Der
Austausch von Poſtpacketen erfolgt auf dem Wege über
en mittels der Dampfer der Afrifantichen
ſchiffs⸗
Abſender im Voraus zu entrichtende Porto für ein Poft-
packet beträgt 1 M. 60 Pf.
theilen die Poſtanſtalten auf gtlangen Auskunft.
für unfeanfirte
für Druckſachen,
ampf«
tien⸗Geſellſchaft (Woermann-kinie). Das vom
Ueber das Weitere er-
Berlin W., 5. Mai .
Reichs⸗Poſtamt, I. Abtheilung.
Bekanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staatspapiere.
Bekanntmachung.
17. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs-
ejeßes zur Sioitprogeporbnung vom 24. März 1879
G.⸗S. S. 281) ımd des $ 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemacht,
daß dem Abt Bochelen, Pfarrer in Wedolsheim im
Elſaß die Schuldverfichreibung der fonfolidirten A %/oigen
Staatsanleihe von 1876/79 Lit. C. N? 45058 über
1000 M. angeblich abhanden gefommen ift.
Es wirb derjenige, welcher fih im Beſitze biejer
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches ber
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere ober dem
Bankgeihäft S. Bleihröder hierſelbſt, W. Behren⸗
firaße 63, angugeigen, wibrigenfalld® das gerichtliche
Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerflärung der Urfunde
beantragt werben wird.
Berlin, den 10. Mai 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmachungen
des Provinzial Steuer:Direftors.
7. Der Herr Finanz⸗Miniſter hat, im Einver⸗
fänbnig mit dem Herrn Minifter des Innern dur
Erlaß vom 27. April 1893 genehmigt, daß die durch
die Bekanntmachung vom 26. Januar 1892 abgeänderten
665 1 und 5 des Regulativs für die Erhebung und Be-
auffichtigung der Kommunal:Schlachtfteuer in Potsdam
vom 20. März 1889 — Stück 6 Seite 46 des Amte-
blatts der Königlichen Regierung für 1892 — nadı-
ftehende andere Faſſung erhalten:
Die Grenzbeidyreibung lautet fünftig:
$ 1 Seite 2 des Regulativs 6. Zeile von oben
(in dem Abdrud der Ertrabeilage zum 15. Stüd des
Amtsblatted der Königlichen Regierung zu Potsdam
für das Jahr 1889) — ıc. — Gtienider Brücke.
Dieſe überjchreitend tritt fie an das Tinfe Ufer der
Havel, folgt ihm firomabwärts bie zur Ausmündun
der Nuthe, läuft an deren redhtem Ufer und demnäch
an dem alten Ruthegraben öftlich entlang über die von
Neuendorf nad Potsdam führende Kumfifiraße und über
die Bahnhofsanlagen hinweg, folgt‘ alsdann wieder
198
dem noch fichtbaren Taufe des alten Nuthegrabens auf
deffen öftlicher Seite bis zum Kilometerftein 1,5 ber
Kunſtſtraße von Nowawes nah Potsdam und dann
dem das von Hempel’iche Etabliffement an der öft-
lichen Seite begrenzenden Jaune — u. |. w. im bis⸗
herigen Wortlaut des Regulativs. Regulativs bezeichneten Abfäge behalten die ihnen nach
Dem $ 5 B. ift folgende Faflung zu geben: ber Befanntmadhung vom 26. Januar v. J. zuge⸗
„am—T x. 8) Die Chauffee von Nowawes her |wiejenen Nummern 10 und 11.
vom SKilometerfleine 1,5 und weiter die alte König- Berlin, den 10. Mai 1893.
ftraße und Saarmunderftraße bis zur Steuer-Erpebition Der Provinzial-Steuer-Direftor.
auf der langen Brüde. |
9) Die Strafe von Neuendorf nach Potsdam, die
an den Mühlenhäufern vorüber zur Steuer-Erpedition
auf der Tangen Brüde führt von der Stelle an, wo bie
Richtung des alten Nuthegrabens auf fie trifft”.
Die urfprünglid mit M' 9 und 10 im $ 5 B. bes
Belanntmachnngen der Königlichen Eiſenbahn⸗Direktion zu Berlin.
Befanntmadhung.
19, Für die in der nachftehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenflände, welche auf den
daſelbſt erwähnten Ausftellungen ausgeftellt werden und unverfauft bleiben, wirb eine Greg in
der Art gewährt, dag nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rück⸗
beförderung an die Berfandftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage des ur-
ſprünglichen Frachtbriefes bezw. des Duplifat-Beförderungsfcheines für den Hinweg, ſowie burd eine Beſchei⸗
nigung ber dazu ermädhtigten Stelle nachgewiejen wirb, daß die Thiere bezw. Gegenflände ausgeftellt geweſen
und unverfauft geblieben find, und wenn die Rüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit ftattfinbet.
In den urjprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungsfcheinen für die Hinfendung ift ausdrücklich
® zu vermerfen, daß die mit denlelben aufgegebenen Sendungen burdmeg aus Ausftellungsgut beftehen.
Zur Aus- ie
Die Frachtbogünftigung wird gewährt | fertigung ber | Rüdbeförberung
8 Art der Ausſtellung gunſigung Befheini ung muß erfolgen
1893 für | auf den Strecken ber] find ermägti innerhalb
eftügel -Ausftellung Mühlheim | 11.—14. Tpiere, Geräthe Preuß. Staats- Ausftel- 14 Tage
a. d. Ruhrj Mai I! umd Erzeugniflel Eifenbahnen, lungs⸗Kom⸗ \
der Geflügelzucht milfion
29ferde = Ausftellung| Magdeburg; 16.—19, Pferde, landwirth⸗ desgl. desgl. 4
und Ausſtellung Mai ſchaftliche Ma—⸗ Wochen
landwirthſchaftlicher ſchinen, Geräthe
Maſchinen, Geräthe und Erzeugniſſe
und Erzeugniſſe
3| Landwirthſchaftliche Heiligenbeil/ 17. Mai
Ausftellung =
P ⸗ Pine 10 ⸗ 5
eydetzug 49. Thiere, land— 9
ö 25 > || mirthigaftlige Rönigligen Eifen- *
i. Ofipr Maſchinen, Ges] Direktion Brom:| desgl. 18 Tage \ ©
URPE. räthe und Er- | berg 3
8 ⸗ Guttſtadt 26. = ugniif a
9 : Mensguth 27. - seugimme =
10 Thierichau Loegen | 29. = &
11 ⸗ Goldap | 31. = 2,
12 ⸗ Pillkallen 2. Juni 5
13Rindvieh⸗Ausſtellung Königsberg 1. u. 2. Juni Rindvieh desgl. desgl. 8 Tage I $
i. Pr.
14| Ausftelung von | Münden | 8.—16. Hunde und Preuß. Staats-| desgl. 4
Hunden und Gegen⸗ uni | Gegenftände des | Eijenbahnen, Wochen
Händen des Jagd⸗ — Reichsbahnen in
weſens Elſaß⸗Lothringen
u. Main⸗Neckar⸗
Bahn
15 Internationale Münden 1. Juli big) Kunftgegenftände [Preub- Staate-| desgl. |2’/2Mo-
Kunſt⸗Ausſtellung 31. Oftober Eifenbahnen nate
Bromberg, den 7. Mai 1893. Königliche Eiſenbahn⸗Direktion.
199
Befanntmadung.
20. Mit dem 15. Mai d. 3. wirb die bisher nur
zur Abfertigung von Wagenladungsgütern befugte Halte-
ftelle Biskupitz auch für den Städgut- und Eilſtückgut⸗
Berfehr eröffnet. Bromberg, den 9. Mai 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion.
Bekanntmachungen des Landesdirektors
der Provinz Brandenburg.
Bekanntmachung.
6. In beſonderer Beilage zu dieſem Stück des
Amtsblatts wird der von dem Brandenburgiſchen Pro⸗
vinzialsandtage -in der Sigung vom 3. März d J.
beichloffene, von dem Herrn Minifter des Innern unter
dem 13. April d. I. genehmigte dritte Nachtrag zu dem
reoidirten Reglement der Städte-Feuer-Sorietät der
Provinz Brandenburg vom Dar 1885 zur öffent-
23. April
lichen Kenntnig gebradt. Berlin, den 10. Mai 1893.
Der Landesdireftor der Provinz Brandenburg,
Wirflihe Geheime-Rathb von Levetzow.
Perſonalchronik.
Der bisherige Bautechniker, commiſſariſche Bau⸗
ſchreiber Rudolf Beger in Potsdam iſt zum Koͤnig⸗
lichen Bauſchreiber in der allgemeinen Bauverwaltung
ernannt. Demſelben iſt eine ſogenannte „fliegende
Stelle“ verliehen worden.
Der Kataſterlandmeſſer Georg Hillert, bisher
im Kataſter⸗Büreau der Königlichen Regierung in
Königsberg, ift mit der fommiffarischen Verwaltung ber
Stelle eined Katafter-Alftftenten bei der Königlichen
Direftion für die Verwaltung ber bireften Steuern in
Berlin bie auf Weiteres beauftragt worben.
Der Stationd-Affiftient Lehme auf dem Stettiner
Bahnhofe zu Berlin, Bezirk des Königlichen Eifenbahn-
Berriebsamted (Berlin-Stettin) zu Stettin, iſt zum
Statiensvorfteher II. Klaſſe ernannt worden.
Der bisherige Predigtamts-Kandidat Ernft Im mel⸗
mann ift zum Pfarrer der Parochie Herzfelde, Diözefe
Templin, beftellt worden.
Der bisherige Oberlehrer an der Quifenfchule zu
Berlin, Profeflor Dr. Hamann ift zum Direftor der
J. Dorotheenſchule ebenda ernannt worden.
Der biöherige wiljenfchaftliche Hülfslehrer Bombe
ift zum SÖberlehrer in Berlin ernannt und ber 10ten
Realſchule ebenda überwieſen worden.
Der bisherige wiljenichaftliche Hülfslehrer Bullrich
iR zum Oberlehrer in Berlin ernannt und der 9. Real:
ſchule ebenda überwiejen worden.
Der bisherige Gemeindeſchullehrer Kutnewsky
it zum Öberlehrer in Berlin ernannt und der 2. Real⸗
ſchule ebenda überwiejen worden.
Die . Hülfslehrerin an der Margarethenfchule in
Berlin Antonie Wendt ift ald ordentliche Lehrerin am
der Dorotheenfchule ebenda angeftellt worden.
Dem Schulvorfteher Herrn Ulrich zu Berlin ift
die Erlaubnig zur Leitung einer Lehrerinnenbildungs⸗
anftalt ertheilt worden.
Die Lehrerinnen Kowalski, Finke und Herold
find als Gemeindejchullehrerinnen in Berlin angeftellt
worden.
YHusweifung von Ausländern aus dem Neichsgebiete.
Rame und Stand | Alter und Heimath
Datum
Grund Behörde,
&
we - ber welche die Ausweifung dee |
8 bes Ausgewieſenen. Beftrafung. beichlofien Hat. —e — —
1. 2. 3. 4. 5 6
a. Auf Grund des S 39 des Strafgeſetzbuchs
1 Luigi Polla, geboren am 1. Januar Müngverbrechen (7 Jahre Kaiſerlicher Bezirks-]| 7. April
Schuhmacher, 1861 zu Codiſſago, Zuchthaus laut Erkennt⸗ Praͤſident zu Coimar, 1893,
Italien, italieniſcherſ niß vom 11. November
Staatsangehoͤriger, 1885),
2Alexander Porembski, geboren am 16. März Igmerer Diebſtahl in Koͤniglich preußifcher| 20. März
Arbeiter, 1860 zu Rußkowo, 2 Fällen (2 Jahre Zucht⸗ Negierungspräfiden] 1893.
Kreis Rypin, Polen,| haus laut Erkenntniß zu Dlarienwerber,
FAR Staatsan=| vom 1. Auguft 1890),
gehöriger,
3 Franz Seibt, geboren am 12. Mailwiederholter ſchwerer Koͤniglich ypreußiicherl 24. April
Bädergejelle, 1856 zu Mſcheno, Be-| Diebſtahl (8 Iahrel Regierungspräfident 1893.
zirt Melnif, Böhmen,| Zuchthaus laut Erfennt-| zu Lüneburg,
ortsangehörig ebendas| niß vom 8. Mai 1885),
[4
b. Auf Grund des $ 362 des Strafgejegbuds:
1 Janos Sfama, jgeboren am 26. JuntWiderfland gegen die Großherzoglich Badi- A. März
Bädergefelle, 1859 zu Karoly in| Staatsgewalt,Beamten-! fcher Landeskommiſ⸗⸗ 1893,
Banat, Ungarn,
befeidigung,
von Legitimations⸗Pa⸗
pieren u. Landftreichen,
Faͤlſchung
ſär zu Konſtanz,
Name und Stand | Alter und Heimat
des Ansgewielenen.
- Lauf. Nr.
Johann Stadlauer, geboren am 28. Aprililandfireichen,
Fabrifarbeiter, 1874 zu Rabmer, Be⸗
zirf Leoben, Steier-
marf, ortsangehoͤrig
ebendafeikft,
>
utſcher, zember 1873 zu Brünn,
Mähren, ortöangehörig
zu Koslowitz, Bezirf
Miſtek, ebendafelbft,
ze
Sattlergejelle,
Kant. Zürich, Schweiz,
5) Johann Friedrih geboren am 5. gebrunr Landſtreichen,
Wirz, Ziegler, 1871 zu Dürrenäſch,
Kant. Aargau, Schweiz,
ſchweizeriſcher Staats⸗
angehoͤriger,
—
Uhrmacher, 1869 zu Paris, orts⸗
angehoͤrig ebendaſelbſt,
7 Viktor Brepnaert, geboren am 10. Novem- Landſtreichen,
Comptoriſt, ber 1856 zu Gram⸗
mont, Provinz Oſt⸗
fiandern, Belgien, orts⸗
angehoͤrig zu Dugree,
Provinz Luttich, eben-
daſelbſt,
Joſef Tobolla, geboren am 27. De⸗Landſtreichen u. Betteln, dieſelbe,
Rudolf Walder, geboren am 26. Maärz Landſtreichen, Betteln u. Königlich preußiſcher
1870 zu Wipkingen, falſche Namensangabe, Regierungspräftdent 1893.
welche bie Ausweiſung
beſchloſſen hat.
Poltzei-Direltion 1893.
Mün
'
1. April
zu Trier,
Raiferlicher Bezirks⸗desgleichen.
Praͤſident zu Colmar,
Franz Beauclere, geboren am 11. Auguſt Landfſtreichen u. Betteln, Königlich bayerifche 26. ‚März
PolizeisDireftion
München,
dieſelbe, desgleichen.
8 Theodor Eduard geboren am 15. Januar Landſtreichen u. Diebſtahl, Raieeliher Bezirks⸗ 7. April
Carlander, Tagner,| 1861 zu Angerumg,
Schweden, ſchwediſcher
Staatsangehöriger,
g| Karl Eramofa, |geboren am 16. Oftober|landftreichen,
Mepger, 1862. zu Lambach, Be-
zuf Wels, Oberoͤſter⸗
reich, ortsangehörig zu
Veelnic, Bezirk Pil-
gram, Böhmen,
101 Johann Dies, |geboren am 18. Julidesgleichen,
Mebger, 1864 zu Maria-fulm,
Dezirf Falkenau, Böh-
men, ontsangehörig zu
Königsberg, ebendaf.,
11) Mathias. Eifchen, geboren am 27. Jull begleichen,
Kelfner und Kuticher, | 1871 zu Toutelange,
Provinz Luxemburg,
Belgien, ortsangehörig
ebenbajelbft,
Präfident zu Straf} 1893,
burg,
Königlih bayerifhe] 30. März
Polizei-Direftion 1893,
Münden,
dieſelbe, 4. aan
1893.
biejelbe, 28, ai
1893,
12) Ludwig Ender, |geboren am 25. Auguſt Landſtreichen u. Betteln,diejelbe, a. April
Tageloͤhner, 1875 zu Schwaz, Ti⸗
rol, ortsangehoͤrig eben⸗
daſelbſ
A
zralenee
Königlid bayerifchel 24. März
Amtsblatt. 201
—
ung = Name und Etand Alter und Heimath Grund Behörde, Datum
R wi "der welche die Ausweifung e j
He 3 bes Ausgewiejenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. rg
— 1 2. | 3. 4. 5.
Rin 13 Joſeſ Fiſcher, geboren am 11. Auguſt Landſtreichen und Betteln, Koͤniglich Sädfiihel) 20. März
* Schuhmachergeſelie, 1845 zu Czſchorta, Kreishauptmann⸗ 1893.
Bezirk Broos, Ungarn, ſchaft Leipzig,
ortdangehörig ebendaſ.,
14) Alois Franek, geberen am 19. Yumi Landftreichen, Königlih bayerifchesi 5. April
tin Fabrifarbeiter, 1877 zu Wollin, Be- Bezirksamt Füßen, 1893.
) zirk Strafonig, Böh-
men, öſterreichiſcher
Staatdangehöriger,
15 Anna Franek geboren am 16. Juli Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayerifches]20. Dezember
m (Franjef), 1841 zu Wlkonic, Be- Bezirfeamt Mies: 1892,
! geborene Fawitichfa,| zirf Strafonig, Böh: bach,
Tagelöhnersfran, men, öfterreichifche
rt Staatsangehörige,
161 Franz Franke, |geboren am 19. März Betteln, Königlich preußifcher 8. April
Maurer, 1864 zu Ebersdorf, es PaNben 1893,
Bezirk Auffig, Böhmen, | Erfurt,
orteangehärt zu Müg⸗
Rn tie, Bezirk Teplitz,
3), ebendajelbft,
17) Alois Goerlih, |geboren am 1. Dezem-|deögleichen, Königlih preußiſcher 7. April
den. Schneidergefelle, ber 1854 zu Ranfen, Regierungspraͤſident 1893.
Bezirk Jaͤgerndorf, zu Breslau,
Bei Schle⸗
18 Joſef Heiß, geboren am 15. Juni Landſtreichen, Königlich bayeriiche] 28. März
Drechsler, 1872 zu Reindorf, Polizei⸗Direktion 1893.
Bezirk Sechshaus, München,
Ieri Defterreih, ortsange-
93, hörig zu Mattersdorf,
Komitat Dedenburg,
Ungarn,
fin 19 Andreas Hoffmann,igeboren am 30. No-Landflreihen u. Betteln, Königlih preußifcher, 15. April
Y,, Zimmermann, vember 1857 zu Hohen: Regierungspräſident 1893.
bruch, Kreis Gitſchin, | zu Hannover,
Böhmen,
201 Anton Juned, |49 Jahre alt, geborenibeögleichen, Großherzoglih badi⸗ 14. April
Müller, und ortdangehörtg zu fcher Landesfommij-]| 1893.
iv Rupersdorf, Bezirk far zu Mannheim,
{ Starfenbab, Böhmen,
21| Iofef Anton Keller, |geboren am 23, Oftober Landſtreichen, Königlich bayeriſche 29. März
Fabrikarbeiter, 1873 zu Bernhards⸗ Polizei⸗Direktion 1893.
zell, Gemeinde Wald⸗ Münden,
Tin kirch, Kanton St.
3 Gallen, Schweiz, orts⸗
emgepörig zu Wald⸗
22) Hugo Mahrla, geboren am 15. Februar Nichtbeſchaffung eines Koͤniglich preußifcher| 10. Aprit
ni Klempner, 1871 zu Grulich, Unterfommeng, Negierungspräfiveni 1893.
N Böhmen, ortsangehoͤ⸗ zu Schleswig,
rig zu Günftersborf,
ebendaſelbſt,
& | Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörbe, Datum
a | TI I TTTTTTTT — ber welche die Answeifung A
}: bes Ansgeioieienen Beſtrafuug. beſchloſſen hat. ee
1. 2. 3. 4. 5. 6
23] Serdinand Nemecef, geboren am 16. Auguſt Betteln, Königlih preußiicher 8. April
Kürfchnergehülfe, 1856 zu Sfuc, Bezirk Negierungspräfidenti' 1893.
Hohenmauth, Böhmen, zu Erfurt,
a orig ebenda
elbſt,
24| Maria Peckers, geboren am 25. Maillandftreichen u. gewerbeslKaiferlicher Bezirks-11. April
Dienftmagb, 1876 zu Rosport, mäßige Unzudt, Präfitent zu Me) 189.
Luremburg, luxembur⸗
giſche Staatsangeh.,
25] Vincenz Pettera, |geboren am 3, FebruariBetteln, Königlich preußifcher|desgleichen.
Schlaͤchtergeſelle 1853 zu Welhotta bei Regierungspräftdent
und Arbeiter, Trautenau, Böhmen, zu Stettin,
ortsangehörig ebenda⸗
ſelbſt,
26 Johann Porubsky, geboren am 15. Februar Landſtreichen, Königlich bayeriſche 30. März
Spängler, 1868 zu Roznau, Be⸗ Polizei⸗Direktion 1893.
zirkWallach⸗Meſeritſch, München,
Mähren, ortsangehörig
ebendaſelbſt,
271 Emil Rößler, geboren am 18. Oktober Betteln, Polizeibehorde zu 12. April
Hausdiener, 1872 zu Steinihönau, Hamburg, 1893.
Böhmen, öfterreichiicher
Staatsangehöriger,
28| Edmund NRotter, geboren am 11. Novem⸗Landſtreichen, Betten, Königlich Bayeriſche 24. März
Kellner, ber 1866 zu Jaͤgern⸗ Kührung falfcher Legi⸗Polizei⸗Direktion 1893.
dorf, Defterreichifche] timationspapiere und! Münden,
Schleſien, ortsangehoͤ⸗ falichen Namens,
rig zu Neu⸗Zechsdorf,
Bezirk Troppau, eben-
daſelbſt,
29 Alois Rouſcharek, geboren im Jahre 1864 einfacher Diebſtahl im Koͤniglich bayeriſches 18. April
Handlungsgehülfe, | zu Policka, Böhmen,| Rückfalle, Betieln, gro⸗ Bezirksamt Laufen, 1892.
ortsangehoͤrig zu Luſa⸗ ber Unfug und Führung
ding, Bezirk Tepl, falicher Legitimationgs
ebendaſelbſt, papiere,
301 Franz Schlucker, 33 Jahre alt, geboren Landſtreichen, Großherzoglich badi-| 18. April
Konditor, u Feldkirchen a. D., ſcher Landeskommiſ⸗ 1893.
irk Wels, Oeſter⸗ ſär zu Mannheim,
rei, ortsangehörig zu
Aſchach, ebendajelbft,
31 Elife Streicher, [geboren am 6. Dezem⸗ Nichtbeſchaffung eines Koͤniglich bayeriihe, 28. März
ledige Fabrifarbeiterin,) ber 1869 zu Franfen-| Unterfommeng, PolizeisDirektion 1893.
burg, Bezirk Voͤkla⸗ Münden,
bruck, Oberoͤſterreich,
ortsangehoͤrig ebendaſ.,
32| Anna Eliſabeth geboren am 6. Sep⸗ gewerbsmäßige Unzucht, Königlich preußiſcher 10. April
Strupl, unverehelichte,| tember 1868 zu Borek, Regierungspraͤſident 1883.
Kreis Melnik, Boͤhmen, zu Hannover,
331 Johann Sucharda, ſgeboren am 16. De⸗Betteln, Koͤniglich preußifcheridesgleichen.
Seiler, zember 1855 zu Nieber:, Regierungspräfident
Lomnitz, Bezirk Jit⸗ zu Liegnitz,
ſchin, Böhmen, orts⸗
angehoͤrig ebendaſelbſt, |
203
& Name und Stand | Alter und Heiinath Grund Behörde,
öůůEI—IC. SE der welche die Answeiſung
* des Ausgewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat.
1. 2. 3 4. 5,
34 Franz Bır (Wit), Igeboren am 10. Ofte:|Betteln, Königlidy preußiicher
Schneider, ber 1853 zu Volesnitz, Negierungspräftbent
Bezirk Neuftadt, Böh- zu Liegnig,
men, ortsangehörig
ebendafelbft,
351 Joſef Wendler, geboren am 18. Aprilldesgleichen, Königlich ſächſiſche
Dienſtknecht, 1853 zu Georgswalde, Kreishautmannſchaft
Bezirk Schluckenau, Zwickau,
Böhmen, orisangehö⸗
rig ebendaſelbſt,
36 Joſef Wilim, geboren am 19. Maͤrz Landſtreichen
Glasmacher, 1854 zu Lipina, Oeſter⸗
reich, öſterreichiſcher
Staatsangehoͤriger,
371 Joſef Winkler, geboren am 26. Februar Betteln,
Schloſſer, 1872 zu Miillſtadt,
Kronland Kärnten,
Oeſterreich,
38 Robert Franz geboren am 22. Sep⸗ desgleichen,
Boͤhmiſch, tember 1852 zu Hohen⸗
Schneidergeſelle, elbe, Böhmen, öſter⸗
reichiſcher Staatsan⸗
gehoͤriger,
39| Ferdinand Buchta, Igeboren am 20. (28.) desgleichen,
Drechsler, Mai 1862 zu Selletitz,
Bezirk Znaim, Mäh⸗
ren, öſterreichiſcher
Staatdangehöriger,
u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher
Regierungspraͤſident
zu Frankfurt a. O.,
Polizeibehoͤrde zu
Hamburg,
Polizeibehörde zu
Hamburg,
dieſelbe,
40| Helene Charlotte geboren am 28. April gewerbsmäßege Unzucht, dieſelbe,
Heblund, Naäherin, | 1859 zu Weſter⸗Stock⸗
holm, ſchwediſche
Staatsangehoͤrige,
414 Alfred Maiwirth, geboren am 19. Juni Landſtreichen
Tuchmacher, 1873 zu Heinersdorf,
Bez. Friedland, Boͤh⸗
men, ortsangehoͤrig zu
Hirſchberg, Bezirk Dau⸗
ba, ebendaſelbſt,
42 Joſef Nichelacei, geboren am 3. April Landſtreichen,
(Midelacci), Knecht, 1866 zu Forli, Italien,
ttalieniicher Staatsan⸗
geböriger,
43| Eduard Rümmler, |geboren am 22. JumilBetteln,
Klempner, 1846 zu Grüntbat,
Bezirk Brür, Böhmen,
ortsangehörig ebendaſ.,
44 Johann Schreiber, geboren am 19. Juliſdesgleichen,
Arbeiter, 1864 zu Podoly, Be:
zirk Troppau, Oeſter⸗
reichiſch⸗Schleſien, ort s⸗
angehoͤrig ebendaſelbſt,
u. Beiteln, Koniglich bayeriſche
Polizei⸗Direktion
München,
Kaiſerlicher Bezirks⸗
Praͤſident zu Colmar,
Königid Sächfiſche
Kreishauptmann-
ſchaft Zwidau,
Königlich preußischer
Regierungspräfident
zu Oppeln,
Datum
bes
Ausweiſungs⸗
Beſchluſſes.
6.
18. April
1893.
17. März
1893.
18. Oktober
1892.
13. April
1893.
22. April
1893.
18. April
1893.
12. April
1893.
15. April
1893.
25. April
1893.
27. Marz
1893,
28. März
1893,
204
& Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörbe, Datum
© - der welche die Ausweifung e⸗
— bes Ausgewieſenen. Beſtrafung beſchloſſen hat. ee
1. 2. | 3. 4. 9. 6.
Joſef Steiner, geboren am 22. Februar Landſtreichen, Königlich bayeriihe] 31. März
Spängler, 1870 zu Rann, Steier- Polizei-Direftion 1893.
marf, eutöangepörig Münden,
ebendafelb ft,
46| Johann Theodor geboren am 6. AuguftlBetteln, Herzoglih fächfifhesi 22. April
Stodmann, 1862 zu Cilli, Steier- Minifterium, Abıh.| 1893.
Glasbläfer, marf, d. Inn. zu Altenburg,
a7) Wilhelm Heinrich geboren am 7. MärziBetteln u. Lanbftreichen, Königlih bayeriichel 6. April
Wiertz, Garmer, 1871 zu Nijmegen, en non 1893.
nchen,
Provinz Gelderland,
Niederlande, ortdanz
gehörig ebendajelbft,
48Johann Zinfomsefy Igeboren am 18. MärzBetteln u. grober Unfug, Großherzoglih heſſi⸗ 27. März
Kaminfeger, 1859 zu Grodno, Ruß- ſches Kreisamt 1893.
land, Worms,
Hierzu
eine Beilage, enthaltend den Dritten Nachtrag zum revidirten Reglement der Stäbte-Feuer-Sorietät der Pro⸗
vinz Brandenburg vom z— nn 1885,
fowie Bier Deffentliche Anzeiger.
(Die Intertionegebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) -
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei der A W. Hapn’ichen Erben.
Beiondere Beilage zum Königlich Preußziſchen Negierungs- Amtsblatt.
Dritter Nachtrag
revidirten Reglement der Städte-Feuer-Societät
der Provinz Brandenburg
6b. Mä
vom 1885.
11. März
Erſter Nachtrag vom —;- — 1887 [Amtsblatt der Königlichen Regierungen zu Potsdam, Crira-
beilage zu Stüd 21 bezw. Frankfurt a/D., Ertrabeilage zu Stüd 20 1887].)
Zweiter Nadtrag vom —— 1890 [Amtsblatt der Königlichen Regierungen zu Potsdam bezw.
Frankfurt a/Dd., Stüd 24 1890].
— on
Artilel I
Die nachſtehenden Paragraphen des revidirten Neglements von 1885 bezw. des II. Nachtrags
zu demfelben von 1890 erhalten folgende Faſſung: .
8 21.
Die örtlichen Gefchäfte der Societät mit Einſchluß der Erhebung der Feuerfocietätsbeiträge
und deren Einjfendung an die Hauptlafje werden in den Städten des Societätsgebiets nah Map:
gabe der vom Provinzialausfhuß ertheilten Geſchäftsanweiſung durch die Magilträte von Amts-
wegen bejorgt. Insbeſondere haben diefelben Duplifate der Lagerbücher zu führen, welche bei dem
Direktor behufs Eintragung aller bei der Soctetät genommenen Berficherungen gehalten werden.
Durch Beihluß des Direktorialrathed und mit Genehmigung des Provinzial:
ausſchuſſes können die auf die Verfiderungsnahme bezügliden örtliden Geſchäfte
(68 40 Abſ. 2, 56 Abf. 1 und 59 Abſ. 1) in einzelnen Städten Gejhäftsführern über-
tragen werden, über deren Anfjtellung und Befoldung der PBrovinzialausfhuß eine
Anweifung erläßt. Die bejtellten Gejhäftsführer find dem Magittrate anzuzeigen
und dur das für die Befanntmadhungen des letzteren beftimmte Blatt fowie durch
das Amtöblatt befaunt zu maden.
& 22.
Für die Aufnahme der Gebäudebejchreibungen und Taren (88 40, 56) werden vom Direktor,
für jede Stadt oder für mehrere benadhbarte Städte, Sacdhverftändige widerruflidh
angejitellt und vereidigt N 27).
Sie find für die Städte, in welden Gefhäftsführer nad) 8 21 Abf. 2 nicht beftell!
worden, dem Magiitrate anzuzeigen. Be »
Der & 23 Mhi. 3 findet auch auf fie Anmondung
— 2 —
8 23.
Zur Ermittelung und Abſchätzung der Schäden (58 96, 101), ſowie für die in den 88 66
und 77 vorgejehenen Geſchäfte, wird von den Magifträten eine ftändige Kommiſſion (Ortsfommiflion)
gebildet, beitehend aus einem Magiftratsmitgliede als Vorſitzenden, zwei zu den &emeindegliedern
gehörigen Societätsgenoffen und zwei Sacverftändigen. Für jedes Mitglied iſt für den Be—
binderungsfall ein Stellvertreter zu ernennen.
Die Sahverftändigen find von den Magifträten aus der Zahl der jelbftändigen Bauhand-
werker — möglichſt der geprüften Maurer: und Zimmermeilter des Ortes — ein Fir alle Male
eidlich zu verpflichten. Diejelben find dem Direktor zu bezeichnen und auf deifen Antrag, wenn fie
ſich einer Pflichtwidrigfeit fchuldig machen, ihres Amtes zu entheben. Mit den Gejchäften der
Sachverſtändigen können auch techniſche Beamte der Gemeindeverwaltung betraut werden.
Wer mit den Verficherten verlobt oder verheirathet, in auf- oder abfteigender Linie verwandt
oder verſchwägert iſt, oder wer Bruder deifelben oder jeine® Ehegatten oder Ehemann jeiner
Schweſter ift, darf nicht al3 Mitglied der Ortskommiſſion thätig fein.
8 26.
Für die Bejorgung ihrer örtlichen Geſchäfte Hat die Sorietät den Magijträten 5 p&t. —
wo aber nah 8 21 Abi. 2 ein Gefchäftsführer bejtellt ift, 4pCt. — der ausgefchriebenen
Feuerſocietätsbeifträge zu gewähren.
8 40.
Jedes einzelne Gebäude, welches bei der Societät verjichert oder deſſen Serfiherungshunnme bei
der Societät erhöht werden joll, muß zuvor auf Koften des Verſicherungsnehmers abgeſchätzt werden.
Der Tarator ift, auf Antrag des Verficherungsnehners, vom Magiftrat — wo aber ein
Geihäftsführer nad $ 21 Ab. 2 beftellt ift, von dieſem — aus der: Zahl der nad 8 22
verpflichteten Sadhverftändigen zu beftimmen.
8 56.
Der Berficherungsantrag, ſowohl für Neuverfiderung als fir Erhöhung einer beftehenden
Berficherung, ift von dem Verficherungsnehmer, mit der nach 88 +40 ff. Aufgertonmmenen Gebäude
bejehreibung ımd Taxe den Magiftrat -- wo aber ein Gejhäftsführer nad $ 21 Abi. 2
beſtellt ift, diefem — einzureichen.
Der Antrag muß von dem Verfihherungsnehmer umterjchrieben fein und die gewünjchte Ver:
ſicherungsſumme ſowie die Erklärung enter, ob die Verſichernng zum nächlten regelmäßigen
Anfnahmetermin ($ 59) oder zu einem anderen Zeitpunkte bezw. jogleidy in Kraft treten foll.
Der Magiftrat bezw. der Gefchäftsführer überjendet den Antrag, mit feinen ehvaigen
Bemerkungen, ungeſäumt dem Direktor.
8 59.
Der regelmäßige Termin für den Eintritt in die Societät it der Tagesbeginn des 1. Januar
eines jeden Jahres. Sol jedoch die beantragte Verficherung zu diefem Termine beginnen, jo muß
der Verſicherungsantrag (8 56) jpäteltend am 30. Noveniber beim Magiftrat — wo aber ein
Geſchäftsführer ad 8 21 Abf. 2 beſtellt iſt, bei dieſem — eingegangen fein.
Für Verſicherungen, welche nicht an diefem Termine in Kraft treten, it der volle Beitrag für
das Halbjahr zu entrichten, innerhalb deifen die Verſicherung beginnt.
Der Direktor ift befugt, ausnahmsweiſe den Beitrag für das laufende Halbjahr bis auf
denjenigen Betrag zu ermäßigen, welcher auf die Zeit der Verficherung entfällt.
8 60.
lleber die Feitjtellung und Annahme der Verfidherung entſcheidet der Direktor.
Dur die Vollziehung der Annahmeverfügung, welde den Termin enthalten
mus, von weldem ab die Verfiherung läuft, Seitens des Direktors in der Urſchrift
wird der Berfiderungsvertrag abgeſchloſſen.
Der Berfiherte erhält über die Annahme der Verfiderung Eoftenfrei eine Be—
Ideinigung des Direktors.
8 63.
Tritt bei verſicherten Gebäuden ein Wechſel des Eigenthümers ein, ſo bleibt die Verſicherung
unverändert beſtehen, jo daß alle Rechte und Pflichten aus der Verſicherung auf den neuen Eigen»
— 3 —
thümer übergehen. Der bisherige, ſowie der neue Eigenthümer ſind verpflichtet, den Wechſel bei
den Magiſtrate — wo aber ein Geſchäftsführer nad 8 21 Abſ. 2 beſtellt iſt, bei
diefem — binnen 14 Tagen anzuzeigen und nachzuweiſen. So lange dies nicht gejchieht, bleibt
der bisherige Eigenthümer für die Yahlung ber Beiträge mit verhaftet.
8 68.
Nimmt ein Verficherter in dem baulichen Zuftande oder der Beitimmung feiner Gebäude eine
Veränderung vor, oder wird in der Nahbarfchaft eine Veränderung oder Anlage gemacht, welche
eine Verfegung der Gebäude in eime minder günftige Klaffe oder Stufe bedingt, fo iſt derfelbe
verpflichtet, binnen 2 Wochen, nachdem die Veränderung von ihm ausgeführt, bezw. ihm befannt
geworden ift, dem Magiftrate — wo aber ein Gefhäftsführer nad 8 21 Abf. 2 beitellt ift,
dDiefem — davon Anzeige zu machen.
Wird die Anzeige nicht rechtzeitig gemacht, jo kann den Verficherten auferlegt werden, ben
vierfachen Betrag des Unterfchiedes zwiſchen Dem en und dem der Klaffenveränderung der
Gebäude entiprechenden Beitrage als Konventionalftrafe zur Societätskaſſe Er zahlen.
Diefer Strafbeitrag wird von dem Anfange des Halbjahres, in welchem die Anzeige hätte
geniacht werden follen, bis zum Ende desjenigen Halbjahres, in welchem dieſelbe nadıträglich
gemacht oder die Entdedung der Veränderung gefchehen it, jedoch nicht über den Zeitraum von
5 Sahren hinaus, berechnet.
8 72.
Der Verfiherungszeitraum bei der Societät ift, der Regel nad), ein dreijähriger.
Werin die Societät eintritt, ift verpflichtet, derfelben volle 3 Jahre, vom Ablaufe
en Kalenderjahres, in weldem der Eintritt erfolgt ift, gerechnet, anzu—
gehören.
Wer im Laufe der Verfiherungdzeit feine Berfiderung durch Erhöhung oder
Herabfegung der Verfiderungsfumme ändert, bleibt, vom Beginn des darauf: fol:
genden Kalenderjahres ab gerechnet, auf einen weiteren dreijährigen Verſicherungs—
zeitraum Mitglied der Societät.
Für beitehende Verfiherungen beginnt der erſte dreijährige Verſicherungszeit—
raum mit dem Ablaufe desjenigen Kalenderjahres, in welchem dieſer Nachtrag in
Kraft tritt (f. Art. IID.
Wird ein verſichertes Gebäude in eine ungünftigere Klaffe verfeßt (8 66) oder
in der Verſicherungsſumme berabgejegt (88 77, 82), fo ift dem Verſicherten, vorbe-
haltlih der Vorſchrift im 8 83, geitattet, mit Ablauf des Halbjahres, in welchem diefe
Veränderung ftattgefunden hat, aus der Societät auszutreten.
Ausnahmsweiſe kann der Direktor den Austritt fofort geftatten, fofern demjelben Hinderniſſe
nicht entgegenftehen.
Die Beiträge für das Iaufende Kalenderjahr Hat jedoch der Austretende in jedem Falle
zu entrichten.
S 77.
Zritt eine Verminderung bes Werthes eines verjicherten Gebäudes ein, fo ift deren Fyeftitellung
durch die Ortskommiſſion ($ 23) und, im Falle der Verficherte widerspricht, durch einen Bau—⸗
verftändigen, welder die höhere Staatsprüfung beftanden haben muß, danach aber die
Serabiesung der Verfiherungsfumme auf das nach 8 44 zuläffige Maß bezw. die Löſchung des
ebäudes im Katafter zu bewirken.
. Die Beiträge find in diefen ‘Fällen für das Laufende Halbjahr unverändert fortzuzahlen.
$ 82.
Der Direktor iſt befugt, jederzeit eine örtliche Reviſion der bei der Societät verficherten
Gebäude durch einen von ihm abzuordnenden Bauverftändigen der im 8 77 bezeichneten Art
vorzunehmen.
Die Revijion [ ] eritredt fih auf die Prüfung:
a) ob ein Gebäude als von der Verſicherung bei der Societät ausgefchloffen (88 37,
39, 79) zu Löfchen,
b) ob eine erficherung aufgußeben oder herabzuſetzen (88 75 ff.),
c) oder ob ein verlicherte8 Gebäude in eine andere Klaſſe au verfeken ift (88 66 ff.).
Wenn ber Verjicherte der Herabjegung der Verſicherungsſumme widerſpricht, fo muß der ver:
ficherungsfähige Werth des Gebäudes durch eine förmliche Tare fejtgeftellt werden. Bleibt Ießtere
um mehr als 10 p&t. unter dem von dem Berficherten behaupteten verficherungsfähigen Werthe, jo
fallen die Koſten demfelben zur Laft. |
Alle ſonſt durch die Revilionen entjtehenden Koften trägt die Societät.
g 96.
Bon einem eingetretenen Brandichaden, fowie von einem durch Blitzſchlag oder Crrlofion
verurjachten Schaden, für welchen Vergütung verlangt wird, hat der Verficherte unverzüglich dent
Magiitrat Anzeige zu machen.
Der Lebtere bewirkt ebenjo unverzüglich die Bejichtigung und die Abſchätzung des Schadens
durch die Ortskommiſſion ($ 23) nad Maßgabe der folgenden Bejtunmungen.
Wo nad 8 21 Abf. 2 ein Gejhäftsführer beitellt ift, bat der Magiftrat dieſen
zur Befihtigung und Abſchätzung des Schadens durch die Ortsfommiffion zuzuziehen.
8 102.
Der Direktor iſt befugt, die Schadensabihägungsverhandlungen g 96) durch einen von ihm
abgeordneten Bauverſtändigen der im 8 77 bezeichneten Art leiten oder nachträglich revidiren zu laſſen.
Er fegt die zu gewährende Schadensvergütung feit.
Artilel IL.
Die 88 57, 58, 61 und 61a werden aufgehoben.
Artitel IL.
Der Zeitpunkt, mit welchem diefer Nachtrag zum Reglement in Kraft tritt, üt, auf den Antrag
des Direktors, durch den Oberpräfidenten zu beftimmen und durch die Amtsblätter der Provinz
befannt zu machen. .
— — — — — — gegen —
Vorſtehender dritter Reglementsnachtrag iſt von dem Brandenburgſchen Provinziallandtage in der
Sitzung vom 3. März d. J. — vorbehaltlich der Genehmigung des Ser Minifters des Innern —
beichlojfen worden.
Berlin, den 3. März 1893.
Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg.
von Levetzow.
Der vorftehende dritte Nachtrag zu dem revidirten Reglement der Städte-Feuer-Societät der Provinz
Brandenburg vom — 1885 wird hiermit genehmigt.
Berlin, den 13. April 1893.
(L. 8.)
Der Minifer des Innern.
Im Auftrage:
Haaje.
Genehmigung
I. A. 3493.
Amtsblatt
ber Königlichen Negieruug zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stück 21,
Betfanntmachungen
der Königlichen Minifterien.
Erla
wegen Aenderung der Anweiſung, betreffend die Zeneiguns und
Unterſuchung der Dampffeſſel vom 16. März 1892.
10.
Die Anmeilung vom 16. März 1892, betreffend
die Genehmigung und Unterfuchung der Dampffefiel,
wird in folgenden Punkten abgeändert:
1) & 1 Abſatz 3 und A erhält folgende
Faſſung:
Die gegenwärtige Anweiſung findet auf die Loco⸗
motiven der Haupteiſenbahnen, Nebeneiſenbahnen und
Kleinbahnen keine Anwendung. Für die Locomotiven
der Privatanſchlußbahnen ($ 43 des Geſetzes über
Kleinbahnen und Privatanſchlußbahnen vom 28. Juli
1892 hat nur ihr II. Abſchnitt „Anlegung der Dampf:
keſſel“ Giltigfeit.
dere die Locomotiven der Bergmwerföbahnen ($ 51 des
Kleinbahnengefeged) unterliegen der Anweiſung in
vollem Umfange.
Inſoweit die Anweifung hiernach auf Locomotiv⸗
keſſel Anwendung findet, werden dieje den keweglichen
Dampfkeſſeln gleichgeadhtet.
2) 8 2 Ziffer 1 erhält folgende Faſſung:
1) fomweit fie nicht beſonders beftellten Beamten
übertragen ift,
bei Dampffeffeln auf den der Auffiht der Berg-
behörden unterftellten Betrieben durd die Berg:
revierbeamten,
bei Dampffeffein auf Hüttenmwerfen des Staates durch
die Leiter dieſer Werfe oder deren Vertreter.
3) & 9 Abſatz 1 erhält folgende Faſſung:
Ueber die nah 88 7 und 8 vorgefchriebenen Ge-
nehmigungen beichließt binfichtlid der Dampffeijel in
den der Auffiht der Bergbebörbden unterftellten Be-
trieben dag Oberberaamt, im Uebrigen ıc. ıc. wie bisher.
4) & 10 Abſatz 2 erhält folgende Faſſung:
Der Antrag if, wenn die Genehmigung zur An-
leaung eines Locomotivkeſſels für eine Privatanjchluß-
bahn nachgefucht wird, bei der zuftändigen Eıifenbahn-
behörde,
im Uebrigen, je nachdem der Antragſteller einem
Keſſelüberwachungsvereine ($ 3) angehört oder nicht,
bei dem zuftändigen Bereind- Ingenieur oder dem nad)
$ 2 zufländigen Keffelprüfer anzubringen.
5) 8 11 Abſatz 1 erhält folgende Faſſung:
Die Stelle, bei der der Antrag nad S 10 Abi 2
anzubringen if, bat die Borlagen techniſch zu prüfen
Den 26. Mai
Die übrigen Locomotiven, indhejon- | P
1S93.
(Borprüfung), die erfolgte Prüfung auf ihnen zu be-
einigen und fie alddann der zuftändigen Beichluß-
behörde ($ 9) vorzulegen. Wegen etwa nothwendiger
Ergänzungen der Vorlagen tritt die zur Vorprüfung
bed Antrags zufländige Stelle mit dem Antragfteller
unmittelbar in Verbindung.
6) Sinter $ 31 Abſatz 2 wird folgender
Abſatz 3 eingeſchoben:
Auf Erſuchen des hiernach zuſtändigen Prüfungs⸗
beamten oder auf Antrag des Keſſelbeſitzers koͤnnen die
techniſchen Unterſuchungen von beweglichen und Dampf⸗
ſchiffskeſſeln von demienigen Prüfungsbeamten ausgeführt
werden, in deſſen Amtsbezirk ſich der Keſſel zur Zeit
der Fälligkeit der Unterſuchung befindet. Der bie
Unterfuchung ausführende Beamte hat in diefem Kalle
Abſchrift des Prüfungsbefunde dem nah Ab). 2 zuftändigen
rüfungsbeamten mitzutbeilen.
7) & 32 Abſatz 6 und 7 erhalten folgende
Faſſung: 4.
In denjenigen Jahren, in denen eine innere Unter⸗
ſuchung oder eine Waſſerdruckprobe vorgenommen wird,
kommt bei den feſtſtehenden und bei den beweglichen
Dampfkeſſeln die fällige regelmäßige äußere Unter⸗
ſuchung in Fortfall. Bei den Dampfichiffefejleln iſt
diefe thunlihft mit der innern Unterſuchung oder mit
der Wafjerdrudprobe zu verbinden. Gebühren find für
die äußere Unterfuhung, wenn fie mit der innern
Unterfuhung oder der Wafferdrudprobe verbunden
wird, nicht zu entrichten.
Die äußern Unterjudhungen führt der Prüfunge-
beamte im Laufe des Kalenderjahres, in dem fie fällig
werden, zu einem ihm genehmen Zeitpunfte aud. Für
die innern Unterfuhungen und die Wafferdrudproben
laufen die Prüfungsfriſten vom Tage der techniſch⸗
polizgeiliden Abnahme oder der Testen gleichartigen
Unterfuhung ab. Ihre Ueberichreitung um mehr als
zwei Monate ift nur ausnahmsweiſe und nicht über
einen Zeitraum von ſechs Monaten zuläffig und ift in
dem Jahresberichte des Kefjelprüfere (88 4 und 39)
zu begründen.
Berlin, den 6. Mai 1893.
Der Minifter für Handel und Gewerbe.
Freiherr von Berlepfch.
Defanntmadhung
d-n Anfauf von Remonten für 1893 betreffenv.
11. Zum Anfaufe von Remonten im Alter von drei
und ausnahmsweiſe vier Jahren find im Bereiche ber
Königlichen Regierung zu Potsdam für dieſes Jahr
206
nachſtehende, Morgens 8 reſp. 9 Uhr beginnende
Märkte anberaumt worden und zwar:
12. Auguft Meyenburg,
15. = Wittflod,
16. = Neuftadbt a. D. 9 Uhr.
Die von der Remonte-Ankaufs-Kommiſſion er⸗
fauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und fofort
gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit ſolchen Fehlern, welche nach den Landes⸗
geſetzen den Kauf rückgängig machen, ſind vom Ver⸗
käufer gegen Erſtattung des Kaufpreiſes und der Un⸗
koſten zurückzunehmen, ebenſo Krippenſetzer und Klop-
hengſte, ſowie Wallache mit ausgeprägter Hengſt⸗
Manier, welche ſich in den erſten zehn bz. acht und
zwanzig Tagen nach Einlieferung in den Depots als
ſolche erweiſen. Pferde, welche den Verkäufern nicht
eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten
Bevollmächtigten der Kommiſſion vorgeftellt werden,
find vom Kauf ausgeſchloſſen.
Die Berfäufer find verpflichtet, jedem verfauften
Pferde eine neue ftarfe rindlederne Trenfe mit flarfem
Gebig und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf
mit 2 mindeftend zwei Meter langen Striden ohne be-
jondere Vergütung mitzugeben.
Um die Abflammung der vorgeführten Pferde feft-
ftellen zu können, find die Dedicheine reip. Füllenfcheine
mitzubringen, auch werden die Verfäufer erjucht, die
Schweife der Pferde nicht zu foupiren oder übermäßig
zu verfürgen. Ferner ift ed dringend erwünſcht, daß ein
zu maffiger oder zu weicher Futterzuftand bei den zum
Berfauf zu ftellenden Remonten nicht flattfindet, weil
dadurd die in den Remontedepots vorfommenden Kranf:
beiten ſehr viel ſchwerer zu überftehen find, ale dies bei
rationell und nicht übermäßig gefutterten Nemonten der
Tal if. Die auf den Märkten vorzuftellenden Re-
monten müfjen daher in folder Berfaffung fein, daß fie
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei ber
Mufterung ihrem Alter entiprecyend in Knochen und Mus⸗
fulatur ausgebildet find.
Berlin, den 25. Februar 1893.
Kriegsminifterium. Remontirungs-Abtheilung.
Befanutmachungen des Königlichen
Dber:Präfidenten.
am 8 Juni Prenzlau,
:» 9, = Angermünde,
: 10. = Wiiezen a. Oder 9 Uhr,
- 15. = Rathenow,
- 16. = Wilsnad 9 Uhr,
- 17. = erleberg,
- 19. = Nyrig 9 Uhr,
- 0. = Nauen 9 Uhr,
- 11. Juli Strasburg U/M.,
W
Befanntmadung.
1A. Nahdem durch Kaiferlihe Verordnung vom
6. d. M. beftimmt worden ift, daß die Neumahlen für
den Reichstag am 15. Juni d. J. vorzunehmen find,
bringe ich in Gemäßheit des Reglemente vom 28. Mai
1870 zur Ausführung des Wahlgefeges für den Reichs—
tag vom 31. Mai 1869 hierdurch zur öffentlidyen
Kenntnis, daß ich zu Wahlfommilfarien für die Reichs-
tagswahlen in der Stadt Berlin ernannt habe:
für den I. Wahlkreis
den Herrn Stadtrath Mugdan,
für den II. Wahlkreis
den Herrn Stadtrathb Zabel,
für den III. Wahlkreis
den Herrn Stadtrath Beelig,
für den IV. Wahlfreie
den Herrn Stadtratb Mielenz,
für den V. Wahlfreie
den Herrn Stadtrat Mamroth,
für den VI. Wahlfreis
den Herrn Stadtrathb Heller,
und zu Bertretern im Falle der Behinderung eines der
Wahlkommiſſare
die Herren Stadträthe Bail und Tourbie.
Potsdam, den 18. Mai 1893.
Der Ober: Präfident.
In Vertretung: v. Brandenftein.
Defanutmachun en
der Röniglichen egierung.
12. Wie in früheren Jahren wird es auch kei der
biesjährigen, am 15. Juni ftattfindenden Reichstags:
wahl nicht zu umgeben fein, dag mangels ander:
weiter geeigneter Wahlräume in einzelnen
Fällen die Schulzimmer zur Vornahme der Wahlen
jeitend der Herren Landräthe in Anſpruch genommen
werben müflen.
Die Schuldeputationen und Schulvorfände fordern
wir auf, jedem derartigen Anſuchen der Herren Lanp-
räthe oder Polizei-Präſidenten Folge zu geben und die
leiter (erften Lehrer) der Schule mit emtfprechender
Anmeifung rechtzeitig zu verfeben.
Der Iinterricht fallt an dem Tage der
Heichstagswabhl nur für diejenigen laffen
aus, Deren Lehrzimmer für Die Wahl:
getchäfte wirklich benugt werden.
Sollte, abgefehen von Dielen Källen, mangels
anderer geeigneter Perfonen die Heranziehung einzelner
Lehrer zur Führung des Wahlprotofolled unabweisbar
jein, morüber zunächſt die Wahlvorfteher zu befinden
haben und damit auch für diefe Schulen oder Klafien
der Tagesunterricht audgejegt werden müſſen, fo weiſen
wir darauf hin, daß der betreffende Lehrer von feiner
Berufung zum Protofollführer dem Ortsſchulinſpector
fofortige Anzeige zu machen hat.
Potsdam, den 15. Mai 1893.
Königliche Negierung,
Abtheilung für Kirchen und Schulweſen.
Befanntmachungen
des Königlichen NRegierungs⸗Präſfidenten.
Viehſeuchen.
I17. Erloſchen iſt die Maul- und Klauen—
ſeuche in Schönerlinde und unter dem Rindvieh des
207
Bauern Klus in Eiche, Kreid Niederbarnim, des Feſtgeſtellt ift Influenza bei 2 dem Fuhrherrn
Bauern Eihkädt in Neu-Falkenrehde, des Ritter: | Sawatlih in Spandau gehörigen Pferden.
guted Marfau, Kreis Wefthavelland, und in Neu- Potsdam, den 23. Mai 1893.
Töplitz, Kreis Zauch-Belzig. Der Regierungs-Präfident.
118. Nachweilung der an den Begeln der Epree und Havel im Monat April 1893 beobachteten Waflerftänpe.
—_. —— ——
Berlin. Spandau, ots⸗ Brandenburg. Rathenow. avel⸗
Non: | ter Dbers | linter . am Ober: | Unter: Dber: | Unter j r
A Referer Waſſer. Waſſer. Waſſer. erg.
Meter. Meter. Meter. | Meter. Meter. Meter. Meter. Meter. Meter. Meter.
1] 32,30 31,26 2,66 1,36 1,98 2,38 2,20 2,04 1,70 3,30
2| 32,30 3124 | 2,62 1,32 | 1,56 | 238 | 218 | 204 1,72 | 3,26
3] 32,30 31,20 2,66 1,28 1,55 2,36 2,18 2,04 1,70 3,18
al 3228 | 31,12 | 260 | 132 | 152 | 23a | 216 | 202 | 170 | 310
5| 32,30 31,10 2,66 1,26 1,52 2,32 2,16 2,00 1,68 3,06
6| 32,30 | 3112 | 260 | 122 | 151 | 332 | 214 | 188 1,66 | 3,02
7| 32,30 31,08 2,64 1,20 1,49 2,30 2,14 2,00 1,66 2,98
sl 323,34 | 3088 | 266 | 112 I 1Aa7 I as | 22 | 108 1,66 | 294
91 3230 | 31,08 | 264 | 11a | 145 | 228 | 210 | 188 | 164 | 2/90
10 | 32,30 31,08 2,66 1,14 1,42 2,26 2,10 1,96 1,64 2,86
11 32,28 | 31,02 | 2/66 112 | 140 | 224 | os | 1/96 162 | 2,82
12 | 32,30 30,98 2,64 1,08 1,39 2,24 2,08 1,94 1,62 2,78
ı3| 32,30 | 30,90 | 264 | 1,06 | 137 | Zı2 | os | 194 1,60 I 2,74
141 32,32 | 30,92 2,62 1,02 1,35 2,20 2,04 1,92 1,60 2,70
151 32,30 | 30,88 | 260 1,02 | 132 I 214 | 200 | 19 1,60 | 2,68
16 | 32,30 30,92 2,60 0,98 1,30 2,14 2,00 1,92 1,58 2,66
171 3228 | 3090 | 260 | 098 I 130 | 12 | 188 | 180 | 158 | 264
181 32/32 | 3092 | 256 | 0,98 | 128 | 214 | 108 | iss 1,56 | 2,62
19| 32,32 | 3090 | 250 | 098 | 126 | 21a | 16 | 188 ı 156 | 2,58
20| 32,30 | 30,90 | 252 | 00 | 125 | 214 | ısa | 100 | 156 | 256
21| 32,30 | 30,90 | 2,52 | 092 | 1,23 | zZı2 | 192 | 1,86 1,54 | 2,52
22 1 32,30 30,86 2,52 0,56 1,22 2,12 1,90 1,86 1,54 2,48
23| 32,30 | 30,86 | 252 | 082 | 120 | 210 | ıss | 186 152 | 2,46
24| 32,30 | 30,86 | 250 | 08 | 1,17 | 208 | 188 | 184 152 | 2,42
25| 32,30 | 30,84 I 246 | 0,82 | 1,16 | 206 | 188 | 184 1,52 | 2,40
26| 32,28 | 30,82 | 246 | 0,84 | 114 | 204 | 184 | 182 1,18 | 2,36
271 32,28 | 30,76 | 250 | 076 | 113 | 2) 1,80 | 1,80 148 | 2,32
28| 32,30 | 30,70 | 248 | 0,72 | 1,10 | 204 | 1,80 | ie 144 | 2,30
29 I 32,30 30,76 2,46 0,72 1,08 2,04 1,78 1,76 1,44 2,30
30 | 32,30 | 30,78 | 240 | 0% I 108 | 19a | 1a | (6 144 | 2,28
Der Regierungs-Präftdent.
Ringbahn eingejchloffen wird (diefe Straßen, jo-
weit fie innerhalb dieſer Grenzen Tiegen, beider⸗
feitig); Wilhelmsberg und Biesdorf Gemeinde,
b. die katholiſchen Einwohner der gegenwärtig zur
2 Didael Pfanei in Derlin gehörenden Ort⸗
NS. Bon dem Herrn Fürftbifchof zu Breslau iſt die Haften Stralaus#ummelsburg und Friedrichsfelde.
ſtaatliche Zuftimmung-zur Errichtung einer ſelbſtſtändigen Auf Grund des 5 239 Tit. 11 Theil II. des
Kuratie in Friedrichsberg erbeten, welche umfaflen fol: | Allgemeinen Landrechts werden alle Diefenigen, welche
a. die katholiſchen Einwohner der gegenwärtig zur durch dieje Veränderung benachtheiligt zu fein glauben,
St. Pius-Pfarrgemeinde in Berlin gehörenden | hierdurd aufgefordert, etibaige Wideriprühe und Ent-
Ortichaften: Friedrichsberg-Lichtenberg, desjenigen ſchädigungs-Forderungen bi zum 1. Juni d. 5.
im Often belegenen Theile der Haupt: und Re⸗ |jchriftlich beim Polizei-Präfidium anzumelden.
fidenzftadt Berlin, welcher von der Frankfurter Berlin, den 8. Mai 1893.
Chauſſee, Prosfauerfiraße, Eldengerſtraße und ber Der Polizei⸗Präfident.
Potsdam, den 20. Mai 1893.
Bekanntmachungen des Königlichen Polizei:
Präfidenten zu Berlin.
Bekanntmachung,
betreffend die beabfichtigte Bildung einer ſelbſtſtäͤndigen Kuratie
Briedrichsberg, abzuzweigen bei ven katholiſchen Pfarrgemeinden
St. Pius und Ct. Michael in Berlin.
Befanntmadhung.
jährigen Babezeit, und zwar bis einſchließlich 15. Sep⸗
A9. Es wird hierdurch zur sffentlißen Kenntniß |tember, eine Zweig-Poftanftalt mit Telegraphenbetrieb
gebracht, daß die im 5 10 der Poligei-Berorbnung über | eingerichtet werden, melde die Bezeichnung Kreienwalde
den Gebrauh von Fahrrädern auf öffentlichen Straßen, | (Oder) 2 erhält.
Die Dienfiftunden biejer Poſtanſtalt
Wegen und Plägen vom 28. März d. I. vorge: |für den Verkehr mit dem Publifum find, wie folgt,
ſchriebenen Kahrfarten für Berliner Einwohner im|feftgefegt worden:
Büreau des Kommiſſariats für öffentliches Fuhrweſen
(Erdgeihoß des Poligeis-Dienfigebäudes am Alexander⸗
plag, Eingang V. an der Stadtbahn, Zimmer 75)
Wochentags in den Stunden von Vormittags 9 Uhr bis
Nahmittags 3 Uhr ausgeftellt werden und von den
Geſuchſtellern perfönlid in empfang zu nehmen find.
Berlin, den 18. Mai 1893.
Der Defneleßräfent
Freiherr von Richthofen.
BDBefanntmadhung.
50. Durch den Genuß in Zerfegung begriffener ge-
kochter Krebſe find mehrfah Perionen, zum Theil
lebensgefährlich erfranft. Died wird hierdurd mit dem
Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bei
gefochten Krebfen, Krabben und anderen Kruftentbieren
nad längerem Steben, und zwar bereitd vor dem
Auftreten eined Fäulnißgeruches, geſundheitsſchaͤdliche
Stoffe fih entwideln können, zumal wenn die Thiere
erſt nach erfolgtem Abfterben gefocht worden find.
Uebrigend pflegt bei derartigen SKrebien die
Schwanzfloſſe nicht unter den gefrümmten Hinterleib
gezogen zu fein.
Das Publifum wird daher vor dem Anfaufe ges
kochter Krebie wie fonfiger Kruftenthiere bei unbe:
Fannten Perfonen, 3. B. berumziebenden Händ⸗
lern dringend gewarnt.
Berlin, den 18. Mai 1893.
Der Polizei-Präfident.
Befanntmachungen der Raiferlichen
Dber:-VBoftdireftion zu Potsdam.
’ Defanntmabung,
26. In dem zum Kreiſe Ofiprignig gehörenden
Drte Wulfersdorf wird am 1. Juni eine Poftagentur
ohne Telegrapbenbetrieb in Wirflamfeit treten.
Die erforderlihen Poſtverbindungen erhält die
neue Poſtagentur durch das täglich einmal zwiſchen
Freyenſtein und Wittſtock (Oftprignig) verfehrende, zur
Doftfachenbeförderung bereits benutzte Privat-Perjonen-
fuhrwerk.
Dem Landbeſiellbezirke der Poſtagentur in Wulfers⸗
dorf werden folgende, bisher zu ben Beſtellbezirlen der
Kaiferlihen Poſtämter in Freyenftein und Wittftod
(Oftprignig) gehörende Ortſchaften 2c. zugetheilt: Acker⸗
felde, Tetſchendorf, Dudel, Kol. jowie die Abbauten:
Kohlmeg, Wolter, Schulz (Wulfersborf), Wilsnad und
Schröder. Die Yoftpülfftelle in Wulfersdorf wird mit
Ablauf des 31. Mai aufgehoben.
Potsdam, den 17. Mai 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poftdireftor.
Befanntmadung.
27. Auf dem Gefundbrunnen bei Freienwalde
(Over) wird am 1. Juni für die Dauer der dies—⸗
An den Werktagen:
von 7 Uhr Borm. bie 1 Uhr Nachm. und von 4 Ubr
Nachm. bie 7 Uhr Nachm.
An den Sonn: und gefeglichen Feiertagen :
von 7 bis 9 Uhr Borm., von 12—1 Uhr Nachm. (nur
für Telegraphenbetrieb) und von 5 big 6 Uhr Nachm.
Die neue Berfehrsanftalt erhält werktäglich fünf-
malige, Sonntags breimalige Poftverbindung mit dem
Poflamte in der Stadt Kreienwalde (Oder).
Die nad dem Gejundbrunnen gerichteten Pof-
fendungen werden von dem Poftamte in der Stabt, die
dorthin gerichteten Telegramme dagegen von der Zmeig-
poftanftalt beftellt.
Potsdam, den 17. Mai 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poftdireftor.
Belanutmachungen des Königlichen
Provinzial: HulsKollegiums.
Bekanntmachung.
15. Die diesjährige Prüfung der Zeichenlehrer und
Zeichenlehrerinnen finder in Gemäßheit der Prüfungs-
ordnung vom 23. April 1885
am Montag, den 17. de d. J.
Vormittags 9
und an den folgenden Tag in der anigtigen Kunſt⸗
ſchule in der Kloſterſtraße zu Berlin ſtatt. Die An⸗
meldungen zu dieſer Prüfung find bis zum 15. Juni
d. J. an und einzureichen.
Berlin, den 16. Mai 1893.
Königlihes Provinzial-Schul-Eolleaium.
Befanntmachungen der Königl. Direktion
der Nentenbanf der Provinz Brandenburg.
Befanntmadhung.
A. Bei der in Folge unirer Befanntmachung vom
22. 9. M. heute geſchehenen Berloofung von Renten-
briefen der Provinz Brandenburg find folgende
Stüde gezogen worden
Litt. A. zu 3000 M. (1000 Thir.) 149 Stüd
und zwar die Nummern:
337 361 709 753 766 816 1223 1274 1442 1461
1565 1584 1588 2346 2502 2606 3343 3404 3433
3460 3654 3794 3809 4347 A403 4580 4588 4669
4701 4887 5126 5284 5373 5389 5764 6076 6102
6203 6387 6439 6544 6568 6619 6753 6768 6996
6997 7034 7078 7145 7157 7158 7258 7421 7423
7433 7462 7897 7961 8541 8556 8685 8750 8773
8971 9058 9210 9328 9501 9510 9593 9681 9698
9858 10002 10349 10360 10664 10788 10795 11059
11117 11130 11348 11365 11378 11489 11565
11567 11663 11768 11812 11950 11988 12176
12578 12804 12891 12996 13041 13170 13288
13333 13399 13431 13707 14042 14164 14346
14378 14741 14763 15002 15068 15116 15144
—— — —
c ——
209
16032 16151
17401 17562
18084 18191
18256 18277 18281 18408 18460 18533 18544
18766 19065 19094 19106 19312.
Litt. B. zu 1500 M. (500 Thlr.) 52 Stüd
und zwar die Nummern:
67 81 142 245 556 827 921 930 1414 1699 1748
1836 1861 2109 2207 2372 2619 2925 3244 3355
3477 3704 3726 3771 3804 3980 4258 4308 4465
A636 4786 4832 4846 4890 5027 5171 5260 5300
5412 5432 5441 5815 5904 6110 6517 6533 6644
6663 6688 6719 6720 6768.
Litt. ©. zu 300 M. (100 Tyhlr.) 198 Stüd
und zwar die Nummern:
129 220 266 287 324 661: 778 837 862 1196 1277
1566 1607 1621 1952 2012 2229 2250 2270 2401
2402 2440 2452 2853 3088 3089 3181 3246 3398
3426 3494 3658 3694 3808 3940 4172 4193 4425
4695 4946 5013 5256 5301 5362 5587 5826 6033
6104 6172 6206 6289 6356 6625 6678 6711 6743
15755
16928
17905
15760
17071
18031
15266
16267
17695
15405
16860
17843
15187
16179
17614
16278
17041
17824
18656
19620
20121
16708
17060
18140
19217
19654
20303
16739
17087
18168
19227
19716
20348
16765
17174
18216
19316
19735
20495
16856
17285
18385
19389
19774
20502
16892
17801
18434
19452
20019
20624,
16943
17821
18635
19521
20098
6824 7032 7046 7308 7453 7561 7662 7673
8289 8345 8431 8667 8750 8770 8824 8851
9352 9356 9395 9430 9524 9590 9601 9626
9698 9716 9742 9799 9867 9992
10160
11095
12507
13764
14645
15495
16103
16879
17752
18687
19970
21384
22726
23651
24028
24832
10385
11193
12520
13876
14680
15530
16149
16931
18167
18709
20279
21488
22749
23686
24377
24887.
10485
11320
12662
14259
15095
15541
16334
17147
18187
19088
20515
21713
22907
23707
24418
10527
11486
12884
14265
15108
15556
16357
17436
18255
19197
20572
21776
22997
23761
24688
10696
11663
13181
14329
15173
15641
16837
17491
18465
19431
20764
21907
23243
23852
24802
10011
10806
11880
13628
14482
15228
15885
16864
17597
18540
19457
20816
22001
23436
23856
24806
7753
8977
9629
10127
11068
12003
13747
14548
15455
16017
16873
17652
18606
19633
20926
22539
23536
24014
24811
Litt. D. zu 75 M. (25 Thir.) 164 Stüd
und zwar die Nummern:
224 276 499 560 787 897 1114 1167 1306 1461
1654 1707. 1838 1930 2103 2129 2447 2563 2628
2791 2848 2863 2883 3024 3182 3234 3320 3358
3436 3559 3666 3834 3971 4001 4040 4381 4623
9065 5461 5481 5561 5765 6018 6128 6154 6191
6438 6567 6686 6851 6973 7063 7209 7359 7456
7703 7733 7773 7950 8070 8099 8295 8463 8518
8556 8576 8690 8800 9061 9102 9107 9215 9324
9428 9600 9842 9857 9906 10033 10246 10351
10479
11295
12385
13469
14524
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10746
11380
12448
13515
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10788
11459
12660
13664
14577
11024
11543
13051
13676
14903
11025
11560
13255
13880
15044
11039
11842
13260
13932
15085
11099
12084
13441
14377
15413
Die Inhaber diefer Nentenbriefe werden aufgefor-
dert, diefelben in courgfähi ‚gem Zuftande mit den dazu
gehörigen Coupons Eer. NE 7—16 und Talone
bei der hiefigen Rentenbanffafje, Klofterfiraße Nr. 76,
vom 1. Oftober d. 3. ab an den Werktagen von 9 bis
1 Uhr einzuliefern, um hiergegen und gegen Quittung
ben Nennmwerth der Nentenbriefe in Empfang zu nehmen.
Bom 1. Oklober d. J. ab hört die Verzinſung
der ausgelooſten Nentenbriefe auf. Bon den früher
verlooften Nentenbriefen der Provinz Brandenburg find
nachftebend genannte Stüde noch nicht zur Einlöſung
bei ter Rentenbanf-Kaffe vorgelegt worden, obwohl feit
deren Källigfeit 2 Jahre und darüber verflofien find:
vom 1. April 1886 Litt. D. M 3082,
vom 1. Aprit 1891 Litt. A. M 14628,
Litt. C- NR 5356 7164 8001,
Litt. D. M 284 744 6771
9221 14410 18221
20513.
Die Inhaber diejer Rentenbriefe werben wieder-
holt aufgefordert, den Nennwertb derjelben nad Abzug
bed Betrages der von ben mitabzuliefernden Coupons
etwa fehlenden Stüde bei unierer Kaſſe in Empfang
zu nehmen
Wegen der Berjührung der ausgelooften Nenten-
briefe ift die Beftimmung des Geſetzes über die Errid:
tung der Nentenbanfen vom 2. März 1850 $ 44 zu
beadten. Die Einlieferung auegeloofter Rentenbriefe
an die NRentenbanf- Kaffe fann auch durd) die Poft
portofrei und mit dem Antrage erfolgen, daß der Geld⸗
betrag auf gleihem Wege übermittelt werde. Die Zu:
jendung des Geldes geichieht dann auf Gefahr und
Koften des Empfängerde und zwar bei Summen bis
zu 00 M. durch Poftanmeifung. Sofern es fih um
Summen über 400 M. handelt, ift einem jolden An⸗
trage eine orbnung&mäpige Quittung beizufügen.
Berlin, den 16. i 1893
Königliche Direftion
ber Rentenbanf für die Provinz Brandenburg.
Befanntmachungen der Königlichen
EifenbabnsDir on zu Bromberg.
efanntmadung.
21. Für den diesjährigen, in der Zeit vom
19. bis 21. Juni d. Is. auf dem Lagerbofe der
Berliner Lagerhof-Aktien-Gefellihaft in Berlin ftatt-
findenden Wollmarkt übernehmen wir die Be-
förderung der auf unſerer Bahnftrede in Berlin ein-
treffenden, für den Markt beftimmten Wollfendungen
nah dem Lagerhof bei Gefundbrunnen mittelfi der
Berbindungsbahn und des Gleisanfchluffes der Lager⸗
hof-Aftien-Gefellihaft unter folgenden Bedingungen:
210
Berliner Tagerhof-Aftien-Gefellichaft in Berlin‘ tragen
und, aud wenn die Sendung tarifmäßig ald Wagen-
ladung behandelt wird, die Bezeichnung ber einzelnen niß gebradıt.
Ballen nah Zeichen und Nummer (inſoweit angängig
auch nach Bruttogewicht) enthalten.
Dieſe nähere Bezeichnung der Ballen kann auch
auf einem beſonderen, dem Frachtbrief anzuheftenden
oder anzuklebenden Blatte bewirkt werden. Die Nüd-
beforderung bezw. die Ueberführung der zur Ausfuhr
beſtimmten Wolle findet nur dann auf dem Schienen⸗
ge ſtatt, wenn die Lagerhof-Aktien-Geſellſchaft im
Frachtbriefe als Verſenderin bezeichnet ift.
Tragen die Frachtbriefe der in Berlin eingebenden
Sendungen eine andere Adreſſe als die der Lagerhof—
Aktien⸗Geſellſchaft, ſo bleibt es den Adreſſaten über:
laljen, nad Bereinbarung mit der genannten Gejell-
haft die Weiterbeförderung und Augshändigung der
Sendungen an diejelbe bei unferer dortigen Güter-Ab-
fertigungsftelle, an welche zunädft die Fracht bie Berlin
zu zahlen ift, zu beantragen. Die Sendungen werden
alsdann, wenn dem Antrage entiproden werden
fann, mit der Berbindungsbahn zur Weiterbeförderung
gelangen.
Für die Beförderung der Wollfendungen nad und
von dem Lagerhofe fommen bie tarifmäßigen Ge—
büpren zur Erhebung. Die Abfertigung erfolgt
durh die auf dem Lagerhofe eingerichtete Güter-Ab-
fertigungsftelle.
Bromberg, den 18. Mai 189.
Königliche Eijenbahn-Direftion.
Befanntmanun en des Landesdireftors
der Provinz Brandenburg.
Befanntmadhung.
7. In bejonderer Beilage zu diefem Stüd des
Amteblatted wird der von dem Brandenburgicden Pro-
vinzial-Randtage in der Sigung vom 28. Februar d. J.
beichloffene, von dem Herrn Minifter des Innern am
18. April d. I. genehmigte vierte Nachtrag zum Negle-
ment ded Brandenburgihen ProvinzialsBerbandeg, be-
treffend die dienftlihen Verhältniſſe der Provinzial:
1. nn 1878, zur öffentlichen Kennt—
Berlin, den 12, Mai 1893.
Der Landesdirector der Provinz Brandenburg,
Wirflihe Geheime Rath von Levegom.
Perſonalchronik.
Der Referendar a. D. Wiebe iſt zum Amts-
anwalt bei dem Königlichen Amtsgericht in Coepenick
ernannt worden.
Die Förſterſtelle Caſtaven in der Oberförſterei Neu⸗
Thymen iſt vom 1. Juli d. J. ab dem Foͤrſter Petzer
zu Woblitz, Oberförſterei Himmelpfort, übertragen worden.
Der verſorgungsberechtigte Reſervejäger, Forſtauf⸗
ſeher Polte zu Teufelsſee in der Oberförſterei Grune—
wald iſt zum Königlichen Förſter ernannt und dem—
ſelben die Förſterſtelle Woblitz in der Oberfoörſterei
Himmelpfort vom 1. Juli d. J. ab übertragen worden.
Das unter magiſtratualiſchem Patronat ſtehende
zweite Diakonat an der St. Nifolai-Kirche zu Berlin,
Diözeje Berlin J., ift dur das Aufrüden des Predigers
Schmig in das Ardidiafonat diefer Kirche zur Er-
ledigung gefommen.
Der bisherige zweite Diafonus an der St. Nifolai-
Kirche zu Berlin, Diözefe Berlin I, Otto Johann
Eduard Friedrich Schmig iſt zum Arhibiafonus an
derfelben Kirche beftellt worden.
Der bisherige Hülfsprediger in Luckenwalde
Johannes Theodor Friedrich Diſſelhoff if zum
Diafonus bei der Evangelifchen Gemeinde zu Trebbin
und zum Prediger der Gemeinde zu Thyrom, Diözefe
Zoffen, Feftellt worden.
Der wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Wilfe ıft ale
Dberlehrer an der Realichule in Charlottenburg und
die wiſſenſchaftlichen Hülfslehrer Pahl und Spruth
find ale Oberlehrer am Realgymnafium in Charfotten-
burg angeftellt worden.
Perjonalveränderungen im Bezirf der
Königliden Eifenbahn-Direftion zu Erfurt.
Verfeßungen: Stationsvorfteber 2. Klaffe Kl awiſch
von Trebbin nad Landsberg.
Peamten vom
Hierzu
eine Beilage, enthaltend den Vierten Nachtrag zum Reglement des Prandenburgicen Provinzialverbandeg,
i
betreffend die dienſtlichen Verhältniffe der Provinzialbeamten vom
. März
2. April 1878,
ſowie Fünf Deffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine eınipaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdanı.
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn chen Erben.
3
Beſondere Beilage zum Königlichen Negierungs- Amtsblatt.
Dierler Nachtrag
zum
Reglement des Brandenburgidhen Probinzialberbandes,
betreffend
die dienſtlichen Verhältniſſe der Provinzialbeamten
1878.
vom
(Zweiter Nachtrag vom
(Dritter Nachtrag vom
11. Märy
2. April
(Eriter Nachtrag vom
8. März
1. Dftober
8. März
16. April
5. März
20. März
1883.)
1887.)
1889.)
— ö— —
An die Stelle der 88 23 Abſ. 1 und 35 Abf. 1|
treten folgende Beſtimmungen:
8 23 Abi. 1.
Die Provinzialbeanten erhalten bei Dienjtreijen Tage-
gelder und Fuhrkoſten und bei VBerfegungen Vergütung für |
Umzugskoſten nach denjenigen Beltimmungen, weldje für
die unmittelbaren Staatsbeamten gelten, und zwar:
1. Der Landesdireftor nad) den für die Oberpräfidenten.
geltenden Sätzen (I); |
2. die oberen Beamten, fowie die leitenden Beamten !
einzelner Verwaltungszweige (88 93, 41 Pr.-O.) und.
die vom Provinziallandtage gemählten! Staatzdienite geltenden Beitimmungen; |
Direktoren von PBrovinzialanftalten nad den) 5. die weiteren Subalternbeamten in den Bureaux und
Süßen für die Staatsbeamten der 4. Rangklaſſe (III); Kafjen der Hauptverwaltung und der Provinzial: |
3. Die nicht vom PBrovinziallandtage gewählten Direktoren anttalten,, jowie die durch Beſchluß des Provinzial-
von Provinzialanftalten und die bei diefen angejtellten ausſchuſſes ihnen gleichgeftellten Beamten an den Pro—
Seiftlichen und Aerzte, fowie die Randesaffefjoren und vinzialanftalten nad) den Süßen für die Subaltern-
Landesbauinspektoren nad) den Sätzen für die Staats⸗ beamten der Provinzial, Kreis- und Xofal-
beamten der 5. Rangklaſſe (IV); behörden (VD);
4. der Vorfteher der Landeshaupthaſſe, der Bureau- 6. andere Beamte, welche nicht zu den Unterbeamte
M__AL. E M.XLrT Ti... ©..|
“ allgemeinen PBrovinzialverwaltung und der Ver—
waltungen der Feuerſozietäten der Provinz,
ferner die nicht mit dem Charafter
Direktoren angejtellten Vorjteher von Pro—
vinzialanjtalteı, ſowie die in der Bauverwaltung
angeitellten Hilfstechnifer mit höherer
Dualififation, glei den gejeglich zu einem Tage—
gelderfae von 9 Mark berechtigten Staatsbeamten (V);
die in der BPBrovinzialvermwaltung bejchäftigten
Königliden Regierungsbaumeiſter erhalten
als
techniſcher
jedoch
Tagegelder und Reiſekoſten nach den für ſie im
ALT Da AVaschar Marmiton NoR Ztanta
. die weſentlich zu den mechanischen Dienjtleijtungen | Borjtehender Nachtrag iſt von dem Brandenburgſchen
——— Unterbeamten mit Einſchluß der Chauſſee- Provinziallandtage in der Sitzung vom 23. Februar d. Is.
aufſeher, ſowie der Aufſeher und Wärter an den — vorbehaltlich der Genehmigung des Herrn Miniſters des
Provinzialanſtalten nad den Sätzen fir die Unter— | Innern — beſchloſſen worden.
beamten de3 Staat? (VIII). Berlin, den 28. Februar 1893.
| Der Landesdircktor der Provinz Brandenburg
von Levetzow.
8 35 Abſ. 1.
Bei Berechnung der Dienitzeit kommt Die Zeit, während j
welcher der Beamte im Reichs-, Staats, Kommunal⸗- oder Vorftehender Nachtrag zu dem Reglement über bie
ſonſtigem öffentlichen Dienft fi} befunden Hat, nur infoweit | dienftlihen Verhältniſſe der Provinzialbeamten in der
in Anrechnung, als bie dem Beamten bei der Anftellung | Provinz Brandenburg vom —— En 1878 wird auf Grund
durch den Provinziallandtag, bezw. durch den Provinzial- 99, 1873 >.
er: h des 8 120 der Brovinzialordnu m Sun 185 hier—
ausſchuß ausdrüdlich zugejichert, oder nachher vom Pro— \ inzialordnung DOM gar, 1881 Vier⸗
vinziallandtage bewilligt worden iſt. Die Zeit des aktiven durch genehmigt.
Milttärdienftes wird . .. . in gleicher Weile wie bei den Berlin, den 18. April 1893.
Staatsbeamten angerechnet, und ebenjo die Zeit, während (L. S.)
welcher ein Beamter unter Bezug von Wartegeld im einjt- Der Minifter des Innern
weiligen Ruheſtand ſich befunden hat. | In Vertretung:
| Braunbehrens.
— — ns
IB 2609.
211
Amtsblatt
Ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stüd 22.
Allerhöchſter Erlaß.
Den 2. Juni
1898.
Pferde eine neue ſtarke rindlederne Trenſe mit ſtarkem
Auf Ihren Bericht vom 28. Februar d. J. will Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf
Ich der Gemeinde Schöneberg im Kreiſe Teltow behufs
Erwerbung der zur Freilegung des Platzes C. der Ab⸗
theilung IV. des Bebauungsplanes der Umgebungen
Berlin's erforderlichen Grundfläche das Enteignungs—
recht hiermit verleihen. Die vorgelegte Ueberſichtskarte
erfolgt anbei zurüd.
Berlin, den 6. März 1893.
gez. Wilhelm R.
gegengez. Thielen.
An den Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Befanntmachungen
der Königlichen Minifterien.
BDBefanntmadhung
den Anfauf von Remonten für 1893 betreffend.
12. Zum Anfaufe von Remonten im Alter von drei
und ausnahmsweiſe vier Jahren find im Bereiche der
Königlihen Regierung zu Potsdam für dieled Jahr
nachftehende, Morgens 8 reſp. 9 Uhr beginnende
Märkte anberaumt worden und zwar:
am 8. Juni Prenzlau,
9, = Angermünde,
. 10. = Wriegen a. Oder 9 Uhr,
- 1%. = Rathenow,
- 6. =: WRildnad 9 Uhr,
e 17. ⸗Perleberg,
.e 19. . = Kyrig 9 Uhr,
:e 20. = Nauen 9 Ubr,
11. Juli Strasburg U. / M.,
12, Auguft Meyenburg,
15. ⸗ Wittſtock,
16. = Neuftadt a. D. 9 Uhr.
Die von der KRemonte-Anfaufs-Kommilfion er⸗
fauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und jofort
gegen Quittung baar bezahlt.
Hferde mit ſolchen Fehlern, welche nad) den Landes⸗
gefegen den Kauf rüdgängig maden, find vom Ber-
fäufer gegen Erflattung des Kaufpreijed und der Un⸗
foften zurüdzunehmen, ebenfo Krippenfeger und Klop-
bengfte, ſowie Wallade mit ausgeprägter SHengft-
Manier, welche fi in den erflen zehn bz. acht und
zwanzig Tagen nad Einlieferung in den Depots als
ſolche erweifen. Pferde, welde den Berfäufern nicht
eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht Tegitimirten
Bevollmächtigten der Kommiſſion vorgeftellt werden,
find vom Kauf ausgeſchloſſen.
Die Verkäufer find verpflichtet, jedem verfauften
—öRWwöV
V
mit 2 mindeſtens zwei Meter langen Stricken ohne be⸗
ſondere Vergütung mitzugeben.
Um die Abſtammung der vorgeführten Pferde feſt⸗
ftellen zu fönnen, find die Dedicheine reſp. Füllenſcheine
mitzubringen, auch werden die Berfäufer erjucht, die
Schweife der Pferde nicht zu foupiren oder übermäßig
zu verfürgen. Ferner ift es Dringend erwünſcht, daß ein
zu maffiger oder zu weicher Futterzuftand bei den zum
Berfauf zu flellenden Remonten nicht flattfindet, weil
dadurch die in ben Remontedepots vorfommenden Kranf:-
heiten fehr viel Schwerer zu überftehen find, ale dies bei
rationell und nicht übermäßig gefutterten Remonten der
Fall if. Die auf den Märkten vorzuftellenden Re⸗
monten müfjen daher in ſolcher Verfafjung fein, daß fie
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der
Mufterung ihrem Alter entiprechend in Knochen und Mus⸗
julatur ausgebildet find.
Berlin, den 25. Februar 1893.
Kriegsminifterium. Nemontirungs-Abtheilung.
Betanntmachungen
des Königlichen Negierungs: Bräfidenten.
Standesamtsbezirts-Beränderung betreffen.
118. Bom 1. Juni d. 3. ab wird im Kreile Teltow
der Standesamtöbezirt N? 35 Lichterfelde aufgelöf und
aus bdemfelben zwei neue Standesamtsbezirke gebildet
werden, von denen der erfte Die Gemeinde „Groß⸗Lichter⸗
feide” mit der Bezeihnung NF 35 „Groß-vLichterfelde“,
der zweite die Gemeinde „Lankwitz“ mit der Bezeich⸗
nung M 59 „Lankwitz“ umfaßt.
Porsdam, den 27. Mai 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Befanntmadung.
120. Des Könige Majeftät haben dem Comité zur
Hebung der Zucht gängiger Wagenpferde in Baben-
Baten mittelft Allerhöchfter Ordre vom 10. d. M. die
Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der Öffentlichen Aus⸗
ipielung von Zuchtpferden, Fohlen, Wagen und anderen
Gegenftänden, die ed mit Genehmigung der Groß-
berzoglid Badiſchen Landesregierung in diefem Jahre
zu veranftalten beabfichtigt, audy im diefjeitigen Staate-
gebiete Looſe zu vertreiben.
Die Polizeibehörden des Bezirkes haben den Ber-
trieb der Looſe nicht zu beanftanden.
Potsdam, den 20, Mai 1893.
Der Regierungs-Präfident.
212
unter dem Rindvieh des DBauergutsbefigerd Müller in
NReinidendorf, Kreis Niederbarnim, des Vorwerks
Marienhof bei Weißen, Kreis Jüterbog-Luckenwalde.
Feſtgeſtellt ift Bläschenausſchlag unter dem
Rindvieh des Büdners Lahn und Hüfners Tieg in Alt-
Rottſtock, Kreis Zauch-Belzig, die Influenza bei
einem Pferde des Kaufmanns Bungel in Eremmen,
Kreis Dfthavelland.
Potsdam, den 30. Mai 1893.
Der Regierunge-Präftdent.
Biebfeuchen.
121. Feſtgeſtellt if die Maul- und Klauen-
ſeuche unter dem Rindvieh des Pächters Walter zu
Amalienhof, unter dem Rindvieh und den Schafen
des zum Rittergut Bredow gehörigen Vorwerks, Kreis
Dfthavelland, unter dem Rindvieh der Domaine Ca⸗
jelomw, Kreis Prenzlau, dem Jungvieh ber Schäferei zu
Karme, Kreis Ruppin.
Erloſchen ift die Maul- und Klauenjeude
122. Befanntmadung.
Gemäß der Vorſchrift im S A Abſatz 1 des Gefeges, betreffend die Abwehr und Lnterbrüdung ber
Reblausfrankpeit, vom 3. Juli 1883 (Reichs - Gefegblatt S. 149) wird nachſtehend ein neues Verzeichniß der
in den Weinbaugebieten des Reichs gebildeten Weinbaubezirfe befannt gemacht. Die früheren Bekanntmachungen
treten hierdurch außer Kraft.
—
Bunbesflaat Lau: Namen
und . fende Umfang des Weinbaubezirfs, bes
Verwaltungsbezirk. X Weinbaubezirfs.
I. Preußen.
Reg.⸗Bez. Poſen. 1. Kreiſe Bomſt, Buk, Koſten und Meferig. Koſten.
Liegnitz und] 2.Regierungsbezirk Liegnitz mit den zur Provinz Brandenburg ger | Liegniß.
Frankfurt. hörigen Gemarkungen Croſſen a. O., Merzdorf, Berg, Hunds⸗
belle, Rußdorf, Deutſch- und Wendiſch-Sagar, Gersdorf,
Tſchausdorf, Thiemendorf, Plau, Grunow, Logau und
Tſchicherzig.
Breslau. 3. Regierungsbezirk Breslau. Breslau.
⸗ Oppeln. 4. ⸗ Oppeln. Oppeln.
⸗ Merſeburg. I 5.|Kreife Querfurt, Naumburg, Weißenfels. Naumburg.
⸗ ⸗ 6. Kreis Schweinitz. Schweinitz.
⸗ Erfurt und | 7. IStadtkreis Erfurt, Landkreiſe Erfurt, Langenſalza, Weißenfee] Erfurt.
Merjeburg. und Edartsberga.
⸗ Potsdam u.I 8. [Provinz Brandenburg mit Ausſchluß der unter Nr. 2 genannten | Brandenburg.
Frankfurt. Gemarfungen.
⸗ Kaſſel. 9. Stadt⸗ und Landkreis Hanau mit Ausſchluß der Gemarkung | Hanau.
Langenjelbolp.
⸗ ⸗ 10. wen paufen und die Gemarkung Langenjelbold (Landfreis | Gelnhaufen,
anau).
⸗ Wiesbaden J11. Stadt- und Landkreis Frankfurt a. M. Frankfurt a. M.
⸗ ⸗ 12. | ®emarfungen Neuenhain, Altenhain, Cronberg, (Obertaunuskreis)Neuenhain.
und Soden (Kreis Hoͤchſt). ,
⸗ ⸗ 13. Gemarkungen Hofheim, Lorsbach, Marxheim (Kreis Höhft) und | Diedenbergen.
Diedenbergen (Landfreis Wiesbaden).
⸗ ⸗ 14. Gemarkungen Weilbach, Floͤrsheim, Wider und Mafjenheim | Wider.
(Landfreis Wiesbaden). |
. ⸗ 15. 1&emarfung Hochheim. Hochheim.
⸗ ⸗ 16. |®emarfungen Delkenheim, Nordenſtadt, Wallau und Breden- | Wallau. |
heim (Landfreis Wiesbaden). J
⸗ ⸗ 17. Gemarkungen Igſtadt, Kloppenheim, Erbenheim (LandkreisIgſtadt.
Wiesbaden).
⸗ 18.Stadtkreis Wiesbaden. Wiesbaden.
⸗ 19. Gemarkungen Biebrich⸗-Mosbach, Dotzheim, Frauenſtein, Schier= | Frauenftein.
ſtein (Landkreis Wiesbaden).
⸗ ⸗ 20.Gemarkungen Niederwalluf, Oberwalluf, Neudorf, Rauenthal,
Eltville, Kiedrich (Kreis Rheingau).
213
Bundesſtaat
und
Verwaltungsbezirk.
Reg.⸗Bez. Wiesbaden.
* *
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uvuW
X
XX
X
R
Aachen.
Köln.
Coblenz.
*
| u u 11
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⸗ Coblenz und
Trier.
Coblenz.
Trier.
X
un
Lau:
fende Umfang des Beinbaubezirke.
N 0
21. Gemarkungen Erbach, Hattenheim, Hallgarten, Oeſtrich (Kreis
33.
34.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
42.
43.
.Gemarkungen Ehrenthal, Keftert, Camp,
Rheingau).
.1Gemarfungen Mittelheim, Winkel, Johannisberg (Kreis Nhein-
gau). |
.1®emarfungen Geifenheim, Eibingen, Rüdesheim (Kreis Rhein⸗
gan).
. Gemarkungen Aulhaufen, Aßmannshaufen (Kreis Rheingan).
Gemarkungen Lord, Lorchhaufen, Preßberg (Kreis Rheingau).
.IGemarkungen Caub, Dörfcheid (Kreis St. Goarshauſen).
.JGemarkungen Bornich, Patersberg, St. Goarshauſen, Lierfchied,
Nochern, Wellmih (Kreis St. Goarshaufen).
Filſen, Oſterspai
(Kreis St. Goarshauſen).
‚I®emarfungen Braubach, Oberlahnſtein, Niederlahnſtein (Kreis
St. Goarshauſen).
.Gemarkungen Fachbach (Kreis St. Goarshauſen), Ems, Dau⸗
ſenau, Naſſau, Weinaehr, Obernhof, Seelbach (Unterlahnkreis).
.Gemarkungen Balduinſtein, Geilnau, Langenſcheid (Unterlahn⸗
kreis).
.Gemarkungen Schadeck, Runkel, Villmar (Oberlahnfreis), Nieder⸗
brechen, Oberbrechen, Eiſenbach (Kreis Limburg).
Kreis Düren.
Stadt⸗ und Landkreis Bonn, Kreis Rheinbach und Siegkreis.
Kreis Wetzlar.
Kreis Neuwied und die Bürgermeiſtereien Ehrenbreitſtein, Ben⸗
dorf und Vallendar (Stadt und Land) des Landkreiſes Coblenz.
Kreiſe Ahrweiler, Adenau und Mayen, letzterer mit Ausſchluß
der Bürgermeiftereien Polch und Münftermaifelb.
Kreis St. Goar mit Ausſchluß der Bürgermeifterei Broden-
bach, fomwie die Gemarfungen Capellen und Rhens des Land:
kreiſes Coblenz.
Kreiſe Zell und Cochem, Buͤrgermeiſtereien Polch und Diünfter:
mayfeld des Kreiſes Mayen, Bürgermeiſterei Brodenbach des
Kreiſes St. Goar, Bürgermeiſterei Winningen, ſowie Ges
markungen Moſelweiß und Metternich des Landkreiſes Coblenz,
Stadtkreis Coblenz, ferner Gemarkungen Neil und Kövenich
des Kreiſes Wittlich (Reg.⸗Bez. Trier).
Kreiſe Kreuznach, Meiſenheim und Simmern.
.Kreiſe St. Wendel, Saarbrüden, Saarlouis und Merzig.
Kreife Bitburg, Gemarfungen Perl, Beſch, Nennig, Kreuzweiler,
Palzem, Helfant, Wehr, Wincheringen, Rehlingen a. / Moſel,
Nittel, Wellen und Temmels des Kreiſes Saarburg, Ge-
marfungen Oberbillig, Igel, Lieröberg, Langfar, Meſenich,
Grevenih, Metzdorf, Wintersporf, Ralingen, Edingen, Men⸗
ningen und Minden des Landfreifes Trier.
Stabtfreis Trier, Gemarfungen Oberemmel, Krettnach, Ober-
mennig, Niedermennig, Kommlingen, Merzlich, Conz, Filzen,
Hamm, Cönen, St. Mathias, Medarb-Feyen, Heiligkreuz,
Diewig, Kürenz, Euren, Sommerau, Kernſcheid, Irſch,
Guſterath, Plumig, Gorlingen, Filſch, Waldrach, Caſel,
Mertesdorf, Eitelsbach, Ruwer⸗Maximin, Ruwer⸗Paulin,
Pfalzel und Ehrang des Landkreiſes Trier, Gemarkungen
Caſtel, Crutweiler, Serrig, Irſch, Beurig, Saarburg, Nieder⸗
Namen
bes
Weinbaubezirks.
Deſtrich.
Winkel.
Geiſenheim.
Aßmannshauſen.
Lorch
Caub.
St. Goarshauſen.
Camp.
Oberlahnftein.
Naſſau.
Balduinſtein.
Runkel.
Düren.
Bonn.
Wetzlar.
Neuwied.
Ahrweiler.
St. Goar.
Cochem.
Kreuznach.
Saarbrüden.
Wincheringen.
Trier.
214
— — — —
Bundesſtaat
und
Verwaltungsbezirk.
Reg.⸗Bez. Trier.
II. Bayern.
Reg.⸗Bez. Pfalz.
⸗ Unterfranken,
bezw. Mittelfranke
und Oberfranken.
Önigreich
achten.
Kreishauptmannſchaft
Dresden.
a: Schmaben.
S
Kreishauptmannſchaft
Leipzig.
IV. Württemberg.
Donaukreis.
Jagſtkreis.
Verſchiedene Kreiſe.
V. Baden.
Lau⸗
fende
NE
—— ou —m— nn 1 — — ö— —— — ——— ——— — — —
Umfang des Beinbaubezirfe,
Tanken, Offen, Schoden, Ayl, Bibelhaufen, Wawern, Wil:
tingen und @angem des Kreiſes Saarburg.
44.Kreis Dernfaftel, Kreis Wittlich mit Ausſchluß der Gemarfungen
Keil und Kövenich, ſowie die Gemarfungen Kenn, Schweich,
Longuih, Faſtrau, Fell, Longen, Loerih, Mehring, Poelich,
Schleich, Enſch, Bekond, Debem, Thoͤrnich, Clüſſerath, Kö-
werich, Leiwen und Trittenheim des Landkreiſes Trier.
Bezirksämter Neuſtadt a. H., Landau und Bergzabern, ferner
die Gemeinde Lambsheim, Bezirksamts Frankenthal.
.Bezirksämter Germersheim und Speyer.
.Bezirksamt Frankenthal mit Ausnahme der Gemeinde Lambs⸗
heim, die Bezirfsämter Kirchheimbolanden und Kuſel, ferner
die Amtsgerichtöbezirfe Diterberg und Winnweiler.
. 1 Bezirfsamt Zweibrüden.
‚1 Sämmtliche Bezirfeämter und unmittelbaren Städte des Re: | Unterfranfen.
gierungsbezirfs Unterfranfen und Alchaffenburg, ferner vom
Regierungsbezirf Oberfranfen: die Stadt Bamberg und. die
Bezirfsämter Bamberg I. und II., Forchheim und Staffelflein,
endlid vom Regierungsbezirt Mittelfranfen: die Stadt Rothen⸗
burg a. T., ſowie die Bezirfsämter Rothenburg a. T., Scein-
feld und Uffenheim.
Bezirksamt Lindau.
Amtshauptmannſchaftliche Bezirke Großenhain, Meißen, Drespen-
Altftadt, Dresden-Neuftadt und Pirna, ſowie Stadtbezirf
Dresden.
Amtshauptmannichaftliche Bezirfe Dichag und Grimma.
.1Oberamtsbegzirfe Ravensburg und Tettnang.
.Oberamtsbezirk Mergentheim mit Ausichluß der Gemeinde:
marfung Rengershaufen, ferner die zu dem Oberamt Gera-
bronn gehörigen Gemeindemarfungen Oberfletten, Niederftetten
und Wildenthierbadh.
.1Oberamtöbezirfe Rottenburg, Tübingen, Herrenberg, Reutlingen,
Urach, Nürtingen, Kirchheim, Eflingen, Cannſtadt, Waiblingen,
Schorndorf, Welzheim, Badnang, Marbad), Ludwigsburg,
Stuttgart Stadt, Stuttgart Amt, Reonberg, Calw, Neuenbürg,
Vaihingen, Maulbronn, Bradenheim, Befigheim, Heilbronn,
Nedarjulm, Weinsberg, Dehringen, Dal, Künzelsau, ſowie
bie Gemeindemarfungen Bädhlingen und Langenburg, Ober:
amts Gerabronn, und bie Gemeindemarfung NRengershaufen,
Dberamtd Mergentheim.
Kreis Mosbach.
Kreife Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe.
Kreife Baden und Offenburg.
Kreiſe Freiburg und Lörrad.
— HH — —
— —— —
Namen
es
Weinbanbezirko.
Bernkaſtel.
Neuſtadt a. H.—
Landau —Berg⸗
zabern.
Germersheim —
peyer.
Frankenthal —
Kirchheim⸗
bolanden —
Kuſel.
Zweibrüden.
Lindau.
215
Bundesitaat Rau: Namen
und fende | Umfang des Weinbaunbezirfe des
Berwaltungsbegirf. N Meinbaubezirke.
5. | Rreis Waldshut.
6. Kreis Konftanz.
VI. Seffen. 1.1 Provinz Rheinheſſen mit Ausnahme der Gemarfungen Kaftel
und Koftheim.
2.1Provinz Starfenburg.
3.1 Provinz Oberheſſen.
4.1Die Gemarfungen Kaftel und Koftheim ber Provinz Rheinhefien.
VI. Sachten: 1.1 Das ganze Gebiet des Großherzogthums.
Reimer.
VII. Oldenburg. | 1.|Bürgermeifterei Herrftein.
(Fürftentbum Birken
feld.)
IX. Sachfen:
Meiningen.
Kreis Saalfeld. 1. | Die Gemeinden Oberpreifipp und Unterpreifipp im Amtsgerichte-
| bezirf Saalfeld.
s ⸗ 2.1Die Gemeinden Tümpling, Camburg, Rodameuſchel, Wichmar,
Döbritſchen, Eckelſtädt, Schmiedehauſen, Kaatſchen, Unterneu⸗
ſulza, Münchengoßerſtädt, Stöben und Weichau im Amts⸗
gerichtsbezirk Camburg.
X. Sachſen⸗ 1.| Die Ortsfluren Königsberg und Naſſach. Königsberg in
Koburg u. Gotha. Franken.
XI. Elſaß⸗ 1. | Bezirk Unter⸗Elſaß mit Ausſchluß der Gemarkungen ber Ge⸗
Lothringen. meinden Kinzheim und Orſchweiler, ſowie der am rechten
Ufer des Gießer gelegenen Theile der Gemarkungen ber Ge⸗
meinden Schlettftadt und Keſtenholz.
1 Diejenigen Theile der Kreife Gebmeiler, Colmar und Rappolts⸗
weiler, welche Sftlih von der Eiſenbahn von Straßburg nad
Bajel Tiegen, fowie der Bann der Gemeinde Bollweiler.
3.] Die übrigen Theile der Kreife Gebmeiler, Colmar und Rappolte-
weiler, fowie die unter 1. aufgeführten Gemarfungen bes
Bezirks Unter⸗Elſaß.
4.|Die Kreife Mülhaufen, Attkirh und Thann.
9. | Bezirk Lothringen.
Berlin, den 5. Mai 1893.
—X
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
* « *
Veroͤffentlicht
Potsdam, den 29. Mai 1893. Der NRegierungs-Präfident.
Betanntmadhung. bezirk Kerzlin mit der Landgemeinde Kerzlin in dem⸗
123. Des Könige Majeftät haben mittelft Aller: ſelben Kreiſe vereinigt werde.
höchſten Erlaſſes vom 22. v. M. zu genehmigen geruht, Potsdam, den 26. Mai 1893.
bag der im Kreife Ruppin belegene jelbfiftändige Guts⸗ Der Regierungs-Präftdent.
burg, Schweiger in Polen, Dr. Damme in Kiel,
Kanzom in Königsberg i. Pr. an dad Landgericht 1.
in Berlin.
UV. Nechtsanwälte und Notare.
Gelöſcht find in der Lifte der Rechtsanwälte der
Rechtsanwalt Leo Mugdan bei dem Landgericht I. in
Berlin, der Rechtsanwalt Loeck bei dem Amtsgericht
in Zehdenid‘, der Redhtsanwalt Dr. Salomon bei dem
Landgericht II. in Berlin, der Rechtsanwalt Zühl bei
dem Amtsgericht in Templin, der Rechtsanwalt Barkow
beim Kammergericht. Eingetragen find in die Lifte der
Rechtsanwälte der Rechtsanwalt Ebflein aus Guben,
der biöherige Amterichter Fleifcher aus Preuß. Star:
garbt, der Rechtsanwalt Kraufe aus Stradburg W.-Pr.,
der Landgerichtsrath a. D. Aſche in Berlin, der
Rechtsanwalt Dr. Raatz aus Baerwalde i. Pomm.
und die Gerichtsaffefforen Liebling, Morig Carfteng,
Raumann, Dr. Mar Staub, Stahomsfi und
Benda beim .Landgeridt I. in Berlin, der Rechts⸗
anmalt Leopold Levin, bisher beim Landgericht I. in
Berlin, der Rechtsanwalt Ernſt Fleiſchmann aug
Treptow a. R. und der Rechtsanwalt Heine, bisher
beim Landgeriht I. in Berlin beim Landgeridht II. in
Berlin; der Rechtsanwalt Wittelshöfer aus Prenzlau
beim Kammergericht, der Gerichtsaſſeſſor Fabienke
beim Landgericht in Landsberg a. W., der Rechtsanwalt
Haad aus Danzig bei dem Amtögericht in Werber,
die Gerichtsaffefforen Schulz und Schneiderreit
bei dem Amtsgericht II. in Berlin, der Rechtsanwalt
Zenfer aus Preeg bei dem Landgeridt in Potsdam,
der Rechtsanwalt Zühl aus Templin bei dem Amts-
gericht in Zehdenid, der Gerichtsaſſeſſor Silten beim
Landgericht in Prenzlau, der Rechtsanwalt Biſchoff
aus Berlin beim Amtsgericht in Droffen, der Rechts⸗
anwalt Sandberg aus Bredlau beim Amtsgericht in
Eberswalde. Zu Notaren find ernannt die Rechts-
anwälte Sintenig in Neu-Ruppin, Bohdanepfi
und Wolbert in Potsdam. Der Rechtsanwalt und
Notar Loeck in Zehdenid if in Kolge feiner Loöſchung
in der Life der Rechtsanwälte aus dem Amte ale
Notar ausgeſchieden. Berftorben ift der Rechtsanwalt
und Notar Wollheim in Groffen.
V. Neferendare.
Zu Referendaren find ernannt die bisherigen Rechts⸗
fandidaten Kleinau, Haenſchke, Poſſart, Roeßel,
Medding, Wellenberg, Dr. Glaſer, Koenig,
Bold, Tornow, Graf von Spee, Splettſtößer,
Aſch, Bayard, Koenig, Hoffmann, Ramlau,
Olshauſen, Wiedemann, Paul Schwartz, Rofen-
berg, Oeſtreich, Ribbeck, Graf von Bredow,
Graf Clairon d'hHauſſonville, Kort, Liebe, Voigt,
von Holtzendorff, Zeitſchel, Wendlandt, Doehl,
Henning, Dietrich, von Le Coq, Brauſewetter,
Ziedrich, Schultz, Peisker. Wieder aufgenommen
iſt der frühere Nejerendar Mar Levy. Uebernommen
find Kniffler aus dem Bezirfe des Oberlandesgerichts
zu Cöln, Semper aus dem Bezirke des Oberlandes⸗
gerihtd zu Kiel, Huguenin aus dem Bezirke bee
Dberlandesgerihte zu Königsberg, Dr. Wiedenfeld
aus dem Bezirf des Oberlandesgerichts zu Caſſel. Ver⸗
jegt find: Dr. Haßlacher und von Burchard m den
Bezirf des Oberlandesgerichts zu Eöln, Hanow in den
Bezirk des Dberlandesgerihts zu Hamm. Entlaſſen
find: von Pilgrim-Baltazzi behufs Anftellung im
Auswärtigen Amt; von BurgsdorffsMarfendorff,
Dr. Röjeler, Dr. Fleifhhammer, von Krofigf,
Dr. ®raf von Wartendleben behufs Webertritts im
den höheren Verwaltungsdienſt; von Saldern,
Dr. Rehme, Dr. Hübner, Kniffler und Epner
auf ihren Anne von Wigleben.
| VI. Subalternbeamte.
Frnannt find zum Rendanten bei ber Gerichtskaſſe
in Charlottenburg der Gerichtsichreiber Friedrich Guſtav
Schulze in Seelow; zu Gerichtöfchreibern: der etats⸗
mäßige Gerichtsfchreibergehälfe Teut beim SKammter-
gericht, Die vtatsmäßigen Gerichtöichreibergehülfen
Schönrade vom Landgericht I. in Berlin bei derfelben
Behörde, Gaedide.vom Landgericht IL. in Berlin bei
berielben Behörde, Fehſe, Heim, Defterreich vom
Amtegeriht J. Fechner vom Landgeridt I. bei dem
Amtsgericht 1. in Berlin, Wille vom Amtögericht IL
in Berfin bei derjelben Behörde, Dames vom Amts⸗
gericht I. in Berlin bei dem Amtegeriht in Spandau,
Sparfeldt in Treuenbriegen bei dem Amtsgericht in
Senftenberg, Better in Sorau bei dem Amtdgericht
daſelbſt, die etatsmäßigen Alfiftenten Froöhlich in
Franffurt a. D. bei dem Amtögeriht in Seelow,
Reichelt in Landsberg a. W. bei dem Amtsgericht in
Finfterwalde, die diätariſchen Gerichtöfchreibergehülten
Rüling vom Landgericht I. in Berlin, Rentzſch vom
Landgericht II. dafelbfl, und Gems vom Amtsgericht II.
daſelbſt beim Amtsgericht I. in Berlin, Laurent vom
Amtsgericht in Frankfurt a. D., Wefenberg in
Sonnenburg, Heinrich Schmidt vom Landgeridt I. in
Berlin bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, Beh⸗
rendts in Alt-Landeberg bei dem Amtsgericht in Tieben-
walde, Crüger in Qudenmwalbe bei dem Amtsgericht in
Wufterhaufen a. D., Höhn in Rudau bei dem Amts—
gericht in Reppen, Dftwald in Prenzlau bei dem Amts⸗
gericht in Coepenick, Berndt in Goepenid bei dem
Amtsgericht daſelbſt, Hettwer in Freienwalde a. D.
bei dem Amtsgericht in Rixdorf, Plocd in Peitz bei
bem Amtsgeriht in Spandau, Uhfe vom Landgericht
in Guben beim Amtsgeriht in Cottbus, Schauer ın
Zehdenid bei dem Amtsgericht in Eberswalde, Stand⸗
fuß in Forft bei dem Amtsgericht in Landsberg a. W.,
Richter in Zielenzig bei dem Amtögericht daſelbſt,
Gallert in Woldenberg bei dem Amtögericht dDafelbft,
Wehrmann in Storfom bei dem Amtögeridht in Beed-
kow; zu Sefretären bei der Staatsanwaltidaft Die
etatsmäßigen Aififtenten bei derſelben Tangholz von
der Staatsanmaltichaft II. in Berlin bei derjelben Be—
börde, Böttcher von der Staatsanwaltichaft I. in
Berlin bei derjelben Behörde, der diätariihe Gerichts—
ichreibergehälfe Beutel in Neu-Ruppin bei der Staats-
anwaltſchaft daſelbſt; zu etatsmäßigen Gerichtsſchreiber⸗
217
2) Bon Gegenftänden, welche über 48 Stunden bis zu 1 Monat lagern, ift das volle Stättegeld
u zahlen.
a Bon Gegenftänden, welche über 1 bis 6 Monate lagern, ift das ein umd einhalbfache Stättegeld zu
entrichten. Bon Gegenftänden, melde 12 Monate lagern, ift das doppelte Stättegeld zu zahlen.
3) Bon Gegenftänden, welche länger als ein Jahr lagern, wird das Etättegelb für die fernere Lage⸗
rung nach den vorftebend zu 2 gegebenen Beſtimmungen erhoben.
4) Das ausgeworfene Setzer⸗ reſp. Mefjerlohn ift ohne Rüdfiht auf die Dauer der Lagerung für ein
und benfelben Gegenftand zu zahlen.
5) Wer Gegenflände auf einer Ablage lagern will, muß fi dieſerhalb vorher bei dem Ablageaufieher
melden, welcher ihm den Platz, auf dem bie Gegenftände abzuladen find, anweifl. Wer ohne vorhergehende
Meldung Gegenftände auf die Ablage führt oder lagert, hat die Verpflichtung, die bereits abgeladenen Gegen»
Hände auf Verlangen des Aufjehers nach dem ihm von dieſem anzumeifenden Plage auf feine alleinige Koflen
bringen und bafelbft aufjegen zu laſſen.
Neu-Ruppin, den 7. Dezember 1892,
Der Magiftrat.
3
Borftehender Tarif wird im Einverfiändniß mit dem Herrn Provinzial-Steuer-Director unter Borbe-
halt des Widerrufs hierdurch genehmigt.
Potsdam, den 23, Mai 1893.
123. Tarif,
nach welchem das Bohlwerfsgeld für Schiffsgefäße während bes
Aus: oder Ginladens bezw. das Miethsgeld für die Lagerung von
Materialien auf der Ablage des Schiffseigners Heinrich Lenz bei
Fehrbellin zu entrichten if.
I. Für das Ein- oder Ausladen auf eine Labe-
Der Regierungs-Präftdent.
IV. Befreit von der Abgabe find:
a. Die den Intereflen der Wafjerbauverwaltung
dienenden Fahrzeuge;
b. Solche Kahrzeuge, welche Tediglich für Königliche,
Staats⸗ oder Reichsrechnung Oegenftänbe befördern.
Potsdam, den 10. Mai 1893.
dauer von einer Woche, während welcher Zeit für die Im Einverfländnig mit dem Königlichen Provinzial-
ausgeladenen Materialien fein Stättegelb erhoben wird,
joll entrichtet werben:
1) Für eine ganze Schiffsladung 6,00 M.
2) = = halbe : 4,00 =
3) = jede neu angefangene Woche jollen
in beiden Fällen noch 2 Mark für
jedes Schiffefahrzeug bejonderd erhoben
werben.
II. Kür Fleinere Mengen ald ganze oder halbe
Schiffsladungen, welche von vorüberfahrenden Sciffern
zugeladen oder abgejegt werben, ſoll entrichtet werben:
1) Für 1— Enne . . . . 05
2) = 21-100 = 0. 1,00 =
Ri s 101-500 = ne. 280 ⸗
4) Für jede folgenden 500 Centner 0,50 M.
mehr.
II. Stättegeld. Für das Lagern von Materialien
auf der Ablage fol das Stättegeld nah folgenden
Monatsſätzen erhoben werben:
a. Für Materialien, welche früher als 8 Tage vor
Beginn des Einladens auf der Ablage gelagert
werden,
b. Für Materialien, welche 8 Tage nach beendigtem
Ausladen noch nicht vollſtändig abgeholt ſind,
1) Für 1 chbm Feldſteine, Kalf-
ſteine, Kies, Sand oder Lehm 0,20 M.
2) Für 1 chm Bauholz, Nußholz
oder Bruno . . . . .
3) Für 1000 Stüd Mauerfleine .
4) ⸗ 1000 = Dadjfleine .
Das Stättegeld foll auch für jeden neu
025 +
015 -
angefangenen Monat voll erhoben werben.
Steuer-Direftor:
Der Regierungs-Präftdent.
Belanntmachungen des
Königlichen Polizei: afebin ms zu Berlin.
Befanntmadhung.
51. Se. Majeftät der Kaifer und König haben
Allergnädigft gerubt, der von der Köpeniderfiraße mit
einem Winfel nad der Michael⸗Kirchſtraße führenden,
fogenannten Holzmarftgaffe den Namen „Wuſterhauſener⸗
ftraße”, der zwiſchen der Waifenbrüde und ber Köpe-
niderfiraße neu angelegten Straße den Namen „Am
0 M. Koͤllniſchen Park“, dem Theile der jogenannten Waſſer⸗
gaffe von ihrem öftlichen Anfange unmeit der Ohmgaſſe
nad Welten hin bis zu ihrer Einmündung in die Infel-
ſtraße am Köllnifchen Gymnafium den Namen „Runge:
firaße”, der in Fortfegung ber Charlottenſtraße über
bie Dorotheenftraße nach dem Weidendamm neu ange-
legten Straße den Namen „Prinz Louis Ferdinand-
frage”, der Verlängerung ber Kaiſer Wilbelmftraße
über die Münsftraße bie zur Dirtenftraße ebenfalls den
Namen „Kaifer Wilhelmftraße”, der Straße 1 der Ab-
theilung I. des Bebauungsplans der Umgebungen
Berlins von der Wienerftrafie bie zum Kottbufer Ufer
den Namen „Ratiborftraße”, dem Plage E. der Abthei-
lung II. den Namen „Kaiſer Friedrichplatz“, der
Straße 11 verfelben Abtheilung den Namen „amp:
baufenftraße”, dem zu Schöneberg gehörigen Plage C.
ber Abtheilung IV. des Bebauungsplans einſchließlich
jeined zu Berlin gehörigen öftlichen Straßenzuges ben
Namen „Winterfeldtplag”, der Straße 12a. derjelben Ab-
theilung den Namen,Elßholzſtraße“, der Straße 12b. diefer
Abteilung den Namen, Gleditſchſtraße“, der Straße 27 der
218
Abtheilung VI. des Bebauungsplanes den Namen „Hutten- |bad Vorhandenſein ruffiicher Creditbillets feſtgeſtellt
ſtraße“, der Straße 6 a. der Abtheilung VIII. des Bebauungs- wird, 25 Prozent von ber vorgefundenen Summe ale
plans den Namen „Am Arminiusplag“, der Straße 32a. | Strafe einbehalten. Auf die Berfendung von ruffiichen
ber Abtheilung X! den Namen „Dubenarderſtraße“, | Erebitbiletd in Briefen mit Werthangabe bezieht
der Straße 43 derſelben Abtheilung den Namen ſich obige Mittheilung nicht.
„Utrechterſtraße“, dem in Fortjegung der Franſeckiſtraße
von der MWeißenburgerfiraße nad) ber Prenzlauer Allee
führenden Theile der durch den Allerhöchſten Erlaß
vom 9. Auguft v. I. Chriftburgerfirage benannten
Straße 29 der Abtheilung XII. des Bebauungsplanes 28.
Berlin W., den 18. Mai 1893,
Reichs⸗Poſtamt, I. Abtheilung.
Betanntmachungen der Reiterlichen
Dber:Poftdireftion zu Potsdam.
Bei der Kaiſerlichen Ober-Poftdireftion in
ebenfalls den Namen „Franſeckiſtraße“, der Straße 44a. | Potsdam lagern nachbezeichnete Poftfendungen und
der Abtheilung XIII? den Namen Zorndorferftraße”, | Begenftände ıc., welche den Abfendern bz. den Eigen-
der Straße 47a. dieſer Abtheilung den Namen „Inſter⸗
burgerftraße”‘, den einen Straßenzug bildenden Straßen
und 58a, derſelben Abtheilung den Namen
‚„Rigaerftraße”, den Straßen 69 ımd 56a. ber gleichen
Abtheilung den Namen „Mirbachſtraße“, der Straße 7a.
der Abtheilung XIV. den Namen „Litthauerfiraße‘ und
der im Zuge der Paulftrafe neu erbauten Brüde über
die Spree den Namen „Luther-Brüde‘ beizufegen.
Berlin, den 12. Mai 1893.
. Der Polizei-Präftdent.
Bekanntmachung.
32. Durch Unterſuchungen im Kaiſerlichen Gejund-
heitsamte iſt feſtgeſtellt worden, daß das in Berlin zu
wirthſchaftlichen Zwecken in den Handel kommende Eis
ſelbſt bei gutem Ausſehen, in ihrer Entwickelungsfähig⸗
feit nicht veränderte, geſundheitsgefährliche Kleinweſen
enthalten hat. Es ift dadurch mwahrfcheinlich geworden,
daß die häufiger beobachteten Krankheiten nad) dem Ge:
nuffe von Getränfen, welche durch Dineinwerfen von
Eisſtückchen gefühlt wurden, weniger durch die Kälte bed
Getraͤnks, ale durch die im Eid vorhandenen Kranfheite-
erreger verurfadht worden find. Diejelben Nachtheile
fönnen durch fefte Nahrungsmittel, z. DB. Butter, welche
durch Liegen auf ſolchem Eife gefühlt wurden, entfteben.
Bor dem Genuffe von Getränfen und anderen Nah⸗
rungsmitteln, welche in der vorerwähnten Weiſe mit
Eis gefühlt find und in Kolge deſſen gefundheitsgefähr-
ich fein fönnen, wird ‚deshalb hiermit gewarnt.
Berlin, den 23. Mai 1893,
Der Polizei-Präfident.
Bekanntmachungen bed Neichs⸗Poſtamts.
Bekanntmachung.
11. Nach einer Mittheilung der Kaiſerlich Ruſſiſchen
Poftvermaltung werden durch ein am 1./13. Juni in
Nußland in Kraft tretendes Zollgefeg ruſſiſche
Creditbillets (Rubelnoten ıc.) ſowohl bei der Ein-
fubr wie bei der Ausfuhr den zollpflichtigen
Begenftänden beigegählt, und dürfen daher mit
Bezug auf Artikel 16 des Weltpofivertrages, welder
die Einlegung zollpflichtiger Gegenſtände in gemöhnliche
oder eingefchriebene Briefpoflfendungen verbietet, vom
genannten Zeitpunfte ab in gewöhnliden oder
eingeichriebenen Briefpoffendungen nad oder
aus Rußland nicht mehr verjendet werden. Die
ruffiihen Behörden werden in den Fällen, wo in der-
artigen Sendungen bei ber Ankunft oder beim Abgange
thümern nicht haben zurüdgegeben werden fönnen:
| A. Poftanweifungen:
1) NE 2303 aus Steglig vom 21. Januar 1893
über 6 Pf. an den Borfigenden des Gefang-
vereing Ad. Kempf in Berlin SO.
B. Gewöhnlidhe Briefe mit Werthinhatt:
1) aus Brandenburg (Havel) vom 8. Januar 1893
an Miß Fiſcher in Wiesbaden, enthält 2 Marf
in Briefmarfen,
2) aus Spandau vom 29. Dezember 1892 an die
erfie Zeitung zu Mannheim, enthält 2 Marf in
Briefmarfen,
aus Kyrig (Prignig) vom 19. Januar 1893 an
I S. poll. Neuſtadt (Doffe) enthält 50 Pf. in
Briefmarten.
©. Loſe aufgefunden:
ein Einmarkſtück am 27. Januar 1893 im Bahn:
poftwage des Zuges „N? 128/165 Neuſtadt (Dojfe)
— Güſtrow, nachdem in Neuftadt (Doffe) Bhf. die
Stüde vom Zuge 55 Hamburg— Berlin verladen
und vertheilt worden waren.
D. Einfhreibbriefe:
aus Behlefanzs N? 246 vom 18. Öftober 1892
an Frau Agnida Kokieszinska in Rußland,
aus Vehlefanz NF 243 vom 10. Öftober 1892
an Ignaz Kupiec in Rußland,
aus Spandau M 666 vom 14. Januar 1893
an Richard Linfe in Berlin,
aus Erfner M 332 vom 27. Dezember 1892 an
Frl. Quansfi in Berlin O.
E. Badete:
aus Yorsdam 2 (Byf.) M 242 (ein Hafe) vom
21. Januar 1893 an Gefangenaufjeher Ploegfe
in Genthin, bei deſſen Verfauf ein Erlös von
2 M. 35 Pf. erzielt worden ift,
aus Spandau 3 NP 481 vom 11. Februar 1893
an Frau Litſchke in Berlin.
F. Gewöhnliche Briefe mit Gebrauds-
gegenftänden:
aus Spandau 1 vom 27. Dezember 1892 an
C. Hennig, Herberge zur Heimath in Cüftrin,
enthaltend ein Paar Glacéhandſchuhe,
aud Freienwalde (Dder) vom 8. Mär; 1893 an
Frl. Anna Sägebarth bei Herrn Stod in
Berlin, enthaltend ein Stück Seidenzeug.
Die unbefannten bez. nicht ermittelten Abſender
3)
1)
)
2)
3)
4)
1)
2)
1)
2)
Amtsblatt.
ober Eigenthümer der vorſtehend bezeichneten Poftjen-
dungen und Gegenflände ıc. werben aufgefordert, binnen
4 Wochen ihre Anfprüche hierſelbſt geltend zu machen, widri⸗
genfalls mit diefen Sendungen 10. nad Maßgabe der ge-
ſetzlichen Beſtimmungen verfahren werben wird.
Potsdam, den 19. Mai 1893
Der Kaiferliche Ober-Poftdireftor.
In Bertretung: Blindow.
Belanutmachungen der Königlichen
Sauptverwaltung der Staatsjchniden.
Bekanntmachung.
10. Das Bantgeſchäft von Breeſt & Gelpde
bier, Behrenſtraße Nr. 47, hat auf Umſchreibung ber
Schuldverfchreibung der fonfolidirten Aprogentigen Staats⸗
anleihe von 1882 Lit. D. M 240160 über 500 M.
angetragen, weil von derſelben bie rechte obere Ede
abgeriffen ift.
In Gemäßheit des 5 3 des Gejeges vom 4. Mat
1843 (Geſ.S. S. 177) wird deshalb eber, der an
dDiefem Papier ein Anreht zu haben vermeint, auf
geforbert, dafjelbe binnen 6 Monaten und fpäteftens
am 12. Anguſt d. I.
und anzuzeigen, wibrigenfalle das Papier kaſſirt und
dem genannten Banfgeihäft ein neued kursfähiges
ausgehändigt werben mird.
Berlin, den 3. Februar 1893.
Hauptverwaltung der Staatsichulden.
von Hoffmann.
Bekanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staatdpapiere.
Befanntmadhung.
18. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführungs-
Geſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
(0.5. S. 281) und des 6 6 der Verordnung vom
6. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wirb befannt gemadt,
daß die Schuldverfchreibung der fonfolidirten 31/2 Yoigen
Staatsanleihe von 1890 Lit. E. M 364009 über
300 M., melde gelegentlich einer am 16. März d. 9.
durh den Magiftrat der Stadt Aſchersleben vorge-
nommenen Aderverpacdtung dem Stadthauptkaſſen⸗Con⸗
trofeur genannter Stadt, Haſchock, ald Kaution über-
geben wurde, angeblich abhanden gefommen ift.
Es wird derjenige, welcder ſich im Beſitze diefer
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches ber
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem
Magiftrat der Stadt Afchersieben anzuzeigen, widrigen-
falls das gerichtliche Aufgebotöverfahren behufs Kraftlos⸗
erflärung ber Urfunde beantragt werden wird.
Berlin, den 24. Mai 1883.
Königlihe Kontrolle der Staatspapiere.
NReichs⸗Geſetz⸗Blatt.
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors.
Bekanntmachung.
8. Nachdem die bisher auf dem Hamburger Bahn⸗
hofe hierſelbſt beſtehende Zollabfertigungsſtelle nach dem
hieſigen Lehrter Güterbahnhofe verlegt worden iſt, wird
dieſelbe fortan als Amtsfirma die Bezeichnung:
„Königliches Haupt-Steuer⸗Amt für ausländiſche
219
Gegenſtände zu Berlin, Zollabfertigungsſtelle auf
dem Lehrter Bahnhofe, Hamburger Zollſchuppen“
führen.
Berlin, den 17. Mai 1893.
Der Provinzial-Steuer-Direktor.
Bekanntmachungen der Königlichen
@ifenbabn:Direftion zu Berlin.
Ungariſch⸗Deutſcher Viehverkehr.
12. Am 1. Juni d. I. tritt zu dem ſeit 1. Februar
1892 beftehenden direften Tarife der Nachtrag III. in
Kraft, welcher neue Frachtſätze für die Beförderung von
Borftenvieh von Stationen der K. ung. Staatsbahnen
und der Kaſchau⸗Oderberger Eifenbahn nach deutſchen
Stationen, fowie die Aufhebung der von Barcs, Station
der 8. K. priv. Sübbahn-Gefellihaft, nach einigen
Deutichen Stationen beftandenen Frachtſätze enthält.
Eremplare dieſes Nachtrags find im hiefigen Aus⸗
funftsbureau, Bahnhof Aleranderplag, käuflich zu haben.
Berlin, den 18. Mai 1893.
Königliche Eifenbahn:Direktion.
Befanutma dungen der Königlichen
Eiſenbahn⸗Direktion zu Bromberg.
Bekanntmachung.
22. Mit dem 1. Juni d. J. tritt für die Beför-
derung von Steinfohlen, Steinfohlendrifets und Koks
aus dem Waldenburger und Neuroder Grubenrevier
nad Stationen der Eijenbahn-Direftiongbezirfe Brom-
berg und Breslau, der Alt-Damm⸗Colberger, Stargard-
Cüftriner und Breslau⸗Warſchauer Eiſenbahn an Stelle
der bezüglichen Frachtſätze des Tarife vom 1. Oftober
1884 ein neuer AusnahmesTarif in Kraft. Derjelbe
enthält u. A. neue Frachtſätze für die Verjand-
ftationen Charlottenbrunn und Fellhammer, jowie für
mehrere neu eröffnete Empfangsftationen der Diref:
tionsbezirfe Bromberg und Breslau, ferner vom Tage
der Betriebseröffnung ab gültige Frachtſätze
nah den Stationen der Neubaulinien Marienburg⸗
Miswalde-Maldeuten, Eibing- Miswalde-Ofterode und
Ragnit-Pillfallen des Direktionäbezirfd Bromberg. Im
Uebrigen find die Frachtfäge des neuen Tarifs im All⸗
gemeinen bie bisherigen, und nur theilmeife treten
geringfügige Ermäßigungen bezw. Erhöhungen ein.
Soweit der Tarif Erhöhungen der bisherigen Fracht⸗
fäge enthält, bleiben Tegtere no) bi zum 1. Juli 8.3.
in Geltung. Die im Xarife enthaltenen bejonderen
Beftimmungen zu der Verkehrs⸗Ordnung für die Eifen-
bahnen Deutihlands find von der Landesauffichte-
behörde genehmigt. Drudabzüge des neuen Tarifs find
zum Preiſe von 70 Pf. für dag Stüd dur die Fahr:
farten-Ausgabeftellen unjered Bezirks zu beziehen,
Bromberg, den 20. Mai 1893..
Königliche Eifenbahn- Direktion.
Belanntmachungen der Kreisausfchüffe.
Betrifft die Veränderung der Bezirksgrenzen zwifchen dem Gute:
bezirfe Amt Zechlin und dem Gemeindebezirke Flecken Zcchlin.
14. Durch Beichluß des Kreisausichuffes des Kreiſes
Oſtprignitz vom heutigen Tage find die Dienftländereien
bes GemeindesBorfteherd zu Flecken Zechlin, Blatt 7
& | Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, | Datum
ui ber welche die Ausweifung es ‚
E des Ausgewielenen. Befrafung. befhtoffen hat. ende
1. 2. | 3 4 | 5 6
gewerbömäßige Unzucht, Railerficer Bezirks⸗⸗ A, Mai
Präfitent zu Mei 1893.
geboren am 2, April
1874 zu Schengen,
Luxemburg, Turembur-
giſche Staatsangehd-
elene Diedrid,
rige,
23] Alfred Elfmarf, geboren am 31. Mai Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher desgleichen.
Schreiber, 1859 zu Schönberg, Regierungspräfident
Bezirk Olmütz, Mäb- zu Breslau,
ren, ortsangehorig
ebendaſelbſt,
24 Anton Ferko, 21 Jahre alt, angeblich ſchwerer Diebſtahl, Land⸗Königlich preußiſcher 14. Mai
Schmied (Zigeuner), | geboren bei Wiſchkow, ſtreichen und Betteln, Regierungspräfibent 1892.
Mähren, ortdangehörig zu Oppeln,
zu Zabrzeg, Bezirk
Bielitz, Oefterreichijch-
Schleſien,
251 Johann Friedrich geboren am 16. Dezem-|Betteln, Koͤniglich preußiſcher 18. März
Fiedler, Buchdrucker, ber 1865 zu Karbitz, Polizei⸗Praͤſident zu 1893.
Bezirk Teplitz, Böhmen, Berlin,
ortsangehörig zu Al-
gersborf, Bezirk Tet-
ſchen, ebendaſelbſt,
26 Stanis laus geboren am 8. Mai Landſtreichen, Königlih preußiiher 5. Mai
Jiaſamiesky, 1867 zu Wicklowitz, Regierungspraͤſident 1893.
Arbeiter, Rußland, ruſſiſcher zu Potsdam,
Staatsangehoöͤriger,
27 Joſef Jonack, geboren am 9. April desgleichen, Koͤniglich preußiiher 4. Mai
Schuhmacher, (März) 1859 zuSkrdlo⸗ Regierungspräfident 1893.
wis, Böhmen, ortsan- zu Lüneburg,
gehörig ebendaſelbſt,
285 Joſef Kubicek,“ geboren am 17. Januar Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayerische] 26. Apeif
1893.
Drechsler, 1846 zu Chvalfovic, Polizei-Direftion
Bezirk Koͤniginhof, Münden,
Böhmen, ortsangehd-
rig ebendajelbft,
29 Karl Renner, geboren am 8. Februar|Betteln, Fürſtlich ſchwarzbur 1. Wai
Porzellanmaler, 18550 zu Bärringen bei giſcher Landrath zul 1893.
Carlsbad, Böhmen, Gehren,
30) Karl Walter, geboren am 8. Marz Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher J 3. Mai
Müllergejelle, 1865 zu Gaya, Bezirk Regierungspräfident 1893,
Hradid, Mähren, | zu Trier,
Hierzu
eine Ertra-Beilage, enthaltend die vom Herrn Minifter für Handel und Gewerbe ertheilte Erlaubniß zum
Transportverfiherungsgeichäftsbetriebe in Preußen für die Aftien-Gejellichaft „L’Universo“ Italieniſche Trans
port-Berfiherungs-Gejellihaft in Mailand nebft einem Auszug aus den Statuten biefer Gejellichaft,
jowie Vier Deffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einipaltige Drudzeile 20 Bf.
DBelagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
en Potsdam, Buchoruderei der A. WB. Hayn'ihen Erben.
Amtsblatt
ber KRöniglihben Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stück 23.
Befanntmachungen
der Königlichen Minifterien.
13. Nachtrag
zu dem Regulative für den Geſchäftsgang bei dem Ober-Verwal⸗
tungsgericht vom 22. Februar 1892.
6 1. Wird ein zur Enticheidung über Beſchwerden
in Staatöfteuerfachen berufener Senat des Ober⸗Ver⸗
waltungsgerichtd (Steuerfenat) in Kammern eingetheilt,
jo iſt jedes Mitglied des Senats einer Kammer ale
fländiged Mitglied durch das Präſidium zuzumeifen.
Ebenſo beftimmt das Präſidium die erforderlichen Stell-
vertreter der ftändigen Mitglieder. Iete Kammer muß
aus mindeſtens drei fändigen Mitgliedern einjchließlich
des Borfigenden beſtehen.
Die Kammern bearbeiten die ihnen zugemiejenen
Saden felbftfländig.
$ 2. Die Bertbeilung der Geſchäfte unter die
einzelnen Kammern erfolgt nach Gattungen (Beichwerden
in Einkommenſteuerſachen, in Gewerbeſteuerſachen, Be-
jhwerden der Aktiengefellichaften u. |. mw.) oder nad
örtlichen Bezirfen oder auf beiderlei Weife. Dem Prä-
fivium bleibt jedoch vorbehalten, im Kalle bejonderer
Anhäufung der Geichäfte vorübergehend abweichende Be⸗
flimmungen zu treffen. Nady Maßgabe der jo von dem
Präſidium feftgeftellten Vertheilung weift der Senats—
Präftdent die einzelnen Saden den Kammeın zu.
$ 3. Sind mehrere Steuerjenate gebildet, ſo
werden die Geichäfte und Verhandlungen der vereinigten
Steuerjenate (Art. 5 des Gejeges vom 26. März 1893,
Gejegfammlung Seite 60) von dem dem Dienflalter
nad, und bei gleichem Dienflalter von dem der Geburt
nad älteften ihrer SenatdsPräftdenten, bei gleichzeitiger
Berhinderung ter betheiligten Eenatd-Präftdenten aber
von dem älteften Rath der Steuerlenate geleitet.
$ 4. Der Eenard-Präfident übermaht den ge-
jammten Geichäftegang der Kammern feines Senats.
Im Uebrigen fleht jedem Borfigenden einer Kammer
bie Bertheilung der Gefchäfte unter die ‘Mitglieder, Die
Ernennung der Dezernenten und Berichterftatter, die
Leitung ber Berhanblungen und Berathungen in den
Sigungen der Kammer und die Zeichnung der Concepte
und Neinfihriften nad) Maßgabe der für bie Senate-
Präfidenten in dem Negulativ vom 22. Februar 1892
gegebenen Borichriften zu.
$ 5. Die Kammern erlaffen ihre Enticheidungen,
Beichlüffe, Verfügungen, Erjuchen ıc. unter tem Namen
„Königliches Ober-Verwaltungsgericht“ unter zujäglicher
Bezeichnung des Eenates und der Kammer.
Den 9. Juni
1893.
5 6. In der Ferienzeit werden zur Erledigung
ber Beihwerden in Staatsſteuerſachen nad Maßgabe
tes beſtehenden Bedürfniſſes eine ober mehrere Ferien-
Kammern aus den Mitgliedern des Gerichtshofes gebildet.
Wegen Bildung eined zur Entjcheidung über Be-
ſchwerden in Staatsſteuerſachen berufenen Serien-Senates
bewendet ed bei den Beflimmungen bed 6 18 des Re⸗
gulativs vom 22. Februar 1892.
$ 7. Aud im Uebrigen finden die Borfchriften
des NRegulativ vom 22. Kebruar 1892 auf den Ge-
ſchäftsgang bei den vereinigten Steuerjenaten und bei
den Kammern der Steuerfenate finngemäße Anwendung.
Der vorftehende, von dem Ober⸗Verwaltungsgerichte
entworfene Nachtrag zu dem Negulative für den Ge-
Ihäftsgang bei dem DOberverwaltungsgerichte vom
22. Februar 1892 wird hiermit auf Grund bes 8 30
des Geſetzes vom Zu I, (G.-S. de 18800 6.323)
beſtätigt.
2. Auguſt 1880
Berlin, den 15. Mai 1893.
Königliches Staatsminiſterium.
(gez.) Gf. Eulenburg. (ge) v. Bötticher.
(gez.) v. Schelling. (gez.) Frhr. v. Berlepſch.
(gez.) Gf. Caprivi. (gez.) Miquel.
(gez.) v. Kaltenborn. (gez.) v. Heyden.
(gez.) Thielen. (gez.) Boſſe.
Bekanntmachung
den Ankauf von Remonten für 1893 betreffend.
14. Zum Anfaufe von Remonten im Alter von drei .
und ausnahmsweiſe vier Jahren find im Bereiche der
Königlichen Regierung zu Potsdam für dieſes Jahr
nacdhftehende, Morgens 8 reſp. 9 Uhr beginnende
Märkte anberaumt worden und zwar:
am 10. Juni Wriegen a. Oder 9 Uhr,
= 15 «= Rathenow,
- 16. - Wilsnack 9 Uhr,
= 17. ⸗ Perleberg,
- 19. = Kyrie 9 Uhr,
.- 0. = Nauen 9 Uhr,
- 11. Juli Strasburg U/M.,
12. Auguft Meyenburg,
5. ⸗Wittſtock,
16. = Neuftadt a. D. 9 Uhr.
Die von der Remonte-Anfaufs-Kommilfion er-
fauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und jofort
gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit ſolchen Kehlern, welche nad) den 8
von
peu
228
gejegen den Kauf rüdgängig machen, find vom Ber: |
füufer gegen Erſtattung des Kaufpreifed und Der Un—
foften zurüdzunehmen, ebenjo Krippenjeger und Klop-
bengfte, ſowie Walladie mit ausgeprägter Hengſt⸗
Manier, welde fi in den erften zehn bz. acht und
zwanzig Tagen nad Einlieferung in den Depots als
ſolche erweiſen. Pferde, welche den Verkäufern nicht
eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten
Bevollmächtigten der Kommiſſion vorgeſtellt werben,
ſind vom Kauf ausgeſchloſſen.
Die Verkäufer ſind verpflichtet, jedem verkauften
Pferde eine neue ſtarke rindlederne Trenſe mit ſtarkem
Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf
mit 2 mindeſtens zwei Meter langen Stricken ohne be⸗
ſondere Vergütung mitzugeben.
Um die Abſtammung der vorgeführten Pferde feft-
ftellen zu fönnen, find die Dedicheine reip. Füllenſcheine
mitzubringen, aud werden die Verkäufer erjucht, Die
Schweife der Pferde nicht zu foupiren oder übermäßig
zu verfürzen. Ferner ift es dringend erwünſcht, daß ein
zu maſſiger oder zu weicher Futterzuftand bei den zum
Berfauf zu ſtellenden Remonten nicht ftattfindet, weil
dadurd die in den Remontebepots vorfommenden Kranf:-
heiten jehr viel ſchwerer zu überftehen find, ale dies bei
rationell und nicht übermäßig gefutterten Nemonten der
Fall it. Die auf den Märkten vorzuftellenden Re⸗
monten müſſen daher in joldher Verfaffung fein, daß fie
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der
Mufterung ihrem Alter entiprechend in Knochen und Mus⸗
julatur audgebildet find.
Berlin, den 25. Februar 1893.
segominiterium. Remontirungs-Abtheilung.
Befanntmachungen des Röniglichen
Ober-Präfidenten.
Befanntmadung.
18. In Ergänzug meiner Belanntmadhung vom
28. Dezember 1887 mtöblatt von 1888 Seite 11)
bringe ich hiermit zur öffentlidien Kenntniß, daß auch
die Ehaufjeeftreden
1) Prenzlau—Roednig,
2) Prenzlau Schmölln,
3) Prenzlau — Fürftenwerber,
4) Straßburg U.-M.— Burgwall,
5) Paſewalk — Strasburg (bis Landesgrenze),
6) Prenzlau Wolfshagen
zu denjenigen dafelbft unter B. aufgeführten Kunftftraßen
ehören, für welde das Recht zur Erhebung von
baufjeegeld verliehen ift oder die zufäßlichen Be⸗
fiimmungen zu dem Chauffeegeldtarif vom 29. Februar
1840 (Gefeg-Sammlung Seite 97) für anmenbbar
erflärt worben find.
Potsdam, den 30. Mai 1893. ,
Der Oberpräfident, Staatsminifter von Achenbach.
Befanntmachungen _
des Königlichen Negierungs⸗Präfidenten.
126. Berlin, den 17. Mai 1893.
Behufs näherer Feftfegung, welche Ausnahmen von
dem im 6 105b. Abi. 1 der Gewerbeordnung aus-
geiprodhenen Verbot ter Eonntagsarbeit nad) 1050.
Abi. I für folde Gewerbe zugelaffen werten fönnen,
deren volllündige oder theihweife Ausübung an Eonn-
und Fefttagen zur Befriedigung täglicher oder an dieſen
Tagen beſonders hervortretender Bedürfniffe der Be-
völferung erforderlich ift, jollen die in Betradit fommenden
Gewerbe, das Maß der für fte erforderlihen Sonntags-
arbeit und die Bedingungen, von denen die Zulaffung
der Ausnahmen abhängig zu machen fein wird, genauer
ieftgeftellt werden. Zu diefem Zwede follen bie be—
theiligten reife, insbejondere die Arbeitgeber und Ar-
beiter der in Betracht fommenden Gewerbe, in aue-
giebigerer Weile gehört merben.
Die vorgedadte Erörterung bat unter Berüd-
fihtigung der folgenden allgemeinen Gefihtspunfte zu
erfolgen:
1) Das in 6 105b. ausgefprodyene Gebot ter
Sonntagsruhe gilt nidyt für diefenigen Gewerbe-
betriebe, auf welche die Gemerbeorbnung, ſei es
im @ungen, ſei es in den bier in Betracht
fommenden Beftimmungen feine Anwendung findet.
Durch das Verbot werden alfo namentlich nicht
betroffen die landwirthſchaftlichen Betriebe, die
Ausübung der jchönen Künfte und der Gejchäfte-
betrieb der Aerzte und Apotheker — vgl. 8 6 der
Gewerbeordnung —. Ferner find kraft beſonderer
Vorſchrift von dem Gebote der Sonntagsruhe aud-
genommen Gaſt⸗ und Schanfwirthichaftögewerbe,
Mufifaufführungen, theatraliihe Borftellungen und
andere Auftbarfeiten, jowie die Verkehrsgewerbe
($ 105i. a. a. D.).
Dagegen erftredt ſich das Gebot der Sonntags:
rube auf alle übrigen gewerblihen Thätigfeiten,
joweit fie im Betriebe von Fabrifen, Werfltätten
u. |. w. vorfommen. Der Begriff der Werfftütte
muß nad der Abfiht des Geſetzes vom 1. Juni
1891 im weiteſten Sinne verftanden werden. Er
ift nicht auf die Gewerbe beichränft, in denen ge-
werbliche Arbeiter die Herftellung von Erzeugniffen
zum Berfauf vornehmen; er umfaßt vielmehr
zweifellos auch bie Geihäftsräume der Barbiere
und Friſeure und wie bis auf Weiteres anzunehmen
if, aud die Badeanftalten, mögen fie Bäder zu
Heil= oder zu Erfrifchungszweden verabfolgen.
Das Gebot der Sonntagsruhe erfiredt fich
ferner nicht nur auf die Thätigfeit in den Werf-
ftätten u. |. w. ſelbſt, ſondern trifft auch diejenigen
Arbeiten, welde „im Betriebe” des Gewerbes
außerhalb der Werfftätten verrichtet werden. So
bürfen 3. B. Barbiergebülfen mährend der nicht
freigegebenen Zeit aud außerhalb der Geichäfte-
räume zur Bedienung der Kunden nicht verwendet
werden.
3) Bon der Erörterung find auszuſchließen:
a. die auf ben Bertrieb der Waaren gerichteten,
als Ausfluß des Handelsgewerbes anzufehenden
Arbeiten, für welde die Beftimmungen über
die Sonntagsruhe bereits in Kraft fleben,
2)
b. diejenigen gewerblichen Thätigfeiten, auf welde
nach 8 105c. die Verfcriften über Sonntags⸗
ruhe feine Anwendung finden, insbejondere die
Arbeiten, welde in Nothfällen oder im öffent-
lihen Intereſſe unverzüglidd vorgenommen
werben müſſen, jowie Arbeiten, welche zur Ver⸗
hütung des Berberbend von Rohſtoffen oder
des Mißlingens von Arbeitderzeugniffen erfor-
derlich find und an Werktagen nicht vor:
genommen werben können. Hierher gehören
u. A. die Straßen-Sprengung und Reinigung,
jowie das Anzünden der Straßenlaternen, im
Hufichmiedgeirerbe das Belchlagen der Pferde
und das Scharfmachen und Einfegen der Stollen
in die Hufeifen bei Glatteis und wenn Eifen
verloren gegangen find, die Ausübung der Ab-
dedferei während der wärmeren Jahreszeit zur
Verhütung von Fäulnißprozeſſen, Die Ausübung
der Fiſchräucherei aus dem gleichen Grunde
u.a m,
c. die Gewerbebetriebe, welche ausschließlich oder
vorwiegend mit dur Wind oder unregel:
mäßige Waflerfraft bewegten Zriebirerfen ar-
beiten, da für fie bejondere Erhebungen vor:
behalten bleiben,
d. die Gewerbebetriebe, für die ausweislich des
Em. Hochgeboren zur Aeußerung mitgetheilten
Entwurfs Ausnahmen auf Grund des $ 105d.
durch den Bundesrath in Ausficht genommen
worden find, auch wenn und foweit fie unter
die Befimmung des $ 105e. fallen, ins⸗
befontere auch die Gasanftalten. Da aud
für die eleftrifchen Beleuchtungsanlagen, mehr-
fachen Borjchlägen entſprechend, vermuthlich
eine Regelung durch den Bundesrath erfolgen
wird, ſo ſind auch ſie einſtweilen von der Er⸗
oörterung auszuſchließen,
e. die Bäckerei, da für fie der Umfang ber zuzu⸗
laſſenden Sonntagsarbeit auf Antrag ber
Kommiffion für Arbeiterftatiftif zum Gegen⸗
ftande bejonderer Ermittelungen gemadt werben
wird.
Nah ter Abficht des Geſetzes fol dur die Aug-
nahmen auf Grund bes 8 105e. Abſatz 1 möglichft
den örtlichen Bebürfniffen Rechnung getragen werben.
Es ift daher zuläffig, diefe Ausnahmen nicht einheitlich
für den ganzen Regierungsbezirk, \ondern für die ein-
zelnen Orte verichieden zu regeln. Nichts defto weniger
werden Verſchiedenheiten, die nicht durd bie örtlichen
Berhältniffe gerechtfertigt find, nah Möglichkeit zu
vermeiten fein. Ich beabfichtige daher demnädft, auf
Grund der nach den vorerörterten Geſichtspunkten vor-
zunehmenden Crmittelungen die Gewerbe, für welde
Ausnahmen zuzulaflen fein werden, das Höchftmaß ter
für fie freizugebenten Sonntagsarbeit und bie Bedin—
gungen für die Bewilligung der Ausnahmen einheitlid)
fefzuftellen.
Um eine Grundlage für die Erörterungen zu ge-
winnen, babe ich aus bem big jeßt vorliegenden Material
die in der Anlage keigefügte Ueberfiht über bie von
dem Gebot der Sonntaggruhe nad) 8 105e. der Ge:
werbeorpnung vorläufig erforderlich erſcheinenden
Ausnahmen aufftellen laſſen, aus der nicht nur Die ein«
zelnen in Betradyt fommenden Gewerbe, jondern auch
Umfang und Bedingungen für die Bewilligung ber
Ausnahmen hervorgehen.
Der Minifter für Handel und Gewerbe.
Frhr. v. Derlepjd.
An den Königliden Regierungs- Präfidenten Herrn
Grafen Hue de Grais, Hocgeboren, zu Potsdam.
B. 4168. .
*
Ueb.erſicht
über die von dem Gebot der Sonntagsruhe
nach S 105e. der Gewerbe-Ordnung vorläufig
erforderfih erfheinenden Ausnahmen.
1. Sunft: und Sandelsgärtnerei.
Db eine Kunfl- und Handelsgärtnerei den Bor:
Ichriften der Gewerbe-Ordnung unterliegt oder als
landwirtbichaftliches Gewerbe anzufehen if, kann im
Einzelfalle zweifelhaft fein. Für die Entſcheidung diejer
Frage wird ed von mejentlicher Bedeutung fein, ob bie
Erzeugnifje unmittelbar dem Boden abgemonnen werden
ober nit. Im erfteren Falle wirb ein landwirthſchaft⸗
ficher, im zweiten Falle ein Gewerbebetrieb vorliegen.
Indeſſen ift es in feinem Falle erforderlich, für die
Pflege der Tebenden Pflanzen fowie die Heizung und
Lüftung der Treibhäufer Ausnahmen nad) $ 105e, zuzu:
laſſen. Vielmehr treffen hier die gefetlichen Ausnahmen
bes S 105c. NP A zu.
Eine Ausnahme nach S 105e, wird nur zuzulaſſen
jein für die mit der Blumenbinderei beichäftigten
Derfonen. Dabei wird es ausreichen, ihnen die Be⸗
Ihäftigung während ber für den Verkauf mit Blumen
freigegekenen Stunden zu geftatten.
et der Beichäftigung von Arbeitern an Sonn-
und Fefttagen werden die Beftimmungen in $ 105c.
Ablag 3 zu beobachten fein, wonadh die Gewerbe-
treibenden verpflichtet find, wenn die Arbeiten länger
ald 3 Stunden dauern oder die Arbeiter am Beſuch
bed Gottesdienſtes hindern, jeden Arbeiter entweder an
jedem dritten Sonntage volle 36 Stunden oder an
jedem zweiten Sonntage mindeſtens in der Zeit von
6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends von ber Arbeit frei
zu laſſen.
Da die Berfaufsthätigfeit und die Blumenbinderei
vielfach von denjelben Gehülfen wahrgenommen wirb
und dann bie legtere Thätigfeit einen Theil der erfteren
Thätigfeit bildet, fo wird die Vorſchrift im S 105c.
Abfag 3 nur bei einer vorwiegend in der Blumen-
binderei flattfindenden Befchäftigung zu beobachten fein.
2. Die Wafferverforgungsanftalten.
Nach den angeftellten Ermittelungen ift namentlich
bei dem vermehrten Waſſergebrauch im Sommer in den
Wafferwerfen der Betrieb der Pumpen an Sonn- und
Feſttagen erforderlich,
Al...
230
Die Zulaffung der Ausnahme wird hier von ber
Bedingung abhängig zu maden fein, daß die Ruhezeit
der Arbeiter an jedem zmeiten Sonntage mindefteng
24 Stunden, für zwei aufeinanderfolgende Sonn= oder
Fefttage ununterbrochen mindeftend 30 Stunden betragen
muß und daß die Dauer ver Wechſelſchichten 18 Stunden
nicht überfleigen darf.
3. Condbitorei.
In einer großen Anzahl der vorliegenden Berichte
werden die Gonditoreien von den Bädereien nicht ge-
ſchieden oder es wird für die erfteren die gleiche ſonn⸗
tägliche Arbeitszeit während der Nacht von Sonnabend
auf Sonntag wie für die Bädereien und überdies die
Sreigabe mehrerer weiterer Tagesſtunden gefordert.
Es wird fih fragen, ob nicht nah dem Vorſchlage
eines der Berichterftatter zwifchen eigentlichen Conditoreien
und folchen, melde gemeinidhaftlid mit der Bäderei
betrieben werden, unterjchieden und für bie erfteren
eine Anzahl von Tageöftunden, für die Tegteren Die
etwa den Bädern zu gewährende, jpäter näher feſtzu⸗
ftellende Arbeitszeit während der Nacht von Sonnabend
auf Sonntag und während der Nacht von Sonntag
auf Montag freigegeben werden fol.
In vereinigten Bädereien und @onbditoreien, bie
für den Bäderei- und ben Conditoreibetrieb verſchiedene
Gehülfen beichäftigen, würben bie Ausnahmen für beide
Gewerbearten Platz greifen fünnen.
Eine ſolche verichiedene Regelung erjcheint im In⸗
terefje einer wirkſamen Sonntagsruhe erforberlih, da
ed nit als zuläffig angeſehen werden kann, daß bie
in vereinigten Bädereien und Bonbitoreien angeflellten
Perjonen ohne größere Ruhepaufe Eonntage mährend
der Nacht und am Tage thätig find.
Für die eigentlihe Gonditorei würden voraug-
fichtlih in Anlehnung an die für dad Handelsgewerbe
zugelaffene Beichäftigungstauer fünf Stunden, melde
ohne Unterbrechung durch die für den Hauptigottesdienft | Handelsgewerbe
fegejegte Zeit zmifchen 6 Uhr Morgens und 1 Uhr
Nachmittags zu legen wären, freizugeben fein. Aller:
dings würde dann die Berforgung des Publifumd an
den Sonntag-Abenden mit leicht verderblichen Speifen,
wie Eis, nicht mehr möglich fein und ed müßte darauf
gerechnet werben, daß das Yublifum fih mit anderen
Sonditorwaaren behelfen und in Folge beilen eine
Schädigung der Gewerbetreibenden auf die Dauer nicht
eintreten würde.
Die Zulaffung der Ausnahmen wird, ohne Unter-
ſcheidung der Betriebe nad) der Zahl der beichäftigten
Gehülfen, allgemein von der Beobachtung der Bor:
en in $ 105c. Abjag 3 abhängig zu machen
ein.
4. Die Fleitcherei.
Die Nothwendigkeit für die Fleifcherei — abge:
jehen von dem eigentlihen Schlachtbetriebe — Aus⸗
hervortrete. Die Fleiſcher müßten in ber Lage fein,
das Fleiſch dur Zerfleinern und Zerhaden fur, vor
dem Berfauf herzurichten, da diefe Arbeiten, wenn Die
Waare nicht verderben jolle, nit am vorhergehenden
Tage vorgenommen werten fönnten.
Auf Grund diefer Erwägungen wird in der
Mehrzahl der Berichte eine 3—Hftündige Beichäftigung
bis fpäteftend 10 Uhr Morgens befürwortet. Nur
wenige Berichte ſprechen ſich für die Zulaffung der
ganzen, für das Hanbelögewerbe freigegebenen Be-
Ihäftigungszeit aus.
Es wird fi) empfehlen, zwiſchen den Arbeiten,
bie in ummittelbarem Zuſammenhang mit ber Verkaufs⸗
thätigfeit ſtehen und von den vorwiegend im Handels⸗
gewerbe beſchäftigten Perſonen vorgenommen zu werden
pflegen, wie dem Zurechthacken und Zurechtſchneiden des
Fleiſches, und den eigentlichen gewerblichen Arbeiten,
wie der Anfertigung friſcher Wurſt, der Verarbeitung
einzelner Theile des am Sonnabend geſchlachteten
Fleifches u. dergl. zu unterfcheiden. Erftere fönnen als
Theil der hantelsgewerblichen Thätigfeit angefehen
werben, leßtere, d. b. alle ſelbſtſtändigen Borbereitunge-
arbeiten für den handeldgewerblichen Betrieb, würden
befonders zugelaffen werden müſſen. Indeſſen erſcheint
für fie vorläufig ein 3ſtuͤndiger Zeitraum, welcher bie
zum Beginn der mit Rüdfiht auf den Hauptgottes⸗
bienft für die Beichäftigung im Handelsgewerbe feſt⸗
gejegten Unterbrechung zu reichen hätte, genügend.
Eine ſolche Bemeſſung der Arbeitszeit wird für
die Arbeitgeber den Bortheil haben, daß die Arbeiter,
entiprechend den Beltimmungen im $ 105c, Abjag 3
an jedem Sonntage beichäftigt werden können.
5. Das Barbier: und Frifeurgeiwerbe.
Den Anträgen in ter Mehrzahl der Berichte
würde die Zulaffung einer fünfftündigen Beſchäftigungs⸗
zeit an allen Sonn- und Feiertagen zu den für das
freigegebenen Stunden entipreden.
Nur vereinzelt wird darauf aufmerffam gemadt, daß
eine längere Beichäftigungszeit ald im Handelsgewerbe
erforderlich fei, weil die Barbiere und Frifeure nad
dem Schluß der Faufmännishen Geſchäfte von deren
Angeftellten noch vielfach in Anſpruch genommen würden.
Aus einigen rheinifchen Regierungbezirfen wirb
insbefondere noch die Freigabe einiger Stunden an
den Sonntag-Nadmittagen während der Karnevalszeit
gemünfcht.
Im Allgemeinen wird an der fünfflündigen Be-
ſchäftigung während ter für dad Hantelögewerke
freigegebenen Stunden feflzuhalten, jedoh den Re:
gierunge-Präftdenten die Ermädtigung zu ertheilen
jein, im Falle eines befonteren örtlidhen Bebürfniffes
an 1—2 Sonntagen im Jahre 2—3 Nadhmittagsftunden
freizugeben.
n einer Eingabe einer Barbier-, Friſeur⸗ und
nahmen von dem Gebote der Sonntagsrube zuzufafjen, | Perrüdenmader-Innung wird hervorgehoben, daß bie
wird ziemlich allgemein hervorgehoben. Sie wirb da⸗
mit begründet, daß der Bedarf des Publifume an
Borihrift im 5 105c. Abfag 3 für das Barbier⸗
gewerbe undurdführbar fei, da jeder Meifter durch⸗
friiher Wurft und Fleiſch an Sonntagen vorwiegend ſchnittlich nur einen oder zwei Gehülfen beſchäftige,
ı: 72
Im «BB 58.
LS
231
welde, um die Sonntagsarkeit bewältigen zu fönnen,
nothmendiger Weije jeden Sonntag arbeiten müßten.
Es wird fih fragen, ob wegen ber nicht zu vers
fennenden bejonderen Echwierigfeiten, welche in Eleineren
Betrieben dieſes Gewerbes der Durchführung der Vor:
jchrift im 6 105c. Abfag 3 entgegenftehen, für Be⸗
triebe, die nur einen Gehülfen beichäftigen nachzu⸗
laffen fein möchte, daß diefem anftatt an jedem zweiten
oder dritten Sonntage die im $ 105c. Abjag 3 vor-
geiehene Ruhezeit in jeder Woche ein halber Wochentag
freizgugeben if.
6. Badeanftalten.
In ten Berichten wird die Offenhaltung ber zu
Reinigungs⸗ und Erfriihungszmweden dienenden Bade⸗
anftalten theilmeife Bid gegen 2 Uhr Nachmittags,
theifweite für den ganzen QTag gefordert, letzteres
namentlih für die Shwimm- und Flußbäder. Dabei
wird darauf hingewieſen, daß die in kaufmänniſchen
Geſchäften angeftellten Perſonen vielfach erft am Sonn-
tag Nachmittag Zeit zum Baden erübrigten. Auch
wird für die zu Heilzwecken dienenden Bäder mehrfach
eine möglichft freie Regelung, entiprechend den örtlichen
Berhältniffen verlangt. Bei der Verſchiedenheit diefer
Berhältniffe und mit Rückſicht darauf, daß ed aus|ft
fulturellen und fanitären Rüdfichten erwünſcht if, die
Gelegenheit zum Baden nah Möglichkeit zu fördern,
wird es nicht wohl angängig fein, für den Betrieb der|f
Babdeanftalten allgemein eine weitere Beſchränkung feft-
zujeßen als die, daß fie während der Zeit des Haupt⸗
gottesdienfted geichloffen fein und daß die Vorſchriften
des 5 105c. Abjag 3 beobachtet werden müffen.
Für Badeanftalten, die nur im Sommer betrieben
werden, würbe jedoch mit Rüdfiht auf den gewöhnlich
bejonderd regen Sonntagsbeſuch, ter die Anweſenheit
eines möglichſt zahlreihen Perſonals zur Verhütung
von Ungiüdefällen erfordert, geftattet werben fönnen,
daß den Angeftellten anftatt an jetem zweiten ober
dritten Sonntage bie im 6 105c. Abjag 3 vorgefehene
Ruhezeit, wenn fie Tänger ale bie 3 Uhr Nachmittags
. beihäftigt werben, ein ganzer, anternfalld ein halber
Wochentag freigegeben wird.
7. Buchdruckereien.
Sonntagsarbeit wird für Zeitungsbrudereien und
für fogenannte Accidenzbrudereien gewünſcht.
ezüglich der Zeitungsbrudereien wird mehrfach
hervorgehoben, daß grade am Sonntag ein größeres
Lefebedürfnig des Publifums bervortrete, fo daß bie
Sonn- und Feſttagsnummern umfangreicher hergeftellt
werten müßten, und eine Arbeit auch während ber
Naht von Sonnabend auf Sonntag erforberten.
Für die Vorbereitung der Sonn: und Fefltags-
morgennummer erjcheint nad den vorliegenden Be—
richten eine höchſtens Sftändige Sonntagsarbeit an allen
Sonn⸗ und Feſttagen mit Ausnahme der zweiten Feier-
tage der 3 großen Feſte ausreichend.
Dagegen kann ein hejonderes Bebürfniß des
Publikums nad) einer Montagsmorgenausgabe nicht an-
Tageszeitungen cine ſolche Ausgabe ſchon jegt nicht
herſtellt. iernach find Ausnahmen für die Drud-
fegung der Montagsausgabe nicht erforderlih. Biel:
mehr wird es fi empfehlen, um den bier in Rebe
ftehenten Arbeitern eine ausreichende Sonntagsruhe zu
verichaffen und zu verhindern, daß fie zur Herſtellung
der Montagsaudgabe ſchon von 12 Uhr Mitternadt an
herangezogen werden, die Sonntagsarbeit zur Her⸗
ftellung der Sonntagsaudgabe von der Bedingung ab-
bängig zu maden, daß bie fpäteflend von Sonntag
Bormittag 5 Uhr an zu gemährende Ruhe ununter-
broden mindeftend 24 Stunden beitragen muß.
Für Aceidengdrudereien wird zwar mehrfady bie
Zulaffung der Beichäftigung während der ganzen
Dauer der Sonn: und Feſttage zur Herftellung von
Familienanzeigen und anderen eiligen Anzeigen und
Bekanntmachungen gefordert. Für Berlin wird Sonn:
tagsarbeit namentlich für die bie öffentlichen Anſchläge
verfertigenden Buchbrudereien gewünſcht. Indeſſen
bürfte bier dem wirklichen Bedürfniſſe — injomeit
3. B. die Drudiegung von Bekannmachungen, betreffend
Hochwaſſer, Eidgang und dergl., ſowie von Totes-
anzeigen, ploͤtzlichen Abänderungen von Theatervor⸗
ellungen und anderen Luftbarfeiten ſowie von Ber-
lammfungen, handelt — durch die Vorſchrift im
$ 105c. Abjag 1 Ziffer 1 genügend Rechnung getragen
ein. Dagegen wird anbererfeitd durch die Verweiſung
der Buchdruckereien auf diefe Vorjchrift verhindert, daß
der Begriff ter eiligen Druckſachen allzuweit audge-
dehnt wird.
Ss. Photographiſche Anftalten.
Die zahlreichen von Photographen hierher gerich-
teten Eingaben auf Zulaffung der Sonntagsarbeit be-
tonen ſämmtlich, daß für bie Anfertigung von Portrait:
Aufnahmen der ganze Sonntag freigegeben werden
müffe. Denn dad Publifum, insbefondere die umbe-
mittelteren Bevölferungsflaffen könnten nur an dieſem
Tage bie Zeit erübrigen, fich photographiren zu laſſen.
Namentlich jei au die Herftellung von Vereins⸗ und
Familiengruppen meift nur an diefen Tagen möglid.
Da die Aufnahmen aber nur bei Tageslicht gemadt
werden fönnten, fei insbefondere im Winter der ganze
Sonntag mit Einſchluß der. Stunden ded Hauptgotted-
bienfles freizugeben. Mehrfach wird auch die unrichtige
Behauptung vertreten, daß dad Photographengemwerbe
als ein Kunſtgewerbe angefehen werben müſſe, "welches
den Borfchriften ber Gewerbeordnung nicht unterfiege.
Entſprechend dieſen Anträgen aus den Intereffenten-
freifen wird in einem Theil der Berichte die unbe-
Ichränfte Freigabe des Sonntags zur Berfertigung von
Portrait-Aufnahmen befürwortet. Andererſeits wirb
mehrfach hervorgehoben, daß nur ein verſchwindend ge-
ringer Theil der Bevoölkerung in der Lage und geneigt
jei, fihb in kurzen Zwilchenräumen photographiren zu
laſſen und daß daher jeder Einzelne fi für dieſen
hoͤchſtens alljährlih fi) wiederholenden Alt aud
während der Woche einmal werde frei machen fünnen,
erfannt werben, wie denn aud ein großer Theil der ſo daß die Sonntagsarbeit nur für die Aufnahme von
— — — — — — — —— -—-
232
Gruppenbildern erforderlich ſei. Aug dieſen Erwägungen
wird dann nur eine beſchränkte Sonntagsbeſchäftigung,
in Berlin eine ſolche während der Stunden von 12 bis
3 Uhr Nachmittags für ausreichend erachtet.
Es erſcheint nicht zweifelhaft, daß auch im Photo-
graphengewerbe ohne Schädigung des Tegteren durch
entiprechende Gewoͤhnung des Publifums die Sonntage-
arbeit erheblich eingejchränft werben kann. Boraus-
fihtfih wird daher die Freilaflung von 5 Stunden für
Anfertigung von Portrait-Aufnahmen allen berechtigten
Forderungen Rechnung tragen, namentlih wenn die
Bertheilung der Stunden nad) Maßgabe ber örtlidhen
Berhältniffe den höheren Verwaltungsbehörden über-
laſſen und nur die Forderung geftellt wird, daß die
Beſchäftigung nicht während der Stunden des Haupt:
notteödienfted und nicht nah 5 Uhr Nachmittags flatt-
finden darf.
Auch hier werden im Uebrigen die Borichriften im
$ 105c. Abjag 3 zu beobachten fein.
Abgefehen von ten vorerwähnten Gewerben wird
mehrfah noch für die Molkereien (Mleiereien)
und für die Eisfabrikation, jowie vereinzelt aud)
für die Bereitung Fünftliden Mineralwaffers
bie Zulaffung der Eonntagsarkeit nad $ 105e. gewünſcht.
Soweit bis jet zu überfehen if, kann indeifen
ein Bedürfniß nah Ausnahmen in diefen Gererben
nidt anerkannt werben.
Was die Molkereien anlangt, fo müſſen die
in ihnen vorfommenden Arkeiten, für melde Ausnahmen
beantragt werden, instejontere der Transport ber
Milch zur Molkerei, dag Entrahmen ter Mild, die
Herfielung der Butter und ber Nüdtrandport ber
Magermildy zur Viehfütterung, als Thätigfeiten an-
geleben werden, die nah $ 105c. Abfag 1 ohne
Weiteres zuläffig find.
Das gleiche trifft für die Eisbereitung zu.
Der Fortbetrieb ter Eismaſchinen in Schladthäufern
und Brauereien iſt injomweit zufäffig, ald er zur Ber:
bütung bes Verderbens von Rohftoffen oder des Miß-
lingens von Arbeitderzeugniffen erforderlich if. Von
ber eigentlichen Eisfabrifation wird vereinzelt behauptet,
daß ohne Sonntagsarbeit die Wiederaufnahme des
regelmäßigen Betriebes fill) um menigftens 12 bie
16 Stunden verzögern würde, Sn den Betrieben, für
welche dieſe Behauptung zutreffen follte, erfcheint die
Fortjegung des Betriebed am Sonntage ald eine
Arbeit, von der die Wiederaufnahme des vollen werf-
thätigen Betriebes abhängig, und die jomit nad $ 105 cc.
Abjag 1 Ziffer 3 ohne Weiteres geftatter ift.
Die Nothwendigfeit der Conntagsarbeit für
Mineralwaflerfabrifen wird nur ganz vereinzelt
behauptet, Hiernach muß angenommen werten, daß
bie letzteren fih, im Allgemeinen und abgelehen von
den nah S 105f. zu behandelnden Ausnahmen, ohne
Sonntagsarbeit werben bebelfen fönnen,
*
Um ed den Betheiligten, insbejondere auch ten
Innungen, jowie anderen Arbeitgeber: und Arbeiter-
Pu N
Vereinigungen zu erleichtern, ihre Wünfche rechtzeitig
bei ten Gewerkegerichien- und ten Gewerbeagufſichts⸗
beamten anzubringen, werden bie vorftehenten Be:
ftimmungen zur öffentlichen Kenniniß gebradt.
Potsdam, den 31. Mai 1893.
Der Regierungs-Präfident.
127. Der Gaſtwirth Ferdinand Minfwig zu
Klein-Körig hat am 15. Kebruar d. %. den Knaben
Hermann Krüger vom Tode des Ertrinfene im Gee
zu Klein-Köriß gerettet.
Diefe von Muth und ntfchloffenheit zeugende
That bringe ich belobigend zur öffentlichen Kenntniß.
Potsdam, den 30. Mai 1893.
Der Regierungs-Präfident.
128. Der Kellner Hermann Dietrid aus Prißerbe
bat am 3. Mai d. %. den Knaben Erih Rulf vom
Tote des Ertrinfens in ter Havel gerettet. Dieje von
Muth und Entfchloffenheit zeugende That bringe ich
bierdurd) befobigend zur öffentlidien Kenntniß.
Potsdam, den 5. Juni 1893.
Der Regierungd:Präfltent.
Königlich Großbritannifches Generalfenfulat.
129. Der Geheime Kommerzienrath Julius Leopold
Schwa bach ift zum Greßbritannifchen Generalkonſul mit
dem Amtsfige in Berlin ernannt und ihm als Amte-
bezirf außer anderen Deutſchen Gebietötheilen auch die
Provinz Brandenburg zugewieſen worden.
Potsdam, den 1. Juni 1893.
Der Regierungs-Präfibent.
Viehſeuchen.
130. Erloſchen iſt die Maul: und Klauen—
jeuhe in Bernau, Dranienburg, Kreid Nieber-
barnim, unter dem Rindvieh des Großbürgers Schrobs-
borff zu Kegin, bed Vorwerls Berlomshof, Kreis
Dfthavelland, unter dem Rindvieh und den Schafen des
Gutsbeſitzers Bate in Wernidom, Kreis Oſtprignitz,
unter dem Jungvieh der Echäferei zu Karwe, Kreis
NRuppin, unter dem Rindvieh des Büdners Grothe in
Mariendorf, Gutsbeſitzers Ziederih ebendafelbft,
Kreis Teltom.
Erloſchen ift die Räude unter ten Pferden des
Bauergutstefigerd Kraufe in Stendel, Kreis Anger-
münde, der Milzbrand unter dem Rindvieh des Gutes
Talfenrehde, Kreis Ofthavellant, die Influenza
unter den Pferden des Fuhrherrn Sawallid in Spandan.
Potsdam, ten 6. Juni 1893,
Der Negierungs-Präfident.
Befanntmachungen der Kaiferlichen
DbersPoftdireftion zu Potsdam.
Defanntmadung.
29, Bei dem Kaiferlichen Poftamte Groß-Lichter⸗
felde 3 (Potsdamer Bahn) ıft mit dem heutigen Tage
eine öffentlite Fernſprechſtelle in Wirffamfeit getreten.
Porsdam, den 1. Juni 1893.
Der Kaiferliche Ober-Poftdireftor.
233
Belanntmachungen der Königl. Direktion
Der Nentenbant der Provinz
Bekanntmachung.
8. Die nachſtehende Verhandlung:
Geſchehen Berlin, den 16. Mai 1893.
Auf Grund der $6 46, 47 und 48 des Renten-
banf:Geledes vom 2. März 1850 wurden .von aus-
gelooften Rentenbriefen der Provinz Brandenburg, welche
nach dem vorgelegten Berzeichniffe gegen Baarzahlung
aurüdgegeben worden find, und gear:
9 Stück Litt. A. zu 3000 M. — 447000 M.,
il = - B. - 150 :- = 76500 ⸗
202 = - ©. = 3200 = = 60600 -
161 - - D. = 5» =: = 12075 :
zuf. 563 Stüd über 596175 M.
nebft den dazu gehörigen, im vorgedachten Verzeichniſſe
aufgeführten 6202 Coupons und 563 Talons heute in
Gegenwart der Unterzeichneten durch Feuer verrichtet.
Borgelejen, genehmigt und unterſchrieben.
gez. Fritſche, Witte,
ald Abgeordneter ald Abgeordneter
des Provinzial-Tandtagede. des Provinzial-Randtages.
ges. Eugen Jacobjohn, ald Notar.
u,
a. S.
gez. Schreiber, Behrens,
Provinzial-Nentmeifter. Rechnungsrath.
wird hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 19. Mai 1893,
- Königliche Direktion
der Nentenbanf für die Provinz Brandenburg.
6. Drudfehler-Berihtigung. In der in
Stüd 21 dieſes Amtsblatts enthaltenen Befanntmadung
der Königlichen Direktion der Nentenbanf für die
Provinz Brandenburg vom 16. Mai d. J. ift bei An-
gabe der ausgelooften Nentenbriefe Littr. A. zu leſen
nah N? 16928 flatt N 17071 die NP 17061.
Belanntıtachungen
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors.
BDBelfanntmadung.
9. Auf Grund der Anordnung ded Herrn Finanz-
Miniftere in dem Erlafle vom 24. Mai d. 7
III. 6339 — wird hiermit zur Kenntniß gebradt, daß
der Bundesrath durch Beſchluß vom Aten d. M. —
$ 297 der Protokolle —- zum Zwecke der Berechnung
ber Bechfeifiempeffleuer und der nad) dem Gejege vom
. Jul . .
IIA Mi entrichtenden Neichöftempelabgaben den
Mittelwerth einer öfterreichifchen Krone auf 85 Pf. be-
ſtimmt hat. Berlin, den 1. Juni 1893.
Der Provinzial-Steuer-Direftor.
Belfanntmachungen der Röniglichen
Eifenbabn: Direktion zu Berlin.
Befanntmadhung.
13. Der Abfag 2 des 5 1 der am 10. März
1889 veröffentlichten Bedingungen für einmonatliche
Frachtſtundung ift wie folgt abgeändert:
„Rolfuhrunternehmern fann die Stundung aud) be-
—
randenburg. |
anfgegebenen oder abgenommenen Eendungen, bahn-
amtlich beſtellten Rollfnhrunternehmern auch bezüglid)
ter von ibnen im Auftrage der Eifenbahn abgeholten
oder zugeftellten Güter bewilligt werden‘.
Berlin, den 25. Mai 1893.
Königlihe Eijenbahn- Direktion.
Bekanntmachungen Der Königlichen
Eifenbabn: Direktion zu Bromberg.
Befanntmadung.
23. Unter Bezugnahme auf unfere Befanntmachungen
u 6. und 16. April d. %. bringen wir zur Kenntniß,
da
1) der internationale Maſchinenmarkt in Breslau auf
die Zeit vom 22. bi8 24. Juni d. J. verlegt
worden ift und |
2) die diesjährige Kunftausftellung in Berlin erft am
am 17. September d. J. geſchloſſen werden wird.
Bromberg, den 30. Mai 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion.
Befanntmachungen der Kreisausfchüffe.
15. Der SKreisausihuß hat die Landgemeinden
Heegermühle, Schöpfurtb und Lichterfelde, —* die
Gutsbezirke Wolfswinkel, Eiſenſpalterei, Meffingwerf,
Hüttenwerk Kupferhammer, Spechthauſen und Lichter⸗
felde gemäß $ 128 ver Landgemeindeordnung zu einem
Derbande vereinigt, dem der gemeinfame Betrieb und
die gemeinfame Unterhaltung eines Kranfenhaujes in
Heegermühle obliegen ſoll und das nachſtehende von den
Mitgliedern des Verbandsausſchuſſes am 10. April
d. I. vereinbarte Statut genehmigt.
Freienwalde a. D., den 1. Mai 1893.
Der Kreisausihuß des Kreifes Ober-Barnim.
„von Bethmann-Hollwes.
%*
Statut
des Krankenhausverbandes Heegermühle.
Die Gemeinden Heegermühle, Schoͤpfurth und
Lichterfelde, ſowie die Gutsbezirke Wolfswinkel, Eiſen⸗
ſpalterei, Meſſingwerk, Hüttenwerk Kupferhammer,
Spechthauſen und Lichterfelde bilden nach Maßgabe der
SS 128 ff. der Landgemeindeordnung einen Verband
zur gemeinfchaftlichen Unterhaltung und zum gemein-
ſchaftlichen Betriebe eines Kranfenpaufee in Heegermühle.
Der Berband führt den Namen Kranfenhausverband
Heegermühle und hat ſeinen Gi in Heegermuͤhle.
$
Der Verband wird in feinen Angelegenheiten burch
den Berbanddausfchuß und den Verbandsvorfieher ver-
treten. Der Lebtere iſt die ausführende Behoͤrde.
$
Der Berbandsausichuß, welcher über alle Angelegen-
heiten des Verbandes zu beichließen hat, beflebt aus den
Borftehern der betheiligten Gemeinden und Gutsbezirfe.
In Behinderungsfällen treten an die Stelle der Ge-
meinde= und Gutsvorfleher die Schöffen und Gutavor⸗
züglih der von ihnen im Auftrage dritter Perfonen | fteherftellvertreter.
234
55.
Könige-Wufterhaufen, if durch die Verlegung bes bis⸗
Der Berbandsausicuß wählt aus feiner Mitte einen | herigen Inhaberg, des Pfurrerd Deppolla, zum 1. Juni
Berbandbsvorfteher und einen Stellvertreter deſſelben auf
die Dauer von ſechs Jahren. Akklamationswahl ift
zuläjfig.
$ 6.
Die Beiträge zu den gemeinfamen Ausgaben werben
auf die zu dem Berbande gehörenden Gemeinden und
Gutsbezirke nach dem Sollauffommen der Grund-, Ge:
bäudes, Gewerbe⸗ und Einfommenfteuer vertheilt. Dabei
wir bie fingirte Einfommenfteuer der Genfiten mit
einem KEinfommen von 420-900 M. mitberechnet.
Innerhalb jeder Gemeinde werden die Verbandökeiträge
wie die übrigen Gemeindeabgaben aufgebradt. Zu ben
Unterhaltungsfoften des Krankenhauſes Teiftet die Ge:
meinde Heegermühle vorweg einen jährlichen Zufchuß
von 200 M.
57.
Ale Verbandemitglieder haben gleiche Rechte am
Keranfenhaufe. 8,
$
Der Berband ift verpflichtet, den vom Kreisausichuß
mit Bezug auf den Betrieb des Kranfenhaufes erlafjenen
Anordnungen nachgufommen.
Ueber den Betrieb des Kranfenhaujed wird vom
Berbandsausihuß ein Reglement erlaſſen, daß die Ge:
nebmigung bes ſereiausſcuſee bedarf.
Der Amtsvorſteher don Heegermäfe iſt berechtigt,
an den Sitzungen des Verbandsauéſchuſſes mit be-
rathender Stimme theilzunehmen.
Heegermühfe, den 10. April 1893.
Brachlow, Marggraff, Kulicke, F. Motz, Hefie,
Lindner, Torge, Ernſt Kleine, Karbe, Ebart.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Bei einem Pferde des Zimmermeiſters Ernſt
Pulſack, hierſelbſt Lutherſtraße 19b., iſt die Räude
ausge brochen
Charlottenburg, den 3. Juni 1893.
Königliche PolizeisDireftion.
Derfonaldbronit.
Im Kreiſe Oft-Prignig ift der Gemeindevorfleher
Hagenow zu Lindenberg zum Amtövorfteher-Stellver-
24 des XXXVIII. Bezirks — Krams — ernannt
worden.
Die Verwaltung der durch den Tod des Kreis—
bauinſpektors Bauraths Rhenius erledigten Kreis—
bauinſpektorſtelle in Witiſtock iſt dem Regierungs⸗Bau⸗
1893 zur Erledigung gekommen.
Die unter Königlichem Patronat ſtehende Pfarr⸗
ſtelle zu Gumtow, Diözefe Havelberg-Wilsnack, kommt
durch die nach neuem Rechte erfolgende Emeritirung
ihres bisherigen Inhabers, des Pfarrers Tepohl, am
1. Dftober d. 38. zur Erledigung. Die Wiederbefegung
biejer Stelle erfolgt durd @emeindewahl nah Maß—
gabe des Kirchengeſetzes, betreffend das im $ 32.1 2
ver Kirchengemeinde- und Synodal:Ordnung vom
10. September 1873 vorgefehene RE vom
15. März 1886 — K. Gel. und V.⸗Bl. S
Bewerbungen um dieſe Stelle find ſchriftlich bi "dern
Königlichen Konfiftorium der Provinz Brandenburg ein-
zureichen. $ba.a.D.
Die unter Königlichem Patronat ftehende Pfarrfielle
zu Neu⸗-Langerwiſch, Diözefe Potsdam J., fommt durch
die Verfegung des Pfarrer Dr. phil. Frohne dem⸗
nächſt zur Erledigung. Die Wiederbeſetzung erfolgt im
vorliegenden Falle durch das Kirchenregiment.
Der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Dr. Muchau iſt
als Oberlehrer an dem Gymnaſium in Brandenburg
angeſtellt worden.
Dem Seminar⸗Oberlehrer am Berliner Seminar für
Stadtſchullehrer Fechner iſt das Prädikat „Profeſſor“
verliehen worden.
Die Spezialkommiſſions-Büreaudiätare Blumberg
in Berlin und Schmock in Neu⸗-Ruppin find ale
Spezialfommilfiond-Eefretäre ‚angefett worden.
PDerjonalveränderungen im ezirfe ber Kaiſer—
lichen Ober-Poſtdirektion in Berlin.
Im Laufe des Monats Mai 1893 ſind
ernannt: zum Telegraphendirektor der Tele-
graphenamtsfaffrer Kroefing, zu Büreau⸗
affiftenten die Dber-Poftaffiftenten Glogau und
Kaifer, zu Ober-Woftaffiftenten Bi Büreau:
affiftenten Richter und Waedter, zu Ober:
Zelegrapbenaffiftenten . die Büreauaff ſtenten
Fiſcher, Pleſch, Raake, Steinke;
etatsmäßig angeſtellt: als Poflaffiftent der
Botaffifent Dinger, als Telegrapbenaffiftent
ber Telegraphenanmärter Jurfe:
verfegt von Berlin: die Poſtſekretäre DO. 9. J.
Krüger nah Halle (Saale), Roeſener nab
Arnsberg;
verſetzt nach Berlin: Poſtaſſiſtent Szezepankie—
mwicz von Strasburg (Weſtpr.);
in den Ruheſtand getreten: Ober⸗Telegraphen⸗
aſſiſtent Nauß;
meiſter Völcker zunächſt probeweiſe übertragen worden. | freitwillig ieden: Poſtſecretair Lüder;
Die unter dem Patronate der Königlichen Hof⸗
fammer ſtehende PBfarrftelle zu Groß⸗Machnow, Diözefe
geftorben: Ober: Telegrapbenaffiftent a. D. Weißen:
fels, Poverwalter a D. Gerlach.
Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger.
(Die Iufertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Nedigirt von der Königlichen Regierung zu Potsvam.
Potsdam, Buchoruderei der A. W. Hayn ſchen Erben.
235
Ertrablatt zum Amtsblatt
der Königlichen Negierung zu Potsdam. und der Stadt Berlin.
Ausgegeben am 13. Juni 1893.
— — —— D0 —
— — — — — Gen en — —— —
Bekanntmachung.
Der auf Den 15. Juni d. J. anberaumte Netiontemarkt in
Natbenow ift wegen der Neichstagswablen auf den 30. d. M.
Nachmittag 1 Uhr verlegt worden.
Potdam, den 12. Juni 1893.
Der Negierungs:PBräfident.
Moninivt uan her Bäninlihen Monisemna ı7n Mataham
“a
Amtsblatt
Der Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stück 24.
Den 16. Juni
1S93.
Reichs⸗Geſetz⸗Blatt.
(Stück 17.) Me2099. Geſetz, betreffend die Feſt⸗
ſtellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaus⸗
—*2** für das Etatsjahr 1892/93. Vom
10, Mai 1893.
N? 2100. Geſetz, betreffend die Feſtſtellung eines
Nachtrags zum Reichshaushalts-⸗Etat für dag
Etatsjahr 1893/94. Vom 10. Mai 1893.
(Stüd 18.) NF 2101. Staatsvertrag zwiſchen Deutſch⸗
fand und den Niederlanden, betreffend die Eifen-
bahn von Sittard nach Herzogenrath. Dom
28. November 1892.
(Stüäd 19.) N 2102. Gefes, betreffend einige Ab-
änderungen und Ergänzungen der Militärpenfions⸗
gefege vom 27. Juni 1871 und vom A. April 1874,
jowie des Neihsbeamtengejeges vom 31. März
1873 und des Geſetzes über den Reihd-Invaliden-
fonds vom 11. Mai 1877. Bom 22. Mai 1893.
(Stüd 20.) NP 2103. Gefeg, betreffend die Erſatz⸗
vertbeilung. Vom 26. Mai 1893.
N? 2104. Bekanntmachung, betreffend Ergänzimg und
Berichtigung der dem internationalen Ueberein-
fommen über den Eijenbapnfraiiverfeht beigefügten
Lifte, Bom 25. Mai 1893.
(Stüäd 21.) AR 2105. Bekanntmachung, betreffend
bie Anwendung der vertragsmäßig beftehenden Zoll-
befreiungen und Jollermäßigungen auf die ſpaniſchen
am und Induſtrie⸗Erzeugniſſe. Vom 28. Mai
“N 2106. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung
erleichternder Borfchriften für den medhfeljeitigen
Berfehr zwiſchen den Eiſenbahnen Deutichlande
und Luremburgs, rüdfichtlich der bedingungsweife
zur Beförderung zugelaffenen Gegenftände, in Ge⸗
mäßheit des 5 1 letzter Abſatz der Ausführungs-
Beflimmungen zum internationalen Uebereinfommen
Ne, den Eifenbahnfradhtverfehr. Vom 29. Mai
Geſetz⸗ Sammlun Ä
für die Königlichen —— — Staaten.
4Stück 13.) M8611. Zuſätzliche Erklaͤrung zu den
mit Rußland am Sour 4879 und 29/17.
. . Janıar
Auguft 1883 wegen des unmittelbaren Gejchäfte-
verkehrs zwiſchen den Preußiſchen und Ruffifchen
Inftizbehörden gejhloffenen Abfommen (Gefep-
Samml. für 1879 S. 138 und für 1884 ©. 72.)
Bom 28,/16. Januar 1893.
(Stüd 14.) M 9612. Berorbnung, betreffend die
Abänderung der Verordnung über die Ausführung
des Fifchereigefeged in der Provinz Weftpreußen
vom 8. Auguft 1887 (Geſetz⸗-Samml. S. 348.)
Vom 10. Mai 1893. "
N 9613. Verfügung des Juſtizminiſters, betreffend
die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der
Bezirke der Amtsgerichte Aachen, Aldenhoven, Eich:
weiler, Jülich, Stolberg bei Aachen, Düren, Mont-
jvie, Sankt Birth, Hennef, Rheinbach, Waldbroel,
Kempen am Rhein, Robberih, Rheinberg, Andernach,
Sanft Goar, Kreuznach, Meifenheim, Coͤln, Langen⸗
berg, Sulzbach, Grumbach, Neunkirchen, Ottweiler,
Saarbrücken, Trier, Prüm und Berncaſtel. Vom
16. Mai 1893.
Bekanntmachungen
der Königlichen Miniſterien.
Bekanntmachung—
den Ankauf von Remonten für 1893 betreffend.
3. Zum Anfaufe von Remonten im Alter von drei
und ausnahmsweiſe vier Jahren find im Bereiche der
Königlihen Regierung zu Potsdam für diefes Jahr
nachftehende, Morgens 8 reip. 9 Uhr beginnende
Märfte anberaumt worden und zwar:
s 17. Juni Perleberg,
s 19. = Kyrig 9 Uhr,
e 20. = Nauen 9 Uhr,
: 11. Juli Strasburg U./M.,
s 12. Auguft Meyenburg,
: 15. = Mittflod,
“
16. = Neuftadt a. D. 9 Uhr.
Die von der NRemonte-Anfaufs-Kommiffion er-
fauften Pferde werben zur Stelle abgenommen und fofort
gegen Duittung baar bezahlt.
Pferde mit ſolchen Fehlern, welche nad) den Landes⸗
gefegen den Kauf rüdgängig maden, find vom Ber-
fäufer gegen Erftattung des Kaufpreifes und der Un—⸗
foften zurücdzimehmen, ebenſo Krippenfeger und Klop-
bengfte, ſowie Wallache mit ausgeprägter Hengſt⸗
Manier, welche fih in den erften zehn bz. acht und
zwanzig Tagen nad Einlieferung in den Depots ale
ſolche erweiſen. Pferde, welde ben Verfäufern nicht
eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht Tegitimirten
Bevollmächtigten der Kommilfion vorgeftellt werden,
find vom Kauf ausgeſchloſſen.
Die Berfäufer find verpflichtet, jedem verfauften
Pferde eine neue flarfe vindleberne Trenje mit ftarfer
238
Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leber ober Hanf
mit 2 mindeftend zwei Meter langen Striden ohne te
fondere Vergütung mitzugeben.
. Um die Abflammung der vorgeführten Pferde feſt⸗
ſtellen zu fönnen, find die Dedicheine reip. Füllenſcheine
mitzubringen, auch werden die Verkäufer erjucht, die
Schpweife der Pferde nicht zu foupiren oder übermäßig
zu verfürzgen. Ferner ift es dringend erwünfcht, daß ein
zu maffiger oder zu weicher Futterzuftand bei den zum
Verfauf zu ſtellenden Remonten nicht ftattfindet, weil
dadurch die in den Remontebepots vorfommenden Kranf-
heiten fehr viel ſchwerer zu überftehen find, als dies bei
rationell und nicht übermäßig gefutterten Remonten ber
Tal if. Die auf den Märkten vorzuftellenden Re
monten müffen daher in folder Verfaſſung fein, daß fie
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der
Mufterung ihrem Alter entiprechend in Knochen und Mus⸗
ufatur ausgebildet find.
Berlin, den 25. Februar 1893,
Kriegsminifterium. Remontirungs-Abtheilung.
Bekanntmachung.
16. Die im Jahre 1893 zu Berlin abzuhaltende
Prüfung für Vorſteher an Taubftummen-Anftalten wird
am 30. Auguft beginnen.
Meldungen zu derfelben find bis zum 15. Juli d. 3.
bei demjenigen Königlichen Provinzial-Schulfollegium,
in deſſen Auffichtöfreife der Bewerber angeftellt oder
beichäftigt if, unter Einmeihung der in 65 der Prüfunge-
Ordnung vom 11. Juni 1881 bezeichneten Schriftftüde
anzubringen. Bewerber, welde nicht an einer Anſtalt
in Preußen thätig find, fönnen ihre Meldung kei
Führung des Nachweiſes, dag folde mit Zuftimmung
ihrer Borgefegten beziehungsweile ihrer Landesbehörde
erfolgt, bis zum 25. Juli d. I. unmittelbar an mid
richten.
Berlin, den 2. Juni 1893.
Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts-
und Medizinal-Angelegenpeiten.
Im Auftrage Kügler.
ad U. IIIA. 1515.
239
Befanntmachungen des Königlichen
Dber:Präfidenten. -
Befanntmahung.
16. An Stelle des verflorbenen Erbmarſchalls der
Kurmarf Gans Edlen Herrn zu Putlig auf Laaske
if der Rittergutsbefiger von Rohr auf Dannenwalde
zum Provinzial:Landtags-Abgeorbneten des Kreiſes Oſt⸗
prignig gewählt worden. Solches wird gemäß $ 21
der Provinzial-Ordnung vom 29. Juni 1875 hiermit
tefannt gemacht.
Potsdam, den 5. Juni 1893.
Der Ober-Präfident,
Staateminifter von Achenbach.
Bekanntmachungen _
des Königlichen Negierungs:Präftdenten.
Befanntmadung.
131. An Stelle des franfen Bürgermeifterd Kneifel
ift der Amtsrichter Barth in Perleberg zum Vor—
figenden des daſelbſt für den Kreis Weft-Prignig zur
Durchführung der Invaliditäte- und Alteröverficherung
errichteten Schiedögerichts ernannt worden.
Potsdam, den 2. Juni 1893.
Der Regierungs-Präfident.
ebfeucden.
132. Feſtgeſtellt if die Maul- und Klauen-
ſeuche unter dem Rindvieh des Gaſtwirths Thürling
in Werneuden, Kreis Dberbarnim, der Bläshen-
ausſchlag bei einer Kuh des Bauern Biel zu Keh⸗
tigf, Kreis Beeslow⸗Storlow.
Erloſchen if die Maul- und Klauenſeuche
unter dem Rindvieh der Wittwe Dittmann und des
Molfereibefigers Gauert in Rofenthal, Kreis Nieder-
barnim, des Bauern Mehls III. in Seegefeld, Kreis
Oſthavelland, unter den Schweinen bes Rittergutöbefigers
von Rohr in Dannenwalde, dem Rindvieh ber
Bauern Bismarf und Gamlin in Zaatzke, der Tage
töhner des Ritterguted Joach ims hof, Kreis Oftprignig.
Potsdam, den 13. Juni 1893,
Der Regierungs-Präfident.
240
134. Ra
Sweifung
des Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchften Tagespreiſe einichlieplih 5% Aufichlag im Monat Mai 1893
in den Hauptmarftorten bes Regierungs⸗Bezirks Potsdam.
fofteten
je 50
Kilogramm.
Laufende Nummer.
847 za] 910
IT
IM. Bf
Bemeriungen.
u n u Er uns
Kür die Kreite Oberbarnim,
8,07 740 Niederbarnim,
1. 9109 8 09 | 8lı7 —
2. —— 1 3136 4731 3611 405] 21881 2 94 | 3113 1 271 ſund Teltow ſowie für Stadt
d. —— [| 2131 2 2136] 265 26 2| 25 | 2117 Spandau gilt Berlin ale
Bauptmarftort.
Potsdam, den 13. Juni 1893. Der Regierungs-Präftdent.
Polizeiverordnun bezirfen gleichen Namens in demſelben Kreife zu ge-
135. - Auf Grund der 88 137, Rs des Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (Geſ.⸗S. S. 195) und der 66 6, 12, 15 des
Geſetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März
1850 (Geſ.⸗S. S. 265) ſowie des 8 20 des Reiche:
geſetzes, betreffend die Abwehr und Unterbrüdung von
Viehſeuchen vom 23. Juni 1883 (R.⸗G.⸗Bl. S. 153)
wird mit Zuftimmung des Bezirksausſchuſſes für den
Umfang des Negierungsbezirfed Potsdam nachftehende
Polizeiverordnung erlaffen:
Die Polizeiverorpnung, betreffend das Treiben von
Schweinen und dad gewerbsmäßig zum Viehtransport
benugte Fuhrwerk vom 23, Auguft 1892 (Amtsblatt
©. 349) und die Polizeiverordnung, betreffend das | 55
Treiben von Schafen und Rindvieh auf öffentlichen
Wegen vom 30. Auguft 1892 (Amtsblatt S. 360)
treten mit dem 1. Juli d. I. außer Kraft.
Potsdam, den 13. Juni 1893.
Der Negierungs-Präfident.
Graf Hue de Grais.
Anftitut zue Ausbildung von Lehrfchmiede:
meiftern zu Charlottenburg.
136. Der nähe Curſus beginnt am Freitag,
den 1. September 1893,
Anmeldungen werden von dem Hauptbirectorium
des landwirthſchaftl. Provinzial-Vereind für die Marf
Brandenburg und die Niederlaufig, Berlin NW,,
Spenerftraße 33, und dem Director des Inftituts, Ober-
Roßarzt a. D. Brand zu Charlottenburg, Spree-
firaße A2, entgegen genommen.
Potsdam, den 5. Juni 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Befanntmadung, |
137. Des Könige Majeſtät haben mittelſt Aller:
böchften Erlaſſes vom 22, v. Mts. unter Auflöjung der
im Kreiſe Prenzlau belegenen Landgemeinden Jagow
und Schönfeld die Vereinigung der zu denſelben ge-
börigen Grundflüde mit den jelbfifländigen Gufs⸗ im Monat Mai
nehmigen geruht. Potsdam, den 9. Juni 1893.
Der Regierungs-Präfident. ,
Bekanntmachungen des Königlichen Polizei
enten zu Berlin.
Bekanntmachung.
5A. Die freie Durchfahrtshoͤhe der Waiſenbrücke
it in Folge der Aufftellung von Lehrgerüften bie auf
etwa 3 m eingeichränft worden und deshalb beim
Paſſiren der Brüde durch Dampfer mit hohem Berded,
auf denen fich Perſonen befinden, Vorficht geboten.
Berlin, den 10. Juni 1893.
Der Polizei-Präfident.
Berliner und Charlottenburger Preife im Monat Mai 189.
. A. Engrod-Marftpreije
im Monatsdurchſchnitt.
| In Berlin:
für 100 Kigr. Weizen (gut) 16 Marf 39 Pf.,
EZ do. (mittel) 15 - % -
ss 8 8 bo. (gering) 15 = 55 s
= =» Roggen (gut) 14 » 60 =
Zu 2 do. (mittel) 14 = 24 =
ee bo. (gering) 13 - 9 -
= s = GÖerfte (gut) 16 = 90 :
a bo. (mittel) 15 = 69 ⸗
ee bo. (gering) 14 = 49 ⸗
:s = = Hafer (gut) 16 = 33 =
EZ do. (mittel) 15 = 79 >
Ze Ze bo. (gering) 5 =: 236 =
:s = =: &bjen (gut) 8 » 8 =
:s = ⸗ do. (mittel) 17 = 7 :
u do. (gering) 16 - 56 =
⸗ z 2 Richtſtroh 5 ⸗ 33
2 * ⸗ Heu 6 ⸗ 94 s
Monate-Durhihnitt der höchſten Berliner
Tagespreije einſchließlich 5% Aufſchlag
für 50 Klgr.
Hafer Stroh Heu
8,69 Mk., 3,02 ME., 4,36 ME.
r-*
*
Ve Tess Ts | ve | Ten
“
F
WU NN NN N
R
X
—öR «F
wa
=
*
VVV
W
B. Detail-Marfipreije
im Monatsdurdignitt.
Berlin:
n
100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 32 M
241
.,\ die
art — Pf,
= = Gpeifebohnen (weiße) 95 = — ⸗
= Linſen 55⸗ — ⸗—
⸗—2Nartoffeln 5⸗ — ⸗
1 Klgr. Rindfleiſch v. d. Keule 1 = 40 >
1 : ⸗ (Bauchfleiſch/ 1 = 10 =
1 = Schweinefleiidh 1 = 37 =
1 = Kalbflleiich 1 = 20 «
1 = Hammelfleiid 1 = 20 =:
1 = _ Sped (geräudert) 1 = 60 =
1 = Eßbutter 2 =: 30 ⸗
60 Stüd Eier 3 =: 10 >
2) In Charlottenburg:
100 Klgr. Erben (gelbe z. Kochen) 35 Marf — Pf.,
= = Gpetjebohnen (meife) 5 =: — ⸗
= = Linien OO =: — ⸗
= = Rartoffeln A =: 75 =
1 Klgr. Rindfleiih v. d. Kelle 1 = 40 =
ls. = (Bauchfleiſch) 1 = 10 =
1 = Schweinefleid 1 = 50 =
1 + Kalbfleiſch 1 2 40 =
1 = Hammelfleiich 1 = 20 =
1 = _GSped (geräudert) 1 = 60 =
1 = &fbutter 2:58 -
60 Stüd Eier 3 = 12 =
C. Ladenpreife in den legten Tagen
des Monats Mai 1893:
1) In Berlin:
1 Klgr. Weizenmehl NE 1 30 Pf.,
1 = Roggenmehl N 1 30 =
1 = _ Gerflengraupe 40 ⸗
1: © engrüge 38 =
1 = Buchmweigengrüge 40 =
1 = Bire 40 =
1 = Reis (Java) 55 =
1 = Savasfaffee an 2 Mark 70 ⸗
1 = ⸗ gelb in
gebr. Bohnen) : 10 >
1 = Speifefalz 20 >
1 = Scmeineiehmalz(hiefigee) 1 - 50 ⸗
2) In Charlottenburg:
1 Klgr. Weizenmehl NF 1 38 Pf.,
1 = Roggenmehl NP 1 31 =»
1 = _Gerftengraupe 45 ⸗
1 = ©erftengrüge 42 =
1 = Budweizengrüge 42 >
1 ⸗ Hirſe A2 ⸗
Al = Heiß (Java) 46 =
1 = Tavasfaffee (mittler) 2 Mark 58 -
1 = JavasKaffee (gelb in
gebr. Bohnen) s 32 >
1 = Speifefalz 20 ⸗
1 :- AT ⸗
= Schmweineichmalz(hiefiges) 1
Berlin, den 8. Juni ga.
Koͤnigliches Dolizei-Prafidium. Erſte Abtheilung.
Bekanntmachung.
36. Das unter dem Namen „Gebhardt's
Schoͤnheits⸗Extrakt“ hierorts feilgehaltene und öffentlich
angepriefene Geheimmittel gegen Hautunreinigfeiten und
Hautkrankheiten aller Art befteht nach fachverfländiger
Unterfuchung aus nahezu gleichen Theilen Glycerin und
Ricinus-Oel. Der thatſächliche Werth der für 2 Mark
verfauften Flache des Mitteld beträgt etwa 30 Pfennig.
Dies wird hierdurch zur algemeinen Kenntniß gebradit.
Berlin, den 8. Juni 1893.
Der Polizei-Präftdent.
Befanntmadhung.
Unter der Bezeichnung. „Nickelwaſſer“
wird beſonders von herumziehenden Händlern jegt viel:
fady eine Fläfftgfeit in den Handel gebracht, durch die
fupferne oder melfingene Gegenflände mit einem weißen
nidelähnlichen Ueberzuge verjehen werben fünnen. Dieje
Flüffigfeit enthält Queckfilber, ift daher in hohem
Mafe giftig. Das Publikum wird daher vor ihrer
Anwendung, zumal zum Beftreihen von Eß⸗ ober
Kochgeſchirren, eindringlich gewarnt. Uebrigens ifl der
Berfauf der Flüſſigkeit nur gegen Giftſchein geftattet.
Berlin, den 8. Juni 1893.
Der PolizeisPräfident.
Belanntmachungen der König
Sauptverwaltung der Staatsichu
Befanntmahung.
11. Die am 1. Juli 1893 fälligen Zinsfcheine
Der Preußiſchen Staatsfchulden werben bei
57.
en
Den.
„der Staatsichulden-Tilgungsfaffe — W. Taubenftraße 29
hierſelbſt —, bei der Reichsbankhauptkaſſe, ſowie bei den
früher zur Einlöfung benusten Kaffen und Reichsbank⸗
anftalten vom 21. d. MR. ab eingelöft. Auch werden
die am 1. Juli 1893 fälligen Zinsſcheine der nad
unferer Bekanntmachung vom 6. März 1891 mit dem
1. April deſſelben Jahres auf unjere Verwaltung über-
gegangenen Eifenbahn-Prioritäte-Anleihen bei den vor-
ezeichneten Kaffen, ſowie bei den auf dieſen Zingfcheinen
vermerften Zahlftellen vom 21ften d. M. ab eingelöft.
Die Zinsſcheine find, nah den einzelnen Schulb-
gattungen und Werthabichnitten geordnet, den Ein-
loͤſungsſtellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches
tückzahl und den Betrag für jeden Werth-
abfchnitt angiebt, aufgerechnet ift und des Einliefernden
Namen und Wohnung erfihtlid macht.
Wegen Zahlung der am 1. Yuli fälligen Zinjen
für die in das Staatsfchuldbuch eingetragenen
Korderungen bemerfen wir, daß die Zufendung dieſer
Zinfen mittels der Poſt jowie ihre Gutſchrift auf den
Reichsbank⸗Girokonten der Empfangsberechtigten zwifchen
dem 17. Auni und 8. Juli erfolgt; Bie
Baarzablung aber bei der Staatsfchulden:
Tilgungskaſſe am 17. Juni, den
NHegierungs : Sauptlafien am 24. Juni
| und bei den mit der Annahme direkter Stantöfteuern außer-
halb Berlins betrauten Kaffen am 1. Juli beginnt.
212
Die Staatsichulden-Tilgungsfaffe ift für die Zins- | falle das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraftlog-
ablungen werktäglich von 9 bie 1 Uhr mit Aus-|erflärung der Urkunden beantragt werden wird.
* des vorletzten Werktages in jedem Monat, am Berlin, den 2. Juni 1893.
legten Monatstage aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet. Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Die Anbaber Preufiſcher Konfols Befanntmahung.
machen wir wiederholt auf die Durch uns| 20. In Gemäßheit des 8 20 des Ausfüprungs-
veröffentlichten , Amtlichen Itachrichten über Geſetzes zur Cioitprogehorbnung vom 24. März 1879
das Preußiſche Staatsichuldbuch” aufmerf: (8-8. S. 281) und des $ 6 der Verordnung vom
fam, welche durch jede Buchhandlung für | 16. Juni 1819 (G.S. S. 157) wird befannt gemacht,
410 Pfennig oder von dem Verleger J. daß ber Schneiberinnung zu Nauen die Schuldverfchrei-
Guttentag in Berlin durch bie Poſt fir | bung der konſolidirten 40/0igen Staatsanleihe von 1880
AS Pfennig franto zu beziehen find. Lit. E. M 283894 über 300 M.
Berlin, den 3. Juni 1893. angeblich abhanden gefommen ift.
Hauptverwaltung der Staatsichulden. Es wird derjenige, welcher fih im Befige biefer
Bekanntmachungen der Königlichen Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, jolches der
Kontrolle der Staatöpapiere. | unterzeichneten Kontrolle, der Stantspapiere oder dem
Befanntmadhung. Rechtsanwalt und Notar Frig Neumann zu Spandau,
19. In Gemäßheit ded 6 20 des Ausführungs- | Porsbamerfirafe 21, anzuzeigen, widrigenfalld das
nejeged zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 | gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraftloserklärung
(8-5. ©. 281) und des 6 6 ber Verorbnung vom der Urkunde beantragt werben wird.
6. Juni 1819 (G.⸗S. ©. 157) wird befannt gemadht, Berlin, den 1. Juni 1893.
daß dem Hofbefiger J. Lies in Bodenſtedt, Kreis Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Braunschweig, die Schuldverishreibungen der Fonfolidirten Bekanntma ungen der Königlichen
4 O/oigen Staatsanteibe von 1882 Eifenbahn:Direftion zu Bromberg.
Lit. D. M 293766 und 356900 über je 500 M., Befanntmadung.
- E. = 554231 über 300 M. an. Mit dem 15. Juni 1893 wird der zwiſchen
angeblich abhanden gefommen find. Efaiögirren und Heinrichswalde gelegene Perjonen-
Es werden diejenigen, welche ſich im Befige diefer | Haltepunkt Wilhelmsbruch im bieffeitigen Binnenverfehr
Urkunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches der | für ben Stüdgut- und Eifftüdgut-Verfehr eröffnet.
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem Bromberg, den 3. Juni 1893.
Hofthierarzt Lies in Braunſchweig anzuzeigen, widrigen- Koͤnigliche Eifenbahn=Direftion.
Befanntmadhung.
25. Für die in der nachftehenden Jufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welche auf den
daſelbſt erwähnten Ausftellungen ausgeftellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Frachtbegünſtigung ın
der Art gewährt, dag nur für die Hinbeförberung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wirb, die Rüd⸗
beförderung an die Verſandſtation und den Ausftellee aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage des ur:
Iprünglichen Frachtbriefes bezw. des Duplifat-Beförberungsicheines für den Hinweg, ſowie durch eine Beſchei⸗
nigung der dazu ermächtigten Stelle nadhgewiejen wird, daß die Thiere bezw. Gegenflände ausgeftellt geweſen
und unverfauft geblieben end, und wenn die NRüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit flattfinbet.
In den urfprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifats:Beförderungsicheinen für die Hinfendung ift ausdrücklich
zu vermerfen, daß die mit denſelben aufgegebenen Sendungen durchweg aud Ausfiellungsgut beftehen.
——— — — | ur us) De —
Die Trachtbegünftigung wird gewährt keraung der | Rüdbeförberung
‚Deiceinigung muß erfolgen
2 Art der Ausftellung
_ auf den Streden der] find ermädti innerbal
Allgemeine deutſchee Münden | 8.—12. | Tpiere, land Preuß. Staate:| Ausftels A 3
landwirthſchaftliche Juni wirthſchaftliche bahnen, lungs⸗Kom⸗ Wochen | &
Ausſtellung Maſchinen, Er⸗ miſſion A
zeugniſſe und *
Geraͤthe
2AAusſtellung von Ma⸗ Münden | 22.—24. | Gegenftände ber Preuß. Staats⸗ desgl. 4 J
ſchinen, Geräth— Yuli |nebenbezeichneten | bahnen und Wochen *
ſchaften und Aus—⸗ Art Reichsbahnen in —
rüftungsgegenftän- Elſaß⸗Lothringen
den für Feuer— 3
wehren ẽ
Bromberg, den 3. Juni 1893. Koͤnigliche Eiſenbahn⸗Direktion.
Fo N
213
Bekanntmachungen der Kaiferlihden Ober: Poftdirektion zu Potsdam.
Befanntmadung.
30. In dem zum Kreife Oflprignig gehörigen Dorfe Garz wird am 16. Juni eine Poftagentur mit Tele-
nrapbenkbetrieb unter ter Bezeihnung Garz (Prignig) in Wirfjamfeit treten. Dieſe Poftagentur erhält Ber-
bindung mit der Kaiſerlichen Poflagentur in Großwelle (Prignig) an den Werftagen durch eine zmeimalige
Landpoftfahrt, an Sonntagen durd einen Tandbriefträger zu Fuß in nadftehender Weije:
F. L. w. L F. L. w.
— ——— .8. — —— L. 8.
640 V. 145 N. 6480 V. J. Großwelle (Prignig) 120 V. 63s5 N. 110 8,
75 V. 25 N. 720 V. I Garz (Prignitz) 1140 B615 N. 1025 V.
Dem Lanbbeftellbezirf der neuen Poſtagentur werden die bisher zum Bezirk der Poſtagentur in Groß-
welle (Brignig) gehörigen Ortichaften: Hoppenrade, Tüchen, Reckenthin und Klenzenhof zugetheilt. Die Poft-
und Telegraphenhülffielle in Garz (Prignig) tritt mit dem 15. Juni außer Wirfjamfeit.
Potsdam, den 8. Juni 1893. Der Kaiſerliche Ober-Poftdirector.
Bekanntmachungen des Landesdireftors der Provinz Brandenburg.
BDBefanntmadhung.
8. Die Brandenburgfche Wittwen- und Waifen-Verjorgungsanftalt hat in dem Rednungeiahte 1892/93
an Wittwen- und Wailen-Geld-Beiträgen vereinnahmt . 33 M. 75 Pf.
und an Zinfen von den Beftänden des laufenden Fonds .. 218 = 8 -
zulammen 142437 M. 63 Pf.
Dagegen an Wittwen- und Waijengeldern gezahlt en 33787 = 69 -
jo daß als Ueberfhuß dem eifernen Fonds zu überweilen waren - - 2 2 2... 108649 M. 94 Pf.
Diejem find zu feinem Beftande am 31. März 1892 von. . . . . . . 1194738 - 64 -
außerdem zugefloffen:
1) an Zinfen von feinen Beländen . . . . . 45591 M. 30 Bf.
2) an Eintrittögeldeen . . = 2 2 2 202 ..19299 -» 11 =
3) an nacherhobenen Beiträgen . . . 2... 904 = 69 -
4) an Kursgewinn für verloofte Wertbpapiere . 32 - 33 -
im Ganien . - 2 2 22. 65 827 M. 43 Bf.
er erreichte daher am 31. März 1893 eine Höhe von . . .. 1369216 M. 01 Pf.
Die Vermehrung des Fonds im Rechnungsjahre 1892/93 ſtellt fih darnach auf 174477 M.37 Pf.
Sein rehnungsmäßiger Beftand ift folgender:
420 200 M. 4% Preuß. conjolid. Staatsanleihe (davon 400000 M. eingetragen
in das Staatsſchuldbuch) zum Anfaufswerthe von . . 433 344 M. 30 Pf.
15 000 M. 31/2 %0 beögleihen . mon 14889 »= — =
250 000 M. 3*/ % Hypothek der Berliner Gemeinnügigen Baugejellihaft -. -. . 25000 = — =
235 700 M. 31/2 %0 Tandichaftl. Centralpfandbriefe zum Anfauföwerthe von . . . 291697 - 86 -
30 600 M. 3"/2 %0 Köpenider Stabtanleihe . re 30603 - 48 -
13000 M. 3/2 %0 Zeffener dDeögleihen >: 2:20 13001 « 43 -
123 000 M. 3, % Oſt⸗Prignitzer Kreisanleibe . - > 2 2 2 2 2 2 0 2.119020 - 07 ⸗
100000 M. 4% Templiner Rreisanleibe - - > 2 2 2 2 2 22220 ..101009 - 50 -
77500 M. 32% Jerichower Kreisanleihe. 77153⸗ 9 -
17 000 °M. 4% Dihersfebener Kreisanleibe -. - > 2 2 2 17171 35
1342 000 M. | — 1346 890 M. SE $f.
| und baar 22325 - 17 =
Died wird gemäß 5 27 des Regl der Anftalt hi den di 31
ä nern 0
Berlin dem 7. IN mis 85 es Reglements der Anſtalt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg, Wirkliche Geheime Rath von Levetzow.
Perf onalchronik. Foͤrſter ernannt und demſelben die Förſterſtelle Triebſch
Des Könige Majeſtät haben den Regierungs- in der Oberförfterei Friebdersdorf vom 1. Juli d. J.
Aſſeſſor Ruffmann zum Regierungs-Rath zu ernennen |ab übertragen worden.
geruht. Das unter Koͤniglichem Patronat ſtehende Diakonat
Der verſorgungsberechtigte Reſerve-Gefreite Forſte an der St. Lukas-Kirche zu Berlin, Diözefe Friedriche-
aufſeher Ferdinand „Adolf Karl Köhn zu Pichelöberg werder, kommt durch die nach neuem Rechie erfolgende
in der Oberförfterei Grunewald, iſt zum Königlichen Emeritirung feines bisherigen Inhabers, des Predigers
244
Hauſig hierſelbſt, zum 1. Dftober 1893 zur Erledigung. | Lücke in Pritzwalk, ale Telegraphenaſſiſtent der Poſt⸗
Die Wiederbefegung diefer Stelle erfolgt durdy Gemeinde: | affiftent Goettert in Eberswalde, als Poftvermwalter
wahl nad) Maßgabe des Kirchengeſetzes, betreffend das| die Poftaffiftenten Léon in Falfenrehde und Pidert
im 6 32 N? 2 der Kirhengemeinde- und Synodal⸗ in Panlinenaue.
Drdnung vom 10. September 1873 vorgefehene Pfarr: | Verſetzt find: der Poftinipelior Wegner von
wahlrecht, vom 15. März 1886 — K. Gel. und B.-B1.| Potsdam nad Leipzig, der Poſtkaſſirer Severin aus
de 1886 ©. 39. — Bewerbungen um dieje Stelle find| Crefeld als c. Poftinfpeftor nah Potsdam, der. Poft-
fchriftlich bei dem Königlichen Konfiftorium der Provinz fefretair Mohrich von Perleberg als c. Ober: Pof-
Brandenburg einzureihen. 56 a. a. O. bireftiongfefretair nady Königsberg (Pr.).
Perfonalveränderungen im Bezirke der Auf feinen Antrag tritt in den Rubeftand:
Katferliden Ober-Poftdireftion in Potsdpam.| der Poftverwalter Fritze in Wilmersporf (Kreis
Ernannt ift: der Poftaffiftent Barbi in Rathenow Angermünbe).
zum Ober-Poftaffiftenten. Geftorben ift: ter Poſtaſſiſtent Hartmann in
Angeſtellt find: als Pofaffiftent der Poftaffiftent| Coepenick.
Ausweifung von YUusländern aus dem NMeichögebiete.
& Name und Stand | Alter nud Heimat Grund Behoͤrde, Datım
IC ber welche die Ausweifung . ‚
3 des Auegewieſenen. Beftrafung. beſchloſſen hat. elle
1. 2, 3. 4. 5 6.
Auf Grund des $ 362 des Strafgeſetzbuchs:
1A0i8 DBaldermann,igeboren am 27. März Landſtreichen, Königlich bayeriihei 6. Mai
Fabrifarbeiter, 1874 zu Trautenau, Polizei⸗Direktion 1893.
Böhmen, ortsangehörig Münden,
zu Glasdörfl, Bezirk
Schönberg, Mähren,
2) Julius Chalupa, Igeboren am 10. Apritidesgleichen, biejelbe, 8. Mai
Drunnenmader, 1865 zu Neutra, Un- 1893.
garn, ortdangehörig zu
Chlebow, Bezirk Ta-
bor, Böhmen,
3) Heinrih Freitag, gehoeren am’ 27. Juni Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher 10. Mai
Kellner, 1858 zu Warſchau, Regierungspräfidenti 1893.
ortsangehörig ebendaſ., zu Merfeburg,
AStephan Führlinger,igeboren am 22. Sep: Fandftreicen, Koͤniglich preußiſcher 9. Mai
Müllergefelle, tember 1868 zu Lin, Negierungspräfiden| 1893.
ortdangeh. zu Brunn zu Aurich,
am Wald, Defterreich,
5) 9Heinrih Ihmt, geboren am 22. Januar Landſtreichen u. Betteln, Königlich Bayeriihe| 4. Mai
Bäder, 1873 zu Sablonig, PolizeisDirektion 1893.
BezirfTepfig, Böhmen, München,
ortsangehörig ebenda],
6) Amalie Kandl, geb. geboren am 23. Januar Landſtreichen, Königlich. preußifger| 15. April
Butter, verw.gewejene] 1855 zu Biala, Ga- Regierungspraͤſident 1893.
Goldfluß, lizien, ortsangehoͤrig zu Oppeln,
zu Koſteſſow, Bezirk
Treneſin, Ungarn,
7 Joſef Smolka, |geboren am. 11. März Betteln, derſelbe, 17. April
Schloſſergeſelle, 1846 zu Giiſchwitz, 1893.
Bez. Troppau, Oeſter⸗
reichiſch⸗Schleſien, orts⸗
angehörig ebendaſelbſt,
Hierzu Vier Oeffentliche Anzeiger.
(Die Inſertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Druckzeile 20 Bf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam. .
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'ihen Erben.
7%
Amtsblatt
Der Königlichen Negierung zu Potsdam
and der Stadt Berlin.
Stück 23.
Bekanntmachungen
des Königlichen Negierungd:Präfidenten.
olizei⸗ Veroroͤnung
für die afferläufe Des Doffebruche.
138. Gemäß 6 137 des Geſetzes über die allgemeine
Landesverwaltung vom 30. Suli 1 Geſ.⸗S.
S. 195 — wird auf Grund der 66 6, 12 und 15 des
Gefeges über die Yoligeiverwaltung vom 11. März 1850
— Geſ.⸗S. S. 265 — fowie des 6 73 der Feldpolizei⸗
Ordnung vom 1. November 1847 — Geſ.“S. ©. 37
— unter Zufiimmung bed Bezirksausſchuſſes naihflebende
PolizeisBerorbnung erlaffen:
5 1. Folgende Waflerläufe des Doſſe-Bruchs
werden unter Schan geflellt:
a. die Neue Doffe und die Doffe von der Havel auf-
wärts bis zur Schönberg— Tramniger Grenze,
b. die Alte Doffe von Saldernhorft big Nübehorft,
c. die Schwenze,
d. die Glinze von der Doffe aufwärts bie zur Maul:
beermalder Grenze,
e. die Alte Yägelig von der Alten Dofle aufwärts bie
zur Drewener Grenze,
f. der Jaͤgelitzarm von der Alten Jägelitz aufwärts
bis Dannenmwalde,
4 das Waltmühfenfließ,
1
— ⸗
. die Neue Jägelitz,
. der Niederfleggraben (Dammgraben).
Die Schau wird durd 7, je aus 3 Mitgliedern
beftehenbe Schauämter ($ 15) audgeübt.
Die normalmäßige Breite und Tiefe der
Wafferfäfe wird von den Schauämtern, erforderlichen
Falles unter Zugiehung von Waflerbau-Sachverfländigen
mit verbindlicher Kraft fefgefest.
5 3. Desgleichen beftimmen die Schauämter über
die normalmäßige Anlage der Uferboͤſchungen.
$ A. Zur Erhaltu
um Verpflichteten alljäprlid eine zweimalige Räumung
der Wafferläufe und Bivar eine Frühjahre-Räumung in
der Zeit vom 15. Mat bis 15. Juni und eine Herbſt⸗
Räumung in der Zeit vom 15. Auguft bie 30. Sep⸗
tember vorzunehmen. Hinſichtlich der Berpflichtung zur
Räumung bewendet ed bei Dem beſtehenden Rechtszuſtande.
Die Schauämter Tönnen bei vorhandenem Bedürfniß
dur Bekanntmachung ihres Vorfigenden außerordent⸗
lihe Räumungen anordnen oder in bejonderen Fällen
die regelmäßige Räumungszeit anderweit feftiegen.
Den 283. Juni
1893.
$ 5. Die Räumung bat für jeden der in $ 1 be-
zeichneten Wafferläufe je von unten aufwärts zu erfolgen.
Innerhalb der in $ 4 gedachten Friften werden
‚|die Zeitpunfte, mit melden die Räumungsarbeiten be-
gonnen und bis zu welchen fie beenbet fein müflen, vom
duftänbigen Schauamte bejonders feflgelegt.
Der bei den Räumungen entfiehende Aus⸗
wurf von Waſſerpflanzen, Mober, Sand u. |. w. iſt
moͤglichſt gleihmäßig nad beiden Ufern bin mindeftene
1,25 m vom oberen Uferrande entfernt zu Tagern und
6 |fomweit er nicht zur Herſtellung der Boͤſchungen ver-
wendet wird, innerhalb I Tagen nad beendeter Räu-
mung vom Ufer zu entfernen ober derart einzuebnen,
daß feine Erhöhungen ber Ufer entfliehen, welche das
Ablaufen des Waſſers nach dem Fluſſe (ließe, Graben)
hindern.
$ 7. Bor Beginn der Räumung if an ber unteren
Grenze jeder Feldmark quer durch den Waſſerlauf (Fluß,
Fließ, Graben) eine Borrihtung (Schwimmbalfen ober
dergleichen) anzubringen, welche dad durch die Krautung
(oögelöfte und im XBaflerlaufe treibende Schilf und
Kraut aufzufangen geeignet ift, durch welche jedoch ein
Aufftau des Waſſers nicht hervorgerufen werden darf.
Das angeihwenmte Kraut if gemäß $ 6 zu ent-
fernen.
Die ſchwimmende Wehr⸗Vorrichtung darf vor ſtatt⸗
gehabter Schau nicht gelöſt werden, iſt aber nach der⸗
ſelben binnen 24 Stunden zu entfernen.
