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Full text of "Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung"

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THE  J.  PAUL  GETTY  MUSEUM  LIBRARY 


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Annalen  des  Vereins 


für 


Nassauische  Alterthiimskunde 


und 


Geschichtsforschung. 


X 

■■^s 


Annalen  des  Vereins 


für 


Nassauisclie  Altertliumskmide 


und 


Geschichtsforschung. 


1873. 


(Mit  9  lithugraphirten  Tafeln.) 


-xH^^=<3gL..^^=>^>: 


Wiesbaden. 

Auf  Kosten  des  Vereins. 
(In  Commission  bei  W.  Roth.j 


Wiesbaden.    Drack  von  A.  Stein. 


rt^^i.f*y\^\^^x^-iLf\r>jt^  'V^«.«. 


""^  J.   PAUL  GETTY  CENTER 
LIBRARY 


Inhaltsverzeichniss 

des  zwölften  Bandes. 


Seite. 

1.  Das   erste   Jahrtausend    christlicher   Bau-   und   KunstthUtigkcit  in 
Mainz.     Von  Dr.  V.  A.  Franz  Falk,  Caplan  in  Worms 1 

2.  Beiträge  zur  Geschichte  des  deutscheu  Bauernliriegs,  1525.    Von  Dr. 

Fr.  X.  Kraus,  Professor  in  Strassburg 21 

3.  Urlcundliche   Mittheilungen    zur    Geschichte    des   Erzstiftes    Mainz 
während  der  ersten  Regierung  Diethers  von  Isenburg,   1459—1463. 

Von  Dr.  K.  Menzel,  Archivsecretär  in  Weimar 142 

4.  Römischer  Schnielzschmuck.    Von  A.  v.  Cohausen,  Oberst  a.  D.  und 
Conservator  in  Wiesbaden.     Mit  Taf.  1.  u.  2 211 

5.  Die  Gräber  im  Kammerforst  zwischen  Lorch   und  Rüdesheim.    Von 

demselben.    Mit  Tal'.  3.  4.  5.  G 241 

G.  Eine  Episode  aus  dem  Leben  der  Eltei'u  P.  P.  Rubens.    Von  A.  S  p  i  e  s  s, 

Professor  in  Dillenburg 2G5 

7.  Zu  Göthe's  Aufenthalt  in  Ems  im  Sommer  1774.    Von  demselben   .    .  28G 

8.  lieber  die  Gründung  Einhart's  zu  Seligenstadt.    Von  Fr.  Schneider, 
Dompräbendat  in  Mainz.    Mit  Taf.  7.  8 290 

9.  Ein  Portal   in  Lorch   am  Rhein,    ob  römisch  ob  karolingisch.    Von 

A.  V.  Cohausen,  Oberst  a.  D.  und  Conservator  in  Wiesbaden.  Mit  Taf.  9.  309 

10.  Miscellen 316 

11.  Vereinsnachrichten 330 


Das  erste  Jahrtausend 

christlicher   Bau-    und   Kunstthätigkeit 

in  Mainz 


von 


»r.  T.  A.  Fraaax  Falk.. 


Das  erste  imd  zweite  Jnlirliinidert. 

''  ^        JJas  Clu-istentliiim  gewinnt  in   ]\rainz   —  Mogontiacum,  Haiiptort 

von  Germania  superior  als  Lager  von  Nero  Claudius  Drusus  im  Jiilire 
9  vor  Christus  grunilgelegt  —  mit  der  nnter  den  römischen  Kaisern 
Trajau  (98—117)  und  Hadrian  (IIT— i;J8)  eintretenden  ruhigeren  Zeit 
durch  Soldaten  und  Handelsleute  mehr  und  mehr  Bestand,  so  dass  von 
dem  Bestehen  eines  geordneten  christlichen  Cemeindewesens  mit  einem 
Bischöfe  an  der  Spitze,  also  von  einer  Mainzer  Kirche;  um  die  Mitte  des 
zweiten  Jahrhunderts  wohl  die  Rede  sein  kann.  '^• 

Einige  wollen  in  dem  an  erster  Stelle  in  den  Bischofscatalogen  ver- 
zeichneten Namen  Crescens  auch  den  ersten  Bischof  finden.  ^• 

Als  Versammlungsort  der  ersten  Christen,  mehr  Betsaal  in  einer 
Villa  ausserhalb  des  Lagers,  wird  nicht  ohne  Grund  das  in  dem  sog.  hei- 
ligen Thale  "•  (Strecke   von  dem  Eingange   in   den  jetzigen  Friedhof  bis 

a.  Weitläufigere  Erörterung  in  Falk,  die  Cataloge  der  vorbonifacianischen 
Bischöfe  von  Mainz.  1871.  S.  15.  lö.  Vgl.  dazu  Weidenbach  in  Rheinisch. 
Antiq.  2.  Abth.  XIX,  654:  Dor  h.  Crescens,  Bischof  von  Mainz.  —  b.  Siehe 
unten  zu  300.  —  c.  Die  Benennung  valUa  Sacra  bei  Si(/chardii-s  (1298), 
Vita  SS.  Aurei  et  Justinae  in  Joannis  II,  15.  Bei  St.  Hilar  lagen  die  93ö 
erhobenen  Bischofsleichen,  dasell).st  vermuthlich  wurden  Aureus  und  Justina 
gemordet,  dorten  fand  sich  auch  der  Audcdendisstein  aus  dem  G. — 7.  Jahr- 
hundert (Reuter,  Audolendis;  Becker  in  Nass.  Annal.  VII.  Heft  2  S.  22.  23) 
nebst  andern  christlichen  Grabstiittcn  und  wahrscheinlich  auch  der  Bertisindis- 
stein  aus  derselben  Zeit.  Vgl.  die  Fulder  und  Lürscher  Urkk.  in  ihrem  Werthe 
für  die  Gesch.  der  ältesten  Kirchen  in  Mainz  im  Kirciienschmuck  1868.  H.  3,  S.  12. 


*)  Das  Zeichen  o  bedeutet:  um,  das  Zeichen    ||    bedeutet:  zwischen. 

1 


zum  Orte  Zablbach)  gestandene,  später  St.  Hilar  benannte  Kirohlein  an- 
gegeben. 

Drittes  Jalirliuiidert. 

3  06.  Oct.  28,  Die  Leiche  des  zn  Castel  im  Kerker  am  28.  October 
\ erstorbenen  christlichen  Soldaten  Ferrutius  wird  zu  Castel  in  einer  Kirche 
beigesetzt.  Ihm  wird  ein  seine  Lebens-  und  Leidensumstände  berichtendes 
Grabdenkmal  errichtet.  Der  h.  Erzbischof  Lullus  (755—786)  übertrug 
die  (iebeine  in  die  Benedicünerklüsterkirche  zu  Bleidenstadt.  ^-  Der 
Denkstein  war  im  9.  Jahrhundert  noch  vorhanden  und  seine  Aufschrift 
diente  den  vom  Fulder  Mönch  Meginhard  um  856  geschriebenen  acta 
ü.  Fcnntil  zur  Grundlage.  Die  Mainzer  Erzbischöfe  Kichulf  (787 — 
813),  Haistulf  (813—826)  und  Eabanus  Maurus  (848—855)  ehrten  den 
Ort  sehr,  erweiterten  die  Kirche  und  verherrlichten  das  Grab  durch 
eine  Tumba. 

Für  des  Heiligen  Grab  verfasste  Kabanus  Maurus  Verse.  ''•  Das 
Haupt  des  Heiligen,  später  au  nnbeachtetem  Orte  im  Rheingaue  zum 
Vorscheine  kommend ,  gelangte  in  die  Mainzer  Jesuitenkirche.  Andere 
Reliquien  waren  in  Altäre  der  Fulder  Klosterkirche  eingeschlossen.  "•  Das 
Haupt  ist  verschwunden. 

a.  Näheres  ia  Falk,  die  Cataloge  S.  14.  —    b.  Poemata  no.  1G6.  107. 
—  c.  Ihid.  tituU  (dtarium  no.  33. 


Viertes  Jalirlumdert. 

30€>.  Mit    der   constantinischen   Zeit   beginnt  auch   für  Mainz   ein  kräf- 

tigeres Entfalten  kirchlichen  Lebens.  Der  erste  namentlich  genannte 
Bischof  Crescens  fällt  auf  Grund  alter  Cataloge  sehr  wahrscheinlich  in 
diese  Zeit.  Sein  Grab  erhielt  er  zu  St.  Hilar  im  heiligen  Thale  gleich 
seinen  Nachfolgern  Marinus,  Bodadus,  Sufironius,  Maximus,  Sidonius, 
Sigismundus.  Ludegastus,  Lantwaldus  und  Labvaldus.  Der  h.  Erzbischof 
Rabanus  Maurus  widmete  seineu  Amtsvorgäugern  insgesammt  einige 
Memorialverse. 

Falk,  die  Cataloge  S.  12.  13;  unten  zu  935. 

3.'»«  loo.  Unter  Bischof  Bothadus  wird  hi  monte  Ätartis  (später  in  monte 
s.  Jacobi,  auch  in  monte  specioso  genannt),  nahe  beim  Drususdenkmale 
zu  Ehren  uusers  Heilands  Jesu  Christi  (in  honorem  D.  N.  J.  Christi)  ein 
Kirchlein  gebaut ;  später  erliält  es  den  Namen  des  heiligen  Nicomedes.  *• 
St.  Nicomed  kommt  765  vor  als  Grenznachbar  in  einer  Fulder 
Urkunde  ;*••  1017  wird  der  früher  schon  durch  Pipin  von  Heristal  be- 
schunkten  Kirche  eine  neue  Schenkung  zugewiesen;  später  siedelten  sich 
Nonut-n  dabei  an.  *=• 


a.  BasiUca  Nicovirdi.-i  ....  temjiorihidi  Bolhaül  arcldcphcopl  con- 
atruda  sagt  von  ihr  Erzlj.  Sigii'rid  in  einer  Uik.  1U7U  bei  Würdtwcin,  i>'t/jZo/«. 
II,  503  no.  1U7 ;  Proprium  Jircv.  Mof/.  5.  Mai;  Kirclienschinuck  1868  Heft  4, 
S.  1-i;  Seliaab,  Gesch.  v.  Mainz  ]],  117.  Falk,  die  Cataloge  S.  12.  Die  Patro- 
cinien  auf  Gott  (Salralur) ,  Fclrus,  (Htmom,  Nicomedcs  deuten  auf  hohes 
Alter  und  Christianisirung  von  Iloni  her.  Kani])schulte ,  die  westpfälischen 
Kirchen-ratrocinien.  1  aderb.  1807.  —  b.  ^'erschrieben  in  a.  Niyodimi  in  cod. 
dij)l.  Fuld.  no.  U7.  —  c.  Wagner,  Wüstungen  Kheinhessens  S.  90.  99. 

Das  Haupt  des  h.  Nicomed  verwahrte  das  Kloster  St.  Jakob  noch 
in  später  Zeit. 

In  cajjite  arcjenteo  deaurato  continetur  Cerebellmn  s.  marl.  Nicomc- 
dis  patronl  nostri  intcr  j;/-ü/iOS,  sagen  die  Frarpnenta  (iamansina  auf  der 
Univ.  Bibl.  zu  Würzb.  Bd.  mit  den  Stiftssachen  ö.  448,  wo  ein  Keliquienver- 
zeichniss  aus  St.  Jakob  vom  J.  1605  steht. 

ses.  Der  Alamanenfürst  Kando  schleicht   sich   nach  lange   überlegtem 

Plane  mit  Leichtbewaffneten  heimlich   in  die  von  Besatzuns:  freie  Stadt 

Mainz,  um  zu  plündern.     Und  weil  er  die  Christen  zufallig  in  der  Feier 

einer  Festlichkeit   begriffen  fand,    führte   er   ungehindert  Hab  und  Gut, 

Männer  und  Weiber  mit  nicht  geringem  Hausrath  ohne  Gegenwehr  fort. 

Ammiamis   Marcellinus  lih.   XXVII  cap.  IX:    Alamannus   renalis 

Bando  nomine,  diu  pracstrucns  quod   cof/ifnhut.  Mogontiacum  ])raesidiis  va- 

cuum   cum  expeditia   ad  latrocinandum   latenter  irrepsit.     Kt  quoniam  casu 

Christiani  ritus   invenit   celehrari   solemnitatcm ,   impracpeditc  cujusquemodi 

fortunae  virile   c(-   muliehre  sexus  cum  suppellectUi   non  parva  indefensum 

ahdu.iit.     Friedrich,  Kirchengesch.  I,  311. 

Dass  in  Mainz  schon  im  4.  Jahrhunderte  vor  der  in  Folgendem 
berichteten  Stadtzerstörung  (40C)  mehrere  gottesdienstliche  Bauten  ge- 
standen haben,  ergibt  sich  aus  der  Nachricht,  dass  beim  Wiederaufbau 
der  Stadt  Bischof  Sidonius  mehrere  alte  Tempel  wieder  hergestellt  habe. 

Tempjla  vetusta  nova)ts.     Siehe  unten  zu  534  IJ  547. 

Füuftes  Jjilirlmuderl. 

405.  Juni  16.  a-  In  dieses  Jahr  fällt  der  Tod  des  h.  Bischofs  Aureus  und 
seiner  Schwester  Justina.  ,ln  der  Stadt  Mainz  Passion  der  Heiligen 
Aureus  des  Bischofs  und  Justina  seiner  Schwester,  welche  von  den 
die  vorgenannte  Stadt  verwüstenden  Hünen  ^-  in  einer  Kirche  getödtet 
worden  sind,"  sagt  Kabanus  Maurus  in  seinem  Martyrulog,  "^-  welche 
Stelle  mit  der  des  h.  Hieronymus  über  die  Zerstörung  in  Ein- 
klang steht. 

a.  Da  Alban.  des  Aureus  Nachfolger,  spätestens  406  Juni  21.  gemartert 
wurde  und  schwerlich  gleich  nach  Aureus  Tode  nach  Jlainz  kam  und  in  derselben 
Woche  getödtet  wurde,  so  muss  der  Tod  des  h.  Aureus  ns  1.  oder  2.  Jahr  vorher 
gesetzt  werden.  —  b.  Huni,  als  Hauptniordbrcnner,  bezeichnen  hiei  collectiv  alle 
Horden,  welche  in  der  ersten  Hälfte  des  5.  Jahrh.  zerstörend  über  den  Rhein  zogen  ; 
desshalb  nehmen  Viele  in  neuerer  und  älterer  Zeit  eine  Zerstörung  der  Stadt 
durch    den  Haupthunenkönig    Attila   150  an,    in    welches  Jahr    sie  dann  auch 


den  Tod  der  angcfülirten  Heiligen  setzen.  Vgl.  unten  zu  450.  —  c.  Mar- 
itii  L'ali.  Matiri  IG  Kai.  Jiil:  Lt  in  viuitate  Mojuniiaco  passio  SS. 
,  .,  ,}>iscopi  et  Jnstiuae  sororis  ejus  <  xi  ah  Hiouiis  Kasiantihits  jiraedk- 
Min  iirOei»  i»i  eccJesia  occisi  sunt.  Wenn  Goswin ,  um  1072,  und  Sigehard, 
um  liP**,  Mönche  von  SL  Alban,  von  rein  religiöser  Verfolgung  der  Heiligen 
durch  Arianer  reden,  so  erklärt  sich  dies  daraus,  dass  die  arianischen  Hünen 
als  j^ohtische  und  zugleich  als  religiöse  Feinde  auftreten.  Aa.  Ss.  Boll. 
V;.  Jun.;  Jmntm  II,  5.  Ueber  Kamenschreibung  Aureus  vgl.  Falk,  die 
Cataloge  fc?.  i>.  12. 

406.  Juni  21.  Tod  des  h.  Albauus,  welcher  „unter  Kaiser  Theodosius  [starb 
395]  von  der  Insel  Nanisia  aufbrechend  mit  St.  Theonest  und  St.  ürsus 
nach  Mailand  kam  und  von  da  nach  Gallien  gelangte,  immer  bereit  zum 
Marterthum.  Nachdem  aber  ürsus  zu  Saluzzo  in  Savoyen  [wo  ürsus 
noch  verehrt  wird]  gemartert  worden,  kam  Theonestus  [dem  zu  Ehren 
im  Garteufelde  nahe  am  Klieine  eine  Kapelle  erbaut  ward,  die  791  ur- 
kundlich genannt  wird]  mit  Albauus  nach  Mainz  und  Avährend  jener 
Gottes  Wort  verkündete,  erlitt  sein  Schüler  Albanus  das  Marterthum 
und  ward  daselbst  bei  der  Stadt  begraben",  berichtet  Eabanus  Maurus 
in  seinem  Martyrologium.  ^-  St.  Theonest  mnss  die  Stadt  verlassen  und 
stirbt  in  Italien  am  30.  Oct. 

XI  Kai.  JkL:  In  3Ioffuntia  iiatalis  Alhani  maHyvis,  qni  snh  Theo- 
(h)sio  impcratare  de  insula  Xamsia  pergcns  cum  s.  Theonesto  et  Ursu  Me- 
diolanuni  ueuit  indequc  exiens  .  .  .  peruenit  ad  Gallias  .  .  .  Postqiiam 
autem  in  Atujusta  [Augusta  praetoria  in  SaJassiisJ  b.  Ursus  martyrium 
accepit,  Theonestus  cum  Albano  Moguntiacum  peruenit  dumque  ibi  praedi- 
caret  uerhum  Dei,  Alhanus  discipulus  ejus  marti/rium  expleuit  d-  sepultus 
est  Uli  iuxta  civitatem.  —  b.  Fropr.  hrcv.  Mag.  30.  Oct.  —  Unten  791. 

Der  Ort  der  Enthauptung  w\ard  geehrt  durch  eine  daselbst  erbaute 
und  den  Namen  St.  Alban  tragende  Kapelle  im  Gartenfelde  gegen  den 
Rhein  zu."-  Alban,  von  dem  ein  officium  jiroprium  besteht,  ^-  wird  ab- 
gebildet, das  allgeschlagene  Haupt  in  Händen  tragend,  als  Bezeichnung 
der  Marterart.* 

a.  Reuter,  Alban.sgulden  S.  23;  auf  der  Karte  hei  Serario-Joannis  I.  ist 
die  Stelle  der  Enthauiitung  mit  37  numerirt.  Schaab,  Gesch.  der  Stadt  Mainz 
II,  430.  Ein  St.  Alban  wird  758  urkundlich  genannt;  siehe  unten  758.  — 
b.  Abgedruckt  bei  Reuter,  Albansgulden.  Urkundenbuch  S.  240.  —  c.  Reuter 
S.  35. 

40Ö.  Dcc.  3].^  ,Die  Bewohner  von  Mainz.,  weil  diesseits  des  Rheins 
wohnend,  ehedem  den  Galliern  zugezählt,  sind  jetzt  durch  Lage,  Ge- 
sittung und  Mundart,  dann  auch  und  vorzüglich  durch  Adel  der  Sitten, 
Züchtigkeit  und  Treue  so  deutsch  wie  Andere  nicht  deutscher  sein 
können,  sagt  der  420  gestorbene,  in  Trier  längere  Zeit  gewe.sene  h.  Hiero- 
nymus  in  einem  Briefe  und  fügt  diesem  Lobe  bei:  „Die  Stadt  Mainz 
ehemals  so  augesehen,   ist  [von   den  Alanen  und  Gepiden]    erobert  und 


venvüstet,  und  es  wurden  in  einer  Kirche  viele  Tausend  Menschen  hin- 
geschlachtet." ''• 

a.  Arcddio  et  VI,  et  Probo  fcoss.  400)  Vandali  et  Alani  trajecto 
lihcno  prid.  lud.  Jan.  inpressi.  Pm.s'j).  Aqultnn.  cliron.  bei  Bouqiiet  I, 
G27 ;  vgl.  Kremer,  vlioin.  Franz.  S.  12  Note  a.  Itospatt,  Vertheidigungskriege 
der  Uiimer  am  Ulieiiie  Propr.  des  Gymn.  Münstereifel.  Köln  1817.  S.  21 ; 
Schaab,  Gösch,  v.  Mainz  III,  62.  63. —  h.  Mor/oni  f/ens  olim  anmimcrata  Gallis 
utpote  citeriorem  liheni  ripam  incolens ,  nunc  et  ditione  et  cidtu  et  lingiia, 
denique  et  qiiod  est  praecipmtm,  monim  quocßie  humanitate,  modestia,  fkle 
sie  germana,  ut  non  alia  (jermanior.  —  Mogontiaciim  nobilis  quondam 
civitas  capta  atque  suhver.sa  est,  atque  in  ecclesia  midta  Jwminum  millia 
trucidata.  Epistola  no.  1:23  ad  Ageruchiam  (vel  Gerontiam)  in  Migne, 
Patrol.  XXIL  1040. 

Der  Zerstörung  gedenkt  auch  der  zwischen  440  und  450  schrei- 
bende Presbyter  Salvianus  aus  Marseille,  der  in  seinem  Buche  de  r/tiher- 
imtione  Bei  die  damaligen  allgemeinen  Verheerungen  als  göttliche  Strafe 
für  das  allgemeine  Sittenverderbniss  hinstellt  und  bemerkt,  hierbei  komme 
es  nicht  darauf  an,  ob  eine  oder  die  andere  Stadt  ausgenommen  werden 
könne,  wie  Mainz,  das  eben  zerstört  und  verwüstet  daliege. 

Non  enim  hoc  agitur  jam  in  Mogontiacensiiim  clvitate,  sed  quia  excisa 

atque  deleta  est.     Lib.   VI  §  8  in  Migne,  Patrol.  LIII,  110. 

Ein  anderweitiger  Bew-eis  der  Zerstörung  der  Stadt  liegt  in  dem 
von  da  beginnenden  Abbrechen  der  Münzreihe.  Münzen  des  oströmischen 
Kaisers  Arcadius  (395  bis  408)  und  seines  jüngeren  Bruders,  des  west- 
römischen Kaisers  Honorius  (395  bis  423)  sind  die  letzten ,  welche  die 
Mainzer  Series  (wenigstens  in  der  Altertliumshalle  zu  Karlsruhe)  be- 
sitzt •''•      Erst   mit  Theudebert   im   6.   Jahrhundert   beginnt    wieder    die 

Münzreihe.  ^• 

a.  Mone,  Zeitschr.  für  die  Gesch.  des  Oberrheins  XX,  420.  421  ;  Frie- 
drich, Kirchengesch.  II,  355.  —  b.  Siehe  zu  534. 

406  II  413.  Nach  Zerstörung  der  Stadt  tritt  eine  Sedisvacanz  des  bischöflichen 
Stuhls  ein.  Zwischen  Bischof  Aureus  und  dem  Wiederhersteller  der 
Stadt  Bischof  Sidonius  nennen  die  ältesten  Cataloge  einen  Bischof  Maxi- 
mus. Es  ist  anzunehmen,  dass  Maximus  den  Mainzer  Christen  tröstend 
und  helfend  zur  Seite  stand ,  *•  bis  zur  Zerstörung  der  Stadt  oder  auch 
nach  derselben  die  Christen  sammelte  bis  zum  letzten  Auftauchen  der 
Stadt  als  militärischen  Station,  denn 

o41«.  wirft  sich  Jovinus  mit  Hilfe  des  Alanen  Goar  und  des  Burgundionen- 
führers  Guntiarius  bei  Mainz  als  Kaiser  auf.  ''■ 

a.  Friedrich,  Kirchengesch.  II,  356.  —  b.  Falk,  die  Cataloge  S.  12. 

[450.  Eine  Zerstörung   der   Stadt  durcli   die   Hünen   unter   Attila   lässt 

sich  nicht  nachweisen;  Mainz  war  verwüstet]. 

A.  Thierry,  Attila  und  seine  Nachfolger  S.  108.  114:  ein  Theil  des 
Heeres  ging  bei  Äugst,  ein  anderer  an  der  Mosel  über  den  Rhein.  Vgl.  Cata- 
loge S.  12  und  oben  zu  406.  Dec.  31  Stelle  aus  Salvian. 


Sechstes  Jalii  hundert. 
-,-    v.^  Xach   luebr  als   hundertjährigem  Verfalle  ersteht  die  Stadt 

II  lunieni  Leben. 

ihr  nierovingische  Küuig  Theodehert  I.  (534  bis  547)  ist  ihr 
Wiedorherst^ller ,  unter  ihm  wird  sogar  eine  Münzstätte  JSlogontiacu, 
Moiivuta  errichtet;  aus  ihr  sind  bekannt  7  :\Iünzen,  wovon  eine  Theu- 
deberts Namen,  die  anderen  den  Kamen  der  Stadt  und  der  Münzmeister 
(Mantanarius,  Airoenus,  Erdiulfus,  Gonderadus,  Agiginus,  Martinus)  tragen. 

(.'»bite,  Beschreibung  der  Mainzer  Münzen  S.  1  mit  Abb.;  Leitzmann 
Weg^veiser  aaf  dem  Gebiete  der  deutschen  Münzkunde  S.  342.  755;  J.  H. 
Müller.  Deutsche  Münzgesch.  I,  180.  206.  Barthclemj/,  liste  des  noms  de  lieux 
ittscnts  sur  hs  i'tionnaies  vicrov.  in  hibl.  de  l'ecole  des  chartes  {sä:  0)  I., 
458;  Friedrich,  Kirchengesch.  II.  ^58. 

Mit  Theudebert  ist  bei  "Wiederherstellung  der  Stadt  der  vom  Dichter 
und  Bischof  VeuJintius  Fortunatus  (gest.  609)  gepriesene  Mainzer  Bischof 
Sidonius  thätig,  zunächst  in  Herstellung  kirchlicher  Gebäude"-  Neu 
baut  Sidonius  unterstützt  von  Theudeberts  Tochter  Berthoara  die  jetzt 
gänzlich  verschwundene,  ehemals  beim  alten  Dome  (Alt-Martin,  jetzt 
St.  Johann  genannt)  gestandene  Taufkirche;  auch  eine  der  Lage  nach 
uns  nicht  mehr  bekannte  St.  Georgskirche  rührt  von  Sidoniüs  her.'=- 

a.  TtmpUi  vetusta  novans  spccioso  fulta  decore  sagt  Yen.  Fort.il/isceH. 
lib.  IX  cap.  9.  —  b.  De  baptisterio  Morjuntiac  lautet  die  Ueberschrift  des 
Gedichts:  Ardua  sacrati  baptismatü  aida  coruscat.  Quo  delicta  Adae  Chri- 
stus in  anine  lavat.  Ibid.  lib.  II  cap.  15.  Vgl.  Falk,  die  ehemalige  Tauf- 
capelle  zu  Mainz  in  Org.  f.  ehr.  Kunst  1872.  no.  1,  S.  10.  —  c.  De  basilica 
s.  Georgii  ist  die  Ueberschrift  des  Gedichts:  Condidit  antistes  Sidonius  ista 
decenter.  Dass  diese  Verse  auf  des  Sidonius  Bauten  gestanden,  vermuthet  Le 
Blant,  Inscript.  ehret.  I,  457. 

Den  Khein  soll  ebenfalls  Bischof  Sidonius  regulirt  haben. 

.So  leiten  Peinige  ab  aus  den  Versen  des  Sidonius:  Ut  pAebem  foveas, 
Hheni  tibi  convenit  amnis ,  Quid  rcferat  terris  qui  bona  praebet  arpiis.  lib. 
IX  cap.  9. 

Spätere  Schriftsteller"-  nennen  Dagobert  den  Wiederhersteller  der 
Stadt,  welcher  Annahme  ohne  Zweifel  eine  Verwechslung  mit  Theodehert 
unterliegt;  Dagobert  soll,  was  sich  jedoch  nicht  beglaubigen  lässt,  die 
Stadt  näher  an  den  Khein  gerückt,  auch  den  Dom  beschenkt  haben.  ^• 

a.  Mmiitscriploruin  liher  unus  in  Joannis  I,  U2  unten:  Est 
rextaurata  Mof/untia  et  .  .  .  maximc  a  Dayoberto  in  jn'i-'^finam  .  .  .  diyni- 
tatem  est  revocata  etc.  Ihm  nach  die  Meisten,  auch  Schaab,  Gesch.  der  Stadt 
Mainz  I,  KKi  11'.  —  b.  Dagobert  kommt  nämlich  allein  von  allen  meroving. 
Königen  im  Necrol.  eccl.  Mog.  ad  li  Jd.  f'cbr.  cor.  Ja/fr,  3Iog.  p.  723; 
Falk,  der  alte  Dom  in  Mainz,  seine  Gründung,  Begabung,  Reliquien,  Archiv 
und  Schick8.ile  im  Organ  für  christl.  Kunst  1871  no.  13  S.  149. 
Sehr  wahrsdieinlich  fällt  schon  in  Theodeberts  Zeit  die  Erbauung  des 
alten  Doms  mit  dem  Namen  des  401  Nov.  11.  gestorbenen  h.  Martin 
7on  Tours.     Dieser  Dom  innerhalb  der  Stadtmauern  stand  auf  der  Stelle 


der  jetzigen  St.  Jolianiiiskirche.  Nach  Erbauung  des  neuen  Doms  durcli 
Willigis  hiess  der  Bau:  alter  Dom,  seit  Ende  des  11.  Jahrhunderts: 
St.  Johann,  welch  letztere  Benennung  er  von  der  nahe  dabei  gestandenen 
Berthoara'schen  Taufkapelle  (wahrscheinlich  nach  deren  Verfall)  empfing. 
Mit  noch  grösserer  Wahrscheinlichkeit  kam  durch  die  Franken 
Kenntniss  und  Verehrung,  wohl  auch  ein  Theil  Reliquien  ihres  grossen 
Nationalheiligen  nach  Mainz. 

Diese  Kirdie  als  die  älteste  der  Stadt:  Ista  ecdesia  in  civitate  Mo- 
guntincnsiprimo  dicitur  fHisscco}istructa,  so  Urk.  von  1-'31  bei  Joannis  II,  698. 
Wetter,  Dom  von  Mainz  S.  4  Note:  Bei  Keparaturen  im  Jahre  1829  wurde  der 
alte  Boden  des  Mittelschifts  (10  Werkschuh  unter  dem  jetzigen)  und  die  Pfeiler- 
stellungen unter  den  Hauptmauern  aufgedeckt,  so  dass  man  die  älteste  An- 
ordnung des  Baus  zum  Theil  erkennen  konnte.  Vgl.  auch  Falk  ,  Zur  Kunst- 
thätigkeit  in  Mainz,  im  Organ  für  christliche  Kunst  1871  no.  8  S.  94  zu  1069; 
ferner:  die  alte  biscliöfliche  Kirche  in  Mainz  im  Kirchenschnmck  1868  H.  1.  S.  13. 

[589.  König  Hildebert  beschliesst  auf  Einladung  Sigeberts,  Bischofs  der 

Momociacensischen  Stadt,  die  Osterfeiertage  in  genannter  Stadt  zu  halten]. 

Diese  Stelle  aus  Grcrjor.  Tur.  IX,  29,  in  welcher  Einige  das  Wort 
Momociacense  auf  Mainz  statt  auf  Mouzon  beziehen ,  muss  für  die  Mainzer 
Geschichte  gestrichen  werden.  Vgl.  W.  Giesebrecht  in  der  Uebersetzung  des 
Gregor  IL  148  Note  2;  Falk,  die  Cataloge  S.  11. 

Siebentes  Jalirlmiidert. 

oftlO.  Der  irische  Missionär  Columban  kommt  auf  seiner  Reise  von  Metz 

nach  der  Schweiz  an  Mainz  vorüber,  begibt  sich  vom  Schiffe  in  die 
[jedenfalls  Dom-]  Kirche,  wo  ihn  der  Bischof  der  Stadt  Leonisius  trifft 
und  für  seine  Weiterreise  Sorge  trägt. 

Keine  der  drei  Vitae  b.  Columhani  bei  Mahillon,  Aa.  Ss.  ord.  s. 
Bened.  saec.  II  p.  30— AO  nennt  den  Bischof  mit  Namen.  Ein  Mainzer 
Bischofsname  aus  jener  Zeit  kommt  aber  vor  in  Frcdegarü  Chronicon  cap. 
38,  wo  des  Biscliof  Leonisius  Benehmen  gegen  König  Theuderich  und  Theude- 
bert berichtet  wird.  Leonisius  ist  wohl  der  Liutgasius  oder  Leodegarius  der 
Cataloge,  siehe  die  Tabelle  in  Falk,  die  Cataloge. 

«St.  König  Dagobert,  von  622  bis  038  regierend,  zieht  von  Metz  über 

die  Ardennen  nach  Mainz,  um  hier  über  den  Rhein  zu  setzen  und  die 
Wenden  zu  schlagen.  *■  Es  führte  von  Mainz  eine  das  Flüsschen  Fulda 
durchschneidende  Handelssfrasse  nach  Thüringen,  welche  im  8.  Jahr- 
hundert bestimmt  genannt  wird.''- 

a.  Fredegar's  Chronik  §  73;  auch  in  Chron.  Moissiac.  in  TeHz, 
Ss.  I,  387.  —  b.  Via  quae  a  Turingorum  rcgione  mercandi  causa  ad  Mo- 
gontiam  pergentes  diicit.  Eigilis  ('818—823)  vita  Sturmi  (f  770)  §  7; 
Karte  in  Gfrörer,  Gregor  Band  7. 

Dagobert  weilte  in  der  Stadt,  was  auf  das  Vorhandensein  eines 
Königspalastes  [zum  römischen  König?  königl.  Kapelle  bei  St.  Mauritius, 
siehe  zu  863  |j  889]  schliessen  lässt. 


,?o<i. 


e 

Bißcb.  C'onstantius  von  Alby  (625  auf  der  Eheiinser  Synode  und  noch 
647  lebend)  schreibt  dem  Bischof  Desiderius  von  Cahors :  Coynoscite,  Domne, 
nos  incotutnfs  de  jxilatiu  remeasse  et  rq/ciii  Macjantiae  esse.  Cf.  Bouquet, 
jReceuü  TV.  40:  vgl.  Brack  in  den  Mzr.  Alterthslifton  I,  43n.  Die  Aechtheit 
der  Dagoborfschen  Urkk.  mit  Mainz  oder  einem  ^Mainzer  Palatium  als  Aus- 
gtellungsort  wird  stark  beanstandet.  Vgl.  Brequif/ny-Fardessns,  Diplom,  und 
Stumpf,  Keichskanzler  I,  40.  73.  89.  91  die  Noten.  —  Der  Ausdruck  Dago- 
berti  vicus  (Scliaab,  Gesch.  v.  Mz.  I,  1G8;  Reuter,  Albansguldon  S.  70.  84) 
ist  nicht  gleich:  Dagobertsviertel,  da  es  heisst  apud  JJiujoherü  cighus  in 
vicH  tnincaioris,  sondern  ist  gleich  viegshus,  wighns  Zeughaus.  Mone, 
Zeitschr.  Will.  55.  Uober  die  Wichhäuser  oder  ütTeithänier  propugnacula 
in  Köln  siehe  Abel,  König  Philipp  S.  368. 

Achtes  JalirhuiHlert. 

Die  vornehmem  thüriugiscbeu  Geschleclite  entsprossene  und  zu 
Veits-Hüclibeim  bei  AVürzburf,^  begüterte  beilige  Bilbildis  *■  ,  Gemabliu 
des  Heerfübrers  Etliau ,  erricbtet  mit  Hilfe  ibres  Obeims,  des  Biscbofs- 
Sigibert  von  Mainz,  zu  Ebren  Marias  Kircbe  und  Kloster^- ,  dem  sie  als 
Oberin  vorstebt  und  ibre  Besitzungen  in  der  Heimatb/-  sowie   erkaufte 

Güter  unterbalb  Mainz  scbeukt. 

a.  Ueber  die  Zeit  des  Lebens,  Falk,  die  Cataloge  S.  9  und  Katholik 
1872  11,88  zur  Vita  h.  Bilhildis.  —  b.  In  qua  ariolaecclesiam  in  honorem  dei 
yenitricis  lirginis  niaric  fahricans  sagt  die  unbeachtete  Vita  in  Breiiario 
Mag.  ed.  1474  und  1517.  Das  Kloster  heisst  monasterium  antiquum  in  der 
Fuld.  Urk.  817  bei  Dronke  no.  337,  sonst  noch  monasterium  cetus,  veteris 
ceUae;  auch  manasterium  altum  wegen  seiner  hohen  Lage  in  cod.  Bret^d.  A. 
lUii.  Erzb.  Gerhard  II  bestätigte  1302  die  an  die  ecclesiae  sce  Bilhildis 
reteri-f  monasterii  et  sei  Pauli  ibidem  erlassenen  Ablässe.  Bodmann,  rhg.  Aa. 
S.  593  unten.  —  c.  Stumpf,  Acta  Mog.  no.  67.  68.  71  der  Jahre  1158.  1160, 
woraus  sich  Schunk ,  Beitr.  I,  1 37  widerlegen  lässt,  der  Hochheira  bei  Mainz 
als  Heimath  Bilhildcns  annimmt.  In  der  Gesch.  des  Klostors  kommt  auch 
eine  Induse  Hildcgardis  vor.  Vgl.  ein  mir  geliöriges  abschriftliches  Nccrol. 
»j.f.  6'  kl.  maß:  Ohiit  Ilildegardis  inclusa.  Die  Entstehungszeit  der  In- 
clusenzelle  ist  unbekannt. 

Die  nabe  bei  Ältmünster  gestandene  St.  Paulskircbe  (817  Scbotten- 
kircbe  genannt)  wird  mebrfacb  als  von  Bilbildis  gebaut  augegeben. 
Später  ward  sie  Pfarrkirche ;  bei  Anlegung  der  Festungswerke  1(366  ver- 
schwand sie. 

„.S.  Paulj  sehr  alte   pfarrkirch    ahn   der  Stattmauer   gelegen    bey   dem 

Altenmünsterclüster,  darin  sie  gehöret,  hat  S.  Bilhildis  fundirt,  welches  Closter 

.7«»  patronatus  darin  hat" ,    sagt   Chron.    ms.  Helwichü  zu   Pommersfelden. 

Schaab  II,  265;  Bodmann,  rhg.  Aa.  S.  593.  5'94. 

Bilbildis  brachte  nach  Mainz  das  sog.  Schweisstucb  des  Herrn^ 
wovon  sie  einen  Theil  dem  Dome/-  den  andern  ihrem  Kloster  schenkte. 
Letzterer  kam  bei  AuHiel^ung  des  Klosters  1781  zu  den  Weissenfrauen 
und  von  da  nach  der  Säcularisation  bei  einer  Versteigerung  durch  An- 
kauf einiger  Bürger  in  die  Pfarrkirche  St.  Emmeram.  Der  ortsübliche 
Ausdruck    »Schweisstucb",   wohl   Grabtuch,    begreift    zwei   Theile,    das 


9 

eigentliclie,  selir  feine  und  /arte,  an  Stofl"  uml  Farbe  weisser  Seide  ähn- 
liche Tuch  (ächter,  feinster  Byssus)  und  das  wahrscheinlich  als  Um- 
hüllung mitgekoniniene,  nicht  so  feine,  gelbliche  mit  Dessins  von  rother 
Seide  durchzogene  Tuch,  welches  mein-  in  die  Augen  tretend  und  zur 
Abbildung  geeignet  und  verwendet,  Vielen  als  Schweisstuch  gilt. 

a.  Katholik  187'2  II.  1.  c.  —    b.    Nach    dein    124'J  veifassteii  deutschen 
Leben   der    h.    Bilhiklis  (Serario-Joannis    I,     lüUj   hat  Bilhiklis    das    Sudar 
von   einer   fürstlichen    Verwandten ,    Namens    Kunigunde    erhalten.    Vgl.    Kir- 
chenschmuck   18ii7  Heft  2:    Zu  den  Ueliquien    des  Herrn    no.    2;    Abendblatt 
Beil.  zum  Mainz.  Journal  1866.  März  IG. 

-  Nov.  27.  Die  Gebeine  der  am  27.  November  gestorbenen  h.  Dilhildis, 
welche  durch  ein  eigenes  Officium  in  dem  alten  Mainzer  Breviere  geehrt 
war,  werden  in  ihrer  Klosterkirche  beigesetzt.  Sie  befinden  sich  jetzt 
in  der  St.  Emmeranii^kirche.  Die  Heilige  wird  abgebildet  in  Aebtissen- 
tracht,  Krummstab  und  Kirche  tragend ''•  oder  mit  Krummstab  und  weit 
ausgebreitetem  Mantel  eine  Schaar  Nönnchen  schützend.  '"• 

a.  Eins  membra  in  eadem  quam  consinucrat  Ixisilica,  terre  commise- 
riDtt.  Ciiius  meritus  ipso  in  locu  plurima  posi  miracula  claruerunt.  Brev^ 
Mo(j.  1474.  —  b.  Statue  an  den  Resten  des  Klosterbaus,  jetzt  Lazareths.  — 
c.  Statue  in  der  Kirche  zu  ^lariaborn  u.  in  der  Schillerstrasse  zu  Mainz. 


o945. 


Aelteste  bekannte  Schenkun er  an  den  Dom.  Bischof  Gewelieb  schenkt 


's 


nämlich  ,  bevor  er  sich  ins  Privatleben  nach  Kempten  cnjmf  montitoit 
bei  Bingen  zurückzieht,  sein  in  Geld  und  Muncipien  bestehendes  Be- 
sitzthum  dem  ]\lartinsdome.     Er  starb  14  Jahre  nachher  ''• 

a.  Sunm  claboratum  ad  s.  Martynuni  tradidit  in  pecimia  et  utanci- 
piis.  Passio  s.  Bonif.  ed.  Jaffe,  Mog.  p.  473.  —  b.  Freahyler  Moy.  bei 
Seiters,  Bonifacius  S.  496  Note  ].  Ueber  sein  J]piscopat  unter  Karhnaun 
v^'l.  Alberdingk-Thijni,  Karl  d.  G.  S.  81.  814. 

Eine  andere  sehr  alte  Schenkung  an  den  Dom    fallt  in  die  letzten 

Jahre   des    h.  Bonifatius.      Der   dem   h.   Bonifatius    besonders    ergebene 

Cleriker  Adaiger  (Adalher)  schenkt  sterbend  dem  Dome  St.  Martin  (dem 

Altare    St.   Martins)    seine   Besitzungen    in  Amanaburg,    [Amöneburg] 

Breitenbrunnen  und  Seieheim  ['/i.'  Stunde  entfernt  von  Amöneburg]. 

Ad  s.  Martinum  tradidit,  ecclesia  b.  Martyni  optinuit  etc.  sagt  die 
Vassio  b.  Bonif.  in  Jaffe  p.  476.  477 ;  ad  altare  s.  Martini  reddidit  sagt 
Othloni  vita  s.  Bonif.  Jaffe  p.  502. 

?53.  •S€SÄ.  'S?».  ?«».  «»t.  «««&.  8«».  u.  s.  w.  In  Urkunden  aus  diesen 

Jahren ,  welche  Schenkungen  von  Gütern  innerhalij  ]\Iainz  seitens  der 
Bürger  an  das  Kloster  Fulda  enthalten,  wird  der  Dom  als  Grenznach- 
bar angeführt. 

Adfines    sunt    de    una   parte    s.  Martyni   ist  der  stehende  Ausdruck. 

Uronke  Cod.  dipl.  Fühl.  no.  (i.  27.  43.  94.  143.  100.  180  u.  s.  w. 

■JSS.  Juli  4.  Die  Leiche   des   am   5.  Juni  bei  Dokkuiu  L-rschlagenen  Erzb. 

Bonifatius,  am  4.  Juli  in  Mainz  eintrellend,  wird  vom  gesammten  Stadt- 

clerus    am  Kbeine   abgeholt   und    im    alten  Dome  niedergestellt  und  ge- 

1* 


10 

reini^tA  Lullus  vorffnibt  das  dabei  gebrauchte  "Wasser  samnit  Gefäss 
(nicht  Eingeweide)  ''•  iu  einer  Muttergotteskapelle  am  Dome.  '^^  Später 
erhielt  diese  Kapelle  den  Namen  „Bonifalinskapelle."  "^^  Es  sollen  auch 
die  Gewänder,  welche  Bonifatius  bei  dem  Tode  getragen,  in  dieser  Ka- 
pelle in  einem  Holzschreine  sich  befunden  haben.  Die  Leiche  wird  in 
feierlicher  Procession,  wehhe  zuerst  in  Hocliheim  Halt  macht,  nach 
Fulda  getragen  *•      Babanus  ]\Iaurus  dichtete  Verse   auf  die  Bonifatius- 

kapelle. 

a.  Seiet- rdut es  et  (iimiis  cicnis  tirbis  HUks  [Mor/o»tiae]  accedenies,  s. 
martyris  corjtus  (idsuiiwntes  in  baniliccan  stiam  cum  lionore  posucrunt.  Eigilis 
vita  Stiirmi  ,^.  15  in  Pertz  Ss.  II ,  365.  —  b.  Lullus  lotia  in  testaceum 
ras  coUocavit  d  sub  terra  fitdit  in  loco,  uhi  nunc  s.  Bonifatii  capeUa  con- 
structa  manet,  a  septentrijone  ecchaine  que  )iomi)tatur  baptixtcrium  Johannis, 
in  <pin  fcapellaj  usque  hodie  ut  ferunt  vestimenta  in  quibus  jxtssus  est,  in 
archn  Hijnea  iacent.  Passio  bei  Joffe  p.  479.  —  c.  Rabani  Mauri poemata  de  direr- 
sis  no.  6-1'  hat  die  Ueberschrift :  In  ecclesia  s.  Mariae  iuxta  sepulchrum  s.  Boni- 
facii.  Vers  3:  De  Fresia  huc  ttectus  cum  theca  hie  rite  locatus  \\  Sanguinis 
hie  jxirtcni  linquerat  ]ii)ic  nhiens.  geht  auf  die  Mainzer  Kirche,  denn  ein  neues 
Bluten  der  Wunden  in  Mainz  berichtet  auch  die  Passio  hei  Ja/fr  p.  479. —  d  Actum 
in  capeUa  s.  Bonif.  Siehe  unten  823.  —  e.  Corpus  usque  ad  Hohheim  villam 
quae  in  ripa  Moi/n  consistit,  navigio  transrectum  est.  EigiUs  vita  Sturmi 
ii  1,').  —  f.  Ueber  CapeUa .  altare  et  sepulchrum  s.  ^onif.  vgl.  Kirdien- 
scbiuuck  1868  Heft  3  S.  13,  Falk,  der  alte  Dom  a.  a.  0.  S.  149  oben. 

-:.-».->.  Die  St.  Victorkirche  oberhalb  Weissenau  besteht  schon,    denn  der 

Er/b.  Lullus  (755 — 78())  liegt  daselbst  dem  Gebete  ob.  Willibald  schrieb 
in  St.  Victor,  wo  wahrscheinlich  ein  Pries terconvent  war,  auf  Wachs- 
tafeln, später  auf  Pergament  die  Passion  des  h.  Bonifatius.  Rabanus 
Mauru3(847 — 656)  weilte  auch  gerne  daselbst^  St.  Victor  wird  Stift  994.  ^• 

a.  Passio  s.  Bonif.  in  Jaffe,  Mog.p.  481. 482.  —  b.  Falk  im  Organ  1871,  S.93. 

In  der  Geschichte    von  St.  Victor   kommt   auch   eine  Incluse    Ida 
vor.     Die  Entstehung  der  .Jnclusenzelle  ist  unbekannt. 

Bodmann,  rhg.  Aa.  S.  95  Zeile  2:   kl.  .Jul.:  Obiit  Ida  inclusa. 

•35*.  •«.».  In  Fulder  Urkunden    dieser  Jahre   kommt   eine   St.  Albans- 

kapelle als  Nebenlager  geschenkter,  Güter  vor.  Es  ist  unentschieden,  ob 
es  die  im  Gartenfelde  bei  St.  Thonest  gestandene  ist,  '-'■  wo  der  Sage 
nach  dem  h.  Alban  das  Haupt  abgeschlagen  ward,  oder  jene  Kapelle, 
aus  der  später  unter  liichulf  das  Kloster  St.  Alban  erstand.^- 

a.  Cod.  dipJ.  Fidd.  Dronke  no.  18.  27.  —  b.  Unten  zu  7G6  ||  784.  805. 

"Jttö.  wird  eine  Mavienkai»elle  urkundlich  genannt,    es  ist  sehr  wahrscheinlich 
Maria  im  Felde,  da  \\\\:  die  Entstehung  der  andern  Marienkirchen  kennen. 

Cod.  dipl.  Fuld.  no  27;  Maria  mit  der  bestimmten  iiczeiclinuug  in 
camjH)  kommt  vor  808  in  eod.  cod.  no.  244. 

?««    -iHt.  In  (11,,.  Zeit  der  Lorsther  Aebte  Gundelaud   (766—778)  und 

Helmerich  (778 — 784)  fallen  die  meisten  Schenkungen  Mainzer  Bürger 
an  das  Kloster  Lorsch  au  der  Bergstrasse.    Ein  besonderes  Verzeichuiss, 


11 

führt  die  (Jütor  sammt  tlcn  Uchöftcn  an,"-  wobei  als  Circnzuaclibaru  vor- 
kommen   die  Kirclit'ii:    Quintiii ,    Lambert,    Salvator;    der    ivirclihof   von 
St.  Quintin;  die   Tliore:    Alban,  Nanzenburgtiior ,    Kumard.sthor ,    Brod- 
tliürlein,    Stockbiirgerthnr ;    die    l*lat/e:    (^uintins-    und  Petersi»latz ;     die 
Strassen:    Münzergasse , **•  Nutkelgasse,    Bärenstrasse  ,  Qiiatgasse  [Koth, 
Gequatsch'-  I,  Selehoven,  Liusebninnen, 

a.  Diese  Notitia  reruin  sex  arearum  in  seu  apud  Moffuntiam  steht 
cod.  (lijil.  Lnitresh.  /,  .'5  vo.  2  und  nocliinals  mit  kleinen  Abweicliungen  II , 
3-lti  no.  lSi7t).  —  h.  Via  trapczitayum ,  StrcisKC  der  Mün/.er,  Wechsler.  — 
c.  i^Matyazza  heilst  im  zweiten  Verzeichniss  via  lutea,  von  liiteus  Lehm, 
Koth.  —  Vgl.  übrigens  Gfrörcr's  interessante  Exjiosition  über  dieses  Huben- 
verzeicluiiss  in  seinem  Werke:   Gregor  und  seine  Zeit  VII,  KiS. 

Ebenso  sind  die  Güter  um  die  Stadt  verzeichnet,  ^-  wobei  als  Grenz- 
nachbarn erscheinen:  St.  Victor,  Alban,  Maria  Iwolil  im  Felde],  auch 
Kestriche. 

Cod.  dipl.  I.auresh.  l.  c.  unmittelbiir  narli  dem  Verzeiehni.-s  der  Hüben 

in  der  Jitadt. 

Die  St.  Quintinskirche  und  das  Quintinsthor  kommen  774  in  Lor- 
scher Urkunden  vor.  *•  St.  Quintin  besass  den  Arm  des  h.  Quintin.  ^• 
a.  Cod.  dipl.  Lauresh.  no.  1982.  1988;  Necrol.  Lauresh.  in  Martyrol^ 
lioin.ed.Romael745p.70iadnkl.  fein:  et  14  Id.noc;  Wenk,  Urkkb.no.  15 
anni  815.  —  b.  Brachium  «.  Quintini  religiöse  asservatur  et  colitur.  Propr. 
Mog.  10.  Xoc.  und  zwar  noch  17G8  nach  Severus,  Parochiae  p.  12. 

Die  St.  Lampertuskirche,  zwischen  dem  Gymnasium  und  Stadt- 
hause gelegen,  kommt  aucii  in  einer  Lorscher  Urkunde  779  vor.'*-  Um 
diese  Zeit  ward  sie  dem  Kloster  Lorsch  geschenkt ,  welches  nach  und 
nach  in  den  Besitz  der  umliegenden  Häuser  gelangt.*^-  Der  lläuserbezirk 
hiess:  Lorscher  Hof.'=- 

a    Adfines  sunt  s    Landberti   in   cod.  i  uld.  no.  05.    —    b.  ßasilica. 

ecclesia  .s.  Lantberti,   curia    s.    L.   cum    omnibu^    utilitatibus   in   cod.   dipl. 

Lauresh.no.  1966—60;    1971.  1972.  1974.  —  c.   Falk,   Kloster  Lorsch  S.  145 

und   Anm.  28. 

In  der  obeugedachten  Salvatorkapelle   stand  ein  Altar,  geweiht  zu 

Ehren  der  Heiligen  Johannes  d.  T.,  Petrus,  Bonifatius,  Kilian,  Valentin, 

Dionysius  u.  a.  Erzb.  liabanus  M.  dichtete  Verse  auf  Kirclie  und  Altar. 

Babani   M.    Focniata   de   dirersi.^!    no.  81.  in  cccl.  s.  Salratorii.     Da 

die  vorausgehenden    und    folgenden   Epigramme   auf  Mainzer    Kirchen  gehen, 

so  beziehe  ich  no.  84  auf  eine  Kirche  in  Mainz. 

Ueberhaupt  waren  begütert  in  Mainz  die  Klöster  Fulda,  Lorsch, 
Maximin,  Bleidenstadt,  Eberbach,  llbeustadt,  Arnsburg,  Weissenburg, 
Honau,  Sponheim "-  und  Hasenried.  ''• 

a.  S.  die  Gesch.  dieser  Klöster.  —  b.  Cod.  dipl.  Fuld.  no.  145  anni  797. 

995.  9»a.  In  Fulder  Urkunden  aur;  diesen  Jaiiren  kommt  St.  Peter  vor. 

Es  stand  danuils   am  Khein  im  Gartenfeld. "-    Im  Jahre  819  findet  sich 


12 

daselbst  eine  Priestergenossenschaft,  die  älteste  uns  bekannte  nacli  der 
des  Donis.^ 

a.  Cod.  (iijfl.  Fiiltl.  )i().  jv.  101.  —  b.  Schaab.  Gesch.  v.  Mainz  II, 
390.  3**1:    iehe  unten  zu  819.     Bodmann,  rhg.  Aa.  S.  825. 

^^?.  Auf  Küüi^'   Karls  ^^'unscb    und    Unterstützung  hin   beginnt  Erzb. 

Kichulf  den  Kuheort  des  Leibes  des  b.  Alban  zu  verschünern  durch  den 
Bau  einer  grö.>seru  und  prachtvollen  Kirche  *•  Xocb  vor  Vollendung  des 
Baus''-  wird  Karls  Gomablin  Fastrada  794  darin  beerdigt.'- 

a.  Fraymenta  Gaman.sina :  Stiftssachen.  —  b.  Siehe  zu  805.  —  c.  Unten 
zu  794. 
?»i.  Die  Clemenskapelle  im  Gartenfelde  am  Ende  der  Rheinallee  kommt 

in  einer  Fulder  Schenkungsurkunde  von  791  vor. 
Cod.  (UpL  Fühl.  HO.  101. 

-»I.  Die  St.  Theonestkapelle  (TeomasH),   in  der  Nähe   des   Emauswegs 

und  der  Zw.-tscbenallee  im  Gartenfelde  gelegen,  wird  in  einer  Fulder 
Schenkungsurkunde  von  791  genannt. 

Cod.  dipl.  Fühl.  no.  101;  Reuter,  Albansgulden  S.  40;  Schaab  11,  421: 
Wittmann  Mzr.  Alterthshefte  S.  114.  Die  Gegend,  wo  St.  Theonest  gestanden. 
helsst  Diniesser  Ort,  corrumpirt  ausTheonest.  S.  Dyeneste  siehe  in  Severus, 
Parochi(te,  Moguntinae  p.  21;.\—  Oben  406.     21.  .luiii. 

Ausser  St.  Peter,  Clemens,  Alban,  Theonest  stand  im  Gartenfelde 
noch  die  St.  AVendeliuuskapelle  am  Raupeiswege. 

Wittmann  a.  a.  0.  S.  114,  Schaab  II.,  430  ff. 

Die  Leiche  der  wäbrend  der  Frankfurter  Synode  verstorbenen  Ge- 
mahlin Karls,  Fastrada,  wird  in  dessen  Gegenwart''-  nach  Mainz  ge- 
bracht und  in  St.  Alban  oberhalb  Mainz  mit  grosser  Feierlichkeit  bei- 
gesetzt, *'-  und  zwar  vor  dem  Muttergottesaltare  gegen  Norden.  ■=•  Bischof 
Theodulf  von  Orleans  dichtete  Verse  auf  ihr  Grab.  •^-  Ein  unächter 
Denkstein  mit  Inschrift  auf  Fastrada  mit  der  arabischen  Zahl  794  be- 
findet sich  im  südlichen  Seitenschiffe  des  Doms.  "■ 

a  Fragm.  Gamans.  auf  der  Wiirzb.  Univers.  Bibl.  Bd.  mit  Stifts- 
sachen. —  b.  Einlmrdi  und  Enhardi  arm.  ad  h.  a.  in  Fertz,  Ss.  I,  ISl. 
351.  —  c.  Mariani  Sc  chron.  cod.  Cotton.  in  Pertz,  Ss.  V,  548.  —  d.  Opera 
Theodulfi.  cann.  II,  11  Indyta  Fastradae  etc.,  auch  Jaffe,  Mog.  715  Note  1. 
—  e.  Facsiinile  in  Werner,  Dom  I,  265;  vgl.  III  praef.  p.  18;  Gudenus, 
Cod.  dipl.  II,  852,  zu  welcher  Stelle  Bodmann  in  seinem  Handexemplare  be- 
merkt: „Die  Versen  Selbsten  haben  die  Albaniter  Mönche  erst  s.  XIII  oder 
XIV  componirt  und  sie  sind  der  Fastrada  nicht  gleichzeitig;  aber  auch  die 
gegenwärtige  Tafel  ist  nicht  ex  sacc.  XIII.  sondern  wie  die  arabischen  Ziffern 
bewei.sen.  e.r  sacc.  XU,  wo  man  das  Monument  vielleicht  wieder  hergestellt 
hat,  weil  es  jicr  fata  zerstöret  war.  —  Fx  xnul.  captli  s.  Albani  de  anno 
1577  erhellt,  dass  Joh.  Heinr.  v.  Nassau  diese  Tafel,  welche  er  propter  con- 
servatioHcm  üb.-r  20  Jahre  lang  vergraben  gehabt,  endlich  hoc  anno  in  den 
Dom  gegeben  habe,  um  sie  dort  zu  affigiren."  —  Vgl.  ^^'etter,  Dom  S.  100. 


;»4. 


13 

"Sac  Die  seit  200  Jalircii  aufgeliäuften  iSchätzo   der  Avareii  verschenkt 

nach  ihrer  Erbeiitiing  König  Karl  an  Kirclien;  auch  die  Mainzer  soll 
davon  erhalten  haben.  =*•  Sicher  vermachte  Karl  der  Mainzer  Kirche 
einen  Theil  seines  Kigenthums.^- 

a.  Fiorillo  Gesch.  der  zeich».  Künste  in  Dtschld.  I,  30  Note  a,  gibt 
als  Quelle  an:  Fraif ,  Ann.  vctenivt  Hninior.  j).  277 ,  der  sich  stützt  auf 
livaluH  J\]ien((i>u.s.  —  b.  Unten  zu  812. 

803.  Kaiser  Karl   beginnt  den   Bau   der   ersten   stehenden    Rheinbrücke 

zwischen  Mainz  und  Castel.  Sie  bestand  aus  19  Steinpfeilern,  ü))er 
welchen  eine  Holzlage  sich  befand;  sie  hatte  die  Richtung  von  der 
Casteler  Kirche  nach  dem  Zeughause  und  eine  Länge  von  500  Schritten. 

Poi'ta  Saxo  lib.  5.  v.  443—462;  v.  (JOD— 612  in  Fertz,  Ss.  I;  Egin- 
hardi  vita  CaroU  c.  17  in  Pertz  II,  452:  Gesta  Karoli  I,  3U  in  Pertz  II, 
745;  Gfrörer  a.  a.  0.  VII,  170  ;  Wittmann  in  den  Mzr  Alterthsliften  II  mit 
Abb.;  Heim  in  den  Abbildungen  von  Altertli.  des  .Mzr  Mus.  VI.  Siehe  unten 
zu  813. 

805.  Dec.  1.  Die  St.  Albanskirche   sammt  Kloster   ist  vollendet  und  wird 

eingeweiht  unter   zahlreicher  Betheiligung   des   Volks   durch    Erzb.    Ri- 

chulf,  der  Benedictinermönche   einführt   und   für  Wohnungen   und  ihren 

Lebensunterhalt    sorgt.  ^'       Ein    Thor   am    Klosterbaue    hiess :    goldene 

Pforte.  <■• 

a.  liicholfus  hasilicam  sanetissimi  martiris  Albani  a  fiinäamentis  in- 
choavit,  mirifico  opere  pcrfecit  <&  interius  exteriusqne  ditavit.  Mariani  Sc. 
chron.  cod.  Cottun.  ad  a.  H08.  827.  Pertz,  Ss.  V,  548.  —  b.  Zwei  Inschriften 
bei  Jaffe,  Mog.  p.  715;  Sigehardas,  Vita  ss.  Aurei  et  Justinae  in  Joannis  II, 
17;  cfr.  11,720.  —  c.  Porta,  qiiae  olim  aurda  dicta.  Joannis  II,  7S8  Zeile  8. 
Richolf  lässt  den  Altar  mit  Metallplatten  und  Inschriften  zieren. 

Haue  qnoque  fnlgenti  iiissit  restire  nietallo  \  Cum  titidis  aram  cmn- 
que  decore  sacru.  Inscriptt.  s.  Albani  bei  Jaffe  p.  715  no.  ];  andere  Inschrift 
Joannis  II,  30.  719:  Martyris  Albani  renouauit  etc.  Sigehardus :  Super  sa- 
crum  cinercm  mausolum  erexit,  quod  auro  et  gemniis ,  aryento  quoque  .  .  . 
vestiens  diligenter  undique  contexit.  Joannis  II,  71!).  Fiorillo ,  Gesch.  der 
zeichnenden  Künste  in  Deutschland  J,  o45  Note  a. 

Vom  Klosterschatze  wissen  wir,  dass  Erzb.  Richolf  Gefässe  von 
Gold  und  Silber,  sowie  kostbare  Gewänder  schenkte,  ^-  Erzb.  Adalbert  I. 
daraus  1122  in  Folge  von  Kriegsbedrängnissen  170  Mark  Silber  und 
einen  goldenen  Kelch  von  33  Mark  entlieh  und  zum  Unterpfand  einen 
Hof  in  Hechtsheim  gab.  ^• 

a.  Addidit  Iticholfus  in  cidtum  sanctuarii  et  in  Ministerium  altaris 
vasa  aurea  et  argcntea  .  .  .  sacras  quoque  vestcs  divinis  officUs  .  .  .  compe- 
tentes.  Sigehardus  in  Joannis  II,  719  unten.  —  b.  Urk.  in  Joannis  II,  743. 

Die  Klosterbibliothek  besass  unter  Anderem  auch  liturgische  Bücher 
lateinischer  und  griechiscber  Schrift,  die  noch  der  gelehrte  Wicelius  vor 

dem  Stiftsbrande  in  1552  sah. 

Wicelius,  Exerdtamenta  pietatis  Moq.  1555;  Keuter  S.  61;  Joannis 
II,  727;    I,  110.     Ein  Sacramentar  aus    karoling.  Zeit    mit  vortreölichen  Ini- 


14 

tialen  besitzt  das  bbchöfliche  Seminar,    2  andere  liturgische  Bücher    aus    dem 
11  — 1'2.  Jahrh    der  Donischatz. 

St.  Alban  war  ein  Doppelkloster  oder  aber  nahe  bei  fand  sich  wenig- 
stens eine  Indnsenzelle  für  Nonnen.  "■  Um  1130  lebte  hier  als  Incluse  Gräfin 
Werntriid,  Tochter  des  rheingauischen  Grafen  llicholf  nnd  seiner  Ge- 
mahlin Danonnit/-  ferner  um  114<»  Ad/lheida. '^^■ 

a.  A)iti(iui.s  teiiijxyribus  cella  inclusantni  apitd  nos  ejtitit.  moiwsterio 
peuititi:  contifjua,  ita  ut  loium  et  eundcm  monastcriinn  et  ceJhi  haherent  ah 
UHU  jHirte  parieteni.  ,':ii(f(hardus  l.  c.  Joannis  II,  ~'0,  der  einer  j'cmina  reli- 
qiiisdoc  Deo  decota,  tninctiiiiuniaUs  apud  idem  monasterium    inclusa  gedenkt. 

—  h.  Gudenus,  Cod.  dipJ.  I,  82.  86;  Bodnianu,  rhg.  Aa.  S.  24ö;  Tritlicmii 
Chron.  Hirs.  ad  1108.  —  c.  Joannis  11,  750.  Ausser  Altenmünster  und  St. 
Victor  gab  e»  Inclusen  zu  St.  Agnes  (Bodmann  a.  a.  0.  S.  902  unten),  Wal- 
burgis,  Barbara,  Georg  und  Niconied  (Würdtwein,  Subs.  dipl.  IX,  fc9). 

Ueber  die  Fürstengräber  in  St.  Alban  siehe  zu  813;  über  die  Taufe 
Heriolds  daselbst  zu  826. 

MIO.  Juni  21.  Beatus,  Abt  des  Schottenklosters  Honau  bei  Strassburg  schenkt 
eine  von  ihm  erbaute  Kirche  in  Mainz  seinem  Kloster.  "•  Man  weiss 
nicht  genau,  wo  sie  gestanden.  König  Karl  der  Dicke  bestätigte  884 
dem  Kloster  Honau  den  Besitz  dieser  Kirche.''-  Die  Identität  dieser 
Kirche  mit  Hageumüuster  (St.  Maria  in  Odenmünster)  steht  noch 
nicht  fest.  *=• 

a.  L'cclesia,  quam  ego  constriixi  in  Maquntina  civUate,  dono  etc. 
hchupfliu,  AJsatia  dipl.  II,  Gl  no.  75;  Katholik  1868.  II,  315;  Heber 
im  Hess.  Archiv  IX,  193-348:  Die  9  vormaligen  Schottenkirchen  in  Mainz 
und  Oberhessen,  im  Zusammenhang  mit  den  Schottenmissionen  in  Deutschland. 
Ueber  eine  zweite   Schottenkirche  bei  Altenmünster  siehe  zu  817  (oder  818). 

—  b.  Vgl.  unten  zu  884.  —  c.  Bodmann,  rhg.  Aa.  S.  592;  unten  zu  966. 

MIO.  Papst  Leo  III.  scliickt  dem  Erzb.  liichulf  die  begehrten  Eeliquien 

des  h.  Cäsarius  durch  Bisch.  Bernharius  von  Worms. 

I)e  reliquiis  s.  Cesarii  sicut  petistis .  .  .  sanctitati  vestrae  direximus. 
Ujyistola  Leonin  in  Jaffe,  Mog.  p.  317. 

MI«.  Karl   der  Grosse   trifft  Anordnungen   über  dereinstige  Yertlieilung 

seiner  beweglichen  Oütcr.  Einen  Theil  bestimmt  er  den  llauptkirchen 
des  Reichs,  darunter  Mainz. 

Siehe  die  Leben  Karls;  auch  Marinni  Sc.  chron.  ad  a.  833.  Pertz,  Ss. 
y.  .')40.     Siehe  oben  796. 

HtZ.  Mai.  Die  nach  zehnjähriger  Arbeit  durch  Beiträge  aller  geistlichen 

und  weltlichen  AVürdeträger  des  Reichs  vollendete  Brücke  brennt  inner- 
halb 3  Stunden,  soweit  sie  von  Holz  war,  ab.  Karl  beschliesst  statt 
der  hölzernen  eine  steinerne  Brücke  aufzuführen.  Erst  mit  1852  sieht 
Mainz  eine  zweite  feste  Brücke  erstehen,  diese  aus  Eisen  auf  Steinpfeilern. 

Kinhardi  ann.  ad  a.  813  in  Pertz,  Ss.  1,200;  auch  Mar iani  Sc.  chron. 
ad  h.  a.;  die  obigen  Schriftsteller  zu  803. 


15 

»13,  Juli.  Erste  Synode  zu  Mainz  im  Klo.ster  St.  Alban.    Labb^,  Conc. 

IX,  329;  Mansi  XIV,  55. 

»13.  Aug.  9.  Erzb.  ]{i(]iulf,  als  kenntnissreiches  i\Iitglif.'(l  der  an  Kaiser 
Karls  Hofe  bestehenden  Akademie  Damötas  genannt,  dabei  prachtlieben- 
der Kirchenfiirst,  *•  wird  in  der  Kirche  St.  Alban  begraben.  Auf  seinem 
Grabe  eine  Inschrift.''  Sein  Nachfolger  Haistulf  wird  813  auch  daselbst 
beerdigt,  sowie  des  Letzteren  Nachfolger  Otgar  82G.  Kabanus  Maurus 
widmet  Haistulf  und  Otgar  einige  Verse  "=• 

a.  Monaclnts    SfoifiaUcnsia    §   15.    16  in   l'ertz,    Ss.  II,    737.    788.  — 
b.  liiscr.  s.  Alb.  bei  .Tafte  \>.  715  iio.  2.  —  c.  .Taffe.p.  715  no.  3.  4. 

Ausserdem    werden    dort     beerdigt    die    Erzb. :    Rabanus    Maurus 

855,"-    Karl  8G3,  Liutbert  889,  Sunderold  891,  Friedrich  954,  Wilhelm 

968  vor  dem  Stephansaltare  ''•  ,    Hatto    II.  970  ;   ihre   Gräber    erhalten 

Inschriften.  *^- 

a.  Iiischr.  in  Serario-Joannis  1 ,  404.  —  b.  Mariani  Sc.  chron.  cod. 
Cotton  /).  ad  a.  900.  —    c  Ihre  Inschriften    bei  Jatte  no.  5.  6.  7.  8.  10.  11. 

Mönch   Ekkehard   II.    von  St,    Gallen,    stirbt    990  April  22,  als 
Dompropst  in  Mainz  und  wird  zu  St.  Alban  begraben ;  ilim  weiht  Ekkehard 

IV.  von  St.  Gallen  Memorialverse. 

Schneider,  Der  heilige  Bardo.  Mainz  1871.  S.  V.  des  Anhangs, 
Von  fürstlichen  Personen  werden  ausser  der  oben  794  genannten 
Fastrada  in  St.  Alban  beigesetzt:  Liudolf,  Sohn  Otto's  I,  und  Herzog 
von  Schwaben  957'''- ;  Liutgarda,  Tochter  Otto's  1.  und  Gemahlin  Kon- 
rads des  Weisen,  gest.  953,  ihre  silberne  Spindel  wird  daselbst  aufge- 
hängt^-; Ludwig  der  Bärtige,  Landgraf  von  Thüringen  1055'^- 

s..  AnnaUsta  Saxo  et  Hegino  Gont.,  ad  h.  a. ;  WidnUndus  lih.  I 
cap.  57,  Thietmari  chron.  lib.  II.  cap.  6;  Inschrift:  Histe  riator  iter  bei 
Jaffe  p.  719. —  b.  Thictuian  chron.  lib.  II  cap.  24:  Luit(jarda,  fdia  (Monis 
I  in  aeccl.  Christi  martyris  Albani  in  Morjoncia  flebiliter  est  sepnlta,  cuius 
fusum  argentemn  in  eins  memoria  ibidem  est  suspensum.  Pertz,  Ss.  III, 
75(j.  _  c.  Anno  Dowini  1055  ....  cenicus  Mognntiam  .  ,  .  .  mortuus  est 
&  sepidtus  apud  s.  Albanum  extra  muros.  Ilistoria  de  Landgr.  Thur.  cap. 
13  in  Fistorius-Struve,  Ss.  rer.  germ.  I,  1306. 

König   Ludwig  übergibt    873    den  blinden   Karlmann    dem   Erzb. 
Liutbert  zum  Aufenthalt  im  Kloster  St.  Alban. 

Hincmari  Bemens.  annal.  in  Pertz,  Ss.  I,  496;  Joannis  II,  728, 
»15.  Eine  Kirche,   genannt   St.   Johann  Evangelist,  kommt   urkundlich 

vor  als  Grenznachbar  eines  Guts,  welches  Eandolf  dem  Kloster  Hersfeld 
schenkte.     Die  Kirche  lag  auf  der  Südseite  der  Betzelsgasse. 

In  derselben  Schenkungsurkunde  kommt  als  Grenznachbar  ein  Stadt- 
thor vor,  Rahhada,  auch  Uahhadero  geschrieben. 

lila  arca  jacct  ju.da  ecclesiam,  Sanctus  Johannes  Evangelista  ex 
uno  latere  habet,  s.  Mai  tiniis  ab  alio  latcre,  s.  Johannes  tertio  latere  et  quarto 
via  publica.  Area  jacet  in  loco  qui  dicitur  liahhada  poHa ,  —  in  ip.-a 
porta  Uahhadero.     Wenk  Urkbuch   no.   15. 


1(5 

i»ll  oder  SIM  )  Die  Kirche  der  Schütten  (eigentlich  der  Iren-}  Mönche,  nahe 
bei  Alteiiniünster  eelogen ,  kommt  in  einer  Fnlder  Schenkiincjsurkimde 
als  Greuznaclibar  vor.*-  K^  ist  wohl  die  als  von  Bilhildis  bei  ihrem 
Kloster  erbaut  angegebene  Kirche  St.  Paul  ^'-  Hier  also  siedelten  sich 
die  ersten  Mönche  in  der  Stadt  an.  Karl  der  Dicke  bestätigte  884 
dieses  Besitztlium  dem  Kloster  der  Schotten  in  Honau  bei  Strassburg.*^- 
St.  Paul  ward  später  Pfarrkirche,  deren  Patronat  dem  lUlhildis- 
kloster  zustand. 

a.  Cod.  (lii)l.  Fuld.  ed.  Proiike  no.  3?.7.  vgl.  Katholik  I8li8. :  II,  313;. 
oben  zu  810.  —  b.  Vgl.  oben  zu  700  über  liilliiUlis.  —  c.  Siehe  zu  8S4. 

*»i».  Ein  gewisser  "\Verinfloz  schenkt  Güter  zu  Castel   an  den  Priester- 

verein, welcher  bei  St.  Peter  den  Gottesdienst  besorgt. 

L'cchsia  s.  Vctri ,  tibi  renemhilis  coetiis  preshyterorum  etc.  sagt  die 
ungcdr.  ürk.  in  der  Abhandlung  DahVs  über  die  St.  Peter.^kirche  hs.  unter 
Scliaab's  Papieren  auf  der  Mainz.  Stadtbibl.;  vgl.  oben  zu  775.  791,  unten  zu 
9-Jö  ,  948. 

Damals  ward  das  Peterstift  auch  vun  fürstlicher  Seite  beschenkt ; 
Ida  nämlich,  eine  SchAvester  König  Karls,  schenkte  ihm  Bürgel  und 
Krotzenburg  am  untern  Main. 

Xotiz  in  Joannis  II,  462  §  VIII  aus  alten  Stiftsregistern.  Bodmanu 
bemerkt  in  seinem  Handexemplar  des  Gudenus  1 :  ,,Im  uralten  Necrvl.  cccl.  s. 
l'dri  M()<i.  kommt  vor  Ida  die  Schwester  König  Carls,  wovon  das  Stift  die 
Dörfer  Bürgel  und  Crotzenburg  hat,  wie  in  den  Fnsti  Pctrini  des  Dechanten 
H.  Engels  steht.     Quis  nam  hie  Carolus  rex?" 

9t«.  Hcriold,  König  von  Dänemark,  wird  mit  seiner  Gemahlin  und  einer 

grossen  Schaar  Dänen  in  St.  Alban  getauft;  er  kehrt,  vom  Kaiser  reich- 
lich beschenkt,  durch  Friesenlaud  in  die  Heimatli. 

J:'inhardi  ann.  in  Pertz,  Ss.  I,  215;  Enhardi  Fiildensis  ann.  l.  c. 
35U.     Ucber  St.  Alban  siehe  zu  805.  813. 

i»t«  "  «4?.  Erzb.  Otgar  beginnt  den  Bau  des  St.  Martinsaltars  mit  einem 

L  überbaue  fCiborienaltar)  in  seiner  bischöflichen  Kirche 

llubani  JI.  2)oi)u.  de  die.  no.  79;  siehe  zu  847  1|  855;  Falk,  der  alte 
Dom.     S.  148. 

Derselbe  erhält  von  Rom  die  Gebeine  des  heiligen  Sergius  und 
Bacchus,  wovon  er  die  des  Sergius  seiner  bischöflichen  Kirche  sclienkt. 
Wohl  aus  diesem  Grunde  ist  seit  dieser  Zeit  dem  Mainzer  Officium 
unterm  7.  October  das  Fest  des  Heiligen  mit  den  lecff.  de  passione  Sergii 
et  Bacchi,  ehemals  im  Dome  dupl.  JI.  class  ,  sonst  si))i2)Jci\  eingereiht. 
J{(th(iiii  M.  jioem.  cit.  no.  76;  unten  zu  847  \\  855.     In  St.  Alban  ward 

das  Fest  gleiciifalls  begangen  Joannis  II.  749;  Falk,  der  alte  Dom.  S.  148. 
M3«.  Derselbe  erhält   zu    Ticinuni    in    Italien  die   Gebeine   der  Heiligen 

Severus,  Vincentia  und  Innocentia.  Otgar  überträgt  sie  nach  Mainz, 
wo  er.  v(.ii  Clerus  und  Volk  empfangen,  sie  in  der  Klosterkirche  St. 
Alljan  beigesetzt:  St.  Severus  neben  dem  Altare  des  h.  Alban,  St.  Vin- 
centia  auf  d.r  nördlichen,   St.  Innocentia   auf  der  südlichen  Seite;   dia 


17 

Sarkopluigo  wonlon  mit  Tiold  uml  Silhor  f,'eschi-nüfkt.  .Spätor  wordon 
Theile  der  Gebeine  nach  Kifiiit  ühortrauen. 

J.ii(t()l/'i(s  de  s'.  Srrcro  in  .l((/j,\  Mai/,  p.  .■>/.*.  ,'7/.7;  Mariani  Sc.  chron. 
cotl     Ciilloii.  ln'i    l'fviy.  \',  T).')!).      Sij<li<iriliis  in  .Imitniis  11.  :!:i 

N-19  !W5."b.  Kiv.l).   Hahaniis  M;iiirii>  vullcndct  den  \(iii  sciiinn  ^'ll|•l,^änn;•el• 

Otgar  Ix'^'niiiH'iK'ii  ( 'ilidiiciuilliir  im  Dnmi'  St.  JMartiii.  Die  acht  hit^iiii- 
schcii  Verse,  boginiicnd   (Uiinriiui  rocpil.,  sind  von  Ivahan. 

lidhaiii  Mdiiri  pni'matn  de  direvftifi  im.  l'.K  —  Oben  zu  8'2'I  ||  S-17. 

Derselbe  Kr/.b.   lässt   einen    Schrein    —    thcca   —    für  die  Gebeine 
des  li.  Ser<(ius   anfertigen ,   auf  welchem  acht  von  Raban  gedichtete  la- 
teinische \'erse  standen.      Die   sechs  Verse  in  lumnlo  .s\  Srrffii  und  dip 
zwei  ftii])er  ronfessloncni  'i))sitis  sepidchri  sind  gleichfalls!  von  ihm. 
Jiidiavi  M.  poHmala  de  dirrmif^  vo.  77.  7(1;  oben  zu  820  ||  1^47. 

SAl.  Synode  im  Kloster  St.  Alban,  wo   12  Bischöfe  zugegen  sind  unter 

Kabans  Vorsitz. 

Considentes  in  cJaiifttro  s.  Alb.  viaH. ,  secmidnm  vwrem  illum ,  quo 
pinscis  temporihiis  .  .  .  fccencut,  coepimus  iradare  etc.     Brief  Rabans. 

N5«.  Jan.  1.  Grosses  Erdbeben,  besonders  zn  Mainz,  wo  ältere  Mauern  Risse, 
bekommen  und  die  Albanskirche  so  erschüttert  wird,  dass  eine  herab- 
stürzende Giebelwand  das  westlich  an  die  Kirche  angebaute  Oratorium 
des  h,  Michael  mit  doi)peltem  Stockwerke  sammt  Dach-  uu<l  Decken- 
getäfel durchschlägt  und  dem  Boden  gleichmacht, 

Aluriis  de  ftistifjio  crtdens  omtoriiiin  s.  Mich.'"  ad  occidentem  ecdemie 
bicameratuin  cum  tectn  et  laquearibus  ruina  sua  confringens  terrae  coae- 
quaret.  Ann.  Fuld.  pars  III.  Pertz,  Ss.  I,  370.  371. 

863 !!  WS».  Erzb.  Lnitbert  bestimmt,  dass  zur  Bedienung  der  königlichen 

Hofkapelle  an  dem  königlichen  l^ilatium  eine  Anzahl  T^riester  in  einem 
nahen  Gebäude  zusammeiil(dj(Ui  sollen.  Hieraus  erwuchs  wohl  das  Stift 
St.  Mauritius,  wann,  ist  nngewiss. 

Bodniann,  rb^.  Aa.  S.  847  Note  a;  Joaniiis  11,  705.  Ueber  die  in  den 
Resten  des  Stifts  gefundene  Steininschrift  siebe  unten  891  ||  893  Elnde. 

HH'i,  Beim  Einbrechen   der   bis  Coblenz    dringenden  Normanucu  tlüchtet 

die  Geistlichkeit  des  Niederrheins  nach  Mainz,  Kirchenschätze  und  Ilei- 
ligenleiber  mit  flüchtend.  In  Mainz  selbst  begiimt  man  die  Sta<ltmaner 
herznstelh'ii  und  sie  mit  neuen  Gräben  zu  umziehen. 

Murua  JMixjoutiae  vrbis  restaurari  coeptus  d'-  fossn  muruiu  amhiens 
e.tira  ciritatevi  facta.     Ami.  Fuld   jiars  III  vi  Pertz,  Ss.  I,  3H5. 

HH4.  Mai  2:5.  König  Karl  der  Dicke  bestätigt  dem  Schottenkloster  Honan 
bei  Strassbnrg  sämmtliche  Besitzungen,  daiiintcr  zwei  Kirchen  in  Mainz, 
wovon  eine  die  bei  AUenmnnster  gestanih'ue,  die  andere  die  vom  Honauer 
Abte  gebaute  Kirche  ist. 

Basilicas  diias  iii  ]\I<t(/.  Scluipjliii ,  Als.  dipl.  11  ,to.  HC;  Ivatbnlik 
18ti8.  II,  316;  vgl.  oben  810.  817  (oder  818). 

2 


18 

ttna.  März.  Der  bpstp  Tlieil  der  Stadt,  wo  die  Friesen  wolmten ,    brennt 

um  Mitfasten  ab.     N\  ir  kennen  die  Lage  des  Friesenviertel.'^  niclit. 

(fptiuia  jxirs  cicitatis  MiHjuntiae ,  ithi  J-'risioties  hahitalmvt,  post  me- 
dium qiiadnujesimam  mmse  martio  amtloyrarit.  Ann.  Fiild  In  Peitz,  Ss. 
I.  403;  Cifrörer,  Gregor  VIl,  171. 

M9I.  Juli.  Abt    Ilatto    V(tn   Keichenan,   znni  Er/l).    von  Mü\m.    erwäblt. 

wird  im   Dome  cunsecrirt. 

In  Mayontiacensi  ecclesia  viefrojiolitanii.o  cn)t<;ecratHr.  h'a/iu  vhron. 
in   rertz,  Ss.  I,  UOH. 

t^9\    %9'A.  Kr/b.  Hatto  erweitert  die  Stadt  gegen  den  Klif-in  vw.     Die^e 

Krweiti-nmg  mag  am  Südende  der  Stadt  geschehen  sein. 

Hattu  Moytmtiam  ipsam  o  loco  sun  wnticpif)  motam  projius  liheno 
stiituit  et  in  hoc  it  in  mnltis  aliis  animi  sui  ma(jnHi(dineni  osiendoat.  ICkke- 
hardus  in  PeHz,  Ss.  II,  83 ;  vgl.  Heidemaiui,  Hatto  I  S.  40 

Derselbe  stattete  mit  vorzüglichem  Bildwerk  eine  (nicht  näher  ge- 
nannte ,  sehr  wahrscheinlich  die  ältere  Dom-)  Kirche  ans  oder  aber  er 
baute  sie  aus. 

Templum  Macjuntiae  nobili  strudura  iUustrahat.  Widnkindus,  Bcs 
gestae  Saxonicae  I,  22  in  Pertz.  Ss.  III,  428;  HtiJeniann  S.  41.  Kirchen- 
schniuck  18C8  Heft  3  S.  13.  In  18<Jl  ward  in  den  Mauern  des  ehemaligen  Man- 
ritiusstifts  ein  Stein  (Jetzt  im  Dcnikrenzgang)  ausgebroclicn  mit  der  Insdirift: 
Iaix  et  Salus.  Hattho  sac  .  .  ans  divi  .  .  .  que  sacerdos  oc  templum  strnorit 
pActura  compsit  et  auro.  K.  Klein,  Dom  'n  Mz.  186:^.  S.  &Q.  Ueber  die  Ur- 
gesch.  des  Stifts  siehe  oben  SG:^  ||  889.  Bezieht  sich  der  Hattostein  auf  obige  StelleV 

«»»3.  An   der  Stelle  der  jetzigen    St.   Christophspfarrkirche   stand   eine 

St.  Christophskapelle.     In  893  schenkt  auf  Vermittlung  des  Erzb.  Hatto 

König  Arnulf  die  Kapelle   dem  Kloster  St.  Maximin   bei  Trier,    woraus 

hervorgeht ,    dass   die   karolingischen    Fürsten   das   Patronat   über   diese 

Kirche  hatten.     König  Karl  IlT.  bestätigte  912  diese  Schenkung.  Papst 

luuocenz    bestätigte    1140   dem    genannten   Kloster  das    Patronat   über 

St.  Christoph. 

Gudenvs,  Cod.  dipl.  J,  4;  III,  1000.  1020;  Ilonfheim,  Ili.st.  Trev. 
I,  543.  231.  261;  das  Gnadenkreuz  in  der  St    Christophskirche  S.  21. 

.tto«.  Zur    Zeit    des    St.  GJlller    IMönchs   Notker   Balbulus   vollendet  der 

kunstfertige  Mönch  Tutilo  ans  St.  Gallen  zu  ]\Iainz  im  St.  Albanskloster 

eine  für  einen  Altar  bestimmte  Goldidatte  mit  dem  Bilde  des  thronenden 

Heilands.     Auf  einem  Bogen,  der  die  Weltkugel  vorstellte,    standen  die 

Verse:  Fxcc  poIo  potior  solio  ierraqiie  sraheUo. 

Hoyatus  morari ,  itsque  dum  thronvm  Bei  in  hrahtea  altaris  aurea 
(cularet  ...  In  circulo  scribens  hunc  rersnm :  I'Jcco  polo  etc.  Ukkehardi 
casu.H  s.  (JalH  in  Pertz,  Ss.  II,  98.  Vgl.  Piper,  Einleitung  in  die  Monu- 
inentaltheologie  S.  472. 

Von  Tutilo  sind  auch    zwei  Elfenbein  tafeln  (Diptychen)  gearbeitet, 
welche  Erzbischof  Hatto   aus  Mainz  dem  Bischöfe  Salomo  von  Constauz 


19 

schenkte.      J)unli    letzteren    kamen    sie   wieder   ins   Kloster    St.    Gallen. 

Miin  zeigt  sie  noch  in  St.  Gallen. 

Kkkchardi  casus  .s.  Galli  Im'J  i'ertz ,  Ss.  II.  88.  Wattenbach,  das 
.Schiii'tvvesrn  im  l\littelulter  S.  44.  Die  yculpturen  sind  abgebildet  in  don 
1  iililicatt.  dos  liist.  Vereins  in  St.  (laUen   I,   1803. 

«35.  März  14.  Krzh.  lliidrhcit  (928— Ib'l?)  iihcitiüf,^  die  (;el)eine  von  10 
vorhonifatianischen  iiisclujfen,  nämlich  des  Crescens ,  Marinus,  liodadus, 
SiiiVroniiis,  iMaxinnis,  Sidonius,  Sigismiindiis,  Liidegastus,  Luthwaldus 
und  Leowaldus  ans  der  St.  Hilarkapelle  in  feierlicher  Procession  in  die 
St  Alhanskirche  und  setzte  sie  hei  in  einem  Sarkophage  vor  dem 
Apostelaltarc,  auch  Vincentiusaltar  genannt. 

VencraUlis  arckiep.  reliquias  nice  ossa  decem  ejnscoporum ,  (ini  ante 
1(111  jiom  SS.  Bonifadi  Mocjunt.  rexcrwnt  ecdesiam,  .  .  .  de  cajjclla  s.  Hi- 
larii  .  .  .  iihi  iidcm  exriscopi  fuerunt  sepidti  jirinütus,  ad  monastenum  s. 
AU).  traiisdiUt  ijisasqne  reliquias .  .  .  in  unius  sarcojihacji  rcceptaado  collo- 
cavit  pridie  iduum  Martiarum.  üigchardus  in  Joannis  II,  17.  15,  woraus 
Trithcmius,   Vita  s.  Maximi  in  Surius  18.  Nov.  schöpfte.     Oben  o300. 

»-1-111*14».  Erzh.  Friedrich,    wohl    im  Anschluss   an  den  schon  819  ge- 

nannten Priesterconvent  bei  St.  Peter,  erhebt  St.  Peter  zu  einem  Stifte 
jür  21  Stiftsherrn;  Gerold  war  der  erste  Propst. ''•  Fiiedrich  erbaut  aus 
eigenen  Mitteln,  nicht  bei  oder  an  Stelle  der  ältesten  Kirche  St.  Peter, 
sondern  näher  bei,  jedoch  ausserhalb  der  Stadt,  da  wo  jetzt  die  Damian- 
bastion  und  der  Winterhafen  liegt,  eine  Kirche,  welche  er  948  Aug.  24 
einweiht  Die  Schweden  zerstörten  1031  die  alte  Peterskirche.  St.  Peter 
war  das  älteste  Still  der  Stadt  und  folgte  im  Range  dem  Domstift ;  sein 
zeitlicher  Decan  war  Os  cleri.  Das  Stift  hatte  8  Muntaden  (Immuni- 
täten): Stifts-,  Stadt-  und  Feldmuntad.  Die  Königesundra  und  theil- 
weise  der  Main-  und  Niedgau  hatte  den  Propst  von  St.  Peter  zum 
Archidiacon. 

Später  verliessen  die  Stiftsherin  die  Stiftskirche  und  hielten  den 
Sliftsgottesdienst  in  der  Pfarrkirche  Odenmünster.  Nach  Abriss  dieser 
bauen  1742  die  Stiftsherrn  die  jetzt  noch  stehende  St.  Peterskirche  und 
übernehmen  die  Sorge  der  Pfarrei  Odenmünstei-. 

Bei  St.  Peter  entstand  später  ein  Nonnenkloster  mit  der  Kirche 
St.  Laurentius. '••  Das  Pfarrarchiv  bewahrt  noch  mehrere  Handschriften 
liturgisch.en  Inhalts  sowie  Incunabeln  aus  der  Zeit  des  Stifts. 

a.  (nidenus,  Cod  dipl  II,  5 ;  Nagnum  chron.  Behj.  }>.  84:  A,i»o 
odaro  Ottonis  [i.  e.  'JUj  acpus  Fridcricus  chuistnim  s.  l'ctri  Mogiintiae 
constnuit.  Vgl.  Serario-Joannis  I,  429.  430;  Chron.  s.  Tetri  in  Joannis  II, 
460.  KU;  Schaab,  |Gesch.  v.  Mainz  II,  383.  384.  210,  abgeschrieben  ohne 
Quellenangabe  aus  K.  Dahl,  die  Pfarrkirche  St.  Peter,  handschriftlich  auf  der 
Stadtbibl. ;  Werner  I,  479.  193.  -  b.  Schaab  II,  384.  410.  -  Die  Kechte 
des  Peterstifts  in  Castcl  1317  in  Grimm  Wcisthh.  V,  244. 


20 

iMiO.  r)t'r  Miinizer  Donipntbst    Tlie«»ilorieh ,    dem   Otto    l.    Guter    an    der 

Lahu  M-lu'iikto/-  später  Erzb.  von  Trier  (Oliö — 977),  erbaut  aus  eigenen 
Mittfln  fiir  \'2  Stiftsherrn  das  Stift  St.  Gangolf,  gest.  7G0.  ^-  Es  stand 
/wiM-hen  dem  Deutschhaus  und  dem  kurfürstlichen  Schlosse. 

Theodorich   starb  zu  Mainz,   woselbst  er  in  seiner  Stiftskirche  be- 
graben wurde.  '^■ 

a.  Martine   et   Durand,    Script,  fct.    iiiun.  f,  315.  —    b.  Joannis  II, 

2V1.  270.  TU.     -    t".   ((lolscher)   Gesta   Trcveronim  Haupttext  bei  Pe,rtz,  Ss. 

VllI,    10;t  «Igen  Thcodiriitits  .sejudtioi  in  cimiterio  s.  Encharii,    die  Ccidiccs 

IJC"  abor:  Theudoriciis  Muyuntiae  defunctus  aepultas  est  in  basilica  s.  Gau. 

(jiilfi  marti/rifi,  (piain   ipae  de  pyroprio  auo  constraxit  ac  12  fratres  ibi  Deo 

fainidatiiros  dotis  ncccsmriis  inatituit.     Ueber  das  Todesjahr  977  c.  Scrario- 

Joannis  I,  125. 

«««.  Otto  I.  schenkt  der   von   ihm   gegründeten  Domkirche  zu  Magde- 

burg seine  Besitzungen  im  Xaliegau,  darunter  zu  Mainz  eine  Kirche, 
genannt  Hagemünster,^- welche  Schenkung  Otto  II.  973,^-  Otto  III.  985 
bestätierte.  •■•  I>in  gewisser  Hagano  ist  Erbauer  der  Kirche.  •*•  Man 
nimmt  an.  Hagenmünster  sei  die  sclion  im  Anfange  des  12.  Jahrhunderts 
unter  dem  Xamen  Odenmünster  oder  St.  Maria  in  Udenmüuster  vor- 
kommende Kirche,  "■  welch  letztere  an  der  Stelle  der  jetzigen  Peterskircho 
stand.  Da<s  unter  Münster  ein  Kloster  zu  verstehen  sei,  ist  unwahr- 
sehcinlicli. 

a.  Kleiner,  Orif/ij.  Xa.is.  cod.  dipl.  p.  77  no.  n.'l:  iiifra  nrhein  Ma- 
(jonliae  munasterium  rpiod  vocatur  lleujeinunster  aiuh  Harienenmnnster  in 
andern  Urkunden.  —  b.  Dreihaupt,  baalkreis  II,  "20  no  6:  infra  arhein  Ma- 
ijuntinam  iii<maalerinm  Hatjononis.  —  c.  Sa(/ittaria.'<,  Jlist.  diic.  J£a;ideh.  I, 
212.  —  d.  Heujanonis  ist  CJenitiv  wie  Ihujenen;  da  liayen  niilit  \m  Alt- 
deutschen als  eine  Eigenschaft  bezeichnend  vorkommt,  so  bleibt  nur  übrig,  im 
Worte  einen  Eigcnnanion  zu  erkennen.  —  e.  Die  Main/er  Kirclie  erhielt  näm- 
lich im  Jahre  1112  tauscliweise  von  dem  Dome  in  ^Magdeburg  Güter  in  Mainz, 
daj unter  ecelesia  ace  Marie  inf'ra  iiiKroa  cicitatis  in  coinitatii  Ärnoldi, 
(iudtnu.s  Cod.  dipl.  I,  .100.  Odonniünster  hiess  auch  ,S'.  Maria  dicta 
Odenmünster  oder  in  Udenmünster.  vgl.  Bodniann,  rhg.  Aa  S.  59'J;  oben 
zu  810;  so  in  der  descriptio  honoruin  KliiiKjracioruiii  init.  saec  XJI  bei 
Kreiner,  Oriijfj.  Na.ss.  II,  240:  I)ue  donuis  ad  S.  Mitria w  Vdenmiinstcrc 
II  .so/.;  p.  241:  de  area  urti  inxta  ciintheriiiin  Vdeninun.^tere.  Ueber  die 
Bedeutung  des  Worts  Udenmünster,  inter  Judacos  s.  meinen  Aufsatz  im  Organ 
für  christl.  Kunst   1872  Nr.  G  Seite:  70  Arcluiol.  Kunstnotizen. 


Mit  uli78  beginnt  meine  1869  bei  Kircliheim  in  .Mainz  erschienene  Schrift: 
Die  Kunstthiitigkeit  in  Mainz  von  Willigisens  Zeit  bis  zum  Schlüsse  des  Mit- 
U-lahcrs  in  Kegestenform  aus  gedruckten  uiul  ungedrucktcn  Quellen,  wozu  Er- 
gänzungen im  Organ  für  christliche  Kunst.     Köln  1S71.     No.  8  p.  93—95, 


sb3ös=» — 5«=— 


Beiträge 


zur 


Gsschichte  des  deutschen  Bauernkrieg 

Von  rri»t'.  Ml«.   Frau/.  Xa%.  Urans. 


Ad 


Der  Bauernkrieg  von  1525,  dieses  tragische  Ereignis«,  welclies 
bedeutsamer  Weise  am  Eingange  der  modernen  Geschichte  Deutsch- 
lands steht,  ist  bisher  weit  mehr  von  Parteiscribenten,  als  von  besonnenen, 
der  thatsächlichen  AVahrheit  allein  nachgehenden  Forschern  bearbeitet 
worden,  und  die  landläuHgen  Darstellungen  desselben  tussen  vielmehr 
auf  einseitigen  und  gefärbten  spätem  Berichten,  als  auf  den  urkundlichen 
Aeusseruugen  und  den  beglaubigten  Acten  der  bei  der  grossen  Bewegung 
selbst  Betheiligten.  Verhältnissmässig  am  meisten  ist,  namentlich  durch 
0  e  c  h  s  1  e  und  Z  i  m  m  e  r  m  a  n n,  für  die  Geschichte  des  Bauernaufstandes 
in  Schwaben  und  Franken  geschehen,  während  die  Ausbreitung  der 
Empörung  in  Elsass-Lo  t  bringen,  in  den  Erzstiften  Main/,  und 
Trier,  im  Rheingau,  in  der  Pfalz  u.  s.  w.  bisher  nur  spärlich  be- 
leuchtet, ja  von  der  Theilnahme  der  mittel  rheinischen  Begierungen  an 
der  Unterdrückung  des  Aufstandes  so  gut  wie  gar  nichts  Urkundliciies 
bekannt  war.  Es  ist  der  Zweck  der  nachstehenden  Blätter,  diese  Lücke 
einigermaassen  auszufüllen. 

Die  Stadtbibliotlu'k  zu  Trier  besitzt  unter  Nr.  1470  B  eine  aus 
acht  Fascikeln  in  Folio  (von  zusammen  ca.  300  Seiten)  bestehende 
Handschrift,  welche  aus  der  Hinterlassenschaft  des  Weihbischofs  von 
Hontheim  herrührt  und  1824  von  seinem  Neffen  der  Bildiothek  geschenkt 
wurde.  Die  Handsclirift  slammt  ohne  Zweifel  aus  dem  10.  Jahrhundert ; 
wer  sie  geschrieben  oder  iiire  Abfassung  veranlasst  hat,  ist  nirgend  ge- 
sagt, doch  scheint  unzweifelhaft,  dass  sie  einen  Beamten  aus  der  un- 
mittelbaren Nähe  des  Kurfürsten  zum  Urheber  hat,  ja  sie  dürfte  wol 
als  ein  auf  Befehl  des  letzteren  (Kichards  von  GreilVeuclau)  entstandenes 


oo 


..fficiöses  Tajfebiu-h  zur  Geschichte  des  Bauernkriegs  be- 
trachtet werden.  Per  erzählende  Text,  welchen  der  Compilator  gibt,  ist 
<ehr  kurz  und  beschränkt  sich  auf  eine  kurze  f]inleitung  und  einige  die 
vertchiedeneu  Acten  in  Zusammenhang  bringende  Sätze:  im  Uebrigeu 
besteht  das  Ganze  aus  den  Brieten,  Depeschen  und  vertraulichen  Mit- 
theilungen, welche  der  Kurfürst  von  Trier  mit  seinen  Verbündeten, 
dem  Pfalzgrafen,  dem  Herzog  von  Lothringen,  dem  Bischof 
von  Strassburg,  der  zugleich  Statthalter  von  Mainz  war,  dem 
Lanilgrafen  von  Hessen,  den  Bischöfen  von  AVürzburg  und 
Salzburg  seit  dem  Ausbruch  des  Aufstandes  mit  einander  wechselten. 
^\"ir  erfahren  aus  diesen  Acten  Zuverlässiges  über  die  Händel  bei  Ulm, 
über  die  allmälige  Verbreitung  der  Bewegung  von  Schwaben  bis  zum 
Mittelrhein,  ja  bis  ins  Trier'sclic  hinein,  wo  die  Städte  Wesel  und 
Bop  pard  im  Begriff  erscheinen,  sich  der  Bewegung  anzuschliessen ;  wir 
sehen  hier  zum  erstenmal,  dass  auch  in  der  Nähe  Triers,  im  Saar- 
b  u  r  g  i  s  c  h  e  n  und  im  B 1  i  e  s  s  - C  a  s  t  e  1'  s  c h  e  n  die  Bauern  aufstanden  ; 
wir  verfolgen  aufs  genaueste  die  Vereinbarungen  und  die  Bemühungen 
der  Fürsten,  um  der  Kevolution  Herr  v.n  werden;  lesen  den  eigenhändigen 
Bericht  des  Landgrafen  von  Hessen,  über  die  wichtige  Schlaclit  von 
Fran  kenhaus  en,  welche  für  den  den  Bauern  unglücklichen  Ausgang 
der  Empörung  entscheidend  war ;  wir  erfahren  dann  aus  den  ausführlich 
mitgetheilten  .Artikeln"  und  Beschwerdeschriften  der  Mainzer  und 
Kheingauer,  der  Wescler,  Bopparder  und  Trierer,  welches 
die  Missstände  waren,  welche  die  Bewohner  des  Mittelrheins  unzufrieden 
gemacht :  wie  namentlich  eine  grosse  Verstimmung  über  die  Beeinträch- 
tigung des  althergebrachten  deutschen  Kechtsverfahrens,  über  die  steigende 
(,'entralisationssucht  der  Kegierungen,  über  die  Privilegien  und  Immuni- 
täten der  tieistlichen,  über  Annaten  und  Palliengelder ,  über  den  Avach- 
senden  Keichthum  der  Stifter  und  Klöster,  wie  die  ebenso  zunehmende 
Verarmung  des  Volks  und  des  Bürgerstandes  sich  kund  gibt.  Ganz 
entschieden  lässt  sich  eine  dreifache  Tendenz  in  all  den  Aeusserungen 
der  Bauern  und  der  klagenden  Bürgerschaften  erkennen:  einmal  die,  im 
Trier'schen  in  jener  Zeit  indessen  nicht  nachzuweisende  Hinneigung  zu 
tlnr  .evangelischen  Predigt,"  d.  li.  zu  der  Lehre  ]\Iartin  Luthers;  dann 
in  viel  höherem  Grade  noch  das  Verlangen  nach  Gleichheit ,  überhaupt 
ein  echt  demokratischer  Sinn;  und  endlich  der  stellenweise  geheim  ge- 
haltene, zuweilen  aber  auch  offen  ausgesprochene  Wille,  die  Herrschaft 
dpr  Landesfürsten  abzuschütteln  und  nur  die  Autorität  des  Kaisers,  resp. 
des  Krzlicrzogs  Ferdinand  anzuerkennen.  Am  deutlichsten  ist  diese  drei- 
fache Ti-ndeuz  in  den  sub  Nr.  04  mitgetheilten  .Abmachungen  der  Bauern 
zu  Ileilbrunn  ausgesprochen.  Es  ist  auch  anderweitig  bekannt,  dass  der 
Kaiser  nichts  Entschiedenes  gethan  hat,  um  den  Bauernaufstand  nieder- 
zuwerfen,   und  dazu  passt  es  ganz,  wenn  in  dem  Schreiben  der  Salz- 


23 

l)urt(iselien  Kanzlei  an  Kurtvler  der  nnverholilene  Vordaclit  niederirelegt 
ist,  als  stehe  Erzherzog  Ferdinand  im  gelieinien  Kinverstiiudniss  mit  den 
Bauern.  Dieser  Punkt  verdient  jedenfalls  eine  genauere  Untersuchung. 
Das3  die  kaiserliche;  Regierung  etwas  gethan  hahe,  um  den  Aufstand 
der  Bauern  hervorzurufen,  wird  man  nicht  behau])ten  wollen;  indess 
scheint  mir  klar,  dass  sie  eine  üeniüthigimg  der  Fürsten  durch  das 
Volk  gerade  in  jenem  Augenblicke  gerne  gesehen  hätte,  wo  durch  die 
Eifersucht  und  die  vSonderinteressen  der  deutschen  Landesfürsten  alle 
auswärtige  Action  des  Kaisers  gehemmt  und  durchkreuzt  wurde :  und, 
wenn  wir  uns  moderner  Ausdrücke  bedienen  dürfen,  sollte  Karl  \'.  und 
Ferdinand  ein  starkes  demokratisches  Kaiserthum  nicht  leichter  und 
angenehmer  erschienen  sein,  als  die  Misere  der  den  Grenzen  gerade 
damals  in  hohem  Masse  schädlichen  Vielstaaterei  ? 

Die  Zugeständnisse,  welche  die  Fürsten,  namentlich  Würzburg  und 
Trier,  in  der  Zeit  der  Bedrängniss  den  Bauern  und  Städten  gemacht 
hatten,  wurden  von  ihnen  zurückgenommen,  als  das  Glück  ihren  Waffen 
hold  war.  Die  Zurechtweisung  und  Bestrafung  der  Unzufriedenen  im 
Trier'schen  (Trier,  Boppard,  Wesel)  bilden  den  Inhalt  des  letzten  Theiles 
unserer  Acten,  der  mit  einer  ausführlichen  Darstellung  der  gleichzeitigen, 
durch  den  Bauernkrieg  hervorgerufenen  Streitigkeiten  zwischen  Rath  und 
Gemeinde  zu  Liraburg  a.  L.  abschliesst.  Dass  die  Fürsten ,  der  Kur- 
fürst von  Trier  insbesondere,  ihr  in  der  Noth  gegebenes  Wort  zurück- 
nahmen ,  entschuldigten  sie  mit  der  Thatsache ,  dass  ihnen  jene  Zuge- 
ständnisse gewaltsam  abgedrnngen  worden;  dass  die  Bauern  selbst  die 
Verträge  gebrochen  und  dass  endlich  viele  der  zugestandenen  Artikel 
Unbilliges  enthalten  hätten.  Richard  von  Greiffenclau  erscheint 
in  seinem  ganzen  Auftreten  während  dieses  Handels  als  ein  gewandter 
Kopf  und  strenger  Herr ,  vielleicht  nicht  in  Allem  vorwurfsfrei ,  im 
Ganzen  doch  als  ein  achtbarer  und  bedeutender  Mensch  ;  zu  einer  künf- 
tigen Darstellung  seiner  Regierung  liefern  unsere  Acten  einen  vortreft- 
lichen  Beitrag,  wie  sie  uns  überhaupt  einen  merkwürdigen  Einblick  in 
das  Entstehen,  die  Ursachen  und  den  Verlauf  jener  Episode  gewähren, 
die  füglich  als  das  Vorspiel  der  revolutionären  Bewegung  betrachtet 
werden  kann,  in  deren  Mitte  unsere  Generation  selber  noch  stehet.  Ich 
habe  die  Acten,  wie  das  Original  sie  bietet,  unverändert  und  fast  un- 
vermittelt wieder  gegeben  *);  wenn  dass  auf  der  einen  Seite  ein  Uebel- 
stand  ist,  so  ist  der  Eindruck  dieser  interessanten  Urkunden  um  so  un- 
mittelbarer, so  siiiegeln  sie  ihre  Zeit  um  so  treuer  ab  —  eine  Zeit,  die 


*)  Gern    hätte    ich    ilieHclben    zu    einer  sjsteuuitischen  Dai*stellung  des   Auf- 
standes verwerthet:  doch  hielten  mich  anderweitige  Arbeiten  jetzt  davon  ab. 


24 

stets  oinp  der  bedeiitsaniston  nml  anziehendsten  Epoclion  vaterlänclisclier 
Geschichte  bilden  wird,  und  von  doi  nur  /u  bedauern  ist,  dass,  nach 
Ausweis  unserer  Acten,  iveiner  der  betheili(]^ten  Fürsten  sie  begrift'en 
hat.  Es  war  vitdleiclit  die  letzte  Stunde,  wo  der  Ausgleich  des  ^ewigen 
Rechtes''  mit  den  .historischen  Rechten''  an  einem,  im  (Ganzen  doch 
noch  gesunden  Volke  gütlich,  ohne  Gewalt,  bewerkstelligt  werden  konnte. 
Die  Stunde  ist  vorübergegangen  und  nie  mehr  wieder  gekehrt.  *) 


*")  Einijre  Stellen  aus  don  im  Fol^endpii  iiublicierten  Acten  sind  boiWytten- 
bacli  und  ilüller  (Jest.  Trev.  II.  Addit.  p.  49  «q.  angezogen. 


Anno  1525. 


1. 


Syn  allentlialben  im  heilgeu  Keiclie  vil  iiflawfe,  rottung  und 
emporungen  der  undertaneii  gegen  den  oberkeiten  und  süss  entstanden, 
derlialben  sicli  ettlicli  vil  und  fürnemlich  der  pauvversmaun  mit  einander 
verbünden  und  mit  groissem  liawfen  zAisammen  gelaufen,  alss  im  Hege- 
naw  ,  Schwartzwald,  im  Algaw,  im  liiecli  byi  der  stadt  ßibrach  und 
mehe  anderen  ortten;  welich  häufen  und  versamlongen  allerhandt  orde- 
nung  und  uffrichten,  und  sich  die  zu  lianthaben  und  zu  halden  ver- 
einigt neben  andern : 

dass  sie  irer  libeigenschaft  erlaissen  syn  und  gewoenlich  feile  und 
straife  irer  oberkeit  nit  mehe  geben  wollen ,  auch  wasser  ,  weide ,  und 
waide  fry  haben  und  keinen  zehenden  mehr  reichen  wollen,  unterstehen 
an  ettlichen  ortten  rom  prelaten  und  vom  adel,  und  andere  inn  filich 
ire  botenisse  und  vereiuigonge  zu  kommen,  zu  bringen,  zu  zwingen  und 
zu  nöttigen,  und  suchen  teglichs  mehr  ungewoenlicher  nüwerongen 
understehen  zu  machen  einen  groisseu  anhangh,  wie  auch  solicher  Zulauf 
und  empörung  teglichen  95  (?)  groisser  werdet. 

Der  und  mehr  ander  sachen  halben,  der  uss  deme  lutherischem 
handel  zu  Magdburg,  Strassburg  und  Urliugen  entstanden  iss,  durch 
das  kaiserlich  regement  ein  tage  ghen  Esslingen  fürgenomiuen  uf  montach 

nach, *)  zu  welchem  unser  gnedigst  herrn  die  churfürsten  und 

die  ander  XV  geistlich  und  werentliche  fürsten  in  das  heiige  richs  regi- 
ments  ordenung  vergriften,  beschrieben  syn,  nach  usswisonge  kaiserligen 
Statthalters  und  anderer  verordneten  rethe  dat  kaiserligen  regimeuts  im 
heiligen  riche  ussschribens 

welichs  datum  steet  zu  Esslingen  am  XXIV.  tag  des  monats 
martii  ao  XXII  und  haben  begert,  das  uf  solichem  Tag  per- 
soenlichem  wulle  erschienen,  alles  Inhalt  nachfolgenden 
schribens. 

2. 

Des  von  Trier  aniivort. 
Er  habe  solich    beschwerongen   nit  gern  gehoeret   und   zwivel  nit, 


*)  l.ücke  von  einer  Zeile, 


2G 

were  der  fürgononimene  tage  zu  Speyer  gehalten  werden,  dieselben  be- 
schwerongen  sulten  so  witli  nit  ingerissen,  und  wulle  darumb  vonn 
noeten  sein  mit  liolu-r  Vernunft  die  sacben  zu  berathschlagen,  damit  die 
uff  gute  paine  geriilit  und  in  besseronge  gestellt  werden  moegen.  Darzu 
was  zu  des  heiligen  lÜchs  uttkommeu ,  ere ,  nutze  schaffe  und  notturf 
langet,  syn  churf.  gd.  vor  ire  person  so  vil  dau  immer  meglich,  gern 
retig  und  behalf  syn  und  den  tag  zu  Esslingen  erschienen  wolle,  so 
verre  andere  Ch.  und  Fürsten  auch  komen  &c. 

Dat.  Pfaltzel  am  moutage  nach  judica  anno  XXII. 

3. 

Ffuhiirave  Chnrßirsic  schriht  der  paweren  halber  (lerne  von  Trier. 

\\k'  ine  glaubich  anlange,  das  die  paweren  sin  in  merklicher  an- 
zall,  und  l)is  in  L  *)  mann  stark  au  ettlichen  häufen  nit  verrn  von  Ulm 
byeinandcr  ligeii,  des  gemüts  syn  sollen,  woe  inen  ire  anzeigte  be- 
schweronge  nit  ires  gefallens  abgeleget,  das  sy  vilicht  ferrer  den  ge- 
meinen mann  an  sich  nemen  und  ires  gefallens  handtlen  wollen. 

Wiwile  nu  solich  der  pawerm  fürnemmen  und  begeren  auch  die 
artikel  irer  gemachten  Vereinigungen  nit  allein  irer  herrschaften,  sonder 
auch  Irer  Keyserlichen  ^layestät,  Churfürsten,  Fürsten  und  allen  stenden 
und  Obrigkeiten  des  heiig.  Kichs  zuwidder ,  nachtheilig  und  unlidlich  ; 
wer  sich  nu  solich  versambloug  und  empörong  in  weither  ....  schicken 
wollen,  und  er  umb  eine  zalle  reisigen  synen  ch.  g.  zu  hilf,  bystant  und 
s/e«enhandtlong  schriben  würde;  so  bitt  er  Trier  früntlichs,  dass  er  sich 

DO  O 

mit  synen  reisigen  ufs  sterkst  inn  rüstunge  schicken  und  bereit  machen, 
ob  er  deme  von  Triere  ferrer  umb  hilf  und  zuschickunge  schreiben,  dass 
alsdan  Trier  damit  gefasst  were ,  und  den  Pfaltzgraven  daran  net  ver- 
laissen,  in  betrachtongc  obgemelter  Ursachen   und  um  pesser  uff  fremb- 

dem,  dan  aigen  podem   sollicher  sachenn  zu  begegen dem  von 

Trier  und  allen  oberkeit  am  höchsten  daran  gelegen. 

Verglichen,  das  Trier  in  sinem  Fürstenthumb  inn  geheim  durch 
syn  ambtlüte  bestellen  lassen,  auch  acht  daruffzu  haben,  ob  etlich  per- 
sonell in  des  von  Trier  laut  komen ,  dem  gemeinen  folk  solich  der 
paweren  versambloug  und  fürlial)en  mit  guten  wortten  fürhalten  mul 
understeen  wolten,  uff  ire  sytten  zu  bringen,  als  den  Pfaltzgraven  an- 
langt, damitt  umbgangen  werden  sulle,  dass  Trier  dieselbigen  zu  be- 
halten und  wither  zu  fragen  befehlen,  und  was  Trier  gewahr  würde, 
d<'in  Pfaltzgraven  wider  zu  anzeigen,  desgleichen  er  auch  thun  wulle. 

Datum  Heidelberg  Annunciationis  Mariae  anno  XXV  25  marcii. 

L'nd   so  Pfaltz  nit  antwurt  begert ,  ist  inne  von  Trier  auch  keine 
worden. 

•j  I.  hundert  Mann? 


27 
4. 

Der  Jiisdiof  £a  ,Sf>a.s.sbifn/,   l'lrUhisrlioJs  zu  Mcuts  Stat(h(dli:r,  srluichf: 

Wie  sich  unib  llotcjiberf^-  an  der  Tiibcr  eine  sonder  liaiilen  pawercn 
ullj^'t'\V(trten  nnd  in  der  lantgewt'lir  Careid^er^^  in  daideix'r  an/.all  liegen, 
das  auch  an  allen  ortten  vi!  ziilautten  von  paweren  syn  sulle,  und  als 
ine  ansehe,  soll  das  wetLer  obeiiiant  neinen,  woc  niitt  /itigem  rate  und 
/inn  lurderlichsten  dargegen  gebracht  werde,  vestellt  und  widderstaiint 
getan,  und  so  inen  in  ircm  liirnenien  eitvvas  gelingen  solt,  das  alsdann 
und)  alle  oberkeit  geschehen  nnd  die  paweron  ircm  fryen  willen  nach 
handien  würden,  und  bitt  von  dem  Ertzbischof  rate  wie  sich  zu  hal- 
den  SV  &c. 

Datum  Mcütz  uf  frytagc  nach  letare  anno  XXV  ultima  martii. 

5. 

Der  von  Tricre  rate. 

Der  handeil  sy  zu  wytleufig  und  groise  worden,  und  besorge,  es 
sy  cyne  verhcngenuss  Gottis  uss  deme,  dass  mann  dem  lutherischen 
Handel,  der  sinem  gottlichen  glauben,  glori  und  ere  hochlich  zuwidder, 
so  lang  zugesehen,  und  nit  gewehrt,  damit  dieselbe  verkeerte  und  boese 
lere  also  verre  nit  were  inngerissen,  sollte  nu  der  handel  niitt  der  ge- 
walt  abgestallt  werden,  das  würde  eine  merklich  und  groise  der  cristeu 
blut  vergiessen  gebeeren.  darzu  so  steende  es  inn  zwivel,  were  überhandt 
neme,  dann  zu  besorgen  die  ihenen  mit  den  mann  die  baweren  schlagen 
wulte,  würden  der  baw^erschaft  zufallen,  dasselbe  würde  der  garuss  syn, 
und  dan  kein  rate  mehr  zu  finden,  syn  eh.  f.  g.  leisse  sich  aber  be- 
dunken,  dass  durch  die  da  umb  hin  anstoissende  geist-  und  weltliche 
Fürsten,  auch  ettlich  stette  dem  haudcll  unvermanet  durch  schickunge 
irer  rethe  und  bottschaften  understanden  würde,  mit  den  pawercn  utT 
gütlich  und  früntlich  wcege  zu  haudelen,  und  ob  mann  in  all  solichem 
sich  etwas,  das  die  paweren  begeren,  daranne  der  oberkeit  nit  so  hoch 
gelegen,  begeben  und  nachleissen  müessen,  damit  sie  dismals  von  ein- 
ander guemen ;  bette  man  sich  dieser  zyt  zu  troissen  und  das  man  als- 
dan  der  sachen  besser  acht,  dan  frühero  geschehenn,  genomen. 

Ein  ander  rate. 

Wenn  man  uff  den  tag  ghen  Esslingen  konmien  were,  dass  durch 
die  geistlich  und  weltliche  Fürsten  sammender  haut  von  dem  gebrechen, 
so  die  baweren  zu  beiden  geistlichen  und  weltlichen  oberkeiten  ver- 
meinen zu  haben,  gehandelt  wurde,  damit  eine  sachc  mit  der  andern 
möchte  hingelagt  werden. 

Datum  Pfaltzel  am  Dienstage  nach  judica  anuu  XXV.  4.  aprilis. 


28 

7. 

l)ti    l'hdt^ijrüK    Kurfürstf  sc/iribf  Trier  der  paweren  halber 

ander  underenn. 

Er  wiille  dem  von  Trier  nit  bergen,  dass  sich  uit  alleine  die  pa- 
weren uinb  Ulm ,  die  dann  in  groiser  und  merglicher  anzale  syn  und 
teglichs  heuften,  in  irem  fiirnemen  beliarren,  sonder  nemen  sich  im  lande 
zu  Kranken  umb  Rotenburg  und  stift  Würtzburg  die  jiaweren  glicher- 
maisse  des  eigen  muttwillens  an  und  sy  umlj  die  Pfaltz  der  gemeins 
mann  liese  hoeren  und  haben  paweren  umb  Ulm  ein  drucke  aussgehen 
[aisen  der  XII  artikel  inlielt  und  Tfaltz-Trier  zugeschickt,  daruss  der 
jtaweren  fürgefaste  meynonge  und  gemuete  aller  oberkeit  zu  widder  zu 
vernemen. 

Zudeme,  wiewol  durch  ettliche  stette  lüthe  zwischen  solichen  pa- 
weren und  irre  oberkeit  durch  die  pundtsstende  ein  anstand  achttage 
langli,  auch  suess  ein  anlaiss  und  Verfassung  gemacht,  wie  der  paweren 
dagten  articul  ussgefüi-t  werden  selten,  so  haben  doch  die  paweren  das 
in  zweien  tagen  gebrochen,  daruff  die  stende  des  bundts  mit  irem  haben- 
iK'ü  kriegsfolk  zu  roesse  und  fusse  gegen  den  paweren  ziehen,  und  des 
entschlossen  willens  zu  ielde  zu  leggen  und  den  krieg  mit  ine  anzu- 
nemen,  daruss  Trier  vernemen  sich  die  sacheu  in  vertieftuug  und  zu 
stattlicher  gegenwehr  und  handelung  richten  wollen,  das  zeige  Pfaltz- 
Trier  darumb  seine  meinongen  an,  das  Trier  by  den  synen  gute  ui- 
merkens  laisse  haben,  ob  dieselbigen,  wie  bericht,  will  ussgeschickt  syn, 
ander  zu  inen  zu  bewegen,  das  Trier  so  vil  moeglich  dafür  sein  moege, 
sich  auch  suess  mit  den  synen  in  uftgepott  mid  rüstunge  schicke,  ob 
p.  not  angaen  wult  uf  syne  ferrer  ersuchen  deme  hilf  und  bystandt 
zu  thunde. 

Datum  Heidelberg  am  Samstag  nach  letare  1525.  1.  aprilis. 

Uff  solich  pfaltzgravisch  schrieben  hat  der  Ertzbischof  zu  Trier 
eine  gemein  ufgebott  thun  laissen,  an  Graven,  Herrn,  Ritterschaft,  Stette, 
Fliegen  und  Lantschaft,  auch  Aniptlüte  und  dienern  sich  zu  rüsten,  ge- 
stallt wan  man  anderwerb  schreiben  gerüst  zu  kommen. 

8. 

R(ichartt). 

Wohhjchorner 

Kdeler  lieber  getrewcr,  luichdem  sich  dieser  zyt  die  leuff  so 
seltzsam  und  allerleye  enipörunge  erheben,  das  von  noeten  syn  will, 
muss  mit  den  unseren  zu  rüstonge  zu  stellen,  so  ist  demnach  unser 
ernstliche  meinonge,  du  wollest  dich  ufs  stärkst  dus  vermags  rüsten  und 


29 

stellenii,  also  wann  wir  dir  anderwerb  thun  sclireiben,  dass  du  geschickt 
syest  im  hämisch  mit  spiesen  und  isenhuedfii  iiii.^  /.u  dienst  zu  kommen. 
Datum  Pfaltzel  mittwochs  nach  judica  anno  XXV. 

9. 

Scyn  Diener 

VirnciilMir^-   hicncr,  Mandersclicit  d.  scliiikcii. 

Manderschcit  (irav  kommen,  (iraf  Willhidm  von  Nassaw  schicken, 
Graf  Jidi.  liud.  vdii  Nassaw  schicken,  (Jraf  IMiilij»  von  Nassaw-Wiess- 
hadcn  schicken,  (iraf  Philip  vun  Nassaw-Sarb.  schicken.  Vesterburg 
kommen,  Vyede  schicken.  Solnis  schicken.  Königstein  schicken.  Isenburg 
Gerb.  Salentin  kommen.  Kynegrave  schicken,  liyneck  Diener.  Wunnen- 
berg  schicken.  Krichingen  schicken.  Manderscheit  Jacob  schicken.  Nassaw- 
Billstein  Job.  kommen.  Nassaw -Bilstein  b.  d.  Philips  zu  Oberstein 
schicken.  Wittgenstein  kommen.  Manterscheit  Frid.  diener. 

10. 

I)cr  liiftcrschajt. 

A. 

B. 

Asswalt  von  Bellenhusen.  Adolf  von  Breitbach,  amptman.  Peter 
Bruyn.  Mefrit  von  Brambach  diener.  Simon  Ikiess.  Job.  Breder.  Ludolf 
von  Büdburg.  Conrat  Berrenkott.  Mynhart  von  Coppenstein  Clerft". 

D. 
D.  vonn  Dietze,  diener.  Peter  vonn  Dune  amptman. 

E. 
Cone  von  Eltz.    Job.  von  Eltz  diener,   Philip  von  Eltz.    Cone  von 
Ellenbach.  Philip  von  Esche. 

F. 
G. 
Wernhcr  von  Geissbusch.  B.  von  Gundersdorf. 

H. 
Friedrich   von  Hamme.    Tilman    von  Hagen.    Berech   von  Hunde- 
lingen.  Ott  Hombrccht.  D.  Ililgen,  diener.    Wrrnher  Holtzsadel.    Philip 
von  Huchlingon.  d(di.  von  lloesell  der  alt.  Marquort  von  Hattstein.  Job. 
von  Holmstatt.  Job.  von  Helfenstein,  ambt(mann). 