88. Die Inſtandhaltung und Deieiignng der
Ufer gehört — wofern nicht auf Grund bejonberer
Rechtstitel Dritte hierzu verpflichtet find — zu den
Berpflichtungen der Uferbefiger.
Abbrüchige Ufer find jo zu befefligen, daß das
Abrutihen von Erde, Steinen, Sand u. |. mw. ver-
hindert wird,
Die am Ufer ſtehenden Baumflämme oder Wurzeln
oder Wiederherftellung bes |find ſoweit zu befeitigen, als fie im Waſſerlaufe felbft
$6 2, 3 vorgefchriebenen Normalzuſtandes ift von | ft
eben; nur biefenigen dürfen verbleiben, weiche bie
Waſſerlinie begrenzen und zur Befefligung der Ufer⸗
ränder beitragen.
Die Ufer dürfen ohne Zufimmung des Scau-
amtes in einer Entfernung von 2,50 m von der Bord⸗
fante mit Bäumen und Sträudern nicht neu bepflanzt
werden.
Bweige von Bäumen und Sträudern, welde inner-
halb einer Höhe bis zu 3 m fich über das Profil ber
Wafferläufe oder dem freigulafienden Gang ($ 13) aus⸗
breiten, find zu befeitigen. Einer Befeitigung der Baum⸗
216
und Strauchtheile, welche fi über den Bang (8 13)
ausbreiten, bedarf ed nicht, wofern dieſelben fich in einer
Höhe von 3 m Über dem Erbboden befinden.
6 9. Die über die Waflerläufe neu anzulegenden
Brüden und Stege müſſen bie Breite des Waſſer⸗
ſpiegels bei höchſtem Waflerftande überfpannen und mit
ihrer Unterfante über letzterem liegen.
Zu jedem Neu: oder Umbau von Brüden oder
Stegen ift die fhriftlihe Genehmigung der zuſtaͤndigen
Waſſerpolizeibehoͤrde nachzufuchen.
Der Antrag ift bei dem Borfigenden des Schau:
amtes einzureichen, welcher denjelben mit dem Gutachten
des Schauamtes an die zuftändige Behörde befördert.
$ 10. Die Anlage von Wäfchen und Walchbänfen
in den Wafferläufen und zwar ſowohl von fefiflebenden,
als auch von foldhen, welche über dem Wafleripiegel
hängen, ift verboten. Ausnahmen bürfen mit Zuſtim⸗
mung des Schauamtes von ber zuftändigen Waſſer⸗
polizeibehörde fchriftlich geftattet werden, wofern fein
fefter Bautheil der Anlage in das Bett ded Wafler-
laufs hineinragt oder tiefer als 0,10 m über dem
hoͤchſten Waſſerſpiegel Liegt.
Die Anlage von Fuhrten, Durchtriften und Vieh⸗
traͤnken iſt verboten. Ausnahmen dürfen mit Zuſtimmung
des Schauamtes von der zuſtändigen Waſſerpolizei⸗
behörde geſtattet werden.
Graͤben, deren Einmuͤndung eine Umgeſtaltung der
Ufer der Waſſerläufe herbeiführt, dürfen erſt angelegt
werden, nachdem die zuſtändige Waſſerpolizeibehoͤrde
unter Zuſtimmung des Schauamtes die zu befolgenden
Bedingungen für die Sicherung des Ufers vorge⸗
ſchrieben hat.
Beſtehende unvorſchriftsmaͤßige Anlagen (Abſatz 1,
2, 3) find, ſoweit das Schauamt dies für erforderlich
erachtet, innerhalb einer von ihm feſtzuſetzenden Krift
zu befeitigen bezw. mit Genehmigung der Waflerpolizei-
behörde entfprechend umzugeſtalten.
$ 11. Das Einlegen von Hölzgern, Weiden und
anderen die Vorfluth bemmenden Körpern, dad Ein»
sammen von Pfählen in das Bert des Waſſerlaufs,
das Einhängen von Thierhäuten, Leinen, Flachs, Garn
n. |. w., fowie das Hineinbringen anderer Gegenflänbe
ift verboten.
Unter Zuftimmung ded Schauamtes iſt mit ſchrift⸗
licher Genehmigung der Waflerpolizeibehörde die Der-
ſtellung von Ufer⸗Einſchnitten zuläfftg, in welchen dies
jenigen Anlagen angebracht werben bürfen, welche im
Bette des Wafferlaufs ſelbſt verboten find. Diele
Einfehnitte müfjen jedoch gegen den Waſſerlauf durch
fefte Flegtzaune abgegrenzt werden.
$ 12. Abgänge der Haus⸗ und Landwirthſchaft,
frepiertes Vieh, Unrath, Jauche, Abgänge von Gewerbes
betrieben, Färbeftoffe und dergleichen bürfen in bie
Waſſerläufe weder geworfen, noch geleitet, noch an ben
Ufern derart gelagert werden, daß fie vom Negen oder
Bagewaſſer in den Wafferlauf hineingeſpült werben
nnen.
Wo bei Bewerbebetrieben die Ableitung der Ab-
waͤſſer erforderlich if, find Vorrichtungen zu treffen,
dag nur reines Waſſer in bie Waflerläufe gelangt.
8 13. Auf beiden Ufern der Wafjerläufe iſt ein
Gang von mindeflend 1 m freizulaffen und defien Be⸗
nusung dem Schauamte, jowie den zur Deauffichtigung
der Wafferläufe berufenen Perjonen jederzeit zu geftatten.
Ebenfo find Einrichtungen zu treffen, welde bie
Ueberfchreitung der in die Waſſerläufe mundenden
Gräben für bie zur Schau oder Beauffichtigimg ber
Waflerläufe berufenen Perfonen zu jeder Zeit ermöglichen.
Bon Herftellung des Ganges und der Einrichtung
(Abſatz 2) find die Verpflichteten entbunden, ſoweit der
Waflerftand ein Befahren der Wafferläufe mittelft
Kahnes gefattet und die Berpflichteten einen füheren
brauchbaren Kahn nebſt Führer auf ihre Koſten ſiellen.
Die Feldmarfgrenzen find burd minbeflend 1 m
aus dem Boden hervorragende Steine mit dem Namen
der angrenzenden Feldmarken zu bezeichnen.
$ 14. Zuwiderhandlungen gegen bie vorflebenden
Beflimmungen werben mit Gelbfirafe bie zu M.
geahndet. Im Unvermoͤgensfalle tritt an Stelle der
Geldftrafe entiprechende Haftſtrafe.
5 15. Die Durdführung diefer Verorbnung wird
dur Schauämter überwadht. Es befeben 7 Shau-
ämter und zwar:
Schauamt 1.
Für die Neue Jägelitz von der Havel aufwärts
bie zur Grenze der Kreife Oſt⸗ und Wefl-Prignie
unterhalb Boigtöbrügge.
Schauamt II.
a. Kür die Neue Doffe von der Havel aufwärts bie
jur Mündung ber Alten Doffe,
b. für die Alte Doſſe von Saldernhorſt bie Rübehork,
c. für die Alte Jägelitz von der Alten Dofje bis zur
Plaͤnitz'ſchen Lafe,
d. für die Neue Yägelig von Boigtöbrügge bis zur
Plänig’ichen Lafe,
e. für den Niederfieggraben (Dammgraben).
Schauamt III.
a. Für die Alte Jägelitz von der Plänig’schen Lafe
bis zur Dremwener Grenze,
b. für das Walfmüplenfließ.
Schauamt IV,
Für den Jaägelitzarm von ber Alten Jägelitz auf-
wärts bid Dannenwalde.
Schauamt V.
a Kür die Neue Doffe oberhatb Rübehorfi und bie
Doſſe aufwärts bie zur Brunne⸗Trieplatzer Feld⸗
marfgrenge,
b. für die Schwenze.
Sdhauamt VL
Für die Doſſe von der Brunne-Trieplager bis zur
Schönberg: Tramniger Felbmarfgrenze.
Schauamt VI.
- Für die Glinze.
Die Schauämter werben gebildet aus
1) einem Vorſitzenden,
2) zwei vom Kreisauseſchuſſe zu wählenden Beifigern,
247
von weldhen der eine ein Amtsvorfleher oder |der Waflerpofizei in Bezug auf die unter Schau ge-
Bürgermeifter, der andere ein Räumungsflichtiger |ftellten Waflerlauffireden beſonders su betrauenden
fein muß.
Die Wahl der Beifiger erfolgt auf je 3 Jahre.
Für die gleihe Dauer erhalten in derſelben Reife
die Beifiger je zwei Stellvertreter.
Amtsvorfiehern oder Bürgermeiftern zur weiteren Ver⸗
anlaffung zugefertigt.
Diefe haben über die getroffenen Maßregeln und
beren Erfolg dem Vorfigenden des Schauamted Anzeige
Der Borfigende des Schauamtes I. ift der Land⸗ zu erflatten.
rath des Kreifed Weſt⸗Prignitz, der Schauämter II.,
III., IV., VI und VI. der Landrath des Kreifes
Of-Prignig, des Schauamtes V. der Landrath des
Kreiſes Ruppin.
Der Vorſitzende kann ſich im Borfig durch einen
Beifiger, welcher Amtsoorfteher oder Bürgermeifter ift,
vertreten Taffen.
Das Schauamt ift bei Anmejenheit von zwei Mit:
gliedern beichlußfähig. Es beſchließt nad Stimmen-
mehrheit. Bei Stimmengleichheit (Abſatz 9) entjcheidet
die Stimme bed Vorfſitzenden.
Die Mitglieder gelten bei der Abflimmung ald
a fobald es ſich um ihre perſoͤnliche Intereſſen
anbelt.
$ 16. Die Aufforderung zu den gewöhnlichen
wie ben außerordentlihen Räumungen ($ 4) geht von
dem Borfigenden ded Schauamted aus und erfolgt
durch mindeftend einmalige Befanntmahung in ben
Kreisblättern der betheiligten Kreiſe, ſowie durch orts⸗
übliche Bekanntmachung in den betheiligten Gemeinden.
Mit diefen Bekanntmachungen ift diejenige wegen
bes Stattfindend der Schau ($ 17) zu verbinden.
$ 17, Innerhalb der erfien 8 Tage nach Ablauf
der für bie (gewöhnlichen wie außergemöhnlicen)
Räumungsarbeiten feflgefegten Fri findet eine Be:
fihtigung (Schau) der Waflerläufe durch das Schau-
amt ftatt.
Der Borfigende des Schauamtes fchreibt jede
Schau mit Angabe ded Ortes und der Stunde ihres
Beginns aus ($ 16) und ladet die Beifiger mittelſt
bejonderen Schreibens zur Theilnahme ein.
Berhinderte Mitglieder haben, unter gleichzeitiger
Benachrichtigung an den Vorfigenden, unverzüglich
ihrem Stellvertreter die Einladung zugehen zu faffen,
Zu der Schau hat jeder Guts⸗ und Gemeinde,
verband bei Vermeidung einer in die Kreis⸗Communal⸗
Kafle fließenden Orbnungsfirafe von 3 M. einen Ab
geordneten zu geftellen, welder das Schauamt an ber
Örenze der Feldmark zu erwarten und bie zur Grenze
der näcftfolgenden Gemeinde (bezw. Gutsbezirks) zu be⸗
gleiten, jede zur Sache erforderlihe Auskunft zu er-
theilen und die Enticheidungen des Schauamtes vor:
läufig entgegenzunehmen hat.
Das Ergebniß der Befüchtigung wird protofollariich
feftgeftellt, ebenfo find in das Protofoll die getroffenen
Seh edungen (68 2, 3), fomwie die ausnahmeweile er-
theilten Genehmigungen (65 8—11) aufzunehmen.
8 18. Die aufgenommenen Verhandlungen ($ 17
a. €.) werden von dem Schauamtd:Borfigenden den
zuftändigen bezw. ben gemäß S 61 Abſatz 2 der Kreis⸗
ordnung ſeitens des Kreisausichuifes mit Handhabung
$ 19. Mit dem Inkrafttreten dieſer Polizei⸗
Verordnung treten außer Kraft:
a. das Graben-Schau-Reglement für diejenigen Be⸗
theifigten, welche mit Grunbflüden an die Doffe,
den Rhin, die Jägelitz oder Glinze grenzen, vom
23. März 1793 (Amtsblatt 1859, Beilage zu
Stüd 51),
b. dag Graben-Schau-Reglement für die Fläſſe und
Gräben des Doſſebruchs von Berkenbrück bei
Meyendburg bis Hohenofen vom 16. Auguſt 1865
(Amtsblatt, Beilage zu Stüd 35),
c. die Zufagbeftimmung zu dem unter b. genannten
Graben-Schau-Reglement vom 8. Juni 1870
(Amtsblatt S. 62),
Das unter a. benannte Reglement tritt
jedoch nur foweit außer Kraft ald es Borfchriften
in poligeilicher Natur enthält; dagegen werben
die anberweiten Borfchriften deſſelben, ine:
befondere diejenigen über die Berpflichtumg ber
Gemeinde zur Räumung durch vorftehende Be⸗
flimmungen nicht berührt.
Porsdam, den 12. April 1893.
Der Regierungs-Präfident.
- Graf Hue de Grais.
Polizei⸗Berordnung
für die Waſſerläufe des Nhinluchs.
139. Gemäß 6 137 des Geſetzes über die allgemeine
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195)
wird auf Grund der 66 6, 12 und 15 des Gefeges
über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (Geſ.⸗S.
S. 265), jowie des 8 73 der Feldpolizeiorbnung vom
1. November 1847 (Geſ.“S. S. 376) unter Zuftimmung
bee a nachſtehende Polizei-Berordnung
erlaſſen.
8 1. Folgende Waſſerlaͤufe des Rhinluchs werden
unter Schau geftellt:
a. der Hauptrhin vom Gülper See aufwärts bie
Fehrbellin,
. der Bärengraben,
. der Bültgraben,
. der Mühlenrhin,
. der Klaſſenſche Rhin (alte Rhin),
, der Friefader Rhin,
. die Tamnig bis zur Wildberger Grenze,
. der Langen'ſche und Wuflrauer Rhin vom Fehr⸗
belliner Kanal aufwärts bis zum Ruppiner See,
i. der Tarmomer Rhin von Fehrbellin bis zum Fehr:
belliner Kanal (Hafenberg),
k. der Breite Graben vom Tarmower Rhin aufwärts
dis zur Rinum-Klatower Grenze,
JR mo no u“
248
l. der Gühlens®raben,
m. der Hauptgraben im Neufammer Luc.
Die Schau wird dur 5 fe aus 3 Mitgliedern
beftehente Schanämter ($ 15) ausgeübt.
$ 2. Die normalmäßige Breite und Tiefe ber
Waſſerläufe wird von den Schauämtern, erforderlichen
Falles unter Zuziehung von Wafferbaufachverftändigen
mit verbindlicher Kraft feſtgeſetzt.
$ 3. Desgleichen beftimmen bie Schauämter über
die normalmäßige Anlage der Uferböjchungen.
$ 4. Zur Erhaltung oder Wiederherſtellung bes
burch 66 2, 3 vorgeichriebenen Normalzuftandes iſt von
den Berpflichteten alljährlicdy eine zweimalige Räumung
der Waflerläufe und zwar eine Fruͤhjahrs⸗Räumung in
der Zeit vom 15. Mai bis 15. Juni und eine Herbfl-
Räumung in der Zeit vom 15. Auguft bie 30. Sep-
tember vorzunehmen.
Hinfchtlih der Berpflichtung zur Räumung bes
wenbet ed bei dem beftebenden Rechtszuſtande.
Die Schauämter können bei vorhaudenem Bedürfniß
durch Belanntmachung ihres Borfigenden außerordent:
lihe Räumungen anordnen oder im bejonderen Fällen
die regelmäßige Räumungszeit anderweit feftjeßen.
$ 5. Die Räumung hat für jeden der in 6 1
bezeichneten Wafferläufe je von unten aufwärts zu
erfolgen.
innerhalb der in 5 4 gedachten Friften werden
bie Zeitpunfte, mit welchen bie Räumungsarbeiten be⸗
gonnen und bie zu meldem fie beendet jein müſſen,
vom zufändigen Schauamte beſonders feftgejegt.
$ 6. Der bei den Räumungen entflehende Aus⸗
wurf von Wafſferpflanzen, Moder, Sand u. ſ. w. if
moͤglichſt gleichmchig nach beiden Ufſern hin mindeſtens
1,25 m vom oberen Uferrande entfernt zu lagern und,
joweit er nicht zur Herſtellung von Boͤſchungen verwenber
wird, innerhalb 5 Tagen nad beendeter Räumung vom
Ufer zu entfernen ober derart einzuebnen, daß feine Er-
höhungen ber Ufer entfieben, welche das Ablaufen des
Waſſers nad dem Bette hindern.
$ 7. Bor Beginn der Räumung iſt an der
unteren Grenze jeder Felbmarf quer durch den Wafler-
lauf eine Vorrichtung (Schwimmbalfen oder dergleichen)
anzubringen, welche das durd die Krautung losgelöſte
und im Waflerlaufe treibende Schilf und Kraut aufzu:
fangen geeignet ift, Durch welche jedoch ein Aufſtau des
Wafferd nicht hervorgerufen werden barf.
Das angeſchwemmte Kraut if gemäß $ 6 zu
entfernen.
Die ſchwimmende Wehrvorridtung darf vor flatt-
gehabter Schau nicht gelöft werden, ift aber nad) der⸗
jelben binnen 24 Stunden zu entfernen.
5 8. Die Inflandhaltung und Befeftigung der
Ufer gehört — wofern nit auf Grund befonderer
Rechtstitel Dritte hierzu verpflichtet find — gu den
Verpflichtungen der Uferbefiger.
Abbrüchige Ufer find jo au befefligen, das das Ab-
rutfchen von Erde, Steinen, Sand u. |, mw. verhindert
wird.
Die am Ufer ſtehenden Baumflämme oder Wurzeln
find fomeit zu befeitigen, als fie im Wafferlaufe felbft
fteben; nur diejenigen bürfen verbleiben, welde bie
Waflerlinie begrenzen und zur Befeſtigung ber Ufer:
ränder beitragen.
Die Ufer dürfen ohne Zufiimmung bed Schau:
amtes. in einer Entfernung von 2,50 m von ber Bord⸗
fante mit Bäumen und Sträuchern nicht neu bepflanzt
werden. -
Zweige von Bäumen und Sträudern, welde inner-
halb einer Höhe bie zu 3 m fi über das Profil der
Waſſerläufe oder den freizulafienden Bang ($ 13) aus⸗
breiten, find zu befeitigen. Einer Bejeitung der Baums
und Strauchtheile, welde fich über den bang ($ 13)
ausbreiten, bedarf es nicht, wofern bdiefelben fi in
einer Höhe von 3 m über dem Erdboden befinden.
5 9. Die über die Waflerläufe neu angulegenden
Brüden und Stege müſſen die Breite bes ſſer⸗
ſpiegels bei höchſtem Waſſerſtande überſpannen und mit
ihrer Unterkante über letzterem liegen.
Zu jedem Neu⸗ und Umbau von Brücken oder
Stegen ift die jchriftlihe Genehmigung der zuftändigen
Waiferpolizeibehörde nachzuſuchen.
Der Antrag if bei dem Vorfigenden bed Schau⸗
amtes einzureichen, welcher denfelben mit bem Gutachten
bed Schauamted an die zuftändige Behörde beförbert.
Die Anlage von Wäfchen und Waſch⸗
bänfen in ben Waflerläufen und zwar ſowohl von feſt⸗
ſtehenden, ale aud von folchen, welche über dem Waſſer⸗
ſpiegel hängen, ift verboten. Ausnahmen dürfen mit’
Zufimmung des Schauamtes von ter zufländigen
MWaflerpolizeibehörde ſchriftlich geitattet werden, wofern
fein felter Bautheil der Anlage in das. Bett des Waſſer⸗
laufs bineinragt oder tiefer ale 0,10 m über bem
höchſten —— liegt.
Die Anlage von Fuhrten, Durchtriften und Vieh⸗
tränken iſt verboten. Ausnahmen dürfen mit Zu⸗
ſtimmung des Schauamtes von der zuſtändigen Waſſer⸗
polizeibehörde geſtattet werben.
Gräben, deren Einmündung eine Umgeſtaltung des
Ufers der Waſſerläufe herbeiführt, dürfen erſt angelegt
werden, nachdem bie zuſtändige Waflerpolizeibehörde
unter Zuftimmung des Schauamted die zu befolgenden
Bedingungen für die Sicherung des Uferd vor⸗
geichrieben hat.
Beftebende unvorjchriftsmäßige Anlagen (Abſatz 1,
2, 3) find, foweit das Schauamt dies für erforderlich
erachtet, innerhalb einer von ihm feflzujegenden Friſt zu
bejeitigen bezw. mit Genehmigung der Waſſerpolizei⸗
behörde entſprechend umzugeftalten.
$ 11. Das Einlegen von Hölzern, Weiden und
anderen. die Vorfluth hemmenden Körpern, das Ein⸗
rammen von Pfählen in das Bett des Wafferlaufg,
das Einhängen von Thierhäuten, Leinen, lache,
Garn u. ſ. w., jowie bad Hineinbringen anderer
Gegenftände ift werboten. |
. Unter Zuftimmung bed Schauamtes ift mit fchrift-
licher Genehmigung der Waſſerpolizeibehoͤrde die Her⸗
219
ſtellung von: Ufer-Kinjchnitten zuläffig, in welden bie:
jenigen Anlagen angebracht werden dürfen, melde im
Bette des Waflerlaufes jelbft verboten find. Dieje Ein-
ſchnitte müffen jedoch gegen den Waſſerlauf durch feſte
Flechtzäune abgegrenzt werben.
6 Abgänge der Haus: und Landwirthſchaft,
krepirtes Vieh, Unrath, Jauche, Abgänge von Gewerbe⸗
betrieben, Färbeſtoffe und dergleichen dürfen in ben
Waſſerlauf weder geworfen, noch geleitet, noch an den
Ufern derart gelagert werden, daß fie vom Regen: oder
Pad ewaſſer in den Waſſerlauf hineingeſpült werden
nnen.
Wo bei Gewerbebeirieben die Ableitung der Ab⸗
wäſſer erforderlih if, find Vorrichtungen zu treffen,
daß nur reines Waſſer in den Waflerlauf gelangt.
5 13. Auf beiden Ufern der Wafferläufe ift ein
Gang von mindeftend 1 m Breite freizulaffen und
deſſen Denngung dem Schauamte, ſowie den zur Beaufs
fihtigung der Waflerläufe berufenen Perjonen jederzeit
zu geflatten.
Ebenſo find Einrichtungen zu treffen, welde die
Vederjchreitung der in die Wafferläufe mündenden
Gräben für die zur Schau oder Beauffihtigung der
Wafferläufe berufenen Perfonen zu jeder Zeit ermöglichen.
Bon Herftellung ded Ganges und der Einrichtungen
(Abjay 2) find die Verpflichteten entbunden, fomeit der
Waſſerſtand ein Befahren der Wafferläufe mitielſt
Kahnes geftattet und die Verpflichteten einen ficheren
brauchbaren Kahn nebft Führer auf ihre Koflen ftellen.
ie Feldmarkgrenzen find durch mindeftend 1 m
aus dem Boden hervorragende Steine mit dem Namen
der angrenzenden Feldmarken zu bezeichnen.
$ 14. Zuwiderhandlungen gegen die vorftehenden
Befimmungen werden mit Geldftrafe bis zu 60 M.
geahndet.
Im Unvermögendfalle tritt an Stelle der Geldſtrafe
entsprechende Haftftrafe.
$ 15. Die Durdführung diefer Verordnung wird
durch die Schauämter überwacht.
Es beſtehen 5 Schauämter und zwar:
auamt RM.
a. für den Hauptrhin vom Gülper See aufwärts bis
zur Mündung des Rhin⸗Kanals (6 1a.),
b. für den Bärengraben ($ 1b.),
c. für den Bültgraben (6 1c.).
Schauamt EL.
a. für den Mühlenrhin ($ 1d.),
b. für den Klaſſen'ſchen Rhin (alten Rhin), ($ 1e.),
c. für den Friefader Rhin (5 1f.).
Schauanıt LIE.
a. für den Hauptrhin von der Mündung des Rhin⸗
re aufwärts bis zur Paſſe unterhalb Lentzke
a.),
b. für die Tamnig (8 1g.).
Schauamt IV.
a. für den Langen'ſchen und Wuftrauer Rhin vom
RA Kanal aufwärts bis zum Ruppiner
ee
—
b. für den Gühlen-Graben (6 11.),
c. für den Hauptgraben im Neufammer Luch (6 Im.).
Schauant V.
a, für den Haupnbin von ter Valle unterhalb
Lensfe bis Kehrbellin (6 1a.),
b. für den Tarmower Rhin von Fehrbellin bie zum
Tehrbelliner Kanal (Bafenberg) (6 1i.),
c. der Breite Graben vom Tarmower Rhin aufwärts
bis zur Linum⸗Flatower Grenze ($ 1k.).
Die Schauämter werben gebildet aus:
einem Vorſitzenden,
zwei vom Kreisausichuffe zu wählenden Beifitzern,
von welden der eine ein Amäisvorſteher oder
Bürgermeifter, der andere ein Räumungspflichtiger
jein muß.
Die Wahl der Beifider erfolgt auf jedesmal
3 Jahre.
Für die gleihe Dauer erhalten in berfetben Weiſe
die Beifiger je zwei Steflvertreter.
Der Borfigente des Schauamtes I. und II. if der
Landratb des Kreiſes Wei-Havelland, des Schau⸗
amtes III. der Landrath des Kreiſes Nuppin, des
Schauamtes IV. der Landrath des Kreiſes Ruppin, bes
Shauamted V. der Landrath des Kreifes Oſt⸗Havel⸗
and. | |
Der Borfigende kann fih im Vorſitz durch einen
Beifiger, welcher Amtsvorſteher oder Bürgermeifter iſt,
vertreten laſſen.
Das Schauamt if bei Anmelenheit von zmei
Mitgliedern beſchlußfähig. Es beichließt nah Stimmen-
mehrheit. Bei Stimmengleichheit (Abjag 9) entſcheidet
die Stimme bed Borfigenden.
Die Mitglieder gelten bei der Abftimmung als
at jobald es ſich um ihre perfönlichen Intereffen.
andelt.
$ 16. Die Aufforderung zu den gemöhntlichen
wie den außerordentlien Räumungen (8 4) geht von
dem Vorfigenden ded Schauamtes and und erfolgt durch
mindefteng einmalige Befanntmadung in ben Kreis⸗
blättern der betheiligten Kreife, fowie durch ort#übliche
Bekanntmachung in den betheiligten Gemeinden.
Mit diefen Bekanntmachungen ift diefenige wegen
des Stattfindend der Schau ($ 17) zu verbinden.
$ 17. Innerhalb der erfien 8 Tage nah Ablauf
der für die gemöhnliden mie außergewmöähnlicdhen
Räumungsarbeiten feftgefegten Friſt findet eine Be⸗
fihtigung (Schau) der Wafferläufe durch das Schau⸗
amt flatt.
Der Borfitende des Schauamted jchreibt jede
Schau mit Angabe des Ortes und der Stunde ihres
Beginns aus ($ 16) ımb Tadet die Beifiger mittelft
beſonderen Schreibend zur Theilnahme ein.
Verhinderte Mitglieder haben, unter gleihgeitiger
Benadridtigung an den Vorfitzenden, unverzüglich
ihrem Stellvertreter die Einladung zugeben zu laſſen.
Zu der Schau hat jeder Guts- und Gemeinbe-
verband bei Vermeidung einer in die Kreis⸗CKommunal⸗
faffe fließenden Ordnungsſtrafe von 3 M, einen
a. im Bertrauensmanndbezirt V.: Herr Fabrikbeſitzer
Louis Mendelsſohn, Berlin, Aleranderfir. 13,
b. im Bertrauendmannsbezirf VI: Herr Fabrifbefiger
Adolf Pitſch, Neubabelsberg bei Potsdam,
c. im Bertrauendmannsbezirf VIII: Herr Kabrif-
befiger Carl Hammerfhmidt zu Luckenwalde.
Horsdam, den 20. Juni 1893
Der Negierungs: Präfident.
Bichfeuchen.
124. Feſtgeſtellt if die Maul» und Klauen-
jewche bei den Ochſen des Rittergutes Malterhauſen,
Kreid Iüterbog-Rudenmalde.
Feſtgeſtellt if Bläſchenausſchlag bei einer
Kuh des Arbeiters Ahrensdorf zu Alt⸗-Stahnsdorf
und dem Zuchtbullen des Bauern Schiemann zu Rieplos,
Kreis Beeskow⸗Storkow.
Erloſchen if der Bläschenausſchlag
Dippmannsdorf, Kreis Zauch-Belzig.
BengeReitt if die Influenza bei einem Pferde
des Dr. Wentel in Cremmen, erloſchen bei dem
Pferde des Kaufmanns Bungel ebendaſelbſt, Kreis
Oſthavelland.
Potsdam, den 20. Juni 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Bekanntmachungen der Bezirksausſchüſſe.
Bekanntmachung.
8. Die bisher in dem fiscaliſchen Gebäude Nieder⸗
wallſtraße Nr. 39 befindlich geweienen Geſchäftsräume
des unterzeichneten Bezirfsausichuffee werden am
16. Juni 18983 nad dem Haufe
Schinkel⸗Platz Ar. 3
Niederlag- Straße Nr. 6
eine Treppe hierſelbſt verlegt, was hierdurch zur Öffent-
lichen Kenntniß gebracht wird.
Berlin, den 12. Juni 1893.
Der Bezirksausſchuß für den Stadtkreis Berlin.
Belanntmachungen des Königlichen Polizei⸗
Sräfideuten m Berlin.
Polizei⸗Verordnung,
betreffend die Regelung des Wagenverkehrs in den Marlthallen.
58. Auf Grund der 66 143 und 144 des Geſetzes
über die ‚allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (G.⸗S. S. 195 ff.) und der $6 5 ff. des Ge:
feges über die PolizeisVerwaltung vom 11. März 1850
(G.⸗S. ©. 265) wird mit Zuftimmung bed Gemeinder
Vorſtandes unter Aufbebung aller früheren, deufelben
Gegenftand betreffenden PolizeisVerorbnungen für ben
Stadtkreis Berlin zur Regelung des Wagenverkehrs in
den Markthallen Solgenbee verordnet:
$ 1. Der Bertehr mit Wagen jeder Art in den
Marfthallen iſt nur im der Zeit von 8 Uhr Abends bie
7/2 Uhr Morgens und nur audnahmeweife in den
Wochentagen von 1 bie 5 Uhr Nachmittags nad Ein-
belung einer beionderen Genehmigung der Direftion
der Markthallen⸗Verwaltung geftattet.
52. Bis auf Weiteres wird dir Finfahrtgzeit
in
für die Central⸗Markthallen
von 3 bie 7 Uhr Morgens,
für die übrigen Marfthallen
von A bis 7'/, Uhr Morgens,
fowie für ſämmtliche Marfthallen
‚von 8 bezw. 9 bis 10 Uhr Abende
Tegel
Zur Einfahrt in die Markthallen find nur
die hierfür beſtimmten Thore zu benugen ($ 4).
5 4. Die Einfahristhore befinden fi: für bie
Central⸗Markthalle I.: an der Gontardſtraße; für die
Gentral-Marfthalle Ta.: an ter Straße „An der Stadt-
bahn“; für die Markthalle IL: an der Tindenftraße;
für die Markthalle III: an ter Zimmerftraße; für die
Markthalle IV.: an der Dorotheenftraße; für die Marft-
balfe VI.: an ter Aderftraße; für tie Marfthalle VIL.:
an der Dresdeneiftraße; für die Markthalle VIEL: an
ver Andreasfiraße; für die Markthalle IX.: an der
Pücklerſtraße; für die Markthalle X.: an der Thurm⸗
fraße; für die Markthalle XII.; an der Grünthaler-
ftraße; für die Markthalle XIIL: an der Wörtherftraße;
für die Markthalle XIV.: an der Dalldorferftraße.
In den Markthallen V. und XI. it das Einfahren
der Vagen nicht geſtattet.
6 5. Sobald vdurch Glockenzeichen der Markt⸗
verfehr in den Markthallen eröffnet if, werben bie
Einfahrtsthore gefchloffen.
5 6. Die Regelung ded Wagenverfehre in den
Martthallen, ingbefondere die Aufftellung der Wagen
in benfelben, erfolgt durd die hierzu angeftellten Be⸗
amten der Marfthallen-Berwaltung.
5 7. Den Anordnungen der zur Regelung des
MWagenverfehre in den Markthallen angeflellten Beamten
der Markthallen-Berwaltung ift ebenjo unbedingte Folge
zu feiften, wie denfenigen der Erefutiobeamten ber
Marktpolizei.
6 8. Uebertretungen dieſer Vorſchriften werden
mit einer Deldſtrafe bis zu 30 Mark, im Unvermögend-
falle mit verhälmißmäßiger Daft, beftraft.
5 9. Dieje Verordnung tritt am 1. Juli d. 9.
in Kraft.
Berlin, den 10. Zuni 1893.
Der poliei Raſe Freiherr von Richthofen.
olizgeisBerorduung.
59. Auf Grund ter 66 143 und 144 des Gefepes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 90. Juli
1883 (G.S. ©. 195 ff.), des $ 69 der Reichs-Gewerbe⸗
Ordnung und der 66 5 ff. des Geſetzes über die Polis
zei-Berraltung vom 11. März 1850 (G.⸗S. S. 265)
wird mit Zuflimmung des Gemeinde-Vorflandes unter
Aufpebung aller früheren, denſelben Gegenftand be⸗
treffenden Polizei-Berorbnungen für den Stadtkreis
Berlin zur Regelung ded Markwerkehrs in den Markt⸗
halfen Folgendes verordnet: '
$ 1. Die Räbtiihen Markthallen in Berlin find
zu Marftzweden für Jedermann, für Verkäufer, Händler,
Vermittler, Miether von Geſchaͤftsräumen indefin nur
gegen den Nachweis ver Zahlung der von der ſtadtiſchen
Amtsblatt.
Verwaltung feſtgeſtellten Gebühren und Standmiethen
eöffnet.
g $ 2. 1. Die vorbezeichneten Markthallen find täg-
lich geöffnet, und zwar:
a. Die Central-Marfthallen (1. und la.) für die Ein-
bringung von Marftgut in die Stände:
im Winter wie im Sommer von 1 Uhr Nachts ab;
für den Großhandel im Winter von 4 Uhr
und im Sommer von 3 Uhr Morgens;
für den Detaithandel im Winter von 7 Uhr
und im Sommer von 6 Uhr Morgens ab;
b. Die übrigen Markthallen:
für den Engroshandel:
im Winter von 5 Uhr Morgeng,
im Sommer von 4 Uhr Morgens,
für den Detailhandel:
im Winter von 7 Uhr Morgens,
im Sommer von 6 Uhr Morgens ab.
2. Für den Berfehr des Publifumd werden ge-
ſchloſſen:
Die in der Central⸗Markthalle J. für den Groß⸗
handel beſtimmten Abtheilungen, ſowie die Central⸗
Markthalle Ta. ganz um 10 Uhr Vormittags;
Die in ber Gentral-Marfthalle I. für den Klein-
handel beftimmten Abtheilungen und alle übrigen
Trartipallen zu jeder Jahreszeit Nachmittags um
r
3. Un den Worhentagen werden diefelben für den
Marftverfehr mit Ausschluß des Fleiſchgroßhandels
Nachmittags 5 Uhr,
wieder eröffnet und bleiben dann zu jeder Jahreszeit
für den Großhandel in den Gentral-Marfthallen
bie 7 Uhr Abends,
für den Kleinhandel überhaupt
bis 8 Uhr Abende,
an den Sonnabenden
big 9 Uhr Abende
geöffnet.
4. An Sonn- und Fefttagen fchließt der Verkehr
in allen Marfthallen pünktlich um 9 Uhr Vormittags.
5. Die verjchiedenen Eröffnungsgeiten des Marft-
verfehrs in den Marfihallen werden durch Glockenzeichen
fignafifirt.
6. Der Schluß erfolgt durch Glockenzeichen.
$ 3. Im den Detailserfaufsfländen ber Markt⸗
halfen, ſowie in allen fonfligen verfügbaren bededten
Räumen der Teen und mit der Einichränfung des
$ A. ift der Handel mit Örgenftänden des Marft-
verfehrs (6 66 Sag 1 und Nr. 1, 2 und 3 der Reichs⸗
gewerbe-Orbnung) geftattet. In den Kellerräumen darf
ein Marftverfehr nur infomweit flattfinden, als dieſelben
von der Marfthallen- Verwaltung hierzu eingerichtet
und ausdrüdlich beſtimmt find.
Das Feilbieten von Waaren, welche nicht zu den
Gegenftänden bes Marktwerkehrs oder zu den durch bie
zuſtaͤndige Berwaltungsbehörde außerdem ausbrüdtic
im Marftverfehr zugelafjenen Gegenfländen gehören,
barf in den Marfthallen nicht Rattfinden.
253
$. 4. Gewerbetreibenden, welche mit Gegenſtänden
des Marftverfehre handeln, einen eigentlihen Marft-
ſtand aber nicht befigen, können, ſoweit der Verfehr dies
nah dem Ermeſſen des Kommiſſars für Markt- und
Gewerbe-Angelegenheiten geftattet, auch außerhalb ber
Marktftände, indbefondere in den breiten Durchfahrten
fefte Handelsſtellen angewiefen werden. Unter allen
Umftänden ausgeſchloſſen von der Belegung mit ber-
artigen Handelöftellen find Diejenigen Gänge in den
Markthallen, welche nicht mehr als 2,00 m breit find,
$ 5. Jeder Gewerbebetrieb im Umbhergehen in
den Markthallen ift verboten. |
5 6. Gegenftände des Marktverkehrs find:
1) Eobe Natur-Erzeugnifje mit Ausschluß des größeren
ehes.
2) Fabrikate, deren Erzeugung mit der Land⸗ und
Forſtwirthſchaft, dem Garten⸗ und Obſtbau oder
der Fiſcherei in unmittelbarer Verbindung ſteht,
oder zu den Nebenbeſchaͤftigungen der Landleute der
Gegend gehört oder durch Tagelöhnerarbeit bewirkt
wird, mit Ausschluß der geiftigen Getränfe;
friſche Lebensmittel aller Art.
Der zuftändigen VBerwaltungsbehörde bleibt es vor-
behalten, auf Antrag der Gemeindebehörde noch andere,
ald die vorgenannten Gegenflände zum Markwerkehr
in den Marfthallen zuzulafien. *)
$ 7. Das Mitbringen von rohen Thierfellen in
die Marfthallen, fowie das Lagern bderjelben und der
Handel mit denjelben in den Marfthallen ift im gejund-
heitöpoligeifichen Intereffe verboten. ine Ausnahme
von diefem Verbot findet nur flatt bezüglich des Aus⸗
ſchlachtens und Zerlegens von Kälbern und Wild aus
dem ganz friichen Fell. |
$ 8. Unreifed Obſt iſt von dem reifen gejondert
zu halten und als ſolches durch Aufſtellung einer Tafel
mit der deutlich lesbaren Auffchrift „Unreifes Obſt“
fenntlich zu machen.
59 Wer KRoßfleiih zum Verkauf flellt, darf
nicht auf demjelben Verkaufsſtand anderes Fleiſch feil-
halten und muß an dem Berlauföftand eine Tafel mit
ber deutlich lesbaren Aufichrift „Roßfleiſch“ führen.
$ 10. Kunftbutter und Mifchbutter if von Natur-
butter gefondert zu halten und als ſolche durch Auf:
3)
*) Der Bezirksausſchuß zu Berlin bat unterm 18. Sep⸗
tember und 20. November 1888 beitimmt, daß zu den Wochen-
marktsartikeln in Berlin außer den oben aufgeführten Gegen:
fländen nach Driagemohnheit und Bedürfniß auch die nach:
ſtehenden gehören: Konſerven, gewöhnlicher Kuchen, Sarbinen,
Sarbellen, Kasiar, Auſtern, Spetfeöl, Moftrich, Stoffſchuhe,
Pantoffeln mit Kork: und Lederfohlen, Schärzen aus Kattun
und anderen billigen Stoffen, gewöhnliche Strümpfe, fleine
Poſamenten, wie Band, Zwirn und ähnliche Artifel, Abftäuber,
Federbeſen, Cylinderputzer, Benfterleder, Scheuertücher, Haar:
bejen, Handfeger, Klopfpeitichen aus Leder, gewöhnliche Haus:
feife, Wichſe, Bürften ans Borſten, Waſgaher Holzeimer,
Zuqloften Schaumſchlaͤger, Abſchäumer, Kohlenlöftel, Topf:
deckel von Blech, polirte Haus: und Rücengerätbe geringerer
Art, Mafchleinen, Markttafchen aus Hanf, Bunzlauer Selhirr
und gcewöhnliches Steingut, Walchwannen, Badewannen, Full:
faͤſſer und Brübfäffer.
Dan
2541
ftellung einer Tafel mit der deutlich Tesbaren Auffchrift |
„Kunfbutter”, „Miſchbutter“ Fenntlich zu machen. *)
$ 11. Die Bertheilung der Marftflände und alles
fonftigen in den Marfthallen vorhandenen nugbaren
Raumes und Gelaſſes erfolgt unter Berüdfihtigung der
im $ 4. gegebenen Vorſchriften durch die ftäbtiiche Di-
reftion der Martfthallen.
$ 12. Den Anordnungen der von dem Magiſtrat
zur Beauffihtigung des Markthallen⸗-Verkehrs angeeilten
Deamten ift ebenfo unbedingte Folge zu leiflen, wie
denjenigen der Erefutiobeamten der Marftpolizei.
$ 13. Den Beamten bed Königlichen Polizei-
Präſidiums ſteht jederzeit der Zutritt zu den Marft-
ballen in allen deren Theilen zu.
5 14. Käufer wie Berfäufer find gehalten, jeg-
lihe Verletzung des Anſtandes und jede Störung der
öffentlichen Kube und Ordnung zu unterlaffen. Müßiges,
zweckloſes Stillfieben, woburd die freie Paffage ge-
hindert und bei etwaiger Ruheflörung ber Zuſammen⸗
lauf vergrößert wird, ift unbedingt verboten.
Eiche das Belek, betreffend den Verkehr mit Grjap-
mitteln für Yutter, vom 12. Juli 1887 (R.:-&.-B1. S. 375) |;
und die Belanntmachungen, beten — die Angtaſruns dieſes
Geſetzes vom 26. Juli 1887 (R.G.⸗B 383) und vom
*)
Sollte ein Streit bis zur Thätlichleit ausarten,
fo werben die Ruheflörer ohne Weiteres aus den Markt⸗
hallen verwieſen und dürfen Ießtere an dieſem Tage
von denfelben nicht wieder betreten werden.
Die Beftrafung des jchuldigen Theiles bleibt dem
geric tiven Berfahren vorbehalten.
. Das Mitbringen von Hunden in die Marft-
hoffen iR ſowohl den DBerfäufern, als den Käufern
unterfagt. Diejenigen Hunde, welde zum Ziehen der
Transportwagen benugt worden find, müſſen aud in
ben Marfthalfen mit einem vorfchriftsmäßigen Maul⸗
forb verjeben fein und dürfen gleichfalld nicht in den
Maren gelatien werben.
ie Notirung der Marktpreiſe zum Zwecke
des ———— erfolgt durch die Markthallen⸗
Verwaltung und die Koͤnigliche Marktpolizei gemein⸗
ſchaftlich.
5 17. Uebertretungen der Vorſchriften dieſer Ver⸗
ordnung werden, ſofern dieſelben nicht nach anderweitigen
Geſetzen ober beſonderen Polizei⸗-Verordnungen zu be⸗
ſtrafen ſind, mit einer Geldſtrafe bis zu 30 Mark, im
Unermögeneft mit verhältnigmäßiger Daft, geahndet.
a Ref Diefe Verordnung tritt am 1. Juli 1893
aft.
Berlin, den 10. Juni 1893.
12. November 1887 (R.G.Bl. ©. 32). Der Poligei-Präfident. Freiherr von Richthofen.
Bekanntmachungen der Re Raiferlichen Ob er oſtdirektion zu Potsdam.
kanntmachung
31. In dem zum Kreiſe Oſthavelland ge hoͤrigen Dorfe Pichelsdorf wird am 1. Juli eine Poſtagentur mit
i
Telegraphenbetrieb in Wirkſamkeit treten.
ieſe Poſtagentur erhält Pofverbindungen an den Werktagen durch
eine aubpoffapnt und eine nn an Sonntagen nur burd eine Botenpoft j" nachſtehender Weife:
w. B. w. 8.
7308 100 N. 730%, Spandau
85 Pichelsdorf Ag.
V. 1% N 820 V.
Gatow (Brief
—
|—
940 8, 1000 V. l
—
Cladow (Havel) Ag.
Großglienide (Ofthavelland) Ag. 4
N.
LON.
—
Dem Landbeftellbezirk der künftigen Poſtagentur werden folgende Oriſchaften ꝛ⁊c. zugetheilt: Pichels⸗
werder, Schildhorn, Scharfelanfe, Borfelde, Weinmeiſterhorn, Rothenbucher, Gatow (Brief) und bie Villen Hey
und Bechtold. Die Poſt⸗ und Telegraphenyutfftelle in Pichelsdorf tritt mit dem 30. Juni außer Wirkſamkeit.
Potsdam, den 13. Juni 189
92 Befanntmahung.
Jahre Anfchluß an eine der Stadt:
einrichtungen in
eni ‚Eberswalde, Re Sbagen, ©
ichterfelde, Grünau (Marf), Liepe (Dder),
Zu wigefelbe, ee) Ovanı een:
dorf, ), Dranienburg,
ernfprech:
Potsdam, A enow, Spandau, Stegliß, 33,
Teltow) | Hohenofen wird am 1.
e Anmeldungen | Telegraphenbeirieb in Wirfjamfeit treten. Dieſe Poft-
nde Juli an| agentur erhält ihre Den durch das täglich
egel, Wannſee, Zehlendorf
und Zoſſen wünfchen, werben erfut, dr
recht bald, ſpäteſtens aber bis
(Kr.
das Raiferliche Poftamt in dem betreffenden Orte — für zweimal zwiſchen Neuftadt (Doſſe)
Der Kaiſerliche Ober-Poftdirertor.
können erft nach dem 1. April 189A be:
Diejenigen Perfonen, welche noch in biefem | rückfichtigt werden.
Bei den bezeichneten Verfehrsanftalten können bie
Brandenburg (Havel), Ed:| Bedingungen für den Anſchluß eingefehen und Formu⸗
r.: | lare für die Anmeldun
ng in Empfang genommen werden.
Potsdam, den 14. Juni 1893.
Der Kaiferlihe Ober⸗ Pefbirestor.
Befanntmadhung
In dem zum Kreiſe Ruppin gehörigen Dorfe
Juli eine Poftagentur mit
Bhf. und Rhinom
Potsdam an das Kaiferliche Telegraphenamt daſelbſt — | verfehrende, zur Poftfachenbeförderung bereits benußte
zu richten.
Später eingebende Anmeldungen | Brivat-Perjonenfuhrwerf. Dem Beftellbezirf der neuen
255
Poſtagentur wird nur die bisher zum Landbeſtellbezirk des zinſung der verlooften Schuldverfchreibun:
Poſtamts in Neuftadt (Doffe) 1 Bhf. gehörige Kolonie
Hirzelsluſt zugetheilt. Die Poſt- und ZTelegraphenhälf-
ftelle in Hohenofen tritt mit dem 30. Juni außer
Wirkſamkeit. Potsdam, 15. Juni 1893.
Der Kaiferlihe Ober-Poftdireftor.
Bekanntmachungen des Königlichen
Eonfiftoriums der ovinz Brandenburg.
@rrichtungsverfügung.
6. Mit Genehmigung ded Herrn Minifterd der
geiftlichen, Unterrihte- und Medizinal-Angelegenheiten
gen auf.
Zugleich werben die bereits früher ausgelooften und
gefündigten, auf der Anlage verzeichneten, noch rüds
fländigen Schuldverfchreibungen der Staatsanleihen
von 1868 A.. 1850, 1852, 1853 und 1862
wiederholt und mit dem Bemerfen aufgerufen, daß die
Verzinfung berjelben mit dem Tage ihrer Kündigung
aufgehört hat.
Die Staatsihulden- Tilgungsfaffe kann fih in
einen Schriftwechjel mit den Inhabern der Schuldver-
und ded Evangeliihen Ober⸗-Kirchenraths, ſowie nad) |jchreibungen über die Saptungerteifiung nicht einlaffen.
Anhörung der Betheiligten wird hierdurch Folgendes
beftimmt:
1) In der evangelifhen Parodie Deutfch-Rir-
dorf, Diözefe Cöln Land IL, wird eine dritte geiftfiche
Stelle (zweited Diafonat) errichtet.
2) Das jährlihe Dienf-Einfommen der Stelle
beträgt 1800 Mark neben einer Miethsentſchädigung
von 900 Marf.
3) Die Einrihtung tritt mit dem 1. April 1893
in Kraft. |
Berlin, Potsdam,
den 18. Mai 1893. den 8. Juni 1893.
Königlihes Konfiftorium Königliche Regierung,
der Provinz Brandenburg. Abtheilung für Kirchen:
und Schulweſen.
Bekanntmachungen der Königlichen
Sauptverwaltung der Staatsfchulden.
Betfanutmadnng
betreffend die Berloofung von vierprozentigen Staatsfchuldver:
Schreibungen des Jahres 1868 Anleihe A., fowie die Reſte der
gefündigten Staatsanleihen von 1850, 1852, 1853 und 1862 zu
35 und der gefünbigten Mprozentigen fonjolidirten Staatsanleihe.
12. Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich
bewirkten 25. Verlooſung von Schuldverjchreibungen
der Aprozentigen Staatdanleihe von 1868 A. end
die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Diefelben werden ben Befigern zum 1. Januar 1894
mit der Aufforderung gefündigt, die in den ausgelooften
Jummern verjchriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar
1894 ab gegen Quittung und Rüdgabe der Schuldver⸗
ſchreibungen umd der fpäter zahlbar werdenden Zingfcheine
Reihe VII. Nr. 5 und 6 bei der Staatsſchulden⸗
Tilgungsfaffe hierſelbſt, Taubenſtraße Nr. 29, zu er- | Zimmerftrage 71, die Schuldverſchreibun
heben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags |folidirten 40/0 igen Staatsanleihe von 1
Kormulare zu den Duittungen werden von ben
oben gedachten Kaſſen unentgeltlich verabfolgt.
Schließlich benugen wir dieſe Beröffentlichung,
darauf aufmerfiam zu maden, daß von den Schuld:
verſchreibungen der Eonfolidirten AV. progentigen
Staatsanleibe, welche gemäß 8 2 des —28* vom
4. Mär; 1885 (Geſ.“S. S. 55) und der dieſſeitigen
Befanntmadhung vom 1. September 1885 in Verſchrei⸗
bungen der fonjolidirten Aprozentigen Staatsanleihe
umzutauſchen waren, die in der Anlage ımter IV. auf-
geführten Nummern auch bie jegt noch nicht eingereicht
worden find. Die Inhaber diefer Schuldverfchreibungen
werben deshalb mieberholt aufgefordert, den beregten
Umtaufh zur Vermeidung von weiteren Zins:
verluften alsbald zu bewirken, indem wir ausdrücklich
bemerfen, daß die zu den neuen 4prozentigen Verſchrei⸗
bungen von 1885 gehörigen Zinsfcheine Reihe I. M 3
bis 20, von welchen die Scheine M 3 bie 17 bereits
fällig geworben find, befiimmungsmäßig vier Jahre nad)
ihrer Fälligfeit zu Gunften der Staatsfaffe verjähren.
Die Zinsſcheine AF 3 bie 9 find demnach ſchon verfährt.
Berlin, den 2. Juni 1893.
Hauptverwaltung der Staatsjchulden.
Betanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmadhung.
21. In Gemäßheit des 5 20 des Ausführungs-
ejeged zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
* ©. 281) und des 5 6 der Verordnung vom
6. Juni 1819 (&.-S. S. 157) wird bekannt gemacht,
dag dem Nentier Friedrich Salz hierſelbſt SW.,
der kon⸗
5 Lit. J.
bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausfchluß der Sonn-|.N? 40320 über 3000 M. angeblih Anfangs Mai
und Feſttage und der Testen drei Gefchäftstage jeden |d. J. geftohlen worden if. Es wirb derjenige, welcher
Monats.
Die Einlöfung gejchieht auch bei den Regierungs-
Hauptfafjen und in Frankfurt a. M. bei der Kreisfaffe.
Zu diefem Zwecke fönnen die Schuldverjchreibungen
nebft Zinsſcheinen einer dieſer Kaffen ſchon vom 1.
zember 1893 ab eingereicht werben, melde fie der Staats⸗
ſchulden⸗Tilgungskaſſe zur Prüfung vorzulegen hat und
nach erfolgter Feftftellung die Auszahlung vom 2. Ja⸗
nuar 1894 ab bewirkt. Der Betrag der etiwa fehlenden
Zinsſcheine wird vom Kapitale zurüdbehalten.
it Dem 1. Januar 189A bört die Ber:
fih im Befige diefer Urfunde befindet, hiermit aufge
fordert, ſolches der unterzeichneten Kontrolle der Staats:
papiere oder dem Hotelbefiger Richard Paege hierſelbſt
W., Krauſenſtraße 16 anzuzeigen, widrigenfalld das
es | gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerflärung
der Urfunde beantragt werden wird. .
Berlin, den 12. Juni 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmahung.
22. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführungs-
geſetzes zur Cinilprogeßorbnung vom 24. März 1879
(G.⸗S. S. 281) und bed 6 6 der Verorbnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemacht,
daß von der Wittwe Anna Sintenis in Hamburg,
Ermsbüttler Chauffee Nr. 9, die Schuldverfchreibungen
der fonfolidirten 4 %oigen Staatsanleihe:
a. von 1876/79 Lit. F. M 44415 über 200 M.,
b. = 1880 - = 96587 = 1000 M.,
⸗454717 bie 454726
über je 300 M.,
s 167030 und 167657
über je 1000 M.,
146230 über 200 M.,
532478 = 300 M.,
238684 ⸗ 200 M.,
485723, 494839 und
494841 über je 500 M.,
279449 » 200 M.,
599230 s 1000 M.,
508853 und 652846
über je 500 M.,
29662 über 150 M.,
= 1027747, 1027748,
1027749 und 1027752
über je 300 M.,
im Mai d. 3. verjehentlih verbramt find.
Es werben diejenigen, melde fih im Beſitze
diefer Urkunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches
der unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere ober
dem Banfgeihäft E. Calmann in Hamburg ars
zuzeigen, wibrigenfall® das gerichtliche Aufgebotsverfahren
behufs Kraftloserflärung der Urkunden beantragt werben
wird. Berlin, den 16. Juni 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Belanntmachungen der Kreisausſchüſſe.
16. Durch rechtsfräftigen Beſchluß des Kreis-Aug-
ſchuſſes des Kreiſes Oſt⸗Prignitz vom 14. April d. I.
ift die Gemarkung Rothemühle vom Gutsbezirf Gold»
bed abgetrennt worden, und find von berfelben
a. die dem Mufifus Wilhelm Döring zu Eichen-
felde, dem Büdner Wilhelm Siebert zu Biefen,
dem Halbbauer Karl Blum, dem Landwirth
Friedrih Wolter, dem Achtelbauer Johann Frey,
dem Halbbauer Friedrich Parchen und Ehefrau,
dem Adhtelbauer Friedrich Buchholz, dem Büdner
Ludwig Frahm, dem Landwirth Friedrich Helm,
den Büpnern Johann Stug, Johann Helm und
Ludwig Helm, der verwittweten Schneider
Skheibner, geb. Müller, dem Handelömann
Bernhard Teeſch und Ehefrau, der Bübnermittwe
Malchin, der verebelihten Peters, Wilhelmine
geb. Roſſow, dem Büdner Karl Stug zu Eichen:
felde, dem Eigenthümer Johann Ferſe zu Alt-
Daber, dem Bauer Wilhelm Weger zu Er. Haß⸗
low, den Landwirthen Auguft Frieſe und Johann
Firk zu Schweinrich, dem Koſſäthen Auguft Wille
zu Biejen, dem Defonomen Hermann Lendt zu
Eichenfelde, dem Landwirth Friebrih Helm zu
Eichenfelde und der Wittme Wille, Wilhelmine
c. ⸗ 1881
d, = 1882 —
e ⸗ 1883
NN ww
un
f. = 1884 -
“
v
g. ⸗ 1885
mE Pas Onmm a ma
geb. Neumann, zu Dielen, dem Landwirth Fried⸗
rihb Seelig zu Bieſen und dem Handeldmann
Auguft Huck zu Wittſtock gehörigen Grundftüde
Blatt 1 Parzellen M 1. 2. 3. 4. 5. 66/6. 68/7.
79/8. 80/9. 67/6. 69/7. 78/8. 81/9. 70/7. 77/8.
82/9. 71/7. 76/8. 83/9. 72/7. 75/8. 84/9. 73/7.
74/8. 85/9. 10. 11. 12. 15. 16. 17. 18. 20. 21.
22. 23. 26. 27. 28. 29. 30. 98/37. 99/37. 100/37.
101/37, 102/37. 103/37. 115/37. 116/37. 117/37.
131. 86/13. 87/13. 88/14. 89/14. 90/14. 91/14.
92/24. 95/25. 113/24. 114/24. 120/25. und
121/25. der Gemarfungsfarte nebft den Wege- und
Wafferflähen Kartenblatt 1 Parzellen N? 19.
271. und 141. von zufammen 71,1150 ha Größe
mit dem Gemeindebezirfe Eichenfelde;
b. die dem Kofläthen Friedrich Dietrih Kreis zu
- Olienide, dem Handelsmann Auguft Hud zu Witt-
ſtock, den Aderbürgern Auguft und Eduard Bis⸗
mard zu Alt-Daber, dem Bauer Johann Gar-
demin zu Gr. Haßlow, dem Koſſäthen Johann
Chriftian Heuer und Mit-Eigenthümern zu FI.
Haßlow, dem Landwirth Auguft Holz zu Dielen,
dem Aderbürger Karl Seefluth zu Wittflod, dem
Handelömann Hermann Holz zu Bieſen, dem
Nentner Wilhelm Thederahn zu Rothemühle,
dem Koffäthen Wilhelm Hahn zu Biefen, dem
Defonomen Hermann Viet und dem Eigenthümer
Kriedriih Brauer zu Wittflod, dem Landwirth
Wilhelm Gantikow zu Biefen, dem Oekonomen
Karl Anguf Merten zu Wittflod, dem Koffäthen
Johann Mißmann, der Wittme Teste, dem
Bauer Friedrich Wille, dem Lanbwirth Auguft
Neuman, dem Kofjäthen Wilhelm Shwartbann
und dem Maurer Chriffian Müller zu Bieſen,
dem Defonomen Adolf Koch zu Friejenhof, ſowie
dem Büdner Friebrih Gießel, dem Buͤdner Fer-
dinand Michel, dem Büdner Karl Seelig, dem
Büdner Gufav Michagelis, dem Maurer Frieb-
rich Lesle und Ehefrau, dem Käthner Albert
Kobow, der Melufine Borchert, geb. Buch⸗
holz, dem Büdner Johann Holz und der ımver-
ehelichten Minna Holz zu Biefen gehörigen Orund⸗
Rüde Blatt 1 Parzellen N 97/31. 122/31.
123/31. 150/32. 151/32. 33. 34. 124/35. 125/35.
126/35. 37. 38. 39. 41. 42. 43. 45. 46. 47. 48,
105/49. 50. 52. 106/49. 107/49. 108/49. 109/49.
110/49. 111/49. 112/49. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61.
62. 64, 127/65. 128/65. 129/65. 130/65. 131/65.
132/65. 133/65. 134/65. 135/65. 136/65. 137/65.
138/65. 139/65. 140/65. 141/65. 142/65. 143/65.
144/65. 145/65. 146/65. 147/65. 148/65. und
149/65. der Gemarfungsfarte nebft den Wege- und
Wafferflähen Kartenblatt 1 Parzellen M AO. 44.
53. 54. 63. 36. 118/43. und 119/51 von zufammen
147,2850 ha mit dem Gemeindebezirke Bieſen
vereinigt worden.
Kyrig, den 9. Juni 1893.
Namens des Kreis⸗Ausſchuſſes: der Vorfitzende.
257
Belanuntmachungen ded Landesdirefturs der Provinz Brandenburg.
BDBefanntmadhung.
9. Gemäß $ 12 der Procingial- Ordnung vom 29. Juni 187 hat der Brandenburg’sche Provinzial:
Ausſchuß in feiner Sigung vom 6. Juni d. 3. die Zahl der von dem einzelnen Kreifen der Provinz Branden⸗
burg vor Ablauf diejed Jahres zu wählenden Abgeordneten zum Provinzial-Landtage nad der durch die Vollks⸗
zäblung vom 1. Dezember 1890 ermittelten Einwohnerzahl der Kreife mit Ausichluß der aktiven Militair-
perfonen wie folgt feflgeftellt:
efd.
Bezeichnung der Kreiſe
maͤnnlich
I. Negierungsbezirk Potsdam.
1.1 Prenzlau . rn 26768 28112 54880 3
2.1 . Templin . 22396 22831 45227 2
3.| Angermünde . 31109 32414 63523 3
4.1 Oberbarnim . 41662 42292 83954 3
5.1 Niederbarnim . 95068 92967 | 188035 5
6.1 Stadtkreis Charlottenburg 35547 40277 75824 3
7.| Teltow . . . 2 2 2 2 220.4 107495 | 110802 | 218297 6
8.| Veesfow-Storlom - > 222 21238 22305 43543 2
9.5 Jüterbog-Ludenmwalde . 32126 33620 65746 3
10.1 Zauch⸗Belzig . . . 38546 38531 77077 3
11.| Stadtfreid Potsdam . 22117 26249 48366 2
12.1 Stadtkreis Spandau . 20526 19670 40196 2
13.| Ofthavelland. . 33019 33449 66468 3
14.| Stadtkreis Brandenburg a. B.. 16661 17954 34615 2
15.4 Wefthavelland . 29313 29095 58408 3
16.1 Ruppin . 36375 38691 75066 3
17.1 Oſtprignitz 33163 33657 66820 3
18.1 Wefiprignig . a 35034 36506 71540 3
u. Re erun obe irk anffurt.
1.1 Königsberg i. Neum. . . sien i u * 48913 95571 3
2.1 Soldin .. 24864 48310 2
3.1 Arnswalde . . 20392 21576 41968 2
4.| Friedeberg i. Neum. . . 27437 29736 57173 3
d.| Stadtkreis Canböberg © a. 3 .. 13410 14436 27846 2
6.1 Landebrg . . . er 29775 31895 61670 3
TI Lebus . . rn 45156 46823 91979 3
8.| Stabifreie Brantfurt a a. D. . 23005 28143 51148 3
9.1 Weftfternberg . . 22052 22948 45000 2
10.5 Oftflernberg . . 24653 25533 50186 3
11. Züfihau-Schwiebus 22776 25991 48767 2
12.1 Kroſſen . . 27709 32262 59971 3
13.| Stabtfreis Guben . 13517 15802 29319 2
14.1 Landfreis Guben 20642 21784 A2A26 2
15.1 Lübben . 15922 17342 33264 2
16.1 Ludau 30415 33342 63757 3
17.1 Kalau. . 29020 29589 58609 3
18.| Stadtkreis Kottbus 16241 17542 33783 2
19.1 Landkreis Roubug . 25020 27313 52333 3
20.] Serau . . . 51726 56787 | 108513 4
21. 1 Spremberg 11669 13028 24697 2
Givilbevölferung
weiblich | zuſammen
Zahl der zu
waͤhlenden
Abgeordneten.
Dies wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit dem Bemerken, dag Anträge auf Berichtigung ber
Sefftellung innerhalb A Wochen nad Ausgabe diejes Amtsblattes bei dem Brandenburg'ſchen Provinzial»
Ausſchuß, unter der Adreſſe des „uuterzeithneten Landesdirektors, anzubringen find.
Berlin, den 16. Juni 1893.
Der Landesdirektor ber Provinz Brandeuburg, Wirfliche Geheime Rath von Levetzzow.
Belanntmachungen der Königlichen
@ifenbahn: Direktion zn Berlin.
14. Vom 15. Juni bis 30. September d. %. wird
zur Erleichterung des Reiſeverkehrs von Ber in nad
den Oftfeebabeorten Ahlbeck und Heringsdorf, Zinnowitz
und Binz a. R. zu einzelnen Perſonen- und Schnell:
zügen nad) Smwinemünde über Ducherow, Wolgaft über
Pafewalf und Putbus über Bergen Reilegerät gegen
Löſung der betreffenden Fahrkarten auf Verlangen direft
abgefertigt, auch find bei den in den Badeorten er-
richteten Berfaufsftellen einfache und Rüdfahrfarten zur | I
Reife von der nächfigelegenen vorbezeichneten Eiſenbahn⸗
ftation nach Berlin zu ten tarifmäßigen Preijen er:
hältlich. Nähere Auskunft ertheilt die Fahrfarten-Aug-
gabeftelle Berlin-Stettiner Bhf.
Berlin, den 8. Juni 1893,
Königlihe Eifenbahn-Direftion.
185. Zur Bermittelung des Perſonen- und Gepäd-
verfehrs zwiſchen Sagard und dem Oſtſeebadeorte Lohme
wird in der Zeit vom 1. Juli bis 15. September d. 9.
von dem KRollfuhrunternehmer Radvan in Sagard
täglich eine vegelmäßige Omnibusverbindung zwiſchen
den genannten Orten unterhalten. Der Preis für jede
Fahrt und Perſon beträgt 1,50 M. einichließlich der
Beförderung von 25 kg Gepäd, für Kinder 0,75 M.
einfchließlih der Beförderung von 12 kg Gepäck. Bei
größeren Gewichtsmengen ift für angefangene 10 ks
Gepäd eine Gebühr von 0,10 Mark zu entrichten.
Dei der Fahrfarten-Ausgabeftelle Berlin Stett.
Dpf. werben im Anſchluß an alle nad Sagard und
Crampas —Saßnitz aufliegenden Fahrkarten ſowie in
Sagard Sonderkarten zum Preiſe von 3 M. (für ein
Kind 1,5 M.) verausgabt, welche zur einmaligen Hin⸗
und Rückfahrt zwiſchen Bahnhof Sagard und Lohme
berechtigen. Auf Grund dieſer Sonderkarten wird das
in Berlin Stett. Bhf. auf Fahrkarten Berlin —Sagard
oder Crampas — Saßnitz zu dem Zuge 901 (ab 830
Borm.) zur Auflieferung fommende Neifegepäd direkt
bis Lohme abgefertigt. Nähere Auskunft ertheilt bie
FTahrfarten-Ausgabeftelle Berlin, Stettiner Bahnhof.
Berlin, den 14. Juni 1893.
Königliche Eifenbahn=Direftion.
16. Am 1. Auguft d. %. tritt für den Ddireften
Derfonen- und Gepädverfehr zwiſchen Stationen der
priv. öfterreichifchsungarifchen Staatseifenbahn-Gefell-
ihaft, der Station Wien der k. f. priv. Kaiſer Terdi-
nande-Nordbahn, Stationen der a. priv. Bulchtährader
Eifenbahn und der F. f. priv. Auffig-Tepliger Eiſen⸗
bahn⸗Geſellſchaft einerfeits und Stationen der Bezirke
der Königlichen Eifenbahn-Direftionen Berlin und
Breslau andererfeits über Halbfladt und Mittelfleine
ein neuer Tarıf in Kraft, durch welchen in einzelnen
Berfehröbeziehungen Ermäßigungen, in anderen geringe
Erhöhungen eintreten.
Soweit in dem Tarif ergänzende Zufagbeitim-
mungen zum DBetriebö-Reglement des Bereind Deutjcher
Eifenbahnverwaltungen enthalten find, haben biejelben
— —
für die Preußiſchen Staatseifenbahnen und für die in
Frage kommenden Oeſterreichiſchen Eifenbahn:Berwal-
tungen bie Genehmigung ber Preußiſchen und Defer-
reichiſchen Randesauffichtöbehörden gefunden.
Berlin, den 19. Juni 1893.
Königlihe Eiſenbahn⸗Direktion.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Berloofung der vormald Sannoverfchen
1progentigen Staatsfchuldverfchreibungen
itera 8. für das Jahr vom 1. April
Bei der am 5. d. M. in Gegenwart eines
Königlihen Notard ftattgehabten Auslooſung der vor⸗
mals Hannoverfchen Staatsichuldverfchreibungen Litera S.
zur Tilgung für das Jahr vom 1. Aprit 1893/94 find
die nachfolgend verzeichneten Nummern geiogen worden:
Nr. AA5 468 513 576.619 über je 1000 Ten. Gold
und Nr. 740 902 952 970 1030 1031 1056 1087
1239 1310 1404 1523 1530 1602 1603 1653 1839
2002 über je 500 Thlr. Gold. Diejelben werden ben
Befigern hierdurch auf Ben 2. Januar 1894 zur
baaren Rückzahlung gekündigt. Die ausge-
Iooften Schuldverfchreibungen Tauten auf Gold, und
wird deren NRüdzahlung in Meichswährung nad
den Beflimmungen der Bekanntmachung ded Herrn
Reichskanzlers vom 6. Dezember 1873, betreffend Die
Außerfuröiegung der Landed-Goldmünzen ꝛc. (Reichs⸗
anzeiger Nr. 292), ſowie nah den Ausführungsbeflim>
mungen des Herrn Finanz Minifterd vom 17. März
1874 (Reichdanzeiger Nr. 68, Pofttion 3) erfolgen.
Die Kapitalbeträge werden fhon vom 15. Dezember
d. J. ab gegen Quittung und Einlieferung der Schulbd-
verjchreibungen nebſt den zugehörigen Zingjchein-An-
weifungen und den nad) dem 2, Januar 1894 fälligen
Zinsſcheinen Nr. 7—10 an den Gefchäftstagen bei der
Regierungshauptfaffe hierjelbfl, von 9 bie 12 Uhr
Vormittags, ausgezahlt. Die Einlöfung der Schuld⸗
verfehreibungen kann auch bei ſämmtlichen übrigen Re-
gierungshauptfaflen, bei der Staatsſchuldentilgungskaſſe
in Berlin, ſowie bei der Kreisfaffe zu Frankfurt
a. M. bemirft werden. Zu diefem Zmwede find bie
Sculdverjchreibungen nebft den zugehörigen Zingichein-
Anweiſungen und Zinsicheinen ſchon vom 1. Dezember
d. 3. ab bei einer der letztgedachten Kaffen einzureichen,
welche dieſelben der Hiefigen Regierungshauptkaſſe über:
jenden und, nach erfolgter Teftftellung, die Auszahlung
bejorgen wird. Bemerft wird: 1) Die Einfendung Der
Zonlbuerienreibungen nebftden zugebörigen
Zinsſchein-Anweiſungen und Ainstcheinen
mit oder ohne Werthangabe muß portofrei geichehen.
2) Sollte die Abforderung des gefündigten Kapitals bie
zum Källigfeitstermine nicht erfolgen, fo tritt baffelbe
von dem gedachten Zeitpunfte ab zum Nachtheile der
Gläubiger außer Verzinfung. Schließlich wird darauf
aufmfrffam gemacht, daß alle übrigen 3"/.- und
Aprozentigen vormald Hannoverſchen Landes⸗ und’
Eifenbahn-Schuldverfchreibungen bereits früher gefündigt
find, und werben deshalb die Inhaber der unten ver-
zeichneten, noch nicht eingelieferten, mit Dem Kün⸗
Digungstermine außer Berzinfung ge⸗Poln. Krawarn.
tretenen , Hannoverſchen Staatsichuldverfchreibungen
über 25 Thlr. (75 Marf)
M 82215 und 82222 Groß-Stein 2.; N? 82454
Diefe Pfandbriefe im Gejammtbetrage von
an die Erhebung der Kapitalien derjelben bei der bie-121775 Thalern oder 65325 Mark werden ihren In⸗
figen Regierungshauptfafle bierdurd nochmals erinnert. | habern mit dem Bemerfen gefündigt, daß die Auge
Hannover, den 8. Juni 1893
Der Regierungs-Präftdent.
« *
*
Verzeichniß
der bereits früher gekündigten und bis jetzt nicht ein⸗
gelieferten, nicht mehr verzinslichen vormals Hannover⸗
ſchen Landes- und Eiſenbahn-Schuldverſchreibungen.
Lit. H. 342% auf 2. Januar 1874 gefündigt:
Pr. 830 über 100 Thlr. Kurant.
Lit. N. 3,2%, auf 2. Januar 1873 gefündigt:
Nr. 4163 über 100 Thlr. Gold, am 1. Dezember
1874 gefündigt: Nr. 4162 über 100 Thlr. Gold.
Lit. EI. 4° auf 1. Dezember 1874 gefündigt:
Nr. 2880 über 100 Thlr. Kurant.
Lit. FI. 4% auf 1. Dezember 1874 gefündigt:
Nr. 14110 über 500 Thlr. Gold.
Lit, GI. 4% auf 1. Dezember 1874 gefündigt:
Nr. 1464 1465 5421 über je 100 Thlr. Kurant.
Lit. HI. 4%, auf 1. Dezember 1874 gefändigt:
4580 über. 200 Thlr. Kurant, Nr. 1320 über
Thlr. Kurant.
Befanntmadhung.
In der abſten Berloofung von
4° Schlefifehen Pfandbriefen Lit. B.
find nachbezeichnete Stüde gezogen worden und zwar:
über 1000 Thlr. (3000 Marf)
M 40749 Groß-Stein ıc.; NF 41120 Poln. Kra-
warn; M A1170 41204 41214 41222 und 41237
Ratibor;
über 500 Thlr. (1500 Mark)
M 43792 43864 43876 43901 44387 44390
44392 und 44397 Groß-Stein ıc.; N? 45053 45064
und 45093 Poln. Krawarn; M 45114 45127 45180
45196 und 45197 Ratibor;
über 200 Thlr. (600 Mar)
N? 50024 und 50028 Pogarel und Altzenau;
N? 50330 50341 50385 und 50428 Groß-Stein ıc.;
N? 50945 Niclasdorf;s NE 50955 Ober-Screiben-
dorf; M 51978 52019 52020 52022 52028 und
52037 Poln. Rrawarn; NE 52117 52123 52148
52180 52215 und 52304 Ratibor;
über 100 Tblr. (300 Marf
N? 62386 Pogarell und Altenau; NF 62780
62797 62802 62806 62880 62892 und 62918 Groß⸗
Stein 0.5 M 63566 Ober-Schreibendorf; „N? 64789
und 64851 Poln. Krawarn; N? 64884 64889 64890
64926 64942 64957 65065 65080 65094 65101
65103 65104 65105 65112 und 65115 Ratibor;
über 50 Thlr. (150 Mar)
NE 79257 Groß⸗Stein 1.5; M 79457 Poln.
Krawarn;
Ar.
100
zahlung des Nennwerths derjelden vom 2. Januar
1894 ab bei der Königlichen Inſtituten⸗Kaſſe hier
(im Regierungs-Gebäude am Leifing-Plag) gegen Rüd-
gabe der gefünbigten Stüde und ber dazu gehörigen
Zinsſcheine Ser. XII. N? 7 bis 10 erfolgen wird, ſo⸗
wie daß die weitere VBerzinjung der gezogenen Pfand-
briefe vom genannten Tage ab aufhört.
Breslau, den 12. Juni 1893.
Königliches Kredit⸗Inſtitut für Schlefien.
Perſonalchronik.
Der Bürgermeiſter Dümichen in Werder iſt vom
1. Juli d. J. ab zum Amtsanwalt bei tem Koͤnig⸗
lichen Amtsgericht daſelbſt ernannt worden.
Im Kreiſe Teltow iſt der Königliche Forſtmeiſter
Reuter in Cummersdorf mit der einſtweiligen Ver⸗
waltung des Amtsbezirks XII. — Sperenberg — be⸗
auftragt worden.
Der Landmeſſer Karl May aus Marienau bei
Marienwerder iſt am 14. Juni 1893 als ſolcher eidlich
verpflichtet worden.
Der verſorgungsberechtigte Reſerve⸗Oberjaͤger Forſt⸗
aufſeher Julius Schulz zu Freienwalde a. O., in der
Oberförfterei Freienwalde, iſt zum Königlichen Foͤrſter
ernannt und bdemjelben bie Förfterfielle Briefe in ber
Oberförfterei Oranienburg vom 1. September d. 3. ab
übertragen worden.
Der verjorgungsberechtigte NRejerve-Öberjäger und
Forſtaufſeher Weckwerth zu Oberfehönweide in der
Oberförfterei Coepenid ift zum Röniglihen Förfter er-
nannt und bdemfelben die Förfterftelle Kiofterheide in
der Oberförfterei Zinna vom 1. Juli d. J. ab über:
tragen worben.
Der verjorgungsberechtigte Oberfäger, Forftauffeher
Schwarz zu Curtſchlag in der Oberförfterei Zehdenid,
ift zum Königlichen Förfter ernannt und bemjelben die
Foͤrſterſtelle Flottſtelle in der Oberförfterei Kunersdorf
vom 1. Juli d. J. ab übertragen worden.
Der bisherige Ardibiafonus an der St. Katharinen⸗
Kirhe zu Brandenburg a. 9. Karl Daniel Pfeifer
ift zum Pfarrer bei der Evangeliſchen Gemeinde der
ber St. Pauli-Rirhe zu Brandenburg a. H., Diözefe
Neuftadt-Brandenburg, beftellt worden.
Der bisherige Pfarrer Karl Ludwig Rudolf Theodor
Dödler in Wendiſch⸗Sorno, Diözeſe Spremberg, iſt
zum Pfarrer der Parochie Kahrland, Diözeſe Potsdam IL,
beftelt worden.
Die Lehrer Moldenhauer, Suche find als Ge-
meindejchullehrer in Berlin angeftellt worden.
260
Ausweitung von Ausländern aus dem Heichögebiete.
&| Name und Stand | Alter und Heimat Grund Behörde,
= — —ñ — — des
der welche die Ausweiſung
J des Ausgewieſenen. Beftrafung. beichloffen hat. nemeifunge
1. 2. 3 4. 3 }
Auf Grund des 6 362 des Strafgejegbude:
1| Robert Tomaſchek, Igeboren am 24. Auguftllandftreihen u. Betteln, Koͤniglich preußiiher 6. Mai
Drechsler, 1872 zu Mündjengräg, Regierungspräftdenti 1893.
Bezirk Jungbunzlau, zu Magdeburg,
ortsangehörig zu Treb⸗
nitz, Boͤhmen,
2) Michael Tſchudi, |geboren am A. Juni desgleichen, derſelbe, 21. April
Schloſſer, 1852 zu Glarus, 1893.
Schweiz, ortdangehörig
ebendaſelbſt,
3 Peter Tüchy, geboren am 29. Juniſſchwerer Diebſtahl und !Stadtmagiſtrat Nürn-3. Mai
Tiſchlergeſelle, 1071 zu Hlinsko, Bes] Landftreichen, berg, Bayern, 1893.
zirf Ehrudim, Böhmen,
ortsangehörig ebendaſ.,
4 Ignaz Ulbrih, geboren am 12. Juli Betteln, Königlich fächfiichel 24. April
gen. Siebeneicher, | 1852 zu Neichenberg, Kreishautmannichaft 1893.
Scieferbeder, Böhmen, ortsangehoͤ⸗ Baugen,
rig ebendafelbft,
5 Joſè Ruiz Urbina, geboren am 3. Dftoberilandflreihen u. Betteln, Königlich bayeriihel 6. Mai
Schreiber, 1868 zu Alden nueva Polizei⸗Direktion 1893.
de Ebro, Provinz Lo⸗ Münden, .
grono, Spanien, orte-
angehörig ebendaſelbſt,
Johann Widi, |geboren am 5. Auguſt Landſtreichen, Kaiſerlicher Bezirke] 12. Mai
Tagner, 1848 zu Wegfcheid, Präfidentzu@oimar, 1893.
Dber-Eljaß, franzöft-
ſcher Staatdangehö-
riger,
a
Hierzu eine Beilage, enthaltend das Verzeichniß gefündigter Schuldverfchreibungen der Staatsanleihen von
1868 A., 1850, 1852, 1853 und 1862, ſowie ber noch nicht zum Umtaufch gegen Aprozentige Konſols ein-
gereichten Schuldverichreibungen der konſol. AY/zprogentigen Staatsanleihe, ſowie Bier Deffentliche Anzeiger.
(Die Iniertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf.
Belagsblätter werben ber Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Rebigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchbruderei ver A. W. Hayn ſchen Erben.
IE Win
Berlin, den 2. Juni 1893,
Derzeichniß
gefündigter
Schulöverfchreibungen der Staatsanleihen von 1868 A., 1850, 1852,
1853 und 1862, ſowie der noch nicht zum Umtauſch gegen Hprozentige
Konſols eingereichten Schulöverfchreibungen der konſol. 4U, prozentigen
Stantsanleihe.
Die fettgedrudte Zahl, welche die Tauſende bezeichmet, bezieht ſich auch auf diejenigen Zahlen, welche bid zu der folgenden
fettgedrudten Babl Die Sunberte, Zehmer und Einer angeben.
I. Verzeichniß
ber in der 25 PVerloofung gezogenen, durch die Bekanntmachung der unterzeichneten Hauptverwaltung
der Staatsfhulden vom 2. Juni 1893 zur baaren Einlöfung am 3. Januar 1894 getündigten
Schuldverſchreibungen der Staatdanleihe vom Jahre 18684.
Abzuliefern mit Sinsfcheinen Reihe VII Nr. 5 und 6.
Lit. A. zu 1000 Rthlr. Lit. BB. u 500 Rthlr.
AR 8094 bis 99. 106 bis 111. 136 bis 141. 166 Hig | «MR 370. 371. 373 His 376. 378 bis 383. 535 bis 546.
171. 196 bis 201. 220 bis 231. 262 bis 267. 274 1208 bis 216. 218. 220. 221. 885 bis 896. |
bis 279. 286 bis 291. 310 bis 321. 340 bis 345. 2022 bis 33. 46 bis 57. 636 bis 547, 8931
358 bis 363. 370 bis 381. 442 bis 445. 9109 big 942. 4267 bis 278. 339 bis 362. 507
bis 114. 158 bis 163. 176 bis 187. 200. 361 bis bis 518. 867 bis 878. 15527 bis 538. 899 bie
377. 10012 bis 17. 32 bie 37. 44 bis 49. 62 910. 983 bi8 994. 6260 bis 271. 308 bis 319.
bis 76. 80 bis 82. 111 bis 119. 121 6i8 123. 141 500 bis 511. 4512. 901. 902. 904 bi8 908.
bis 146. 153 bis 158. 171 bis 176. 183. 184. 186 910 bis 914. 8218 bis 229. 500 bis 511. 666
bis 189. 216 bis 221. 256. 258 bis 265. 272 bis bis 673. 675 bi8 678. 10428 bis 439. 644 bis
276. 278 bis 281. 294 bis 299. 319 bis 324. 338 655. 740 bis 751. 11340 bis 351. 628 big 638.
bis 343. 351 bis 353. 355 bis 357. 865 bis 370. Summe 336 Stüd über 168.000 Rthlr.
384 bis 390. 392 bis 398. 400 bis 402. 405. — 504.000 Mar.
431 bi8 436. 455 biß 457. 501. 505. 506. 543.
544. 12957. 958. 960. 961. 974 bis 977. Lit. O. zu 300 Rthlr.
979. 980. 13001 bis 11. 20. 38 bis 49. | N 350 bis 360. 362 bis 369. 371. 605 bis 624.
97 bis 102. 115. 117 bi8 121. 146 bis 157. 1115 bis 118, 121 6i9 134. 139. 140. 291 bis
164 bis 169. .176 bis 193. 229 bis 234. 283 310. 353 his 372. 805 bis 807. 809. 810. 815 bis
bis 294. 825. 827 bis 830. 2125 bis 144.
Summe 400 Stüd über 400 000 Rthlr. Summe 140 Stüd über 42 000 Rthlr.
— 1200 000 Mark. — 126000 Mast. °
Lit.D. zu 100 Rthlr.
M 416. 952 bis 957. 964 bis 976.
Summe 80 Stüd über 8 000 Rthlr.
— 24.000 Marl.
Lit. E. zu 5@ Rthle.
AR 624. 627 bis 636.
Summe 11 Stüd über 550 Rthlr.
— 1650 Marl.
1063 bis 122,
Summe 967 Stüd
Wiederholung.
Lit. A. 400 Stüd zu 1000 Rthlr. über 400000 Rthlr.
» B 336 - +» 500 » » 168000 »
» C.140 » » 300 » » 42000 »
»D. 8 » » 10 > N) 8000 >»
» E. il - » 550 »
über 618 550 Rthlr.
— 1855 650 Marf.
8. Verloofung; gekündigt zum 1. Juli 1885.
zur Ubbebung der Reihe VI.
Lit. E. zu 50 Rtöle. 2 40.
17. BVerlonfung; gelfündigt zum 1. Januar 1890.
Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe VI Mr. 5 bis 8 und
Unmeifungen zur Abhebung der Reihe VII.
Lit. D. zu 100 Rible. M 1340. 341.
20. Verlooſung; gekündigt zum 1. Juli 1891.
Abzuliefern mit Qinsfcheinen Reihe VI Rx. 8 und Anweiſungen
wur Mbbehuug der Reihe VIL
Lit. A. zu 2000 Rthle. 1 4040.
Lit. C. zu 300 Rtölr. 12 728.
II. Berzeichniß
der aus früheren Verloofungen noch rüdftändigen Schuldverjchreibungen der Staatdanleihe
vom Sahre 1868 A.
Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe V Nr. 4 bis 8 und Anweiſung
Wegen ber in der 24ften Verloofung gezogenen Schuldverſchreibungen fiehe daß Verzeichniß vom 2. Dezember 1892.
22. Verlooſung; gefündigt zum 1. Juli 1892.
Abzuliefern mit Sinsfcheinen Reihe VII Nr. 2 bis 6.
Lit. A. zu 1000 Rthlt. M 1442. 2357. 358.
Lit. B. zu 500 Rihle. M 8031. 70.
Lit. ©. zu 300 Rthlt. M' 246. 1410. 427. 428. 432.
Lit. D. zu 100 Rtölı. M 623.
23. Verloofung; gefündigt zum 1. Januar 1893.
Abzuliefeen mit Zinsſcheinen Reihe VII Rr. 3 bis 6.
Lit. A. zu 1000 Rthlx. M 33. 34. 164. 165. 225. 263.
270. 491.808. 2122. 12419. 884.
Lit, B. zu 500 Rthle. „7 1580. 585. 838.839. 92232.
3426. 4983 618985. 7399, 401. 402. 425.
8403. 404. 406. 407.
Lit. C. zu 300 Rthle. M 34.37. 41 bi8 43. 226. 549 bis
852. 1373. 377. 400 bi8 403. 406.
Lit. D. zu 100 Rthit. Ag 323. 325. 329, 332. 334. 336
bis 338. 341.
III. Berzeichniß
ber aus Verlyoſungen und Meftlündigungen noch rüdftändigen Schuldverfchreibungen der
Staatsanleihen von 1850, 18523, 1853 und 1862.
a. Staatdanleibe vom Jahre 1850.
14. Verlopfung; gefindigt zum 1. Mpril 1881.
Abzulieferm mit Dinsfcheinen Reihe VI Nr. 6 bis 8 und
Anmeifung zur Abhebung ber Reihe IX.
Lit. D. zu 100 dihlt. M 3220.
17. Verlooſung; gelündigt zum 1. April 1883.
Abzuliefern mit Zinsfcheinn Reihe IX Nr. 2 bis 8 und
Anweiſung zur Abhebung der Reihe X,
Lit. C. zu 200 Rtölx. M 5511.
20. Verlooſung; gekündigt zum 1. Oktober 1884.
Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe IX Nr. 5 bis 8 unb
Anweifung zur Abhebung der Reihe X.
Lit. C. zu 200 Rtöle. 12 12440.
22. Verlooſung; gekündigt zum 1. Oktober 1885.
Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe IX Nr. 7 und 8 und
Unweifung zur Abhebung ber Reihe X.
Lit. C. zu 200 Rthle. M 16966.
28. Verlonfung; gefündigt zum 1. April 18886.
Abzuliefern mit Zinafchein Reihe IX Nr. 8 und Unweifung
zur Abhebung ber Reihe X.
Lit. D. zu 200 Rtölr. 12 16262.
26, Verlooſung; gelündigt zum 1. Oftober 1887.
Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe X Nr. 3 6165.
Lit. C. zu 200 Rtöle. M 7123. 14444,
b. Staatsanleibe vom Sabre 1852.
20. Berloofung; gekündigt zum 1. April 1885.
Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe IX Nr. 6 bis 8 und
Unweifung zur Abhebung ber Reihe X. -
Lit. D. zu 100 Rtble. 4497.
21. Verloofung; gefündigt zum 1. Oktober 1885.
Abzuliefern mit Zmsſcheinen Reihe IX Nr. 7 und 3 und
Unweifungen zur Abhebung ber Reihe X.
Lit. €. zu 200 Rthle. M 4339.
Lit. D. zu 100 Rtöle. M 18756.
23. Verlooſung; gefündigt zum 1. Oktober 1886.
Adzuliefern mit Anmweifungen zur Abhebung ber Sinsfcheinreihe X.
Lit. ©. zu 200 Rthle. M 2571. 572.
24. Verloofung; gekündigt zum 1. April 1887.
Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe X Nr. 2 bis 7.
Lit. D. zu 100 Rtble. M 5769.
27. VBerloofung; gefündigt zum 1. Oftober 1888.
Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe X Nr. 5 bis 7.
Lit. B. ju 500 Rthlt. 7 1200.
Lit. D. zu 100 Rtöfe. 2 10044. 13588.
Nefttündigung zum 1. Oktober 1889.
Abzuliefern mit Zindfcheinen Reihe X Nr. 7.
Lit. D. m 100 Rtölr. M 15923. 927. 17151. 152.
c. Staatdanleihe vom Sabre 1853.
16. Berlonfung; gekündigt zum 1. April 1888.
Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe IX Nr. 7 und 8 und
Anweifung zur Abbebung ber Reihe X.
Lit. D. zu 100 Rtble. M 2659.
17. VBerloofung; gekündigt zum 1. Oktober 1888.
Abzuliefern mit Binsichein Neibe IX Nr. 8 und Unweifung
zur Ubhebung ber Reihe X.
Lit. D. zu 100 Rtöfe. M 3995.
Neftlündigung zum 1. Oktober 1889,
Abzuliefern mit Unweifung zur Abhebung ber Zinsfcheinreibe X
unter Gewäßrung von Zinfen auf 6 Monate für bie Zeit vom
1. April bis 30. September 1889.
Lit. D. zu 100 Rihle. M 133.
d. Staatdanleihe vom Jahre 1862.
1. Verlooſung; gekündigt zum 1. Oftober 1888.
Abzuliefern mit Sinsfheinen Reihe VII Nr. 6 bis 8 unb
Anmweifung zur Abhebung ber Reihe VIII.
Lit. C. zu 200 Rthle. AR 2975.
Neftlündigung zum 1. Oktober 1889.
Abzuliefern mit Binsfcheinen Reihe VII Nr. 8 und Unweifungen
zur Abhebung ber Reihe VIIL.
Lit. D. zu 100 Rthl. M 1117. 5091.
IV. Verzeichniß
derjenigen Schulbverfchreibungen der Tonfolidirten 44 prozentigen Staatdanleihe, welche
noch nicht zum Umtauſch gegen Berfehreibungen der fonfolidirten 4 prozentigen Staatsanleihe
eingereicht worden find.
(Gefek vom 4. Mär 1885 — G. S. S. 55 — unb biesfeitige Belanntmadung vom 1. September 1885.)
Abzuliefern mit Zinsfchein Reihe IV Nr. 8 unb Anweiſung.
Lit. B. zu 1000 Rthle. 2 3894. 895. 8109. 110.
9554. 18746. 747. 23378 bis 383.
26470. 66506.
Lit. D. zu 200 Rthle. MP 316. 4446. 509.
13075. 19212.280.281. 20661. 26721.
20366. 3565. 45590. 46386.
4799. 51248. 53330. 56356.
59963. 62050, 114.
Lit. E. zu 100 Rthle. IP 15093. 28834. 34300.
813. 37183. 38752. 45752. 49168.
55773. 60199. 62283. 573. 68835.
780583. 85756.958. 98179.
AM 73526.
98426. 101161.162. 103776. 106400.
107956. 11009. 116851. 120277.
Lit. F. zu 50 Rthit. MM 6100. 798. 8915.
11695. 15273. 16223. 22528.
529. 24378. 25229351. 26372.
31088.233. 34568. 41942. 48758.
Lit. N. zu 1000 Mart NZ 9869.
Lit. K. zu 500 Watt M 5638. 15101. 26005.
12243.
Lit. L. zu 300 Mart M 391. 9228. 229.
29211.
Lit. M. zu 200 Matt M 628.
Hauptverwaltung der Staatsichulden.
von Hoffmann.
Berlin, gedtudt in der Meihädruderei.
261
Amtsblatt
ber Königlicheu Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stück 26.
Bekanntmachungen des Neichskanzlers.
Bekanntmachung, betreffend die Beſchaͤftigung von Arbeiterinnen
und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien.
Auf Grund des 6 139a. des Geſetzes, be⸗
treffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom
1. Zuni 1891 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 261) hat der
Bundesrath nachſtehende
Beftimmungen, betreffend die Beichäftigung von
Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien,
erlaflen:
1.
Die Beichäftigung von Arbeiterinnen und jugend-
lichen Arbeitern in Ziegeleien unterliegt folgenden Be⸗
ſchränkungen:
Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter dürfen zur
Gewinnung und zum Transport der Rohmaterialien,
fowie zu Arbeiten in den Defen und zum Befeuern der
Defen, Arbeiterinnen auch zur Handbformerei (Streichen
ober Schlagen) ber Ziegelfteine mit Ausnahme ber
Dachziegel (Dahpfannen) und der Bimsjandfleine
(Schwemmfteine) nicht verwendet werden.
In Ziegeleien, in denen das Formen der Ziegel⸗
ſteine auf die Zeit von Mitte März bis Mitte No—
vember beſchränkt ift, find bei der Beichäftigung von
jungen Leuten zwifchen vierzehn und ſechszehn Jahren
und von Arbeiterinnen Abweichungen von den Bor:
ichriften der S6 135 Abſatz 3, 136 Abfag 1 Sag 1,
137 Abfag 1 und 2 der Gemwerbeorbnumg unter Beob»
achtung der nachfolgenden Beftimmungen zuläjfig:
1) Die Beihäftigung darf an feinem Qage Tänger
als zwölf Stunden dauern.
2) Innerhalb einer Woche darf die Gefammtdauer
der Beichäftigung ſechsundſechszig Stunden nicht
überfchreiten.
3) Die Arbeitsftunden dürfen nicht vor viereinhalb
Uhr Morgens beginnen ımb nicht über neun Uhr
Abends hinaus bauen:
Wenn für bie BDeichäftigung von jungen Leuten
oder von Arbeiterinnen von den unter II. nachgelaſſenen
Abweichungen aud nur zum Theil Gebrauch gemadt
wird, finden die auf die Pauſen bezüglichen
Den 30. Zuni
und Nachmittags je eine Pauſe gewährt werden,
Die Beichäftigung muß jedesmal nad Tängftene
vier Stunden durch eine Paufe unterbrochen werben.
Die Dauer der Mittagspauje muß mindeftene eine
Stunde, die der übrigen Paufen mindeftend je eine
balbe Stunde betragen.
Der Arbeitgeber hat dafür zu forgen, daß an einer
in die Augen fallenden Stelle der Arbeitsftätte eine
Tabelle nach dem nacftehenden Mufter ausgehängt
ift, in welche übereinflimmenb mit den nach 6 138
der Gewerbeordnung der LDrtspolizeibehörbe ge⸗
machten Angaben die Zeitabfchnitte einzutragen
find, während deren die jungen Leute und die Ar⸗
beiterinnen der Regel nach beichäftigt werben follen.
Daneben brauden in dem nad 6 138 Abjag 2
ber Gewerbeorbnung an der Arbeitsſtätte auszu⸗
hängenden Verzeichniß der jugendlichen Arbeiter
bie Arbeitszeit und die Pauſen hinfichtlich der
jungen Leute nicht angegeben zu werben.
Aenderungen in dem regelmäßigen Beginn und
Ende der Arbeitszeit und der Paufen find inner-
balb der oben unter II. bezeichneten Grenzen ohne
vorherige Anzeige an die Ortspolizeibehörde ge-
flattet, wenn fie durch Witterungsverhältniife er-
forberlid) werden. Jedoch müffen an jedem Tage,
an welchem Aenderungen erfolgt find, in die Ta-
belle Beginn und Ende der Zeitabfchnitte, während
deren die jungen Leute und die Arbeiterinnen an
diefem Tage beſchäftigt worden find, ſowie bie
Gefammtdauer der auf diefen Tag fallenden Ar-
beit$zeit eingetragen werben. Die Tabelle muß
über diejenigen Tage der lebten zwei Wochen, an
welchen Aenderungen erfolgt find, Auskunft geben.
Der Name desjenigen, welcher die Eintragungen
bewirft bat, muß aus der Tabelle zu erfehen fein.
An der Arbeitsfätte muß neben der nad $ 138
Abfag 2 der Gewerbeordnung auszuhängenden
Tafel eine zweite Tafel ausgehängt werden, welche
in deutfiher Schrift die Beſtimmungen unter I.,
II. und III. wiedergiext
2)
3)
Die Beflimmimgen unter I. treten am 1. Januar
eftim- | 1894, die Beflimmungen unter II. und III. mit dem
mungen der 68 136 Abſatz 1 und 137 Abjag 3, fowie | Tage der Verfündung in Kraft.
die Beflimmungen des 6 138 Abſatz 2 der Gewerbe⸗
ordnung mit folgenden Maßgaben Anwendung:
1) Zwifchen den Arbeitsftumben muß den jungen Leuten
Sämmtliche Beftimmungen haben bie zum 1. Ja⸗
nuar 1898 Gültigfeit.
Berlin, den 27. April 1893.
und den Arbeiterinnen Vormittags, gegen Mittag | Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.
262
Tabelle
Kür die Zeit
vom
5. Juni 1893 ab. 95-7 | Tall | 2426
über
die Arbeitszeit für jugendliche Arbeiter über vierzehn Jahre und Arbeiterinnen.
Beginn und Ende der Beichäftigung
(in einzelnen Zeitabſchnitten).
Regelmäßige Arbeitgzeit
(nad) der Anzeige bei der Ortspoligeibehörbe).
Geſammt⸗Dauer
der
Arbeitszeit
(in Stunden).
Name veeieminen,
welcher die Gintragung
bewirft bat.
| 6181,
Tage, an denen Abänderungen erfolgt find:
19./6. 68 | 812 | 529 | 8/. Schmidt.
21./6. Ay | Tat | 26 | 61-8" 11 Schmidt.
24.16. 1134| 47 | 7-8 | 8%, Schmidt.
26./6. 47 | Tat | 2126| 69,9 12 Schmidt.
Am 5-7 | 7a | 2126 | 9 Schmidt.
4./7, 4184| 99% | | Schmidt.
| — |
u | | | |
Befanntmachungen Gebig und eine neue Kopfhalfter von Leber oder Hanf
der Königlichen Minifterien. mit 2 mindeſtens zwei Meter Iangen Striden ohne be-
BDBefanntmadhung
den Anlauf von Nemonten für 1893 betreffend.
17. Zum Anfaufe von Remonten im Alter von drei
und ausnahmsweiſe vier Jahren find im Bereiche ber
Königlihen Regierung zu Potsdam für diefed Jahr
nadhftehende, Morgens 8 reip. 9 Uhr beginnende
Märkte anberaumt worden und zwar:
- 11. Juli Strasburg U./M.,
« 12. Auguft Meyenburg,
= 15 ⸗ Wittſtock,
⸗16. ⸗Neuſtadt a. D. 9 Uhr.
Die von ber Remonte⸗Ankaufs-Kommiſſion er⸗
fauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und jofort
gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit ſolchen Fehlern, welche nad) den Landes⸗
ejegen den Kauf rüdgängig machen, find vom Ber-
äufer gegen Erflattung bes Kaufpreifed und der Un⸗
foften zurückzunehmen, ebenfo Krippenjeger und Klop⸗
hengfte, ſowie Wallache mit ausgeprägter Hengſt⸗
Manier, welche fih in den erflen zehn ba. acht und
zwanzig Tagen nad Einlieferung in den Depots als
folde ermweiien. Pferde, welche den Verfäufern nicht
eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht Iegitimirten | LAS.
Devollmädtigten der Kommilfion vorgeftellt werben,
find vom Kauf ausgeſchloſſen.
Die Berfäufer find verpflichtet, jedem verkauften
Pferde eine neue flarfe rindlederne Trenje mit flarfem
fondere Vergütung mitzugeben.
Um die Abflammung der vorgeführten Pferde feft-
ftellen zu können, find die Dedicheine reſp. Füllenicheine
mitzubringen, aud werben die Berfäufer erjucht, die
Schweife der Pferde nicht zu foupiren oder übermäßig
zu verfürzen. Ferner ift es dringend erwünſcht, daß ein
zu maffiger oder zu weicher Futterzufland bei den zum
Berfauf zu ftellenden Remonten nicht flattfindet, weil
dadurch die in den Remontedepots vorfommenden Kranf-
heiten ſehr viel ſchwerer zu überſtehen find, als dies bet
rationell und nicht übermäßig gefutterten Remonten der
Fall if. Die auf den Märkten vorzuftellenden Re⸗
monten müfjen daher in folder Verfaſſung fein, daß fie
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei ber
Mufterung ihrem Alter entiprechend in Sinochen und Mus⸗
fulatur ausgebildet find.
Berlin, den 25. Februar 1893.
Kriegsminifterium. Remontirungs-Abtheilung.
Beltanntmachungen
Des Königlichen Negierungs⸗Präſidenten.
1000 Mark Belohnung.
Der Handelömann Otto Mütelberg aus
Kienig ift in der Nacht vom 29. zum 30. Oftober v. I.
auf der Rüdfahrt von Berlin zwiſchen Sranzöftich-
Buchholz und Schönerlinde getöbtet und beraubt worben.
Der Verdacht der Thäterfchaft richtet fih u. N.
263
gegen den 3. 3. flüchtigen Töpfer Hermann Hahn aus| Grundftüde, denen durch die Anlage die natürliche Bor:
Neu⸗Weißenſee.
Die in meiner Bekanntmachung vom 21. Novem⸗ | joldhe
ber v. 3. für die Ergreifung des ꝛc. Hahn ausgeſetzte
Belohnung wird hiermit auf
Eintaufend Mark
erhöht.
Potsdam, den 26. Juni 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
146. Statut
für die Criewener Waſſergenoſſenſchaft zu
Niederfränig im Kreije Königsberg N.-M
Wir Wilhelm, von Gottes Gnabden König
von Preußen ꝛe.
verordnen auf Grund der 6 57 und 65 bes Gefeßes
vom 1. April 1879 (Gefeg-Sammlung Seite 297) nad
Anhörung der Betheiligten unter Aufhebung bes Statuts
vom 13. Mai 1891, was folgt:
$ 1. Die Eigenthümer der dem Meliorationd-
gebiete angehörigen Grundftüde in den Gemeinde⸗ bezw.
Gutsbezirken Peetzig⸗-Raduhn, Nieder-Saathen, Schwebdt,
Yügen, Criewen, Galow, Kruffow, Stügfom werden zu
einer Genofjenfchaft vereinigt, um den Ertrag bieler
Grundftüde nah Maßgabe des Meliorationsplanes des
Königlihen Regierungs-Baumeiſters Knauer vom
15. Dezember 1889 durd Ausführung von Sommer:
Deihen, Regulirung der Flußläufe und Waflerzüge,
planmäßiges Einlaffen des fruchtbaren Winterwaſſers
der Oder in bie bedeichte Niederung und rechtzeitige
Beleitigung deſſelben zu verbeflern.
Das Meltorationsgebiet ift auf der ein Zubehör
bed Meliorationsplanes bildenden Karte ded Königlichen
Regierungd-Baumeiftere Knauervom 15. Dezember 1889
dargeftellt, daſelbſt mit einer Begrenzungslinie in
dunfelgrüner Farbe bezeichnet und bezüglich der be⸗
theiligten Beſitzſtände der Genoflenichafts » Mitglieder
in den zugehörigen Regiftern jpeziell nachgewieſen.
Karte und Regifter werden mit einem auf das
Datum bed genehmigten Statutd Bezug nehmenden
Beglaubigungs-Bermerf verjehen und bei ber Aufſfichts⸗
behörde der Genoſſenſchaft niedergelegt.
Abänderungen des Meliorationg-Profefts, welche
im Laufe der Ausführung fi) als erforderlich heraus-
fiellen, können vom Genoſſenſchaftsvorſtande befchloffen
werden. Der Beichluß bedarf jedoch der Genehmigung
der ſtaatlichen Auffichtsbehörbe.
Bor Ertheilung der Genehmigung find diefenigen
Genofjen zu hören, deren Grunbflüde durch die ver-
änderte Anlage berührt werben.
$ 2, ie Genoffenichaft führt den Namen:
fluth entzogen wird. In Fällen, in denen die burd
Wege⸗ und Entwäſſerungsanlagen bedingten
Koſten im Vergleich mit dem durch dieſelben erzielten
Nutzen unverhaͤltnißmäͤßig hoch ſind, iſt die Genoſſen⸗
ſchaft berechtigt, von dieſen Anlagen Abſtand zu nehmen;
ſie iſt dann verpflichtet, nach ihrer Wahl entweder die
betheiligten Grundſtücke zu erwerben oder an deren
Beſitzer eine Entſchädigung zu zahlen.
Ueber die Höhe der in einem ſolchen Kalle zu
zahlenden Kauf: oder Entſchädigungsſumme entjcheibet,
wenn feine Einigung mit dem Borfteher erzielt wird,
das nach Vorfchrift dieſes Statutd zu bildende Schieds⸗
gericht mit Ausſchluß des Rechtsweges. Alle nach den
Zweden der Melieration behufs ihrer nugbringenden
Verwendung für die einzelnen betheiligten Grundſtücke
erforderlichen Einrichtungen wie Umbau und Bejamung
von Wieſen, Anlage und Unterhaltung befonderer Zu-
und Ableitungsgräben u. |. w. bleiben ben betreffenden
Eigenthümern überlaffen. Diejelben find jedoch gehalten,
ben im Intereſſe der ganzen Melioration getroffenen
Anordnungen des Vorſtehers Folge zu leiſten.
$ 4. Außer der Herſtellung ber im Projekte und
vorftehend vorgejehenen Anlagen liegt der Genoſſenſchaft
ob, Binnen-Ent- und Bemwäfjerungs- Anlagen inner-
halb des Meliorationdgebieteds, welche nur durch Zu:
ſammenwirken mehrerer Grunbbefiger ausführbar find,
zu vermitteln und nöthigenfalld, nachdem der Plan und
dad Beitragsverhälmiß von ber Auffihtsbehörbe feft-
geftellt ift, auf Koften der dabei betheiligten Grund:
befiger durchführen zu Taffen.
Die Unterhaltung derartiger Anlagen, die, ſoweit
erforderlih, in regelmäßige Schau zu nehmen find,
unterfteht ber Aufficht des Vorſtehers.
Die gemeinfchaftlihen Anlagen werben
unter Leitung des von dem Vorſteher auf Beichluß des
Borftandes angenommenen Meliorations⸗Technikers aus⸗
geführt und unterhalten. Bis zur Fertigſtellung der
Melivrationsanlagen wird der ausführende Techniker
dem Königlichen Meliorations-Baubeamten für Die
Provinz Brandenburg unterftellt.
56. Das Berhälmiß, in welchem die einzelnen
Genoffen zu den Genoſſenſchaftslaſten beizutragen haben,
richtet fi) nad dem für die einzelnen Genoſſen aus
den Genofjenichaftsanlagen erwachſenden Bortheit.
Zur Feftlegung dieſes Beitragsverhältniffes wird
ein Kataſter aufgeftellt, in welchem die einzelnen Grund-
ſtücke fpeziel aufgeführt werden. Nach Verhaͤltniß bes
ihnen aus der Melioration erwachſenden Bortheils
werben biejelben in vier Klaſſen getheilt. Die Feft-
„Criewen'er Waſſergenoſſenſchaft“ und hat ihren Sig|fegung des Beitragsverhältniſſes dieſer Klaſſen zu ein-
in Niederfränig, Kreis Königsberg N.⸗M.
$ 3. Die Genoffenichaft trägt die Koften für bie
Herftelung und Unterhaltung der gemeinjchaftlichen An-
Tagen, für die erfimalige Herſtellung von Wegen nad
Grundftüden, denen dur die Anlage der natürliche
Zugang abgejchnitten wird, und die Koften für Schaffung
und Unterhaltung der nöthigen Vorfluth für ſolche
ander muß der ſpäteren Einjchägung vorbehalten bleiben.
Dis zur Feſtſtellung des Kataſters werben bie
Beiträge vorbehaltlich demnächftiger Ausgleichung nach
dem Flächengehalt der betheiligten Wiefengrundftüde
aufgebradit.
57T. Die Einfchägung in dieſe vier Klaſſen er-
folgt dur zwei vom Borftande zu wählende Sach⸗
264
verftändige unter Leitung tes Vorſtehers, welcher bei
Meinungsvericiebenheiten den Ausſchlag giebt. Nach
vorgängiger ortsühlicher Befanntmadhung in den Ge⸗
Soweit er durch folche Anlagen der Genoſſenſchaft
oder Anordnungen ded Borflandes oder Vorſtehers ge-
Ihädigt wird, gebührt ihm dafür eine Entſchädigung.
meinden bezw. Gutsbezirfen, deren DBezirfe dem Ge-|Ob und zu welchem Betrage eine ſolche Entſchaͤdigung
nofjenichaftögebiete ganz oder theilmeife angehört, und
nad erfolgter Veröffentlichung diefer Bekanntmachung
wird das Genoflenihafts-Katafter vier Wochen lang
zur Einfiht der Genofjen im Rathhauſe zu Schmebt
ausgelegt. Abänderımgsanträge müfjen innerhalb dieſer
Friſt ſchriftlich bei dem Vorſteher angebracht werben.
Nach Ablauf der Friſt hat der Vorſteher die bei ihm
ſchriftlich eingegangenen Abänderungsanträge der Auf:
fichtsbehörde vorzulegen. Die Legtere, bezw. deren
Kommilfar, läßt unter Zuziehung der Befchwerdeführer
und eined Vertreters des Vorſtandes die erhobenen
Neflamationen durch die von der Auffichtöbehörbe zu
bezeichnenden Sachverſtändigen unterfuhen. Mit vem
Ergebniß der Unterfuhung werben die Beichwerbeführer
und ber Bertreter des Borftandes von dem Kommilfar
befannt gemadt. Sind beide Theile. mit dem Gut-
achten einverftanden, fo wird das Kataſter demgemäß
feftgeftellt, andernfalls find die Verhandlungen ver
Auffichtsbehörde zur Entſcheidung einzureiden. Die big
zur Mittheilung des Ergebnifies der Unterfuchung ent-
ftandenen Koften find in jedem Falle von der Genofjen-
ſchaft zu tragen. Wird eine Enticheidung erforderlich,
fo find die weiter erwacjenden Koſten dem unter:
liegenden Theile aufzuerlegen.
Sobald das Bedürfniß für eine Nevifton des feft-
geftellten oder berichtigten Kataſters vorliegt, fann dies
felbe von dem Borftande beſchloſſen oder von ber Auf-
fihtsbehörde angeordnet werden. Das Reviſionsverfahren
richtet fih nach den für die Feflflellung des Kataſters
gegebenen Borjchriften.
5 8. Im Kalle einer. Parzellirung find die Ge-
noffenjchaftslaften nad dem in biefem Statut vor-
gejchriebenen Betheiligungsmaßftabe durch den Borftand
auf die Trennflüde verhältnißmäßig zu vertheilen.
Gegen die Feftfegung des Borftandes ift innerhalb zmeier
Wochen die Beſchwerde an die Auffichtsbehörbe zuläſſig.
$ 9. Die Genoffen find verpflichtet, die Beiträge
in den von dem Vorſtande feflzuiegenden Zerminen zur
Genoſſenſchaftskaſſe abzuführen. Bei verfäumter Zahlung
hat der Vorſteher die fälligen Beträge beizutreiben.
$ 10. Jeder Genoffe hat fih die Einrichtung der
nah dem Meliorationsplane in Augfiht genommenen
Anlagen, diefe Anlagen ſelbſt und deren Unterhaltung,
jomweit jein Grundſtück davon vorübergehend oder dauernd
betroffen wird, gefallen zu Tafien. Er iſt aud ver-
pflichtet, auf Anordnung bed Vorftanded das Eigen-
thum an dem zu den Anlagen erforberlichen Grund und
Boden der Genoſſenſchaft gegen Vergütung abzutreten,
bie zu den Anlagen erforderlichen Materialien an Sand,
Lehm, Rafen ıc. gegen Erjag bes durch bie Fortnahme
ihm entflehenden Schadend zu überlaflen; desgleichen
hat er die im Intereffe der Genoſſenſchaft vom Vorſtande
für nothwendig gehaltenen Einſchränkungen ihm etwa
zuftehenber Gerechtſame ſich gefallen zu laſſen.
zu gewähren ift, enticheibet, falls feine gütliche Ber-
fändigung mit dem Borfteher flattfindet, das nach Vor⸗
ſchrift dieſes Statuts zu bildende Schiedsgericht mit
Ausſchluß des Rechtsweges.
Die dem betreffenden Genoſſen aus der fraglichen
Anlage oder Anordnung etwa erwachienden Bortheile
find bei Abmeffung der Entſchädigung zu berüdfidtigen.
$ 11. Bei Abflimmungen bat jeder beitrags-
pflichtige Genoſſe mindeftend eine Stimme. Im Uebrigen
richtet fih das Stimmverhälmiß nach dem Berhältnifie
der Theilnahme an den Genofjenjchaftslaften, und zwar
in der Weife, daß für je zwei Normal-Heftar beitrags-
pflichtigen Grundbefiges erſter Klaffe eine Stimme ge-
rechnet wird.
Die Stimmlifte if demgemäß von dem Borftande
zu entwerfen und nad) vorgängiger öffentlicher Bekannt⸗
machung der Auslegung vier Wochen Tang zur Einficht
der Genoffen in der Wohnung des Vorſtehers aue-
zulegen. Anträge auf Berichtigung der Stimmlifte find
an feine Friſt gebunden.
Der Genoſſenſchafts⸗Vorſtand befteht aus:
a. einem Vorſteher,
b. ſechs Repräfentanten der Genoſſenſchaftsmitglieder.
Die Vorſtands⸗Mitglieder beffeiden ein Ehrenamt.
Ald Erfag für Auslagen und Zeitverfäummnif
erhält jedoch der Vorſteher eine jährliche, von ber
General⸗Verſammlung feflzujegende Entihäbdigung.
In Behinderungsfällen wird ber Vorſteher durch
den an Lebenszeit älteften Nepräfentanten vertreten.
Die Mitglieder des Vorſtandes nebſt 6 Stellver-
tretern werden von ber General-Berfammlung auf
5 Jahre nah abſoluter Mehrheit ber abgegebenen
Stimmen gewählt. Die Wahl des Borfteherd bedarf
der Beftätigung ber Auffichtsbehörbe.
Wahlbar iſt jeder Genoſſe, welcher den Beſitz der
bürgerlichen Ehrenrechte nicht durch rechtsfräftiged Er⸗
fenniniß verloren bat. Die Wahl der Borftandemit-
glieder wie der Stellvertreter erfolgt in getrennten
Wahlhandlungen für jedes Mitglied.
Wird im erften Wahlgange eine abfolute Stimmen-
mehrheit nicht erreicht, jo erfolgt eine engere Wahl
zwifchen denjenigen beiden Perfonen, melde die meiften
Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengfeichheit ent-
Icheidet Das vom Vorfigenden zu ziehende Loos.
Fa Uebrigen gelten die Vorſchriften für Gemeinde-
wahlen.
$ 13. Die Gewählten werben von der Aufſichts⸗
behörde durch Handichlag an Eidesftatt verpflichtet.
Zur fegitimation der Borflandsmitglieder und
deren Stellvertreter dient dad von der Auffichtsbehörbe
aufgenommene Berpflichtungsprotofoll.
Soll der Stellvertreter fi darüber ausweiſen, daß
der Fall der Stellvertretung eingetreten ift, ſo bient
dazu ein Zeugniß der Auffichtöbehörde.
Der Borftand hält feine Sigungen unter Vorſitz
des Vorſtehers, der gleiches Stimmredt hat, wie die
Nepräfentanten und deſſen Stimme im alle der
Stimmengleichheit enticheibet.
Zur Gültigkeit der gefaßten Beichlüffe if es er-
forderlid, daß die Reprälentanten unter Angabe ber
8
—2 des Vorſtehers mindeſtens zwei Drittel der
Vorſtandsmitglieder anweſend ſind. Wer am Erſcheinen
verhindert iſt, hat dies unverzüglich dem Vorſteher an⸗
uegen. Dieſer hat alsdann einen Stellvertreter zu
aden.
5 14. Soweit nicht in dieſem Statute einzelne
Verwaltungsbefugniſſe dem Vorſtande oder der General⸗
verſammlung vorbehalten ſind, hat der Vorſteher die
ſelbſtſtändige Leitung und Verwaltung aller Angelegen⸗
heiten der Genoffenichaft.
Insbeſondere Liegt ihm ob:
a. die Ausführung der gemeinichaftlichen Anlagen
nad dem feftgeftellten Melierationsplan zu veran-
laſſen und zu beauffichtigen;
b, über die Unterhaltung der Anlagen, fowie über
die Wäfferung, die Orabenräumung, die Heu⸗
werbung, die Hütung auf den Wiejen und die
Ausübung der Fiſcherei mit Zuftimmung des Bor:
flandes die nöthigen Anordnungen zu treffen und
die etwa erforderlichen Ausführungsvorjchriften zu
erlafjen;
c. die vom Borflande feflgejegten Beiträge aud-
zufehreiben und einzuziehen, die Zahlungen auf die
Kaffe anzuweilen und bie Kafjenvermaltung min-
deftend zweimal jährlich zu revidiren;
d. die Boranfchläge und Tahresrechnungen dem Vor⸗
ſtande zur Feſtſetzung und Abnahme vorzulegen;
. die Beamten der Genoſſenſchaft zu beauffichtigen,
die Unterhaltung der Anlagen zu überwaden und
mindeftend einmal in jedem Jahre unter Zuziehung
von 2 Vorſtandsmitgliedern die Wiefens und
Grabenfchau abzuhalten;
. die Genoſſenſchaft nad Außen zu vertreten, ben
Schriftwechſel für die Genoſſenſchaft zu führen und
die Urkunden berjelben zu unterzeichnen. Zur Ab-
ſchließung von Berträgen hat er die Genehmigung
des Vorſtandes einzuholen. Zur Gültigfeit ber
Berträge ift diefe Genehmigung nicht erforberlid;
g. die nah Maßgabe dieſes Statut und der Aus-
führungsvorjchriften von ihm angebrohten und
feftgefegten Ordnungsſtrafen, die den Betrag von
40 Mark jedoch nicht überfleigen dürfen, zur Ge⸗
noſſenſchaftskaſſe einzuziehen.
8 15. Die Berwaltung ber Kaffe führt ein
Rechner, welcher von dem Borftande gewählt und deffen
Remuneration vom Borftande feflgeflellt wird. Die
Auffichtsbehörde kann jederzeit die Entlafjung des Rech⸗
nerd wegen mangelhafter Dienfiführung anordnen.
$ 16. Die Beamten der Genofjenfchaft ftellt der
Vorſteher auf Beihluß des Vorſtandes an.
®
—
enftände ber Berhandling geladen, und daß mit|
$ 17. Der gemeinfamen Beſchlußfaſſung ber Ge⸗
le unterliegen:
1) die Wahl der Vorſtandsmitglieder und deren Stell⸗
vertreter;
2) die Feſtſetzung der dem Vorſteher zu gewährenden
Entſchädigung;
3) die Wahl der Schiebsrichter und deren Stellver⸗
treter;
4) die Abänderung des Statutß.
5 18. Die erfte zur Beſtellung bes Borflandes
erforderliche General:Berfammlung beruft die Auffichte-
behörbe, welche auch zu den in dieſer Berfammlung
erforderlichen Abflimmungen eine vor täufige Stimmlifte
nah den Flächenangaben des Grunpftädsregiftere des
Genoſſenſchaftsgebietes aufzuftellen hat.
Die weiteren Generalverfammlungen find in den
gefeglich vorgefchriebenen Fällen (6 60 des Geſetzes vom
1. April 1879), mindeftens aber alle fünf Jahre durch
den Borfteher zujammenzuberufen.
Die Einladung erfolgt unter Angabe der Gegen-
fände der Berhandlung in der unter $ 20 Abfag 3
vorgefchriebenen Form.
Zwifchen der Einladıng und der Berjammlung
muß ein Zwiſchenraum von mindeftens 2 Wochen liegen.
Die Berjammlung ift ohne Rüdfiht auf die Zahl
der Erfchienenen beichlußfähig.
Der Borfteher führt den Borfig.
Die General-Berfammlung fann aud von der Auf⸗
ſichtsbehoͤrde zufammenberufen werden. In biefem Kalle
führt fie, beziehmmgsweiſe der von ihr ernannte Kom⸗
miffar den Vorſitz.
$ 19. Die Streitigfeiten, welche zwiſchen Mit-
liedern der Genofjenichaft über das Eigenthum an
Grundſtücken, über die Zuftändigfeit oder den Umfang
von Grundgeredhtigfeiten oder anderen Nugungsrechten
oder über beiondere, auf fperiellen Rechts⸗Titeln be-
ruhende Rechte und Verbindlichkeiten der Parteien ent-
I gehören zur Entſcheidung ber ordentliden Ge⸗
richte.
Dagegen werden alle anderen Beichwerden, welde
die gemeinjamen Angelegenheiten ber Genoflenicaft oter
die vorgeblihe Beeinträchtigung einzeiner @enofjen in
ihren durd das Statut begründeten Rechten betreffen,
von dem Vorſteher unterfucht und entichieben, ſoweit
nicht nach Maßgabe dieſes Statuts ober nad gejeßlicher
Borihrift eine andere Inflanz zur Enticheibung be-
rufen if.
Gegen die Entſcheidung des Vorſtehers fteht, jofern
es fih nicht um eine der ausſchließlichen Zuftändigfeit
anderer Behörden unterliegende Angelegenheit handelt,
jedem Theile die Anru der. Entſcheidung eines
Schiedsgerichts frei, welche binnen 2 Wochen, von der
Bekanntmachung des Beſcheides an gerechnet, bei dem
Vorſteher angemeldet werden muß. Die Koften dee
Verfahrens find dem unterliegenben Theile aufzuerlegen.
Das Schiedögericht befteht aus einem ae
und einem Stellvertreter deffelben, welche die Anffichte-
behörbe ernennt, und aus zwei Beifigern. Die Legeren
AM.
I)
266
werben nebſt zwei Stellvertretern von der General-
Berfammlung nah Maßgabe der Borjchriften dieſes
Statutd gewählt.
Wählbar if jeder, der in der Gemeinde feines
Wohnort zu den öffentlichen Gemeindeämtern wählbar
und nit Mitglied der Genoſſenſchaft ift.
Wird ein Schiedsrichter mit Erfolg abgelehnt, jo
it der Erſatzmann aus den gewählten Stellvertretern
oder erforderlichen Falles aus den wählbaren Perjonen
durch die Auffichtsbehörde zu beflimmen.
Das Schiedsgericht ift berechtigt, Sachverſtändige
hinzuzuziehen.
$ 20. Die von der GEenoſſenſchaft ausgehenden
Bekanntmachungen find unter der Bezeichnung: „Erie-
werner Waffergenoffenfchaft zu Niederfränig” zu erlaffen b
und vom. Vorſteher zu unterzeichnen.
Die für die Deffentlichkeit beſtimmten Bekannt⸗
machungen der Genoſſenſchaft werden in das Amtsblatt
ber Regierung zu Frankfurt a. O., die Kreisblaͤtter zu
Angermünde und Königsberg N.-M. und die Schwebt’er
Zeitung aufgenommen.
Die nur für die Genoffenfchaftsmitglieder beſtimmten
Beröffentlichungen der Genoſſenſchaft erfolgen durch orts⸗
übliche Bekanntmachung in denjenigen Gemeinden und
Gutsbezirken, deren Bezirf dem Genoſſenſchaftsgebiet
ganz oder theilweile angehört. Der Generalverfamm-
lung fleht es frei, zu beichließen, daß derartige Bekannt⸗
madungen noch in anderer Form erfolgen.
$ 21. Soweit die Aufnahme neuer Genofjen nit
auf einer, dem $ 69 des Geſetzes vom 1. April 1879
entiprechenden rechtlichen Verpflichtung beruht, Fann fie
auch als ein Akt der Bereinbarung auf den Antrag bes
Aufzunehmenden durch einen, der ZJuflimmung der Auf-
fihtebehörde bebürftigen Vorſtandsbeſchluß erfolgen.
Urfundlich unter Unferer Höchfteigenhändigen Unter:
ſchrift und beigebrudtem Königlichen Infiegel.
Gegeben Neues Palais, den 22. Mai 1893.
.S) ge. Wilhelm R.
993. von SYelling. von Heyden. Thielen.
%*
Vorſtehendes Statut wird in Gemäßheit des 8 58
des Geſetzes, betreffend die Bildung von Waſſergenoſſen⸗
fchaften vom 1. Aprit 1879 — Gel.-S. S. 297 —
hiermit verfündet.
Potsdam, den 24. Juni 1893,
Der Regierungs-Präfident.
AHbandernde Beftimmungen vom 12. Juni
1893 zur Sandıneffer-Prüfungs-Ordnung.
147. Die Beflimmungen in den 66 2, 3, 5, 6,
7, 8, 9 und 28 ber Borjchriften vom 4. September
1882 über die Prüfung der öffentlich anzuftellenden
Landmefjer werden vom 1. Juli 1894 ab aufgehoben.
An ihre Stelle treten die nachfolgenden Beftimmungen:
Dber- Prüfungs: Rommiffion für Landmeſſer.
$ 2. Die Ober-Prüfungs-Rommilfion ($ 1) wird
gebildet aus je einem Kommiſſarius
a. des Finanzminiſters,
b. a upens für Landwirthſchaft, Domunen und
orften,
c. des Minifters der öffentlichen Arbeiten.
Die Gefchäfte des Vorfigenden der Ober- Prüfungs:
Kommilfion werden von dem bienftälteften Mitgliede
wahrgenommen.
Brüfungs:Rommiffion für Landmeſſer.
$ 3. Behufs der Prüfung ber Kandidaten ber
Landmeßkunſt wird
a, bei der Iandwirthichaftlihen Hochſchule in Berlin,
b. bei der landwirthſchaftlichen Afademie in Poppels-
borf
je eine
de Tunge-Rommillien für Landmeſſer“
eſtellt.
Die Mitglieder der Prüfungs-⸗Kommiſſionen und
deren Borfigende werden nach Anhörung ded Gutachtens
der Ober-Prüfungs-Kommilfion ($ N durch die im
$ 2 genannten Minifter berufen.
Bedingungen der Zulaffung zur Prüfung.
55 Wer die Prüfung zum Landmeſſer ablegen
will, hat fidy bei einer Prüfunge-Kommilfion ($ 3) zu
melden und folgende nicht fiempelpflidtige Nachweiſe,
Zeugniffe und Probearbeiten einzureichen:
1) eine ſelbſt verfaßte umd jelbft gefchriebene Beſchrei⸗
bung feines Lebenslaufes,
2) ein Zengniß der Ortspolizeibehörde über feine
Unbefcholtenpeit,
3) ald Nachweis der erforderlichen allgemeinen wiſſen⸗
ſchaftlichen Bildung, wie ſolche durch die Erfüllung
eines fiebenjährigen Lehrganges einer höheren
Lehranftalt erworben wird, und zwar entweber:
a. das Zeugniß über die erlangte Neife zur Vers
fegung in die Prima eined Gymnaſiums, eines
Real-Öymnafiums oder einer Dberrealfchule
mit neunfiufigem Lehrgange, ober
b. an Stelle des Zeugniſſes zu a:
aa. das Zeugniß über die nah Abſchluß der
Unterfefunda einer neunftufigen höheren
Lehranftalt (zu a) beftandene Prüfung, oder
bb. dag Neifegeugniß einer Realſchule, bezw.
einer gymnafialen oder realiftiichen Lehr⸗
anftalt mit fecheftufigem Lehrgange,
ſowie außerdem:
cc. in allen zu aa und bb bezeichneten Fällen
bad Zeugniß über den einjährigen erfolg-
reihen Beſuch einer anerfannten mittleren
Fachſchule *),
das Zeugniß eines oder mehrerer in Preußen ge⸗
prüfter Landmeſſer (Feldmeſſer) über eine min⸗
deſtens einjährige ausſchließliche praktiſche Be-
ſchäftigung bei Vermeſſungs⸗ und Nivellements⸗
4)
*) Solche mittleren Fachſchulen beſtehen
bindung mit der Realſchule (Gewerbeſchule) in
Realſchule (Gewerbeſchule) in Barmen, mit den Oberrealſchulen
im Breslau und in Gleiwitz und mit der Realſchule (Gewerbe⸗
ſchule) in Hagen.
a Zeit in Ber:
achen, mit ber
267
arbeiten nebft den während biejer Beichäftigung
anzufertigenden, im $ 8 bezeichneten Probearbeiten,
den Nachweis des mindeftendg zweijährigen
regelmäßigen Beſuchs der bei der landwirthſchaft⸗
fihen Hochſchule in Berlin und bei der landwirth⸗
ſchaftlichen Akademie in Poppelsdorf eingerichteten
geodätiichen Studien.
56. 1. Welche nichtpreußiichen Lehranſtalten den
im 5 5 unter N? 3 genannten Schulen für gleich⸗
wertbig zu erachten find, entjcheidet der Miniſter der
geiftlichen, Unterrichts: und Mebdizinal-Angelegenheiten.
2. Dffiziere des flehenden Heeres find von ber
Beibringung eines Zeugniffes über den erlangten Grad
der ſchulwiſſenſchaftlichen Dilbung ($ 5 3) ent-
bunden und haben ſich nur durd Einreichung des ihnen
ertheilten Dffizierpatentes über ihre perjönlichen Ver⸗
hältniffe auszumeifen.
$ 7. 1. Darüber, ob und mit welder Zeitdauer
bie praktiſche Beichäftigung ($ 5 N? 4) bei nichtpreußi-
ſchen Landmeffern anrechnungsfähig iſt, enticheidet in
en einzelnen Kalle die Ober-Prüfungs-Rommilfion
$
2. Für die praftifche Beichäftigung (6 5 .NF A)
fann ausnahmsweiſe eine Dauer von elf Monaten ale
genügend angelehen werben, wenn nachgewieſen wird,
dag die Erfüllung der vollen einjährigen Zeitdauer
dur befondere Umſtände verhindert worden if. Die
Entfcheidung über ſolche Ausnahmen fteht der Prüfungs⸗
Kommilfion ($ 3) zu.
3. Die praftifche einjährige Beichäftigung ein-
fchließlich der Anfertigung der Probearbeiten ($ 5 N? 4)
I dem geobätifchen Studium ($ 5 M 5) voran-
geben.
4. In dem Zeugniffe über die praftifche Beichäfti-
gung (6 5 M 4) muß enthalten fein:
a, die Angabe über den Tag des Beginnes und des
Endes, ſowie über die Dauer der Beichäftigung,
b, die nähere Bezeichnung der ausgeführten Arbeiten
unter Angabe ihres Umfangs, und zwar die Ber-
mefjungen, Kartirungen und Flächenberechnungen in
Heftaren, die Nivellementse in Metern, injoweit
biefe Arbeiten über den Umfang ber von dem
Kandidaten zu Tiefernden Probearbeiten (6 8) hin-
ausgehen,
. die Bezeichnung der dabei gebrauchten Inſtrumente,
. die Angabe, ob der Ausfleller des Zeugniſſes die
Eigenschaft ald preußifcher Landmeſſer (Feldmeſſer)
befißt oder in einem anderen Staate eine ähnliche
Eigenfchaft erworben bat, unter Beifügung des
nuefertigumgötages der darüber ihm ertheilten
e.
5)
n%
$ 8. 1) Die von dem Kandidaten anzufertigenden,
in Urſchrift vorzulegenden Probearbeiten (6 5 Nr. 4A)
befteben aus:
a. einem Stüdvermeifungsriß mit den Vermeſſungs⸗
zahlen von einer in möglichft abgerundeter Tage
befindlihen Fläche von mindeftens 20 Heftaren,
worin mindeflens 25 @igenthumsftüde enthalten
fein müfjen,
b. einer nad dieſem Vermeſſungsriß im Mapftabe
1: 1000 hergeftellten genauen Karte,
ec. einer tabellarifhen doppelten Berechnung des
Flächeninhalts der in dem Vermeſſungsriſſe und
der Karte (zu a. und b.) dargeftellten einzelnen
Eigenthumsftüde nebft dazu gehoͤriger Maffen-
berechnung der ganzen bargeftellten Fläche,
d. dem Längenprofil eined in Stationen von nidt
über 50 Metern nivellirten Weges oder Waſſer⸗
laufs von mindeftend 3 Kilometern Länge mit
Querprofilen in Abfländen von nicht über 100 Metern
nebft Tageplan und den zugehörigen Nivellemente-
tabellen.
2) Die Probearbeiten (Nr. 1) müfjen folgenden
Bedingungen genügen:
a. Dad Netz der Meſſungslinien der Stückvermeſſung
muß für ſich unabhängig fartirbar fein und die
nothwendigen Meffungsproben einſchließen. Es
genügt, das Finienneg auf ein oder mehrere Drei-
ede zu gründen, deren Seiten gemellen werben.
Wenn aber der äußere Umfang des vermeſſenen
Komplered auf polygonometriihem Wege aufge-
nommen wird, fo find auf dem Stückvermeſſungs⸗
rifje die rechtwinfligen Koordinaten der Polygon-
punfte anzugeben und ift die Koordinatenberechnung
beizufügen,
b. die Städvermeffung ift nah dem Berfahren
der Reumeſſungsvorſchriften für die Preußiſche
Katafter-Berwaltung oder nah einem ähnlichen
Verfahren auszuführen,
c. das Längennivellement muß entweder durch An-
ſchluß an gegebene Punfte, deren Höhe befannt iſt,
oder dur Ausführung eined Kontrolnivellements
gegen unzuläffige Fehler fichergeftellt fein,
d .bei Anfertigung der Riffe, Karten und Nivellements-
pläne find die Beftimmungen bed Central⸗
Direftoriumd der Vermeſſungen im preußiichen
Staate vom 20. Dezember 1879 nebft Abänderung
vom 16. Oktober 1882 über die Anmwenbung
gleihmäßiger Signaturen für topographiiche und
geometrifhe Karten, Pläne und Riſſe zu beachten.
3) Auf fämmtlihen Brobearbeiten (Nr. 1) iſt
anzugeben, in welchem SKreife und in welder Ge-
meinde ıc. Die vermeſſenen Grundftüde liegen, an welchen
Tagen die Arbeiten ausgeführt und welche ente
dabei benugt worden find.
4) Sämmtlide Probearbeiten find mit ber
Namendunterihrift des Kandidaten zu verfeben. Sie
find ferner von dem Landmefjer (Feldmeſſer) ($ 5
Nr. 4) dahin zu beicheinigen, daß fie zwar umter
feiner Aufficht, jedoch von dem Kandidaten jelbfiftändig
auf Grund eigener örtlicher Aufnahme ausgeführt worden
jeien und daß die vorgenommene Prüfung ihre Richtig⸗
feit ergeben babe.
5) Die Zulafjung des Kandidaten zum Studium
ber Geodaͤſie begründet für ihn nur dann bie An-
rechnung dieſes Studiums auf die unter Nr. 5 im 65
Borftebende Abänderungen der im Stüd 40 Jahr⸗
bezeichnete zweijährige Studienzeit und die Ausficht auf| gang 1882 dieſes Amtsblattes auf Seite 397 bis 402
fpätere Zulaffung zur Lavdmeſſerprüfung, wenn Die
Probearbeiten (Nr. 1 bis 4) von der Landmeſſer⸗
Prüfungs⸗Kommiſſion ($ 3) für ausreichend eradıtet
werden, um darzuthun, daß der Kandidat ſchon vor dem
Eintritt in das Studium der Geobäfte die erforderlichen
praftifchen Vorkenntniſſe in dem den vorftehenden Be⸗
flimmungen entiprechenden Umfange erworben habe.
$ 9. 1) Ob und mit welder Zeit der Beſuch
einer preußiichen ober nichtpreußiichen Univerfität ober
einer anderen preußifchen oder nichtpreußiſchen Hoch-
ſchule oder Alabemie auf das geobätifhe Studium
($ 5 Nr. 5) angerechnet werben fann, wird in jedem
einzelnen Falle von der Dber-PrüfungssKommilfion
($ 1) beffimmt.
Die Entjcheidung ber per Prüfungd-Rommiffion
it von ber Prüfungs-Kommilfion ($ 3) unter Bei⸗
fügung ihres Gutachtens in der Regel erft nach Ablauf
von ſechs Monaten einzuholen, nachdem der Kanbibat
in das geodätiihe Studium thatſaͤchlich eingetreten if.
‚Die Anrechnung iſt hoͤchſtens mit einem Jahre
zuläifig.
) Dem Nachweiſe des geodätifchen Studiums
($ 5 Nr. 5) find die während der Studienzeit ange-
fertigtem und als ſolche von dem Lehrer beglaubigten
Uehungdarbeiten geodätiichen und kulturtechniſchen In⸗
balts beizufügen.
Beſondere Beflimmungen in Betreff ber
Baumeiſter, Bauführer, aſſeſſoren und
Forſtreferendarien.
5 28. Baumeiſter und Bauführer, ſowie Forſt⸗
aſſeſſoren und Forſtreferendarien, die auf Grund der
von ihnen als ſolche bereits abgelegten Prüfungen nach⸗
traͤglich auch die formelle Befähigung zum Landmeſſer
erwerben wollen, haben die Beſcheinigung eines Land⸗
meſſers (Feldmeſſers) beizubringen, daß ſie mindeſtens
ſechs Monate hindurch ausſchließlich mit ſpeciell nam-
haft zu machenden Vermeſſungs⸗ und Nivellements⸗
arbeiten beſchäftigt geweſen ſind und dabei bewieſen
haben, daß ſie ſelbſtſtaͤndig richtige Vermeſſungen, Kar⸗
tirungen, Berechnungen und Nivellements auszuführen
vermoͤgen.
Außerdem baben fie die im 5 8 bezeichneten und,
‚wie dort vorgeichrieben, ausgeführten und beicheinigten
Brobearbeiten, ſowie eine Beſchreibung ihres Lebens⸗
laufs vorzulegen.
Berlin, den 12. Juni 1893.
Der Finanz-Minifter.
Miquel.
Der Minifter für Landwirthſchaft, Domänen und Forften.
v. Heyden.
Der Minifter der äffentlihen Arbeiten.
Thielen.
Der Minifter der geiftlichen,
Unterrichts⸗ und a mnal-Angelegenfeiten,
ofie.
*
abgedruckten Vorſchriften über die Prüfung der oͤffent⸗
lich anzuſtellenden Landmeſſer werden zur allgemeinen
Kenntniß gebracht.
Potsdam, den 21. Juni 1893.
Der Regierungs⸗Präſident.
Polizei: Verorduung.
betreffend die Verladung und Beförderung von Wiederkaͤuern und
Schweinen nach den Nordſeehaͤfen.
148. Auf Grund der SS 137, 139 des Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (Geſ.“S. S. 195) und der 66 6, 12 und 15
des Geſetzes über die PolizeisBerwaltung vom 11. März
1850 (Geſ.⸗“S. S. 265) wird für den Umfang des
Regierungsbegirid Potsdam nachſtehende Polizei⸗Ver⸗
ordnung erlafien:
Die PoligeisBerordnung vom 20. Zanuar 1888
(Amtöblatt S. 29) wird aufgehoben.
Potsdam, den 22. Juni 1893.
Der Regierungs-Präftdent Graf Hue de Grais.
Befanntmadhung.
2149. Im Anflug an meine Polizei⸗Verordnung
vom heutigen Tage, betreffend die Verladung und Be⸗
förderung von Wieberfäuern und Schweinen nad den
Nordjeebäfen bringe ich zur Kenntniß, daß die durch
meine Bekanntmachungen vom 4. uni 1890
Amtsbl. S. 214/215 — und vom 21. April 1893 —
Amtsbl. S. 163 — angeordneten foftenfreien thierärgt-
lihen Unterfuchungen der von den Eifenbahnflationen
Priewalf und Karſtädt nad den Norbfeehäfen zur Ver⸗
ladung gelangenden Viehſendungen bis auf Weiteres
nicht mehr flattfinden, weil laut Bundesraths⸗Beſchluß
vom 17. Mai d. J. von der Beibringung eines thier-
ärztlichen Geſundheitszeugniſſes für dieje Viehſendungen
in Zufunft abgeſehen werden joll.
Potsdam, den 22. Juni 1893.
Der Regierungs-Präfident Graf Hue de Grais.
150. Dem von dem Bauerhofsbefiger Guſtav Ful-
brecht im Gemeinbebezirf Trebenow, Kreis Prenzlau,
zwiſchen ben Dörfern, Trebenow, Werbelow, Milow
und Tübbenow, an ber ſüdlichen Geite des Weges von
Werbelow nad Lübbenow, 2500 m nordweflih von
Ttebenow, und 7 km vom Bahnbofe Nechlin, 2000 m
ori von Lübbenow, errichteten Wirthichaftsgehöft ift
ber Name
Tannenhof
beigelegt worden.
Porsdam, den 22. Juni 1893.
Der Regierungs-Präfident.
1851. Der Hufbeichlagmeifter Franz Redziegel
aus Eremmen, Kreis Oftpavelland, geboren am 1dten
Dezember 1868 ebendajelbft, hat nach 4monatlichem
Beſuch der Anſtalt zur Ausbildung von Lehrſchmiede⸗
meiftern zu Charlottenburg die erforderliche Prüfung
beftanden.
Demfelben ift von der Prüfungs⸗Kommiſſion die
Berechtigung ertheilt worden, den Titel „Hufbeichlag-
J — — — — gm
Amtsblatt.
269
Lehrmeiſter“ zu führen und als Vorſteher einer nach|fiter in Vierraden, Kreis Angermünde, bei einer
dem Geſetze vom 18. uni 1884 vorgejehenen Lehr: | Kuh des Eigenthümers Aug. Neuendorf in Gdride,
ſchmiede zu mirfen.
Potsdam, den 26. Juni 1893.
Der Negierungs-Präftdent.
iehſeuchen.
bei einer verendeten Kuh des Rittergutsbeſitzers Klam⸗
roth in Brig, Kreis Angermünde, der Bläschen—
ausichlag unter einigen Rindviehftüden mehrerer Be⸗
Berlin.
Kreis Ofprignig, die Maul: und Klauenfeude
unter dem Rindvieh des Nitterguted Beerbaum, Kreid
Oberbarnim.
Erloſchen if die Maul- und Klauenfeude
152. Feſtgeſtellt ift der Milzbrand bei einemlin Caſelow, Kreis Prenzlau, und unter dem Rind-
verenbeten —8— auf dem Rittergute Niederlandin, vieh des Pächters Walter in Amalienhof, Kreis
Oſthavelland.
Potsdam, den 27. Juni 1893.
Der Regierungs-Praͤſident.
153 Nachweijung der an ben Pegeln der Epree und Havel im Monat Mai 1893 beobachteten Mafjerftände.
. Spandau. ’
E | Ober | Unter: Ober p ie Pots⸗
ZINN N. N. . er dam.
8 Waſſer. Waſſer.
Meter. Meter. Meter. Meter. Meter.
11 32,28 0,78 2,40 0,76 1,07
2 | 32,30 30,76 2,40 0,68 1,07
31 32,30 30,78 2,40 0,72 1,06
A| 32,26 30,74 2,40 0,68 1,06
5] 32,30 30,78 2,40 0,66 1,05
6 | 32,28 30,72 2,44 0,66 1,04
71 32,32 30,80 2,38 0,68 1,03
8] 32,30 30,74 2,38 0,66 1,02
91 32,28 30,72 2,40 0,62 1,00
10 | 32,28 30,72 2,42 0,64 0,98
11 | 32,28 30,70 2,42 0,56 0,97
12 | 32,28 30,66 2,44 0,56 0,96
13 | 32,30 30,60 2,40 0,56 0,94
14 | 32,30 30,58 2,42 0,46 0,93
15 1 32,30 30,58 2,42 0,48 0,91
16 I 32,30 30,64 2,40 0,50 0,91
17 1 32,30 30,58 2,40 0,50 0,90
18 | 32,30 30,56 2,40 0,50 0,91
19 | 32,30 30,60 2,40 0,52 0,90
20 | 32,30 30,60 2,42 0,48 0,90
21 | 32,30 30,58 2,42 0,42 0,89
22 I 32,30 30,58 2,38 0,46 0,88
23 | 32,30 30,58 2,42 0,46 0,88
2A | 32,30 30,56 2,42 0,46 0,87
25 | 32,26 30,48 2,40 0,44 0,89
26 | 32,28 30,52 2,40 0,48 0,87
27 I 32,28 30,54 2,36 0,46 0,88
28 | 32,28 30,58 2,38 0,44 0,88
29 | 32,28 30,56 2,36 0,44 0,87
30 I 32,26 30,50 2,36 0,42 0,86
31 | 32,30 30,50 2,36 0,42 0,84
Potsdam, den 21. Zuni 1893.
Befanutmachungen der Bezirksausfchüfle.
Stadtkreis Berlin hält Ferien während der Zeit vom
21. Juli bis 1. September d. 5.
Während der Ferien dürfen Termine zur münb-
Iihen Berhandlung der Regel nah nur in fchleunigen
Sachen abgehalten werben.
Iihen Zriften bleiben die Ferien ohne Einfluß.
Auf den Lauf der gefeg-
Brandenburg.
Dber:z | Unter:
Mafler.
Meter. Meter.
2,04 1,08
2,04 | 1,68
2 ‚06 1,68
2.02 | 1,66
202 | 1,64
202 | 1,62
210 | 1,66
2 ‚04 1,64
200 | 1,60
200 | 1,58
198 | 1,54
196 | 1,50
198 | 1,46
200 | 1,42
200 | 1,38
202 | 1,34
200 | 1,32
1 ‚98 1 ‚28
198 | 1,24
1,98 | 1,20
198 | 1,18
200 | 114
200 | 1,14
200 | 1,10
192 | 1,12
{92 | 4110
150 | 1,08
190 | 1,06
1890 | 1,04
188 | 1,02
202 | 1,00
Berlin, den 22. Juni
Rathenow.
Dber: | Unter
Maffer.
Meter. Meter.
1,74 1,42
1,70 1,38
1,70 1,36
1,68 1,36
1,68 1,36
1,66 1,32
1,64 1,32
1,62 1,30
1,62 1,28
1,60 1,28
1,58 1,26
1,56 1,24
1,56 1,24
1,56 1,24
1,54 1,20
1,50 1,18
1,48 1,16
1,44 1,10
1,42 1,10
1,38 1,06
1,36 1,02
1,32 0,94
1,32 0,
1,32 0,84
1,32 | 082
1,32 0,80
1,32 0,78
1,32 0,74
1,32 0,70
1,32 0,68
1,32 0,68
Havel:
berg.
2,16
Dun
= m > a}
387
—XL
a)
oeooo
88828
—
[0 Re Re oRI-RI-RI- VI)
82888385
m
—
m
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BODman od
=
feel Jun put, fand
n
—X
>
I)
Der NRegierungs-Präftbent.
Died wird hierdurch unter Bezugnahme auf die
6. Der unterzeichnete Bezirksausſchuß für den | Beflimmungen im $ 55 des Regulativs zur Ordnung
des Geſchäftsganges und des Verfahrens bei den Be—
zirksausſchüſſen vom 28. Februar 1884 (I. Sonber-
Beilage zum 13. Stüd des Potsdamer Amtsblattd von
1884, Seite 3 ff.) zur Öffentlichen Kenntniß gebradt.
189,
Der Bezirksausſchuß für den Stadtfreis Berlin.
Be FREE
270
Bekanntmachungen des Königlichen Polizei⸗
Präfbenten zu Berlin.
Befanntmahung.
60. Der Droguift A. Bollmann, 3. 3. Raftanien-
Allee Nr. 23 hier wohnhaft, preift neuerdings wieder
in Broſchüren wie Zeitungen theil@ unter eigenem
Namen, theild unter ber Firma einer „Medizinifchen
Buchhandlung” ein Gebeimmittel gegen
Trunkfucht an. Das Mittel, vor dem bereits früher
gewarnt ift, befteht nach fachverftändiger Unterfuhung
lediglich aus Enzianwurzel und Enzian-Extraft, ſowie
Bärlappfamen (Semen Lycopodii), die in Pillenform
verfauft werben.
Der wirkliche Werth der in Schadteln für
10 Mark verkauften Pillen beträgt nur etwa
50 Pfennige.
Dies wird hierdurd zur öffentlichen Kenntnig mit
dem Bemerfen gebracht, daß das Mittel die ihm zu—
geſchriebene Heilwirkung nicht beſitzt.
Berlin, den 20. Juni 1893.
Der Poligei-Präfident.
Bekanntmachungen der Königl. Direktion
der Nentenbant der Provinz Brandenburg.
Befanntmadhung.
7. Bei der in Folge unfrer Belanntmahung vom
22. 9. M. heute geſchehenen Berloofung von Nenten=
briefen der Provinz Brandenburg find folgende
Stüde gezogen worden:
Litt. A. zu 3000 M. (1000 Thlr.) 149 Stüd
und zwar bie Nummern:
337 361 709 753 766 816 1223 1274 1442 1461
1565 1584 1588 2346 2502 2606 3343 3404 3433
3460 3654 3794 3809 4347 4403 4580 4588 4669
4701 4887 5126 5284 5373 5389 5764 6076 6102
6203 6387 6439 6544 6568 6619 6753 6768 6996
6997 7034 7078 7145 7157 7158 7258 7421 7423
7433 7462 7897 7961 8541 8556 8685 8750 8773
8971 9058 9210 9328 9501 9510 9593 9681 9698
9858 10002 10349 10360 10664 10788 10795 11059
11117 11130 11348 11365 11378 11489 11565
11567 11663 11768 11812 11950 11988 12176
12578 12804 12891 12996 13041 13170 13288
13333 13399 13431 13707 14042 14164 14346
14378 14741 14763 15002 15068 15116 15144
15187 15266 15405 15755 15760 16032 16151
16179 16267 16860 16928 17061 17401 17562
17614 17695 17843 17905 18031 18084 18191
18256 18277 18281 18408 18460 18533 18544
18766 19065 19094 19106 19312.
Litt. B. zu 1500 M. (500 Tplr.) 52 Stüd
und zwar die Nummern:
67 81 142 245 556 827 921 930 1414 1699 1748
1836 1861 2109 2207 2372 2619 2925 3244 3355
3477 3704 3726 3771 3804 3980 4258 4308 4465
4636 A786 4832 A846 4890 5027 5171 5260 5300
3412 5432 5441 5815 5904 6110 6517 6533 6644
6663 6688 6719 6720 6768.
Litt. C. zu 300 M. (100 Thlr.) 198 Stüd
und zwar bie Nummern:
129 220 266 287 324 661: 778 837 862 1196 1277
1566 1607 1621 1952 2012 2229 2250 2270 2401
2402 2440 2452 2853 3088 3089 3181 3246 3398
3426 3494 3658 3694 3808 3940 4172 A193 4425
4695 A946 5013 5256 5301 5362 5587 5826 6033
6104 6172 6206 6289 6356 6625 6678 6711 6743
6824 7032 7046 7308 7453 7561 7662 7673 7753
3289 8345 8431 8667 8750 8770 8824 8851 8977
9352 9356 9395 9430 9524 9590 9601 9626 9629
9698 9716 9742 9799 9867 9992 10011 10127
10160 10385 10485 10527 10696 10806 11068
11095 11193 11320 11486 11663 11880 12003
12507 12520 12662 12884 13181 13628 13747
13764 13876 14259 14265 14329 14482 14548
14645 14680 15095 15108 15173 15228 15455
15495 15530 15541 15556 15641 15885 16017
16103 16149 16334 16357 16837 16864 16873
16879 16931 17147 17436 17491 17597 17652
17752 18167 18187 18255 18465 18540 18606
18687 18709 19088 19197 19431 19457 19633
19970 20279 20515 20572 20764 20816 20926
21384 21713 21776 21907 22001 22539
22726 22907 22997 23243 23436 23536
23651 23707 23761 23852 23856 24014
24028 24418 24688 24802 24806 24811
24832 24887.
Litt, D. zu 75 M. (25 Thlr.) 164 Stüd
und zwar bie Nummern:
224 276 499 560 787 897 1114 1167 1306 1461
1654 1707 1838 1930 2103 2129 2447 2563 2628
2791 2848 2863 2883 3024 3182 3234 3320 3358
3436 3559 3666 3834 3971 4001 4040 A381 4623
5065 5461 5481 5561 5765 6018 6128 6154 6191
6438 6567 6686 6851 6973 7063 7209 7359 7456
7703 7733 7773 7950 8070 8099 8295 8463 8518
8556 8576 8690 8800 9061 9102 9107 9218 9324
9428 9600 9842 9857 9906 10033 10246 10351
10479 10746 10788 11024 11025 11039 11099
11295 11380 11459 11543 11560 11842 12084
12385 12448 12660 13051 13255 13260 13441
13469 13515 13664 13676 13880 13932 14377
14524 14529 14577 14903 15044 15085 15413
15508 15627 15944 16101 16165 16207 16228
16278 16708 16739 16765 16856 16892 16943
17041 17060 17087 17174 17285 17801 17821
17824 18140 18168 18216 18385 18434 18635
18656 19217 19227 19316 19389 19452 19521
19620 19654 19716 19735 19774 20019 20098
20121 20303 20348 20495 20502 20624.
Die Inhaber diefer Rentenbriefe werben aufgefor-
dert, biejelben in coursfähigem Zuftande mit den dazu
ehörigen Coupons Ser. VI. N 7—16 und Talons
de der hiefigen Rentenbanffafie, Klofterfiraße Nr. 76,
vom 1. Okiober d. I. ab an den Werktagen von 9 bie
1 Uhr einzufiefern, um hiergegen und gegen Quittung
den Nennmwerth der Rentenbriefe in Empfang zu nehmen,
271
Bom 1. Oftober d. J. ab hört die Verzinſung
der ausgelooften NRentenbriefe auf. Bon den früher
verlooften Nentenbriefen der Provinz Brandenburg find
nachſtehend genannte Stüde nod nicht zur Einlöfung
bei der Rentenbanf: Kaffe vorgelegt worden, obwohl jeit
deren Fälligfeit 2 Jahre und darüber verflojfen find:
vom 1. Aprif 1886 Litt. D. „N? 3082,
vom 1. April 1891 Lit. A. M 14628,
Litt. * NE 5356 7164 8001,
Litt. D. MW 284 744 6771
9221 14410 18221
20513.
Die Inhaber diefer Nentenbriefe werden wieder⸗
holt aufgefordert, ten Nennwerth derjelben nah Abzug
des Betraged ter von den mitahzuliefernden Coupons
etwa fehlenden Stüde bei unferer Kaffe in Empfang
zu nehmen.
Wegen ber Verjährung der ausgelooflen Renten-
briefe ift die Beftimmung des Gefeges über die Errich-
tung der KRentenbanfen vom 2. März 1850 $ 44 zu
beadten. Die Einlieferung audgeloofter Rentenbriefe
an die Nentenbanf- Kaffe fann auch durd die Poſt
portofrei und mit dem Antrage erfolgen, daß der Geld⸗
betrag auf gleihem Wege übermittelt werde. Die Zu:
fendung des Geldes gefchieht dann auf Gefahr und
Koften des Empfänger und zwar bei Summen bie
zu 400 M. durch Poſtanweiſung. Sofern es fih um
Summen über 400 M. handelt, iſt einem ſolchen An-
trage eine orbnungsmäßige Suittung beizufügen.
Berlin, den 16. Mai 1893.
Koͤnigliche Direktion
der Nentenbanf für die Provinz Brandenburg.
Bekanntmachungen der Röniglichen
Eifenbahn:Direktion zu Berlin.
16. Es wird wiederholt darauf aufmerffam gemacht,
dag vom 1. Juli d. J. ab nur noch die durch die neue
Verkehrs-Ordnung vorgejchriebenen Frachtbriefe ange:
nommen werden.
Berlin, den 16. Juni 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion.
Bekanntma dungen der Königlichen
Eifenbabn: on zu Bromberg.
Befanntmadung.
26. Am 1. Juli d. J. wird ter auf der Bahnfirede
Tilfit—Labiau zwiſchen Linfuhnen und Tilſit gelegene
Haltepunft Alt-Weynothen für den beſchränkten Perjonen-
und Gepädverfehr eröffnet, und werden bafelbft die auf
der Bahnftrede Tilfit-Meblaufen verfehrenden Züge nad)
Bedarf anhalten. Fahr: und Rüdfahrfarten werben
zwilchen Alt-Weynothen einerfeitd und Gr. Britannien,
Heinrihewalde, Linfuhnen, Mehlaufen, Sfaisgirren,
Tilfit und Wilhelmsbruch andererjeitd auögegeben. Die
Abfahrt der Züge von Alt-Weynothen findet wie folgt
ftatt:
Richtung nah Tilfit:
Zug 771 um 11 Uhr 44 Din. Vorm.
: 773 =: 5 24
4 Nechm.
2
53
-
175 =
s
z >
Richtun * Linkuhnen — Mehlauken:
Zug m um 6 Uhr 38 Min Vorm.
27 Naqhm.
—* 46
Gepädftüde werden von Alt-Weynothen unabgefer-
tigt mitgenommen. Die Fracht hierfür wird auf ber
Endftation erhoben.
Näheres ift bei den Bahnhofs-Vorſtänden zuerfahren.
DBromberg, den 17. Juni 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion.
27. Soeben erfdien dad Oſtdeutſche Eiſenbahn⸗
Kursbuh vom 1. Juli 1893, enthaltend die neueflen
Fahrpläne der Eifenbahnftreden öflli der Linie Stral-
jund— Berlin— Dresden, ſowie Auszüge der Fahrpläne
der anjcließenden Bahnen von Mittel-Deutſchland,
Defterreih, Ungarn und Rußland, auh Poſt- und
Dampfihiffverbindungen, Angaben über Rundreiſe- und
Sommerfarten u. |. w. Das Kursbuch ift auf allen
Stationen des vorbezeichneten Bezirfd von den Kahr-
farten-Ausgabeflellen, von den Bahnhofsbuchhändlern
jowie im Buchhandel zum Preife von 26 Pfennig zu
beziehen. Dromberg, den 24. Juni 1893,
Königlide Eifenbahn-Direftion.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Es wird hiermit zur öffentliden Kenntniß
gebradıt, daß am 20. Juni 1893 die Parey’er Schlenfe,
jowie ter frühere „ſogenannte jchmale Graben’ dem
Verkehr übergeben werden. Hierzu bemerfe ich noch,
daß die Kanalftrede von dem Borfanal bei der Parey’er
Schleuſe durdy die Baggerelbe und den früheren ſo⸗
genannten „ſchmalen Graben” bis zum Plauer See
fortan die amtliche Bezeihnung „Wlauer Kanal‘,
bie Strede vom Borfanal bei Niegripp dagegen über
Ihleburg und Bergzow bis zur Mündung in ben
Hauer Kanal bei Seetorf fortan die amtliche Bezeich-
nung „Ihle Kanal“ führt.
Magdeburg, den 10. Juni 1893.
Der Regierunge-Präftdent.
Perſonalchronik.
Die Regierungs⸗Supernuwmerare Bieſel, Wey—
mann, Schreiber, Arndt, Thiele, Thiemann,
Kähne, Flemming, Paul, Kluwe und Cart find
zu Regierungs-Sefretariats-Afftftenten ernannt worden.
Der bei dem Königlichen Ober-Präſidium hierjelbft
beichäftigte Negierungs-Rivil-Supernumerar Krüger
iſt zum NRegierungd-Sefretariate-Aififtenten ernannt
worden. '
Der wiſſenſchaftliche Hilfsitehrer Dr. Greifeld if
unter Ernennung zum Oberlehrer dem Königlichen
Luifen-Oymnaftum zu Berlin überwiefen worden.
Der bisherige Gemeindeichullehrer Armborft if
als Oberlehrer an der 1. ſtädtiſchen Realfchufe in Berlin
angeftellt worden.
Die bisherige wiſſenſchaftl. Hilfslehrerin Fräulein
Dammer if als ordentlid.e Lehrerin an der Victoria⸗
ſchule in Berlin angeftellt worden.
Der bisherige wenigen SHÄÜETT Dr.
z
5
Fr 2
2
—
-
272
Strüver ift als ordentlicher Lehrer an der Sophien- Im Verwaltungsbezirke der Könglichen Hofkammer
ſchule in Berlin angeſtellt worden. der Koͤniglichen Familiengüter iſt der Hegemeiſter
Die Lehrerin Reis ner iſt als Gemeindeſchullehrerin Sacher zu Wüſtemark, Oberförſterei Königs⸗Wuſter⸗
in Berlin angeſtellt worden. haufen, in den Ruheſtand getreten, der Förſter Theile
Die Lehrerinnen Koh VI, Kumme, Merg,|von Staafow, Oberförfterei Staafow, nah Wüftemarf
Paſchke und Griep I. find ale Gemeindefchullehre- verſetzt und der bisherige Forftaufieher Rojemann zum
rinnen in Berlin angeftellt worden. Königlichen Förfter in Staafow ernannt.
Yusweifung von Ausländern aus dem Meichögebiete.
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Dabım
CH TORE der welche bie Ausweilnng ‘
E bes Ausgewieſenen. Beftrafung. befchloffen hat. ee
1. 2. | 3. 4. 5 6.
a. Auf Grund des 5 39 des Strafgeſebbuchs
geboren am 31. Marz Unterſchlagung, einfacher Kaiſerlicher Bezirfe-]| 12. Mai
1858 zu Oberdorf, und jchmerer Diebftapt Präfident zu Colmar, 1893.
| Kanton Bafelland, | im Wiederholungsfall
Schweiz, ortdangebörig| (5 Jahre Zuchthaus
zu Reipoldswil, eben⸗ Iaut Erkenntniß vom
daſelbſt, 24. Mai 1888),
2) Samuel Fuchs |geboren am 20. April Kuppelei (6 Monate Ge⸗Kaiſerlicher Bezirks⸗ 13. Mai
(Jacobowicz), 1833 zu Lutomiersf,| fängnig laut Erfenntnig| Präfident zu Straß: 1893.
Kreid Last, Gouver-) vom 14. Dezember] burg,
nement Piotrfom, Po=| 1892),
fen, ruſſiſcher Staate-
angehöriger,
3| Anton Nehiba, geboren im Jahre 1867 wiederbolter ſchwerer und Königlich preußifcher| 20. Kebruar
Tagearbeiter, zu Römerftadt, Mäh-| einfacher Diebſtahl (vier Regierungapräflbent 1893.
ren, ortsangehörig zu) Jahre Zuchthaus Taut| zu Oppeln,
Tichenfomig, DBezirfl| Erkenntniß vom 13ten
Landöfron, Böhmen, | Mai 1889),
4| Petronele Smudz- |geboren im Jahre 1853| Diebftahl in 3 Fallen Königlich preußiſcher 17. Auguſt
kiewicz, geb. Dzwo⸗ zu Rabin, Kreis Wre:| (2 Jahre Zuchthaus Regierungspräſident 1892.
niarz, Arbeiterfrau, ſchen, Preußen, orts-, laut Erkenntniß vom| zu Bromberg,
angehörig zu Sub 16. März 1891),
EN
Auguft Frey,
Tagner,
Polen,
b. Auf Grund des 6 362 des Strafgeſetzbuchs:
5 Albert MigaelArends jgedoren am 14. Maillanpftreichen, Königlich bayeriſche I. Mai
Schneider, 1866 zu Merſch, Be- Doll Direktion 1893.
zirf Capellen, Luxem⸗ Müunchen,
burg, ortsangehörig zu
Sapellen,
6| Bernhard Barth, Igeboren am 5. Auguſt Landſtreichen u. Betteln,Königlih preußiſcher 20. Mai
Lumpenſammler, 1839 zu Koͤhlendorf, re iventi' 1893,
Bezirk Schüttenhofen, Caſſel,
orts angehoͤrig ebendaſ.,
7| Marie Heger, |geboren am 2. Maärzſgewerbsmäßige Unzucht, Koöniglich preußiſcher 23. Mat
Kelfterin, 1870 zu Milſau, Böh- Negierungspräfidenti' 1893.
men, ortsangehörig zu zu Minden,
Tſchermich, Bezirk Ko-
motau, ebendaſelbſt,
Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger.
(Die Inſertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Druckzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdanı.
Potsdam, Buchbruderei der A. W. Hayn'iden Erben.
273
Amtsblatt
Ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stüdf 27.
Befanntmachungen der Königl. Minifterien.
Befanntmadhung
ven Anfauf von Remonten für 1893 betreffend.
18. Zum Ankaufe von Remonten im Alter von drei
und ausnahmsweiſe vier Jahren find im Bereiche der
Königlihen Regierung zu Potsdam für dieſes Jahr
nachſtehende, Morgens 8 reip. 9 Uhr beginnende
Märkte anberaumt worden und zwar:
- 11. Juli Stasburg U/M.,
« 12. Auguft Meyenburg,
.- 15. - Wittflod,
- 16. = MNeuftadt a. D. 9 Uhr.
Die von der Nemonte-Anfaufs-Rommiffion er-
fauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und fofort
gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit ſolchen Kehlern, welche nach den Landes⸗
gelehen den Kauf rüdgängig machen, find vom Ber-
äufer gegen Erflattung bed Kaufpreijed und ber Un-
foften zuruͤckzunehmen, ebenfo Krippenjeger und Klop⸗
bengfte, fowie Wallade mit ausgeprägter Hengft:
Manier, melde ſich in den erften zehn bz. acht und
zwanzig Tagen nah Einlieferung in den Depots ale
ſolche erweiſen. Pferde, welche den Derfäufern nicht
eigenthümlich gehören, ober durch einen nicht Tegitimirten
Bevollmächtigten der Kommilfion vorgeftellt werben,
find vom Kauf ausgeſchloſſen.
Die Berfäufer find verpflichtet, jedem verkauften
Pferde eine neue ftarfe rindlederne Trenje mit flarfem
Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf
mit 2 minbeftens zwei Meter langen Striden ohne be-
fondere Vergütung mitzugeben.
Um die Abftammung der vorgeführten Pferde feft-
fielen zu fönnen, find die Dedicheine reip. Füllenſcheine
mitzubringen, auch werden die Verkäufer erſucht, bie
Schweife der Pferde nicht zu koupiren ober übermäßig
zu verfürzgen. Werner ift es dringend erwünſcht, daß ein
zu maffiger oder zu weicher Autterzuftand bei den zum
Berfauf zu fiellenden Remonten nicht flattfindet, weil
dadurd die in den Remontedepots vorfommenden Kranf-
heiten ſehr viel ſchwerer zu überſtehen find, ald dies bei
rationell und nicht übermäßig gefutterten Remonten ber
Fall if. Die auf den Märkten vorzuftellenden Res
monten müſſen daher in folder Verfaflung fein, daß fie
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der
Mufterung ihrem Alter entfprechend in Knochen und Mus⸗
fulatur ausgebildet find.
Berlin, den 25. Februar 1893.
Kriegsminifterium. Remontirungs-Abtheilung.
Den 7. Juli
1893.
Befanntmachung, betreffend Abänderung ber Anweifung, betreffend
das Verfahren bei der Ausftellung und den Umtauſch, ſowie bei
der Erneuerung (Erfegung) von Quittungsfarten (66 101 ff. des
Breiegee, Betr fenb die Invaliditäte: und Altersverficherung, vom
18 . Juni 1889, R.G.Bl. S. 97) vom 17. Oftober 1
Der Abfag 2 von den Worten: „Bleibt dem-
gemäß... . Bid... . zu maden” und der Abſatz 3
der Ziffer 6 der Anmweifung vom 17. Dftober 1890
wird aufgehoben und durch folgende Beftimmungen erfegt:
„Bleibt demgemäß die Zuläffigfeit der Aus-
fiellung zweifelhaft und laſſen ſich die Zweifel nicht
alsbald bejeitigen, fo bleibt es dem Ermeſſen ber
Ausgabeftelle überlaffen, entweder die Ausftellung der
Karte auszuſetzen und der für ihren Bezirk zu-
ſtändigen Berfiherungsanftalt unter Mittheilung ber
bie Zweifel begründenden Umftände Gelegenheit zur
Aeußerung binnen einer kurzbemeſſenen Friſt zu geben,
oder die Karte auszuftellen und der Verſicherungs⸗
anftalt unter Mittheilung der Bedenken von der Aus⸗
ftellung der Karte Kenntniß zu geben.
ft im erfleren Falle die Verfiherungsanftalt
mit der Ausſtellung der Karte einverftanden ober geht
eine Aeußerung von ihr binnen ber gejegten Frift
nicht ein, jo hat die Ausgabeftelle die Karte alsbald
augzuftellen.
Widerfpriht dagegen bie Berfiherungsanftalt
der Ausftellung, fo ift die Sache in beiden Fällen
als Streitigfeit im Sinne der $$ 122, 123 a. a. O.
zu behandeln, furger Hand an die zur Entfcheidung
zufländige Berwaltungsbehörbe abzugeben und bie
endgültige Erledigung diefer Streitigfeit abzuwarten.
Je nah dem Ergebniß diefes Verfahrens ift die Aus-
ſtellung der Ouittungsfarte, fofern fie noch nicht er-
folgt war, vorzunehmen oder endgültig abzulehnen.
War die Starte aber bereits ausgeftellt, jo ift nöthigen-
falls die Einziehung der Karte und bie Bernihtung
ber verwendeten Marfen nad Maßgabe des $ 12
a. a. O. (vergl. Ziffer II. 8 der Befanntmadung vom
24. Dezember 1891 Reichsgeſ.⸗“Bl. S. 399) zu ver-
anlaffen.
Wird die Ausſtellung der Karte aus anderen
Gründen ald wegen befiehender Zweifel über bie
Berficherungspflicht oder über das Recht zur Selbft-
verfiherung abgelehnt, jo fteht dem Antragfteller bie
Beichwerde im Auffichtswege zu‘.
Berlin, den 14. Juni 1893.
Der Minifter des Innern. Der Minifter für Handel
In Bertretung: und Gewerbe.
Braunbehrend. Im Auftrage: Sieffert.
274
Bekanntmachungen
des Königlichen Negierungs⸗Präfidenten. 187.
IBA. Bekanntmachung,
betreffend die Sperzun des Oder:
Spreess@anals bei den Schleufen zu
Fürftenberg a./D.
Wegen dringlicher MHeparaturarbeiten
wird * Oder-Spree: Sanal gan Der unteren
eufe zu Fürſten i® zur oberen
Slate ebenbafelbti in der Seit om 29ften
zul bis einfchließlich den 5. Auguſt d. *
et den geſammten Schifffahrtsverke
Für kleinere hrzeuge kann die Waſſer⸗
ſtraße über FR hie benußt werden.
Potsdam, den 28. Juni 1893.
Der Negierungs:Präfident.
BDBetfanntmadung.
Schiedsgericht für Unfallverficherung betreffenv.
155. Zum Borfigenden des in der Stadt Kyritz
für die Negiebauten ded Kommunalverbandes des Kreifes
Oſtprignitz errichteten Schiedsgerichts ift der Regierungs⸗
Alleffor Dr. von Guérard in Potsdam und als
beilen erfter Stellvertreter der Regierungs-Affeffor Ded-
mann daſelbſt und als zweiter Stellvertreter der Re⸗
gierungsrathb Klotzſch ebendafelbft ernannt.
Borfiehendes wird mit dem Bemerfen zur öffent:
lichen Kenntniß gebracht, daß durch Erlaß des Herrn
Handelsminifterd vom 14. Juni d. Is. der Kommunal:
verband des Kreifes Oftprignig mit der Wirfung vom
1. Juli 1893 ab für Teiftungefähig erflärt iſt.
Potsdam, den 29. Juni 1893.
Der Regierungs-Präflbent.
Anlegung einer Apothefe zu Heegermühle bei Gberswalbe.
156. Im Dorfe Heenermühle, Kreis Oberbarnim,
am Finow⸗Canal 7 km weftli von der Stadt Ebers⸗
walde belegen, fol eine Apotheke angelegt werben.
Bewerbungen um bie Conceffion nehme ih bis zum
1. September d. J. entgegen.
Die Bewerber haben ihre Approbation, eine aus⸗
führfiche Tebensbeichreibung mit Angabe ihrer Eonfelfion
und ihrer Kamilien:Berhältniffe, amtlich beftätigte Zeug-
niffe über ihre bisherige Beichäftigung und Führung
einzureihen nnd die Derficherung abzugeben, daß fie
eine Apothefe bisher nicht befeflen haben, auch nach⸗
zuweiſen, daß ihnen die zur Einrichtung der Apothefe
und zum Anfauf des erforderlichen Grundflüds oder
zum Neubau eines Haufes nothiwendigen Gelbmittel zur
Verfügung fiehen.
Da fi eine große Zahl älterer Apotheker, melde
zunächſt zu berüdfichtigen find, zu melden pflegt, haben
Bewerber, welhe nach dem jahre 1880 approbirt
find, feine Ausfiht auf Erfolg.
Potsdam, den 30. Juni 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Viehſeuchen.
Das an der Räude erkrankte Pferd des Kauf⸗
manns Matteck in Rixdorf, Kreis Nieder⸗Barnim, iſt
geſundet.
Die Maul: und Klauenſeuche iſt feſtgeſtellt
unter dem Rindyieh des Gutsbefigerd Grothe in Alt-
Töplig, Kreis Zauch-Belzig.
Potsdam, den 4. Juli 1893.
Der Regierungs:Präftdent.
Bekanntmachuugen der Beyirlöausichäfle.
BDBefanntmadung.
Die Ferien des Bezirks-Ausſchufſes betreffend.
7. Der Bezirksausichn vom
21. Juli bis zum 1. September Ferien.
Während derjelben werden Termine zur münb-
fihen Berhandlung nur in fchleunign Saden ab-
gehalten. zuge ejuche find als ſolche zu begründen
und mit „Ferienſache“ zu bezeichnen.
Potsdam, den 15. Juni 1893,
Der Bezirks⸗Ausſchuß.
Ruffmann.
Bekanntmachungen des Königlichen Polizei⸗
Präfisenten zu Berlin.
Bekanntmachung.
61. Der ſtädtiſchen Desinfectiong-Anftalt hierſelbſt,
zu welder der Zugang nur vom Kottbufer Ufer
Ver. 19 ftattfinden darf, find wiederholt yon euer:
halb Betten, Kleider, Waͤſche und andere Gegenftände
zur Desinfection zugegangen, welche durchaus ungenügend
verpadt geweſen find.
Da bei ungenügender Berpadung der infieirten
Sachen leicht eine Uebertragung von anfledenden Kranf-
heiten auf das mit dem Transporte betraute Perfonaf
fattfinden kann, jo beflimmen wir hierdurch, daß ale
der ftäptifehen Desinfeetions⸗Anſtalt — Kottbuſer
Ufer Wr. 19 hierſelbſt — von außerhalb, ein-
ichließlih der benachbarten Ortichaften, zur Des:
infeftion zugehenden Gegenflände in feiten, im
Innern mit Blech ausgeichlagenen Riften,
verpadt zugefandt werden müfjen.
Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen
werben dem Koͤniglichen Polizei-Präſidium hierſelbſt
Behufs der Beſtrafung angezeigt werden.
Die Rückgabe der von Auswärts zur Desinfection
eingelieferten Gegenſtaͤnde erfolgt nur nach vorheriger
Bezahlung beziehungsweiſe unter Nachnahme der tarif⸗
mäßigen Gebühren.
Berlin, den 30. Juni 1888,
Magiftrat biefiger Königlihen Haupt- und Reſidenzſtadt.
Polizei⸗Verordnun
betreffend Verpackung und Verſendung von Gebrauchſgegenſtänden
von Ortſchaften außerhalb Berlin an die hieſtgen ſtäͤdtiſchen Des
infectionsanftalten.
Auf Grund der SS 143 und 144 bes Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (G.⸗S. S. 195 ff.) und der 66 5 ff. des Geſetzes
275
über die Polizei-Berwaltung vom 11. März 1850
(8.:5. S. 265) wird hierdurch nad Zuflimmung bed
Gemeindevorftandes für den Stadtkreis Berlin Fol:
gendes verorbnet:
Einziger Paragraph.
Wer den, über Verpadung und Berjendung von
Gebrauchögegenftänden, welche von außerhalb ein:
ſchließlich der benachbarten Ortſchaften ven
biefigen ſtädtiſchen Desinfertionsanftalten zugejandt
werden, von dem hiefigen Magiftrat unter dem heutigen
Tage veröffentlichten Vorſchriften zuwiderhandelt, wird
mit Geldſtrafe bie zu 30 Marf beftraft.
Berlin, den 30. Juni 1888,
Der Polizei-Präfident.
gez. Freiherr von Richthofen
>
Borflehende Beftimmungen bringe ich hiermit wieder:
holt in Erinnerung mit dem Bemerfen, daß jede Zu-
widerhandlung unnachfichtlich ſtrafrechtlich verfolgt
wird. Berlin, den 20. Juni 1893.
Der Polizei-Präfident.
Polizei⸗Verordnung.
62. Auf Grund der 88 143 und 144 des Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Yuli
1883 (G.⸗S. S. 195 ff.) und der $6 5 ff. des Ge⸗
jeges über die Polizei-Berwaltung vom 11. März 1850
(8.:6. S. 265) wird hierdurch nach Zuflimmung bes
Gemeindevorftandes für den Stabtfreis Berlin Fol-
gendes verorbnet.
$ 1. Die Abladung und Lagerung folgender aus
den Häuſern bezw. von den Grundftüden innerhalb des
Weichbildes von Berlin weggebradten Stoffe, und
zwar:
von Küchen⸗ und Fleiihabfällen, Knochen, Müll,
Aſche, Schladen, Abraum, Schutt, Kehricht, Modper,
Scherben, Fabrifabgängen und anderen ähnlichen,
ſowie allen übelriedhenden Stoffen mit Ausnahme
von reinem thierifchen Dünger
darf nur auf den zur Zeit beflehenden, von Seiten ber
Stadtgemeinde eingerichteten ober auf den gemäß nad-
ſetender Beſtimmungen angelegten Abladeplätzen er⸗
olgen.
$ 2. Jeder Unternehmer, welcher einen Müll⸗
ıc. Abladeplag einrichten will, hat ſpaͤteſtens mit Er⸗
Öffnung des Betriebed dem Königlichen Polizei-Präft-
bium unter Beifügung eined Planes in doppelter Aus-
führung, aus welchem Lage, Ausdehnung und Umgebung
des Plages deutlich, zu erjehen find, Anzeige zu machen
auch eine Erläuterung mit einer Abfchrift derjelben bei-
zulegen, aus welcher genau erfichtlich ift, daß und wie
bie ın ben nachfolgenden Paragraphen enthaltenen Be⸗
Rimmungen bei dem Betriebe berüdftchtigt werben follen.
$ 3. Jeder Abladeplag muß von allen Sffentlichen
Straßen bezw. Plägen, Wegen, Durchläſſen und Brüden
mindeſtens 100 Meter und von den nächfibelegenen
Wohnftätten mindeflens 500 Meter entfernt fein.
Als „Öffentlich gelten alle Straßen ıc., welche
gemäß 88 55 ff. des Geſetzes über die Zufländigfeit
der Verwaltungs⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörden
vom 1. Auguf 1883 (G.⸗S. ©. 237) der Auffiht der
Wegepolizei unterftehen.
$ 4. Die Ausdehnung eined Abladeplatzes darf
nicht unter 10000 Quadratmetern Fläcenraum betragen.
$ 5. Jeder Abladeplag muß mit einem feften,
mindeflendg 2 Meter hoben, durch dicht aneinander
Ichließende Bretter hergeftellten Zaune umfriedigt fein,
in welchem mindeſtens ein jederzeit in brauchbarem Zu⸗
ftande befindliched, in eifernen Angeln hängendes, ver-
ichließbares Zufahrtsthor angebradt fein muß.
Die Ablapdeftele muß durch den Zaun derartig
abgefchloffen fein, daß eine Staubentwidelung, ſowie
ein Umbherfliegen von Papierſchnitzeln u. |. w. über bie
Grenze der Abladeftelle hinaus ausgeſchloſſen bleibt.
Die abgeladenen Stoffe find bei eintretendem Be⸗
dürfniffe zu desinfteiren.
$ 6. Die Zufahrten nah einem Ablabeplage,
ſowie die Ein- und Ausfahrten nad) und von demielben
müflen fefte, dad Erdreich bededende Fahrbahnen bilden.
Diefelben find in einem, dem beabfihtigten Zwecke
entiprechenden Zuftande berzuftellen und zu erhalten.
5 7. Auf jedem Abladeplatze muß mindeftend eine,
vom Unternehmer anzuftelende Perjon während der⸗
jenigen Zeit, während welcher dort abgeladen wird,
zum Anweiſen, Aufrechterhalten der Ordnung und der⸗
gleichen ununterbrochen anweſend fein.
Die vorerwähnte Zeit hat der Unternehmer in
feiner. Anzeige ($ 2) anzugeben.
Etwaige jpäter eintretende Aenderungen find dem
Polizei⸗Praͤſidium anzuzeigen.
$ 8. Auf jedem Abladeplage iſt für Trinfwaffer
zu jorgen und müſſen Bebürfnißanftalten in ausreichender
Anzahl vorhanden fein.
$ 9. Dem Polizei-Präfidium bleibt ed vorbehalten,
Ausnahmen bezüglich der in den 88 3—8 angeführten
Bedingungen zuzulaffen.
$ Die Höhe ber gelagerten Stoffe barf
6 Meter nicht überfleigen. Iſt diefe Höhe erreicht, fo
ift der Unternehmer verpflichtet, Die gelagerten Maſſen
mit einer mindeflens 0,3 Meter hohen Sand», Kies⸗,
Lehm-, Grus⸗ oder Erdſchicht zu bebeden.
$ 11. Wenn ein Abladeplag den in den 88 3r-8
feftgejesten Anforderungen nicht mehr entſpricht, fo iſt
berjelbe auf Anordnung des Polizei-Präfidiums zu
ſchließen.
$ 12. Auf die bereits beſtehenden, von Seiten
der Stadtgemeinde eingerichteten Abladeplätze ($ 1)
findet dieſe Polizei-Verordnung nur infomweit Anwendung,
als es fi um Neueinrichtungen auf denfelben handelt.
$ 13. Das Ausfuchen und Wiederfortfchaffen der
auf einem Abladeplage Iagernden Stoffe, das fogenannte
Schaalen, ift unftatthaft, wenn daſſelbe von dem Polizei-
Prafidbium bei einer vorhandenen oder zu befürdtenden
Epidemie, ſowie zu Zeiten anhaltender Dürre mittelft
Öffentlicher Belanntmadhung unterfagt worden ifl.
Die jeweilige Befanntmadhung ſoll fich höchſtens
auf einen vierwoͤchentlichen Zeitramm erflreden und ver-
... “a Hilfe ⸗
276
liert ihre Gültigkeit, wenn fie nach Ablauf diefer Zeit
nit ausdrücklich erneuert wird.
$ 14. Werden auf einem innerhalb des Weich-
bildes von Berlin belegenen, nit nach den Beftim-
mungen ber 66 3—8 als Abladeplatz eingerichteten
Grundftüde Stoffe der im $ 1 angeführten Art abge:
laden, fo ift der Eigenthümer des betreffenden Grund:
ſtücks verpflichtet, binnen 24 Stunden, nachdem er yer«
jönlich, oder der Nutzungsberechtigte (Pächter, Miether ır.)
von der erfolgten Abladung Kenntniß erhalten hat, für
die Fortihaffung diejer Stoffe zu forgen, wibrigenfalls
die Fortſchaffung polizeilicherfeitd auf feine Koften be-
wirft werben wird.
Die firafrechtliche Verfolgung der durd die Ab-
ladung begangenen Webertretung wird hierdurch nicht
berührt.
$ 15. Zumiderhandfungen gegen diefe Verordnung
werden, fomeit nicht geſetzlich eine höhere Strafe vor-
gefehen ift, mit Geldfirafe bis zu 30 Mark befiraft.
$ 16. Dieje Verordnung tritt mit dem 14ten
Tage nad ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 26. Juni 1893.
Der Polizei-Präfident.
Freiherr von Richthofen.
Bekanntma ungen der Raiferlichen
on ion zu Potsdam.
Befanntmadhung.
34. Diejenigen Perfonen, welche noch in biefem
Jahre Anſchluß an eine der Stadt:Ferniprech:
einrichtungen in Brandenburg (Savel), ©:
enick, Eberöwalde, PIE Shagen, Gr.:
ichterfelde, Grünau arf), Liepe (Oder),
Ludwigsfelde, Neuruppin, Nowawes⸗Neuen⸗
dorf, Oderber art), Dranienburg,
potebam, NHatbenow, Spandau, Steglik,
egel, Wannfee, Zeblendorf (Kr. Teltow)
und Zoffen wünſchen, werden erfucht, ge Anmeldımgen
recht bald, fpäteftens aber bis Ende Auli an
das Kaiſerliche Poftamt in dem betreffenden Orte — für
Potsdam an das Kaijerliche Telegraphenamt dafelbft —
zu ridten. Später eingehende Anmeldungen
fönnen erſt nach dem 1. April 189A be:
rückfichtigt werben.
‚Bei den bezeichneten Berfehrsanftalten können die
Bedingungen für den Anfchluß eingelehen und Formu⸗
lare für die Anmeldung in Empfang genommen werben.
Potsdam, den 14. Juni 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poftdirector.
Bekanntmachungen des Königlichen
Eovnfiftoriume der Provinz Brandenburg.
Befanntmahung.
7. Durch das auf Grund der Allerhödhften Cabi⸗
nets⸗Ordre vom 30. April 1830 erlaflene Reſkript dee
Königlihen Minifteriums der geiftlichen ıc. Angelegen-
heiten vom 5. Mai deijelben Jahres ift den evangeliichen | 28.
die Gemeinde, welcher fie angehören wollen, zu mählen.
Dieſes Recht findet nad Maßgabe der angeführten Wer⸗
ordnung, in Folge ded Beitrittö der evangeliichen
Kirchengemeinden in Berlin zur Union und unter Be⸗
ziehung ber allgemeinen Beftimmungen auf die bejon-
deren Berhältniffe diefer Gemeinden, hierſelbſt in der
Weiſe Anwendung, daß die den von auswärts zu=
ziebenden Perjonen zuflebende Wahl getroffen werben
fann zwiſchen einerſeits der betreffenden, mit einem
örtlich abgegrenzten Kirchiprengel verjehenen Gemeinde
und andererfeitd der Dom: oder der Parochial⸗Kirche.
Da die Ausübung dieſes Wahlrechts biöher an eine
Frift nicht gebunden geweſen ift, jo hat fih dag Be⸗
bürfniß ergeben, den aus einer oft lange verjchobenen
Feftftelung der Gemeindeangehörigfeit erwachſenden
Uebelftänden für die Zufunft vorzubeugen.
In Folge der auf Grund Allerhöchſten Erlafjes
vom 6. September v. I. von dem Herrn Minifter der
geiftlihen Angelegenheiten im Einverfländnig mit dem
Evangeliihen Ober-Kirchenrathb ung ertheilten Ermäd-
tiging wird demnach hierdurch Folgendes beſtimmt:
) Alle von auswärts nad Berlin ziehenden evange⸗
liſchen Glaubensgenoſſen haben ohne Rückficht auf
ihr bejonderes Confeſſionsverhältniß die Wahl, ſich
entweder derjenigen Lokalparochie, innerhalb deren
fie ihre Wohnung nehmen, ober der Gemeinde der
Dom-Kirche reip. der Parochial-Kirche anzufchliegen,
beren Mitglieder an feinen beflimmten Wohnort
in der Stadt gebunden find und daher durd die
Beränderung der Wohnung innerhalb der Stabt
die Gemeinde und Kirche nicht wechſeln.
Diefe Wahl muß jedoch binnen Jahresfriſt von
der Niederlaffung in Berlin ab gerechnet, durd
eine ausdrüdfihe Erklärung bei dem Kirchen
Minifterium und dem Borflande der gewählten
Kirche zu erfennen gegeben werben.
Wird diefe Wahl in der bezeichneten Frift nicht
ausgeübt, jo werden ſolche evangeliihe Einwohner
als pflichtige Glieder derjenigen Lokalparochie,
innerhalb deren ſie ihre Wohnung genommen
haben, angeſehen und behandelt, und gehen bei
jeder Veraͤnderung der letzteren in diejenige Pa=
rochie ald Mitglieder über, in welder die neu=
gewählte Wohnung belegen ift.
Berlin, den 21. November 1859.
Koͤnigliches Konfiſtorium der Provinz Brandenburg.
2)
3)
%*
Vorftehende Belanntmahung wird hierdurch von
Neuem veröffentlicht.
Berlin, den 24. Quni 1893.
Königlihes Konfiftorium der Provinz Brandenburg.
Belanıntmachungen der Königlichen
@ifenbahn: Direktion zu Bromberg.
Befanntmadhung.
Am 26. Juni dB. J. gelangen im Binnen
Glaubensgenoſſen, welde an einem Orte ihren Wohn |und Wechfelverfehr der Preußiihen Staatseiſenbahnen
fig nehmen, mo mehrere ber Union beigetretene Kirchen- | untereinander, im Binnenverfehr der Reichseiſenbahnen
gemeinben fich befinden, das Recht verliehen worben, lin Elfaß-Tothringen, im Reichshbahn-Staatsbahnverfehr,
„gf®ö gg
277
Sowie im Wechfelverfehr der Preußiichen Staatebahnen
mit der Oldenburgiſchen Staatsbahn Ausnahmetarife
für Torffireu und Torfmull, fowie für Futtermittel in
Wagenlabungen von mindeftens 10 000 für den
Frachtbrief und Wagen oder Fradtzahlung für dieſe
Gewichtsmengen zur Einführung, und zwar:
1) für Torffireu und Torfmull, giltig bis Lften
Septenber 1SBA;
2) für Futtermittel, ale:
a. Eicheln, Futterbrod, Maid, Futtermehl, Rüben-
mehl (Artikel des Spezialtarife I.);
b. Fleiſchfuttermehl, Griebenfuhen, Kleie, aud
Grieskleie, Erbſenſchalenkleie und Gerftenfleie,
Malztreber, getrodnete, Oelkuchen, Delkuchen⸗
meh! (zerfleinerte Delfuden) u. |. w. (mie im
Spezialtarif II. genannt), Reisabfälle aller Art,
weiche beim Poliren von rohem Neid oder bei
der Stärfefabrifation gewonnen werden, Reis⸗
hülſen, Reisfuttermehl bezw. Reidfleie, Schlempen
aller Art, getrodnete, auch gemahlene (Artifel
des Spezialtarife IL);
c. Branntweinfpälicht (naffe Schlempen aller Art),
Kutterfräuter, friſche, Schnitabfälle und Köpfe
von AZuderrüben, Nutterrüben, Mohrrüben
—8 gelbe Rüben), Kohlrüben, weiße Rüben,
ausgenommen Teltower und MärfifheRübchen),
Hädfel, Heu, Malzfeime, Malztreber, naffe,
und Weintrefter, Preßrüdftände von Kartoffeln
oder Rüben, Diffufions-Rüdflände, Spreu,
Buchweizenſchalen und Haferichalen, Stroh,
auh Raps⸗ und Reisſtroh (Nrtifel ded Spe-
zialtarif8 III.) giltig bis auf Weiteres.
Soweit etwa bereits billigere Ausnahmeſätze für
einzelne der vorgenannten Artifel beſtehen, bleiben die⸗
jeden bis auf Weiteres in Geltung. Nähere Auskunft
über die Säge ertheilen ſämmtliche Güter-Abfertigungs-
fiellen unferes Bezirke.
Bromberg, den 26. Juni 1893,
Königliche Eiſenbahn⸗Direktion.
BDBefanntmadhung.
28. Am 15. Juni d. 3. if die Station Gollnom
für den Privatdepeichenverfehr mit befchränftem Tages⸗
dient eröffnet worden.
Bromberg, den 30. Juni 1893.
Königliche Eifenbahn-Direltion.
Bekanntmachungen der Kreisausſchäſſe.
17. Durch Beichluß ded Kreis⸗Ausſchuſſes des Kreiſes
Oſt⸗Prignitz vom heutigen Tage find mit Einwilligung
der Betheiligten die dem Rittergutöbefiger von Platen
zu Wutife gehörigen, Band IV. Blatt NF 27 und 28
des Grundbuch verzeichneten Grundſtücke Kartenblatt 2
Parzellen NF 313/31, 314/31, 54, 61, 330/69, 106
und 107 der Gemarfungsfarte von zufammen 1,0660 ha
Größe vom Gemeinbebezirfe Wutike abgetrennt und mit
dem Gutsbezirke Wutike vereinigt worden.
Kyrig, den 23. Juni 1893.
Namens des Kreis⸗Ausſchuſſes der Borfigende.
‚zu Schleswig vom
Betanntmachungen anderer Behörden.
S Poligeinerordnung, f der Elb
betreffend das Schleppen von gefnppelten Bahrzengen auf der Elbe.
N ® Bom 2 uni 1893 i
Auf Grund des 6 138 des Geſetzes über die all«
gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird
hierdurch für die preußifche Eibfirede von der ſaͤchſiſchen
Grenze bis zur Seevemündung binfihtlid des Schlepp⸗
verfehrs zu Thal Folgendes verordnet.
5 1. Raddampfer mit mehr ald 70 qm und
Schraubendampfer mit mehr ald 50 qm Refielheisfläce
dürfen bei Waflerfländen von mehr ald 1,50 m am
Magbeburg’er Pegel vom Herrenfrug abwärts im An-
hange zwei hinter einander hängende Reihen neben ein-
ander gefuppelter Fahrzeuge zu Thal führen, es bürfen
jedoch Teßtere bis Zollenipiefer abwärts die Breite von
zufammen 22m nicht überjchreiten. Unterhalb Zollen-
ſpieker bürfen die vorbezeichneten Dampfichiffe bei dem
angegebenen Waſſerſtande 5 Fahrzeuge jeder Breite zu
Thal fchleppen, und zwar entweder in 2 hinter einander
hängenden Neihen zu 2 oder 3 neben einander ge-
fuppelt, oder auch in der Weile, daß hinter 2 Reihen
neben einander gefuppelter Fahrzeuge das fünfte in
dritter Reihe folgt. ;
Im Vebrigen ift auf der preußifchen Eibftrede von
der ſaͤchfiſchen Grenze bis zur Seevemündung das
Scleppen von hinter einander folgenden Fahrzeugen
im Anhange der zu Thal gehenden Schleppbampfer
verboten.
$ 2. Zumiderbandlungen gegen vorftehende Be⸗
flimmungen werben mit einer Geldftrafe bis zu 60 M.
ober mit entſprechender Haft geahndet.
5 3. Die Vorſchriften der 66 1 und 2 der diee-
feitigen Polizeiverorbnungen vom 23. November 1882
und ber Poligeiverorbnung der Königlihen Regierung
7 Suni__ 1883 und ber vor-
17. September -
maligen ‚ Königlichen Landdroftei zu Lüneburg vom
. a P
‘- Seviember 1883 werden, foweit fie fih auf ben
Scleppverfehr zu Thal beziehen und den Beflimmungen
des 6 1 diejer Verorbnung wiberfprechen, hierdurch aufs
gehoben.
Magdeburg, den 22. Juni 1893.
Der Chef der Elbſtrom⸗Bauverwaltung, Ober-Präftbent
der Provinz Sadjen.
In Vertretung: von Arnftedt.
Bekanntmachung.
Die Inhaber der nachbezeichneten, in der 45. Ver⸗
looſung gezogenen und in Folge deſſen durch die
oͤffentliche Bekanntmachung vom 4. Juni 1892 zur
Baarzahlımg gefündigten 4% Schlefiſchen Pfandbriefe
Lit. B. und zwar: NE 43616 Pogarell und Altzenau
über 500 Thaler (1500 Mark); NF 50051 Pogarell
und Algenau, M 50476 Groß-Stein ır., 52064
und 52078 Ratibor je über 200 Thaler (600 Marf);
NE 62335 Pogarell und Algenau, AP 62938 Groß:
Stein ıc., AT 64911, 64960, 64988 und 65121
— — ——
278 -
Ratibor je über 100 Thaler (300 Marf) werben hier-
burch wieberholt aufgefordert, dieje Pfandbriefe nebft den
bazu gehörigen Zinsjcheinen Serie XII. NE 5—10
bei der Königlichen Inſtituten⸗Kaſſe hierſelbſt (am
Leifingplag im Negierungsgebäude) zu präfentiren und
dagegen den entiprechenden Baarbetrag in Empfang zu
nehmen. Sollte die Einreihung nicht bis zum 15ten
Auguft 1893 erfolgen, jo werben bie Inhaber der frag⸗
fihen Pfanbbriefe nah $ 50 der Allerhoͤchſten Ver⸗
ordnung vom 8. Juni 1835 mit ihrem Realrechte auf
die in den Pfanbbriefen ausgedrüdte Special-Hypothef
präfludirt und mit ihren Anſprüchen Iediglih an die
bei der Königlichen Inftituten-Kafje hierſelbſt deponirte
Kapitald-Baluta verwielen werden. Aug früheren Ber-
foofungen find Pfanbbriefe Lit. B. noch rüdftändig und
bereits präffubirt: & 3"/2 % aus der 20. Verlooſung:
M 18581 Hausborf über 100 Thaler (300 Mert),
a 4% and ber 44. Berloofung: M 45070 Poln.
Krawan und Madau über 500 Thaler (1500 Marf),
N? 50042 Pogarell und Algenau, NP 50401 Groß⸗
Stein x. je über 200 Thaler (600 Mark),
Der Landmefler Johannes Raaſch zu Joſſen iſt
am 17. Juni 1893 als folcher eiblich verpflichtet worden.
Der Kataflerzeichner Tuhten in Belzig if end»
giltig zum Kataſterzeichner ernannt.
Der bisherige Pfarrer Ernſt Ferdinand Benide
in Stolpe if zum Pfarrer der Parodie Pankow,
Diözele Berlin-Land Il., beftellt worden.
Der bisherige Prediger Otto Heinrich Martin
Masberg in Brandenburg a. 9. ift zum Pfarrer
der Parodie Lanz, Diözeje Lenzen, beftellt worden.
Der bisherige Diafonus an der Danfesfirche hier:
ferbft, Diözefe Berlin IL, Carl Guſtav @urt Stage,
iſt zum Archidiakonus an derjelben Kirche beftellt worden.
Nahdem mit Genehmigung der Staatd- und
Kirchenbehörden die Parodie der Gethſemane⸗Kirche
zu Berlin mit einer eigenen Pfarrfirdye gebildet worden
ift, ſoll die daſelbſt errichtete Pfarrſtelle demnächſt zur
Beſetzung kommen. Die Gethſemane⸗Kirche iſt patronats⸗
frei; die Wahl des Geiſtlichen geſchieht entſprechend
dem Kirchengeſetze vom 28. März 1892, betreffend das
N? 61229 Elend, M 62840 Groß-Stein fe über| Pfarrwahlrecht der Kirchengemeinden, durch bie kirch⸗
100 Thaler (300 Marf).
Breslau, ken 16. Februar 1893.
Königliches Kredit⸗Inſtitut für Schleften.
Perſonalchronik.
Der Verwaltungsgerichtsdirektor von Dewit iſt
unter Ernennung zum —** ierungsrath ber König-
lichen Regierung in Breslau ü eriviefen
Der zum Berwaltungsgerichtöbireftor ernannte bis⸗
herige Regierungsraty von Meuſel hat feine Dienft-
gefchäfte im Bezirksausſchuſſe hierſelbſt übernommen.
Der Regierungs-Affeffor Dr. That ift der König-
lichen Regierung in Stettin überwieſen.
Der Negierungs:Alfeffor Breiter ift dem Vor⸗
figenden der Einfommenfteuer-Beranlagungs-Commiifion
im reife Niederbarnim, und der Regierungs-Aſſeſſor
Dr. Zahn dem Vorſitzenden ber+ gleihen Kommiſſion
lihen Gemeindeorgane der Gethſemane⸗Kirche.
Dem zum Seminarbireftor ernannten Oberlehrer
Dr. Schneider zu Dranienburg ift das Direftorat des
Schullehrer-Seminard dajelbft übertragen worden,
Dem DOrganiften und Lehrer Georg Gottfried
Frohne zu Charlottenburg, Diözefe Coͤln⸗Land I., if
der Titel „Kantor“ verliehen worden.
Der bisherige Gemeindeichullehrer Dr. Hermann
Vieze ift als Oberlehrer an der 8. Realſchule in
Berlin angeftellt worden.
Der Hilfslehrer Scherler if als Geſanglehrer
an der Luifenfchule in Berlin angeftellt worden.
Vermiſchte Nachrichten.
Befanntmadhung,.
Die Verwaltung der Prinzlichen Rittergüter Le,
Paretz und Falfenrehde ift mit dem 1. Juli 1893 auf
im Kreife Teltow als Hülfsarbeiter überwieſen worden. has Hofmarihallamt Seiner Königlichen Hoheit des
Der beim Königlichen Oberpraͤſidium bierjelbft bes | Prinzen Heinrih von Preußen in Kiel übergegangen.
ſchäftigte Regierungs⸗Sekretariats⸗Aſſiſtent Lange ift
zum Negierungs-Sefretär ernannt worden.
Berlin den 1. Juli 1893.
Königliche Hoffammer der Königlichen Familiengüter,
YHnsweifung von YHusländern aus dem Meichsgebiete.
& Name und Stand | Alter und Heimath | Brund Behörde, Datum
We j der welche die Ausweiſung ee .
3 bes Ausgewieſenen. Beſtrafung Sefhloflen hat. ende
1. 2. | 3. 4. 5 6.
a. Auf Grund des 6 39 des Strafgefegbudhe:
Iſidor Yofef geboren am 3. Maimwieberholter ıhwerer und Königlich bayeriſches 3. Mai
Schimunef, 1855 zu Debenburg,' einfadher Diebſtahl und) Bezirksamt Donau: 1893.
Maler, Ungarn, öfterreichifher; Hehlerei (10 Jahre wörth,
Staatdangehöriger,
Zuchthaus laut Erfennt-
niß vom 2. Mai 1883),
279
Name und Stand | Alter und Heimat Grund Behörde | Datum
* der welche die Ausweifung Ausweihun a⸗
& bes Ausgewieſenen. Beftrafung. beſchloſſen Hat. Beichluffes.
’ 2 | 3 1 5 6
Joſef Koscielniaf, ‚geboren ım Jahre 18541 Diebftapl (1 Jahr Zucht-]Königliy preußischer] 24. Auguft
Arbeiter, zu Karmierz, Kreis Haus laut Erfennmiß| Regierungspräfidten| 1893.
Stupey, Gouvernement| vom 11. April 1892),| zu Bromberg,
Kaliſch, Rußland, orte-
angehörig ebendaſelbſt,
Marie Anna Boano,angeblich geboren im ſchwerer Diebſtahl (ſechs Kaiſerlicher Bezirks⸗⸗ 3. Juni
Haͤndlerin, Jahre 1857 zu Aſti, Jahre Zuchthaus laut Präfident zu Straß⸗ 1893.
Italien, italieniſche Erkenntniß vom 29ften| burg,
Staatsangehoͤrige, Juni 1887),
(alias Joſephine Bacolaus Barcelona),
b. Auf Grund bes 6 362 des Strafgeſetzbuchs:
1] Ludwig Hirfh, 48 Jahre alt, geboren Landſtreichen, Stadtmagiftrat Deg:| 8. Mai
Tagelöhner, zu Oberzwiejelau, Be- gendorf, Bayern, 1893,
zirt Regen, Bayern,
ortsangehörig zu See-
wiejen, Bez. Schütten-
bofen, Böhmen,
2 Joſef Later, geboren im Jahre 1847 Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußifcher 13. Mai
3,
Tagelöhner, zu Wiesfa, Bezirk Rei⸗ Regierungspraͤfident
chenau, Boͤhmen, orts⸗ zu Breslau,
| angehörig ebendaſelbſt,
31 Martin Malina, |geboren am 20. Dezem-|Betteln, Koͤniglich bayeriſche 8. Mai
Schuhmacher, ber 1849 zu Oulehle, Polizei⸗Direktion 1893.
Gemeinde Predslavie, Munchen,
Bezirk Strakonitz, Boͤh⸗
men, ortsangehoͤrig
| ebendaſelbſt,
AJohann Sakre zewski, 50 Jahre alt, geboren Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 18. Mai
Arbeiter, und ortsangehoͤrig zu Regierungspraͤfident/ 1893.
Warſchau, zu Koͤnigsberg,
51 Alexander Starz, geboren am 19. Januarſdesgleichen, Königlih preußiſcher 9. März
Buchbinder, 1855 zu Enns, Oeſter⸗ Regierungspräfidenti 1893.
reich, öſterreichiſcher zu Frankfurt a. O.,
Staatsangehoͤriger,
6| Karoline Bonk, geboren am 30. Juni Sittenpolizei⸗Uebertre⸗ Koͤniglich preußiſcher 10. April
unverehelichte, 1869 zu Petersdorf, tung, Polizei⸗Praͤſident zu 1893.
Bezirk Jaͤgerndorf, Berlin,
Oeſterreichiſch⸗Schle⸗
fin, ortsangehoͤrig
ebendaſelbſt,
?| Chriſtian Borg, geboren am 5. Septem⸗Landſtreichen u. Betteln,Röniglih bayeriſche 23. Mai
ehemaliger DMetger, | ber 1858 zu Ludeſch, Polizei-Direktion 1893,
jest Stider, Bezirk Bludenz, Defter- München,
reich, ortsangehörig
ebendaſelbſt,
8 Wenzel Breuer, geboren am 25. Juli Beiteln, Königlih Sähfiihe 5. Mai
Sabrifarbeiter, 1866 zu Seifersdorf, Kreishauptmann⸗ 1893.
Bezirk Gabel, Boͤhmen, ſchaft zu Zwickau,
ortsangehoͤrig ebendaſ.,
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Dataıı
J der welche bie Ausweiſung ‘
E des Ausgewieſenen. Behrafung efhloffen bat. u:
1. 2. | 3. 4. J. 6
Joſef Czoͤrgetz, geboren am 12. Märzikandftreichen, Koͤniglich bayerifches] 21. März
Tagelöhner, 1855 zu Pukovar Bezirksamt Pfarr⸗1883.
(Vukovar) Slavonien, kirchen,
ortsangehoͤrig zu Land⸗
aa —8 St.
Johann erreich
10 Die Zigeuner:
a.| Marianne Dirda, jangeblid 50 Jahre
b.| Eva Dirda, ⸗ 46 =
— —— Dirda, ee MU =:
.| Karl Dirda .: 41 =: un
e * Koͤniglich preußiſcher
e.| Johanna Dirda : 20 = dlt, . 19. Mai
’ ſaͤmmtlich geboren umb Landftreichen, gie ierungöpräfibent 1893.
ortsangehörig zu Kotzo⸗ au Oppein,
bendz, Bezirk Teſchen,
Oeſterreichiſch = Schle-
fien,
11 Joſef Döngi, geboren am 7. Sep⸗Landſtreichen und Betteln,iKaiferlicher Bezirks] 27. Mai
Tagelöhner, tember 1843 zu Alts | Präfident zu@oimar| 1893,
nacht, Schweiz, orts⸗
angehörig zu Engels⸗
berg, ebendaſelbſt, .
12] Thereſe Eigner, geboren am 25. Desigemerbömäßige Unzucht, Koͤniglich bayerifchel 28. März
ledige Kellnerin, zember 1865 zu Fran⸗ Polizei⸗Direktion 1893.
kenmarkt, Bezirk Böd- München,
labrud, Oberöfterreich,
ortdangehörig ebendaſ.,
13 Joſef Kauta, geboren am 3. Maͤrz Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 25. Mai
Seilergefelle, 1873 zu Liebenau, Regierungspraͤſident 1893.
Böhmen, oͤſterreichi⸗ zu Potsdam,
ſcher Staatdangehö-
tiger,
14| Zafob Friedmann, |25 Jahre alt, geborenLandftreichen, Großherzoglih badi⸗ 30. Mai
Schneider, und ortsangehörig zu ſcher Landesfommif-| 1893.
St. Petersburg, jär zu Mannheim,
15| Franz Biebel, [geboren am 22. Fe—⸗Betteln, Polizeibehoͤrde zu 2. Juni
Drechslergefelle, bruar 1872 zu Neu- Hamburg, 1893.
ferchenfeld, Oeſterreich,
öfterreihiicher Staats⸗
angehöriger,
16) Hermann Grünes |geboren im Jahre 1875 Landftreichen, Königlih preußiſcher 29. Mai
berger, Kellner, zu Rozniat, Galizien, eg rungepräfibent 1893.
zu Dreslau,
17) Johann Matefcef, Igeboren am 2. Sep-|Betteln, derfelbe, 26. Mai
Arbeiter, tember 1827 zu Lieben⸗ 1893.
thal, Bezirk Lands⸗
kron, Böhmen, ortsan⸗
gehoͤrig ebendaſelbſt,
18| Ferdinand Mayer, geboren am 17. Olto⸗ desgleichen, Polizeibehörbe zu 1. Juni
Schloſſergeſelle, ber 1866 zu Prerau, Hamburg, 1893.
Mähren, oͤſterreichiſcher
Staatsanaeboͤriger, | |
Amtsblatt. | 281
N nl
— SS — —— N 3
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Data
aa | TI] I der wel). die Ausweifung e
3 des Ansgewielenen Beftrafung. bı’loffen hat. ee
1. 2. | 3. 4. 5. 6
19] Rudolf Obornif, |geboren am 15. April Landſtreichen, Koͤniglich baveriſche 12. Maı
Schreiber, 1872 zu Wien, orts⸗ Polizei⸗Diren on 1893.
angehoͤrig ebendaſelbſt, München,
20 Johann Pohanfa, |geboren am 21. Augufilandftreihen u. Betteln,iKöniglih ypreußifcher 15. April
Arbeiter, 1871 zu Arnsdorf, Regierungspräftdent 1893.
Bezirk Jaͤgerndorf, zu Oppeln,
Oeſterreichiſch ⸗ Schle-
ſien, ortsangehoͤrig zu
Waißack, ebendaſelbſt,
211 Johann Prucha, geboren am 24. Dezem⸗ſdesgleichen, Königlih bayeriihesi 21. Mai
Töpfer, ber 1832 zu Wodnian, Bezirksamt Erding) 1893.
Bezirk Piſek, Böhmen,
etöangebörig ebendaſ.,
22Marie Richter, geb.igeboren am 11. Februar Betteln, Königlich bayeriſches 15. Sehruar
Watzlawik, Eifen- | 1862 zu Drafching, Bezirksamt Viechtach, 1893.
bahnarbeiterwittwe, Bezirk Schüttenhofen, |
Böhmen, oͤſterreichiſche
Staatsangehörige,
23 Maria Schätz, geboren am 26. Junilgewerbsmäßige Unzucht, Königlich bayeriihei A. Mai
ledige Kabrifarbeiterin,) 1866 zu Winterberg, Polizei⸗Direktion 1893.
Bezirk Schüttenhofen, Münden,
ortdangehörig zu Sta⸗
bein, ebendafelbft,
24| Anton Schmiedle, |geboren am 24. Sepsjunterlafiene Beſchaffung Königlich preußiſcher 27. Mai
Bäder und Eonditor, | tember 1863 zu Wien,| eines Unterkommens, Regierungspräfident] 1893,
ortsangehoͤrig ebendaſ., zu Schleswig,
25) Simon Turin, geboren am 15. Oktober Landſtreichen, Königlich Bayeriihel 12. Mai
Fabrikarbeiter, 1870 zu Hoͤlldorf, Be⸗ Polizei⸗Direktion 1893.
zirk Marburg, Steier⸗ Münden,
marf, ortsangehörig
ebendafelbft,
26] Julius Bathieu, |geboren am 21. Juli Landſtreichen u. Betteln, Kaiſerlicher Bezirkd-) 31. Mai
Mechaniker, 1854 zu St. Martin Präfident zu Colmar, 1893.
aur champs, Frankreich,
franzoͤſiſcher Staatsan⸗
gehoͤriger,
27) Adam Braun, geboren am 24. April Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayeriſches 27. Mai
Ziegelarbeiter, 1868 zu Nonöberg, Bezirksamt Hipolt:| 1893,
Bezirk Bilchofteinig, ſtein,
Böhmen, oͤſterreichiſcher
Staatsangehoͤriger,
28 Samuel Gruner, geboren im Jahre 1875 Landſtreichen, Koͤniglich preußiſcher 2. Juni
Schneiderlehrling, zu Pottkamien, Gali⸗ Regierumgspräfidenti' 1803.
zien, ortsangehörig zu Breslau,
ebendaſelbſt,
29 Magnus Kunze, geboren am 27. Auguftidesgleichen, Stabtmagiftrattemp-| 24. Mai
Kellner, 1876 zu Wien, orts⸗ ten, Bayern, 1893,
angehörig ebendafelbft,
30 Balentin Leu, geboren am 20, Februarjlandftreihen u. Betteln, Königlich bayerifhe]) 5. Mai
Regenihirmmacer, | 1861 zu Mitiewalb, Polizei⸗Direktion 1893.
Bezirk Brixen, Oeſter⸗ München,
| reich, ortdangehörig zu
282%
& Name und Etand Alter und Heimath Grund Bchörbe,
on - der weldye die Ausweifung
3 des Ausgewiejenen. Beftzafung. beſchloſſen Hat.
1. 4. 3.
Peitneu, Bezirk Landeck,
ebendaſelbſt,
311 Eduard Poßelt, geboren am 18. März landftreichen, Königlich preußiicer
Bädergefelle, 1855 zu Biftei, Bezirf Regierungspräfidens
Gablonz, Böhmen, zu Frankfurt a. O.,
| ortsangehörig zu Mar-
ſchowitz, ebendafelbft,
32 Joſef Prei, geboren am 3. Februaridedgleichen, Königlih bayeriſches
Tagelöhner, 1869 zu Kloftermühle, Besirfsam Mühl:
Bezirk Scüttenhofen, borf,
Böhmen, ortdangehö-
rig zu Kaltenbach, Bez.
Prachatitz, ebendafelbft,
33) Alois Bihärer, geboren am 7. Februar desgleichen, Koͤniglich bayerifche
Bürſtenmacher, 1840 zu Pilſen, Boͤh⸗ Holizei-Direftion
men, ortdangehörig München,
ebendaſelbſt,
34 Cäcilie Radowan, geboren im Jahre 1846 Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayeriſches
ledige Tageloͤhnerin, zu Groß⸗Pawlowitz, Bezirksamt Schon⸗
Bezirk Auspitz, Deſter⸗ gau,
reich, oͤſterreichiſche
Staatsangehörige,
35) Johann Stengel, geboren am 5. auf beögleichen, Königlich Säcdftiche
| Wehr, 1857 zu Dobrei, Be⸗ Kreishauptmann-
zirk Neuftabt a M., ſchaft Baugen,
Böhmen, ortsangehoͤ⸗
rig ebendafelbft,
36Leopold Anzenberger,/geboren am 15. No-|Betteln, Königlih preußiſcher
Glaſergehilfe, vember 1860 zu Ziers⸗ Regierungspräſident
dorf, Niederöoſterreich, zu Breslau,
ortsangehörig zu Wien,
37 Evuard Feller, geboren am 11. Januar Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich baperiſche
Weber, 1852 zu Bautſch, Be Polizei⸗Direktion
zirk Sternberg, Maͤh⸗ Münden,
ven, ortsangehörig
ebendaſelbſt,
3 Otto Hämifer, geboren am 19. No:|beögleichen, diejelbe,
Satiler, vember 1874 zu Wie-
difon, Kanton Zürich,
| ortsangebörig ebendaſ.,
Ausweifunge:
Beſchluſſes.
6.
22. März
1893.
19. Mai
1893.
26. Mai
1893.
27. Mai
1893,
18. Mai
1893.
7. Juni
1893.
30. Mai
1893.
desgleichen.
Die auf Seite 225 des Amtsblatts unter Ziffer 17 aufgeführte Perſon heißt richtig Zwynenburg
(genannt Schweinsburg).
Hierzu Fünf Deffentlihe Amgeiger.
(Die Infertionsgebühren beitragen für eine einfpaltige Druckzeile 20 Pf.
Belageblätter werben der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Re
rin VHYuchdruckerei der I.
. Gayn ſchen Erben.
Amtöblatt
ber Königlichen Negiernung zu Potsdam
| und der Stadt Berlin.
Stüd 28,
Befanntmachungen Der —— a
Sauptverwaltung der Staatsfchulden.
Befanntmahung.
13. Bei der heute in Gegenwart eined Notars öffentlich
bewirften 17. Berloojung von Kurmärfiihen Schuld⸗
verichreibungen find die in der Anlage verzeichneten
Nummern gezogen worden.
Diefelben werben den Befigern zum 1. November
1893 ‚mit der Aufforderung gefündigt, die in den aus⸗
gelooften Nummern verichriebenen Kapitalbeträge vom
1. November 1893 ab gegen Quittung und Rüdgabe
der Schuldverfchreibungen und ber Ipäter zahlbar werden⸗
den Zinsſcheine Reihe XIV. Nr. 5 bis 8 bei ber
Staatsſchulden⸗Tilgungskafſe, Taubenftraße 29 hierſelbſt
zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Bor:
mittags bie 1 Uhr Nachmittags, mit Ausichluß der
Sonn und Fefltage und ber Testen drei Geſchäftstage
jeden Monats.
Die Einlöjung geichieht auch bei den Regierungs⸗
Hauptlaffen und in Franffurt a. M. bei der Kreistaffe
Zu diefem Zwecke können die Effekten einer dieſer
Kaſſen ſchon vom 2. Dftober 1893 ab eingereicht werden,
welche fie der Staatsſchulden⸗Tilgungskaſſe zur Prüfung
vorzulegen hat und nad erfolgter Feitftellung die Aus⸗
zahlung vom 1. November 1893 ab bewirft.
Der Betrag ber etwa fehlenden Zingjcheine wird
vom Kapitale zurüdbehalten.
Mit dem 1. November 1893 bört die
Verzinſung der verlooſten Kurmärkiſchen
Schuldverſchreibungen auf.
| Zugleid) werden die bereits früher ausgelooften,
auf der Anlage verzeichneten, noch rückſtändigen Kur-
märfiihen Scufdverichreibungen wiederholt und mit
dem Bemerfen aufgerufen, daß die Berzinfung derſelben
mit den Kündigungdterminen aufgehört hat.
Die Staatsfchulden- Tilgungsfalfe fann fih in
einen Scriftwechfel mit den Inhabern der Schuldver-
Schreibungen über die Zahlungsleiftung nicht einlaffen.
Formulare zu den Quittungen werden von jämmt:
lihen oben gedachten Kaſſen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 1. Juli 1893.
Hauptverwaltung der Staatsfchulden.
Befanntmadhung.
14. Die Herren Büren und Eisfeller in Elber-
feld Haben auf Umschreibung der nachbezeichneten Effecten,
und zwar: |
a. des A %/oigen Konſols von 1884 Lit. H. „NE 76593
über 150 M.,
Den 14. Juli
1893.
b. der Aigen Konſols von 1885 Lit. F.
NF 362996 und 368879 zu 200 M. = 400 M.,
c. der 3%igen Konfoß von 1891 Lit. B.
N? 10246/4838 zu 2000 M. = 6000 M.,
d. der 3%igen Konfold von 1892 Lit. A,
N? 30097,98 zu 5000 M. = 10000 M.,
Lit. B. M 59093/96 zu 2000 M. = 8000 M.,
Lit. C. M 127927 über 1000 M.,
e. ded Kurheſſiſchen Prämienſcheins Serie 357
M 8917 über 40 Thlr. = 120 M.
angetragen, weil biejelben durch Feuer beſchädigt find.
In Gemäßheit des 6 3 des Geſetzes vom 4. Mai
1843 (G.“S. S. 177) und des 6 2 des Geleges
vom 29, Februar 1868 (G.⸗S. S. 169) wird deshalb
Jeder, der an dieſen Papieren ein Anrecht zu haben
vermeint, aufgefordert, dafjelbe binnen 6 Monaten und
ſpäteſtens
am 18. September d. J.
und anzuzeigen, widrigenfalld die Papiere faffirt und
den Antragftellern neue fursfähige werben ausgehändigt
werben. Berlin, ten 8. März 1893.
Hauptverwaltung der Staatsfchulden.
Belauntmachungen
des Königlichen Regierungs⸗Präſfidenten.
Viehſeuchen.
158. Der Milzbrand iſt feſtgeſtellt bei einer
gefallenen Kuh ded Gutes Heinridhsfelde, Kreis
Oſtprignitz.
Die Maul- und Klauenſeuche if feſtgeſtellt
unter dem Rindvieh des Aderbürgers Rer in Zoffen,
Kreis Teltom.
Die Maul⸗ und Klauenjfeuhe ifi erloſchen
unter dem Rindvieh des Ackerbürgers Thürling in
Werneuchen, Kreis Oberbarnim, unter den Ochſen
bes Rittergutes Malterhauſen, Kreis Juüterbog⸗
Luckenwalde, unter den Schafen und dem Rindvieh auf
dem zum Rittergute Bredow, Kreis Oſthavelland, ge⸗
hoͤrigen Vorwerk.
Die Rotzkrankheit iſt erloſchen unter den
Pferden des Gutes Golm, Kreis Angermünde, der
Bläshenausihlag unter dem Rindvieh der Stabt
Bierraden, Kreid Angermünde, und bei der Kub des
Eigentyümerd Neuen in Göricke, Kreid Oſtprignitz.
Potsdam, den 11. Juli 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Duraignin T5@7f12703712708786 3 T WERE Tg me any 71
Potsdam, den 11. Juli 1893, l
160. Nachweiſun
des Monatsdurchſchnitts der gezahlten hoͤchſten Tagespreiſe —E 5% Aufſchlag im Monat Juni 1893
in den Hauptmarftorten des Regierungs-Bezirfs Potsdam.
Brenz:
lau
für die
Kreiſe
Brenz
Laufende Nummer.
ie Oberbarnim,
1. Ofthavelland
2. und Teltow fowie für Stadt
1189 [Spandau gilt Berlin ale
Hanptmarttort.
Potsdam, ben 11. Juli 1E Der Regierungs-Präfident.
3.
Standesamtebezirfe:Beränderung.
161. Bom 1. Januar 1894 ab wird im Kreiſe
Dberbarnim der Stabesamtöbezirt 40 Forſtrevier
Biefentyal dem 5. Bezirf „Stadt Eberswalde” und | 8.
der Standedamtöbezirf 41 Forfirevier Sonnenburg dem
42. Bezirk „Stadt Freienwalde” zugetheilt werden.
Potsdam, den 11. Juli 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Fiſcherei⸗Aufſicht.
162. Der Strommeiſter Skerka in Sandau iſt an
Stelle des nach Ihleburg verſetzten Strommeiſters
Woltersdorf zum Fiſcherei⸗Aufſeher über die Elbe
unter Sandau bis zur Havelmünbung ernannt worden,
Sterfa gilt fortan bezügl. der in feinem Aufs
fiptöbezirfe vorkommenden Fifcherei-Bergehen und Ueber-
tretungen ald Hülfsbeamter der Staatsanwaltichaft.
Potsdam, den 7. Juli 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Bekanntmachungen ber Bezirfsausfchüfie.
Gröffnung der fleinen Jagd.
Für den Regierungsbezirk Potsdam wird als
Tag der Eröffnung der diesjährigen Jagd auf Meb-
hühner, Wachteln, Auer, Birk- und Fajanenhennen,
fowie Haſelwild Montag der 21. Auguft, auf
Hafen Freitag ber 15. September feitgeiegt.
Poisdam, den 5. Juli 1893.
Der Bezirksausſchuß zu Potsdam.
Bekanntmachungen des Königlichen Polizei⸗
Bräfidenten zu Berlin.
Polizei · Verordnung ·
63. Auf Grund der 88 143 und 14 des Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (G.S. ©. 195 ff.) und der 66 5 ff. des Geſetzes
über die Poligeivermaltung vom 11. März 1850 (G.⸗
S. ©. 265) wird hierdurch nad Zuftimmung des Ge⸗
286
meindevorftandes für ben Stabifreis Berlin Folgendes
verordnet:
$ 1. Die Hanshaltungsvorflände beziehungsmeile
beren Stellvertreter (in Anflalten die Leiter, Verwalter,
Kranlheiten, mit den fe ergänzenden Belanntmachungen
vom 7. Februar 1887, 21. Februar. 1889 und Dafen
Juli 1890, ſowie die Poligei-Verorbnung vom 8. De-
zember 1890, betreffend Lungen, Kehlfopf- und Darın-
Hausvaͤter ꝛc.), ſowie die Unternehmer von Privat- | Tuberkulofe, aufgehoben.
Berlin, den 3. Juli 1893.
Der Polizei Präfident.
Freiherr. von Richthofen.
Berliner und Kharlottenburger Preife im Monat Inni 1893.
Kranfenanftalten und die Befiger und Leiter aller dem
öffentlichen Verkehr dienenden Aufenthalts-Einrichtungen,
wie Gaſthoͤfe, Logirhäufer, Herbergen, Penftonate,
Chambregarnies, Schlafftellen und dergleichen mehr, find
verpflichtet, bei Kranfheitd- wie Sterbefällen
von aftatiiher Cholera, Boden, Kled- und Rüdfall-
Typhus, ſowie Diphterie unbedingt,
von Darmtyphus, Kopfgenidframpf (Meningitis cere-
brospinalis), bösartigem Scharlachfieber, bösartigen
Mafjern und bösartiger Nuhr auf bar Ha
Anordnung des Königlichen Polizei⸗
Brafidiums
die von den Kranken benugten @ffeften und Räume,
fowie bie in dieſen befindlichen Gegenſtände gleich:
zeitig, und zwar lediglich durch die ſtädtiſche Des-
infefttonsanftalt ımb deren Beamte auf ihre Koften des⸗
infteiren zu laſſen.
Den Befigern und Leitern der obenbezeichneten,
dem öffentlichen PVerfehre dienenden Aufenthalts: Ein-
richtungen kann dieſe Verpflichtung auch bei Rungen-,
Kehlkopf- und Darm-Tuberfuloje von dem Poligei-Prä-
ſidium auferlegt werben.
$ 2. Die Herbeiführung der im 6 1 vorgefchrie-
benen Desinfeftionen haben bie dort bezeichneten ver:
pflihteten Perfonen innerbalb 24 Stunden nad
der durch den behandelnden Arzt feftgeftellten Genejung,
beziehungsweife nachdem der Kranfe oder deſſen Leiche
aus der Wohnung entfernt worden if, bei ihrem zu⸗
fändigen Polizei-Nevier zu beantragen.
$ 3. Aerzte, welde an Qungen-, Keblfopf- und
Darm:Tubereuloje Erfranfte in den, in $ 1 bezeichneten
Aufenthaltseinrichtungen ꝛc. behandeln oder aus denfelben
anderweitig übernehmen, find verpflichtet, hiervon ber
Sanitäts-Commiffion binnen 24 Stunden auf ben
üblihen Meldefarten Anzeige zu maden.
5A Mit Geldfirafe bis zu 30 Marf, an deren
Stelle im Unvermögengfalle eine Haftftrafe bis zu zehn
Tagen tritt, wird befiraft
a. wer bie in 6 1 bis 3 erlaffenen Borjchriften über:
tritt,
b. wer durh fein Verhalten die nah 6 1 vorges
ichriebene Desinfection hindert oder unmöglich
macht,
ſofern nit durch die Zuwiderhandlung die im $ 327
Strafgeſetzbuch vorgelehene höhere Strafe verwirkt if.
Daneben kann die Ausführung ber erforderlichen
Desinfection auf Koften der nah 6 1 verpflichteten
Perfonen durh das Polizei-Präfivium (Sanitäte-Com-
miffton) veranlaßt werden.
$ 5. Dieje Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage
ihrer Berfündung in Kraft.
Gleichzeitig wird Die Polizei-Verorbnung vom 7ten
Februar 1887, betreffend die Desinfection bei anſteckenden
TE.
Engrod-Marftpreije
im Monatsdurdihnitt.
In Berlin:
für 100 Klgr. Weizen (gut) 16 Mart 34 Pf.,
— do. (mittel) 15 ⸗90 -
Zu bo. (gering) 15 » 48 >
= =: = Noggen —8 14 =: 70 —
——2 do. (mittel) 14 - 4 -
Ze bo. (gering) 14 : 18 -
:= : = Öerfle (gut) 16 :> # =
u Ze do. (mittel) 15 =: 45 ⸗
u 2 do. (gering) 14 = 45 =
= =: = Hafer (gut) 17 = M >
EB bo. (mittel) 16 = 9 =
Zu bo. (gering) 16 = 40 =
= =: Erbſen art 18 = 9% =
u Ze bo. (mittel) 11 = 25 =
ur Ze bo. (gering) 6 = 5 =
= : z Richtſtroh 5 = 69 =
z z z Heu 7 z 11 s
Monats-Durchſchnitt der höchſten Berliner
Tagespreife einfchlieflich 5% Aufſchlag
für 50 Klgr.
Hafer Stroh Heu
im Monat Juni 9,28 Mk., 3,21 ME, 4A2 ME.
B. Detail-Marftpreije
im Monatsdurchſchnitt.
1) In Berlin:
für 100 Kigr. Erbjen(gefbez. Kochen) 32 Mark — Pf.,
⸗ Speiſebohnen (weiße) = ⸗
3
.
vn
4
[4
z
”
-
⸗ Linſen =» — —
oe Kartoffeln 9 = 33 ⸗
- 1 Klgr. Rindfleifh v. d. Rule 1 = 40 >
-1 - -⸗WBauchfleiſch) 1 - 10 ⸗
- 1 = Scmeinefleiid 1 = 3 >
- 1 = Karbfleiic 1 = 24 =
s 1 = Hammelfleid 1 = 16 -
«= 1 Speck (geräudert) 1 = 60 =
= 1 = Efbutter 2»: 30 ⸗
« 60 Stüd Eier 3 : 0 =:
2) In eharlottenburg:
für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 35 Mart — Pf.,
= = = Speifebohnen (weiße) 95 = — =
⸗ ⸗ ⸗ Linſen 50 ⸗ — 8
⸗ ⸗Kartoffeln d = 50 =
= 4 Klgr. Rindfleiſch v. d. Rue 1 - 40 =
:1 = ⸗ (Bauchfleiſch) 1 = 10 =
«= 1 = Schmeinefleild 1: %0 =
- 1 =: Kalbfleiih 1 = 40 ⸗
287
für 1 Klgr. Hammelfleifch
: 1 = GSped (geräudert) ⸗ ⸗
- 1 = Eßbutter 2 ss: 2 -
- 60 Stüd Eier 3 = 12 >
©. Ladenpreife in den legten Tagen
des Monats Juni 1893:
1) In Berlin:
für 1 Klgr. Weizenmehl NF 1 30 Pf.,
21⸗Roggenmehl N? 1 30 =
« 1 = Gerſtengraupe 40 =
1 = Berftengrüge 38 =
- 1 = -Buchmeizengrüge 0 ⸗
: 4 = Hi e #0 =
s 1 = Reis (Java) 5 ⸗
«= 1 = Tavasfaffee (mittler) 2 Marf 70 ⸗
1 =: ⸗ (gelb in
gebr. Bohnen) 3 ⸗71 =:
41 Speiſeſalz 20 ⸗
= % = GSchmeinefhmalz(hiefigee) 1 -. 50 =
2) In Charlottenburg:
für 1 Klgr. Weizenmehl NF 1 36 Pi.,
= 1 = Roggenmehl N 1 28 =
:-1 : © graupe 4 -
= 1 = Gerſtengrütze 39 ⸗
s 1 = Budweizengrüße 4 >
-1 : Hirſe 40 =
- 1 = Reis (Java) 49 :
- 1 = IavasKaffee (mittler) 2 Marf 71
- 1 = Tavasfaffee (gelb in
gebr. Bohnen) 3 = 32 =
: 1 = Speifefalz 20 =
: 1 = 55 ⸗
⸗Schweineſchmalz (hieſiges) 1 -
Berlin, den 6. Juli 1893.
Koͤnigliches Polizei-Präſidium. Erſte Abtheilung.
Bekanntmachungen der Kaiſerlichen
Ober⸗Poſtdirektion zu Berlin.
Bekanntmachung.
838. Bei dem Poſtamt 81 (Buͤlowſtraße) wird am
10. Juli der Kelegrapbenbetrieb eingerichtet. Die
Dienſtſtunden für den Berfehr mit dem Publitum werben
für die betreffende Geſchäftsſtelle an den Wochentagen
von 8 Uhr Morgens big 7 Uhr Abende und an den
Sonn» und Feiertagen von 8 bis 9 Uhr Morgens und
von 5 bis 7 Uhr Abends fegefegt.
Berlin C., 5. Juli 1893.
Der Kaiferlihe Ober-Pofdireftor.
are der Ratferlichen
Dber:-Poftdireftion zu Potsdam.
BDBefanntmadhung.
36. Am 10. Juli wird in Wagenig eine mit ber
Poftpätfftiele daſelbſt verbundene Telegraphenhülfſtelle
für den allgemeinen Berfehr eröffnet werben.
Potsdam, den 8. Juli 1893.
Der Raiferlihe Ober-Pofdirektor.
Bekanntmachungen der Raiferlichen
Ober Poſtdirektion zu Frankfurt (Oder).
37 Befanntmadhung.
Mark Pf., Orts⸗Poſtanſtalt vereinigte Telegraphenbetriebsſtelle mit
beſchraͤnktem Tagesdienſt eröffnet worden.
Frankfurt (Oder), den 30. Juni 1893.
Der Kaiſerliche Ober⸗Poſtdirektor.
Bekanntmachungen der Königl. Direktion
der Nentenbank der Provinz Brandenburg.
Befanntmadung.
S. Denjenigen Grundbefigern, welche bie an bie
Rentenbank zu entrichtenden Nenten am 31. März d. J.
durch Capitalzahlung abgelöft haben, wird hierdurch
bekannt gemacht, daß wir die gemäß 6 27 des Renten-
bank⸗Geſetzes vom 2. März 1850 ausgefertigten Ent⸗
faftungequittungen den betreffenden RreissRaffen zuge⸗
fertigt haben, um ſie den zuſtändigen Amtsgerichten zur
Loͤſchung der Rentenpflicht im Grundbuche zuzuſtellen.
Berlin, den 3. Juni 1893.
Koͤnigliche Direktion
der Rentenbank für die Provinz Brandenburg.
Bekanntmachungen der Königlichen
Eiſenbahn⸗Direktion zu Berlin.
17. Am 26. Juni d. J. gelangen im Binnen
und Wechjelverfehr der Preußiſchen Staats-Eijenbahnen
unter einander, im Binnenverfehr der Reichserfenbahnen
in Elfaß-Lothringen, im Reichsbahn⸗Staatsbahn⸗
Verkehr, jowie im Wechfelverfehr, jowie im
Wechſelverkehr der Preußiſchen Staatsbahnen mit der
Oldenburgiſchen Staatsbahn Ansnahmetarife für Torf:
freu und Torfmull, jowie für Furtermitiel in Wagen:
ladungen zur Einführung, und zwar:
1) für Torffireu und Torfmufl, giltig bis 1. Sep:
tember 1894;
2) für Futtermittel, als:
a. Eicheln, FZutterbrod, Mais, Futtermehl, Rüben-
mehl (Artifel des Spezialtarifs 1.);
b. Kleifchfuttermehl, Griebenfuden, Kleie, auch
Grieskleie, Erbſenſchalenkleie und Gerſtenkleie,
Malztreber, getrocknete, Oelkuchen, Oelkuchen⸗
mehl (zerfleinerte Oelkuchen) u. |. w. (wie im
Spezialtarif II. genannt), Reisabfälle aller. Art,
weiche beim Poliren von rohem Neid oder bei
der Stärfefabrifation gewonnen werden, Reie-
hülfen, Reisfuttermehl bezw. Reisfleie, Schlempen
aller Art, getrodnete, auch gemahlene (Artifel
des Spezialtarifs 11.);
c. Branntweinſpülicht (naſſe Schlempen aller Art,)
Furterfräuter, friſche, Schnigabfälle und Köpfe
von Zuderrüben, Zutterrüben (Möhren, geibe
Rüben), Kohlrüben, weiße Rüben, (auögenommen
Teeltower und Märfifche Rübchen), Häckſel, Heu,
Malzkeime, Matztreber, naffe und Weintrefter,
Preßrüdftänte von Kartoffeln ober Rüben,
Diffufions-Rüdftände, Spreu, Buchweizen⸗
. ſchalen und Haferſchalen, Strob, auch Raps⸗
und Reisſtroh (Artikel des Spezialtarifs III.)
giltig bis auf Weiteres.
Soweit eiwa bereits billigere Ausnahmefäge für
Am 30. Juni if in Krausnid eine mit ber leinzelne der vorgenannten Artifel beſtehen, bleiben bies
jelben bis auf Weiteres in Geltung. Nähere Auskunft | Inftitute, nicht aber an einzelne Empfänger bezw.
über die Säge geben ſchon jetzt die Berfehre-Büreaug | Zmifchenhändler zur Aufgabe gelangen.
der Königlichen Eifenbahn-Direktionen, vom 26. d. M.
ab aud die betheiligten Giüterabfertigungsftellen und
das Auskunfts⸗Büreau hier, Bahnhof Aleranderplap.
Berlin, den 21. Zuni 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion, zugleihd Namens ber
übrigen Königlichen EifenbapnsDireftionen, der Kaiſer⸗
lihen ®eneral-Direftion zu Straßburg und der Groß—⸗
herzoglichen Eifenbahn-Direftion zu Oldenburg.
18. Der am 26. uni 1893 im PBinnen- und
MWechjelverfehr der Preußischen Staatseifenbahnen unter-
einander, im Binnen:Berfehr der Reichseiſenbahnen in
Elaß⸗ Lothringen, im Neihsbahn » Staatsbahnverfehr,
jowie im Wechſelverkehr der Preußiſchen Staatsbahnen
mit der Oldenburgiſchen Staatsbahn zur Einführung
gelangende Ausnahmetarif für Torffireu und ZTorfmull,
jowie für $uttermittel-(vergleiche diesbezügliche Befannt-
maduug vom 21. d. M.) findet von dem gleichen Tage
ab auch im Rheiniſch⸗-Weſtphäliſch⸗Südweſtdeutſchen
Verkehr mit Lothringen und Luxemburg, ſoweit Aus—
nahmetarif 25 für Getreide Geltung hat und im Weſt⸗
deutihen Verbandsverfehr mit Preußiſchen und Dlden-
burgifhen Stationen über Saargemünd St. B., Stie-
ringen, Bölflingen, Bous, Sierd, Wafferbillig und
Ulflingen Anwendung.
Berlin, ten 22. Juni 1893,
Königliche Eifenbahn=Direftion
zugleich Nameng der übrigen betheiligten Verwaltungen.
19. Dem am 26. Juni d. J. eingeführten Ausnahme:
tarıf für Torfſtreu und Torfmull jowie für Ruttermittel
treten mit Gültigkeit vom A. Juli d. J. ab
außer den in unjeren Belanntmachungen vom 21. und
22. Juni d. 3. genannten Bahnen im Wechfelverfehre
mit den preußiſchen und oldenburgiichen Staatsbahnen
fowie den Reichsbahnen noch Die nachſtehenden Bahnver⸗
waltungen bei.
Die Sähflihe Staatsbahn — zunächſt unter Be⸗
ſchräänkung auf den Wechſelverkehr der Preußiihen und
Sächfiſchen Staatsbahnen —, Alt:DammrEolberger,
Dortmund-Gronau:Enfcheder, Eifern-Siegener, Eutin-
Lübeder, Paulinenaue-Neu-Ruppiner, Priegniger, War:
ftein-Lippfladter, Erefelder, Eronberger Eifenbahn, der
Deutſch-⸗Nordiſche Lloyd, die Pfälziſche Eifenbahn, Die
Militair-Eifenbahn im Militair-Staatsbahn:Berfehr,
die Holländische Eiſenbahn bezüglich des Verkehrs ber
auf deutſchem Gebiet belegenen Stationen, die Lübed-
Büchener Eifenbahn, Nordbrabant⸗Deutſche ijenbahn
im Berfehr mit ihren auf Deutſchem Gebiete gelegenen
Stationen, Breslau Warjchauer Eifenbahn im Berfehr
zwilchen Kempen B. W. einer- und den Preußiſchen
und Oldenburgiſchen Staatseifenbahnen andererfeits,
Wittenberge-Perleberger Eifenbahn für den Verſand
von ihren Stationen ſowie die Oberheſſiſchen Eifen-
bahnen, legtere jedoch mit der Maßgabe, daß die nad
ihren Stationen beftimmten Sendungen an landwirth⸗
schaftliche Bezirks⸗Vereine, Conſum⸗Vereine und ähnliche
Berlin, den 30. Juni 1893.
Königlihe Eiſenbahn⸗Direktion,
zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen.
20. Der ausweislich unjerer Befanntmacdhungen vom
21., 22., 30. Juni und 6. Juli d. J. zwifchen einer
größeren Anzahl deutſcher Staats⸗ und Privarbahnıen
eingeführte Ausnahmetarif für Torfſtreu und Torfmull
jowie für beflimmte Futtermittel wird mit Giltigfeit
vom 12. d. M. ab dur‘ Aufnahme der nach⸗
ftehenden Futtermittel in Abſchnitt 2c. ergänzt:
1) Neifigfutter (ein aus Reiſig bergeftelltes
Zuttermittel), fowie Häck ſel und Buchen
von Meiſig.
2) Pülpe (Abfallwaffer bei der Kartoffelkärfefabri-
fation). Auch werden won bemjelben Zeitpunfte ab
für Sen und Stroh bei Aufgabe in Mengen
von, 5000 kg die Frachtſätze der KilometersTarif-
Tabelle D. des Ausnahmetarifs berechnet, ſofern
fi) die Frachtberechnung für 10000 kg nad der
Kilometer-Tarif- Tabelle &. nicht billiger fleflt.
Zur Behebung entftandener Zweifel wird ferner
darauf hingewiejen, daß die durch den Ausnahmetarif
gewährten Frachtermäßigungen entiprechend der Abfıcht
und der Faſſung des Ausnahmetarifd nur auf folde
Eendungen Anwendung finden, welde für Streus oder
Futterzwede beflimmt find. Es ift daher im Fracht⸗
briefe in jedem einzelnen Falle beſonders vorzufchreiben,
daß der Berjandgegenftand „zu Streus oder Futtergmeden
beſtimmt“ iſt.
Die ſeit dem 26. Juni d. J. eingetretenen Er-
gänzungen des Ausnahmetarifs ſind durch den gleich—
falls am 12. d. M. in Kraft tretenden Nadıtrag |
zum Ausdruck gebracht. Exemplare deſſelben verabfolgen
auf Verlangen die Güter⸗Abfertigungsſtellen ſowie das
Auskunftsbüreau hier, Bahnhof Alexanderplatz.
Berlin, den 7. Juli 1893.
Königlihe Eiſenbahn⸗Direktion
zugleich Namens der übrigen betpeiligten Bermwaltungen.
21. Mit Gittigfeit bis zum 31. Auguft d. 3. iſt
auf den Preußifhen Staatsbahnen fowie auf einzelnen
außerpreußiiden Staatd- und Privatbahnen bei der
Aufgabe von Heu und Stroh die Verwendung zweier
Wagen von je nicht mehr als 7,2 m Länge an Stelle
eines offenen Wagens von mehr als 7,2 m Länge ımter
Frachtberechnung nah dem wirflichen Gewichte der
Ladung, mindeftend aber für je 5000 kg für jeden
Wagen nad dem Spezialtarif III. nachgelaffen worden.
Someit die betheiligten Staats» und Privatbahnen den
Ausnahmetarif für Torffireu und Torfmull, ſowie für
beſtimmte Futtermittel angenommen haben, wirb bei
Aufgabe von Heu und Stroh in 2 Wagen an Stelle
eined Wagens die Fracht nach den Eätzen des
Ausnahmetarifs berechnet.
Berlin, den 6. Juli 1893.
Koͤnigliche Eifenbahn-Direktion zugleich Namens der
übrigen betheiligten Verwaltungen.
22. Dem am 26. Juni d. 38. eingeführten Aus⸗
nabhmetarif für Torffireu und Torfmull, jowie für
Futtermittel treten vom 10ten d. M. ab außer
den in unferen Belanntmacungen vom 21., 22. und
30. Juni d. 38. genannten Bahnen im Wechfelverfehr
mit den Preußiſchen und Oldenburgiſchen Staatsbahnen,
fowie den Neihsbahnen, ſoweit ein direkter Verkehr
beftebt und ſolcher durch Verwaltungen, melde biejem
Ausnahmetarif beigetreten find, vermittelt wird, noch
die nachſtehenden Bahnen bei:
a. die Kiel-Edernförde-Flendburger Eifenbahn,
b. die Neuhaldensleber, bie Oſterwieck⸗Waſſerlebener,
Wutha-Ruhlaer,Flmenau-Großbreitenbader, Hohen:
ebra-&belebener, Arnſtadt⸗Ichtershauſener und Wei⸗
mar-Berfa-Blanfenhainer Eijenbahn, ſämmtlich
unter Einrechnung der beftehenden Kilometerzufchläge,
. die Georgsmarienhütten-Eifenbahn,
. die Heſſiſche Ludwigsbahn. Die bisherige Kürzung
der Ausnahmefäge um 0,06 M. für 100 kg im
Empfange der Heifiihen Stationen entfällt bei
Anwendung der direften Ausnahmetarife,
u
e. die Oſtpreußiſche Sübbahn im Südeftpreußifchen
Verbande mit Pıllau, Königsberg i. Pr., Lyck,
Proſtken loco und transito, im bdireften Verkehr
mit Preußiichen und Oldenburgiſchen Staatsbahnen,
im Hanſeatiſch-⸗Oſtdeutſchen Verbande mit Lyck und
Proftfen loco und transito,
f. die Stendal-Tangermünder Eiſenbahn.
Für den Wechſelverkehr der Oberheffiichen
Eifenbahfn mit den Preußiichen Staatsbahnen, der
Oldenburgiſchen Staatsbahn und der Lübeck-Büchener
Bahn, ſowie mit den Reichseiſenbahnen (mit letzteten
bei Leitung über die Preußiſchen Staatsbahnen), jowie
für den Wechſelverkehr der Preußischen und Sächſiſchen
Staatöbahnen ift der Augnahmetarif nicht wie in unferer
Befanntmadhung vom 30. Juni d. 38. angegeben, erft
am Aten, fondern ſchon am Iften d. Mts. und zwar
im Berfande nad) Oberheifiichen Stationen ohne jegliche
Beichränfung in Kraft getreten.
Berlin, den 6. Juli 1893.
Königlihe Eifenbahn-Direftion
zugleich Namens ber übrigen betheiligten Verwaltungen.
EifenbabnsDirektion zu Bromberg.
Belanıtmachungen der Königlichen
Befanntmadhung.
30. Für bie in der nachflehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welche auf den
daſelbſt erwähnten Ausftellungen ausgeſtellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Srachtbegünftigung in
der Art gewährt, daß nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rück⸗
beförderung an bie Berjandftation und ben Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage des ur-
ſprünglichen Fradhtbriefes bezw. des Duplifat-Beförberungsicheines für den Hinweg, ſowie durch eine Beſchei⸗
nigung ber dazu ermädhtigten Stelle nachgewiejen wird, daß die Thiere bezw. Gegenftände ausgeftellt geweſen
und unverfauft geblieben find, und wenn die NRüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit flattfindet.
In den urjprünglichen Srachtbriefen bezw. Duplifat-Beförberungsfcheinen für die Hinfendung ift ausdrücklich
zu vermerfen, daß die mit denſelben aufgenebenen Sendungen durchweg aus Ausſtellungsgut befteben.
Zur Aue: Die
’ Die Frachtbogünſtigung wird gewährt | fertigung der | Nüdkbefö
2 Art der Ansflellung Ort Zeit Frachtbogünſtigung aewäh ee, ung ———
1893 für auf den Streden ber] find ermächtigt innerhalb
Bergbau-Ausftelung| Geljens unt |&egenflände des Preuß. Staatd-| Ausftel- 4
firden. big Bergbau's. bahnen, lungs⸗Kom⸗Wochen
5. Auguſt. miſſion
2Pferde⸗Ausſtellung. Inſterburg. 15. Furi Pferde. Königlichen Eiſen - desgl. 8 Tage
bahn⸗Direktion u
Bromberg. 2
3iBienenwirtbfchaft- Danzig. | 29.—31. |Bienen, bienen-| desgl. desgl. 4 =
liche Ausftellung. Juli | wirthicaftliche Wochen | 9
Geräthe und Er- =
zeugniſſe. =
AInternationale Gar:| Leipzig. 125. Auguſt Erzeugniffe, Ma⸗Preuß. Staats⸗ desgl. 4 3
tenbau-Ausftellung. big ſchinen, ®eräthel bahnen und Wochen
9. Septbr. | und fonftige Ge⸗Reichsbahnen in =
genftände des KElſaß⸗Loihringen 3
Bu Sartenbau’s. =
5Diſtriktsſchau. Marienburg 31. Auguſt Thiere, landwirth⸗Koͤniglichen Eiſen- desgl. 8 Tage 1 3
ſchaftliche Ma⸗ bahn:Direktion
ſchinen, Geräthe) Bromberg.
und Erzeugniſſe.
6 Gewerbe⸗Ausſtellung Konitz. 2.—17. Gewerbliche Er- desgl. desgl. 14 Tage
September.! zeugniſſe. /
Bromberg, den 3. Juli 1893. Koͤnigliche Eiſenbahn⸗Direktion.
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Datum
- der welche die Ausweifung e _
E bes Ausgewiejenen. Beftrafung. befchloffen Hat. Pmeinmas-
. 2. — | 3. | 4 5.
4 Joſef Koftofryz, „geboren im Jahre 1839| Berteln, Königlih bayeriſches 28. Mai
Drechsler, zu Kozly, Bezirk Piſek, Bezirksamt Erding, 1893.
Böhmen, ortsangeh.
ebendaſelbft,
519 Hanna Marano- ca. 36 Jahre alt, aus Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 6. Juni
witſch, geb. Pereg | Bierzun, Kreis Sierpe, Regierungspräftdent 1893.
(derer), Gouvernement Plotzk, zu Poſen,
Gerberswittwe, Polen, ruſſiſche Staats⸗
angehoͤrige,
6 Johann Roſſini, geboren am 11. April Betteln, Königlich bayeriihesi 2. Juni
Schreiner, 1868 zu Meran, Tirol, Bezirksamt Hipolt:| 1893.
ortsangehörig zu Olt⸗ ftein,
reſarca, Dezirf Riva,
ebendafelbft,
7 Anna Schmitef, |geboren am A. Märzlantftreichen, Königlich baperiſches desgleichen.
ledige Dienfimagd, | 1868 zu Tramles, Be— Bezirksamt Neuburg,
zirf Neuhaus, Böhmen,
ortdangehörig zu Hum-
poleg, Bezirf Deutſch⸗
Brod, ebendafelbft,
8 Rudolf Schwarz, geboren am 31. De-/Landftreihen u. Betteln, Königlich bayerifches) 18. Mai
Guͤrtler, zember 1864 zu Wien, Bezirksamt Mühl- 1893.
ortsangeh. zu Schön⸗ dorf,
thal, Bezirk Plan,
Böhmen,
I Wenzel Tollar, geboren am 25. Maideögleichen, daſſelbe, desgleichen.
Baͤcker, 1868 zu Bukowa, Be⸗
zirk Preſtitz, Böhmen,
ortsangehörig ebendaſ.,
10 Friedrich Triebrsky, geboren am 11. Januar desgleichen, Koͤniglich baveriſche 30. Mai
Schuhmacher, 1876 zu Prag, orts⸗ Polizei-Direfrion 1893.
angehörig zu Renczow, Münden,
| Beirf Schlan, DBöh-
men,
11] Wilhelm Bingerhut, geboren am 25. März Landſtreichen, Königlih preußifcher 20. Mai
Korb: u. Schirmflider, | 1863 zu Verviers, Negierungspräfident| 1893.
Belgien, zu Arnöberg,
12) Karl Wunderlich, |geboren am 22. Sep-|Betteln, Stabtmagifirat Am⸗ 16. Mai
Zimmermann, tember 1846 zu Aſch, berg, Bayern, 1893.
Böhmen, öfterreichifcher
Staatsangehöriger,
Hierzu eine Beilage, enthaltend das BVerzeihniß der in der 17ten Verlooſung gezogenen, durch die Befannt-
machung der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsihulden vom 1. Juli 1893 zur baaren Einlöfung am
1. November 1893 gefündigten Kurmärkiſchen Schufdverichreibungen, fowie Vier Deffentliche Anzeiger.
Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drasdzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.)
Nebigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Haynichen Erben.
Ertrablatt sum Amtsblatt
der Königlichen Negierung zu Potsdam und der Stadt Berlin,
Ausgegeben am 15. Juti 1893.
Belanntmachungen
des Königlichen Negierungs:Präfidenten.
Zur Abhilfe der Futternoth
und Wirthſchaftsnoth.
Mittheilung der Aderbau-Abtheilung der
Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft durch
Geheimen Regierungsrath Profeſſor Dr. Orth.
163. In einer Jahreszeit, welche für die Futter⸗
erzeugung ausichlaggebend if, und in wmelder unter
normalen Berhältniffen die Fleeartigen Feld⸗-Futter⸗
pflanzen und die Wieſen reichlichen Ertrag zur Er-
nährung des Viehſtandes und zur Füllung der Vor⸗
rathsräume für die Winterperiope liefern, iſt gegen-
wärtig durch die anhaltende Dürre in Deutichland und
großen Theilen Europas für die Viehhaltung ein Noth⸗
ftand jo bedenflicher Art eingetreten, daß es für den
einzelnen Landwirth und für den Staat in vielen
Gegenden zu den ſchwerwiegendſten Aufgaben gehört,
rechtzeitig die Maßregeln zu treffen, melde nach menſch⸗
lihem Ermeſſen umd unter Vorausjegung der Wieder-
fehr günftigerer klimatiſcher Verhältniffe eine wenn aud)
nur theilweiſe Abhilfe zu ſchaffen imflande find. Es
it dabei nicht blos der Viehſtand in Gefahr, welder
gegenwärtig zum Theil zu Schleuderpreifen verfauft
wird, in einem andern Jahre zu wunerjchwinglichen
Sätzen wieder erfianden werden muß, jondern ed muß
naturgemäß die gejammte Düngerwirtbichaft und ber
nachfolgende Ertrag des Feldbaus durch derartige Miß-
verbältniffe für die Zukunft aufs Nachtheiligfte beein-
flußt werden.
Aus den bezeichneten Gründen erfcheint es ans
gezeigt, daß der von mehreren Mitgliedern der Gefell-
Ihaft gegebenen Anregung entiprechend, nachſtehend auf
die wichtigſten praftiihen Maßregeln furz aufmerfjam
gemadt wird, welche im einzelnen Kalle dem Ermeſſen
des benfenden Landwirths im eigenen Intereſſe em:
pfohlen werben können. Es wird dabei die größere
Sicherheit oder Wahrfcheinlichfeit des Erfolges auch
bei fortdauerndem wenig günftigem Wetter beſonders
berüdfichtigt werben müſſen.
Wenn es überhaupt möglich ift, durch künſtliche
Waſſerzufuhr die Pflanzenentwicklung mehr zu fichern,
jo iſt zu prüfen, wie weit died ökonomiſch ausgeführt
werden fann. Aus der Gegend der Fulda wird mit-
getheilt, daß durch einmaliges gründliches Unterwaſſer⸗
fegen einer Wiefe von 18 ha Klähe durch Dampf-
pumpe im Frühfahre bei no nit 20 Mark Unkoſten
pro ha eine vollfländige Heuernte erzielt if, mo fonft
‚Verwendung zu Streu entzogen werden muß.
faft nichts geerntet worden wäre. Beim Berpflanzen
der Hackfrüchte wird namentlih in der Kleinwirthſchaft
ein wiederholtes Begießen der Pflänzlinge zur Sicherung
derfelben in trodner Zeit jedenfalls ftatifinden müſſen.
Durch Ueberdüngen mit Stallmift und organifchen
Streumaterialien läßt fi) dem Austrodnen des Bodens
entgegenwirfen und dag Wachsthum direkt fördern.
Die umfangreiche Verwendung von Erfagftoffen für die
Strobftreu ſowohl von Waldftreu, welche der Wald
nicht regelmäßig, wohl aber in Fällen der Noth ber:
geben muß und fann, wie ven der jo wichtigen ftarf
auffaugenden Torfſtreu wird für die Viehhaltung und
zur Erhaltung der Jauche um fo nothwendiger beachtet
werden müflen, je mehr in Berbindung mit wenig
Raubfutter und Wurzel: und Knollengewächſen neben
dem erforderlichen eiweißreichen SKraftfutter ſämmt⸗
lihed Stroh für die Viehernährung zurüdgelegt, En
er
Schreiber diefer Zeilen hat in Folge des futterarmen
trockenen Jahres 1865 es felbft in eigener Wirthſchaft
erfahren, wie unter Berwenbung des ſämmtlichen Strohee
als Futter und mit wenig Heu und Hackfrucht, unter
Erjag des nothwendigen Eimeißed durch Kraftfutter
ed erreicht wurde, daß ber geſammte Viehfland von
zwei Gütern wirthichaftli erhalten werben fonnte,
während viele Güter 2/3 ihres Viehftandes verſchleuderten
und in.der Düngerwirtbichaft fehr zurüdfamen. Die
jegt zur Einführung gefommene Torffireu erleichtert
dies, jowie die Erhaltung der Jauche und einer guten
Düngerwirtbichaft in ganz anderer Weile, als es früher
möglih war. Mit 3 kg guter Torfflreu auf das
Haupt Großvieh pro Tag, wie fie von den großen
Werfen in Hannover, Oldenburg, Oftpreußen, Bayern
u. a. D. abgegeben wird, fann das Streuſtroh voll-
ftändig erjegt ober feine Verwendung auf ein Minimum
beihränft werden. Wenn 100 kg Zorffireu = 3,0 M.
gerechnet werben, macht dies 9 Pfennig pro Tag,
während das Strob jegt ſchon vielfah über bag
Doppelte koſtet. Es fann auch die Konfervirung bes
Stalldungs durch Aufbringen guter humofer lehmiger
Erde auf der Dungftätte nicht eindringlich genug em-
pfohlen werden. Biele Landwirthe find in der Lage,
burch Aufpflügen und Trodnen vom eigenen Boden
Torfftreu zu gewinnen. Es ift zu erwarten, daß fo-
wohl der Staat wie die Privarbefiter einem Nothſtande
gegenüber, wie er gegenwärtig in manden Gegenden
fattfindet, für reichliche Waldfireu- Abgabe zur Unter⸗
Hügung der ſchwer heimgeſuchten Lanbwirthichaft mit
eintreten werben. Geitend bed Staated und der Pro-
296
20 kg a 100 kg = 70 M., macht gegenwärtig 14,0 M.| Frühjahre befäte lückenhafte Kfeeichläge Fönmen in ihrem
Unfoften. Der Borratb an Senf ift nicht groß, doch
fann neue Ernte ſchon in Frage fommen. Die Rein-
ſaat Buchweizen 80 kg per ha a 100 kg = 21 M.,
madıt 16,1 WM. per ha.
Spörgel in Reinfaat 24 kg per ha a 100 kg
20 M., bedarf nur 4,85 M. Unfoften und auf geringen
fandigen Bodenarten ift er deshalb mehrfach aud für
Stoppelfaat in Verwendung. Wenn auch die Qualität
des Futters eine vorzügliche if, jo liefert der Spörgel
doch viel zu wenig Mafle, daß darauf viel gerechnet
werben fann. Auch bat er auf die Nachfrudt in der
Regel einen wenig günftigen Einfluß. Mit der fo
leiftungsfähigen Lupine, mit Serabdella und andern
Blaitfrüchten ift er deshalb im Erfolge feineswegs zu
vergleichen.
Eine andere im Gemenge mit Senf und Buchweizen
mehrfach ausgejäte Stoppellaat ift der Delrettig und
derſelbe fofter zur Zeit 36 M. per 100 kg, ift aud
hinreichend vorhanden. Bei Reinfaat von 28 kg per
ha foftet die Saatmenge 10,08 M. Aud der Del:
rettig wird von den Landwirthen, welche ihn fennen,
wegen feiner Raſchwüchſigkeit als Grünfutter vielfach
geichägt. Auch die Lupine (gelbe, blaue und oftpreußiiche
weiße) wird in dieſem Jahre ald Nachfrucht bei der
ſehr frühen Getreideernte, event. auch nad) Frühfartoffeln,
vielta als Stoppeljaat noch angefäet werden koͤnnen.
in großer Uebelftand für dag kommende Jahr ift,
daß die Kleepflanzen in fo großem Umfange vertrodnet
find. Quzerne und E8parfette leiden unter der Dürre
weniger und bewähren auc unter jo ungünfligen Ber:
hältniffen bis zu gewillem Grade ihre große Aus—
nußungsfähigfeit der Bodengrundlagen, fie End deshalb
in gutem Beſtande ein Schatz für jede Wirthichaft im
Intereſſe ihrer FZutter-Gewinnung. Die Ausjaat dieſer
fleeartigen Pflanzen mit der Drillmaſchine, bei Luzerne
und Esparjette auch ohne Ueberfrucht in unfrautfreiem
fräftigen Land, ift noch immer möglid und auch ber
Samen nicht übermäßig hoch im Preife. In diefem
Beſtande durch Nachſaaten noch jegt ergänzt werden.
Diefe Stickſtoff fammelnden Futter- und Grün-
düngungspflanzen mit ihrer reichen Bewurzelung zur
Ausnugung zum Theil tieferer Dodengrundlagen haben
überall für den Wirthichaftöbetrieb eine befondere Be⸗
deutung. Der vermehrte Anbau von Gründüngungs-
pflanzen, weldye in einzelnen Jahren ausgezeichnete, in
anderen auch fehr ungenägende Maffeneriräge liefern,
bat nod den großen Bortheil, daß fie bei günfliger
Entwidlung, wie es die öfonomilchen VBerhälmiffe mit
fi) bringen, auch für Fütterungszwede und zur Steige:
rung der jo hochwichtigen Futterrejerven und zur Füllung
des Futterbodens benußt werden fönnen.
Die wahre Defonomie zeigt ſich ſowohl in der Er-
haltung und möglihft zwedmäßinen Ausnutzung des
Borhandenen, wie in der weiteren Borausficht und den
angemefjenen Ausgaben zur richtigen Zeit. Der Segen
einer gut geführten Düngerwirthichaft macht ſich auch
dadurch bemerflih, daß Erfagfrüdte mit viel größerer
Sicherheit gebaut werden fönnen, zumal wir wirth-
Ihaftlich überall den Maßſtab anzulegen haben: Was
it mit ökonomischen Mitteln auszuführen, was nicht?
Und zu den wirtbichaftlichen Aufgaben gehört aud,
dag überall möglichft die beiten Gewinnungs⸗ und Auf-
bewahrungs- Methoden zur Erhaltung des Gemwachjenen
in Anwendung fommen. Möge ed dem einzelnen Land⸗
wirth gelingen, möglich bald zu der in dieſer Zeit
ſchwierigen Ueberfiht zu gelangen, was für ihn Noth
thut und gefchehen fann und muß. Mögen Staat und
Geſellſchaft zufammenwirfen, um in der Unterflügung
des Kinzelnen das Baterland vor größerem Uebel zu
bewahren. .
%
Borftehender Auffag wird im Auftrage des Herrn
Miniftere für Landwirthichaft, Domainen und Forſten
hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Potsdam, den 14. Juli 1893.
Der Regierungs-Präfident
Redigirt von der Koͤniglichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'ichen Erben.
Amtsblatt
Der Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stüd 29,
- Bekanntmachungen.
des Königlichen Negtierungs: PBräfidenten.
Die bei den größeren Truppenübungen fungirenden
endarmerie-Patronillen.
164. Der von ber Stellung und den Befugniffen
ber Gendarmerie-Patrouillen bei größeren Truppen
übungen bandelnde $ A ded Anhangs zu der durch
Allerböchfte DOrdre vom 10. Juni 1890 genehmigten
Feldgendarmerie-Drdnung, welcher Tautet:
$ 4 Stellung und Befugniffe.
Landgendarmerie.
1) In den Befugniffen der zu den Manövern her⸗
angezogenen Landgendarmen tritt durch das Kommando
eine Aenderung nicht ein.
Mannihaften.
2) Den von den Truppen fommanbirten Begleit-
mannſchaften wird die Befugniß beigelegt, in Ausübung
ihred Dienfleg, wie die Wachen, Zivilperfonen vorläufig
feftzumehmen, welche
a. den Anordnungen der Mitglieder der Gendarmerie-
Patrouilfe thätlich ſich widerjegen oder jonft feine
Folge leiften,
b. fi) der Beleidigung gegen die Mitglieder ber
Gendarmerie-Patrouille ſchuldig machen, falls die
Perjöntichfeit des Beleidigers nicht ſofort feftgeftellt
werden kann.
3) Militairperfonen gegenüber haben die Begleit-
mannfcdaften in Ausübung des Dienfted die Befugniffe
eined Wachthabenden.
4) Machen marſchirende Truppenbagagen ($ 3)
das Einjchreiten der ®endarmerie-Patrouille zur Auf:
rechterhaltung der Ordnung erforderlih, jo ift dies
dem Führer der Bagage bezw. deſſen Stellvertreter
anzuzeigen.
Stellt derjelbe die ihm kundgegebenen Unregel⸗
mäßigfeiten nicht ab, fo darf die Patrouille doch ihre
Dienftgewalt gegen die erflerem unterftellten Perjonen
nicht geltend machen, und übernimmt dann der Kührer
die Verantwortung. Die Patronille madt alsdann
dem etwa vorhandenen Gendarmerie-Öffizier oder Ober-
wachtmeifter, andernfalld unmittelbar dem Leitenden des
Manövers über den Vorfall Meldung.
wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht.
Derfelbe it an die Stelle des 6 9 der Inftruftion
vom 8. Mai 1883 — vergl. Amtöblatt von 1883
Seite 266 — getreten.
Potsdam, den 25. Auguft 1890.
Der Regierungs-Präftdent.
— —— —
.—
Den 21. Juli
Polizeiverordnung,
betreffend die Beſeinigung der Vor richtungen, welche den Abzug
des Rauches aus den Oefen nach den Schernfleinen verhindern.
165. Auf Grund der 66 6, 12 und 15 des Befeges
über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (Geſ.-S.
S. 265) und der 88 137, 139, 140 des Geſetzes über
bie allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883
(8.:5. S. 195) wird unter Zuftimmung des Bezirfe-
ausichuffes für die Landgemeinden und Gutsbezirke des
Regierungsbezirks nachſtehende Polizeiverordnung erlaſſen.
8 In den Landgemeinden und Gutsbezirken
dürfen Vorrichtungen, welche den Abzug des Rauches
nach den Schornſteinen verhindern, als Klappen,
Schieber und dergleichen an Oefen in Zukunft nicht
mehr angebracht werden.
$ 2. Soweit ſolche Vorrichtungen an Oefen vor»
handen ſind, müſſen ſie entfernt werden, ſobald die
Defen jur Umſetzung ‚gelangen. Bis zum 1. Juli 1898
müfjen dieſe Vorrichtungen an Defen in jedem Kalle
befeitigt fein.
Soweit bei Erlaß diefer Verordnung durch Kreie-
oder Ortspolizeiverordnung bereits ein früherer Zeit-
punft für die Befeitigung vorgejchrieben if, bewendet
es bei ſolchem.
$ 3. Die Beſtimmungen der 66 1 und 2 finden
auf NRaudrohre, melde offenen Kaminen zur Raud-
ableitung dienen, feine Anwendung.
$ 4. Zumiderbandlungen gegen die Beflimmungen
diefer Polizeiverordnung ziehen Geldftrafen bid zum Be⸗
trage von ſechszig Marf, an deren Stelle im Falle dee
Unvermögeng verhältnißmäßige Haft tritt, nach ſich.
Potsdam, den 9. Juni 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Graf Hue de Grais.
Anlegung einer Apothefe in Zehlendorf.
166. In Zehlendorf, an der Berlin-Potsdamer
Eiſenbahn, und zwar in dem zwifchen der Eijenbahn
und der Berlinerfiraße befegenen Theil der Hauptſtraße,
ſoll eine Apotheke angelegt werben.
Dewerbungen um die Conceifion nehme ich big
zum 1. September d. %. entgegen. Die Bewerber
haben ihre Approbation, eine genaue Tebensbeichreibung
mit Angabe ihrer Confeſſion und Kamilienverhältniffe,
amtlich betätigte Zeugniſſe über ihre bisherige Beichäfti-
gung und Führung einzureichen, die Berficherung abzu-
geben, daß fie eine Apotheke bisher nicht beſeſſen haben
und nachzuweiſen, daß ihnen die zur Einrichtung der
Apothefe und zum Anfauf ded erforderlichen Grundſtücks
— G äÛ — — — — — —— — — —
\
298
ober - Neubau eined Haufes nothwendigen Geldmittel
zur Berfügung fliehen.
Bewerber, welche nah dem Jahre 1880 approbirt
find, haben feine Ausſicht auf Erfolg.
Potsdam, den 14. Juli 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Befanntmadhung.
167. Das Berzeihnig der Borlefungen an der
Königliden Univerfität Greifswald im Winter-Semefter
1893/94 ift erfchienen und wird den Betheiligten auf
ihren Wunſch von der Univerfitätd-Kanzlei daſelbſt
foftenfrei zugejandt . werben,
Potsdam, den 12. Juli 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Viehſeuchen.
168. Feſtgeſtellt iſt der Ausbruch der Maul-
und Klauenſeuche unter den Kühen der Molferei-
befigerin Wwe. Neuenfeld in Weißenſee, Kreis Nieder-
Barnim, unter dem Rindvieh der Beftger Kirchner und
Guhl in Rinum, Kreis Ofthavelland, unter den Ochſen
des Büdners Andres in Staafom, den Kühen dee
Aderbürgerd Schwiegfe in Zoſſen, Kreis Teltow.
Potsdam, den 18. Juli 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Betanntmachungen des Königlichen Polizei⸗
\ Vräfdenten zu Berlin.
Polizei: Verordnung.
65. Auf Grund der SG 143 und 144 des Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (©.-S. S. 195 ff.) und der 88 5 ff. des Geſetzes
über die Polizeivermaltung vom 11. März 1850 (®.-
©. ©. 265) wird hierdurch nad Zuſtimmung dee Ge-
meinbevorftandes für den Stabtfreis Berlin Folgendes
verordnet:
$ 1. Die Haushaltungsvorftände beziehungsmeile
deren Stellvertreter (in Anftalten die Leiter, Verwalter,
Hausväter ꝛc.), fowie die Unternehmer von Privat:
Kranfenanftalten und die Beftger und Leiter aller dem
öffentlichen Verfehr dienenden Aufenthalts-Kinridhtungen,
wie Gaſthoöfe, Logirhäufer, Herbergen, Penftonate,
Chambregarnies, Schlafftelen und dergleichen mehr, find
verpflichtet, bei Krankheits- wie Sterbefällen
von aſiatiſcher Cholera, Poden, Fled- und NRüdfall-
Typhus, ſowie Diphterie unbedingt,
von Darmtyphus, Kopfgenidframpf (Meningitis cere-
brospinalis), bösartigem Scharladjfieber, bösartigen
Mafern und bösartiger Ruhr auf befondere
Anordnung des Königlichen Polizei:
Präfidiums
die von den Kranken benutzten Effekten und Räume,
ſowie die in dieſen befindlichen Gegenſtände gleich⸗
eitig, und zwar lediglich durch die ſtädtiſche Des⸗
infektionsanſtalt und deren Beamte auf ihre Koſten des⸗
inficiren zu laſſen.
Den Beſitzern und Leitern der obenbezeichneten,
dem öffentlichen Verkehre dienenden Aufenthalts-Ein—
richtungen kann diefe Verpflichtung auch bei Lungen⸗,
Pan N
Kehlfopf- und Darm-Tuberfulofe von dem Polizei-Prä-
ſidium auferlegt werben.
5 2. Die Herbeiführung der im $ 1 vorgeichrie:
benen Desinfeftionen haben die dort bezeichneten ver-
pflichteten Perfonen innerhalb 24 Stunden nad)
der durch den behandelnden Arzt feftgeftellten Genejung,
beziehungsmweife nachdem der Kranfe oder deifen Leidye
aus der Wohnung entfernt worden if, bei ihrem zu-
ftändigen Polizei-Revier zu beantragen.
$ 3. Merzte, welche an Lungen, Kehlfopf- und
Darm-Tubereuloſe Erfranfte in den, in 6 1 bezeichneten
Aufenthaltseinrichtungen ıc. behandeln oder aus denjelben
anderweitig übernehmen, find verpflichtet, hiervon ber
Sanitäts-Commiſſion binnen 24 Stunden auf ben
üblichen Meldekarten Anzeige zu machen.
$ 4. Mit Gelpfirafe bis zu 30 Marf, an deren
Stelle im Unvermögensfalle eine Haftftrafe bis zu zehn
Tagen tritt, wirb beftraft
a. wer die in $ 1 bis 3- erlaffenen Vorſchriften über-
tritt,
b. wer durch fein Verhalten die nad $ 1 vorge:
Pe Desinfeetion hindert oder unmöglich
madıt,
fofern nicht durch die Zuwiderhandlung die im $ 327
Strafgeſetzbuch vorgejehene höhere Strafe verwirft ift.
aneben fann die Ausführung der erforderlichen
Desinfection auf Koften der nah $ 1 verpflichteten
Perſonen durch das Polizei-Präſidium (Sanitäte-Com-
milfion) veranlaßt werden.
$ 5. Dieje Polizei⸗Verordnung tritt mit dem Tage
ihrer VBerfündung in Kraft.
Gleichzeitig wird die Polizei-VBerordnung vom Tten
Februar 1887, betreffend die Desinfection bei anſteckenden
Krankheiten, mit den fie ergänzenden Befanntmadungen
vom 7. Februar 1887, 21. Februar 1889 und 24ften
Juli 1890, fowie die Polizei-Verordnung vom 8. De:
zember 1890, betreffend Lungen», Kehlfopf- und Darm:
Tuberkuloſe, aufgehoben.
Berlin, den 3. Juli 1893.
Der Polizei-Präfident.
Freiherr von Richthofen.
Zur Warnung des Publifums.
66. Es find vielfah Faßhähne aus Zinnlegirung
zum Abfüllen von Getränfen im hiefigen Gewerbebetriebe
im Gebraud, deren Bleigehalt auf die Getränfe jhädlich
einmwirft, fo daß durd den Genuß oder die Verwendung
derfelben bei der Zubereitung von Speifen und Ge—
tränfen die menſchliche Gejundheit gefährdet if. Es iſt
zwar die reichögejegliche Negelung dieſes Gegenſtandes
in Ausficht genommen, jedoch bietet weder das Nahrungs⸗
mittel-Gefeg, nod das Geſetz, betreffend den Berfehr
mit bfei- und zinfhaltigen Gegenftänden zur Zeit eine
geeignete Handhabe zu einem Einfchreiten gegen biejen,
die menjchliche Geſundheit bedrohenden Brauch.
Zur Abwendung von Gefahren, welche aus der
Verwendung derartiger Faßhähne erwachſen Fönnen, läßt
dad Polizei-Präfidium in den Niederlagen ſolche Hähne
behufs Feftftellung ihres Bleigehaltes anfaufen und
299
wird die Verfäufer derjenigen Faßhähne, deren Blei⸗
gehalt die durch die vorſtehend angezogenen Gejege feſt—
gelegten Grenzen mehr oder weniger überſchreitet, zur
Warnung des Publikums in Zufunft öffentlih namhaft
maden.
Berlin, den 5. Dezember 1891.
Der Polizei-Präftdent.
5
Unter Bezugnahme auf die obige Bekanntmachung
bringe ich hierdurdy zur Kenntniß, daß Holzhähne mit
Einſätzen von Zinnlegirung, die nad der chemiſchen
Unterfuhung mehr als 10% Blei enthält, hier von
folgenden Geichäftstreibenden zum Verkauf geftellt werden:
a. dem Kaufmann Fr. von Unruh, Chauffeeftraße 13,
b. dem Kaufmann O. Kaſelow, Chaufleeftraße 108,
c. dem Kaufmann C. Kuhn, Chauffeeftraße 43.
Berlin, den 7. Juli 1893.
Der Polizei-Präfident.
Befanntmadhung.
67. Die dem Apotbefer 9. Potyfa unterm 6. Fe⸗
bruar d. %. genehmigte Apothefe Goͤrlitzerſtraße 48 ift
nah vorſchriftsmäßiger Reviſion heute eröffnet worden.
Berlin, den 13. Juli 1893.
Der Polizei-Präftden.
68. Für den Kehrbezirf der Stadt Berfin find die
Schornfteinfegergefellen Herren W. Kleinwächter,
Stegligerfiraße 54, und Eugen Grabom, Zionskirch—
ftraße 11, nad den Vorſchriften des Regulativs für
den Betrieb des Schornfteinfegergewerbed im Stadt-
bezirf Berlin vom 16. November 1888—5. Dezember
1892 vom 1. Juni 1893 ab als Bezirksichornfteinfeger-
meifter angeftellt worden.
Berlin, den 6. Juli 1893.
Koͤnigliches Magiſtrat
Polizei⸗Präſidium. hiefiger Königlichen Haupt⸗
und Reſidenzſtadt.
Bekanntma
ungen der Raiferlichen
Dber:Boftdireftion zu Potsdam.
Befanntmadung.
38. Am 8. Juli if in Ragow bei Beeskow eine
mit der Pofthüffftelle dafelbf verbundene Telegraphen-
bhülfftelle für den allgemeinen DVerfehr eröffnet worden.
Potsdam, den 9. Juli 1893.
Der Raiferlihe Ober-Poftdireftor.
Befanntmadhung.
39. Diejenigen Perſonen, welche nod in biejem
Jahre Anſchluß an eine der Stadt⸗Fernſprech⸗
einrichtungen in Brandenburg (Savel), €:
penick, Eberswalde, tiedrichsbagen, Gr.⸗
Lichterfelde, Grünau (Mark), Liepe (Dder),
Ludwigsfelde, Neuruppin, Nowawes⸗Neuen⸗
dorf, Dderberg (Mark), Dranienburg,
Fotebam, Nathenvw, Spandau, Steglik,
egel, Wannfee, Zeblendorf (Kr. Teltow)
und Zoſſen wünfchen, werden erfucht, ihre Anmeldungen
recht bald, fpäteltens aber bis Ende Juli an
das Kaiferliche Poftamt in dem betreffenden Orte — für
zu richten. Später eingebende Anmeldungen
fönnen erft nach dem 1. April 189A be:
rückfichtigt werden.
Bei den bezeichneten Verfehrsanftalten fönnen die
Bedingungen für den Anſchluß eingejehen und Formu⸗
lare für bie znmefbung in Empfang genommen werben.
Potsdam, den 14. Juni 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poftdirertor.
Befanntmadhung.
410. In dem zum Kreife Königsberg (Neumarf)
gehörigen Dorfe Neuenhagen wird am 1. Auguft eine
Doftagentur zunächſt ohne Telegraphenbetrieb unter ber
Bezeihnung Neuenhagen (Neumarf) in Wirffamfeit
treten.
Dieſe Poftagentur erhält Berbindung mit der
Raiferfihen Poftagentur in Oderberg-Bralitz an Werf-
tagen dreimal, an Sonn und allgemeinen Feiertagen
zweimal durch eine Botenpoft mit unbefchränfter Be-
förderung in nachſtehender Weiſe:
B. Bw. B. B. Bw. B.
90 320 835 ! Oderberg-Bralitz 1 755 215 740
925 345 9ÖÖ | Neuenhagen (Nmf.) 4 730 150 795
Dem Landbeftelfbezirf der neuen Poftagentur werben
die bisher zum Bezirf der Poflagentur in Oberberg:
Bralig gehörigen Neuenhagener, Hopf's und Kuhnert's
Ziegeleien zugetheilt.
Bon dem gleichen Zeitpunfte ab wird das Poftamt
zu Neuenhagen im Kreife Niederbarnim zur Linterfchei-
dung von der neuen Poſtagentur die Bezeichnung
„Neuenhagen (Oftbahn)” führen.
Potsdam, den 14. Juli 1893.
Der Kaiferlihe Ober-Poſtdirektor.
Befanntmachungen der Königlichen
„ Kontrolle der Staatspapiere.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des $ 20 des Ausführungs⸗
Geſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
(G.“S. S. 281) und des $ 6 der Verorbnung vom
16. Juni 1819 (G.S. S. 157) wird befannt gemadıt,
daß dem Handelsmann Ludwig Gebert hier, Invaliden-
firaße 153, die Sculdverfchreibung der Eonfolidirten
4%oigen Staatsanleihe von 1880
Lit. B. N? 87416 über 2000 M.
angeblihd am 4. d. M. aus feiner Wohnung geftohlen
worden iſt.
Es wird derjenige, welder fih im Beſitze dieſer
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem
Rechtsanwalt Aſche hier, NO. Landsbergerſtr. 14 IL,
anzuzeigen, mwidrigenfalld das gerichtliche Aufgebotsver-
fahren behufs Kraftloserflärung der Urfunde beantragt
werben wird.
Berlin, den 11. Juli 1893.
Königliche Kontrolle der Staatöpapiere.
Befanntmadhung.
2A. In Gemäßheit des 6 20 des Ausführungs-
gefeged zur Givilprozeßorbnung vom 24. März 1879
23.
Potsdam an das Kaiferliche Telegraphenamt daferbft — (G.-S. ©. 281) und des 6 6 der Verordnung vr
—— —— ——————
300
16. Zuni 1819 (G.-S. S. 157) wird befannt gemadt,
baß der der Küfterei zu Maffen bei Finfterwalde gehörige
Staatsſchuldſchein
Lit. H. M 56611 über 25 Thlr.
angeblich abhanden gefommen ift.
Es wird derjenige, welcher ſich im Befige dieſer
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem
Gemeindekirchenrath zu Maſſen bei Finſterwalde an-
zuzeigen, wibrigenfallg dag gerichtliche Aufgebotsverfahren
bebufs Kraftioserflärung der Urfunde beantragt werden
wird. Berlin, den 13. Juli 1893.
Königliche Kontrolle. der Staatöpapiere.
Befanntmachungen der Königlichen
Eifenbabn:Direktion zu Berlin.
23, Der auf einer größeren Anzahl deutſcher
Staatd- und Privatbahnen eingeführte Ausnahmetarif
für Torfſtreu und Futtermittel wird mit Gültigfeit
vom 20. d. M. ab auf die Artikel Melaſſefutter
(eine Mifhung von Melaffe mit Palmfernmehl und
Baummollenfaatmehl) unter Abfertigung zu den Sägen
der Kilometertariftabelle B. (b.) erweitert. Someit
ferner mit Gültigfeit bis zum 31. Auguft d. 3. auf
den Preußiſchen Staatsbahnen ſowie auf einzelnen
außerpreußifhen Staats- und Privatbahnen bei der
Aufgabe von Heu- und Stroh in Wagenlabungen die
Verwendung zweier Wagen von je nicht mehr ale
7,2 m Länge an Stelle eined offenen Wagens von
größerer Ladefähigkeit nacgelaflen if, erfolgt die
Srachtberechnung bei denjenigen DBerwaltimgen, welde
dem Eingangs ermähnten Ausnahmetarif beigetreten
find, fortan auf folgender Grundlage: Die Fradt
wird für jeden diefer Wagen nad dem wirfliden Ge-
wicht der Ladung, mindeſtens aber für je 5000 kg für
jeden Wagen nah den Sägen des Ausnahmetarifs
unter Ba. erhoben. Stellt ſich jedoch die Fracht für
das Gefammtgewicht des in beide Wagen verladenen
Heus oder Strohs, mindeftens aber für 5000 kg nad)
den in dem vorbezeichneten Augnahmetarif unter Bb.
angegebenen Sägen billiger, jo fommen nur die Legteren
zur Berechnung. Berlin, den 12. Juli 1893,
Königliche Eifenbahn-Direftion
zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen.
Seranntmacbungen der Königlichen
Eifeubahn: Direktion zu Bromberg.
Befanntmadhung.
31. Mit dem 1. Auguft 1893 fommt zum Kilo-
meterzeiger für den Eifenbahn-Direftionsbezirf Bromberg
der Nachtrag 2 zur Einführung. Derielbe enthält:
1) Eröffnungszeiten von Neubauftreden, 2) Entfernungen
für die Stationen der Etreden Marienburg-Miswalde⸗
Maldeuten und Efbing- Miewalde-Öfterode, ſowie ab-
nefürzte Entfernungen, welde mit dem 1. September
1893, dem Tage der „Berriebseröffnung auf dieſen
Streden in Kraft treten und 3) Berichtigungen. Someit
durch die Berichtigungen Frachterhöhungen herbeigeführt
werden, treten dieſelben erft mit dem 1. Oftober 1893
in Kraft. Abzüge des Nachtrags 2 koönnen durch die
Tahrfarten-Ausgabeftellen unſeres Bezirks bezogen werden.
Bromberg, den 9. Juli 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion.
Befanntmachungen der Kreisausſchüſſe.
BDBefanntmadhung.
19, Auf Grund des 6 2 NE 1 der Landgemeinde⸗
Ordnung vom 3. Juli 1891 hat der Kreis-Ausichuß
des Kreiſes Prenzlau unterm 1. d. M. befchloffen, die
noch feinem Guts- ober Gemeindebezirf angehörenden
Neftbeftandtheile der ehemaligen Yehnrittergüter Zollchow
a. und b. mit einem lächeninhalt von 13 ha 81 a
79 qm mit der Yandgemeinde Zollhom zu vereinigen.
Befigerin der betreffenden Grundflüde ift 3. Zt. die
verebelihte Paſtor Wunderlich, Julie, geb. von
Arnim, zu Radie.
Prenzlau, den 5. uni 1893.
Namens des Kreisausichuffes des Kreifes Prenzlau
der Vorſitzende.
ee — — — — — — — —
20.
Nachwei
der vom Kreis-Ausſchuſſe des Kreiſes Beeskow-Storkow im 1. Halbjahr 1893 genehmigten Communalbezirks-Veränderungen.
— — — — — rS — — — —— —
fun
— —
Datum Bezeichnung de Bemerkunger.
der 6 Aue | Befikere | jeßiaen | fünftigen des —* Ha de
Genehmigung. rundtuce. ibers. | Gemeindeverbandes. ha
9. Mai Hofftelle. Tiſchlermeiſter Gutsbezirk Semeindebezirf | — | 12 | 87
1893. | | Pombach. Alt⸗ Neu⸗ | Ä
Marfgrafpiesfe. | Marfgrafpiesfe, |
10. Februar dgl. Maurer Gemeinde Gemeinde — 117) 4
1893. Frdr. Bod. Krügersporf. Schneeberg. |
dgl. dgl. Arbeiter | dgl. dal. 73
Beeskow, den 10. Juli 1893.
| Auguf Thiebad. |
Der Borfitende des Kreis-Ausichuffes.
Befanntmachungen des Landesdireftors Etatsjahre 1893/94 für die Zmede des Randarmen-
der Provinz Brandenburg.
Bekantmachung.
IO.
weſens etwa 1700000 M., alſo etwa 10%. ber in den
einzelnen Lande und Stabtfreifen auffommenden bireften
Nah dem Hauptetat der Verwaltung bes Staatsſteuern nad) Maßgabe der 88 106 bis 108 der
Brandenburgihen Provinzial-Berbandes find in dem | Provinzialordnung ale Provinzial-Abgaben aufzubringen
301
und zwar zur Hälfte am 1. Zuli d. I. und zur anderen
Hälfte am 2. Januar 1894, vorbehaltlich definitiver
Regelung.
Demgemäß find die aufzubringenden Provinzials
abgaben auf Die einzelnen Land» und Stadikreiſe fols
gendermaßen vertheilt:
ö— m — — —— — —
Geiammtileuer- | 10 8 ale Bro:
2 Kreie — vinzialabgabe
Mark Pf. Mark Pf.
1PAngermünde 448929 62 4489209
ANieder⸗Barnim 1241118 85 12411189
3ber⸗Barnim * 604235 67 60423\57
APBeeskow⸗Storkow 196301 76 19630118
SIOR-Havelland 380644 67 38064147
6Weſt⸗Havelland 36231989 36231 99
7TRJũterbog⸗Luckenwalde* 363080,04 3630800
Svebus 572648133 5726483
Prenzlau 484797194 48479179
10IDR-Prignig * 37819660 37819166
11Weft-Prignig 473008130 47300183
12Ruppin 443051134 44305113
131Teltow 2350826107 23508261
14Templin 2375391151 2375392
153auch-Belzig 375280114 37528101
16PBrandenburg a. 9. 291399101 2913990
171Charlottenburg 1599412|28 159941|23
18 Frankfurt a. D. 47352330) 47352,33
19 orsdam 658951113 65895111
2NSpandau 299602180 29960!28
21 Arndwalde 19435758 19435!76
228 0t:bus«Land 175606182 1756068
231Croffen 25254441 2525444
24fFriedeberg 276402|08 2764021
25Rönigsberg 567699152 56769|95
26lRandöberg-Land * 280657175 2806577
271Soldin 270566 48 2705665
280ſt⸗Sternberg 210428159 21042/86
29Weft-Sternberg 190198124 19019,82
30ullichau⸗Schwiebus | 21853181 21853|18
318 ottbus-Stadt 31153905 31153;91
32Landsberg⸗Stadt 210876194 21087169
338 alau 246940, — 24694 —
34 Guben⸗Land* 188682] — 18868120
35Puckau 28781446 28781 45
36]Rübben 129354155 12935 46
37]Sorau 54856881 54856 88
38Spremberg 124502,03 12450 20
391Guben⸗Stadt 194223 91 19422 39
Sunma |17 11436188] 1711436]19
Bei den mit einem *) verjehenen Kreifen find
wegen ber nicht eingegangenen Nachmeifungen ted Ge—
fammtfteuerauffommeng die Beträge
aufgenommen worden.
Berlin, den 12. Juli 1893.
Der Landed-Director der Provinz Brandenburg,
Wirklihe Geheime Rath von Levetzow.
des Vorjahres
Befanntmachungen anderer Behörden.
anntmachung.
Die Inhaber nachbezeichneter, von dem König:
lien Krebit-Inftitut für Schlefien ausgefertigten A "/o
Vfandbriefe Lit. BB., baftend auf dem im Neu-
markt'ſchen Kreife befegenen Gute Klends
M 61235 61239 über je 100 Thaler (300 Marf), -
NE 79054 über 50 Thaler (150 Marf),
M 82065 über 25 Thaler (75 Marf)
werben hierdurch aufgefordert, dieſe Pfandbriefe in
fursfähigem Zuftande mit laufenden Zinscoupons
bis zum 15. Auguſt d. J.
zum Umtauſch gegen andere Pfandbriefe Lit. B. von
gleihem Betrage und mit gleichen Zinscoupons verjehen
an die Königliche Inftituten-Kaffe hierſelbſt (im Re—
gierungsgebäude am Leifingplas) einzureichen.
Breslau, den 10. Juli 1893. _
Königliche Kredit⸗-Inſtitut für Schlefien.
Buchholtz. |
Perſonalchronik.
Der Beigeoidnete, Brauereibeſitze Georg Bauer
in Werder ift zum Stellvertreter des Amtsanwalte bei
dem Könialihen Amtsgericht daſelbſt ernannt worden.
Dem Forftfaffenrendanten Lauterbach in Gran-
fee ift die Verwaltung der Forftfaffe in Oranienburg
und dem Negierungd-Supernumerar Genſcher in
Dranienburg unter Ernennung zum Korfifaffenrendanten
die Verwaltung der Forflfaffe in Granfee vom 1. Auguft
d. 3. ab übertragen worden.
Der Königliche Regierungs-Bauführer Albert
Niemann aus Hörter, 3. 3. in Jüterbog, ift als ſolcher
vereidigt worden,
Der Apotheker Zigan hat die Apotbefe am Her-
mannplage 8 in Rirborf, deren Errichtung ihm unterm
30. Juli 1992 genehmigt worden iſt, nad) ftattgehahter
amtlicher Beftchtigung eröffnet.
Der bisherige Inhaber ter ehemals reformirten
Narrftelle an der Friedrichswerderſchen Kirche zu Berlin,
Superintendent Philivp Marimilian Steinbad, if
zum Prediger der ebemald Tutheriihen Pfarrftelle
an derſelben Kirche beftellt morden.
Der bisherige Predigtamts-Kandidat Albert. Emil
Schmolinsfy ift zum Pfarrer der Parochie Krausnid,
Diözeſe Königs-Wufterhaufen, beftellt worden.
Der Lehrer Fink zu Neu-Ruppin ıft als Elementar:
und ted;nifcher Lehrer am Gymnaſium daſelbſt angeftellt
worden.
Der Gemeindeſchullehrer Gun delach iſt als Ge—
meindeſchulrektor in Berlin angeſtellt worden.
Perſonal-Veränderungen
beim Königlichen Oberbergamte in Halle a. ©.
im Bezirke der Königlichen Regierung zu
Potsdam im 2. Vierteljahr 1893.
Bei der Königlichen Berginſpektion in Kalkberge⸗
Rüdersdorf wurde dem Berginſpektor Gerhard ber
Charakter als Bergrath verliehen.
302
Vermiſchte Nachrichten.
Feuerkaſſengelder⸗-Ausſchreiben
für die Land-Feuer-Societät der Kurmark Brandenburg, des Marigraitbund Niederlaufig und der Diftrifte
Jüterbog und Belzig für das I. Halbjahr 189
Für dag I. Halbjahr 1893 find von den Societäts⸗ kochen überpaupt aufzubringen:
a. Bergütigungsgelder für Immobiliar-Brandſchäden init. Abſchabungskoſten 72 Pf.,
desgl. -Mobiliar⸗ ⸗ 68651 ⸗82 -
c. Sprigen-Prämien . rn 9414 = — =
d. Waffermagen-Prämien 2967 ⸗ ⸗
e. Pertinenzſchaͤden⸗ Bergütigungen 7521 = 52 -
f. Berwaltungsfoften 507 ⸗ 82
g. Extraordinaria
Eummẽ 868993 M. 58 Pf.
Hiervon kommen in Abzug:
a. die Beiträge der Mobiliar-Verſi icherten pro J. Semelte 1893 49592 M. 14 Pf.
b. an Zinfen . 2... 662 - 90 :
c. = ertraorbinairen Einnahmen een een. 14597 - 70 =
Zufammen 57672 - 74 -
jo daß noch aufzubringen bleiben 811321 Mm. 14 Br.
Zur Dedung diefer Summe werden für Gebäude der
I. Sltafle -» » > 2... 8B9R,
oo: 2020... 16 =
II. ⸗ || ⸗
IV. 2 96 ⸗
ausgeſchrieben und find bemnad) aufzubringen für Gebäude der
1. Kaffe von 325795925 M. Berfi ĩcherungslapital
für 100 M. Verſicherung
260636 M. 74 Pf.,
⸗ ⸗130498400 = .. 208797 = 44 =
IH. = - 63339150 - ⸗ ..... 354699 -24 =
IV. ⸗ ⸗ 251450 - ⸗ ea 243 = 92 -:
Zufammen von 519884925 M. Verſicherungskapital 826547 M. 34 Pf.,
811321 = 14 -:
alfo. gegen obige Bebarfsfumme von - ..
mehr 15226 M. 20 Pf,
welcher Betrag, gemäß 6 132 des Regfementd vom 15. Januar 1855 in ber Faffung bed XXI. Nachtrages,
den Sorietätd-Mitgliedern „als Guthaben zu Beitragsausgleichungen‘ verbleibt.
.. Die Soeietätögenoffen werben hierdurch veranlaßt, die von ihnen zu leiftenden Beiträge nah Maß-
gabe der bejonderen Aufforderungen ver Fxiis— Feuer-Societäts- -Direftionen bezw. Ortserheber ungefäumt zu ent:
richten. Berlin, den 15. Juli 1
Ständifche Bmeral Dieftion er Land-Keuer-Sorietät der Kurmark und der Niederlaufig.
Gefchenfe an Kirchen :c.
dem Friedhof; der Kirche zu Dahlmig von Frau
Jockey Barker, Hoppegarten: gemaltes Kirchenfenfter;
Bei dem Königlichen Konfiftorium ber Provinz | Gramzow: ber Kirche zu Meihow von Ungenannt:
Brandenburg find in neuerer Zeit die folgenden an bie
unter Angabe der Diözeſen nachftehend benannten Kirchen
Bahrtuc zur großen Bahre, von der Gemeinde: darauf
aufgenähtes Kreuz, Fleinere Bahre, Bahrtuch dazu;
ıc. im Negierungsbezirt Potsdam gemachten Geſchenke Havelberg-Wilsnad: der Kirche zu Nitzow vom Amte-
zur Anzeige gebracht worden: _
Belzig: der Kirche zu Nee von Frau Gräfin Beuft:
ridter Dr. Nonnig, Berlin und pr. Arzt Dr.
Nonnig, Panfow: Altarteppich;
neufilbernes, innen vergoldetes Taufbeden, filberner, | Lindow-Granfee: der Kirche zu Schönermarf von ber
innen vergoldeter Kelch;
Gemeinde: 15 dreiarmige Wandleuchter;
Berlin Land J.: der Kirche zu Eggersdorf von der Ge⸗ | Prenzlau L: der St. Jacobi-Rirhe zu Prenzlau von
meinde: Fußdecke für die Sakriſtei, desgl. für die
Kanzel, Altarteppich, Lichtlöſcher, von Frau Lehrer
Kiebſch, Berlin: 2 Battiſtdecken für die Kommunion-—
©eräthe, desgl. für den Taufftein; der Kirche zu
der Gemeinde: 440,08 M. zu neuen Befleidungen
für den Altar, Abendmahlsgeräthe, Kanzel, Taufftein
und Opferftänder, von verw. Trau Amtmann Eich—
mann: Abendmahlskelch aus Glas;
Peteröhagen von der Gemeinde: Altarbibel, 3 Schmud- | Prigmalf: der Kirche zu Pritzwalk von Frauen und
kreuze für die Kanzel, Meifing- Lichtloͤſcher, von Un⸗
genannt: Altardede, vom Geſangverein: Brunnen auf
EEE. DE =
Jungfrauenfder Gmeinde: 2 große weiße Altarbeden
mit Spigen;
803
Spandau: der Kirche zu Velten vom Ziegeleleibeftger
Fr. Blumberg: Altarbibel, vom Kirchen: Aelteften
Fr. Thiele: Kanzelbibel; der Kirche zu Bötzow von
einer ungenannten Frau: Tauffteindede; der Kirche
zu Schönwalde von Frau Geh. Regierungsrath von
Veftenbeden, von der Gemeinde: Kronleuchter aus
Bronce, 2 Altarleuchter desgl.; der Kirche zu Wollen-
berg vom Kriegerverein: Tafel zur Aufzeichnung der
Kombattanten; der Kirche zu Wölſickendorf vom Oberft
a. D. von Bredow: rothe Kanzel: und Altar:
Riffelmann, Berlin: Altarteppih, 2 Fenftervor- | beffeidung;
hänge mit Spigen, Kette für den Kronleuchter, von |Wriezen: der St. Marien-Kirche zu Wriezen von Frau
Fran Amtmann Zimmermann: Aniefiffen; der) Aug. Lehmann, geb. Kiel: 1200 M. zu einer
Kirche zu Germendorf vom Rittmeifter a. D. Dahl,, Gasbeleuchtung, jowie zur Grabpflege;
Alt-Thymen: 2 filberne Altarleuchter, blaue Kanzel: | Wufterhaufen a. D.: der Kirche zu Franfenfelde von der
und Altarbefleidung; Hüfner-Augzüglerin Wild. Lintow: verfilb. Hoftien-
Strausberg: der Kirche zu Kloſterdorf von Kreifrau| doſe, von Frau Tägener, Klinkemühle: verfilb.
von Edardftein, geb. Gräfin von Hade: rotbel Abendmahlskelch;
Altar:, Kanzel: und Tauffteinbefleidung, von Frei: | Könige-Wufterhaufen: der Kirche zu Rosie von Frau
herrn Arnold von Edardftein: Schwarze Altar-,| Gemeinde-Borfteher Wendt: Tauffteindede von Plüſch
Kanzel: und Tauffteinbefleivung; der Kirdye zu Stein-| nebſt Schugdede von Tüll;
bet von Frau Schmedide, Berlin: Tauffteindede | Jehdenid: der Kirhe zu Mefeberg von Frau Geh.
aus grünem Plüſch mit Stiderei, vom Bädermeifter | Juſtiz-Rath Leifing, Berlin: Orgel mit 8 Re
Müdeley, Berlin: Taufbeden aus Alfenide, Kol-| giftern.
Ausweifung von YHusländern aus dem Neichsgebiete.
Datum
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, al
we der weiche die Ausweiſung e ,
3 des Ausgewielenen. Beitrafung. beſchloſſen Hat. ne
1. 2 | 3 N 5 6
Auf Grund des 6 362 des Strafgelesbude:
1 Karl Auguftin geboren am 23. Märzlandftreihen u. Betteln,Kaiferlicher Bezirfe-] 13. Juni
Andreur, Kabrif- | 1862 zu St. Ame, Präfident zu Colmar, 1893.
arbeiter und Weber, | Bezirf Nemiremont,
Departement des Vos⸗ ”
ges, Frankreich, frans
zöfifher Staatsange-
höriger,
2| Rudolf Dörre, geboren am 24. Auguftldesgleichen, Groͤßherzoglich badi-] 20. Juni
Sattler, 1856 zu Dresden, ſcher Landeskommiſ⸗ 1893.
ortsangeh. zu Criſch⸗ ſär zu Karlsruhe,
nitz, Bezirk Tetſchen,
oͤhmen,
3 Franz Duval, geboren am 20. Maildeögleichen, Kaiferliher Bezirks-] 17. Juni
Tagner, 1864 zu Birton, Be- Präfident zu Colmar, 1893.
zirk Arlon, Belgien,
beigiicher Staatsange-
höriger,
4) Mihaly Horniaf, geboren im Jahre 1866|Fandftreichen, Königlih bayerifhel 6. Juni
Dienftfnedht, zu Lelesz, Bezirf Bo⸗ Polizei Direktion 1893.
drogföz, Komitat Jemp- Münden,
len, Ungarn, ortean-
gehörig ebendafelbft,
5) Kranz Hraby, geboren am 28. Januar|Betteln, Königlich preußiſcher 7. Juni
Kürfchnergehülfe, 1853 zu Schüttenhofen, Regierungspräftdent 1893.
Böhmen,öfterreichifcher zu Pofen,
Staatsangehöriger,
6| Jakob Kolleroß, geboren am 25. Juli Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher 16. Juni
Arbeiter, 1855 zu Odenburg, Negierungspräfidtenti 1893.
Defterreich, ortsange- zu Magdeburg,
börig zu Geſen, Bezirk
Klattau, Böhmen,
2.
7| Anton Martjaf, |20 Jahre alt, geboren) Berteln
Drabtbinder, . | zu Neszlula, Komitat
Trenefin, Ungarn, orts⸗
304
Le
& Name und Stand | Alter und Heimath Brund
= des Ausgewieſenen.
—2
1. | |
Beitrafung.
Behörde,
der
welche die Ausweiſung
X ⸗
beſchloſſen Bat. ie
4. | 5. 6.
samen preußifcher
25. Mei
Polizei-Präftdent zul 1893.
Berlin,
angehörig ebendajelbft, |
8 Karl Nielaender, |geboren am 3. Juni Candftreichen, Stadtmagiftsat Neu⸗ 2. Juni
Kaufmann, 1851 zu Bernau bei Ulm, Bayern, 1893.
Reval, Rußland, rujfie |
ſcher Staatsangehörig. y |
gRarl Yaida (Pajda),geboren am 24. Januar desgleichen, Königlich preußifcher. 26, Mai
Bäckergeſelle, 1864 zu Miſtek, Mäh⸗ Negierungspräfttenti 1893.
| ren, ortdangehörig zu Oppeln,
ebendafelbft,
10, Johann Paulitzſch, geboren am 16. Dezem-Landſtreichen und verbo⸗Königlich bayeriihes 7. Juni
| Schneidergebilfe, ber 1865 zu Graz, tenes Waffentragen, Bezirksamt Waffer- 1893.
Steiermarf, ortsange⸗ burg,
Ä börig zu Steinriegel,
Bezirk Leibnig, eben-
| daſelbſt,
11 Johann Pelzel, geboren am 4. Novem⸗Landſtreichen, Königlich bayerifhel 10. Juni
| Kellner, ber 1873 zu Gras, PolizeisDireftion 1893.
Steiermark, ortsange- Münden,
börig zu Kerſchbach,
Bezirfluttenberg, eben-
daſelbſt,
12] Jakobus Heinrich geboren am 8. Auguſt Betteln, Königlich preußiſcher 16. Juni
DBompe, Scioffer, | 1856 zu Zwolle, Nie: Regierungspräftdent 1893.
berlande, ortdangehö- zu Düfjeldorf,
\ rig ebendaſelbſt,
133 Georg Reidl, geboren am 12. Dezem⸗Lanbſtreichen, Königlih bayerische] 19, Mai
Mepger, ber 1873 zu Utten- PolizeisDirektion 1893.
dorf, Bezirf Braunau, Münden,
. Böhmen, ortsangebd:
. |rig zu Burgfirden,
ebendaſelbſt,
14 Julius Schiffer, Igeboren am 4. Januar Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher 13. Juni
Arbeiter, 1864 zu Hodtzenplotz, Regierungspräſident 1893.
Bezirk Jaͤgerndorf, zu Magdeburg,
Oeſterreichiſch⸗-Schle⸗
fien,
15] Morig Zumann, |23 Jahre alt, geboren|Betteln, Großherzoglich badi-| 19. Juni
Radirer, zu Prag, ortdangebör.g Iher Landeskommiſ⸗ 1893.
zu Weißwaſſer, Bezirf jär zu Mannheim,
Mündengräg, Böh-
men,
Hierzu Bier Deffentliche Anzeiger.
(Die Inſertion⸗ ebühren betragen für eine einſpaltige Druckzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.)
Nedigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Bayn ſchen Erben.
Amtsblatt
Ber Königlichen Negiernug zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stüd 30.
Den 28. Juli
1S93.
te unten
des Bönigligen Dber:-Präfidenten.
Befanntmahun
17. Mittel Erlaffed vom 29. uni d. I. hat der
Herr Minifter für Landwirthicheft, Domänen und
Forſten dem SKöniglihen Meliorations-Bauinſpektor
Grang zu Charlottenburg, Kneſebeckſſtraße Nr. 11,
vom 1. Juli d. 3. ab für den ihm in feinem Haupt:
amt überwiefenen Dienſtbezirk — das Stromgebiet ber
Oder — zum Oberfifchmeifter im Nebenamt ernannt.
Borftehendes wird hiermit unter dem Bemerfen
zur Öffentlihen Kenntniß gebracht, daß der Oberfiſch⸗
meifter der Auffiht des O erbräf identen unterfteht.
Potsdam, den 8. Juli 1
Der Ober-Präfident, —— von Achenbach.
Defanntmagung.
18. Auf Grund des 6 2 * Geſetzes über die
Schonzeiten ded Wildes vom 26. Kebruar 1870 in
Verbindung mit 6 107 des Geſetzes über die Zu-
Händigfeit der Verwaltunge- und Verwaltungsgerichts⸗
bebörden vom 1. Auguft 1883 und 6 43 Abjag 3 bed
Geſetzes über die allgemeine Sanbesverwaltung, vom
30. Juli 1883 wird für das laufende Jahr der Beginn
der Jagd auf Nebhühner im Stadtfreife Berlin auf
Freitag den 18. Auguſt
feſtgeſetzt.
Die Jagdzeit dauert bis
Donnerſtag den 14. Dezember
einfchließlich.
Potsdam, den 18. Juli 189.
Der Ober-Präfident, Staatsminifler von Adhenbad.
Befanntmadhung.
19. Der Herr Minifter des Innern hat im Eins
vernehmen mit bem Bezirksausſchuſſe b:erjelbft die Ab-
zweigung der im Kreiſe Teltow belegenen Gemeinde
Groß⸗Lichterfelde von dem Amtsbezirfe XXVII. —
Steglig — und die Bildung eined eigenen Amtöbezirfe
aus berjelben unter der Bezeichnung „Amtebezirf
XXXXVII. — Groß-Lichterfelde‘ genehmigt.
Dies wird mit bem Bemerfen zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß dieſe Veränderung der Amte-
bezirfdeintheilung bes Kreiſes Teltow mit dem 1flen
Auguſt d. %. in Wirkffamfeit tritt.
Potsdam, den 19. Juli 1893.
Der Ober-Präfident, Staatsminifter von Achenbach,
BSetanntmachung en
des Königlichen Hegierungd-Yräfidenten.
BDBefanntmadung,
betreffend Einfuhr von Zuchtvieh aus den Niederlanden.
169. Nachdem die Maul- und Klauenſeuche in ben
Niederlanden eine erheblihe Abnahme erfahren, hat der
Herr Minifter für Landwirthichaft bie Einfuhr von
Rindvieh zu Zuchtzweden aus diefem Lande Tandwirth-
Ichaftlichen Vereinen und Genoſſenſchaften unter nach⸗
ftebenden Bedingungen geftattet:
1) Die einzuführenden Zuchtthiere müfjen mit Zeug-
nifjen der Gemeindebehörde des Urſprungsorts
verjehen fein, in welden das Alter und Signalement
der Thiere angegeben, ſowie bejcheinigt ift, daß
an dem Herfunftsorte und in den Nachbargemeinden
innerhalb der Teßten AD Tage vor der Abſendung
feine übertragbare Viehſeuche geherrſcht hat.
Die Dauer der Gültigkeit der Zeugniffe be⸗
trägt acht Tage.
2) Die zur Einfuhr zugelaffenen Thiere müſſen ohne
vermeidbare Verzögerung nach ihrem Beſtimmungs⸗
orte gebracht werben, aus welchem fie vor Ablauf
von 6 Monaten nicht entfernt werben bürfen,
außer in Nothfällen zur Abfchlachtung in einem
Schlachthauſe.
3) Wenn bei der thieraͤrztlichen Unterſuchung, welcher
die Thiere an der Landesgrenze in Gemäßheit des
Erlaffes vom 27. März d. I. unterworfen find,
auch nur ein Thier mit einer übertragbaren
Krankheit behaftet gefunden wird, ift der ganze
Viehtransport zurüdzumeilen.
Die Einfuhr voll Zuchtvieh wird den land⸗
wirtbichaftlichen Vereinen und Genoſſenſchaften des Be-
zirks nur auf Antrag, welder durch Vermittelung dee
ae Herrn Landrathes bei mir anzubringen if,
geſtattet
Potsdam, den 25. Juli 1893.
Der Regierungs⸗Präaſident.
Nachweiſung über den Geſchaäͤftsbetrieb der Rantiihen, gabaemeine — Kreis⸗Sparkaſſen ım Regierungsbezirk Potsdam
r
170. Nachſtehende Jachweiſunger werben hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Potsdam, den 14. Yuli 1
Der Regierungs-Präfident.
%
*
306
9
2
2 Domicil geit d Bahl ihrer ep NER gettag der
> eit der er niedrigſte öchſte inlagen am
Ei der Errichtung an in auf ei bug be Setufe oa
3 Sparkaſſe. der Kaſſe hen⸗ Panne: *2* ontoe —— ;
‚11 Angermünde 1,0 99941|69
21 Belzig 1,00 unbejchr. | 346517|22
3 Bieſenthal 1,00 610675115
Al Brandenburg a.H. 1,00 494834475
1 Charlottenburg 1.00 1256729] —
61 Cremmen 1,00 203563 85
71 Dahme 0,50 unbeſchr. 1018307128
8 Eberswalde 0,50 deögl. | 3104281180
4 Fehrbellin . 1,00 12 549901 |8:
1 Havelberg = 1,00 9000 I 3592995 |87
111 Jüterbog » 1,00 274284 |46
12] Kegin J 1,00 276325|40
13] Kyrig 1,00 74031|18
14] Lenzen * 0,50 734634|14
15] Luckenwalde * 1,00 90251970
161 Nauen * 1,00 2199273138
17] Niemegf s 1,00 147441!50
184 Oranienburg 2 1,00 69111|44
19] Perleberg O 1,00 1960074|45
201 Plaue 1,00 177068108
211 Potsdam u 1,00 501479767
221 Prenzlau — 1,00 277455|96
231 Prigmwalf —* 0,50 30986387
24 Putlig - 1,00 132034 |32
251 Rathenow NW 1,00 715488101
261 Neu-Ruppin —* 1,00 113213] —
271 Schwedt. W 1,00 unbeſchr. | 255277016
281 Spandau PR 1,00 1500 | 5203735]42
29 Stradburg U.⸗M. 9 0,50 2000 609001160
30) Strausberg 1,00 unbefchr. | 1091566 |20
31) Treuenbriegen 1,00 1500 877031|82
32] Werder 1,00 18658245
33 Wilsnad 1,00 607757|15
34 Wittenberge 0,50 868845129
351 Wittftod 1,00 unbefchr. | 1273160|98
365 Wriezen 0,50 1800 41000623
37| Wufterhaufen a. D. 1,00 | 3000 | 238037163
38] Zehdenick 1,00 unbefchr. | 815085132
M Beten Gandarmeindet | 1887” | — | — | 1.0 I
11 Angermünde £ 1856 — 9 0,50 unbeſchr. 4086797158
2] Berlin (NR.-Barn.) d 1857 — 15 1,00 desgl. I 6830095130
3 Freienwalde a. DO. 1851 — 12 1,00 2000 5919156|11
A Beedfom “ 1855 5 — 1,00 3000 I 3341661|94
51 Rathenow gr 1857 11 — 1,00 3000 | 183747862
61 Jüterbog ” 8 1848 — 6 1,00 unbefchr. 1017186882
7, Prenzlau 2 1842 — 2 0,50 veenl 4509769)17
I Kyrib Ö|| 1856 5 — 1,00 9000. | 1947835|66
9 Neu-Ruppin * 1848 — 6 1,00 1500 1 4868107197
10% Berlin (Teltow) "5 1858 — 22 0,50 unbefchr. 11006256171
11] Templin 8 1858 — — 0,50 6000 I 1177548118
12] Belzig & 1858 — 3 1,00. 3000 I 1296144|80
|
Zuwachs während
Rechnungs
durch
Zuſchreibung
von Zinſen
M. |
3321113
10749177
20761134
14425321
38834117
7467|84
31758|24
8434865
16765180
100047|28
9387|78
7590|68
3084124
24018120
24776172
70649187
5106152
2535|85
56601166
4981133
149336] 17
9152105
9939| 42
4471101
23525|23
3702144
65382181
167575|59
18866|67
31188|76
2966030
6568|04
19433177
29164120
35471116
12914166
— 3
15727170
700077
138725111
194858|12
198004[|01
109456[12
60213176
331192|31
140403|38
61471156
154998|39
292021196
32558|49
40311 |77
des abgelaufenen
jahres
durch
nene
Binlagen.
M Bi
10084586
132452138
13504762
1356401 |76
792379|10
97438 56
157700142
133727091
123001507
10652066
304488171
86773]
1008088127
1324847|97
1396768152
72360417
520954190
191248671
823236156
708549|97
1248560170
3052023] —
224892|71
242260162
Ausgabe während
des abgelaufenen
Rechnungsjahres für
jurüdgejugene
Ginlagen
Abſchlufſe
Betrag der Ein: | Betrag des Se:
lagen nach dem fparat: oder Sparsf fonde, wie er am
fonds. ($ 12 dee Schluſſe des abgelau
fenen Rechnungs
838. )liahres zu Buche ftand.
M. IBf
des abgelaufenen | Reglemente vom
Rechnungsjahres 112. Deabr 1
f M. Bf
überfchüfle des
abgelaufenen
Nechnungsjahres.
IB M. —Ff.
— — 1987198 127061
— 4855|86 3326117
— 3408201 7759/01
— 432097194 674771—
— — — 140591401 °
— — — 2009177
— — 60914174 11835|26
— 11676543 23677|70
— 40167193 6346177
— — 41461984 51996112
— — 2053607 3407112
— — 7965]44 2764192
— 178178 245133
— 8613795 3556143
— — 3200016 11047|45
— 19571760 25026168
— — 167441 1621187
— _ 987123 — —
— = 21212349 22320137
— 9266154 2394|78
— — 45450932 63759179
— — — — 215933
— — 891114 323308
— — 34896 972114
— — 65766 06 6668131
— — 97740 941185
— — 187547163 21547186
_ 486436] — 75997154
— — 36373115 3681/28
— 8762242 1211080
— — 96954132 11672j41
— — 456118 2454137
— 47647149 5720141
— 62759 68 9375157
— — 13419336 1277399
88007 165 — — 1834064 337198
88019|70 263352 82 — — 376303 3762124
317891|18 817410155 — — 17168193 9085'32
— 264543150 _—
545850170] 43877000 — — 219850128 5130153
1243325131 7106476126 — — 547011145 98142) —
12379841351 6275944129 — ABA324141 5956878
634099 |85] 354062238 — 291962170 44999184
469464|—I 1949183|28 — — 86845191 17875|99
1584804711 10830743|13 — — 906714136 96791194
819014661 4654394|45 — — 172694|03 3117851
536710184 2181146135 — — 211305|72 19221193
1008838117] 5262828189 — 26546806 43382110
24766531051 10929953 62 — — 451241|69 104425]45
214710/24 1220289|14 5700 — 37346182 14285126
217520)881 1361196]31 — 122327172 13435]24
a a a u u u a a a a u a a Ba a a a Ba Ba Ba a Ha a Ba Eu
Ta u a u Tu u u Eu u u a U TE Da u a u zz Du a u u
13.
Betrag des
eigenen
l11111111111
Vermögens
d
IBf.
308
1. 14. 25.
| 16.
2 Aus dem Reſervefonds find ginfen,
>» Domicil zu öffentlihen Bweden verwendet: welche die Kaſſen
S der feit vem Beſtehen im abgelaufenen für Einlagen für ausgelichene
s Spartaffe. der Kaflen. Rechnungsjahre. gewaͤhren Kapitalien erhalten
0 M. Pf. M. Bf. Prozent. Prozent.
1] Angermünde — — a - 4-5
2 Belzig — 34 A—5
3 Biefenthal — — 3Us 4—5
4] Brandenburg a. 9. 26 — 3 3 AA/,
51 Charlottenburg — 3 3Yya— 4;
61 Cremmen — 3a 3a—5
7) Dahme — 3a 4-6
Bi Eberswalde — 3/. 31/-5
95 Fehrbellin — 34 3/24/2
101 Havelberg * 28 — — 3 3,89
11] Jüterbog u — — 3V42 4-6
14 Ketzin — — — 3a 32 -5
131 Kyrig — — — 3/. 4-5
141 Lenzen 8 82673 — 3 3—AN/a
151 Luckenwalde IM — — — 3a Aa
164 Nauen * 7612495 — — 3Ys 3Va—5
171 Niemegf 8 — — 3"/s 4-5
. 18 Oranienburg 2 — — — 3a A— As
19] Perleberg O 13777364 — 3 3/
20] Plaue — — — 3 31/-5
21) Potsdam u 13905950 — 3 3/.
22] Prenzlau 58 — — 3/. 3A/2
231 Pritzwalk — — 32 4—5
4 Putlig .. — — — 3a 4—5
25 Rathenow “ 2835121 — 3Us A—Aa
261 Neu-Ruppin y\ — — 3Vs 32A/.
271 Schwedt | 2 299413/05 7300| — 3/. 3/4
281 Spandau 220082|— — 3a 31/-65
291 Strasburg U.⸗M. O — 3a A—Alfı
30) Strausberg — — — 3. 3—6
31] Treuenbriegen 27943|20 — 277% 3Yya—AYs
32) Werber — 3/3 A.-A!l/2
331 Wilsnack — — — 3)s 3Va—4ANa
34| Wittenberge 24162|65 — 34 | 39—5
35] Wittftod BT — 3 3
361 Wriezen — — — 3/4 | 3Ya—6
371 Wufterhaufen a. D. — Z — 31, A—5
381 Zehdenid — — — 3 | 3—A/,
Belten(Vandgrmeinde-Kafeff ——__— — | — — — — I 57, m
1] Angermünde * — — — — i/ 3/4
ABerlin (N.⸗Barn.) u — — — — 3 3 AA/.
3 Freienwalde a. O. * 83000 — 14000) — 31 3 92
Beeskow 8 60000 — — 3 1/s 3 Ys—)
5 Rathenow gr — — — — 31/ 3—4/a
6) Jũterbog ẽ 24695932 — 314 3—6
7) Prenzlau 2 135790117 — — 31/5 3—4
Kyrig O — — — 32. 5
91 Neu⸗Ruppin 3 4208393 — — 31% 3Yya—5
10] Berlin (Teltow) * 66300187 1832| — 3 3,83
11] Templin Ir — — — 3 3,57
121 Belzig € — — — 3a 31/ -5
309
DEDBRS om“ en me arm Laufende NP;
Bon dem Bermögen der
Domicil in Öypothefen: in anf den Inhaber en p is Atufe
der auf ſtaͤdtiſche auf ländliche Nominal⸗ urewerih am Ole
Syartaife. Srunvfäde. werth,. des abgelaufenen
v KR En Fr cn m Recpuungejahres. j
Angermünde 825901 — 8700, — — — |—
Belzig 82187|50 262374|7 —
Bieſenthal 360200 — 58850- 218850 219390) 99
Brandenburg a. 9. 228097480 334683|66 2801900 2759014! 5
Charlottenburg 1009350] — | 486000 470369) 10
Cremmen 18100 — 14060634 41600 41102) —
Dahme 707847 — 201024|90 500 426| 25
Eberswalde 1566802 | — 102203116 1440500 1420417| 49
Fehrbellin 173150 — 19854364 128600 134877) 40
Havelberg = 980164111 859769|74 1140000 1141160, 10
Juterbog u 181707|58 50475 52000 53896) —
Ketzin - 156500 — 16200 48200 45886| —
Kyrig - 83010 — 1800| — — — —
Lenzen u 96297|34 335190]16 337900 352029| 70
Ludenwalde * 828339 50 77125 17200 16706| —
16] Nauen * 809242|99 287905 — 978000 966644! 54
171 Niemegf u 6528511 50950|75 19000 19817] —
181 Oranienburg a 45700 — 15800 — 29100 30787| 80
191 Perleberg 9 8352251 — 410225) — 584100 577464) 10
20] Plaue 131450| — 5550 47100 49184| 50
211 Potsdam u 2603965 | — — 2118550 2148353] 70
22| Prenzlau e 189900| — 264001 — 112000 106493] —
23| Prigmalf m 143850 | — 92450 33000 34623] 50
24 Putiitz . 21975) — 43400 29500 30904! 10
25] Rathenow * 292300| — 4500 356700 366559] —
261 Neu-Ruppin y 94150) — 1200) — 34000 359181 —
27| Schwedt rn 1728384195 106225 — 1007825 1009229} —
28] Spandau J 3370776|94 3121751 — 1922500 2018907) 50
29| Strasburg U. M. Wy 288280| — 44500 2411350 221159) 40
30] Strausberg 65394832 224141 — 152000 144709| —
31] Treuenbriegen 265125] — 159900 — 629650 640421) 60
32] Werber 82300| — 19500 — 95600 97739) 55
33 Wilsnack 181830] — 372765 — 50650 50185! 20
3A Wittenberge 643095 | — — — 154800 162524) 30
35| Wittſtock 791730) — 188250| — 330400 334281| 75
36| Wriezen 175525 — 30000| — 163100 | 169118) 80
371 Wufterhaufen a. D. 159897175 6495435 6000 5842| 50
38| Zehdenid 318028 240800 246800 | 243989 70
1] Belten (Candgaemenvet.f)]L_L_OÖO—N—| 760001 | __ T0000 1079170
1] Angermünde = 1346950 | — 926850 | — 1777125 1772906] 68
2] Berlin(N.-Barn) | 8 775250 — 2253466 |66 3375300 3495369| —
3] Freienwalde a0. | = 2418750| — 15413001 -- 2017900 1997974, 10
Al Beeskow = 448703| — . 3650771 — 1829550 1780720| 50
51 Rathenow # 627200 | — 192400) — 877500 894601] 60
6 Jüterbog u 4079359|80 193020648 3882900 3775316] 50
7| Prenzlau 9 289540 83560 4590650 4435812] 05
Kyrig 409630) — 273682|50 1454000 1504150) 60
91 Neu-Ruppin > 7978751 — 1198470) — 2366000 2252705] —
101 Berlin (Teltow) 2 293600 - 109409| — 3567100 3535203| 26
11| Tempfin & 76250|— 44600|—| 852900 | 831492] 20
121 Belzig & 21065086 45621886 643175 | 6387891 18
s11
EEE SEHEN EEE EEE TREE EEE RE TEE EEE —
Spartaffen (Spalten 9 bis 13) find zinsbar angelegt:
auf Schuldſcheine: gegen bei öffentlichen überhaupt
egen Inftitnten und J(Inhaberpapiere zum
Beifel Banftpfand. Kornorationen Kurawerthe eingeftellt)
M. Bi
MB
112600 —
375952
700160[25
5464673101
1566719110
238608134
1052366115
3506265130
60519654
393592695
324908158
3062861 —
977101
819417|52
922170150
2502881173
169770154
92287|80
2154614]10
18728450
559561870
322793 —
35923850
150495110
808459] —
— — 1319281 —
— — 2843838195
16470134] 5996129178
40500] — . 601389]40
130410 — 1220759132
_ | 106544660
35400| — 236239155
53955) — 658735[20
206000] — 1011619130
35850| 1385375|75
_ — 419143/80
25785325
10980|— 813797|70
8 1500 650001 — 26150551
25650, 30992606 —
ohne
Bürgſchaft
Bf
903 — 41200)
-
11185115111111661
II
I KR Da Da Du BE ER ER ER
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=]
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8
J51111111111131111161
207050
— — 1058747|50 7582833116
— — 785900 | — 6743524.10
39560) — 1037128|38 3821815/88
20000) — 285875 — 202257660
— — . 1686627153 1154291681
— — — — 4816912 05
17775— 9064450 2350783|60
28171 — 1003036158 5450067158
— — 732961382 1126782608
— — 289070| — 1241412]20
80052. — 80038172 1468749162
— —
BAREEENE
150627
2500
8000|
94901
145164
111111111141
NM
1111461
Doo
312
— —
—9
20269 53 18571 45
381 Zehdenick
1. 33. 34. 35. 36 3.
2 Im abgelaufenen Rednnngejahre | Merth fämmtl. Betrag des Betrag ver Ber:
2 Domicil im Wege ver Zwangsverſteigerung | bdieher erwor⸗ baaren waltangsfoften
| E der __ erworbene Immobilien: benen Mobilien Kaſſenbeſtandes im abgelaufenen
= € Erwerbspreis —V am Schluſſe des am Schluſſe Rechnungs:
& parkoff-. * preis. | 2° art engeider. Rednnnaelabren de a ungejabren. jahıe. Mr
. . t . . . . . .
1} Angermünde — — 150) —
2] Belzig — — — 523| 25
3 Bieſenthal — — — — —
Al Brandenburg a.H. — — — 6143| 92
51 Charlottenburg — >» — 5963| 49
o De — — — — 1024| 20
ahme — — — — 1616| 20
B eben , — |- — 40 75 42
A Fehrbellin 5 — — — — 901 —
1 — .I — —— — 80 6575| 79
rbog > — — — — 3811 86
12] Kegin > — — — — 479| 39
134 Kyritz u — — — — 95| 55
1. Lenzen rn — — — | — 1000| —-
154 Ludenwalbe PR — — — 1093| 20
17] Rem :| zZ (= — *404| 78
18] Oranienburg *2 — — — — —
191 Perleberg O — — — 3225| 21
20] Plaue . — — — — 349| 70
21] Potsdam — — — — 11266| 70
221 Prenzlau 8 — ⸗— — 25 2951 —
231 Pritzwalk Be — — — — 6721 48
24 Purlig - — — — — 395| 53
24 Rathenow - — ⸗— — — 2066, 43
264 Neu-Ruppin a — — — — 66| 55
a7 Soweit u — — — — Er 2213 30
3 Spandau “ — 121 — — 143747 7127| 57
291 Strasburg U.-M. — | — — 27064 1848| 80
30] Strausberg —_— — — — 17461 5066| 90
3 areuenbriegen — — — 3 1105| 49
erder — — — — 0272 6| —
33 Wilsnad — — — 50 16621 | 65 664| 80
34] Wittenberge — — — 50 20754 1602| 90
> hoc — — — — 55200 | n 2910| 05
riegen — — — — 17312 |1 755| 22
371 Wufterhaufen =D. — — — 63 9209 | 05 1036| 30
1 = 1 = 0 3 6) 9840 189] 747] 6
1] Angermünde £ — — — 800) — 1819 | 73 56331 63
2 Berlin(R.-Barn.) | o — — 2316| — 70178 | 70 18717) 30
3 Freienwalde a. O. — — — — 3899 | 55 9262| 97
Beeskow * — — 1000| — 7086 | 06 4711| 55
5f Rathenow gr - — — — 13452 | 59 5467| 87
61 Yüterbog u — — 2430| — 188892 | 67 19059] 65
7) Prenzlau 2 — — — — — 10176 | 43 | 171571 97
| I — — — 487| 50 ac6s | a7 | 6090| 77
eu Ruppin Pr — — — 6413 2 12084| 60
10) Berlin (Teltow) 15 — — 81751 — 88858 | 48 23725, 99
11| Templin ” — — 1950| — 14212 | 26 4229| 01
12] Belzig & — — 1090| 15 14774 | 4 4468| 22
EEE ibn 0 7
a. bei den Städtiſchen Sparfaffen in Spalte
171.
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
Amtsblatt.
313
Die Summen der vorſeitigen Radweilumgen betragen
: 13, ın Spalte 5: 43842455,25 M., in Spalte 6:
1305934,47 M., in Spalte 7: 13111473,89 M., in Spalte 8: 11968602,30 M., in Spalte 9:
46291261,31 M., in Spalte 11: 3383458,11 M., in Spalte 12: 511431,03 M., in Spalte 14:
1638527,02 M., in Spalte 15: 7300 M., in Spalte 17: 19913 und 13373 Stüd, in Spal.e 18:
44260 Stüd, in Spalte 19: 25403 Stüd, in Spalte 20: 20515 Stüd, in Spalte 21: 20638 Stüd,
in Spalte 22: 23116 Stüd, in Spalte 23: 133932 Stüd, in Spalte 24: 22499143,89 M., in
Spalte 25: 534913740 M., in Spalte 26: 16024975 M. und 16120133,08 M., in Spalte 27:
478603 M., in Spalte 28: 553633,18 M., in Spalte 29: 437386,65 M., in Spalte 30:
440258,80 M., in Spalte 31: 3136363,81 M., in Spalte 32: 49014659,81 M., in Spalte 35:
16947,03 M., in Spalte 36: 986807 M., in Spalte 37: 87140,40 M.;
. bei den Randgemeinde-Sparfaffen in Spalte 5: 232155,83 M., in Spalte 6: 7693,40 M., in Spalte 7:
86273,23 M., in Spalte 8: 61578,96 M., in Spalte 9: 264543,50 M., in Spalte 11: 6892,90 M.,
in Spalte 12: 3523,93 M., in Spalte 17: 176 und 43 Stüd, in Spalte 18: 356 Stüd, in
Spalte 19: 164 Stüd, in Spalte 20: 118 Stüd, in Spalte 21: 115 Stüd, in Spalte 22: 115 Stüd,
in Spalte 23: 868 Stüd, in Spalte 25: 76000 M., in Spalte 26: 10000 M. und 10791,90 M.,
in Spalte 28: 54100 M., in Spalte 29: 4220361 M., in Spalte 30: 13500 M., in Spalte 31:
65000 M., in Spalte 32: 261595,51 M., in Spalte 35: 673 M., in Spalte 36: 9840,89 M.,
in Spalte 37: 747,96 M.;
bei den Kreis⸗Sparkaſſen in Spalte 3: 21 und 75, in Spalte 5: 56049025,86 M., in Spalte 6:
1754214,98 M., in Spalte 7: 13186274,10 M., in Spalte 8: 11288976,58 M., in Spalte 9:
59700538,36 M., in Spalte 10: 5700 M., in Spalte 11: 3797099,15 M., in Spalte 12:
579746,57 M., in Spalte 14: 634134,29 M, in Spalte 15: 15832 M., in Spalte 17: 18482
und 11978 GStüd, in Spalte 18: 42164 Stüd, in Spalte 19: 27674 Stüd, in Spalte 20:
23165 Stüd, in Spalte 21: 23722 Stüd, in Spalte 22: 28976 Stüd, in Spalte 23: 145701 Stüd,
in Spalte 24: 11773758,66 M., in Spalte 25: 9375240,50 M., in Spalte 26: 27234100 M. umd
26915040,67 M., in Spalte 28: 611242 M., in Spalte 29: 71406 M., in Spalte 30: 338854 M.,
in Spalte 31: 13816208,09 M., in Spalte 32: 62901749,92 ,M., in Spalte 35: 18248,65 M.,
in Spalte 36: 514432,47 M., in Spalte 37: 130609,13 M.
Die Gefammt:Summe beträgt in Spalte 3: 21 und 88, in Spalte 5: 100123636,94 M., in
Spalte 6: 3067842,85 M., in Spalte 7: 26384021,22 M., in Spalte 8: 23319157,84 M., in
Spalte 9: 106256343,17 M., in Spalte 10: 5700 M., in Spalte 11: 7187450,16 M., in Spalte 12:
1094701,53 M., in Spalte 14: 2272661,31 M., in Spalte 15: 23132 M., in Spalte 17: 38571
und 25394 Stüd, in Spalte 18: 86780 Stüd, in Spalte 19: 53241 Stüd, in Spalte 20:
43798 Stüd, in Spalte 21: 44475 Stüd, in Spalte 22: 52207 Stüd, in Spalte 23: 280501 Stüd,
in Spalte 24: 34272902,55 M., in Spalte 25: 14800377,90 M., in Spalte 26: 43269075 M.
und 43045965,65 M., in Spalte 27: 478603 M., in Spalte 28: 1218975,18 M., in Spalte 29:
550996,26 M., in Spalte 30: 792612,80 M., in Spalte 31: 17017571,90 M., in Spalte 32:
BE M., In Spalte 35: 35868,68 M., in Spalte 36: 1511080,36 M., in Spalte 37:
1849749 M.
Die Treidler werben zur Bemannung ber Fahr⸗
zeuge nicht gerechnet.
Die Vorſchriften über Bemannung der Dampf-
ſchiffe werden durch dieſe Befimmungen nicht be⸗
Polizei⸗Verordnung,
betreffend die Bemannung der Schiffsgefaͤße.
Auf Grund der SS 138 und 139 des Gefeges
1883 (8.8. ©. 195) wird unter Zuflimmung bee rührt.
Bezirksausſchuſſes nachſtehende Polizei = Verordnung | II. Zumiderhandfungen gegen dieſe Beftimmungen
erlaffen: . werden mit Geldſtrafe bie zu 30 Marf geahndet,
Il. Sciffögefäße mit Ausnahme der Handfähne mit
an deren Stelle im Unvermögengdfalle entjprechende
einer Tragfähigfeit bis 250 Tonnen einſchließlich
müfjen, gleidhviel ob fie Teer oder beladen find,
während der Fahrt mit wenigfiend zwei erwachſenen
Derjonen bemannt fein, von denen fich die eine an
HT.
Ded im Borbertheile des Fahrzeuges, die andere|-
am Steuer aufzuhalten bat.
Bei Schiffen über 250 Tonnen Tragfähigfeit
muß mindeſtens noch ein dritter Dann an Ded
im Borbdertheil des Schiffes fein.
Haft tritt.
Aufgehoben werben:
1) $ 7 der Schifffahrtspolizeiordnung vom 11ten
Mai 1852 (Amtsblatt 1852, Beilage zu
St. 21),
2) $ 7 der Polizeiverordnung für den Schiff⸗
fabrtöverfehr auf dem Notte-Ranal vom 15ten
März 1858 (Amtsblatt 1858, Beilage an
St. 14),
314
3) N? 1. ber Solizeiverorbnung, betreffend Er-
gänzung der Scifffahrtspolizeiordnung vom
Bekanntmachungen
der Röniglichen Regierung.
14. November 1881 (Amtöblatt 1881, ©. A42),| Gebäupefteuerrevifion in den Kreifen Nieverbarnim und Teltow.
A) die Poligeiverorbnnung, betreffend die Bemannuna
der Fahrzeuge auf dem Friedrich-Wilhelms⸗
Kanal u. |. w. vom 23. März 1887 (Amıs-
blatt 1887, S. 126).
Potsdam, den 6. Juni 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Graf Due de Grais.
Drtsbenennung.
172. Der Magiftrat zu Berlin bat auf einer vom
Rittergute Lichtenberg, Kreis Niederbarnim, erworbenen
Fläche von 97 ha eine auf 1000 G@eiftesfranfe berech-
nete, 30 Gebäude umfaflende Irrenanftalt errichtet.
Diefem dem Gutsverbande bes Ritterguts Lichten⸗
berg angehörigen Grundſtücke, welches 300 m nördlich
von der Oſtbahn, 800 m desgl. von der Berlin-Franf-
furter Chauffee, öftlih von der Gutsfeldmark Fichten-
berg, weſtlich von der Gutsfeldmark Friedrichsfelde und
dem Hohenſchönhauſener Fließ, ſüdlich von der Feld-
marf Hoben-Schönhaufen belegen ift, wird hiermit der
Ortsname
Herzberge
amtlich beigelegt.
Potsdam, den 24. Juli 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Berihtigung.
173. In $ 22 Ziffer 9 der Baupolizeiordnung vom
5. Dezember 1892 (Amtsbl. S. 527 ff.) hat es an-
ſtatt „... entfernt gehalten und durch doppelte . . .”
zu beißen: „.. . entfernt gehalten oder durch
doppelte... .”
Potsdam, den 24. Yuli 1893.
Der Regierungd-Präftdent.
Viehſeuchen.
174. Feſtgeſtellt if die Maul- und Klauen⸗
jeude unter dem Rindvieh des Bauern Billain in
Klein-Ziethen, Kreis Angermünde, bed NRittergutes
Trampe, Kreis Oberbarnim, ded Bauergutsbeſitzers
Winne, Schmiedemeifterd Pape, der Koſſäthen Sciele
und Safje in Linum, Kreis Ofthavelland, des Ritter:
auiebefigere von Briegfe in Kemnig, Kreis Zauch⸗
elzig.
efgefteltt it der Milzbrand bei je einer
gefallenen Kuh des Schmiedemeifters Branfe in Rheins-
berg, Kreid Ruppin, und des Büdners Marwis in
Saalomw, Kreis Teltow, der Bläshenausihlag
bei dem Bullen des Bauern Franz und je einer Kuh
der Bauern Buſchow und Nagel in Heinrichs dorf,
Kreide Ruppin. |
Erloſchen if der Bläschenausſchlag in
Rieplos und Alt-Stahnsdorf, Kreis Beeskow—
Storfow, die Bruſtſeuche unter den Pferden ber
reitenden Abtheilung Feld-Artillferie-Regiments General-
Feldzeugmeifter 3 in Brandenburg a. 9.
Potsdam, den 25. Zuli 1893.
Der Regierungs-Präfident.
13. Als Ausführungsfommilfarien für die in der
Ausführung begriffene zweite Gebäudefleuerrevifion find
für den Kreis Niederbarnim der Königliche NRegierungs-
Rath von Kamede in Berlin, Leipzigerſtraße 135 TIL,
und für den Kreis Teltow der Königlidhe Regierungs⸗
Rath Fromme, Biltoriafirage 18,, beflellt worden.
Die Geſchäfte des Ausführungsfommiflard nad
der Anweifung vom 31. März 1877 für das Berfahren
bei der Fortſchreibung der Gebäudefteuerrollen (Amis:
blatt für 1877, Beilage zu Stüd 38) verbleiben den
Königlichen Landräthen der genannten beiden Kreife.
Potsdam, den 17. Juli 1893.
Königliche Regierung.
Abtheilung für direrte Steuern, Domänen und Forften.
Belanıtım ngen Des
Königlichen Polizei: anbinms zu Berlin.
Polizei-Werordnung.
69. Auf Grund der 88 143 und 144 des Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (G.⸗S. S. 195 ff.) und der 66 5 ff. des Geſetzes
über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (G.⸗
S. ©. 265) wird hierburh nad Zuftimmung des Ge-
meindevorftanded für den Stadtfreid Berlin Folgendes
verordnet: |
$ 1. Die Haushaltungsvorflände beziehungsweise
deren Stellvertreter (in Anftalten die Leiter, Verwalter,
Hausväter ıc.), jowie die Unternehmer von Privat-
Kranfenanftalten und bie Befiger und Leiter aller dem
öffentlichen Verkehr dienenden Aufenthalts-Einrichtungen,
wie Gafthöfe, Logirhäufer, Herbergen, Penfionate,
Chambregarnied, Schlafftelen und dergleichen mehr, find
verpflichtet, bei Krankheits- wie Sterbefällen
von aftatifcher Cholera, Poden, Fled- und Rüdfall-
Typhus, ſowie Diphterie unbedingt,
von Darmtyphus, Kopfgenidframpf (Meningitis cere-
brospinalis), bösartigem Scharladhfieber, bösartigen
Mafern und bösartiger Ruhr auf Bar er
Anordnung des MRöniglichen Polizei⸗
Prafidiums
die von den Kranken benusten Effekten und Räume,
jowie die in biefen befindlichen Gegenftände gleich:
zeitig, und zwar lediglich durch die ſtädtiſche Des-
infeftionsanftalt und deren Beamte auf ihre Koflen des⸗
inflciren zu laffen.
Den Befigern und Leitern der obenbezeichneten,
dem öffentlichen Berfehre dienenden Aufenthalts: Ein-
richtungen kann bieje Verpflichtung auch bei Tungen-,
Kehlfopf- und Darm-Tuberfufofe von dem Poltizei-Prä-
ſidium auferlegt werben.
$ 2. Die Herbeiführung der im 8 1 vorgeichrie-
benen Desinfeftionen haben bie bort bezeichneten ver-
pflichteten Perionen innerhalb 24 Stunden nad
der durch den behandelnden Arzt feftgeftellten Geneſung,
begiehungsweife nachdem der Kranke oder deſſen Leiche
313
aus der Wohnung entfernt worben if, bei ihrem zu⸗
ſtändigen Polizei-Revier zu beantragen.
$& 3. Aerzte, welche an Lungen, Kehffopf- und
Darm⸗Tuberculoſe Erfranfte in den, in $ 1 bezeichneten
Aufenthaltseinrichtungen 2c. behandeln oder aus denjelben
anderweitig übernehmen, find verpflichtet, hiervon der
Sanitätd-Commilfion binnen 24 Stunden auf den
üblichen Meldefarten Anzeige zu machen,
$ A Mit Geldfirafe bis zu 30 Marf, an deren
Stelle im Unvermoͤgensfalle eine Hafıftrafe bis zu zehn
Tagen tritt, wird beftraft
a. wer bie in $ 1 big 3 erlaffenen Vorſchriften über-
tritt,
b. wer durch fein Berhalten die nah $ 1 vorge-
jchriebene Desinfection hindert ober unmöglich
macht,
ſofern nicht durch die Zuwiderhandlung die im $ 327
Strafgeſetzbuch vorgefehene höhere Strafe verwirft if.
Daneben kann die Ausführung der erforderlichen
Desinfertion auf Koften der nah 8 1 verpflichteten
Perfonen dur das Pelizei-Präfidium (Sanitäte-Eom:
milfton) veranlaßt werden.
$ 5. Diefe Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage
ihrer Berfündung in Kraft.
Gleichzeitig wird die Pofigei-Verordnung vom 7 ten
Februar 1887, betreffend die Desinfection bei anſteckenden
Kranfheiten, mit den fie ergänzenden Belanntmadhungen
vom 7. Kebruar 1887, 21. Kebruar 1889 und 2Aften
Juli 1890, fowie die Polizei-Verordnung vom 8. De⸗
zember 1890, betreffend Rungen-, Kehlfopf- und Darm-
Tuberkuloſe, aufgehoben.
Berlin, den 3. Juli 1893.
Der Polizei-Präfident.
Freiherr von Richthofen. i
Befannfmarhungen der Raiferlichen
DbersVoftdireftion zu Potsdam.
Befanntmadhung.
Al. Im Intereffe der ländlichen Bevölferung befteht
die Einrichtung, daß die Landbriefträger auf ihren
Beftellgängen Poftjendungen anzunehmen und an bie
nächſte Poftanftalt abzuliefern haben. jeder Landbrief-
träger führt auf feinem Beftellgange ein Annahmebud)
mit fich, welches zur Eintragung der von ihm an-
genommenen Sendungen mit Werthangabe, Einichreib-
jendungen, Poftanwerfungen, gewöhnlichen Padeten und
Nachnahmeſendungen dient.
Will ein Einlieferer die Eintragung jelbft bewirfen,
jo hat der Randbriefträger demſelben dad Buch vorzulegen.
Bei Eintragung bed Gegenflandes durch den Land⸗
briefträger muß bem Abſender auf Verlangen durch
Borlegung des Annahmebuches die Lebergeugung von
der flattgehabten Eintragung gewährt werden.
Es wird hierauf mit dem Bemerken aufmerfjam
gemadht, daß Die Fintragung ber Sendungen
in das Annahmebuch das Mittel zur Sicher:
ftellung des flieferers bietet.
Potsdam, den 18. Juli 1893.
Der Kaiſerliche Ober⸗Poſtdirector.
| Befanntmadhung.
42. Diejenigen Perfonen, melde noch in dieſem
Sahre Anſchluß an eine der u fpreh-
einrichtungen in Eöpenick, Sriebriche agen,
Groß:Lichterfelde, Grünau (Mark), Zub:
wigsfelde, Nowawes⸗Neuendorf, Öranien:
burg, Petsdam, Spandau, Steglitz, Tegel,
Wannſee und Jehlendorf (Kr. Teltow)
wünjchen, werden erſucht, ihre Anmeldungen recht bald,
ſpäteſtens aber bis zum 1. Auguſt an
das Kaiſerliche Poflamt in dem betreffenden Orte — für
Potsdam an das hiefige Kaiferliche Telegraphenamt —
zu rihten. Später eingehende Anmeldungen
können nach dem 1. April 1894 be⸗
rückfichtigt werben.
Bei den bezeichneten Verkehrsanſtalten können die
Bedingungen für den Anſchluß eingejehen und Formu⸗
lare für Die Anmeldung in Empfang genommen werben.
Potsdam, den 17. Zuli 1893.
Der Raiferliche Ober-Poftdirector.
Bekanntmachungen der Königlichen
Eifenbahn:Direktion zu Berlin.
24. Der auf einer größeren Anzahl Deuticher
Staatd- und Privarbahnen eingeführte Ausnahmetarif
für Torfftreu und Torfmull, fowie für Auttermittel
findet auch Anwendung im Berfehr der Preußiichen
und Dldenburgifchen Staatsbahnen, jowie der Reichs—⸗
Eifenbahnen in Elfaß-Tothringen mit; a. den Württem-
bergiihen Staatsbahnen vom 15. Juli 1893 ab, b. den
Badifhen Staatsbahnen, c. der Main-Nedarbahn,
d. der Stargard-Eüftriner Eifenbahn, mit letzterer jedoch
nur für Torfſtreu und Torfmull — ausgenommen im
Berfehr mit den Reichseifenbahnen in Elfaß-Rothringen,
zu b,, c. und d. vom 20. Juli 1893 ab, e. der Dahme:
Udroer Eiſenbahn unter Einrechnung der in den Tarifen
auögemorfenen Entfernungszufchläge vom 1. Auguft
1893 ab.
Soweit der Mitteldeutfche Verband im Verkehr
mit den vorgenannten Bahnen in Frage fommt, gilt,
wie von der Königlichen EijenbahnsDirektion in Erfurt
befannt gemadıt, der Ausnahmetarif für Torfftreu ıc.
vom 22. Juli 1893 ab. Gleichzeitig wird darauf hin-
gewielen, dag im Verkehr mit Stationen der Reichs⸗
Eifenbahnen in Elfaß-Lothringen einfchl. der Rurem-
burgiſchen Wilhelmsbahn der Ausnahmetarif auch in
der Durchfuhr durch Sübbeutichland gilt.
Berlin, den 18. Zuli 1893.
Königlihe Eiſenbahn⸗Direktion zugleih Namend der
übrigen betheiligten Verwaltungen.
23. Unter Bezugrrahme auf die von und umterm
6ten und 12ten d. Mis. erlaffenen Bekanntmachungen
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntmiß gebracht, daß
den auf den Preußiichen und Oldenburgiſchen Staate-
eijenbahnen, ſowie auf einzelnen Privatbahnen beftehenden
Beftimmungen binfihtlih der Beförderung von Heu
und Stroh unter Verwendung von 2 gewöhnlichen
Wagen an Stelle eined Wagens von mehr ald 7,2 m
316
Länge die Sächſiſche Staatsbahn mit iofortiger, ‚Gittig- Ti
feit beigetreten il. Berlin, den 18. Juli
Königlihe Eiſenbahn⸗Direktion zugleih Namend der
übrigen betheiligten Verwaltungen.
26. Unter Bezugnahme auf die Belanntmachung
vom 12. d. M. wird zur Behebung von Zweifeln darauf
hingewiejen, daß die VBergünftigung in Betreff der Ver⸗
ladung von Heu und Stroh in 2 offenen Wagen von
je nicht mehr als 7,2 m Länge anftatt in einem Wagen
von mehr ald 7,2 m Länge und ber Frachtberechnung
hierfür auch über den 31. Auguft d. 3. hinaus bis
auf Weiteres gilt. Ferner findet der auf einer
größeren Anzahl Deutſcher Staate- und -Privarbahnen
eingeführte Ausnahmetarif für Torfſtreu und Torfmull,
fowie für beftimmte Futtermittel auch im direkten Ver—⸗
fehr der Preußischen und Didenburgiihen Staatsbahnen
fowie der Reichseiſenbahnen in Elfaß-Lothringen, ſoweit
ein ſolcher befteht, Anwendung, mit a) der Großherzog:
Mecklenburgiſchen Friedrich⸗Franz-⸗Eiſenbahn vom
d. M., b) der Eiſenberg⸗Croſſener Eiſenbahn vom
heutigen Tage unter Einrechnung der in den Tarifen
ausgeworfenen Kilometerzuſchläge bis zum 31. Auguſt d. J.
Berlin, den 22. Juli 1893.
Königliche Eiſenbahn⸗-Direktion,
zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen.
Befanutmachungen der Königlichen
Eifenbabhn: Dir n zu Bromberg.
Befanntmadhung.
32. Dem am 26. Juni d. I. eingeführten Aus-
nahmetarif für Torfſtreu und Torfmull, ſowie für
Futtermittel ift mit dem heutigen Tage die Marien-
burg— Mlawfaer Bahn für den Berfehr mit ben
Stationen der Eifenbahn-Direftiond-Bezirfe Berlin,
Breslau und Bromberg Feigetreten.
Bromberg, den 15. Juli 1893.
Koͤnigliche Eifenbahn- Direktion.
Befanntmadun
33.
g.
Für die in der nachſtehenden Zuſammenſtellung näher bezeichneten Thiere und Gegenſtände, welche auf den
dafelbft erwähnten Ausftellungen ausgeftellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Frachtbegünſtigung in
der Art gewährt, dag nur für die Hinbeförberung die volle tarifmäßige Kracht berechnet wird, die Nüd-
beförderung an die Verfandftation und den Ausfteller aber fradıtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage des ur-
iprüngfichen Fradhtbriefes bezw. des Duplifat-Beförberungsicheined für den Hinweg, ſowie durch eine Beſchei⸗
nigung der dazu ermädhtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenflände ausgeftellt geweien
und unverfauft geblieben find, und wenn die Rückbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit flattfindet.
In den urfprünglichen Frachtbriefen bezw. Dupfifat-Beförderungsfcheinen für die Hinjendung iſt ausdrücklich
zu vermerfen, daß die mit denjelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsgut beftehen.
2 Art der Ausftellung
Die Frachtbegünftigung wird gewährt
Zur Mus: | Die
fertigeng ber | Rückbeförderung
eicheinigung) muß erfolgen
_ 1893 für | auf den Etreden der find ermädtig! innerba
1 Geflügel⸗Ausſtellung. Wiesbaden. 15. bie 18.Geflügel, ſowie Preuß. Staats⸗Ausſtel⸗ 4
| Juli Geräthe und Er⸗ bahnen, lungs⸗Kom⸗ | Woden | _
zeugniſſe der Ge⸗ miſſion 82
flügelzucht. *3
AHunde⸗Ausſtellung. Spa. 5. bis 7. Hunde. desgl. desgl. 4 5
Augufl. Woden / PR
3 Ausſtellung mathe] Münden. |1. bis 10. |&egenftände ber desgl. desgl. 4 ar
matiſcher Modelle, September.| nebenbezeichneten Wochen IE *
Apparate und In⸗ Art.
firumente. | | | ’
Bromberg, den 15. Juli 1893. Königlihe Eiſenbahn⸗Direktion.
Perſonalchronik.
Im Kreiſe Weſt⸗Prignitz ifi an Stelle des Wirth⸗
ſchaftsinſpektors Behnke in Retzin, welcher am Iſten
Auguſt d. J. den Bezirk verläßt, der Gutspächter
Gans Edler Herr zu Putlitz-Retzin zum Amts⸗
vorſteher des XII. Bezirks — Seddin — ernannt worden.
m Kreiſe Oſt-Prignitz iſt an Stelle des Guts⸗
befigers Konrad Wodarg in Maulbeerwalde, welcher
das Amt Krankheit halber niedergelegt hat, ber Ge⸗
meindevorfteber Gericke zu Sabenbed zum Amtevor-
fteher-Stellvertreter des Bezirks XXI. — Maulbeer-
walde — ernannt worden.
Der bisherige Predigtamts-Kandidat Hand Guftav
Albert Wilhelm Reichardt ift zum Diafonus an ber
Stadtkirche in Havelberg, Diözefe Havelberg-Wilenad,
beftellt worden.
Der Lehrer Kremſer ift ald Gemeindejchullehrer
in Berlin angeftellt worden.
Derfonalveränderungen im Bezirk des
KRammergerihtd in den Monaten Mai und
Juni 1893.
I. Nichterliche Beantte.
Ernannt find der Amtsrichter Wengel in Cremmen
zum Staatsanwalt bei dem Landgericht in Gleiwitz, zu
Amtsrichtern die Berichtsaffefforen Dr. Walter Hirſch
bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, Schreyer bei
dem Amtsgericht in Angermünde, Uthemann bei dem
Amtsgeriht in Lippehne, Mühlbach bei dem Amts:
817
gericht in Zielenzig, Dr. Paul Hirſch kei dem Amts⸗
geriht in Alt-Landsberg, Schlodermann kei dem
Amtsgericht in Korft, Rangerhang bei dem Amtsgericht
in Süterbog, Elteſte bei dem Amtsgericht in Senften-
berg, Fähndrich bei dem Amtsgericht in Luckenwalde,
Dverdye bei dem Amtögericht in Calau, Deegen bei
dem Amtsgericht in Bernau, Eſche bei dem Amtsgericht
in Lübben, Koch bei dem Amtsgericht in Sonnenburg,
Hartwig bei dem Amtsgericht in Templin, Stein-
haufen bei dem Amäisgericht in Züllibau, zu flelfver-
tretenden Dandelsrichtern der Rentier Mar Barſchall
und der Fabrifbefiger Ferd. von Gartzen, beide in
Berlin beim Landgericht I. daſelbſt. Berfegt find der
Amtegerihtsrath Hagedorn in Cottbus als Landgerichts⸗
rath an dad Landgericht daſelbſt, der Amtsrichter Graf
von Bidmard in Soldin an dad Amtsgericht in
Wufterhaufen, der Amtsgerichtsrath Dr. Brud in
Brandenburg a. 9. an das Amtsgericht I. in Berlin,
der Amtsrihter von Linde in Negenwalde an das
Amtögericht Nauen, die Amtsrichter Hahn in Gleiwitz,
Hufnagel in Dirihau, Dr. Petzold in Bilchofeburg,
Werler in Kaufehmen, Pfeiffer in Pleß und der
Landriekter Evers in Hagen (MWeftfalen) ald Amts—
richter an das Amtsgericht I. in Berlin, der Amtsrichter
Bötticher in Wronfe an dad Amtögericht in Eüftrin,
der Amterichter Förſter in Dranienburg ald Landrichter
an dad Landgericht in Stettin, der Amtsrichter Berg-
mann in Wriezen ald Landrichter an das Landgericht
in Cottbus, der Amtsrichter Samter in Beeli an dad
Amtsgericht in Brandenburg a. H., der Amtsrichter Dr.
Kroſchel in Opderberg als Landrichter an das gemein:
ſchaftliche Landgericht in Rudolſtadt, der Randgerichte-
rath Noel in Prenzlau an das Landgericht in Potsdam.
Dem Landgerihts-Direftor Hirfchfeld in Berlin und
dem flellvertretenden Handelsrichter, Kaufmann Benbdir
Bernhardt in Berlin if die nachgeſuchte Dienftent-
laffung ertheilt. Penftonirt find der Senatspräftdent
Hagens beim Kammergericdht,
Eſchner in Randöberg. Berftorben find die Landgerichts—
räthbe Sperber in Potsdam und Curtius in Berlin,
der Amtsgerichtsrath Däumig in Berlin.
u. Affefforen.
Zu Geridhtsafjelloren find ernannt die Referendare
Heim, Dr. Zoepffel, Marcuje, Edmund Kraufe,
Dr. Karl Krauje, Tismer, Weißmwange, Haje-
toff, Aehnelt, Laue, Löhlein, Kehl, Dr.
Fürftenau, Czach, Dr. Hugo Cohn, Dr. Gerhard
Schmidt, Saling, Mahn, Naumann, Pitter.
Der Rechtsanwalt Schneiderreit in Berlin ift als
Gerichtsaſſeſſor in den Juſtizdienſt wieder aufgenommen.
Berjegt iR Trampe in den Bezirf ded Oberlandes-
gerihte zu Naumburg a. S. Entlaffen find Bertram
behufs Uebertritts in die landwirthſchaftliche Bermaltung,
Alberti behufs Uebertritts in Die Sommunalvermaltung.
III. Staatsanwaltichaft.
Zu Staatdanwälten find ernannt bie Gerichts⸗
afjefforen Steinbrecht bei dem Landgericht in Altona,
Reich Ahoi Nom Nantaorırht in Bininähorn i Mir
UV. Nechtsanwälte und Notare.
Geloöſcht find in der Lifte der Rechtsanwälte die
Rechtsanwälte Dr. Koppel beim Landgericht I. in
Berlin, Schneiderreit beim Amtögericht II. in Berlin.
Eingetragen find in die Lifte der Rechtsanwälte die
Gerichtsaffefloren Knopf, Pick, Dr. Robert Levin,
Noack beim Landgeriht 1. in Berlin, Gille beim
Amtsgericht in Eroffen, Mareuſe beim Landgericht II.
in Berlin, Beder beim Amtsgericht in Alt⸗Landsberg
mit dem Wohnſitze in Rüdersdorf. Zu Notaren find
ernannt der Rechtsanwalt Aſche in Berlin mit An⸗
weiſung feines Wohnfiges in Berlin (Königspiertel),
der Rechtsanwalt Thurau in Berlin mit Anmeifung
feines Wohnfites in Berlin (Roſenthaler Borftadt),
der Rechtsanwalt Zühl in Zehdenid. Der NRedis-
anwalt und Notar Aye in Perleberg ift geftorben.
V. Neferendbare.
Zu MNeferendaren find ernannt bie biöherigen
Rechtsfandbidaten Meyer, von Randow, Rojen:
berger, Hartmann, Hoefer, Knoevenagel, Dr.
Duilig, Buſch, Wuthcke, von Chappuis, Dr.
Andreae, Moll, von Bietinghoff, Lebin,
Molenaar, Günther, Quedefeld, Dr. Müller,
Tieß, Eggers, Seiffert, Freiherr von Scele,
von Adler, Stein, Heymann, Mehl, Kalz,
Chamann, Meyer. UWebernommen find Dr. Freiherr
von der Goltz aus dem Bezirfe des Oberlandes-
gerichtd zu Stettin, ZJenthoefer aus dem Bezirf dee
Dberlandeggerichts zu Franffurt a. M., Dr. Leue und
und Große aus dem Bezirf des Oberlandesgerichts zu
Naumburg a. S., von Kröcher aus dem Bezirk dee
Dberlandesgerichtd zu Kiel. Entlafjen find Friedrich
Barteld und Dr. Wilhelm Werner behufs Ueber:
trittd in den höheren Militairverwaltungsdienft, Frei⸗
herr von Spidemberg und von Sydow behufs
Vebertrittö in den höheren Berwaltungs-Vorbereitunge-
dienft, Schwenterley in Folge feiner Ernennung zum
der Landgerichtsrath | Polizeilieutenant, Dr. Maas in Kolge feiner Er-
nennung zum Bibliothefaffiftenten bei dem Reichs⸗
gericht, Suin de Boutemard, Dr. Stutte und Dr.
Leuſchner auf ihren Antrag. Geftorben iſt Kuno
Freiherr von Bülom. "
Vu. Subalternbeamte.
Ernannt find die Gerichtsichreiber Treptow vom
Amtsgerichts IL. in Berlin und Deter vom Amts-
gericht in Grannſee zu Gerichtsfchreibern beim Kammer⸗
gericht; zu Gerichtöfchreibern die Gerichtsſchreiber⸗
gehülfen Kufchfe vom Amtsgericht I. in Berlin beim
Amtsgericht in Granfee, Handfe vom Landgericht I.
in Berlin beim Amtögericht I. daſelbſt, Golcher vom
Amtsgericht in Fürftenberg a. D. beim Amisgericht in
Stradburg U-M., Weißing vom Amtegeridht in
Charlottenburg beim Amtsgericht in Arnswalde, der
vormalige Neferendar Zindler beim Amäesgericht II.
in Berlin; zum Staatdanmwaltichaft-Sefretair der
Alfiftent Roͤßner von der Staatsanwaltſchaft in Prenzlau
bei derſelben Behörde, zum Kalfulator bei dem Amts⸗
aoriche IT in MRorlin Nor (Morichtalchreikor Mall nalisihh
318
zu Gerichtöfchreibergehülfen der Gerichtsfchreibergehülfe
Ziehm vom Amtedgericht I. in Berlin und der Aififtent
Schneider von der Staatsanmaltichaft IL. in Berlin
beim Kammergericht; die Aftuare Lüdke beim Land-
gericht I. in Berlin, Kohlenberg, Boeder und
Schlockermann beim Amtögeriht 1. in Berlin,
Zahariad beim Amtsgeriht in Charlottenburg,
Sprung beim Amtsgericht in Prenzlau, Buſchow
beim Amtsgericht in Fürftenberg a. O.; zu Affiftenten
die Aftuare Zimmermann bei der Staatdanwalt-
Ihaft II. in Berlin, Bergmann bei der Staatd-
anwaltichaft zu Prenzlau und Marſchand bei der
Staatsanmaltichaft zu Landsberg a. W. Zu Kanzliften
die Kanzliſten Splittgerber vom Amätsgericht I. in
mann, Sanft, Brendide, Kaufmann, Bruno
Schmidt bei dem Landgericht I. in Berlin, Karl Friedrich
Albert Müller und Plohmann beim omtögericht I. da⸗
ſelbſt, Goerlich bei der Staatsanwaltſchaft 1. in Berlin,
Better beim Landgericht in Cottbus, Sopart bei der
Staatsanwaltihaft in Prenzlau. Verſetzt find die
Gerichtöfchreiber Ehartrong vom Oberlandesgericht in
Coͤln an das Landgericht I. in Berlin, der Gerichts-
ſchreibergehülfe Hatecke vom Amtsgericht in Prenzlau
an das Landgericht daſelbſt. Penfionirt find der Kanzlei⸗
Inſpektor Kellerbah bei der Staatsanwaltſchaft 1.
in Berlin, die Kanzliften Humwe beim Kammergericht
und Roloff beim Randgeridt in Prenzlau. Berftorben
find der @erichtsfchreiber Köbel in Brüffow, der Ge:
Berlin und Klaus vom Landgericht I. in Berlin beim |richtsichreibergehülfe Klieging in Rathenow, der
Kammergericht, die Kanzleidiätare Zeifing, Wiede- | Kanziift Ohm beim Kammergericht.
Ausweitung von Ausländern aus dem Meichögebiete.
& Name und Staud Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Datum
2 der welche die Ausweiſung Ener
& des Ansgewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. HE
1. 2, | 3. 4. 5 6.
a. Auf Grund des $ 39 des Strafgejegbude‘
1Peter Arnold Leenenigeboren am 16. Sep⸗ſchwerer Diebſtahl imKöniglich preußiicherı 17. Jumi
(lehnen), Bäder, | tember 1867 zu Walz] wiederholten Nüdfalle| NRegierungspräfidenti 1893.
bei, Kreis Geldern,| und Urfundenfälfchung| zu Düffeldorf,
Preußen, ortsangehö-| (2 Jahre6 Monate Zucht⸗
rig zu Venlo, Nieder-⸗ haus laut Erfenntmiß
lande, v. 18. November 1890),
2Valentin Szczepan⸗geboren im Jahre 1853 Diebſtahl (1 Jahr Zucht⸗-Koͤniglich preußischer] 24. Auguſt
fiewicz, Arbeiter, | zu Mialaczew, Kreis) haus laut Erkenntniß Regierungpräfibent 1892.
| Slupce, Gpuvernement) vom 11. Aprit 1892), zu Bromberg,
Kaliſch, Rußland,
b. Auf Grund des s 362 des Strafgeſetzbuchs:
3Johann Karl Ader-Igeboren am 12. Februar Betteln, Polizeibehörbe zu 23. Juni -
mann, Ticſchlergeſelle, 1854 zu Straubenzell, Hamburg, 1893.
Schweiz, ſchweizeriſcher
Staatsangehöriger, |
4| Franz Xaver Hügi,, geboren am 2. Dezem-Landflreihen u. Betteln, Großherzoglich badi-| 24. Juni
ohne Stand, ber 1835 zu SKeften- ſcher Landeskommiſ⸗ 1893.
holz, Elſaß, ortsange⸗ ſär zu Freiburg,
hörig zu St. Die,
Frankreich,
51 Joſef Jentſch, 64 Jahre alt, geboren desgleichen, Großherzoglich badi⸗ 26. Juni
Fleiſchhauer, und ortsangehoͤrig zu ſcher Landeskommiſ- 1893.
Loboſitz, Bezirk Leit⸗ ſär zu Mannheim,
meritz, Boͤhmen, w
6| Johann Schurgaft, geboren am 24. AprillBetteln, Königlich ſächſiſchee 2. Juni
Weber, 1854 zu Hoßenploß, Kreishautmannſchaft 1893.
Bezirk Jaͤgerndorf, Leipzig,
Oeſterreich. Schleſien,
ortsangehörig ebendaſ.,
Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einjpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potodam, Buchdruderei der N.
. Hayn'ichen Erben.
319
Amtsblatt
ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stüd_31,
— {mn m
Neichs⸗Geſetz⸗Blatt.
(Stück 22.) N? 2107. Geſetz, betreffend die Geltung
des Oerichtöverfaffungegejeges in Helgoland. Vom
4. Juni 1893.
(Stüd 23.) NE 2108. Verordnung, betreffend die
Einberufung des Reichstags. Vom 21. Juni 1893.
Den 4. Auguft
techtdeinräumungen auf das geringfte Gebot in
dem Verfahren der Zmangsverfleigerung. Vom
30. Mai 1893.
(Stüd 17.) M 9619. Gefeg, betreffend die Auf:
bebung der Rabineteorber vom 27. Juni 1845.
Bom 1. Juni 1
(Städ 24.) N? 2109. Geſetz, betreffend Ergänzung |.NF 9620. Derfügung des Juſtizminiſters, betreffend
der Beflimmungen über Bom
19. Zuni 1893.
NE 2110. Befanntmadung, betreffend Ergänzung und
Berichtigung der dem internationalen Leberein-
fommen über den Eiſenbahnfrachtverkehr beigefügten
Lifte. Bom 15. Juni 1893.
(Stück 25.) N 2111. Bekanntmachung, betreffend
die Anmendung der vertragsmäßig beſtehenden
Zollſätze auf rumänische Erzeugniſſe. Vom 29 ten
Juni 1893.
(Stüd 26.) NE 2112. Berordnnung, betreffend das
Verbot der Ausfuhr von Streu- und Futtermitteln.
Bom 4. Juli 1893.
(Stück 27.) N? 2113. Geſetz gegen den Berrath
militäriicher Geheimniffe. Vom 3. Juli 1893.
N? 2114. Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung
und den Betrieb von Anlagen zur Anfertigung von
Zündhölgern unter Verwendung von weißem Phos⸗
phor. Vom 8. Juli 1893.
IF 2115. Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung
und den Betrieb der Bleifarben- und DBleizuder-
fabrifen. Vom 8. Juli 1893.
M 2116. Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung
und den Betrieb der zur Anfertigung von Cigarren
beftimmten wu sen. Bom 8. Juli 1893.
6:Sammlun
für bie Königliben —— — Staaten.
(Stück 15.) M 9614. Verordnung, betreffend die
Auseinanderjegung zwilhen tem Staate und der
Gemeinde Helgoland bhinfihtlih ter Grundſtücke
des bisherigen Helgoländer Gemeinweſens. Vom
17. Mai 1893.
(Stück 16.) M 9615. Geſetz, betreffend die Ab-
Anderung von Amtdgerichtöbezirfen. Bom 30. Mai
den Wucher.
“NE 9616. Gefeß, betreffend die Abänderung von Amts⸗
gerichtöbezirfen.. Bom 30. Mai 1893.
N? 9617. Geſetz, betreffend die Errihtung eines
nntogericte in der Stadt Ohligs. Vom 30. Mai
NE 9618. Geſetz, betreffend den Einfluß von Vor—⸗
die Anfegung ded Grundbuchs für einen Theil der
Bezirke der Amtsgerichte Aachen, Erfelenz, Heins⸗
berg, Montjoie, Bonn, Eitorf, Rheinbach, Sieg-
burg, Goch, Mörd, Adenau, Cochem, Meifenheim,
Münftermaifeld, Simmern, Zell, Wipperfürth,
Bensberg, MWermelsficchen, Lindlar, Gerresheim,
Grevenbroih, Langenberg, Velbert, Saarlouig,
Bölklingen, Sanft Wenbel, Hermegfeil, Rhaunen,
Bitburg, Saarburg, Trier und Wabern. Bom
19. Juni 1893,
(Stüd 18.) N? 9621.
ded Wahlverfahrend. Vom 29. Juni
Stück 19.) N 9622. Gefeb, betreffend die Er-
weıterung, Vervollſtändigung und beijere Aug-
rang bed Staatseiſenbahnnetzes. Vom 3. Juli
N 9623. Allerhöchfter Erlaß vom 3. Juli 1893, be=
treffend Bau und Betrieb der in dem Gelege vom
3. Juli 1893 (Gefeg-Samm!. S. 105) vorge:
jehenen neuen Eifenbahnfinien.
9624. Staatsvertrag zwiſchen Preußen und
Sadfen- Weimar megen Herftellung einer Eifen-
bahn von Jüdewein nad) Oppurg durd die Saaf-
eiſenbahngeſellſchaft. Vom 17./31. Januar 1893.
N 9625. Verfügung bes Yuftizminiftere, betreffend
die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des
Bezirfd des Amtsgerichts Geeflemünde. Vom
.27. Juni 1893.
Befanntmachungen
der Königlichen Minifterien.
Befanntmadhung
den Ankauf von Remonten für 1893 betreffend.
20. Zum Anfaufe von Remonten im Alter von drei
und ausnahmsweiſe -vier Jahren find im Bereiche der
Königlihen Regierung zu Potsdam für dieſes Jahr
nachftehbende, Morgens 8 reip. Uhr beginnende
Märkte anberaumt worden und zwar:
am 12. Auguft antepenburg,
15. ⸗Wiittſtock,
- 16. = Neuftadt a. D. 9 Uhr.
Die von der Remonte-Ankaufs-Kommiſſion er-
Gefeg, betreffend aenderung
1893.
N
fauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und jofort
gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit folhen Fehlern, welche nad) den Landes⸗
gefegen den Kauf rüdgängig maden, find vom Ber:
fäufer gegen Erftattung des Kaufpreifes und der Un⸗
foften zurüdzunehmen, ebenfo Krippenjeger und Klop⸗
bengfte, jowie Wallahe mit ausgeprägter Hengſt⸗
Manier, welde ſich in den erften zehn bz. acht und
zwanzig Tagen nah Einlieferung in ben Depots ale
ſolche erweiſen. Pferde, welde den Berfäufern nicht
eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten
Bevollmächtigten der Kommilfion vorgeftellt werben,
find vom Kauf ausgeichloffen.
Die Berfäufer find verpflichtet, jedem verfauften
Ehemalige Militärperjonen, welche in der Armee
oder Marine die Prüfung (Berufspräfung) zum Ober-
feuerwerfer, Wallmeifter, Mafchinen-Unteringenieur oder
leitenden Maſchiniſten beftanden haben, Fünnen noch bie
zum vollendeten 35. Lebensjahre ald Anwärter an-
genommen werben und find von ben vorftehend unter 2
und 3 bezeichneten Anforderungen befreit.
Meldung zum Eintritt in Den Borbereitungs-
e
n%.
$ 2. Meldungen behufs Annahme ale Anwärter
find an diejenige Provinzialbehörde, in deren Bereich
der Bewerber den Vorbereitungsdienſt ableiften will,
in Berlin an den Dirigenten der Minifterial-Bau«
Kommilfion zu richten. Die in Betracht kommenden
Pferde eine neue flarfe rindlederne Trenje mit ftarfem Provinzialbehörden find die Regierungs-Präfidenten
Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leber oder Hanf ſowie diejenigen Ober-Präfidenten, welche an der Spitze
mit 2 minbdeftend zwei Meter langen Striden ohne be-
jondere Vergütung mitzugeben.
Um bie Abftammung ber vorgeführten Pferde feſt⸗
ſtellen zu koͤnnen, ſind die Deckſcheine reſp. Füllenſcheine
mitzubringen, auch werden die Verkäufer erſucht, die
Schweife der Pferde nicht zu koupiren oder übermäßig
zu verkürzen. Ferner iſt es dringend erwünſcht, daß ein
zu maſſiger oder zu weicher Futterzuſtand bei den zum
Verkauf zu ſtellenden Remonten nicht ſtattfindet, weil
dadurch die in den Remontedepots vorkommenden Krank⸗
heiten ſehr viel ſchwerer zu überſtehen ſind, als dies bei
rationell und nicht übermäßig gefutterten Remonten der
Fall if. Die auf den Märkten vorzuftellenden Re⸗
monten müſſen daher in jolcher Berfaffung fein, daß fie
durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der
Mufterung ihrem Alter entjprechend in Knochen und Mus⸗
fulatur ausgebildet find.
Berlin, den 25. Februar 1893.
Kriegsminifterium. Remontirungs-Abtheilung.
21, Belttimmungen
über die Anftellung der Königliden Bau—
Ihreiber und techniſchen Sefretäre in der All—
gemeinen Staatde-Bauvermaltung vom 26. Mai
Borbedingungen für die Annahme von Un:
wärtern.
$ 1. Anwärter für den Dienft ale Königlicher
Baufchreiber und technifcher Sefretär in der Allgemeinen
Bauverwaltung müſſen:
1) ihre Unbeichoftenheit (durch polizeiliche Zeugniffe
oder Militärpapiere) nachweisen,
2) die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienft
befigen und
3) die Prüfung ald Landmeſſer oder die Abgange-
prüfung an einer vom Staate unterhaltenen bezw.
unterflügten preußiichen Baugewerfichufe oder einer
fonftigen deutſchen Baugewerkſchule beftanden haben,
welche Seiteng des Minifters der Öffentlichen Arbeiten
als geeignet bezeichnet if. Sie müfjen ferner
4) in geordneten Bermögensverhälmiljen ſich befinden
und dürfen
5) nicht über 27 Jahre alt fein.
von Strombauverwaltungen fteben.
Den Meldungen find beizufügen:
1) die erforderfihen Nachweiſe über die Erfüllung der
in 5 1 geftellten Borbedingungen,
2) die Milttärpapiere und
3) im Falle der Minderjährigfeit des Bewerbers die
polizeilih beglaubigte Zuftimmunggerflärung dee
Baterd oder Vormundes, ſowie ferner
4) eine jelbftverfaßte und jelbfigeichriebene Darftellung
bed Lebenslaufs.
- Vorbereitungsdienft.
$ 3. Die in $ 2 genannten Behörden entjcheiben
über die Annahme der Anwärter, beflimmen den zeit-
punft ihrer Einberufung zum Borbereitungsdienft und
leiten den leßteren.
Der Borbereitungsdienft dauert drei Jahre, in
welder Zeit der Anmärter
12 Monate bei Bauausführungen,
18 Monate im Bürean einer Rofalbauinipeftion und
6 Monate bei einer Regierung, Strombauverwal-
tung oder der Dinifterial-Bau-Kommilfion
beihäftigt werden ſoll.
Unterbrechungen durch Krankheit, Urlaub oder
Militärdienſt können bis zur Dauer von 3 Monaten
auf die Gejammtzeit ded Vorbereitungsbienfled ange-
rechnet werben.
Wegen Unbraucdhbarfeit und fchlechter Führnng
fönnen Anwärter von der den Borbereitungsdienft
Teitenden Behörde jederzeit entlaffen werden.
Anſtellung als Röniglicher Baufchreiber.
$ A. Nach mindeltend Zjährigem Vorbereitungs-
dienft fönnen Anwärter, welde
1) ſich zur Verwaltung der Stelle eines Königlichen
Bauſchreibers brauchbar erwieſen, und
2) ihrer Dienfpfliht im ſtehenden Heere genügt
haben oder von dieſer Pflicht endgültig befreit find,
zu Rönigliden Baufcreibern ernannt und als ſolche
etatsmäßig angeftellt werben.
Die Ernennung und Anftellung erfolgt bis auf
Weiteres durch den Minifter der öffentlichen Arbeiten
auf Lebenszeit.
321
Beförderung zum technifchen Sefretär.
$ 5. Die Beförderung zum techniſchen Sefretär
ift bedingt durch die Ablegung einer Prüfung, zu welcher
nur Königlihe Baufchreiber, welche nad vollendetem
Borbereitungsdienft mindeflend zwei Jahre ald Büreau-
bilfsarbeiter oder ald Königlihe Baufchreiber thätig ge
weſen find, zugelaſſen werden (fiehe indeß unten 8 10).
Gefuhe um Zulaſſung zur Prüfung find durch Per:
mittelung ded dem Baufchreiber vorgefegten Baus
beamten an bie in $ 2 erwähnten Behörden zu richten,
welche über diefe Geſuche entjcheiden und die für ge-
eignet eradhteten Baufchreiber den Prüfungs-Kommisfionen
übermweijen. .
Prüfung zum technifchen Sefretär.
SrilungsKommiffionen.
5 6. Die Prüfung zum tedhnifchen Sefretär iſt
eine verjehiedene für die Fachrichtungen des Hoch⸗ und
Ingenieurbaues.
Für jede Provinz werden — und zwar am Sitze
des Ober-Präftdenten — zwei Prüfungs-Kommiſſionen
gebildet; jede berjelben befteht aus zwei höheren Bau⸗
beamten, welche entweder Negierungd: Mitglieder ober
bei einer Strombauverwaltung bezw. der Minifteriaf-
Baukommiſſion angeftelt find und von denen der
Dienflältere den Vorſitz führt, fowie aus einem
Regierungsrath oder Negierungsafjefior.
Die beiden techniihen Beamten gehören in der
einen Kommilfion dem Hochbau⸗, in der anderen dem
Ingenieurbaufade an.
Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter ernannt;
die Stellvertreter der techniichen Mitglieder können aud
Lokalbaubeamte fein.
- Die Prüfung zerfällt in einen jchriftlihen unb
einen darauf folgenden mündlichen Theil.
Schriftliche Prüfung.
$ 7. Die Arbeiten für die fchriftliche Prüfung | m
find au zwei in ber Regel auf einander folgenden
Tagen unter Klaufur anzufertigen. Die Zeit ber
Klaufur ift auf 4 bis 5 Stunden an jedem Tage zu
bemeflen.
Geeignete Prüfungsaufgaben find folgende:
a. für das Hochbaufach.
Aufftelung von Entwurfsſkizzen für Gebäude
fleineren Umfange, 3. B. Landichul-Gebäude, Pfarr:
bäufer, Wohnhäufer für Domänenpädter, Forfthäufer,
Wirthſchaftsgebaͤude (Ställe, Scheunen ıc.) für Domänen,
Förftereien, Schuletabliffementd und dergleichen,
Erläuterungsberichte und Roftenübertihläge zu Baus
entwürfen mittleren Umfangeg,
einzelne Titel von fpeziellen Koftenanjchlägen zu
Bauentwürfen mittleren Umfanges,
angemefjene Abfchnitte von Vorberechnungen,
Maflen: und Materialien-Berechnungen zu fpeziellen
Koftenanfchlägen, ’
Aufftellung angemeſſener Abfchnitte von Reviſions⸗
Nachmeifungen über beendete Bauausführungen und
dergleichen; ’
b. für dag Ingenieurbaufad:
Aufftelung von Entwürfen zu Wafferbaumerfen
fleineren Umfanged 3. B. für Durdläffe und Feine
Brüden in Hol, Stein und Eijen, einfahe Staus
werfe, Freiarchen, Siele, Uferihaalungen in Holz und
Stein, Arbeiter-Baraden, Schuppen für vorübergehende
Zwecke, kleinere Stromregulirungen nad gegebenen
Lage: und Höhenplänen und dergleichen,
Erläuterungsberite und Koftenüberfchläge zu Bau⸗
entwärfen mittleren Umfanges,
einzelne Titel von Speziellen Koftenanfchlägen zu
Bauentwärfen mittleren Umfangeg,
angemefjene Abfchnitte von Borberechnungen, Maſſen⸗
und MoaterialiensBerechnungen zu fpeziellen Koften-
anfchlägen oder entiprechende Theile derjelben,
Aufſtellung angemefjener Adfchnitte von Reviſions⸗
nadhmeilungen über beendete Bauausführungen ober
entiprechende Theile derjelben und dergleichen.
Für beide Fächer ift ferner zu verlangen die Be-
arbeitung praftifher Fälle aus dem Gebiete der Bau-
verwaltung und den mit ihr unmittelbar zufammen-
hängenden Gebieten des Verwaltungsrechts auf Grund
vorhandener Aften (Entwerfen ſchwierigerer Berichte,
Verfügungen ır.).
Eine Aufgabe der: feßteren Art ift jedem Kandidaten
— neben anderen Aufgaben techniſchen Inhalts — für
bie fehriftliche Prüfung zu ftellen.
ündliche Prüfung.
$ 8. Die mündliche Prüfung fol fih auf bag
gefammte Gebiet des für einen technifchen Sefretär
erforderlichen technifchen Willens, insbeſondere aber auf
folgende Gegenftände richten, und zwar
a. im Hochbaufach:
die üblichen Grundrißanorbnungen und ben fon-
firuftiven Aufbau von Gebäuden kleineren Umfanges,
Darftellung einfacher Eingelfonftruftionen (allge:
meine Anordnung von Gewölben und Geſimſen, Deden-
und Dadfonftruftionen, Rüftungen),
Gewinnung, Herflellung und Verwendung ber
wictigeren Baumaterialien, weſentliche Eigenſchaften,
berjelben, Mörtel» und Beton-Bereitung,
Kennmiß der wichtigeren Preiſe für Bauarbeiten
und Materialien,
Beantwortung von Erinnerungen der Euperrevifiong-
inſtanz und ber Oberrechnungsfammer;
b. im Ingenieurbaufach:
bie einfacheren Fundirungen, Pfahlrofte einſchließlich
der Kangebämme, Beton-Kundirung (Spunbwände);
die üblihen Baumajchinen, Rammen, Bagger,
Baupumpen, Hebezeuge (Gerüſte);
allgemeine Kennmiß der auf Bauftellen gebräud-
lihen Dampfmaſchinen;
Uferdediwerfe, Einſchränkungswerke, Coupirungen
u. |. w. in ihrer Anordnung und Ausführung in Stein
und Faſchinenbau (Pflanzungen); j
Erdarbeiten;
Anordnung und Ausführung der Deiche,
wäfjerungsgräben, Wafjerzuleitungen;
Ent:
322
Wegebefeftigungen, Arbeitd-Eifenbahnen;
Gewinnung, Herftellung und Verwendung der
wichtigeren Baumaterialien, weſentliche Eigenfchaften
derſelben, Mörtel- und Beton-Bereitung;
Kenntniß der wichtigeren Preife für Bauarbeiten
und Materialien;
Beantwortung von rinnerungen der Guper-
revifionsinftanz und der Oberrechnungsfammer.
Es ift ferner in der mündlichen Prüfung zu ver-
fangen: eine genauere Kennmiß von der Drganifation
der Reichs- und Staatsbehörden, insbejondere eine
nähere Befanntichaft mit den Geſetzen und Verordnungen,
melche das Bauweſen regeln, oder mit demjelben in
enger Beziehung ftehen, Kenntniß der Stempelgeſetz⸗
gebung, fowie der Vorſchriften über das Kaflen- und
Rechnungsweſen, inöbefondere über die Einrichtung der
bei ſtaatlichen Bauausführungen gebräudlichen Kaffen-
bücher, Abichlagszahlungsbüder und Materialienliefe-
rungsbücer u. ſ. mw. Aus der Geſetzgebung über Ar-
beiter:, Kranfen-, Unfall, Invalibitätd- und Alters⸗
verfiherung ift — neben einem allgemeinen Ueberblid
über die leitenden Grundgedanfen — eine nähere Kenntniß
derjenigen Beltimmungen, Ausführungsvorschriften ꝛc.
zu verlangen, welde für den praftifchen Dienft in der
Bauverwaltung weſentlich find.
Außerdem haben die Königlichen Baufchreiber,
welche die Prüfung ald techniihde Sefretäre für Die
Hochbauverwaltung ablegen mollen, eine hinreichende
Bekanntſchaft mit den hauptſächlich in Betracht fommen-
den Vorſchriften des Civilrechts (3. B. aus Theil I.
Titel 8 des Allgem. Landrechts) und der Baupolizei-
ordnungen bes betreffenden VBerwaltungsbezirfd, mit dem
Tit. 20 des Zuftändigfeitd-Gejeged vom 1. Auguft
1883, mit den Beftimmungen über Dienftmohnungen
und mit dem mejentlihen Inhalt der Dienftanweifungen
für die Königlichen Bauinipeftoren der Hochbau-Ber:
waltung vom 1. Oftober 1888, an den Tag zu legen.
Bon den Baufchreibern, melde die Präfung ald
technischer Sekretär im Ingenieurbaufach ablegen wollen,
ift die Kenntniß der Antfpredhenden Beftimmungen für
die Wafferbauverwaltung, des Geſetzes über die Befug-
niffe der Strombauverwaltung vom 20. Auguft 1883
u. ſ. m. zu verlangen.
Die auf die mündliche Prüfung zu verwendende
Zeit ift jo zu berechnen, daß auf jeden zu prüfenden
Bauſchreiber ein Zeitraum von 1 bis 2 Stunden entfällt.
Prüfungsergebnifie.
5 9. Nah Beendigung der Prüfung wird bag
Ergebniß derfelben den Geprüften mündlich eröffnet;
außerdem erhalten diejelben fpäter fehriftliche, von dem
Borfigenden der Kommiſſion vollzogene Prüfungs
Zeugniffe.
Durch dad Beſtehen der Prüfung wird die De-
fähigung zur Befleidung der Stelle eines technifchen
Eefretärd erworben. Die Verleihung einer folchen (die
Beförderung zum technifchen Sefretär) erfolgt bei ſich
barbietender Gelegenheit durch den Minifter der öffent:
lichen Arbeiten.
$ 10. Landmeſſer, welche die ſtaatliche Prüfung
beftanden haben, fünnen dur die im $ 2 bezeichneten
Behörden als Anwärter für die Stellen von techniſchen
Sefretären angenommen werden. Dieſelben werden nach
mindefteng ameifähnigem Vorbereitungsdienft, von bem
wenigftend ſechs Monate bei einer Provinzialbehörde
zurüdzulegen find, zur Prüfung ($ 6 fig.) zugelaffen.
Soweit die Fähigkeit zur Anfertigung der im $ 7 be-
zeichneten Arbeiten durch Borlegung von Entmürfen oder
Plänen, weldhe der Anwärter vor oder während ber
Vorbereitunggzeit bearbeitet hat, nachgewieſen wird,
bedarf es der —— neuer Probearbeiten nicht.
Schlußbeſtimmung.
F 11, Bis zum 1. April 1896 werden Aus⸗
nahmen von den vorſtehenden Beſtimmungen durch den
Miniſter der öffentlichen Arbeiten zugelaſſen.
Berlin, den 26. Mai 1893.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Thielen.
Betanntmachungen
ded Königlichen Ober Präfdenten.
efanntmadung.
20. Der Herr Minifler für Handel und Gewerbe
bat unter der VBorausfegung, dag die Verwaltung bes
Gewerks-Krankenvereins zu Berlin fernerhin nad) Maß⸗
gabe des von dem Wagifirat zu Berlin unter dem
14. Juni 1893 genehmigten Statuts erfolgt, durd Er-
(aß vom 18. Juli 1893 beflimmt, daß diefer Berein
die Rechte eines auf Grund des 5 AG des Kranken⸗
verſicherungsgeſetzes errichteten Berbandes hat.
Potsdam, den 26. Juli 1893.
Der Ober-Präfident von Berlin,
Staatsminifter von Achenbach.
Bekanntmachungen
des Königlichen NRegierungs⸗Präfidenten.
Bekanntmachung.
178. Der Bezirksausſchuß zu Frankfurt a. O. hat
durch Beſchluß vom 29. Juni d. J. die Entlaſſung des
ſogenannten Schleuſenterrains an der Spree bei Fürſten⸗
walde aus dem Gemeindebezirke Ketſchendorf und die
Bereinigung deſſelben mit dem Stadtbezirke Fürſten—
walde genehmigt.
Potsdam, den 29. Juli 1893.
Der Regierungs-Präſident.
Bekanntmachung.
176. Die Herren Miniſter des Innern und für
Handel und Gewerbe haben durch Erlaß vom 17. Juli
d. J. Die Entſcheidung der im 8 58 Abſ. 1 des
Krankenverſicherungsgeſetzes vom 10. April 1893 be—
zeichneten Streitigkeiten an Stelle der Aufſichtsbehörde
folgenden Behoͤrden übertragen:
1) Dem Landrathe zu Rathenow für die bei der
gemeinſamen Gemeinde-Kranlenverſicherung im
Kreiſe Weſthavelland verſicherten Perſonen,
2) Dem Magiſtrat zu Frieſack für die bei der Al-
gemeinen Oriskrankenkaſſe für den Stabt- und
Gutsbezirk Friefad verficherten Perſonen,
3) Dem Magiftrat zu Prigerbe für die bei ber ge-
323
meinfamen Ortsfranfenfaffe für Ziegeleiarbeiter in
Prigerbe verficherten Perſonen,
4) Dem Landrathe zu Jüterbog für die bei ber Kreis⸗
franfenfaffe für den Kreisfommunalverband Jüter⸗
bog⸗Luckenwalde verficherten Perjonen, "
5) Dem Randrathe zu Prenzlau für die bei der Ge:
meinde-Rranfenverfiherung für den Kreis Prenzlau
verfiherten Perfonen, .
6) Dem Magiftrat zu Werder für die bei der gemein-
jamen Ortöfranfenfaffe der Stadt Werder und ber
Amtsbezirke Alt-Töplig, Phöben, Schmergom, Deeg,
Groß⸗Kreutz, Pleſſow, Glindow, Petzow, Cuners⸗
dorf, Caputh und Potsdamer Forſt verſicherten
Perſonen.
Die Aufſicht über die gemeinſame Gemeinde⸗
Kranfen: Berfiherung in den Kreiſen Jüterbog -Lucken
mwalde, Prenzlau und Templin fteht mir zu.
Dies bringe ich Hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Potsdam, den 30. Juli 1893.
Der Regierunge-Präftdent.
Viehſeuchen.
177. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen—
ſeuche unter dem Rindvieh der Koſſäthen Lücke, Wild-
berg und Kobitz und des Bauergutsbeſitzers Scheel in
Linum, des Bauergutsbeſitzers C. Schulze in See-
burg, Kreis Oſthavelland, die Räude bei einem Pferde
des Bäckermeiſters Schwenzer in Oranienburg, Kreis
Niederbarnim, der Milzbrand bei zwei Kühen des
Rittergutes Stolpe, Kreis Niederbarnim.
Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche
unter den Kühen der Molkereibeſitzerin Neuenfeld zu
MWeißenfee, Kreis Niederbarnim, die Influenza bei
dem Pferde des Dr. Wengel in Eremmen, Kreis
Dfihavelland, der Bläschenausſchlag unter dem Rind:
vieh in Brüd, Kreis Zauch-Belzig.
Potsdam, den 1. Auguft 1893.
Der NRegierungs-Präfident.
Befanntmachungen des
Königlichen Volizeis Prafidiums zu Berlin.
Befanntmadhung,
betreffend die beabfichtigte Errichtung einer ſelbſtſtändigen von ber
St. Michael's-Pfarrei in Berlin abzuzweigenden Guratiegemeinde
Rirdorf.
70. Bon dem Herrn Fürſtbiſchof zu Breslau if
die flaatliche Zuftimmung zur Errichtung einer jelbft-
ftändigen Quratie in Rirdorf erbeten, melde die fatho-
liſchen Einwohner der gegenwärtig zur Fatholifchen
St. Mihael’d-Pfarrgemeinde in Berlin gehörenden
Ortſchaften Rixdorf, Brig und Treptow umfatfen fol.
Auf Grund bed 6 239 Titel 11 Theil II. des
Allgemeinen Landrechts werben alle diejenigen, welche
dur diefe Veränderung benachtheiligt zu fein glauben,
hierdurch aufgefordert, etmaige Widerſprüche und Ent-
Ihädigumgs: forderungen bie zum 20. Auguf d. J.
Ihriftlfih beim Polizei-Präfidium anzumelden.
Berlin, den 28. Juli 1893.
Der Polizei-Präfident.
Bekanntmachungen der Raiferlichen
Ober⸗Poſtdirektion zu Berlin.
Unbeftellbare Einſchreibbriefe.
A3. Dei der Ober-Poftdireftion in Berlin lagern
folgende an den nachbezeichneten Tagen zur Poft ge-
gebene Einfchreibbriefe:
A. Aufgeliefert in Berlin mit dem Beftim-
mungeorte Berlin:
an Armin Thomas vom 9. Februar 1893, an Krüger
vom 15. Februar 1893, an Haugeigenthümer Bogt
vom 22. Kebruar 1893, an ©. Jacobſohn vom
28. Februar 1893, an Bertha Wille vom 2. März
1893, an Berein Berliner Ubrmacer-Gehülfen vom
3. März 1893, an Hugo Seng vom 4. März 1893,
an Bauführer Kröht vom 4. März 1893, an Dr.
W. Nicolai vom 9. März 1893, an Lüdicke vom
13. März 1893, an F. Dambed vom 14. März 1893,
an Hoepener vom 14. März 1893, an Mar Engel-
bardt vom 15. März 1893, an Anna Beckſchaß vom
28. März 1893, an Wendt vom 30. März 1893,
an v. Bleidhroeder vom 30. März 1893, an Frau
Rudow vom 31. März 1893, an Dtto Rofe vom
6. April 1893, an 9. Eid vom 6. April 1893, an
M. Stafemann vom 12. April 1893, an Frau
Schulz vom 15. Aprit 1893, an Frau Ballhorn
vom 25. April 1893, an Abt. Samfon vom 27flen
April 1893, an Hand Franke vom 8. Mai 1893, an
Paul Frande vom 8. Mai 1893, an Albert Samfon
vom 8. Mai 1893.
B. Aufgeliefert in Berlin nah anderen
Drten:
An A. Gromatico, Montevideo, vom 29. November
1892, an Cariolano Micoli, Torino, vom 1. De:
zember 1892, an Ehlers, Uhle Bally (Canada), vom
16. Januar 1893, an Hoboift Otto, Thorn, vom
25. Januar 1893, an Elife Norfus, St. Johann
(Saar) vom 15. Februar 1893, an P. Siedef an
Bord S. M. S. „Leipzig“, vom 17. Februar 1893,
an Sidonie Gelbftein, Bubdapeft, vom 24. Februar
1893, an Rofa Morgenftern, Budapeſt, vom 24. Fe-
bruar 1893, an A. Popper, Prag, vom 3. März
1893, an Baron de Schönbed, Le Bar (France)
vom 4. März 1893, an R. Köhn, Brie, vom ten
März 1893, an Saolino Fontano, Livorne, vom
10. Märg 1893, an Sophie Bütig, Murowane Kury-
Iowel (Rußland) vom 10. März 1893, an Edert,
Magdeburg, vom 13. März 1893, an Salomon L.
Gordon, Warſchau, vom 15. März 1893, an Hugo
v. Kloch, Leipzig, vom 19. März 1893, an Guftav
Wolfram, Neu Sandec (Galizien), vom 22. März
1893, an Joſ. Kaptanski, Thorn, vom 23. März
1893, an Salomon Salinger, Neuftettin, vom 27 ften
März 1893, an Augufle Kanikowski, Groß-Bridjow
b. Gr. Kruſchin, vom 31. März 1893, an Schudau,
Linde (Flatom) vom 2. Aprit 1893, an Guftav
Gläſer, Riga, vom 4A. April 1893, an Rechtsanw.
Brünings, Landau (Pfalz) vom 5. April 1893, an
Frau E. v. Molnar, Bufareft, vom 8. April 1893,
3241
an Fiſcher E Behmer, Bremen, vom I April 1893,
an Emil Born, Friedrichsberg, vom 11. April 1893,
.on 8. Gotth. Olßon, Ramsjöden (Schweden) vom
12. April 1893, an Frau Zontow Tantow, Grünau
b. Berlin, vom 14. April 1893, an Internationale
Verlags- und Kunftanftalt Leipzig, vom 14. April 1893,
an Wladimir Theodorowig Gromike, Schaulen (Ruß-
fand), vom 17. April 1893, an Luife Frey, Neuftabt
(Doffe) vom 20. Aprit 1893, an Marie Helbig,
Gotha, vom 22. Aprif 1893, an Lina Wagner, Char:
fottenburg, vom 22. April 1893, an Atlas Finance
Federation limitid London, vom 25. Aprit 1893,
an Emmy Ordt, Hamburg, vom 27. April 1893, an
Kubowski, Fidlie b. Neuenburg, vom 30. April
1893, an 5. Lippmann, Barcelona, vom 1. Mai
1893, an G. Manerba, Cairo, vom 2. Mai 1893,
an Carl Range, Straßburg (Elſ.) vom 2. Mai 1893,
an Frl. Vicktor, Münden, vom 7. Mai 1893, an
Bauergutöbefiger Jacob Naffenheide, vom 10. Mai
1893, an Herrn Caro, Breslau, vom 17. Mai 1893.
C. Auswärts aufgelieferte mit anderen Be—
ffimmungsorten:
Aufgeliefert in Sepöneberg an v. Hünerbein in Cöln
(RH.) vom 11. März 1893.
Die unbefannten Abfender der vorbegeichneten Sen-
dungen werben erjucht, zur &mpfangnahme berfelben
fpäteflend innerhalb A Wochen bei der hiefigen Ober-
Poftdireftion ſchriftlich fih zu melden. Andernfalls
wird mit den Sendungen nad den geſetzlichen Vor⸗
ſchriften verfahren werben.
Berlin C., 21. Zuti 1893.
Der Kaiſerliche Ober⸗-Poſtdirektor.
AN. Bei der Ober⸗Poſtdirektion in Berlin lagern
folgende, bei hiefigen Poftanftalten an den bezeichneten
Tagen aufgelieferte unanbringliche Poftiendungen:
1) Briefe mit Werthinhalt:
an Pafor Dächſel in Teplig über 1 M., 20. Fe-
bruar 1893,
an Seen B. Zierfe in Samter über 4 M., 30. März
’
an A. Doering in Berlin über 1 M., 6. April 1893,
an Lydie Borjenfo in Berlin über 50 M., 13. April
3,
an Zimmermann in Berlin über 1 M., 17. April
an Frau A. Baumgart in Berlin über 5 M,,
26. April 1893,
an Anna Rehfeldt in Berlin über 5 M., 30. April
en Anna Rehfeldt in Berlin über 5 M., 7. Mai
’
an Frau Nidel in Berlin über 1 M. 60 Pf.,
17. Mai 1893.
2) Poltanweifungen:
an Guſtav Schumader in Edingburgh über 10 M.
23 Pf., 30. Mai 1891,
an Sachs in Leipzig über 306 M., 7. Oktober 1892,
an Kraft bei Arnewalde über 2 M, 29. Dftober
an Schwarz in Breslau über 10 M., 5. November
1892,
an Amtsgericht in Hameln über 4 M. 25 Pf., 2. De⸗
zember 1892,
an Poetf in Schöneberg über 9 M. 70 Pf., 3. De-
zember 1892,
an North in Wiesbaden über 3 M. 60 Pf., 3. De
zember 1892, "
an Berichtöfafle in Coblenz über 2 M. 30 Pf., 6. De-
zember 1892,
an Ger.⸗Vollz. Abſchkerwinkat in Berlin über 2 M.,
29. Dezember 1692,
an C. Thielfe in Hamburg-Borgfelde über A M.,
28. Sebruar 1893,
an Gran Bomwig in Berlin über 3 M., 25. März
an Richard Leffer in Berlin über 1 M.
25 Pf.,
13. März 1893, |
an Rozalemofi in Rom über 8 M. 10 9f., 14. März
1893,
an Shranger in Berlin über 7 M. 16 Pf., 23. März
‚
an Hedwig Dittmar in Berlin über 4 M. 50 Pf.,
5. April 1893,
an Gerigrötafie in Eifen über I M. 5 9f., 5. Mai
an Wilhelm Haimann in Berlin über 6 M, 10. Mai
[4
an Hugo Bauer in Berlin über 1 M. 70 Pf.,
27. Mai 1893.
Die unbelannten Abjender der vorbezeichneten Briefe
und Poftanweifungen werben erſucht, fpäteflend inner-
halb vier Wochen bei der Ober-Poftdirektion fchriftlich
fih zu melden. Anderenfalld werben die bezeichneten
Beträge der Pofbunterftügungefafie überwieien ‚werben.
erlin ©., 21. Juli 1893.
Der Kaiferliche Ober-Poftdireftor.
Einrichtung des Rohrpoſtb triebes bei dem Poſtamt Nr. 52
(Werftitraße).
AS. Am 1. Auguft wird bei dem Poflamt Nr. 52
(Werftfir.) in Berlin ber NRohrpofibetrieb eingerichtet.
Der Rohrpoſtverkehr findet‘ täglich im Sommerhalbjahr
von 7 Uhr, im Winterhalbjahr von 8 Uhr Morgens
bis 10 Uhr Abends ftatt.
Berlin C., den 23. Juli 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poftdirektor.
Betfanntmachungen
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors.
Befanntmahung.
10, Es wird hiermit zur öffentlihen Kenntmiß
gebracht, daß die zur Zufammenfegung bed allgemeinen
Branntwein-Denaturirangsmitteld ermächtigten Firmen
und zwar: 1) C. 9. 5. Kahlbaum ihre Fabrik von
der Schleſiſchen Straße Nr. 16/19 in Berlin nad
Adleröhof bei Cöpenick, Dauptamtsbezirf Eberswalde,
und 2) Hugo Blanf ihren Wohnſitz von Charlotten-
325
burg nach Berlin und ihre Fabrif von Charlottenburg
nad) Hohberlöhme, Hauptamtsbezirk . Eberswalde, ver:
legt haben.
Berlin, den 22, Juli 1893.
Der Provinzial-SteuersDireftor.
Befanntmachungen der Königlichen
Eiſenbahn⸗Direktivn zu Berlin.
27. Der auf einer größeren Anzahl Deutſcher
Staatd- und Privatbahnen eingeführte Ausnahmetarif
für Torffireu und Futtermittel findet mit Giltigkeit
vom 25. d. Mts. ab auch im Verfehr der Preußiichen
und Oldenburgifchen Staatseifenbahnen ſowie der Reiche
eifenbahnen in Effaß-Rothringen mit der Mecklenburgi⸗
ſchen Südbahn Anwendung. Bon dem gleichen
Tage ab wird der vorgenannte Audnahmetarif auf Die
Artikel 1) „Streutorf”, 2) „Holzfägeipähne (Holz
ſägemehl), unverpadt” (bei 1 ımd 2 unter Abfertigung
zu den Sägen der Kilometer-Tarif-Tabelle B. a.) und
3) „entölte Samen” (unter Abfertigung zu ben
Sägen der Kilometer-Tarif-Tabelle B. b.) ausgedehnt.
Ferner findet von demſelben Zeitpunfte ab die für
Heu und Stroh bei Aufgabe in Mengen von minbeflend
5000 kg durch Befanntmahung vom 7. Juli d. J.
eingeführte Frachtberechnung zu ben Säpen der Kilo-
meter-Tarif-Tabelle b. des Ausnahmetarife für Streu-
und Futtermittel auch auf Streutorf (getrodneter
Stichtorf, Rohmaterial für Torfftreu) Anwendung. Die
anf den Preußifchen Staatöbahnftreden für die nad
ſämmtlichen Kreifen der Rheinprovinz, ber
Provinz Hefjen-Nafjau, der Regierungsbezirfe
Arnsberg und Münfter, den Kreifen Büren,
Hallei. W., Herford, Hörter, Tübbede, Minden,
Paderborn, Warburg und Wiedenbrück des Re-
gierungsbezirfd Minden, fowie nah fämmt-
fihen Kreifen der Regierungsbezirfe Erfurt
und Merjeburg beflimmten Sendungen von Streu-
und Futtermitteln gewährten weiteren außerorbentlichen
Frachtermäßigungen, wonach 25°. der eingeführten
Ausnahmefrakhtiäge bezw. 25% der auf Die
Preußiſchen Staatsbahnen enifallenden Fradıt-
antheile den Empfängern im NReflamationdwege
zurüderftattet werden, wenn durch eine Beſcheinigung
des Vorſtandes des landwirthſchaftlichen
Vereins oder des Landraths des Kreiſes nach—
gewieſen wird, daß das bezogene Streu: oder Futter⸗
mittel in dem landwirthſchaftlichen Betriebe bes
Empfängers Berwendung findet oder von einem
landwirthſchaftlichen Berein oder einem Ge—
meinde-Berbande bezogen und unter feine Mit-
glieder behufs Berwendung in deren eigener
Wirthſchaft zur Vertheilung gelangt, werben
gleichfalls mit Giltigkeit vom 25. d. Mis., auch
auf den Streden der Luͤbeck-Büchener, Eutin—Lübeder,
Drigniger, Wittenberge— Perleberger, Paulinenaue —
NeusRuppiner, Saal: und Georgsmarienhütten-Eifenbahn
im Berfehr von Stationen diefer Bahnen ſowie von
Station Kempen der Breslau Warſchauer Eifenbahn
nad den vorbezeichneten Notbftandegebieten bewilligt.
Die gleihe Frachtermäßigung tritt auch im Verkehr
von Stationen der Preußiſchen Staatsbahnen nach den im
Kreife Siegen ded Regierungsbezirfd Arnsberg gelegenen
Stationen der Eiſern —Siegener Eifenbahn ein. Die
anf den Preußifhen und Oldenburgiihen Staatsbahnen
fowie auf einzelnen Privatbahnen eingeführte Be
fimmung, betreffend die Beförterung von Heu und
Strob in 2 offenen Wagen von je nidt mehr ale
7,2 m länge an Stelle eines offenen Wagens von
mehr als 7,2 m Länge ſowie die Frachtberechnung hier:
für findet auh im Verkehr der Preußifchen Staats⸗
bahnen mit den Pfälzifchen Eifenbahnen, der Eutin —
Lübeder, Mecklenburgiſchen Friedrich⸗Franz⸗ und Medien»
burgiihen Süpbahn Anmendung.
Berlin, den 25. Juli 1893.
Königliche Eifenbahn- Direktion,
jugleih Namens der betheiligten Verwaltungen.
28, Am 1. Auguft 1893 tritt zum Ausnahmetarif
für Torffiren und Torfmull, jowie für beffimmte $utter-
mittel der Nachtrag 1. in Kraft. Derfelbe enthält
außer den feit ber Herausgabe des Nachtrages I. be-
reitd eingeführten Aenderungen und Ergänzungen 1) den
Beitritt der Bayeriſchen Staatseifenbahnen vom 1. Auguft
d. 38. ab; 2) die Giltigfeit des Ausnahmetarifs im
Berfehr mit dem Deutfh-Norbiihen Lloyd auch über
den 20. Auguft d. Is. hinaus; 3) die Anwendung der
auf den Preußiſchen Staatdeifenbahnen eingeführten
Beftimmung, betreffend die Beförderung von Heu und
Stroh in 2 offenen Wagen an Stelle eines offenen
Wagens aud im Verfehr der Preußiſchen Staatsbahnen
mit den Bayeriihen Staatseilenbahnen und der Main-
Nedarbapn. Im Berfehr mit der Medlenburgifchen
Friedrich⸗Franz⸗Eiſenbahn ift der Ausnahmetarif nicht,
wie in der Befanntmadhung vom 22ften d. Mid. an-
gegeben, ſchon am 15ten d. Mts., fondern erſt vom
25ften d. Mıs. ab anzumenben.
Berlin, den 28. Juli 1893.
Königliche Eiſenbahn⸗Direktion
zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen.
Dftdeutfch:iDefterreichifcher Verband.
29. Am 1. Auguft d. J. gelangt für den bireften
Güterverfehr zwiſchen Stationen der Preußiichen Eifen-
bahn⸗Direktionsbezirke Berlin, Breslau, Bromberg und
Erfurt, fowie Station Görlig S. St. B. einerfeite
und Stationen der f. f. oͤſterr. Staatebahnen ſübdlich
der Donau und öfterreihifchen Stationen der k. f. pr.
Südbahn andererjeitd ein neuer Tarif Theil IH.
Heft A zur Einführung Durch denfelben werben
aufgehoben: 1) die Dftdeutich - Defterreichifch = Weft-
ungariihen Verbands: Ausnahmetarife für Zinferze und
Schlacken vom 1. Juni 1891 nebſt Nachtraͤgen 1.
und II, 2) die im Oſtdeutſch-Oeſterreichiſchen Tarife
Theit IE Heft 1 vom 1. Oktober 1890 nebſt Nach⸗
trägen enthaltenen Ausnahmetarife M39 A, Eifen-
erze, Schladen und Kiesabbrände für alle Stationen
ver Ef. f. öfterreihiichen Staatsbahnen füdlih der
Donau, 3) die im Oſtdeutſch⸗Oeſterreichiſchen Tarife
Theit III. vom 1. September 1887 nebſt Nacdhträgen
326
enthaltenen Srachtfäge für alle Stationen der k. f.
öfterreichifchen Staatsbahnen ſüdlich der Donau, 4) Die
im Sächſiſch⸗Weſtoſterreichiſch⸗ Ungariſchen Verbandstarife
Theil IL. Heft 1 und 5 vom 1. Juni 1892 nebſt Nach⸗
trag I. enthaltenen Frachtſätze für den Verkehr zwiſchen
Goͤrlitz und allen Stationen der k. k. öſterreichiſchen
Staatsbahnen füdlich der Donau und allen öſterreichiſchen
Stationen der Sübbahn. Inſoweit dur den neuen
Tarif Frachterhöhungen oder Berfehröbeichränfungen
eintreten, bleiben die bisherigen direkten Frachtiäge bie
30. September d. %. in Geltung. Der neue Tarif
fann von den Endverwaltungen zum reife von
30 Pf. bezogen werben.
Berlin, den 25. Juli 1893.
Königliche Eifenbahn- Direktion.
Befanntmahung.
30, Bom 1. Auguft 1893 ab fönnen Wagen-
ladungsgüter aller Art auf den an ber Neubauftrede
Schönholz-Cremmen belegenen Stationen Tegel und
Heiligenjee anfgegeben und abgenommen werden und
zwar unter Erhebung ber fih auf Grund der wirklichen
kilometriſchen Entfernungen ergebenden direkten Fracht⸗
« fäge, wie ſolche mit Eröffnung des Güter-Berfehrs auf
der Strede Schoͤnholz⸗Cremmen zur Einführung ger
fangen werben. Ueber deren Umfang und Höhe ertheilt
außer unferem Berfehrsbüreau aud die Güter-Abferti-
gungsftelle Berlin Nordbahnhof Auskunft. Diejenigen
Intereffenten, welde eine Zuführung oder Abholung
ihrer
üter dafelbft wünjchen, haben entweder bei der,
Güter-Abfertigungsftelle Berlin Nordbahnhof eine all» Defter.
gangsgütern den Bermerf zu machen: „Zur Weiter:
jendung nach Tegel bezw. Heiligenſee“ und erfolgt in
dieſem Falle Die Weiterfendung ohne bejonderen Antrag.
Die Zuführung und Abholung der Güter erfolgt
mit den BausArbeitözügen und übergiebt bezw. über-
nimmt ber ZJugführer die Güter nebft den Frachtbriefen
am Zuge. Die Ankunftd- und Abfahrtszeiten der Züge
werden durch Anſchlag bekannt gegeben. Leere Wagen
find feiteng der Verfehrstreibenden direft bei der Station
Berlin Nordbahnhof anzufordern.
Berlin, den 27. Zuli 1893.
Königliche Eifenbahn-Direktion.
Betanntmachungen der Königlichen
EifenbahnsDireftion zu Bromberg.
Befanntmadung.
34. Am 1. Auguf 1893 wird der auf der Strede
Königsberg-Tilſit gelegene Perfonen-Haltepunft Alt:
Sternberg im diefjeitigen Binnenverfehr für den Wagen-
ladungsgüter-VBerfehr eröffnet.
Bromberg, den 22. Juli 1893.
Königliche Kijenbahn: Direktion.
efanntmadung.
35 Mit Gültigfeit vom 1. Auguft 1893 bie auf
Weiteres wird ein temporärer Anhang zum Tarif für
den Norddeutſchen Getreideverfehr mit Galizien und der
Bukowina eingeführt, weldyer ermäßigte direfte Fracht:
füge für Maid, Kleie, Oelkuchen, Oelkuchenmehl, Lein-
kuchen, Cocoskuchen und Cocoskuchenmehl in Wagen:
ladungen von 10000 kg zwiſchen Stationen der f. f.
Staatsbahnen und ſämmtlichen Ddiejjeitigen
gemeine diesbezügliche Erflärung zu hinterlegen oder | Stationen weſtlich von Sablonowe und Güldenboden
in jedem einzelnen Falle einen bejonderen Antrag bei
der genannten Güter-Abfertigungsftelle zu fielen. Im
erfteren Falle ift jedoch von den Intereſſenten die Er-
Öffnung eines Fradtfredit-Contod bei der Güter⸗Ab⸗
fertigungsftelle Berlin Nordbahnhof durch das König
liche Eijenbahn-Betriebsamt zu Stralfund nachzuſuchen.
Es empfiehlt fih, auf den Frachtbriefen von Ein⸗
" Bekanntmachungen
von 3. Juli 1891
der in Betracht fommenden Grundſtücke
1) die vom Defonom Hermann Siebert zu Bechlin von ber föfaliichen
Dorfaue dafelbft erworbene Parzelle von 0,0147 h
2) die von dem Kofjäthen Auguft Prigfom zu Bechlin von der ſislaliſchen desgl.
enthält.
Drudftüde dieſes Tarifs koͤnnen durch Vermittelung
der ſämmtlichen Fahrkarten-Ausgabeſtellen unſeres Be⸗
zirks zum Preiſe von 0,10 M. für das Stück bezogen
werden.
Bromberg, den 28. Juli 1893.
Königlidye Eifenbahn- Direktion.
der Kreisausſchüſſe.
Nachweiſung der vom Kreisausichnfle des Kreiles Ruppin auf Grund des $ 2 der Landgemeinde-Orbnung
enehmigten Veränderungen an Gemeinde: und Guteberirisarenzen.
Beyei
nung
| der feitherigen | der fünftigen
Gemeinde: bezw. Butsbesirte
fiskaliſche Dorf: | Gemeindebezirk
a. aue zu Bechlin. Bechlin.
desgl.
Dorfaue daſelbſt erworbene Parzelle von 0,0110 ha.
Neu-Ruppin, den 24. Juli 1893.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Polizei⸗Verordnung,
betreffend Desinfection bei anſteckenden Krankheiten.
Auf Grund der 68 5 und 6 des Geſetzes vom
11. Mär; 1850 (G.⸗S. S. 265) bezw. ber 66 143
und 144 des Geſetzes über die allgemeine Landes—⸗
verwaltung vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195) ver:
ordnet die Königliche PolizeisDirertion zu Charlotten-
Der Kreis-Ausſchuß.
burg unter Zuftimmung des Magiftratd für den Stabt-
freis Charlottenburg Nacftebendes:
$ i. Die Baushaktungsvorftände bezw. deren
Stellvertreter (in Anftalten die Leiter, Verwalter, Haus⸗
väter 2c.), die Unternehmer von Privat-Kranfenanftalten,
fowie die Befiger umd Leiter aller dem öffentlihen
Berfehr dienenden Aufentpaltgeinrictungen, wie Gaſt⸗
höfe, Logirhäuſer, Herbergen, Penfionate, Chambre⸗
Amtsblatt.
garnies, Schlafſtellen und dergl. ſind verpflichtet, bei
Erkrankungen und? Sterbefällen an
aſiatiſcher Cholera, Boden, Fleck- und Rückfall⸗
Typhus, Diphtherie und Darm⸗Typhus
unbedingt; ferner bei? Erkrankungen, und Sterbe⸗
fällen an
bösartigem Scharladhfieber und bösartiger Nuhr
nah dem Ermeſſen ter Königlihen Polizei-
Direction die von den Kranfen benusgten Efferten
und Räume, fomwie die in Tegteren befindlichen Gegen-
fände nah Maßgabe der für die Desinfertion heute
unter Zuftimmung des Magiftrate erlaffenen Anweijung
zum Desinfertionsverfahren bei Volföfranfheiten, melde
als Anhang zu dieſer PoligeisVerorbnung einen Be⸗
ſtandtheil derjelben bildet, zu besinfteiren.
$ 2. Die im $ 1 unbedingt feftgelegte Pflicht
zur Desinfertion ift auch bei allen Erfranfungen und
Sterbefällen an Lungen-, Keblfopf- und Darmtuber-
culofe zu erfüllen, inſofern folche in den dem öffent-
Tihen Berfehr dienenden Aufenthaltseinrichtungen
($ 1) vorfommen.
$ 3. Aerzte, welche an Qungen-, Kehlfopf: und
Darmtuberculoje-Erfranfte in den im $ 1 bezeichneten
Aufenthaltseinridhtungen ıc. behandeln oder aus den-
jelben anderweitig übernehmen, find verpflichtet, hiervon
der PolizeisDirection binnen 24 Stunden auf den üb:
fihen Meldekarten Anzeige zu machen.
$ A. Die in diefer Polizei-Verordnung angeorbnete
Desinfeetion ift vom 1. Juli 1893 ab lediglich von
den beamteten fläbtifchen Desinfectoren bezw. in der
ſtädtiſchen Desinfertiong Anftalt (Sophie Charlotien-
ftraße) auszuführen.
Eine von anderen Perjonen bewirkte Desinfection
wird als gejundheitspolizeilich ausreichend nicht an-
erfannt werden.
$ 5. Wer die in biefer Polizeiverorbnung nebit
Anhang enthaltenen Borjchriften, ſowie die zufünftig
zur Ergänzung oder zur Abänderung derjelben erlaffenen
und veröffentlichten ortspolizeilichen Beftimmungen nicht
befolgt, bat die Ausführung des vorgefchriebenen Ver⸗
fahrens durch die Polizei-Direction auf feine Koften zu
gewärtigen, außerdem aber, jofern nicht im $ 327 des
Reichs-⸗Strafgeſetzbuchs eine höhere Strafe vorgefehen ift,
eine Geldftrafe bis zu 30 Marf verwirft.
$ 6. Diefe Polizei⸗Verordnung nebft Anhang tritt
am 1. Auguft 1893 in Kraft. Die denfelben Gegen-
ftand betreffende Polizei-Berordnung vom 13. Januar
1891 nebft dazu gehöriger Anweifung wird mit dem⸗
jelben Tage aufgehoben.
Charlottenburg, den 10. Juni 1893.
Königliche Poltzei-Direktion. I. V.: Stolze.
* *
*
Anbang
jur ‚Polizei: Verordnung vom 10. uni 1893,
betreffend Desinfection bei anftedenden Krankheiten, enthaltend
die Anweilung zum Desinfectionsverfahren bei NVolfsfranfheiten.
Allgemeines.
Nedinfertinn hat Ben Amer [Nie Mor:
K1 Ni
327
breitung anftedender Bolfgfranfheiten durch Unjchäblich-
ung oder Bernidhtung der Anftedungsfeime zu ver-
ten,
$ 2. Die anfledenden Bolföfranfheiten werben
zu diefem Zwecke eingetheilt in folche,
A. weldye unbedingt Desinfertion
erheiſchen:
1) Aſiatiſche Cholera,
2) Pocken (echte und modifizirte),
3) Fleck- und Rüdfalltyphus,
4) Diphterie,
9) Darmtyphug,
6) Lungen, Kehlkopf- und Darmtuberculofe (im
Falle ded 5 2 der Polizei-Verordnung);
B. bei welchen auf befondere amtliche An-
ordnung Dedinfechon
ftattfinden muß:
7) bösartige Scharlachfieber,
8) bösartige Ruhr.
$ 3. Anftedende Kranfheiten werben verbreitet:
durch den Kranfen felbft und feine Ausfeerungen,
durch BVerftorbene,
Durch Speifen und Gebrauchsgegenſtände (Möbel,
Kleider, Wäſche u. dergl.),
durch mit dem Stranfen verfehrende Perfonen,
durch das Kranfenzimmer.
Die Desinfection hat alle diefe Punfte ins Auge
zu fallen.
$ 4. Zur Desinfection gehört:
1) peinlichſte Reinlichfeit für den Kranfen ſelbſt, feine
lebende und todte Umgebung, das Kranfenzimmer
und deſſen gejammten Inhalt,
audgiebige und häufige Erneuerung der Luft im
Kranfenzimmer;
ſchleunigſte Entfernung und Unſchädlichmachung
alfer Anftedungsftoffe und werthloſer Gegenftände.
Ausführung der Desinfection.
$ 5. 1) Zur Erhaltung der Reinlichfeit gehört
tägliche Reinigung des Kranken, häufiger — wenn
möglich tägliher — Wechſel der Leib und Bett-
wäſche, fofortiger Wechſel befudelter Wäſche und
tägliche Reinigung des Kranfenzimmers durch Auf:
wifchen mit feuchten Tüchern, welche nach Gebrauch
fofort eine halbe Stunde in fochendem Waffer ge-
brüht werden.
Lüftung des belegten Kranfenzimmers wird durch
häufiges und längeres Deffnen der Fenſter und bes
von einem heizbaren Ofens bei niedrigerer Außen-
Temperatur durch Deffnen eines verhängten Fenſters
erzielt. '
Su Unſchaͤglichmachung der Anftedungsftoffe dienen
1A:
2)
3)
2)
3)
a. firömender überbigter Wafjerbampf,
b. halbflündiges Kochen im Waifer,
c. eine Sprozentige Karbolfäurelöfung, bergeftellt
durch forgfältige Miſchung (Umrühren) von
einem Thorl Inanenanntor IMNnrneontiner Rar-
310
Perſonalchronik. Perſonalveränderungen im Bezirke der
Bon des Kaiſers und Könige Majeſtät iſt dem Kaiſerlichen Ober-Poſtdirektion in Potsdam.
Domänenpächter, Oberamimann Guſtav Koenemann Verſetzt ſind: der Poſtſeeretair Herrmann von
zu Goldbeck der Charakter als: „Amtsrath“ Aller: | Pritzwalk nach dem Oſtafrikaniſchen Schutzgebiet und
gnaͤdigſt verliehen worden. der Poſtſecretair Mar Schmidt von Perleberg nach
Der Kammer-Gerichtö-Referendar Heinrich von| Yerlin.
. Bermifchte Nachrichten.
Dppen if zum Negierungd - Referenbar ernannt Während der Beurlaubung des Domainenratbe
worden. —*.
Fiſcher zu Wendiſch-Buchholz vom 13. Auguſt bis
‚Der Civil⸗Anwäͤrter Hans Steffen iR zum 76. September 1893 ift die Bermwaltung der König:
Regierungs-Eivil-Supernumerar ernannt worben. lihen Hausfideicommiß-Amts- und Forſtkaſſe zu Wen-
Der Stationsaffiftent Mühlhaufen in Berlin |diih- Buchholz dem Hoffammer: Sefretair Herrmann
— Bezirf des Königfihen Eifenbahn-Betriebsamtes | Übertragen.
(Berlin-Stettin) zu Stettin — ift zum Gütererpebienten Berlin, den 18. Juli 1893.
ernannt mworben. Königliche Hoffammer der Königlichen Kamiliengüter.
Ausweifung von Yusländern aus dem Meichögebiete.
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Dabım
Nee — der welche die Answeijung .
5 bes Ausgewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. oe
1. 4. 5 6.
Auf Orund des 6 362 des Sträafgeſetzbuchs:
11Marie Joſefine Herminelgeboren am 18. Sep-|Landftreichen, Kaiſerlicher Bezirke] 7. Juli
Billieur, ohne Stand, 1856 zu Friblinsdorf Präfldent zu Colmar, 1893.
bet Pruntrut, Kanton
Bern, Schweiz, orts⸗
angehörig ebendafelbft,
2) Johann Kalafch Igeboren im Jahre -1849/Betteln, Königlich Sächfikhel 8. Inni
(Kalas), Tagelöhner, zu Lhofin, Bezirf Be Kreishauptmann- 1893.
neſchau, Böhmen, orte- haft Zwickau,
angehörig ebendajelbft,
3) Joſef Raufer, geboren am 20. Auguſt Landſtreichen und Betteln, Königlich preußifcher 3. Juli
Arbeiter, 1863 zu Diiemina, Regierungspräfident|| 1893.
Kreis Bochnia, Gali⸗ ‚zu Poſen,
zien, Iſterreichiſcher
Unterthan,
4 Anton Norittniy, geboren am 26. Novem⸗Landſtreichen und Ge⸗Großherzoglich Badi⸗26. Juni
Handſchuhmacher, | ber 1857 zu Sertino⸗ brauch gefälſchter Legi⸗ ſcher Landeskommiſ⸗ 1893.
voy, Komitat Tolna, timationspapiere, ſaͤr zu Konſtanz,
Ungarn,
5 Karl Privik, geboren am 23./24. No⸗Landſtreichen, Betteln und Königlich bayeriſches 23. Juni
Schloſſergeſelle, vember 1856 zu Mol-| Führung falſcher Legi-| Bezirksamt Eggen⸗ 1893.
bautbein, Böhmen,| timationspapiere, felden,
ortsangehoͤrig zu Che-
liez, Bezirk Piſek,
ebendaſelbſt,
6) Alois Winterer, geboren am 25. Januar Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayeriſche 22. Juni
Kellner, 1844 zu Loosdorf, Polizei⸗Direktion 1893.
Bezirk St. Pölten, München,
Oeſterreich, ortsange⸗ |
börig zu Mapleinsporf,
ebendafelbft,
Hierzu Vier Deffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf.
Belagsblätter werben der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Nedigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei ver 9. W. Hayn'ichen Erben.
331
Ausgabe.
A. Ausgabe-Refe . . . . .
3. Aus dem laufenden Rechnungsjahre:
1) Prüfungs: und Targebühren . . en
2) Vergütungen a. für Brand- und Blitzſchãden an Gebaͤuden ren
an Mobiliar rn
b. für Schäden an unverft icherten Gegenſtaͤnden
3) Belohnungen für Löſchhülfen.
A) Koften für Ermittelung von Brandfiftern
>) Zufhuß zu den Koften militäriſch organifirter Feuerwehren xc.
6) Zuſchuß an die Brandenburgſche Feuerwehr⸗ Unfalltaſſe
7) Kurfoften .
8 Poſtporto . .
9) Rüdverfi icherungsbeiträge
10) Berwaltungsfoften der Rüdverfi icherung
11) Zurückzahlung überhobener Beiträge .
12) a venifüe | Ausgaben, einſchließlich 18125 MR t. Zuiguß a an den \ eifernen
onds
13) Ueberweiſung an den eiſernen Fonds
947,654
1, 353, 015
25
70
Summe
Die Einnahme beträgt
Bleibt Beftand . .
und zwar: Baar und Werthpapiere 479,281 M. 93 Pf.
Einnahmereſte 1,379 : 05 =
zufammen 180, 660 M. 98 Br.
Nah Abzug der Ausgaberefte von 75 ‚99 = 593 =
ergeben ſich obige 405, "361 Mm. 45 Br.
Auszug aus der Rehnung vom eifernen Fonds
für bas Jahr vom 1. April 1892 ‚bis dahin 1893.
Cinnahme.
A. Beftand aus voriger Rechnung
B. Erlös für auögegebene Werthpapiere
C. Erworbene Werthpapiere
D. Zinſen
E
F
. Sonftige Einnahmen . .
.Zuſchuß bezw. uͤeberweiſung aus dem laufenden Fonds
Ausgabe.
A. Rechnungsvorſchuß.. ..
B. Ausgegebene Wertbpapiere .
C. Für erworbene Werthpapiere
D. Laufende Ausgaben:
1) Reifefoften und Tagegelder der Mitglieder bes Direftorialratpe ber Sorietät
2) Bejoldungen und Entihädigungen der Beamten
. 2 Nubegehälter . ER
Für Büreau- und Saffenbebürfniffe
5) Sonftige Ausgaben
E. Außerordentlihe Ausgaben .
77
718,350 | 05°
1,009,337
Summe
Die Einnahme beträgt
Bleibt Beftand . 8%,
und zwar in Werthyapieren 177,750 M., in Hypothefen 710,400 M., in Baar 2,412 mM. 70 Pf.,
in Einnahmereſten 425 M.
B "ati 1893. Der Direktor der Städte-Feuer-Sorietät der Yroviy BBBBSecLSẽ?LHOoEERlEüñcc
342
einer weiteren Ausbreitung der Seuche dann ver⸗ſtändigen Curatie in Rixdorf erbeten, welche die katho⸗
ſchont bleiben wird, wenn die empfohlenen Vorſichts⸗
maßregeln überall und von jedem Einzelnen gewiſſen⸗
Haft durchgeführt werden. Daß Teßtered geſchieht,
wird aber unbedingt erforderlich fein zur Ueber—
windung der Gefahren, die und in dieſer Beziehung
drohen.
Potsdam, den 15. Auguft 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Viehſeuchen.
188. Ausgebrochen if die Maul- und Klauen⸗
ſeuche unter dem Rindvieh des Mühlenbefigers Müller
in Rheinsberg, Kreis Ruppin; die Influenza bei
den Pferden des Dominiums Craag, Kreid Prenzlau;
die Bruftfeuche unter den im Kafernenftall des Füftlier-
Bataillond Regiments Königin Eliſabeth in Char-
Iottenburg, untergebrachten Pferden. Eine Kuh des
Bauern Giefe in Dorf Zehlin, Kreis Ofprignig, ift
an Milzbrand, gefallen.
Erloſchen ift die Maul- und Klauenfeude
unter den Dchjen des Büdners Andres in Staafom,
Kreid Teltow, in Kemnis, Kreis Zaucdh-Belzig, und
unter dem Rindvieh ded Bauern Billain in Klein:
Ziethen, Kreid Angermünde.
Potsdam, den 15. Auguft 1893.
Der Regierungs- Präfident.
heat en des
Königlichen Polizei: Prafidiums zu Berlin.
73.
Bekanntmachung.
Dieſem Stück des Amtsblattes iſt eine Extra⸗
Beilage beigefügt, welche das Statut der Vaterländi⸗
hen Feuer-Berfiherungs-Sorietät zu Roftod, ſowie Die
barauf bezügliche Conceſſion zum Gefchäftsbetriebe in
Preußen enthält.
Berlin, den 19. Juli 1893.
Der Polizei-Präfident.
Freiherr von Richthoſen.
Befanntmadhung.
TA. Diefem Stück des Amtsblattes Tiegt eine
Beilage bei, welche den zweiten Nachtrag zu den
Statuten der Lebensverficherungsbanf Kosmos zu Zeift
(Holland), ſowie die darauf bezügliche minifterielle
Genehmigungsurfunde vom 24. Juni 1893 enthält.
Ich weile darauf mit dem Bemerfen bin, daß bie
Statuten und die Konzelfion der Banf, fowie ber erfte
Statuten-Nadhtrag im Amtsblatt der Königlichen Ne-
gierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, Stüd 43
Jahrgang 1880 und Stüd 2 Jahrgang 1886 ver-
Öffentlicht find.
Berlin, den 24. Juli 1893.
Der Polizei-Präfident.
Freiherr v. Richthofen.
Befanntmadhung,
betreffend die beabſichtigte Errichtung einer ſelbſtſtaͤndigen von der
St. Michael's-Pfarrei in Berlin abzugweigenden Curatiegemeinde
Rirdorf.
78. Von dem Herrn Fürſtbiſchof zu Breslau iſt
bie ſtaatliche Zuſtimmung zur Errichtung einer jelbft«
Po N
liſchen Einwohner der gegenwärtig zur katholiſchen
St. Michael’d-Pfarrgemeinde in Berlin gehörenden
Ortſchaften Rirdorf, Brig und Treptow umfaſſen fol.
Auf Grund des 8 239 Titel 11 Theil II. des
Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, welche
dur diefe Veränderung benachtheiligt zu fein glauben,
hierdurch aufgefordert, "etwaige Widerfprühe und Ent-
Ihädigungs-Forbderungen bid zum 20. Auguft d. J.
ſchriftlich beim Polizei-Präſidium anzumelden.
Berlin, den 28. Juli 1893.
Der Polizei-Präfident.
Berliner und Charlottenburger Breije im Monat Inli 1893.
76. A. Engrodg-Marftpreije
im Monatsdurchſchnitt.
In Berlin:
für 100 Klgr. Weizen (gut) 16 Mark 51 Pf,
u Ze bo. (mittel) 16 - 04 -
EZ do. (gering) 15 = 60 ⸗
.- 2: = Roggen — 14 » 53 -
Ze do. (mittel) 14 = 24 =
Zu —— bo. (gering) 13 = 97 «
: = = Gerfle (gut) 16 = 50 ⸗
ee 2. de. (mitte) 5 = 45
———⸗ bo. (gering) 14 = 45 -
.- = = Hafer (gut) 18 = 73 ⸗
EZ do. (mittel) 18 = 17 :
Zu bo. (gering) 17 ⸗63 -
⸗—⸗Erbdſen (gut) 18⸗95 =
———⸗dvo. (mitten 17»: 75—
Ze Ze do. (gering) 16 - 55 -
⸗ ⸗ 2 Richtſtroh 6 ⸗ 08 =
- Hau 8 = 14 =
Monats-Durbfcnitt ber bödften Berliner
Tagespreife einfchließlih 5% Aufſchlag
für 50 Klgr.
Hafer Stroh Heu
im Monat Juli 9,96 ME., 3,45 Mk., 5,06 ME.
B. Detail-Marftpreife
im Monatsdurdignitt. .
1) In Berlin:
für 100 Klgr. Erbjen(gefbez. Kochen) 32? Mark — Pi,
= = Gpeifebohnen (weiße) 35 —
«= = Linſen 5A = 77 *
s : = Sartoffeln (neue) 12 = 16 ⸗
- 1 Klgr. Rindfleifh v. d. Keule 1 = 40 -
:-1 ⸗ ⸗ (Bauchfleiſch) 1 = 10 =
: 1 = Schweinefleiſch 1 = 32 ⸗
«= 1 = Karbfleiid 1 = 235 -
«= 1 = Hammelfleifch 1 = 16 -
= 1 = Spekck (geräudert) 1 = 55 >
=» 1 = &fbutter 2 = 30 :
-« 60 Stüd Eier 3 20 — :
2) In Charfottenburg:
für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Kochen) 35 Mark — Pi,
= =: Speiſebohnen (weiße) 5 - — ⸗
- =: = tinfen 5 ⸗ — >
: =: Kartoffeln =: 50 -
343
für 1 Klgr. Rindfleiſch v. d. Keule
:1 > ⸗ (Bauchfleiſch/ 1 = 10 =
- 1 = Schweinefleiid : 50 :
= 1 e Kalbfleiieh 1 = 40 ⸗
- 1 = Hammelfleich 1 = 20 :
- 1 = Sped (geräudert) 1 = 60 -
:- 1 = &ßbutter 2 =: 29 =:
: 60 Stüůck Eier 2: 8 =
©. Ladenpreije in den legten Tagen
bes Monats Juli 1893:
1) In Berlin:
für 1 Klgr. Weizenmehl NE 1 30 Pf.,
» 41 = Roggenmeht N 1 30 =
«= 1 = _Gerftengranpe 40 ⸗
= 1 = Gerftengrüte 38 ⸗
=» 1 = Budhmeizengrüge 40 ⸗
- 1 = Hirte 40 ⸗
= 1 = Reid (Java) 5 =
: i = Javaskaffee (mittler) 2 Mark 70 ⸗
:1 =: ⸗ (gelb in
gebr. Bohnen) 3 = MA =
:» 1 = Speifelalz 20 =
= 1 = GScweinejchmalz(hiefigee) 1 - 50 =
2) In Charlottenburg:
für 1 Klgr. Weizenmehl NE 1 39 Pf.,
-» 1 = Roggenmehl NE 1 30 -
= 1 = Oerftengraupe 45 =
= 1 = _Gerftengrüge 45 =
=» 1 = Bucmeizengrüge 43 =
:- 41 z irſe 40 ⸗
:= 1 = Reis (Java) 56 =
= 1 = TavasKaffee (mittler) 2 Muf 59 =
- 1 = TavasKaffee (gelb in
gebr. Bohnen) 3 = 45 ⸗
- 1 = Speifejalz 20 ⸗
: 1 Schweineſchmalz (pielige®) 1 =: 33 >
Berlin, den 9. Auguft 189.
Königliches Polizei-Präſidium. Erfte Abtheilung.
Befanntmachungen der Kaiferlichen
Ober⸗Poſtdirektion zu Berlin.
ne Unanbringlihe Poſtſendungen.
A. in Berlin zur Poft gegebene Padete:
an Lypsky in Gr.⸗Tychow (Pommern),
an Gebjer in Potsdam,
an Steyer in Franffurt (Main),
an Schneider in Breslau,
an Walther in Berlin,
an Brendel in Franffurt (Oder),
an Wirfe in Berlin,
an Karge in Pojen.
B. Gegenftände, melde in Padeten ohne Auf:
Ihrift enthalten gewefen,
entfallen oder bei hiefigen Poftanftalten auf:
gefunden worden find:
Fiſchreuſen, Pulvermaße, Stopfer, Münze, Theil
eines Velocipedes, Büffelhörner, Band, Vorlegeftange,
Rofetten, Hutfeber, Strohhüte, Rafirmefler, Perkmutter-
Bei der Ober-Poftdireftion in Berlin Tagern:
1 Marf 10 Pf., knoͤpfe, vernidelter Träger, Uhrketten, Meifingbeichläge,
Roßhaare, Meifinghahn, Seife, Schirmgriffe, Mafchinen-
fchneiden, Rodaufhänger, Wolle, Scheere, Haarwidel,
Adfapftifte, Perlen, Krammen, Kravatten, Taſchenmeſſer,
Werkzeuggriffe, Strümpfe, Schlüſſellochbleche, Metall-
theile, Schnallen, Metallfettchen, Hofen, Stiefel, Thee,
Lafen, Gardinen, Chocolade, Schrauben, Tabacksdoſen,
Nieten, Riegel, Briefmarken, Zinnfapfeln, Meterftäbe,
Goldfäden, Maltuben, Waffermange, Stimmgabel,
Unterbeinfleider, Vogelbälge, Hanfgurt, Handſchuhe,
Hafen, Nägel, Medaille, Hammer, Schuhrojetten, In⸗
firumente, Gratulationsfarten, Stodgriff, Bücher, Ringe,
Wachsſtock, Briefbogen und Gouverts, Paffamenten,
Noten, Haarpfeil, Taillenſchloß, Bilder, Photographies
Albums, Fächer, Türfiihe Fez, Bieruhr, Kalender,
Thermometer, Goldtäfhchen, Gummi, Korallenichnur,
Zeichentufhe, Falzbein, Nähmafchinennadeln, Feuer⸗
bafen, Schürze, Dede, Marfenalbum, Zinnpflatten.
Die unbefannten Abfender und Eigenthümer der vor⸗
bezeichneten Gegenftände werden aufgefordert — ſpäteſtens
innerhalb 4 Wochen — bei der Ober-Poſtdirection
Schriftlich fich zu melden. Andernfalls werden die Gegen-
fände zum Beſten der Poftunterftügungsfaffe verfteigert
werden. Berlin C., 10. Auguft 1893.
Der Kaiſerkiche Ober-Poſtdirector.
Bekanntmachungen des Königlichen
Confiſtoriums der Provinz Brandenburg.
Auspfarrung der Kirchengemeinde Staafen, Diözefe Spandau, aus
der Parochie der St. NicvlaisKircche zu Spandau und Erhebung
berjelben zu einer ‚felbitftändigen Pfarrgemeinde.
8. Mit Genehmigung bed Herrn Minifters der
geiſtlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenbeiten
und des Evangeliſchen Ober-Kirchenraths, ſowie nad)
Anhörung der Betheiligten wird hierdurch Folgendes
beſtimmt:
$ 1. Die Kirchengemeinde Staaken, Diözeſe
Spandau, ſcheidet aus der Verbindung mit der
St. Nikolai-Gemeinde zu Spandau aus und wird unter
Wiederherſtellung einer eigenen Pfarrſtelle zu einer
ſelbſtſtändigen Pfarrgemeinde erhoben.
$ 2. Dieſe Einrichtung tritt am 1. September
1893 in Kraft.
Berlin, dend. Auguft 1893. Potsdam, den 8. Auguft 1893.
Königliched Konftftorium Königliche Negierung,
der Abtheilung für Kirchen⸗
Provinz Brandenburg. und Schulmwejen.
Betfanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staat3papiere.
Defanntmahung.
26. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs-
efeges zur Givilprozefordnung vom 24. März 1879
G.⸗S. S. 281) und bed $ 6 der Verordnung vom
Poſtſendungen 16. Juni 1819 (G.-S. S. 157) wird befannt gemadıt,
baß bie SQufbberjreibung ber fonjolidirten 4 %/oigen
Staatsanleihe von 1876/7
Lit. B. M 57979 über 2000 M.
aus dem Nachlaß des Fräuleins Emilie Peterjen in
Schloß Gleißen bei Zielenzig angeblich geftohlen worden
31a
if. Es wird derjenige, welder ſich im Befige biefer | haftene Beftimmung, betreffend die erleichterte Beförde⸗
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der
unterzeichneten Kontrolle der Staatepapiere oder der
vermittiweten Frau Oberförfter Lijette Peterjen, geb.
Heufer, in Roftod (Medlenburg) anzuzeigen, mibrigen-
fall das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraft:
(ogerflärung der Urfunde beantragt merben mird.
Berlin, den 8. Auguft 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmadung.
27. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs-
gefeges zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
(9,5. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemadıt,
daß die Schuldverjchreibungen nachſtehend aufgeführter
fonjolidirter Staatsanleihen und zwar:
A. der A %yoigen
a, von 1882 Lit. C. M 283012 über 1000 M. und
- D. M 363809 - 500 :
b.’ 1883 - D. M 457140 = 500
c. 1884 - D. N? 609478 - 500 -
B. der 3 %Yoigen von 1890
Lit. D. M 16648 über 500 M.
der verwittweten Frau SOberftlieutenant von Bro—
dowska, Fanny geb. Bene, angeblid im Juni d. 38.
mitteld Einbruchs aus ihrer Wohnung in Wittenberg,
Negierungsbezirf Merfeburg, geftohlen worden find.
Es werben diejenigen, welche fi im Beſitze dieſer
Urfunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches der unter-
zeichneten Kontrolle der Staatöpapiere oder dem Juſtiz—
rath Ernft bier, W. Taubenftraße 32, anzuzeigen,
widrigenfalld dag gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs
Kraftloserffärung der Urkunden beantragt werben wird.
Berlin, den 9. Auguft 1893.
Königliche Kontrolle der Staatöpapiere.
- Belanntmahung.
28. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs-
gejetes zur Civilprozeßorduung vom 24, März 1879
(G.“S. S. 281) und des 6 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (8.:S. S. 157) wird befannt gemadıt,
daß dem Landwirth Rühmekorf zu Mahlerten bei
Nordflemmen in Hannover die Schuldverfchreibung der
fonfolidirten 3 Yoigen Staatsanleihe von 1891
Lit. C. M 55662 über 1000 M.
angeblicy beim Umzuge von Hannover nach Maplerten
im April d. Is. abhanden gefommen ift.
Es wird berjenige, welcher ſich im Beſitze dieſer
Urkunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der unter⸗
zeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem
c. Rühmekorf anzuzeigen, widrigenfalls Das gericht⸗
liche Aufgebotsverfahren behufs Kraftloserklärung der
Urkunde beantragt werden wird.
Berlin, den 9. Auguſt 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Bekanntmachungen der Königlichen
E&ifenbabn: Direktion zu Berlin.
36. Die im Abſchnitt IV. des Nachtrages Il. zum
Ausnabhme-Tarife für Streus und Futtermittel ent-
v
und
Ki}
u \y
rung von Heu und Stroh, finder auch Anmendung
1) vom ?. Auguft d. 3. ab im Berfehr der Preußiſchen
Staatöbahnen mit der Alt-Damm-Colberger Eilenbahn,
2) vom 10. Auguft d. J. ab im Berfehr der Preußi-
ihen Staatsbahnen mit den Württembergiiden Staaıs-
eifenbahnen, 3) vom 15. Auguf d. %. ab im Verkehr
der Preußiihen Staatsbahnen mit a. der Werra:
Eifenbahn, b. der Dortmund-Gronau⸗Enſcheder Eifen:
bahn, c. der Georgsmarienhütten-Eifenbahn, d. der
Holländifchen und Nordbrabant-Deutichen Eifenbahn —
bezüglich des Verkehrs ber’ auf Deutihem Gebiete ge—
legenen Stationen —, e. der Edernförde-Kappelner
Schmalſpurbahn-Geſellſchaft im Berlin-Hanſeatiſchen,
Nord-Oſtſee- und Niederdeutſchen Verbande, 4) vom
31. Zufi d. J. ab im Verkehr der Oldenburgiſchen
Staatsbahnen mit den auf Seite 3 des Nachtrages II.
bei der Pofition IV. unter Nr. 2 bie 16 genannten
Eifenbahnen.
Berlin, den 9. Auguft 1893.
Königliche Eifenbahn: Direktion
zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen.
37, Der im Nachtrage IT. zum Ausnahme-Tarif
für Streus und Futtermittel unter Abſchnitt IV. ent-
haltenen Beftimmung wegen ber erleichterten Beförderung
von Heu und Stroh haben ſich angeſchloſſen mit
Bültigfeit 1) vom 7. Auguft d. I. ab die Neuhaldens⸗
leber Eiſenbahn; 2) vom 9. Auguft d. J. ab die
Oldenburgiſchen Staatsbahnen, diefe im Verkehr mit
der Heſſiſchen Ludwigsbahn; 3) vom 12. Auguft d. 3.
ab die Oberheſſiſche Eiſenbahn. Die außerordentliche
FSradıtermäßigung von 250 der Ausnahmefrachtſätze
bezw. der Sracdtantheife für Streu und Futtermittel
gewähren fortab im Reklamationswege unter den in
den früheren Befanntmadhungen bereits veröffentlichten
Bedingungen 1. die Preußiichen und Oldenburgiſchen
Staatdeifenbahnen aud im Berfehr: a. nach den in
der Befanntmadhung vom 3, Auguft d. I. einzeln auf:
geführten nothleidenden bayerifhen Landestheilen, ſowie
nah dem Oldenburgiſchen Fürſtenthum Birfenfeld;
b. nah dem Großberzogtbum Sadfen-Weimar, den
Heizogthümern Sadien- Altenburg, Sachſen-Koburg—
Gotha und Sadjen-Meiningen, jowie den Yürflen:
thümern Schwarzburg-Rudolftadt, Shwarzburg: Sonder»
haufen und Neuß j. L. und zwar auch für die auf
Stationen ber beireffenden Privateifenbahnen eingehen:
den Sendungen; c. von den Buyerifhen Staatseiſen⸗
bahnen, der Lokalbahn-Actien-Geſellſchaft zu Münden
für ihre bayerischen Stationen, den Pfälzifchen Eifen-
bahnen, fowie von den Oldenburgiſchen Staatgeifen-
bahnen nach den in der Befanntmadung vom 25ften
Juli d. 3. aufgeführten Noibftandegebieten, nach den
Kreifen des Eifenbergs, der Twiſte und der Eder im
Fürſtenthum Waldeck, nad den Landrathgamtsbezirien
Gotha, Ohrdruf, Waltershaufen und den gleichnamigen
Stadtbezirken, nah dem Großherzogthum Sachſen⸗
Weimar, den Herzogthümern Sachſen⸗Altenburg, Sachſen⸗
Koburg-⸗Gotha und Sachſen⸗Meiningen, ſowie den
345
Fürſtenthümern Schwarzburg-Rudolſtadt, Schwarzburg⸗
Sondershauſen und Reuß j. L., inſoweit es ſich um
den Verkehr nach preußiſchen Staatsbahnftationen
handelt; II. die Bayeriſchen Staatseiſenbahnen, die
Lokalbahn⸗Actien-Geſellſchaft zu Münden für ihre
bayerijhen Stationen, die Pfälziihen Eifenbahnen
nach den unter Ib. der gegenwärtigen Befanntmadung
aufgeführten Nothſtandsbezirken, inſoweit der Verkehr
nach Stationen der Preußiſchen Staatsbahnen in Be-
tracht fommt.