1. 
Godhart  von  Irmtrodt.  Hanns  von  Inischeyn. 

K. 
Christof  von  Kessellstatt.  Dietterich  von  Kellenbach. 


30 

L. 
Frialerkh  von  Leye.  Pliilii»  von  Löwenstein,    von  Lettich.    Endres 
von  der  Leyen.  Wilhelm  von  Lansteiu. 

M. 
iH'inliiirtt  Manchenheinier.  D.  von  MonreaL  Carl  von  Manderscheit. 
Mninierich  von  Muders}»ach. 

N. 
Thenis  von  Nieckenilieh.    Henrich    V(»n  Nassaw   zu   Reynhartstein. 
Lervn  von  Nassaw,  anibtman. 

0. 
Jo.  von  Ottenstein  /      ..  * 

Clemens  von  Orleye       i 

P. 
Weruehr  von  Püttlingeu. 

Q. 

K. 

Lenhart  von  Kiffenberg,  Marsilius  von  Riffenberg,  ambtman. 

S. 
Joh.    von   Steinenbach,   ambtmann.     M.    von  Staffel.      Fritz   von 
Schmidburg.  H.  Henrich  von  Schwart/enberg.  Kitter  Dieterich  von  Steyne, 
ambtmann.  Philipp  von  Sirk,  Joh.  Schnodse. 

T. 
V. 
Arnolt  von  der  Vels.  Bernhart  von  der  Vels. 

W. 
Anton  Waltbott,  ambtmann.     Wilh.  von  Witzeinbach.    Alexander 
Waldecker,  diener.   Ruprecht  von  Wünnenbiirg.    Joh.  Mere  vom  Walde. 

Z. 
Ludwig  und  Friederich  Zande. 

11. 

Den  ^mhtlüden. 

R. 

Getrewer  unser  ernstlich  meinong  ist,  du  wullest  dich  rüsten  im 
barnasch  mit  spiesen  und  isenhüden,  wann  wir  dir  anderwerb  thun 
schreiben,  das  du  geschickt  seuss  unss  zu  dienste  zu  kommen.  Dat.  &c. 
Düne  Hartenfels  Manderscheit;  Meyen  Montabur,  Schonack,  AVittlich. 

12. 

Den  dienern. 

R(ichart). 
Lieber  getreuwer ,   unser  bevele  ist,   du  wulles  dich  dyner  bestel- 


31 

longen  rüsten ,    waii   wir   dir  anderwerb  thun  schreiben ,  dass  du  gerüst 
seies  unss  zu  dienst  zu  kommen,  und  das  nit  laissen.  Dat.  &c. 

Wilhelm  her  zu  Iseuburg ,  Bernhart  vun  Kolliugen,  Thenis  von 
Leye,  Job.  Kotim,  Bruyue  von  Azscheit,  Henrich  AValdecker,  Peter 
Kaldenborn,  Caspar  Walt,  Conrat  Scliilling,  Job.  Sclinedst,  l'jigelbreclit 
von  St.  Wendell,  Lux  von  Nassaw,  Clais  (Jersiiacb,  Hanns  von  St.  Wen- 
deil zu  St.  Wendell,  Haltzgin,  Adam  von  Trancbach,  Philip  Stuber, 
Diedrich  Kerpgin,  ürinil)urg,  Wilhelm  von  Oberstein-Waideneck,  Simon 
unt  zu  Ere,  AVernher  von  Merscheit,  Schinetz  Ludwig,  Job.  Waldeckcr, 
Philips  von  Hoemburg,  Hunsdorfl',  Keinhart,  Karl,  Äloene  zu  Trier, 
Hanns  liabe,  Peter  von  Orsberg,  Schulteis  zu  Schweig,  Wilh.  von  Dief- 
fenbach,  der  Keyser  zu  Cochen,  Hanns  Frank,  von  Malberg,  Gressenich 
Schönberg,  Thonis  von  Asperg,  Schulteis  zu  AVittlich,  Wilhelm  von 
Fürth,  Bartholme  von  Poutzdorf.  Paulus  zu  Düne,  Coen  von  Lotzenrat, 
Asmus  von  Ulmen,  Dietterich  von  Seyn,  Steftan  von  der  Printhag,  Job. 
von  Liessenich  Schulth.,  Endres  von  Bentzerat,  Job,  Wicheringen,  Peter 
von  Emkirch,  Clais  Hoffkemper,  Conrat,  Ott  Schwenk,  Kicliart  vom 
Hoff,  Eckart  Brant,  Wilhelm  von  Soiff,  Hartmaun  von  Meyen ,  Rutger 
von  Bcrckheim ,  Jacob  von  Billich ,  Job.  von  Gladbach  ,  Dieterich  vou 
Bentzeurad,  Philips  von  Mettlach,  Job.  von  Harttenrode,  Endres,  Miclieb 
Hanns,  Peter,  Jacob  Kickel,  Adolff  zu  Montabur,  Peter  Wiler,  Jörg 
von  Mirbach,  Lamprecbt  von  Esche. 

13. 

Dm  Stetfen  und  Flegen. 
(ßichart). 
Lieben  getrewen,  umb  mancherleye  uffruren  und  empörongen  willen, 
so  itz  allenthalben  sich  ereugen  will  von  noet'en  syn,  uunss  mit  den 
unseren  in  rüstonge  zu  schicken,  und  ist  davon  unser  ernstlich  meynonge, 
ir  wullet  üch  mit  harnasch  und  ander  notturft  in  ein  fest  geherenden 
rüsten  und  stellen,  wan  wir  üch  anderwerb  thuu  schreiben,  dass  ire  ge- 
schickt seynd  unss  zuzuziehen  und  das  nit  zulaissen  auch  üwere  Thürne, 
portten  und  muren,  grendelschlege  *)  und  lantworongeu  uftVicliton  und 
in  gutter  acht  haben.  Dat.  &c. 

Covelentz.  Cochme.  Sand  Wendel. 

Bopart.  Wittlich.  Bernkastei. 

Wesell.  Meyen.  Hamm. 

Montabur.  Menster.  Sarburg. 

Limburg.  Manderscheit.  Paltzel. 


*)  „Grendclsclile<,'e"  sind  Barrieren,  welche  vor  den  Hauptthoren  standen,  um 
dem  ersten  Anlauf  zu  wehren.  D-  H. 


32 


Hilischeim. 

Killtiirg. 

Urinibiirg. 

Bahieiian«'. 

Duiu'. 

Scboenec'k. 


Sclioenberg. 

Welöclipülicb. 

Kaisersesch. 

Eogers. 

Valeuder. 


LüdesdiirÖ". 

Welmicb. 

Capellen. 

Lausteiu. 

Coveren. 


14. 

Vfiihiiravp  L.  Churfürsfe  etc.  schrihf  dem  von   Trier  mulcr  anderm. 

Des  gemeinen  manns  einpöronge  wiille  sich  in  ettlichen  fürsten- 
tbnniben  unib  die  Pfaltz  gelegen  aücb  zum  teil  bartt  by  des  P(alzgraen) 
laiidt  dermaissen  erbeben  und  haullen ,  wer  iiit  by  zyt  und  fiirderlichen 
dar/.u  getan  und  darin  gescbeben  werde  das  boclilicb  zu  besorgen ,  die 
dinge  ttberlumt  nemen,  aller  liirsterlicber  oberkeit,  adel  nud  crbarkeit 
nnderdruikong  daruss  erwachsen  und  folgen  werde;  deshalb  verursacht 
sich  in  inrderliche  rüstunge  zu  schicken,  so  sicli  also  der  gemein  mann 
wult  verbauften  und  in  irem  fnrnemen  ires  willens  aller  dinge  fry  und 
geraein  zu  syn  beharren  dagegen  so  vil  immer  möglich  zu  drachten  und 
zu  handelen,  wenn  nu  solieh  sache  rfalzgraven  nit  alleine  sonder  all 
ander  fürstlich  ober-  und  erbarkeit  berüre,  und  von  einem  zom  andern 
kommen  würdet,  bitt  P.  solicbs  zu  bedenken  und  P.  ufs  lurderlichst  L 
gerüste  pferde  ghen  Heideberg  zu  schicken  P.  helfen  sidchem  schweren 
last  und  unpillichem  fürnemen  zu  begegen. 

Dat.  Heidelberg  uf  mittwoch  nach  judica  anno  XXV.  5.  aprilis. 

15. 

Des  von   Trier  (hiriif  <je<jehe)i  antttvnrl  muler  louleru  mit  erselonq 

]\  schrihen. 

Er  sy  gutwillig  P.  begir  nach  solidi  pferde  um  oder  glich  nach 
den  ostern  fyertagen  ghen  Heidelberg  zu  schicken. 

Dat.  Pfaltzel  am  Dinstage  nach  dem  palmdage  1525. 

16. 

Hoch  gern  elter  1\  L.  Knrfürde  scliriht. 

Diwile  die  paweren  haben  den  anstant  nit  gehalten,  sonder  ettlich 
[trelaten  und  edeleut  geidojidert,  so  sy  man  mit  allem  kriegsfolk  zu  rosse 
und  fiisä  inns  feit  zogen  den  ersten  nachtleger  in  einem  dorf  anderthalb 
raeyle  über  Ulm  an  der  Tonaw  zu  Esslingen  gehabt  nit  über  einen 
scldangenschusse  von  den  paweren,  doch  sy  dy  Tonaw  zusehen  inen  ge- 
west,  in  derselben  nacht  sind  die  paweren  uftgeprochen  von  dem  kriegs- 
folk hinweg  zogen;  des  andern  dages  haben  die  pundiscbeu  ettlich  schoen 


33 

döi'fer  verprant    und   den    aiidciii  morgen    den   paweron  nfm    fiiss  nacli- 
gezogen,  die  paweren  als  liiclitig  goflügcii  und  dciiiiaisscn  ull'  iii-ni  vor- 
teil hinweg  gezogen  zu  den  vitinn,  woesten  und  weiden,  das.s  die  ])un- 
disclicn  an  inen  inclits  liaheii  nioogen    und    smi    die  paweren  ol)  \dil  *) 
stark    und    niclir  geween  syn ,    docli   dermaissen    von   den  pundischen  so 
hart  genöttigt   worden,    dass    die    paweren    sich   in   die   hauffeu    thcilcn 
müssen  **),    und    sind    die  lumdischen  dinstages    nach  judiea  mit  alhün 
kriegsfolk    ulV    Lupen   gezogen,    darin   auch    ein   hauten   pawren   an    die 
V"i-   pawern,    und  als  die  pawern  der  i»nndischen  gewar  worden,    haben 
sie  sich  lieiauss  in  das  l'elt  getan,  an  ein  holtz  utt"  ein  viertel  niyle  vom 
stettlin  Lupen,  hatten  zwei  ialkenettlin  und  ettlich  hacken  und  schickten 
sich  dermaissen,  als  ob  sie  sich  mit  den  puiidischen  schlafen  wulteii  uml 
syn  der  pundischen  pferde  vornen  zum  rennen,  und  sonst  noch  ein  hauH'cn 
so  nffs   reuneu   geordenet   uff  CCG  gewess,   und  haben  den  pawern  den 
flecken  Lupen  verzogen,  also  dass  die  paweren  one  schaden  uit  wol  hiiuler 
sich  zum  flecken  kommen  mochten  und  roitzten  sich  mit  inen  davornen, 
bis  das  die  pundischen  den  verlornen  häuften  und  i-eissigen  herzubrachten ; 
als  die  pawern  das  gescliütze  und  die  hauten  ersahen  flohen  sie  one  alle 
wehr  flüchtig  hinweg  uf  Lupen   und  waren  die  obg.  rüther  zusehen  den 
l)avvern  und  dem  flecken  und  drengen  die  pawern,  dass  sie  zu  der  donaw 
zu  flogen;  da  haben  sie  sich  selbst  erdrenkt  uf  IIIIC  und  synd  irer  viel 
erstochen  und  gefangen  worden ,   das  man  acht  uf  lll'"-  erstochen ,    er- 
drenke und  gefangen  die  andern  seynd  Wassers  halb  und  in  weiden  da- 
von kommen  und  entlaufen  und  seynd  die  pundischen  als  bald  den  nesten 
vor  Lupen  gerückt;  die  haben  sich  in  alle  gnade  und  ungnade  ergeben, 
den    andern  Flecken  Gynsberg,   welchen  die   pawern   auch   ingenommen 
haben,   wirt  man  auf  mittwochen  nach  judica  verziehen,   der   hoffnung 
sulle  bald  erobert  werden,  item  dass  ander  pawern  in  zweien  häufen  umb 
Mergenthundj  und  Heilpronn  sich  teglichs  ergroissern,  tringen  ander  mit 
gewalt  zu  inen,  also  dass  dan  naht  der  noiturff  nach  dargegen  getracht 
will   sein,   wie  dan   der   P.    in   teglicher   rüstonge    so   vil    möglich  mit 
andern  den  auch  half  zu  begegnen. 

Dat.  Heidelberg  frytags  nach  judica  1525.  1.  aprilis. 

17. 

Der  Bischof  zu  Straisburg  Mentzischer  Stadthalf  er  schreibt  Trier. 

Dass  die  bawern ,  davon  er  hieoben  T.  geschrieben ,  sich  bis  in 
Vlm.  gesterkt  und  Schoental  ein  cloiss,  das  in  des  p](rzbisthum)  zu 
Ments  schirm  ist,  ingenommen  haben,  handien  darin  nach  irem  gefallen. 

Beschrieben  ettliche  mentzische  stette  und  flecken  zu  inen  inn  ire 


*)  8000  V  • 

**}  Vgl.  Liiuburger  Chronik,  bei  Houth.  Piodr.  hist.  Trev.  II  1123. 

3 


34 

lirmltM-srhaft  ^^\m\  Sclumlal  v.w  ktniinit'ii.  des  sich  ettlidie  ßfeweigert,  und 
11  mit  liiir  an  cremten  haben. 


Der  Briefe. 

Unsern  gruss  und  alles  gute  zuvor,  allerliehstev  Bruder  in  Christo : 
nachdenie  euwer  brüderliche  lieb  gut  wissen  tregt,  unser  früntlich  brüder- 
lich und  christlich  versaniiulong  in  dem  Cloister  Othental,  uss  Ballen- 
berg, Crantheini,  und  i-iner  ^ranzen  zennt,  darzu  auch  vil  mancher  christ- 
licher brüder  versamlt  dem  wort  gottes  und  der  lere  Pauli  bistannt 
und  folge  thun  der  seien  heil  damit  zu  betrachten,  das  übel  zu  straitlen 
und  usszurctitten  under  geistlichen  und  weltlichen  edel  oder  unedel,  'ist 
heruft'  unss  gantz  früntlich  auch  brüderlich  bitt,  und  begere  an  bürger- 
meister,  rate  und  gantz  gemeine  der  stdt  Bischofsheim,  deme  heiligen 
evangelio  und  dem  wortte  Pauli  zutunde  und  in  brüderlicher  lieb  in 
obgen.  Cloister  erschinen,  wollen  wir  in  solichem  und  andcrin  gegen  üch 
allezit  geneigt  und  brüderlicher  lieb  geflissen  syne,  das  euwer  brüderlich 
und  gantz  christlich  früntlich  anttwort  b)^  unserm  liebem  bvuder  zeiger 
dieses  Briefes  und  darnach  haljen  zu  richten. 

Dat.  Donnerstag  nach  Ambrosii  anno  XXV.  G.  aprilis. 


18. 

Ballihlcri)   und   Crauthcmi    samht   der  ganf^cn  Zennt  und   ander  v'd 

christlich  Brüder. 

Den  ersamen  und  wisen  biirgermeister  sambt  einer  gantzen  ge- 
meinden zu  Bischofsheim  unsern  allerliebsten  und  früntlichsten  brüdern 
auch  fründen  und  schribt  wither. 

Die  [lawern  sterken  sich  schnellielichon  und  syeu  des  entliehen 
entschlossen,  einen  gewaltigen  Zug  zu  thun  geistlich  und  weltlich  edel 
und  unedel  zu  straiften. 

Va-  will  understcen  durch  füglich  zimlich  mittel  solicho  empöronge 
zu  stillen,  wo  nit ,  dargegen  den  ernst  und  rate  brauchen ,  diwile  aber 
solich  der  pawern  fürnemen  mutwillig  zu  Zerstörung  christlich  religion, 
zur  verdrückung  aller  oberkeit,  verderben  lande  und  leute  und  allem 
übel  dienen  und  reichen,  und  nit  allein  Mentz,  sonder  Trier  und  alle 
oberkeit  belangen  und  T.  gepetten ,  dass  er  zu  hilfe  und  widderstaut 
solichem  fürnemen  inne  uft"  ileudts  un<l  fiirdeilich  L  gewapenten  mit 
irenn  spiessen  und  haubtharnasch  zu  senden,  der  er  zu  Miltenberg  er- 
warten wulle. 

Der  von  Straisburg   luüt   einen   tag  ernennet   glien  Mentz  frytags 
nach  Ostern,    alsdan    die  \ier  Churfürsten    am  Kyne  ire  vertreuwte  rate 


35 


(lasolhs  liiihpii  siillcii,  von  suclieii  wie  solicli    iifn'irc  /u  stillciiii  oili-r  hIkt 
widdersttmt  /u  (liiiii  sy  zum  trewliclistcu  zu  riitlisclihit^^oii. 

(jleben  zu  Ascluilleiiburg  uf  luontagc  luicli  italnitage  1525.  K».  aprilis. 


19. 

Des  von  Trier  antzvortf. 

Syu  1"].  II,  F.  eil.  nullo  auf  dem  angesatzten  dage  zu  Mcuts  fry- 
tags  nach  ostern  ciucii  seiner  vertrauwten  rate  haben,  vonn  saclien  mit 
andern  Ch.  by  Kyue  raten,  zum  i-esten  helfen  zu  ratschhigen  und  zum 
fürderlichsten  inne  die  gebetene  L  pferde  ghen  Geiste  schicken. 

Dat.  Paltzel  am  Osterabend.  anno  XXV.  15.  aprilis. 

Uff  osterraittwochen  hat  der  von  Trier  gewerb  ussgaen  laissen  an 
nachfolgende,  die  uif  montag  misericordia  domini  zu  Erenbreitstein  in 
der  futteronge  syn  sullen  dem  von  Straisburg  die  fürtter  zu  zuschicken. 


Virnenburg  VI 

Seyne  VI 

Nassau  Bilsteiu  VI 

Friedrich  Grave  in  Manderscheit  III 

Joh.  Gräfe  zu  Wiede  III 

Westerburg  III 

Nassau-AVeilburg  VI 

Conrat  Schilling  II l 

Bruyn  von  Arscheit  II 

Tonis  von  Leye  II 

Joh.  Habrc  II 

Dieffenhach  II 

Gressenich  I 

Meffrit  von  Brambach  II 

zu  Schoneck  X  einspennigen  X 

Hanns  Frank  I 

Ambtlüte 
Jo.  Waltbott   selb  VI  soll  Haubt- 

mann  syn. 
Wilhelm  Niichtrab  selb  111 


Lehen  Mann 
W.  von  Staffel  II 
Huchlingen  II 
Jo.  Breder  selb.  II 
der  Herr  von  Wünnenberg  II 
Wilhelm  von  Lanstein  selb  III 
Cune  von  Eltz  II 
L.  von  Biflfenberg  selb  III 
M.  von  Witzeinbach  II 
Ruprecht  von  Wünnenberg  II 
Jo.  Morc  vom  Walde  selb  II 

Diener 
Johan  von  Ottenstein  selb  III 
Wolff  von  Muderspach  selb  III 
Philips  von  Mettbach  I 
L.  von  Esche  I 
Hartmann  zu  Meyen  I. 


20. 

LamlUjrave  FhiUps  zu  Hessen  schreibt  dem  von  Trier  der 

Buijren  halber. 

Er  moege  T.  im  pesten  uss  rechter  früntlicher  wohlmeinonge  nit 
bergen,  dass'' diese  itzige  seltzame  ulfrürige  und  geschwinde  hin  un.l 
Widder  vor  äugen  schwebende  leufft,  by  ime  iu  einem  dapferen  ansehen 


30 

und  bewpfjen  sein  iiiul  (Ui:<s  mit  rate  iiiul  sliiltlklieiii  eiii.sflieii  ileii  saclien 
imiss  verlioHoii  und  boge^^out  werden,  hab  deilialb  T.,  Tfaltz  auch  inne 
selbs  zu  gute  bedacht  und  im  besten  erwegen,  dass  nutz  und  gute  were, 
die  dry  betten  sich  binnen  kurtzem  eigener  person  zusammen  gefügt, 
von  diesen  und  allen  andfiii  bescliwerlicben  obligen  und  Sachen  sich  zu 
unterreden,  zu  handllen ,  zu  ratschlagen  und  zu  bcschliessen  und  dass 
daruf  P.  einenn  tag  angelegen  nuil  statt  so  bald  möglich  tette  benennen 
und  des  verhoflens  das  ihenig  uss  göttlicher  verlihouge  zu  handtlen  und 
fürzuuemmen,  dass  inen  dryeu  zu  eren  und  guter  wultart  auch  zu  ab- 
wendoug  vil  unrats  gedyhen  und  entsteeu  sult. 

Dat.  Marpurg  am  samstag  nach  judica  anno  XXV. 


21. 

Des  von  Trier  daruf  gegebene  auhcitiif. 

Er  laisse  inne  des  L(andgraven)  fürschlag  und  dass  die  dry  zu- 
sammen kommen  persönlichen  gants  wol  gefalliii  und  daneben  sich  be- 
denken, das  eins  solichenn  von  groissen  noten  und  so  das  fürderlicher 
zugieng,  wie  besser  es  were,  dan  dei'  paweren  handel  die  wie  ir  schreiben 
utfvirt  geistlich  und  weltlich,  auch  edel  und  unedel  sirailen  wollen,  nimbt 
von  tag  zu  tag  zu  und  meere  sich  und  sy  gutwillig,  wau  P.  tag  er- 
nenne in  eigener  person  zu  den  aiulern  zweien  zu  lügL-n  und  alsdann 
mit  ine  zweien  dernuiisscn  und  veiUewlich  handtlen,  fürnemen,  berath- 
schlagen  und  beschliesen  helfen  alles  das  ihene,  das  zuvor  ob  gottloMidi 
und  nit  allein  uns  sonder  auch  ober-  und  erbarkeit  nützlich,  errlieh  und 
troistlich  und  zu  wolfarth  und  abwendong  dis  niotwilligeii  fürnemens 
daruss:  woe  dem  nit  begegenet,  groisser  nniat  und  ))lntgiesenn  entsteen 
möcht,  dienstlich  sy,  und  wolle  indem  sein  person  und  was  imc  vonn 
gott  verlihenn  nit  sparen. 

Dat.  Trier  am  heiligen  Ostertag  anno  XXV. 


22. 

Vo7i  Fcijrle(jf/en   ivelichs   von   ettlichen    durch  beider   zu  geschehen  an- 

gestelt  worden  ist,  halt  T(rier)  thun  schrieben,  und  beuelen,  dann  ran 

Covelenz,  Bopurf,    Wesell  und  undern. 

Lieben  getrewen,  es  syn  in  kurtzen  tagen  viel  Hecken  und  dörfer 
utflan<le  nnd  längs  il^^n  Ilyne  ettlich  gantz  und  die  andern  fast  schede- 
lich verbrannt  und  als  wie  bericht ,  sullen  <larzn  h'ite  nnd  bettler  ein 
solicli  zu  thun  bestallt  syn,  demna  und  soliclien  schaden  zu  fürk(»mmen 
unser  ernster  befeie  und  wollen,  dass  ire  liernlV  ein  tlissig  ingesehens 
haben  laissent,  und    die   bettlej"   so  unkantliar  seu'u  nssei-halb  der  statt 


37 

hlit'lxMi    und    sie   voi-liin    ]ias>irrii    hikI    dcsio    iiiymier    iiit   iro  secke  be- 
öoiclu'ii  liiisscii. 

Dat.  Trier  am  O.stc'riiiuuLai^'  auuu  XXV. 

33. 

Der  Slattlialicr  zu  .Mciii/,  hat  Trier  ^'eljetteii  iimb  diese  ieulfe 
willen,  sirli  i^iieii  Kronhreitstcin  zu  fügen,  ob  von  not,  dass  er  in  der 
ut'lie  und  bv  der  liaiii  were. 

Dat.  Steiuheiudj  ufl'  dounerstag  nach  judica  anno  XXV. 

24. 

Trier  anttwurt. 

Er  sy  das  also  zu  thun  willig. 
Dat.  Trier  uf  Ostertag  XXV. 

35. 

Der  Ffullzgrucc  scliriht  cicmc  von  Irier. 

Diwile  der  pauwern  entporoiig  sich  alle  stunde  an  dryen  häuften 
hart  by  siuen  auch  zum  teil  in  synen  fürst enthumb  derraaissen  ergroisst, 
dass  ein  haulV  bis  iu  Xm-  stark  Mergenthunib  ingenommen,  volgends 
der  andere  liaull',  der  auch  stark,  Oringen  und  Kewenstein,  den  graven 
von  Rohenloeh  zu  iueu  den  luiwren  abegedrongen,  den  köpf  up  Necker- 
solme  und  in  syn  fürstenthumi)  zu  wenden,  der  dritte  häuf  in  der  marg- 
gravschaft  Baden  Durlach  ingenommen,  ander  zu  inen  erfordern  und 
zu  dringen,  auch  gegen  den  P.  und  den  synen  dermaissen  understene, 
dass  die  groisse  notturft  erfordert  ylendts  und  fürderlich  mit  ernst  darzu 
getan  will  syn,  so  dan  diese  beschwerliche  begegenoug  nit  allein  der 
Pfaltz,  sonder  auch  Köm.  Kays.  M(ajestät) ,  allen  Cliurfürsten,  Fürsten, 
GJraven,  Herrn  von  adel  und  aller  ober-  und  erbarkeit  zuwidder  und 
underdrücknng  sich  reichet  und  ist,  halt  er  den  von  Trier  noch  nmb  L 
gewapenten  uü'  das  fürderlichst  und  ylends  immer  möglich  ghen  Heidel- 
berg zu  schicken,  und  das  T.  sich  mit  destomynner  uflfs  sterkst  zu  rosse 
und  fuess  auch  wither  rüsten  und  schicken  wulte,  wann  er  der  P.  um)) 
ferrer  hilfe  und  zuzug  schreiben,  inne  alsdan  nit  zuverlaissen  wie  in  dem 
syn  vertruwen  sten. 

Dat.  Heidelberg  Mittwochs  in  der  Nacht  nach  Palmtag  anno  XXV. 

26. 

Uf  solich  sduiehcn   hat    sich  Trier   heivorhen   lonb    die  L  begertfc  ge- 
wapeniücn  doii   P/alüyraveu  su  schicken. 

R. 
Lieber  getrewer,  wuUes  an  nehst  mittwocheu  nach  dem  hl.  oster- 


38 

tai^e  zu  nacht  zwene  kiiecht  in  unser  hoitt"  t;oniinerfail)en  ,  l)l;inkenhai- 
nasch,  cisenhueden  und  spiesson  wol  gerüst  zu  Ereuhroitstcin  in  unser 
futerunge  haben,  gestalt  vortan  zu  ritten  und  das  nit  küssen. 

Dat.  Pfaltzel  ]\littwochs  nacli  Talnitag  anno  XXV. 
,Juh.  von  Helfenstein  Job.  von  Eltz 

Peter  von  Düne  Joh.  Stude.se 

AdollV  von  Breilbach  Henrich  AVaklecker 

Dieterich  von  Steine  der  von  liineck. 

Joh.  von  Steineubach 

27. 

ß(ichart). 
Lieber  getrewer,  wulles  au  nechst  niittwocheu  nacli  di'iii  heiligen 
ostertag  zu  nacht  selb  iu  unser  lioilF  sununerlarbcu  mit  blanken  har- 
nasch,  eisenhueden  und  spiessen  wol  gerüst  zu  Erenl)reitstein  in  unserer 
turtc'roug  erschynen,  gestalt  fürtter  zu  rytten,  woe  du  aber  selbs  nit 
ryten  kontest,  so  schick  doch  zwen  knecht.     Dat.  &c. 

Henrich  von  Eltz. 

28. 

K(ichart). 
Lieber   getrewer,  wullest   an   nechst    niittwochen    nach    dem  heil, 
ostertage   in    unser  sommor  hoilV  färben,  blanken  liarnasch,    iseuhueden 
und  spiessen  \vol  gerüst  zu  Erenbreitstein  in  unser  futteronge  erschynen^ 
gestalt  fürtter  zu  rytten,  und  das  nit  laissen.     Dat.  &c. 
Adolfl"  zu  Muutabur  Johann  lleckel 

Peter  Asmus  von  Ulmen 

Hanns  Stude  Cone  von  Lotzerat 

Endres  Bartolmes  von  Mondorff 

Michel  Tonis  von  Wittlich 

AVilhelm  von  Furrt  Peter  von  Oisberg. 


29. 

IJff  Ostenlag  sollen  haben  jsu  Ffaltsel 

Gerlach  von  Isenburg  II  Joh.  "Waldecker 

M.  von  Isenburg  II  •  Alexander  AValdeck. 

Alexander  ^Valdeck  II 


30. 

Uff  ostermittwoch  ist  der  marschall  Jörg  von  derLeyenvon  l^en- 
breitstein  ussgeritten  zum  pfaltzgraven  und  halt  mit  dem  hoifgesinde 
und  vor  sich  gehabt  XXXVIII  pferde. 


39 


All  (liciicrn  viid  in^sivnKlifjfii. 

Cjoilacli    )   ,                T      1  TT  TT      Sfliiiltlioiss  zu  Scliwoich  I 

licirn  zu  Tsoiihurq:  TUT            . 

\\  illiclin  J  1  Ollis  von  ÖHborg  1 

der  von  l^ineck  II  Willielni  von  Furtt  I 

HellVensioin  TI  PiinstorlV  I 

Ainbtiiiaiiii  zu   Dfnu'  1  AdolIV  zu  Montalmr  I 

Anihtiniiiiu  zu  Moyoii  1  Peter  I 

Jiili.  Vdii  Slcinciihacli   If  iMiclicl  Studon  T 

AloxiindtT  \\'iild(rl<    il  ITiiiins  1 

Ilcniicli   Wiildcckor  1  Kickel  1 

.ImIi.    vdii  l'llz  Jolinn  Waldock  I 

suiuanini  LXV  pfcrd 


('. 


31. 

Cdsjinr  Sfiinii,  J:r/srrlirJirr  KrcuhoU,  hiiif  dciiir.  Erfrjhischofcn  ,z'u  Trier 

(//■srhrif'hcii  idider  (iiidrrn. 

(linsberg  das  stottlin  obgenant  liabe  sich  dem  bont  ergeben,  und 
syen  in  giiade  und  ungnado  angouomen  worden.  Das  dienstage;^  nach 
judiea  dei'  lautgravisclien  L  pferde  und  mit  inen  ettlich  selver,  so  von 
den  stellen  veruidennet,  ettliclic  pawrn ,  so  in  einem  cloister  nit  weit 
von  Ulm  geleggen,  Elchingen  genant,  dieselben  zu  besichtigen  und  als 
dieselben  pawrn  die  reuter  gesehen,  syn  der  rae  viertel  pawren  geflogen, 
baben  die  reutter  der  andern  pawred  so  blieben  syn  und  sich  zu  keiner 
wclir  geschickt,  melier  dan  L  erstoichen,  die  übrigen  fass  verwundt  und 
also  gefenglich  ghen  Ulm  iunpracht,  welich  das  gemeine  folck  groisslich 
beduyret  und  gcclaget  haben,  es  syen  auch  ettlich  paffen  und  der  pawren 
lirt'dieauten  erstoichen  und  einer  uss  Lupen  oder  Ginsberg  geköpft  wor- 
den. Utliche  oberlendische  stette,  Liudaw,  Wangenysna,  Ravensberg, 
ICempten,  Memmingen  und  andere  mehr,  irer  zusamen  X,  haben  die  yren 
by  des  regiments  zu  Esslingen  verordenten  zu  Ulm  inn  flissig  liande- 
longeu  mit  des  i)undts  rotlien  in  meyuonge  die  sache  zu  vertragen  habe 
bis  uocli  nit  werden  wollen  &c. 

Um  das  die  pawren  zusehen  Ulm  und  Augspiirg  sonderlich  umb 
Ulm  etwa  vil  Cloister  geblündert  und  verwüst  und  uf  die  behemsche 
art  gehandelt. 

Dat.  Frytag  nach  judiea  anno  XXV. 

32. 

LmifgrajJ  schriebt  dem  von  Trier  undcr  andern  also. 
Wie   er   T.    vorgestern  montages  der   uffrürigeu  pawcrn  halb,    so 
sich  in  den  Stiften  Fulda  und  Hersfelt  und  synem  eigenen  Fürsteiithumb 
in  den  stetten  und  ufen  laiidt  erweckt,  geschriben,    und  umb  ein  anzal 


40 

gereisigen  zu  eilender  hilf  gesoicht,  und  gebetteu  hab,  gob  er  T.  zu  er- 
kennen, das3  die  Sachen  kein  uffzugh  oder  saümnus  dulden,  sundern  by 
zyten  förderlich  mit  ernst  und  der  täte  darzu  getan  will  seyn,  dan  der 
mut\nllig  haw  und  geschwüren  sich  von  tag  zu  tage  gi-oissert  und 
hawffe  von  eigen  nahe  und  weit  gesessen  pawren,  und  syn  die  by  und 
umb  Fulda,  nu  mehr  in  die  VI  oder  VII Iqi-  stark,  den  schlagen  ettliche 
des  L(andgraven)  uss  den  stetten,  und  ufm  lande  zu  one  alle  Ursache, 
und  was  uss  irem  fürhaben,  so  sie  an  des  L(andgTaven)  lewt  gesinnen, 
zu  vermutten  ist ,  des  hab  der  von  T.  uss  ettliclien  bvligeuden  Copien 
zu  ermessen ;  dammb  er  der  L(andgrav)  sich  in  die  nehe  by  den  hawffeii 
;n  ein  leeer  zu  rosse  und  fiiess  und  einem  zvmlichen  geschütze,  als  vil 
er  um  der  yle  ufl'brengen  moegen.  habe  begeben,  in  geniüet  mit  ver- 
leihong  des  allmächtigen  zum  fürderlichsten  mit  der  taet  und  enist  die 
Sachen  anzugreil'en ;  das  aber  am  meisten  durch  eynen  reissigen  zeug 
geschehen  muess,  und  davon  T.  abermals  früntlieh  gebetten,  dass  T. 
uffs  aller  ylendts  dem  L(aüdgraven)  voriger  schrift  nach  syn  reissigen 
zu  hilff  schicken  wolle,  also  die  in  IX  oder  X  tagen,  oder  wie  eher  so 
lieber  anreilten  und  zu  Marpurg  in  seiner  futteronge  ufts  aller  ylendts 
erschynen,  fürter  zu  dem  L(andgraven)  zu  stoissen,  und  sich  gutwillig- 
lich  in  des  L(andgraven)  obligenden  Sachen  gebnichen  zu  laissen  mit 
unabschlegiger  fiirdersamer  gutwilliger  leistong,  wie  syn  hohe  vertrew- 
lich  Zuversicht  zu  T.  steu. 

Dat.  inn  yle  Altfeit.    Mittwoche  nach  quasimodogeniti  aimo  XXV. 

Landgrave. 

An  Trier  zu  banden.  Cito,  Cito,  Cito. 

33. 

Ldieyciult  hrncc. 

Cliristliche .  brüderliche,  nachpürliehe  und  freuntliche  gruss,  dienet 
und  gruss  in  Christo  Jesu  mit  allem  eimoegen  zuvor,  ersamen  wysen 
L.  herrn  fründe,  und  bmder ;  wir  geben  euch  uss  brüderlicher  liebe  und 
gonst  zu  erkennen,  dass  wir  von  dem  häuften  der  gemeynen  baurschaft 
beschrieben  und  vermaent  syn,  wir  sulden  uns  also  schicken  und  msten, 
da33  wir  by  dem  hl.  Evangelio  dem  wort  Gottes,  und  den  XII  artickeln 
so  sie  brüderlicher  meinonge  ussgeen  laissen  haben ,  steen  und  halten, 
und  unser  herrschaft  selbst  innemen,  woe  aber  wir  solichs  nit  teten, 
weren  sie  des  gemüets  solichs  selbst  zu  üben ;  daruff"  wir  uuseni  bürger- 
meister  Johann  Ottensachsen,  und  eynen  des  raths  zum  hawften,  so  sich 
vor  die  statt  Fulda  gelegert  by  XVIIIin-  stark,  und  sich  alle  stunde 
mehren,  und  zuziehen;  damit  wir  der  sache  gewisse  weren  und  erfueren, 
haben  wir  uns  demnach  mit  inen  verpflicht  und  solichs  angenomen,  inen 
samoDg  und  gemeyue   mit  glübden  und  geschworenn  eydeu  under  unser 


41 

der  Stadt  siogel  znjifoscliiiebon  by  dem  Hottos  wortt  den  XII  artick(^'ln 
und  was  das  lil.  Kvangoliimi  mit  sich  brongt  und  dor  s^^emeyen  pawcr- 
schaft  mit  leib,  Icljon  eren,  und  j^nt  als  cbiistlidie  brüdorn  byzustfon, 
und  luiltenU;  dieselben  glichen  sie  unss  verlieischen  und  globt  haben  uft" 
unser,  und  oynes  jeden  ansoichen  und  ertiiidern  eynander  welicii  zit  und 
stunde  von  beiden  teilen  gemaent  werden,  ufls  fürderlichst  zu  zichcnn, 
wann  es  die  notturft  erfürdert,  hülf  und  bystande  dem  Evangelio  zu  tun, 
derhalben  in  bedenkoug,  dass  daruss  vil  armer  leuth  worden,  woe  ire 
zugh  vortgeen  solde,  unss  dahin  bewegt,  diesen  zugh  mit  Gottes  hilf 
zu  vollenden  ,  und  ist  daruff"  unser  unsterthenig  brüderliche  flissige  bitt, 
ire  wullent  unss  zu  versteen  geben  euwere  christlich  und  brüderliche 
meynonge,  und  gemuet  und  w'as  ire  by  den  XII  articulen  und  dem 
Evaugelio  thun  wullent;  das  haben  wir  üch  uss  brüderlicher  und  christ- 
licher evansrelischer  liebe  üch  zum  besten  darnach  wissen  zu  richten, 
nicht  wollen  bergen  euch  christlich  brüderlich  und  nachperlich  dienste 
zu  erzeigen,  habt  ir  unss  mit  leib,  eren  und  gut  dem  f^vangelio  zur 
fürderong  ungesparts  tliss  gantz  willig. 

Dat  Montags  nach  quasim.  anno  XXV. 

Bürgermeister,  rat,  hantwerk  und  gemeyn  der  Statt  Hersfelt. 

34. 
Trier  antivurt  dem  Lantgrafen. 

Unser  &c.  E.  L.  abermals  schrieben  uns  getan,  des  datum  steet 
am  mittwoch  nach  quasimodogeniti,  haben  wir  itzo  alhie  entfangen,  und 
daruss  genugsam  verstanden,  mit  was  beschwerden  sich  von  tag  zu  tage 
die  Sache  der  uffrürigeii  pawren  ,  so  in  der  stiften  Fulda  und  Hersfelt, 
auch  E.  L.  fürstenthunib  dies  nest  vergangener  tage  sich  empöret,  uff- 
geworfen  und  zusanmien  gerottet,  bis  hier  gemehret  und  eigroissert  halt, 
mit  anzeig  des  schriebens,  so  die  von  Hersfelt  E.  L.  auch  denen  von 
Alsshelt  und  andern  umbliegenden  nachpuren  von  den  stetten  getan 
habenn,  unn  fürwar  ob  dem  allen  nichts  anders  dan,  dass  unserm  ge- 
muet hoch  zuwider,  und  unss  umb  imsers  heiligen  glaubens,  auch  ge- 
raeyner  teutscher  nation  und  aller  derselben  ob-  und  erbarkeit  willen 
yu  nit  liep  ist  vermirket,  können  daruss  E.  L.  gantz  freundlich  guter 
mynong  nit  verhalten,  wie  wir  auch  E.  L.  solichs  gestern  Donnerstages 
uuder  anderm  unserm  gut  bedünken  inn  widerantwurtt  angetzeigt,  dass 
wir  uflf  an  solchen  unsers  freundts  und  mitchurfürsten  Pfaltzgiave  Lud- 
wigs über  die  anzal  reissigen,  so  wir  syner  L.  hiebevor  zugeschickt,  unss 
nochmals  zum  allersterksten  um  rewter  beworben  und  syner  L  troest- 
lich  zugeschrieben  haben,  eigener  person  mit  gantzer  macht  inn  kurtzem 
by  syner  L.  zu  erschienen  und  dieselbig  auch  ire  laut  und  leut  von 
diesem  erschrücklidu'n  bewrischen  fürnemen,  welichs  damals  vil  groisser 

3* 


42 

by  syner  L. ,  tlan  euwivr  fürstentliuiiib  Seewesen  ,  und  villicbt  nodi  ist, 
unsers  besten  veniiof,'ens  zu  entretten,  aber  diese  not  E.  L.  und  der- 
selben lurstentluimb  aucb  begreitlt,  darumb  wir  unsere  reissigen  in  niebr 
dan  einen  bawffen  teilen  müessen  ,  zu  dem  unss  bätigs  tages  glaul)licb 
angezeigt  ist,  dass  nit  ferre  von  unser  statt  Sand  Wendelin  eyn  niürk- 
lifli  anzal  buyren  versamlt,  die  unsers  besorgens  nit  underlaissen  werden 
unser  undertanen  des  endes  mit  gewalt  oder  sunss  ull'  in-  partbey  /u 
lirengen.  wir  aucb  der  liinckauer  lialb  «lic  uusrrn  rvnschen  stetteu  vass 
nabe  gelegen  nit  in  deinen  sorgen  steeu;  so  werden  wir  liber  unser 
fürgesetzte  meynonge  genottiget  mit  unser  persou  anbeimsdi  und  in 
unserm  stilt  zu  bliben,  und  daselbst  so  vil  unss  immer  inöglicb  zu 
webren,  damit  in  unserm  abwesen  nit  inrysse,  dass  wir  nocb  zur  zit 
mit  Gott  verboften  zu  underbalten:  und  wollen  demnadi  E.  L.  mit  einem 
reissigen  zugb,  die  wir  annest  Donnerstag  nadi  jubilate  aliier  inn  unser 
futteronge  besebrieben,  zu  bilff  kommen,  dieselbige  reissigen  E.  L.,  so- 
bald und  fürderlicb  wir  immer  können,  gben  Marpurg  zu  scbicken.  da 
magen  E.  L.  der  gcwartten  bissen,  und  sie  nacb  aller  notturft  zu  yrem 
besten  gebraueben,  und  bitten  daruf  E.  L.  alles  freuntlidien  fieiss  ,  die 
wulle  sieb  mit  den  yren  also  in  den  bandel  scbicken,  damit  die  be- 
scbwerong  by  E.  L.  und  dersell)en  untertannen  nit  groisser  werde,  dan 
umb  unsern  frünt  den  Pfaltzgravon  es  dermassen  gestalt,  dass  eynes 
dapfern  widderstants  bocb  von  noten  ist,  darnml)  wir  syn  lieb,  wiewol 
es  vor  äugen ,  und  möglidi  werc  ,  dass  wir  selbs  in  unserm  stift  lewt 
mangelen  würden,  mit  bilft"  aucb  nit  verlaissen  können  und  wollen,  unss 
yn  gerne  also  gegen  E.  beiden  L.  balten  und  bewysen,  wie  die  notturft 
das  erfordert,  und  wir  uns  des  und  alles  guten  E.  L.  scbuldig  erkennen. 
Das  baben  wir  E.  L.  in  früntlicber  antwurtt  nit  wollen  verhalten. 

Datum   Erenbreitstein  fritags  nach  ((uasimodogeniti  anno  XXV. 

Kicbartt  &.C. 

Dem  Lant^raven  zu  Hessen  ad  mamis. 

35. 

Die  von  sevd   Wcnddin ,    so   ciiivua   l'Jcynmntüi  syn  (virllricht  voriger 
/Hii/drhnifff'))   )utrh)   frrsfrf  vrtfirr  Cr.  II.  rnu   Trirr  (iiirh  inni  also: 

K(icbart). 

Lieben  getreuwen,  unss  langt  glauldidi  an,  wie  nit  ferre  von  unser 
statt  Send  Wendelin  ettlidi  undertanen  widder  ilire  berrsdiafl'ten  empöret 
und  in  .'in  versamlong  getan  baben ;  was  aber  deren  fürnemen  will  oder 
meynong  scy,  ist  unss  eigentlidi  nit  bewust,  wiewol  wir  nu  gantz  un- 
gezwivelt,  ire  werdnii  üch,  als  IVomen ,  geborsamen  undertanen  wol  ge- 
zembt,  anders  nit  dan,  w'w  hisbero  alle  geborsam  g''gen  unss,  gegen 
cuwer.'  iv<|itf'ii  litTivu  lipfli'i-M-ii   lialtiMi   und  er/rigt'un ,    und    ücb    widder 


43 

unss  nyemaml  roitzon,  füeioii  ddcr  bowe^cii  laisscii,  sonder  elicMioi  lydon, 
dann  etwas  j^ediuiken  oder  liaiidelen,  das  unss  entgegen  seyn  niocht,  so 
konneil  wir  dnch  iiss  fürst liclicr  lidu'  und  guter  IrcuNci'  lufinongeii,  die 
wir  zu  ücli ,  unseren  eeliehtcu  undertaneu,  ye  und  allwegen  gedragen, 
und  iiiicli  uii  iiiiderlaisseu  eueli  zu  eriniieiii,  dass  wir  unsers  wissens  bis 
auliero  euch  in  groiss  odei-  eleynoin  zu  eynichen  unwiüeii  gegen  unss 
iiif  allein  iiit  ursach  gehben,  sonder  auch  wie  ire  wisst,  mit  darstreckonge 
unser  eigenen  liebs  und  alles  vernioegens,  ücli  uss  den  banden  und  ge- 
waU,  luver  tiande  und  ewiger  dienstbarkiül  erloesi,  des  wiraucb  liintTui», 
so  es  die  nni  erierdern,  nit  unterlaissen  würden  und  dem  allem  iiacli, 
so  ist  an  euch  unser  gantz  gnediges  begen'u,  mit  sondei-in  iliss  bittend, 
ir  wollet  üwcr  plnrten  mit  guter  hüte  bestellen  und  versehen,  ders(dben 
wol  acht  nemen  laissen ,  und  in  dem  es  sich  begeben,  dass  die  bawern, 
des  wir  uns  doch  nit  versehen,  iren  zugh  dal'ür  nemen  und  in  Cürderen 
würdenn,  euch  also  haltenn  und  bewysen ,  wie  solichs  tVonien  uuder- 
thanen  zusteet,  eigent  und  gebürent,  und  wir  unss  (bissen  zu  üch  vor 
andern  sunderlicli  vertroisscn  ,  darane  tut  ire  was  euwer  selbs  woltartt, 
auch  den  eren  gemess  und  unser  fast  woblgcfelligc  meinonge  ist,  dass 
wir  auch  mit  aller  gonst  und  gnaden  gegen  üch  allwegen  bedenken  und 
erkennen,  und  so  euch  einige  not  in  diesem  falle  begritlen  wurde,  euch 
mit  hilfe  nit  verlaissen  weiten. 

Datum  Erenbreitstein  Sambstage  nach  Marci  anno  XXV. 

Schultheiss,  Schellen  und  Bürgern  zu  send  Wendelin. 

36. 

Trier  schriht  si/iiem  Cantder  neivc  £iton<j. 

Die  Bitscher  buyrn  haben  iren  herrn  verjagt,  inue  Zngwiler  und 
Lemburg  ingenommen. 

Nassaw-Sarbrücken  bawrn  sich  auch  ufrnrig. 

Die  trierischen  undertancn  zu  Thaue  und  Bliesöcastel  seynt  auch 
zu  den  buyrn  gefallen. 

37. 

Trier  schreibt  denen  vonn  Bopparivn. 

Lieben  getreuwen,  wir  fügen  üch  gnediger  meinongen  zu  vernemen, 
wie  dass  nlf  diese  stunde  unss  groisse  nuwe  zitong  zu  kiunmen  syn, 
welicher  maissen  die  bundischen  am  vergangen  mittwochen  in  den  oster- 
feyertagen  mit  hilft"  des  allmechtigeu  gegen  dem  meisten  häuften  der 
uftVürigen  Bawren  sigk  gehabt,  dieselben  geschlagen  und  zertrennt  haben 
und  ziehe  nu  der  bont  mit  aller  macht  da  herab  zu  denie  hauwften,  so 
neben  der  l'taltz  und  im  stiftt  von  Ments  sich  uftgeworfen  halt,  willens 
die  auch  mit  hilft  Gottes  zu  schlagen,    diwile  unss  nu  darneben  glaub- 


44 

liili  ani,'<'laii!:rt,  «ln^>  tlie  von  Ments  iiftVüiig  seyn,  dazu  «lic  Him-kauwei- 
uff  rieml  Joliauiie.^iberg  versambt ,  villeiclit  der  nn-iiiongon  sich  in  uugo- 
horsani  zu  werffen,  damit  dann  unsere  uiidertanen  zu  Bopparten  und 
was  darin  gehöret,  durch  die  Kinckauwer  nit  voiloitet  und  uffrürig  wer- 
den, dadurch  sie  in  unbedacht  ettwas  haiuUon  oder  thun  mochten,  das 
man  inen  zu  syner  zyt  nit  konnte  uachlaissen,  so  wollent  wir  gemeine 
anstand  daruff  warnen .  und  sie  güttlich  erinneren ,  dass  sie  in  ruehen 
blibeu,  und  nit  derglichen  utlVüre  machen  ,  dan  wir  ob  Oott  will  bakle 
in  unser  Statt  Buparten  eigener  person  erschynen,  und,  was  unbilliger 
beschweronge  vorhanden,  zum  bestenn  darunter  handien  wollen,  das  wir 
zu  Gott  verhofl'eu,  unss  der  empörungen  zu  erwehren,  das  laisst  euch 
also  bevohlen  syn. 

Datum  Erenbreitsteiu  am  Sambstage  nach  Marci  anno  XXV. 

38. 

Biese  naclijolgend  haben  sich  zu  denn  hmjrn  getan  mit  anncmonge  der 
XTT  (uficid  im  dnicJc  aitsgegavgou,  das  schribf  der  trirriscli  MarschaJk 

sijurm  G.  IL  3.  post  qnasiti. 

iJrave  Albrecht  und  GratfJorg  vonu  Hohenloe  mit  sambt  gantzer 
irer  graffschaft.  Caspar  Schenck  von  Winterstetten,  ambtmann  zu  Orin- 
gauw.  Bürgermeister,  rat  und  gemeyn  zu  Necker-Solm.  Schental,  Lichten- 
stein, zwey  Closter  erobert,  Jörg  Wolff,  jung  und  alt,  Steftel  Contz, 
und  Sternherr  mit  habendem  gewalt  aller  von  Stetten.  l>üi-germeister, 
rat  und  gemeyn  zu  Löwenstein  sambt  der  lantschafl't.  Hanns  Conrat 
Dhum  zu  Stettinfels.  das  Cloister  Lichtenstein  sambt  iren  armen  lüten. 
Margareta  Neideckerim,  geboren  von  Walhnershussen  und  ire  arme  liite 
und  kinder.  Nuwenstatt  am  Kocher  sambt  allen  iren  verwanten.  statt 
Weinsberg  und  schlösse  ist  erobert,  und  die  von  Weinsberg  zu  ptlichten 
angenomen,  der  Fleck  Alssfelt.  schloss  Scheurberg  ist  auch  erobert 
sambt  synen  zugehörungen.  Conrat  von  Lamersheim ,  oberschulteis  zu 
Crützenach.  Bernigers  Wiler  ambt  uml  Hochberger  ambt.  Agnes  von 
'J'alheim,  geboren  von  Sperberseck,  zu  Talheim  sesshaft,  sambt  iren 
kindern  und  der  tochter  sy  uss  dem  Closter  laufen  komen.  Graff  Lud- 
wig und  grave  Friederich  gebrüder  von  Löwenstein,  herrn  zu  Scharfeneck. 
statt  Heilbron  und  gemeynd.  Joachim  von  Talheim,  sesshaft  zu  Talheim 
uiio  alle  syn  undertanen.  Dieterich  l'liilips  und  ^V(dtf  von  Gemmingen 
seynd  ohne  eynich  verpliichtuug  zum  hawlfen  komen.  IVauw  Konigonda 
voun  Freiuberg,  geborn  von  Heynberg,  anstatt  irs  gemahls  Eberharts 
von  Froenberg,  sambt  iren  armen  lüten.  Eberhartt  vonn  Gemmingen  ist 
angenommen,  doch  selbs  zu  ziehenn  gesichert.  Ufl'  mittwocli  nach  ostern 
haben  sich  liaubtlcut  und  der  gemeine  hauwtl'  zu  Stoicksberg  in  friede 
und  eiiiigkeil  begebenn ,    kein  teil  gegen  dem  andern  inu  arg    oder  un- 


45 

guten  nichts  zu  tliiiii,  nocli  fürziiiiiMiicii  .  suihIi'i-  cviiainlcr  liiillVlicli  und 
reetlicb  zu  syn  und  wes  sicli  der  licht  hauwUon  verlauflcn  hingelegt  syn. 

item  alle  die  von  Adelsheini.  Anna  vdii  Heewilstatt,  geborn  Mar- 
schalckinn  von  Kcdvvitz,  witiwe.  Diricricli  und  Eberluirt  von  Nyperg. 

p]ö  ist  auch  der  gebuyren  obrisier  haubiniann  eyuc  Kdelinann  mit 
namcn  Hanns  von  Dalheini,  und  ist  dos  pfaUzgratV  dicner  gcwest;  in 
allem  obgeschriebcn  hat  der  i)faltzgrave  keinen  gefallen. 

Item,  dass  die  gebuyren  Urossel  dem  bischoft"  zu  S]iier  zustendlich 
ingenonimen  haben,  montags  nach  (juasimodogeniti.  den  tag  ist  di'r  bi- 
schoir  zu  Spier,  des  pfaltzgraven  bruder,  ghen  Heidelberg  komen,  und 
alles  was  er  an  silbernen  geschier,  cleynot  und  andern  er  behalten  wollen, 
ghen  Heidelberg  geflöht,  syn  des  B.  gebuyren  haben  ime  entpotted,  sich 
keinen  bischoft"  meho  zu  schreiben,  sondern  allein  eyn  Pfaltzgraft",  als- 
dann so  wollen  sie  sich  als  undertanen  syner  G.  gehorsam  machen. 

39. 

Die  statt  von  Trier  schrciht  irem  herrn. 

Hochwürdigster  chnrfürst  gnedigster  herr!  E.  churf.  G.  syn  zuvor 
unser  untertenig  ganz  geflissen  dienste ;  gnedigster  herr!  von  tag  zu 
tage  mehret  sich  ein  geschreye  und  gemein  lantsage  alhie,  wie  sich  an 
vil  ortt  besonder  im  Elsas  und  den  anstoissenden  E.  C.  F.  G.  stift'ts 
utVüre  und  versamblongen  erhalten  ,  darin  der  gemeyn  lantmann  sich 
gegen  geistlichen  standt  in  zanck  erheben  und  ersteen  sullen,  also  dass 
w'w  in  zwivel  syn,  wass  daruss  zum  geradensten  gezogen  sulle  oder 
moege  werden,  und  demnach  untertlieuiglich  bittende,  E.  C.  F.  G.  wollen 
uns  fürderlich  by  diesem  unserm  hotten  iren  gnadigen  rat,  und  Avohin 
sich  ires  bedünkens  eyn  solich  uftVüre  und  versamloug  zu  gelenden  ver- 
sehenlich sy,  gnediglich  mitteilen,  gerne  yn  büi'gerschaft  des  zu  berichten 
und  damit  so  vil  möglich  zank  abzuschaften,  dasselb  umb  E.  C.  F.  G. 
zu  verdienen,  wollen  wir  untertheniglich  verhallt  syn  und  willig. 

Datum  Fritags  nach  Marci  anno  XXV. 

Bürgermeister,  Schellen  und  Kat  der  statt  Trier. 

Dem   hoch  würdigsten   Fürsten   und    herrn   herrn    Richartten    Erz- 
bischofen zu  Trier  und  Churfürsten  unserm  gnedigsten  herrn. 

40. 

Die  äaru^  gegebene  anticort. 

l{(ichart). 

Er.>anR"n  und  wysen,  lieben  getreuwen,  wir  haben  euwer  unns  itzo 

getan  anzeigende  un  von  tag  zu  tag  .las  geschrey  und  gemeyn  lautsage 

sich  by  üch  mehre,  dass  an  vil  ortten,  besonder  im  Elsass  und  am  an- 

Stoiss  unsers  stiffts  autlrüre  und  versamlung  seyen,  in  welchem  sich  der 


46 

trenu'iit>  iiiaiin  ur^^eii  i^^ei^tliclini  standt  in  /ank  zu  (.'rliobeu  vindersteen 
siillo,  iiinl  also  dass  ir  in  /wivt'l  scviid,  was  daruss  zum  genidcnsten 
gezoi,^eii  sulle  oder  moegc  werden,  itiiss  bittende  üch  lurderlichen  iinsern 
rat  und  wohin  .sich  unsers  hedenkens  eyn  solicli  uftVüre  und  \ersaniblong 
nreleende  solle,  mitzuteilen  und  alles  wilheru  Inhalts  verlesen,  uiu\  wolh^n 
üeh  i,au'diger  mvDonge  nil  bergen,  dass  wir  v<»nn  den  unsern  dmben  in 
angezeigter  artt  gesessen  bottschalYt  entfahen  haben :  es  sulleu  die  Hit- 
seher bn^ern  gegen  irem  licrrn,  den  sie  verjagt,  desgleichen  des  von 
Nassaw-Sarbrücken  und  herzog  Ludwigen  zu  Veldents  &c.  jhentsytt 
Zweibrücken  undertanen  eyn  versamlong  gemacht^  zu  welchen  sich  etliche 
andere  uttVürige  buyren  getan  sullen  haben,  aber  nit  über  IIIIC,  und 
die  syn  auch  bloiss  und  ungerüst,  vol  mag  umb  sant  Otilienberg,  das 
ferre  von  uns  und  üch  ist,  der  hauwrn  eyne  versamlong  seyn,  wie  dem 
allem  unserm  gnediger  rat  ist,  dass  ire  unserer  statt  gute  acht  habent, 
(lau  wir  haben  unser  kuntschatt't  by  und  umb  denselben  bawreu,  dass 
wir  allzyt  wissen  wollen,  wohin  sie  das  haubt  keren,  dergleichen  moegen 
ire  auch  thun,  und  würden  die  pawren,  des  nit  wol  möglichen  ist,  iren 
weg  uff  Trier  nemen,  wir  unss  auch  gantz  nit  versehen;  alsdan  wollen 
wir  üch  als  die  unsern  ,  ^vie  wir  dan  hiebevor  auch  getan  haben ,  nit 
verlaissen,  und  wollen  üch  dabey  gnediglichen  gebetten  haben,  under 
üch  und  der  bürgerschaft,  auch  mit  den  geistlichen  keinen  Unwillen,  oder 
ettwas  in  ungutem  uÜVüriger  wiss  anzufangen  oder  lurzunemen,  dann 
so  ))ald  sich  die  heendel  in  der  Paltz,  in  dem  stift  Ments,  auch  in 
Hessen  und  dem  obern  Kyne  (liieherumb  ist  es  von  Gottes  Gnaden  gut) 
gestilt  habenn,  wollen  wir  unss  hinuf  zu  üch  tuegen  und  dermaissen 
in  üwern  jetwederseits  gelirechen  und  anliegenden  Sachen  so  gütlich,  irünt- 
lich  und  gnediglich  handelen,  der  Zuversicht,  eyn  s(dichs  sulle  zu  groisser 
trüntschat't  und  eynichkeit  reichen  und  allen  teilen  liedlich,  treglich, 
auch  l'ür  und  bestendich  syn  und  blyben. 

Dat.  Erenbreitstein  am  Sontag  misericordia  domini  anno  XXV. 

An  Bürgermeister,  Schellen  und  Kat  zu  Trir. 

41. 

Cedida.  '^) 
Wir  wollen  üch  auch  gnediger  meinongen  nit  verhalten  ,  dass  dei- 
bonnt  /u  Schwaben  itzo  in  kurzen  tagen  nacheinander  ettwa  vil  tusent 
gebuyren  ettlich  geschlagen,  die  andern  getrennt  und  zu  gehorsam  bracht 
hait  und  zuyt  itzo  inn  wagendem  fuess  zum  sterksten  unserm  fründe. 
Pfaltgrave  Churf.  zu  tler  eyne  groisse  versamlonge  der  ungeringer  ge- 
buyren umb  un<l  by  synem  iurstenthum!)  ligen  nuig  haben,  so  hait  der 
Pfaltzgrall"  auch  eyn  groisse  iblk  zu  ross  und  fuess,  des  L.  wir  dan 
unser   hilf  auch  zugeschickt  haben,    des   willens   sambt  andern   iursteii) 

*)  Schcdula. 


47 

als  Colin,  Oiilo-o  niul  Radon,  so  inie  durch  die  ironn  zuzielienn ,  die 
pawrcn  zu  stillen  und  gering"  zu  inachfii.  wonit  zu  schlagen,  unser  früut 
zu  Straissburg  inentzischer  Statthalter  halt  im  stift  von  Ments  auch 
ettwas  utVnucii ,  demselhcu  wii'  ulV  luoi-gcii  iiiiscr  hilf»'  auch  zuschicken, 
<la  will  mit  der  tat  gegen  denselben  buvrcn  aiidi  haudien,  zum  ilriltfii 
so  hat  sich  der  lantgraf  unser  besonder  lieher  IVünt,  aiu  h  in  das  Rdt 
getan  iif  das  sterkst  zu  rDssc  und  zu  liicssc.  der  meynongen  gegen  ett- 
lichen  ulVürigen  huvreii  auch  zu  hauilh'ii  .  dem  wir  in  kurtzen  tai^cn 
eynen  nemlichen  und  dapleren  reissigeu  zuyge  zusciiicken  werdeun,  des 
verh(dlens  zu  Gott,  die  sachen  sullen  au  allnii  ortteu  in  kui-izeu  tagen 
zu  rulus  fri<lden  und  eiidgkcit  kommen  und  gestillt  werden 
Dat. 

42. 

Trier  sclticld  ilon  ^iiatthalicr  rou  Meuts  cttlicli  riifJ/er. 

Unser  &c. 

Demnach  wir  E.  L.  uil"  dei-selhen  früntlich  hitt  hiebevore  zuge- 
schrieben L  gerüsteter  pferde  zu  dienst  zu  schicken ,  so  liaben  gegen- 
wertigen unsern  L  getreuwen  Philipseii  Hütten  mit  solicher  anzal  uft" 
heut  von  unss  abgefertigt  und  inen  bef(dilen  den  nesten  zu  E,  L.  oder 
wohin  sie  simst  bescheiden  werden ,  zu  ritteu  und  sich  gutwillig  nach 
aller  notturft  gebrauchen  zu  laisseu.  das  wollen  wir  E.  L.  früntlicher 
meinongen  iiit  verhalten. 

Dat.  Erenbreitstein  uft"  dinstage  nach  Philippi  et  Jacobi  anno  XXV. 

43. 

BicJiardiis 
an  den  Bifichof  sn  Sfraishurg  staitludter. 

"Wir  wollen  auch  E.  L.  glicher  meinongen  nit  bergen,  dass  unss 
die  reissigen,  so  wir  im  lande  von  Lutzenburg  in  guter  anzall  beworben 
nnd  vorgestern  sontags  alliier  in  unsere  futerong  beschrieben  gehabt 
nit  zu  kommen,  sonder  uss  hüben  syud.  uss  Ursachen,  dass  binnen  kurtzen 
tagen  «lie  Frantzosen  ob  den  X^.  stark  in  dasselbig  landt  von  Lutzen- 
burg gefallen,  darumb  alle  iuwoner  zu  rettong  und  gegenwehr  anheymsch 
bliben  niuessen,  sunst  wulteu  wir  E.  L,  stattlicher  zu  dienst  geschickt 
haben.     Dat.  &c. 

44. 

Ilcrii^Ofi  Ludir!;/  ::u    Vcldrnt>i  srJiriht  denir  von  Trier. 

Unser  F.  1).  und  was  wier  lieh  und  guts  vermuegeu  zuvur,  hcch- 
wiudiger  in  Gott   Vatter   besonder  L.   herr   und  frünt,    die  empörungeu 


48 

des  gemeynen  manns  mehren  und  hauwffen  sich  teglich,  und  alle  stunde 
ye  gröisser  an  die  huffen  so  im  Schwabenlande,  im  Odeuwalde  und  jhent- 
svtt  Kvnes  an  vielen  ortten  liegen  svnt  noch  mehrer  häuften,  als  evner 
zu  Alttorf,  eyner  zu  Xuwenburg,  beide  Cloister  im  Elsass  worden,  darzu 
sy  synt  fast  aller  graven,  edelen  und  anderer  auch  zom  teil  unser 
bawren  in  hauffen  gezogenn ,  deren  eyner  zu  closter  Herbssheim  an  der 
Saar  und  eyner  zu  Stützelborn  im  cloister  liget,  one  das  noch  alle  stunde 
zu  lauften  und  nüwe  huflfen  angefangen  werden,  das  groisslich  zu  be- 
sorgen, allen  fürsten,  oberkeit  und  erbarkeit  zu  unwidderbringlichem  nach- 
theil reichen  wirdet ,  und  so  aber  solichs  zu  fürkommen  in  unserer 
macht  allein  nit  ist,  und  dan  die  sache  alle  fürsten  und  oberkeit  auch 
üwer  liebe  mittbetriö't ,  so  verkünden  wir  solichs  E.  L.  früntlicbs  fliss 
bitten,  dass  die  darin  wulle  helfen  und  raten,  wie  und  was  dagegen  zu 
vernemen  sey,  des  wir  unsers  theils,  so  vil  uuss  immer  möglich  gantz 
geneigt  sein:  dan  woe  solichs  durch  E.  L  unss  und  andern  nit  by  zyt 
fürkommen,  so  wirdet  der  schad  unwidderbringlich,  und  was  itzt  an  eym 
ist,  bald  am  andern  auch  seyn.  Des  haben  wir  E.  L.  itzt  in  eyle  guert 
meinonge  nit  wollen  bergen,  mit  begerong  deren  schriftlichen  anttworth 
unss  moegen  darinn  gerichten. 

üat.  Zweienbrücken,  Sambsttage  nach  sannt  Marxtag  anno    XXV. 

Ludwig  vonu  Gotts  gnaden  Pfaltzgrafe  by  Ryue  herzog  in  Bairn, 
Graf  zu  Veldents  an  den  Ertzbischoff"  zu  Trier. 

45. 
Des  von  Trier  auitivnrtt. 

Unser  f.  dienste  zuvor,  H.  Fürst,  Lieber  Freund !  Ew.  L.  schreiben 
unss  itzo  getan,  welcher  maissenn  die  emporung  des  gemeinen  manns 
sich  teglich  und  alle  stunde  ye  lenger,  ye  mehr  häuft"  und  groissen, 
haben  wir  alles  ferre  inhalts  angezeigt,  E.  L.  Beschwerde,  das  solichs 
abezuwenden,  in  E.  L.  macht  alleyn  nit  sten,  mit  beschwerlichem  ge- 
muete  hoeren  lesen,  uud  verstanden  wollen;  daruft'  Ew.  L.  früntlicher 
guter  meyuongen  nit  bergen,  dass  wir  in  betrachtonge ,  wie  groisslich 
nunmelie  der  bawrn  fürnemen  gewachsen  ist  und  überbaut  genomen 
hait;  dardurch  unzwivelich  eyn  gemeyner  zulauft"  des  umb-  und  byligen- 
den  buyrsmanns  entstanden,  welichs  dan  uss  keiner  andern  Ursachen 
kommet,  dann  das  anfangs  den  dingen  mit  ernst  nit  begegent  ist  wor- 
den, hocblich  besorgen,  es  sy  schier  zu  lange  geleitet,  und  darumb  so 
wissen  wir  E.  L.  fürwar  keinen  besseren  rat  nit  mittzuteilen,  dan  woe 
E.  L.  mit  gewalt  nit  vermocht  die  buyrn  abezuhaltenn ,  dass  alsdann 
E.  L.  mit  den  iren  daruft"  sie,  eyn  gute  vertrauwen  setzet,  ettwa  ein 
guten  starcken  flecken,  oder  zwene  darinnen  sie  zu  bliben  gedacht  bette, 
ingenommen,  und  sich  darinn  entbaltenn,  so  lang  und  bis  diese  uft"rure, 


49 

die  an  aiulcrn  (nttcn  iiebou  unscni  friiiulen  und  mittchurfürsten  von 
Meiits  und  Ptaltz  fast  hesrhwevlii  her  und  <,'roisser  ist,  wie  E.  L.  un- 
ge/weivclt  wol  liait  vcinnincii,  niddcru^olf crt ,  und  gestillt  wirdct,  dar/u 
wir  dann  ('ifordriL  und  unser  höchsten  M-nnofi^ens  zu  verhclttVn  in 
emssiger  Zurüstonge  syn,  so  mocht  man  K.  L.  als  dan  auch  zu  liültlt' 
k(tniiut'n  uiul  v.n  ivttong  lürstlicher  obcrkeii  als  hy  E.  L.  thun ,  wie 
wir  ont.'  allen  zweivel  alle  andere  chur-  und  fiirsten  d's  geneigt  achten, 
dan  unserntliHlh,  und  wes  wir  E.  L.  zu  troiss  und  gutem  crschiessen 
mögen ,  soll  nichts  ervvind<'n  .  damit  diesem  geverlichen  und  erschreck- 
lichen handel  hegegent  und  dardurch  nit  alle  ober-  und  erbarkeit  ver- 
tilget und  abgestellt  werde,  das  haben  wir  E.  L.  tVeüntlicher  meinongen 
ulV  ire  .  etane  schreiben  nit  wollen  verhalten. 

Dat.  Erenbreitstein    Dienstages  nach  l*hilipi)i  et  Jacobi  anuo  XXV. 
Kichardt  an  llertzog  Ludwig. 

46. 

/)( /    1(1)1   'J'ricr  scliicld  (loii  sidlllidUcr  von  3Ir)ifs  rühr. 

Uf  Job.  nute  portam  hitinam  G  may  halt  unser  gnedigster  herr  von 
Trier  vorigen  s(hritten  nach  hieroben  angezeigt,  dem  Statthalter  zuge- 
schiiki  XXXVlil  .u,erüster  pferde  (der  L  gewess  syn  sulten)  by  Pliilip 
Müllen,  dem  jong-n,  der  ist  ire  haubtmann,  uf  dismal  syn  nit  mehr  zu 
bekommen  gr-wess,  welichs  schimpflich  zu  scliriben. 

47. 

Die  vov   Franlfiirt  tvollenn  Trier  nit  laissen  passiren. 

Hochwürdigster  Churf.,  E.  L.  F.  <}.  seyen  unser  undertenig  willig 
dieuste  allezyt  zu  voran  gnedigster  herr  E.  Ch.  F.  G.  schrift  unss  itzo 
zugeschickt,  wie  E.  0.  F.  G.  sich  zu  erheben  willens  sy,  by  unss  zu 
Frankfurt  zu  syn,  mit  VI  HC  gerüster  rei^^sigenn.  und  einem  zimblichen 
fuessfolk,    etlichen  hondert  wagen,    und  was  inns  feit  gehöret,  mit  beger 

E.  C.  F.  G.  den  leger  über  nacht,  und  über  unser  brücki-n  zu  ziehen 
zu  vergönnen,  ferrn  iidialts  haben  wir  verstanden  und  wolten  wir  E.  0. 

F.  (i.  gern  imtertenigen  willenn  orzeigcnn ,  so  syn  unsere  sachen  der- 
masseu  gestallt,  dass  sich  ein  emi)örong  zusehen  unss  und  unser  gemein- 
schafft erhoben,  und  sonderlich  uss  deme,  als  solten  wir  einen  zugh  sie 
zu  überziehen  bestellt  habenn.  das  doch  unser  meinung  nye  gewest,  auch 
ungern  thun  wtdten,  damit  wir  al>er  mit  unser  gemeinschafft  nit  in 
witbern  verdacht  und  unrat  erwacbsen,  so  können  E.  C.  F.  G.  wir  dis- 
mals,  wie  E.  C.  F.  G.  selbs  abnemen  moegen ,  nit  willen  feren  bitten 
darum!),  E.  C.  F.  G.  wir  unterteniglichen.  W(dlen  solich  unser  abscbleg- 
licli  antwurt    in   bedacht    unser  gelegenheit    in    Ungnaden   nit  uffnemen. 

4 


50 

(las  wollen  mnb  dieselb  E.  C.  *  .  G.  wir  mit  iinsern  uiulortcniKen  diensten 
allezit  willig  uiul  gern  venlienen.  Dat.  Sambstage  iiacli  niarci  anno  XX\  . 
Von  unsö  dem  rate  zn  Fiankfnrt  au  dt-n  Ertzbiscbof  zn  Trier. 

48. 
T)py  sfaffhdiicr  su  Mciits  srhril/f  dem   Kilzhischi>tini    tu    Trier. 

Unser  F.  dienste  zuvor,  erwürdigster  in  Gott  Vatter  L. .  lierr  iinl 
fründt,  welicber  niaissen  wir  E.  L.  biebevur  inn  inergliclienn  uottiirtt'ten 
und  obliegenden  beschwerden  des  ertzstiftts  ^Jents  der  uftViiriselien  bawreu 
balber  in  sebriften  ersoicbt  baben,  wes  aucb  folgents  durcli  E.  L  neben 
andern  churfürsten  am  Kyne  rete  in  sacben  geliandelt  ist.  ücb  on  zwivel 
wol  wissent ;  aber  E.  L.  ferrer  zu  berb/liten,  wie  sich  die  sacben  bis  an- 
hero  mit  unss  verlauften,  und  itzo  im  augenscbyne  <'es  ertzstiftts  Ments 
halber  zu  tragen,  und  besorglicb  ;üs(^  ein  fürgang  liaben  werdenn.  so 
wollen  wir  E.  L.  des  eyner  kurtzen  und  unseinihalben  yn  nuttürft'tigen 
boricht  tbun ,  und  erstlich  geben  wir  K.  L.  früntliclien  meinon-en  zu 
versteen,  nachdem  wir  nns  in  vergangen  tagen  von  Miltenl)urg  bis  ghen 
Aschaft'enburg  guten  glauben  und  dröstlich  zusage,  leib  und  gut  by 
unss  zusetzen,  und  nach  unsern  gefallen  unss  inn-  und  usszulaissen  ge- 
fügt, so  wir  über  solich  Vertröstung  von  bemelteu  von  Ascliaftenburg 
und  der  lantschaft't  vor  dem  Spessert  in  groiss  merklich  anzaiil  im  schlösse 
zu  Ascliaftenburg  bis  in  dritten  tag  belegert,  also  dass  wir  weder  auss 
noch  inn  haben  kommen  moegen,  und  in  solichem  gioiss  ferlicbkeit  und 
gewaltigs  oberfalls  alle  stunde  gewarten,  zu  deme  unss  damals  glaublich 
warnonge  von  der  versambelteu  bauwrscliaft  zu  kommen  ,  dass  sich  so- 
lich bauwrschaft  den  nesten  inn  ertzstift  Ments  gewendet,  und  algereide 
in  desselben  ftecken  Nydenauwe  weren,  darumb  und  so  wir  lolgents  uss 
Aschaft'enburg  kommen  und  unss  bemelten  häuften  der  sich  der  helle 
und  lichthauwften  nennet ,  uit  betreten  laissen  wolten ,  habenn  wir  be- 
willigen und  zusage  tlum  nmessen  in  gütlich  bandtlong  zu  gaen,  wie 
wir  dann  von  demselben  hauwft'en  one  zwivel  vielleicht  uss  des  ertzstift 
Ments  undertauen  selbs  practicken  oder  zurichten,  wie  wir  uss  vil  an- 
zeigongen  unss  vernmten,  laut-  hierinligender  copy  ersoiclit  werden,  also 
dass  wir  fürt  mit  groisser  mülie  und  arb(;it  alher  ghen  Steinheim  kommen, 
daruff"  sich  solicher  gewarnter  überzogh  in  gantzer  warbeidt  erscheint 
und  befonden  und  haben  solicli  bawreu  alsbalde  des  stifttsftecken  ,  nem- 
licli  BLscbofsheim.  Nydeuaw,  Euchen,  Dburn,  Kutscheim,  Miltenburg  und 
Amorbach,  und  was  oben  im  Udenwalt  lygt,  gewaltlich  ingenomenn,  das- 
selbig  folck  auch  alle  zu  inen  geschlagen,  und  als  zu  besorgen,  mit  ine 
zuvor  eynen  verstaut  gehabt  und  noch  habenn,  und  so  wir  un.ss  weder 
vom  hont,  Pfaltz,  noch  Hessen,  diwil  ihre  L,  selbs  in  faer  irer  ujiter- 
lauen  auch  steeu ,   und  noch  nit  der  notturft  gefasst  syu,  keiner   statt- 


51 

lirlicii   r('lt(>n;4('  li;ilicii    \ rit loistcii    nioci^^'n.   iiml    ;ilso    liilfdos  ^'('standen, 
SU    haben    \vii-   auch    in    lM'(li-arhtuiij;c    ik's    hauwIlViis  ernstlich  schnnbon 
unser  notturIVt   iiml  /u  ntVcnthalt  by  «^'Cflacbtem  hauwlVen  IkukIcUui«,''  und 
vertrat,'  soicbon  muosscn,   als    wir   dan    nocli  durch  die  unscni  in  liand- 
Innj^i'u    mit    inen  steen,    damit    wir  sie  auch  bis  anhcr  ulf^^rdialten  und 
noch  geen  uft"  withor  hotibnunj,'  dor  hilllV  zu  verziehen  uft'halten  wollten ; 
nachdem    wir  aber  ilafür,    wie  es  gent/lich  achten,    by  solicher  bauwr- 
schafll    unss   keiner   rachtong  verstehen,   und   dau    uns    in  dieser  stund 
gleublich  \uu\  gewisse  warnong  zu  kommen ,    wie  obbemelt  bauwrschaft"t 
sich  entlich  entschlossen  und  vereinigt,   den  nesten  von  Miltenberg  und 
Amorbacli  nit  wither,    dann    vier  meil  von  Aschaffenburg   ligend ,    und 
den  maynstrom    herab   uf  Ments   und   fürtter   uff  E.  L.  stifft  ircn  zugli 
zu  niMucn  .   und  one  zwivel  das  volck   sich  derortt  allenthalben  inen  er- 
geben und  zufallen,  dardurch  sie  sich  ye  lenger,  ye  meher  sterken  und 
E.  L.  und  andere  die  hilff  damit  abgeschnitten    wirdet ,    also  dass  der- 
sclbig    zugh    fürtter   und   mitten   durch   das   hertz   des   Erzstiffts  Ments 
beschicht,    dadurch    derselbe   stifft   gentzlich    verderbt  und  zu  scheitern 
geen  wirdet,    derhalb  inen   folgents  nit  wol ,   oder  stattlich  widderstant 
beschehen  mag ,    daruss   nit  allein   dem   stift  Ments ,   sonder  E.  L.  und 
aller  ander  oberkeit  gemütlich  vertilgong  und  der  lant  verhoerung  folgt, 
so    haben    wir  ]•].  L.    solichs    nach    der   lengde   nit    wollen    in  eyle  ver- 
halten, E,  L.  uffs  höchst  bitten  und  zum  trewlichsten  ratendt,  dieselbig 
wulle  mit  aller  macht,   insonderheit  mit   reissigen  sich  versemblen,   so- 
liclicn    geweltlichen    bauwrischen   zugh ,    der  sich  des    nesten    den    Ryn 
iiinab   one   zwivel    wie  gemelt   keren   wirdet,    diwile   wir   besorgen  und 
glcublich    bericht  werden,    dass    sie    ire    practiken   und   verstannt    w-ith 
haltenn.   und   mehe   suchen  zu  begegen,    auch  sich   sunst  by  allen  iren 
nachbuyren.  herrn  und  fründen,  zum  höchsten  und  sterksten  bewerbenn, 
damit  K    L.  nit,  wie  unss  und  andern  beschehen,  übereylet  werde,  und 
yn  groiss  und  not  der  Sachen,  die  vor  äugen  und  öffentlich  ist,  bekent, 
(lann  inndcm  kein  fyren  sein  will,  woe  dan  der  bont  sich  herab  als  wir 
bericht,  mit  dem  zugh  keret,   so  mocht   der  sachenn  noch  desto  meher 
rat   fonden    werden,   diwil  man  sehe   inen  widderstand  zu  thun,  solichs 
alles    wulle  E.  L.   der  groissen   notturft   nach ,   und   das  es   in  yle  be- 
schicht.   versteen   und   sich    also   erzeigen,  wie   wir   uns   dan   des   K.  L. 
freuntlich  versehen,  vertrösten  und  verdienen  wollen,  und  in  dem  allem 
der  churf.  ern.  würde  und  wolfart  auch  selbst  bedenken,  geben  zu  Stein- 
ht'im  uf  Frytag  nach  misericordia  domini  anno  XXV. 

Wilhelm   von  Gottes  gnaden ,    bischof  zu  Straisburg  und  lantgraf 
in   Idsass,  Statthalter  im  ertzstifft  Ments. 

An  den  ertzbischofen  zu  Trier. 


r 


52 

49. 

Ccihila. 

Niiclulem  uuss  aiicli  H.  L.  im.ser  vürhest-liclion  austticlieii  fri'intlich 
zugeschrieben,  unse  L  gewännet  zuzuschicken,  syn  uns  doch  iliescllien 
noch  uit  zukommen,  uss  was  ursach  wissen  wir  nil .  liitteii  (Iciniuicli 
abermals  F.  E  L.  wuUc  uuss  dieselben  fürderlichst,  und  ulV  d:is  ylendis 
der  huhen  notturtlt  nach  zu  schicken,  das  wollen  wir  uml»  K.  L  IVünt- 
lich  verdieneu  und  hinwidder  verglichen. 

Auch  lieber  herr  und  frünt,  nachdem  der  abscheil  unser  aller  rete 
jüngst  zu  Ments  geuomeu  vermag,  dass  E.  L.  Ptaltz  und  uns  uff  die 
gehabte  handtlong  und  beraitschlagong  beruertte  rete  in  acht  oder  IX 
tagen  zu  oder  abschriben,  by  derselben  E  L.  hotten  wir  auch  alsdann 
hinwidder  E.  L.  derglichen  thun  solten,  so  ist  unss  doch  bis  anher  nichts 
zuktanmen,  bitten  demnacli  V.  E.  L.  wolle  uuss  UMchmals  darul"  ir  inei- 
nong  treffen,  darnach  wissen  zu  richten. 

Dat.  ut  in   literis. 

50. 

Die  hdigeiKlc  Copij. 

Hoch  würdigster,  durchlüchtiger ,  hnchgebormT ,  des  heiligen  rychs 
christenlichei-  Churf. ,  E.  C.  F.  G.  syn  unsei'  in  Christo  schuldich  ge- 
horsam dienst  und  Imiderliche  lieb  zuvor,  wie  sich  zu  höchster  be- 
schwernis  des  gemeinen  manns  ein  christlich  brüderliche  versamlong  der 
gebauwren  im  Neckertal,  auch  an  vil  andern  ortten  zu  e\ang('lisch  und 
gottlicher  erleichtcrong ,  auch  handliabong  rechtniss  und  billicheil  er- 
hoben, mit  mittwirkung  Gottis,  etlich  so  widder  die  evangelisclie  h're. 
die  ircn  beschwerend  und  unerlichtert  zu  halieu  vermeynt,  oberwunden 
und  nu  nahend  by  und  an  E.  C.  F.  (}.  christlichen  Gnaden  und  der 
undertanen  wandleu ,  also  d.iss  wir  von  E.  C  F.  christenlich  G.  ain-h 
widder  das  Evangelium  und  desselben  widderwertigen  ungetliclieu  b"- 
scbwernisse  streben  und  syn  wolten.  E.  G.  F.  <liristenliilie  G.  zu  übi-r- 
ziehen,  nit  umbgen  konten,  ol)  wir  schone,  des  docli  iiit  unser  wiUe  ist, 
gern  teten,  demnacli  so  schicken  wir  E.  G.  F.  cliristlichen  gnaden  unser 
fürnenien  und  beschwernisse  articul  zu,  mit  undi-iteniger  christlicher 
brüderlicher  erinerong  und  d'-mütiger  bitt,  E.  C.  F.  G.  widlen  zu  under- 
haltong  göttlicher  wort,  brüdcrli'-lier  lieb  und  ci-lichteronge  des  gemeinen 
manns  unbillich  beschwerong .  die  mit  liochster  inniger  christenlicher 
brüderlicher  betrachtong  erherJzigen  und  verlesend  bewegen  und  so  verre 
E.  C.  F.  G.  die  al)zu1hun  und  anzunemen  gelegen  und  dassdb  wi(h]er 
im  Schriften  mit  schlechten  guten  tewschen  bayrischen  one  liochbeziertten 
der  gelertten  wortten  versteudigen  und  zuschrieben ,    damit  wir  nit  ver- 


53 

iir.siiclit  E.  C.  F.  (i.  uiuloriaiirii  und  aiiin'ii  /ii  clirisUich  und  inaii,i,M.di.-fli 
crlichtorony-  turscliicb,  rat  und  liiltV  /,ii  lliiiiu  was  wir  j^a'^'cii  K.  (".  F.  G. 
als  eyuem  clirisilicdieii  drs  lu.'il.  K^tdis  (diiui.  s(dii'ii  vil  lieber  veniiiLU'ii 
und  unser  ore  liiemit  goKci»  K.  (^-  !*'•  *'•  verwarti  haben. 

Dat.  Mittwochs  nach  ([uasiti  an  XXV 

Georg  Metzler  von  15alh'nl)erg,  oberster  lelthaubtuiann  und  andere 
verordnctte  hanbleute  des  hellen  lichten  liaullcns.  An  myn  gnedigston 
herrn  den  Cardinal  und  erl/.l>isclioten  zu  Ments  chiiir.  abwesentlicli  syner 
churf.  gnaden  Statthaltern  und  verordneten  reten  nllzubrechen. 

51. 

Des  von  Trier  üutiüurtt. 

Unser  F.  D.  Z.   in  Gott   vatter   B.   lieber  Vi.  C.  L.    itzig  schriben 
mit  vermeldongo,  wie  sich  bis  anhero  die  Sachen  der  ulenrflrigen  buyer- 
öchaft  mit  F.  L.  und  in  augenschyn    des  ertzstifts  Ments  verlaufen  und 
zugetragen,   haben    wir   in   der    lengd  alles  withern  innhalts  und  ange- 
het'ter   bitt   auch  E.  L.    getreuwen  warnonge,    samt  iuligender  copy  des 
buyrischen  schriebens  gautz  freuntlicher   meinongen,   aber   last   mit  be- 
schwerlichem gemuet  vernommen   und    in  warheit  w'es  E.  L    bis  anhero 
widderwertigs    in   dem   und  anderm  begegnet   mid  zugestanden,  iss  unss 
ye  nit  lieb,  sonder  von  hertzen  cyne  getreuwes  leydt,  und  wollen  E.  L- 
ferrer  nit  bergen,  dass  wir  unss  zu  rosse  und  nlV  landtsknecht  zum  aller- 
sterksteu  beworben  haben,  verholVend  dies  itz  körnende  wochen  ein  dapfer 
auzal   reiösigeu   volks  inn   unser    füterong   ghen    Erenbreitstein    zu    be- 
kommen,  dergleichen   iss  unss  vor  zwen  tagen  durch  unser  haubtleuth, 
so  wir  bin  und  widder   umb    knecht  anzunemen  in  die  Nidderlaiule  ab- 
gefertigt ,    zugeschriben   worden  ,    dass    wir    binnen  kurtzem  eyns  merg- 
lichen    hauflens   guter   kriegsleiit   auch  erwartten   synd ,   alles  der  mey- 
nougen ,    will  Gutt  diesem   erschröcklicheu  fiirncmen  nach  allem  unserm 
leibs  und  guts  vermoegen  zu  begegenen,  uu<l   E.  L.  deme  zu  Ments  ge- 
nommen   abscheidt  nach   (den   wir    unserem     IVündc    und    miUchuriurst 
l'faltzgrafen  Ludwigen   vor   guter   zyt    zugeschrieben  und  gentzlicli  ver- 
meint haben),  es  sy  E.  L.  auch,   des  wir  dann  itz  und  hiemit  thun  zu- 
geschrieben gewest  mit  rat,  hiltf  und  troist  nit  zu  verlaissen  und  diwil 
wir  unserm  gemuet   eynen    ratschlag    verfasset,   der   ungezwivelt  10.  F., 
unss  und  aller  oberkeit  in  diesen  anligendcn  mieten  zu  gutem  erschiessen 
wirdet,  den  wir  aber  durch  die  fedder  E.  L    zu  erölVenen  scheuwens  uss 
Ursachen  tragen,  so  steet  an  E.  L.  unser  gantz  freundtlichst  bitten,  sie 
wulle  anstniult  etwa  eynen    oder    dem    sie    wol  vertruwen  zu  unss  ghen 
iM-enbreitstein    al)fertigen,   by   demselben   wollen    wir  F.  L.    solich  unser 
bedenken  und  was    unss    vor   gut   und  fürtreglich  ansieht  witlier  zu  er- 
kennen geben,  wir  haben  auch  die  L  gewapenten,  so  E.  L.  wir  uff  vorig 


r. 


4 


beschelien  an^soichoii  zutro^t'lnicboii,  als  vil  wir  iloivii  in  der  ylc  uss  ur- 
sachon  in  einem  unserm  sclireiben  K.  L.  hy  denselbigeii  unseren  ge- 
wapeuten  getan,  angezeigt  bekommen  moegen,  zugescliickt ,  des  ver- 
scheinns  dieselbigen  snllen  numebr  by  E.  L  ankommen  syn,  das  alles 
woltcn  wir  E.  L.  nf  ire  getan  schreibenn  hiiiwidder  früntlich  guter  mey- 
nongen  nit  verb alten. 

Dat.  Boppart,  Montags  naeb  jubilate  anno  XXV. 

Kiebardt 
an  den  Biscbofen  zu  Straissburg,  stattbalter  zu  IMents. 


52. 

Der  Lonn  Send   Wcnddht  (jtychcii  antivartt  iiß  das  vuti  Trier 

(jctüH  sehr i bell. 

Hocbwürdigster  fürste,  V.  F.  G.  synt  unss  guttwillige  dienste, 
undcrtenigen  fliss  sambt  der  scbuldicbeit  zuvor  gnedigster  herr  alss  E. 
F.  G.  unss  gnedig  tbun  scbribon,  darinne  untertlianiger  Hyss,  willicbeit 
nach  inbaltong  semtlicber  scbriftc  uns  getreuwlicber  gehorsam  baltenn, 
und  erzeigen  wollen  und  darby  \.  F.  G.  diener  Henrich  Holtzgen  unss 
anzeigt,  wie  an  V.  F.  G.  wir  bocblichen  schwerlichen,  sonder  alle  ver- 
schultnisse  unfugsamlicbenn  fürtragen  syn  von  Niclass  Straissburger, 
scbnyder  diser  zit  unser  bywoener,  das  dann  von  yme  frembd  gestallt 
eigenwillig  erwirken,  er  auch  desselben  vor  unss  frven  willens  bekentlich, 
auch  das  er  unserm  herrn  Keller  wolwillig  unverschult  zum  argwenigsten 
mit  unwarheit  eigenwillig  vorgetragen,  darumb  ine  zur  haftung  tbun 
annemen,  umh  siner  ungebirlichen ,  lichterfertiger,  unwarlichen  antrags, 
als  F.  V.  G.  Wissens  hait.  dass  unss  schwerlich  ansieht,  syner  vurge- 
melten  ergangenlieit  desselben  an  V.  F  G.  unser  untertenig  fliss  dienst- 
lich bitten,  in  gnediger  ansehong  gegen  unss  und  solich  ungütigen  für- 
drags  vurgeossennt  des  obgen.  schnyders  wir  unss  ufl"  richtig  verant- 
worttr'n  und  entschuldigen  gründtlicber  erfündonge  V.  F.  G.  allezyt  mitt 
uvilligen  dienstbarkeiten  getreuwlicb,  erlicher.  gehorsam,  geneigten  fliss 
dienstbarlich  wir  als  gehorsam  undertanen  willig  bereit  seyn  wollen  mitt 
demütiger  fiissiger  bittong  unser  anttwortong  und  schriben  gnediglich 
ansehen  und  V.  F.  G.  unss  zu  gepieten  haben. 

Geben  donnerstage  nach  dem  heiligen  Crützeltagc  inventionis 
anno  XXV. 

Undertanen  gehorsam : 

Schulteiss,  schetten,  ganz  gemeynd  des  fleckens  Sand  Wendelin, 
Dem  hochwürdigsten  Fürsten  und  herrn  herrn  Kichartten  ertzbischofen 
zu  Trier  und  churfürsten,  unserm  gnedigsten  herrn. 


5g« 

53. 

Herzog  LfiidivigJ  roii  Jlci/nii  f/rave  zu   Vehk'vfs  schri/d  (Jcntc  ron  Trier. 

Unser  früntlich  dieusto  und  was  wir  rn'l)s  iind  guts  vermoeg'ou 
zuvor.  hoclnvürdigtM'  in  Oott  vator  lioboi-  lifii'  und  fi liiit ;  es  haben  sich 
lunb  und  in  unserm  fürstenthinnb  die  versamlongen  der  bauwerschaft 
in  der  kurt/e  dermaissen  allenthalben  gemeeret  und  meren  sich  noch 
ye  lenger  ye  mehe,  dass  wir  iren  verglichen  und  geschwinden  hande- 
longen  nach  unss  und  bemelt  unser  fürstenthumb  die  liarre  von  innen 
nit  zu  retten  wissen ,  sonder  besorgen ,  dass  wir  unss  mit  innen  nach 
irem  willenn  setzen  und  vertragen  muessen,  demnach  wir  aber  noch  zu 
etlichen  unsern  hnysseru  mit  wenig  troist,  so  wir  sie  mit  treuwen  leu- 
tenn  zu  versehen  betten,  deren  wir  in  mangell  sten,  so  sehe  uns  V.  L. 
verbessern  gute  an,  dass  dieselbige  E.  L.  unss  zu  besetzonge  gedachter 
heusser  mit  lüten,  denen  zu  vertrauwen  erschossen  were ,  inu  ansehong 
was  unss  beiden  und  anderen  fürstenn  unss  denen  und  andern  vesten 
dieser  zitt  und  auch  künftig  zu  hoffen  ist,  solichs  liaben  E.  L.  wir  guter 
meinongen  wollen  anzeigen  ir  anttwurt  und  guten  rait  bittende  dai-nach  mö- 
gen gerichten.  Dat.  Zweybrücken,  uff  Sontage  jubilate  anno  XXV.  (1.  may). 

Ludwig   von    Gottes    gnadenn    Pfaltzgrafe    by   liyne,     hertzog    in 
Bayerenn  und  grave  zu  Veldentz. 

Dem    hochwürdigen  in  Gott    vater   herrn  Richarden    Ertzbischofen 
zu  Trier  und  Churfürsten  unserm  lieben  herrn  und  fründe. 

54. 

Trier  schriht  anttwurtt. 

Unserem  etc. ;  wie  E.  L.  unss  abermals  der  paweren  halb  schriben 
laissen,  under  andern  begerende,  dass  wir  zu  besetzong  E.  L.  Iniyser 
derselben  mit  lüten,  den  zu  vertreuwen,  erscliiessen  und  darinn  derselben 
unserm  getreuwen  rait  mitteilen  wultenn,  das  alles  ist  unss  verlesen 
und  geben  E.  L.  daruff  früntlicher  meynongen  zu  vernemen  ,  dass  w'w 
glicher  maissen,  wie  E.  L.  derselben  pauwren  halben  in  sorgen  und  ge- 
fehrlichkeiten  steen,  liaben  unss  als  darumb  uff  das  höchste  zu  rosse 
und  fuesse  beworben,  der  hoftnungen ,  solichem  unchristlichen  fürnemen 
zu  begegenen,  deshalben  wir  der  unsern  dismals  nit  enti-atten  moegen 
oder  können,  und  were  deshalben  unser  treuwlicher  rait,  dass  E.  L. 
hartt  angehaltenn.  dann  wir  hoffen,  in  kurtzenn  tagen  sollen  bott- 
schafftenn  kommen,  dass  die  buyerenn  geschlagenn,  wie  dann  itz  inner- 
halb VIII  tagen  geschehenn,  da  irer  ettwa  vil  geschlagen  und  gefangen 
sevn  worden  und  wer  E.  L.  C.  zwei,  drü  oder  viorn  nimmer  oder  mehr  *) 


*)  Zwei-,  drei-  oder  vierhundert.  D-  H. 


56 

nidderlendischer  kneclit,  die  iim  besetzongeiin  fast  gut  syn,  vounot,  mag 
diesclbig  lurderlich  die  yieu  mit  gelt  geschickt  zu  unss  alher  fertigeu, 
den  wollen  wir  anzeig  geben,  woe  sie  sulicli  kuecht  bekommen  sullen, 
K.  L.  IVünllicli  dienste  zu  erzeigen  syn  wir  geneigt. 

Dat  Ph-enbreitstein,  Mittwoch  nach  jubilate  anno  XXV. 

Richardt 
an  hertzog  zu  Veldents. 

55. 

7V/>r  schrihf  PfnUz. 

ünsern 

Unser  reissigcn ,  so  wir  vorigen  unserm  schribenn  nach  E.  L.  zu 
hilfle  zu  schicken  wollen,  werden  morgen  donnerstags  alhie  ankommen, 
und  syn  demnach  des  willens,  dieselbenn  reissigen  den  frytag  uft's  langst 
bis  nest  sambstage  alhie  anritten  zu  laissen,  die  dan  yrer  wege  uff 
Hocheim,  Ivüsselsheim  oder  Höchst  an  dem  Meyn  gele^gen  nemen  und 
der  ennde  einem,  woe  es  am  geleggensten  ist,  überfarenn  und  von  dannen 
den  nesten  uff"  Heidelberg  zu  E.  L.  zuzuritten  sullen,  soliches  wullten 
E.  L.  wir  gants  früntlicher  meynongen  nit  verhalten;  were  E.  L.  mey- 
nouge  aber,  dieselben  unser  rüthern  an  andere  ortte  zu  haben,  mag  E. 
L.  denselben  rüthern  under  äugen  schicken,  dann  sie  derselben  E.  L. 
gefalgig  sin,  sich  auch  bruchen  laissen  und  gants  willig  haltenn  und 
erzeigen  sullen,  welichs  wir  inen  auch  dermaissen  mit  ernst  bevelen  wer- 
den. E.  L.  früntlich  zu  dienen  syn  wir  geneigt. 

Dat.  Erenbreitstein,  mittwoch  nach  jubilate  anno  XXV. 

Eichardt 
an   Pfaltz. 

Cedidu. 

Das  fuessvolk,  so  schierst  das  ankompt,  als  wir  unss  versehen, 
vor  oder  an  nest  sontage  geschehen  werde,  wollen  J  .  L.  wir  auch  lurder- 
lich ghen  Heidelberg  zuschicken. 

Dat.  ut  supra. 

56. 

Mains. 

Unser  früntlich  dienste  zuvor,  erwürdiger  in  Gott  vatter  lieber 
Irünt,  nachdem  wii-  K.  L,  zu  niehrmalen  inn  schrillten  berichten  laissen 
was  lasts  und  beschwenjngen  unss  degelichs  von  vilen  hawifen  der  pau- 
werschafft  begegent  un<l  noch  tegelichs  begegenenn  und  derhalb  zuzugs 
hilfl  und  rettonge  gebettenn,    wie  E.  L.  solichs  wissend  ist,   geben    wir 


57 

Vi.  L  Ireuntliclier  weiss  witlicr  v.u  verneiriPn,  das«  «rpnioltp  hauvvft'en  dcM* 
ü^ebuyr.schaft  ottlicli  iinsfir  anstoisson  und  iiaclihiiyroii .  Cm-rürsten  ,  Für- 
sten, tJTavcii.  tMlclni,  stell  iiiul  andere  in  irr  MMi'iniL^onif  l)ra(tlit ,  also 
dass  nnss  nit  alleine  h\  dcnselhi^en ,  sondern  aueli  andern  cliurl".  und 
fürsten,  da  sich  die  \  ren  empöret,  nnser  liilff  der  wir  hoehlieli  vertroist, 
abj^esdinitteii .  dar/n  so  syii  unser  iintcrtaii  nnd  an<(ehoeri^'en  saniht 
andern  der  nierer  teil  jlien  syt  Kynes  aneli  nll'f^estanden,  unss  ettliche 
schlösse  und  stette  ingonoinmen,  derlialben  wir  tet^licli  weiters  übi'rznghs 
nnd  l)edran>4s  vor  nnss  gewartten  muessen ;  darnm  an  E.  L.  abermals 
nnser  gants  früntlielis  bitten,  dieselbig  wulle  sich  mit  irem  fürhabendenn 
znch  henift"  so  vil  möglich  liirdern,  nnd  unss  inn  deme  gegen  densell)en 
rat,  hillV  und  bystant  erzeigen,  dann  woe  soliclis  in  kurtzen  tagen  nit 
besdiieht,  ist  genützlich  zn  besorgen,  das  wir  mit  gewalt,  dem  wir  zn- 
widdersteen  disinals  nit  gefasst,  dahin  gcdrongen  werden,  anzunemen, 
dass  nss  nit  lieb,  und  nit  allein  nnss,  sonder  aucli  allen  stennden  des 
pondts,  cnrfnrsten,  fürsten  und  aller  oberkeit  hoch  beschwerlich  ist,  dass 
wir  K.  L.  nnser  merglichen  obliegenden  nottnrttt  nach  nnangezeugt  nit 
haben  wollen  laissen,  mit  dienstliclier  bitt  nnss  E.  L.  gemuet,  wie  sie 
gefasst  auch  etwas  troist  und  hilfte  vir  uns  zn  E  L.  verseheen  sollen, 
in  deme  zum  turderlichsten  zu  eroffeuen .  das  wollen  wir  niub  E.  L. 
alles  unsers  vermoegens  früntlich  verdienen. 

Dat.  Heidelberg  nft"  dienstage  nach  jubilate  anno  XXV. 

Ludwig 
an  den  Ertzbischoffen  zn  Trier. 

Cedula. 
Auch  lieber  (Vünt,  nachdem  unss  unser  vetter  der  L(andgrave)  zn 
Hessen  neben  andern  inn  schriften  verstendigt,  dass  syn  L.  die  hilff  so 
er  an  E.  L.  ime  zuzuschicken  begert. 

57. 

Mains. 

Uff  unss  gewennt.  also  dass  sie  syner  L.  nit  sonder  unss  zu  gutem 
kommen  soll;  diwile  nu  dem  also,  so  bitten  wir  E.  E.  früntlielis  tiiss 
unss  dieselbig  hiltt'e  mit  andenn  fidk  unss  E.  L.  zusciiicken  wedle  oder 
so  fürderlich  immer  möglich  darnach  zu  schicken,  früntlielis  tiiss  zn 
verdienen. 

Dat.  ut  in  literis. 

58. 
Trier  yiJit  antitnirtt. 

Unsere 

E.  1..  schriben  unss  getan,  welicher  maissen  die  banwerschaft  ett- 

4* 


58 

lieb  K.  L.  austoisseu  und  nachpiiren,  cliurfürsten.  graven.  edelen,  stette 
und  andere  in  vre  vereinigunj^^e  bracht .  also  dass  E.  L.  nit  alleine  b\ 
den:?elbigen ,  sondern  auch  andern  chur-  und  türsten.  da  sich  die  vrenu 
empöret,  E.  L.  die  hilffe,  deren  sie  hochlich  vertroist.  abgeschnitten, 
darzu  so  seyen  E.  L.  Untertanen  und  angehörigen  sanibt  andere  den 
merenteil  jhensytte  Kynes  auch  uö'gestanden  und  E.  L.  ettliche  schlösse 
und  stette  ingenonmien ,  derhalb  E.  L  teglichs  withern  überzughs  und 
bedrangs  gewartten  niuessen.  haben  wir  alles  ferner  Inhalts  sanibt  E.  L. 
l'rüntlicher  bitt  unser  gemuet  und  wie  wir  gefasst  syn,  auch  wes  dienstes 
und  hilff  E.  L.  zu  unss  sich  versehen  sullenn,  E.  L.  zum  fürderliclisten 
zu  eröffeneu,  verlesen  und  verstanden  wullen,  daruft"  E.  L.  IVüntlicher 
meynongen  nit  bergen,  dass  wiv  zu  meraaln  uss  ^ilfaltigen  K.  L.  und 
ander  getanen  Schriften  und  sunst  genugsam  bericht  synd,  wie  gauts 
beschwerlich  die  sachenn  mit  der  uttri'irigen  pauwrscliattt  sicli  nit  allein 
von  tag  au  tage  meren  und  erhalten,  sonder  auch  alle  stunde  von  neu  wem 
dergleichen  empörungen  uösteen  und  erwachsen,  und  also  dass  auch  die 
höchsten  gewäld  teutscher  nation,  welches  ye  zu  erberraen  ist,  vor  inenn 
unbestendig  muessen  werden ,  darumb  können  wir  by  unss  wol  denken, 
woe  nit  one  allenn  verzugh  und  eilend  darzu  getan,  was  man  sich  gutes 
zu  den  dingen  muege  versehen,  und  weren  demnach,  wisse  Gott,  von 
gantzem  heiizen  geneigt.  E.  L.  nach  allem  unserm  vermoegen  inn  diesem 
schweren  obliegen  zu  dienen,  und  was  wir  an  lewtteu  zu  rosse  und  fuess 
uft'brengen  mochtenn,  E.  L  zu  zuschicken,  aber  der  mangel  so  bei  andern 
chur-  und  fürsten  vor  äugen,  ist  by  unss  auch,  und  kombi  von  tage 
zu  tage  ye  wyther  ye  meher,  dann  wo  wir  nit  on  alles  feiru  und  mit 
höchstem  fliss  in  unserm  stifft  in  der  gute,  und  wie  wirs  zu  weggen 
können,  prengen,  wehr  tettenn.  so  besorgen  wir,  unsere  undertanen  wur- 
den zu  dieser  stunde  unruhig  syn  und  sich  glicher  Imndelonge,  wie 
andere  bauwrschafft  auch  nit  enthalten.  Dann  wir  haben  die  beide  ge- 
brüder  («'erlachen  und  Wilhelmen,  herrn  zu  Isemburg  mitt  ettliehem 
fulck  hiuuft"  in  unser  ambt  Sarburg  und  das  gewelde,  darinnen  unsere 
undertanen  sich  empöret  haben,  abgefertigt,  die  mit  innen  handelen, 
damit  sie  zufrieden  kommen  und  nit  wither  uttVüi'ig  werden ,  derhalb 
können  wir  E.  L.  nit  inn  der  gestallt  oder  also  stattlicli.  wie  die  nol- 
turfl't  solichs  erfordert,  wir  auch  zu  thun  mehr  dann  willig  weren ,  ge- 
dienen; damit  aber  doch  E.  L.  unser  früntlich  gemuet.  und  das  wir 
gern  das  beste  thun  wullten ,  spueren  und  wissen  moege ,  ^vas  sie  sich 
hilfe  und  dinstes  zu  uns  versehen  sullen,  so  geben  wir  E.  L.  zu  ver- 
nemen,  dass  wir  E.  L.  biss  inn  cc.  wolgerüster  pferde  zu  dienst 
schicken,  die,  wilt  Gott,  gewislich  morgen  sontags  alUiie  uff  syn,  den 
nesten  zu  E.  L.  ghen  Heidelberg  reitten  und  sicli  nacli  aller  notturtft 
bruchen  sullen  laisseun ,  darzu  seynd  wir  aller  augenblick  XIIC  guter 
landtsknechte ,    die    von  unserm  haubtmann  Marx  Hessenn  in  unser  be- 


59 

snldoiigo  angcnoiiiiiM'ii  und  ii/,i>  im  /.iif^ii  sind,  warttciid,  die  wollen  wir 
iiucli  Vj.  Lo  so  schierst  sie  .mkoiDmen,  ane  alles  verzielienn  glicher  wisse 
VM  schicken,  und  \\icw(d  wir  jüngst  K.  L.  ciiii'n  wegh ,  so  unsere  reis- 
sigeii  zu  K.  \j.  noncn  würdcnii,  angezeigt,  so  liahen  wir  doch  in  be- 
trachtonge,  wie  es  im  stillt  Meints  gelegenn,  solichen  zugh  vercnndert, 
und  werden  dieselbigen  reissigen  nu  uft"  (Jreutzenach  und  fürtter  da 
hinuss  II IV  Heidelberg  ziehenn ;  des  haben  wir  ]•".  L.  gants  früntlich 
guter  meiiiongcn  uf  ire  getan  schreiben  nit  wollen  verhalten. 

Dat.  Covelents,  sambstages  nach  jubilate  anno  XXV.  (1:3  may). 

Richardt 
an  Pfaltzgrave  Churfürsten. 

59. 

Ein  ander  Briefe^  den  Trier  dem  rfaltzgraoe  hat  (jeschrieben. 

Unser 

Am  vurgesterigen  donerstage  hait  der  hochgeborne  fürst ,  herr 
Anton,  hertzog  zu  Calabrien  und  Lothringen,  einer  seiner  L.  vertrauwten 
diener  vom  adel  bei  unss  gehabt  und  unss  bei  demselbigen  zu  erkennen 
gegebenn,  sowie  syn  L.  gegen  die  pauwern,  so  im  Elsass,  Westerich 
und  (hiherumb  widder  syn  L.  und  andere  herrschafften  sich  empöret  und 
uffgeworfen  liabenn ,  im  zugh  und  dapfer  groisser  rüstung  sy ,  nemlich 
habe  syn  lieb  llini  wol  gerüsteter  pferde  und  V^-  guter  landsknechte 
on  onder  hyner  L.  hoffgesindt,  und  wellich  fuessfolck  &c.  und  sy  willens 
mit  hilff  Gottes  uff  heut  sarabstag  denselben  hauwff  zu  schlagen  und 
zu  trennen,  und  diwile  syne  L  vernommen  hette,  dass  bei  E.  L.  und 
andern  oberlendischen  churfürsten,  fürsten  dergiichen  empörungen  des 
gemeinon  manns  auch  weren,  so  begert  syn  L.  mit  E.  L. ,  unss  und 
andern  mitchurfürsten  am  Rine  eyn  früntlich  verstendenisse  zu  machenn, 
dann  s\n  liob  sy  willens  und  gemuets  zu  rettong  fürstl.  oberkeit  alle 
ire  vermugen  dahin  zu  strecken,  damit  soliciier  mutwill  der  bauwren  ge- 
straifft  und  sie  widderumb  zu  schuldigem  gehorsamb  bracht  muegen 
werden,  und  daruff  wir  seiner  L.  gar  früntlich  groissen  danksagong  ge- 
tan und  mit  höchstem  fleiss  gebeLten  haben,  das  sein  L.  in  solichem 
irem  förnemen  v.  rharron ,  wir  wulten  es  E.  L.  zu  erkennen  geben,  und 
als  diinn  ferner  syn  lieb  unser  gemuet  fürderlich  verstendigen  ;  diwilen 
nu,  als  wir  uss  E.  L.  itzigem  schriben  vernemen,  der  bauwern  versam- 
long  von  tag  zu  tag  sich  groissern  und  die  not  ye  lenger  ye  beschwer- 
licher wirtt,  und  dann  unss  frünt  von  Lothringen  von  ime  selbs  des 
früntlichen  erbietens  gegen  E.  L.,  unss,  und  die  andern  auch  mit  so- 
lichem groissen  folck ,  wie  obsteet,  gefasst  ist,  so  zeigen  wir  es  E.  L. 
im  besten  an,  mit  allem  fliss  bittend,  die  wulte  ire  selbs  und  aller  ober- 
keit zu  gutem  anst  und  eyn  schickonge  zu   deme  von  Lothringen,  den 


60 

H.  L..  zu  ilerbesölieim  by  Sanltrückon  linden  würdet,  niacben,  sieb  da- 
nitT  mil  syner  L  eyner  eiinllicbenn  nieinonijfen  zu  unterredtMi  und  ver- 
t^lk-lien.  dann  wir  un>;vz\vi\elt  seind,  halieu  aucb  so  vil  vern  iniuien,  dass 
svn  lieb,  wue  er  darunib  errfoicbt ,  L.  L.  nit  laissen  werden,  so  sollen 
wir  derglicbenn  aucb  tbun ,  und  ettwa  unser  rete  eynen  zu  syner  L. 
scbicken,  uuss  aucb  in  nocb  witber  rüstonge  stellen,  also  dass  wir  in 
liott  verbotTen,  den  dingen  sulle  nocb  guten  rat  werden.  da.s  baben  wir 
E.  L.  t'rüntlidier  guter  nieynongen  in  der  \\v.  nit  wollen  verbalten, 
bittende,  E.  L.  wiiUe  guten  troist  babenn  und  bartte  balten,  und  unss 
by  gegenwertigem  lurderlicb  ires  gemuets  und  nieynongen  verstendigen, 
unss  ferrer  darnacb  wissen  zu  richten.  E.  L.  mit  lieb  und  gut  zu  dienen 
syn  wir  geneigt.     Dat.  ut  in  literis 

Kicbardt 
an  rtaltzgraten  L(udwig),  Chiirlürsten. 

60. 

Jjcr   roll II    Trier  sr/,rih/  (Iciii   licrlzofioi.   roii   LothriiKicn. 

l'nser  früntlidi  dienst  zuvor,  bocbgeborner  fürste,  besonder  und 
lieber  frünt;  wir  baben  mangelbalber  dieser  zit  unser  rete.  die  die 
frantzosiscb  spracb  können,  under  andern,  so  wir  in  diesen  geschwinden 
lewften  hin  und  widder  verschickt  gegenwertigen  unsern  cantzlyen. 
schriber  Claudi  M angin  mit  einer  instrnction  zu  synera  vettern  Nicola 
Mengin.  K.  L.  rate  und  secretarien,  abgefertigt,  von  demselben  und  ge- 
dachter nnser  Instruction  E.  L.  eigentlichen,  was  unser  früntlich  bilt. 
und  begeren  ist,  versteen,  und  vernemen  wirdet;  diwile  nu  dieser  uff- 
rüriger  handell  groisse  ist  und  von  tage  zu  tag  ye  mehr  und  groisser 
wirdet,  so  ist  unser  gantz  hocbfrüntlich  und  flissig  bitt  und  begere,  E. 
Ti.  wolle  der  sachenn .  die  alle  fürstliche  und  ander  o])erkeit  und  erbar- 
keit  darzu  unsern  li.  (Hauben  zum  allerboch-teu  hedrifft  und  angeet  zu 
gute  troist,  bilfe  und  rett'Uge  sich  birinnon  tVüutlicb  und  gutwillig  er- 
zeigen, als  wir  unss  dann  das  und  allen  gutes  /n  K.  Ti.  geiitzliclien  ver- 
seben und  verlre-icn  und  ('\n  solicbs  in  "■licheni  und  uierereiu  uinb  E 
L. ,  der  wir  mit  aller  Irüntschafft  gentzlicb  genu\vnt  synn  gerno  vei-- 
dienen  wollenn,  beruft  dei-< -Iben  früntlich,  fürderlich,  drestlich,  schrifft- 
lich  antwurtt,  aucb  in  Instruction  wisse  begerende  Dat.  Cobelentz, 
Samstages  nach  jubilate  anno  XXV. 

Richardt 
an  diMi  hertzogen  zu  Calabre  und  Lothringen. 

61. 

Wie  (Ion  (>hf/en  all  feil   Secretario  geschrieben  ist  wonh  n. 
Ersamer  lieber  besonder,   wir   schicken   dir  hyu  by  diuem  vettern 


61 

/ii  cyiif  iiistnic.iioii,  (lersclbcii  iiiluilt  hc-ncii  wir  '^Micili'^liili  wiillc-:  dein 
hochgebornen  F(ürsten),  Ikmtii  A(iitdii)  liciLzdgcn  zu  Calabiv  imii  Liali 
ringen  fürdorlichcn  anbringon  oder  syiicr  1..  dir  iiistruction  oborantt- 
wurten  und  mit  Hisse  daran  syn,  uns  dyn  vettern  mit  antwurtt  i'ürder- 
lichen  werde  abgefertiget ,  danine  bewises  tu  unss  gctallfu  allezit  in 
gnaden  zu  erkennen.     Dat.  ut  in  literis. 

Dem  ersamen  L.  besondern  Niclasen  Mengin.  lottringschen  rat  und 
aecretario,  in  synem  abvvescn  dem  bertzugen  zu  lotbringen  selbst  zu 
banden n. 

62. 

Die  Indruction  davon  ahg.  folgt  hernach. 

Instruction,  was  der  ersam  und  vorgeacht  berr  Nicdaus  Mengin, 
lothriseher  rat  und  secretari,  oder  in  synem  abwesen  gegenwertiger  Claudi 
Mengin,  trierischer  cantzlyschriebcr,  vonn  wegen  unsers  G.  H.  des  ertz- 
bischofs  und  churf.  zu  Trier  an  unserenn  G.  H.  deme  herizogen  zu 
lothringen  werbend  fürbringen  und  bitten  soll. 

Anfenglich  soll  er  synen  F.  G.  des  von  Tiier  früntlicben  dienste 
sagen  mit  erpietong,  wes  ihro  eburf.  G.  liebs  und  gutts  vermögen  zuvor. 

Und  demnach,  das  unser  G.  H.  von  Trier  die  montlicb  werbong, 
so  der  von  lothringen  jüngst  durch  syner  F,  G.  diener  Claudi  von  Wal- 
liey  an  T(rier)  getan,  türter  an  pfaltzgrave  L(udwig)  churf.  gelangen 
hab  laissenn,  also  dass  syn  churf.  G.  sich  gentzlich  versehe,  es  werd 
derselbe  pfaltzgrave  L(udwig)  in  kurtzeu  tagen  ein  schickonge  zu  deme 
von  L(othringen)  thun  und  sich  mit  synem  F.  G.  derhalbenu  früntlich 
underreden,  daruff  sie  des  von  T(rier)  früntlich  und  hochflissig  bitt,  dass 
L.  die  grausame  und  bishero  unerhörte  tyranney,  so  der  gemein  pauwers- 
mann  im  Oberteutschlandenn  nit  alleine  zu  Vertilgung  aller  erbar-  und 
oberkeit,  sonder  aucn  zu  gantzer  aussleschong  unsers  h.  Glaubens  er- 
schreckenlicher wisse  yebet  und  trybt ,  zu  hertzen  fueren,  und  zu  ret- 
tonge  und  erhaltonge  des  fürstlich  namens ,  stamm  und  wessens  sich 
gegen  pfaltzgrave  L(udwig),  churf.,  also  freuntlich  und  gutwillig  halten, 
erzeigen  und  bewysen,  wie  des  Trier  zu  synem  F.  (\.  ein  ungezweivelt 
vertrauwen  trage,  dann  ein  solichs  werde  nit  alleyne  synem  F.  G.  der 
bauwrn  halb  als  eynem  mechtigen  riehen  fürsten  zu  gutem  er.-'cbiessenn, 
sonder  auch  synen  F.  G.  im  gantzen  Keyche  by  allen  ere  lebendenn, 
ere,  grossen  rueme,  früntschaft  und  guten  willen  geberen. 

Vund  dass  unser  G.  H.  von  T(rier),  wie  billich,  geneigt  were  ge- 
wesen, unsern  G  H.  von  L(othringen)  in  diesem  gr  dssen  gescheflft  durch 
ein  tapfere  schickonge  syner  churf.  G.  zu  besoichen,  diwilen  aber  syn 
churf.  G.  dies  zeit  lewt  in  mangel  die  frantzösischer  sprac^b  erfarn  syn» 
darzu  ander  ire  churf.  G.   rete  hin  und  widdcr  mehr  dan  au  eyn  ander 


62 

ortte  v<'r~cliiokt .  so  liabeii  syii  cliiur.  »i.  andi-r-;  iiitMiian«!  zu  syiioii  F. 
(i.  kt'iiiu'ii  oder  iiioegeii  diesnials  verordeneu  ,  und  derhalb  euch,  herrn 
Niclas  jMengin,  uss  gnedigl.  guter  neigonge,  so  syn  churf.  G.  7a\  euch 
dregt,  eyn  credentz  und  diese  instniction  zugeschickt,  mit  begir,  dass 
Ire  synen  churf  G.  zu  «lienst  zu  syn  und  wes  darin  begriffen,  von  syner 
churf.  G.  wegen  au  unseru  (i.  H.  von  L(otliringen)  zum  besten  werben 
und  bringenn  wullenst.  Vund  demnacli  syn  F.  (J.  von  wegen  des  von 
T(rier)  gants  früntlich  bitten,  dass  syn  F.  G.  diese  geringe  schickonge 
uss  obgl.  Ursachen  L.  nieinongen  annemen  und  sich  uff  das  alles  frünt- 
lich, fürstlich  und  gutwillich  laissen  finden,  das  wulle  syn  churf.  G. 
hinwidder  mit  leib  und  gute  zu  verdienen  geneigt  syn. 

Dat.  Coveleutz,  am  Tage  Servacii  anno  XXV.  (13  may). 

63. 

Der  laiiUjrauc  zu  Hessen  verldindet  unserm  G.  IL   voi)  Trier  ^    wie  es 
mit  Frankenhussen  zu  hait  gangen. 

Unser  früntlich   dienst    und    was    wir    licbs   und   guts    vermoegen, 
allezit  zuvor,    erwürdigster  in  Gott   vatter  lieber  herr  und  fründt.     wir 
fügen  ewer  lieb,  was  unss  in  diesen  landen  hie  in  Doringen  vorgestan- 
den, zu  wissen,  dass  wir  sanibt  hertzogen  Gorgen  zu  Sachsen  vor  Fran- 
kenhausen, da  eine  merkliche  versamlong  der  pauwren  gelegen,  gestrichs 
tags  gezogen,  als  nu  die  pauwren  von  soliehem  unserm   zuzugh  und  sie 
mit  dem  ernst  anzugeen,  vermirkt,  haben  sie  sich  herauff  naeh  bei  statt 
uff  einen  berg  gethann    und    denselbigen   zu  irem  vortheil  ingenommen,, 
der  halsstei-igenn  meinonge  und  Vorhabens,  sich  gegen  unss  in  die  gegen- 
wehr  zu  setzen,  da  sie  nu  die  fendelein  zu  ross  und  fuess  sahen,  schriben 
sie  unss ,    wie  *sie  Christum  erkennten ,   wie  wir  den  auch  erkennen  und 
unss  irem  vornemen  gemess  halten,  wulten  sie  unss  niclits  thun,  daruff 
weret  innen  under  andern    nach    ettlicher  erzeh'Ugen  angenomener  boss- 
heit   und    irci-   bossen  anttwurt,  wo  sie  Thomas  Müntzer  sambt  seinem 
anhang  w.dten   liefern   in    imsere  heude,    so   wolton  wii-  die  übrigen  zu 
gnaden    und    Ungnaden   annemen;    aber   die   anttwurt  verzog  sich,   also 
ruckten  w  ii-  unser  geschütz  naeli  l)y  sie  aufl"  einen  berg,  unser  fuesvolck 
und  reissigen  eilendt  iKidivulgcU;    und    das  geschütz  in  sie  den  negsten 
richten  liess  und  abgeen  lassen;  als  aber  die  pauwern  das  gesehen  und 
befunden,  seind  sie  alle  den  berg  hinnb  nacli  der  statt,  und  wo  sie  hin 
kunten    flüchtig   werden,    wir  darauf!"  mit   den  unsern  nachgeylet,    und 
was  antrnfTen  erstochen  worilcn.   li;iben  aucli  iilsltald  mit  den  unserii  die 
statt  mit  dem  stürme  angangen  .  die  auch  erobert,  und  was  darinn  von 
mansporsonen  befunden,  alles  erstoichenn,  die  statt  geplündert,  und  also 
mit  der  liilff  Gottes  dies  dages  sieck.  und  ub(>rlage  erlangt,  des  wir  dem 
allmechtigen   billich    dankbar   seyn   sollen,   in  v erhoffen,  damit  ein  gut 


G3 

werk  aussgeridit  iiiul  vollljraclit  zu  luihon,  das  solichs  allen  rnmnnen 
leiideii  ein  sterkuii}^'  iirr  riomkeil.  iiiid  den  buscn  iinVürisclien  Ijauweni 
ein  abschrecken  und  ebenbiMl  |niiii;vii  uml  jj^ebeercn.  aiidi  manchen  da- 
hin bewegen  sollen ,  dass  ein  yglich  bei  seinem  weib  und  kindern  hin- 
lurtter  sollen  heyni  bleiben,  der  sunst  wol  aus  mutwillfu  zu  liautVcn  und 
uttrüreii  versamlt  lief,  und  seind  der  widerwertigen  in  die  sechs  thausent 
dot  blieben  und  VIC.  gefangen  on  die  sindliere  gefunden  und  gefangen 
worden  seind;  solichs  haben  wir  E.  L.  des  gewisses  zu  haben  freunt- 
licher  meinongen  nit  bergen  vvullen. 