Berlin, den 12. Auguft 1893.
Königliche Eiſenbahn⸗Direktion,
zugleid Namens der übrigen betheiligten Bermaltungen.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Polizei:Berprdnung,
betreffend Aufhebung der Polizei-Verordnung vom 12, Juli 1893
Auf Grund der 88 5 und 6 des Geſetzes vom
11. März 1850 über die Polizei-Vermaltung (G.⸗S.
S. 265) und der 88 143 und 144 des Geſetzes über
die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Zuli 1883
(G.⸗S. 5. 195) wird unter Zufimmung des Magiftrats
für den Stadtkreis Charlottenblrg Nachflehendes ver-
ordnet:
$ 1. Die Polizei-Verordnung vom 12. Juli
d. J., betreffend die Einſchränkung des Wafjer-
verbrauchs, wird aufgehoben.
$ 2. Dieje Polizei-Verordnung tritt mit Dem
Tage der Berfündigung in Kraft.
Charlottenburg, den 9. Auguft 1893.
Koͤnigliche PolizeisDireftion.
IB. Stolze.
Perſonalchronik.
Der Königliche Departementsthierarzt Profeſſor
Dr. Dieckerhoff iſt zum Beſuch der Weltausſtellung in
Chicago bis zum 30. September d. J. beurlaubt und
wird in feinen veterinär⸗polizeilichen Geſchäften während
diefer Zeit durd den Königlichen Kreisthierarzt des
Kreifes Teltow, Herrn Klein in Berlin, vertreten.
An Stelle des verftorbenen Forftfaffenrendanten,
Rechnungsrath Schule in Oranienburg, iſt deſſen
Amtsnachfolger, Forſtkaſſenrendant Lauterbach zu
Oranienburg, vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs vom
1. Auguſt 1893 ab nebenamtlich mit der Beſorgung der
domänenfiscaliſchen Kirchen- ıc. Patronats-Geſchäfte
in den unter Ifd. NE 13 der Ertra-Beilage zum 46 ſten
Stüd des Amtöblattd für 1880 benannten Ortſchaften
beauftragt morden.
An Stelle des ForſtkaſſenRendanten Rauterbad
zu Granfee ift deſſen Amtsnachfolger, Forftfaffen-Rendant
Genſcher vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs vom
1. Auguft 1893 ab nebenamtlih mit der Beſorgung
der domänenfisfalifchen Kirchen- ıc. Patronats-Geichäfte
in den unter laufender N? 53 der Ertrabeilage zum
46. Stück des Amtsblatts für 1880 benannten Ort:
Ihaften beauftragt worden.
Die Pfarrftelle zu Groß-Lichterfelde, Diözefe Cöln
Land J., ift durch die nach altem Rechte erfolgte Eme—
ritirung des Pfarrerd Stephani zum 1. April d. 9.
zur Erledigung gefommen. Bewerbungen find an den
Gemeinde-Kirdenrath von Gr. Lichterfelde zu richten.
Der bisherige Pfarrer und Geſandſchaftsprediger
Reinhold Mar Theodor Bindſeil in Liſſabon ift zum
Pfarrer der Parochie Beiersdorf, Diözele Bernau, be-
ftellt worden. y
Der bisherige Pfarrer in Walsteben, Provinz
Sachſen, Guſtav Karl Albert Schulze, ift zum erflen
Geiſtlichen am Sentral-Diafonifienhauje Bethanien hier⸗
ſelbſt, Diözeſe Cöln-Stadt, beftellt worden.
Derfonalveränderungen im Bezirke der Kaiſer—
lihen Ober-Poftdireftion in Berlin.
Im Laufe des Monats Juli find
ernannt: zum Poſtkaſſirer der Ober-Poftdireftions-
jefretair Oſter, zum Ober-Telegraphenaffiftenten der
Büreauaffiftent Dahl,
etatsmäßig angeftellt: als Telegraphenaffiftenten
die Telegraphenanwärter Bielefeld, Ehrfe, Kühl,
verfegt: von Berlin Poſtkaſſirer-Boigk nah
Arnsberg, Ober⸗-Poſtdirektionsſekretair Blaſchek nad
MWermelsfirdhen, die Poſtſekretaire Machens nad
Königsberg (Pr.) und Muſold nad Bromberg,
nach Berlin die Ober » Poftdireftionsfefretaire
Fechner von Königsberg (Pr.) und Peter von
Minden (Weftf.),
in ben NHubeftand getreten. Poſtſekretair
abbert,
in den Muheſtand verteßt: Ober-Telegraphen-
affiftent Reuter,
geftorben: Dber-Telegraphenfefretair Berger.
Bermifchte Nachrichten.
orlefungen
an der Königlichen Thierärztlichen. Such:
ule zu Sannvver.
Winterfemefter 1893/94. Beginn 3. Oftober 1893.
Director, Geheimer Regierungs-Rath Dr. Dam-
mann: Enryelopädie und Methodologie der Thier—⸗
beilfunde; Spezielle Chirurgie; Gerichtliche Thierheifs
funde; Uebungen im Anfertigen von fchriftlichen Gut⸗
achten und Berichten. — Profeljor Dr. Luſtig: Spe-
cielle Pathologie und Therapie; Propädeutiſche Klinik;
Spitalflinif für große Hausthiere. — Profeſſor Dr.
Nabe: Specielle pathologiſche Anatomie; Pathologiſch⸗
hiſtologiſcher Kurſus; Pathologiſch-anatomiſche Uebungen
und Obductionen; Spitalklinik für kleine Hausthiere. —
Profeſſor Dr. Kaiſer: Exterieur des Pferdes und der
übrigen Arbeitsthiere; Thierzuchtlehre und Geſtütskunde;
Operationsübungen; Ambulatoriſche Klinik. — Profeſſor
Tereg: Phyſiologie 11. Theil. — Profeſſor Dr. Ar:
nold: Anorganiſche Chemie; Pharmakognoſie; Pharma⸗
ceutiſche Uebungen. — Profeſſor Boether: Anatomie
der Hausthiere; Matomiſche Uebungen; Zoologie. —
Oberlehrer Haeſeler: Phyſik. — Beſchlaglehrer Geiß:
Theorie des Hufbeſchlages. — Repetitor Klusmann:
Anatomiſch-phyſiologiſche Repetitorien. Repetitor
Dr. Kupffender: Phyſikaliſch-chemiſche Repetitorien.
Zur Aufnahme als Studirender iſt der Nachweis
der Reife für die Prima eines Gymnaſiums oder eines
3416
Realgymnafiums oder einer durch Die zuftändige Central—
“ bebörde als gleichſtehend anerfannten böberen Pebranftalt
erforderlih. Ausländer und Hoopitanten fünnen auch
mit geringeren Borfennmilfen aufgenommen werden,
jofern fie die Zulaſſung zu den tpierärztfiden Staats—
prüfungen in Deutichland nicht beanſpruchen. Nübere
Auskunft ertbeilt auf Anfrage unter Zuſendung tee
Programms
die Direction der thierärztlichen Hochſchule.
Verzeichniß der Borlefungen
an der KRönigliden Landwirthſchaftlichen Hoch—
ſchule zu Berlin N., Invalidenitraße Nr. 42,
im Winter-Semeiter 1893/94.
1. Landwirthſchaft, Korftwirtbihaft und
Gartenbau. Geheimer Regierungsratb, Profeſſor Dr.
Orth: Allgemeiner Ader- und Pflanzenbau, 1. Tbeit:
Bodenkfunde und Entwäfferung des Bodens. Spezieller
Ader- und Pflanzenbau, 1. Theil: Futterbau und Ge:
treitebau. YLandwirtbidaftlibes Seminar, Abtbeilung:
Ader- und Pflanzenbau. Uebungen zur Bodenkunde.
Leitung agronomiſch-pedologiſcher und agrikulturchemiſcher
Arbeiten im Laboratorium (Lebungen im Unterſuchen
von Pflanzen, Boten und Dünger), gemeinjam mit dem
Aſſiſtenten Dr. Berju. — Profeſſor Dr. Werner:
Landwirthſchaftliche Betriebslehre. Rindviebzucht. Land—
wirthſchaftliche Buchführung. Abriß ter landwirib—
ſchaftlichen Produktionslebre. — Profeſſor Dr. Leb—
mann: Allgemeine Thierzuchtlehre. Schafzucht und
Wollkunde. Landwirthſchaftliche Fütterungslebre. —
Privatdozent Dr. jur. Kaerger: Deutide Kolonial—
politik. Gebeimer Rechnungsratb, Ingenieur,
Profeſſor Schotte: Landwirthſchaftliche Maſchinen-
kunde. Prinzipien ter Mechanik und tbeoretiice
Maſchinenlebre. Zeichenübungen. — Garteninſpektor
Lindemuth: Obſtbau. — Forſtmeiſter Weſtermeier:
Forſtbenutzung. Forſtſchutz.
2. Naturwiſſenſchaften. a. Phyſikund Me—
der Pflanzen. Krankheiten der Kulturpflanzen. Pflanzen⸗
pathologiſches Praftikum. Arbeiten für Vorgeſchrittene
im pflanzenphyſiologiſchen Inſtitut. — Geheimer Re:
gierungsrath, Profeſſor Dr. Wittmack: Samenkunde.
Verfälſchung der Nahrungs- und Futtermittel, mit
Demonſtratienen. Anleitung zu eigenen Arbeiten in
der botaniſchen Abtheilung des Muſeums. — Privat⸗
dozent Dr. Carl Müller: Techniſche Botanik, mit be-
ſonderer Berückſichtigung der Chemie der Pflanzenſtoffe.
e. Zoologie und Thierphpſiologie. Profeſſor
Dr. Nebring: Zoologie und vergleichende Anatomie,
mit bejenterer Berüdfihtigung ter Wirbelthiere.
Die jagtbaren Säugethiere und Vögel Deurichlande.
— Dr. Rörig: Die ter Land- und Korftwirtbicaft
nügliden und ſchädlichen Inſekten. --- Profeſſor Dr.
Zune: Phyſiologie Des thieriſchen Stoffwechſels. Ge:
jundbeitepflege der Hausthiere. Arbeiten im thierphy:
ſiologiſchen Laboratorium für Borgeichrittene. — Privat:
Dozent, Roßarzt Dr. Sagemann: Bau deg Pferdes ın
Beziehung zur wirthſchaftlichen Leiſtungsfähigkeit.
3. Veterinärkunde. Profeſſor Dr. Diecker—
boff: Seuchen und paraſitiſche Kranfbeiten der Haus—
thiere. — Gebeimer Negierungsratb, Profeſſor C. F.
Müller: Anatomie der Hausthiere, mit beſonderer
Berückſichtiging der Eingeweide, verbunden mit
Demonſtrationen. — Oberroßarzt Küttner: Hufbe—
ſchlagslebre.
4. Nedts- und Staatswiſſenſchaft. Pro:
fejfor Dr. Sering: Agrarweſen, Agrarpolitif und
Landeokulturgeſetzgebung in Deutſchland. Staatswiſſen⸗
ſchaftlices Seminar. Reichs- und preußiſches Recht,
mit beſonderer Rückſicht auf die für den Landwirth, den
Landmeſſer und Kulturtechniker wichtigen Nechtöver:
bältniſſe.
5. Kulturtechnik. Regierungs- und Baurath
von Münſtermann: Kulturtechnik. Entwerfen kultur⸗
techniſcher Anlagen. Kulturtechniſches Seminar. —- Pro:
teorologie. Profeſſor Dr. Börnſtein: Erverimental⸗ |fejlor Schlichting: Waſſerbau. Brücken- und Wege:
Phyſik, 1. Theil. Mechanik. Pbyſikaliſche Uebungen. bau. Entwerfen waſſerbaulicher Anlagen.
Wetterkunde. b. Chemie und Technologie. Pro. | b. Geodäſie und Marbematif Profeſſor
fejfer Dr. Fleiſcher: Allgemeine Erperimental-Cbemie. - Dr. Vogler: Ausgleidungerehnung. Landesvermeſſung.
Großes chemiſches Praktikum. Kleines chemiſches Praktiſche Geometrie. Meßübungen, gemeiniam mit
Praktikum. — Privatdocent Dr. Schmöger: Ausge-, Prefeſſer Hegemann in je zwei Gruppen.
gewäblte Kapitel aus Der technologiſchen Chemie. — Geodätiſches Seminar. Geodätiſche Rechenübungen —
Profeffor Dr. Delbrück mit Dr. Saare und Dr. in je zwei Gruppen — mut dem Aſſiſtenten Kriebe. —
Wittelshöfer: Spirime- und ZStärfefabrifatien. — ;Profefior Segemann: Zeihenübungen. Uebungen zur
Privardozent, Profeſſer Dr. Havduck: Gäbrungs- | Yandesvermeilung --- in mei Gruppen. — Sartens
Chemie. c. Mineralogie, Geologie und Geogz'proiefiionen. Yrofefler Dr. Reichel: Analptiſche
noſie. Profeſſor Dr. Gruner: Mineralogie und Geſteins- Geometrie und Analvſis. Matbematiſche Uebungen —
kunde. Bodenkunde und Bonitirung. Uebungen zur Boden in ie zwei Gruppen. -- Darſtellende Geometrie.
kunde. Praktiſche Uebungen im Beſtimmen von Mineralien Uebungen zur darſtellenden Geomerrie. Desgleichen
und Geſteinen. d. Botanik und Mlanzennbyiie- eventuell mit dem Aſſiſtenten NN.
logie. Profeſſor Dr. Knv: Anatomie und Morpho— Beginn des Winter Semeſtere am 16. Oktober,
logie der Pflanzen, mit Demonſtrationen. Einfübrung der Vorleſungen ſpateſtens am 23. Oktober 1893. —
in den Gebrauch tes Mikroſkopo, mir beſonderer Rückſich Programme find durch das Sekretariat zu erhalten.
au Pflangenenatemie, in Verbindung mit dem Aſſiſtenten Rerlin, den 6. Juli 1808,
Dr. Carl Müller. Arbeiten für Vorgeſchrittene im Ter Netter Ver Rinigiihen
Poramjoen Infſtitut. — Irefejjer Dr. Sr an f: Ernäbrung ı Yantmuruidaitiieen Sedituuite. Werar
547
Bekanntmachungen der Kreisausſchüſſe.
22. Nachweiſung der Seitens des Kreis-Ausſchuſſes des Kreiſes Teltow auf Grund des $ 2 au 4 der Landgemeinde-Orbnung
vom 3. Juli 1891 genehmigten Veränderungen von Gemeinde: und Gutsbezirks-Grenzen für das Il. Quartal 1893.
= ” u 00] Seitheriger [Aufgenommen in den
ev. | Bezeichnung Gemein ‘ .
, \ J emeinde⸗- reſp. Gemeinde⸗
N? | - des in Betracht fommenden Grundſtücks. Gutsbexirf. reſp Gutsberirf.
Das Seitend der Königlichen Hoffammer an die Frau Gruben- | Hausftdei-&om- Gemeinde
Direftor Siemens, geb. von Bolzani, zu Schenfendorf b. 8.:W. | miß-Herrichaft Könige-
veräußerte Grundflüd.des Königlichen Haus-Fidei-Commiß-Amtsgutes Koͤnigs⸗ Wuſterhauſen.
Königs-Wuſterhauſen Kartenblatt I. Flächenabſchnitt 1049/309 und | Wufterhaufen.
1050/309° yon 7,65 ar Flächeninhalt.
2. Abtrennung der nachſtehend bezeichneten im Gemeindebezirk
Schönow und Bereinigung bderjelben mit dem Gemeindebezirk Zeh—
lendorf:
1) die in der Grundſteuer-Mutterrolle unter Artikel N? 145 Schönow. Zehlendorf.
verzeichneten Grundftüde, dem Architecten Ad. Witting zu
Berlin gehörig, Kartenblatt 2 Flächenabfchnitt 111/1 von
12,77 ar Flächeninhalt,
2) unter Artifet 134, dem Kaufmann Felir Roſenthal zu | ⸗ ⸗
Berlin gehörig, Kartenblatt 2 Flächenabſchnitt 113/3 von
7,65 ar Slächeninhalt,
3) unter Artifel 147, dem Königl. NRegierungsrath Dr. Paul ⸗ ⸗
Schubart zu Berlin gehörig, Kartenblatt 2
Flächenabſchnitt 114/3 von 1,62 ar Kläkheninhalt,
. 115/3 = 1,46 - ⸗
⸗ 116/3 = 41,80 - 2
⸗ 117/3 = 1,18 - ⸗
4) unter Artikel 146, dem Malermeiſter Wilh. Lehmann zu ⸗ ⸗
Gr.Lichterfelde gehörig, Kartenblatt 2
Flächenabſchnitt 120/4 von 2 ar Flächeninhalt,
122/3 ⸗ ‚08 - ⸗
⸗ 123/4 = 0,70 - ⸗
⸗ 124/3 = 1,85 - ⸗
5) unter Artikel 134, dem Kaufmann Felix Roſenthal zu ⸗ ⸗
Berlin gehoͤrig, Kartenblatt 2
Flächenabſchnitt 142/3 von 2,45 ar Flächeninhalt,
⸗ 143/3 = 58,89 - ⸗
⸗ 14/3 = 99,85 - ⸗
⸗ 145/3 - 4,35 - ⸗
⸗ 146/3 = 3,88 - ⸗
6) unter Artikel 147, dem Königl. Regierungsrath Dr. Paul ⸗ ⸗
Schubart zu Berlin gehörig, Kartenblatt 2
Flächenabſchnitt 153/3 von 0,55 ar Flächeninhalt,
* 154/3 : 1032 - ⸗
1553 = 10M - .
* 156/3 ⸗ 0,63 - x
7) unter Artikel 146, dem Dialermeifter Wilh. Lehmann zu ⸗ ⸗
Gr.⸗Lichterfelde gehörig, Kartenblatt 2
Flachenabſchnitt 157/3 von 1,24 ar Flächeninhalt,
158,3 = 6,20 - -
⸗ 159/3 = 32,47 - ⸗
⸗ 160/3 = 1,17 ⸗
8) öffentlicher Weg Kartenblatt 2 Flaͤchenabſchnitt 161/2 von ⸗ ⸗
21,86 ar Flächeninhalt,
9) unter Artikel 134, dem Kaufmann Felix Rofenthal zu ⸗ ⸗
Berlin gehörig, Kartenblatt 2
Flächenabſchnitt 170/1 von 9,36 ar Flächeninhalt und
⸗ 171/11 = 1,02 - ⸗
350
= | Name und Staub | Alter und Heimath ' Grund Behörbe | Datum
* a der welcdye bie Answeifung des
E des Ausgewiejenen. Beſtrafung. befhleffen hat. Pnreciiunge:
i. 2. | 3. | 4. | 5. 6
4 Joſef Klieſch, geboren am 20. Mailttandftreidhen, Koͤniglich preußiiherl 15. Juli
Arbeiter, 1873 zu Grembin, Negierungspräftivent| 1893.
Kreis Wielun, Gou⸗ | zu Breslau,
vernement Warſchau,
5 Joſef Köhler, geboren am 5. OÖftoberlunterlaffene Beſchaffung Poligeibehörbe zu 17. Juli
Schneidergefelle, 1868 zu Neichenberg,| eines Unterfommens, | Hamburg, 1893
Böhmen, öflerreichifcher
Staatsangehöriger,
. 6| Karl Krapacef, |geboren am 7. Maärz Landſtreichen, Königlich preußiſcher 10. Februar
Fleiſchergeſelle, 1859 zu Stodulka, Regierungepräfident 1893.
Bezirf Smihom, Böh- zu Oppeln,
men, Ba zu
Hopovidy, Bezirf Ri:
can, ebendafelbft,
7| Karl Ledwina, geboren am 5. Oktober desgleichen, Königlih bayerifhel 11. Juli
Fabrifarbeiter, 1875 zu Linz, Defter- Polizei⸗Direktion 1893.
reich, oͤſterreichiſcher Muͤnchen,
Staatsangehöriger,
8 Amand Olbrich geboren am 29. April Betteln, Koͤniglich preußiſcher 12. Juli
(genannt Adam Lieda),, 1837 zu Schwarz⸗ Negierungspräfiten! 1893.
Arbeiter, wafler bei Friedberg, zu Marienwerder,
Böhmen, ruffiicher
. Staatdangehöriger,
9| Ignaz Pracher, geboren am 4. Maillanpftreichen, Koͤniglich baveriſche 28. Juni
Buchbinder, 1844 zu Kirchberg, Polizei⸗Direktivn 1893.
Bezirk Krems, Oefter- Münden,
reich, ortdangehörig zu
Mitterſtockſtall, eben-
daſelbſt,
10 Die Zigeuner:
a. Martin 83 Jahre alt, geboren
Stepaniak, und ortsangehoͤrig zu
Lubraniec, Kreis Wlo—
clawec, Gouvernement
Warſchau,
b. deſſen Ehefrau60 Jahre alt, geboren! ‚Randftreihen u. Betteln, dieſelbe, 8. Mai
Marianne, zu Drzozno, Kreis 1893.
geborene Galazka, | Wloclawer,
c. Thomas 27 Jahre alt, geboren
Stepaniaf, und orisangehörig zu
Lubraniec, Kreis Wlo⸗
clamer,
Hierzu
eine Ertra-Beilage, enthaltend das Statut der Vaterländifchen Feuer-VBerfiherungs-Sorietät zu Roſtock, ſowie
bie darauf bezügliche Conceifion zum Gejchäftsberriebe in Preußen,
eine Beilage, enthaltend den zweiten Nachtrag zu den Statuten der Lebensverfiherungebanf Kosmos zu Zeift
(Holland), fowie die darauf bezügliche minifterielle Genehmigungsurfunde vom 24. Juni 1893,
ſowie Bier Deffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeife 20 Bf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Bf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potédam.
Matsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'ihen Erben.
—
Ertra-Beilage_ zum Amtsblatt_der Königlichen Regierung.
Atatutder Daterländißchen Fener-Verfidierungs-Societät
au Ro ſtock.
Gegründet im Jahre 1828.
Nach der Reviſion vom Sabre 1892.
Minifterium des Innern,
ar Der unter der Firma: „WVaterländiihe Feuer-Verſicherungs-Societät“ in Roſtock domicilirten Geſellſchaft
auf Gegenfeitigfeit wird die Conceſſion zum Geihäftsbetricbe in dem Königlich Preußiſchen Staate, auf Grund
der von den Großherzoglich- Medtenburziihen Landes Regierungen unterm 23. März und 9. Mai d. Js.
genehmigten Statuten vom 10. September 1892 hiermit unter nachfolgenden Bedingungen ertheilt:
1. Jede Weränderung der bezeichneten Statuten muß bei Verluſt der Conceſſion angezeigt und, ehe
nad denfelben verfahren werden darf, von der Preußiſchen Stants-Regierung genehmigt werden.
2. Die Veröffentlihung der Gonceljion, der Statuten und der chwaigen Wenderungen derielben ſowie
der bezüglihen Genehmigungsurfunden erfolgt in den Amtsblättern veip. amtlichen Publifationg-
— gen Bezirke, in welchen die Geſellſchaft Geſchäfte zu betreiben beabjihtigt, auf Koften
ellſchaft.
3. Die Geſellſchaft hat wenigſtens an einem beſtimmten Orte in Preußen eine Haupt-Niederlaſſung
mit einem Geichäftslofate und einem dort dominlirten Generalbevollmächtigten zu begründen.
Derfelbe ift verpflichtet, dem Präſidenten derjenigen Köninlihen Regierung in deren Bezirk fein
Wohnſitz belegen, in den eriten ſechs Monaten eines jeden Geihäftsjahres neben dem Verwaltungsberichte,
Rechnungsabſchluſſe und der Generalbilanz der Geſellſchaft eine ausführliche Ueberſicht der im verfloffenen
Jahre in Preußen betriebenen Geſchäfte in vorihriftsmäßiger Form einzureichen.
An dieſer Ueberfiht — für deren Aufftellung nähere Beftimmungen getroffen werden können —
ift das in Preußen befindliche Altivum von dem übrigen Altivum gefondert aufzuführen.
Die Bilanz, der Rechnungs-Abſchluß und die gedachte Ueberſicht find alljährlich durch den Deutſchen
Reichs⸗ und Preugiihen Staatsanzeiger auf Koften der Geſellſchaft befannt zu machen.
Für die Richtigkeit der Bilanz, des Rechnungs-Abſchluſſes (c Gewinn- und Verluſt-Konto:) und der
Ueberſicht, ſowie der von ihm geführten Bücher, einzuftehen, hat der Generalbevollmädhtigte fi perfönlich
und erforderlihen Yalles unter Stellung zulänglider Sicherheit zum Vortheile fämmtliher inländiicher
Öläubiger zu verpflihten. Außerdem mug derjelbe auf amtlihes Verlangen unweigerlich alle diejenigen
Mittheilungen machen, welche fih auf den Geſchäftsbetrieb der Gejellihaft oder auf den der Preußiichen
Geſchäftsniederlafſung beziehen, auh die zu dieſem Behufe etwa möthigen Schriftitüde, Bücher,
Rechnungen pp. zur Einfiht vorlegen.
4. Durch den Generalbevollmädtigten und bon dem inländiihen Wohnorte deilelben aus find alle Verträge
der Gejellihaft mit den Preugiihen Staatsangehörigen abzuſchließen.
Die Geſellſchaft hat wegen aller aus ihren Geihäften mit Inländern entftehenden Berbindlic-
keiten, je nad Verlangen des inländischen Verfiherten, entweder in dem Gerichtsſtande des General:
bevollmädhtigten oder in demjenigen des Agenten, welcher die Verfiherung vermittelt hat, al3 Beklagte
Net zu nehmen und diefe Verpflichtung in jeder für einen Inländer auszuftellenden Verficherungspolice
ausdrücklich auszujprehen.
Sollen die Streitigkeiten durch Schiedsrichter geſchlichtet werden, fo müſſen diefe letzteren, mit
Einfluß des Obmannes, Preußiihe Staatsangehörige fein. |
5. Alle ftatutenmäßigen Belanntmahungen der Geſellſchaft find auch durch den Deutihen Reichs- und
Preußiſchen Staatsanzeiger zu veröffentlichen.
Die vorliegende Conceſſion — welde übrigens die Befugniß zum Erwerbe von Grumdeigenthum in den
Preußiihen Staaten, wozu e3 der in jedem einzelnen Falle befonders nachzuſuchenden Erlaubniß bedarf, nicht in fig
ſchließt — kann zu Jeder Zeit, und ohne daß es der Angabe von Gründen bedarf, lediglih nah dem Ermeſſen der
Preußiſchen Staats-Hegierung zurüdgenommen und für erloihen erflärt werden.
Berlin, den 8. Juni 1893.
L. S.
onceſſion
um Beine I dent Königlich Der Miniſter des Innern
reußiſchen Staate für die Vaterlandiſche Im Auftrage.
CA —X
Bir FJriedrich Aranz
bon Gottes Gnaden Großherzog von Medlienburg,
Fürft zn Wenden, Schwerin und Ratzeburg,
auch Graf zu Schwerin,
der Lande Noftod und Stargard Herr ıc.
Thun hiemit fund, daß Wir die Uns vorgelegten
Statuten der Baterländifchen Feuer⸗Verſicherungs-Societät
zu Roſtock nad ftattgehabter wiederholter Reviſion in der
aus dem Anſchluſſe erfichtlihen neuen Fafſung Tandes-
—5 kraft dieſes genehmigt und beftätigt haben zur
achachtung für jeden, den es angeht.
Urkundlich unter Unſerer eigenhändigen Unterſchrift
und beigedrucktem Großherzoglichen Inſiegel.
Gegeben durch Unſer Miniſterium des Innern.
Schwerin, den 23. März 1893.
Irieorich Aranz.
(L. 8.) A. v. Bülow,
VBeftãtigung
der revidirten Statuten der
Vaterlundiſchen Feuer⸗Ver⸗
fiherungs»Societät zu Roſtock.
81.
Weſen und Zweck Der Gorietät.
ie feit dem 1. Sanuar 1828 beitehende Pater-
ländifche Zeuer- Beriheruugs - Ber u Roſtochk
Kent auf dem Principe der Gegenleitigkeit, iſt bon den
Oro hexae l. Mecklenburgiſchen Sandes Kegierun en ale
[weit he Perſon anerkannt und hat den Bived, daß id
eren Theilnehmer ihr Beſitzthum gegenfeitig gegen Feuer⸗,
Blitz⸗ und loſions⸗ Schäden (ag 25, 26) bertichern, und
daß die Verſicherten den nach Verglitung der borgefommenen
Schäden und nad Beſtreitung der fonftigen Ausgaben ver⸗
bleihenden Ueberſchuß der Einnahmen in, Form von
Dividenden aurlidgegaßlt erhalten, bei Unzulänglichkeit der
Einnahmen dagegen verpflichtet find, Na ſchuß zu leiften.
8.2.
Si.
Der Sib der PVaterländifhen Feuer⸗Verſicherungs⸗
Societät m die ee ee She nd
SHandelöftadt Roſtock.
898.
Gerdyäaftsberridy.'
Die Societät verſichert bewegliches und unbewegliches
ut innerhalb der Grenzen des Deutichen Reiches, inſoweit
ihr von den einzelnen Landes = Regierungen die Conceffion
zum Geſchäftsbetriebe ertheilt iſt oder wird.
84.
Verhãltniß in Ben Landes⸗Regierungen
(Statut, allgemeine Berfcherungs-Bedingungen.)
Dieſes erneuerte, von den beiden Großberzogl. Medlen-
burgiichen Landes⸗Regierungen genehmigte Statut der
Societät bildet vom Tage der Betätigung durch die gedachten
oben anbed- Regierungen ab das Orundgeieß der Societät.
bänderungen und Ergänzungen deifelben, welche bon den
zuftändigen Organen der Societät heſchloſſen werden follten,
edürfen gleihfall8 der Genehmigung der Großberapal.
Landes Regierungen. Das Gleiche gilt von den neben dem
Statut fiir den Seihäftöhetrieh der Societät maßgebenden
— —.
Bir Iriedrich Wilbeſm
bon Gottes Gnaden Großherzog von Medlenburg,
Fürſt zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg,
auch Graf zu Schwerin,
der Rande Noftod und Stargard Herr x. ıc.
Thun kund hiermit: daß Wir das Uns vorgelegte
Statut der Vaterländiſchen Feuer-Verſicherungs-Socielät
zu Roſtock nach ſtattgehabter wiederholter Reviſion in der
aus dem Anſchluſſe erfichtlihen neuen Faffung landes-
herrlich kraft dieſes genehmigt und beftätigt haben zur
Nachachtung für jeden, den es angeht.
Urkundlich unter Unſerer Höcfteigenhändigen Unter⸗
ſchrift und beigedrucktem roßbersonliden Infiegel.
Gegeben London, den 9. Mai 1893.
Srieösrih Wildelm.
(L. 8.) v. Dewitz.
Landesherrliche Beftätigung.
H. Meyer.
allgemeinen Verſicherungsbedingungen. (8 15). Ebenſo tft
die Auflöfung der Societät ($ 37) nur mit Genehmigung
der Großherzogl. Landes⸗Regierungen zuläffig.
85,
Mittel Der Hocistät.
‚Die vom der Sorietät ihren Theilnehmern gewährte
Sicherheit beitebt:
1. In, be im Voraus eingezablten Brämiengeldern
88 6 u.
In den angelammelten Reſervefonds (811),
. in den angelammelten Sparfonds (E12),
. in den Binjenerträgnifjen der Stapitalanlagen ($ 7),
. in den verjährten Dividenden Untheilen ($ 9),
. in den fonitigen zufälligen Einnahmen, ſowie
. in den event. zur Erhebung kommenden Nachſchuß⸗
rämien ($ 10, fiehe aber auch $ 11).
Der Nachſchuß kann im erforderlichen Falle höchſtens
bis zum vierfachen Betrage der Prämie erhoben werden.
20 —
86.
Buchführung und PrämienVerredmung.
Die Bücher der Societät werden kaufmänniſch, nach
ben Segeln der doppelten Buchführung in Reichswährun
arfübrt. Dad Rechnungsjahr der Societät iſt ba
enberjahr.
Die Prämien werden nad dem Verhältniß ber
Monate verrechnet, während welcher eine Verſicherung
in jedem Rechnungsjahre der Societät läuft, und werben
die vom eriten bis einichließlich letzten Tage jeden Monats
beginnenden_Werficherungen fo angejehen, als hätten fie
am erſten Tage ded nächiten, Monats begonnen. Der
überfchießende Theil der Brämie wird netto al3 Brämien-
Reſerve auf das neue Nechnungsjabr Übertragen.
Am Ende eines jeden Jahres werden die Bücher ber
Societät abgeihloffen. Hierbei find die noch nicht genau
u ermittelnden Ausgaben und die noch nicht feititehenden
innahmen nad, ihrem _wabrfcheinlichen eirage in
Rechnung zu bringen. Der Uebexſchuß oder Verluſt
wird hiernach im Verhaltniß ber eingeaablien Prämien
auf bie betreffenden Theilnehmer vertheilt (ofr. $ 8 u. 10).
und Anertenntuih
ve der Ausiäus ber — eamens | —
—— ilnehmer dem Verwaltungsrathe und der
irection bie Entlaftung, Jeder Agent erhält bierna«
eine Anzahl der gedrudten Rechnungs-Abichlüfie, nebi
Zielen zur Vertheilung an die Gocietätß-
ilnehmer.
Der Rechnungs Abihluß ift im den erften drei
Monaten des neuen gu ertigzuſtellen und mird bie
Bilanz in dem Deuticen Reid und Breußiichen Staatd«
— in he ide Su, — Diedienburg-
eliger SLonbesZeitung, fomie in fonit geei “
fcheinenden Blättern zur Öffentlichen Kenntniß gebracht.
Baffenführung, Antrag ao Aufbewahrung
Die Kaffe der Societät wird von einem befonderd für
dieſen Zi angefteliten Kaflirer, weicher der Gocietät
eine ‚genhgende Siterheit eftellt haben muß, verwaltet
und in einem feuerfeiten Sarante aufbewahrt.
Die Gelber der Societät müflen, iniomeit es un
— des Kauptzmedeß, — ber rechtzeitigen N lung
Schäden geihehen Tann, in pupillariich fiheren
— ober in fiheren öffentlichen deutlichen ons
angelent werben. ie Principien für IR der
ber ftellt in den Grenzen ber vorſtehenden — intung
N Zertvaltungsrath felt.
Der Erwerb von Grundftüden ift nur inſoweit auläffig,
als e& fih um die Veichaffung von Gefchäftslocalitäten
‚oder gun icherung außftehender Korderungen handelt.
Die der Societät gehörigen Wertbpapiere werden im
Geichäftdlocale Derjelben in einem feuerficheren Schranke
unter dreifachen B —— aufbernabrt, — der Vor⸗
fitende des Verwaitun ie. © Director und der
Kaffirer je einen Sala M en.
— 24 Dividenden,
Pe
e sahred beigetreten find, nehmen Teil
am der von dem Wermwaltungdrathe der Societät auß dem
Ueberſchuſſe des laufenden Rechnungsjahres — Wehhenden
Dividende des laufenden, Diejenigen aber, mel he in der
zweiten Hälfte des Johres beigetreten find, an der Didie
bende de nächitfolgenden Jahres. —— Berficherte
neh men unter dem borftehend beitimmten Betheiligungßs
Kan t Immer, — an der Dividende nach der laufenden
;prämie
Die Auszah! Hrn der Dividende gar die einaeraßite
Brämie, erfolgt mit dem auf da8 Jahr, an been Ueber⸗
duß die Verli ng tl — — feigenben blauf der
Verlicherung reip. erficherumgiahres, fo dab, die
Dividende bon A 1 plan Hank für die weitere
Berficherung abgerechnel — Für Krfiherungen ins
deijen, bei denen diejer Ablauf w Die za bor_der ende
gültigen Selttelumg des Mecdnungd-Mbichluffes fäll
ferner für Berficherungen, welche bei ihrem — nich
erneuert worden jind, für WVerficherungen, welde im
Ganzen unter einjähri, jer Dauer bleiben, ſowie endlich
Verfir erun en auf mehrere Sabre mit Vorauss
bejblung —5* ür die ganze Verficherungsdauer
jolgt die Bad ung der Dividende mit der öffentlichen
Belanntmachung des Mechnungd- Abichluffeß desſenigen
Jahres, an deſſen, @eichäftdergebniß die betreffenden
Derfiberungen nad den vorliehenden Betimmungen
ntden baben.
Xäbt ber Meberfhuß nur die Vertheilung einer
Dinidende von fünf Wrocent oder weniger zu, fo wird
derfelbe, der Geringfügigteit halber, nicht vertheilt, ondern
ber Einnahme de nächiten et augeichrieben.
Verfall der —E—
Werden bie Dividenden nicht innerhalb der nächſten
pon ben b
tigten ben
aa ie Empfängern erho inf? erldſchen
— au Giumnſien ber Socie
8 10.
Sinriehung von Rachſchuſſen und Ficherſtelluug
er A a ne
Wenn mg Exachten des ——z * ‚au irgend
einer Zeit eine Unzulängli teit der ordentlichen
nahmen zur Dedung ded FR nee bebarteh ſich ergicht, fo
it don den Theilnehmern der Societät Brämiennahihuß
8 5 u..6) au leilten. Jeder Theilnehmer bat nach dem
Siti jeiner ine und nad dem Verhältnig der
eit, auf melde er in dem Jahre, in welchem ber
usfall entfteht, verfichert ift, hierzu beizutragen.
Kann die Einziehung ded Brämiennad) 6 bis zum
Schluſſe des Rechnungsjahred ausgelebt Neiben, jo wird
der Resieubbetrn für jeden Theilnehmer endgültig nach
den Monaten berechnet, in welchem Kine Bei herum, in
dem betreffenden Rechnungsjahre in Kraft war. Machen
aber, nad dem Exrmeljen des Qermwaltungdrathes, Die
Hmftinde eine aan ai lung im Laufe des Jahre er«
forderlih, in melde: [e der Betrag für das ganze
va, noch nicht endgültig eftgefieit werden Tann, fo wird
der Bedarf auf Grund a ei durch die
Revifions:Commiffion ($ 17), zu bewir! Wrüfung, der
jebob:
u ches Mitglied der, Societät ift flichtet, Den aus⸗
pelgiebenen Da Nachichuß innerhalb der in der Nufchreibung
eſtimmten Friſt pünktlich einzuzahlen. Wird die Zahlung
von einem Verſicherten, gleichgültig unter welchem Vor—
wande, zur beitimmten Seit nicht geleiftet, oder auf die
ergangene Aufforderung usdrüctic verweigert, fo vers
m.
Beamte der Societãt.
Die Anftellung und Entlaffung der fünmttichen, dem
Director unterftellten Beamten der Societät erfolgt durch
den Director. Beamte, welche über 1000 .# Gehalt bes
ziehen, darf der Director nur mit Genehmigung bed
Verwaltungdratbed anftclen und entlafien, er kann folche
Beamte aber, biß zur Enticheidung durch den Verwaltungs⸗
rath über Entlaffung, dom Amte juspendiren.
821.
Remmmerationen,
ifiong = Commiffion erhalten
md Vergütung. Der Rechts⸗
te Functionirung nach der
Der Borfigende_ bed Ber
Boriteber des Ausſchuſſes
jonorat, beilen Höhe vom
vird, fowie Exftattung für
g 2.
Agenten,
Als Mittelsperfonen zwiihen ber Societät und dem
Bublicum werden von dem Director im Einberjtändnik
mit on Vorfigenden des Verwaltungsrathe8 Agenten
angeftellt.
Bon dem Director können im Einverftändnig mit
dem BVerwaltungsrathe beſtimmte Dienftitellen (Generals
Agenturen und Haupt-Agenturen) ermächtigt werden,
Namend der Societät für einen nlimmten Geſchafts⸗
bezirt Befugniſſe der Dirxction jelbitftändig auszuüben,
indbefondere Die Werficherungd = Urtunden (Policen,
Vrolongationfceine, Prämien» Quittungen, Nachträge)
und die Beicheinigungen über Anmeldungen von Hypo—
thefen quszufertigen und zu unterzeichnen. Die ihnen
auzgeftellte Vollmacht ift auf Verlangen den zuftändigen
Behörden, ſowie den Verſicherten vorzulegen.
Die Societät vertritt die Handlungen dieſer ihrer
Vertreter inioweit, al3 der Berficherte nach dieſem Statute
verpflichtet ift, ſich ihrer zu bedienen, und inſoweit fie im
Auftrage der Sorietät handeln.
823.
Gensral - Beuollmädtigter.
Sobald die Eonceffion_ 3
der, Königlih_ VPreußiſchen Ste
errichtet die Societät in Berli
und ernennt für diefelbe einen
welchem alle diejenigen Berpfl
Königlich Breuhifhe Staatsregi
Qedingungen für denſelben d
ale auf das Berficherungsmeli
Verorbnungen berjenigen Stac
zum Geichäitäbetricbe zugelafie
erfüllt werden müfjen, was aud
Sefegen zur, Verficherung ELınzurerngen wwnngsesnyeil
Erlaubniß, wie bezüglich der in einzelnen Staaten gejel lich
borgeichriebenen jedingung, daß Die Bablung der Ent⸗
fchädigungögelder für abgebrannte Gebäude nur zum
Wiederaufbau berjelben erfolgen darf, zu geichehen hat.
s0nH0Runror=
52.
Rückverſicherung.
Die Societät iſt befugt, auf die von ihr abgeſchloſſenen
Berficgerungen nad Bedechni Rüdverliherung Mi nehmen.
Welhe Summe in einem Nijico höctens für eigene
Rechnung behalten werden darf, wird Jährlih vom Bere
waltungsrathe feitgeftellt.
92.
Gegenfand ber Verſicheruus.
Die GSocietät gemäbrt ‚nerficherungen gegen den
Schaden, welcher an den, bei ihr verficherten enftänden
rm Hlag, oder durch Eyplofion von
rch ſolche Creigniffe veranlakte
x notbiendige Ausraumen ber»
elbe in der Beichädigung, Ber-
ndenfommen verlicherter Gegen⸗
rmahmme ber Berfiherun, „gen
ertolgt nur auf jonderen
rlicherung3-Urfurbe außbrädlich
ed finden in folhem alle die
auh auf folde Bei
826.
Ausgercloffen von der Verſicherung ·
Ausgeichloffen, von aller Verfiherung find ſolche
Schäden, welche während eines Krieges durch militatriiche,
auf Anordnung eines Beſehlsbabers getroffene Maßregeln
entitehen, oder Die Foige eines —7*— eined Land⸗
friedensbruches oder eines Erdbebens find.
827.
Verſicherungs · Autras.
Die von den Societätd-Theilnehmern zu ſtellenden
Berfiherungs » Unträge, müllen nach Maßgabe der zw
diefem Zwece mitzutheilenden Aintragsformulare eine
genügende Bezeichnung der Verficherungsgegenitände und
eine zuverläflige Anpabe ‚aller Umftände enthalten, nach
mwelder ſich die Geſahr beurtheilen läßt, fomie, ob und
welche anderweitige Verfiherung bereits ftattfindet. Die
Berficherungs > Anträge find von den Uintragitellern
eigenhändig zu unter! reiben und durch dieſe ihre Unter
ſchriſt befennen diefelben, zugleich ein Eremplar Diefes
Statut3_ empfangen zu haben, mit deſſen Untenntniß fich
ein Berficherter niemald entihuldigen fann.
Fremdes Eigenthum ift, wenn ed berfichert werden
fol, ais folche3 in den Anträgen zu bezeichnen. J
Für, die Ablehnung geitelter Berliherungd-Unträge
iſt die Societät nicht veroflichtet Gründe anzugeben.
828.
Prämie.
Ueberninmt die Socictät eine Verficherung, fo beftimmt
fie jofort die baar einzuzahlende Prämie $ 5), welche fich
nad dem Grade der Gefahr richtet. ierbei eilt
Srundfaß, daß gleiche Gelabr, in welcher Urt fie fid
immer zeigen mag, gleichmäßig beiteuert wird, ie
Vrämienbeträge, werden bei ber Berechnung in ben
Biennigen aufiteigend auf zehn abgerundet. Das Minimum
der Vramie beträgt Drei Marl, unter welchem Betrage
Tein Document audgefertigt wird.
829.
Dauer der Yerficherung.
Die Berficherungen können. auf Beliebige Bi jedoch
nicht länger als auf je zehn Sabre abgeſchloſſen werden.
Bei kurzen Verliderungen, unter einjähriger Dauer,
werden bie Wrämien berhältnipmäßig höher als bei ein«
und mehrjährigen berechnet.
Diejenigen Societäts » Theilnehmer, welche nad dem
Inkrafttreten dieſes Statuted mindeſtens auf zwei Jahre
derſichern und die Prämie für die ganze Verfiherungs-
dauer voraußbezablen, erhalten bei der Brämiergablung
Dabatt, „gelten Höhe von dem Bermaltungsratge feits
geitellt, wird.
Dieſer Rabatt wird als folcher im Rednungeabiehtufe
befonder# in Außgabe geftellt. Gr ift von dem Berlicherten
injoweit zu eritatten, als ctwa eine Rüdgewähr von Prämie
aus irgend welchem Unlafie erfolgt
— —
— —
Dieſe mehrjäbrigen Verſicherungen mit Voraus—
bezahlung der Prämie nehmen an der Vertheilung des
ebene (Dividende), ſowie an der Leiltung eines
Nachſchuſſes mit der auf jedes Berlicherungdjabr
entfallenden Prämienrate, ohne Berückſichtigung des
Rabattes, theil.
Bei mehrjährigen Verſicherungen mit
PBrämienzahlung wird ein Mabatt nicht. gewährt.
Die jährlid gabtbare Prämie einer mehrjährigen Ver⸗
ſicherung ift mit Beginn jedes Verficherungsiahred an den
Ugenten zu entrichten. Unterbleibt die Aublun, fo ift
dev DBerficherte auf, feine often zur (Einlöfung der
rämienquittung Ichriftlich aufzufordern. Erfolgt alddann
die Zahlung nicht innerhalb zweier Wochen nad Empfan
der Yufforderung, fo ruht von da ab auf die Dauer de
Verzuges die Entſchädigungs-Verpflichtung der Societät.
In allen Fällen des Verzuges mit der Prämienzahlung
iſt die Societät berechtigt, entweder den Verſichtrungs⸗
vertrag durch ſchriftliche Mittheilung an den Verſicherten
aufzuheben, oder die Einlöſung der Verſicherungsurkunde,
teip. der Prämienquittung klagend zu erwirken. In ſolchem
Halle der Aufhebung der nerficherung gebt der Anſpruch
es Verficherten auf den Bezug von Dividende verloren.
jäbrlicher
8 80.
Begiun der Verſicherung.
Die Berfiherimadurfunde (Police, Prolongationd-
Schein, Beränderungögenehmigung) wird dem Antrag⸗
eller bei dem igenten zur Verfügung geftellt. Die
erpflichtung der Societät beginnt mit der Einlöfung
ber Berlicherungsurfunde, wenn nicht entweder ein jpäterer
eitpunlt beantragt und in der Berlicherungäurfumde
eſtimmt, oder_ein früherer Beitpunft vor Yushändigung
berjelben durch das zu ihrer Ausſtellung beredtigte
Geſellſchaftsorgan Ichriftlich sugelagt it. Die Einlöfung
der Urkunde wird durch Zahlung der Brämie und Nebens
koſten bewirkt. Durch die Annahme der Verſicherungs⸗
urfunde wird dad Einverſtändniß des Verlicherten mit
dem geſammten Inhalte derielben, indbejondere mit der
darin beitimmten Prämie und der Dauer der Berficherung
eonftatirt.
‚Die Verpflichtung der Societät gegen die Verficherten
beitimmt fi Lebiglich F dem Inhalte der Verſicherungs⸗
uxkunde und den Vorſchriften des Statutes, welche als die
alleinigen Grundlagen der Verſicherung anzuſehen ſind.
831.
Police.
Ueber jede Berlicherung wird von der Gocietät eine
Police ausgefertigt. Belondere Bedingungen Zünnen in
der Police, außer den derfelben vargedrudten allgemeinen
Verficherungs » Bedingungen, nur infomweit hinzugefügt
werden, als fie mit feiner Vorſchrift dieſes Statutes in
ern uch „eben, olche 8 en Sn Dingumgen
aben aber mit den allgemeinen Berficherungd-Bedingungen
gleiche Kraft und Gültigkeit. u
8 32.
Policen-Aebenkoften.
Die Societät fertigt ihre Policen, Brolongationdfcheine
und &mien-Quittungen gebührenfrei aus, Demgegenüber
haben aber die Verficherten das entitandene Paue ſowie
diejenigen Abgaben, welche auf Grund geiegliher Vor—
chriften von den Behörden der. einzelnen Deutſchen
undedftaaten bei Berſicherungs⸗Abſchlüſſen vorgeichrieben
d, wie Sewpeigthunen ebühren für Erhaltung und
erbefferung ber äbtiichen Loſchanftalten ıc. zu tragen,
und werben folche U
Rrämie erhnhen mnhosi
gaben ald Nebenkosten mit der
to Mfonnias nufitsinon‘ nut schen
7
—⸗
833.
Verfahren in Streitfällen.
Steeitigleiten zwilchen der Societät und den Ders
icherten unterliegen, vorbehältlich der beionderen Bes
timmungen des 8 34, der Enticheidung, Durch Die
ordentlichen Gerichte. Füx Klagen der Verlicherten gegen
die Societät ift nad Wahl des Klägers, neben_ dem
Gerichte in Roſtock, auch das Gericht dedjenigen Ortes
auftändig, ar welchem die Berficherunggurfunde audgeitellt
worden iſt.
& 34.
Bchiedsrichterliches Berfahren.
„Handelt e8 fich bei einem Streitfall lediglich um Die
Höhe einer_ von der Societät zu leiltenden Entichädigung,
I jteht e8 fowohl der Socictät wie nuch dem Beichädigten
rei, auf jchied8richterliche Enticheidung anzutragen.
Das. Sciedögericht fol vorkommenden Falles aus
drei Schiebörichtern beitehen, von welchen einer als Ob⸗
mann fungirt, Den einen Schiedörichter ernennt der mit
der Societät in Streit gerathene Verficherte, den anderen
die Societät relp. deren Vertreter, entweder zu Protokoll
oder ſonſt fchriftlich. Beigt eine Partei, nachdem fie Dazu
bon ‚ber anderen unter Benennung de3 ihrerfeit8 gewählten
Schiedsrichters jchriftlih aufgefordert ift, nicht binnen
einer Woche nach Empfang der Aufforderung die Ernennung
des Schiedsrichters ſchriftlich an, jo geht Dad Recht, dieſen
u wählen, auf die auffordernde Partei über. Diele beiden
Schiedärichter erwählen vor dem Beginne ihrer Thätigfeit
einen Obmann, und ift dieſe Wahl vorzugsweiſe auf einen
Nechtönerftändigen zu richten.
Können die bon den Parteien ernannten Schiedßrichter
fih über die Wahl des Obmannes nicht einigen, fo iſt das
Amtögericht des Ortes, an welchem die Police außgeftellt
ift, um die Ernennung Deco zu erfuchen.
‚. Die Schiedörichter enticheiden nach den Beſtimmungen
dieſes Statutes und der Verfragsurkunden, übrigen? nach
der aus der Sachlage aeichönften Ueberzeugung. Den
Spruch fällen die beiden eriten Schiedsrichter, und es
tritt nur alsdann, wenn jene fich nicht über die eine oder
die andere Frage einigen fünnen, ber dr’tte als Obmann
hinzu, um Durch feine Stimme innerhalb der Orengen
der Ausiprüche er beiden Schiedsrichter den Ausichlag
zu geben. .
‚ Die Schiedsrichter find bei ihrem Verfahren nicht an
die gerichtlichen ggormen gebunden, Ihre Berbandlungen
müflenaber bei Vermeidung der Ungültigfeit des Schieds⸗
Iprucheß ergeben, daß beide Barteıen mit ihren Gründen
und Einwendungen gehört worden find, und daß die Urs
kunden und Schriften, melde zur Sache gehören, vor⸗
elegen haben. Auch find dem Urtheil die Gründe der
nt Geibung, und die Beitimmung darüber, von mwelder
der ftreitenden Barteien oder in welchem Verhältniß bon
beiben heilen die Koſten des Verfahrens zu tragen find,
eizufügen.
Im Uebrigen finden auf das ſchiedsrichterliche Ver⸗
Iabren die Bejtimmungen der 88 851— 872 der Civil⸗
rozeBordnung Anwendung.
8 85.
Vertretung der Horietät vor Gerichten.
Die Societät wird in allen Prozeſſen auch Hinfichtlich
der Eidesleiftimg, fowie in dem ſchiebsrichterlichen Vers
fahren lediglich durch den Director, vertreten, ohne daß
es für dielen einer bejonderen Legitimation bon Geiten
bed Verwaltungsrathes bedarf.
8 886.
Verjährung der Entſchädigungs⸗Anſprüche.
MI. . . 2.4.9 Monats na
anerkannten, oder durch Klage bei einem Schiedögerichte
oder dem ordentlichen auftändigen Gerichte und beren
put lu geltend jemachten Anſprüche auf Entichädigung
ind dur er bloßen Ablauf jener Frift erloichen. Die
beabfichtigte Klage dor einem zu bildenden Schiedögerichte
ift, bei der Direction der Societät anzubringen, welche die
ildung des Schiedsgerichts innerhalb Monatsfeif au
bewirken hat.
8 37.
Auflöfung der Gorietät.
Die Auflöfung der Societät Tann, nur beſchloſſen
verbleibende Reit ü gemeinnüßigen
gahlıhem Beſchluß des Berwaltungss
uffes verwendet werden.
geiteilten, ber danaı
weden, no gemein]
Tathed und des Aus!
8
‚ Ein etwa noch vorhandener Beſtand des Sparfonds
wird nach ben Vorichriften des $ 8 al Superdividende
an die zur Zeit folder Auflöſung vorhandenen Societäts-
Theilnehmer vertheilt.
Vebergangs- Beftimmungen.
8 38.
Bezüglich des Ausſchuſſes ($ 14) wird, um fein
FR ee N ie au tollen,
Folgendes beitimmt: J
Bon dem Inkrafttreten des gegenioärtigen Statuted
(8 4) biß zu der im Jahre 1894 ftattfindenden ordentlichen
Öeneralverfammlung wird der Ausichuß durch die
mäıtigen Mitglieder, des bisherigen Voritandes gebild
Der. — je Austritt je eines Mitgliede3 defjelben wird
durch dad %o08 beitimmt, bis ſich duch die Wahl die
regelrechte Reihenfolge gebildet hat.
jegenz
Hilde
839.
Diejenigen Verſicherungen, welche bei dem Inkraft⸗
treten _de3 gegentwärtigen Statute8 auf rund de Statuted
vom Jahre 1879 und der, biöherigen allgemeinen Ber:
ſicherungs⸗ Bedinaungen noch beitehen, bleiben biß zu ihrem
natiieliden Ablaufe unberändert in Kraft, ed fei denn,
daß der Verficherte felbjt die vorherige Umfchreibumg
[einer Volicen in folhe mit den neuen Bedingungen
jeantragt oder darin willigt.
Noftod, den 10. September. 1892.
Vaterlãndiſche Feuer - Verficherungs- Socielãt
zu Roſtock.
Der Verwaltungsrath:
W. Scheel.
Der Director:
Voigt,
Drua von Adler's Erben in Nofod,
Beilage zum Amtsblatt.
2. Hadıt Aachtrag
zu den
Statuten
der
Cebens⸗ Verſicherungsbank
„Kosmos“.
Artikel 81 sub 2 wird in Zukunft heißen:
2) Fünfzehn Prozent (15°), wenn ber Geminn
fünfzigtaufend Gulden (Gld. 50,000) oder
weniger beträgt, oder foviel weniger, als nach
der sub 1 genannten Auszahlung übrig ift,
und bei einem Gewinn von mehr als fünfzig-
taufend Gulden (Gld 50,000) noch zehn
Prozent (10°.) von dem Ueberſchuß an bie
Commiſſäre, den Bermaltungsrath und die
Direction unter fich zu vertbeilen, und zwar:
A. zehn Prozent (10°) an die Commiſſäre
B. dreiſſig Prozent (30%) anden Berreal:
tungsrath
O. ſechzig Prozent (60%) an die Direction.
Bon dein, mas hiernah vom Gewinne übrig-
bleibt, kommen zur Bertheilung:
A. An die Actionäre:
a. wenn der Gewinn fünfzigtaufend
Gulden (Gld. 50,000) oder weniger
beträgt, zwanzig Prozent (20°)
des ganzen Gewinnes,
b. wenn der Gewinn mehr als fünfzig-
taufend Gulden (Old. 50,000)
beträgt, zmanzig Prozent (20°)
von denerjten fünfzigtaufend Gulden
(Gld. 50,000) und fünf Prozent
(5%) von Ueberſchuß.
B. An die Berficherten, welche unter die
durch die Verwaltung feitzuftellenden
Beitinmungen fallen, der Reft unter
der Bedingung, daß der Refervefonds
wenigitend einhundertachtzigtaufend
Gulden (Gld. 180,000) beträgt.
Hat der Rejervefonds diefe Höhe nicht er»
reicht, dann werden fünfzig Prozent (50°)
dieſes Neftes dem Refervefonds zugemielen,
um dieſen wieder auf einhundertacdhtzigtaufend
Gulden (Gld. 180,000) zu bringen.
Der Reſervefonds wird bejonders nad) den
durch den Berwaltungsrath, mit ®enehmigung
der Commiſſäre feltzuftellenden Regeln ver:
maltet.
Auf Antrag der Commiſſäre und des Ver:
“ waltungsrathes beruht die Verfügung da-
rüber bei den Actionären.
Die Zinfen, zu drei und ein halb Prozent
(3"/3 9%) berechnet, werden dem Fonds jähr-
ih zugeihlanen. Sobald der Rejervefonds
einen Betrag von jehshunderttaufend Gulden
(Gld. 600,000) erreicht bat, wird die All-
gemeine Berfammlung beichließen, in mie
weit die Zinfen daraus dem Reſervefonds
noch zugeichlagen werben jollen.
Artifel 32 wird beißen:
Außergewöhnliche Gewinne durch Verloofung
aus angelegten Geldern merden jo lange
zur Verftärfung des Reſervefonds verwendet,
bis Ddiefer die Sunme von jehshundert-
taufend Gulden (Gld. 600,000) erreicht
bat und kommen darnach ausſchließlich zum
Vortheile der Actionäre.
Dem vorftehenden in Folge des Beichluffes der General-Verfammlung von
6. März d. Is. aufgeftellten, von der Niederländischen Regierung unter'm 23. März d. 38.
beftätigten zweiten Nacdhtrage zu den Statuten der
Lebens-Berficherungs-Bant „Kosmos“ zu Zeit, (Holland)
wird die in der Konzeffion zum Gefchäftsbetriebe in Preußen vom 8. Juni 1868
vorbehaltene Genehmigung hierdurch ertheilt.
Berlin, den 24. Juni 1893.
(L. 8.) Der Wlinifter des Innern.
Im Auftrage
no Wansosan
Amtsblatt
ber KRöniglihben Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Den 25.
Stück 34.
Bekanntmachun
der Königlichen
Bekanntmachung,
betreffend ven Anlauf volljaͤhriger Artillerie-Zug- und Reitpferde.
22. Zum Anfauf von ArtilleriesReite und Zug-
pferden im Alter von 5 bis 8 Jahren find im Bereiche
der Königlichen Regierung zu Potsdam nachſtehende
Morgens 8 1lihr beginnende Märkte anberaumt
worden und zwar:
am 10. ‚Oftober d. J. in Neuftadt a. D.,
: 11. s = Dranienburg,
⸗ is. ⸗ ⸗⸗Strasburg U.⸗M.
Bemerkt wird hierbei, daß von der Kommiſſion
nur ſolche Pferde angekauft werden, welche annähernd
den Anſprüchen, die an die Remonten der betreffenden
Waffe geſtellt werden, genügen. Auch bürfen die Pferde
fih nicht in dürftigem Futterzuſtande befinden.
Die erfauften Pferde werben zur Stelle abgenommen
und fofort gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mir ſolchen Fehlern, welche nach den Landes:
gejegen den Kauf rüdgängig machen, find vom Ber:
fäufer gegen Erftattung des Kaufpreifed und der Un:
foften zurüdgunehmen. Krippenſetzer find vom Ber:
faufe ausgeſchloſſen. Die Verkäufer find verpflichtet,
jedem verfauften Pferde eine neue ftarfe rindlederne
Trenje mit flarfem, glatten Gebiß (feine Knebeltrenſe)
und eine neue ftarfe Ropfhalfter von Leber over Hanf
mit zwei mindeflend zwei Meter Iangen Strängen von
Hanf ohne befondere u 1603, mitzugeben.
Berlin, den 11. Auguft
en Remontirungs- Abtheilung.
efanntmachungen
Des Königlichen Negierungs⸗Präfidenten.
Betrifft die ſchußfreien Tape auf nem, dem Sariepplage bei Eummerddorf
ungen
inifterien.
189. Unter Hinweis auf bie Polizei: Verordnung vom
2. November 1875 — Amtsbl. S. 366 — bringe id)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die ſchuß⸗
freien Tage auf dem Scießplage bei Cummersdorf
Sr us 38. 30 1893, wie folgt, feſtgeſetzt morben find:
ugu
September: 3. 3. 4. 6. 10. 11. 13. 17. 18. 20. 24.
Dftober: 1. 2. 4. 8. 9. 11. 15. 16. 18. 22. 23.
25. 29. 30.
Ptovember: 1. 5. 6. 8. 12. 13. 15. 19. 20. 22.
26. 27. 29.
Auguf
1893.
Degember: 3, 6 7. 10. 13, 14. 17. 20. 211. 24.
3
—8*8* den 18. Auguſt 1893.
Der Kegierunge Präfident.
Hebeammen: Lehrkurfus.
190. Der diesjährige Lehrkurſus in der Königlichen
Hebeammen-Lehranftalt in Berlin und in der Hebe-
ammen⸗Lehranſtalt Frankfurt a. O. beginnt am
2. Oktober d.
Schülerinnen, welche zur Theilnahme an einem
der Lehrkurſe berufen, jedoch an jenen Tagen bis 9 Uhr
Morgens in der Lehranſtalt nicht eingetroffen ſind,
haben zu gewärtigen, daß ſie nicht mehr zugelaffen
werden.
Bezüglich der Dauer der Lehrkurſe und der Höhe
ber Koftenbeträge verweife ich auf meine Bekanntmachung
vom 28. Juli 1885 (Stück 32 Eeite 307 des Amte-
blatts für 1885).
Potsdam, den 16. Auguft 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Polizei:Berordnung
zum Echuße der untl Kabel der Reichstelegraphen: Verwaltung.
191. Auf Grund der 6 138 und 139 des Geſetzes
über die allgemeine „aanbeeberwaltung vom 30. Juli
1883 (G.⸗S. S. 195) wird unter Zuftimmung des
Bezirks-Ausſchuſſes zur Verhütung von Beihädigungen
der in dem Bette der Waſſerſtraßen durch die Reichs⸗
telegraphen: Verwaltung ausgelegten Unterwaijer : Kabel
für die mir unterftellten Waſſerläufe nachſtehende Polizei-
Verordnung erlajjen:
1. Das Anferwerfen und Anferfchleppen der Fahrzeuge
in einer Nähe bis zu 50 m oberhalb und 50 m
unterhalb, ſowie der Gebrauch eijenbeichlagener
Nuder und Stangen in einer Nähe bis zu 10 m
oberhalb und 10 m unterhalb der durch Warnunge-
tafeln mit der Aufichrift: „Telegraph“ bezeichneten
Liegeftellen der Telegrapbenfabel ift verboten.
. Zuwiderhandlungen werden vorbehaltlich der nad
ben allgemeinen Strafgejegen ($6 317 ff. des
Reichsſtrafgeſetzbuchs) etwa verwirkten ſchwereren
Strafen mit einer Geldſtrafe bis zu 30 Mark
oder im Unvermögensfalle mit entſprechender Haft
beſtraft.
Aufgehoben werden:
1) die Polizeiverordnung zum Schutze der Staats⸗
telegraphenleitungen durch die Havel neben
den Eiſenbahnbrücken bei Potsdam und Werder
vom 14. Juni 1853 (Amtsblatt 1853 S. 237),
III.
>
352 ’
2) die Polizeiverordnung zum Schuße ded Staats»
telegrapbenbaues durch den Schleufenfanal kei
Brandenburg unterhalb der Brücke am
St. Annen-Thor vom 25. April 1857 (Amte-
blatt 1857 ©. 150),
3) die Poligeiverorbnung zur Verhütung von Be-
Ihädigungen ber Telegrapbenleitung an ber
Homeyenbrüde bei Brandenburg vom 30. No:
vember 1863 (Amtsblatt 1863 ©. 366),
Potsdam, den 6, Juni 1893.
Der Regierungs-Präfident.
ges. Graf Hue de Grais.
Fiſcherei⸗Aufſicht.
192. An Stelle des bisherigen Inſpectors Bethge
ift der Inipector Evers zu Kienberg zum Fiſcherei⸗Auf⸗
jeher für folgende im Gutöbegirfe Ktienberg befegene
Gewäſſer:
1) alle Kienberger Binnengräben,
2) die Nauener langen Dammgräben, ſoweit bie-
jelben an dem zu Kienberg gehörigen Theile des
Nauener Dammes Tiegen (NF 8 ver Graben-
Schau⸗Ordnung),
3) den Graben vom zweifachen Werft (N? 16 der
Graben-Schau-Drbnung), |
4) den Börnider Grenz:Graben am Bockmühlen⸗
Damm (N 18 der Graben-Schau-Ordnung),
9) den Slügelgraben M 21 der Graben-Schaus
Ordnung an der Grenze von Kienberg mit
Börnide,
beſtellt und gemäß S 46 bes Fiſcherei⸗Geſetzes vom
30. Mai 1874 amtlih verpflichtet und vor mir be-
flätigt worden.
Potsdam, den 16. Auguft 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Ä Befanntmadhung.
193. An Stelle des verfegten Amtsrichterd Bunte
ift der Amterichter Hartwig in Templin zum flellver-
tretenden Borfigenden bes für den Kreis Templin zur
Durchführung der Invalidität- und Alteröverficherung
errichteten Schieddgerichtes ernannt worden.
Potsdam, den 21. Auguft 1893.
Der Regierungs-Präfident.
BDBefanntmadung.
194. Zu Bertrauengmännern und ftellvertretenden
Bertrauensmännern find vom 1. Dftober 1893 im Be:
zirk V. ber Norddeutſchen Tertil-:Berufsgenofjenichaft
gewählt:
a. im Bertrauensmanndbezirf 5: Herr Fabrifbefiger
Louis Mendelsſohn Berlin, Aleranderfir. 13,
Herr Rihard Lehmann, Bevollmächtigter der
Actiengefellichaft Ant. & Alfr. Lehmann zu Nieder-
ſchoͤnweide;
. im Vertrauensmannsbezirk 6: Herr Fabrikbeſitzer
Rud. Steudbing, Charlottenburg, Herr Fabrif-
befiger Ad. Pitſch, Neubabelsberg;
d. in Bertrauensmannsbezirt 8: Herr Kabrifhefiger
Wilh. Levin, Luckenwalde, Herr Fabrikbefitzer
Carl Hammerſchmidt, Luckenwalde;
e. im Vertrauensmannsbezirk 9: Herr Fabrikbeſitzer
Reinhold Münſter, Brandenburg a. H., Herr
Fabrikbeſitzer Alfr. Kummerle, Brandenburg
a.
k. im Vertrauensmannsbezirk 10: Herr Fabrifbefiger
Mar Ebell, Neu:Ruppin, Herr Fabrikbeſitzer
Rud. Paul, Wittftod,
Potsdam, ten 22. Auguf 1893,
Der Regierungs-Präfldent.
Viehſeuchen.
195. Feſtgeſtellt it der Milzbrand bei fe einer
Kuh des Büdnerd Hoppe in Stehom, Kreis Weſt⸗
havelland, und des Zieglers Behrend in Granzow,
Kreis Oftprignig; die Influenza unter ben Pferden
bes Dominiums Wilhelmshof, Kreis Prenzlau.
Erloſchen ift der Milzbrand unter den Kühen
des Büdners Marwig zu Saalow, Kreis Teltow.
Feſtgeſtellt if die Tollwuth an einem in
Trebbin, Kreis Teltow, getöbteten Hunde, welder in
ber Umgegenb genannter Stadt und auch Loewen—
borf, Kreis Jüterbog-Luckenwalde, verſchiedene Hunde
gebilfen haben foll.
Potsdam, den 22, Auguft 1893.
Der Regierungs-Präfideht.
Befanntmachungen Des
Königlichen Polizei: Yrafidiums zu Berlin.
Befanntmadung.
77. Dieſem Stüde des Amtsblattes ift eine Erira-
Beilage beigefügt, in der die Genehmigungsurfunde für
die abgeänderten Statuten der Norbbritifchen und
merfantilen Verſicherungs⸗Geſellſchaft (North British and
Mercantile Insurance Company) in London und Edin⸗
burg, ſowie die Statutänderungen ſelbſt abgedrudt find.
Ih weile darauf mit dem Bemerken hin, daß bie
Konzeifion der Geſellſchaft dem Stück 7 deſſelben
Dlatted vom 12, Februar 1864 und die Teßtgenehmigten
Statuten derfelben dem Stüd 51 des Blattes vom
22. Dezember 1882 beigefügt waren.
Der Generalbevollmädtigte der Geſellſchaft für
Preußen it 3. Zt. Herr Mlerander Müller hierſelbſt,
Dranienburgerfiraße Nr. 60/63.
Berlin, den 26. Juni 1893.
Der Polizei: Präftdent.
Freiherr von Richthofen.
Befanntmachung.
Minifterium des Innern.
78. Seine Majeftät der Kaifer und König haben
gerubt, durch die in beglaubigter Abjchrift beigefügte
Alerhöcfte Orbre vom 25. Juli d. I. zu genehmigen,
daß für einen Zeitraum von ein und einem halben
Jahre bei der Befegung der Stellen von Schugmännern
der Königlihen Polizei-Bermaltungen von der Be-
c. im VBertrauensmanndbezirf 7: Herr Kabrifbefiger | ſtimmung des Zuſatzes 2 zu 65 1 der Grundjäge für
W. Gottfried, Luckenwalde, Herr
Herm. Steinberg, Qudenwalde;
Fabrifbefiger |die Bejegung der Subaltern- und LUnterbeamtenftellen
ei
bei den Reichs- und Staatebehörden mit Militair
353
Anmwärtern abgewichen werden darf, fofern dieſe Stellen
ordnungsmäßig ausgeſchrieben find und fich Unteroffiziere
mit einer mindeftend neunfährigen Militairdienftzeit um
diefefben nicht beworben haben.
Die unter Abweihung von den Anftellungegrund-
fügen Angenommenen beziehungsweife Anzunehmenden
dürfen nicht den Milttairperfonen des Friedensſtandes
angehören. Die Erwerbung ber Givilverforgunge-
berechtigung ift den betreffenden Perjonen ausnahmslos
verjagt, Iofern auf fie nit $ I dritter und vierter Ab-
jag der Anftelungsgrundfäte Anwendung findet. Die
einzuftellenden Mannichaften müllen — fofern es fid
nicht um fläbtifche Nachtwachtmannſchaften handelt —
in der Armee oder in der Marine gedient und mindeſtens
die Charge eines Linteroffizierd erlangt haben. Bei
der Annahme ift mit beionderer Borfidht zu verfahren
und bie befinitive Anftellung darf jedenfalls erfi nad | -
Ablauf einer angemefjenen Probedienftzeit herbeigeführt
werden.
Berlin, den 1. Auguf 1893.
Der Minifler des Ünnern.| Der Kriegs: Minifer.
Im Auftrage. Im Auftrage.
(ge3.) Haaſe. (ge3.) von Spik.
An den Königlichen Polizei-Präfidenten Herrn Freiherrn
von Richthofen, Hochwohlgeboren bier.
* . *
*
Einverſtanden mit den Ausführungen Ihres Be—
richtes vom 17. Juli d. J. will Ich hiermit genehmigen,
dag für* einen Zeitraum von ein und einem halben
Jahre bei der Befegung der Stellen von Schugmännern
der Königlichen Polizei-Verwaltungen von der Be:
fimmung des AZufages 2 zu S 1 der Grundfäge für
die yeledung der Subaltern- und Unrerbeamtenftellen
bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militair-
Anwärtern abgewichen werden barf, fofern dieſe Stellen
ordnungsmäßig ausgefchrieben find und ſich Unter:
offiziere mit einer mindeftens neunjährigen Militair:
bienftzeit um diefelben nicht beworben haben.
Kiel, den 25. Juli 1893.
(ge3.) Wilhelm R.
(ggez.) Graf zu Eulenburg. von Kaltenborn.
An die Minifter des Innern umb des Krieges.
* *
*
Im Anſchluß an die vorſtehende Allerhöchſte Cabi⸗
netsordre vom 25. Juli d. Is. beziehungsweiſe an den
Miniſterial⸗Erlaß vom 1. Auguft d. Is. bringe ich
nadftehende
Beftimmungen
über die Annahme, Einftelung und Entlaffung von
Schugmänneın der Berliner und Charlottenburger
Schutzmannſchaft, welche weder Militair-Anmwärter find,
noch eine neumjährige aktive Militairdienſtzeit zurüd-
gelegt haben, zur öffentlichen Kennmiß.
1) Die Bewerber müfjen ihrer aktiven Dienfpflicht
im Heere beziehungsweife in der Marine genügt,
bie Unteroffizier-Charge erlangt haben und bürfen
zur Zeit des Antritts ihres Dienfles in der Schug-
2)
mannſchaft den Militairperfonen bes Friedens-
ftandes nicht mehr angehören. Sie dürfen ferner
das 35. Lebensjahr nicht überfchritten und müſſen
eine Körpergröße von mindeſtens 1,65 m haben.
Die Auswahl der Bewerber fleht dem Polizei-
Präſidium allein zu und ift daſſelbe nicht ver-
pflichtet, feine ablehnende Verfügung näher zu
begründen.
Die Eingaben wegen Annahme und Cinftellung
al8 Sihugmann der in Berlin wohnhaften Be-
werber find unter Beifügung der Militairpapiere
(Paß und Yührungsattef), eined Phyfifats-Atteftes
über die förperliche und geiftige Rüftigfeit und von
Atteften der betreffenden Ortspolizei⸗Behoͤrden über
die Führung mährend der außerhalb Berlin’ zu-
1R gebraten Zeit vom vollendeten 16. Lebenejahre
3)
4)
5)
is zur Einftellung beziehungsweiſe feit der Ent-
laffjung aus dem aktiven Militairbienftverhältniß
. bei dem Polizei⸗Praäfidium einzureichen.
Die übrigen außerhalb Berlin's mohnhaften
Bewerber haben ihre Gefuche ımter gleichzeitiger
Vorlage von Atteften der betreffenden Ortspolizei⸗
Behörden über ihre Führung während der außer-
halb des aktiven Militairdienfled zugebrachten Zeit
vom vollendeten 16. Lebensjahre bis zur Ein-
ftelflung beziehungsweiſe feit der Entlaffung aus
dem aftiven Militairverhältnif an die zuftändigen
Bezirks-Kommandos zu richten.
Die Bezirks⸗Kommandos überfenden die Ge—
ſuche nebſt den beigebradhten Erforderniffen unter
Beifügung eines Nationales ohne Innehaltung von
Terminen an das Polizei-Präfidium.
Die für geeignet befundenen Bewerber werden
notirt und nad) Bebarf einberufen. Der Annahme
geht eine Prüfung binfihtlih der Schulbildung,
eine oberärztliche Unterſuchung und in zweifelhaften
Fällen auch eine Nachmeſſung der Körpergröße
voraud. Nicht geeignete Bewerber werden unver-
züglid ohne Zahlung von Diäten oder
Reiſekoſten wieder entlaffen. Bor der An:
nahme hat der Bewerber gelegentlich feiner Ver⸗
eidigung die pflichtmäßige Verſicherung abzugeben,
ob und welche Schulden er hat. Zu dieſen werben
auch ausgeflagte Alimente gerechnet.
Stellt fih die Unwahrheit dieſer Verficherung
Ipäter heraus, jo fann nad Bewandtniß der Um⸗
fände die fofortige Entlafjung erfolgen.
Die angenommenen Bewerber haben fi) zunächſt
einem ſechsmonatlichen Borbereitungsbienft zu unter-
ziehen, aus welchem fie jederzeit ohne Weiteres
entlafjen werben fünnen.
Nah Ablauf des Vorbereitungsdinftes erfolgt die
Anftellung auf Probe mit viermöchentlicher Kün-
digung. Die Probezeit ift auf weitere 6 Monate
feftgefegt und berechtigt ebenfowenig wie ber Vor⸗
bereitungsdienft zum Bezuge einer Penfion.
Das Recht zu der Kündigung fleht ſowohl ber
Behörde, als auh dem Schugmann zu. Beide
6)
7)
8)
9)
10)
334
Theile find zur Angabe von Gründen nicht ver-
pflichtet.
Nach beendeter Probezeit erfolgt die definitive An-
ſtellung ald Schumann, mit welder nad Maß:
gabe des Civil-Penſionsgeſetzes die Penſionsberech⸗
tigung erworben wird. Dieſer Berechtigung un⸗
geachtet ift aber das unter M 5 erwähnte Kun⸗
digungsverfahren beibehalten worben.
Die auf Grund diejer Beflimmungen zur Annahme
gelangten Schutzmaänner koͤnnen fih den Civil:
verforgungsfchein nur erwerben, ſofern auf fie die
Beftimmungen des 5 1 Abfag 4 der Anftellunge-
grundfäge Anwendung findet.
(Anmerfung: $ 1 Abſatz 4 lautet:
Sind in eine militärisch organifirte Gen⸗
barmerie (Randjägercorps) oder Schutzmannſchaft
in Ermangelung geeigneter Unteroffiziere von
mindeſtens neunjähriger aftiver Militairdienft-
zeit, Unteroffiziere von geringerer, aber mindefteng
jehsjähriger aktiver Militairdienflzeit aufge-
nommen worden, fo darf denjelben der Civil⸗
verjorgungsfchein nah Anlage C. verliehen
werden, wenn fie entireder eine geſammte
aftive Dienftzeit von fünfzehn Jahren zurüd-
gelegt haben oder nach ihrem Uebertritt in bie
Gendarmerie oder Schutzmannſchaft durch
Dienfibeichädigung oder nad einer geſammten
aktiven Dienftzeit von acht Jahren invalide
geworben find. Diefer Schein hat nur Gültig:
feit für den Civildienſt des betreffenden Staates.)
Während der Vorbereitungszeit erhält der Schuß:
mann pro Tag 3 Mark Diäten, welde am
Monateichluffe, beziehungsweiſe beim Abgang nach⸗
träglih gezahlt werden. Nach geichehener An-
ſtellung auf Probe beträgt das Gehalt 1100 Marf,
melches nebft einem Wohnungsgeldzuſchuß von
240 Mark in Bierteljahrsraten im Voraus gezahlt
wird.
Bei Entlaffungen find die überhobenen Gebühr-
niffe zurückzuzahlen.
Mit der definitiven Anftellung ale Schugmann
erfährt das Gehalt feine Erhöhung, fleigt aber
dann bei fortgejegt guter Führung von drei zu drei
Jahren bis zum Höchftbetrage von 1500 Marf.
Die etatömäßigen Bekleidungs- und Ausrüſtungs⸗
ftüde werden für die Zeit, während welcher ber
Schugmann bienftlidie Verwendung findet, unent-
geltlich gewährt, indeß müljen fie, wenn fie aus⸗
getragen find oder bei dem Ausicheiden aus dem
Dienfte in der Schugmannfcaft in einem ber noch
darauf haftenden Tragezeit entipredyenden Zuftand
zurüdgeliefert werben.
Der Schugmann ift vom Tage feiner Annahme
zum Borbereitungsdienft an verpflichtet, zur Schuß-
mannd:Penfiondg-Zufhuß- und zur Schugmanne-
Kranken-Kaſſe die feftgefegten Beiträge, melde für
jegt monatlich je 1,50 Marf betragen, durch Ge-
baltsabzüge zu Teiften. ine Zurückzahlung diefer
100
Beiträge findet niemals flatt, vielmehr find die⸗
. jefben — ber Schugmann mag freiwillig aud dem
Dienfte jcheiden oder unfreiwillig aus demſelben
entlaffen werden — ben betreffenden Fonds un-
bedingt verfallen.
Dem Schutzmann ift bei vorwurfsfreier Führung
und nad Ablegung der vorgefchriebenen Prüfungen
die Beförderung zum Polizei-Wachtmeiſter und zum
Abtheilungs⸗Wachtmeiſter nicht verfchloffen.
Die im Armee-VBerordnungsblatt NP 18 Jahrgang
1891 unter NP 258, beziehungsmeife N 11
Jahrgang 1892 unter AF 120 publicirten Be:
ftimmungen erleiden dur die vorftehenden SSeft-
fegungen injoweit eine Aenderung ald Bid auf
weiteres von den Anwärtern nur eine Körpergröße
von 1,65 m verlangt wird.
Berlin, den 15. Auguft 1893.
Der Polizei-Präftdent.
Bekanntmachungen
des Neichs⸗Poſtamts.
Poſtanweiſungen nach dem Kongoſtaate.
12. Vom 1. September ab ſind nach dem Kongo—
ſtaate Poſtanweiſungen bis zum Betrage von 500 Franken
zuläſſig. Ueber die näheren Bedingungen ertheilen die
Poſtanſtalten Auskunft.
Berlin W., 9. Auguſt 1893.
Neihe-Pofamt, I. Abtheilung.
Befanntmachungen der Raiferlichen
Dber:-Boftdireftion zu Potsdam.
Befanntmadung.
47T. Bei der im Kreife Teltow gelegenen Eifenbahns
balteftelle Neuhof wird am 1. September eine Poft:
agentur unter der Bezeichnung ‚Neuhof (Kr. Teltow)“
zunächſt ohne Telegraphenbetrieb in Wisffamfeit treten.
Diefe Poftagentur erhält Verbindung mit den
Scaffnerbahnpoften in den Zügen 63, 64, 66 und 68
ber Berlin: Dresdener Eifenbahn, ſowie durch Vermitte⸗
lung dieſer Scaffnerbahnpoflen mit dem zur Abred;-
rehnunge-Poftanftalt beflimmten Poſtamte in Zoffen.
Dem Lanpbeftellbezirf der Poftagentur in Neuhof
(Kr. Teltow), werben die bisher zum Bezirk des Poſt⸗
amtes in Zoſſen gehörigen Ortichaften ıc. Fern-Wüng:
dorf (Chauffeehaus), Fundenmühle, Jachzenbrück, Forſt⸗
haus Adfershorft, fowie die zwiſchen Jachzenbrück und
Adlershorft gelegenen Ausbauten zugetheilt. Die Poſt⸗
hürfftele in Neuhof (Kr. Teltow) tritt mit dem 31. Auguft
außer Wirffamfeit.
Potsdam, den 17. Auguf 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirektor.
Bekanntmachungen des Königlichen
Confiſtoriums Der ovinz Brandenburg.
Errichtung eines Diakonats in Pankow.
O. Mit Genehmigung des Herrn Miniſters der
geiſtlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten
und des Evangeliſchen Ober-Kirchenrathes, ſowie nad
Anhörung der Betheiligten wird hierdurch Folgendes
beſtimmt:
1) In der Parodie Pankow, Diözefe Berlin⸗Land IL,
12)
355
wirb ein Diafonat mit dem Site in Pankow
errichtet.
2) Die Einrichtung tritt mit dem 1. Öftober d. %.
in Kraft.
Berlin,
den 14. Juli 1893.
Königliches Konfiftorium
der Provinz Brandenburg.
Potsdam,
den 1. Auguft 1893.
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirchen⸗
und Sculwejen.
Deffentlihe Bekanntmachung.
10. Bon den zufländigen Staate- und Kirchen-
bebörden wird die Errichtung einer neuen evangelischen
Parodie der Himmelfahrts⸗Kirche in Berlin beab-
ſichtigt.
Der neue Kirchenſprengel ſoll abgegrenzt werden
a. von der St. Eliſabeth-Kirchengemeinde durch
1) die Linie an der hinteren Grenze der auf ber
Süpfeite der Ufebomerftraße befegenen Grund-
ftüde von dem Schneidungspunfte mit der Pas
rodhialgrenze gegen die Friedenskirche bis zum
Schneidungspunfte mit der Mittellinie der
Huffitenfiraße,
2) die hintere Grenze der Grundflüde auf der
fallen und die St. Elifabeth-Rirchengemeinde zu dieſem
Zeitpunfte finanziell unabhängig von ben vereinigten
Kreis⸗Synoden oder einer fonftigen Inſtanz ſein follte,
bat dieſe Kirchengemeinde an die Himmelfahrts-Kirche
ein Kapital von 30000 M. zu zahlen. Die Auszahlung
erfolgt nach Maßgabe des frei gewordenen Kapitale.
Indem wir ten obigen Parochial-Regulirungsplan
hiermit zur öffentlichen Kennmiß bringen, fordern wir
alle betheiligten Gemeinbeglieder auf, etwaige Einwen-
dungen dagegen bis zum 14. September d. 3%.
während der Zeit von 10 Uhr Vorm. bis 2 Uhr Nachm.
in dem Amtszimmer NF 10 unjerer Geſchäftsräume
(Scügenftraße 26 1.) bei dem Büreauvorfteher, Rech⸗
nungsratb Pande, oder deſſen Stellvertreter unter
geeignetem Ausweis über ihre Betheiligung bei der
Sade ſchriftlich einzureichen ober mündlich zu Protofoll
zu erflären. Berlin, den 12. Auguft 1893.
Königliched Konfiftorium aunge Brandenburg.
Befanntmachungen
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors.
Bekanntmachung.
II. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß der
Bundesrath in der Sitzung vom 20. v. Mie., $ 483
Meftfeite der Huifitenftraße von der Ede der|der Protokolle, Nachftehendes beichloifen hat:
Teldfiraße an (dad Eckhaus mitgerechnet) bis
zur hinteren Grenze der auf der Süpfeite der
verlängerten Liejenftraße gelegenen Grundftüde;
3) bie zulegt genannte Linie bis zum Schneidungs⸗
punkte mit der Parocdialgrenze gegen den St.
Golgatha⸗Kirchenſprengel;
h. von der Friedens⸗Kirchengemeinde durch die Linie
an der hinteren Grenze der Nordſeite der Rũgener⸗
ſtraße und der Gleimſtraße — von der Parochial⸗
grenze mit St. Eliſabeth ab bis zur Parochial⸗
grenze mit Zion —, ſodaß die nördlichen Eckhäuſer
der KRügener- und Gleimſtraße, an der Purbufer:
und an der Swinemünderftraße bei der Friedens⸗
gemeinde bfeiben.
- Zugleich werden folgende Feflfegungen getroffen:
1) Der Archidiaconus Berlin an St. Elifabeth
geht, jobald die Mittel zu feiner Beſoldung in der neu
zu bildenden Kirchenfaffe nach dem Ermeſſen des König:
fihen Konfiſtoriums vorhanden oder fonft ficher geftellt
fein werben, ale Pfarrer an die Dimmelfahrts-Kirchen-
gemeinde über und mit dieſem Zeitpunfte gebt feine
Stelle an der St. Eliſabeth⸗Kirche ein.
2) Die in der Parodie von St. Elifaberh be-
ftehenden Gebührenordnungen find für die neue Kirchen-
gemeinde maßgebend. |
3) Das Mitbenugungsredht an den der St. Elifa-
beth: Kirche gehörigen Begräbnißplägen ſoll der Himmel-
fahrtö-Rirchengemeinde bis zu der Zeit, wo dieſelbe fich
einen eigenen Begräbnißplag erworben haben wird,
gegen die bei der MDiutterfirchengemeinde beftebenden
Gebühren ıc. und Bedingungen frei ſtehen.
4) Für den Fall, daß der von der St. Elifaberh-
Kirche an die St. Golgatha⸗Kirche in einer Jahres—
vente von A500 M. abzuführende Zuſchuß Fünftig weg⸗
1. Die Jahresmenge Branntwein, welde die einzelnen
Brennereien zum niebrigeren Abgabenjage berftellen
bürfen, if für das Betriebsjahr 1893/94 provi-
forifch in der Weife feflzujegen, daß
a) für die beflehenden Brennereien die feitherigen
Kontingentsmengen in Kraft bleiben,
b) für die neu entftandenen landwirthſchaftlichen
Brennereien auf Antrag nah Maßgabe von
$ 10 der durch den Bundesrathsbeſchluß vom
18. Zuni 1890 — 6 839 der Protofolle —
genehmigten Vorfchriften und unter Zugrunde⸗
legung ber für bie Stontingentirung auf bie
Berriebsjahre 1890/91 bis 1892/93 feftgeftellten
Berbältnißzahlen entiprechende Kontingents-
mengen zu ermitteln find. Bon der Zuziehung
von Sacverfländigen ber Brennereiberufg-
genoffenichaft zur Vornahme der örtlichen Er⸗
mittelungen kann abgejehen werden.
2, Wenn eine bisher am Kontingent noch nicht be⸗
theiligte landwirthſchaftliche Brennerei oder eine
am Kontingent bereitd betbeiligte Brennerei, welche
während der ganzen Dauer der Kontingentsperiode
geruht hat, jedoch nicht gänzlich abgemeldet worden
ift, Die definitive Zumeifung eined Kontingente
für die näcfle Kontingentsperiode beanipruchen,
oder eine am Kontingent bereite betheiligte Brennerei
den Anſpruch erheben will, daß ihr Betrieb für
die abgelaufene Kontingentsperiode ald ein un-
regelmäßiger behandelt werde, jo tft ein bezüg-
licher fchriftliher Antrag zu fielen. Derartige
Anträge dürfen nur dann berüdfichtigt werben,
wenn fie bei der Steuerbehörde, in deren Bezirk
die Brennerei gelegen ift, vor bem 1. Dftober 1893
eingegangen find. Für die ber Abfindung unter-
356 _
liegenden Brennereien kann dieſe Krift von den|von Den und Stroh in Wagenladungen, für welche
Direftiobehörben bis zum 15. November 1893 ver:
Tängert werden. Kür Brennereien; welche bie
zum 30. September 1893 noch nicht betriebsfähig
bergeftellt worden find, ift ter Antrag auf Zus
weifung eined Kontingents für die nächſte Kon⸗
tingentöperiode unzuläffig.
Die nah N? 2 Abjap 1 zu flellenden Anträge
find aud von den der Abfindung unterliegenden Braue-
reien bis zum 1. Oktober 1893 einzureichen.
Berlin, den 15. Auguft 1893.
Der Provinzial-Steuer: Direktor.
Befanntmachungen der Königlichen
@ifenbabn:Direktion zu Berlin.
Beförderung von Heu und Strob.
38. Inſoweit im Binnen-Berfehr der Preußifchen
und Oldenburgiſchen Staatseifenbahnen, ſowie ber
Reichseiſenbahnen in Elſaß-Lothringen und im Wechſel⸗
Verkehr dieſer Bahnen unter einander, ſowie mit ben
übrigen Deutihen Eifenbahn- Verwaltungen die Anord⸗
nung mit bis auf Weitered dauernder Gültigfeit zur
Einführung gelangt if, wonach bei der Beförderung
offene Wagen von mehr als 7,2 m Länge nicht ver⸗
fügbar find, nad Beſtimmung der Eifenbahn an Stelle
eines Wagens von größerer Ladefähigfeit zwei offene
Wagen regelmäßiger Ladefähigfeit von je nicht mehr
als 7,2 m Länge zur Delabung geflellt werden, wird
diejelbe mit dem 1. Oktober 1893 wieder aufgehoben.
Berlin, den 19. Auguft 1893.
Königliche Eilenbahn-Direftion,
zugleich Namens der übrigen betheiligten Eiſenbahn⸗
Bermaltungen.
39. Someit in den Lokal⸗ und Wechfelverfehren
der Preußiſchen und Didenburgifhen Staatseifenbahnen
untereinander ſowie im Wechjelverfehr diejer Bahnen
mit den übrigen deutichen Eijenbahnen Ausnahmefracht⸗
läge für Malz beſtehen, melde auf der Grundlage des
Staffel-Ausnahmetarifs für Getreide beruhen, werden
diefelben vom 1. Oftober d. I. ab aufgehoben.
Berlin, den 10. Auguft 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion,
zugleich Namend der übrigen Königlich Preußiichen
Eifenbahn=Direftionen und ber Großherzoglichen Eifen-
bahn-Direftion zu Oldenburg.
Bekanntmachungen der Königlichen Eifenbahn: Direktion zu Bromberg.
Befanntmadung.
37. Für Die in der nachſtehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenflände, welche auf den
dajelbft ermähnten Ausftellungen ausgeſtellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Frachtbegünftigung in
ber Art gewährt, daß nur für die Hinbeförberung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rüd-
beförderung an die Berjandftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage bed ur-
Iprünglichen Frachtbriefes bezw. des Duplifat-Beförberungsicheines für den Hinmeg, ſowie durch eine Beſchei—
nigung der dazu ermächtigten Stelle nachgewiefen wird, daß bie Thiere bezw. Gegenftände ausgeſtellt gewejen
und unverfauft geblieben end, und wenn bie Nüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit flattfindet.
In den urfprünglichen Krachtbriefen bezw. Duplikat-Beförderungoſcheinen für die Hinfendung ift ausdrücklich
zu vermerfen, daß die mit denjelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsgut beftehen.
u Zur Mus: ie
E Art der Ausftellung Ort Zeit
| 1893
—
fertigung der | Rüctbeförberung
Die Frachtbegünſtigung wird gewährt
Beicyeinigung, muß erfolgen
t
für lauf den Streden der] find ermädhti innerhalb
11 Bienenwirtbichaft: | Roefjel. 119. und 20.|Bienen, bienen-|Röniglicpen Eifen- Ausſtel⸗ 8 Tage
liche Ausſtellung. Auguſt. wirthſchaftliche bahn-Direktionlungs⸗Kom⸗
Geräthe und Er⸗Bromberg. miſſion. 2
zeugniſſe. 8
2 Desgl. Lauenburg 8. bis 10. Desgl. Desgl. desgl. 18 Tage FAR
i. Pomm, | September. &
3Algemeine Kunſt⸗ Brüſſel. |16. Septbr.Kunftgegenftände. Preuß. Staats⸗ desgl. 4 5
Ausftellung. bie 31. bahnen u. Reiche- Wochen ou
Dftober. bahnen in Elſaß⸗ 3
Lothringen, wo
4Algemeine Garten] Breslau. 27. Septbr.Geräthe und Er-Königlichen Eifen-| desgl. 4 5
bau⸗ und Obſt⸗Aus⸗ bie A. | zeugniffe des bahn⸗Direktionen Moden 1 ©
ſtellung. Oktober. Garten⸗ u. Obſt⸗ Berlin, Breslau, =
baues. Bromberg, Er- 2
furt und Magde⸗
| burg,.
Bromberg, den 12. Auguft 1893. Königliche Eifenbahn-Direftion.
357
Bekanntmachungen ber Kreisausſchüäſſe. !Negifter, ſowie im Grundbuche gelöfcht und die Inhaber
23. Auf Grund des $2 N A der Landgemeinde-
Dronung vom 3. Juli 1891 beſchließt der Kreisaus-
ſchuß des Kreiſes Of-Prignig nach Anhörung und mit
Zuftimmung der Betheiligten, die von dem vterguie
latt
Dannenwalde abzuzweigenden Grundſtücke
Parzelle M 172/1 der Gemarkungskarte von 6 a
02 qm Größe, ſowie Blatt 4 Parzellen NF 51/9 und
52/11 der Gemarfungsfarte von zufammen 70 a
80 qm Größe von dem Gutsbezirke Dannenwalde ab-
zutrennen und mit bem Gemeindebezirfe Dannenwalde
zu vereinigen,
Kyrig, den 15. Auguſt 1893.
Der Kreis-Ausfchuß des Kreiſes Oft-Prignip.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
DBefanntmadung.
Die Inhaber nadbezeichneter, von bem Königs
fihen Kredit-Inſtitut für Schlefien auggefertigten
4 9%, Pfandbriefe Lit. B., haftend auf dem im Neu-
marft’ichen Kreife belegenen Gute @lend: -
M 61235 61239 über je 100 Thaler (300 Marf),
M 79054 über 50 Thaler (150 Marf)
werben bierburch wiederholt aufgefordert, diefe Pfand-
briefe in furefähigem Zuſtande mit laufenden Zins⸗
foupond an die Königlihe Inftituten-Kaffe hierſelbſt
(am Leifing-Plage im Regierungsgebäude) zum Um⸗
tauſch gegen andere Pfandbriefe Lit. B. von gleichem
Betrage und mit gleichen Coupons verjehen einzureichen.
Sollte die Präfentation nicht bis zum 18, Fe:
bruar 1S9A erfolgen, jo werden die Inhaber diefer
Dfanpbriefe nah $ 50 der Allerhöchften Verordnung
vom 8. Juni 1835 mit ihrem Realrechte auf die in
den Pfandbriefen ausgedrückte Special-Hypothek prä-
fludirt, die Pfandbriefe für vernichtet erflärt, in unferem
mit ihren Anjprücen lediglich an die, in unferem Ge-
wahrſam befindfiden Umtauſch-Pfandbriefe verwieſen
werden.
Breslau, den 16. Anguft 1893.
Königliches Kredit: Inftitut für Schleften.
Buchholtz.
Perſonalchronik.
Im Kreiſe Oſt-Havelland iſt wegen des Ablaufs
ſeiner Dienſtzeit der Gemeindevorſteher Bathe in
Grünefeld aufs Neue zum Amtsvorſteher⸗-Stellvertreter
des Amtsbezirks XI. — Perwenitz — ernannt worden.
Der Beigeordnete Dyhrr in Templin iſt zum
zweiten Stellvertreter des Amtsanwalts bei dem Koͤnig⸗
lichen Amtsgericht daſelbſt ernannt worden.
Der Landmeſſer, Forſtreferendar Scan Rutſch—⸗
mann zu Berlin S. iſt am 9. Auguſt 1893 als Land⸗
meſſer eidlich verpflichtet worden.
Der bisherige Pfarrer Hermann Paul Emil Jo⸗
bannede Wagner zu Steigerthal, Provinz Hannover,
it zum 2. Prediger der evangelifhen Gnabenfirchen-
gemeinde hierſelbſt, Diözeſe Berlin IL, beftellt worden.
Die Lehrer Düdert, Scheel, Richter, Knaak,
Mrotzek, Schönfeld, Pöſche, Mislaff, Heifeke,
Paeslack, Rockholtz, Heilmann, Noad, Goͤpel,
Schubert, Prockat, Plog, Pätzelt, Fleckenſtein,
Babczinski, Haaſe, Burchard II., Matthiä
und Warnecke ſind als Gemeindeſchullehrer in Berlin
angeſtellt worden.
Dem ordentlichen Seminarlehrer Jorn am Seminar
zu Kyritz iſt das Prädikat „Muſikdirektor“ verliehen
worden.
Ausweiſung von Ausländern aus dem Meichsgebiete.
Name und Stand | Alter und Heimath
des Ausgewielenen.
| 3
— Lauf. Mr.
Grund Behoͤrde, Dahım
der welche die Ausweiſung ,
Beitrafung. "beichloffen Hat. —ã —
4. 5 6.
a. Auf Grund des $ 39 des Strafgeſetzbuchs
1] Therefe Schturma, geboren am 16. Mai Hehlerei (1 Jahr Zucht: Königlich bayeriſches/ 28. Juni
geb. Nelitihfa, |
Schneidersfrau,
oͤſterreichiſche Staats⸗
angehoͤrige,
1850 zu Barau, Be⸗ haus laut
zirk Piſek, Böhmen, vom 8. Juni 1892),
Erkenntniß Bezirksamt Waller 1893.
burg,
b. Auf Grund des s 362 des Strafgefegbuds:
1| Louis Borrmann, geboren am 1. Juni Betteln, Königlich preußifcheri 15. Juni
Kommis, 1854 zu Memel, Regierungspräfident 1893.
Preußen, nieberlän- zu DBromberg,
diſcher Staatdange- .
böriger,
2| Bruno Dörner!, |geboren am8. Juni 1874 Unterſchlagung u. Land⸗Koniglich preußifcher, 17. Juli
Malergehülfe, zu Brok, Kroatien, ſtreichen, Negierungspräfidenti 1893.
| öfterreichifcher Staats⸗
angehöriger,
| zu Poſen,
* Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, | Datum
a [Im 1 0 HT ber welche die Ausweiſung
des Ausgewieſenen. Beſtrafung beichloffen Hat. eine:
i. 2. | 3. | 4. | 5. 6.
3 Eduard Küng, geboren am 27. %e-]Betteln, Großherzoglich badi⸗ 20. Juli
Schuhmader, bruar 1868 zu Ge⸗ ſcher Landeskommiſ⸗ 1893.
bensdorf, Kanton Aar⸗ ſär zu Karlsruhe,
gau, Schweiz, orts⸗
angehoͤrig ebendaſelbſt, |
4 Dttmar Leitner, |geboren am 29. Fe-Landftreihen und Betteln, Königlich bayeriſches 15. Juli
Kellner, bruar 1869 zu Deutſch⸗ Bezirksfamt Gar⸗1883.
hauſe, Bezirk Stern⸗ miſch,
berg, Mähren, orts⸗
angebörig zu Lichten,
Bezirk Kreudenthal,
ODefterreihiich = Schle-
fien
5 Karl Rule, geboren am 15. Fe—Betteln, Königlich preußiſcher 17. Juli
Arbeiter, bruar 1854 zu Roͤchlitz Regierungspräftdent 1893.
bei Reichenberg, Böh- zu Erfurt,
men,
6| Johanna Schütt, geboren am 26. Sep-Igewerbömäßige Unzucht, Koöniglich preußiſcher“ 24. Juli
ohne Stand, tember 1871 zu Arn- Regierungspräfident 1893.
heim, Niederlande,
zu Düffeldorf,
ortsangehörig ebendaj.,
7 Lina Adolf, geboren am 19. Märzdesgleichen, Raiferliher Bezirks⸗ 26. Juli
geb. Arber, Ehefrau, 1865 zu Oftringen, Präfirentzu@olmar) 1893,
Kant.Aargrau Schweiz,
ortsangebörig zu Lan⸗
genthal, Kanton Bern,
ebendaſelbſt,
8 Joſef Bil y, Bergmann, geboren am 19. April Betteln, Königlich bayeriſches desgleichen.
1862 zu Kojeice, Be- Bezirksamt Laufen,
zirf Pilgram, Böhmen, |
Ä ort8angehörig ebendaj.,
9| Beronifa Brand, [geboren im Jahre 1879 Landftreihen u. Betteln, Königlich bayerifchee] 26. Juni
Sängerin, zu Bründi, Bezirk Bezirksamt Dingol⸗ 1893.
Graz, Sieiermart, orts⸗ fing,
angehoͤrig zu Hoſtie,
Bez. Strakonitz, Böh⸗
men, |
10] Franzisfa Brand, geboren im Jahre 1076|desgleihen, daflelbe, beögleichen.
Sängerin, zu Seewieſen, Bezirf
Scüttenhofen, Boͤh⸗
men, ortdangehörig zu
Hofic, Bezirk Strafo-
nig, Böhmen, | |
Hierzu
eine Ertra-Beilage, enthaltend bie OenehmigungSurfune für bie abgeändberten Statuten ber Norbbritiichen und
merfantifen Be icherungs = Gefelfichaft (North British and Mercantile Insurance Company) in London und
Edinburg und die Statutänderungen felbft,
fowie Vier Offentlihe Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeite 20 Bf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Botspam.
Potsd ferei der A. W. Hayn'ichen Erben
Amtsblatt
Der Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stück 838.
Den 1. September
1893.
Befanntmachungen
der Königlichen Minifterien.
| Defanntmadhung,
betreffend den Anfauf velljähriger Artillerie-Zug: und Reitpferde.
23. Zum Anfauf von Artillerie-Reit- und Zug-
pferden im Alter von 5 bis 8 Jahren find im Bereiche
der Königlihen Regierung zu Potsdam nachſtehende
Morgens 8 Uhr beginnende Märfte anberaumt
worden und zwar:
am 10. Oktober d. J. in Neuftadt a. D.,
: 11. ⸗ e = Dranienburg,
: 13. ⸗ 2⸗Strasburg U.⸗M.
Bemerkt wird hierbei, daß von der Kommiſſion
nur ſolche Pferde angekauft werben, welche annähernd
den Anfprüden, die an die Remonten der betreffenden
Waffe geftellt merden, genügen. Auc dürfen bie Pferde
fih nicht in dürftigem Futterzuftande befinden.
Die erfauften Pferde werden zur Stelle abgenommen
und jofort gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit ſolchen Fehlern, weldye nad den Landes⸗
gejegen den Kauf rüdgängig machen, find vom Ber-
fäufer gegen Erfiattung des Kaufpreifes und ber Un-
foften zurückzunehmen. SKrippenfeger find vom Ber:
faufe ausgeichloffen. Die Berfäufer find verpflichtet,
jedem verfauften Pferde eine neue ftarfe rindblederne
Trenfe mit flarfem, glatten Gebiß (feine Knebeltrenfe)
und eine neue flarfe Kopfhalfter von Leber oder Hanf
mit zwei mindeftens zmei Meter langen Strängen von
Hanf ohne bejondere Vergütung mitzugeben.
Berlin, den 11. Auguft 1893.
Kriegsminifterium. Nemontirungs-Abtheilung.
Befanntmachungen
des Königlichen Negierungs:Präfidenten.
196. Auf Grund der SS 100e. und f. der Reiche:
gewerbeordnung beſtimme ich hiermit für den Bezirf
der Maler:, Ladirer- und Bergolber-Innung zu Neu:
Ruppin
1) daß Streitigfeiten über den Antritt, die Fortſetzung
oder die Auflöfung des Arbeitsverhältniljes, ſowie
über die Aushändigung oder den Inhalt des Ar-
beitsbuches oder Zeugnifjed auf Anrufen eines der
fireitenden Theile von der zuftändigen Innungs⸗
bebörde auch dann zu enticheiden find, wenn ber
Arbeitgeber, obwohl er ein in der Innung ver-
tretened Gewerbe betreibt und felbft zur Aufnahme
in die Innung fähig fein würde, gleichwohl aber
der Innung nicht angehört,
2) daß die von der Innung erlaffenen VBorfchriften
über die Regelung des Lehrlingeverhältniffes, fo-
wie über die Ausbildung und Prüfung der Lehr:
finge auch dann bindend find, wenn deren Rehrherr '
zu den unter NP 1 bezeichneten Arbeitgebern
gehört,
daß Arbeitgeber der unter N? 1 bezeichneten Art
vom 1. Januar 1894 ab Lehrlinge nicht mehr
annehmen dürfen,
daß von ebendemfelben Zeitpunfte ab dieſe Arbeit-
geber und deren Gejellen zu den Koften
a, ber «von der Innung für das Herbergsweſen
und den Nachweis für Gejellenarbeit getroffenen
bezw. unternommenen @inrichtungen (S 97
Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung),
b. derjenigen Einrichtungen, welche von der Innung
zur Förderimg der gewerblichen und techniichen
Ausbildung der Meifter, Gejellen und Tehr-
linge getroffen find bezw. unternommen werben
(s$ 97 Ziffer 3, 97a. Ziffer 1 und 2),
c. ded von der \jnnung errichteten bezw. gu er-
richtenden Schiedsgerichts (F 97a. Ziffer 6)
in derjelben Weife und nad) demfelben Maf-
Habe beizutragen verpflichtet find mie Die
Innungsmitglieder und deren Gefellen.
Es wird Dies mit dem Bemerfen zur öffent:
lihen Kenntniß gebracht, daß der Bezirk ber
Innung den Kreis Ruppin mit Ausnahme der
Gemeinden Granfee, Lömwenberg, Grüneberg
und Teſchendorf umfaßt.
Potsdam, den 21. Auguft 1893.
Der Repierungs-Präaftdent.
Bichfeuchen.
197. Feſtgeſtellt ift die Maul- und Klauen-
ſeuche bei einem mit einer Sendung in Rummels-
burg bei Berlin eingetroffenen Schweine, ber
Bläschen-Ausſchlag bei dem Zudtbullen des .
Bauern Hausmann und einer Ferje des Büdners Krähe
in Niendorf, Kreis Jüterbog-Rudenmwalde, der Milz:
brand bei einer frepirten Kuh auf dem zum Rittergute
Dahlwig, Kreis Nieder-Barnim, gehörigen Borwerfe
Heidemühle.
Erloſchen iſt de Bläſschenausſchlag in Alt-
Rottſtock, Kreis Zauch-Belzig, die Maulſeuche unter
dem Jungvieh des Gutes Heinsdorf, Kreis Jüterbog⸗
Luckenwalde.
Potsdam, den 29. Anguſt 1893.
Der Regierungs⸗Praͤſident.
360
198 Nachweifung der an den Pegeln ber Epree und Havel im Monat Auli 1893 beobachteten Waflerflände.
Berlin. Spandau. ots⸗ Brandenburg. Rathenow. avel⸗
5 N Autor Ober: | Unter: 2 Ober: | Lnter: Ober: | Unter: ii
AR wWaſſer. Waſſer. Waſſer. Waſſer. eig.
Meter. Meter. Meter. | Meter. Meter. Meter. | Meter. Meter. Meter. Meter.
1] 32,26 0,50 1,98 0,20 0,67 1,78 0,60 1,32 0,20 0,88
2 | 32,28 30,52 1,98 0,20 0,66 1,78 0,60 1,32 0,20 0,86
31 32,28 30,52 1,98 0,18 0,66 1,80 0,60 1,32 0,18 0,84
A| 32,26 30,92 1,98 0,22 0,65 1,82 0,98 1,32 . 0,18 0,84
51 32,26 30,50 1,96 0,14 0,64 1,82 0,58 1,32 0,18 0,82
6 | 32,26 30,50 1,96 0,14 0,63 1,82 0,56 1,32 0,18 0,80
71 32,26 30,44 1,94 0,14 0,63 1,78 0,56 1,32 0,14 0,76
8| 32,26 30,50 1,94 0,16 0,61 1,78 0,56 1,32 0,12 0,74
91 32,28 30,48 494 0,08 0,60 1,82 0,50 1,32 0,08 0,74
10 1 32,26 30,46 1,94 0,10 0,59 1,78 0,48 1,32 0,08 0,72
111 32,26 30,44 1,92 0,08 0,59 1,78 0,48 1,32 0,08 0,70
121 32,26 30,40 1,92 0,12 0,59 1,78 0,46 1,32 0,06 0,70
131 32,24 30,46 1,92 0,16 0,59 1,78 0,46 1,32 0,06 0,68
141 32,24 30,44 1,92 0,12 0,59 1,76 0,44 1,32 0,06 0,63
15 1 32,24 30,44 1,92 0,14 0,59 1,74 0,44 1,30 0,04 0,66
16 | 32,24 30,42 1,92 0,10 0,58 1,70 0,40 1,30 0,04 0,66
17] 32,24 30,40 1,92 0,08 0,57 1,78 0,40 1,30 0,04 0,62
18] 32,24 30,38 1,92 0,08 0,57 1,78 0,40 1,30 0,04 0,62
19 I 32,20 30,40 1,92 0,10 0,57 1 ‚16 0,36 1,28 0,00 0,62
20 | 32,22 30,40 1,92 0,10 0,57 1,70 0,36 1,28 0,02 0,60
211 32,22 30,40 1,96 0,08 0,56 1,72 0,36 1,28 0,02 0,58
22 | 32,22 30,38 1,96 0,08 0,55 1,74 0,36 1,28 0,02 0,58
231 32,24 30,46 1,98 0,12 0,57 1,70 0,34 1,28 0,02 0,58
2A | 32,22 30,44 1,98 0,10 0,56 1,74 0,34 1,26 0,00 0,58
251 32,24 30,38 1,98 0,10 0,55 1,72 0,34 1,26 0,00 0,58
26 | 32,22 30,38 1,98 0,08 0,55 1,72 0,34 1,26 0,00 0,58 -
27 | 32,22 30,38 1,98 0,06 0,54 1,72 0,34 1,26 0,00 0,58
23 1 32,20 30,44 2,00 0,04 0,54 1,74 0,32 1,24 0,02 0,56
29 I 32,20 30,40 2,00 0,02 0,54 1,74 0,32 1,24 0,04 0,54
30 I 32,20 30,42 2,04 0,16 0,56 1,74 | 0,34 1,24 0,04 0,56
31 32,24 30,40 2,04 0,10 0,58 1,76 0,34 1,24 0,04 0,58
Potsdam, den 25. Auguft 1893. Der Regierungs-Präfident.
Befanntmadung: Nachdem durch den Herrn Minifter der öffentlichen
199. Das für den Regierungsbezirf Potsdam unter | Arbeiten unterm 25. Mai 1892 — 1. 3875/92 — der
dem 28. Juli v. 3. — Ertrablatt zum Amtsblatt vom
29. Juli v. J. — erlaflene Berbot der Ein⸗ und
Durchfuhr gebrauchter Kleider, ſowie gebrauchter Leib-
und Bettwäſche aus Rußland ift fortan weder auf dad
Gepäck der Neifenden, noch auf dad Mobiliar ber
umziebenden Perfonen (Umzugsgut) anzumenden.
Potsdam, den 26. Auguft 1893.
Der Regierungs-Präſident.
ae ae en des
Königlichen Polizei: Prafidiums zu Berlin.
Bekanntmachung.
79. Durch Allerhöchfte Konzeſſions- und Beftätigungs-
Urfunde vom 12. Juni 1867 (Geſ.⸗Samml. S. 1221)
ift der vormaligen Magdeburg-Halberftädter Eifenbahn-
gejellichaft das Enteignungsrecht bezüglich der zum Bau
der Eifenbahn von Berlin über Stendal nad Lehrte
erforderlichen Grunbftüde verliehen worden.
Bauplan vom Bahnhofe Berlin der Bahnftreden
Berlin— Hamburg und Berlin— Hannover, Gruppe IL,
zur Erweiterung der Anlagen für die Eilgut-Abfertigung
jowie für die Bereinigung bes Milchverfehrs auf dem
Lehrter Bahnbofe bierterbf porläufig feftgeftellt worden
if, wird ein Auszug aus demjelben, nebfl einem Aus⸗
zuge aus den vorläufigen Kortichreibungsverhandlungen
vom 17. September 1 und ber bazu gehörigen
Handzeihnung, nad) welchen von dem der Stabt-
gemeinde Berlin gehörigen Grundſtücke Band 77
NE 3294 des Grundbuches von ben Umgebungen
Berlins im Kreife Niederbarnim eine Parzelle ber
ehemaligen Thurmftraße zu Berlin Kartenblatt 11
N? 666/9 in ber Größe von 3 ar 88 qm durd den
Königlichen Eifenbahnfisfus zu erwerben ift, in Ge⸗
mäßheit des 6 19 des Enteignungsgefeges vom 11ten
Juni 1874 in der Zeit vom A. bis 18. September
361
d. I. einſchließlich in der Regiftratur ber I. Abtheilung
bed Königlichen Polizei: Präftbiums, Eingang IV. an|von 3 auf 5 kg erhöht.
der Stadtbahn, 2 Treppen Zimmer N 339, während
der täglichen Dienfifiunden zu Jedermannd Einſicht
ausliegen.
Einwendungen gegen den ausgelegten Planauszug |
find. bis zum Ablaufe der bezeichneten Friſt bei ber
I. Abtheilung ded Königlichen Polizei: Prafidiums zu
Berlin ſchriftlich einzureichen,
Berlin, den 24. Auguſt 1893.
Der Polizei⸗Präſident.
Bekanntmachung.
80. Höheren Orts iſt beſtimmt worden, daß von
dem beſtehenden Verbot der Ein- und Durchfuhr ge⸗
brauchter Kleider, ſowie gebrauchter Leib- und Bett⸗
wäſche aus Rußland fortan nit nur das Gepäd der
Reiſenden, jondern auch das Mobiliar der umziehenden
Perfonen (Umzugsgut) ausgeſchloſſen bleibt. Dagegen
find Die vorbezeichneten Gegenflände bei ihrer Ein-
führung in das preufiiche Staatsgebiet einer fanitäte-
polizeilichen Befihtigung und, infofern fi) bei derſelben
der Verdacht einer Infektion mit Cholerakeimen ergiebt,
der orbnungsmäßigen Desinfefion auf Koften ber Be-
figer zu unterwerfen.
Berlin, den 25. Auguft 1893.
Der Polizei: Präfibent.
Polizei⸗Verordnung.
si. Auf Grund der SS 143 und m bed Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (G.⸗S. S. 195 ff.) und der $6 5 ff. des Ge—
—* über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850
S. S. 265) wird bierdurh im Anfchluß an die
S eiinel-!erorbnung vom 3. Juli 1893, betreffend Des-
infeftioen bei anftedenden Krankheiten ıc., nah Ju:
flimmung des Gemeindevorftandes für den Stadtkreis
Berlin Folgendes verordnet:
$ 1. Die Benugung von öffentlichen Fuhrwerken
(Lohnwagen, Drojchfen, Omnibus, Pferdebahnen, Eifen-
bahnen) und von öffentlichen alferfaprzeugen zum
Transport von Cholera⸗, Poren, Darm⸗, Fled- und
Rückfall⸗Typhus, Diphtberie-, Ruhr⸗, Schauach und
Mafern:Kranfen, ſowie von Choleraverdächtigen iſt
verboten.
$ 2, Wer dieſe Vorſchriften übertritt, wird, fo-
fern nicht durch die Zuwiderhandlung die im $ 327
des R.⸗Str.⸗G.⸗B. vorgeſehene höhere Strafe verwirkt
iſt, mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark, an deren Stelle
im Unvermoͤgensfalle eine Haftſtrafe bis zu 10 Tagen
tritt, beſtraft.
8.3. Dieſe Polizei⸗Verordnung tritt mit dem
Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Berlin, den 26. Auguſt 1893.
Der Polizei⸗Präſident. * Vertretung: Friedheim.
Bekanntmachungen des Staatsfecretairs
8 Neichs⸗Poſtamts.
Erhöhung” des Dreitgewichte ber „„ofipadete im Verfehr mit
alie
13. Bom 1. September ab wird dag Meift-
gewicht der Poftpadete im Berfehr mit Italien
In der Taxe tritt, aus
dieſem Anlaß eine Aenderung nicht ein.
Berlin W., 17. Auguft 1893.
Der 5355 des Reichs⸗Poſtamts.
Bekanntma n der Kaiſerlichen
Dber:Poft ion zu Potsdam.
AS. Bei der Pd re Dber-Poftdireftion in
Potsdam lagern nachbegeichnete Poſtſendungen und
Gegenftände ıc., welde den Abjendern bezw. den Eigen-
thümern nicht haben zurüdigegeben werben fönnen:
A. Poftanweifungen:
1) NE 2217 aus Dranienburg vom 23. Dezember
1892 über 6 M. an Klaaß in Berlin,
2) NE 7652 aus Brandenburg (Havel
18. Dezember 1892 über 10 Marf an
n Berlin,
3) * 2354 aus Brandenburg (Havel) 1 vom I1ten
Januar 1893 über IM. an Hayn in Damm bei
Züterbog,
NT 343 aus Beeskow vom 3. Januar 1893 über
IM. an Krüger in Glenzig,
NR 17711 aus Potsdam 4 vom 6. Januar 1893
über 7 M. 75 Pf. an Gerlach in Norbhaufen,
N? 648 aus Erfner vom 12. März 1893 über
I M. an bie Königliche Staatsanwaltichaft beim
Landgericht 1I. in Berlin,
NE 1932 aus Bernau (Marf) vom 29. Mai
1893 über 10 M. an den Vorſtand der Baus
gewerfö-Berufsgenoffenichaft in Berlin,
8) NE 545 aus Grünau (Marf) vom 24. Februar
1893 über 17M. 50 Pf. an Fromme in Berlin;
B. Gewöhnliche Briefe mit Werthinhalt:
1) aus Lubwigsfelde vom 8. Mai 1893 an Wilhelm
Rieger in Berlin mit 2 M. 75 Pf.,
2) aus Neu: -Ruppin vom 12. Juni i893 an Albert
Schranz in Alfeld a. d. Leine mit einem Zins—⸗
Ichein über 5 M. 25 Pf.;
C. Loſe aufgefunden:
1) en Zwanzigpfennigſtüch,
zwei Fünfpfennigſtücke, eine Freimarke
10 Pf., eine Verſicherungsmarke zu 20 Pf.,
am 31. Mai 1893 bei Entleerung der Brief⸗
ſammeltaſchen in ber Zweigpoſtanſtalt M2
(Bahnhof),
2) ein Einthalerftül am 25. Juli 1893 im Bader:
handiwagen bes Poftamts in Paulinenaue.
D. Eintchreibbriefe:
1) aus spart vom 20. März 1893, Me fehlt,
Fuchs in Weiſhbuniski bei Willkoſiski
uff \h-Polen),
2) aus Spandau vom 1. Juni 1893 N? 159 an
H. Stein in Hamburg,
3) aus Deeg (Havel) vom 13. Mai 1893 N? 267
an Frau Ida Rung in Berlin;
E. Packete:
1) aus Rathenow vom 1. April 1893 NE 734 an
9. Schmibt in Grünberg (Schiefien).
1 vom
ermann
4)
5)
6)
7)
zu
366
Perſonalchronik.
Die Förſterſtelle Melzow in der Oberforſterei
Im Kreiſe Teltow iſt der bisherige Amtsvorſteher- Oramzow iR vom 1. Oktober d. J. ab dem Förſter
Stellvertreter, Gemeindevorſteher, Major a. D. Rönne- | Shüge zu Peblenbruch, Oberfoörſterei Glambeck, über-
berg in Friedenau zum Amtsvorſteher des Amts⸗
bezirks II. — Deutſch-Wilmersdorf — und zu deſſen
Stellvertreter der Gemeindevorſteher Stock in Deutſch⸗
Wilmersdorf ernannt worden.
Der verſorgungsberechtigte Dberjäger, Forſtaufſeher
Bartels zu Nieder⸗Neuendorf in der Oberfoörſterei
Falkenhagen iſt zum Königlichen Förſter ernannt und
demſelben die Förſterſtelle Eiſerbude in der Oberförfterei
Biejenthal vom 1. Oftober d. %. ab übertragen worden.
Der verjorgungsberechtigte Oberjäger, Forftaufieher
Fibiger zu Franfendorf in der Oberförfterei Alt:
Ruppin ift zum Königlichen Förfter ernannt und dem⸗
ſelben die Förſterſtelle Pehlenbruch in der Dberförfterei
tragen worden.
Die Förfterfiele Schmödwis in der Oberförfterei
Coepenid ift vom 1. Ofteber d. %. ab dem Körfter
Schulz zu Eiferbude, Oberförfterei Biejenthal, über:
tragen worden.
Der Gerichtsaffeffor Wer in Eberöwalte ift in
die landwirthſchaftliche Verwaltung übernommen und
zum NRegierungsaffelfor ernannt worden.
Der bisherige Gemeindeichullehrer, Kandidat des
höheren Lehramts, Schacht, ift als Oberlehrer an der
4. ſtädtiſchen Realſchule in Berlin angeftellt worden.
Der bisherige ordentliche Lehrer Simon an der
Luifen-Schufe in Berlin ift zum Oberlehrer an ber-
Glambeck vom 1. Dftober d. 3. ab übertragen worden. | jelben Anftalt ernannt worden.
Alter und Heimath
Ausweitung von Ausländern aus Dem Herchägebiete..
— — —
Datum
u Name und Stand | Grund Behoͤrde,
e = der welche die Ausweifung dee
3 des Ausgewielenen. Beitrafung. befchloffen hat. He
1. 2. _ | 3. 4 5 6
a. Auf Grund des 6 39 des Strafgelegbude‘
1Joſef Gloor, Tagner,igeboren am 17. ApriliDiebitahl im wiederholten Kaiſerlicher Bezirks- 29. Juli
1871 zu Biſchweiler, Rückfall (1 Jahr ſechs Präfident zu Straß:| 18%.
Kreis Hagenau, Elfaß-| Monate Zuchthaus Taut| burg,
Lothringen, ſchweize⸗ Erfenniniß vom 18. Fe-
riicher Staatsangehö⸗ bruar 1892), .
tiger,
b. Auf Grund des 8 362 des Strafgejegbude:
1l Guſtav Hanel, I|geboren am 8. März|Betteln, Königlich preußischer 12. Juni
Tuchmacher, 1870 zu Bransdorf, Poligei-Präfident zul 1893.
Bezirk Jaͤgerndorf, Berlin,
Deſterreichiſch = Schle-
fien, ortsangehörig zu
Gr. Raaden, ebendaj., |
2Johann Iandoured,lgeboren am 9. Maiidesgleichen, Koͤniglich Säaͤchſiſche 17. Juni
Schneidergeſelle, 1857 zu Jicin, Boͤh⸗ Kreishauptmann⸗ 1893.
men, ortdangehörig ſchaft Zwickau,
ebendaſelbſt, al
3Otto Jaſchik (Jaſik), geboren am 14. Februar Landſtreichen, Koöniglich bayeriſche 27. Juli
Kellner, 1875 zu Wien, orts⸗ Polizei-Direftion 1893.
angehörig zu Lufow, Münden,
Bez. Hollefhau, Mäh⸗
ten, L, u
4| Mathilde Jönſon, geboren am 4. Novemberigewerbömäßige Unzucht, Polizeibehörde zu 28. Juli
Korſettnaͤherin, 1871 zu Kopenhagen, amburg, 1893.
daͤniſche Staatsange⸗
orige 11. Juni Betteln Königlich bayeriſches/ 27. Juli
51 Franz Paolicek eboren am 11. y niglich bayeriiche
5 en 864 zu Chrzin, Be- Bezirksamt Hom-| 1893.
zirk Schlan, Böhmen,
| ortsangehörig ebendaſ.,
burg, |
Amtsblatt. 367
ge
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Datum
ul der welche die Ausweilung
E ver Auawielknen Beftrafung sefhteffen Sat ee
i. 2. | 3. | 4. | 5. 6.
6| Johann Rüder, |geboren am 21. Juni Landſtreichen, Königlich Sächſiſche 30. guni
Bäckergeſelle und Hand⸗ 1873 zu Ottakring bei Kreishauptmann=
arbeiter, Wien, Bezirf Hernalg, | haft zu Zwickau,
prtsangehörig zu Kla- | |
| dern, Böhmen, | |
7 Joſef Schröter, geboren am 14. Februaridesgleichen, Königlich bayeriihe | 18. Juli
Feilenhauer, 1873 zu Marjchendorf, PolizeisDireftion 1893.
Bez. Trautenau, Boͤh⸗ München,
men, ortsangehörig zu
Mohren, Bezirf Hohen-
elbe, ebendaſelbſt,
8 Johann Stoi, geboren am 28. No-|desgleichen, diejelbe, 20. Juli
Schloſſer, vember 1869 zu Wien, 1893
ortsangehörig zu Ga⸗
bei, Böhmen,
9 Johann Tokasky, geboren am 24. Juni Landſtreichen u. Betteln, Stadtmagiſtrat Neu] 19. Juni
Erdarbeiter, 1839 zu Saletz, Gou⸗ . | Ulm, Bayern, 1893.
vernement Radom,
Rußland, ruſſiſcher
Stantsangehöriger,
10 Joſef Albert, 34 Jahre alt, geboreniLandftreichen u. Betteln, Großherzoglich badi-| 3. auguft
Kaufmann, zu Mauer, Bezirk ſcher Landeskommiſ⸗ 1893.
Wien, ortsangehörig ſär zu Mannheim,
ebendafelbft,
11] Johann Hubert |geboren am 27. MailBetteln, Königlih preußifcher| 18. Juli
Bünnen, Tagelöhner,| 1864 zu Maaßniel, Negierungspräfidenti' 1893.
Niederland, niederlän- zu Aachen,
bilder Staatsangehö-
tiger,
12 Gottlieb geboren am 6. Maildesgleichen, Königlich Sächfiichel 27. Juni
Kaltendbrunner, | 1873 zu NRupredts- ee epauptimann- 1893.
Schuhmacher, hofen, Bezirk Scheibbs,
Niederoſterreich, orts⸗
angehörig ebendaſelbſt,
13] Julianna Kawka, langeblihd 44 Jahre alt, Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher“ 24. Juni
ſchaft Leipzig,
verehelichte Zigeunerin, ortöangebörig zu Selen, Negierungspräfibent 1893.
h Bezirf Chrzanow, Ga: _ zu Oppeln,
izien,
14| Andreas Kawka, ſetwa 14 Jahre alt, desgleichen, derſelbe, desgleichen.
Zigeunerknabe, ortsangehoͤrig zu Jelen,
15) Wendelin Kolb, geboren am 10. Maildesgleichen, derſelbe, 15. Juli
Webergeſelle, 1871 zu Beniſch, Be⸗ 1893
zirkFreudenthal, Oeſter⸗
reichiſch-Schleſien,
ortsangehoͤrig ebendaſ.,
16 Wenzel Ronralinfa, geboren am 14. Dftober|Betteln, Polizeibehörde zu 9. Auguft
Arbeiter, 1866 zu Dobrovic, Hamburg, 1803
öſterreichiſcher Staats⸗
angehöriger,
17 Alois (Louis) Larcher, geboren am 1. Februar Landſtreichen, Koͤniglich bayeriſches 31. Juli
Eiſendreher, 1874 zu Pitzthal, Be⸗ Bezirksamt Gar:
zirk Imſt, Tirol, öſter⸗ miſch,
—
ur — —
368
a nn nn m nn re nn BEL nn m nee nn mn nn ee en a eng
& Name und Stand | Alter und Heimat) . Grund Behörde, Datum
u | MM der welche bie Ausweilung Auswei 6:
E des Ausgewielenen. Beitrafung. beſchloſſen hat. —
t. 2 | 3 4 3. s.
| reichiſcher Staatsan-
geböriger,
18 Jankel Roll, geboren im Jahre 1862 Landſtreichen, Königlih ypreußiicher 21. Juli
Kaufmann, zuSerufalem, Paläftina, Regierungspräfiten| 189.
zu Oppeln,
19 Joſef Joſt geboren am 9. Dezemberibesgleichen, Königlich preußifcheri 7. auguf
Skhaffbaujer, 11843 zu Sfeffifon, Negierungspräfttent| 1893,
Hutmacher, Kant. Luzern, Schweiz, zu Potsdam,
ortsangehörig ebendaſ.,
20 Moritz Levy geboren am 19. Auguſt desgleichen, Koͤniglich ypreußifcher| 9. Auguft
Schoenfeld, 1854 zu Wilna, Ruf- Negierungspräfident 3.
Haufirer, fand, ortsangehörig zu Düſſeldorf,
ebendafelbft,
21] Auguft Strobach, |geboren am 13. MärzLandftreihen u. Betteln, Königlich bayerifche] 30. Juli
Bäder, 1845 zu Walbdörfel, PolizeisDireftion 1893.
Bezirk Tetichen, Böh-| Münden,
men, ortsungehörig zu
Marfersporf, ebendaf.,
22| Pauline Wallach, jangebli 44 Jahre alt, desgleichen, Königlich preußiicher, 24. Juni
Zigeunerwittwe, ortsangehörig zu Jelen, Regierungspräftdent 1893.
Bezirk Chrzanow, Ga⸗ zu Oppeln,
lizien,
Hierzu Vier Oeffentliche Anzeiger.
(Die Inſertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Bf. berschnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Motadam Buchdruderei der A. W. Hayn'ichen Erben.
379
Preife im Monat Auguft 1893.
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Der Regierungs-Präfident.
Bekanntmachung,
betreff. die Winterfchonzeit, das Verbot des
Lachöfanges mit Zug: und Treib:Negen,
fowie das Verbot des Krebsfanges.
210. Auf die folgenden Beftimmungen der Aller
höchſten Verordnung zur Ausführung des Fiſcherei-Ge
feges vom 8. Auguft 1887 wird hierdurch hingewieſen.
In ben nachbenannten Gewäſſern: a. in der Nuthe
von Saarmund an aufwärte, b. in der Nieplig von
Buchholz bei Treuenbriegen an aufwärts, c. in ber
Plane von Golzow an aufwärts, d. in bem Belziger,
Baiger und Fredersdorfer Bach im Kreife Zauch-Belzig,
e, in dem Boigenburger Strom, der Quillow und ber
Beeche in den Kreiſen Templin und Prenzlau if ber
Betrieb der Wifcherei mährend_ter Zeit vom
15. Oftober Morgent 8 Uhr bia 14 Mosomber Abende
6 2pr (Binterfe
“licher
Genehmigung des Unterzeichneten geftattet.
($ 3 N? 2.)
Die Lachs-Fifcherei mit Zug: und Treibs
Neben ift in der Elbe a. auf der Strede unterhalb
der Eijenbahnbrüde bei Wittenberge in der Zeit vom
15. September bis 15. Dezember einschließlich, b. auf
ter Strede oberhalb der Eifenbahnbrüde bei Witten-
berge in der Zeit vom 1. Oftober bis SL. Dezember
einjchlieflih verboten. ($ 3 .AF 4.
Während der Dauer der Winterfchonzeit
müffen in den benannten nicht geſchloſſenen Gewällern
die durd das Fifchereigejeg vom 30. Mai 1874 nicht
befeitigten ſtändigen Fiſcherei-Vorrichtungen
binweggeräumt oder abgeſtellt fein. ($ 9.)
In der Zeit vom 1. November bis 31. Mai
einjhlieglih it der Kaug von Kriaien Sun
nicht geigteiienen Geräten nerbuten.
Gelongen Kroiie wöhrem Ver ES
Rn Sur
372
Bekanntmachungen
des Königlichen Regierungs⸗Präfidenten.
200. Einverſtanden mit den Ausführungen Ihres
Berichtes vom 17. Juli d. I. will Ich hiermit ge:
nehmigen, daß für einen Zeitraum von ein und einem
halben Jahre bei der Beſetzung der Stellen von Schutz⸗
männern der Königlichen Polizei-VBerwaltungen von ber
Beftimmung des Zufages 2 zu $ 1 der Grundfäge für
die Bejegung der Subaltern- und Unterbeamtenftellen
bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militair-
Anwärtern abgewichen werben darf, jofern diefe Stellen
ordnungsmäßig ausgeſchrieben find und ſich Unter-
offiziere mit einer mindeſtens neunjährigen Militair⸗
bienftzeit um diejelben nicht beworben haben.
Kiel, den 25. Juli 1893.
(gez.) Wilhelm R.
(gge3.) Graf Eulenburg. von Kaltenborn.
An die Minifter bes Innern und des Krieges.
+
Die unter Abweichung von den Anftellungsgrund-
fägen Angenommenen beziehungsmeije Anzunehmenden
bürfen nicht den Militairperfonen des Friedensftandes
angehören. Die Ermwerbung der Bivilverforgungs-
berechtigung ift den betreffenden Perfonen ausnahmslos
verfagt, ſofern auf fie nicht $ 1 dritter und vierter Ab-
fat der Anftelungsgrundfäge Anwendung findet. Die
einzuftellenden Mannſchaften müflen — fofern es fid
nicht um ſtädtiſche Nachtwachtmannſchaften handelt —
in ber Armee oder in ber Marine gedient und min-
beftend die Charge eines Unteroffiziere erlangt haben.
Potsdam, den 18. Auguft 1893.
Der Negierungs-Präfident.
201. Auf Grund der 88 100e. und f. der Reichs⸗
gewerbeorbnung beflimme ich hiermit für ben Be:
zirf der Maler-, Ladirers und Vergolder-Innung zu
Potsdam:
1) daß Streitigfeiten über den Antritt, die Fort:
jegung oder die Auflöjfung des Arbeitsverhältnifjes
jowie über die Aushändigung oder den Inhalt des
Arbeitsbuches oder Zeugniffed auf Anrufen eineg
ber ftreitenden Theile von der zuftändigen Innungs-
bebörde auch dann zu enticheiden find, wenn der
Arbeitgeber, obwohl er das in ber Innung ver-
tretene Gewerbe betreibt und felbft zur Aufnahme
in die Innung fähig fein wärde, gleichwohl aber
der Innung nicht angehört,
daß die von ber Innung erlaffenen Vorschriften
über bie Regelung bed Lehrlingsverhälmiſſes, ſo⸗
2
Sr
und den Nachweis für Gejellenarbeit ge⸗
troffenen beziw. unternommenen Einrichtungen
($ 97 Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung),
b. derjenigen Cinricdhtungen, melde von ber
Innung zur Förderung der gemwerbliden und
techniſchen Ausbildung der Meifter, Gefellen
und Lehrlinge getroffen find bezw. unternommen
werden ($$ 97 Ziffer 3 97a. Ziffer 1 und 2),
c. ded von der Innung errichteten bezw. gu
errichtenden Schiedsgerihts (K 97a. Ziffer 6)
in derjelhen Weife und nad demjelben Maßftabe
beizutragen verpflichtet find, wie die Innungs⸗
mitglieder und deren Gefellen.
Es wird dies mit dem Bemerfen zur öffent-
lichen Kennmiß gebracht, daß der Bezirk der Innung
bie Städte Potsdam, Werder und Ketzin und die Ge⸗
meinde Nowawes umfaßt.
Potsdam, den 26. Auguft 18993.
Der Regierungs:-Präftdent.
202. Auf Grund der 66 100c. ANF 3 und 100f.
der Reichsgewerbeordnung beflimme ich hiermit für den
Bezirf der Fleiſcher-Innung zu Potsdam:
1) daß Arbeitgeber, obwohl fie ein in der Innung
vertretened Gewerbe betreiben und felbft zur Auf⸗
nahme in die Innung fähig fein würden, gleich⸗
wohl der Innung nidt angehören, vom iften
Januar 1894 ab Lehrlinge nicht mehr annehmen
bürfen,
dag von ebendemielben Zeitpunfte ab dieſe Arbeit-
geber und deren Geſellen zu den Koften
a. der von der Innung für das Herbergsweſen
und den Nachweis für Gejellenarbeit getroffenen
bezw. unternommenen Kinrichtungen (6 97
Ziffer 2 der Neihägeiverbeorhnumg))
b, diefenigen inrichtungen, welche von ber
Innung zur Förderung der gewerblichen
und technifchen Ausbildung der Meifter, Ge-
jelen und Lehrlinge getroffen find bezw. unter-
nommen werden ($ 97 Ziffer 3, 97a. Ziffer
1 und 2),
c. ded von der Innung errichteten bezw. zu
errichtenden Schiedsgerichts ($ 97a. Ziffer 6)
in berjelben Weile und nach demfelben Maßftabe
beizutragen verflichtet find wie die Innungsmitglieber
und beren Geſellen.
An die Fleiſcher⸗Innung zu Potsdam.
2)
'
*
Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen
wie über die Ausbildung und Prüfung der Lehr- | Kenntnig gebradht, daß der Bezirf der Innung Die
linge aud) dann bindend find, wenn deren Lehr⸗ | Stadt Potsdam umfaßt.
herr zu den unter NF 1 bezeichneten Arbeitgebern
gehört
3) -daf Arbeitgeber der unter NE 1 bezeichneten Art
vom 1. Januar 1894 ab Lehrlinge nicht mehr 203.
annehmen dürfen,
Potsdam, den 26. Auguft 1893.
Der Regierungs-Präftvent.
Communalbezirfsveränderung betreffen.
Die bisher zum bomainenftscalifchen Gubdelad-
See im Gutsbezirke Alt-Ruppin gehörige Borlande-
4) daß von ebendemfelben Zeitpunfte ab diefe Arbeit- |parzeffe 13/12 Kartenblatt 3 der Flurfarte von Lindow
geber und deren Gejellen zu den Koften
mit 2,52 ar Flächeninhalt, jest dem Gärtner Fiſcher
a. der von der Innung für das Herbergsweſen zu Lindow gehörig, iſt durch Beſchluß des Bezirks⸗
373
ausſchuſſes Hierjeldt vom 27. Mär; 1891 von dem
Gutsbezirke Alt-Ruppin abgetrennt und mit dem Stabt-
bezirf Lindow vereinigt worden.
Potsdam, den 4. September 1893.
Der Regierungs-Präftdent. -
iebfeuchen.
2304. Feftgeftellt ift Die Maul- und Klauen-
ſeuche unter den Rindviehbefländen des Dominiumd
Summt, Kreis Niederbarnim, und des Bauerguts⸗
beſizers Storbed zu Mögelin, Kreis Wefthavelland.
Erloſchen if die Maul- und Klauenjeude
unter dem Rindvieh des Nitterguted zu Trampe,
Kreis Oberbarnim, unter den Schafen des Ritterguts-
befigers Jacobs zu Gnewikow und unter dem Rind-
vieh des Mühlenbefigers Heinri Müller zu Rheins—
berg, Kreis Ruppin.
Im ganzen Kreife Ruppin if die Maul- und
Klauenſeuche nunmehr erloſchen.
Potsdam, den 5. September 1893.
Der Negierungsd-Präfident.
Belanntmachungen
der Königlichen Negierung.
Befanntmadhung. _
18. Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Be⸗
theiligten, daß Gefuche penftonirter oder ausgeſchiedener
Lehrer und Lehrerinnen um Gewährung von Unter:
ſtützungen nicht an den Herrn Unterrichtsminifter, jondern
an uns bezw. an den Herrn Ober-Präfidenten der
Provinz Brandenburg hierjelbft zu richten find.
Potsdam, den 30. Auguft 1893.
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirchen und Schulweſen.
te hen des
Königlichen Polizei: Prafidiums zu Berlin.
Befanntmadung.
82, . Die dem Ausmwanderungs-Agenten Julius
Pietſch hierſelbſt, Invalidenftrage Nr. 121, ımterm
5. Auguft 1891 . ertheilte Genehmigung zur Ver—
mittelung von Verträgen mit Auswanderern behufs deren
Beförderung von Hamburg oder Stettin nad Auftralien
und Amerifa mit Ausnahme von Brafilien ift am
heutigen Tage dahin erweitert worden, daß der Ge⸗
nannte ald Hauptagent des Auswanbderer-Beförderunge-
Unternehmers John W. Meyer, Directore der Ham:
burg-Amerifaniihen Packetſchifffahrts⸗Actien⸗Geſellſchaft
zu Hamburg, aud befugt if, Berträge mit Aus:
wanderern behufs deren Beförderung von Antwerpen
aus nah Canada zu vermitteln.
Berlin, den 27. Auguft 1893.
Der Polizei-Präfident.
Befanntmadung.
83. Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, melde im
Herbfte 1893 in Berlin abzuhalten ift, habe ih Termin
auf Montag, den 27, November d. J. und die folgen-
den Tage anberaumt.
Meldungen der in einem lehramte ftehenden -Be-
werberinnen find bei ber vorgejesten Dienftbehörbe
ipäteftene bis zum 1. Oftober d. I. Meldungen anderer
Bewerberinnen bei berjenigen Königlichen Negierung,
in deren Bezirf die Betreffende wohnt, ebenfalls big
zum 1. Oftober d. 3. anzubringen. Die in Berlin
wohnenden Bewerberinnen, welche in feinem Lehramte
ftehen, haben ihre Meldungen bei dem Königlichen
Polizei-Präfidium hierſelbſt bis zum 1. Oktober d. J.
einzureichen.
Die Meldungen können nur dann Berüdfichtigung
finden, wenn ihnen die nah 6 A der Prüfungsorbnung
vom Mai 1890 vorgefchriebenen Schriftflüde
ordnungsmäßig beigefügt find.
Die über Geſundheit, Führung und Lehrthätigfeit
beizubringenden Zeugniffe müſſen in neuerer Zeit aus⸗
geftellt fein.
Die Anlagen jedes 862 find zu
einem Hefte vereinigt einzureichen.
Berlin, den 13. Juli 1893.
Der Minifter der geiftlichen, Unterridtd= und
Medizinal-Angelegenheiten.
Im Auftrage: gez. Schneider.
* .
Borftehende Befanntmadhung wird zur Sffentlichen
Kenntmiß gebracht.
Berlin, den 26. Auguft 1893.
Der Polizei-Präftdent.
Polizei-Berordnung.
SA. Auf Grund der SS 143 und 144 des Geſetzes
über bie allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (G.⸗S. S. 195 ff.) und der 88 5 ff. des Ge-
jeges über die Polizei-VBerwaltung vom 11. März 1850
(G.⸗S. S. 265): wird hierdurh im Anſchluß an Die
Polizei- Verordnung vom 3. Juli 1893, betreffend Des⸗
infeftion bei anftedfenden Krankheiten zc., nah Zu:
ſtimmung des Gemeindevorftandes für den Stadtfreig
Berlin Folgendes verordnet:
$ 1. Die Benugung von öffentlichen Fuhrwerken
(Lohnwagen, Drojchfen, Omnibus, Pferdebahnen, Eifen-
bahnen) und von öffentlihen Wafferfahrzeugen zum
Transport von Cholera-, Pocken⸗, Darm, Fled- und
Rückfall-Typhus, Dippiheries, Nuhr, Scharlad- und .
Mafern:Kranfen, ſowie von Choleraverbäcdtigen iſt
verboten.
$ 2. Wer dieſe Vorichriften übertritt, wird, fo-
fern nicht durch die Zumiderhandlung die im $ 327
des R.-Str.-G.:B. vorgefehene höhere Strafe verwirft
it, mit Geldfirafe big zu 30 Marf, an deren Stelle
im Unvermögengdfalle eine Haftftrafe bis zu 10 Tagen
tritt, beftraft.
$ 3. Diefe Polizei-Verordnung tritt mit bem
Tage ihrer Verfündigung in Kraft.
Berlin, den 26. Auguft 1893.
Der PolizeisPräftdent. In Vertretung: Friedheim.
Befanntmahung.
88. In den Tagen vom 26. bis 28. Auguſt d. J.
ſind ſämmtliche 890 Flußſchiffe, welche auf Berliner
Stromgebiet — zwiſchen dem Markgrafendamme und
der weſtlichen Weichbildgrenze — angetroffen wurden,
ärztlich auf den Geſundheitszuſtand der Schiffsbevölke⸗
374
rung unterſucht worden. Die Unterſuchungen haben einſtehenden Gebührenordnungen find für d die neue Kirchen⸗
befriedigendes Ergebniß gehabt.
Cholerakranke oder choleraverdächtige
wurden auf keinem Schiffe aufgefunden.
Berlin, den 30. Auguft. 1893.
Der Polizei-Präfident.
Befanntmahung.
S6. Für den Kehrbezirf der Stadt Berlin ift der
Scornfteinfegergefelle Herr Poethke, Werderſche Rofen-
firaße 5, nach den Vorſchriften dee Regulativs für den
Detrieb des Schornfteinfegergemerbee im Stadtbezirf
Berlin vom 16. November 1888
ern 5. Dejember 1892
vom 1. DEtober 1893 ab
als Bezirfd-Schornfteinfegermeifter angeftellt worden.
Berlin, den 21. Auguft 1693
Perjonen
Koͤnigliches Magiſtrat hieſiger Königl.
RA idium. Haupt⸗ und Reſidenzſtadt.
Ver Een bunden n des Königlichen
Eonfifivoriums der Provinz Brandenburg.
Deffentlihe. Befanntmadung.
12. Bon den zufländigen Staats⸗ und Kirden-
behörden wird die Errichtung einer neuen evangelilchen
Parodie der Himmelfahrts-Kirhe in Berlin beab-
fichtiat.
Der neue Kircheniprengel ſoll abgegrenzt werden
a. von der St. Eliſabeth⸗Kirchengemeinde durch
1) die Linie an der hinteren Grenze der auf ber
Süpfeite der Uſedomerſtraße belegenen Grund-
ftüde von dem Schneidungspunfte mit der Pa:
rocdialgrenze gegen die Friedenskirche bis zum
Schneidungspunfte mit der Mittellinie der
Huſſitenſtraße,
die hintere Grenze der Grundſtücke auf der
Weſtſeite der Huſſitenſtraße von der Ecke der
Feldſtraße an (das Eckhaus mitgerechnet) bis
zur hinteren Grenze der auf der Südſeite der
verlängerten Lieſenſtraße gelegenen Grundſtücke;
bie zuletzt genannte Linie bis zum Schneidungs—
punkte mit der Parochialgrenze gegen den St.
Golgatha⸗Kirchenſprengel;
b. von der Friedens-Kirchengemeinde durch die Linie
an der hinteren Grenze der Nordjeite der Rügener-
ftraße und der Gleimſtraße — von der Parochial⸗
grenze mit St. Eliſabeth ab big zur Parodial-
grenze mit Zion —, ſodaß die nördlichen Eckhäuſer
der Nügeners und Gfleimftraße, an der Putbuſer⸗
und an der Smwinemiinderftraße bei der Friedens⸗
gemeinde bleiben.
Zugleich werden folgende Feſtſetzungen getroffen:
1) Der Archidiaconus Berlin an St. Elifaberh
geht, fobald die Mittel zu feiner Befoldung in der neu
zu bildenden Kirchenfaffe nad) dem Ermeſſen des König-
lichen Konfiftoriums vorhanden oder ſonſt ficher geftellt
jein werden, ale Pfarrer an die Himmelfahrts-Kirchen⸗
gemeinde über und mit dieſem Zeitpunfte gebt feine
Stelle an der St. Eliſabeth⸗-Kirche ein.
2) Die in der Parodie von St. Eliſabeth be-
2)
3)
gemeinde maßgebend.
3) Das Mitbenutzungsrecht an den ber St. Eliſa⸗
beth⸗Kirche gehörigen Begräbnißplägen joll der Himmel:
fahrts⸗ Kirchengemeinde bis zu der Zeit, wo dieſelbe ſich
einen eigenen Begräbnißplatz erworben haben wird,
gegen die bei der Mutterkirchengemeinde beftehenben
Gebühren ꝛc. und Bedingungen frei flehen.
A) Für den Fall, daß der von der St. Elijaberh-
Kirhe an die St. Golgatha⸗Kirche in einer Jahres:
rente von 4500 M. abzuführende Zuſchuß fünftig weg⸗
fallen und die St. Eliſabeth⸗Kirchengemeinde zu dieſem
Zeitpunfte finanziell unabhängig von den vereinigten
Kreis-Synoden oder einer ſonſtigen Inſtanz fein follte,
bat dieſe Kirchengemeinde an die Himmelfahrts-Kirche
ein Kapital von 30000 M. zu zahlen. Die Auszahlung
erfolgt nah Maßgabe des frei gewordenen Kapitals.
Indem wir ten obigen Parschiaf-Regulirungsplan
hiermit zur öffentlihen Kennmiß bringen, fordern wir
alle betheifigien @emeindeglieber a I, enwaige Einwen-
dungen dagegen bis zum 14. September d. 3.
mährenb ber Zeit von 10 Uhr Borm. ie 2 Uhr Radım.
in dem Amtezimmer AFP 10 unſerer Geſchäftsräume
(Schügenftraße 26 1.) bei dem Büreauvorfteher, Rech⸗
nungsratp Paucke, oder deſſen Stellvertreter unter
geeignetem Ausweis über ihre Betheiligung bei ber
Sache ſchriftlich einzureichen oder minie zu Protokoll
zu erklären. Berlin, ven 12. Auguft 1
Königlihes Konfiftorium der Provinz Brandenbing,
Belanntmachungen des Königliden
Brovinzial:Schul-Rollegiums.
16. Auf Anordnung des Herrn Miniflerd der
geiſtlichen, Unterrichts- und MedizinalsAngelegenheiten
bringen wir hierdurch zur öffentliden Kennmiß, daß
Geſuche von im Bezirke Berlin penfionirten bezw. aus⸗
geichiedenen Elementarlehrern und Lehrerinnen um Ge⸗
währung von Unterflügungen nicht an den Herrn
Minifter, fondern an den Herrn Oberpräfidenten der
Provinz Brandenburg beziehw. an und zu richten find.
Berlin, den 28. Auguft 1893
Königliched Provinzial-Schuftollegium.
Befauntmachungen der Königl. Direktion
der Nentenbant der Provinz Brandenburg.
Bekanntmachung.
10. Die Rentenbanf-Kaffe, Kioferfirafe Nr. 761.
hierſelbſt, wird
1) die am 1. Öftober d. I. fälligen Zinsjcheine der
Nentenbriefe aller Provinzen ſchon vom 18. Sep-
tember bis einjchließlich den 23. September d. J.
und
2) die audgelooften, am 1. Oktober d. J. fälligen
Nentenbriefe aller Provinzen vom 21. bie ein-
fchließlich den 23. September d. J
einlöfen und demnächſt vom 1. Öftober d. 9. mit der
Einlöſung fortfahren.
Berlin, den 29. Auguft 189.
Königliche Direktion
der Rentenbanf für die Provinz Brandenburg.
I
3173
Bekanntmachungen der Königlichen
@ifenbabn: Direktion zu Berlin.
AO. Die für die Preußiſchen und Oldenburgiſchen
Staatseiſenbahnen ſowie die Reichs-Eiſenbahnen in
Elſaß⸗Lothringen unter dem 19. Auguft d. J. bekannt
. gemachte Anerdnumg, wonach mit dem 1. Dftober d. J.
bei der’ Beförderung von Heu und Strob in Wagen:
ladungen die Geftellung zweier offenen Wagen mit regel-
mäßiger Ladefähigkeit an Stelle eines offenen Wagens
von mehr als 7,2 m Länge entfällt, tritt mit dem
15. Oktober dB. J. auch im Binnen- und Wedhiel-
verkehr der übrigen, vorflehbend nicht aufgeführten
Deutschen Eifenbahn-Bermwaltungen, inſoweit dieſelben
für Heu⸗ und Strohfendungen die Vergünftigung ber
Geſtellung zweier Wagen eingeführt haben, in Kraft.
Auf den Binnen-Berfehr der Bayeriſchen Staatseiſen⸗
bahnen findet die gegenwärtige Befanntmadung feine
Anwendung. Berlin, den 2. September 1893
Königliche Eifenbahn= Direktion
zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen.
Aal. Bm 10. September d. J. gelangt der
Ausnahme-Tarif für beflimmte Streus und
$uttermittel in neuer erweiterter Form zur Aus—
gabe; in bdemjelben find die in dem früheren Haupt-
tarife vom 26. Juni ſowie in den Nachträgen I. vom
12. Juli und II. vom 1. Auguft d. 3. enthaktenen Be⸗
flimmungen wiederholt und überfichtlic zufammengefaßt,
auch diejenigen Ergänzungen aufgeführt, welche feit der
Herausgabe des Nachtrages Il. durch beſondere Be-
fanntmadhungen in Wirkſamkeit gelegt worden find.
Die neue Ausgabe des Tarifs umfaßt nicht nur den
Binnenverfehr einer Anzahl Staate- und Privatbahnen,
jondern insbefondere aud den Wechſel-Verkehr der
ſämmtlichen Deutſchen Eifenbahn-Bermwaltungen unter:
einander, inſoweit biefelben dem Ausnahme-Tarife für
Streu⸗ und Futtermittel beigetreten find.
Auskunft in Betreff des Ausnahme-Tarifes ertheilen
auf Verlangen die Güter-Abfertigungftellen, Ausfunfts-,
Verkehrs⸗ und Tarifs-Büreaus der Deutfchen Eifen-
bahn: Verwaltungen. Aucd können von dort Eremplare
bed Tarifed bezogen werden.
Berlin, den 4. September 1893.
| Königliche Eiſenbahn-Direktion
zugleich Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen.
Belanntma ungen der Königlichen
Eiſenbahn⸗Di ion zu Bromberg.
AO, Mit Giltigfeit vom 20. Auguft d. 3. bie auf
Weiteres ift ein proviforiicher Ausnahmetarif für die
birefte Beförderung von Futtermitteln (Mais, Kleie
uf. w., Moaljtreber und Schlempen) in
Bagenladungen von 10000 ks von Stationen ber
ungarischen Stantgeifenbahnen nad fämmtlichen für den
MWagenladungsverfehr eingerichteten Stationen unſeres
Bezirfd in Kraft getreten. Drudftüde dieſes Tarife
fönnen durch Bermittelung der Fahrfarten- Ausgabeftellen
unjered Bezirks zum Preife von 50 Pf. Fäuflich bezogen
werben. Bromberg, den 25. Auguft 1893.
GBäntafıchhe Brlonhahn-Nirortinn
Bekanntmachung.
al. Mit dem 1. September 1893 tritt zum Ber:
bandsgütertarif zwiſchen den . Stationen bes Bezirke
Bromberg und der Marienburg:Tlanofaer Bahn der
Nachtrag 1. in Kraft. Derjelbe enthält neue Fracht⸗
ſätze für Lufin und für die Stationen ber Streden
Marienburg-Mismwalde-Maldeuten und Eilbing-Öfterode
i. Oftpr., fowie ermäßigte Ausnahmefradtjäge für Ge-
treide und Mühlenfabrikate. Drudabzüge des Nad-
trages Fönnen durch die Kahrfarten-Ausgabeftellen ber
Verbandsſtationen Fäuflic bezogen werden.
Bromberg, den 19. Auguft 1893.
Königliche Eiſenbahn⸗Direktion.
erſonalchronik.
Im Kreiſe Jüterbog-Luckenwalde iſt an Stelle des
aus dem Amtsbezirke verzogenen Amtmanns Bader in
Gebersdorf der Rittergutspächter Rasmus ebendaſelbſt
zum Amtsvorſteher⸗Stellvertreter des Amtsbezirks X.
— Gebersdorf — ernannt worden.
Der verſorgungsberechtigte Oberjäger und Forſt⸗
aufſeher Bartels zu Nieder-Neuendorf in ber Ober⸗
förfterei Falfenhagen ift zum Königlichen Foͤrſter ernannt
und demjelben die Förfterftelle Schmödwig in der Ober:
förfterei Eoepenid vom 1. Dftober d. J. ab übertragen
worden. Ä
Der verforgungsberecdhtigte Oberjäger und Forft-
aufleher Liske zu Dranienburg (Berg) in der Ober-
förfterei Dranienburg ift zum Königlichen Förſter
ernannt und demſelben die Förfterfiele Colpin in der
Dberförfterei Colpin vom 1. November d. 3. ab über:
tragen worden.
Die Förfterftelle Wolfsgarten in der Oberförfterei
Zehdenid ift vom 1. November d. 3. ab dem Körfter
Sommerfeld zu Colpin, Oberförfterei Colpin, über-
tragen worden.
Die unter privatem Patronat ftebende Pfarritelle
zu Wildenbruch, Diözele Beelitz, fommt durch den Ab-
gang ihres bisherigen Verwaiters, des emeritirten Pfarrers
Dreſſel zum 1. November 1893 zur Wiederbefegung.
Die unter Privarpatronat ſtehende Pfarrftelle zu
Rohrlack, Diözefe Wufterhbaufen a. D., ift durch bie
Berjegung ihres bisherigen Inhabers zur Erledigung
gefommen. Weber die Wiederbejegung har das Patronat
bereits Beflimmung getroffen.
Der bisherige Predigtamtsfandidat Ernſt Philipp
Willy Cunerth ift zum Pfarrer der Parodie Tranfen-
förde, Diögefe Luckenwalde, beftellt worden.
Der Lehrer Neumann XV. ift ald Gemeinde
ſchullehrer in Berlin angeftellt worben.
Vermiſchte Nachrichten. .
Borlefungen für das Studium Der Land:
. wirtbfchaft an Der Univerſität Salle.
Das Winterfemefter beginnt am 16. Dftober.
Bon den für dad Winterjemefter 1893/94 angezeigten
Borlejungen ber hiefigen Univerfität find für Die
Studirenden der Landwirthſchaft folgende hervorzuheben;
a. In Rückſicht auf fachwiſſenſchaftliche und
Aantämeilonichrtftlfie ho Rıflnluınn ınlortunn in
376
bag Studium ber Lanbwirthichaft: Geh. Ober-Reg.- | — Finanzwiſſenſchaft: Prof. Dr. Friedberg. — Sozial:
Rath Prof. Dr. Kühn. — Allgemeine Aderbaulehre:
Derfelbe. — Thierzuctiehre: Derjelbe. — Spezielle
Thierzuchtlehre: Prof. Dr. Freytag. — Landwirth⸗
Ihaftlihe Buchführung und Abihägungslehre: Der:
ſelbe. — Molfereimeien: Prof. Dr. Albert. — Ueber
landwirthſchaftliche Thierhaltung in Verbindung mit
Demonftrationen: Derjelbe. — Raffentunde und Züd-
tung landmwirtbichaftlicher Kulturpflanzen mit Ercurfionen:
Dr. Rümker. — Geſchichte der Randmwirthichaft: Der-
ſelbe. — Forſtwiſſenſchaft: Prof. Dr. Ewald. — Feld-
gärtnerei und Samenbau mit praftiihden Demonftra-
tionen im Obſtbau: J. Müller. — Handelswiſſen—
daft der Landwirthſchaft: Oeconomie-Rath von
Mendel-Steinfeld. — Grundzüge der Thier-Ana-
tomie und Phyfiologie: Prof. Dr. Pütz. — Ueber die
wichtigften inneren Thierfranfheiten mit befonderer Be-
rüdfihtigung der Seuchen und Heerdefranfheiten, ſowie
der auf den Menichen übertragbaren Thierfranfheiten:
Derjelbe. — Ueber die Hufe der Arbeitöthiere: Der-
jelbe. — Landwirtbichaftliche Maſchinen- und Geräthe-
funde: Prof. Dr. Wüſt. — Drainage und Wiejenbau:
Derjelbe. — Landwirtbichaftlihe Baufunde: Negie-
rungs⸗Baumeiſter Knoch. — Erperimentals Chemie:
Prof. Dr. Volhard. — Experimentalphyſik, 1. Theil
(Mechanik, Akuſtik, Lehre von dem Magnetismus und
der Eleftricität): Geh. Reg.⸗Rath Prof. Dr. Kinob-
la uch. — Ausgewählte Kapitel der organ. Chemie:
Prof. Dr. Bolhard. — Agrifultur-Chemie, 1. Th.
(die Naturgejege der Ernährung der landwirthſchaftlichen
Kulturpflanzen): Geh. Reg.-Rath Prof. Dr. Maerder.
— Technologie der Kohlenhydrate (Randwirthichaftliche
Nebengewerbe): Derfelbe. — Ausgewählte Kapitel der
Agrikultur-Phyftologie: Dr. Cluß. — Geſteinslehre als
Grundlage der Bodenfunde: Prof. Dr. von Fritſch. —
Paläontologie: Derjelbe. — Mineralogie: Prof. Dr.
Luedede. — Anatomie und Phyſiologie der Pflanzen:
Prof. Dr. Kraug. — Einführung in die allgemeine
Anatomie und Phyfiologie der Pflanzen und Thiere:
Dr. Brandes. — Pflanzen- und Thiergeographie:
Dr. Ule. — Bacteriologiſcher Kurſus: Prof. Dr. Rent.
— Elemente der Zoologie: Prof. Dr. Grenader. — S
Ausgewählte Kapitel der allgemeinen Zoologie: Der-
felbe. — Grundzüge der Spftematif des Thierreichs:
Prof. Dr. D. Taſchenberg. — Naturgefchichte der In⸗
fetten: Derjelbe. — Ueber ſchädliche und nügliche
Thiere: Derjelbe. — Bergleichende Anatomie dee
Geſchlechtsapparates der Wirbelthiere: Dr. Brandes.
— Ausgewählte Kapitel der Hygiene für Landwirthe:
Prof. Dr. Rent. — Phyfiologie der vegetativen Prozeſſe:
Prof. Dr. Bernftein. — Nationalöfonomie (1. theo-
gefebgebung des deutichen Reiches (Gewerbe und Arbeiter-
Verſicherungsrecht) Prof. Dr. Loening. — Handels⸗
recht: Prof. Dr. Laftig. — Landwirthſchaftsrecht: Prof.
Dr. Rümelin. b. In Rückſicht auf allgemeine
Bildung, insbejondere für Studirende höherer
Semefter. PBorlefungen aus bem Gebiete der Philo—
jopbie, Pädagogif, Geſchichte, Literatur und ethiſchen
Wiffenichaften halten die Prof. Prof. Dr. Dr. Roening,
Erdmann, Haym, Droyjen, Lindner, Ewald,
Baihinger, Uphues, Hufferl, Kirchhoff,
Friedberg, Hergberg, Stammier x. x.
Theoretiiche und praktiſche Uebungen. Staate-
wiffenichaftlihes Seminar: Geh. Reg.⸗rRath Prof.
Dr. Conrad. Statiftifhe Uebungen: Der:
jelbe. — Nationalöfonomifche Uebungen: Prof. Dr.
Diehl. — Praktiſche Uebungen im cdemifchen Laboras
torium: Prof. Dr. Bolhard und Prof. Dr. Döbner.
— Phyfifaliiches Laboratorium: Prof. Dr. Dorn. —
Mineralogifche Uebungen für Anfänger: Prof. Dr.
Luedede. — Paläontologiſche, geognofliihe und
mineralogifhe Uebungen: Prof. Dr. v. Fritſch. —
Mifroffopiiches und phyſiologiſches Praktikum: Prof.
Dr. Kraus. Pflanzendemonflrationen in ben
Glashäuſern: Derjelbe. Unterfuchungen im
fryptogamiichen Laboratorium: Prof. Dr. Zopf. —
Zoologiſche MWebungen: Prof. Dr. Grenader —
Syſtematiſche Rundgänge im Mufeum und zoologiſche
Beiprehungen: Dr. Brandes. — Uebungen im land⸗
wirtbichaftlich-phyfiologiichen Laboratorium: Geh. Ober:
Reg.-Rath Prof. Dr. Kühn und Prof. Dr. Albert.
— Uebungen im Seminare für angewandte Naturfunde:
Geh. Ober-Reg.-Rath Prof. Dr. Kühn. — Demon:
ftrationen über landwirthſchaftl. Thierbaltung: Prof.
Dr. Albert. — Praktiſche Demonftrationen in ber
Thierklinif: Prof. Dr. Pütz. — Woll-Unterfuchungen
und Beflimmungen: Prof. Dr. Freytag. — Ted:
nologifhe Erkurfionen: Geh. Neg.:Rath Prof. Dr.
Maerder. — Techniſche Erfurfionen und Demon-
Arationen: Prof. Dr. Wüft. — Zeichnen, Malen und
peripeftivifched Zeichnen: Akademiſcher Zeichenlehrer
hend. — Unterridt in der Fechtkunſt und Turn
unterricht: Fechtmeiſter Feſſel. — Tanzkunſt: Tanz-
meifter Rocco. — Reitunterricht: Reitlehrer Schreiber.
Nähere Auskunft ertheilt die durch jede Buchhandlung
zu beziebende Schrift: Das Studium der Landwirthſchaft
an der Ilniverfität Halle, Dresden, Schönfeld’ che
Verlagsbuchhandlung 1893. Briefliche Anfragen wolle
man an den Unterzeichneten richten.
Halle a. d. Saale, im Juli 1893.
Dr. Julius Kühn, Geh. Ober:Reg.-Rath,
—
retifher Theil): Geh. Reg.⸗Rath Prof. Dr. Conrad. ordentl. öffentl. Profeifor und Direftor des landwirth⸗
— Gedichte der Rationalöfonomie: Prof. Dr. Diehl.
ſchaftlichen Inſtituts der Univerfttät.
Hierzu Bier Deffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berschnet.)
Medigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Betsvam, Buchdruderei der A. W. Hayn ſchen Erben.
377
Amtsblatt
Ber Königlichen Negieruug zu Potsdam
und- der Stadt Kerlin.
Bekanntmachungen
der Königlichen Minifterien.
Befanntmadhung,
betreffend den Anfauf volljähriger Artillerie: Zug: und Reitpferbe.
28. Zum Anfauf von Artillerie-Reit- und Zug-
pferden im Alter von 5 bis 8 Jahren find im Bereiche
der Königlichen Regierung zu Potsdam nachftehende
Morgens S Uhr beginnende Märfte anberaumt
worden und zwar:
am 10. Oktober d. 3. in Neuftadt a. D.,
: 11. ⸗ s = Oranienburg,
s 13. ⸗ = s Gtradburg 1.-M.
Bemerft wird hierbei, daß von ber Kommilfion
nur ſolche Pferde angefauft werben, melde annähernd
den Ansprüchen, die an die Nemonten ber betreffenden
Waffe geftellt werden, genügen. Auch dürfen die Pferde
fi) nicht in dürftigem Yutterzuftande befinden.
Die erfauften Pferde werden zur Stelle abgenommen
und jofort gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit ſolchen Fehlern, welche nach den Landes⸗
gejegen den Kauf rüdgängig maden, find vom Ber-
fäufer gegen Erftattung des Kaufpreiſes und der Un-
foften zurüdzunehmen. Krippenfeger find vom Ber:
faufe ausgeſchloſſen. Die Verfäufer find verpflichtet,
jedem verfauften Pferde eine neue ftarfe rindlederne
Trenfe mit flarfem, glatten Gebiß (feine Knebeltrenſe)
und eine neue flarfe Kopfhalfter von Leder oder Hanf
mit zwei mindeflend zwei Meter langen Strängen von
Hanf ohne befondere Vergütung mitzugeben.
Berlin, den 11. Auguft 1893.
Kriegsminifterium. NRemontirungs-Abtheilung.
Befanntmachungen
des Königlichen MHegierungs:Präfidenten.
Aerztliche Ueberwachung der Echifffahrteitrafen.
Nachſtehende
Bekanntmachung.
Es wird für den Fall epidemiſcher Verbreitung
der Cholera beabſichtigt, an den Binnenſchifffahrtsſtraßen,
wie im Vorjahre, Stationen zur gejundheitspolizei-
lihen Ueberwachung der Sciffsbevölferung und zur
Deeinfection der Fahrzeuge einzuridten. Behufs Be—
jegung der Stationen, ſoweit die dafür verfügbaren
ärztlihen Kräfte nicht ausreichen follten, werden bhier-
durch rüflige Aerzte aufgefordert, ſich bei den Herren
Regierungs-Präftdenten ihres Wohnbezirfs — in Berlin
bei dem Herrn Poligei-Präfidenten — zu melden. Die
2053.
Den 15. September
— — —e— — — m - — — — — — —
lung für die Dienftleiftung beträgt 20 Marf
täglich.
ß Berlin, den 4. September 1893.
Der Miniſter
der geiſtlichen, Unterrichts m Nedizinal. Angelegenheiten.
ofſſe.
wird mit der an die Herren Aerzte gerichteten Auffor-
derung zur öffentlichen Kennmiß gebracht, die an mid
zu rihtenden Bewerbungen bei den “betreffenden
Herren Kreis:Phyfifern einzureichen, welde die mit
ihrem Gutachten begleiteten Bemwerbungs-Gejuhe an
mich weiterbefördern werden.
Potsdam, den 8. September 1893.
Der Regierungs-Präſident.
Chauſſeegeld-Erhebung für die Chauffee
Berlin— Königs: Wuiterhaufen bei Neu:-Briß.
206. Dem Kreife Teltow ift vom Herrn Minifter
der öffentlichen Arbeiten burdy Erlaß vom 18. Februar
1893 — IM. 2753 — die Genehmigung ertheilt
worden zur Errichtung einer Hebeftelle an dem Treff-
punfte der Berlin— Königs-Wufterhaufener Kreischauffee
mit der Ringchauſſee beim Buſchkruge und zur Ber:
fegung der in Station 33/34 der Berlin— Könige
Wuſterhauſener Chaufjee befindlihen Hebeftelle Neu⸗
Brig nad) der neu zu errichtenden Hebeftelle.
Mit der Chauffeegelderhebung bei der Hebeftelle
Neu:Brig beim Buſchkruge ſoll am 1. Öftober d. J.
begonnen werben.
Potsdam, den 11. September 1893.
Der Regierungs-Präfident.
VBiebfeuchen.
207. Feftgeftellt ift der Bläschenausſchlag
bei einer Kub des Zimmermanns Roſt in Rofenthal,
Kreis Jüterbog-Luckenwalde, fowie bei dem Gemeinde—
bullen daſelbſt; der Milzbrand bei einer Kuh dee
Handelsmannd Höne (zu Friedeberg N.:M. wohnhaft)
in Neuenhagen, Kreid Niederbarnim; die Maul:
und Klauenjeuhe unter dem Nindviehbeftande des
Bauergutsbefigerd Heinemann in Mögelin, Kreis
Weſthavelland.
Erloſchen iſt die Milzbrandſeuche in
Nieden, Kreis Prenzlau; die Maul- und Klauen-
ſeuche unter den Viehbeſtänden der Befiger in Linum
und unter dem Rindviehbeflande des Bauergutöbefigerd
C. Schulze in Seeburg, Kreis Oſthavelland.
Potsdam, den 12. September 1899.
Der Regierungs-Präſident.
378 .
208. Nachweifung der Markt: ze.
— Getreide | Mebrige Marftr
Es foften je 100 Kilogramm €s
Rindfeie
Namen der Städte
Speifebohnen
Kartoffeln
Laufende Nummer
Angermünde 6 115
Beeskow — 1.10
Bernau 15: 8 110
Brandenburg 15 7 116
Dahme 15 8 - 90
Eberswalde 15 8 130
Havelberg 15 II 1--
Jüterbog 15 9
Ludenwalde 14 8 120
Perleberg 15 8 1:30
Potsdam 15 7 1.21
Prenzlau 15) 5 110
Prigmalf 15 8 120
Rathenow 14 5
Neu-Ruppin 16 15
Schwedt 15 8 20
Spandau 15 7 15
Strausberg 16 9 10
Teltow 15) 9 15
Templin 1515 6 —
Treuenbrietzen 15 3 13
Wittſtoch 15) 3 .
Wriegen a. D. 7
7
Potsdam, den 12. September 1893.
209. Rahmweifu
des Nonatsdurchſchnitts der geicgtien hoͤchſten Tagespreife Steffi 5%, Aufſchlag im Monat Auguft 1893
Hauptmarftorten des Re ierun 8= eairke Yorsvam.
E —*
R
& fofteten Fra
r Kreis Bemerlungen
& Ruppin.
3
&
Für die Kreife Oberbarnim,
1. 939] 9]32 | 933 Miederbarnim, _ Dianellans
2. 41 —1— 459 und Teltow fowie für Etadt
3. HE 2173 2192 Spandau gilt Verlin ale
Hauptmarftort.
Der Regierungs-Präfident.
Potsdam, den 12. September 1893.
379
Preife im Monat Auguft 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Bekanntmachung,
betreff. die Winterfchonzeit, das Verbot des
Lachsfanges mit Zug: und Treib-Regen,
fowie das Verbot des Krebsfanges.
210. Auf die folgenden Beſtimmungen ber Alters
hoöchſten Verordnung zur Ausführung des Fifcherei:Ge-
jeges vom 8. Auguft 1887 wird hierdurch hingerciejen.
In den nadbenannten Gewäljern: a. in der Nuthe
von Saarmund an aufwärts, b. in der Nieplig von
Buchholz bei Treuenbriegen an aufwärts, c. in ber
Plane von Golzow an aufwärts, d. in dem Belziger,
Baiger und Fredersdorfer Bad) im Kreife Zauch-Belzig,
e. in dem Boigenburger Strom, der Quillow und ber
Beedle in den Kreifen Templin und Prenzlau ift der
Betrieb der Fifcherei mährend der Zeit vom
15. Dftober Morgens 6 Uhr bis 14. Dezember Abends
6 Uhr (Winterfhonzeit) nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des Unterzeichneten geftattet.
(63.1 2)
Die Lachs:Fifcherei mit Zug: und Treib:
Negen ift in der Elbe a. auf der Strede unterhalb
der Eifenbahnbrüde bei Wittenberge in der Zeit vom
15. September bis 15. Dezember einfchließlic, b. auf
der Strede oberhalb der Eifenbahndrüde bei Witten:
berge in ber Zeit vom 1. Dftober bis SL. Dezember
einichließlich verboten. ($ 3 NE A
Während der Dauer der Winterfchonzeit
müffen in den benannten nicht geichlofienen Gewäſſern
die durch das Fifchereigefeg vom 30. Mai 1874 nicht
befeitigten ſtändigen Fifcherei-Voprrichtungen
binweggeräumt oder abgeftellt fein. ($ 9.)
In der Zeit vom 1. November bis 31. Mai
einſchließlich it der Fang von Krebſen in allen
nicht geſchloſſenen Gewaͤſſern verboten.
Gelangen Krebſe während der angeordneten Schon⸗
380
zeit lebend in bie Gewalt bes Fiſchers, jo find diefeiben | jeges über die Polizei-Vermaltung vom 11. März 1850
mit der zu ihrer Erhaltung erforbertigen Bor ht ſofort (G.e⸗S. S. 265) wird hierdurch im Anſchluß an die
wieder in dag Waffer zu fjegen. ($ 1
Zumiberhandlungen gegen die vorftehenden Bor:
jhriften werden, ſoweit biefelben nicht den Straf-
befiimmungen des Fiſchereigeſetzes oder des Strafgeſetz⸗
buches für das Deutſche Reich unterliegen, mit Geld-
firafe bis zu 150 Marf oder Haft beftraft.
Potsdam, den 5. September 1893.
Der Regierungs-Präfident.
a en ing
der Röniglichen
16. Auf Grund des 6 26 des ns über die
Ausbildung, Prüfung und Anftelung für die unteren
Stellen des Forſtdienſtes in Verbindung mit dem
Militärdienſt im Jägercorps vom 1. Februar 1887
werden bei den Königlichen Regierungen zu Danzig,
Potsdam, Frankfurt, Stettin, Stralſund, Breslau, Liegnitz,
Oppeln, Magdeburg, Merſeburg, Stade, Wiesbaden und
Coblenz neue Notirungen der forſtverſorgungsberechtigten
Jäger der Klaſſe A. bis auf Weiteres dergeſtalt aus⸗
geſchloſſen, daß bei den genannten Behörden nur Mel:
dungen ſolcher Jäger angenommen werden dürfen,
welche zur Zeit der Ausſtellung des Forſtverſorgungs⸗
ſcheines mindeſtens 2 Jahre im Königlichen Forſtdienſte
des betreffenden Bezirks beichäftigt find.
Berlin, den 21. Auguf 1893.
Der Minifter für Landwirihſchaft, Domänen und Forſten. für 100 Kigr. Weizen (gut)
Im Auftrage.
ez. Schule.
111. 12305. ß
*
*
*
Vorſtehende Beſtimmung wird hiermit zur Kenntniß
gebracht. Potsdam, den 7. September 1893.
Königliche Regierung.
Zahlungen aus Domainen⸗ nnd Forſtveräußerungen und Ablöfungen.
17. Unter Bezugn ahme auf die Amtsblatts-Be⸗
1885
16, September „ur5 1809 — Amts⸗
— wird im Intereſſe der
kanntmachungen vom
38 318
blatt Stüd 39 S. 403
Detheiligten wiederholt darauf bingemielen, daß bie
Einzahlungen aus Domänen: und Forft-Veräußerungg>,
ſowie Ablöfungs-Gefchäften ohne Unterichied des Be—
trage an die Regierungs-Dauptfaffe hierjelbft unmittel-
bar zu erfolgen haben und derartige Zahlungen aus—
nahmsweiſe nur dann bei einer Spezialkaſſe fattfinden
dürfen, wenn dies auf bejonderen Antrag des Zuhlungs-
pflibtigen von und ausdrücklich genehmigt worden ift.
Potsdam, den 7. September 1893.
Königliche Regierung,
Abtbeilung für direfte Steuern, Domänen und Forften.
— en des
Königlichen Polizei⸗ iums zu Berlin.
Polizei⸗Verordnung.
87. Auf Grund der 88 143 und 144 des Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (©.-5. ©. 195 ff.) und der SS 5 ff. dee Ge-
Polizei-Berorbnung vom 3. Juli 1893, betreffend Des-
infefrien bei anftedfenden Krankheuen x, nah Zu:
fimmung des Gemeindevorftanded für den Stabdtfreig
Berlin Folgendes verordnet:
8 1. Die Benugung von Öffentlichen Fuhrwerken
(Lohnmagen, Droichfen, Omnibus, Pferdebahnen, Eiſen⸗
bahnen) und von öffentlihen Wafferfahrzeugen zum
Transport von Chölera-, Poden-:, Darm-, Fled- und
Nüdfall-Typhus, Diphtherie⸗, Ruhr⸗, Scharlach und
Maſern-Kranken, ſowie von Choleraverdächtigen iſt
verboten.
5 2. Wer dieſe Vorſchriften übertritt, wird, ſo⸗
fern nicht durch die Zuwiderhandlung die im 6 327
ded R.-Str.:G.:B. vorgefehene höhere Strafe vermirft
if, mit Geldftrafe bis zu 30 Marf, an deren Stelle
im Unvermögensfalle eine Haftfirafe bis zu 10 Tagen
tritt, beftraft.
5 3. Dieſe Poligei-Verorbnung tritt mit dem
Tage ihrer Berfündigung in Kraft.
Berlin, den 26. Auguft 1893.
Der PolizeisPräfident. In Bertretung: Friedheim.
Berliner und Gharlottenburger Preife im Monat Auguft 1893.
Ss, A. Engros-Marftpreije
im Monatspurdignitt.
In Berlin:
16 Marf 27 Hr. n
⸗ ⸗ bo. (mittel) 15 = 76
u Ze Do. (gering) 15 = 27 -
s 2 = NRoggen — 13 = 9% ⸗
u bo. (mittel) 13 =: 54 ⸗
—— do. (gering) 13 =» 14 -
ee =: = Gerfte (gut) 16 -» 73 :
Er Ze bo. (mittel) 15 =: 65 -
EZ do. (gering) 4 ⸗62 -
. =: = Safer (gut) 18 =: 93 -
Zr Ze v0. (mittel) 17 =: 68 +
a — (gering) ib = 86 -
eo: ⸗ Erihn (gut) 19 =: 05 =
er do. (mittel) 17 = 8 =»
er do. (gering) 16 = 58 =:
= : = Ridtitrod 9 =: 95 =
a 8 =: 14 ⸗
Deu
Monats-Durhihnitt der höchſten Berliner
Tagespreife einfchlieflich 5% WUuffchlag
für 50 Klgr.
Hafer Stro Heu
im Monat Auguft 9,94 ME., 3,33 Mk., 5,11 ME,
B. Detail: -Marktpreiie
im Monatsdurchſchnitt.
1) In Berlin:
für 100 Klgr. Erbfen (gelbez. Kochen) 32 Marf — Pf.
-ESpeiſebohnen (weiße) 3
W
.e 2 s kinfen ⸗ 56 £
⸗ - Kartoffeln 9 : 06 =
- 1 aigr Rindfleiſch v. d. Kule 1 = 40 -
21 ⸗ (Bauchfleiſch) 1 =» 10 =
|
381
für 1 Klgr. Schweinefleijch 1 Marf
- 1 ⸗ Kalbfleiſch 1 = ⸗
- 1 22Hammelfleiſch 1 = 20 -
: 1 Speck (geräudert) 1 = 50 :
= 1 = Eßbutter 2 = 30 =
- 60 Stüd Eier 3 =: 08 ⸗
2) In eharfottenburg:
für 100 Klgr. Erbjen(gelbez. Kochen) 39 Mark — Pf.,
= = = Gpeifebobnen (meife) 5 = — =
⸗ = ⸗ Linſen 50 — 2
= =: = Sartoffeln 7 = 07 >
= 1 RKlgr. Rindfleiih v. d. Kenle 1 = 40 -
1 = ⸗ (Baudfleiih) 1 = 10 =
- 1 = Schweinefleiid 1 = 50 =
- I . KRalbfleiich 1 = 4 =
:» 1 = Hammelfleiid il = % =:
= 1 = GSped (geräudert) 1 = 60 ⸗
= 1 = @fbutter 2 = 40 -
- 60 Stüd Eier 3 = 32 +
©. Radenpreije in den legten Tagen
des Monats Auguft 1893:
1) In Berlin:
für 1 Klgr. Weizenmehl N 1 30 Pf.,
- 1 = Roggenmebl NF 1 30 =
= 1 = _Öerftengraupe 40 =
= 1 = _ Gerftengrüge 338 =
= 1 = Budweizengrüge 40 ⸗
- 1 z Hi e 40 =:
= 1 = Neid (Java) 55 =
= 1 = Favasfaffee (mittler) 2 Marf 70 -
1 =: ⸗ (gelb in
gebr. Bohnen) 3 =: U ⸗
:- 1 = Speifefalz 20 =
= 1 = Schmeinejchmalz(hiefiges) 1 = 60 -
2) In Charlottenburg:
für 1 Klgr. Weizenmehl NF 1 34 Pf.,
«= 1 = Roggenmehl NE 1 28 >
= 1 = Oerftengraupe 37 ⸗
= 1 = Gerftengrüge 44 =
= 1 = Bruchweizengrütze 40 ⸗
: 1 > Hirſe 42 =
-» 1 = Reis (Java) 61 =
» 1 = Javasfaffee — 2 Mark 25 -
= 1 = Tavasfaffee (gelb in
gebr. Bohnen) 3 20 — ⸗
: 1 s» GSpeifejalz 20 =
- 1 = Scmeineichmalz(hiefiges) 1 =» 37 =
Berlin, den 8. September 1893.
Königliched Polizei-Präfidium. Erfte Abtheilung.
| efanntmadung.
S9. Unter der Bezeihnung „der Talisman‘‘
wird von einem gewiſſen A. Müller in Hamburg für | für die in das
29 Pf., (kalte Füße und Hände), Nierenleiden, Schwerbörigfeit,
24
Magen» und Herzkrankheiten ꝛc. ꝛc. angepriejen. Der
Apparat, der nur bei Anfeuchtung vermöge feiner Zu⸗
fammenfegung weſentlich aus Kupfer: und Zinkdraht
geringe elektriſche Ströme entwidelt, befigt die ihm zu⸗
gefchriebenen Wirkungen nicht. Das Publifum wird
daher vor feiner Anſchaffung gewarnt.
Steichzeitig wird bemerft, daß ber ald „Könige
fiher Gerichts- und Polizei⸗Chemiker“ bezeichnete
Chemifer Dr. Bein, von dem ein dem Apparat
günftiges Atteft in der Reklameſchrift abgebrudt ift,
nicht Chemifer des hiefigen Polizei-Präfidiums ift.
Berlin, den 30. Auguft 1893.
Der Polizei-Präftdent.
Befanntmahung.
90. Der bisher im Luftgarten abgehaltene Theil
des Weihnachtsmarktes wird auf Weitered nad) dem
Arkonaplag und den benadbarten Straßen bezw.
lägen verlegt. Ä
Berlin, den 6. September 1893.
Der Polizei-Präftdent
Bekanntmachungen der Raiferlichen
Dber:Boftdireftion zu Potsdam.
Befanntmahung.
AB. Die Poftagentur mit Telegraphenbetrieb in
Neubabelsberg wird zum 1. Dftober d. J. in ein Polts
amt III. umgewandelt werden.
Potsdam, den 8. September 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poftdireftor.
Befanntmachungen der Königlichen
: Sauptverwaltung der Staatsſchulden.
Befanntmahung.
5. Die am 1. Dftober 1893 fälligen Binsfcheine
der Preußiſchen Staatsichulden werben bei
der Staatsſchulden-Tilgungskaſſe — W. Taubenftraße 29
., | bierfeibft —, bei der Reichsbankhauptkaſſe, ſowie bei ben
früher zur Sintöhmg benusten Kaſſen und Reichsbank⸗
anftalten vom 21. d. M. ab eingelöfl. Auch werden
die am 1. Oftober 1893 falligen Zinsſcheine der nach
unſerer Bekanntmachung vom 6. März 1891 mit dem
1. April deſſelben Jahres auf unſere Verwaltung über⸗
gegangenen Eiſenbahn-Prioritäts-Anleihen bei den vor⸗
bezeichneten Kaſſen, ſowie bei den auf dieſen Zinsſcheinen
vermerkten Zahlſtellen vom 21ſten d. M. ab eingelöſt.
Die Zinsſcheine ſind, nach den einzelnen Schuld—
gattungen und Werthabſchnitten geordnet, den Ein-
löfungeftellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches
die Stückzahl und den Betrag für jeden Werth-
abfchnitt angiebt, aufgerechnet ift und des Einliefernden
Namen und Wohnung erfihtlidh macht.
Wegen Zahlung der am 1. Oftober fälligen Zinjen
taatsſchuldbuch eingetragenen
eine „Talisman electric hygiean Chain Company- | $orderungen bemerfen wir, daß die Zufendung dieſer
London W. C.“ eine den früheren Gichtfetten ähnliche
„elektriſche Heilkette“ als Heilmittel gegen Gicht,
Rheumatismus, fowie alle Arten Nervenleiden (ner:
vöjer Kopf- und Zahnſchmerz, Schlaflofigfeit, Schwäde-
zuftände), ferner Aſthma, Blutarmuth, Blutſtockungen
Zinſen mittels der Poſt ſowie ihre Gutſchrift auf den
Reichsbank-Girokonten der Empfangsberechtigten zwiſchen
dem 18. September und 8. Oktober erfolgt; Die
Baarzablung aber bei der Staatsfchulden:
Tilgungsfafle am 18. September, bei Den
382
Negierungs⸗Hauptkaſſen am 25. September | gewöhnlich den Verkehr 1./I1. Klaſſe allein bedienen, iſt
und bei den mit der Annahme direkter Staatsfteuern außer
halb Berlins betrauten Kaffen am 2. Oktober beginnt.
Die Staatsſchulden-Tilgungskaſſe ift für die Zins-
ahlungen werftäglih von 9 bis 1 Uhr mit Aus-
ea des vorlegten Werftaged in jedem Monat, am
legten Monatstage aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Inhaber Preußiſcher Konfols
machen wir wiederholt auf die durch uns
veröffentlichten „WUmtlichen Nachrichten über
das Vreufiifche Staatsfchuldbuch‘” aufmerf:
fanı, welche Durch jede Buchhandlung für
AO Pfennig vder von dem Berleger J
Guttentag in Berlin durch die port für
415 Pfennig franto zu beziehen find.
Berlin, den 2. September 1893.
Hauptverwaltung der Staatsichulden.
Befanntmachungen
des Provinzial:Steuer:Direftors.
Befanntmadhung.
13. Am 2. Oftober 1893 wird auf dem Grund-
ſtück Köthenerſtraße Nr. 28/29 hierſelbſt eine vierte Pof-
zollabfertigungsftelle eröffnet werden, bei ber die
Sclußabfertigung der für Bemohner des Stadtbezirks W.
(mit Ausnahme der Beftellbezirfe der Poſtämter 8, 56
und 64) und der Beftellbezirfe der Poftämter SW. 12, 46,
47 und A8 eingehenden zolfpflichtigen Poſtſendungen, fo:
wie der Durdgangsiendungen nad den Ortichaften:
Friedenau, Großbeeren, Groß-Lichterfelte, Grunewald,
Lanfwig, Mahlow (Bez. Potsdam), Mariendorf,
Marienfelde bei Berlin, Rangsdorf, Schmargenpdorf,
Scoeneberg bei Berlin, Selchow (Marf), Steglig,
Südende, Teltow, Tempelhof, Wilmersdorf bei Berlin
und Zehlendorf (Kreis Teltow) erfolgen joll.
Berlin, den 8. Eeptember 1893.
Der Provinzial-Steuer-Direftor.
Befanntmachungen der Königlichen
Eifenbabn: Direktion zu Bromberg.
Befanntmadhung.
A2. Diejenigen Gegenſtände, welche von der Welt⸗
Ausſtellung in Chicago zurückkommen und von einem
durch den Reichskommiſſar ausgefertigten Rückſendungs—
nachweis begleitet ſind, werden auf den Strecken der
Preußiſchen Staatseiſenbahnen und der Reichsbahnen
in Elſaß⸗Lothringen zur Hälfte der tarifmäßigen
Fracht nach ihrem früheren Ausgangsorte zurück⸗
befoͤrdert. In den Frachtbriefen iſt zu vermerken, daß
die mit denſelben aufgegebenen Sendungen durchweg
aus Ausſtellungsgütern beſtehen.
Bromberg, den 27. Auguſt 1893.
Konigliche Eiſenbahn⸗-Direktion.
Bekanntmachung.
N3. Bom 20. September d. J. ab werden in die
Nacht⸗Schnellzüge 3 und 4 der Strede BerlinsEybdtfuhnen
und umgelehrt für den Verkehr I/II. Klaffe Durchgangs—
wagen eingeftellt, welche Durch bedeckte Llebergänge mit
einander verbunden und mit nummerirten Plätzen ver-
jehen find. Die Ber “iefer Wagen, welde für
‘
— — — — — ——
nad Maßgabe der zur Verkehrsordnung erlaſſenen Zu:
ſatzbeſtimmungen der preußiſchen Staatsbahnen nur gegen
Löſung bejonderer Plagfarten, außer den eigentlichen
Sahrfarten, zuläffig. Der Preis einer Platzkarte beträgt
für die erfte und zweite Wagenflajfe 2 Marf. Kinder,
welche Fahrkarten löſen müſſen, haben die volle Plag-
gekühr zu zahlen. Um den Reijenden die Möglichkeit
zu bieten, ſich einen beflimmten, von ihnen näber zu be-
zeichnenden Play zu fihern, fintet ein Borverfauf ber
Plasfarten flatt: 1. in Berlin für den Zug 3 a) im
internationalen Reifebüreau, Unter den Linden 69, Tags
vorher, b) in der Fahrkarten Ausgabeftele auf Bahnhof
Sriedrichftraße am Neifetage bis eine Stunde vor Ab:
gang des Zuges, 2. in Eydtfuhnen für den Zug A eine
Stunde vor Abgang bed Zuged. Auf den Zwiſchen⸗
Kationen find für beide Züge die Platzkarten bei einem
Zugbeamten zu löſen. Durch das Belegen eines
nummerirten Plaßes wird ein Anſpruch auf benfelben
nicht erworben. Näheres ift bei den Bahnhofsvorfländen
ber Strede Berlin-Eydtfuhnen zu erfahren.
Bromberg, den 10. September 1893.
Königlihe Eilenbahn- Direktion.
Befanntmachungen der Königlichen
Eifenbabn:Direftion zu Magdeburg.
2, Spnderzüge
zur Magdeburger Meſſe am Sonntag den 17. und
24. September d. I.
Hinfahrt: Berlin Potsdamer Bhf. ab 513 Bm.
Potsdam........ ⸗ 13
Magdeburg....... an 836 -
Nüdfahrt: Magdeburg... .. . » ab 1000 Abende.
Berlin Potsdamer Bhf. an 110 Nachts.
Tahrfarten, welche zur Rückfahrt außer zu dem
Sonderzuge auch zu allen fahrplanmäßigen Perfonen-
zügen — ausichlieglih der Schnellgüge — innerhalb
3 Tagen — den Löfungstag mitgerehnet — ab
Magdeburg berechtigen, fünnen bie zum Abgange der
Züge in Berlin und Potsdam zum Preife von 6,00 M.
in I. und von 4,00 M. in II. Klaſſe gelöft werden.
Kinder unter 10 Jahren genießen die übliche
Preisermäßigung. Auf der Rückfahrt ift einmalige
Fahrtunterbrechung geftattet. Freigepäck wird nicht ge=
währt.
Berlin, den 7. September 1893.
Königliches Eijenbahn-Betriebsamt.
(Berlin -Dlagbeburg.)
Befanntmachungen der Kreisausfchüfle.
Befanntmadhung.
26. In unferer Befanntmadhung vom 16. Auguft
1893 — Amtsblatt Seite 364 — muß es bezüglich der
unter 1--6 aufgeführten Grundftüde in der Spalte
„fünftige Gutsbezirke“
heißen ftatt Gemeindebezirf Menz
„Gemeindebezirk Alt-Globſow“.
Neu-Ruppin, den 1. September 1893.
Der Kreis-Ausſchuß.
_” nr —————
383
Perſonalchronik.
Die Schulamtskandidaten Dr. Hugo Lehm—
Im Kreife Oſt-Havelland ift an Stelle des vers |grühbner, Johannes Rühle und Mar Dienengräber
ftorbenen früheren Gemeindevorſtehers Lausmann in|find als Oberlehrer am Gymnafium zu Groß—-Lichter⸗
Bornflebt der Gemeinde-VBorflieher Nies ebendafelbfi | felde angeftellt worden.
zum Amtsvorfleher-Stellvertreter bed Amtsbezirks XXIV. Perfonalveränderungen im Bezirfe der Kaiſer—
— Bornſtedt — ernannt worden.
Der bisherige Prediger Earl Franz Otto Papen-
lichen Dber-Poftdireftion in Berlin.
Im Laufe ded Monate Auguft find
brod zu Jaſtrow iſt zum Diakonus an der St. Katha- | ernannt: zum Poſtinſpector der Ober-Poſtdirektions⸗
rinen-Rirhe und Mitfrühprediger an der St. Pauli-
Kirhe zu Brandenburg a. H., ſowie zum Kompaftor
bei den Evangelifchen Gemeinden zu Wuſt und Prügfe,
Diözefe Neuftadt-Brandenburg, beftellt worben.
Der bisherige Diafonus Carl Martin Theodor
Charles Neidhardt ift zum Archidiakonus an der
St. Katharinen-Kirche und Mitfrühprediger an ber
St. Bauli-Kirhe zu Brandenburg a. H., ſowie zum
Pfarrer bei den evangelifhen Gemeinden zu Wuft
und Prützke, Diözeje Neuftadt- Brandenburg, beftellt
worden. |
Der bisherige Hilföprediger Franz Yerbinand
Emil Hoener ift zum Diafonus bei der evangelijchen
Gemeinde in Lichtenberg, Diözefe Berlin-Land IL,
beſtellt worden.
Der bisherige Hilfspredigerr Karl Wilhelm
Ferdinand Ernft Richter ift zum Diafonus der
Parodie Mariendorf, Diüzefe Cöln-Land II., be-
ftellt worden.
Der bisherige Prebigtamts-Kandidat Johannes
Keßler ift zum Divifionspfarrer und zweiten Garni-
fonpfarrer in Potsdam ernannt morden.
Der Schulamtsfandidat Dr. Leo Fernbach ift als
Oberlehrer in Berlin angeftellt und der 7. ſtädtiſchen
Realſchule ebendajelbft überwieſen worden.
— —
feeretair Siegert, zum Ober-Poftdireftiongjecretair
der Poſtſecretair Feodor Riedel, zum Ober-Poft-
affiftenten der Poftaffiftent Sens;
etatsmäßig angeftellt: als Poftfecretair die PoR-
praftifanten Berg, Binhold, Fuchs, Heß,
Klatte, Sensfuß, als Poftaffiftenten die Poſt⸗
affittenten Göthert, Noad, Paul Schulg,
Staab, Szartowicz;
verfeßt von Berlin: die Poftjerretaire Paſch nad
Stadtfulza, Reinide nah Schwerin (Medib.), Poft-
aſſiſtent Schittner nah Neumied;
nach Berlin: die Softjecretaire Johannes Gartz
aus Conftantinopel, Mar Schmidt aus Verleberg;
inden Ruheſtand verſetzt: Poligsretair Dürjelen;
in den Nubeftand getreten: Ober-Telegraphen-
affiftent 3. ©. Richter;
geftorben: Büreauaffiftient Mahnke.
Perjonal-Beänderung im Bezirfe der König-
Tihben Eifjenbahn-Direftion zu Berlin.
Der Königliche Eifenbahn-Stations-Alftftent Buchs
in Berlin (Bezirk der Königlichen Eifenbahn-Direftion
zu Berlin) iſt zum Königlichen ifenbahn-Güter-
Erpedienten ernannt und dem Königlichen Eifenbahn-
Betriebdamte (Berlin— Sommerfeld) in Berlin zuge:
theilt worden.
0 Zfusiweifung von Ausländern aus dem Nihsgbiete.r_öUDmDm
Name und Stand | Alter und Heimath
& Brund Behörde, Datum
we . der welche die Ausweifung . .
& bes Ausgewieſenen. Beftrafung. beſchloſſen hat. ende
1. 2. 3. 4. 5 6.
Auf Grund ded 6 362 des Strafgeſetzbuchs:
1Henri Chanfigaud,igeboren am 12. Sep-|Randftreichen, Königlich bayerifhel 31. Juli
Paftetenbäder, tember 1870 zu St. Polizei-Direftion 893.
Julien, Departement Münden,
Charente, ortsangehö-
rg zu St Sean
dD’Angely, Departement
Charente,
2| Emil Eherpillod, Igeboren am 19. Oftober|Betteln und Landſtreichen, Kaiſerlicher Bezirfg-] A. Auguft
Tagner, 853 zu Cherbreg, Präfidentzulolmar,) 189.
Kanton Waadt, ſchwei⸗
zeriiher Staatsange⸗
bhöriger,
3| Wilhelm Hartig, |geboren am 6. Februar desgleichen, Königlih fähfifcheill. Februar
Bäckergeſelle, 1842 zu Oberrochlitz, Kreishautmannp⸗ 1893.
Bezirk Starkenbach,
Boͤhmen, ortsangehörig
zu Rochlitz ebendaſ.,
ſchaft Bautzen,
384
Alter und Heimath
welche die Ausweilung | g,gweifungs:
Name und Etand |
* u . der
E bes Ausgewieſenen. Beitrafung befchloffen hat. Bet — **
1. 3. .
4 Albert Ienton, geboren am 19. Juli Landflreichen, Raiferliher Bezirke] 9. Zuguf
Kommilfionär, 1870 zu Paris, franz: Präfit ent zu Colmar, 1893.
zöfiſcher Staatsange⸗
höriger,
5 Joſef Conſtanz geboren am 28. April Landſtreichen u. Beiteln, derſelbe, 12. Auguſt
Lamboley, 1849 zu Ferdrupt, 1893.
Schuhmacher, Frankreich, franzöſi⸗
ſcher Staatsangehörig.,
6| Andreas Prazak, geboren am 27. Sep-Landſtreichen, Königlihd hayeriichel 3 auguf
Schloſſer, tember 1872 zu Tho⸗ Polizei⸗Direktion 893.
masroith, Bezirk Vöd- Münden,
labrud, Oberöfterreich,
ortdangehörig ju Kla⸗
bava, Bezirk Pilfen,
Böhmen,
71 Itzig Raport, |geboren am 10. Auguft!Betteln, Großherzoglich hHeifi-] 14. Auguft
Bäder, 1869 zu Warſchau, ſches Kreisamt 1893.
ruffiiher Staatsange- Gießen,
böriger,
8Karl Wilke, Bäder,Igeboren am 16. No-Landftreihen u. Betteln, Großherzoglich Badi⸗ 15. Auguf
vember 1855 zu Tep- ſcher Landesfommij- 1893.
jär zu freiburg,
lie, Böhmen, ortsan-
gehörig ebendafelbft,
Hierzu Fünf Deffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'ſchen Erben.
Amtsblatt
ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stüf 38.
Bekanntmachungen der Königl. Minifterien.
Befanntmadhung.
26. Auf Grund des $ 74 der Betriebsordnung für
die Daupteijenbahnen Deutſchlands vom 5. Auli 1892
it mit Zuftimmung des Reiche Eifenkapn-Amtes die
Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneifenbahnen
Deutſchlands vom 5. Juli 1892 — veröffentliht in
Nummer 36 des Neichögejepblattes vom 5. Juli 1892
— auf die Eifenbahn von Schoͤnholz nah Cremmen
von der Eröffnung bes Beiriebes auf ben einzelnen
Streden ab von mir genehmigt worden. Die in Ge—⸗
mäßheit des $ 43 diefer Bahnordnung zur Aufredt-
erhaltung der Ordnung innerhalb des Bahngebieted
und hei der Beförderung von Perjonen und Saden in
Ergänzung des $ 44 der Bahnordnung zu erlaffenden
Anordnung der Bahnverwaltung werden durch Aushang
in den Warteräumen nad Maßgabe des $ 46 der Bahn:
ordnung befannt gemacht werden.
Berlin, den 15. September 1893.
Der Minifter der öffentlichen Irbeiten.
Bekanntmachunge
des Königlichen Ober⸗ räfibenten.
Anbringung von Blechtafeln mit aufgedrudter Anweiſung zur
Wiederbelebung Ertrunfener.
22. Um die SKenntniß der zur Wiederbelebung
Ertrunfener geeigneten Maßregeln in möglihft weiten
Kreifen zu verbreiten, hat der Vorſtand des Deutjchen
Samariter-Bereind eine dur Zeichnungen erläuterte
Anweifung zufammenftellen und auf Blechtafeln über-
druden laſſen, die er unentgeltlih an die Eigenthümer
und Führer aller Preußiſchen See-, Fluß- und Binnen:
Ichiffe abzugeben bereit ift, welche in der Empfange-
Beicheinigung fi zur Anheftung der Tafeln auf ihren
Schiffen verpflichten.
Indem ich Vorſtehendes zur Kenntniß der Bethei-
figten bringe, bemerfe ich, daß die nachſtehenden Be-
börden zur Bertheilung dieſer Tafeln auserfehen find:
1) —* olizei⸗Schifffahrts-Büreau zu Berlin, Probſt⸗
raße
2) die Konigliche Polizei⸗Direktion zu Charlottenburg,
3) Mr jammtlihen Königlichen Landraths-Aemter der
rovinz,
4) die Rönigtiche Polizei: Direktion zu Potsdam,
9) ſowie die Polizei-Verwaltungen zu Brandenburg,
Epandau, Eroffen, Frankfurt a. O., Cüftrin und
Landsberg a. W.
Potsdam, den 8. September 1893.
Der Ober-Präſident, Staatsminiſter von Achenbach.
Den 22. September
1893.
efanntmachungen
des Königlichen Megierungs:Bräftdenten.
205. Auf Grund des 5 100e. NF 3 der Reiche:
gewerbeorbnung beftimme ich hiermit für den Bezirk.
ber Innung: Bund der Maurer- und Zimmermeiſter
zu Belzig
daß Arbeitgeber, obwohl fie ein in ber Innung ver-
tretened Gewerbe betreiben und ſelbſt zur Aufnahme
in die Innung fähig jein würden, gleichwohl der
Innung nicht angehören, vom 1. Janılar 1894 ab
Lehrlinge nicht mehr annehmen dürfen.
Es wird dies mit dem Bemerfen zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß der DBezirf der Innung den
Kreis Zauch-Belzig — ausſchließlich den Bezirk der
Lehniner Baugewerks-Innung — umfaßt.
Potsdam, den 14. September 1893.
Der Regierungs-Präſident.
Bekanntmachung.
206. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung,
betreffend die Einrichtung von Gontrolflationen zur
gejundheitlihen Weberwadhung des Schifffahrtsverfehre
vom 1. d. M., Ertrablatt zum Amtsblatt Seite 369
wird befannt gemadt, daß der Dienfibetrieb auf den
Controlftationen Eberswalde und Fürſtenwalde bie
auf Weiteres eingeftellt worden if. Die Eontrofftation
Potsdam, deren Revifionsftellen ſi ch jetzt an der Nedlitzer
Brücke und auf dem Hoffmann'ſchen Grundſtücke nahe
der Glienicker Brücke befinden, bleibt zunächſt noch
beſtehen.
Potsdam, den 16. September 1893.
Der Negierungs-Präfident.
Graf Hue de Orais.
Bolizei-Berordnung.
207. Auf Grund ber SS 6, 12 und 15 des Ge:
ſetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850
(Geſ.⸗S. S. 265) und der 88 137 und 139 des Landes⸗
vermaltumgögelebes vom 30. Juli 1883 (Geſ.⸗S.
195) wird für den Umfang des Negierungsbezirfs
—28 mit Zuſtimmung des Bezirksausſchuſſes Fol⸗
gendes verordnet:
Einziger Paragraph.
Die Polizeiverordnung vom 7. September 1892
— Extrablatt zum Amtsblatt vom 9. September 1892
Seite 375 — über dad Berlaffen von Eifenbahnzügen
durch aan en ke e Reiſende wird ea aufgehoben.
Potsdam, den 20. September 1893.
Der Negierungs-Präfident.
In Vertretung: Lucanus.
‘
\
386
Neglement
über die Ausführung der Wahlen zum Haufe der Abgeordneten
für den Umfang der Monardyie mit Ausnahme der Hobenzollernjchen
Lande.
208. Unter Aufhebung des Reglemente vom Aten
September 1882 werden zur Ausführung der Ber-
ordnung vom 30, Mai 1849, des Geſetzes vom 11ten
März 1869, des 8 2 des Gefeges vom 23. Juni
1876, des $ 10 des Geſetzes vom 18. Februar 1891
und des Geſetzes, betreffend Aenderung des Wahlver-
fahrend, vom 29. Juni 1893 für den Umfang der
Monardie mit Ausnahme der Hohenzollernichen Lande
die folgenden näheren Beftimmungen getroffen.
I Wahl der Wahlmänner.
$ 1. Die Landräthe oder, im Kalle des $ 6 der
Verordnung vom 30. Mai 1849, die Gemeinde-Ber-
waltungsbehörden, haben die Aufftellung der Urmähler-
liften zu veranlaffen ($ 15 der Verordnung).
Diejelben Behörden haben gleichzeitig die Urwahl-
Bezirfe (F5 5 6 7 der Verordnung) abzugrenzen und
die Zahl der auf jeden derjelben fallenden Wahlmänner
(SS 4 6 7 der Verordnung) feftzufegen.
Die Zahl der Wahlmänner des Urwahl-Bezirks
und bejjen allgemeine Abgrenzung ift auf der Urwähler-
life ($ 3 des Neglementd) anzugeben.
$ 2. Kein Urmwahl-Bezirf darf weniger ale 750
und mehr ald 1749 Eeelen umfaffen.
Bei Berechnung der Geelenzahl find die zum
aktiven Deere gehörigen Militairperfonen ber Eivil-
bevölferung hinzuzählen.
Maßgebend ift die bei der Teßten allgemeinen
Bollszählung ermittelte ortsanweſende Bevölkerung.
Wird danach bei der Bildung der Urmwahl-Be:
zirfe die Zufammenlegung von Gemeinden (Drtd-
Kommunen, jelbfifländigen Gutsbezirken u. |. mw.) aus
verjchiedenen Amtsbezirfen ber im 6 1 dee Neglements
bezeichneten Bebörben erforderlich, fo find hierüber bie
näheren Anordnungen durd die nädft höhere Ber:
waltungsbehörde zu treffen.
Die Bewohner ber von ihrem Hauptlande ge-
trennt liegenden Gebietstheile müfjen, ſoweit fie in ſich
feinen Urwahl⸗-Bezirk bilden fünnen, mit nächſtgelegenen
Gemeinden ihres Hauptlandes zufammengelegt werben.
Sonft muß jeder Urwahl:Bezirf ein möglichft
zujammenhängendes und abgerundeteds Ganzes bilden.
$ 3. Die Aufftellung der Urwählerliſte liegt der
Gemeinde-Berwaltungsbehörde (in ſelbſtſtaͤndigen Guts⸗
bezirfen dem Gutsvorfteher) ob. In Gemeinden, die
in mehrere Urwahl-Bezirke getheilt find, erfolgt die Auf-
ftellung der Urmwählerliften nach den einzelnen Bezirken.
Dei jedem einzelnen Namen ift der Betrag ber
bireften Staatsſteuern (Einfommenfteuer, Bewerbeitener
einichließlich der Betrieböfteuer, Grund- und Gebäude
fteuer) anzugeben, den der Urmwähler in der Gemeinde
oder in dem aus mehreren Gemeinden zufammengefegten
Urmabl- Begirte zu entrichten hat. |
Bom 1. Aprit 1895 ab erftredt fih der anzufegende
Steuerbetrag nicht nur auf die dann noch zur Hebung
gelangenden direkten Staatsfteuern (Einfommen- nebft
Ergänzungsfteuer und Gewmerbefteuer für den Gewerbe⸗
betrieb im Umberziehen), fondern auch auf bie direkten
Gemeinde:, Kreis: und Provinzialfteuern — in ber
Provinz Heffen-Naffau auch Bezirköfteuern —, welche
der Urmwähler zu entrichten bat. Dabei treten an
Drten, wo direkte Gemeindefleuern nicht erhoben werben,
an deren Stelle die vom Staate veranlagte Grund»,
Gebäude- und Gewerbefteuer.
Direfte Steuern, welche außerhalb der Gemeinde
oder ded aus mehreren Gemeinden zuſammengeſetzten
Urmahl-Bezirfes in Preußen zu entrichten find, fommen
auf Antrag des betreffenden Urwählers mit zur Anz
rechnung, wenn ihr Betrag der mit Aufftellung der
Urmwäbhferlifte betrauten Behörde ſpäteſtens innerhalb
der in 6 A des Neglements vorgeichriebenen Einſpruchs⸗
frift glaubwürdig nachgewieſen wird.
Für jede nicht zur Staatseinfommenfleuer veran-
fagte Perſon ift an Stelle diefer Steuer ein Betrag
von drei Mark zum Anjas zu bringen. Dies hat auch
in dem Falle zu gefcheben, daß für einen foldyen Ur—
wähler eine andere, von ihm zu entrichtende birefte
Staats- oder Gemeinbefteuer anzurechnen ift.
In Helgoland if nur die dort zur Hebung
fommende Einfommenfteuer in Anrechnung zu bringen.
$ 4. Die Urmählerlifte ift von der Gemeinde-
Berwaltungsbehörde in jeder Gemeinde (Drts-Kommune,
ſelbſtſtändigem Gutöbezirfe u. |. w.) drei Tage lang
öffentlich auszulegen. Daß und in welchem Lokale
dies gefchieht, ift beim Beginne der Auslegung in
ortsüblicher Weife befannt zu machen.
Innerhalb drei Tagen nad diefer Bekanntmachung
ſteht es Jedem frei, gegen die Richtigfeit oder Voll⸗
fHändigfeit der Lifte bei der Behörde, welde die Aus-
legung bewirft bat, oder dem von bdiefer zu bezeich-
nenden Kommiſſar oder der dazu niedergelegten Kom⸗
miffion feine Einwendungen ſchriftlich anzubringen oder
zu Protofoll zu geben.
Die Entiheidung darüber erfolgt in den Städten
burch die Gemeinde⸗Verwaltungsbehörde, auf dem Rande
durch den Landrath, mit der Maßgabe, daß diejelbe
im Regierungsbezirf Wiesbaden in den im $ 22 der
Kreisordnung für die Provinz Hefjen-Naflau vom
7. Juni 1885 (Geſetz-Samml. S. 193) aufge-
führten Städten,
in der Provinz Hannover in denjenigen Städten,
auf melde die Dannoverfche revidirte Stäbtes
Ordnung vom 24. Juni 1858 (Hannoverjche
Geſetz Samml. S. 141) Anwendung findet,
den Gemeinde-Bermwaltungsbehörden zufteht.
Die Urmwäphlerliften find mit einer Beicheinigung
über die nad ortsüblicher Bekanntmachung während drei
Tagen erfolgte Öffentliche Auslegung, fowie darüber zu
verjehen, daß innerhalb der Neflamationgfrift feine
Reflamationen erhoben oder die erhobenen erledigt find.
Beide Beicheinigungen liegen der Behörde ob,
welche die Auslegung bewirkt hat. In dem Falle aber,
387
dag biefer Behörde nicht aud die Enticheibung über bie
Reflamationen zufteht, und ſolche erhoben werben, hat
fie die Urwähkerliſten nur rüdfichtlich der Auslegung zu
bejcheinigen und jofort nad Ablauf der Reflamationg-
frift nebft den eingegangenen Reflamationen, fomie dem
Attefte, daß feine weiteren, als die beigefügten Rekla⸗
mationen angebradt find, der zur Entſcheidung über
dieſelben berufenen Behörde einzureichen, melde nad
Erledigung der Reflamationen die bezügliche Beſcheini⸗
gung auszuftellen hat.
$ 5. Nach Auslegung der Urmählerliften wird Die
Aufftellung der Abtbeilungsliften in folgendem Verfahren
bewirft:
Nach Anleitung des anliegenden Formulare werben
die Urmwähler in der Ordnung verzeichnet, daß mit dem
Namen des Höchfibefteuerten angefangen mird, bann
derjenige folgt, welcher nächft jenem die höchſten Steuern
entrichtet, und fo fort bis zu denjenigen, welche Die ge-
ringfte Steuer zu zahlen haben. Zulegt find diejenigen
Urmwähler einzutragen, für melde nur der Betrag von
drei Marf an Stelle der Staatdeinfommenfleuer gemäß
$ 3 des Neglements in Anfag zu bringen if.
Alsdann wird die Gefammtjumme aller Steuern
berechnet, und endlich die Grenze der Abtheilungen da-
durch gefunden, daß man .die Steuerfumme der einzelnen
Urmwähler fo Tange zujammenrechnet, bis das erfte und
dann das zweite Drittel der Geſammtſumme aller
Steuern erreicht iſt.
Die Urwähler, auf welde das erfte Drittel fällt,
bilden die erfte, diejenigen, auf welche Das zweite Drittel
fällt, Die zweite, die übrigen die dritte Abtbeilung. In
bie erfte, beziehungsweiſe zweite Abtheilung gehört auch
derjenige, deſſen Steuerbetrag nur theilweiſe in das
erfte, beziehungsweife zweite Dritttheil fällt. Wird bei
Bildung der erſten Abtheilung das erſte Dritttheil hier-
dur überjchritten, jo wird bei Bildung der beiden
folgenden Abtheilungen nur derjenige Theil der Ge-
jammifteuer zu Grunde gelegt, welder nicht von den
Urwählern ber erflen Abtheilung getragen wird, ber:
geftalt, daß diejenigen, melde die Hälfte dieſes Reſtes
ber Gejammtfteuer tragen, die zweite und die übrigen
bie dritte Abtheilung bilden.
Ergiebt fih nah Vorſtehendem, daß Urmwähler,
welche zu einer Staatsfleuer nicht veranlagt find, in
die zweite oder erfte Abtheilung gelangen würden, fo
find dieſelben gleichwohl der dritten Abtheilung zuzu-
theilen und bie für fie in Anſatz gebrachten Steuer-
beträge von der für die erfle und zmeite Abtheilung
berechneten Steuerfumme abzuziehen. Diejenigen Ur-
wähler, auf welche die erfle Hälfte der übrig bleibenden
Summe ganz ober theilweije entfällt, bilden dann bie
erfte, die Übrigen, nicht zur dritten Abtheilung gehörigen
Urmähler die zweite Abtheilung.
‚Kein Wähler fann zwei Abtheilungen zugleich an-
gehören. Läßt ſich bei gleihen Steuerbeträgen nicht
entſcheiden, welder unter mehreren Wählern zu einer
beftimmten Abtheilung zu rechnen iſt, jo giebt die alpha-
betifche Ordnung ber Kamiliennamen, bei gleichen Namen
dag Loos, den Ausschlag.
$ 6. In Gemeinden, welhe für fih einen Urs
wahl-Bezirf bilden, und in Urmahl-Bezirfen, welde aus
mehreren Gemeinden beftehen, wird nur eine Abthei-
fungstifte angefertigt. Im erfteren Kalle ftellt dieſelbe
die Gemeinde-Vermwaltungsbehörbe, im letzteren Kalle
der Landratb auf. In Gemeinden, welche in mehrere
Urwahl-Bezirfe getheilt find, wird für jeden Urwahl⸗
Bezirf eine beſondere Abtheilungslifte von der Ge:
meinde-Berwaltungsbehörbe angefertigt.
$. 7. Die Feftftelung der Abtheilungstiften erfolgt
durch die im 6 1 des Reglemente bezeichneten Behörden.
Diefelden Behörden Haben aud die im 2. Abſatz
des $ 16 der Verordnung gedadhten Funktionen wahr-
junehmen,
$8. Nah Feſtſtellung der Abtheilungsgrenzen
bfeibt für die Reihenfolge. der Urwähler innerhalb der
Abtheilungen diefelbe Ordnung nad den‘ Stenerfägen
maßgebend, in welder die Urmähler bei Aufftellung der
Abtheilungslifte verzeichnet worden find ($ 5 des eg:
lements). Die gleichbefteuerten Urwähler derjelben Ab:
theilungen und die fteuerfreien Urwähler werden alpha=
betifch nach Familiennamen und bei gleihen Namen
durch das Loos geordnet.
$ 9. In Betreff des Reklamationsverfahrens gegen
die Abtheilungstifte, insbeſondere auch in Betreff der
Auslegung und der Beicheinigung berjelben, kommen
die Borfchriften des SG A des Neglementd mit der
Maßgabe zur Anwendung, daß die öffentliche Auslegung
der Abtheilungsliften in dem betreffenden Urmwahl-
Bezirke, oder doch in dem Gemeindebezirfe, wenn
folder aus mehreren Urwahl-Bezirfen befleht, ftatt-
zufinden hat, jomie daß die vorgejchriebenen Beſcheini⸗
gungen der Abtheilungslifte durch diejenige Behörde zu
bewirfen find, melde über die NReflamationen zu ent-
ſcheiden hat.
Nachdem. die Abtheilungsfifte durd die Beicheini«
gung, daß feine Neflamationen gegen diejelbe erhoben
oder die erhobenen erledigt find, abgejchloffen worden,
ift jede fpätere Aufnahme von Urmwählern in dieſelbe
unterjagt.
Sie ift demnächſt dem Wahlvorfieher Behufs Be⸗
nugung bei der Wahl zuzuftellen.
$ 10. Die jämmtliden Urmähler des Urmahl-
Bezirfs werden zu einer, für die Wahlbetheiligung
moͤglichſt günftigen, von den im $ 1 des Neglemente
bezeichneten Behörden zu beftimmenden Stunde dee
Tages der Wahl in ortsüblicher Weile zujammen-
berufen, wobei zugleich das Wahllofal und der Name
des Wahlvorfteherd, fomie jeined Stellvertreterd befannt
zu maden ift.
Darüber, daß dieſes gefchehen, haben die Behörden,
welche die Auslegung der Urwählerliſten bewirkt haben
($ A des Reglemente), Ipäteflend im Wahltermine dem
Wahlvorſteher eine Beicheinigung einzureidhen, melde
dem Protofolle (5 22 des Reglements) beizufügen ift.
$ 11. In den Provinzen Schleswig-Holftein und
388
Hannover kann für folhe Wahlbezirke, welche ganz
oder theilweiſe aus Inſeln befteben, je nach der Dert-
lichfeit und dem Bebürfniffe von einer Wahlverſamm⸗
lung für den ganzen Bezirf abgefehen und von dem
Regierungs - Präfidenten die Abhaltung von Wahlver-
ſjammlungen für einen Theil des Bezirfd oder für jede
einzelne Inſel angeordnet werden ($ 2 Nr. 1 des
Geſetzes vom 11. März 1869).
Der Wahlvorſteher ift dann verpflichtet, die Wahlen
an den verichiedenen Orten in einem Jeitraume von
höchſtens drei Tagen, mit Einichluß des von dem Mi⸗
nifter des Innern beflimmten Tages der Wahl, in
Ausführung zu bringen. In eiper gleich langen Frift
ift die etwa erforderliche engere Wahl zu bewirfen. _
Der Wahlvorfteher ernennt an jedem Orte, wo er
eine Wahlverſammlung abhält, neue Beifiger, erforder:
lichen Falls auch einen neuen Protofollführer.
Bon dem Wahlvorftande besjenigen Ortes, wo
die Teste Wahlverfammlung ftattfindet, wird die Wahl⸗
verhandlung abgeichlojfen und das Ergebnif verfünbet.
Wird eine engere Wahl nöthig, jo ftellt der Wahl:
vorfteher die Kandidatenliſte für dieſelbe nah $ 17
dieſes Neglements fe. Er läßt alsdann jogleich die
Berfammlung, in welder bie erfte Wahlhandlung ge-
ihloffen wurde, durd weitere Abflimmung den neuen
Wahlaft beginnen, und führt denjelben demnädhft in
ben anderen Orten, nad den oben gegebenen Beftim-
mungen, zum Schluß.
$ 12. Der Wahloorfteher ernennt aus der Zahl
der Urmwähler des zoaptbegirfee den Protofollführer und
3 bie 6 Beiftger ($ 20 der Verordnung).
Dei einer von einer einzelnen Abtheilung vorzu-
nehmenden Nachwahl können erforderlichen Falles zu
Beifigern oder zum SProtofollführer Urmähler einer
anderen Abtheilung befjelben Urwahl-Bezirkes ernannt
werden.
$ 13. Die Wahlverhandlung wird damit er-
öffnet, daß der Wahlvorfleber den Protofollführer und
die Beifiger mitteld Handſchlages an Eidesſtatt ver-
pflihtet. Er weiſt auf die für die Wahl maßgebenden
gejeglihen und reglementarifhen Beltimmungen bin,
von denen ein Abdrud im Wahllofale auszulegen iſt.
Jeder nicht ſtimmberechtigte Anmejende wird zum
Abtreten veranlaßt und fo die Verſammlung Fonftituirt.
Später erfcheinende Urwähler melden ſich bei dem
Wahlvorſteher und können an den noch nicht geichloffenen
Abftimmungen Theil nehmen.
Die Anweſenheit ſolcher nicht flimmberecdtigten
Herjonen, ohne deren Thätigfeit der zmedentiprechende
und ordnungsmäßige Verlauf der Wahlverhandlung nad
dem Ermefjen ded Wahlvorftehers nicht möglich if, iſt
vorübergehend zuläffig.
Abweſende fönnen in feiner Weile durch Stell-
vertreter oder fonft an der Wahl Theil nehmen.
Die dritte Abtheilung wählt zuerfi5 die
erfte zufegt. Sobald die Wahlverhandlung einer Ab-
theilung geichloffen ift, werden die Mitglieder derjelben
zum Abtreten veranlakt
$ 15. Der Protofollfführer ruft die Namen der
Urmähler abtheilungsmweife in derjelben Kolge auf, wie
fie in der Abtheilungsliſte verzeichnet find ($6 5 und
8 des Reglemente), wobei mit dem Höchfibefteuerten
angefangen wird. jeder Aufgerufene tritt an den
zwiichen der VBerfammlung und dem Wahlvorſteher auf:
geftellten Tiſch und nennt unter genauer Bezeichnung
den Namen ded Urwählers, welchem er feine Stimme
geben mil. Sind mehrere Wahlmänner zu mählen,
jo nennt er gleich fo viel Namen, ale deren in der
Abtheifung zu wählen find. Die genannten Namen
trägt der Protofollführer neben den Namen des Ur:
waͤhlers und in Gegenwart defjelben in die Abtheilungs:
Iifte ein, oder Täßt fie, wenn derſelbe es wünſcht, von
dem Urmähfer felbft eintragen. '
$ 16. Die Wahl erfolgt nach abjoluter Mehrheit
der Stimmenden.
Ungültig find, außer dem Kalle dee 8 22 der Ber:
ordnung, jolde Wahlſtimmen, welche auf andere, ale
die nach 6 18 der Verordnung, oder nach $ 17 diefes
Neglements wählbaren Berfonen fallen.
Ueber die Bültigfeit einzelner Wahlſtimmen ent-
Icheitet der Wahlvorſtand.
$ 17. Someit fih bei der erflen ober einer fol-
genden Abſtimmung abjolute Stimmenmehrheit nicht er:
giebt, fommen diejenigen, welche die meiften Stimmen
haben, in boppelter Anzahl der noch zu mwählenden
Wahlmänner auf die engere Wahl.
FR die Auswahl der hiernach zur engeren Wahl
zu dringenden Perfonen zweifelhaft, weil auf zwei’ oder
mehrere eine gleiche Stimmenzahl gefallen ıft, fo ent:
ſcheidet zwiſchen diefen das Loos, welches durch die
Hand des Vorſtehers gezogen wird.
Eine engere Wahl findet auch dann flatt, wenn
bei der erſten Abftimmung die Stimmen zwiſchen zmei
oder — wenn es fih um die Wahl von zmei Wahl:
männern handelt — zwijchen vier Perſonen ganz glei
getheilt find. Tritt diefer Fall dagegen bei einer ſpä—
teren Abftimmung ein, fo enticheider das Loos zwiſchen
ben zwei beziehungsweiſe vier Perfonen.
Wenn bei einer Abftimmung die abfolute Stimmen-
mehrbeit auf mehrere, als die noch zu mwählenden Wahl:
männer gefallen ift, jo find diejenigen derjelben gewählt,
welche die höchfte Stimmenzahl haben. Bei Stimmen:
gfeihheit enticheider auch bier das Tone. Iſt aber die
Stimmengleichheit bei der erften Abflimmung eingetreten,
jo findet zunächſt zwiſchen denen, melde eine gleiche
Stimmenzahl erhalten haben, eine engere Wahl ftatt.
$ 18. Die gewählten Wahlmänner müſſen ſich,
wenn fie im Wahltermine anmefend find, fofort, fonft
binnen drei Tagen, nachdem ihnen die Wahl angezeigt
ift, erflären, ob fie biejelbe annehmen, und, wenn fie in
mehreren Abtheilungen gewählt find, für welche derfelben
fie annehmen wollen.
Annahme unter Proteft oder Vorbehalt, ſowie dag
Ausbleiben der Erflärung binnen drei Tagen, gilt als
Ablehnung.
'389
Jede Ablehnumg hat für die Abtheilung eine neue | fcheine auszuhändigen, auf den legteren aber die richtig
Wahl zur Folge.
$ 19. Erfolgt die Ablehnung fofort im Wahl:
termine, und bevor die Wahlverhandlung der betreffenden
Abtheilung geſchloſſen ift ($ 14 des Reglements), jo
hat der Wahlvorfteher fofort eine neue Wahl vor:
zunehmen.
Erfolgt die Ablehnung Ipäter oder geht binnen
3 Tagen ($ 18 des Reglements) feine Erflärung dee
Gewählten ein, fo hat der Wahloorfteher die betreffende
Abtheilung unter Beobadytung der im $ 10 des Regle-
mentd gegebenen Beflimmungen unverzüglicd und, wenn
möglich, jo zeitig zu einer neuen Wahl zujammen-
zurufen, daß der zu erwählende Wahlmann noch an
der Wahl des Abgeordneten Theil nehmen fann.
5 20. Iſt in einem Urwahl-Bezirfe die Wahl
eines Wahlmanneg wegen Nichtericheinens der Urwähler
nicht zu Stande gefommen, oder die Wahl für un-
gültig erflärt worden, jo ift, ebenio wie bei jonftigem
Ausiheiden von Wahlmännern (6 18 der Verordnung),
vor der nächſten Wahl eined Abgeordneten eine Erjaßs
wahl dur den Negierungs-Präftdenten und für Berlin
durch den Dber-Präfidenten anzuorbnen.
$ 21. Wird die Erjfagwahl eines Wahlmanned
nah Ablauf eined Jahres feit der Testen Wahl eines
Abgeordneten erforderlich, jo ift derjelben eine neue
Urwähler: und Abtheilungstifte, bei deren Aufftellung
und Auslegung die Vorfchriften diefes Neglementd zu
beobachten find, zum Grunde zu legen.
$ 22. Weber die Berhandlung ift ein. Protokoll
nad dem anliegenden Formular aufzunehmen.
1. Wahl der Abgeordneten.
$ 23. Die Regierungsd-Präfidenten und für Berlin
der Ober-Präfident haben die Wahlfommiflare für bie
Wahl der Abgeordneten zu beftimmen, und davon, daß
dies geicheben, die Wahlvorfteher zu benadhrichtigen.
5 24. Die Wahlvorſteher reichen die Urwahl⸗
Protokolle dem Wahlfommiffar ein. Der Wahlkommiſſar
fielt aus den eingereichten Urmwahl-Protofollen ein
nah Streifen, obrigfeitlihen Bezirken oder in ſonſt ge-
eigneter Weife geordneted Verzeichnig der Wahlmänner
feines Wahlbezirks auf und veranfaßt, daß dieſes Ver-
zeihnig durch Auslegung in den Geſchäftslokalen der
Landräthe, jowie der Magiſträte (Gemeinde-VBerwaltungs-
bebörden) der einen eigenen Kreis oder Wahlbezirk bil-
denden Städte, und durch Abdrud in ben zu amtlichen
Publikationen dienenden Blättern veröffentlicht wird.
$ 25. Der Wahlkommiſſar ladet die Wahlmänner
Schriftlich zur Wahl der Abgeordneten ein. Die Zu—
ftellung iſt durch einen vereideten Beamten zu bejcheinigen.
Die Borladung der Wahlmänner kann auch fofort
im Urmwahltermine durd die Wahlvorfteher bewirkt
werden. Die Wahloorfieher erhalten in dieſem Falle
Seitens des Wahlfommiffard die erforderliche Anzahl
von Einladungs-Formularen und Behändigungsfceinen.
Sie haben die erfleren mit der Adreſſe der Wahlmänner
zu verjehen und gegen Bollgiehung der Behändigungs⸗
erfolgte Zuftellung zu beſcheinigen und dieſelben gleich—
zeitig mit den Urwahl:Protofollen dem Wahlkommiſſar
einzureichen.
$ 26. Die Wahlverhandlung wird unter Hinweis
auf die für die Wahl maßgebenden gejeglichen md
reglementarifchen Beflimmungen, von denen ein Abdrud
im Wahllofal auszulegen iſt, eröffnet.
Der Protefollführer und drei bie ſechs Beifiger
werden von den Wahlmännern aus ihrer Mitte auf”
den Vorſchlag des Wahlfommilfard gewählt und von
biefem mitteld Handſchlages an Eidesflatt verpflichtet.
Dei der Entſcheidung der Verfammlung über die
von dem Wahlfommiffar für ungültig erachteten Ur⸗
wahlen ($ 27 der Berordnung) find auch diejenigen
MWahlmänner flimmberechtigt, deren Wahl von de
Wahlkommiſſar beanftandet wird. ‘
Im Uebrigen fommen die Beflimmungen des
$ 13 zur Anwendung.
5 27. Jeder Abgeordnete wird in einer bejonderen
Wahlhandlung gewählt. Die Wahr ſelbſt erfolgt, in⸗
dem der nach der Reihenfolge des Verzeichniſſes (8 24
des Reglemente), aufgerufene Wahlmann an den zwifchen
der Wahlverfammlung und dem Wahlfommillar auf-
geftellten Tiſch tritt und den Namen dedjenigen nennt,
dem er feine Stimme giebt,
Den vom Wahlmann genannten Namen trägt der
Protofolfführer neben den Namen des Wahlmannes in
die Wahlmännerlifte ein, wenn der Wahlmann nicht
verlangt, den Namen ſelbſt einzutragen.
5 28. Hat fi auf feinen Kandidaten die abſolute
Stimmenmehrheit vereinigt, jo wird zu einer weiteren
Abſtimmung geſchritten.
Dabei kann keinem Kandidaten die Stimme gegeben
werden, welcher bei der erſten Abſtimmung keine oder
nur eine Stimme gehabt hat.
Die zweite Abſtimmung wird unter den übrigen
Kandidaten in derſelben Weiſe, wie die erſte, vorge⸗
nommen.
Jede Wahlſtimme, welche auf einen anderen als
die in der Wahl gebliebenen Kandidaten fallt, iſt un⸗
gültig.
Wenn auch bie zweite Abflimmung feine .abjolute
Mehrheit ergiebt, fo fällt in jeder ber folgenden Ab-
flimmungen derjenige, welcher die wenigften Stimmen
hatte, aus der Wahl, bis die abjolute Mehrheit fi
auf einen Kandidaten vereinigt bat. Steben fi
Mehrere in der geringften Stimmenzahl gleich, fo ent-
ſcheidet das Roos, welcher aus ber Wahl fällt.
Wenn die Abflimmung nur zwilchen zwei Kandi-
daten noch ftattfindet, und jeder berjelben die‘ Häffte
der gütigen Stimmen auf fi) vereinigt hat, entſcheidet
ebenfalld das Roos.
In beiden Fällen ift dag Loos durch die Hand
des Wahlkommiſſars zu ziehen.
$ 29. Ueber die Gültigfeit einzelner Wahlftimmen
entfcheidet der Wahlvorſtand.
$ 30. Der Gewählte ift von de
falfenen Wahl Dur den Wahlkommiſſar in Kenntniß
zu jegen und zur Erflärung über die Annahme, ſowie
zum Nachweiſe, daß er nah $ 29 der Berordnung
wählbar fei, aufzufordern.
Annahme unter Protefi oder Vorbehalt, ſowie dag
Ausbleiben der Erflärung binnen acht Tagen von der
Zuftellung der Benadrichtigung, gilt ald Ablehnung.
In Fällen der Ablehnung oder Nihtwählbarfeit
bat der Regierungs- Präftdent und für Berlin der Ober-
Präfident ſofort eine neue Wahl zu veranlaffen, hei
welcher nöthigenfalld eine neue Abjchrift der Wahl:
männerlifte zur Eintragung der Abflimmung zu be-
nutzen ifl.
$ 31. Sämmtlihe Verhandlungen, ſowohl über
die Wahl der Wahlmänner, ald aud über die Wahl
der Abgeordneten, werden von dem Wahlfommiffar dem
Regierungs- Präfidenten und für Berlin dem Ober—⸗
Präfidenten gehörig gebeftet, eingereicht, und hiernächſt
dem Minifter dee Annern zur weiteren Mittheilung an
das Haus der Abgeordneten vorgelegt.
Berlin, den 18. September 1893.
Königlihes Staatsminifterium.
Graf zu Eulenburg. von Boettider.
von Schelling. Freiherr von Berlepid.
Graf von Saprivi. Miguel.
von Kaltenborn-Stahau. von Heyden.
Thielen. Boſſe.
*
Vorſtehendes Reglement bringe ich hiermit zur
öffentlichen Kenntniß.
Potsdam, den 20. September 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Graf Hue de Grais.
Belobigung für Rettung aus Lebensgefahr.
209. Der Fifchermeifter Wilhelm Otto zu
Scifferdorf, Kreid Templin, hat am 16. Mai d. J.
den 77jährigen Schneidemüller Carl Lüdemann zu
Melzow mit eigener Lebensgefahr vom Feuertode bei
dem auf deſſen Gehöfte ausgebrochenen Feuer gerettet.
Diefe von Muth und Entſchloſſenheit zeugende
That bringe ich hierdurch belobigend zur öffentlichen
Kennmiß.
Potsdam, 16. September 1893.
Der Regierungs⸗-Präſident.
Viehſeuchen.
210. Ausgebrochen iſt die Maul- und Klauen—
ſeuche unter den Ochſen des Rittergutes Bredow,
Kreis Oſt-Havelland, dem Rindvieh des Büdners
Ziemkendorf zu Gollin, Kreis Templin.
Eine Kuh des Gemeinde-Vorſtehers Meyer in
Fretzdorf, Kreis Ofl-Prignig, ft am Milzbrand
gefallen.
Die Bruſtſeuche ift fefigeftellt worden bei einem
Pferde des Landbriefträgerse Runnemann in Eremmen,
Kreis Oft-Havelland.
Potsdam, den 19. September 1893.
Der Regierungs: Präfibent
Befanntmachungen
der Königlichen Negierung.
Befanntmadung
wegen Ausreihung der Zinsicheine Reihe V. zu den Sy Kigen
Prioritäte - Obligationen Lit. E. der Oberſchleſiſchen Ciſenbahn.
18, Die Zinsſcheine Reihe V. NP 1 bie 20 zu
den 3"/, Yoigen Prioritäts-Dbligationen Lit. E. der
Dberfchlefiichen Eifenbahn über die Zinfen für die Zeit
vom 1. Dftober 1893 bis 30. September 1903, nebft
den Anmeifungen zur Abbebung der folgenden Reihe
werden vom 1. September d. 8. ab von der Kontrolle
der Staatspapiere hierſelbſt, Dranienftraße Nr. 92/94
unten links, Vormittags von 9 bie 1 Uhr, mit Aue-
nahme der Sonn und Fefltage und ber Teßten drei
Gefhäftstage jeden Monats, ausgereicht merden.
Die Zinsfcheine können bei der Kontrolle jelbft in
Empfang genommen oder durch die Regierungs-Haupt⸗
faffen, ſowie in Sranffurt a. M. durd die Kreigfafie
bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei ber
Kontrolle ſelbſt wünſcht, hat derſelben perjönlih oder
durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen
Reihe berechtigenden Zinsſcheinanweiſungen mit einem
Verzeichniſſe zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda
und in Hamburg bei dem Kaiſerlichen Poſtamte Nr. 1
unentgeltlich zu haben ſind. Genügt dem Einreicher
eine numerirte Marke als Empfangsbeſcheinigung, ſo
iſt das Verzeichniß einfach, wünſcht er eine ausdrückliche
Beſcheinigung, ſo iſt es doppelt vorzulegen. In letzterem
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit
einer Empfangsbeſcheinigung verſehen, ſofort zurück.
Die Marke oder Empfangsbeſcheinigung iſt bei der Aus-
reichung der neuen Zinsſcheine zurüdzugeben.
n Schriftwechfel kann die Kontrolle
der Staatspapiere fi mit den Inhabern
der Binsfcheinanweifungen nicht einlaflen.
Wer die Zinsſcheine durd eine der obengenannten
Provinzialfaffen beziehen will, bat berjelben die An
weifungen mit einem boppelten VBerzeichniß einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbeſcheini⸗
gung verjehen, ſogleich zurädgegeben und ift bei Aus—
bändigung der Zinsſcheine wieder abzuliefern. Formulare
zu dieſen Berzeichniffen find bei ben gedachten Pro—
vinzialfaffen und den von den Königlichen Regierungen
in den Amtsblättern zu bezeichnenden fonftigen Kaſſen
unentgeltlich zu haben.
Der Einreihung der Obligationen bedarf ed zur
Erlangung der neuen Zinsſcheine nur dann, wenn die
Zinsſcheinanweiſungen abhanden gefommen find; in
diefem Kalle find die Obligationen an die Kontrolle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial:
faffen mittelft bejonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 1. Auguft 1893.
Königlihe Hauptverwaltung der Staatsfchulden.
* *
*
. Borftehende Befanntmadhung wird mit dem Be⸗
merfen zur öffentlihen Kenntnig gebracht, daß Formu⸗
are zu den Berzeichniffen von unjerer Hauptkaſſe, den
391
Königlichen Kreis- und Forſtkaſſen und den Königlichen] der Hänblerin Klorentine Borchardt, Köpniderftraße
Haupt-Steuer-Aemtern bezogen werben fönnen.
Potsdam, den 4. Auguft 1893.
Königliche Regierung.
Enten hun en des
Königlichen Polizei: Prafidiums zu Berlin.
Befanntmahung. .
91. Der Frau Elifabetb Burmefter, geb.
Lederer, früher Taubenftraße Nr. 49, jegt Schützen⸗
firaße Nr. 56 hierſelbſt wohnhaft, ift Durch rechtskräftiges,
in der Berufungsinſtanz beftätigteds Erfenniniß des
Bezirfs-Ausichuffes zu Berlin vom 24. Januar 1893
das Hebammen-Prüfungszeugniß entzogen worden. Die
Genannte ift daher ald Hebamme nicht mehr anzufehen.
Berlin, den 7. September 189.
Der Polizei» Präftdent.
Befanntmadhung.
92. Die von dem Herrn DOber-Präfidenten ber
Provinz vom 6. Februar d. %. genehmigte und von
dem Apotheker Wilhelm Chappuzeau hierſelbſt,
Roſenthalerſtraße Nr. 61, eingerichtete „„ Drei:Tauben:
Apotheke“ ift nad erfolgter amtlicher Revifton heute
dem öffentlichen Verkehre übergeben.
Berlin, den 13. September 189%.
Der Polizei-Präftdent.
Zur Warnung des Publikums.
93. Es find vielfah Faßhähne aus Zinnlegirung
zum Abfüllen von Getränfen im biefigen Gewerbe-
betriebe im Gebrauch, deren Bleigehalt auf die Getränfe
ſchädlich einwirkt, fo daß durch den Genuß oder die
Verwendung berjelben bei der Zubereitung von Speijen
und Getränfen die menſchliche Gefundheit gefährdet iſt.
Es iſt zwar die reichögejegliche Regelung diejed Gegen-
ftandes in Ausficht genommenen, febocd bietet weder
das Nahrungsmittel-Gefeg, noch dad Gejeg, betreffend
den Berfehr mit bleis und zinfhaltigen Gegenftänden
zur Zeit eine geeignete Handhabe zu einem Einfchreiten
gegen bielen, die menjchliche Gefundheit bedrohenden
Gebrauch.
Zur Abwendung von Gefahren, welche aus der
Verwendung derartiger Faßhähne erwachſen können,
läßt das Polizei-Präſidium in den Niederlagen ſolche
Hähne behufs Feſtſtellung ihres Bleigehaltes ankaufen
und wird die Verkäufer derjenigen Faßhähne, deren
Bleigehalt die durch die vorflehend angezogenen Gejeße
feftgejegten Grenzen mehr ober weniger überjchreitet,
zur Warnung des Publikums in Zukunft öffentlich
nambaft machen.
Berlin, den 5. Dezember 1891.
5) Der Polizei-Präfident.
%
*
Unter Bezugnahme auf die obige Bekanntmachung
bringe ich bierburd zur Kenniniß, daß Holzhähne mit
Einjägen von Zinnlegirung, die nah ber chemiſchen
Unterfuhung mehr als 10% Blei enthält, hier von
Nr. 195, zum Verkauf geftellt werden.
Berlin, den 12. September 1893.
Der Polizei-Präftdent.
Befanntmadhung.
94. Es ift mehrfach feflgeftellt worden, daß als
„getrocknete Morcheln” hier vielfach nicht echte Morcheln,
fondern die ihnen äußerlich ähnlichen Lorcheln feilgehalten
werden, deren Genuß, beſonders wenn denfelben alte,
audgewachfene, wurmſtichige und faule Erempfare bei-
gemengt find, Teicht für die Geſundheit gefährliche
Folgen haben kann.
Ebenfo merden ald „getrodnete Champignons’
außerordentlich häufig nicht dieſe, fondern Die zerjchnit-
tenen Stiele und Hüte des Steinpilged nach Entfernung
der Nöhrenlamellen verfauft, welchen gelegentlid auch
giftige Pilze, wie der „Hörnling”, der „„Knollenblätter-
ſchwamm“ und andere beigemengt find. -
Es wird daher die größte Vorſicht nicht nur beim
Einfammeln, wobei alle verborbenen und ſchädlichen
Eremplare fern zu halten find, fondern aud für den
Genuß derartiger Pilze anzuwenden fein, und empfiehlt
ed ſich, die frifchen wie die getrodneten Pilge vor der
Zubereitung durch fochendes und faltes Waller zu rei-
nigen und eventuell aufzufrifchen, um alsdann alle un-
gefund ausſehenden Stüde zu entfernen. Hierbei fei
bemerft, daß das Fleiſch der eßbaren Steinpilzarten
nad dem Trocknen weiß bleibt, während die gefährlichen
Nebenarten beim Einjammeln an der Brudflähe blau
und beim Trocknen meift dunkel zu werden pflegen.
Berlin, den 14. September 1893.
Der Polizei Präſident.
Bekanntmachungen
des Königlichen Ober⸗Bergamts zu Halle.
A. Nachtrag
zu der Polizeiverordnung für die von der Station
Koͤnigs⸗Wuſterhauſen nad der Braunkohlengrube „Con⸗
ſolidirt Centrum“ bei Schenkendorf führende normal⸗
ſpurige Pferdebahn vom 21. September 1884 nebſt
Nachtrag vom 3./16. März 1893.
Auf Grund der SH 196 und 197 des Allgemeinen
Berggefetes vom 24. Juni 1865 wird für die Ber-
fängerung der von der Station Könige -Wufterhaufen
nad der Braunfohlengrube „Conſolidirt Centrum“ bei
Schenfendorf führenden normalipurigen Pferbebahn bie
zum Wernerfchachte folgender Nachtrag zu der oben
genannten Polizeiverorbnung erlafien.
$ 1. Die Beflimmungen der Polizeiverordnung
vom 21.September 1884 nebft Nachtrag vom 3./16. März
1893 finden für die Berlängerung ber oben genannten
Bahn von dem Mühlenichachte nad) dem’ Wernerichadhte
in gleicher Weile wie für die Hauptbahn, Anwendung.
$ 2. Ein Abdruck dieſes Nachtrages ift mit dem⸗
jenigen des Auszuges aus der Polizeiverorbnung vom
21. September 1884, fowie des Nachtrages vom
3./16. März 1893 an dem Anfangspunfte ber pP
Tängerung. bes. neuen Geleiſes zum Wernerichadht an-
zufchlagen.
gell, den 15. September 1893.
Königliches Oberbergamt.
ungen der Königlichen
Eifenbahn:Direftion zu Prombers.
Bekanntmachu
AA. Vom 1. Oktober d. Is. ab —* die an der
Bahnſtrecke Rogaſen⸗Inowrazlaw gelegene Halteſtelle
Runowo die Bezeichnung „Kaiſersaue“.
Bromberg, den 9. September 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftton.
Befanntmachungen der Königlichen
Eifenbabn:Direkfion zu Magdeburg.
Sonderzüge
zur Magdeburger, Meſſe am Sonntag den 17. und
4. September d. 3.
Hinfahrt: Berlin Dotsdamer Bhf. ab 30 Im.
Potsdam ........ 613 --
Magdeburg an 836 -
Rückfahrt: Magdebur ab 10 00 Abende.
Berlin Potsdamer Bhf. an 110 Nachts.
Fahrkarten, welche zur NRüdfahrt außer zu dem
Sonderzuge auch zu allen fahrplanmäßigen Perjonen-
zügen — ausfchließlih der Schnellgüge — innerhalb
3 Tagen — den Löjungstag mitgerechnet — ab
Mogbebur H: berechtigen, fönnen bis zum Abgange der
Züge in Berlin und Potsdam zum Preije von 6,00 M.
in II. und von 4,00 M. in III. Klaſſe gelöft werben.
Kinder unter 10 Jahren genießen die übliche
Preisermäßigung. Auf der Rückfahrt iſt einmalige
Fahrtunterbrechung geftattet. Freigepaͤck wird nicht ge-
währt.
Berlin, den 7. September 1893.
Koͤnigliches Eifenbahn-Beiriebsamt.
(Berlin—- Magdeburg.)
Perſonalchronik.
Seine Majeſtät der Kaiſer und König haben dem
Direktor des Geodätiſchen Inſtituts, ordentlichen Pro⸗
feſſor in der philoſophiſchen Fakultät ter Berliner
Univerfität, Dr. Robert Helmert zu Potsdam aus
Anlaß der Vollendung des Neubaues des Geodätiichen
Infituts zu Potsdam den Charakter als Geheimer
Regierungsrath Allergnädigft zu verleihen geruht.
Im Kreife Teltow ift wegen bed zum 2. f, M.
bevorftehenden Ablaufs feiner Dienftzeit der Schöffe und
Landwirth Janſa in Rirdorf aufs Neue zum Amts⸗
vorfteher-Stellvertreter des Amtöbezivfö XXIV. — Rirs
dorf — ernannt worden.
Der NApothefer Herrmann Greinfe hat die zu
Adlerähof im Kreife Teltow von ihm nah Maßgabe
der unterm 23. November 1892 erhaltenen Conceſſion
eingerichtete Apothefe eröffnet.
Der bisherige Körfler Bein zu Crämerpfuhl in
der DOberförfteres Rüthnick ift zum Königlichen Revier:
förfer ernannt. Demſelben ift die NRevierförfterftelle
Grämerpfuhl in der vorerwähnten Oberförfterei end-
gültig übertragen worden.
Die unter Königlihem Patronat ftehende Pfarr-
ftelle zu Flecken Zechlin, Didzefe Wittflod, kommt durch
die Verjegung des Pfarrers Wolff am 1. Oktober d. 3.
zur Erledigung. Die Wiederbejegung erfolgt im vor-
liegenden Kalle durd das Kirchenregiment.
Der willenihafilihe Lehrer Hoffmann an ber
höheren Bürgerſchule in Potsdam ift ald Oberlehrer
an dem dortigen Realgymnaſium angeftellt worden.
Der bisherige Gemeindefdullehrer Dr. Heinrich
Pfuhl ift als Oberlehrer in Berlin angeftelle und der
ten Stäbtifchen Realſchule ebendaſelbſt übermwiejen
worden,
Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger.
(Die Snfertionsgebühren betragen für eine ein Ipaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werben der Bogen mit 1
Bf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchhruderei der A. W. Hayn ſchen Erben .
en .
Amtsblatt
Der Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt. Berlin.
1S93.
Stud 39, Den 29. September
m — — — — —
Bekanntmachungen Bekanntmachung.
des Königlichen Regierungs⸗Präfidenten. 212. In Abänderung meiner im 28. Stück Seite
Benezolaniiches General:Gonfulat. 284 des diesjährigen Amtsblattes. erlaſſenen Befannt-
211. Der bisherige Venezolaniſche Vicekonſul in machung mache ich darauf aufmerkſam, daß der Markt⸗
Berlin, Eduard Hahn-Echenagucia iſt zum Venezo⸗ preis für 1 kg Rindfleiſch vom Bauche in Neu-Ruppin
laniſchen Generalkonſul daſelbſt ernannt worden. nicht wie angegeben 1,35 Mark, ſondern nur 1 Mark
Potsdam, den 21. September 1893. 15 Pf. beträgt. Potsdam, ben 22. September 1893.
Der Regierungs-Präfident. Der Regierungs-Präfident.
213. Nadyweilumg der an ven Begeln der Epree und Havel im Monat Auguft 1893 beobachteten Waflerkänbe.
RE er Spandau. Pots⸗ Brandenburg. Rathenow. Havel⸗
— NN | NN Dbers | Unter: bam Ober: | Unter: Ober: | Unter ber
A Maffer. Waſſer. Maſſer. g.
Meter. Meter. Meter. Meter. Meter. . Meter
11 32,24 30,42 2,04 0,12 0,6( 1,76 0,36 1,2% 0,04 I, 60
2 | 32,26 30,44 2,06 0,16 0,60 1,76 0,34 1,28 0,02 0,62
3| 32,26 30,44 2,06 0,14 0,60 1,74 | 0,34 1,30 0,04 0,62
4| 32,28 30,38 2,06 0,10 0,59 1,78 0,34 1,30 0,02 0,64
5| 32,24 30,44 2,06 0,20 0,59 1,78 0,32 1,30 0,02 0,64
6 | 32,28 30,38 2,06 0,08 0,59 1,78 0,36 1,30 0,02 0,64
71 32,26 30,46 2,06 0,10 0,59 1,78 0,36 1,30 0,02. 0,64
81 32,28 30,50 2,04 0,12 0,58 1,78 0,36 1,30 0,02 0,64
9 | 32,28 30,52 2,04 0,08 0,58 1,78 0,38 1,28 0,04 0,64
101 32,28 30,54 2,06 0,14 0,57 _ 1,78 0,38 1,28 0,00 0,62
11 | 32,28 30,54 2,04 0,12 0,57 1,78 0,38 1,28 0,00 0,60
121 32,28 30,50 2,04 0,10 0,57 1,78 0,36 1,28 0,00 0,58
13 | 32,28 30,46 2,04 0,12 0,58 1,78 0,36. 1,28 0,00 0,58
141 32,26 30,44 2,02 0,14 0,59 1,76 0,36 1,28 0,00 0,56
15 | 32,26 30,40 2,04 0,10 0,59 1,74 0,36 1,28 0,02 0,56
16 | 32,26 30,46 2,04 0,12 0,58 1,74 0,36 1,28 0,02 0,56
17 I 32,26 30,48 2,04 0,10 0,57 1,72 0,36 1,30 0,00 0,56
18 | 32,30 30,44 2,02 0,08 0,57 1,76 0,36 1,30 0,00 0,54
19 | 32,28 30,46 2,00 0,12 0,56 1,76 0,36 1,28 0,00 0,52
20 1 32,28 30,44 2,00 0,08 0,56 1,76 0,36 1,28 0,00 0,52
21 I 32,26 30,44 2,00 0,08 0,55 1,76 0,36 1,30 0,02 0,52
22 | 32,26 30,44 2,00 0,08 0,55 1,72 0,36 1,30 0,02 0,52
231 32,26 30,46 2,00 0,12 0,56 1,70 0,32 1,30 0,02 0,50
24 | 32,26 30,46 2,00 0,12 0,56 ‚ 1,66 0,30 1,30 0,02 0,50
251 32,22 30,42 2,00 0,10 0,56 1,66 0,30 1,28 0,06 0,50.
26 I 32,24 30,40 2,00 0,10 0,57 1,64 0,30 1,28 0,06 0,48
27 | 32,26 30,40 2,02 0,08 0,56 1,68 0,30 1,28 0,06 0,46
28 | 32,28 30,48 2,04 0,10 0,56 1,74 0,26 1,28 0,06 0,48
29 | 32,26 30,46 2,02 0,12 0,56 1,72 0,26 1,28 0,06 0,48
30 | 32,26 30,46 2,02 0,12 0,57 1,70 0,24 1,26 0,08 0,48
31 1 32,26 30,52 2,04 0,10 0,57 1,70 0,24 1,26 0,08: 0,48
Potsdam, den 25. September 1893. Der Regierungs-Präfident-
394
Befanntmahung,
betreffend die Sinrichtung und den Betrieb von Anlagen zur An:
tertigung von Zünbhölgern unter Verwendung von weißem Phosphor,
314. Zur Ausführung ded Geſetzes, betreffend bie
Anfertigung und Verzollung von Zündhölgern, vom
13. Mai 1884 (ReichesGejegbl. S. 49) hat der Bundes-
rath auf Grund des 5 120e. der Gewerbeordnung
folgende
Vorſchriften über die in Anlagen, melde zur An-
fertigung von Zündhoͤlzern unter Verwendung von
weißem Phosphor dienen, zu treffenden Einrich⸗
tungen
erlaſſen:
5 1.
richtungen:
a. das Zubereiten der Zündmaffe,
b. dad Betunfen der Höfer,
c. dad Trodnen der betunften Hölzer,
d. das Abfüllen der Hölzer und ihre erfte Ver⸗
Für jede der nachfolgend bezeichneter Ver⸗
padung,
mäflen befondere Räume vorhanden fein.
.Diefe Räume dürfen nur unter einander, nicht
aber mit anderen Arbeitsräumen oder mit Wohn: und
Geſchäftsräumen in unmittelbarer Berbindung flehen.
Es ift indeffen eine unmittelbare Verbindung des für
das Betunken der Hölzer beflimmten Raumes mit dem
Einlegeraum, fowie des für dag Abfüllen und die erfte
Verpadung der Hölzer beflimmten Raumed mit den
Lagerräumen für fertige Waare geftattet. In jedem
ber bezeichneten Räume dürfen ausjchfießlich diejenigen
Arbeiten vorgenommen werben, für welche derſelbe be-
flimmt iſt; jedoch iſt es erlaubt, in den zum Betunken
der Hölzer beſtimmten Räumen (b) auch das Schwefeln
und Paraffiniren der Hölzer vorzunehmen.
. Die Räume, in weldyen die im 6 1 unter
a, b, d bezeichneten Berrichtungen vorgenommen werden,
müſſen mindeflend fünf Meter hoch, die Räume unter
b und d feuerfiher abgededt, die Trodenräume (c) in
ihrem ganzen Umfange feuerficher bergeftellt fein. Die
Wände der Räume, in welden die unter a, b, d ber
zeichneten Berrichtungen vorgenommen werden, müffen
mit einem Anftrih von Kalkmilch verjehen jein, welcher
mindeftend einmal halbjährlich zu erneuern ift, nachdem
der frühere Anftrich gut abgerieben ift.
$ 3. Die Räume, in welchen Zündmaffe bereitet
wird, müſſen fo eingerichtet fein, daß ein beftändiger
Luftwechfel ftattfindet, welcher ausreicht, um entftehende
Phosphordämpfe fofort abzuführen.
Die Bereitung der Zündmaſſe darf nur in luftdicht
gejchloffenen Gefäßen flattfinden, deren Füllöffnung fo
enaurihten ift, daß fie zugleich als Sicherheitsventil
wirft.
Gefäße, in welchen Zündmaſſe enthalten ift, müffen
ftetd gut bededt gehalten werben.
$ 4. Das Betunfen der Hölzer muß mittel
jolher Vorrichtungen gejchehen, welche das Eindringen
der Phosphorbämpfe in die Arbeitsräume ausſchließen.
Wird erwärmt Tunkmaſſe ver fo dürfen
zum Betunfen nur Vorrichtungen benugt werben, welde
für diefen Zwed von der höheren Verwaltungsbehörde
bejonders genehmigt find.
Die Räume, in welde betunfte Hölger zum
Trodnen gebradht werden, müſſen ausreichend venti-
firt fein.
In fünftlih erwärmten Tirodenräumen barf bie
Temperatur fünfunbbreißig Grad Celfius nicht über-
fleigen.. In jedem Trodenraum ift ein Thermometer
anzubringen, an mweldem durch eine in die Augen
fallende, von außen wahrnehmbare Marfe der höchſte
zuläffige Temperaturgrad bezeichnet iſt.
Das Beihiden und Entleeren der Räume barf,
fofern dazu das Betreten der legteren erforderlich ift,
nur flattfinden, wenn vorher mindeflend eine halbe
Stunde lang durch Oeffnen der Thüren und Kenfter
oder durch befondere Bentilationsverrichtungen ein
völliger Luftwechſel hergeftellt if:
5 6. Die Abfüllraume, und fofern die erſte Ber-
padung der Hölzer in bejonderen Räumen erfolgt, aud
diefe, müſſen fo bemejjen fein, dag für jeden der darin
bejchäftigten Arbeiter ein Luftraum von mindeftene zehn
Kubifmeter vorhanden if. Die gedachten Räume müſſen
mit Fenſtern, welche geöffnet werben fönnen, und mit
ausreichend wirfenden Bentilationdeinrichtungen ver-
jehen fein.
$7 Die im 6 1 unter a, b, d bezeichneten
Räume müffen täglich nach Beendigung der Arbeit ge-
reinigt werben. Die dabei zu fammelnden Abfälle And
\ofort nad) beendigter Reinigung der Räume zu ver-
brennen.
$ 8. Der Arbeitgeber hat dafür zu forgen, daß
bie Arbeiter, welche in den im $ 1 a bis d bezeichneten
Räumen beichäftigt find, einen bejonderen Oberanzug
oder eine auch den Dberförper bedende Schürze tragen,
und daß diejelben diefe Kleidungsftüde jedesmal beim
Berlaffen der Arbeitsräume in einem befonderen, ge-
trennt von den letzteren herzurichtenden Raum ablegen
und zurüdiaffen. In diefem Raum müſſen abgefonderte
Behälter zum Aufhängen der Arbeitsangüge und ber
gewöhnlichen Kleidungsſtücke, welde vor Beginn der
Arbeit abgelegt werden, vorhanden fein.
$ 9. Der Arbeitgeber darf nicht geftatten, daß die
Arbeiter Nahrungsmittel in die Arbeitsräume mitbringen
ober in benjelben verzehren. Er hat dafür zu forgen,
daß das Einnehmen der Mahlzeiten nur in Räumen
geichieht, weldhe von den Arbeitsräumen, ſowie von den
An» und Ausfleideräumen vollftändig getrennt find.
Auch müſſen außerhalb der Arbeitsräume Vorrichtungen
zum Erwärmen der Speijen vorhanden fein.
$ 10. Außerhalb der Arbeitsräume, aber in un-
mittelbarer Nähe derjelben, müfjen für die Zahl der
darin beichäftigten Arbeiter ausreichende Wafcheinrich-
tungen angebraht und Gefäße zum Zweck des Mund-
ausſpülens in genügender Anzahl aufgeftellt fein.
$ 11. Der Arbeitgeber hat dafür zu forgen, daß
die Arbeiter vor dem Einnehmen der Mahlzeiten, ſowie
vor dem Berlaffen der Fabrik fi die Hände gründlich
395
reinigen, den Mund mit Wafler ausjpülen und bie
während der Arbeit benugten Oberfleider oder Schürzen
ablegen.
$ 12. Der Arbeitgeber darf in den im $ 1 unter
a. bis d. bezeichneten Räumen nur Perſonen zur Bes
Ihäftigung zulaſſen, welche eine Beideinigung eines
approbirten Arztes darüber beibringen, daß fie nicht an
der Phosphornefrofe Teiden und vermöge ihrer Körper:
beichaffenheit der Gefahr, von diefer Krankheit befallen
zu werden, nicht in beſonderem Maße ausgejegt find.
Die Beicheinigungen find zu fammeln, aufzube-
wahren und dem Auffihtsbeamten ($ 139b. der Ge⸗
werbeordnung) auf Verlangen vorzulegen.
$ 13. Der Arbeitgeber hat die Ueberwachung des
Geſundheitszuſtandes der von ihm bejchäftigten Arbeiter
einem, dem Auffichtöbeamten ($ 139b. der Gewerbe:
ordnung) namhaft zu machenden approbirten Arzte zu
übertragen, welcher vierteljährlih mindeſtens einmal
eine Unterjuchung der Arbeiter vorzunehmen und den
Arbeitgeber von febem ermitielten Falle einer Erfran-
fung an Phosphornefrofe in Kenntniß zu fegen bat.
Der Arbeitgeber ift verpflichtet, von jeder unter
ben Arbeitern vorfommenden Erfranfung an Phosphor:
“ nefrofe, jobald er durch den Kabrifarzt oder auf andere
Weile davon Kenntniß erhält, dem Auffihtsbeamten
Ihriftlihe Anzeige zu erflatten. Er darf an der Phos⸗
phornefrofe erfranfte Arbeiter nicht ferner in den im
$ 1a. bis d. bezeichneten Räumen befchäftigen.
$ 14. Der Arbeitgeber ift verpflichtet, zur Kon-
trole über den Wechſel und Berbleib der Arbeiter ein
Buch zu führen, welches Bor- und Zunamen, Alter,
Wohnort, jowie den Tag des Ein: und Audtritts jedes
Arbeiterd enthalten muß. In dieſes Kontrolbuh hat
der Kabrifarzt das Ergebniß feiner Unterfuchungen und
den Tag der Tedteren einzutragen. Daſſelbe ift dem
Auffihtebeamten ($ 1395. der Gewerbeordnung) auf
Berlangen vorzulegen.
$ 15. In jedem Arbeitsraum muß eine Abfchrift
oder ein Abdrud des $ 2 des Geſetzes vom 13. Mai
1884 und der $$ 1 bis 14 dieſer Borfchriften, ſowie
eine Anweiſung für die in dem betreffenden Raum be-
Ihäftigten Arbeiter an einer in die Augen fallenden
Stelle aushängen. Ein Eremplar diefer Anweiſung ift
jedem Arbeiter, welcher in den im $ 1 unter a. bie d.
bezeichneten Räumen befehäftigt werden joll, einzuhändigen.
$ 16. Neue Anlagen, in welchen Zündhölger unter
Berwendung von weißem Phosphor angefertigt werben
jollen, bürfen erft in Betrieb gejett werden, nachdem
ihre Errichtung dem zufländigen Auffichtsbeamten ($ 139.
der Gewerbeordnung) angezeigt worden ifl. Der Lestere
bat nad Empfang diejer Anzeige ſchleunigſt durch pers
jönlihe Reviſion feftzuftelfen, ob die Einrichtung ber
Anlage ben erlaffenen Borjchriften entipricht.
$ 17. Im Falle der Zumiderhandlung gegen $ 1
des Geſetzes vom 13. Mai 1884 und gegen die SS 1
bis 16 diefer Vorſchriften fann die Polizeibehörbe bie
Einftellung des Betriebes bis zur Herftellung des vor-
Ihriftsmäßigen Zuflandes anordnen,
$ 18. Die vorflehenden Beſtimmungen treten mit
dem Tage ihrer Berfündigung an die Stelle der durch
die Befanntmahung des Neichsfanzlerd vom 11. Juli
1884 (Sentrafblatt für das Deutihe Neih S. 195)
verfündeten Vorſchriften.
Die auf Grund des 8 18 Abſatz 2 daſelbſt durch
den Bundesrath zugelaffenen Ausnahmen von den Bor-
ihriften des 6 1 und des $ 2 Sag 1 bleiben bie zu
ihrem etwaigen Widerruf aufrecht erhalten.
Berlin, den 8. Juli 1893.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
von Boettider.
& 5
%
Befanntmahung,
betreffend die Ginrichtung und ben Betrieb der zur Anfertigung
von Gigarren beftimmten Anlagen.
Auf Grund des F 120e. und bes 5 139a.
der Gewerbeordnung hat der Bundesrath folgende
Vorſchriften über die Einrichtung und den Betrieb der
zur Anfertigung von Cigarren beftimmten Anlagen er-
laſſen:
8 1. Die nachſtehenden Vorſchriften finden An⸗
wendung auf alle Anlagen, in welchen zur Herſtellung
von Cigarren erforderliche Verrichtungen vorgenommen
werden, ſofern in den Anlagen Perſonen beſchäftigt
werden, welche nicht zu den Familiengliedern des Unter⸗
nehmers gebören.
$ 2. Das Abrippen des Tabacks, die Anfertigung
und das Sortiren der Cigarren darf in Räumen, deren
Fußboden 0,5 Meter unter dem Straßenniveau liegt,
überhaupt nidt, und in Räumen, welche unter dem
Dade Liegen, nur dann vorgenommen werden, wenn
das Dad mit Verſchalung verfehen ift.
Die Arbeitdräume, in welchen die bezeichneten
Berrichtungen vorgenommen werden, dürfen weber als
Wohn⸗, Schlaf, Koch⸗ oder Vorrathsräume noch als
Lager oder Trodenräume benugt werben. Die Zu:
gänge zu benadbarten Räumen diejer Art müſſen mit
verichließbaren Thüren verjehen fein, welche während
der Arbeitszeit gejchloffen fein müſſen.
$ 3. Die Arbeitsräume ($ 2) müſſen mindeſtens
drei Meter hoch und mit Fenftern verjehen fein, melde
nah Zahl und Größe ausreichen, um für alle Arbeite-
ftelen hinreichendes Licht zu gewähren. Die Fenſter
müffen fo eingerichtet fein, daß fie wenigfteng für die
Hälfte ihres Klächenraumes geöffnet werben fünnen.
$ 4. Die Arbeitsräume müſſen mit einem feften
und dichten Fußboden verſehen fein.
55. Die Zahl der in jedem Arbeitsraum be-
Ihäftigten Perfonen muß fo bemeijen jein, daß auf
jede bderjelben mindeftend fieben Kubifmeter Luftraum
entfallen.
$ 6. In den Arbeitsräumen dürfen Vorräthe von
Tabak und Halbfabrikaten nur in der für eine Tages⸗
arbeit erforderlichen Menge und nur die im Laufe bed
Tages angefertigten Cigarren vorhanden fein. Alles
weitere Lagern von Taback und Halbfabrilaten, jon
396
das Trodnen von Tabad, Abfällen und Wideln in| 3) die Zahl der Arbeiter, welche demnach in dem
a erdumen aud außerhalb der Arbeitszeit ift unter:
agt.
$ 7. Die Arbeitsräume müſſen täglich zweimal
mindeſtens eine halbe Stunde Tang und zwar während
ber Mittagspaufe und nad Beendigung der Arbeitd-
zeit, durch vollfiändiged Deffnen der Fenſter und ber
nicht in Wohn-, Schlaf⸗, Koch⸗ oder Borratheräume
führenden Thüren gelüftet werden. Während dieſer
Zeit darf den Arbeitern der Aufenthalt in den Arbeite-
räumen nicht geftattet werben.
$ 8. Die Fußböden und Arbeitötiihe müſſen
täglich mindeſtens einmal durch Abwaſchen oder feuchteg
Abreiben vom Staube gereinigt werben.
$ 9. Kleidungsftüde, welche von den Arbeitern
für die Arbeitszeit abgelegt werden, find außerhalb der
Arbeitsräume aufzubewahren. Innerhalb der Arbeits:
räume iſt die Aufbewahrung nur geftattet, wenn bie-
ſelbe in ausſchließlich dazu beflimmten verfchließbaren
Shränfen erfolgt. Die letzteren müſſen während ber
Arbeitszeit geichloffen fein.
$ 10. Auf Antrag des Unternehmers fönnen Ab-
weichungen von ben Borfchriften der SS 3, 5, 7 durch
die höhere Verwaltungsbehörde zugelaffen werden, wenn
die Arbeitsräume mit einer ausreichenden DVentilationg-
einrichtung verjehen find.
Desgleichen fann auf Antrag des Unternehmers
dur die höhere Verwaltungsbehoͤrde eine geringere
als die im $ 3 vorgefchriebene Höhe für foldhe Arbeits-
räume zugelaffen werben, in welchen den Arbeitern ein
größerer ald der im 5 5 vorgejchriebene Luftraum ge
währt wird.
$ 11. Die Beichäftigung von Arbeiterinnen und
jugendlichen Arbeitern ift bis zum 1. Mai 1903 ge:
ftattet, wenn die nachflehenden Vorſchriften beobachtet
werben:
1) Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter müjfen im
unmittelbaren Arbeitöverhältniß zu dem Betriebe:
unternehmer ſtehen. Das Annehmen und Ablohnen
derjelben durd andere Arbeiter oder für deren
Rechnung ift nicht geftattet.
Für männliche und weibliche Arbeiter müſſen ge-
trennte Aborte mit bejonderen Eingängen und, ſo—⸗
fern vor Beginn und nad) Beendigung ber Arbeit
ein Wechſeln der Kleider flattfindet, getrennte Aue:
und Anfleideräume vorhanden fein.
Die Vorſchrift unter Ziffer 1 findet auf Ar-
beiter, welche zu einander in dem Verhältniß von Ehe⸗
gatten, Geſchwiſtern oder von Alzendenten und Deizen-
benten fteben, die Vorſchrift unter Ziffer 2 auf Be-
triebe, in melden nicht über zehn Arbeiter befchäftigt
werden, feine Anwendung.
6 12. An der Eingangsthür jedes Arbeitöraumeg
muß ein von der Ortspofizeibehörde zur Beſtätigung
der Nichtigfeit feines Inhalts untergeichneter Aushang
befeftigt fein, aus welchem erſichtlich iſt:
1) die Länge, Breite und Höhe des Arbeitdraumes,
2) der Inhalt des Luftraum? = ®-Kifmeter,
2)
Arbeitsraum beichäftigt werben darf.
In jedem Arbeiteraum muß eine Tafel ausge—
hängt fein, welche in deutlicher Schrift die Beftimmungen
der 88 2 bis 11 wiebergiebt.
$ 13. Die vorftehenden Beſtimmungen treten mit
dem Tage ihrer Berfündigung an bie Stelle der durch
die Befanntmadhung des Reichskanzlers vom 9. Mai
1888 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 172) verfünderen Vorſchriften.
Berlin, den 8. Juli 1893.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
von Boetticer.
* *
*
Vorſtehende Beſtimmungen werden mit dem Be
merken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß hierdurch
die entſprechenden Borfariften vom 11. Juli 18
(Centralblatt S. 195) und vom 9. Mai 1888 (R.G.
Bl. S. 172) aufgehoben worden find.
Potsdam, den 20. September 1893.
Der Regierungd-Präftdent.
Polizei:Berordnung.
218. Auf Grund der $6 6, 12 und 15 des Geſetzes
über die Poligeiverwaltung vom 11. März 1850 (Gel.
©. ©. 265) und des $ 137 des Geſetzes über die all
gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gel.
S. ©. 195) wird unter Zuftimmung bed Bezirksaus⸗
Ihufles für den Umfang des Regierungsbezirfd Potsdam
nachſtehende
Polizei⸗Verordnung
erlaſſen:
$ 1. Perſonen, welche Lumpen, Knochen ober robe
Felle ſammeln, eintauſchen oder feilbieten, dürfen bei
Ausübung ihres Gewerbebetriebes Naſch- und Eßwaaren,
ſowie andere Sachen, welche Kindern zum Spielen oder
zu ſonſtiger Beſchäftigung in die Hand gegeben und
von ihnen mit dem Munde berührt zu werben pflegen,
wie Dledinftrumente und ähnliches Spielzeug, Abzieh:
bilder, Schiefertafel- und DBleiftifte u. dgl. zum Zwede
der MWeiterveräußerung nit mit ſich führen, dieſe
Gegenſtände aub in Räumen, in denen Qumpen,
Knochen oder rohe Felle Tagern, nicht aufbewahren.
$ 2. Zumwiderhandlungen gegen diefe Verordnung
werden, fofern nach den beftehenden Strafgejegen feine
härtere Strafe verwirft ıft, mit Geldſtrafe bie zum
Betrage von ſechszig Mark beftraft.
Potsdam, den 22. September 1893.
Der Regierungs-Präſident.
Belanntmahung.
216. An Stelle des verfegten Herrn Amterichters
Nadler ift der Herr Amtsrichter von der Rinde zu
Nauen zum Borfigenden des in Nauen für den Kreis
Oſthavelland zur Durchführung der Imvaliditäts⸗ und
Alteröverfiherung errichteten Schiedsgerichts ernannt
worden.
Potsdam, den 21. September 1893.
Der Regierungs⸗Präſident.
BEE. UUUUUUUUUU
397
217. Tarif ,
zur Erhebung von Ufer-, Anlage-, Krahn⸗ und Wiegegebühren in Charlottenburg für die Benugung ber
Öffentlichen ſtaͤdtiſchen Ausladeſtellen:
an der Spree in der Uferſtraße zwiſchen der Schloßbrücke und der Spreeſtraße,
an dem Schifffahrtskanal in der Ladeſträße am Charlottenburger Ufer.
Gültig bis 1. April 1896,
und Kähne.
31. Ottob
‚gel: und andere
Baufleine, Mauerfand ıc.,
Bei einer
Anlagegebüht in Reichemart
. . Anlage: 3 1
eo. akiafen n Für alle übrigen Fi für jeven weiteren Nrbeitsta;
Tragfähigkeit fowie . Gebühr. ' h 8
MN in Tonnen. | fir Plofermateriatien Gegenftände. und zwar für den
“.f. w.
für Tage
1.1] 1-50
2.1 51—100
a lisızaeo] 122 || ewerstieg: | 17 || austgtieg- bis Tängfens
5.] über 200 lich der lich der 14 Tage.
" für je 50 Sonn: und ⸗
To. mehr | 16 Beftage
Mär.
Anlagegebühr in Reichemart
für jeden weiteren Arbeitstag
nnd zwar für den
1.]2.]3.|4. uf. w.
1. 1—50 1—7 5,00 3) 6| 9112
2. 51—100 1—7 7,50 3 6| 9112
— Ba | 5 Ya [id
” 151—2 —7T öfchliepti 2 1 is lä
über 200 \ austhie ßlich ’ ! bis fängftens 14 Tage.
für je 50 Tonnen] Sonn- und Felltage "
mehr 1—7 2,50 4 811216
Zuſchlag
au A H Il
B. Reabngebübren.
Minimalfag für Benugung des Krahnes pro 100 kg . . . . 0,02 M.
oder für die Benugung auf Zeit pro Stunde. . . 2... . 1,00. M.
C. Wiegegeld.
1) Auf der Schenfelmaage für ein Gewicht von 25 kg brutto. . . 2 2 2 2 2200. OEM.
2) Auf der Brüdenwaage .
a. für ein Gewicht von 50 kg bei Kohlen netto (ausfchliegiih Wagen) . . . . . . 01 M.
b. für ein Gewicht von 50 kg netto kei allen anderen Gegenfländen . . . 2... . 0,02.M.
Allgemeine Beftimmungen.
1) Der ſtädtiſche Ausladeplatz, ſowie die Krahn- und Wiege-Anlage ıft für das Publiknm wochentäglich geöffnet
und zwar
vom 1. April bie einſchließlich 30. September von 7—12 Uhr Vormittags und 1—7 Uhr Radı-
mittags,
vom 1. Oftober bis einfhließlih 31. März von 8—12 Uhr Vormittags und 1—5 Uhr Nachmittags.
2) Den Anordnungen der ftädtiichen Verwaltung über das Anlegen der Fahrzeuge, Ein- und Ausladen, fowie
Verwiegen der Güter ift unbedingt Folge zu leiften. Kein Fahrzeug barf über 14 Tage hinaus an ber
Ladeſtraße liegen.
398
3) Die aud- und einzuladenden Güter find täglih und Tängftens binnen 24 Stunden vom Ausladeplatz eventl.
auf Koften und Gefahr des Empfängers reſp. Verſenders zu entfernen.
4) Auf der Schenfelmaage werden für jebe angefangenen 25 kg bes Gewichts 5 Pfg. Gebühren entrichtet.
Auf der Brüdenwaage werben für ben jedesmaligen Gebrauch derjelben, falls durch das Gewicht 20 Pig.
Gebühren nicht erreicht werden, 20 Big. Gebühren DMinimalfag entrichtet. Jede angefangenen 50 kg tes
Gewichts merben für voll gerechnet. Der Wagen, auf welchem die Fracht zur Brüdenmaage fommt, oder
die Tara, deren Richtigfeit der Controle der Intereſſenten überlaffen bleibt, werden ohne bejondere Ber:
gütigung gewogen.. Für die Ausfertigung eined Duplicats der zu verabfolgenden Wiegeicheine werden an
befonderen Gebühren 10 Pfg. erhoben.
5) Sämmtliche zu erhebende Gebühren find fofort und vor Fortfchaffung der betreffenden Güter zu entrichten.
6) Wird der Ausladeplag und die Erhebung der Gebühren von der Stadtgemeinde verpachtet, fo geben ver:
ſtehende Berechtigungen und Berpflihtungen auf den Pächter über. |
7) Etwaige Streitigfeiten über bie Höhe ber berechneten Gebühren entfcheidet zunächſt der Magiftrat in
Eharlottenbung,
ußerdem nur für die Lade-Straße am Ebarlottenburger fer.
8) Bon dem Anlegen an die Lade-Straße in ihrer ganzen Länge find diejenigen Schiffe ausgeſchloſſen, deren
Breite über 5,60 m beträgt. )
Das Anlegen der Fahrzeuge und das Berhalten berfelben auf der Waffer-Straße wird nad den ke
ftehenden polizeilihen Beftimmungen burd Beamte der Königlichen Strombehörbe geregelt.
Charlottenburg, den 15. debruar 1893. . Der Magiftrat.
*
Vorſtehender Tarif wird hierdurch von mir im Einverſtändniß mit dem Herrn Provinzialſteuerdirektot
für die Zeit vom 1. April 1893 bis dahin 1896 genehmigt.
Potsdam, den 26. September 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Die Wahlen zum Haufe der Abgeorbneien betreffend. b. für den Kreis Teltow von 7 M. bezw. 10,50 M.
218. Nachſtehende auf 8 M. 40 Pf. für den Einſpänner, 12 M.
Bekanntmachung. 60 Pf. für den Zweiſpänner und 4 M. 20 Pr.
Für die Wahlen zur achtzehnten Yegisfaturperiode für jedes weitere Pferd,
bes Hauſes der Abgeordneten habe ih auf rund der| c. für die Kreife Prenzlau und Ruppin von 7 M.
88 17 und 28 der Verordnung vom 30. Mai 1849 bezw. 10,50 M. auf 8,40 M. für den Einipänner
(Gefeg: Sammlung S. 205) ale Wahltermine und und 12 M. 60 Pf. für den Zweilpänner
zwar für erhöht.
bie Wahl der Wahlmänner otsdam, den 22, September 1893.
den 31. Oktober d. J., ’ \ 5
Der Regierungs-Präfident.
und für die Wahl der Abgeorbneten
Den 7. November b. J. Viehſeuchen.
feſtgeſetzt, was hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß ge-| 220. Feſtgeſtellt iſt die Maul- mb Klauen
bracht wird. ſeuche unter dem Rindvieh des Gutes Neu⸗Bar
Berlin, den 24. September 1893. nimer Herrenwieſe, Kreis Oberbarnim, des Gic
Der Miniſter des Innern. meinde⸗Vorſtehers Noack in Görzig, Kreiß Meeskorr
Graf Eulenburg. Storkow, des Drittelbauern Bieiefeld Ku Audbar
— —
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Göricke, Kreis Oſtprignitz, der Milzb eine
Potsdam, den 25. September 1893. nothgeichlachteten Kuh des Bauern Prahl Eram“
Der Regierungs-Präfident. Kreis Oberbarnim, der Bläshenansigteo
Bett. Erh Beſchluß, Bullen des Großbüdners Birſe in
etr. Erhoͤhung der Bergütungsjähe für den bei . jeiner Fehrſe des KRolar:dun Arsınd
der Zeit som 31. Mai bie 30, — 98, —õS——— dorf A Peer“
219. Die vom Bunbesrathe feftgefegten Bergütungs: Erloſchen
ſätze für geleiſteten Vorſpann werben gemäß $ A Art. IL. unter dem Rint
Hr Saehes un —5 — (R.G.-Bl. S. 245) |barnim, die
un er dazu erlaſſenen Inſtruction vom 30. üſilier
1687 (M-0.0. ©. 18 f er
a. für ben Kreis Jüterbog-Luckenwald
bezw. 10,50 M. auf en e von 7 M.ſchenaus
für den Einfpänner,|dorf, f
12 M. 50 Pf. für den Zweiſpam 1009
20 Pf. für jedes weitere end, er und A >
-
anntmachungen des
Königlichen Frieden ums zu Berlin.
Befanntmadhung.
95. Auf den Bericht vom 27. Juli d. 3. will
Id dem wieberbeiliegenden, Geitend ber Generalver·
ſammlung vom 27. April d. J. beſchloſſenen erñen
Nachtrage zu dem Statute des Feuerverſicherungs-Ver-
bandes Deutſcher Fabriken in Berlin hierdurch Meine
Genemigung ertheilen.
An Bord M. 9. „Hohenzollern“, Kiel,
den 11. Auguft 1893.
gez. Wilhelm R.
Zugleih für den Für den Minifter
Juſtiz⸗Miniſter. des Innern.
ggez. Frh. v. Berlepſch. Boſſe.
An den Miniſter des Innern, der Juſtiz und für Hante
und Gewerbe.
* *
Erfter Kachtrag.
In der General:Berjarnmlung des Feuerse-fiuh-
rungs⸗Verbandes Deutfher Fabrifen vom 27. 2
1893 find folgende Aenderungen des Status beic
worben:
1. Zu 81.
3
Es ſoll folgender Sag hinzugefügt werte:
„iedoch ift der Verband beredriar. cu En
„ſicherungen anderer Art gegen tie nm x
„nannten Gefahren abyufchfiehen“,
" 2. 3u 614
Es follen im erſten Abſatz an Silke pr n
„ia. April” die Worte: „I. Februar“ grie zn.m
Berlin W., Sramzöfie ſcheſir. 21.,
den 30. Mai 1899,
Teuerverfi —e— Danide r
Der Vorſtand.
. 983. Sr. Rebfeir. *
Vorſtehenden Allerhoͤhflen € —— —
1893 nebſt dem darin ermärn: —
bringe ich mit dem Bemerlen zur —
daß da:
Deutjche
4. Sti
zu Pot
1890 a
Bi Pen
I Ps -
En
33)
310)
Schoönholz
1033
|
Vehlefanz
Schwante
an Eremmen
131,
1331
1373
Berlin, im September 1893.
thefe bisher nicht beſeſſen hat, ober, falls dies der Fall
fein follte, die Genehmigung tes Herrn Minifters ter
geiftlihden, Umerrichts⸗ und Medzinal-Angelegenheiten
zur abermaligen Bewerbung um Apothefen-Neuanlagen
vorzulegen.
Gleichzeitig weile ih darauf hin, daß Geſuche von
Bewerbern, welde zehn und mehr Jahre fi vom Apo-
thefenfadhe abgewandt haben, oder welche erft nad) dem
Jayre 1878 (bei Berüdfihtigung geringer Zeitunter-
ſchiede) approbirt find, bei der großen Zahl mehr be⸗
egeer Bewerber zur Zeit feine Ausſicht auf Erfolg
aben.
Solche Apotheker fleben deshalb zur Vermeidung
unnötbigen Screibwerfes ıc. am Beſten von der Des
werbung ab.
Bewerber haben ihren Meldungen polizeiliche
Fübrungsattefte aus fämmtlichen Orten,
an welchen fie während ihrer Laufbahn als
Apotheker thätig geweſen find, beizufügen.
Berlin, den 22. September 1893.
Der Polizei Präfident.
Bekanntmachungen des Staats ſeeretairs
Poſipachetverkehr mit Niederiaͤndiſch-Indien.
14. Bom 1. Dftober ab tritt Niederländiic-
Indien der Wiener Poftpadet-Uebereinfunft
vom 4. Juli 1891 bei. In Folge deffen fommen von
diefem Zeitpunfte ab auf den Poſtſpacketverkehr nad
Niederländisch Indien die Bedingungen und der Tarif
des Vereinsdienſtes zur Anwendung. Die Poftanitaften
ertheilen hierüber auf Verlangen nähere Auskunft.
Berlin W., 17. September 1893.
Der Staatsfefretär des Reichs: Poftamts.
Befanntmachungen der Königlichen
Sauptverwaltung der Staatsfchulden.
Befanntmadung.
6. Bei der heute in Gegenwart eines Notare öffentlich
bewirtten 14. Verlooſung von 3'/2 progentigen, unterm
2, Mai 1842 ausgefertigten Staatsſchuldſcheinen find
die in ber Anlage verzeichneten Nummern gezogen
worben. Diefelben werben den Befigern zum I. Januar
1894 mit ber Aufforderung gefünbigt, die in ben aus—
gelooften Nummern verjchriebenen Kapitalbeträge vom
2. Januar 1894 ab gegen Quittung und Rückgabe
der Staatsſchuldſcheine und der fpäter zahlbar merben-
den Zinsſcheine Reihe XXI. Nr. 7 und 8 nebft Zins⸗
Icheinanmeifungen bei der Staatsſchulden-Tilgungskaſſe,
Taubenftraße 29 bierferbft, zu erheben. Die Zahlung
erfolgt von 9 Uhr Vormittags bie 1 Uhr Nachmittags,
mit Ausichluß der Sonn» und Fefttage und der Tepten
brei Geſchäftstage jeden Monats.
Die Einlöfung geichieht auch bei den Negierungs-
Hauptkaſſen und in Frankfurt a. M. bei der Kreisfafle.
Zu diefem Zwecke fünnen die Effekten einer diefer Kaſſen
ſchon vom 1. Dezember d. 3. ab eingereicht werben,
weiche fie der Staatsjchulden-Tilgungsfalle zur Prüfung
vorzulegen hat und nad erfolgter Teftitellung die Aus—⸗
zahlung vom 2. Januar 1894 ar
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsſcheine wirb
vom RKapitale zurüdbehalten.
Mit
Dem
1. QZJaunar 1894 bört die
Berzinfung der verloofien Staatefchuld:
fcheine aut.
Zugfeih werben die bereits früher gefündigten,
auf der Anlage verzeichneten, noch rüdjländigen Schuld⸗
urfunten,
Jahre 1842, Reumärkiſche Schuldverfch
naͤmlich Staatöfchulbicheine vom
rei⸗
aktie Der Münſter⸗
bungen und eine Stamm
Hammer Eiſenbahn wiederholt und mit Tem
Bemerken aufgerufen, daß die Verzinſung derſelben mit
den einzelnen Kündigungsterminen aufgehört bat.
Die Staatsfchufden- Tilgungsfaffe fann fih in
einen Schriftwechſel mit den Inhabern der Schuld—
urfunden über die Zahlungsleiſtung nicht einfaflen.
Formulare zu den Duittungen werden von fammt:
fihen oben gedachten Kaſſen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 8. September 1893.
Hauptverwaltung der Staatsjchulden.
Belfanntmadhung.
7. Bei der heute oͤffentlich bewirkten 39. Serien⸗
verloofung der Staatöprämienanleihe vom Jahre 1855
find die 50 Serien 50 73 94 127 139 140 170 183
1865 228 284 383 460 4856 536 67 641 678 679
680 690 701 730 809 850 867 903 911 932 969
994 1002 1012 1036 1112 1137 1141 1161 1202
1210 1227 1240 1298 1333 1334 1397 1399 1432
1462 1471 gezogen worden.
Die zu diefen Serien gehörigen 5000 Schufdver-
ſchreibungen und die für diefelben am 2. Aprit 1894
zu zahlenden Prämien werden am 15. Januar 1894
und an ten folgenden Tagen öffentlich ausgelooft werden
Berlin, den 15. September 1893.
Hauptverwaltung der Staacsſchulden.
Bekanntmachungen der Kreisausſchüfſe.
Gommunalbejirls:Beränderung.
27. Durch Beihluß tes Kreisausichuffes ift auf
Grund des 6 2 * der Randgemeindeordnung vom 3. Juli
1891 nah Einwilligung der Betheiligten: die Abıren-
nung des Miejengrundftüdes Kartenblatt 1 Parzellen-
nummer 12 von 2 ha 43 ar 50 qm Flädeninhalt,
dem Bauern Friedrid Neumann in Mödlicdh gehörig,
vom Gutsbezirke See und die Vereinigung dieſer
Parzelle mit dem Gemeindebezirfe Möpdlich genehmigt
worden, was gemäß 6 2° a. a. O. hiermit befannt
gemacht wird.
Perleberg, den 19. September 1893,
Der Kreisausihuß der Weſt⸗Prignitz.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Des Könige Majeftät haben durch Allerhöchiten
Erlaß vom 17. Auguft d. 3. dem Kranfenhausverbante
Heegermühle die Rechte einer öffentlichen Körperichaft
beizulegen gerubt.
Sreienwalde a. D., den 19. September 1893.
Der Landrath.
401
Amtsblatt.
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aqoajaaapydaq qun ⸗uauolaoc ug qujbiqaj uauaq aaluaßıpagejaogustinpg qun (uGug; aauauiuai) J10agug uauouvio 219 aano m) >Bjo| anũ
JsogeBtuuag qun uonviaano⸗oꝛluabijiaq ‘J10g) Jaoquspinag uU0N09 214 uaaai ʒ uaquaga] qun u3Bnstıgug /uapraz ag aↄnv ang uog .
bunaaqaolↄqᷓ; ↄjq an) aſſiubnſaqsbunbiiaaſqn apoa aꝛquiivij si uabnataquꝰ uoa Bundyualggg 219 ↄꝛaanage Ind oiq usa ou qun uoa Zug
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Ag ug uauuiouab garag; ur aqajaagaꝛain qun suauolza usq an) ZEBF ING uoa gquujplnag; uaugugualisusgag 1a an) bunuqao
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ua nt uonaoↄaq:uiqquↄ uↄpubꝛũgaaꝭ; aↄq uaBungpvnzunngag
462
Ber ichen Eitenbabhn: Direktion zu Bromberg.
435. Yür die in der erg 3 Hung näher bezeichneten Thiere und Öegenftände, weldhe auf den
daſelbſt ermähnten Ausſtellungen ausgeftellt werten und unverfauft bleiben, wirb eine ——————
der Art gewährt, daß nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die
beförderung an die Verſandſtation und den Ausſteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage des ur-
fprängfigien Frachtbriefes bezw. des Duplifat-Beförderungsicheines für den Hinweg, ſowie turd eine Beſchei⸗
nigung der dazu ermädhtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenflände ausgeftellt geiweien
und unverfauft geblieben find, und wenn die Rüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit flattfinter.
In den urjprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförderungsfcheinen für die Hinſendung if ausdrücklich
zu vermerfen, daß die mit denjelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsant befteben.
| | Die Frabıbegünti iör | Haung der Mädbeförke
Ss N . 14 ıbegunttigung wird gewä u OIMTER
a| nun | | zu | a ee ereinen
1833 für anf den Strecken der find ermächtigt innerbalb
11 Brenenwirtbicaft« " Kiel. 121. bis 25.:Bienen, bienen- Preußischen I Quöftel- |14 Tage
liche Ausſtellung. ‚ September. wirtbichaftlice Staatsbahnen. lungs-Kom⸗
| | Geräthe und Er- milfton.
zeugniſſe.
2Garten⸗ und Obſt⸗ Hildesheim 22. bis 26. Geraͤthe und Er⸗ Desgl. tee. | A
| Bau-Auöfellung. | Sept ember. zengniffe des | | Wodyen
Garten: u. Obſt⸗ | |
banes.
ZBienen⸗, Geflügel: Elbing. 23. bis 25. ‚Bienen, Geflügel, Königliden Eifen-] desgl. |8 Tage Ex
u. Gartenbau-Aus- September. Geräthe und Sr bahn = Direftion >
ſtellung. | zeugniſſe Bromberg.
| Bienen- und &- &
| | fügefaudht, —*— S
| des Garienbaues. | 3
4Geflũgel⸗Ausſtellung. Hannover. 23. bis 25. Geflũgel, ſowie Preußiſchen desgl. 4 2
September. Geraͤthe und Er⸗Staatsbabnen. Wochen 2
zeugniſſe der Ge z
flügelzucht. =
5 Landwirthſchaftliche Metz. 28. Septbr. „‚hiere, fandwirtb- Preuß. Staatl desgl. A =
Ausfellung. ‚ bie 1. ſchaftliche Ma: bahnenu. Reichs⸗ Boden 1 >
| Sftober. | fchinen, Geräthe Eiſenbahnen in: )
und Erzeugniſſe. Elſaß⸗ Lothringen
6Internationale | Wien. 14. bie 17. Dferde. Preußiſchen | del. , A
Hengſtſchau. ‚ Oftober. ' j Staatöbabnen. . Wochen
7 Geflügel-Ausftellung.‘ Breslau. A4. bis 6. ‚Geflügel, ſowie Desgl. desgl. A
| November. | Gerätbe und Er⸗ Wochen
zeugniſſe der Ge⸗
| | | flügefzuht. | | Ä |
Bromberg, den 18. September 1893. Koͤnigliche Eiienbabn-Direftion.
Befanntmahung. Berfonaldrouit.
A6. Am 1. Sftober d. 3. wird der auf der Strede Der VBürgermeiſter Dr. Kroniſch in Perleberg
Etargard i. Pom. Belgard zwiſchen Ruhnow und iſt zum Amtsanwalt bei tem Königlichen Amtsgericht
Labes gelegene Perſonen⸗Haltepunkt Kankelfitz für den daſelbſt ernannt worden.
unbeſchränkten Perſonen⸗ und Gepädverfehr eröffnet. Im Kreiſe Beeskow-Storkow ift an Stelle des
Gepädfüde werden von Kanfelfig unalgefertigt mit: Rittergutspächters Balger in Groß-Rieg, welder am
genommen. Die Fradıt hierfür wird auf ber End-i1. Dftober d. 3. fein Amt niederzulegen beabfichtigt, der
Ration erhoben. Die Abfahrtszeiten ber Züge find in: bisherige Amisvorficher- Stellvertreter, Rittergutsbefiger
dem vom 1. Oltober d. 3. giltigen Fahrplane enthalten. Sorader in Birkholz vom genannten Tage ab zum
Desgleichen ſindet vom 1. —* eine direfte Perfonen- ' Amtevorficher des Amtsbezirks VIII. — Groß-Rietz —
und Gepäck⸗Abfertigung von Kanfelig nah Berlin, ernannt worden.
Stett. Bbf. über Stettin flatt. Näheres iſt auf den | Die Foörſterſtelle Sarnow in ter Überförflerei
Stationen und Halteflelen zu erjabren. Neu⸗ ‚Holland ft vom 1. Rovember d. 3. ab dem Förfter
Bromberg, ten 16. September 1893. : Wehr zu Bogeljang, OÜberförfterei Zehdenick, übertragen
Königliche Eiſenbahn⸗Direktion. ; worden.
403
Der verjorgungsberechtigte Oberjäger und Forſt⸗
aufſeher Bislich zu Neu-Kahrland in der Oberförfterei
Potsdam iſt zum Königlichen Förfter ernannt und dem:
jelben die Hörfterftele Bogelfang in der Oberförfterei
Zehdend vom 1. November d. %. ab übertragen
worden.
Der bisherige Königliche Regierungs-Baumeiſter
Poltrod zu Nauen iſt zum Königlichen Kreis-Bau⸗
Inſpektor ernannt. Demjelben ift die bisher probe:
weife verwaltete Kreisbauinſpektorſtelle daſelbſt vom
1. September 1893 ab endgültig verliehen worden.
Die Militair-Anwärter Herrmann, Heffler
und Wegel bei der Einfommenfteuer-Veranlagungs-
Sommilon bed Kreiſes Teltow in Berlin, und
Albrecht bei der Einfommenfteuer-Beranlagungs: Com:
mijfion des Kreijed Nieder-Barnim find zu Regierungs-
Militair-Supernumerarien ernannt worden.
An Stelle ded zur Verwaltung der Spezial:
fommiffion 1. Stettin "berufenen Regierungs-Raths
Praetorius ift dem Negierungs-Affeffor Wer in
Eberswalde die Berwaltung der Spezialfommiifion
Eberswalde übertragen worden.
Der bisherige Prebigtamts-Kandidat Chriſtian
Hermann Karl Brandt aus Seehaufen i. 9. if zum
Diafonus bei der Stabtfirde zu Wittenberge, Diözeie
Perleberg, beftellt worden.
Der wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Dr. Cauer iſt
zum Oberlehrer in Berlin ernannt und ber 11. Neal:
ſchule ebenda überwielen worden.
Der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Dr. Fritze iſt
zum Oberlehrer ernannt und dem Joachimsthalſchen
Gymnaſium in Berlin überwieſen worden.
Der Gemeindelehrer Richard Kanning iſt als
ordentlicher Lehrer an der Koͤniglichen Eliſabethſchule
in Berlin angeſtellt worden.
Ausweiſung von Ausländern aus dem Neichsgebiete.
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Vatıım
* der welche die Ausweiſung
3 des Ausgewiefenen. Beftrafung. befchloffen hat. ne
1. 2 | 3, 4. 5 6.
Auf Grund des 6 362 des Strafgejegbude:
1 Ignaz Brudner, geboren im Auguf 1867| Pandftreichen, Königlich bayerifche | 18. Auguft
Metzger, in Stratzing, Bezirk Polizei⸗Direktion 1893.
Krems, Niederöſter⸗ Münden,
reich, oͤſterreichiſcher
Staatsangehöriger,
2) Moriz Jacob, geboren am 1. April Landſtreichen u. Betteln, Königlich bayerifches) 13. Auguft
Schriftfeger, 1845 zu Großmarbein, Bezirksamt Fichten) 1893.
Ungarn, ungariſcher felg,
Staatsangehöriger,
3 Joſef Kliforfa, geboren am 15. Ofto-\vesgleichen, Königlich Säͤchſiſche, 12. Auguft
Uhrmadergehilfe, ber 1848 zu Jirkov, Kreishauptmann- 1893,
Bezirk Semil, Boͤh⸗ ſchaft Bautzen,
men, ortsangehörig
ebendaſelbſt,
4 Franz Eduard geboren am 7. April Landſtreichen, Königlih preußiſcher 22. Auguft
Knerſch, auch Kner,| 1875 zu Dresden, Regierungspräfiden) 1893.
Laufburfche, Öfterreichifeher Staats⸗ zu Magdeburg,
angebhöriger,
5 Wilhelm Kowarſch, |geboren am 20. Auguf|Betteln,
Schloſſergeſelle, 1875 zu Liebenau,
Oeſterreich, oſterreichi
ſcher Staatsangehoͤr.
6| Franz Kudler,
Tageloͤhner, in Kropfſchlag, Bezirk
Kaplitz, Böhmen, öfter-
reihifher Staatsan-
gehöriger,
7 Ferdinand Pietſch, geboren am 21. Auguſt Landſtreichen,
Zahntechnifer, 1874 zu Graz, Steier:
marf, ortdangehörig
ebendaferbk,
geboren im Jahre 1849 bedgleichen,
Polizeibehörde zu
Hamburg,
besgleichen.
Röniglih bayeriſches 20. Auguft
Bezirksamt Negen, 1893.
Königlih bayeriſche 24. zuguf
Polizei⸗Direktion 1893.
Münden,
AOM
* Name und Stand | . Alter und Heimath Grund Behörde, Dat
VCH ES SEE der weiche die Ausweiſung es j
E des Ausgewielenen. Bezafung befhloffen bat. ee
i 2. | 3. 4. | 5. 6.
8 Johann Preuß, geboren am 30. MärziBetteln, Koͤniglich Sähfiihel 7. Auguft
Webergehilfe, 1843 zu Kreibitz, Be⸗ Kreishauptmann⸗ 1808,
zirfRumburg, Böhmen, Ihaft zu Bautzen,
9| Johann Stolz, geboren am 6. Junildesgleichen, Großherzoglich heifi-| 18. Auguft
Barbier, 1848 zu Böohmiſch⸗ ſches Kreisamt 1893.
Brod bei Prag, Boͤh⸗
men, öſterreichiſcher
Staatsangehöriger,
Gießen,
10 Adolf Weber, Igeboren am 12. MailBetteln u. Landſtreichen, Koͤniglich preußifcher| 21. Auguft
| vormals Lehrer, 1862 zu Czaslau,
. 1. Böhmen,
11 Joſeph von Bargen,igeboren am 24. De-|Landftreichen,
Kaufmann, zember 1862 zu Baden
bei Wien, Oeſterreich,
12) Anton Bullenda, langeblih 24 Jahre alt, desgleichen,
Tagearbeiter, geboren zu Modarka,
Bezirk Krafau, Ga⸗
ſizien, oͤſterreichiſcher
Staatsangehoͤriger,
133 Ludwig Kajak, geboren am 23. März desgleichen,
Kohlenzieher, 1871 zu Bolda, Liv⸗
land, ruſſiſcher Staats⸗
angehöriger,
14| Sipke Klomp, geboren am 21. Mai Betteln,
Arbeiter, 1845 zu Aude⸗Hacke,
Holland, ortsangehoͤrig
ebendaſelbſt,
15| Lorenz Krotochwil, geboren am 10. Auguſt desgleichen,
Maurer, 1848 zu Schwarzthal,
Bezirk Kaplitz, Böh-
men, öfterreichifcher
Staatsdangehöriger,
Negierungspräfident' 1893,
zu Breslau,
Königlich preußifcher| 14. anguf
Regierungspräfident 1893.
zu Köslin,
Königlih preußiicher| 20. Juli
Negierungspräfidenti 1893.
zu Oppeln,
Königlich preußiicher| 25. Auguft
Regierungspraͤſident 1893.
zu Stade,
Königlich preußiicher) 20. Juni
Negierungspräfidenti - 1893.
zu Münfter,
Königlih bayeriſches 15. Auguft
Bezirfdamt Mies- 1893.
bad,
16| Marie Senden, geboren am 6. Mailgewerbömäßige Unzucht, |Röniglih preußifcher| 1. Auguft
Dienſtmagd, 1870 ˖ zu Bruchhaufen,
Holland⸗
Regierungspräfidenti 1893.
u Aachen
z
17 Jakob Weiß, geboren am 2. Sep=|Betteln u. Landſtreichen, Königlich bayeriſches 31. Auguſt
Bäcker, tember 1835 zu Neu⸗
edein, Bezirk Taus,
öhmen, oͤſterreichiſcher
Staatsangehöriger,
Bezirksamt Mühl⸗ 1893,
dorf,
Die durch Beſchluß des Königlich preußiſchen Regierungs-Präſidenten zu Potsdam vom 7. März d. J.
verfügte Ausweiſung des Arbeiters Alwin Branke aus dem Reichsgebiet iſt zurückgenommen worden.
Hierzu eine Beilage, enthaltend das Verzeichniß gefündigter Staatsſchuldſcheine von 1842, Neumärkiſcher Schuld:
verfchreibungen und Münfter-Hammer Eijenbahn-Stammaltie, fowie Fünf Deffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einjpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.) ‘
Redigirt von der Königlihen Regierung zu Potsdam.
- Rotsdam, Buchdruckerei der A. W. Hayn ſchen Exben.
Amtsblatt
Ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stück —ß :
Bekanntmachungen
der Königlichen Miniſterien.
Bekanntmachung,
betreffend den Anfauf volljähriger Artillerie-Zug- und Reiwferde.
27T. Zum Anfauf von Artillerie-Reit- und Zug:
pferden im Alter von 5 bis 8 Jahren find im Bereiche
der Königlichen Regierung zu Potsdam nachſtehende
Morgens 8 ihr beginnende Märkte anberaumt
worden und zwar:
am 10. DEtober d. J. in Neuftadt a. D.,
⸗ ⸗ s = Dranienburg,
: 13. ⸗ . 2: e GStrasburg U.-M.
Bemerft wird hierbei, Daß von der Kommilfion
nur folche Pferde angefauft werden, welde annähernd
den Aniprüden, die an die Nemonten der betreffenden
Waffe geftellt werden, genügen. Auch dürfen bie ‘Pferde
fih nit in dürftigem Futterzuſtande befinden.
Die erfauften Pferde werben zur Stelle abgenommen
und jofort gegen Duittung baar bezaplt.
Pferde mit ſolchen Fehlern, welche nach den Landes⸗
gefegen den Kauf rüdgängig maden, find vom Ber-
fäufer gegen Erftattung bed Kaufpreifed und der Un-
foften zurüdzunehmen. "Krippenfeger find vom Ber-
faufe ausgeichloffen. Die Berfäufer find verpflichtet,
jedem verfauften Pferde eine neue ftarfe rindlederne
Trenfe mit ftarfem, glatten Gebiß (feine Knebeltrenfe)
und eine neue flarfe Kopfhalfter von Leder oder Hanf
mit zwei mindeltend zwei Meter langen Strängen von
Hanf ohne bejondere Sergütung mitzugeben.
Berlin, den 11. Auguft 1893.
Kriegsminifterium. Remontirungs-Abtheilung.
efanntmachungen
des Königlichen Dber:Präfidenten.
Befanntmadhung.
23. Der Herr Minifter des Innern hat im Ein-
vernehmen mit bem Bezirksausſchuſſe hierjelbft ge:
nebhmigt, daß im Kreife Teltow die Gemeindebezirfe
Schmoͤckwitz und Zeuthen, der Gutsbezirf Radeland
(jest Gemeindebezirf Eichwalde) und der zum Gefammt:
gutsbezirke Köpenider Forft gehörige Gutsbezirk Schmöd- |
witzwerder mit den darauf befindlichen Etabliſſements
Schmödwigwerber, Rauchfangswerder und Schmödwig-
Forſthaus von dem Amtsbezirfe N? 21 — Walters-
dorf — abgezweigt werden und aus benjelben ein
eigener Amtsbezirk mit der Bezeichnung „Amtsbezirk
Zeuthen” gebildet wird.
Dies wird mit dem Bemerfen zur öffentlichen
Kenntniß gebradıt, daß diefe Veränderung der Amtg-
Den 6. Dftober
1893.
bezirfö-Eintheilung des Kreiſes Teltow gleichzeitig mit
der Beftellung eines Amtsvorftehere für den neuen
Amtsbezirk „Zeuthen“ in Wirkſamkeit tritt.
Potsdam, den 30. September 1893.
Der Ober: Präfident, Staatdminifter von Achenbach.
Defanntmahung.
Garde-Corps. General-Commando Sect. Ta. NF 8311.
24. Das GeneralsKommando beehrt fich feinen
ganz ergebenften Danf auszuſprechen für die gute Auf-
nahme der Truppen des Gardekorps gelegentlich ber
diesjährigen Herbftübungen, ſowie das an allen Orten
bethätigte Entgegenfommen der Behörden und gefammten
Einwohnerſchaft.
Berlin, den 27. September 1893.
Allerhöchſt mit der Führung beauftragt.
gez. von Winterfeld.
An das Königliche Oberpräfidium der Provinz Branden-
burg zu Potsdam.
x
*
Vorſtehendes Schreiben des Königlichen General⸗
Kommandos des Gardekorps bringe ich hierdurch zur
öffentlichen Kenntnißnahme.
Potsdam, den 30. September 1893.
Der Ober: Präfident, Staatsminifter von Achenbach.
Befanntmadung.
25. Kür die Wahlen zur adhtzehnten Yegislaturperiode
des Hauſes der Abgeordneten habe ich auf Grund der
56 17 und 28 der Verordnung vom 30. Mai 1849
(Geſetz⸗ Sammlung S. 205) als Wahltermine und
zwar für
bie Wahl der Wahlmünner
den 31. Oktober d. J.,
die Wahl der Abgeordneten
den 7. November d. 3.
feftgefegt, was bierburch zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht wird. Berlin, den 24. September 1893.
Der Minifter des Innern.
Graf Eulenburg.
und für
*
Mit Bezug auf die vorftehende Bekanntmachung
des Herrn Minifterd des Innern bringe ich die durch
das Geſetz vom 27. Juni 1860 feftgeftellten Wahl-
bezirfe für die Stadt Berlin, die Zahl der zu mwählenden
Abgeordneten, fowie die von mir auf Grund des $ 26
‚der Berordnung vom 30. Mai 1849 für die bevor-
ftebende Wahl zum Haufe der Abgeordneten ernannten
Wahlkommiſſare zur öffentlichen Kenntniß:
A406
— Wittſtock nicht 1,84 M., fondern 3 M. 50 Pf. für
> s$ 50 kg beträgt. 30 1803.
d zahlbezirke. E32 Wahlkommiſſare. Potsdam, den tober
AAd Bohlberie 553 ” vrmiſare der Regierungs: Präftdent.
Are 222. Der ber ao Hin Kart 5 Berlin. Theilhab
tinfeg 3 ıS >Shöfer “ er Herr Joahim Karl Heins, Theilhaber
1} uk Spresulen, a 5 after, bes Hauſes Behrend & Schmidt in Rio te Janeiro
Stadtrath Bail. : jumd Berlin, ift zum Handelsagenten für Brafilien in
Linkes Spreeufer,| 2 Stadtrath Beelik Berlin ernannt worden, um ben Braftlianifhen Vice⸗
) obere Stadt u. der Stellvertreter: ’ fonful Hermann in Behinderungsfällen zu vertreten.
Stadttheil Berlin, Stadtratb Zabel. Potsdam, den 30. September 1693
Rechtes Spreeufer| 2 Stadtrath Mamroth, Der Regierungs-Präfivent.
untere Stadt, |. Stellvertreter: BDBefanntma
ung.
Stadtrath Haad. 223. Für die Eifenbahn-Drehbrüde über die Havel-
Rechtes Spreeufer, 2 Stadtrath Mielenz, bucht bei Potsdam find vom 1. Oftober d. I. ab bie
obere Stabt, Stellvertreter: folgenden, he szeiten feftgejebt:
Stadtraty Tourbie. ) von 1205 bie a Nachmittags,
Potsdam, den 28, September 1893. | 2 e 305
Der Ober-Präfident, Staatsminifter von Achenbach. 3) = 610 - 523 ⸗
Bekanntmachungen Etwa vorkommende Verſpätnngen der fahrplän—
des Königlichen Hlegierungs:Präfidenten. mäßigen Züge, Beförderung von Sonderzügen jowie
221. In Abänderung meiner Befanntmadhung vom alle jonftigen Betriebszufälle beſchränken jelbfiverfländlid)
12. September d. 3. — Geite 378 des diesjährigen |die vorgenannten Deffnungszeiten.
Amtsblatted Stüd 37 — mahe ich befannt, daß ber Potsdam, den 3. Oftober 1893.
Monatsdurchſchnittspreis für Deu im Hauptmarftort Der Negierungs: Präfident.
Die Wahlen zum Haufe der Abgeordneten betreffend.
224. Mit Bezug auf die Bekanntmachung des Herrn Miniſters des Innern vom 24. September d. J.,
nad welcher ber Tag ber Wahl der Wahlmänner auf den 31. Oftober d. J. und der Tag der Wahl der Ab-
georbneten auf den 7. November d. J. feftgeiegt worden if, bringe ich die durch das Gefeg vom 27. Juni
1860 — Gefeß- Sammlung S. 357 — feftgeftellten Wahlbezirfe für den NRegierungsbezirf Potsdam, die Zabl
der zu wählenden Abgeordneten, die Wahlorte ſowie die von mir auf Grund bed $ 26 der Verordnung vom
30. Mai 1849 bezw. 6 23 des Wahlreglements vom 18. September 1893 ernannten Wahlcommiflare nach⸗
ftebend zur öffentlichen Kenntniß.
Potsdam, den 2. Dftober 1893. Der Regierungs-Präfident.
* * *
EP gahl der Te nl
Ag Wahlbezirke Wahlort waͤhlenden Mahlcommiifar -
Abgeordneten
Kreis Weſtprignitz und Kreis Oft: |
prigniß.
Prigwalf. Regierungs-Afjejlor von Roſe, Perle-
berg.
N. |Kreis Ruppin und Kreis Templin. Granſee. 2 Landrath Freiherr von dem Kneſe—
bed zu Neu-Ruppin.
III. Kreis Drenzlau und Kreid Anger: Prenzlau. 2 Sandrat) Geheime Regierungsrath
münbe. von Winterfelbt in Prenzlau.
IV. |Rreis Oberbarnim und Kreis Bernau. 3 Landrath von Waldow zu Berlin.
Niederbarnim.
V. Stadt Potsdam. Potsdam. 1 Oberbürgermeifter Boie zu Potsdam.
VI. |Landfreis Oſthavelland und Stadt- Nauen. 1 Landrath Steinmeifter zu Nauen.
freid Spandau.
VI. |Randfreife Wefhavelland und Zauch⸗ Brandenburg. 3 Landrath von Loebell zu Rathenow.
Belzig und Stadtkreis Branden-
urg.
VI. Kreis Jüterbog-Luckenwalde. Jüterbog. i — von Coſſel zu Juterbog.
IX. Landfreife Teltow und Beeskow⸗Coeopenick. 2 Landratd Stubenraud zu Berlin.
Storfow und Stabtfreis Char-
Tottenburg.
— —
407
225.
der Seiten,
Nachweiſung
zu welchen die Drehbrücken über die Havel bei Spandau im Zuge der Berlin— Hamburger und
der Berlin— Lehrter Eiſenbahn für den Schifffahrts-Verkehr 3 eöffnet find.
Gültig vom 1. Oktober 1893 bis 31. Mär; 1894.
Mitteleuropäriche Zeit.
I.
Die Drebbrüde
im Zuge der Berlin— Hamburger Eilenbahn
it für den Scifffahrte:
„erieht seen
rin. |
Min. ir” Min.
Bemerfungen
(in der Pauſe zwiſchen
den Zügen)
ehr. Nr.
Uhr
ormittags
1112 2 |12 4 123
| ı 3) 2 8165
3 2 3 | a 2 [112
45 5 |6 2 | %7
55 7 11|1|73 123
6557|
7| 9 RN 9 3 145
achmittags
8 12 s 12 % 11
09 1 33 1 39 6
102 4 2 2% [12
11l 2 #5) 3 9 115
12] 3 21 | 3 37 146
13) A 8 | 5 17 134
14| 5 16 6 9 123
151 6 7 25 |33
| 9 U | 9 3% 129
17]10 2 |10o 3% [10
II.
Die Drehbrücke
im Zuge der Berlin — Lehrter Eiſenbahn
it für den Schifffahrts—
„nerfeht geö net
Uhr "Min. | ubr! "Min
Zeit:
dauer
Min.
Bemerkungen
(in ter Pauſe zwiſchen
den Zügen)
tiv. Nr
ormittags
ii 2 & | 2 47 142
2| 3 ja 2 131
3A 815 5 [17
47 5|7 8 |2
58 3 | 9 02 |37
6 9 2 9 3 9
71 10 29 |410 50 | 21
911 7 |11ı 4 | 1a
Nachmittags
9] 12 30 | 12 40 10
101 1 27 | 1 35 118
11l 2 40 | 3 513
2 a 5 | A 57122
37 2 |7 7135
4A) 8 & | 8 3 120
1519 2 |I|9 5 ]28
1611 9 |2 © |15
Anmerkung: Die Schließung der Brücken erfolgt 15 Minuten vor dem planmäßigen Eintreffen ber
Züge in Spandau; für die Wiederöffnung ber Brüden nach Durchfahrt der Züge find
5 Minuten in Anja gebracht.
Den vorftehenden Zeitangaben find die fahrplanmafigen Ankunfts⸗ umb
Abfahrts- bezw. Durchfanrtszeiten der Züge zu Grunde gelegt.
Dei Zugverjpätungen,
jowie bei Ablaffung von Sonderzügen (Maichinen) ändern ſich die Zeiten, zu welchen
die Brüden für den Schifffahrt-Verfehr zu öffnen find, entſprechend den thatſächlichen
Verhältniſſen des Eiſenbahn-Betriebes.
Potsdam, den 27. September 1893.
Die Ausbildung der öffentlichen Fleiſchbeſchauer betreffend
226. In einer Anzahl Gemeinden des Bezirks wird
die Einführung einer allgemeinen Vieh: und Fleiſchſchau
beabſichtigt. Nach den dafür feftgejegten Beftimmungen
darf Diefe Schau nur von „amtlich zugelaſſenen“
Fleiſchbeſchauern ausgeübt werden. Als Fleiſchbeſchauer
koͤnnen neben den Thierärzten nur ſolche unbeſcholtenen
und zuverläſſigen Perſonen zugelaſſen werden, welche
ihre Befähigung durch Beibringung eines von dem
Departements⸗-Thierarzte ausgeſtellten Zeugniſſes dar⸗
thun. In dem Zeugniß muß auf Grund der vor-
genommenen Prüfung amitlich beicheinigt fein, daß ber
Geprüfte Kenntnig
a. der einichlägigen Gelege, Verordnungen und An-
weilungen,
Der Regierungs-Präftdent.
c. der Gefundheitszeichen der Schladhtthiere im Tebenden
und geichlachteten Zuftande,
d. der hauptſächlichſten Merkmale Franfer Schladt:
tbiere im Tebenden und todten Zuftande und der
Merkmale der verdorbenen Fleiſchwaaren,
. der Zeichen der michtigeren anftedenden Thier—
franfheiten, ingbejondere der Tollwuth, des ‘Milz-
branded, der Lungenſeuche, des Rothlaufs der
Schweine, der Mauf- und Klauenfeuche, der Tuber-
culoſe (Perlſucht) u. |. mw.
beſitzt. Bor Beginn der Prüfung bat der Prüfling durch
Berbringung einer Beſch nigung des Borfteherd nad:
zuweilen, daß er mindeh. 18 ſechs Wochen in einem
öffentlichen Schachthauſe min Erfolg beichäftigt geweſen
if. Zu dieſer Beichäftigung wird unbeſcholtenen Per-
b. der einzelnen Körpertheile der Schlachtthiere und |jonen in den öffentlichen Schlachthäuſern des Bezirks
ihrer Benennung,
nah Möglichkeit Gelegenheit geboten werben.
1%
408
Die vorgejchriebene Prüfung ift vor dem König-
Tihen " Departements - Thierarzte, Bern Profeſſor
Dr. Diederhoff in Berlin, Thierärztliche Hochſchule,
Luifenftraße 56, nach zuvoriger jchriftliher Anmeldung
abzulegen. Die vorher zu entrichtende Prüfungsgebühr
beträgt jehs Mark. Potsdam, ten 31. März 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Die Medlenburgifche Beuerverfichenungs- Öejellichaft zu Neubranden:
urg betreffend.
227. Dem von der Generalverfammlung der Mecklen⸗
burgifhen Hagel⸗ und Feuerverficherungs-Gefellfehaft zu
Neubrandenburg am 2. März d. I. gefaßten, feitend
der Großberzoglich Mecklenburgiſchen Randesregierungen
. unter dem 8. Mai bezw. 7. Juli d. J. mit der unten
bezeichneien Maßnahme beftätigten Beichluffe, nad
welchem die Geſellſchaftsſtatuten folgenden Zujag er-
halten follen: .
„Zwecks Abminderung der Beiträge in einzelnen
von Bränden befonders heimgeſuchten Semeftern wird |
ein Reſervefonds für die Feuer: Berficherungg-Gefell:
haft gebildet, welcher vormundſchaftlich ſicher zing-
bar zu befegen if.
I. Diefem Nefervefonds fließen zu: '
. einmalig:
a. dad Baar: Vermögen der Feuer-Berfiherunge: Ge-
ſellſchaft na dem Abſchluß der letzten Jahres:
rechnung,
b. der gegenwärtige Beſtand des fogenannten Depo-
fitenfonde, ſoweit nicht einzelne Mitglieder oder
dritte Perjonen daran noch Aniprüce haben, zu
3/s jeined Betrages.
B. fortlaufend:
a. die Zinfen von den dem Reſervefonds gehörenden
Capitalien,
b. die der Geſellſchaft nach Artifel 45 und 47 ber
Statuten, ſowie nah $ 30 Abfag 3 der Berfiche-
vungs-Bedingungen verfallenden Entjchädigungs-
beiträge und Legegelder,
c. die nach Artifel 47 und 48 der Statuten von den
ausſcheidenden Mitgliedern zu zahlenten Löichunge-
gebühren,
die Strafabzüge von den Entihädigungen, welche
den Beſchädigten gemäß deñ 88 2 und 7 und 27
ber Berfiherungsbedingungen gemacht werden,
e. die geſammten Yegegeldzinfen, bie der Reſervefonds
eine Höhe von 40/00 des Verſicherungsfonds er-
reicht hat,
. Jobald der für ein Semeſter auszufchreibende Bei—
trag 7 Pf. von 100 M. der Beitragsfumme nicht
überfteigt, wird 1 Pf. für den Reſervefonds mit:
ausgejchrieben, deſſen Auffunft jedoch zunächſt nur
zur Hälfte in den Reſervefonds fließt, während
bie andere Hälfte der Augichreibung des fommenden
Semefters überwieſen wird, jofern dieje ohne ſolche
Zuweiſung 7 Pf. von 100 M. der Beitragsfumme
überſchreiten würde. Diefe Ausjchreibung für den
Reſervefonds fällt fort, ſobald derſelbe die Höhe
von 49/00 des Berfiherungsfonds erreit* "+
un
a,
—
HU. Verwendung des NReſervefonds.
Sobald der Reſervefonds die Höhe von 2%, ou
des Verſicherungsfonds erreicht hal, wird, wenn zur
Dedung ter Schäden und Bermaltungsfoflen eiues
Semeflers mehr als 10 Pf. von 100 M. des Pei-
tragsfonds ausgeſchrieben werben müßten, Dazu Die
Auffunft von 1 Pf. und im Nothfall auch von 2 Pf.
aus dem Reſervefonds entnommen, jedoch nur ſoweit
als diefer dadurh nicht unter den Beſtand von
"1a Yo des VBerfiherungsfonde rebucirt werden
würde. Beträgt der Nejervefonds über 40/00 des
Berfiherungefonde, fo kann auch die Auffunft ven
3 9. und ſelbſt von 4 Pf. von fe 100 M. der
Beitragsſumme für ein Semefter zur Dedung der
Schäden und Bermwaltungsfoften aus ihm entnommen
werben.
Die Beftimmung über diefe und im Nothfall
auch über eine ned weiter gehende Inanſpruchnahme
des Nefervefonde zur Bezahlung der Schäden ſteht
dem Direftorium zu.”
wird die in den Gonceffionen vom 21. Dezember 1863
und 26. Novımber 1867 vorbehaltene Genehmigung
bierburh mit ter Maßgabe ertheilt, daß diefer Zuſatz
als Artifel Aa. zwiſchen Artifel 4 und 5 der Statuten
eingefchaltet, au dem Artifel 4 Abf. 1 in fine der
Zufaß gegeben wird
„unbeſchadet jedod der Beftimmung im Ar=
tifel Aa. unter Be.“
Berlin, den 6. September 1893.
L. S.)
Der Minifter des Innern.
In Vertretung gez. Braunbehrens.
Genehmigungsurfunde.
IA. 8618.
* x *
Vorſtehende Genehmigungsurkunde wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Potsdam, den 29. September 1893.
Der Regierungs-Präſident.
Bekanntmachung.
228. Für die durch die Polizei-Verordnung von
27. März 1893 über die Einrichtung und den Betrich
von Aufzügen (Fahrſtühlen) vorgeſehenen Reviſionen
werden die den Sachverſtaͤndigen zuſtehenden Eniſchaͤdi—
gungen für die zum Geltungsgebiete der Verordnung
gehörenden Theile der Kreiſe Teltow und Niederbarnim
wie folgt, feſtgeſetzt:
J. Für die erſte techniſche Unterſuchung neuer Anlagen
einschließlich der Reviſion der Zeichnungen, Be—
Ichreibungen und Berechnungen, ſowie für die Ab-
gabe der Abnahme-Beidheinigung und zwar:
a. für einen Handaufzug oo. 1
b. für einen direft hydraulisch betries
benen Aufzug . 2 2 200.
c. für einen indireft hydrauliſch, me-
chaniſch (Mafdyine) elektriſch be-
triebenen an Seilen ıc. hängenden
Aus > 2 ren
Mark,
20 ⸗
30 ⸗
A409
Wenn mehrere Aufzüge von gleicher Konftruftion
auf einem Grundſtücke an ein und demjelben Tage
zur Abnahme ıc. gelangen, jo ift für jeden 2ten,
3ten ıc. Aufzug nur die Hälfte der oben unter
Ia., b., c. feftgefegten Entichädigungen in Anſatz
zu bringen.
Für die nah $ 17 vorzunehmende Prüfung des
Führers für die Derfonen-Aufzüge oder Laften-Aufs
züge mit Perfonen-Beförderung einichließlich der Aus⸗
ftellung des Befähigungs-Nachweiſes 5,00 Marf,
Dei Prüfung mehrerer Führer an
einem Tage für jede weitere Prüfung 2,50 =
Für die Bornahme der nach $ 18 wiederfehrenden
Unterfuchungen der Aufzüge und für die Anfertigung
der hierfür erforderlichen fchriftlichen Arbeiten
a. für einen Aufzug zu la. . Marf,
sr ⸗ Ib ...1 =
c. — ⸗ ⸗ r Ic. 20 2
Bei Bornahme der Interfuchungen ꝛc. mehrerer
Aufzüge ein und deſſelben Unternehmers an dem:
ſelben Tage ift für jeden 2ten, Iten ıc. Aufzug
nur die Hälfte der hier feftgejegten Entſchädigungen
in Anjag zu bringen.
Neben den obigen Sägen fann bie Erflattung ber
erweislich verausfagten Fuhrkoſten in Anjpruc ge:
nommen werben.
Potsdam, den 29. September 1893.
Der NRegierungs-Präfident.
Biebfeuchen.
229. TFeftgeftellt it ter Milzbrand bei einem
Kalbe des Gutsbeſitzers Havemann in Brüfenhagen,
Kreis Oft-Prignig, und bei einer auf dem Donunium
Groß-Machnow, Kreis Teltow, frepirtien Kup.
Ein Pierb des Schlächtermeiftere Weber in Prenz:
lau ift an der Influenza erfrantt.
Erlofhen if der Bläsſchen-Ausſchlag unter
dem Rindvieh des Dauern Hausmann und Büduers
Krähe in Niendorf, Kreis Jüterbog-Luckenwalde.
Polsdam, den 3. Oftober 1893.
Der Regierungs-Präfident.
en ea tmahun en des
Königlichen Polizei: Prafdiums zu Berlin.
Befanntmadung,
betreitend die beabfichtigte Errichtung einer ka holiſchen Pfarrei
im Süboften Berlins unter dem Namen St. Bonifacius: Pfarrei.
99. Bon dem Herrn Fürftbifchof zu Breslau ift
die flaatliche Zuftimmung zur Errichtung einer Fatho-
liſchen Pfarrei im Süpoften Berlins erbeten, melde,
wie folgt, umgrenzt fein fol:
Im Korden durch den Schifffahrts-Kanal (Tempel:
bofer- und Waterloo-Ufer) von der Mödern- bie zur
Bärwaldftraße;
im Weſten durd die Mödernfirafe ausſchließlich,
welche bei St. Matthias verbleibt;
im Oſten durch die Bärwaldſtraße ausſchließlich,
welche zu St. Michael gehört;
im Süden durch die Weichbildgrenze der Stadt
erlin.
II.
III.
IV.
Auf Grund des $ 239 Theil II. Titel 11 des
Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, welche
durch dieſe Veränderung benachtheiligt zu fein glauben,
hierdurch aufgefordert, etwaige Widerfprücde und Ent-
Ihädigungsforderungen bis zum 16. Oktober d. J.
ſchriftlich beim Königlichen Polizei-Präſidium anzu—
melden.
Berlin, den 17. September 1893.
Der Polizei⸗Präſident.
Bekanntmachung.
100. Der bisher im Luſtgarten abgehaltene Theil
des Weihnachtsmarktes wird bis auf Weiteres nad dem
Arfonaplag und den benachbarten Strafen bezw.
lägen verlegt. Berlin, den 2. DOftober 1893.
Der Polizei-Präfident.
Befanntmadhung.
Statut⸗Nachtrag IV.
101. In der ordentlichen Generalverfammlung vom
3. Juni 1893 wurden folgende Statut-Aenderungen be=
Ihlofien und demnähft vom Königlihd Bayerischen
Staatöminifterinm, Abtheifung für Landwirtbiehaft, Ge:
werbe und Handel, mittelft Verfügung vom 10. Juli
1593 genehmigt:
a. Ju $ 37: Der zweite Abſatz deſſelben erhält
folgende Falfung: „Bon dem Reſte erhalten die
Aftionaire eine Borausdividende bis zu 5 %/o des
von jämmtlichen Altionairen baar eingeforterten
und eingezablten Aktienfapitals (6 6 alin. 1, erfter
Satz; $ 18 alin. 4)”.
Bon dem biernad verbleibenden Ueberſchuß
entfällt, und zwar bid zum Marimum von
weiteren 5% des von fämmtlihen Aftionairen
eingeforderten und geleifteten Aktien-Baareinſchuſſes,
ein Drittel ald Superdividende an die Aftionaire.
Bon dem alsdann verbleibenden Reſtgewinne
fließen 5% in den Ertra-Refervefond, jo lange,
bis derjeibe die Höhe von 500000 Marf erreicht
bat. Der darnach verbleibende Gewinnreft bildet
den Geminnantheil der mit Gewinnanfprud bei
der Geſellſchaft Verficherten.
b. Zu $ 36, B. littera f, $ 40 und $ Al: Es
wird darin überall das Wort „Rififo-Rejerve-
fond” in „Ertra-Rejervefond” abgeändert.
Für die Nichtigfeit des Vorſtehenden
Nürnberg, den 9. Auguft 1893.
Nürnberger Tebensverfiherungs-Banf.
Die Direction:
9%. W. Slaujen, L. Johann,
ftellvertr. Director. Procurift.
Den in dem vorflehenden Nachtrage IV. zufammen-
gefiellten, in der Generalverfammiung vom 3. "uni
d. J. beichloffenen und feiteng des Königlich Bayeriſchen
Staatsminiſteriums des Innern unter dem 10. Juli
d. J. genehmigten Abänderungen des
Statutd der Nürnberger Lebend=Berfiher"+:-
Bank in Nürnberg
410
wird bie in der Conceſſion zum Geichäftshetriebe in
Preußen vom 25. Februar 1888 vorbehaltene Ge—
nehmigung hierdurch ertheilt.
Berlin, den 11. September 1893.
8
Der Miniſter des Innern.
In Vertretung:
gez. Braunbehrens.
Genehmigungsurkunde.
I. A. 9016.
Vorſtehenden Statut-Nachtrag 1V. nebſt Ge—
nehmigungsurkunde bringe ich mit dem Bemerken zur
öffentlichen Kenniniß, daß das Statut ıc. der Nürn-
berger Lebeng-Berficherungs-Banf nebſt Nadtrag 1.
dem Stüd 19 des Amtsblattes für 1888 beigelegen
hat und daß die Nachträge IL. und III. im Stüd 15
des Amtsblattes für 1892 veröffentlicht find.
Berlin, ven 22. September 1893.
Der Polizei: Präftdent.
Treiherr von Richthofen.
Befanntmachungen der Kaiferlichen
Ober⸗Poſtdirektion zu Berlin.
Verlegung des Poſtamts 79 (Glifabethufer).
50. Das Poſtamt 79 (Elifaberhufer) wird am
1. DOftober aus dem Haufe Elifnbethufer 42 nad dem
Haufe Dresdenerftraßge 118 verlegt. Das Poftamt führt
fünftig die Bezeichnung „Poſtamt 79 (Dresdenerftraße).
Berlin C., 28. September 1893.
Der Kaiferliche Ober-Poftdireftor.
Betanntmachungen der Kaiferlichen
Dber-Poftdireftion zu Potsdam.
Befanntmahung.
51. Das bisher allfährfih nur für die Dauer der
befjeren Jahreszeit in Schlachtenfee eingerichtet geweſene
Poſtamt mit Telegraphenbetrieb und einer öffentlichen
Ferniprechftelle wird bis auf Weitered dauernd im
Wirkſamkeit bleiben.
Potsdam, den 27. September 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirektor.
ekanntmachungen
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors.
Bekanntmachung.
14. Die bisher in Neuftadt a. D. befindliche
Stempelvertpeitungeftelie ift aufgehoben,
Berlin, den 28. September 1893.
Der Provinzial-Stener-Direftor.
Befanntmachungen der Königlichen
Eifenbahn:Direktion zu Berlin.
Gröffnung des Haltepunftea Pankow-Heinersdorf für ven Perſonen—
und Gepaͤck-Verlehr.
A183. Am 1. Dftober d. 3. wird der in Km.
Station 6,7 + 20 der Strede Berlin-Stettin belegene
Haltepunkt Pankow-Heinersdorf für den Perjonen- ımd
Gepäd-Verfehr eröffnet werden. Daſelbſt werten Die
in den biefjeitigen Winterfahrplan für dieſe Station
aufgenommenen Züge halten.
Berlin, im September 1893.
Königliche Eiſenbahn⸗Direktion.
Gröffnung der Station Pankew-Schönhauſen für den Wonen
ladungs- Guͤter-Verlehr.
AN. Am 15. Oktober d. J. wird die zwilchen Tin
Stationen Berlin, Stettiner Bahnhof und Blankenbunz
bei Berlin gelegene Station Panfow-Schönhaufen tur
den Wagenladungs-Güter-Berfehr eröffnet.
Soweit direfte Entfernungen bezw. Frachtſätze fu:
Pankow⸗Schönhauſen in den Tarifen für den Wechſe!
verkehr der Preußifchen und Oldenburgiſchen Staats
eifenbahnen noch nicht vorgefehen find, werden Te:
Frachtberechnung bis auf Weitered die bei Anſtoß von
5 km an Berlin, Stettiner Bahnhof, bezw. 4 km an
Blanfenburg bei Berlin ſich ergebenden jeweilig niedrigſten
Gefamimnt-Entfernungen zu Grunde gelegt.
Die Abfertigung von Leichen, Fahrzeugen und
chenden Thieren ift bis auf Weiteres ausgeſchloſſen.
Berlin, im September 1893
Königliche Eifenbahn-Direftion.
Erötfnung der Station Alt-Mädewitz für den Frachtſtückgütet uni
Vieh-Verkehr.
AB. Am 1. Oktober d. 3. wird die bisher nur Tem
Wagenladungs:Güter:Verfehr dienende Station Alt
Mädewig auch für den Fradt-Stüdgut: und Vied—
Berfehr eröffnet und zwar mit der Einſchränkung bie
auf Weiteres, dag Fradt-Stüdgäter nur im Einzel.
gewicht von höchſtens 250 kg zugelaflen werten.
Die ſeit der Berriehseröffnung der Station Niı-
Mädewitz bereits durchgeführte Beichränfung des Seit
verkehrs wird zunächſt nuch meiter beibehalten.
Berlin, im September 1893.
Königliche Eijenbahn-Direftion.
46. Am 1. Dftober d. 3. wird die für die Station
Bud beſtehende Beſchränlung, daß Sendungen na
berfelben nur franfirt, von derjelben nur unfranfır
und in leiden Richtungen ohne Nachnahme zur Auf
Tieferung gelangen dürfen, aufgehoben.
Berlin, im September 1893.
Königliche Eiſenbahn-Direktion.
NT. Die außerordentlihe Fradtermäßigung ven
25 %/, ter Ausnahmefradhtjäge bezw. der Frachtantheite
für Streu= und Futtermittel gewähren im Reflamatione
wege unter den im Ausnahmetarif für Streu: und
Tuttermittel vom 10. September d. J. unter IV. ent:
baftenen Bedingungen: 1) Die ‚Oberbeffifchen
@ifenbabnen im Berfehr nad) ten im Ausnahme
tarif auf den Seiten 10 und 11 unter IV, A. 1—
bezeichneten Nothſtandsbezirken mit Gültigkeit vom
10. September d. J. ab. Die Beihränfung au'
die Durchfuhr entfällt bei den Oberheſſiſchen Eiſenbahnen
ebenfallg® vom 10. September 1893 ab; 2) die au
Ceite 12 des Ausnahmetarifs unter IV. B. I. und Il.
fomie IV.-— VI. genannten Eiſenbahnen, ſowie Die
Oberheſſiſchen Eiſenbahnen und die Panlinenaue— Neu:
Ruppiner Eifenbahn im Verkehr nach der Großherzog:
lich Heſſiſchen Provinz Oberheifen ‚bei Bezügen ber
Landwirthe diefer Provinz und zwar Seitens der Ober-
beffiichen Bahnen und der unter IV. B. IV. genannten
Eifenbahnen mit Gültigkeit von 10. Septem:
an
ber 8. J. ab, im Nebrigen vom 1. Oktober
d. J. ab.
Hierbei tritt jedoch an die Stelle der Beicheinigung
des Landraths des Kreifes ſolche des Kreisamtes.
Ferner wird mit Gültigfeit vom 1. Oktober
d. J. ab der vorgenannte Ausnahmetarif auf den
Artifel „Heidekraut“ (unter Abfertigung zu den
Sägen der Kilometer-Tarif-Tabelle IIa.) ausgedehnt.
Berlin, den 28. September 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion
auge Namens der betheiligten Verwaltungen.
efanntmachungen ber Königlichen
47 Eiſenbahn⸗Direktion zu Bromberg.
Kursbuch vom 1. Oktober d. J.,
Winter-Fahrpläne
Linie Stralſund-Berlin-Dresden, ſowie Auszüge der
Fahrpläne der anſchließenden Bahnen von Mittel:
Deutſchland, Oeſterreich, Ungarn und Rußland, auch
Poſt- und Dampfſchiffsverbindungen, Angaben über
Fahrſcheinhefte u. |. mw.
Das Kursbuch iſt auf allen Stationen des vor:
bezeichneten Bezirfd von den Fahrfarten-Ausgabeftellen,
von den Bahnhofsbudhhändlern, fowie im Buchhandel
zum Preiſe von 50 Pfennig zu beziehen.
Bromberg, den 25. September 1893.
Königlihe Eifenbahn-Direktion.
Befanntmadhung.
AS. Mit dem 1. Oftober 1893 fommt zum Kilo-
meterzeiger für den Eijenbahn-Direftionsbezirf Brom-
a. Die Ermweiterungsbefugniß des Perjonen:-Haltepunftes
Waldhauſen für die Abfertigung von Stüdgut und Eil-
ftüdgut vom 15. Oftober 1893 ab. b. Entfernungen
für die Halteftelle Zielen, welde mit dem 1. Oktober
1893 für den Wagenladungs-Güterverfehr eröffnet wird.
Die Abfertigung von Stückgut, Reichen, lebenden Thieren,
und ſchwer wiegenden Fahrzeugen ift bis auf Weiteres
in Zielen ausgeſchloſſen. c. Entfernungen für bie
Stationen Dameran (Kr. Cum), Nawra, Oftromepfo,
Unislaw der Strede Fordon —Culmſee, ſowie abgefürzte
Entfernungen für die Stationen der Strecke Liſſomitz —
Miſchke, für die Haltepunfte Jaſiniee, Karlsporf und
für die Station Fordon. Diefe Entfernungen treten erſt
Soeben erihien das Dftdeutihe Eiſenbahn- |vom Tage der Betriebseröffnung auf der Neubauftrede
enthaltend die Fordon —Culmſee in Kraft.
der Eifenbahnfireden öſtlich der Halteſtellen Altraden und Pifchnig, welche erſt vom
d. Entfernungen für die
Tage der Einrichtung verfelben für den öffentlichen
Güterverkehr gelten. Der Zeitpunft der Betriebs-Er-
Öffnung wird f. 3. bejonderd befannt gemadıt werden.
Abzüge des Nachtrages A können durd die Fahrkarten⸗
Ausgabeftellen unjeres Bezirfd bezogen werben. Bis
zur Herausgabe von Nachträgen find im Wechfelverfehr
der Preußiichen und Didenburgiichen Staatebahnen
der Frachtberechnung für Zielen die bei Anftoß von 8 km
an Scönjee fi ergebenden Gefammtentfernungen zu
Grunde zu legen. Ferner wird befannt gemadt, daß
die bisher nur für den Wagenladungs-Güterverfehr ein-
gerichtete Halteftelle Gtfiegig vom 1. Oftober 1893 auch
für die Abfertigung von Stüdgut und Eilſtückgut eröffnet
wird. Bromberg, den 25. Eeptember 1843,
Königliche Eifenbahn-Direftion.
berg der Nachtrag 4 zur Einführung. Derfelbe enthält:
A9, Für die in der nachſtehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Gegenftänvde, welche auf den daſelbſt
erwähnten Ausftellungen ausgeftellt werden und unverfauft bleiben, wirb eine Frachtbegünftigung in der Art
gewährt, Daß nur für bie Dinbeförderumg die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Nüdbeförberung
an die Berfandftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Vorlage des urfprünglichen Fracht:
briefes für den Hinweg, ſowie durch eine Befcheinigung der dazu ermächtigten Stelle nachgewielen wird, daß
bie Gegenflände ausgeftellt geweſen und unverfauft geblieben find, und wenn die Rückbeförderung innerhalb der
unten angegebenen Zeit ftattfindet.
In den urjprünglichen Frachtbriefen für die Hinſendung iſt ausbrüdtich zu vermerfen, daß bie mit den-
\elben aufgenebenen Sendungen durchweg aus Augftellungsgut befteben.
aan nenn na nn rn m. enormer mann names messe Feen aeg
Zur Aus: Die
Si | Art der Ausftellung Die Frachtbegünſtigung wird gewährt |fertigung der | Rückbeförderung
* Beidyeinigung| muß erfolgen
für | «uf den Streden der ſind ermächtigt innerhalb
Ort Zeit
— 18893
1Ausſtellung von De⸗ Straßburg 24. bis 27. Nebenbezeichnete Preuß. Staats⸗Ausſtel⸗ 4 oo
forationdgegenflän: | i. E. | September.| Gegenftänbe. bahnen u. Reichs⸗ lungs-Kom- | Wochen 3
den, Malereien, Eiſenbahnen in) miſſion.
Skizzen, Entwürfen, Elſaß⸗Lothringen Q
Ladirarbeiten, Holz- =
und Marmor-Imi- *
tationen, Lehrmitteln 3
Lad: und Farben⸗
Materialienu. dergl. =
2 Hopfen⸗Ausſtellung. Neu- 129. Septbr.iHopfen, Geräthe Koͤniglichen Eiſen- desgl. 4 *
tomiſchel. bis 1. | und Gegenftände) bahn-Direktionen Moden =
Dftober. | des Hopfenbaues.! Berlin, Breslau &
und Bromberg.
|
Bromberg, den 23. September 1893. Königliche Eifenbahn-Direftion,
- - 412
Belanıtmachungen der Kreisausfchüffe.
28. Nachweiſung der vom Kreisausichuß des Kreites Angermünde im III. Quartal 1893 genehmigten Gemeinde- und Gutebezirts-
Veränderungen.
— — — — — oo. —— — — —
Bezeichnung des Grundftüde,.
3 Parzellen der Dorfitraße Yunomw, dem König:
lichen Joachimsthal'ſchen Schufinftitut gehörend:
a, an otatl 5, 793/258 von 47 M. Flächen⸗
inhalt,
b. Kartenblatt 5, 792/242 von 14 M. Flächen—
inhalt,
ce. Kartenblatt 5, 791/258 von 81 DM. Flaͤchen⸗
inhalt
Angermünde, den 27. September 1893.
nn
Künftiger Gemeinde
oder Gutsverband.
Gemeinde⸗Verband
Name des Erwerbers. |
a. Aderwirtb Niethe jun. zu
Lunow, Lunom.
b. Handelsmann Röwenthal
zu Lunow,
c. Schmiedemeifter Staege:
mann zu Lunow,
%
Der Kreisausfhuß des Kreifed Angermünde.
Perſonalchronik.
Der Regierungs-Aſſeſſor Dr. jur. von Roſe iſt
dem Landrath des Kreiſes Weſt-Prignitz zur Hülfs—
leiftung in den landräthlichen Geſchäften zugetheilt
worden.
Im Kreiſe Niederbarnim iſt an Stelle des aus
dem Amisbezirk verzogenen Adminiſtrators Jungk zu
Hohen⸗Schönhauſen der bisherige Amtsvorſteher⸗Stell⸗
vertreter, Gemeindevorſteher Dubick in Marzahn zum
Amtsvorſteher des Amtsbezirks XXL — Hohen-Scdyön-
hauſen — ernannt worden.
Die Militairanwärter Brüning in Potsdam
und Rembe in Berlin, ſowie der Civil-Anwärter
Sperber in Potsdam find zu Regierungs-Super⸗
nımeraren ernannt worden.
Der Amtsrath Redlih in Gramzow ift von der
Bermaltnng der Forſt-Kaſſe der Oberförfterei Gramzow
vom 1. Oktober d. 3. ab entbunden und dieje Kafjen-
Verwaltung von dem genannten Zeitpunfte ab dem
penfionirten Gendarmen Hahn zu Gramzow übertragen
worden. '
Der Eifenbahn-Stationg-Affiftent Rohloff in
Wilmersdorf: Friedenau, Bezirk des Königlichen Eijen:
bahn-Betriebsamtes (Stadt: und Ringbahn) zu Berlin,
ift zum Eiſenbahn-Stations-Vorſteher II. Klaſſe ernannt
worden. .
Der bisherige Pfarrer in Groß⸗-Jehſer, Diözele
Calau, Hermann Dtto Leopold Hiper ift zum Pfarrer
der Parodie Brodomin, Diözefe Angermünde, beftellt
worden.
Der bisherige Diakonats- und Rektorats-Verweſer
Dr. phil. Paul Hans Frig Luther ift zum Diakonus
und Rektor zu Cremmen, Diözefe Nauen, beſtellt worden.
Der wiſſenſchaftliche Hülſslehrer Dr. Ulrich if
ald Dberfehrer in Berfin angeftellt und der 1. Real-
ſchule ebenda überwiejen worden.
Der bisherige wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Dr.
Gieſe ift zum Oberlehrer in Berlin ernannt und der
9. Realſchule überwieſen morben.
Im Berwaltungsbezirfe der Königlichen Hoffammer
der Königliden Fammliengüter if der Förfler Beth—
mann zu Grubenmühle, Oberförfterei Schwenow, ge—
ftorben und der bisherige Forftaufieher Lier zu Grenz-
haus zum Königlichen Förfter in Grubenmühle ernannt.
DBefanntmadhung. \
An Stelle ded Königliden Förſters a. D.
Schoof ift der Gaſtwirth und Kaufmann Julius
Guder zu Staafom als Forſt-Untererheber für bie
Oberförflerei Staafow angeftellt worden.
Die Unter-Receptur befindet fi im Dorfe Staakow
und iſt Donnerftang und Sonnabends dem Kaſſen—
verfehr geöffnet. Berlin, den 18. September 1899.
Königlite Hoffammer der Königlidden Kamiliengüter.
Hierzu Fünf Deffentliche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werben der Bogen mit 10 Bf. berechnet.)
Nedigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdanı.
Botsdam, Vuchdruckerei der A. W. Hayn'ihen Erben.
413
Amtsblatt
Der Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
— — — — —⸗— — û —
Den 13. Oktober
1893.
Bekanntmachungen der Bezirfsausfchüfle. betrages für den ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher
Den Schluß der Jagd auf Nebhühner betreffend.
10. Die Jagd auf Mebhühner im Regierungs:
bezirt Potsdam wird mit Ablauf Dee
Sonnabend des 18. November 1893
geſchloſſen.
Potsdam, den d. Oktober 1893.
Der Bezirfs-Ausihuß zu Potsdam.
Befanntmachungen
des Königlichen Negierungs:Präffidenten.
Standesamtsbezirks-Veränderung.
230. Vom 1. November d. J. ab wird die Ge⸗
meinde Staafen mit Neu-Staaken und Amalienhof
von dem 17. Standesamtsbezirke „Spandau Amt” im
Kreife Oſthavelland abgezweigt und aus berjelben ein
neuer Standesamtsbezirk 17a. „Staaken“ gebildet
werben.
Potsdam, den 5. Oftober 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Befanntmakhung.
231. In Abänderung des gemäß II. NE 6 der
minifteriellen Anmeifung zur Ausführung ded Kranfen-
verficherungs-Gefeges vom 10. Juli 1892, $ 8 des
Neichsgefeges vom 10. Aprit 189% — Reichsgeſetz⸗
Blatt Seite 379 — vom 20. Öftober 1892 Stüd 44
des Negierungs-Amtöblatts für 1892 feitgejegten Geld-
Tagearbeiter fege ich diejen Lohn für den Guts- und
Gemeindebezirt Rahnsdorf — Amtsbezirk Cöpenid-
Forſt — Kreid Niederbarnim folgendermaßen feft:
a. I männliche Arbeiter über 16 Jahre auf 1 M.
f.
b. für weibliche Arbeiter über 16 Jahre auf 80 Pf.,
c. für männliche Arbeiter unter 16 Jahre auf 7O Pf.,
d. für weibliche Arbeiter ımter 16 Jahre auf 50 Pf.
Potsdam, den 4. Dftober 1893
Der Negierungg-Präfident.
Viehſeuchen.
232. Feſtgeſtellt iſt die Maul⸗ und Klauen—
ſeuche bei einer im Schlachthaus zu Pritzwalk ge—
ſchlachteten, dem Schlächtermeiſter Munſig in Pritzwalk
gehörigen Kuh; bei einer Kuh des Weichenſtellers
Schütze in Zoſſen, Kreis Teltow und unter dem
Rindvieh des Rittergutsbeſitzers Koreuber in Sand—
berg, Kreis Zauch-Belzig.
Feſtgeſtellt it Milzbrand bei der Obduktion
einer Kuh des Koſſäthen Guthan in Bamme, Kreis
Weſthavelland und bei einer Kuh des Rittergutsbeſitzers
von Rohr zu Wulkow, Kreid Oftprignie. 5
Erlojden if die Maul: und Klauenjeude
unter dem Rindvieh in Mögelin, Kreis Wefthavelland.
Potsdam, den 10. Oftober 1893.
Der Negierungs-Präfident.
2383. Nachweiſung
des Monatsdurchſchnitts der gezahlten höchſten Tagespreiſe einſchließlich 5% Aufſchlag im Monat September
1893 in den Hauptmarktorten des Regierungs-Bezirks Potsdam.
1.1. Bran: | Sud | 5/ Fo Bee — | I |
denburg | walde ’ ü lau
E koſteten Kreis ldenburg | Kreis für Yot8 Kreiſe Ruvpin fuͤr für
& Bees: | md | Züter | grei MT Brenz: für Kreis | Kreie
o je 50 ee | Kreis Boa: verd | und | Kreis | Anger: | Oſt⸗ Bemerfungen.
El, fow- | Melt: og⸗ | Meit- Kreis au anni * .
* Kilogramm. Storkow.l havel-JLucken⸗ Brignig. Be | und Nuppin. | münde. | Prigniß.
* lan walde. Templin.
M.Vf. M. Pf. M. VBf. M. Pf. M.PfIM. PEIMI DE IM Pr IM. Br.
Kür die Kreiſe Oberbarnim
1.| Safer | los 0421 9091 8601 9251 8721 901 8981 7155 Iminersemim Orpavenand
2.|5m Hi | 405 | 36-] 2199 I 3197| 243 | Alt3 | 3147 fund Teltom fonie für Stavı
3. Richtſtroh 2163 I 2158 272 a8 2184 327 2/49 2194 216 nn u gilt Berlin ale
mariiott.
Potsdam, den 10. Dftober 1893.
Der Regierungs-Präfident.
A1a
231. BE EEE _ _ Rachweifung i der Markt: ıc.
Getreide |
uebrige Martt-
Es foften je 100 Kilogramm
Namen der Stäbte
Laufende Nummer
Angermünde
belıslosles
Kartoffeln
2 Krummitrog
Beeslow
Bernau
Brandenburg
1725125
Dahme
Eberswalde
Havelberg
Jüterbog
Luckenwalde
Perleberg
Potsdam
Prenzlau
Prigwalf
Rathenow
Neu-Ruppin
Schwedt
III 8 |
—
Spandau
Sirausberg
Teltow
Templin
Treuenbrietzen
Wittſtock
Wriezen a. D
Durdignitt
—9
er 1893.
Dvoleoı ii llepi ii will | t
B T
—
—66
Potsdam, den 10. Ofto
en des
un,
Königlichen ——— ums zu Berlin.
Befanntmadhung.
102. Am 8. Juni d. J. ift der Knabe Emil
Paten durh den Schiffer Carl Schwedke, zu
Wernsdorf, Kreis Beeskow⸗Storkow, wohnhaft, vor
dem Haufe Elifabethufer Nr. 3 unter erheblichen Be—
mühungen aus bem Landmehrfanal vom Tode bes Er-
trinfend errettet worden.
Diefe muthige That des ꝛc. Schwedke wird hier-
mit zur Öfenttichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 5. Dftober 1893.
Der Polizei-Präfident.
103. Befanntmahung.
Minifterium des Innern.
Dem angehefteten, in Folge der Beſchlüſſe der
ordentlichen General-Berfammlung vom 13. Mai dieſes
Jahres aufgeftellten, unter dem 17. Juli d. 3. in dag
Handelsregifter eingetragenen
zweiten Madtrage zu dem Geſellſchaftsvertrage
vom 27. Mai 1887 der Allgemeinen Renten⸗
Capital- und Lebensverfiherungsbanf Teutonia
in Leipzig
wird die in der Conzeffion zum Geſchäftsbetriebe in
Preußen vom 24. Juni 1861 vorbehaltene Genehmigung
hierdurch ertpeilt.
Berlin, den 15. September 1893.
S.)
Der Koͤniglich Preußifce Minifter des Innern.
In Vertretung:
ge. Braunbehrene.
Genehmigungsurfunde,
1. A. 9210.
* *
Zweiter Nachtrag
zu dem Geſeliſchaftsvertrage vom 27. Mai 1887
der
Allgemeinen Renten-Capital- und Lebens:
verfiherungsbanf Teutonia in Leipzig.
Zufolge Beſchluſſes der ordentlichen Generalver-
fammlung vom 13. Mai 1893 Tauten die 88 12 und 32
nunmehr folgendermaßen:
eife im Monat September 1893,
s 12.
Von dem nad Vornahme ber in 8 11 gedachten
Verwendungen verbleibenden Jahreögewinne wird zus
nachſt den Aktionären eine Dividende bis zur Höhe von
fünf Procent des eingezahlten Aftiencapitald gewährt.
Bon dem hiernady übrig bleibenden Reingewinn
werden
a. drei Procent ald Tantieme an den Auffichtsrath,
b. drei Procent ald Tantieme an den Borfland, zu
Gratififationen an Angeftellte und als Beitrag zur
Bildung eines Penfionsfonde für die im Dienſte
der Banf flehenden penfiongberechtigten Perfonen
gefürzt. Die Art der Vertheilung der unter a. und b.
gedachten Beträge an bie Berechtigten beftimmt der
Auffihtsrath.
Der Reft wird, ſoweit bie Generalverfammlung
wegen feiner Verwendung im Interefie der Banf nicht
anderweit Beſchluß faßt, mit minbefteng fieben Zehntheilen
zur Dividendengewährung an Verſicherte beftimmt und
mit höchſtens drei Zehntheilen an die Aftionäre als
Dividende vertheilt.
Die Bedingungen, welche für den Verficherten den
Anſpruch auf Dividende begründen, ſowie die näheren
Beftimmungen über Zeit und Art der Getwinnvertheilung
an bie Verficherten, wie nicht minder die Eintheilung
der Verfiherten in verſchiedene Abtheilungen je nad
der Höhe der Tarife, werden jemeilig vom Borftand
und Auffihterath fefigeftelt.
Zur Dedung einer etwaigen Unterbilanz dürfen bie
für die fpätere Vertheilung zurüdgeflellten Gewinn»
beträge ber Verficherten nicht verwendet werben, wohl
aber darf denfelben zur Mitbeftreitung von Kriegs⸗
ſchaͤden ein Beitrag entnommen werden, ber dem Ber-
hältniffe entfprict, in welchem die Summe ber Kriegs⸗
ſchäden für dividendeberechtigte Werfiherungen zu der
Gefammtverfiherungsjumme der dividendeberechtigten
Verſicherungen ſteht.
Dividenden, welche innerhalb dreier Jahre von
dem Tage der Fälligkeit ab nicht erhoben ſind, ver⸗
fallen in das Eigenthum der Geſellſchaft.
$ 32. Die Mitglieder des Auffihtsrathes «
für ihre Mühemaltungen, außer dem Erfage der
416
Auslagen, einen Antheil an dem Jahresgewinne ($ 12).
Leipzig, den 17. Juli 1893.
Allgemeine Renten-Capital- und Lebensverficherungsbanf
Teutonia.
Unterschriften.
* *
*
Vorſtehende Genehmigungsurkunde vom 15. d. M.
nebſt dem darin erwähnten zweiten Nachtrag zu dem
Geſellſchaftsvertrage der allgemeinen Renten⸗Capital⸗
und Lebens-Verſicherungsbank Teutonia in Leipzig
bringe id mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß,
daß die Conzeifion der genannten Bank vom 24. Juni
1861 im Stück 34 diefes Amtsblatted de 1861 und
der Gejellihaftsvertrag vom 27. Mai 1887 in ber
Ertrabeilage zum Stüd 9 des Amtsblattes de 1888,
der erfte Nachtrag aber in Stück 52 des Amteblattes
de 1891 abgedrudt ift.
Berlin, den 28. September 1893.
Der PolizeisPräfident.
Freiherr von Richthofen.
Befanntmahung,
betreffend vie beabfichtigte Errichtung einer fa holiſchen Bfarrei
im Südoſten Berlins unter dem Namen St. Bonifacius: Pfarrei.
104. Bon dem Herrn Fürftbifchof zu Breslau ift
die flaatlihe Zuftimmung zur Errichtung einer fatho-
liſchen Pfarrei im Südoſten Berlind erbeten, melde,
wie folgt, umgrenzt fein foll:
Am Norden durch den Scifffahrts-Kanal (Tempel:
bofer- und Waterloo-Ufer) von der Mödern- bie zur
Bärmwaldfiraße;
im Weſten durh die Mödernftraße ausschließlich,
welche bei St. Matthias verbleibt;
Befanntmachungen der Kreisausfchüfle.
im Dften durh die Bärwaldſtraße ausſchließlich,
welche zu St. Michael gehört;
{m Süden durch die Weichbildgrenzge der Stadt
erlin.
Auf Grund des 65 239 Theil II. Titel 11 tes
Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, welde
durch dieje Veränderung benadhtheiligt zu fein glauben,
hierdurch aufgefordert, etwaige Wideriprüde und Ent-
Ihädigungsforderungen bi zum 16. Oktober d. 7.
ſchriftlich beim Königlihen Polizei-Präſidium anzu-
melden.
Berlin, den 17. September 1893.
Der Polizei: Präftdent.
Befanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staatspapiere.
Defanntmadhung.
29. In Gemäßheit des $ 20 des Ausführunge-
Geſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
(8.:5. S. 281) und des $ 6 der Verorbnung vom
16. Juni 1819 (&.-S. ©. 157) wird befannt gemadht,
daß der Ehefrau des Stabtbriefträgerd Wagener,
Maria geb. Wey, in St. Birth, die Schuldverichreibung
der fonfolidirten 4 %/oigen Staatsanleihe von 1885
Lit. D. N? 716621 über 500 M.
angeblich abhunden gefommen ift.
Es wird derjenige, welcher fih im Befige dieſer
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder Der
Frau ꝛc. Wagener anzırzeigen, wibrigenfalld das ge-
rihtlihe Aufgebotsverfahren behufs Kraftloserflarung
ber Urfunde beantragt werden wird.
Berlin, den 5. Oftober 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
29. Nachweiſung
der Seitens des Kreis-Ausſchuſſes des Kreiſes Niederbarnim anf Grund des $ 2 NE + der Landgemeinde-Ordnung vom 3. Juli
1891 im II. Quartal 1893—94 genehmigten Veränderungen von Gemeinde: und Gutsbezirfe:Örenzen.
y» Bezeichnung der in Betracht fommenden Grunpitüde. he: beim get
11 Die in den Grundſteuerbüchern von Basdorf unter Gutsbezirk Gemeindebezirk
Artikel 54 der Mutterrolle verzeichnete Dorfauen= | des Domainen-Amtes Basdorf.
Parzelle — Kartenblatt N? 1 Parzellennummer Oranienburg.
318/181 — in Größe von 58 qm.
2| Die von dem Schlächtermeiſter Kämpfer zu Kienig an Gemeindebezirf Forſtgutsbezirk
den Forſtfiskus veräußerte, in der Grundſteuer⸗ Kienitz. Liebenwalde.
Mutterrolle des Gemeindebezirks Kienitz unter Art. 32
Kartenblatt 4 Parzellennummer 17 verzeichnete Par⸗
zelle von 2,5430 ha Größe.
31 Die von dem Forſtfiskus an den Schlädhtermeifter Forſtgutsbezirk Gemeindebezirk
Kaempfer zu Kienitz veräußerte, in der Grund⸗ Liebenwalde. Kienitz.
ſteuer⸗Mutterrolle des Gutsbezirks Liebenwalde Forſt
auf Artikel Me 9 Kartenblatt A Parzellennummer
36/14 verzeichnete Parzelle in Größe von 1,81 ha.
Berlin, den 3. Oftober 1893.
Der Kreis-Ausſchuß des Kreiſes Niederbarnim.
417
30.
Nachweiſun
8
der Seitens des Kreis-Ausſchuſſes des Kreiles Teltow auf Grund tes 8 2 ıu 4 der Landgemeinde-Ordnung vom 3. Juli 1891
Bezeichnung
1Die Seitens der Königlichen
güter an den Muſikdirigenten Bach veräußerte Bauparzelle NT
mit einem Flächeninhalt von 12,77 ar.
2] Das Seitens der Königlichen Hoffammer ber Königlichen Familien! Hausfideicommiß-
güter an den Stellmacdermeifter Spremberg in Kgs.⸗Wuſterhauſen
| veräußerte Grundftüd des Königlichen Hausfideicommiß-Amtögutes
Kgs.⸗Wuſterhauſen, Kartenblatt I. M = und a Aderparzelle
| des in Betracht fommenden Grundſtücks.
offammer der Königlichen Familien⸗
genehmigten Veränderungen von Gemeinde: und Gutsebezirks-Grenzen für das 111. Onartal 1893.
— Seitheriger Aufgenommen in den
emeinde⸗ reſp. emeinde⸗
Gutsbezirk. nnd Gutsbezirk.
Hausfideicommiß⸗ Gemeinde
1361 Herrſchaft Kgs.⸗Wuſter⸗
3591 Kgs.⸗-Wuſter⸗ hauſen.
hauſen.
Gemeinde
Herrſchaft Kgs.⸗Wuſter⸗
Kgs.⸗Wuſter⸗ hauſen.
hauſen.
N 306a. und b. von etwa 39,02 ar Flächeninhalt.
Berlin, den 3. Oktober 1893.
Der Kreisausihuß des Kreiſes Teltow.
Befanntmachungen
des Königlichen DOber:Bergamts zu Salle.
BDBefanntmadhung.
3. Unter Bezugnahme auf $ A der Allgemeinen
Borfchriften für die Marficheider im Preußiſchen Staate
vom 21. Dezember 1871 bringen wir hiermit zur
öffentlihen Kenntniß, daß der conceffionirte Marf-
jheider Gotthold Harzer fein Gefchäftsbureau in
Dffleben (Preußiſcher Antheil) Amtobezirk Hötengleben
eingerichtet bat.
Halle, den 29. September 1893.
Königlihed Oberbergamt.
Befanntmachungen anderer Behörden.
Strompolizei:Berordnung.
Da im bevorftehenden Winter, nad erfolgtem
Abbruch des alten Oderwehres bis zur Fertigftellung
der Kupirung der Winske, bei niedrigen Waſſerſtänden
der Oder beladenen Fahrzeugen hinreichende Waſſer⸗
tiefe im Mühlgraben bei Oppeln oberhalb der Schleuſe
nicht gewährleiſtet werden kann, fo verordne ich gemäß
88 6, 12 und 15 des Geſetzes über die Polizei-Ver—⸗
waltung vom 11. März 1850 auf Grund der Sg 138
und 140 des Gefeges über die allgemeine Landes-Ber-
waltung vom 30. Juli 1883 big auf Weiteres:
1) Der Müplgraben bei Oppeln oberhalb der Echleufe
it für beladene Kahrzeuge nah Abbruc des
alten Oderwehres d. i. mit Eintritt des Winters
1893 bis zur Sertigfiellung der Kupirung der
Winske im Jahre 1894 geſchloſſen.
Ein Beladen von Kahrzeugen im obengenannten
Theile des Mühlgrabens wird nur mit befonderer
Hrompolizeiliher Genehmigung und nur infomeit
geftattet, ald der jeweilige Waſſerſtand ein ficheres
Abſchwimmen der Fahrzeuge zuläßt.
3) Zumwiderhandlungen werden mit Geldfirafe big zum
2)
Betrage von 60 M. beftraft, an deren Stelle im
Unvermögenefalle verhältnigmäßige Haftftrafe tritt.
Breslau, den 23. September 1893.
Der Chef der Oderftrom-Bauvermwaltung.
Dber:Präfident von Schleſien.
In Bertetung: Baurfchmidt.
Perſonalchronik.
Die Landmeſſer Johannes Raaſch und Karl
May find zu Kataſterlandmeſſern berufen worden.
Der Ratafterlandmeffer Carl Maegner if der
hiefigen Königlichen Regierung überwiefen worden.
Der Militairanmwärter Hugo Döring in Berlin
it zum Negierungs-Militair-Supernumerar ernannt
worben.
Der biöherige Gemeindeſchullehrer, Kandidat bes
höheren Schulamts Dr. Hermann Witzſchel if als
Dberlehrer an der 8. Realſchule in Berlin angeftellt
worden.
Der bisherige Gemeindeichullehrer Reiſel ift ale
Gemeindeſchul-Rektor in Berlin angeftellt worden.
Die Gemeindeihullehrer Nikolaus Schroeter und
Anton Knoſſalla find ald Gemeindeichulreftoren in
Berlin angeftellt worden.
Perfonalveränderungen im Bezirfe der Kaiſer—
lihen Ober-Poftdireftion in Berlin.
Im Laufe des Monats September find
ernannt: zum Telegraphenamtskaſſirer der Ober Poft-
birectionsfecretair Demler, zum Ober-Poftfecretair
der Boftiecretair Gaſſner.
etatsmäßig angeftellt: als Poftaffiftent der Pof-
anmwärter Kruje,
verfeßt: der Poſtſecretair Beder von Berlin nad
Karlsruhe (B.),
in den Nubeftand verſetzt: Poſtſe ”
F. Bülow,
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Amtsblatt
der KRönigliben Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stück 12.
— — —— — —— — —
Bekanntmachungen
des Königlichen NRegierungs⸗Präfidenten.
Ehovleragefabr.
230. Da in den legten Tagen auf den Wafferfiraßen
in den Stromgebieten der Oder und ber Elbe wieder
Erfranfungen und Todesfälle an Cholera und zwar
ohne Zweifel infolge ded Genuſſes und andermweitiger
unvorfihtiger Verwendung von Waller aus diejen Fluß⸗
Läufen vorgefommen find, diefe Gewäſſer daber als
verfeucht anzuiehen find, wird die warnende Be-
fanntmadung vom 15. September 1892 (Amtöblatt
Seite 400) hiermit in Erinnerung gebradt.
Die gefammte Schiffsbevölkerung, auch die An-
wohner der ſämmtlichen Wafjerftraßen im Regierungs⸗
bezirf, werden deshalb |
dringend gewarnt
vor Benutzung des Waffers
aller Flüffe und Kanäle, Gräben u. |. w. zum Trinfen,
Baden, Waſchen, Reinigen oder zu irgend welden
anderen Haushaltungszweden.
Nur im gründlich durchgekochten Zu-
ande iſt ſolches Waſſer für den menſchlichen Ge-
brauch ungefährlid. —
Es wird ferner ftreng unterfagt, menſchliche
Auswurffloffe irgend welcher Art in die Flüffe oder
Waſſerläufe auszufchütten.
Auf jedem Flußfahrzeuge find ſolche Ausmurf-
ftoffe in geeigneten Gefäßen aufzufangen, fofort ge-
hörig zu besinfteiren und nur an geeigneten und
entiprehend jo bezeichneten Stellen an's Ufer zu
ringen.
Potsdam, den 15. Oftober 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Graf Hue de Grais.
Tragung der durch Maßnahmen gegen bie Cholera entftehenven
Koften.
231. Nachdem behufs Abmehr und Linterbrüdung
ber Cholera die geſundheitspolizeiliche Ueberwachung des
Schifffahrtsverkehrs in den Stromgebieten bed Rheines
und der Elbe wiederum, wie im Borjahre, von Reichs⸗
wegen eingerichtet und in Betrieb genommen worden
ift, theilen wir Em. Hochgeboren ergebenft mit, daß für
die Vertheilung des hierdurch auf preußifchem Gebiete
entflandenen und erwachſenden Koſtenaufwandes zwiſchen
dem Reiche und dem preußiſchen Staate folgende Grund⸗
ſätze mit dem Herrn Reichskanzler (Reichsamt des Innern) nebſt
vereinbart worden ſind:
J. Dem Reiche fallen zur Laſt die Koſten
Den 20. Oktober
1893.
) für die Beſtellung des Reichskommiſſars und
der zu feiner perjönlichen Unter figung erfor-
derlihen Bureau= und fonftigen Hülfsfräfte,
2) für Berwendung von Aerzten zur Ausübung
des Reviſionsdienſtes auf den Kontrolftationen
und Ueberwachungsſtellen,
3) für Heranziehung des erforderlichen Hülfsper-
jonald bei Ausführung der Sciffsrevifionen
und Desinfectionen fowie bei der Landung
franfer oder verdächtiger Schiffsinſaſſen,
und zwar einjchließlich des etwa erforderlichen
Aufmandes für Beichaffung von Wohnung
für dad. vorbezeichnete Perſonal.
II. Alte übrigen Koflen fallen der preußischen Staats-
falfe zur Laft, alfo insbefondere die Koften
1) für die zur Aufrechterhaftung der Ordnung im
Schiffsverfehr und zur zwangsweiſen Durd-
führung der Schiffefontrole erforderliche polizei⸗
liche Hülfe,
2) für Herſtellung von Unterkunftsräumen der
Kontrolbeamten (ausſchließlich des Wohnungs⸗
aufwandes),
3) für Geräthſchaften zur Ausführung von Des⸗
infeetionen (Desinfectionsmittel und Desinfer-
tionsdapparate) und zur Ausübung bes Kontrol-
bienfleg,
4) für Bereitftellung von Trinfwafler für bie
Shiffsbevölferung (Anlegung von WWaiferent-
nahmeftellen, Heranſchaffung des Waflers ꝛc.),
5) für Fahrzeuge zur Ausübung des ambulanten
Kontroldienfted (Ausgaben für Benugung oder
Miethe von Regierungs- oder Privatdampfern,
Löhnung der Schiffsmannſchaft, Kohlenver-
brauch ıc.),
6) für Beichaffung von Räumen zur Unterbringung,
Abfonderung und Berpflegung erfranfter und
verdaͤchtiger Sciffeinjaffen, während die Koſten
ber Verpflegung }elbft, fofern fie von den Ber:
pflegten oder den verpflichteten Verbänden nicht
einziehbar find bezw. nicht getragen werben,
den zur Tragung der örtlichen Polizeis oder
Armenlaft Berpflichteten, in deren Bezirf bie
Unterbringung ıc. erfolgt, zur Laſt fallen.
Wo die dienftliden Rückſichten es geftatten, find
Delete die zur Verfügung ſtehenden Staatspampfer
ebienungsmannjcaften und Kohlenoorräthen,
ebenfo wie die Strompolizeiorgane und Bi
polizeiliche Erefutioperfonal, dem Reichsk—
420
entgeltlich zu überweifen und die Einrichtungen der] Süterbog zum flellvertretenden Vorſitzenden des bajelbft
unter II. Ziff. 4 und 6 bezeichneten Art (Unterfunfte-
räume für franfe und verdächtige Schiffeinfaflen, Waſſer⸗
beichaffung ze.) unmittelbar bereit zu ftellen. Der Reichs⸗
kommiſſar bat fih in der Regel darauf zu beichränfen,
bie rechtzeitige Beichaffung der erwähnten Einrichtungen
durch Anträge bei der zuftändigen Stelle anzuregen.
Die entftehenden Koften find wie die übrigen im landes-
polizeilichen nterefje zur Abwehr der Cholera aufzu-
wendenden Koften periodisch am Schluſſe jeden Dirmeats
bei den unterzeichneten Miniftern der geiftlichen ıc. An-
gelegenheiten und der finanzen zur Zahlungs-Anmeifung
zu liquidiren.
Alle übrigen unter II. aufgeführten Koflen, ein-
ſchließlih der Koften für etwaige Anmiethbung von
Privatdampfern, follen vorſchußweiſe aus Reidygmitteln
gedeckt und nachträglich bei der preußifchen Staats⸗
regierung liquibirt werben.
Um foftipielige Baradenbauten zu vermeiden, follen
ale Kontrolftationen oder Kranfenübergabeftellen, ſoweit
thunlich, nur jolde Drte ausgewählt werden, an benen
Räume zur Unterbringung franfer oder verbächtiger
Perſonen bereitd verfügbar find oder ohne erheblichen
Koftenaufwand leicht eingerichtet werben koͤnnen.
Was die aus Staatsmitteln zu beftreitenden Aus-
gaben betrifft, jo if ed als das Zmedmäßigfte und
Geredhtfertigtfte anerfannt worden, daß die Koften ber
einzelnen Kontrolftatisnen und Ueberwachunggsſtellen,
ſoweit fie nicht vom Neich getragen werben, auf bie
preußiiche Staatefalfe übernommen merden, wenn bie
Stationen oder Stellen in preußifchem Staatsgebiet er-
richtet find. In gleiher Weile ift der Aufwand für
Unterfunfteräume und Wafferentnahmeftelfen (II. Ziff. A
und 6) dann aus ber preußiſchen Staatsfaffe zu be-
fireiten, wenn dieje Einrichtungen im preußifchen Staats⸗
gebiete getroffen werden.
Hiernach erjuhen wir Em. Hochgeboren bei Auf-
Rellung der Rechnungen über die aus dem gedachten
Ueberwachungsdienſt entflandenen Koſten gefälligft zu
verfahren. Berlin, den 28. September 1893.
Der Minifter des Innern.
Der Minifter für Handel und Gewerbe.
Der Finanz Minifter.
Der Minifter der öffentlihen Arbeiten.
Der Minifter der geiftlichen, Unterrichtd- und Medizinal-
Angelegenheiten.
An den Königlichen Regierungs- Präfidenten Herrn
Grafen Hue de Grais Hochgeboren ‚in Potsdam.
%
Vorftehender Erlaß wird zur allgemeinen Kenntnig
gebracht und den betheiligten Behörden zur Beachtung
empfohlen.
Potsdam, den 16. Oftober 1893.
Der Negierungs-Präfident.
Graf Hue de Grais.
Defanntmadhung.
232. An Stelle des verfiorbenen Amtsgerichtsraths
Buchmann ift der Amtsrichter Langerhans in
— —
für den Kreis Jüterbog-Luckenwalde zur Durchführung
der Invaliditäts- und Altersverſicherung errichteten
Schiedsgerichtes ernannt worden.
Potsdam, den 17. Oktober 1893.
Der Regierungs⸗-Präſident.
Bekanntmachung.
233. Dem Kreiſe Beesfom-Storfom iſt durch Erlaß
des Herrn Miniſters der öffentl. Arbeiten vom 1. Sep⸗
tember d. J. — III. 18334 — die Genehmigung zur
Verlegung der bisher im Dorfe Bornow belegenen
Chauſſeegeld⸗Hebeſtelle nad) Station 1,1 der Chauſſee
von Beeskow nad) Storfow ertheilt worden.
Mit der Erhebung des Chauffeegeldes an der
neuen Debeftelle, welche die Bezeichnung Bornow behält,
wird am 1. November d. J. begonnen werben.
Potsdam, den 13. Dftober 1893.
Der ee nrähent.
Fifcherei:Aufficht.
234. Der Strommeifter Spiegelberg, bisher in
Zerpenjchleufe, ift an Stelle des am 10. Juni d. J.
verftorbenen Strommeifterd Nowatzki ih Neubaus, der
Strommeifter Luck in Zerpenfchleufe an Stelle des vor-
genannten Spiegelberg zum Sifcherei-Auffeher im
Nebenamt ernannt worden.
Beide gelten fortan bezüglich der in ihren Auf-
fihtöbezirfen vorkommenden Wifchereis Vergeben und
Vebertretungen ale Hülfsbeamte der Staatsanwaltſchaft.
Potsdam, den 9. Oftober 1893.
Der Negierungs-Präfident.
iehſeuchen.
238. Feſtgeſtellt iR Milzbrand bei einer ver-
endeten Kuh der Bauernwittwe Maaß in Kl. Kreutz,
Kreis Weithavelland, bei einem Pferde des Ritterguts⸗
befigerd von Platen in Wutife, Kreis Oft-Prignig,
bei einem Ochſen auf dem Gute Köpernig und zwei
Kühen des Guted Gr. Berlang, Kreis Ruppin, bei
einer verendeten Kuh des Amtmanns Koh in Groß-
Kreutz, Kreid Zauch-Belzig.
Erloſchen iſt die Rotzkrankheit unter den
Pferden des Rittergutes Bieſenbrow, Kreis Anger-
münde, die Influenza bei dem Pferde bes Landbrief—
trägere Kunemann in Cremmen, Kreis Ofl-Havelland.
Potsdam, den 17. Dftober 1893.
Der Regierungs-Präſident.
ae en des
Königlichen Polizei: Prafidiums zu Berlin.
Berliner und Charlottenburger Breife im Monat September 1893.
05. A. Engrog-Marftpreife
im Monatsdurchſchnitt.
In Berlin:
für 100 Klgr. Weizen (gut) 15 Marf 43 Pf.,
EZ bo. (mittel) iA - 9 -
A bo. (gering) 14 = 4 =
- =: = Roggen (gut) 13 = 08 ⸗
a do. — 12 = 70 =
. = ⸗ bo. (gering) 12 = 34 =
= =: Gerſte (gut) 18 = 30° =
für 100 Klgr. do. (mittel) 16 Marf 89 Pf.,
EB bo. (gering) 15 = 49 >
- = = Hafer (gut) 18 = 04 ⸗
—⸗⸗ bo. (mittel) 16 -» 72 =
Fr bo. (gering) 15 =: 42 -
= =: = Ürbien (gut) 19) = 4 >
a do. (mittel) 18 = 15 >
= = 2 bo. ering) 16 = 89 =
= =: = NRidtflroh 5 =: 80 =
z z z eu 8 28 ⸗
Monats-Durchſchnitt
ir 50 Klgr.
Hafer Stroh
421
Heu
der höchſten Berliner|«
Tagespreije rn 5% WUuffchlag
ü
im Monat September 9,80 Mk., 3,24 Mf., 5,28 ME.
Detail-Marftpreiie
im Monatsdurdienitt.
. 9) In Berlin:
für 100 Klgr. Erbjen(gelbez. Kochen) 32 Marf —
Speifebohnen (weiße) 35 =
| 5
XR
u \1
ww ı
= Linſen 5
.- = = Sartoffeln 6 = 40
= 4 Klgr. Rindfleifh v. d. Keule 1 = 40
z 1 2 2 (Bauchfleiſch) 1 z 10
«1 . Schweinefleiich 1 = 238
= 1 = Kalbfleii 1 : 2
: 1 = Hammelfleifch 1 = 20
«= 1 = GSped (geräudert) 1 = 55
: 1 Esßbutter 2 = 37
60 Stüd Eier 3 =: 3
2) In Charlottenburg:
100 Kigr. Erben (gelbez. Kochen) 35 Mark
—
ı
Lu |
fer
uw vv ven
a \}
= =: = Speifebohnen (meiße) 3 —
——2 Linſen SO =: — >»
= =: = Kartoffeln 6 = 06 ⸗
= 4 Klgr. Rindfleifch v. d. Keule 1 = 40 =
-1 = - — (Bandfleiid) 1» — >
«= 1 = Schmeinefleifc 1 = 50 =
= 1 = Katbfleiich 1 = 4 =
«= 1 = Hammelfleiich 1 = 20 =
= 1 = GSped (geräudert) 1 = 60 =
= 1 = &ßbutter 2 =: 40 :
: 60 Stüd Eier 4 =: 12 >
C. Ladenpreife in den legten Tagen
bes Monats September 1893;
1) In Berlin:
für 1 Klgr. Weizenmehl NP 1 30 Pf
= 1 = Roggenmehl N? 1 30 =
= 1 = Gerftengraupe 40 ⸗
- 1 Gerſtengrütze 33 ⸗
= 1 = Burhweizengrüge 40 -
1 ⸗ Hirſe 40 =
«= 1 = Reis (Java) 5 =
= 1 = JavasKaffee (mittlerer) 2 Marf 70 -
:-1 = s (gelb in
gebr. Bohnen) 3» 1. :
= 41 = GSpeilefaß 20 ⸗
- 41 = Schweineſchmalz (hieſiges) 1 - 60 ⸗
a
a‘ on
.
7
2) In Charlottenburg:
für 1 Klgr. Weizenmehl AFP 1 37 Pf.,
- 1 = Roggenmehl N7 1 29 =
= 1 Gerſtengraupe 38 =
- 1 Gerſtengrütze 4 =
= 1 = Buchmeizengrüge 42 ⸗
- 1 ⸗ irſe 38 ⸗
12 Reis (Java) 47 ⸗
= 1 = avasKaffee (mittler) 2 Mark 5i =
«= 1 = TavasFKaffee (gelb in
. gebr. Bohnen 3 ss 24 ⸗
:» 1 = Speilejalz 20 =
1 27 ⸗
- Schweinefchmalz(hiefigesg) 1 -
Berlin, den 9. Oftober 1893.
Königlihes Polizei-Präſidium. Erſte Abtheilung.
BDBefanntmadung.
106. Der zu London anfälfigen Actiengejelichaft
„The French Asphalte Company“ ift vom Herrn
Minifter für Handel und Gewerbe am 26. September
1893 die Erlaubnig zum Gejchäftsbetriebe in Preußen
ertheilt worden.
Nachſtehend bringe ich dieſe Erlaubniß fowie im
Auszug den Gejellfchaftövertrag und die Statuten zur
Öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerfen, daß die Ge-
jelffchaft durdy den Ingenieur Anton Ohlert, Kochſtraße
Nr. 9, hierſelbſt vertreten wird.
Berlin, den 7. Oftober 1893.
Der Polizei-Präftdent.
. Freiherr von Richthofen.
*
Der zu London unter der Firma „The Societe
Francaise des Asphaltes, Limited“ (The French
Asphalte Company) :beftehenden Aftiengefellichaft wird
die Erlaubnig zum Geſchäftsbetriebe in Preußen auf
Grund bed 6 18 der Gewerbeordnung vom 17. Ja⸗
nuar 1845 in der Faſſung des Geſetzes vom 22. Juni
1861 ($ 12 ver Gewerbeordnung vom 21. Juni
1869) hiermit unter folgenden Bebingungen ertheilt:
1) Die Erlaubniß und ein von dem Königlichen
Polizei-Präfidenten zu Berlin feflzuftellender Aus⸗
zug des Statutd und etwaige Aenderungen ber in
diefem Augzuge enthaltenen Beftimmungen find
auf Koften der Gefellichaft in dem Amtsblatte ber
Königlihen Regierung zu Potsdam und der
Stadt Berlin in Deuticher Ueberjegung zu öffent-
licher Kenntniß zu bringen.
Für jede Aenderung oder Ergänzung ded Statuts
ft die Zuftimmung des Königlich) Preußischen
Minifters für Handel und Gewerbe zu erwirfen.
In allen Profpeften und Befanntmadungen der
Geſellſchaft ift als Gefellichaftövermögen und
Grundfapital nur das wirklich gezeichnete Actien-
fapital aufzuführen.
Die Geſellſchaft ift verpflichtet, in Berlin eine
Zweigniederlaffung mit einem Gejchäftslofale und
einem bort anfäffigen General:Bevollmädhtigten zu
begründen und von Diejem "aelmäßig
ihre Verträge mit Preußiſ | abzu=
2)
3
Sa‘
4)
5)
6)
7
—
8)
422
ſchließen, ſowie auch wegen aller aus ihren Ge-
Schäften mit folchen entftehenden Berbindlichfeiten
bei den Gerichten jenes Orts ald Beklagte Recht
zu nehmen.
Dem Königlihen Polizei-Prafidenten zu Berlin
ift in den erken vier Monaten jedes Geſchäftsjahrs
a. derallgemeine Rechnungsabſchluß der Gefellichaft,
b. ein bejonderer Rechnungsabſchluß der Preußiſchen
Geſchaͤftsniederlaſſung, in welder das in
Preußen befindlihe Vermoͤgen abgefondert
von dem übrigen Vermögen nadzumerjermefft;
einzureichen.
Dem genannten Königlichen Polizei: Prä-
fiventen bleibt vorbehalten, nähere Grundſätze für
die Aufftelung des befonderen Rechnungsabſchluſſes
feftzufegen und nähere Erläuterungen über die
darin aufzunehmenden Eintragungen zu verlangen.
Der Beneral-Bevollmädhtigte bat fih auf Erfordern
des Königlichen Polizei-Präfidenten zu Berlin zum
Vortheile ſämmtlicher Preußifchen Gläubiger der
Geſellſchaft perſönlich und erforberlihen Falls
unter Stellung zulänglider Sicherheit zu ver-
pflichten, für die Nichtigkeit des eingereichten be:
jonderen Rechnungsabichluffes einzuftehen.
Die Erlaubnig kann zu jeder Zeit und ohne daß
ed der Angabe von Gründen bedarf, nach dem
Ermeffen der SKöniglid Preußiihen Staate-
regierung zurüdgenommen und für erlojchen
erflärt werden.
Die Befugnig zum Erwerbe von Grundeigentum
in Preußen wird nicht Schon Durch dieſe
Erlaubniß, fondern erft durch bejondere, in jebem
einzelnen Falle nachzufuchende landesherrliche Er-
laubniß erlangt.
Berlin, den 6. September 1893.
Der Minifter für Handel und Gewerbe.
Im Auftrage
3. von Wendt.
a. 8%
Erlaubniß zum Geichäftsbetriebe in Preußen für
die zu London unter der Firma „The French
Asphalte Company“ beftehende Aftiengejellichaft.
A. 3764.
* *
Auszug.
Gefellfchaftsgefete 1862 und 1867
etiengefellfchaft
Gejellichaftsvertrag von
The Societe Frangaise des Asphaltes, Limited.
1)
2)
3)
Der Name der Gelellichaft if:
The Societe Frangaise des Asphaltes, Limited.
Der Sitz der Gefellichaft befindet fi in London.
Zwede der Geſellſchaft find folgende:
l. Die Ermwerbung der Asphaltminen von Garde
Bois in der Gemeinde Lovagny in bem
Departement Annecy (Öber Savoyen) ſowie
ber Befig der Minen, Werfe, Gebäude, Ge⸗
Ichäfte, der Kundſchaft, des Lagers und
III.
IV.
VI.
Inventars, der Maſchinen, Materialien und
beweglichen Güter der Societe Frangaise des
Asphaltes zu Paris, die Ermerbung und
Uebernahme aller beftehenden @ontracte und
Berbindlichfeiten, welche von und mit der Ge-
jelichaft, jowie von und mit Rene Joly und
anderen Perſonen zwecks Berfaufd und Er-
werbs der Produkte aus benannten Minen,
eingegangen find. Ein weiterer Zwed ber
Geſellſchaft if, das Geflein ſowie andere in
oder auf befagten Minen gefundene Probucte
zu verarbeiten, auszugraben oder zu gewinnen,
zu brechen, zu fördern und zu erlangen, ſowie
unter den ben Directoren angemefjenen Be⸗
dingungen und Gonditionen zu verfaufen und
darüber zu verfügen.
. Die Erwerbung der Asphaltminen von St.
Jean de Maruejols in dem Departement
Gard in Frankreich, des Geſchäftes, der Kund⸗
Ichaft, des Inventars, der Majchinen, Mate-
rialien und ber beweglichen Güter des früher
durdy Herrn Pued in der Route d’Avignon,
Nimes, betriebenen Geſchäftes.
Der jeweilige Erwerb etwaiger anderer Minen
oder Lager von Asphalt oder gleichartiger
Subftanzen irgendwo auf der Erde und zwar
entweder als Eigenthbum oder durch Pacht oder
Licenz mit oder ohne Grundzehnt. Ferner ber
Befig der Minen, Werke, Geſchäfte, Majchinen
und beweglichen Effecten von ſolchen weiteren
Minen, oder Lagern. Ein weiterer Zweck ift,
mit den beiagten Minen, Lagern und Grund»
ftüden, fowie den daraus gezogenen Produften
in gleicher Weife mie bei den erflerwähnten
Minen zu verfahren, ſowie irgend welde
Patente zur Fabrikation von Asphalt ober
ähnlicher Subftangen oder für deren Ausnugung
und Anwendung zu erwerben.
Asphalt-Pflafter auf irgend welchem Plage
oder Plätzen und auf irgend eine Weile zu
legen, zu verarbeiten und auszuführen.
. Die Errichtung, Erwerbung und Unterhaltung
oder Miethbung von Gebäuden, Maſchinen,
Wagen, Eifenbahnen oder Pferdebahnen, Waſſer⸗
wegen und anderer Werfe und pafjender Ob-
jecte, welche die Gejellichaft für ihre Geſchaͤfts⸗
zwede für vortheilhaft erachtet, der Ankauf
von Locomotiven, Betriebsmaterial, Dampfern,
Schiffen und Barfen.
Der Betrieb der verjchiedenen Gelchäfte ale
Brecher und Händler von Asphalt oder ähn-
lichen Subftanzen, ſowie ald Kabrifanten von
Asphalt, ald Kaufleute, Leger und Agenten.
"Hetiengefellichaft.
Statuten der Aetiengeſellſchaft
The Societe Frangaise des Asphaltes, Limited.
Actien.
2) Das Actien-Kapital iſt Lstr. 80000 -- eingetheilt
31)
32)
33)
34)
35
—
36)
37)
123
in 8000 Actien von je Lstr. 10. *) — Nad
Eröffnung des Gejchäftes gezeichnete Actien koͤnnen,
wenn bie Gejellichaft in der Generalverfammlung
fo beichließt, mit Priorität oder Vorzügen bezüglich
der Dividenden oder mit anderen Vorzügen vor
Actien, die vor der Ausgabe von privilegirten
Actien ausgegeben find, ansgeftellt werden. Wenn
mehrere Perſonen als gemeinfchaftlide Inhaber
einer Actie eingetragen find, jo fann jede biefer
Perfonen giltige Duittungen bezüglich der Actien-
certificate oder die auf Die Actie entfallende
Dividende ertheilen.
General-Berfammlungen.
Die erfie Generalverfammlung fol am 1. Februar
nädften Jahres an dem von den Directoren zu
beflimmenden Ort und feftzujegenden Stunde abge:
halten werden.
Spätere Generalverfammiungen find zu den von
der Gejellihaft in der Generalverfammiung zu be:
fiimmenden Zeiten und Orten abzuhalten; falle
eine andere Zeit und Drt nit beftimmt tft, fol
die Generalverfammlung am erften Montag im
Februar jeden Jahres an dem von den Directoren
beflimmten Drt abgehalten werden.
Dben erwähnte General-VBerfammfungen follen
ordentliche Verſammlungen genannt werben, alle
anderen außerordentliche Verſammlungen.
Die Directoren fönnen nad Gutbünfen und follen
auf Fchriftlihem Antrage von mindeftend einem
fünftel der Actionäre eine außerordentliche General-
Berjammlung einberufen.
Jeder Antrag feitend der Actionäre fol den
Zwed der zu berufenden Berfammlung anführen
und iſt auf dem Büreau der Gejellichaft nieder-
zulegen.
Nah Empfang eined ſolchen Antrages follen
die Direetoren fofort zur @inberufung einer
außerordentlichen General: Berfammlung fchreiten.
Falle dies nicht innerhalb 21 Tagen vom Tage
bes Antrages geichieht, können die Antragfteller
oder andere Actionäre, welde die erforderliche
Zahl repräfentiren, ſelbſt eine außerordentliche Ver⸗
Jammlung einberufen.
Eine aufßerorbentlihe Generalverfammlung foll
duch eine Majorität von mindeſtens 2/3 der auf
ihr anweſenden Actionäre (gleichgiltig ob in
Perjon oder durch einen Bertreter) befugt fein,
jeweilig das Befitzthum, die Gejchäfte und Activa
(oder Theilen biervon) von Asphalt: oder ähn-
lichen Actiengejellichaften, offenen Handelsgeſell⸗
Ihaften oder Perjonen zu faufen oder zu über-
nehmen, es jei denn, daß es fih um Beſitzthümer,
Geſchäfte und Außenflände handelt, zu deren Kauf
und Erwerb die Directoren durch dieſe Urfunde
ſpeziell ermächtigt find.
Die außerordentliche Generalverfammlung fann
*) Siehe den Special: und Gerichtsbeſchluß am Ende.
die Erfüllung der von dieſen Tettgenannten
Actien⸗Geſellſchaften, offenen Handelsgeſellſchaften,
oder Perſonen mit Bezug auf das ſo gekaufte
oder erworbene Geſchäft eingegangenen Ber:
pflihtungen und Berbinblichfeiten übernehmen und
die gedachten Geſellſchaften bezüglich derfelben be-
freien. Sie fann ferner die Gefelfichaft mit
anderen Gejellichaften von der befchriebenen Art
vereinigen und zu diefem Zwecke die Gejammtheit
oder einen Theil der Actien der Tegtermühnten
Gefelichaften gegen Baarzahlung oder Actienaus-
taufch oder Fonftwie erwerben; auch kann fie
anderweite ihr geeignet erjcheinenden Anordnungen
zur Ausführung folcher Verbindung treffen. Jede
ſolche Verbindung ımd Anordnung fol die Geſell⸗
haft und jeden Actionär derſelben binden.
Ebenſo kann die außerordentliche Generalverfamm-
ung feweilig und zu allen Zeiten die Gejammt-
beit oder einen Theil der Gelchäfte und Activa
der Gefellihaft an eine andere Gejellichaft,
Sorietät oder Individium gegen Baarzatung oder
Annahme von Actien der anderen Geſellſchaft
oder Societät verfaufen und darüber verfügen.
Die außerordentlihe Generalverſammlung kann
jeden Aft und jede Handlung und fonft etwas
vornehmen und ausführen ſowie jede Urfunde voll-
ziehen und dadurch die Gejellichaft und jeden
Actionär binden, welchen die Gejellfhaft in ihrer
forporativen oder quasi forporativen Eigenſchaft
oder welchen ſämmtliche Actionäre vornehmen und
ausführen fünnten, wenn die Zuſtimmung ſämmt⸗
licher Actionäre dazu ertheilt wäre. Es wird je-
doch hierbei beflimmt, daß feine Verſammlung be-
fugt ift, Aenderungen dieſer Statuten in der Art
vorzunehmen, daß die Actionäre dadurch Anſpruch
auf Gewinn oder Berantwortung für die Berlufte
der Geſellſchaft in anderer Weiſe ald nad) Ber:
hältniß der Zahl und des Betrages der von ihnen
inne gehaltenen Actien erhalten fönnten oder die
Beflimmungen dieſer Statuten Tezüglid ber
Schadloshaltung der Actionäre abzuändern.
Das Berfahren bei Generalverfammlungen.
38) Die Einladung
47)
48)
zur Generalverfammlung fo
mindeſtens 7 Tage vorher mit Angabe des Ortes,
Taged und der Stunde ber Zufammenfunft und
im Falle von Specialgeichäften unter Bezeichnung
ded allgemeinen Charafterd des betreffenden Ge:
Ihäfts in der nachſtehend erläuterten Art und
Weile und eventuell ſowie die Geſellſchaft dies auf
einer Generalverfammlung anordnen mag, erfolgen.
Der , Nichterhalt der Einladung jeitend eines
Actionärd fol das Berfahren einer General:
verfammlung nicht unwirkſam madıen.
Stimmfäbigfeit.
Stimmfähig ift jedes, 3 Monate ver der Ber:
jammlung eingetragene Mitglied mit je einer
Stimme für jede von ihm innegehaltene Actie.
FR ein Actionär geiftesfranf oder Idiot, Tann er
H2A
durch jeinen Bormund, Curator oder fonftigen ge-
jeglichen Vertreter flimmen.
Befugnifje der Directoren,.
Die Gefchäfte der Gefellihaft werden von ben
Directoren verwaltet, welche alle Ausgaben die
mit der Intriebfegung und Eintragung der Gejell-
ſchaft verbunden find zahlen, die nothwendigen
Uebertragungsacte für die Bejellichaft vorbereiten
und alle Machtbefugniffe der Gejellichaft ausüben,
bie nicht durch Die Geſetzgebung oder dieſe
Statuten von der Gefellichaft auf General: Ver:
fammlungen zu erledigen find. Sie können einen
Geſchäftsführer und die geeigneten Beamten und
Agenten beftellen, fofern nicht diefe Statuten, bie
vorgebachte Gefeßgebung und etiwaige auf General:
verjammlungen von der Gejellichaft erlaffene Vor⸗
Ihriften oder Anordnungen Dem entgegenftehen.
Keine Anordnungen ber Gejellihait auf General⸗
verfammlungen jollen jebod vorgängige Hand»
[ungen der Directoren entfräften, wenn biefelben
ohne ſolche Anordnungen giltig fein würden.
Kein Theil des Geſellſchaftsvermögens Toll
zum Anfauf von Actien der Gefellihaft verwandt
werden.
57)
Dividenden.
713) Die Directoren fönnen mit Bewilligung ber
fchaftsbücher von einem oder mehreren Reviforen
zu prüfen und bie Richtigfeit der Bilanz von ihnen
feftzuftellen.
Benadhridtigungen.
Benachrichtigungen an die Actionäre find perjönlich
oder pr. Po in franfirtem Brief, der an ben
eingetragenen Wohnort des Aktionärs zu adreifiren
ift, zu richten.
Specialbefchlüffe
(gemäß der Geſellſchaftsgeſetze 1862—1860.)
The Societe Frangaise des Asphaltes, Limited.
96)
gefaßt am 3. Januar 1883, befätigt am 19. Januar 1883,
Eingetragen am 24. Januar 1883
Auf einer orbnungmäßig zufammenberufenen außer:
ordentlichen Generalverfammlung der Actionäre der ge:
dachten Gefellichaft, welche in den Gefellichaftsbüreaur zu
London Cornhill 27 am Mittwod den 3. Januar 1883
abgehalten wurde, wurden folgende Specialrefolutionen
ordnungsmäßig gefaßt. Auf einer nachfolgenden
ordnungsmäßig zufammenberufenen außerorbentlichen
Generalverfammlung der Aftivnäre gebachter Geſell⸗
Ihaft, welche am 19. Januar 1883 in den gedachten
Gejellichaftsräumen abgehalten wurde, wurben nad
Generalverjammlung eine an bie Actionäre nad | folgende Specialbeſchlüſſe beftätigt.
Verhältnig ihrer Actien zu zahlende Dividende
feftfegen, Taut Artikel 3. Sie koͤnnen aud nad
eigenem Ermeſſen balbjährlihe Interims-Divi-
denden feſtſetzen und auszahlen, obwohl die
Generalverjammlungen alljährlich ftattfinden, doch
ſollen Dividenden nur aus dem Gefchäftsgewinn
gezahlt werden. ’
Conten (Buchführung).
Die Dirertoren haben. auf richtige Führung der
Conten zu achten.
Die Rechnungsbücher ſollen in dem Büreau der
Geſellſchaft geführt werden und ſollen der Einſicht⸗
nahme der Actionäre in den Geſchäftsſtunden offen
ſtehen, ſofern nicht bezüglich der Zeit und Art der
Inſpection auf einer Generalverſammlung von der
Geſellſchaft vernunftgemäße Einſchränkungen ge—
troffen find.
Eine Bilanz iſt jedes Jahr aufzumachen und der
Generalverſammlung vorzulegen, dieſelbe ſoll die
Zuſammenſtellung der Activa und Paſſiva in
zweckentſprechender Titel geordnet in der Form,
wie fie in Tabelle A. des Geſellſchaftsgeſetzes
von 1862 aufgeführt ift oder je nah den
Umftänden, möglihft annähernd hieran, enthalten.
Ein gedrudtes Eremplar der Bilanzabjchlüffe if
an jeden Actionär 7 Tage vor der VBerfammlung
zuzuftelen und zwar in der Weife, wie im nad-
folgenden über die Zuftellung von Benad-
rihtigungen verorbnet if.
Reviſion.
84) Mindeſtens ein Mal im Jahre ſind die Geſell⸗
78)
79)
82)
83)
Da das durch den Geſellſchaftsvertrag vorge⸗
geſchriebene Kapital der Geſellſchaft Lstr. 80000
beträgt, eingetheilt in 8000 Actien a Lestr. 10,
ba ferner alle Actien vergeben find und die
Summe von Lstr. 10 auf 275 Actien und die
Summe Lestr. 9,15 shilling auf die verbleibenden
7725 Actien bezahlt if, mithin 5 shillings auf
biefe 7725 unbezahlt find, weil ferner in Folge
Berminderung des Werth der Activa der Gejell-
ihaft Lstr. 40000 des Kapitals der Geſellſchaft
durch nügliche Anlagen nicht vertreten find, iſt nun
beſchloſſen:
1) Die in dem Geſellſchaftsvertrage enthaltenen
Vorſchriften werden wie folgt geaͤndert:
dad Gejellichaftsfapital von Lstr. 80000,
— zu 8000 Actien a Lstr. 10 — eingetheilt,
wird auf Lstr. 40000, zu 8000 Actien
a Lstr. 5 berabgefegt, 275 dieſer Actien
jolfen fo behandelt werden, als ob Lstr. 5
auf fie gezahlt find, während der Reſt von
7725 Actien fo zu behandeln ift, als ob
Lstr. 4,15 darauf bezahlt find, jo dag auf
dieſe legteren 7725 Stüd eine Verbindlich⸗
feit von je 5 shillings verbleibt.
2) Vorſtehende Nefolution tritt nicht eher in
Kraft, als big ein Gerichtsbejchluß die vorge-
dachte Herabjegung des Kapitald und ber
Achten genehmigt und biefer Gerichtsbeichluß
durch den Negiftrator für Actiengejellichaften
eingetragen ifl.
A423
In Sachen der The Societe Frangaise des Asphaltes, Sege⸗ zur Civilprozeßordnun 8 vom 24. März 1879
Limited (G.⸗S. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom
und 3 16. In 1819 (G.⸗S. ©. 157) wird befammt gemadıt,
In Sachen der Gejehffchaftögefege von 1867 und 1877 daß von dem Konfiftsrialrath Traugott Doye hier W.,
Charlottenftraße 55, die Schufdverjchreibungen ber fon«
Protocol! Iolibirten © 5 Yoigen Staatsanleihe
von 1889 Lit N? 206106 über 500 M. und
vom Gericht beftätigt. ⸗ 1890 - C. 331187 = 1000 =
angeblich verjehentlid) verbrannt worden find.
Das Kapital ber Geſellſchaft beträgt Lstr. A0 000 Es werden diejenigen, welche ſich im Beſitze dieſer
— eingetheint in 8000 Actien a Lstr. 5, wovon 275 |Urfunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches ber
als voll und 7725 als mit Lstr. 4,15 shillings bezahlt |unterzeichneten Kontrolle der Staatöpapiere oder dem
zu erachten find. Konfiftorialrath Doye anzuzeigen, widrigenfalld dag ge-
Befanntmachungen der Königlichen richtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerflärung
Kontrolle der Staatdpapiere. ber Urfunden beantragt werben wird.
Befanntmadhung. Berlin, den 13. Oftober 1893.
30. In Gemäßheit des $ 20 des Ausführungg- Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmachungen der Königlichen EifenbabnsDirektion zu Bromberg.
50. Für die in der nachſtehenden Zujammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welche auf
den daſelbſt erwähnten Ausfiellungen ausgefiellt werben und unverlauft bleiben, wird eine Frachtbegünſtigung in der
Art gewährt, bag nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rückbeförderung
an die Berfandftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durch Borlage bes urfpränglichen Fracht⸗
briefes bezw. des Duplikat-Beförderungsſcheines für den Hinweg, ſowie durch eine Beſcheinigung der dazu er⸗
mächtigten Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenſtände ausgeſtellt geweſen und unverkauft ge⸗
blieben ſind, und wenn die Küdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit ftattfindet.
In den urſprünglichen Frachtbriefen bezw. Duplifat-Beförberungsicpeinen für bie Hinſendung iſt aus-
an, zu vermerfen, daß die mit denſelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausſtellungsgut
eſtehen
Die Frachtbegünſtigung wird gewährt ——* der Rückbeförberung
| 1893 für auf den Streden der Fin ermädtigt innerhalb
1Ausſtellung Tand-| Detmold. | 6. bis 8. [Gegenftände der Preußiichen Ausftel- A
wirthſchaftlicher Er- Dftober. ! nebenbezeichneten] Staatsbahnen. kungs-Rom- Wochen
zeugniſſe und Ge- Art. miſſion.
räthe.
2 Geflügel⸗Ausſtellung. Berlin. | 6. bis 9. Geflügel, ſowie Preußiſchen desgl. 4
Oktober. Geräthe und Er=| Staatsbahnen u. Wochen
zeugnilje der Ge⸗Reichsbahnen in —
flüge lzucht. Elſaß⸗Lothringen 8
3Obſt⸗Ausſtellung. Berlin. 12. bis 16. Geräte und Er-/Königlihen&ifen-| desgl. 4 =
Oftober. | zeugniffe ver Obft:| bahn-Direftionen Wochen Q
zucht. Berlin, Breslau, =
Bromberg, Erfurt *
und Magdeburg. 3
4 Seflügel-Ausftellung.| Allenftein. | 4. bis 7. Thiere, jowie Ge-/Röniglichen Eifen-| desgl. 8 ©
November. | räthe und Er-| bahn-Direftion Tage 3
zeugniſſe der Ge-Bromberg. *
en u. Vogel⸗ =
=
5Allgemeine Deutichel Braun- |A. bie 12. Gegenſtände der Preußiſchen desgl. 4 *
Ausſtellung von Nah⸗j ſchweig. | November. | nebenbezeichneten) Staatsbahnen u. Wochen
rungs⸗ und Genuß⸗ Art. Reichsbahnen in
mitteln, ſowie von Elſaß⸗Lothringen
Haushaltungs⸗ und
gaſtwirthſchaftlichen
Gegenſtaͤnden.
Bromberg, den 9. Oktober 1893. Koͤnigliche Eiſenbahn⸗Direktion.
428
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum
* ñ der welche die Ausweiſung ee
3 des Auegewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. elle.
. 2. | 3. | 4. | 5, 6
6| Albert Heidrich, [geboren am 6. Juli
Landſtreichen,
Arbeitsburſche, 1877 zu Lodz, Polen,
Königlich preußiſcher 9. September
Regierungspräſident 1893.
ortsangehürig ebendaſ., zu Potsdam,
7) Heinrich Scharoch, geboren am 21. De—-PLandſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 12. September
Glaſer, zember 1868 zu Prag, Negierungspräafitenii 1893.
Böhmen, ortsangehd- zu Lüneburg,
rig ebendafelbft,
8 Richard Thein!, Igeboren am 12. Aprilifandftreichen, Koͤniglich bayerifche) 31. uguſt
Handlungsfommis, 1866 zu Tepl, Böh- PolizeisDireftion 1893.
men, ortsangehörig Münden,
ebendajelbit,
9| Fiorenzo Kerrua 135 Jahre alt, aus Cla⸗Landſtreichen u. Vetteln, Kaiſerlicher Bezirks-17. September
(aud) Anton sold, vefana, italieniſcher —* dent zu Straß⸗ 1893.
Zieg Staatsangehöriger,
10/Abraham GeldRein,7a Zahre alt, geboren Landſtreichen, Gros eryogtich badi⸗15. September
Händler, und ortsangehörig zu ſcher Landeskommiſ⸗ 1893.
Graevo, Polen, ſär zu Mannheim,
11Franz Joula, Bäcker⸗geboren am 20. Märzlandftreihen und Ge⸗Königlich preußiſcher 14. September
und Müllergejelle, | 1873 zu Budikowa, braudy gefälſchter Legie| Negierungspräfident 1893.
Ungarn, timationspapiere, zu Aurich,
12} Johann Kwiat, |geboren im Auguſt 1858 Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher desgleichen.
Arbeiter, zu Bielitz, Oeſterrei⸗ Regierungspräſident
chiſch⸗Schleſien, öſter⸗ zu Poſen,
reichiſcher Unterthan,
13) Aron Leiwinzon, |52 Jahre alt, geboren Landſtreichen, Großherzoglich Badi⸗15. September
Händler, und orlsangehoͤrig zu ſcher Landeskommiſ⸗ 1893.
Graevo, Polen, ſär zu Mannheim,
14 Marie Luffe, geboren am 1. Auguſt Landſtreichen u. gewerbs-|Königlic) preußischer 12. September
Kabrifarbeiterin, 1868 zu Partei mäßige Unzucht, Negierungspräfidenti' 1893.
Kreis Neuftadt, Böh⸗ zu Hildesheim,
men, ortsangehörig
ebendajelbft,
15 Karl Meyer, geboren am 8. Januar Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich preußiſcher 19. September
Lohgerber, 1861 zu Arlon, Pro: Negierungspräfidenti 1893.
je Luremburg, Bel: zu Lüneburg,
16] Anton Praybylof, 2 Sapre alt, geboren desgleichen, Königlich preußifcheril. September
Arbeiter, zu Grojee, Bezirk MWa- Negierungspräfident| 1893.
| bomwice, Galizien, orte: zu Oppeln,
angehörig ebendaſelbſt,
17 Sodann Wyß, |geboren am 30. JunilBetteln, Kaiſerlicher Bezirks-20. September
Kürſchnergeſelle, 1850 zu Lotzwyl, Kan— Präſident zu Straß— 1893.
ton Bern, Schweiz, | burg,
| ortsangehörig ebendaſ.,
Hierzu Bier Deffentliche Anzeiger.
(Die Infestionsgebühren betragen für eine einſpaltige Drudzeile 20 Bf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Bf. berechnet.)
Medigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn ſchen Erben.
439
Amtsblatt
ber Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt ‚Berlin. .
Stück 43. Den 27. Oktober 1893.
Bekanntmachungen Bekanntmachung.
der Königlichen Miniſterien. 237. Zu a. Vertrauensmännern und b. ſiellver⸗
28. Gemäß 5 5 des Geſetzes vom 27. Inli 1885, |tretenden Bertrauensmännern find vom 1. Oktober
betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Beitim: | 1893 im Bezirt der Section IL. der Schornfleinfeger-
nungen über Erhehnng der auf das Einkommen ges | meifter-Berufsgenofientchaft gewählt:
legten bireften Rommunalabgaben (G.⸗S. S. 327),| 1) im Bertrauensmannsbezirk 3 (Kreis Jüterbog-
wird das für die Kommunalbefteuerung im Steuerjahre Ludenmwalde, Zauch⸗Belzig, Stadt Potsdam, Stadt
1893/94 in Betracht fommende Keineinfommen ber Brandenburg, Kreis Teltow):
gefammten Preußiſchen Staate- umd für Rechnung des a. Herr Elfert-Nowanes,
Staated verwalteten Eijenbahnen auf den Betrag von b. Herr Gabriel-Steglig, J
108 522 561 M. hierdurch feſtgeſetzt. 2) im Vertrauensmannsbezirk 4 (Stadt Spandau
Von dieſem Geſammteinkommen unterliegen nach und die Kreiſe Weſthavelland, Oſthavelland,
dem Verhaltniß der erwachſenen Ausgaben an Ge: Nuppin, Oftprignig und Weftprignig):
hältern und Löhnen der Befteuerung: a. Herr Koch⸗Cremmen,
A. durch die Preußischen Gemeinden 95 501 268 M. b. Herr Mapfy:- Spandau,
B. - Kreife 98 879 294 ⸗ 3) im VBertrauensmannsbezirf 5 (Kreis Templin,
Berlin, den 17. Dftober 1893. Prenzlau, Angermünde, Oberbarnim, Niederbarnim
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. und Beeskow⸗Storkow):
gez. Thielen. a. Herr KielblocFriedrichsberg,
Bekanntmachungen b. Herr Stöckel-Oderberg i. M
des Königlichen Ober⸗Präfidenten. Potsdam, ben 20. Dftober 1893.
Bekanntmachung. Der Regierungs-Präftdent.
26. Unter Bezugnahme auf meine Befanntmadun .. Befanntmadung.
vom 28. September d. 3. (Amtsblatt ©. 405,6) 238. Gemäß 6 3 ber Polizei-Berorbnung vom
bringe ich bierdurch zur Öffentlichen Kenntniß, daß ich | 3. November 1892 über die amtlichen Drudpreden an
für die bevorflehenden Wahlen zur achtzehnten Regis- | Gefäßen, mwelde zur Aufbewahrung von gasförmiger
(aturperiode des Haufes der Abgeordneten den Stadr: und flüffiger Kohlenſäure beftimmt find, habe ich außer
rath Bohm in Berlin zum zweiten Stellvertreter des den ftaatliden Sadverftändigen für die Unterſuchung
Wahffommiffars im dritten Berliner Wahlbezirke er- | der Dampffefjel aud folgende Ingenieure des
nannt babe. 1) Berliner Dampffefjel-Revifionsvereind
Potsdam, den 19. Dftober 1893. Ober⸗Ingenieur C. Schneider,
Der Oberpräſident, Staatsminiſter von Achenbach. | Ingenieur Georg Hilliger,
Bekanntmachungen Ingenieur Ewald Schmidt,
des Königlichen Negierungs:Präfidenten. a nllich 0a & Hennide,
Betrifft die fchußfreien Tage auf vem Echiefplaße bei Cummersdorf ämmtlih zu Berlin,
ür 1893. 2) Magdeburger Dampffefjel-NRevifionsvereind
236. Unter Hinweis auf die Poligei-Verordnung vom Dberingenieur C. Bario,
2. November 1875 — Amtsbl. S. 366 — bringe id) Ingenieur ©. Eggers,
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die ſchuß⸗ Ingenieur A. Buͤtow,
freien Tage auf dem Scießplage bei Cummersdorf Ingenieur 9. Pfeifer,
für das Jahr 1893, wie folgt, feftgelegt worden find: Ingenieur H. Kotte,
Oktober: 29. 30. . Ingenieur A. Worm,
Rovember: 1. 5. 6. 8. 12. 13. 15. 19. 20. 22. Ingenieur E. Hannejen,
26. 27. 29 fämmtlid in Magbeburg-Subenburg,
Dezember: 3. 6. 7. 10. 13. 14. 17. 20. 21. 24. |mit Vornahme der gedachten Drudprobe widerruflich
25. 26. 27. 31. für den Umfang des diefjeitigen Bezirks beauftragt.
Potsdam, den 19. Oktober 1893. Potsdam, den 21. Oktober 1893.
Der Regierungs-Präfident. Der Regierungs-Präfident.
4130
Die Mecklenburgiſche ae weſettchaft zu New:
ranbenburg betreffend. .
239. Bon ber am 2. März 1893 flattgehabten
Generab Bar iümpidag:, der ‚Medienburgiichen Hagel⸗
und Feuer-Berfiherungs-Gefellichaft it Iwecks Bildung
eines Reſervefonds der Hagel:Berfibernngs-Belellichaft
der nacftebende Artikel 7a. in dad Statut dieſer
oft aufgenommen: j
Abmi . ber Beiträge in hbagelreichen
Jahren wird ein Reſervefonds ber
Berficherungs-Gelellihaft gebindet, welcher vormund⸗
ſchaftlich ſicher zinsbar zu belegen if.
I. Diefem Neſervefonds fließen zu: -
A. einmalig:
a. Das Baar:Bemnögen der Dagel-VBerficherungg-
Geſellſchaft nach . dem Abſchluß der Tegten
Jahresrechnung, Ä
b. der gegenwärtige Belland des fegenannten
Depofitenfonde, ſoweit nicht einzelne Mitglieder
oder dritte Perjonen daran. noch Aniprüche
haben, zu '/s feined Betrages.
B. fortlaufend:
a. Die Zinfen ven den dem Reſervefonds ger
börenden Rapitalien,
bie der Geſellſchaft nach Artifel 45 und 47 der
Statuten und nah 8 32 Abfag A der Ber-
fiherungs - Bedingungen verfallenden Ent-
Ihädigungebeträge und Legegelder,
c. die nach Artikel 47 und 48 der Statuten von
ben ausfcheidenden Mitgliedern zu zahlenden
Loſchungsgebühren,
d. die Strafabzüge von den Enſchaͤdigungen,
welche den Beichädigten nah Vorſchrift der
88 1 Abſatz 3, 9 Abfag A und 23 der Ver⸗
fiherungs» Bedingungen gemacht werden,
e. jämmtliche Legegeldzinſen, bis ber Reſervefonds
die Höhe von 2% des Verſicherungsfonds er-
reicht bat,
f. fobald der auszuſchreibende Beitrag 40 53
von je 100 M. der Berfiherungsfumme nicht
überfleigt, werden 20 3, fobald er 60 3
nicht überfteigt, 5 3 und jobald er 80 3, nicht
überfteigt, 3 von je 100 M. der Ber:
fiherungsfumme für den Reſervefonds mit aus⸗
geichrieben.
Hat der NRefervefonde eine Höhe von 2%
bed Verſicherungsfonds erreicht, jo fällt dieſe
Ausſchreibung für denjelben fort.
UI. Verwendung des Mefervefonds:
Sobald der Reſervefonds die Höhe von "2%
des Verſicherungsfonds erreicht hat, wird, wenn
zur Dedung der Schäden und Berwaltungsfoften
mehr als 150 3 von je 100 M. des Ber-
fiherungsfonds ausgeschrieben werden müßten, ba-
zu die Auflunft von 10 3 aus dem Nefervefonde
entnommen; hat derfelbe die Höhe von 1% des
Verfiherungsfonbs erreicht, fo kann die Auffunft
fern e 7° us ihm entnommen werben.
Hagel: 8“
Die Beftimmung über diefe und im Nothfalle
aud über eine noch weiter gehende Inanſpruch⸗
nahme des HMefervefonde zur Bezahlung Der
SYäden fteht dem Diressorimm Mn. .
. *
Die General-Berfammlung der Medlenburgi-
ſchen Hagel-Berfiherungs-Gefelichaft zu Neubranden⸗
burg hat in ihrer Eigung vom 2, Wär; 1893 die Er-
inzung des Statui« lich des Bildung eines Re:
jervefonde beichloffen und dieſer Beihluß hat die Ge⸗
nehmigung ber Großherzoglichen Landesregierung zu
Neuftselig und Schwerin unterm 8. Mai bejw. 7. Juli
d. I mit der Maßgabe erhalten, daß dieſe Zuſatz⸗
beffimmung als Urtifel Aa. zwiſchen Artikel 4 und 5
des Statutd eingefchoben, aud dem Artifel A Abfag 1
in Fine ber Zujag gegeben wird: „unbeiihadet jedoch
der Beftimmung in Artifel 4a. unter Be.“
Nah Maßgabe bes hiernach abgeänderten Statuts
wird der genannten Geſellſchaft der Betrieb der Ver⸗
fiherung gegen Hagelſchaden im Königreich Preußen in
bem bisherigen Umfange und unter den jeitherigen Bes
dingungen auch fernerbin widerruflich geflattet.
Berlin, den 13. Dftober 1893.
Der Minifter
für Landwirthichaft, Domainen und Korften.
Genehmigungs-Urfunde. ad I. 20101.
Vorftehende Zuſatzbeſtimmung nebſt Genehmigungs⸗
urfunde wird hierdurch zur offentlichen Kenntniß
gebracht. Potédam, den 21. Oktober 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Griedigtes Kreisphyſilat.
240. Das Dbyfifat des Kreiſes Teltow, mit
dem Amtdfige in Berlin, ift dur das Ableben des
bisherigen Inhabers erledigt.
Bewerbungen find bis zum 1. Dezember d. J.
unter Beifügung der zum Nachweiſe der Befähigung
und ber bisherigen Wirkſamkeit dienenden Zeugniffe bei
mir anzubringen.
Potsdam, den 23. Oftober 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Viehſeuchen.
241. Erloſchen if die Bläschenkrankheit in
Wolzig, Neu⸗Stahnsdorf und Cummersdorf,
Kreis Beeskow⸗Storkow, die Maul- und Klauen—
ſeuche unter dem Nindvieh des Drittelbauern Diele
feld in Ausbau Göricke, Kreis Oftprignig, unter dem
Rindvieh des Büdners Ziemfendorf zu Gollin, Kreie
Templin.
Feſtgeſtellt if die Maul: und Klauenfeude
unter dem Rindvieh des Nitterguted Birkholz bei
Beeskow, der Milzbrand bei je einer verendeten Kuh
des Stellmachermeifterd Mertens in Flatow, und bed
Koffärhen Saffe in Linum, Kreis Oſthavelland, bei
einem gefallenen Pferde des Nittergutöbefigerd von
Karftebt in Fretzdorf, Kreid Oftprignig.
Potsdam, den 24. Oktober 1893.
Der Regierungs⸗Präſident.
asl
Königlichen —————— ums zu Berlin.
Befanntmadhung.
107. Diefem Siück des Amtsblattes iſt eine Bei⸗
Tage, enthaltend die neuen Statuten der New⸗York,
Lebensverſicherungs⸗Geſellſchaft in New⸗York nebſt der
miniſteriellen Genehmigungsurkunde vom 19. September
1893, beigefügt. Ich weiſe darauf mit dem Bemerken
hin, daß die der fraglichen Geſellſchaft ertheilte
Conceffion zum Geſchäftsbetriebe in Preußen vom 10ten
Juni 1882 nebſt Gründungsakte und dem bisherigen
Statut in einer Beilage zum Stüd 28 des Amtsblattes
de 1882 veröffentlicht if.
Berlin, den 14. Oftober 1893.
Der Polizei-Präftdent.
Freiherr von Richthofen.
Polizei⸗Verordnung.
Maßnahmen gegen —** der Gehirn: Rüdenmarkshant:
Entzimdung over des Ropfgenidframpfe.
108.
Auf Grund der 66 143 und. 144 des Geſetzes
über’ die Allgemeine Landes: Verwaltung vom 30. Juli}
1883 (G.-6. ©. 195), ſowie der 6$ 5 . bes Geſetzes
aber S die „uethei- -Berwaltung vom 11. M in 1850 (G.⸗
5) wird im Einverfländniß mit dem hiefigen | f
Simeinse: Votſtand für den Stadtfreis Berlin hierdurch
verordnet was folgt:
5 1. Jever Arzt iſt verpflichtet, jeden in feiner
Praxis vorkommenden Fall von Gehirn- -Rüdenmarfs-
haut-Entzündung ober Kopfgenidframpf (Meningitis
verebrospinalis) ungefäumt der hiefigen ae ar
Sanitätd-Commiffipn, Aleranderfraße Nr
den bier üblichen Anzeige-Karten zu melden.
$ 2. Perfonen, welche von der im $ 1 erwähnten
Krankheit befallen find, müffen, foweit ale thunlich, von
andern Perſonen abgejonbert werden.
Kinder aus einem Hausftande, in weldem
ein Fall der in 5 1 ermähnten Krankheit befteht, find
vom Schulbeſuch Seitens ber betreffenden Haushaltungs: |
Borfände jo lange fern zu halten, bis die Gefahr der
Anftedung nah ärztlicher Beſcheinigung für bejeitigt
‚anzufeben ift.
64 Die Kranfenzimmer, die Ausmurföftoffe, Die
von dem Kranken während der Erfranfung benugten
Wäſcheſtücke (namentlich auch die Tafchentäcer), Kleider
und jonfligen Gegenflände find gründfih zu reinigen
und ausnahmslos nad Maßgabe der Anmeifung
zur dieſſeitigen Polizei:Berorbnung vom 7. Februar
1887 (A.⸗Bl. Stüd 7), betreffend Desinfection bei an⸗
ftedenden Krankheiten, zu besinficiren.
$ 5. Zumiberhandlungen gegen die Beftimmungen
des 81 werden mit einer Geldſtrafe von 5 bie 30 Marf
für jeden Uebertretungsfall, Zumiderhandlungen gegen
bie Deflimmungen der 66 2—4, jofern nicht nach den
allgemeinen Strafgefegen eine höhere Strafe verwirkt
ift, mit einer Geldftrafe bis zu 30 Mark beftraft.
Im Unvermögengfalle tritt an Stelle der Geldſtrafe
entiprechende Haft.
auf
5 6. Dieje Verordnung tritt mit dem 1. Mai
1889 in Kraft.
Berlin, den 31. März 1889.
Der PoligeisPräfident.
gez. Kreiberr von Richthofen.
* *
x
Vorftehende Poligeis Verordnung wird hiermit
wieberbolt zum öffentlihen Kenntniß gebracht mit dem
Bemerfen, daß für die im $ A an geführte Polizei-Ber:
ordnung vom 7. Bebriner 1887 die Geht ge I I)
Verordnung vom Juli 1893 A. 1. Stüd
maßgebend if.
Berlin, den 21. Dftoher 1893. .
Der Yolife-Präfident
109. MPolizei⸗Verordnun ng
für die zur Lagerung won Spirituojen | von mehr als 508 Tralles
beftimmien Lagerräume, fowie für bie Beleuchfung biefer Räume,
der Brennereien, Branntwern-Cammelgefäßräume und derjenigen
Räume, in welchen Branntwein gereinist wird.
Ein
Auf Grund der 65: 23 amd 144° des Geſehes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (Geſ.⸗S. S. 195 ffi) und der 66 5 ff. des Ge⸗
etzes über die Polizei⸗Verwaltung vom 11. März 1850
(G.⸗S. S. 265) wird für die zür Lagerung von Spirituofen
von mehr als 50% Tralles’beflimmten Tagerräume,
fowie für die Beleuchtung. diefer Räume, der Brennereien,
Branntwein-Sainmelgefäßräume und berjenigen Räume,
in welchen Branntwein gereinigt wird, unter Zuſtimmung
en|des Gemeindevorflandes für ben Stadtkreis Berlin vers
ordnet, was folgt:
8 1. Die Lagerräume für mehr ats 100 Hefto-
liter Spirituofen müffen nachſtehenden Anforderungen
entſprechen:
1) Die Umfaſſungswaͤnde find maffiv und bis zur
Höhe von 35 cm Über dem Fußboden ohne Unter-
brechungen berzuftellen.
2) Die Deden find — jofern fie Zwiſchendecken find
— maſſiv zu wölben.
3) Der Fußboden ift aus unverbrennlichem undurch⸗
läffigen Material (z. B. Ziegeiftein-Pflafter mit
Cement⸗ oder Yöphaft-Uieberzug) berzuftellen und
muß ein Gefälle von. mindeftene 1: 100 nad einer
Senfgrube haben, melde ihrerfeitd in einen natür-
fihen Waſſerlauf oder in bie öffentlichen Kanaliſa⸗
tions⸗Anlagen oder in eine außerhalb des Lager-
gebäubes befindliche Ciſterne entwäffert.
Sofern ein derartiger Abflug überhaupt unaus-
führbar ifl, dürfen die Lagerräume nur bie zur
Hälfte ihres kubiſchen Inhaltes belegt werden,
während die maffiven Umfaffungswände bis zu
einer folhen Höhe Feine Unterbrechungen haben
dürfen, daß die Verbünnung des Spiritus in dem
Raum ſelbſt Bis unter 50%, Tralles flattfinden
fann, ohne ein Weberfließen herbeizuführen.
Sofern bie Entwaͤſſerung der Senfgrube des P=----
raumed in einen natürlichen Waſſerlauf
4)
NMAZ
Lizentbahnhof, ermäßigte Frachtſätze für Grajewo, Lötzen,
Proſtken, Raftenburg, Widminnen, Wöterfeim, fowie
bereits früher veröffentlichte TZarifänderungen. Abdrücke
des Nachtrages X. find von den Fahrkarten Ausgabe:
ftellen der Berbandeftationen zu beziehen.
Bromberg, den 18. Oftober 1893.
Königlihe Eifenbahn:Direftion.
Betanntmachungen anderer Behörden.
Molisel: Verordnung
für den Safen zu Maltich.
Auf Grund des 6 138 des Geſetzes über die all-
gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird
nachfolgende Polizei⸗Verordnung erlaſſen.
$ 1. Umfang des Hafengebietes. Der
Winterhafen von der Eidwand aufwärts ſowie Der
zwiſchen der Eiswand, ber Hafenbuhne und ber Fähr⸗
— belegene Vorhafen bilden das Hafengebiet von
altſch.
8 2. Hafenpolizei. In das Hafengebiet von
Maltſch mit ihren Fahrzeugen einfahrende Schiffer und
Kloßführer find der Aufficht der Hafenpolizei unterworfen
und haben den Anordnungen bed mit der Hafenpolizei
betrauten KRöniglihen Baubeamten und feiner Organe
Folge zu Teiften.
$ 3, Ueberwinterung. Schiffer, melde im
Maltſcher Hafen überwintern wollen, haben dem Hafen-
meifter (Strommeifter zu Maltſch) hiervon fo zeitig
Mittheilung zu machen, daß er ihnen noch hei offenem
Waffer einen dem Tiefgang ihrer Fahrzeuge ent⸗
ſprechenden Liegeplag anmeijen kann. Der einmal ein-
genommene Liegeplag darf ohne Erlaubnig nicht ge-
wechſelt werden.
Die Plüge im hinteren Tbeil des Hafens jollen
zuerſt belegt werden.
Leere Fahrzeuge find laͤngs der Ufer ımterzubringen.
In der Mitte des Hafens muß eine 9 m breite Fahr:
ftraße frei bleiben.
Schiffer, welche in dem bereite zugefrorenen Hafen
eine Zuflucht fucben, baben ibre Fabrzeuge auf eigene
Koften einzeln oder gemeinjam big zu den ihnen an-
erwiejenen Plüpen durchzueiſen. Sollte dag Durcheiſen
Beim Eintreffen von Fahrzeugen na Anfıht des Hafen-
meifterd zu ſchwierig geworden fein, jo iſt Diele Arbeit,
ſobald die Witterungsverbältniſſe ed zulaſſen, ſpäteſtens
Während des Eisſtandes muß rund um jedes Fahrzeug
ein Streifen offenen Waſſers erhalten werden.
Im Weigerungsfalle oder wenn die Arbeiten nach
Anſicht des Hafenmeiſters zu läſſig betrieben werden, iſt
der Hafenmeiſter befugt, die Arbeiten auf Koſten der
Betheiligten ausführen zu laſſen.
Die Bewachung mehrerer Fahrzeuge, und zwar bis
zu 8 leerer und bis zu A befadener, kann mit Zuftim:
mung des Dafenmeifters einem Aufjeher übertragen werben.
$ 4. Das Aufftelen von Fahrzeugen zmwifchen den
Buhnen in der Nähe ded Maltſcher Hafens, kurz vor
Eintritt des Winters, kann nach dem Ermeſſen ber
Strompolizeibeamten verboten werden.
$ 5. Strafbefimmung. Jede Webertretung
ber vorftehenden Beflimmungen wird mit Geldftrafen
von 3 bis 60 Marf und im Falle des Unvermögend
mit verhältnißmäßiger Haftftrafe belegt.
Breslau, den 9. Dftober 1893.
Der Chef der Oderſtrombauverwaltung.
Dberpräftdent von Schlefien,
MWirfliche Geheime Rath von Seydewitz.
Perſonalchronik.
Seine Majeſtät der Kaiſer und König haben
Allergnädigſt geruht, den Oberförſtern Keßler in
Colpin, Dehnicke in Alt-Ruppin, Wiesmann in
Tegel, Dreger in Rüdersdorf und von Guſtedt in
Neu-Glienicke den Titel „Forſtmeiſter“ mit dem Range
der Räthe vierter Klaſſe zu verleihen.
Im Kreiſe Templin ift der NRittergutöbefiger
Gyſae in Strehlow wegen des zum 30. d. M. bevor:
ftehenden Ablauf feiner Dienflzeit aufs Neue zum
Amtsvorfteher des Amtöbezirfd VI, — Strehlow —
ernannt worden.
Die Militairanwärter: Hoffmann in Anger⸗
münde, John in Rathenow, Freytag in Perleberg,
Michael in Belzig, Jand in Berlin, Daubad in
Nauen und der Civilanmärter Fritz in Potsdam find
zu Regierungs-Supernumeraren ernannt worden.
Im Laufe des 3. Kalendervierteljiahres 1893 find
im Bezirfe der Königlichen Minifterial-Baufommilften
zu Berlin die Königlien Regierungs-Bauführer Ernſt
Masberg, Ernſt Zeifing, Charlot Cabanis,
Viktor Wendt, Hermann Duerdoth, Edwin Gi-
lowy, Karl Michagelis, Albert Hantuſch als ſolche
vereidigt worden.
Der bisberige wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Lockel!
aber bei Thauwetter vor Eintritt des Eisganges auflift zum Oberlehrer in Berlin ernannt und der 10ten
gemeinjame Koften aler dann noch vor dem Winter: Realichufe ebenda überwiejen worden.
bafen liegenden Schiffer vorzunehmen.
Stebt der Eisgang bevor, jo baben die im Hafen
nab verangegangener Auf,
überwinternten Schiffer,
forderung des Hafenmeiſters, gemäß deſſen Anordnung
die Eiodecke im Hafen auf eigene Koften zu zerfleinern.
— —
Der bisherige wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Cohn
iſt zum Oberfebrer in Berlin ernannt und ter 11. Real⸗
ſchule ebenda übermiejen worden.
Der Ranbdıdar des böberen Lehramts Dr. Berju
tft als Gemeindeſchullebrer in Berlin angeſtellt werten.
Hierzu Secbs Oeffentliche Anzeiger.
Die Iniertionsgebühren betragen fur eine einſpaltige Druckzeile 20 Pf.
BVelagodlatter werden der Bogen mit 10 Bf. berechnet.)
Redigirt von der Keniglichen Negierung ıu Retadam.
Petedam, Baceraderei ver A. W. Dayajchen Ürben.
Amtsblatt
Ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stüd ich AS. Den 10. November 1893.
— ———— — —
Bekanntmachungen des Königlichen Negierungs: Präfidenten.
Veröffentlichung der Namen und Bezirke der Bertrauenemänner der Section 111. der Norddeutſchen Holzberufsgenoflenichaft.
247. Bertrauensmänner: Stellvertreter: _
I. Bezirk: reis! Ofthbavelland, Stabtfreis Potsdam und Spandau.
Hoftifchlermeifter G. Ferfe, i. $.: 5. Ferſe & Sohn, |J. Nahmmaker, für F.: Dav. Francke Söhne,
Porsdam, Feldftr. 2a. Spandau.
1. Bezirf: Kreis Weſthavelland und Stadtkreis Brandenburg.
H. Skhaffert, i. 8: Kuhtz E Cie., Branden- | Aug. Günther, i. F.: A. Momig, Rathenow.
burg a. 9 Ä
IN. Bezirk: Kreis Oberbarnim.
Georg Ford, Hohenfinom. | Alerander Schule, Schöpfurth.
IV. Bezirk: Kreis Niederbarnim.
Richard Dittmann, Oranienburg. Franz har 88, i. F.: Gebr. Lange, Kalkberge-Rüders—
V. zeit: Kreis Die und Weftprignig.
% 9.Behnfeldt, i. 8: J. H. Behnfeldt EſAdolph Schulz, iden.
Söhne, Kl. Zerlang bei Rheinsberg (Mark).
VI. Bezirk: Kreis Angermünde. *
A. Lotſch, für die Firma: Berliner Holz⸗Comptoir, Geſchaͤftsführer Adolph Schack, v. d. F.: A. Gram:.
Actien-Geſellſchaft, Oderberʒ ri berg, Liepe a.
Bezirk: Kreis Prenzlau, Templin.
Eduard Buchholtz, i. F.: A. E. Buchholtz E Sohn, | Hermann Quaſtenberg, Prenzlau.
Bredereiche.
VIII. Bezirk: Kreis Neu⸗Nuppin.
Albert Meerkatz, Neu⸗Ruppin C. Müller, Rheinsberg i. d. M.
IX. Bezirk: Kreis Züterbog-Buclenwalbe.
Paul Haafe, Tijchlermeifter, Jüterbog. |G.,.Wiefe, Ludenmalde.
X. Bezirk: Kreis Teltow.
Edmund Schramm, Charlottenburg. — — i. F.: Wagenknecht & Voigt,
eni
XI. Bezirk: Kre * Sauche:Behji g.
Albert Niendorf, i. F.: Niendorf & Co., Wieſen⸗ Gebbete, für Gr. Fürſtenſteinſche Mühle, Wieſen⸗
burg i. d. M. burg i. d. Marf.
XII. Bezirk: Kreis Beeskow: Storfow.
E. N i. F.: Schulze & Schramm, Wenbifch- Adolph Piertzik, Wendiſch-Buchholz.
uchholz.
Potsdam, den 1. November” 1893. Der Regierungs-Präftdent.
s Feftgeftellt if der Milzbrand bei einer Kuh
Biebfeuchen. auf dem Rittergut Vietznitz, Kreis Wefthavelland, die
248. Feſtgeſtellt iſt die Maul: und Klauen- Bruſtſeuche unter den Pferden der 4. Eskadron des
ſeuche bei einem Schmweinebeftande in Rummelsburg, Hufaren Regiments von Zieten zu Rathenow.
welher am 25. Dftober d. J. aus Johannisburg in Erloſchen ift die Maulſeuche bei der Kuh des
Dftpreußen eingetroffen war. Ausgebrochen ift biejelbe | Weichenftellerd Schüge in Zoſſen, Kreis Teltow, bie
Seuhe unter dem Rindvieh des Bauern Sched in Maul- und Klauenſeuche unter dem Ochſenbeſtande
Wegendorf, Kreis Oberbarnim, unter dem Rindvieh |des Rittergutes Bredow, Kreis Ofthavelland.
auf dem zum Rittergut Kl.⸗ -Behnig gehörigen Vorwerk Potsdam, den 7. November 1893.
Heineberg, Kreid Wefthavelland. Der Regierunge-Präftdent.
n32
die öffentliche Kanalifationd-Anlage flattfindet, iſt als 50% Tralles, die Brennereien, Branntwein-Sam-
an das Abflußrohr ein Waflerleitungsrohr mir Ab-
fperrichieber unter einem Ipigen Winfel zur Abfluß-
richtung einzufchließen, deſſen Abmelfungen aue-
reichen, um an der Bereinigungsftelle durch Oeffnen
des Schiebers eine Verdünnung des Spiritus
unter 30 %/o Tralles mit Sicherheit herbeizuführen,
wobei die Stromgeihwindigfeit des abfließenden
- Spiritus nad Maßgabe der Gefällverhältniſſe und
der Höhenlage des Tagerraumes in Rechnung zu
ziehen und der mittlere Drud in ber. Waflerleitung
auf 3 Atmoſphären anzunehmen if. Die Aus-
mändung des Abflußrohres in einen natürlichen
Wafferlauf muß unter den niedrigftien Waflerftand
gelegt werden. Sofern die Abwäſſerung in eine
Ciſterne flatifindet, muß die Groͤße der letzteren
ausreichen, um ben Inhalt des größeften ange-
Ichlofienen Lagerraumes aufnehmen zu fünnen, ohne
überzufließen.
Unterhalb ded Lagerraumes dürfen nur von maifiven
Wänden umſchloſſene und übermölbte Räume liegen.
Die Umfafjunge- und Trennungswände der Lager⸗
räume find ald Brandbmauern zu behandeln. Et:
waige in Reichhoͤhe gelegene Deffnungen müſſen
jo eingerichtet fein, Daß von Außen nichts hinein-
geworfen werden kam.
Zum: inneren Ausbau dürfen feinerlei brenns
bare Materialien verwenbet werden. (Dachfon-
ſruktionen ‚nicht einbegriffen.)
8 2. Als Lagergefäße dürfen nur Reſervoirs aus
unverbrennlihem Material oder Gebinde benugt werben.
Sofern die Lagerung ummittelbar in unterirdiſchen übers
wölbten ober mit Erbichättung auf unverbrennlicher
Dede verjehenen Reſervoirs fattfindet, müſſen fämmt-
‚liche Deffnungen derſe ben (Einfüllöffnungen, Inhalts⸗
jeiger, Rohre für die Entnahme von Spiritus x.) auf
einfache und fchnelle Weiſe luftdicht abgefchloffen werden
fönnen. (Abiperrishieber.) Sofern die Lagerung in
Reſervoirs Rattfindet, welche in den gemäß $ 1 bher-
geftellten Lagerräumen aufgeftellt find, find folgende
Anforderungen zu fellen: J
1) Die Inhaltszeiger müſſen mit ſelbſtthätigem luft⸗
dichten Verſchluß verſehen ſein.
2) Jeder Behälter muß mit einem unverſchließbaren
Entlüftungsrohr verſehen fein, welches in ungefähr⸗
licher Weiſe in's Freie zu führen und hier mit
einem Glycerin⸗Verſchluß und Drabtneg zu ver⸗
jehen if. Der Querſchnitt des Rohres ift fo zu
bemeifen, daß die durd die Einwirkung eines
Feuers auf das Reſervoir fi entmwidelnden
Spiritusdämpfe entweichen können, ohne eine
Sprengung bes legteren herbeizuführen. — Werden
mehrere Entlüftungsrohre von Reſervoirs eines
und deſſelben Lagerraumes vereinigt, jo muß der
Querſchnitt des Sammelrohres mindeſtens gleich
der Summe der Querſchnitte der einmuͤndenden
VRehre ſein.
$ 3. Die Lagerräume für Spirituoſen von mehr
5)
6)
melgefäßräume und diejenigen Räume, in welden Brannit-
wein gereinigt wird, müflen auf Verlangen der Polizei:
Behörde Fünftlich erleuchtet werben. Als künſtliche Be⸗
leuchtungsmittel find ausſchließlich zuläffig:
1) Beleuchtung durch außerhalb bed betreffenden
Raumes angebradte Flammen, welche nur von
außen entzündet werben fünnen und zugänglid) find,
und welche gegen den zu erleuchtenden Raum
mittelft flarfer eingemauerter und nicht zu Öffnender
Glasſcheiben abgejchloffen find,
durchaus faubere, unbeihädigte Davy' ſche Sicher⸗
heitsfampen, j
3) elektriſche Rampen (tragbare Accamulatoren), welde
derart geſchützt find, daß die Kleidung bed Be⸗
nugenden durch ausledende Säuren nicht beſchaͤdigt
werden fann.
Das Betreten der votgedachten Räume mit anderen
ald den zu 2 und 3 bezeichneten Beleuchtungsmitteln
ift verboten.
$ 4. Die Lagerräume find mit befönberen, zur
Befeitigung der Spiritusdünfte geeigneten, unmittelbar
in’d Freie führenden und die Nacbarſchaft im Kalle
eined Brandes in feiner Weile gefährdenden Entlüftungs⸗
Deffnungen zu verjehen, melche entweder als feitliche
Deffnungen in den Umfaffungswänden oder als über
Dad geführte Schlote herzuftellen und gegen das Hin-
einfliegen von Funken ꝛc. durch Drabinege zu ſchützen
find. Der Querſchnitt dieſer Entlüftungs⸗-Oeffnuͤngen
iſt fo zu bemeſſen, daß auf 1 qm Grundflaͤche des Lager⸗
raumes minbeftend 15 gem Querſchnitt entfalen.
6 9 In ein und demielben Raume dürfen in ber
Regel höchſtens 2500 Heftoliter Spiritus Tagern.
Etwaige ‚größere LagersAbtheilungen bedürfen einer.
befonderen Genehmigung. |
Die Lagerung anderer brennbaren Materialien
irgend welcher Art zujammen mit Spirituofen in ein
und bdemfelben gemäß $ 1 hergerichteten Lagerraume
eined Lagerhaufes ift unftatthaft.
5 6. Hals die befonderen Umflände ber Ragerung
ed geftatten, fann die Polizei-Behörde auf Antrag Aus:
nahmen von den Borjchriften diefer Verordnung zulaffen.
$ 7. Auf die bereits vorhandenen Spirituslager
findet diefe Verordnung nur inſoweit Anwendung, ale
ed das öffentliche Sicherheits-Intereſſe unbedingt er-
fordert,
6 8. MUebertretungen dieſer Verordnung werden,
jofern nicht die Beltimmungen des Strafgeſetzbuches,
insbefondere 6 367 „N? 6 deifelben Anmwendung finden,
mit Geldftrafe bis zu 60 Mark beftraft, an deren Stelle
im Falle des Unvermögens entipredhente Haft tritt.
$ 9. Die gegenwärtige Verordnung tritt mit dem
1. Januar 1894 in Kraft. Die Polizei-Verordnung
vom 25. Juni 1886 wird mit bdemielben Tage auf-
gehoben.
Berlin, ben 13. Oftober 1893.
Der Poligei-Präfident.
Freiherr von Richthofen.
2)
433
Befanntmachun der Königlichen
@ifenbabn: Direktion zu WBromberg.
Befanntmahung.
52. Am 1. November 1893 gelangt zum Etaate:
bahn - Gütertarif Bromberg : Magdeburg vom
1. Auguft 1889 der Nachtrag XII. zur Einführung.
Derfelbe enthält: I. Neue Entfernungen und Frachtſätze
für die Stationen des Direktionsbezirks Bromberg:
Damerau (Kreis Culm), Klapaten, NRanjeningfen,
Nawra, Oſtrometzko, Rautenberg, Schorellen und
Unislaw. Ferner ermaͤßigte Entfernungen und Fracht⸗
fätze für die Stationen bes Direktionsbezirks Brom⸗
berg: Culm, Culmſee, Gottersfeld, Kamlarken, Korna⸗
towo, Miſchke, Oſtaszewo, Stolno und Wrotzlawken.
II. Ausſsnahmetarif 14a. und 14b. für Eiſen und Stahl
des Spezialtarifd I. (Platz⸗ und Ausfuhrverfehr). Aus⸗
nahmetarif 15a. und 155. für Eiſen und Stahl des
Sezialtarifd II, (Blap- und Ausfuhrverfehr). III. Be⸗
rihtigungen. rudftüde des Nachtrags find durch
Bermittelimg der Yahrfarten-Ausgabeftellen unferes
Direktionsbezirks zu beziehen.
DBromberg, den 11. Dftober 1893.
Königliche Eijenbahn-Direktion.
Bekanntmachung.
53. Am $. November 1893 tritt zum Binnen⸗
gütertarif des Direktionsbezirks Bromberg der Nach⸗
trag 2 in Kraft. Derfelbe enthält neue bezw. ermäßigte
Ausnahmefrachtfäge für Getreide und Hol, im Verkehr
mit den Stationen der Streden Fordon-Culmſee bezw.