Dat.   Frankenliussen,  dinstags  nach  cantate  ;inui»  XXV. 

rhilips  Lantgravc 
an  den  von  Trier. 

64. 

Wie  der  von  Lnthriiujeti.  mit  denn  Paittvcrn  Jiait  f/ehandclf. 

Am  XII  tag  may  anno  XXV  ist  der  hertzog  von  Lothringen  mit 
synen  brüderu.  dem  cardinal  von  Gnyss,  auch  dem  von  Wiedemont  mit 
samt  graven ,  herrn  und  der  ritterschaft  in  groisser  anzal  teuwsch  und 
wellisch  uff  die  vier  oder  V"»'  pferdt  ungeverlich  V'n  landknecht  mit 
XII  stücken  feltgeschütz  ghen  Doese  ankommen,  in  meinonge  den  hauw- 
ffen,  so  im  Cloister  Herbolsheim  geleggen,  zu  schlagenn,  syn  die  pauw- 
ren,  nachdem  die  vorenner  am  tage  darvor  derselbigen  pauwren  ein  an- 
zall  geschlagen,  hinder  sich  hinweg  by  nacht  den  negsten  in  das  Elsass 
gezogenu,  den  der  von  Lothringen  nachfolget. 

Und  am  XV.  tag  may  sich  um  Elsass-Zabern  gelegert,  darinnen 
dieselben  und  ander  bauwreu  uf  XX'"-  und  mehr  gelegen,  haben  die  vor- 
traber  der  bauwreu  bis  uff  CG  von  der  obervorstatt  au  bis  au  die  portten 
umbracht,  und  hat  sich  das  gants  beere  in  der  ordenuuge  gericht,  in 
willen  die  bauwreu,  so  sich  uss  der  statt  uff"  einer  matten  gesamlet,  zu 
schlagen  ,  syn  aber  widder  in  die  statt  ungehandelt  geruckt ,  und  die 
lothringischen  weidlich  mit  einem  guten  geschütze  gegrüsset,  dergleichen 
uff"  der  lothringischen  syten  nit  gefyrt  worden  ist.  am  XVI  tag  haben 
sich  die  lothringischenn  abermals  zu  der  Schlacht  geriist,  in  hoffenung, 
die  pauwren  wurden  innen  entgegen  ziehen,  und  wo  nit  schlagen  wulteu ; 
die  L(othringischenj  ire  beer  uü"  die  andre  sytte  zusehen  Zabernn  und 
dem  schlösse  Bar  genant  zu  leggern ,  inn  dem  ist  bottschafft  kommen, 
dass  zwene  hauwffen  buyren  uff  eyn  m}le  wegs  nach  by  den  L(oth- 
ringischen)  weren,  der  eyn  uf  III'"-  stark  und  der  ander  uff  V"™-;  also 
hat  man  eyn  teil  reissigen  und  fuessleut  dem  groissenn  hauwffen  sambt 
etwas  geschütze  zugeschickt  und  das  ander  teil  vor  Zabern  blieben, 
haben  die  Lothringischen  also  utV  ein  myle  wegs  demselben  hauwffen 
der   V'"-  nachgehent,  die  alsbald  die  flucht  genomen  zu  einem  dorff  go- 


G4 

nant  I.üpstein.  sieh  Lofesti^pt,  und  dapfer  in  die  sfegenwehr  gestallt, 
aber  die  Lothnngischnn  haben  die  angelault'  und  dermaissen  gehandelt, 
dass  keine  pauwr  davon  kommen,  und  also  by  die  lllllm-  erschlagen, 
auch  etlich  nachgehendts  verbrennt  worden. 

So  der  andere  hauttVn  zu  Hochfeiten  gelegen  solichs  innen  worden, 
hait  die  flucht  geben  dazuischen  haben  die  inn  Zabern  wollen  parla- 
nientiren  und  handien  ,  das  innen  gegonnet  und  demnach  sie  uss  mil- 
ticheit  zu  gnaden  angenommen,  dass  sie  nirnuKM-  mehr  widder  L(oth- 
ringen),  den  stift  Straisburg,  dergleichen  widdor  keinen  fürsten  noch 
Obrigkeit  thun  oder  waft'en  oder  gewehr  nit  tragen  sullen,  die  statt 
Zabern  dem  stift  widder  zu  geben  und  mit  einem  wissen  stab  usszuziehen  , 
auch  C  der  besten  uss  inen  zu  Gysel  zu  gebben,  bis  die  articul  ver- 
brieft und  uftgericlit  wurden,  darzu  haben  die  gesanten  uss  bevel  der 
bauwrn  und  bürgerschaft  zu  Zabern  zugesagt,  l)ynnen  einer  stunde  dar- 
nach alle  bauwerschafft  ausszuziehen ,  und  das  solichs  uff  die  dry  urenn 
desselben  tages  nachmittage  geschehen  solle;  die  bauwren  liaben  aber 
dazuschenn  in  der  tedinge  ettlich  ire  articul  den  L(othringischen)  landts- 
knechteu  zugeschickt  und  die  bewegen  wollen,  von  L(othringen)  und  zu 
inen  /u  fallemi ;  auch  haben  sie  brieve ,  so  dem  von  L(othringen)  zu 
banden  komen ,  desselben  tedingtags,  so  am  dinstage  gewesen,  allent- 
halben der  bauwrschafft  im  Elsass  geschrieben,  sich  am  donnerstag  dar- 
nach by  eyn  zum  besten  gerüst  zu  finden  umb  das  dorft'  die  ein  seyte, 
und  die  von  Zabern  uff  die  andern  syten  umb  mitteruacht  zu  überfallen, 
alsdann  uss  etlichen  copien  hiebey  zu  versteeu  ist,  so  man  aber  die 
ungestümikeit  der  landtsknechten  besorgt,  hait  mann  sie  aussem  ortt 
gestoissenn  und  die  bauwren  erfordert  by  den  viermalen  durch  trum- 
peter  ...,*)  heruss  uf  die  nacht  zu  ziehen,  haben  es  nit  wollen  thun, 
und  den  von  Lothringen  fonfl'  stunde  im  felde  halten  laissen  und  sind 
die  bauwrn  die  nacht  in  der  statt  blieben,  irer  glübd  und  zusagong  ver- 
gessen und  erst  am  morgen  früe  usszogenn,  syn  die  landtsknecht  un- 
gewarnet  darbey  gewesen,  hait  sich  ein  pauwr  gegen  etlichen  mit  boesen 
Worten  laissen  hoeren ,  ist  glich  erstoiclien  worden ,  und  also  von  hant 
zu  bannt,  dass  man  den  lantsknechten  nit  hait  können  wehren,  bis  dass 
sie  ui  die  XVII'»-  erstochen  haben,  die  statt  geplündert  widder  des 
fürsten  willen,  das  mit  nichteu  die  reissigen  onschlagenn  habenu  können 
wehren. 

65. 

Es  hait  aucli  der  von  L(othringen)  vor  und  nachgesagt ,  was  syn 
(t.  von  statten,  schlössen  erobern,  der  kirchenn  widder  zu  gebbenn,  als 
er  aucli  getan. 


*')  Lück.-  für  ein  Wort.  D.  H. 


65 

66. 

Der  Bürfierschaft  zn  Moifs  übrrycbcvn  urticulen. 

Der  erst. 
Item    sollen   die  pfarrer   in   der  statt  Ments   in   den  vier  pfarren 
predigenn  das  evangelium,  die  von  den  kirchengeschworuen  erweit,   ge- 
setzt und  entsetzt  werden.  * 

II 
Item,  das  keiner  geistlicher  personen  Imsser.  ecken  wingartten  und 
andere  liegende  gueter  zu  kauffen  for  eigenthumb   vergont  werden  sulle. 

III 
Item ,  alle   gült   zinss    oder   anders ,   die   syen   ewig  oder  zütlich, 
suUen  abzulössen  vergont  werden. 

IV 
Item,   woe  man   nit  brieve   und  siege!  halt  über  zinsse,   die  sull 
man  nit  richten. 

V 
Item,  den  cleynen  zehenden   als  cappen,  huener.  tueben,  stroe  &c. 
soll  man  gar  nicht  geben. 

VI 
Item,  dass  von  aller  beschwerdt  von  vyn  körn  salts  das  halb  teil 
absyn  soll. 

vn  « 

Item  soll  man  von  kauf  der  schweine.  kuen  auch  fürter  nichts  geben. 

VIII 
Item  all  geistlich  personen  in  der  stadt  Ments,  es  seyen   mönch, 
nonnen  &c. ,  ussgenommen  den  hohen  Domstift,  sollen  alle  beschwerden 
mitdragen,  wachen  und  reisen. 

IX 
Item  sollen  die  geistlichen  hinfurter  kein  wyn  uflf  der  achs    oder 
im   schiff  mit  den  fessern   verkaufen,    sondern   mit  der  maisse  in  der 
Stadt  verschenken. 

Item  dass  die  steinkulen,  so  die  Albans  herrn  und  Carthüsser  in- 
gehabt, der  gemeynden  syn,  und  jedermann  in  der  statt  zugelaissen. 

XI 
Item    dass   der   holtzkauff  gesetzt    soll    werdenn    und  nit  so  hoch 
als  vor  verkauft  werden. 

XII 
Item    dass    alle  gefangene  priester,    bürger   von  wegen  der  luthe- 
rischen hendel  ledig  syn,   auch  darneben  sie  zu  rechte  zu  stellenn;  woe 
einer  etwas  unbilliges  verbrochen,  der  soll  darumb  gestraifft  jverden. 

5 


66 

xin 

Item  nan  soll  keinen  bürtjer  gefangen  setzen,    welcher  zuvor  biir- 
cren  hatte,  er  habe  dan  den  lieb  verwürckt. 

XIIII 
Item  soll  auch  kein  burger  so  umb  scholl  willen  gefangen  wirdet. 
kein  gelt  oem  kemnierer  geben,  wie  man  vor  getan,  nemlich  111  gülden. 

XV 
Item  man  soll  auch  kein  citatioues  in  weltlichenn  sachenn,  brücheu 
an   keyenn   an   das  geistlich  gericht  citiren.   es  belang  dan  die   ee   und 
andere  geistliche  sachenn. 

XVI 
Item  dass  der  weltlich  richter  keinen    über  monatsfrist  ufhaltenn. 
sondern  urteil  gebenn  soll. 

XVII 
Item  sull  den  beckern  vergönnt  werdeim,  ire  schwein  zu  treibenn, 
wie  der  bischoff  von  Hennenberg  verordenet,  nemlich  an  die  Mülenport, 
Diepmark  und  Wiltzbach. 

xvin 

Item   soll   alle   fryheit,    so  die   inwoner   der    statt  Ments   halben 
dieser  articul  halbenn  nit  gemindert  werden,  sondern  wie  vor  blibenn, 

XIX 
Item  wollen  die  burger  mit  diesem  irem  angeben  widder  eide  und 
glübde,  so  sie  irem  g(nedigen)  herrn  getan,  nit  getan. 

XX 
Item   sollen    auch   diese    artikel    fürter   zu   ewigen    tagen  von  der 
oberkeit  nit  gedacht  werden,  sonder  brieffund  siegell  darüber  zu  gebbeu, 
wie  auch  geschehen  ist. 

XXI  *) 
XXII 
Item  es  soll  auch  kein  burgor   in  <ler  wuehe  gelidden  werden  mit 
verdachten  personen. 

XXIII 
Item    es    sollen    sich  die    patfenmegde   tragen ;    dass  man   sie   vor 
andern  eerlichen  frauwen  erkennen  könne,  woe  solichs  nit  geschieht,  soll 
eyn  vitzthumb  sie  ussziehen  und  die  cleider  nemen. 

XXIIII 
Item  sullen   die  judden  fürter   kein  nüw^e  gewannt,  silber  kauwifen 
oder  verkauwffen  und  nit  raeher.  ilan  einen  heller  von  einem  gülden  zu 
gesuch  nemen  die  wochenn. 

XXV 
Item  soll  man  von  den  groissen  zehenden  nemlich  vyn  körn,  weisx 
u.  3.  w.  den  XXX.  teil  geben. 


*j  Zu  Nr.  XXI  fehlt  der  Text.  D.  H. 


67 

XXVI 

Item  dass  uss  iglicher  /unfft  einer  crwelt,  der  gemeyii  vor  zu  seyn, 
aller  articiil,  so  es  die  notturtt't  erfordert,  dem  vitztbumb  und  dem  rat 
von  der  gemeyndeu  wegen  anzubringen,  und  derselbig  soll  sunst  mit 
keinem  andern  umbt  beladen  syn. 

XXVII 

Item  sullen  die  stattknecbt  turter  bei  keinem  gebott  syn,  so  die 
burger  berürt,  sonder  aus  dem  rat  an  ire  statt. 

XXVIII 

Item  es  sollen  aucb  kein  geistlicb  personen ,  müncbe,  stricken, 
weben  oder  ander  hantwerk  dryben,  sie  wullen  dan  alle  bescb werde  der 

zunfft  tragen. 

XXIX 

Item   dass   ein   iglicber  geistlicher  oder    werntlich   selbst   wachen 

oder  einen  geschwornen  ))urger  an  syn  statt  bestellen. 

67. 

Der  Rinlcauwer  articul. 

In  dem  namen  Gottes  amen,  nachdem  sich  in  dem  jähr  fünflfzehn- 
hundert  und  fünft"  und  zwentzig  uff  sent  Georgentag  zu  Eltvel  im  Rin- 
kauw  ettliche  versamblonge  irer  burgerschaft  erhoben  in  meynonge, 
einen  erbaren  rait  daselbst  ettliche  beschwernuss,  jedoch  in  allem  besten 
vorkommen  durch  den  erenvesten  Henrich  Brumser,  dieser  zeit  vitz- 
thumb  im  Kinkauw,  und  ettlich  zugefrümpten  uss  den  ampten  ein  Vor- 
schlag und  bescheidt  durch  den  vitzethumb  geben  ist,  dass  ein  jeder 
fleck  im  Kinkauw  syne  beschwernuss  uff  bestimbte  zeit  zu  send  Barthol- 
mess  anzeigen  soll,  alsdann  mit  unserm  G.  H.  und  der  oberkeit  darinn 
handelen,  damit  dieser  sachenn  mit  gutter  Vernunft  mocht  widderstant 
geschehen,  unraid  zu  beschwerlicher  weiss  daruss  folgenn  mocht,  zuvor- 
kommen, und  seynd  diese  nachfolgende  articul  durch  gemeine  burger- 
schafft überliebert  und  durch  alle  scluilteissen  und  rede  der  gemeinen 
lantschaft  fürtter  zu  Winckell  uff  gemeiner  versamlong  des  lanttsgebott 
in  beiseyn  beider  ober-  und  undervitzthumb  zusamen  getragen. 

Zum  erstenn  nachdem  die  noitturtt't  vor  allen  dingenn  der  seelen 
heil  zu  suchenn  erfordert,  ist  von  noeten  ein  gelerter  prediger  und  seel- 
versorger  in  jedem  fleckenn  zu  habenn,  der  sunder  alle  furcht  und  be- 
zwang die  rechte  lutere  ewangelische  warheit  sage  und  deme  gemeinen 
Volk  vorhält,  dadurch  der  christlich  glaub  geruert  werde,  wie  solichs 
kaiserliche  Majest.  uff  ein  mandat  allenthalben  angeschlagenn  klerlich 
innhelt  und  zugibt,  ist  derhalb  nnser  demütig  bith  und  begere,  will  und 
meinonge,  dass  wir  hinfürtter  macht  habenn  wollenn,  eine  gantze  ge- 
raeine soll  ein  pfarrherr   selbst  erwelen,  der  die  warheit,  me  obensteet 


6S 

verkündifren  und  woo  sDlichs  iiit  geschehe,  soll  solicli  gemeine  irrenn 
pfarrherrn  wiederumb  zu  entsetzen  macht  haben,  und  ein  ander  ewelen 
so  dick  und  viell  das  von  noeten  sein  werde;  so  nu  bishero  solicher 
raissbruch  erfunden  ist,  dass  ettliche  ires  gefallens  soliche  pfarr  ver- 
luwen  und  irrenn  eigen  nutze  durch  pension  und  anders  darinn  gesucht 
haben,  soll  hinfürtter  inn  kheinen  wegh  gelitten  oder  gestattet  werdenn. 

Nachdem  hievor  in  dem  articul  den  pfarrherr  betreffent  gemelt 
ist,  wie  und  welicher  maissen  derselbig  angenommen  werden  soll,  ist 
auch  von  noeten  desselbigeu  bestellong  zu  versorgen ;  darumb  so  wollen 
wir,  dass  derselbig  ptarrherr  soll  von  dem  zehenden  wins,  frucht,  den 
man  uff  das  zu  teil  seitzeu  will,  erhalten  werden,  welchem  teil  die  ge- 
mein versamlen  und  inbringen  soll,  und  was  von  demselbigen  überbliebt, 
soll  bei  der  geraein  entlialten  und  zum  gemeinen  nutze  arme  lüde  und 
andere  gemeine  nützliche  handelonge  damit  zu  versehenn,  verwardt 
werdenn. 

Zum  dritten,  diwilen  an  beiden  zollenn  zu  Ments  und  Erenfels 
die  hintersassenn  des  stitfts  und  inwouer  im  Kinkauwe  umb  alles,  was 
sie  schwerlich  erkauffen  und  an  den  ortten  vorfueren  sollen,  werden  sie 
von  den  zoUschreibern  und  besehern  zum  scherpsten  versucht  und  mit 
Übermessiger  beschwerongh  beladen,  über  das  sie  auch  solichs  zum  düer- 
sten  mit  schweren  costen  erkauffen  und  mit  groisser  mühe  erlangen 
muessen,  ist  unsere  begere,  dass  solichs  gepürlich  gehalten  und  nit  zum 
scherpsten  ersucht  und  unss  derhalb  gnediglichen  erlaissen,  damit  die 
armen  pleiben  mügen.  Auch  soll  khein  judde  in  dieser  lantschaft  seyn, 
seyne  woenung  oder  behuysong  halten,  soll  im  auch  kein  richter  über 
gesuch  oder  wucher  wissen,  weiss  sich  jedermann  nach  aller  billicheit 
in  der  hauptsach  zu  haltenn. 

Begere  auch,  dass  ein  iglielier  bürger  macht  haben  soll  zu  kauffen 
und  verkauffen  sunder  indrag  der  von  Meints  oder  yemants  anders  buwe- 
holtz,  bortt  und  dergleichenn  mit  Üoessen  herin  zu  fueren  wie  von  alters 
gewess  ist. 

Sollen  hinfürtters  kein  personen  in  die  Closter  uflgenommen  wer- 
den, sunder  die  itz  und  darinn  seyndt,  sollen  ausssterbenn,  und  weliche 
person  nit  darin  bleiben  wolt,  soll  macht  haben  heruss  zu  kommen  mit 
einer  zimlichen  zugäbe .  und  wo  soliche  usssterben ,  sali  ire  gutt  zu 
notzong  der  gemein  lantschaft  gebraucht  werdenn,  es  were  dann  durch 
beweissthumb  der  ritterschaft  oder  ander  wes  standts  die  weren,  so  et- 
was darinn  gesatzt  habenn.  soll  man  wiederumb  volgen  laissen. 

Item  wollen  wir  wasser,  walt,  weyde  und  wiltfangh  fry  habenn 
ussgescheidenn  unserm  G.  H.  füi-sten  und  syner  eh.  gnaden  fryheiten 
und  bochwiltfangh  nach  lut  des  lantbuchs. 

Wann  einem  burger   ein    unbilliches   umb   schmehewort  oder  der- 


69 

gleichen  nach  herkommen  des  hmdts  crkent  wirdet,  dasselbig  soll  das 
gericht,  by  welichem  solichs  unbilliche  erkennt  wirdet,  taxiren, 

Soll  kein  schefferey  in  dieser  landtscliaft  gestatt  oder  ziigelaissen 
werdeun. 

Diwile  die  stattlialter,  churfürsten,  fürsten  und  herrn  des  heiligen 
roemischeu  Reichs  regimeut  sunderlich  in  einem  articul  gemelt  und  der 
annaten  halber,  das  sie  ghen  Rome  nit  mehr  gegel)en  werden  sollonn, 
darumb  so  sollenn  und  wollenn  auch  die  gemeine  Lantschaft  des  Rin- 
kauwes  solich  thusendt  gülden  zum  pallium  nit  meher  gebenn,  sunder 
die  numehr  ledig  und  fry  synd. 

Das  cloister  Tieftenthall ,  nachdem  solichs  an  der  landtteste  lygt, 
am  selbigen  ortt  allermeiss  sorgh  ist,  wollen  die  gemeine  lantschaft  dass 
solich  cloister  Thiefenthall  gantz  und  zumal  abgetaen  und  die  nonnen 
von  dem  irenn  in  andere  cloister  versehen  weivlenn  und  solich  ire  gutter 
in  gemeiner  handt  der  landtschaft  ingenomen ,  dergleichen  der  hoiff  zu 
Mappen  sali  auch  gar  und  zumall  abgethan  werdenn. 

Ob  in  einichem  fleckenn  oder  mehr  wittwen  oder  weysen  erfunden 
wurden,  sullen  durcli  einen  rait  desselbigen  fleckens  versehen  werden. 
Ein  ieder,  der  dritteyl  fallenn  halt,  soll  es  bei  dem  wyngarth  entpfangen, 
sunder  was  unsern  G.  H.  antrift't. 

Der  Vitztbumb  will  allezeit,  wan  einich  person  umb  missethat  an- 
gegriffen und  auch  befundenn,  so  ime  solich  sein  bekenntenuss  er  dan 
bekennt,  zuvor  wlszen,  was  man  dem  armen  vor  ein  urteil  sprechen 
wolt,  welches  dem  richter  fass  beschwerlich  ist,  sein  urteil  eynm  andern 
mitgetheilt,  ehe  und  zuvor  der  arme  zurecht  gestelt,  und  so  man  ine 
solichs  nit  sagen  will,  oder  kan,  wiell  er  den  richter  nit  erleiden,  diwile 
es  ime  keinswegs  zimbt  oder  gebürt  und  wider  den  gemeinen  nutzen 
und  alt  herkommen  ist;  und  ob  es  sich  begebe,  dass  yemant  von  schol- 
theiss  und  scheffen  in  haft  keme,  sollen  solich  wiederumb  sunder  eynen 
vitzthumb  auss  hafft  zu  entledigen  macht  habenn,  es  were  dan  in  pin- 
lichen sachenn. 

Vund  diwile  der  zoll  zu  Erenvels  inn  Rüdesheimer  gemark  ge- 
legenn,  und  sunst  alle  weyn,  so  in  den  gemark,  darinn  solich  zoll  ge- 
legenn ,  wachsenn ,  gefryet  sein ,  begeren  die  von  Rüdesheim ,  dass  sie 
dergleichenn  auch  gehaltenn  werdenn. 

Zum  viertenn  alle,  so  guter  im  Rinkauwe  ligenn  habenn  geist- 
lichs  und  weltlichs  standts,  edel  und  unedell,  sollenn  davon  ire  bede 
gebenn,  reysenn,  achten,  wachen  und  sunst  alle  dienstbarkeit,  wie  ander 
gemein  burger  thun.  doch  sollen  die  von  adell,  was  sie  von  fryen  lehn- 
güttern  habenn,  die  von  alter  fry  gewest  werenn.  sollen  auch  noch  fry 
gehaltenn  werdenn  mit  der  bede. 

Es  soll  auch  hinfürtter  kein  bürgcr  zu  Alents  oder  Bingen  mit 
gewalt   angenommen  werden,   so  einer  recht  lydeu  magh,   sali  im  Rin- 


70 

ckamve,  woe  er  sessbaft'tic: .  mit  recht  fürgenommeii  werden.  Es  sollen 
die  vou  ]\Ieintz  kein  unfirelt  oder  zoll  über  die  vom  Kiukamve  machenn, 
es  SV  geistlich  oder  weltlich .  sunder  sy  frei  lassen  kauften  und  ver- 
kaufienn,  wie  von  alters  herbracht.  und  nach  notturflt  volgen  laissen. 

Item  es  soll  kein  citation  .  inhibition  oder  bannbrief  mehr  gestatt 
werdenn,  es  were  dann  in  ehelichen  sachenn,  sunder  ein  iglicher  bürger 
mit  recht  gesucht  werdenn,  do  er  sesshaft  ist,  alsdann  soll  jedermann 
t'ürderlichs  rechten  verholfen  werdenn. 

Nachdem  bishero  hie  im  Kinkauwe  dinstmanus  fryheit  geprücht 
worden  ist,  wollen  wir  hinfürtters  nit  meher  gestatten,  in  musspruch 
oder  umblevtong,  es  seyen  geistlichenn ,  weltlichenn,  edell  oder  unedell, 
sunder  in  dieser  lantschaft't  an  unsers  G.  H.  rechten  sich  jedermann 
benügen  laissen. 

Item  ob  es  sache  were,  dass  sich  eine  vhede  oder  reyse  dieser 
lantschaft't  begebe,  sali  der  vitzethumb  bey  der  gemeinde,  ein  gemein 
by  dem  vitzethumb  stehenn,  demselbigenu  als  einem  oberstenn  haupt- 
nianu  anstatt  unsers  G,  H.  gehorsam  sein,  wie  vor  alters. 

Nachdem  aber  etliche  alte  testament  und  bruderschaft't  gestifft 
und  uft'braicht,  welche  doch  keinen  guten  grundt  haben  und  auch  etwan 
boesslich  oder  gar  nit  gehalten,  und  doch  nichts  destoweniger  gult  und 
zinss ,  so  darufi"  gesetzt ,  gefordert  und  ingenommen  werdenn ,  soliche 
testament  und  bruderschaft't  sollen  ab  seyn  und  fürtter  kein  gutt  oder 
zinsse,  so  derhalben  gegeben,  gefordert  oder  gegebenn  werdenn. 

Grundtzinss,  die  beweisslich  seien,  die  sollen  fortt  wie  bishero  ge 
reicht  werden ,  welcherley  die  seyn ,  wolt  aber  einer  die  zinsse  abloesen, 
mocht   er   von  jedenn  Schilling  XV  albus  gebenn,   desglichen  win,  öle, 
wachs  &c.  soll  man  mit  dem  20  theil  macht  haben  abzuloesen. 

Nachdem  gult,  so  umb  gelt  erkauft't  werden,  ein  oft'enberlich  wucher 
ist,  so  ist  es  denn  doch  nit  unpillich,  dass  einem  jedenn,  der  sein  gelt 
ussgeluwen  hait,  ettwas  erstattung  geschehe,  woe  dan  ettlich  gult  über 
duppel  uft'gehobenn,  soll  furtmeher  ab  sein  und  nit  meher  gefordert  oder 
gegebenn  werdenn,  wer  es  aber  nit  noch  so  fer  verlauff'enn  oder  neuwe- 
lichs  angangen  ,  solt  einer  doch  mit  fünft'  gülden  ein  ortt  bann  abzu- 
loesenn  und  das  überigh  richten  nach  anzall  der  sommen. 

Ob  einer  oder  meher  weren,  so  altar  anlangt  betten  durch  kauft", 
bedde  oder  gunst ,  und  solchen  altar  nit  besessenn  oder  persoenlich  be- 
lesen soll  die  notzong,  pacht,  gult,  oder  zicsse  von  einer  gantzen  gemein 
liinderlagt  werden,  zu  forderung  gemeins  nutzes. 

Ob  einer  in  missthat  begrift'en  und  angenommen ,  bey  dem  ettwas 
oder  werdt  befunden,  solichs  sali  den  ihenen  den  das  entfrembt,  widder 
gegeben  werdenn ,  und  der  arm  uft"  des  flecks  kostenn  gericht ,  darinu 
er  begrift'en,  woe  aber  niemants  solichs  erfordern  werde,  solt  das  by  dem 
rait  behaltenn  und  in  gemeine  nutze  angelagt  werden. 


n 

Hengferer  Sachen  solleiiii  nit  vor  iinserm  G.  H.  oder  anderstwoe 
hingezogenn  oder  geluert,  sollen  by  gemeinem  Hengerer,  edelen  und 
burgern  det  Rinkauws  bliben,  und  ussgericht  werden,  laut  briett"  und 
siegell  darüber  sundiuiich  uft'gericlit,  bv  welchen  unss  unser  G.  H.  IVid- 
licli  lianthaben  solt.  Stetzeimerer  und  bettel  inünich  sollen  nit  melier 
in  dieser  lantschaft  zugelaissen  werden. 

Ist  unser  beschluss,  woe  einer  oder  melier  articul,  wie  hierinn  er- 
zelt,  Widder  gottliche  rechte  und  warheit  erfunden  wurden,  wulten  wir 
unss  von  unseren  (i.  H.  seiner  Ch.  F.  G.  getreuwen,  hochgelerten 
demütiglich  und  unterteniglich  wysen  laissen,  und  woe  sich  einich  oder 
meher  beschwernuss  nachmals  erfunden  wurden,  so  zu  dieser  zeit  hierinn 
nit  angezeigt  weren,  wollen  wir  unss  nach  aller  noitturft  zu  ieder  zeit 
zu  zupringen  vorbehalten  habenn  an  alle  ge verde  und  argeliss. 

68. 

Der  von    Wcsell  aitickel. 

Wir  Richardt  bekennen  öffentlich  an  diesem  brieve  und  thun  kundt 
allermenniglich  vor  unser  nackommen  und  stifft,  nachdem  unsere  liebe 
getreuwen  bürgermeister ,  rait  und  gemeine  bürgerschaft  unserer  statt 
Wesell  verschiener  zeit  durch  krieg,  misswachs,  teuweronge  und  ander 
ungefell  zu  mirklichen  groissenn  geltschulden  und  andern  beschwe- 
rongen  kommen  seynd,  dardurch  mit  der  zeit  ein  unraid  uf  den  andern 
gevolget,  und  zu  lest  das  abnemen  und  übermessiger  last  also  groiss, 
hoch  und  beschwerlich  worden  ist,  dass  nit  allein  die  statt  an  bürgern 
mirklich  geschwechet,  sonder  auch  die  übrige  inwoeuor  solichs  in  gants 
keinen  wegh  habenn  kommen  oder  moegen  hinfüro  ertragen  oder  er- 
liden  und  damit  dieselbig  unser  statt  Wesell  die  sust  vonn  natur  in 
einer  vast  gutten  pleg  gelegenn  von  Gott  allmechtigem  mit  aller  zuge- 
hoeriger  noitturfft  vor  andern  reichlich  begäbet  und  versehenn,  auch  in 
und  allewegen  für  ein  erlich  bereurat  wesenn  geachtet  und  gehalten  ist, 
wiederum))  zu  furchtbarem  ufnemen  und  gedeien  mug  wachsen  und  nit 
in  nf)(;h  weiternn  schaden,  verderben  und  unwiederpreuchlicheu  nachteil 
gefuert  Averde,  so  seynd  bürgermeister,  rait  und  gemeund  bürgerschafft 
sambt  andern  darin  zugehoerungen  dorftern  kurtz  vergangener  tage  zu- 
sammen getretten,  haben  sich  uff  alle  beschwerongen  miteinander  under- 
redt  und  zulest  dieselbige  artickels  weiss  verfasset,  und  uns  als  irem 
rechten  und  natürlichen  landtsfürsten  und  herrn  überlieffert,  mit  gar 
untertheniger  hochvleissiger  bitt,  dass  wir  soliche  artickell  gnediglich 
zu  hertzen  fueren,  erweggeu  und  bedenkenn  und  also  darinn  sehen  wei- 
ten, damit  inen  dieselbige  besckwerde  ettlicher  maiss  gemiltert  und  ab- 
gelegt mochten  werden.  Diwile  wir  dann  uss  schuldiger  ptiiclit  und 
fürstl.   milde  und  tugent  geneigt  sein,   allenn  unsern  und  uusers  stiffts 


72 


und  churfürstentliumbs  unterthaiien  und  ver-n-anten  unser  liilff.  rait  und 
onedi^en  beistand!  in  iren  noeten  und  ehafften,  so  vill  wir  immer  können, 
mitzuteilen  .  so  Jiabenn  uir  unss  gar  gnediger  gueter  meinongen  allhier 
in  vorg.  unser  statt  AVesell  zu  inen  eigener  personn  getaen,  die  oban- 
gezeigte  artickell  zu  unss  genomen  und  mit  zeitigem  rait  erwoegen  und 
bedacht  und  darnach  züschenn  allenn  geistlichen  und  weltlichen  in- 
woeneiTi  und  iren  zugehörigen  suliche  artickel  gehandelt,  und  sie  derer 
mit  irer  aller  wissenn  und  guten  willen  gegen  einander  gütlich  vereinigt 
und  vertragen,  vereinigen  und  vertragen  sy  in  und  mit  crafft  dies  brieves 
vor  sich,  ire  nachkommen  und  erben  in  maissen,  wie  hernach  folget. 
Und  anfenglich  uff  den  ersten  artickell.  die  bede  betreffen,  haben  wir 
abgeredt  und  vertragen,  dass  uu  hinfüro  zu  ewigen  tagen  alle  und  jede, 
so  gütter  in  und  umb  unser  statt  Wesell  und  in  derselben  mark  und 
bezirk  lygenn,  auch  zinss  und  rent  und  gult  darinn  scheinen  haben. 
die  syen  geistlich  oder  weltlich,  edel  oder  unedel,  ire  bede  gleich  andern 
bürgern  darvon  geben,  und  sollen  allein  der  edelen  frei  leben  gütter, 
so  von  alters  fry  gewest  weren,  ussgenommeu  und  by  solicher  fryheit 
gelaissen  werden. 

Zum  andern  haben  wir  mit  verwilligung  beider  stiö"te  unser  Lieben 
Frauwen  und  sant  Martin  zu  Wesell  abgeredt  und  bedingt,  dass  nu 
vortmehr  sy  die  geistlichen  alle  bürgerlich  beschwerde  mit  achten, 
wachen  und  sunst  gleich  einem  andern  bürgei-  tragen  und  sich  des  nit 
sperren  noch  weigern  solleun.  in  gants  kein  weiss,  und  mocht  einer  oder 
meher  nss  den  vorg.  geistlichen  nyemant  bekommen,  der  vor  ine  achten 
oder  wachen  wult,  dem  oder  denselben  soll  zugelaissen  sein  mit  ge- 
woeniglicher  besoldung,  die  sie  dem  rait  derhalb  geben  solleun,  einen 
andern  an  desselben  statt  darumb  zu  bestellen,  abzuloesen;  doch  welche 
zeit  es  zu  einem  gemeinenn  usszoig  oder  reissen  kommen,  darzu  soll 
die  priesterschafft  nit  verbunden,  sunder  dafür  wie  bishero  gefreiet  sein 
und  bleiben  in  betrachtong.  dass  zu  den  zeitten  die  geistlichen  sunder- 
lich  neben  der  bürgerschafft  durch  den  landtfürstenn  belegt  und  umb 
hilff  angeschlagen  werdenn. 

Zum  dritten  belangend  die  zinss.  so  bishero  den  geistlichen  und 
andern  gehantreicht,  und  doch  kein  brief  oder  siegell  darüber  sein, 
haben  vdr  nachfolgend  abrede  getan,  dass  alle  beweisslich  grundzinss 
hinfüro  in  maissen.  wie  bishero  geschehen  ist,  gehandreicht  sullen  wer- 
denn, und  woe  einer  soliche  grundzinss  wolt  abloesenn,  soll  man  ime 
die  ablüsung  zulaisson  und  gestattenn,  und  er  nach  landtsübuug  und 
gewoinheit  solichen  grundzinss  abzuloeseun  macht  habeun. 

Dergleichen  haben  wir  abgeredt,  dass  alle  andere  zinss.  so  von 
alters  geliantreicht  und  doch  nit  grundzinss  oder  mit  brieffen  beweiss- 
lich seind.  nu  hinfüro  wie  bishero  nach  volgender  maiss  gegeben  wer- 
dpnn    sollfn .    und  wolt   einer  dieselbige  zinsse  abloesen,  soll  er  sie  mit 


73 

zehen  male  so  viel  das  wore  ein  Schilling  oder  gülden  mit  zehen  abzu- 
loesen  macht  habenn,  und  sollen  die  imscrn  von  Wcsell  obg.  uns  vort- 
meher  nit  Aveither  dann  drei  halben  teile  s(diclier  zinsse  zu  hantreichenn 
schuldig  seyn ;  also  woe  bishoro  ein  Schilling  oder  gülden  derselben  zinss 
gestanden  ist ,  soll  hinfürtter  ein  halber  steen  und  gegebenn  werden n, 
es  were  dann  beweisslich,  dass  solicher  zinss  teuwer  erkanfl't  were,  soll 
man  sich  in  huntroichung  der  zinss  und  abloesung  dem  auch  gemess  halten. 

Zum  viertten  betreuend  andere  zinss  und  gult,  darüber  brieff  und 
siegell  fürbracht  und  besiegelt  mügen  werden,  daruff  ist  unser  abrede, 
dass  dieselbige  zinss  und  gult,  sei  seien  uft"  abloesung  oder  ewig  gesetzt, 
abloesig  sein,  und  mit  dem  wert,  darumb  sy  gekauft,  gebest  werden 
sollen  und  wo  solich  zinsse  so  lange  zeit  gehoben,  dass  das  hauptgelt 
zweifach  oder  melier  gehaben  were,  sol  man  mit  denen  gegen  die  man 
verschriebenn  ist,  gütlich  handelen,  dass  die  jerlich  pension  oder  zins 
ettwas  gemiltert  und  gesenkt  werde ,  damit  dem  armen  doch  ettwa  ■ 
erstattong  geschehe ;  sollen  die  hauptsommen  in  allewege  unversert  und 
gants  pleiben,  es  sullen  auch  die  zins  und  renthen,  so  über  vierzick 
jare  gehantreicht  seindt,  zu  viermalen  abzuloesen  vergont  werdenn. 

Zum  fünften  haben  wir  abgeredt  und  betedingt,  dass  nu  hinfüro 
zu  ewigen  tagen  in  unser  statt  Wesell  und  derselben  marck  uud  dörf- 
fern kein  gelt  so  ufi"  pension  uffbracht  wirdet,  uff  ewige  zinss  oder  gult 
ganomen,  und  alle  verschreibongen,  die  un  vortmeher  derhalben  gefertigt, 
uff  abloesong  und  anders  nit  gesetzt  ^verden  sollenn,  und  ab  solichs  in 
die  verschreibonge  zu  setzen  uss  vergess  oder  sunst  underlaissen  würde, 
so  soll  es  doch  nit  anders,  dan  als  ob  es  eigentlich  darinu  begriffen 
were,  verstanden  werdenn. 

Zum  sechsten  als  die  unsern  von  Wesell  an  unss  begert,  kein 
testament  zu  vergönnen,  denen  die  sunst  natürlich  erben  haben,  daruff 
ist  unser  abrede,  dass  uu  vortmehre  keinem  in  unserer  statt  "Wesell 
und  denn  dörffern  darinn  und  zugehoerend  vergont  noch  zugelaissen  sein 
soll  einich  testament  oder  lesten  willen  uffzurichten  und  sein  gütter 
dadurch  seinen  rechten  natürlichen  erbenn  zu  entfrembden ;  es  were  dan 
Sache,  dass  einer  kein  liebserben,  aber  doch  andere  die  uss  gesipter 
früntschaft  ine  nach  sinem  todt  von  rechtsweggen  erben  moechten,  bette 
und  der  oder  dieselbige  sich  gegen  ime  also  unfrüntlich,  unguetig  und 
ungeschicklich  anzeigten,  dass  er  fug  uud  Ursache  bette,  dem  oder  den- 
selbigem  sein  gütter  nit  zu  vergünstigen,  dem  soll  testament  zu  machen 
zugelaissen  und  vergont  sein,  wes  er  an  güttern  vermag,  dieselbig  nach 
seinem  willen  und  gefallenn,  woehin  er  hin  will  zu  keren;  doch  dass 
solich  güttern  den  geistlichenn  nit  geordnet  oder  gesetzt  werden,  und 
soll  den  geistlichenn  von  irer  varender  habe  testament  zu  machen  zu- 
gelaissen sein. 

Zum   siebenten   haben    wir   den    unsernn  von  Wesell  zu  besonderu 

5* 


gnaden  unser  geistl.  jurisdicatimi  halb  verwilliget,  dass  auch  vestiglich 
zu  halten  geordent ,  dass  nu  liinfüro  keinen  uss  inen,  er  sie  geistlich 
oder  weltich.  unib  weltlich  sachenn.  liend  gütter,  bekentlich  scliult,  zinss, 
reuth  und  gult  mit  geistlichem  rechten  fürgenoninien  werden .  sunder 
ein  jeder  au  seinem  ordentlichen  weltlichen  gericht  derhalb  benügig  sein 
imd  bleiben,  da  doch  einem  jeden  fürderlichs  recliten  verhelften  soll  wer- 
denn ;  doch  sollen  ehe  zehenden  und  andere  dergleichen  geistliche 
sachenn  an  dem  geistlichen  gericht  allein  geörtert  und  was  jetz  für 
weltlichen  sacheu  daran  hangen,  daselbs  auch  ussgefuert  werdenn ;  hatt 
aber  ein  weltlicher  mit  einem  geistlichen  zu  thun  umb  sachenn,  die  nit 
oflenpar  oder  bekant  weren,  sonder  mit  richterliclien  process  ussfündig 
und  geörtert  muessen  werden,  derselben  sacheu  halb  soll  er  den  geist- 
lichen vor  seinem  ordentlichen  richter  und  sunst  nirgent  andern 
fürnemen. 

Zum  achten  setzen,  ordenen  und  wulleu  wir.  dass  nu  liinfüro, 
wanne  und  welche  zit  manne-  oder  frauwenpersonen  in  cloister  getane, 
dieselbige  mit  barem  gelde  eins  vor  all  abgelegt  werden,  in  kein  ligend 
gütter  inen  nachvolgen,  sy  auch  dieselbige  nit  erben  sullen. 

Zum  nuynten  nachdem  au  bisanhero  an  unserem  hoiff"gericht  der 
advocaten,  procuratoren  und  notarien  halb  ettlich  missbrauch  gewesenn, 
dadurch  die  parthien  mit  besoldung  überlioben  und  in  mirkliche  costen 
gefürt  worden  seynd,  so  wollen  wir  mit  rait  unserer  gelerten  dermaissen 
darin  sehen  und  ordenung  setzen,  damit  die  sacheu  geverlicher  weiss 
nit  uff  die  lang  bann  gezoegenn ,  auch  die  paithien  mit  übermessiger 
besoldung  widder  die  pillicheit  nit  belestigt  werdenn. 

Zum  zehendeu  liabeun  wir  den  unseren  von  "Wesell  zu  gnaden 
und  gutem  vor  unss ,  unsere  nachkcunmeu  und  stift't  vergönnt ,  zuge- 
laissen  und  bewilligen,  vergönnen,  laissen  zu  und  bewilligen  in  und  mit 
crafft  diesem  brieve,  dass  alle  seilen  gütter,  so  wir  und  unser  stifft  in 
Weseler  marck  lien  habenn.  wanne  se  dieselbigen  zu  sieben  jarenn  mit 
guter  kundtscliaft't  und  zu  rechter  zeit  urab-  und  ussgenuss  sind,  gleich 
andern  teilgüettern  den  lierbst  vor  eigen  gelesen  mügen  werden. 

Doch  sollen  wir  unsere  nachkommen  und  stiflft  sunst  in  allen  vor- 
geschriebenen puncten,  clausulen  und  articuleu  ussgenommen  und  hiemit 
beide  parthien  geistlich  und  weltlicli  in  ewige  zeit  gegen  einander  ver- 
tragen sein  und  pliben,  und  kein  teil  den  andern  weiter  belestigen  oder 
beschweren,  sonder  in  gütter  einigkeit  und  l)ürgerlichem  frieden  mit 
einander  freuntlich  .  lieplich  und  nachjmrlich  leben ;  und  des  zu  urkund 
haben  wir  unser  ingesiegell  an  unsern  brieft"thuu  hangenn,  und  wir 
dechant ,  probst  und  capittel  beider  stifft  unser  Lieben  Frauwen  und 
sent  Mertinskirchenn  obgen.;  und  wir  bürgenneister,  rait  und  gemeinde 
zu  Wesell  bekennen  öffentlich .  dass  wir  unser  ingesiegell  vür  unss, 
unser  nachkommen  und  erben  zu  zeugenuss  der  warheit  an  diesem  brieff 


75 

gehiiu^^eii    haben.      Gebcun    in    iin.serer   statt    Wesell,   donnerstag.-,    nach 
misericordia  Doniini  anno  1525. 

69. 

Der  von  lioppnH  artirIciJ . 

Wir  Kicbart  &c.  thun  kund  und  allermenniglicli  an  diesem  hrieve 
und  bekennen  oftentlich  vor  unss  und  unser  nachkomnieu  und  stifft, 
nachdem  unser  statt  Bopart  vor  langen  jaren  in  und  allewegen  vor  ein 
erlich  beruembt  statt,  die  au  bürgern  inechtig  und  stark,  auch  mit 
überflüssiger  narruug  reichlich  und  wol  von  Gott  allmechtigen  begäbet, 
geachtet  und  gehalten  und  aber  durch  krieg,  braut,  tewrong,  misswachs 
und  andere  dergleichen  ungefell  und  Widderwertigkeit  zu  mirklichen 
grossen  geltschuldenn  und  dermaissen  in  verderplicher  abnemen  kommen 
und  gefallen ,  dass  nit  allein  '  die  zall  der  bürgerschaft  vast  und  sere 
geringert,  sonder  auch  die  uberig  inwoener  solich  groisse  übermessige 
beschv,'erde  hinfüro  nit  habenn  können  odei-  moegen  ertragen  oder  er- 
leiden, darumb  wir  als  der  laiitsfürst  uss  besunderm  gnedigem  willenn 
und  gutter  neigong,  so  wir  zu  allenn  unserenn  und  unsers  stiffts  und 
churi'ürstenthumbs  undertanen  und  verAvauten  tragen,  sollichs  alles  zu 
hertzenn  und  in  unser  fürstlich  gemuedt  gefuert,  und  damit  dieselbig 
unser  statt  Boparten  uss  dem  schwerenn  ungedeien  widerumb  zu  frucht- 
barem uffnemen  geraden  und  bracht  werden  möcht,  haben  wir  unss  kurtz 
vergangener  tage  eigener  person  dahin  gefuegt  und  ettliche  beschweronge 
in  ein  schrifft  artickelsWeiss  verfasset  von  unsern  lieben  getreuwen  schul- 
teiss,  scheö'enu;  ritter,  dienstluewte ,  rate  und  gemeiner  bürgerschaift 
derselbigen  unser  statt  Boparten  sambt  den  dörfern  und  pleg  darin  und 
zugehoerende  entpfangen  mit  gar  unterteniger  hochvleissiger  bitt,  dass 
wir  soliche  beschweronge  behertzigen  und  inen  und  der  statt  zu  guttem 
uffnemen  und  gedeien,  also  darin  sehen  wulten,  damit  dieselbige  be- 
schweronger  ettlicher  maissen  gemiltert  und  uff  leidelich  wege  gestellt 
werden  möchten,  diwil  wir  dan  allen  unsern  undertanen  in  irenn  noeten 
und  ehehafftenn  unser  hilff,  rait  und  gnediger  bystant,  so  vil  wir  immer 
können,  mitzutheilen  schuldich  und  sunderlich  geneigt  seind,  dasjenig 
furzunemen  dadurch  unsere  und  unsers  stiffts  stede  gepesseit  moegen 
werden,  so  haben  wir  die  obangezeigte  artickell  für  ussgenomen,  die- 
selbige mit  zeitigem  rait  erwegen  und  bedacht,  und  daruffalle  inwoener 
zu  Bopparten  ,  geistlich  und  weltlich  sambt  iren  zugehoerung  und  ver- 
wanten  von  den  dörffern  mit  aller  iren  wissen  und  guttem  willen  gegen 
einander  güttlich  vereinigt  und  vertragenn,  vereinigen  und  vertragen  sy 
in-  und  mit  craft  dieses  brieves  vor  sich,  ire  nachkommen  und  erbenr 
in  maissen  und  wie  hernach  volget. 

Und    zum   ersten  als    die  unsern    von  Boparten  obgeu.    sich  der 


76 

cloister  halb  umb  uud  by  inen  ligend  mirklicher  bescliweronge  beclagt, 
darufi'  haben  wir  abgeredt  und  geurdent,  dass  nu  hinfüro  in  die  beiden 
clusen  zu  Campt  oberhalb  und  send  :\Iartin  bei  Bopparten  gelegen  kein 
person.  die  sey  were  sie  wolle,  on  unsern  nachkommen  und  eins  er- 
samen  raits  zur  zeit  zu  Bopparten  wissen  uud  willen,  darzu  niemandts 
anders  dan  die  in  unser  statt  Bopparten  und  derselbiger  zugehoeriger 
pleg  geporen  und  bürgerskinde  seind,  auch  in  jede  cluse  nit  über  dri- 
zehen  personen  oder  so  vil  weniger  dieselbige  clusse  von  irem  inkommen 
erziehen  mocht  an-  und  uffgenommen  werdenn,  und  wes  itze  über  so- 
liche  anzall  darinn  were,  soll  man  usssterbenn  laissen,  und  es  darnach 
mit  den  übrigen  in  maissen .  wie  oben  steet ,  haltenn,  und  soUenn  die- 
selbige cloisterfrauwen  nu  vormehe  anders  nichts  thun ,  dan  allein  Gott 
allmechtigen ,  daruff  sy  gestuft  seind,  mit  betten,  vastenn  und  andern 
dergleichen  guttenn  werkenn  dienen,  und  kein  hantwerk,  es  sy  mit  weben 
oder  sunst  dadurch  gemeiner  bürgerschafft  einiger  abbruch  oder  ver- 
hinderonge  ensteen  mocht,  brauchen. 

Und  betreffend  das  Carmelitencloister  in  unser  statt  Bopart  ge- 
leggen, haben  wir  gleicher  weiss  geordnet,  dass  in  solich  cloister  hin- 
füro nit  mehr  personen,  dan  das  es  von  sinen  rentten  und  gefellenn 
erziehenn  kann ,  auch  niemant  anders .  dan  allein  bürgerskinde  und  mit 
wissen  und  willenn,  wie  obsteet,  uffgenomen  sullenn  werdenn,  und  di- 
wile  das  hohe  cloister  zu  sand  ]\larienberge  by  Bopparten  ligend  ein 
adeliche  stifftung  und  allein  dem  adell  zu  gutt  geschehenn,  von  dem- 
selbigen  auch  nach  aller  noitturff't  mit  zinssen,  rentten,  gulten  und 
ligenden  güttern  versehen  und  begäbet  ist,  so  laissen  wir  es  mit  anzal^ 
der  edelen  personen  in  seiner  herbrachtenn   ordenong  steen  und  pleiben" 

Aber  zu  unterhaltong  gueter  früntschafft  und  in  betrachtong,  das 
solich  cloister  mererteils  all  sein  güttern  in  boparter  reich ,  mark  und 
bezirk  ligen  hait,  so  habenn  wir  betedingt  und  abgeredt,  dasselbig  auch 
vor  zimlich  und  pillich  angesehen,  dass  welche  zeitt  abtissin  und  con- 
vent  nu  hinfüro  einer  oder  meher  leyenn ,  unedelu  süstern  (?)  nottürftig 
waren,  sie  dieselbige  uss  den  burgerkinder  zu  Boparten  oder  iren  zuge- 
hoerigeu  dorffen,  und  nit  frembdeu  usslendigen  personen  darzu  ufl'nemen, 
und  also  gut  nachparschafft  und  früntlichen  willenn  dadurch  erlangen 
und  erhalten. 

Und  sullenn  diejenige .  so  nu  vortmehe  obg.  maissen  in  cloister 
kommen  wollenn,  es  seien  frauwen  oder  mannspersonen,  luterlich  umb 
Gottes  willenn  und  on  einich  zubrengen  geldes  oder  gutts  ,  dan  allein 
so  viel  die  kleid<ing  und  zimlich  malezitt,  so  man  im  anfang  eins  vor 
all  thun  und  geben  soll,  costen  wirdet;  ussbehalten,  uffgenomen  und 
dadurch  zu  keiner  erbschafft  ligender  oder  farendenn  habe  ferrer  zuge- 
laissen  werden,  sollen  auch  nu  hinfüro  die  obg.  geistlichen  in  und  umb 
vorg.  unser    statt  Bopparten    imd   derselbigen    zugehoerigem  bezirk  kein 


77 

liend  gütter,  zins,  renth  oder  giilt,  klein  noch  grois;^,  dmx\\  kauft"  über- 
gab, wegsehel,  besatzong  der  testament  mit  inliueluiig  iilV  unbezaltc 
zinss  oder  einicher  andern  weiss  in  ire  bende  und  an  sich  brengenn  ; 
doch  ob  innen  im  reich  etwas  abgeloest  würde,  das  mugen  sie  mit 
wissen  und  willenn  wie  obsteet  wiederumb  und  witlu-rs  nit  anbjgenn. 

Zum  andern  der  zins,  rentten  und  gult  halbcnn,  darin  die  unsern 
von   Bopparten   mancherlei    beschwerong   turgewendt,    haben    wir   nach- 
volgend  underschidliche  ordcnonge  bothedingt,  abgeredt  und  beschlossenn ; 
und   nemlich  so   sollen   hinfüro  alle  zins,   sy  seien  erblich,  ewiglicii  uft" 
abloesong  oder  anders  gesatz  abloesig   sein  und  alle  beweissliche  grund- 
zins,  obschon  kein  brieft",   siegell  darüber  weren  in  allrnaissen.   wie   bis- 
hero   gehandtreicht   und   nach  landtsübung    und    gewoinheit   abzuloesen 
gestatt  und  vergönnt  werden  und  die  andern  zinns,  so  vor  langen  jaren 
gehantreicht  und  doch  nit  gruiulzins,   oder   auch  mit  brieft'  und  siegeln 
bewiesslich  seind,  sullen  nu  hinfüro  nit  wither  dan  zum  halben  teil  ge- 
gebenn;   also  woe   bishero   ein    gülden   gegeben  und  gestanden  ist,   nu 
withers  nit  dan  ein  halber,  und  also  vortan  steen  und  gegebenn,  auch 
in  der  abloesong  sich  darnach  gehalten,  es  mocht  dan  beibracht  werden, 
dass   soliche  zinnss   teuwerer   erkautt't  weren;    alsdan  soll  man  sich  an 
der  hantreichung  und  abloesong  denn  auch  gemess  halten. 

lieber  die  andern  zinnss,  darüber  brieft"  und  siegell  seindt,  be- 
langend, die  sollen  wie  vorg.  auch  abloesung  sein,  und  mit  dem  wert, 
darumb  sie  erkaufft,  zu  viermalen  abzuloesen  gestatt  werden,  und  woe 
solich  zinns  so  lang  zitt  gegebenn,  dass  darvon  das  hauptgelt  zweifach 
oder  meher  gehoben  were,  soll  ein  erbarer  rait  zu  Boppard  mit  denen, 
gegen  die  man  verschrieben  ist,  guetlich  reden  und  handelen  ,  dass  sie 
den  jerlichen  zinns  und  hauptgelt  nach  gelegenheit  der  sachenn  ettwas 
miltern,  senken  und  uachgelaissenn ,  und  nachdem  vor  langen  jaren 
ettwa  viell  zinnss  durch  die  altenn  uss  gutter  andaclit  den  closter  und 
andern  geistlichen  in  testament  und  sunst  besetzt  und  gegebenn,  die 
dan  mererteils  uft"  huysser  imd  andere  liegende  gütter  verschrieben  und 
gestellt  seind,  daruss  ussgezwivelt  unser  statt  Bopparden  und  der  plegen 
darzu  gehoerend  mit  verwüstong  vieler  huysser  nit  geringer  nachteil 
erwachsen  ist,  so  haben  wir  geordeut  und  gemacht,  dass  nu  vortmehr 
dieselbige  zinnss  alle  zum  halben  teil  absein,  und  nit  withers,  dan  das- 
halb  "teile  ann  hauptgelt  und  jerlicher  pension  gegebenn  und  gehant- 
reicht werdenn,  auch  soliche  zinns  abloesig  sein  sollenn. 

Zum  dritten  habenn  wir  der  lehenn  und  teil  güetter  halb  m 
Boparter  reich  und  mark  liend  nach  volgender  mass  abgeredt  und  bete- 
dingt: nemlich,  das  unsere  teil  und  lehenlewt  uss  unsern  und  unsers 
stiffts  gueten  in  allermaisseu  wie  bishero  geschehen  ist,  unss  und  unseru 
nachkommen  teilen  und  soUen  wir  und  dieselbige  unsere  nachkommen 
solich  unser  teil  uft"  unsern  selbs  kostenn  vun  den  weingartten  entpfangen 


78 

uod  wie  Von  alter?,  hoelen  laissen,  und  liabenn  tlenmaeh  denselbigen 
unsern  teile  imd  lelieulewteii  zu  besonderii  guaden  vor  uuss,  unsere 
naciikomiueu  und  stilt  die  niistonge  zu  gut  und  nachgelaissenn,  also 
welicli  /.eitt  einer  oder  melier  zu  sieben  jaren  mit  gutter  kundtschafft 
und  zu  rechter  zeit  ein  weingart  uml)  und  ussgemist  hait,  dass  der 
oder  dieselbige  jedes  jars  solich  mistong  zu  gut  habenn  und  den  herbst 
vor  sein  eigen  gutt  lesenn  und  behalten  sullen;  und  betretten  des  spitals 
gotteshauss  der  edelen  und  andern  weltlichenn  teilgutter  haben  wir 
diese  abrede  getan  ,  dass  dieselbige  sich  in  niaissen,  wie  wir  mit  ireun 
lehenlewten  haltenn  und  inen  die  mistong  nachlaissen,  auch  ire  teil 
aufl"  iren  selbskostenn  hinlün»  hoelen ,  oder  sich  ein  jeder  mit  seinem 
lehenmann  utt's  best  er  vermag,  vergleichen,  dass  er  es  inne  heim  liebere, 
Diocht  aber  einer  mit  seinem  lehenmann  sich  derhalb  nit  vertragenn, 
so  soll  derselbig  sein  gutt  wiederumb  in  seine  band  zu  nenien  und  seins 
gefallene  damit  zu  leben  macht  habenn ;  al>er  der  geistl.  ordenslewt  und 
ander  priesterscliatt't,  sy  sien,  weren  sie  wollen,  teilgiiter  belangend,  den 
soll  man  hinfüro  uss  dem  erb .  darvon  sy  bis  anhero  halb  teil  gehapt, 
nit  melier  dan  dritteil  geben,  und  wo  sie  dritteil  entptangen  haben,  das 
soll  durch  die  geschworene  wingartsbeseher  besichtigt  und  nach  befin- 
dong,  woe  es  das  dritteil  nit  ertragen  moclit,  es  sy  mit  nachlaissong 
des  mistes  oder  hantreichong  des  viertenteils  gemildert  werdenn. 

Zum  viertenn  unser  schett'engericht  zu  Boparten,  derhalb  die  ge- 
meinde sich  etlicher  beschwerongen  beclagt  und  belangend  haben  wir 
geordent,  gesetzt  und  gemacht,  als  wir  auch  hiemit  und  in  kraft  dies 
briefs  urdenen,  setzemi  und  macheu,  dass  nu  hinfüro  in  den  kleinen 
schultsachenn ,  die  bekantlich  und  in  der  hauptsomraen  nit  über  zwene 
gülden n  seindt,  keiner  denn  andern  mit  recht  fürnemen,  sondern  es  soll 
einem  iedenn  in  solichenn  fellenii  durch  unsern  ambtmann  oder  schol- 
teissen  sambt  einem  buwemeister  zur  zeitt  zur  gepürlicher  bezalonge 
oder  pfandgebonge  duix-h  einen  gerichtsknecht,  der  nit  meher  dan  dry 
heller  darvon  nemen,  fürdeiiich  verholfen  werden,  aber  in  andern  groissen 
Sachen,  die  nu  wert  vier  gülden  oder  darunter  seindt,  soll  ein  ieder,  der 
einen  mit  recht  verlangt  vor  gerichtsgelt  VII  alb  und  nit  meher  geben ; 
were  aber  die  sache  im  hauptgutt  über  vier  guldenu,  soll  er  zu  gerichts- 
gelt und  urkundt,  wie  vore  alters  &c.  V  alb  gebenn,  und  soll  das  gants 
und  halb  gerichtsgelt  nach  der  gebuere  an  ende  und  ortt,  wie  von  ortt, 
wie  von  alters  kommen  und  fallenn,  es  soll  auch  keinem  vergönnt  wer- 
denn, wieder  die  rachtonge  *)  so  vor  bekant  schult  geschehenn  were 
zu  reden,  er  wult  dan  unverzüglich,  dass  solich  rachtong  unpillich  ge- 
schehen were,  zu  den  nest  koniniendeii  vierzehen  tagen  bewisen,  und  was 

•)  .Harhtoiip',  d.  i.  das  gerkhtlichc  Verfahren,  gewöhnlich  mit  Inhegriff  des 
richterlii  hen  Spruches.  D.  H. 


99 

sachenn  weven  vür<;"onant  oder  (lanindcr  l)ola)i(i(Mi(1 .  iiikI  cmcv  sich  uf 
kuntscbaft  vermessen  tliet,  der  soll  s(diclie  kuiitsebart  aiicli  ohiiver- 
zöglich  zu  den  nestkoninien  vicr/elKMi  iagi'ii  lircuf^cii ,  alu-r  in  saeiieiiu 
über  vürgenant  sullenii  riiu'in  vcdcii  sine  tage,  wie  \nii  altera  vt-rgoimt 
und  /ugelaissen  werdenn. 

Zum  lunü'ten  babeu  wir  (b'u  unscrii  \  on  IJnitarLcn  obg.  unser  gi'i>t- 
licbeu  Jurisdiction  balb  uss  besondern  gnaden  und  nlV  ire  uiitertbenig 
bitt  verwilliget  und  vestiglicb  zu  baltenu  geordent,  dass  nu  liinl'ün. 
keiner  den  andernn,  er  sei  geistlich  oder  weltlicli,  umb  weltliche  sHchenn 
als  eigen  und  erbligend  gutter,  bekentlich  schult,  zinns.  renth  und  giilt 
fürnemen,  sunder  ein  jeder  an  dem  weltliclieun  geriebt,  darunder  er  ge- 
sessenn,  derbalb  begnügig  sein  \ind  bleib^nn  .  da  auch  einem  jeden  für- 
derlichs  recht  verholtTen  soll  werdenn ;  doch  sollen  zebend  und  andere 
dergleicbenn  geistliche  sachenn  an  dem  geistlichen  gericht  allein  ge- 
ortert,  und  was  jetzt  für  weltliche  sachenn  daran  hangen,  daselbs  auch 
ussgefürt  werden ;  bette  aber  ein  weltlich  mit  einem  geistlichen  zu  tbun 
umb  sachenn,  die  nit  offenbar  oder  bekant  weren,  sunder  mit  richter- 
lichem process  ufffündig  werdenn  niuesten,  derselbigen  Sachen  halb  soll 
er  den  geistlichenn  vor  seinem  ordentlichen  richter  und  sunst  anders 
nirgent  fürnemen ;  und  nachdem  wir  zu  mehrmalen  uss  clage  unser  unter- 
thauen  verstanden,  dass  an  unserm  hocbgericht  auch  ettlich  missbrauch 
der  advocatenn,  procuratoren  und  notarien  balb  seind,  so  wollen  wir  mit 
rait  unserer  gelerten  dermaissen  darin  sehen  und  ordenong  gebenn .  da- 
mit die  Sachen  geverlicber  weiss  nit  uff  die  lange  bann  gezoegen.  die 
parthien  auch  zu  übermessiger  beloenung  nit  genoetigt  wx'rden. 

Unnd  sollen  wir  unsere  nachkommen  und  stifft  sunst  in  allen  und 
jedenn  vorg.  puncten,  clausuln  und  articulen  ussgenommen,  und  zu  denen 
withers  nit  dan  bierinn  begriffen,  verbunden,  auch  hiemit  die  obgn.  par- 
thien, geistlich  und  weltlich,  in  ewig  zitt  gegen  und  miteinander  ver- 
tragen sein  und  pleibenn  und  kein  teile  den  andern  ferrer  oder  weither 
belestigenn,  sunder  binfüri^  in  gutter  nacbparscbafft  friedlich  und  eiu- 
tregtiglich  leben,  alle  geverde  und  argelist  ussgescheidenn ;  und  des  zu 
urkund  haben  wir  unser  ingesiegell  an  diesen  Brieff  tbun  hangen,  der 
geben  ist  unser  statt  Boparten,  am  achten  tag  des  monats  may  in  d.-u 
jarenn  1525. 

70. 

Die   von    Trier   Iiabenn    ircm    Ertzhischoß'cu    aurli  rfflic/i  nytirhdl  wif 

nachfolgender  schrift  zugrsniidf. 

Dem    hochwürdigsten    cburfürsten    und    berrn    berru    Richurtenu. 
Ertzbiscboffen  zu  Trier,  unserm  gnedigsten  berrn. 

Hochwürdigster  cburfürst,    gnedigster  H.  V.,  L'hürfl.  G.  sin  unser 


undert^^niiT  eaiitz  beflissen  tlienste  all/.it  zuvorn  bereidt!  gnedigster  berr 
iift'  anhingen  üemevner  büvgerschaft't  alhie  haben  wir  sambt  derselben 
tjescbiokten.  die  erwürdigtMi .  würdigen,  wohlgebornen  und  edelen  unsern 
herrn  doenicapitt^ls  iimb  verwilligung  in  bieby  verwartte  sechs  artickell 
mit  Hisse  gebetteu  und  darutt"  in  antwortt  bekommen,  dass  ire  Erwürden 
und  ane  wissen  nnd  willens  V.  Churf.  O.  und  irer  abwesender  mitt- 
capittular  solioher  angelangten  bitt  an  der  yle  nit  woU  statt  moegen 
ireben .  wilh-ns  doch  anstont  und  zum  allerfürderlichsten  V.  Churf.  G. 
und  ire  aliwesende  mittcaiiitulare  darumb  zu  besoichenu;  da  bitten  V. 
C.  F.  G.  wir  unterthenigstes  fliss ,  dieselbig  V.  C.  F.  G.  wuUen  mit 
irem  gnedigen  sehriben  bieby  die  bemelte  unsern  berrn  des  doemcapittels 
gnediglich  daran  vermoegen  sich  inn  solich  bittlich  anlangender  fuegen 
und  guter  neigongen  erzeigen ,  damit  wir  und  sie  an  witherong  moegen 
bliben.  und  sich  V.  C.  F.  G.  darinnen  unss  allein  zufridden  und  woll- 
tai-th  gnediglich  erzeigenn,  dasselb  umb  V.  C.  F.  G.  die  der  allmechtig 
unss  allezit  zu  gepietten  laugweriger  gesontheit  sparen ,  wullen  wir  zu 
vertienen  allzit  untertheniglich  verhaft  syn  nnd  geflissenn 
Dat.  donnerstag  nach  dem  sontag  jubilate  anno  XXV. 

Bürgermeister,  scheffen  und  rait  der  statt  Trier. 


'o 


Die  artickell. 

Demnach  wir  erwürdigen,  würdigeun,  wolgebornen  und  edelen  herren 
des  hohen  doemcapittels  allhie  zu  Trier  uff  ire  bittlich  anlangen  umb 
schirm  und  hauthabong  &c.  von  einem  ersamen  rait  sambt  den  ersamen 
gescliicktenn  gemeiner  bürgerschafft  dieser  statt  Trier  in  gonstiger  ge- 
neigter anttwurt  erhaltenn  habenn ,  wiewol  by  gemeiner  bürgerschafit 
fast  und  vielfeltig  beschweronge  angezogen,  und  das  vormals  von  den 
geistlichen  zit  der  noit  hocli  und  troistliche  wortt;  aber  daruss  mit  der 
täte  der  statt  unss  dankberlichs  bisher  gefallenn  noch  gefolget  sy  &c. 
jedoch  verhoffende,  der  gemeiner  irer  l»ürgerscliafft  mächtig  zu  werdenn, 
das  ire  erwürden  wirdenn  und  gnaden  mit  iren  lyden,  haben  und  güteren 
&c.  von  der  ])ürgerschafft  fry  ungeletzt  allhie  enthalten  sullen  blieben, 
guter  Zuversicht,  dasselb  sulle  auch  mit  der  täte  herwidderumb  dank- 
berlich  erkant  werden  &c.  und  so  nu  ire  Erw.,  Vi.  und  G.  dasselbig 
also  ZU  hohem  dank  angenommen,  auch  sich  gonstiger  neigongen  erzeigt, 
und  erbetten  habenn,  bitt  ein  ersamer  rait  sambt  den  erbaren  geschickten 
vorg.  dienstlichs  fliss,  ire  Erwd. ,  W.  und  Gnaden  wollen  in  erwegonge 
dieser  statt  und  irer  noitturff't  sambt  andern  dienstlichen  mit  gonstigera 
geneigtem  gemuete  guttwillig  zu  nachfolgende  stück  willigen  und  sich 
«larinn  ergeben n .  damit  diese  statt  vor  frembder  gewalt  desto  besser 
gehandthabt  und  in  wesen  moege  bleibenn. 

1.  Zum   ersten,     diwile  das    höchste   inkommen   dieser   statt    am 


81 

wyne  geleggen,  das  ire  Erwd.,  W.  und  (Inaden  dasjhenig,  was 
an  wynen  vonn  ultcrrf  zu  der  docinkirc-lieiiu  uit  tundiiet  nudi 
gehoerig ,  soliclis  buyssen  der  statt  vvulleu  laissen ,  und  was  au 
wynen  von  alters  darzu  gelioerig,  so  dasselbe  verschenkt  oder 
sust  verüssert ,  dass  davon  dergleitlitMi  von  verkaiitlU'U  Iriiditeu 
der  statt  zu  irer  underhaltonge  glich  wie  dif  ijürger  gebben 
und  folgen  laissen. 

2.  Iteui  am  andern,  dass  ire  Erwd.,  W.  und  (inadeu  wullen  ire 
frucht  bei  der  statt  laissen  malen,  soll  man  sich  gegen  sie 
glich  den  bürgern  und  gütig  halten. 

3.  Item  am  drittenn,  diwile  das  sestergelt  *)  durch  gemeine  bürger- 
schati't^  so  den  wyne  mit  maissen,  und  am  zapften  nemen,  ane 
des  verkaull'ers  hoche  beschwerouge  geben  und  bezalen,  dass  ir 
Erwd.,  W.  und  Gnaden  ire  anteil  und  gerechticheit  am  selbigenn 
sestergelt  der  statt  zum  buwe  vvullenn  laissen  zusteen  und 
werden  n. 

4.  Item  am  vierten,  wand  by  gemeiner  bürgerschatt't  eins  iglichen 
haudtwerks  lüte  wol  zu  bekommen,  dass  ire  Erwd.,  W.  und 
(Jnaden  kein  eyn  solich  huissgesinde  an  sich  dringenu  wullen, 
daruf  die  stat  an  bürgern,  und  die  burger  au  iren  hantwerk 
und  uarongen  schmelerongen  und   beschwornisse  nemen  moegen. 

5.  Item  am  fünften,  dass  zu  mehronge  der  früntschaftt  ire  Erw., 
W.  und  (J.  einem  ersamen  rait  eyuen  von  den  schlüsselen  über 
die  haubtstücke  des  wirdigen  lieilthumbs  und  den  tlritten  teil 
des  oppers  unff  anderer  gefelle  in  den  lieiligtliumbs  fortten  zu 
besseroug  der  statt  gefulgenn  und  zustelleun  wollen.  **) 

6.  Item  zum  sechsten,  dess  ire  Erwd.,  W.  und  G.  wollen  verfügen 
und  verschaften,  was  uit  vom  adell  mul  canonichen  der  hohen 
kirchenn  sust  von  geistlichenn  by  derselben  kircheu  beeticiert, 
gesesseun ,  das  dieselbe  gemeiner  l}ürgerschaft"t  ire  bürde  mit 
luedeu,  wachen  und  andern  bürgerlichen  pflichten  helfen  dragen. 

71. 

Das  doemcapittel  halt  zu  dem  Ertzbischofen  vuun  Trier  geschickt 
rats  und  sy  by  altem  herkommen  und  herbrachten  friiieitten  und  Privi- 
legien zu  hanthabenu  begert. 

Bern    Ucliwürdig^den  förstenn     und    hnrn    hcrn,    Blchardenn ,    nfc- 
bischofen  zu  Trier  und  chiirfürstc,  unserm  yncdigsku  hnvu. 
Hochwürdigster  churfürst,  gnedigster  herr,  euwern  C.  F.  G.  syen 

*■)  Das  ,sestergeia'  war  eine  Acciseabgabc  von  ücr  vi.Mten  Maass  Weine.«!.  D.H. 

♦*)  Vgl.  die  Anmerkung  zu  S.  84. 

6 


82 

zuvor  unser  innigs  srebeth  und  nndertenig  dienst;  gnediofster  beir.  es 
lial>fn  ein  ei"sainer  rait  sambt  einer  ersainen  büii^^erschartt  der  s'att  Trier 
verlidden  dieustai^e.  was  sie  von  der  i^eistlicbeit  bescliwerongen  liabenn, 
schriftlich  uns  überu^eben.  nadideni  dieselbii^enn  oenieynen  rechten,  uft- 
irericht4.Mi  verdregen,  Privilegien  und  herkoniinendeni  gebraucii  zugegen, 
daruÖ"  sunder  E.  C.  F.  U.  und  andere  unsere  niittcaiiitular  herrn ,  die 
uit  gegenwertig  gewesen .  unss  /.u  antwurtten  nit  liat  wollen  zymmen. 
derhalb  den  erwürdig  und  edelen  berrn  (,'hrisloff  von  Ryneck .  doeni- 
custor  zu  E.  C  F.  G.  vorgemelter  artickel  und  ires  unss  ferner  be- 
gegnet, anzuzeigen ,  abgefertigt  underteniglich  bittende ,  gemelteni  herrn 
Christoft"  gnediglich  geboere  und  glauben  gebenn,  der  ungezwi veiter  hoiffe- 
nongen,  E.  C.  F.  G.  werdenn  unss  nit  ferrer,  dan  bis  anbero.  dass  E. 
C.  F.  G.  sonder  groiss  besebwerusse  wol  thun  moegen,  nit  widder  drengen 
laissen  und  bv  berbrachter  frybeit  gnedlicben  handthaben  und  scbirnien ; 
dae  wollen  gegen  E.  C.  K.  G, ,  die  er  allmechtig  in  lang  werendciii  re- 
giment  gefriste,  wir  allzit  untertlieniglichen  verdienen. 

Dat.  um  sambstag  Gangolffi   anno  XVC  und  XXV.  *) 

Doniproebst  und  capittel'  des  doemes  zu  Trier. 

72. 

De)-  Ertzhischof  schriebt  der  statt  vonn  Trier  in  antivurtts  wisse. 

R(icbart). 

Ersamen  und  wissen ,  lieben  getreuwenn ,  wir  haben  boeren  lesen 
uwer  schriben  sambt  den  darinn  verübten  artickeln,  berüien  die  erwürde 
und  edelen,  unsere  liebe  andecbtigen  probst,  dechant  und  capittel  unserer 
doemkirchen  zu  Trier,  und  das  alles  sines  innhalts  verstanden ;  nachdem 
wir  nu  glaublich  bericht  werdenn ,  dass  in  andern  stettenu  ,  da  groisser 
uftVüre  gewest,  dann  (0 ottlob)  by  üch  derglichen  hohen  doemstiff't  ge- 
leggen, eyne  solich  anmuten  nit  beschehenn,  sunder  das  gonstlich  und 
früntlich  erlaissen,  syn  wir  der  Zuversicht,  ir  werdent  üch  denselben  ge- 
mees  haltenn ,  aber  wie  dem  wann  unss  von  demselben  doemcapittel, 
das  villicht  des  Sterbens  halber  zu  Trier  itzo  nit  by  einander  syn  magh, 
von  solicher  sachenn  wegenn  anlangen  würdet,  wollen  wir  sie  güttlicheu 
underweissen ,  sich  mit  üch  früntlich  und  nachperlich  zimlich  billiger 
und  beider  sits  leidlicher  und  derglicbenn  wegge  zu  vergliclitMi,  soliches 
wolten    wir   üch   üwer  getane   schriben   gnediger   meinongen  nit  bergen. 

Dat.  etc. 

Den  ersamen  und  wissenu,  lieben  getreuwen  bürgermoister,  schefFen 
und  rait  unser  statt  Trier. 


♦)  l.'i25. 


83 

H(ichart)  &c. 

\Vünli(,'('n ,  ('delcn ,  lichcmi,  aiHlcchtit^ciiii ,  \vii-  liahcii  iinss  in  ilf 
uss  he\ve<^eii(l(^ii  iii-sachcnn  iillhier  zu  unserem  hesnndernn  fiünte,  plalU- 
griiven  Lu(l\vi<,'enn ,  climfürsten ,  f^ethaen  inid  syner  lichflenn  unser  rey- 
sif^en  und  lucrfvulck  in  «^iiter  zall  zuj^eschickl.  und  bctinden  den  handell 
nunmehr  dermaiss  geschickt,  dass  wir  entlicli  verholVen,  dem  tyrannischen 
l)oerfen  turnemon  der  bauerschaft  suUe  innerthalb  kurt/.en  tagenn  be- 
gegenet  und  inen  alsolicher  widerstant  getliaen ,  damit  soliche  tyranny 
\nu\  Ikh'sc  liandelunge  ahfellig  und  ussgeruttet  werde,  demnach  ist  unser 
gndig  meynonge,  diwill  wir  den  handell  etwas  und  ein  gross  theil  ge- 
miltort  und  der  pauwerschafft  mit  der  that  nit  in  geringer  zaell  be- 
gegnet isi,  ir  wullenf  euch  gegen  den  unsern  zu  Trier  uir  ire  angegebene 
artickell  s(»nder  unser  wissenn  und  willen  nichts  begeben  oder  willigen, 
und  wes  eu(h  in  dem  der  itzigen  lautl"  nach  vorgetragen  bis  utt"  unser 
Zukunft  zum  besten  uft"halten,  verlengen,  dan  wir  wollen  allhie  der  bau- 
werschafi  mit  solichem  ernst  begegnen,  dass  wir  in  tröstlicher  hoffnuug 
sein ,  die  geschwinde  empörung  sollen  in  kleiner  zeit  in  Unwesen  und 
verdruckong  gestilt  werdenn,  wolten  wir  euch  gnediger  meynonge  nit 
verhalten. 

Dat.  Heidelberg,  tVütags  nach  cantate,  anno  XXV. 

Proposito,  *)  decano  et  capitulo  Treveren  sc. 

74. 

Des   dhumbcapittels  ^u  Trier   herkMong  up  der  von  Trier  übergeben 

artickell. 

Hochwurdigster  churfürst,  gnedigster  herr!  uff  die  artickell,  so  ein 
ersamer  rait  der  statt  Trier  in  abwesen  E.  C  F.  G.  an  ein  wirdigdoem- 
cafdtiell  zu  Trier  anzunemen  und  zu  verwilligen  begert  haben,  so  vill 
inuegliek  mit  fuegen  und  glimpt  antwurt  zu  geben  bis  zu  glückseliger 
W(drarth  und  ankunft  E.  C  E.  G.,  auch  anderer  unser  mitcapitular  herrn 
se,  und  unss  vor  unrait  zu  vcihoeten  understandenn  zu  erlengereu,  wel- 
ches wir  beschwerlich  liy  inen  haben  moegen  erhalten ,  doch  uffs  letzt.« 
zu  antwurtt  gegeben,  dass  wir  in  abwesenn  E.  C.  F.  G.,  auch  un>ers 
doera;;;  Hants  und  anderer  mitcapitularherrn  beschliesslich  uff  die  artickell 
nit  antwurten  moechten ,  und  daiumb  begert,  damit  bis  solich  znkunfft 
beruhen,  wes  alsdann  durch  E.  C.  F.  G.  vor  billig  erachtet  wurde,  wulton 
wir  unss  der  gebuer  hoeren  und  vernemen  laissen,  welichs  von  inen 
also  angenomen  wurden  mit  der  angeheffter  beger,  dass  alsdann  fürder- 
lich  darinn  gehandelt  würde. 

Unnd  erstlich  belangen  die  artickel  obg.,    wie  E.  C.  F.  »J.   hiebei 

*)  Üo  die  Hschr.,  für  Praeposito. 


'S 


84 

anzeig'en,  sagen  wir.  dass  dieselbigeii  den  gemeinen  rechtenn,  anch  den 
alden  verdregenn  zusehen  inen  und  unss  iiftgericht.  gants  zuwider  sein, 
darzu  allen  fürsteiin  und  l.errn  aueh  des  adellskindern ,  so  itzt  da  sein 
und  nachmals  kommen  werdeu,  unliedlich  und  nachteylich. 

Und  besonderlich  l)etretten  das  sestergelt,  geben  E.  C.  F.  G.  wir 
diesen  berioht,  dass  solichs  E.  C.  F.  d.  und  stiffts  eigenthumb  und 
unser  pfandt  ist,  aber  durch  den  rait  mirklich  verkürtzt  und  verschmelert 
wirdet,  wie  E.  C.  F.  G.  des  guit  wissens  treigt  mit  underteniger  bithe, 
solichs  durch  E.  C.  F.  G.  uft"  billig  und  gebürlich  wege  gestellt  werde. 

Der  Schlüssel  zum  heiligthum  betreften.  da  geben  E.  C.  F.  G.  wir 
zu  erkennen,  dass  ein  gemeine  lantschaft  derhalben  ein  vertrag  uffge- 
richt,  den  ein  statt  Trier  mit  verbi'ieöt  und  versiegelt  hait,  dass  sie 
sich  des  hinfüro  nimmer  undorziehenn  sullenn.  *) 

Und  nachdem  E.  C.  F.  G.  wieder  ire  widerwertig  (Gott  habe 
lob)  sigh  und  victori  erlangt  und  andern  geistlichen,  so  verjagt  und 
unterdrückt  werden ,  •  zu  dem  irem  verhelften ,  beschirmet  und  restituirt 
hait.  sein  wir  der  gentzlichen  verhoft'enung ,  dieselbig  E.  C.  F.  G.  sullc 
unss  nit  minder  gnaden,  troists  und  schirms  erzeigen  und  bewysen. 

Und  damit  E.  C.  F.  G.  desto  gründlicher  berichtong  entpfahe 
unsers  anligens.  wollen  wir  derselben  undertheniger  meinongen  nit  ver- 
halten. 

Das  ein  wirdig  doemcapittell  und  ander  geistlichenn ,  wann  se  ire 
wyn  und  kornn  ussverkcuffenn  oder  irenn  armen  lüdenn  zu  irer  noit- 
turfft  verhelfeu  wollen,  können  se  sonder  beschwernuss  solichs  nit  uss- 
briugen,  welchs  dem  vertrag  zuwieder. 

Darzu,  wann  ein  geistlicher  mit  drm  rait  oder  bürger  ichts  zu 
schaffen  hdit  und  nit  ires  gefallens  thun  ^\ill,  muess  er  über  alle  recht 
und  Idllicheit  erbietcns  an  seiner  nottürft'tiger  jiromanden  (!)  und  anders 
geplant  werdenn. 

Dergleichen  veniioege  uffgerichter  vertrege,  dass  aller  adell  und 
andere  ire  vetterlich  gueter   buissenn   der  statt  gelegen  nnd  schynen  in 


•)  Venniitlilieh  ist  iiici-  der  Vertrag  vom  .!.  1428  (,(lcs  nesten  dinstag  na 
dem  Sonntag  Oculi  mei'l  gemeint,  welchen  ich  im  Jahresbericht  der  '  .  ^.ilsch.  f. 
nützl.  Forschungen,  Trier  1867,  S.  57,  und  im  Anhang  zu  meinen  Beiträgen  zur 
Trierschen  Archäol.  u.  Geschichte'  (Trier  1868),  I,  178  f.  veröffentlicht  habe.  In 
demKelben  lieisst  es :  ,bO  erkennen  wir  scheff'enmeister  und  rait  obgenannt ,  daz  wir 
geldibt  und  versjirochen  hau  und  in  crafi't  disz  briefis  geloben  and  versjjrechen,  daz 
wir  noch  unsere  nakomen  sulien  node  entwillen  uns  aucii  an  dem  selbe  heiltmn 
ninuner  mer  keins  roichten  vermessen,  noch  enhain  andre  kein  recht  darzu.  dann 
die  obf-ntrenannt  berren  (altz  cajiittels  in  dem  Dome)  rauege  und  sollen  dasselb  iieil- 
tum  hantbaben.  verwaren,  verbuden  unde  regieren'  u.  s.  w.  Das  .beiltnmb'  ist  ohne 
zweifei  der  h.  14ock,  der  1512  unter  Kicliard  v.  Greitlenclau  feierlich  ausgestellt  wor- 
den war. 


85 

die  staii  v.w  ircr  imitiiirlVi  iiml  iml/    intiiiTiiii    iiiornro,  uinlet  imss  iiucli 
geweygert. 

Ob  aiR'li  ein  prelaL  siuist  eyn  oredriiiick  iii/iifinMvn  ii.-Uc,  winlcL 
iinss  auch  by  diesem  reginieiit  geweygoii.  dass  dan  by  /ittcii  Krt/.biscbnfs 
Jacobs  loblicher  gedeclitmiss  vergont  /u  wonh-ii  ch'rlicli  vertragen  und 
abgeredt  ist;  haben  aiicli  die  geistliclien  etlidie  rentlie  und  /inns  ulV 
huysern  und  au(Jenin  utV  rinisch  gülden  verschrieben,  niagh  nuiu  nit  be- 
komen,  und  wann  man  schoene  urthel  und  recht  derhalb  erlangt,  wullon 
se  kein  execution  thun  lassen,  und  sich  die  bürger  darzu  nit  trauwcn 
und  auch  ungeschickten  wortten  hoeren  und  vernemen  lassen. 

Iss  auch  in  verlidenen  jalironii  \  erdragen,  dass  die  geistlicheit  vor 
Mathie  der  statt  zu  eren  nit  weyn  schenken  ein  anfzall  jar  lang  und 
nit  lenger  wehren  sult,,  wie  wir  das  clerlich  brieff  und  siegell  von  inenn 
befestigt,  inhabenn ;  wie  wol  nu  solich  anzall  jarr  langess  nss  und  umb 
gewest,  so  understeet  jedoch  ein  erbar  rait  und  l)ürgprschatVt  die  geist- 
lichen mit  der  that  von  solichem  wyne  schanck  abzuhaltenn. 

Auch  welcher  uss  der  bürgerschafft  lehen  oder  dienst  von  einem 
prelatenn  oder  geistlichen  hait.  magh  dieser  zeit  iun  kheinen  erenn 
erforcht  oder  angenommen  werdenn.  Es  mocht  vielleiclit  durch  ein 
erbar  rait  vorgeben  werden,  dass  nichts  thotlichs,  oder  ungütlichs  gegen 
unss  die  geistlichen  gehandelt  sy  wordenn,  sagen  wir,  dass  wir  in  all 
solichem  irem  anfordernn  mit  nichten  gemirken  konten,  das  es  ein  frünt- 
lich  oder  güttlich  ansinnen,  sonder  dem  ernst  und  unguttlichera  tiir- 
nemen  unser«  erachtens  allergemest  geweest  sy,  in  ansehung  und  erlin- 
dong  ettwas  ungeneigten  willens,  der  by  villenn  ge^^en  E.  C.  F.  G.  und 
unss  allenn  geistlichenn  uffentUch  erleydt  und   nssgeschollen  ist. 

Diwill  unss  und  derselbig  und  ander  uifgericlit  vertrege  (wie  vor- 
genielt)  und  nach  menschlichen  glauben  genugsam  befestigt,  nit  ge- 
haltenn  und  dargegen  mit  der  that  zu  luunUden  understandenn  wirdei, 
wissen  wir  niemants  anzurufen,  dann  K.  C.  F.  (1,  dieselbig  untertiienigs 
demütigs  vliess  bittende,  E.  C.  F.  G.  wulle  unss  by  gemeynen  rechten, 
obgemelten  uffgerichtenn  vertregen,  und  alsdeni  bruych  und  iierkonien 
gnediglichen ,  handthabenn  und  schirmenn.  soliciis  umb  E.  C.  F.  G. 
undertheniglich  zu  verthienen,  wollen  wir  allezeit  willig  und  bereit  ge- 
spurt  und  erfunden  werdenn. 


75. 

Wie  Ertzhischoff  Bichard  211  Trier  ircr  ohr/    iirticlclJ  Inilhcr  mit  imn 
hait  rcddcn  laissenn  zu  I'falfzcll. 

Marie  iiiayue. 
Der   hochwürdigst  churlürst.    mein    gnedigster   herr,    hait  euwrer 


86 

antraj,'en,  bitlie  imd  brp'reiin  gehoert,  .sich  'laraiilV  bt-dacht  und  befielt 
mir  riR-li  diese  mevnong  anzuzeigen. 

Dass  dem  rait  und  der  gemein  der  statt  Trier  wol  bewust,  mit 
was  gnaden  sein  churl".  Gnaden  in  zeit  derselbigen  regierong  sy  geliebt 
und  gemeint  und  also  dass  seiner  cliurf.  G.  gemuet  zu  allen  zeitenn 
gewest,  der  statt  als  vill  möglich  zu  verhelften  zu  gutter  policey  ewigem 
gedyhen  und  uftkommen,  damit  alle  inwoener  der  statt  Trier  by  sinen 
(.hurti.  Gnaden  als  by  irem  rechten  landtst'ürstenn  in  eren  gedyhen  und 
(in  ?)  reichthumb  nit  allein  woenen  und  bleiben  moechten,  sondern  auch 
in  kriegen,  uttVürer  und  anliegenden  beschwerougen  sein  churfl.  Gnaden 
als  der  fürst  die  statt  Trier  die  meiste  und  obrist  unter  den  statten  des 
stifl'ts  gnediglich  und  wolle  (wie  billich)  leup  und  guet  zu.samen  zu  setzen, 
das  dan  au  seine  churturstlichen  (inaden ,  wie  erwonnen ,  des  sich  sein 
chuiH.  gnaden  an  euch,  wie  ir  da  sehet,  erfordert  und  gezogen  will 
iiaben :  dann  euch  ist  wissent,  wie  gnediglich  und  mit  was  treuwen  sein 
churtl.  G.  utt"  allen  reichstagen,  und  wo  es  vonnöten  gewest,  gegen  der 
von  Trier  viaudt  und  wiederwertigen  gehandelt,  daran  khein  gelt,  und 
was  in  seiner  Gnaden  vermugen  gespart,  wes  auch  sein  churfl.  Gnaden 
in  der  zeit,  alss  Johan  Hilgin  euwer  sonderlicher  abgesagter  fiandt,  mit 
Frantzen  von  Sickingen  die  statt  Trier  überzogen  und  belegert  gethaen, 
darf  by  den  getreuwen  underdanen  kein  erinnerong;  dan  der  ist  unver- 
gessen, wie  sein  churfl,  gnaden  zu  den  zelten  seiner  gnaden  eigenen  leup 
nit  gespart,  die  statt  Trier  nit  wollen  verlassen,  sonder  leup,  lebenn, 
gedyhen  und  verderben  gnediglichen  vor  sie  gesatzt,  in  der  hoft'enung 
uinl  gnediger  Zuversicht,  das  solichs  zu  ewigen  zelten  bedacht  sult  wer- 
denn,  und  dass  sein  churfl.  Gnaden  in  allenn  wiederwertigen  handelen  und 
beschwerougen  zu  der  statt  Trier  vor   andern    sich  zu  vertroisten  hette, 

Darentgegcn  ist  seiner  churfl  Gnaden  in  diesem  jar  begegnet,  dass 
t'Ulichen  und  vill  in  der  statt  Trier  seine  churtl.  Gnaden  eigene  person 
vergessen,  eyde,  glübde  und  pflicht  mit  erdichten  wortten  verechtlich, 
seine  churfl.  (Jnaden  also  teglich  mit  zuname,  schmehe  und  nachreden, 
welcher  dan  noch  uff  diesen  tage  kheiner  sein  gepürlich  straif  darvon 
emitfangen,  darauss  woll  abzunemen  ist.  wer  daran  ein  gefallens  halt 
oder  nit. 

Zum  ajKlern  in  was  gestalt  und  welcher  manir  ein  rathe  und  ge- 
nu'iu  der  statt  Trier  (^ttliche  beschwerdeartickell  by  dem  hohe  capittell, 
sy  und  itlle  geistlichenii  in  der  statt  Trier  belangendende  gesuicht,  ist 
uftV'nnbar  und  am  tage  daruft'  so  \ill  MMinerkt  ist  worden,  woe  Gott 
der  allmechtig  siegk  und  gnade  dermassen  den  churf.  und  fürsten  nit 
gegeben,  wes  gemuets  und  willens  sie  gegen  sein  churfl.  Gnaden  der- 
selbigen thumbcapittel  inid  alle  geistlichen  gewehst. 

Nu  dregt  mein  gnedigster  herr  khein  zweivel,  dass  mit  warheit 
niemants  darthun  und  sagen  mage,  dass  sein  churfl.  Gnaden  euch  anders 


87 

gepaclit  und  fi^ehalton  hal)n  zu  allpii  /.citou.  (l:iii  ;{]<  fiiuMii  fniniuu-ii 
churfürsten  gezinibt,  auch  uirhr  dan  sointT  cliurll.  (juatlon  /iiiilich  },'«•- 
weseii. 

Aber  mit,  was  widerwillenn  die  von  Trier  solicb  def,Mieh  ver- 
thient,  und  was  sie  darinnen  vergessenn,  auch  gern  getbaen  bettt-n,  woe 
die  scb}  be  anders  gelaufen,  das  stebet  bey  erbaren  lewten  in  holieni  be- 
denkenn  und  betracbtung,  darumb  sein  cburH.  (Jnaden  euch  nyninieher, 
so  lang  die  in  solicber  bandtlong,  staen,  mit  der  gnaden,  wie  vormails 
geneigt  sein  khan  oder  mage.  Es  bait  aber  gestern  das  bochwürdige 
tbumbcapittell  by  synen  cburfl.  Gnaden  angesucht  und  gebetten ,  den 
begerten  artickelen  ire  entschafft  zu  geben  uff  der  bitli  und  uff  das  ir 
euch  in  nichts  zu  beclagen  habet,  so  gibt  sein  cburfl.  Gnaden  allen 
euwern  angestalten  artickulen,  auch  begerten  diesen  nacli folgenden  ent- 
scheidt  und  bescheit. 

Als  nemlich,  es  sein  zusehen  dem  holie  capittel  und  eiiifiii  rait 
und  der  gemeinde  der  statt  Trier  \or  Zeiten  einigong  und  verdreg  uff- 
gericht,  die  von  beiden  parthien  versigelt,  bewilligt  und  angenomen, 
welche  clerliih  mitbringen,  wie  man  sich  in  den  übergegebenen  artickelen 
halten  sulle ,  und  über  welche  artickell  khein  verdreg  insonderheit  vor- 
handen, der  geben  die  gemein  geschrieben  recht,  form,  mass  und  ge- 
stalt,  wie  man  sich  darinn  haltenn  und  haben  soll,  dass  sulich  verdreg, 
siegell  und  brief,  auch  das  gemein  geschrieben  recht  in  allen  artickelen 
die  uff  dismal  vorhanden  oder  zukünftig  angegeben  wordenn,  von  dem 
tbumbcapittell,  dem  rate  und  der  gemeinde  von  Trier  gehalten  werden, 
ist  seiner  cburfl  Gnaden  ernstlich  meinong'und  bevele,  und  so  das  tliumb- 
capittell  und  andere  geistlichenn  darwieder  handlenn,  will  sein  cluirfl. 
Gnaden  die  mit  gepürlicher  straf  nit  underlassen. 

Dergleichen  wo  rathe  und  gemeinde  die  alten  verdreg  gegeben, 
siegell  und  brieff,  auch  das  gemein  recht  wolten  vergessen  und  nit  hal- 
tenn, auch  nit  allein  die  herrnn  uff  dem  tbumbcapittell,  sonder  auch  alle 
andere  geistlichen  by  iren  alten  herbrachten  herlicbkeiten ,  nutzong  und 
fryheit  nit  pleiben  laissen. 

Auch  diejhenige,  welche  mit  wortenn  gegen  sein  cburfl.  Gnaden  der- 
massen,  wie  gehoert,  gehandelet,  nit  strafen,  alsdann  wirdet  sein  cburfl. 
Gnaden  verursacht,  mit  seiner  Gnaden  herrn  und  fründenn,  dargegen  zu 
trachtenn,  dermass,  dass  es  der  statt  von  Trier  zu  schwer  und  hart 
fallen  würde,  welichs  seine  gnade  vill  lieber,  so  des  khein  ursach  ge- 
gebenn  umbgeeu  wult. 


88 

76. 

Wir  rrnui  Bojijntrf  Htid    Wi'sell  f/efichriehenn   ist. 

Ricliart. 

Lieben  getreuen ,  ir  dragt  Wissens ,  dass  wir  in  der  wochenn  nach 
jubilate  ungeverlicli  h\  luh  gewest  und  uff  euwer  begirde  einen  verdrag 
und  verschribonee ,  unss  unser  geistlichenn  und  andere  belangen  wither 
iiffrüre  zu  veimeyden.  uffgericht  und  gegebenn;  darnach  syn  wir  unsern 
herrn  und  fründen.  wie  wir  schuldig  und  pflichtig  gewest.  zugezogen, 
unss  mit  denselbigen  zu  den  stendenn  des  bondes  zu  Schwaben  gefügt, 
der  meynongen.  die  ungehorsam  uffririgc  bawerschaft  sy  eine  zu  lang 
Widder  Gott  der  ober-  und  aller  erbarkeit  entgegen  gehandelt,  helfen  zu 
Htraiffen,  als  dan  duich  gnade  des  allmechtigen  beschehen  ist,  und  von 
tat^en  zu  ta^en  unser  herrn  und  fründe  samt  dem  bondt  und  wir  gegen 
den  ungehorsamen  in  ferrer  straiff  und  Übung  synn  in  solicher  hande- 
longen  hait,  sich  zugetragen,  dass  unser  herr  und  fründ  die  stende  des 
bundts  und  wir  unss  vereiniget  und  verdragenn,  der  Christenheit  und 
kays.  Majestät  zu  erenn.  auch  handhabong  fridens  und  rechtens,  damit 
ein  iglicher,  wes  standts  oder  weesens  der  sy,  by  sinnen  alten  gerechtig- 
keiten,  herbrachter  fryheit  und  nutzongen  bliben  moegen,  dass  alle  ver- 
drege  in  diesen  uffrürigen  zitten  uffgerichtet  und  gegeben,  tode  nichtig 
und  gants  abe  syn  sullenn,  und  also  widerumb  herusser  gegebenn  wer- 
den suUenn,  darzu  alle  dieihenige,  die  oder  weliche  in  dieser  uffrüre 
solichs  gefurdert,  an  lybe  und  guete  hoch  und  schwerlich  gestraift  wer- 
den sullenn;  darumb  ist  an  euch  unss  gnediger  rait  und  warnong,  das 
ire  angesicht  dieses  brieves  unss  die  verschriebong,  so  wiv  euch  jüngst 
und  in  dieser  uffrüre  gegebenn,  in  unser  aller  feltlegger,  woe  ire  das 
wissent,  zuschickendt  und  heruss  gebendt,  alsdann  wullen  wir  als  gne- 
diger landtfürste  unss  mit  höchstem  fliss  understain  gegen  unsernn 
herrn  und  fründeun  und  des  bouts  stende  zu  verbitten,  dass  ire  der 
schwerer  straiÖe,  wie  obg.  morgend  gnediglichen  erlaissenn  werdenn; 
das  haben  wir  euch  nit  wollenn  verhalteun,  abermals  gnediglichen  euch 
raten  und  warnen,  dass  ir  dis  in  keine  verachtonge  oder  uffhaltonge 
stellet ;  dann  woe  solichs  geschehe,  mocht  es  dazu  kommen,  ob  wir  euch 
ferrer  verbitten  w  ulten,  das  dann  solichs  kein  statt  haben  würde,  welchs 
w  ir  ueh  zu  gnaden  ungern  hoercnn  und  vernemen  wullten, 

Datum  iji  uuserm  feltlegger  vor  Petersheim  montags  nach  Johaimis 
Baptiste  anno  XXV. 

Bopart,  Wesell. 

77. 
Der  vmi  Bopart  gegebene  anthvnrt  uff  das  Trierisch  schrihen. 
Huchwürdigster  churfürst,  gnedigster  herr,  H  C.  F.  Ö.  syen  zuvor 


89 

unser  iinterdenio^e  und  willif,^,'  dionste.  G.  ][.  .Muvr^r  cliurfl.  (i.  liaheiin 
unss  thim  scliiibeu,  bolannoudoii  vertnij,',  so  E.  C.  V.  (i.  hie  zusehen 
der  geistlichkeit  und  bürgerschallt  iinVoricht,  denselben  K.  C.  V.  G.  in 
feltleg-ger  zu  scliickeun.  alsdann  wollen  E.  C.  F.  0.  darane  syn  und  ver- 
bitten, die  strairt"  gnediglicheu  nachzulaissen;  witliers  inhalts  haben  wir 
uiidortenig  necliten  si)ade  entfangen  und  gelesen.  0.  Imrr  nnd  fürst 
alsulich  gebrechenn  syn  auch  hievor  zu  mehernialcn  und  don  niertM-teil 
utf  des  Stifts  lantagen  geclagt,  syn  auch  snnder  allo  utVleufl"te,  uHVüre 
oder  tatliche  liandelonge  hie  von  der  gemeine  ane  unss  als  ire  vorgeng 
angedragen  mit  tiissigei-  bethe,  dass  vortan  samt  inen  an  E.  (\  F.  G. 
als  unsere  und  yren  G.  lautfürsten  und  licrni  bittlieh  gelangen  zw  laissen, 
und  was  alsdan  E.  C.  F.  G.  inen  zu  gnaden  darinnen  nachlaisscn  wulle, 
solichs  wullen  sie  zu  groissem  undertenigem  dank  annemen ,  wither  nit 
zu  Itegeren  und  soliches  mit  irem  lib  und  gut  getreuwelich  umb  E.  C. 
F.  G.  zu  verthienen,  als  auch  solichs  von  inen,  als  den  angebern  und 
unss  an  euwer  churfi.  G.  und  nit  anders  gelangt,  undertenig  begert  und 
gebettenn,  wie  E.  0.  F.  G.  des  alles  gnedigs  wissens  dragen;  derhalben 
verhftttenn  gegen  E.  C.  F.  G.  den  leblichen  bondt,  auch  alle  ober-  und 
erbarkeit  nit  verbrochen  7A\  habenn ;  so  aber  E.  C.  F.  G.  des  in  diesen 
leuften  beschwernisse  drageun,  haben  wir  als  gehorsame  undertanen 
diesen  morgen  die  gemein  versamlt.  inen  E.  C.  F.  G.  bevelch  ernstlich 
vorgehaltenu,  die  anttwurt  gebenn :  sie  haben  ire  beschwernis  hievor  zu 
uwern  C.  F.  G.  gnedig  ab  oder  zu  thun  gestalt;  wes  V.  C.  F.  G.  noch 
zur  zitt  darinn  nit  gefallenn  wulle,  stellten  sie  alles  zu  E,  C.  F.  G., 
der  undertenigen  verdröstungen  E.  C.  F.  G.  werden  solichs  in  gnaden 
nochmals  bedenkenn,  des  wir  dau  unser  teils  auch  gants  willig  darumb 
schickenn  E.  C.  F.  G.  wir  solichen  zugelaissen  verdragh  hiemit  zu,  dan 
wir  ye  keinsw^egs  gemeint,  E.  C.  F.  G.  die  wir  bisher.o  in  allewege 
einen  g.  herrn  befondenn,  zu  einicher  Ungnaden  zu  beweggenn :  soll  sich 
auch  immer  anders  befindenn ,  dann  das  by  E.  ('.  F.  G.  wir  getan 
haben  und  noch  thun  wollenn  ,  als  frommen  getreuwen  undertanen  wol 
zimbt  und  gebuert,  und  wässe  Grott  uss  gantzem  getreuwen  hertzenn, 
der  underthenio-  dienstlichen  bitt  unss  nit  wither  beschweren  laissenn. 
sondern  unser  g.  fürst  und  herr  synn  und  blibenn  sich  nyemant  gegen 
unss  in  ungnad  bewegen  laissen ;  des  wollen  wir  aller  gebür  in  alh-r 
gehorsamb  getreuwlichen  verthienen  gegen  E.  C.  F.  G.  die  Gott  frelich 
in  hohem  regt  gefrist  unss  zu  gebietenn. 

Dat.  mittwochs  nach  Johannis  Baptist,  anno  XXV. 

rat  zu  Bo])art. 

An  ertzbischofen  zu  Trier. 


90 

78. 
L'nnhurger  arficl'ell. 

Die  gemeinde  zu  Limburg  liait  dem  raite  daselbst  die  naclifolgende 
artickell  angeben  welcber  rait  solich  artickel  annemen  und  versieglen 
muesseu. 

Zom  ersten  begert  und  will  die  gemeinde,  dass  vortliin  ein 
rentmeister  glich  gekorenn  werdenn  soll ,  und  dass  derselbig 
allewege  uft"  einen  benanten  tage  in  bysyn  der  gemeiner,  so  des 
jares  zu  rait  gaen  und  der  XIII.  rechenschaft  tlmn  sollenn. 
2)  Zorn  andern  will  und  begert  die  gemein,  dass  fürtter  die  zwene 
gemeiner  bv  aller  verlegong  oder  satzouge,  es  sy  zolle,  zinse, 
müttgelt,  und  stdl  der  gemeiner  einer  die  wynezyse  helfen 
setzeun,  derglichen  sollenn  auch  die  zwene  gemeiner  und  die 
XIII  by  aller  rechenschatft ,  es  sy  der  statt  sache ,  des  spitals 
oder  brückenn  inkommens  und  dergliclienn. 

3)  Zom  dritten  so  begert  die  gemein ,  sowie  gemein  pletze  ver- 
ussert  oder  verluwen  syndt,  wollen  wir,  dass  ein  erbar  rait  in 
bysyn  der  XIII  zu  besichtigenn  und  zu  verdragenn  und  fürtter 
nit  mehe  zu  geschehenn.  solich  gemeine  platze  zu  verusseren. 

4)  Zom  vierten  betreÖ'en  diej heuen,  so  in  zimlioher  narong  sitzenn 
und  nit  hanttirong  triben  .  lesset  die  gemein  an  einen  erbaren 
rat  nnd  die  XIII  Inhalt  des  entscheidts. 

5)  Zom  fonflften  wollen  wir  mit  dem  kalk,  so  itzo  gebi-annt  ist, 
und  hernachmals  gebrannt  werden  moechte,  dass  ein  erbar  rait 
einen  vom  rat  darzu  gebenn  sullenn.  und  die  XIII  einen  uss 
inenn  oder  uss  der  gemein  auch  geben  sollen,  und  dieselbigen 
syn  sullenn  und  blil)enn ,  solich  rechenschaft  auch  geschehenn 
sollenn  in  bysyn  der  XIII,  wie  obsteet. 

G)  Zu  dem  VI  will  die  gemeine,  ob  ein  bürger  zu  buwen  not  bette 
oder  einem  buwe  zu  helfen,  von  noeten  were,  soll  ime  ver- 
gönnt werdenn ,  sonder  kauften  nach  gelegenheit  der  sachenn 
und  besichtigong  eines  e(rbarn)  r(aits)  und  der  XIII. 

7)  Zu  dem  VII  wollen  wir,  welicher  bürger  einen  wageun  habe, 
der  im  gefuirt  habe,  es  syenn  steine,  erde,  here,  wyne  oder  der- 
glicbenn.  dass  wir  nicht  darvon  dürfenn  gebben ,  als  man  unss 
armen  vormals  gedrongen  halt  und  ander  frizeichenn  gebeun. 

8)  Zom  achten  wollen  wir  betretten ,  den  antast ,  welcher  bürger- 
licher straift'e  scbuldig  sy  .  dass  man  den  zu  verhör  kommen 
laisse,  kan  er  sich  dan  nit  verantworten,  soll  man  bürgen  von 
ime  nemen ,  wan  er  sie  haben  kann ,  ussgescheiden  peinlich 
sachenn,  als  diep  und  bosswichter. 

9)  Z(jni  neunten  wollen  wir,  dass  brot  und  fleisch  alle  monat  ein- 


91 

mmA  (.flor  zwei  bosichtiijt  wonhn  soll,  <]ou  bwkoi-pn  o'm  stacleii 
/.ii  j^ebbeim  und  dass  die  iiietzlfr  kaiifinaniis  gute  feyle  suIlen 
luihciin,  damit  dorn  armen  als  wol  etwas  j^iietes  als  dem  richeiin 
iniib  syn  gelt  werden  moege,  ist  unser  m.'inong  der  rat  flissig 
darinn  zu  synn,  also  zu  lialtenn. 

10)  Zum  zebnten  wollen  wir,  das  kein  bürger  gerügt  sulle  werdenn. 
er  sy  vor,  zu  verhoer  kommen  und  zu  Verantwortung. 

11)  Zom  eilften  wollen  wir,  dass  vortter  mehr  vatter  und  soone. 
zwen  gebrüder,  schwiger  und  eidenn,  oder  dergleichen  nit  mehr 
zu  rait  gekoren  sollen  werdenn,  nach  lüte  des  entscheidts. 

12)  Zom  zwölften  wollen  wir  dass  ein  stattschriber  allhie  zu  Lim- 
burg syn  soene  gesatz  werde,  dass  er  die  bürger  nit  steige  und 
neme  solichenn  alten  lun,  wie  vor  büttel  und  herrn  für,  die 
auch  gut  schriber  gewest  synt. 

13)  Zom  dreizehnten  wollen  wir,  wie  auch  vormals  angezogenn  ist 
wordenn,  wie  ein  burger  mit  dem  anderun  an  dem  gericht  zu 
tedingen  hab  und  clag  und  anttwurt  geschehen  synn  und  zu 
rechte  gestallt  ist ,  dass  sie  nach  irem  besten  verstannt  wiss- 
thumb  thun,  und  nit  sprechenn,  dass  sie  mit  wysse  geneig  syen 
und  heischenn  den  parthienn  VI  goltgulden  und  erfaren  sich 
zu  Frankfort,  das  doch  V.  G.  H.  nit  angehoerig  ist  und  ir  unss 
noch  anttwurtt  hait  gegebenn  ufl"  diesen  articul ,  es  sy  nit  zu 
veranderen  usserhalb  V.  G.  H.,  vermeinen  wir  doch,  dass  V. 
G.  11.  uch  darumb  gesetzt  habenn,  das  ir  recht  sprechenn  sult 
innhalt  ewers  eides. 

14)  Zom  vierzehnten  wollen  wir  misst,  stette  und  profeyen  in  straissen 
oder  in  gassenn  zu  besichtigen  durch  e(rbarn)  r(ait)  mit  sambt 
den  XIII  nach  gelegenheit  gehandelt  werde. 

15)  Zom  fünfzehnten  ist  der  gemeinden  will  und  meynonge,  dass 
die  XlII  der  gemeinden  keinen  unkostenn  machen  oder  uflf- 
wenden ,  besonder  die  darzu  gekoren  werdenn ,  sullenn  allewege 
heyme  inn  irenn  huyssernn  gaen  essenn,  uff  dass  ein  E.  K.  nit 
wither  beschwert  werde. 

16)  Zom  sechzehnten  ist  unser  flissig  bitt  und  ernstliche  meynonge, 
dass  solich  oberzelte  artickel  nymande  insonderheit  verdechtlich 
beschehen  zugemessen  werdenn,  sonder  allein  mit  der  hilff  Got- 
tes uch,  und  unser  armen  gemeinden  zu  gutt  komen  macht, 
auch  nit  zu  gedenkenn ,  dass  mir  ein  E.  R.  nit  vor  unser  ver- 
gennet  walten  haltenn .  sondern  allein  wir  uch  dafür  halten 
wollen;  bitten  auch  ücli  üw^ern  vermessen  nach  ire  üch  hören 
hait  laissen  oft  gegen  die  gemeinde,  ir  habt  sie  zu  Limpurg 
inn  der  statt  sachenn  zu  setzen,  und  entsetzen,  und  niemants 
meher,    darumb   will    die   gemein  alle   vorgeschrieben  artickel 


99 

geendt  haben,  mit  vorl»ehaltunfr.  woe  etwas  withers  A'on  noeten 
würde  syii,  fürzubreiigen. 
Der   rat   zu  Limburg  liait   an    diesen   artickels   brieve  syn  siegoll 
gehangen,  dienstags  nach  dem  sontag  Exaudi  anno  1525. 

Ertzbischof  K.  zu  Trier  schribt   denen  von  Limburg  solichenn  ar- 
tickels  brieti",  dem  rate  austundt  widderumb  zu  liauden  zd  stellen  &c. 

79. 

E(ichart). 

Lieben  getruwenn .  die  euwern  synd  allhie  by  unss  gewesen,  und 
ire  verbong,  darum!»  ire  sie  abgefertigt,  haben  wir  vernommen,  diwil 
wir  dann  glaublich  bericht  wordenn,  wie  ir  von  der  gemeinden  in  diesen 
uffrürigen  leuffen  \on  dem  rait  einen  vertragsbriett",  wie  ire  wissens  halt, 
abgedrongen  habt,  und  damit  nit  wither  ironge  daruss  folgenn,  so  ist 
unser  gnedige  und  ernste  meynonge.  ir.  die  gemeinde,  Avullent,  bürger- 
meister  und  rat,  solichen  verdragsbrietf  von  stund  an  widderumb  zu 
handenn  stellenn  und  den  von  unwerd  syn  laisseu ,  dann  woe  etwas 
iroug  oder  besclnvernisse  zusehen  üch ,  dem  rait  und  gemeinden  weren 
die  wollen  wir  zu  unser  gelegenheit  hören  und  darin  .  was  billig  syn, 
und  ire  zulridden  moegent  werden  handelenn,  des  wollen  wir  unss  un- 
weigerlich zu  üch  gentzlich  versehenn. 

Dat.  in  unserm  legger  Kichtenberg  by  Wissenburg,  donerstag  Mar- 
garetha  anno  XXV, 

(An)  Bürgermeister,  rat  und  gemeinden  unser  statt  Limburg. 

80. 

Brutit>ichai zouy  im  dijt  Ments  anno  XXV  von  den  churfürsten  MeMis, 
Trier  und  F/altz  iveyen  bcschchcn  durch  Wolfen  von  Merle  goiant 
und  Friederichen  von  Fleckenstein  als  verordnet  hrandtmeister ,  auch 
inn    hjisein    anderer    der   reissigcr   und  fuessvolk   erivelten  bentmeister 

bi/st/ii  (jetedingt. 

Das  dorf  Newborn   usserhalb  AVertheim    ist  vor  leip  und  gut  und 
anders   usserhalb   eissenspiesse   und    fütterong   geschetzt   dinstages   nach 

trinitatis CC   fl. 

Bamberg  an  der  Tauber CC    , 

Brutzel  mit  Newbuch         L    , 

Faulbach-Breidenborn LXX    „ 

Dorf  Brotrel L    , 

Altbuch       X    , 

Retbach X    „ 

Manfelt       XXIIII    , 


93 

Kclbach       XL  II. 

Kolfolt XXX   , 

Schmachtciiburg \  1 1    . 

Heybacli L  , 

MiltcuberLC,    lUvstatt,    iMchciibüchcl .     llcbhl. 

Vers.stoill",  Polbadi,  ydiiobach      .     .     .     .  VIII    , 

Dhurn XI   , 

NevvkirchGii       XXITI   , 

Hiintten       XXX  „ 

Kichtelbach XX  , 

Ammerbach      . .'  VC  , 

Antmerhachcr  Zcnnt. 

Wii'deiibach,  Breidenbueh,  Oerenbach, 

Schneiberg,  Bugbornn,  Gintz, 

Zell,  Otterbach,  Rowendall, 

Oder-  utV  Zell,  Breideiibach,  Weidlich, 

Dilnbach,  Welckbach,  Sontz, 

Wattenbach,  Bichterluissen     .     .     .     .  Uli''    *)  tl 

Beychen,  Nowdori",  Beutschen, 

Bentschen,  Heybron,  Rodcntclden, 

Werde,  Sodenleiden,  Buch  LXXX  11. 

diiigoihcrycr  Zeiint. 

Drenfelt,  Erlenbach,  Elschafft,  Mochenart      .     .  IK'    ■"')  Ü. 

Ysicken I^XV  , 

Eyersen       III^'-  fl.  **)  (300) 

Fritages  nach  Trin'datis. 

Obernburg IH''     H-  (-'^OU) 

Groiös  Wallstatt MH^'  '»•  (-^OO) 

Cleyu  Wallitatt IH^'-  A-  ('^Od) 

Leider spach        ''  '  • 

Rucke Z;^  ^• 

Berolsshan,  Godersidorf,  Newsass   ....  XX  fl. 

Ober-  Under-  Haussenn        ''  ''• 

Rossbach  gebrennt,  dan  es  syn  böse  hüben. 


*)  400  fl. 

**)  200  fl. 

***)   Die   arabischen   Ziffern  setze    ich   zur   Vermeidung   von    Irrtlunnern    in 

Klammern  bei. 


D.  H. 


94 


NiodornbeifT       

('iroiss-klein-Honibacli 

Ostlieim        

Ascliaffenburij 

Pfliiwon  bamvni  im  Hachgaw        .... 

Wenigen  Unibstati 

Laiuleuberg         

Sessendal,  Newdorf,  Semechendal       .     .     . 
Obornbessenbach  am  Spessavt        .... 

Sultzpaeh 

Oftenlieim 

Seligenstatt 

Oberum .     . 

Roden       

Hosöbaeh 

IJaldbach 

Wenigen  Hossbach 

Syloif       

Johaunsberg       

Stockstatt      

Mosspacli 

Dolendal  unscliuldig. 

Sedenn      

Crausenbach       

Woldeshuif 

Bessenbach  an  der  Straissbrunnen      .     .     . 

Ebersspach 

Dorva 

Scliellkropfie 

lilankenbacii 

Erlebacb        .     . 

Somcrkall 

Vellkall •     .     .     .     . 

Küdsdorf        

hVinhartsfass .     . 

Kitlleiibornn 

Blaschufen,    JJunibLTg,  Wedslsspach .  Wal- 

mer.sdorf .     .     .     . 

ürummersspach  ...  .     .     .     . 

Dhiir  Morspach 

Heyerbrück  soll  brennen. 

Hannslang  und   Herbortt  zu  Kossbach    vor 

zwey  hüsser        


II  HC   fl.  (400) 

XX  fl. 

CXII  tt. 

XI  HC   il.  (laOO) 

CXXV  fl. 

CXXV.  fl. 

XX  fl. 

IIC   (200)  fl. 

LX  fl. 

C.L  XXXXVl  fl. 

CXX  fl. 

IXC   L  (950)  fl. 

XVI  fl- 

C  XXV  fl 

LX  fl. 

LV  fl. 

LITII  fl.' 

LV  fl. 

LXXXVIII  fl. 

IK",   (200)  fl. 

HC  (200)  fl. 

LX  fl. 

L'  fl. 

XIX  fl. 

XXIIII  fl. 

XVIII  tt. 

XXUH  fl. 

XVIH  fl. 

XII  fl. 

LXXVHI  fl. 

LVII  i\- 

LV  fl. 

LXX  fl. 

XXX  fl. 

C  fl. 

XXI  tt. 

XV  fl. 


VI  fl. 


P5 


CXL  fl, 

XL 

fl. 

XLVllI 

XLII 

XLVIIl 

XLVllI 

XXI 

XX 

w. 

LI 

ti 

XXVII 

fl 

XXX 

fl 

Xlll 

11 

XXX  11 

H 

Mimlingen 

Isenbach        

Meyneshof 

Dettino-en 

Gladbach       

Schenborn     ........ 

Hewbacli        

Levder      

Eichenberg    

Kodeiibevg 

Nidder  Afelterbacli  ,  .  .  . 
Rillbach,  Golnbach,  Reiäeiibaeh 
Beyleiibach         


Mudacher  Zcnnt. 

Müdach,  Lumpacb,  Obersciieidener,  Schlossa, 
Schevingen,  Heidespach,  Steinbach,  Obenimeudorf, 
Hussa,  Donbach,  Newborn,  f^ymbach,  Mursenhartt, 
Rissenbach,  Golnbach,  Eltze,  Balsbach,  Haselbach, 
Rompfenaw,  Krombach,  Lüdenberg,  Anderbach, 
Rübern,    Stürtzenhartt ,    Vnderscheid  ,    Wachengeschwend,    der  hwf 
Schembach,   sollen  C  ochsen  den  fürsten  und  von  yedem  huisse   II    y,\. 
geben n. 

Laufbaches  hof C.V.  fl. 

Odelbach       XXX  fl. 

Kall XXI  fl. 

Laudenbach        XV  fl. 

Schwinhane        CXXXVIIl  fl. 

Rotbuch XXX  fl. 

Mittelbessenbach XXXIII  H. 

Urbach LXRVIII  fl. 

Dieperg UU^'    (-K"'»  tl- 

Summa  summarum  des  brantschatz  im  stift 

Mentz       Xli>".  X  fl.  ilJul'M 

^   darane  geet  abe,  wie  nachsteet: 

Ulm.  XC.   LIIII  fl.  IUI  alb.  1.  dl.  '') 
Nemlichen  brandmeistern ,    Schreibern    und 

innemern       ^'^^  "• 

dem  kriegsfolck  vor  dem  dritten  pfennig  in 

gemein  beuth ll>n.  VK'.  XI  (2611)  ti. 


*)  Otfenbar  ist  hier  ein  Fehler  iu  XC  =  lOUU. 


HG 

Dem  obersten  foltliaubtman  &c.  X  &c.   .     .  XK'.   (1100)  fl. 

Vor  Unkosten  XXI III  H.   IUI  att.  1  &c. 
Über    solichs     alles     blibt    den    ohur-    und 

lursten  Trier.  Plalt/  und  Ments  zu  theilen     \1  li"-  LV  (8050)  tl. 

Mentz  das  halbteil 1 1  ll'n-XXVlIl  H.  (1028) 

Beibt  Trier  und  Plaltz  über  allen  Unkosten  Uli"'-  XXVllJ  H. 

Trier  am  selben  das  drittel      .     .     .     !•"    11I<^    XLlll   f1.  (i;U3) 
Pliilz  zwei  teile II'"-  Vl<".   LXXXV  fl.  (2085) 

81. 

Dtni  hotlnrürdifirn  Fürsten,  herni   Richarften  Erf^hischoß'en  zu   Trier 
und  chnrfürsten.  unserm  liehen  fründl. 

Unser  rrünllicli  dienst  zuvor,  und  wes  wir  liebs  und  guttes  ver- 
niugen.  liochwürdigster  fürst.  bss'>nder  lieber  iVündt ;  unss  ist  E.  L 
Schriften  samt  zugeschickten  Instruction  uuserm  rait ,  secretarien  und 
lieben  getreuweu  Niclaisen  Mongin ,  den  hocligebohrnen  unsernn  liel)en 
vettern  »uul  gevattern  licnii  Ludwigen  pfaltzgrafeu  by  Hyn,  ehurfürsten 
die  itzigen  leutl"  und  empörongen  betreffen,  verstendigt  worden,  und 
fuegen  derselben  zu  wissen,  dass  wir  gedachtem,  uuserm  retteren  und 
gevattern  bey  irer  werbender  bottschafft,  so  itzt  von  unss  abgefertiget, 
früntlicli  troistlicli  und  vetterlicli  anttwort  geben,  als  wir  verlioffen,  E. 
L.  des  von  ii-  lieljden  vernemen  werdet,  auch  eins  theils  auss  inge- 
schlossnen  zettel  samt  unser  handelonge  widder  die  paurschaift  dies  und 
unil  unsers  laudts  vor  Zabern  zu  sehen  hait,  wolten  wir  ire  früntlicher 
nachpürlicher  meinonge  uit  bergen. 

Dat.  in  unserem  legger  vor  Zabern  am  XVIII  tag  may  anno  XXV. 

82. 

A)il/io)ii  von   Gotfcfi  (fnndcn  hertzog  zu  Cidahcr,  zit  Lotlirlnyen  und  zu 
Bar,  »lurgyrajf  zu   PojifJianiosson,  graven  zu  Froventz,  zu    11/We- 

mont  etc.  etc. 