Liffomig-©ottersfeld, neue Ausnahmefrachtfäge für Eiſen
und Stahl bed Speztaltarifö 1 und 2 im Verfehr von
Landöberg a. W. und den Berliner Bahnhöfen, ſowie
bereits früher veröffentlichte Tarifänderungen. Abjlige
bed Nachtrages können durch die Fahrkarien⸗Ausgabe⸗
Rellen unſeres Bezirks bezogen merben.
Bromberg, den 19. Oftober 1893.
Königliche Eifenbahn-Direktion.
Bekanntmachung.
34. Mit dem 20. Oktober d. J. wird die bisher
nur zur Abfertigung von Wagenladungsgütern befugte
Halieſtelle Gultowy auch für den Städgut- und Eil⸗
ſtückgut⸗Verkehr eröffnet.
Bromberg, den 19. Oktober 1893.
ee Eifenbahn-Direftion.
Perſonalchronik.
Im Kreiſe Teltow iſt der Seconde⸗Lieutenant der
Landwehr⸗Feldartillerie von der Decken zum kom⸗
miſſariſchen Amtsvorſteher des neugebildeten Amtsbezirks
„Zeuthen“ unter Vorbehalt dreimonatlicher Kündigung
und der Domänenpächter Otto Snethlage zu Wallers—
dorf an Stelle des verſtorbenen Amtsraths Snethlage
ebendaſelbſt zum Amtsvorſteher des Amtsbezirks Walters
dorf (XXI.) ernannt worden.
m Kreife Niederbarnim find wegen am 25ften
d. M. bevorfiehenden Ablaufs ihrer bisherigen Dienft-
zeit der Rittergutsbeſitzer Heufer zu Zehlendorf und
der Lehngutsbefiger Schroeder zu Schmadtenhagen
zum Amtsvorfieher bezw. Amtsvorfieher-Stellvertreter
für den Bezirk XLI. Zehlendorf aufs Neue ernannt
worben.
Der Bürgermeifter Schmidt in Baruth if zum
Stellvertreter ded Amtsanwalts bei dem Königlichen
Amtsgericht daſelbſt ernannt morden.
Der Königliche Regierungs-Bauführer Friedrich
KRulemann aus Danzig if am 9. Oftober 1893 ale
folder vereidigt worden. —
Der Königliche Regierungs-Bauführer Hans Benba
aus Berlin it am 14. Dftober 1893 als ſolcher ver:
eidigt worden.
Die Waldwärterfiele Hagen in der Oberförfterei
Dippmannsdorf if vom 1. Nonember db. %. ab bem
Sorflauffeher Lubahn in der Oberförflerei Kunersborf
vorübergehend übertragen worden.
Das unter magiſtratualiſchem Patrenat ſtehende
Diakonat zu Beelitz, Didzeſe Beelitz, fommt durch die
Verſezung des Diafonus Ramin am 16. November
d. J. zur Erledigung. |
Der Lehrer Karl Brandt zu Schöneberg ı als
Vorfchullehrer am Gymnaſium zu Neu⸗Ruppin angeſtellt
worden.
Berfonalveränderungen im Bezirf des
KRammergeridts in den Monaten Juli, Auguft
„ und September 1893.
4. Nichterliche Beamte. - Ä
Ernannt find: der Kammergerichtöratb, Geheime
Juſtizrath Band zum Eenatspräfidenten beim Kammer⸗
gericht; der Landgerichtsdirektor Jekel in Guben zum
Lundgerichtspräfidenten hei dem Laudgericht zu Stolp; -
der Landgerichterath Schaffeld in Derlin zum Ober⸗
landesgerichtsrath in Kranffurt a. M.; ber Amtsgerichts⸗
rath Dr. Bauer in Neu⸗Ruppin zum ſtammergerichts⸗
vath; der Amtsgerichtsrath Frid vom Amtsgericht 1.
zum Landgerichtödireftor beim Landgtricht I. in Berlin;
zu Amterichtern die Gerichtsaſſeſſoren Merleker bei
dem Amtsgericht in Dranienburg, Feldhahn bei bem
Amtsgericht in Regenmalde, Krahmer bei dem Amts⸗
gericht in Cotibus, Bade bei dem Amtsgericht in
Soldin, Dr. Rojenberg bei dem Amtsgericht in Tre:
meſſen, Dr. Sterzel bei dem Amtögeriht in Wriezen,
Reuter bei dem Amtsgericht in Eremmen, Dargap
bei dem Amtsgericht in Rummelsburg i. P., Richard
Schulze beidem Amtsgericht in Gilgenburg, Dr. Lorenz
bei dem Amtsgericht in Beelig, Albert bei dem Amte-
gericht in Dderberg, Dr. Friedländer bei bem Amts⸗
gericht in Charlottenburg; der ftellvertretende. Handels⸗
richter, frühere Bankdirektor Paul Wartenberger in
Berlin zum Handelsrichter bei dem Landgericht 1. da⸗
ſelbſt. Verjege find: der Amtsgerichtsrath Schulge in
Nauen ald Landgerichtsrath an das Landgericht 1.
in Berlin, der Amtörichter Weigelt in Reppen an
das Amtsgericht in Halle, der Amtsrichter Tirpie in
Callies als Landrichter an das Landgericht zu Lands⸗
berg a. W., der Amtsrichter Sfoniegfi in Marien-
burg an das Amtsgericht I. in Berlin, der Amterichter
Bünger vom Amtsgericht 1. als Landrichter an dag
Landgeriht I. in: Berlin, der Amtsrichter Foth in
ABA
Prenzlau als Landrichter an das Landgericht daſelbſt.
Der Amisrihter Dr. Sarre in Arnswalde if in
Folge feiner Ernennung zum Regierungsrath aus dem
Juſtizdienſt geichieden. en ift der Kommergerihts-
rath, Geheime Juſtizrath Hoffmann. Berftorben find
der Landgerichtödireftor Wohlfromm in Frankfurt
a. D. und ber Amtsgerihtsratb Aue in Züllichau.
II. AMAſſeſſoren.
Zu Gerichtsaſſeſſoren find ernannt die Referendare
Lau, Staegemann, Robert Walther, Dr. phil.
Petong, Lüdede. Entlaffen find: Dr. Reimer be-
hufs Uebertritts in ben Juſtizdienſt ber Freien und
Hanſeſtadt Hamburg, Gutſche in Folge Ernennung
zum Aubiteuv, Dr. Edmund Alexander und Dr. Richard
Jaffé auf ihren Antrag. Ä
IE. Staatsanwaltichaft.
Der Erfie Staatsanwalt von Bernflorff in
Prenzlau if’ an das Landgericht in Kiel verfegt. Zu
Forſtamtsanwälten find ernannt: der Oberförfter Mar⸗
guardt in Katharinenſee für den Forſthezixk Müllroſe
bei den Amtögerichten: Sranffurt a. D. und Beeskow,
ber Oberförfter Loeper zu Braſchen für den Forfbezirf
Braſchen bei den Amtögerichten Srofien und Buben.
Zu Amtsanmwälten find ernannt: ber Referendar a. D.
Wiebe bei dem Amtsgericht in Eoepenid, ber Bürger:
meifter Dümichen bei dem Arsögerict in Werber,
ber Ober⸗Poſtſekretär a. D. Krieger bei dem Amte-
gericht ‘in. Königsberg N⸗M. Zu Amtsanwalts⸗Siell⸗
vertretern ſind ernannt: der Kämmereikaſſenrendant
Kuhtz bei dem Amtsgericht in Liebenwalde; ber Raths⸗
herr Michaelis bei dem Amtsgericht in DBerlinden,
ber Beigeordnete Bauer: bei dem Amtsgericht. in
Werder, ber’ Beigeordnete Dyhrr bei dem Amidgericht
in Teen er Stellvertreter)
. Nechtsauwälte und Notare. -
Geloöſcht find in der Liſte der Rechtsanwälte die
Rechtsanwälte Clemens Wulff beim Kammergeridht,
Heymann beim Randgericht I, Joſef Moll beim
Landgericht J., Hirſchfeldt beim Amtsgericht Rirdorf.
Eingetragen find in bie Lifte der Rechtsanwälte: ber
Rechtsunwalt Dr. Koppel, bisher beim Landgericht I.
m Berlin, und. der Gerichtsaſſeſſor Dr. Wittfomsfy
beim Rammergeridht, der Rechtsanwalt Averdunk aus
Burg beim Landgericht in Potsdam, der Rechtsanwalt
Heymann, bisher beim Landgeridt I. in Berlin,
der Rechtsanwalt Hirfchfeldr.aus Rixdorf und bie
Gerichtsaſſeſſoren Steiner und Wolffenftein beim
Landgericht II. in Berlin, die Gerichtsaſſeſſoren
Dr. Leipziger, Dr. Werthauer, Neufeld und
Sfanclohn bei dem „anbgerigt I. in Berlin, ter Ge⸗
richtsafleffor Dr. Gneift beim Amtsgericht in Sprem-
berg, der Rechtsanwalt Buſch aus Heiligenftadt beim
Amtsgericht in Perleberg. Zu Notaren find ernannı
die Rechtsanwälte HDaad in Werder und Bieſendahl
in Nauen. Berftorben ift ter Rechtsanwalt und Notar,
Geheime Juſtizrath Detfer in Berlin.
V. Weferendare.
Zu Referendaren find ernannt die bisherigen
Rechtskandidaten Sprodhoff, Fiſcher, Pid, An—
dreas, Goeppert, Neumann, Loennies, Lands—
berger, Michel, Steinhart, Apel, Groſſer,
Goldmann, Hain, Matibel, Werner von Bülow,
Weſtermann, Kekulé, Maechtig, Leander, Carl
Wilhelm Adolf Schröder, Schütz, Friedr. Wilh.
Fiſcher, Wiemann, Opitzz, von Elbe, Reſchke,
Knebel, Stackebrandt, Richard Meyer, Wolffen—
berg, Dr. Emil Müller, Ramelow, Ewald
Müller, Georg Bünther, Freiherr von Bredow,
Martens, von Tiedemann, Dr. pon Kinieriem,
von Meyer, Storbed, von Benda, Bergmann.
Uebernommen find: Schneider aus dem. Bezirk des
Oberlandesgerihts in Naumburg, Dr. Neugebauer
und Krell aus dem Bazirk des Oberlandesgerichts in
Dreslau, MWerdin und Wunſch aus dem Bezirk bee
Oberlandesgerichts in Polen, Dr. jur, Gerdeck aus
dem Dezirf des Oberlandeögerichtd im Frankfurt a. M.,
Graf Keßler aus dem Bezirf des Oberlandesgerichts
zu Caſſel. Verſetzt ſind Freiherr von Maltzahn in
den Bezirk des Oberlandesgerichts in Stettin, Piſchel
und Rifmann in den Bezirk‘ des Oberlandesgerichts
in Breslau, von Werner m ben Bezirk des Ober⸗
Tandesgerihte in Coln. Entlaffen find Pfeiffer,
Goltz, Graf Kind von Kindenfein, yon Oppen,
— von Bülow, Dr. Fleck, Dr. Namslau,
eidborn, Freymark von Schwemler, Kaliſch,
Graf von Wedell, Roßmann vehufe llebertritts in
den höheren Berwaltimgsvorbereitungsbienk, Schroedter
auf feinen anraB und Weber.
0 VE. Subalternbeaute. . :
Ernannt find: zu Gerichtsſchreibern die Gerichts⸗
Ichreibergehülfen Graßow und Schröder vom Amts⸗
gericht 1. in Berlin bei dem Amtsgericht in Charlotten-
burg, Preſcher vom Amtsgericht in Cottbus. bei dem
Amtsgericht in Soldin, Ramm in Beeskow bei dem
Amtsgericht in Calau, der Alfiftent Togotzes von ber
Staatdanmwaltichaft I. in Berlin bei dem Amtegericht
in Brüffow; zum Sekretär der Affiftent Rungfiel von
der Staatdanwaltichaft in Potsdam bei derſelben Be⸗
börde; zu Gerichtsjchreibergehälfen die Aftuare Jahn
bei dem Amtsgericht in Zehdenick, Peters bei dem
Amtegeriht in Rathenow, Grandfe bei dem Amts
gericht in Beeskow, Koſchulla bei dem Amisgericht 1.
in Berlin; zum Aſſiſtenten der Aftuar Gragert bei
der Staatsanwaltichaft in Potsdam; zum Inipeftor bei
dem Etadtvoigteigefängn:g in Berlin der Major a. D.
Henning; zu Gerichtsvollziehern die Militäranmärter
Böttcher bei dem Amisgericht I. in Berlin, Hugo
Fiſcher bei dem Amtsgericht. II. in Berlin, Gaedke
bei dem Amtegericht in Zehden, Pagenkopf bei dem
Amtsgericht in Dranienburg; zum Kanzliften der Kanzlei-
biätar Breuel in Prenzlau bei dem Landgericht da⸗
ſelbſt. Verſetzt find: Die--Gerichtsichreiber Heinrich
Schmidt in Charlottenburg und Gogel in Hoyers-
werda an das Amtsgericht I, ın Berlin, Kolbe ın
Soldin an das Landaeriht in Prenzlau, Rabe in
Luckau nach Charlottenburg, Thieme in Eroffen nad
435
Spandau, Arndt in Fürſtenberg a. O. nah Rixdorf; in Berlin und der Ingenieur Zie mer beim Straf⸗
die Gerichtöfchreibergehälfen Voigt in Alt⸗Landsberg | gefängniß Perle
an bad Amtsgericht E. in Berlin, Kluth in Lübben
nad Eharfottenburg, König, gen. Müller, in Reppen
nad) Coepenick; die Öerihtenolgieher Huth vom Amts⸗
gericht IE. an dag Amtsgericht I. in Berlin, Matthies
- von Neuwedell nah Araswalde. Penſionirt find: Die
Gerichisichreiber Nadler beim Amtsgericht I. in Berlin,
Meyer beim Landgericht in Prenzlau, Kanzleirath
Drakert beim Landgericht II. in Berlin, der Seftetär
Horn bei der Staatsanwaltſchaft in Potsdam, der Ge:
richtsvollzieher Strobuſch in Arnewalde. Verftorben
find: der Infpeftor Lorenz beim Stadtvoigteigefängniß
VBermifchte Nachrichten.
BDBefanntmadung
Während des Geſchäftsjahres 189% werden bie
Gerihtötäge zu Warnow am 8. Jamar, 5. Februar,
5. März, 7. Mai, 9. Juli, 8. Oftober, 5. November
und am 3. Degember im Carl Müller’ ſchen Gafthofe
dort abgehalten werden. Auf dem Gerichtstage können
auch Anträge auf Eintragung in die. Randgüter-Rolle
geftellt werben.
Perleberg, den 10. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht.
Zlusweifung von Ausländern aus dem Heichsgebiete.
Name und Stand . | Alter und Heimath
bes Ausgewieſenen.
- Lauf. Nr.
a. Auf Grund des $ 39 des Strafgeſetzbuchs
geboren am 10. ApriliMüngverbrechen (8 Jahre Kaiſerlicher Bezirks⸗18. September
11 Joſef Deleuil,
Bergmann,
Gray,
Haute Saöne, Frank⸗
reich, franzoͤſiſcher
Staatsangehoͤriger,
43 Jahre alt, ortsan⸗
gehörig zu Badia Ca⸗
lavena, Provinz Ve⸗
rona, Italien,
2] Luigi Garbato,
Erdarbeiter,
1836 zu Voiſon fous| Zuchthaus laut Erkennt⸗ Praͤſident zu Colmar,
Departement ni vom |
1885),
Grund - Behörde, Dabım
der welche die Ausweifung Ausweilunas
Beſttafung. beſchloſſen hat. te
4. 5 6.
1833.
9. Oktober
Münzverbrechen (3 Jahre Großherzoglich badi⸗23. September
Zucht haus
kenntniß vom 15. Ja⸗ ſär zu Karlsruhe,
| nuar 1891),
fauy rs! fcher Landeskommiſ⸗ 1893.
b. Auf Grund des 6 362 des Strafgeſetzbuchs: |
1William van Brood,geboren am 17. Januar Unfug und Landſtreichen, Kaiſerlicher Bezirks⸗21. September
Schneider, 1855 in Biefje, Bel⸗
gien, belgischer Staate-
ga ehoͤriger,
2) Franz Donahl,
Schuhmacher, Babitz, Böhmen,
ortsangehoͤrig ebendaſ.,
31 Binzenz Jenſik,
Fabrikarbeiter, 1862 zu Linz, Oeſter⸗
reich, ortsangehoͤrig zu
Cetoraz, Bezirk Pil⸗
gram, Boͤhmen,
4 Wilhelm Löwy,
Schloſſer, vember 1862 zu Tſche⸗
raditz, Bezirk Saaz,
Böhmen, öſterreichi⸗
ſcher Staatsangehörig.,
5 Auguſt Nießlein, geboren am
Hammerſchmied, tember 1853 zu Ried,
Oeſterreich, erisange⸗
hoͤrig ebendaſelbſt,
6) Johann Pichler,
Müller und Bäder,
| | Dänemarf,
Staatsangehöriger,
ahre alt, geboren Landſtreichen,
geboren am 26. Juli Landſtreichen u. Betteln, Königric bayeriſches 11.
geboren am 24. No⸗Betteln,
Präſident zu Colmar, 1893
Großherzoglich badi⸗6. September
ſcher Landeskommiſ⸗ 1893.
ſär zu Mannheim,
gepruar
Bezirksamt Regen, 3,
Königlich preußiſcher 26. September
Negierungspräfidenti'ö 1893.
zu Magdeburg,
4. Sep⸗Diebſtahl u. Landftreichen, Königlich bayeriſches 4A. September
Bezirfsamt Waller] ‘1893.
burg,
geboren am 26. Juli Landſtreichen u. Betteln, Peraoglich ſaͤchſiſches 22. ‚September
1862 zu Tasftrupp,| ſowie Gebrauch gefälfch-
Landratbgamt Co⸗
bänijcher| ter Legitimationspapiere, burg,
MAAS
der Morgenjeite der Mödernftraße belegenen
Grundflüde bis zum Scnittpunfte init der bin-
teren Grenze der auf der Abendſeite ber Groß:
beerenftraße belegenen Grundflüde, vom Schnitt:
punfte ab nordbmärts dieje hintere Grenze ein-
ſchließlich der an dem Hallefhen Ufer, ber
Kleinbeeren- und Halleſchen Straße belegenen
Eckgrundſtücke, und im Anſchluſſe daran die
hintere Grenze der auf der Abendjeite der
Königgrägerfiraße befegenen Grundftüde big zum
Scnittpunfte mit der unter a. angegebenen
Nordgrenze.
Die Eoangelifchen, die in den durch diefe Grenz-
finien von Dreifaltigfeit, St. Lukas, Heilig-Rreuz, Je—
rufalem abgetrennten Straßen und Straßentheilen
wohnen, jollen unter Auspfarrung aus je den bezeid)-
neten Kirchengemeinden zu einer neuen evangelischen
Kirchengemeinde der Chriftusfirche vereinigt und dabei
fol beftimmt werben:
a. die Begräbniffe aus der neuen Parochie finden bis
zu einer mit Genehmigung der Auffidtöbebörde
eintretenden andermweitigen Regelung auf dem Kirch—
hofe der Kirche zum heiligen Kreuze ftattz
b. die Stolgebühren ber neuen Parodie fließen zur
Chriftusfirchenfaffe; und neben den Taren der Tauf-,
Trauungs- und Attefigehühren, wie ſolche durch die
beftätigten Beichlüffe der Vereinigten Kreisſynoden
für ganz Berlin feitgefegt find, ſollen bis auf
Weiteres für die Angehörigen der neuen Parodie,
je nad ihrer bisherigen Zugehörigfeit zu Drei-
faltigfeit oder St. Lukas oder Heilig Kreuz oder
Zerufalem, aud die Begräbnifftolgebührentaren je
diefer Kirhen in fortbauernder Geltung bleiben,
1. Bon dem Kirchenjprengel zum heiligen Kreuz
werben ferner die nachfolgend unter a. und b. bezeidh-
neten Theile unter Auspfarrung der darin mwohnenten
Evangeliihen von der Kirche zum heiligen Kreuz und
Einpfarrung zu a.: bei der Zwölf Apoftelfircche, zu b.:
bei der St. Lukaskirche abgetrennt und binzugelegt:
a. zum Sprengel ter Zwölf-Apoſtelkirche:
das im Norden durch die hintere Grenze der
Grundſtücke auf der Nachtſeite der Yorkſtraße,
im Often durch das Geleife der Dresdener
Eifenbahn, im Süden durd die Weichbildgrenge
und im Weſten durch die Parochialgrenze ein-
geichloffene Stüd,
b. zum Sprengel der St. Lukaskirche:
das im Oſten Durch die hintere Grenze ber
Srundftüde auf der Morgenfeite der Mödern-
ftraße, im Süden und Welten durch die Mittel:
linie der Kreuzbergſtraße und die neue Parochial:
grenze mit Zmölf:Apoftel, im Norden durch die
bisherige Parodjialgrenze von St. Lukas ein-
geichloffene Stück einichließlih der Eckgrund—
ftüde der Mödkernftraße.
Indem wir den vorftehenden Parochial-Regulirungs-
plan biermit zur öffentlidyen Kenntniß bringen, fordern
wir alle Berheiligten auf, etwaige Einwendungen da⸗
gegen bis zum 20. November d. Is. während der Zeit
von 10 Uhr Bormittage bis 2 Uhr Nachmittags im
dem Amtszimmer N? 10 unjerer Gejchäftsräume
(Echügenfraße 26 1.) bei dem Bureau-Vorfteber,
Rechnungsrath Paucke oder deſſen Stellvertreter unter
geeignetem Ausweiſe über ihre Betheiligung bei ber
Sache Ichriftlich einzureichen oder mündlih zu Protokoll
zu erflären.
Berlin, den 26. Dftoßer 1899.
Königliches KRonfiftorium der Provinz Brandenburg.
Perſonalchronik.
Der Regierungs-Affeffior von Gneift iſt der
biefigen Königlichen Regierung überwielen und hat feine
Dienftgefchäfte übernommen.
Der NRegierungs-Affefjor Dr. Steiniger ift dem
Landrathe des Kreiſes Teltom und ber Regierungs—
Affeffor Dr. Wilms dem Randrathe des Kreijes Dit-
bavelland zur Hülfeleiftung in den landräthliden Be:
ſchäften zugetheilt worden.
Der Oberförfter von Hertell zu Schönwalde tit
zum Korflamtsanwalt bei dem NKönigliden Amte-
gericht IT. zu Berlin für den Forſtbezirk Schönmwalde
ernannt worden.
Im Kreife Beeskow-Strorkow ift der Adminiftrator
Lebrenz zu Amt Bersfom zum Amisvorfteher: Stell:
vertreter des Amtsbezirks XXL — Beesfom — ernannt
worden.
Die Nevier- Förfterftelle Crämerpfuhl in der Ober:
fürfterei Rüthnick iſt vom 1. November d. J. ab dem
Revier-Förſter Steiner zu Steinbinte, Oberförfteret
Coepenick, überiragen worten. Die Nevier-Förfterftelle
Grünau in der Oberförfterei Coepenid ift von demſelben
Tage ab in eine Förfterftelle umgewandelt.
Die unter privatem Patronate ftebende Pfarrftelle
zu Stolpe, Diözeſe Angermünte, if durd das Ableben
des Pfarrers Balger am 3. OÖftober 1893 zur Er:
ledigung gefommen. Die Gnadenzeit der Hinterbliebenen
Dauert bie 3. Oktober 1894.
Die Lehrer Schöning II. und Gelhaar find als
Gemeindejchulfebrer in Berlin angeftellt worden.
Derjonalveränderungen im Bezirfe der Kaifer-
lichen DOber-Voftdireftion in Berlin.
Im Yaufe ted Monats Oftober find -
ernannt zum PWoftkaffirer die Ober-Poftdirections:
fecretaire Gritiner, Helbig, Ladwig, 4. 2.
Meyer, Stör, Etolpner, zum Telegrapben-
amtsfaffirer die Ober-Poſtdirectionsſecretaire
Froſch, Günther, Heinze, Schiche, zum Ober:
Doftdirectionsfecretair die Poftiecretaire Ihle
und Kuhlow, zum BDber:Poftfecretair dic
PoftjecretaireBrann, Otto Müller, OttoSchröder,
um „Ober Poftaffiftenten Poſtaſſiſtent Schon⸗
dorff,
etatsmäßig angeſtellt als Poſtſecretaire die
Poſtpraktikanten Mar Bock, Eichhorſt, Hart:
leben, Kraft, als Poſtverwalter Poſtaſſiſtent
Bönſch in Stralau, als Voftaffiftenten die Poſt⸗
aſſiſtenten Blank, Melchert, Rau, Solf, Weiſe;
A449
die Poftanwärter Granzow, Karger, Kutider,
Mittelftädt, Röhl, Eitlwedel, als Tele—
grapbenaffiftenten die Telegraphenanwärter
Dieckmann, Dir, Gallin, Grauert, Wilhelm
Hartmann, Henſelin, Junge, Manns, Mei—
ſelbach, Möhring, Mrongowius, Hermann
Müller, Muskatewitz, Reichel, Rogge, Roth—
bart, M. R. Rothe, Oswold Schmidt, Hermann
Schulz, Schwaß, Schweinberger, Schwitzky,
Specht, Sprenger, Stahn, Zimmer,
verſetzt von. Berlin Poſtkaſſirer Wegener nach
Liegnitz, die Poſtſecretaire Damm nach Caſſel, Laufer
nad Hamburg, Zibold nad Königsberg (Pr.), Ober-
Poſtaſſiſtent Vahldieck nah Helmſtedt, Poftaffiftent
Ernſt Herrmann nad Bernau (Mark), Telegraphen—
aſſiſtent O. C. M. Meyer nad Bromberg, nach
Berlin Ober-Poſtdirectionsſecrretair Wieſe von
Königsberg Pr.), Ober-Telegraphenſecretair Schnig—
genberg von Mannheim, Poſtſecretair Kleine von
Hamburg, Ober-Poſtaſſiſtent Scherler von Nauen,
die Pofaffiftenten Berlin von Hamburg, Maßkow
von Bernau (Marf),
in Den Nuheſtand treten Rechnungsrath Mittig,
die Poffecretaire Liebheit, Sparfeld, Rad:
voll (Künftiger Wohnort Gr. Lichterfelde), Poſtbau⸗
ſchreiber Roinicke,
geſtorben Poſtſecretair Herrmann, Ober-Poftaffiftent
Ruppel, Ober-Telegraphenaſſiſtent Wagner.
Perſonalveränderungen im Bezirke der
Kaiſerlichen Ober-Poſtdirektion zu Potsdam.
Ernannt iſt: zum Ober-Poſtdirectionsſecretair der
Poſtſecretair Krille in Potsdam.
Etatsmäßig angeſtellt find: als Poſtaſſiſtent der
Poſtanwärter Lueders in Prenzlau, als Poſtver⸗
walter die Poſtaſſiſtenten Koſinski in Großbehnitz
und Holbein in Paulinenaue.
Verſetzt find: ter Poſtkaſſirer Rumler aus Göttingen
als commiſſ. Poſſidirector nad) Rathenow, der Ober:
Poftjecretair Wegener von Saalfeld nad) Rathenow,
ter Poftjecretair Roehren von Rathenow nad Berlin.
Auf feinen Antrag tritt in den Nubeftand:
der Poftfecretair Böyme in Wittſtock (Oftprignip).
Vermifchte Nachrichten.
Deffentlide Befanntmadung.
Die Gerihtötgge in Lehnin find für das Jahr
1894 auf folgende Tage feflgejegt: den 18. und 19. Ja-
nuar, 15. und 16. Februar, 15. und 16. März,
19. und 20. April, 17. und 18. Mai, 14. und 15. Juni,
12. und 13. Juli, 16. und 17. Auguft, 20. und
21. September, 18. und 19. Dftober, 15. und 16. No-
vember, 13. und 14. Dezember. An jedem zweiten
Gerichtdtage (Freitag) werden Erflärungen und Anträge
in Grundbuchſachen und Handlungen der freiwilligen
Gerichtöbarfeit entgegen genommen.
Brandenburg, den 20. Oftober 1893.
Königliches Amtsgericht.
Befanntmadhung.
In dem Gejchäftejahr 1894 werden zu Belten
und zwar in dem Seeler’ihen Gafthof die folgenden
Gerichtötage abgehalten werden: 1) am 8. und 9. Ja⸗
nuar, 2) am 5. Februar, 3) am 5. März, 4) am
9. April, 5) am 7. Mai, 6) am 11. Juni, 7) am
9. Juli, 8) am 24. und 25. September, 9) am 15. Of-
tober, 10) am 12. und 13. November, 11) am 10. De-
zember. Spandau, den 26. Oftober 1893.
Königliches Amtsgericht.
Ausweiſung von Uuslandern aus dem Meichsgebiete.
U — — nn ⸗
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum
— nn . bee
we u der welche die Ausweiſung a
gweiſungs⸗
3 dee Ausgewiejenen. Beſtrafung. befchloffen hat 2 ei 09
1. 2. | 3. 4. 5 6.
Auf Grund des $ 362 des Strafgeſetzbuchs:
1 Vincenz ®alle,
Arbeiter,
1857 Kerndorf,
Bezirk Senftenberg,
Böhmen, ortsangehö-
rig ebendajelbft,
zu
geboren am 15. Maillandftreihen u. Betten, Königlich preußifcherl 7. Oktober
Negierungspräfident 1893.
zu Breslau,
AMJoſef Gebetsreiter,igeboren am 7. Juli Landftreichen, Königlih bayeriſches 27. September
Bäder, 1840 zu Oallneu:; Bezirksamt Pfarr- 1893,
firhen, Bezirf Linz, firchen,
Deflerreih, ortsan⸗
gehörig ebendafelbft,
geboren am 11. Öftober
1872 zu Wien, orts—
angehörig zu Zwiko⸗
weg, Bezirf Horovic,
Böhmen,
3 Theodor Hrftfa,
Kommig, |
Landftreihen u. Betteln, Königlich bayerifche 26. September
Polizei-Direftion 1893.
München,
A450
Name und Stand Alter und Heimath Grund
* Behoͤrde, | Datum
ve j der weldye die Ausweifung
3 bes MAusgewiefenen. Beftrafung. beichloffen Hat. Auemefenge
. 2. | 3. 4. | 5. 6.
4 Moſes Kerſch, Eh im Jahre 1824 Betteln, Königlich preußischer] 29. September
Kaufmann, zu Czechanowo, Ruß⸗ Negierungspräafidenti'ö 1893.
' fand, ortsangehärig zu Stettin,
ebendafelöft,
5) Joſef Marfchner, |geboren am 17. Auguft! Landſtreichen u. Betteln, Königlich Sächſiſcheſ?. September
Tagearbeiter, 1849 zu Kaiſerswalde, Kreishauptmann⸗ 1893.
Bezirk < Scludenau, ſchaft zu Baupen,
Böhmen, ortsangehö-
rig ebendajelbft, |
6 Karl Heinrid geboren am 1. Novem-Landſtreichen, Koͤniglich bayeriſche 12. September
Matthey, ber 1837 zu Wien, Polizei⸗Direktion 93.
Handelsmann. ortsangehörig ebendaſ., Münden,
2|®eorg Joſef Philipp,igeboren am 24. AprillBetteln, Königlich preußiſcherſ23. September
Färber, 1846 zu Eger, Boͤh⸗ Regierungspräftdent 1893.
‚men, ortsangehörig zu Caſſel,
ebendaſelbſt,
8Moritz Ringelhahn, geboren am 1. Dezember Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher/ A. Oktober
Tuchmacher, 1854 zu Leitmeritz, Negierungspräfident| 1893.
Böhmen, öſterreichi⸗ zu Potsdam,
ſcher Staatsangehör.,
I Gafloen Rouly, geboren am 14. mi deögleichen, Kaiferlicher Bezirfd-|30. September
Reiſender, 1865 zu Chalus, Präfidentzu Colmar, 1893.
Frankreich, franzöſiſcher
Staatsangehöriger,
10] Heinrich Bitterer, geboren am 24. Dezem-Betteln, Polizeibehoͤrde zu 16. Oktober
Schloſſergeſelle, ber 1860 zu Neudorf, Hamburg, 1893.
Ungarn,
11|Marfus Blumenfeld ‚geboren im Jahre 1856 Landſtreichen u. Betten, Koͤniglich preußiicher| 13. Oftober
Handelemann, zu Salofhüg, Gou⸗ Negierungspräfident] 1893.
vernement Kjelze, Po- zu Poſen,
len, ruſſiſcher Staats⸗
angehoͤriger,
12] Pietro Da Ros, geboren am 29. Sep-Landſtreichen, Königlih bayerifchel 5. Oktober
Tagelöhner, tember 1864 zu Fre⸗ Polizei-Direftion 1893.
gona, Bezirk Vittorio, Münden,
Provinz Trevifo, Ita:
fen, ortsangehörig
ebendafetbft,
13) Kari Dum, Bäder, \geboren am 25. Oktober Diebſtahl, Landſtreichen Königlich bayerifches] 14. Oktober
1865 zu Stein, Bezirfi und Betteln, Bezirksamt Erding| 1893.
Krems, Nieder:Defter-
reih, ortsangehorig
zu Langenlois, eben-
daſelbſt,
Hierzu Vier Oeffentliche Anzeiger.
(Die Inſertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Druckzeile 20 Bf.
elagsblätter werben der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchoruderei der A. W. Hayn ſchen Erben.
Amtsblatt
Der Königlichen Negierung zn Potsda
Stüd 16.
—r — —r — em — — —
Wir Wilhelm,
Den 17. November
Provinz Brandenburg.
von Gottes Gnaden König von Preußen ıc. | Negierungsbezirf Potsdam, Kreis Teltow.
Nachdem die Gemeintevertretung zu Rixdorf mit
Genehmigung des Kreisausfchuffes des Kreiſes Teltow
daranf angetragen hat, der Gemeinde Rirdorf behufe
Deckung der Koften, welde durd die Ermwerbung eines
Schulgrundſtückes und dur die Ausführung von Schul:
bauten entfleben, die Aufnahme eined Darlehnd von
dreihundertfiebenzigtaufend Marf durch Ausgabe auf den
Inhaber Tautender, mit Zinsſcheinen verjehener Gemeinde:
Anleihejcheine zu vier Prozent Zinſen zu geftatten, wollen
Wir der Gemeinde Rirdorf — da fid) hiergegen weder
im Intereffe der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas
zu erinnern gefunden bat — in Gemäßheit des $ 2
des Geſetzes vom 17. Juni 1833 durch gegenmärtiges
Privilegium zur Ausgabe von Anleiheikheinen zum Be—
trage von dreihundertfiebenzigtaufend Darf, melde nad
dem anliegenden Muſter
in 200 Stüd zu 1000 Marf
und in 340 Stüd zu 500 Marf
auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinjen und,
von Eeiten der Gläubiger unfündbar, nad dem feft:
geftellten Tilgungsplane durch Auslooſung jährlid vom
Jahre 1894 ab mit wenigftend Einem und einem halben
Prozent ded Kapitald, unter Zuwachs der Zinjen von
den getilgten Anleiheſcheinen zu tilgen find, Unſere
Iandesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wir-
fung ertbeilen, daß ein jeder Inhaber dieſer Anleihe:
Icheine die daraus hervorgehenden Rechte, ohne zu dem
Nachweiſe der Llebertragung des Eigenthums verpflichtet
zu fein, geltend zu maden befugt tft.
Durch vorftehendes Privilegium, welches Wir vor-
behaltlich der Rechte Dritter ertbeilen, wird für die
Befriedigung der Inhaber der Anfeihejcheine eine Ge—
mwährleiftung Seitend des Staated nicht übernommen.
Urkundlich unter Unferer Höchfteigenhändigen Unter-
ſchrift umd beigedrudtem Königlichen Infiegel.
Gegeben Hubertusftod, den 16. Oftober 1893.
(L. S.) ges. Wilhelm R.
Zugleich für den Minifter des Innern
9983. Miguel.
Privilegium
megen Ausfertigung auf den Inhaber Tautender
Anleihefcheine der Gemeinde Rixdorf, Kreis
Zeltow, im Betrage von breihundertfiebenzig-
taujend Marf.
— — — —
Anleiheſchein
der
Gemeinde Rixdorf
VI. Ausgabe Buchſtabe. M....
über
Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen
Privilegiums vom 16. Oktober 1893, Amisblatt der
Königlichen Regierung zu Potsdam vom . . tn... ...
189. Seite... . und GBeleg-Sammlung für 189.
Seite... . laufende MP...
Auf Grund ded von dem Kreisausfchuffe des
Kreifed Teltow unterm 19. Juli 1693 genehmigten
Beichluffed der Gemeindevertretung von Nirdorf vom
I. März 1893 wegen Aufnahme einer Anleihe von
370000 Mark, in Bucdflaben: „Dreihundertfiebenzig-
taufend Mark“ befennt fi die Gemeinde Rixdorf durch
dieſe, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers
unfündbare Verſchreibung zu einer Dahrlehnsſchuld von
Mark, welche an die Gemeinde Rirdorf baar
gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu ver-
zinfen ift.
Die Rüdzahlung der ganzen Schuld von „Drei—
hunbertfiebenzigtaufend Mark“ erfolgt nad) Maßgabe
ded genehmigten Tilgungsplanes mittelft Verlooſung
ber Anleihefcheine in den jahren 1894 big ſpäteſtens
1926 einſchließlich aus einem Tilgungsftode, melder
mit wenigſtens Einem und einem halben Prozent dee
Kapitals jährlih unter Zuwachs der Zinſen von den
getilgten Anleihejcheinen gebildet wird.
Die Ausloofung gefchieht in den Monaten Dezember
beziehungsmeife Juni jeden Jahres. Der Gemeinde
bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsftod
zu verftärfen oder auch fümmtlide noch im Umfauf
befindliche Anfeiheicheine auf einmal zu fündigen. Die
durch die verftärfte Tilgung eriparten Zinſen wachſen
ebenfall& dem Tilgungsftode zu. Die audgelooften, jowie
bie gefündigten Anleihefcheine werden unter Bezeichnung
ihrer Buchftaben, Nummern und Beträge, ſowie des
Termins, an welchem die NRüdzablung erfolgen foll,
öffentlich) befannt gemacht. Dieſe Bekanntmachung erfolgt
je einmal und zwar ſpäteſtens drei Monate vor den
Zahlungsterminen — 1. April und beziehungsweise
1. Dftober j. 38. — in dem „Deutichen Reichs- und
Preußiichen Staatd-Anzeiger”’, dem Amtsblatte der EAmr--
>
432
lichen Regierung zu Potsdam und einer in Berlin oder
Rixdorf erſcheinenden Zeitung. Geht eines dieſer Blätter
ein, jo wird an deſſen Statt von der Gemeinde-Ber-
tretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗
Präftdenten zu Potsdam ein anderes Blatt beftimmt.
Bis zu dem Tage, mo foldergeftalt das Kapital
zu entrichten ift, wird es in halbjährliden Terminen
am 1. April und 1. Dftober mit vier Prozent jährlich
verzinft.
Die Auszahlung der Zinfen und des Kapitals er-
folgt gegen bloße Rüdgabe der fällig gewordenen Zing-
Scheine bezw. dieſes Anleihefcheined bei der Gemeinde-
falle zu Rixdorf oder
und zwar aud in der nach bem Eintritt des Fälligfeite-
termind folgenden Zeit.
Mit dem zur Empfangnahme des Kapitald einge-
reichten Anleiheſcheine find aud die dazu gehörigen
Zinsscheine der fpäteren Fälligfeitstermine zurüdzufiefern.
Für die fehlenden Zinefcheine wird der Betrag vom
Kapital abgezogen. Die gefündigten Kapitalbeträge,
weiche innerhalb 30 Jahren nad) dem Rüdzahlunge-
termine nicht erhoben werben, jowie bie innerhalb vier
Jahren nad Ablauf des Kalenderjahres, in meldem fie
fällig geworden, nicht erhobenen Zinſen verjühren zu
Gunften der Gemeinde Rirdorf. Das Aufgebot und
die Kraftlogerflärung verlorener oder vernichteter An-
feihejcheine erfolgt nad Vorjchrift der 88 838 ff. der
Civilprogeßordnung für das Deutiche Neid) vom 30. Ja⸗
nuar 1877 (Reichögefegblatt Seite 83) bezw. nad 8 20
des Ausführungsgejeged zur Deutſchen Civilprozeß—
Didnung vom 24. März 1879 (Befep- Sammlung
Seite 281).
Zinsicheine koönnen weder
aufgeboten nod für
Migdurfee Gemeinde:-Anleibe von 1893 a A Prozent.
Provinz Brandenburg, — — Potsdam, Kreis Teltow.
bein M
zum Anleihejchein der Gemeinde Rirdorf VI. Ausg. Buchſt..
. Marf Reichewanruns zu 4 Prozent
ark.
ing
über .
über
Der Inhaber dieſes Zinsſcheines enplängt gegen deſſen Rüdgabe am
die Zinſen des verbenannten Anleihefcheines Nr
Gemeinde⸗Vorſteher.
Mart
— Namens der Gemeinde.
Schöffen.
Diefer Zinsſchein ift ungültig, wenn deſſen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nad) der
Fälligkeit, vom Schluffe des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wirb.
fraftlog erklärt werden, doch foll demjenigen, welder
den Verluſt von Zinsfcheinen vor Ablauf der vier:
jährigen Berjährungsfrift bei dem Gemeindevorſteher
zu Rırdorf anmeldet und ten. flattgehabten DBefig ber
Zinsſcheine durch Vorzeigung des Anleiheſcheines oder
ſonſt in glaubhafter Weiſe darthut, nad) Ablauf der
Berjährungsfrift der Betrag der angemeldeten und bie
dahin nicht vorgefommenen Zinsſcheine gegen Duittung
ausgezahlt werden.
Mit diefem Anleiheicheine werden halbjäbrliche
Zinsideine bis zum 30 Ceptember 1903 auegegeben;
die firneren Zinsſcheine werden für zehnfährige Zeit-
räume ausgegeben merbden.
Die Ausgabe einer neuen Reihe von Fingjcheinen
erfolgt bei der Gemeindefaffe in Rixdorf oder
gegen Ablieferung der ber älteren Zinsſcheinreihe kei-
gedrudten Anweiſung.
Beim Berlufe der Anweifung erfolgt die Aus:
bändigung ter neuen Zinsſcheinreihe an den Inhaber
des Anleihefcheines, fofern deffen Vorzeigung rechtzeitig
geſchehen ift.
Zur Sicherheit der bierdurd eingegangenen Ver:
pflitungen haftet die Gemeinde Rixdorf mit ihren
Bermögen und mit ihrer Steuerfraft.
Rixdorf, den. . ten
L. S. Namens der Gemeinde
Gemeinde-Vorſteher. Ecöffen.
Anmerkung. Die Anleipeiheine find
außer mit den Unterjchriften des Gemeinde-
vorftehers ımd zweier Schöffen mit dem Siegel
des Gemeindevorftandes zu verjehen.
.e 9 8 09
für das Halbjahr von
. 7 [0 08 08 8 8 rt Th Tr Tr TE TU T FT CT LH en 9
Gontrolbeamter.
Anmerkung. Die Namensunterjdriften des Gemeinde-Vorſtehers und ber Schöffen Fönnen mit
Lettern oder Falfimife-Stempeln gebrudt werben, doch muß jeder Zinsſchein mit
ber eigenhändigen Namendunterjchrift eines Controlbeamten verjehen werden.
fung.
t
®
29.
allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
ASS.
Hirdorfer Gemeinde-Anleihe von 1893 a A Prozent.
tandenburg, HegierungöBeiirf Potsdam, Kreis Teltow.
nwei
Provinz
zum
Anleiheichein der Gemeinde Rirdorf VI. Ausgabe Buchſtabe ...
. . Mark Reichswährung.
Der Inhaber diefer Anweiſung empfängt gegen deren Rüdgabe zu dem Anleiheſchein o
. über...
... te Reihe von Zinsſcheinen für die Jahre ..
fofern nicht rechtzeitig von dem als
= ausweiſenden Inhaber des Anleihefcheined dagegen Widerſpruch erhoben wird.
über . .
der Gemeinde Rirdorf . . . . hftabe . .
Pan | 4 ı EEE
Kirdorf, den .
(L. S
.)
Gemeinde⸗Vorſteher.
Namens der Gemeinde.
Schöffen.
ſung
au
. . Mark Reichswährung a 4 Prozent Zinfen —
bis .... bei der Gemeinvefaffe in Rırborf
ſolchen ſich *
=
“
Controlbeamter.
Anmerkung. Die Namensunterfchriften des emeindevorfteherd und, der Schöffen fönnen mit
Lettern oder Kaffimile-Stempeln gebrudt werden, doch muß jede Anmeifung mit
der
eigenhändigen Namensunterjchrift eines Gontrolbeamten verjehen werben.
Die Anweifung ift zum Unterfchiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden
legten Zinsſcheinen mit Davon abweichenden Lettern in nachftehender Art abzudruden:
nr, fer Zinsſchein
Anweiſfuͤng.
ter Zinsſchein
Bekanntmachungen
Der Königlichen Minifterien.
Auf Grund des $ 136 des Geſetzes über bie
(G.⸗S. S. 195) erfafjen wir für den Umfang des ge-
ſammten Staatsgebiets folgende
betreffend den
1)
4)
Polizeiverordnung,
erfehr mit Sprengftoffen.
$ 1. Die nadftebenden Beflimmungen begreifen:
die Verſendung von Sprengftoffen auf Land⸗ und
Wafjermegen — mit Ausnahme des Eifenbahn-
und Poſtverkehrs, und des Verkehrs mit Spreng-
offen und Munitiondgegenftänden der Militär-
und Marinevermaltung, jowie der Verjendung von
Sprengftoffen in Kauffahrteiichiffen —,
den Handel mit Sprengftoffen,
bie Aufbewahrung und Verausgabung von Spreng:-
offen innerhalb des Betriebes von Bergmwerfen,
Steinbrüden, Bauten und gewerblichen Anlagen,
bie Lagerung von Sprengftoffen — mit Ausnahme
der Lagerung in Niederlagen oder Magazinen der
Militär: und Marineverwaltung. —
Zu ben Sprengftoffen im Sinne bdiejer Be:
flimmungen gehören nicht:
a.
C.
big 3
A\
die in dem Heer und in der Marine vorgelchriebenen,
nicht Iprengfräftigen Zündungen,
b. die für Feuerwaffen benußten Zündhütchen, Zünd-
Ipiegel und Patronen für Feuermwaffen,
Zündſchnüre.
I. Allgemeine Beſtimmungen.
$ 2. Zum Berfehr im Sinne des $ 1 Ziffer 1
find zugelafjen:
nluar_nteannkaltatsan Kunnahrrar a alumasar —
(ein ſehr inniges Gemiſch aus neutral reagirenden
Salpeterarten und Kohle oder Stoffen, deren
weſentliche Beſtandtheile Kohlenſtoff, Waſſerſtoff
und Sauerſtoff ſind, mit oder ohne Schwefel);
folgende Nitroglycerin enthaltende Präparate:
a. Dynamit J. (ein bei mittlerer Temperatur
plaſtiſches, nicht abtropfbares Gemiſch von
Nitroglycerin mit pulverfoͤrmigen, an ſich nicht
ſprengkräftigen und nicht ſelbſtentzündlichen
Stoffen),
. Dynamit II. und III. (Kohlendynamit, ein
Gemiſch von Nitroglycerin mit fchießpulver-
ähnlichen Gemengen),
c. Sprenggelatine [ein bei mittlerer Temperatur
zähelaſtiſces Gemiſch, beſtehend aus Nitro-
glycerin, welches durch Nitrocelluloſe gelatinirt
iſt, mit oder ohne kohlenſauren Alkalien (be-
ziehungsweiſe alfaliihen Erden) oder neutral
reagirenden Salpeterarten],
d. ©elatinedynamit [ein bei mittlerer Temperatur
plaſtiſches Gemiſch, beftehend aus Nitroglycerin,
welches durch Nitrocelluloſe gelatinirt iſt, und
Holzmehl, Salpeter und kohlenſauren Alkalien
(beziehungsweiſe alkaliſchen Erden)],
e. Karbonit (ein Gemiſch von Nitroglycerin mit
ſchießpulverähnlichen Gemengen und mit flüffigen,
an fi) nicht fprengfräftigen oder nicht felbft-
entzündlichen Stoffen);
3) Nitrocellulofe (lockere mit mindeftens 20 Prozent
MWaffergehalt und gepreßte, nicht gelatinirte), ing-
befondere Schießbaummolle und Collodiumwolle,
ſowie Gemiſche von Nitrocellufofe mit neutral rea⸗
ntranhan (anntunatarnetan +
454
4) folgende Gemiſche, welche Nitroverbindungen von
Stoffen der aromatiſchen Reihe enthalten:
a. Sekurit (ein Gemenge von Ammoniakſalpeter,
Kaliſalpeter und Dimtrobenzol oder ähnlichen
Stoffen),
b. Roburit (ein Gemiſch von Chlordimtrobenzol,
Chlornitronaphtalin oder Nitrochlorbenzol und
Ammoniakſalpeter);
5) Kartuſchen, Petarden, Feuerwerkskoͤrper, ſpreng⸗
kräftige Zündungen, welche zum Entzünden von
Ladungen dienen (z. B. Sprengkapſeln), Zuͤnd⸗
plättchen (amorces);
6) alle jeweilig zur Verſendung auf den Eiſenbahnen
zugelaſſenen Sprengſtoffe.
Zu Verſuchszwecken kann die Verſendung neuer,
hier nicht aufgeführter Sprengſtoffe auf beſtimmten
Wegen, ſowie die Aufbewahrung und Verausgabung
bei felben von der Landespolizeibehörde geſtattet werden.
5 3. Vom Berfehr im Sinne ded 5 1 Ziffer 1
bis 3 find ausgeſchloſſen die nicht na $ 2 zugelaffenen
Sprengftoffe, ingbejondere:
1) Nitroglycerin ale ſolches und in Löſungen;
2) Knallgold, treden in fefter oder Pulverform, Knall:
quedfilber, Knallfilber und die damit dargeftellten
Präparate;
3) Nitrozuderarten, Nitroflärfearten und die damit
bergeftellten Gemiſche;
4) Gemifche, melde NitrogIycerin abtropfen Taffen;
5) Sprengftoffe, welche entweder
a. fauer reagiren, [mit Ausnahme des Pulvers,
Sprengfalpeterd und brennbaren Salpeterd
($ 2 M 1), des Sefurits ($ 2 „NE Aa.)
und des Roburits ($ 2 M Ab.)], ober
b. bei einer Temperatur bis zu + 40°C. zur
Selbſtzerſetzung neigen, oder
c. welche enthalten:
aa. hlorfaure Salze [mit Ausnahme der Spreng⸗
fapfeln und Zündplättden ($ 2 M 5)],
oder
bb. pifrinfaure Safze, oder
cc. Phosphor [mit Ausnahme der Zündplättcdyen
($ 2 NE 5)], ober
dd. Schmwefelfupfer;
6) Sprengftoffe in Parronenhüllen, fofern dieſe äußer-
lich mit Nitroglycerin (Ziffer 1) oder mit anderer
Sprengflüffigfeit benegt, oder äußerlich mit feften
Sprengftoffen behaftet find,
Sprengpräparate, bei welchen die einzelnen an und
für ſich nicht fprengfräftigen Beftandtbeile in
einem gefchlofjenen Behälter durch leicht brechbare
Echeidewände oder Hahnvorrichtungen folange ge-
trennt gehalten werden, bis die Erpfofton, durch
Zertrüämmerung, Berichiebung der Scheidewände
oder Deffnen der Hahnvorrichtungen veranlaßt,
ftattfinden ſoll.
5 4. Wer Sprengfoffe in Mengen von mehr
des Verſendungsortes den Frachtſchein zur Viſirung
vorlegen. Der Empfang der Sendung ift vom Em:
pfänger auf dem dem Frachtſchein beigefügten Liefer:
ſchein zu hbeicheinigen. Die beicheinigten Lieferſcheine
find der Ortspolizeibehörde des Verjendungsorteg jeder:
zeit auf Verlangen vorzulegen.
"65. Wer an der Berfendung von folden Spreng:
ftoffen, welde den Vorſchriften des Reichsgeſetzes vom
9. Juni 1884 gegen den verbrederiichen und gemein:
gefährlichen Gebrauch von Sprenaftoffen (Reichs-Geſetz
bi. S. 61) unterliegen, in der Weife theilnimmt, daß
er dabei in den Befig von Sprenaftoffen gelangı (Spe—
biteur, Transportführer, Transportbegleiter), muß ten
vorgeichriebenen Erlaubnißfchein zum Beftg von Epreng:
offen oder beglaubigte Abichrift deijelben während der
Dauer ſeines Befiges ftets bei fih führen und auf
Verlangen vorzeigen.
$ 6. Für die Verfendung auf Land» und Waffer:
wegen find Sprengftoffe in hölzerne, bhaltbare und dem
Gewicht des Inhalts entſprechend ftarfe Kiften oder
Tonnen, deren Fugen fo gedichter find, daß ein Aus:
fireuen nicht flattfinten fann, und welche nicht mit
eifernen Reifen oder Büntern verfehen find, feit zu
verpaden. Statt der bölzernen Kiſten oder Tonnen
fünnen auch aus mehrfachen Lagen fehr flarfen und
fteifen, gefirnißten Pappdeckels gefertigte Fäſſer (ie
genannte amerifaniiche Fälfer) verwendet werden. Die
zum Transport von Pulver, Sprengfalpeter und brenn:
barem Salpeter ($ 2 Ziffer 1) vermenbeten Behälter
bürfen feine eifernen Nägel, Schrauben oder fonftige
eiferne Befeftigungsmittel haben,
Bulver, Springfalpeter, brennbarer Safpeter (6 ?
Ziffer 1) und das aus gelatinirter Nitrocellufofe mit
oder ohne Salpeter hergeftellte Pulver (S 2 Ziffer 3)
darf in metallene Behälter, ausgenommen folde von
Eifen, verpadt werden. Bor der Berpadung in Tonnen
oder Kiften müſſen dieſe Stoffe entweder in Packete
(Blechbehälter) bie zu höchſtens 27/2 Kilogramm Gr
wicht verpadt, oder in Dichte, aus haltbaren Stoffen
nefertigte Säcke, Mehlpulver in Säde aus Leder ober
bihtem Kauftſchuckſtoff geichüttet werden.
Die im $ 2 Ziffer 2 und A aufgeführten Spreng—
ſtoffe dürfen nur in Patronen, nidt auch in loſer
Maſſe verjendet werden. Dieje Patronen, fomie Pa—
tronen aus gepreßter Scießbaummolle mit oder ohne
Paraffinüberzug ($ 2 Ziffer 3) find durch eine lim:
büllung von Papier in Padete zu vereinigen. Dad
Gleiche gilt für die nah 8 2 Ziffer 6 zugelaflenen
Sprengftoffe, jomeit die Verſendung auf Eiſenbahnen
nur in Patronenform erfolgen darf.
Gepreßte Echießmollförper mit mindeftene 15 Pro:
zent Waſſergehalt, ſowie Sefurit- und Roburit- Patronen
($ 2 Ziffer 4) dürfen aud in Dichtichließende Blech—
büchſen oder Pappſchachteln verpadt werben.
Für die Verfendung loſer Nitrocelluloſe mit min:
deftend 20 Prozent Waflergehalt ift feſte Verpackung in
ald 35 Kilogramm Bruttogewicht verjendet, muß unter | farfwandige, luftdichte Behälter erforderlich.
Harata av Moaltimmenadnrio Nor MNertannlrısıhohfirhea
Dmrannlanfta fanar Mrs M At:
435
dungen oder Zündfchnüren verſehen, noch mit ſolchen
oder mit Patronen für Feuerwaffen ($ 1b.) ın die
jelben Behälter verpadt werben.
Die zur VBerpadung von Eprengftoffen dienenden
Behälter müſſen je nad ihrem Inhalt mit der Auf-
Ihrift: Pulver, Sprengjalpeter, brennbarer Salpeter,
Pulver aus Nitrocellulofe und Salpeter, Kartuſchen,
Petarden, Kenermerfsförper, Züntungen, Dymamit-
patronen, Kohlenbynamitpatronen, Sprenggelatine=
patronen, Gelatinebynamitpatronen, Karbonitpatronen,
Schießbaumwolle u. |. m. verfeben fein. Außertem
müſſen viefelben mit der Firma oder der Marfe ver
Fabrif, aus welder die Eprengfloffe herrühren, be—
zeichnet fein, oder eine von der Gentralbehörde ge-
billigte und Öffentlich befannt gemachte Bezeichnung der
Fabrik tragen.
Das Bruttogewicht der Verſendungsſtücke darf bei
Pulver, Sprengjalpeter, brennbarem Salpeter ($ 2
Ziffer 1), bei Schießbaummolle ($ 2 Ziffer 3), bei
Kartuſchen, Petarden, Feuerwerkskörpern oder Zündungen
($ 2 Ziffer 5) 90 Kilogramm, bei ſonſtigen Spreng⸗
fioffen 35 Kilogramm nicht überfteigen. Auf prisma—
tiſches Geſchützpulver in Kartuſchen finden dieſe Ge-
wichtsbeſtimmungen feine Anwendung.
Die für den Eiſenbahnverkehr jeweilig vorgeſchriebene
Verpackung genügt auch für die Verſendung auf Land—⸗
und Waſſerwegen.
I. Beſondere Beſtimmungen
für den Landverkehr.
8 7.. Die Befoͤrderung von Sprengſtoffen auf
Fuhrwerken, melde Perfonen befördern, ift verboten.
Eine Ausnahme findet nur flatt, wenn in dringenden
Fällen allgemeiner Gefahr, 3. B. kei Eisftopfungen,
die nöthigen Sprengbüchſen und das zu deren Füllung
erforterlibe Material unter zuverläffiger Begleitung
in fürzefter Friſt nach dem Beflimmungsorte geichafft
werben. joll.
$ 8. Bei dem Berpaden und dem Berladen, jo-
wie bei dem Abladen und Auspaden darf Feuer oder
offenes Licht nicht gehalten, Tabak nicht geraucht
werden.
Das Berladen und Abladen hat unter forgfältiger
Bermeidung von Eridütterungen zu erfolgen. Die
Berjendungsftüde dürfen deshalb nie gerollt oder ab-
geworfen werben.
Soll dag Berladen oder Abladen ausnahmsweiſe
nicht vor der Fabrik oder dem Lagerraum oder innerhalb
dDiefer Räume gefcheben, fo ift hierzu die Genehmigung
der Ortspolizeibehoͤrde einzuholen.
$ 9. Die Berjendungsftüde müffen auf dem
Fuhrwerke jo feft verpadt werden, daß fie gegen Scheuern,
Nütteln, Stoßen, Umfanten und Herabfallen aus ihrer
lage gefichert find, insbejondere dürfen Tonnen nicht
aufrecht geftellt, müffen vielmehr gelegt und durch Holz-
unterlagen unter Daar- oder Strobdeden gegen jede
rollende Bewegung gefichert werben.
$ 10. Sprengftoffe dürfen nicht mit Zündhütchen,
Aündsrävnaraten oder fonftiaen Teicht entzündlichen oder
ſelbſtentzündlichen Geginflänten zufammen verladen
werden.
Die im 6 2 Ziffer 2, 3, und 4 aufgeführten
Stoffe dürfen nicht mit Pulver, Sprengjalpeter, brenn-
barem Salpeter (6 2 Ziffer 1), Kartufchen, Petarden,
Feuerwerfötörpern, Zündungen ($ 2 Ziffer 5) oder mit
Patronen für Keuerwaffen (6 1b.) zuſammen verladen
werben.
$ 11. Zur Beförberung von Sprengfloffen die⸗
nende Fuhrwerke müflen fo dicht fchließende Wagens
faften befigen, daß die Sprengftoffe nicht verftreut we. den
fönnen. Eind die Wagenfaften oben offen, fo müſſen
fie mit einem dichtichließenden, feuerficheren Plantuche
(3. B. imprägnirter Leinewand) überfpannt fein.
Auch die Vorder: und Hinterfeite der Fuhrwerke
find mit demfelben Material zu ſchließen.
Zum Sperren der Räder dürfen nur hölzerne Rad⸗
ſchuhe angewendet werden; bei Eisbahn ift eine eilerne
Sperroorrichtung (Kräger) geftattet, fofern fie ganz vom
Radſchuh bedeckt ift.
Die Fuhrwerke müſſen als Warnungszeichen eine
von weiten erkennbare, ſtets ausgeſpannt gehaltene
ſchwarze Flagge mit einem weißen P führen.
$ 12. Fuhrwerke, welche Eprengftoffe führen,
dürfen niemals ohne Bewachung bleiben.
Auf tenjelben darf Feuer oder offenes Licht nicht
gehalten, Tabak nicht geraudt werden. Auc in der
Nähe der Fuhrwerke ift dad Anzünden von euer oder
Licht, Sowie das Tabadrauchen verboten.
$ 13. Fuhrwerke, welde Sprengfoffe führen,
därfen nur- ım Schritt fahren und von Fuhrwerken,
jomie von NReitern nur im Schritt pafflrt werden.
Defteht ein Transport aus mehreren Fuhrwerken,
jo müſſen dieſe während der Fahrt eine Entfernung
von mindeftens 50 Meter untereinander innehalten.
6 14. Bei jedem Aufenthalt von mehr als einer
halben Stunde ift eine Entfernung von mindeſtens
300 Meter von Fabriken, Werfflätten und bewohnten
Gebäuden einzuhalten.
Die Ortspolizeikehörte darf, falls eine geeignete
Hatteftelle in jolcher Entfernung nicht zu finden iſt, ge-
ftatten, daß eine Halteftelle in einer geringeren, wenn
aber nit ein anderer Schuß geboten if, mindeſtens
200 Meter betragenden „Entfernung von Yahrifen,
Werfftätten und bemohnten Gebäuten gemählt wird.
Pei einem Aufenthalt von mehr ale einer halben
Stunde in der Nähe von Ortichaften if überdies der
Ortspolizeibehörde thunfichft fchleunig Anzeige zu er:
ftatten; die Ortspolizeibehörde hat darauf die ihr noth-
wendig ericheinenden Vorſichtsmaßregeln zu treffen.
$ 15. Fuhrwerke, melde Sprengftoffe führen,
müffen von Eifenbahnzügen oder geheizten Lokomotiven,
Dampfmalzen, Dampfpflügen und ähnlichen Mafchinen
möglichft weit entfernt bleiben.
Neben der Eifenbahn herlaufende Wege, ſowie
Wege, auf welden Dampfftraßenbahnen liegen, dürfen
nur dann von folden Fuhrwerken befahren werben,
menn Der PRefltimmunadart non Frachtfuhrmerf anf
ANG
a. zwiſchen den Pinnower und ranienburger Shteufen, | Auf Grund Les $ 239 Theil II. Tiret 11 te
h. zwiſchen den Malzer und Zerpener Zchleufen, Allgemeinen Landrechts werten alle Diejenigen, melde
ce. zwiſchen den Grafenbrüder und Schöpfurtber | dur dieſe Veränderung benadtbeifigt zu jein glauben,
Schleuſen, bierdurch aufgefordert, etwaige Widerſprüche und En:
d. zwriſchen den Eberswalder und Stecher Schſeuſen, ſchädigungsforderungen bie zum 2. Dezember biefe
e. im Voßkanal von ſeiner Mündung aufwärts bie Jahres ſchriftlich beim Königlichen Polizei-Präſidim
zur Biſchofswerder Schleuſe. | anzumelden.
Potsdam, den 6. November 1895. Berlin, den 3. November 1893.
Der Regierungs-Präſident. Der Polizei: Präfident.
Bekanntmachung, betreffend bie Srhebung einer Abgabe am Bekanntmachung.
Lierer See. 115. Unter ter Aufſchrift „Lunge und Hals” wir
251. Der im 37, Stüd tes Amtshlattes von 1587 |neuerdinge in Zeirumgen vielfach ein früber unter den
Seite 350 fi. zum Abdrud gelangte Bollwerk und m ,men „Somerianarbee” feılgebaltener Bruflthee alı
Stüttegeldtarif der Ablage am Lieper See iſt bis zum Zeilmiüiel gegen Bruſt— und Halskrankheiten (Lungen
30. September 1896 verlängert worden. ter ah ln
tuberfuloje, Luftröbrenkatarrb, Aſthma, Huften, Heike:
Poisdam, ben ober Er feit m. A.) von einem Agenten Ent Weidemann u
er Regierungs Präfitent. Liebenburg am Harz angepriejen und in Päckchen von
Nerdamerikaniſche Kenſular Agentur. u 50 Gramm Inhalt - - bet einem reellen Werthe ver
252. Dem zum Konſular-Agenten der Vereinigten 5. 6 Pfennigen — zum Preiſe von 1 Marf verlauft
Staaten von Nord-Amerika ernannten Herrn William | _ Tas Mittel, weldes angeblib aus einer nıru
C. Dreher zu Guben iſt das Erequatur Namens dee Rußland vorkommenden Kmnöterichpflanze gewome
Reiches ertbeilt worden. wird, beſtebt nad ſachverſtändiger Unterſuchimg ou
Potsdam, den 7. November 1893. einfachem Vogelknöterich, der an allen Wegen ımb ct
Der Regierungs-Präſident. ‚auch in weniger verkebrseichen fläbtifden Girafa
Befanntmadung. zwiſchen den Pflaſterſteinen wächſt. Eine ſpezifiich
253, Der Königlibe SHofgarten:Direftor Franz Heilwirkung bat das genannte Kram nicht. Soldei
Vetter hierſelbſt ift am 11. Februar d. J. zum ftelf- wird zur Warnung für das Publikum bierdurd ke
vertretenden Deihbauptmann des Golmer Dridwer- anne gemacht.
bandes gemäblt, als folder ven mir beftätige und in Berlin, den 30. Oktober 103,
öffentlicher Sigung des Deichamts vereidigt worden. | Der Polizei Präſident.
Potsdam, den 4. November 1893. | Befanntmachungen des Neichs⸗Poſtamts.
Der Regierungs-Präſident. | Reitpacketverichr mit Dritih-Wentral:Mfrita. -
Belanntmachungen des 16. Ben jegt ab werten Poſtpackete ohne
Königlichen Polizei: Präfidenten zu Berlin. |errbang abe im Gewicht bie 3 kenab Britiie:
Befanntmadhuna Central-Afrika zur Beförderung zugelaſſen. Die
‘19 y . Seren, r ıp ıpy ‘
betroffene die beabſichtigte Errechtung einer tarbeliiaen Trarrei in RPoſtvackete müſſen frankirt n erden. Ueber die Taren
Sürweiten Berlins unter dem Namen der St. Benifatius-⸗Riarrei.˖ und Verſendungsbedingungen ertbeilen die Poſtalten aut
MS« \ un .
114. Nachdem der von tem Herrn Fürſibiſchof zu Verlangen Anefuntt,
Breslau geſtellte Antrag auf Errichtung einer fütbotr- | Berlin W., 25. Okltober 1893.
ſchen Pfarrei unter dem Namen der St. Bonifatius— Reiche Poſtamt, J. Abtheilung.
Pfarrei eine Aenderung erfabren bar, bringe ich unter Befanntmachungen der Saiferlichen
Aufbebung meiner Befannimadung vom 17. Zeprember Dber:Poftdireftion zu Berlin.
diejes Jahres tie geplante Neubiltung einer Pfarrei Unkeiteilbare Einichreibbriefe.
nachſtehend anderweit zur öffentlichen Kenntniß. 33. Rei ter Ober-Poſtdirektion in Berlin lagem
Die St. Ponifarius- Pfarrei, zu deren Errideung folgende an den nücbezeichneren Tagen zur Po ge
der Herr Fürſtbiſchof zu Breslau Die ſtaatliche Zu aebene Einſchreibbriefe:
ſtimmung erbeten bat, jell, wie folge umgrenzt fein: ;A. Aufgeliefere ın Berlin mir Dem Peftir
im Norden turd ten Schifffahrts-Kanal (Temvel: ' mungserte Berlin:
bofer und MWarerloo-Ufer) von der Anhalter Babn An: Siemund von IS März 1893, E. Nor:
bis zur Bärwaldſtraße; ‚mann ven 10, Aprit 1893, Cart Münftermanı
im Meften turh tie Anbalter Babn von ber Weid:-:vom 12. Mai 1503, Otte Schmidt vom 15. Mai
bildgrenze Bis zum Schifffahrte-Kanale; 1893, Kurt Nißle vom 22. Mai 1893, 4. Kloſe
im Dften turh die Bärwaldſtraße ausſchließlich, vom 25. Mat 1593, Krau Krone vom 31. Mai 1893,
welche bei St. Midael verbleibt, vom Schifffabris- Carl Knappe vom 2. Sum 18095, Mar Zimmer:
Kanal ab bis zu den Kirdböfen; ‚mann vom 3. Juni 1203, Fräulein Wollmurb vom
sn Zübden durch die Weihbildarenze der Stadt. 10, um 1803, Ita Eckert vom 16, Juni 1893,
Zerlin, \Kelme Reumanı wm \8, u AR, 1
457
Sprengſtoffe feilhalten will, welche den Vorſchriften
des Reichsgeſetzes vom 9. Juni 1884 unterliegen,
bedarf dazu der polizeihen Erlaubnig gemäß $ 1 dieſes
Geſetzes.
Sprengpatronen dürfen von den Fabriken und
Händlern und ihren Beauftragten nicht einzeln und
loſe, ſondern nur in den nach $ 6 dafür vorgejchenen
Bepältern abgegeben werden. Dieſe Behälter müljen
mit der Jahreszahl der Abgabe aus der Fabrik und
mit einer dur das Jahr der Abgabe fortlaufenden
Nummer verjeben fein. Diefelbe Zahl und Nummer
müffen auch an jeder in den Behältern verpadıen
Eprengpatrone angebradht fein. Außertem muß an
jeder Sprengpatrone der Name des Sprengftoffs, ſowie
die Firma oder Marfe der Kabrif oder eine von der
Sentratbehörde gebilligte und öffentlich befannt gemachte
Bezeichnung der Fabrif angebracht fein.
In dem gemäß $ 1 Abſatz 2 des Reichsgeſetzes
vom 9. Juni 1884 zu führenden Regifter find Jahres—
zahl und Nummer der gefauften und abgegebenen
ES prengpatronen zu vermerfen.
5 25. Wer fih mit der Anfertigung oder dem
Berfaufe von Sprengfloffen befaßt, melde dem Reiche:
gefeg vom 9. Juni 1884 nidyt unterliegen, iſt ver:
pflichtet, über alle An- und Berfäufe dieſer Etoffe in
Mengen von mehr als 1 Kilogramm ein Buch zu
führen, welches den Namen der Verfäufer und ber Ab:
nehmer, den Zeitpunft des Anfaufs und der Abgabe,
die Mengen ver gefauften und abgegebenen Stoffe, ſo⸗
wie bei Sprengpatronen deren Jahreszahl und Nummer
angiebt. Dieſes Buch iſt auf Verlangen der Polizei—
behörde zur Einficht vorzulegen. Hinſichtlich der Buch-
führung greifen im Uebrigen die auf Grund des Reichs—
geieges vom 9. Juni 1834 erfafjenen Vorſchriften
Platz.
$ 26. Die Abgabe von Sprengſtoffen an Per:
Jonen, von melden ein Mißbrauch derjelben zu be-
fürchten ift, insbefontere an Perjonen unter 16 Jahren,
ift verboten. Auf Epiehvaaren, welde ganz geringe
Mengen von Sprengftoffen enthalten, findet dieſe Vor⸗
Ichrift feine Anwendung.
Die Abgabe von Sprengftoffen, weldhe den Bor:
Ihriften des Reichsgeſetzes vom 9. Juni 1884 unter-
liegen, darf feitend der Fabrifen und Händler und
ihrer Beauftragten nur an ſolche Perjonen erfolgen,
welche nah den gemäß 6 2 diejed Geſetzes erlafjenen
Anordnungen zum Befig von Sprengfoffen beredtigt
find. Bei Staatswerfen, welche bejonderer Erlaubniß
zum Befig von Sprengftoffen nicht betürfen, fann die
Abgabe an folhe Perjonen erfolgen, weldye von der
Berwaltung des Werks zu der Annahme ausdrücklich
ermaͤchtigt ſind. |
$ 27. Die Beraudgabung von Sprengftoffen,
welche den Borjchriften des Reichsgeſetzes vom 9. Juni
1884 unterliegen, an die in Bergwerken, Steinbrüchen,
Bauten und gewerblichen Anlagen beichäftigten Berg-
leute, Arbeiter u. |. mw. darf nur von denjenigen Be-
triebsleitern, Beamten oder Auffehern bewirft werden,
welche nadı den gemäß $ 2 diefes Geſetzes erlaflenen
Anordnungen zum Befig von Sprengftoffen berechtigt
find. Dieſe Perſonen find verpflichtet, über die Veraus⸗
gabung cin Bird zu führen, welched den Namen der
Empfänger, den Jeitpunft der Verausgabung, die
Menge der veraudgabten Stoffe, jowie bei Spreng-
p.tronen bereri Jahreszahl und Nummer ($ 24 Abf. 2)
angiebt. Bei Staatsmerfen, melde bejonderer Erlaub-
niß zum Befis von Sprengftoffen nicht bedürfen, fann
die Verausgabung von folchen Perjonen bewirkt werden,
welche von der Verwaltung des Werfed zu der Veraus⸗
gabung ausdrücklich ermächtigt find.
Die Leiter der Bergwerke, Steinbrüde, Bauten
und gewerblichen Anlagen find verpflihtet, Maßregeln
zu treffen, welche eine Verwendung der zum Berbraud
im Betriebe verausgabten Eprengftoffe durch die Berg⸗
leute, Arbeiter u. |. m. zu anderen Zwecken aus—
ſchließen.
V. Beſtimmungen über die Lagerung von
Sprengſtoffen.
$ 28. Gerathen Sprengſtoffe auf ihrem Lager in
einen Zuſtand, daß die weitere Lagerung bedenklich er-
ſcheint, jo finden die Vorſchriften des $ 183 entiprechende
Anwendung.
$ 29. Wer mit Pulver, Sprengjalpeter, brenn:
barem Ealpeter ($ 2 Ziffer 1), Feuerwerkskörpern und
Zündplättden — amorces — ($ 2 Ziffer 5) Handel
treibt; darf:
1) im Kaufladen nit mehr ale 2%. Kilogramm,
2) im Haufe augertem nicht mehr als 10 Kilogramm
vorräthig halten.
Auf Nachweis eines bejonderen Bedürfniſſes kann
die Erhöhung des Vorraths unter 2 zeitweilig bis auf
15 Kilogramm geftattet werben.
Die Aufbewahrung muß in einem auf dem Dach⸗
boden (Speicher) belegenen, mit feinem Schornfteinrohre
in Verbindung flehenden abgejonderten Raume erfolgen,
welcher beftändig unter Verſchluß gehalten und mit
Licht nicht betreten wird. Die Behälter müfjen den
Beftimmungen im $ 6 Abjag 1 und 2 entiprechen und
mit ftetd feft geichloffenen Dedeln verfehen fein.
30. Perſonen, welche nicht unter die Beftimmung
des 8 29 fallen, bedürfen für die Aufbewahrung von
mehr ald 212 Kilogramm der dafelbft genannten
Sprengftoffe der polizeilichen Erlaubniß.
$ 31. Größere ald die im $ 29 angegebenen
Mengen diejer Sprengftoffe find außerhalb der Ort-
haften in bejonderen Magazinen aufzubewahren, von
deren Sicherheit die Polizeibehörde fich überzeugt bat.
Diefe Magazine müffen fih, wenn fie über Tage Tiegen,
im Wirfungsbereiche jachgemäß audgeführter und unter
Aufficht ſtehender Bligableiter befinden.
Handelt ed fih um Magazine, melde zu einem
der Auffiht der Bergbehörde unterflehenden Werfe ge-
hören, jo hat die Polizeibehörde die Prüfung in Gemein-
haft mit der Bergbehörde vorzunehmen.
Es fann angeordnet werden, daß die Schlüffel zu
biefen Magazinen in den Händen der Behörde bleiben.
7
5 32. Die Aufbewahrung der im 6 29 genannten
Sprengfioffe an der Herflellungsftätte, ſowie an der
Verbrauchsſtätte unterliegt den im $ 33. gegebenen
Vorſchriften.
$ 33. Die im 8 2 aufgeführten Sprengſtoffe
dürfen — abgejeben von ten ım 6 29 vorgejehenen
Ausnahmen — nur an der Herftellungsftätte oder an
denjenigen Orten, wo fie innerhalb eines Beiriebed zur
unmittelbaren Verwendung gelangen, ober in bejonteren
Magazinen gelagert werben.
Für die Lagerung an der Herfiellungsflätte find,
in Ermangelung befonderer, bei Genehmigung ter An-
lage gemäß $ 16 der Gewerbeordnung vorgeichriebener
Bedingungen, die Weiſungen ber Ortspolizeibehörde zu
beachten.
Die Niederlagen an ter Verbrauchsſtaäͤtte, ſowie
die befonderen Magazine bedürfen der polizeilichen Be:
nehmigung und find nad den von ter Polizeibehörde
zu ertbeilendeu Vorſchriften einzurichten. "
Für ſolche Niederlagen oter Magazine, welde zu
einem der Auffihi ter Bergbehörde unterftehenten
Werfe gehören, triti diefe an Die Stelle der Polizei:
behörde.
Es kann angeordnet werden, daß die Schlüſſel zu
den Niederlagen oder Magaz.nen in ten Händen ber
Bebörde bleiben.
$ 34. Andere als die im $ 2 aufgeführten, ind»
befondere die im $ 3 genannten Sprengftoffe, dürfen
nur an der Herftellungsftätie gelagert werten.
Zu Verſuchszwecken fann die Lagerung neuer
Sprengfioffe an anderen Orten von der Landespolizei-
behoͤrde geftattet werden.
VI. Strafbeftimmungen.
$ 35. Zumiderhandlungen gegen vorflebende Vor:
fchriften werden nach $ 367 NE 5 des GStrafgeleg:
buchs beftraft ſoweit nicht härtere Strafen nad tem
Neidiögefege vom 9. Juni 1884 vermirft find.
Schlußbeſtimmung.
$ 36. Weitergehende bergpolizeiliche Vorſchriften
oder Anordnungen über die Verwendung von Epreng-
offen beim Bergbau werden durch Die vorftehenten
Beftimmungen nicht berührt. Auch be.ben internationale
Abreden über ten Berfehr mir Eprengftoffen unberührt.
$ 37. Diefe Poligeiverordnung tritt mit dem
1. Aprit 1894 in Kraft, mit welchem Tage alle im
Jahre 1879 und feitdem über den Verfehr mit Spreng-
offen von ten Minflern des Innern und für Hantel
und Gewerke, ten Regierunge:Präfidenten, Bezirfe-
Regierungen und Lanbtrofieien erlafjenen Polizei-
verordnungen unmwirffam werben.
Berlin, den 19. Oftober 1893.
Der Minifter des Innern.
In Bertretung: Braunbehrens.
Der Minifter für Handel und Generte.
Im Auftrage: v. Wendt.
C. 7343
1 71g5iM- f. Ho.
11. 12604 M. d. 9.
AsſS
Bekanntmachungen
der Königlichen Regierung.
Ausreihung der Zinsicheıne Reihe Il. zu den Schuldverichte:
bungen der Preußischen fonfolidirten 4 gigen Staateanleihe von 1654
20. Die Zinsiheıne Reihe I. N? 1 bis 20 zu
den Schuldverichreikungen der Preußiſchen fonjolidirien
4 %oigen Staatsanleihe von 18584 über die Zinfen für
die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Dezeniber 1903
nebſt den Anmeifungen zur Abbebung der folgenden Reibe
werden vom 1. Tezember 1693 ab von der Kontrolle
der Staatspapiere hierſelbſt, Dranienftrafe Nr. 92.44
unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Aue-
nahme der Sonn⸗ und Feſttage und der legten drei
Geſchäftstage jeden Monats, ausgereicht werben.
Die Zinsicheine können bei der Kontroffe ſelbſt ın
Empfang genommen oder dur die Regierungs-Haupt⸗
faffen, ſowie in Kranffurt a. M. durch die Kreisfafic
bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei ter
Kontrolle jelbft wünſcht, hat derjelten perfönlih oter
durch einen Beauftragten die zur Abbebung der neuen
Reihe berechtigenden Zinsſcheinanweiſungen mit einem
Berzeichniffe zu übergeben, zu welhem Sormulare ebenda
und in Hamburg bei dem Kaiferlihen Poftamte Nr. 1
unentgeltlih zu baben find. Genügt dem @inreicer
eine numerirte Marke ald Empfangsbeideinigung, ie
ift das Verzeichniß einfach, wünſcht er eine ausdrückliche
Beidyeinigung, fo iſt ed Doppelt vorzulegen. In leßterem
Falle erhalten die Einreiher das eine Eremplar, mit
einer Empfangsbeſcheinigung verſehen, fofert zurüd.
Die Marfe oder Empfangsbeſcheinigung ift bei der Aus—
reichung der neuen Zinsſcheine zurüdzugeten.
n riftwechfel kann die Kontrolle
der Staatspapiere fib mit den Inhabern
der Zinsfcheinanweifungen nicht einlaffen.
Wer die Zinsfcheine durch eine der obengenannten
Provinzialfaflen beziehen will, bat berjelben die An-
weifungen mit einem doppelten Berzeichniß einzureichen.
Tas eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbeichein:-
gung verſehen, ſogleich zurüdgegeben und ift bei Aus-
händigung der Zinsfcheine wieder abzuliefern. Kormulare
zu dieſen Verzeichniſſen find bei den gedadten Pro—
vinzialfafjen und den von den Königlichen Regierungen
in den Amtsblättern zu bezeichnenden fonftigen Kaſſen
unentgeltlich zu haben.
Der Einreihung der Schultverfcreibungen bedart
ed zur Erlangung der neuen Zinsfcheine nur dann,
menn tie Zinefcheinammweifungen abhanden gefommen
find; in diefem Falle find die Schuldvericreibungen
an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der
genannten Provinzialfaflen mittelft bejonderer Eingabe
einzure:hen. Berlin, den 2. November 1893.
Hauptverwaltung ber Staatsſchulden.
Borftehende Befanntmachung wird mit dem Beinerfen
veröffentlicht, daß Kormulare zu den Verzeichniſſen von
unjerer Hauptkaſſe, den Königlichen Kreis- und Forſtkaſſen
und den Königl. Haupt-Steuer-Aemtern bezogen werben
fönnen. Potsdam, den 9. November 18593.
Königliche Regierung.
Amtsblatt.
Betanntmachungen des Königlichen
Negierungs⸗Präfidenten.
254. Auf Grund des 8 100e. der Reichsgewerbe⸗
ordnung beftimme ich hiermit für den Bezirf der Huf-
beichlag= und Wagenſchmiede⸗Innung zu Prenzlau:
1) dag Streitigfeiten über den Antritt, die Fortfegung
oder die Auflöfung bes Arbeitöverhältnifies, ſowie
über die Aushändigung oder ben Inhalt des Ar-
beitöbuches oder Zeugnifjes auf Anrufen eines ber
freitenden Theile von ber zuftändigen Innungs⸗
behörde auch dann zu entiheiden find, wenn ber
Arbeitgeber, obwohl er das in ter Innung ver-
tretene Gewerbe betreibt und ſelbſt zur Aufnahme
in bie Innung fähig fein würde, gleichwohl aber
der Innung nicht angehört,
daß die von der Innung erlaffenen Borjchriften
über die Regelung des Lehrlingsverhältniſſes, ſowie
über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge
auch dann bindend find, wenn Deren Lehrherr zu
den unter NE 1 bezeichneten Arbeiigebern gehört,
daß Arbeitgeber der unter NS 1 bezeichneten Art
vom 1. März 1894 ab Lehrlinge nit mehr an-
nehmen dürfen.
Die Lehrlinge folcher Gemerbetreibenden, welche
der Innung nicht angehören, haben ſich hiernach
fünftig einer Prüfung zu unterziehen, melde von
einer Commiffion vorzunehmen ift, deren Mit-
glieder zur Hälfte von der Innung, zur Hälfte
von der Auffichtsbehörde berufen werden.
Es wird dies mit dem Bemerfen zur öffent-
lien Kenntniß gebracht, daß der Bezirk der Innung
die Stadt Prenzlau und die Amtsbezirfe Lübbenow
(mit Ausnahme von Güterberg, Carolinenthal und
Fahrenholz), Jagow, Taſchenberg, Wilſikow, Brietzig
(mit Ausnahme von Paſſendorf), Arendſee, Dedelow,
Güſtow, Gollmitz, Sternhagen, Alexanderhof, Seelübbe,
2)
3
Sa’
287. Ka
AS8
Baumgarten, Kleinow, Eickſtedt, Schmölln, Battin,
Damerow, Brig, Schönfeld, Klockow bes Kreiſes
Prenzlau und die Gemeinde Boigenhurg des Kreiſes
Zemplin umfaßt.
Potsdam, den 4. November 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Grmittelung des Ernteertrages.
255: Wie felther, findet auch für 1893 eine Er:
mittelung bed Ernteertrages flatt, melde durch uns
mittelbare Anfrage bei den Berheiligten moͤglichſt zuver:
läſſige Angaben über die 1-93 wirflid, geerntete Menge
an Bodenerzeugniffen bejchaffen ſoll.
Die Ermittelung wird in der Zeit vom 1. bie
10. Februar 1894 vorgenommen werden.
Dei der Wichtigfeit der Ermittelung erwarte ich,
daß alljeitig eine bereitwillige Mitwirfung zur Be—
Ihaffung der nöthigen Unterlagen erfolgen wird und
daß indbejondere die Mitglieder der Tandmirthichaft:
lihen Vereine, ſowie ale übrigen darum erjuchten
Landwirthe und Ortseinwohner die etwa zu bildenden
Schägungsfommilfionen unterftügen und für Die pünft:
liche und zuverläfftge Ausfüllung der Erhebungsformulare
mit beitragen.
Potsdam, den 9. November 1893.
Der Regierungs-Präfitent.
Viehſeuchen.
256. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen
ſeuche unter dem Rindvieh des Koſſäthen Auguſt Wagner
in Zehlendorf, unter den Schweinen des Viehmäſters
Bellack in Friedrichsberg, Kreis Niederbarnim.
Erloſchen iſt der Milzbrand in Groß-Kreutz,
Kreis Zauch-Belzig.
Potsdam, den 14. November 1893.
Der Regierungd-Präftdent.
bweifu
des Monatsdurchſchnitte der gezahlten höchſten Tagespreiſe einfchrichtid 3% Aufſchlag im Monat Dftober
1893 in den Dauptmarftorten des Negierunge-Begirfö Potsdam.
— —
Bran-J Lucken⸗
Prenz⸗
denburg wald Bote: I
8* Beeslow für “ [Perle | dam n u Neu: I Schwentf Mittited
E Es für | Bran- für berg für [für die h \
E Rreis |venburg | Kreis . Pots: | Kreife | Ruppin F für für
koſteten Kreis g für pam .
= Bees: | MP | Süter: | greis I und | Prem für Kreis | Kreis Bemerfungen
x je 50 Kreis ’ Kreis I Anger: | DR: Ian
E fo: | wen: | de: | Wen: [Kreis | lau |. 5
5 | Kilogramm. SFtorkow. havel-vLucken⸗ Prignip. Zaucd: | und Nuppin. | münbe. | Prignie.
& land. | walde. Belzig. Templin.
M.Pf. IM BEIM. PfM. Pf.IM. PfIM. BMI Pr FM. Br. M.Pf.
| Bür die Kreiſe Cberbarnım,
ld 35333434 Sulds [sn [ar erinnere
. — — un eltow ſowie für Stadı
3. J Richtſtroh 262 2197 2804 21891 2193 315 210 2184 216 San n gi! Berlin ale
anptmarkter
Potsdam, den 11. November 1893.
Der Regierungs-Präfident.
A60
288. Rachweiſ ung der Markt⸗ ꝛe.
J Getreide Uebrige Markt-—
8 —
= Es foften je 100 Kilogramm Es
— ẽ — Rindfleiſch
* Namen der Städte a ‘z 218 & —
elslelzj:|8l8[8]J8]: |. 18:8
3 s5s)16 81315161515836513868*
M. Dr |R. RIR. Br. Br. |M. Br [R. Fram. Br. |. Br. Pr fe. pr R. Br | Bl Br
Angermünde „[alzalı 1|74j13]25[15130)25:50[23|50/36—| 275 1125] 1.15
Beeskow ——112/205—|—17/—]25;—R8|—145:—] 2/91 1120 1 —
Bernau 14/32112/41416/46417| 171321 —35|—155|—[ 5113 1139] 1:10
Brandenburg 14/4211253514179117110127°—27|— 145 — | 3|23 1136) 1j16
Dahme 15/29412)05114|28117|— 130 —40\— 150 — | 31 — 11—1— 90
Eberswalde 14/4641 2]56116[335161971723—[23[—[29|— | 3/22 1408 1,30
Havelberg 14/0851 1188114|— 115197129 —33|— 471505 3106 11208 11—
Jüterbog 145011285115 -I18 125—]22)88[3725] 409 120 1 -
Luckenwalde 14241247113 57]16 35138 —B8|—140/—| 3/40 1120| 1:20
Derleberg 14/35}12|23[12)95116/591301—140|—150/—| 3/63 11505 1520
Potsdam —— 12/72 /—117123129125f29125142|501 3/61 1139] 1,25
Prenzlau 13/90512/05513|9211 5191127 — 126 — 40 —} 3/69 1/3054 110
Pritzwalk 1456112 0611530115 69119 -26- 30 4 267 140 120
Rathenow 14481236113 -116 13130 4 -145 284 1140| 120
Neu⸗Ruppin 16124711460 169235 — 135 — 50'—1 2/95 1135] 1 15
Schwedt 14/6441 3/08114/—|17113526/6653112543750] 2/81 1/40] 1:20
Spandau 14/4011 216511412511775135/—R8| -44 361 1551 1,15
Strausberg 14|76412162117)—}18,46522/— 33) 36 3 43 11401 1 10
Teltow 13/3011 1185]16|10516 60127) —1301—150/— I 4175 1/45] 1,15
Templin 14|—112)—}14—[15)50[30 —[30|—150.— 1 1150 1120| 11—
Treuenbriegen 141951121431 4 — 116 —I— —I— 1 — 3163 1120] 1°—
Wittftod 1448112 03114 -15 03116 —[30)— 9 283 1201
Wriezen a. O. 1396112 13114 61115 60126 575136 25 113
Potsdam, den 11. November 1893.
Belobigung für Rettung aus Lebensgefahr.
259. Der Schüler Richard Schindler zu Berlin‘
hat am 10, Auguft d. 3. den Knaben Paul Kopie,
Ertrinfens in der Babeanftalt zu Treptow gerettet.
Durdiepnitt |1443112321]14155]16,58
Allgemeine Befimmungen.
Die Eıfenbahnreifenden und das fonftige
Publikum müſſen den allgemeinen Anordnungen nad-
Sohn der Wittwe Lohje zu Berlin, vom Tode des |fommen, welche von der Bahnverwaltung behufs Auf-
$ 1.
vedhterhaltung der Ordnung innerhalb des Bahngebiets
Diefe von Muth und Entſchloſſenheit zeugende |und bei der Beförderung von Perfonen und Sachen
That des Schindler bringe ich hiermit belobigend zur
allgemeinen Kenntniß.
Potsdam, den 10. November 1893.
Der Regierungd-Präfident.
Holigel,:Berorbnung
betreffend den Verkehr auf der Etrausberger Kleinbahn.
260. Auf Grund des $ 137 des Geſetzes über die
getroffen werden, und haben den dienftliden Anord—
nungen der in Uniform befindlichen oder mit einem
Dienftabzeichen oder einem fonftigen Ausweis über ihre
amtlihe Eigenſchaft verjehenen Bahnpolizeibeamten
Folge zu Teiften.
Betreten der Bahnanlagen und ber Stationen,
Bahnbeſchädigungen und Berriebsförungen,
allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (®.:|fowie Berhalten der Reifenden beim Ein- und
S. S. 195 ff.) und in Gemäßheit der 88 6, 12 und
15 des Geſetzes über die Polizei-Bermaltung vom
11. März 1850 (G.⸗S. S. 265) wird im Einverftänd-
nig mit der Eiſenbahnbehörde und unter Zuftimmung
des Bezirfdausichuffes für den Verkehr auf der Straug-
er Kleinbahn folgende Polizei⸗Verordnung erlafjen.
Ausſteigen und während der Fahrt.
$ 2.
1) Das Betreten der Bahn, der zur Bahn gehörigen
Böfchungen, Damme, Gräben, Brüden und Jonftigen
Anlagen ift ohne Erlaubnißfarte nur den Auf-
fihtsbehörden und deren Vertretern, den in ber
461
m... 2. m... ML... ano
2
3
4
)
Ausübung ihres Dienftes befindlichen Beamten der
Staatdanmwaltfchaften, den Forſtſchutz⸗ und Polizei-
Beamten, ben zur Wahrnehmung des Zoll, Steuer-
oder Telegraphendienftes innerhalb des Bahn:
jebiets berufenen Beamten, fowie den zu Be—
ſichtigungen dienftlich entjendeten beutichen Offizieren
geftattet. Die bezeichneten Perfonen haben, fofern
fie nit durch ihre Uniform fenntlid find, ſich
durch eine Beſcheinigung ihrer vorgefegten Dienft-
behörbe auf Erfordern auszuweifen.
Das Publitum darf die Bahn nur an dem zu
Uebergängen beſtimmten Stellen betreten und zwar
nur fo Tange, als fi fein Zug nähert.
In allen Fällen ift jeder unnöthige Verzug zu ver⸗
meiden.
Für das Betreten der Bahn und der dazu ger
börigen Anlagen, foweit dieſelben nicht zugleich
ald Weg dienen, durch Bieh, bleibt derjenige ver-
antwortlich, weichem die Aufficht über daſſelbe
obliegt.
5) Sobald fih ein Zug nähert, müſſen Fuhrwerfe,
Neiter, Fußgänger, Treiber von Vieh und Lafts
tieren in angemeffener Enıfernung von der Bahn,
und zwar, fofern Warnungstafeln vorhanden find,
an biefen halten, beziehungsweife die Bahn ſchnell
räumen.
6) Jere Beihädigung der Bahn und der dazu ge
hörigen Anlagen mit Einfhluß ber Telegraphen,
ſowie der Betriebsmittel nebft Zubehör, ingleichen
das Auflegen von Steinen, Holz und fonftigen
Saden auf das Planum, oder das Anbringen
fonftiger Fahrthinderniſſe if verboten, ebenjo die
Erregung falſchen Alarms, die Nahahmung von
Signalen, die Verftellung von Ausweichevorrich-
tungen und überhaupt die Vornahme aller ben
Betrieb flörenden Handlungen.
7) Solange ein Zug fih in Bewegung befindet, iſt
das Ein- und Ausfteigen und der Verſuch dazu,
ſowie da eigenmächtige Deffnen der an den Lang⸗
feiten der Wagen befindlichen Thüren verboten
Pe 7
A162
8) Es if unterjagt, Gegenftände, durch melche Wer: ; Berliner und Charlottenburger Preije im Monat Dftober 15%.
fonen oder Saden beichädigt
während der Fahrt aud dem Wagen zu werfen.
9) Feuergefährliche, ſowie andere Gegenftände, die
auf irgend eine Weile Schaden verurjadhen fünnen,
insbefondere geladene Gewehre, Schießpulver,
leicht entzündliche Stoffe und dergleichen, find von
der Mitnahme ausgeichloffen.
Die Eitenbahnbedienfteten find berechtigt, fich
von der Befchaffenheit der mitgenommenen Gegen-
ftände zu überzeugen.
Jägern und im öffentlichen Dienſte ftehenden
Perfonen ift die Mitführung von Hanbmunition
geftattet.
$ 3. Uebertretungen dieſer Polizei-Berorbnung
werden, ſoweit nicht fonftige meitergehende Straf:
beffimmungen Plag greifen, mit einer Geldftrafe bis zu
60 M. oder im Unvermögengfalle mit entiprechender
Haft geahndet.
8 4. Dieje Polizei-VBerordnung tritt mit ihrer
Berfündigung in Kraft.
Potsdam, den 13. November 1893.
- Der Regierungs-Präftdent.
Graf Hue de Grais.
Bekanntmachungen des
Königlichen PolizeisPräfidenten zu Berlin.
Bekanntmachung,
betreffend die beabfichtigte Errichtung einer katholiſchen Pfarrei im
Südweſten Berlins unter dem Namen der St. Bonifatius Pfarrei.
116. Nachdem der von dem Herrn Fürftbifchof zu
Breslau geftellte Antrag auf Errichtung einer fatholi-
fhen Pfarrei unter dem Namen der St. Bonifatiug:
Pfarrei eine Aenderung erfahren hat, bringe ich unter
Aufhebung meiner Befanntmahung vom 17. September
dieſes Jahres die geplante Neubildung einer Pfarrei
nachſtehend anderweit zur öffentlichen Kenntniß.
Die St. Bonifatius-Pfarrei, zu deren Errichtung
der Herr Fürſtbiſchof zu Breslau die flaatlihe Zus
ſtimmung erbeten bat, ſoll, wie folgt umgrenzt fein:
im Morden durh den Schifffahrts-Kanal (Tempel:
bofer und Waterloo-Ufer) von der Anhalter Bahn
bis zur Bärwaldſtraße;
im Weiten turd die Anhalter Bahn von ber Weid-
bildgrenze bis zum Schifffahrts-Kanale;
im Oſien durh die Bärwaldſtraße ausſchließlich,
welde bei St. Michael verbleibt, vom Schifffahrts⸗
Kanal ab big zu den Kirchhöfen;
im Süden durch die Weichbildgrenge der Stadt
Berlin.
Auf Grund des $ 239 Theil IL. Titel 11 des
Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, melde
durch diefe Veränderung benachtheiligt zu fein glauben,
hierdurch aufgefordert, etwaige Widerſprüche und Ent-
ſchädigungsforderungen bis zum 2. Dezember diefes
Jahres ſchriftlich beim Königlichen Polizei-Prafidium
anzumelden.
Berlin, den 3. November 1893.
Der Polizei-Präftdent.
werden können, 117.
A. Engros-Marktpreiſe
im Monatsdurchſchnitt.
‚Sn Berlin:
für 100 Klgr. Weizen — 14. Marf Ar Sr.
. 8 ⸗ do. (mittel) 14 ⸗
EZ bo. (gering) 1 -= 80
= = = Roggen (gut) 1! =
GE Ze do. (mittel) 1! = 4
EZ bo. (gering) il? =- 0
= =: = Gerfte (gut) 18 - il
⸗—— 2 do. (mittel) 16 = €:
——⸗ 2 do. (gering) 4 = 9 :
= =: = Hafer (gut) i8 = 35
Ze Be bo. (mittel) 17. 19
—⸗2 do. (gering) 16 = 05
= =: = rbien (gut) 19 = 50
Ze bo. (mittel) 8 = 43
——⸗ do. (gering) 17 = 36
= =: = Rideftroh 6 = 3
. 2: =: Heu =: 9:
Monats-Durchſchnitt der höchſten Berliner
Tagespreife einfchlieglich 5% Wuffchlag
für 50 Klgr.
Hafer Stroh Heu
im Monat Oftober 9,92 Mt., 3,50 Mt., 4,92 Mi.
B. Detail-Marftpreije
im Monatsdurchſchnitt.
1) In Berlin:
für 100 Klgr. Erbjen (gelbe z. Kochen) 32 Mark — Pi,
= = = Gpeijebohnen (weiße) 5 = — ⸗
= = WULinſen 55 ⸗ —
.- 2: = Kartoffeln 5 = 10 :
« 1 Ktgr. Rinpfleiih v. d. Keule 1 = 39
1 - - (Baudfeiih) 1» 10 >
:= 1 : Schmeinefleic 1: 38
:- 1 = Kalbfleii 1 = 27 >
«1 = Hammelfleifc 1 = 2%
:» 1 = Sped (geräuchert) 1 = 60
= 1 = Cpbutter I =: 52 >
- 60 Stüd Eier 3 = 7
2) In Charlottenburg:
für 100 Klgr. Erbſen (gelbe z. Koden) 35 Mark — Pl.
- = e Gpeijebohnen (weiße) 5 = — ⸗
- =: = Sınien 50 ⸗ — ⸗
= 2 = Kartoffeln A = 33 ⸗
« 1 Klgr. Rindfleifh v. d. Reue 1 = 40 >
:1 = ⸗ (Bauchfleiſch) J⸗10 >
—1Schweinefleiſch 1 = 50 ⸗
«= 1 = Kalbfleii 1 = 40 :
- 1 = Hammelfleijc 1 = W.:
- 1 s Sped (geräudert) Il = 60 -
«= 1 = GEfbutter 2 = 4 ⸗
. 60 Stüd Eier 4 = 3)
C. Ladenpreiſe in den legten Tagen
bes Monats Dftober 1893:
1) In Berlin:
für 1 Klgr. Weizenmehl NE 1 30 Ps,
A63
für 1 Klgr. Roggenmeht N7 1
= $ = Gerſtengraupe 0 =
- 1 = Gerftengrüge 38 ⸗
- 1. = Bucdhmweizengrüge 40 ⸗
:- 1 =- Bire 40 =
= 1 = Neid (Iava) 5 =
= 1 = Tavarkaffee (mittler) 2 Marf 70 ⸗
1 : ⸗ (gelb in
gebr. Bohnen) 3⸗71⸗
21 = Speiſeſalz 20 ⸗
«= 1 = Scmeinefchmalz(hiefiges) 1 - 60 =:
2) In Charlottenburg:
für 1 Klgr. Weizenmehl NF 1 34 Pf.,
: 1 ⸗ Roggenmehl M 1 30 ⸗
- 1 = _Gerftengraupe 48 =
: 7 Gerſtengrütze 40 ⸗
= 1 = Buchmweigengrüge 45 =
- 41 = Bire 45 ⸗
= 1 = Reis (Java) AT =
-e 1 = avasKaffee (mittler) 2 Marf 55 =
- I = Tavaskaffee (gelb in
gebr. Bohnen 3 = 12 =
1 = Speiefalz 20
1 = Schmeinefchmalz (Diefige®) 1 = 30 >
Berlin, den 7. November 1893.
Königlihes Polizei-Prafidium. Erſte Abtheilung.
Befanntmadhung.
118. Zur Ausbildung von Turnlehrerinnen wird
audy im Jahre 1894 ein etwa drei Monate mwährenter
Kurfus in der Königliden Turnlehrer-Bildungsanſtalt
in Berlin abgehalten werten.
Termin zur Eröffnung deffelben ift auf Dienflag
den 3. April k. 8. anberaumt worden.
Meldungen der in einem Lehramte flehenden Be⸗
werberinnen find bei der vorgelegten Dienftbehörbe
\päteftens biS zum 18. Sanuar k. J., Meldungen
anderer Bewerberinnen bei derjenigen Königlichen Re-
gierung, in deren Bezirk die Berreffende wohnt,
ebenfallg bis zum 15. Jannar k. J. anzubringen.
Die in Berlin wohnenden, in keinem Lehramte
ſtehenden Bewerberinnen haben ihre Meldungen bei dem
Koͤniglichen Polizei-Präſidium hierſelbſt ebenfalls bis
zum 15. Januar k. J. anzubringen.
Den Meldungen find die in NE A der Aufnahme:
befiimmungen Vom 24. November 1884 bezeichneten
Schriftffüde gebeftet beizufügen.
Berlin, den 18. Dftober 1893.
Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts- und Mebdi-
. zinal-Angelegenbeiten. ,
1
W
*
Borftehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen
Kennmiß gebradt.
Berlin, den 3. November 1893.
Der Polizei-Präfident.
Befanntmadung.
119. Der zu London Homerton unter der Firma
„Ihe British Xylonite Company Limited‘ beftehen-
den Aftienaeiellihaft it vom Herrn Minifter für Handel
30 Pf.,]und Gewerbe am 21. September 1893 die Erlaubniß
zum Gefchäftsbetriebe in Preußen ertheilt worden.
Nachſtehend bringe ich dieſe Erlaubniß ſowie einen
Auszug aus dem Geſellſchaftsvertrag und den Statuten
der Geſellſchaft zur oͤffentlichen Kenntniß.
Berlin, den 30. Oktober 1893.
Der Polizei⸗Präſident.
Freiherr von Richthofen.
*
Der zu London Homerton unter der Firma „The
British Xylonite Company Limited‘ befiehenden
Aftiengejellihaft wird die Erlauknig zum Geſchäfts⸗
betriebe in Preußen auf Grund des 8 18 der Gewerbes
ordnung vom 17. Januar 1845 in der Faffung des
Geſetzes vom 22. Juni 1861 ($ 12 der Gewerbeorb-
nung vom 21. Juni 1869) hiermit unter folgenden
Bedingungen ertheilt:
1) Die Erlaubnig und ein von dem Königlichen
PolizeisPräfidenten zu Berlin feftzuftellender Aus⸗
zug des Statutd und etwaige Aenderungen ber in
biefem Auszuge enthaltenen Beftimmungen find
auf Koften der Gefellihaft in dem Amtsblatte der
Königlihen Regierung zu Potsdam und der
Stadt Berlin in Deuticher Ueberfegung zu öffent-
licher Kenntniß zu bringen.
Für jete Aenderung oder Ergänzung des Statuts
it die Zufimmung des Königlich Preußiſchen
Minifters für Handel und Gewerbe zu ermwirfen.
In allen Proſpekten und Befanntmachungen der
Geſellſchaft iſt als Gejellihaftsvermögen und
Grundkapital nur das wirklich gezeichnete Actien⸗
kapital aufzuführen.
Die Geſellſchaft iſt verpflichtet, in Berlin eine
Zweigniederlaſſung mit einem Geſchäftslokale und
einem dort anſäſſigen General-Bevollmächtigten zu
begründen und von dieſem Orte aus regelmäßig
ihre Verträge mit Preußiſchen Unterthanen abzu⸗
ſchließen, ſowie auch wegen aller aus ihren Ge—
ſchäften mit ſolchen entſtehenden Verbindlichkeiten
bei den Gerichten jenes Orts als Beklagte Recht
zu nehmen.
Dem Königlichen Polizei-Präſidenten zu Berlin
iR in den erſten vier Monaten jedes Geſchäftsſjahrs
a. derallgemeine Rechnungsabſchluß der Gejellichaft,
b. ein befonderer Rechnungsabſchluß ter Preußiichen
Geichäftsniederlaffung, in welder das in
Preußen befindfide Vermögen abgejondert
von dem übrigen Vermögen nachzuweiſen ift,
einzureichen.
Dem genannten Königlichen Polizei-Prä-
fiventen bleibt vorbehalten, nähere Grundfäge für
die Aufſtellung des bejonderen Rechnungsabſchluſſes
feftzufegen und nähere Erläuterungen über Die
darin aufzunehmenden Eintragungen zu verlangen.
Der General-Bevollmächtigte bat fih auf Erfordern
des Königlichen Poligei-Präftdenten zu Berlin zum
Bortheile ſämmtlicher Preußiichen Gläubiger der
Beiellichatt wenkäekäde. ———————
2)
3
St
4)
5)
6)
A6A
unter Stellung zulänglicher Sicherheit zu ver-
pflihten, für die Richtigkeit des eingereichten be-
ſonderen Rechnungsabſchluſſes einzuftehen.
Die Erlaubniß kann zu jeber- Zeit und ohne daß
ed der Angabe von Gründen bedarf, nah dem
Ermeſſen der Königlich Preußischen Staats⸗
rvegierung zurüdgenommen und für erlojchen
erflärt werden.
Die Befugnig zum Ermerbe von Brundeigenthum
in Preußen wird nidt Schon durch Diele
Erlaubniß, fondern erft durch beſondere, in jedem
. einzelnen Falle nachzuſuchende landesherrliche Er-
laubniß erlangt.
Berlin, den 21. September 1893.
(Siegel.)
Der Minifter für Handel und Gewerbe.
Im Auftrage
gez. von Wendt.
Erlaubniß zum Gefchäftsbetriebe in Preußen für
die zu London Homerton unter der Firma ',The
British Xylonite Company Limited“ beftehende
Altiengeſellſchaft. A. 3740.
. *
Huszug. Eu
Gefellfchaftsgefege von 1862 und 1867
Actiengeſellſchaft. |
Geſellſchaftsvertrag |
der British Xylonite Company Limited.
1) Der Name der Gefellichaft iſt die British
Xylonite Company Limited.
2) Der eingetragene Geſchäftsſitz der Geſellſchaft
fol in England belegen’ fein.
3) Die Zwecke, für welche die Geſellſchaft begründet
wird, find:
die Annahme und Infraftjegung eines am 11. Juni
1877 getroffenen Abfommeng, welches unter anderm
den Kauf des bisher von den Herren Daniel Spill
Co. zu Homerton, Middlesex High Street be-
triebenen Fabrikationsgeſchäfts von Ivorid und Xylonit,
mit den Baulichfeiten und Grundſtücken, auf melden
das Geſchäft betrieben wird ſowie dem Inventar,
dem Waarenlager, den in gedachtem Geſchäft be-
nutzten Effecten und Vermoͤgenstheilen jowie dem
Geſchäftintereſſe und den verichiedenen in dem Ber-
trage erwähnten Patenten und den Berkefferungen
daran vorfieht;
ber Fortbetrieb des gedachten Geſchäfts in bisheriger
Weiſe jowie allgemein bie Fabrifation und Herftellung
ſowie die Berwendung und der Verfauf von Xylodine
und feiner Zufammenfegungen;
bie Fabrikation und der Berfauf von allen Artifeln,
welche aus Ivorid, Xylonit oder einer andern
Miſchung von Xylodine oder einem ähnlichen Material
oder einer Ähnlichen Zufammenftellung hergeſtellt
werben, gleidhgiltig, ob Dies bereits bekannt oder erft
Ipäter entdedt wird;
ber Erwerb von englijchen oder ausländischen Pa—
tenten, Patentrechten, Licenzen, Privilegien ober Be⸗
7
Nut
8)
*
fugniffen mit Bezug cuf Erfindungen, welche der Ge-
ſellſchaft nügfich fein mögen;
der Kauf, die Uebernahme oder Pacht oder fonflige
Ermerb von Ländereien, Grundeigenthum, Baulich⸗
feiten, Fabrifen oder Beſitzthum für irgend einen der
Geſellſchaftszwecke;
die Errichtung und der Bau von Gebäuden, Fa⸗
brifen und Mafchinenanlagen;
der Kauf oder fonftige Erwerb von andern Befis-
thümern, Rechten und Anrediten für den einen ober
andern der vorgedachten Zwecke;
ber Berfauf, die Verpachtung oder fonftige Ver⸗
fügung über die Geſammtheit oder einen Theil des
Grundeigenthums, der Fabriken, Patente und Befig-
thümer der Geſellſchaft;
die Fuſion, der Kauf oder fonftige Ermerf® des
Geſchäfts oder von Geſchäftsantheilen und Anrechten
an andren Gejellichaften, die für Gelchäfte ähnlicher
Art wie die der Gejellichaft begründet find oder be⸗
trieben werden;
die Aufnahme von Geldern gegen VBerbypothecirung
bes Beſitzthums und der Unternehmungen der Geſell⸗
ichaft oder eines Theile derjelben, die Ausgabe von
Schufdverfchreibungen, Obligationen, Ausſtellung von
eignen und gezogenen Wedfeln fowie Eingehung
andermeiter Verbindlichkeiten oder Pfandbeftellungen
ſeitens der Geſellſchaft zur Aufnahme von Geldern;
allgemein die Bornahme aller.andren Saden, welche
zur Erreichung fämmtlicher oder einzelner Zwecke, Die
vorſtehend erwähnt find, dienlich find oder damit ın
Verbindung ftehen.
4) Die Berbindlichfeit der Actionäre iſt eine be-
ſchränkte.
5) Das Gejellihafsfapital beträgt Lſtr. 50000,
eingetheift in 4000 Prioritätsactien a Ltr. 10 und 1000
nachſtehenden Actien a Lſtr. 10.
Anhang zu dem Geſellſchaftsvertrag.
Durd einen am 8. März 1881 gefaßten Beſchluß
wurde das Kapital der Geſellſchaft auf Ltr. 60000
erhöht und zwar wurden 1000 Prioritätsaction a Lſtr. 10
zugefügt.
Protokoll
genehmigt durch Beſchluß der Chancery Abtheilung
des Oberen Gerichtshofs vom 1. Dezember 1882 ab-
gefaßt in Sadyen betreffend die Actiengefellichaftsgejege
von 1862 bis 1880 und zwar jperiel in Saden be-
treffend die British Xylonite Company Limited, durd
welchen die Herabjegung des Gejellichaftsfapitale von
er. 60000 auf Ffir. 30000 beftätigt wurde und weldyer
am 18. Dezember 1882 auf der Actiengejellichafte-
regiftratur eingetragen murde:
„Das Kapital der Gefellichaft beträgt Lſtr. 30000,
eingetheilt in 5000 Prioritätsactien a Lſtr. 5 und
1000 nachgeſetzten Actien a Lſtr. 5. 3749 dieſer
Prioritätsactien, und 402 diefer nachgefeßten Actien
ſollen als voll eingezahlt erachtet werden; der Reſt
von 1251 Priorifätsactien und 598 nadıgejepten
Actien ift noch nicht ausgegeben.”
A465 |
Durch Sperialbeihluß vom 21. Juni 1887, bes
fätigt am 7. Juli 1687, wurde dus Kapital ber Ges
ſellſchaft auf Lſtr. 100000 erhöht und zwar durch Creirung
von 14000 neuen Actien a Pfr. 5, die nad dem je-
weiligen Belieben der Direstoren ald Vorzugs- oder
nachftehende Actien auszugeben find.
Berbeijerte Statuten
ber British Xylonite Company Limited.
Einleitung ı.
Dividende anf Porzugsactien.
7) Vorzugs⸗ und nachſtehende Actien.
Die Inhaber von Vorzugsactien follen befugt fen,
von den Gewinnen der Geſellſchaft als erſten Anſpruch
eine Borzugsdividende von 9% fjährlih auf den je-
weilig eingezahlten Betrag der von ihnen innegehaltenen
Borzugsactien in Empfang zu nehmen. Sie haben dag
Recht, den Gewinn fpäterer Jahre in Anſpruch zu
nehmen, um einen Ausfall in den Dividenden ber voran-
gehenden Jahre auszugleichen.
Dividende auf nachſtehende Actien.
8) Die Inhaber von nachſtehenden Actien jollen
berechtigt fein, aus den Gewinner der Gelellichaft ale
einen zweitfiebenden Anſpruch eine Dividende von 5%
jährlich auf den eingezahlten Betrag der von ihnen inne-
gehaltenen nachſtehenden Actien in Empfang zu nehmen.
Sie haben jedoch nicht das Recht die Gewinne fpäterer
Jahre ın Anjpruc zu nehmen, um einen Ausfall in den
Dividenden der früheren Jahre auf dieſe Actien aus
zugleichen,
Ueberichießender Gewinn.
9) Der überſchießende Gewinn foll unter die
Actionäre nad Berhältniß des Nominalbetrages des von
ihnen innegehaltenen Kapitals vertheilt werden.
Certificate.
Bertificate.
10) Die Eertificate einggiengener Actien oder Ka⸗
pitalantheile ſollen unter dem Siegel der Gejellichaft
ausgeſtellt und von zwei Directoren gezeichnet und dem
Serretair oder einer andren von den Directoren beftelften
Perſon gegengezeichnet werden.
Anſpruch auf Bertificate.
11) Jeder Actionär hat Anſpruch auf ein Eertificat
für alfe feine eingetragenen Actien oder Kapitalantheile
oder auf verjchiedene Gertificate ein fedes über einen
Theil der Actien oder Antheile. Jedes Actiencertificat
jo die Nummer reſp. die Nummern der Actien, be:
zügiich deſſen oder derer es ausgeftellt iſt ſowie den
darauf bezahlten Betrag angeben.
Nahforderungen.
Nachforderungen.
15) Die Directoren können von Zeit zu Zeit an
die Inhaber von eingetragenen Actien bezüglich der
darauf unbezahlt gebliebenen Beträge Nachforderungen
ſtellen und die betreffenden Actionäre haben den Betrag
der auf ſeine Actien entfallenden Nachforderungen an
diefenige.Perfon und zu den Zeiten und an den Orten,
bie die Directoren dazu beflimmen zu bezahlen. Minde-
ſtens 21 Tage vorher muß eine Benachrichtigung, in
der Zeit und Ort der Zahlung fowie die Perſon an bie
die Zahlung zu erfolgen bat, anzugeben find, erfolgen.
Haftbarfeit gemeinfchaftlicher Inhaber.
16) Wenn verichiedene Perjonen gemeinfchaftlide
Inhaber einer Actie find, jo tollen fie alle für einen
und einer für alle für die Zahlung der darauf erfolgenden
Nachforderungen verantwortlich fein.
Wann gilt eine Nachforderung als erfolgt.
17) Eine Nachforderung ſoll als erfolgt gelten,
wenn der Beſchluß der Directoren, ber die Nachforde⸗
rung anordnet, erlaſſen wird.
Zinfen auf unbezahlte Nachforberungsbeträge.
19) Jeder Actionär ſoll verpflichtet fein, Zinſen auf
die unberidytigten Nachforderungsbeträge von dem zur
Zahlung berjelben beflimmten Tage ab zu zahlen und
jwar zu dem von den Directoren bei Erhebung der
Nachforderung beftimmten Zinsſatze, welcher 10 °/, jähr-
lich nicht überfteigen darf; ift Fein Zinsſatz beflimmt, zu
5% jährlih. Die Directoren fönnen jedody die Bes
fammtheit oder einen Theil der Zinjen erlaffen.
lebertragung und Uebergang von eingetra-
eren Actien.
Action zunächſt der Gejellichaft anzubieten.
21) Jeder Actionär, der eingetragene Actien zu
übertragen wünſcht, ſoll dieſelben zunächſt an die Ge-
ſellſchaft in einem an die eingetragenen Büreaur der-
jelben adreifirten Brief anbieten und dabei den Preis
angeben, welchen er für diefelben anzunehmen gemillt
if. Wenn die Gefellichaft nicht binnen 7 Tagen nad
Empfang jolden Angebots ihre Acceptatien defjelben in
einem nad) ber eingetragenen Adreffe ded Actionärd zu
richtenden Briefe, mittheilt, fo fol e8 jo angejehen werden,
als babe fie die Dfferte abgelehnt. Nimmt fie dagegen
die Offerte mit oder ohne Mobdififation an, jo Folen
die Dirertoren die Lebertragung der Actien vollziehen
lafien und fönnen mit denfelben verfahren, wie fie Dies
den Intereſſen der Geſellſchaft für am vortheilhaftften
halten.
Art der Uchertragung.
22) Eingetragene Actien der Geſellſchaft follen nur
durch Schriftliche Urkunde übertragbar fein und zwar in
der von den Dirertoren genehmigten Form, die Urkunde
ift von dem Gedenten und dem Ceſſionar zu unterzeichnen.
Der Cedent fol jo lange ald Kigenthümer der Actie
erachtet werden, bid der Name des Geffionars in den
diesbezüglichen Negiftern eingetragen tft.
Dispofition der Mebertragungsurfunde.
25) In allen Fällen ſoll die Hebertragungsurfunde
mit dem ober den Gertificaten der zu übertragenden
Actien bei dem Serretair niedergelegt werden; ferner
muß zum Beweiſe des Nechtstiteld des Cedenten oder
feines Rechts die Actien zu übertragen folcher weitere
Nachweis erbracht werden, wie dies in angemefjener
Weile von der Geſellſchaft verlangt wird.
Verfügung über verfallene Actien.
36) Die Direetoren fünnen verfallene Actien nad
ihrem Belieben verfaufen oder anbermweit barüber vers
fügen und dürfen nad ihrem beften Ermeſſen die Ber-
fallerflärung von Actien aufheben oder ungiltig erflären,
A466
wenn alle darauf gejchuldeten Nüdftände und Zinſen
berichtigt werben.
Verbindlichkeit troß Verfalls Nachferderungen zu bezahlen.
37) Actionäre, deren Actien für verfallen erflärt
find, follen trogdem verpflichtet fein, der Geſellſchaft affe
Nachforderungen, Zinjen und Unfoften, weldye zur Zeit
des Verfall auf dieſe Actien rüdftändig find, zu be-
zahlen.
Kapitalserhöhung.
Befugniß zur Kapitalserhöhung.
43) Die Geſellſchaft kann mit Genehmigung von
mindeflend ?/4 der auf einer zu dieſem Zwecke cinbe-
rufenen Generalverſammlung perſönlich anweſenden oder
vertretenen Actionäre jeweilig das Kapital der Geſell⸗
ſchaft durch Creirung neuer Actien in einem ber Geſell⸗
ſchaft zweckdienlich erſcheinenden Umfange erhöhen. Die
Benachrichtigung von der Generalverſammlung muß
mindeſtens 21 Tage zuvor erfolgen und den Zweck der
Verſammlung ſowie das Weſen der vorzuſchlagenden
Beſchlüſſe näher angeben. |
©eneralverfammlungen.
Erſte Seneralverfammlung.
48) Eine Generalverfammiung der Geſellſchaft jo
in der Hauptfladt binnen 4 Monaten nad) Eintragung
bed Gejelliyaftövertrages und der Statuten abgehalten
werden.
Orbentliche Öeneralverjommlungen nach den Deränberungen
Sperialbeichluß rom Augun 1052, beftätigt am 12,
emider .
49) Eine ordentliche Generalverſammlung foll zwei⸗
mal jährlid an denjenigen Tagen des Februar und
Auguft und an demjenigen Orte, wie die Direetoren
dies beftimmen mögen, abgehalten werden.
Außerordentlihe Geueralverſammlungen.
50) Die Directoren fönnen, wenn fie es für an-
gebracht erachten, und jollen auf fchriftlichen Antrag von
mindeftend fünf Actionären, die nicht weniger als den
dritten Theil des eingezahlten Actienfapitalö vepräfen-
tiren, eine außerordentliche Generalverjammlung ein=
berufen.
durch
Sep⸗
Beſchlußfaäͤhige Zahl.
54) Kein Geſchäft außer der Dividendenerklärung
ſoll auf einer Generalverſammlung erledigt werden,
wenn nicht mindeſtens eine beſchlußfaͤhige Zahl von fünf
oder mehr Actionären bei Beginn der Geſchäfte per—
ſönlich anweſend iſt.
Directoren und ihre Befugniſſe.
Zahl der Directoren.
71) Die Zahl der Directoren ſoll nicht weniger als
fünf und nicht mehr als acht betragen, es ſei denn daß
eine Generalverſammlung anderweite Vorſchriften trifft.
Allgemeine Befugniſſe.
74) Vorbehaltlich der von der Geſellſchaft jeweilig
auf Generalverſammlungen getroffenen Beſtimmungen,
ſollen die Geſchäfte der Geſellſchaft von den Directoren
geführt werden. Denſelben ſtehen alle Machtbefugniſſe
zu, welche nicht nach den Geſellſchaftsgeſetzen von 1862
und 1867 oder dieſen Statuten oder dieſen Beſtim—
mungen ausdrüädiich als von der Geſellſchaft und in
Generalverſammlungen ausübbar erklärt find. Alt
gemein dürfen die Directoren alle Handlungen und Alte
vornehmen, welche zum Geſchäftsbetrieb der Geſellſchaft
erforderliy und zmedd.enlid find; insbeſondere follen
fie (vorbehaltlid; der vorgedachten allgemeinen Madı:
befugnifje) den vorfiebend in Bezug genommenen Ber:
trag ausführen; fie find befugt, die Dbliegenheiten und
Gehälter des Sekretaird und andrer Beamter, ter
Commis, Agerten und Diener der Geſellſchaft feflzuiegen
und zu beftimmen und diefe Perfonen zu entfallen Sie
find befugt, die Koften, Gebühren und Unfoften, die mıı
der Gründung und Eintragung der Gefellidaft im Zu: |
fammenpang fleben, «us den Fonde der Geſellſchaft zu
bezahlen; hierin find die Koflen des vorermähnten 2er:
trages mit eingeſchloſſen.
Ernennung eines Selretairs eder Geſchäftsführers.
15) Die Directoren können aus ihrer Mitte einen
oder mehrere zu Sefretairen oder Geſchäftsführern ber
Geſellſchaft oder zu Geſchäftsführern der Geſammiheit
oder eines Theils der Geſchäfte der Geſellſchaft gegen
eın von ihnen feitzufegendee Gehalt oder Honorar be
ſtellen. Diefes Honorar tritt der Vergütung binzu,
welche fie in ihrer Eigenfchaft ale Directoren nad) Map:
gabe diefer Eraruten beanſpruchen fünnen.
Zahlungen durch Cheque.
76) Die Directoren ſollen das Bankkonto der Gr
jellichaft auf den Namen dır Geſellſchaft führen lafien.
Jeder namens ter Geſellſchaft bezahlte Betrag, melder
efr. 5 oter mehr beträgt, ſoll durch von mindeſtens
znei Direstoren zu zeichnente Chequed auf tie Bar
quiers ter Gejellichaft bezahlt werden.
Allgemeinen Siegel der Geſellſchaft.
77) Die Direstoren ſollen ein allgemeines Ziegel
der Gejellichaft beichaffen, weldes von derjenigen Perjen
und in ter Weite verwahrt werben joll, wie fie dies
anordnen. Sie haben voͤlle Befugniß die Benutzung
des gedachten Siegels bezüglich der Angelegenpeiten und
Geſchäfte der Geſellſchaft nah ihrem beften Ermeſſen
anzuordnen und zu handhaben.
Zufag in Folge Epecialbeichluffes vom 21. Juni 1887, bejtätigt
am 7. Juli 1887.
Jede Urfunde, welcher das Siegel beigefügt wird,
joll von zwei Directoren gezeichnet fein.
Berechnung der Dividenden.
97) Die Dividende auf jede Actie fol nad dem
zu Beginn des Finanzjahres, aus deſſen Gewinn die
Dividende feftgefegt werden fol, auf die Actien ei:
gezahlten oder ordnungsmäßig freditirten Betrage ber
rechnet werden.
Benadhrichtigung von der Dividende.
99) Eine Benachrichtigung von jeder feftgelegten
Dividende foll an jeden eingetragenen Actionär ertheilt
werden,
Nicht eingeforderte Dividenden
100) Alfe Dividenden, die ein Jahr nad ihrer
Feſtſetzung nicht erhoben find, follen bis zur Erhebung
zum Beften der Gefellihaft angelegt oder jonftmie ge
braudt werden.
Amtsblatt.
Tragen keine Zinſen.
101) Keine Dividende oder Zinſen darauf ſoll der
Geſellſchaft gegenüber verginöbar fein.
ilanz.
104) Sobald mie möglid nad) Ablauf des Finanz-
jahres Soll die Bilanz gezogen und der nächſten orbeni-
Iihen Generalverfammlung der Gejellichaft vorgelegt
werden. Diefelbe ſoll eine Weberfiht über das Ber-
mögen und die Verbindlichkeiten der Geſellſchaft am
Schluſſe des Finanzjahres enthalten und foll unter den
in ber Anlage zu Tabelle A. des Gefellichaftsgejeges
von 1862 aufgeführten Titeln beziehungsweiſe dem
moͤglichſt ähnlich abgefaßt werden.
Gewinn und’ Verluftfonto nach den durch Den Specialbeihluß von
21. Zuni 1887 betätigt am 7. Juli 1887 gemachten Veränterungen.
105) Gleichzeitig mit der Bilanz follen die Direr-
toren der Berfammlung ein Gewinn und Berluftfonto
während des Finanzjahres vorlegen, welches in möglichſt
paffender Form die Bruttveinnahmen aufmweift und die
verfchiedenen Quellen derjelben auseinander hält, jowie
die Bruttoausgaben unter Trennung der verfchiedenen
Arten derjelben enthält. Jeder Ausgabepoften, welcher
zutreffend gegenüber der Einnahme des Jahres belaftet
werden fann, joll in Rechnung geftellt werden und wenn
ein Ausgabepoften in einem einzelnen Jahre zutreffend
auf mehrere Jahre vertheilt werden fann, fo fol der
ganze Betrag des Poftens mit den Gründen aufgeführt
werden, warum die Belaftung repartirt wird. Wine ge-
drudte oder geichriebene Abſchrift diefer Bilanz ſoll acht
Tage vor der Berfammlung jedem Actionär überjandt
werden.
Bilanz uud Konto follen unterzeichnet werben.
106) Jede ſolche Bilanz und jeder jolde Konto-
auszug ſollen von zwei Directoren gezeichnet und von
dem Sefretair gegengezeichnet werben.
Nevifion.
Konten find zu revidirer.
107) Die Konten der Geſellſchaft ſollen geprüft
und die Gorrectheit der Bilanz von einem oder meh:
reren Reviforen feftgeftellt werden. Der oder die erften
Reviſoren jollen von den Directoren ernannt werben.
Die ſpäteren Reviſoren jollen alljährlid von den
Generalverfammlungen der Geſellſchaft erwählt merden.
Eine zufällige Vacanz in dem Amte eines Reviſors
ſoll jofort von den Directoren ausgefüllt werden.
erichte.
114) Die Reviſoren follen den Actionären auf der
Bilanz und den Rechnungsauszügen einen Bericht er-
ftatten und ſollen ihre Berichte zufammen mit dem Be:
richte der Directoren auf der nädıften der Sertigftellung des
Berichts folgenden Generalverfammlung verlejen werden,
in biefem Bericht follen die Reviſoren fonftatiren, ob
ihrer Meinung nad) die Rechnungsauszüge, die fie ge-
prüft haben, die Rage der Gejellichaft vollftändig und in
angemefjener Weiſe aufdeden.
Benadridhtigungen.
Zuftellung von Benachrichtigungen.
115) Eine Benadridtigung, die einem Actionär zu
467
Perfon oder durch Zurüdlaffung oder durch Ueberſen⸗
dung durch die Poft in einem nad) der eingetragenen
Adreſſe des Actionärs adreifirten Briefe zugeftellt werden.
Actionäre, die außerhalb des Vereinigten Königreiche wohnen.
117) Jeder Actionär, der außerhalb des Vereinigten
Königreih8 wohnt, kann dem Sefretair jur Eintragung
eine Adreſſe innerhalb des Vereinigten Königreichs zum
Zwecke der Zuftellung von Benachrichtigungen angeben.
Die jo angegebene Abdreife joll als die eingetragene
Adreffe ded Actionärs angejeben werden. ft das nicht
geſchehen, fo fol der einzetragene Geſchäftsſitz als jeine
eingetragene Adreſſe erachtet werden. ine dort offen-
fihtlih niedergelegte Benachrichtigung ſoll als dem
Actionär zugeftellt erachtet werden, welcher eine Adreſſe
nicht angegeben bat, wenn auch die Benadricdtigung
nicht an ihn gefandt if.
Benachrichtigungen durch Annoncen.
119) Alle Benachrichtigungen, die nad) den Ge—
jellfchaftögeegen von 1562 und 1867 oder den Regu-
lativen der Gejellfchaft durch Annoncen, zu erfolgen haben,
ſollen in einer oder mehreren Londoner Tageszeitungen,
bie zu dieſem Zmede von den Directoren zu beflimmen
find, inferirt werben.
Auflöfung.
Zwecke der —
120) Die Auflöfung der Geſellſchaft kann zu irgend
einem Zwecke beichloffen werden und zwar ift es gleich-
giltig, ob die vollſtändige Auflöfung der Bejellichaft,
ihre Refonftruirung oder Umwandlung, ihre Fuſion mit
einer andren Gejellichaft oder der Kauf des Geſchäfts
einer andren Geſellſchaft oder fonft etwas beabfichtigt ift.
Wie wird die Auflöfung bewirft.
121) Die Auflöfung der Geſellſchaft fann erfolgen,
wenn fie Durch einen auf einer außerordentlichen General:
verfammfung von flimmberedytigten Actionären, melde
mindeſtens drei Viertel ter jeweiligen Actien der Gejell-
Ihaft inne halten, gefaßten Beſchluß angeordnet wird.
Die aufßerordentlihe Generalverfammlung muß durch
eine Benadrichtigung, in der die Abfiht den Beſchluß
in Vorjchlag zu bringen angegeben ift, zufammenberufen
jein und muß dieſer Beſchluß auf einer zweiten General:
verfammlung, von der ebenfalls eine Benachrichtigung
zu ertbeifen iſt und die mindeſtens einen und höchſtens
zwei Monate von dem Tage ter Berfammlung, auf der
diefer Beſchluß gefußt mar, zeitlich getrennt fein muß,
durch eine Majorität dieſer feweilig zum flimmen be-
rechtigten Actionäre beftätigt jein.
Liquidation durch wen ausgeführt.
122) Außer in dem Falle, daß die Liquidation der
Geſellſchaft nach geſetzlicher Vorſchrift durch das Gericht
zu erfolgen hat, findet die Liquidation durch das Di:
rectorium ftatt, wenn nicht eine Generalverfammlung
andere beichließt.
Bekanntmachungen des Königlichen
Eosnfiftoriums der Yrovin; Brandenburg.
Defanntmadhung.
14. Bon den zufländigen Staatd- und Kirdyen-
irgend einem Zwecke zuzuftellen ift, kann ihm entweder in] behörden wird die Errichtung eines neuen evange⸗
A68
liſchen Kirchſpiels der Chriſtuskirche in Berlin
und im Zuſammenhange damit die nachfolgende Ver⸗
änderung in den Grenzen der Kirchſpiele
von Dreifaltigkeit, St. Lukas, Heilig-Kreuz,
Jeruſalem und Zwölf: Apofteln beabfichtigt.
Die Grenzen des Chriftusfirdiprengels find:
a. im Norden, Nordoften und OÖften:
die Nordgrenze ber Grundflüde Nr. 48 und
Nr. 100A. der Königgrägerftraße, die hintere
Grenze der an ber Morgenfeite der König-
gräßerfiraße belegenen Grundftüde von der füd-
lien Grenze der Hedemannſtraße ab bis zum
Belle-Alliance-Pla (jo daß mit eingeidloffen
werden die Nummern 20, 21 und 22 des
Pages gleich 73, 72 und 71 der Königgräßer-
ftraße, fowie auch das an diejer nicht numerirte
Eckhaus Nr. 23 des Belle-Alliance:-Plages),
ferner die Mittellinie der Belle-Alliance-Brüde
und die Mittellinie der Belle-Alliance-Straße
big zum Schnittpunfte mit der Mittellinie der
Kreugbergftraße;
Süden:
die Mittellinie der Kreuzbergſtraße von dem
obengedachten Schnittpunfte bis zur hinteren
Grenze der auf der Morgenjeite der Mödern-
ftraße belegenen Grundftüde;
Weften (und Norden):
diefe hintere Grenze (mit Ausſchluß der Ed-
grundftüde) vom Schnittpunfte mit der Diittel-
linie der Kreuzbergſtraße bis zur Mittellinie
bes Landwehrkanals, diefe Mittellinie vom
Schnittpunfte mit der hinteren Grenze der auf
der Morgenfeite der Mödernftraße belegenen
Grundſtücke bis zum Schnittpunkte mit der hin-
teren Grenze der auf der Abenbdfeite der Groß:
beerenftraße belegenen Grundftüde, vom Schnitt-
punfte ab nordwärts diefe hintere Grenze ein-
ihließlih der an dem Halleſchen Ufer, ber
Kleinbeerene und Halleſchen Straße belegenen
Edgrundftüde, und im Anfchluffe daran die
hintere Grenze der auf der Abendfeite der
Königgrägerftraße befegenen Grundſtücke bis zum
Scnittpunfte mit der unter a. angegebenen
Nordgrenze.
Die Evangelien, die in ben durch diefe Grenz-
Iinien von Dreifaltigfeit, St. Lukas, Heilig: Kreuz, Ie-
rufalem abgetrennten Straßen und Straßentheilen
wohnen, follen unter Auspfarrung aus je den bezeich-
neten Slirchengemeinden zu einer neuen ewangelifchen
Kirchengemeinde der Chriftusfirche vereinigt und dabei
ſoll beflimmt werden:
a. die Begräbniſſe aus der neuen Parodie finden bis
zu einer mit Genehmigung der Auffichtöbehörde
eintretenden andermweitigen Regelung auf dem Kirch⸗
hofe der Kirche zum, heiligen Kreuze flatt;
b. im
beftätigten Beichlüffe der Vereinigten Kreisſpnoden
für ganz Berlin feftgefegt find, follen bie auf
Weiteres für die Angehörigen der neuen Parodie,
je nach ihrer bisherigen ZJugehörigfeit zu Drei-
* faltigfeit oder St. Lukas oder Heilig Kreuz oder
Jeruſalem, aud die Begräbnißftolgehührentaren je
biefer Kirchen in fortbauernder Geltung bleiben.
11. Bon dem Kirchenſprengel zum heiligen Kreuz
werden ferner die nachfolgend unter a. und b. bezeich:
neten Theile unter Auspfarrung der darin mohnenden
Evangelifhen von der Kirche zum heiligen Kreuz und
Einpfarrung zu a.: bei der Zmölf Apoſtelkirche, zu b.:
bei der St. Lukaskirche abgetrennt und binzugelegt:
a. zum Sprengel der Zwölf: Upoftelfirche:
das im Norden durch die hintere Grenze der
Grundftüde auf der Nachtſeite der Worffiraße,
im Oſten durch das Geleife der Dresdener
Eifenbahn, im Süden durd die Weichbildgrenze
und im Weften durch die Parodialgrenze ein-
geichloffene Stüd,
b. zum Sprengel der &t. Lufastirche:
dag im Oſten durch Die hintere Grenze der
Grundftüde auf der Morgenjeite der Mödern-
ftraße, im Süden und Welten burd die Mittel-
linie der Kreugbergftraße und die neue Parochial⸗
grenze mit Zmölf-Apoflel, im Norden durch die
bisherige Parochialgrenze von St. Lukas ein-
geichloffene Stück einichlieflih der Eckgrund⸗
ftüde der Mödernftraße.
Indem wir den vorftehenden Parochial-Regulirungs⸗
plan biermit zur Öffentlichen Kenntniß bringen, fordern
wir alle Derbeiligten auf, etwaige Einwendungen da⸗
gegen bie zum 20. November d. 8. während der Zeit
von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in
dem Amtszimmer N 10 unferer Geſchäftsräume
(Schügenftrafe 26 1.) bei dem Bureau-Borfleher,
Rechnungsrarh Paude oder deſſen Stellvertreter unter
geeignetem Ausweiſe über ihre Betheiligung bei der
Sache jchriftlich einzureichen oder mündlich zu Prorofoll
zu erflären.
Berlin, den 26. Oftober 1893.
Königliches Konfiftorium der Provinz Brandenburg.
Errichtung eines zweiten Diafonats an der St. Pauls Kirche
su Berlin.
15. Mit Genehmigung des Herrn Minifters der
geiftlichen, Unterriditd- und Mebizinal-Angelegenheiten
und bed Evangeliihen Ober-Kirchenrathbed und nad
Anhörung der Berheiligten wird in der St. Paule-
Parodie zu Berlin ein zweited Diafonat mit dem Sige
ın Berlin gegründet. Dajjelbe wird mit einem Jahres-
gehalt von 3600 M. neben freier Wohnung, im Falle
der andermeitigen Verwendung der letzteren unter Zu-
ſtimmung der Aufſichtsbehörden aber mit einem jährlichen
Wohnungsgeldzuichuffe von 1200 M. aus ber St.
b. die Stolgebühren der neuen Parodie fließen zur | Pauls-Kirchenkaſſe auggeftattet.
Chriſtuskirchenkaſſe; und neben den Taren der Tauf⸗,
ren, wie. jolche durch Die
Die Belegung des Diakonats erfolgt gemäß dem
Kirchengejege, betreffend das in $ 32 .NF 2 der Kirchen-
A469
gemeinde und Synodalordnung ıc. vorgejehene Pfarr: | direkter Güter-Tarif in Geltung getreten.
Derfelbe
wahlreht vom 15. März 1886 (K. G. u. V.Bl. S. 39). enthält Frachtſätze für Eilgut (gewöhnliche, ermäßigtes
Berlin, dem 29. Sep-
tember 1893.
Königlihes Konfiftorium
der Provinz
Brandenburg.
Berlin, den 5. Of:
tober 1893,
Der Königliche
Polizei: Präfident.
*
*
Die erſtmalige Beſetzung der Stelle erfolgt gemäß
$ 14 Abſ. A des Kirchengeſetzes vom 15. März 1886
durch das Kirchenregiment.
Königliches Konfiftorium.
Belfanntmachungen der Röniglichen
sı @itfenbabn: Direktion zu Berlin.
brodenen Eiſenbahn-Verkehr zwiſchen Stationen der
preußischen, fächftichen, bayeriichen, mürttembergiichen
Staatsbahnen, der pfälziſchen Eiſenbahnen, der heiftichen
Ludwigsbahn und der Main-Nedarbahn einerfeitd und
Stationen der ſerbiſchen und bulgarifchen Staatsbahnen,
jowie ber orientalifhen Eifenbahnen andererjeits ein
52.
in Einzelfendungen und in Ladungen von minbefteng
5000 kg), jperriged But, 2 Stüdgut-Klaflen und einen
Tarif für Frachtgüter aller Art für Sendungen zu
5000 und 10000 ke.
Für diefen Nerfehr gilt ein befonderes Betriebs-
Neglement, deſſen Beftimmungen im Wefentlihen mit
den bis Ente des Jahres 1892 in Geltung gemejenen
Deftimmungen ded Vereins-Betriebs-Reglements über-
einftimmen. Die Abfertigung erfolgt auf Grund be-
jonderer Frachtbriefe für den Verkehr mit Serbien,
Yulgarien und der Türfei.
Das Betriebe-Reglement ift zum Preife von
Am 1. November d. 3. ift für den unumter- |0,85 Mf., das die allgemeinen und befonderen Be-
ſtimmungen, jowie die Tarif-Tabellen enthaltende Tarif-
beft zum reife von 1,25 MFf. durch Vermittelung der
Berbandftationen bezw. der Stationdfaffen käuflich zu
beziehen.
Berlin, den 6. November 1893.
Königliche Eifenbahn-Direktion.
Bom 16. November d. %. ab werden die zwiſchen Berlin und Oranienburg verfehrenden Vorortzüge
1903, 1904, 1908 und 1914 nad folgentem, geänderten Fahrplane zur Ablafjung fommen:
1903 Stationen 1904 | 1908 | 1914
ab Berlin, Norpbhf. an . | 825 |
ab Geſundbrunnen (Nordb.) an 822 117
p 2U ab Berlin, Stett. Bhf. an 6 10
6 29 f Gefunddrunnen (Ningb.) an 6 01 . .
6 35 Pankow (Nordbahn) t 534 819 1 13
6 38 Schönholz (Reinidendorf) 550 | 815 109
632 Reinidendorf-Rojenthal 5% 810 105
647 Dalldorf (Norbbapn) | 530 | 805 1 00
650 Waidmannsluſt | 5356 | 801 | 1256
653 | Hermsdorf i. M. 52 | 757 | 1252
70 Stolpe 535 | 750 | 123
704 Hohen-Neuendorf 522 747 12 42
7.08 Birfenwerber 518 | 743 | 1238
713 Borgsdorf 513 | 738 | 1233
718 | Lehnitz 58 | 73 | 1228
721 | an Oranienburg ab 55 | 730 | 1225
Berlin, im November 1893.
Befanntmachungen der Königlichen
Eifenbahn- Direktion zu Bromberg.
56. Bom 15. November d. J. ab ift die Halte—
ftele Zarnefanz auch zum Abfertigung von Stüdgütern
und Eilſtückgütern befugt. Ferner werden am 1. De:
zember d. J. der Perfonen-Haltepunft Prigig für den
Güterverfehr und die Dalteftelle Piſchnitz für den ge-
ſammten Perfonen-, Gepäck-, Leichen- Vieh- und Güter-
verfehr eröffnet. In Prigig ift die Abfertigung von
Vieh in Wagenladungen und ſchwerwiegenden Kahr-
zeugen bis auf Weiteres ausgeſchloſſen. In Piſchnitz
findet eine Annahme bezw. Auslieferung von Fahrzeugen
nicht ſtatt.
Königliche Eifenbahn-Direftion,
Der Frachtberechnung für Prigig und Piſchnitz
werden im Binnenverfehr die Entfernungen des Kilo-
meterzeigerd und im Wechfelverfehr der Preußischen und
Oldenburgiſchen Staatöbahnen, ſoweit in dieſen Ber-
bänden nicht Entfernungen für vorgenannte Halteſtellen
vorgejehen find, im Verfehr mit Prigig die Entfernungen
für Techlipp bezw. Kaffzig unter Zufchlag von je 7 Kio—
metern und mit Pilchnig die Entfernungen für Hoch:
Stüblau bezw. Pr. Stargard unter Zuſchlag von 7 bezw.
9 Kilometern zu Grunde gelegt. Kür Prigig findet die
gleiche Srachtberechnung auch im Bromberg-Sächſiſchen
Berbande und in den Staatsbahnverbänden mit ter
Stargarb-Eüftriner und Alt-:Damm-Eolberger Bahn fta*‘
470
Behufs Vermittelung des Perſonenverkehrs erfolgt
die Abfahrt der Züge von der Halteſtelle Piſchnitz
“in der Ridtung Hoch-Stüblau⸗-Konitz
. für Zug 6 ab Pifchnig 6 50
: « 302 ⸗ . 10 59
N) s z A 39
8 * s 9
in der Richtung Pr. Stargarb- Dirkhau
für Zug 312* ab piſchnis 79 47
5 =: ⸗ 10 01
Bromberg, den 10. November 1893.
Königlihe Eijenbahn-Direftion.
Befanntmachungen der Kreisausſchüſſe.
31. Durch Beſchluß des Kreisausichufjes des Kreiſes
Df-Prignig vom 10. v. M. find die den Grundbefigern
Belle, Güldener, verehelichte Kramer, geb. Bölf,
Witwe Thiede, nönmeiahrt, Krugmann, Ehlide,
Heing, Utpott, Shurbaum und Wittme Schröter
zu Zechliner Hütte gehörigen Grundftüde Blatt 1 Par:
zellen Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16, 42/17, 43/18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 und 25
der Gemarfungsfarte von Rheinsberg Hertſch. Nr. 157,
von zuſammen 13,4980 ha Größe von dem Qutabezirfe
Schlaborn abgetrennt und mit dem Gemeindebezirke
Zechliner Hütte vereinigt worden.
Kyrig, den 6. November 1893.
Namens des Kreis-Ausſchuſſes der Vorſitzende.
Perſonalchronik.
Der Oberförſter Albert zu Woltersdorf iſt zum
Forſtamtsanwalt bei den Kgl. Amtögerichten Lucken⸗
walde und Trebbin für den Forſtbezirk Woltersdorf vom
1. Dezember d. J. ab ernannt worden.
Bei der Koͤniglichen Direktion für die Verwaltung
der direkten Steuern in Berlin find: der Regierungs—
rath von Aſcheberg an die Königliche Regierung zu
Marienmerder und der Regierungs-Aſſeſſor Dr. jur.
Freiherr von Lüdinghauſen, genannt Wolff, ale
Hilfsbeamter des Landraths im Kreije Wittmund nad
Wilhelmshaven verlegt, die Negierungs-Affefloren Dr.
Arnold aus Pojen und Beccard aus Carthaus zur
weiteren bienftlichen Verwendung hierher überwiefen,
der Militair-Supernumerar von Puttkamer als
Eefretariats:Alfıftent angeftellt, der Militairanmärter
2 ⸗ 1
Zehden als Militair-Supernumerar und die Civil—
Supernumerare Seidel, Dr. jur. Liebnitz und
Bernhardt, ſowie die Civil-Anwärter Kube,
Korell, Grundner, Vogt II., Beſeler, Schule
Il, Wittmann, Bohm, Schüler, Richter,
Wegner, Schroeder H.,, Dannert, Wolff ımd
North ale Givil-Supernumerare angenommen, Der
Militair-Anwärter Seifert ale Steuerheber ımd Volt:
ziehbungsbeamter angeftellt, der Kangleidiener Schul;
zum Botenmeifter ernannt, der frühere Bollgiehunge-
beamte Zell in Konig ale Kanzleidiener hierher ver-
jegt, der Regierungs-Sekretair Brüfewig in Den
Ruheſtand verfegt, der Sefretariats-Alfiftent Dammer
ſchmidt infolge feiner Anſtellung ale Geheimer
Regiftrator im Finanz-Minifterium audgefchieden, ber
Steuer:Erheber und Bollziehungsbeamte Jehnich in
den Ruheſtand verjegt, der Steuererheber und Boll:
ziehungsbeamte Durhold entlaffen und der Kanzlei:
diener Schirrmeifter auf feinen Antrag ausgeſchieden.
Der Epezialfommiffiond-Sefretär Lerm in Nien-
burg a. W. ift in gleicher Amteeigenichaft an tie
Spezialfommiffton IE. zu Neu-Ruppin verjest.
Die unter Königlihem Patronat fiehende Pfarr
ftelle zu Linom, Diözefe Neu-Ruppin, fommt: durch Tier
BVerjegung des bisherigen Inhabers, des Pfarrers
Ziethe, zum 1. Januar 1894 zur Erfedigung. Die
Miederbefegung dieſer Stelle erfolgt durch Gemeinte-
wahl nad Maßgabe tes Kirchengelepes, betreffend das
im 6 32 NE 2 der Kirdjengemeinde- und Synodal⸗
Ordnung vom 10. September 1873 vorgefehene Pfarr-
wahlreht vom 15. März 1886 — Kirchl. Gef. unt
Verordn.⸗“Bl. de 1886 ©. 39. — Bewerbungen um
diefe Stelle find fchriftlih bei dem Koͤniglichen Kon—
Itoriun der Provinz Brandenburg einzureihen. $ 6
a. a. O.
Das unter magiſtratualiſchem Patronate ſtehende
Diakonat zu Mittenwalde, Diözefe Zoſſen, iſt durch die
Verſetzung des Diakonus Sandmann in die Ober—
Pfarrſtelle daſelbſt zur Erledigung gekommen.
Der Kandidat des höheren Schulamts Hochradel
ft ald Oberfehrer am Leſſing-Gymnaſium in Berlin
angeftellt worden.
Dem Küfter und Lehrer Georg Adolf Jakob Johns
zu Kietz, Diözeſe Lenzen, ift der Titel „Kantor“ ver:
lieben worden.
Ausweifung von YUusländern aus Dem Neichögebiete.
Name und Stand | Alter und Heimath
des Ausgewiejenen.
— Lauf. Nı
EN 3
rund Behörde, Datım
der welche die Ausweifung | yynsm
Beſtrafung. beſchloſſen hat. ee
4. J 6.
. a. Auf Örund des $ 39 des Strafgeſetzbuchs:
1j Albert Janyga, geboren am 23. Märzifchwerer Diebſtahl imiKöniglih preußischer 21. Juli
Schlepper, 1871 zu Libiaz, Bes) Rüdfall (2 Jahre Zucht- Negierungspräftdent 1893.
zirk Chrzanow, Gali- haus laut Erkenntniß zu Oppeln,
zien, ortdangehörig vom 12. Oftober 1891),
ebendaſelbſt,
& | Name und Stand | Alter und Heimath Behörde, | Datum
⸗ 7—— — i e der welche die Ausweiſung
8 bes Ausgewiefenen. . Beftrafung. beichloffen bat. nat:
1. 2. | 3. . 4. - 3: - 6.
b. Auf Grund des S 362 des Strafgeſetzbuchs:
1 Mar Kaifer, geboren am 12. JuniſLandſtreichen und Betteln, Königlich bayerifche| 5. Dftober
Tagelöhner, 1876 zu Nieder-Preich- Polizei⸗Direktion 1893.
kau, Bezirk Teiſchen, Münden,
Böhmen, ortsangehö-
rig zu Hillemüpl, eben-
dafeloft, |
2 Kart Tiebert, geboren am 23. Oftoberilandftreichen, dieſelbe, 6. Oktober
Komtoriſt, 1873 zu Fünfhaug bei 1893.
Wien, ortsangehörig
zu Wien,
3| Franz Micelli, geboren am 9. Septem-|Landftreihen u. Betteln, dieſelbe, 3. Oktober
Sattler, ber 1873 zu Pollain, 1893.
Gemeinde Praevali,
Bezirk Bölfermarft,
Kärnten, ortdangehörig
zu Reſia, Provinz
Ubine, Italien,
4) Adolf Piedallu, geboren im Oktober desgleichen, Kaiſerlicher Bezirks- 12. Oktober
Tagner, 1872 zu Paris, fran- Präfidentzu@olmar,, 1893.
zoͤſiſcher Staatsange⸗
iger,
SRarl Thomas Rad ,Igeborn am 23. De:|Betteln und Erregung Königlich preußiſcher 11. Oktober
Tiſchler, zember 1855 zu Taus, ruheſtörenden Laͤrmo, Regierungspräſident 1893.
| Böhmen, ortsangehd- zu Merfeburg,
rig ebendafelbft,
6| Marie Roppert, |geboren am 4. Dezemberigemerbemäßige Unzucht, Koniguo Sächſiſcheſ 8. age
Fabrikarbeiterin, 1873 zu Pfraumberg, Kreishauptmann⸗
bei Eger in Boͤhmen, ſchaft Zwickau,
ortsangehörig ebenda⸗
elbſt,
7 Leopold Roſenthal geboren im Jahre 1833 Landſtreichen u. Bettekin, Großherzoglich badi⸗ 14. Oktober
Schächter und Vorbeter, zu Temesvar, Ungarn, ſcher Landesfommif-| 1893.
ungarifcher Staatsan- fär zu Freiburg,
gehöriger,
8Ferdinand Schoffig,igeboren am 1. Juli Landſtreichen, Königlih Bayeriſche 28. September
Kaufmann, 1864 zu Liebenau, Polizei⸗Direktion 1893.
Bezirk Reichenau, Boͤh⸗ Münden,
men, ortsangehörig
ebendaſelbſt,
9 Franziska Sobieda geboren am 22. April Sittenpolizei-Uebertre- |Röniglih preußiſcher 19. September
(oder Marianna 1865 zu Oboſa, Gou⸗tung, Regierungspräfidenti' 1883.
Wlodarsfa), gernement Plocy Pofen, zu Marienmwerder,
unverehelichte, ruſſiſche Staatsange-
hörige,
10) Michael Steinhof, Igeboren am 28, Märztandftreihen u. Betteln, Röniglih preußiſcher 7. Oltober
Schloſſer, 1874 zu Strozna, Regierungspräſident 1893.
Galizien, zu Hannover,
11 Stephan Stelzig, |32 Jahre alt, geboren Betteln und Sachbeſchä⸗ Großhergoaficher Di-| 5. Oftober
Schmiedegeſelle, zu Poſtrum, Böhmen,| digung, reftor des III. Ber- 1893.
waltungsbezirks zu
Eiſenach,
472
|
& | Name und Etand | Alter und Heimath t Grund Behörde, Datım
* — en der weiche die Ausmweifung Y
5 bes Auögewiejenen. Beitrafung. beichloffen hat. rg
„1. 2. 3 4. 5 6.
12 Johann Lauritz geboren am 12. Marz Betteln, Koͤniglich preußiſcher 6.
Anderſen, 1866 zu Roberenge, Regierungspräſident 1893.
Cigarrenarbeiter, Norwegen, ortsange⸗ zu Schleswig,
hörig ebendaſelbſt,
133 Maria Brand, |45 Jahre alt, geboren Landſtreichen, Königlich bayeriſches 16. Dftober
ledige Zigeunerin und) zu Borſchau, Bezirk Bezirksamt Grafenau 1893.
Komödiantin, Budweis, Böhmen,
ortsangehörig zuHoſtic,
Bezirk Strafonig, eben:
daſelbſt,
14 Jakobus Hendrikus geboren am 16. Juni Betteln, Königlich preußischer] 25. Oktober
Delſing (Delfinf),| 1863 zu Zuitphen, Regierungspräfiden| 1893.
Tagelöhner, Niederlande, ortsan⸗ zu Düſſeldorf,
gehörig ebendaſelbſt,
154 Franz Kriegel, geboren am 7. Auguſt desgleichen, Königlich preußiſcher/ 18. Oktober
Papiermacher, 1843 zu Brettgrund, Negierungspräfiden| 1893.
Bez. Trautenau, Böh- zu Liegnig,
men, ortsangehörig
eber.dafelbft,
16 Giovannı Matteſich, 32 Jahre alt, geborenlandftreihen u. Betteln, Großherzoglich badi-| 24. Dftober
Erdarbeiter, und ortsangehörig auf der Landesfommij:] 1893.
Sanfego, Inſel im fär zu Mannheim,
adriatiichen Meer, Be:
zirk Luſſin, Kronland
Iſtrien in Oeſterreich,
17) Gottlieb Pavlaſek, geboren am 24. April Landſtreichen, Großherzoglich Badi:| 19. Oktober
Möbelſchreiner, 1863 zu Hertin, Bes jcher Landesfommij:| 1893.
zirk Zrautenau, Böh⸗ ſär zu Karlsruhe,
men, ortsangehoͤrig
ebendaſelbſt,
18 Dartolo Tomaſſini,geboren am 25. Märzitandftreihen u. Führung Königlich bayeriichel 6. Oktober
Bergmann, 1856 zu Balfloriana,! eines falfchen Namens, Polizei-Direftion 1893.
Bezirk Cavaleſe, Tirol, Münden,
ortsangeh. ebendajelbfl,
19) Nicolaus Eugen geboren am 25. März|Betteln, Koͤniglich preußifcher] 24. Auguft
Tumſchewitz, 1866 zu Riga, Ruß—⸗ Polizei-Präfident zu 1893.
Schloſſer, land, ortsangehörig Berlin,
ebenbaſelbſt,
20 Joſef Ulbricht, Weber, gebpren am 30. Maideögleichen, Polizeibehörde zu 3. Dftober
1875 zu Georgenthat, Hamburg, 1893.
Böhmen , öſterreichi⸗
ſcher Staatsangehör.,
Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger.
(Die Injertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Nerigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchoruderei ver A. W. Haynidhen Erben.
Amtsblatt
Ber Söuniglihen Negierung zu Potsdam
md der Btadt Kerlin.
Stüd 47.
Den 24. November
Befanntmachungen des Königlichen
MHegierungsd: Präfidenten.
Polizei⸗Verordnung,
betreffend das Abdeckerei-Gewerbe.
261. Auf Grund der 88 6, 12 und 15 des Geſetzes
über die Polizei-Berwaltung vom 11. März 1850
(Sej.-Sammt. S. 265) und ded $ 137 des Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (Geſ.“S. S. 195) wird für den Umfang des
Negierungsbezirfd Potsdam, unter Zuflimmung Des
Bezirks-Ausſchuſſes, nachſtehende Polizei-Verordnung
erlaſſen:
$ 1. Dad gewerbsmäßige Abledern, Zertheilen
oder Vergraben der Kadaver gefallener oder, ohne den
Zweck der Nutzung als Schlachtvieh, getödteter Thiere
darf nur auf den genehmigten Abdeckereien oder Luder⸗
ſtätten ſtattfinden.
$ 2. Jeder Abdecker iſt verpflichtet, der Auf⸗
forderung zur Abholung eines innerhalb ſeines Bezirkes
gefallenen oder zu tödtenden Thieres bei geringer Ent-
fernung binnen Tängftene 12 Stunden, andernfalle
binnen Tängftend 24 Stunden nadyzufommen.
Auf polizeiliche Anordnung und von öffentlichen
Straßen und Plägen muß die Abholung jofort erfolgen.
$ 3. Die Beförderung der Kadaver muß derart
geichehen, daß fein Theil des Kadavers fihtbar iſt und
weder Theile nod Abgänge deijelben verftreut werden
fönnen.
$ 4. Beim Abholen der Kadaver dürfen Hunde
nicht mitgebradyt werden. |
Die Beförderung nad der Abdederei muß obne
Unterbrehung und unter Vermeidung jeder unmittel-
baren Berührung der Kabaver mit Thieren erfolgen.
$ 5. Das Abhäuten und Ausnugen von Kadavern
darf nur unter Beobachtung nachftehender Vorſichts⸗
maßregeln geſchehen:
1) SBerfonen, melde offene VBerlegungen an Händen
und Armen haben, dürfen gu dieſen Gejchäften
nicht verwendet werden.
Die Häute müſſen, jofern fie nicht unmittelbar an
ben Gerber abgegeben werden, fogleih in einem
der. Zugluft ausgelegten Raume zum Trocknen
aufgehängt, in Kalfmild gelegt oder eingelalgen
werben.
Sehnen, Fleifh und Knochen dürfen nur in ge-
trodnetem, nicht rohem Zuftande verwerthet werben,
nachdem fie zuvor gekocht und die Fetttheile aus-
geichmolgen worden find.
2)
3)
Megen der mit anfledenden Krankheiten behaftet
gemwejenen Thiere wird auf die hierfür beftehenden alls
gemeinen Borfchriften verwiefen. Die Verwerthung
trichinenhaltigen Fleiſches hat nach den Beflimmungen
dee 8 der ProvinzialsPolizei-Verordnung vom
17. März 1886 zu erfolgen.
$ 6. Zur menſchlichen Nahrung dürfen Fleiſch
und thieriſche Theile aus den Abvedereien niemals
verwendet werden. Ä
6 7. Fleifh aus Abdedereien darf zum Kuttern
von Schweinen und anderen Hausthieren, teren Fleiſch
ald menſchliche Nahrung Verwendung findet, nicht
benugt werden.
Auch ift das Halten von Schmeinen auf den Ab-
deckereien verboten.
$ 8. Blur und andere Abgangsflüffigfeiten von
Kadavern, deren Ausnugung erlaubt ıft, dürfen nicht
in Gräben, Flüfle oder ſonſtige Wafferlärffe geleitet
werben. Diele Abgänge, fowie Weidytheile und Darm-
inhalt müſſen vor eintretender Fäulniß zu Dünger ver:
arbeitet oder mindeftens 1 Meter tief vergraben werben.
$ 9. Jeder Abdeder hat in einem mit Seitenzahlen
verjehenen Buche, welches polizeilich abgeftempelt merden
muß,. bevor ed in Benubung genommen wird, ein ge-
naned Verzeichniß über alle zum Zweck der Tödtung
oder todt auf die Abdederei gebrachten Thiere zu führen.
Diefed Buch muß enthalten:
die Zeit des Einbringend;
Namen und Wohnort des biöherigen Beſitzers;
eine nähere Bezeichnung des Thieres;
eine Angabe etwaiger anftedenten Kranfheiten.
Die Einrihtung und der Betrieb ber Abdederei-
anlagen unterliegt zu jeder Zeit der polizeilichen Ueber-
wadung. ‚Daher ift auch das erwähnte Buch jederzeit
der Polizeibehörde, fowie dem beamteten Thierarzte auf
Berlangen vorzulegen.
$ 10. Zumiderhandfungen gegen die Beftimmungen
biefer Verordnung merben, joweit nicht nach den allge:
meinen Gefegen eine andere Strafe verwirkt iſt, mit
Geldftrafe bis zu 60 Mark und im Unvermögensfalle
mit verhältnißiger Haft beftraft. .
$ 11. Dieſe Polizeiverorbnung tritt am 1. April
1894 in Kraft.
Potsdam, den 15. November 1893.
Der Regierungs-Präfident
Graf Hue de Grais.
470
Vebuis Vermittelung des Perionenverfebrs erfolgt
die Abfabrt der Züge von der Halteſtelle Piidnig
in ter Richtung Hoch⸗Stüblau⸗Konitz
für Zug 6 Sat Piſchnitz 650
20.308 -. do
⸗ : 10 = ⸗ 439
⸗ 8: . 9
in ber Richtung Pr. Stargart-Di ichan
für Zug 7 ab Piſchnitz Ei
5 315 = 5
5 :
m
' Bromberg, ven 10. November 1893.
Koͤnigliche Eijenbabn-Direftion.
Bekanntmachungen der Kreisausichüfle.
sl. Durch Beſchluß des Kreisausſchuſſes des Kreiſes
Oſt-Prignitz vom 10. v. M. ſind die den Grundbeſitzern
Bellé, Guldener, verebelichte Kramer, geb. Böltk,
Wittwe Thiede, Rönnefabrt, Rrugmann, Eblide,
Heintz, Utpott, Schur baum und Wittwe Schröter
zu Zechliner Hütte gehörigen Grumelücke Blatt 1 Par⸗
zellen Nr. 4, 5, 6, 7,8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
’ ib, 42:17, 43/18, 19, a. 21, 22, 23, 24 und
J der Gemarfungsfarte von Rheinsberg Herric. N.
von zujammen 13,4960 ha Größe von dem Gutobezirke
Schlaborn abgetrennt und mit dem Gemeinbebezirfe
Zechliner Hütte vereinigt worden.
Kyrig, den 6. November 1893.
Namens des Kreis:-Ausihufies der Vorfigente.
Perſonalchronik.
Der Oberförſter Albert zu Woltersdorf iſt zum
Forſtamtsanwalt bei den Kgl. Amtsgerichten Luden-
walde und Trebbin für den Forſtbezirk Wolterstorf vom
1. Degember d. J. ab ernannt werben.
Vei der Königliden Direftion für Die Verwaltung
der direkten Steuern in Berlin find: der Negierungs:
ram von Aſcheberg an die Königliche Regierung zu
Marienwerter und der Regierungs-Aſſeſſor Dr. jur.
Areiberr von Yübingbaujen, genannt Wolff, als
Hilfobeamter Deo Landraths im Kreife Wittmund nad |
Wilbelmsbaven veriegt, die Regierungs-Aſſeſſoren Dr.
Arnold aus Poſen und Beccard aus Gartbaus
weiteren dienſtlichen Verwendung bierber überwieſen,
der ilitai: pernumerar von Puttkamer als
|
| Dintonat zu Mittenwalte, Diözeje Zoſ
ur;
Zebden ale Militmir-Zupernumerar
Supernumerare Seidel, Dr. jur.
Bernbardt, ſowie Die Cinil- N
Korell, Grundner, Bogı I, Be
ML, Wistmann, Bobm, Schü
Wegner, Schroeder I, Danncı
Norb als Cwil-Suvernumerare ar
Militair: Anwarter Seifert ale Steue
nebungsbeamter angeftellt, der Kanzl
zum Botenmeifter ernannt, der frübe
beamte Zell in Ronig als Kanzleidi
jegt, der Negierungs-Sefretair Brü
Nubeitand verjegt, der Sefrerariate-Aifi
ſchmidt infolge ſeiner Anftellung
Negiftraror im Finanz-Miniſterium au
Steuer-Erbeber und Vollziebungebean
ten Rubeſtand verjegt, Der Stenerer
ziehungsbeamte Durbold entlajlen ı
diener Schirrmeiſter auf jenen Antrı
Der Spezialkommiſſions-Sekretär
burg a. W. uſt in gleicher Amtocig
Spezialfommijfion II. zu Neu-Ruppin
Die unter Königlidem Patrona
ſtelle zu Linow, Diözeſe Neu-Nuppin,
Veriegung des bisherigen Inbabers,
Ziethe, zum 1. Januar 1594 zur C
Wieberbejegung dieſer Stelle erfolgt
wahl nah Maßgabe tes Kirchengejege
im 6 32.1.2 der Rirdengemeinde-
Ordnung vom 10, September 1873 v
wablreht vom 15. März 1886 -— 8
Verordn.⸗“Bl. de 1886 S. 39. - - $
dieſe Stelle find schriftlich bei tem !
ſiſtorium der Provinz Brandenburg ei
a. a. O.
Das unter magiſtratualiſchem P
Verſetzung des Diakonus Sandman
Pfarrſielle daſelbſt zur Erledigung gef
Der Kandidat Des höberen Schulı
ift ale Dberfehrer am Leifing: Öymr
angeftellt werten.
Dem Küfter und Yebrer Georg Ade
zu Rieg, Diözeſe Lenzen, iſt der Tüte
ent angejtellt, ter Mititairameärıer I lieben werten.
Bu = _Xusweifung don Ausländern aus dem : eichsgebiete. _ u
Name and Etans Alter und Yeimarh
rn
1 Albert Janyga, geboren am
Schlepper,
zirk Chrzanow, Gali-
zien,
ebendaſelbft,
Grund Beberde.
der welche die Ausweiiun
Beũtaiung. | Beichleilen hat.
4 5
a. Auf Grund des $ 39 des Straigejegbuds”
23. März ſchwerer Diebſtahl
1871 zu Libiaz, Ber Rüdiall (2 Sabre Zucht:
baus
ortsangehoͤrig vom 12. Oktober 1891),
im Königlich preußifd
Regierungopraͤſid⸗
laut Erkenntniß zu Dppeln,
475
Kirchengemeinde ter Chr'iſtuskirche vereinigt und dabei
rofl beflimmt werden:
a. die Begräbniſſe aus der neuen Parodie finden bie
zu einer mit Genehmigung der Auffichtöbehörde
eintretenden anderweitigen Regelung auf dem Kirch⸗
hofe der Kirche zum heiligen Kreuze ftatt;
b. die Stolgebühren der neuen Parochie fließen zur
Chriftusfirdhenfafje; und neben den Taren der Tauf-, |
Trauunge- und Atteftgehühren, wie foldye durch die
beftätigten Beichlüffe der Bereinigten Kreisſynoden
für gang Berlin feftgelegt find, ſollen bis auf
Weiteres für die Angehörigen der neuen Parochie,
je nad ihrer bisherigen Zugehörigfeit zu Drei-
faltigfeit oder St. Lukas oder Heilig Kreuz ober
Jeruſalem, auch die Begräbnißftolgebührentaren je
diefer Kirchen in fortdauernder Geltung bleiben.
11. Bon dem Kircheniprengel zum heiligen Kreuz
werden ferner die nachfolgend unter a. und b. bezeic-
neten Theile unter Auspfarrung der darin mohnenden
Evangelifhen von ter Kirche zum heiligen Kreuz und
Einpfarrung zu a.: bei der Zmölf Apoftelfirde, zu b.:
bei der St. Lukaskirche abgetrennt und hinzugelegt:
a. zum Sprengel der Zwölf: Apoftelfirche:
. dad im Norden durch die hintere Grenze der
Grundſtücke auf der Nachtſeite der Yorkſtraße,
im Oſten durch dag Geleife der Dresdener
Eifenbahn, im Süden durd die Weichbildgrenze
und im Weften durch die Parochialgrenze ein-
geteh’oflene Stüd,
b. zum Sprengel der St. Lukaskirche:
das im Oſten durch die hintere Orenze der
Grundftüde auf der Morgenfeite der Mödern-
ftraße, im Süden und Weſten durch die Mittel:
linie der Kreuzbergſtraße und die neue Parochial⸗
grenze mit Zmölf-Apoftel, im Norden durch die
bisherige Parocdialgrenze von St. Lukas ein-
geichloffene Stück einjchließlih der Eckgrund⸗
ftüde der Mödernftraße.
Indem wir den vorflehenden Parodial-Regulirungs:
plan hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern
wir alle Betheiligten auf, etwaige Einwendungen ba-
gegen bis zum 20. November d. 8. während der Zeit
von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in
dem Amtdzimmer N 10 unierer Geſchäftsräume
(Schügenftrafe 26 1.) bei dem Bureau-BVorfteher,
Rechnungsrath Paude oder deſſen Stellvertreter unter
geeignetem Ausweiſe über ihre Betheiligung bei der
Sache fchriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll
zu erflären.
Berlin, den 26. Oftober 1893.
Königliches Konfiftorium der Provinz Brandenburg.
efanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staat3papiere.
Befanntmadhung.
31. In Gemäßheit des 8 20 des Ausführungs-
Geſetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
(G.⸗S. ©. 281) ımd des $ 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (8.-S. S. 157) wird befannt gemacht,
daß tem Kaufmann Robert Colditz, zu Eppendorf im
Königreich Sachſen wohnhaft, die Schuldverjchreibungen
der fonfolibirten A Yoigen Staatsanleihe von 1882
Lit. E. M 616023 und 616024 über je 300 M.
von feiner Mutter, der verwittweten Frau Augufte
Eoldig, geb. Hähnel, angeblih in Leipzig ver-
jehentlid verbrannt worden find.
Es werden diejenigen, welche fi) im Beſitze dieſer
Urfunden befinden, hiermit aufgefordert, ſolches der
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem
Kaufmann Colditz anzuzeigen, wibrigenfall das ge-
richtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerffärung
der Urfunden beantragt werden wird.
Berlin, den 11. November 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Belanntmachungen der Königl. Direktion
der Nentenbant der Provinz Brandenburg.
Befanntmadung.
12. Bei der in Folge unferer Bekanntmachung vom
24. v. M. heute geichehenen öffentlihen Verlooſung
von Nentenbriefen der Provinz Brandens
burg find folgende Apoints ‚essgen worden:
.„ 4%, NRentenbriefe itt. A. zu 3000 M.
(1000 Thlr.) 156 Stüd und zwar die Nummern:
191 256 475 570 590 1090 1170 1244 1326 1360
1535 1572 1701 1736 1916 2048 2325 2446 2551
2596 2618 3252 3529 3628 3644 3675 3793 3806
4188 4349 4380 4445 A514 4958 4974 5291 5303
5450 5591 5701 5703 6233 6676 6710 6864 7012
7021 7222 7251 7489 7607 7953 7959 8026 8281
8337 8387 8468 8472 8619 8782 8813 8820 8851
8940 9026 9352 9432 9514 9611 9766 9801 10043
10226
10904
11391
12364
13393
14097
14775
15452
16575
17033
18379
10233
10953
11434
12500
13433
14112
14841
15835
16583
17384
18432
19155
10556
10971
11488
12744
13493
14163
14877
15851
16610
17581
18459
10633
10982
11918
12797
13556
14483
15158
15921
16822
17761
18540
19343
10705
11046
12061
13095
13678
14498
15235
16366
16913
17960
18630
19355
10720
11094
12151
13290
13782
14640
15316
16469
16959
18009
18720
19359
10887
11227
12237
13300
13857
14765
15389
16486
16989
18248
19057
19099 19200
Litt. B. zu 1500 M. (500 Thlr.) 53 Stüd und
zwar die Nummern: A 404 1207 1319 1608 1818
2101 2132 2146 2173 2318 2351 2404 2482 2535
3080 3407 3547 3613 3643 3670 3712 3860 3947
3955 3975 3998 4131 4196 4246 4529 A549 4727
4730 4766 4884 5256 5280 5417 5559 5721 5763
9952 6144 6187 6199 6244 6246 6269 6356 6407
6413 6876.
Litt. C. zu 300 M. (100 Thlr.) 204 Stüd und
zwar die Nummern: 304 316 497 557 579 802 848
852 981 1292 1371 2067 2093 2223 2664 2667
2732 2852 2926 2930 3734 3790 4073 4275 AAAA
4548 4550 4620 4692 4736 4737 4808 5066 5118
9145 5203 5460 5716 5952 6233 6239 6512 6908
mn en TER am ih m 5— —— PER — m...
6994 7153 7175 7679 7813 7862 7882 8020 8479118404 18459 18484 18564
9167 9204 9416 9571 9837 9974
10253
11001
11494
12177
13078
13823
15264
16110
16481
17447
18482
19221
20026
20996
21475
21847
22693
23068
23820
24390
24829
10272
11058
11583
12385
13227
14316
15337
16175
16559
17893
18491
19515
20169
21183
21501
21857
2266?
23089
23883
24589
24850
10296 103
11173
11617
12682
13510
14662
15411
16197
16586
17947
18591
19626
20283
21218
21610
22171
22739
23390
23947
24683
24852
96
11332
11626
12781
13529
14676
15642
16276
16702
18011
18708
19820
20351
21221
21640
22334
22751
23398
23992
24745
24883
10383
11402
11770
12940
13592
14688
15645
16303
17012
18059
19000
19881
20631
21287
21641
22482
22804
23472
24060
24783
N76
10066 10195
10587
11432
11958
12970
13730
15071
15746
16387
17067
18216
19016
19908
20699
21317
21834
22578
22828
23549
24084
24795
10753
11458
12174
13012
13822
15155
15908
16413
17323
18383
19156
20023
20988
21437
21842
22652
22976
23637
24168
24824
Litt. D. zu 75 M. (25 Thlr.) 174 Stüd und
zmar die Nummern: 24 165 626 837 1072 1087 1247
1297 1300 1591 1806 2022 2224 2263 2388 2753
2831 2895 2897 3187 3250 3346 A181 4574 4610
4612 4633 4874 4974 5069 5121 5145 5621 5629
5661 5679 5784 5835 6000 6076 6243 6366 6505
6653 6654 6932 7368 7457 7498 7576 7648 7893
7972 8166 8226 8268 8389 8424 8639 8709 8797
8992 9083 9359 9437 9614 9969 10017 10109
10123
11003
12262
13062
13756
14880
15176
15903
16260
17269
17967
10507
11127
12386
13122
13828
14966
15315
16047
16355
17277
18044
10676
11479
12410
13327
13920
15001
15342
16114
16804
17426
18063
10754
11559
12468
13398
14141
15010
15465
16123
17000
17539
18099
10928
11762
12549
13438
14557
15104
15661
16158
17203
17605
10943
11824
12625
13518
14564
15126
15696
16190
17240
17631
18287
10984
12192
12938
13705
14812
15166
15735
16214
17255
17819
18353
18244
185632 18694 18810
19462 19622 19717
20123 20127 20242
19100 19368 19381 19422
19791 19827 19911 19956
20245 20389 20454 20496 20529 20620 20686
1. 342% Rentenbriefe. Lit. O. u DM.
3 Stüd und zwar die Nummern: 4 7 12.
Lit. P. zu 30 M. 1 Stud und zwar bie
Nummer 2.
Die Inhaber diefer Rentenbriefe werden aufge:
fortert, dieſelben in coursfähigem Juftande mit den
dazu gehörigen Coupons Ser. VL N 8-16 be:
ziehungsweiſe Ser. 1 NE 6—16 nebft Talond bei der
biefigen Rentenbank-Kaſſe Klofterfirage 76. 1. vom
1. Aprit f. I. ab an den Werftagen von 9 bie 1 Uhr
einzuliefern, um biergegen und gegen Quittung ben
Nennwertb der Rentenbriefe in Empfang zu nehmen.
Bom 1. April F. 3. ab hört die Verzinſung der aud-
gelooften Nentenbriefe auf, dieſe ſelbſt verjähren mit
dem Schluſſe Ted Jahres 1904 zum Bortheil ber
Rentenbanf.
Die Einfieferung ausgelooſter Rentenbriefe an tie
Nentenbanf- Kaffe fann aud durd die Po Yortofrei
und mit dem Antrage erfolgen, daß der Geldbetrag auf
gleichem Wege übermittelt werde.
Die Zufendung des Geldes gejchieht dann auf
Gefahr und Koflen des Empfängerd und zwar kei
Summen bie zu 400 M. durch Poftanmeifung.
Sofern ed ſich um Eummen über 400 M. handelt,
it einem folden Antrage eine ordnungsmäßige Quittung
beizufügen.
Berlin, ten 18. November 1893.
Königlihe Direction
ber NRentenbanf für die Provinz Brandenburg.
Belanntmachungen der Königlichen
Eifenbahn: Direktion zu Berlin.
Eröffnung der Station Velten für die Abfertigung von Fahrzeugen.
33. Bon 1. Dezember d. J. ab findet auf der
en Belten auch die Abfertigung von Fahrzeugen
att.
Berlin, im November 1893.
Königlihe Eifenbahn:-Direftion.
Betanntmachungen der Königlichen Eifenbabhn:Direktion zu Bromberg.
Befanntmad
Für die in der nachſtehenden Zufammenftellung näher bezeichneten Thiere und Gegenftände, welde auf
57.
ung.
ben daſelbſt ermähnten Ausftellungen ausgeftellt werden und unverfauft bleiben, wird eine Frachtbegünſtigung in der
Art gewährt, daß nur für die Hinbeförderung die volle tarifmäßige Fracht berechnet wird, die Rückbeförderung
an die Berfantftation und den Ausfteller aber frachtfrei erfolgt, wenn durd Vorlage des urſprünglichen Fradıt:
briefed bezw. des Duplikat-Beförderungsſcheines für den Hinweg, ſowie durd eine Beideinigung der dazu er:
mächtigen Stelle nachgewieſen wird, daß die Thiere bezw. Gegenftände ansgeftellt geweſen und unverfauft ge:
blieben find, und wenn die Rüdbeförderung innerhalb der unten angegebenen Zeit ftattfindet.
In ten urſprünglichen Fradıtbriefen bezw. Duplifat-Beförterungsicheinen für die Hinſendung iſt aus:
drücklich zu vermerken, daß die mit denſelben aufgegebenen Sendungen durchweg aus Ausftellungsgmt
beftehen.
477
Die Frachtbegünftigung wird gewährt
Zur Aus Die
etigung ber Rückbeförderung
= Art der Ausftellung Ort Zeit Beiheinigung| muß erfolgen
| 1893 für | auf den Streden ver! find ermächtigt zuertel
1Ausftelung von Kar-| Berlin. 21. Kartoftelihäl-e Preußiſchen Deutiche
toffelſchälmaſchinen, November. maſchinen. Staatsbahnen u. Landwirth⸗ W· hen 2
Reichsbahnen in) ſchafts⸗ 4 2
Eilfaß-Lothringen| gejellichaft. we
2|Geflügel-Ausftellung. ſoͤnigeterg 24. bis 26 Geflügel, ſowie Preußiſchen Ausſtel⸗ 4 5S30
i. Pr. November. Geraͤthe und Er- Staatsbahnen. lungs-Kom⸗ Wochen | SE
zeugniſſe der Ge— miſſion. 3 1
flügel:- u. Vogel:
zucht.
Bromberg, den 13. November 1893.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
In Gemäßheit des $ 4 des Geſetzes vom
27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung
einiger Beſtimmungen über Erhebung der auf das Ein—
kommen gelegten direkten Kommunalabgaben (Geſetz⸗
Sammlung Seite 327), wird hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahre
kommunalabgabepflichtige Reineinkommen aus tem Be:
triehsjahre 1892/93
bei der Paulinenaue - Neu = NRuppiner
Eiſenbahn auf . . .
bei der Prigniger Eifenbahn auf
bei der Wittenberge: Perleberger Eiſen⸗
bahn auf
bei der Dahme— uckro' er Eiſenbahn auf
feftgeftellt worden ift.
Berlin, den 11. November 1893.
Königliches Eiſenbahn-Commiſſariat.
Perſonalchronik.
Des Königs Majeſtät haben den Geheimen Re—
gierungsrath Heidfeld hierſelbſt zum Ober-Regierungs—
rath zu ernennen geruht. Dieſer hat ſein Amt als
Dirigent der Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen
am 7. November angetreten.
Der Regierungs-Affeffor von Loefen ift dem
Landrath des Kreiſes Oft-Prignig zur Hüffeleiftung in
den landräthlichen Geſchäften zugetheilt worden.
Der SKreisbauinipector Bauratd Saal ift zum
Regierungs- und Baurath ernannt und nad Berlin
verjeßt worden.
Die Berwaltung der biefigen Kreisbauinfpection
ift dem Kreisbauinfpector Debmde aus Berlin über:
tragen worden.
Der Königliche Dberförfter Fesca in Hohenbudo
ft zum Forſtamtsanwalt bei dem Königlichen Amts-
gericht in Dahme für den Forftbezirf Hohenbucko, jo=
weit derjelbe zum Bezirf des genannten Amtegerichte
gehört, ernannt worden.
Der verforgungsberechtigte Reſerve Oberjäger und
Korftauffeher Tackmann zu Möndminfel in der
93500,00 M.
101250,00 -
34667,56 -
8750,00 -
Königlidhe Eifenbahn- Direktion.
Dberförfterei Rüdersdorf ift zum Königlichen Förfter
ernannt und demjelben bie Förfterfielle Seddin in der
Dberförfterei Eunersdorf vom 1. Dezember d. J. ab
übertragen morden.
Die Förfterftelle Lenzburg in der Oberfoörſterei
Woltersdorf it vom 1. Dezember d. 3. ab dem Förfter
Klieg zu Cunersdorf, Oberförfterei Cunersdorf, über:
tragen worden.
Der Landmeſſer Kubidi if von Caſſel nach Ebers⸗
walde verjegt.
Der bieherige Pfarrer zu Neuholland, Heinrich
Ludwig Wilhelmy if zum Pfarrer ter Parodie Falken⸗
thal, Diözeſe Zehdenid, beſtellt worden.
Der bisherige Pfarrer Ernſt Otto Franz Bäthge
zu Werder bei Rehfelde iſt zum Oberpfarrer der
Parochie Alt-Landsberg, Diözeſe Strausberg, beſtellt
worden.
Der bisherige Pfarrer zu Neu-Langerwiſch, Diözeſe
Potsdam IL, Dr. Franz Auguſt Frohne, iſt zum
Pfarrer in Tempelhof, Diözefe Cöln Land II., be-
ftellt worden.
Die unter Königlihem Patronat fiehende Pfarr:
flelle zu Alt: Töplig, Diözeſe Neuftadt— Brandenburg,
it durh das Ableben tes Pfarrers Rodatz am
26. Juni d. J. zur Erledigung gefommen. Die Wieder:
befegung fleht dem Kirchenregiment zu.
Der bisherige wiflenichaftlihe Hülfslehrer Dr.
Ernſt Schend ift zum Öberlehrer in Berlin ernannt
und der 2. Realſchule ebenda überwiejen worden.
Der bisherige Gemeindefchullehrer Schröder ifl
zum Oberlehrer in Berlin ernannt und der 3. Neal:
ſchule ebenda übermiejen worden.
Die bisherige Hilfslehrerin an der Luiſenſchule zu
Berlin Schröter ıft als orbentlide Lehrerin an ber
Margarethenſchule ebenda angeftellt worden.
Die Lehrerinnen Bater, Köeppen 3, Delfers 2,
Beyer, Neumann, Kraufe 6, Suter, Welzel,
Roetſcher 3 und Dames find ald Gemeindeſchulleh—
rerinnen in Berlin angeftellt worden.
ASO
während ber Zeit von 5—10 Uhr Bor-
mittage und von 12—2 Uhr Nachmittags, | 126.
19. Juni 1788 und 2. Oftober 1836 werden nach—
der Handel mit Fleiſchwaaren
während der Zeit von 5—10 Uhr Bor: Fi
mittags,
der Handel mit Kolonialwaaren, mit
Borfoftwaaren,mitBrennmaterialien,
mit Bier und Wein, mit Taback und
Eigarren $
während der Zeit von 8--10 Uhr Bor:
mittags,
der Handel mit Blumen
während der Zeit von 7-10 Uhr Bor:
mittags und von 12—2 Uhr Nadmittagg,
die Beitungsfpedition
während der Zeit von 4—I Uhr Vormittags.
3) An den übrigen Sonntagen im Dezember dieſes
Jahres (3., LO. und 31.), fowie am 26ften
Dezember d. J., dem zweiten Weihnadtstage,
finden Tediglich die allgemeinen Vorſchriften über
die Feſtſtellung der Zeit zur Beichäftigung von
Befanntmadung.
Mit Bezug auf die Befanntmadungen vom
Beftimmungen hierdurch in Erinnerung gebracht:
Wer Brennholz, unverarbeiteteds Bau: und Nutz-
bolz, Birkenreis, Beſen, Kien, Raff- und Leſeholz
in die hiefige Reſidenz einbringt, bat fih auf Er:
fordern der Forſt- und Polizeibeamten durch eine
Beſcheinigung der Polizeibehörde feines Wohnorts
oder durh ein glaubmwürdiges Atteſt des Eigen-
thümerd besjenigen Waldes, aus welchem die ein-
zubringenden &egenflände fommen, oder beilen
Stellvertreterd über den rechtlichen Erwerb der—
jelben auszuweiſen. In biefen Atteflen müjfen
uantitäten und ©attung des Holzes ıc. und
zwar bie erfteren mit Buchſtaben ausgedrüdt fein.
Holzberechtigte haben fi mit einem gleichen
Attefte zu verſehen, in welchem außerdem der Tag,
an weldem, und die Transportmittel, mit weldyen
dad Holz eingebracht wird, anzugeben find.
Zummderhandlungen gegen dieſe Beflimmungen
2)
Gehülfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handelg- |unterliegen, ſoweit nit andere ftrafgejeglihe Bor:
gewerbe mit der Maßgabe Anwendung, daß es bei jchriften Plag greifen, der Beftrafung auf Grund des
der durch die Verordnung vom 20. Juni 1892 für|$ 43 des Yeld- und Forftpolizeigefeges vom 1. April
den Handel mit Blumen feflgejegten Verlängerung |18E0, welder dahin Tautet:
der Dejchäftigungszeit am 31. Dezember bis 6 Uhr
N Abends fein Bewenden bepält.
Mit Geldftrafen bis zu 50 Marf ober mit Haft
bis zu 14 Tagen wird beftraft, wer den Gefegen oder
Alle mit den vorftehenden Feflfegungen nit in | Polizei-Verordnungen über den Transport von Brenn-
Einflang flehenden VBorfchriften früherer Verord- holz oder unverarbeitetem Bau= oder Nugholz zumiber-
nungen bleiben.außer Anmendung.
Berlin, den 20. November 1893.
Der Polizei-Präfident.
Befanntmadhung.
124.
des Weihnachtsmarktes wird bis auf Weiteres nad) | Nadelhölzern.
handelt oder den Gefegen oder Polizei-Verordnungen
zuwider Brennholz oder unverarbeitetede Baus oder
Nugholz in Ortichaften einbringt. Dies gilt insbe—
fondere auch von Bandftöden (Reifftäben) jeder Hotz-
Der bieher im Lufigarten abgehaltene Theil |art, birfenen Neifern, Korbruthen, Fafchinen und jungen
Das Holz ift einzuziehen, wenn nicht
dem Arfonaplah und den benachbarten Straßen bezw. | der rechtmäßige Erwerb deſſelben nachgewieſen mird.
Plägen verlegt.
Berlin, den 21. November 1893.
Der Polizei: Präfident.
BDBefanntmadhung.
125. Der diesjährige Weihnachtsmarkt beginnt am
11. und dauert bie zum 27. Dezember einfchlieglich mit
der Mafigabe, daß am 28. Dezember d. 3. früh 8 Upr | 9B.
ſämmtliche Buben und Berfaufsvorritungen von den
betreffenden Straßen und Plätzen tortgeihafit fein
müffen. Die für den 17., 24., 25. und 26. Dezember
d. J. durch Belanntmahung vom geftrigen Tage ge-
troffenen Beltimmungen über die Somtagsruhe im
Handeldgewerbe finden aud auf den Weihnadtemarft
Anwendung,
Im Anichluffe hieran wird nochmals zur öffent:
lichen Kenntniß gebradt, daß derjenige Theil des
Weihnachtsmarktes, welcher im verfloffenen Jahre im
Luſtgarten untergebradyt war, in diefem Jahre nad
dem Arfonaplage und den benachbarten Straßen und
Plätzen verlegt wirb.
Berlin, den 21. November 1893.
Der Polizei-Präfident.
Berlin, den 21. November 1893.
Der Poltzei-Präftdent.
Bekanntma ungen Der Raiferlichen
Dber:-Poftdireftion zu Potsdam.
Befanntmadhung.
Bei der Kaiferliden Ober-Poftdireftion in
Potsdam Tagern nachbezeichnete Poftfendungen und
Gegenftände ıc., welche den Abjendern bezw. den Eigen-
thümern nicht haben zurüdgegeben werden fünnen:
A. Poftanweijungen:
1) NE 1245 aus Velten (Marf) vom 29. Juni 1893
über 5 M. an das Königl. Landgericht in Magde—
burg, Dompl. 8, Zimmer 6,
2) NE 2679 aus Oranienburg vom 27. April 1893
über 5 M. nad Berlin,
3) NE 9037 aud Spandau 2 vom 1. April 1893
über 1 M. 65 Bf. nad Berlin,
4) NE 2009 aus Zoffen vom 27. April 1893 über
6 M. 48 Pf. nach Berlin,
9) NE 2010 aus Zoffen vom 27. April 1893 über
IM. 87 Pf. nad Berlin,
481
6) N? 1501 aus Steglig vom 15. Juni 1893 über
3 M. nad) Berlin.
B. Gewöhnliche Briefe mit Werthinhalt:
1) aus Eberswalde 1 vom 20. Juli 1893 an Fräulein
Marie Conrad ın Eberswalde mit 2 M. in Poſt-
wertbaeichen,
aus Cöpenid vom 30. Juli 1893 an Frau Scholz
in Berlin mit 50 Pf. in Poſtwerthzeichen,
aus Potsdam 2. vom 5. Auguft 1893 an Minna
Nofenftiel in Berlin mit einem Buch („Brad
vogel, Lieder und Iyriihe Didtungen‘‘),
aus Königs-Wufterhaufen vom 27. Juli 1893 an
frau Spielhagen in Berlin mit einem Stüd
Seidenzeug.
C. Loſe aufgefunden:
ein Zehnpfennigftüd am 31. Juli 1893 73 N.
in der Briefiammeltaiche des Poſtamts in Yüterbog
unter den, ben Brieffaften entnommenen Briefen,
ein Einmarfftüd am 9. Auguft 1893 in einem
Padfammerwagen des Poflamts in Spandau,
drei unbeſchriebene Poſtkarten, eine Zünfpfennig-
marfe und ein Zehnpfennigftüd beim Entleeren der
DBrieffaften ded Zweigpoſtamts 2 (Byf.) in Pots⸗
dam am 16. Auguft 1893,
A) eine nicht entwerthete Poftfarte am 13. September
- 1893 in einem ber’ in Groß-Fichterfelde 1 (Anb.
Bahn) angebrachten Brieffaften,
ein Zehnpfennigſtück und 20 Päckchen mit Näp-
nadeln am 10. Auguft 1893 im Bahnpoftmagen
des Zuges N? 803 Angermünde-Schwebt,
eine Krone am 14. September 1893 bei der Ab-
fertigungsftelle des Pofamts in Spandau nad dem
Bertheilen der Briefe für die Abendpoften.
D. Einſchreibbriefe:
aus Potsdam 3 vom 28. Yuni 1893 Ne 696 an
H. Küfter in Magdeburg-Subenburg,
aus Werder (Havel) vom 24. Auguft 1693 8 833
an Mar Andres in Groß-Wuſterwitz.
E. Packete:
and Neuruppin vom 1. Februar 1893 M 440,
nachgeſandt am 29. Juni 1893 von Potsdam 1
unter NE 905 an Sofolomsfi in Berlin poſt⸗
lagernd,
aus Hohennauen vom 3. Juli 1893 M 433 an
Kraft, Dampfziegelei F. Heinrih Meier in
Bergholzhauſen (Weftfalen),
2
3)
—
4)
1)
2)
3
—
5)
6)
1)
2
Na
1
Nase‘
2)
3)
an Heinrich in Berlin.
Die umbefannten nit ermittelten Abjender
oder Eigenthümer der vorftehenb bezeichneten Poftfen-
dungen und Gegenftände ꝛc. werden aufgefordert, binnen
4 Wochen ihre Aniprüche hierfelbftgeltend zu machen, wibri-
genfalls mit biefen Sendungen ıc. nad) Maßgabe der ge:
jeglichen Beſtimmungen verfahren werben wird.
Potsdam, den 20. November 1893.
Der Kaiferliche Ober: Poftdireftor.
aud Nauen vom 23. September 1893 M 622
Bekanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der StaatSpapiere.
Befanntmadhung.
32. In Gemäßheit des 6 20 des Augführungs-
efeges zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
(®. -S. ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. S. 157) wird befannt gemacht,
daß dem Lehrer Auguft Janide in Quedlinburg bie
Schuldverſchreibung der fonfolidirten 4 %oigen Staats⸗
anleihe von 1885
Lit. E. M 1013229 über 300 M.
angeblid am 9. Dftober d. Is. hierſelbſt abhanden ge⸗
fommen ift.
Es wird derjenige, welcher ſich sim Beftge dieſer
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches der unter-
zeichneten Kontrolle der Staatöpapiere oder dem
Lehrer Janide anzuzeigen, wibrigenfalle das gericht-
liche Aufgebotsverfahren behufs Kraftlogerflärung der
Urfunde beantragt werden wird.
Berlin, den 18. November 1893.
Königliche Kontrolle der papier
Befanntmachunge
des Provinzial:Steuer: Sireftors.
Erhebung von Schifffahrtsabgaben für das Befahren
des Etorfower Kanals und der Dahme.
18. Bom 1. April 1894 ab wird für dag Be—
fahren des Storfower Kanald entweder an der Stor-
fower oder an der Gummersdorfer Schleufe eine Er-
bebung von Sarfiiabrrönbgaben nad dem für die Mär-
fiihen Waſſerſtraßen allgemein geltenden Tarife ftatt-
finden. Cine gleihe Maßregel iſt für dad Befahren
der Dahme an ber Schleuſe bei Prieros in Ausſicht
genommen, wogegen bie jeßt beftehende Abgabenerpebung
durch den Befiger der Mühle in Prieros in Fortfall
fommen wird.
Berlin, den 22. November 1893.
Der Provinzial-Steuer-Direftor.
Befanntmachungen der Königlichen
Eifenbabn-Dire on zu Bromberg.
Befanntmadhung.
58. Am 1. Januar 1894 treten im Binnen- und
Wechjelverfehr der Preußifchen Staatsbahnen für Berlin,
Sentral-Marfthalle um je 7 km erhöhte Entfernungen
in Kraft.
Bromberg, den 22. November 1893.
Königliche Eifenbahn- Direktion.
Bekanntmachungen der Kreisausfchüffe..
31. Durch unanfechtbar gewordenen Beſchluß des
Kreisausſchuſſes des Kreifes Oft-Prignig vom 6. Fe-
bruar d. J. find die der Schule, dem Gaftwirth Auguft
Meyer, dem Tifchlermeifter Johann Scheel, dem
Zimmermeifter Eduard Schmidt, dem Kaufmann Karl
Loſſow, dem Stellmadermeifter Karl Schlüter, der
Frau Mühlenbefiter Scherz, dem Gaftwirth Ferdinand
Wittkopf und dem Eigenthümer Johann Macher—
ſchett zu Se 1 gehörigen Grundſtücke Kartenblatt 3
Parzellen 18 141/20 140/21 22 23
27 ns 1ası28 127/31 130/36 132/54 133/54
482
67 68 115/101 und 137/11 der Gemarfungsfarte von!in Gr.⸗-⸗Ziethen ber Bauergutöbefiger Krüger in
den Gutsbezirke Fregdorf abgetrennt und mit dem Schwante zum Amtevorfieher-Stellvertreter des Amte-
Gemeindebezirke Fregdorf vereinigt worden.
Kyrig, den 23. November 1893
Namens des Kreis-Ausſchuſſes der Vorſitzende.
Bekanntmachung.
32. Der Kreis-Ausihuß des Kreiſes Jüterbog⸗
Ludenwalte bot im Einverſtändniß mit dem Kreie-
Ausihuß des Kreiſes Teſtow beichlofjen, daß die dem
Kittergutöbefiger von Goertzke zu Großbeuthen im
Kreife Teltow gehörige Parzelle des im Kreiſe Jüterbog-
Tudenwalde liegenden Gutsbezirks Blau Me 24 BI. 2
des Grundfteuer-Kataftere und Bd. I. Bl. NP 2 des
Grundbuchs in ‚Bröße von 1,5830 ha von dem Gute
bezixk Glau abgetrennt und mit dem Gute Oroßbeuthen
vereinigt werde.
Süterbog, den 23. November 1893.
Der Borfigende des KreisAusicufies.
Perſonalchronik.
Der Rammergerichtö:Referendar Friedrich Rogge
iſt zum Regierungs-Referendar ernannt worden.
Im — Oſthavelland iſt an Stelle des ans
dem Bezirke verzogenen Rittergutsbefitzers Schilling
Name und Stand | Alter und Heimath
Lauf. Mr.
YHusweifung von Ausländern ans dem Weichsgebiete.
ibezirfd VIIL — Gr.-Ziethen — ernannt worden.
Die unter Königlihem Patronate febende Pfarr:
fiele zu Werter, Diözeſe Strausberg, ift durd die
Berjegung des Pfarrers Baethge am 1. Oftober 1893
zur Erletigung gefommen. Die Wiederbejegung erfolgt
dur das Kirchenregiment.
Die Lehrerin Hedwig Adam if als Lehrerin an
der Et. Hedwigs-Pfarrſchule in Berlin angeflellt worden.
Vermifchte Nachrichten.
Bekanntmachung.
Im Laufe des Geſchäfts- und Kalenderjahres 1894
werben die das hiefige Handelsregiſter berreffenten
öffentlichen Befanntmadungen in dem Deutſchen Reidıe:
und Königlichen Preußischen Staatsangeiger, der Ber:
finer Börfenzeitung und der hieſigen Märfifchen Zeitung
erfolgen. Die auf die Führung bes Handelöregiftere
ſich beziehenden Geſchäfte werden von dem Amtögerin ts-
rad Grodzidi unter Mitwirfung des Eefretärs
Kellermann bearbeitet werben.
Neu-Ruppin, den 1. Dezember 1893,
Königlides Amtsgericht.
— — — — — — — — — —
Grund Behörde, Daten
u der welche die Ausweifung | Queweilungs
des Ausgewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. —ã
2. | 3. 4. 5 b.
Auf Grund des 6 362 des Strafgeſetzbuchs:
1| Domenico Cimolin, |geboren am 23. De-|Randftreihen und TragenKöniglih bayerifchel 17. Oktober
Maurer,
tereale-@ellina, Bezirf
Pordenone, Provinz
Udine, Italien, orte:
angehörig ebendaſelbſt,
zember 1867 zu Mon:| verbotener Waffen,
Polizei-Direftion 1893.
Dründyen,
2) Karl Demuth, geboren im Januar Landſtreichen u. Betteln, Koͤniglich bayerifches! 16. Dftober
Weber, 1861 zu Gabel, Boͤh— Bezirfeamt Zus) 1893.
men, öfterreidhifcher marshanfen,
Staatdangehöriger,
3 Nicolai Gula, geboren im Jahre 1869 desgleichen, Königlich preußiſcher 28. Oktober
Hafenarbeiter, zu Soboljef, Rußland, Regierungspraͤſident 1893.
ortsangehörig ebendaſ.,
zu Hildesheim,
Hierzu zwei Beilagen, enthaltend:
1) ten Vertheilungsplan über die auf Grund des Geſetzes vom 23. Juli 1893, betreffend Ruhegebalts—
fajjen für die Lehrer und Fehrerinnen an den öffentlichen Volksſchulen, von den Echulverbänden an bie
Lehrer-Ruhegebaltsfaffe für 1. Juli 1893 bis Ende März 1894 zu entrichtenden Beiträge,
2) einen Nachtrag zu den Statuten und Nebengejegen der Germania Lebens-Verſicherungs Geſellſchaft zu
New⸗NYork,
ſowie Vier Oeffentliche Anzeiger.
(Die Inſertionsgebühren betragen für eine einſpaltige Druckzeile 20 Bf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Bf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsvam, Buchpruderei ver A. W. Hayn ſchen Grben.
3
Beilage
zum 48. Stüd des Amisblatts
der Königlichen Negierung zu Potsdam und Der Stadt Berlin.
Den 1. Dezember 1893.
sr
u
.
Bertbeilungsplan
über
bie auf Grund des Gefekes vom 23. Juli 1893,
betreffend Ruhegehaltskaſſen für die Lehrer und
Lehrerinnen an den öfſentlichen Volksſchulen,
(Gef. S. ©. 194) von den einzelnen Schul-
verbänden des Negierungsbezirts Potsdam an bie
Lehrer⸗Ruhegehaltskaſſe des Bezirks für die Zeit
vom 1. Juli 1893 bis Ende März 1894 zu—
entrichtenden Beiträge.
Der gemäß & 6 des Geſetzes vom 23. Juli 1893
berechnete Bedarf der Ruhegehaltskaſſe für die Zeit vom
1. Juli 1893 bis Ende März 1894 beträgt 141 871,50 ME.
Das nah & 7 a. a. D. der Bertbeilung zum
Grunde zu legende rubegehaltäberechtigte Dienflein-
fommen der Tehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen
Volksſchulen des Kaſſenbezirks am 1. Oktober 1892
nah Abzug von 800 ME. für jede Stelle und Ab-
rundung bei jedem Scuiverbande auf volle Hunderte
11 1 21T ............ ............ 2 101 800 Mf.
Mithin entfallen für 1. Zuli 1893 bis Ende
März 1894 auf je 100 ME. ruhegehaltöberechtigtes
Dienfteinfommen 6,75 ME.
Die von den einzelnen Schulverbänden des Bezirks
an die Lehrer ˖ Ruhegehaltskaſſe zu zahlenden Beiträge
vertbeilen ſich ſomit wie folgt:
& Bezeichnung -
r des &
5 Schulverbandes E
— Schulort — =
Gefammtjumme des ruhegehaltsberechs
tigten Dienfleinfommensvon den Stellen
& der einzelnen Schulverbände nach Abs
zug von SOO ME. fiir jede Stelle und
Abrundung diefer Summe auf volle
""bänden für 1. Juli 1893 bis Ende
S Höhe der von den einzelnen Schulver:
5 März 1394 zu zahlenden Beiträge.
—
1. 2. | 3. | 4
Kreis Angermünde.
1. | Angermünde 8600 580150
2. | Oreiffenberg 4200 | 28350
— — G G — —
— — — —
gap.
3ga83
Are
g2,0.C
Bezeichnung SEELE?
u 533252
des 66
S 2 Ego
* Schulverbandes 336633
* 8
— Schulort — 53333
833
Mt.
BEE
3.1 Joachimsthal 3800
4.1 Oderberg i. M. 8200
5.1 Schwedt a. O. 22500
6. | Vierraden 4500
7.1 Altenbof 300
8.1 Berfhofz 900
9.1 Bertifom 300
10.1 Bieſenbrow 900
11.1 Blanfenburg 900
12.1 Blumenhagen 700
13. Bötfendort 400
14. | Brieft 600
15. | Brig 1000
16. | Brodomwin 500
17.1 Bruchhagen 600
18. | Ehorindhen 300
19. | Eriewen 300
20. | Eruffow 400
21. | Dobberzin 800
22. | Felchow 400
‚23. | Nieder⸗Finow 900
24. | Flemsdorf 300
- 25. | Srauenhagen 200
26. | Sredersporf 700
27.1 Friedrichswalde 500
28. | Gatow 300
29. | Gellmersdorf 1000
30.1 Glambeck 700
31.Goͤrlsdorf 50
32.1Golm 90
33. | Solzom 800
34.1 Gramzow
3 Höhe der von ten einzelnen Echulver:
*J2 Händen für 1. Juli 1893 bis Ende
8 März 1894 zu zahlenden Beiträge.
Laufende Nr.
Bezeichnung
des
Schulverbandes
— Schulort —
Befammtfunme des ruhegehaltsberech⸗
tigten Dienfleinfommensvon den Stellen
1 der einzelnen Schulverbände nach Abs
zug von 800 ME. für jede Stelle und
Abrundung diefer Summe auf volle
108. | Bogeledorf 800
109. | Wandfig 400
110. 1 Wartenberg 500
111. 1 Weißenfee 4000
112. Neu⸗Weißenſee 26400
113. 1 Wenficdendorf 400
114. | Werder 400
115. 1 Woltereborf 1700
116. 1 3ehlenborf 800
117. | 3epernid 600
118. | Alt-Zerpenfchleufe 400
119. 1 Reue Zerpenfchleufe 700
120. IZinndorf 600
121. 1 3ühleborf 300
Kreis Ober: Barnim,
1. | Biefenthal 6900
2. 1 Cberöwalde 33100
3. IFreienwalde 8000
4. 1 Straudberg 17000
9. 1 Werneuchen 2000
6. 1 Wriezen 22200
7. Alaunwerk 500
8. Amalienhof 200
9. IGr.⸗Barnim 400
10. INeu⸗Barnim 2000
11. 1 Baglow 400
12. 1 Beauregard 500
13. | Beerbaum q 100
14. 1 Beiersdorf 300
15 | Birsdorf 300
16. [Alt Blicsborf A400
17. [NeusBliesdorf 200
18. 1 Broichöporf 700
19. [1 Brunow " 600
20. | Buchhotz 800
21. 1 &lofterdorf 300
22. 1 Cöthen 400
23. | &unersporf 1000
24. 1 Danewig 600
25. I Daunenberg 600
— — —
Hunderte gemäß & 7
S Höhe der von den einzelnen Schulver:
>17” bänden für 1. Zuli 1893 bis Ende
5 März; 1994 gu zahlenden Beiträge.
54 -
2—
3375
270 —
1782 —
27 —
27 —
114175
54—
40/50
27) —
4725
40/50
20125
465,75
2234,25
940 —
114750
135 —
1498150
33175
13/50
27 -
135) —
27) —
33175
6175
20/25
20125
271 —
1350
47125
4050
54 —
20125
27 —
67150
40150
40150
Ranfende Nr.
Bezeihnung
bee
Schulverbandes
— Schulort —
.Eichwerder
Eiſenſpalterei
Falkenberg i. M.
. 1 HobensFinow
Frankenfelde
. I Sreudenberg
Alt⸗Friedland
Neu⸗Friedland
. [| Sarzau
. 1Neu-Gaul
Alt-Gersdorf
. 1 Stelöborf
Gottesgabe
Grũnthal
Grunow
1 Harnefop
. 1 Hafelberg
Hrdelberg
Heegermuͤhle
Herzhorn
.Heinrichsdorf
.Hirſchfelde
Hohenſtein⸗Ruhlsdorf
Ihlow
Kerſtenbruch
. 1 Klobbide
‚ IRadeburg
Leuenberg
JAlt⸗Lewin
Neu⸗Lewin
.Lichterfelde
Lüdersdorf
Alt⸗Medewitz
Neu⸗Medewitz
Melchow
.Meſſingwerk
Metzdorf
. 1 Möglın
64. I Prädikow
65. | Prighagen
66. I Prögel
Geſammtſumme des ruhegehaltsberechs
tigten Dienfteinfommens von den Stellen
oS der einzelnen Echulverbände nadı Abs
"” zug von 800 ME. für jede Stelle und
Abrundung dieſer Summe auf volle
Öunderte gemäß $ 7.
S Höhe der von den einzelnen Schulver-
> 17” dänden für 1. Zuli 1893 bis Ende
März 1394 zu zahlenden Beiträge.
B..
Bezeihnung
des
diefer Summe anf volle
Laufende Nr.
Schulverbandes
800 Mt. für jede Stelle und
‚Hunderte aemäh $ 7
— Schulort —
Geſammtſumme des ruhegehaltsberech⸗
igten Dienſte inlommens von den Stellen
Ni
der eingelmen Schulverbände nach Abs
”* ang von
Abrumdung
DE
.Schulzendorf
Sietzing
. | Sommerfelde
. | Sonnenburg
ESpechthauſen
Sieinbeck
| Alt»Ttebbin
.|Neu:Trebbin
Wilmersdorf .
Wölfigkendorf
Wollenberg
99. Alt⸗Wriezen
100. | Wufgpewier
Kreis Beeskow⸗Storkow.
1. Beeslow 3000
2. Wendiſch⸗Buchholz 2200
3. |Storfow 6700
4. Arensdorf 200
5.1 Bindew 200
" pänden für 1. Juli 1893 bis Bude
He der von den einzelnen Schulvers
® März 1394 zu zahlenden Beiträge.
50
ı 8
Sons
2188
305
Bezeichnung I iege
ä ı ie
2 des 2 HEOE
Yo
& 15
Schulverbandes 6
u I Bi
— Schulort — ——
E3S585
s8*888
Mt.
Gdrödorf bei Beeslow
| ©örsdorf bei Storkow
.|Görzi
. [Alt-Hartmannsdorf
[Hermsdorf
. | Alt Marfgrafpiesfe
Neu-Markgrafpiesfe
Merz
Juli 1893 Bis Ende
4 1894 qu Jahlenden Beiträge.
9 Gohe der von den einzelnen Schulver-
>1’” bänden für 1
5 Pi
|
23533
Söss,
Samen.
323,0 =
Bezeichnung SICHT he
* EHE
» des © FE 3) 5
8 SEw.te
5 Schulverbandes 3306533
335855
SEEN
Mt.
ICC..
47.1 Pfaffendorf 500
48.1 Pieskow 900
49. | Prieros 400
50. | Rabinfenborf 300
91. | Ragow 500
52. | Rauen 1200
53. | Reichenwalde 700
94.1 Rieplos 700
55. 400
96. Wendiſch⸗Rietz 700
57.1 Sauen 800
98. [| Alt-Schadow 600
59, | Neu-Schabomw 300
60. | Schneeberg 200
61. | Selhom 800
62. | Spreenhagen 500
63. | Alt-Stahnnsdorf 200
64. | Stremmen 200
65. I Tauche 300
66. I Trebatfch 300
67. | Or.-Wafferburg 600
68. | Werber 300
69. | Wernedorf 800
70.1 Wilmersdorf 400
71.1Wolzig 200
72. 1 Wulfersdorf 200
73. [News Zittau 400
Kreis Oſt⸗-Havelland.
1. 1 &remmen 6500
2. 1 Fehrbellin 4800
3.1Resin 6000
4.1NRauen 18400
5. 1 Bärenflau 600
6. PBeetz 500
7. PBetzin 300
8. 1 Börnide 500
9, 1 Bögow 400
10. 1 Bornim 2300
11.1 Bornfädt 1900
12.1 Bredow 1000
be der von ben einzelnen Schulvers
>|" Banden für 1. Iuli 1893 bis Gnbe
360
8 März 13894 zu zahlenden Beiträge.
3375
60175
271 —
20/25
33175
81 —
47125
4725
47|25
54 —
40150
2025
1350
34—-
3375
1350
1350
20,25
40150
2025
54 —
13/50
13/50
27) —
438175
324 —
405 —
1242 —
4050
3375
20/25
33/75
27 —
155/25
128/25
67150
Lanfende Nr.
52.
59.
gas#z
3283833
333685*
Bezeichnung — 35333*
E22 68
bes SESEOE
2 En So
Schulverbandes z308237
EEE
— Schulort — E38= >
5255383
2338
s52528
Mt,
CC. AC.
Brunne 500
.Buchow⸗Carpzow 800
Carweſee 400
Cladow 1000
Dalgow 300
Dechtow 900
Döbrig 700
Dyrog 900
Eiche 1100
Eichſtaͤdt 700
Etzin 400
Fahrland 700
. Falkenhagen 800
Falkenrehde 700
.Flatow 900
Gatow 500
Alt⸗Geltow 700
Gr.⸗Glienicke 800
Golm 700
.1 Grube 800
Grünefeld 700
Hafenberg 1600
.1 Hafelhorft —
Hennigsdorf 400
Hertefeld 100
.Hohenbruch 300
.Hoppenrade 900
Kartzow 700
. | Kienberg 200
Knoblauch 600
Königshorft 300
Kuhhorſt 100
Lenzke 500
.Linum 2200
| Marfau 400
Markee 400
Marquardt 600
.ı Marwig 1100
. 1 Nieder-Neuenborf 700
Paaren i. Gl. 500
Paaren a. d. W. 200
SBSdhe der von den einzelnen Schulver⸗
>" Bänden für 1. Zult 1893 bis Ende
* März 1894 zu zahlenden Beiträge.
NND
Jo] a 09
sıla
20125
60175
47125
4725
60175
47125
47125
Ss
47125
108.
271 —
6175
2025
60175
47125
13:50.
20125
6175
33,75
14850
27) —
27) —
4050
74/25
47125
3375
13150
Lanfende Nr.
=Spannnpwpr
jeein jene
ru wre‘ © “gn a . “no
gaseE | 355 gassz | 355
sögs. | 3.5 sögg, | 5,3
| 3Er08u| 058 s8r0°-| 988
Bezeichnung SEE ET Bezeichnung >552 En 333
33332283166 3332321 373
des ö* des A 38
Schulverbandes z338855353237 Schulverbandes 33087 &| =
EEiSos| 233 | ” 5E83 * —e
— Schulort — Eur — Sdulort — GESH Fr
Sst2s | 55" Ssr8: | 35°
Mi. Me. |PF. Mi. Me. |BE.
IL 3 1% | T3 T 4
.1 Paree 900 6075| 12.1 Brädifom 400 27 —
I Paufin 300 2025| 13.1 Dom. Brandenburg 3400 22950
. 1 Perwenig 300 2025| 14.1 Brielow 1100 74125
1 Pichelsporf 400 27 —| 15.1 Brief 300 20125
.1 Priort 800 54—| 16.1 Budow 400 27 —
.[Rohrbed 1000 6750| 17.) Buſchow 900 60175
. 1 Saerow Ä 700 4725| 18.1 Butzow 300 20125
. | Sasforn 300 2025| 19. | Damme 800 54 —
. | Schönwalde 500 33/75] 20.1 Döberig 700 47125
.1 Schwante 600 4050| 21.1 Fercheſar bei Brandenburg 300 20/25
.1 Seeburg 300 2025| 22. | Ferdefar bei Rathenow 300 20125
. | Seegefeld 700 4725| 23.1 Fohrde 1000 67150
.1 Sommerfeld 500 |: 33/75] 24. | Neu⸗Friedrichsdorf 200 13/50
.| Staafen 1300 8775| 25.1 ©arlig 1200 81—
. 1 Staffelde 700 47125] 26. | Görne 300 20/25
.Tarmow 800 5427.1Gohlitz 400 27 —
. 1 Ziefwerder 600 4050| 28.1 ®org 800 54 —
I Tiegow 300 20/25| 29. | Oraeningen 300 20125
(leg 400 27 — | 30.1 @ülpe 800 54—
„I Behlefanz 700 4725| 31.1 Hage 400 27 —
. | Belten 7300 492175] 32.1 Hobennauen 700 47125
1 Berbig 200 1350| 33. | Kegür 300 20/25
1 RWansdorf 900 6075| 34.Kietz 100 6175
.1 Wernig 800 54— | 35. | Kleßen 300 20/25
Wolfslake 300 2025| 36. | Roten 1000 67150
| Wuftermarf 1600 108— | 37.1 K1.⸗Kreuz 600 40150
Zeeſtow 500 33751 38. | Kriele 300 20125
. [| Or.-Ziethen 700 47125 3. Landin 300 20 a
40. Liepe 900 6
Kreis Weit: Havelland. 41. Sedo 700 4725
‚1 Sriefad | 2000 g .472|50| 42. | Lünow 200 1350
.Plaue a. 9. 2800 189, — | 43.| Marzapne 900 | . 60175
‚| Drigerbe 2700 | 182125] 44. | Mögetin 600 | "40150
. | Rathenow, 27700 | 1869'75| 45. | Möthlow 800 54 —
Rhinow 1800 121/50 46. | Möpow 700 4725
Bagow 400 27 —| 47.1 Müglig 200 1350
Damme 400 27|— | 48. | Nennhaufen 1700 114/75
.1 Barnewig 400 27— | 49. | Neuendorf 300 20125
Gr.⸗Behnitz 600 4050| 50. | Neuwerder 300 2025
Kl.» Behnig 300 2025| 51.| Niebede 500 33|75
Berge 1400 9450| 52.1 @uten-Paaren 200 1350
ii >
Laufende Wr.
5388
z835
3
Bezeichnung — 3253230
53325
des 8586
BEBute
Schulverbandes z320637
SEP
525385
En:
SPS:
| __ mt.
EEE SE EEE NEE
.1 Parey 300
Paulinaue 100
.1 Paewefin 600
Peßin 400
Premnitz 900
.} Priegen 200
1 Rademwege 200
Retzow 400
.Ribbeck 1000
.Riewend 800
.Roskow 700
.| Saringen 300
.1 Selbelang 300
.1 Semtlin - 300
.| Senzfe 300
.1 Spaag 600 °
Stechow 500
Stoͤlln 300
.1 Strobehne 600
. | Ziefow 200
I Tremmen 1500
Vietznitz 600
.Wachow 700
.Wagenitz 1000
.Warſow 300
Waſſerſuppe 300
Weſeram 1000
.Witzke 700
1 Wolfter 200
Zachow 700
Kreis Jüterbog-Luckenwalde.
aruth 4600
Dahme 15300
Jüterbog 4700
Luckenwalde 21500
Zinna 3100
Arensdorf 700
Bardenig 400
Berfenbrüd 300
Blankenſee 300
—
3 Höhe der von den einzelnen Schulver⸗
>» Bänden für 1. Juli 1893 bis Ende
|
7 März 1394 zu zahlenden Beiträge.
20125
6175
40150
27 —
60/75
13|50
13]50
21 —
6750
54 —
47|25
20/25
20125
20125
20125
40150
3375
20/25
40150
13/50
101125
40150
47125
67/50
20125
20125
67150
47125
1350
47|25
310/50
1032/75
317/25
1451125
209 25
47125
27 — |
20/25
20125
83583
Su 83,
53353..
223203
Bezeichnung — *53232
& 32283
* des EBEOE
— SE Eur
5 Schulverbandes = > s 2 *
— Schulort — 338. 5”
SE°°E
s52828
Mr.
| 3 0 1 3
10. Bochow 300
11. 1 Bollendborf 100
12. 1 Borgiedorf 400
13.1 B3udom 800
14. | Charlottenfelde 400
15. | &fastorf 500
10. I &fausdorf 300
17. | Dennewig 700
18. | Dobbrifow 600
19. | Dornawalbe 200
20. | Dümbde 300
21. 1 Felgentreu 800
22. | Sranfenfelde 500
23. I $ranfenförde 200
24. | Friedrichshof 600
25. | Sröhden 300
26. 1 Gehersporf 500
27.1 Glau . 200
28.1 ®fashütte bei Baruth 200
29. 1 ©fienig 100
30. 1 Börsdorf 700
31.1 Hohen⸗Goͤrsdorf 400
32.1 Nieder: Goͤrsdoif 300
33. 1 ®ottow 200
34. | Gottedorf 600
35. | ®rüna 600
36. | Heinsborf 300
37.1Hennidendorf 800
38. | Holbed 300
39. | Ihlow 300
40. | Jimeredorf 500
41.1 Jänidendorf 800
42. | Raltenborn 500
43.Kemlitz 400
44. | Remnig 300
45. Kolzenburg 100
46. | Körbig 300
7. [Riebäg 500
48. Liepe 200
49, |Rindow 200
50.1 Linow 100
9 Höhe der von ven einzelnen Schulver⸗
für 1 Juli 1893 bie Ende
* März 1894 zu zahlenden Beitraͤge.
W> 17" Händen
13/50
13150
4725
27 —
20/25
1350
40/50
4050
20125
54 —
20125
20/25
33175
54 —
3375
27 —
20125
6175
20125
3375
1350
1350
675
Laufende Ne.
Bezeichnung
bes
Schulverbandes
— Schulort —
. | Rangenstipsdorf
. ließen
. |Römenborf
.Mahlsdorf
. 1 Malterhaufen
. 1 Märtengmühle
. | Mehtsdorf bei Dahme
.Mehlsdorf bei Luckenwalde
Meinsdorf
.Merzdorf
.Mietgendorf
2.1 Müdendorf
. [NRettgendorf
‚INeuhoff bei Zinna
Neuhoff bei Baruth
.[Reumarft
. Bar
.1Pechüle
. [Petfus
.Prensdorf
.Radeland
.Reinddorf
. [Rietdorf
.Rohrbeck
. [Rofenthat
.Ruhlsdorf
.1Scharfenbrüd
. | Schlenzer
.1Schöbendorf
.1 Schönefeld
.1Schönhagen
.1H0hensSeefeld
‚ 1Rieder-Seefeld
Sernow
. 1 Stangenhagen
.1Stülpe
.Wahlsborf
.Waltersdorf
.PWelſickendorf
.1Werbig
Werder
ltsberech⸗
jede Stelle und
f volle
geha
tigten Dienſteinkommens von den Stellen
Inen Schulverbaͤnde nach Ab:
ng von 800 Mt. für j
brundung dieſer Summe au
ı Gefammtfumme des rube
A
3 der einze
;
Hunderte gemäß 8 7.
"" Händen für 1. Juli 1893 bie Ende
Höhe ber von den einzelnen Schulver-
3 März 1894 zu zahlenden Beiträge.
54 —
2025
4725
1350
27 —
20/25
13/50
13'50
67/50
20125
4725
13:50
27 —
13/50
20125
40)50
40150
20125
1350
4725
su
47125
20,25
47125
2025
1050
2025
1350
4725
1350
67150
20125
20125
13/50
40150
20125
33,75
2025
27 —
—
— ——— nn —
Laufende Nr.
——
|
NEBEN.
25333
Sögd,
333538
N "N
Bezeichnung — 25323
2238
53325
Fr
des © 220
SEES L
Schulverbandes eds
2:8,
— Schulort — SEE
EQzEB3
5 32 =
3» 8
hg der einze
\T
Hunderte gemäß $ 7.
S Höhe der von den einzelnen Schulver:
bänden für 1. Inli 1893 bis Ende
3 März 1894 zu zahlenden Beiträge.
400 A
ildau 600 40150
. 1 Wiepersdorf
W
.Woltersdorf 700
Zeſch 200
.1 Sr. Ziefcht 700
Kl.⸗Zieſcht 200
.1Dorf Zinna 300
.Zulichendorf 500
Kreis Prenzlau.