Uff  meines  G.  herrn  von  Trier,  churfürstens ,  üherschickte  instru- 
ction.  Pfaltz  und  die  uffrürigen  entpotten  landtleut  betreffen  ist  geant- 
wort.  wie  unser  G.  H.  hertzog  auch  diesem  sieglichen  fürnemen  widder 
die  bauwerschafft  ir  f.  f!.  brüdcr  reussigenn  und  landtsknechten,  so  ireu 
F.  G.  zu  dienst  kommen,  nit  lang  mehr  ulVeuthalten  und  so  Morss- 
monster.  Molsheini ,  Sandtjjulte  und  ander  lleckenn  ingenommen  widder 
hinter  sich  ziehen  werdent,  so  aber  mein  guediger  herr  wider  zu  Loth- 
ringen kommt,  so  soll  Pfaltz  ire  rethe  zu  sein  F.  G.  binnen  acht  Tagen 
kimftig  schicken  zu  handien,  wie  man  ein  einong  beredden  soll,  welcher 
massen  der  bauwrschafft  zu  begegenen,  will  ir  F.  V.  mit  allen  den  iren 
das  bestthun,   diewill   dan  die  sach   myen  G.  H.   von  Trier  auch  ander 


97 

füväteii  und  liciTii  botrifl't,  ir  F.  G.  sonderlich  als  o'm  fjnistlichor  cliiir- 
fürst,  so  erfordert  die  nottiirft,  dass  sein  Ch.  F.  CJ.  auch  iniib  dieselhi^ 
zitt,  nenilicli  in  acht  tagen  ettlicli  irer  rethe  h\  g.Mlachtem  unserem 
0.  H.  du  seyn  F.  Tl.  als  dan  seyn  wirdet,  zuschickte,  und  liab  als  daii, 
wie  obsteet  zu  tluiu  und  zu  handelen,  was  zu  ijutteni  und  cwiLrcr  Ver- 
tilgung soliclis  gebaurlichen  fürnemens  gebueren  wirdet. 


83. 

Iiisfnntion ,    irass    die   rethc   hy    den  liauhtleutei}    der  paiiwon  qiitlirh 

hmidelen  sollen. 

Die  rethe  sollen  erstlich  pieten  unserm  (i.  H.  darby  pleiben  zu 
laissen,  was  andere  churfürsten,  fürsten  und  oberkeit  iren  underthanen 
thun  und  nachlassen  werdenn,  da  itzt  zugesagt  werden  soll  seiner  F.  (}. 
underthan  des  stift'ts  Wirtzpurg  auch  so  viel  nachzulaissen. 

Wo  solichs  nit  will  angenommen  werden,  sollen  sie  alsdann  uflF 
ire  zwölff  fürgeschlagen  artickell  mit  inen  zum  liedtlichst  und  füglichsten 
handelen,  und  wo  nit  anders  zu  erlangen,  ist,  dieselben  anzunemen  be- 
willigen mit  anzeig,  wiewol  ir  G.  H  von  Wirtzpurg  solichs  inen  nit 
gants  dermaissen  bevolen  hab. 

Darzu  sollen  die  rethe  unsern  G.  H.  von  Wirtzpurg  auch  den  hanbt- 
man  entschuldigen,  wie  offenbar  sey,  dass  iren  beiden  Gnaden  unmöglich 
gewest,  under  vier  tagen  den  haubtleuten  utt"  die  zwölff  artickell  ent- 
liehe wilforige  antwort  zu  geben,  hierumb  versiechen  sich  die  rethe,  dass 
die  haubtleute  aus  erbarera  gemuedt  derhalb  keinen  abtrag  des  ver- 
meint uncostens,  den  sie  derhalb  erlitten  hal)enn,  solten  mit  fuegen  be- 
geren  mügen,  wie  sie  bey  den  capittellherrn  gethan,  pieten  de  davon  ab- 
zusteen. 

Weyter  des  schloss  halben,  woe  sie  uff  iren  vorigen  begeren  be- 
harren, zu  sagen,  woe  alle  andere  churfürsten  und  fürsten  in  hohen  teut- 
schen  landen  ire  Schlosser,  darinn  sie  ire  gewönliche  hoitfhaltunge  haben, 
abthun  und  nidderlegen  würden  und  nüsten ,  da  man  itzt  mit  unser 
Frauwenberg  derglichen  zu  tliun  auch  zu  sagen  woll, 

Woe  aber  aller  keyns  bei  ihnen  angesehen  wolt  werden,  sollen  die 
rethe  sich  zulest  erpieten,  dass  sie  neben  dem  thumcapittel  sich  unsei-s 
G.  H.  vonn  AVirtzpurgs  mechtigen  und  von  wegen  seiner  F.  (J.  neben 
den  des  doeracapittels  verpflichten  wollen,  erkennte  unss  zu  leiden  von 
denjhenigen  örterung  der  evangelischen  leere  erkerenn  und  ordenung 
derhalb  in  hohen  teutschen  landen  machen  werden,  was  sein  F.  G.  in 
allen  diesen  der  haubtleut  geschehen  begeren  thun  und  laissen  soll,  dem- 
selbigeu  alsdau  zugelebeu  und  volziehung  zu  thun. 


98 

84. 

Dem  hoch  würdigsten  Fürsten  und  herrn  Iterrn  Bichartcn  ertzhischoffen 

zu  Trier,  des  heitif/en  röniischeii  reichs  durch  Gallien,  ertzcanzler  und 

churfürst,  meinem  (jncdiyen  herni,  citfo,  citto,  citto,  citto. 

Hodiwürdig.ster  churfürst,  gnediger  herr  E,.  cluirfl.  G.  seien  mein 
untertheuigst  gehorsam  dienst,  demoutiges  vleiss  zuvor  an  bereit.  G.  H., 
euwer  churtl.  G.  nuigen  wissen,  welcher  gcstalt  des  hochwürdigsten  für- 
sten  meines  gnedigsten  lierrn  von  Saltzburg  undertlianen  syn  F.  G.  ge- 
waltiglich  und  gants  unverschult  und  unversehentlich  überzogen  und 
derselben  stirt"t  bis  an  die  statt  und  schluss  Saltzburg,  auch  die  von  der 
ritterschaft  bemeltes  stifftes ,  desgleichen  meiner  gnedigen  herrn ,  der 
tur>t  von  Bayern  rethe  in  Sachen  gethedingt  und  ettlich  gütlich  erbar 
mittel  fürgeschlageu,  so  haben  di;ch  dieselben  widderwertigen  undertlianen, 
dero  kains  bishero  auemen  w^olleu;  darauss  ervolgt,  dass  zu  besorgen, 
die  statt  Saltzburg  sey  auf  diese  stund  auch  verloren,  und  hnchgedachter 
mein  G.  H.  mit  seinem  capittel  und  allen  rethenn  im  schloss  umblegert ; 
die  bemelteu  wiederwertigen  underthanen  laissen  sich  auch  vernemen, 
wie  sie  ein  bündtniss  und  verstaut  mit  der  pauwrschafl't  in  der  grave- 
schafit  Tyrol  und  anderen  ertzherzugischen  erblanden  habenn,  und  dass 
sey  willens  seien  nit  allein  alle  geistlicheit,  sunder  alle  fürsten  und  ober- 
keit  zu  vertilgen,  bis  one  ein  haubt,  darzu  m  echten  sy  viel- 
leicht den  ertzherzogen  fürnemen,  der  auch  in  diesem 
handeil  von  vi  eil  leuten  nit  wenig  verdacht  wirt,  wiewol 
syn  F.  D.  sich  hoch  erpotten  gedacht,  mein  G.  H.  von  Saltzburg  seines 
vermögen  zu  ratten  und  zu  hellten  und  kains  wegs  zu  verlaissen,  aber 
die  kann,  oder  mag  ditzmals  kein  kriegsfolk  aufbringen,  was  nun  auss 
diesem  muttwilligen  der  pauwrschattt  fürnemen  allen  fürsten,  geistlich 
und  weltlich,  und  dem  heiligen  roeinischen  reich  für  nachteil  und  ab- 
gang  zu  besorgen ,  das  haben  churfl.  G.  irem  höchsten  verstaut  nach 
samt  andern  fürsten  wol  zu  ermessen,  deshalben  und  auf  das  so  hoch 
sunder  vertrauwen  so  vil  gedachter  myn  G.  H.  su  E.  C.  F.  G.  mit 
diesem  meinem  schreiben  zu  belestigen  und  ist  daruff  an  E.  C.  F.  G. 
hochgedachts  meinsG.  H.  von  Saltzburg  höchste  vertroiliche,  auch  mein 
unterthenigst  bitt,  die  wolle  nachdem  die  itzt  mit  einem  kriegsvolk  ver- 
(sehntj  seyn  F.  G.  und  irem  Saltzburg  fürderlich  zu  hilft"  und  zu  troist 
kommen  und  damit  nit  allein  sein  F.  G. ,  sunder  das  heilig  reich  und 
alle  ITirsten  vor  dem  posshaften  der  pauwerschattt  fürnemen  helfen,  retten 
und  entschützen;  ich  khain  auch  E.  C.  F.  G.  darin  kain  mass  ditzmals 
anzeigen,  dan  ich  zu  meinem  G.  H.  den  fürsten  bei  Beyeren  auch  umb 
hiltV  und  rettong  geschickt  worden,  die  dan  gern  nach  allem  irem  ver- 
mügi'ii  gedachten  mein  G.  H.  gern  helfen  wolten  (bevorab  in  betrach- 
tong  ob  angezaigten  ursachenj,  woe  das  bundschheere  irem  laudt  ettwas 


99 

nclicr  norc ,  damit  sy  nit  hcsorncii  iiiiiosli'u  (l;is>  die  Alli'^o-ysclifii  mh^- 
Tyroliöclu'ii  mittler  zeit  sy  in  irem  iurstentiiimil»  Havein  über/ieiien ; 
darunii)  were  mein  unverstendigigs  nntherthenigs  gut  hodünken .  auch 
höchst  untertiienig.st  hitt,  dass  sich  K.  C.  F.  G.  mit  iii'u  bondsgenossen 
Pfaltz  und  Hessen  vergleicht  und  verainit  hett  mit  samt  und  neben 
den  obbenielten  fürsten  von  Bayeren,  gedachtenn  meinem  gudesten  herrn 
von  Saltzburg  doch  auf  seine  F.  G.  costung  und  darlegen  zu  rettenn. 
damit  die  obgedachte  pöss  pracktick  verhuedt  und  der  fürstlich  standt, 
der  sonst  in  höchsten  sorgen  were,  allenthalben  enthalten  würde;  dan 
mein  gnediger  herr  von  Saltzburg  erbeut  sich  des  costens  halber  mit 
E.  C.  F.  G.  und  andern,  so  irae  zu  hilf  kommen,  bis  an  Ire  vollige 
benuegen  zu  vergleichen ;  dan,  wie  wol  sein  F.  G.  nit  bar  gelt,  so  halt 
die  doch  bis  in  50  oder  60  taiisent  gülden  golt  und  silber,  das  ver- 
münsst,  und  dem  kriegsvolk,  sobald  sich  desselb  dem  schloss  nahern 
wird,  zu  stattlichem  benuegen  bezalt  werden  solt.  ich  bin  auch  ohnge- 
zweivelt,  of  benannter  mein-G.  H.  von  Saltzburg  wurd  in  diesem  vall 
nit  abschlagen,  einen  auss  dem  hauss  Bayern  und  Pfaltz  zu  einem 
coadiutor  oder  administrator  seines  stiffts  anzunemen;  des  alles  gerner 
E.  C.  F.  G.  gnedigst  zu  behertzigen  und  meine  gnedigen  herrn,  den 
C.  F.  paltzgraften  und  anderen  dormaissen  einzubilden,  damit  mein  gne- 
diger herr  von  Saltzburg  und  ander  fürsten  bey  iren  ehren  und  würden 
erhalten  werden ,  und  wie  myns  gned,  H.  von  Saltzburg  höchstes  ver- 
trauwen  zu  E.  C.  F,  G.  steet,  des  solichs  umb  E.  C.  G.  und  ander 
fürsten  allezeit  mit  dankbarer  ergetzlichkeit  williglich  verdienen  und 
herwidderumb  sein  lib,  ere  und  gutt,  auch  alles  seines  stiffs  vermuegen 
zu  inen  setzen  wirdet,  thue  mich  E.  C.  F.  G.  umb  gnedigst  fürderlichst 
enttwort  hiemit  undertheniglichst  bevelen. 

Datum  in  yle  zu  München,  des  tages  Juni  anno  XXV, 

E.  churfi.  G.  underthenigster  diener 

Nicolaus  Kobeisen, 
doctor,  Saltzburgischer  rath. 

85. 

liichartt. 

Unsern  gruss  zuvor,  ersamer,  hochgelarter ,  lieber,  bestuider ;  wir 
haben  dein  schribenn,  anzeigen,  welcher  gestalt  des  erwürdigen  unsers 
besimdern  fründts  von  Saltzburgs  underthanen  syn  liebde  gewaltichen 
und  gants  unverschult  und  unversehenlich  überzogen,  seiner  liebd  stiflt 
bis  an  die  statt  und  schloss  Saltzburg  eingenommen,  und  wiewol  ettlich 
erbar  mittel  fürgeschlagen  haben,  doch  by  den  widderwertigen  under- 
thanen nit  angenomen  wollen  werden ;  daruss  erfolget,  dass  zu  besorgen, 
die  statt  Saltzburg  sie  auf  diese   stundt  auch  verloren;    mit  angehefter 


100 

hitt.  «hiss  wir  mit  nuserni  freund.  <lrni  ptalt/grafi'U  cliurfürston.  (Snaden, 
iinsenu  tViiiide  von  Saltzbiir^  zu  lettung  und  hilft"  kommen  wolten: 
withein  inlialts  nach  der  lengde  haben  wir  mit  beschwerde  vernommen^ 
dan  unss  solich  Widderwertigkeit,  so  unserm  besonderen  freund  von  Saltz- 
burg  begeggenen  und  vor  äugen  syn  soll .  von  hertzen  leidt ,  dan  wir 
seiner  liebd  in  alleweg  zu  früntlieher  meynong  ye  und  ye  von  hertzen 
zugetlian  gewesen  und  noch  syu,  und  ist  unss  ye  getreuwlich  leydt,  dass 
wir  seiner  liebdt  itzt  zu  rettonge  und  truist  nit  erschienen  mugen,  uss 
Ursachen,  dass  unss  hüde  erst  dyn  schrift  zukommen .  und  vor  ankontt't 
derselben  wir  mit  unserm  besondern  fründe,  dem  pfaltzgraven  churf.  in 
rads  verpflicht  halten,  unserm  fründt  von  Strassburg,  Statthalter  des 
stiffts  Ments,  so  allliie  zugegen,  widderumb  zu  insatzong  zn  verhelfen; 
auch  so  syn  in  der  Pfaltz  an  vielen  orten  der  pau\verschaftt  uftrürige 
empörnng.  das  zu  besorgen,  wo  nit  zeitlich  und  trefflich  widderstant 
gethann  werde,  groisser  unraidt  entstain;  demnach  morgen  montags  wir 
allhie  verücken  und  den  nesten  in  die  Pfaltz  und  uffs  stift  Mentz 
unseren  weck  nemen  muessen ,  witherong  und  groissen  unrait  zu  vor- 
kommen, wolten  wir  der  itzigen  geschwingen  leuft"  uud  noitturft  nach 
und  keiner  andern  gestalt  zu  vernemen  nit  verhalten,  dan  wir  ye  gerne 
gedacht ,  unserm  freunde  von  Saltzburg  gerne  bereit  syn  wollen .  wan 
die  dringende  noitturft  nit  allhie  sich  so  geschwinde  erzeigen  thetten. 

Dat.  Wirtzhurg  sontags  trinit.   1525. 

Nicolaus  Kobeysen  doctor,  saltzburgischer  rath. 

86. 

Trier,  Mentz,  Ffaltz. 

Ersamen  und  wisen ,  lieben .  besondern !  euch  ist  sunder  zwievel 
guter  maiss  wissent,  wie  auss  dem  gemein  folk  in  den  stetten  und  ulV 
dem  lande  sich  wieder  gemeine  rechte  römisch  kaysl  Mayst.  unsers 
allergnedigsten  herrn  und  des  stend  des  heiligen  reichs  utfgerichten 
landfridden  und  ordenonge  eigener  mottwilliger  und  gewaltiger  wiss 
gegen  iren  herrschafften  und  oberkeiten  ein  zeither  uft'geAvorfen  emportt 
und  ires  gefallens  gehandelt  haben,  derhalb  die  stend  des  löblichen 
pnndts  zu  Schwaben,  wir  und  andere  churfürsten,  fürsten  und  gehor- 
>-amen  glidder  des  heiligen  reichs  mit  mirklichem  unserm  schaden  und 
fjarlegen  nit  wenig  oder  klein  versaigt  zu  widdertreibung,  verkommung 
und  straift"  soliches  boesen  und  unerhoerten  muttwillens  zu  ross  und 
fuess  ein  inirklicli  kriegsfolk  uffzubringen  und  ....  derselbigen  unge- 
horsamen pauwerschafften .  als  die  widder  roemisch  kaysl.  Mayst.  und 
des  heiligen  reichs  uffgerichten  landtfridden  gehandelt  und  durch  be- 
gan^'en  that  in  kaysl.  Mayst.  und  des  reichs  acht  und  oberacht  gefallen, 
ein  trefflich  anzall  hertiglich  gestraifft  worden,  und  alter  uss  den  schlachten 


loi 

und  sunst  niii  (IcrscIhiL;"!'!!    ]i;iin\rrcii    mit vitwuihIIi'h    und   iu   ir  liilll'  <:i'- 
hoerigi'U  sich  von  stotton  und    doilVcii  mit   iic  IcilxMi,    IiuhIx'h  un<l  j,'Ut'- 
teren  in  niiikliidier  anzall  /u  (.'ucli  yeliochonfit  und  p'tan  und  imch  s«'vn. 
darzu  ettvvan  vielen  vom  adell  und  «^eistlicbcn  lioy  eurdi,  das  ir/u  iii'mcn 
gestattet  worden  sein  soll,  woe  dem  ;ilso  un>s  uit   unliillig  zu  l'ofn'mdcn 
raichet,  ist  demnacli  auch  liiomit  an  cucli  miscr  ersuchen  und  r'ru>tlicli 
begeren,  ir  wollent  dem  vom  adell  und  geistlich    irc  entwertte  uml  ali- 
genommen  gueter  wyder,  und  unss.  was  von  unseren  widerwevtigen  uss 
der  panwerschaft't  und  ires  anhangs  mit  iren  liehen,  IuiIhmi  und  güttcrn 
sich  zu  euch  gethan  oder  geflohnet  hal)en,    unss  alles  t'ürderlich  vidgen 
und  unverhindert  zu    steen,    und  in  das   nest  unser  teltlegger  antwortt 
und  darutl'  derselbigen   kain   wego    komon   laissen ;    des  wollen  wir  uns.s 
gentzlich   und   der  gebuer   nacli  zu  euch  versehen,   damit    wir,    wo  das 
nit  geschehe,  weither  nachdenkens  ir  in  solichen  sachen  auch  verwickelt 
mochten   gegen   drachtens   und  ferner  handtlonge    turzunemen   entladen 
pliben  ;  das  haben  wir  euch  gutter  me3'nong  nit  bergen  wollen,  luit  be- 
ger,    deshalb    euwer    fürderlich    widderantwortt    darnach    haben    terner 
zu  richten. 

Dat.  Aschaffenburg  uff  sontag  nach  C(>r[)oris  Christi,   anno    XXV. 

87. 

Von  U71SS  doH  rate  zu  Franl-furth. 

Wir  bürgermeister ,  rat  und  gants  gemeinder  der  statt  Frankfurt 
bekennen  und  thun  kundt,  uffenbare  mit  diesem  brieff  für  unss  und  alle 
unsere  nachkommen,  dass  wir  uff'  der  hochAvürdigsten,  durchleuchtigsten, 
hochwürdigen ,  hochgebohrnen  fürsten  und  herrn  herrn  Richarts,  ertz- 
bischofen  zu  Trier,  herrn  Ludwigs  pfaltzgraven  bei  Kain ,  hei-tzogen  in 
Bayerenn,  des  heiligen  roemischen  Keichs  ertzdruchsess ,  beider  cluir- 
fürsten,  und  herrn  Wilhelms,  biscludf^n  zu  Straissburg,  staltheiter  des 
ertzstiffts  Mentz,  unser  gnedigsten  und  gnedigen  herrn.  begeren  und 
gnädige  mit  unss  gehabte  underhandlong  by  unserm  waren  treuwen  »ind 
glauben  zugesaigt  und  versprochen,  und  tlum  das  in  uiul  mit  cratU 
dies  briefts,  dass  wir  itzt,  und  sobald  der  jüngsten  und  neu  uffgerichten 
artickell  und  vertrag,  so  wir  mit  der  geistlicheit  und  erbaren  rait  und 
gemein  in  der  statt  frankfurth  utlgericht  und  gonuicht.  widdornmb  ab- 
thun,  als  wir  dan  dieselbigen  hiemit  gentzlich  abgethan  und  unss  dero 
alsdan  nit  mehr  gebrauchten,  auch  auserm  gnedigsten  herrn  idaltzgrave 
und  churfürst  iu  dryen  wuchen  nest  künfftig  ghen  Heidelberg  zu  schicken, 
und  sie  zu  allemailen  in  vorigen  standt  uml  wessen  mit  fryheit.  zinns. 
gulten.  zehenden  und  auderm  meher  ussgenommen  restituiren  imd  ein- 
setzen sollen  und  wollen,  allermaissen.  wie  ein  gemein  geistlicheit  und 
erbar   rait    vor   dieser    der    pauwren    motwillig    uffsterung    und   widder 


102 

jnemisch  kaysl.  Mayst.  iiiiscin  allfrq:n('di^^4oii  lierrn  und  des  liciliocii 
i-fic-hs  urtgericliten  landtlVidden  geübt  handlong  gestanden  sein,  daizu 
sollen  und  Avollen  wir  auch  unsere  Sachen  dermaissen  anstellen ,  hiii- 
füro  dergleichen  entsetzong,  handelonge  und  enipörungen  nit  mehr  ge- 
sciiehen,  sonder  so  viel  möglich  vorkommen  werden  sollen,  on  all  ge- 
verde  jhenigen,  so  zu  solchen  handtlungen  Ursache  und  die  rechte  an- 
teuger  sein,  zu  gelegener  zeit  ir  straifl"  dermass  gedyhen  laissen  sullen 
und  wollen ,  dass  daruss  unser  missfaln  gespürt  soll  werden ;  und  des 
zu  urkund,  so  haben  wii-  unser  ingesiegell  für  unss  und  die  gemeine 
statt  Frankfurt!!  an  diesen  brieillhun  henken,  der  geben  ist. 

'       88. 

Tr(cr  und  Ffalts. 
an  statthdter  zu  Menit. 

Lieber  fi'eund  !  die  statt  Frankfurt  haben  uft"  jüngsten  abscheid  ir 
geschickten  widderumh  l)y  unss  allhier  zu  Nüwenstatt  gehabt,  und 
in  den  begerten  articklen  antwurtt  geben ,  und  zulest  uff  viel  gehabt 
vleiss  wir  unss  mit  ine  der  Sachen  vertragen,  dass  sie  E.  L.  und  unss 
beiden  ein  verschreibung  gebenn  sollen,  wie  E.  L.  uss  inliegender  c<pey 
vernemen  werden,  und  sollen  unss  dem  pfaltzgraven  in  XIIII  tagen  den 
uesten  den  brieff  inliegender  copy  gleich  ghen  Heidelberg  schicken,  so 
nu  wir  unsers  erachtens  die  Sachen  zu  uuserm  gefalleun  erlangt,  und 
die  von  Frankfurth  dabey  gebetten,  E.  L.  zu  schriben,  diwile  sie  sich 
der  ding  vermag  ir  verschribong  begern.  dass  wir  by  E.  1j.  so  vill 
bitten  sollen,  nachdem  sie  mit  den  geistlichen  zu  Frankfurth  in  viel 
artickeleu  beschwerdt.  dass  E.  L.  zu  ir  uelegenheit  und  uff  ir  ansoichen 
als  Ordinarius  deshalb  sunderlicli  das  fürnemen  und  zwischen  ine  zu 
vertrag  mit  tleiss  handelnc  sullen:  wie  wi»l  wir  nun  achten,  E.  L.  selbs 
der  mechlichkeit  sein,  so  ist  demnach  doch  an  E.  L.  unser  samtlich 
bitth,  die  welle  also  iifV  der  von  Frankfurt  begeren  sich  der  sachen 
allenthalben  zu  gutteu  zimlich  undcrhandtlong  underneraen  und  vleiss 
ankeicn,  sie  der  gentzlich  zu  vergleichen,  damit  allenthalben  desto  füg- 
licher  bywonnung  geschehen  mag;  daran  erzeigen  E.  L.  unss  gefallens, 
fruntlichs  vliess  und  dienst  zu  verdienen.  Dat.  Nüwenstatt  uft"  samb- 
atag nach  Petry  und  Pauly  ainio  XXV. 

89. 

Trier  und  Pfaltz  etc.  etc. 
(au)  Bürgermeister  and  rath  zu  Frankfurt. 

Jiieben  besondern,  wir  haben  eu\\er  v(;rordnet  pottscbaft't  ulV  jüng- 
sten  abscheidt   wideruiiih    ires  bevels   gehoert,    und    darulV   von    unsers 


103 

tVündts  von  Straissburg,  stafctlieltor  zu  Ments;,  iiiul  iinsern  wo^gm  mit 
ine  ferner  so  vil  allen  sachen  zu  gut  und  weiterun«?  zu  vorkuniinen  ge- 
handelt, des  sich  solicli  iMiwer  gescliifkt,  diewile  sie  der  steltsieg.'l  nit 
by  ine  gehabt,  die  dinge  zu  verfei-tigen ,  zugesaigt  und  versprochen, 
uuss  anstatt  der  von  Frankfurt h  inXlUI  tagen  den  nesten  verschribong 
zu  gebenn  und  gheiu  Heidelberg  zu  schalfen,  wie  ir  von  ine  vernemcn 
und  copey  sehen  werden;  ist  demnach  unser  günstiges  bitten,  ir  wullent 
die  ding  und  gestalt  der  sachen  bedenkenn,  solicli  verschribong  in  be- 
melter  zeit  verfertigen,  ghein  Heidelberg  verschatt'en ,  wuUenn  wir  un.ss 
zu  euch  versehen  und  in  günstigen  gnaden  erkeniu^'u. 

Dat.  Nüwenstatt,  samstags  nach  Petry  et  Pauly  XXV. 


90. 

Unsi^r  früntlich  dienst  zuvoi-  erwürdigei-  in  (!ott  vatter  lieber  frünt, 
bürgermeister  und  rait  zu  Frankfurt  haben  unss  die  verschribonge,  so 
sie  E.  L.  un<l  unss  geben  sollen ,  und  damit  alsbald  auch  die  zAven  ar- 
tickells  verschribonge,  rait  und  gemeinde  mit  einander  daselbst  uffge- 
richt,  überantwurten .  daruff  wir  die  artickells  verschrybonge  inn  ire 
gegenwart  alsbald  abgethann .  und  sambt  der  neuwen  geben  verschry- 
bonge hinder  unss  behaltenn.  das  weiten  wir  E.  L.  wissens  zu  eutfahen 
früntlicber  meinonge  nit  bergen. 

Dat.  Heidelberg  uft"  montage  nach  Magdalene  anno  XXV. 

Ludwig,  etc. 
an  den  ertzbischofon  zu  Trier. 


91. 

Tiierisrh  anttwurtt. 

Unser  etc. 

Wir  haben  E.  L.  itziges  schreiben  unss  getan  entfangeu,  und  da- 
rabe  welcher  maissen  bürgermeister  und  rait  zu  Fi-ankfurt  die  ver- 
schribonge, so  sie  E.  L.  und  unss  bewilliget,  dergleichen  die  zwoe  ar- 
tickels  verschribonge  rate  und  gemeinde  unter  einander  uftgericht,  über- 
antwurtt,  vernommen  laissen  unss  dasselbig,  und  was  E.  E.  desshalb 
mit  abethun  und  behalten,  weiters  gehandelt,  wolgefallenn  fiiiutlich 
bittend,  E.  L.  wullen  unss  abschriftt  und  co]>ey  darvon  zu  unsern  banden 
by  nester  bottschaft"t  laissen  werdenn,  seynd  wir  hinwider  zu  erschienen 
geneigt. 


Dat.  Elireubreitstein  fritags  nach  Anne,  anno  XXV 

llichardt 
au  pfultzgraven  Ludwig,  churfürst. 


104 

92. 

Dem  erwürdigst fii  in  (Jott  vatter  lierrii  Kicbarten  .  ertzbischofen 
ru  Trier,  des  heiligen  rocmischen  reichs  diirib  Gallien  und  das  Kunig- 
reitb  Arelat  ertztcantzlern  und  cburfürstenn ,  unserni  besondern  lieben 
bcrrn  und  freundt. 

Unser  früntlicb  dienst  zuvor,  erwürdigster  in  Gott  vatter  besonder 
lieber  herr  und  friindt!  ab  dem  vilfaltigen  unserm  schreiben  itzo  ettlich 
zeithen-  E.  L.  von  Miltenberg,  Ascbaftenburg,  Steinheim  und  auss  andern 
ttrttenu .  da  wir  den  hoifflager  gehabt  gethan .  haben  E.  L.  one  z\veivel 
yede  zeit  genugsamblirh  vernommen  und  vei'standen,  was  beschwerlicher 
emi»örung  des  gemeinen  mannes  oben  im  land  am  Neckar,  der  Tauber, 
am  Mayne  und  Ottenwaldt  entstanden,  wie  unchristlich  und  tyrannisch 
sie  sich  auch  in  allen  ireu  handtlongen  gegen  geistlichen  und  weltlichen 
halten  und  emperen,  cloister  und  clauseu  gar  zerstören  und  verheeren, 
dia  geistlichen  vertryben,  alle  schlösse  verbrennen  und  abbrechen,  wie 
wir  dim  K  L.  kurtzhalb  der  zeit  dermaiss ,  wie  es  sich  in  der  warheit 
erhelt,  uit  anzeigen  nioegen,  doch  zwivelen  wir  nit,  E.  L.  hab  s<dicher 
schwerlichen  handtluugen  vorhin  ab  dem  gemeinen  gericht  gut  und  ge- 
nügsame bericht  und  anzeige;  nu  ist  die  warheit,  dass  solich  uffrüre 
erstlich  der  nesteu  umb  und  in  dem  stifft  Meuts  entstanden;  alsbald 
haben  wir  unss  hinuff  ghein  Miltenberg  getan  ,  in  hoffnung ,  solich  uft- 
rüre  mit  der  gute  oder  ernst  zu  stillen  und  abzuwenden ;  haben  unss 
bei  E.  L. .  andern  churfürsteu  und  fürsten,  auch  mentzischen  bundtge- 
nossen ,  allen  des  stift'ts  lehenmannen  und  dienern  zum  hogsten  und 
ernstlichen  bewerben  und  ghen  Miltenberg  zu  zu  ziehen,  wir  seindt  aber 
in  dritte  woche  zu  Miltenberg  geleggen,  zuzucks  und  hilft'  erwartet,  und 
soviel  in  die  sache  geschickt,  dass  wir  den  Überzug  solieli  drey  wochen 
und  leuger  auftgehalten ;  als  wir  aber  in  solichem  nit  über  hundert  und 
zwentzig  gerüster  pferde  haben  zu  weggen  bringen  mögen  und  die 
bauwren,  auch  des  stiffts  underthanen  vermerckt,  dass  wir  hilffloss  ge- 
stauten, siendt  des  stittts  underthanen  in  Odenweldischen  stetten  abge- 
fallen, den  bauwren  zuschlagen,  und  haben  sich  die  bauren  zum  stifft 
genehet,  etliche  desselben  stette  und  fleckenn  ingenommen,  also  dass 
wir  genöttigt  worden  sein,  von  Miltenberg  hinder  unss  zu  weichen;  als 
wir  mm  ghein  Aschaffenburg  kommen,  gemuedts,  das  geschütz  daselbs 
zu  reyten,  mit  Pfaltz ,  E.  L.  und  andern  fürter  zum  widderstant  zu 
rüsten,  seint  wir  daselbst  von  der  lantschafft  im  schloss  samt  allenden 
jhenen,  so  wir  bey  unss  gehabt,  bis  an  den  dritten  tag  über  ire  zusage, 
uns  jederzeit  zu  unser  notturtt't  uss  und  in,  auch  lieb  und  gut  by  unss 
zu  laissen,  belegert  worden,  und  solten  wir  ledig  werden,  haben  wir  die 
zw(dn    artickt'll    der    bauwren    gestelten   beschwerun«' .    su    im    L-emeinen 


o^ 


105 

truck  aussgangen,  muessen  bewilligen  an/iineinen;  darzu  unss  mit  dem 
hellen  li unten  nnJersteen  zn  vertragen,  inn  dem  auch  uu.ss  von  dem 
hellen  hänfen  ein  schrift  einer  verwarnng  gleichlntend  zu  kommen,  dasa, 
wo  wir  die  zwölff  artickell  nit  annemen  wolten,  sey  den  stillt  überziehen, 
und  nichts  desto  minder  eher  sey  von  nnss  deslialb  enttwort  entfangi-n, 
seynt  sey  furtt  gefaren,  alle  stett  des  Ottenwalts  inen  zufellig  iiiid  aii- 
hengig  gemacht,  Amerbach,  das  cloister,  zerstört,  verwüstet  und  ver- 
bergt, den  armen  mönciien  über  drissig  thusent  gülden  Schadens  getban 
nnd  gar  in  bettelstab  getrieben,  nnd  ir  fürnemen  stracks  dabin  gericht, 
alle  des  stiffts  schloss,  und  was  darin,  darzu  alle  stifft,  cloister,  kirchen 
und  clausen  zu  verbrennen,  abzubrechen  und  zu  verwüsten,  wie  sie  auch 
zum  theil  angefangen  und  bis  ghein  Miltenberg  kommen  sein,  haben 
wir  bedacht,  dass  wir  sulichem  gewalt  zu  widdersteen  gants  hilfllos  von 
undertbanon,  auch  allen  anstossenden  fürsten,  graven  uno  von  adel  ge- 
standen, solt  die  bauwrschaift  also  gewaltlich  durch  den  stift't  ziehen, 
würden  dadurch  nit  allein  eile  des  stiffts  schloss,  stitt,  cloister  und 
clausen,  geistlich  und  \veltlich  underthanen  gants  verheret,  verbrent  und 
verjagt,  sondern  auch,  dass  die  bauwren  irem  gewalt  im  volck  und  gutt 
hochlich  meren  und  sterken,  E.  L.  und  alle  andere  umbliegende  fürsten, 
graven  und  von  adel  dermaiss  auch  angreiften,  dadurch  dan  solicliera 
irem  unchristlichen  fürnemen  und  schwintlichen  fürhabenden  reformation 
ein  mirklichen  fürstaudt,  wesen  und  ansehen  erwachsen  und  entsteen, 
dem  alsdann  so  leichtlich  nit  hett  widderstrebt  werden  mögen ;  demnach, 
und  damit  solichs  alles  vorkommen  und  E.  L.  und  andere  zeit  und  weil 
haben  mogten,  dem  allen  dapferlich  mit  allen  iren  freundsschaften  zu 
begegen  ,  haben  wir  als  der  in  solichem  schwerlich  übereilet  auch  hiltt- 
loss  gelaissen  ist,  den  last  über  den  stifft  Mentz  geen  und  nemen  laissen 
und  einen  ))eschwerlichen  vertrag  mit  inen  muessen  anemen  und  ingeen, 
dem  wir  in  vierzehn  tagen,  die  bis  nechst  künfftig  sontag  umb  sein, 
soUenn  gelebenn,  also  dass  sie  disnuiils  von  und  dem  Mainstrom  abge- 
wendt,  und  seindt  den  nesten  von  Miltenberg  auss  der  landt  hinauff, 
und  als  wir  bericht  sein,  für  Würtzburg  gezogenn,  der  ort  inen  die 
statt  Würtzburg  offen  nach  irem  gefallenn,  aber  das  schloss  stelle  sich 
zu  wehr  und  solle  darumb  durch  sye  mit  dryen  haiffen  in  mirklicher 
zale  belegert  sein;  wie  es  sich  enden  wirdet,  mögen  wir  nit  wissen; 
aber  das  ist  die  warheit,  wo  wir  unss  angezeigter  maiss  mit  inen  nit 
gesetzt,  dass  sie  auff  diese  stundt  denn  stifft  Mentz  verwüstet,  den  ge- 
waltig inen  betten,  und  dies  tag  zu  Mentz  in  der  statt  und  mögen  w<j1 
schryben  zu  Cobleutz  weren ,  wes  unraits  E.  L.  und  andern  davon  ent- 
standen, haben  sy  früntlich  zu  bedenken,  wie  wir  verkurtzen  tagen  E. 
L.  des  alles  durch  unsere  geschickte  bottschafft,  auch  nach  der  lengde 
berichten  laissen.  im  langt  unss  an,  dass  der  luiufT,  so  an  der  Tauber 
gelegeun  und  itzo  zu  dem  hellen  häufen  vor  Würtzburg  gestoissenn, 

7* 


lOG 

9olich3  Vertrags   gur  nit  ingeen  und   nicht  desta  minder  den  Mayn  und 
den  Henstraumb  liinabzieben  wolle,    darzu   werden  wir  vilfaltig  berioht, 
dass,   wiewol   sie    glaubenn    zu    sagen,   scbloss-    und    anders  febnlichen, 
halten  sev    doch   keinen    glauben,    verbrennen   und    verherren    dieselben 
nichts  destamyuder ;  dan  ire  entlieh  gemuedt  dahin  gericht,  alle  oberkeit 
zu  vertilgen,  selbst  herrn  zu  seyn,  keinen  lÜrsten  widder  zoll,  gult,  reuth, 
zinss,   zehend   oder  anders  dergleichen  mehr  zu  geben,  wie  sie  dan  so- 
lichs  alle  gereyde  im  stitft  ^lentz  t'ürnemen,  also  dass  wir  nit  geringen 
zwivel  tragen,  sie  werden  in  solichem  keiueji  glaul>en  halten,  sonder  des 
mit  inen  ingangen  Vertrags,  er  werde  geleist,  oder  nit,  den  Mayn-  oder 
Rinstraum  hinab  ziehen;  diwil  wir  aber  E.  L.  und  andere  nachteil.  und 
schaden  in  solichem  yn  gern,   so   viel   iinss  möglich,   verhut    und    für- 
kommen wolten,  so  wollen  wir.  11  L.  nit  bergen  das  unss  dies  tags  von 
dem  hauytmann  den  Mentzischen  weg  sigen,  so  itzo  bey  dem  bnndt  zu 
Schwaben  seint,   inligend    schrillt   zu   kommen,    darab    E.  L.   lauter   zu 
versteen,  dass  der  Bundt  den  Würtenbergischen  häuften  aucli  geschlagen 
und  zerstoirt  halt  und  seineu  zugk  den  nesten  aull  Heilbrun  und  Weins- 
berg zunimpt,  also  dass  sie  unser  Kechnung  nach  uft'  dis  stundt  daselbs 
zu  Weijisljerg  sein  muessen  und   werden  sich  ohnzwivelich  dem  häuften, 
so  vor  AVürtzburg  liegt,  neben,   und  sie  anzugreiften  understeen ,   dem- 
nach und  diwile  die  sache  dermaiss  gestalt,  so  sehe  unts  vor  hohe  nutz, 
noitturfttig  und  gutt  an,  dass  sich  E.  L.  von  angesicht  aufts  starks  zu 
ross  und  fuess  beruf  zu  dem   stifi't  Meintz,    und   unser  her  und  fründt 
von  Collen,   der   lieb   wir   gleichermaiss  schryben,    dem  stiftt  Trier  ge- 
nahet,   so  wollen  wir  unss  auch  ufts   sterkst   und  möglicli  rüsten,    also 
dass  solich  dry  häuften  zu  ross  und  fuess  derraaissen  von  einander  legen, 
gewissen  und  verstandt   betten,   dass  sie  in  einem,    zweien   oder  dreyen 
tagen  ,    wan    und  weliche  zeit   von   uoeten ,    zusammen  und  einander  zu 
hilft  kommen  mochten ;  dan  trugen  wir  gar  keinen  zwivel,  der  Allmechtig 
weit  es  dan  ye  nit  habenn,  solich  ungeschicklich  und  unchristlich  wesen 
d.'i-  bauwrn   mocht   dadurch   fürkommen,    gedilgt  und  verlieret  werden, 
und  andere  dergleichenn  zu  lumdelen  gestillet,  früntlich  bittende,  E.  L. 
wollen  die  Sachen   wither   bedenkenn    und  ermessen,   dan  wir  in  solcher 
yle    und  noten  schreiben   mögen  und  herinn  zu  forderst,  als  ein  christ- 
licher chuifürst  irs  selbs  des  heiligen  christlichen  glaubens,  des  gemeinen 
nutz  und  römischen  reichs  merung  und  nutz  bstrachtenn ,  und  solichem 
übel  in  zeit  helft'en,  widdersteen  und  begegen,  wie  wir  nit  zwivelen,  E. 
L.  für  sichs  selbs  geneigt,  das  wirdet  E.  L.  derselbigen  geistlichen  und 
weltlichen  underthanen    zu    ehre   und  guttem  reichen ;  so  wollen  wir  es 
für  unss  selbs  und  als  stattheiter  früntlich  vertienen,  und  bitten  hievon 
E.  L.  fürderlich  entlieh  anttwortt,   w^es    wir  unss  zu  derselben  versehen 
und    verlais.sen    s(jllen.       (Jeben    zu    Iluess    uft'   dinstag    nach    Cantate, 
amio  XXV. 


107 

W'illiflni  von  Tiottos  ,l!,ikii1i'1iii  /,ii  Slniisshiirg  iiikI  laiilj^ruve  in 
Elsass,  Statthalter  im  ertzstift  Meintz. 

Wir  *)  weren  ganz  begirig  und  willig  imss  in  eigener  person  glien 
Erenbreitstein  zu  E.  L.  zu  fuegcii ,  wie  dan  die  liolu'  notturtVt  wol  er- 
fordert, unss  mit  E.  L.  selbs  zu  underredden,  aber  die  leiilVt  und  /rit  in 
stetten  und  fleckenn  und  sunst  zntregt,  wellen  solichs  nit  zuhiissenn, 
wissen  es  auch  sonder  mirklichen  unraite  nit  zuwegge  zu  bringen;  wo 
aber  E.  L.  gelegenheit  sein ,  wollt  sich  ettwas  in  die  nehe  heruff  als 
ghein  Limburg  zu  thun,  damit  wir  E.  L.  in  kurz  ervlen  mochten  und 
unss  durch  E.  L.  die  zeitt  bei  diesem  hotten  augezeigt  würdt,  wollen 
wir  unss  von  stundt  an  zu  E.  L.  fuegen  und  unser  gemuedt,  auch  ge- 
legenheit aller  sachenn  und  insonder  wes  anschlege  über  E.  L.  und 
irenn  stift't  gemacht  sein  sollen,  weither  entdecken,  dan  wir  in  schritten 
thun  mögen.     Datum  ut  supra. 

93. 

Inrtruction  wes  meins  gudsten  herrn  von  Trier  hauptmann  mit 
meinem  gudsten  herrn  von  Trier  luindelen  und  anbrengen  soll 

Nach  gewönlichem  zu  entpieteu  siner  Ch.  F.  G.  früntlich  dienst 
mit  entpieten  libs  und  guts 

Soll  der  hauptmann  sinen  Churf.  G.  anzeigen,  es  betten  sein 
Churf.  G.  ab  der  schrift't,  so  mein  gudster  herr,  der  Statthalter  seinen 
churf.  G.,  an  heut  zugeschickt,  one  zweivelich  genugsam  verstanden  und 
vermerkt,  wie  sich  mein  gn.  herr^  der  Statthalter,  in  vertrag  mit  den 
versammelten  bauwrn  hab  muessen  begeben,  wie  auch  die  some  gelts 
und  voUenziehung  des  Vertrags  bis  nest  künfftig  sontag  vorm  Jocundi- 
tatis  geliebert  und  beschehen  soll,  wie  acht  vom  häufen  der  bauwren 
ghein  Meintz  in  das  Rinckauw  vermog  des  Vertrags  gefertigt,  die  von 
Meintz  und  Kinckauw  zu  iueu  in  ire  bündtuuss  und  bruderschatVt  zu 
nemen,  und  deshalb  von  inen  ptlicht  zu  entpfangen  etc.,  und  dabey  auch 
vernommen,  wie  die  bundtischen  den  würtenbergisch  hauwrten .  der  ob 
sesszehn  tausent  gewest,  geschlagen  und  getrennt,  und  den  zugk  uff 
Heilbrun  und  Weinsberg  zu  nemen  soll  mit  angehencktem  gutbedünken, 
wes  sein  churf.  (^.  auch  Collen  in  diesen  sachen  und  leuften  zu  thun 
alles  wither  Inhalts  derselbigen  schrift't. 

Auf  solichs  hab  mein  gned.  herr.  der  Statthalter,  inen  den  iiaupt- 
manu  auch  zum  fürderlichsten  zu  sinen  churtl.  G.  gefertigt  mit  bevehl 
seinen  churfl.  G.  weither  anzuzeigen: 

Nachdem    die  acht   verordenten   von   den   bauweren  hinab   in  da^ 


")  Nachschrift. 


108 

Kinckauw  koninrn  sind .  und  ^^i('  in  iro  bundtniiss  im<l  hrinlerschiift't, 
auch  fiarüber  ptlicht  von  ineu  den  Kinkauern  nemen  wollen .  haben  die 
Kinckauwer  daniff  bedacht  genunien  und  diesen  morgen  den  witzenthumb 
in  Kinkanw,  Dietherichen  Knebeln,  samt  etliche  von  rethen  im  Kin- 
ckauw herauft"  zu  seinen  F.  G.  gefertigt,  und  mit  klaren  worten  anzeigen 
laissen,  dass  sie  solich  bündtnuss  mit  annemen ,  des  Vertrags  auch  nit 
ingeen,  noch  ptlicht  thun  wolten  .  dan  sie  hett  einen  herrn,  dem  weren 
sie  gelobt,  und  geschworenn,  by  dem  wolten  sie  pliben  und  darüber  lil) 
und  (leben?)  *)  laissen.  darzu  were  ir  gemuedt  oder  meinong  nit,  dass 
sie  das  gelt  aus  dem  landt  fueren  laissen  wolten ,  sonder  gedacht ,  das 
keins  wegs  folgen  zu  laissen.  derglichen  sollen  sich  die  von  Meintz  auch 
hoeren  laissen  die  pfiieht  und  liundenuss  nit  in  zugeen. 

über  das  alles  sy  diesen  morgen  Wolfit"  Behemen  widder  von  dem 
bundischen  here  an  heut  allhie  ankommen,  der  gebe  beacht,  wie  er  am 
nest  vorschienen  fritag,  als  die  schlacht  mit  den  bauwrn  gehalten  und 
ende  gehabt,  zu  den  bundischen  l^ommen  und  inen  nach  der  lengde  an- 
gezeigt, wie  und  welicher  maissen  mein  0.  H  ,  der  Statthalter,  mit  den 
bauwren  in  vertrag  gedrungen  etc. ;  darufl'  haben  sie  die  bundischen 
kriegshauptleute  mit  Wolfi'  Behemen  diesen  abscheidt  gemacht,  dass  sy 
noch  von  ettlichen  württenbergischen  flecken  von  nüwen  huldigonge  zu 
entpfangen  haben,  sobald  das  geendet,  wolten  sie  als  gestern  des  din- 
stags  mit  dem  zeug  aufl"  sein  über  den  Necker  auf  Marpath ,  Heilbron 
und  Weinsberg  zu  ziehen,  also  dass  sye.  Wolff  Behems ,  rechnung  und 
den  abscheidt  noch  heut  vor  Weinsberg  und  auft"  morgen  donnerstag, 
oder  fritag  auf  den  Ottenwalt  kommen  werden. 

Diwile  nu  die  Rinckauwer  und  Mentzer  des  Vertrags  nit  engen, 
auch  das  gelt  nit  folgen  laissen,  halt  sich  mein  gned.  herr,  der  Statt- 
halter, nichts  gewissers  zu  versehen,  dan  das  die  bauwTen,  so  vor  Würtz- 
burg  ligen,  den  nesten  umbschlagen  und  auf  den  stitt't  Mentz  oben 
herabziehen  werden  und  fiirter  von  dannen  uft"  die  ertzstifft  Trier  und 
Cöln,  wie  das  die  neben  verzeichnuss  aussw^eiset,  darumb  und  diwile 
man  des  gemuedt  und  den  troist  bei  den  Rinckauweren  und  Meintzern 
findet,  und  dan  solichs  nit  ein  geringer  schütz  ist,  dass  dieser  unrait 
nit  weither  hinab  in  Trierischen  und  andern  flecken  wachst. 

Und  deshalb  die  mirklich  noit  und  notturfl't  erheischet  und  insbc- 
sonder,  diwile  man  den  bundt  oben  herinn  auch  zu  troist  und  hilfl'  hab, 
dass  mein  G.  H.  von  Trier  alle  graven  und  ritterschaft  hierumb  sicii 
zusammen  mit  macht  thuen  und  den  sachen  in  zeit  Meintz  helft'en 
widdersteen. 

Daruf  sey  meines  G.  H..  des  Statthalters,  früntlichst  und  höchst 
bitt    und  erinnern,   dass  sich   mein  G.  H.    vonn  Trier  von  stundts  und 


♦j  Fehlt  in  dem  Uriginal.  Ü.  H. 


KM) 

angesirht  auf  das  sterkst  zu  ross  und  fiiess  f^eschickt  macht,  uii"l  liuvor 
ylendts  ein  tag  ghein  Limburg  benont,  daruffsoin  churfl.  (Jnd.  orschienen, 
daselbst  hin  will  sich  mein  G.  H..  der  Statthalter,  zu  seinen  chnrli.  <i. 
in  eigener  person  ylendts  fuegen,  und  daselbs  fürtter  mit  seiner  rhnrtl. 
G.  entlicli  und  der  notturft  persönlicli  ratschlagen,  wie  der  zugk  und 
anders  weither  türzunomen  sy,  und  dass  seiner  churll.  G.  volk  zu  ross 
und  fuess  derselben  seiner  churtt.  G.  alsbald  auf  Limburg  folgt  und 
nachzuge,  dan  die  Sachen  keinen  verzugk  lyden  mögen;  das-s  auch  sein 
churll.  G.  mit  ilender  bottschaft"t  meinem  G.  H.,  den  Statthalter,  ghein 
Meintz  daselbs  sein  F.  G.  der  anttwurt  warten  will,  autf  weliche  zeit 
und  stundt  sein  F.  G.  mein  Gnediger  Herr  von  Trier  zu  Limburjj  finden 
und  antreffen  möge,  verkündigen,  wie  dan  der  geschickt  solichs  weither 
anzutragen  waiss. 

Und  wes  meins  gnedst.  herr  von  Trier  gemuete  in  solichem  ist, 
mein  gnediger  herr,  der  Statthalter,  so  tag,  so  nacht  verstendigt  werden, 
nachdem  die  zeit  fast  kurtz,  darnach  in  alle  wege  möge  richten. 

Dat.  Hoest  ulf  mitwochen  nach  cantate  anno  XXV, 

94. 

Nachfolgende  suchen  sein  zu  Heübron  zu  hedenUen  und  zu  berat h- 

schlagen. 

Der  anfang  dieses  fürnemens,  wie  er  ergangen  ist,  bis  utV  diesen 
tag  hait  sein  gestalt  u.  s.  w. 

Zu  dem  mettel  iss  nu  itzo  begriifenn: 

Sollen  die  geschickte  aller  häuften  einander  erzehlen ,  wfdcher  ge- 
stalt ein  yeder  die  eroberten  Üeckeun,  stett,  schloss  und  dorfter  gehalten 
und  aufgenommen  haben,  mit  was  gedinge  der  zuratschlagen,  was  hin- 
für darin  zu  verbesseren  were,  ob  von  einnichen  häuften  ferneres  erobert 
würde  u.  s.  w. 

Item  jeder  haufifen  soll  dem  andernn  seine  Ordnung  in  dem  felde, 
darin  verfasset  artickell  ander  Ordnung  eroffenen  und  fürlegen,  dieselbi^'en 
auch  zu  vergleichen  und  besseren.  Item  darvon  zu  raten,  was  yedem 
haufi"en  widderstants  geschehe  oder  hilft"  noit  sey. 

Sunderlich,  so  dieser  Odenweldisch  häuft"  den  stift"t  Wirtzbur^  er- 
obert, dass  ir  fürnemens  ferners  nit  standt,  darauft"  sollen  die  andern 
hauft"en  auch  erzehlen,  ob  sie  dergleichen  ferner  zu  ziehen  wilh-ns  haben 
oder  stille  zu  setzen. 

Item  ob  noit  thett,  bystandt  widdcr  den  bund  zu  Schwaben, 
welcher  häuft"  und  mit  was  maissen  darwidder  helften  sollen u. 

Item  was  gegen  Pfaltz,  Brandenburg  und  Baden  fürgenommen 
werden  soll,  mit  gütlicher  erforderung  oder  zu  dem  ernst,  dergleidien 
mit  den  bayrischen  fürsteu  und  Hessen. 


110 

Itt'iii  wie  und  welichei'  gestalt  man  den  frenibdon  adell  in  andern 
landen  her/u  in  diese  Vereinigung  bringen  woll. 

Item  ob  es  ein  meynong  were.  was  weltlichen  fiir.sten,  herrn  und 
adell  am  zehend,  am  unuelt  und  samloug  nachgelaissen,  dass  inen  doch 
solichs  uit  überHüssi'j;,.  sonder  nach  erkantnuss  deren,  die  dazu  verordnet 
werden,  auss  genugsam  erkündigung.  daby  dasz  Fürsten  und  herrn,  und 
die  von  adell  seindt,  den  uuterthanen  einer  gleichenn  rechtlichen  auss- 
trags  gebraucht,  so  under  den  armen,  als  den  reichen. 

Ob  mau  etwas  troist  souichen  w^olle  bey  ausslendischen  fürsten, 
als  Sachsen,  die  mehr  milterong  haben  der  vereinigong,  dan  ander 
lurstenn. 

l'nd  wiewol  man  gegen  den  stuften  von  Trier  und  Collen  mit  der 
strengkeit  handelen  will,  wie  gegen  Meintz  und  Wirtzburg  auss  was 
häuften  man  einen  sunder  häuften,  darzu  zielien  und  ordenen  woll. 

Item  ob  Gott  soviel  glück  gebe,  dass  diese  häuften  zum  teil  ge- 
ringerlich, und  der  gemeins  mann  darnach  ein  versambt  volgelt  in  dieser 
lantart  behalteun  und  tott  pleiben  sollen,  die  auff  alle  anfell  und  ge- 
brechen ein  aufsehen  trugen,  auch  die  zeit,  ordenung  funden,  und  recht 
under  unss  selbs  handthabt,  darzu  so  noit  thett,  liilft'  oder  zuziehenn, 
daselbs  zu  verhalten. 

Item  ob  der  Kaiser  ein  frembde  nation  bringen  oder  süss  fürsten 
sich  bewerben  werden,  was  dagegen  zu  thun  were. 

Item  wie  und  welicher  maissen  man  sich  gegen  den  Kaiser  ver- 
antworten, oder  ob  man  ime  zuvor  schreiben  wolle. 

Zu  dem  ende,  dass  man  einig  werd  zeit  und  statt  zu  der  re- 
formation. 

Item  wer  zu  der  reformation  erfordert  und  verordenet  werde,  gelert, 
bür;jer,  l)auwren  und  wievill  etc. 

Were  die  seindt  von  gemeinr  manns  wegon  alle  noittürftnge  ge- 
prechen  fiirzutragen,  damit  auss  beider  teil  fiirtragen  die  verordenten 
menner  die  reformation  nach  pilliger  dingen  verfassen  mögen  zu  ge- 
dachter ordenung,  doch  das  in  alle  wege  die  beschwerong  absein 

Item  das  fürsten ,  herrn  und  adell  zugelaissen  werden  eine  anzale 
rethe  zu  verordenen,  die  widder  parthie  haben. 

Item  wie,  von  weme  und  welicher  maissen  der  cost  mit  den  ge- 
ordenten  mannen,  und  denen  die  fiirtragen,  sullen  erhalten  werden. 

Diesen  aidt  haben  die  schwebischeu  bauwren  einander  gethain. 

Ir  werdent  schweren  einen  aidt  zu  (jott  und  den  heiligen,  am 
einigen  Gott  schöpfer  hinimel  imd  der  erden  zu  haben,  die  englische 
Wahrheit,  fiöttlich  gerechtigkeit  und  brüderliche  liebe  zu  hanthaben,  und 
einen  herrn,  nemlich  römische  kaiserliche  Mayst.  und  keinen  andern 
zu  haben. 


111 


95. 

Dem    erumrdiysten   in  Gott  vatter   hcrrn   Bicliartcv ,   crtzhi schüfen  xu 
Trier,  crtzcantzlern  und  clmrfürsten  etc.  nnserm  heaonderu 

liehen  fründt. 

Zu  seiner  lieb  selbs  handt. 

Unser  früntlich  dienst  zuvor  erwürdigster  in  Gott  vatter,  besonder 
lieber   lierr   und   fründt !    E.  L.    geben   wir   früntliclier  nieynong  y.ii  er- 
kennen,  dass  wir  auf  denn  abscheidt   bey  E.  L.  und  unserm  lierrn  und 
fründt,  pfaltzgrafen  Ludwigen,  churfürsten  etc.,  genomen  uff  das  ergeben 
der  Meintzer  und  Rinckauwer  in   gnade  und   ungnade  des  schwebisclien 
bundts,  noch  zu  volienstreckung  derselbigen  Sachen  zu  liandtlong  steen ; 
so  balde  die  ein  endt  hait,  wollen  wir  uns  den  nesten,  als  wir  unss  ver- 
sehen, fürderlich  bescheen  werde,  hinauft"  fuegen,  wir  wollen  auch  E.  L. 
daneben  nit  bergen,  dass  des  vergangen  tages  unser  Straissburger  h(»if- 
meister  herab   zu   unss  kommen  ist,   der  thut  unss  mitberichten,   dass 
noch  etwan  drey   gewaltiger  hauffen   bauwren   da  obenn  im  landte  bey 
einander  versaraelt  seyen,   und  ir  wessen   der  maiss,    gestalt,   dass  wo 
dieselbigen  nit  geschlagen  werden,   sey  dem  was  der  bode  noch  nit  gar 
wisse ,   sonder  noch    viel  unraits  und  aulfrüre  zu  versehen  ;    dat    wolenn 
wir  E. .L.  früntlicher  getreuwer  meinong   nit   verhalten,   Ursachen  desto 
bass  wissen  acht  und  war  zu  nenien,   auch   darnach   zu   richten.    E,  L. 
allezeit  früntlich  dienst  zu  erzeigen  seind  wir  begierig  und  geneigt. 
Geben  zu  Meintz  auff  freitag  nach  saut  Ulrichstag  anno  XXV. 
Wilhelm  von  Gots   gnaden,   bischofe   zu  Straissburg,   lantgrafe  in 
Elsass  und  Statthalter  im  erzstift  Meintz. 


(Nachschrift). 

Wir  wollen  E.  L.  auch  nit  verhalten,  dass  wir  glaublich  anzeige 
und  waren  bericht  haben,  dass  wiewol  die  von  Frankfurt  sich  E.  L. 
jüngsten  schreiben  nach  in  vertrag  begeben,  dass  sie  doch  noch  auff 
diese  stunde  dry  lutherische  prediger,  von  denen  bis  anhero  aller  unrathe 
zu  Frankfurt  entstanden,  bey  inen  haben  und  (zu)  behalten  in  meinong  sein ; 
solt  das  bescheen  und  inen  zugesehen  werden,  haben  E.  L.  früntlich 
zu  bedenken,  zu  was  gutem  ende  das  reichen  würde,  derhalb  ye  von 
noeten  sein  will,  in  solichem  aufl"  versehung  zu  thun  weithern  unrait  zu 
fürkoramen,  haben  wir  E.  L.  als  dem  huchverstendigen  solichs  weither 
zu  bedenken  unangezeigt  nit  laissen  wollen.     Dat.  ut  in  litt.-iis. 


112 

96. 

Bern  liochuürdigsten  in  Goit   catter  he.rn  Bicharten ^  ertzhischofen  zu 

Trier,  des  heiligen  römischer  reichs  durch  Gallien  und  das  Mnigreich 

Arelaf  ertzcantdcrn  loid  chi<rfürsfen,  nnserm  besondern  fründt. 

Unser  früntlicli  dienst  zuvor,  lioclnvürdigster  in  Gott  vatter  be- 
sonder lieber  berr  und  fründt!  unss  langt  lantraannswiss  an,  wie  die 
statt  Weissenburg  erobert,  und  durch  E.  L.  und  unsern  herrn  und  fründt, 
pfaltzgraven  Ludwigen,  cliurfürsten,  eingenommen  sein  soll,  welches  wir 
dan  mit  groissen  freiden  empfangen,  bitt  derhalben  E.  L.  früntlichs  fliss, 
sie  wollen  unss  gutter  meinong  verstendigen ,  wo  sie  gedenken  nunmehr 
fürther  iren  wegk  hinzunemen,  und  das  irgent  by  nester  vorgeblicher 
bottschafi't  unss  zu  wissen  fuegen,  dan  wir  gestern  und  vorgestern  mit 
den  Rinckauweren  gehandelt  und  sye  zu  gehorsam  gebracht,  auch  in 
dieser  stunde  allhie  zu  Bingen  mit  derselbigen  underthanen  in  handt- 
long  steen,  wolten  wir  E.  L.  früntlicher  meynong  unangezeigt  nit  laissen ; 
dann  derselbigen  willenfahrung  zu  erzeigen  seint  wir  allezeit  geneigt. 

Dat.  im  schloss  Clopp  über  Bingen  uff  sambstag  nach  Margarethe 
anno  XXV. 

Wilhelm  von  Gottes  gnaden,  bischofe  zu  Straissburg,  lantgrave 
zu  Elsass  und  Statthalter  im  ertzstift  Meintz. 

97. 

Dem  erivürdigsten  in  Gott  ratter  herrn  Richarfen,  ertzhischofen  zu 
Trier,  des  heiliger  römischen  reichs  durch  Gallien  und  das  hinigreich 
Arelat  ertzcantzlern  und  churjürsten,  unserm  liehen  herrn  und  fründt. 

Unser  früntlich  dienst  zuvor,  erwürdigster  in  Gott  vatter,  lieber 
herr  und  fründt !  nachdem  sich  ettliche  zeit  hero  und  noch  die  under- 
thanen gemeinelich  an  allen  orten  gegen  die  oberkeit  geistlichs  und 
weltlichs  standts,  churfürsten,  fürsten,  graven  und  denen  von  adell  ettwas 
trotzlicher  und  unverursachter  wyss,  wie  E.  L.  wissen,  uffgeworfen,  die- 
selbig  irer  oberkeit,  auch  dero  underthanen  und  verwandten  widder  gött- 
lich und  kaiserlich  recht,  auch  gemeinen  lantfridden,  Vernunft  und  alle 
pillicheit  gewaltiglich  überzogen,  an  lib  und  gut  freuvelich  angreiften, 
beschedigt,  und  ir  gemuedt  entlich  gestanden,  wie  auss  allem  irem  für- 
nemen  und  handeluug  klärlich  zu  vermoetten,  alle  oberkeit  nidder  zu 
drücken  und  selbs  herr  zu  sein,  des  sich  dan  die  unterthanen  des  ertz- 
stift Meintz  auch  befleissiget,  und  mit  hilft"  E.  L.  und  der  bundsstende 
widderumb  zu  gepürlicher  gehorsam  und  straiff"  bracht  und  genomen; 
nun  haben  sich  in  Mentzischen  stetten,  flecken  und  dorften  viel  under- 
thanen, und  sonderlich  die  rechten  hauptsacher  und  auftwegler  solicher 
schwerlichen  empörung    entyssert  und  von  dannen  getan,    und  sich  wol 


zu  versehen,  sie  möcliteii  sich  in  die  iicclist.Mi  K.  I,.  und  ;iii(h'rii  :iii- 
stoissendcn  Hecken,  (hi  sie  vielleicht  befreimdt  iindcrschleilVen :  diwilf 
sich  aher  allerley  iiniiithe  von  denselhii^cii  /ii  liesorj^iM» ,  und  m-  Itillidi. 
dass  sie  ire  liepiuliche  siraitt"  andern  zu  cxcniind  t'ntlah.'U  und  nir^'-nt 
nnder^^eschleifll  werden,  >o  ist  an  K.  L.  au>t:itt  unscrs  herrn  und  tVcnndts 
von  Meint/,  nnser  fVüntlich  hitt ,  !■;.  I..  wollen  an  alli/n  iren  ampten, 
stetten,  flecken  und  doi'IVcn  bevelil  tliun,  keinen  derselbi-^eu  aussi^ctretten 
zu  haussen  zu  herher^en,  uuder/usciileitlen  oder  sunst  in  einij^en  we^jk 
furschub  zu  thun.  sonder  diesellduen,  wo  sie  ankommen  oder  hetretteii 
werden,  in  hafft  anzunemen,  unss  die  fürtter  anzuzeigen,  damit  sie  irem 
verdienst  nach  gepürliche  straiffer  lani^en  müyen;  herwidderumh  wollen 
wir  iiinh  o-leicher  weiss  gegen  Jv  L.  auch  erzeigen  und  allen  des  stiffts 
aniptleuten  gleichtbrmitien  liet'elch  thun,  sich  gegen  E.  L.  ausszudretten 
underthanen  auch  zu  halten ;  E.  L.  erzeigten  sich  allen  Sachen  zu  turde- 
rung  und  gutteni,  also  fVüntlich  und  williu ,  als  wir  nit  zweivelen,  E. 
L.  für  sich  selbs  geneigt  seyen;  das  wollen  wir  wiederumb  fVüntlich  ver- 
gleichen und  verdienen. 

(Jehen  zu  Meintz  uff  dinstag  nach  divisionem  Apost.  anno  XXV. 

^\'ilh('lm,  Bischof  zu  Straisshurg. 

98. 

Dem   hocliivilrdiyen   in  Gott   vatfer   herrn  JRicharteu ,   ertjchischoffn  ,rN 
Trier  und  churfürsten ,  unserm  herrn  und  f runde. 

Unser  früntlich  dienst  und  was  wir  libs  und  guts  vermögen,  zuvor 
liochwürdiger ,  in  Gott  vatter  lieber  herr  und  fVünd !  demnach  E.  L. 
mit  irem  kriegsvolk  itzo  den  wegk  durch  unser  lantschafft,  als  wir  ver- 
steen,  heim  zu  ziehen,  nimpt  und  dan  die  unsern,  was  nit  durch  K.  L 
verhütet,  deshalb  schaden  entpfahen  mochten,  ist  an  sie  unser  IVüntlich 
hitt  mit  sunderm  vleiss,  E.  L.  wolle  daran  sein,  (hiss  der  gerürten 
unserer  armen  in  solichem  irem  zughe  verschonet  werde,  darin  sich  umb 
unsern  willen  güttlich  erzeigen,  wie  unser  Zuversicht  zu  ire  steet :  dass 
wollen  wir  im  gleichem  und  merei'em  Vermögens  beschulden. 

Dat.  Bergzabern  sambstags  divisionis  Apostolorum  anno  XXV. 

Ludwig  vonn  Gottes  gnaden,  pfalzrafe  by  Khine,  hertzog  in  Baiern 
und  ürave  zu  Veldentz. 


O' 


99. 

Dem   hochwürdigsten    churfürsten    und   herrn,    herrn    Richarten   rrtz- 
hischof  7M  Trier,  nirineni  G.  herrn. 

Hochwürdigster  churfürst,    gnedigster  herr!   euwer  churfl.  Gnaden 
synnt  myn  unterthänige  schuldige  willig  dien..t  mit   vleis,.  zuvur  bereit! 

S 


114 

r,.  H..  is  habenn  myn  liebpf;  anorehöns^en  und  s?enchtshindersaP!^sen  zu 
Annnerscheim  mir  an[(ebracht.  wie  euwer  cliurti.  Ciiiaden  marschalk  sie 
in  kurtz  zu  huldigung  gedrungen  und  darnadi  einscliatzuug  mit  andern 
Blisscasteleren  ampt  von  wegen  E.  C.  F.  G.  ufgelegt;  nachdem  nu  das 
das  dort'  Amnierscbei'n  mit  seinem  beznglie  und  den  innwoneren  daselbst 
als  mein  eigentbumb  mir  zustendig,  auch  bishero  niemant  witber  iiuldong 
gethau  oder  beschetzet.  wol  mögen  die  innwoner  daselbst,  so  ein  miss- 
tediger  im  hochgericbt  Kastell  verurtheilt  werden  soll,  darbey  kommen, 
wissen,  was  inen  alsdann  wie  von  alter  zu  tbun  gebuert ;  aber  in  kurtzem 
von  Friedrich  von  Eltz,  der  zeit  amptman  zu  Kastell,  wither  zu  dringen 
understanden,  dass  dann  auch  ain  E.  C.  F.  G.  gelangt,  und  der  missel 
ZTi  erkeuntnuss  des  scheffens  des  hochgerichts  Kastell  gestalt,  ungezwivelt 
E.  C.  F.  G.  noch  in  gutter  gedechtnuss,  aber  bis  noch  durch  die  umpt- 
leuth  verzogen  und  diese  neugerong  und  bescb\verde  auch  ufl'  die  armen 
gelegt,  mir  und  den  meinen  zu  groissen  nachtbeil  und  beschwerde  reichet : 
zu  dem  in  dieser  uffrüre  der  buvern  mir  mein  huiss  Bontenbach  nssge- 
brennt  und  mirklichen  schaden  erlitten ;  wo  etwas  von  den  meinen  über- 
tretten,  warlich  selbst  fast  noitdürl'tig.  darum  an  euwer  churfl.  G.  mein 
underthenig  bitt,  gnediglich  zu  verfügen,  die  von  Ammerscheim  der  ge- 
thaneu  huldong  und  uttgelegter  schatzong  irs  theils  erledigt  und  erlaissen, 
was  sie  sunst  nach  ;:5chefi"emwissthum  und  altem  herkommen  zum  hoch- 
gericbt Kastell  pflichtig  gehorsam  halten,  wolt  gern  E.  churfl.  G.  darin 
persönlichen  ersoicht  haben;  hab  des  libs  vermogenheit  halb  nit  thuu 
können.  E.  churfl.  G.  undertlienigen  fliss  bitten,  inn  betrachtung  dieser 
gelegenheit,  sich  gnediglich  hierinn  erzeigen ;  das  bynn  umb  E.  C.  F.  G. 
ich  in  aller  underthenigkeit  allezeit  zu  verthienen  gantz  willig:  bitt  um 
gnedig  antwort. 

Geben  uff  sant  Marien  Magdalenen  tag  anno  XXV.    E.  C.  F.  G. 

undertheniger 

Johann  von  Stein  Kaldenfelss 

100. 

Tlnserm  getreuwen  Joliann  von  Stein  Kaldenfelsii. 

Bicluui. 
Lieber  getreuwer!  dyun  schreiben  unss  itzo  getlian,  darinnen  du 
mit  veraieldung,  wie  unser  marschalk  Georg  von  der  Leyen  dein  libs 
angehürigen  zu  Amersheim  in  kurtz  zu  huldigung  gedrungen  und  inen 
darnach  einschatzong  mit  andern  Blisscasteler  ampts  vonn  unsern  weggen 
uffgelegt  habe,  bittest  dieselbe  von  Ammersheim  der  getanen  huldong 
und  uffgelegter  Schätzung  zu  erlaissen;  und  haben  wir  alles  fernem 
innlialts  hoeren  lesen  und  verstanden;  darutt'  wir  guter  meynongen  dir 
nit  verhalten  wollen,  wir  glaublicli  vernommen,  welclier  maissen  die  von 
Ammersheim  sich  vergangen  zeitt  in  empörong  und  ungehorsam  geworfen 


115 

liabci),  (lariiss  daii  iinss  und  aiMlciii  miibligciMlcii  licnscliafk'n  hov  un.ser 
iindeitlianeii;  die  sunst  vielleicht  nüii^  wcreii  bliben.  Kleichenlals  vilerlei 
beschweruiig  und  nachtbeil  ervvacliseii  ist,  darumb  wir  sie  neben  andern 
uflVirigen  gepürlicher  weiss  zu  straiflen  geursagt;  wir  nit  zwivelen,  du 
by  dir  selbs  wol  könnest  ermessen,  mögen  derlmlb  dir  utV  dismal  nit  zu 
willen  werden ;  wann  aber  die  sacben  anders  gestalt  weren ,  sultest  du 
unss  vor  andern  darin  gnediger  meinongen  spueren. 

Dat.  Erembreitstein,  dinstage^  nadi  Magdalena  anno  XX \'. 

101. 

Dem  Jwchivürdigsten  fürsten   und  Jierrn,   herrn  Eicharten    ertzhischof 
zu  Trier  etc.,  ehurfürsten,  meinem  gneä'igsten  herrn. 

Hochwürdigster  fürst ,  gnedigster  lierr !  E.  C.  F.  G.  syenn  myn 
gants  guttwillig  dienst  zuvor!  gnedigster  herr,  als  ich  itzo  anheimisch 
kommen,  wurd  ich  durch  myne  eigen  angehoerigen ,  arme  lüt  zu  Hap- 
kirchen  und  Bebesheim  bericht,  wie  das  E.  F.  G.  marschalk  das  gantz 
ampt  Castell  mit  samt  innen  beschickt  und  zu  abtrag  angenommen; 
divile  nu,  gnedigster  herr,  die  arme  lüt  sich  vor  gutter  zitt  in  myn  gnad 
und  ungnad  ergeben  und  zu  strailf  angenommen  als  myne  eigene,  were 
innen  gantz  beschwerlich  mit  zweien  ruten  geschlagen  zu  werden ;  nach- 
dem aber  E.  C.  F.  G.  der  ort  hochrichter,  dern  ich  dann  in  einichen 
weg  kein  intrag  beger  zu  thun,  bitt  ich  E.  F.  G.  underdienstlich ,  die 
armen  lüt  hierin  gnedigiich  zu  bedenken,  damit  sie  nit  gar  verderbt 
werden,  und  uftgelegter  straiff  gemeiner  handt  von  innen  gehaben  werde, 
so  viel  als  meine  arme  lüte  belangt;  dass  um  E.  F.  G.  zu  verdienen, 
will  ich  allezeit  geneigt  und  guttwillig  erfunden  werden.  Dat.  Sar- 
brücken, montag  nach  sant  Marien  Magdalenen  tag  anno  XXV. 

B.  E.  G.  gantz  guttwilliger  • 

Johan  Ludwig, 
grav  zu  Nassauw  und  zu  Sarbrücken. 

103. 

Johan  Ludwig,  gruf  zu  Naasaive  und  zu  Sarhrückoi. 

Richart  etc. 
Wolgebornei-,  lieber,  getreuwer !  wir  haben  entpfangen  [dein  schreiben 
unss  geshan,  darin  du  anzeigst,  welcher  raaissen  deine  angehoerigen  zu 
Habkirchen  und  Biebelsheim  dich  bericht,  dass  unser  marschalk  sy  mit 
dem  ampt  Cast(dl  zu  abtrag  abgenommen;  nu  haben  sich  dieselbige 
dein  angehoerige  vor  gutter  zeit  in  deine  gnad  und  ungnad  ergeben, 
darumb  innen  gantz  beschwerlich  were,  mit  zweien  ruten  gestraifft  zu 
werden,  mit  bitt  die  armen  gnedigiich   zu  bedenken,   dass   sie  nit   gar 


116 

verdorM  wcHcn:  nn  li;i-tii  niiut'/.wiviiclt  lmiI  wisspiis.  in  was  gestalt 
dieselbige  und  anders  Bliesscasteller  ampts  venvandten  und  iindertliiinen 
versehiener  zeit  sicli  empöret,  geörttert  und  /Aisaniengetan  haben ;  dero- 
lialb  wir  als  der  lantfürst  und  hochgericlits  herr  wol  gemeint  gewesen. 
die  lipstraiff  von  innen  zu  nemen ;  diwile  aber  die  reciiten  hauptsacher 
und  ursacher  zum  teil  flüchtig  worden  und  entronnen  \md  die  andern 
nit  Widder  kommen  waren,  lialien  wir  sie  utt'  ein  geltstraitf"  gesetzt,  die 
wir  inen  ufl"  geübte  misshandlonge  nit  können  niichlaissen ;  wullen  unss 
doch  also  füglidi  und  zimlich  darinnen  halten,  dass  uiemant  deroluilh 
verderplich  oder  lantruynig  soll  werden;  das  wolten  wir  dir  uff  die  itzig 
schriben  hinwidder  nit  pergen.  Dat.  Erenbreitstein,  sambstag  nach  saut 
Anneutag  anno  XX\'. 

103  A. 

Wie  die   von    Wes(dl    ircr   artickell   haibcu  sapra  Joliu    CLXXXVII. 
iren  vertrag   mit  ohy.    unserm  Cr.  IJ.    von  Trier   ent2)fatnjen    and  ives 

sie  SU  ahtrag  gehen  haben. 

Wir  bürgermeister,  rath  und  gantz  gemeinde  der  stadt  Wesell  und 
der  dörffer  darinn  und  zugehoerende.  thun  kundt  und  bekennen  öffentlich 
vor  unss  alle  unser  uachkomnifii  und  erben,  dass  wir  mit  dem  hoch- 
würdigsten fürsten  und  hei  in,  herrn  1-iicharten,  ertzbischofen  zu  Trieri 
des  heiligen  römischen  reichs  durch  (lallien  und  das  kunigreich  Arelaten 
ertzcantzler  und  churfürsten,  unserm  gnedigsten  herrn  der  artickel  lialber, 
die  wir  in  kurtz  verschienen  tagen  und  in  den  ziten .  da  der  gemein 
bauwersmann  allenthalben  uflVirig  gewess  und  sich  gegen  obrigkeiten 
empoert,  synen  Ch.  F.  G.  übergeben  haben  underthänigen  verdragen  syn, 
in  maissen  syner  Ch.  F.  G.  brieve  unss  darüber  gegeben,  von  Worten 
zu  Worten  hernach  geschrieben,  folgende  eine  solichs  clerlichen  ist 
usswizsen. 

Wir  Richart,  \on  Gottes  gnaden  ertzbischof  zu  Trier,  des  heiligen  &c. 
thun  kundt  uffenlicii,  nachdeme  und  als  bürgermeister^  rait  und  bürger 
unser  stadt  Wesell  allhie  in  der  zit,  da  sich  der  gemein  buyrsmann  im 
Hinckauw,  zu  Mentz,  in  der  rialtz  und  nnderswoe  widdei-  ire  obiigkeil 
empoert,  sich  auch  zusiimmen  getan,  verhaufft  und  unss  etlich  artickel, 
die  den  gemeinen  geschrieben  rechten,  dem  kaiserlichen  uffgerichten  landt- 
t'ridden,  auch  aUer  ober-  und  erbarkeit,  darzu  geistlicher  und  adelicher 
tryheit  zuwidder  und  entgegen  gewest,  übergeben  und  von  unss  yn  haben 
wollen,  dass  wir  solich  artickd  zulaissen  sulten.  und  wiewol  wir  desmals 
uss  gantzer  guter  iiud  gnediger  nieinongen  sie  warnen  und  begeren 
laissen  haben,  in  ;insehong  solicher  buyrischpu  handelongen  mit  iren 
articulen  (?)  bis  zu  anderen  gelegeneru  und  muessigeren  ziten  zu  beruhen 
»md  still  zu  stehen,  .so  hat  doch  eine  solichs    by    inen    keine  statt  oder 


117 


f""l^''  liiil"'! i'i^vii.  (Icsliallicii   wir  ziifüi-kdiimicii   willirrcu  und  <,'r<Msson>n 

iiiirat  über  snlich  artickoll  elii.li  l.iiflV  iiiulcr  imscnii,  -aucli  Itcidcr  stilTt, 
allhie  zu  unser  Lieben  Frauwen  un.j  S.  Martin  und  eins  rats  daselbs 
innsiegelen  verfertigen  laissen,  damit  dieselben  biirgcrnn'istcr,  ril  und 
gemeinde  aber  nit  gesettiget,  sonder  unsers  d()ein(;iiiincl>  vi-rwilligoiig 
und  siegell  über  solicli  artiekell.  darzu  wes  andern  sletten  odt-r  jitlfgi'H. 
oben  und  under  Wesell  gelegen,  von  iicii  ol)rigkeiten  zugelaissen  wurde, 
auch  luiben  wollen. 

L'nd  als  nu  in  solicher  bayrischen  nftrüre   wir  aller  obrii^^kcit   und 
geistlichkeit,  auch  dem  adell   zu   gutem   zu  rettong  unsers  heiligen  und 
christlichen  giaubens    unss  in  eigener   person    mit   einer  merglicdu'u  an- 
zahl  kriegötbiks   zu    ross    und    zu   t'uess   deue   gemeine  buyersmann    Vdu 
seinen  boesen  unchristlichen  und  tyrannischen  turnemen  an  den  lieiliL'en 
sackramenten,    cloestern,   stifteren,    kirchen,    clussen,    schlosseren    und 
huysseren    gantz    und    gar    unbarmhertzlichen  begangen,  zu  underwysen 
und  zu  stillen,  auch  in  frembden  landen  zu  wehren,   damit  dergleichen 
handelonge  in  unserm  churturstenthumb,  stifl't ,  landen  und  gepieten  nit 
fürgenomen  werde,    usserlande  erstmals    zu    dem    hochgebornen  fürsten, 
herrn  (Ludwig),    pfaltzgrafen    by  Eyne .    herzog  in  Bayern   des  heiligei. 
römischen  richs  ertzdrochsess  und  ihurfürst,  unsenn  lieben  fründe,  und 
tblgendts  anstatt  und  vun  wegen  der  heiligen  römisclien  kaysl.  Maystät, 
unser    allergnedigsten  herrn  .    zu   dem   schwebischen  bonnt  und  anderen 
fürsten  und  herrn  getan,  und  die  ulVrürige  buyrschait  umb  ire,  wie  <ib- 
steet  unchristliche    und   begangene   missetate   und   handelonge   straitfen 
helfen  haben,  sich  anstats  hochgemelter   kaysl.  Maystät   der  schwebisch 
bonnt  unser  fründt  der  plaltzgrave,  ander  fürsten  und  wir  unss  des  ver- 
einigt und  verdragen,  wes  in  dieser  des  gemeinen  Buyrsmann  empnrungen 
und    uörüren   in  stetten  oder   sust   briete,    artickell   und   verdrege   der 
erbar  ober-  und  geistlichkeit,    auch   dem   adell   zuwidder   und   entgegen 
uÖgerichtet,  versiegelt   uss   forcht   oder   sust   abgedröngen   und   gegeben 
werden,   dass   dieselbe   alle  unbüudig .    kraftlos    und  nichts  gelten;  und 
darzu,  dass  die  jheneu,  so  sollich  artickell  angeben,   begert  und  habenn 
wollen,  an  lyb  und  gute  hertiglich  gestraitft  werden,  und  eine  yederniann 
geistlich  und  werntlich  by  syner  herbrachten  ubrigkeiten,  frilieiten,  rechten 
und   altem    herkommen    bliben    sulten.     Demselben    juich   dan    die   von 
Frankfurth,   Wormbs,  Mentz,  Kinckauw  c^c.  und  ander  stette  und  jttlegen 
anstatt  der  kaysl.  Mayst.  dem  bondt   zu  Schwaben    und  uns«  den  cbur- 
und  fürsten  ire  artickell,  brieve  widdergeben,  daruml)  auch  am  lybe  und 
sust  gebürliche  straitV  entpfangen  haben. 

Als  nu  sich  ein  solichs  begeben,  haben  wir  uss  fast  gnedigcr,  auch 
in  warnongswisse  obgemelten  bürgermeister  und  rate  scliriel)en  lassen, 
mit  bevehle,  unss  iren  artickellsbrieve  in  unser  der  chur-  und  fürsten 
legger,  der  zit  vor  Fetersheim,  zu  liebern,  daruf  dan  die  vun  Wesell  die 


118 

yreiiii  zu  llu^^s  zu  Fiensheun,  do  wir  der  zeit  geleggen,  geschickt  uu<l 
solicliem  artickellsbrieve  uns  widder  liebern  laissen,  mit  underthenigster 
bitte,  sie  der  obangczeigten  straitt'e  halben,  anstatt  römisch-kaysl.  Maystät 
by  dem  schwebisclien  bunndt  und  andern  chur-  und  fürsten  zu  vorbitten, 
dasselbig  wir  inen  zu  gnaden  und  gutem,  als  ire  gnedigster  landtsturste 
und  herr  mit  höchstem  fliess  auch  getan,  und  by  demselben  doch  mit 
groisser  mühe  erlangt,  dass  sie  ire  straiffe  von  inen  gewendet,  und  wir 
unss  als  ire  rechter  landtsfürste  und  lierr  zu  tliun  vorbehalten  haben. 
Solichem  allem  nach  haben  wir  unss  uÖ"  gestern  sontage  alher  gefügt 
und  dieser  sacheu  halben  mit  bürgermeister,  rate  und  einer  gantzer  ge- 
meinden nachfolgender  massen  gehandelt  und  fürgeuommen,  welichs  wir 
also  von  inen  feste  und  stete  auch  gehalten  haben  wollen,  das  sie  dan 
mit  uftgereckten  tingern  unss  einen  aydt  zu  Gott  und  den  heiligen  ge- 
schworen haben,  nemlichenn  das  die  vonu  ^^'esell,  bürgermeister,  rate 
und  gemeinde,  vor  sich  und  alle  ire  nachkommen  und  erben  uff  solich 
artickell  und  allen  iren  innhalt  verziehen  haben;  dass  sie  sich  auch 
s(i]iclier  oder  dergleichen  artickell  hinfürter  inn  ewige  zit  nymer  mehr 
gebruchen,  begeren  oder  zu  erlangen  understeen,  sondern  unss  unser 
nakommen  und  stitft  by  unsern  geistlichen  gerichts  zu  Coblentz  Juris- 
diction,  zwangh  und  lauli'e  und  desselben  hotten,  wie  von  alter  her- 
kommen, ungeirret  die  geistlichen,  den  adeli  und  ydermann  auch  by  iren 
herbrachten  zeheuden,  ziusen,  reuthen,  gülten  und  Iriheiten  blibeu  laissen 
sullen. 

Item,  das  bürgermeister  und  rate  auch  unss  itzo  allhie  zu  unseren 
banden  stellen  sollen,  alsolich  briel,  so  in  vergangen  zyten  ire  vorälteren 
der  geistlichen  alhie  ire  fryheit  schütz,  schirm  und  anders  belangende 
und  inhaltend  gegeben,  und  die  geisclichen  am  nesten  denen  von  Wesell, 
als  obg.  artickell  ujiss  überliefert,  widder  überantwortt,  wie  sie  auch 
das  also  bald  getan  und  unss  die  zuhanden  gestalt  haben. 

Zudem  so  wollen  wir  und  ist  auch  unser  ernstlicher  mynonge,  dass 
alle  diejhenen,  so  dies  haudels  halber  usser  unser  stadt  oder  dürfen 
flüchtig  worden  oder  an  heute  vor  unss  uff  dem  rathusse  persoenlichen 
nit  erschienen  syn,  darin  nit  kommen,  angenommen ,  gelaissen  oder  ge- 
duldet werden  sullen,  es  sy  dan  mit  unserm  otler  unser  nakommen  wissen 
und  willen;  wollen  unss  auch  hieruit  ge^en  denselben  flüchtigen  und  so 
nit  erschienen  sju.  irer  persi>nen,  haben  und  güteren  sonder  allermenn- 
ligs  innrede  uusers  gefallens  straiff  zu  ihun  vorbehalten  haben.  Und 
heruss  uss  craft  des  kaysl.  landtfriddenS;  auch  den  gemeinen  geschrieben 
rechten  nach,  so  wollen  wir  und  gepieten  das  aucli  mit  allem  ernst 
und  hett'iiglich,  dass  bürgernifister,  rate  und  gantz  gemeinde  in  unser 
Stadt  Wesell  und  denen  dorffen,  darinnen  gehoerende  gesessen,  nu  hin- 
fürter sich  nit  entporen,  in  maissen  dan  von  der  bauwerschafl't,  alb  ob- 
gemelt  stehet,  beschehen  ist,  auch  der  pauwrschalft,  woe  sich  dero  etlliche 


US» 

Widder  ziisaniiiicii  ilnm,  vorlKuitVcii  ddri-  riii]i(Mvii  wurden,  in  in-ni  für- 
nemen  nit  anhengi^-  mii  der  date  und  raic,  aiidi  iiit  bestendif,'  oder 
zolegig  syii  siillen. 

Wir  wollen  auch  haben  und  ist  unser  ernstlicdic  nu'vnonfre,  dass 
hielur  basse  meher  unser  bürger  vurgenielt,  sondern  nnsern  ndfi-  nnss 
nakonimen  wissen  und  willen  inn  unserer  stadt  Wesel)  und  den  dürtleren 
darinn  und  zugehoerende  kein  versamlonge,  conspiration  oder  gesellscbaft 
machen  sollen. 

Und  woe  bürgermeister,  rat  und  gemeinde  einem  oder  mehr  obge- 
schrieben,  zuwidder  handien  oder  turnemen  würden,  des  wir  nnss  dei- 
billicheide  nach  zu  inen  gar  nit  versehen,  alsdan  wollen  wir  nnss  vor- 
behalten haben  die  straff  gegen  inen  vermög  der  geschrieben  rechte  und 
landtfriddens  unnachlässig  zu  tunde  und  fürzunemen. 

Dieser  dinge  aller  zu  einer  warer  urkund  ewiger  und  fester 
stedicheid  haben  wir  unser  siegell  an  diesen  brieve  tlmn  lu-nken  und 
den  obg.  bürgermeister,  rat  und  gemeinden  übergeben. 

In  unser  stadt  Wesell,  in  den  jähren  unsers  herrn  1525  uff  den 
XIIII.  tag  des  mouats  august. 

Solchem  allem,  wie  oben  steet,  stet  und  veste  nachzukommen,  und 
dass  also  in  ewige  zit  unverbrochlich  zu  halten,  zu  vollenziehen  und 
darwidder'  nimmermehr  zu  thunde  oder  fürzunemen,  haben  wir  gestabts 
eides  mit  uffgerecktenn  fingeren  zu  Gott  und  den  heiligen  geschworen, 
und  schweren  in  und  mit  craft  dis  unsers  brieves  vor  unss  ,  alle  unser 
erben  und  nachkommen,  und  des  zu  Urkunde  unser  siegel  an  diesen 
brieve  thun  hangen,  der  geben  ist  in  den  jaren  und  uff  tag  vorgeschrieben. 
In  gegenwerticheid  hochgedachts  unseres  gnd.  herrn  und  vor  dem 
rate  einer  gantzen  gemeinden  in  statt  und  dörffern,  syn  obgemelte  brieve 
uffentlich  verlesen  worden;   daby  seyndt  gewest: 

Adam  Beyer  von  Bopartt,  Doctor  L. ,  fürster-cantzler. 

Joh.  von  Nassau  hoffmeister.     . 

Doctor  Ulrich  Fabricius.  "- 

Georg  von  der  Leyen,  marschalk. 

Frank  von  Cronenbg. 

Dietrich  von  Steyne. 

Corin  von  Nassau. 

Johann  u.  Phillipps  von  Eltz. 

Dietrich  von  Rettge. 

Dietrich  von  Dietz  und  syn  söhne. 

Thomiss  von  Nickenich. 

Gerlach  Schilling  von  Lamstein. 

Phillips  und  Gerhardt  Mulle  von  Ulmen. 

Wolf  von  Moderspach. 

Philips  von  Warsberg. 


120 

♦ 

Waltniauslinssen. 
D.  von  Muival. 
Von  Eltz. 

Adam  von  Irninidl,  liiiLss  lioll'nieistor. 
Adam  von   AKlcndoitt'. 
Veitin  vun  Elleubach. 
D.  vun  Stoyn  /u  ^Mulsberg. 
Samson  von  Steyne. 
dohann  von  Barbey. 
Jörg  von  Katzenberg. 
Nach  vorlesnnge  solicher  brieve   syn    die    liernach    ernannten,    als 
dieser  artickel  iiirgengig  vom  rait  angeben,  beruitlen  worden,  die  in  ein 
stueb  gangen  und  darnacli  eigentlieli  verhoert   syn  und  dene  rait  sambt 
der  gemeinden  ist  erlaubt  heim  zu  gehen. 

Die  so  heroiffen  sipi  iiss  der  statt. 
Wendlin  Viler.  Philips  Balis.  Jacob  Loere.  Vitzganns  was  krank. 
Caspar  Driess.  Foiss  Hannsmans  eydam  Feinen  Henrich.  Merms 
Johann.  Dillen  Jacob.  i\latt]iiss  Bender.  Jacob  Walcli.  Olaiss  Mor- 
bi'cher,  der  was  flüchtig.  Urban  Crantz.  Lambrecht  in  der  Neuenstadt. 
Antonis  Makers.     Jost  Bechelmann.     Kitzint^scheme. 

Uss  den  dorffern  zu  Dcmischeidt. 
Coenen  Authis.     Hanns  Becker.     Gassen  Anthis, 

Zu  DiUenho/en. 
Wernher  Schnee.     Crismann  Stehen. 

Zu  Perscheidl. 
Görg  Kuben.     Jacob  Dndert. 

Zu  Lantscheid. 
Karleyn.     Gorg  Schnee.     Vigant  Lippen.     Bastianns  Ortten. 

Zu  Urbar. 
Anthis  Gueten. 

Zu  Niddernberg. 
Anthis  Moere.     Wendlin  Morbecker. 

Die  itzernennten  syn  durch  hoiflmeister,  cantzler,  marschalk  und 
Dietrichen  von  Steyne  (der  scharfricliter  stunde  vor  der  thüre)  gründ- 
lichen verhoert,  der  übergeben  artickel  halber,  in  summa  sie  syn  der 
Sachen  unschuldig  und  darumb  inen  erlaubt ,  widder  anheim  und  Ire 
arbeit  zu  gaien;  were  schuldig,  ist  hochgedachtem  ertzbischofl'  Kichart 
wissend. 

103  B. 

TTV«  die  vonn    Wesell  von   solichcr  articl'cl  ivegcn   dem  von  Trier  zu 
idjirag  tlmn  und  geben  sollen,  folgt  hernach. 

'Wir  bürgermeister,  rate  und  gantze  gemeinde  der  stadi  und  marcke 


121 

7A1  Wesell  tun  kiindt  allennpnij,dicli,  so  und  als  wir  unss  mit  dem  hocli- 
würdigston  lurstcii  iiiid  liciiii.  Ihmtu  Uichart.  ertzbisch<»tVen  /.ii  TriiT. 
des  lieili^iien  roemisclien  reiclis  durch  (iallieii  und  das  kiinij^ivicli  Artdaten 
ertzcantzler  und  chuiturst.  unserin  <^nedigsten  lierrn  der  artick(d  halber 
wir  verschienen  zitt,  als  gemeine  bauwerschallt  sich  widder  ire  (diri^'kcit 
an  vieler  ortten  teutsclier  nation  empöret,  syncn  rlmrlürsll.  (ind.  (»her- 
gebeu  und  \(>u  derselben  brieve,  siegell  und  verschriebong  (hiraulV  er- 
halten, gütlicli  vereinigt  und  vertragen,  und  unss  gewilligt  haben,  s^nen 
churtl.  Gnd.  vor  eine  straift"  und  abtrag  zu  geben,  vnn  jedem  huiss  in 
der  vorg.  statt  und  mark  Wesell  V  gülden  in  golden  vennoege  der 
brieff  darüber  uffgericht,  ob  bekennen  wir  demnach  uftentlich  V(»r  unss, 
unser  nackommen  und  erben,  dass  wir  synen  churtl.  Gnd.  darby  zuge- 
sagt, gelobt  und  versprochen  liabenn,  sagen  zu,  globen  und  verspreclu;n 
hiemit  in  craft  dis  brieves  synen  churfl.  Gnd.,  deren  nackommen,  solich 
gelt  dies  nestkommende  fastnacht  darnach  in  XXVI  jaer  der  nimmereu 
zalle  more  Treverensi  ane  allen  withere  oder  lengeren  verzoch  zu  l)e- 
zahlen,  zu  geben  und  zu  hantreichen,  daran  wir  keines  wegs  sumig  er- 
schienen sollen  noch  wollen,  geverde  und  argeliste  ussgescheiden ;  und 
des  zu  urkund  haben  wir  unser  siegell  gehenkt  an  diesen  brietl',  der 
geben  ist  uft"  montage  nach  sandt  Laurenzen,  des  heiligen  Martelerstag, 
in  den  jähren  unsers  herru  tausend  tonfhundert  und  ITuit'  und  zwantzig. 

104  A. 

Welcher  massen  die  von  Bopartten  irer  artichel  halber  vertragen  st/)i, 

folgt  hernach. 

üf  sambstage  nach  Laurencii  ist  unser  gnedigster  herr  von  Trier 
zu  schiff  ghein  Boparten  gefahren  und  umb  vier  uren  nachmittage  dahin 
kommen,  da  dan  ein  ersamer  rait  daselbst  an  stundt  zu  seinen  churH. 
Gnd.  ein  schickunge  getan  und  haben  sinen  churtl.  Gnd.  uiigeverlich 
diese  meynonge  anzeigen  laissen,  sie  die  vom  rait  vermirken  und  sehen, 
dass  sein  churfl.  Gnd.  ab  den  artickelen,  so  vergangener  tage  die  ge- 
meinde zu  Boparten  neben  andern  gestelt  und  sein  cliurtl.  Gnd.  um  er- 
lichterouge  und  miltererung  derselben  untertheniglich  gebetten.  groiss 
und  ernstlich  missfallens  hätte:  nu  wüst  sein  churfl.  Gnd.,  in  was  mei- 
nongen,  wie  und  welicher  gestalt  die  von  Boparten  solichs  gethau  und 
das  ire  gemuedt  nie  gewesen,  wan  es  seinen  churfl.  Gnd.  nit  getelhg 
daruff  zu  beharren,  sunder  sie  hette  alle  wegen  dieselbige  artickell  zu 
seiner  churfl.  Gnd.  wollgefallen  und  in  ir  ja  oder  nein  gestellt:  was 
ine  nu  derhalb  von  seinen  churfl.  Gnd.  bewilligt  und  zugelais.sen  were, 
uss  gnaden  und  nit  uff  ir  ungepürlich  gesiunen  geschehen .  und  dar»nnb 
ire  gantz  unterthenig  bitt,  dass  sein  chui-fl.  Gnd.  ob  irenthalb,  des  sey 
doch  nit  verhoffen,  einig  ungnad  gesest  were,  dieselbige  gne.liglich  fallen 

8* 


122 

laissen,  und  wie  bishero  ire  ^nedig'ster  herr  sein  und  bleilien  wult ;  dar- 
i^etren  wulten  sie  sich  auch  aller  untertheniokeit  als  i^etreuwen,  tVohnien 
und  gehorsamen  uiulerthanen  woil  eigent  und  gepuert,  gegen  sein  churtt. 
Gnd.  als  irem  rechten  herrn  und  laudtsfürsten  halten  und  erzeigen. 

Daruff  unser  gnedigster  herr  nach  kleinem  bedacht  ungeverlicli 
nachfolgender  meinongen  antworten  laissen:  es  were  nit  on  sein  cliurti. 
gnd.  tniege  solicher  artickell  kein  getallens  .  und  wult  man  hette  die- 
selbigen  beruehen  lassen:  dan  wiewohl  die  von  Boparten  seinen  churfl. 
Gnd.  ettlicher  maissen  heinigegeben,  die  beruerte  artickell  nach  seiner 
Ond.  wolgefallen  7A\  willigen  oder  abzuthun,  so  were  doch  solich  an- 
suchen und  begere  in  der  zeit,  da  es  sich  gar  nicht  gezimbt,  auch  zum 
teil  in  dergestalt,  als  ob  sie  es  also  und  nit  änderst  betten  gehapt 
wollen,  geschehen;  diwile  nu  sein  churfl.  Gnd.  solichs  und  dergleichen 
bey  andern  helfenn  straiffeu  und  iren  herrn  und  fründen  zugesagt  betten. 
bey  den  irenn  dergleichen  auch  zu  thnn,  so  kundt  oder  mocht  sein  churfl. 
Gnd.  gepürlich  insehen,  damit  die  gemeind  einen  rat  und  sie  beid  seinen 
churfl.  Gnd  als  dem  landtfürsten  hinfüro  schuldigen  gehorsamb  leisten 
zu  thun  nicht  umbgeeu;  es  were  aber  doch  sein  churfl.  Gnd.  yn  der 
gnedigen  Zuversicht,  sie,  die  von  Boparten,  betten  es  nit  also  wie  die  von 
Wesell  gemeint,  darumb  wult  sein  churfl.  Gnd.  zu  irem  widder  abkommen 
mit  inen  weiter  gepürlich  und  gnädige  handlang  haben  &c. 

Also  seind  die  geschickten  des  raits  widder  abgedretten,  und  ist 
unser  G.  H.  den  sontag  zu  morgen  frühe  nach  Wesell  gefahren. 

Wir  Richart  &c.  thun  kundt,  nachdem  anstatt  und  von  wegen 
römisch,  kaysl.  Mayst.  unser  allergnedigster  herrn,  der  schwebische  bundt, 
der  hochgeborn  fürst  herr  Lndwig,  pfaltzgrafte  bei  Reyn,  herzog  in 
Bayern,  des  heiligen  römischen  reichs  ertzdruchsess  und  churfürst ,  unser 
besonder  lieber  freundt,  ander  churfürsten.  fürsten  und  wir  uns  des  ver- 
einigt haben,  das  alle  artickell,  so  in  der  utfrürigen  zeitt,  so  der  gemein 
bawersmann  widder  ire  oberkeit  sich  empöret,  dnrcli  bezwang  oder  sonst 
fürgenommen  und  uflgericht  worden,  tode,  gantz  abe  seyn  und  nit  melier 
gelten,  und  das  alle  die  jhenen,  so  sollich  artickell  angegeben,  begert 
oder  haben  wullen,  am  lybe  und  sunst  gestraifft  werden  sulten. 

So  bekennen  wir  demnach  olfentlich  ane  diesem  brieff,  dass  wir 
mit  unsern  lieben  getreuen,  dem  bürgerrait  und  gemeinden  unserer  statt 
Boparten  und  der  dorfler  darinnen  gehoerende  dermaisseu  gehandelt,  dass 
sie  iren  artickelsbrieft".  so  utt'  gesinnen  der  gemeinden  uftstosses  uögericht, 
welche  artickell  dan  wider  geschriebene  rechte,  den  kaysl.  landtfrieden, 
alle  ober-  und  erbarkeit,  der  geistlichen  und  auch  des  adels  freiheit  ge- 
wesen sein,  unss  widder  gegeben  und  sich  solicher  artickell  begeben, 
daruff'  verzielien,  und  die  gemeind  gestabts  eydes  mit  uft"gereckten  fingern 
zu  Gott  und  den  heiligen  geschwohren  haben  der,  oder  dergleichen  ar- 
tickell in  ewige  zeit  nit  zu  gebruichen ,    der  auch  hinfürter  nummer  zu 


123 

begereii ,  sniiilor  wie  vor  (lirsn-  inoiu^c  iiiist-nii  p-istlidn-ii  ^,'»'riclit  zu 
Coblentz  seinen  sLrac-ken  liUilV  mid  die  ^,^'islliclion ,  den  udel  nnd  sust 
jedermann  bey  iren  herpracbten  Irevheit  fj^ereebliffkeiten.  zinseii  lenten 
und  gnlten  ungehindert  pliben  v.n  hiis.-en. 

Demnach  auch  nss  craft  de8  kaysl.  landtViddens  und  geschriebener 
recht  obgcniehlt ,  so  gepieten  wir  mit  ernst,  das  schnlthciss,  scheften. 
ritter,  dienstleut,  rait  und  gemeind  in  unser  stadt  IJopart  und  den  dorlVern 
darinnen  gehoerend  gesessen,  hinfürter  sich  nit  entporen ,  wie  dan  vnn 
gemeiner  buyerschaft't  beschehen,  auch  der  buyrschaft't,  woe  sich  der 
ettliche  wieder  zusammen  tliun,  verhauten  oder  entporen  würden,  in 
irem  fnrnemen  nit  anhengig  mit  der  täte  und  rate,  aucli  iiil  beistendig 
oder  zulegig  synn  sollen. 

Zudem,  so  wollen  wir  auch,  und  ist  unser  ernstlich  meynong,  dass 
nu  hinfürter  die  bürger  und  innewoner  in  statt  und  dorft'ern  (»ne  unsern, 
unser  nachkommen  oder  der  unseren,  die  des  von  unss  befehl  haben 
werden,  auch  eins  raits  vom  adel  und  bürgern  sonderlich  wissen  ver- 
willigung  und  erleubnuss  kein  versamelong,  couspiration  macheu  oder 
uff  die  plane  sich  nit  verhauflen  oder  rotten  sollen. 

Dann  woe  einem  oder  mehr  obg.  puncten  oder  artickelen  zuwidder 
gehandelt  oder  l'ürgenomen  würde,  wollen  wir  unss  und  unsern  nach- 
kommen deshalben  nag  besag  der  gemeinen  geschriebenen  recht,  auch 
des  kaysl.  landtfriddens  obgemelt  straiff  unablässig  zu  thun  und  t'ürzu- 
nemen  behalten  haben;  dieser  dinge  zu  einer  waren  urkund  haben  wir 
unser  siegell  an  diesen  brietf  thun  hangen,  der  geben  ist  in  unser  «tatt 
lioparten  auf  mittwocheu  nach  Assumptionis  Mariae  anno  XXV. 

Wir,  der  rait  und  gemeinde  der  statt  lioparten  und  der  dorfler 
darin  und  zugehoerende  thun  kundt  vor  unss  alle  unsere  nachkommen 
und  erben,  alss  wir  unss  bewilliget  haben  des  hochwürdigsten,  fürsten 
und  herrn,  herrn  Kicharten,  ertzbischoffen  zu  Trier,  des  heiligen  römischen 
richs  durch  Gallien  und  das  konigreich  Arelaten  ertzcantzler  und  cinir- 
fürsten,  unserm  gnädigem  herrn,  zu  geben,  zu  vollest  syner  Ch.  F.  <i. 
feldtzugs,  dann  syn  churfl.  Gnd.  den  vergangen  sommer  mit  schweren 
kosten  gegen  die  uffrürige  bauyerschafft  gethan  halt:  11"!  r.  <!.*)  in 
gold,  und  dern  seinen  churtl.  Gnd.  abgereidt  thusend  bezall  haben,  »o 
haben  wir  demnach  gelobt  und  versprochen,  globen  und  versprechen  vor 
unss,  alle  unser  nakomraen  und  erben  in  craft  ilies  brielfs,  hociigenanteni 
unserm  Gnd.  herrn  syner  churfl.  Gnd.  nachkommen  und  die  stiflt,  die 
übrigen  thusendt  v.  gl.  in  golde  zu  bezahlen,  zu  zieten  und  zielen,  wie 
hernach  geschrieben  volget,  uemlich  in  der  nesten  fasten  Frankfurter 
missen    fünff  hundert,    und   in   der   herbstmissen    darnach    die   übrigen 


»;  2000  rheinische  (V)  Guldeu. 


121 

fünft"  liiindort  r.  tri.,  all^'s  si.ivlfr  Ion jreni  verzog,  snymnisse  oder  zmedde 
einioher  weisse  by  verletronge  daftur  /u  rechten  underpfandt  ^iUer  unsei" 
n-ütlier.  bewetrlifh  und  unbeweglich,  ussgescheiden  alle  argelist,  und  des 
zu  urkund  haben  wir  der  statt  Boparten  siegell  an  diesen  brieve  thun 
henken,  der  geben  ist  uif  .  .  .  .  (wie  oben). 

104  B. 

Wie  sich  die  von  JJojjartt  Oer  arfickel  halben  verschrieben  haben. 

Wir,  der  rait  und  gantze  gemeinde  der  statt  Bopartten,  und  der 
dörfer  darin  und  zugehoerende,  thun  kundt  und  bekennen  uft'entlich  vor 
unss.  alle  unser  nachkommen  und  erben,  dass  wir  mit  dem  hochwürdig- 
sten fürsten  und  herrn,  herrn  Richarten,  ertzbischofen  zu  Trier,  des 
heiligen  römischen  richs  durch  Gallien  und  das  königreich  Arelaten  ertz- 
cantzler  und  churfürsten,  unserm  gnedigsten  herrn,  der  artickell  halber, 
die  wir  in  kurtz  verschienen  tagen  und  in  den  zeiten,  da  der  gemein 
bauwrsmann  allenthalben  uffrürig  gewest  und  sich  gegen  oberkeiten  ent- 
poret,  seinen  churti.  Gnd.  übergeben  haben,  undertheniglich  vertragen 
sein,  in  massen  seiner  churfürstl.  Tlnaden  brieff  unss  darüber  gegeben 
von  Worten  zu  worten  hernach  geschrieben  folget,  ein  solichs  clerlichen 
ist  überwyssen. 

Wir  Kichart  &c.  solchem  allem  wie  oben  steet  veste  und  stede 
nachzukommen,  und  dass  also  in  ewig  zeit  unverbrüchlich  zu  halten,  zu 
vollziehen  und  dawidder  nimmermehr  zu  thun  oder  fürzunemen,  haben 
wir  gestabts  eidts  mit  uffgereckten  tingern  zu  Gott  und  den  heiligen 
geschworen  und  schweren  in  und  mit  crafft  dieses  unsers  brieffs  vor 
unss  und  alle  unser  erben  und  nachkommen  und  des  zu  urkundt  unser 
siegell  an  diesen  brieff  thun  hangen,  der  gegeben   ist  ....  (wie  oben). 

105  A. 

iJfr  ton  Liiupurij  Jtandel  irer  artickd  halber  1525. 

Wie  die  gemeinde  zu  Linijniry  mit  dem  rate  gehandelt  and  die 
arlickcl  yn  Icrdjcn  trollen,  wie  der  rat  dafür  gebetten,  es  hatt  aber  nitt 
sijn  mögen,  sondern  die  artichel  iren  fartgang  habcnn  müssen. 

Anno  nSOO)  und  XXV  uff  montag  sannt  Waldpurger  tag  hat  ein 
ersamer  raidt  die  gemein  gebetten,  dass  sie  in  den  schwebenden  leufften, 
so  jetz  allenhalben  vor  äugen,  in  gedult  und  fridde  sein  wollen,  unge- 
zwifelter  Zuversicht,  was  andere  umbliegenden  stetten  im  stifft  von  Trier 
derliaiben  dursh  U.  G.  H.  nachgelassen  oder  bewilligt  werde,  kegen  den 
geistlichen  oder  sunst,  soll  allhie  auch  nit  weniger  zugelassen  und  be- 
willigt  werden,   es   hatt  auch   ein   e(rbarer)  r(ait)    hiemit  der  gemeind 


I2r, 

gesagt,  wo  sie  etwas  iiiangols  oder  «^^clurclinis  /ii  haben  vermeinen,  dass 
sie  dasselbig  zu  aclirilTten  an/eigen,  wol  ein  rrl)ar  raidt  mit,  wissen 
U.  G.  H.  und  ir  so  viel  insehens  darin  lialien .  als  möglich,  da>.s  die 
gemeind  zu  der  zeit  auch  also  mit  tVidde  und  willen  angenomen, 

Off  montag  nach  dem  sontag  vorem  Jocnnditatis,  neelist  darnacli, 
hat  U.  G.  H.  von  Trier  einen  e(rbar)  r(ait)  allhie  zu  Liniimrg  laut  und 
innhalt  nachfolgender  schrillt  thun  schreiben. 

105  B. 

likhard  von  Gutta  (jnadeu  crtzbischof  .ta  Trier  &c.  und  churfür.sl. 

Lieber  getrewer,  wir  haben  etwas,  darann  uns  merklich  gelegen  ist, 
mit  euch  und  der  gemeinde  zu  reden,  begeren  demnach  gnedithlichen, 
ir  wollet  zwen  auss  euch  und  zwen  aus  der  gemeind  anstund  allier  zu 
unss  abiertigen,  gestalt  unser  gemuid  und  iinss  zu  vernemen. 

Dat.  Erenbreitstein ,  am  sontag  vorem  Jocinditatis  anno  XXV. 
Unserm  lieben  getreuen  bürgermeister  und  rait  unser  statt  Limpurg. 

105C. 

Uff  dies  unsers  gncdigsten  herrn  schreiben  und  beger  hat  ein  erbar 
raidt  an  stunden  Thönies  Eiech  Pergeni.  Friedrich  Loiwem,  und  die  ge- 
meind Graft  Schuppen  uud  Johan  Eyblen  zu  seinen  churfl.  Gnad.  zu 
ziehen  abgefertigt  und  geschickt;  als  nun  diese  geschickten  von  raidt 
und  gemeind  von  Erenbreitstein  erschienen,  ist  ihnen  durch  den  cantzler 
und  hoftmeister  anstatt  hochgemelts  unsers  giiäd.  herrn  fürgehalten 
worden,  wie  das  allhie  zu  Limpurg  ein  capelan  seye,  derselbig  predig 
und  lere  die  newe  lutherische  predig  und  lere,  wie  U.  G.  H.  und  sie, 
des  dann  glaublich  kundtschafft  und  wissen  tragen,  dieweil  nun  itzo  alle 
uffruren  und  missbrauch  von  demselbigen  newen  predigen  allenthalben 
entstehen,  wie  wisslich,  so  sey  unsers  gnädigsten  herrn  bevehl  und  ernst- 
lich meynong,  denselbigen  prediger  nit  länger  zu  enthalten,  damit  künf- 
tiger u(n)raidt,  so  darauss  entspringen  möchte,  vermindern  werde  Es 
haben  auch  cantzler  und  hoffmeister  die  geschikten  damit  gebetten.  dem 
raidt  und  gemeinden  zu  sagen ,  so  unser  G.  H.  mit  sambt  andern  löb- 
lichen cliurfürsten,  fürsten  und  herrn  jetzo  denselbigen  uffruren  mit  der 
that  zu  begegenen,  ausslendig,  dass  sie  sich  unter  sich  selbst  noch  sonst 
zumal  zu  kein  uflrüre  begeben  wollen,  sonder,  wo  solichs  geschehe,  und 
unser  gnädiger  herr  kein  gefallens  darinne  haben,  dan  sein  churfl.  Gnd 
sein  den  von  Limpurg  gantz  gnädig  und  geneigt,  dass  man  sein  gnad 
auch  fürther  also  halt,  sei  ir  getrewer  raidt  und  meynong. 

Jn   dem   und    diwil    die    geschickten    also    von  raidt  und  gemeind 
aussgeweist,  hat  sich  gemeind  auf  dinstag   nach   vorm  Jocuuditatis  vor- 


126 

samlet  und  biess  (?)  ist  der  aussschoss  der  gemcind  dessclbigen  dinstags  zu 
niurgen  den  alten  bürgerineister  Henrich  Perger  komen  und  au  ine  begert,  dass 
er  mit  dem  bruder  im  Erbeeherhuft"  reden  wolle,  dass  er  der  genieind 
vier  ohme  weins  und  vier  malter  korns  verkauften  wolle,  dan  sie  wollen 
ein  tag  oder  zwen  beieinander  bleiben,  hat  sie  der  bürgermeister  dafür 
gebetteu,  hat  oit  statt  mögen  haben,  sonder  begert,  wie  vor  hat,  der 
buryermeitter  mit  dem  bruder  geredt,  hat  sich  der  bruder  darinn  be- 
schwert, aber  doch  bewilligt,  und  der  gemein  solich  wein  und  körn  ver- 
kaurt't,  nemlich  den  wein  das  fuedermass  vor  15  guld.  und  das  körn, 
wie  das  ire  uff  dem  mark  gilt;  uö'  mittwocheu  darnach  nachmittag  um 
zwölf  uhreu,  als  die  geschickten  vom  raidt  und  gemem  iren  bevelch, 
wie  hie  oben  gemelt,  angezeigt,  hat  die  gemein  einen  erbaren  raidt  dies 
nachfolgende  artickell  in  schriü'ten  angezeigt  und  überliebert,  auch  damit 
unverzüglich  antwort  begert;  hat  ein  e(rbaren)  r(aidt)  geredt,  es  sy  so 
ylend  antwurt  daruft"  zu  geben  nit  wol  zu  thun,  und  damit  bedacht  be- 
gert, in  ansehung,  das  ein  guter  heiliger  abent  sey,  bis  uff  den  fritag 
zu  verziehen ;  alsdan  wollen  nit  voneinander  scheiden ,  haben  dan  antt- 
wurt;  ist  durch  die  gemein  gewilligt,  und  zugelassen;  es  hat  auch  die 
gemein  denselbigen  dinstag,  mitwochen  und  donnerstag  underm  jetz  bei- 
einander gehalten  und  fürther  mehr  wein  gekauÖ't. 

105  D. 

Ersamen  und  weysen  lieben  herrn,  mit  erbittung  unser  aller  ge- 
horsamen willigen  und  schuldigen  dienst  zu  vorn,  nach  der  gütlichen 
anbringung  eines  erbaren  raidts,  sowie  sich  die  gemein  besprechen  solt, 
so  wes  syn  feels  oder  beschwerun.u  hab  zwischen  einem  erbaren  raidt 
und  gemeind;  wolt  ein  erbarer  raidt  geneigt  sein  abzustellen,  solich  an- 
breugung ;  ist  der  gemein  gantz  wolgefellig,  ist  auch  der  gemeind  mey- 
nung,  bitt  und  beger,  dass  ein  erbar  raidt  solchem  nachkommen  wolt, 
will  sich  die  gemein  auch  halten  nach  allei-  gebür  und  ziehen  an  dies 
hernach  geschrieben  artickell: 

\)  Item  zum  ersten  clegen  mir  an,  dass  ein  erbar  raidt  jerlich  rechen- 
schafft thut,  in  abwesenheit  der  gemeiner  und  kein  endtschaftt 
oder  Wirkung  darauss  entspringt,  dass  zu  dem  dickmal  angezogen 
ist,  will  die  gemeind  rechenschattt  und  auttsichtuug  gethan. 
-j  Item  zum  andern  begert  die  gemeind  hinfürther  ein  rhentmeister 
jerlich  gekorn  werd  uss  der  gemeind,  und  jarsrechenschaftt  oftent- 
lich  uft*  einen  bestimpten  tag  in  beiweseu  der  herren  des  raits 
und  der  XIII  mann  dünkt  unss  billich. 
3)  Item  zum  dritten  ziehen  mir  an,  dass  ein  erbar  raidt  des  spitals 
inkommens  verpacht  hat,  das  unbillig  ist,  und  auch  die  gemeind 
ein  offen  rechenschaüt  davon  haben  will,  wie  obsteht. 


127 

4)  Item  zum  vierten  ziehen  wir  an,  dass  ein  ciliar  raidt  hatt  ver- 
eussert  Castell  nnd  Jas  haus  anlV  dem  Merth,  und  stdieli  «^adt 
verwandt  an  Sachen,  der  die  j^'emeind  nit  zu  thun  liat,  \uid  uiiner 
gnediger  H.  zugesagt  hat,  dass  diejiien  ,  die  der  sacht^i  zu  tliiin 
haben,  solichs  usszuriehten,  will  sich  die  genieind  halten 

5)  Ttem  zum  fünften,  dass  ein  erbar  raidt,  gemeinplatz  und  IViludl 
vertheinen,  verlyhen  und  vorkautlen,  das  die  gemcind  nit  iial)en  will. 

6)  Ttem  zum  sechsten  ziehen  wir  an,  dass  diejhen,  die  in  güttcrn, 
haab  sitzen  und  kein  handtwerk  treiben ,  da  der  statt  nutz  v<tn 
entstehet,  sollen  gehalten  werden  nach  laut  des  entschfidts. 

7)  Item  zum  siebenden  ziehen  wir  an,  wie  man  ein  kalk  gehabt  hab, 
und  solicher  kalk  vereussert  ist,  da  die  gemeind  kein  rechenschafft 
oder  nutzuug  befunden  hatt. 

8)  Item  zum  achten,  nachdem  man  nun  ein  kalk  gebraut  hat,  mit 
der  hilff  Gottes  und  der  gemeind,  so  das  gescheehen  ist,  will  die 
gemeind,  zwen  frummann  uss  der  gemeind  syn  sollen  bei  des  kalks 
vereusserung  und  sollen  auch  Schlüssel  darzu  haben,  damit  die  ge- 
meind auch  mocht  wissen,  wie  ir  arbeit  angelagt  sey,  uff  dass  man 
solicher  uffrure  ab  sey,  wie  von  dem  vorigen  kalk. 

9)  Item  zum  neunten,  ob  sichs  begab,  dass  ein  bürger  bawen  würd 
oder  einem  baw  zu  helffen  von  noeten  were,  soll  man  ine  vergönnen 
ein  fuess  oder  zwen  sonder  kauffen,  doch  mit  laub  und  besich- 
tigung  eines  erbareu  raits  und  der  gemeiner. 

10)  Item  zum  zehenden  ziehen  wir  an,  ob  ein  bürger  verkaufft  wein, 
wenig  oder  viel,  soll  von  demselbigeu  wein  nit  mehr,  dan  ein  zynss 
gehoben  werden  und  nit  duppel. 

11)  Item  zum  elften  beclagt  sich  die  gemein  der  wein  zynss  halber, 
was  gewachsen  ist:  der  gemein  meynong,  nit  mehr  von  der  ohme 
zween  weisspfennig  zu  geben,  und  nit  mehr,  und  das  blasengelt 
abhoben. 

12)  Ttem  zum  zwölften,  ob  ein  burger  ein  wagen  hett  zu  frucht,  stein 
oder  anders  zu  seiner  notdurft,  will  die  gemeind,  dass  man  sie 
halten  will,  wie  ander  zeichen  halber. 

13)  Item  zum  dreizehnden,  ob  sich  begeh,  dass  man  Schätzung  geben 
sollt  und  muss,  so  will  die  gemeind,  dass  die  XTIl  mann  dal.ey 
sein  sollen  und  helffen  spalten,  damit  dass  ein  gleich  bürd  ge- 
tragen werde  nach  gelegenheit  der  gütter. 

14)  Item  zum  vierzehenden  lieclagt  sich  die  gemeinde,  wie  sie  beschwert 
seie  mit  der  wage;  begert  die  gemeind  einer  mass  abzustellen. 

15)  Item  zum  fünft'zehnten  beclagt  sich  die  gemeind,  wie  sie  zu  dem 
dickemal  angezogen  haben,  dass  man  sie  so  ferlich  antast,  ist  der  ge- 
meind meynong,  die  bürger  zu  verantwortten  kommen  lassen  und  bürgen 
uemen,  also  er  bürgen  haben  mag,  ussgenommen  dieb  und  busswichter. 


12h 

ir»)  Tt«ni  zum  sechszehendeii ,  dass  mau  eiu  stalu  gebe  vou  brodt. 
fleisch,  soliehs  zu  besichtigeu  zu  rechter  zeit,  dass  der  arme  man 
gewissen  mag,  auch  mit  all  ander  yche,  wein  yche,  gewicht  und 
ander,  was  zur  vche  dient,  fürtmehr  gescheen  soll. 

17j  Item  znm  siebenzehendon  ziehen  wir  an,  dass  eiu  erbar  raidt, 
schctlon  uud  rathsgesellen,  die  unserni  gnädigen  herrn  eydschatlt 
sein,  des  nit  sein  solt,  auch  kein  vatter  uud  söhn,  kein  schwiger 
und  eydam  und  zween  gebrüder  auch  nit  dabey  sein  sollen,  dünk 
die  gemein  unbillig. 

18)  Item  zum  achtzehenden  ist  unser  beger,  dass  mau  zitlichem  in  vier 
Wochen  rechts  verhelften  solle. 

19)  Item  zum  neuuzehenden,  ist  das  der  gemeind  meynong  und  beger, 
so  ein  urteil  beschlossen  und  zu  recht  gestalt  ist,  wollen  wir,  dass 
sie  das  urteil  geben  nach  ihrem  besten  verstand  und  nit  sprechen, 
dass  sie  nit  weiss  genug  sein  und  erfarnuss  thun  ufi"  der  parthien 
beviel,  und  welcher  under  den  parthien  sich  l)eschwert  findt,  soll 
man  ime  vergunuen  zu  appelliren,  ahn  ort  und  endt,  da  es  sicli 
von  rechtswegen  hingehört. 

20)  Item  zum  zwantzigsteu  beclagt  sich  die  gemein,  der  beschriebung 
halber,  die  under  der  statt  siegell  hören,  verlengt  weit  den  bürgern» 
und  nit  eudelich  gefertiget  mag  werden;  begert  die  gemein  solich 
Schreibung  in  monatsfrist  gefertigt  soll  werden;  auch  beclagt  sich 
die  gemeind,  wie  sie  beschwert  sei  mit  dem  schreiblohn,  soliehs 
einer  mass  abgestellet  werde,  oder  den  bürgern  zu  vergönnen,  brieft' 
schreiben  lassen,  wo  einer  das  am  nechsten  gefertiget  mag  werden 
und  solich  schrift  doch  gesiegelt  mögt  werden ,  dunk  die  gemeind 
billich. 

21)  Item  zum  einundzwantzigsten  will  die  gemeind  eydtgelt  sieben 
Pfennig,  und  an  der  gerichtsgelt,  dass  man  soliehs  soll  stellen 
halb  ab. 

22.  Item  zum  zwei  und  zwantzigsten  beclagen  sich  die  zunfft,  wie  sie 
beschwehrt  sein  mit  der  zynss;  ist  ir  me3'nong,  solle  eine  maass 
abgestellt  werden. 

23.  Item  zum  drey  und  zwantzigsten  beclagt  sich  die  gemeind,  wie 
sie  etlich  fryheit  geliabt  habe,  die  ein  e(rbar)  r(ait)  vereussert  den 
geistlichen  sonder  der  gemein  wissen  und  willen,  das  die  gemeind 
nit  haben  will,  dadurch  ein  gemeind  in  grossen  spott  und  schaden 
kommen  ist. 

24)  Item  zum  vier  und  zwantzigsten  beclagt  sich  die  gemeind  eines 
grossen  beschwernuss,  als  mit  der  rung,  dass  man  die  bürger  um 
wetten  biingt  und  die  wetten  zu  rieht  gestalt  werden  und  die 
bürger  nit  Wissens  darin  haben,  bis  das  der  keilner  kombt  und 
•li«'  riifg(,Mj  fordert;  ist  der  bürger  beger  und  meynong,    und  auch 


129 

haben  will,  das  man  ein  jeglichen  bürjier,  so  sichs  begebe,  dass 
er  sich  überführ  mit  wortten  oder  werken,  das  zu  rüegen  were, 
soll  man  in  gebührlicher  zeit  zuverhör  lassen  kommen  und  nit  also 
fahrlich  gelialten  werden. 

25)  Item  zum  fünff  und  zwantzigsten  will  auch  die  gemeind,  dass  ein 
e(rbar)  r(ait)  voll  vorghen,  will  ein  gemeind  ehrlich  nachvolgende 
in  allen  sachen. 

26)  Item  begert  die  gemeind,  dass  mit  den  miststeten  und  profeyen 
ein  Ordnung  uffgericht  werden  und  insonderheit  mit  Emrich  von 
Dietz  profeyen,  so  er  uffgericht  hat. 

27)  Item  begeren  das  die  wein  mit  der  alten  schuld  bezalt  werden,  so 
U.  G.  H.  von  Hessen  noch  schuldig. 

28)  Item  begeren,  dass  in  der  wochen  uff  ein  benanten  tag  fleisch  und 
brodt  in  die  statt  möcht  veihl  bracht  werden. 

29)  Item  begeren,  dass  für  hie  ein  gemeiner  die  weinzyss  helffen  setzen 
und  dass  die  gemeiner  auch  bey  dem  zeichen  libbern  und  zissen 
dingen  seyn  sollen. 

30)  Item  zu  dem  beschloss  ist  der  gemeind  bitt  und  beger,  dass  ein 
erbar  raidt  wolle  ein  unverlengt  entwurff  geben  uff  die  vorgeschrieben 
artickell  und  auch  ob  man  etwas  mehr  von  noten  were,  das  man 
nit  eingedenkt  were,  soll  auch  angenommen  werden. 

Hieruff  hat  ein  erbar  raidt  mündlich  antworth  geben,  diese  vorge- 
schrieben artickell  allsambt  und  besonder  uff  verwilligung  und  zulass 
ü.  G.  H.  bewilligt  und  angenommen,  ist  die  gemeind  nit  gesetigt  ge- 
west,  sondern  uff  einen  jeden  besonder  antwurt  begert,  dan  dies  artickell 
betreffen  allein  raidt,  gemeind  und  stadt  Ordnung,  und  nit  U.  G.  H.; 
derhalben  wollen  sie  auch  dieselbigen  geendt  haben  und  nit  voneinander 
weichen,  dasselbig  sei  dan  zuvor  geschehen;  daruff  hat  ein  e(rbar)  r(aidt) 
der  gemeindt  den  endtscheidt,  so  hiebevor  durch  bischof  Johann  seeligen 
gedächtnuss  uffgericht  worden,  vorgehalten;  hat  alles  nit  mögen  helfen, 
sondern  hat  der  raidt  von  artickel  zu  artickell  antwort  geben  müssen 
wie  nachfolget. 

105  E. 

Antwurt  eines  erharn    raths  uff  die  vorgeschriebenen  artickell  der  ge- 
meinde uff  fritag  nach  Jscensionis  Doniini. 

1)  Uff  den  ersten  artickell,  dass  die  rechenschaft  einmal  in  abwesen 
der  gemeiner  geschehen,  ist  ein  e(rbar)  r(ait)  willig  die  gemeiner 
vorther  dabei  kommen  zu  lassen. 

2)  Item  uff  den  andern  artickell,  dass  fürhien  ein  rhentmeister  uss 
der  gemeind  gekorn  werden  soll,  ist  ein  e.  r.  vorhin  also  zu  halten 
willigk. 


130 


3)  Item  uft"  den  dritten  artickell  des  spitals  inkommen  betreffen,  dass 
dasselbige  verpeelit  sei  &c.,  hat  ein  e.  r.  den  armen  zu  gut  und 
uiub  nutz  willen  ein  jarlank  zuvor  angesetzt  und  verhaft,  dass 
den  armen  dadurch  kein  abbruch  geschee.  hat  auch  seit  derselbigeu 
zeit  etlichen  haussarmen  leuten  körn  gegeben:  ist  auch  dasselbige 
fürthin  also  zu  thun,  wo  von  nöthen.  in  willen  und  meynong,  da- 
mit die  armen  desto  statlicher  hilff  haben  mögen. 

4)  Item  uff  den  vierten  artickell,  Castell  und  das  hauss  uff  dem 
Merch  betreffend,  und  das  dasselbig  gelt  in  sachen,  der  die  ge- 
meind  nit  zu  thun  gewendt  sein  solle,  wiewol  unser  G.H.  gesagt, 
diejhen.  so  des  nit  zu  thun.  sollen  solichs  nit  entgelten,  lest  ein 
e.  r.  uff  seiner  F.  G.  erkentnuss;  sagt  auch  was  von  dem  ver- 
kaufften  hauss  von  gelt  entpiangen.  sey  in  der  stadt  nutz  gewandt, 
sali  auch  fürther,  was  des  noch  ussstendig,  in  der  stadt  und  ge- 
meiud  nutz  geben  werden. 

5)  Item  uff  den  fünfften  artickell  gemein  pletz  und  freyheit  betreffen, 
so  vor  zeit  verliehen  oder  verkaufft  sein  sollen ,  sagt  ein  erbar 
raidt.  wes  des  geschehen,  sey  zu  gemeiner  stadt  nutz  und  urber 
geschehen,  und  wollen  sich  fürther  der  billigkeit  halten. 

6)  Item  uff  den  sechsten  artickell,  diejhenen  betreffen,  so  in  zimlicher 
nahrung  sitzen  und  nit  handtirung  treiben,  davon  der  stadt  einher 
nutz  entstehe,  beger  ein  e.  r.  sich  daruff  zu  bedenken  und  mit 
raidte  darinn  zu  handien. 

7)  Item  uff  den  siebenten  artickell,  den  alten  kalk  betreffend,  dass 
derselbige  vereussert  und  die  gemein  kein  rechenschaft  oder  nutzung 
davon  befunden  hab,  sagt  ein  e.  r.,  das  davon  rechenschafft  und 
für  gewissheit  geschehen  sei;  wo  aber  iemant  mangell  daran 
wisst,  möcht  zu  erkennen  geben. 

8)  Item  zu  dem  achten  artickell,  den  uewen  kalk  betreffend,  ist  ein 
e.  rath  willig,  dass  einer  uss  dem  rath  und  einer  uss  der  gemeind 
denselbigeu  zu  vereussern  verordnet  und  gesetzt  werden,  und  den- 
selbigen  kalk  zu  messen,  allvorher  ein  sonderlich  tag  ernennt  wer- 
den soll,  sollen  auch  die  zwen  nit  lenger,  dan  ein  monath  lang, 
daran  bleiben ,  und  nach  ussgehung  desselbigen  monats  allwegs 
rechenschafit  thun,  was  durch  sie  verhandlet,  und  soll  dasselbige 
gelt  in  ein  sonderlich  kist  gethan  werden  und  alsdan  fürther  zween 
auder  angesetzt  werden. 

^t)  Item  uff  neunten  artickell,  dass  fürthin  einem  jeden  bürger,  wan 
er  bawen  oder  einem  baw  zu  helffeu  von  nöten  were,  ein  oder 
zween  fuess  geben  sullen,  will  sich  ein  e.  r.  allweg  nach  be- 
sichtigung,  gelegenheit  und  uotdurfft  desselbigen  orts  der  billig- 
keit halten. 


131 

10  — 11)  Item  uff  den  zpliendpn  und  olffton  artikfll  <lio  woinziss 
betreffen,  will  ein  e.  r.  an  U.  G.  II.  lanji^en  lassen,  und  was 
alsdan  darin  erlangt  wird,  s(dl  der  gemeind  nit  verhalten  werden. 

12  u.  13)  Iteni  dem  zwölüXcn  und  dryzehenilcn  artickell  leest  die 
gemeind  disnial  beruhen. 

14)  Item  uff  vierzehenden  artickell,  die  wag  betreffen,  will  sich  ein 
e.  r,  bedenken  und  so  viel  möglich  insehens  darinn  haben. 

15)  Item  uff  den  fünfzeheuden  artickell,  den  antast  betreffend,  will 
sich  ein  e.  radt  was  bürgerlich  und  dergleichen  sachen  sein  und 
darumb  bürgen  zu  nennen  stehen,  der  gebürlichkeit  halten. 

16)  Item  uff"  den  sechszehenden  artickell,  den  staln  rintfleisch,  brodt, 
weinich,  gewicht  und  dergleichen  betreffend,  ist  ein  e  r.  zu  ordnen 
und  zu  setzen  willig,  damit  der  billigkeit  gelebt  werden  möge. 

17—20  u.  24)  Item  auf  den  XVII ,  XVIII.,  XIX.  u.  XX.  und  XXIV.  ar- 
tickell gerichts  handel  und  ruegen  betreffen,  sein  one  wissen  U. 
G.  G.  nit  zu  ändern  oder  zu  setzen ,  sein  auch  fürther  derhalb 
mit  rath  ü.  G.  H.  Ordnung  uffzurichteu  willig. 

21)  Item  uff  den  XXI.  artickell,  darin  sich  die  gemeind  beclagt,  dass 
inen  vorschreibung.  so  uiidtr  der  stadt  siegell  gehören,  verlengt 
werden,  und  mit  dem  schreibten  beschwerdt  sein,  will  ein  e.  r. 
gebürlichs  insehen  haben,  damit  ein  jeder  gefertiget  und  nit  un- 
billig beschwerdt  werde. 

22)  Item  uff  den  zwei  und  zwantzigsten  artickell,  die  zyssen  betref- 
fend, ist  ein  e.  r.  on  wissen  U.  G.  H.  nit  zu  ändern,  und  lest 
es  bei  dem  uffgerichten  endtscheidt. 

23)  Item  den  XXIII.  artickell  betreffen,  der  Vortrag  zwischen  der 
geistlichkeit,  begert  ein  e    r.  uff  dismal  beruhen  zu  lassen. 

26)  Item  uff  den  artickell,  die  miststet  und  profeien  betreffen,  will 
ein  e.  r   insehens  thun  und  mit  radt  darinn  handleu. 

28)  Item  den  artickell  betreffen,  dass  in  der  wochen  uff  einen  be- 
nanten  tag  fleisch  und  brodt  heim  feihl  möcht  bracht  werden, 
sagt  ein  e.  r.,  das  dasselbig  auch  ohne  wissen  U.  G.  H.  nit  zu 
thun  sein  wolle. 

29)  Item  den  artickell  betreffen,  dass  ein  gemeiner  die  weinzinss  solle 
helffen  setzen,  auch  dass  die  zween  gemeiner  bei  dem  zeichen 
liebern  und  zyssen  zu  dingen  sein  sollen,  ist  ein  e.  r.  willigk. 

Diese  obgeschrieben  artickell  der  gemeind  hat  ein  e.  r.  uff  ver- 
willigung  und  zulass  U.  G.  H.  bewilligt  und  angenommen,  dergestalt, 
wo  ire  gnaden  nit  gefallens  darinn  hotten,  dasselbig  zu  verändern  und 
zu  setzen,  auoh  unabbrüchlich  U.  G:  H.  und  der  stadt  ir  oberkeit  und 
freiheit. 


132 

Dies  eins  e.  r.  antwiirt  hat  die  gemeind  schrifftlich  begert,  ist 
inen  gegeben  und  zugelassen  worden  uff  freitag  nach  Ascensionis  Domini 
im  jähr  obgeschrieben. 

105  F. 

Alss  nun  die  gemein  diese  antwurtt  also  in  Schriften  überliebert 
und  sich  daniff  bedacht  haben,  ist  der  ussschoss  wider  vor  rath  kommen 
und  gesprochen ;  sie  haben  die  antwurtt  eines  e.  r.  übersehen  und  ver- 
lesen, bedunk  aber  uit  das  uff  all  artickell  grüntlich  antwort  geben  seye, 
diwil  ein  e.  r.  derselbigen  puncteh  eines  teils  uff  U.  G.  H.  gezogen  und 
gestalt,  des  sie  die  gemeind  dan  vermeint,  durch  sie  vorgetragen  betreff 
allein  rath,  gemeind  und  stattordnung;  aber  wie  dem  allem,  hab  die 
gemeind  ir  artickell  anderwerb  uffzeichnen  lassen,  mit  beger,  dass  ein 
e.  r.  dieselbigen  verhören  wolle  und  alsdan  grüntlich  autwurt  daruff 
gebenn;  hat  ein  e.  r.  also  gethau  und  der  gemeind  fürgeben,  zu  dem 
zweitenmal  gehört,  mit  viel  neben  reden,  so  zu  frid-  und  einigkeit  nit 
vast  dienlich  waren,  und  seyndt  dies  die  artickell ,  auch  eins  e.  r.  ant- 
wurt,  wie  nachfolget : 


106  G. 

Vorsichtigen ,  ersamen  und  weissen ,  lieben  herrn !  mit  erbietung 
unser  aller  gehorsamen,  willige  und  schuldigen  dienst  zuvor  an,  nach 
der  gütlichen  anbrengung  eines  e.  r.,  sowie  dass  sich  die  gemeind  be- 
sprechen solt,  so  wes  sie  beschwernuss  hab,  wolt  ein  e.  r.  geneigt  sein 
abzustellen,  solich  anbrengung  ist  der  gemeind  ganz  wulgefellig,  ist 
auch  unser  fleisslich  bitt  und  beger,  dass  ein  erbarer  rath  solchem  nach- 
kommen werden  mocht,  wie  hernach  folget: 

1)  Item  zum  ersten  begert  imd  will  die  gemeind,  dass  fürthin  ein 
rentmeister  jerlich  gekoren  werden  soll  und  dass  derselbig  uff 
einen  benanten  tag  in  beysein  der  gemeiner,  so  des  jahrs  zu  radt 
ghenn,  und  der  drizehen  rechenschafft  thun  solle;  ist  ein  ersamer 
rath  also  zu  halten  willig. 

2)  Item  zu  dem  andern  will  und  begert  die  gemeind,  das  fürther  die 
zween  gemeiner  bey  aller  verlehung  oder  Satzung,  es  sey  zoll,  zyss, 
wagegelt,  vyhgelt  sein  sollen,  und  soll  der  gemeiner  einer  die  wein- 
ziss  helffen  setzen;  dergleichen  sollen  auch  die  zween  gemeiner, 
und  die  drizehen  bei  aller  rechenschafft,  es  sy  der  stadt  sachen 
des  spitals  sachen  oder  brückeneinkommens  und  dergleichen;  ist 
ein  e.  r.  auch  willig. 

3j  Item  zum  dritten  begert  die  gemeind :  sowie  gemein  pletz  ver- 
üssert  oder  verliehen  seindt,  wollen  wir,  dass  ein  e.  r.   in  beysein 


133 

der  dreyzehn  zu  besichtigen  und  zu  vertragen  und  forther  nit  mehr 
zu  geschehen,  solich  gemein  pletz  zu  vereussern ;  ist  ein  e.  r.  auch 
willig  zu  besichtigen. 

4)  Item  zum  vierden  betreffen  diejiienigen ,  so  in  zimlicher  narung 
sitzen  und  die  nit  hantierung  treiben,  lest  die  gemeind  an  ein  e  r. 
und  die  drizehen  Inhalt  des  entsclieidts ;  leest  ein  e.  r.  auch  dabei. 

5)  Item  zum  fünftten,  wollen  wir  mit  dem  kalk,  so  jetz  gebraut  ist, 
und  hernachmals  gebraut  werden  mocht,  dass  ein  e.  r.  einem  vom 
radt  darzu  geben  soll,  und  die  dreizehen  einen  uss  ihnen  oder  auss 
der  gemeind  darzu  auch  geben  sollen ,  und  dieselben  sein  sollen 
und  bleiben;  soliche  rechenschafft  auch  geschehen  sei  in  beywesen 
der  drizehen,  wie  obstehet;  ist  ein  e.  r.  auch  willig. 

7)  Item  zum  siebenden  wollen  wir,  welcher  bürger  ein  wagen  hab, 
der  ime  gefürt  hat,  es  sein  stein,  hew,  wein  oder  dergleichen,  dass 
wir  darvon  mehr  dörffen  geben,  alss  man  unss  armen  vormals 
gedrungen   hat   und  andern   freizechen    geben;   ist   ein   e.  r.  auch 

willig. 

8)  Item  zum  achten  wollen  wir  betreffen  den  antast,  w^elcher  bürger- 
licher straifF  echuldig  sey,  dass  man  ine  zu  verhör  kommen  last; 
kan  er  sich  dan  nit  verantworten,  sal  man  bürge  von  ime  nemen, 
wan  er  sie  haben  kan,  ussgescheiden  peinlich  sachen,  als  dieb  und 
bosswichter;  ist  ein  e.  r,  auch  willig. 

9)  Item  zum  neunden  wollen  wir,  dass  bitt  und  fleiss  allen  mouat 
einmal  oder  zwei  besichtigt  werden  solle,  den  beckere  in  staln  zu 
geben,  und  dass  die  metzler  kauffmanns  gut  veihl  haben  sollen, 
damit  dem  armen  als  wol  etwas  guts  als  dem  reichen  umb  sein 
gelt  werden  möge;  ist  unser  meynong  der  rath  fleissig  darin  zu 
seheli  und  also  zu  halten;  ist  ein  e   r.  willigk. 

10)  Item  zum  zehenden,  wollen  wir,  dass  kein  bürger  geruegt  soll 
werden,  er  sei  vor  zu  verhör  kommen  und  zu  verantwurt ;  ist  der 
rath  auch  willigk 

11)  Item  zum  eilfften  wollen  wir,  dass  fürthmer  vatter  und  söhn,  zween 
gebrüder,  schwieger  und  eidem,  oder  dergleichen  nit  mehr  zu  rath 
gekoren  sollen  werden,  nach  laut  des  endtscheids;  ist  auch  von 
einem  e.  r.  bewilliget  und  nachgelassen 

12)  Item  zum  zwölfften  wollen  wir,  dass  einem  stadtschreiber  allhie 
zu  Limpurk  sein  lohn  gesetzt  werde,  dass  er  die  bürger  nit  steig 
und  nem  solchen  alten  lohn  wie  Weghbeutel  und  Henrici  sun,  die 
auch  gut  Schreiber  gewest  seiu  &c.,  ist  ein  e.  r.   willig  zu  setzen. 

18)  Item  zum  dreizehnden,  wie  auch  vormals  angezogen  ist  worden, 
wie  ein  bürger  mit  dem  andern  an  dem  gericht  zu  thedigen  hab, 
und  clag  und  antw^irtt  geschehen  seye,  und  zurecht  gestalt  ist, 
dass  sie  nach    irem  besten  verstandt  weissthumb  thun   und   nit 


134 

spret-hen,  dass  ^ip  nit  weiss  genug  sein  und  heischen  den  parthien 
sechs  gold  gülden  und  erfarn  sich  zu  Frankfurth .  dass  doch  ü. 
G.  H.  nit  auLTehörig  ist.  und  ir  unss  doch  antwurtt  habt  gegeben 
utT  diesen  artiokell,  es  sei  nit  zu  andern,  sondern  U.  G.  H.  ver- 
meinen wir  doch,  dass  ü.  G.  H.  euch  darumb  gesetzt  haben, 
dass  ir  recht  sprechen  solt.  Inhalt  euwerseidts;  ist  ein  e.  r.  auch 
willig. 

14)  Item  zum  vierzehenden  wollen  wir  miststet  und  profveyen  in  Strassen 
oder  in  gasson  zu  besichtigen ,  an  e.  r.  mit  sambt  den  dreizehn 
nach  gelegenheir  gehandfit  wird;  ist  ein  e    r.  willigk. 

lö)  Item  zum  fünfzelienden,  wollen  wir  die  alt  hinderstellige  schult, 
so  zu  vielmalen  angezogen,  dass  ir  euch  hören  last,  verendt  und 
ve.nügt  sei,  künden  wir  nit  linden,  sonder  wollen,  so  ir  von  unss 
armen  bar  gelt  uffgehoLeu  hatt,  wollet  es  auch  wiederumb  dar- 
legen, dass  man  an  der  zinss  und  renthen  ablossen  mag,  der  ir 
bei  derselbigen  schult  eins  theils  gemacht  haben ;  auch  wellen  wir 
wissen  die  sum  der  schulden. 

Uff  diesen  fünfzehenden  artiokell  sagt  ein  e.  r.  wie  vor.  dass 
alt  schult  verrechnet  und  zwischen  Martini  nest  kompt  zu  bezahlen 
angesucht  sey:  diweil  aber  die  gemeind  fürther  pension  darvon 
zu  geben  nit  willigk,  hat  ein  e.  r.  mit  denjhenen,  so  im  radt 
schuMig  geredt  und  seindt  dieselbigen  mit  gelt  zu  bezalen  willig, 
und  soll  solich  gelt  an  den  liaw  gelegt  werden.  Der  rath  ist  auch 
willig,  die  sum  der  schulden  hören  zu  lassen;  ist  gescheen;  die 
gemeind  ist  aber  nit  willig,  dass  solich  schulden  an  den  baw  ge- 
legt werden,  sondern  dass  die  ussstehende  weinschuldt  und  stal- 
midt,  so  von  unserm  G.  H.  von  hessen  noch  der  gemeind  ussstehed, 
bezalt  werden  sollen,  und  mit  dem  übrigen  etlich  pension  abge- 
löst wer-ien. 

Dieser  fünfzehende  artiekel  mit  seiner  antwurt  sal  nit  in  den 
heubtbrieff  gesetzt  werden;  dan  solchen  artickell  wollen  mir  den 
dryzehen  bevehlen,  dem  nachzukuramen  nach  laut  der  antwurtt 
eines  e.  r. 

löj  Item  zum  sechszelienden,  so  ein  gelt  gelehnt  worden  ist  zu  Frank- 
furt und  zu  des  costers  schaden  halber  gelegt,  wollen  wir  diesel- 
bigen der  Sachen  zu  ihiin  haben,  darlegen  sollen  (?),  sonder  der  stadt- 
scha  .en  nach  aussspruch  ü.  G.  II.,  auch  anders,  wes  das  were  des 
cost^Ts  Sachen  entledi-t  sein  wollen 

Dieser  XVI.  artickell  sali  nit  in  den  liaubtbrieffgesatzt  werden, 
sonder  bei  die  ander  artickell.  welche  vor  unserm  G.  H.  vollendet 
snlJtMi  wf-rden ;  uff  diesen  sechszehenden  artickell  stelt  und  leest 
ein  e.  r..  denselbig  uff  anerkantnuss  U.  G.  H.,    wie  verlassen  ist. 


135 

17)  Item  zum  siebenzehenden  wollen  wir  auch,  so  unss  usssteheet  von 
U.  G.  H,  wegen  von  Hessen  weinscliuldt  und  stalmidt,  so  ir  es 
hinder  euch  hat  unss  armen  bezalilung  tliun,  damit  wir  nit  geur- 
sacht  sein,  ferner  zu  beclagen. 

Uff  diesen  siebenzehenden  artickell  sagt  ein  e  r. ,  wes  derlialb 
empfang  und  hinter  ihm  hab  sein,  sie  allzeit  willig,  einem  jeden 
nach  antheil  seiner  schuld  zu  liebern  und  zu  bezahlen;  das  übrig 
stehet  noch  uuder  rath  und  gemeind  uss ,  ist  der  rath  sein  theil 
zu  geben  willig,  begert  dergleichen  von  der  gemeind  auch,  ist  ge- 
stalt,  wie  im  fünfzehenden  artickell  darvon  gemelt  wird.  Diesen 
siebenzehenden  artickell  begeren  mir  so  nachzukommen,  wie  mit 
Worten  underscheiden  ist,  und  sali  auch  in  den  haubtbrieft'  nit  ge- 
satzt  werden. 

18)  Item  zum  achtzehenden  die  ufgezogen  artickell  hern  sachen  be- 
treuen, daruff  ein  e.  r.  autwurt  geben,  zu  gut  stehen  zu  lassen; 
uff  zukunfft  U.  G.  H.  bitten  wir  alsdann  solich  sachen  zu  vollenden ; 
ist  ein  e.  r.  willig,  ist  es  ein  gemein  auch  willig  so  nachzukommen, 
und  sal  nit  in  den  haubtbrieft'  gesatzt  werden. 

19)  Item  zum  neunzehenden  wollen  wir  den  kaufbrietf,  betrefien  Kastell, 
wollt  unss  lesen  lassen,  uff  dass  die  stadt  und  gemeind  darumb 
komen  macht ;  ist  geschehen,  sal  auch  nit  in  den  haubtbrieft'  gesatzt. 

20j  Item  zum  zwanzigsten   ist   unser   flehlich  bitt  und  ernstlich  mey- 

nong,  dass  soliche  oberzelt  artickell  niemant  insonderheit  verdecht- 

lich  beschehen  zugemessen  werden,  sonder  allein  mit  der  hilf  Gotts 

euch  und  unss  armen  gemeind   zu   gut  kommen  macht,   auch   nit 

zu  gedenken ,    dass    wir  ein  e.  r.   nit   vor   unser   vorgenger  haben 

wolten,  bitten  euch  auch,  euwerm  vermess  nach  ir  euch  hören  hat 

lassen,  ofi't  gegen  die  gemeind;  habt  sie  zu  Limburg  in  der  stadt 

Sachen  zu  setzen  und  zu  entsetzen  ,    und    niemants  mehr ,  darumb 

will  die  gemeind  all  vorgeschrieben  artickell   geendet   haben,   mit 

vorbehaltung,  wo  etwas  weiters  von  noten  würde  sein,  vorzubringen. 

Diese  vorgeschrieben  artickell  hat  ein  e.  r.   auch   wie   vor  uff  ver- 

willigung    und  zulass  U.  G.  H.   bewilliget   und   angenomen,   dergestalt 

wo  yr  F.  G.  nit  gefallens   darinn  hotten ,   dasselbig  zu   andern   und  zu 

setzen,  auch  unabbrüchlich  U.  G.  H.   und   der    stadt   irer   oberkeit  und 

freyheiten;    und   des   alles  zu  urkundt   so   haben  wir  bürgermeister  und 

rath  zu  Limburg  unser  gewöhnlich  raths-secret-ingesiegell  uff  beger  einer 

erbaren  gemeind  allhie  zu  endt  dieser  schrift  gedrückt. 

Geben  und  geschehen  uf  montag   nach    dem    sontag  Exaudi.   anno 
fünfzehen  hundert  und  fünf  und  zwantzig. 

Dieser  Beschluss  sali  nit  in   den   brieff  gesetzt   werden ,   dau   der 
ingelagt  schloss,  welcher *) 

*)  Fehlt  eine  Zeile  im  Original.  D.  H. 


136 

Es  haben  sich  auch  ein  e.  r.  und  gantz  gemeind  dieser  vorge- 
^eschriebeu  artickell  also  sambtlich  und  eintrechticlilicli  miteinander  umb 
künftiger  einigkeit  willen  in  der  gütlichkeit  vereint,  vorgetragen  und 
bewilliget,  also  wie  vorstehet  zu  halten.     Actum,  ut  supra. 

Zu  dem  letzten,  so  iss  der  gemeind  willen  und  meynong,  dass  die 
drizehen  der  gemeind  keinen  Unkosten  machen  oder  uffwenden,  besonder 
die  dazu  gekorn  werden,  solle  alleweg  heim  in  Iren  heüssern  essen,  uff 
dass  ein  e.  r,  und  gemeind  nit  weiter  beschwert  werde,  und  dieser  ar- 
tickell soll  vor  tlen  letzten  artickell  gesatzt  werden   vor   dem  besohl oss. 

105  H. 

Wir  der  rath  zu  Limburg  bekennen  nnss  öffentlich  und  thun  kundt 
allermenniglich  mit  dieser  schrift,  nachdem  sich  ertzlich  mangel  und 
gebrechen  bei  unss  zu  Limburg  in  vielfeltig  weg  erhalten,  derhalben 
dan  eintracht  und  friedleben  zu  suchen  unss  gebürt,  haben  wir  uff  bitt 
und  beger  einer  gemein  bey  unss  in  bedacht,  die  übergeben  artickel  be- 
williget, wie  die  von  wort  zu  wortten  hieroben  erzelt  sein ;  ^newohl  nun 
solichs,  als  vorstehet,  von  unss  im  l)esten  nachgelassen,  und  wir  als  in 
geraeinen  nutzen  erheblich  gut  und  vertreglich,  dessen  ein  erbar  gemeind 
bei  unss  auch  geneigt  zu  halten  gutwilligk,  so  haben  wir  doch  darzu, 
damit  von  allermenniglich  zwischen  unss  und  unser  gemein  einiger  ge- 
habter Unwille  oder  Ungunst  mehr  nachgeredt,  geacht  oder  verstanden 
werde,  uns  begeben,  auch  zugesagt,  wie  mir  hiemit  und  in  craft  dieser 
schrifft  thun,  solicher  unser  Lewilligung  vor  unss  und  unser  nachkommen, 
doch  an  abbruch  unser  gnedigsten  und  gnedigen  herrn  oberkeiten,  frey- 
heitcn  und  gebrauchen,  und  gar  unserm  darwidder  gehandelt  oder  ge- 
than  wollten  haben,  sondern  als  getrewe,  gehorsame  undersassen  allzeit 
halten  und  beweissen,  auf  solichs  wir  auch  bewilligt  und  zugesagt,  alles 
dasjhene,  wass  uss  diesem,  als  obenstehed,  der  gemeine  bitten  und  be- 
geren.  sich  verlauffen.  oder  durch  kegenander  einicher  missgunste  oder 
Unwille  beideseits  ussgelegt  oder  verstanden  werden  mocht,  nimmermehr 
kegen  unser  gemein  ihn  argem  Ungunst  oder  widderwillen  zu  itzigen 
Zeiten  zu  rechen,  auch  wiMer  die  bewilligten  artickell  durch  keine  frei- 
heit.  so  itz-  und  vorhanden  oder  künfftig  erlangt  werden  möcht  zu  thun; 
desgleichen  die  artickell  nit  zu  ringern,  noch  zu  ändern,  sonder  wissen 
und  willen  unser  gemeind,  damit  fried  und  einigkeit  hinfürther  bleiben 
möchte. 

Des  zu  Urkunde  so  haben  wir  bürgermeister  und  rath  zu  Limburg 
willichlich  und  umb  der  gantzen  gemeind  bitten  und  begeren  unser  ge- 
wünlich  rathssecret  und  ingesiegell  unden  an  diesen  brieft  gehangen, 
unss  aller  obgemelten  willen  zu  besagen. 

Geben  uff  dinstag  nach  dem  sontag  Exaudi  im  jähr  &c.  (1500) 
fünf  und  zwantzig. 


137 


105  J. 


Uff  das  zweit  vorgeben  der  gemeind  und  eines  erbaren  raths  ant- 
wurtt,  wie  das  bieoben,  an  den  zusatz  durcb  den  stadtscbreiher  be- 
schrieben worden,  hat  die  gemeind  von  dem  rath  begert,  ine  die  fürge- 
tragene artickell  in  schrifften  ariickellsweiss  mit  sambt  eines  e.  r.  ver- 
willigung  zu  stellen  und  mit  iren  raths-secret-insiegell  zu  befestigen, 
dass  ein  e.  r.  auch  also  zu  thun,  wie  obsteliet,  bewilliget;  hat  aber 
ussschüss  dieselbigen  artickell,  wie  die  gesetzt  und  geschlossen,  vorzu- 
lialten  begert,  dass  ein  e.  r.  auch  gewilliget  und  nachgelassen ;  als  nun 
dasselbig  also  geschehen,  ist  der  ussschoss  von  der  gemeind  wiederumb 
vor  rath  erschienen,  und  gesagt,  sie  haben  der  gemeind  die  artickell,  wie 
begrift'en,  vorgehalten ;  nun  begert  die  gemeind,  und  sye ,  der  ussschoss 
auch,  dass  dieselbigen  artickell,  wie  sie  die  haben  corrigiret  und  be- 
zeichnet, mit  sambt  dem  schloss,  so  sie  auch  begriffen,  uff  ein  perga- 
ment  geschrieben  und  mit  des  raths  anhangendem  insiegell  versiegelt 
werde;  hieruff  hat  ein  e,  r.  die  artickell,  wie  sie  die  corrigirt  und  be- 
zeichnet, übersehen  und  verlesen  lassen,  und  sich  darin  dermassen  an 
wissen  U.  ö.  H.  zu  begeben  beschwert  befunden,  dieweil  darin  der  stadt 
oberkeit  und  freyheit  ires  bedünkens  übergeben  werden ,  und  sich  der 
siglung  derhalben  geweigert  irer  gethanen  eidt  und  pflichten  vermag; 
daruff  der  ussschoss,  wie  vor  die  artickell,  also  zu  enden  und  zu  ver- 
sieglen  ernstlich  begert,  und  dasselbig  sey  der  gemeind  ernstlich  ge- 
mueth  und  meynong,  also  zu  geschehenn;  hieruff  und  nach  vielerley 
underredung  hat  sich  ein  erbar  rath  der  fürgetragen  artickell  und  Sie- 
gelung halber  vor  U.  G.  H.  verordneten  rath,  so  jetzo  beilendig,  beruffen 
dermass,  dass  die  gemeind  einen  darzu  verordnen,  soll  der  rath  auch 
einen  verordnen,  hat  die  gemeind  nit  annemen  wollen,  sonder  gesagt, 
wan  solichs  geschehe,  werda  der  rath  allem  gehoert,  und  vileicht  ehe 
dan  die  gemeind,  wes  durch  dieselbigen  anstatt  ü.  G.  H.  hierin  zu  thun 
erkant  und  bewilliget  werde;  woll  sich  e.  r.  aller  gebühr  halten ;  daruff 
der  ussschoss  geredt:  sie  vernemen  nit  änderst,  dan  das  solichs  ein  ab- 
schlag  und  der  rath  die  artickell  also  zu  halten  nit  gemeint  sein;  es 
haut  auch  ettlich  insonderheit  hieruf  gesagt :  was  U.  G.  H.  darmit  zu 
thun  haben,  man  hab  den  herrn  so  viel  nachgelauffen,  dass  es  der  stadt 
nimmer  gut  sei;  hat  ein  e.  r.  gesagt:  nein,  sie  wollen  es  damit  nit  ab- 
geschlagen haben,  sonder,  wes  vor  von  beiden  theilen  gewilliget  und 
angenommen  worden,  das  sein  sie  noch  also  zu  halten  willig  und  nicht 
weiters  darin  gezorgen  werd;  hieruff  der  ussschoss  begert :  ja  oder  nein, 
ob  es  ein  e.  r.  also  sieglen  wolle  oder  nit '?  hat  der  rath  darvor  gebetten, 
hat  nit  statt  mögen  haben,  sonder  gesagt:  dieweil  sie  es  haben  wollen, 
sein  sie  willig,  hieruff  Crafft  Schup  von  woegen  des  ussschoss  geredt; 
sie  wollen  es  nit  dringen  oder  auch  nachgeredt  hau,    dass  sie  den  rath 


188 

darzu  gedrungen  haben:  wollen  es  aber  der  gemeind    vorgeben;   wo  die 
alsdan  dringen  werden,  niuessen  sie  geschehen  lassen. 

Nach  aller  dieser  handlung  nnd  viel  nebenrede,  hat  ein  e.  r.  ge- 
^nlliget  und  die  artickell  uff  ein  pergamen  ussschrieben  lassen  und  ver- 
siegelet, auch  der  gemein  also  überliebert  uff  mittwochen  nach  dem 
sontag  Exaudi.  amm,  ut  snpra. 

105  K. 

Limhitrger  Verfniy. 

Wir  bürgermeister .  rathe  und  gantze  gemeinde  zu  Limburg  thun 
knndt,  nachdem  die  hochwürdigst  durchleuchtig  und  hochgebohrne  fürsteu 
und  herren  .  herr  Kichart  ertzbischoff  zu  Trier  des  heiligen  römischen 
reichs  durch  Gallien  und  das  königreich  Arelaten  ertzcanzler  und  chur- 
färst.  und  herr  Philipps,  landtgrave  zu  Hessen,  grave  zu  Catzenelen- 
bogen,  zu  Dietz  und  zu  Ziegenhain  und  zu  Nidda,  unser  gnedigst  und 
gnedig  erbe  und  pantherrn,  ein  ordenung  in  der  stadt  Limburg  zwischen 
unss,  denen  vom  rate  eins-  und  unss  der  gemeinden  anderteils,  auch 
wie  es  sunst  in  allen  andern  der  statt  Sachen  gehalten  werden  suUe, 
uffgericht,  gemacht  und  hüte  dato  in  der  bürg  zu  Limburg  in  unser 
aller  gegenwart  uffentlich  verlesen  lassen  haben,  welich  ovdenunge  von 
wortten  zu  wortten  hernach  geschrieben  folget,  also  lutende. 

Wir  Richart  von  Gottes  gnaden  ertzbischoff  zu  Trier,  des  heiligen 
römischen  richs  durch  Gallien  und  das  königreich  Arelaten  ertzcantzler 
und  churfürst,  und  wir  Philips,  von  denselben  gnaden,  landtgrafe  zu 
Hessen,  graff  zu  Catzenelnbogen,  zu  Dietz,  Ziegenhain  und  Nidda,  thun 
sambtlich  kunt  an  diesem  brieff:  nachdem  in  vergangen  zitten  etlich 
irong.  mangel  und  gebrechen  zwischen  bürgermeister  und  rate  der  statt 
Limburg  eins-  und  denen  von  der  gemeinden  daselbst  andernteils  er- 
wachsen und  entstanden  seynd.  derhalb  dan  unser  ertzbischof  R(ichart) 
zu  Trier  vorfalir.  ertzbischoff  Johann  und  andere  pantherrn  löblicher 
und  seliger  gedächtnuss  gütlich  verdrege  desmals  uffgericht  und  orde- 
nung gemacht  haben,  wie  es  hinfüro  solcher  gebrechen  halb  gehalten 
werden,  und  was  ye  ein  parthy  der  andern  thun  sult,  welich  vertrege 
und  ordenungen  nach  der  haut  zu  mehnnalen  ernewet,  bestetiget  und 
nach  gelegenheit  erweitert  und  geringert  syndt,  alles  vermöge  und  inn- 
halt  brieff  und  siegell  darüber  sprechende ;  diwile  nu  under  anderm  darinn 
versehen,  zugelaissen  und  bewilliget  ist,  dass  neben  den  andern  raths- 
persohnen  zwene  uss  der  gemeinde  auch  zu  rate  zu  geen  und  allejiihr- 
lichs  durch  die  gemeinde  uff  einen  nämlichen  tag  gekoren  und  ernetwet 
werden,  die  in  allen  fürfallenden  sachen  raten  und  handien  helfen  sullen, 
auch   by   den  i'echtschafften   sitzen   nach   besag  der  artickell  derhalben 


139 

gestalt,  alles  in  hoffeniing  und  vertruwen,  solicher  ratgaiig  der  gemeinde 
sull  unser  statt  Limburg  und  denn  bürgern  daselbst  sonderlich  fruchtbar 
syn,  zu  wolfart,  einigkeit  und  fridden  dienen  und  daruss  in  alle  wege, 
nichts  änderst  folgen,  dan  dass  gemeiner  statt  nutz,  uffnemen  und  ge- 
dyhenn  were,  und  aber  uss  vielerhant  irrongen,  so  sicli  mittler  zit  zwischen 
rat  und  gemeinde  zugetragen  und  begeben  und  bis  uf  den  hütigen  tag 
erhalten  habenn,  uffenbar  und  die  unwidersprechlich  Wahrheit  ist,  dass 
dieselbige  zween  gemeiner  alles  Unwillens  ursachet,  und  die  syndt,  die 
den  rat  und  gemeind  gegeneinander  in  alle  Wiederwertigkeit,  unfridden, 
hass  und  nyt  reitzen,  fueren  und  bewegen,  damit  nit  allein  der  gemein 
nutze  nit  gehauthabt,  die  statt  an  thurnen,  muyren  und  sonst  in  not- 
türftigem  buwe  nit  gehalten,  sonder  auch  die  bürger  under  sich  selbst 
verderblich  werden,  und  also  eins  mit  dem  andern  gar  zu  boden  fallet; 
darumb  wir  beide  obgemelt  fürsten  als  die  erbe  und  pantherrn,  denen 
solichs  von  gemeines  rechten  und  der  billigkeit  wegen  eigent,  zusteet 
und  gebüeret,  unss  allhier  gefüegt,  nemlich  wir,  ertzbischof  zu  Trier 
eigener  persohn,  und  wir  landtgrave  zu  Hessen  durch  unsere  treffliche 
darzu  verordnete  rete  und  l(ieben)  getreuwen,  nemlich  Wilhelmen  von 
Staffel  und  0 ottfrieden  von  Waltmanshussen ,  und  haben,  damit  unser 
statt  Limburg  der  gemeiner  halb,  (nit)  in  noch  weither  unrat,  hindergang 
und  verderben  gefuert  wurde,  solichs  bisher  mit  den  gemeinern  geübte 
ordenunge,  wie  unss  das  auch  allwegen  in  den  vorigen  verdregen  für- 
behalten ist,  uffgehaben,  verworfen,  abgetan  und  verendert  haben ,  uff 
verwerfen,  thun  ab  und  verändern  dieselbig  hiemit  in  craft  dies  brieffs 

Und  mit  vorbehält  unser,  ertzbischoff  Richarten  unsern  nach- 
kommen und  stifft  als  den  erbherrn,  und  unser  landtgrave  Philipsen  als 
pantherrn.  unser  oberkeiten,  gereichtigkeiten,  gebruchs  und  herkommens, 
setzen,  ordenen  und  wollen  wir,  dass  von  diesem  tag  an  nu  hinfürther 
die  vielgemelten  zwen  gemeyner  abesyn,  nit  mehr  zu  rat  geen,  auch 
kein  ander  gekoren  werden,  und  mit  allen  der  statt  und  rats  sachen 
nichts  mehr  zu  thun  haben,  sonder  davon  gantz  und  gar  abgesondert 
syn  sollen,  und  die  andere  ratspersonen  sullen  in  maissen  wie  bisher 
bliben,  alle  nutzuug,  inkommens  und  gevelle  der  stadt  uff  heben,  die 
ambter  mit  erbaren,  frommen  und  geschickten  personen  besetzen  und 
sust  alles  dasjhene  thun,  handeln  und  fürnemen,  das  inen  eren-  und  eidts- 
halb  gebüert,  und  die  ordenungen  und  vertrege  hiebevor  desshalb  uffge- 
richt  so  bis  noch  unwiederruffen  syndt,  solichs  clerlich  iunhalten  und 
usswisen. 

Wir  setzen,  ordenn  und  wollen  auch,  dass  nu  hinfüro  alle  jehr- 
lichs  uff  den  zweiten  tage  nach  der  heiligen  dreier  königtag  in  by- 
syn  unser  ambtleut  oder  keilner  zu  Limburg  ein  erbar  uffrichtige 
rechnongen  aller  inname  und  ussgabe  unser  statt  Limburg  uff  dem 
rathhuss    daselbst   geschehen,    und   es   sust   wither    darmit   nach   uss- 


140 

Weisung  der  obgemeklen  vertrege  darüber  uffgericht  gehalten  wer- 
den soll. 

Und  nachdem  bis  aiilun-  alle  jerlichs  zu  den  ziten  man  die  gemeiner 
gekoren  und  gemacht  hat  eine  versaralong  derge  einden  gewesen,  dann 
jeder  zit  üppige  luiwe  fönde  zu  ungehorsam  und  unfridden  dienende  durch 
etliche  von  der  gemeinden  herfürkonimen  syn,  darzu  itz  jüngst  verschiener 
tag  die  gemeind  sich  inn  versamlong  getan  und  gegen  den  rat  empöret 
und  ufl'geworfen,  darin  auch  ettliche  tag  verharret,  dass  inen  darin 
keineswegs  gezimbt  hait,  so  ordnen,  setzen,  gepieten  und  bevelen  wir  by 
straiftV  und  penen  des  rechten  und  jüngst  uffgerichten  keiserlichen  landt- 
fridden  zu  "Wormbs  ernstlich  und  wollen,  dass  nu  hinfüro  die  gemeinde 
und  bürger  zu  Limburg  in  ewige  tag  one  wissen  und  willen  unserer 
erb-  und  pantherrn,  so  lang  die  pantschaft  dermaissen  bleibt  oder  unserer 
ambtlüte  und  eins  rats  daselbs  in  groisser  und  kleiner  Anzahl  sich 
nimmermehr  versammlen,  häuften  (ider  rotten,  dergleichen  dieser  jetzigen 
des  gemeinen  manns  uffiur  hall)en  under  inen  selbs  oder  mit  andern 
keinerley  versammlonge,  eynonge,  büntenüsse  oder  dergleichen  machen 
sullen,  und  wer  darwidder  thun  würde,  der  soll  an  libe  und  gute  ver- 
moeg  der  rechten  unablessig  gestraifft  werden. 

Es  auch  jeder  burger  zu  Limburg  by  sinem  eide  und  pflichten, 
damit  er  unss  als  erb-  und  i)antherrn  verwaut  ist,  schuldig  syn,  ob  er 
etwas  in  der  gestalt  wenig  oder  viel  würde  vernemen,  unss,  unsern  na- 
kommen  und  erben,  die  erb-  und  pantherrn  zu  Limburg  syn  werden, 
zu  jeder  zit  solichs  fürzubrengen  und  das  in  keinen  weg  zu  verschweigen, 
damit  dieselbige  gebürlicher  wiss  darumb  gestraifft  und  künftiglich  uff- 
rure  und  em}iörungen  under  den  bürgern  verhuet  möge  werden 

"NVither  liaben  wir  des  antast  halb  missetediger  lüte  in  unser  statt 
Limburg  diese  Ordnung  gesetzt  und  gemacht,  dre  wir  auch  nu  vortmehe 
also  gestracks  und  unvei-brüchlich  wollen  gehalten  haben,  wann  und 
welicii  zit  hernach  ein  bürgermeister  von  der  herren  wegen  einen  übel- 
deter  zu  Limburg  thut  fahen  und  greiften,  so  soll  er  ine  anstundt  einem 
schulteis  zur  zeit  zu  Limburg  einen  missetedigen  gryffen  wulten  laissen, 
das  solten  sio  an  einige  verhinderonge  der  bürgermeister  zu  tliun  macht 
haben,  doch  in  alle  wege  unsern  burgern  zu  Limburg  an  iren  her- 
brachten fryheiten  des  antast  halber  unabLrüchlich ,  und  sullen  hin- 
fürther  bürgermeister  und  rath  schuldig  und  verpflicht  syn,  unserm 
ambtman  cier  schulteissen  zur  zit  zu  Limburg  so  oft  und  dicke  sie  des 
zu  hinsetzong  der  missetedigen  zu  Limburg  angreiffen,  not  werden,  die 
thürn  und  gefenglmuss  uff  der  stattmuereu  zu  Limburn  ungebetten  zu 
offenen  und  sich  das  in  keinem  wege  zu  weigeren. 

Es  sullen  aucii  die  zweene  gerichtsknecht,  so  hinfüro  durch  einen  schult- 
heissen  zur  zit  von  unsern  wegen  angenommen  und  gesetzt  werden,  ylich  den 
ßtattknechten  und  in  aller  maissen,  wie  dieselbige,  gefrihet  seyn  und  bleiben. 


141 

Unnd  wir  obgemelden  fürsten  wiillon  durch  diese  ordeniing  und 
satzonge  den  vorigen  vertregen  in  allen  andern  iren  puncten  und  ar- 
tickelen  nit  derogirt  oder  dieselbig  wiederroffen,  sonder  haben,  dass  sie 
in  iren  creften  gantz  und  unverseert  bliben,  unss  auch  hiemit  vorbehalten, 
dieselbig  alle  oder  zum  theill  gantz  abzuthun.  zu  mindern  oder  zu  mcren, 
wie  unss  darnach  wolgefallen.    und    die  notturfft  solichs  erfordern  wird. 

Des  zu  urkundt  haben  wir,  ertzbischolllichart  und  churfürst  obg. 
vor  unss,  unser  nakommen  und  stifft  als  erhherrn,  und  wir  lantgrave 
Philips  als  pantherr  zu  Limburg  unser  inngesiegel  an  diesen  briev  thun 
hangen,  der  geben  ist  zu  Limpurg  am  fönlTten  tage  des  monats  Augusti, 
im  jähr  unses  herrn  thusendt  fünfhundert  und  fünf  und  zwentig. 

So  bekennen  wir  demnach  öffentlich,  dass  wir  vor  unss  und  alle 
unser  erben  und  nachkommen  hochgemelten  chur-  und  fürsten,  nemlich 
unserm  gnädigsten  herrn  von  Trier  als  erhherrn  eigner  person,  und  an- 
statt unsern  gnedigen  herrn  von  Hessen  als  pantherrn  zu  Limburg,  dem 
erenvesten  Wilhelm  von  Staffel  mithantgebenden  treuwen  gestabts  eides 
üblich  zu  Gott  und  den  heiligen  globt,  zugesagt  und  geschworen  haben, 
globen,  sagen  zu  und  schweren  wissentlich  inu  und  mit  craft  dies  brieves 
solcher  ordenunge  alles  ires  innhalts  getreuwlich  nachzukommen,  dieselbig 
erstiglich  zu  halten  und  darwidder  nimmer  mehr  zu  thunde,  mit  Worten 
werken,  heimlich,  uffenbar  oder  einicher  andern  wysse,  sonder  argelist 
und  geverde. 

Und  des  zu  urkundt  haben  wir  diesen  brieve  versiegelt  mit  der 
stede  Limburg  ingesiegel,  unss,  unsere  nakommen  und  erben  aller  vor 
g(eschrieben)  dinge  zu  besorgen  und  zu  Überzügen. 

Geben  uff  tag  und  jähr  vorg(eschrieben}. 


Urkundliche  Mittheihmgen 

zur  (iescliichte  des  Erzstiftes  Mainz 

während  der  ersten  Regierung  Diethers  von  Iseuburg 

(1459—1463) 


von 


Dr.  Karl  JVIeuzel. 


liicht  ohne  Bedenken  bringe  ich  die  nachfolgenden  Urkunden  und  Regesten 
rur  Veröftentlieliung.  Denn  ich  liabe  sie  nur  gesammelt  als  Materialien  für  eine 
darstellende  Arbeit  aus  der  rheinischen  Geschichte;  so  kommt  es,  dass  einzelne  Stücke, 
je  nachdem  sie  fiir  meinen  Zweck  wichtig  erschienen ,  vollständig  abgeschrieben, 
andere  in  aiLsfülirlicher  oder  kurzer  Fassung  nur  ausgezogen  sind,  also  eine  Verschie- 
denheit der  Behandlung  erfahren  haben,  die  bei  der  Heravisgabe  von  Urkunden  und 
Regesten,  welche  die  Quelle  für  mannigfaltige  Forschungen  sein  können,  meines  Er- 
achtens  vermieden  werden  muss. 

Als  ich  aber  meine  Sammlungen  in  ihrer  Gesammtheit  nochmals  überblickte, 
befestigte  sich  in  mir  die  Ueberzeugung,  dass  viele  Stücke  derselben ,  welche  ich  in 
meiner  darstellenden  Arbeit  nicht  berücksichtigen  konnte,  der  Geschichtsforschung 
zugänglich  gemacht  zu  weiden,  wohl  verdienten,  und  desshalb  entschloss  ich  mich 
zur  Herausgabe. 

Ich  glaube,  dass  meine  Mittheilungen  für  den  künftigen  Geschichtschreiber  der 
mitte'rheinischen  Gebiete,  besonders  in  Bezug  auf  ihre  Zusammensetzung,  ihr  Be- 
amtenwesen, ihre  Geld-  und  Finanzwirthschaft  von  einigem  Werth  sein  können.  Ich 
erwähne  nur  die  Urkunden  über  die  Einsetzung  der  Amtleute  in  Bischofsheim,  Alges- 
heim und  Steinheira,  der  Zollschreiber  in  Lahnstein,  Ehrenfels  und  Höchst,  des  Burg- 
grafen in  Fauzberg  (Rhein stein),  des  Kellners  in  Aschaftenburg,  des  Schultheissen  in 
Abtsteinach,  des  Landschreibers  im  Rheingau,  sodann  die  Rechnungsablagen  der 
Kellereien  zu  Amorbach,  Miltenberg,  Aschatienburg  und  Höchst. 

Papst  Pius  n.  hat  dem  Erzbischof  Diether  in  der  Absetzungsbulle  vom 
21.  August  1461  den  Vorwurf  gemacht  *J.    dass    er    das  Erzstift    auch    in  weltlichen 


*)  Er  schreibt  nämlich:  „cunique  multae  querelae  ad  nus  pervenerint  de  nialo 
ipHiuH  l»ietheri  rcginiine,  de  violcntia  qua  utilur  in  subdilis ,  de  tyrannide  de  mpina 
tte  snevitia,  de  pluribus  aliis  excossibus  non  est  visum,  nobis  haec  ulterius  dissimulare" 
und  Weiter  unten  ;  ,,cum  clero  et  i)0])ulo  suo  gravis  et  iniuriosus  existat  atque  ecclesiam 
ip.'iam  Maguntinam  in  spiritualibus  et  temporalibus  male  gubernct  et  multis  modis 
afficiat"  —  B.  Joannis,  Rer.  Mogunt.  tom.  II.  p.  150. 


143 

Dingen  schlecht  verwaltet  habe,  und  ein  harter  und  grausamer  Herr  gewesen  sei, 
man  wird  aber  in  den  Mitteilungen  mannigfache  Beweise  wohlwollender  Fürsorge 
Diethers  für  seine  Untergebenen  finden ,  wie  in  der  'l'hat  die  Behauptungen  des 
Papstes  noch  durch  kein  Beispiel  bewiesen  worden  sind.  Freilich  in  schlechtem 
finanziellem  Zustande  hat  sich  das  Erzstift  unter  Diether  befunden,  aber  man  erführt, 
dass  er  dasselbe  in  sehr  misslichen  Verhältnissen  übernommen  habe,  dass  er  Schulden, 
die  sein  Vorgänger  Dietrich  Schenk  von  Erbach  (1434— 1459)  gemacht,  sogar  Diener- 
gelialte,  die  derselbe  hatte  anstehen  lassen,  bezahlen  und  dass  er  Rechnungen  einiger 
Kellereien,  welche  unter  jenem  viele  Jahre,  in  Aschaffenburg  sogar  13  Jahre  uner- 
ledigt geblieben  waren,  ordnen  und  feststellen  musste. 

•  Auch  einige  Nachrichten  zur  Geschichte  der  Kriege ,  welche  in  den  Jahren 
1460  bis  1463  das  Erzstiit  schwer  geschädigt  haben,  sind  mitgetheilt.  Insbesondere 
wird  man  über  die  Vorbereitungen  der  Kriege,  über  die  Gewinnung  von  Helfern  und 
die  Bedingungen,  über  welche  man  mit  den  Einzelnen  unterhandeln  musste,  Be- 
lehrung finden.  Die  Kriege  haben  auch  in  jener  Zeit  viel  Geld  gekostet,  ohne  dass 
sie  dem  Vaterlandc  Nutzen  und  Gewinn  brachten;  weil  nirgends  ein  Kriegsschatz 
vorhanden  war,  mussten  schnell  die  Einnahmen  eines  Gebietes  in  bedenklichem  Um- 
fange verpfändet  und  weggegeben,  mussten  lästige  Verschreibungen  und  Versprechungen 
aller  Art  ausgestellt  werden.  Man  zähle  nur  die  Urkunden  über  die  Verpfändungen 
der  Zolleinnahmen  zu  Lahnstein,  Ehrenfels,  Höchst  und  Gernsheim. 

vVie  ich  aus  guter  Quelle  weiss*),  steht  die  sehnlichst  erwartete  Herausgabe 
der  Eegesten  der  Erzbischöfe  von  Mainz  bald  bevor.  Ich  freue  mich ,  in  den  Mit- 
theiluiigen  noch  reiche  Beiträge  dazu  liefern  zu  können.  Von  grossem  Nutzen  für  die 
Geschichte  der  Gebiete  am  mittleren  Rhein,  und  an  den  Ausläufern  des  Mains,  der 
Nahe  und  der  Lahn  wäre  es,  wenn  die  übrigen  Bände  der  Mainz-Aschafieuburger 
Ingrossaturbücher  in  derselben  Weise  ausgebeutet  würden,  wie  der  29.  Band,  der  die 
Hauptquelle  meiner  Mittheilungen  ist. 

Ich  bringe  hier  meist  ungedruckte  Stücke  zur  Veröffentlichung,   die  Wenigen, 
welche  gedruckt  sind,  wollte  ich  wegen  des  Zusammenhangs  nicht  ausschliessen. 

Weimar  im  Deceraber  1871. 

K.  Menzel. 


*)  Vgl.  auch  Beiträge  zur  Geschichte  des   nassauischen  Alterthumsvereins  von 
Dr.  K.  Schwartz  (Annalen  Bd.  XL).    S.  374. 


U4 


1. 

1459  Juni  21.  Ki/bischof  Diether,  Erwählter  zu  Mainz,  verspricht, 
iiachilem  er  gewählt  iiiul  von  seinem  Capitel  darum  ersucht  worden,  die 
Verträge  *K  die  sein  Vorgänger  Erzbischof  Dietrich  mit  dem  Pfalzgrafen 
Ludwig,  Grafen  zu  Voldenz  **),  dem  Markgrafen  Albrecht  von  Branden- 
burg und  dem  Grafen  Ulricli  von  Wirtemberg  abgeschlossen,  aufrichtig 
und  treu  zu  beobachten. 

Dat.  Dornstag  nach  sant  Vitstag  1459.  tom.  XXIX.  fol.  124. 

2. 

(1459  Juni  21.)  Erzbischof  Diether  nimmt  den  Heinrich  von 
Derss  auf  vier  Jahr  als  Diener  an  und  verspricht,  ihm  jährlich  75  Gul- 
den zu  bezahlen. 

Dat.  fehlt.  (Die  Dienstzeit  soll  mit  dem  Donnerstag,  St.  Albans- 
tage (21.  JuniJ  1459  beginnen),  töm.  XXIX.  fol.  13. 

3. 

Eltville  1459  Juni  24.  Erzbischof  Diether  nimmt  den  Philipp 
Grasbach  als  Rath  und  Diener  an. 

Dat.  Eltvil,  Johannis  bapt.  tag  1459.  tom.  XXIX.  fol.  185. 

4. 

Höchst  1459  Juni  24.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass  ihm 
sein  Vetter  Graf  Philipp  von  Katzenelnbogen  und  Dietz  3000  Malter 
Korn  und  3000  Malter  Hafer,  Mainzer  Masses,  verkauf,  habe,  und  zwar 
nach  dem  Marktpreise  das  Malter  Korn  für  25  Schilling  und  drei  Malter 
Hafer  für  einen  Gulden,  zusammen  in  rheinischem  Golde  für  2973  Gul- 
den 36  Schilling.  Diese  Summe  verspricht  er  bis  Martini  zu  be- 
zahlen ***). 

Johann  Entzberger,  Dechant  und  Capitel  des  Domstiftes  zu  Mainz 
bestätigen,   dass  dieser  Kauf  mit  ihrem  Wissen  und  Willen  geschehen 


*J  Es  ist  das  unten  folgende  Bündniss  vom  29.  Dec.  1458  gemeint.  Vgl.  meine 
Schrift,  Diether  von  Isenburg  S.  21  f. 

•*)  Pfalzgraf  Ludwig  befand  sich  damals  noch  nicht  eigentlich  bei  dem  Bünd- 
niss, doch  waren  seine  Käthe  beim  Abschluss  desselben  gegenwärtig,  und  gaben  über 
den  Beitritt  ihres  Herrn  schriftliche  Erklärungen  ab.  Desshalb  steht  in  unserer 
Vorlage  bei  dem  Namen  des  l'falzgrafen  die  Bemerkung,  „inmassen  sich  des  dann 
der  edel  grave  Emich  von  Lynjngen  unser  lieber  neve  und  etliche  andere  sine  rete 
innhalt  eyner  schriftt  darumb  von  ine  gegeben  sin  gemechtigt  han." 

•••)  Am  Rande  steht:  ist  betzalt. 


V 


145 

sei,  und  versprechen  bei  etwa  eintretender  Erledigung  des  erzbischöflichen 
Stuhles  keinen  Andern  als  Erzbischof  aiifnelmien  zu  wollen,  bis  nicht 
die  Schuld  vollständig  bezahlt  sei. 

Dat.  Hoeste,  uff  suntag  nach  sant  Albanstag  1459.  tom.  XXIX. 
fol.  3. 

5. 

Aschaffenburg  1459  Juni  26.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass 
ihm  sein  Vater  Herr  Diether  von  Isenburg  Graf  zu  Büdingen  2400  fl. 
geliehen  habe  und  verspricht,  dieselben  am  11.  Nov.  oder  8  Tage  vor- 
her oder  nacliher  zurückzubezahlen*). 

Dat.  Aschaffenburg,  am  Dinstag  nach  sant  Johanstag  baptiste  1459. 
tom.  XXIX.  fol.  2—3. 

6. 

Aschaffenburg  1459  Juni  26.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass 
er  mit  liath  und  Zustimmung  des  Dechants  und  Capitels  des  Domstiftes 
zu  Mainz  sich  mit  Eberhart  von  Husestamme  über  folgende  Punkte  ver- 
glichen habe:  1)  er  will  demselben  das  Schloss  Husestamme **)  mit  allem 
Zubehör,  das  ihm  von  dem  Erzbischof  Dietrich  „ entwert "  worden,  zu- 
rückgeben. 2)  Damit  sich  Eberhart  von  dem  erlittenen  Schaden  er- 
holen könne,  befreit  er  ihn  für  die  folgenden  vier  Jahre  von  seinem 
geistlichen  Gerichte,  so  dass  er  Schulden  halber  nicht  vor  dasselbe  ge- 
laden und  von  ihm  verurtheilt  werden  solle.  3)  Eberhart  solle  auf 
Lebenszeit  Diener  der  Erzbischöfe  zu  Mainz  und  bei  Erledigung  des 
Stuhles  Diener  des  Domcapitels  sein  und  dafür  aus  der  Kellerei  zu 
Steinheim  jährlich  am  24.  Juni  60  fl.  Frankfurter  Währung  erhalten***). 

Johann  Entzberger  Dechant  und  Capitel  bestätigen,  dass  dieser  Ver- 
trag mit  ihrem  Wissen  und  Willen  abgeschlossen  worden  sei. 

Dat.  Aschaffenburg,  am  dinstag  nach  saut  Johanstag  bapt.   1459. 

(Die  Urkunde  ist  eingerückt  in  den  Gegenbrief  Eberharts  von 
Husestamme  vom  gleichen  Tage.)  tom.  XXIX.  fol.  1—2, 


7. 

1459  Juni  29.  Erzbischof  Diether,  Markgraf  Albrecht  von  Branden- 
burg und  Graf  Ulrich  von  Wirtemberg  nehmen  den  Pfalzgrafeu  Ludwig 
Grafen  von  Veldenz  in  folgendes  Bündniss  vom  29.  Dec.  1458  auf: 


*)  Am  Rande  steht :  ist  sust  vergnügt. 
**)  Heusenstamm  südöstlich  von  Frankfurt. 
***)  Am  Rande:  ist  abgestorben. 

10 


146 


Erzbischof  Dietrich  von  Mainz.  :\rarkgraf  Albrecht  von  Branden- 
burg und  Graf  Ulrich  von  Wirtemberg  schliesseu  ein  Bündniss 
mit  folgenden  Bestimmungen: 

1)  Sie  wollen  wegen  der  Widerwärtigkeiten,  die  ihnen  Pfalzgraf 
Friedrich  zufüge,  dessen  Feind  werden  und  ihm  ihre  Fehdebriefe 
übersenden.  AYenn  Einer  von  ihnen  stirbt,  so  soll  sein  Nachfolger 
oder  Erbe  in  dies  Bündniss  eintreten»  2)  Keiner  von  ihnen  soll 
ohne  Wissen  und  Willen  der  Andern  mit  dem  Pfalzgrafen  Frie- 
derich sich  aussöhnen.  3)  Wenn  nach  Ausbruch  des  Krieges  ein 
Tbeil  vom  andern  einen  reisigen  Zug  begehrt,  so  soll  der  ange- 
gangene Theil  willfahren.  Leute  und  Pferde  sollen  alsdann  in  der 
Kost  und  zum  Vortheil  desjenigen  sein,  dem  sie  geschickt  wurden. 
Der  Schaden  aber,  den  sie  etwa  erleiden,  soll  Derjenige  tragen, 
der  sie  schickt.  4)  Wenn  Städte,  Schlösser,  Vesten,  Märkte  oder 
Dörfer  erobert  oder  Fürsten.  Grafen,  Herren.  Ritter,  Knechte  oder 
andere  Reisige  gefangen  werden,  so  soll  Jeder  daran  Autheil  haben, 
nach  dem  Verhältniss  der  Leute,  die  er  bei  der  Gewinnung  hatte. 
Wenn  Einer  ohne  Mithülfe  der  Andern  Reisige  fängt,  mit  denen 
soll  er  machen  nach  seinem  Wohlgefallen,  .nur  wenn  er  sie  ver- 
piuden  oder  befriden  wolte,  so  soll  er  den  andern  die  als  wol  ver- 
püutlich  machen  und  befriden  als  ime."  Brandschatzungen,  ge- 
fangene Büi-ger  und  Bauern  sollen  dem  zu  Statten  kommen,  für 
den  man  auszog  und  der  die  Kosten  zu  tragen  hatte,  jedoch  mit 
Ausnahme  der  Leute.  5)  Stirbt  Einer  von  ihnen,  so  soll  der  Nach- 
folger oder  Erbe  gegen  sie  wie  der  Verstorbene  verpflichtet  sein, 
die  Sache  helfen  zu  vollenden  imd  innerhalb  eines  Monates  dem 
Pfalzgrafeu  seinen  Fehdebrief  schicken,  6)  ^\'eun  Pfalzgraf  Lud- 
wig Graf  von  'N'eldenz  wünscht  in  dies  Bündniss  aufgenommen  zu 
werden,  so  soll  er  aufgenommen  werden,  doch  muss  er  vorher  einen 
Brief  ausstellen,  dass  er  alle  Punkte  halten  wolle. 

Der  Dechant  und  das  Capitel  des  Domstiftes  zu  Mainz  bekennen, 
dass  dies  Bündniss  mit  ihrem  Wissen  und  Willen  geschlossen  wor- 
den sei,  und  versprechen  nach  Dietrichs  Tod  Keinen  als  Erzbischof 
aufzunehmen,  der  sich  nicht  vorher  verpflichtet  habe,  dasselbe 
Bündniss  zu  halten.  Die  Amtleute  des  Stiftes,  die  bei  Dietrichs 
Tod  im  Kriege  liegen,  sollen  im  Kriege  und  bei  der  Hülfe  bleiben 
bis  zur  Wahl  des  künftigen  Erzbischofs.  Die  Verbündeten  versprechen 
dem  Dechant  und  Capitel   für   diese  Zugeständnisse  ihren  Schutz. 

Dat.  Aschaftenburg  am  frvtag  nach  dem  heil.  Cristtage  1459*). 


•)  Das  neue  Jahr  von  Weihnachten  an  gerechnet.  Diese  Urkunde  ist  gedruckt 
bei  Sattler,  Gesch.  de.s  Herzogthuins  Würtenberg  unter  der  Regierung  der  Herzoge, 
Bd.  10.  lieU.  S,  5. 


147 

Nachdem  Pfalzgraf  Ludwig  gelobt,  alle  l'unkte  dieses  Bündnisses 
zu  halten,  so  versprechen  auch  sie,  alle  gegen  ilm  fost  und  unverbrüch- 
lich zu  beobachten*). 

Dat.  an  sant  Peter  und  Paulstag  145U. 

München,  Staatsarchiv    74    Original  mit  drei  anhangenden  Siegeln. 

(Abschriftlich  in  tom.  XXIX.  fol.  125,  doch  ohne  das  Bündniss  vom 
29.  Dec.  1458.) 

8. 

1459  Juli  1.  Pfalzgraf  Ludwig  Graf  von  Veldenz,  Markgraf  Al- 
brecht von  Brandenburg,  und  Graf  Ulrich  von  Wirtemberg  willigen  ein. 
dass  der  Erwälte  von  Mainz  in  dem  mit  ihnen  geschlossenen  Bündniss 
Folgende  ausnehme:  den  Papst  und  die  Kirche,  den  Kaiser  und  das 
Beich,  die  Krone  Böhmen,  die  Kurfürsten  von  Cöln,  Trier,  Sachsen  und 
Brandenburg,  den  Bischof  von  Vv'irzburg ,  den  Herzog  Wilhelm  von 
Sachsen,  die  Markgrafen  Karl  und  Bernhard  von  Baden,  die  Landgrafen 
Heinrich  und  Ludwig  von  Hessen  und  die  Städte  Worms  und  Schwä- 
bisch Hall. 

Dat.  Sontag  nach  Peter  und  Paul  1459.  tom.  XXIX.  fol.  125. 

9. 

Steinheim  1459  Juli  1.  Erzbischof  Diether  befreit  dem  Beispiele 
seiner  Vorfahren  folgend  seine  armen  Leute  in  der  Cent  und  Grafschaft 

zu  Ostheim**)  „von  der  bestheupt***)   wegen also   das   sie  sich 

derselben  bestheupt  nu  fürter  mer  gebrauchen  und  die  halten  und  haben 
sollen, " 

Dat.  Steinheim,  am  sontag  nach  St.  Johans  tag  baptistae  1459. 
tom.  XXIX.  foL  3. 

10. 

1459   JuH  2.     Erzbischof  Diether    bestätigt   die   Freiheiten   der 
Stadt  Bischofsheim, 
Dat.  am  Montag  unserliebenfrauentag  vistitationisl459.  tom.  XXIX.  fol.  1. 


*)  Die  Urkunde  Ludwigs  über  seinen  Beitritt  ist  vom  1.  Juli  tom.  XXIX 
fol.  123.     Sattler,  Gesch.  des  Herz.  Würt.  Bd.   10.  Beil.  S.  10. 

**)  Ostheim  bei  Aschaffenburg. 

***)  Bestheupt  hicss  eine  Abgabe,  welche  nach  Hofrecht  von  den  Blutsfreunden 
Verstorbener  vor  dem  Antritte  ihrer  Erbschaft  zu  entrichten  war  und  in  Geld  oder 
in  einem  Theile  des  Vermögens  oder  im  besten  Stück  Vieh  oder  Kleid  bestand. 
Vgl.  Walter,  deutsche  Rechtsgeschichte.    Bd.  I.  S.  20  f. 


148 

11. 

1459  Juli  5.  Erzbischof  Diether  bestätigt  die  Fieih 'itou  der 
Stadt  liucheim  (Buchen), 

Dat.  am  ilornstag  nach  sant  Ulrichstag  1459.  tom.  XXIX.  fol.   1. 

12. 

1459  Juli  5.  Erzbischuf  Diether  bestätigt  die  Freiheiten  der 
Stadt  Culssheim  (Külsheini). 

Dat.  uff  dornstag  nach  Udalrici  1459.  tom.  XXIX.  tbl.  1.  (blos 
Regest.) 

13. 

1459  Juli  5.  Erzb.  Diether  bestätigt  die  Freiheiten  der  Stadt 
Durne  (Düre). 

Dat.  uff  dornstag  nach  Udalrici  1459.  tom.  XXIX.  ful.  1.  (blos 
Regest.) 

14. 

1459  Juli  5.  Die  Stadt  Buchen  huldigt  dem  Herrn  Diether  von 
Isenburg  als  Erwähltem  von  Mainz. 

Dat.  dornstag  nach  Udalrici  1459.  tom.  XXIX.  fol.   182. 

15. 

1459  Juli  6.  Erzb.  Diether  bestätigt  die  Freiheiten  der  Stadt 
Amerbach  (Amorbach). 

Dat.  uff  fritagnach  Udalrici  1459.  tom.  XXIX.  fol.  1.  (blos  Regest.) 

16. 

1459  Juli  6.  Erzbischof  Diether  bestätigt  die  Freiheiten  der  Stadt 
Miltenberg. 

Dat.  uff  fritag  nach  Udalrici  1459.  tom.  XXIX.  fol.  1.  (blos  Regest.) 

17. 

1459  Juli  6.  Die  Stadt  Amorbach  huldigt  Herrn  Diether  von 
Isenburg  als  Erwähltem  von  Mainz. 

Dat.  freytag  nach  sant  Ulrich  1459.  tom.  XXIX.  fol.  182. 

18. 

1459  Juli  7.  Erzbischof  Diether  bestätigt  die  Freiheiten  der  Stadt 
Obernburg. 

Dat.  sampsstag  nach  Udalrici  1459.  tom.  XXIX.  fol.  1.  (blos  Regest. 


149 

19. 

1459  Juli  7.     Die    Stiidt    Word  (Wörtli)    liuMigt    H.'rrn    Du'ÜUiV 
von  Iseuburg  als  PJrwältem  von  Mainz. 

Dat.  samsstag  nach  Ulrich  1459.  tom.  XXIX.  fol.   182. 

20 

1459   Juli    7.      Erzbiscbof  Diether    bestätigt    die    Freibeiten    <ler 

Stadt  Wörtb. 

Dat.  Ulf  sampsstag  nach  Udalrici  1459.  tom.  XXIX.  fol.   1 .  (blos 

Regest). 

21. 

Aschaffenburg  1459  Juli  8.  Erzb.  Dietbev  bestätigt  die  Frei- 
heiten der  Stadt  Aschaffenburg  „und  mit  namen  soliche  gnade  als  ine 
unser  capittel  uft"  unsers  vorfarn  ertzbischoff  Heinrichs  seligen  brieff  ge- 
tan hat,  doch  mit  beheltnisse  unser  und  des  stifts  zu  Mentze  und  aller 
unser  pfaffheyte  geistlich  und  werntlich  fryheite  rechte  gewohnheite  und 
als  es  von  alter  herkomen  ist." 

Dat.  zu  Aschalfemburg  am  sant  Kylianstag  1459.  tom.  XXIX.  fol.  1. 

22. 

Die  Stadt  Aschaffenburg  huldigt  Herrn  Diether  von  Isenburg  als 
Erwältem  von  Mainz. 

Dat.  an  sant  Kylianstag  1459.  tom.  XXIX.  fol.  182. 

23. 

1459  Juli  8.  Erzbischof  Diether  spricht,  dass  die  Bürgermeister, 
Schöffen  und  Bürger  der  Stadt  Wörth  die  etliche  Jahre  her  ilir  ürtheil 
in  dem  Dorfe  Burgstat*)  geholt  haben,  künftig  dasselbe  in  der  Stadt 
Miltenberg  holen  sollen,  da  letztere  aus  Urkunden  und  Büchern  nach- 
gewiesen, dass  die  von  Wörth  ihr  Urtheil  in  alter  Zeit  in  Miltenberg 
geholt  hätten  und  erlaubt  ihnen,  „soliche  urteile  rechte  und  welchs  rats 
sie  bedorffen  sin,  by  den  von  Miltenberg  zu  holen." 

Dat.  am  sonntag  sant  Kylianstag  1459.  tom.  XXIX.  fol.  31. 

24. 

Aschaffenburg  1459  Juli  8.  Erzbischof  Diether  setzt  den  Rü- 
diger von  Mergentheim,  genannt  Sutzel,  als  Amtmann  in  Bischofslieim 
mit  folgenden  Bedingungen   ein:     l)  er    soll    alle    seine   und    des  Stifts 


")  Bui'gstadt  bei  Miltenberg  am  Main. 


150 

Pfoffheit    und  Klöster,    geistliche  und  Aveltliche  ]\Iannen,    Burgnranneu, 
annen  Leute   und  Hintersassen  an  Leib   und  Gut   getreulich  schützen 
und  handhaben,  verantworten  und  vertlieidigen ;  2)  er  soll  sich  beritten 
halten,  selbviert,  gewappnet  mit  5  reisigen  Pferden;  3)   er   soll   in  der 
Burg   zu  Bischofsheim    wohnen   in    eigener  Kost;    4)    die   Thurmhüter, 
Wächter  und  Pförtner,  die  in  dem  Schlosse  zu  Bischofsheim  nothwendig 
j-ind,  soll  der  Erzbischof  lohnen ,    doch    Eüdiger   den   Thurmhüter    und 
Plortner  verköstigen,   auch   sich  selbst  mit  Holz   versehen;  5)  er   soll, 
SU  oft  es  sich  gebührt,  seine  Kuechte  bei  dem  Geleite  haben;    6)  wenn 
der  Erzbischof  in  einem  andern  Amt,  Gericht  oder  Gebiet  des  Erzstiftes 
angegriflen  wird,   so   soll  Küdiger,   sobald   er  ermahnt  oder  aufgerufen 
würde  oder  es  selbst   erführe,   zu  Hülfe  eilen;    7)  wenn   der  Erzbischof 
gefangen   wird,    soll  Rüdiger    dem  Dechant   und  Capitel   des  Stifts   ge- 
wärtig und  gehorsam  sein,  bis  zur  Befreiung,  ebenso  wenn  der  Erzbischof 
stirbt,  bis  zur  Wahl  eines  neuen  Erzbischofs;    8)   aus    der  Kellerei    zu 
Bischofsheim  soll  er  jährlieh  erhalten  200  rhein.  Gulden,  50  Malter  Korn 
und  5  Wagen  Heu  und  Stroh  für  die  Pferde,  doch  soll  der  Mist  davon 
der  Kellerei  verbleiben;  9)  sein  Amt  soll  beginnen  am  22.  Juli ;  10)  der 
Erzbischof  ist  nicht  verpflichtet,  ihm  irgend  einen  Schaden  an  Pferden 
zu  ersetzen,  ausser  bei  geleisteter  Hülfe  und  selbst  dann  noch  freiwillig 
oder  nach   Erkenntniss  seines   Hofmeisters    und   Marschalls    und   eines 
Käthes;  11)  Wenn  der  Erzbischof  ihn  seines  Amtes  entsetzt,  wann  und 
welche  Zeit  im  Jahre  er  wolle ,   und   einen  Andern  an  seiner  Stelle  er- 
nennt, soll  Rüdiger  ohne  Verzug  abtreten,  doch  das  rückständige  Amts- 
geld noch  erhalten. 

Dat.  AschaflFenburg  an  sant  Kilianstag  1459.  (Die  Urkunde  ist 
eingerückt  in  den  Gegenbrief  Rüdigers  vom  gleichen  Tage.)  tom.  XXIX. 
fol.  3—5. 


25. 

Nürnberg  1459  Juli  9.  Erzbischof  Diether  schliesst  mit  dem 
Pfalzgrafen  Ludwig.  Grafen  von  Veldenz,  dem  Markgrafen  Albrecht  von 
Brandenburg  uud  dem  Grafen  Ulrich  von  Wirtemberg  ein  Bündniss 
unter  folgenden  Bedingungen:  1)  Wenn  Pfalzgraf  Friedrich  die  Rich- 
tung, die  heute  zwischen  ihm  und  ihnen  zu  Nürnberg  getheidingt  ist, 
oder  den  Entscheid .  den  die  Theidingsleute  geben  werden ,  Einem  von 
ihnen  oder  Allen  nicht  halte  oder  2)  wenn  derselbe  Einen  von  ihnen 
oder  seine  Leute  und  Bündner  befehde,  beschädige  oder  vergewaltige, 
alsdann  wollen  sie  sich  gegenseitig  mit  aller  Macht  wider  ihn  Hülfe 
leisten,  „dass  solichs  gestrafft  werde  und  billich  bekerung  geschee," 

Das  Bündniss  wird  mit  Zustimmung  des  Dechanten  und  Capitels 
den  Domstiftes  zu  Mainz  geschlossen. 


151 

Dat.  Niiremberg  an  montag  nach  sant  Kylianstag  1459. 
München.  Staatsarchiv    74   Original    mit  5   anlifingenden  Siegeln. 

(Abschriftlich  toni.  XXIX.  fol.  126  sq.) 

26. 

Aschaffenburg  1459  Juli  9.  Erzbischof  Diether  befreit  den  Hans 
Krume  von  Nydenaiiwe  wegen  getreuer  Dienste  für  sein  Besitzthum, 
nämlich  ein  Haus  und  eine  Scheuer ,  welche  seinem  Bruder  gehörten, 
eine  Scheuer  und  eine  ungebaute  Hofstatt  mit  einem  Gras-  einem 
Krautgarten  und  einer  Wiese,  die  er  von  seinem  Vater  ererbt,  und  end- 
lich eine  Wiese,  einen  Gras-  einen  Kraut-  und  einen  Weingarten,  die 
er  gekauft,  von  allen  Abgaben,  mit  Ausnahme  der  Erbzinsen. 

Dat.  Aschafteuburg,  am  montag  nach  sant  Kilianstag  1459.  tom. 
XXIX.  fol.  1. 

27. 

1459  Juli  11.  Die  Abgesandten  des  Erzbischof  Diether  von  Mainz : 
Graf  Wilhelm  zu  Wertheim,  Martin  von  Helmstädt  ßitter  und  Job  von 
Rieth  Doctor  und  Kanzler  versprechen  den  Eäthen  des  Pfalzgrafen  Lud- 
wig und  des  Grafen  Ulrich  von  Wirtemberg  1)  den  Theidingsbrief  des 
Stefano  de  Nardini,  Heiurichs  Senftleben  und  der  Herzoge  Sigmund  von 
Oestreich  und  Johann  von  Baiern  vom  9.  Juli  d.  J.,  wodurch  die  Strei- 
tigkeiten von  Mainz,  Veldenz  und  Wirtemberg  mit  Kurpfalz  dem  Schieds- 
sprüche des  Erzherzogs  Albrecht  und  des  Bischofs  von  Eichstädt  über- 
wiesen wurden*)  und  2)  den  Brief  des  Bischofs  von  Eichstädt  von  dem- 
selben Tage,  worin  dieser  sich  verpflichtet,  am  14.  Sept.  den  Partheien 
den  Schiedsspruch  zu  übergeben**),  welche  zwei  Briefe  ihnen  zur  Auf- 
bewahrung überantwortet  worden  seien:  bis  zum  14.  September  nach 
Nürnberg  mitzubringen,  um  den  letzteren  dem  Bischof  von  Eichstädt 
gegen  die  Herausgabe  der  Schiedssprüche  zurückzustellen.  Zugleich  ver- 
sprechen sie,  ihren  Herrn  die  genannten  Urkunden  auch  früher,  wenn 
sie  ihrer  bedürften,  zu  leihen,  doch  mit  der  Bedingung  der  Rückgabe, 
damit  sie  am  14.  Sept.  in  Nürnberg  zur  Stelle  wären. 

Dat.  mittwoch  nach  sant  Kj^lientag  1459. 

München,  Staatsarchiv    74    Original  mit  drei  aufgedrückten  Siegeln. 


*)  Diese  Urkunde  vom  9.  Juli  ist  gedruckt  bei  Hasselholdt-Stockheim,  Urkun- 
den und  Beilagen  zum  Kampfe  der  wittelsbachischen  und  brandenbuvgisclien  Politik 
1459_1465.  s,  87—89.  und  an  andern  Orten.  Vgl.  Diether  von  Isenburg  S.  34; 
Kluckhohn,  Ludwig  der  Eeiche  S.  112;  Stalin,  Wirtemb.  Geschichte.  3.  Bd.   S.  518. 

**)  Gedruckt  bei  Hasselholdt-Stockheim  S.  Ol. 


152 

28. 

1459  Juli  11.  l>i»^  Stadt  Seligenstadt  huldigt  Hoirii  Dietlier  von 
Isenburg  als  Erwähltem  von  Mainz. 

Dat.  an  mitwoch  sant  Benedict  des  heil,  abtstag.  toni.  XXIX. 

29. 

1459  Juli  11.     Erzb.  Diether   bestätigt   den  Städten  Seligenstadt 
und  Steinheim  ihre  Freiheiten.  ,in  massen  als  Asehatfenburg." 
Dat.  uff  mitwoch  nach  Kiliani  1459.  tom.  XXIX.  fol.  5. 

30. 

1459  Juli  14.  Bernhard  Graf  von  Solms,  Ludwig  von  Isenburg, 
Graf  zu  Büdingen ,  Philipp  von  Cronenberg  Ritter  und  Volbrecht  von 
Schwalbach  verbürgen  sich  für  den  Erwählten  von  Mainz,  dass  derselbe^ 
sobald  er  vom  Papste  bestätigt  sei,  den  dem  ßheingau  ertheilten  Be- 
stätigungsbrief seiner  Freiheiten  *),  der  nur  mit  Diethers  Siegel  als  Er- 
wählten von  Mainz  versiegelt  wurde,  mit  dem  erzbischöflicheu  Siegel 
versiegelt  übergeben  werde. 

Dat.  sampsstag  nach  sant  Margretentag  1459.  tom.  XXIX.  fol.  5. 

31. 

Eltville  1459  Juli  15.  Erzb.  Diether  nimmt  den  Hennen  von 
Hoewyssel  und  seine  Leibes-  und  Lehenserben  zu  seinem  und  des  Erz- 
stifts Dienstmannen  auf,  wie  sie  es  schon  unter  seinem  Vorgänger  waren, 
„also  das  sie  alle  recht  fryheit  herkomen  und  gnade  geystlich  und  wernt- 
lich  haben,  der  gemessen  und  sich  gepruchen  sollen  und  mögen  als 
andere  unser  und  unsers  stiffts  dienstmaune. " 

Dat.  Eltvil,  am  Sonntag  divisionis  apostoli  1459.  tom.  XXIX.  fol  8. 

32. 

AschafiPenburg-  1459  Juli  15.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass 
er  mit  dem  edeln  Otto  Grafen  und  Herrn  zu  Hennenberg  einen  Ver- 
trag geschlossen,  nach  welchem  derselbe  ihm  einen  wohlgerüsteten  rei- 
sigen Zug  von  50  Pferden  zuführen  oder  schicken  soll,  sobald  seine 
Hauptleute  es  begehren.  Er  will  ihm  für  jedes  Pferd  monatlich  2  Gul- 
den bezahlen  und  zwar  für  die  beiden  nächsten  Monate  im  voraus,  für 
allen  Schaden  gutstehen  und  Kost  und  Hufschlag  geben. 

Dat.  Aschaffenburg,  am  sontag  nach  sant  Margaretentag  1459. 

(Im  Gegenbrief  des  Grafen  vom  gleichen  Tage)  tom.  XXIX.  fol.  6. 

•)  Derselbe  Ist  vom  gleichen  Tage  und  gedruckt  bei  Bodraana,  Rbeingauische 
AlU-rthümer,  .S.  499. 


153 


33. 


1459  Juli  16.  Erzbischof  Diether  verspricht  der  Stadt  Worms, 
ihr  wie  sein  Vorfahrer  Erzbischof  Dietrich  vom  Zolle  zu  Gerusheim  jähr- 
lich 100  Gulden  zu  bezahlen  für  ein  diesem  dargeliehenes  Hauptgeld 
von  2000  Gulden. 

Dat.  am  montag  nach  divisionis  apostolorum  1459.  tom.  XXIX. 
fol.  939. 

34. 

Niederolm  1459  Juli  16.  Erzbischof  Diether  verkauft  dem  Grafen 
und  Herrn  Georg  zu  Hennenberg  das  Schloss  Lichtenberg*)  und  den 
dem  Erzstift  angehörigen  halben  Theil  der  Stadt  und  Burg  Salzungen  **) 
um  5500  Gulden  guter  rheinischer  Landeswährung  zu  Franken,  mit  der 
Bedingung,  dass  er  oder  seine  Nachfolger  Beides  zu  jeder  Zeit  wieder- 
kaufen könnten,  wenn  es  drei  Monate  vorher  augekündigt  worden.  Der 
Kauf  geschieht  mit  Zustimmung  des  Decan  Johann  Entzberger  und  des 
Capitels  des  Domstiftes. 

Dat.  Olmen  montag  nach  Margarethentag  1459. 
(Im  Gegeubrief  des  Grafen  vom  gleichen  Tage.)  tom.  XXIX.  foL  11 — 13. 

35. 

Niederolm  1459  Juli  17.  Erzbischof  Diether  von  Mainz  ernennt 
den  Domherrn  Grafen  Adolf  von  Nassau  zum  Provisor  des  Erzstifts  in 
Erfurt  und  obersten  Amtmann  in  Küsteberg  und  aller  Lande  im  Eichs- 
feld ***)  mit  folgenden  Bedingungen :  1)  das  er  alle  und  igliche  unser 
und  unsers  stiffts  pfafheyt,  stiflfte,  clostere  manne  burgmanne  bürgere 
armenlute  und  hindersessen ,  wo  die  in  den  obgenanten  unsern  ampten 
gerichten  und  landen  gesessen  sin,  ire  libe  und  gutere  getruelichen 
schüren  schützen  schirmen  versprechen  verteydingen  und  hanthaben  sal 
gegen  aller  menglich  glich  sinen  eygen  lüten  und  gütern,  auch  nach 
aUem  sinem  besten  synnen  und  vermögen  ane  alle  geverde.  2)  Wer 
es  auch  das  wir  unsere  nachkommen  ader  stifft  an  einchen  andern  unsern 
ampten  gerichten  ader  gepietcn  angegriffen  ader  beschediget  wurden, 
wo  der  obgenant  Adolff  des  zu  frischer  tat  hermanet  angeruffen  ader 
8U3t  innen  und  gewar  wurde,  sal  er  das  nach  allen  sinen  besten  synnen 


*)  Lichtenberg,  altes  Bergschloss  im  Weimarischen  Amte  Ostheim,  südwest- 
lich von  Meiningen. 

**)  Salzungen  im  Herzogtham  Meiningen. 

*•*)  üeber  das  Eichsfeld  s.  Johann  Wolff,  Politische  Geschichte  des  Eichs- 
feldes, 2  Bde.  Göttingen  1792—3  und  desselbea  EichsfelJisches  Urkundenbuch. 
Göttingen  1819. 

10* 


154 

und  vermögen  helffen  entschiidden  behalten  und  dartzu  thiin,  als  ob 
solich  schade  und  zugriff  in  siuen  ampten  gescheen  were  ane  alle  ge- 
verde,  und  wer  es  sache,  da  got  vor  sy,  das  wir  gefangen  wurden,  so 
sal  er  mit  solichen  slosseu  und  ampten  den  ersaraen  dechant  und  ca- 
pittel  unser^J  thums  zu  Mentze,  die  zu  zytten  sint,  gewarten  und  ge- 
horsam sin,  biss  das  wir  ledig  und  loiss  werden,  und  uns  alsdann  wid- 
derumb  damit  gewarten  als  vor,  und  wann  wir  darnach  von  todes  wegen, 
das  got  nach  siuem  willen  verhalten  wolle,  abgangen  sin,  alsdann  sal 
der  obgenant  Adolö"  aber  mit  solichen  slossen  und  ampten  den  obge- 
nauteu  dechant  und  capittel  unsers  thums  zu  Mentze  gewarten  und  ge- 
horsam sin,  aislange  biss  dieselben  dechant  und  capittels  ime  eynen  zu- 
künftigen ertzbischoff  zu  Mentze  mit  viern  ireu  tumherren  und  irem 
oflen  briefe  versiegelt  mit  irem  grossen  anhangenden  ingesiegel  antwurten. 
.3)  Der  obgenant  Adolff  sal  sich  auch,  diwyle  er  also  unser  provisor  und 
amptmann  ist  und  sin  wurdet,  reysig  rüstig  und  geritten  halten  mit 
soviel  gewapenteu  und  reysigen  pferden  als  nach  gelegenheit  der  lande 
und  der  ampte  eyn  notturfft  syn  wurdet,  doch  sal  er  über  drissig  rey- 
siger  pferde  zu  halten  nit  verbunden  sin,  und  die  slosse  und  ampte  mit 
phortener  wechtern  und  anderm  gesinde  uff  syn  eygen  koste  und  lone 
bewachen  bewarten  und  behüten  nach  sinen  besten  synnen.  Und  uff  das 
der  benant  unser  swager  solichen  ampten  deste  bass  furgesin  möge  so 
sal  er  uff  dises  jar  und  darnach  alle  jare,  dwyle  er  also  unser  und 
unsers  stiffts  provisor  und  amptmann  ist  und  syn  wirdet  alle  und  igliche 
gefeile  rente  nutze  zinse  gulte  frondinste  frevel  und  buess,  es  sy  an 
gelde  fruchten  oder  anders  wie  uns  die  iun  unserm  hofe  zu  Erfurtt  in 
unsern  slossen  und  stetten  Eusteberg  Gebeldehusen  Glichenstein  Bischofs- 
stein Heigenstat  Duderstat  Lindauwe  Griffenstein  Gyselwerder  *)  und 
andes  fallende  und  zugehornde  sin,  ufheben  innemen  innhaben  und  der 
gebrüchen  und  geniessen  an  alle  geverde,  ussgescheydeu  subsidia  damit 
er  uns  und  den  unsern,  den  wir  das  an  unser  stat  uffczuheben  und  inn- 
czunemen  befelhen  werden,  gewerden  lassen  sal  und  denselben  den  unsern 
auch  dartzu  getruwelich  dartzu  behulffen  und  beraten  zu  sin,  das  von 
unsern  wegen  uffczuheben  und  innczunemeu  nach  allen  sinen  vermögen 
sunder  geverde.  AVas  auch  der  obgenant  Adolff  von  pferden,  kuwen, 
swinen,  eseln,  viehe,  wagen,  geschirre  zu  dem  ackerwergk  gehurig,  betten, 
geschutz  und  hussgerete,  wellicherley  das  ist,  inn  dem  hoffe  zu  Erfurtt 
und  uff  den  benauten  slossen  funden  hat,  sal  er  antzeichen  und  achten 
lassen  und  des  eynen  zettel  für  sich  behalten  und  uns  eynen  geben  ader 


*)  Rüsteberg,  Gieboldehausen ,  Gleichensteiu ,  Bischofstein,  Heiligeustadt, 
Duderetadt,  Lindau,  Greiffenstein  und  Gisselwerder,  sämmtlicli  südöstlich  vom  Harze 
gelegen. 


155 

schigken,  sollichs  sal  und  mag  er  inn  dem  hofe  und  slossen  gebruchen 
zu  sinem  nutzen  und  wegsten ,  doch  also  wann  der  obgeuant  Adolft" 
unser  provisor  und  amptmann  nit  mer  sin  wirdut,  das  er  dann  uns  und 
unser  nachkommen  und  stitVt  alsoviel  und  alsogut  pferde  kuwe  swine 
esele  viche  wagen  geschirre  bette  geschucz  und  hussgerete,  und  ab  er 
darzu  mer  zugen  ader  bessern  wurde,  inn  demselben  unserm  hoefe  und 
uff  die  benanten  slosse  antwurten  und  lasse,  als  er  da  gefunden  hat  und 
findet  ane  geverde.  Und  nachdem  der  beuant  Adolff  die  eckere  und 
wingarten  zu  dem  benanten  unserm  hoefe  zu  Erffurt  und  den  vorge- 
nanten slossen  gehörig  wolgebuwet  bestellet  und  besewet  funden  hat, 
inn  der  masse  sal  er  uns  die  widder  buwen  bestellen  und  folgen  lassen 
wann  er  unser  provisor  und  amptmann  nicht  mer  sin  würde  ane  geverde. 
Er  sal  auch  den  hoefe  zu  Erffurt  und  die  obgenanten  slosse  und  Ire 
zugehorunge,  es  sy  behusunge  eckere  wingarten  wiessen  ader  anders, 
dwyle  er  also  unser  provisor  und  amptman  ist  und  sin  wirdet,  in  ge- 
wonlichem  redlichem  buwe  und  besserunge  halten  ane  geverde.  Wir 
geben  auch  demselben  unserm  swager  gantz  möge  und  macht,  die  ampt- 
lüte  unsers  hoefs  zu  Erffurt  und  auch  der  obgenanten  slosse  zu  setzen 
und  zu  entsetzen  wie  ine  bedunckt  und  unserm  stifft  alles  nütz  und 
notturfftig  sin  wirdet,  auch  alle  lehen  zu  dem  lande  gehörig,  geistlich 
und  werntlich  zu  lihen,  ussgescheyden  prelaturen,  und  ob  uns  eynche 
werntliche  lehen  verfielen  und  ledig  wurden,  die  sal  er  nicht  lihen  ane 
unsern  geheyss  wissen  und  willen,  sunder  was  werntlicher  lehen  ader 
gut  uns  und  unserm  stifft  verfallen  erclagt  ader  sunst  zu  kommen 
weren  ader  würden,  die  sal  der  genant  Adolff  unserm  stifft  und  ampten 
zu  gut  getruelichen  halten  und  die  in  kein  wise  verüssern,  ob  der  auch 
iecht  verüssert  weren  ader  wurden,  das  sal  gantz  crafftloiss  sin  und  die 
unserm  stifft  und  dem  ampte  zusteen  und  niemants  anders,  es  were 
dann  das  mit  verwilligimge  unnsers  vorfarn  seliger  gedechtnisse  gescheen 
ader  das  es  mit  unserm  willen  und  wissen  geschee  alles  ane  geverde. 
Wer  es  auch  das  zweytracht  inn  den  landen  siner  ampte  z wuschen 
unnser  manschafft  entsteen  wurde  und  er  die  nit  selbs  eutscheyden 
mochte,  so  magk  er  ine  von  unser  und  unsers  stiffts  wegen  richter  geben, 
unser  manne  dartzu  verbotten  und  sie  mit  rechte  eutscheyden  lassen. 
Und  nachdem  wir  dem  benanten  unserm  swager  solichen  unsern  hoffe 
zu  Erffurt  und  die  benanten  unser  slosse  und  ampte  mit  allen  iren  zu- 
gehorenden  ingeben  und  befoUen  haben,  wie  vorsteet,  wer  es  das  er 
eynchen  schaden  an  pferden  ader  sust  dwyle  er  also  unser  provisor  und 
amptman  sin  wirdet,  haben  und  liden  wurde,  sollichen  schaden  selten 
wir  ime  nicht  pflichtig  sin  zu  keren,  es  were  dann  das  er  zu  denselben 
unsern  und  unsers  stiffts  ampten  ader  kriegen  gegen  unsern  fieuden 
ader  beschedigern  kuntlichen  möglichen  und  reysigen  schaden  liden  und 
haben  wurde,  solichen  schaden  solten  wir  ime  ptiichtig  sin  usszurichten, 


156 

doch  also  ob  wir  darinu  zweytrechtig  ader  irrig  wurden,  so  sal  er  das 
zu  erkenntnisse  bliben  an  unserm  hofmeyster  und  marschalk,  die  zu 
getzyten  sind  und  eynem  unserm  rate,  den  wir  unser  nachkommen  und 
ßtiffte  ungeverlich  dartzu  geben  wurden." 

Der  Erzbischof  verspricht  schliesslich  den  Grafen  Adolf  in  seinem 
Amte  zu  beschützen  und  dieser  gelobt,  alle  vorstehenden  Artikel  beob- 
achten zu  wollen. 

Dat.  Olmen,  din?tag  nach  divisionis  apostolorum.  tum.  XXIX. 
fol.  10-12. 

36. 

Niederolm  1459  Juli  17.  Erzbischof  Diether  ernennt  für  seine 
ganze  Lebenszeit  den  Domherrn  Grafen  Adolf  von  Nassau,  seinen  lieben 
Schwager,  zum  Provisor  des  Erzstiftes  in  Erfurt  und  zum  obersten 
Amtmann  in  Rüsteberg  und  allen  Landen  in  Eichsfeld. 

Dat.  Olmen,  dinstag  nach  divisionis  apostolorum  1459.  tom.  XXIX. 
fuL  11. 

37. 

Pfeddersheim  1459  Juli  17.  Erzbischof  Diether  bestätigt  die 
Freiheiten  der  Stadt  Pfeddersheim,  doch  mit  Vorbehalt  seiner,  seines 
Stiftes  und  der  Seinigen  Freiheiten,  Rechten  und  Gnaden. 

Dat.     Pfederssheim,    am   dinstag   nach   sant   Margaretentag    1459. 
tom.  XXIX.  fol.   13.  sq. 

38. 

1459  Juli  20.  Die  Stadt  Bensheim  erkennt  den  Herrn  Diether 
von  Iseuburg  als  Erwählten    von  Mainz  an. 

Dat.  freytag  nach  zwolfboteu  Scheidung,  1459.  tom.  XXIX.  fol. 
182  (blos  Regest). 

39. 

1459  Juli  20.  Die  Stadt  Heppenheim  erkennt  Herrn  Diether 
als  Erwählten  von  Mainz  an.  *) 

Dat.  freytag  vor  Marien  Magdalenen.  tom.  XXIX.  fol.  183, 
(blos  Regest). 


•j  Der  Bestätigungsbrief  des  Erzbischofs  vom  gleichen  Tage  ist  gedruckt  bei 
Dahl  Beschreibung  des  Fürstenthums  Lorsch  oder  Kirchengeschichte  des  Oberrhein- 
gaus, Urkundenbuch  S.  57. 


157 

40. 

Bensheim  1459  Juli  22.  Ki/bi:^chof  Diether  befreit  die  Ein- 
wohner des  Fleckens  Mörlenbach*),  weil  sie  unter  seinem  Vorgänger 
angefangen  sich  mit  Mauern  und  Thürmen  zu  befestigen ,  von  dem 
Waidgelde,  was  jährlich  672  Gulden  ausmache,  „item  der  fron- 
dienste  über  laut  und  atzunge,  item  des  weydehaberns  des  dann  jars 
siebendehalb  malter  sint  und  des  himdehaltens,  also  das  alle  uiidig- 
liche  innwonere  daselbs  zu  Morlebacli,  die  itzund  da  sesshaflftig  sin  und 
zukunfftiglichen  darziehen  und  bynnen  der  müren  desselben  fiekens  wonen 
werden,  des  vorgerurten  gelts,  fronens,  atzunge,  haberns  und  hundehaltens 
alles  fry  sin  sollen,  doch  also  das  dieselben  inwonere  sich  glichwol  mit 
dem  gelde  und  körn  jerlich  besetzen  iind  das  zubuwe  und  befestenuuge 
desselben  fleckens  keren  und  wenden  sollen  nach  notturft  und  rate 
unser  amptlute  daselbs  und  damit  auch  uns  und  unserm  stiltt  irer  fron- 
dienste  mit  der  haut  zu  bevestenuuije  und  buwe  desselben  fleckens  noch 
als  vor  zu  thunde  verpflicht  und  verhafl't  sin  und  blibeu  und  dartzu 
die  decher  der  huser  zu  Morlebach  bynnen  vier  jaren  ungeverlich  mit 
Ziegeln  decken  sollen." 

Dat.  Benssheim,  am  sonntag  sant  Marien  Magdalenentag  1459. 
tom.  XXIX.  fol.  U. 

41. 

Bensheim  1459  Juli  22.  Erzbischof  Diether  ernennt  den  Peter 
Kyle  zu  seinem  Schultheissen  in  Abtsteinach**),  mit  der  Aufgabe, 
ausser  den  bisherigen  Diensten  noch  die  Aufsicht  über  Wasser,  Bäche 
und  Wildbann  in  seinem  Bezirke  zu  führen.  Dafür  solle  er  wegen  des 
Schultheisseuamtes  nichts  zu  zahlen  schuldig  sein. 

Dat.  Benssheim,  am  sonntag  sant  Marien  Magdalenentag  1459. 
tom.  XXIX.  fol.  8. 

42. 

Aschaflfenburg  1459  August  5.  Erzbischof  Diether  ertheilt  dem 
Hug  von  Bellimont,  Praeceptor  des  Hofes  sancti  Anthonii***)  zu  Frank- 
furt, ein  gutes,  freies  und  sicheres  Geleite  durch  das  ganze  Gebiv't  des 
Erzstiftes. 

Dat.  Aschaffenburg,  am  sontag  nach  sant  Peterstag  ad  vincula. 
1459.     tom.  XXIX.  fol.  16. 


*)  Mörlenbach  an  der  Bergstrasse. 

**)  Ober-  und  Unter-Abtsteinach  in  der  Provinz  Starkenburg  südöstlich  von 
Weinheini.     Vgl.  Dahl,  Beschreibung  des  Fürsteuthums.     Lorsch  S.  245 

***)  Vgl.  der  Antoniterhot  zu  Fraukl'urt  von  D.  Steitz  im  Archiv  für  Frank- 
furts Geschichte  und  Kunst.     Bd.  I.  Heft  5.  S.  114  flf. 


158 

43 

Ascbaffenburg  1459  August  8.  P^rzbischof  Diether  bekennt, 
dass  er  den  Josep^  von  luln,  den  mau  nennt  Josel  den  Juden,  und  seine 
Hausfrau  zu  seinem  Judenbürger  bis  auf  "Widerruf  aufgenommen  und 
ihm  Schutz  und  Geleit  zollfrei  zugesagt  babe  „also  das  er  und  sin  huss- 
frauwe  ire  kindere  und  gebrotte  gesinde  ane  geverde  zu  Bingen  ader 
andersswu  in  unsers  stiffts  steten  und  slossen,  wo  ine  das  ebent,  wonen 
und  sitzen  mögen  und  in  unser  versprechnisse  als  ander  unser  und  unsers 
stiflfts  dienstknechte  sin,  so  das  wir  und  unssere  amplute  sie  irer  übe 
und  gute  getruelich  schüren  schirmen  und  verantwurten ,  sie  auch  mit 
keynem  gericht  ader  an  keyner  stat  betzugen  ader  besagen  lassen  sollen 
dane  mit  biedderbeu  cristen  und  mit  unversprochen  judden  als  judden 
recht  und  gewonheit  ist  ane  geverde.  Auch  sal  der  obgenant  Josel  sin 
wyb,  kinder  und  gebrotte  gesinde  uit  liben  uff  kilche  messegewant 
bludigewant  ader  nasstuch,  und  keynem  cristen  antwurteu  an  keynem 
unserm  geiichte  geystlicli  nach  werntlich  es  were  und  geschee  dann  mit 
irem  guten  willen,  hedte  ine  aber  yemants  zu  tzusprechen,  dem  sollen 
sie  für  uns  ader  unsserm  amptman,  inn  des  ampt  er  ye  tzur  tzyt  sess- 
hafftig  were,  antwurten  und  zu  rechte  steen  angeverde."  *) 

Dat.  Aschaficnburg ,  am  mitwochen  sant  Ciriacustag  1459.  tom. 
XXrX.  fol.  16. 

44. 

Aschaffenburg  1459  August  12.  Erzbischof  Diether  nimmt  den 
Hans  Stossliu  den  Jungen  als  Diener  an,  welcher  ihm  mit  eigenem 
Pferde  als  Wegweiser,  Kundschafter  und  in  andern  Dingen  dienen  und 
dafür  aus  der  Kellerei  zu  Araorbach  jährlich  am  11.  Nov.  25  Gulden, 
und  .so  oft  er  im  dienst  ist,  Kost,  Futter  und  Hufschlag  erhalten  solle. 
In  seinem  Wohnsitze  innerhalb  des  Erzstiftes  befreit  er  ihn  von  Frohnen 
und  Diensten,  Bete,  AVachcn  und  anderm,  wie  andere  gefreite  Diener 
seines  Gleichen. 

Dat.  Aschaffenburg,  am  sontag  nach  sant  Laurencientag  1459. 
tom.  XXIX.  fol.  17. 

45. 

Aschaffenburg  1459  August  15.  Erzbischof  Diether  gibt  dem 
Conrad  A\ys  Bürger  in  Frankfurt  auf  4  Jahre  Erlaubniss,  im  Kheingau 
zu  wohnen  und  freies  Geleite  im  Gebiet  des  Erzstiftes. 

Dat.  Aschaffenburg,  mitwoch  frauwentag  assumptio  1459.  tom.  XXIX. 
fol.  17  sq. 

•)  l'eber  Beziehungen  der  Juden  zu  den  Erzbischöfen  von  Mainz,  s.  Bodniann, 
Rheingauische  x^iltcithünjer  S.  715. 


159 


46. 


1459  August  10.  Erzbischof  Dietlier  verkündet  allen  Amtleuten, 
Rätheu  und  Dienern  des  Erzstiftes,  dass  die  Deutschordenämter  zu  Mer- 
gentheim, Brotseiden,  Neuenbruun  und  Argshofen  *)  im  Schutze  des  Erz- 
stiftes ständen  und  gebietet  ihnen,  denselben  nOthigen  Falles  auszuüben. 

Dat.  mitwoch  unser  frauwentag  assumpcionis  1459.  tom.  XXIX. 
fol.  30. 

47. 

Aschaffenburg  1459  August  26.  Erzbischof  Diether  ])ekennt, 
dass  ihm  Jacob  Stude  von  den  Kellereien  zu  Amorbach  nnd  Miltenberg 
Rechnung  über  Einnahmen  und  Ausgaben  abgelegt  habe,  und  zwar  von 
der  zu  Amorbach  für  die  Zeit  vom  2.  Februar  1453  bis  zum  14.  Sept. 
1455  und  von  der  zu  Miltenberg  vom  2.  Februar  1453  bis  zum 
13.  Juni  1459.  Dabei  hat  sich  ein  Mehr  der  Einnahme  von  59  Pfund, 
14  Schilling,  3  Pfennige  und  1/2  Heller  ergeben,  welches  richtig  an  ihn 
abgeliefert  worden  sei.  Bei  der  Abrechnung  waren  anwesend :  Hans  von 
Erlebach  Amtmann  zu  Steinheim,  Johannes  Wiedemeyer  Küchenmeister 
und  Stephan  Anhalt  Kammerschreiber. 

Dat.  Aschaffenburg,  sontag  nach  Bartholomäus  1459.  tom.  XXIX. 
fol.  33. 

48. 

Aschaffenburg  1459  Sept.  1.  Erzbischof  Diether  nimmt  den 
Friedrich  von  Spare,  den  Johann  Brümsser  und  den  Jacob  Winter  von 
ßüdesheim  und  ihre  Leibes-  und  Leheuserben  unter  seine  und  des  Erz- 
stiftes Dienstmannen  auf. 

Dat.  Aschaffenburg,  am  samstag  nach  sant  Johanstag  decollationis 
1459.  tom.  XXIX.  fol.  8  (blos  Regest.) 

49. 

Aschaffenburg  1459  Sept.  4.  Erzbischof  Diether  bekennt ,  daes 
ihm  die  Stadt  Frankfurt  7000  rh.  Gulden  Frankfurter  Währung  geliehen 
habe  und  weist  ihr  so  lange  den  dritten  Theil  der  Einkünfte  des  Höchster 
Zolles  zu,  bis  sie  7000  Gulden  davon  bezogen  habe.  Johann  Entzberger 
Dechant,   Volbrecht  von   Ders   Schulmeister  und   Conrad  Ruwe  Sänger 


*)  Diese  Aemter  Mergentheim,  Stadtprozelten,  Ncubronn  und  Archshofen  ge- 
hörten zur  Bailei  Franken,  über  Mergentheim  s.  J.  Voigt,  Geschichte  des  Deutschen 
Ritterordens  Bd.  1,  S.  39,  über  Argshofen  das.  S.  55.  Die  beiden  andern  sind  hier 
nicht  erwähnt. 


160 

und  das  Capitel  des  Domstiftes  bekennen,  dass  diese  Verschreibung  mit 
ihrem  Wissen  und  Willen  geschehen  sei.*) 

Dat.  Asobaffenburg,  dinstag  nach  Egidientag  1459.  tom.  XXIX. 
lol.  18  sq. 

50. 

Aschaffenburg  1451)  Sept.  4.  Erzbischof  Dietber  verschreibt  den 
festen  Menges  und  Reinhard;  Gebrüdern,  von  Schwalbach  eine  jährliche 
Gülte  von  621/0  Gulden,  für  die  1000  Gulden  Frankfurter  Währung, 
welche   ihm   dieselben    gütlich   gegeben,    gebandreicht   und   wol   bezalt 

haben. 

Dat.  Aschaftenburg ,   dinstag  nach  Egidientag  1459.    tom.  XXIX. 

fol.  Ol  sq. 

51. 

U59.  Sept.  4.  Erzbischof  Dietber  bekennt,  dass  er  bezüglich  des 
Streites,  den  sein  Vorgänger  Erzbischof  Dietrich  mit  denen  von  Frank- 
furt wegen  des  Abtes  zu  Seligenstadt,  des  Hauses  Geyselbach  und  des 
Schlosses  Redeinheim*  )  gehabt,  mit  Frankfurt  in  Güte  vertragen  sei. 

Dat.  dinstag  nach  Egidientag  1459.  tom.  XXIX.  fol.  19. 

52. 

1459  Sept.  24.  Pfalzgraf  Ludwig,  Graf  von  Veldenz,  verspricht 
dem  Erzbischof  Dietber  und  dem  Grafen  Ulrich  von  Wirtemberg,  welche 
den  Theidungsbrief  der  päpstlichen  und  kaiserlichen  Boten  vom  9.  Juli 
d.  .!.**♦)  ihm  zu  Aufbewahrung  übergeben  haben,  ihnen  denselben,  falls 
sie  ihn  nothwendig  brauchten,  zu  leihen,  mit  der  Bedingung  der 
Rückgabe. 

Dat.  montag  nach  Mauricientag  1459.  tom.  XXIX.  fol.  128  sq. 

53. 

Aschaffenburg  1459  Sept.  29.  Erzbischoff  Dietber  ernennt  den 
.luiiiinu  Ryff  Probst  zu  lleiligenstadt****)  zum  Kellner  und  Commis- 
sarius  in  Aschaffenburg  und  setzt  fest,  dass  derselbe  mit  folgenden 
Personen  in   eigener  Kost   sein   und  den  nachstehenden  Lohn   erhalten 


•)  Am  Bande  steht :  ist  das  meinste  teyle  beczalt. 

*•)  Geiselbach  südlich  von  Gelnhausen,  Rödelheim  an  derNidda,  westlich  von 
Frankfurt.     Vgl,  Joannis,  Eer.  Moguntiacarum  tom.  I.  p.  7G4  n.  22. 
•♦♦)  S.  oben  bei  1559  Juli  11. 
****)  llfiligeiistadt  im  Eichsfeld. 


161 

solle:  ^nemlich  sal  sin  er  mit  zweyen  knechten,  der  eyner  sy  eyn  lant- 
schriber,  item  Peter  keiner,  dem  sal  eyn  landschribcr  und  so  der  nit 
vorhanden  ist  der  ander  desselben  kelners  knecht  anschriben,  item  eyn 
becker,  der  m  noten  backe  und  auch  der  fruclite  warte,  item  zwene 
kornknechte,  item  eyn  phortener,  item  eyn  bornknecht,  der  sal  Peter 
keiner  und  auch  dem  becker  zu  noden  zu  handen  geen,  item  einwasch- 
magt,  item  Plyker  im  siechen  marstalle  und  meyster  Hanns  buchsen- 
meyster,  macht  zusammen  zwolff  personen,  und  sollen  wir  ime  jerlichs 
uff  igliche  persone  geben  zwolff  gülden,  acht  malter  korns  und  eyn 
fuder  wyns,  item  darzu  jerlichs  hundert  fastnachthuner." 

Dat.  Aschaffenburg,  sampstag  sant  Michelstag  1459.  tom.  XXIX. 
fol.  33. 

54. 

Aschaffenburg  1459  Sept.  30.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass 
ihm  Ludwig  Keynhilt  Kellner  und  Commissarius  zu  Aschaffenburg  Kech- 
nung  über  Einnahmen  und  Ausgaben  seines  Amtes  abgelegt  habe,  und 
zwar  über  Geld  für  die  Zeit  vom  11.  Nov.  1446  bis  30.  Sept.  1459 
und  über  Wein  und  Früchte  für  die  Zeit  vom  15.  August- 1446  bis 
30.  Sept.  1459.  Dabei  habe  sich  ein  Ueberschuss  der  Einnahmen  an 
Geld  303  Pfund  7  Schill.  4  Pfennige  und  2  Heller,  an  Wein  27  Fuder 
12  Viertel  und  1  Mass,  an  Weizen  27  Malter  3  Simmern,  an  Korn 
479  Malter  1  Simmer  1  Sechter*)  und  an  Hafer  141  Malter  4  Sechter 
herausgestellt.  Den  Ueberschuss  an  Geld  habe  Keynhilt  seinem  Kammer- 
schreiber Stephan  Anhalt  und  die  Früchte  dem  Johann  Ryff,  jetzigem 
Kellner  und  Commissarius  zu  Aschaffenburg,  richtig  überliefert.  Bei 
der  Abrechnung  sind  gewesen  Conrad  Greve  von  Babeuhusen  Schul- 
meister, Johann  Kyff,  Stephan  Anhalt,  Johannes  Fallerey  Landschreiber 
und  Peter  Unterkelner  zu  Aschaffenburg. 

Dat.  Aschaffenburg,  sontag  nach  sant  Michaheistag  1459.  tom. 
XXIX.  foL  35. 

55. 

Höchst  1459  Oct.  4.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass  er  dem 
Bürger  zu  Frankfurt  Thyseu  von  Kensterf  67^/2  Gulden  schulde  für 
6V2  Centner  Pulver  und  24  Pfund  Büchsenpulver  (der  Centner  zu 
10  Gulden  gerechnet),    welches   er   durch   seinen  Büchseumeister  Hans 


*)  Kommt  von  sextarius  und  bedeutete  ehemals  den  sechsten  Theil  eines 
grösseren  Gemässes,  später  häufiger  den  vierten,  s.  Vilmar,  Idiotikon  von  Kur- 
hessen S.  380. 

11 


162 

Bergkmann   bei  ihm  habe  kaufen   lassen;   er  verspricht  Bezahlung  von 
der  nächsten  Frankfurter  Fastenmesse  über  zwei  Jahre*). 

Dat.  Hoeste,  donrstag  sant  Franciscustag  1459.  tom.  XXIX.  fol.  18. 

56. 

Ehrenfels  1401)  Oct.  9.  Erzbischof  Diether  gebietet  dem  Bürger- 
meister, dem  Kate  und  der  Gemeinde  zu  Nydenauwe**),  dem  Johann 
vom  Stein  und  seiner  Hausfrau  Gütchen  von  Sickingen,  dem  Eitt-er 
Eberhart  von  Nypergk  und  seiner  Tochter  Margarethe,  und  dem  Conrad 
von  Ernberg  und  seiner  Hau  frau  Kuuiguude  von  Sickingen ,  als  Erben 
des  verstorbenen  Keinhart  von  Sickingen,  dem  Erzbischof  Johann  von 
Mainz  am  23.  Aug.  1412  Nydenauwe  auf  Wiederkauf  verkauft  habe, 
gehorsam  zu  sein. 

Dat.  Ernfels,  dinstag  nach  Francisci  1459.   tom.  XXIX.   fol.  23. 

57. 

Lahnstein  1459  Oct.  17.  Erzbischof  Diether  bekennt:  das  wir 
mit  dem  erberen  Johann  Kaczmann  unnserm  zollschryber  zu  Laustein 
und  lieben  getruwen  uberkomen  sin  sin  eygen  koste  za  han  und  sich 
mit  diesen  hernachgeschriben  personen  in  syner  koste  in  uuserm  slosse 
Lansteyn  zu  halten,  davon  wir  ime  dann  jerlichs  geben  sollen  als  her- 
nach geschreben  steet:  nemlich  sal  syn  er  mit  eyuem  knechte,  item 
Craflft  Rietesel,  item  eyn  phortener,  item  eyn  koch,  item  eyn  müller  und 
eyn  müllerknecht ,  item  zwene  wagenknechte,  machet  zusammen  nun 
personen,  und  sollen  wir  ime  jerlichs  uff"  igliche  persone  geben  zwolff 
gülden,  acht  malter  korns  Mentzer  Masse  und  eyn  fuder  wyns,  machet 
zusammen  an  gelde  hundert  acht  gülden,  item  an  körne  zwey  und 
siebentzig  malter  und  an  wyue  nun  fuder,  halb  von  unserm  gewaclis 
und  das  ander  halbteyl  von  unsern  zynswynen,  item  darzu  jerlichs  umb 
viertzig  hüner  und  tzehen  gense  ungeverlich ,  die  uns  jerlichs  in  unser 
sloss  Lansteyn  von  Dussenauwe  ***)  gefallen.  Darzu  sal  er  sich  ge- 
pruchen  unserer  garten,  zu  unserm  sloss  und  zolle  Lansteyn  gehörende, 
mit  müsskrut  und  anders,  so  doch,  wann  wir  personlich  hie  syn  werden, 
das  wir  alsdann  uns  der  auch  in  unser  küchen  nach  notturfft  gepruchen 
mögen.  Item  sollen  wir  ime  jerlichs  darzu  geben  zwene  wägen  mit 
hauwe  und  stroess  gnung  zu  zweyn  kuwen  und  ine  behültzen.  Und  wer 
es  das  wir  unser  ecker  verlyhen  also,  das  wir  der  zweyer  wagenknechte 


•)  Am  Rande  steht:  ist  betzalt. 

•*)  Neudenau    an   der  Jaxt,    im   bad.  Unterrheinkreis,   ehemalige   Mainzische 
Kellerei. 


•*• 


')  Daujisenau  an  der  Lahn. 


163 

nit  bodiirffende  wurden,  al^;dann  solte  er  sich  selbst   und  die  thornhuter 
bechulczeu,  und  solten  wir  irae  jerlichs  darfür  geben  secbtzehen  gülden, 
und  sal  des  sin  jar  syner  eygen  bekostunge   obegerurt    uff  allerheyligen 
tag  nehst  kunipt  an  luid  von  dannen  über   eyu  jar  us3  und  widder  an- 
geen,     Sunst   sal   er   sich   keyuer   reuten ,   nucze   oder   gefelle  desselben 
unnsers  slosses  und  kelnery    zu  Lansteyii ,    wie  oder  wovon  die  gefallen 
oder  syn  möchten,  zu  syner  gepruchunge  nit  undercziehen ,  sundern   die 
zu  iinserm  nucze  innemen,  uffheben,  das  alles  eygentlich  anschryben  und 
uns  verrechenen.     Wurde  auch  der  personen   eyne   oder   mee  sich  myn- 
neren  und  abgeen ,    für   die   solt  ime  auch  nach  anczale  an  der  summe 
des  gelts   korus    und   wyns   nach   gepurniss    derzyt  abegeslagen  werden 
one  geverde.     Dessgliclien  ob  es  were,  das  wir  hernachmals  yemants  mer 
dem  benanten  unnserm  zollschryber  in  syn  kost  zu  Lansteyn  verschryben 
oder  thuu  wurden,  davon  sollen  wir  irae  von  yeder  person  jerlichs  geben 
und  er  uemeu  an  gelt,    körne   und    wyne    als   von  der  personen   eynem 
obenbestympt  geschreben  stet  on  geverde.    Wann  auch  wir  hie  zu  Lan- 
steyn pers.inlich  sin  wurden,  sal  der  benant  unser  zollschryber  mit  den 
obgenanten  nun  bestympten  personen  in  unnser  koste  sin,  sunst  ob  wir 
unser  rete,  ritter  oder  hofgesinde  uff  unnser  koste  gein  Lansteyn   senn- 
den  oder  begeren  wurden,  sal  er  mit  den  obgerurten   nun   personen   sin 
eygen  koste  hau. 

Dat.  Lansteyn,   am   mitwochen    nach   sant  Gallentag    1459.   tom. 

XXIX.  fol.  31  sq'. 

58. 

Höchst  U59  Oct.  26.  Erzbischof  Diether,  Pfalzgraf  Ludwig 
Graf  von  Veldenz,  Markgraf  Albrecht  von  Brandenburg  und  Graf  Ulrich 
von  Wirtemberg  ermahnen  den  Herzog  Ludwig  von  Baiern,  dass  er 
und  Pfalzgraf  Friedrich  den  Nürnberger  Schiedssprüchen  sich  unterwerfen 
und  ihnen  nachkommen  müssten  *). 

Dat.  Hoeste,  freytag  vor  Simonis  und  Judentag  1459. 

München,  Reichsarchiv,  Neuburger  Copialb.  Bd.  39.  fol.  53  sq. 

59. 
Mainz  1459  Nov.  4.    Erzbischof  Diether  bekennt,    dass  er  einen 
Burgfrieden  zu  Wartemberg  **)  mit  den  Gemeinern  daselbst  geschlossen 
habe  und  gelobt  denselben  zu  halten. 