.1 Brüffow 3400
Prenzlau 13100
.1Stradburg 13000
Aleranderhof 600
Arenpfee 800
Bagemüpf 600
Bandelow 800
Battin 300
.1 Baumgarten 300
Beenz A400
1a) Bergholz, franz. ref. Ge-
meinde 350
b) Bergholz, Tutherifche Ges
meinde 550
. | Bietifow 600
. | 3lindow 500
.1 Blumenhagen 200
‚1 Briegig 800
.| Bröllin 800
Carmzow 300
Cremzow 300
.Chriſtianshof 700
Damerow 400
. | Damme 200
.| Dauer 800
. | Dedelow 300
‚| Drenfe 200
9. Eickſtedt 800
.IClingen 300
. I Sahrenwalbe 900
‚I Salfenhagen nn
20125
33|75
229,50
88425
877,50
40150
54 —
40150
54] —
20/25
20125
271 —
23163
3712
40:50
33175
13150
54
51
20125
20125
47125
27 —
13/50
541 —
20125
13150
54 —
20.25
60175
33175
Laufende Nr.
Bezeihnung
des
Schulverbandes
— Schulort —
. 1 Balfenwalde
.Ferdinandshorſt
.Fuürſtenwerder
Goͤritz
.BGollmitz
Grenz
.‚1®rimme
.1®rüneberg
. |®rünow
Guſtow
.1@üterberg
.19egborf
.1Hildebrandeshagen
.1Hindenberg
| Holgendorf
Jagow
Alt⸗Kleinow
. I Rleptow
Klinkow
.Klockow
.Kraatz
Kutzerow
PLauenhagen
.Lemmersdorf
Lübbenow
Gr.⸗Luckow
Kl.⸗Luckow
Malchow
.Menkin
.1Mielomw
.Nechlin
.Neuenfeldt
. [Reuenfund
‚1 Nieden
.I Papendorf
Polzow
.Rittgarten
jRoͤpersdorf
67. | Roggom
68. | Rollwig
Geſammtſumme des ruhegehaltsberech-
tigten Dienſteinkommens von den Stellen
g von 800 Mk. für jede Stelle und
brundung dieſer Summe auf volle
wider einzelnen Schulverbaͤnde nach Abs
u
38
88
Hunderte gemäß 8 7.
der von den einzelnen Schulver:
13 Höhe
10
38 tes83
we: So ga.
25 s8.0°-
8: Bezeichnung S852 *
= — des B x 3 50 S
32* E 2353885
BE = Schulverbandes 3z3663 &
BB |” SE
= — Schulort — Eö8r 5”
2.5 535233
ZZ
k. Pf. Me.
4. | 2 3
2025| 69.13) Rofiow, franz. reform.
40 50 Säule 800
81 — b) Roſſow, Intherifche Schule 800
4050| 70.|Schapow 300
2025] 71.1 Schenfenberg 200
27 —| 72.1Sclepfow 300
20.25] 73. 1 Schmarfow 900
27 —| 74. [ Schmölln 400
27 — | 75. 1 Schönermarf 500
33175 | 76.1 Schönfeld 700
4725| 77.1 Schönmwerder 800
27/—| 78.1 Schwaneberg 600
54 — | 79.1 Schwarzenjee 300
20125] 80. | Seelübbe 800
2025| 81.1 ®r..-Sperrenwalde 100
27 —| 82. | ©r.»-Spiegelberg 800
20125] 83. [ Sternhagen 300
4050| 84.1 Tornow 300
1350| 85. | Trampe 300
271 —| 86. | Trebenow 800
271—| 87.1 Rallmow 300
3375| 88. | Werbelow 500
1350| 89. 1 Wefelig 500
4050| 90. | Wepenow 800
54—| 91. 1 Wilhelmeshof 700
13150] 92. | Ritfifow 600
1350| 93.1 Wismar 200
2025| 94. Wittſtock 700
4725| 95. 1 Woddow 800
27 — | 96. 1 Wolfshagen 300
27—| 97.1 Rollin 700
54—| 98.1Wollihow 300
54—| 99. T3errenthin 700
27 — 1100. [3iemfendorf 100
54 — 1101. 30lchow 800
47,25 | 102. | Züfedom 900
Ar 25103. I 3ernifow 200
13:50 Kreis Oſt⸗Prignitz.
60:75] 1.1 Sreyenftein
— nn
2. | Kyris
3100
13800
u Höbe ber von dem einzelnen Schulver:
bänden für 1. Zuli 1893 bis Ende
* Mörz 1894 zu zahlenden Beiträge.
ze
u
20 25
13/50
20/25
60175
m —
33175
40,50
33
33/75
94 —
47125
40150
13150
41/25
541
20125
47125
20/25
47125
6/75
54 —
60175
13150
209125
931150
88583
Ssogs.
28,03%
Bezeihnung 533332*
— Erin
x bes 3536
3558385
Schulverbandes z306527
SEEPE
— Schulort — EESe5
Ep:
5s2588
ME.
5
3.1 Meyenburg 3300
4. | Prigwalf 9100
5. Wittſtock 10700
6.1 Babig 500
T.1 Bontifow 300
8. | Barenthin 700
9. 1 Berlinchen 800
10. | Berlitt 200
11. | Beveringen 700
12.1 Bfaefendorf 800
13. | Biefen 200
14. | Blanbifom 500
15. | Blumenthal 200
16. | Boddin 700
17.1 Bölzfe 800
18. | Borf 400
19.1 Bredbin 800
20. | Breitenfeld 200
21. | Brügge 800
22. | Brüfenhagen 400
23.1 Buchholz 300
24. | Budow 200
25.1 Bubdenhagen 200
26. | Chriftborf 200
27.1 Dahlhaufen 400
28. | Damelad 500
29.1 Dannenwalde 1000
30. | Darfilow 200
31.1 Demertpin 700
32.1 Döllen 300
33.1 Doffow 500
34. | Dranfe 300
35. | Drewen 200
36. | Eichenfelde 200
37. Falkenhagen 700
38. | $rehne 700
39. | Fregdorf 400
40. | Sabo 700
41.| @antifow 800
42, | Garz 800
43.1 @erdöhagen 300
S Höhe der von den ein
>" händen für 1.
1593 bis Ende
zelnen Schulver:
nden Beitriae.
Juli
März 1894 zu zahle
®
33175
4725
47125
20'25
SE 83
Sorte
38,0%
Bezeichnung — 3233233*
* 333*5
> des sa3E03
> 253883
* Schulverbandes 3360627
— BER
Schulort — arg
Sekr=Es
ME.
EICCCCCCCCCCC
44.Gieſendorf 700
45. | ®öride 300
46.Grabow bei Frehne 400
47.Grabow bei Herzſprung 200
48.Granzow 900
49.Gumtow 800
50. Halenbeck 400
51. Al.Haßlow 500
52.Heinrichsdorf 100
53. | Helle 400
54. | Herzfprung 200
55. 1 Holzhausen 800
56. I Jabel 200
97. Jacobsdorf 100
58. | JZaennersdorf 300
59.1 Joachimshof 200
60. | Rehrberg 200
61.1 Remnig A400
62. | Königsberg 200
63.Koͤtzlin 300
64. | Kolrep 200
65. | Krams 100
66. | Krempendorf 100
67. | Alt-Krüßow 700
68. | Neu-Krüßow 800
69. | Kuhbier 300
70.Kuhsdorf 700
71.18unow A400
72.1 Langnow 300
73. Lellichow 600
74. [Riebenthal 700
75. |indenberg 300
76. Lohm 900
77. Luhme 700
78.Maulbeerwalde 400
79.Mechow 800
81. Mertensdorf 400
80. | Mefendorf 800
82. | Nettelbed 300
83. 1 Niemerlang 800
84. 1Gr.⸗Pankow T
der von den einzelnen Schulver⸗
bänden für 1. Inli 1893 bis Ende
März 1894: zu zahlenden Beiträge.
8
1 0
>
M
Sanfende Nr.
123.
124.
Bezeichnung
des
Schulverbandes
— Schulort —
.Papenbruch
Preddoͤhl
Rapshagen
Reckenthin
.|Redlin
.Rehfeld
.Roddahn
.Rohlsdorf
. INRofenwinfel
1 Sadenbed
. 1 Sarıow
.Schmolde
. 1 Schönebed
.1Schönermarf
‚1 Schöndagen beit Döln
‚ISchönhagen bei Prigwalf
Schrepkow
Schweinrich
. 1 Sechszehneichen
Sewekow
Siebmannshorſt
.Silmersdorf
.Sophiendorf
.1Steffenshagen
‚1 Stepenig
.[Stüdenig
‚1 Techomw: Heiligengrabe
.1Teeß
.1 Telfhow
Triglig
.ITüden
.1 Behlin
.1 Beblow
.1 Bettin
. | Or.» Welle
Wernilow
.Wilmersdorf
.Gr.⸗Woltersdorf
Kl.⸗Woltersdorf
Wulfersdorf
125. 1 Wulfow
300 Mi. für jede Stelle und
diefer Summe anf volle
Hunderte gemäß $ 7.
Geſammtſumme des ruhegehaltsberechs
8
tigten Dienfleinfommens von den Stellen
iS der einzelnen Schulverbände nad Abs
ins von
brundun
rn
“
a)
2
ze Eee 35
Bu 293 35
023 9J
ER g & Bezeichnung #58 2 En
ES & BER .SE
35 | > bes 5320:
N - S . 2 ES. So
>| 58 Schulverbandes 3368627
EFT ” E58 „a
wen — Säuloit — |F28,5”
SEE 3538
35° Sr 85
Mt. |Bf. Mt.
4. |: 3 |
54— | 126. I Wutife 200
20125 | 127. I Zaapfe 900
54— 1128. 1Dorf Zechlin 300
1350| 129. I $leden Zechlin 1200
20/25 | 130. | 3echliner Hütte 300
54— | 131. | 3empow 200
13'50 | 132. |81.»Zerlang 500
2025 | 133. | Zernig 700
12 so 134. 1 300gen 6008J
47,25 Kreis Weſt⸗Prignitz.
6750| 1.1 Havelberg 13900
2025| 2. |Lenzen 11400
1350| 3. 1%Perleberg 12800
2025| 4. [Yutlig 2900
1350| 5.1 Wilsnad 5300
1350| 6. | Wittenberge 13200
54—| 7.[Abbendorf 700
54—| 8.| Baar; 700
3375| 9.|Bäd 500
54—| 10. 1Baelow 200
27— | 11.1Bendelin 200
6175| 12. Bentwiſch 800
13/50] 13.1 Gr.-Berge 700
54—| 14. | Bernheide 200
13150| 15. | Bfuethen A00
101/25] 16. |Boberow 600
54—| 17.|Bodin 400
54—| 18. Gr.Breeſe 300
4725| 19.1 R1.-Breefe 600
1350] 20. | Brefch A400
20125] 21.1®r..-Buchholz 800
54—| 22. | Burghagen 100
1350| 23. | &umtofen 700
2025| 24.1 Dalfmin 300
. 20125] 25. | Damerom 100
20125] 26. | Dargarbt 700
2025| 27. | Deibow 200
1350| 28.1 Dergenthin 700
54—| 29.1 Düpom 700
1350| 30. | Eldenburg 400
Höhe der von den einzelnen Schulver:
" pänden für 1 Inli 1893 bis Ende
März 1394 zu zahlenden Beiträge
=
as Kan
1
13
Bezeichnung
Juli 1893 bis Ende
; Märy 1894 au’zahlenden Beiträge.
800 Mt. für jeve Stelle und
Abrundung diefer Summe auf volle
=
2
€ *
7 des &
3 Schulverbandes
* 5
— Schulort — *
Geſammtſumme bes ruhegehaltoberech⸗
tigten Dienfteinfommeng von den Stellen
gder einzelnen Epulverbände nach Abs
9 Höhe der von den einzelnen Schulver⸗
ug von
"* bänden für 1.
SET 1a “re mn anne sun
uigöbel
.[Quigomw
.|Rambom bei Boberow
.|Rambow bei Perleberg
STTATANSATASSHS| | 81 18
175| 94. |Redenzin 5
125] 95. 47,25
25| 96. 42125
‚50| 97. 4050
75] 98. 27—
25| 99. 20125
25100. 6175
50] 101. 40150
75102. 54—
50] 103. 1350
—|104. 6175
—|105. 2
25106. 27—
125] 107. 20125
— | 108. | Spiegelhagen 4 25
125 | 109. | Stavenow 20125
;50] 110. | Steefow 6175
751111. |Strehfen 3375
sol 112. Südow 4225
ern — --
gnoeo vo nn 2 2 8»
Esesz | 555 gset3
Ses-53 1 92» 283553
3236828122 2220
Bezeichnung —3333301388 Bezeichnung PSS3E
S 3337557 3: | € ErezE
— des 1353368 5538 des 5250
E SEgute| 397 | 5 2538
® Schulverbandes z35366357—1 -,;,= | 5 Schulverbandes 3360683
* 358—333* 35835
— Schulort — 5* — Schulort — 5357
Ss: | 35° SsH Ss
Mr. Me. | Mt.
| 2 1) 8:
113. | Taden 200 1350 28. | Dollgow 300
114. | Toppel 900 6075| 29. | Dreeg 1600
115. [Uenze 800 54—| 30. 1 $ranfendorf 500
116. | Vehlgaft 300 2025| 31.1Friedrichsdorf 400
117. | Berbig 400 27/—| 32. | Altsgriefad 100
118. | Biefede 300 2025| 33.1 Ganger 900
119. | Warnow 700 4725| 34.1 Gartow 600
120. | Weifen 300 2025| 35. | &arz 700
121. | Wentdorf 400 27—| 36. | Alt-Garz 300
122. | ®r.-Werzin 700 4725| 37. | Outens@ermenborf 300
123.1 Gr.⸗Wootz 400 27—| 38. | Giefenhorft 200
124.) Wuftromw 300 2025| 39. | ®lambed 500
, , 40. | Guͤhlen⸗Glienicke 200
Kreis Nuppin. 41. | Alt ⸗Globſow 200
1.1 Neu-Ruppin 11800 796150| 42. | Neu⸗Globſow 100
2. | Alt-Ruppin A800 324 —| 43. | Gnevifow 800
3. | Rheinsberg 5600 378— | 44. | Oottberg 300
A.INeuftadt a. D. 1500 101125] 45. 1 Grieben 200
5. [Wufterhaufen a. D. 4600 310/50) 46. |®rüneberg i. M. 800
6. | ranfee 8400 567)—| 47. | Heinrichebdorf 200
7. | &indow 3400 | 229150| 48. | Herzberg 400
8. | Banzendorf 300 20125] 49. | Hindenberg 300
9. | Barfifow 800 94—| 50. 1Hohenofen 800
10. | Basdorf 200 13/50| 51.] Hoppenrabde 900 |
11. | Bartfchendorf 300 20/25] 52. | Ragar 400
12. | Baumgarten 800 54—| 53. Karwe 400
13. | Bedhlin 500 33/75] 54. | Katerbow 300
14. | Blantenberg 400 27/—| 55. | Keller 400
15. | Brauneberg 800 54/—| 56. | Kerzlin 800
16. | Brunn 200 1350| 57. | Ktofterheide 100
17. | Buberow 800 54—| 58. 1 Königftäpt 500
18. | Büdwig 400 27|—| 59.18örig 900
19.1 Burom 300 2025| 60.1 Koppenbrüd (Alt u. Neu) 700
20. 1Budfow 200 1350| 61. |Rraag 600
21. 1&epl 800 54—| 62. I Rrangen 800
22. | Santow 800 54—| 63. | Rrenzlin 600
23. | &levifche Häufer 600 4050| 64. Küdow 200
24.1 Dabergos 400 27—| 65. [Raefifow 800
25. 1 Darrig 200 1350| 66. I Langen 1000
26. 1 Defiow 400 27—| 67. Leddin 800
27.' Dierberg 400 271—| 68. Lichtenberg 800
Hunderte gemäß S 7.
bänden für 1. Juli 1893 bie Ente
3 Höhe der von den einzelnen Schulver⸗
Wi:
* Maͤrz 1894 zu zahlenden Beiträge.
Laufende Nr.
. Rinde
Linow
. 1Rögow
Neu⸗Lögow
Löwenberg i. M.
Ludwigsaue (Alt⸗ u. Neu⸗)
Lüchfeld
Ludersdorf
Manker
Menz
Meſeberg
.Mezelthin
Molchow
.Gr.⸗Mutz
. 1Radel
.Niedwerder
.Pfalzheim
. 1 Plänig
. 1 Progen
Radensleben
. [| Rägelin
. 1 Rönnebed
. | Rohrlad
. 1Rübehorft
. 1Rüthenid
. | Schönberg
Schönermarf
. 1 Schulgenborf
. 1 Schwanow
Seebeck
Segeletz
.Sieversdorf
. | Sonnenberg
. [| Spiegelberg
. 1 Stöffin
. 1Storbed
. 1 Strubenfee
. 1 Tefchendorf
Tramnitz
Treskow
. 1Bichel
Bezeichnung
des
Schulverbandes
— Schulort —
Geſammtſumme des ruhegehaltsberech⸗
tigten Dienſteinkommens von den Stellen
sofY der einzelnen Schulverbaͤnde nach Ab⸗
800 ME. für jede Stelle und
g von
brundun
J
g dieſer Summe anf volle
Hunderte gemäß $ 7.
S Höhe der von den einzelnen Schulvers
>17" bänden für 1. Juli 1993 bie Ende
3 Närz 1894 zu zahlenden Beiträge.
20|25
40150
54 —
27 —
11475
3375
1350
4050
47125
81 —
20/25
1350
54—
27 —
74125
1350
40150
20125
108100
13/50
20|25
40150
27) —
67/50
47125
54 —
47|25
4725
54 ⸗
2025
20125
121,50
20,25
20|25
33175
20:25
20125
87175
47125
1350
40/50
45553
6355
22,0.
Bezeichnung SERSE
E Ss285
F bes 2350
8 283388
Schulverbandes z332068
* FE
— Schulort — SESrE
— —
Seh®s
ME.
1. 2. 3.
110. Wieliß 400
111.Walchow 1200
112.1 Wallig 200
113.1 Walsleben 500
114. | Werder 300
115. | Wildberg 1000
116. 1Gr.⸗Woltersdorf 300
117.1 Rulfow 800
118. | Wuftrau 800
119. | Wuthenow 300
120. 1 Wugeg 300
121. | 3echow A00
122. | Ör.»3erlang 200
123. I Zernifow 300
124. | Zühlen 800
Kreis Teltow.
1.1 Söpenid 24400
2. | Mittenwalde 4300
3. | Teltow 8200
4.1 Teupig 600
5.1 Trebbin 5300
6.1 offen 7100
7.1 Adlershof 4100
8. | Ahrendborf A400
. 9.1 ®x.:Beeren 1300
10.1 81.. Beeren 700
11.1 ®r.»Beuthen 400
12.1 ®r.sBeften 900
13. 1 81.-Beften 300
14. 1 Blanfenfelde 800
15. 1 Bohneborf 800
16.1 Brig 12900
17. 1 Brufendorf 400
18. 1 Budow 1200
19. | Sallindyen 700
20. | Chriftindorf 200
21. | Elausdorf 1100
22, | Elieftow 700
23. | &ummersdorf 600
24.1 Dabendorf 800
Hunderte gemäß $ 7.
9 Höhe der von den einzelnen Schulver:
» 1" handen für 1 Juli 1393 bis Ende
8 Mär; 1394 zu zahlenden Beiträge
a 00 0
RER
en ü
||
Laufende Nr.
Bezeichnung
des
Squlverbandes
— Schulort —
Dahlewitz
Dergiſchow
.1 Diedersporf
.[ Dremig
Egsdorf
Fahlhorſt
.Freidorf
.IFriedenau
.Gadsdorf
Gallun
.Geushagen
Glaſow
Glienick bei Zoſſen
Alt⸗Glienicke
Kl.⸗Glienicke
.Graebendorf
.Groeben
. | Oränau
. 1 Gütergog
Guſſow
.Halbe
. 1 Deinersdorf
. | Hoherlehme
.Jachzenbrück
.13ohannisthal
.1 Sühnedorf
.1 Zütchendorf
.[Kerzendorf
Kiekebuſch
Gr.Kienitz
.Kl.⸗Kienitz
IGr.⸗Köriß
.Kl.⸗Koͤriß
.Krummenſee
.Lankwitz
.Lichtenrade
.Gr.vLichterfelde
.[Röpten
.Lowenbruch
. [Rüdersporf
.IGr.⸗Machnow
en Dienſteinkommens von den Stellen
tig
ij der ein
Befammtfunme des ruhegehaltsberech⸗
jeve Stelle und
zelnen Schulverbände nach Ab⸗
diefeer Summe auf volle
von 800 ME. für
undung
u;
Sunderte gemäß 8 7.
S Höhe der von den einzelnen Schulvers
1. Inli 1898 bie Ende
zu zahlenden Beiträge,
"> 17” bänden für
& Mär, 1394
B- ' I
20 25
40 50
47:25
81 —
6.75
41:25
675
175.50
40:50
54 —
2025
41:25
209:25
87.75
27 —
60:75
182.25
6075
20 25
67.50
20 25
101 25
bei
&
Ranfende Mr. .
Bezeichnung
des
Schulverbandes
— Schulort —
on den Stellen
ten Dienſteinkommens v
4
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2
nl
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8
tig
zelnen Schulverbände nad
ug von 800 Mf. für jede Ste
Nbrundung diefer Summe au
der ein
Abs
fie und
f volle
Hunderte aemif \ 1
.Kl.⸗Machnow
.1Mabhlow
‚I Mariendorf
. 1 Marienfelde
Mellen
.[Miersporf
.1Mogen
.1 Müggelsheim
. IReuendorf bei Potsdam
‚INeuendorf bei Teupitz
‚INeuendborf bei Trebbin
.IFern⸗Neuendorf
.Nächſt⸗Neuendorf
.Neuhoff bei Zoſſen
.Nikolskoe
Nowawes
-INUudow
.(Nunsdorf
.1Paeg
.1 Philippsthal
Ragow
Rangsdorf
.Rehagen
.IRirdorf
-IRoBis
Rudow
.Ruhlsdorf
Saalow |
.1 Schenfendorfbeißr.-Beeren
| Schenfendorf bei Koͤnigs⸗
WBufterhaufen
.1Schmargendorf
.1Schmödwig
‚(Schöneberg
‚Schönfeld
. | Schöneidhe
.| Schönmweide
.1Nieder-Schönweibe
.I1Schünomw
.1 Schulgendorf
.IGr.⸗Schulzendorf
29
—
—
- Lu: *1
IV DONE IE TS II TI ID rn de»
I
— —
FELER
görs,
Ss"
S:3287)
& 317
2 des 5568
2538
3 Schulverbandes z38637
* 2358
Schulort — 235255
— Sgulo Bass:
" Er
528**
®
106. | RI.-Schufzendorf 400
107. |Scıym = 300
108. |Senzig 800
109. | Siethen 800
110. [Sperenderg 1000
111. | Sputendorf bei Teltow 600
.112. |Staafow 100
113. |Steglig 20400
114. | Stolpe 1600
115. | Terz 300
116. | Tempelhof 10800
117. | Thyrow 800
118. | Toͤpchin 900
119. | Tornow 400
120. | Treptow 2600
121. | Waltersdorf 900
122. | Waßmannsborf 700
123. | Deutfh-Wilmersborf 10500
124. | Wendifch-Wilmeredorf 300
125. 1Wierfiod 900
126. | Wünsdorf 700
127. Deutſch⸗Wuſterhauſen 700
128. | Rönige-Wufterhaufen 2300
129. | Zeefen 800
130. | Zehlendorf 6200
131. | Jehrensdorf 200
132. | Zernedorf 300
133. | Zeutyen 700
134. 1 ®r.»Ziethen 1300
Kreis Templin.
1.Lychen 5200
2. | Templin 16400
3. | Zehdenid 7700
4. |Ahrenedorf 800
5. | Annenwalde 200
6. | Arnimspain 400
7.|Badingen 900
8.| Beenz 200
9. | Bergedorf 800
10.1 Berkholz 900
17
li 1893 bie @ube
5 März 1894 zu zahlenden Beiträge,
bänden für 1.
—8 der vom ben einzelnen Schulver⸗
35
13/50
60175
13150
54 —
6075
Laufende Nr.
Bezeichnung
des
var ae een ad
undung diefer Summe auf volle
Schulverbandes
— Schulort —
Hunderte gemäß $ 7.
7:
. | Milmersdorf
. Mittenwalde
KA-Mug 300
Naugarten 800
Netzow 300
Parmen 600
Petersdorf 600
Pegnid 300
. | Pinnow 700
. [Yorag 500
. [Poplow 900
. [Ravensbrüd 700
- |Regom 200
Ribbeck 700
. | Ringenwalbe 1000
. [Rödbelin 700
Roſenow 800
Rutenberg 200
Stegelig 1100
Storfow 300
. [Strehlow 400
. | Tangersdorf 300
. [Alt-Temmen 760
. 1 Thomsdorf 300
.Ait⸗Thymen 700
.Groß⸗Vaͤter 300
. | Bietmannsdorf 400
Warthe 400
. | Weggun 300
. [Wefendorf 400
. | Wihmannsdorf 300
. | Zabelsdorf 400
Zootzen 800
Rreis Zauch⸗Belzig.
Beelitz 6800
Belzig 8800
Brüd 2200
. [Niemegf 4100
Treuenbriegen 11600
. 1 Werder 10900
easperr
1893 bie Ende
elnen Schulver:
März 1894 zu zahlenden Beiträge.
‚Höhe der von den ein;
"*bänden für 1. Juli
4591 —
594 —
276,75
783 —
735
S
a
Laufende Nr.
. Baitz
Bezeichnung
des
Schulverbandes
— Schulort —
Seſamm
Benten
. | Bergholz
. | Bliefendorf
Bochow
.Deutſch⸗Bork
Wendiſch⸗Bork
. Borne
. Boßdorf
. Brachwitz
. Gr.⸗Brieſen
. Buchholz 6. N.
Buchholz b. Tr.
. [Sammer
. |Sanin
. Caputh
. | Damelanı
B Dame!
. | Dahnsdorf
Derg
. |Derwig
. | Dietersdorf
Dippmanndborf
Elsholz
.VFerch
. Fredersdorf
.Frehsdorf
Freienthal
Garrei
Kl⸗Glien
. Glindow
.Göhlsdorf
. | Göttin
. Sg
Gollwitz
.Golzow
OGrebs
.Grubo
.Haſeloff
. |Ieferig bei Wobg.
Ieferig bei Brdg.
tjumme bes ruhegehaltäberedh«
tigten Dienfteinfommene von den Stellen
der einzelnen Schulverbände nach Mbr
9 don 800 Mt. für jede Gtelle nnd
branbung biefer Summe anf volle
‚Hunderte gemäß $ 7.
%
®
jelnen Schulver⸗
1 Nass bis @nde
5 März 1894 zu zahlenden Beiträge
9 Höhe der von ben ein;
"" händen für 1.
Laufende Ar,
Bezeichnung
bes
Schulverbandes
— Schulort —
.Kaͤhnsdorf
.Keinnitz
. |Rlepzig
Korzin
.Krahne
.Kranepuhl
Gr.⸗Kreutz
. [Krielow
. |Neu-Langerwifh
. Lehnin
Linthe
.Lobbeſee
.Lotzſchke
ecabniſ
.Ludendorf
. |8aHedorf
. [Lüße
. [Lütte
. | Or.» Marzäpne
Mebewig
. | Micpetedorf
. | Michendorf
Mörz
.[Mügdorf
. VNahmitz
.Veſchholz
Negen
. [Neuendorf 6. N.
. [Neuendorf b. Br.
.Nichel
.Viebel
Pernitz
Vetzow
1 Phöben
| Pleffow
. | tögin
- [Preußnig
. | Prügfe
b. [Raben
[Räder
Raͤdigke
Geſammtſumme des ruhegehaltsberech⸗
tigien Dienft-"-*-—— +“ den Stellen
nach Abs
Stelle und
en nt auf Volle
Hunderle gemäß 8 7.
Ser einzefnei
F ug von 80
Mbrundung -
S Höhe der von den einzelnen Schulvers
>17” bänden für 1. Juli 1898 bis Ende
März 1894 zu zahlenden Beiträge.
3375
&
20,25
50
75
‚75
25
50
125
50
50
125
50
75
Laufende Nr.
124.
Bezeichnung
des
Schulverbandes
— Schulort —
‚Höhe der von den einzelnen Schulver—
bänben für 1. Juli 1898 bis Ende
März 1894 zu zahlenden Beiträge.
3
.[Ragöfen 700 41125
Rähsdorf 500 3375
‚[Redapn 500 33175
[Rec 800 54 ⸗
. [Reegerpütten 300 20125
„| Reppinen 300 20125
Rieben 500 33,75
.[Rieg 6. Brdg. 800 54—
.Rietßz b. Trbr. 300 2025
. Rotiſtod 1000 67,50
.|Saarmund 1000 67:50
.| Salzbrunn 700 47:25
|Syäpe 300 20125
.Schlalach 900 6075
.| Schlamau 800 54 —
Sglunfendorf 700 V 25
Schmergow 1000 6750
.Schmerzke 600 40,50
‚Schönefeld 800 54 —
. | Schwanebed 800 54—
Schwina 400 27 —
. | Sebdin 400 27 —
.[Stüden 600 40:50
[Alt Töplig 600 40150
| Neu:Töpfig 400 2—
. | Trehmwig 200 13:50
. | Tremsdorf 600 40150
. | Hohen-Werbig 300 20:25
‚| Nieder-Werbig 400 27
. | Wiefenburg 1000 6750
. | Wildendrudh 200 13/50
Wilhelmsdorf 200 1350
‚| Wittbriegen 400 27 —
1 Wupft 400 27—
Jauchwitz 700 47:25
Zeuden 900 60175
StadtFreis Brandenburg.
| Brandenburg 35600 | 2403 —
Stadtkreis Charlottenburg.
I Charlottenburg 163200 [11016:-
3 *
‚aan Naujafurz ug non 2324-200 5
By noquoiqvt me posl Fayık a
un 99 GEHT HRG "TI an) maaupg 4
⸗aꝛajnp uaujafuya uoq uoa 2994 30 ES
L,$ gywmad syaaqung
97068 inv swwung aslata Bunqunaq
gun 37339 293] an) zug 008 uca But.
sg pou Fguyguaanpn uaujainıs 239 | °°
133) noq uoa ausm wojupagusyg; 833017
stparzggzjogadagn: 9394 ammunlymmola
54300 | 3665:25
Bezeichnung
bed
Säulverbandes
Stadtkreis Spandau.
Borftebender Bertheilungsplan wird hierdurch gemäß $ 10 a. a. O. veroͤffentlicht.
— Schulort —
| Spandau
216 3quajnvz ni
2bpanjↄq; maquazgot mn? p681 Fırız iR
um 94 SC HRG 'T am) waquug
L,$ 9ywab 242quuq
ayoa Ino amung aslaya Bungunig
gun ana3S 393] an) ug 008 ua But. .
sa Pon aqupguaaap uaujafua 229 | ‘°
WON noq uoa guauuoujoↄuo uaibu
stparagayjogaBagn: ↄꝛq ↄmuinſiuuvlↄ
82200 | 5548150
— Schulort —
Stadtkreis Potsbdam.
Bezeichnung
des
Schulverbandes
| Potsdam
16 3quajndz
3.
Königlihe Regierung. Abtheilung für Kirchen- und Schulwefen.
den 17. November 169
[4
Pots dam
Potedam, gedrucit in der Buchdruckerei von A. W. Hayn’s Erben.
r
Beilnge
zum Amtsblatt
der Königlichen Regierung zu Potsdam.
— — — —— nn
| Geneßmigungsurkunde I A 8083.
Dem eingehefteten, in Folge der Befchlüffe des Verwaltungsraths der „Germania“
Lebensverficherungsgefellichaft zu New:York, vom 11. Januar 1888, 12. März und 23. April
1890, 25. März und 14. November 1891 und 4. Auguft 1892 aufgeftellten ef zu
den Statuten und Nebengeſetzen diefer Gefellichaft wird die unter Ar. 1 der Concelfion zum
a ariede in Preußen vom 25. Februar 1868 vorbehaltene Genehmigung hierdurch
ertheilt.
Berlin, den 8. Auguſt 1893. Der: Minifler des Innern.
L. 8. Im Auftrage: |
‚99. $aafe.
Machtrag |
zu den der Conceſſion vom 25. Februar 1868 zu Grunde liegenden Statuten
und Nebengefeßen der °
Germania Lebens-Berfiherungs-Gejellihaft zu New⸗NYork.
— — —— — —
Seit dem 25. Februar 1868 find die folgenden Aenderungen in den
„Statuten“
der genannten Geſellſchaft vorgenommen, nämlich:
Am 23. April 1890 das Wort „Zwanzig“ (20) wurde an die Stelle geſetzt des Wortes
„Dreißig“ (30) in Artikel 3.
Seit dem 25. Februar 1868 find die folgenden Aenderungen vorgenommen in den
_ „uUeben - Geſetzen?
der genannten Geſellſchaft, nämlich:
Am 11. Januar 1888 wurden am Schluſſe der 1. Section des Artikels 1 beſeitigt die Worte:
„Aehnliche Berichte follen auch monatlich ausgefertigt und zur Einficht für jedes Mit-
„glied des Verwaltungs-Raths bereit gehalten werden.”
und dafür die folgenden Worte an ihre Stelle geſetzt:
„Ein täglicher Bericht ſoll aud) außsgefertigt werden, enthaltend die ausgeftellten Policen,
„gemeldeten Todesfälle, zurüdgefauften Holicen, die Depofiten in Banken und Truft: Com:
„Pagnien ? welcher zur Einficht für jedes Mitglied des Verwaltungs-Raths bereit gehalten
„werden fol.
Am felben Tage wurde bejeitigt das Wort:
„gwanzig" in Artikel 6
und dafür an die Stelle geſetzt das Wort:
„Dreißig“.
Am ſelben Tage wurde in Section 3 des Artikels 7 beſeitigt das Wort:
„Driginal”
und die Worte:
„Ausgenommen in folchen Fällen, wo Original-Nachſuchungen gemacht und bei dem Clerk
„eines Gerichtshofes regiftrirt find, in welchem alle Abjchriften genommen und beigefügt
„werben können, mit Bezugnahme auf den Gerichtöhof, wo das Driginal regiftrirt iſt.“
Der zweite Abſatz der Section 3 des Artikels d lautet nunmehr:
„Der Auszug über den Titel, welcher die Prüfung defjelben bis zur Zeit der Eintragung
„in das Hypothekenbuch mit den angefügten Nachſuchungen enthalten muß und Certififate
„über NRachjuchungen, betreffend Zaren, Auflagen und alle übrigen Belaftungen, follen in
„einer angemefjenen Zeit nach der Ausgabe des Darlehns bei dem PBräfidenten deponirt
„werden.” -
Am 12. März 1890 wurde Artikel 6 verändert, fo daß er wie folgt Iautete:
„Auf ein einzelnes Leben foll feine Bolice in höherem Betrage ala Zehntaufend Dollar
- „ausgemacht werden, außer mit fchriftlicher Zuftimmung des Gejellihaftsarztes für einen
„Zehntauſend Dollar aber nicht Dreißigtaufend Dollar überjchreitenden Betrag und mit der
nanläblichen Ichriftlichen Genehmigung des Präfidenten, Bice-Präfidenten, Secretärd und
„Actuars der Gejellichaft für einen Dreißigtaufend Dollar aber nicht Fünfzigtauſend Dollar
„überfchreitenden Betrag.
„Sollte irgend einer der genannten Beamten abwejend oder verhindert fein, jo full die
„Ihriftlihe Zuftimmung eines der Directoren, welcher vom VBerwaltungs-Rath ernannt war,
u ai Präfident pro temp. zu Handeln, eingeholt werden an Stelle derjenigen dieſes
„Beamten.“
„Alle Prämien müſſen in Baar bezahlt werden.“
Um 14. November 1891 wurde Artikel 6 (vergleiche Aenderung vom 12. März 1890) abermals
geändert, jo daß er nummehr wie folgt lautet:
„Auf ein eingelnes Leben joll feine Police oder jollen feine Volicen für einen höheren
„Sefammtbetrag als Behntaufend Dollar ausgemacht werden, außer mit fchriftlicher Zu-
„ſtimmung des Gejelichaftsarztes für einen Zehntaufend Dollar aber nicht Dreißigtauſend
„Dollar überjchreitenden Betrag und mit der zujäglichen fchriftlichen Genehmigung des
„Präfidenten, Bice-Präfidenten, Secretär® und Actuars der Geſellſchaft für einen Dreißig-
„tausend Dollar aber nieht Einhunderttaufend Dollar überjchreitenden Betrag.
„Sollte irgend einer der genannten Beamten abwejend oder verhindert fein, fo ſoll die
„Ihriftliche Zuftimmung eines der Directoren, welcher vom Verwaltungs-Rath ernannt war,
un als Bräfident pro temp. zu handeln, eingeholt werden an Stelle derjenigen dieſes
„Deamten.“ '
„Jeder Fünfzigtaufend Dollar überfchreitende Derficherungäbetrag, der auf ein einziges
„Leben ausgejtellt it, oder läuft, ſoll rücverfichert werden in einer Gejellichaft, die zum
„Seichäftsbetriebe in den Vereinigten Staaten zugelaffen ift.
„Ale Prämien müffen in Baar bezahlt werden.“
Am 25. März 1891 wurde befeitigt das Wort:
„weiten“
in dem Satze in Section 1 Artifel 1, welcher lautet:
„Regelmäßige Sigungen der Directoren jollen abgehalten werden an jedem zmeiten
„Mittwoch im Januar, April, Juli und October jeden Jahres.“ |
und dag Wort:
„Vierten“
dafür an die Stelle geſetzt.
Am 4. Auguſt 1892 wurde folgendes Amendement angenommen:
„Der gegenwärtige Artikel 10 ſoll in Zukunft Artikel 11 ſein. Artikel 10 ſoll in
„Zukunft lauten, wie folgt:
„So oft in —2— des Artikels XIII des Freibriefes (Statuts) der Geſellſchaft
„ein General-Geſchäftsausweis aufgeſtellt und eine Bilanz des Geſchäftsſtandes der Geſellſchaft
„gezogen wird, zum Zweck der Feſtſtellung der Söhe des Ueberſchuſſes, oder Nettoprofitg,
„jollen bei der Berechnung der Nejerve der Gelellichaft alle Shüpungen der laufenden
„Bolicen, Hinzufügungen zu denfelben, unbezahlter Dividenden und aller anderen Verpflich-
„tungen gemacht werden auf Grund der Netto: Prämien, bafirt auf die Actuaries or Combined
„Experience Sterblichfeitstafel mit einem Zinsfuß, der um 1/, °/, p. a. weniger beträgt, als
„ver durch die Gejebe des Staates New-York angenommene, indeſſen nicht weniger als 3%,
„indem der Betrag der Differenz zwifchen der jo berechneten Reſerve und der durch das
„Geſetz des Staates New-York angenommenen von dem Ueberfchuß der Gejellichaft abgezogen
„wird, um für fonftige unvorhergejehene Fälle zu dienen, in Gemäßheit des Artifeld 13 des
„greibriefes (Statuts), bevor eine Vertheilung des Gewinnes vorgenommen wird.“
u Drud von G. Bernftein in Berlin.
Amtsblatt
ber Königlichen Negieruug zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stüd 49.
— — —— — — — —
Bekanntmachun
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das
Den 8. Dezember
18983.
Sach und Namen-Hegifter zum
Regierungs-Amtsblatte vom. Jahre 1893 ab zum Preife von AO Pfg. (ftatt des bisherigen Preifes von
38 Pig.) für das Eremplar bei der biefigen Amteblatts-Redaktion bezogen werben fann.
Die Beflellungen darauf find möglichſt bald durd Bermittelung der Kaiferlichen Pofanftalten zu
bewirfen, da das Regifter bereits in der eriten Hälfte bed Januar zur Ausgabe gelangt.
Potsdam, den 9. Dezember 1893.
Befanntmachungen
der Königlichen Minifterien.
Anweifung,
betreffend das Berfahren bei der Ausitellung und den Umtauſch
von QUuittungsfarten (68 101 ff. dee Osienes, betreffend pie
Invaliditäte: und Altereverficherung, vom 22. Juni 1889, Reiche:
Gejegblatt Seite 97 ff.) der Verficherten, die Mitglieder einer
beionderen Kafjeneinrihtung ($$ 5 bis 7 a. a. D.) find.
30. In Ergänzung der Anweiſung, betreffend das
Berfahren bei der Ausſtellung und den Umtauſch, fowie
bei der Erneuerung (Erfegung) von Quittungsfarten
(SS 101 ff. des Geſetzes, betreffend die Invaliditäts—
und Alteröverfiherung, vom 22. Juni 1889, Reiche:
Gefegblatt Seite 97 ff.) vom 17. Oktober 1890 be-
flimmen wir:
Verfiherungspflihtigen Mitgliedern einer auf
Grund der 68 5 bis 7 des Geſetzes, betreffend die
Invaliditätd- und Altersverfiherung, vom 22. uni
1889, vom Bundesrathe anerfannten befonderen Kaffen-
einrichtung,*) bei der die Beiträge nicht in der nad
ss 99 ff. a. a. O. vorgefchriebenen Form erhoben
werden, iſt die Duittungsfarte auf ihren Antrag jederzeit
aufzurechnen. (Ziffer 15 ff. der Anweiſung vom 17 ten
Dftober 1890.) Befcheinigte Krankheiten und militärifche
Dienftleiftungen find bei der Aufrechnung der Quittungs⸗
farte nur infoweit zu berüdfichtigen, ale fie für die Zeit
zwilhen dem Augftellungstage der aufzurechnenden
Duittungsfarte und dem Tage des Eintritt in die
Kafjeneinrihtung nachgewieſen werden. Ueber dag Er-
gebnig der Aufrechnung if gemäß Ziffer 25 der An-
weifung vom 17. Oftober 1890 eine Befcheinigung
auszuftellen, auf deren Vorderſeite unten ber Vermerk:
„Eine neue Quittungsfarte ift nicht ausgeftellt worden‘
zu ſetzen iſt.
Eine neue Quittungskarte iſt erſt beim Ausſcheiden
*) Solche neinrichtungen find zur Zeit in Prrußen:
Die Penfionstafle ar die Arbeiter der Preußiſchen Staats-Eifen:
bahnverwaltung in Berlin, die Norddeutſche Knappſchafts-Penſions⸗
faffe in Halle a. S. die Knappſchaftskaſſe des Saarbrüder
Knappichaftsvereins in St. Johann a.d. Saar und der Allgemeine
Knappſchafts-Verein in Vochum.
Der Regierungs-Präſident.
der Verſicherten aus der Kaſſeneinrichtung auf Grund
dieſer Beſcheinigung auszuſtellen. Hierbei iſt in die
neue Quittungskarte die Zahl einzutragen, die auf die
in der Beſcheinigung bezeichnete Karte folgt. Wird
die Beſcheinigung nicht vorgelegt, ſo erhält die neue
Quittungskarte die Zahl, welche auf die Zahl der für
den Verſicherten zuletzt ausgeſtellten Karte, ſoweit dieſe
zu ermitteln iſt, folgt, eventuell die Ziffer 1. (Ziffer 14
der Anweifung vom 17. Oftober 1890.)
Die Ausftelung und die Aufrechnung der Karten
erfolgt in diejen Fällen ſtets koſten- und gebührenfrei.
Im Uebrigen finden die Beflimmungen der An-
weifung vom 17. Dftober 1890 entiprechende An-
wendung.
Berlin, den 27. November 1893.
Der Minifter des Innern.
Im Auftrage: Haaſe.
Der Minifter für Handel und Gewerbe.
In Vertretung: Lohmann.
Polizei⸗Verordnung
über den Schiffsverkehr auf dem Stromgebiete der Elbe während
der Cholerazeit.
31. Auf Grund des $ 136 bed Geſetzes über bie
allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883
(Sef.-Samml. S. 195) wird hierdurch Folgendes ver-
ordnet:
Einziger Paragraph.
Die Polizeiverordnung vom 31. Auguft d. I. über
den Scifföverfehr auf dem Stromgebiete ber Elbe
während der Choferazeit wird hierdurch aufgehoben.
Diefe Beflimmung tritt fofort in Kraft.
Berlin, den 27. November 1893.
Der Minifter für Handel und Gewerbe.
Im Auftrage: von Wendt.
Befanntmachungen
des Königlichen Ober: Präfidenten.
' efanntmadung.
27. Der nädfte Kommunallandtag der Kurmarf
wird am 15. Januar 1894 in Berlin eröffnet werder
Die verwaltenden Behörden der fländijchen Inftitu
%
ASA
fowie der NKreife und Gemeinden haben diejenigen
Gegenflände, welche fie auf dieſem Landtage zur Sprade
zu bringen beabfichtigen, bei dem Herrn Borfigenden,
Königlihen Landrath, Geheimen NRegierungs-Rath von
MWinterfeldt auf Menfin bei Brüffom, Kreid Prenzlau,
anzumelden, die Königlichen Behörden aber fi) wegen
folder Gegenſtände an mich zu menben.
Potsdam, den 1. Dezember 1893.
Der Dber-Präfident, Staatsminifter von Achenbach.
Befanntmachungen des Königlichen
MHegierungd: PBräfidenten.
Aerztliche Schiffscontrolftationen.
266. Im Folge des dauernd günftigen Geſundheits⸗
zuftanded der Schiffsbevölkerung find die zur gefunbheit-
fihen Ueberwachung des Schifffahrteverfehre auf der
Elbe und jämmtlichen mit berjelben in Berbindung
ftehenden Fluß- und Kanalwegen errichteten ärztlichen
Kontrolftationen ımd zwar die Stationen Altona, Ham⸗
burg, Lauenburg, Hitader und Fürſtenwalde am
18. d. M., die übrigen Stationen Potsdam, Berlin,
» Eberswalde und Rathenow am 21. d. M. aufgehoben
worden.
Potsdam, den 23. November 1893,
Der Regierungs-Präſident.
Befanntmadhung.
267. Auf Grund der 88 100e. und f. der Reiche:
gewerbeorbnung beftimme ich hiermit für den Bezirk der
Maler⸗Innung zu Luckenwalde
1) daß Streitigkeiten über den Antritt, die Fortſetzung
oder die Auflöſung des Arbeitsverhältniſſes ſowie
über die Aushändigung oder ben Inhalt des Arbeits⸗
buches oder Zeugniſſes auf Anrufen eined ber
ftreitenden Theile von der zuftändigen Innungsbehörbe
auch dann zu enticheiden find, wenn der Arbeit-
geber, obwohl er das in ber Innung vertretene
Gewerbe betreibt und felbft zur Aufnahme in bie
Innung fähig fein würde, gleihmwohl aber ber
Innung nicht angehört,
daß die von der Innung erlaflenen Borjchriften
über die Regelung des Lehrlingsverhältniffes ſowie
über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge
auch dann binvend find, wenn deren Lehrberr zu
den unter NE 1 bezeichneten Arbeitgebern gehört,
bag Arbeitgeber der unter NT 1 bezeichneten Art
vom 1. April 1894 ab Lehrlinge nicht mehr an-
nehmen bürfen,
daß von ebendemfelben Zeitpunfte ab diefe Arbeit-
geter und deren Gefellen zu den Koften
a. der von der Innung für das Herbergsweſen
und den Nachweis für Gejellenarbeit getroffenen
bezw. unternommenen Einrichtungen ($ 97
Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung),
2)
3
—N
4)
richtenden Schiedsgerichts ($ 97a. Ziffer 6) in
derjelben Weiſe und nad demfelben Maßſtabe
beizutragen verpflichtet find wie die Innungs-
mitglieder und deren Gejellen.
Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß gebradt, daß der Bezirf der Innung Die
Städte Luckenwalde, Treuenbriegen und Trebbin umfaßt.
Potsdam, den 24. November 1893
Der Regierungs-Präftdent.
Befanntmahung.
268. Des Königd Majeftät haben mittelſt Aller-
höchſten Erlaffed vom 4. d. M. zu genehmigen gerubr,
dag die im Kreife Templin belegenen Gutöhezirfe
Louifenhof und Groß-Kölpin zu Einem ſelbſtſtändigen
Outsbezirfe unter dem Namen „Groß⸗Koͤlpin“ vereinigt
werben.
Potsdam, den 29. November 1893,
Der Negierungs-Präfident.
Befanntmadung.
269. Des Könige Majeftät haben mittel Aller:
böchfter Ordre vom 13. Oftober d. 3. dem Borftande
des Helenen-Kinderheims zu Pyrmont die Erlaubniß zu
ertheilen gerubt, zu der von dem Landesdireftor der
Fürftenthümer Waldeck und Pyrmont geftatteten öffent-
lihen Ausjpielung von goldenen und filbernen Gegen-
ftänden zum Beſten der Anftalt au in den Provinzen
Meftfalen, Rheinland, Heffen-Naffau, Hannover und
Brandenburg ſowie im Stadtkreiſe Berlin Looſe zu
vertreiben.
Potsdam und Berlin, den 1. Dezember 1893.
Der Regierungs-Präfident. Der Polizei-Präftdent.
Die Bereinigung der Landgemeinde Körbik mit der Stabtgemeinde
Lenzen im Kreife Meftprignib betreffend.
270. Des Königs Majeftät haben mittelfi Aller:
böchften Erlaffes vom 7. November d. I. zu genehmigen
geruht, daß die im Kreije Weftprignig befegene Land—
gemeinde Körbig mit der Stadtgemeinde Lenzen in
demſelben Kreije vereinigt werde.
Potsdam, den 4. Dezember 1893.
Der Regierungs-Präftdent.
Anlegung einer zweiten Apotheke in Wittenberge.
271. Im Wittenberge, und zwar am Bigmardplage,
ſoll eine zweite Apothefe angelegt werben.
Bewerbungen um die Conceſſion nehme id bis
zum 31. Januar 1894 entgegen. Die Bewerber haben
ihre Approbation, eine genaue Lebensbefchreibung mit
Angabe ihrer Kamilienverhältniffe und ihrer Confeſſion,
amtlich beflätigte Zeugniffe über ihre bisherige Be:
ihäftigung und Führung einzureichen, die Berficherung
abzugeben, daß fie eine Apothefe bisher nicht befeifen
haben und nachzumeifen, daß ihnen die zur Einrichtung
der Apothefe und zum Anfauf des erforderlichen Grund⸗
. derjenigen Einrichtungen, welche von der In: |ftüdd und Haufes nothiwendigen Geldmittel zur Ver—
nung zur Förderung der gewerblichen und tech | fügung ſtehen.
- nischen Ausbildung der Meifter, Gefellen und
Bewerber, weldhe nah dem Jahre 1880 approbirt .
Lehrlinge getroffen find bezw. unternommen | find, haben feine Ausficht auf Erfolg.
werden (88 97 Ziffer 3, 97a. Ziffer 1 und 2),
c. des von der Innung errichteten bezw. zu er.
Porsdam, den 27. November 1893.
Der Regierungs-Präfident.
R Berlin. Spandau. ots⸗ Brandenburg. Rathenow. avel⸗
Dr Unke Dber- | Unter: ’ Ober· | Unter: Dber- | Unter: j M
5 raten Bafler am. Bafler. Bafler. erg.
Meter. ter. | Meter. | Meter, | Meter. Meter. | Meter. Meter. | Meter. | Meter
11 32,28 0,48 | 2,04 0,12 | 0,62 82 0,32 1,32 , ,60
2| 3328 | 3048 | 2,04 | 022 | 063 1,76 | 0,34 1,32 0,04 | 0,68
3| 3228 | 3050 | 2/06 0,16 | 0,83 184 | 0,36 1,32 010 | 07
4| 32,28 | 3052 | 304 | 022 | 0,63 82 | 0,86 | 1,32 0,10 | 0,74
5| 3328 | 30,52 | 208 022 | 063 182 | 0,38 1,32 010 | 074
6| 32,26 | 30,52 | 208 022 | 064 | 180 | 0,40 1,32 0,12 | 0,80
7| 3226 | 3050 | Z10 | 016 | 0865 184 | 0,44 1,32 0,12 | 0,82
8| 3326 | 3046 | 212 | 020 | 0,65 186 | 0,46 1,32 0,12 | 0,82
9| 3226 | 3046 | 210 022 | 065 1,86 0,46 1,32 0,12 | 0,82
10| 3224 | 3046 | 2310 | 022 | 064 180 | 0,44 1,32 0412 | 082
11| 32726 | 30,46 | 208 022 | 0,65 180 | 042 1,32 012 | 0,82
12| 3226 | 3046 | 208 | 024 | 065 | 182 | 042 | 132 014 | 082
13| 32726 | 3044 | 208 |’ 022 | 065 | 180 | 040 | 1,32 0,14 | 0,82
14| 3228 | 3046 | 208 | 024 | 065 | 180 | 0,40 1,32 0,14 | 082
15| 32,26 | 3050 | 208 | 024 | 0,66 180 | 044 | 1,32 046 | 082
16| 3326 | 30,54 | 2,12 036 | 068 | 172 | 04 | 132 0,16 | 0,84
17| 3228 | 3046 | 212 03 | or 176 | 044 1,32 0416 | 0,8
181 32,28 | 3048 | 2,12 028 | 074 | 182 | 048 | 4,32 016 | 0,9
19| 3328 | 3050 | 212 026 | 0 1,86 0,48 1,32 018 | 094
20| 3228 | 3054 | 2,10 0. | om 188 | 048 | 1,32 020 | 0,96
21| 3228 | 3054 | 210 02 | om 188 | 0,50 1,32 020 | 0,98
22 | 32,28 30,64 2,10 0,34 0,73 1,88 0,50 1,32 0,22 1,00
23| 32,26 | 30,62 | 2,12 040 | 0,75 186 | 0,52 1,32 024 | 1,00
24| 32724 | 30,56 | 312 0,36 | 0,76 1,86 | 0,54 1,32 0,26 | 1,00
25| 32726 | 3054 | 208 | 086 | 0,6 190 | 0,54 1,32 026 | 104
26 | 32,28 30,56 2,08 0,34 0,76 1,86 0,52 1,32 0,28 1,04
27| 32,26 | 30,56 | 2,08 0,36 | 0,77 190 | 0,56 1,32 028 | 1,04
28| 32,26 | 3054 | 208 | 0,38 | 0,78 1,88 | 0,56 1,32 028 | 1,04
29] 32,26 | 3054 ı 208 | 040 | 0,78 188 | 0,56 1,32 028 | 1,04
30| 32,26 | 3048 | 10 | 0,38 | 0,79 192 | 058 | 132 0,30 | 1,04
3ıl 3228 | 3056 | 310 | 038 I 0,9 1986 ! 060 I 132 | 030 1 1,06
Potsdam, den 30. November 1893. Der Regierungs-Präfident.
Viehſeuchen. Befanntmachungen des
273. Feſtgeſtellt iR die Maul: und Klauen-| Königlichen Polizei: Präfidenten zu Berlin.
feuche unter dem Rindvieh des Rittergutes zu Schulgen»
dorf, Kreis Oberbarnim, des Ziegeleibefigers Seiler
in Steffenhagen und des Gutobeſitzers Jeniſch in
Pritzwalk, Kreis Oft-Prignig.
Feſtgeſtellt ift der Milzbrand bei einem Ochſen
des Gutes Köpernig, Kreis Ruppin, die Bruſtſeuche
unter ben Pferden der 3. Lehrbatterie der Feld-Artilleri=
Schießſchule in Jüter bog.
Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche
unter dem Rindvieh des Vorwerks Heineberg (zum
Rittergut Kl.Behnitz gehörig), Kreis Weſt-Havelland,
die Bruſtſeuche unter den Pferden des Gutes Wil-
belmshof, Kreis Prenzlau.
Bekanntmachung.
127. Der Frau Karoline Dehmel, geb. Schu—
mann, Belleallianceftrage Nr. 82 hierſelbſi wohnhaft,
iſt durch vechtöfräftiges Erfenntniß des Bezirksausſchuſſes
zu Berlin vom 17. Dftober d. J. das Prüfungszeugnig
als Hebamme entzogen worden. Die ıc. Dehmel ift
daher ald Hebamme nicht mehr anzufehen.
Berlin, ben 2. Dezember 1893.
Der Polizei-Präfident.
Befanntmadhung.
128. Der diesjährige Weihnachtsmarkt beginnt am
11. und dauert bis zum 27. Dezember einfließlic mit
der Maßgabe, daß am 28. Dezember d. I. früh 8 Uhr
Kämmiliche Muhon unh Moerfaufaunmichtunaon man hon
486
d. J. durch Bekanntmachung vom geſtrigen Tage ge⸗Tage veröffentlichten Vorſchriften zuwiderhandelt, wird
troffenen Beſtimmungen über die Sonntagsruhe im|mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark
Handelsgewerbe finden auch auf den Weihnachtsmarkt
Anwendung.
Im Anſchluſſe hieran wird nochmals zur öffent⸗
lichen Kenntniß gebracht, daß derjenige Theil des
Weihnachtsmarktes, welcher im verfloſſenen Jahre im
Luſtgarten untergebracht war, in dieſem Jahre nach
beftraft._
Berlin, den 30. Juni 1888.
Der Polizei-Präftdent.
ge. Freiherr von Richthofen.
Dj
*
Borftehende Beflimmungen bringe ich hiermit wieder⸗
holt in Erinnerung mit dem DBemerfen, daß jede Zu-
dem Arfonaplage und den benachbarten Straßen und wiberpanblung unnachfichtlich frafrehtlih verfolgt
ird.
Plätzen verlegt wird.
Berlin, den 21. November 1893.
Der Polizei-Präfident.
Befanntmadhung.
129. Der ftäptiihen Desinfections-Anſtalt hierſelbſt,
zu welcyer der Zugang nur vom Mottbufer Ufer
Per. 19 ftattfinden darf, find wiederholt von außer:
halb Betten, Kleider, Wäfche und andere Gegenftände
zur Desinfection zugegangen, welche durchaus ungenügend
verpadt geweſen find.
Da bei ungenügen der Verpackung ber inficirten
Sachen leicht eine Uebertragung von anftedenden Kranf-
heiten auf das mit dem Transporte betraute Perjonal
ftattfinden kann, fo beſtimmen wir bierburd, daß alle
der fläbtifhen Desinfertions-Anftat — Kottbuſer
Ufer Nr. 19 hierſelbſt — von außerhalb, ein-
ihlieglih der benachbarten Ortichaften, zur Dee-
infeftion zugebenden Gegenftänte in feften, im
Annern mit Blech ausgefchlagenen Kiften,
verpadt zugefandt werden müllen.
Zuwiderhandlungen gegen vorftehende Beftimmungen
werden dem Königlichen Polizei-Präſidium bierjelbft
Behufs der Beflrafung angezeigt werden.
Die Rüdgabe ver von Auswärts zur Desinfection
eingelieferten Gegenftände erfolgt nur nad vorheriger
Bezahlung beziehungsweife unter Nachnahme der tarif-
mäßigen Gebühren.
Berlin, den 30. Juni 1888.
Magiftrat hiefiger Königlichen Haupt: und Refidenzftadt.
*% *
*
Polizei:Berordnung,
betreffend Verpackung und Verſendung von Gebrauchsgegenftänden
von Ortfchaften außerhalb Berlin an die hiefigen ſtädtiſchen Dee:
infectionsanftalten.
Auf Grund der SS 143 und 144 des Geſetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 (G.⸗S. ©. 195 ff.) und der 88 5 ff. des Geſetzes
über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850
(G.⸗S. ©. 265) wird hierdurch nad Zuftimmung des
Gemeindevorftandes für den Stadtkreis Berlin Fol-
genbes verordnet:
Einziger Paragraph.
Wer den, über Berpadung und Berjendung von
Gebrauchsgegenſtänden, welche von außerhalb ein:
febließlich der benachbarten Ortſchaften den
biefigen ftäbtiihen Desinfertiondanftalten zugelandt
Berlin, den 30. November 1893.
Der Polizei-Präftdent.
w
Bekanntmachungen des Neichs⸗Poſtamts.
Die Weihnachtsjendungen betreffen.
17. Das Reichs-Poſtamt richtet auch in diefem
Jahre an das Publikum das Erfuhen, mit den
Weihbnahtsverjendungen bald zu beginnen,
damit bie Padetmafjen ſich nicht in den legten Tagen
vor dem Fefte zu fehr zufammendrängen, wodurd Die
Pünktlichkeit in der Beförderung leidet. Die Padete
find dauerhaft zu verpaden. Dünne Pappfaften,
ſchwache Schadteln, Cigarrenfiften ꝛc. find nicht zu
benugen. Die Auffchrift der Padete muß deutlich,
vollfändig und haltbar bergeftellt fein. Kann bie
Aufſchrift nicht in deutlicher Weiſe auf das Padet geſetzt
werben, jo empfiehlt fich die Verwendung eines Blattes
weißen Papiere, welches der ganzen Fläche nad feft
aufgeflebt werden muß. Bei Kleiihjendungen und ſolchen
Gegenftänden in Leinwandverpadung, welche Feuchtigkeit,
Fett, Blut ꝛc. ablegen, darf die Aufichrift nicht auf
die Umhüllung geflebt werden. Am zmwedmäßigften
find gedrudte Auffchriften auf weißen Papier.
Dagegen dürfen Formulare zu Poft-Padetadreffen für
Paletauficpriften nicht verwendet werben. Der Name
bes Beftimmungsortd muß fletd redet groß
und fräftig gebrudt oder. gefchrieben fein. Die
Padetauffchrift muß fämmtlihe Angaben der Be—
gleitadreife enthalten, zutreffendenfalld alſo den
Tranfovermerf, den Nachnahmebetrag nebſt Namen und
Wohnung des Abfenders, deu Vermerk der Eilbeſtellung
u. |. w., damit im Kalle des Verluſtes der Begleitadreſſe
das Vader auch ohne diefelbe dem Empfänger ausge:
bändigt werden fann. Auf Padeten nah größeren
Drten ift Die Wohnung des Empfängerg, auf
Padeten nad) Berlin au der Buchſtabe des Poftbezirfe
(©., W., SO. u. f. w.) anzugeben. Zur Beſchleunigung
bed Betriebed trägt ed weſentlich bei, wenn Die
Padete frankirt aufgeliefert werden. Das Porto
für Padete ohne angegebenen Werth nad Drten bes
Deutichen NReichs-Poftgebiets beträgt bis zum Gewicht
von 5 Kilogramm: 25 Pfg. auf Entfernungen bie
75 Kilometer (10 Meilen), 50 Pfg. auf weitere Ent-
fernungen. Berlin W., 26. November 1893.
Reichs-Poſtamt, Abtheilung 1.
Befanntmachungen der Kaiferlichen
Ober⸗Poſtdirektion zu Berlin.
56. Das fürzlih im neuer Auflage erichienene
werden, von dem hiefigen Magiftrat unter dem heutigen | „Poſtbuch zum Gebrauch für das Publikum
— —
— —
. ‚ 4AS7
in Berlin und Umgegend“, herausgegeben im
Auftrage der biefigen Kaiferlihen Ober-Poftdirektion,
giebt nicht nur über die drtlihen Einrichtungen Berling
für den Pofl-, Telegraphen- und Fernſprechdienſt Aus-
£unft, fondern enthält auch die allgemeinen Verſendungs⸗
bedingungen für Poftiendungen aller Art und für Tele-
gramme, nebſt Tarifen-Berzeichniffen u. |. w. Die
Anfchnitte über Nachnahmen und Poftpadete nad
dem Auslande, fowie über Rückſcheine find nad
den neueren Beflimmungen umgearbeitet. Dad bei-
gegebene Verzeichniß ſämmtlicher deutſchen Neiche-
poſtanſtalten mit Angabe der Zone (Entfernungsſtufe)
dient zur Berechnung des Portos für Packet- und
Werthſendungen von und nach Berlin. — Das Poſt⸗
buch iſt bei allen hieſigen Poſtanſtalten, ſowie durch die
Briefträger für 1 M. zu beziehen.
Berlin C., 2. Dezember 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirektor.
Bekanntma ungen der Kaiferlichen
Dber:Boftdireftion zu Potsdam.
Befanntmadung.
57. In Eiderhöfe (Altmarf) wird am 1. Dezember
eine mit der Pofthälfftelle dafelbfi vereinigte Telegraphen-
hülfſtelle eröffnet werben.
Potsdam, 29. November 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poftdirektor.
Bekanntmachungen der Königl. Direktion
der Nentenbanf der Provinz Brandenburg.
Bekanntmachung.
Die nachſtehende Verhandlung:
Geſchehen Berlin, den 18. November 1893.
Auf Grund der 88 A6, 47 und AB des Renten-
bank⸗Geſetzes vom 2. März 1850 wurden von aus-
gelonften Nentenbriefen der Provinz Brandenburg, welde
nad dem vorgelegten Berzeichniffe gegen Baarzahlung
aurüdgegeben worden find, und zwar:
13.
8 Stüd Litt. A. zu 3000 M. —= 444000 M.,
A8 = - .: 1500 -: = 72000 =:
177 = - CC. = 300 - = 5310 =
153 ⸗— - D. ⸗ >=: —= 11475 ⸗
zu). 926 Stüd über 5850575 M.
nebft den dazu gehörigen, im vorgedachten Verzeichniſſe
aufgeführten 5307 Coupons und 526 Talons heute in
Gegenwart der Unterzeichneten durch Feuer vernichtet.
Borgelejen, genehmigt und unterfchrieben.
gez. Lazarus, gez. Witte,
als Abgeorbneter als Abgeordneter
des Provinzialsfandtagede. des Provinzialstandtages.
gez. König, ald Notar.
a ‚u
s.
gez. Schreiber, Behrens,
Provinzial⸗Rentmeiſter. Rechnungsrath.
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntmig gebracht.
Berlin, den 20. November 1893.
Königliche Direktion
der Nentenbanf für die Provinz Brandenburg.
Bekanntmachungen der KRreisausfchüfle.
Befanntmadhung.
33. In unferer Belanntmahung vom 24. Juli
1893 — Amtsblatt Seite 326 — muß es bezüglich der
Größe der von dem Defonom Hermann Siebert zu
Bechlin von der fisfaliihen Dorfaue erworbenen
Parzelle ftatt 0,0147 ha ‚0,0144 ha” heißen.
Neu-Ruppin, den 28. November 1893.
Der Kreis⸗-Ausſchuß.
Befanntmachungen anderer Behörden.
Der Herr Finanz: Minifter hat mit Erlaß vom
24. Auguft d. 3. in Gemäßheit des Artifeld 50 Ab-
jag 1 der Ausführungs-Anweifung vom 5. Auguft 1891
beftimmt, daß bie durch $ 24 hing 1 des Einfommen-
fteuergefeges vom 24. Juni 1891 vorgejchriebenen
Steuererflärungen für das Veranlagungsiahr 1894/95
in ber Zeit vom 4. bis einfchließlich den
20. Zanuar 1S9A abzugeben find.
Potsdam, den 28. November 1893.
Der Borfitende
der Einfommenfteuer-Berufungs-Rommilfton.
Befanntmadhung.
Diejenigen in Berlin und dem Regierungs⸗
bezirk Potsdam wohnhaften jungen 2eute, melde bie
Berechtigung zum einjährig-freimilligen Militärdienft
nachſuchen wollen, haben fih in ber Zeit vom zurüd-
gelegten 17. Lebensjahre big zum 1. Februar ihres
erften Militärpflichtjahres, d. i. des Kalenderjahres, in
welchem fie das 20. Rebensjahr vollenden, bei der unter-
zeichneten Kommiſſion fchriftlich zu melden.
Diefer Meldung find beizufügen: a. ein Geburtd-
zeugniß, b. eine Erflärung bed Vaters oder Bormundes
über die Bereitwilligfeit, den Freimilligen während
einer einjährigen aftiven Dienftzeit zu beffeiden, aus-
zurüften, jowie die Koften für Wohnung und Unterhalt
zu übernehmen. Die Fähigfeit hierzu ift obrigfeitlich
zu beicheinigen, c. ein Unbejcholtenheitsgeugniß, welches
für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnaſien, Real:
Aymnaften, Oberrealichulen, Progymnaſien, Realſchulen,
Realproggmnaften, höheren Bürgerfchulen und ben
übrigen militärberechtigten Lehranftalten) durch den Di»
reftor der Lehranftalt, für alle übrigen jungen Leute
durch die Polizeiobrigfeit oder ihre vorgejegte Dienft-
behörde auszuftellen ift, d. ein über die wiſſenſchaftliche
Befähigung ausgeftellted Schulzeugniß. |
Die Einreihung des legtgenannten Zeugniſſes darf
bis zum 1. April des erſten Mititärpflichtiahres aus⸗
gelegt werben.
Für Diejenigen, welde den Nachweis der wiſſen⸗
Ihaftlihen Befähigung durch Ablegung einer Prüfung
erbringen wollen, finden aljährlih zwei Prüfungen
fatt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbſt. Dad
Geſuch um Zulaffung zu der nähftfährigen Frühjahrs⸗
prüfung muß unter &inreihung der bei a. big c. er⸗
wähnten Schriftſtücke, eines jelbfigejchriebenen Lebens⸗
laufed und einer amtlich beglaubigten Photographie,
ſowie mit der Angabe, in welchen zwei fremden Spraden
— —
ASS
der fi) Meldende geprüft fein will, fpäteflens bis zum
1. Februar k. Is. angebracht werben.
Die unterzeichnete Kommilfion fordert Diejenigen
jungen Leute, welche in Berlin und dem Regierungs-
bezivt Potsdam im Jahre 1894 geftellungspflichtig
werden und bie Berechtigung zum einjährigsfreimilligen
Militärdienft zu erlangen beabfidhtigen, hierdurch auf,
bie vorgefchriebenen Meldungen möglichft bald, ſpäteſtens
jedoch bis zum 1. Februar 1894 in ihrem Geſchäfts—
lokale — Molfenmarft 3 — anzubringen.
| Berlin, den 25. November 1893.
Königliche Prüfungs-Kommiſſion
für Einjährig-$reimillige.
Perſonalchronik.
Im Kreiſe Prenzlau iſt an Stelle des verſtorbenen
Gutsbeſitzers Keibel in Ludwigsburg der Landwirth
Hans Keibel ebendaſelbſt zum Amtsvorſteher-Stellver⸗
treter des Amtöhezirfd XX. — Baumgarten — er—
nannt worden.
Der Landmeſſer Fritz Beuther zu Potsdam iſt am
2. Dezember 1893 als ſolcher eidlich verpflichtet worden.
Der verſorgungsberechtigte Reſerve-Oberjäger Forſt⸗
aufſeher Voigt zu Melzow in der Oberförſterei
Gramzow iſt zum Königlichen Foͤrſter ernannt und
demſelben die Förfterftelle Krummendamm in der Ober-
förfterei &öpenid vom 1. Dezember d. %. ab über:
tragen worben.
Die frühere Revier: jegige Förſterſtelle Grünau
zu Steinbinde in der Oberförfteret Cöpenid iſt vom
1. Dezember d. %. ab dem Förfler Pielmann zu
Krummendamm, Oberförfterei @öpenid, übertragen worben.
Der bisherige Hülfsprediger Franz Osfar Elſaſſer
an der St. Pauls-Kirde hierſelbſt ift zum Diafonus
der evangeliichen Gemeinde der St. Rufad: Parodie in
Berlin, Diözeje Friedrichswerder, beftellt worden.
Der bisherige Pfarrer in Gleimig (Provinz
Schleſien) Mar Guſtav Theodor Alerander Fiſcher ift
zum Prediger der Parodie der St. Marfug-Kirche,
Diözefe Berlin J., beftellt worden.
Der biöherige Pfarrer zu Neobſchütz, Kreis
Münfterberg in Sclefien, Bernhard Friedrih Karl
Philipp Adolph Peters ift zum evangeliichen Haus—
eiftlichen bei dem Strafgefingnig am Plögenfee bei
erlin berufen worden.
Der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Dr. Kerdhof in
Berlin ift zum Oberlehrer ernannt und dem Berlinifchen
Gymnaſium zum grauen Klofter überwiefen worden.
Vermiſchte Nachrichten.
Abhaltung des GBerichtstages in Gramzow.
Die Geridtstage in Gramzow find für das Jahr
1894 feftgelegt auf den 9. und 10. Januar, 6. und
7. Februar, 6. und 7. März, 3. und 4. April, 1. und
2. Mai, 5. und 6. Juni, 3. und 4. Juli, 2. und
3. Oftober, 6. und 7. November, 4. und 5. Dezember.
Die Gerichtöfigung beginnt an beiden Tagen um
10 Uhr Vormittags.
Der zweite Termindtag ift vorzugsweiſe zur Auf-
nahme von Anträgen und Verhandlungen und zur Aug-
funftsertheilung u. ſ. w. in denjenigen Fällen beſtimmt,
in en ſich die Betheiligten einfinden, ohne geladen
zu fein.
Es wird jedoch darauf aufmerkſam gemadt, daß
fih auch in dieſen Fällen eine rechtzeitige vorherige
Anmeldung des Erſcheinens mit furzer Angabe des
Zwecks derfelben häufig dringend empflehlt, damit bie
betreffenden Aften berbeigeihafft und Hinderniſſe, melde
ſonſt etwa der alsbaldigen Erledigung der Sade ent-
gegenftehen würden, bejeitigt werden fönnen. Namentlich
trifft dies zu in Vormundſchafts⸗, Nachlaß⸗ und Grund-
buchſachen, ſowie in fonftigen Sachen der jogenannten
freimilligen Gerichtsbarkeit. Auflafiungserflärungen
fönnen ohne ſolche Anmeldung regelmäßig nicht auf-
genommen werben,
Schließlich wird ausdrücklich bemerft, daß auch
Anträge auf Eintragung in die Landgüterrolle auf dem
Gerichtstage geftellt werden fünnen.
Angermünde, den 14. November 18693.
Königliched Amtsgericht.
Befanntmadung.
Sm Sahre 1894 werten in den bisherigen
Gerichtstagslokalen an folgenden Sonnabenven Gerichts⸗
tage abgehalten werden: A. in Boigenburg 13. Ja—⸗
nuar, 10. Februar, 10. März, 14. April, 19. Mai,
16. Juni, 4. Auguft, 22. September, 20. Dftober,
17. November, 15. Dezember, B. in Gerswalde 3. Fe⸗
bruar, 17. März, 28. April, 23. Juni, 18. Auguft,
29. September, 3. November, 8. Dezember. An dieſen
Tagen werben auch Anträge auf Eintragungen aller
Art in das Grundbuh und in die Landgüter-Rolle
entgegen genommen.
Templin, den 25. November 1893.
Königlihed Amtsgericht.
| Befanntmahung.
An folgenden Tagen werden im Jahre 1894 Ge-
rihtstage in Niemegf im Rathhauſe abgehalten werden,
und zwar für den Stadtbezirk Niemegf, jowie für die
Amtöbezirfe Boßdorf, Dahnsdorf und Zeuden: 1) am
27. Januar, 2) am 24. Februar, 3) am 31. März,
4) am 28. April, 5) am 26. Mai, 6) am 30. uni,
7) am 29. Auguft (Mittwoch), 8) am 29. September,
9) am 27, Dftober, 10) am 24. November, 11) am
29. Dezember. Ferner wird noch beſonders darauf
aufmerfiam gemacht, daß den Eigenthümern eintragungs⸗
fähiger Grundflüde geftattet ift, Anträge auf Eintragung
in die Landgüterrolle auf Grund des Geſetzes vom
10. Juli 1883 (Gefegfammlung Seite 111) auch auf
den außerhalb des Gerichtsſitzes ftattfindenden Gerichts⸗
tagen zu ftellen.
Belzig, den 20. November 1893.
Königliches Amtsgericht.
BDBefanntmadhung.
Im Laufe des Jahres 1894 werden für ben
hiefigen Bezirf die Befanntmadhungen A. aus dem
ASO
Handelsregifter und aus dem Genoflenichaftäregifter,
foweit nit zu B. eine Ausnahme beftimmt if, durch
1) den Deutſchen Reichs- und Königlih Preußifchen
guagtoanzeigen 2) die Berliner Börſenzeitung, 3) das |’
Potsdamer Intelligenzblatt, B. aus dem Genoſſenſchafts⸗
regifter hinfichtlich Fleinerer Genoſſenſchaften durch die zu
A. 1 und 3 genannten Blätter, C. aus dem Zeichen:
und Mufterregifter nur durch das zu A. 1 genannte
Blatt erfolgen. Die auf die vorgenannten Regifter
bezüglichen Geſchäfte werden bei Abtheilung I. durch
den Amtsgerichtsrath Lohſee und den Secretair Walter
bearbeitet werben.
Porsdbam, den 2. Dezember 1893.
’ Königliches Amtsgericht.
Befanntmadhung.
Im Laufe des Jahres 1894 werden die nad
Art. 13 des Handelsgeſetzbuches vorgejchriebenen Be-
fanntmacdhungen für den bieffeitigen Bezirk durch 1) den
Königlih Preußischen Staatd- und Deutichen Reichs⸗
Anzeiger, 2) das Amtsblatt der Königlichen Regierung
zu Potsdam, 3) das Kreisblatt in Wittftod, und die
Bekanntmachungen der Eintragungen in das biefleitige
Genoſſenſchafts-Regiſter außer. durch ben Deutichen
Reichs-Anzeiger durch 1) das Amtsblatt der Königlichen
Regiernng zu Potsdam, 2) die hier erfcheinenden Prig-
walfer Nachrichten, die Bekanntmachungen für Fleinere
Genoſſenſchaften aber nur durd die Prigwalfer Nach⸗
richten erfolgen.
Pritzwalk, den 2. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Befanntmadung.
Für das Jahr 1894 werden die Eintragungen in
das Handeldregifter durch den Deutihen Reichsanzeiger
und die Berliner Börfenzeitung, die Eintragungen in
das Genoffenichaftgregifter für größere und Fleinere Ge⸗
noffenfchaften durch den Deutichen Reichdanzeiger und dag
biefige Hilſcher'ſche Wochenblatt bekannt gemacht
werden.
Dahme, den 1. Dezember 1893.
- Königlihes Amtsgericht.
BDBefanntmadung.
Die Eintragungen in dag Hanbeld- und Ge:
nofjenichaftöregifter werben im Geſchäftsjahr 1894 durch
den Deutichen Neichdanzeiger, die Zeitung für Nieder-
Barnim und die Berliner Börjenzeitung, für Fleinere
Genoſſenſchaften jedoch nur durch die erften beiden
Blätter veröffentlicht werden.
Dranienburg, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsbericht.
YHusweifung von Husläandern aus dem Meichsgebiete.
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, Datum
* der welche die Ausweiſung
des Ausgewieſenen. Beftrafung. befchloffen hat. enge
1. 2. | 3 4. 5 6.
a. Auf Grund des $ 39 des Strafgejegbudhe:
1Theodor Gutzwiller, geboren am A. Novem-|Müngverbrechen (4 Jahre Kaiſerlicher Bezirks⸗ 30. Oftober
Maurer, ber 1851 zu Oberwyl, Gefängniß laut Erkennt⸗ Präfidentzu Colmar, 1893.
Dezirf Arlesheim, Kan⸗niß vom 23. November
ton Baſel⸗Land, | 1889),
Schweiz, ortdangehörig
zu Therwil, ebenbal.
2| Lorenz Kuref, \
Ziegelftreicher,
geboren am 10. Sepzleinfader Diebftahl
tember 1868 zu Mys-| Rüdfall (1 Jahr Zucht⸗ Negierungspräfident
ladyowice, Bez. Chrza⸗ haus Taut
im Koniglich ypreußiicher 24. Juli
1893.
Erfennmiß| zu Oppeln,
now, Galizien, orts⸗ vom 19. Oftober 1892),
angehörig ebendafelbft,
b, Auf Grund des $ 362 des Strafgejegbude:
1Ludwig Alfred Junod, geboren am 11. JanuarjLandftreichen, Betteln und|Kaiferlicher Bezirks⸗ 24. Oftober
Buchhalter,
Kanton Neuchatel,
Schweiz, ſchweizeriſcher
Staatsangehöriger,
2| Auguflin Kreidler, |geboren am 29. Oktober Landſtreichen,
1868 zu Wiejen, Be-
zirf Braunau, Böhmen,
öfterreichiicher Staates
angehöriger,
Habrifarbeiter,
1861 zu St. Aubin,| Gebrauch eines falſchen Präfidentzu Colmar,
Namens,
1893.
Königlich bayerifchel 16. Oktober
Poltzei-Direftion 1893.
München,
A90
& Name und Stand Alter und Heimath Behörbe, Data
we welche die Ausweilung y
3 des Ausgewielenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. —
Ir" HE VE VE VE WE DEE ER GE
3Jakob Locnifar (audlgeboren am 28. Aprilitandftreichen, Königlid Pbayerijchel 19. Oftober
Locnisfar), 1865 zu Ladja, Be⸗ Polizei⸗Direktion 1893.
Hutmacher, zirk Laibach, Krain, Mündyen,
ortsangehörig zu Med⸗
vode, ebenbateibft,
4 Luigi Maniotti, |geboren am 8. Januar Landſtreichen und faljche-diejelbe, 23. Oktober
Erbarbeiter, 1866 zu Borgo, Tirol,) Namensangabe, 1893.
ortdangehörig ebenda
ſelbſt,
551 Leopold Niedl, geboren am 30. Sep-Betteln und Obdachloſig⸗Koͤniglich preußiſcher 85. September
Schloſſergeſelle, tember 1871 zu Dite) keit, Regierungspräfident 1893.
tersborf, Bezirf Tulln, zu Stade,
Defterreich, ortdange-
hörig zu Katzelsdorf,
ebendafelbft,
6| Franz Pichler, geboren am 5. Yuni Landfſtreichen, Königlich bayeriſches 23. Oktober
Bäder und Müller, | 1834 zu Linz, Ober: Bezirksamt Pfar-| 1893
öfterreich, ortdangehd- firchen,
rig zu Lambach, Bezirk
Wels, ebendafelbft,
7) gran Wottawa geboren am 11. Okto⸗ſdesgleichen, Königlich) Bayeriſche 18. Ineber
(Votava), Metzger, ber 1868 zu Kefer— Polizei⸗Direktion 189
markt, Bezirk Freiſtadt, Münden,
Oberöfterreich, ortsan-
gehörig zu Mahous,
Bezirk Prachatitz,
Böhmen,
8 Carlo Zuchelli, geboren am 15. Auguft|Betteln, Königlich Fächfiichel 1. Oftober
Studateur, 1854 zu Biadana, Kreishautmann: 1893.
Provinz Mantua, Ita⸗ ſchaft Leipzig,
lien, ortsangehörig
ebendaſelbſt,
91 Johann Bauer, |geboren im Jahre 1868 Landſtreichen, GebrauchſKöniglich bayeriſches 18. Oktober
Tagelöhner und Hilfs⸗-zu Linz, Oberöſterreich, gefälſchter Zeugniſſe, u.| Bezirksamt Waſſer⸗ 1893.
matroſe, ortsangehörig zu Thal⸗ verbotenes Waffen⸗ burg,
heim, Bezirk Wels,| tragen,
ebendaferbft,
10 Joſef Loeb, geboren am 23. Sep⸗Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher 24. Juni
Drechsler, Färber, | tember 1854 zu Konsko⸗ Negierungspräfidenti' 189.
Wola, Gouvernement zu Franffurt a. O.,
Liublin, Rußland, ruf-
fiiher Staatdangehd-
riger,
11 Joſef Gazik, Igeboren am 24. De-PLandſtreichen, Betteln, Königlich Säcfiiel 4. Dftober
Drahtbinder, zember 1862 zu Big-| Nuheflörung, Beleidi⸗ Kreishauptmann- 189
| zofa, Ungarn, gung und WWiberftand| Schaft zu Bautzen,
gegen die Staatsgewalt,
Hierzu Fünf Oeffentliche Anzeiger.
(Die Infertionegebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Botsdam, Buchoruderei der A. W. Hayn ſchen Erben.
A492
daß dem Fabrifarbeiter Auguf Bittner, zu Dörnhau,
Kreis Waldenburg, wohnhaft, die Schuldverihreibung
der fonfolidirten A %/oigen Staatsanleihe von 1884
Lit. F. NE 312031 über 200 M.
angeblich in Wurzeldorf, Kreis Neurode, abhanden ge-
fommen ift.
Es wird derjenige, welcher fih im Befige dieſer
Urfunde befindet, hiermit aufgefordert, ſolches ber
unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem
ıc. Bittner anzuzeigen, widrigenfalls das gerichtliche
Aufgebotöverfahren behufs Kraftlogerflärung der Urfunde
beantragt werden wird.
Berlin, den 5. Dezember 1893,
Königlihe Kontrolle der Staatspapiere.
Bekanntmachungen des Königlichen
Regierun en
Belohnung.
266.
Alm * Noveriber d. 3. iſt in unmittelbarer
Nähe der Stadt Spandau und zwar auf dem Wege
von Hafenfelde nah Wilhelmsruh Mittags zmwiichen 1
und 2 Uhr das 13 Jahre alte Mädchen Hedwig Franke
aus Valentinswerder ermordet und beraubt morben.
Für die Ermittelung ded Raubmörders wird hiermit
eine Belohnung von
dDreibundert Mark
Potsdam, den 11. Dezember 1853.
Der Regierungs-Präfident.
iehſeuchen.
267. Feſtgeſtellt iſt die Maul- und Klauen—
ſeuche unter dem Rindvieh in Haage, Kreis Weſt—
havell and.
Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche
unter dem Rindvieh des Koſſäthen Keller in Klobbicke,
Kreis Oberbarnim.
Erloſchen iſt der Milzbrand unter dem Rind—
vieh des Koſſäthen Saſſe in Linum, Kreis Oſthavelland.
Potsdam, den 12. Dezember 1893.
Der Regierungs-Präſident.
ausgeſetzt.
269. Nachweiſung der Markt⸗ ꝛe.
„| Getreide | Vebrige Marfı-
= Es foften je 100 Kilogramm &s
& = = Rindfleiſch
& Namen der Städte n * re Ba Be: e 1.
3 sl&elsI3|3|ö[|3|&8|58|8 24 |8*
M. Fr|m. Bm. Di an M. Br |m. Bi m. ar. [mr wi |. Bram. Br. ale MEN Fi
1| Angermünde 1378111 5123| 36— 85] 3330| 5] 1125] 113
2] Beeskow 13202 dl salz 3as Is Is — 51 11 1120| 1 —
31 Bernau 14104|12) 4alt6 4411725132’ 1351155: — ; 7194| 1135| 1110
4| Brandenburg 14119 12 6gl15l25lt7oale-—6e|-- 34 — 9885| 11361 1:16
5| Dahme 15118 {2 38 2 57]15 62130, 40] — 50. — 9I—1 1)— 1-90
61 Eberswalde 1437112 47lt5) sslıs'3 123 3129] — 6--| 1140| 1,30
7| Havelberg 13/93]11 9 14.116127 4413211 1]47.94 8350| 1120| 1'-—
8 Iüterbog 14 50l12 93151 h7isrles!_ ea! 36 — 9] 1/20) 1 —
91 Ludenwalde 14 —20 47113157]16:.35138 — [38 — 40 — 7/75] 1120] 120
10] Perleberg 1405 2 03 ; 18|17,20[24 —130.— 40 —1 3): 8] 1150] 1.20
11] Potsdam 15 — n 8215 50117142]29.—[28]75[43/— 6/93] 140] 1125
12] Prenzlau 13180 m 93 ; 28115:96127° — 26, — 140 — 6—1 1130| 1,10
13| Prigmarf 1419]11169]15138 15 56|17175124/75[30 - 6/75] 1:40| 1,20
14] Rathenow 142al12'szhtazalicisshes —ppal Tao — 6111 1401 1 20
15] Reu Ruppin 16|—[12180]15—11682135 — (35) — 50 — 11351153
161 Schwedt 11331281 ———— 674 1401 1:20
17| Spandau 14/40 12 55 14 25117/7535’ }27 50144 — 7/-| 1160| 120
18| Strausberg 1468 12 117) ]t8:46122:—]33l 136 — 8 1140| 116
19| Teltow Fe 16 67[27)—130|—1501— 9/1 1145| 1.15
20] Templin 14 en 14 50|16|— 15 Bol1s0 — 6] 1120| 11--
21] Treuenbriegen 1410f12 20]13]6aftel I — | — — 711 1120| 1,—
221 Wittfiod 14 11 92111 25115 46|14 25/36, —150:— 6] 1118199
23| Wriegen a. O. 138412 12l1Alrılı5 53824 7oes_— 2 7la0
Durhichnitt 114,25112,35]1497J16,61F— |
Potsdam, den 12. Dezember 1893.
1,301 1.20
vrv UIVHWIDVREy WIND ver geguylen yuiypen Lugsopsseps Sepyisepeny u zu “urpwing sun wave zuvermwee
1893 in den Hauptmarktorten des Regierungs-Bezirks Potsdam.
Bran: ſ Enden: j _ [Brenz
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venburg| walbe ‚1 lau
B für | "Gar u am fir die Saywediſ Wittioe
B an: a h 1
= venb Rreis n Pets | Kreife Ruppin für für
Z| fefeten “amd | Süter: | gen, [Pam Poren | für FoRreie | Arie
= ie ae ae 1, | an | Kreis | Anger | D0- Bemertungen.
2 fow: | Mer: 09: J Men: [Kreis 0. J 75
Riloganım. ſStenwo Haver- | guten: Brignig.[Jan&: und | Rupsin. | münde. | Prignig.
& land. | watde. 38
‚Für bie Kreife Oberbarnim,
1.| Hafer Nieverbarnim, Oflhavelland
2.| Heu und Teltow fowie für Stabi
3.| Rechiſtroh Spamvau gilt Berlin ale
Hauptmarftort.
Potsdam, den 11. Dezember 1893; Der Regierungs-Präfident.
n9A
Befanntmadhung.
270. Auf Grund des $ Pr des Bauunfallverfiherungsgefeges vom 11. Juli 1887 (Neichs-Geſesblatt
Seite 287 ff.) wirb der von dem Neiche-Berfiherungsamt mit Wirfung vom 1. Januar 1894 feflgejegte
Prämientarif für die Verfiherungsanftalt der
Ziefbaus-Berufsgenofjenfchaft zu Berlin,
u [Hamburgifhen Baugewerfs-Berufsgenoffenihaft zu Hamburg]
Nordöftlichen ⸗ ⸗ ⸗Berlin,
[Schleſiſch-Poſenſchen > ⸗ ⸗Breslau,
Hannoverſchen ⸗ ⸗ ⸗Hannover,
Magdeburgiſchen ⸗ ⸗ = Magdeburg,
Sächſiſchen ⸗ ⸗ ⸗Dresden,
Thüringifchen ⸗ ⸗ ⸗Erfurt,
Heſſen⸗Naſſauiſchen - ⸗ ⸗Frankfurt a. / M.,
Rheiniſch-Weſtfäliſchen - ⸗ ⸗Elberfeld und
Südweſtlichen ⸗ ⸗ ⸗Straßburg i./E.]
nachſtehend bekannt gemacht.
Berlin, den 25. November 1893.
Das Reichs-Verſicherungsamt.
Bödiker.
* *
Prämientarif
für die Verſicherungsanſtalt der Tiefbau— Berufsgenoſſenſchaft.
Gültig für das Jahr 1894 und Folgenbe,
———_ — — — er — — — — nn
Lohnprozente, Betrag der für jede
welche angefangene balbe
ale Prämie |Marf des in Betracht
zu entrichten kommenden Lohnes zu
find. entrichtenden Prämie.
Pfennig.
Rau:
fende
M
Betriebsarten.
Prozent.
Erſte Gruppe.
Bau und linterbaltung von Straßen und Wegen.
1. Reinigung und Unterhaltung von Straßen und Wegen, einschließlich ein-
facher Uferunterhaltung, ohne Gewinnung und Berfellung der Mate-
rialien, in ländlichen Gemeinden, Fandftädten und größeren
Kommunalverbänden . ur 1
Wie vor, mit Gewinnung im Brud) und Herfellung von Kleinſchlag 2
.Wie laufende NE 1 mit Kiedgewinnung . . 2,
-Meinigung und Unterhaltung von Straßen in Städten obne Gewinnung
und Herflellung der Materialien 2
: Meubauten von Wegen und Chaujfeen, ohne Anwendung von Schienen⸗
geleiſen, einſchließlich der Herſtellung kleinerer Bauwerke und Durchläſſe 2
[Wie vor, mit Anwendung von Schienengeleiſen und einſchließlich der Her⸗
ftellung aller Baumerfe, aber ohne maſchinelle Einrichtungen 2
[Wie vor, mit und Mafchinenbetrieb . . en 3,
eite Gruppe.
Sonflige Bauarbeiten.
8. Erd⸗ und Planirungsarbeiten, Unterhaltung von Be- und Entwäfferungs-
gräben mit Wurf und mit nur theilweifer Verwendung von Karren,
jomweit dieſe Arbeiten nicht über 1,5 m Tiefe hinausgehen und fonftige
erſchwerende Umſtaͤnde (Abfeifungen, Rüftungen ꝛc.) nicht hinzutreten 1,0 0,5
9. Wie vor, jedoch mit regelmäßiger Benugung von Foͤrdergeräthen (Karren ic. I
=! DM nn rn
aber ohne Scienengeleife . 2,0 1,0
10. [Erdarbeiten mit Abfleifungen oder bei mehr ale 1, 5 m Tiefe . . 2,8 1,4
11. [Erdarbeiten mit theilmeifer Anwendung von Schienengeleifen, ohne gleich:
zeitige majchinelle Einrichtungen im Betriebe, größere Einebnungen,
Deichverſtärkungen und Deichwiederherſtellungen . . 2,2 1,1
12. [Erdarbeiten wie vor, mit nicht erheblichem Gotomotserit 2,6 1,3
13. IGas- und Wafferleitungsarbeiten . .. .. 1,8 0,9
Eohnprozente, ; Betrag der für jede
Lau⸗ welche | angefangene halbe
fenve als Praͤmie Mark des in Betracht
Betriebgsarten. zu entrichten Itommenben Lohnes zu
NS find. Ienfrichtenben rämie.
Prozent. Pfennig.
14. [Ranalifationdarbeiten, Reinigung und Unterhalung von Rabsiigen Kanälen | 2,8 1,4
15. Wferfchugbauten en 2,4 1,2
16. [Betrieb von Pumpwerfen für Entz und Bewäſſerungen 2,0 1,0
17. [Stollen> und Schadtbau 4,4 2,2
18. Maurer⸗- und Zimmer-Arbeiten zur Herfellung von "Brüden, Durchläffen,
Stüg- und Raimauern fowie ähnlichen Bauwerken für Tiefbauten 22 _ 1,1
19. [Maurerarbeiten für Hochbauten . en 2,0 1,0
20. I3immerarbeiten für Hochbauten . . 2,4 1,2
21. Abbrucharbeiten (ausſchließlich derjenigen bei i Hocbauten 3,0 1,5
22.1Wie vor, bei Hochbauten . . 7 3,5
23. PBrunnenbau 3 1,5
24. Mflafterbeiten 1,2 0,6
Dritte Gruppe
Rebenbetriebe.
25. JSteinſchlag für ſich allein . 5,0 2,5
26. |Ried- und Sandgemwinnung nn 3,0 1,5
27. 1Steinbruchgarbeiten ohne Sprengung. . 4,0 2,0
28. ISteinbruchsarbeiten mit Sprengung 9,0 23°
Sonflige Beftimmungen und Erläuterungen.
1) Für Arbeiten, welde vorſtehend nicht aufgeführt find, wird der Prämienjag nah Maßgabe des für bie
Genoffenichaft geltenden Tarife vom Borftande feftgeiegt.
2) Wenn dieſelben Arbeiter mit mehreren Arten von Arbeiten beichäftigt werden (3. B. mit Straßen-
reinigung und Steinſchlagen), jo find in der monatlihen Nachweiſung für jede Art die verwendeten
Arbeitstage und die verdienten Löhne getrennt aufzuführen (vergleide Anleitung des Reichs-Verficherungs⸗
amts, betreffend die Nachmweifungen von Negiebauarbeiten, vom 12. Dezember 1887). Erfolgt eine
folde Trennung nit, jo wird bei der Berechnung der Prämie die höchſte in Betracht fommende
Gefahrenklaſſe zur Anwendung gebracht. ,
Teftgelegt gemäß 8 24 des Geſetzes, betreffend die Unfallverfiherung der bei Bauten beichäftigten
Perſonen, vom 11. Juli 18857 (Reichs-Geſetzbl. Seite 287).
Berlin, den 25. November 1893.
Das Reichs-Verſicherungsamt.
gez. Dr. Bödiker.
Bramientarif
für die Berficherungsanftalt der Prordöfllichen. Baugewerks: Berufsgenoſſenſchaft.
ültig für das Jebr 1834 und folgende.
Cohnprezente, | Betrag der für jede
welche angefangene halbe
ende ale Prämie Mark des in Betracht
Gefahbrenflafsfen. zu entrichten |fommenden Lohnes zu
NS j find. entrichtenden Prämie.
Prozent. Pfennig.
Gefahrenklaſſe A.
Stubenbohner, Frotteure .
. KIapezierer, Zapetenanfleber (Anbringung, Abnahme oder Reparatur von
Tapeten, Wetterrouleaur, Marguifen und Jaloufien)
3. Pfenſetzer (Anbringung, Abnahme oder Reparatur von Defen und anderen
Feuerungsanlagen).
Gefahrenklafſe =.
ten, Bau und Civilingenieure, Baumeifter, Bautechnifer
alter .
Maler, Anftreicher, Bauladirer, Baumaler, Bühnenmaler, Dekorations⸗ und
Kunſtmaler quf Bauten, Schildermaler, Stubenmaler, Tüncher
wo
eo»
en Er — — — —
12 | 9/4
Er u A U U en x⏑. —— ——
ET Tr Ten grund
— en nn &obhnprosente, | Betrag der für jene
Lau: welche | angefangene halbe
fende | ale Prämie Mark des in Betrxcht
Gefahrenklaſſen. zu entrichten kommenden Lohnes zu
N find. 'entrichtenden Prämie.
Prozent. | Pfennig.
hefa Iaſſe €.
7. Mephaltirer, Aophattſchläger, —* ötiebenieger, Örenfteinieger,
Steinſetzer . .
8. Bauklempner . .
9. Bauſchloſſer, Einfetzer, anſcläger
10. Tischler auf Bauten . .
11. Meißbinter . . . en
12. [Bühnenbauarbeiter ne ..
Gefahrenklaſſe D.
13. [Steinmegen, Grabdenkmalverfertiger, Kunftbildhaner in Stein, Marmor—
waarenverfertiger, Steinbildhauer, Steinhauer, Steinpolirer, Stein-
ſchläger (Feldſteinmacher), Steinjchleifer, Steinfäger, Anfertiger grober
und feiner Steinwaaren
14. IStudateure, Gypswaarenfabrifanten, Verfertiger von tanſitichem Marmor
und Steinn . .„- .
15. Einrichter von Gas- und Wafferanlagen (Inftallateure) .
Gefabren#lafie E.
16.1Schiffebau in Holz, Bootsbauer, Sciffsmaler . .
17.1Maurer, Badofenmager, Gypſer, Kaminmacher Sgornſteinbauer) Ofen.
bauer, Verputzer ..
|
ya 1'%
3a 1?/,
Gefabren?laffe F.
18. 13immerer, Staafer, Lehmkleber f .
19. Anbringung, Abnahıne, Verlegung und Reparatur von Btigabteitern
20. FFuhrweſen
19
Gefabrenklaffe ©.
21. Mühlenbauer in Holy .
22, Brunnenmacher, Brunnenbauer, Brunnenbohrer, Yumpenmacer, Pumpen
jeger, Röhrenmader . . .. .
Gefabrenklaffe H.
23. ISand⸗, Kies-, Lehm⸗ und Thongräberei, Erdtiefbau
24. Kaltbrenner ..
25. Biegeleiarbeiter . .
26. Dachdecker, Papphachdeder, Sdieſerdeder, Scindelbeder, Swohe und Roy
beder, Ziegeldachbeder
27. [Steinbrud, Kalfbrud, Steinfurengerei,
Gefabrenklaffe 4
28. JAbbruch von Gebäuden, Aufräumung von Brandflätten . . . 2... 7
29. [Steinjprengung mittelft Pulver, Dynamit ꝛc. . . ..
Sonſtige Beſtimmungen.
Hinfihtlich der in dem vorſtehenden Dr emientarif nicht bejonders aufgeführten Kategorien von Arbeiten
(Nebenarbeiten) ift zunächſt feftzuftellen, ob die betreffende Kategorie in dem berufsgenoſſenſchaftlichen Gefahren:
Tarif Haffifizirt worden iſt. Trifft dies zu, fo ift für die bezügliche Arbeit die der betreffenden Gefahrenklaſſe
entiprechende Prämie zu entridten. Kür alle übrigen im Gefahren- und Prämientarif nicht Flaffifizirten Bau:
arbeiten ift der Prämienſatz der vorftehenden Klaffe E. mit 1%, Pfennig für jede angefangene halbe Marf des
in Betradyt fommenden Lohnes maßgebend.
* *
*
Teftgelegt gemäß 8 24 des Gejeges, betreffend die Llnfallverfiherung der bei Bauten bejdäftigten
Perjonen, vom 11. Juli 1887 (Reichs-Geſetzbl. Seite 287).
Berlin, den 25. November 1893.
Das Reichs: Berficherungsamt.
Dr. Boͤdiker.
5 2),
3a
- A197
Borftebende Befanntmadhung wirb unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen des Reichsverſicherungs⸗
amts vom 8. Dezember 1887 und 24. November 1890 (abgedrudt im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu
Potsdam und der Stadt Berlin, Stüd 51 vom 23. Dezember 1887, Seite 455 und Stüd 50 vom 12. De-
zember 1890 Seite 453/4) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebradit.
Potsdam und Berlin, den 12./9. Dezember 1893
Der Regierungs-Präftdent. Der Polizei-Präfident.
Amerifanitches General-Konſulat in Berlin.
271. Der Amerifanifde Bürger John Mattes ift
N
Klgr. Rindfleiih (Bauchfleiſch) Marf 10 Pf.,
Schweinefleiſch ⸗25
1
1
1
1
1
zum Deputy-General-Konful der Vereinigten Staaten| - Kaibfleiſch -25 =
von Amerika in Berlin ernannt worden. — Hammeiifieiſch 1:15 |
Potsdam, den 11. Dezember 1893. + Speck (geräuchert) 1 =: 60 :
Der Regierungs-Präfident. 1 = Eßbutter 2 =: 50 =
Befanntmakhung. - 00 Stüd Eier 3 =: 3% -
272. Dem Königlichen Regierungsbaumeifter Wegner 2) In Charlottenburg:
zu Charlottenburg ift unter Ernennung zum Königlichen für 100 Klgr. Erbjen (gelbez. Kochen) 35 Marf — Pf.,
Meliorationsbauinipeftor die Stelle eines Meliorationd | = = = Sperjebohnen (weiße) 35 = — =
baubeamten für das zur Provinz Brandenburg gehörige] = = = Xinfen 0 ⸗ — ⸗
Stromgebiet der Elbe übertragen worden. .- 2: e Kartoffeln 3: 8 ⸗
Potsdam, den 9. Dezember 1893. - 1 Klgr. Rindfleiih v. d. Keule 1 = 40 ⸗
ger, Regierungs-Präfident. :1 =: = — (Baudfleiih) 1 - 10 ⸗
efanntmachungen des -1 Schweinefleiſch 1 = 50 -
Röniglichen Polizei: Präfidenten zu Berlin.| * 1 + Kalbfleih 1 = 40 =
Berliner und Gharlottenburger Preiſe im Monat November 1893.| = 1 = Hammelfleifch il = 20 =
130. A. Engrog-Marftpreife = 1 = Sped (geräudert) 1 = 60 =
im Monatsdurchſchnitt. : 1 Eßbutter 2 = 50 2
In Berlin: - 60 Stüd Eier A =: 4 =
für 100 Klgr. Weizen (gut) 14 Marf 60 Pf., C. Ladenpreiſe in den legten Tagen
Zu — do. (mittel) 14 = 05 = des Monats November 1893:
——22 do. (gering) 13⸗51 - 1) In Berlin:
——Roggen (gut) 12 = 9 ⸗für 1 Klgr. Weizenmehl M' 1 30 =
— dv. (mittel) 1? = 54 = | = 1 = Roggenmehl NE 1 30 -
-——⸗ Do. (gering) 12 = 17 = | = 1 = Gerftengraupe 40 ⸗
= 8 ⸗ Gerſte (gut) 17 =: 9 - -1 =: Gerſtengrütze 38 =
EB do. (mittel) 16 = 52 = | = 1 Buchweizengrütze 40 ⸗
Ze do. (gering) 15 = 10 =|=- 1 = Sirfe 40 ⸗
: = = Safer (gut) 185 = 37 = | = 1 = Reis (Sava) 55 ⸗
-— do. (mittel) 17 = 1 = | = 1 = . JavasKaffee (mittler) 2 Mark 70 =
—2 do. (gering) 15 = 8621⸗ ⸗ (gelb in
——⸗Erbſen (sur) 19 = 8 — gebr. Bohnen) 3 =: A =
a Ze bo. (mittel) 185 = 85 =- | - 1 = Speiſeſalz 20 =
EB bo. (gering) 17 = 93 :|:1 - Sypweineſchmatz (hieſiges) 1 = 60 =:
= =: = Rıidtftroh 6 = 7 =: 2) In Charlottenburg:
.e 2: e Hau 7 =: 98 = |für 1 Klgr. Weizenmehl Ne 1 42 Pf.,
Monats-Durhihnitt der höchſten Berliner| =» 1 = Roggenmeht Ne 1 27 =
Tagespreije einſchließlich 5% Wuffchlag| - 1 - Geritengraupe 38 ⸗
für 50 Klgr. = 1 = Gerftengrüge 4 =
Hafer Stroh Heu - 1 Buchweizengrütze A2 =
im Monat November 9,95 Mf., 3,72 Mk., 5,02 Mf.| - 1 = Birfe 42 =
B. Detail- -Marftpreije - 1 = Reis (Java) 45 ⸗
im Monateburafonitt, - 1 = Javarktaffee (mittler) 2 Marf 8 >
1) In Berlin: = 1 = Iavaskaffee (gelb in
für 100 Klgr. Erbjen (gelbez. Kochen) re Marf — Pf., gebr. Bohnen) 3: 08 -
- =: = Gpeijebohnen (meipe) 3 = — |. 1 = Speifefalz 20 ⸗
= ze - Rinien = — .|: 1 = Schmeineihmalz(hiefigs) 1 =» 23 =
:= =: = Kartoffen > FE Berlin, den 9. Dezember 1593.
- 1 Rlgr. Rindfleifh v. d. Keule 1 = 35 ⸗ Königliches Polizei-Präfivium. Erfte Abtheilung.
A498
Befanntmadhung.
131. Dieſem Stüd des Amteblatts Tiegt eine Bei—
lage bei, melde die renidirten Statuten des allgemeinen
Deutihen Verſicherungs-Vereins in Stuttgart nebft der
minifterielen Genehmigungsurfunde vom 2. Oftober
dieſes Jahres enthält.
Ich weile darauf mit dem Bemerken hin, daß bie
Conceſſion für den Verein zum Gejdhäftsbetriebe in
Preußen, fowie die bieherigen Statuten in Beilagen
zum Stüd 30 des Amtsblatted de 18856 und Stück 43
, des Amtsblattes de 1889 veröffentlicht find.
Berlin, den 16. November 1893.
Der Polizei-Präfident.
freiherr von Ridhthofen.
Befanntmachungen des Neichs:Voftamts.
Die Meihnachtsjendungen betreffend.
18. Das Reichs-Poſtamt richtet auch in dieſem
Jahre an das Publifum das Erſuchen, mit den
MWeihnahtsverjfendungen bald zu beginnen,
damit die Padetmafjen fi nicht in den letzten Tagen
vor dem Feſte zu ſehr zufammendrängen, woburd die
Pünftlichfeit in der Beförderung Teitet. Die Padete
find dauerhaft zu verpaden. Dünne Bappfaften,
ſchwache Schadteln, igarrenfiften ꝛe. find nicht gu
benugen. Die Aufichrift der Padete muß deutlich,
vollfändig und haltbar hergeftellt fein. Kann die
Aufichrift nicht in deutlicher Weile auf das Packet geſetzt
werden, jo empfiehlt fid) die Verwendung eines Blattes
weißen Papierd, welches der ganzen Fläche nad feft
aurgeflebt werden muß. Bei Fleiſchſendungen und ſolchen
Gegenftänden in Leinwandverpackung, melde Feuchtigkeit,
Fett, Blut ꝛc. abjegen, darf die Aufichrift nicht auf
die Umhüllung geflebt werden. Am zweckmäßigſten
find gedrudte Aufichriften auf meißem Papier.
Dagegen dürfen Formulare zu Poſt-Packetadreſſen für
Padetaufichriften nicht verwendet werden. Der Name
bes Beftimmungsdortd muß ſtets redt groß
und fräftig gedrudt oder gejchrieben fein. Die
Paderauffchrift mug fämmtlihe Angaben der Be-
gleitadreife enthalten, zutreffendenfalls aljo- den
Sranfovermerf, den Nachnahmebetrag nebſt Namen und
Wohnung des Abſenders, den Vermerk der Eilbeftellung
u. |. w., damit im Kalle des Verfufted der Begleitadrefle
das Packet auch ohne biejelbe dem Empfänger ausge:
bändigt werden fann. Auf Padeten nad größeren
Drten ift die Wohnung des Empfängerd, auf
Padeten nad Berlin au der Buchſtabe des Poftbezirfe
(C., W., SO. u. |. w.) anzugeben. Zur Beichleunigung
bed Berriebed trägt ed wefentlid bei, wenn die
Packete frankirt aufgeliefert werden. Das Porto
für Padete ohne angegebenen Werth nad Orten des
Deutihen Neiche-Poftgebiets beträgt bis zum Gewicht
von 5 Kilogramm; 25 Pfg. auf Entfernungen bie
75 Kilometer (10 Meilen), 50 Pfg. auf weitere Ent:
fernungen.
Berlin W., 9. Dezember 1893.
Reiche: Poftamt, Abtheilung 1.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Strompolizei:Berprdnung.
Nachdem das Flußkabel für die Fernſprech—
Berbindungsleitung Schwiebus — Grünberg an ber
Durchfahrtsöffnung an der Oderbrüde bei Tſchicherzig
verlegt worden ift, wirb auf Grund bed 6 138 und
140 des Geſetzes über die allgemeine Landesverwaltung
vom 30. Juli 1883 nadftehende Strompolizei-Ver:
ordnung erlaffen.
$ 1. Das Anhalten der Schiffe und Flöße durch
Anferwerfen, das Einftoßen der Schröden und Boote:
bafen, fowie die Benutzung mit Eiſen beidlagener
Ruder und Stangen zur Fortbewegung der Fahrzeuge
und Floͤße, deögleihen das Schleppen der Anfer, wird
bei ter Oderbrücke zu Tichickerzig für die Strede von
20 m oberbalb bis 20 m unterhalb derjelben, wie durch
Tafeln und Tonnen kenntlich gemadt worden, bierdurd)
verboten.
6 2. Jede Lebertretung dieſer Verordnung wirt,
unter PVorbehalt der Berbindlichfeit zum Schaden:
erfage, mit einer Geldbuße bie zu 60 M., im Unver—
mögensfalle mit verhältnigmäßiger Daft beftraft, ſoweit
nicht durch befondere Geſetze anderweite Strafen be-
flimmt find.
Breslau, den 4. Dezember 1893.
Der Chef der Oderftrombauvermaltung,
Dber-Präfident von Schlefien,
Wirkliche Geheime Rath von Seydewitz.
Perſonalchronik.
Im Kreiſe Prenzlau iſt wegen des gegen Ende d. M.
bevorſtehenden Ablaufs ihrer Dienſtzeit der Nittergute-
pächter Flügge in Woddow zum Amtsvorſteher des
Amtsbezirks XXV., Battin, und der Rittergutsbeſitzer
von Stülpnagel in Lindhorſt zum Amtsvorfteber:
Stellvertreter tes Amtsbezirfe VII, Lübbenom, wieder
ernannt worden.
Im Kreife Ruppin if, nachdem der Holzbändler
Riemer zu Groß Derihau fein Amt ald Amtsvorfteber
des Amtsbezirfd J., Clauſiushof, niedergelegt bat,
mit der einfiweiligen Verwaltung dieſes Amte-
bezirfs der benachbarte Amtsvorfteher, Oberantmann
Becker in Strubbergshof beauftragt worden.
Im Kreife Oftprignig ift wegen bee zum 28. d. M.
bevorftehenden Ablaufs feiner bisherigen Dienftzeit Der
Dberammmann Wollejen zu Bölzfe aufs Neue zum
Amtsvorfteher des Amtsbezirks XXXI., Deiligengrabe,
ernannt worden.
Im Kreife Ruppin ift an Stelle bes verftorbenen
Gutsbeſitzers Dittmann in Buberow der bisherige
Amtsvorfteher-Stellvertreter, Bauergutsbefiger Bünger
ebendaſelbſt zum Amtsvorfteher tes Amtsbezirks XXV.,
Buberow, ernannt worden.
Bei der Königlichen Strafanftalt zu Brandenburg
ift der bisherige Oeconomie-Inſpektor George in bie
Stelle des nah Aachen verjegten Arbeits-Inſpektors
Herrmann eingetreten, während die Oeconomie-In—
ſpectorſtelle dem Inſpector Schleyer, bisher in Ra—
witſch, verliehen morden if.
if zum Regierungs-Militair-Supernumerar ernannt
worben.
Der bisherige dritte Hausgeiſtliche beim neuen
Strafgefängniffe in Plögenfee bei Berlin, Guſtav
Adolf Theodor Frohner, if zum Pfarrer der Parochie
Gramzow, Diözefe Gramzom, befiellt worden.
Der bisherige Hilfsprediger Franz Hermann
Wagner hierſelbſt ift zum Pfarrer der Parodie Fleden
Zechlin, Diözefe Wittflod, beſtellt worden.
Der bisherige Stadtmiffions-Inipeftor Jafob
Theodor Werkenthin ift zum Pfarrer der Parodie
der Gethjemane-Kirhe, Diözefe Berlin II., beftellt
worden.
Dem Küfter, Organiften und Lehrer Franz Golm
zu Progen, Diözefe Neu-Ruppin, if der Titel „Rantor”
verliehen worden.
Der Lehrer Heinrih Koeppen I. ift als Gemeinde:
ſchullehrer in Berlin angeftellt worden.
Der bisherige Gemeindeſchullehrer Eduard Fiſcher
iſt als Vorjchullehrer am Humboldts-Gymnaſium in
Berlin angeftellt worden.
Perfonalveränderungen im Bezirfe ber Kaiſer—
lien Ober-Poftdireftion in Berlin.
Im Laufe des Monats November find
etatsmäßig angeftellt als Poftaffiftent der
Pofaffiftene Swierzyk;
verſetzt von Berlin die Poftjecretaire Braumann
nad Arnsberg, Buff nah Gumbinnen, Klingen
berg nah Plau (MEib.), nach Berlin Ober
Poſtdirections ſecretair Georg Hoffmann von Liegnig
und Poſtſecretair Roͤhren von Rathenow;
freiwillig ausgefchieden die Poſtſecreiaire Baft
und Pohl;
geftorben Ober-Poftaffiftent Baquette.
Perfonalveränderungen im Bezirfe ber
Kaiferlihen Ober-Poftdireftion zu Potsdam.
Ernannt if zum Ober-Pofaffiftenten der Poftajfiftent
Grabo in Eberswalde.
Etatsmäßig angeftellt find als Telegrappenaffiftent
der Telegraphenanwärter Pohl in Neu-Ruppin und
der Telegraphenanmwärter Pegold in Oranienburg.
ermifchte Nachrichten.
Befanntmadung.
Die Eintragungen, welche in dem bei und ge—
führten Genoſſenſchafisregiſter erfolgen, werben im Jahre
1894 dur nachfolgende Blätter: 1) den Deutſchen
Reichsanzeiger, 2) das Kreisblatt für die Oft-Prignig,
3) die Prigniger Zeitung, fofern diefelben aber kleinere
Genoſſenſchaften betreffen, durch die erfigenannten beiden
Blätter öffentlich befannt gemacht werden.
Wittftod, den A. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Befanntmadung.
Die vom Geſetz vorgeichriebenen öffentlichen Be:
fanntmacımaen hotreffenh hie Führıma her Handola-
Königlien Preußiſchen Staatsanzeiger in Berlin er-
folgen. Zufolge $ 147 des Gefeges, betreffend die Er—
werbs- und Wirthfhaftsgenoffenichaften vom 1. Mai
1889 und $ 5 Abi. 3 der Befanntmahung des Herrn
Reichskanzlers vom 11. Juli 1889 wird ferner befannt
gemadt, daß die Veröffentlihung der Eintragungen in
das Genoſſenſchaftsregiſter für Fleinere Genofjenihaften
durch den Deutihen Reiche- und Königlich Preußiſchen
Staatsanzeiger, ſowie durch die Zauch-Behiger Zeitung
in ZTreuenbriegen erfolgen wird.
Treuenbriegen, den 29. November 1893,
Königlihes Amtsgericht.
Befanntmadung.
Für das Geſchäftsjahr 1894 wird die öffentliche
Bekanntmachung ber Eintragungen I. in das Firmen-,
Geſellſchafts⸗ und Profuren-Negifter durch a. ben
Deutſchen Reichs- und Königl. Preußiſchen Staatsan-
zeiger, b. die Berliner Börfenzeitung, c. das Nieder-
barnimer Kreisblatt, d. die Liebenwalder Zeitung, II. in
das Genofienshafts-Regifter durch die a. b. d. bezeich-
neten Blätter und dur den Anzeiger bes Regierungs-
Amtsblattö; für Fleinere Genoſſenſchaften jeboch nur
durch den deutſchen Reichdanzeiger und die Liebenwalder
Zeitung, III. in das Zeichen- und Mufter-Regifter durch
den Deutſchen Reichsanzeiger erfolgen.
Liebenwalde, den 4. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Befanntmadhung.
Die BVeröffentlihung der Eintragungen in das
Handels-, Genoſſenſchafts⸗, Zeichen: und Mufterregifter
des Königlichen Amtsgerichts zu Nheinsberg erfolgt für
das Jahr 1894 durd den „Deutſchen Reichs- und Kö—
niglich Preußiſchen Staatsanzeiger”, die Veröffentlihung
der Eintragungen in das Handels- und Genoſſenſchafts⸗
regifter außerdem durd die „Berliner Börfenzeitung”
und die „Märfiihe Zeitung”. Für fleinere Genofjen-
haften erfolgt die Veröffentlichung außer durch den
Deutihen Reihe und Königlih Vreußiſchen Staate-
angeiger nur dur die Märkiſche Zeitung. Die Re-
iftergefchäfte werden von dem Amtsrichter Reis be—
ziehungsweiſe von bem bemjelben vertretenden Gerich
Aſſeſſor Pigulla unter Mitwirkung des Erften Ge-
richtsſchreibers, Sefretair Krell, erledigt.
Rheinsberg, den 1. Dezember 1893.
Königlihes Amtsgericht.
Befanntmadhung.
Im Jahre 1894 werden die Eintragungen a. in
unfer Handels⸗ und Genofjenfchafts-Regifter durch
1) den Deutſchen Reichs- und Königl. Preuß. Staate-
anzeiger, 2) die Berliner Börfen-Zeitung, 3) die Rir-
dorfer Zeitung, 4) das Rirdorfer Tageblatt, b. für et⸗
waige fleinere Genoffenfchaften aber in das Genofjen-
ſchafts⸗Regiſter nur durch 1) den Deutjchen Reiche- und
Königl. Preuß. Staatsanzeiger, 2) die Rirdofer Zeitung,
e in had Aeichen- una Mufer-Monifter Kirch hen
300
werben burd den Amtsgerichtsrath Niemir unter Mit-
wirfung des Secretaird Rathnom bearbeitet.
Kirdorf, den 6. Dezember 1893.
Königliched Amtsgericht.
Befanntmadung.
Im Geihäftsjahre 1894 merden die Eintragungen
in unfer Dandelgregifter durch 1) den Deutſchen Reichs—
und Preußiſchen Staatdanzeiger, 2) den Deffentlichen
Anzeiger des Amteblatts der Königlichen Regierung zu
Potsdam, 3) das Templiner Kreisblatt, für das
Zeichen und Mufter-Regifter aber nur durch den
Deutihen Reichs- und Königlich Preußiſchen Staats:
anzeiger, für die Genofienichaften endlih nur durch
diefen Anzeiger und dad Templiner Kreisblatt öffent:
ich befannt gemacht werden.
Lychen, den 1. Dezember 1893.
Königliched Amtsgericht.
Während des. Gefhäftsiahres 1894 werden feitend
des unterzeichneten Gerichts die Bekanntmachungen aus
dem Hanbeld- und Genoſſenſchafts-Regiſter durch die
Berliner Börjenzeitung, den Deutfchen Reichdanzeiger
und den Nieberbarnimer Anzeiger und die Belannt-
madhungen für fleinere Genoffenichaften durch die beiden
leßtgenannten Blätter erfolgen. Die Eintragungen im
Zeichen- und im Mufter-Regifter werden im Deutjchen
Neichö-Anzeiger befännt gemacht werben.
Alt-Landsberg, den 1. Dezember 1893.
Königliche Amtsgericht.
Befanntmadhung.
Im Geihäftsiahre 1894 wird die Befanntmadhung
der Eintragungen des Firmen-, Gefellihaftd- und Pro-
furen-, ſowie des Zeichen und Mufterregifterd durch
1) den Deutſchen Reichs- und Königlih Preußiſchen
Staatsanzeiger, 2) die Berliner Börjenzeitung, 3) dag
Dftbavelländifche Kreisblatt erfolgen. Die Eintragungen
des Genojjenfchaftsregifters werden durch 1) den Deut:
Ihen Reichs- und Königlich Preußiichen Staatdanzeiger,
2) das Eremmener Wochenblatt, bei größeren Genoffen-
Ihaften auch durch 3) das Oſthavelländiſche Kreisblatt
befannt gemacht werden. Die auf die genannten Re⸗
gifter ſich beziehenden Gelchäfte werden durch den Amts—
richte Reuter und den Gerichtsſekretär Klein be-
arbeitet werden. Gremmen, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Befanntmahung.
Im Geihäftsjahr 1894 wird für den Bezirk des
unterzeichneten Gerichts die Veröffentlichung der Ein-
tragungen a. des Hanbeldregifterd 1) im Deutjchen
Reichs- und Königlich Preußifchen Staatdanzeiger, 2) in
der Berliner Börfenzeitung, 3) im Ofthavelländifchen
Kreisblatt, 4) im Wefthavelländifchen Kreisblatt, b. des
Genofjenichaftöregifters 1) im Deutfhen Reichs- und
Königlich Preußifchen Staatsanzeiger, 2) im Ofthavel-
ländiichen Kreisblatt, c. des Zeichen und des Mufter-
Regiſters im Deutſchen Reichs- und Königlich Preußischen
Staatsanzeiger erfolgen.
Nauen, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
BDefanntmadhung.
Die Eintragungen in das Handels- und Mufter-
Negifter des unterzeichneten Amtsgerichtd werden im
Laufe des Jahres 1894 durd folgende Blätter: 1) den
Deutihen Reichs- und Königlich Preußiſchen Staate-
Anzeiger, 2) die Berliner Börfenzeitung, 3) dad Kreis-
blatt für die Oſt-Prignitz, A) die Prigniker Zeitung
öffentlich befannt gemadt werden.
Wittſtock, den A. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
Im Laufe des Jahres 1894 wird die Veröffent—
lichung der Eintragungen in dad Firmen:, Geſellſchafts-,
Profuren- und Genpoſſenſchafts-Regiſter durh den
Deutihen Reichs- und Königlih Preußiſchen Staate-
Anzeiger, das Teltower Kreisblatt und die Voſſiſche
Zeitung, die Eintragungen in das Zeichen- und Mufters
Negifter durch den Deutichen Reiche» und Königlich
Preußiihen Staats-Anzeiger bewirft werden, Die
Bekanntmachungen für Fleinere Genoilenichaften erfolgen
außer dem Deutichen Neichö-Anzeiger nur im Teltower
Kreisblatt. Die auf die Führung obiger Negifter be-
züglihen Geſchäfte werden durch den unterzeichneten
Amtsrichter und den Secretair Granzow wahrgenommen
werben. Mittenwalde, den 2. Dezember 1893.
koͤniglichee Amtsgericht. Bach.
l
eſchluß.
Im Geſchäftsjahr 1894 werden die vorgeſchrie—
benen dieſſeitigen Bekanntmachungen, bezüglich 1) des
Handels-Regiſters durch den Deutſchen Reichs- und
Königlich Preußiſchen Staats-Anzeiger, das Amtsblatt
der Königlichen Regierung zu Potsdam und dad Strauß:
berger Wochenblatt; 2) des Genoſſenſchafts-Regiſters,
uud zwar größerer Genofienjchaften durch diejelben
Organe, Fleinerer Genoſſenſchaften durch den Reiche:
Anzeiger und das Strausberger Wochenblatt; 3) dee
Zeichen: und Mufter-Regifters durch den Neich8- Anzeiger
erfolgen. Strausberg, den 1. Dezember 1893.
Koͤnigliches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
Die im Laufe des Jahres 1894 von dem unter:
zeichneten Amtsgerichte zur Veröffentlichung gelangenden
Befanntmachungen über die Eintragung in die Han—
dels-, Genoſſenſchafts- und Mufterregifter werben durch
folgende Blätter publicirt werben: 1) durch den Deut:
chen Reichs- und preußischen Staatsanzeiger, 2) dur
dad Negierungs Amtsblatt zu Potsdam, 3) durch die
Berliner Börfenzeitung, 4) durd das Kreisblatt der
MWeftprignig, 5) durch Die Zeitung für die Weſt- und
Oftprignig zu Lenzen. Für fleinere Genoſſenſchaften
erfolgen die Befanntmadungen durch den Reiches und
Staatsanzeiger und die Zeitung für die Weſt⸗ und
Oſtprignitz.
Lenzen, den 4. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
Im Geſchäftsijahr 1894 werden bie öffentlichen
Bekanntmachungen außer durch den Deutfchen Reichs-
Anzeiger erfolgen in Angelegenheiten: a. des Firmen-, Befanntmadung.
Geſellſchafts- und Procurenregifters durch die Berliner Die Eintragungen in das Handels» und Genofien-
Börfenzeitung und das Kreisblatt für das Wefthavel- | jchaftsregifter des unterzeichneten Gerichts werben im
fand, b. des Genoſſenſchafts-Regiſters durch das Kreis: | Jahre 1894 durch den Deutihen Reichs- und Königlich
blatt für das Wefhavelland reip. die Rathenower | Preußiihen Staatsanzeiger, die Berliner Börfenzeitung
Zeitung und reſp. durch das Friefad’er Wochenblatt, und ben Baruther Anzeiger, und ſoweit fie kleinere Ge-
bei Heineren Genoſſenſchaften nur durd das Kreisblatt noſſenſchaften betreffen, durch den Deuiſchen Reihe und
für das Wefthavelland, c. des Zeichen: und Mufter- | Königlich Preußifchen Staatsangeiger ſowie den Baruther
ſchutz⸗Regi ſters dagegen anderweit nict. Anzeiger veröffentlicht werden.
Rathenow, den 2. Dezember 1893. Sarurh, den 6. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht III. Koͤnigliches Amtsgericht.
Ausweifung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
€ Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, Datum
| ee — der welche die Ausweifung Vage⸗
Fi des Auegewiefenen. Befrafung. Geftffen hat. | memeilmge
1. 2. 3 4. 5 6.
a. Auf Grund des $ 39 des Strafgefegbude:
1/Salompn Eifen, Ar|geboren im Novemberjichwerer Diebftapl Ein Koͤniglich preußiſcher 9. November
beiter u. Handelsmann,, 1873 zu Czchow, Be⸗ Jahr Zuchthaus, laut, Regierungspräfident 1893.
zirk Brzesfo, Galizien, Erfenntniß vom 2. Sepz| zu Pofen,
ortdangehörig ebendaf.,| tember 1892),
b. Auf Grund des $ 362 des Strafgefegbude:
Karl Aigner, Bäcker, geboren am 26. No⸗-Landſtreichen, Koöniglich bayeriſche 2. November
vember 1875 zu Polizei⸗Direktion 1893.
Mehrnbach, Bezirk Münden,
Ried, Ober-Defterreich,
ortdangehörig zu Neu⸗
bofen, ebendafelbft,
3] Heinrich Bevers, geboren am 16. No-Landftreihen und grober Koöniglich preußifcer|15. November
Tuchmachergeſelle, vember 1854 zu En-| Unfug, Regierungspräfident 1893.
ſchede, Niederlande, zu Hildesheim,
1 ortsangehörig ebendaj.,
4 Willibald Görner, 143 Jahre alt, geboren Betteln, Großherzoglich badi-|9. November
Glasſchleifer, zu Lichtenberg, Bezirk ſcher Landeskommiſ⸗1893.
Reichenbach, ortsange- fär zu Mannheim,
hörig zu Antoniewaid,
. Bezirk Gablonz, Böh⸗
men,
5 Franz Höhl, ehemaligerigeboren im Jahre 1845 Landſtreichen u. Betteln, Königlich preußiſcher desgleichen.
Schuhmacher, jegt | zu Neudorf, Bezirk Regierungspräfident|
Weber, Landesfron, Böhmen, zu Breslau,
ortsangehörig zu Gru⸗
lich, Bezisf Senften⸗
berg, ebeudaſelbſt,
6) Alcide Maurice, geboren am 24. Juni Landſtreichen, Kaiſerlicher Bezirks⸗desgleichen.
Tagner, 1859 zu Oelville bei Präfidentzu Eolmar,)
Mirecourt, Frankreich,
frangöfiiher Staats⸗
angehoͤriger,
7 Dtto Zuberbühler, geboren am 8. Januar desgleichen, Koͤniglich bayeriſche2. November
Scribent, 1861 zu Olten, Kan Yolizei-Direftion 1893.
502
& Name und Stand Alter und Heimath Grund Behoͤrde, Dakıma
we der welche die Ausweilung ’
E des Ausgewiejenen. Beftrafung. befchleffen Hat. en
. 2. | 3. | A. | 5. 6.
iebel, geboren am 27. Dfto-|Betteln, Koͤniglich preußiſcher 31. Oktober
Weber, ber 1874 zu Neubarz- Regierungspraͤſident 1893.
borf bei Neichenberg, zu Potsdam,
Böhmen, ortsangehö-
rig ebendaſelbſt,
9Joſef Marr, Kellner, geboren am 2. Maijdesgleichen, Großherzoglich med-| 28. Oktober
1858 zu Kobersdorf, lenburgiſches Minis 1893.
Komitat Dedenburg, fterium bes Innern
Ungarn, zu Schwerin,
10 Franziska Neumann,geboren am 25. Märzigemerbsmäßige Unzudt, nie bayeriſche 11. auttober
ledige Dienſtmagd, 1876 zu Altötting, Polizei-Direftion 189
Oberbayern, ortdan- Münden,
gebörig' zu Iglau,
Böhmen,
11 Eduard Pilz, geboren am 7. Mailtandftreihen u. Betteln, Königlih preußiſcher 17. Oftober
Schloſſer, 1873 zu Währing, Regierungspräfiten|| 1893.
Bezirf Wien, ortsan- zu Oppeln,
gehörig zu Liebenthal,
Bezirk YFägerndorf,
Defterreihiih = Schle-
fien,
12] Liborius Stummer, geboren am 21. Juli Landſtreichen, Königlich bayerifche 23. aber
Hufſchmied, 1861 zu Grünau, PolizeisDireftion 1893
Bez. Gmunden, Ober: Münden,
Defterreih, ortsan-
gehörig ebendaſelbſt,
131 Johann Thamm, geboren am 22. Mai Landſtreichen u. Betteln, Königlich Sächſiſche 24. Sitober
Müller, 1854 zu Ketzelsdorf, Kreishauptmann- 189
Bezirf Königinhof, ſchaft Bautzen,
Böhmen, ortsangehoͤ⸗
rig ebendaſelbſt,
14 Martin Vleek, geboren am 9. Novem-⸗Betteln, Königlich bayeriſches 15. Auguſt
Spängler, ber 1853 zu Ocod- Bezirfeamt Mies: 1893.
- nis, Komitat Trenefin, bad), .
Ungarn, ungariſcher
Staatdangehöriger,
15] Franz Wagner, [geboren am 31. Märzidesgleichen,. Königlih preußiſcher4. November
Bürftenmadher, 1858 zu Schönau, Regierungspräfident, - 1893.
| Mähren, ortsangehö- zu Schleswig, |
rig ebendaſelbſt,
16) Ludwig Wondraf Igeboren am 12. Juli Landſtreichen u. Berteln, Königlich bayeriſche 26. Ineber
(Vondrak), Gäaͤrtner, 1856 zu Tabor, Böh- Doligei :Direftion
men, ortsangehörig - Münden,
ebendafelbft,
| Hierzu
eine Beilage, enthaltend die Nevidirten Etatuten des Allgemeinen Deutichen Berficherungs-Vereing in Stuttgart,
jowie Sehe Oeffent liche Anzeiger.
(Die Infertionsgebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit LO Pf. berechnet.)
Redigirt von der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Potsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn'idhen Geben.
ſchaädigung gegen
Beilage zum_Amtsdlatt_der Königlichen Regierung.
Minifterium des Innern.
Den eingehefteten (nachftehenden) in Folge der Beſchlüſſe der Generalverfammlungen vom 28ten Mai 1892
und Sten Mat d. Is. aufgeftellten, Seitens des Königlih Württembergifchen Minifteriumg bed Innern unter
dem 9Iten Sanuar und 26ten Mat d. 38. genehmigten
Revidirten Statuten des Allgemeinen Deutichen Verfiherungs:Berein in Stuttgart,
welde an bie Stelle der revidirten Statuten vom Jahre 1889 treten, wird die in der Konzeffion zum Ge
ihäft3betriebe in Preußen vom 22ten April 1886 vorbehaltene Genehmigung hierdurch erteilt.
Berlin, den 2ten Oftober 1893.
Der Diinifter des Innern. Der Minifter für Handel und Gewerbe. Der Kriegsminiſter.
In Vertretung. Im Auftrage. Im Auftrage.
Braunbehren?. vd. Wenbt. v. Fund.
Genchnigungsurkunde.
M. d. Inn. I. A, 8784
M.f. 9. u. ©. A. 8815 — =
K. M. 868/9. B. 1.
Revidierte Statuten
bes
Allgemeinen Deutfchen
Derfiherungs-Dereing
in
Btuttgurt.
nn
I. Allgemeine Beflimmungen.
8 1. Firma uud Sitz. Der auf Grund feiner Statuten
gebildete Verein ift eine auf Gegenfeitigleit ihrer Mitglieder ges
gründete Verſicherungs⸗Geſellſchaft, hat feinen Sit in Stuttgart,
genießt die Nechte einer juriſtiſchen Perſon und führt bie: Firma:
„Allgemeiner Deuticher Verſicherungs⸗Verein in Stuttgart”.
8 2. Zweck des Vereins. Der Berein bat den Bed, die
in nachbenannten fieben Abteilungen (I—VII) näher bezeichneten
Berfiherungs-Geläfte zu betreiben.
Abteilung 1. SHaftpffiht-Yerfiderung. Berficherung ber
Betriebdunternehmer oder fonftiger felbftändiger Perfonen gegen
diejenigen Schadenderjaganfprüche, welche ihre Arbeiter, Bebienfteten
ober dritte Berjonen oder deren Erben nad den Reichs⸗ ober
Zandesgefegen infolge von Förperlihen Unfällen oder Sachbe⸗
e zu erheben beredtigt find.
Abteilung U. Yinfall- und Invaliditäls-Berfiierung.
Berfiherung gegen Erwerbäverlufte, welche bie Verſicherten durch
körperliche Verlegungen unfreiwillig erleiden, ſowie Invaliditäts⸗
ar: I Frag Ren d d id
Bteilun » SKranken- und Iuvaliden-Berfiierung.
Berfiherung Gegen die Folgen innerer Erkrankung. es
Adtellung IV. Sterde- Kaffe. Verſicherung eines beftimmten
Gelbbetrags, 100 bis 1000 Mark, zahlbar bei Erreichung eines
beitimmten Alters oder nad) dem Ableben bed Verſicherten.
"Abteilung V. PBerforgungs-Kaffe. KAapital-, Henten-
und BSrantansfleuer-Berfiherung. Berficherung eines beitimmten
Kapital® oder einer Rente, zahlbar bei Erreichung eines beitimmten
Alters oder beim Eintritt eined beftimmten Termins (Hochzeitätag).
— ——
Abteilung VI. Mifitärdienk-Berfiderung*. Verſicherung
eines beitimmten Gelbbetragß, zahlbar an die Berjicherten im Falle
ber a 8 berfelden in das beutiche Heer oder bie beutfche
riegsflotte.
Abteilung VII. Kautions⸗Verſichernng˖ Verſicherung gegen
die Berlufte, melde durch angeftellte Berfonen den Dienftbehörben
oder Prinzipalen (Arbeitgebern, Dienftherren) erwachſen können,
mittelft Leiftung einer Kaution.
8 3. Deriderungsbebingun en. Innerhalb der im vor:
ftebenden Pharagraphen näher bezeichneten fieben Abteilungen find
noch Unterabteilungen gebildet. Für jede Abteilung und Unter:
abteilung werben die Berfiherungsbedingungen von der Generals
verfammlung jeweils feftgeftellt (8 14, Ziff. 5 der Statuten**.)
Die Abänderungen und Ergänzimgen berfelben treten jedoch erft
vom Zeitpunkt ihrer Genehmigung durch die Kgl. württembergifche
Gtaatöregierung ab in Kraft. (Bergl. au 8 21, Siff. 4 d. St.)
8 4. Erwerbung und Erlöfhen der MRitgliedfhaft. Die-
inn der Berpfliätung des Vereins zur Zahlung der Yer-
Gerungs Summe.
1) Die Mitgliebfhaft bei dem Verein wird durch Abſchluß
bed Bertragd mit bemfelben über bie Verficherung bei einer ber
fieben Abteilungen bedfelben (8 2 db. St.) begründet.
2) Sie beginnt an dem Tage, an welchem der Vorſtand Die dem
Verfiherungsantrag entfprechende Verſicherungs⸗Urkunde ausftellt.
* In bie Militärbienftverfiderung werben weitere Mitglieber Wr
a amigenommen, bie beitebenden Berficherungen werben dagegen aufrecht
erhalten.
* Die Worte „der Statuten” werben In Zukunft mit b. St. bezeichnet
8) Die Verpflichtung bed Vereins zur Zahlung ber verficherten
Summen beim Eintritt eines Haftpflicht», Unfalls, Krankheits:, In:
validitätd» oder Tobess Falles (Abtlg. I—-IV) beginnt dagegen erſt
an dem auf bie Uebergabe der Verſicherungsurkunde und bie Be:
sahlung der erjten Brämie ober Prämienrate nächſtfolgenden Tage
Morgens 5 Uhr.
4) Für das Erlöfhen der Mitgliedſchaft find die Verſicherungs⸗
bedingungen ber einzelnen Abteilungen maßgebend.
$ 5. Gegenfeitigheit und Saftdarkeit. Der Berein be:
ruht auf Gegenfeitigleit feiner Mitglieder. Derfelbe ift nad) 8 2
d. St. in fieben Abteilungen eingeteilt.
art antliche fteben Abteilungen haben eine gemeinfchaftlidde Ber:
waltung.
Die Mitglieder einer Abteilung bilden auch wenn legtere in
verfhiedene Unterabteilungen geteilt ift, je eine Geſamtheit für fi
und haften für die in ihren Abteilungen ftatutengemäß zu ges
mwährenden Entihäbigungen und zu tragenden Laften (allgemeinen
und Spezial⸗Unkoſten) und zwar in der in den Verſicherungs⸗
bedingungen näher bezeichneten Weife.
Jede Abteilung bat ihre eigenen Einnahmen und Ausgaben
fowie ihre ſpeziellen Referve: und Sicherheitsfonds.
Eine getrennte Verwaltung der Vermögensteile der verfchtedenen
Abteilungen findet nicht ftatt, es genügt überall bie buchmäßige
Abfonderung.
Die Koften der Berwaltung bed Bereind werben den jähr:
lihen BrämienEinnahmen fämtlicher Abteilungen (8 44 d. St.)
entnommen.
Ein Mitglied kann nur aus dem Vermögen berjenigen Ab»
teilung bes Vereins, der ed angehört, Entſchädigung verlangen und
e8 ſteht keinem Mitglied ein Anſpruch auf dad Vermögen einer
andern Abtetlung zu.
Jeder Gewinn ober Verluſt ‚ welcher fi für eine Abteilung
ergiebt, fällt diefer allein zu.
Jeder andere Gewinn oder Berluft gebührt ben fieben Abs
teilungen gemeinfam nad) dem Verhältnis ihrer in dem betreffenden
Rechnungsjahr erzielten Brutto-Prämten-Einnahmen.
Für die Verbinblichleiten des Vereind gegen Dritte haftet dad
gefamte Vermögen des Bereind. Die einzelnen Mitglieder können
von den Gläubigern besfelben nie perfönlih in Anſpruch ge⸗
nommen werben. |
Näheres über die Zuläffigkeit der Verminderung ber Haft:
—* ber Mitglieder gegen den Verein iſt in 5 21 Biffer 5 d. St.
enthalten.
8 6. Daner. Die Dauer bes Vereins wirb auf unbejtinmte
get feftgefeht. Näheres über Auflöjung und Liquidation bes
ereins fiche $ 48 bis 56 db. St.
7. Geriätshend. Der Berein hat feinen allgemeinen
Beridtöfiene vor den Königl. württembergiihen Gerid;ten zu Stutt⸗
gart, giebt aber aud Recht an denjenigen Orten bed deutſchen
Reichs, an welden Generalagenten vom Berein aufgeftellt find,
fomwie in denjenigen außerdeutichen Staaten, in welden bie Kon»
zeifton zum Geichäftäbetrieb davon abhängig gemadt wird, daß
der Verein in denjelben Recht giebt.
U. Berfaffung.
Organe, Dermögensverwaltung, Rechnungsablage,
Liquidation und Veröffentlichung.
gr). daft . Die Organe der Geſell d:
nl 0 Biaie i—
B. der Verwaltungsrat,
C. der Borftand,
D. der Rechtsrat,
E, ber Vereinsarzt.
A. Die Generalverfammlung.
8 9. Grdentlihe und außerordentliche. Die General:
Berfammlungen der Mitglieder zerfallen in ordentliche und außer:
* Die u6 8 bis 57 waren früher 88 108 bis 157.
2
ordentliche. Beide werben von bem Bermaltungdrate einberufen
und zu Stuttgart abgehalten.
.Die ordentlichen General-Berfammlungen finden jedes Jahr
im April oder Mai nad vorheriger öffentlicher Einladung ftatt.
5 fen perorbenstiäe General:Berfammlungen werben zuſammen⸗
erufen:
a) wenn bie Generalverfammlung oder ber Berwaltungdrat et
für nötig erachtet und befchließt;
b) wenn der Borftand darauf anträgt;
e) wenn minbefteng ein Zehntel der ſtimmberechtigten Pit:
glieder, ohne Rüchſicht auf die Zahl der dem Einzelnen zulomnenden/
Stimmen, unter Angabe der Gegenftände, welde zur Verhandlung
fommen follen, einen fohriftlihen Antrag Hierauf ftellt. In biefen
Fällen ift der Verwaltungsrat verbunden, die Seneralverfammlung
innerhalb zweier Monate vom Tage des Beſchlufſes oder vom Ein:
gang des fchriftlihen Antrages an gerechnet einzuberufen.
8 10. Einfadung zu der Generalverfaumlung. Anträge.
Die Einladung zu berjelben erfolgt unter Angabe ber Tages:
ordnung durch zweimalige Belanntmadung in den in $ 57 db. Et.
bezeichneten Vereinsblättern und zwar fo, daß bie erfte minbeftend
14 Tage vor der Verſammlung veröffentlicht wird.
Münfchen Mitglieder bei der Generalverfammlung Anträge zu
ftellen, fo haben fie folche fpäteftend am 1: März des betreffenden
Jahres fchriftlich bei dem Verwaltungsrate einzureihen. Diefer bat
dieſelben, wenn er fie den Bereinsintereffen nicht zumiberlaufend
und nach den Statuten für zuläffig erachtet, auf bie Tagesordnung ber
nächſten Generalverfamntlung zu jeßen. Gegen ven abmeijenden Be-
ſchluß des Verwaltungsrats fteht den Antragftellern über bie Zus
laffung bes Antrags die Berufung an die Generalverfammlung au
und tft bei Annahme des Antrags die Beratung desſelben auf die
Tagesordnung der folgenden Generalverfammlung zu bringen.
Eine Beihlußfaffung über Gegenftände, melde nicht auf ber
Tagesorbnung ftehen, ift unzuläffig.
8 11. Teilnahme an der beueralverfammfung. Zur per:
fönlichen Teilnahme an ber Generalverfammlung, den Verhand⸗
lungen und Abitimmungen in berfelben find fämtliche männliche
volljährige Mitglieder des Vereins berechtigt, welche feit einem
halben Jahre demfelben angehören.
Jedes ftimmberechtigte Bereindmitglieb kann fid) dur ein zur
perfönlichen Teilnahme berechtigte Mitglied vertreten laſſen.
Die Bezahlung von 10 Mark jährlihem Mitglieböbeitrag ge:
währt das Recht einer Stimme und von je 10 Mark mehr eine
Stimme mehr, Bruchteile diefer Normalzahl werben nicht geredjnet.
Die von ben anmefenden Mitgliedern vertretenen Stimmen
abwefender Mitglieder zählen nur bie Hälfte. Eine einzige halbe
oder eine überſchießende Stimme zählt gar nit. Es kann jebod)
ein Mitglied nicht mehr als hundert Stimmen für abiyejende Mit:
glieder vertreten und fonad außer feinen eigenen nicht mehr als
50 Stimmen führen.
8 12. Legitimation. Die Mitglieder haben ihre Berechtigung
zur perfönlichen Teilnahme an ber Generalverfammlung dem zur
Prüfung derſelben bevollmädtigten, am Ort der Verjammlung an;
wefenden Beamten des Vereind nachzuweiſen. Dieſe Legitimation
bat auf Verlangen dieſes Beamten durch die Vorlage der Ber:
fihe ungs⸗Urkunde und legtbezahlten Brämienguittung zu erfolgen.
Die Vertreter abmwefender Mitgliever Haben ihre Bollmachten
direkt an den Vereindvorftand fo zeitig einzujenden, baß berjelbe
fie minbeftens einen Tag vor ber Generalverfammlung erhält,
außerdem haben fie auf Berlangen bed bevollmädtigten Be
amten bie in Abſatz 1 bezeichneten Urkunden ihrer Bollmachtgeber
vor Beginn der Generalverfammlung vorzulegen.
Nach erfolgter Prüfung der Legitimationen werden von bem
bevolmächtigten Beamten Eintrittölarten, welche die Angabe der
berechtigten Stimmen enthalten, abgegeben. Nur ber Belig von
Eintrittöfarten ermächtigt zur perfönlichen Teilnahme an der General:
verſammlung.
Streitigkeiten über Führung der Legitimation entſcheidet bie
Generalverfammlung.
8 18. Diefhlupfäßigkeit nnd Sseföluffe ung der beneral-
verfammlung. Jede nad Maßgabe biefer Statuten zuſammen⸗
berufene Generalverfammlung ift ohne Rüdficht auf bie Zahl ber
erſchienenen und vertretenen Mitglieder und ohne Rüdjiht auf
die Zahl der dem Einzelnen zukommenden Stimmen beihlupfähig.
Eine Ausnahme bienon findet nur bei ber Beſchlußfaſſung
— 3
über die Auflöfung ftatt, wobei die Anweſenheit ober die Ber;
tretung von mindeftend einem Biertel der ftimmberechtigten Mit
glieder erforberlih if. (8 48 lit. a d. St.)
Die Beichlüffe der Generalverfammlung werden mit abfoluter
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, gleichviel, ob fie die
Rechte und Sintereflen aller Mitglieder ober nur derjenigen einer
einzelnen Abteilung betreffen. Zu einem Beſchluſſe Über Abänderung
der Statuten und Berfiherungsbebingungen, ſowie über bie Aufs
Iöfung des Vereins ift eine Mehrheit von zwei Dritteilen der ab⸗
gegebenen berechtigten Stimmen erforderlih. Im alle ber
Stimmengleichheit entfcheidet in der Regel ber Borfigende durch
eine weitere ihm in. folhen Fällen zuitehende ausfchlaggebenbe
Stimme, bei Wahlen dad 208 (f. $ 17 d. St.).
Die nad Maßgabe der Statuten gefaßten Beſchlüſſe find für
ſämtliche Mitglieder des Vereins rechtsverbindlich.
Es ſteht den einzelnen Mitgliedern ein Einſpracherecht gegen
dieſe Beſchlüſſe unter einen Umſtänden zu. Dieſelben treten ſofort
und, falls ſie die Abänderung der Statuten, der Verſicherungs⸗
bedingungen, ſowie die Aufloͤſung des Vereins betreffen, ſobald
ſie von der Königlich württembergiſchen Staatsregierung genehmigt
ſind, in Kraft.
—* Gegenfläude der Zeratung und Weſchlußſaſſuug.
Die Gegenſtände, über welche die Generalverſammlung verhandelt
und beſchließt, ſind nachfolgende:
1) der jährliche Geſchäftsbericht des Vorſtands,
2) der jährliche Rechnungsabſchluß und die Bilanz, ſowie die
Entlaftung des Verwaltungdratd und bed Borftands (83 45—47,
18 und 56 d. St.),
3) die Wahl ber Mitglieder des Verwaltungsrates (8 283 d. St.),
4) die Wahl der Reviſionskommiſſion ($ 18 d. St.),
5) Anträge auf Ergänzung ober Abänderung der Statuten
und ber Berfiherungäbebingungen (vgl. übrigens $ 21 3.4 d. St.),
6) die Auflöfung ded Vereins (8 48 d. St.),
7) alle andern Anträge, welde auf der Tagedorbnung Stehen,
8) Beſchlußfafſung über die Verwendung eined bei der Liquis
bation des Bereind nah 8 55 d. St. etwa noch übrigen Vereind-
vermögeng,
9) Der Beſchluß über Errichtung einer Penſionskaſſe für die
Beamten des Vereins und die Feititellung des von dem Zerein
an dieſe Penſionskaſſe jährlich zu zahlenden Beitrags.
8 15. Geſchäftsleitung In der Generalverfamminng. Den
Borjig in der Generalverfamnilung führt der Vorfitende des Ver⸗
maltungsrats oder fein Stellvertreter. Im Falle der Verhinderung
beider wird der Borfigende von der Generalverfammlung gewählt,
Der Borfigende ernennt aus der Mitte der anmwejenden Mits
glieder zur Auszählung der Stimmen zwei Stimmzähler, welche
wenn nötig aud die Loſe anfertigen.
$ 16. Protokoſſe. Die Protololle der Generalverfammlung
werden womöglich durch einen Notar aufgenommen, von dem Vor:
fitenden und mindeftend 2 Mitgliedern des Verwaltungsrats, den
Etimmzählern, dem Vorſtande oder deſſen Stellvertreter unter:
zeichnet.
8 17. Aflimmung. Die Abftimmung ($ 13 d. St.) er:
folgt bei Wahlen durd Stimmzettel, in andern Fällen ohne folche,
fofern die Generalverfammlung nicht anders beſchließt.
Bei Wahlen genügt die relative Mehrheit, im Falle der
Stimmengleichheit entiheibet dad Los, welches der Borfigende aus
der Hand eined der Stimmzähler zieht. ($ 13 d. St.)
S 18. Meviflonskommiffion. Die ordentliche Generalver:
fammlung jedes Jahres wählt gemäß 8 13 d. St. drei rechnungs⸗
verftändige Kommifjäre womöglid aus der Zahl der in Stuttgart
wohnenden DBereinsmitglieber, welche weder Mitglieder des Ver:
waltungsrats, noch Bereindbeamte find, mit dem Auftrage, die
Rechnungen und Bilanzen, welde ber Generalverfammlung bes
nächſten Jahres vorzulegen find, zu revidieren und fi von dem
Vorhandenſein ber in den Rechnungsabſchluß und der Vermögens:
überficht aufgeführten Gelder und Wertpapiere Ueberzeugung zu
verihaffen. Die Aufgabe dieſer Reviforen beginnt je Tpäteltens
12 Wochen vor jeder ordentlichen Generalverfammlung und endigt
mit dem Schlufle berjelben. Im alle der Verhinderung eines
gewählten Reviford können bie beiden andern Neviforen einen
Dritten, der hiezu geeignet ift, beiwählen.
.Die Revifionstommiffton ift berechtigt und verpflichtet, im
Geſchäftslokale des Vereins die Rechnungen, Bücher und Kaifen-
beftände und
fomeit fie es
erftattet fie !
mindeſtens 1:
des Verwalti
Die Ge
berichtö über
Reviſionskom
führung nich
die Entlaſtur
19.
Wahrnehmun
zur Ueberwar
der Verwalti
drücklich der
find, fallen i
20
insbejondere
1) Die
Stellvertretei
bed Bermwaltı
rats ($ 31,
2) Die
feine Stein:
(SS 33 bis :
8) Die
wegen grobe
Bertretung |
4) Die
gebenden jälı
d. St.).
5) Die,
ipondenzen |
6) Die i
der Tantidn
8) den ;
b) das |
Stel
0) den !
(88
d) ie
Maı!
7) Die!
feftgeftellten |
der Rechnu: ı
Ermäßigun
ob in zmweif |
koſten ober ı
find g5 21
8 Die
notwendig
Entihädigu
9) Die
läſſigkeit ei
ftelten An
Wahl eines
10) D
=
3
3
=
—
die verzins
und Verüu
d. St. enth
lehen für d
11) D
Betrag voı
darüber, ol
genannten !
zahlung er!
21
Vermaltun:
1) Di
fiherungsb
Mn = |
2) in? Falle ein Mitglied feine Anſprüche an den Berein
wegen Berleung der Berfiherungsbebingungen vermwirkt bat, ftatt
dieſes Berluftes dem Mitgliede eine unter den geſchätten Betrage
— Schadens ſtehende Konventionalſtrafe nach ſeinem Ermeſſen
anzuſetzen;
8) im Falle ganze Korporationen, Geſellſchaften, Vereine oder
Klaſſen von Perſonen bei dem Verein nach einer der in 8 2 d. St.
feftgeftellten Berfiherungdformen ftch beteiligen wollen, Ausnahme:
beftimmungen eintreten zu laffen, foweit fie mit dem Grundſatz
der Gegenjeitigfeit vereinbar jind und die Rechte und Intereſſen
der übrigen Mitglieder nicht verletzen.
4) die Berficherungsbebingungen vorübergehend bis zur näch⸗
fen ordentlichen Generalverfammlung vorbehältlich der Genehmigung
er Kol, württb. Staatöregierung abzuändern und zu ergänzen,
fowie folde Beftimmungen berfelben, welde die Verſicherungs⸗
formen begrenzen, auf Grund ber Forderung befonderer Prämien:
zahlung zu erweitern.
5) Der Verwaltungsrat iſt berechtigt, mit andern Verſiche⸗
rungögefellfchaften Berträge auf Grund ber jeweils beftehenven
Statuten und Berfiherungsbedingungen des Vereins dahin gehend
abzuſchließen:
a. daß der Verein die von ihm übernommenen Verſicherungen
teilweiſe andern Geſellſchaften in Rückverſicherung giebt
oder auch von ſolchen Geſellſchaften Verſicherungen in Deckung oder
Verwaltung übernimmt,
b. daß ber Verein durch Abſchluß eines Collectivver—⸗
ſicherungsvertrags mit einer Aktiengeſellſchaft ſowohl bie
Verbindlichkeit der Mitglieder ſeiner einzelnen Abteilungen zu
Prämien⸗Nachzahlungen an deu Verein, als auch die Gefahr einer
etwaigen Unzulänglichleit der Fonds der einzelnen Abteilungen
zur Erfüllung der vom Berein übernommenen Verpflichtungen
vermindert. Diefe Entlaftung muß jedoch ftet3 fämtlichen Mit:
gliedern einer Abteilung gleihmäßig und gleichzeitig gewährt
mwerden. Die Verfiherungsgebühren hat die betreffende Abteilung
allein zu tragen.
c. Ebenfo darf der Verwaltungsrat einen Berirag dahin ab:
fchließen, daß einzelne Verſicherte von der Nachzahlungs⸗
verbindlichleit gegen den Verein entbunden werden, wenn und
foweit diefelbe von einer Aktiengeſellſchaft an Stelle des Mitglieds
übernommen und erfüllt wird. In diefem Fall bat bag betreffende
Mitglied die Prämie, welche der Verein diefer Aitiengefellichaft
bezahlen muß, beſonders zu entrichten.
Für den Fall, daß der Abſchluß des in Lit. b näher bezeich-
neten Vertrags von der Bildung eines gemeinſchaftlichen Deckungs⸗
fonds für die bei dieſer Verficherung beteiligten Abteilungen bes
Bereind abhängig gemacht wird, unterliegt der Abfchluß dieſes
Bertragd der Genehmigung ber Generalverjamntlung.
8 22. Bufammenfeßnng des Berwaltungsrats; nof-
wendige Eigenfdaften der NHitglieder desfelden.
A. Der Verwaltungsrat befteht aus acht von ber Generals
verfammlung zu mwählenden und nad) lit. B dieſes 8 hiezu quali:
Suierten in Stuttgart wohnenden Mitgliedern; derjelbe kann durch
eimahl weiterer Mitglieder bis zur Zahl von zwölf fi vers
ftärten (8 24 Abſ. 1 d. St.). Mitglied des Verwaltungsrats ift
auch der Rechtsrat des Vereins (8 39 d. St.).
Der Verwaltungsrat Tann fi ferner Ehrenmitglieder bis
zur Zahl von ſechs beimählen. Diefe haben das Recht, den Sigungen
des Verwaltungsrats anzumohnen und gleich den übrigen Mit⸗
gliedern desfelben an den Abftimmungen Teil zu. nehmen (fiehe
auch 30 Abſ. 2 d. St.).
.In den Verwaltungsrat find nur ſolche Mitglieder bes
Vereins wählbar, welche im Beſitze der bürgerlichen Ehrenrechte
ſich befinden und weder Beamte des Vereins noch Mitglieder der
Verwaltung einer Konkurrenzanſtalt ſind.
Ein Mitglied des Verwaltungsrats, welches die zur Wähl⸗
barkeit erforderlichen Eigenſchaften verliert, iſt dadurch ſeiner
unktion als Mitglied des Verwaltungsrats ohne Weiteres ent⸗
oben.
Ebenſo iſt ein ſolches Mitglied, übrigens unbeſchadet ſeiner
Rechte aus den beſtehenden Verträgen, verpflichtet, ſein Amt nieder⸗
zulegen, wenn die Generalverſammlung dies beſchließt oder wenn
dasſelbe in Konkurs gerät.
5 23. Mahl und Austritt der Mitglieder des Ber-
waltungsrats. “Diefelben werben von ber Generalverfanmlung
4
für die Dauer von vier Jahren aus der Zahl ber Verficherten,
welche die in 8 22 d, St. bezeichneten Eigenfchaften befigen, gewählt.
Bon dein Verwaltungsrat jcheibet alle gel Jahre die Hälfte
aus; diefe wird das erfte Mal durch bas ‚ ipäter durch bie
Reihenfolge bed Eintritt3 beftimmt.
Die Audgeichiebenen können alsbald wieder gewählt werben.
Die gewählten Mitglieder treten mit ber Wahl in ihre Stellung
ein und fungieren bis zur Neuwahl in der Generafverfammiung
besjenigen jahres, mit welchem ihre Wahlperiode abläuft.
Jedes Mitglied des Verwaltungdrats iſt bereiitigt, fein Amt
nad) vorhergegangener breimonatlicher Kündigung nieberzulegen.
Eine Ausnahme finbet jedoh im Falle ber Auflöfung umd
Liquidation des Vereins ftatt, foferne hier die Mitglieder bes
Verwaltungsrats bis zur Beendigung ber Liquibation fungieren
müffen ($ 50 d. ©t.).
8 24. geitung und Legitimation des Berwaltungsrats.
Der Verwaltungsrat erwählt in ber erften auf bie ordentlide
Generalverfanmlung jedes Jahres folgenden Sitzung in ber in
8 26 d. St. beitimmten Weiſe aus feiner Mitte einen Borfigendben
und. einen Stellvertreter desſelben. Letzterer hat, fo lange er in
diefer Eigenſchaft fungiert, ganz diefelben Rechte und Pflichten wie
ber Vorſitzende. Ebenfo nimmt der Werwaltungsrat in dieſer
Sigung die etwaige Beiwahl von Mitgliedern und Ehrenmitgliedern
des Vermwaltungsrat3 auf die Dauer von zwei Jahren vor ($ 22
lit. A d. St.).
Seine Legitimation führt der Berwaltungßrat durch bieie
Statuten, durch feine Protokolle und diejenigen ber Generalver:
ſammlung.
8 25. Sitzungen des Ferwallungsrats. Der Verwaltungs:
rat verfammelt fi, To oft die Befchäfte dies erfordern, auf Die
Ihriftliche die Tagesorbnung enthaltende Einladung bed Vorfigenden
oder feines Stellvertreter8 zu Stuttgart.
Eine Zufammenberufung bed Verwaltungsrates muß erfolgen,
wenn drei Mitglieber desſelben oder der Vorſtand darauf antragen.
Letzterer bat das Recht und bie Pflicht, den Sigungen des Fer-
waltungsrats anzumohnen. Hiebei führt derfelbe eine beratendt
Stimme und hat in allen Angelegenheiten der Gefhäftsfügrung
den Vortrag zu erftatten.
Soweit über perfönliche Angelegenheiten des Vorſtands ver:
handelt wird, ift feine Anmefenheit ausgefchloffen.
8 26. Weſchfußfähigheit und Veeldiuhfafung bes Ber-
waltungsrats. Zur Faſſung eines gültigen Bejchluffes iſt Die
Anmejenheit des Vorfikenden ober deſſen Stellvertreterd und von
vier weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrats erforderlih und
genügend,
Die Beichlüffe werben mit abjoluter Stimmenmehrheit der
anweſenden Mitglieder gefaßt. Bei Wahlen findet gewöhnlich
ſchriftliche Abſtimmung ftatt; e8 finden hiebei die Beitimmungen
bed 8 17 d. St. finngemäße Anwendung.
Bei Stimmengleichheit enticheibet ber Vorſitzende durch eine
weitere ibm in folchen Fällen zuftehende ausjchlaggebende Stimme.
Bei minder wichtigen Gegenftänden Tann die Abftimmung der
Mitgliedes ausnahmsweiſe im Wege der Zirkulation eingeholt werben.
Auf Antrag iſt jedoch der betteffenbe Gegenitand In der Sitzung
ungen. Ueber die Verhandlungen und Beſchlüſſe des Bermaltungs:
den fonftigen Alten, Urkunden und Schriftftüden be8 Verwaltungs:
rat8 werden von dem Borfikenden reip. deſſen Stellvertreter
S Ä
befugt, ſowohl zu felbftändiger Behandlung einzelner ihm nad) diefen
feiner Mitte Komites zu wählen. Insbeſondere Tann“ die jelb:
d. St.) nad Maßgabe des 8 43 d. St. einem folden Komite über;
bed Verwaltungsrats zu behandeln.
8 27. Wrotolofle, Ausfertigungen und Wekannimad-
rats find Protokolle abzufaffen.
Diefelben find von den Anwefenden zu unterzeihnen und mit
rats von diefem aufzubewahren.
Die Ausfertigungen und Belanntmachungen des ———
1
den Verwaltungsrat verbindlich unterzeichnet.
28. Wahl beſonderer Komites. Der Verwaltungsrat iſt
Statuten zuſtehenden Geſchäfte oder Geſchäftszweige als zur Bor:
bereitung für geine Beratungen unter eigener Verantwortung aus
ftänbige Beratung und Beichlußfafiung über bie Vermenbung,
namentlich das Außleihen der disponibeln Gelder (8 20 Ziff. 10
tragen werden. Mitglied dieſes Komites iſt der Rechtsrat des
Vereins.
m
8 20. Zortſetzung. Den Sigungen biefer Komites Hat
segelmäßig der Vorſtand mit beratender Stimme anzuwohnen. Sind
Geihhäfte einem Komite zu felbftändiger Behandlung und Erledigung
zugemielen, fo bat im Falle von Meinungsverſchiedenheit imilhen
Komite und Borjiand auf Antrag eines derfelben der Verwaltungs:
rot au entſcheiden.
Auf die Beratung und Beihlubfaffung der Komites finben
die für den Verwaltungsrat gegebenen Beftimmungen finngemäße
Anwendung (8 26 Abjag 2, 3 u. 4 d. St.).
$ 30. Memnuneration des Yerwaltungsrafs. Der Ber:
waltungsrat bezieht außer dem Erſatze der dur feine Funktion
etwa veranlaßten baren Auslagen für feine Mübemwaltung ein
Prozent der jährlihen Brutto: Prämien: Einnahmen; überfteigen
legtere die Summe von 600,000 Marl, fo wird aus dem Mehr:
betrag bis zu 1,600,000 Mark einfhließlih nur ein bald Brozent
und von diefer lehteren Summe an nur ein viertel Prozent vers
gütet. Die Verteilung diefes Betragd unter feinen Mitgliedern
bleibt ihm überlaffen.
Dagegen ift mit ber Stelle eines Ehrenmitglied bes Vers
waltungdrat3 als folder eine Belohnung nicht verbunden.
31. Pas deputierte Witgfied des Berwaltungstats.
Der Verwaltungsrat kann aus jeiner Mitte ein Mitglied ernennen,
mwelches die Aufgabe hat, nad Maßgabe der Statuten und Ber:
fiherungsbebingungen eine fortwährende eingehende Kontrolle der
Gefhäftsführung des Vorſtands zu üben und mit biefem in ges
eigneten Fällen des laufenden Dienfted Beratung zu pflegen und
thätig zu fein.
Der Deputierte des Verwaltungsrats bat hienach von dem
gefamten laufenden Gefchäfte täglich Kenntnis zu nehmen, bie
Kaffe und das Bortefeuille menigitend monatlid einmal zu revis
bieren und über den Beftand von Beidem ein Protokoll aufzunehmen.
Für Berbinderungsfälle ift ein Stellvertreter des Deputierten zu
wählen. Die Namen diefer Beiden find in den Gefellfchaftsblättern
befannt zu maden. Zu ihrer Zegitimation dient dad Wahlprotofoll.
S 32. Memuneration des PDeputierten. Der Deputierte
bezieht neben feiner Remuneration ald Mitglied des Verwaltungs⸗
rats einen feften Gehalt. Auch der Stellvertreter genießt eine an»
gemefjene Entſchädigung (F 20 Siff. 6 d. St.). N
C. Der Vorſtand.
833. Beflelung und Segitimatlon. Die unmittelbare
Zeitung der Geſchäfte wird einem Vorftand übertragen. Derfelbe
wird von dem Verwaltungsrat gewählt und befteht aus einer oder
zwei Perfonen, welche den Titel „Direltor“ führen. Die Namen
der Borftanddmitglieder und jeder Wechfel in ihrer Perſon find
von dem Verwaltungsrat in den Bereindblättern befannt zu machen.
Die Legitimation bes Borftands wird durch eine Ausfertigung des
Wahlprotokolls dargethan.
5 34. Hotwendige Eigenfhaften des Borfiands. Hierüber
fommen die bezüglich der Mitglieder des Bermaltungsrats in 8 22
d. St. getroffenen Beitimmungen mit Ausnahme derjenigen über
die Beamteneigenihaft zur Anwendung.
5 35. SHtellverfreiung des Borflands. In Fällen ber
Verhinderung des Vorſtands und zu feiner dienſtlichen Unterftügung
werben vom Verwaltungsrat mehrere Stellvertreter des Vorſtandẽ
aus der Zahl der höheren Beamten bed Vereind gewählt (fiehe
220 3. 2 und $ 38 Schlußfag d. St). Zur Legitimation ber
tellvertreter dient eine Ausfertigung des Wahlprotokolls.
36. Anflellungsbedingungen. Die Amtsdauer, Gehalts⸗,
Kündigungss und fonftigen Dienftverhältniffe des Borftandeß werden
durch beſonderen Vertrag zwiihen ihm und den Verwaltungsrat
feftgeftellt ($ 20 d. St.). Durch biefen Vertrag muß bem Bor:
ftand eine fefte jährliche Befolbung und ein Anteil an den jähr-
lichen Brutto-Brämien-Einnahmen des Bereind zugefichert werden.
Undererjeit3 muß in bem Vertrag dem Verwaltungsrate ausdrück⸗
lich dad Recht cingeräumt werben, ben Borftand wegen grober
Vflihtverlegung in feinen Amtsverrihtungen jederzeit auf rund
eines Beſchluſſes, bei welchem wenigſtens 3/, aller Stinnmen des
Verwaltungsrats ſich für die Suspenſion ausgeſprochen haben, zu
juspenbieren. - In dieſem Falle entſcheidet eine innerhalb zwei
Monaten einzuberufende General: Verfammlung darüber, ob die
„uäpeniion aufzuheben ober ber Borftand zu entlaffen fei. Wenn
bie Entlaffung ausgeſprochen wird, fo verliert der Borftand von
6
—
dem Zeitpunkte der Suspenflon an alle nah dem Bertrage ober
den Statuten ihm fonft zuftehenden Anſprüche an ben Verein auf
Beioldung und fonftige Bezüge, ſoweit diejelben von dem Ber:
waltungsrat nicht ausdrücklich anerlannt werben.
8 87. ertretung und Serdäftsteitung des Werelus.
Inſoweit die Leitung ber Gefchäfte nicht ausdrücklich der Generals
Berfammlung oder dem Verwaltungsrat vorbehalten ift, führt Der
Borftand die Gefchäfte des Vereins und vertritt denjelben nad
Außen, den Gerihten und Berwaltungsbehörben, dem Publikum
und ben einzelnen Bereindmilgliedern gegenüber, in Gemäßheit
der Statuten und Berficherungsbedingungen, der ihm vom Ber:
waltungsrat zu erteilenden allgemeinen Gejhäftsinftrultion und
der bejonderen Befchlüffe der Generalverfamniung unb des Vers
waltungsrats; er ift. auch der Borgefegte der Verwaltungsbeamten.
Insbeſondere find e8 nachftehende Funktionen, zu welchen der
Vorſtand berechtigt und verpflichtet ift:
1) Die Unftelung und Entlaffung von Beamten, Agenten,
Reifengenten (Inſpektoren), Agenturärzten und Bevollmädtigten
bes Vereins. Er darf jedoch Beamte, welche einen jährlichen Ge:
halt von 1800 Marl oder mehr beziehen, nur mit Genehmigung
des Verwaltungsrats anftellen und entlaffen (8 20 Ziff. 6 d. St).
Es fteht ihm aber deren einftweilige Suspenfion zu.
2) Der Abſchluß und bie Ablehnung von Verfiherungdver:
trägen, ebenfo die Kündigung gegenüber von Mitgliedern.
3) Das Beftreiten und die Anerlennung von Schadenserſatz⸗
anfprüchen an den Verein bis zum Betrage von 6000 Mark ein:
fchließlih (8 20 Ziff. 11 d. St.), ſowie die Zahlungsanweiſung
für biefelben.
4) Die Abfaffung des jährlichen Geſchäftsberichts.
5) Die Aufftellung halbjährliher Nechnungsüberfihten und
kurzer Berichte über den Stand des Unternehmens, fowie ber
jährliche Hauptabfchluß der Rechnungen und die Anfertigung ber
Bilanzen, welche Zujammenftellungen dem Verwaltungsrate zur
Beichlußfaffung vorzulegen find.
6) Der Vortrag bei dem Verwaltungsrat über die Geſchäfts⸗
des Verein? ($ 25 d. St.).
führung
7 Antrag an den Verwaltungsrat ober das Ausleih⸗
Der
tomite & 28 d. St.) wegen Ausleihung ber Gelber.
8) Die Prozeßführung für den Verein, unbefchadet ber Ber:
tretungäbefugniffe des Rechtsrats (8 39 d. St.).
Die dem Vorſtand vom Verwaltungsrat erteilte Gefchäftsin:
firuftion ift dritten Perfonen gegenüber wirkungslos und es kann
diefen eine etwaige Verfehlung des Vorſtands gegen diejelbe nicht
entgegengehalten werben.
8 38. Berdindfide Erklärungen des Porflands nnd feiner
Stefiverireter. Der Vorſtand oder deſſen Stellvertreter unters
zeichnen alle vom Verein ausgehenden Scriftftüde und Belannt-
machungen, fomweit fie nicht dem Bermwaltungsrate vorbehalten find,
insbeſondere Berfiherungd:Urkunden, Verträge, Rechnungsauf⸗
ftellungen und Vollmachten.
Die Unterfrift im Namen bed Vereins lautet:
Allgemeiner Deutſcher BerfiherungßsBerein
in Stuttgart.
Vorſtand: N. N.
Im Falle der Stellvertretung weiter:
In Vertretung: N. N. NM.
Verbindliche Erklärungen können für den Verein abgegeben
werden:
a) von jedem Mitglied des Vorſtands allein, auch wenn dieſer
aus zwei Perſonen beſteht;
b) von den Stellvertretern des Vorſtands nur im Zuſammen⸗
wirken von zwei Stellvertretern, insbeſondere durch deren Collektiv⸗
unterſchrift ($ 35).
D. Der Redtsrat.
8 39. Funktion desfelden. Zur Prüfung oder Ausführung
aller derjenigen Geſchäfte, welche in rechtlicher Beziehung eine be-
fondere Behandlung erfordern, wird ein in Stuttgart anfäßiger
ae als „Rechtsrat des Vereins“ vom Verwaltungsrat
gewählt.
Derſelbe vertritt den Verein als deſſen Syndikus vor den
Gerichten, Verwaltungs⸗ und Verwaltungsjuſtizbehörden und ift
Mitglied des Verwaltungsrats und des etwa gewählten Ausleih⸗
Zomites (8 22 u. 28 d. St.). Er bat mit Zuſtim des Ber»
—* einen Stellvertreter für Berbinperungsfäte aufzu⸗
e
8 40. MWemuneration des Medtstats. Der Rechtsrat iſt
für alle dem Bereine geleifteten Dienfte zu bonorieren. Er genießt
außerdem Mitantell an ber Remuneration des Bermwaltungsrats.
E. Die Aerzte des Vereins. .
8 41. Anunktion der Aerzte. Bon dem Berwaltungsrat
wird zur Unterftügung des Borftands minbeftend ein Bereins-
arzt und ein Stellvertreter desjelben gewählt, fowie bad Honorar
d eiden mis ihnen ie (8 Henben 6t.).
er Vereindarzt bat bie einge ärztlichen Zeugnifje und
fonftigen Schriftftüde, ebenfo die Schabenanmeldungen und bie
bierauf bezüglichen ärztlichen Attefte und fonfttgen Papiere vom
ärztlichen Standpunkte aus zu prüfen und nötigenfalls fchriftlich
zu begutadten, ebenfo alle anderen einer ärztlichen Beurteilung
bedürftigen Angelegenheiten zu beforgen. Im Falle eined Ans
ftandes darf gegen den Antrag bed Vereindarzted ohne Genehmigs
ung bed Verwaltungsrat eine Berficherung nicht abgejchloffen und
eine Berfiherungdfumme nicht ausbezahlt werden.
Für die Agenturen beftellt der Vorftand zur Ausführung ber
nötigen ärztlihen Unterfuhungen und Behandlungen, ſowie zur
Ausfertigung der erforderlichen ärztlichen Zeugniffe Agenturärzte.
54. Agentur-Infpehtion. Zur Beauffihtigung ber Agenten
bed Bereind, fowie zur Beſorgung von Reifen, welde in Ans
gelegenheiten des Bereins fonft nötig werden, kann der Borftand
einem derjenigen Beamten, beren Beloldung ber Verwaltungsrat
nah 8 20 Ziff. 6 lit. d d. St. genehmigt bat, Vollmacht erteilen.
. 8 43. Aulage des Yereius-Yermögens. Die verfügbaren
Geldmitte! des Bereind find fo weit möglich verzinslich anzulegen.
Die Geldanlage erfolgt:
1) dur) Ausleihen auf Unterpfänder, welde den in einem
* en Bunbesftaaten geltenden VBorfchriften für Vormünder
prechen,
2) auf Schulpfcheine, welche von dem deutſchen Reiche ober
von einem deutſchen Bundesſtaat oder von einem auswärtigen
Staat, von welchem der Berein zum Geſchäftsbetrieb zugelaffen ift,
ausgegeben ober garantiert oder von einer in gutem Kredit ftehenden
Korporation,, indbejondere einer Gemeinde des Deutichen Reichs
ausgeftellt, oder fonft nad den in Ziffer 1 genannten Borfchriften
für die Anlage von Mündelgelvern zuläffig und zu einem feften
Zinsfuß verzindlich find. Someit diefe Schuldſcheine Inhaberpapiere
find, müffen fie entweder auf den Namen des Vereind eingetragen
werden ober müflen die Couponsbogen derjelben von den Mänteln
getrennt und einer foliven Banlanftalt in Verwahrung gegeben
werden.
8) Die Erwerbung von Liegenſchaften ift nur injoweit zus
läffig, als die Beihaffung von Gejchäftslofalitäten oder die Ver:
meidung von Berluften an ausftehenden Forderungen bed Vereind
ed nötig madt (8 20, 3. 10 d. St.). .
4) Die Verſicherungsurkunden ber Abteilungen IV, V u. VI
fönnen gegen ihre pfandweife Hinterlegung bis zu 900%/, des für
die einzelne Urkunde zurüdgelegten Dedungslapitald gegen ans
gemeffene Berzinfung vom Verein beliehen werben.
8 44. Berwaltungskoflen und Binfen. Die Koſten ber
Berwaltung des Vereind werden auf die jährlihen Prämienein»
nahmen fämtlicher Abteilungen (8 2 Abt. I—VII d. St.) nad
gleichen Prozenten verteilt.
Nachdem died buchmäßig erfolgt und der ſich hienach ergebende
Prozentſat ermittelt tft, werden die Verwaltungskoſten der Abs
teilungen V u. VI ihres geringeren Geſchäftsaufwands wegen gegen:
über den andern Abteilungen um ſechs Prozent vermindert, und
der bei diefen zwei Abteilungen hienach in Wegfall kommende Bes
trag den übrigen Abteilungen nach gleihen Prozenten ihrer Ein:
nahme zugefchrieben.
Mürden 3. B. die Verwaltungskoſten durchſchnittlich 149, be⸗
tragen, fo bürdte hienach der Abt. V u, VInur 8%, berechnet werden.
‚Die im Laufe eines jahres aus ben angelegten Kapitalien ers
zielten Zinſen find in folgender Weife bei der Jahresabrechnung
zu verteilen.
a. In erfter Linie wirb der Gefamtbetrag fümtliher verzind»
barer Fonda, welche laut der Bilanz am Beginn bed Rechnungs⸗
jabreß nor
Banben find, mit Ausnahme der Referve für voraus
bezahlte Prämie (Prämien⸗Reſerve) und der Referve für angefallene,
aber noch nicht bezahlte Schäden ı SchadensReferve) feſtgeſtellt und
biefen Fonds bis zu 49%, Zins gutgebracht; alddann wird
b. dem Gefamtbetrag diefer Fonds (Lit. a) dad ebenfallö bei
Beginn des Rechnungsjahres vorhandene gejamte verzinslich ans
gelegte Vermögen des Bereind gegenübergeftellt. Iſt legtereß Ber:
mögen größer als ber erftberechnete Betrag, fo wird dad Mehr des
vorhandenen angelegten Kapitals ald aus den Schaben; und Prämien-
Referven flammend, betrachtet und es wird deshalb aus bicjem
Mebrbetrag ein Jahreszins bis zu 80%/, berechnet und ber fich hie⸗
nach ergebende Zins auf die Schaben» und Brämien-Referven ihrer
Höbe gemäß nad gleichen Prozenten verteilt.
c. Der etwa dann noch verbleibende Zins wird ſchließlich auf
bie erfigenannten Fonds (Lit. a) ald Deckungskapital⸗, Sicherheits:
fonds zc. allein übertragen.
le der Ausdehnung der Unfallverfiherung (Abteilung II)
auf Kriegdgefahr, ift der Verein berechtigt, für biefe Ber:
fiherung und für bie Verwaltung des anzufammelnden Kriegs-
fonds nur diejenigen Verwaltungskoften aufgurechnen, welde in
dem von der Generalverfammlung und der K. württemb. Regierung
genehmigten Reglement der Kriegöverfiherung feflgefegt find. Dem:
nad findet für diefe Verfiherung eine weitere gemeinjdaftliche
Zragung irgend welcher Koften mit den Abteilungen des Vereins,
als im Reglement beitimmt ift, nicht ftatt.
8 45. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr bed Vereins
ift das Kalenderjahr. Das Inventar über dad Vereins⸗Vermögen
wird auf den 31. Dezember jeded Jahres aufgenommen.
8 46. Arehuung uud Ailauz. Die Geſchäftsbücher bes
Bereind werden nah den Regeln der kaufmänniſchen doppelten
Buchhaltung geführt und auf den 31. Dezember jeden Jahres ab-
geihloffen. Auf Grund berfelben wird die Jahresrechnung und
die Bilanz über das Bereindvermögen auf biefen Tag von dem
Borftande fpäteftend bis legten März des nächſtfolgenden Jahres
aufgeftellt, zunächſt von dem Bermaltungdrate und dann von def
Revifionslommiffion fpeziell geprüft und von der Generalverjamm
ung Entlaftung erteilt. (88 18 u. 56 d. St.)
Eing getrennte Verwaltung ber verjchiedenen Vermögendteile
des Vereins findet nicht ftatt, es genügt überall bie buchmäßige
Abſcheidung.
Der Verwaltungsrat hat zu beſtimmen, wie viel an dem Koſten⸗
wert der im Beſttz bed Vereins befindlichen Immobilien und
Mobilten abzufchreiben iſt. Es darf jedoch die Abſchreibung für
Immobilien nicht unter 1 Prozent, für jede andere Kategorie nicht
unter 5 Prozent betragen, wobei dem Verwaltungsrat zur Pflicht
gemacht wird, einen höheren Anfag zu beftimmen, wenn dies nad
den Umftänden, inöbelondere nad) Maßgabe der Abnutzung ans
gemeffen erfcheint.
Die Bergleigung der Einnahmen und Ausgaben ergiebt ben
Ueberſchuß oder das Defizit des Rechnungsjahres; biefed Ergebnis
ift am Schluffe der Bilanz bejonders auszumwerfen.
Unter den Ausgaben find ſtets die vollen Organifationstoften
des laufenden Jahres aufzuführen.
8 47. Fortſetzung. Der Vorftand ift verpfliätet nit allein
für jede einzelne Abteilung fondern aud für die innerhalb einer
Abteilung eingeführten Unterabteilungen budmäßig abgejonberte
Rechnung zu führen, um feftzuftellen, ob die Ginnahmen jeder
einzelnen Unterabteilung zur Erfüllung der vom Verein über:
nommenen Verpfliätungen genügen.
Bei ber jährlichen Abrehnung und Aufftellung der Bilanz
find dagegen nur die Crgebniffe, der einzelnen Abteilungen zu
veröffentlichen. .
Bei Ziehung der Bilanz find aufzunehmen:
1) Unter die Altiva: -
a) der bare Kaſſenbeſtand am Jahresſchlufſe;
b) der Beftand an Effekten und Wertpapieren, infl. ber
laufenden Zinſen; dieſelben müflen nad Gattungen ſpezifiziert und
dürfen nie höher als zum Frankfurter oder nötigenfalld Berliner
Tageskurſe des betreffenden 31. Dezember in Anſatz gebracht werden;
c) die ausftehenden forderungen bed Bereind, Zinſen ein.
gerechnet;
d) die Werte der Immobilien und ber Mobilien aller Art,
foweit biefelben nicht bis zum Schluffe des betreffenden Jahres
bereits amortifiert find.
2) Unter die Paſſiva:
a) die für fpätere Seit vorausbezablten Prämien (Prämiens
rejerven);
b) die Referven für ſchwebende, noch nicht bezahlte Schäden
(Schaden⸗Reſerven);
c) der Betrag der Rentenfonds;
d) der nah $ 43 d. St. anzulegende Betrag des Deckungs⸗
kapitals und ferner der Sicherheits- und ber Dividenbenfonds ;
e) der Betrag der Allgemeinen Referven;
f) das Guthaben fonftiger Gläubiger.
Bei der Anlage der Rentenfonds ift ftet3 die Höhe bed für
den einzelnen Schadensfall notwendigen Deckungskapitals nad) der
in den Berfiherungdbedingungen gegebenen Rententabelle zu bes
rechnen, das volle Dedungsfapital zu refervieren und gemäß 8 43
Ziff. 1 u. 2 d. St. anzulegen.
Die den vorftehenden Beftimmungen gemäß aufzuftellende
jährliche Bilanz muß im Auszug durch die Bereindblätter ($ 57
d. ©t.) und durch ben Staatsanzeiger für Württeniberg nad ers
folgter Prüfung der NRevifionstommiffion öffentlih bekannt ge:
macht werden. ber 4 bes A Die Kuflöf
48. on der Auffö Bereins. Die Auflöfung
bes Bereind Arber ftatt: ſtoſnus
a) wenn die Generalverſammlung, bei welcher mindeſtens ein
Viertel der ſtimmberechtigten Vereinsmitglieder anweſend oder ver⸗
treten iſt, dieſelbe mit 2/, der abgegebenen Stimmen beſchließt
(8 13 Abf. 2 d, St.), und die Königlich württembergiſche Staats⸗
vegierung diefem Beſchluſſe ihre Genehmigung erteilt;
b) wenn das Konturäverfahren gegen den Berein eröffnet wurde.
49. Bekauntmahung der Auflöfung. Die Auflöfung
des Vereins muß, wenn fie nicht eine Folge des Konkursverfahreng
ift, zu drei verfhiedenen Malen in Zwiſchenräumen von 8. Tagen
durd die Blätter des Vereins (8 57 d. St.) von dem Vermal-
tungsrat belannt gemacht werden. Sn diefer Belanntmadhung
müflen zugleich bie Gläubiger bed Bereind aufgefordert werden,
ihre Forderungen bei dem Vorftand bes Vereind anzumelben.
50.. Kignidation. Die Liquidation bed Vereind erfolgt,
wenn nicht ein gerichtliches Konkursverfahren eröffnet worben tft,
oder die Generalverfjammluug etwas Anderes beicließt, durch ben
Borftand unter Mitwirkung des Berwaltungsrat3 nach Maßgabe
biefer Statuten.
Ordentliche Generalverfanmlungen (8 9 d. St.) finden, nach⸗
dem bie Auflöfung des Vereins befchloffen ift, nicht mehr ftatt.
8 51. —— Vom Augenblick der befchlofienen Auf⸗
löſung an dürfen neue Mitglieder in den Verein nicht mehr auf:
genommen werben.
Falle der Eröffnung bed Konkursverfahrens gegen ben
Verein verlieren die Mitglieder ober beren Erben alle Rechte auf
Entfhädigung für Krankheiten, Unfälle und Tobesfälle, von denen
die Verfiherten nad) dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung etwa
betroffen werben; beögleichen werden auch die von biefem Zeitpunkt
an fällig werdenden Berfiherungsfummen der Abteilungen V und
VI nicht mehr ausbezahlt.
Dagegen find die von den Mitgliedern früher erworbenen
Aniprüdhe auf Entfhäbtgung ſowie alle andern Anfprühe an den
Verein ımd an bad Vermögen ber einzelnen Abteilungen besfelben
von den Berechtigten bei Gericht anzumelden.
‚ 3m Selle ber freiwilligen Liquibation des Vereins wird für
die von demſelben eingegangenen Berficherungsverträge ein Ends
termin mit der Maßgabe beitimmt, daß die Mitglieder oder deren
Erben alle Anſprüche auf Entihädigung für Krankheiten, Unfälle
ober Todesfälle, von welchen die Verficherten nach diefem Termin
betroffen werben, verlieren, ebenfo erlifcht nad diefem Termin
jeder Aniprud auf Leiftung der Kaution. Diefer Enbtermin tritt
mit dem Ablauf von vierzig Tagen nad Fafjung des Auflöfungs-
beſchluſſes durch die Beneralverfammlung, fall3 dis dahin die Kgl.
württ. Regierung dieſen Beſchluß genehmigt Hat, andernfalls erft
am Tage biefer Genehmigung ein.
Die angegebene Friſt von 40 Tagen beginnt am Tage nad
dem Beſchluſſe der Generalverfammlung.
x Ebenfo werben aud an die Mitglieder der Abteilungen V und
VI Berfiherungsfummen, welde nad dieſem Endtermin fällig
werben, nit mehr ausbezahlt,
Die Mitglieder ſämtlicher Abteilungen haben bis zum ange:
gebenen Endtermin ihre Mitglieb3beiträge ftatutengemäß zu entrichten.
52. AZeſondere Befimmung für die Witglieder ber
Aöteltungen I, HI und vi. Der Berwaltungdrat at in ber
in den Berfiherungdbebingungen beftimmten Weiſe von den Mit:
gliedern ber Abteilungen I, II und VII diejenigen Beträge noch
zu erheben, welche nach Verwendung des betreffenden Sicherheits⸗,
Dividenden» und Allgemeinen Refervefonds dieſer Abteilungen noch
notwendig find, um die nor dem Endtermin begründeten und recht:
zeitig angemeldeten Entſchädigungsanſprüche regulieren zu können.
Hierbei find für die Rentenfonds der Abteilungen I und II dies
jenigen Summen zu berechnen, welde zur Befriedigung aller recht:
mäßigen Anſprüche der Mitglieder an dieſe Fonds erforberlich find,
53. Mentenfonds. Die Rentenfonds dürfen auch im alle
der Liquidation lebiglih zur Sicherſtellung und Bezahlung ber
Renten verwendet werden.
Die Verwaltung dieſes Fonds, ebenfo bie fernere Ausbezahlung
der Renten wird von der letzten auferordentliden Generalvers
fammlung (8 55 d. St.) einem aus fünf Perjonen beſtehenden
Ausſchuß von Mitgliedern Übertragen, welcher berechtigt und ver:
pflichtet iſt, bis zur völligen Auszahlung diefer Fonds bei etwaigem
Ausiheiden einer ober mehrerer Mitglieder aus dem Ausfchufie
fih duch Beiwahl geeigneter Perjonen wieber zu ergänzen, fich
felbft zu Eonftituieren und feine Geſchäftsordnung feftzuftellen.
Diefem Ausfhuß fiehen die dem Vermaltungsrate nad $ 20
3iff. 11 und 8 57 d. St. zulommenden Rechte zu; berjelbe ift
entjprechend zu bonorieren,
Ueber die Bermendung bed nad Tilgung aller Verbindlichkeiten
bed Vereins etwa verbleibenden Ueberſchuſſes dieſes Rentenfonds
entjcheibet ebenfall3 bie legte außerordentliche Generalverfammlung,.
8 54. Berfellung bes Bereins:Bermögens. Nachdem alle
Berbindlichleiten des Vereins gegen Dritte erfüllt find, werben:
a. die im Boraus über den Endtermin hinaus bezahlten Brämien
zurüdvergütet und dadurch fämtlihe Konti der Prämien»
sejerve entlaftet;
b. an die Mitglieder der Abteilung IV, V und VI nah ers
folgter Auszahlung der vor dem Endtermin fällig gewors
denen Berfiherungsfummen und nad) Ausſcheidung der
Rentenfonds die Dedungstapitalien, welche für den Einzelnen
veferviert find, ferner die Sicherheitds, Dividenden- und
allgemeinen Reſerve⸗Fonds gemäß der ihnen nad ben
Statuten und Verfiherungsbedingungen zuftehenden Rechte
und nach ber Höhe des Gejamtbetragd der von ihnen ges
letfteten Mitglieböbeiträge ausgefolgt;
c. dagegen werden in den Abteilungen I, II, III und VII erft,
nachdem alle rehtmäßigen Entſchädigungs⸗Anſprüche ber
Mitglieder befriedigt find, die Beträge der Sicherheits»,
Dividendens und allgemeinen Reſerve⸗Fonds an Diejenigen
Mitgliever, welche dem Verein am Tage der beichloffenen
Auflöfung noch angehört haben, und zwar je nad ihrer
Zugehörigkeit zu den einzelnen Abteilungen nad) Verhältnis
der Gefamtfumme ihrer biöherigen Einlagen verteilt. Mit-
glieder, denen in den legtverflofienen 12 Monaten vom
Tage des Beichluffes der Auflöfung ab gerechnet die Mit-
liedſchaft geflindigt wurde, erhalten von diefem übrigen
ermögen, wenn fie dem Berein mindeftens 5 Jahre ans
gehört Hatten, verhältnismäßig gleichviel verglitet, wie die
f noch Beteiligten. 6 beEntlaß Nachdem al
55. Schlußabrechnung um aſtung. Nachdem alle
Verbathhtete des Vereins —* Ausnahme ber Rentenzablnng
(8 58 db. St) erfüllt find, bat der Borftand eine Schlußabrechnung
anzufertigen und foldhe dem Berwaltungsrat wie der Revtfiond«
tommiffion ($ 18 d. St.) zur Prüfung und Feſtſtellung vorzulegen.
Hierauf ift von dem Verwaltungsrat eine außerordentliche Generals
verfammlung zu berufen. Dieje ſpricht auf Grund ber Schluß»
abrechnung nad Befund die Entlajtung der Verwaltungdorgane,
welche nunmehr außer Yunltion treten, aus, wählt den nad $ 53
d. Et. zur Verwaltung bes Rentenfonds beftimmten Ausſchuß und
faßt über die Verwendung des etwa ſich ergebenden Rentenfonds⸗
a e8 zu Gunſten einer gemeinnügigen deutſchen Anftalt
eſchluß.
Die Ausfolge dieſes Ueberſchuſſes an die zu beſtimmende An⸗
ſtalt darf jedoch erſt nach dreimaliger Bekanntmachung in den
Blättern des Vereins und nach Ablauf eines Jahres, vom Tag
der legten Bekanntmachung an gerechnet, durch den Ausſchuß zur
Ausführung gelangen.
— 8 —
8 56. Wirkung der —— ũberhaupt. Die Entlaſtung Schwãbiſcher Merkur
18, 46 u. 55 d. ©t.) eit fämtlihe Bermaltungsorgane bes . ' 2. .
GE eins von allen Ber) Shi aus ihrer Beihäfäführung gegen Deutſcher Reichs und Preuß. Gtactangeiger in Berlin,
den Verein, vorausgefeht, daß die Entlaftung nicht durch betrügliche Hranffurter Zeitung,
Aufftellungen oder Beranftaltungen herbeigeführt worden ift. Mündener Neueſte Nachrichten,
8 57. Seffentliche Bchauntmahungen des Yereins. Ale Kölnifche Zeitung.
Öffentlichen Einladungen, Aufforderungen und fonjtigen Belannt-
madhungen des Bereind erfolgen, foweit fie nit dem Verwaltungs⸗ Der Berwaltungdrat ift übrigens befugt, außer biefen Blätter
rat Speziell zugemwiefen find, (88 10 und 49 der Statuten) durch ' oder an Stelle derfelben andere geeignete Blätter für Die Belannt:
den Borftand und gelten als den Mitgliedern und Dritten gejeß: | madungen des Bereind nad feinem Ermeſſen zu beitimmen. Solde
nnd orbnungsmäßig behändigt, wenn biejelben in folgende Beitungen | Aenderungen find jebod in ben übrigen Bereinöblättern zu ver
aufgenonmen worden find: Öffentlichen. |
Amt sb
Der Königliben Negier
und der Stadt £
Den 22. Dezembe
Betfanntmad
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, d
Regierungs-Amtsblatte vom Jahre 1893 ab zum Preife voı
38 Pfg.) für das Eremplar bei ter hiefigen Amtsblatts-Redakti
Die Beftellungen darauf find möglichft bald durch
bewirfen, da das Regiſter bereits in ber errien Hälfte des Janu
Potsdam, den 5. Dezember 1693.
Belanntmachungen des Königlichen
Negierungs⸗Präſidenten.
278. Auf Grund des $ 100e. NP 3 der Reichs⸗
gewerbeorbnung beflimme ich hiermit für den Bezirf der
Schlächterinnung zu Lichtenberg, daß Arheitgeber, ob-
wohl fie ein in der Innung vertretened Gewerbe be-
treiben und ſelbſt zur Aufnahme in die Innung fähig
jein würden, gleihwohl der Innung nicht angehören,
vom 1. April 1894 ab Lehrlinge nicht mehr annehmen
dürfen.
Es wird died mit dem Bemerfen zur öffentlichen
Kenntmiß gebradt, daß der Bezirk der Innung bie
Amtsbezirfe Lichtenberg, Friedrichsfelte, Stralau und
Biesdorf umfaßt.
Porsdam, den 12. Dezember 1893.
Der Regierunge: Präfident.
274. In Abänderung der gemäß I. NP 6 ber
minifteriellen Anweifung zur Ausführung des Kranfen-
verfiherungs-Gefeges vom 10. Juli 1892 — $ 8 des
Reichsgeſetzes vom 10. April 1892 — R.G.⸗-Bl.
S. 379 — am 20. Oftober 1892 Stüd 4A des Re-
gierungsd-Amtshlatts für 1892 feſtgeſetzten Geldbeträge
für den ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter
ſetze ich diefen Lohn für die bisherige Gemeinde
Neu⸗Glienicke (welche mit der Gemeinde Alı-Glie-
nide zu einer Gemeinde unter dem Namen Alt:Gfie-
nide vereinigt ift), hierdurch mit denſelben Beträgen
feft, wie dieſelben für tie bis dahin alleinftehende Ge—
meinde Alt:Glienide am 20. Oktober 1692 angeordnet
wurden, nämlich:
für männliche Arbeiter über 16 Jahre auf 2,40 M.,
für weibliche Arbeiterinnen über 16 Jahre auf 1,50 M.,
für männliche Arbeiter unter 16 Jahren auf 1,30 M.,
für weibliche Arbeiterinnen unter 16 Jahren auf I M.
Außerdem merden für den Gutsbezirf „Artillerie:
ſchießplatz Cummersdorf“ — melder von dem Guts—
bezirf Gummerstorfer Forſt abgezmeigt worden — die⸗
jelben Geldbeträge feftgejeßt, die in dem vorermähnten
Amteblatte für den Gejammtbezirf: Gutäbezirf Cummers⸗
dorfer Forft bislang zu Grunde gelegt find, nämlich für
275.
Erlaß
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Gegend
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276.
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277.
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GE c-ÿ—
504
Vorwerk Dorotheenhof, Kreis Oſthavelland, bei einer
Kuh des Rittergutsbeſitzers von Knoblauch in Buſchow,
Kreis Weſthavelland, bei einer krepirten Kuh des Büd—
ners Gohl zu Rangsdorf, Kreis Teltow.
Erloſchen iſt die Maul- und Klauenſeuche
unter den Schweinen des Viehmäſters Bellack in
Friedrichsberg, unter dem Rindvieh des Koſſäthen
Lindenberg in Eiche, Kreis Niederbarnim, unter dem
Rindvieh des Bauergutsbeſitzers Scheck in Wegen—
dorf, Kreis Oberbarnim, in Neu-Stahnsdorf,
Kreis Beedfow-Storfom.
Erloſchen ift der Milzbrand unter dem Nind-
vieh des Stellmacdhermeifters Merten in Flatow, Kreis
Oſthavelland.
Potsdam, den 19. Dezember 1893.
Der Regierungs-Präſident.
Bekanntmachungen der Bezirksausſchüſſe.
Schluß der kleinen Jagd. |
11. Für den Regierungsbezirf Potsdam wird die
Jagd auf: Auer, Birf- und Fafanenhennen, Hafel-
wild, Wachteln und Hafen mit Ablauf des 17. Aa:
nuar 1SBA geſchloſſen.
Potsdam, den 13. Dezember 1893.
Der Bezirks-Ausſchuß.
‚. Bekanntmachungen des
Königlichen Polizei: VWräfidenten zu Berlin.
Befanntmadung.
132. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß der erfie Abjag der „N 1 der Be—
fimmungen über die Annahme, Anftellung und Ent-
laffung von Schugmännern, welde weder Mflitair-An-
wärter find, noch eine neunjährige aftive Militair-
Dienftzeit zurüdgelegt haben, folgende Aenderung er:
fahren hat:
„Die Bewerber müfjen ihrer aktiven Dienft-
pfliht im Deere beziehungsweife in ber Marine
genügt, die Unteroffizierharge erlangt haben und
bürfen zur Zeit ihrer Meldung für den Dienft in
der Schutzmannſchaft den Meilitairperfonen des
Friedensſtandes nicht mehr angehören. Sie dürfen
ferner das 35. Lebensjahr nicht überſchritten und
müſſen eine Körpergröße von mindeltend 1,65 m
haben”.
Die Beiträge zur Penſions-Zuſchuß-Kaſſe (efr.
NE 10 der Beftimmungen) find vom 1. Oktober d. J.
ab bis auf Weiteres auf 3 Marf monatlich erhöht
worden.
Berlin, den 15. Dezember 1893.
Der Polizei-Präfident.
BDBefanntmadhung.
133. Die dem Auswanderungs- Agenten Auguft
Langer, hierſelbſt Prag vor dem neuen Thor 1,
unterm 29. Juli 1886 ertheilte Genehmigung zur Ber- | Ohrringe,
mittelung von Berträgen mit Auswanderern behufs
deren Beförderung von Hamburg und Stettin nad)
derungs: Unternehmers Sohn W. Meyer, Direftorg
der Hamburgs Amerifanischen Paderihifffahrte-Afrien-
Gejellichaft zu Hamburg, befugt ift, Verträge mit Aug:
manderern behufs deren Beförderung auf den von
Deutſchen Häfen nah Canada fahrenten Schiffen ver
Geſellſchaft auch von Antwerpen aus, zu vermitteln.
Berlin, den 12. Dezember 1893.
Der Polizei-Präftdent.
Befanntmadhung.
134. Dem Auswanderungdagenten Karl Stangen,
Mohrenftraße 10 hierſelbſt, ıft auch für das Jahr 1894
die Genehmigung ertheilt worden, ald Generalagent
ded Ausmanderer-BeförderungssUnternehmerd, Schiffs⸗
maflerd Theodor Schon zu Bremen, innerhalb des
preußiichen Staats — mit Ausnahme der Provinz
Hannover — Verträge mit Auswanderern behufs deren
Beförderung von Bremen oder Hamburg aus nad den
Vereinigten Staaten von Nord:America, Canada,
Auftralien und Süd: Amerifa — mit Ausschluß von Bra—
filien und- Venezuela — zu vermitteln und lUnteragenten
zu beftellen.
Berlin, ven 15. Dezember 1893.
Der Polizei-Präfident.
Freiherr von Richthofen.
Befanntmachungen der Raiferlichen
ber: Boftdireftion zu Berlin.
Verlegung ber Dadet-Annenmeleie des Poſtamts 4 (Steinen
Bahnhoſ).
38. Am 17. Dezember Abende nah Dienſtſcluß
wird die Pader-Annahmeftelle des Poftamts 4 (Stettiner
Bahnhof) vom Stettiner Bahnhofe nah dem Haute
Shlegelftraße Nr. 14 verlegt.
Berlin C., 11. Dezember 1893.
Der Kaiferlihe Ober-Poftdireftor.
Unanbringlide Poſtſendungen.
59. Bei der Ober-Poftdireftion in Berlin lagern:
A. in Berlin zur Poft gegebene Padete:
an Mertz in Magbeburg,
an Muhom in Friefad,
an Kortmann in Schöneberg bei Berlin,
an Briniger in Beuthen O. Schleſ.,
an Schwarz in Zürid,
an EC. Kurz in Budapeft,
an Dtto Fähnrich in Kiel,
an Rabe in Straßburg (Elſ.),
an König in Goslar,
an Hotel zum fchwarzen Adler in Memel.
B. Gegenftände, welde in Padeten ohne Auf’
\hrift enthalten geweſen, Poftjendungen
entfallen oder bei hieſigen Poftanftalten auf:
gefunden worden find:
Büder, 1 Hammer, Typen, Portemonnaie, Knöpfe,
Meſſer, Hafen, Schrauben, ijentbeile,
1 Brieföffner, Nadeltönnden, Hornſchalen, Bügeleijen,
Geduldſpiele, Wolle, Scheere, Perlen, Bürften, Nadeln,
Auftrafien und Amerifa mit Ausnahme von Brafilien | Schnur, Federhalter, Strümpfe, Taſchentücher, Trauer‘
ift am heutigen Tage dahin erweitert morben,. bag der |flore, Noten.
Genannte als Hauptagent des Ausmanbderer-Beför-
Die unbefannten Abjender und Eigenthümer ber vor’
505
bezeichneten Sendungen sc. werben aufgefordert - - [pätefteng | Zinsfcheinen einer dieſer Kaffen ſchon vom 1. Juni
innerhalb A Wochen — bei der Ober- Poftdirection
Schriftlich fich zu melden. Andernfalls werben die Gegen-
fände zum Beſten der Poſtunterſtützungskaſſe verfteigert
werden.
Berlin C., 14. Dezember 1893.
Der Kaiferlihe Ober-Poftdirertor.
Bekanntma ungen Der Raiferlichen
Dber:PBoftdireftion zu Potsdam.
Befanntmadhung.
60. In Güterberg wird am 15. Dezember eine
mit der Poftagentur dortſelbſt verbundene Reichs—
telegraphenanftalt für den allgemeinen Verkehr eröffnet
werden. Potsdam, den 12. Dezember 1893.
Der Kaiferlihe Ober-Poftdireftor.
Bekanntmachung.
61. In dem zum Kreife Ofthavelland gehörigen
Dorfe Epin tritt am 13. Dezember d. %., dem Tage
der Betriebgeröffnung auf der Kleinbahn Nauen— Ketzin
(Havel), eine Poftagentur, zunähft ohne Telegraphen-
betrieb, in Wirffamfeit. Die neue Poftagentur erhält
Berbindung mit den in den Zügen der genannten Klein-
bahn verfehrenden Schaffnerbahnpoften und wird in
Dezug auf Betrieböverband und Rechnungslegung dem
Kaiſerlichen Poftamte in Nauen zugetheilt. Den Land-
beftelfbezirf der Poftagentur in Esin bilden folgende,
bisher zum Landbeftellbezirf der Poftämter in Wuſter⸗
marf und Kegin (Davel) gehörige Drtichaften ꝛc.: Knob⸗
lauch (Br.), Summt (Eginer Freigut), Hoppenrabder
Ziegelei, Mannheimer Ziegelei und Maaß'ſche Ziege:
feien I. und II. Die Poftbülfftele in Esin tritt mit
dem 12. Dezember außer Wirkfamfeit.
Potsdam, 12. Dezember 1893.
Der Kaiferlide Ober-Poftdirektor.
Defanutmaspungen
der Sauptverwaltung der Staatsfchulden.
Verloofung von vierprogentigen Staatsjchuldverichreibungen dee
Jahres 1868 Anleihe A., ſowie die Reſte der gelündigten Staats-
anleihen von 1850, 1852, 1853 und 1862 zu 4% und ber
gefündigten dyprozentigen konſelidirten Staatsanleihe.
10. Dei der heute in Gegenwart eined Notare öffentlich
bewirften 26. Berloofung von Schuldverſchrei⸗
bungen ber Aprozentigen GStaatsanleibe von
1868 A. find die in der Anlage verzeichneten
Nummern gezogen worden. Diejelben werden ben
DBefigern zum 1. Juli 1894 mit der Aufforderung
gefündigt, die in den ausgelooften Nummern ver:
ichriebenen Kapitalbeträge vom 2. Juli 1894 ab
gegen Quittung und Rüdgabe der Schuldverjchreibungen
und ber jpäter zahlbar werdenden Zinsſcheine Reihe VII.
Nr. 6 bei der Staatsfchulden-Tilgungsfaffe hierſelbſt,
TZaubenftraße Nr. 29 zu erheben. Die Zahlung erfolgt
von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit
Ausihluß der Sonn= und Feſttage und der lebten brei
Geſchäftstage jeden Monate.
Die Einföjung gefchiebt auch bei den NRegierungs-
Hauptfaffen und in Kranffurt a. M. bei der Kreiskaſſe.
Zu diefem Zwede können die Schuldverfchreibungen nebft
1894 ab eingereicht werden, welde fie der Staats⸗
Ichulden-Tilgungsfaffe zur Prüfung vorzulegen hat und
nad) erfolgter Feftftellung die Auszahlung vom 2. Juli
1594 ab bemwirft.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsſcheine wird
vom. Kapitale zurüdbehaften.
Mit dem 1. Zuli 1894 bört die Ber:
jinfung der verlooften Schuldverfchrei:
ungen auf.
ugleich werden bie bereits früher audgelooften
und gefündigten, auf der Anlage verzeichneten, noch
rüdftändigen Schufdvericreibungen der Staats⸗
anleiben von 1868 A., 1850, 1852, 1853
und 1862 wiederholt und mit dem Bemerfen auf:
gerufen, daß die Verzinſung bderjelben mit dem Tage
ihrer Kündigung aufgehört bat.
Die Staatsfchulden- Tilgungsfafle kann fih in
einen Schriftwechjel mit den Inhabern der Schuld:
verfchreibungen über die Zahlungsleiftung nicht einlaffen.
Formulare zu den Quittungen werden von ben
obengedachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt.
Schließlich benugen wir dieſe Beräffentlichung,
darauf aufmerffam zu maden, daß von den Schuld⸗
verjchreibungen der Eonfolidirten A’. prozgentigen
Staatdanleibe, welche gemäß $ 2 des —2* vom
4. März 1885 (Geſ.S. S. 55) und der dieſſeitigen
Bekanntmachung vom 1. September 1885 in Verſchrei⸗
bungen der konſolidirten 4prozentigen Staatsanleihe
umzutauſchen waren, die in der Anlage unter IV. auf-
geführten Nummern auch big jett noch nicht eingereicht
worden find. Die Inhaber diefer Schuldverſchreibungen
werden deshalb wiederholt aufgefordert, den beregten
Umtaufh zur Vermeidung von weiteren Zins:
verluften alsbald zu bewirfen, indem wir ausdrücklich
bemerfen, daß die zu ben neuen Aprozentigen Berjchreis
bungen von 1885 gehörigen Zinsſcheine Reihe I. NF 3
bis 20, von welchen die Scheine N? 3 bis 18 bereits
fällig geworden find, beflimmungsmäßig vier Jahre nad)
ihrer Fälligfeit zu Gunften der Staatsfafje verjähren.
Die Zinsfcheine Me 3 big 10 find demnach ſchon verjährt.
Berlin, den 5. Dezember 1893.
Hauptverwaltung der Staatsſchulden.
efanntmachungen
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors.
Defanntmadhung.
16. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebradht, daß mit Genehmigung bed Herrn Finanz-
Minifterde vom Tage der Veröffentlichung dieſer Be-
fanntmadhung im Amtsblatt der Königlichen Regierung
zu Frankfurt a. D. an die Erhebung des Brüdenauf-
zugögeldes für die Brüde zu Neuhaus Tediglih durch
den Schleujenmeifter zu Neuhaus und nur dann erfolgt,
wenn den Sciffern von den aus Staatsmitteln be-
joldeten Heizern der Pumpwerke bei Neuhaus that-
ſächlich Hülfe geleiftet wird.
Berlin, den 9. Dezember 1893.
Der Provinzial-Steuer-Direftor.
506
Belanntmachungen der Königlichen
Eifenbabn: Direktion zu Berlin.
5A. -» Während der Monate Januar und Februar
1894 wird der zwifchen Bernau und Berlin, Stettiner
Bhf. verfehrende Borortzug 742 nad) folgendem, ge:
änderten Fahrplan zur Ablaffung fommen:
Bernau ab 531 Blankenburg ab 558
Zepernid = 539 Pankomw-Heinersdorf = 601
Bud) ⸗ 5F Pankow⸗Schoͤnhauſen = 6 05
Caroıw - 5% Berlin, Stett. Bhf. an 615
Berlin, im Dezember 1893.
Königliche Eifenbahn- Direktion.
55. Am 20. Dezember d. 3. wird die Endſtrecke
Beltens&remmen der Nebeneifenbahn Schönholz:Cremmen
nah Maßgabe der Bahnordnung für die Nebeneifen-
bahnen Deutſchlands vom 5. Juli 1892 für den Ser:
jonen- und Güter-Berfehr in Betrieb genommen werden.
Die Stationen Behlefanz und Sremmen erhalten volle
Abfertigungsbefugniffe für die Beförderung von Gütern
aller Art, Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren,
die Station Schwante nur ſolche für Perjonen-, Gepäd-
und Wagenladungs:Berfehr.
Mit demjelben Zeitpunfte werden die Abfertigungg-
befugniffe der jeit dem 1. Dftober d. %. im Betriebe
befindlichen Station Schönholz auf die Beförderung von
Gütern aller Art, Leihen, Fahrzeugen und Tebenden
Thieren ermeitert.
Der Frachtberechnung werden, ſoweit direfte Ent-
fernungen und Frachtſätze am Tage der Betriebd-Er-
Öffnung noch nicht eingeführte find, im Wechlelverfehr
der Preußiihen Staatseifenbahnen die bei Anftoß der
nacdhftehenden Entfernungen an die für Lagerhof bei
Gejundbrunnen oder Hermsdorf i. d. M. fich ergebenden
jeweilig niedrigftien Gejammtentfernungen zu Grunde
gelegt:
Zagerhof bei | Hermsdorf
Gefundbrunnen, i. d. M.
Kilometer
Shönbo . . » 2... A | 7
Behlefan -. . . 2... 31 34
Schwan . 2.2... 3 | 3%
Sremmen . . 37 | 4
Der Fahrplan für die zur Eröffnung gelangende
Endftrede ift bereits bei Gelegenheit der Betriebe-Er-
Öffnung auf der Anfangöftrede befannt gemadt worden
und auch in bem allgemeinen Fahrplane vom 1. Of:
tober d. I. enthalten.
Berlin, den 14. Dezember 1893.
Königliche Eifenbapn- Direktion.
Gröffnung-rer Stationen Reinidendorf (Dorf), Heilinenjee-Güter:
ftation und Hennigsdorf für den Vieh-Verkehr.
56. Bom 20. Dezember d. %. ab finder auf den
an der Strede Schönholz⸗Cremmen gelegenen Stationen
Reinidendorf (Dorf), Heiligenfee-Güterftation und
Hennigsdorf auch die Abfertigung von lebenden Thieren
ſtatt.
Berlin, im Dezember 1893.
Königliche Eiſenbahn⸗Direktion.
Reiſe-Erleichterung für Weihnachten und Neujahr.
37. Mir Rüdfiht auf die Lage der diesjährigen
Weihnacdhtöfeiertage und des Neujahrstages 1894 wird
zugelaffen, dag die am 23. und 30. Dezember im Lokal⸗
und Stuatöbahn-Berfehr fowie im bireften Verkehr mit
den fämmtlihen Nachbarbahnen (Deurfchen und Defter-
reichiichen) gelöſten Nüdfahrfarten von mindeſtens drei⸗
tägiger Geltungsdauer zur Rüdfahrt nod am 27. De—
zember d. 3. bezw. 2. Januar f. 3. benugt werden
fönnen.
Berlin, den 14. Dezember 1893.
Königliche Eifenbahn-Direktion.
Befanntmachungen der Köuiglichen
Eifenbahn:Direktio n zu Bromberg.
BDBefanntmadung.
59. Am 1. Januar 1894 wird der auf der Strede
Danzig — Lauenburg i. Pm. zwiſchen Kielau und Kl.⸗
Katz gelegene Perſonen-Haltepunkt Gdingen für den
unbeſchränkten Perſonen- und Gepäckverkehr eröffnet.
Gepäckſtücke werden von Gdingen unabgefertigt mit-
genommen. Die Fracht hierfür wird auf Der Enb-
ftation erhoben. Die Abfahrt der Züge vor. GOdingen
erfolgt: in der Richtung Kl. Kag— Danzig: Zug 23
um 2 Uhr 44 Min. Nadhm., Zug 1703 um 6 Uhr
41 Min. Borm., Zug 131 um 8 Uhr 59 Min. Borm.;
in der Richtung Kielau— Lauenburg i. Pm.: Zug 132
um 7 Uhr 12 Min. Nachm., Zug 24 um 12 Uhr
99 Min. Nadhm., Zug 1704 um 10 Uhr 23 Dein.
Nachm. Näheres ift bei den Bahnhofs-Vorſtänden zu
erfahren.
Bromberg, den 7. Dezember 1893.
Königliche Eifenbahn- Direktion.
Bekanntmachung.
60. In Rückſicht auf die diesjährige Lage der
Weihnachtsfeiertage, ſowie darauf, daß der Neujahrs⸗
tag 1894 auf einen Montag fällt, werden die am 23.
und 30. d. M. gelöften Rüdfahrfarten von mindeſtens
breitägiger Gelsungsdauer zur NRüdfahre noch am
27. d. M. bezw. 2. Januar k. J. augefaflen.
Dromberg, den 12. Dezember 1893.
Königliche Eifenbahn-Direftion.
Befanntmachungen der Kreisausſchüſſe.
Befanntmadung,.
34. Auf ®rund des $ 2.17 A der Landgemeinde⸗
ordnung vom 3. Juli 1891 haben wir nah Zuftim-
mung aller Betheiligten genehmigt, daß das in den
Befig des Königlihen Domänenfiöfud übergehende
0,5360 ha große Grundftüd, welches zu dem im Grund:
buche von Mildenberg Band IV. Blatt Nr. 106 ein:
getragenen Grundftüde gehört und in der Gemarfungs-
farte von Mildenberg Kartenblatt 2 N 108/2 ver:
zeichnet fleht, von dem Gemeindebezirf Mildenberg ab:
getrennt und mit dem Gutsbezirk Badingen vereinigt
wird.
Templin, den 12. Dezember 1893.
Der Kreisausichuß des Kreiſes Templin.
507
35. Nachweiſun
der Seitens des Kreis-Ausſchuſſes des Kreiſes Oſthavelland auf Grund des
genehmigten Veränderungen von Gemeinde: un!
EEE
; 1 Bezeichnung der in Betracht fommenden Grundſtücke und Gebaäude.
Die ın dem Auszuge aus den vorläufigen Kortichreibungs-
Verhandlungen des Gutsbezirks Alt-Geltow unter
Rartenblatt 1 N? 187/61, 188/62, 189/64, 190/68,
191/68, 192/86, 193/87, 207/78 verzeichneten, an
den Obergärtner Hans Köppen zu Alt-Geltow ver:
äußerten Parzellen von 7,7574 ha Größe und bie
in der Gebäudefteuerrolle unter 1a. und b. verzeich-
neten Gebäude.
Desgleihen unter Kartenblatt 1 N? 194/87, 195/87,
203/19, 210/77 verzeichneten, an den Arbeiter Wil:
heim Dtto zu Alt-Geltow veräußerten Parzellen von
1,1797 ha Größe und die in der Gehäudefteuerrolle
unter le. und m. verzeichneten Gebäude.
Deögleihen unter Rartenblatt 1 M 196/87, 197,87,
204/19, 211/77 verzeichneten, an den Kutſcher Ferdi:
nand Böhle zu Alt-Geltow veräußerten Parzellen
von 0,8073 ha Größe und die in ber Gebäubdefteuer-
roffe unter 1d. und e. verzeichneten Gebäude.
Desgleihen die unter Kartenblatt 1 .NF 195/87, 199/87,
05/19, 212/77 verzeichneten, an den Arbeiter Friedrich
Müde zu Alt:Geltow veräußerten Parzellen von
0,8073 ha Größe und die in der Gebäubdefteuerrolle
unter 1c. und k. verzeichneten Gebäude.
Deegleicen unter Kartenblatt 1 M 202,19, 209/77,
15/69, 216/110 verzeihneten, an den Gartenaufjeher
Karl Seng zu Alt-Geltow veräußerten Payzellen von
1,0616 ha Größe und die in der Gebäutefteuerrolle
unter 1f. und g. verzeichneten Gebäude.
Desgleichen unter Kartenblatt 1 M 208/78 verzeich⸗
neten, an den Inſpector Joſeph Wrede zu Alt-
Geltow veräußerten Parzelle von 1,8615 ha Größe.
Die in den vorläufigen Korfchreibungs- Verhandlungen für
den Gemeindebezirf Paufin unter Kartenblatt 5
NE 204/16 verzeichnete, an den Bauergutöbefiger
Karl Thieme zu Paufin veräußerte Parzelle von
0,0189 ha Größe.
Desgleihen unter Kartenblatt 5 NP 205/16 verzeich-
nete, an den Dandeldmann Falfenberg in Paufin
veräußerte Parzelle von 0,0189 ha Größe,
Nauen, den 29. November 1893.
Der Kreis-Ausſchuß des Kreiſes
Berfonaldbronik. Sm
Des Kaiferd und Könige Majeftät haben dem | direftorg
Ratafterinfpeftor Stöger bhierjelbfi den Charafter als |jein Am
„Steuerrath” zu verleihen geruht. befiger €
Im Kreife Beeskow⸗Storkow ift der Gutsbefiger | vertreter
Oskar Willmann in Bloffin zum Amtsoorfteher- |nuar 1E
Stellvertreter des Amtsbezirks II. — Friedersdorf —, Ir
ferner der Nittergutsbefiger von Witte zu Ragowd. M. |
wegen ded zum 4. d. M. erfolgten Ablaufs feiner !Tiche La:
Dienftjeit aufs Neue zum Amtsvorfteher-Stellvertreter | Hohenfli
des Amtsbezirks XXI. — Merz —- ernannt worden. |dee Am -
ö — — — — ———— |
508
Der Kämmerer Gutheins in Beelig ift zum
Amtsanwalt bei dem Königlichen Amtsgericht dajelbft
ernannt worden.
Zum Kreisverordneten für den Kreis Nieberbarnim
it der Königliche Amtsrath Wilhelm Schmidt zu
Löhme gewählt und als folder beftätigt worden.
Der bisherige Pfarrer Karl Georg Franz an ter
reformirten Schloßfirde in Königsberg N.:M. ift zum
Pfarrer der Parochie Neu-Langerwiſch, Diözeſe Potsdam J.,
beſtellt worden.
Der bisherige Predigtamts-Kandidat Gottlob Io-
hannes Nathanael Wipprecht ift zum Pfarrer der
Parodie Neuholland, Diözeſe Zehdenick, beftellt worden.
Der wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Wehle ift unter
Ernennung zum Oberlehrer dem Königlichen Wilhelms⸗
Gymnafium zu Berlin überwiejen mworben.
Die Lehrer Dr. Kube und Heurich find ale
Gemeindefhullehrer in Berlin angeftellt worden.
Die Lehrerinnen Philipp, Mindt, Schoen—
knecht, Wachhauſen, Toewentraut und Kall-
mann find ale Gemeindeichullehrerinnen in Berlin an
geftellt worden.
Vermiſchte Nachrichten.
Befanntmadhung.
Die im Laufe des Jahres 1894 von dem unter:
zeichneten Amtsgericht zur Veröffentlichung gelangenden
Belanntmahungen über die Eintragungen in das
Firmen, Geſellſchafts- und Procuren-Regifter erfolgen
durch den Deutichen Reichs- und Königlih Preußiichen
Staatd-Anzeiger, die Berliner Börfenzeitung, dag Amts-
blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, das Oft:
havelländiiche Kreisblatt zu Nauen und die Sehrbelliner
Zeitung, Diejenigen über Eintragungen in dag Ge—
noſſenſchafts⸗, Zeichen- und Mufter-Regifter erfolgen nur
dur den Deutſchen Reichs- und Königlich Preußiſchen
Staats-Anzeiger und das Ofthavelländiiche Kreisblatt
zu Nauen.
Fehrbellin, den 1. Dezember 1893.
Königlihes Amtsgericht.
Die in Art. 13 9.:8.:B. vorgefchriebene Befannt-
madhung der Eintragungen in das Handels-, Genofjen-
ichafts-, Zeichen: und Mufterregifter wird im Jahre 1894
durch den Deutichen Reichs- und Königlich Preußiichen
Staatsdanzeiger, das Amtsblatt der Königlichen Regierung
zu Potsdam, die Berliner Börjenzeitung und Die
Märkiſche Zeitung erfolgen; die Eintragungen in dag
Genofjenfchaftsregifter für kleinere Genofjenichaften
werden aufer im Deutjchen Reichs- und Königlich)
Preußiihen Staatsanzeiger nur in der Märfiichen
Zeitung befannt gemacht. '
Lindow, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Befanntmadung.
Im Laufe des Jahres 1894 werden die Eintra-
gungen 1) in das Handelsregiſter durch a. den Deut-
then Reichs- und Königlich, Preußiſchen Staatsanzeiger,
b. die Berliner Börfenzeitung, c. die Voſſiſche Zeitung,
d, das Teltow’er Kreisblatt, 2) in Das Zeichen» und
Mufterregifter durch: den Deutichen Reichs- und König-
lichen Preußiſchen Staatsanzeiger, 3) in dag Genoifen-
ſchaftsregiſter durch a. den Deutichen Reichs- und König-
lichen Preußiſchen Staatsanzeiger, b. das Teltow’er
Kreisblatt, c. die Voſſiſche Zeitung, für fleinere &e-
noſſenſchaften nur durch den Deutfchen Reichsanzeiger
und das Teltower Kreisblatt veröffentlicht werben.
Zoffen, den 2. Dezember 1893.
Königliched Amtsgericht.
Befanntmadhung.