*)  Es  sind  die  am  U.  bozügl.  15.  Sopt.  1459  übergebenen  Schiedssprüche  ge- 
meint s.  Diether  von  Isenburg  S.  38  f.  Der  den  Streit  mit  Mainz  betreffende  Spruch 
ist  gedruckt  in  den  Regesten  Friedrichs  des  Siegreichen.     S.  314  f. 

*•)  Wartenberg  nordöstl.  von  Kaiserslautern  in  der  bair.  Pfalz. 


164 

Dat.  iu  unser  stat  Mentze,  am  sonntag  nach  Allerheyligentag. 
tom.  XXIX.  fol.  31. 

60. 

Mainz  U.VJ  Nov.  14.  Erzbischof  Dictlier  verschreibt  dem  Jacob 
zu  Swanaw  von  Frankfurt  30  Gukleu  jährlicher  Gülte  für  ein  Haupt- 
geld von  600  Gulden;  desgleichen  dem  Peter  von  Marburg  115  Gulden 
Gülte  für  ein  Hauptgeld  von  2300  Gulden;  desgleichen  dem  Siefried 
Folker  40  Gulden  Gülte  für  ein  Hauptgeld  von  800  Gulden ;  desgleichen 
dem  Clesenek  Ende  50  Gulden  Gülte  für  ein  Hauptgeld  von  1000  Gulden. 

Dat.  Mentze,  montag  nach  Martini  1459.  tom.  XXIX.  fol.  50 — 53 
(4  Urkunden). 

61. 

Wiesbaden  1459  Nov.  16.  Erzbischof  Diether  vereinigt  sich  mit 
dem  Zollschreiber  zu  Ehrenfels  Heinrich  von  Heugsberg  dahin,  dass  der- 
selbe als  Zollschreiber  in  eigener  Kost  in  dem  Schlosse  zu  Ehrenfels  sich 
halten  solle  „davon  wir  ime  dann  jerlichs  geben  sollen  als  hernach  ge- 
schrieben steet:  neralich  sal  sin  er  mit  eyiiem  knechte  item  eyn  keiner 
item  Buwer  Henne;  der  sal  sin  ein  thornhuter  und  waltfurster,  macht 
zusanmien  vier  personen,  und  sollen  wir  ime  jerlichs  uff  iglich  person 
geben  zwolff  gülden,  acht  malter  korns ,  Binger  mass,  und  eyn  fuder  *) 
wyns,  item  zwentzig  malter  habern,  eynen  wagen  mit  liauwe  und  dru- 
hundert  -ebunt  stroess,  und  sal  der  myst  davon  uns  blyben  und  ge- 
fallen. So  sal  er  sich  selber  behulczen  und  sich  dorczu  gebruchen  des 
dinstes  zu  dem  behulczen  als  herkommen  ist.  Item  die  zollgensse  und 
den  zollwyne  die  uns  zu  uuzerm  teyl  zu  Ernfels  jerlichs  gefallen.  Dar- 
zu  sal  und  mag  er  sich  gepruchen  unsers  dubhuss  uff  dem  wirde  **)  und 
die  nutzunge  desselben  wirdts. ." 

Dat.  Wiesebaden  am  freytag  nach  sant  Martiustag  unsers  patronen. 
tom.  XXIX.  fol.  32. 

62. 
Wiesbaden  1459  Nov.  21.     Erzbischof  Diether,   Pfalzgraf  Fried- 


*)  Die  Meinung  Bodmanns  Rheing.  Alt.  S.  414  ist  dahin  zu  berichtigen,  dass 
wenigstens  unter  Erzbischof  Diether  im  Rheingau  der  Wein  immer  nach  Fudern 
berechnet  wurde. 

•*)  Wird  oder  werd  bedeutet  eine  Insel  und  hier  ist  vielleicht  die  bekannte 
Rhcininsel  mit  dem  sogenannten  Mausethuim  geraeint,  auf  der  demnach  damals  ein 
Taubenhaus  stand.     Ueber  Ehrenfels  s.  Bodmann,  Rheing  Alt.  S.  44  ff.   und  741  ff. 


165 

rieh  Graf  von  Sponlioiiii    iiii^l  Miirkgraf  Karl  von  Baden   schliessoii  (L'ii 
Burgfrieden  zur  Nuwcn-Beuniburg  *). 

Dat.  Wiesebaden,  niitwoch  nach  sant  Elisabethtag  1459.  tom.  XXIX. 
fol.  30. 

63. 

Mergentheim  1459  Dec.  5.  Erzbischof  Diether,  Pfalzgraf  Lud- 
wig Graf  von  Veldenz,  Markgraf  Albrecht  vun  Brandenburg  und  Graf 
Ulrich  von  Wildemberg  schreiben  an  die  Städte  Bacharach  und  Caub: 
Pfalzgraf  Friedricli  luibe  die  Sprüche,  die  zu  Speier  und  Worms  und  neuer- 
dings zu  Nürnberg  erlassen  worden,  uiclit  gehalten ;  sie  sollt  enihni  iu  die- 
ser Sache  keinen  Beistand  leisten  und  ihn  anhalten,  von  seinem  unziem- 
lichen Handel  abzustehen,  damit  sie  nicht  genöthigt  würden,  die  Lande 
und  Leute  ihres  rechten  Herrn**)  des  Pfalzgrafen  Philipp  und  sie 
selbst  zu  beschädigen. 

Dat.  Mergentheim,  mitwoch  nach  sant  Barbarentag  1459. 

München,  Reichsarchiv.  Neuburger  Copialb.  Bd.  39.  S.  214  -  216. 

64 

Mergentheim  1459  Dec.  6.  Erzbischof  Diether  verspricht  nach 
dem  Ausspruche  den  Pfalzgraf  Ludwig  Graf  vun  Veldenz  und  Markgraf 
Albrecht  von  Brandenburg  gethan,  dem  Lorenz  Steinber  Goldschmied 
zu  Stuttgart,  für  den  Schaden,  den  er  im  Geleite  seines  Vorgängers  des 
Erzbischofs  Dietrich  erlitten,  1200  .Gulden  zu  bezahlen  in  vier  Fristen 
zu  300  Gulden. 

Dat.  Mergentheim ,  an  sant  Niclastag.  1459.  tom.  XXIX. 
fol.  30  sq. 

65. 

Wien  1459  Dec.  14.  Kaiser  Friedrich  III.  spricht  auf  Fürbitten 
des  Erzbischofs  Diether  die  Stadt  Erfurt  frei  von  aller  Klage  und  Strafe, 
welche  ihr  wegen  der  Händel  mit  den  Juden  auferlegt  worden. 

Dat.  Wien,  Freitag  nach  Lucien  14G9. 

Zeitschrift  des  Vereins  für  thüringische  Gesch.  und  Alterthums- 
kunde.    Bd.  IV,  S.  329.  (Auszug.) 


*)  Neubaumburg  in  Eheinhessen  südöstlich  von  Creuznach ;  diese  Urkunde  er- 
gänzt die  Nachrichten  über  Neubaumburg  in  Kellners  Gsschichte  der  Herrschaft 
Kirchheim-Bolland  und  Stauf  S.  269  ff. 

**)  Bekanntlich  war  Friedrich  anfangs  nur  Administrator  der  Pfalz  und  Vor- 
mund seines  Neffen  Philipp. 


166 

66. 

Wien  14.V.)  Dec.  17.  Kaiser  Friedricli  bestätigt  den  Erzbischof 
Diether  das  von  seinem  Vorgänger  am  Keiche  dem  Erzstift  gegebene 
Privileg,  dass  seine  Untertbanen  von  keinen  Freigrafen,  Freistühlen  oder 
sonstigen  westfölischen  Gerichten  vorgeladen  werden  dürften. 

Dat.  "Wien,  montag  nach  Liicien  und  Otilien  1459.  tom.  XXIX. 
fol.  114—116. 


67. 

1459.  Dec.  20.  Die  Städte  Bacharach  und  Caub  schreiben  dem 
Erzbischuf  Diether,  dem  Pfalzgrafen  Ludwig,  dem  Markgrafen  Albrecht 
von  Brandenburg  und  dem  Grafen  Ulrich  von  Wirtemberg,  welche  sie 
(am  ö.  Dec.)  von  dem  bevorstehenden  Krieg  mit  dem  Pfalzgrafen  Fried- 
rich in  Keuutniss  gesetzt  und  aufgefordert  hatten,  demselben  keine  Hülfe 
zu  leisten,  folgendes:  Sie  hätten  niemals  gemerkt,  dass  an  dem  Pfalz- 
graf ein  Gebrechen  sei;  die  zumuthuug  der  Fürsten,  dem  Pfalzgrafen 
ihrem  Herrn  keine  Hülfe  zu  leisten,  befremde  sie  sehr,  sie  könnten 
wegen  ihrer  Gelübde  und  Eide  dies  nicht  thun,  und  wollten  es  auch 
nicht  thun,  denn  sie  seien  dem  Pfalzgrafen  und  seinem  Sohne  dem  Pfalz- 
grafen Philipp  verbunden,  wie  die  Fürsten  wohl  wissen  könnten,  und 
wollten  sich  mit  Hülfe  Gottes  halten  und  thun,  wie  frommen  ehrbaren 
Leuten  zustehe. 

Dat.  Dornstag  vor  Thomae  1459. 

München,  Keichsarchiv.  Neuburger  Copialb.  Bd.  9.  fol.  102  und 
dass.  Stück  Neub.  Cop.  Bd.  39  fol.  217. 

68. 

Mainz  1459  Dec.  23.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass  er  den 
Meister  Johann  von  Bachenstein  Lehrer  geistlichen  Rechts  und  Canoni- 
kus  des  Domstiftes  zu  Worms  als  liath  und  Diener  angenommen  und 
unter  seinen  Schutz  gestellt  habe. 

Dat.  in  unser  stat  Mentze  am  sontag  nach  sant  Thomastag  des 
heil,  zwolfl'botten  1459.     tom.  XXIX  fol.  30. 

69. 

Mainz  1460  Januar  2.  Erzbischof  Diether  gestattet  dem  Grafen 
Philipp  von  Katzenelnbogen  und  zu  Diez,  jährlich  50  Zollfuder 
Wein  zollfrei  am  Zolle  zu  Lahnstein  vorüber  den  lihein  hinab  fahren 
zu  lassen. 

Dat.  Mentze,  am  mitwochen  nach  dem  nuwen  iarstage  1460.  tom. 
XXIX.  ful.  40. 


167 


70. 


14()0  Januar  2.  Graf  Pliilipp  vom  Katzenelnbosren  und  T)ioz 
verspricht  dem  Erzbisclioff  Diethor,  die  nachstehenden  Schlösser  und 
Dörfer  mit  ihren  zubehörnngen,  nämlich  Twingenburg  das  Schloss,  Ur. 
berg  das  Schloss,  Urbach  das  Dorf,  Piingstadt  das  Dorf,  Hoensteyn  das 
Schloss  und  Kuprechtshofen  das  Dorf*),  welche  er  von  dem  Erzstifte 
Mainz  zu  Lehen  trage,  so  lang  er  lebe,  nicht  in  andere  Hände  zu  brin- 
gen, und  Niemanden  daran  Tlifil  hal)en  zu  lassen. 

Dat.  mitwoch  nach  dem  nuwen  jarstag  1464.  tom.  XXIX. 
fol.  41. 

71. 

1460  Jan,  2.  Erzbischof  Diether  gestattet  den  Grafen  Philipp 
von  Katzenelnbogen  und  zu  Diez  „das  er  und  sine  jeger  mit  den  sinen 
in  dem  Huser  und  Beblissheymer  **)  weiden  und  Korheymer  ***)  harte 
unser  lebtage  ganntz  uss  in  unserm  naraen  jagen  mögen,  doch  also, 
das  er  solichs  furter  nymaud  zu  thund  erleuben  übergeben  noch  zu  ime 
tziehen  noch  kommen  lassen  sal.  Er  sal  auch  in  dem  Gernssheymer 
walde***"^)  und  andern  unsern  wiltpann  doselbst  umb  gelegen  nit  jagen, 
und  sollen  auch  keynerley  Instrument  hinfur  machen  lassen  noch  Urkunde 
noch  zugkniss  annemen  in  deynem  weg,  damit  die  obgemelt  begnaduuge 
bekrengket  werde  —  — ." 

Dat.  mitw^och  nach  dem  nuwen  jarstag  1460.  tom,  XXIX. 
fol.  40. 

72. 

Mainz.  1460  Jan.  2.  Erzbischof  Diether  nimmt  den  Heintz  Ge- 
reitschaft von  Küdinsheim  und  seine  Leibes-  und  Lehnserben  unter  seine 
und  des  Erzstiftes  Dienstmannen  auf. 

Dat.  Mentze,  an  der  mitwochen  nach  des  nuwen  jarstag  1460. 
tom.  XXIX.  fol.  8.  (blos  liegest.) 

73. 

Mainz  1460  Januar  6.  Erzbischof  Diether  thut  kund,  dass  er 
weil  er  das  Erzstift  nach  seiner  Wahl  in  schweren  merklichen  verbürg- 


*)  Zwingenberg,  Ruine  Auerberg,  Auerbach  und  Pfungstadt  in  der  hessischen 
Provinz  Starkenburg,  Hohenstein  an  der  Aar  und  Kuppertshofen  im  Nassauischen. 

**)  Hausen  und  Biblis  in  der  Provinz  Starkenburg,    südwestl.  von  Darmstadt. 

***)  Gross-Eohrheim  ebenda. 

****)  Gernsbeira  ebenda  am  Einfluss  des  Winkelbachs  in  den  Rhein.  Die 
grossen  Forsten,  um  die  es  sich  hier  handelt,  sind  der  Bibliser,  Jägei-sburger  und 
Gernsheimer  Wald. 


168 

ten  und  iinverbürcrten  Schulden  vorgefunden  und  zur  Erlangung  der 
Bestätigung  von  dem  Papste  und  der  Kegalien  von  dem  Kaiser  grosse 
Küsten  zu  tragen  habe,  eine  Laudsteuer  auf  die  Städte,  Lande  und  Leute 
des  Erzstiftes  und  zwar  den  zwanzigsten  Pfennig  vun  allen  Gütern  zu 
legen  genöthigt  sei;  den  Domherrn  Raban  von  Liebenstein  und  Johann 
Münch  von  Kosenberg  und  dem  Philipp  Grasslagk  und  Hans  vou  Hey- 
dersdorf  habe  er  den  Auftrag  gegeben,  diese  Steuer  einzusammeln.  Vol- 
brecht  vou  Derss  Schulmeister  und  das  Capitel  des  Domstifts  bekennen, 
dass  sie  wegen  der  Noth  des  Erzstiftes  diese  Steuer  erlaubt  haben.  *) 

Dat.  Mentze  am  sonntag  der  heiligen  drei  konige  tag  1460. 
tom.  XXIX.  fol.  65. 

74. 

Mainz  1460  Januar  13.  Erzbischof  Diether  ernennt  seinen  Bruder 
Herrn  Ludwig  von  Isenburg  Grafen  zu  Büdingen  zum  Amtmann  in  Stein- 
heim. **)  Er  soll  daselbst  sechs  Personen  in  eigener  Kost  haben,  nem- 
lich  einen  Caplan,  Johann  Krosen  den  Kellner  in  Steinheim  mit  zwei 
Knechten,  einen  Pförtner  und  einen  Thurmhüter.  Dafür  soll  ihm  der 
Kellner  daselbst  jährlich  geben  300  Gulden  rhein. ,  10  Fuder  Wein, 
200  Achtel  Korn,  400  Achtel  Hafer  oder  100  Gulden  dafür,  8  Fuder 
Heu,  800  Fuder  Stroh.  Ferner  soll  ihm  das  Fache  ***)  in  dem  Main  bei 
Diedesheim****)  überlassen,  100  Fastnachtshühner  jährlich  gereicht  wer- 
den und  die  Benützung  des  Schlossgarten  zu  Steinhein  gestattet  sein. 
Dagegen  soll  er  sich  mit  24  reisigen  Pferden  und  Bewafineten  zur  Ver- 
wahrung des  Amtes  rüstig  und  beritten  halten,  doch  auf  seine  Kosten, 
unter  den  folgenden  Verpflichtungen  ist  folgende  wörtlich  hervorzuheben: 
,Were  es  auch  das  wir  und  dechant  und  capittel  unsers  dhums  zu  Mentz 
zweitrechtig  wurden  in  puncten  und  artickeln  ,  so  wir  uns  mit  ine  ver- 
tragen und  wir  die  zu  halten  verschrieben  und  versiegelt  haben,  und 
wir  der  einen  ader  raeer  nit  halten  wurden,  das  got  verhüte,  und  die 
genanten  dechant  und  capittel  denselben  unsern  bruder  deshalben  er- 
suchen und  ime  solicher  zweitracht  redelich  Ursachen  offenbaren  wurden, 
so  sal  er  aber  denselben  dechant  und  capittel  mit  dem  vorgenanten 
ampte  und  sinen  zugehorungen  und  nyemant  anders  in  obgeschribener 
mass  gewarten  und  gehorsame  sin,  alss  lange  biss  das  solicher  innfalle 


*)  Diese  Urkunde  erwähnt  Joannis,  Rer.  Mogunt.  tom.  I.  p.  774  n.  18. 
•*)  Steinheim,  auch  Gross-Steinheim  genannt,  am  Main  südlich  von  Hanau. 
***)  Kadi  bedeutet  hier  wohl  eine  Umzäunung  im  Wasser,  die  für  den  Fisch- 
fang errichtet  wird  s.  MüUer,  Mittelhochdeutsches  Wörterbuch  Bd.  3  S.  2U0. 
••**)  Dietesheim,  eine  Stunde  unterhalb  (irosssteinheim. 


1G9 

und  zweitracht  gentzlich  nach  derselben  dechants  und  capittels  willen 
abegetragen  ist  —  — ".*) 

Dat.  Mentze,  am  sonntage  den  achtzehnten  tage  14G0. 

(Im  Gegenbrief  des  Grafen  Ludwig  vom  gleichen  Tage.)  tom.  XXIX. 
fol.  36  sq. 

75. 

Maintz  1460  Januar  15.  Erzbischof  Diether  ernennt  den  Hart- 
mann Mielchen  von  Lorich  zum  Landschreiber  im  Rheingau  und  Amt- 
mann im  Schlosse  Algesheim.  **)  Er  solle  daselbst  5  Personea  in  eigener 
Kost  haben,  nemlich  einen  Kellner,  zwei  Wiigenknechte,  einen  Wiesen- 
knecht und  einen  Pförtner,  und  sich  mit  4  reisigen  Pferden  beritten  halten. 
Dafür  soll  er  jährlich  erhalten:  100  Gulden  rh.,  6  Fuder  Wein,  60  Mal- 
ter Korn,  80  Säcke  Hafer,  Mainzer  Masses,  4  Wagen  Heu  und  400 
Wagen  Stroh,  der  Mij,t  soll  dem  Erzbischof  verbleiben.  (Hier  folgt 
auch  die  im  vorhergehenden  Stücke  wörtlich  mitgetheilie  Stelle.) 

Dat.  Mentze,  dinstag  nach  dem  achtzehnten  Tag  1400. 

(Im  Gegenbrief  des  Hartmaun  Hielchen  vom  gleichen  Tage.)  tom. 
XXIX.  fol.  39  sq. 

76. 

Ehrenfels  14G0  Januar  23.  Erzbischof  Diether  nimmt  den  Johann 
von  Hengsperg  Zollschreiber  zu  Erufels  und  seine  Leibes-  und  Lehens- 
erben unter  seine  und  des  Erzstifts  Dienstmannen  auf. 

Dat.  Erenfels,  am  mitwochen  nach  sant  Sebatianstag  1460.  tom. 
XXIX.  fol.  8  (blos  Regest). 

77. 

Ehrenfels  1460  Januar  27.  Erzbischof  Diether  nimmt  den  Her- 
mann Hiebel  von  Hassmanshusen  ***)  und  seine  Leibes-  und  Lehens- 
erben unter  seine  und  des  Erzstifts  Dienstmannen  auf. 

Dat.  Ernfels,  uff  sontag  nach  sant  Pauwelstag  conversionis  1460. 
tom.  XXIX.  fol.  8  (blos  Regest). 


*)  Die  Urkunde  ist  erwähnt  bei  Joannis,  Rer.  Mog.  tom.  1.  In  tabula  ad 
p.  771  nota  1. 

**)  Gaua'gesheira  in  Rheinhessen,  südöstlich  von  Bingen.  Gaualgcsheira  ge- 
hörte, nach  dem  Briefe  Diethers  vom  14.  Juli  1459  bei  Bodmann ,  Rh.  A.  S.  499 
zum  Rheingau. 

***)  Asmannshausen,  über  die  Formen  des  Namen .  s.  Kehrein ,  Xassauisches 
Namenbuch,  2.  Lief.  S    ]m. 

11* 


170 

78. 

Ehrenfels  UOO  Januar  29.  Erzbischof  Diether  beglaubigt  die 
Domherrn  Raban  von  Liebenstein  und  Johann  Münch  von  Kosenberg 
und  Philipp  Grasslagk  und  Hans  von  Hevdersdorf  zur  Einsammlung  der 
am  (3.  Januar  1460  ausgeschriebenen  Steuer. 

Dat.  Erenfels ,  dinstag  nach  Paulstag  conversionis  1460.  tom. 
XXIX.  fol.  68. 

79. 

Ehrenfels  1460  Januar  29.  Erzbischof  Diether  nimmt  den  An- 
thonius  Wolfi"  von  Lahnstein  und  seine  Leibes-  und  Lehenserben  unter 
seine  und  des  Erzstiftes  Dienstmannen  auf. 

Dat.  Ernfels,  dinstag  nach  sant  Pauwelstag  conversionis  1460.  tom. 
XXIX,  fol.  8  (blos  Regest). 

80. 

Ehrenfels  1460  Januar  30.  Erzbischof  Diether  bekennt:  das 
wir  umb  unsern  und  unsers  stiffts  nütz  und  frommen  willen  unser  sloss 
Fautzberg  *)  bevolhen  und  zu  unserm  burggraven  daselbs  gesatzt  han 
Anthis  "Wolffen  von  Lanstein  achte  jare  lang  nehst  nacheinander  volgen- 
de,  und  er  sal  personlich  sinen  hussesse  da  haben  und  halten,  und  ob 
er  binnen  den  achte  jaren  von  todes  wegen  abginge,  so  soll  der  eldeste 
sine  erbe  husswohnunge  daselbs  und  wie  diese  verschribunge  innehelt 
halten  also,  das  er  und  sin  erben  soliche  sloss  mit  wechtern  portenern 
wol  verhuden  und  verwaren  sal  nach  allem  irem  besten  verstentnisse, 
und  welche  zyt  wir  ader  unser  nachkomen  in  demselben  sloss  sin  und 
darin  lygen  wolten  ader  sust  die  unsern  darinn  schicken  gein  weme  das 
were  uff  unser  koste,  soll  uns  solich  sloss  gantz  offenn  sin  uss  und  inn 
zu  lassen  und  zu  gebruchen  alles  sunder  geverde.  Und  sal  auch  Anthis 
ader  sin  erben  solich  sloss  mit  sinem  begriffe  inn  redelicher  dachunge, 
wenden  und  den  boru,  inngangk,  auch  glasefinstere,  andere  finstere 
und  Öfen  in  buwe  halten,  es  were  dann  das  einche  schaden  ^darzu  geschee 
mit  gewitter  ader  ander  notbruche  sunder  geverde.  Und  uff  das  der 
vorgenant  Anthis  und  sin  erben  das  egennant  sloss  destebass  verwaren 
und  inn  buwe  gehalten  können,  so  sol  er  haben  gebruchen  und  geniessen 
der  wingart  die  da  lygent  zusehen  dem  sloss  der  niddersten  pforten  und 
dem  keller  biss  an  den  walt  und  des  wiugarts  binden  uss  biss  an  den 
acker,  und  von  dem  wingarten  nichts  geben.     Er  sal  auch  haben  den 


*)   Heute  Schloss  Rheinstein  gegenüber   von   Assmannshausen .  s.  die  unten 
folgende  Urkunde  vom  21.  August  1461. 


171 

roden  wiiiggarte  by  dem  wylier  der  da  heist  der  lange  wingart,  biss  an 
den  Honstein,  als  der  abbegesteynt  wirdet,  davon  sal  er  geben  zehenden 
und  drittheile  und  sol  auch  die   vorbenanten    und  diesen  benanten  win- 
garten  inn  gewonlichem  gutem  redelichem   buwe   mit   mistijn   und  aller 
arbeit  halten  als  andere  wingart,  die   daby  lygent,  die  maim  auch  ver- 
luhen  hat,  die  vorgeuanten  jarezale  uss,  und  sal  und  mag  man  die  alle 
jare  besehen  ader  besehen  lassen,  und  was  broste  also  darinne  were  von 
mystunge  ader  ander  arbeit ,  sal  der   genant  Anthis  von   stunt  erfüllen 
und  besseren  sunder  alle  widdersatzunge,   und  sal  sich  auch  des  wyhers 
by  dem  Eine    zu    sinem  nütze   und  eins  garten    by   dem  zullehuse,   so 
ferre  man  ime  den  abeczeicheu  wurdet,  und  einer  keltern  und  des  ober- 
sten kellers  zu  sinen  wyneu  gepruchen  und  der  obssbawme  inn  den  wyhern 
wingarten  und  gerten  und  umb  das  sloss  auch  geniessen.     Und  zu  meer 
stuer  und  hulfte  dem  egenanten  Authisen   haben    wir  unser    zwene  hove 
genant  Hovemund  den   Nenters  geluhen  mit  allen  iren  begriffen  wiesen 
ackern  und  aller    zugehorde   also ,    das   er    dieselben    hoffe  mit  dachun- 
ge  und   wenden  die  egenanten  achte  jare  inn  buwe  halten   und   sal  uns 
eins  yeden  jars  davon  zu  ziense  und    pacht   geben   drissig  fuuff  malter 
korns  Binger  mäss  und   die  liefern  an  den  Eine  zu  Fautzberg  uff  sinen 
kosten.     Item  umb  die  fruchte,  die  itzt  uff  dem  velde  gesehet  ist,  sollen 
wir  dem  benanten  Anthysen  verpachten,   und  mochte   mann  mit  Anthis 
obgenant  nit  eins  werden,  so  mochten  wir  die  frucht  snyden  lassen  und 
nach  unnserm  nutz  keren  und  Anthisen  das  stro  lassen ,    sovil  das  were. 
Und  wann  solich  acht  jare  umb  sin,  so  mögen  wir  lassen  pechten  umb 
Anthisen  die  ecker,  die  uff"  die   zyt   gesehet  sin,   und   ob  man   nit  mit 
ime  überkommen   konte,   so  mag    Anthis   sin  frucht   snyden    füren  und 
keren  nach  sinem  besten  nütz,  und  das  stro  auch  uff  den  hoven  lassen, 
und  ob  sins  strös  mynner  were   sal  er  erfüllen  und  keren   als   das  stro 
itzt  geprubet  wirt,  were  aber  das  strös  mee,  so  sal  mann  ime  das  ver- 
gelden  nach  erkentniss    das  billich  sy.     Er  sal  und  mag  auch  vieheczucht 
halten  uff  den  beiden  höven  mit   kuhen  schaffen  ader   anderm  viehe  als 
man  bisher  gethan  hat   ungeverlich,  auch  sal  er  sich  wasser  weide  und 
weide  gepruchen  als  bisher  gewonlich  gewest  ist.     Item  ob  er  keufft  hie 
oben  zwey  ader  dry  siecht  fuder  wynss,  die  er  im  sloss  Fautzberg  drin- 
cken   wolte,  die  solten  zu  Ernfels  am  zolle  zoUfry  furgeen.     Wir  sollen 
auch  dem  dickgenanten  Anthis  zum'' jare  eins  unnser  hovecleit  geben  als 
anderem  unnserem  hoffegesinde,  und  sali  getruwelich  helffen  beschirmen 
und  hanthaben  unusern  zolle,  burgfridden  herlichkeit   und   wildpann  da 
umb  und  in  den  weiden.     Er  mag  sich  auch  des  wiltpauds  zimlich  und 
redelich    gepruchen.     Und    wir   unser    nachkommen    und   stifft    sollen 
den   egenanten  Anthis    ader    sin    erben    die    vorgenannten    acht    jare 
uss  by  dem   sloss    und   des  bestenteniss    der    hoffe  und   allen    anderen 
Sachen   lassen   gnedeglich    und    gerüglich    blybeu   ine   ader    sin   erben 


172 

eetruweliclien  daby  zu  schirmen,  zu  haii'lhaben  und  zu  beschuren,  und  sal 
sin  jare  uss  und  widder  angeen  uff  sant  Dorotheentag  nehst  koment." 

Dat.  Ernfels,  mitwoch  nach  sant  Paulstag  converssionis  1460. 

(Im  Gegenbrief  des  Antbis  AVolff  vom  gleichen  Tag.)  tom.  XXIX. 
föl.  38. 

81. 

Ehrenfels  14G0  Januar  31.  Erzbischof  Diether  nimmt  den  Johann 
Strassenburger  und  seine  Leibes-  und  Lehenserben  unter  seine  und  des 
Erzstiftes  Dienstmaunen  auf. 

Dat.  Ernfels,  dornstag  nach  saut  Pauwelstag  conversionis  1460. 
tom.  XXIX.  fol.  8.  (blos  Regest.) 

82. 

Mainz  1460  Februar  12.  Erzbischof  Diether  (erwählt  und  be- 
stätigt *)  gestattet  dem  Delegaten  der  Freiheiten  und  Privilegien  des 
Ordens  dei»  Minderbrüder,  an  seiner  Statt  sich  einen  Subdelegaten  zu 
erwählen. 

Dat.  Magencie,  duodecima  die  mensis  Februarii  1460.  tom.  XXIX. 
fol.  72. 

83. 

Mainz  1460  Februar  12.  Erzbischof  Diether  (erwählt  und  be- 
stätigt) gestattet,  dass  die  Brüder  vom  Orden  der  Minoriten,  wenn  sie 
von  ihrem  Provincialprior  präsentirt  würden,  Beichte  hören  könnten. 

Dat.  Maguncie,  duodecima  die  mensis  Febr.  1460.  tom.  XXIX. 
fol.  73. 

84. 

1460  Februar  25.  Erzbischof  Diether  (Erwählt)  stellt  dem  Frank 
von  Cronenberg  einen  Schuldschein  über  10000  Gulden  aus,  die  derselbe 
ihm  geliehen. 

Dat.  montag  nach  saut  Peterstag  ad  cathedrara  1460.  tom  XXIX. 
fol.  50. 

85, 
Aschaffenburg  1460  März  3.     Erzbischof  Diether  (Erwählt)  ver- 


•)  l>ies  ist  die  erste  Urkunde,  in  der  sich  Diether  Erwählt  und  Bestätigt 
nennt,  im  Februar  und  Anfang  März  nennt  er  sich  noch  einige  Male  nur  Erwählt, 
allein  \on  Mitte  März  an  immer  Erwählt  und  Bestätigt. 


173 

schreibt    dem    Werner   Brunon    von   Werstadt    Bürger   zu    Worms    eine 
järliche  Gülte  von  30  Gulden  für  ein  Hauptgeld  von  GOO  Gulden. 

Dat.  Aschafifemburg,  moutag  nach  sant  Mathys  14<)0.  toin  XXIX. 
fol.  70—72. 

86. 

Mainz  U60  März  17.  Erzbischof  Diether  (Erwählt  und  Bestätigt) 
verspricht,  einem  ihm  gestellten  Antrage  entsprechend,  in  dem  Kriege, 
den  er  mit  dem  Pfalzgrafen  Friedrich  jetzt  zu  führen  habe,  diejenigen  Klös- 
ter, welche  in  dem  Schutze  des  Pfalzgrafen  stehen,  sichern  und  trösten 
zu  wollen,  sufern  der  Pfalzgraf  die  Klöster,  welche  in  erzbischöflichem 
Schutze  stehen,  auch  sichern  und  trösten  werde.  *) 

Dat.  in  unser  stat  Mentz,  am  montag  nach  Oculi  1460,  tom.  XXIX. 
fol.  111. 

87. 

Mainz  1460  März  21.  Erzbi^chof  Diether  verspricht  dem  Grafen 
Johann  zu  Nassau  seinem  Vicedom  im  Rheingau,  **)  und  lieben  Schwager 
und  Getreuen,  der  ihm  Hülfe  wider  den  Pfalzgrafen  Friedrich  zugesagt, 
für  den  Fall,  dass  der  Krieg  Fortgang  gewinne  und  der  Graf  in  dem- 
selben etliche  Schlösser  und  Städte  verlieren  werde,  dass  er  sich  mit 
dem  Pfalzgrafen  nicht  eher  versöhnen  wolle,  als  bis  der  Graf  die  ver- 
lorenen Schlösser  und  Städte  zurückerhalten  habe.  Auch  verspricht  er 
ihn  zu  entsetzen,  wenn  er  in  einem  seiner  Schlösser  belagert  würde. 

Dat.  in  unser  stat  Mentze,  fritag  nach  Oculi  1460.  tom.  XXIX. 
füh  112. 

88. 

Niederolm  1460  März  30.  Erzbischof  Diether  verschreibt  dem 
Dietrich  von  Berlichingen  eine  jährliche  Gülte  von  100  Gulden  für  ein 
ihm  geliehenes  Eauptgeld  von  2000  Gulden. 

Dat.  Olmen,  sontag  Judica  1460.     tom.  XXIX.  fol.  74  sq. 

89. 

Höchst  1460  April  9.  Erzhischof  Diether  nimmt  den  Johann 
Morssen  und  seine  Leibes-  und  Lehenserben  unter  seine  und  des  Erz- 
stiftes Dienstmannen  auf. 

Dat.  Hoeste ,  feria  quarta  post  Palmarum  1460.  tom.  XXIX. 
fol.  8  (blos  Hegest.) 


*)  Die  Urkunde  erwähnt  Joannis,  Rer.  Mog.  tom.  I.  p.  774  n.  20. 
**)  Ueber  das  Amt  eines  Vicedom  im  Kheingau,  s.  Bodmann  S.  554. 


174 

90. 

Höchst  UOO  April  20.  Erzbischof  Diether  bekennt :  ,das  wir 
umb  flyssiger  beth  willen  des  geystlichen  Johanns  von  Isenburgs  cart- 
huser  ordens  unsers  lieben  bruders  und  auch  umb  besunder  neygung 
die  wir  han  zu  den  geystlichen  unsern  lieben  andechtigen  prior  und 
convent  des  carthuser  closters  uff  sant  Michaelsberge*)  by  und  uss- 
wendig  unser  stadt  Mentz  gelegen  und  haben  darumb  ine  unser  und 
uosers  stiffts  fischwasser  by  dem  dorfe  Stockstat  **)  gelegen,  das  mann  nennet 
Stockstadter  gereche,  und  stosset  oben  an  das  Mülner  ***)  gereche  unser 
leptage  lang  und  nit  lenger  umb  eynen  jerlichen  zinss  nemlich  zehn 
rinsche  gülden  an  golde  verliehen  und  verlyhn  ine  dass  also  geinwurtig- 
lich  mit  crafft  diess  brieffs.  solichen  jarezynss  sie  auch  alle  jare  uff  sant 
Thomas  des  heyligen  apostelntag  unserm  zollner  zu  Wyssenauwe  f).  der 
zu  zytten  ist.  ussrichten  und  bezalen  sollen  ane  verziehen  sunder  geverde. 
Die  obgenanten  prior  und  conveut  mögen  sich  auch  sollichs  fischwassers 
gebrucheu  und  darzu  stecken  und  gerten  hauweu,  so  vil  sie  der  zu  dem 
selben  wasser  bedorffeude  synt  und  wir  und  andere,  die  vor  solich  fisch- 
wasser ingehabt,  gefischet  und  gehauwen  haben.  —  — * 

Dat.  Hoeste,  am  sontag  Quasimodogeniti.  1460.  tom.  XXIX. 
fol.  184. 

91 

Heidelberg  I4G(»  Mai  Bl.  Pfalzgi-af  Friedrich  Kurfürst  feiigt  ft) 
für  die  Zeit  des  eben  ausgebrochenen  Krieges  die  Dörfer  Oberolme.  Ebers- 
heim. Bodenheim  und  Gawbeckelnheim,  ftt)  doch  nur  unter  der  Bedingung, 
dass  die  Dörfer  Mrstein,  Dexheim.  Swabsburg,  Undenheim  und  Münster 
auf  der  Nahe  -fttt)  von  Herrn  Diether  Erwälte  zu  Mainz,  Pfalzgraf  Ludwig 
Grafen  zu  Veldenz  und  den  Grafen  Emich,  Bernhard  und  Diether  von 
Leiningen  gleichfalls  gesichert  und  gefeiigt  würden. 

Dat  Heidelberg,  samstag  am  heil,  pfingstabend  1460.  tom.  XXLX. 
fol.  185  sg. 


•)  Ueber  dies  Kloster  s.  Joannis.  Ker.  Mogunt.  tom.  II.  p.  831. 
•*)  i^tockstadt  am  rechten  Rheinufer  südöstlich  von  Oppenheim. 
•••)  Mühlwörth  oberhalb  Stockstadt.     Gereche  bedeutet   wohl  eine   Umzäunung 
zum  Fischfang,  einen  Fischrechen. 

t)  Weissenau  am  Rhein  oberhalb  Mainz, 
tt)  feiigen  ist  ein  niederdeutsches  Wort,  das  jetzt  ausser  Gebrauch  gekommen  zu 
sein    scheint,   unJ  bedeutet  be.-ichützen ,    sichern,   vor  Schaden  bewahren,  s.  Vilmar, 
Idiotikon  von  Kurhessen  S.  100. 

ttt)  Sämratlich  in  Rheinhessen  gelegen. 

tttt)  Nierstein.  Dexheim.  Schwabsburg  und  Undenheim  bei  Oppenheim.  Münster 
ao  der  Nabe  oberhalb  Bingen  gelegen. 


175 


99. 


Eltville  1460  Juni  3.  Erzbisdiof  Dicthor  bekennt:  „das  wir  uns 
unser  helffer  und  helttershelffer,  und  wer  das  uff  unser  syten  mitde  be- 
rurende  ist,  diese  hernachgeschriben  dorffer,  mit  namen  Nirstcin,  Dex- 
heira,  Swabsberg,  Undenheim  und  Monster  uff  der  Nahe  gelegen  mit 
iren  zu-  und  ingehorungen,  luten  und  guteren,  so  wyt  ires  iglichs  ge- 
margken  begryffet,  und  ob  die  in  den  dorffern  obgenant  einche  guter 
in  den  anstossenden  gemarcken  lygen  betten,  sollen  und  mögen  sie  in 
solicher  feligkeit  auch  buwen,  diesen  kriegk  gautz  uss,  so  lange  er  weret, 
gesichert  und  gefeiigt  haben,  sicheren  und  feiigen  sie  auch  also  gein- 
wertiglich  in  und  uss  mit  craff't  dieses  brieffs,  doch  also,  das  diese  nach- 
geschrieben dorffer  Oberolme,  Eberssheim,  Badenheim  und  Gauwenbeckeln- 
heim  vor  hertzog  Friederichen  von  Beyern,  mit  dem  wir  itzunt  in  fehden 
steen,  sinen  helffer  und  helö'ershelffer ,  und  wem  das  uff  siner  syten 
mitde  berurende  ist,  die  obgenante  zit  gantz  uss  auch  gesichert  und  ge- 
feiiget sin  sollen  —  — " 

Dat.  Eltvil,  dinstag  nach  pfingsten  1460.  tom.  XXIX.  fol.  HO. 

93. 

Steinheim  1460  Juni  24.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass  er 
seinem  Vater  Herrn  Diether  von  Isenburg,  Grafen  von  Büdingen,  für 
1500  Achtel  Hafer,  das  Achtel  Frankfurter  Masses  zu  1  Gulden,  und 
600  Achtel  Korn  und  Weizen,  das  Achtel  zu  2  Gulden,  welche  ihm 
nach  Höchst  und  Steinheim  geliefert  worden,  900  Gulden  an  Gold 
schuldig  sei.  Davon  habe  er  200  Gulden  bezahlt,  die  fehlenden  700  Gul- 
den verspricht  er  bis  Martini  zu  bezahlen. 

Dat.  Steinheim,  sant  Johans  bapt.  tag  1460.  tom.  XXIX.  fol.  197. 

94. 

1460  Juli  1.  Erzbischof  Diether,  Pfalzgraf  Ludwig  Graf  von 
Veldenz,  und  die  Grafen  Emich,  Bernhard  und  Diether  von  Leiningen 
wiederholen  die  Urkunde  über  die  Feligung  der  Dörfer  Nierstein ,  Dex- 
heim  &c.,  welche  Erzbischof  Diether  am  3.  Juni  allein  ausstellte. 

Dat.  dinstag  nach  Johannistag  1460.  tom.  XXIX.  fol.  HO  sq. 

95. 

Pfeddersheim  1460  Juli  9.  Erzbischof  Diether  schreibt  dem 
Markgrafen  Albrecht  von  Brandenburg,  dass  er  mit  dem  Pfalzgrafen 
Ludwig  und  dem  Grafen  Ulrich  von  Wirtemberg  verabredet  habe,  am 
21.  Juli  vor  Wimpfen  im  Felde  zu  sein;  er  bittet,  ihm  500  Pferd  dahin 
zu  senden. 

Dat.  Pfeddersheim,  mitwoch  nach  sant  Kilianstag  1460. 

Nürnberg,  Archivconservatorium.     Original. 


176 

%. 

Gernshoim  UOO  Juli  14.  Erzbizchof  Diether  verspricht  dem 
Johann  und  Friedricli  GreiÖenchiu  von  Volrats,  [die  seine  Helfer  wider 
den  rialzgraten  Friedrich  werden  wollen,  allen  Schaden  den  sie  im 
Kriege  erleiden  würden  zu  ersetzen.*) 

Dat.  Gernsheim ,  raontag  nach  Margareten  1460.  tom  XXIX. 
fol.  197  sg. 

97. 

Oppenheim  14G0  Juli  19.  Burckhart  Kresse  von  Kögenheim 
berichtet  der  Stadt  Strassburg:  „das  myn  herre  der  pfaltzgrave  mit 
dem  bischöff  von  Meiitz  gericht  ist,  ez  ist  geseit,  das  sie  ein  frydeu  haben 
untz  sant  Bartelmeustage,  ez  ist  aber  gerichtz,  myn  herre  der  Pfalzgrave 
und  der  lantgrave  von  Hesse  und  der  byschoff  von  Mentz  sint  uff  gestern 
frvtag  bynander  gesiii  zu  der  hütten  nidevvendig  Würmess**),  und  ist 
herzog  Ludwig  grave  zu  Veldencz  Württenberg  und  die  Liuinschen  nit 
gericht  und  haut  ouch  ken  frydeu,  und  men  höwet  uff  hut  daz  körn  zu 
Arnsshem  ***)  abe.  Ouch  wisseut,  daz  der  rieh  hertzog  und  die  bisschöffe 
"Würtzburg  und  Böbenberg  ='***)  mit  zehent  tusent  zu  röss  und  füss  mit 
einer  wageuburg  zu  myuem  hern  pfaltzgraven  ziehen,  im  zu  helfen  wider 
sin  fygent  und  sollen  innerbalp  dryen  wöchen  kommen,  sollichs  hau  ich 
von  den  kantzlern  für  wor  gehört  —  — ." 

Dat.  Oppenheim,  samstag  nach  apostelscheidung  1460. 

Strassburg.  Stadtarchiv.     Original. 

98. 

Heppenheim  1460  August  5.  Erzbischof  Diether  verspricht  für 
sich  oder  seine  Nachkommen  dem  geschlossenen  Frieden  gemäss,  seinem 
Freund  dem  Pfaltzgraven  Friedrich  binnen  acht  Tagen  3000  rhein.  Gul- 
den, am  St.  Martinstag  3000  Gulden  und  von  morgen  dem  St.  Sixtus- 
tag,  über  ein  Jahr  6000  und  300  Gulden  zu  Oppenheim  zu  bezahlen. 
Als  Bürgen  stellt  er  den  Grafen  Philipp  von  Katzenelnbogen  und  zu 
Dietze,  den  Grafen  zu  Nassau  Provisor  zu  Erfurt,  den  Grafen  Johann 
zu  Nassau,  den  Grafen  Wilhelm  von  AVertheim,  den  Grafen  Sigmund 
von  Gleichen  Herrn   zu  Tonna ,    seinen   Bruder  Ludwig   von   Isenburg 


*)  Die  Urkunde  erwähnt  Joannis,  Rer.  Mog.  tom.  I.  p.  775. 
*♦)  Diese  Nachricht   Ist  richtig,   der  Friede   wurde  am  18.  Juli    in  der  neuen 
Hütte  unterhalb  Worms  abgeschlossen,  s.  Eegesten  Friedrichs  des  Siegreichen  S.  344. 
*•*)  Armsheira  in  Rheinhessen,    nordöstl,  von  Alzey,  gehörte   damals  zum  Ge- 
biete des  Pfalzgrafen  Ludwig,  Grafen  von  Veldenz. 

••••)  Bamberg.    Unter  dem  reichen  Herzog  ist  Ludwig  der  Reiche  von  Lands- 
liut  gemeint. 


177 

Grafen  zu  Büdingen,  den  Domherrn  zu  Mainz  Raban  von  Liebenstein 
Hans  von  Erlebacb,  genannt  von  Schwalbach,  Friedrich  von  Kiiremberg, 
Ruprecht  von  Carben  und  Bernhard  von  Schwalbach.  Dcchant  und 
Capitel  des  Damstiftes  zu  Mainz  geben  zu  dieser  Verschreibung  ihre  Zu- 
stimmung. 

Dat.  Heppenheim,  dinstag  nach  Peterstag  ad  vincula.  1460.  tom. 
XXIX.  fol.  152—154  und  wiederholt  fol.  176—177. 

99. 

Höchst  1460  Aug.  9.  Erzbischof  Diether  räumt,  dem  geschlos- 
senen Frieden  gemäss,  dem  Pfalzgrafen  Friedrich  den  dritten  Theil  der 
Herrschaft  Kirchen  Dannenfels  und  Stauff  wieder  ein,  den  derselbe  von 
dem  Grafen  Johann  von  Nassau  und  zu  Saarbrücken  *)  gekauft  und  vor 
dem  Ausbruch  des  Krieges  innegehabt  habe. 

Dat.  Hoeste,  samstag  [vor]  sant  Laurencientag  1460.  tom.  XXIX. 
fol.  156. 

100. 

Heidelberg-  1460  Aug.  11.  Pfalzgraf  Friedrich  Kurfürst  beschwört 
mit  dem  Erzbischof  Diether  den  Burgfrieden  in  der  Herrschaft  Kirch- 
heim, Daunenfels  und  Stauf. 

Dat.  Heydelberg,  montag  nach  Laurencientag  1460.  tom.  XXIX. 
fol.  157. 

101. 

Steinheim  1460  Aug.  25.  Erzbischof  Diether  fordert  die  Stadt 
Regensburg  auf,  den  Juden  Johel  Eppenstein,  den  sie  gefangen  genom- 
men, aus  der  Haft  zu  entlassen,  da  er  in  der  Grafschaft  seines  Vaters 
Diether  von  Isenburg  zu  Büdingen  sesshaft  sei.  **) 

Dat.  Steinheim,  montag  nach  Bartholomeus  1460. 

München  Reichsarchiv.  Regensburger  Stadtbuch. 

102. 

Aschaffenburg  1460  September  4.  Erzbischof  Diether  bestätigt 
dem  Rheingau  seine  Rechte   und  Freiheiten,   nachdem  er  ihnen    bei  der 


*j  Dieser  Kauf  oder  vielmehr  diese  Verpfändung  geschah  im  Jahre  1453  für 
8300  Gulden,  s.  Köllner,  Gesch.  der  Herrschaft  Kirchheim-Boland  und  Stauf  S.  189. 
Kirchheim-Bolanden,  Dannenfels  und  Stauf,  die  beiden  letzten  Burgruinen,  liegen 
in  der  bair.  Pfalz. 

*♦)  Die  Stadt  antwortet,  der  Jude  habe  Unzucht  mit  einer  Christin  getrieben, 
und  könne  desshalb  nicht  ohne  Strafe  entlassen  werden. 

12 


178 

früheren  Bestätigung  vom  U.  Juli  1459  als  Erwählter  versprochen,  die- 
selbe zu  wiederholen,  sobald  er  die  päpstliche  Bestätigung  erlangt  habe. 
Dat.  Aschaffenburg,    dornstag   nach  Egidieu  1460.     tom.  XXIX. 
fol.  101. 

103. 

Mainz  1460  Sept.  8.  Erzbischof  Diether  verschreibt  dem  Eber- 
hart und  Hans  Düren  eine  jährliche  Gülte  von  100  Gulden  für  ein 
Hauptgeld  von  2000  Gulden. 

Dat.    Meutze,  in    nativitate   b.  virg.  Marie    1460.     tom.    XXIX. 

fol.  86  sq. 

104. 

1460  Sept.  12.  Erzbischof  Diether  verschreibt  dem  Grafen  Phi- 
lipp von  Katzenelnbogen  und  zu  Dietz  eine  jährliche  Gülte  von  1000  Gul- 
den für  ein  Hauptgeld  von  20000  Gulden,  wovon  aber  die  Hälfte  bereits 
Erzbischof  Dietrich,  sein  Vorgänger,  erhalten  hatte. 

Dat.  freytag  nach  trauen  nativit.  1460.  tom.   XXIX.    fol.  83  sq. 

105. 

Wien  1460  October  4.  Kaiser  Friedrich  III.  der  dem  Erwählten 
und  Bestätigten  von  Mainz  gestattet  hatte''),  seine  Kegalien  erst  nach 
dem  Ausgang  des  Jahres  seiner  Wahl  über  ein  Jahr  von  ihm  zu 
empfangen,  verlängert  diese  Frist  abermals  um  ein  ganzes  Jahr  (also 
bis  Ende  des  Jahres  1461). 

Dat.  Wien,  samstag  sant  Franciscentag  1460.  tom.  XXIX.  fol.  189. 
(Vgl.  Guden  Cod.  dipl.  Mog.  IV.  p.  344.) 

106. 

Aschaflfenburg  1460  Nov.  7.  Diether  von  Isenburg,  Graf  zu 
Büdingen,  stiftet  zwischen  seinem  Sehne  dem  Erzbischof  Diether  und 
Horneck  von  Hornberg  folgenden  Vergleich  ■^*),  ^dass  jener  das  Schloss 
Hartlieim,  ***)  welches  er  dem  Horneck  abgewonnen,  binnen  acht  Tagen 
zurückgeben ,  dass  jeder  Theil  auf  Schadenersatz  verzichten  und 
Horneck  acht  Jahre  lang  nicht  wider  den  Erzbischof  und  das  Ersstift 
sein  solle. 

Dat.  Aschaffenburg,  frytag  nach  Allerheiligen  1460.  tom.  XXIX. 
fol.  187. 


*)  Am  11.  Dec.  1459  s.  Guden,  Cod.  dipl.  Mogunt.  tom.  IV.  p.  343. 
**)  Dies  geschali  zufolge  einer  Bestimmung  des  Friedens    vom    18.  Juli    1460. 
B.  Rcgeston,  Friedr.  des  Siegr.  S.  345.  Abschn.  12. 

••*)  Hardheim  im  bad.    Unterrheinkreis  südlich  von  Wertheim.  lu 


179 

107. 

Bischofsheim  1460  Nov.  18.  Erzbi.schof  Diothcr  beschwört  mit 
dem  Pfalzgrafen  Friedrich  den  Burgfrieden  in  der  Herrschaft  zu  Kirch- 
heim, Dannenfels  und  Staufi". 

Dat.  Bischoföheim  am  dienstag  nach  Martini  des  heil,  patronen 
1460.  tom.  XXIX.  fol.  127. 

108. 

Niederolm  1460  Dec.  24.  Erzbischof  Diether  schreibt  der  Stadt 
Kegensburg,  und  bittet  sie,  den  Juden  Johel  p]ppenstein,  den  sie  ge- 
fangen, aus  der  Haft  zu  entlassen  unter  der  Bedingung,  dass  er  ihre 
Stadt  nie  mehr  betrete. 

Dat.  Olmen,  mitwoch  des  heil.  Christabend  1460. 

München.     Keichsarchiv.    Kegensburger  Stadtbuch. 

109. 

Höchst  1460  Januar  25.  Erzbischof  Diether  tritt  dem  Domcustos 
Graf  Kupreeht  zu  Solras,  dem  Domscholasticus  Volbrecht  von  Derss,  dem 
Domcantor  Conrad  Ruwe  und  dem  ganzen  Capitel  des  Domstiftes  zu 
Mainz  für  ihm  geliehene  und  ferner  noch  aufzubringende  Geldsummen 
den  ganzen  Zoll  zu  Ehrenfels  ab. 

Dat.  Hoeste,  am  sontag  sant  Pauls  convers.  1461.  tom.  XXIX. 
fol.  99  sq. 

110. 

Nürnberg  1461  Februar  21.  Erzbischof  Diether  verspricht  demPfalz- 
grafen  Friedrich,  diejenigen  3000  Gulden,  welche  ihm  das  Domcapitel  von 
den  9000  Gulden  die  es  ihm  nach  dem  Friedensvertrag  vom  S.Juli  1460 
für  die  üebertraguug  des  Landgerichts  bei  Lorch  zu  zahlen  hatte 
noch  nicht  bezahlt  habe,  auf  sich  zu  nehmen,  einschliesslich  von  225  Gul- 
den Zinsen,  und  diese  3225  Gulden  bis  nächsten  St.  Sixtus  Tag  (6.  August) 
zn  Oppenheim  zu  bezahlen,  wogegen  der  Pfalzgraf  dem  Domcapitel  seinen 
Schuldbrief  zurückzugeben  habe.  Als  Bürgen  stellt  er  die  Grafen 
Sigmund  zu  Gleichen  Herrn  zu  Tonna  ,  Wilhelm  zu  Wertheim  und 
Ludwig  von  Isenburg  zu  Büdingen  und  Hanmann  Echter. 

Dat.  Nuremberg,  samstag  nach  Estomichi  1461.  tom.  XXIX. 
foL  112-114. 

111. 

Nürnberg  1461  Februar  22,  Erzbischof  Diether  nimmt  den 
Doctor  Gregor  von  Heimburg  als  Rath  und  Diener  an  und  verspricht 
ihm  jährlich  100  Gulden  und  ein  Fuder  Wein,  heimbechers,   zu  geben. 


180 

Dat.  Nurenberg,  sontag  Invocavit  14G1.  tom.  XXIX.  fol.  102. 
(Nachrichtliche  Niederschrift  nach  dem  Berichte  des  Dr.  Job  von  Riet.) 

112. 

Nürnberg  1461  Febr.  22.  Erzbischof  Diether  ernennt  den  Ritter 
Philipp  vuu  Crouberg  zu  seinem  und  des  Erzstiftes  Amtmann  in  Hof- 
heim und  Höchst. 

Dat.  Xuremberg,  uff  sant  Peterstag  ad  cathedr.  1461.  tom.  XXIX. 
fol.  209  sq. 

113. 

Mainz  1461  Febr.  26.  Erzbischof  Diether  und  Kurfürst  Friedrich 
von  der  Pfalz  vereinigen  sich,  eine  neue  Pfennig-  und  Hellermünze  zu 
schlagen. 

Dat.  Mentz,  donrstag  nach  Mathis  des  Apostels  1461  *)  tom.  XXIX. 
fol.  105—107. 

114. 

Nürnberg'  1461  März  1.     Erzbischof  Diether  bekennt:    ^Als  der 

hochgeboren   furste herre    Fridrich    marggraffe   zu   Brandenburg 

uns  und  unser  appellacion,  die  wir  von  der  bezalung  der  annaten 

wegen  in  die  romisch  kameren  getan  haben,    ein  adhesion   bistandt  liilff 

und  radt  getlian  und  verschrieben  hat,  iumassen  sin  brieff,  uns  darüber 

gegeben,  **)   mit    mer    worten    inheltet ,    das    wir    von    imsers   heiligen 

vatters  des  babsts  wegen  kein  furwort  richtigung  ader  teiding  der  ursach 

halben  nit  uffnemen  wollen,   es  sy   dan    das   der  egenante   unser  frundt 

marggraff  Friederich  versorgt  sy,  also  ob  ime   eincher   Unwille   von  des 

egenanten  unsers  heiligen  vatters  wegen  umb  solich  adhesion  entstünde, 

das  solicher  unwil  auch   bevoran   abgetragen   sey,   das   versprechen  wir 

dem  egenanten  unserm  frunde  zu  halten ."  *'■'■'■*) 

Dat.  Xuremberg,  am  sontag  Reminiscere  1461.  tom.  XXIX. 
fol.  218. 


*j  .\m  2(;  Wir.  <1.  .T.  waren  Diether  uml  Friedrich  in  Nürnberg,  die  Urkunde 
liann  daher  nur  von  ihren  Rätlien  vollzogen  worden  sein.  Dieselbe  ist  ein  Beispiel, 
dass  die  Fürsten  sich  nicht  immer  an  dem  Urte  befanden,  an  dem  ihre  Urkunden 
ausgestellt  sind. 

♦•)  Dieser  Brief  vom  28.  Februar  1461  ist  gedruckt  bei  Riedel,  Cop.  dipl. 
Brandenb.  II.  Abth.  V.  Bd.  S.  55  f. 

••*)  Die  Urkunde  erwähnt  bei  Joannis,  Eer.  Mog.  tom.  I.  p.  77G  n.  33.  Ueber 
die  Sache  s,  Diether  von  Isenburg  S.  106  f. 


181 


115. 


Nürnberg-  U61  März  1.  Erzbiscliof  Dictlier  bekennt:  „Als  wil- 
den erbern  Jobann  Kaldebacb  zu  unnserm  zolschriber  und  kehier  zu 
Hoeste  gesatzt  und  gemacbt  han,  das  wir  mit  iine  desbalber  sin  eigen 
koste  zu  ban  und  sieb  mit  diesen  nacbgescbrieben  personen  inn  siner 
koste  inn  unnserm  sloss  Hoeste  zu  halten  überkommen  sin,  davon  wir 
ime  dann  jerlicbs  geben  sollen  als  bernacb  geschrieben  steet:  nemlicb 
sal  er  syn'mit  eyme  knechte,  item  dartzu  der  von  Franckfurt  zolner, 
item  eynen  koch,  item  einen  portener,  item  ein  thornhuter,  macbt  zu- 
sammen sechs  personen,  und  sollen  wir  ime  jerlichs  uif  iglich  person 
geben  zwolff  gülden  acht  achtel  korns  und  ein  fuder  wyns,  macht  zu- 
samen  an  gelde  siebentzig  zwen  gülden,  item  an  körne  48  acbtel  und 
an  wyne  sechs  fuder,  und  dartzu  jerlichs  die  fastnacht  huner  zu  Sassen- 
beim*)  fallende.  Dartzu  sal  er  sich  gepruchen  der  duben  in  unserm 
sloss  und  unsers  garten  darselbs,  doch  also  wan  wir  daselbs  zu  lloest 
sin  werden,  das  wir  uns  der  alsdann  aucb  zu  unsers  hoeffs  notturfft 
mit  gepruchen  mögen,  und  sal  des  sin  jare  siner  eigen  bekostung  ob- 
gerurt  uff  bute  datum  dieses  brietfs  an  und  von  dannen  über'  ein  jare 
uss  und  Widder  angeen.  Sust  sal  er  sich  keiner  derselben  unserer  kel- 
nery  zu  Hoeste  reuten  nützen  und  gefeilen,  wie  oder  wovon  die  gefallen 
ader  sin  mochten,  zu  siuer  gepruchunge  nit  undertziehen ,  sundern  die 
zu  unserm  nutze  iunemen  und  ufl'heben,  das  alles  eigentlich  stucks  wyse 
antzeichen  und  uns  verrechenen,  und  was  er  davon  zu  siner  gepruchunge 
abenemen  wurde,  wenig  oder  vil,  sal  er  eigentlich  antzeichen  und  ime 
jerlichs  an  ein  gelt  verrechnet  und  angeslagen  werden.  Wer  es  auch 
das  wir  hernachmals  ymants  merer  dem  benanten  unserm  keiner  in  sin 
koste  zu  Hoeste  verschrieben  ader  thun  wurden,  davon  sollen  wir  ime 
von  yeder  persnn  jerlichs  geben  und  er  nemen  an  gelt  frucht  und  wyn 
als  von  den  6  personen  eyuer  abebestympt  steet  sunder  geverde.  Wurde 
aucb  der  personen  ein  ader  mere  sich  mynnern  und  abgeen,  für  die  solt 
ime  auch  nach  antzale  der  summe  des  geldes  korns  und  wyns  nach  ge- 
purniss  der  zyt  abegeslagen  werden  on  geverde,  wann  auch  wir  hie  zu 
Hoest  personlich  sin  wurden,  sal  der  benaut  unnser  keiner  mit  den  ob- 
bestympten  sechs  personen  in  unser  koste  sin  ussgescheiden  herinn  alle 
argelist  und  geverde." 

Dat.  Nuremberg,  am  sontag  nach  sant  Mathys  des  aposteln  tag 
1461.  tom.  XXIX.  fol.  109  b.— HO  a. 

116. 

Aschaflfenburg  1461  März  14.     Erzbischof  Diether  ernennt   den 


*)  Sossenheim  am  Sulzbach,  nordöstl.  von  Höchst. 


182 

Kevnhart   Truchsess    von   Baldersheira   7.iira    Amtmann    und   Kellner   in 
Pfeddersheim. 

Dat.  Aschaffenburg,  samstag  nach  Oculi  1461.  tora.  XXIX. 
fol.  174  sq. 

117. 

Aschaffenburg:  1461  März  15.  Erzbischof  Diether  verspricht  dem 
Grafen  zu  Henneberg,  für  den  Schaden,  den  er  im  Kriege  wider  den 
Pfalzgrafen  Friedrich  crii'ten,  253  Gulden  in  drei  Fristen  zu  zahlen. 

Dat.  Aschaffeuburg  sontag  Letare  1461.  tom  XXIX.  fol.  219  sq. 

118. 

Höchst  1461  April  16.  Erzbischof  Diether  bekennt:  „das  uns 
der  erber  Juhanu  Kaldebach  itzo  unser  zollschriber  zu  Hoeste  und  lieber 
getruwer  uff  hüte  datum  dieses  brieffs  e)^  eiber  redeliche  uffrichtige 
volkummene  und  gnüglich  rechnunge  getan  hat  von  allem  innemen  und 
ussgebeu;  wie  er  das  dann  als  er  disermals  unser  keiner  zu  Hoest  ge- 
west  ist,  von  unsern  wegen  ingenommen  und  widderrumb  ussgeben  hat, 
nemlich  von  dem  sontag  nach  sant  Peterstag  ad  vincula  an  als  man 
schreib  nach  Christi  unsers  herrn  gepurt  tusend  vierhundert  und  sechtzig 
jare  biss  ufl'  den  sontag  Keminiscere  nehstvergangen ,  und  ist  der  be- 
nant  unnser  zolschriber  alse  desermals  unnser  keiner  in  solicher  rech- 
nunge schultig  blieben,  an  weyss  zweihundert  sieben  und  funfi'tzig  achteyl 
eyn  sommern,  item  an  körn  sechs  hundert  dry  und  virtzig  achteyl  eyn 
sommern,  item  au  habern  zweytusend  hundert  sechse  und  funff'tzig  achteyl 
zwey  sommern  zween  sechter,  item  an  wyne  sechtzig  fuder  und  dry 
firteyl  wyns,  und  herufl"  sagen  wir  für  uns  und  unser  naclikomen  und 
stifft  den  benanten  unsern  keiner  alle  sine  erben  und  testamentarien 
alles  innemmens  und  ussgebens  wie  er  das  dann  als  unser  keiner  bynnen 
der  obgenanten  zyt  von  unsern  wegen  ingenommen  und  usegeben  hat 
usegescheden  der  weyss  korns  und  habern  und  wyn,  als  er  uns  wie  vor- 
gemelt  stat  schultig  blieben  ist,  gentzlich  qwyt  ledig  und  loiss  gein- 
wertiglich  mit  crafft  dieses  brieffs  sunder  alle  geverde.  Und  sint  by 
dieser  rechnunge  gewest  die  erb.'ren  Heinrich  Katzmann  unser  kuchen- 
meister,  Juhan  Murssen,  Stephau  Anhalt  unser  camerschriber,  und  Con- 
radus  Elmetzhusen  unser  zolknecht  zu  Hoeste,  lieben  andeclitigeu  und 
getruwen. 

Dat.  Hoeste,  am  donrstag  nach  dem  sontag  Quasi  modogeniti  1461. 
tom.  XXIX.  fol.  111. 

119. 
Dieburg  1401  Mai  10.     Erzbischof  Diether   bekennt,    dass    ihm 


183 

die  Stadt  Frankfurt  7000  Gulden  gelielien    liabe,    und    weist  derselben 
den  dritten  Theil  der  Gefälle  des  Zolles  zu  Höchst  an. 

Dat.  Diepurg,  soutag  Vocem  jocunditatis  14G1.  tom.  XXIX.  fol.  236. 

120. 

Mainz  U61  Mai  11.  Die  päpstlichen  Legaten  Rudolf  von  Rüdes- 
heim Decan  von  Worms  und  Franz  von  Toledo  Archidiakonus  schreiben 
dem  Markgrafen  Albrecht  von  Brandenburg:  Der  Papst  habe  ihnen  be- 
fohlen, seinem,  des  Markgrafen,  Rath  zu  folgen.  Diether  von  Isenburg 
wolle  trotz  ihrer  vielfachen  Zureden  seine  Appellation  nicht  zurück- 
nehmen. Aus  einem  Breve,  das  der  Papst  an  das  Domcapitel  in  Mainz 
gerichtet,  erfahren  sie,  dass  seine  Heiligkeit  grossen  Zorn  gegen  Diether 
empfinde,  besonders  weil  er  den  Gregor  von  Heimburg  an  sich  gezogen. 
Sie  bitten  den  Markgrafen  zum  Frankfurter  Tage  zu  kommen,  oder  doch 
den  Doctor  Peter  Knorr,  dem  der  Papst  gleichfalls  grosses  Zutrauen 
schenke,  dahin  zu  schicken. 

Dat.  Mencze,  montag  in  der  crewczwochen  1461. 

Nürnberg,  Achivconservatorium.  Brand.  Fehdeacteu.  Original. 

121 

Mainz  1461  Mai  12.  Die  päpstlichen  Legaten  Rudolf  A^on  Rüdes- 
heim und  Franz  von  Toledo  schreiben  dem  Doctor  Peter  Knorr:  Er 
möge  bewirken,  dass  sein  Herr,  der  Markgraf  Albrecht  zu  den  Tag- 
fahrten komme,  und  zwar  sogleich  zum  Beginne  des  ersten  Tages.  Der 
Mainzer  werde  in  Person  da  sein.  Sie  haben  sich  bei  demselben  und 
den  Seinigen  grosse  Mühe  gegeben,  dass  er  von  jener  frivolen  und  un- 
ehrbaren Ai'pellation,  der  nicht  einmal  der  Clerus  der  Stadt  anhänge, 
zurücktrete.  Sie  haben  ihm  angeboten,  bei  Seiner  Heiligkeit  mit  allem 
Eifer  zu  arbeiten,  dass  sich  dieselbe  wegen  Bezahlung  der  Annaten 
gnädig  erzeige,  aber  sie  haben  nichts  ausgerichtet.  Der  Mainzer  ver- 
traue auf  den  Beistand  der  Fürsten,  aber  sie  glauben  nicht,  dass  er  den- 
selben in  seiner  besondern  Angelegenlieit  haben  werde,  wenn  die  Haupt- 
beschwerden, welche  die  ganze  Nation  berührten,  beseitigt  seien.  Am 
meisten  sei  Seine  Heiligkeit  wider  den  Mainzer  aufgebracht,  weil  er  den 
Häretiker  Gregor  von  Heimburg  an  sich  gezogen,  und  sich  mit  dessen 
Gift  angesteckt  habe,  und  schreibe  ihm  desshalb  wie  einem  von  der 
Kirche  Abgetrennten.  Sie  wüssteu  Niemanden,  der  diese  Sache  zum 
friedlichen  Ausgang  bringen  könne,  als  seineu  Herrn,  den  Markgrafen, 
und  darum  bäten  sie  mit  allem  Fleiss ,  dass  er  sobald  als  möglich  in 
in  Person  komme,  um  vielem  Uebel  zu  begegnen.  Wenn  der  Markgraf, 
was  sie  nicht  hoffen,  nicht  kommen  könne,  so  möge  doch  er  (Knorr) 
nicht  fehlen,  und  zwar  sogleich  beim  Beginn  des  Tages  anwesend  sein. 


184 

er  leiste  dadurch  dem  Papste  einen  grossen  Dienst,  dem  die  Belohnung 
nicht  ü'\\\cn  werde. 

Dat.  Maguntie,  feria  tertia  rogatiomim  1461. 

Nürnberg,  Archivcouservatorium.  Brand.  Fehdeacten.  Original. 

123. 

Höchst  14(')1  Mai  29.  Erzbischof  Diether  ernennt  den  festen  Die- 
terich vun  Berlichingon  zum  Amtmann  von  Amorbach. 

Dat.  Hoest,  frcitag  nach  dem  heiligen  pfingstag  14G1.  tom.  XXIX. 
fol.  -JIG. 

123. 

Mainz  14G1  Juni  2.  Erzbischof  Diether  nimmt  den  Johann  von 
Hulsshuefen  und  seine  Leibes-  und  Lehenserben  unter  seine  und  des  Erz- 
stifts Dionstmannen  auf. 

Dat.  Maguntie,   feria   tertia   post   Trinitatis    1461.      tom.   XXIX. 

fol.  8. 

124. 

Höchst  1461  Juni  4.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass  ihm  Hans 
Laugingen  5400  Gulden  geliehen  habe,  und  verspricht  dieselben  jährlich 
mit  270  Gulden  zu  verzinsen.  Volbrecht  von  Derss  Schulmeister  und 
das  Capitel  geben  dazu  ihre  Zustimmung.  Bürgen  sind:  Ludwig  von 
Isenburg  Graf  zu  Büdingen,  Wilhelm  Graf  zu  AVurtheim,  Schenk  Philipp 
Herr  von  Erbach,  Hamman  Echter,  Georg  von  Adletzheim  ,  Wilhelm 
von  Dottenheim  ,  Ludwig  von  Sickingen ,  Hans  Küde  von  Büdigheim, 
Ulricli  von  Rosenberg. 

Dat.  Hoeste,  dornstag  unsers  herrn  lichamstag  1461.  tom.  XXIX. 
ful.  I CT -170. 

125. 

Mainz  1461  Juni  2.  Die  päpstlichen  Legaten  Rudolf  von  Rüdes- 
heim und  Franz  von  Toledo  danken  dem  Markgrafen  Albrecht  von 
Brandenburg  dafür,  dass  er  den  Dr.  Peter  Knorr  und  Meister  Job  nach 
Mainz  gesandt  habe.  Diese  haben  mit  Diether  von  Isenburg  an  seiner 
Stelle  fleissig  gearbeitet  und  es  habe  sich  durch  gemeinsame  Bemühung 
gefügt  dass  Diether  sich  bereit  erklärt  habe,  das  abzustellen  was  dem 
heiligen  Vater  zuwider,  und  das  zu  thun,  was  ihm  lieb  sei.  Seine  Hei- 
ligkeit meine,  dass  Diether  durch  die  Annaten  nicht  beschwert  sei,  er 
habe  ihnen  zum  Beweise  Quittungen  in  anderen  Fällen  geschickt.  *) 

Dat.  Mencze,  samstag  nach  unsers  herrn  lichamstag  1461. 

Nürnberg,  Archivconservatorium  Brandcnb.    Fehdeacten.     Original. 

•)  Dies  Schreiben  erwähnt  Droysen,  Gesch.  der  Preuss.  Politik.  2.  üd.  1.  Abth.  S.260. 


185 


126. 


1641  Juni  11.  Die  Kurfürsten  von  Köln ,  Trier  und  der  Pfalz 
nehmen  den  p]rzbischof  Diether  von  Main/  an  Stelle  des  verstorbenen 
Erzbischof  Dietrich  in  die  Münzvereine  der  rheinischen  Kurfürsten  aus 
den  Jahren  1454  und  1455  auf. 

Dat.  dornstag  nach  sant  Bonifacientag  1401.  tom.  XXIX.  fol.  VM. 

127. 

Steinheim  1461  Aug.  6.  Erzbischof  Diether  bekennt:  „das  wir 
unsern  lieben  getruwen  Hennen  Gelten  zu  unscrm  und  unsers  stiü'ts 
diener  sin  lebtage  gantz  uss  ufiFgenomen  haben  also,  daz  er  zu  Friczlar 
siezen  eyn  reysig  pferdt  uff  sin  kosten  halten  und  uns  damit  gehorsam 
und  gewertig  sin  sali  zu  ryten  und  zu  dienen  zu  allen  unsern  und 
unsers  stiffts  Sachen  und  geschefften,  wann  und  zu  welcher  tzyt  er  des 
von  uns  oder  den  unsern,  die  des  macht  haben ,  ersucht  oder  ermanet 
wurdet  one  alles  geverde ,  und  umb  solichen  synen  dienst  wollen  wir 
ime  alle  jare  uss  unser  kelnerye  zu  Friczlare  geben  und  durch  unsern 
commissarien,  der  itzo  ist  oder  zu  zyten  doselbs  sin  wirdet ,  reychen 
lassen  eyn  malter  korns  Friczlarer  masses,  heyssen  auch  geynwertiglich 
mit  crafft  diess  brieffs  den  ersamen  Hermannum  Swalbach  unnsern 
commissarien  zu  Friczlar  und  eynen  iglichen  andern ,  der  nach  ime 
unnser  oder  unnserr  nachkommen  und  stiffts  commissarius  sin  wirdet, 
dem  benanten  Hennen  solich  malter  korns  von  unnsern  wegen  jerlichs 
uss  zu  richten,  und  sol  des  sin  jar  uff  hüte  datum  dieses  brieffs  angeen 
one  alles  geverde,  als  der  benant  Henne  uns  herüber  inn  truwen  globt 
und  lyplich  eynen  eydt  zu  den  heyligen  gesworen  hat ,  uns  unsern 
nachkommen  und  stifft  getruwe  holt  und  gehorsam  zu  sind ,  unsern 
schaden  zu  warnen  und  bestes  zu  werben ,  zu  ryten ,  zu  dienen  und  zu 
thunde,  als  eynem  diener  billich  zusteet  alle  geverde  herinn  ussge- 
scheyden   —  — ." 

Dat.  Steynheim,  am  dornstag  nach  viucula  Petri  1461.  tom.  XXIX. 
fol.  120. 

128. 

Höchst  1461  August  11.  Erzbischof  Diether  nimmt  den  Peter 
Ugelheimer  und  seine  Leibes-  und  Lehenserbeu  unter  seine  und  des  Erz- 
stiftes Dienstmannen  auf. 

Dat.  Hoeste,  feria  tertia  post  Laurentii  1461.  tom.  XXIX.  fol.  8. 
(blos  Kegest.) 

129. 

1461  Aug.  13  Erzbischof  Diether  verschreibt  dem  Hans  von 
Walborn  eine  jährliche    Gülte   von  60  Gulden   für   ein  Hauptgeld   von 

12* 


186 

1200  Gulden.  Richard  von  Stein  Dechant  und  das  Capitel  des  Domstiftes 
zu  Mainz  geben  dazu  ihre  Zustimuuing.  Bürgen  sind:  Hartmaun  von 
Cronenberg,  Philipp  von  KylVemberg,  Gernant  von  Swalbach ,  Philips 
Hilihen,  Walter  von  Rytt'emberg,  Wilhelm  Jude. 

Dat.  donrstag  nach  sant  Laurentientag  1401.     tom.  XXIX.  fol.  8. 

130. 

Eltville  1461  August  16.  Erzbischof  Diether  nimmt  don  Peter 
Fischer,  Peter  Becker,  Henchen  Snyder  von  Mossbach.  alle  drei  wohn- 
haft in  Rüdesheim,  und  Kmmel  Ringk  von  Ibingen  unter  seine  und 
des  Erzstiftes  Dienstmannen  auf. 

Dat.  Eltvil,  sontag  nach  assumptionis  b.  virg.  :Marie  14G1.  tom. 
XXTX.  fol.  8  (blos  Regest.) 

131. 

Eltville  1461  Aug.  16.  Erzbischof  Diether  verschreibt  der  Agnes 
von  Sulziugen  ein  Haus  zu  Wissenauwe. 

Dat.  Eltvil,  sontag  nach  assumptionis  b.  virg.  Marie  1461.  tom. 
XXIX.  fol.  163. 

132. 

Tivoli  1461  Aug.  21.  Papst  Pius  II.  entbindet  die  Stadt  Erfurt 
von  ihren  Pflichten  gegen  Diether  von  Iseuburg  und  gebietet  ihr  dem 
von  ihm  zum  Erzbischof  von  Mainz  ernannten  Grafen  Adolf  von  Nassau 
gehorsam  zu  sein. 

Dat.  Tiburi,  XII.  kal.  Sept.  1461. 

Magdeburg,  Staatsarchiv.     Erfurter  Archiv.  VII.  46. 

133. 

Bensheim  1461  Aug.  21.  Erzbischof  Diether  verschreibt  wegen 
getreuer  fleissiger  und  angenehmer  Dienste  dem  Schulmeister  des  Dom- 
stiftes Volbrecht  von  Ders  das  Schloss  Fauczberg  am  Rhein,  gegenüber 
von  Hasemanshusen  gelegen.  Richard  von  Obersteiu  Dechant  und  das 
Capitel  geben  dazu  ihre  Zustimmung. 

Dat.  Bensheim,  frytag  nach  assumptionis  b.  v.  Mariae  1461.  tom. 
XXIX.  ful.  104. 

131. 

Tivoli    1461    August    28.      Papst   Pius    II.    gebietet    der    Stadt 
Erfurt  dem  Grafen  Adolf  von  Nassau  Erzbischof  von  Mainz  beizustehen. 
Dat.  Tiburi  XXVllI.  die  m.  Augusti  1461. 
Magdeburg,  Staatsarchiv,  Erfurter  xVrchiv  VII.  47. 


187 

135. 

Ascliaffenburg  1461  August  28.  Ij/hisclior  Dictlicr  vor].f;iii(let 
an  Hans  und  Kbi'iliarfl  von  Durn  zwei  Tlieile  an  den  drei  Dörfern 
Schcfflcnt/ *)  um  1700  Gulden.  Ilupreclit  (Iraf  zu  Solms  Gustos  und 
das  Capitel  des  Donistiftes  zu  Mainz  geben  dazu  ihre  Zustimmung. 

Dat.  Aschaffenburg,  an  saut  Augustinstag  14G1.  tom.  XXIX. 
fol.  16G  sq. 

13(>. 

Mainz  1461  September  24:.  Erzbischof  Diethcr  bekennt ,  dass 
ilim  Johann  von  Alh'nblumen  Provisor  zu  Erfurt  1300  Gulden  geliehen, 
mit  denen  er  eine  Schuld  bei  dem  Herzog  Wilhelm  von  Sachsen  bezahlt 
habe.  Er  weist  ihm  dafür  die  Einkünfte  des  Provisoramtes  so  lange  zu, 
bis  er  wieder  zu  seinem  Gelde  gekommen  sei. 

Dat.  Mentz,  dornstag  nach  Mathäus  1461.  tom.  XXIX.  fol.  249. 

137. 

Mainz  1461  Sept.  26.  Erzbischof  Diether  nimmt  den  Emerich 
und  den  Philipp  von  Kiffemberg  als  Diener  auf,  die  ihm  gegen  Jeder- 
mann helfen  sollen,  mit  Ausnahme  des  Pfalzgrafen  Friedrich  und  des 
Grafen  Kuno  von  Solms.i 

Dat.  in  unser  Stadt  Menncze,  samstag  (nach  Mauricientag  14G1. 
tom  XXIX.  fol.  212.  (zwei  Urkunden.) 

138. 

Mainz  1461  Sept.  29.  Erzbischof  Diether  verabredet  mit  seinem 
getreuen  Philipp  von  Hoenstein,  dass  er  sich  in  diesen  schweren  Kriegs- 
läufen mit  einem  Knechte  in  dasSchloss  Lahnstein  lagern  und  mit  den 
Seinigen,  die  daselbst  seien,  das  Schloss  behüten  und  verwahren  solle. 
Dafür  will  er  ihm  monatlich  6  Gulden  geben. 

Dat.  Mentze,  am  sant  Michelistage    1461.     tom.  XXIX.  fol.  216. 

139. 

Wiesbaden  1461  Sept.  30.  Erzbischof  Adolf  von  Mainz  schliesst 
mit  dem  Markgrafen  Karl  von  Baden  ein  Bündniss  dahin  ab,  dass  dieser 
sein  Helfer  gegen  Diether  von  Isenburg  werde  und  dafür  Schloss  uud 
Dorf  Algesheim  erhalte. 

Dat.  AVyssbaden,  mitwoch  nach  Michelis  1461. 

Karlsruhe,  Generallandesarchiv,  Baden,  Verträge  mit  Mainz.  Original. 


*)  Ober-,    Mittel-  und  Unter-sdiefflenz   im    bailischcn   Unten-heiiikreis,   nord- 
östlich von  Mosbach. 


188 

140. 

Rüdesbeira  1461  October  3.  Krzbisohof  Adolf  von  Mainz  ver- 
kündet dem  Käthe  der  Stadt  Erfurt ,  dass  Diether  von  Tsenburg  von 
dem  Pabste  Pius  seiner  erzbischüflichen  \\ürde  entsetzt  sei  und  fordert 
sie  auf,  nunmehr  ihm  zu  gehorchen,  indem  er  sie  seines  Schutzes 
versichert. 

Dat.  Rüdesheim,  Sonnabend  nach  Reraigii  1461. 

Magdeburg,  Staatsarch.     Erlurter  A.  VII.  4S  Abschrift. 

141. 

Mainz  1401  October  3.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass  er  dem 
Grafen  Emicb  von  Leiningen  3000  Gulden  schuldig  sei  und  weist  sie 
auf  dem  Zolle  zu  Lahnstein  an.  Da  das  Capitel  zu  Mainz  wegen  der 
jetzigen  Kriegsbeschwerden  zerstreut  und  misshellig  sei,  so  verspricht  er, 
sobald  er  mit  dem  Grafen  Adolf  von  Nassau  gerichtet  und  vertragen  sei, 
diese  und  die  andere  Verschreibung ,  die  der  Graf  wegen  Schirms  und 
Pfandschaft  von  4000  Gulden  von  ihm  und  dem  Stifte  habe ,  mit  der 
Bewilligung  und  dem  Siegel  des  Capitels  zu  schaffen,  und  zwar  mit  der 
ausdrücklichen  Verpflichtung,  dass  das  Capitel  Keinen  als  Erzbischoff  zu- 
lassen werde,  der  diese  Verschreibung  nicht  halten  wolle. 

Dat.  Mainz,  samstag  nach  Michaelis  1461.  tom.  XXIX.  fol.  237  sq- 

142. 

14G1  Oet.  0  Conrad  Degen  *)  berichtet  dem  Doctor  der  Medicin 
Heinrich  von  Miusingen  von  den  Vorgängen  zu  Mainz  nach  der  Ent- 
setzung Diethers  von  Isenburg  **) :    die  aufregenden  Neuigkeiten  häufen 


*)  Konrad  Degen  war  Professor  der  Decretale  und  im  Jahre  1461  Rei-tor  der 
Universität  zu  Heidelberg,  s.  J.  Fr.  Hautz ,  Geschichte  der  Universität  Heidelberg, 
herausgegeben  von  Reichlin-Meldegg  1  S.  311    und  II  S.  37. 

**)  Es    könnte   Jemanden    doch    erwünscht    sein,    den    lateinischen    Wortlaut 

dieses  wichtigen  Briefes  zu  kennen,  ich  will  ihn  dcsshalb  hier  folgen  lassen:  „ 

torrenda  nova  apud  nos  omni  die  accumulantur  in  ecclcsia  Maguntinensi,  dominus 
enim  de  Nassaw  habet  adhesionem  civitatis  Maguntine  et  tocius  cleri  eiusdem  ci- 
vitatis, ymmo  tocius  capituli  maioris  ecclesie  dccmplis  duobus,  scilicet  domino  Johanne 
Manch  de  Ro.senberg  et  ."Specht,  qui  tarnen  libi^ntcr  eciam  adhererent,  si  possent 
consequi  gratiam,  et  omnes  rustici  in  Rinckgaw  adherent  novo ,  et  dominus  Magan- 
tinos  modo  moratur  in  Starckenbcrg  circa  Heppenlieim  et  magister  curie  eins  est 
conies  f^micho  de  Levningcn  et  eins  cancellarins  Petrus  Peinheimer ,  ut  refertur, 
et,  ut  dii  itur,  spcrat  de  iidiutoriu  domini  nostri,  quem  altissinius  dirigat  et  fovcat, 
ut  eam  parteni  preeligat  qui  tendat  ad  pacem  et  conservationem  sui  dominii,  quia 
Taria  in  hac  re  considero,  que  me  turbant  calamo  non  submittenda,  quid  dicara? 
tirneo  oppressionem  cleri,  refertur  enim,  quod  maior  pars  capitularium  dixerit  domino 
Maguntino,  ee  velle  manere  constantes  corpore  et  rebus,   et  postquam   abcessit,    non 


189 

sich  mit  jedom  Tage  in  der  Mainzer  iürcho,  denn  die  Stadt  Main/,  und 
der  ganze  Clerus  der  Stadt  liängen  dem  von  Nassau  an,  ja  selbst  das 
ganze  Capitel  der  Domldrclie.  mit  Ausnahme  von  zweien,  den  Herrn 
Johannes  Münch  von  Kosenberg  und  Sjiecht ,  aber  diese  würden  ihm 
auch  gerne  anhängen,  wenn  sie  Gnade  finden  könnten.  Auch  alle  Bauern 
im  Kheingau  hängen  dem  neuen  Herrn  an.  Der  von  Mainz  verweilt 
eben  in  Starkenburg  bei  Heppenheim,  sein  Hofmeister  ist  Graf  Emich 
von  Lciningeu  und  sein  Kanzler  Petrus  Weinheimer ,  wie  man  sagt. 
Er  hofft ,  wie  gesagt  wird  ,  auf  die  Hülfe  unseres  Herrn  (d.  h.  des 
Pfalzgrafon  Friedrich)  den  der  Höchste  gnädig  lenke ,  dass  er  den 
Theil  wähle,  welcher  zum  Frieden  und  zur  Erhaltung  seiner  Herrschaft 
führt.  Ich  sehe  nämlich  verschiedene  Dinge,  die  mich  erschrecken  und 
die  ich  der  Feder  nicht  anvertrauen  kann.  Ich  fürchte  die  Vergewaltigung 
des  Clerus,  man  sagt  nämlich,  dass  der  grössere  Theil  der  Domherrn 
dem  von  Mainz  versprochen  habe,  bei  ihm  mit  Leib  und  Gut  standhaft 
aushalten  zu  wollen,  aber  nachdem  er  weggegangen  war,  nach  Verlauf 
von  nicht  drei  Stunden,  hingen  sie  dem  Andern  an,  der  am  vergangenen 
Donnerstag  erschien  und  mit  gebührender  Feierlichkeit  auf  den  Altar 
erhoben  wurde.  Nach  deren  Beendigung  stieg  Herr  Volprecht  von  Ders 
auf  den  Lettener  und  verkündete  dem  Volke,  dass  unser  heiligster  Vater 
den  Herrn  von  Isenburg  des  Erzstifts  entsetzt  und  den  Grafen  Adolf  von 
Nassau  auf  den  erzbischöflichen  Stuhl  erhoben  habe,  und  sie  hätten  da- 
rein gewilligt.  Darnach  sprach  der  junge  Graf  Johann  von  Nassau,  es 
gehe  ein  Gerücht,  dass  der  Papst  und  der  Kaiser  ihn  (Adolf)  deswegen 
erhoben  hätten  weil  er  die  Bezahlung  des  Zehnten  von  Clerus  und 
Volk  zugesagt  habe.  Dies  aber  sei  nicht  wahr.  Es  mrd  auch  gerücht- 
weise erzählt,  dass  der  Markgraf  von  Baden  sich  deswegen  bemühe,  weil 
der  Bischof  von  Metz  *)  die  Mainzer  Kirche  erlangen  dürfte  und  der  von 
Nassau  die  Kirche  von  Metz.     Was   daran  wahr   ist,  weiss  ich   nicht. 


horis  tribus  transactis,  alteri  adheserunt,  qui  feria  quinta  proxime  preterita  positos 
ad  altare  cum  solenipnitate  debita,  qua  finita  surrexit  dominus  Volpcrtus  de  Terss 
ad  pulpitum  intimando  populo,  quo  modo  dominus  noster  sanctissimus  privasset  do- 
minum de  Eysenberg  ecclesia  Maguntina  et  providi.sset  eidem  de  persona  dumini 
Adolffi  de  Nassaw,  in  quem  ipsi  consensissent.  Expost  domicellus  Johannes  de 
Nassaw  continuavit,  quomodo  clamor  esset,  quod  ob  hanc  causam  papa  et  dominus 
imperator  cum  promovissent,  quia  addixerit  de  solucione  decime  in  clero  et  populo, 
sed  illud  non  esse  verum.  Vaga  eciam  relatione  famatur,  quod  ob  hanc  causam 
marchio  de  Baden  laboret,  quia  dominus  Metensis  deberet  assequi  ccclcsiam  Magun- 
tinam  et  dominus  de  Nassaw  eeclcsiam  Metensem,  sed  quid  ventatis  habeat  ignoro, 
ego  timeo,  quod  marchio  13adensis  ad  minus  asstrinxcrit  cum,  ut  habeat  eum  pro 
suo  velle."     Vergl.  Diether  von  Isenburg.     S.  155  if. 

*)  Der   damalige  Bischof  Georg  von  Metz  war  ein    Bruder  des   Markgrafen 
Carl  von  Baden. 


190 

Ich  fürolite  abor,  dass  der  Mark<,naf  iliii  y.wm  wonigston  dosshalb  vor- 
l>flichti't  habe,  dass  er  ihn  nach  seinem  AVillen  leiten  könne. 

Dat.  feria  tertia  ante  Dvonisii  1401. 

Xürnberg ,  Archivconservatohuni.  Bnindenburgische  Fehdeaetcn. 
Ab.schiift. 

143. 

Hof  heim  Ufil  Oct.  10.  Das  Capitel  des  Domstiftes  zu  Mainz 
verkündet  der  Stadt  Erfurt  die  Absetzung  Diethers  von  Isenburg  und 
fordert  sie  auf,  den  Grafen  Adolf  von  Nassau  als  Erzbischof  anzu- 
erkennen. 

Dat.  Hoffheini,  sonnabend  nach  Dionysii  1461. 

Magdeburg,  Staatsarch.     Erfurt.  Arch.  VII.  50.    Original. 

144. 

Lahneck  1461  Oct.  22.  Erzbiscliof  Adolf  von  Mainz  berichtet 
seinem  Vetter  dem  Grafen  Johann  von  Nassau  und  Saarbrücken  Herrn 
zu  Heinsberg,  dass  die  von  Oberlahustein  sich  noch  ganz  ungehorsam 
wieder  ihn  und  sein  Capitel  hielten,  und  er  könne  nicht  vernehmen,  dass 
sie  sich  ungenöthigt  ergeben  wollten.  Er  habe  jetzt  etliche  Tage  zu 
Laneck  *)  mit  Büchsen,  desgleichen  der  von  Trier  zu  Capellen  **)  wider  sie 
gearbeitet,  und  wenn  er  durch  andere  Sachen  nicht  verhindert  werde, 
meine  er,  nicht  abzulassen,  bis  jene  gezüchtigt  worden  seien. 

Dat.  Laneck ,  am  dornstag  nach  der  eilfftusend  jungfrauwen- 
tag  1461. 

Idstein,  Staatsarchiv.     Lit.  12  fasc.  VI.  Original. 

145. 

1401  Oct.  24.  Die  Domherrn  Johann  Münch  von  Eosenberg  und 
Johann  Specht  von  Bubenheini  ermahnen  die  Stadt  Erfurt ,  dem  Erz- 
bischof Diether  die  Treue  zu  bewahreu  und  die  Gebote  Adolfs  von 
Nassau  und  der  Minderheit  des  Domca[iitels ,  welche  sich  des  Siegels 
bemächtigt  habe,  nicht  zu  befolgen. 

Dat.  .Sonnabend  nach  Severi  1461. 

Magdeburg.  Staatsarchiv.  Erf.  VII.  51.  Original. 

146. 

1461  Nov.  11.  l'h-zbischnf  Diether  verspricht  dem  Walter  von 
Jtiilemberg  und  seinem  Sohne  Gotfried,  die  seine  Helfer  wider  die  Grafen 


*)  L'cber   Lahneck  vgl.  Vogel,  iJeschreibuiig  des  Hcrzogthuins  Nassau  S.  649. 
**)  Liegt  gegenüber  von  Obcrlalinstein  am  rechten  Kheinufer. 


191 

Adolf  und  Johann  zu  Nassau  und  El)erliard  von  Eiiponstoin  Herrn  zu 
Königsstein  geworden,  sie  vor  Schaden  zu  hcwahi-cn  und  kfinc  SiUine 
einz.ugtdien,  (diue  sie  einzuscliliessen. 

Dat.  sant  Martinstag  1461.     tom.  XXIX.  ful.  220. 

147 

Weinheim  1461  Nov.  19.  Erzbischof  Dietlier  gestattet  dem 
Pfalzgrafen  Friedrich,  dem  er  die  Sclilösser  und  Städte  der  Bergstrasse 
Starkenburg,  Heppenheim,  Bensheim  und  Mörlenbacli  für  100,000  Gulden 
verpfändet  *J  aucli  das  Bergwerk  Deimbach  bis  zur  AViederlösung  jener 
zu  benützen  und  zu  geniessen. 

Dat.  Winheim,  donrstag  sant  Elisabetentag  1461. 

Karlsruhe,  Copialb.  d.  Pfaltz.     Bd.  68.     fol.  16  sq. 

148. 

1461  Nov.  10.  Erzbischof  Diether  verspricht,  da  er  dem  Pfalz- 
grafen Friedrich  die  Schlösser  und  Städte  Starkenburg,  Heppenheim, 
Bensheim  und  Mörlenbach  verpfändet,  aber  mit  seinem  Domcapitel  nicht 
in  der  Einigkeit  stehe,  dass  er  dasselbe  zur  Einwilligung  und  ]\Iitbe- 
siegelung  der  Urkunde  bewegen  könne,  dass  er  keine  Süline.  Kichtung, 
Theiding,  Anstand  ,  Frieden  oder  Vorwort  annehmen  wolle,  bevor  nicht 
das  Domcapitel  seine  Zustimmung  zu  der  Verpfändung  gegeben  habe.  **) 

Dat.  dornstag  sant  Elisabetentag  1461. 

Karlsruhe,  Cop.  d.  Pf.     Bd.  68  fol.  16. 

U9. 

1161  Nov.  21.  Erzbischof  Diether  entbindet  alle  Lehens-  und 
Burgleute  in  den  verpfändeten  Schlössern  und  Städten  Starkenburg, 
Heppenheim,  Bensheim  und  Mörlenbach  der  ihm  geleisteten  Eide. 

Dat.  samstag  nach  sant  Elisabetentag  1461. 

Karlsruhe,  ib.  fol.  27  sq. 

150. 

Eltville  1461  Nov.  28.  Erzbischof  Adolf  von  Mainz  verspricht, 
die  ihm  von  dem  Markgrafen  Karl  von  Baden  als  Helfer  wider  Diether 
von  Isenberg  zugesendeten  Söldner  in  der  Bestallung  ,  und  Besoldung  zu 
halten,  die  der  Markgraf  ihnen  zugesichert. 


*)  Die  Urkunde  über  die  Verpfändung  von  dem  nänüiclien  Tage  erwähnt 
Dahl,  Fürstenthum  Lorsch,  Urkb.  S.  49.  Abschriftlich  findet  sie  sicli  im  Copialb. 
der  Pfalz  Bd.  68  fol.  12—1")  zu  Karlsruhe. 

**)  Erwähnt  bei  Dahl,  Urkundenb.  S,  4'J  nr.  11. 


192 

Dat.  Eltvil.  samstag  nach  sant  Katherinentag  1461. 
Karlsruhe  Generallandesarch.  Abtheil.  Baden,  Verträge  mit  Mainz. 
Original. 

151. 

Eltville  1461  Dec.  'l.  Erzbischof  Adolf  von  Mainz  schreibt  der 
Stadt  Erfurt,  dass  die  Domherrn  Hnprecht  von  Solms,  Raban  von  Lie- 
benstein und  Damo  von  Prunlioim  von  ihm  abgefallen  seien.  Auch 
Johann  Specht  und  Johann  Mönch  seien  auf  der  Seite  Diethers  von  Isen- 
burg  und  hätten  sich  neue  Capitelssiegel  machen  lassen.  Ev  fordert 
sie   auf,    ihm   Gehorsam   zu  leisten. 

Dat.  Eltvil,  mittwoch  nach  sant  Andres  1461. 

"VN'eimar,  Ernest.  Archiv.     Keg.  B.  fol.  116. 

152. 

Mainz  1461  Dec.  2.  Erzbischoff  Diether,  Pfalzgraf  Friedrich, 
Kurfürst  und  Graf  Philipp  von  Katzenelnbogen  und  zu  Dietz  schliessen 
uachfulgendes  Bündniss  mit  der  Stadt  Mainz  ab  :  *) 

Wir  Diether  von  gottes  gnaden  des  heiligen  stuls  zu  Mentz  er- 
weiter und  bestetigter  des  heyligen  Romischen  reichs  durch  Germanien 
ertzkantzler  und  churfurst  bekennen  und  thun  kunt  ofl'entlichen  mit  diesem 
brieff,  als  wir  durch  Schickung  des  almechtigen  g(»ts  von  dechants  und 
capitel  des  thurastift'ts  zu  Mentz  zu  ertzbischoff  erweit  und  von  unserra 
heyligen  vatter  dem  bapst  Pio  bestetigt  und  des  jare  und  jare  im  ge- 
ruwlichem  besess  gewest  und  itzo  durch  den  gemelten  unsern  heyligen 
vatter  den  babst  mit  zuthun  unsers  hern  des  römischen  keysers  desselben 
unsers  ertzbischümbs  unser  eren  und  wirden  ane  alles  verschulden  ane 
alle  erfurderung  furheischung  oder  erwynnen  rechts  zu  entsetzen  under- 
standen  und  uns  selbst  schuldig  seint  dem  widderstant  zu  thun ,  auch 
davon  uns  an  unsern  heyligen  vatter  den  babst  nach  ordenuug  grünt 
des  recliten  berufft  und  appellirt  und  auch  darzu  vil  gnuglichs  usstrags 
für  unser  niitkurfursten  und  an  andere  ende  erpoten  haben,  alles  inn  der 
meynung,  unsern  stiefft  byeinander  und  für  grosserm  schaden  zu  be- 
halten, das  aber  gegen  uns  bissher  verachtet  und  nit  uffgenommen  sunder 
ernstlich  geübet  ist  und  noch  teglichs  wurdet  solichs  obgemelte  ent- 
setzung  Widder  uns  zu  verfolgen,  deshalben  wir  billich  bewegt  worden 
seint  den  dingen  widerstant  zu  erlangen,  und  haut  den  hochgebornen 
fursten  hern  Friderichen  pfaltzgraven  by  Ryne  hertzogen  inn  Beyern 
des  heyligen  romischen  reichs  ertzdruchses  und  churfursten  unserm  lieben 


*)  Vgl.  Diether   von  Isenburg  8.   1G9  ff.     In  kurzem  Auszuge  ist  die  Urkunde 
mitgetheilt  bei  Joannis,  Her.  Mog.  tom.  II.  p.  160. 


103 

besundern  frundt  und  den  wolgebornon  nnsern  lieben  vettern  Philips 
graven  zu  Katzenelnbogen  ersucht  und  -am  uns  inn  bystant  bracht,  mit 
den  beyden  wir  personlich  uns  gein  Mentz  gefugt  haben  zu  burgermeistern 
rate  und  gemeynde  daselbs  uff  truwen  und  glauben,  als  wir  allweg  zu 
ine  gehapt  haben  und  noch  han,  und  inn  solicher  masse  mit  ine  ver- 
eynet,  das  sie  sich  zu  uns  allen  dreyen  gethan  haben  inn  dieser  sache 
unser  appellacion  zu  adheriren  und  sich  darinn  uit  von  uns  scheiden 
sunder  halten  sollen  nach  lute  des  versiegelten  brieffs  den  sie  uns  darüber 
gegeben  han  der  von  worten  zu  worten  hernach  geschrieben  steet  also 
lautende : 

Wir  burgermeister  rate  und  burger  und  gantz  gemeynde  !der  stat 
Mentz  bekennen  und  thun  kuut  allermenniglichen  mit  diesem  gegen- 
wertigen offen  brieff,  als  der  hochwirdige  fürst  inn  got  vatter  und  herre 
Diether  erweiter  und  bestetigter  zu  Mentz  des  heyligen  romischen  reichs 
durch  Germanien  ertzkantzler  und  churfurst  unser  gnediger  lieber  herre 
uns  bericht  hat,  wie  er  zu  ertzbischoff  zu  Mentz  erweit  von  unserm 
heyligen  vatter  dem  bapst  Pio  bestetigt  des  inn  besess  gewest  und  nu 
understanden  sy  desselben  bischumbs  zu  entsetzen  ane  alles  verschulden 
auch  unerfordert  und  unerwonden  alles  rechten,  dem  zu  widderstant  er 
den  durchleuchtigen  hochgebornen  fursten  und  hern  hern  Friderichen 
pfaltzgraven  by  Eyne  hertzogen  inn  Beyern  des  heyligen  romischen  reichs 
ertzdruchsessen  und  kurfursten  und  den  wolgeborn  hern  Philipsen  graven 
zu  Katzenelnbogen  und  zu  Dietze  unser  gnedige  lieben  hern  inn  sein 
hilff  und  bystant  erlangt  habe,  dieselben  vorgenanten  drey  unser  gnedige 
lieben  hern  personlich  uns  ersucht  und  gebetten  haben,  das  wir  der  ap- 
pellacion unsers  obgenanten  hern  von  Mentz,  die  er  solichs  furnemens 
und  entsetzung  halber  an  unsern  heyligen  vatter  den  bapst  des  wir 
gleuplich  abschrifft  von  ime  iunhaben  gethan  hat,  adheriren  und  uns  zu 
ine  allen  dreyen  thun  und  nit  von  ine  scheyden  wollen,  da  haben  wir 
egeuanten  burgermeister  rate  burger  und  gemeynde  mit  zytlicher  vor- 
betrachtung  angesehen  und  gewogen  gnade  gunst  und  gutten  willen,  so 
die  obgenanten  drey  unser  gnedige  herren  iglicher  für  sich  selbs  alle 
ire  tage  uns  gnediglichen  gethan  und  bewiesen  haben,  auch  die  gnade 
und  gäbe,  die  unser  obgenanter  gnediger  herre  von  Mentz  itzunt  zu 
besserung  und  uffgang  der  stat  Mentz  geben  und  begnadet  hat  nach 
laut  des  versiegelten  brieffs  den  wir  mit  der  obgenanten  dreyer  unser 
gnedigen  hern  siegeln  versiegelt  davon  innhan  und  von  worten 
zu  Worten  hernach  geschrieben  stat  also  lutende:  Wir  Diether  &c., 
und  wan  nu  wir  egenanten  burgermeister  rate  burger  und  gantz 
gemeynde  zu  den  obgenanten  unsern  gnedigen  hcrrn  mit  aller  uuder- 
thenigkeit  willig  sein,  so  haben  wir  uns  zu  iren  gnaden  gethan  und 
verpflicht  als  hernach  geschrieben  steet:  Zum  ersten  so  adheriren  wir 
eynmutiglich  und  fallen  zu   der    appellacion,   die   unser  gnediger   herre 

13 


194 

von  Mentz  an  unsern  beyligen  vatter  den  bapst  als  vorgemelt  ist  ge- 
than  hat,  und  wollen  auch  derzu  halten  und  uns  inn  diesen  Sachen 
hiuder  den  genanten  herren  nit  sünen  frieden  ader  richten  sunder  by 
iiie  bleyben  zu  ende  dieser  sachen.  Item  wir  willigen  und  wollen  ge- 
statten, das  die  obgenanteu  unsere  gnedige  hern  und  ire  zulegere  sampt 
und  sunderlich  sich  uss  und  inn  die  stat  Mentz  behelffen  und  geprauchen 
mögen  inn  diesem  kriege  inn  feylem  kauff  und  zerung  umb  eynen  red- 
lichen Pfennig,  sovil  wir  des  nach  notturfft  inn  unser  stat  zu  yeder  zyt 
entperen  mögen.  Es  sollen  auch  die  obgenanten  unser  gnedige  hern  ire 
zulef^er  und  die  iren,  die  zu  iglicher  zyt  inn  unser  stat  Mentze  sein  und 
da  uss  und  inn  ryten  und  wandeln  und  geprauchen  werden,  inn  diesem 
kriege  und  zweytracht  schirme  und  geleit  von  uns  inn  derselben  unser 
stat  haben,  also  das  sie  auch  schirme  und  geleit  darinn  halten.  Wir 
sollen  und  wollen  auch  der  obgenanten  unser  gnedigen  hern  widder- 
parthey  und  derselben  widderparthey  helffer  keyn  geleite  nach  schirme 
inn  unser  stat  geben,  ine  auch  keynen  feylen  kaufif  oder  ander  zuschube 
thun,  alles  die  zyt  des  kriegs  und  zweytrachts  obgemelt  ungeverlichen, 
ussgescheyden  ob  ein  eyntzelich  persone  zwo  oder  drey  für  sich  selbst 
etwas  zu  gebrauchen  keuft'en  wurdet,  so  ferre  das  solichs  ungeverlichen 
geschee.  Ob  auch  yemants  etwas  inn  unser  stat  gefiohet  bette,  dem 
mögen  wir  das  widder  volgen  lassen,  und  sollent  doch  die  obgenante 
unsere  gnedige  hern  und  ire  zulegere  sampt  ader  sunderlichen  zu  iglicher 
zyt  nit  über  zweyhundert  personen  reysigen  oder  fussgenger  inn  unser 
stat  Mentz  brengen  oder  haben,  es  geschee  dann  mit  unserm  wissen  und 
willen,  und  also  das  wir  auch  von  ine  allen  samptlich  oder  sunderlich 
leibs  und  guts  sicher  seyen  und  sein  sollen.  Item  wir  w^ollen  unserm 
gnedigen  hern  von  Mentz  obgenant  gestatten  sein  geistlichen  inn  unser 
stat  Mentze  zu  rechtfertigen  umb  ansprach,  sein  gnade  an  sie  zu  sprechen 
hat.  Alle  und  igliche  vorgeschrieben  punct  und  artickel  gereden  und 
versprechen  wir  obgenante  burgermeister  rate  burger  und  gemeynde  inn 
guten  trewen  an  eydsstadt  und  rechter  warheit  getrewlich  stete  veste 
und  unverbruchenlich  zu  halten  und  zu  vollenfuren  und  darwidder  nit 
zu  thun  noch  schaffen  gethan  werden  mit  keynerley  sachen,  die  yemant 
herwidder  erwerben  ader  erdencken  mochte,  alle  argelist  funde  und  ge- 
verde  herinn  ussgescheyden.  Und  des  zu  warem  Urkunde  so  haben  wir 
unser  alt  gross  und  der  gemeynde  ingesiegel  an  diesen  brieff  gehangen, 
der  geben  ist  des  jars  als  man  zalt  nach  Christi  geburt  tausend  vier- 
hundert sechtzig  und  eyn  jare,  uff  mitwochen  nehst  nach  sand  Endres 
des  heyligen  apostelstag. 

Umb  solich  der  egenanten  burgermeister  rate  und  gemeynde  zu 
Mentz  willig  beweysen  und  erzeyen,  so  haben  wir  sie  alle  ire  erben  und 
nachkommen  zu  Mentz  mit  rechter  wissen  und  vorrathe  begäbet  und 
begnadet  begaben  und  begnadigen  sie  also  wissentlichen  mit  crafft  diess 


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brieffs  wie  hernach  geschrieben  steet:  Znm  ersten  so  sollen  alle  inge- 
sessen burger  7A\  Mentz  mit  allem  irem  gut  und  kauftmanschafft  an  des 
egnanten  unsers  stieflfts  zollen  zu  L  an  st  ein  zu  Erinfels  zu  Hoeste 
zu  Gernssheim  und  an  allen  andern  unser  stielTts  zu  Mentze  zollen 
geynwertigen  und  kuiifl'tigen  zu  wasser  und  zu  lande  zu  ewigen  tagen 
zollfry  sein  und  ungezollet  furfarn  unnd  sich  auch  derselben  zollfryhung 
also  ane  alle  geverde,  die  yemant  erdacht  hette  oder  erdencken  mochte, 
gebrauchen,  und  ob  ir  eyncher  ader  mehr  sich  des  geverlichen  gebrucht, 
des  sollen  die  andern  nit  entgelten.  Item  die  rachtung,  die  zu  zeitten 
zusehen  der  pfaffheit  rate  burger  und  gemeynde  zu  Mentz  gemacht  und 
durch  etliche  erwirdige  sendebotten  des  conciliums  zu  Basel  etc.  betey- 
dingt  worden  ist,  des  datum  steet:  der  geben  ist  inn  dem  jare  da  man 
zalt  nach  Cristi  geburte  tausend  vierhundert  und  funff  und  dryssig  jare 
des  andern  tags  der  dreyer  heyligen  kouig  tag  genant  zu  latin  Epiphania 
domini  etc.  [1435  Juni  7]*)  und  alle  andere  rachtung  confirmirung 
clerung  und  schrifft,  die  da  für  ader  nach  uff  die  selbe  obgenante  rach- 
tung weisen  und  zeygen  soUent,  abe  und  crafftloiss  sein  gegen  aller- 
menniglich,  der  sich  der  gebrucht  hett  ader  den  sie  berürende  were,  und 
sollent  die  geistlichen  nü  furbasser  mehr  inn  der  stat  Mentz  zu  ewigen 
tagen  ungelt  geben,  als  ein  iglicher  ingesessener  burger  daselbst,  ussge- 
scheyden  die  thumherren  des  capitels  des  hoenstiffts  zu  Mentz  sollen 
des  frey  sein,  das  von  iren  beneficien  und  gotslehen  die  in  die  stat 
Mentz  gehören  gefellet.  Item  es  sollen  auch  alle  bürgere  und  inwoner 
der  stat  Mentze  inn  unsern  und  unsers  stieffts  landen  slossen  und  gebieten 
vor  der  stat  Mentze  gemeyne  schult  und  anspräche  zu  ewigen  tagen  geleit 
haben.  Es  sollen  auch  nü  furbasser  mehr  die  egenanten  burgermeisfcer 
rate  burger  und  gemeynde  der  stat  Mentze  und  ire  nachkomen  zu  ewigen 
tagen  durch  sich  selbs  oder  wem  sie  das  bevelhen  werden  macht  haben, 
geleit  für  schult  zu  geben  inn  aller  der  mass  und  wie  das  ein  kemrer 
bisshere  von  unser  und  ander  ertzbischoff  wegen  zuthun  gehapt  hat,  und 
wir  und  unsere  nachkomen  ertzbischoff  zu  Mentze  sollen  und  wollen  auch 
das  geistliche  gericht,  das  etlich  zyt  zu  Hoest  gehalten  worden  ist,  nu 
furbasser  mehr  zu  ewigen  tagen  inn  der  stat  Mentz  halten  und  bleiben 
lassen  und  an  keyne  andere  ende  legen.  Wir  Diether  erweiter  und  be- 
stetigter  zu  Mentz  &c.  obgenant  sollen  und  wollen  auch  mit  sampt 
unserm  frunde  dem  pfaltzgraven  und  unserm  vettern  vonn  Katze  neinbogen 
keyn  sune  rachtung  friden  furwort  oder  bestant  halten  oder  leyden  mit 
unser  widderpartheyen  und  iren  anhengeren  dieser  sache  den  stiefft  von 
Mentz  berürende,  die  egenanten  burgermeister  rate  burger  und  gemeynde 


*)  Diese  sogenannte  Pfaffenrachtung  ist  gedruckt  bei  Würdtwein,  subsid,  diplom. 
tom.  XIII.  p.  52—78.  Zusätze  zu  derselben  vom  8.  Mai  1458  s.  Schaab,  Gesch.  des 
rh.  Städtebundes  II.  S.  449. 


196 

zu  Mentz  werden  und  seyon  dan  für  sicli  die  iren  und  ire  nachkamen 
darinu  auch  bej^riflen  und  nottürfltiglich  versorgt,  und  ine  die  rachtung 
t'onfirniirung  tlerung  und  anders  obgemelt  mit  verzeyliung  der  obge- 
melten  geistlichen  widdergegeben,  ader  das  sunst  guügsamlich  von  ine 
daruff  verziehen  sey,  und  sunderlich  alles  das,  damit  wir  sie  begnadiget 
und  begäbet  haben,  wie  vorgeschrieben  steht  sey  bewilliget  verschrieben 
und  versiegelt  glopt  und  gesworen  von  dechant  und  capitel  des  hohen- 
stieffts  und  allen  andern  stieflten  inn-  und  usswendig  ]\Ientze,  die  in 
die  obgemelte  rachtung  gehorent  und  sich  der  für  dieser  zyt  gebraucht 
haben,  nach  zyralicber  und  redlicher  notturfl't  und  also,  das  diesselbe 
pfaflheit  und  stietlte  keynen  zu  ertzbischoff  von  eynem  bapst  uffnemmen 
sollen,  der  widder  die  verschreybung  sein  und  solichs  nit  bestetigen  und 
bewilliffen  wolle.  Sie  und  ire  nachkommen  sollen  sich  auch  herwidder 
von  eynem  bapst  oder  yemants  anders  nit  lassen  absolviren,  und  ob 
eynich  babst  von  sein  selbs  bewegung  sie  davon  absolviren  wolte  ader 
wurde,  das  sie  des  nit  achten  sunder  gleichwol  diese  verschreybung  und 
iren  innhalt  stete  und  veste  halten.  Auch  ob  ein  babst  keyser  ader 
ander  sie  und  irer  stat  darümb  furnemmen  wolten  ader  wurden  inn  der 
meynung  ine  solichs  wie  vorgeschrieben  steet  abzutringen,  das  dann  die- 
selbe pfaffheit  sich  darinn  nit  willigen,  sunder  ine  und  irer  stat  darwidder 
beraten  und  beliolften  sein,  unud  ob  die  genante  pfaffheit  w'idder  diese 
Sache  puncte  und  arlickel  vorgeschrieben  thun  wurden  ader  thetten  inn 
welichen  w^eg  das  were,  das  alsdann  alls  ire  ziensse  und  zehenden  inn 
der  stat  Mentze  und  ireui  burgbanne  gelegen  ine  zusteen  und  verfallen 
sein  sollen  und  sollen  dannoch  pflichtig  sein  solichs  wie  vorgeschrieben 
steet  zu  halten,  und  auch  also  das  die  obgemelten  dechant  und  capitel 
des  hohenstic'ffts  zu  Mentze  nymmer  keynen  zu  ertzbischoff  kiesen  oder 
uffnemen  sollen,  er  enswere  dan  zuvor,  das  er  dieselben  vorgeschrieben 
gaben  und  begnadigung  getrewlich  stete  und  veste  zu  ewigen  tagen 
halten  und  das  mit  seinem  brieff  und  siegeln  von  newem  bestetigen  wolle. 
Und  wer  es  das  got  verbiede  das  er  ader  sein  nachkommen  das  nit  thun 
wolte  ader  das  breche,  so  sollen  dieselben  dechant  und  capitel  mitsampt 
aller  iifaflljelt  und  mit  des  stieffts  amptluten  widder  ine  ader  sein  nach- 
kommen eynmutiglich  der  stat  bygesteen.  Wer  es  auch  das  nü  ader 
hernach  die  egcnanten  burgermeister  rate  und  gemeynde  zu  Mentze  von 
dieser  sache  wegen  durch  bebste  keyser  ader  andere  furgenommen  ader 
erlangt  wurden,  inn  welichen  weg  das  w^ere,  so  sollent  die  egenanten 
burgermeister  rate  und  gemeynde  der  stat  Mentze  inn  unser  und  unser 
nachkomen  auch  inn  unsers  frundts  des  pfaltzgraven  und  unsers  vettern 
von  Katzenelnbogen  landen  steten  und  gebieten  gelegt  haben  von  der- 
selben Sachen  wegen.  Wir  sollen  und  wollen  ine  auch  deshalb  sampt 
und  sunder  gnediglich  mitsampt  ine  beraten  und  beholffen  sein,  damit 
sie  solichs  furuemens  entragen  und  erlediget   werden  mögen.     Item   ob 


197 

auch  über  kurtz  adir  lang  die  pfalfboit  samontlicli  oder  sundorlich 
Widder  icbt,  das  iiiii  diesem  brieff  gescbrieboii  stebt,  mit  ader  ane  ge- 
riclit  geistlich  ader  werntlich  tbuii  ader  furnemon  wurden,  darinn  sollen 
wir  obgenanten  drey  hern  unser  leptage  don  egenantcn  burgenneistern 
rate  und  gemeynde  zu  Mentz  und  Iren  nacbkomen  mitsampt  ine  mit 
gnediger  gunst  darwidder  beraten  und  bebolften  sein.  Und  wir  Diether 
erweiter  und  bestetigter  zu  Mentz  des  heyligen  Komischen  reichs  durch 
Germanien  ertzkantzler  und  churfurst  obgenant  gereden  und  versprechen 
für  uns  und  alle  unsere  nacbkomen  und  stießt  zu  Mentze  by  unsern 
fürstlichen  wirden  truwen  und  eren  und  wir  Fridericb  von  gots  gnaden 
pfaltzgraff  by  Kyne  hertzog  in  Beyern  des  heiligen  Komischen  reichs 
ertzdruchsess  und  churfurst  und  ich  Philips  grave  von  Katzenelnbogen 
obgenant  gereden  und  versprechen  auch  by  unsern  fursthchen  wirden 
trüwen  eren  und  warheit  alles,  das  von  uns  herinn  geschrieben  steht, 
getrewlich  feste  und  stete  zu  halten  und  darwidder  nymmer  zu  thun 
noch  zu  suchen  oder  schaffen  gethan  werden  heymlich  oder  ofi'enlich  mit 
geistlichem  oder  werntlichem  furnemen,  wie  das  yeniant  erdencken  finden 
haben  ader  erwerben  mochte,  alle  argelist  gesuche  funde  und  geverde 
hieinn  gentzlich  uss  und  abgescheiden.  Und  des  zu  Urkunde  haben  wir 
Diether  erweiter  und  bestetigter  und  wir  Fridericb  pfaltzgraff  etc.  und 
ich  Philips  grave  etc.  unnser  iglicher  sein  ingesiegel  mit  recbter  wissen 
ann  diesen  brieff  thun  hencken ,  der  geben  ist  zu  Mentz  des  jars  als 
man  zalt  nach  Cristi  gepurt  tausent  vierhundert  sechzig  und  eyn  jare, 
uff  mitwochen  nehst  nach  sant  Endres  des  heyligen  apostelntag.  — 
tom.  XXIX.  fol.  262—265. 

153. 

1461  Dec.  4.  Das  Capitel  des  Domstiftes  zu  Mainz  verkündet 
der  Stadt  Erfurt,  dass  Graf  Adolf  von  Nassau  als  rechtmässiger  p]rz- 
bischof  von  Mainz  anerkannt  und  aufgenommen  sei,  und  fordert  sie  auf, 
den  Briefen  seiner  Gegner,  welche  sich  neue  Siegel  hätten  machen  lassen, 
keine  Folge  zu  leisten. 

Dat.  sant  Barbarentag  14G1. 

Magdeburg,  Staatsarchiv.  Erfurt  A.  VII.  52. 

154. 

1461  Dec.  9.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass  Hans  von  Walborn 
und  Lucie  seine  Hausfrau  ihm  1000  rbein.  Gulden  geliehen  haben,  und 
verschreibt  ihnen  dafür  jährlich  50  Gulden  vom  Zolle  zu  Höchst. 

Dat.  mitwoch  nach  Marie  concepionis  1461.  tom.  XXIX.  fol.  238  sq. 

155. 
Rom  1461  Dec.   10.     Papst  Pius  11.   verbietet  dem  Markgrafen 


198 

Karl  von  Baden,  dem  Pfalzgrafen  Friedrich  irgpndwie  Beistand  zu  leisten 
und  entbindet  ihn  aller  Verpflichtungen  gegen  denselben. 

Dat.  Kome,  IV.  id.  Dec.  1461. 

Karlsruhe.  Generallandesarch.  Abtheil,  Baden,  Verträge  mit  Mainz. 
Original. 

156. 

Mainz  1461  Dec.  11.  Erzbischof  Diether  verspricht  dem  Philipp, 
Hartmann  und  Jacob  von  Cronenberg,  welche  ihm  in  seinem  Kriege  mit 
denen  von  Nassau  ihr  Schloss  Cronenberg*)  geöffnet,  200  Gulden  zu 
bezahlen. 

Dat.  in  unser  stat  Mentze;  fritag  nach  concepcionis  b.  virg.  Marie. 
1461.  tom.  XXIX.  fol,  191. 

157. 

Bingen  1461  Dec.  28.  Erzbischof  Adolf  von  Mainz  und  Dechant 
und  Capitel  des  Domstiftes  versprechen  dem  Markgrafen  Karl  von  Baden 
für  seine  Hülfeleistung  binnen  14  Tagen  5000  Gulden  oder  goldene  und 
silberne  Unterpfänder  in  diesem  V^^erthe  zu  übergeben. 

Dat.  Bingen,  uf  der  kindlein  tag  in  den  heil  wynachten  1461. 

Karlsruhe,  Generallandesarch.  Abth.  Baden,  Verträge  mit  Mainz. 
Original. 

158. 

1461  Dec.  28.  Erzbischof  Adolf  von  Mainz  und  Landgraf  Ludwig 
von  liesscu  schliessen  ein  Bündniss  wider  Diether  von  Isenbnrg  und  den 
Pfalzgrafen  Friedrich  und  ihre  Helfer. 

Dat.  die  Innocentum.  1461. 

Marburg,  Staatsarchiv.  Abth.  Verträge  zwischen  Mainz,  Köln,  Trier 
und  Hessen.     Original. 

159. 

Kassel  1461  Dec.  31.  Landgraf  Ludwig  von  Hessen  fordert  die 
Stadt  Erfurt  auf,  dem  Grafen  Adolf  von  Nassau  als  Erzbischof  von 
Mainz  gehorsam  zu  sein. 

Dat.  Cassel,  donnerstag  sant  Sylvestertag  1461. 

Magdeburg,  Staatsarch.  Erfurter  Arch.  VII.  53.  Original. 

160. 
Frankfurt  1462  Januar  1.     Erzbischof  Diether  nimmt  den  Land- 


*)  Cronberg  bei  Königstein. 


199 

grafen  Heinrich  von  Hessen  untar  folgenden  Bedingungen  als  Helfer 
wider  den  Grafen  Adolf  von  Nassau  an:  1)  er  will  ihm  bis  zum 
2,  Februar  1000  Gulden  bezahlen;  2)  er  gestattet  ihm  die  nachfolgenden 
Schlösser,  Städte  und  Güter  des  Stiftes,  nämlich  Battenberg,  Burg  und 
Stadt,  Kosenthai,  Melnau,  Burg  und  Thäler,  und  Wetter  hall)*)  -  da 
Heinrich  die  andere  Hälfte  schon  besitze  —  und  den  halben  Zehnten 
von  dem  Dorfe  Mardorf  und  allen  Zubehörungen  von  den  Schenken  und 
von  den  von  Hatzfeld,  welchen  sie  von  seinen  Vorgängern,  den  Erz- 
bischöfen von  Mainz,  verpfändet  seien,  für  die  Pfandsumme  zu  lösen  und 
sie  solange  zu  besitzen,  bis  sie  von  ihm  oder  seinen  Nachfolgern  mit 
8000  Gulden  wieder  eingelöst  würden.  Die  Urkunde  ist  eingerückt  in 
die  Bestätigungsurkunde  des  Landgrafen  Heinrich,  worin  derselbe  die- 
jenigen Personen  bezeichnet,  wider  welche  er  Hülfe  zu  leisten  nicht  ver- 
pflichtet sei,  nämlich  seine  Brüder  Ludwig,  Hermann  und  Friedrich,  die 
Herzoge  von  Sachsen,  Landgrafen  zu  Thüringen,  Markgrafen  zu  Meissen, 
die  Grafen  zu  Waldeck,  den  Grafen  Johann  zu  Nassau,  Herrn  zu  Vianden, 
und  den  Grafen  Philipp  zu  Nassau  und  Saarbrücken  und  dessen  Sohn 
Johann. 

Dat.  Frankfurt,  am  nuwen jarstag  1462.  tom.XXIX.  fol.  135  —  137. 

161. 

Ehrenfels  1462  Januar  11.  Erzbischof  Adolf  von  Mainz  berichtet 
seinem  Vetter  dem  Grafen  Johann  zu  Nassau,  Herrn  zu  Heinsberg,  fol- 
gende Kriegsbegebenheiten:  Vor  Kurzem  haben  die  Seinigeu  das  Dorf 
Kernel  gebrandschatzt  und  eine  ansehnliche  Beute  an  Vieh  daselbst 
gemacht  und  etliche  Reisige  gefangen.  Da  die  Einwohner  die  Brand- 
schatzung nicht  bezahlen  wollten,  sind  Landgraf  Ludwig  und  der  Mark- 
graf wieder  vor  das  Dorf  Kemel  gezogen  und  haben  es  abgebrannt  und 
einen  guten  Vorrath  an  Früchten  nnd  Plunderwerk  herüber  geführt; 
darnach  haben  sie  noch  ein  grosses  Dorf  Lauffensel  **)  und  zwei  andere 
Dörfer  heimgesucht.  Er  bittet  den  Vettern,  bald  zu  kommen,  denn  er 
habe  Verlangen  nach  ihm  und  könne  ihn  nicht  wol  entbehren. 

Dat.  Ernfels,  montag  nach  epiphanie  1462. 

Idstein,  Staatarchiv.  Original. 

162. 

1462  Januar  21.  Erzbischof  Adolf  von  Mainz  verspricht  dem  Mark- 
grafen Karl  von  Baden  vollen  Ersatz  seiner  Kriegskosten  nach  seiner 
eigenen  Schätzung  und  setzt  ihm  dafür   als  Unterpfand   in  Amts  Weise 


*)  Sämmtlich  in  nördlicher  Eiclitung  von  Marburg  gelegen. 

**)  Kemel  und  Laufenseiden,  damals  zur  Niedergrafschaft  Katzeuelnbogen  gehörig. 


200 

Dorf  mi«l  Schloss  Algeshoim.  und  die  Dörfer  Böckelheim,  Droraersheim 
und  (»ckenheira.  *) 

Dat.  dornstag  nach  sant  Fabian  und  Sebastian  1462. 

Karlsruhe,  Generallandesurch.   Abth.  Baden,   Verträge  mit  Mainz. 

Origiuul. 

1(>3. 

Mühlhausen  UG2  Febr.  1(>.  Erzbischof  Adolf  von  Mainz  schreibt 
seinem  vettern  dem  Grafen  Johann  zu  Nassau  und  Saarbrücken,  Herrn 
zu  Heinsberg:  Seitdem  zu  Wiesbaden  verabschiedet  war,  auf  Sonntag 
Invocavit  Boten  nach  Wetzlar  zu  schicken,  habe  er  mit  seinen  Freunden 
zu  Sachsen  und  Hessen  eine  andere  Abrede  getroffen,  welche  er  ihm  und 
den  andern  Herrn  und  Freunden,  welche  nach  Wetzlar  zu  kommen  ge- 
beten waren,  mittheilen  müsse;  er  habe  desshalb  eine  mündliche  Bot- 
schaft an  den  ]\Iarkgrafen  Karl  von  Baden  geschickt  und  ihn  und  den 
Grafen  von  Wirtemberg  gebeten,  am  Sonntag  Eeminiscere  persönlich 
nach  Bingen  zu  kommen ;  er  werde  dahin  persönlich  kommen  oder,  w^enn 
er  verhindert  sei,  seinen  Botschafter  senden,  um  ihm  und  den  andern 
Herrn  und  Freunden  die  neue  Verabredung  mitzutheilen  und  die  Dinge 
zu  verhandeln  und  zu  beschliesscn,  welche  in  AVetzlar  hätten  vorgenommen 
werden  sollen.  Er  bittet  ihn,  am  Sonntag  Eeminiscere  persönlich  in 
Bingen  zu  erscheinen. 

Dat.  Molhusen,  dinstag  nach  Valentin  1462. 

Idstein,  Staatsarchiv.  Original. 

Eltville  U62  März  7.  Erzbischof  Adolf  von  Mainz  schliesst  mit 
dem  Herzog  Wilhelm  von  Sachsen  einen  Vertrag  ab,  nach  welchem 
dieser  ihn  in  seinem  Kampfe  mit  Diether  von  Isenburg  unterstützen  soll. 
Adolf  verspricht  dem  Herzoge  14000  Gulden  zu  bezahlen  und  setzt  ihm 
als  Unterpfand  Rüsteberg,  Heiligenstadt,  Greifenstein,  Bischofstein  und 
die  Pfandschaften  an  Gleichenstein  und  Lindau.**)  Der  Herzog  will 
1500  Reisige  und  1500  Trabanten  zum  Kriege  stellen  und  erhält  dafür 
weitere  2000  Gulden,  und  von  seinem  Auszuge  aus  Eisenach  bis  zur 
Rückkehr  dahin  jede  Woche  3000  Gulden.  Der  Schaden,  den  der  Her- 
zog erleiden  werde,  wird  ihm  auf  dem  Hofe  zu  Erfurt  versichert.***) 

Dat,  Eltvil,  Sonntag  Invocavit  1462. 

Weimar,  Ernest.  Archiv.  Reg.  B.  fol.  116. 


*)  Im  Rheinhessen  gelegen.     Die  Urkunde  erwähnt  Joannis  tom.  II.  p.  161. 

**)  Zum  Eichsfeld  gehörig  s.  oben  bei  1459  Juli  17. 

•**)  Die  Urkunde  erwähnt  Joannis,  Rer.  Mog.  tom.  II.  p.  161. 


201 

165. 

1642  März  9.  Landgraf  Heinrich  von  Hessen  sendet  dem  Erz- 
bischof Adolf  von  Mainz  seinen  Fehdebrief  als  Helfer  Diethers  von 
Iseuburg. 

Dat.  dinstag  nach  Invocavit  1462. 

Weimar,  Em.  Arch.  lieg.  B.  fol.  116. 

166. 

1462  März  31.  Erzbischof  Adolf  von  Mainz  schickt  dem  Herzog 
Wilhelm  von  Sachsen  einen  ihm  zugekommenen  Zettel  folgenden  Inhalts : 
„item  meyne  herren  von  Sachssen  und  der  lantgrave  von  Hessen  sollent 
uff  Viti  und  Modesti  (15.  Juni)  mit  irer  macht  von  reisigen  und  fuss- 
volck  sin  im  velde  an  den  gogenden  des  von  Isenburg  lande  und  von 
dannen  rucken  für  Aschaffenburg  und  auch  uff  die  andern  ungehorsamen 
stete  dem  stifte  zu  Mentz  zugehorende,  es  sy  uff  dem  Meyne,  au  der 
bergstrassen  oder  anders  woe,  und  furter  ziehen  für  Mentz  ob  es  noit 
sin  wirdet.  Item  uff  die  vorgemelt  zyt  sollent  myn  herren  von  Mentz, 
Tryer,  hertzog  Ludwig,  Baden,  Wirttemberg,  Nassauwe  und  ander  zu 
ime  gewant  auch  eynen  veltleger  han  uff"  diesem  staden  darauff  Mentz 
gelegen  ist." 

Dat.  mitwoch  nach  Laetare  1462. 

Weimar,  ib. 

167. 

Köln  an  der  Spree  1462  April  4.  Markgraf  Friedrich  von  Bran- 
denburg schreibt  dem  Herzog  Wilhelm  zu  Sachsen ,  dass  er  seineu 
Secretar  Meister  Sigmund  von  Kotenburg  an  den  Erzbischof  Diether  ge- 
schickt habe,  welcher  mit  demselben  wegen  eines  Tages  in  Mühlhausen 
einig  geworden  sei.  Er  bittet  den  Herzog,  seine  Botschaft  an  den  von 
Nassau  zu  senden  und  ihn  zu  fragen,  ob  er  den  Tag  annehme. 

Dat.  Cöln  an  der  Sprew,  sontag  ludica  1462. 

Weimar,  ib. 

168. 

Höchst  1462  April  5.  Erzbischof  Diether  setzt  den  festen  Hans 
von  Doringeberg  zum  obersten  Amtmann  und  Hauptmann  der  Schlösser, 
Städte,  Dörfer  und  Gerichte,  in  dem  Stifte  Fulda  und  in  der  Buchen  *) 
gelegen,  w'elche  ihm  und  dem  Stifte  zu  Mainz  von  dem  Abte  von  Fulda 
versetzt  und  verpfändet  seien. 

Dat.  Hoest,  montag  nach  Judica  1462.  tom.  XXIX.  fol.  205  sq. 


*)  Ueber  das  sogenannte  Buchenland  s.  Schaimat  Buchonia  vetus  in  corp.  trad. 
Fuld.  i).  317  sq. 

13* 


202 

169. 

Eisenach  146ti  April  9.  Herzog  Wilhelm  zu  Sachsen  schreibt 
dem  Erzbischof  Diether,  dass  der  Markgraf  von  Braudenbm-g  und  äi- 
am  Sonntag  Jubilate  in  Mühlhausen  erscheinen  werden;  er  ersucht 
ihn,  gleichfalls  dahin  in  Person  zu  kommen. 

Dat.  Isenach,  am  fritag  vor  Palmarum  1462. 

Weimar,  Ernest  A.  Reg.  B.  fol.  116. 

170. 

Idstein  1462  April  10.  Erzbischof  Adolf  von  Mainz  schreibt 
dem  Herzog  Wilhelm  zu  Sachsen,  dass  seine  Wlderparthei  am  vergan- 
genen Dienstag  Abends  (6.  April)  vor  das  Rheingau  gezogen  und  ohne 
etwas  auszurichten  und  mit  Schaden  am  Freitag  Morgens  (9.  April) 
wieder  abgerückt  sei. 

Dat.  Idstein,  samstag  nach  Judica  1462. 

Weimar  ib, 

171. 

Aschafifenburg  1462  April  25.  Erzbischof  Diether  übergiebt 
seinem  Bruder  Ludwig  von  Isenburg  Schloss  und  Thal  Burgbracht  *) 
das  sein  verstorbener  Vater  Graf  Diether  pfandweise  besessen ,  als 
Eigenthum. 

Dat.  Aschaifeuburg ,  sontag  Quasimodogeniti  1462.  tom.  XXIX. 
fol.  195. 

172. 

Rom  1462  April  30.  Papst  Pius  II.  schreibt  der  Stadt  Basel 
und  beschwert  sich  über  die  feindselige  Haltung  Diethers  von  Isenburg 
und  des  Pfalzgrafen  Friedrich,  welchen  er  bisher  sehr  geliebt  und  für 
einen  katholischen  Fürsten  gehalten  habe ,  und  der  nun  nicht  ohne 
Sclmiach  für  sich  und  sein  Haus  schlecht  gesinnt  worden  sei ;  er  fordert 
sie  auf,  den  genannten  keine  Hülfe  zu  leisten.  **) 

Dat.  Rome  aput  sanctum  Petrum  pridie  kal.  Maii  1462. 

Strassburg,  Seminarbibliothek.     D.  43.  fol.  100.  (verbrannt.) 

173. 

Aschaffenburg  1462  Mai  9.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass 
Dr.  Johann  von  Alienblumen  ihm   wegen   des  Provisoramtes   zu  Erfurt 


-ö* 


*)  Burgbracht  in  Oberhessen  nördlich  von  Gelnhausen. 

**)  Ein  ähnliches  Schreiben   an    Frankfurt,    s.   Lersner,    Chronica  der    Stadt 
Frankfurt  II.  S.  7. 


203 

Recliiuing  abgelegt  und  die  noch  schuldigen  440  Gulden  und  23V2  Pfenn. 
für  Zwecke  des  Erzstiftes  verwendet  habe. 

Dat.  Aschaft'enburg,  sontag  Jubilate  14(52. 

Magdeburg,  Stadtarch.  Erfurt.  A.  VII.  54. 

174. 

Ehrenfels  1462  Juni  5.  Erzbischof  Adolf  von  Mainz  legt  vor 
dem  päpstlichen  Nuntius  die  Versicherung  ab,  dass  er  die  Stadt  Erfurt, 
die  Städte  Duderstadt,  Heiligenstadt  und  die  andern  im  Eichsfeld  ge- 
legenen Städte  des  Erzstiftes  bei  ihren  Rechten  und  Freiheiten  erhalten 
werde.  Dies  geschieht  um  den  Widerspruch  der  genannten  Städte  gegen 
seine  Anerkennung  als  Erzbischof  zu  beseitigen. 

Dat.  Erenfels,  V.  die  Junii  1462. 

Magdeburg,  Staatsarch.    Erfurt  A.  VII.  55. 

175. 

Grebenstein  1462  August  13.  Landgraf  Ludwig  von  Hessen 
verspricht  dem  Erzbischof  Adolf  von  Mainz,  die  Wiederlösung  der  ihm 
verpfändeten  Stadt  Hofgeismar  *)  zu  gestatten. 

Dat.  Grebenstein,  freytag  nach  Laurentien  1462. 

Marburg,  Staatsarchiv.  Abth.  Verträge  zwischen  Mainz,  Köki, 
Trier  und  Hessen. 

176. 

Dieburg  1462  August  15.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass  er 
dem  Philipp  Kellner  zum  Hayn  und  seinen  Erben  1210  Gulden  und 
16  weisse  Pfennige  schulde,  und  zwar  666  Gulden  16  weisse  Pfenn.  für 
2000  Malter  Korn  und  Hafer,  je  drei  Malter  für  1  Gulden  gerechnet, 
und  544  Gulden  für  34  Fuder  Wein,  das  Fuder  zu  16  Gulden;  er  ver- 
spricht die  Schuld  bis  Weihnachten  zu  bezahlen. 

Dat.  Diepurg,  fritag  assumptionis  b.  virg.  Marie  1462.  tom.XXIX. 
fol.  240. 

177. 

Höchst  1462  Sept.  22.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass  ihm 
Ort  Gelthuss  von  Oppenheim  250  Gulden  geliehen  habe,  und  verschreibt 
ihm  dafür  bis  zur  Rückzahlung  des  Stiftes  Aue  mit  Zubehör  neben  dem 
hanefanc  bei  Oppenheim  gelegen  und  das  Eiswasser  daselbst.  Der  Dom- 
custos  Graf  Ruprecht  von  Solms  gibt  seine  Eimvilligung. 

Dat.  Hoest  am  mitwoch  nach  Matheus  des  Ev.  1462.  tom.  XXIX. 
fol.  239. 


*)  Hofgeismar,  nürdlicb  von  Cassel. 


204 

178. 

14G2  Sept.  22.  Graf  Ruprecht  von  Solms  Custos,  Kaban  von 
Liebenstein  Säuger  und  das  Capitel  des  Domstiftes  zu  Mainz  geben  ihre 
Zustimmung  zur  Verpfandung  der  Städte  und  Schlösser  Starkenburg, 
Heppenheim,  Bensheim  und  Älörlenbach  an  den  Pfalzgrafen  Friedrich. 

Dat.  sant  Michelstag  1462. 

Karlsruhe,  Gen.-A.  Copialb.  der  Pfaltz.  Bd.  68.  fol.  17  sq. 

179. 

Oppenheim  1462  Oct.  30.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass  er 
die  Schätzung  der  am  30.  Juni  1462  bei  Seckenheim  getangenen  Fürsten 
Grafen,  Herrn,  Kitter  und  Knechte  dem  Pfalzgrafen  Friedrich  allein 
überlasse. 

Dat.  Oppenheim,  am  samstag  nach  sant  Symonae  und  Judis  1462. 

138 
München,  Staatsarchiv    ,^  Original. 

180. 

Oppenheim  1462  Oct.  31.  Pfalzgraf  Friedrich  verspricht  dem 
Erzbischuf  Diether  dafüi-,  dass  er  ihm  die  Schätzung  der  bei  Seckenheim 
gefangenen  Fürsten  etc.  allein  überlassen,  ihm  oder  nach  seinem  Tode 
seinem  Bruder  Ludmg  von  Isenburg,  Grafen  zu  Büdingen,  den  gehörigen 
Antheil  an  dem  Gewinne,  nach  Verhältniss  seiner  Betheiliguug  an  der 
Schlacht,  zu  überliefern.  Doch  wenn  es  dem  Pfalzgrafen  gelinge,  mit 
Hülfe  der  Gefangenen  den  Pabst  und  den  Kaiser  auszusöhnen  und  wenn 
Graf  Adolf  von  Nassau  vom  Erzstifte  zurücktrete  und  Diether  von 
Isenburg  sich  im  Besitze  desselben  behaupte,  dann  solle  er  (Fr.)  nichts 
auszuzahlen  haben.  Wenn  er  von  den  Gefangenen  bei  ihrer  Ledigung 
sich  Städte  und  Schlösser  abtreten  lasse,  so  solle  er  diese  allein  behal- 
ten und  Diethern  mit  Geld  entschädigen. 

Dat.  Oppenheim,  sontag  nach  Symonis  und  Judae  1462. 

Karlsruhe,  Gen.-L.-Arch.  Cop.  d.  Pfalz.  Bd.  68.  fol.  21. 

181. 

1462  Nov.  12.  Die  Stadt  Nürnberg  schreibt  an  die  Städte  Worms 
und  Speyer:  der  Unfall  von  Mainz  thue  ihr  leid,  doch  könne  sie 
wegen  der  herrschenden  Pestilenz  keine  Boten  zu  dem  angesetzten  Tage 
schicken.  ■^) 

Dat.  Vi.  fem  post  Martini  1462. 

Nürnberg,  Arch.  Cons.     Briefbuch  40,  fol.  39. 

*)  FM'e  Städte  Worms  und  Speyer  hatten  sich  bemüht,  einen  Tag  auf  6.  Januar 
ii#  Worms  anzuberaumen,  um  mit  den  übrigen  Städten  zu  berathen ,  was  für  die 
eroberte  Stadt  Mainz  zu  tliun  sei.  S.  Lebmann ,  Chronica  der  freyen  Reiclistadt 
Speyer  (Ausgabe  von  Fuchs  1698).  S.  868. 


205 

182. 

AschafFenburg  1462  Nov.  30.  Erzbi^cliof  Diether  geljietot  der 
Stadt  AscliaH'enburg  seinem  Vicedom  daselbst  llaiimann  Echter  jälirlich 
von  der  Stadtbete  100  Gulden  zu  geben,  er  habe  ihm  diese  für  ein 
Darlehen  von  2000  Gulden  verschrieben. 

Dat.  Aschaffenburg,  an  sant  Andres  1462.     tom.  XXIX.  fol.  240. 

183. 

Mainz  1462  Dec.  9.  Erzbischof  Adolf  von  Mainz  benachrichtigt 
den  Herzog  Wilhelm  von  Sachsen,  dass  ihm  der  Herzog  Philipp  von 
Burgund  einen  ansehnlichen  reisigen  Zug  zu  Hülfe  geschickt  habe. 

Dat.  Mentz,  donerstag  nach  frauwen  concepcionis  1462. 

Weimar,  Em.  Arch.  Reg.  B.  fol.  116. 

184. 

Aschaffenburg'  1462  Dec.  24.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass 
Hans  Walborn  von  wegen  des  Pfalzgrafen  Friedrich  ihm  für  1363  Gul- 
den 8  weisse  Pfennige  Früchte  überliefert  habe,  welche  von  Adam  von 
Wilnbach  dem  Wirth  zur  Krone  zu  Mainz  und  Heinrich  Offenloch  zu 
Frankfurt  gekauft  worden  seien ;  er  sagt  ihn  desshalb  der  obigen  Summe 
quit  ledig  und  los. 

Dat.  Aschaffenburg ,  am  heiligen  cristabend  1462.  tom.  XXIX. 
fol.  194. 

185. 

1462  ohne  Ort  und  Tag.  Papst  Pius  IL  spricht  die  zur  Land- 
vogtei  des  niedern  Elsass  gehörigen  Städte  ihrer  Pflichten  gegen  den 
Pfalzgrafen  Friedrich  als  Landvogt  in  Niederelsass  los,  weil  dieser  dem 
von  ihm  abgesetzten   und  gebannten   Diether  von  Isenburg  anhänge. 

Dat.  1462. 


Kolmai";  Stadtarchiv. 


186. 


1463  Januar  15.  Bürgermeister  und  Rath  der  Stadt  Nürnberg 
schreiben  an  den  Erzbischof  Adolf  von  Mainz :  Ihr  Rathsfreund  Antonius 
Paumgartner  habe  ihnen  vorgebracht,  dass  er  in  der  Stadt  Mainz  zur 
Zeit  ihrer  Eroberung  (28.  Oct.  1462)  2  Lasten  (Sewin)  Gewandes  Speyerer 
Tuchs,  57  Tücher  haltend,  das  Tuch  zu  6  Gulden  angeschlagen,  und 
2  Säcke  mit  gekörntem  Kupfer,  130  Mark  feinen  Silbers  haltend,  die 
Mark  zu  7  Gulden  angeschlagen,  gehabt  habe,  und  dass  ihm  diese  Güter 
von  den  Leuten  des  Erzbischofs  während  der  Eroberung  abgenommen 
worden  seien.     Sie  bitten  um  Rückgabe. 


206 

Dat.  sambstag  vor  Anthouii  1463. 

Nürnberg,  Arch.  Conserv.  Briefbuch  40.  fol.  64. 

(In  gleicher  AVeise  schreibt  die  Stadt  an  den  Pfalzgrafeu  Ludwig 
Grafen  von  Veldenz,  den  Grafen  Johann  zu  Hohn  stein  und  Eberhard  von 
Ei'peustein,  Herrn  zu  Königstein.) 

187. 

Mainz  U()3  Januar  21.  Der  päpstliche  Legat  Pietro  Ferrici 
spricht,  nachdem  die  Stadt  Erfurt  den  Grafen  Adolf  von  Nassau  als  Erz- 
bischof von  Mainz  anerkannt  und  sich  mit  ihm  verglichen  habe,  dieselbe 
von  dem  über  sie  verhängten  Banne  frei. 

Dat.  Maguntie,  21.  die  Januarii  1463. 

Magdebui-g,  St.  A.  Erfurt.  A.  VIL  60. 

188. 

1463  Februar  22.  Erzbischof  Diether  verschreibt  dem  Hans  von 
Walborn  für  eine  Schuld  von  1600  Gulden  eine  jährliche  Gülte  von 
80  Gulden  vom  Zolle  zu  Höchst.  Domcustos  Graf  Ruprecht  von  Solms 
gibt  dazu  seine  Zustimmung, 

Dat.  an  sant  Peterstag  ad  cathedr.  1463.  tom.  XXIX.  fol.  239. 

189. 

Aschaflfenburg  1463  März  10.  Erzbischof  Diether  bekennt,  dass 
er  dem  Ludwig  von  Sickingeu  für  rückständiges  Amtsgeld,  noch  vom 
Erzbischof,  Dietrich  herrührend,  für  dargeliehenes  Hauptgeld  und  für 
Schaden  den  er  im  Krieg  erlitten,  2800  Gulden  schuldig  sei,  und  ver- 
spricht sie  bis  zum  24.  Juni  zu  bezahlen. 

Dat.  Aschaffenburg,  dorustag  nach  ßeminiscere  1463.  tom.  XXIX. 
fol.  234. 

190. 

Aschaffenburg-  1463  März  14.  Erzbischof  Diether  [bekennt,  dass 
er  dem  Friedrich  von  llilVeniberg  für  ausstehendes  Amt-  und  Baugeld 
und  Schaden,  den  er  in  den  Kriegen  wider  Pfalzgraf  Friedrich  und  wider 
Adolf  von  Nassau  erlitten,  879  Gulden  16  AVeisspfen.  schuldig  sei,  und 
verspricht  sie  auf  Pliugstsn  vom  Zolle  zu  Lahnstein  zu  bezahlen.  Der 
Domcustos  gibt  dazu  seine  Zustimmung. 

Dat.  Aschaffenburg ,  montag  nach  Oculi  1463.  tom.  XXIX. 
fol.  232. 

191. 

Aschaffenburg  1403  März  14.    Erzbischof  Diether  verspricht  dem 


207 

Emmerich  von  Eiffemberf?  für  den  Schaden,  den  er  im  Kriege,  besonders 
bei  der  Eroberung  von  Main/,  erlitten,  bis  Pfingsten  703  Gulden  vom 
Zolle  zu  Lahnstein  zu  bezahlen. 

Dat.  Aschaffenburg ,  montag  nach  Oculi  1463.  tom.  XXIX- 
fol.  232. 

192. 

Aschaffenburg  1463  März  14.  Erzbischof  Diether  verspricht 
dem  Philipp  von  Kiffemberg  für  Schaden,  den  er  im  Kriege  erlitten,  und 
für  geleistete  Dienste,  auf  Pfingsten  513  Gulden  vom  Zolle  zu  Lahnstein 
zu  bezahlen. 

Dat.  Aschaffenburg ,  montag  nach  Oculi  1463.  tom.  XXIX. 
fol.  233. 

193. 

Mannheim  14(>3  März  23.  Urkundliche  Niederschrift  über  eine  Ver 
einigung  zwischen  dem  Pfalzgrafen  Friedrich  Kurfürsten  und  Ludwig 
Grafen  von  Veldenz.  ,Uff  mittwoch  nach  dem  sontage  Letare  halpfast 
anno  1463  haben  sich  herczog  Ludwig  und  kurfurste  Friederich  unsere 
herren  im  beisein  irer  rete  eynander  uff  rechts  zugesagt  das  ir  keyn  zu 
der  statt  Mentze  nit  kommen  noch  wege  suchen  soll  sich  darinne  zu 
trengen,  zu  keuffen  oder  von  eigenem  gewalt  oder  für  schulde  zu  banden 
bringen,  ire  eynem  gelange  dan  und  werde  darinne  alsvil  als  dem  andern, 
es  sy  in  pfantschafft  kauffs  oder  erbes  wyse  und  sollent  sich  darinne 
vetterlich  und  fruntlich  ane  forteil  meynen  und  halten  und  was  zu  iglich 
zit  ire  eynem  darinne  vorhanden  queme  und  fallen  wurde  soll  derselbe 
dem  andern  alsbalde  solichs  verkünden.  *) 

Dat.  Mannheim,  ut  supra. 

75 
München,  Staatsarchiv  —^  Pergament  ohne  Siegel. 

194. 

Heidelberg  1463  April  20.  Erzbischof  Diether,  Pfalzgi-af  Friedrich 
Erztruchsess,  Markgraf  Karl  von  Baden  und  Graf  Philipp  von  Katzeneln- 
bogen  bekennen,  dass  sie  wegen  des  Krieges,  den  sie  untereinander  ge- 
habt vollständig  gesühnt  seien. 

Dat.  Heidelberg,  mitwoch  nach  Quasimodogcniti  1463. 

(Eingerückt  in  dem  Vidimus  des  Propstes  Beruhard  von  Baden  de 
dat.  dynstag  nach  sant  Peterstag  ad  vincula  1463. 

Karlsruhe,  Gen.  A.  Abth.  Baden.    Verträge  mit  Mainz.   Original. 


*)  Diese  Verabredung  wurde  am  10.  Dcc.  1463    wiederholt  s.  Regesten  Frie- 
derichs des  Siegreichen  S.  414. 


208 

\UV,i  April   v*5.     Kr/))is('li(ij"  Dictlicr  vi'rkündol  «Ich    (inifcii  Kuno 
uiii|  (»Um  \»iii  St»liiis,  (IcvcUcrii,  (lass  er   seinen  'l'lieil    an    dem  Schlosse 
ralsin<»n<lt  *)  <lein  l'fal/.^'ral'en  Friediicli  Kinriii-slcn  abgutreten  habe. 
Dal.  nntnla^'  nach  niisericordia  domni   Mdli.  **) 
Karlsruhe,  (i.-A.  Coitialb.  d.  PI".  M.  (iH.  toi.  28. 

UM». 

\H\',]  Juni  1.  Maik^iiai"  Karl  von  IJaden  stiftet  zur  Beilogunf^  der 
Iniin^'on  /wischen  Ki/biscliof  Adolf  von  Main/  und  Tfal/j^raf  Fri(!drich 
folp'nden  Vcrtileich:  1)  Wenn  <ler  l'apst  die  Abrodo  dio  Karl  /wischen 
Adolf  uihI  Diether  von  ls(Mibur,if  getrolVon***),  bostäüfijcn  werde,  soll  Fri(;d- 
rich  iiu  iler  Pfandscliaflsurnme  der  lierj^'strasse  20,000  (Julden  nachlassen. 
2)  Dafiir  niächti!j;t  sich  der  Mark},Maf  Adolfs,  dass  dieser  sobald  ihm 
die  (jenehmi^^unj^'  des  l'apstos  bekannt  worden  und  die  l'unkte  der  Ab- 
rede vollzofien  seien,  aber  vor  der  llebergabe  der  Schl(5sser,  welche  Diether 
ihm  ilher;,'eben  s<dlte,  dem  Ffal/«^n-afen  über  die  Schlösser  nnd  Stiidte 
Starkenbiir^s  llejipenheim.  Ilensheim  und  IMörlenbacdi  und  liberdas  Bergwerk 
zu  Devmbach  eine  Verschreibiing  in  die  Kan/lei  nach  llei<lelherj,''  schicken 
Wolle,  und  /war  mit  dem  ausdrücklichen  Heisat/,  dass  er  di(!  Lösung 
der  genannten  Schlösser  und  Städte  bei  Lebzeiten  des  l'fal/grafen  nicht 
mehr  fm-dern,  nnd  wenn  or  sie  von  seinen  Nachkommen  fordere,  zugleich 
die  Schauenl)ur«'  und  ihre  Ziibehörungen  für  20.000  (Julden  mitlösen  wolle. 
Die  Erben  des  l'fal/.grafen  sollten  nicht  verpflichtet  sein,  die  I'fandschaft 
in  ein/einen  Theilen  ablösen  /u  lassen,  sondern  nur  ,mit  einander  unge- 
teilt und  in  einer  summe."  ****) 

Dat.  mitwoch,  in  der  heil.   IMingstwoche   HO.S. 

Karlsruhe,  (l.-A.     Copialh.  d.   IT.  Bd.  08.  fol.  35. 

11>7. 

Main/  Vti't'.i  Juni  'i.  Mr/bischof  Adolf  von  Main/  und  Dechant 
und  (apitel  des  Domstiftes  versichern  dem  Markgrafen  Karl  von  Haden 
v<in  den  r»0,000  dulden,  welche  sie  ihm  l'iir  die  Kriegskosten  schulden, 
30,(100  dulden  mit    IT.dd  dulden  jährlicher  Zinsen  auf  den  defällen  und 


•)  Kalrtinunt  Ihm  Wetzlar. 

•*)  l)i<)  Uikiiiiilo  i.sl  H|i!il(!r  .-lusp'.stollt.  als  Iiior  anfifi'},'(!l)0)i ,  luxl  wuido  au« 
'\<\\  «irllixlrii,  die  nun  iIüiii  unten  folf^cndoti  .Scliii'ibci)  v<iin  2'.».  .Fuli  l-KiM  zu  crsolion 
Bind,  7.urliik<lalirt.  Inl<'r<v«saiil(!  Uewpiolo  solcher  DatuuisfiilsilninKcn  l<  inl  inaii  aus 
cl.m  l».)u«Hrlicii  I{.)icli.i(a|^sakttMi.  ji.l.   I    Vorwort  S.  liXXXVll.  keuiion. 

•••)  l)io.scll.o   i«t    viiiii    I.    .Iiiiii   IKiU   und    V(dlstäu<iif,'   }<odruckt   bei  Htockiioirii, 
H.  »>7l— (J7h.     \V1.  AnnalcM  IM.  X.  S,  H  IV. 

****)  Am  liiindu  hlflit:  uuV.y  di.sc  :il.r.il,.  Jiat  kein   i'üi'^nui^k 


2Ö9 

Renton  des  Hochstiftes;  für  die  übrigen  20,000  Ouldon  ven^fiinden  sie 
ihm  HiirfT  und  Dorf  Al^'CHhfini  nnd  die  Dörfer  Dromersheim ,  Höckel- 
heim,  Ockonheim,  Windeshoini  uikI  Kempton, 

Dat.  Ment'ze,  fer.  V.  i)Ost  i'cntheco.ste.s  1403.  *) 

Karlsruhe,  G.-A.  Abth.  Baden.  Vertrage  mit  Mainz.     Ori{,Mnal. 

198. 

Steinheim  U63  Juni  6.  ErzbischofDiethor  bekennt,  dass  wahrend 
der  scliwcbcndon  Irrungen  und  Kriegsläufe  der  Zehnte  von  Duderstadt 
für  1800  Oulden,  der  Zelinte  von  Heiligenstadt  für  GOO  Oulden  und 
das  Schloss  Giebehlehusen  mit  seinen  Renten  und  Zugehörungen  für 
1200  (iulden.  Alles  zusammen  für  3600  Gulden  den  Bürgermeistern 
und  Käthen  der  Städte  Duderstadt  und  Heiligenstadt,  welche  ihm  diese 
Summe  dargeliehen  haben,  verpfändet  worden,  und  dass  diese  Verpfän- 
dung mit  seinem  guten  Wissen  und  Willen  geschehen  sei.  Doch  dürften 
sie  ohne  seine  und  seiner  Nachkommen  ZustimmuJig  davon  nichts  in 
andere  Hände  bringen  oder  wieder  veri)fänden.  Graf  Ruprecht  von 
Solms  Gustos  und  das  Capitel  des  Domstiftes   geben   ihre  Zustimmung 

Dat.  Steinheim,  montag  nach  trinitatis  1403.  tum.  XXiX.  fol.  231 

199. 

Steinheim  14C3  Juni  13.  Erzbischof  Diether  gibt  seine  Zustimmung, 
dass  Markgraf  Karl  von  Baden  seinen  Antlieil  an  Schloss  und  Thal 
Neuenbe}  mburg,  welches  er  seither  gemeinschaftlich  mit  dem  Erzbisehof 
von  Mainz,  dem  Raugrafen  Joliann  und  Winrich  von  Oberstein  inne 
hatte,  bei  seiner  Ledigung**)  dem  Pfalzgrafen  Friedrich  abtrete.  Doch 
solle  Friedrich  den  Burgfrieden  daselbst  beschwören. 

Dat.  Steinheim,  montag  nach  unsens  Herrn  leichuamstag  1403. 
tom.  XXIX.  fol.  235. 

200. 

Heidelberg  14C3  Juli  29.  Pfalzgraf  Friedrich  schreibt  dem 
Erzbischof  Diether:  ,ewer  lieb  weis  vvol,  dass  ir  uns  vor  langer  zyt 
ewern  teyl,  den  ir  und  ewer  stiff't  hau  an  dem  sloss  Calsmondt  zu 
unsern  banden  gegeben,  den  wir  in  willen  haben  von   unseru  wegen  in- 


o; 


*)  Scriba,  Hess.  Regesten,  liheinhesscn  8.  278  nr.  4150  stellt  diese  Urkunde 
irriger  Weise  unter  den  8.  Juli  \4G'.i  mit  Bezug  auf  Joannin  toin.  II,  p.  IGl.  Allein 
dan  hier  erwiihntc  Datum,  die  Jovis  yoni  Antonii  gchitrt  zu  einer  ganz  andern  Ur- 
kunde, und  abgeHehen  davon  iHt  der  Donnerstag  nach  Antonius  (HGIi)  niclit  der 
8.  Juli,  sondern  der  20.  Januar. 

**)  Er  war  am  30.  Juni  14G2  bei  Seckenheinj  gelangen  genonunen  worden. 

14 


210 

nemen  zu  lassen,  und  wann  nu  ^-ave  Ott  und  grave  Cuno  von  Solms, 
gevett^rn,  an  demselben  sloss  auch  teyl  haben,  so  ist  wol  billich  und 
geburlich,  das  sie  des  durch  gleuplichen  schein  underricht  werden,  dass 
ir  uns  solichen  teil  gegeben  haben  und  an  sie  begeren,  uns  darzu 
kernen  zu  lassen  und  burgfriden  mit  uns  su  sweren,  und  was  sie  uch 
und  ewerm  stifft  von  des  sloss  und  burgfriedens  wegen  pflichtig  sein, 
das  sie  des  von  uch  ledig  gesagt  werden,  darumb  so  bitten  wir  ewer 
liebe  mit  fruntlichem  ernste ,  das  ir  uns  ein  versiegelten  offen  brieff 
imder  ewerm  ingesiegel  mit  der  obgemelten  meynungen  inuhalten  by 
diesem  hotten    zuschicken    und    das    datum    umb    sant  Jorgentag   auch 

setzen*)  und  uch  darinu  gutwillig   beweysen ." 

Dat.  Heydelberg,  fritag  nach  Jacobi  1463.    tora.  XXIX.  fol.  271. 

201. 

U63  Oet.  9.  Erzbischof  Diether  und  Bischof  Johann  von  Würz- 
burg schliessen  ein  Büudniss  gegen  den  Grafen  Johann  von  Wertheim, 
der  ihnen  auf  des  Reichs  und  ihren  Strassen  Schaden  gethan :  sie  wollen 
ihm  ihre  Fehdebriefe  übersenden  und  am  5.  November  wider  ihn  zu 
Felde  ziehen. 

Dat.  sant  Dyonisientag  1463.     tom.  XXIX.  fol.  265. 


*)  Siehe  oben  die  Urkunde  vom  25.  April  1463. 


i-  ! 


Römischer  Sclimelzsclimuck 

von 
A.  V.  Cohaasen, 

Oberst  a.  D.  und  Conservator  der  Alterthüraer. 


Man  sagt  in  diesem  oder  jenem  Körper  sei  so  und  so  viele  latente 
Wärme,  die  er  in  einem  frühem  Zustande  empfangen  und  in  dem  jetzigen 
nicht  äussern  könne. 

Etwas  ähnliches  empfinden  wir  bei  der  Durchmusterung  einer 
Sammlung  von  Alterthümern. 

Auch  in  diesen  Glasscherben,  in  dieser  kleinen  Gewandnadcl  ist 
so  viel  latenter  Geist,  so  viel  Nachdenken,  so  viel  Erfahrung,  so 
viel  Zusammenwirken  von  Kräften  aufgespeichert,  so  vielerlei  Material, 
und  so  weite  Transporte  von  aller  Orts  her,  so  viel  Freude  am  Ge- 
lingen ,  so  viel  Klugheit  beim  Verkauf  und  Lust  am  Kauf!  —  wer 
doch  die  Geister  erlösen  könnte,  dass  sie  erwachten  und  sprächen. 

Der  Höllenzwang,  mit  dem  die  Kunstarchäologen,  Mythologen, 
Philologen  und  Epigraphiker  gegen  sie  vorgehen,  ist  zu  schwach,  die 
Geister  alle  zum  reden  zu  zwingen. 

Neben  den  Fragen,  welche  diese  Gelehrten  zu  stellen  und  zu  be- 
antworten verstehen,  während  sie  Bildwerke,  Münzen,  Inschriften  fleissig 
hin-  und  herwenden,  und  zum  Aufbau  der  Geschichte  und  hohern  Kunst- 
geschichte benutzen,  drängt  sich  dem,  der  dafür  Sinn  hat,  eine  Fülle 
technischer  und  kunstgewerblicher  Fragen  auf,  die  noch  wenig  ge- 
fragt, noch  weniger  beantwortet  worden  sind ;  die  technische,  handwerk- 
liche, praktische  Seite  unserer  Antikensammlungen  hat  nur  noch  wenige 
Bearbeiter  gefunden. 

Und  doch  erscheint  uns  die  Kenntniss  des  Alterthums  noch  gar 
oberflächlich,  noch  gar  mangelhaft,  wenn  uns  die  Einsicht  in  seine  In- 
dustrie, die  so  vortreffliches  geleistet,  und  in  ihre  vielfältigen  Bezüge  fehlt 
—  und  doch  scheint  uns  aber  auch  anderseits  unsere  eigene  Gewerblehre 
nicht  würdig  unserer  Zeit  begiiindet,  so  lang  wir  noch  nicht  jedem  Ge- 
werbe seine  Geschichte  vortragen  können,  und  die  Belege  dazu  nicht  von 
den  Simsbrettern  unserer  Sanamlungen  herabnehmen. 


212 

Dazu  fehlt  aber  noch  viel,  die  Gegenstände  unserer  Museen  geben 
nicht  dem  archäologischen  Fachgelehrten  allein,  sondern  auch  dem  ein- 
seitigsten Techniker,  jedem  in  seinem  Metier,  Räthsel  auf,  über  die  er 
nicht  mit  schönen  Worten  und  Redewendungen  wegschreiten  kann.  Auch 
er  wird  genöthigt  und  gereizt  das  Stück  immer  aufs  Neue  gegen  Licht 
und  Luppe  zu  halten  und  schüttelt  den  Kopf,  während  er  nach  Löth- 
rohr  und  Keagentien  griffe,  wenn  es  gestattet  würde,  um  einzudringen 
in  die  Beschaüenheit  und  "Werkweise  dieser  oft  so  feinen  Gebilde.  — 
Aber  auch  ohne  so  weit  zu  gehen,  wird  sein  technisch  geschultes  Auge, 
sein  durch  eigenes  Handanlegen  geübter  Beobachtungssinn,  sein  durch 
gelungene  und  missluugene  Versuche  geschärftes  Urtheil  dem  archäolo- 
gischen Fachgelehrten  Mittheilungen  wie  aus  einer  fremden  Welt 
machen  können. 

Man  sieht  bald ,  dass  nicht  alles  an  diesen  Antikaglien  nur  •  die 
Intention  des  Künstlers  wieder  giebt ,  dass  nicht  sein  und  seiner  Zeit 
Geist  allein  ihm  die  Hand  geführt,  sondern  dass  Material  und  Werk- 
zeug ein  gar  gewichtiges  Wort  mitsprachen ,  nicht  nur  zum  Gelingen, 
sondern  auch  zum  Erfinden. 

Mit  dem  Werkzeuge  spielend  werden  Zierrathe  erfunden,  Fabrikations- 
fehler werden  mit  Absicht  wiederholt  und  zu  Schmuckmotiven  verwendet 
aus  Nöthen  Tugenden  gemacht. 

Nicht  aus  dem  schöpferischen  Geist  allein ,  auch  aus  der  Materie 
erwachsen  Motive  zu  Kunstgebilden,  die  jener  nur  aufgreift  und  zur 
weitern  Enfaltung  bringt. 

Das  ist  vielleicht  im  Allgemeinen  erkannt,  im  Einzelnen  aber  lange 
nicht  genug  nachgewiesen. 

Der  Einfluss  des  Stoffes  und  der  Werkweise  ist  besonders  gross 
und  nahe  liegend  bei  den  Produkten  der  Kleinkünste. 

Indem  wir  in  den  nachfolgenden  Blättern  es  versucht  haben  einen 
Beitrag  zur  Kenntniss  der  alten  Technik  zu  geben,  glaubten  wir  auch 
jenen  Einfluss  überall  durchblicken  zu  sehen. 

Wir  haben  dazu  die  römischen  Schmelzarbeiten  und  einige  ver- 
wandte Techniken,  Metallflächen  zu  verzieren,  gewählt,  theils  weil  unser 
]\Iuseum  reich  an  Belegstücken  hierfür  ist ,  theils  weil  auch  die  neueren 
Kunstgewerbe  sich  namentlich  der  erstem  reichen  und  glänzenden  Orna- 
mentirungsweise  mit  Erfolg  wieder  zugewandt  haben  und  wie  uns  scheint 
noch  manche  Anregung  und  Belehrung  aus  dem  Studium  der  alte 
Fimdstücke  schöpfen  kann. 

Wenn  wir  in  dieser  Absicht  auch  die  Techniker  einladen  unsere 
Museen,  mehr  als  bisher  geschehen,  zu  betreten,  so  erhoffen  wir  daraus 
einen  d  reiflichen  Vorthoil :  eine  höhere  allgemeinere  Achtung  vor  den 
antiquarijichen  Studien  überhaupt,  welche  von  den  sogenannten  praktischen 
Köpfen  nur  zu  oft,  als  unfruchtbare  mit  Lächeln  über  die  Schulter  an- 


213 

gesehen  werden ;  —  einen  weitern  und  tieferen  P^inblick  in  die  Cnltur/u- 
stände  des  Alterthums,  und  schliesslich  eine  praktische,  pekuniäre  Ver- 
werthung  der  aus  dem  Alterthum  zu  industriellen  Zwecken  gezogenen 
Beobachtungen. 

Wie  erfolgreich  dies  werden  kann  zeigt  das  Beispiel  des  römischcnOold- 
schmied  Castellani.  Derselbe  begann  im  Anfang  der  dreissiger  Jahre  antike 
Schmuckgegenstände,  besonders  aus  etruskischen  Gräbern  zu  dein  Zweck 
zu  sammeln,  ihre  Formen,  Styl  und  Technik  als  Vorbild  für  seine  Ar- 
beiten zu  nehmen.  In  Folge  dessen  fanden  diese  trotz  der  hohen  Preise 
solchen  Beifall,  dass  sie  jene  styllosen,  gestanzten  Fabrikate,  welchen  wir 
bei  uns  noch  überall  begegnen,  wenigstens  vom  römischen  Markte  ver- 
drängt haben,  und  die  Nachfrage  wurde  so  gross,  dass  auch  auswärts, 
z.  B.  in  Berlin  für  Kom  gearbeitet  wurde,  und  jetzt  nicht  leicht  Jemand 
die  ewige  Stadt  verlässt,   ohne   eine  Gewandnadel,  ein   Armband,   oder 

ein  Anhänkel  mit  dem  typischen   ^)j^   oder  EOMA  mitzunehmen. 

Seine  Sammlung,  auf  170,000  Thlr.  geschätzt,  wurde  zwar  dem 
brittischen  Museum  angeboten,  und  ist  vielleicht  bereits  an  dasselbe 
verkauft  —  aber  seine  Werkstätte  und  sein  Beispiel  bleibt  durch  seine 
Söhne,  die  in  seine  Fussstapfen  traten,  an  der  Fontana  di  Trevi  bestehen 
und  fährt  fort,  zur  Läuterung  des  Geschmackes  und  zur  Prosperität  der 
Geschäfte,  zu  wirken. 

In  diesem  Sinne  mitzuwirken  ist  auch  die  Aufgabe  der  Vereins- 
schriften, die  nicht  nur  den  Zweck  haben,  den  Fachgelehrten  thatsäch- 
liches  Material  und  neue  Anschauungen  zu  liefern,  sondern  auch  die 
Pflicht  haben,  ihre  Vereinsgenossen  aus  allen  Ständen  im  Auge  zu 
behalten,  auch  denen,  welche,  ohne  ein  speciell  hier  einschlagendes 
Studium  gewählt  zu  haben,  als  gebildete  Männer  sich  doch  auch  über 
das  ihnen  augenblicklich  fernhegende  zu  unterrichten  wünschen,  den 
Gegenstand  so  vorzutragen,  dass  sie  über  seine  Lage  im  Kreise  unseres 
Wissens  orientirt,  seiner  weiteren  Entwicklung  mit  Leichtigkeit  zu  folgen 
befähigt  und  so  diesem  Studium  als  neue  Freunde  und  Förderer  ge- 
wonnen werden. 

In  Ausübung  dieser  Pflicht  muss  es  uns  gestattet  sein,  Dinge, 
welche  vor  Fachmännern  nur  angedeutet,  oder  auf  einige  Citate  zu 
beschränken  wären,  hier  etwas  ausführlicher  zu  rekapitulireu. 

Wenn  man,  um  das  Metall  zu  gewinnen,  Erze  dem  Feuer  aussetzt, 
so  erhält  man  zwei  Producte:  das  Metall  und  die  Schlacke.  War 
ersteres  der  Zweck,  so  musste  doch  auch  die  glasige  oft  buntgefärbte 
Schlacke  dem  sinnenden  Menschen  auftallen  und  er  bald  erkennen,  wie 
er  aus  ihnen  einzelne  Tropfen  entnehmen  konnte,  und  wie  diese  zähe 
Glasfäden  nach  sich  zogen. 


214 

Die  Neii^ing  7Ä\m  Schmuck,  diese  Mutter  aller  Kunst  —  musste 
bald  darin  eine  Befriedigung^  finden,  den  wie  immer  gestalteten  bunten 
Tropfen  zur  Zierde  von  Kleidung  und  Waffen  zu  verwenden,  die  glühend 
noch  bildsamen  Glasfäden,  auf  Draht  oder  Holzstäbchen  aufzurollen  und 
zu  Perlen  zu  gestalten,  sie  auf  Bastfäden  aufzureihen  und  damit  Hals 
und  Arme  zu  schmücken.  Ein  Schmuck,  weit  schöner  und  glänzender 
als  man  sich  bis  dahin  einen  aus  durchbohrten  Zähueu,  Muschelschalen 
und  Versteinerungen  zu  schaffen  vermögt  hatte. 

So  war  die  Metall-  und  die  Glasindustrie  Hand  in  Hand  entstanden 
diese  zur  Lust,  jene  zum  Kampf  um  das  Dasein.    Jede  ging  ihre  Wege 
und  sie  begegneten  sich  erst  wieder,  da  man  bunte  Glasstücke  wie  Edel- 
steine  in  Metall  zu  fassen,  und  da   mau  mit  bunten   Glasflüssen  die 
Metalloberflächen  zu  überziehen  begann. 

So  entstand  das,  was  die  alten  Griechen  und  der  deutsche  Mönch 
Theophilus  im  Mittelalter  eledrum,  die  Deutschen  Schmelz,  Smalte  und 
hiernach  die  Franzosen  esmail,  email  nennen. 

Wir  müssen  bei  dieser  Gelegenheit  über  Theophilus,  den  wir  noch 
öfter  zu  nennen  haben  werden,  sowie  über  die  Namen  electron  und 
Schmelz  einige  Worte  sagen.  Wir  folgen  hierbei  in  der  Hauptsache 
dem  trefflichen  Werk  von  J.  Labarte,  histoire  des  arts  industriels  au 
moyet}  dge.  Paris  1864.  4  Bände  Text  und  2  Bände  Photochromolitho- 
graphien. Theophilus  war  einer  jener  Männer,  welche  im  Dienst  der 
Kirche  die  Wissenschaften  und  Künste  der  antiken  Welt  in  die  neuere 
herüber  gerettet  und  auch  selbst  geübt  und  fortgeführt  haben,  einer  der 
wenigen,  deren  Name  uns  bekannt  geworden,  über  dessen  Vaterland  und 
Zeitalter  aber  wir  nur  durch  Schlussfolgerungen  unterrichtet  sind. 

Dass  er  ein  Deutscher  war  erhellt  aus  der  erläuternden  Anwen- 
dung deutscher  Wörter  in  seinem  lateinischen  Texte.  Dass  er  nach  dem 
10.  Jahrhundert  schrieb,  lässt  sich  aus  der  kirchlich  industriellen  Thätig- 
keit  schliessen,  in  der  er  lebt  und  w^ebt  und  welche  sich  erst  aus  dem 
Elend  des  10.  Jahrhunderts  erhoben  hat.  Er  schrieb  aber  auch  vor 
dem  12.  Jahrhundert,  denn  so  bewandert  er  in  allen  Künsten,  nament- 
lich in  der  der  Glasarbeiten  war,  so  kennt  er,  wie  A.  Hg  bemerkt,  doch 
noch  nicht  die  Ende  des  12.  Jahrhunderts  aufkommenden  kleinen 
Glasspiegel;  die  von  ihm  erwähnten  Fenster  sind  zwar  schmal,  aber 
noch  nicht  spitz-,  sondern  rundbogig,  und  die  Decken  der  Kirchen,  von 
denen  er  spricht,  sind  nicht  gewölbt,  sondern  in  Holz  getäfelt,  und  wenn 
das,  was  er  von  der  Glasmalerei  sagt,  dem  Stande  derselben  in  Frankreich 
im  13.  Jahrhundert  entspricht  —  so  ist  es  doch  zugleich  ganz  ange- 
messen dem  Stande  dieser  Kunst,  wie  derselbe  in  Deutschland  und  zwar 
zum  ersten  Male  um  999  im  Kloster  Tegernsee  erwähnt  wird. 

Wir  werden  dalier  nicht  irren,  wenn  wir  annehmen,  dass  Theophilus 
durch  seine   Schrift  uns   den   Stand  der  Kunstgew^erbe,  wie  sie  im  11. 


215 

Jahrhundert  in  den  deutschen  Klöstern  geüht  wurden,   zur  Anschauung 
bringt. 

Seine  Schrift  Diversarum  artiiim  scJicdida  enthält  Anweisungen 
für  Maler,  Miniaturmaler  und  Kalligraphen,  für  Glas-  und  Mosaikarbeiter, 
für  Bildschnitzer,  Bronzearbeiter,  Orgelbauer,  Goldschmiede  und  Juweliere, 
und  ist  bei  ihrer  verständlichen  einfachen  Spraclie  eine  wahre  Fundgrube 
zur  Beurtheilung  der  Kunstwerke   des   Mittelalters   nicht   nur,    sondern 

—  weil  er  aus  viel  altern  namentlich  byzantinischen  Traditionen  schöpft 

—  zur  Erkenntniss  der  kunstgewerblichen  Arbeiten  der  antiken  Welt. 

Was  nun  die  Deutung  des  electron  als  Schmelz  betrifft,  so  ist 
es  allerdings  wahr,  dass  Plinius  unter  electriim  nicht  Schmelz,  sondern 
zwei  andere  Dinge  versteht:  den  Bernstein  und  eine  Metallmischung 
aus  vier  Theilen  Gold  und  einem  Theil  Silber,  das  ist  eine  messinggelbe 
Legirung  —  beide  wie  der  Name  schon  ausdrückt  gleichfalls  glänzend 
oder  strahlend.  —  Allein  Homer  und  Hesiod,  welche  das  electron 
nennen ,  kennen  den  Bernstein  noch  nicht.  In  der  Odysse  4,^^  jägst 
die  Nebeneinanderstellung  von  Silber  mit  Elfenbein,  auch  in  der  Zusammen- 
stellung von  Gold  und  electron,  letzteres  als  einen  gleichfalls  nicht  metal- 
lischen Körper  vermuthen ;  und  in  der  Odysse  15,^60  und  18,2C9  kann  ein 
goldenes  Halsgeschmeide  mit  einem  messinggelben  metallischen  Electron  be- 
setzt nicht  wohl  angenommen  werden,  weder  wegen  der  pluralen  Form  der 
Electra  als  wegen  des  geringen  Farbenunterschiedes  zwischen  Gold- und  Mes- 
singgelb. Diese  grosse  Aehnlichkeit  beider  Metalle  gestatten  auch  nicht 
dem  von  Hesiod  sc,  141  beschriebenen  Bronzeschild  des  Herakles  mit 
fast  gleichfarbigem  MetaU  —  wenn  electron  ein  solches  wäre  —  verziert 
zu  denken.  Die  Zierde  wird  aber  in  allen  vier  Fällen  begreiflich  und 
geschmackvoll,  wenn  man  mit  HüUmann  darunter  Edelstein,  und  besser  noch 
Schmelz  versteht.  Denn  mit  electron  gaben  die  griechischen  Bibelüber- 
setzer das  Wort  Haschmal  des  Ezechiel  wieder,  welches  weder  Bernstein 
noch  eine  Metallmischung  bedeutet,  sondern  das  asiatische  Stammwort 
der  deutschen  Smalte  und  Schmelz  ist.  Dass  Plinius  das  Wort  electron 
nicht  in  seiner  alten  ursprünglichen  Bedeutung  gebraucht,  muss  wohl 
darin  liegen,  weil  der  Schmelz  zu  seiner  Zeit  nicht  mehr  —  und  noch 
nicht  wieder  bekannt  war  —  dass  er  früher  (Labarte  nimmt  an  bis  zum 
3.  Jahrhundert  v.  Chr.)  bekannt  war,  wissen  wir  aus  nicht  vereinzelten 
Funden  in  ägyptischen,  griechischen  und  etruskischen  Gräbern ;  und  dass 
er  später,  bald  nach  Plinus,  wieder  in  Aufnahme  kam,  davon  liegen 
uns  zahlreiche  Belegstücke,  die  mit  dem  2.  Jahrhundert  beginnen,  vor. 

Man  hatte  also  gefunden  und  Avieder  gefunden,  dass  Glas-  und 
Frittmassen,  auch  zennalmt,  im  Feuer  wieder  mit  glänzender  Oberfläche 
zusammenschmolzen,  man  überzog  daher  die  j\Ietalltiäche  mit  einem  nassen 


216 

Schlamm  von  Glaspulver,  setzte  sie  der  Hitze  aus  und  fand  ihn  als 
glänzenden  Schmelz  darauf  haften. 

Allein  in  den  Künsten  gelingen  die  Sachen  nicht  so  leicht,  als  sie 
sich  sagen.  Grosse  Schmelzflächon  werden  rissig  und  springen  ab,  ver- 
schiedene Farben,  die  man  scharf  getrennt  zu  halten  wünschte,  fliessen 
ineinander;  man  musste  auf  Mittel  sinnen  beiden  Uebelständen  zu  be- 
o-ef^nen  und  fand  sie  in  feinen  Stegen  aus  Blechstreifen  ,  welche  man 
netzartig,  hochkantig  auf  die  mit  Schmelz  zu  schmückende  Fläche  be- 
festigte und  auch  als  Umrandung  benutzte. 

An  den  Wänden  der  so  gebildeten  Zellen  fand  der  Schmelz  seinen 
Halt  und  die  einzelneu  Farben  ihre  Grenzen.  So  entstand  der  Zellen- 
schmelz (email  doisonne)  eine  Art  Mosaik,  deren  Fugen  durch  Metall- 
streifen ausgefüllt  sind  und  allerdings  sowohl  der  Freiheit  wie  der  Fein- 
heit der  Zeichnung  zwang  anthun. 

Dasselbe  Zcllenwerk  wandten  die  Franken  an,  nachdem  sie  durch  Zer- 
trümmerung der  Eömerherrschaft  deren  Fabriken  zerstört  und  die  Bezugs- 
wege durchschnitten  hatten,  auf  welchem  sie  bisher  massenhaft  mit  Schmuck- 
gegenständen versorgt  worden  waren.  Aber  statt  Glasflüsse  zwischen  die 
Zellen  einzuschmelzen,  setzten  sie  Edelstein- und  bunte  Glas-Täf eichen  kalt  in 
die  Zellen  ein;  eine  Technik,  deren  Vorbilder  ihnen  gleichfalls,  z.  B  in 
dem  Schwert  des  Clodwigs  von  Byzanz,  überliefert  worden  waren. 

Sie  gaben  den  Zellen  quadratische  und  längliche  Formen,  welche  die 
Grösse  von  7  Milimeter  nicht  leicht  überschritten.  Statt  der  geraden  Stege 
kommt  hierbei  jedoch  häufig  auch  die  eigenthümliche  gebrocheneForm,Fig.l 
vor.  Dieselbe  erschwert  zwar  das  formiren  der  Glas- und  Steinplättchen, 
findet  aber  darin  ihre  Kechtfertigung,  dass  der  so  im  Zikzack  gebogene 
Blechstreifen  von  selbst  stand  und  nicht  so  leicht  umfiel,  wenn  das  Stück 
zur  Löthung  in  den  Ofen  gebracht  w'urde.  Wir  haben  also  hier  ein  zur 
Erleichtei-ung  der  Arbeit  erfundenes  Ornament. 

So  war  die  Zellenmosaik  (Verroterie  cloisonnee)  entstanden.  Der 
französische  Namen  Verroterie  entsprang  aus  der  Meinung ,  die ,  meist 
rothen  Täfelchen  in  fränkischen  Schmuckgegenständen  (Fibeln,  Anhän- 
gein, Ohrringen,  Güi-telplatten ,  auch  an  den  Beigaben  in  Childerichs 
Grab)  seien  Glas  —  das  ist  jedoch  nicht  der  Fall,  sondern  es  sind 
Granate,  Hyazinthe,  vielleicht  auch  Korunde  und  Rubinen. 

Wegen  der  Intensität  ihrer  Farbe  und  ihrer  geringen  Durchsichtig- 
keit sind  die  Steinchen  tafelförmig  —  nicht  dicker  als  3  bis  4  '»,r  ge. 
ßchliffon  und  mit  einer  gewaffelten  Goldfolie  unterlegt.  Diese  quadrirte 
Oberfläche  der  Folie  hat  manchmal  zu  der  Meinung  verführt,  es  seien 
rothe  straminartige  Seidegewebe,  die  unter  einem  weissen  Glase  lägen. 
Fig.  2  stellt  ein  solches,  einem  fränkischen  Grabe  entnommenes  Schmuck- 
stück dar. 


217 

Das  Museum  zu  Wiesbaden  besitzt  ein  Kleinod,  Fig.  3,  wahrschein- 
lich ein  pectorale  ,  welches  an  einer  Schnur  oder  einer  Kette  auf  der 
Brusthängend  getragen  wurde,  es  besteht  aus  feinem  Golde  und  tafel- 
förmig geschliftenen  dunkelrothen  flyazinthen.  Übsclion  in  der  (legend 
von  Mainz  (bei  Wolfslieim  1870)  gefunden,  ist  durch  eine  hischrilt  auf 
der  Rückseite  seine  Herkunft  aus  Persien  dokumentirt.  Herr  Professor 
Gildemeister  hat  die  Schrift  als  den  Namen  Artachshater  =  Artaxerxes 
gelesen  und  als  diejenige  Nuance  der  Pehlwischrift  erkannt,  welche  bei 
Steininschriften  und  Münzen  der  ersten  Sassaniden  Dynastie  von  22G  bis 
30ü  n.  Chr.  im  Gebrauch  war.  Da  nun  der  Kaiser  Alexander  Severus 
in  Syrien  geboren,  in  Persien  kommandirt  hatte,  und  in  der  Gegend  von 
Mainz  ermordet  worden  ist,  so  liegt  die  Combination  nahe  jener  könig- 
liche persische  Schmuck,  sei  durch  ihn  dahin  gekommen,  habe  ihm  angehört. 

Auch  bei  diesem  Kleinode  sind  für  die  einzelnen  theils  runden  theils 
viereckigen  Steine  durch  hochkautig  gestellte  Gold-Blechstreifen  viereckige 
Zellen  gebildet;  in  welche  der  Stein,  mit  einer  glatten,  nicht  gemusterten 
Goldfolie  unterlegt,  gehalten  wird  und  zwar :  —  nach  Aussen  durch  die 
Deckplatte  mit  entsprechenden,  etwas  kleinern,  runden  und  viereckigen 
Fenstern,  —  nach  Innen,  merkwürdiger  Weise  durch  einen  Einguss  von 
Schwefel.  Dass  derselbe  das  ganze  Innere  ausfüllt,  kann  durch  eine 
Bruchstelle  erkannt  werden,  nicht  aber  ist  ersichtlich  von  wo  aus  er  ein- 
gegossen, oder  wie  über  ihm  das  ganze  Gehäuse  geschlossen  worden  ist. 

Ein  Goldarbeiter,  Herr  Olsson,  den  wir  hierüber  consultirten ,  war 
der  Ansicht,-  das  Gehäuse  sei  zuerst  durch  die  Fenster  mit  Schwefel  fast 
vollgegossen  worden,  die  Folien  und  Steine  auf  demselben  Wege  einge- 
bracht, dann  diese  Oefiuungen  durch  Poliren  so  verengt  worden,  dass 
sie  die  Steine  festhielten,  und  endlich  habe  man  das  Kleinod  umgelegt 
und  durch  Erwärmen  den  Schwefel  mit  den  Folien  und  Steinen  fest 
verbunden. 

Ob  dieser  persische  Schmuck  uns  hinweist  auf  den  Orient  als  Be- 
zugsquelle der  Edelsteine  in  den  fränkischen  Schmuckgegenständen  des 
5.  und  G.  Jahrhunderts?  —  jedenfalls  ist  seine  Fassung  plumper  und 
technisch  nicht  so  durchgebildet  wie  der  fränkische,  welcher  die  Steine 
in  ihrer  ganzen  Grösse  zeigte,  und  ihnen  durch  gewaftelte  Folien  einen 
flimmernden  Reflex  gewährt,  welchen  der  glatten  persischen  fehlt. 

Die  Stufenleiter  der  Technik  hat  uns  bis  an  die  Edelstemfassung 
geführt.  Wir  kehren  ohne  sie  weiter  zu  verfolgen  wieder  zur  Schmelz- 
verzierung  der  Metalle  zurück,  um  einem  anderen  Weg,  den  sie  einge- 
schlagen hat,  zu  folgen. 

Statt  die  Oberfläche,  welche  man  mit  Schmelz  verzieren  wollte, 
mit  Zellen  aus  aufgesetzten  Blechstreifen  zu  überziehen,  grub  man  ver- 
tiefte Felder  in  das  MetaU  ein.  Man  hatte  dabei  weit  grössere  Freiheit 
der  Zeichnung,  als  durch  das  biegen,  kreuzen  und  festlöthen  von  Blech- 

14* 


218 

streifen  zu  erreichen  war ;  aber  man  bedurfte  grössere  Metallstärken, 
in  welche  man  die  Felder  für  die  Glasüüsse  fast  zwei  I\Iillimeter  tief 
ausgraben  konnte;  man  war  daher  schon  deshalb  auf  unedle  Metalle 
binge\nesen. 

So  entstand  der  Grubenschmelz  femail  ä  chanqüevc) . 

Da  das  Austiefen  der  drüben  mit  dem  Grabstichel,  schwierig  und 
zeitraubend  war ,  so  wählte  man  —  und  so  geschah  es  namentlich 
bei  dem  römischen  Schmelzschmuck  —  gern  Muster,  die  aus  Kreis-  und 
Kingtiiichen  zusammengesetzt  waren,  welche  mau  auf  der  Drelibank  oder 
mit  dem  Centribohrer  ausführen  —  oder  Muster,  welche  man  mit  Bunzen 
einschlagen  konnte. 

Aus  dem  zweiten  und  dritten  Jahrlumdert  finden  sich  am  Ehein. 
und  im  inneren  Deutschland,  auch  in  Gallien  und  Britanien  eine  ziem- 
lich grosse  Menge  von  Schmuckgegenständen,  welche  in  dieser  Weise 
verziert  sind. 

Um  dieselbe  Zeit  aber  war  es  auch,  dass  in  Egypten,  namentlich 
in  Alexandria,  dann  aber  auch  in  Eom  und  endlich  in  Gallien  die  Glas- 
fabrikation zu  einer  hohen  Ausbildung  gelangt  war.  Man  verstand  es 
Gläser  mit  einer  Eleganz  und  Kühnlieit  zu  formen,  zu  henkeln  und  zu 
verzieren,  als  hätte  man  nicht  mit  einem  glühend  heisseu ,  rasch  erkal- 
tenden Stoff  zu  thun ,  man  wusste  alle  Farben  und  selbst  wasserhelle 
Gläser  zu  machen,  man  wusste  sie  doppelt  und  dreifach  zu  überfangen, 
Goldfolien  zwischen  zu  legen  und  daraus  nicht  nur  die  manigfaltigsten 
Hohlglässer  zu  blasen  sondern  auch  Fenster  -  Glas  *)  zu  giesseu ,  und 
Pasten  zu  schmelzen,  welche  zur  Glasmosaik,  zum  Ausschleifen  von 
Gemmen,  und  zu  den  gewöhnlichen  sogenannten  Latrones  und  Latnmculi 


*)  "Wir  haben  im  vorigen  Jahre  bei  der  Saalburg  wohl  über  einen  Quadratfuss 
Fensterglas,  in  Bruchstücken  aasgegrabcu  ,  welches  nächst  dem ,  dass  dadurch  der 
Gebrauch  desselben  auch  hier  konstatirt  wird,  auch  die  Fabrikationsraethode  kennen 
lehrt.  Die  Unterfläche  der  rechtwinklichen  Scheiben  jist  nämlich  eben  aber  rauh, 
und  daher  blind  —  wülirend  die  Überfläche  sanfte  Unebenheiten  aber  vollkommene 
Glätte  und  Glanz  zeigt.  Auch  die  ursprünglichen  (nicht  Bruch-)  Eänder  sind  nicht 
scliarfkantig  geschnitten ,  sondern  rundlich  geflossen ,  so  dass  man  erkennen  kann, 
wie  bei  der  Fabrikation  die  glühende  Glasmasse  auf  eine  Steinplatte  gegossen  und 
durch  einen  Rahmen  begränzt  war,  da  sie  aber  ziemlich  strengflüssig  und  zäh  war 
und  niciit  an  den  Rand  lieranfliessen  wollte,  so  hat  man  die  Platte  bald  nach  dieser 
bald  nach  jener  Richtung  schräg  gehalten  ,  und  die  Glasmasse  dadurch  veranlasst, 
nach  den  Rändern  hin  zu  einem  flachen  Wulst  anzuschwellen,  welcher,  um  auch  in 
die  rechten  Winkel  des  Formrahmens  gcnötbigt  zu  werden,  mit  einem  meiselartigen 
Werkzeug  in  dieselbe  hineingezogen  \vurde.  Die  Oberfläche  ist  also  nicht,  wie  wir 
es  machen,  abgewalzt  oder  abgestrichen,  sondern  eine  von  selbst  entstandene  ge- 
flossene. Das  Glas  ist  hellgrün,  und  klar  durchsichtig,  und  wie  seine  gute  Erhaltung 
und  Schwerflüssigkeit  vermuthen  lässt  alkaliarm. 


219 

benutzt  vvnnlon.  *)  Man  liatto  im  ])iiiii('ii  Wochsol  der  Farbon  und 
vielfilltif^on  Ueberlao-erungen  Bänder  und  in  kaleidoskopischen  Zusammen- 
stellungen llöhrchen,  Sterne  und  Blümchen  in  die  Glasmasse  einzubetten 
gelernt,  dass  sie  dieselbe  durchdrangen  und  auf  l)eiden  Seiten  gleich 
sichtl)ar  waren  —  man  hatte  die  Fabrikation  der  MiUcfiori  Gläser  er- 
fanden und  zu  einer  noch  unerreichten  Ausbildung  gebracht  —  und 
alles  dies  in  der  Kleinkunst  der  Perlenfabrikation  auch  für  den  kleinen 
Mann,  Arbeiter  wie  Käufer,  mehr  oder  weniger  ausführbar  und  erlang- 
bar gemacht;  ja  man  war  schon  zu  billigen  und  schlechten  Nach- 
ahmungen der  Glasperlen  durch  frittbare  Tlionmassen  weiter  gegangen. 
Mit  diesen  Arbeiten  Hand  in  Hand  und  gleichzeitig  geht  die  Fabrikation 
der  mit  Schmelz  verzierten  Gewandnadeln,  Anhänkel  und  Knöpfe,  welche 
die  rheinischen  Museen,  namentlich  das  von  Wiesbaden  in  grosser  Zahl 
aufweisen  können. 

Die  Gewandnadeln  bestehen  aus  der  eigentlichen  Nadel  und  aus 
dem  Ueberwurf,  an  dessen  einem  Ende  das  Scharnier  oder  die  Feder  der 
Nadel,  und   an  dessen   anderem  Ende   die  Hülse  oder  Kaste  angebracht 


*)  Die  sogenannten  Latninculi  kommen  in  Knochen  und  Hörn  —  dann  aber 
iiuch  in  Glas-  und  Frittmasse  ,  in  Grössen  von  1  bis  3  ^^^-  und  5mm  Dicke  vor  — 
sie  sind  in  den  beiden  letztgenannten  Stoffen  augenscheinlich  ähnlich,  wie  die  Fenstcr- 
glasplatten  auf  einem  flachen  Stein  erkaltet,  nachdem  sie  als  Tropfen  auf  denselben 
getropft  eine  runde  oder  eliptische  Gestalt  angenommen  hatten. 

Sie  werden  gewöhnlich  als  Dam-Brettsteine  bezeichnet ;  —  wenn  sie  alle  als  solche 
gedient  hätten,  so  müsste  man  sie  in  grösserer  Anzahl  beisammen  und  etwa  ebenso 
viele  helle  als  dunkelfarbige  antreffen  —  während  sie  zwar  häufig  aber  vereinzelt, 
und  in  grosser,  dreifacher,  Ueberzahl  dunkelfarbig  vorkommen.  Ihre  Masse,  bald  Fritte, 
bald  Glas,  gleicht  ganz  der,  in  welcher  die  nicht  allzu  selten  gefundenen  Kingsteine, 
Jntmjlios,  geschnitten  sind;  und  in  der  That  müssen  diese  ebenso  augefertigt  und 
viele  Latninculi  um  später  geschnitten  zu  werden,  fabrizirt  worden  sein.  —  Bei  der 
Häufigkeit  ihres  Vorkommens    möchten    wir  aber   noch    eine    dritte  Anwendung  ver- 

muthen. 

Die  Alten  pflegten  an  den  Tuchstücken,  welche  sie  zu  ihrer  Kleidung  ver- 
wandten, nicht  wie  wir  so  viel  zu  schneidern,  und  bedienten  sich  keiner  angenähten, 
sondern,  wie  wir  für  die  Manschetten,  der  Doppel  -  Knöpfe  —  es  war  dies 
eine  Erleichterung  beim  waschen  und  walken,  Wohl  aber  sieht  man  an  ihren  bild- 
lichen Darstellungen,  z.  B.  bei  sämratlichcn  Figuren  unserer  Mithräen,  Fig.  -10,  wie 
das  Ä-rtf/«m  auf  der  rechten  Schulter  ein  Knopflnch  hat,  durch  welches  der  andre 
Zipfel,  wie  eine  Schleife  durchgesteckt  einen  knopfartigen  Ballen  bUdet.  Wir  ver- 
muthen,  dass  diese  Befestigungsweise  eine  ziemlich  allgemeine  war,  und  darin  bestand, 
dass  man  den  Latrunculus,  den  mau  zu  diesem  Zweck  in  der  Tasche  mit  sich  führte, 
an  irgend  einer  Stelle  -  bald  enger,  bald  weiter,  nalie  dem  Samn  in  das  Tuch  ein- 
schlug, und  den  so  gebildeten  Knopf  in  ein  Knopfloch  einknöpfte.  -■  Es  war  diess 
eine  ebenso  nach  Willkür  zu  verwendende,  nur  einfachere  Befestigungsweise,  wie  die 
mittels  der  Gewandnadeln. 


220 

ist,  in  welche  die  Nadelspitze  einschlägt,  um  Verlust  und  Beschädigungen 
zu  vermeiden. 

Der  L'eberwurf,  das  eigentliche  sichtbare  Schmuckstück,  ist  auf  das 
mauigfaltigste  gestaltet,  es  bildet  ejitweder  einen  Bügel,  in  welchem  die 
Gewandt'alte  Kaum  findet  Fig.  4,  5,  6  oder  eine  Ebene  Fig.  7,  8,  9, 
welche  fiach  aufliegt,  und  das  Gewand  nur  glatt  ohne  Bausche  fasst. 

Die  erstem,  gekrümmten,  Fibeln  haben  entweder  eine  consolartige, 
mit  Anhaften  (Attachen)  und  i\Iittelreifchen  architektonisch  gegliederte 
Form  Fig.  4,  10,  welche  sich  manchmal,  und  zwar  in  spätem  Zeiten 
dreieckig  oder  rautenförmig  verbreitert  Fig.  11,25,  oder  sie  bilden  einen 
Bandbügel  Fig.  5,  6.  13,  deren  Anhaften  nur  ein  verbreiterndes  Glied 
erhält. 

Die  andern,  ebenen,  Gewandnadeln  sind  entweder  aus  willkürlichen 
geometrischen  Figuren,  Vierecken,  Kauten,  Kreisen  und  Halbmonden  zu- 
sammengesetzt Fig.  7,  8,  9,  oder  sie  bilden  centrale  Scheiben  in  Kreis-, 
King-,  Kad-  und  Sternform.  Fig.  14,  15,  28,  33. 

Auch  die  Art,  wie  die  Xadel  selbst  an  dem  Zierstück  der  Gewand- 
nadel beweglich  befestigt  ist,  lässt  eine  Entwicklung  erkennen,  wenn  auch 
nicht  nach  Jahrhunderten  feststellen.  —  Während  die  ältesten  etrus- 
kischen  Gewandnadeln,  wie  sie  unsern  barbarischen  Voreltern  zugeführt 
worden  sind,  eine  nur  locker  eingeliangene  nach  allen  Seiten  bewegliche 
Nadel  aufweisen,  ist  dieselbe  bei  spätem  durch  Anspitzuug  eines  am 
andern  Ende  festgelegten  Spiraldraths  gebildet,  durch  dessen  Eigenschaft 
sie  sich  in  der  zum  Schutz  angebrachten  Hülse  erhält.  Diese  praktische 
Einrichtung  wird  durch  die  ganze  Römerzeit  zwar  —  und  namentlich  noch 
bei  der  armbrustförmigen  Gewandnadel,  welche  auf  einem  Diptychon  vom 
Jahre  4;iO  die  Schultern  des  Aetius  und  des  Kaiser  Valentiuians  111.  schmückt, 
beibehalten,  aber  neben  ihr  her  und  häufiger  finden  wir  ein  Scharnier, 
in  welchem  sich  die  Nadel  an  einen  Vorstand  stützt,  und  dadurch  federnd 
in  die  Hülse  einschlägt.  In  den  uachrömischen  bis  in  die  Caroliugische 
Zeit  reichenden  geschieht  die  Befestigung  der  Nadel  in  einem  weiten  Loch, 
welches  eine  beschränkte  kegelförmige  Bewegung  ohne  zu  federn  gestattet^ 
und  aus  w^elchem  zu  fallen  eine  Verdickung  vor  und  liinter  dem  Loch 
verhindert. 

Die  ebenen  Gewandnadeln  gewähren  dem  Schmelzwerk  grössere 
Flächen  als  die  gekrümmten ,  und  während  bei  diesen  jedes  Feld 
nur  mit  einer  Farbe  erfüllt  ist,  bieten  die  grossen  Felder  jener  Nadeln 
mehreren  unmittelbar  an  einander  stossenden  Farben  Kaum. 

Auch  ohne  die  Fingerzeige,  welche  der  Formenstyl,  gemeinschaft- 
liche Fundstücke,  oder  datirte  Bildwerke,  auf  w^elchen  diese  oder  jene 
Gewandnadelform  dargestellt  ist,  gewähren,  muss  man  die  flachanliegeu- 
den  farbenreichen  Gewandnadeln,  auf  welchen  das  Metall  bis  auf  feine 
Streifchen   ganz    von  Schmelz   überdeckt  ist  —  schon    aus    technischen 


221 

Gründen  fi'ir  eine  spätere  P^ntwickluno;  ans  den  Consol-  imd  i;ii<,r(dfnrMii- 
gen  ,  für  einen  Fortschritt  in  der  ScliniL'lzknnst  —  nicht  immer  /um 
Schönern,  anspreclien  und  (hiher  für  späteren  Ursprnngs  als  jene  halten. 

Und  in  der  That  gelit  auch  die  centrah;  scheihenförmige  Fibuhi 
allein,  aus  der  römisch-fränkischen  in  die  carolingische  Zeit  und  in  das 
Mittelalter  über. 

Endlich  sind  noch  der  kleinen  Gcwandnadeln  in  Form  von  Thieren 
Erwähnung  zu  thun,  welche,  da  sie  mit  der  Ausbreitung  des  Christen- 
thums  in  der  römischen  Armee  und  in  der  mit  ilir  verkehrenden  Landes- 
bevölkerung zusammenfallen,  gern  nach  christlicher  Sjanbulik  gedeutet 
wurden ;  sie  ahmen  Vögel,  Fische,  Hasen,  Löwen,  Eber,  Pferd  und  Keitcr 
nach,  und  überschreiten  nicht  das  Maas  von  3^^^- 

Mit  Schmelz  sind  sie  oft  in  sehr  unorganischer  Weise  geschmückt 
indem  ein  buntes  Vier-  oder  Dreieck,  oder  ein  Kreis  in  der  Bauch-  oder 
Scheukelfläche  eingetieft  ist.  Fig.  16. 

Wir  dehnen  unsere  Besprechung  auch  auf  die  schmelzverzierten 
Anhänkel  aus,  welche  medaillouartig  am  Halse  getragen  wurden,  Fig.  17, 
18,  19,  20,  19a — f,  sowie  auf  eine  Klasse  von  Zierscheiben  oder  Knöpfen 
welche  zwar  nicht,  wie  bei  uns  mittels  Oesen  an  die  Kleider  genäht, 
sondern  vernietet  oder  versplintet,  in  irgend  einer  noch  nicht  genügend 
nachgewiesenenWeise  als  Schmuck  am  Gewand  oder  Gürtel  getragen  wurde. 

Indem  wir  römische  schmelzverzierte  Gefässe,  wie  sie  am  Khein 
gleichfalls  vorkommen,  ausser  Betracht  lassen ,  wenden  wir  uns  den 
Schmelz-Schmuckstücken,  insbesondere  denen  des  Wiesbadener  Museums 
zu,  um  an  ihre  Durchmusterung  Schlüsse  auf  die  dabei  angewandte 
Technik  knüpfen  zu  können. 

Bezüglich  unserer  Abbildungen  bemerken  wir,  dass  dieselben  die 
Gegenstände  so  Aviedergeben,  wie  die  Besterhaltenen  (Fig.  8,  20,  23a)  sich 
darstellen,  oder  so  wie  die  minder  gut  erhaltenen  nach  Ergänzung  des  aus- 
gebrochenen oder  nach  Beseitigung  der  verwitterten  Schichte  durch 
Schleifen  und  Poliren  erscheinen.  Das  letztere  Verfahren  hat  z.  B.  mit 
den  Originalen  der  Figuren  11,  23,  38  stattgefunden. 

Die  consolförmige  Fibula,  Fig.  4  findet  sich  in  hiesigem  Museum 
in  drei  Exemplaren,  und  ist  auch  in  Labartes  Alhum  de  llüstoire  des 
arts  indüstricls  PI.  C.  Fig.  8  nach  einem  im  Louvre  befindlichen  E.vemplar 
abgebildet,  nur  sind  die  Farben  verschieden,  wo  die  eine  roth  hat,  hat 
die  andere  blau  oder  grün,  ja  an  demselben  Stück  findet  auf  der  rechten 
und  der  linken  Seite  eine  verschiedene  Colorirung  statt.  Jede  Farbe 
füllt  immer  allein  das  von  Metall  umschlossene  Feld  aus,  zur  Verbindung 
mit  dem  Metallgrund  als  Unterlage  dient  ihr  immer,  sichtbar,  wo  sie 
abgesprungen  ist,  ein  grüner  Schmelz,  gleichgiltig,  welche  Farbe  darüber 
sitzt.     Auf   der   Krümmung    der   trompetenförmigen   Erweiterung,    mit 


222 

welchen  die  Spiralfeder  der  Nadel  verdeckt  "ist,  überzieht  der  Schmelz 
eijie  coiivexe  Fläche  ,  und  gleicht  hierin  bis  zu  eiueiii  gewissen  Crade 
der  im  14.  Jahrhundert  in  Italien  autkommenden  Kelielemailliriing ;  die 
in  Fig.  lU  dargestellte  Consolfürmige  sehr  zierlich  erfundene  und  aus- 
geführte Gewandnadel  zeigt  den  Bügel  und  den  Querbalken  mit  blauen 
Kauten,  und  rothen  Dreiecken  verziert.  Erstere  trägt  auf  seinem  Scheitel 
und  an  seinem  unteren  Hirnende  ein  kleines  Näpfchen  ,  aus  dem  sich 
pistillartig  ein  mit  G  Keliefpunkten  verziertes  Nagelköpfchen  erhebt,  und 
dem  rothen  Schmelz,  der  das  Näpfchen  ausfüllt,  zum  besseren  Anhalt 
dient.  Ein  besonderes  Interesse  erweckt  die  in  Fig.  24  von  der  oberen 
Kopfseite  dargestellte  Fibula  wegen  des  erhaben  ausgeprägten  Fabrik- 
stempels NEKTO^IK  ;  der  Schmelz,  mit  dem  sie  verziert  war,  ist  sehr 
beschädigt  und  zeigt  nur  mehr  den  grünen  Untergrund,  die  CoUorirung 
ist  daher  eine  willkürliche. 

Obschon  in  dem  M  der  Querstrich,  welcher  dasselbe  zur  Ligatur 
MA  machte,  nicht  zu  entdecken  ist,  so  ist  doch  die  Möglichkeit,  dass 
er  wirklich  da  oder  beabsichtigt  war,  nicht  zu  bestreiten  und  wir  lassen 
daher  das  folgen,  was  uns  unser  verehrter  Freund  Director  Dr.  Becker 
in  Frankfurt  a.  M.  darüber  mittheilt.  Die  Legende  dieses  Stempels  ist 
NERTOMARYS  oder  besser  wohl  NERTOMARI  als  Genetiv  von 
NERTOMARVS  (Orelli  Insc.  2394)  oder  NERTOMARIVS  (Steiner  cod. 
Insc.  11,  1508)  zu  ergänzen,  da  beide  Formen  des  Namens,  wie  Soli- 
marus  und  Solimarius,  bei  diesen  zahlreichen  gallo-römischen  Eigennamen 
auf  m  a  r  öfter  nebeneinander  vorkommen.  Jedenfalls  ist  in  dem  zweiten 
AVinkel  des  M  ein  A  miteist  eines  Querstriches  (durch  eine  sogenannte 
Ligatur)  hineingelegt,  vielleicht  auch  mit  R  ein  I  in  ähnlicher  Weise 
wie  öfter  auf  römischen  Inschriften  verbunden.  Was  die  Firma 
NERTOMARYS  angeht,  so  findet  sie  sich,  so  viel  uns  bekannt,  bis  jetzt 
weder  unter  den  zahlreichen  Fabrikanteunamen  auf  Thon- noch  auf  Glas- 
waaren  vertreten,  obwohl  unter  ersteren  ein  NERTVS  und  ein  COB- 
NERTVS  vorkommen  (vergl.  Fröhuer  Insc.  tecc.  coct.  vas.  n.  758 — 65 
und  Schuermans  Sigles  figulius  n.  1477—88  und  3852  u.  53).  Von 
dem  oftenbar  gallischen  Wortstamme  NERT  nämlich  ist  nicht  blos  der 
Städtenamen  NERS-Ü-BRICA  (Brambach  C.  1.  R.  1150,  1151,  1160), 
sondern  sind  auch  die  Personennamen  NERT-VS,  NERT-ON.YS  (Steiner 
a.  a.  0.)  NERT-0-]\IARYS  abgeleitet  und  mit  demselben  Stamme  der 
erwähnte  COB-NERT-VS, sowie  ESV-NERT-YS  und  YROGENO-NERT-YS, 
gh'iciifalls  lauter  Personennamen ,  zusammengesetzt :  vgl.  Kühe  und 
Schleicher,  Sprachvergleicliende  Beiträge  3,  S.  342;  4,  S.  430  u.  434, 
an  weither  letzteren  Stelle  insbesondere  die  zahlreichen  Beispiele  gallo- 
römischer  Personennamenbildung  auf  marus  (marius)  zusammengestellt 
sind.  —  Im  üebrigen  ist  uns  augenblicklich  nur   noch  eine  Aufschrift 


223 

auf  einer  Fibula  bekannt ,  die  neben  die  vorliegenden  gestellt  werden 
kann.  Auf  der  Kückseite  des  Querbalkens  einer  kreuzförmigen  Fibula, 
nämlich  aus  dem  bekannten  Funde  von  Lengerich  in  Hannover  findet 
sich  in  punktirter  Schrift  das  Wort  KOMANV,  dem  sich  einige  andere 
Buchstaben,  vielleicht  ALEEML  anschliessen,  welche  sich  bis  jetzt  einer 
genaueren  Fesstellung  und  Ausdeutung  entzogen  haben:  vgl.  Fr.  Hahn, 
der  Fund  von  Lengerich  (Hannover  1854)  Taf.  1  Fig.  1  und  S.  34 — 3r>; 
er  halt  KOMANVS  für  die  Bezeichnung  eines  Fabrikanten,  was  dahin- 
gesellt  bleiben  muss ,  wiewohl  derselbe  Name  unter  den  Töpferfirmen 
bei  Fröhner  (n.  1788 — 91)  und  Schuermans  (n.  4716  fl".)  aufge- 
führt wird. 

Die  Fibula  5  u.  12  stellen  nur  mit  rothen  und  grünen  Quadraten, 
Kauten  und  Dreiecken  gemusterte  Bänder  dar,  in  welchen  die  Schmelz- 
farben^  jede  einzelne,  durch  Metallstege  von  einander  getrennt  sind,  — 
wogegen  die  Fibula  Fig.  13  mit  roth  und  grünen,  blau  und  orangen 
Quadraten  verziert  ist,  welche  nur  durch  metallene  Längenstreifeu,  nicht 
durch  Querstege  geschieden  sind. 

Die  consolförmige,  eine  dreieckige  Brust  darbietende  Gewandnadel 
Fig.  25  zeigt  in  ihrem  dünnen ,  bei  andern  Exemplaren  auch  wohl 
schwach  versilberten,  Metall,  den  leicht  eiugepünzten  liingverzierungen 
und  dem  Drachenkopf,  mit  dem  sie  endigt,  ein  dem  Geschmack  der 
nordischen  Barbaren,  für  die  sie  fabrizirt  wurde ,  augepassten  Charakter. 

Von  ähnlicher  Gestalt;  jedoch  von  anderer  Technik,  ist  die  Fig.  11 
dargestellte  Gewandnadel,  indem  die  Dreiecke,  welche  auf  der  Brust  in 
Keihen  abwechselnd  mit  rothem  und  orangegelbem  Schmelz  —  und  auf 
dem  unteren  Theil  mit  grünem  und  rothem  Schmelz  erfüllt  sind,  mittelst 
Punzen  eingeschlagen  sind. 

In  gleicher  Weise  sind  auch  die  Schmelzgruben  der  in  Fig.  6  dar- 
gestellte Fibula  hervorgebracht ;  sie  bilden  über  Kreuz  gelegte  lang- 
stielige Blättchen,  welche  in  zwei  Feldern  nur  mit  rothem,  in  einem 
mit  rothem  und  grünem  Schmelz  ausgefüllt  sind ,  während  die  beiden 
andern  Felder  ein  rothes  Rautengitter  tragen. 

Die  Form  beider  Gewanduadeln  ist  so  gewählt,  dass  sie  auf  das 
Ambosshorn  gelegt  werden ,  und  das  Einschlagen  der  Punzen  ohne 
Schaden  ertragen  können. 

Während  bei  den  bisher  beschriebenen  Broschen,  die  einzelnen 
Schmelzfarben  durch  Metallstege  getrennt  waren,  findet  dies  nicht  mehr 
statt  bei  jener  Klasse  von  Gewandnadeln,  die  der  Bügelform  und  einer 
architektonischen  Gliederung  entsagend,  aus  flachaufliegenden  barock 
zusammengestellten  Quadraten,   Dreiecken,  Kreisen  und  Kreissegmenten 


224 

gebildet  sind.  Diese  Formen  finiriren  eine  Nothwendigkeit  oder  Nütz- 
lichkeit, die  ilinen  fehlt,  sie  suchen  meist  mir  Aufsehen  zu  erregen  und 
srrosse  Flächen  für  Sclimelzfarben  darzubieten ,  zwischen  deren  bunter 
Pracht  das  Metall  überhaubt  nur  in  schmalen  Rändern  sichtbar  bleibt. 
Das  Streben  nach  Wechsel  und  Buntheit  führte  dahin  in  demselben 
—  von  ^letallstegen  umschlossenen,  Felde  mehrere  Farl^en  unmittelbar 
nebeneinander  zu  stellen,  ja  in  diesen  wieder  andre  Farben  in  Gestalt 
von  Punkten,  Blümchen,  Bäunichen,  Schachbrettern,  einzufügen. 

Auch  bei  der  kleinen,  einen  karikirten  Eber  darstellenden,  Fibula 
Fig.  1(J ,  welche,  jede  organische  Ornamentirung  missachtend ,  durch 
sieben  runde  und  ein  dreieckiges  Feld  in  Blau  und  Grün  auf  den  sich  eben 
bequem  darbietenden  Flächen  verziert  ist,  sind  das  Dreieck  eiugepunzt,  die 
Kreise  mit  dem  Centribohrer  ausgetieft. 

Am  schlichtesten  sind  in  der  Fibula  Fig.  26  die  Ecken  mit  Orange 
ausgefüllt,  an  welches  sich  das  Schwarz  unmittelbar  anschliesst. 

In  Fig.  27  ist  ein  blaugrünes  Mittel-Feld,  getrennt  durch  einen 
Metallrand  von  einem  hellgrünen  Bande  umrahmt,  in  welchem  rothe 
Quadrate  eingebettet  sind,  die  wieder  in  ihrer  Mitte  eine  weise  Perle 
zeigen.  Die  gelben  Quadrate  zu  beiden  Seiten,  sowie  deren  runde,  roth 
eingeschmelzte  Eckverzieruugen  sind  von  Metallrändern  umschlossen, 
welche  hier,  wie  wohl  in  den  meisten  Fällen,  schwach   vergoldet  waren. 

Die  eigensinnige,  vielleicht  eine  dreiflammige  Lampe  vorstellende 
Form,  Fig.  28  a  u,  b,  zeigt  ein  blaues  Hauptfeld  mit  drei  rothen,  weiss 
umschlossenen  Punkten,  und  drei  orangegelbe  runde  Flämmchen. 

In  der',  Fig.  7 ,  dargestellten  Gewandnadel  sind  die  sechs  mit 
rothem  Schmelz  und  einem  weissen  Mittelpunkt  verzierten  Kundungeu, 
und  die  drei  mit  orangegelbem  Schmelz  ausgefüllten  Kreisscheibchen 
der  mittlem  Felder  von  Metallrändern  umschlossen.  Die  hellgrünen 
Kundscheibchen  in  dem  quadratischen  Mittelfeld  aber  sind  unmittelbar 
in  den  blauen  Schmelz  gebettet.  Beachtenswerth  sind  die  unregelmässigen 
von  dem  grünen  Schmelz  umschlossenen  rothen  Flecken  in  den  beiden 
End-Dreiecken. 

Die  Fig.  9  dargestellte  Fibula  wurde  1871  bei  der  Saalburg  ge- 
funden, sie  zeigt  an  einem  Ende  den  Hundekopf  am  andern  den  Halbmond, 
letzterer  mit  blaugrünem  Schmelz  erfüllt.  Mit  demselben  Schmelz  ist 
auch  das  Mittelscheibchen  erlüllt.  Es  wird  durch  Metallreife  getrennt, 
von  einer  rothen  und  diese  von  einer  Aveisen  Zone  umgeben.  Höchst 
merkwürdig  ist  die  Verzierung  des  weissen  Feldes  mit  blauen  Taunen- 
bäumchen,  auf  welche  wir  unten  zurückkommen. 

Wenn  wir  in  manchen  Fibeln  christliche  Embleme  zu  erkennen 
glauben,  so  mögten  hier  in  dem  Halbmond,  dem  Huudekopf  und  den 
Wuldbäumen,  Sinnbilder  des  Mithrascultus  zu  vermuthen  sein. 

Die  schön   erfundene  Fibula  Fig.  8  trägt   in   der  Mitte  einen  fein 


225 


auf  der  Drehbank  profilirten  Bronze-Knopf,  um  den  sich  ein  in  Blau  und 
Weiss  wechselndes  Feld  herumlegt,  daran  schliessen  sich  zwei  rothe 
Kreisabschnitte,  um  vier  mit  grünem  Schmelz  gefüllte  Kreisscheibchen. — 
Das  beachtenswertheste  an  dieser  Fibula  sind  jedoch  die  beiden  erhabenen 
grünen  Steine,  welche  in  die  rothen  Felder  festgeschmolzen  sind. 

Die  in  Fig.  14  in  l'/2  fachen  Maassstab  vergrössert  dargestellte 
scheibenförmige  Fibula  besteht  aus  einer  äusserst  feinen  Mosaik,  durch 
welche  schachbrettförmig  geordnete  Quadrate  7Aisammengesetzt  sind,  diese 
Quadratejselbst  sind  einestheils  blau-weisse  Schachbrettchen,  anderntheils 
weisse  Felder ,  in  welche  ein  (Titterwerk  von  grünen  in  den  Kreuz- 
punkten rothen  Stäbchen  eingelegt  ist.  Die  Schachbrettchen  und  die 
Gitterfelder  sind  durch  rothe  Linien  von  einander  getrennt,  und  da  wo 
am  Ende  einer  waagerechten  und  einer  senkrechten  Diagonale ,  sich  die 
quadratischen  Felder  dem  Kreisumfang  nicht  anschliessen  lassen,  sind  vier 
gelbe  Dreiecke  eingefügt.  Weder  im  Ganzen  noch  im  Einzelneu  sind 
die  Quadrate  und  ihre  schachbrettförmige  Ordnung  regelmässig  und  genau, 
doch  fällt  ihre  Verdrückung  und  Verschiebung  in  dem  vergrösserten 
Maassstabe  der  Zeichnung  mehr,  als  in  der  Wirklichkeit  auf. 

Auch  Fig.  15  stellt  eine  scheibenförmige  Gewanduadel  dar,  deren 
acht  kreisförmige  Kandvorsprünge  nur  die,  wahrscheinlich  einst  ver- 
goldete, Bronze  —  ohne  Schmelz  zeigen.  Die  knopfförmige  Erhebung 
in  der  Mitte  der  Scheibe  ist  mit  grünem  Schmelz  geziert ;  ihren  Haupt- 
theil  nimmt  eine  mit  rothem,  und  eine  mit  zierlichsten  Blümchen  und 
Schachbrettcheu  verzierte  Zone  ein.  Letztere  ist  in  12  Felder  getheilt, 
davon  drei  weiss ,  drei  geschacht  und  sechs  grün  sind ;  diese  tragen 
in  ihrem  Mittelpunkt  einen  rothen  Tupfen,  die  geschachten  sind  blau 
und  weiss,  und  mit  rothem  Schmelz  umrahmt.  In  den  weissen  legt  sich 
um  einen  blauen  Mittelpunkt ,  durch  weiss  getrennt  ein  rother  Ring, 
und  bildet  das  Herz  eines  Blümchens,  dessen  acht  blaue  Blättchen  strahlen- 
förmig darum  geordnet  sind. 

Von  den,  wegen  der  oben  beschriebene  Befestigungs weise  des  Dorns, 
der  Spätzeit  zuzuweisenden  Gewandnadeln  Fig.  28  u.  35  zeigt  die  erstere 
diej  ziemlich  kunstlose  Anwendung  des  Grubenschmelzes  in  Blau  und  Roth 
—  die  andere,  Fig.  35  weist  ein  grünes  überreck  gelegtes  Kreuz  auf, 
in  gelbem  Felde,  die  Arbeit  gleicht  einer  Florentiner  Mosaik,  da  das 
Kreuz  aus  etwa  5  Steinen,  und  die  gelben  JFelder  aus  je  einem  Stein  oder 
Frittstück  gebildet  ist  —  und  hat  man  sich  nicht  genirt  im  grünen 
Kreuz  eine  mangelnde  Ecke  mit  gelbem,  und  im  gelben  Feld  einen  Aus- 
sprung mit  grünem  Schmelz  auszufällen.  Die  Farben  sind  durch  einen 
schmutzig  weissen  Kittrand  umgeben,  welcher  organischer  Natur  ist,  da 
er  erhitzt  schwarz  wird,  dessen  Substanz  aber  seine  harzige  Natur  abge- 
legt hat,  weil  sie  bei  der  Erwärmung   weder  raucht    noch  einen  Geruch 


von  sich  giebt. 


15 


•22G 

In  frleicber  Weise,  wie  die  bisher  beschriebenen  Fibeln,  sind  auch 
gewisse  lampentormige  Kleinodien,  Fig.  17,  18,  19,  19a,  b,  c,  verziert, 
welche  wie  es  scheint  an  einem  Schnürchen  oder  Kettchen  am  Halse 
cretragen  wurden.  Wir  nennen  die  Form  lampenförmig,  weil  Fig.  19a,  b,  c> 
wirklich  diesen  Gebrauch  fingirt,  und  unser  Museum  eine  noch  kleinere 
lampenlormige  Bulla,  Fig.  19  d,  besitzt,  auf  deren  beweglichen  Deckel 
ein  Phallus  in  Eelief  dargestellt  ist  und  den  Gebrauch  als  Anhenkel 
gegen  den  bösen  Blick  beweist.  Nicht  nur  ihre  Kleinheit,  sondern  auch 
die  Einschnitte  in  den  Seiten  und  drei  Löcher  in  dem  Boden  schliessen 
den  wirklichen  Gebrauch  als  Lampe  aus,  während  sie  wohl  zur  Be- 
festigung eines  Bandes  oder  Kettchens  dienlich  waren.  Sie  beweisen 
zugleich,  dass  die  Fig.  17,  18,  19  dargestellten,  nur  aus  einem  kaum 
2mm  dicken  Bronzeblech  bestehenden,  Anhänkel  die  symbolische  Gestalt 
einer  Lampe  nachahmen. 

Der  Fig.  19  dargestellte  Anhänkel  zeigt  in  der  Mitte  eine  blaue 
Kreisfläche,  dann  einen  roth  und  gelben  und  in  der  äussern  Zone  einen 
blau  und  weissen  Schmelz;  während  der  Lampenschnabel  mit  gelbem, 
und  grünem  und  mit  dem  seltenen  schwarzen  Schmelz  in  wenig  regel- 
rechter Begränzung  ausgefüllt  ist. 

Der  Anhenkel  Fig.  18  ist  durch  Metallstege,  die  an  ein  romanisches 
Fenstermasswerk  erinnern,  in  drei  Felder  getheilt.  Das  obere  mit  drei 
blauen  Punkten  hat  vielleicht  nur  zufällig  einige  rothe  Adern ,  die 
beiden  grünen  Felder  zeigen,  so  weit  sie  erhalten  sind,  je  einen  rothen 
Tnpfen. 

Besonders  zierlich  ist  das  lampeuförmige  Amulet,  Fig.  17,  in  der 
Obern-  und  Seitenansicht,  indem  seine  Mitte  über  der  unterstellten  Ein- 
gussöffnung ein  kegelförmiges  Deckelchen  trägt ,  dessen  Kanelüren  ab- 
wechselnd mit  rothem  und  mit  blauem  Schmelz  geschmückt  sind. 

Blauer  und  rother  Schmelz  füllt  auch  abwechselnd  die  zwölf  Felder 
der  darauf  folgenden  einzigen  Zone  aus ,  der  Mittelpunkt  jeden  Feldes 
wird,  durch  einen  weissen,  gelb  umschlossenen  Kreis  gebildet.  Auch 
der  schnabelförmige  Ansatz  des  Lämpchens  ist  mit  rothem  Schmelz  er- 
üUt  ,  dessen  Mitte  ein  weisser  Punkt  in  rothem ,  gelb  umschlossenem 
Feldchen  einnimmt.  Der  Theil  des  Kleinods,  der  die  Lichtflamme  in 
ihrem  oxidirenden  und  de.^oxidirenden  Zonen  vorstellt,  ist  mit  blauem 
Schmelz,  in  dessen  Mitte  ein  gelber  Punkt,  erfüllt. 

Wir  fügen  hier  noch  ein  Anhänkel,  Fig.  20,  bei,  welcher  unserem 
Museum  in  zwei  Exemplaren  als  römisch  und  von  römischen  Fundorten 
herrührend  aus  der  Emeleschen  Sammlung  überliefert  ist,  aber  offenbar 
erst  einer  viel  späteren  Zeit  —  etwa  dem  17.  Jahrhundert  angehört: 
Es  ist  ein  Herz  mit  zwei  Täubchen  —  in  einer  damals  vielgeübten,  den 
Römern  aber  unbekannten  Technik  ausgeführt,  indem  auf  den  Schmelz- 


227 

grund  Verzierungen,  hier  nur   eine    Marmorirung    in    .Sclimelzfarbc    auf- 
gemalt ist. 

Dieser  Weise  und  Zeit  angehörig  sahen  wir  bei  dem  Antirpiar  Hess 
in  Wiesbaden  ein  Zaumzeug  nebst  SclinaUen  in  gemaltem  Kmail  ver- 
ziert, welches  jedoch  schwerlich  Jemand  zur  Erhärtung  der  Philostratischen 
Notiz  über  das  Zaumzeug  der  Barbaren  wird  verwerthen  wollen. 

Eine  dritte  Gruppe  von  schmelzverziertem  Schmuk  sind  die  Zier- 
knöpfe, von  denen  einige  in  Fig.  21,  22,  23u.  23au.  b  dargestellt  sind. 
Sie  tragen  in  der  Mitte  der  Kückseite  einen  V2  3CM  langen  Stift, 
mittels  dessen  sie  durch  Nietung  oder  Splinte  befestigt  waren.  Die 
Bestimmung  dieser  Zierknöpfe  ist  nicht  ganz  festgestellt.  Die  emaillir- 
ten  Flächen  sind  durch  Metallstege  in  Zonen  getheilt,  innerhalb  deren 
die  verschieden  gefärbten  Schmelze  unmittelbar  aneinander  stossen,  und 
wie  der  Anblick  der  Figuren  lehrt,  dieselben  Farben  und  dieselben  Un- 
regelmässigkeiten, wie  die  bisher  beschriebenen  Gegenstände,  zeigen. 

Wir  machen  besonders  auf  die  grosse  Fig.  23  a  u.  b  dargestellte 
Zierscheibe  aufmerksam,  welche  bei  den  für  die  Königlichen  Museen  in 
Berlin  veranstalteten  Ausgrabungen  im  Juli  1872  bei  der  Saalburg  ge- 
funden wurde  Aus  der  Mitte  und  den  darumfolgenden  Zonen  ist  der 
Schmelz  bis  auf  kleine  Partien  des  grünen  Unterschmelzes  verschwunden, 
desto  schöner  aber  haben  sich  die  21  geschachten  Felder  der  äussern 
Zone  erhalten,  sie  sind  blau-weiss-roth  —  und  abwechselnd,  (so  weit  es 
ihre  ungrade  Anzahl  gestattet)  grün  oder  roth  umrahmt. 

In  Fig.  38  stellen  wir  einen  Anhänkel  aus  einer  Kreisscheibe  und 
einem  Halbmond  in  kräftiger  massiver  Ausführung  dar.  Die  Schmelz- 
felder zum  Theil  durch  Metallreife  und  Stege  getrennt  —  zum  Theil 
jedoch  mit  ungetrennt  nebeneinander  stehenden  Farben  und  bunten  Ein- 
lagen ausgefüllt,  gleichen  in  der  Ornamentirung  der  von  Fig.  27  —  bei 
der  Derbheit  des  Metalls  wäre  es  jedoch  möglich,  dass  diess  Schmuck- 
stück der  Bestandtheil  eines  Pferdeschmuckes  gewesen  wäre. 

Ein  gleiches  kann  in  dem  Fig.  39  dargestellten  Spitzbeschlag  aus 
vergoldeten,  rothen  Kupfer  vermuthet  werden,  welcher  mittels  dreier 
Nieten,  die  auch  für  die  Ornamentirung  massgebend  waren,  auf  dem 
Lederriemen  befesigt  war.  Der  Schmelz,  der  dasselbe  bildet,  ist  blau  auf 
grünem  Untergrund. 

Wir  gehen  nun  zu  dem  über,  was  sich  aus  dem  Vorhandenen  auf 
dessen  Anfertigung  schliessen  lässt. 

Das  Verfahren  war  folgendes : 

Nachdem  das  Stück  so  erfunden  und  modellirt  war,  dass  alle  mit 
Schmelz  zu  verzierenden  Flächen  der  Feüe  und  dem  Schleifstein  zugäng- 
lich waren,    und   keine    Coucavitäten  noch  Vorsprünge,    die  Bewegung 


228 

dieser  Werkzeuge  hiiulerte,  ilas  Stück  geformt  iiiul  in  Bronze  gegossen, 
und  endlich  der  Guss  gelungen  war,  wurde  das  Stück  cisselirt,  indem 
man  die  feinen  Gruben  schärfer  ausarbeitete  und  ihre  Känder  etwas 
untergrub;  oder  indem  man  mit  verschieden  gestalteten  Punzen  gemusterte 
Gruben,  Dreiecke,  Blättchen,  Kreuze  einschlug,  oder  endlich  indem  man 
die  runden  Felder  mit  dem  Centribohrer  eintiefte.  Desselben  Werkzeugs 
bediente  mau  sich  seiner  förderlichen  Arbeit  wegen  auch  wohl  für  anders- 
gestakete  Gruben,  deren  Ecken  man  dann,  sowie  dreieckige,  rautenförmige 
und  wie  immer  geformte  Felder  mit  dem  Grabstichel  ausgrub. 

Dann  füllte  man  die  Gruben  mit  der  fein  gemahlenen  zu  einem 
Schlamm  angerührten  Schmelzfarbe ,  indem  man  etwa  so  verfuhr  wie 
Theophilus  verschreibt : 

„Mit  einer  Gänsefeder,  die  wie  zum  Schreiben,  aber  länger  und  ohne 
Spalte  geschnitten,  nimm  von  der  Schmelzfarbe,  welche  feucht  sein  muss, 
und  mit  einem  länglichen  angeschärften  Stückchen  Kupfer  lösest  du  von 
der  Feder  so  viele  Farbe  los,  als  du  bedarfst,  um  diese  oder  jene  Zelle 
(und  für  die  Grube  ^nrd  dasselbe  gelten)  zufüllen;  das  was  übrig  bleibtj 
thue  in  die  Muschelschale  zurück.     So  mache  es  mit  allen  l-'arben." 

Wir  können  in  diesem  Tone  fortfahrend  sagen:  willst  du  in  dem 
Felde,  in  welches  du  eben  blauen  Farbschlamm  gethan,  ein  gelbes  liing- 
lein  haben,  so  fertige  ein  solches,  indem  du  über  deinem  Kohleufeuer 
einen  Faden  gelben  Glases  ziehest  und  auf  ein  rundes  Kupferstäbchen, 
oder  wohl  auch  auf  ein  viereckiges  aufrollest,  und  so  mit  leichter  Kunst 
viele  Ringlein  nebeneinander  bilden  und  trennen  kannst.  Ein  solches 
nimm  mit  dem  Zänglein  und  drücke  es  mitten  in  das  Schlammtröglein; 
und  magst  du  zur  grössern  Zierde  noch  einen  weissen  Tupfen  darin 
sehen,  so  kannst  du  ein  weisses  Glasküglein  etwas  abplatten  und  mitten 
in  das  ßinglein  drücken. 

Wenn  du  nun  das  Kleinod  auf  eine  kleine  Blechplatte  legst,  und 
von  einer  eisernen  Glocke  (oder  einer  Muffel)  überdeckt  in  den  Ofen 
bringst,  so  wirst  du  beobachten,  wie  der  Schmelz  flüssig  wird,  ohne  das 
Ringlein  anzugreifen,  zumal  wenn  solches  aus  einem  strenger  flüssigen 
Glase  gemacht  ist. 

Willst  du  aber  nicht  nur  Ringlein  und  Punkte ,  sondern  ganze 
Felder  abwechselnd  mit  rothera  und  grünem  Schmelz  besetzen,  ohne  die- 
selben durch  Metallstege  zu  trennen,  so  verfährst  du  also: 

Nimm  rothen  Glasfluss,  wie  man  ilin  zu  Mosaik  gebraucht,  oder 
nimm  den  Splitter  eines  solchen  Mosaikwürfelchens  selbst,  schmilz  daraus 
ein  Kügelchen,  und  fasse  das,  da  es  noch  glühend  ist,  zwischen  die 
Tatzen  deines  Plattzängleins ,  so  dass  es  ein  dünnes  flaches  Scheibchen 
wird.     Auch  mache  dir  solche  im  Vorrath,  gelbe,   rothe,  blaue,  grüne. 


229 

Kill  solclios  Scheibchen  iiimni  und  forme  ilannis,  wenn  es  kalt  ist,  mit 
dem  Hämmerchen ,  wie  die  Mosaicisten  es  thun ,  und  finch  mit  dem 
Schleifstein ,  ein  Viereck  oder  ein  Dreieck,  wie  du  es  willst ,  und  je 
akkurater  du  es  machst  desto  schöner  wird  deine  Arbeit  sein,  «laiiii  füllst 
du  den  Platz,  wo  es  in  deinem  Kleinod  liegen  soll,  mit  einem  leicht 
flüssigen  grünen  Schmelz  —  nimm  jedoch  nicht  zu  viel,  und  drücke  auf 
denselben  dein  wohlgeformtes  drei-  oder  viereckiges  Mosaikplättchen. 
Dann  magst  du  den  Platz  rechts  und  links  nel)en  demselben  mit  dem 
Schmelzschkimm  ausfüllen,  der  an  Farbe  dir  wohlgefällt.  Der  leicht  flüs- 
sige Schmelz  wird  sich  eben  so  fest  an  das  Metall  als  an  dein  Mosaik- 
plättchen  hängen  und  es  festhalten,  und  dasselbe  wird  seine  scharfen 
Kanten  behalten,  während  der  Schmelz  rechts  und  links  neben  ihm  sich 
an  es  anschmilzt. 

Der,  wie  wir  glauben,  leicht  flüssige,  grüne  Schmelz  wird  nämlich 
überall  auf  dem  Grund  der  Grube,  gleichgiltig  welche  Farbe  darauf  sitzt, 
gefunden.  Es  soll  dabei  nicht  gesagt  sein,  dass  der  grüne  Schmelz 
überhaupt  leicht  flüssiger  sei ,  sonden  nur ,  dass  der  Schmelz ,  welcher 
zwischen  dem  Metallgrund  und  dem  Mosaikplättchen  und  überhaupt  unter 
dem  sichtbaren  Schmelz  liegt  und  gewissermassen  als  Klebestoft"  zu 
dienen  scheint  —  zufällig  eine  grüne  Farbe  hat.  —  Dieser  grüne 
Schmelz  vertritt  in  soliderer  Weise  den  Harzkitt  der  modernen  Mosaicisten . 

Wenn  wir  oben  der  Plattzange  erwähnten,  so  geschah  es,  weil  wir 
wissen,  dass  dieselbe  zu  jener  Zeit  durch  die  Glaskünstler  viele  Verwen- 
dung fand,  um  an  Henkeln  nnd  Füssen  und  bei  Verzierungen  die  glühen- 
den Glas-Stäbchen  aneinander  zu  drücken,  und  hier  und  anderwärts  feine 
Scheibchen  als  Zierrathe  zu  bilden. 

Und  wenn  wir  das  Verfahren  bei  der  Anfertigung  der  Schmelz- 
arbeiten hier  etwas  umständlich  beschrieben  haben,  so  geschah  es  nicht 
aus  der  Betrachtung  und  aus  unserer  Phantasie  allein,  sondern  auf  Grund 
von  Versuchen,  die  wir  mit  dem  Goldschmied ,  Herrn  Olsson  in  dessen 
Werkstätte  angestellt  haben. 

Wir  benutzten  dazu  die  ausgeglühten,  mit  leeren  Schmelzgruben 
versehenen  Bruchstücke  antiker  Fibeln ,  und  als  Schmelzfarbe ,  gelbe, 
blaue,  rothe  und  grüne  Glasmosaikwürfelchen,  welche  aus  der  Basilika  m 
Trier,  und  dem  römischen  Bauwerk  von  Barbein  bei  Trier  herrührten. 
Wir  verrieben  sie  zu  Sehlamm,  füllten  sie  in  die  Gruben,  drückten  eine 
weisse,  aus  weisser  Glasmosaik  gebildete,  Perle  hinein,  schmolzen  das 
ganze  vor  dem  Löthrohr  ein,  und  schlifl'en  es  ab.  Weder  im  Ansehen 
noch  in  der  Festigkeit,  oder  irgend  einer  anderen  Eigenschaft  unterschied 
sich  unsere  Arbeit  von  der  Antiken. 

Wir  sind  dadurch  zu  der  Ueberzeugung  geführt  worden,  dass  die 
antiken    Schmelzfarben   keine    andern    waren,    als    die    Glasflüsse   ihrer 


230 

Mosaiken,  l'nd  da  man  nicht  leicht  den  Schmelz  aus  einer  emaillirten 
Fihula  für  eine  chemische  Analyse  opfern  wird,  so  haben  wir  dazu  einige 
der  obengenannten  Glaswürfelchen  bestimmt,  sind  aber  leider  bei  der 
grossen  Sublilität  von  dergleichen  Untersuchungen  noch  nicht  in  der 
Lage,  die  uns  freundlich  und  von  bewährter  Hand  zugesagte  Analyse 
geben  zu  können. 

Es  wird  sich  hierbei  vielleicht  das  Kupfer  als  färbendes  Prinzip 
für  roth,  blau  und  grün ,  das  Kobald  für  blau,  das  Blei,  Antimon  und 
das  Uran  für  gelb  und  orangefarbe,  das  Eisen  imd  Chrom  auch  für 
grüne  Schmelzfarbe  ergeben  —  wenigstens  würde  die  Industrie  der  Ge- 
genwart jenes  gesättigte  Blau  nicht  ohne  Kubald,  jenes  Papageiengrün 
nicht  ohne  Chrom  und  namentlich  jenes  Orange  nicht  ohne  Uran  darzu- 
stellen vermögen. 

Aber  sicher  würden  wir  die  chemischen  Kenntnisse  der  römischen 
Schmelzkünstler  sehr  überschätzen,  w^enu  wir  glaubten,  sie  hätten  jene 
Metalle  —  oder  auch  nur  ihre  Oxyde  gekannt.  —  Sie  wussten,  dass 
dieser  oder  jener  Stein  aus  Griechenland  gelb,  jenes  flimmernde  Erz  aus 
dem  Herzinischen  Walde  grün,  und  jenes  blau  färbe,  wenn  sie  so  und  so 
beliandelt  würden.  Ihre  Kenntnisse  waren  ganz  empyrisch,  aber  auf 
Erfahrungen  aus  einer  laugen  Vorzeit  und  auf  ein  weites  Ländergebiet 
begründet. 

Zu  einem  andern  auf  Fig.  14  und  15  anw^endbaren  Verfahren, 
nimmt  der  Schmelzkünstler  blaue  und  weisse  Glasstäbchen,  gibt  ihnen 
mit  der  Plattzange  einen  quadratischen  Querschnitt,  ordnet  sie  nach  der 
Farbe  so  neben  und  übereinander,  dass  ihr  Querschnitt  geschacht  wird, 
wärmt  an,  zieht  das  glühende  Stäbchen  in  die  Länge  aus,  wodurch  der 
Querschnitt  ganz  iihulich  aber  um  das  2,  3,  lOfache  verkleinert  wird, 
zerbricht  in  kurze  Stückchen  und  setzt  jedes  dieser  kleinen  Schach- 
brettchen an  seine  Stelle  auf  den  Klebeschmelz  —  füllt  die  Zwischen- 
räume von  Schachbrett  zu  Schachbrett  mit  rotheu  Schraelzsplittern, 
bringt  dann  in  Ofen,  schleift  nacli  dem  Erkalten  die  Oberfläche  bis 
auf  (las  Metall  ab,  vergoldet  diess,  bringt  wieder  in  den  Ofen,  um  statt 
zu  poliren ,  der  Oberfläche  eine  leichte  Schmelzung  und  Glanz  zu 
verseil  aflen. 

Labarte  meint  bei  der  Beschreibung  einer  ähnlichen  Fibula  (Planche  C. 
Fig.  1.)  der  Künstler  habe  erst  die  ganze  Kingfläche  mit  rother  Schmelz- 
farbe gefüllt  und  eingeschmolzen,  habe  dann  wie  der  Gemmenschneider 
mit  dem  Glasschleiferrädclien  den  Platz  für  die  Schachbrettchen  ausge- 
bchliflcn,  mit  weissem  Schmelz  gefüllt,  und  nachdem  dieser  eingebrannt 
aus  ihm  wieder  die  kleinen  Schachbrettfelder  ausgeschliflen,  die  er  dann 
mit  blauer  Schmelzfarbe  gefüllt  —  und  so  schliesslich  zum  dritten- 
mal gebrannt  habe. 


231 

Ein   andres   mal,   bei   der    Beschreibung    einer   in    seinem    Album 
(Planche  C  Fig.  3)  dargestellten  Filula,  nimmt  Labarte  ein  e])en  so  um- 
ständliches Verfahren  an.     Diese  Filula    gleicht  in  der  Hauptform  unserer 
Fig.  12,  doch  ist  das  Schmelzband,   das  seinen  Bügel  ziert,   nicht  roth 
und    grün    und   durch    Stege   getrennt,    sondern   ungetrennt   ein    bhiuer 
Sclimelz,  in  welchen  vier  gelbe,  sehr  unregelmässige  Vierecke  eingebettet 
sind.     Diese  haben,  wie  es  scheint,  ein  weisses  Mittelfeld,  das  er  jedoch 
übergeht,  in  welchem  acht  rothe  Blättchen  ein  Blümchen  bilden.  --    Er 
glaubt  nun,  dass  der  Künstler   nach  dem  ersten  Brand  aus  dem  blauen 
Schmelz  jene  Vierecke,  so  unregelmässig  sie  sind,   ausgeschliften ,    diese 
mit  gelbem  Schmelz   gefüllt  und   eingebrannt,    dann   aus   letzterem   die 
Blumenblättchen   ausgeschliffen    mit   roth    gefüllt   und   wieder  gebrannt 
habe.     Das  Verfahren  würde  den  Arbeiter  —  oder  die  Arbeit  —  nöthigen 
dreimal  den  Weg   vom  Malertisch    zum    Schmelzherd  und   zur  Schleif- 
bank zu  machen. 

Wir  können  nur  annehmen,  dass  die  gelben  Quadrate  —  ohne- 
diess  viel  zu  unregelmässig  für  eine  Schleifarbeit  —  mit  den  rolhen 
Blümchen  ähnlich  unserer  in  Fig.  15  dargestellten  weissen  und  iblauen 
Blümchen,  Abschnitte  seien  von  einem  Millefioristäbchen  dessen  Farbe 
und  Kern,  die  bezeichneten  waren  und  welche  man  in  den  blauen  bei 
uns  grünen  Farbschlamm  eingedrückt  und  mit  einem  Brand  festge- 
schmolzen hat 

Hätte  man  sich  wirklich  zum  Schleifen  entschlossen,  so  würde  das 
Werkzeug,  das  Eädchen,  den  Arbeiter  zu  ganz  andern,  i  h  m  entsprechenden 
Formen  gebracht  und  verführt  haben:  kontinuirliche Linien,  welche  über 
beide  Farben  hinweggehen  ,  an  einander  gereihte  Eierstäbchen  u.  dergl. 
Es  liegt  in  der  Gestalt  des  Glasschleiferrädchens,  dass  die  Einschnitte, 
die  es  macht,  einen  schlittenförmigen  Kreisabschnitt  bilden,  welcher  nicht 
geeignet  ist  dem  Schmelz  einen  Anhalt  zu  geben.  Diess  Werkzeug  und 
das  was  man  damit  bezweckte,  musste  zu  ganz  andern  Verzierungs- 
formen führen, 

Es  liegt  aber  in  der  Natur  des  Menschen,  und  auch  der  Arbeit, 
dass  man  Platz  und  Werkzeug  nicht  gern  und  nicht  ohne  Schaden 
wechselt,  und  dass  man  eine  begonnene  Arbeit  nicht  gern  durch  andere 
Hände,  die  sie  verderben  können,  erst  wieder  zu  den  ersten  zurückkehren  lässt, 
nun  gar  wie  hier  zwei-  dreimal ;  es  bedingte  diess  ein  so  genaues  Inein- 
andergreifen derselben,  wie  es  diese  Gewandnadeln  aus  unedlem  Äletall, 
durchschnittlich  nicht  sehr  sorgfältiger  Arbeit,  und  allem  Anschein  nach 
Fabrikate  von  grosser  Häufigkeit,  wahre  Massenprodukte,  nicht  voraus- 
setzen lassen  und  ihres  daher  geringen  Preises  wegen  nicht  vertragen 
haben  würden. 


In  ähnlicher  Art  scheint  uns  mit  de  Laborde  und  mit  Lahavte  auch 
Linas  (Orfevrerie  merovingiennc^  Paris  1863,  p.  24  und  p.  100)  zu 
irren,  wenn  er  das  von  jenen  angegebene  Verfahren  unter  dem  Namen  Emaux 
suivmaHUs  adoptirt,  und  nun  gar  barbarischen  Arbeitern  zuschreibt, 
welche  gallo-römische  Fabrikate  nachahmen  wollen.  Er  glaubt  au  eine 
Befestigung  der  Mosaiksteinchen  durch  einen  Harzkitt.  —  Wir  müssen 
ihm  auch  hierin  widersprechen.  —  "Wir  glauben,  wenn  auch  ungern  und 
nur  dort  an  einem  Harzkitt,  durch  welche  die  Glasaugen  in  jenen  vor- 
römischen Sehlaugen  und  Drachenfibeln,  und  jene  Elfenbein  Knöpfe  auf 
den  Schwertscheiden  von  Weisskirch  (Lindeuschmit  II.  2.  Beilage  1.) 
befestigt  sein  mögen.  —  Wir  glauben  aber  nicht,  dass  römische  Schmelz- 
raosaik  —  auch  die  feinste  auf  die  wir  "weiter  unten  zurückkommen 
werden,  mit  Harzkitt  befestigt  sei  —  ähnlich  dem,  in  welche  jetzt  die 
römische  Mosaiken  eingesetzt  sind.  Die  Täuschung,  einen  Harzkitt  vor 
sich  zu  haben  läuft  leicht  unter,  bei  den  in  uusern  Museen  aufbewahrten 
Stücken,  welche  man  zur  Erhaltung  und  bessern  hervorheben  der  Farben, 
mit  einem  Firniss  überzogen  hat. 