Im Jahre 1894 werden I. die in dem Art. 13
des Handeldgejegbuchs vorgefchriebenen Befanntmadhungen
in folgenden Blättern 1) dem Deutichen Reichdanzeiger,
2) dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Pote-
dam, 3) der Beeliger Zeitung, A) der Berliner Börfen-
zeitung, Ila. die Bekanntmachungen, betreffend die Ein-
tragungen in dag Denofteni@aftöregifter in den zu 1,
3 und 4 gedachten Blättern, b. die Bekanntmachungen,
betreffend die kleineren Genofjenichaften, in den zu 1
und 3 gedachten Blättern erfolgen.
Beelig, den A. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Auf Grund des Artifel 14 des Allgemeinen
Deutſchen Handelsgeſetzbuchs und des $ 147 des Reiche-
gefeges, betreffend die Erwerbs- und Wirthſchafts⸗
genoffenfchaften vom 1. Mai 1889, werben bierburd
dad Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Poredam
und das Kreisblatt für den Kreis Beeskow — Storkow
ald Diejenigen Blätter, durch welde im Jahre 1894
die auf die Eintragungen in dag Handeld-, Genoſſen⸗
ſchafts- und Mufterregifter bezüglichen Befanntmadungen
für den Bezirf des unterzeichneten Gerichtes erfolgen,
mit der Maßgabe beftimmt, dag die Bekanntmachungen
für das Genoffenichaftsregifter jedesmal aud durd den
Deutichen Reichsanzeiger, bei Fleineren Genoſſenſchaften
aber außer durch den Neichdanzeiger nur noch durd
bad genannte Kreisblatt erfolgen.
Storfow, den 5. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.
Defanntmadhung.
Im Jahre 1894 merden die Eintragungen in bag
Handelsregifter in dem Deutjchen Reichs- und Preußi⸗
ſchen Staatsanzeiger, der Berliner Börfenzeitung, der
Stettiner Oſtſeezeitung und der Schwedter Zeitung
veröffentliht. Schwedt a. D., den 6. Dezember 1893.
-. Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
Im Jahre 1894 werden die Eintragungen in das
Genoſſenſchaftsregiſter außer im Deutſchen Reichs- und
Preußiſchen Staatsanzeiger nur in der Schwedter
Zeitung veroͤffentlicht.
Schwedt a. O., den 6. Dezember 1893.
Koͤnigliches Amtsgericht.
Auf Grund des Art. 14 des Allgemeinen Deutſchen
Handelsgeſetzbuchs, ſowie des 8 147 des Reichsgeſetzes,
betreffend die Erwerbs- und Wirthſchafts Genoſſen⸗
ſchaften, werden hierdurch das Amtsblatt der König:
lichen Regierung zu Potsdam und das Kreisblatt fuͤr
ben Kreis Beeskow⸗Storkow als diejenigen Blätter
beftimmt, in melden während des Jahres 1894 die auf
die Eintragungen in bad Handels-, Genoffenichafts-
und Mufter-Regifter bezügliben Bekanntmachungen für
ben Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts zu erfolgen
haben, mit der Maßgabe beftimmt, daß für „kleinere“
Genofjenichaften Die Bekanntmachungen außer durch den
Deutſchen Reichsanzeiger nur noch durch das vorbezeich-
nete Kreisblatt zu bewirken iſt.
Storkow, den 6. Dezember 1893.
Königliches Amisgericht.
Die in Art. 14 des Handelsgeſetzbuchs vorge—
ſchriebenen öffentlihen Bekanntmachungen erfolgen im
Taufe des Geſchäftsjahres 1894 durch den Deutichen
Reichs- und Königlich Preußiſchen Staatsanzeiger ſowie
durch die Prenzlauer Zeitung.
Brüſſow, den 7. Dezember 1893.
Künigliches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
Die Veröffentlichung der Eintragungen in das
Handels-, Genoſſenſchafts-, Zeichen- und Muſterregiſter,
welche im Laufe des Kalenderjahres 1894 beim hieſigen
Amtsgericht vorkommen, erfolgt: 1) durch den Deutſchen
Reichs- und Königlich Preußiſchen Staatsanzeiger, für
das Handels- und Genoſſenſchaftsregiſter außerdem durch
2) die Berliner Börſenzeitung, 3) die Märkiſche Zeitung
zu Neu⸗-Ruppin, 4) die Granſee'er Zeitung. Die Be—
kanntmachungen für kleinere Genoſſenſchaften erfolgen
außer durch den Deutſchen Reichsanzeiger durch die
Märkiſche Zeitung zu Neu-Ruppin.
Granſee, den 8. Dezember 1893.
Königlihes Amtsgericht.
Befanntmadung.
Die Beröffentlihung der Eintragungen in dus
Handels-, Genofjenichafts-, Zeichen, Mufter- und
Modell-Regifter des unterzeichneten Gerichts erfolgt im
Sabre 1894 durch den Deutfchen Reichs- und Preußi-
ſchen Staatsanzeiger, für das Handels- und Genoflen-
ſchafts-Regiſter — mit Ausſchluß der Feineren Genoffen-
Ihaften — außerdem noch 1) durch die Berliner
DBörjen- Zeitung, 2) das Kreisblatt für die Weftprignig,
die Befanntmachung der Cintragung, betreffend bie
fleineren Genoſſenſchaften, erfofgt außer durd)
den Deutichen Reichs- und Staate-Anzeiger nur durd
dag Kreisblatt für die Weſtprignitz.
Perleberg, den 8. Dezember 1893.
Königlihes Amtsgericht.
Beſchluß!
Die Eintragungen in die Handels- und Muſter⸗
regifter werben im Jahre 1894 im Deutichen Reichs—
und Königlich Preußifchen Staatsanzeiger, in ber Ber-
Iiner Börjenzeitung und im Amtsblatt der Königlichen
Negierung zu Potsdam, die Eintragungen in dag Ge-
nofjenichaftöregifter im Deutfchen Reichs- und Königlich
Preußifchen Staatsanzeiger und im Zehdenider Anzeiger
befannt gemacht werden.
Zehdenid, den 9. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung 1.
Ä Bekanntmachung.
Im Jahre 1894 erfolgen die im Artikel 13 des
Handelsgeſetzbuchs vorgejchriebenen, ſowie die nach dem
Genoſſenſchaftsgeſetze vom 1. Mai 1889 erforderlichen
Beröffentlichungen: 1) im Deutichen Reichs- und Könige
fih Preußischen Staatsanzeiger, 2) im Anzeiger für
Werder a. H., Lehnin und Umgebung.
Werder a. H., den 10. Dezember 1893.
Königliche Amtsgericht.
Diejenigen Geihäfte, welche die Führung des
Handels⸗, Zeichen: und Mufterregifters betreffen, werden
im Jahre 1894 von dem Gerichts-Aſſeſſor von Arnim
unter Mitwirfung ded Sefretärd Wefenberg in dem
Geſchäftshauſe Kirchhofftraße Nr. 3 bearbeitet. Die
Bekanntmachungen in diefen Sadhen werden durch den
Dentichen Reichs- und Königlich Preußiſchen Staats-
anzeiger, in Handelsregiſterſachen außerdem durch Die
Voſſiſche Zeitung und das hiefige Neue Intelligenzblatt
erfolgen. Charlottenburg, den 14. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
Die Eintragungen in das hiefige Genoſſenſchafts⸗
regifter werden im Jahre 1894 dur 1) den Deutichen
Reichsanzeiger, 2) die Voſſiſche Zeitung, 3) das hiefige
Neue Intelligenzblatt veröffentlicht werden, betreffs
kleinerer Genoſſenſchaften nur durd die beiden erfteren
Blätter. Charlottenburg, den 14. Dezember 1893.
Königliched Amtsgericht, Abtheilung V.
Bekanntmachung.
Die Gerichtstage für den Gerichtstagsbezirk Bieſen⸗
thal ſind für das Jahr 1894 auf nachbenannte Tage
feſtgeſetzt: Januar 12. und 26., Februar 9. und 23.,
März 9. und 22., April 13. und 27., Mai 11. und
25., Juni 8. und 22., Juli 6., Auguft 17., September
14. und 28., Dftober 12. und 26., November 9. und
23., Dezember 7. und 21. Das Gerichtstagslokal ift
im Ratbhaufe zu Biefenthat.
Eberswalde, den 11. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Befanntmadhung.
Die Geridtstage für den Gerichtstagsbezirk
Joachimsthal find für das Jahr 1894 auf nachgenannte
Tage teftgefegt: Januar 2. und 16., Februar 1. und 15.,
März 1. und 15., April 5. und 19., Mai 4. und 17.,
Juni 7. und 21., Juli 5. und 19., September 6. und
20., Oftober 4. und 18., November 1. und 15., De⸗
zember 6. und 20. Das Gerichtstagstofal ift das ber
früheren Gerichtskommiſſion Joachimsthal.
Eberswalde, den 15. Dezember 1893.
Koͤnigliches Amisgericht.
Für das Jahr 1894 find als Gerichtstage zu
Alte-Grund die folgenden in Ausficht genommen: 12.,
13. Januar, 2., 3. Februar, 23., 24. Sebruar, 16.,
17. März, 13., 14. April, 4, 5. Mai, 25., 26. Mai,
22., 23. uni, 13., 14. Juli, 10., 11. Auguſt, 7.,
8. September, 5., 6. Oktober, 2., 3. November, 23.
24. November, 21., 22. Dezember.
Alt-Landeberg, den 13. Dezember 1893.
Königlidies Amtögericht.
510
Husweifung von Ausländern aus dem Meichsgebiete.
& Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behoͤrde, | Datum
pe: der welche die Ausweifung Yıre es 1
H: des Auogewieſenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. ne
1. 4. 3 6.
Auf Grund des $ 302 des Strafgeiegbuds:
1] Felicien Aubry, 137 Jahre alt, geborenilandftreidhen und Betteln, Großherzoglih Badi⸗ 19. November
Arbeiter, und ortsangehörig zu ſcher Landeskommiſ⸗ 1893.
Armonts, Departement fär zu Mannheim,
Haute Saöne, Frank⸗
reich,
2) Theodor Dufef, geboren am 11. De—⸗ſechs vollendete ſchwere Polizeibehörde zu 13. November
Maurergejelle, zember 1871 zu Perutz, Diebftähle und Berfud)| Hamburg, | 1893.
Böhmen, öfterreihiicher! des ſchweren Diebflahls, \
GStaatsangehöriger, |
3 Biftor Enhuber, geboren am 13. AuguftBetteln, Röniglih bayerifche 9. Novemker
Tagelöhner, 1848 zu Linz, Oeſter⸗ Polizei⸗Direktion 1893.
reich, ortsangehoͤrig zu Münden,
NRadegund, Bezirk
Braunau, ebendaſelbſt,
AſKarl Geuzenhaufer,igeboren am 17. Januar desgleichen, Großherzoglich badi-|21. November
Schreiner, 1860 zu Siſſach, Kan⸗ ſcher Yandesfommij: 1893,
ton Bajel - Land, für zu Freiburg,
Schweiz, ortsangehö⸗
rig ebendaſelbſt,
51 Johann Groffeg, geboren am 20. Februar Landſtreichen, Königlid baveriſche 6. Novenkt
Schloffer und Agent, | 1853 zu Cadrandorf, Polizei-Direkrion 1893.
Bez. Marburg, Steier- Mündyen,
marf, ortdangehörig zu
Stanosfo, ebenbajelbft,
6 Karl Hanfa, geboren am 9. Märzidesgleichen, biejelbe, 9. November
Schreiner, 1871 zu Weißwaſſer, 1893.
Bezirk Mündengräg,
Böhmen, ortsangehö⸗
rig ebendafelbft,
7 Anton Kiuger, |geboren am 9. JuniſLandſtreichen u. Führung Königlich bayeriſches 12. November
Scmiedegejelle, 1859 zu Endersdorf, falfcher Zeugnifle, Bezirksamt Mühl: 1893.
Bezirk Freiwaldau, dorf,
Oeſterreichiſch = Schle-
fin, ortsangebörig
ebendaſelbſt
8Johann Baptiſt Mol⸗geboren am 12. Juni Landſtreichen u. Betieln, Kaiſerlicher Bezirks- 18. November
herat, ohne Stand, | 1860 zu Tailhac, De- Präſident zu Colmar, 1893.
partement Haute⸗Loire,
Frankreich, franzöfticher
Staatsangehöriger,
Daniel Scheidegger,igeboren am 30. Auguſt desgleichen, derjelbe, besgleichen.
Meiter, 1851 zu Wattwyl,
Schmeiz, anne |
Staatsangeböriger,
Hierzu eine Beilage, enthaltend das Verzeihniß gefündigter Schuldverſchreibungen der Staatsanleihen von
1868 A., 1850, 1852, 1853 und 1862, ſowie der noch nicht zum Umtaufch gegen Aprozentige Konfols ein:
gereichten Schuldverjchreibungen der konſol. 4/2 progentigen Staatsanleihe, ſowie Bier Deffentlihe Anzeiger.
(Die Infertionegebühren betragen für eine eınfpaltige Drudzeile 20 Pf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Mebigirt von der Königlichen Regierung zu Potsbanı.
Potsdam, Buchdruderei der U. W. Hayn 'ſchen Erben.
Lit. ©. zu 3800 Rihlr. Wiederholung.
M 372518 379. 381. 383. 384. 386 bi8 397. 399 bis —
1190 bis 209. 945 bis 964. 2005 bis 24. » B.372 » » 500 » » 186000 »
Summe 140 Stüd über 42 000 Rthlr. » C. 140 » » 30 » » 42000 »
= 126000 Marl. »D. 29 » » 10 » » 290 »
Lit. D. zu 100 Rihlr. ATT
AR 109 bis 130. 977 bis 983. Summe 941 Stück .......... über 630 900 Rthlr.
Eumme 29 Stüd über 2 900 Rthlr. — 1892 700 Marf.
— 8700 Marl. .
II. Verzeichniß
der an8 feideren -Berloofungen noch tüdftändigen = huibverfieibungen der Staatsanleihe
vom Jahre 1868 A.
8.-Berloofungz gekündigt zum 1. Juli 1885. 23. Berloofung; gelündigt zum 1. Januar 1893.
Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe V Nr. 4 bis 8 unb Anweiſung Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reife VII Nr. 3 bie 6.
zur Abhebung ber Reihe VI. Lit. A. zu 1000 Rthle. M 33. 34. 164. 165. 225.
Lit. E. zu 50 Rible. AR 40. 12419.
| Lit. B. u 500 RipTe * 1580. 585. 838. 839 2232.
. ne 18985. 7402.425.
17. Berloofung; gekündigt zum 1. Jannar 1890. | Lit.C. zn 800 Rtölr. AR 34.37. 926. 1377. 400.
Abzulieſern mit Zinsfcheinen Reihe VI Rr. 5 bis 8 unb 401. 403. 406.
Anweifungen zur Abhebung ber Reihe VII. Lit.D. 2.0 Rthle. AM 325. 329. 332. 334. 337.
338. 341.
Lit. D. zu 100 Rtöle. 2 1340. 341.
24. Berloofung; gelündigt zum 1. Juli 1893.
20. Berlovfung; gekündigt zum 1. Juli 1891. Mbzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe VII Nr. 4 bis 6.
Abzuliefern mit Sinsfhein Reihe VI NE. 8 und Anweiſung Lit. A. zu 1000 Rthir. M 1059. 60.65. 8275.
zur Abhebung ber Reihe VIL 964 bis 966. 4752. 890. 892. 896. 942. 949.
Lit. A. zu 1000 Rthir. MP 4010, | 951. 987. 991. 5293. 484.491. 632. 649.
Lit. B. zu 500 Rithle. M 137. 138. 144. 803. 804. 806.
22. Verloofung; gefünbigt zum 1. Juli 1892. abi 3658
Abzufiefern mit Zinsfheinen Reihe VII Nr. 2 bis 6. Lit. C. u 300 Rihle MR A44. 1001. 2. 235. 345.
Lit. B. zn 500 Rtöle. M 8031. 70. 352. 570
Lit. C. zu 300 Rtöle. M 246. 1427. 428. Lit. D. zu 100 Rihfr. MM 662.
Wegen der in der 2öften Verloofung gezogenen Schuldverfchreibungen fiehe daB Verzeihnig vom 2. Juni 1893.
HEN. Verzeichniß
der and PVerloofungen und Reſtkündigungen noch rüdjtändigen Schuldverfchreibungen der
Staatsanleihen von 1850, 1852, 1853 und 1862,
2. Staatsanleihe vom Jahre 1850. 17. Verlooſung; gekündigt zum 1. April 1883.
14. Verlooſung; gekündigt zum J. April 1881. Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe IX Nr. 2 bis 8 und
Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe VIII Nr. 6 bis 8 und Anweiſung zur Abhebung der Reihe X.
Anweiſung zur Abhebung der Neihe IX.
Lit. D. zu 100 Rthle. MR 8220. Lit. C. zu 200 Rihlt. AR 5511.
20. Berloofung; gelündigt zum 1. Oktober 1884.
»Abzuliefern mit Sinsfheinen Reihe IX Nr. 5 bi Sub a $
Anweifung zur Abhebung der Reihe X.
Lit. C. zu 200 Rthlr. M 12440.
22. Verlooſung; gefündigt zum 1. Oftober 1885.
Abzuliefern mit Sinsfcheinen Reihe IX Nr. 7 und 8 und
Unweifung zur Abhebung ber Reihe X.
Lit. C. zu 200 Rtöle. M 16966.
23. Verlonfung; gekündigt zum 1. April 1886.
Abzulicfern mit Zinsſchein Reihe IX Nr. 8 und Unmweifung
zur Abhebung ber Reihe X.
Lit. D. zu 100 Rtölt. A 16262.
26. Berloofung; gefündigt zum 1. Oftober 1837.
Abzuliefern mit Zinsfheinen Reihe X Nr. 3 bie 5,
Lit. C. zu 200 Rihle. M 7123. 14444
b. Staatsanleihe vom Sabre 1852.
20. Berloofung; gekündigt zum 1. April 1885.
Ubzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe IX Nr. 6 bis 8 und
Unweifung zur Abhebung ber Reihe X.
Lit. D. zu 100 Rtöle. AP 4497.
21. Berloofung; gekündigt zum 1. Oktober 1885.
Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe IX Nr. 7 und 8 und
Anweiſungen zur Abhebung ber Reihe X.
Lit. C. zu 200 Rthlr. M 4339.
Lit. D. zu 100 Rthle. IP 13756.
23. Berloofung; gelündigt zum 1. Oktober 1886.
Abzuliefern mit Anweiſungen zur Abhebung ber Zinsſcheinreihe X.
Lit. C. zu 200 Rthlr. NE 2571. 572.
24. Verlooſung; gekündigt zum 1. April 1887.
Abzul ex Nr. 2 bis 7.
Lit.D. zu
27. Verlooſung; gekündigt zum 1. Oftober 1838.
—. 3 Mbzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe X Nr. 5 bis 7.
Lit. B. zu 500 Rtöle. M 1200. —
Lit. D. zu 100 Rthlt. M10044. 136868.
Reſtkündigung zum 1. Oktober 1889.
Abzuliefern mit Zinsſchein Reihe X Nr. 7.
Lit. D. zu 100 Rthlit. M 15927.
c. Staatsanleihe vom Jahre 1853.
16, Verlooſung; gekündigt zum 1. April 1888.
Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe IX Nr. 7 und 8 und
Unmweifung zur Abhebung ber Reihe X.
Lit. D. zu 100 Rthle. M 2659.
17. Verloofung; gekündigt zum 1. Oftober 1888.
Abzuliefern mit Sinsfchein Reihe IX Nr. 8 und Unweifung
zur Abhebung ber Reihe X.
Lit. D. zu 100 Rtölı. M 3995.
Neftfüindigung zum 1. Oftober 1889.
Abzuliefern mit Anweifung zur Abhebung der Zinsfcheinreihe X.
Lit. D. zu 100 Rible. MM 133.
d. Staatdanleihe vom Jahre 1862.
Reſtkündigung zum 1. Oktober 1889.
Abzuliefern mit Zinsfheinen Reihe VII Nr. 8 und Anweifungen
zur Abbebung ber Reihe VIII.
Lit. D. zu 100 Rthir. 32 1117. 5091.
an IV. Verzeichniß
derjenigen Schulbverſchreibungen der konſolidirten 43prozentigen Staatsanleihe, welche
noch nicht zum Umtauſch gegen Verſchreibungen der konſolidirten 4 prozentigen Staatsanleihe
eingereicht worden ſind.
(Befeh vom 4. März 1885 — ©. S. S. 55 — und diesſeitige Belammtmadjung vom 1. Geptember 1885.)
78053. 86766. 968. 98179.
101161.162. 108776. 106400.
110095. 116851. 120227.
Lit. F. zn 50 Rißle. „AFP 6100. 7988. 8915.
15273. 16223, 22028. 529. 24378.
229, 351. 26372. 81088. 233.
84568. 41942. 42758.
Lit. N. zu 1000 Matt M 9869.
Lit. K. zu 500 Marl M 5638. 15101. 26005.
Lit. L. in 800 Butt Ad 391. 9228.2298 12243.
11.
Udzuliefern mit Zinsfchein Reihe IV Rr. 8 und Unweifung.
Lit. B. zu 1000 Rihle. AG 8894. 895. 8109. 110.
0554. 18746. 747. 23378 bis 383.
26470. 66506.
Lit. D. zu 200 Rile. AP 2516. 4446. 85092.
13075. 19212. 280.281. 20661. 26721.
20366. 3365. 4550. 46386.
4799. 5148. 583380. 56355.
59963. 62050. 114.
Lit. E. zu 100 Riöle. 2 15093. 28834. 84300.
813. 37183. 838752. 45752. 49168.
55773. 60199. 62283.573. 73526.
Lit. M. zu 900 Bart N? 628.
Hauptverwaltung der Staatsfchulden,
von Hoffmann.
Berlin, gedrudt in ter Reihötnudee.
Amtsblatt
Ber Königlichen Negierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.
Stüd_52.
Beranntmachung en
des Königlichen Ober: Präfidenten.
28. In Gemäßheit des $ 7 Abiag 5 der Aller:
bödften Berordung vom 25. Mai 1887, betreffend bie
Einrichtung einer ärztlichen Stanbeövertretung (G.S.
S. 169) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß in die Aerztefammer für die Provinz Brandenburg
und den Stadtfreis Berfin gewählt find:
A. Mitglieder.
l. Stadtbezirf Berlin.
1) Geh. San.-Rath Dr. Körte, SW. Hafenplag 7,
2) San.-Rath Dr. Küfter, SW. Tempelhofer-Ufer 21,
3) San.-Ratb Dr. S. Marfufe, C. Aleranderftr. 8a,
A) Profeifor Dr. Mendel, NW. Sciffbauerdamm 20,
5) Geh. Ean.:Rath Dr. Schoveneberg, SO. Raifer
Franz Grenadierplatz 5,
6) Sanitätsrath Dr. Koch, S. Nitterftraße 91,
2 Sanitätsrath Dr. Flatow, SW. Friedricfir. 216,
8) Dr. S. Davidſohn, S. Nitterftraße 87,
9) Privat Dozent Dr. Bogner, SW. Anhaliſtr. 14,
10) Dr. Gottſtein, S. Baͤrwaldſtraße 10,
11) Sanitätsratp Dr. Pahlke, W. Kurfürftenfir. 3,
12) Dr. Merten, SW. Wartenburgerftraße 16a,
13) Dr. Mugdan, W. Potsdamerftraße 5,
14) Dr. Schleich, SW. Friedrichſtraße 250,
15) Dr. Wechſelmann, W. Lüßomftraße 72,
16) Dr. ©. Kaliſcher, N. Beteranenftrafe 28,
17) Profeffor Dr. Guttſtadt, W. Genthinerfir. 12,
18) Sanitätsratb Dr. Becher, C. Münzſtraße 4,
19) Sanitätsrathb Dr. Oldendorff, SW. Charlotten:
ftraße 82,
20) Dr. M. Müller, NW. Brüden-Allee 10,
21) Sanitätsrath Dr. Liſſa, W. Königgrägerftr. 109,
22) Dr. Leppmann, NW. Kronprinzenufer 24,
23) Dr. Gräfe, W. 3Zietenftraße 25,
24) Privat- Dozent Dr. Landau, NW. Dorotheenftr. 54,
25) Dr. Saag, SW. Alerandrinenftraße 98,
26) Sanitätsratb Dr. Granier, W. Leipzigerfir. 39,
27) Sanitätsrath Dr. Litthauer, N. Kebrbellinerftr. 77,
28) Dr. Benide, C. Sralauerftraße 16,
29) Sanitätsrath Dr. Schwerin, SO. Schmidiſtr. 29,
30) Sanitätsraty Dr. Altmann, W. Potsdamerſtr. L b,
31) Profeffor Dr. Senator, NW. Bauhofftraße 7,
32) Profeffor Dr. Shmeigger, NW. Roonftraße 6.
II. Regierungsbezirf Potsdam.
33) Dr. Kähler, Charlottenburg,
34) Geh. San.- Rath Dr. Hirſch, Charlottenburg,
35) Sanitätsrath Dr. 3. Grofjer, Prenzlau,
Den 29. Dezember
— 1S93.
36) Geh. San.-Rath Dr. Zinn, Eberswalde,
37) Dr. Ipſcher, Wufterhaufen,
38) Geh. Sanitäts-Rath Dr. Laehr, Schweizerhof,
Kreid Teltom,
39) Dr. Wesftein, Bernau,
40) Sanitätsrath Dr. Köppel, Brandenburg a. H.,
41) Dr. Dreibholz, Wildnad,
42) San.-Rath Dr. Bosd orff, Potsdam,
43) Kreisphyſikus Dr. Eften, Angermünbe,
1) Kreisphyfifus Dr. Strung, Jüterbog,
45) Dr. Klein, Belzig.
IM. Negierungsbegirt Franffurt a/D.
46) Geh. San.-Rath Dr. Lierſch, Cottbus,
47) Medizinalratb Dr. Wiebede, Frankfurt a./D.,
48) Dr. Kade, Sorau,
49) Sanitätsrath Dr. Klamroth, Buben,
50) Geh. San.:Rath Dr. Göpel, Sranffurt a./O.,
51) Dr. Gock, —— a./ W.
+ Stellvertreter.
I. Erinnert Berlin.
1) Sanitätsratd Dr. Schwabach, W. Karlsbad 1a.,
2) Profeffor Dr. Ewald, W. Luͤtzowplatz 5,
3) Sanitätsrath Dr. Wieſenthal, W. Linkſtr. 3,
4) Sanitätdraty Dr. Schulze, SW. Beuthſtr. 4,
5) Dr. Bidder, W. „ragbeburgeriir. 35,
6) Dr. Lewandowsky, W. Eichhornftr. 9,
7) Geh. San.-Ratb Dr. SW. König-
grägerfir. 54,
8) a Dr. Slawczinski, W. Mauer-
r
9) Sanitätsrath Dr. Kroner, SO. Oranienſtr. 143,
10) Dr. M. Stadthagen, W. Wilhelmſtr. 99,
11) Dr. Patſchkowsky, W. Kronenſtr. 68,
12) Dr. P. Friedländer, SW, Friedrichftr. 16,
13) Dr. Oftezmann, SO. Kaiſer Franz Grenadier⸗
plag 3,
14) Dr. Brehm, N. Wörtherftraße 48,
15) Dr. M. Suttmann, N. Brunnenftraße 13,
16) Dr. Philippi, O. Alexanderſtraße 14B.,
17) Privat-Dozent Dr. Casper, W. Wilhelmftr. 48,
18) Dr. Sfamper, SO. Brüdenftraße 10,
19) Stabsarzt a. D. Dr. Mufebafb, SW. Kochſtr. 5,
20) Sanitätsrath Dr. David, ©. Roſenthalerſtr. 44,
21) Geh. San.-Rath Dr. Baer, NW. Calvinſtr. 4,
22) Sanitätsratb Dr. Hirſchfeld, C. Kleine Präfi-
dentenftraße 4,
23) Geh. San.-Rath Dr. Krifteller, W. Sigismund⸗
ftraße 5,
Siefart,
512
24) Sanitätsrath Dr. Rotbmann, SW. Hafenplag 5, April: 1. 2. 4. 8. 10. 11. 15. 16. 18.
*
25) Sanitätsrath Dr. Casper, C. Neue Promenade 5,
26) Sanitätsrath Dr. Moſes, C. Königftraße 46,
27) Geh. San.-Ratb Dr. Jaquet, W. Mohrenſtr. 29,
28) Sanitätsrathb Dr. Behr, N. Gartenftr. 26,
29) Dr. Karewski, N. Oranienburgerftr. 69,
30) Dr. Weyl, W. Yüsonftr. 105,
31) Dr. Igel, SO. Engelufer 4,
32) Sanitätsratp Dr. Fröhlich, Seybeliir. 7.
II. Regierungsbezirf Potsdam.
33) Sanitäteratb Dr. Straud, Charlottenburg,
34) Dr. Jacob, Prenzlau,
35) Dr. Meyerwiſch, Freienwalde a. O.,
36) Dr. Hausmann, Potsdam,
37) Dr. Hellwig, Neu Ruppin,
38) Dr. Brund, Zehdenid,
39) Oberftabsarzt a. D. Dr. Tiburtiug, Rirdorf,
40) Seh. San.:Rath Dr. Bolfert, Rummelsburg bei
Berlin,
41) Dr. Hang Baehr, Schweizerhof, Kreis Teltow,
42) Sanitätsrathb Dr. Appel, Brandenburg a./D.,
43) Medizinalratd Dr. Sander, Dallvorf,
44) Kreisphyfifus Dr. Prawitz, Kyritz,
45) Kreismundarzt Dr. Wolff, Joachimsthal.
III. Regierungsbezirk Kranffurt a. ©.
46) Dr. Stumpff, Wolbenberg,
AT) Dr. Sochatzy, Finfterwalbe,
48) Geh. Ean.:Rath Dr. Tiege, Frankfurt a. O.,
49) Geh. San.-Rath Dr. Rehfeldt, Franffurt a. O.,
0) Dr. Haber, Landsberg a. W.,
51) Sanitätsratd Dr. Ganſel, Reppen.
Potsdam, den 21. Dezember 1893.
Der Ober:Präfident, Staatsminifter von Achenbach.
Belanntmachungen des Königlichen
RNegierungs⸗Präſidenten.
Betrifft die ſchußfreien Tage auf dem Schießplatze bei Cummersdorf
für 1893.
279. Inter Hinmeis auf die Polizeis:Verordnung vom
2. November 1875 — Amtsbl. S. 366 — bringe ich
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die ſchuß⸗
freien Tage auf dem Scießplage hei Cummersdorf
für das Jahr 1893, wie folgt, feflgejegt worden find:
Dezember: 31.
Potsdam, den 20. Dezember 1893.
Der NRegierungs-Präftdent.
Betrifft die ſchußfreien Tage auf vum Sayichvlape bei Summersderf
ur 94.
280. Unter Hinweis auf die Polizei-Verordnung vom
2. November 1875 — Amtsbl. S. 366 — bringe ich
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die ſchuß—
freien Tage auf dem Scießplage bei Cummersdorf
für das Jahr 1894, wie folgt, feſtgeſetzt worden find:
Januar: 1. 6. 7. 10. 11. 14. 17. 18. 21. 24. 27.
28. 31.
Februar: 2. 4. 7.8. 11. 14. 15. 18. 21. 22.
25. 28
März: 1. 4. 5. 7. 11. 13. 14, 18, 22, 23, 3.
26. 27.
22. 22.
26. 29.
Mai: 2. 3. 6. 9. 12. 13. 14. 15. 20. 23. 24. 27
28. X.
Juni: 3. 4. 6. 10. 11. 13. 17. 18. 20. 24. 27. 29.
Auli: 1. 4 5. 8. 9. 11. 15. 10. 18. 22. 23. 25.
29. 30. |
Muguft: 1. 5. 6. 8. 12. 13. 15. 19. 20. 22. 26.
27. 29.
September: 2. 5. 8. 9. 10. 12. 16. 18. 19. 3.
24. 26. 80.
Dftober: 1. 3. 7. 9. 10. 14. 15. 17. 21. 22. 24.
28. 31.
November: 1. 4. 5. 7. 11. 12. 14. 18. 19. 21.
25. 2%. 28.
Dezember: 2. 5. 8. 9. 12. 13. 16. 19. 20. 23.
25. 26. 30. 31.
Potsdam, ten 20. Dezember 1893.
Der Negierunas-Präftdent.
Polizei:Berordnung,
beireffend das Berbot Des Mitführens von Fiſchereigeräthſchaften
auf Schiffen.
281. Gemäß s 137 des Geſetzes über Die allge—
meine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Geſ.
S. ©. 195) wird auf Grund der 68 6, 12, 15 des
Geſetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. Mär
1850 (G.⸗S. S. 265) unter Zuftimmung ded Bezirfe-
Ausſchuſſes nachſtehende Polizei-Verordnung erlaffen:
$ 1. Auf der Elbe und den ſchiffbaren und flöß—
baren natürliden Nebengewällern derſelben innerhalb
tes Regierungsbezirks Potsdam dürfen auf, in und an
Sciffsgefüßen und Fahrzeugen jeder Art und Benen-
nung, jowie auf, in und an Flößen und Baggerfahr-
zeugen Kijchereigeräthe irgend welder Art und Benen⸗
nung nur von den dafelbit zum Fiſchen mit folchen
Geräthen Berechtigten mitgeführt oder gehalten werden.
Dieſe Beſchränkung erftredt fih nicht auf Fifcherei-
geräthe in verpadtem Zuftande, welche nachweislich ale
Fracht- oder Paflagiergut befördert werden.
$ 2. Zumiderhandlungen werden ſowohl an dem
Pefiper der zu Unrecht mitgeführten Geräthe, wie an
dem Kührer des Fahrzeuges (Floßes u. |. mw.) mit Geld:
ftrafe big zu 60 (ſechszig) Marf geahndet.
Im Unvermögensfalle tritt an Stelle der Gelb:
ftrafe entiprechende Daftftrafe.
Potsdam, ten 16. November 1893.
Der Regierungs-Präfident.
Graf Hue de Brais.
Viebfeuchen.
282. SFeftgeftellt ift die Maul- und Klauen:
jeuche beim Rindvieh des Büdnerd Heefe zu Bies—
dorf, Kreis Niederbarnim, ſowie unter den Schafen
des Bauern Peger zu Bufendorf, Kreid Zauch-Belzig.
Erlhoſchen ift die Maul: und Klauenfeude
unter dem Viehbeſtand des Ziegeleibefigerd Seiler in
Steffenhagen, des Eigenthümers Hermann Finfel:
mann in Bobbin, des Gutsbeſitzers Jenifh in Prig-
watt, Kreis Ofigrianik.
w
513
In Trebbin und Umgegend find tolfmutbfranfe oder
der Tollwuth verdächtige Hunde nit mehr bemerkt unt
die angeordnete Hundeiperre daher aufgehoben worben.
Potsdam, den 23 Dezember 1893.
Der Negierungs-Präfident.
Befanntmachungen
der Königlichen Regierung.
Angreichung der Zinefcheine Meihe I. zu den Schuldverſchrei⸗
bungen der Preußischen Fenfelidirten 4 g igen Etaateanleibe von 1884.
21. Die Zinsideine Reihe II. Ar 1 bis 20 zu
den Schuldverſchreibungen der Preußiſchen fonfolidirten
4"/oigen Staatsanleibe von 1684 über die Zinjen für
die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Dezember 1903
nebft den Anweiſungen zur Abbekung der folgenden Reihe
werben vom 1. Dezember 1693 ab von der Kontrolle
der Staatöpepiere bierfelkft, Oranienftrafe Nr. 92/94
unten linfe, Vormittags von 9 bis I Uhr, mit Aus-
nahme der Sonn und Feſttage und der legten drei
Geſchäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsibeine fönnen bei der Kontrolle ſelbſt in
Empfang genommen oder durch die Regierungs-Haupt-
faffen, ſowie in Franffurt a. M. durd die Kreisfaffe
bezogen werden. Wer die Empfangnabme bei der
Kontrolle ſelbſt wünſcht, bat derſelben perſönlich oder
durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen
Reibe berechtigenden Zinsfcheinanweifungen mit einem
Verzeichniſſe zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda
und in Hamburg bei dem Kaiſeriichen Poftamte Nr. 1
unentgeltlich zu baben find. Genügt dem Einreider
eine numerirte Marfe als Empfangobeſcheinigung, jo
iſt das Verzeichniß einfach, wünſcht er eine ausdrückliche
Beſcheinigung, fo ift es doppelt vorzulegen. In leßterem
Falle erhalten die Einreiher das eine Erempfar, mit
einer Empfangsbeiheinigung verjeben, jofort zurüd.
Die Marke oder Empfangsbejdeinigung ift bei der Aus—
reichung der neuen Zinoſcheine zurüczugeten.
In Schriftwechfel kann die Kontrolle
der Staatspapiere fih mit den Inhabern
der Zinsjcheinanweifungen nicht einlaffen:
Wer die Zinsjceine durch eine der obengenannten
Yrovinzialfaffen bezieben will, bat derſelben die An—
weifungen mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbeſcheini⸗
gung verjeben, fogfeid zurüdgegeben und ift bei Aus—
bändigung der Zinsſcheine wieder abzuliefern. Formulare
zu diefen Verjeichniſſen find bei den gedachten Pro-
vinzialfafen und den von den Königlichen Regierungen
in ben Amtsblättern zu bezeichnenden ſonſtigen Kaſfen
unentgeltlich zu baben.
Der Einreihung der Schuldverſchreibungen bedarf
es zur Erlangung ber neuen Zinsſcheine nur dann,
wenn bie Zinsfeeinanweifungen abhanden gefommen
find; in biefem Falle finb -b ichreibungen
an die Kontrolle der Staa der
genannten Provinzialfaffen ı
einzureihen. Berlin, de
Hauptverwalke
Borftehent
veröffentlicht, daß Formulare zu den Verzeichniffen von
unferer Hauptfaffe, den Königlichen Kreis- und Forftfaffen
und den Königl. Haupt-Steuer-Aemtern bezogen werden
fönnen. Potsdam, den 9. November 1893.
Königliche Regierung.
Ausreihung der Zinsfheine Meihe IV. au den 21prozentigen
Roten : Bernburger Gienbahn : Atien und ver Zineiheine
Reibe IN. zu den Aptogentigen Potsram: Mageburger ijenbahn:
Soligationen Lit. A.
22. Die Zinsiheine Reihe IV. AF 1 bis 10 zu den
2'/2progentigen Köthen- Bernburger Eijenbapn - Aftien
über die Zinfen für die Zeit vom 1. Januar 1894 his
31. Dezember 1903, fowie Die Zinsſcheine Reihe IX. M1
bis 12 zu den Aprogentigen Porsdam- Magdeburger Eiſen⸗
babn-Obligationen Lit. A. über die Zinfen für die Zeit
vom 1. Januar 1894 bis 31. Dezember 1899 nebft
den Anmeifungen zur Abhebung der folgenden Reihen
werten vom ?. Januar 1894 ab von ber Kontrolle
der Staatspapiere hierfelbft, Oranienftraße 92/94 unten
links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme
ter Sonn- und Feſttage und ber feßten drei Geſchäfts—
tage jeden Monate, ausgereicht werden.
Die Zinsſcheine fönnen bei der Kontrolle ſelbſt in
Empfang genommen ober durch die Regierungs-Haupt-
faffen, fowie in Frankfurt a. M. durch die Kreisfafje,
die Zinsjcheine zu den Köthen-Bernburger Eifenbahns
Aftien außerdem durch die Ciienbahn=-Hauptlafje in
Magdeburg bezogen werden. Wer die Einpfangnahme
bei der Kontrolle ſelbſt wünfcht, bat derfelben perſönlich
oder burd einen Beauftragten die zur Abbebung der
neuen Reihe beredtigenden Zinsfdeinanweifungen mit |
einem Verzeichniſſe zu übergeben, zu weldem Kormulare
ebenda und in Hamburg bei dem Kaiferlichen Poft-
amte Nr. 1 unentgeltlich zu haben find. Genügt dem
Einreider eine numerirte Marfe ald Empfangobeſcheini—
gung, jo if das Verzeichniß einfadh, wünſcht er eine
ausdrückliche Beſcheinigung, jo ift es doppelt vorzulegen.
Im fegteren Falle erhalten die Einreiher das eine
Erempfar, mit einer Empfangsbeideinigung verfehen,
jofort zurüd. Die Marfe oder Empfangsbejcheinigung
ift bei der Ausreichung der neuen Zinsſcheine zurüd-
zugeben.
mn Schriftwechfel kann die Kontrolle
der StaatSpapiere fich mit den Inhabern
der Zinsfcheinanweifungen nicht einlaffen.
Wer die Zinsfcheine durch eine der oben genannten
Provinzialfafien beziehungsweiſe dur die Eiſenbahn—
Hauptfaffe in Magdeburg beziehen will, hat derſelben
die Anmeijungen mit einem doppelten Berzeichniffe ein-
jureichen. Das eine Verzeihniß wird, mit einer Em—
ofangsbeſcheinigung verfehen, jogfeich zurückgegeben und
if bei Aushändigung ber Zinsſcheine wieder abzuliefern.
Formulare zu dieſen Verzeichniffen find bei ben ger
achten Provinzialfaffen und ten von den Königlichen
Regierungen in ben Amtsblättern zu bezeichnenden
Jonftigen Kaffen unentgeltlich zu haben.
Der Einreihung ber Aktien beziehungsweife Obli-
m bedarf es zur Erlangung der neuen Zind-
dann, wenn bie Zinsidheinanweitiuagn B-
sıA
handen gefommen find; in dieſem Kalle find die Aktien Vorſtehende Befanntmadung wird mit dem Be:
beziehungsweiſe Obligationen an bie Kontrolle ber | merfen zur öffentlichen Kenntniß gebradt, daß Kermu:
Staatöpapiere oder an eine der genannten Provinzial: | are zu den Berzeichniffen von unferer Dauptfafle, den
faflen mittels befonderer Eingabe einzureichen. Königlichen Kreis: und Forflfaffen und den Königlichen
Berlin, den 16. Dezember 1893. Haupt-Steuerämtern bezogen werden fönnen.
Hauptverwaltung der Staarsfchulden. Potsdam, den 20. Dezember 1893.
* x * Koͤnigliche Regierung.
Ueberficht des Zuſtandes der Elementarlehrer-Wittwen- und Waiſenfaſſe für das Rechnungsjahr 1. April 1892193.
23. Nachftehende Ueberfiht der Einnahme und Ausgabe der Efementarfehrer-Wittmen- und Waifenfaile ım
Rechnungsjahre 1892/93 wird gemäß $ 19 der revidirten Statuten vom 7. Dezember 1871 zur allgemeinen
Kenntniß gebracht. Die Ueberficht ift auch durch die Kreisblätter zu veröffentlichen.
ö— — — ⸗— —
— — — — —
8 Kapitalvermögen
& Näherer Nachweis«s. a arte Ada Baar.
* M. Vf. M. vi.
Einnahme. |
A. Beſtand aus dem Rechnungsjahre 1891/92. 1 096 108 | 90 — | _
B. An laufenden Einnahmen. |
1.1 Antrittsgelder — — — —
2.1 Gehaltsverbeſſerungsgelder — —
3.1 Kapitalzinſen — —
4.1 Jahresbeiträge der Kaſſenmitglieder — —
5.1 Gemeindebeitraͤge — —
6.| Neubelegungen bezw. zurückgezahlte Kapitalien 18100 | —
7.1 Sonftige Einnahmen — —
8. * — aus der Staatskaſſe — —
Summa der Einnahme 42 9 165 673 : #
Ausgabe |.
1.1 Berwaltungsfoften | —
2.| Penfionen für Wittwen und Waiſen —
3.1 Neubelegungen bezw. zurückgezahlte Kapitalien —
4.1 Sonſtige Ausgaben —
Summa der Ausgabe
Wiederholung.
Die Einnahme
= Ausgabe
Befanntmadhung.
24. An die Stelle ded NRegulativs vom 1. Fe-
bruar 1887, betreffend Ausbildung, Prüfung und An⸗
ftellung für die unteren Stellen des Forſtdienſtes in
Verbindung mit dem Militairdienfte im Jägercorps
tritt ein neues Negulativ vom 1. Oftober d. 5.
Die Einficht deifelben ift in den Büreaug ber
Herren Kreislandräthe und Revierverwalter geftattet.
Potsdam, den 12. Dezember 1893.
Königliche Regierun
Bekanntmachungen der Baif erlichen
Dber:Boftdireftion zu Potsdanı.
Defanntmahung.
62. Bom 1. Januar 1894 ab wird das Poft-
amt III. in Falfenrehde in eine Poftagentur mit Fern⸗
Iprechbetrieb umgewandelt und in Bezug auf Betriebs—
verband und Rechnungslegung dem Poftamte in Wufter-
marf zugetbeilt werben. Als Veberweilungs-Poftanftalten
für dag Rechnungsjahr 1892/93 beträgt
Beſtand am 1. April 1893 | |
Potsdam, den 19. Dezember 1893. Königliche Regierung. Abtheilung für Kirden- und Schufmelen.
|
165 673 | 40
165 665 | 50
1114208 | 90
haben die Poftämter in Kein (Havel) und Bornim
(Mark) zu dienen. Aenderungen in dem Poſtengange
für die demnächftige Poftagentur treten nicht ein.
Potsdam, den 16. Dezember 1893.
Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirektor.
Bekanntmachungen des Königlichen
Provinzial: chul⸗Kollegiums.
ekanntmachung. u
Die Aufnahmeprüfung im hiefigen Königlichen
Rehrerinnenfeminar wird am 22. und 23. Februg
1894 abgehalten werden. Die Anmeldungen find I
zum 1. Februar 1894 an ben Herrn Seminardiren⸗
Moldehn, SW. Kleinbeerenſtraße 16/19 zu ro
und denjelben beizufügen 1) ein kurzer Lebenslauf, 2) .
Geburtsſchein, 3) das Zeugnig über die bishet *
pfangene Schul⸗ bezw. private Vorbildung, 4) ein
liches Führungsatteſt — nur von Denjenigen
bringen, welche 3. Zt. der Aufnahmepräfung le
17.
—
315
Schule mehr bejuchen —, 5) ein ärztliches Atteft über
normalen Geſundheitszuſtand. Zugelaffen werden zur
Aufnahmeprüfung nur folde Bewerberinnen, welche vor
dem 1. April 1894 das 16. Lebensjahr vollenden, doc
ift, wenn dad Ergebniß der Prüfung ein günftiges und
ber Gefundheitszuftand der Bewerberin ein befriedi-
gender iſt, ein Dispens wegen Mangeld an bem be:
zeichneten Alter bis zu 3 Monaten zufäffig.
Berlin, den 6. Dezember 1893.
Königliches Provinzial-Ecuflfollegium.
Befanntmadung.
18. Die Entlafjungs- Prüfung im Königlichen Schul⸗
lehrer-Seminar zu Cöpenid wird vom 5. bis 10.
März 1894 abgehalten werden. Zu dieſer
Prüfung werden auch nidt im Seminare gebildete
Schulamts-Candidaten, welde das zmanzigfte Lebensjahr
zurüdgelegt haben, zugelaffen. Die Anmeldungen find
bis zum 5. Februar 1SBA an uns einzureichen
und denſelben beizufügen: 1) der Lebenslauf, 2) der
Geburtsſchein, 3) das Zeugniß eines zur Führung eines
Dienftfiegeld berechtigten Arztes über normalen Gejund-
heitszuftand, 4) ein amtlicdhes Führungsatteft, 5) eine
Probefchrift mit deutſchen und Tateiniichen Lettern und
6) eine Probezeichnung, beide mit der Verſicherung, daß
fie der Einfender felbfiftändig angefertigt bat. Erfolgt
auf die Meldung fein ablehnender Beicheid, jo haben
fid) die betreffenden Schulamts-Aſpiranten am Tage vor
Beginn der Prüfung dem Herrn Eeminar-Direktor um
5 Uhr Nachmittags vorzuftellen.
Berlin, den 14. Dezember 1893.
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Befanntmahung.
Die Aufnahme-Prüfung am Königliden Schul:
Iehrer- Seminar zu Göpenid wird vom 10. bis
12. März 1894 abgehalten werden. Die An:
meldungen find bis zum 16. Februar 1894
an die Seminar-Direction zu Göpenid einzureichen
und denſelben beizufügen: 1) ver Lebenslauf, 2) der
Geburtsſchein, 3) der Impfſchein, der Revaccınations-
ſchein und ein Gejundheitsatteft, auggeftellt von einem
zur Führung eines Dienftfiegels bereditigten Arzte, 4) ein
amtliches Führungsattefl, 5) die Erflärung des Vaters
oder an deſſen Stelle des Nächftverpflichteten, Daß er
die Mittel zum Unterhalte des Alpiranten während ber
Dauer des Seminarfurfus gemäbren werde, mit ber
Beicheinigung der Ortsbehörde, daß er über die dazu
nöthigen Mittel verfüge.
Berlin, den 14. Dezember 1893.
Königlihes Provinzial-Schul-Kollegium.
Befanntmadhung.
20. Die Aufnahme-Prüfung am Königlichen Stadt:
Schullehrer-Seminar zu Berlin wird am 28, Februar
und 1. Mär; 1894 abgehalten werden. Die An-
meldungen find bis zum 7. Februar 1894 an
den Seminar-Direftor, Herrn Schulrath Paaſche ein-
zureichen und denſelben beizufügen: 1) der Lebenslauf,
2) der Geburtsjchein, 3) der Impfichein, der Revacci-
nationsjchein und ein Geſundheitsatteſt, augsgeftellt von
19.
einem zur Führung eines Dienftfiegeld berechtigten Arzte,
4) ein amtlihes Führungsatteft, 5) die Erflärung des
Vaters oder an deſſen Stelle des Nüchfiverpflichteten,
baß er die Mittel zum Unterhalte des Ajpiranten
während der Dauer bed Seminarfurjus gewähren
werde, mit der Beicheinigung ber Ortöbehörbe, daß er
über die dazu nöthigen Mittel verfüge.
Berlin, den 6. Dezember 1893.
Königlihes Provinzial-Schul-Kollegium.
Defanntmachung.
Die Entlaffungs-Prüfung im Königlichen Stabt-
Schulfehrer-Seminar zu Berlin wird vom 22. bis
27. Februar 1894 abgehalten werben. Zu diefer
Prüfung werden aud nidt im Seminare gebildete
Schulamts-Candidaten, welche das zwanzigfte Lebensjahr
zurüdgelegt baben, zugelaffen. Die Anmeldungen find
bi8 zum 22, Aanuar 1SBA an uns einzureichen
und bdenjelben beizufügen: 1) der Lebenslauf, 2) der
Geburtsſchein, 3) das Zeugniß eined zur Führung eines
Dienftfiegeld berechtigten Arztes über normalen Ge-
jundheitszuftand, 4) ein amtliches Führungsatteft, 5) eine
Probeihrift mit beutfchen und Tateinifchen Leitern und
6) eine Probezeihnung. Erfolgt auf die Meldung fein
ablehnender Beſcheid, jo haben fi die betreffenden
Schulamts-Afpiranten am Tage vor Beginn der Prüfung
dem Herrn Seminar-Direftor um 5 Uhr Nachmittags
vorzuftellen.
Berlin, den 6. Dezember 1893.
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Bekanntmachung.
22. Die Rektorats-Prüfung wird hier am
1. und 2. Mai 1894 und nur, wenn die Zahl der
Meldungen e8 erforderlich macht, auch noch am 5. und
6. Juni 1894 abgehalten werden. Die Anmeldungen
find an ung big zum 20. Februar 1894 einzureichen, und
zwar von den im Amte ftehenden Lehrern durch die bezüg—
fihen Kreis-Schulinipeftoren und find denfelben beizu—
fügen: 1) ein felbfigefertigter Lebenslauf, auf deſſen Titel-
blatte der volfftändige Name, der Geburtsort, dag Alter,
die Confelfion und das augenblickliche Amtsverhälmiß
des Kandidaten angegeben ift, 2) die Zeugniſſe über die
empfangene Schul» oder Univerfitätsbildung und über
Die bisher abgelegten Prüfungen, 3) ein amtliches
Führungsatteft, 4) Angabe, ob Eraminand die abſolute
(auf Grund einer für zwei fremde Spracden abzu—
fegenden Prüfung) oder nur die beichränfte Befähigung
für ein Rektorat an einer beflimmten Schule, zu dem
er von den Bejegungsberechtigten bereits in Augficht ge-
nommen ift, zu erlangen wünſcht.
Berlin, den 6. Dezember 1893.
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
21.
Befanntmadhung.
23. Die Lehrerinnen-Prüfung zu Potsdam wird
vom 5. bis 7. Mär; 1894 abgehalten
werden. Zu dieſer Prüfung werden nur foldhe Be:
werberinnen zugelaifen, melde das achtzehnte Lebensjahr
vollendet haben. Die Anmeldungen, in denen anzugeben
ift, ob die Prüfung für Volfsfchulen oder mittlere und
316
böbere Maͤdchenſchulen gearünidt wirt, fint irüreftene | Alter, Die Confeſſion und der Wobners der Bewerberin
bis zum 8. Aekruar 1694 an unge einzureiken unt jJanzugeben in, 2) en Tauf- bezw. Geburtsſchein,
find tenie!ben beizufügen: 11 eın jeıbtzgefertister Yelene- 31 Zzeugn: ſſe über Tie bisber empiangene Schulbil dung
lauf, auf teilen Titelblatte ter vellfiantige Name, der und über enra ichon keitantene Prüfungen, 4 cin
Geburts ort, Tas Alter, die Gonieifien amd ter Wehner: 'amılides Aübrungezeuanif, 5) ein ven emem zur
der Bewerberin angegeben iſt, 2) ter Gekurieidein, | zübrung eines Dreenſtſiegels teredrigien Arte aus:
3) die Zeugnijie über tie bisber empfangene Schul⸗geñelltes Zeugniß über ten Geſundbeitszuſtand. Beim
bildung und bie etwa jden Eeitantenen Prüiungen, Eintritt in tie Prüfung ſind 12 M. Prüfungsgebübren
3) ein emtliches Führungsatteſt und 5) ein von einem und 1,50 M. Siempelgebühren zu entrichten. Die
zur Führung eines Dienitfiegele berechtigten Arzte aus- legteren werden ter Eraminantın ım Falle Ted Rıidı
geftelltes Atteſt über normalen Geluntbeirszuitand. |teitebens ber Prüfung wieter zurüdgezable werten.
Beim Eintritt in die Prüfung baben die Bewerberinnen
eine von ihnen gefertigte Probeſchrijt auf einem balben
Bogen Zueriolio mit deutihen und lateiniſchen Lettern
und eine Prokezeichnung abzugeben.
Berlin, ten 6. Dezember 1593.
Königliches Provinzial: Schulfellegium.
Befanntmabung.
2A. Die Lehrerinnen-Prütung zu Aranffurt a. ©.
wird vom 1. bis 3. Mar; 1894 abcgehalten
werten. Zu dieſer Prüfung werten nur ſolche Be:
werkerinnen zugelafien, welche Das achtzehnte Yebengjabr
volfentet haben. Die Anmeldungen, in denen anzugeben
ift, ob die Prüfung für VBolfsidulen oter mittlere und
böbere Mädchenid ufen gemünict wird, fine fpäteflens
bis zum 3. Februar 1894 einzureiden und
find tentelben beizufügen: 1) ein jefkitgefertigter
Vebenslauf, auf deſſen Titelbfatte ter vollitintige Name,
ter Geburtsort, Das Alter, die Gonfeifion und ter
Wohnort der Berrerberin anzugeben ift, 2) ter Geburte-
ichein, 3) Die Zeugniffe über Die bieber empfangene
Schulbildung und die etwa ſchon beftandenen Prüfungen,
4) ein amtliches Führungsatteſt und 5) ein von einem
zur Führung eines Dienftfiegels berechtigten Arzte aus—
geftelltes Atteſt üfer normalen Geſundheitszuſtand.
Beim Eintritt in die Prüfung baben Die Bewerberinnen
eine von ihnen gefertigte Probeſchrift auf einem baiben
Bogen Querfolio mit Deutiden und lateiniſchen Yertern
und eine Probezeichnung abzugeben.
Berlin, den 6. Tezember 1593.
KRöniglides Provinzial-Schul-Kollegium.
Befanntmadhung.
23. Die Prüfung zur Erlangung der Yehrbefäbigung
für den franzöſiſchen und engliſchen Epradunterridt an
- mittleren und böberen Mädchenſchulen mird in Berlin
im Lokale der Eliſabethſchule, Kochfiraße 65, vom
30. Mai 1894 ab ſtattfinden. Zu der Prüfung
werden nur jolche Bewerberinnen zugelafjen, welde das
achtzehnte Lebensjahr vollendet und ıbre ſittliche Un-
beſcholtenheit, ſowie ihre förperlide Befäbigung zur
Verwaltung eines Lehramtes nachgewieſen haben. Die
Meldungen zu dieſer Prüfung find ſpäteſtens bie zum
29. April 1SBA einzureichen und es ift in dem
Geſuche anzugeben, ob die Ablegung ber Prüfung in
beiden Spraden und wenn nur in einer, in welder
von beiden fie beabfichtigt wirt. Der Meldung ift bei-
zufügen 1) ein jelbftgefertigter Vebenslauf, auf deſſen
Titelblatte der vollſtändige Name, der Geburtsort, das
Perlin, ten 6. Teegemter 1-03.
Königliches Provinzial: Sdul-Rollegum.
Refanntmadbung.
26. Die Zdulvortteberinnen- Prüfung wird bier
am 28. Mai k. I. abgedalien werten. Zu
dieſer Prüfung werden nur ſolche Yebrerinnen zugelafien,
welche ten Nachweis einer minteftend fünfjä
Yebrrbängfeit zu fübren vermögen und mindeſtens zwei
Sabre ın Schulen unterrichter baben. Die Anmeltungen
ind an uns bis zum 28. April 1894 cin
zureiden und find denſelben beizufügen: 1) ein je!bir-
geferrigeer Lebenslauf, auf deſſen Titelblatt der voll
ſtändige Name, ter Geburtsort, Das Alter, tie Con—
feſſion und ter Wobnort ter Perrerberin angegeben
it, 2).ter Geburtsſchein, 3) die Zeugniffe üter tie
icon keitandenen Prüfungen, 4) ein amtlides Fübrungs
atteft, 5 ein Zeugniß über die Lebrtbätigkeit, 6) en
von einem zur Fübrung eines Amtefiegels bereditigten
Arzte ausgeſtelltes Arreft über normalen Geſundbeus
zuftand. Berlin, ten db. Dezember 1593.
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Bekanntmachung.
27. Die Lebrerinnen-Prüfung wird bier vom
1. Mai 1894 an abgebalten werten. Zu dieſer
Prütung werden nur volche Bewerberinnen zugelafien,
welde Das achtzebnte Lebensjahr vollentet baben. Die
Anmeldungen, in Tenen anzugeben iſt, ob Nie Prüfung
für Bolfstd'ufen oder mittlere und böbere Madchen
ſchulen gewünſcht wird, find ſpäteſtens bis zum 30ſten
März 1894 an uns einzureiden und find denſelben
beizufügen: 1) ein telbitgefertigter Lebenslauf, auf deſſen
Titelblatte der vollftandige Name, der Geburtsort, Das
Alter, Die Confeſſion und ter Wohnort der Bewerberinnen
angegeben ift, 2) der Geburtoſchein, 3) die Zeugnijie
über tie bisber empfangene Schulbildung und Die etwa
ſchon Feftantenen Prüfungen, &) ein amtliches Fübrungs
atteit und 5) ein von einem zur Führung eines Dienit-
fiegel& berechtigten Arzte ausgeftelltes Atteft über normalen
Gejundheitszuftand. Beim Eintritt in die Prüfung
haben die DVewerberinnen eine von ihnen gefertigte
Probeichrift auf einem halben Bogen Querfolio mir
deutſchen und lateiniſchen Lettern und eine Probezeichnung
abzugeben. Berlin, den 6. Dezember 1893.
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Bekanntmachung.
28. Die Mittelſchullehrer-Prüfung wird hier vom
24.—28. April 1894 und nur, wenn die Zahl der
517
Meldungen es erforberlidd madıt, auch noch vom 29.
Mai bis 2. Auni 1LS9A4 abgehalten werden. Die An-
meldungen mit der beftinmmten Angabe, in welchen Fächern
der Kandidat (efr. Allg. Beftimmungen vom 15. Oftober
1872. $ 12) die Befähigung als Lehrer an Mitteffchulen
und böberen Mädchenſchulen zu erlangen wünscht, find an
uns bis zum 20. Februar 1894 ven den im Amte ftebenten
Lehrern durch die bezüglichen Kreis-Schulinſpektoren
einzureichen und find denſelben beizufügen: 1) ein ſelbſt—
gefertigter YVebenslauf, auf deffen Titelblatte der voll:
ftändige Name, der Gebursort, Das Alter und Das
augenblickliche Amtsverhältniß des Kandidaten angegeben
iſt, 2) das Zeugniß über die bisher empfangene Schul⸗
oder Univerfitätshiltung und über die bisher abgelegten
Prüfungen, 3) ein amtliches Kührungsattefl. Die-
jenigen, welde noch fein öffentlihes Amt beffeiden,
baben nod einzureichen A) ein von einem zur Führung
eines Dienftfiegeld berechtigten Arzte ausgeftelltes Atteft
über normalen Gejuntbeitszuftand.
Berlin, den 6. Dezember 1893,
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Bekanntmachung.
29. Die- Prüfung der Lehrer an Taubſtummen—
Anftalten beginnt hier am 3. September 1894.
Zu dieſer Prüfung werden zugelaffen Beiftliche, Kan—
didaten der Theologie oder der Philologie, ſowie
jolde Bolfsichullehrer, welche Die zweite Prüfung be—
ftanden umd ſich mindeſtens zwei Jahre mit Taub—
ftummenzUnterricht beichäftigt haben. Die Anmeldungen
find? an uns bis zum 4. Juni 1894 einzureichen und
denjelben beizufügen: 1) ein felbftgefertigter Lebenslauf,
auf deſſen Titelblatt der vollftändige Name, der Ge-
burtsort, das After, die Konfeifion und das augenblid-
liche Amtsverbälmiß des Bemerbers anzugeben ift;
2) die Zeugniffe über die empfangene Schul- ober
Univerfitätsbildung, ſowie über die bisher abgelegten
Prüfungen; 3) ein Zeugniß über die bisherige Thätig-
feit des Bewerbers im Taubſtummen-Unterricht; 4) ein
amtliches Führungsatteſt; 5) ein von einem zur Führung
eined Dienftfiegeld berechtigten Arzte ausgeftelltes
Zeugniß über normalen Gejundheitszuftand.
Berlin, den 14. Dezember 1893.
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Befanntmachungen der Königlichen
Kontrolle der Staatspapiere.
Befanntmadhung.
35. In Gemäßheit des $ 20 tes Ausführungs-
ejeged zur Civilprozeßorpnung vom 24. März 1879
— ©. 281) und des $ 6 der Verordnung vom
16. Juni 1819 (G.⸗S. ©. 157) wird befannt gemadıt,
bag die der Sculfaffe in Frehne, Kreis Oftprignig,
gehörir “mfdfcheine von 1842
691 über 500 Thlr. und
M über 50 Thlr.
find.
‚an
fih im Beſitze dieſer
“theg Der unter:
der Dem
Gutsherrn über die Schule zu Frehne, Königlichen Ge-
beimen NRegierungsratb von Graevenitz zu Frehne
anzuzeigen, widrigenfalls das gerichtliche Aufgebotsver-
fahren behufs Kraftloserflärung der Urfunden beantragt
werten wird. Berlin, den 22. Dezember 1893.
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Bekanntmachungen der Königl. Direktion
der Rentenbank der Provinz Brandenburg.
Befanntmadung.
1A. Bei der in Folge unferer Bekanntmachung vom
24. 9. M. heute geichehenen öffentlichen Verlooſung
von NHentenbriefen der Provinz Branden:
burg find folgende Apoints gezogen worden:
1. 4°/, Nentenbriefe Litt. A. zu 3000 M.
(1000 Thlr.) 156 Stüf und zwar die Nummerns
191 256 475 570 590 1090 1170 1244 1326 1360
1535 1572 1701 1736 1916 2048 2325 2446 2551
2596 2618 3252 3529 3628 3644 3675 3793 3806
4168 4349 4380 4445 A514 4958 4974 5291 5303
5450 5591 5701 5703 6233 6676 6710 6864 7012
1021 7222 7251 7489 7607 7953 7959 8026 8281
8337 8387 8468 8472 8619 8782 8813 8820 8851
8940 9026 9352 9432 9514 9611 9766 9801 10043
10226 10233 10556 10633 10705 10720 10887
10904
11391
12304
13393
14097
14775
15452
16575
17033
18379
19099
10953
11434
12500
13433
14112
14841
15835
16583
17384
18432
19155
10971
11458
12744
13493
14163
14877
15851
16610
17581
18459
19200
10982
11918
12797
13556
14483
15158
15921
16822
17761
18540
19343
11046
12061
13095
13678
14498
15235
16366
16913
17960
18630
19355
11094
12151
13290
13782
14640
15316
16469
16959
18009
18780
19359
11227
12237
13300
13857
14765
15389
16486
16989
18248
19057
Litt. B. zu 1500 M. (500 Thir.) 53 Stüd und
zwar die Nummern: 4 404 1207 1319 1608 1818
2101 2132 2146 2173 2318 2351 2404 2482 2535
3080 3407 3547 3613 3643 3670 3712 3860 3947
3955 3975 3998 A131 A196 A246 4529 A549 4727
4730 4706 A884 5256 5280 5417 5559 5721 5763
3952 6144 6187 6199 6244 6246 6269 6356 6407
6413 6876.
Lite. C. zu 300 M. (100 Thlr.) 204 Stüd und
zwar die Nummern: 304 316 497 557 579 802 848
852 981 1292 1371 2067 2093 2229 2664 2667
2752 2852 2926 2930 3734 3790 4073 4275 4444
4548 4550 4620 4692 A736 4737 4808 5066 5118
3145 5203 5460 5716 5952 6233 6239 6512 6908
6994 7153 7175 7679 7813 7862 7882 8020 8479
9167 9204 9416 9571 9837 9974 10066 10195
10253 10272 10296 10356 10383 10587 10753
11001
11494
12177
13078
13823
15264
11058
11583
12385
13227
14316
19337
11173
11617
12682
13510
14662
AI
11332
11626
12781
13529
14676
11402
11770
12940
13592
14688
11432
11958
12970
13730
15071
11458
12174
13012
13822
AR
KR AS NT NEN
©
16110
16481
17447
18482
19221
20026
20996
21475
21847
22653
23068
23820
24390
24829
16175
16559
17893
18491
19515
20169
21183
21501
21857
22662
23089
23883
24589
24850
16197
16586
17947
18591
19626
20283
21218
21610
22171
22739
23390
23947
24083
24852
16276
16702
18011
18708
19820
20351
21221
21640
22334
22751
23398
23992
24745
24883
16303 7 16387
17012
18059
19000
19881
20631
21287
21641
22482
22804
23472
24060
24783
17067
18216
19016
19908
20699
21317
21834
22578
22828
23549
24084
24795
518
16413
17323
18383
19156
20023
20988
21437
21842
22652
22976
23037
24168
24824
. Litt. D. zu 75 M. (25 Thlr.) 174 Stüd und
zwar die Nummern: 24 165 626 837 1072 10857 1247
1297 1300 1591 1806 2022 2224 2263 2388 2753
2831 2895 2897 3187 3250 3346 A181 4574 4610
4612 4633 4874 4974 5069 5121 5145 5621 5629
661 5679 5784 5835 6000 6076 6243 6366 6505
6653 6654 6932 7368 7457 7498 7576 7648 7893
7972 8166 8226 8268 8389 8424 8639 8709 8797
8992 9083 9359 9437 9614 9969 10017 10109
10123
11003
12262
13062
13756
14880
15176
15903
16260
17265
17967
18404
19100
19791
20245
10507
11127
12386
13122
13828
14966
15315
16047
16355
17277
18044
18459
19368
19827
20389
10676
11479
12410
13327
13920
15001
15342
16114
16804
17426
18063
18484
19381
19911
20454
10754
11559
12468
13398
14141
15010
15465
16123
17000
17539
18099
18564
19422
19956
20496
Il. 342% Rentenbriefe.
3 Stüd und zwar die Nummern: 4 7
10928
11762
12549
13438
14557
15104
15661
16158
17203
17605
18244
18632
19462
20123
20529
Litt.
10943
11824
12625
13518
14564
15126
15696
16190
17240
17631
18287
18694
19622
20127
20620
©. zu
12.
10984
12192
12938
13705
14812
15166
15735
10214
17259
17819
18353
18810
19717
20242
20686
DM.
Litt. P. gu
Nummer 2.
Die Inhaber diefer Nentenbriefe werden aufge:
fordert, diejelben in coursfähigem Zuftande mit den
dazu gehörigen Coupons Ser. VI. N? 8-16 be:
ziebungsmweife Ser. 1 N? 6—16 nebft Talons bei der
biefigen Rentenbank-Kaſſe Kloſterſtraße 76. 1. vom
1. April f. 3. ab an den Werktagen von 9 bie 1 Uhr
einzuliefern, um biergegen’ und gegen Quittung den
Nennwertb der NRentenbriefe in Empfang zu nehmen.
Bom 1. April f. 3. ab hört die Berzinfung der aug-
gelooften Rentenbriefe auf, diefe felbft verjähren mit
dem Schluſſe des Jahres 1904 zum Vortheil ber
Rentenbank.
Die Einlieferung ausgelooſter Rentenbriefe an die
30 M. 1 Stück und zwar die
Die Zujendung des Geldes geihieht dann auj
Gefahr und Koſten ded Empfängers und zwar bei
Summen bie zu 400 M. durch Poftanmeifung.
Sofern es fih um Summen über 400 M. hantelt,
ift einem folhen Antrage eine ordnungsmäßige Quittung
beizufügen.
Berlin, den 18. November 1893.
Königlide Direction
ber Nentenbanf für die Provinz Brandenburg.
Befanntmachungen
des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors.
Befanntmadung.
17. Unter Bezugnahme auf den Erlaß ded Derm
Finanz: Diiniftere vom 8. Januar 1883 wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntnig gebracht, daß die Insſcheine
der Reichsanleihen künftig ſchon vom Einlöfungstage,
alfo vom 21ften ded dem Källigfeitdtermin vorauf-
gebenten Monats ab auf Reichsſteuern in Zahlung ge:
geben werden dürfen.
Berlin, den 18. Dezember 1893.
Der Provinzial-Steuer-Direftor.
Belanntmachungen der Königlichen
Eifenbabn:Direktion zu Berlin.
58. Am 1. Januar 1894 gelangen folgende Drud
ſachen zur Einführung: 1) Nachtrag VITL zum Tarıfe
Theil I. Heft 1 vom 1. Oftober 1890, enthalten?
Aenderungen des Vorwortes ımd der Tarifbeflimmungen,
inöbefondere aud über die Anwendung der Kurodiffe—
venzen, neue Frachtſätze des Klaſſentarifes und der Aus-
nahmetarife für Getreide bezw. Kleie, Bierfäſſer, Borke,
Cement, Kalf, Güter der Stüdgutflaffe 1. ın Wagen:
fadungen, phosphorhaltige Konverterihladen, Thon,
Diei, Schlafen, Eifenerze, abgeröftete Schwefelficie,
Zinferze, Bleierze, Steinfohlen und Schiefertbon.
2) Nadtrag II. zum Tarife Theil IL. — Heft 2 vom
1. Juli 1892, enthaltend Ergänzung des Vorwortes.
Aenderung der Beſtimmung über Anwendung der Kurs—
bifferengen, erhöhte bezw. ermäßigte und neue Fracht-—
ſätze des Klaſſentarifes, ermäßigte und neue Frachtſätze
der Ausnahmetarife für Getreide bezw. Holz, Borfe,
Glasſand, Glauberſalz, Kalk, Kartoffeln, Porzellanerde
ıc., gebrannte Steine, Steinfohlen, friſches SER,
Schwefelſäure, Schmefelfäure-Emballagen, phosphor⸗
haltige Konverterſchlacken, Fette. 3) Neuer Tarif
Theil II. — Heft 3, enthaltend Frachtſätze des Klaſſen⸗
tarifes und mehrere Ausnahmetarife für den Verkebr
zwiſchen Stationen des Direktionsbezirkes Bromberg
einerſeits und öſterreichiſchen Stationen nördlich der
Donau bis zur öſtlichen Grenzlinie Oderberg-Jablunkau
(einſchl.), ſowie Stationen der Linie Kloſterneuburg⸗
Wien-Schwechat-Hainburg andererſeits. Hierdurch ge—
langen zur Aufhebung der Oſtdeutſch-Oeſterreichiſche
Verbandstarif Theil III. vom 1. September 1887 nebſt
Nachträgen L—XVI. und Theil 11. Heft 3 vom 15ten
Aprit 1885 nebft Nachträgen L.—AVL, ſowie die ım
Rentenbanf:Kafje fann auch durch die Poſt portofrei | Publifationgmege eingeführten Frachtſätze, ferner bezüg-
und mit dem Antrage erfolgen, daß der Geldbetrag auf
gleihem Wege übermittelt werde.
lid) des Verkehrs mit Görlig die für dieſe Station ım
Sächſiſch-Oeſterreichiſchen Verbandstarife Theil II. —
quo
v
Amtsblatt.
Heft 3 vom 1. Juni 1892 nebſt Nachtrag J. und im
Sächſiſch-WeſtoöſterreichiſchUngariſchen Verbandstarife
Theil II. Heft 1 vom 1. Juni 1892 nebſt Nach⸗
trag 1. enthaltenen Fracdtjäge. Die nah NF 1 und 2
für Theit II. — Heft 1 und 2 zur Einführung fom-
menden neuen SFradtfäge bilden zumeift den Erſatz
für die außer Kraft tretenden Frachtſätze des Tarifes
Theil III. und enthalten ebenſo wie die Frachtfäge des
unter N? 3 genannten neuen Tarifed Theil IL —
Heft 3 Frachtermäßigungen und Frachterhöhungen. Kür
die in den bisher giltigen Tarifen Theil III. und
Theil IL — Heft 3 enthaltenen, überhaupt nicht oder
nur in geringerem Umfange benützten Frachtſätze find
neue Frachtſätze nicht wieder vorgeiehen.
Berlin, den 14. Dezember 1893.
Königliche Eijenbahn-Direftion,
Belanntmachungen der Kreisausſchüſſe.
Befanntmadhung.
36. Auf Antrag des Grafen von Königsmarck—
Plaue hat der Kreis-Ausſchuß unterm 17. November
d. 3. auf Grund tes 8 2 Abfag A der Pandgemeinde-
ordnung vom 3. Juli 1891 nad erfolgter Einwilligung
der fämmtlichen Betheiligten bejchlofien:
a. die Grundſtücke Kartenblatt 2 Parzelle N? 64 von
19 ar 90 qm Größe und 0,23 Thlr. Reinertrag
und Rartenblatt 3 Parzelle NE 33 von 78 ar
10 qm Größe und 0,92 Thlr. Neinertrag von
dem Gemeindebezirfe Alt-Bensdorf hiefigen Kreiſes
abzutrennen und mit dem im Kreife Wefthavelland
belegenen Gutsbezirke Plaue zu vereinigen;
b. die Grundſtücke Kartenblatt 3 Parzelle M 42
von 30 ar 40 qm Größe und 0,36 Thlr. Nein:
ertrag und Kartenblatt 3 Parzelle N? A5 von
15 ha 10 ar 80 qm Größe und 29,58 Thlr.
Reinertrag von dem im hiefigen Kreiſe belegenen
Gutsbezirke Roſenthal abzutrennen und ebenfallg mit
tem Qutöbezirfe Plaue zu vereinigen.
Dies wird gemäß S 2 „NT 8 der Randgemeinde-
ordnung mit dem Bemerfen zur öffentlichen Kenntnif
gebracht, dag die Beſchlußfaſſung in diefer Angelegen-
beit dur Erlaß des Herrn Minifterd des Innern vom
19. Juli d. 3. gemäß $ 58 des Randesvermwaltungs-
geſetzes vom 30. Juli 1883 dem unterzeichneten Kreis⸗
Ausſchuſſe übertragen worden ift.
Genthin, den 19. Dezember 1893.
Der Kreis-Ausſchuß des Kreiſes Jerichow II.
Perſonalchronik.
An Stelle des in den Ruheſtand verſetzten Ge⸗
heimen Regierungsrath Muyſchelsiſt der bisher bei
ber Kaiſerlichen Botſchaft in Wien beſchäftigte Regie⸗
rungs- und Baurath Nöder vom 1. Januar k. J.
ab an die hieſige Regierung verſetzt worden.
Der Regierungsaſſeſſor Dr. Hayeſſen iſt dem
Landrath des Kreiſes Zauch-Belzig zur Hülfeleiſtung in
den landräthlichen Geſchäften zugetheilt worden.
Im Kreife Ofthavelland iſt wegen bes am 16ten
d. M. bevorflehenden Ablaufs ihrer Dienftzeit der
—
519
Lehnichulgengutsbefiger Rönnefarth in Tarmow und
der Oberamtmann Keppler in Fehrbellin aufs Neue
zum Amisvorfieher bezw. Amtevorftcher-Stellvertreter
bes Amtsbezirks II, — Fehrbellin — ernannt worden.
Im Kreife Ruppin ift wegen des zum 19ten d. M.
bevorftehenden Ablaufs feiner Dienftzeit der Hauptmann
a. D. von Duaf zu Biel aufs Neue zum Amts-
vorfieher des Amtsbezirks X. Garz — ernannt
worden.
Im Kreife Niederbarnim find wegen des Ablaufs
ihrer Dienftzeit die Gutöbefiger Otzdorf und Wilhelm
Schültfe, beide in Schönom, von Neuem zum Amte-
vorfteher bezw. Amtsvorfteher-Stelfvertreter des Amts⸗
bezirfd XXXIII. — Schönow ernannt worden.
Im Kreife Wefthavelland ift an Stelle bes ver:
ftorbenen NRittmeifters a. D. und Domberrn Grafen
von Bredomw zu Surg drieſa der Rittergutöbefiger
Premier-Lieutenant a. D. Karl Graf von Bredow
ebendajelbft zum Amtsvorſteher des Amtsbezirfs IV. —
Burg Friefad — ernannt worden.
Des Könige Majeftät haben geruht, dem Kreie-
jefretär Leutſch in Freienwalde den Character ale
Kanzleirath zu verleihen.
Die Kataftereontroleure Dermeling in Beedfom,
Hamann in Brandenburg a. 9. und Liehr in Kyritz
find zu Steuer⸗-Inſpectoren ernannt.
Die Civilanwärter Bes und Burmeifter in
Potsdam, ſowie die Militäranwärter Bertram,
Heitmann und Wriedfe in Berlin find zu Re—
gierungs-Supernumeraren ernannt worden.
Der bieherige Bfarrvermefer Chriftian Louis Konrad
Looſe ift zum Pfarrer der evangelifchen deutſch⸗refor⸗
mitten Gemeinde zu Strasburg U.⸗M., Diözeje Stras⸗
burg U.-M., beftellt worden.
Der biöherige Hilfsprediger Friedrich Ferdinand
Beier in Pankow ift zum Diafonus der Parodie
Pankow, Diözefe Berlin — Rand II., beftellt worden.
Der bisherige Hilfsprediger Karl Friedrich Julius
Knape ift zum Diafonus bei der evangeliichen Ge-
meinde ber Stadtkirche zu Alt-Tandeberg, Diözeſe
Strausberg, beflellt worden.
Die Lehrer Fiſcher, Pawlomefi und Schnieber
find als Gemeindeſchullehrer in Berlin angeflellt worben.
Die Lehrerin Waldo ift als Gemeinbefchulfehrerin
in Berlin angeftellt worden.
Vermiſchte Nachrichten.
Die Eintragungen in das Handelgregifter werben
im Jahre 1894 durch den Deutichen Reichsanzeiger,
den biefigen Stadt» und Lanbboten, die Voſſiſche un
Berliner Börfen-Zeitung, die in das Mufterregifter nur
durch den Deutſchen NReichdanzeiger veröffentlicht. Die
Regifterfachen bearbeitet der Amtsgerichtsratb Luhme
unter Mitwirfung des Sefretaird Krauje.
Eberdwalde, den 13. Dezember 1893.
Königliched Amtsgericht.
Die Beröffentlihung der Eintragungen in unfer
Genoffenihafts-Regifter ım Jahre 1894 erfolgt außer
U | ___ | _ | ___ m _ zu
u
520
durch ten Deutſchen Reichsanzeiger durch ten biefigen| Zeitung, c. durch den Brandenburger Anzeiger, d. durch
Stadt: und Landboten, für ten Vorſchußverein zu das Kurmärfiihe Wochenblatt.
Joachimsthal aber durch den „Angermünder Anzeiger Brandenburg a. 9., den 15. Dezember 1893.
und Kreisblatt.” Königlihes Amtsgericht.
Eberswalde, den 13. Dezember 1893. BDBefanntmadhung.
Königliched Amtsgericht. Im Laufe des Jahres 1894 werden die Ein-
Befanntmahung. tragungungen in das Hanbeläregifter veröffentlicht
Mit der Führung des Handeld-, des Zeichen und | werden durch ten Deutſchen Reichs-Anzeiger, Die
Mufters, ſowie des Genoſſenſchafts-Regiſters ift bei dem | Berliner Börfenzeitung und die Voſſiſche Zeitung,
Amtsgericht zu Brandenburg für das Jahr 1894 der während die Bekanntmachungen der Eintragungen in
Amtsrihter Büchner unter Mitwirkung des Amts- das Genoffenichaftsregifter durch den Deutihen Reichs:
gerichts-Sekretairs Pinczakowski beauftragt. Die | Anzeiger, die Boffiihe Zeitung und je nah dem Sie
Aufnahme der zu den Eintragungen erforderlichen An-|der Genoſſenſchaft durch das Teltower bezw. Nieter-
träge findet jeden Donnerſtag und Sonnabend von | barnimer Kreisblatt, für Fleinere Genoffenichaften nur
11 big 12 Uhr Vormittags im Zimmer Nr. 43 ſtatt. durch den Deutichen Reiche-Anzeiger und das bezüglidhe
Die öÖffentlihen Befanntmachungen der Eintragungen | Kreisblatt erfolgen. Die auf die Regifter fih beziehen:
erfolgen: 1) für dad Zeichen- und Mufter-Negifler nur | den Geſchäfte werden von dem Richter und dem Gerichte:
durch den Deutichen Reichs- und Königlid) Preußischen | fchreiber der unterzeichneten Abtheilung bearbeitet.
Ctantsanzeiger, 2) für das Hanbeldregifter a. durch Berlin, den 20. Dezember 18693.
den Deutſchen Reichs-Anzeiger, b. durd die Börfen- Königliched Amtögericht IL. Abtheilung XVI.
Ausweifung von Ausländern aus dem Heichögebiete.
& | Name und Stand | Alter und Heimath Grund Behörde, | Detun .
. , des
u — — der welche die Ausweiſung a unas:
E bes Ausgewiejenen. Beſtrafung. beſchloſſen hat. ee
|
. 2. | 3. | 4. | 5. 6.
Auf Grund ded $ 362 des Strafgejegbude:
geboren am 7. AuguftiBetteln und Obdachloſig-Königlich preußiſcher 28. September
1872 zu Laubsdorf, keit, Regierungspräſident 1893.
Bezirk Freiwaldau, zu Breslau,
Oeſterreichiſch⸗Schle⸗
ſien, ortsangehoͤrig
11 Franz Starker,
| Knecht,
ebendaſelbſt
AIgnaz Wurmfeld, geboren am 23. Oktober Landſtreichen, Königlich bayerifhe,6. November
Goldarbeiter, 1875 zu RäbasSzent- Polizei: Direktion 1893.
Mihäly bei Terh, Ko- Münden,
mitat Raab, Ungarn,
ortsangehörig ebendaſ.,
31 Franz Zugsberger, |geboren am 21. No—⸗ſdesgleichen, diejelbe, 2, November
Bäder, vember 1872 zu Schar 1893.
denberg, Bezirf Schär:
Ding, Defterreich, orts⸗
angehörig zu Freinberg,
ebendajelbft,
Hierzu Bier Deffentliche Anzeiger.
(Die Infertionegebühren betragen für eine einfpaltige Drudzeile 20 Bf.
Belagsblätter werden der Bogen mit 10 Pf. berechnet.)
Rebigirt von der Königlichen Regierung zu Potédam.
| . Botsdam, Buchdruderei der A. W. Hayn ſchen Erben.
— — — — 1...
San und Kamen:-egifier
R zum Jahrgange 1893
des Amtsblatte
Der Königlichen Negieruug zu Potsdam und Der Stadt Berlin.
Die bei den Berorbnungen und Belanutmahungen im Ga: Megifter und bei den Namen im Namen: Begifer befindlichen
Nummern bilden die Seitenzahl, die mit einem * bezeichneten Selauntmachungen ſind im Seffentus⸗⸗ Anzeiger enthalten.
A.
Abdeckerei.
— Polizei⸗Verordnung, betr. das Abdeckerei⸗Gewerbe. 473.
Abladepläße.
— Polizei» Verordnun für Berlin, betr. die Abladung
von Küchen⸗ und eifgabfälen ıc. 20. auf den dazu
angelegten Abladepläßen
Ablagen, Ausladeftellen ıc. ıc.
— Tarif —* ‚die Ei Ein- und Ausladeftele am Mühlenkolk
ehdenick. 58.
— Zeit für. den Ladehafen an der Kiebitz⸗Laake zu Zeb-
— Cart ir „ie Ablage Hinter dem Holahpfe zu Neu-
Ruppin.
— Tarif für Die Aslage des Schiffseigners Heinrich Lenz
bei Fehrbellin.
— —5 für die Öffentlichen ſtaͤdtiſchen Auslaveftellen in
Charlottenburg.
— Tarif für die — am Lieper See. 446.
Ablöfungen ıc.
— Aufgebot von Ablöfungs- und Auseinanderfegungs-
fachen. 95. 722. 992. 1337. 1386. 1650.
Aerzte.
— Anwendung deutſcher Ausdräde auf den Todtenfcheinen
feitens der Aerzte. 69.
*Aerztelammer für die Provinz Brandenburg
und den Stabdtkreis Berlin.
— Neuwahlen für diefelbe. 788.
— Namen der zu Mitgliedern zc. gewählten Aerzte. 511.
“Alten, gerichtliche
— Aufgebot. alter aitten zum „nett der Bernichtung.
964. 1222. 1297. 1423. 178
an Inaften,f, a. Berfüherunge- @efell-
— Gefelifhaftsvertrag der Aktien - Gefellfchaft „Maat-
schappy tot exploitatie van de Erkner Kohlensäure-
Werke te Erkner by Berlyn. 38,
— Reuwahl des Direktorium der Prenzlau⸗Boitzenburger
Chauſſee⸗Aktien⸗Geſellſchaft. 87.
— Auszug aus den Statuten und Gefellfchaftsvertrag
der Aktien⸗Geſellſchaft Petzold & Company Engineers
Limited au Rondon. 17
— Statuten ber Aftien-Gefelffn „Ihe Socidte Fran-
gaise des Asphaltes, Limited“ ’(The French As-
phalte Company) zu London. 421.
Sab:Regifter
en a. Berfigerungs-Gefell-
erbefferte Statuten der Aktien⸗Geſellſchaft „The
British —— epeg Limited zu London. 463.
Alters Berficherung, Anvaliditäts. Verſiche—
ng? Ne
Amtsbezirt e.
— Abzweigung der Gemeinde Seeburg von dem Amts-
benirte veberig und Zutheilung berfelben zum Amts-
bezirke Groß⸗Glienicke im Kreife Ofthavelland. 1.
— Bildung eines Amtsbezirks XXXXVII.„Groß-Lichter⸗
elde“ ım Kreiſe Teltow. 305.
bzweigung der Gemeindebezirfe Schmödmig und
geutfen, der Gutsbezirke Radeland (jet Gemeinde⸗
begir Eihwalbe) und Schmödwigwerder von bem
Amtsbezirke Waltersdorf und Bildung eines befonderen
Amtsbezirks „Zeuthen” aus denfelben. 405.
Amtsblatt. ”
— Preis des Sach⸗ und Namen-Regifters. 483.
*Amtsltautionen.
— Aufgebot folder. 3. 16. 36. 260. 309. 395. 421.
127. 838. 871. 903. 970. 1003. 1124. 1216.
1308. 1420. 1423. 1461. 1479. 1567. 1721. ”
Mpotpefen, 1. a. Arznei-Tare.
erwendung unbenaturirten Branntweins zu Heil-
und wiffentihaftlicen Zwecken in Apothelen. 90.
— Anl egung je einer Apothefe in Spandau und in Erfher.
— —— einer Apotheke in Heegermühle bei Ebers⸗
walde.
— Desgl. in Feptendarf, 297.
— Erd nung einer Apotheke in Berlin.
— Desgl. der. „Drei
299.
auben » Apothele” in Berlin.
— Unfegung von 8 neuen Apotheken in Berlin. 399.
— Desgl. einer 2. Apothefe in Wittenberge. 484.
Arhibiafonate, erledigte und bezw. wieder.
eſetzte
net für 1893. 2. u
Attefte, ärztliche. ..
— Form ärztlicher Bene der Medizinalbeamten, 1 2. '
Auf üge (Fahrſtühle) j
olizei⸗ errang, betr. die Einrichtung und den
etrieb von einen. 150.
— Prüfung und Reviflon derfelben in den Kreifen Teltow
und Riederbarnim. 153.
Auswanderung.
— Warnung vor Schwindel-Agenturen. 336.
1
Auswanderung. Berlin, Polizei-Verordnungen fürden Stadtkreie
— Bermittelung von Verträgen mit Auswanderern behufs | — betr. das 5 Hafiellenmefen. 39.
Beförderung nad) Auftralien und Amerifa von Hamburg | — betr. den Betrieb auf dem ah vom Berl:
oder Stettin durch den Agenten Julius Pietſch zu Hamburger Produkten⸗Bahnhof zum fläbtifhen Gut
Berlin. 373. wert Ill. 68.
— Deögl. dur den Agenten Auguft Langer zu Berlin. | — betr. das Ausbrennen von Schorufleinen und dit
504. Reinigen der Räucerlammern ıc. .
— Desgl. dur den Agenten Karl Stangen zu Berlin. |] — Abänderung des 6 13 der Poligei-Berorbnung zu
504 Regelung des Verkehrs auf dem fädtifchen Viehboit
u .
Ausmeilung erlın. 125.
— von Ausländern aus dem Deutfchen ee nach | — betr. die Regelung des Wagenverfehre in den Mat
dem Eentralblatte für das Deutfhe Neid. 7. 19. 28. pallen. 252.
45. 55. 63. 73. 96. 108. 121. 46. 159. 179.191. 199.| — betr. die Regelung des Marktverkehrs in den Marlt
224. 244. 260. 272. 278. 291. 303. 318. 332. 340. allen. 252.
349. 357. 366. 383. 403. 427. 435. 449. 470. 478.| — betr. die Abladung und Lagerung von Rüden un
482. 489. 501. 510. 520. Bieifgabfälen ıc. ıc. auf ben dazu angelegten Ablatı-
Ben. .
— betr. die Desinfektion ber von Kranken mit ar
B. ſtekenden Krankheiten benutzten Effekten und Räume.
Bauſaq Baupolizei, Bauweſen. — betr. das Verbot der Benutzung von öffentlichen Fubt
eriitigung der Anlage B. der Bau-Polizei-Ordnung werten zum Transport von Cholera-, Poden- ı.
für die Bororte Berlin’s vom 5. 12. 189%. 29. Kranken. 361.
— Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung | — betr. Schutzmaßregeln gegen bie Gefahr anfledente
von Garniſonbauten. 80. Krankheiten bei dem Gewerbebetriebe der mit Lumzen.
— Beftimmungen für die Bewerbung um Leiftuugen für Knochen und Fellen handelnden Perfonen. 439.
Garnifonbauten. 85. — betr. Maßnahmen gegen Berbreitung ber Gem
— Abänderung der Bau-Polizei-Drdnyng für die Städte Rücenmarkshaut » Entzündung ober des NKopigmd'
des Regierungébezirks Potsdam vom 26. 1. 1872 frampfs. 431.
und derjenigen für das platte Land vom 15. 3. 1872,| — für die zur Lagerung von Spirituofen von meh 1
111. | 50 pEt. Tralles beſtimmten Tagerräume ıc. #3.
— Bedingungen für die Dewerbung um Arbeiten und| — Nenderung des 6 1 der Poligei-Verorbnung =
Lieferungen bei Staatsbauten. 111. 7. 1. 1892 zur Regelung der Fütterung der Schwer!
— Allgemeine Bertragsbedingungen für die Ausführung auf dem en Central⸗Viehbof. 439. Ä
von Bauten. 113. Bezirksausfchüſſe. |
— Berichtigung eines Wortes in ber Dan-Polijei-Drb- — Berlegung der Gefchäftsräume des Bezirksausfhufet
nung für die Vororte Berlin’d vom 5. 12. 1892. u Berlin. 252.
314. — Bein des —A zu Berlin. 269.
— Beftimmuugen über die Anftellung ber Königl. Bau-| — Ferien des Bejirksausſchuſſes zu Yotsdam. 274
fchreiber und technifchen Sefretäre in der Allgemeinen | Bier-Ausfhant.
Staats-Bauperwaltung. 320. — Polizei-Berordnung über die Einrichtung und den Ge—
Belobigung (für Rettung aus et ic.) brauh der beim Bier-Ausihant zur, Anwerdun)
— des Dienfifnechts Karl Kneifel zu Wölſickendorf. 124. fommenden Druck⸗, Leitungs⸗ und Zapfvorrichtungen. | u
— bee Gaſtwirths Ferdinand Minkwitz zu Klein-Köriß. Branntwein, Branntweinfteuer.
32.
— Vorſchriften für die ſteuerfreie Verwendung von un
— des Kellners Hermann Dietrich zu Pritzerbe. 232. denaturirtem Branntwein zu Heil-, wiſſenſchaftlichen
— des Fifchermeifters Wilhelm Otto zu Schifferborf. und, ‚gewerblicgen Zweden. 2. Ertrabeilage NM
90 . Stu
3%. . on
— des © ifere Karl Schwedfe zu Wernsdorf. 414. — Verwendung undenaturirten Branntweind IM den
— des Schülers Richard Schindler zu Berlin. 460. Apothelen. 90. |
Belohnung. — Sranntwein-Reinigungsorbnung ıc. 136. Dena
— Auoſeßung einer Belohnung von 1000 Mark für die] — Zuſammenſetzung des allgemeinen Branntwein— ‘
Ergreifung eines Raubmördere. 262. turirungsmittels. 324. oo. ah
— Desgl. von 300 Mark für die Ergreifung eines Raub-| — Herftellung von Branntwein zum niedrigeren »ie
moͤrders. 492. abenfaße. 355. nal
Bergg eſetz, Allgemeines. — Polizei⸗Verordnung für Berlin, betr. Beſtimuu 5
— Ausführungs-Anweifung zum Geſetze vom 24. 6. 1892, ür die zur Qagerung von Spirituofen von ME
betr. die Abänderung einzelner Beftimmungen des All⸗ ‚50 p&t. Tralles beftimmten Lagerräume 0. 7°
gemeinen Derggefedee vom 24. 6. 1865. 9. Brücken. Briden⸗
Berlin, Polizei Verordnungen für den Stadtfreis| — Feſtſetzung der Zeit für das Ziehen der anal
— betr. die Einrigtung und den Gebrauch der beim lappen der Oertraudtenbrüde über den 5 n
Bierausſchank zur Anwendung fommenden Drud», und der Potsdamerbrüde über den Landwehtla |
Leitungs- und Japfoorrichtungen. 14. Berlin. 23.
— betr. die den Hebammen in der Stadt Berlin ob-| — Brüden-Benennung in Berlin. 217. 2
liegenden Verpflichtungen. 31. — Durchfahrtshöhe der Waifenbrüde in Berlin. |
= |
DBrüden.
— Erhebung des Brüdenaufzugsgeldes für die Brücke
u Neuhaus. 505. ,
*Bürgerrecht.
— Regulativ für die Erhebung des Bürgerrechtsgeldes
in der Stabi PBrüd. 10560 gerrechtes
@.
Central-Randfhaft für die Preußiſchen Staaten.
— Aenderung des © 16, Abſ. 2 des Statuts derſelben.
Chauffeen
er Ausbau des von Ketzin in der Rich⸗
tung na
Köln an die Ehauffee Groß⸗Krentz — Schmergow. 4.
— € a Ga NR: für die Chauffee von Storkow
über Friedersdorf bis zur Spree bei Ren Zittau. 12.
— Desgl. auf der Ganufee von der früheren Communal⸗
Chauffee Lenzen-Eibfähre nach Kietz mit Abzweigung
na ebe e. 58.
ch der Gprlebener Fähre. 58
— Anlegung eines Chaufſeedammes im Ueberſchwemmungs⸗
ebiete der Spree zwifhen dem Dämerip- und dem
edbinfee. 61.
— Ehaufleegelvererhebung Bin die Ehauffee Schönefeld—
Waßmannsdorf Klein⸗Ziethen Mahlom— Zeltow.77.
— Neumahl des Prenzlau-Boigenburger
Chauſſee⸗Aktien⸗Geſellſchaft. 87.
— Anwendung des Ehauffeegeldtarifs anf verfchiedene
€ —I 124. 228.
— Chauſſeegelderhebun
Cunersdorf im Kreiſe
irektoriums der
auf der Ehauffee Lindenberg —
Beeskow⸗Storkow. 341.
— Desgl. auf der Chauffee Berlin— Königs-Wufterhanfen
bei Neu⸗Britz. 377.
— Berlegung einer Chauſſeegeldhebeſtelle der Chauffee
von Beeskow nah Storfow. 420.
Cholera.
— Barnung vor dem unvorfihtigen Gebrauh von Eis
aus nicht völlig reinen Genie 103. 105. 218.
— Aufhebung des aus Anlaß der
holeragefahr erlaffenen
Berbots der Ein- und Durchfuhr verfibiedener Gegen⸗
ände aus Rußland. 104.
— Warnung aus Anlaß der Choleragefahr. 341.
— Berbot der Ein- und Durchfuhr gebrauchter Kleider ıc.
ans Rußland. 360. 361.
— Polizei⸗Verordnung, betr. das Verbot der Benußung
von Öffentlichen Zuhrwerfen zum Transport von
Cholera. ıc. Kranken in Berlin. 361.
— Deal. betr. den Schiffsverkehr auf dem Stromgebiete
der Elbe während der Cholerazeit. 369.
— Einrihtung von ärztligen Eontrofftationen zur gefund-
beitspolizerlihen Ueberwachung des Shi rtsver⸗
kehrs der Havel und Spree ıc. 369. 385. 438.
— Unterfuhung des Gefundheitszuftandes der Schiffe-
(m erun auf Berliner Stromgebiet auf 890 Fluß-
iffen.
— —28 an bie Aerzte, ſich bei epidemiſcher Ver⸗
breitung der Cholera bei den Regierungepraͤſidenten
u melden. 377.
— Polizei⸗Verordnung, betr. das Verlaffen der Eiſen⸗
bahnzüge feitens der choleraverbädhtigen Reifenden,
vom 7. 9. 1892 wird aufgehoben. 385.
— Warnung vor der Benutzung des Flußwaſſers in un-
gefochtem Zuſtande. 419.
Cholera.
— Tragung der durh Maßnahmen gegen die Eholera
entftehenden Koſten. 419.
— oligei-Berorbnung über den Schiffsverfehr auf dem
tromgebiete der Elbe während der Eholerazeit. 483.
ci Aufhebung der ärztlichen Schiffscontrolftationen. 484.
igarren.
— Einridtung und Betrieb der
Cigarren beftimmten Anlagen.
Eommunalbefleuerung der Preußiſchen Staats⸗ꝛe.
Eifenbahnen.
— Reineinfommen der Staats- ıc. Eifenbabnen. 429.
— Dengl; der Paulinenaue-Neu-Ruppiner, der Prigniper,
der Wittenberge-Perleberger und der Dahme⸗Uckro'er
Eifenbahn. . |
jur Anfertigung von
395.
mergow führenden Fährweges im An⸗Communal⸗-⸗Landtag der Kurmark.
— Eröffnung deffelben am 15. 1. 1894. 483.
D.
Dampfkeſſel.
— Aa wegen Jenderun Fa Anweifung, et Ge⸗
nehmigung un uterſuchung der Dampflkeſſel vom
16. 3 1832. 205. 8
— Polizei⸗Verordnung, betr. den Gebrauch beweglicher
ampfleffel (ſog. Rofomobilen). 250.
— Unterfuhung der Dampfleffel durch A enteure bes
Berliner und des Magpeburger Damp eMeI-Revifione-
vereins. 9.
Deichverband.
— Beſtätigung ıc. eines ſtellvertretenden Deichhauptmanns
des Golmer Deichverbandes. 46.
Desinfektion
— unentgeltliche der Kleider ꝛc. von Hebammen in
Berlin. 78.
— von Waͤſche in den Berliner ſtädtiſchen Desinfektions⸗
anſtalten. 61. 274. 486.
— Poliger-Berorbnung, betr. Desinfektion der von Kranken
mit anftedenden Krankheiten benutzten Effeften und
Räume in Berlin. 285.
— Desgl. betr. Desinfektion bei anſteckenden Krankheiten
in Charlottenburg. 326.
Diafonate,
— erledigte und bezw. wieberbefehte.
158. 189. 210. 220. 243. 433. 470.
— Erridtung eines Jueiten Diafonats in der
Deutfch-Rirdorf, Didzefe Cöln Land II. 25
— Desgl. eines Diakonats in Pankow. 354.
— Desgl. eines zweiten Diafonats an der St. Paule-
Kirche zu Berlin. 468.
Domainen.
— Sequeftration der Domaine Beeskow mit den Bor:
werten Borheide, Lebmgrube und Sorge. 4.
— Zahlungen aus Domainen- sc. Veräußerungen und
Ablöfungen. 380.
Doffehrud.
— Polizei⸗Verordnung für die Wafferläufe des Doſſe⸗
rule. 245.
54. 72. 93. 120.
„Parodie
Einltommenftener.
— Abgabe der Steuererflärungen für das Veranlagungs-
jahr 1894/95. 487.
®
— — — — —
Eiſenbahnen.
TI. Angelegenheiten der Eiſenbahn⸗VBVerbände.
— Neuer Guütertarif im Norddeutſch⸗Galiziſch⸗Südweſti⸗
—— en Grenzverkehr. 5.
— Deu —— Gren ——
— ——— —— ifenbahn⸗Verband. 107.
— Deutſch⸗weſt ae SgehafenVerband.
Ungariſch⸗Deutſcher Viehverkehr.
— aa zum Süboftpreußifchen Berbanbegütertarif
ngarifh-Deutfcher Viehverkehr. 219.
—— —— Verband. 325.
— — Anhang zum Tarif für den Norddeutſchen Getreibe-
ertehr mit Galizien und der Bukowina. 326. 338.
roviſoriſcher Ausnahmetarif für die birelte Be⸗
Örberung von Yuttermitteln (Mais, Kleie ıc. ıc.)
von Stationen der ungarifhen Staatsbahnen. 375.
— Sütertarif von Dentfland nah Semlin transito.
Eis.
— — vor dem unvorfichtigen Gebraud gon Cie
aus nicht völlig reinen Gewäflern. 108.
Eiſe phahn⸗Aktien ꝛc., f. a. unter ainefäeine.
— Kündigung Mag gbeburg- Dafberftäbter und Berlin-
Be iſenbahn⸗Prioritaͤts⸗Obli⸗
ation
esgl. Berlin⸗Anhaltiſcher Eiſenbahn⸗Prioritäts⸗Obli⸗
ationen. 127.
*— Aufgebot von Eiſenbahn⸗Prioritäts⸗Aktien ıc. 331.
Eifenbahnen, f. a. Kleinbahnen ıc.
I. Allgemeines.
(Auch Eifenbahnen untergeorbneter Bedeutung.)
— Einführung der Betriebsordnung für die Hau t
eifenbahnen Deutfchlande und der Bahnordnung
Die De eneifenbahnen Deutſchlands mit dem 1. Sannar
— — der ſämmtlichen Polizei⸗Verordnungen für
Eiſenbahnen untergeordneter Bedeutung mit dem
1. Januar 1893.
— Zuflimmung des Berirtsanefuffes zur Polizei-Ber-
ordnung wegen des Ardeite ugpetriebes auf der
‚Reubauftrede Schönholz — Eremmen vom 6. 12.
— Berwendung der bisherigen Krachtbriefformulare bis
yum Ablauf des Monats uni 1893. 62. 128. 187.
— Direfter Gütertarif mit Stationen ber ferbiihen und
ul arifpen © Staatsbahnen, fowie der orientalifhen
abnen. 469
IV. Ungelegenbeiten ber einzelnen Bahnen
bezw. Eifenbahn: Direktiond: Bezirke.
a) Eifenbahn- Direktion au Berlin.
— —— des Zeitkartenweſens im Berliner Stadt⸗
und Ringbahn- und Borort-Berlehr. 70.
— 2 Saprfartenfyflem auf der Berliner Stabt-
und Ringbahn. 70.
— Beförderung com Wollfendungen für den Berline
MWollmartt. 187.
— Direkte Abfertigung von Reifegepäd nach den Oſtſee⸗
babeorten. 258.
— ——— des Perſonen- und Gepäckverkehrs
Wige en Sagard und dem Oſtſeebade Lohme. 258.
ufgabe von Wagenladungsgütern aller Art auf den
Stationen Tegel und ‚perligenfee der Neubauſtrecke
Schönholz-Eremmen. 6.
— eng der Station Rummelsburg-Rangirbahnhof
für die bferfigung von Leihen, lebenden Thieren
und Fahrzeugen.
— Zuſatzbeſtimmungen zur Teste rsordnung für die Eifen-
* Deutſchlands. 120
Gemeinſchaftliche Angelegenheiten
verfehiebener Eiſenbahn⸗Direktiondo⸗Bezirke.
— Jahetegunt ungen und Ermäßigungen für Aus-
effungögegen ände ıc. 5. 32. 52. 53. 71. 157. 168.
198. 233. —9— 289. 316. 339. 356. 382 (von Chicago).
402. 411. 425. 476.
— Nachträage zum Staatebahn- Gůtertarif Bromberg-
Magdeburg. 5.
— —— nach —* Thorn und Mlawka 18.
— Ausnahmetarif für Malz in Radungen von minbeftens
10000 k h den Frachtbrief und Wagen. — Desgl. des 9 altepunttes Alt⸗Mädewitz für den
— — ehr mit nit Stationen der arten —— — er Wagenladun üter⸗Verkehr. 339.
iſenbahn.
— Desgl. des Haltepunktes Pankow-Heinereborf für den
erfjonen- und Gepaͤckverkehr. 410.
esgl. der Statton Pantow-Schönpaufen für den
BWagenladun ng8-Büter-Berlehr.
— Desgl. der Station —— ide den Frachtſtück⸗
üter- und Vieh⸗Verkehr. 410.
uflieferung von Sendungen auf Station Buch. 410.
— — Eröffnung er Halteftelle Dlanfenburg I bei Berlin für
den Eil⸗ und Frachtſtüdgnt Bertehr. l.
ahrplan-Aenderungen. 469.
röffnung der Station Belten. Für die Abfertigung
von Kabrzeugen.
— Eröffnung der Endfireite Belten-Tremmen der Reben-
eifenbahn SHöndol-Eremmen für den Perfonen- und
Güterverkehr. 506.
— Des gl der Stationen Reinidendorf (Dorf), Heiligen-
fer. üterftation und Hennigsdorf für den Vieh⸗Verkehr.
— Re « Erleichterung für Weihnachten und Neujahr.
— Anbermeite — 8 mehrerer Betriebsamtsbezirke.
— Rene Anesaben des Oſtdeutſchen Eiſenbahn⸗Kursbuchs.
— Ausnahmetarif für Steinkohlen, Steinkohlenbrikets
und Koks. 219.
— Atanderung des Abſatzes 2 des 8 ’ zer Bedingungen
r einmonatliche ge tflundung.
erfonen- und Gepäckverkehr (neuer Tarif) mit
— flerreichifch-un ariſchen Bahnen. 258.
— Ausnahme-T Zarıte fü Torffiren, Torfmull und Futter-
mittel. 277. 287. Ks 289. 300. 315. 316. 325. 338.
375. 410. 426.
— Auenahmetarife für die Beförderung, von Heu und
eh: 288. 315. 316. 344. 356. . 426
Pan der Ausnahmefrachtfäge Kür Sal 356.
— — ers te Entfernungen im Binnen» und Wehfeiverleit
ben Asse taatsbahnen für Berlin, Eentral-
tha
"Enteignung von Brundflüäden, Borladung zu
Eiſenbahnen.
— Einführung verſchiedener neuer Druckſachen. 518.
b) Eiſenbahn-Direktion Bromberg.
— Eröffnung der Halteſtelle Kamlarken für den unbe-
ſchraͤnkten Perfonen-, Gepäd-, Stüdgut- und Eilſtück⸗
ut⸗Verkehr. 5.
: 52.
— reife für Kinderfahrfarten.
— Kahrplan-Aenderung. 92.
rkauf von Rüdfahrlarten mit 45tägiger Gültigkeits⸗
dauer nach Babeorten. 167.
— Ausgabe von Rüdfahrkarten mit Gutfiheinen nad
Berlin zum Anſchluſſe an die daſelbſt zum Verkaufe
ſtehenden feften Rundreiſekarten. 168.
— Eröffnung der galtefelle Biskupitz für den Stückgut⸗
und Eilſtückgut⸗ erieht: 199.
— Beförderung von Wollfendungen für den Berliner
MWollmarft. 209.
— Eröffnung des Perfonen-Haltepunktes Wilhelmébruch
für den Stüdgut- und Eilftüdgut-Berfehr. 242.
— Eröffnung des —— ee für den
befhränkten Perjonen- und Gepäck-Verkehr. 271.
— Eröffnung der Station Gollnow für den Privat:
depeichenverlehr. 277.
— Nachtrag 2 zum Kilometerzeiger. 300.
— ng des Perſonen⸗Haltepunkts Alt- Sternberg
ir den Wagenladungsgüter-Berlehr. 326.
— Nachtrag 1 zum Binnengätertarif und Nachtrag 3
um Slilometerzeiger. 365.
— Durchgangswagen 1./II. Klaffe zwifchen Berlin-Eydt-
fuhnen. 382.
golte ſtelle Runowo mit dem Namen
— Bezeichnung der
„Kaiſersaue“.
— Eröffnung des Perſonen⸗Haltepunktes Kankelfitz für
den unbeichränften Perfonen- und Gepädverlehr. 402.
— Nachtrag 4 zum Rilometerzei er. 411.
— inbetriebfegung der Strede Ragnit-Pillfallen. 426.
— Nachtrag 2 zum Binnengütertarif. 433.
— Eröffnung der Halteftelle Oultowy auch für den Stüd-
gut und Eilſtückgut⸗Verkehr. 433.
— Abfertigung von Stüdgütern und Eilftücgütern ſowie
erfonenverfehbr auf der Halteftelle Jarnefanz. 469.
— Eröffnung des Perfonen- Haltepunftes Shingen für
den unbefchränften Perfonen- und Gepäd » Verkehr.
906.
— Reile- Erleichterung für Weihnachten und Neujahr.
506.
c) Eifenbapn-Direftion Magdeburg.
— GSonderzüge zur Magdeburger Mefle. 382.
Enteignung von Grundflüden
— behufs völliger Freilegung der Artillerieſtraße und
veilegung eines Theiles der Schwedenſtraße zu
erlin. 77.
— behufs Sreilegung des Platzes C der Abtheilung IV
des Bebauungsplang der Umgebungen Berlins. 211.
— behufs Freilegung von Theilen der Mühlenſtraße und
der Straße No. 9 der Abtheilung XIV des Be-
bauungsplans von den Umgebungen Berlins, fowie
der Hocftädterftraße in Berlin.
— zum Bau einer Chauflee von Rindenberg über Herz-
erg, Hartmannsdorf, Wilmersborf in der Richtung
auf Kunersdorf. 341.
— zum Bau der Eifendahn von Berlin über Stendal
nach Lehrte. 360.
den Terminen. 8. 100. 287. 288. 316. 330. 376.
410. 462. 546. 570. 596. 644. 718. 737. 754. 776.
860. 916. 952. 1048. 1074. 1108. 1386. 1410. 1418.
1434. 1450. 1482. 1506. 1546. 1547. 1548. 1506.
1590. 1636.
Entwäfferungsgraben.
— Regulirung ıc. des von den Riefelgütern Sputendorf
und Schenfendorf nah dem Störerfließ führenden
Entwäfjerungsgrabene. 337
"Erben, verfhollene Perfonen, unbefannte $n-
tereffenten x.
Aufgebot von folchen feiteng der Amtsgerichte:
— Angermünde. 598. 991.
— Baruth. 711.
— Beestow. 1749.
— Beljig. 808. 1296.
— Berlin L 1. 26. 27. 41. 70. 71. 130. 250. 265. 302.
303. 371. 379. 380. 1408. 419. 448. 449. 456. 488.
495. 548. 557. 563. 598. 616. 638. 654. 669. 719.
163. 783. 806. 821. 832. 837. 855. 870. 925. 929.
941. 983. 984. 995. 1018. 1043. 1055. 1069. 1103.
1118. 1283. 1287. 1316. 1331. 1332. 1347. 1360.
1375. 1397. 1419. 1447. 1478. 1515. 1583. 1666.
1681. 1703. 1733.
— Berlin II. 72. 132. 765. 1075. 1312. 1501.
— Brandenburg. 258. 479. 1062. 1123.
— Charlottenburg. 19. 726.
— Eöpenid. 1325.
— Croſſen. 911.
— Eberswalde. 394.
— Fehrbellin. 251.
— Havelberg. 1360.
— Alt⸗Landsberg. 887.
— Luckenwalde. 35. 1515.
— Mittenwalde. 1639.
— Dderberg i. M. 1146. 1567.
— Dranien ung. 1423.
— Potsdam. 259. 725. 763. 968.
— Prenzlau. 1616.
— Srigwall. 114. 393.
eu-Ruppin. 1103.
— GStorfow. 1056.
— Strasburg ı. U. 758.
— Templin. 984.
— Wittfiod. 1553.
— Wittenberge. 281.
— ufterhaufen a. D.
— ER A 1541.
— Zoſſen. 1478.
Ernteertrag.
— Ermittelung deflelben für 1893. 459.
Ertrunfene. '
— Anbringung von Blechtafeln mit aufgebrudter An-
werfung zur Wiederbelebung Ertrunfener. 385.
Erziebungsanftalt. on
— Unterbringung eines Knaben in eine folde. 195.
837.
FJ.
Fahrräder.
— Polizei⸗Verordnung über den Gebrauch von Kahr-
rädern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plägen.
138.
— Ausstellung von Fahrkarten für NRabfahrer. 208.
6 .
Fahrſtühle. |
— Polizei-Verorbnung über bie Einrihtung und ben
etrieb von Aufzügen (Fahrſtühlen). 150
— Prüfung und Revifion derjelben in den Kreifen Teltow | Fif
und Nieverbarnim. 153.
— Entfhädigungen für die Revifionen ıc. derfelben. 408.
Farben, geſundheitsſchädliche.
— Verwendung derſelben bei der Becfetung von
Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegen⸗
ftänden. 177. 474.
Sappähne aus Jinnlegirungen.
— Warnung vor dem Anlauf folder mit ſtärkerem Blei⸗
gehalt. 14. 298. 391.
Bes ciꝛei⸗V
— Polizeis Verordnungen, betr. Schutzmaßregeln gegen
die € efaht anfteclender Krankheiten bei dem Gewerber
betriebe der mit Fellen ıc. handelnden Perfonen. 396.
439 (für Berlin).
Kernfprechwefen.
— Anſchluß an die Stabtfernfpregeinsih tungen in
Brandenburg (Havel), Eöpenid, Eberswalde, Fried»
rihshagen, Gr.-Kichterfelde, Grünau (Mark), Liepe
(Over), Ludwigsfelde, Neuruppin, Nowawes-Penen-
dorf, Oberberg (Markt), Oranienburg —
Rathenow, Spandau, Steglitz, Tegel, Wannſee,
30 enborf (Kr. Teltow) und Zoffen. 24. 62. 254. 315.
— ini tung einer öffentlichen Fernſprechſtelle beim
Boftamte Groß⸗Lichterfelde 3 (Potsdamer Bahn). 232.
Feuer-Polizei.
— Aufhebung der Verordnung vom 16. 9. 1842 über bie
garbhabung ber Zeuer-Poligei zc. ꝛc. in den zu einer
erfiherungsfozietät verbundenen Städten der Kur-
und Neumarf ıc. 163.
Feuer-Verfiherung.
— NAusfchreiben der Beiträge der Land-Feuer-Sozietät
der Kurmark Brandenburg ır.
für das 2. ka 1892. 34.
für das 1. Halbjahr 1893. 302.
— Desgl. der Städte-Fener-Spzietät der Provinz Branden-
burg
für das 2. ale 1892. 35.
für das 1. Halbjahr 1893. 329.
— Bahl von ftellvertretenden Mitgliedern dee Direltorial-
raths der Städte-Feuer-Sozietät der Provinz Branden-
au: 128.
— Inkrafttreten des 3. Nachtrages zum revidirten Regle⸗
ment ber Stäbte-$euer-Sopietät der Provinz Branden-
urg. |
— 3. acıtrag zum revidirten Reglement der Städte
Keuer-Sozietät der Provinz Brandenburg. 199.
— Berwaltungs-Ueberfiht der Städte-Feuer-Sozietät der
Provinz Brandenburg im Jahre 1892. 330.
— Desgl. der Land-Keuer-Sozietät für die Kurmark
Brandenburg ıc. 365.
Feuer-Berfiherungs-Befellfchaften.
— Nachtrag zu dem revidirten Statut der Mühlen-Feuer-
Berficherungs-Gefellfchaft zu Neu-Ruppin. 49.
— Statut der Vaterländiſchen Feuer » Verficherungs-
Sprietät zu Roftod. 342.
— Erfter Nachtrag zu dem Statute des Feuerverſicherungs⸗
Verbandes Deutfcher Fabriken in Berlin. 399
— Melklenburgiſche Feuerverfiherungs - Geſeliſchaft au
Neubrandenburg. 408.
a, N
eFenerwehr-⸗Unfallkaſſe.
— Ueberſicht von den Berwaltungeergebuilen der Branden-
burg'ſchen Feuerwehr-Unfall afle. 812.
iſcherei.
— Frühjahrefchonzeit der Fiſche. 132.
— Amennung von Kifcherei-Auffehern. 171. 285. 352.
4
— Ernennung eines Oberfifchmeifters im Stromgebie
der Oder. 305.
— Winterfhonzeit, Verbot des Lachsfanges mit Zug:
und Treibnegen und Verbot des Rrebsfanges. 372.
— Holizei-Berordnung, betr. das Berbot des itführene
zu —— — auf Schiffen. 512.
eifhbefhauer.
— —R der öffentlichen Fleiſchbeſchauer. 132. 407.
— Rahweifung der laͤndlichen Polizeibezirke, in
welchen anig Fleiſchbeſchauer zur Unterfuchung
des Schwelnefleiſches auf Trichinen bisher noch nicht
angeſtellt worden ſind. 479.
Forſtdienſt.
— Notirungen von Forfiverforgungsberechtigten. 380.
— Neues Regulativ, betr. Ausbildung ꝛc. für bie unteren
Stellen des Forſtdienſtes. 514.
Korft-Beräußerungen und Ablöfungen.
— Zahlungen aus folhen. 380. rn
Sonrage-Berabreihungsftellen, militärifhe,
— in Neu-Ruppin und Havelberg. 3.
*Fund achen⸗
— auf bot folder. 72. 413. 428. 550. 631. 962. 108.
1325. 1404. 1478.
Futternoth.
— Zur Abhilfe der Futternoth und BBicthfäuftennn
ittheilung der Aderbau-Mbtheilung ber Deutſchen
Landwirthſchaftsgeſellſchaft. 293.
©.
Gebäundefteuer.
— Gebäudefteuer-Revifion. 30. 314.
— Verzeichniß der gemäß 5 8 No. 4 des Gebändeſtener—
Geſetzes feftgeftellten Normalftädte. 196.
Beheimmittel, Warnung vor dem Anlauf ſolcher.
— Gebhardt's Schönheits-Exrtralt. 241.
— ſ. g. Nickel⸗Waſſer. 241.
— Geheimmittel gegen Trunkſucht. 270.
— Elektriſche Heilfette, genannt der Talisman. 381.
Gehirn-Rückenmarkshaut-Entzündung.
— Polizei-Verordnung, betr. Maßnahmen gegen Ber:
reitung berfelben. 431.
Gemeinde-Anleihen.
— Privilegium wegen Ausfertigung von Anleiheſ a
der Gemeinde Rirdorf im Betrage von 2330000 Mart.
69.
— Desgi. im Betrage von 370000 Mark. 451.
*_ Kündigung ausgeloofter Gemeinde⸗Anleiheſcheine
von Rixdorf. 900.
von Schöneberg 408. 788.
von Steglitz. 454.
Gemeinden ıc.
— Umwandlung des Gutsbezirks Radeland, Kr. Teltow,
in eine Landgemeinde „Eichwalde“. 154. nice
— Vereinigung der Gemeinden Alt: und Neu Ölen
im Rreife Teltow zu einem Gemeinbebezirte
Glienicke“. 181.
4
Gemeinden ıc.
— Zertini ginigung des Dutvedirts mit der Gemeinde Kerzlin
uppin.
— 85 der idi Jagow und Schönfeld im
Rei e Prenzlau mit den gleichnamigen Gutsbezirken.
— Bereinigung ber Land Beneinhe Körbig mit der Stabt-
gemeinde engen im Rreife Weftprignig. 484.
©emeindebezirfsveränderungen ıc.
— im reife — 18. 240. 300.
— im Kreiſe Templin. 24. 506.
— im Rreite Teltow. 24. 156. 181. 347. 417.
— im Kreiſe Niederbarnim. 50 Ceiebeniwalbe). 54. 104
(Bernau). 132 (Riebenwalde). 290. 4
— im Kreiſe Oſtprignitz. 54. 128. 140. 136. 188. 219.
256. 277. 357. 20. 481.
— im Rreife Ruppin. 107. 156. 188. 215.-326. 364.
372. 487 (Lindow). 382.
— im Kreiſe Ofthavelland. 136. 507.
— im Rreile e spiterbog ‚udenwalbe.” 142. 482.
— im reife Wefthavelland. 142. 519.
— im Rreife Weftprignig. 181. 363. 400.
— im Rreife Beestow-Ötorfom. 300. 322 (Fürftenwalbe).
— im Rreife Angermünde. 412.
Bendarmerie-Patrouillen
— bei größeren Truppenübungen.
Beat haftsregifter, f. a.
rung berfelben und Beröffentlichur
tragungen in biefelben für die Bezirke der ee
Berlin I. 19. Lindow und Pritzwalk 63 eins⸗
berg und Lindow 73. Wittſtock 499. She 508.
Charlottenburg 509. Eberswalde 519.
Gerichtstage.
— Abhaltung derſelben in Putlitz. 418.
— Desgl. in Warnow. 436.
— Desgl. in Lehnin. 449.
— Desgl. in Velten. 449.
— Desgl. in Feamzow, Boitzenburg, Geréwalde und
297.
andelsregiſter ꝛc.
der Ein⸗
Niemegk
— Des a ‚in Biefentha, Soachimsthalund Alte-Srund. 509.
Gefe$- ammTnng. Inhalts-Verzeichniß.
r
— Stüdck 36. ©. 57.
ür 1893;
— Stück 1. ©. 57. -
— Stück 2 und 3. ©. 97.
— Stück 4bi8 8. ©. 149.
— Gtüd 9 hie 12. ©. 193.
— Stück 13 und 14. ©. 237.
— GStüd 15 bis 19. ©. 319.
— Stück 20 big 23. ©. 371.
— Stück 24 und 25. ©. 437.
Geſtüte.
— Stationirung der Landbeſchäler für 1893. 25.
Gewerbegeridte.
— Wahrnehmung "der dem Gemeindevorſteher bis zur
RN eines Gewerbegerichts in Berlin obliegenden
Bewerber Jufp Stionen.
erfonal-Beränderungen. 139.
nberweite Abg grenzung der Gewerbe» nfpeftions-
— Berirke in Berlin
Gewerbe-Drdnung.
— Beſtimmunger über bie Befchäftigung von Arbeiterinnen
“und jugendliden Arbeitern in Siegefeien, 2
u
Gewerbe⸗Steuer.
— Allgemeine Verfügung, betr. die Aenderungen der
Borjöriften i über die Beſteuerung des Wanderlager⸗
etriebe 8.
— Seien dung ber Seifen, innerhalb welder Die
emeinde- (Guts⸗) Borflände von den Gewerbe»
anmelbungen den Borfigenden bes eh huſſes
ber Klaſſe IV. Mittheilung zu machen haben. 133.
— Legitimationen für die euorhrei veranlagten Gewerbe-
treibenden. 157.
Grundſtücke.
— Aufgebot ſolcher. 35. 78. 670. 1035. 1616. 1661.
Gutsbezirke, f. a. Gemeinden x.
— Zeinigung der Gutsbezirke Louiſenhof und Su
—22 zu ‚guem ſelbſtſtändigen Gutsbezirke „Gro
in
Outsbezirfsneränderungen, ſ. Gemeindebezirks—
veränderungen ıc.
S.
Handarbeitsl⸗ rerinnen.
rüfun De elben in Berlin. 133.
San els⸗ iſter ꝛc.
—— erſelben und Veröffentlichung ber Ein⸗
tragungen in dieſelben für die Be irke der Amts⸗
ger Berlin I. 19, Storfow 36, Beelitz 86, Neu-
uppin 482, Potsdam 488, Prigwalf, Dahme, Oranien-
burg 489, Treuenbrie eben, Liebenwalde, Hoeinsberg,
Nirdorf 499, Lychen, Alt⸗Landoberg, Eremmen, Nauen,
at tod, Mittenwalde, Strausberg, Lenzen Kathenow
500, Baruth 501, Begrbelin, Lindow, Er en, Beelitz,
Stortow, Schwedt, Storfow 508, Hrüſter, Granſee,
Perleberg, Zehbenick, Werder a. H., Charlottenburg
509, € erswalbe 519, Brandenburg a. H. und
Berlin II. 520.
Dandfeuerwaffen.
— Anbringung der Vorrathszeichen auf Handfeuerwaffen.
— Nachweiſun
der Wi Ha denen die Anbringung
dee Sorrat szeichens
Errichtan von Beichußanftalten und Gebührentarif
fe die Grüfun und Stempelung der fäufe und
erfchlüffe der Danbfenernafen 131.
Hausnummerſchild
für Charlottenburg, betr. die
ür größere Bezirke übertragen
— Poligei-Berorbnung
Anbringung von Hausnummerſchildern.
Hebammen.
— Polizei-Berorbnung, betr. die ben Hebammen in Berlin
obliegenden Verp ichtung en. 31.
— Unentgeltlihe Desinfektion der etdungsfüce ꝛc. von
Hebammen in Berlin. 78.
— Überfennung von Hebammen-Prüfungszeugniffen. 119.
— Zulaffung von I41.
— Hebammen⸗Lehrkurſus in Berlin.
erbftübungen, f. a. Borfpann.
— Dank des Generalfommandos des Garde-Rorp 8 für
die gute Aufnahme ꝛc. der Truppen gelegentiich
Herbftübungen. 405.
"Hinterlegungsmaffen.
— erjenigen, bei denen eine Einſtellun ber
Be Infung — ** 347. 356. 797. 802. 1239
124
‚pebammen in Berlin.
351.
8
Hofmarfhallamt Sr. gl. Hoheit des Prinzen Hypot efen-Dolumente, Maffen, Poften ıc.
einrih v. Preußen. fgebot von ſolchen feitens ber Amtsgerichte:
— Berwaltung der Prinzlihen Rittergüter Uetz, Paretz; — Werder a. 9. 861. 1256.
und Falkenrehde. 278. — Wittenberge. 311. 945.
Homerianathee. — Wittſtock. 18. 758. 1430. 1721.
— Warnung vor dem Ankauf desfelben. 183. 446. — MWriegen. 631. 1529.
Hätfetaffen, eingef&hriebene, f. a. Krantenfaffen.] — Wufterhbaufen a. D. 394. 457. 616. 670. 1237.
— Neue Formulare du den Weberfihten und Rechnungs- 1361. 1566. 1583,
Abſchluͤſſen derfelden. Exrtrabeilage zum 4. Stüd. — 3 denid. 528. 580. 1252.
Hufbeſchlag, f. a. Shmiedemeifter. — offen. 1003. 1256.
— Ernennung des Borfigenden der Prüfungs⸗Kommiſſion
ir den Hufbeſchlag in Berlin. 154. _
— Ansbildung eines Sufbefälag-üeprmeifterd, 268. J.
ern urfe für Berwaltungsbeamte. 334.
y
pothbelen-Dofumente, Maffen, Poften ıc. Jagd.
Aufgebot von ſolchen ſeitens der Amtsgerichte: — Eröffnung der kleinen Jagd im Regierungsöbezirke
— Angermünde. 773. 995. 1331. 1460. otedam. 285.
— Beelißg. 1296. — Beginn und Schluß der Jagd anf Rebhühner ım
— Beeskow. 1478. Stadtkreife Berlin. 305.
— Beljig. 17. 34. 480. 638. 909. 1311. — Schluß der Jagd aufRebhühner im Regierungebezirke
— Berlin I. 42. 332. 456. 464. 504. 564. 598. 615. otsdam. 413,
- 660. 719. 821. 832. 939. 10438. 1118. 1146, 1287.) — Schluß der Heinen Jagd im Regierungsbezirte Pot
1295. 1324. 1447. 1634. 1649. dam. 504.
— Berlin II. 34. 42. 381. 385. 420. 505. 556. 699. Jahresarbeitsverdienſt, durchſchnittlicher, fiebe
773. 807.-940. 1207. 1360. 1493. Kranten-Berfiherung.
— Bernau i. M. 946. 969. 991. 1501. 1639. Innungen.
— Brandenburg a. 9. 18. 579. 726. 773. 1423. 1682.] — Gaſwirthe⸗Innung zu Berlin. 165.
1749. — Schmiede-Innung zu Charlottenburg. 195.
— Brüſſow. 1681. — Bäcker⸗Innung zu Nowawes. 195.
— Wend.Buchholz. 331. 1192. 1217. — Maler-, Tadirer- und Bergolder- Innung zu Rear
— Charlsttenbur . 1361. Ruppin. 359.
— Cöpenid. 504. 563. 564. 938. 969. 1398. 1566. — Maler-, Radirer- und Vergolder⸗Innung Zu Potsdam.
— Cremmen. 1675. 372.
— Dahme. 302. 341. 480. 941. 1639. — leiſcher Iunung zu Feram. 372.
— Eberswalde. 1623. — Innung-Bund der Maurer- und Zimmermeiſter zu
— Kehrbellin. 71. 1749. eljig. 385.
— Freienwalde a, D. 130. 282. 940. 1780. — — und Wagenſchmiede⸗Innung zu Prenzlau.
— Granſee. 265. 459,
— Havelberg. 669. 1332. 1523. — Maler-Innung zu Qudenwalde. 484.
— Stüterbog. 107. 480. 580. 785. 1388. — Schlädter-Innung zu Lichtenberg. 503.
— Kyritz. 259. 457. 480. 698. 945. 1753. Invaliditäts-Verſicherung ıc.
— Nltstandsberg. 77. 1419. 1523. — Ernennung des Vorfigenden und des ſtellvertretenden
— Lenzen a. E. 260. 394. 807. BVorfigenden des in Angermünde für den Kreis Anger-
— Liebenwalde. 130. 1516. 1559. münde zur Durchführung der J.V. sc. errichteten
— Lindow I, M. 78. Schiedsgerichts. 60.
— Luckenwalde. 259. 941. 991. 1278. 1324. 1375. 1461.| — Vertretung weiterer Communalverbände bei Au
— Meyenburg. 711. ührung des Geſetzes vom 22. 6. 1889. 153. .
— Mittenwalde. 326. 1070. — Ernennung eines Vorfigenden des Schiensgerichts für
— Nauen. 528. 1324. 1753. den Kreis Weftprignig zu Perleberg. 239.
— Dperberg i. M. 327. 564. — Abänderuug der Anweifung, betr. das Verfahren bei
— Oranienburg. 35. 340. 1055. 1057. 1705. der Ausftelung und dem Umtaufch, jowie bei der Er-
— Derleberg. 78. 259. 631. 1131. 1638. 1733. 1754. neuerung (Erfegung) von Quittungskarten (88 101 f-
— Potsdam. 527. des Gef. v. 22. 6. 1889). 273.
— Prenzlau. 42. 43. 107. 303. 420. 1361. 1662. — Ernennung eines ftellvertretenden Worfipenden bed
— Pritzwalk. 490. 1419. Schiedsgerichts für den Kreis Templin ın Templin.
— Rathenow. 18. 838. 352.
— Rheinsberg. 302. 618. - — Desgl. eines BVorfigenden des Schiebsgerichts für den
— Rirdorf. 72. 449. 1593. Kreis Dfthavelland zu Nauen. 396.
— Neu-Ruppin. 420. 807. 1423. 1721. 1749. — Desgl. eines flellvertretenden Vorſitzenden des Schiedo⸗
— Schwedt. 311. 1493. geri t8 für den Kreis Jüterbog-Lucienwalde zu Juter’
— Spandau. 282. 420. 528. 1217. 1493. 1501. 09. 420.
— Storkow. 393. 394. 1530. — Anwerfung, betr. das Verfahren bei Ausftellung und
— Templin. 77. 130. 995. 1256. 1780, Umtaufh von Duittungsfarten der Verficherten, welche
— Trebbin. 903, 991. 1003. 1494. 1623. 1721. 1734. Mitglieder einer befonderen Kaffeneinrichtung ſind.
— Treuenbriegen. 1398. 483.
BZ
DEN Ireis Uppin in ZIrn-nuppın.
Srren-Anftalten ıc.
— Revidirtes Reglement für die Randirrenanftalt ıc. des
Provinzial-Berbandes von Brandenburg. 178.
vv.
Rammer-Kredit-Raffenfgeine betr. 169.
Kelinerinnen.
— Anwerbung von 80 Kellnerinnen für die beutfchen
Ausftellungs-Trinkallen in Ehicago feiteng der Firma
Sähulburg, Beyer & Co. 67.
Kirchen.
— Geſchenke an Kirchen ıc. 44. 158. 302. 426.
_ Generat-Ricgensi tation in der Diözefe Potsdam II.
7.
197.
Kleinbahnen ıc. (Gef. v. 28. 7. 1892 — $ 53).
— Berliner PferdeEiſenbahn⸗Geſellſchaft, Commandit-
Senf aft auf Aktien J. Leſtmann & Eo. 23.
jolizer-Berordnung über den Betrieb auf dem An-
— vom Berlin-Hamburger gessutten Bahn,
of zum pästifgen Gaswerk III. in Berlin. 68.
ilenbahn von Blanfenfee nach Stasburg i. U. 193.
— Eifenbahn von Schönholz nach Eremmen. 385.
inbetriebfegung ber ——— Schönholz
jelten der Nebenbahn Zoontir remmen für ben
erfonen- und Güterverkehr. 401.
olizei⸗Verordnung, betr. den Verkehr auf der Straus-
erger Kleinbahn. 460.
*— 8a plan x. der Strausberger Eifenbahn. 1198.
*— Auszug aus dem Tarif der Dftpavelländifchen Kreis,
baßnen. 1435.
*— Inbetriebnahme der Strecke Nauen — Ketzin der Oſt⸗
havelländiſchen Kreisbahnen. 1696.
Rna —E Brandenburger zu Guben.
m!
— Borflandsmitglieder. 17.
audi ,
— Poligei-Berorbuungen, betr. Schußmafiregeln gegen
die Gefahr anſteckender Krankheiten bei dem Gewerbe»
betriebe der mit Knochen ıc. handelnden Perfonen.
396. (für Berlin) 439.
Ronfulane , ,
rafilianifches Vicefonfulat in Berlin. 30. 406.
— Großbritannifches Generalfonfulat in Berlin. 232.
— Siameſiſches Ronfulat in Berlin. 334.
— Berrezolanifhes Seneraltonfutat in Berlin 393.
— Kuſſiſches Bicelonfulat in Berlin 438.
— Nordamerifanifhe Ronfular-Agentur. 446.
— Amerikaniſches Generallonfulat in Berlin.
Ropfgenidframpf.
— Polizei-Berordnung, beit. Maßnahmen gegen Ber-
reitung beöfelben. 431. "
Krantengaus-Berband Heegermühle.
— Statut desfelben. 233.
— Verleihung der Rechte einer öffentlichen Körperfchaft
an benfelben. 400.
Rranten-Berfiherung, Krankenkaſſen.
497.
aunysuyen orr meanseuujen. Eriraoeuuage gum
Städ,
_ De für Berlin. 49.
— Schließung der Kranfenkaffe des Vereins „Zukunft“,
Eingefchriebene Hilfsfaffe No. 91 zu Berlin. 125.
— Gewerfs-Rranfenverein zu Berlin. 322.
_ Seeiänung der Behörden zur Entſcheidung der im
$ 58 Abf. 1 d. Gef. vom 10. 4. 1893 angeführten
Streitigkeiten. 322.
— DOrteübliher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter im
©uts- und Gemeinde bezirke Rahnsvorf. 413.
— Desgl. in der Gemeinde Alt-Oftenide und dem Guts-
8 Se Artillerie-Schießplap Eummersdorf”. 503.
rebfe.
_ arnung vor dem Ankauf und Genuß gefochter Krebfe.
*Rreisanleihen.
— Kündigung ausgeloofter Rreisanleihefcheine
des Kreifes Weflhavelland. 288. 462.
des Rreifes Dftprigmig, 116. 1268.
des Kreiſes Teltow. 426. 620. 775. 1760.
des Kreiſes Templin. 1366.
Rreisthierarztitellen.
— Erfedigte Kreisthierarztſtelle des Kreiſes Kofberg-
Körlin. 53.
— Desgl. des geil Kolmar i. P. 71.
— Desgl. des Kreifes Czarnikau. 169.
Rreisp afitatı erledigtes
— des Freiſes Teltow. 430.
Kurmaärkiſche gälfetaffe.
itgliedern derfelben feitens des Com-
— Wahl von
munal-Randtages der Kurmark. 57.
Rurmartitge @Hulbverfäreibungen, ſ. a. Zins-
eine.
— 16. Verlooſung derfelben. 34.
— 17. Berloofung derjelben. 283.
2.
Landmeſſer.
— Abändernde Beſtimmungen zur Landmeſſer-Prüfungs-
Ordnung. 266.
Landtag. .
— Erfagwahlen von Tanbtagsabgeorbneten. 140. 153.
— Reglement über die Ausführung ber Wahlen zum
aufe der Abgeordneten. 386.
— Wahlen zum Haufe der Abgeordneten. 398. 405.
406. 429.
Landwirthſchaft.
— Vorleſungen für das Studium der Landwirthſchaft an
der Univerfität Halle
im Sommerhalbjahr 1893. 93.
im Winterhalbjahr 1893/94. 375.
— Borlefungen an der Königlichen Landwirthſchaftlichen
Hochſchule zu Berlin
ım Sommerhalbjahr 1893. 95.
im Winterhalbjahr 1893/94. 346.
_ Grmittelung der landwirthſchaftlichen Bodenbenugung.
ir
10.
Lebens-Berfiherungs-Gefellfchaften.
— Uenderung des Regulativs ber vebend-Berfi cherungs⸗
und Erſparnißbank in Stuttgart. 40.
— Statuten des Unter, Geſellſchaft ir Lebens- und
Aentenberfiherungen, Ertrabeilage zum 15. Stüd.
— Reue Sagungen der Deutichen Gebens-Berfiherunge-
Geſeuſcha Di in Lübeck. 164.
weiter actrag zu den Statuten der Lebensver-
Iherungeban Kosmos zu Zeit (Holland). 342.
trag IV. zu dem Statute der Pürnberger Lebens⸗
ya Herungsbanf in Rürnber ni 409.
— Neue Statuten der New-York, Lebens--Berfiherungs-
Gefellfchaft in N 43]
— Nachtrag zu den Berfaffun eeAirtitein Ai Berlinifchen
Lebens⸗ —* nge-efe ſchaft.
— Nachtrag zu den Statuten ꝛc. ber Germania, Lebens-
Der bean 8-Gejellichaft au New⸗Jort.
*Lebens— Be de s⸗Police
— Aufgebot fol 94. 359. 371. 463. 591. 638.
1333. 1566. 1592
gehrer Sehrerinnen,
Geſuche penfionirter oder ausgeſchiedener üchrer ic.
um Gewährung von Unterflügungen. 373. 374
geprerinnen-Prüfung
— in Berlin. 135. 516.
— in 135. 516.
rei a. O.
— in Potsdam. 515.
Lehrer⸗2xxc. Ruhegehaltskaſſe.
— Vertheilungsplan über die auf Grund des Geſetzes
vom 23. 7. 1893, betr. Ruhehaltslaffen für die Lehrer
und Lehrerinnen an den öffentlichen Volfsfchulen, von
den Schulverbänden an die Lehrer⸗Ruhegehaltskaſſe
bes Regierungsbezirks Davon für die Zeit vom
1. 7. 1893 bis Ende März 1894 zu entrichtenden
Beiträge. Beilage zum 48. Stüd.
Totterien ıc.
— Ausfpielung von Pferden, Wagen ıc. bei Gelegenheit
bee ng marbtes für edlere Pferde in Neubranden⸗
urg.
— Desgl. Son Gegenſtänden der Kunſt und bes Kunft-
ewerbes in Weimar. 67.
FR von Pferden, zogen ꝛc. feitene des landwirth⸗
Marktpreife.
— Berliner und Charlottenburger Preife in den Monaten
Dezember 1892 17, Januar 1893 61, Februar 104,
März 154, April 185, Mai 240, Juni 286, Suli
342, ln ufl 380, September 420, Oftober 462, Ro:
vember 497.
— Vachweiſungen des Monate-Durhfhnitts der höch ſten
Tagespreiſe einſchl. 5%. re in den Hauptmarkt⸗
orten bes FT e am in den Monaten
Dezember 1892 29, Januar 1893 60, Aebruar
102, März 139 April 183, Mai 240, Juni 284,
ul 336, uguft 378, September 413, Oftober 459,
ovember 493
— Nachweiſungen der Marft- ıc. Preiſe in ben Hauptmarft-
orten des Kegierungsbezirts Potsdam in den Monaten
Dezember 1892 30, Januar 1893 58, mar 102,
März 140, April 184, Mai 238, 284, Iuti
334, Auguft 378, September 414, D ober 460,
vember 492.
— Ueberſicht der Martini-Durhipnitts Morktpreife des
Roggens in den Jahren 1879— 1892 einſchl. in den
Kreisftäbten des Regierungsbezirke Potsdam. 33.
— Ser tigung der Nachweifung der 24jährigen Martini-
chf mitte „ Diarktpreife bes, Getreides (bezgl. der
— ahme) für 1892. 91.
— Desgl. der Deartini-Marttprei ife für 1892. 92.
— Radweifung ber en ſchnittsmarktpreiſe für
Weizen, Roggen, Hafer, Heu, Stroh, Weizen- und
Roggenmehl in den Hormal- Markioiten des Re-
gierungebegirte Potsdam für die Jahre 1883 bie
— — 18 der Diarktpreis-Ragweifung für Juni
1893 für Reu-Ruppin.
— Desgl. für Kuauft 893 Fir lBittfod, 406.
Melivrationsbaubeamte.
— Ernennung eines folchen für | das Stromgebiet der
be
Mititeirbienf, Bereiti ahrigfreiwilli
angung der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen
Dilitairdenft 487. 8 s
Mil brand.
eglement zur Auckührung des veſ es vom 22.4.1892,
lichen Vereins zu Zerb
_ Saft ichen —— &: enfänden feitens des Bater- betr. die Entfhädigung für an Milzbrand gefallenc
ländifhen Frauen⸗Hülfs⸗Vereins zu Hamburg. Thiere. 188.
— Desgl. von Zuchtpferden, Fohlen, Wagen ꝛc. in Baden mittelfäuiteprer- Prüfung in Berlin. 142. 516.
eln.
— Deal, von gofbenen und filbernen Gegenftänden in| — Warnung vor dem Genuß der denfelben ähnlichen
yrmont. Lorcheln. 164. 391.
m * von Runftgegenfländen ıe. in Salzungen. 503. Müll ıc.
um olizei-Berorpnung, betr. Ausdehnung der Polizei-
ofijei-Berorbnuugen, betr. Schutzmaßregeln gegen die — Gererbmung über bie Beförderung und Lagerung *
efahr anſteckender Krankheiten bei dem Gewerbe⸗ Müll ıc. auf den Amtsbezirk Aipenider Torf 98.
betriebe der mit Rum
396. (für Berlin) 439.
M.
Markſcheider.
— Verlegung des Geſchäftsbüreaus eines ſolchen. 417.
Markthallen in Berlin.
mpen ıc. handelnden Perſonen. Muſter⸗Regiſter, ſ. Handelsregiſter x.
N.
Nahrungsmittel ꝛe.
olizei⸗ Verordnung über die Art des Handels mit
ahrungs⸗ und Genußmitteln. 38.
— PolizeisBerorbnung, beit. ge Regelung des Wagen- | Nonne.
verkehrs in Denfelben.
— Desgl. des Marktverkehrs. 252.
1.
— Sammlung von Nonnen-Eiern und Vernichtung ber
Nonne in 22 Forſtrevieren. 88.
a1
Plagbenennung in Berlin.
Golizei-Verorpnungen (die nur den Stadtkreis Berlin
Notte-Berband.
— Kündi igung aus auggeloofter Obligationen. 98.
Ruth de-Shau-Berband
— Kündigung ausgeloofter Obligationen. 116. 1337.
D.
Dberverwaltungsgeridt.
— Nachtra w dem Regulatioe für den Gefchäftsgang
4 demſelben. 227.
Obſtbau⸗Kurſe an dir Wein- und Obfibaufchule
zu Eroffen a. 67.
*Oderbru
— Kündigung ausgeloofter Dbligationen des Nieder-
Oderbruchs. 116. 1669. 1 688.
Dfenflappen, Ofenfhieb
— Poligei-Berorbnung , betr. "die Defeitigung derfelben.
Drisbenennun
— „Tannenhoſ, ⸗ im he renzlau. 268.
— „Herzberge” im Krei tederbarnım. 314.
Orte olizei⸗Verordnungen.
erfünbigung derfelben im Kreiſe Niederbarnim Puch
die „Neuen Nachrichten für den Dften Berlind”.
— Drtspoligei-Berordnung, betr.” Die Anlegun oo
J— im Gemeindebezirk Alt⸗ und Neu⸗Glienicke. 99.
P.
Parochial⸗Verhältniß
— der in Berlin neu anziehenden evangeliſchen Ein⸗
wohner. 276.
Pfandbriefe.
— Umtauſch gekündigter Pfandbriefe des Koͤniglichen
Keevit- Inſtituts für Schleſien zu Breslau. 72. 301.
— Ei, ausgeloofter Schlefifher Pfandbriefe.
— Auffündigung und Aufgebot verloren egangener ae.
ur⸗ und ng und, Burg 8. 3 5 400. 508. 10
®*_ Aufgebot fonftiger. 1097. 1198. 1238. 1294.
Pfarrgemeinden, f. a. Umpfarrungen.
— Bildung einer Ruratie Sriedrichaberg aus den ka⸗
. Holen Pfarrgemeinben St. Pius und St. Michael
in Berlin. 184.
— Erridtung einer Ruratiegemeinde Rirborf aus Theilen
der St. "Iigaers-Garre in Berlin. 323
— Erridtung einer neuen enangekfihen Parodie der
immelfahrtsfirche in Berlin.
richtung einer katholiſchen Slam rei im Südweſten
Berlin unter dem Namen St. Bonifacius- Pfarrei.
— Errichtung eines neuen Kirchſpiels der Chriſtus⸗Kirche
in Berlin ꝛc.
Pfarr- und Oberpfarrſtellen ıc.
— erledigte und bezw. wiederbeſetzte.
120. 128. 136. 179. 189. 234. 278.
392. 448. 470. 477. 482.
Pferdebahn.
— Nachträge zu der Polizei-Verordnung für die von
der Station Rönigs-Wufterhaufen nad der Braun-
en lengrube „Conſolidirt Centrum‘ bei Schenkendorf
führen oe e normalfpurige Pferdebahn vom 21. 9. 1884.
7. 18. 42. 108.
291. 328. 375.
nn
217.
betreffenden find unter „Berlin” aufgeführt. — Wegen
der auf die Schifffahrt begüglichen f. a. ——
— betr. die Wucherblume (senecio vernalis).
— betr. das Treiben von Schafen auf sffentlicgen
Wegen. 23.
— Berichtigung der Bau-Poligei-Drbnung für die Vor-
orte von Berlin vom 5. 12. 189
— über die Art des Handels mit Nahrungs⸗ und Genuf-
mitteln sc. 38. ”
— betr. den Xransport_ von geſchlachtetem eh und
Tbeilen beffelben in Charlottenburg. 53. 7
— Vachtraͤge zur Polizei-Verordnung für bie "von ber
Station Königs» Wufterhaufen ud) ber Braunlohlen-
grube „Conſolidirt Centrum‘ bei Schenfendorf führende
normalfpuri e Bferdebahn vom 21. 9. 1884. 62. 127.
— betr. die Anbringung von Hausnummerſchildern an
den Hauſern in Charlottenburg.
— betr. Ausdehnung der Polizet-Berorbnung über bie
Beförderung und Lagerung on Müll ꝛc. auf den
Amtsbezirk Töpenider Zorft.
— Zufa a Polizei⸗Verordnung dom 20. 12. 1891 über
die Wohnungen der Wanderarbeiter in landwirth-
ſchaftlichen und induftriellen Betrieben. 98.
— —— der Bau⸗Polizei⸗Ordnungen für die
Städte des Regierun — 5*— otebam vom 26. 1.1872
und für das platte Yand vom 15. 1. 1872, 111.
— betr. das Werben der Wafler enäd fe. 125.
— betr. die Unterfuhung von If weinen und aus⸗
ländifhen Schinfen und Spedfeiten. 137.
— betr. den Gebrauch von Fahrrädern auf öffentlichen
Straßen, Wegen und Plägen. 138.
— betr. die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen
N efiplen). 150.
— Aufhebung der Berorbnung vom 16. 9. 1842 über bie
‚panbhabung ber Feuerpolizei ıc. ꝛe. in ben zu einer
erfiherungsfozietät verbundenen Städten ber Rur-
und Neumark ıc. 163.
— betr. das Schla —— in Charlottenburg. 169.
— Aufhebung der Polizei-Verordnungen vom 23. 8. 1892
über das Treiben von Schweinen ıc. und vom 30. 8. 1892
über das Treiben von Schafen und von Rindvteh.
— fir die Wa erläufe des oſſebruchs. 245.
— desgl. des Rhinluchs.
— betr. den Gebrauch Rolicher Dampfkeſſel (ſog.
Lokomobilen). 250.
— betr. die Beförderung ꝛc. von Wiederkäuern und
Schweinen nad den Norbfeehäfen. 268.
— betr. die Beſeitigung der Ofenklappen und Schieber.
— betr. Desinfektion bei anſteckenden Krankheiten in
Charlottenburg. 327.
— be die Yurbebun ber Polizei» Verordnung vom
12. 7. 1893 _ über die Einf ranfung des Wallerver-
Graue in Charlottenburg.
— zum Schutze ber UnteryafferRabel der Reichs⸗
telegraphen-Berwaltung. 351.
— über den Schiffeverteht
r auf den Steomgebieten der
Elbe während der Cholerageit. 369.
— Aufhebung ber fen der sBerorbnung vom 7.
über das Verlaſſen der Eiſenbahnzüge feitens *
kranker Reiſenden. 385.
2°
net Ger.Ref. 434.
eidensleben, arl Ludwig
gelimuth Konftantin, Reg.
Bauführer 170.
et eld, Geh. Neg.-R. 27.
eid ep’ Ober⸗Reg.⸗R. a:
eidorn, Ober-Poft-Affift. 190.
eilmann, ———— 357.
eim, Dr., © er.Ref.
eim, —— — 322.
eim, Ger
eine, Rechtsanm. 72
eine, Rechtsanw. 222.
einte, kommiſſ. Borf. von Einlommen- | v
Beuer-Beranfagungs-Rommif ionen.
le —— ——
ein er.Aſſi
einge, Poft-Bür.-Affif, 1
einger Ober⸗ —— Seeret.
einge, Telegr. -Amts-Raffirer. 448.
ill Gemeindeſchullehrer. 357.
eilig, Ober-Pofl-Direct.-Seeret. 93.
eitmann, Reg.-Supern. 519.
eibig, Ober - Poft- Direct. - Secret.
Helbig Pottaffirer. 448.
ellbarbt, DO —— 190.
ellwig, Mil.-Supern. 6
pelmert, Robert, Dr. "Seh, Meg.
enpe, ler fift. 291.
empel, gmnaflal-Dirert, 426.
ende, P —5*— 291
th — 43.
enter Bilgelm, Reg.-Eiv.-Supern.
& n *. Poſt⸗Seeret. 146.
* n nin ng, Otto, Kreisverorbneter.
genning, Ger.Ref. 222,
enning, Stabtooigtei- Gefängniß⸗
irect. 434
enfel, Ranzlei-Diätar. 63.
enfel, Reg.-Mil.-Supern. 93.
ale Kanzlift. 290.
enfeltn, Telegr.-Affift. 449.
entfchel, Xelegr.-Alft if. 190.
eppner, Ober-Zelegr.-Affift. 190.
ering, Gerichtsfchreiber. 223.
ermeling, Steuer⸗Inſp. 519.
ermsdorff, Poft-Ranzlifta. D. 190.
erold, Gemeindefchullehrerin. 199.
errgott, Fe Sinn tft. 158.
errmann, 157.
errmann, orte ee 340.
errmann, Poft-Secret. 340.
En al „Zupen, 403.
errmann,
errmann, Poft-A
errmann, Ernft, rar. 449,
errmann, Pofl-Secret. 449.
ITe, Poft-Anfp
errwann, Strafanſt.⸗Arbeits⸗Inſp. * able, Ger.Ref. 222.
Hertell, Forſt⸗Amtsanw. 448.
Ober⸗Pofſt⸗Aſſiſt. 190.
ertz, Dr., Landrichter. 221.
aul Dr., Amtsrichter. 317.
:{9, Paul Dr ern. FE
5 1 Im ann, N »Supern. 442,
omeyer, Ger.-Affefl. 43.
opmann, Kantor. 426.
ertzſch, Dr., Staatsanw. 221. oppe, Poſt⸗Aſſiſt. 190.
ermwig, Dofaffirer. 146. oribo oſt⸗Aſſiſt. 291.
erzog, Poſt⸗-Aſſiſt. 5 orn, ber-Pon-al ift. 1%.
ergo Guſtav, »Bauführer. Horn, Staatsanwaltſchaft⸗Secret. 455.
ornemann IL,@., tsvorſt. In.
effeldarth, Secret Aſſiſt 170. 19.
——
übner, Ober-Telegr.⸗Aſſiſt. 190.
übner, Dr., Oer. Ref. 222.
übe nermann, Gerich tsſchreiber Erb
von der Hälfen, Dber- Pkt.
von Hülfen, Ger-Affeff. 221.
ülsmann, Amtsrihter. 221.
ufnagel, "Amterihler. 317.
uguenin, Der. Ref. 222.
uhn, Gerichtsfchreiber. 223.
umbold, Ranzlei-Diätar. 63.
umbolbt, Kanzliſt. 290.
uth, Ger.⸗Vollz. 435.
uwe, Kammer⸗Ger. Kanzliſt. 318.
von FJagrosti, Statione-Borfl. II.
— Land⸗Ger.Direet. 317.
feld, Rechtsanw. 434. —WR Mil.Supern. 63.
acobi, Ober⸗Poſt⸗Aſſiſt. 1%.
eß, Poſt-Secret. 383.
ettwer, Geri tsfchreiber. 222.
etzell, Landrichter. 221.
eurich, Gemeindeſchullehrer. 508.
enfer, Amtsvorſt. 433.
von der Deyben, otto, Hanbels-
richter-Stellv. 2
eymann, ber et, 317.
eymann, Rechtsanw. a4
ildbebrand, Ger.-Boll;.
illert, fommifl. —38— 199.
illi Geri t8-Affift. 223.
irſch, Geri tsſchreiber. 28.
irß D Walter, Dr., Amtsricter.
ider, Hermann Dtto Leopold,
Pfarrer. 412. Jacoby, Amterichter. 221.
tadel, Oberlehrer. 470. Jacubski, Amtsvorſt. 108.
Dber Tel⸗ r.Aſſiſt. 190. r affe, Ger.-Affefl. 434.
öde, — 190. ahn, ‚ Geräten 2R.
vefer, Ger.- ef. 317. Jahn, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 433.
oeft, Bor fi. 158. Jahrmarkt, Albrecht Richard Frit,
öhn, Gerichtsſchreiber. 222. Reg. „Dauführer. 49.
vener, Franz Ferdinand Emil,| Sand, Reg ern. 442.
Diatonus, 383.
veniger, arg 43.
öpfner, oſſiſt 190.
oeynck, kommiſſ. Poſt⸗Direct. 158, Idell, Ger.Vollz. 2
— 1 Mar, Dr., Notar. 7 Jeßnich —— und Vollz⸗
mann — — Beamt. 470. |
Pfarrer Jekel, Land-Ger-Präf. 433.
Sanof wig, Ger.Aſſeſſ. 7
anfa * — «Stellv. 13.
aroczyuski, Dr,, eoteanw. 73.
of
Hoffmann, Dar, Dien-Pof Direct. genfen, Dr., Amtericter. 221.
eret.
Jeſch, Staatsanw. 317.
fmann, Ger.Ref. 2
offmann. Oberlehrer.
o
ter, Dr., Ger.Ref. 43.
Immelmann, Pfarrer, a
mann Rammer-Ger. R., Geh. Sol Reg.-Supern.
gufti R. 43 J 1 ‚Georg Borfgatos, Kantor.
btiſch, Telegr.Aſſiſt. 190.
o8wig, Ober⸗Telegr.⸗Secret. 54.
Joßmann, Rechtsanw. 72.
Joßmann, Rechtsanw. 73.
Irmiſch, Oberpfarrer. 120.
faacfohn, Rechtsanw. 434.
i offmann, Johann, 9 PoR-affi, 190. Ser Ober⸗Poſt⸗Direct.⸗Secret. 448.
mann, eord, Dber-Poft-
Direct.-Secret. 4
offſchildt, Yiisoor.-Ciefo 93.
tete, Poſt⸗Aſſiſt.
el, Gerichts — 2* 223.
o mann, Poſt⸗Aſſiſt
olbein, Poſt-Verw. u. Srael, William Adolf, Dr., Notar.
olborn, Dber-Pof-Affift. 190. 73.
old er-Egg er, Buchhalter. 145. ung, Kanzleidiener. 290.
ollbers, Ger. oh. 223. Junge, NE 0.
nge, Telegr.Aſſiſt. 4
ug ‚ Amtsoorft Mi
Telegr. Alf Fa
aufen Geriptefreiber
l fe ‚ Ser.Ref. 7
anzlei —
Kab us, Friedrich, Borfchullehrer.
Kaehler Amterlhter, 221.
Kähne, Reg.- Beeret. AM 271.
Kämnitz, Intsanın.-Öte v. 221.
Kaiſer, Ger.Ref. 43.
Kaiſer, Go ea . 190.
Raifer, er a . 234.
a. Hug Mg er 190.
aliſch, Ger.Ref.
Kallman —* ulehrerin. 508.
Kalk, Ger.Ref. 317
Kambad, Amtsooefi.Ötelo 168.
von Ramele,
KRammmann,
179.
Kanning, Richard, orb. teren. 403.
Kanold, Dr., Landrichter. 72.
Ranzow, Snattann, 30
arger, Po
Karten br ‚ Landrichter. 221.
Karwieſe, ber⸗po ſt⸗Aſſi
190.
Kask bet Il, Karl, et,
Kat ende bow I, Gerichtsſchreiber⸗Geh.
Kat © s ow II, Gerichtsſchreiber⸗Geh.
Rab, ulius, Dr., Rechtsanw. 73.
Kap, — Notar. 73.
Kaufmann, Paul, technifcher Secret.
— 32 — Ger.Kanzliſt. 318.
Raul, Amtsrichter. 43.
au
‚yehatı 190.
Ray er, tto, Reg.-Bauführer. 42.
Keibel, Amtsvorſt.Stellv. 488.
Reibel, Hans, Amtsvorftl.- Stellv.
Reit, ToR-Seeret 19.
get Ar? be ———
e er⸗Po
Keller, oa.
Kellerbach, en 318.
Kempf, Karl franz Georg, Notar.
Rempner, Rechtsanw. 73.
Keppler, Amtsvorft.-Stellv. 519.
Rerdhof, D Oberlehrer. 238.
Kepler, Dieiflonapfarıer u. 2. Gar⸗
ntfonspfarrer. 383.
Braf Ke leer Öer- Ref. 434,
Keßler, ſtr. 44
Ketel, yop- erw. 158.
Kiel, BSber.pᷣoſi Affiſ 190.
Kienip, Amtevorft. 157.
Kiesler, Amtsanw. 120.
Kieser, Amtsanw. 221.
Kieser, Pofl-Secret. 19.
Kindler, Rechtsanw. 72.
Rinner, Be Amtsanw. 221.
Ref ., ®emeindefchullehrer.
Riräner, Blindenfchulle verin. 920.
Kirfhftein, Dr. Reg.-Alfefl. 2
Gm
meindefulfehrer.
Klär, Pofl-Secret. 93.
Klamert Zelegr Ai 190.
Klatte, gofGeeret. 383 383.
Klaus, Ger-Kanzlift. 3
Klawiſch, —— II. Kl. 210.
Klebo Bora. 10 „Direct. 72.
ein, Po
Klein era —*8 —
Pfarrer. 328.
Klein, Deartemente-Eferam-Gten
345.
Kleinau Ger.Ref. 222.
Kleine, Amtsvorft. 108.
Kleine, Pofl-Seeret. 449.
Kleinſchm ger, Ger.-Affift. 223.
Klemann, Ober-Poft-Affift. 190.
Klemperer, Ger. ftef. 43.
Kleſſen, Dber-Pofl-Serret. 93.
Klette, Dr., Staatsanw. 43.
Rlette, Dr., Staatsanw. 72.
Klihe, Kranz Hermann Bil-
beim, —— er. 178.
Klietz, Kgl. F
Klietzing, —*
uguſt Ferdinand, |R
223.
Klieging, Gerichte reiber⸗Geh. 318.
Kliewer, Poft-Berw. a. D. 291.
Klingenberg, Poft-Secret. 499.
Klin net, mts-Ger-R. 221.
Rtöpfer 7 223.
Klose, Hor-äff 2
Kluge, FA ft
Klukh, ee SL 223.
zuutt Geri tsſchreiber⸗Oeh. 435.
Klumwe » Reg.-Sesret.-Affift. 271.
Knaak, Gemeindefhullehrer. 357.
Rnape, Karl Friedrich Julius,
iakonus. 519.
Knebel, Ger.Ref. 434.
von Knieriem, Dr., Ref 434.
Kniffler, Ger.Ref. 2
Rnispel, —e "8,
Knittel, aa Cor ar Veh. 223.
Rneblaug, Ger.⸗A
Knöfel, Kgl. rl Yon
Anoevenagel Ger..Ref. 317.
Knoll, Po AR. 190.
Run Ger.-Affefl. 221.
Knopf, Rechtsanw. 317.
Kno f, Ober⸗Poſt⸗Secret. 19.
Knoſſala, Anton, Gemeindefchul-
reftor. 417.
Kobel, Dr, Ger.-Affef. 221.
Rober, Alfred, Reg.-Mil.-Supern.
Robtigf Amtsrichter. 221.
Kobus, hoſi Seeret. 55.
von Kobylecki, Amtsrichter. 221.
Koch, Ehriftian, Kantor. 158.
Koch, Telear.-Secret. 190.
Ko VI, emeinbefgulleprerin. 272.
Koch, Seerẽt. ⸗Aſſiſt. 2
Koch, Amisrichter. 31T.
öbel, Gerihtefhreiber. 318.
spler, ‚Albert, Berichtöfchreiber. 27.
Köhler, Nechn Revif. „Rechn.R. 27.
98
Köhler, Gerichtsfchreiber-Geh. 223.
a2 er, Oberlehrer. 426.
Köhler, —* Poſt⸗Secret. 93.
Dr.
= rbinand Adolf Karl,
n
u örſter. 243.
Kölpın, sh. Stello. 72.
Körbe, un, Os 291.
venemann —58 Amte-R. 340.
Koenig
Roeniß, Fe a 2.
König, gen en. Drüllen, Gerichtsſchreiber⸗
Koeppen Tele r.Affifl. 158.
Koe be en a a nlfererin.
Roep ‚ Heinrih, Gemeinde-
* ulle er 499,
Körber, Dr., Oberlehrer. 146.
Köſter Geor oft-Affift. 93.
Köfermann, IR lem) 190.
Ken Dr., Rammer-Ger.-R. 221.
Ro lenberg, Gerihtsfgreiber- Geh.
Ropn Ar. Gemeinbefchulfehrerin. 220.
Kolbe, Gerichtsfchreiber. 434.
Rolberg III., Gemeindeſchullehrerin.
Roten, Poft-Bür.-Af Ih 190.
An ieiehnt: Poſt⸗A nit 190.
Koppel,. Rechtsanw. 317.
Koppel Dr, Rechtsanw. 434.
Rorelif, Eiv.-Supern. 470.
Korbammer —* 93.
Kort, Ger.⸗Re
Rorth, ——— li ei: 157.
Kortum, BR: ſſiſt. 19.
Koſchulla, Geri —— 434.
Koſinski, Poſt⸗
Koska, —— iR. 331
Kotte, Ober-Pofl-Direct.-Secret. 146.
Kowalski, Gemeindefchulfehrerin.199.
Kranz, Gerichtefreiber.@eh, 223.
Kradomw, lt. 1° 12.
farrer. 328.
oft-Secret. 448.
Krahmer, Amtsrichter. 433.
Kralau, Gemeindeſchullehrerin. 220.
Kramer, Dr. ®er.-Affeff. 221.
Krampe, Telegr.-Affift. 190.
Krampfl, gerät, 291.
Kramita, Dr., Reg.-R. 63.
Rau) XV., Demeinbefiputlebrer. 36.
Kraufe, 8 ert, Ober⸗Telegr.
Aſſiſt.!
Rraufe, Ober⸗Telcho.⸗Aſſiſt. a. D.
Rraufe Rechtsanw. 222.
Krämer, D0
rart
Ei $
graufe Edmund, Ger.-Affefl. 317.
Krauſe, Karl, Dr., Ger.Aſſeſſ. 317.
Kraufe e VL, 'Semeindefpulle verin.
Kre te — Landrichter. 221.
Krell, Gerichtsſchreiber. 228.
Krell, Ger.Ref. 434.
4
— wu GE 4 "' zn
Kremfer, —— 316.
Kricke, Amtsrichter
Kriege, Dr., Gera. 43.
Krieger, Amtsanw. 434,
Krielle, Hans, Reg: Zaufübrer. 72.
Krille, Sara
Krille, Pol-Secret. 196.
Krille, Ober-Poft-Direct.-Secret.449.
Kripfe, Steuererbeber und Bollz.-
Deamt. 290.
von Kröder, Ger.Ref. 317.
Rroehnte, kommiſſ. Ober⸗Poſt⸗R.
Rröfing, Telegr.⸗Amts⸗Kaſſirer. 190.
Kroefin Telegr.-Direct. 234.
Krohn, Pot-Rangi 158.
Kroll, Derar, elegr.-Affift. 190.
Rronif, D Amtsanw. 402.
Kropp, Bor-Aff. 190.
Kr of el, Dr, Landrichter. 317.
von rofigt, Ger.Ref. 222.
Krüger, komm. Poft-Raffirer. 28.
Rräger, Heinrich, Dber-Poft-Affift.
Krüger, Albert, Poſt⸗Bür.Aſſiſt. 190.
Krüger, — 3 — Poſt.Aſſiſt. 190.
Krüger, O , J 234.
Krüger, Reg. eh ift. 271.
Arüger, Civ.-Supern. 291.
Krü — ⸗Stello. 482.
Kru N. eg..Secret. 290.
Arufe, Do t⸗Aſſiſt. at.
Kube, Civ.-Supern. 4
Kube, Dr., Oeneindefehulfehrer, 508.
Kubicki, Landmeſſer. 477.
Kübler, Landrichter. 221.
Kühl, Telegr.Aſſiſt. 345.
Kühn, Amtsvorft. 7.
Kü nas, Amtsrichter. 221.
Kumpel, ‚Borat tft. 158.
Künkel, Poft-Affift. 158.
Küfter, au R. 291.
Nuhlow,
Kuh , Amtsvorf. Stellv. 220.
Kuhtz, Amtsanw.⸗Stellv. 434.
Kulemann, Friedrich, Reg.-Bau-
führer. 433.
Kumme, Gemeindeſchullehrerin. 272.
Kuniſch, Poſt-⸗Aſſiſt. 190.
Runge, Land-Ger.R. 4
Kunze, Ger.-Bollz. —*
Kuppe, Poſt-Seeret. .190.
Kurpan, Ger.-Affiit. 223.
Kur, RE 190.
Kurse, Reg.Bauführer. 72.
Kurde, Polt-BeEr.-Affift. 158.
Rurziue, Ratafter-Randmeffer. 72.
Kurzynski, Poſt⸗Aſſiſt. 190.
Kuſchel, Gerichtsſchreiber. 223.
Ruf fe, Gerichtsfchreiber-Geh. 223.
Kuſchke, Gerichtsſchreiber. 317.
Futnewet,, Oberlehrer. 199.
Kuttner, Amtsrichter. 221.
Kutſcher, Pofi-Affiit. 449.
en » Boft- Direct.» Secret. L
Labs, Bemeindefhufrektor. 220.
Lad w N: Ober⸗Poſt⸗ Direct. ⸗Secret.
gadwig, Hoftlaffirer. 448.
von der Lage, Lanb-Ber.-R., 221.
Lambrecht, Dr,, Sanitäte-R. 290.
Lammert, Tele a ik 190.
Lampen, Ober: Goh- fift. 190.
Landsberger, Ger.Ref.
Landsberger, Ger.Ref. Fon
Lange, Julius, straff 93.
Gange, Telegr-Af iſt. 1
Lange, Eget 2m.
Sande. nen
——
54.
Lang BE Amtsrichter. 317.
Tangerhaus, Ger.Ref. 43.
Langhoff, Amtevorft. 93.
Tangholz, Gerichts hreiber, 222.
Taf fahr ber elegr. Affift. 190.
von — en 290.
aub —2 4 Afſiſt. 190.
aube, Pofl-Bür.-Affı
Laué, Karl Balter, Notar. 73.
Laue, Ger.-Alfefl. 317
Laufer, De ecret. 19.
Taufer, Poſt-⸗Secret. 449.
Taurent, Gerichtsfchreiber. 222.
Lausmann, Amtsvorft
darteukeꝙ Ger.Ref.
Lauterba
Vemeinpeföulfekrerin.
345.
Lauterins, Land ber -R az.
Laux, — —
Laux, Ober⸗Poſt⸗A 29.
Leander, Ger.Ref.
lebin, Ger.Ref. hr
Lebrenz, Amtsvorft.-Stello. 448.
l, ®er.-
ebmann, a derhuflchrer. 36.
Lehmann, Mar, Rechtsanw. 43,
Lehmann, Mar, Rechtsanw. 73.
Le mann, Poft-Affift. 158.
Lehmann, Seeret-Aſſiſt. 170.
Re m a nXxvViii. Gemeindeſchullehrer
— Handelsrichter. 221.
Le wen n, Stations⸗-Vorſt. 11.
— Poſt⸗Verw. 418.
Le
Al.
Lehme, Stations-VBorft. II. Kl. 199.
Lehm rübner, Hugo, Dr., Ober⸗
gehin — 221.
Leipziger, ır., Rechtsanw. 434.
Lemke, Telegr.Aſſiſt. 190.
Lengner, Ger.-Afleff. 221.
Genbardt, Poß-Geirel 98.
tenz, Pofl-Secret. 93
Leon, oft-Berw. 158.
Léon, Poltl-Verw. 244.
Léon, oft.Berm. 418.
Ste. 383.
Forſt⸗ſa ea Riend. 301.
Legde, Paul Kreiönerorbueter. 189.
h After. ef
von Lepell, Dr, Reg-R. 291.
Replatont, Vor-Serret. 190.
er m o. Special⸗Kommiſſions⸗Secret.
7
von Leski, Kanzliſt. 63.
geffing, Spott old, „umtevorfi. 42,
Gene, elegr.-A
deut, Dr., ©er.- vn "317.
Seufohner, Dr., ®er.Ref. 317.
Leutſch, Kanzlei-R. 519.
Levin, Leopold, Rechtsanw. 43,
Levin, Leopold, Rechtsanw. 222
genin, Robert, Dr., Kectsam
Levy, Mar, Ger Ref. 27.
evy, Mar, — 222.
Levy, — Ali. 291.
— Amtsrichter. 221.
eyEr Aſſiſt. 19.
bbert, one ecret. 291.
& i6 * berg, Gerichtéſchreiber⸗Geh.
tiehe, Get 322.
Lieber, Landridter. 221.
von Liebermann, Gemeindeſchul.
Ichrerin. 19.
diebhe —— 49.
aun > ber Portal 190.
bling, Ger.-Afjeil. 3
&iebling, Kehtsane. 222.
Liebnitz, Dr. jur. Eiv.„Supern. 470.
Liehr, Stener⸗Inſp. 51
Lier, Kgl. Förſter. ACH
Tiefe, Seeret-Affif. 291.
Lied, Poft-Affift. 190.
Lillig, Telegr.Affiit. 190.
Limbach, Gerichtsfchreiber-Beh. 223.
von Rinde, Amtsrihter. 317.
Lindenberg, Telegr.-Affiit. 1%.
Lindenberg, Landger.Direct. 221.
eingner, ber» Telegr. „Aſſiſt. a. D.
291.
KT a Ger.Ref. 27.
Liste, Kgl. Foͤrſter. 375.
tiftemann, „Alle
gobert, 5* in 190.
Lockell, Oberlehrer. 442,
Loeck, Kechtsanw. u. Notar. 222.
von Loefen, Reg.Aſſeſſ. 477.
Löhlein, Ger.Aſſeſſ. 317.
Löhſer, —— er. 93.
U in8, oſt⸗Aſſiſt. 5
Li er.⸗Aſſiſt.
Genese Oer.- * ren
goeper , Korftl-Amtsanm. 434.
Loewe, Hugo, Ger.-Affefl. 221.
Lömwentraut, Heinri Auguf
Bottlieb Briebri Aleran-
der, Pfarrer. 108.
Loewentraut " Semeindef chullehrerin.
508.
Loewy, Dr., Landrichter. 221.
Lohmeyer, Ger-Aſſeſſ. 221.
Looſe, Chriſtian Lonis Konrad,
ÿfarrer. 519.
Lorbeer, Gemeindeſchullehrer. 220.
Lorenz, Dr., Amtsrichter. 433.
Lore n3 ‚Stabtooigteigefängniß- In⸗
v — Gr oh 223.
Lotz, Ratafte fter- A
R 08, —— Bern Gtee 157.
Lubahn, — eher.
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Lucaßen, Me Stellv. 93.
Lübbede, ber Po ai. 19.
Lücke, Poſt-Aſſiſt.
Lüdecke, Ger. er, ⸗
Lüdecke, Ger.A eff. 434,
aber Poft-Secret. 234.
Lüderitg, udecheebrerin. 27.
Lueders, Pi.
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Wolff, Dr, Reg-Aſſefſ. 470.
Lüdke, nn Greider 9 318.
Lüth, Poſt-Aſſiſt. 190.
Lungfiel, RR. 223.
Rungfiel, Ger.-Affift. 434.
Luſ MR ‚ Stenererheber u. Bollz.-Beamt.
Luft Th eodor, Handelsrichter. 27.
Lu IP 8 r „Otto, Handelsrichter-Stellv.
27.
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Rutber, PaulHang Fritz, Dr. phi
Diakonus u. en Ci
Lutter ee 317.
Lutz, Gemeinde chulle rer. 179.
tube, Woldemar Dtto, Pfarrer.
Lux oe tommift, Ober» Poft- Direct.-
Maad, "yon, Get ai, 179.
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Man ülfsbote. 291.
Ma ab eng , Bofl-Secret. 345.
Maechtig, Ger.Ref. 434.
Ma JE ner, Carl, Ratafterlanpmeffer.
Mäu fe er , — chreiber⸗Geh. 223.
Mahn, Ger.⸗A
af. 383.
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Makowski, ObersTelegr.-Affift. 190.
Malbrandt, — 190.
Paltwib, ger r.⸗Aſſiſt. 158
IE von Maltzahn, Ger.Ref. 73.
IE von Maltzahn, Ger.-Ref. 434.
— Poft-Ranzlift. 190.
Manns, Telegr.-Affift. 449.
Marcafe, Dr., Rehtsanm.. 43.
Mareuſe, Ger. aiffeſf 317.
Marcufe, Rechtsanw. 317.
Ma p33 r 11460 f f, Eifenbahn-Secret., Bür.-
Mar ati, "Serigtefgneise 27.
Kreisbonsteur. 93.
Marſchand, Ger. sa 318.
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Masberg, Otto Heinrich Martin,
Pfarrer. 2
Masberg, Ernf, Reg.» Bauführer.
Mathe, a en. za,
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Maßkow, — 49.
Mathis, Diakonus. 157.
Mathis, Diakonus. 189.
Matibel, Ger.Ref. 434.
Mattel, Rudolf, Reg.-Bauführer.
En Randrichter. 221.
Merguandt, fr orſt⸗Amtsauw. 434.
Mattheſius, Poft-Berw. 418.
Matthiä, Gemeinde en 357.
Matthies, Ger.-Bo
Matuſch, Berihtsfehreiber-Öeh. 223.
Mau —— — „Secret. 146.
May, Ober-Poſt-Aſſiſt.
ay, Karl, Sanbmeijer. 259.
May, Karl, Ratafler landmeſſer. 417.
May, dorſiehi eff. 4
Mayer, Poft- —* "io.
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Mehl, Ger.-Ref. 317.
Medner, Dber-Berg-R. 146.
Meier, Th. Pof-Serret, 93,
Meilis, Pofl-S eeret. a. D.
Meinert, Reg.-Secret. 145.
Meinert, Po famte- Sorte a. Pr. 189.
Meinhardt, W
Veiſelbach, Telegr⸗Aſfiſ 449.
Deibner. Ss oſt⸗Inſp. 55.
Meißner, eeret. 290.
Meitzen, .Reg.⸗R. 63.
Melchert, *
291.
448.
Melms, Secret.-A R. 290.
ende, Lanbrichter. aa,
n3, Pofl-Secret. 9
Denj erihtöfireiber.@e, 223.
efer, Amtsrichter. 426.
Merlefer, Amtsrichter. 433.
Med, Gemeinbel ullehrerin. 272.
Mes, Dr., Ger.-A 27.
Mesporf. Serret.-A fift. 291.
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Mewes, Dr, Lanbrichter. 221.
areyer, Do Seeret. 19.
Meyer, gr anereet, 19.
Meyer, dor ſ R 1
Meyer, Mar, Vechtsanw. 27.
Meyer, Bernhard, Rechtsanw. 27.
Meyer, m erndard, Rechtsanw. 43
Meyer, Rechn.R. 5
Meyer, Erfter Stantsanı, 72.
Meyer, Notar. 73.
ilhelm, Portier. 189. M
Me al el, Berwaltungs - Ger.⸗
Mener Paul Otto Hermann,
@erichtsfchreiber. 73.
Meyer, Poll-Secret. 158.
Meyer, B., Ober - Poft- Direct.»
gm Secret, 100 bb
eyer, Gerichts “ er. 223.
Meyer, Ger. Kirch
Meyer, Ridark —* Ref 434.
von Meyer, Ger.:Ref.
Meyer, Seriäte chrei lbs,
Meyer, A. B., Poft-Raffirer. 448.
Meyer, D.C. M., Telegr. Affift. 449.
Meyfner, ErihSimor,Dr.,Notar.
Migacı, Reg.-Supern. 442.
Michaelis, Amtsanw.-Stellv. 434.
Michgelis, Karl, Reg.-Bauführer.
Minen Ger.-Ref. 1A.
meet Ger.Affefl. 2
elfen, Telegr aa "190.
Miekley, Poft-A ar.
Mindt, Oemeinde| ullebrerin. 508.
Mithoff, fommifl. hi Inſ 28.
Mittelftädt Pop . 449.
Mittig, Rechn⸗R. 44
Niplaff, Semeindefulfegrer. 357.
Mir, Hermann, Vorfchullehrer. 189.
Modler, Johann Albert, Notar. 73.
Möhring, Telegr.-Affift. 449,
ölfer, pelmuts, of-AFfÜR. 190.
Möller „Telegr.Mechaniker. 190.
— Telegr.- anf 190.
rich, Fommi ber-Poft-Direct.-
Secret.
Molenaar, Ser-Ref. 317.
Moll, Ger.Ref. 317.
Moll, Joſef, Rechtsanw. 434,
oldenhauer, Gemeindeſchullehrer.
59.
Mor ger nroth, Gerichtsſchreiber-Geh.
M iR , 15 222.
Mothé, Dber-Zelegr. U
Mrongomwing, Tele r.Aſſiſt. 119.
Mrozet, Reg R.
Mrozek, Sheinbef — 5* 357.
Muchau, Dr., Oberlehrer. 234.
Mudwar, Mar 223.
Mubrad Gerichtsfchreiber-Geh. 223.
müde, Öber- -Telegr.-Affift. 190.
Paßehurg, Telegr.⸗Aſſiſt. 190.
b mtsrichter. 316.
Fi (anfen, Se ebient, 340.
Mühlig, Dr., Ger. ef. 72
Müller, Amtsoorfl.-Ste
Müller, Dr., Rammer-Ger. R 27.
Müller, Belt Friedrich, Ger.
Secret. 27.
Müller, Ger.-Ranzlift. 43.
Müller, Amtsvorft. 93.
Müller, -Amtsvorft. 128.
Müller, Pfarrer. 189
Müller, arl, Dper-Telegr.-Afft”
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Müller, Fr. Chr., Ober-Telegr.-Affitt. | Riedermeyer, Rebn. „Revif. 73.
Niederſtraßer, Telegr.-Affift. 190.
Mälter, Amtsoorft. 220. Riemann, Albert, eg.-Bauführer.
Müller 14, Gemeindefchullehrerin.
220. Riepoib, ofl-Dirert. 28.
Müller, Oskar, Amterichter, 221. Ninnic, farrer. 108.
Müller, Friedrich subwig Franz, Rinnid, berpfarrer. 291.
Gerichtsfchreiber-Geh, 2 Nippe, Serihtefhreiber. 223.
Müller, Oeriüte Greiber-@eh, 223. nit WE Amtsvorfl. 7.
ler, ift. 290. —E 317.
Müller, er..Ref. 317. nd’ Demeinneföuliehrer. 357.
Müller, Karl leid Albert,
Ger.-Ranzlift. 318.
Müller, Emil, Dr., Ger.Ref. 434.
Müller, Ewald, Ger.-Ref. 434.
maälter, Otto, DderPoſt⸗ Seeret.
Müller, Hermann, Telegr.-Affift.
Mälln er , Rammer-Ger.-R. 27.
Mugdan, Leo, Rechtsanw. 222.
Mustatewig, Telegr.Affift. 449.
Muſold, Poſt⸗Secret. 345.
Mupfcel, Geh. Reg.-R. 519.
Road, Por-Affit. 3
pel, Land⸗Ger.R. air,
Nöldehen, Amtsvorft.
Noiſten ro 190.
Noth, Civ.-Supern. 470.
Nowar, Poft-Secret. 146.
Nürnberg, Amtsvorfl. 220.
-Dbft, Gemeindefhullehrer. 36.
Sem Kreis⸗Bau⸗Inſpect. 477.
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Oelſchläger, Mil.-Supern. 63.
Nabitz, Secret.-Affift. 291.
Nadler, Amtsrichter. 221.
Nadler, —— 223.
Nadler, Gerichtsfchreiber. 435. Deftereih, Poſt⸗Verw
naether Poſt⸗Secret. 190. Deferteid, Berihtöfßreiber- Geh.
Nagel Hmtevorf. ⸗Stellv. 42. 43.
Namslan, Dr., Ger.-Ref. 434. De — Gerichtsſchreiber. 222.
RE Ger-R ef. 27. Deftrei Dber.do RAT. 19.
Na üter-Erpedient. 36. Deftreid, oh
Naumann, Pofl-Secret. 19.
Naumann, Ber. Aflefl. 317.
Nauß, Ober-Telegr.-Affift. 234.
Neidhardt, CarlMartinTheodor
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Ohm, — — -Kanzliſt. 318.
Olivier, set 158.
barle 8, Archidiakonus, Mitfrüb- | DTfivier, Poſt-Seeret. 190.
redi iger und Pfarrer. 383. Dlivier, ShersPofl-Direct.-Seecret.
Nelke, Dr. jur, Ger.-Affefl. 43. 418,
neubauer Pofl-Serret. 19. Dishaufen, Ger.-Ref. 222.
Neufeld, Rechtbanw. 434.
Neugebauer, Dr., Ger.Ref. 434.
Neumann VII. Gemeindeſchullehrerin.
19.
Opielinski, Poft-Affift. 190.
Opitz, ——— ni.
von Oppen, Ger.-Ref. 4
Neumann, Amtsvorft. 54. penheim, Ger.-Ref. 13
Neumann, Adolph, Kantor. 93. Shen, Poft-Kaffirer. 345.
Neumann, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 223. —
Neumann, Civ.-Supern. 291. Aſſeſſ.
Neumann, Mar, Oberlehrer. 329. Oſtritz, Beriätsfärier.00h 223.
Neumann XV., Gemeindefchullehrer. | Oftwald, Gerichtsfchreiber. 222.
375. Dtt, Secret. seh 291.
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Neumann, Ger.-Ref. 434. ‚ Otto, Poſt-Aſſiſt. 93.
Neumann 9., Gemeindeſchullehrexin. Otz dorf, Amtsvorft. 519.
47. Over, Dr, Ger.-Affefl. 221.
Reufpäfer, PoR.-Seerst 93. Overdyck, Amtsricter. 317.
Neymanne Secret Aſſiſt 291.
Nicht, Port-Affift. 29
Nidel „Gemeindeſ Sulichrer. 179. Paeslack Gemeindeſchullehrer. 357.
Nigel, Ober⸗Poſt⸗Aſſiſt. 418. äßelt, Gemeindefhullehrer. 357.
r Nieden ae Ger.Ref. 73. Pagel, Amtsvorft. 220.
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Demler, ZTelegr.-Amts-Kaflirer. 417.
Demler, Telegr. —— rer. 418.
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von Oppen, Helnrie, Reg: Ref 340.
[, Oberlehrer. 210.
antow, Dber-Por-Affif. 15
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333 Dr., Ger.Ref. 43.
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Diakonus, zRitfrähprebiger und
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Paradowski, Ober-⸗-Poſt-Aſſiſt. 190.
Parnitzke, Telegr.Aſſiſt. 190
ea Lehrer. 72.
y Poſt⸗Secret. 383.
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{ Ober⸗Telegr.⸗Aſſiſt. 190.
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Paul, Reg.-Secret.-Affift. 471.
p aulid, jerichtsfchreiber-Geh. 223.
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Dchellas, BE Ren Ye 93.
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Deister, Ger.Kef.
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Deter, Martın, Ober⸗PoſtAſſiſt. 413.
Beters, Telegr.⸗Aſſiſt. 190.
Peters, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 434.
Per jr ard griebrih Karl
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etong, Dr. bil, Ser.-Affei. 434.
etvend, Oberpfarrern. Superint. 108.
etzer, — Förſter. 210.
etold, Dr., Amtsrichter. 317.
etzold, ies ⸗Aſſiſt. 499.
effer, D Oberle ve. 128.
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eiffer, Amtsrichter. 317.
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Reg Bauführer. 42.
hilip „Gemeindeſ chullehreriu. 508.
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beim, Vorſteher und Pfarrer. 108.
ick, Ger.Aſſeſſ. 43.
id, Rechtsanw. 317.
id, Ger.Ref. 434.
idert, 5 em Ai
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ielmann, Kgl. Förſter.
iepkorn, ee — 223.
— Amtsanw. 120.
ignol, Amtsricher. 43.
igulfa, GerichtsſchreiberGeh. 223.
age, Mar Guſtav Alexander, |von snilgrim-Baltapzı, Ger.Ref.
—
ilfter, Telegr.-Afftft. 190. Raaſch, Johannes, Ka
iper, ee! ift. 190. mefler. 417.
Mi bel, Ger.Ref. 434. Raatz, Dr., Rechtsanw. 22
von a Amtsoorft. 220. Nabe, Ger.Ref. 48.
lath, PYor-Affift. 190. Nabe, Kran, 54.
faumann, Poft-Affiit. 190. Rabe, Kammer-Ger-R. 22
leſch, Ober-Telegr.-Alfıft. 234. Rachvoll, Pof-Secret. 44
loch, Gerichtsfchreiber. 222. Rackwitz, Stations-Borft. I
von Ploetz, Ger.-Ref. 27. Radecke, Seminar-Öberleh
log, Lehrer. 72. Ragotzki, Telegr.-Affift. 1!
log, ®emeindefchullehrer. 357. Rabn , ®erichtsichreiber-&e
fobmann, Ger.Kanzliſt. 318. Rahtz, Gerichtsfchreiber. 43
lünſch, Poſt⸗Aſſiſt. 93. Ramelow, Ger.Ref. 434.
von Pochhammer, Amtsrichter. 221. Ramien, Dr., Amtsrichter.
öſche, emeindefchullehrer. 357. |Ramin, Diafonus. 433.
vesler, Gerichtsfchreiber-Geh. 223.|Ramlan, Ger.-Ref. 222.
ohl, 3. E., Dber-Pofl-Seeret. 190.|Ramm, Gerichtsfhreiber. 4
ir ofl-Secret. 499. Rammin, Telegr.-Affift. 9:
ohl, Telegr.-Affift. 499. von Randow, Ger.Ref. 3
op16, Landrichter. 221. Rappold, Landrichter. 221.
olenski, Landrichter. 221. Naste, Johann Rober
olte, FR ſſiſt. 190. Notar. 73.
olte, Kgl. Zöriter. 210. Rasmus, Ger.-Affefl. 72.
oltrod, ſKreis⸗Bau⸗Inſp. 403. Rasmus, Amtsvorfl.-Stellt.
opp, Dber-Poft-Affift. 190. Rathmann, Forttgfen- Ren
offart, Ger⸗Ref. 222. Rau, ir p. 190.
oft, Pofl-Berw. 418. Rau, Poſt-⸗Aſſiſt. 448.
ottlih, Amts-Ber.-R. 27. Naumann, Rechtsanw. 22°
raetorius, Reg.-R. 403. Rauſchning, Amtsvorft. 7.
vaffer Ger. Ref. 43. Raufhning, Telegr.-Affift.
reifigfe, Xelegr. - Amts - Kaffirer. Redlich, Amtsvorfl. 54.
190. Redlich, Pofl-Seeret. 291.
reſcher, Gerichtsſchreiber-Oeh. 223. Redlich, Forſt⸗Kaſſen⸗Verw
reſcher, Gerichtsſchreiber. 434. Regeler, Landrichter. 221.
retzel, Gemeindeſchullehrer. 36. Regler, Kgl. Förſter. 128.
retzſch, Pofl-Serret. 93. Rebme, Dr., Ger. Ref. 22
reuß, Pfarrer. 7. Reich, Kal. Zörfter. 120.
rien, Auguſt, Amtsvorft. 54. Reichardt, Dans Gufta:
rietzſchk, Gemeindeſchullehrer. 179. Wilhelm, Diafonus.
rimfe, Hoft-Ranzlift. 190. Reiche, Eiv.-Supern. 291.
von EAN und Gaffron, Dr., Reichel, Telegr.-Affift. 449.
er.Affefl. 43. Reichelt, Amtsanw.-Stellv.
robft, Ger.Ref. 43. Neichelt, Gerichtsfchreiber.
rockat, Gemeindefchullehrer. 357. Reichelt, Ger.-Affiit. 223.
rüsmann, Oberlehrer. 36. Reimer, Dr., Sera „4
rzewloka, Landridter. 221. Reinboldt, Amtsvorſt.Ste
üſchel, Gerichtsſchreiber-Geh. 2238. Reindke, Ger.-Affift. 43.
ans Edler Herr zu Putlitz, Reinhardt, Kanzliſt. 63.
Amtsvorſt. 18. ‚ |Reinhart, Dr., Ger⸗Ref.
Gans Edler Herr zu Putlitz, Reinicke, Poſt-Seeret. 383.
Amtsvorft. 93. ‚ |Reinide, Boftl-Baufchreiber
Gans Edler Herr zu Putlis-| Reiniger, Gerichtsfchreiber:
Retzin, Amtsoorft. 316. Reiſel, Gemeindeſchul-Rekt
von Zuttamen Ger.Ref. 73. Reisner, Gemeindeſchullehr
von Puttkamer, Secret.Aſſiſt. 470. Reißbach, Gemeindeſchullet
Rembe, Reg.-Supern. 412.
Renckhoff, Yand-Ger.-Dire
von Quaft, Amtsoorft. 519. Rentzſch, Gerichtsfchreiber.
Quer, Landrichter. 221. Reſchke, Ger.-Ref. 434.
Duedefeld, Ger.-Ref. 317. von Reftorff, Por-Affif. !
Quilitz, Dr., Ger.Ref. 317. Reuter, Amtsvorft. 108.
Neuter, Amtsbezirfs-Berw.
Reuter, Ober-Telegr.-Affifi
Naake, Telegr.Aſſiſt. 234. Renuter, Amtsrichter. 433.
Raaſch, Landmeſſer. 278. Rex, Kanzlei⸗Secret. 19.
A — —— — —
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Rohr, Pfarrer. 18.
von Kodr, Amtsvorſt.⸗Stellv. 189.
Rolf, Ober-Zelegr.-Affit. 291.
Roloff, Land-Ger. Ranzlif. 318.
Rofcer, Botenmftr. 290.
Rofe, Zrer OR 158.
von Rofe, Dr. jur., —A 412.
Rofemann, Kgl. Förſter. 272.
Roſenbaum, Felix Ludwig, No—
tar. 73.
Nofenberg, Ger.Ref. 222.
Aofend erg, Dr, Amtsrichter. 433,
Nofenberger, Ger.-Ref. 317.
Rofenfeld, rnft, Dr., Rechtsanw. S
Ro Ie e b ha gr ‚, Ober-Poft-Dirert.»Se-
Rofenheim, Dr., Rechtsanw. 43.
Rofenthal, Amtevorf. FStello. 220.
Roſin, Tele a,
Rospatt, et
Roßmann, ——
Rothe, M. R., Telkar.-Affit 449.
Not bart, Tele r.⸗Aſſiſt. 449.
Kubotps Dier-Popä ft. 291.
Rüder, Kanzlift. 6 63.
Rühle, —— Oberlehrer. 383.
Rüling, Gerichtsſ veiber. 222.
Kuffmann, Reg.R. 243.
Ruhberg, — 5*— chreiber⸗Geh. 223.
Rumler, fommi Fr — 449.
Runge, Ober-Poft-Affift. 190
Ruppel, —— 19.
Kuppel, Ober⸗Poſt⸗Aſſiſt. 449.
Ru al, oft-Ranzlift. 190.
sit, Do ⸗Bür.Aſ if. 19%.
‚ Rutenberg, Amts-Ger.-R. 221.
Rutfömann, Franz, Lanbmeffer.
Rydlici, SDber-Telegr.Affift. 190.
Saal, Reg.» u. Bau-R. 477.
Sader, ge emfir. 272.
Sadfe, egr.-Affiit. 190.
Et e, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 223.
tler, Stations-Borft. 11. 1. 329.
Saegedarth, Gerichtsſchreiber-Geh.
von Saldern, Ger.-Nef. 222
Saling, Ger.-Affefl. 317.
Salinger, Ludwig, Dr., Notar. 73
Salomon, Dr. ©er.- Affeff. 72.
Salomon, Dr., Rechtsanw. 222.
Salow, Gemeindeſchullehrer. 36.
Samter, Amtsrichter. 317.
Sandber Red teanm. 222.
Sander, Ser. er 73
Sandmann, Dia onue. 470.
Sanft, Ger.Kanzliſt. 318.
Sarre, Dr., Reg.R. 434.
Saffe, ' Oemeinbefulfeßrerin, 220.
Satow, Amtsvorf.-Stellv. 507.
Sauer, Amtsrichter. 221.
Sauer, PoſæAſſiſt. 291
Sauer, Poſttaſſirer. 291.
Sauerhering, Poft-Direct. 158.
Sauvage, Jean, Oberlehrer. 329,
Schaar, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 223.
=: t, Oberlebrer. 366.
Schäfer, TheoporPanl Pfarser. 93.
Söäfer, Karl, Pont-Affiit. 1
Schäfer, Jacob, Telegr. mn 190.
Schaefer, Kanzleidiener. 290.
Shaclter HoftsDireet. 158.
a eld, Ober-Landes-Ger.:R.433.
alafter, Oemeinbeföhuliehrer. 179.
San Gex.Aſſeſſ. 221.
auer, Gerichtsſ er. 222.
gel Gemeindefchullehrer. 357.
Sen ch, Poſt⸗Secret. 190.
Frhr. von Schele, Ger.Ref. 317.
ellack, Ober⸗Telegr.Seeret. 19.
enck, Ern ‚Dr., oberleprer. 47.
enfe, 30 -Affif. 9.
herler, Gefan l er. 278.
herler, Dber:Po — 418.
cherler, Ober-Poft-Af
he Amtevor, 54.
kommifl. Telegr.- Amte-
—J— rer. 158.
esihe Ober - Boll» Direct. - Secret.
Schiche, Telegr.-Amts-Raffirer. 448.
Schilbach, alther, Reg. Bar
führer. 128.
Schilling, Amtsvorft.-Steliv. 482.
Shirrmeifter ‚ Ranzleidiener. 290.
Ä EEE age 470.
ittner, Poſt-Aſſiſt. 383.
Schläger, Amtsvorſt. 46.
Schlegelmilch, Ober⸗Telegr.Aſſiſt.
146.
chlenther, Amts⸗Ger.R. 221.
Shlefe, Ser.-Affift. 23.
had Ger.-Aflefl. 2
leyer, ——— 498.
chlockermann, Amtsrichter. 317.
chlockermann, Gerichtsſchreiber-S
Geh. 318.
Schlöſſer, Poſt-Verw. 418.
Schlötke, Ven ziegchreiber. 223.
S amalbruß, Fol af 190
malbru ‚ Ser. Aſſeſſ. 221.
ch midt vi. — ⏑—⏑—⏑—
ch
ch
ch
ch
midt, farrer. 43.
oſt⸗Secret. 54.
. 9., Poſt⸗Secret. 55.
midt, ‚ ‚Hermann, Ober: Poft-
Schmidt, Ermundı ee 93,
Somit, 2 Th. Ober: Telegr.-
Shmtdt, Planer, 12 2
10." W. R., Zer⸗poſt Aſſiſt.
San idt, W., Amtsanw.-Stellv. 220.
Schmidt, Shleo Heinrih Otto
Land⸗Ger. ⸗Direct. 221.
Sch m Hal ‚Heinrich, Berichtafchreiber.
Schmidt, Zriedrid Anton, Gr
richtäfchreiber. 223.
Schmidt, Oberpfarrer u. Superint.
Schmidt, Gerhard, Dr., Ser.Affrij.
Schmidt, Bruns, Ger.⸗Kanzliſi.
1
318.
Schmidt, geb. Säligraf, Grmeint::
ſchullehrerin. 329.
Schmidt, Mar, Sep Seret 340,
S midt, Mar, Poſt⸗Secret. 383.
Schmidt, Amtsanw.-Stellv. 433.
S mibt, „Heinrich, Gerichtsfchreiber.
Sämidt, Oswald, Telegr.⸗Aſſiſi.
44
Schmidt, Wilhelm,
neter. 508.
Shmig, Otto Johann Eduard
Friedrich, Arhidiafonus. 210.
Schm nee „Special⸗Kom miſſions⸗Secret.
—————— Albert Emil,
Pfarrer.
mot, —* .Amts·Vorſt 158.
a ollin g, Archidiakonus u. Pfarrer.
Schmutter, Amtsrichter. 221.
on to galbert, Dver - Poſt⸗
Sgnciden, "Gera. 223.
neiber, Dr., Seminar -Dirett.
Sch i er, Gerichtsſchreiber-Geb.
Sqoedder, Der. Ref: 434.
Schneidereit, Ger.-Affefl. 43.
< neidereit, Rechtsanw. 222.
neidereit, Ger.-Affefl. 317.
Sonnen Rechtsanw. 317.
neido, Geisteireiber-Orp. 2 227,
Sanich Poſt⸗Aſſiſt. 190.
nieber, Semeinbefepuffehrer. 519.
Schniggenberg, Ober-Telegr.-Sc-
eret. 449.
Shohomw, Dber-Poft-Affifl. 190.
Schönborn, Ger..Ref. 43.
< öndube, Poft-Affift. 190.
önfeld, Gemeindeſchullehrer. 357.
— chöning IL, Gemeindeſ hullehrer.
448.
Sd, 08 en! knecht, Gemeindeſchullehrerin.
Schänrade, Gerichts Öreiber. 222.
—8 Telegr.⸗Aſſiſt. 190.
holz, Boft-Secret. 190.
s ondorff, Ober-Poft-Affift. 448.
< oof, —— 412.
es oft-Affift. 190.
chrader, Amtsvorft. 108.
S 80 ramme, —— Aſſiſt. 190.
Kreiſverord⸗
veyer, — 316.
rock, Ppoſi Kafñ ſſirer. 19.
roeder, „ber Po
reden, D sit. 158.
roeber, er san. 158.
er XIV, Gemeindefchullehrer.
* er, Gerichtsſchreiber⸗Geh. 223.
röder, Secret.-Affift. 291.
roeder, Amtsvorftl.-Stellv. 433.
ber, Art Wilhelm Adolf,
Ger.-Re
röder, beriätefireiber. 434.
vöb Der, Otto, Dber-Pofl-Seeret.
er II. Civ.Supern. 470.
röder, Oberlehrer. 477.
roedter, Ger.-Ref. 434.
roeter, Di Pfarrer. 328.
chroeter, Nikolaus, Gemeinde⸗
ſchul⸗Rektor. 417.
Särdter Ord. Lehrerin. 470.
on Shrötter, kommiſſ. Amtsvorft.
eötker, Land-Ber.-Direct. 221.
ubert, Gemeindefchullehrer. 357.
übler, Gerichtefchreiber. 27.
ück, Randrichter. 221.
üler, Carl Rudolf Heinrich,
Bür.Aſſiſt. 220
üler, Civ Eupern. 470.
ültke, Amtsvorſt.Stellv. 519.
ünemann, ber. Doft- Aſſiſt. 190.
üß, Ger. MR ef. 4
ütze, Ger.Ref. 7
ecret. 93.
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übte, Kal. Förſter. 366.
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uld, Walther, Org . 43.
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ultz, Noſt gan liſt. 190.
de Ger. Ref. 2 au
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Ser — 5 — 223.
out tz, — Poſt⸗A rt. 383.
Civ.Supern. 470
2, „seh-Raffen- -Rend,, Rechn.
6* Rand-⸗Ger. NM. 433.
ulz, gel Dber-Poft-Affiit. 19.
3 Döer-Zeiegr af ſt. 19.
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Auguft
oft-Seeret. 93.
AAN ARAM AAN AAN AR EMAAAMMM 0606066
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EAN 136.
ulz, Hugo Clemens, Reg.-Bau-
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Saul © ‚ Por-Affiit. 190.
Er Dan Fern ar ji 190.
Schulz, Rechtsanw. 222.
Sulins, Gerichtsſ — eh. 43. ©
81
f reiber. 223.
zulns, Kal. Hörfter. 259.
I. Förſter. 366.
Hermann, Telegr.- Affilt.
Sau,
Sul
ul, Botenmftr. 470.
ulze, Ger.Ref. 27.
AYCTATCTG
ulze, Poſt⸗Verw. 54.
ulze, 8 D., Tele gt 54.
ulke, —— elegr.Aſſiſt.
Söulge,Berbinans, Telegr.Aſſiſt.
ſan J. C. F. H., Poſt⸗Seeret.
Saul e riedrig Guſtav, Ger.⸗
ie, Brit nadı
Schulze, —5 — "Bari Albert,
Erfter Geiftlicher. 3
Schuttze, Richard, Ober-Poft- Aſſiſt.
Schuhe, Richard, Amtsrichter. 433.
S umacer, Amtsvork-Stello. 7.
S umann, Sen Affiit. 190,
Schumann, Poſt⸗Verw. 418.
waab, er eleg Aſſiſt. 190.
wabe, Ger Net
walba Aare 4 190.
want, en 190.
war, aut, Ger.Ref. 222.
wars, Kal. Förfter. 259,
waß, Telegr.-Affiit. 449.
weden, Gemeindefchullehrer. 179,
weiger, Staatsanw. 222.
weinberger, Telegr.-Affift. 449.
Sreimart son Shwemler, Ger.
sen, kommiſſ. ale 190,
—
wensky, Poſt⸗Inſ
—A — 317.
et jemeinde Sullehrer. 36.
wigty Telegr.⸗Aſſi
Seegeb att, Amtsvorſt. 178,
Seeger, Gerihtsfipreibe, 223.
Seelmann, Amtsvorft. 290.
Seemann, Wilh.,Reg.-Mil.-Supern.
Seidel, Amtevorft. 42.
Seidel, Civ.-Supern. 470.
Seifert, Steuererpeber und Bollz.-
Beamt. 470,
Seiffert, Ber Ref. 317.
Seitz, Tele r.⸗Amts⸗Kaſſirer. 190.
Seldis, Martin, Notar. 73.
Seligfohn, Arnold Dr., Notar. 73.
Seller, Ober⸗-Telegr.Aſſiſt. 190.
ello, Gemeinbefäuiehre 179.
Seltfam, 9 Pog Inſ
Semler IL, Secret. af 290.
Sempfer, Ger.-Ref. 2
Seng, Poft-Affift. Tao,
Seng, Dber-Poft-Affiit. 383.
Sensfuß, Poſt⸗Secret. 383.
Severin, kommiſſ. Poſt⸗Inſp. 244.
Schulz, AntonBernparb, Gerichts⸗ Selten Ger.-Affift. 223.
reiber, Ger.Ref. 2
veiber, ——
reiber, Er ehe —— 271.S
reiner, Amtsrichter. 72.
Het Seel —
sti, er⸗Po ſt. 418.
Sivom, Dir. KH I
Siedow, Amtsvorſt. 54.
Siegel, ne — 223.
Siegert, P
Sil — ie "19.
Silten, —— 222.
Simon, Ger.-Affefl. 921.
Simon, Poft-Berw. 291.
Simon, Oberlehrer. 366.
Sintenis, Notar. 222.
Stalwert, Reg.-Bauführer. 291.
Stoniesgfi, Amtsrichter. 433.
Storuppa, Poſt-Aſſiſt. 190.
Stowronafi, Poſt⸗ 291.
von Slupecki, Reg.Aſſeſſ. 290.
Snell, Poſt⸗Secret. 9
Snethlage, Dtto, Yintevorfi 433.
Solf, ER ift. 448.
Sommerfeld, Kgl. Förfter, 375.
Sopart, Ger.-Ranzlift. 318.
Soffne, Ober-Telegr.-Affifl. 291.
Sparfeld, Gerichtefpreiber-Geh, 43.
Spar eld, Pofl-Serret. 449.
Spar a Gerichts Greiber. 222.
von Specht, Landricht 1.
Be Zelegr ati, 49.
von Spee, Ger def 222.
Spendelin, arrer. 108.
Spengler, Diafonue. 54.
Spengler, Louis Eduard Aleran-
ber, UI. Diafonus. 136.
Sperber, Land-Ger.R. 317.
Sperber, Reg.-Supern. 412,
Spiefede, Amtsoorft. 220.
Spitta, Amtsvorft.- stellv. 189.
Schr, von Spitemberg, Ger.-Ref.
Spiettftößer, Ger.Ref. 222.
Splittgerber, Ger.Kanzliſt. 318.
Sprenger rel a.
Sprod vorf, © er..Ref.
Spru ng, —— — 318.
Spruth, Oberlehrer. 210.
Stabe, Poſt⸗ NH. 190.
Stachowski, tsanw. 222.
Stackebrandt, Ger.Ref. 434.
Stadthagen, Arthur, Rechtsanw.
Statgemann, Ger.Aſſeſſ. 434.
Stage, Argidiakon. 158.
Stage, arl Guftav
rchidiakonus. 278.
Staguhn, Poft-Serret. 1%.
Ste l, ——— 190.
Stahn, Poſ Ai 55.
Stahn, Telegr.-Affilt. 449.
Standfuß, erichtöfchreiber. 222.
Stap pel berg, Gerichtsſchreiber-Geh.
© tapel elfeldt, Gerihtsfchreiber-&eh.
Curt,
Staritz, Poſt⸗Aſſiſt. 291.
Staſſen, Ober-Zelegr.-Secret. 93.
Stand, Mar, Dr., Rechtsanw.
S * , Hans, Reg.-Eiv.-Supern.
Stein, Rechtsanw. 43.
Stein, ©eh. Berg.-R. 146.
Stein, Do -Affiht. 158.
Stein, Got 317.
Steinbaß, Poſt⸗Secret. 93.
Steinbach, Philipp Marimilian,
rediger. 301.
Steinbreht, Staatsanw. 317.
Steiner, Rechtsanw. 434.
Steiner, Revierförfter. 448.
Steinert, Ober-Poft- aAſßſ 190.
Steinhart, Ger.Ref.
Stein aufen, Amt * 317.
Steiniger, Dr. ⸗Aſſeſſ. 448.
Steinke, —E —5 234.
von Steinwehr, Poſt-Aſſiſt. 190.
Srendanı Ce ofl-Secret. 190.
Stehken darin 72.
Step anı, $ Bfarrer. 345.
S tern, Arthur, NReg-Mil.-Eupern.
Sterzel, Dr., Amtsrichter. 433.
Stieme, Auditeur. 221.
Stod IIL, Gemeinbefultehrer 179.
Stod, Hob-Serret 190
Stod, Amtevorft „Stellv. 366.
Stapen, Rechtsanw. u. Notar, Juſtiz⸗
Stör, Ober-Bo Direct, Seeret. 190.
Stör, Poſt-Kaſſirer.
Stötzer, Steuer⸗R. 507.
Sto b erg, Gerichtsſchreiber-Geh.
Stv * ner „Ober⸗-Poſt⸗Direct.Seeret.
Stolmmer, N) ee 448.
Storbeck, Ger.Ref. 434.
Stoſch, Iddann Ernſt Georg,
Krankenhaus⸗Pfarrer. 93.
Straehler, Staatsanw. 221.
von Strempel, Dr., Ger.Ref. 27.
Strobufd, Ger.-Bollz. 435.
Strob, tommifl Dber- Por - Direct.-
Gerret. 2
Strüpver, Dr, ord. Lehrer. 272.
Struve, Go Band 190.
Struve, Poſt-Bau⸗Inſp. 190.
Stubenraud, Richard KarlHugo, x
Notar. 73.
Stüber, Land-Ger.R. 43.
von Stülpnagel, Amtsvorfl.-Stello.
Stutte Dr., Ger.Ref. 317.
Süß, Poft- Direct. 190.
Süßenbach, Gerihtsfchreiber. 44.
Suplie, Ober-Telegr.-Affift. 190.
Suter, Qemeinveigullegrerin. 470.
Sutor, Ger.Ref. 7
Swierzyd, Poft- zn. 499.
von Sydow, Forſt⸗ Amtsanw.⸗Stellv. von art J and Doegenborf,
von Syvom, Ber. Ref. 317.
Symons, Amtsvorft. 7.
Syring, Poft-Ranzlift. 190,
Szartowicz, Poſt-⸗Aſſiſt. 3
Szezepankiewiez, —— 234.
Zadmann, Sanbriter. 72.
Zad mann, al | er. 477.
Tadewald, Gerichts Hreiber. 223.
Techen, Amtsvorſt.
— Ger.⸗Aj *
Te 44 Amtsvorft. "Stel. 178.
Teig ran her, Gemeindefchullchrerin.
zeit Bir. -Diätar. 291.
Tepohl, Pfarrer. 234.
Teint, erichtsfchreiber. 222.
Thal, Dr., Reg.Aſſeſſ. 278.
Thamm,- Ser? Affift. 158.
Thamm, Ober-Zelegr.-Afftit. 190.
T örfter. 272.
Theuerfauf, Friedrich, Reg.Mil.
Supern. 189.
zii Poſt⸗Secret. 418.
tele, Amtsoorft. 54.
tele, Amtsvorſt. 93.
jele, Telegr.⸗Aſfiſt. 190.
tele, Reg.-Secret.-Affift. 271.
iemann, gol-Secret, 190.
iemann, Reg.-Secret.Affift. 271.
ieme, Gerichtsfchreiber. 434.
HR, Ranzleidiener. 290.
eile, Kgl.
Reg. u. Bau. 291.
ürnagel, Poft- A. 190.
urau, Notar. 3
von Fiedemann, "Ser. Mef. 434,
Tiedt, Kal. Baufchreiber. 136.
Tietz, Ger. Ref. 317.
Timann, Poſt-Verw. 93.
Timpe, Dr., Oberlehrer. 7.
Tinius, Poft-Affift. 146.
Tirpis/ Landrichter. 433.
Tismer, Ger.-Affefl. 317.
Titſch, Gemeindeſ lehrer 36.
Todt, Oberlebrer. 158.
Toerlig, Ober-Poft- uf, 158.
Togotzes, Ger.-Affift. 2
Togotzes, Geri —*— 434.
Toan, Poſt⸗Aſſiſt.
ornow, —2 —
Tof eo wski, Gemeindeſchullehrerin.
Trat? dort, Civ.⸗Supern. 291.
Trampe, — pn.
Trautwein Ben
Treptow, Öerihistd —* 317.
Treubrodt, Der oſt⸗Aſſiſt. 190.
Trinius, Martın Bernhard,
Diafonus u. Prediger. 93.
Trinlaus, Gemeindeſ ullrein 220.
Trüftedt, "Amts-Ger.-R.
Reg.Affeſſ.
Tuhten, Rutafergeiähner. 278.
umborff, AR 1%.
Ufer, Poſt⸗Aſ
ann. 1%.
[e8, Kammer-Ber.-R. 72.
Ubfe, Gerintefchreiber. 222.
Ulrich, Lehrer. 1
Ulrich, Karl, — 189.
Ulrich, Schul-Borf. 1 9.
Ulrich, Dr., Oberle * 42*
Ungerecht, Poſt⸗Aſſi
von Unrug, Ger.A ne
Unverridt, Gerihtöfchreiber. 223.
Uthemann, Amterichter. 316.
Vahldieck, Dber-Por-Af 18.
Bapivird, Dier-Pofräfft
Balentin, Julius, —e
Vaquette, Ober⸗Poſt-⸗A 499.
Vater, Gemeind —* 477.
.Vetter, Ger.Kanzliſt.
Vetter, Geri —A 43.
gelte, Gerichtsſchreiber. 222.
Better, Ger.-Ranzlifl. 318.
von &i Poſt⸗Aſſiſt. 418.
von Bietinghoff, Ger.-Ref. 317.
Diege, ‚Hermann, Dr. O eriebrer.
Bierens, Dr., bLandrichter. 221.
Boeder, ———— 318.
Völcker, Fieie Dan In. a. 234.
Bölfer, Otto, ae Tperet, 93.
„öttner Poſte Inſp. 1
Vogel, Kanzlı. an
Bogt, Ober- oſt Affi
voßt Poſt⸗Bür.⸗Aſſi
Vogt II.Civ "Super 470.
paui Bilbelm, Kataſter⸗
Boigt, Guten, pi. 0
dig fi u av, oft⸗
Voigt, Amtsvorf.-Stellv. 2
Voigt, — 222.
Voigt, Zerich —— 435.
Voigt, ör
Vol Steht, Don Direct, 418.
Volz, Anton, — 42.
Volz, G er.⸗R ef.
Vorbrodt, —68* hter. 221.
Voswinkel, Poſt-Secret. 190.
von Voß Amtsvorft, *
Poſt⸗Secret.
4
Ger.⸗Aſſiſt. 223.
Secret.Aſſiſt. 291.
Wade,
Wa 9 ba au fen, Gemeindeſchullehrerin.
Wachholz, Dber-Poft- win 190.
Wadernagel, Ger.Ref.
Waechter, DO Sber Poſi Er 234.
Wagner, Amterihter. 221.
Wagner, Hermann Paul Emil
Johannes, 2. Prediger. 357.
Wagner, Dber-Zelegr. An 449,
Wagner, ‚Stanz Hermann, Pfarrer.
Waldo, Gemeindefchullehrerin. 519.
Waltboff, Hermann Louis, Pfar-
ver .
Walter, Dr., Reg.-Affeff. 63.
Baltder, Robert, Ger. + Affeff.
Bavenbenfh, Pfarrer. 108.
Wardſack, Gerichtsfchreiber. 223.
Bartenberger, Paul, Handels
richter. 4
Graf von Wartensleben, Dr.,
Ger.-Ref. 222.
Wawretzko, Ernfl, Reg. - Mil.
Supern. 290
Weber VI., Gemeindefhuffehrer. 179.
Weber Hermann, Poft- Kanzlift,
Weber, zetegr AU. 190.
Weber, Ger.-Ref. 434.
Weckwerth, Kal. Förſter. 259.
von Zevelt, Gemeindeſchullehrerin.
Graf von Wedell, Ger.Ref. 434.
Wegener, Telegr.- -Seeret. 93.
Wegener, Poft-Kaffırer. 449.
Wegener, Dber-Poft-Secret. 449.
Wegner, ur ⸗Inſp. 244.
Wegner, Siv.-Supern. 470.
Behte Oberlebrer. 508.
Wehr, Kgl. Förfter. 402.
Wehrmann, Gerihtöfchreiber. 222.
MWerdner, Ober-Poft- -Aſſiſt. 190.
MWergelt, Amtsrichter. 433.
MWeigert, Ger.Ref. 73.
MWeinbender, PoſtSeeret. 158.
MWeinede, Ober-ZTelegr.-Affift. 146.
Beinmann, Serichtsfchreiber - Geh.
Weife, Dr., Oberlehrer. 189.
weite Poft-Affift. 448.
Weiße, Gemeindefchullebrer. 220.
Weißenfels Ober⸗Telegr.-Aſſiſt.
Weigins ,Gerichtsſchreiber-Geh.
Beibmen Serichtsichreiber. 317.
Weißwange, Ger.-Affefl. 317.
Beigenmiller, Land - Ger. - Direct.
Wellenberg, Ger.Ref. 222.
Wellmer, emeinbefdhulfehrerin. 19.
Welzel, Semeindefchullehrerin. 477.
Wendt, Antonie, ord. Lehrerin.
9,
Wendt,
Steuererbeber und Bollz.-
Beamter.
2.
33
Wendt, Bictor, Reg. - Bauführer.
MWendtland, Ger.Ref. 222.
von der Wenfe, Ger. Ref. 43.
Wentzel, Staatsanw. 316.
Wenzel, Reg.-Bauführer. 7.
Wenzel, —— Geh. 223.
Werdin, Ger.Ref. 4
MWerfenthin, — Theodor,
Pfarrer. 499.
Werler, Amtsrichter. 317.
Werner, Gerichtsſchreiber. 223.
Berner, Wilhelm, Dr., Ger.Ref.
31
von Werner, Ger. “ler 434.
MWerthauer, ER Rechtsanw. 434.
MWefenberg, Gerichtsichreiber. 222.
ER Ger.Ref. 434.
Me termeier, Amtsbezirks⸗Verw.
Wetz, Gemeindeſ ullehrer. 179.
Wetzel, Ger.Vollz. 4
Wetzel, Reg. iS ern. 403.
Mever, Kammer-Ger.-R. 221.
Wer, Reg.- il . 366.
wer, Res „Aſſefſ. u. Special⸗Kommiſſ.
Bermann, Neg.- neeret, A 271.
Widiger, Poſt-Aſſiſt. 2
Wiebe, Amtsanw. ho
Wiebe, Amtsanw. 434.
Wiedemann, Ger.Ref. 222.
Wiedemann, Ger.-Kanzlift. 318.
Wiedenfeld, Dr., Ger.-Nef. 222.
MWiedenrotb, Pat: 190.
Wiegard, ber-Poft- ffift. 190.
Biegmann, Telegr.- Anis Kaſſirer.
Biemann, Ger.:Ref. 4
Wienert, Rentenbant- Serret, 11. Kl.
Wi fe e L Ober⸗Poſt⸗ ⸗Direct.⸗Seeret.
Wiesmann, Korfimfir. 442.
Wild, Ger.-Nef. 73.
Wilde, Civ.-Supern. 2%.
— Heinrich Ludwig,
farrer. 477.
Wilke, Oberlehrer. 210.
Wille, Gerichtsfchreiber. 222.
willmann, „etar, Amtsvorft.-
Stellv. 5
Willnow, Gerictsfchreiber-@eh, 223.
Wilms, Dr, Reg.Aſſeſſ. 448.
Windler, Gerichtsfchreiber- Beh. 233.
Winter, Unterfuhunge ⸗Gefängniß⸗
Rendant. 28.
von —— Karl Dettloff,
Ger.Ref. 27.
Bi Gottlob Johannes
athanael, Pfarrer. 508.
Witt Yo 291.
von Witte, Amtsvorft.-Stellv. 507.
Wittelshöfer, Rechtsanw. 72/73.
Wittelshöfer, Rechtsanw. 222.
Witter, Poſt-Aſſiſt. 190.
Filovetg Dr., Rechtsanw. 434.
Wittkopf, Amtsvorſt.Stellv. 108.
Wittmann, Civ.Supern. 470.
von Witzleben, Ger..Ref. 222.
Witzſchel, Hermann, Dr, Ober⸗
lehrer. 417.
78 oda ji g, Konrad, Amtévorſt.Stellv.
Wöller, Pfarrer. 108.
Wohlfromm, Lanb-Der.-Dirert, 434.
Wolbert, Notar.
Wolf, Reg. Kin. "Samen. 7 .
Wolf, O. Aner-Pofl-Secret, 19.
Voelff Hofe ullehrer. 7
Wolff, Ratafter-Eontrol. 128.
Bott, Rentenbanf - Secret. IT. Kl.
Wolff, Amtsrichter. 221.
Bolft, Seeret.⸗Aſſiſt. 291.
Wolff, Pfarrer. 392.
Be iv.Supern. 470.
en! enberg, Ger.-Ref. 434.
Wol {en ein Ger.Aſſefſ. 221.
Wolffenſtein, Rechtsanw. 434.
Wollefen, Amtsvorft. 498.
wolipeim, Rechtsanw. und Notar.
MWollmy, Fommifl Dber-Poft-Direct.-
W —— F H N
ollner canı ugo, Wotar. 73.
Wolter, "Amtsrihter. 32.
Woſtzze, Stations⸗ Borft 1.
Boitrig, Dber-Poft- Aſſiſt 19.
Wries!k Reg.Supern. 519.
u Clemens, Rechtsanw. 434.
ch, Ger. Ref. 434.
Wufhad, Gern —* 223.
Wuthcke, Ger.Ref. 317.
Wuthenow, Karl Ernft Heinrid
Arthur, Pfarrer. 426.
Ba 9 ar as, Gerichtefchreiber - Geh.
an, "Dr, Reg.-Affefl. 278.
eh, Ober⸗Poſ ae ⸗Secret. 190.
ehden, —3 ern. 470.
am hiddefi Seinſideſhinehrerim
Zeikten, Sobann Guſtav Adolf,
Dr., Notar.
Zulizgz, Ger. 318.
ei ind, Ernſt, Reg.-Bauführer.
eiifet, Ger.Ref. 222.
ell, Kan leidiener. 470.
enfer, echtsanw. 222.
entboch er, Ger.Ref. 317.
erbit, —— — 36.
ibold, Poſt-Secret.
iedrich, Ger.Ref. 222.
iegel, Amtsrichter. 221.
5
iehe, Por-Affift. 55.
iehm, Ober-Telegr.-Affift. 146.
ie
tem, Amtsoorft. 22
iemer, Ingenieur. 435.
terendberg, Poft-Affif. 190.
iethe, Pfarrer. 470.
ER Gerichtsfchreiber-Beh. 223.
m, Derihtejäreiber-Beh. 318.
j
3
34
igan, Apothefer. 301.
immer, Telegr.-Affift. 449.
immerling, Zelegr.-Affift. 190.
immermann, Karl Friedrich,
Dandelsrichter. 27.
immermann, Amtsanw.»-Stello. 43.
immermann, Ludwig, Dber-Pofl-
Arfıft. 190.
immermann, Ger.-Affifl. 318.
immermann, Poſt-Verw. 418.
indler, Gerichtefchreiber. 317.
vepffel, Dr., Ger.Aſſeſſ. 317.
orn, Mufil-Direct. 357.
ar Rechtsanw. 222.
ühl, Notar. 317.
wtiebler, Amts⸗Ger.R. 221.
Porsvam, geprudt in der Buchbruderei von A. W. Hapu's Erben.