Das  von  uns  beschriebene  Verfahren ,  Älosaiken  nach  der  Werk- 
weise des  Millefiore  zusammen  zu  sclimelzen  und  durch  Langzieheu  zu 
verkleinern  und  zu  vervielfältigen,  fanden  wir  wieder  in  äusserst  zier- 
lichen Arbeiten  moderner  venetianischer  Mosaicisten,  namentlich,  da  wo 
Verzierungsglieder  sich  häufig  wiederholen.  So  sahen  wir  Manschetten- 
knöpfe, deren  Mitte  ein  bunter  Skarabä  einnimmt,  gebildet  aus  länglichen 
Mosaiksteinchen,  welche  durch  goldene  Umriss-  und  Theiluugslinieu, 
nach  Art  des  Zellenschmelzes  gefasst  sind;  ihu  umgiebt  ein  weisses 
Mosaikfeld,  um  das  wieder  in  Goldstegen  gefasst  eine  (in  Fig.  15a  um 
das  5fache  vergrösserte)  Borde  nicht  breiter  als  2inm  rund  umläuft. 
Diese  besteht  aus  grünen  Kreisfeldern,  in  denen  ein  rother  Mittelpunkt 
mit  fünf  weissen  Strahlen  —  als  Millifiori  eingeschmolzen  ist  —  die 
Zwischenräume  zwischen  den  Kreisen  sind  mit  Millifiori-Dreiecken  ausge- 
füllt, welche  aus  einem  blauen  und  drei  weissen  kleinen  Dreiecken 
gruppirt  sind.  —  Der  bräunliche  Kitt,  der  die  nun  noch  bleibenden 
Lücken  ausfüllt,  ist  bei  der  Kleinheit  des  Ornaments  nicht  zu  bemerkoB, 
und  die  Borde  sieht  so  fein  und  accurat  aus,  wie  diess  durch  Einzel- 
Steinchen  oder  in  irgend  einer  anderen  Technik  nie  zu  erreichen  ge- 
wesen wäre. 

Bei  aufmerksamer  Betrachtung  kann  man  sehr  wohl  erkennen, 
welche  Felder  aus  Millefiori,  welche  als  kalt  zugehauene  Steincheu,  und 
welche  als  Farbschlamm,  der  nass  sowohl  als  glühend  floss,  eingebracht 
worden  sind. 

Die  rothen  Steinchen  in  Fig.  7  sind  beim  Zuhauen  sehr  unregel- 
mässig und  eckig  gerathen,    während  der  grüne  Schmelz   sich   fliessend 


233 

t 

dicht  an  sie  und  an  die  Metallstege  angelegt  hat.  Die  grünen  Tupfen 
aber  im  blauen  Felde  sind  als  Absclinitte  runder  Stäbchen,  in  den  Farb- 
schlamm eingedrückt,  und  daher  wohlgestaltet. 

Der  orangerothe  Schmelz  ,  Fig.  28a  u.  28b  ,  welcher  die  runden 
Felder  gnt  ausfüllt,  ist  wie  die  Schliere  zeigen  in  jedes  derselben  als 
drei  Schlanimtropfen  eingebracht  und  dann  nieder  gedrückt  worden  — 
man  könnte  selbst  sagen,  welcher  zuerst. 

Es  sind  nicht  sowohl  die  guten,  sondern  die  schlechten,  nachlässigen 
oder  misslungenen  Arbeiten,  welche  in  technischer  Beziehung  lehrreich 
sind,  und  uns  hinter  die  Coulissen  des  Schmelzarbeiters  sehen  lassen. 

Bei  dem  Auhänkel ,  Fig.  19  ,  sieht  man  ganz  deutlich ,  wie  die 
rothen,  die  blauen  und  die  schwarzen  Partieen,  aus  Steinchen  ungenau 
gestaltet  zuerst  eingelegt  und  dann  die  Felder  daneben  mit  gelben, 
weissem ,  grünem  und  orangefarbenem  Schmelzbrei  ausgefüllt  wor- 
den sind. 

Der  blaue  und  auch  der  grüne  Schmelz  ist  im  Innern  oft  sehr 
blassig  und  schlackig,  so  dass  aus  einem  solchen  keine  Steinchen  ge- 
hauen werden  konnten.  Dagegen  ist  der  gelbe  und  orangefarbene  mehr 
frittartig,  und  ohne  glasglänzenden  Bruch.  —  Dennoch  kann  man  nicht 
behaupten ,  dass  diese  Farbe  immer  als  kaltes  Steinchen  eingesetzt, 
jene  immer  als  Schlamm  eingebracht  und  zusammengeschmolzen  sei. 

Immer  aber  ist  der  Grund  der  Grube  zwischen  dem  Metall  und 
dem  an  der  Oberfläche  sichtbaren  Schmelz,  mit  einem  grünen  Glas  liber- 
kleidet,  welches  zum  ankleben  der  bunten  Steinplättchen  und  vielleicht 
auch  zur  besseren  Verbindung  des  anderen  Schmelzes  an  das  Metall  ge- 
dient zu  haben  scheint. 

Manche  Farben  scheinen  durch  die  tausendjährige  Einwirkung  der 
Feuchtigkeit ,  auf  die  nur  schwach  an  die  Schmelzbasis  gebundenen 
Metalloxyde ,  grosse  Veränderung  erlitten  zu  haben ,  so  scheint  uns 
namentlich  ein  schmutziges  grünliches  Weiss,  einst  purpurroth  gewesen 
zu  sein;  d.  h.  das  Kupferoxydul  in  Kupferoxyd  verwandelt  worden 
zu  sein. 

Es  ist  dies  eine  Erscheinung,  welche  bei  den  Millefiori  —  und 
namentlich  bei  dieser  Farbe  ebenso  bemerkt  wird. 

Der  oben  besprochenen,  Fig.  14,  dargestellten  Mosaikfibula  haben 
wir  nun  mehr  wenig  Technisches  beizufügen.  Die  27^'"  im  Durchmesser 
grosse  Scheibe  enthält  fast  zwei  und  ein  halbes  Tausend  Glassteinchen, 
da  deren  5  auf  ein  Quadratmilimeter  gehn,  —  dass  sie  sich,  durch 
keinen  Zwischensteg  unterstützt,  doch  so  gut  gehalten  haben,  ist  nur  der 
innigen  Verbindung  der  Steinchen  unter  sich  und  mit  dem  Mettüllgrund 
durch  einen  anorganischen  Stoff,  dem  Schmelz,  zuzuschreiben.     Die  blau 

15* 


234 

weisson  Danimbrettchen  und  die  griinbegitterten  Felder  schliessen  schlecht 
genug  aneinander ,  aber  die  offenen  Zwischenränme  sind  durch  rothe 
Splitter  ausgezwickt  und,  wie  wir  glauben,  duroli  ein  Verfahren,  welches 
bei  gewissen  Schmelzarbeiten  auch  heute  noch  angewandt  wird,  ausgefüllt, 
indem  man  nämlich  trockenen  feinen  Schnielzstaub ,  mit  dem  trockenen 
Pinsel  über  der  Fläche  ausbreitete,  und  in  die  Zwischenräume  einschüttelte. 
Da  wo  sich  auf  den  vier  Cardinalpunkten  die  viereckigen  Stäbchen  nicht 
an  einander  schliessen  Hessen,  hat  mau,  wie  bereits  gesagt,  die  Zwickel 
mit  gelbem  Schmelz  ausgefüllt. 

Nachdem,  was  wir  bei  der  Kritik  des  von  Labarte  unterstellten 
Verfahrens  gesagt,  haben  wir  über  die  Anfertigung  der  in  Fig.  15  dar- 
gestellten Filula  nichts  mehr  hinzuzufügen. 

Eine  merkwürdige  Technik  zeigt  die  Fig.  8.  dargestellte  Fibula, 
indem  hier  ein  ächter  oder  unächter  grüner  Edelstein  erhaben  unmittel- 
bar in  rolhem  Schmelz  gefasst  ist,  ohne  dass  ein  metallener  Kasten, 
oder  Kand  zur  Fassung  angewandt  worden  wäre. 

Es  ist-  dasselbe  Verfahren ,  welches  Theophilus  vorschreibt,  indem 
er  zur  Nachahmung  von  Edelsteinen  kleine  Stückchen  von  blauem  oder 
grünem  Glase  auf  gelbes  Glas  mittelst  decken  Schmelzschlammes  aufklebt 
und  durch  den  Brand  festschmilzt. 

Die  praktische  Lösung  der  Frage,  welches  Verfahren  bei  der  An- 
fertigung der  Fibula,  Fig  9,  befolgt  worden  sei,  dürfte  grosse  Schwierig- 
keit haben.  Die  blauen  Tannenbänmchen,  welche  die  weisse  Schmelz- 
zone zieren,  sind  nämlich  nicht  aufgemalt,  sondern  jedes  Stäramchen 
und  jeder  Zweig  geht  als  feine  Lamelle  durch  die  ganze  weisse  Fritt- 
masse  hindurch,  bald  reclitwinkelich  bald  geneij^t,  und  daher  bald  dünner 
bald  dicker,  nnd  au  den  Kanten  durchscheinend.  Durch  Abschleifen 
würde  die  Zeichnung  nicht  verloren  gehen,  sondern  nur  etwas  verschoben 
werden.  Man  mögto  vermuthen,  dass  in  den  weissen  Teig  breitere  und 
schmalere  blaue  Glaslamellen  zur  Bildung  der  Zweige  eingedrückt 
worden  wären,  wenn  nicht  die  Stämmchen  sie  alle  durchschnitten. 

Die  obenfienannten  französischen  Gelehrten  beziehen  sich  auf  eine 
schriftliche  Quelle  des  Alterthums,  um  die  Erfindung  oder  Wieder- 
erfindung der  Schmelzarbeiten  ihren  Landsieuten  zuzuschreiben. 

Philostratos  ein  griechischer  Sophist,  im  Gefolge  der  Kaiserin  Julia 
Dorana,  der  also  ungefähr  um  das  Jahr  200  schrieb,  schildert  ein  Gemälde, 
das  eine  Eberjagd  darstellt.  Er  beschreibt  vier  "Reiter  und  ihre  Pferde 
nach  Gestalt,  Farbe,  Tracht  und  Geschirr.  Sie  haben,  heisst  es  im  Text, 
silberne  Zäume,  Brand/.eichen  und  goldene  Zierscheiben,  diese  Farben 
sollen  die  Barbaren  am  Ocean  dem  glühenden  Erze  einschmelzen,  worauf 
sie  erstarren,  wie  Stein  werden,  und  das  Gemälde  erhalten. 


235 

So  unklar  die  Stelle  ist.  und  obschon  vorher  nur  von  der  Farbe 
der  Pferde,  als  Schimmel,  Lichtbraun,  liappe  und  Fuchs  die  Rede  war. 
so  kann  man  die  Farbe  doch  nur  als  eine  auf  die  Zäume  und  Zier- 
scheiben aufgetragene  Schmelzfarbe  ansehn  —  Wenn  die  Stelle  wirklich 
acht  und  nicht  eine  in  den  Text  gerathene  spätere  Einschiebung  ist, 
so  sagt  sie  weiter  nichts,  als  dass  die  Barbaren  am  Ocean,  in  (iallien 
oder  in  Britanien  -  ums  Jahr  200  schraelzver/ierte  Pferdegeschirre  hatten, 
welches  bei  ihnen  angefertigt  wurde;  es  würd  jedoch  weiter  nicht  be- 
hauptet, dass  sie  diese  Weise  auch  erfunden  hätten.  In  der  That  hiesse 
es  auch  die  geschichtliche  Entwickelung  der  Künste  auf  den  Kopf  stellen 
wenn  eine  Industrie,  die  eine  lange  Reihe  von  Erfahrungen  in  Glas  und 
Erzarbeiten  hinter  sich ,  und  ein  grosses  Ländergebiet  zur  Verfügung 
haben  muss,  um  die  Mineralien  durchversuchen  und  beziehen  zu  können, 
welche  die  Skala  der  Schmelzfarben  liefern  —  wenn  eine  solche  Industrie 
wie  Minerva  plötzlich  aus  dem,  gar  nicht  auf  solche  Dinge  gerichteten 
Kopf  eines  Barbaren  am  Ocean  springen  sollte. 

Dass  diese  Barbaren  aber  eifrige  Käufer  jener  bunten  Pracht  waren 
und  dass,  nachdem  die  Römer  bereits  seit  200  Jahren  Gallien  auf  einen 
hohen  Culturzustand  gebracht,  und  zu  einem  guten  Markte  gemacht 
hatten  —  es  sich  für  sie  wohl  lohnte,  auch  dort  Werkstätten  anzulegen, 
das  soll  nicht  bestritten  werden,  es  wird  bewiesen  durch  die  zahl-  und 
kunstreichen  Thon-  und  Glasgefässe,  welche  nirgends  anders  als  aus 
Werkstätten  des  Rhein-  und  Mosellandes  hervorgegangen  sind  und  wird 
bekräftigt  durch  den  Ausspruch  des  Philostratos.  Auch  unsere  Fibula, 
Fig.  24,  mit  dem  gallischen  Fabrikstempel  kann  es  bezeugen. 

Es  verdient  jedoch  hier  bemerkt  zu  werden,  dass  schmelzverzierte 
Gegenstände,  welche  als  Pferdeschmuck  gedeutet  werden  könnten,  so 
selten  vorkommen,  dass  sie  kaum  im  Stande  sind  jene  Scliriftstelle  zu 
unterstützen.  Das  Wiesbadener  Museum  besitzt  nur  zwei  dergleichen, 
den  Anhänkel,  Fig.  38,  und  den  Riembeschlag,  Fig.  39,  welche  etwa 
hierher  bezogen  werden  könnten;  beide  haben  jedoch  einen  verhfiltniss- 
mässig  neuen  —  der  Riembeschlag  selbst  einen  der  carolingischen  Zeit 
annähernden  Charakter. 

Die  Einzelbeete  auf  dem  reichen  Felde  der  antiken  Schmelzarbeiten, 
welche  wir  bisher  betreten,  lassen  sich  etwa  so  übersehen. 

1)  Zellenschmelz  in  Zellen,  welche  durch  aufgesetzte  Metallstreifen 
entstanden  sind,  kommt  bei  unseren  Schmucksachen  nicht  vor.  Es 
ist  immer  nur  Grubenschmelz. 

2)  Jede  Sclmielzfarbe  erfüllt  allein  ein  Grubenfeld;  die  Gruben  sind 
durch  den  Guss,  durch  Ausbohren,  Cisseliren,  Punzen  entstanden. 
Fig.  4,  5,  6,  10,  11,  12,  16. 


236 

3)  Mehrere  Schmelzfarben  stehen  in  einem  gemeinsamen,  durch  keine 
Stege  getrenntem  Felde.     Fig.  7,  8.  17. 

4)  Sie  bestehen  theils  aus  Sclimelzflächen,  theils  aus  kalt  eingelegten, 
dann  nmschmolzenen  einfarbigen  Fritt-  und  Glasplättchen.  Fig.  19, 
20,  22,  23,  20. 

5)  Die  Schmelzflachen  sind  durch  eingelegte  Perlen,  Lamellen  oder 
Ringe  verziert.     Fig.  7,  9,  17,  18,  27,  28. 

6)  Die  Blättchen  selbst  sind  Abschnitte  von  Millefioristäbchen,  welche 
zu  diesem  Zwecke  bereit  gehalten  werden.     Fig.  15,  17,  23a. 

7)  Die  Schmuckfläche  ist  aus  mosaikartig  zusammengesetzten  Mille- 
fioris  selbst  wieder  mosaikartig  gebildet,  durch  Schmelz  verkittet 
und  befestigt.     Fig.  U. 

8)  In  den  Schmelz  sind  erhabene  Steinchen,  Kristalle  eingesetzt,  die 
auch  nach  dem  Schmelzen  daraus  hervorstehen.     Fig.  8. 

AVir  könnten  hiermit  schliessen,  wenn  nicht  noch  zwei  verwandte 
Werkweisen ,  welche  gleichfalls  bei  Schmuckgegenständen  römisclier 
Fabrikate,  mehr  noch  bei  solchen  germanischer  Arbeit  hier  wenigstens 
einer  Erwähnung  verdienten. 

Wir  meinen  die  niellirten  Arbeiten  und  die  tauschirten. 

Unter  den  römischen  Gewandnadeln  finden  sich  manche,  welche 
nach  sachgcmässer  Reinigung  Einlagen  von  einem  schwarzblauen  metal- 
lischen Stoffe  zeigen.  Es  ist  Kiello,  eine  aus  Blei  und  Schwefel  unter 
Zusatz  von  Silber  und  Kupfer  geschmolzene  Masse,  welche  pulvrisirt  als 
Farbschlamm,  in  die  durch  den  Grabstichel  oder  durch  Punzen  vorbe- 
reitete Gruben  der  Bronzen  gestrichen  und  durch  eine  nicht  sehr  grosse 
Hitze  in  Fluss  gebracht  wird;  dadurch  haftet  er  fest,  und  kann  nun 
mittelst  der  Feile  soweit  beseitigt  werden,  dass  die  Bronzeoberfläche  rein 
zum  Vorschein  kommt,  in  welcher  nun  die  Nielloausfüllung  der  Gruben 
und  Gravirung  als  reine  blauschwarze  Zeichnung  sichtbar  wird.  Es  ist 
die  Technik,  in  welcher  die  Tulado.-en  verziert  sind  und  in  welcher  viele 
Stücke  des  HibJesheimer  Silberfundes  ihre  Ornamentirung  erhalten  hatten. 
Hier  war  die  Niellomasse  durch  die  Einwirkung  von  Salzwasser  zum 
Theil  aufgequollen  und  bildete  flach  convexe  ßlättchen  und  Beeren,  oder 
war  noch  weiter  zersetzt  als  grünliche  Flecken  herabgetropft. 

Bei  dem  in  Fig.  29  dargestellten  Knopfe  sind  die  Vertiefungen  für 
das  Niello  nur  mit  einer  Punze  eingeschlagen,  welche  die  Zwischen- 
räume zweier  Reihen  von  schuppenförmig  übereinander  liegender  Lorbeer- 
blätter darstellte,  und  so  in  einfacher  und  wirksamer  Weise  die  Metall- 
blättchen  selbst  zur  Anschauung  bringt. 

In  der  Fibula,  Fig.  30,  ist  die  Mittel-Rispe  gravirt,  die  Blättchen 
eingepunzt.  —  Oft  finden  sich  Gewandnadeln  mit  leeren  Gruben,  aus 
denen  der  Niello  ausgefallen  oder  ausgewittert  ist. 


237 

In  dem  Anliänkel ,  Fijr.  30a,  cIt  aus  versilberter  Bronze  besteht, 
hat  sich  eine  klassische  Palmettenzcicliniing  in  Niello  sehr  gut  erhalten. 

Welche  Zukunft  diese  Nielloarbeiten,  die  wir  hier  in  ihren  Keimen 
beobachten  können,  einst  erreichen  sollten,  indem  aus  den  Abdrücken  der 
für  sie  gebildeten  Gravinüren  der  Kupferstich  entstand ,  daran  sei  hier 
nur  im  Vorübergehen  erinnert. 

Die  Römer  kannten  das  Silberplattiren  sehr  wohl,  wir  besitzen 
einen  Gürtelbeschlag,  an  -welchem  die  dünne  Silberplatte  nur  an  einer 
Stelle  noch  anhaftet,  von  dem  Uebrigen  aber  in  Folge  der  Oxydation 
als  Lappen  herabhängt. 

Die  tauschirten  Arbeiten,  bei  welchen  auf  ganz  mechanische  Weise 
unähnlich  der  Vergoldung  und  Versilberung,  ein  Metall  stellenweise  mit 
einem  anderen  überzogen ,  also  dem  Anschein  nach  vertauscht  wird, 
finden  sich  vorzugsweise  auf  eisernen  mit  Silber  verzierten  Schmuck- 
gegenständen, namentlich  nachrömischer  Gräber.  (Vergl.  Lindenschmit, 
Alterthümer  unserer  heidnischen  Vorzeit  I.  7  Taf  VIII) 

Doch  wird  der,  Fig.  31,  dargestellte  Palmettenförmige  Anhänkel 
seinen  römischen  Ursprung  nicht  verläugnen.  Wir  beschreiben  ihn,  in- 
indem  wir  seine  Anfertigung  zu  beschreiben  versuchen. 

Nachdem  die  Kupferplatte  der  Zeichnung  gemäss  ausgefeilt,  wurde 
eine  dünne  Silberplatte  darauf  gelegt  und  zur  vorläufigen  Befestigung 
an  den  Rändern  umgeschlagen,  darauf  die  Ornamentzeichnung  entworfen 
und  nun  der  Rand  mit  dreieckigen  ,  dio  quadrirte  Palmette  mit  vier- 
eckigen Punzen  eingeschlagen,  beide  Punzen  waren,  um  das  feste  Anhaften 
des  Silbers  auf  dem  Kupfer  zu  veranlsssen ,  gewaffelt  und  es  sehen  die 
kleinen  drei-  und  viereckigen  Felder  fast  wie  mit  einem  Stramin  aus 
Silberdrath  überzogen  aus.  Es  ist  dieselbe  Musterung,  welche  wir  an 
den  Folien  der  mit  Granaten  besetzten  fränkischen  Schmuckstücke  be- 
obachtet haben,  die  lanzetförmigen  Blatter,  welche  den  mittleren  Theil 
zieren ,  sind  glatt  festgepunzt,  haben  sich  zum  Theil  auch  gelöst ;  ihre 
Stiele  sind  nur  eingravirt,  mögen  jedoch  auch  einst  mit  Silberfäden  aus- 
gefüllt gewesen  sein.  Durch  das  Punzen  wurde  der  Theil  des  Silber- 
blechs, welcher  haften  bleiben  sollte,  zugleich  von  dem  Theil,  der  ent- 
fernt werden  sollte,  getrennt,  so  dass  hier  das  rothe  Kupfer  wieder  zum 
Vorschein  kam. 

Wenn  hier  die  Tauschirung  mit  Silberplatten  geschah,  so  kommen 
doch  auch  solche  Arbeiten  vor,  wo  sie  durch  Drathstücke  stattfand. 

So  wurde  im  Jahr  1870  der  archäologischen  Gesellschaft  und 
Herrn  Wagner  (dem  Thcilhaber  und  Leiter  einer  der  bedeutendsten 
Silberfabriken,  Sy  &  Wagner,  in  Berlin)  zwei  Sporn  und  ein  Steigbügel  von 
Eisen  aus  der  Flensburger  Sammlung  durch  uns  vorgezeigt,  welche  durch 
das  römisch-germanische  Museum  mit  bewundernswerther  Geschicklichkeit 
und  Sorgfalt    von  einer    harten  Rostkrustu    gereinigt  und    so   zu  ihrem 


238 

pin?tis:on  Ansehen  crebrncht  worden  waren.  Ans  der  üntersucliuni]:  nnd 
Besprethiing  mit  dem  genannten  Techniker  ergab  sich,  wie  die  Fig  32, 
33  dargestellten  Muster  dadurch  entstanden  waren,  dass  man  in  das 
Eisen  Furchen  eingeschlagen,  in  diese  dem  Muster  gemäss  längere  und 
kürzere  Stücke  Silber-  und  Kupferdrath  eingelegt  und  platt  geschlagen 
hatte,  wobei  die  feinen  Eisenrippen  hakenförmig  eingriflen  und  festhielten, 
ohne  selbst  7.um  Vorschein  zu  kommen;  wie  dies  Fig.  34  in  Ansicht 
und  Protil  veideutlicht.  —  An  einigen  Stellen  war  der  rothe  Kupfer- 
und  der  Silber-Drath  gezwirnt  und  so  das  Bild  einer  Keihe  schräg  liegen- 
der in  Roth  und  Weiss  wechselnder  Perlen  hervorgebracht. 

Das  von  Lindenschmit  (IL  7  ad  Taf.  VIll.)  aus  der  Untersuchung 
einer  merovingischen  Gürtelschnalle  errathene  Verfahren,  stimmt  überein 
mit  dem,  was  Gmelin  von  der  Kunstfertigkeit  der  Siberiaken  an  der  Angara 
erzählt.  Sie  wissen  das  Eisen  so  schön  ra'.t  Silber,  Zinn  und  Gold  auszu- 
legen, dass  es  wie  damascirte  A^-beit  aussieht,  die  meisten  Pferdegeschirre, 
AVafFeugehänge,  Leibgürtel  u  s,  w.  sind  von  dieser  Art  Arbeit.  Auch 
Löffel  macht  man  auf  solche  Art  aus  Eisen  ,  welches  über  und  über 
mit  Zinn  belegt  ist.  Die  übrigen  Sachen  sind  nur  hin  und  wieder,  und 
blos  der  Verzierung  weuen  ausgelegt.  Man  schmiedet  zuerst  ein  Stück 
Eisen  in  der  Gestalt  aus,  welche  es  haben  soll,  glüht  es  dann  noch  ein 
mal  und  lasst  es  langsam  erkalten.  Nun  macht  man  mit  einem  schar- 
fen Meisel  Einschnitte,  ganz  dicht  neben  einander  und  wiederholt  dies 
behauen  dreimal,  so  dass  die  Einschnitte  jedesmal  eine  andere  üichtung 
bekommen  (sich  unter  60'  kreuzen)  foglich  durchschneiden;  dass  die 
Einschnitte  ganz  gleichförnüg  und  dicht  nebeneinander  gemacht  werden. 
ist  die  Hauptsache.  Nach  beendigter  Behauung  (welche  wie  Georgi  L 
308  bemerkt  auch  mit  einem  lliuh:immer  verrichtet  wird,  dessen  Bahn 
einer  Feile  gleicht,  womit  man  das  platte  Eisenblech  an  der  Stelle  rauh 
macht,  welche  man  belegen  will)  wird  zur  Belegung  des  Eisens  geschritten. 
Zum  Belegen  bedient  man  sich  des  sehr  dünn  geschlagenen  Silbers  und 
nach  Maassgabe  der  hervorzubringenden  Zeichnung,  des  Silberdrathes 
den  man  durch  Zerschneiden  des  geschlagenen  Silbers  erhält,  wesshalb 
man  auch  Silberbleoh  verschiedenen  Starken  voriäthig  hat,  um  dickere 
oder  dünnere  Drätlie  zu  den  Zeichn  ingen  abzuschneiden.  Die  Bleche 
oder  Dräthe  schneidet  man  vorher  nach  der  Zeichnung  aus,  die  man 
hervorbringen  will,  oder  kneipt  die  Dräthe  auch  wohl  ab ,  wenn  man 
die  Züge  auf  dem  rauh  gemachten  Eisen  vollendet  hat,  und  schlügt  sie 
dann  mit  dem  glatten  IJammer  möglichst  fest  ein.  Der  Hammer  hat 
zwei  breite  Bahnen,  von  denen  die  eine  ganz  glatt  ist ,  die  andere  aber 
eingehauen  und  lauh  ist.  Keine  von  diesen  Bahnen  gebrauchen  sie, 
wenn  sie  das  Eisen  behauen,  sondern  sie  schlagen  mit  der  Mitte  des 
Hammers  auf  den  Meisel,  indem  sie  sich  zu  der  ganzen  Arbeit  nur  des 
einzigen  Hammers  bedienen.    Wenn  sie  das  Silber  einschlagen,  so  nehmen 


239 

sie  dazu  die  rauhe,  zum  poliren  aber  demnächst  die  glatte  Balin.  Sie 
schlagen  auch  das  Silber  selbst  und  schmelzen  es  in  eisernen  Gcfässen, 
weil  sie  von  irdenen  Tigeln  nichts  wissen." 

Es  ist  bekannt,  wie  lange  die  Gewerbe  im  Orient  ihre  alten  Tra- 
ditionen bewahren,  indem  sie  mit  solir  geringen  Mitteln  und  mit  den 
primitivsten  Einrichtungen  durch  Kunstfertigkeit  und  Ausdauer  ausge- 
zeichnete Arbeiten  ausführen,  so  dass  man  in  ihrer  heutigen  Werkweise 
eine  weit  ältere  erkennen  kann. 

Unser  Äluseum  besitzt  eine  orientalische  Räucherkugel,  wie  solche 
vielleicht  auch  anderwärts  angetroffen  werden  mögen,  d.  h.  eine  im  Durch- 
messer 9'/2  CM.  grosse  Kugel  von  getriebenem  Messingblech,  in  deren 
Mitte  ein  kleines  Kupferkesselchen,  durch  ein  Universalscharnir  so  auf- 
gehangen ist ,  dass  es  wie  auch  die  Kugel  zn  liegen  kommt ,  seinen 
Inhalt  nicht  verschüttet;  darein  wird  eine  glühende  Kohle  oder  eine 
heisse  Metallkugel  nebst  dem  Räucherwerk,  oder  dieses  selbst  in  glim- 
menden Zustand  gethan,  die  Kugel  geschlossen  und  beim  Reinigen  des 
Gemaches  mit  dem  Besen  in  alle  Winkel  und  unter  alle  Möbel  hingerollt, 
wobei  der  w^ohlriechende  oder  desinficirende  Rauch  durch  eine  Menge 
kleiner  Löcher  aus  der  Kugel  ausströmt.  Die  Kugelüberfläche  ist  mit 
einem  reiclien  orientalischen  Ornamente  von  Ranken-  und  Bandver- 
schlingungen  verziert,  deren  geringe  Zwischenräume,  —  als  Grund  mit 
einer  schwarzen  Harz-  oder  Asphaltmasse  ausgefüllt  ,  und  mit  jenen 
feinen  Löchern  duichstochen  sind.  Die  Ranken  und  Bänder  sind  durch 
eine  Gold-  und  Silbertauschirung  bis  auf  einen  schmalen  Rand  gedeckt. 
Man  hat  nämlich,  nachdem  der  Grund  zwischen  den  Ranken  ausgetieft 
war,  Stücke  dünnen  Gold-  und  Silberblechs  auf  dieselben  gedrückt,  und 
diess  längs  der  Rankenränder  dadurch  befestigt ,  dass  man  es  mittels 
eines  dreikantig  gespitzten  Meiseis  schräg  eintrieb.  So  wurde  das  dünne 
Gold-  und  Silberblech  durch  den  Meiselschlag  in  die  Tiefe  hineingedrückt 
und  durch  den  nächsten,  indem  er  eine  neue  Vertiefung  machte,  die  vor- 
hergehende wieder  geschlossen,  und  so  das  Silber  festgeklemmt.  Da- 
durch entstand  ein  Saum  von  perlenartigen  Erhabenheiten  und  es  wurde 
längs  desselben  der  Zusammenhang  des  Gold-  und  Silberbleches  so  unter- 
brochen ,  dass  man  dasselbe  —  wie  bei  unsern  Briefmarken ,  leicht  da 
wo  es  nicht  stehen  bleiben  sollte  abreissen  konnte,  das  Ornament  er- 
scheint daher  als  silberne  oder  goldene,  perlenumsäumte  mit  ]\Iessing 
matt  gelb  umränderte  Ranken  auf  schwarzem  Grunde,  während  Ranken 
und  Punkte,  welche  weniger  als  2mm  breit  sind  oline  diese  Verzierung 
bleiben- 

In  derselben  Weise  ist  ein  aus  fünf  über  Eck  gestellten  Quadraten 
zusammengesetztes  Zierstück  aus  Bronze,  aus  einem  fränkischen  Grabe 
Fig.  37  mit  Silber  tauschirt  gewesen.  Dieses  hat  sich  jedoch  nicht  mehr 
in  seiner  ganzen  Ausdehnung,    sondern   vorzugsweise  in    den    Grübchen 


240 

prhalten  mittel?  deren  es  festgestichelt  war,  und  ist  lehrreich,  weil  es 
eben  eines  der  Hilfsmittel  zeigt,  durch  welche  unedle  Metalle  mit  edeln 
überzogen  wurden. 

"Wir  schliessen  mit  dem  Wunsche,  dass  die  vorstehende  Arbeit  die 
Archäolocron  zum  häufigem  Besuch  der  Werkstätten  —  die  Techniker 
zum  Besuche  unserer  Museen  veranlassen  mögen  —  und  mit  der  Zuver- 
sicht, dass  Beide  ebenso  reiche  Früchte  pflücken  werden  —  wie  die 
Archäologen  in  Verbindung  mit  den  Militärs  auf  dem  Felde  der  griechi- 
schen und  römischen  Kriegskunst  und  Kriegsgeschichte  bereits  ge- 
erndet  haben. 


Die  Gräber  im  Kammerforst 

zwischen  Lorch  und  Rüdesheim, 

von 
A.  V.  Cohanseu, 

Oberst  a.  D.  und  Conservator  der  Alterthümer  in  Wiesbaden. 


Die  L<age  der  Oräber. 

Hierzu  Tafel  III.  IV.  V.  u.  VI. 

I. 

Wenn  man  von  Küdesheim  den  kürzeren  Weg  über  das  Gebirge 
nach  Lorch  einschlägt,  die  Weinberge  erstiegen  und  die  auf  der  Hoch- 
fläche gelegene  Flur  Ebenthal  und  Baumwald  durchwandert  hat,  tritt 
man,  etwa  ^/U  Stunden  vom  Eheiu,  in  den  Wald  ein.  Schon  hier  be- 
ginnen links  und  bald  auch  rechts  von  der  Strasse  einzelne  Grabhügel, 
welche  aber  erst  da,  wo  mau  aus  dem  Rüdesheimer  Stadtwald  in  den 
Kammerfürst  kommt,  häufiger  werden,  und  durch  ihre  Grösse  und  Lage 
unter  den  hohen  Eichen  und  Buchen,  vou  keinem  Unterholz  verdeckt, 
auf  jedes  empfängliche  Gemüth  einen  feierlichen  Eindruck  machen. 

Die  Grenze  beider  Wälder  wird  durch  einen  Wasserlauf,  der  zu  dem 
eine  viertel  Meile  südlich  gelegenen  Aulhausen  fliesst ,  gebildet  und 
ist  durch  einem  Grenzstein  mit  dem  Mainzer  iRad,  dem  Rüdesheimer 
R  und  der  Jahreszahl  1761  bezeichnet;  hier  beginnen  links  und  rechts 
von    der  Strasse  die  Distrikte  Schmalstrich  L  und  Schmalstrich  IL 

Es  sind  50,  und  vielleicht  noch  einige  mehr,  Grabhügel ,  welche 
in  den  genannten  Distrikten  liegen  und  die ,  wenn  man  zwei  sehr 
entfernte  ausschliesst,  eine  Ellipse  von  830  Schritt  Länge  und  300  Schritt 
Breite  bilden.  Diese  wird  von  der  Rheingaustrasse  so  durchschnitten, 
dass  die  westlich  gelegenen  höchstens  90,  die  östlich  gelegenen  höchstens 
210  Schritt  von  ihr  abliegen ,  und  die  Längenachse  der  Ellipse  einen 
Winkel  von  etwa  10"  mit  ihr  macht. 

16 


242 

Folgt  man  dem  gebauten  Wege,  so  gelangt  man  an  das  Forsthaus 
Kammerforst,  folgt  mau  der  Achse  der  Ellipse,  oder  den  alten  mit  ihr 
parallelen  oder  sie  fortsetzenden  Wegspureu,  so  fällt  man  auf  der  Höhe 
in  den  über  das  Forsthaus  nach  Lorch  weiterziehenden  Weg,  nimmt  in  einer 
Einsenkung  zwischen  der  Waklburghöhe  und  dem  höchsten  Puncte  der 
Gegend ,  dem  Jägerhorn ,  einen  von  Nothgottes  und  von  Geisenheim 
heraufkommenden  Weg  auf  und  steht  kurz  darauf  an  der  eisernen  Hand, 
wo  der  Weg  rechts  nach  Pressberg  sich  abzweigt ,  links  nach  Lorch 
weiter  führt.  Wir  folgen  dem  letzteren ,  dem  bald  parallel  bald  ein- 
mündend der  alte  Nothgottes  Weg  und  der  Nonnenweg  sich  gesellen  — 
alte  Pilgerpfade,  die  nach  obgenanntem  Kapuzinerkloster  oder  nach  dem 
Frauenkloster  in  Eibingen  gerichtet  waren.  Nachdem  man  rechts  die 
faulenden  Tröge  am  Moosborn  gesehen  und  der  Förster,  der  uns  be- 
gleitet, uns  mitgetheilt  hat,  dass  die  Lorcher  das  Recht  der  Viehtrift, 
zu  welcher  die  Tröge  gehören,  hier  haben,  das  sie  in  Wirklichkeit  aber  nur 
um  es  zu  constatiren  alle  paar  Jahre  ausüben ,  —  so  treffen  wir  auf 
eine  zweite  Gruppe  von  Grabhügeln,  welche  in  dem  nach  rechts  sanft 
ansteigendem  Hochwalde  —  Distrikt  Moosborn  und  Lorcher  Schlag  in 
grösserer,  links  im  Distrikt  Forstwiese  in  geringerer  Anzahl  zerstreut 
liegen. 

Auch  diese  Gruppe  erstreckt  sich  ziemlich  parallel  mit  der  Strasse  in 
einer  1000  Schritt  laugen  und  460  Schritt  breiten  Elipse  längs  dersel- 
ben und  besteht  aus  58  Hügeln. 

Bald  tritt  man  aus  den  Wald  in  die  Lorcher  Feldfiur  Maudelberg, 
und  folgt  dem  Fahrwege  ins  Wisperthal  und  nach  Lorch,  dem  Ende  unserer 
Wanderung. 

Eine  der  hier  besuchten  ähnliche,  elliptische  Gräbergruppe  findet  sich 
nicht  fern  ,  eine  viertel  Meile  östlich  von  Stephanshausen  längst  der 
vom  Forsthause  Kammerfors.t  nach  dem  Forsthause  Weissenthurm  führen- 
den Strasse,  am  nördlichen  Abfall  des  Eischpelkopfs. 

Die  Strasse  erhält  an  der  dicken  Eiche  zwischen  Stephanshausen 
und  Weissenthurm,  wo  sie  innerhalb  des  Rheingauer  Gebücks  ostwärts 
zieht,  den  Namen  Rennpfad  und  wir  mögen  uns  ihn  auch  westwärts  nach 
der  eisernen  Hand  fortgesetzt  denken. 

Wenn  diese  und  die  von  Rüdesheim  nach  Lorch  führende  Strasse  nicht 
beständen,  so  würde  man  aus  den  drei  Gräbergruppen,  insbesondere  aus  ihren 
Längenerstreckungen  auf  alte  Strassen  mitten  durch  dieselben  und  in 
deren  Richtung  schliessen  müssen:  denn  wir  können  es  nicht  nur  als  eine 
römi.^che,  sondern  als  eine  auch  in  der  Neigung  der  germanischen  Völker 
begründete  Sitte  ansehen,  das  Andenken  ihrer  Verstorbeneu  nicht  allein 
still  in  sich  zu  bewahren  ,  sondern  möglichst  vielen  Zeitgenossen  und 
Nachkommen  vor  Augen  zu  erhalten,  und  daher  die  Denkmäler  gern 
auf  fernhin    .sichtbaren    Plätzen    und    längs   vielbegangener  Strassen   zu 


243 

eiTichti'ii.  Wenn  man  sie  im  Mittelalter  um  die  Kirchen  versammelte, 
so  geschah  dies  neben  dem  durch  die  Heiligkeit  des  Orts  bezweckten 
Schutz,  auch  aus  dem  beregten  Grunde.  Im  östlichen  Baiern,  vom 
Kande  des  Böhmer  Waldes  bis  nach  Salzburg,  sucht  man  das  Andenken 
an  die  Verstorbenen  auf  beide  Weisen  lebendig  zu  luilien ,  durcli  das 
Kreuz  auf  dem  Kirchhof  und  durch  die  sogenannten  Todtenbretter  an 
der  Landstraäse,  —  Bretter,  welche  den  Todten  bis  der  Sarg  bereitet 
als  Lager  dienen,  dann  aber  durch  Schnitzwerke  und  Malerei  verziert, 
mit  dem  Namen  und  Todtestag,  mit  frommen  Sprüchen  und  der  Bitte 
ihrer  zu  gedenken  au  den  Ausgängen  des  Dorfes,  längs  der  Wege  aus- 
gesteckt oder  sonst  befestigt ,  oder  auch  als  Brückensteege  verwandt 
werden.  So  sieht  man  sie  bei  Zwiesel  im  Baierischen  Wald  und  bei 
Gross-Gmam  am  Untersberg.  Uns  sollen  sie  hier  nur  dazu  dienen,  das 
auch  dem  deutschen  Gemüth  nicht  widerstrebende  Mittel,  das  Andenken 
an  die  Vorfahren  durch  Denkmäler  an  den  Strassen  zu  erhalten  und  zu 
verbreiten,  hier  nachzuweisen. 

Alte  Strasse. 

Die  Strasse  von  Lorch  nach  Rüdesheim  ist  ein  uraltes  bis  in  die 
neue  Zeit  heranreichendes  Bedürfniss  gewesen ,  indem  die  gefährliche 
Stromschnelle  im  Binger  Loch  dadurch  auf  dem  Landwege  umgangen 
wurde.  Erst  seit  den  neuen  Sprengarbeiten  in  jenen  Klippen  und  seit 
der  Anlage  des  rechts-rheinischen  Leinpfades  verlor  diese  Strasse  —  auch 
Kaufmannsstrasse  genannt,  ihre  Frequenz  und  schliesslich  ausser  für  die  Holz- 
abfuhr nunmehr  durch  die  Nassauische  Bahn,  alle  pracktische  Bedeutung. 
In  alten  Zeiten  aber,  wo,  wie  wir  wissen,  die  Ubier  eine  lebhafte  Schiflf- 
fahrt  auf  dem  Rheine,  gewiss  aber  nicht  höher  als  bis  zum  Bingerloch 
trieben,  und  wo,  wie  uns  zahlreiche  Funde  vorrömischer  italischer 
Bronzewaaren  A^rmuthen  lassen  ,  namentlich  die  Wasserstrasse  die  be- 
nutzteste und  sicherste  war,  mussten  alle  Waaren  bei  Lorch  aus  den 
Schiffen  gelöscht,  und  auf  dem  oben  genannten  Landwege  nach  Rüdes- 
heim gebracht,  hier  aufs  neue  verschifft  werden.  Ein  Gleiches  war  bei 
der  Thalfahrt  nothwendig ,  höchstens  mochten  Waaren  von  geringem 
Werthe  und  grosser  Schwere,  wie  heute  noch  die  Sandsteinplatten,  Tröge 
und  Schleifsteine  und  wie  einst  etwa  die  Särge  aus  Mainsandstein, 
welche  wir  am  Niederrhein  und  längs  der  Nordsee  finden,  den  Flössen 
anvertraut  bleiben.  Vom  Niederrhein  oder  besser  von  Niedermendig  bei 
Coblenz  kamen  jene  Handmühlsteine  und  jene  noch  höher  in  die  Urzeit 
reichenden  halblinsenförmigen  sogenannten  Kornknirscher  aus  Lava,  welche 
wir  auch  in  den  Ländern  über  dem  Binger  Loch  finden.  Auf  diesen 
Landtransport  weisen  die  später  zu  erwähnenden,  fast  in  jedem  Grabe 
gefundenen,  Lavastücke  hin, 


241 


Läugs  der  durch  diese  Verhältnisse  reich  belebten  Strasse,  waren 
Ansiedlungen  von  Trägern  und  Fuhrleuten  und,  zur  Instandhaltung  des 
Weckes  Arbeiter  ein  Bedürfniss  und  mussten  sich  eines  zeitgemässen  Ge- 
deihens  erfreuen.  Es  sind  ihre  Gräber  im  Schmalstrich  und  am  Moos- 
born, die  wir  hier  zu  betrachten  haben. 


]>ie  Orabhü&rel. 


Viele  Gräber  beider  Gruppen,  zeigen  Spuren,  dass  sie  geöffnet 
und  beraubt  w^orden  sind,  theils  der  Steine,  theils  aber  auch  der 
Alterthümer  wegen,  leider  ohne  dass  eine  weitere  Kunde  davon  auf  uns 
gekommen,  als  die,  dass  ein  Apotheker  Kölches  aus  Eüdesheim  in  den 
zwanziger  Jahren  in  den  Eibinger  Forstwiesen  Land  besessen  und  in 
deren  Umgegend,  wozu  der  Schmalstrich  gehört,  Ausgrabungen  vorge- 
nommen habe.  In  unser  Museum  kamen  als  Geschenke  des  Genannten, 
ausser  verschiedenen  mittelalterlichen  Gegenständen  „mehrere  gut  er- 
haltene Kupfermünzen,  welche  zum  Theil  in  dem  Burgverliess  der 
Burg  Ehrenfels,  theils  bei  Ausgrabungen  eines  Eömerhügels  auf  dem 
Kammerforst  gefunden  worden"  —  eine  Notiz ,  mit  der  nichts  anzu- 
fangen ist.  —  Viele  Hügel  sind  bei  Gelegenheit  der  Wegebauten,  und 
selbst  vor  deren  gründlichen  Herstellung,  zu  Wasserdurchlässen  in  Holz- 
abfuhrwogen ,  in  der  Mitte  und  im  Umfang,  um  Steine  zu  gewinnen, 
durchwühlt  worden. 


Die  Aii.«grabiBiig-en. 


Vom  Verein  für  Nassauische  Alterthumskunde  und  Geschichts- 
forschung, sowie  von  der  Generaldirecktion  der  Königlichen  Museen  in 
Berlin  mit  der  Durchforschung  dieser  Gräber  beauftragt,  erwählte  ich 
dazu  die  Gräber  in  dem  Distrikt  Schmalstrich  1.  und  JI.  Um  beiden 
Interessenten  gerecht  zu  sein,  hatte  ich  immer  vor  Beginn  der  Arbeit 
von  je  zwei,  gleich  wahrscheinlichen  Erfolg  verspreclienden  Hügeln, 
durch  Pflöcke  den  einen  (W)  für  das  Wiesbadener,  den  andern  (B)  für 
das  Berliner  Museum  bezeichnet ,  und  auch  die  Arbeiter  zu  gleichen 
Theilen  vertheilt. 

Ueber  die  zweckmässigste  Art  Grabhügel  zu  untersuchen ,  sind 
schon  häufige  und  gute  Vorschriften  gegeben  worden ,  wir  erinnern  nur 
an  die  von  Wilhelmi  in  Sinsheim,  von  Paulus  in  Würteniberg  und  an 
die  von  Obermedicinalrath  Keuter  bei  Gelegenheit  der  Ausgrabung  der 


245 

Gräber  bei  ixanibach  (Aiinal.  VT.  241))  iUifgcstellUMi,  und  aiidic  bicrwie 
durch  Dr.  Schalk  (Anual.  VII.  2.  194)  gemachten  Beobacblungeu. 

Wir  wollen  nur  noch  ein  Verfahren  angeben ,  durch  welches  die 
Lage  der  Fundstücke  in  Grundriss  und  Profil  leicht  und  genau  festge- 
stellt und  aufgezeichnet  werden  kann,  und  welches  wir  immer  be- 
folgt haben. 

Nachdem  man  den  Mittelpunkt  dos  Grabliügels  erst  nacli  dem 
Allgenmasse,  dann  durch  ein  paar  Messungen,  gefunden  und  durch  einen 
Pfahl  bezeichnet  hat,  stellt  man  neben  denselben  einen  Compas,  und  be- 
zeichnet die  vier  Cardinalpunkte  am  Fusse  des  Hügels  imd  in  gleicher 
Entfernung  vom  Mittelpunkt  durch,  den  Hügel  an  Höhe  etwas  überragende, 
Pfälile.  —  An  sie  wird  mittelst  der  Setzwaage  *)  die  Hügelliöhe  angetragen 
und  durch  einen  Einschnitt  markirt,  dann  von  Norden  nach  Süden  und 
von  Osten  nach  Westen  Schnüre  gespannt,  w^elche  sich  von  selbst  im 
Mittelpunkt  kreuzen  und  wenn  sie  'scharf  angespannt  werden,  eine  waage- 
rechte den  Hügelgipfel  tangirende  Ebene  bestimmen. 

Es  ist  nun  leicht  von  den  Schnüren  herab  zwei  Profile  durch  den 
Hügel  zu  messen  mid  aufzuzeichnen,  und  ebenso  die  Grundrisslage  jedes 
Fundstückes  in  seinem  Quadranten  zu  bestimmen,  indem  man  seine  Ent- 
fernung vom  Mittelpunkte  mit  dem  Bandmaas,  und  von  einer  Schnurr 
als  Ordinate  mit  dem  Staabmaas  misst.  —  Die  Höhenlage  des  Fund- 
stückes findet  man  dann  eben  so  leicht,  wenn  man  auf  dasselbe  den 
Maassstab  senkrecht  aufstellt  und  über  zwei  Schnüre  anvisirt,  um  seine 
Entfernung  unter  der  Normalebene  abzulesen.  Von  dieser  Ebene  als 
Nullpunkt  abwärts,  bezeichnen  wir  alle  Höhenmaasse  mit  —  Minus. 
Die  Urne  lag  auf —  0,80M.,  will  also  sagen,  dass  sie  0,80M.  tiefer  als 
der  Gipfel  lag;  und,  da  wir  durch  die  Profile   auch  die  Höhenlage  der 


*)  Es  ist  unbequem  einen  umständlichen  Messapparat  mit  sicli  zu  führen, 
oder  sich  nachtragen  zu  lassen.  Einen  Compa«,  ein  Bandmaas,  einen  zusammenleg- 
baren Meter,  Bindfaden  und  Schnur  kann  mau  leicht  in  der  Tasche  tragen,  was  mit 
Setzwaage  und  Setzlatte  nicht  ausführbar  ist. 

Zum  Glück  bedarf  es  der  beiden  letztern  nicht,  da  man  auch  ohne  sie  Sclinüre 
waagreclit  spannen  und  die  zu  einem  Nivellement  nöthigen  Maass:  nehmen  kann:  Jlan 
befestigt  2cm.  von  den  Enden  einer  64  cm.  langen  Haselgerte  a,  b,  d  die  Enden  eines 
etwa  1,25m.  langea  Bindfadens,  markirt  und  beschwert  dessen  Mitte  durch  einen  einge- 
knüpften  Stein  c,  so  dass  dadurch  ein  herabhängendes  gleichschenkliches  Dreieck  a  b  c 
gebildet  wird.  Dann  knüpft  man  an  die  j\litte  der  Hasclgerte  d  ein  Stück  Bindfaden, 
dessen  anderes  Ende  gleichfalls  durch  einen  Stein  e ,  Schlüssel  oder  dergleichen  be- 
schwert pendelartij;'  herabhängt  Heftet  man  nun  —  durch  eine  Iciclit  zu  findende 
Umschlingung  die  Haselgerte  in  die  Mitte  der  vom  Hügelgipfel  A  nach  der  Peripherie 
B  gespannten  Schnur,  so  wird  der  Pendel  auf  die  Spitze  des  Bindfaden -l>reiecks 
einspielen,  wenn  die  Schnurr  waagrecht  gespannt  ist;  und  man  hat  also  die  Mög- 
lichkeit die  waagrechte  Spannung  zu  finden. 


246 

Hügeloberfläche  in  jeder  Stelle   keimen ,    so    können    wir    angeben  nnd 
einzeichnen,  wie  tief  die  Urne  nnter  der  Erde  lag. 

Es  ist  nicht  nöthig  die  Schnüre  während  der  ganzen  Dauer  der 
Arbeit  gespannt  zu  lassen,  es  genügt  wenn  man  etwas  messen  will 
sie  durch  Arbeiter  an  die  Einschnitte  der  vier  Cardinalpfähle  stramm 
anhalten  zu  lassen. 

Wenn  man  nun  nach  diesen  Vorarbeiten  w^eiter  regelrecht  ver- 
verfahren will,  so  bestimmt  man  mittels  des  Messbandes,  das  auf  dem 
Mittelpunktspfahl  aufgeschleift  wird,  einen  Kreis,  etwa  einen  Meter  iimer- 
halb  des  Hügelfusses  und  markirt  ihn  durch  Pfählchen,  die  man  von 
Schritt  zu  Schritt  einschlägt.  Zwischen  diesem  und  dem  Hügelfuss 
wird  ein  Graben  bis  auf  den  gewachsenen  Boden,  oder  etwas  tiefer  bis 
unter  die  Vegetationsschichte  ausgehoben ,  und  der  Boden  nach  Aussen 
geworten  so  dass  nach  Vollendung  eines  ähnlichen  zw^eiten  Grabens  auch 
die  Sohle  des  ersten  nicht  ganz  mit  Erde  gefüllt  ist. 

In  bleicher  "Weise  wird  mit  dem  Traciren  der  Kreise  und  mit  dem 
Ausheben  der  concentrischen  Graben  fortgefahren,  indem  man  auf  ge- 
naues Einhalten  der  Maasse  und  darauf  Acht  hat,  dass  man  sich  immer 
eine,  mindestens  1  Meter  breite.  Sohle  frei  hält. 

Mit  dem  zweiten  oder  dritten  Graben  wird  man  schon  eine  ge- 
nügend hohe  Erdwand  vor  sich  haben,  um  dieselbe  nicht  mehr  von  oben 
herab,  sondern  dadurch  anzugreifen,  dass  man  sie  auf  der  Grabensohle  unter- 
schrammt. Dadurch  läuft  man  nicht  Gefahr  in  ein  Fuudstück  zu  hauen  und 
es  zu  verderben,  sondern^dasselbewird  durch  die  herabgleitenden  Erdschollen 
von  selbst  von  der  Seite  blosgelegt,  und  kann  durch  weiteres  Untergraben 
mittels  des  Taschenmessers,  unbeschädigt  weggenommen  werden. 

Hat  man  in  dieser  "Weise  den  Hügel  so  eingegraben ,  dass  von 
ihm  nur  mehr  ein  4  oder  5  Meter  im  Durchmesser  dicker  Cylinder  da- 
steht, so  mag  man  aus  den  Fundstücken  oder  aus  den  Steinpackuugen  auf 
die  man  gestossen  ist  beurtheilen,  ob  es  besser  sei  in  der  angefangenen 
Weise  fortzufahren ,  und  den  Cylinder  nochmals  um  1  oder  2  Meter 
dünner  zu  machen,  oder  ob  man  denselben  in  regelmässigen  Schichten 
von  SO"^"!-  Höhe  von  oben  herab  abtragen  will.  Letzteres  Verfahren  wird 
uns  ein  deutliches  Bild  des  Grabgrundrisses,  ersteres  aber  die  Profilver- 
hältnisse  klarer  vor  Augen  stellen,  aus  welchem  man  indess  —  wenn 
man  misst  und  zeichnet,  auch  die  GrundrissTerhaltnis.se  rekonstruiren 
kann.  Jedenfalls  sind  bei  letzterer  Methode  die  Fundstücke  weniger 
gefährdet,  als  bei  der  Bearbeitung  von  Oben  herab. 

^Venn  man  die  Vorschrift  durchführt,  dass  die  Arbeiter  kein  Fund- 
stück erhol)en,  keinen  Stein  verrücken  ehe  sie  nach  Höhen-  und  Breite- 
lagen gemessen  sind,  wenn  man  gelegentlich  mit  den  Leuten  auch  das 
bespricht,  was  zu  erwarten  und  anderwärts  vorgekommen,  so  wird  man 
in  ihnen  so  viel  Verständniss,  Aufmerksamkeit,  Ehrgeiz   und  Gewissen- 


247 

liaftigkeit  finden,  tlass  nicht  das  kleinste  Stückchen,  die  kleinste  Wahr- 
nehmung uns  entgeht,  und  man  wird  neben  her  nach  und  nach  nodi 
manches  erfahren,  was  uns  von  Interesse  ist. 

Wer  aber  niclit  so  viel  messen  und  zeichnen  oder  sich  dazu  keine  Hilfe 
verschatfon  kann,  und  wer  die  Leute  zu  gering  achtet  —  um  ilinen 
Rede  abzugewinnen,  den  mögten  wir  bitten:    „Lass  die  Todten  ruhen!" 

Es  wurden  im  Ganzen  9  Grabliügel  untersucht,  davon  vier  nach 
der  eben  erwähnten  gründlichen  Weise ,  fünf  aber  nur  durch  Kreuz- 
Gräben  von  2  und  4  Meter  Breite. 

Ueber  sämmtliclie  Hügel,  sowohl  in  der  Gruppe  im  Schmalstrich, 
als  über  die  am  Moosborn  war  ein  Verzeichniss  aufgenommen,  in  welchem 
ihre  Höhen  und  Durchmesser,  ihre  Beschaffenheit,  ob  intakt  oder  spolirt, 
sowie  ihre  Entfernung  von  der  Strasse  angegeben  ist  und  es  wurden  die 
des  Distrikts  Schmalstrich  und  Umgegend  in  ein  Croquis  eingetragen, 
das  mit  anderen  betreffenden  Zeichnungen  in  den  Vereinsakten  nieder- 
gelegt ist. 

Von  diesen  letzteren  wurden  mittels  iKreisgräben  für  das  Wies- 
badener Museum  die  Hügel  15  und  17 ,  für  das  Berliner  ]\Iuseum 
die  Hügel  28  und  29 ;  dann  mittels  Kreuzgräben  für  Wiesbaden  33  und 
34;  für  Berlin  4,  9,  18  untersucht. 

Ueberall  war  der  gewachsene  Boden  unter  der  Vegetationsschichte 
ein  sehr  fester  mit  eckigen  ,  theilweise  auch  mit  wenig  abgerundeten 
Quarzittrümmern  gemischter  röthlicher  Lehm. 

Die  Vegetationsschichte  w^ar  etwa  30cm.  dick\  bestand  aus  dem- 
selben, jedoch  lockerern  und  weissgrauen  Boden,  welchen  man  überall  im 
Walde  in  den  Maulwurfhügeln  wieder  fand.  Dieser  erschien  auch  in 
Grabhügeln,  bald  in  Nestern,  bald  in  langen  Schichten  auf  ihrem  Grunde 
nnd  zwischen  den  Steinpackungen,  und  man  konnte  bemerken,  dass  er 
fast   immer    die  Fundstücke  umgab  und  überlagerte. 

Es  ist  nach  unserer  Ueberzeugung  kein  anderes  Mnt'-rial,  wie  das 
auch  bei  den  Ausgrabungen  bei  Rambach  (Annalen  VI.  2.  280)  und 
am  Weissenthnrm  (Annalen  VII  2.  202)  beobachtete  und  als  kalk-  oder 
kittartig  beschriebene.  —  Es  ist  in  diesem  Vorkommen  bald  fest  — 
(wenn  es  zufällig  bei  Regenwetter  in  die  Grabhügel  kam,)  bald  locker, 
wie  wir  es  auch  häufig  fanden,  (wenn  trocknes  Wetter  war  als  es 
einst  in  die  Hügel  gebracht  wurde).  Es  ist  weiss  aus  einem  anderen 
Grunde,  den  wir  den  Agrikultur-Chemiker  zur  Bewahrheitung  oder  Ver- 
werfung anheim  stellen: 

Wenn  mau  nämlich  die  Wände  der  durch  Wasser  oder  durch 
Menschenhand  in  den  Wäldern  eingerissenen  Gräben  betrachtet,  so  zeigt 
sich'  der  röthliche  Lehm  mit  weissen  Adern,  meist  in  absteigender  Rich- 
tung marmorirt,  und  man  entdeckt  in  diesen  leicht  die  Ueberreste  ver- 
wester Wurzeln.  —  Mir  scheint ,   dass    die    bei    dieser  Verwesung  frei- 


248 

werdende  Kohlensäure  sich  mit  dem  röthlichen  oder  gelblichen  Eiseuoxyd, 
welches  dem  Lehm  die  Farbe  gibt,  verbunden  und  dadurch  in  der 
"Wirkungssphäre  der  Verwesung  kohlensaures  Eiseuoxydul  gebildet  hat. 
Es  erklärt  dies  die  erwähnte  Marmorirung,  die  weissliche  Farlje  des  Wald- 
bodens auf  dem  röthlichen  CJ runde,  aus  dem  er  doch  entstanden  ist,  und 
die  weissgrauen  Schi.hten  iu  den  Grabhügeln,  welche  selbst  einst  Rasen 
und  "Waldboden  waren,  in  manchen  Fällen  aber  auch  durch  die  mit  den 
Leichen  eingebrachten  verweslichen  Stoffe  gebleicht  sein  mögen. 

Bedeutende  Schwierigkeit  machten  die  Bäume,  welche  auf  den 
Hügeln  standen,  die  gefällt  und  deren  Wurzeln  ausgegraben  werden  muss- 
ten.  Wir  bedurften  an  den  Hügeln  X.  15  und  28  zwei  Tage  mit  je 
sieben  Mann  die  Bäume  zu  beseitigen.  Die  Dryaden  vertheidigten  ihre 
alten  Verehrer  noch  im  2000  jährigen  Schlafe. 

Del-  Grabhügel  N.  28,  B.  Taf.  III. 

Derselbe  lag  auf  einer  sanft  nach  SW.  abfallenden  Fläche,  über 
welcher  sich  sein  Gipfel  2  Meter  hoch  erhob;  sein  Umfang  beschrieb 
eine  elliptische  Linie  von  20  a  18  Meter  Achsen ;  welche  im  Norden  auf 
— 1,35,  im  Osten  auf  — 1,56,  im  Süden  auf  2,72  und  im  Westen  auf 
— 2,30ii-  lagen. 

Er  wurde  mit  concentrischen  Gräben  umzogen  bis  nur  mehr  ein 
Cylinder  von  GM  Durchmesser  und  2M:  Höhe  stehen  blieb,  ohne  irgend 
etwas  als  hier  und  da  weisslichen  Boden,  nicht  einmal  Steine  zu  finden. 
Erst  als  man  beim  schichtenweisen  Abtragen  des  Cyliuders  auf  IM.  Tiefe 
gekommen  war,  fand  sich  nordöstlich  ein  kaum  2tni-  grosses  Bruchstück  eines 
braunschwärzlichen  Thongefässes  und  in  der  Xordachse  1,50M.  vom 
Mittelpunkt  auf  —  1,80  ein  2  a  Sem.  grosser  Knollen  eines  porösen 
Lavagesteins,  dem  von  Niedermeudig  ähnlich.  Als  man  in  einer  Tiefe 
von  — 1, 70^- •  gekommen  war,  stiess  man  auf  eine  elliptische  Steinsetzung 
(Taf.  III.  Fig.  3)  deren  Mitte  0,60M.  südöstlich  von  der  angenommeneu 
Hügelmitte  lag.  Die  grosse  Achse  dieser  Steiusetzung  war  3M.  laug,  von 
NO.  nach  SW.  gerichtet,  während  die  kleine  1,50M.  betrug.  An  dem 
NO.  Ende  fand  sich  auf  —  2,20^i.  also  0,20  unter  der  ehemaligen 
Erdoberfläche,  die  Trümmer  eines  ganz  zerdrückten  Thongefässes,  welches 
durch  die  Geschicklichkeit  des  Museumdieners  Weck  in  erkennbarer 
Form  wiederhergestellt,  auf  Taf.  III.  Fig.  4  abgebildet  ist.  Den  Raum 
zwischen  den  Bruchstücken  nahm  nur  Boden  ein.  Links  neben  demsel- 
ben entdeckte  man  eine  sehr  verrostete  und  brüchige  eiserne  Lanzen- 
spitze, (Taf  III.  Fig.  5)  in  deren  Tülle  sich  noch  etwas  Holz  vom  Schafte 
erhalten  hatte. 

Sonst  fand  sich  nichts,  nur  konnte  man,  da  wo  man  den  linken 
Oberschenkf'lknoclien    zu    suchen    berechtigt  war,    eine    Verfilzung    von 


249 

Wurzeln  wahrnehmen,  welche  nach  allem  Anschein,  nachdem  sie  die 
Knochensubstanz  verzehrt  hatten,  uns  die  Form  des  Knochens  einiger 
Maasen,  obwohl  abgestanden,  überliefert  haben.) 

Die  Steinsetzung  war  sehr  dürftig,  da  der  grosste  derselben  kaum 
SOcm.,  die  meisten  kaum  15cm.  Länge  liatten,  und  alle  in  einem  Haufen 
aufgesetzt;  nur  0,70  Cub.  Met.  ergaben. 

Sie  waren  auf  die  ehemalige  Bodenoberfläche  längs  des  Randes 
eines  30  bis  40<^m-  tiefen,  etwa  2,75  langen  und  1^.  breiten  Grabes 
gelegt,  in  welcher  sich  die  eben  erwähnten  Spuren  und  also  auch  einst 
die  Leiche  fanden,  ohne  dass  dieselbe  mit  Steinen  überbaut  gewesen  wäre. 
Möglich,  dass  sie  durch  Holzscheide  überdekt  war,  denen  die  Steine  als 
Auflagen  dienten  —  obschon  diese  keine  Spur  einer  ebenen  Ausgleichung 
zeigten. 

Diese  Wahrnehmungen  beweisen ,  dass  die  Leiche  unverbrannt, 
ohne  Bronzeschmuck ,  jedoch  mit  einer  Lanze  mit  Eisenspitze  und 
mit  einer  Urne,  vielleicht  Speisen  enthaltend,  von  Nord-Ost  nach  Süd- 
West  und  ohne  dass  das  im  Süd-West  zu  vermuthende  Kopfende  be- 
sonders charakterisirt  war,  beigesetzt  worden  ist,  und  zwar  allein  ohne, 
dass  der  Hügel  auch  für  andere  noch  als  Grabstätte  gedient  hätte. 


»er  Orabliügel  Nr.  15,  W.    Taf.  IV.  und  VI. 

Bei  einer  Höhe  von  1,60^.  und  einem  Durchmesser  von  20m.  liegt 
seinFuss  N  —  1,12,  0  —1,50,  S-'1,90,W  —  1,90M.  Er  wurde,  wie 
der  vorhergehende,  mit  concentrischen  Gräben  umgraben,  bis  nur  mehr 
ein  Cylinder  von  4M.  Durchmesser  und  2M.  Höhe  übrig  blieb.  Schon 
auf  Entfernungen  von  6,50M.,  5,50M.,  4  und  3M.  vom  Mittelpunkt,  fand 
man  Stücke  concentrischer  Steinsetzungen  von  1 — 2M.  Länge,  nur  aus  einer 
Reihe  bestehend,  welche  nicht  auf  dem'gewachsenen^Boden  auflagen,  sondern 
in  verschiedenen  Höhen  in  den  schon  angeschütteten  Hügel  hier  und  da 
eingesetzt  worden  waren ,  wie  dies  Taf.  IV.  Fig.  1  darstellt.  Auch 
fanden  sich ,  jedoch  ohne  bestimmt  erkennbaren  Zusammenhang  mit 
diesen  Steinreihen,  Urnenscherben,  Bronzeringe  und  Eisengeräthe  —  aber 
ausser  einigen,  unten  zu  besprechenden,  Zähnen  keine  irgend  erhaltene 
Knochen.  Wenn  man  jedoch  die  Art  und  Lage  der  Bronzeringe  be- 
achtet, so  kann  man  aus  denselben  auch  die  Lage  errathen,  welche  die 
Leiche  einst  einnahm.  Denn  die  Halsringe  charakterisiren  sich  dadurch, 
dass  sie  in  der  Regel  nur  in  je  einem  Exemplar  vorkommen  und  12cm. 
und  mehr  Weite  haben ,  die  Armringe  durch  ihre  grössere  in  zwei 
Gruppen  neben  einander  liegende  Anzahl  bei  einer  AVeite  von  4^'2 
bis  5'/2cm.^  und  die  Beinringe  geben   sich   durch   ihr   meist  paarsveises 

16* 


250 

Neboueinaiu\erliegen  durch  massive ,   schmucklose  Arbeit  und  eine  lichte 
AVeite  von  etwa  Com.  zu  erkennen. 

Aus  diesen  Stücken  und  der,  den  menschlichen  Gliedmasson  ent- 
sprechenden Entfernung,  in  welcher  sie  von  einander  liegen,  kann  man 
daher  bei  einer  regelrechten  Ausgrabung  auf  die  einstige  Lage  der 
Leiche  —  selbst  dann  noch  schliessen ,  wenn  einer  oder  der  andere 
Ring  nicht  aufgefunden  worden  ist.  —  Misslicher  bleibt  es  allerdings 
aus  Urnenscherben  und  aus  einer  Lanzeuspitze  oder  einem  Messer  die 
Lage  der  Leiche  zu  ergänzen,  da  das  Messer  bei  der  Hüfte,  die  Gefässe 
und  Lanzenspitze  aber  nicht  nur  zu  Raupten,  sondern  auch  am  Fuss- 
ende  der  Leiche  gefunden  werden.  Docli  haben  wir  das  umgekehrte  an- 
genommen und  die  Gräber  E  und  F  mit  einem  breiten  Kopfende  in 
Tafel  IV.  eingezeichnet. 

In  dem  Grabe  A ,  welches  sich  weder  von  oben,  noch  im  Profil 
durch  irgend  ein  Zeichen  anküudete,  fand  man,  zuerst  in  der  im  Plan 
mit  a  bezeichneten  Stelle  auf  —  1,40  oder  40cm.  unter  der  Hügel- 
obertläche  Urnenscherben,  dann  in  gleicher  Höhenlage  65cm.  östlich  davon 
zwei  verzierte  Armringe  bb.  Taf.  IV  u.  Vi  und  wieder  60cm.  weiter  (4,30^^. 
vom  Mittelpunkt)  einen  Beinring  c  und  bald  darauf  5cm.  daneben 
einen  zweiten  Beiuring  c ,  beide  mit  formlosen  Spuren  der  Knochen- 
substanz. Die  Art  und  Entfernung  dieser  Schmuckstücke  Hess  vermuthen, 
dass  dort  das  Haupt  gelegen  hatte,  wo  wir  die  Urnenscherben  gefunden, 
und  dass  daher  die  Füsse  gegen  Osten  gerichtet  w^aren,  so  wie  dass  die 
Leiche  von  ganz  gewöhnlicher  Grösse  war. 

Weiter  ostwärts  fand  man  das  Grab  B  durch  einen  Halsring  e 
bezeichnet;  derselbe  lag  nur  20cm.  unter  dem  Hasen  und  60cm.  von 
ibrn  entfernt  der  Armring  d,  Taf.  IV  und  VI  30cm.  unter  dem  Rasen; 
—  der  Kopf  und  Nacken  wird  daher,  wie  diess  angemessen  ist,  etwa 
10cm.  höher  als  die  Hände  gelegen  und  die  Füsse  —  obschon  sich 
keine  Beinringe  fanden ,  gegen  Norden  gerichtet  gewesen  sein.  Im 
Nordwestlichen  Quadranten  fanden  sich  neben  einer  aufrechtstehenden 
Steinplatte,  wieder  Urnenscherbeu  f,  Taf.  IV.  und  VT,  75cm.  unter  der 
Obfläche  und  l,30^i-  südlich  davon,  eben  so  tief,  ein  gebrochener  Arm- 
ring g.  Ich  nehme  trotz  dieser  Entfernung  au,  dass  beide  zu  |einer 
Leiche  C  gehörten,  deren  Füsse  nach  Süden  gerichtet  waren. 

Im  Südwestlichen  Quadranten  entdeckte  man  den  hohlen  Halsring 
n,  Taf.  IV  und  VI,  ^unter  dem  sich  einige  Backzähne  fanden,  deren 
Knochensubstanz  ganz  aufgezehrt,  deren  glasirte  Krönen  aber  zu  blau- 
grünem Türkis  geworden  waren.  Merkwürdig  war  bei  ihnen,  dass  ihre 
schön  ausgebildeten  hügeligen  Kronen  gar  nicht  abgemahlen  waren. 
Ob  sie  kein  vis-ä-vis  hatten,  oder  ob  es  auf  einen  Mangel  an  Pflanzen- 
nalinmg  schliessen  lässt?  — stellen  wir  dahin.  Es  lagen  bei  ihnen  die 
.scliwachen    Uebereste   eines    Bronzeohrrings  m.     Weiter,    05cm.    davon 


251 

entfernt  zwei  Armringe  i  und  k  aufi'inan(lorlio<,^cn(l  und  85cin-  weiter 
die  beiden  13einringe  h  und  1.  Die  Armringe  waren]  in  die  Ueberreste  von 
Eichenholz,  vielleicht  von  einem  Sarge,  eingedrückt.  Auch  der  hohle 
Halsring  hatte  seine  Holzeinlage,  etwa  eine  Weidennithe,  erkennbar  er- 
halten. Die  Leiche  D,  welche  nach  obigen  Entfernungen  der  Schmuck- 
stücke von  einander,  die  ansehnliche  Grösse  von  etwa  l,90>i-  gehabt 
haben  wird,  war  in  weissgrauem  Boden  gebettet  und  damit  überdeckt  — 
und  mit  den  Füssen  nach  Nordwesten  gerichtet ;  und  zwar  lag  sie  mit 
den  Füsen  auf  —  1,83  und  mit  dem  Kopf  auf  —  1,50,  da  nun  die 
ehemalige  Erdoberfläche,  wie  aus  den  Profilen  ersichtlicli,  hier  ungefähr 
auf — 1,G5  gelegen  hat,  so  scheint  die  Leiche  auf  dieser  gebettet  gewesen 
zu  sein;  sie  hatte  1,20  Boden  über  sich. 

In  der  Nordlinie  liess  sich  durch  ein  aufgefundenes  '  Messer  o  und 
einige  Thonscherben,  IM.  unter  dem  Basen,  auf  eine  Leiche  E  schliessen, 
welche  aber  durch  nichts  anderes,  durch  keinen  Bronzeschmuck  be- 
zeichnet war. 

Im  nordöstlichen  Quadranten  wurden  bei  F  einige  Scherben  und 
eine  eiserne  Lanzenspitze  p,  Taf.  IV  und  VI  ebenfalls  IM.  tief  gefunden 
Durch  die  Urnenscherben  und  die  Bichtung  der  Lanzenspitze ,  sowie 
durch  einige  Steine  wurde  die  Lage  der  Leiche  von  Südost  nach  Nord- 
west und  zwar  mit  den  Füssen  nach  letzter  Weltgegend,  wahrscheinlich. 

Beim  Weiterarbeiten  des  ringförmigen  Grabens,  der  jetzt  einen 
4M.  im  Durchmesser  haltenden  2  resp.  1,80M.  hohen  Cylinder  umgab, 
ßtiess  man  allenthalben  auf  eine  centrale  Steinpackung.  Dieselbe  wurde 
allmälig  von  den  Seiten  und  von  Oben  ganz  freigelegt,  ohne  einen  Stein 
zu  rücken,  und  diese  nur  mit  dem  Besen  rein  abgekehrt.  Die  Fugen 
wurden  so  weit  möglich  von  Erde  befreit,  wobei  man  oft  offene  Lücken 
bemerkte,  welche  mit  dünnen  Kuthen  50— 70cni.  tief  sondirt  werden 
konnte   und  die  Arbeiter  überwölbte  Kammern  und  Schätze  hoffen  Hessen. 

Ehe  man  jedoch  zu  dieser  Enttäuschung  kam,  wurde  in  Gegen- 
wart des  Herrn  Landrath  Fonk ,  des  Herrn  Amtmann  Seibert  und 
des  Herrn  Oskar  Lade  an  der  Ostseite  noch  ein  Grab  G ,  Taf.  IV 
Fig.  I,  entdeckt.  Die  IM.  unter  dem  Rasen  liegenden,  dem  Todten  bei- 
gegebenen Gegenstände  waren  ein  dünner  zerbrochener  Halsring  g,  Taf. 
IV  und  VI,  an  dem  südlichen  Ende,  und  60cm.  nordwärts  zweimal  vier 
Armringe  rr  in  gesonderten,  aber  nahe  bei  einander  liegenden  Häufchen, 
welche  die  einstige  Lage  der  Hände  erkennen  Hessen.  Sie  umschlossen 
etwas  zerreibliche  Knochenmasse  und  liatten  unter  sich  einige  Eichen- 
holzspähne  conservirt.  In  ihrer  Nähe  lag  ein  dünnes  Bronzescheibchen 
von  Icra.  Durchmesser,  aber  keine  Thonscherben. 

Da  man  den  in  der  Mitte  noch  stehenden  Erdcylinder,  aus  welchem 
allenthalben  dicke  Steine  vorstanden,  abdeckte,  so  stiess  man  in  25  bis 
COcm.    Tiefe   unter    dem   Hügelgipfel    auf  Steinsetzungen,    welche   in 


252 


Taf.  IV  Fit?.  1,  «klargestellt  t^ind,  und  glaubte  in  H  ein  vollritändiges  in 
K  aber  eindurch  die  Anlage  von  I.  gestörtes  Grab  zu  erkennen.  Die  Bord- 
steine dieser  drei  Gräber  lagen  auf  verschiedenen  Hülienfliichen,  die  von 
H  25  von  I  60  und  von  K  50^™-  unter  der  Hügeloberüäche,  sie  waren 
nicht  auf  die  grosse  Steinpackung  unter  ihnen  fundamentirt  und  ura- 
gränzten  einen  Raum,  der  sich',  jetzt  wenigstens ,    als   ganz   innhaltlos 

erwiess. 

Nachdem  diese  Steinsetzang  beseitigt,  schaffte  man  den  Boden 
weg  und  machte  die  grosse  Steinpackung,  welche  die  Hügelmitte  in 
1  20^^-  Höhe,  4^-  Breite  und  4,50^1-  Länge  einnahm,  in  obenerwähnter 
"Weise  ganz  frei,  dass  sie  gemessen  und  gezeichnet  werden  konnte.  Man 
nahm  auch  diese  Steine,  über  deren  Verband  wir  weiter  unten  reden  allmälig 
weg,  und  fand,  dass  sie  ohne  irgend  einen  grössern  Hohlraum  zu  über- 
decken, dicht  aneinandergedrängt  auf  der  ursprünglichen  Erdoberfläche 
autstanden.  Auch  unter  ihnen,  wo  man  (bei  L)  ein  Grab  hätte  vermuthen 
können,  fand  sich,  obschon  man  50cm.  in  den  harten  gewachsenen  Boden 
eingrub ,  keine  Spur.  Die  Leiche,  vielleicht  mit  der  jetzt  zerdrück- 
ten und  aufgelösten  Beigabe  eines  Urnenscherbens  und  einer  Lanze, 
muss  flach  auf  der  Erde  gelegen  und  unmittelbar  mit  Steinen  bedeckt 
gewesen  sein.  Nach  einer  ungefähren  Messung  betrug  deren  Masse 
8'/2  Cub.  M.  und  wenn  man  die  in  dem  Hügel  zerstreut  gefundenen 
hinzuzählt,  auch  wohl  12  Cub.  M.  Steine,  welche  alle  etwa  1500  Schritt 
herbeigetragen  sein  mussten. 

Nach  Vollendung  unserer  Ausgrabung,  durch  welche  aus  dem  Hügel 
ein  flacher  Krater  von  20M.  Durchmesser  und  1^.  Randhöhe  geworden 
war,  wurde  auf  Veranlassung  des  Königlichen  Försters  Herrn  Lenders, 
durch  die  dabei  beschäftigt  gewesenen  Leute,  die  Steinpackung  wieder 
an  derselben  Stelle  und  in  gleicher  Anordnung,  die  sie  im  Hügel  einge- 
nommen hatte  ,  wieder  gepackt ,  und  so  die.  innere  Beschaffenheit  der 
andern  in  dem  heiligen  Hain  umherliegenden  Grabhügel,  denen  zur  An- 
schauung gebracht,  welche  des  Weges  ziehen. 

I>er  Orabliügel  Nr.  29,  B.     Taf.  V.     Fig.  4. 

Wäre  kaum  als  solcher  zu  bezeichnen,  da  er  die  Form  eines  um- 
gekehrten Tellers  bei  10^^-  Durchmesser  nur  30cni.  Höhe  hatte,  also 
sehr  flach  war. 

Bei  der  sorgfältigen  Abschälung  stiess  mau  schon  bei  —  lOcm. 
auf  eine  und  bei  30cm-  auf  eine  zweite  gräberförmige  Steinsetzung 
Fig.  4,  B  und  A. 

Man  glaubte  anfangs  die  Leichen  seien  von  ihnen  umschlossen  ge- 
wesen, bemerkte  aber  bald,  dass  ihr  lichter  Raum  hierfür  zu  schmal 


253 

war,  iiinl  dass  die  Steinsetzung  nur  der  begonnene  ,  iiiclil  Hutgesetzto 
Ueberbau  über  den  Leicben,  wie  im  Hügel  Nr.  28,  war ;  die  durch 
Senkungen  gestörte  Steinsetzung  Hess  jedoch  erkennen  ,  dass,  nachdem 
man  die  Leiche  in  ein  25cm.  in  den  gewachsenen  Boden  gegrabenes 
Grab  gelegt,  diess  dem  Boden  gleich  mit  Erde  ausgefüllt  hatte,  dann 
einen  Saum  von  flachen  Steinen  nur  ungefähr  und  so  längs  des  Grabrandea 
gelegt  worden  sind,  dass  sie  zum  Theil  auf  dem  lockern  Boden  ruhten 
und  mit  ihm  einsanken.  Auf  sie  wurden  dann  an  einzelnen  Stellen  querüber 
flache  längliche  Steine  gelegt  —  an  andern  Stellen  wohl  auch  durch 
Holz  ersetzt  und  an  dessen  Hirnende  andere  Steine  aufrecht  gestellt. 
Was  wir  hier  unvollendet  blos  intendirt  sehen,  haben  wir  in  den  Gräbern 
15  und  17  weiter  fortgesetzt  gefunden. 

In  dem  grössern  Grabe  A  fand  sich  ein  kleines  Stückchen  eines 
Bronzeröhrchens,  wahrscheinlich  ein  Stück  vom  Schlosstheil  eines  hohlen 
Halsringes,  der  selbst  spurlos  aufgelöst  war.  Die  Steine  betrugen  zu- 
sammen 0,20  Cub.  Meter. 

»er  Orabliügel  Nr.  17,  W. 

hatte  IM.  Höhe  UM.  Durchmesser,  sein  Fuss  lag  nördlich  —  0,75, 
östlich  —  0,87,  südlich  —  1,20  u.  westlich  —  1,20,  also  auf  einem  nach 
Südwest  abfallenden  Gelände.  Auch  er  gab  keine  greifbare  Ausbeute, 
zeigte  aber  eine  ringförmige  Umschliessung,  einen  Stein  hoch  und  meist 
zwei  Steine  dick,  aus  Blöcken  von  bedeutender  fast  einen  Meter  erreichen- 
den Abmessungen,  welche  auf  dem  natürlichen  Boden  lagen  und  einst 
wohl  sichtbar  den  Hügel  25 — 30cm.  hoch  in  einem  Umkreise  von  8,50^. 
Durchmesser  bekleideten.  Dergleichen  Umschliessungen  scheinen  bei 
vielen,  jedoch  lange  nicht  bei  allen  Grabhügeln  bestanden  zu  haben, 
denn  man  findet  viele  mit  einem  aus  neuer  Zeit  herrührenden  Graben 
längs  ihres  Fusses  umzogen,  dessen  Zweck  die  Gewinnung  von  Steinen 
zum  Wegbau  war. 

In  Mitten  des  Hügels  fand  sich  eine  längliche  auf  dem  gewachsenen 
Boden  aufsitzende  Steinpackung  von  3,56^.  Länge,  1,76^.  Breite  und 
90cm.  Höhe  deren  Kücken  also  10cm.  unter  dem  Hügelgipfol  lag ,  sie 
war  von  Westen  nach  Osten  gerichtet,  so  dass  ihr  breites  also  wahr- 
scheinliches Kopfende  im  Westen  lag.  Weder  ausserhalb  noch 
innerhalb  oder  unter  der  Steinpackung  fand  sich  irgend  etwas 
bemerkenswerthes,  keine  Kohlen,  kein  auflallender  Stein,  kein  Scherben, 
kein  Eisen  oder  Bronze.  Die  äussere  Steinumschliessung  des  Hügels  liess 
man  unberührt  —  die  Steinpackung  im  Innern  ergalj  2,50  Cub.  Meter. 


254 

Der  Grabhügel  Nr.  4,  B. 

hatte  urspnmglich  14M.  Durchmesser  und  1,20^^- Höhe,  er  lag  dicht  an 
der  Strasse,  und  war  bei  deren  Anlage  auf  seiner  Südwestseite  etwas 
angeschnitten  worden,  so  dass  diese  bis  auf  3^.  vom  Mittelpunkt  fehlte 
und  einige  Steine  der  Steinpackung  im  Innern  bloslagen.  i\Ian  hoffte 
dieselbe  daher  mit  leichterer  ]\Iühe  untersuchen  zu  können.  Sie 
ergab  sich  als  eine  von  Südwest  nach  Nordost  gerichtete  2^-  lange 
1^1-  breite  auf  dem  gewachsenen  Boden  aufsitzende  und  fast  senkrecht 
aufgebaute  Steinniasse  von  IM.  Höhe.  Südöstlich  neben  derselben  fanden 
sich  Steine  die  nicht  mit  ihr  in  Zusammenhang  standen  und  bei  diesen 
eine  Mütze  voll  grober  Buchenkohlen,  sonst  aber  nichts.  Die  Stein- 
packung war  nicht  sowohl  eine  Mauerung  mit  Schichtung,  als  -sielmehr 
eine  schuppenförmige,  nach  Aussen  abfallende,  mit  wenig  Erde  untermischte 
Packung,  welche  nicht  etwa  in  eine  senkrechte  Grube  geworfen,  sondern 
schon  ehe  der  Hügel  angeschüttet  war,  übereinander  gelagert  worden  war, 
und  wobei  jede  obere  Schuppe  an  dem  obern  Ende  der  darunter  liegen- 
den einen  Anhalt  gegen  das  Abrutschen  fand.  Auch  unter  dieser  Stein- 
packung fand  sich  nichts. 

Der  Grabhügel  Nr.  33,  W. 

1,45^^1-  hoch  und  löSO-^^-  im  Durchmesser  gross,  gleichfalls  nahe  an  der 
Strasse  und  von  dieser  auf  seiner  Nordostseite  auf  6^*-  vom  Mittelpunkt 
angeschnitten,  wurde  nur  und  nicht  einmal  ganz  vollständig,  mit 
3M.  breiten  Graben  von  Nordosten  nach  Südwest  durchgraben.  Man 
fand  nur  die  Anfänge  einer  6,50^.  vom  Mittelpunkte  entfernten  wahr- 
scheinlich kreisförmigen  Umschliessung,  wie  bei  dem  Hügel  Nr.  17 

Der  Grabhügel  Nr.  34,  B. 

1,10M.  hoch,  13,40M.  im  Durchmesser,  ebenfalls  an  der  Strasse  und  von 
dieser  ganz  unbedeutend  angeschnitten,  wurde  von  Nordwesten  in  4M. 
breitem  Graben  bis  über  die  Mitte  durchschnitten,  und  auf  der  Südost- 
seite so  aufgegraben,  dass  man  auch  hier  eine  ringförmige  Steinsetzung 
entdeckte,  überhaupt  aber  nichts  als  ein  faustgrosses  Stück  Mendiger 
Lava  fand. 

Der  Grabhügel  Nr.  18,  W. 

war  bei  1,30M.  Höhe  und  16^1-  Durchmesser  längs  seines  Fusses  schon 
mit  einem  fast  ununterbrochenen  Graben  umgeben,  und  zeigte  durch 
diese    der    Steingewinnung    wegen    geschehene    Arbeit,    dass    er   einst 


255 

gleichfalls  mit  einer  ringförmigen  Steinsetzung  bekleidet  war.  —  Da 
aber  im  Uebrigen  seine  Oberfläche  unberührt  war,  so  wurde  er  von  der 
Nordwest-  und  der  Südwestseite  bis  auf  den  gewachsenen  Boden  ange- 
graben, jedoch  ohne  etwas  ,  selbst  keine  Steinpackung  ,  im  Innern  zu 
finden. 

Her  Orabhügc'l  IXv.  9  It. 

fiel  durch  seine  bedeutende  Grösse  von  2^^-  Höhe  und  20^1-  Durchmesser 
auf  und  reizte  durch  seine  unberührte  Oberfläche,  aus  deren  Gipfel  ein 
moosiger  Stein  etwa  2cm.  vorstand,  zur  Nachgrabung.  Er  wurde  von 
Norden  nach  Süden  mit  einem  3M.  breiten,  von  Osten  nach  Westen  mit 
einem  1,50^1-  breiten,  noch  25c«i-  in  den  gewachsenen  Boden  eindringen- 
den Graben  durchschnitten,  und  diese  Gräben  wurden  auf  dem  Kreuz- 
oder Mittelpunkt  so  erweitert,  dass  hier  eine  senkrechte  Ausschachtung 
von  5M.  Durchmesser  entstand.  Der  Erfolg  entsprach  nicht  den  An- 
strengungen. Zusammenhängend  mit  dem  aus  dem  Gipfel  vorstellenden 
Steine  fand  man  nahe  der  Oberfläche  fünf  neben  einander  liegende  Steine, 
in  grösserer  Tiefe  einen  bohnengrossen  schwarzen  Kieselstein  (Hornstein), 
deren  wohl  der  Main,  aber  nicht  die  Bäche  des  Taunus  führen,  und 
endlich  im  nördlichen  Graben    1,50M.  tief   wieder  ein  Stückchen  Lava. 

Vergleich  mit  deu  auclerit  Oräbern  tles  L.aiide!$. 

Stellen  wir  nun  die  Ergebnisse  unserer  Ausgrabungen  im  Kammer- 
forst mit  den  andern  Gräberbefunden  des  umliegenden  Landes  zu- 
sammen. 

Das  Wesentliche  der  von  uns  untersuchten  Gräber  bestand  in 
Grabhügeln  ohne  Leichenbrand  mit  Steinpackung,  Urnen,  Bronzeschmuck 
und  eisernen  Messern  und  Lanzenspitzen;  oder  noch  kürzer  und  allge- 
meiner gefasst  waren  es  Hügelgräber  mit  Steinpackung  und  Bronze- 
schmuck. 

Solche  Gräber  allein  finden  sich  auf  dem  hohem  bewaldeten 
Taunus,  es  sind  namentlich  die  bei  Stephanshausen  '),  heim  Weissen- 
thurm  2),  im  Distrikt  Horwitt  ^)  im  Rüdesheimer  Wald,  bei  der  St.  An- 
tonius Capelle  ^)  im  Geisenheimer  Wald,  bei  Noth-Gottes  s),  bei  Eichberg  «), 
im  Ruhhag  ^)  und  in  den  Kohlhecken  beim  Chausseehaus,  bei  Ram- 
bach %  bei  Fischbach  ^),  bei  Esch  i»)  unfern  Idstein.  In  dieser  Region  finden 


1)  Period.  Blätter  1859.  9.  228,  P.  B.  ISGO,  14.  HOG.  2)  Aimal.  IL  310, 
An.  VlI.  2,  195,  Mittheilungen  18G7,  5  &  C,  22.  3)  An.  IV.  200.  0  An.  IV.  1,  201. 
6)  P.  B.  1856,  8,  263.  e)  P.  B.  1860,  14,396.  0  An.  II.  2,  65.  ^  An.  VI.  2,  211 
^)  M.  5  &  6,  8.     10)  M.  1867,  5  &  6,  7. 


256 

wir  keine  römischen  und  keine  allemaniscli-fränkisclien  Gräber.  Jedocli 
setzen  sich  die  Hügelgräber  mit  Steinpackuug  und  Bronze  —  zum  Theil 
der  Hügel  durch  den  Ackerbau  beraubt  —  auch  in  das  tiefer  gelegene 
fruchtbare  Gelände  fort,  wie  bei  Marienthal  '))  iii  den  Geishecken  2) 
bei  Adamsthal,  bei  der  Fassanerie  ^),  bei  Biebrich  ■*),  am  Hebekies  5) 
neben  der  Platterstrasse ,  bei  Breckenheira  ^) ,  und  zwar  mit  Yollkom- 
men  erhaltenen  Skeletten:  zunächst  dem  Flussufer  bei  Flörsheim  '') 
und  bei  Schierstein  ^) ;  und  endlich  als  ausgezeichnet  wegen  ihrer  gros- 
sen (über  50fm.  messenden)  Urnen  —  die  Gräber  des  blauen  Ländchen: 
bei  Eddersheim  ^) ,  bei  Erbenheim  i')  und  zwischen  Nauroth  ^^)  und 
Kloppeuheim,  denen  sich  in  dieser  Hinsicht  nur  die  Gräber  von  Bilk- 
heim  ^^)  vergleichen. 

Römische  Gräber  finden  sich  gleichfalls  nur  in  dem  fruchtbaren 
Hügellande  am  Fusse  des  Taunus,  und  hier  in  grosser  Anzahl ,  wir 
nennen  nur  die  an  den  beiden  Hafenplätzeu  der  Kaufmannsstrasse 
in  Eüdesheim  i^)  und  in  Lorch  ^^). 

Auch  die  fränkischen  Gräber  übersteigen  die  Yorhöhen  des  Taunus 
nicht,  sondern  nehmen,  wie  die  der  Eömer  nur  das  fruchtbare  Gelände 
zwischen  dem  Main,  Rhein  und  Taunus  ein,  so  bei  Rüdesheim  1^)  zwischen 
Gottesthal  und  Nothgottes  ^'^),  in  Geissenheira  ''),  bei  Winkel  '^),  bei 
Oestrichiö),  bei  Walluf  21),  am  Groroder  Hof  20),  bei  Schierstein  "-'2),  bei 
Biebrich  23),  bei  Mosbach  24),  bei  Wiesbaden  25)^  bei  Rambach  26)  ^  bei 
Bierstadt  2"),  bei  Hochheim  28). 

Die  Bevölkeruug. 

So  unvollständig  diese  Uebersicht  ist,  so  lehrt  sie  doch  schon,  dass 
das  Land  vor  der  römischen  Herrschaft  vollkommener  von  einer  Bevöl- 
kerung in  Besitz  genommen  war,  als  durch  jene  und  durch  die  ihnen 
nachfolgenden  Franken,  und  dass  sich  auch  in  den  unwirthlichen  dem 
Ackerbau  wenig  dankbaren  Gegenden  zahlreiche  Niederlassungen  fanden, 
es  nöthigt  uns  dies,   hieraus    auf   eine    mehr   von  Jagd    und  Viehzucht 


1)  P.  B.  1861,  15  &  IG,  410.  2)  Dorow,  Opfersstätte  und  Grabhügel,  Wies- 
baden 5.  »)  Dorow  28  und  An.  II  2,  303.  *)  P.  B.  1857.  3.  46.  »)  Dorow  1. 
6)  An.  II.  1.  114  und  An.  II.  2,  76.  0  p.  B.  1859,  226.  «)  P.  B  18r,8,  7,  161, 
162  und  9.  226.  *)  An.  III.  176.  10)  An.  XII.  Mise,  n)  Dorow  47.  ")  An.  III  1, 
91  und  An.  III.  2  u.  3.  is)  An.  IV.  155.  h)  M.  1867.  5  &  6.  i»)  m.  1863,  4, 
14.  16)  An.  IV.  1,  155.  i')  F.  B.  1856,  8.  218  und  262.  '«)  P.  B.  1856.  8.  258 
und  262.  '«)  P.  B.  157.  3.  45.  2«)  P.  B.  1856,  8.  262.  21)  An.  II.  3.  279  u.  298. 
22)  An.  II.  2,  168  und  180.  23)  p.  B.  1860,  14,  391;  P.  B.  1861  ,  15  &  16,  459. 
2*)  P.  B.  I8r,4,  3  86  25)  An.  II.  3,  301  u.  s.  w.  2«)  ]>.  B  1863,  4,  14.  w)  An. 
XII.  .Mise.     2-)  M.  1861,  1,  II. 


257 

lebende  Bevölkerung  zu  schliessen,  welche,  wie  die  Funde  uns  lehren,  auch 
in  die  tiefer  gelegene,  damals  mehr  bewaldete,  TJegend  lierabreiciite. 
Doch  lassen  zwei  Erscheinungen  in  den  vorrömisclien  Gräbern  des  Hügel- 
landes hier  auf  eine  wohlhabendere  Kinwohnerschai't  und  auf  deren  leb- 
hafteren Verkehr  mit  italischen  Händlern  schliessen.  Denn  wülirend 
diese  den  auf  dem  Taunus  hausenden  Ansiedlern  eiserne  Spere, 
Jagdmesser  und  Bronzeschmucksachen  zugehn  Hessen,  finden  wir  in  den 
Gräbern  des  Hügellandes  noch  ausserdem  eine  Bronzekanne,  Glas-  und 
Bernsteinperlen,  und  die  Gräber  im  blauen  Ländchen  enthalten  Urnen 
von  grossen  Abmessungen. 

Da  wir  nun  der  Meinung  sind  ,  dass  alle  Beigaben  der  Todten, 
Gegenstände  des  Glebi-auchs  im  Leben  sind,  und  nur  in  ganz  bestimmten 
Gruppen  auch  Gegenstände  ausschliesslich  für  den  Todtenkultus  ange- 
fertigt und  beigegeben  wurden  ,  so  können  wir  auch  in  jenen  grossen 
Urnen  nicht  ausschliessliche  Todten-Urnen  ,  sondern  Gefässe  erkennen, 
die  den  Lebenden  zu  irgend  einem  Zwecke  gedient  haben.  —  Bei  ihrer 
Grösse  aber  sind  sie  zu  schw^ach  und  ungeeignet ,  um  den  Druck  einer 
Flüssigkeit,  Wasser  oder  Bier  oder  gar  das  Kochen  auszuhalten  —  wir 
sehen  sie  an  als  zur  Mäusesichern  Aufbew^ahrung  von  Getreide  bestimmte 
—  und  wirklich  hat  sicli  verkohlter  Weizen,  in  Gräbern  dieser  Art  (bei 
Molsburg)  gefunden ;  wo  die  Körner  nicht  verkohlt  waren ,  sind  sie 
natürlich  verwesen. 

Wir  schliessen  aus  der  grossen  Zahl  vorrömischer  Gräber  auf 
eine  ebenso  grosse  Menge  von  Ansiedlungen ,  und  aus  diesen  Kornbe- 
hältern auf  einigen  Ackerbau;  verstärkt  wird  diese  Ansicht  durch  die 
sogenannten  Kornknirscher,  halblinsenförmige  Steine  aus  Mendiger  Lava, 
die  allenthalben  auch  in  dem  Lande  oberhalb  Bingen,  und  durch  Bruch- 
stücke dieses  Gesteins,  welches  in  unsern  Gräbern  gefunden  wurde. 
Beispielsweise  wurden  fünf  dergleichen  wohlerhaltene  auf  einem  Acker  bei 
Dotzheim  (Annal.  IV.  1.  158),  sieben  auf  dem  Ziegierkopf  gefunden. 

Das  statistische  Material,  das  zu  diesen  Schlüssen  gedient  hat,  ist 
allerdings  noch  nicht  gross,  wir  glaubton  aber  doch,  dass  es  besser  sei 
ein  geraeinsames  Band  um  dasselbe  zu  ziehen,  als  die  Thatsachen  roli 
und  getrennt  liegen  zu  lassen;  genügen  sie  nicht  unsere  Ansiclit  über 
allen  Zweifel  zu  erheben,  so  genügen  sie  vielleicht,  mit  andern  verbun- 
den, eine  bessere  Meinung  zur  Entwickelung  zu  bringen. 

]>ie  Broiixeriiige  und  aiKlore  I{oig:al»eii. 

In  gleicher  Absicht  müssen  wir  auch  über  die  Schmuckgegen- 
stände ,  namentlich  über  die  Hals-  ,  Arm-  und  Beinringe  ,  welche  in 
den  vorrömischen  Gräbern  gefunden  worden,  noch  einige  Bemerkungen 
machen. 

17 


258 

Wenn  in  den  Gräbern  von  Eambacli  und  vom  Weissen tluirm,  eine 
regellose  Zerstreuung  von  Bronze  und  anderen  Fundstücken  in  allen 
Theilen  des  Hügels  beobachtet  und  gedeutet  worden  ist ,  —  so  wurde 
eine  Vertheilung  von  Bronze- ,  fJisen-  und  Thon gegenständen  in  der 
ganzen  angeschütteten  Erdniasse  auch  in  einem  Hügel  des  Kammerforsts 
bemerkt;  aber  bei  der  umständlichen  Abdeckung  desselben  konnte  zu- 
gleich beobachtet  werden,  dass  die  Hals- ,  Ohr- ,  Arm-  und  Beinringe 
immer  in  einer  ihrer  Bestimmung  gemässen  Beihenfolge  und  Entfernung 
nebeneinander  lagen  und  jedesmal .  'wenn  auch  ein  oder  das  andere 
Schmuckstück  fehlte,  ein  Grab  bezeichneten.  Diese  Gräber  lagen  aller- 
dings scheinbar  regellos,  hier  und  da  —  jedoch  immer  tangential  im 
Hügel  zerstreut. 

Aus  diesem  Umstände  und  aus  der  sowohl  bei  "Rambach  als  bei 
AVeissenthurm,  im  Kammerforst  und  vielfach  anderwärts  gemachten  Er- 
fahrung, dass  der  Mittelpunkt  des  Hügels  und  selbst  die  mächtigste 
Steinpackung  sich  meist  fuudleer  erweist,  während  andere  Theile  des 
Hügels  nahe  der .  Oberfläche  oft  reich  an  Bronzeschmuck  und  auch 
an  Waffen  sind,  lässt  sich  vermuthen,  es  sei  etwa  der  Begründer 
einer  Familie  mit  seinen  vergänglichen  Eisenwaffen  im  Kern  des 
Hügels  unter  einer  mehr  oder  minder  grossen  Steinpackung  bestattet, 
und  mit  einem  Erdhügel  überschüttet  worden.  Die  Nachkommen  des- 
selben aber  seien  wenige  Fuss  tief  tangential  in  dem  Hügelabhang  [be- 
graben worden;  weil  so  mit  geringster  Mühe  Kopf  und  Fuss  unter  einer 
genügenden  gleichtiefen  Erdschichte  geborgen  war.  Und  zwar  werden 
die  Frauen  und  Töchter  mit  ihrem  wohl  erhaltenen  Bronzeschmuck,  die 
kriegsbewährten  Söhne,  ohne  einen  solchen,  mit  ihren  leicht  vergäng- 
lichen Eisenwaffen  bestattet  worden  sein. 

Eine  Verbrennung  der  Leiche  liat  in  diesen  Hügeln  nicht  statt- 
gefunden, denn  wenn  aucli  einmal  Kohlen  vorkamen ,  so  lagen  diese 
nicht  in  Urnen,  und  wenn  sich  aucli  keine  Knochen  fanden,  —  weil  sie 
von  den  Buchenwurzeln  verzehrt  sind  —  so  entsprechen  doch  die  Stein- 
setzungen und  die  Lage  und  Entfernungen  der  Schmuckgegenstände 
von  einander  der  ganzen  menschliclien  Leibeslänge.  Die  Bronze  selbst» 
wie  die  durch  sie  conservirten  Holztheile  und  Zähne  würden  sich  mit  der 
Annahme  von  Leichenverbrennung  nicht  vertragen.  Die  Kohlen  aber 
können,  als  unvergänglicher  Stoff"  irgend  einen  andern  Zweck  haben,  und 
in  Betreff  der  Asclie  —  sind  wir  leicht  einer  Täuschung  unterworfen, 
da  dieselbe  ausgelauclit  und  vuu  der  lebenden  Vegetation,  besonders  der 
Buche,  eben  so  begierig  wie  die  Knochen  aufgezehrt  wird  —  und  sicher 
ausser  kleinen  Kohlenpartikeln  keine  Beste  hinterlässt. 

Man  hat  schon  längst  die  Bemerkung  gemacht ,  dass  die  jenen 
vorrömischen  Gräbern  eigenen  Bronzeschwerter  und  Dolche,  Handgriffe 
von  solcher  Kleinheit  haben,  welche  nicht  gestattet  sie  ursprünglich  für 


259 

geiüjaniöche  Fiiitöte  bestimmt,  suiulorii  für  ein  schwäclieres  feingliederiges 
Volk  fabri/.irt,  die  dann  etwa  als  ausser  Mode  gekommene  Waaro  zu 
uns  exportirt  wurden,  anzusehen.  Dasselbe  Missverhältniss  findet  auch 
bei  obengenannten  Schmuckringen  Statt. 

Alle  unsere  Museen  besitzen  geschlossene  Halsringe  von  12 
bis  13cm-  lichtem  Durchmesser ,  Beinringe  von  8— 9cm.  und  Ann- 
ringe von  41/2  bis  51/2^""-  lichter  Weite.  Es  ist  aber  unmöglich, 
dass  ein  erwachsener  Mensch ,  ein  solcher  etwa ,  dessen  Gerippe 
mit  diesen  Ringen  gesclimückt ,  wir  von  Flörsheim  (P.  B.  1859,  9,' 
226)  besitzen ,  einen  Halsring  von  der  gegebenen  Dimension  über 
den  Kopf,  die  Beinringe  über  Eeihen  und  Absatz,  die  Armringe 
über  die  Hand  streift.  Es  giebt  zwar  Hals-  und  Armringe,  welche 
offen  sind  und  vermöge  ihrer  Elastizität  weiter  geöffnet,  sich  wieder 
schliessen.  Allein  die  mögliche  Oeffnung  beträgt,  ohne  Gefahr  des 
Bruches,  bei  Halsringeu  kaum  2cra.  und  würde  beim  Anlegen  über 
den  Kopf  der  Nase  etwas  Platz  gewähren  —  während  die  Armringe  nur 
höchstens  5mm.  und  die  Beinringe  überhaupt  nicht  geöffnet  werden 
können. 

Nun  aber  konnte  ein  wohlgebildetes  junges  Mädchen  von  14  Jahren 
(1,42M.  gross)  bei  Versuchen  keinen  jener  Ringe  anlegen.  Ein  anderes 
Mädchen  brachte  zur  Noth  noch  einen  52— 56mm.  weiten  etwas  ellipti- 
schen Ring  noch  über  die  Hand,  was  mit  einem  nur  48mm.  weitem  nicht 
gelang.  Ein  anderes  junges  Mädchen  mit  schöner  schmaler  Hand  konnte 
den  52  a  56mm.  weiten  Ring  nicht  anziehen,  und  zwei  erwachsene  junge 
Mädchen,  deren  Halsdurchmesser  9,26  und  9,55mm.  betrug,  würden  jene 
Ringe  wohl  am  Hals  dulden,  aber  natürlich  nicht  über  ihren  55mm.  im 
Umfang  messenden  Kopf  streifen  können. 

Und  doch  sind  wir  gewohnt  anzunehmen,  dass  unsere  Voreltern  grösser 
und  stärker  gebaut  waren,  und  wenn  sich  diess  durch  wirkliche  Messungen 
auch  nicht  in  dem  Maasse  bestätigt,  und  namentlich  ihre  Köpfe  kleiner 
waren,  so  müssen  sie  doch,  wie  unser  Landvolk,  breitere  Arbeitshände 
und  Füsse  gehabt  haben,  zuverlässig  wenigstens  keine  kleineren  Hände 
und  Füsse  gehabt  haben,  als  unsere  jungen  Mädchen  der  gebildeten  Stände. 
Der  Afrikareisende  G.  Schweinfurth  (Globus,  October  1872, 
p.  227)  erzählt,  dass  bei  dem  Stamm  der  Mittu  in  der  oberen  Nilgegend 
Männer  wie  Frauen  sich  mit  schweren  Eisenringen  belasten.  Beide 
Geschlechter  tragen  als  Zeichen  ihrer  Wohlhabenheit  zwei ,  drei  und 
selbst  vier  mehr  als  fingerdicke  plump  gearbeitete  Eisenringe  um  den 
Hals.  Ueber  einander  geschichtet  hemmen  sie  nicht  selten  jede  Be- 
wegung des  Halses  und  ertheilen  der  Schädelbasis  jene  unnatürliche 
Lage,  welche  wir  bei  den  hohen  Cravatten  auf  alten  Modebildern  be- 
wundern. 


260 

,Vou  kunstfertiger  Hand  wird  solcher  Schmuck  dein  lebenden  Kör- 
per als  ein  unveräusserliches  Glied  hinzugefügt.  Sehr  musste  ich  be- 
dauern, dass  sich  mir  keine  Gelegenheit  darbot,  selbst  Zeuge  des  Ver- 
fahrens beim  Anschmieden  sein  zu  können,,  wie  ich  es  bei  Armringen 
häufig  gewesen  bin.  Um  diese  Ringe  wieder  vom  Halse  zu  entfernen, 
müsste  zuerst  der  Kopf  abschnitten  werden.  Erst  Tod  und  Verwesung 
erlöst  den  ^littu  von  der  ]\Iode  und  ihren  Fesseln  in  des  Wortes  ver- 
wegenster Bedeutung." 

"Wir  unterlassen  es ,  das ,  was  der  Reisende  von  den  Thaler- 
grossen  Quarz- ,  Holz-  und  Hornscheiben  erzählt ,  welche  die  Mittu- 
frauen in  der  durchbohrten  Ober-  und  Unterlippe  tragen,  hier  wiederzu- 
geben. —  Hoffen  wir,  dass  nicht  nur,  weil  Holz  und  Hörn  verwest,  wir 
keine  Spuren  ähnlichen  Schmuckes  bei  unsern  Grossmüttern  finden.  Dass 
die  Halsringe  wirklich  angeschmiedet  werden ,  wie  Schweinfurth  meint, 
halten  wir  für  physisch  unmöglich,  und  können  auch  bei  der  rohen  Arbeit 
keine  unsichtbaren  Xiethen  vermutheu,  sondern  sind  dort,  wie  bei  den  Fun- 
den unserer  Gräber,  genöthigt  anzunehmen,  dass  die  Hals-,  Arm-  und  Bcin- 
ringe  ihren  Besitzern  schon  in  zarter  Jugend  angelegt  worden  sind.  In 
der  That,  wenn  wir  die  bekannte  Stelle  bei  Tacitus  (Germania  31)  nicht 
allzu  genau  nehmen,  so  sagt  er,  dass  er  einen  deutschen  Volksstamm  kenne 
—  [er  nennt  selbst  die  Chatten,  welche  vor  den  Römern  schon  die  Gegend, 
deren  Gräber  uns  beschäftigen,  iune  hatten]  —  welche  Ringe  anlegen, 
gleichsam  Fesseln,  und  sie  erst  nach  Erlegung  eines  Feindes  lösen.  — 
Es  scheint  daraus  hervorzugehen ,  dass  die  Ringe  nicht  ohne  Weiteres 
angezogen  und  wieder  ausgezogen  werden  konnten,  sondern  gelöst  wer- 
den mussten ,  und  dass  dies  erst  dann  geschah,  wenn  deren  Träger 
einen  Feind  erschlagen  ,  und  dass  etw^a  alle  Personen,  welche  nicht  in 
die  Lage  kamen,  einen  Feind  zu  erschlagen,  wie  Kinder,  Jünglinge  und 
Frauen  dieses  kindische  oder  weibische  Zeichen  fort  und  fort  trugen  mussten. 
Kurz  dass  man  den  Kindern  schon  diesen  Schmuck  anlegte  und  nur  dem 
vor  dem  Feind  bewährten  jungen  ^Vlann  abfeilte.  —  Wie  man  ja  auch  den 
römisclicn  Jünglingen  den  Schmuck  der  Bulla  abnahm  ,  wenn  sie  die 
Toga  anlogen  durften.  —  Alles  Uebrige,  auch  die  Bezeichnung  des  Materials, 
mögte  Zuthat  zu  dem  Gerücht  sein,  mit  w^elcher  dasselbe  Tacitus  zu  Ohren 
gekommen  war ;  in  diesser  Fassung  finden  wir  eine  ethnographische  Angabe 
durch  die  Grabfunde  bestätigt.  —  In  Betreff  des  Materials  nur  in  so 
fern  als  Bronzeringe  viel  häufiger  als  Eisenringe  sind,  und  zwar  nicht 
weil  jene  der  Oxydation  besser  widerstehen  allein. 

Die  Fundstücke  aus  Eisen  waren  selbstredend  weit  schlechter  er- 
balten. Das  in  dem  Hügel  Nr.  15  W.  (Taf.  IV,  Fig.  1)  bei  0  gefun- 
dene und  Taf.  III.  Fig.  0  abgebildete  Messer  haben  wir  uacli  dem 
vollständigem  von  Weissenthurm  ergänzt.  Die  geschweifte  einschneidige 
Klinge  hat  über  30'-Jn.  Länge  und    war  wie  der  Skramasax  der  Franken 


2(31 

zu  Kampf  und  Hausgobiaudi,  zu  IJiob  und  Stich  geeignet.  Seiner  eigen- 
thümlicben  Form  auch  in  den  Fundstückeu  des  klassischen  Alterthums 
naclizuspüren,  wird  eine  nothwendige  Aufgabe  sein.  Es  nuiss  ein  ge- 
spaltenes und  vernietetes  Heft  gehabt  haben ,  wie  wir  dies  au  den 
Bronzesiclieln  kennen. 

Von  den  beiden  im  Hügel  Nr.  28  B,  bei  5  und  im  Hügel  Nr.  15 
W.  bei  p  gefundenen  Lanzenspitzeu,  gleicht  die  erstore  Taf.  III.  Fig.  5 
abgebildete  denen  bei  Weissenthurm  erhobenen ;  in  ihrer  Tüllo  hatte  sich 
noch  etwas  Holz  erhalten,  die  Taf.  Ill,  Fig.  o  dargestellte  Lanzenspitze 
hat  eine  eigenthümliche,  seltene  Form. 

An  Thongefässen  haben  sich  nur  wenige,  und  bei  weitem  nicht  so 
charakteristische  und  vollständige  Bruchstücke  wie  in  Weissenthurm  er- 
halten. Wir  wollen  ohne  noch  weitere  Consequenzen  daraus  zu  ziehen 
nur  darauf  aufmerksam  machen,  dass  die  beiden  im  Kammerforst  ge- 
fundenen und  Taf.  111,  Fig.  4  und  Taf.  VI,  Fig.  f  ^dargestellte  Urnen 
konkav  nach  Innen  gedrückte  Boden  haben.  Es  setzt  diess  nicht  nur 
das  gewöhnliche  Aufdrehen  und  Abschneiden  auf  der  Töpferscheibe  vor- 
aus, sondern  eine  nochmalige  Bearbeitung,  ein  Abdrehen  in  halbhartem 
Zustand  und  in  umgekehrter  Lage  auf  der  Scheibe.  —  Gerade  die  Böden 
und  Füsse  der  Thongefässe  sind  für  die  Erkenntniss  der  alten  Technik 
vom  grössten  Interesse. 

Die  Steinpuckiiiig  und  <lio  Ringwälle. 

Die  Steinpackung  zeigt,  wie  wir  dies  schon  bei  Beschreibung  des  Grab- 
hügels Nr.4  andeuteten,  ein  bestimmtes  dargestelltes  Schema,  Taf.  V,  Fig.  5, 
welches  trotz  vieler  Vernachlässigung  doch  sehr  bald  erkannt  wird,  und 
welches  auch  bei  den  Ausgrabungen  am  Weissenthurm  schon  durch  Herrn 
Dr.  Schalk  hervorgehoben  worden  ist.  Die  Steine  sind  und  zwar 
namentlich  in  den  untern  und  innern  Lagen  ^mehr  oder  weniger  nach 
Innen  geneigt  auf  die  hohe  Kante  gestellt.  —  Eine  Mauerung,  wobei  et- 
wa die  Erde  nass  oder  trocken  als  Mörtel  gedient  hätte,  fand  nicht  statt, 
im  Gegentheil  fanden  sich,  wo  die  Erde  nicht  eingeflöst  war,  viele  leere 
Lücken  zwischen  den  Steinen  Wenn  die  hochkantige,  dicht  anein- 
andergerückte Stellung  der  Steine  manchmal  auch  an  eine  Wölbung 
erinnert,  so  war  sie  doch  durchaus  keine  solche,  sondern  eine  gewöhn- 
liche sorgfältige  Stickung  auf  dem  flachen  Boden .  und  ohne  Schonung 
der  mit  Erde  überschütteten ,  vielleicht  einst  mit  Holz  überbrückten 
Leiche ;  die  auf  die  untersten  folgenden  Steine  gleichfalls,  nur  mehr  als 
die  untern  nach  Innen  geneigt,  stützten  sich  auf  diese  und  überragten 
sie  so,  als  sollten  sie  das  Wasser  abträufeln  lassen.  Während  die 
Steine  im  Innern  anfangs  gleichfalls  die  hochkau tige  Stellung  einnahmen, 


202 

wird  ihre  Neigung  doch  ^ichon  Irübor  eine  flache.  —  Wenn  wir  die 
Steiulage  einem  Dach  verglichen,  so  wollten  wir  damit  nur  eine  Aehn- 
lichkeit  der  Form,  nicht  des  Zweckes  andeuten. 

Die  Leute,  welche  Steine  mit  der  Absicht  ein  Haus  zu  bauen  auf- 
einander zulegen  gewohnt  sind,  werden  dieselben  auch  bei  ihren  Gräbern 
ähnlich  anordnen ,  und  die  Werkweise  des  Mauerns  wird  sich  gleich 
bleiben,  welche  äussere  Form  ihm  für  sein  Bauwerk  vorgeschrieben  ist. 
Aus  der  Steinpackung  dieser  Gräber ,  konnten  wir ,  wenn  wir  es  nicht 
schon  wussten,  schliesseu,  dass  diese  Leute  keine  steinerne  Häuser  ge- 
baut haben.  Ihre  Steinsetzung  eignet  sich  nicht  hierfür ,  sondern  hat 
andere  sehr  bezeichnende  Eigenthümlichkeiteu. 

Kein  Steinverband  ist  von  oben  herab  so  schwer  zu  lösen  und 
wegzuräumen  als  die  Stiekung.  Die  Ruhe  der  Leiche  war  daher  unter 
keiner  Steinanordnung  so  gut  gesichert,  als  unter  dieser.  —  Zweitens 
ist  die  Art  wie  die  oberen  Steine  an  der  Aussenfläche  die  unteren  über- 
ragen, eine  solche,  dass  sie  nirgend  eine  Treppe  oder  Lücke  entstehen  lässt, 
in  welche  man  den  Fuss  setzen  könnte,  um  die  Steinhaufen  zu  ersteigen. 
Im  Innern  eines  mit  Erde  überschütteten  Hügels  scheint  das  eine  sehr 
unnütze  Maassregel,  aber  es  ist  gewohnte  Technik  —  deren  Grund  wo 
anders  zu  suchen  ist,  —  wir  meinen  in  den  Vertheidigungswällen.  — 
In  der  That  ist  für  diese  ein  Steinverband,  w-elcher,  wenn  auch  unge- 
eignet hohe  senkrechte  Mauern  aufzuführen,  aber  geflissentlich  erdacht 
ist,  jede  Lücke  zu  vermeiden  in  welche  man  den  Fuss  zum  erklettern 
setzen  konnte,  ganz  dazu  gemacht ,  eine  [unersteigliche  Umschliessung 
zu  schalten  —  besser  als  jede  senkrechte  Mauer,  wenn  man  bei  dieser 
nicht  die  Mittel  hat ,  die  Lagerfugen  genau  und  eben  zu  bearbeiten. 
Der  Quarzit  unseres  Gebirges,  wie  der  Mangel  an  AVerkzeugen  schon, 
hatte  dies  verboten. 

"Wir  sagen  die  Technik  der  Steinpackung  in  den  Gräbern  ist  ent- 
nommen aus  der  Construction  der  Steinwälle  und  die  Leute,  welche  dort 
begraben  liegen,  haben  die  liingwälle  auf  dem  Taunus  erbaut.  Wie 
sich  diese  Technik  kombinirt  mit  der  von  uns  immer  vertretene  Zwischen- 
lagerung von  Holz  —  würdo  hier  nicht  der  Platz  sein  weiter  aus- 
zuführen. 

Die  Gräber  längs  der  Lorch-Küdesheimer  Kaufmannsstrasse  setzen 
Ansiedlungen  voraus,  deren  Bewohner  den  Verkehr  förderten  und  aus 
ihm  Nutzen  zogen,  wir  würden  sie,  wenn  sie  über  der  Erde  Spuren  hin- 
terlassen hätten  zunächst,  in  der  Qucllgegend  des  Assmannshauser  Baches 
und  am  Moosburn  zu  suchen  haben. 

Dadurch,  dass  die  friedliche  Handelsstrasse  ihrer  wiclitigen  Lage  wegen 
gelegentlich  auch  zu  Raub-  und  Kriegszwecken  benutzt  wurde,  geriethen 
die  Anwohner  in  Gefahren,  denen  sie  sich  und  ihre  Habe  nur  in  befestigten 
Zufluchtsorten    entziehen  konnten.      Es   ist    uns    nicht  'gelungen    solche 


263 

materiell  nachzuweisen.  Man  bat  geglaubt  den  durch  den  Teufels-Kade- 
rich  gebildeten  felsigen  Bergvorspvung  gegen  den  Rhein  hin,  aln  solchen 
ansprechen  zu  können,  nach  vielfachen  Begelmngen  theilen  wir  die  Mei- 
nung nicht,  glauben  aber  in  dem  Namen  und  der  Beschallenheit  der 
Wallburg  Höhe,  welche  1500  Sclnitt  nördlich  der  (iräber  im  Schnial- 
strich  sich  an  1400  Fuss  erhebt  und  nach  Norden  und  Süden  steil  und  stei- 
nig abfallt,  einen  Anhalt  zur  Bestimmung  eines  solchen  Zufluchtsortes 
gefunden  zu  haben.  Alte  und  neue  Strassenbauten  haben  hier  —  wenn 
wirklich  Steinwälle  den  Kopf  umschlossen  —  nur  allzu  gründlich  auf- 
geräumt. 

Die  ^Voliiiiiiig'oii. 

Nachdem  wir  über  die  Lage  der  Ansiedelungen  und  Zufluchtsorte 
uns  ausgesprochen,  die  Handsisstrasse  als  Lebensader  der  dortigen  Be- 
wohner hingestellt,  und  deren  Lebensweise  als  Jäger  und  Viehzüchter 
vermuthet  und  als  Ausgangspunkt  ihre  Gräber  voran  gestellt  haben, 
möge  es  uns  gestattet  sein,  auch  über  die  Wohnungen  dieser  vorrömischen 
Bevölkerung  einige  Worte  zu  sagen. 

Es  würde  schwer  sein  aus  dem  wenigen  Unvergänglichen,  was  die 
Gräber  bargen  ,  auf  all  das  Vergängliche,  Kleidung  und  Geräthe  zu 
schliessen,  und  wirklich  kennen  wir  es  nicht;  wenn  aber  für  eine  gewisseKlasse 
der  dortigen  Bevölkerung  Bedürfnisse  und  Mittel  sie  zu  befriedigen  bis  auf 
den  heutigen  Tag  dieselben  sind,  wie  wir  sie  für  die  der  Urzeit  ohne 
Trugschlüsse  annehmen  dürfen ,  so  mögen  wir  in  deren  Manifestation 
doch  auch  einen  Blick  über  2000  Jahre  rückwärts  thun. 

Die  Holzhauer,  weichein  den  ausgedehnten  Waldungen  des  Taunus 
Bäume  fällten  und  das  Holz  aufbereiten,  kommen  oft  w^ochenlang  nicht 
nach  Hause:  sie  bauen  sich  in  den  Schlägen,  ohne  weitere  Hilfsmittel 
als  ihr  leichtes  Beil,  aus  Stangenholz  und  Rasen  Hütten,  welche  nichts 
an  sich  tragen,  was  nicht  ihre  Vereitern  ebenso  ,  und  selbst  mit  dem 
Steinbeil  eben  so  zu  machen,  und  eben  so  ihren  Bedürfnissen  zu  ge- 
nügen im  Stande  waren.  Hütten  in  welchen  sich,  vor  Regen  und  Kälte 
geschützt,  gut  —  ja  mit  einem  gewissen  Behagen  leben  lässt. 

Wir  meinen,  dass  die  heutige  Holzhauerhiitte  nichts  ist  als  tausend- 
jährige Tradition  aus  der  Urväterzeit. 

Wir  geben  in  Taf.  VL  Fig.  1  u.  2.  die  Skizze  einer  solchen  Hütte, 
welche  zwar  Jägern  und  Forstleuten  genugsam  bekannt,  eine  Beiziehung 
in  archäologische  Kreise  uns  doch  zu  verdienen  schien. 

Auf  flachem  Boden  wird  mit  1,30M.  ein  Kreis  beschrieben,  (was  zu 
messen  ist,  geschieht  mit  dem  Beilstiel)  —  und  vom  Rasen  entblöst,  und  aus 
diesem  und  anderem  herbeigebrachtem  Rasen  wird  nach  Aussen  eine  30cni. 
hohe  und  70cni.  breite  Bank  erbaut;  in  den  dadurch  bestimmten  äussern  Kreis 


264 

von  4^1-  Durchmesser  werden  drei  oder  vier  Stangen  von  7M.  Länge  aufge- 
richtet und  mittelst  der  Astgabel  über  der  Hüttonmitte  so  aneinander  ge- 
lehnt, dass  etwa  50<^ni-  jenseit?^  des  Kreuzungspunktes  auf  ilinen  ein  Storch- 
nest bereitet  werden  kann,  welches  mit  Rasen  bedeckt,  die  Rauchöffnung 
vor  dem  Einregnen  scliützt.  AVie  die  ersten  Stangen  werden  nämlich 
noch  andere  längere  und  kürzere  Kegelförmig  an  jene  gereiht  und  mit 
Aussparung  der  Rauchöffnung  mit  Moos  und  Rasen  belegt.  Die  Thür 
aber  wird  aus  dünnen  Stangen  leiterartig  zusammengebunden  und  mit 
Ginster  bedeckt.  Brennt  dann  in  der  Mitte  der  Hütte  ein  Feuer,  über 
welchem  der  Kessel  an  einem  Asthaken  herabhängt,  so  kann  man  auf 
der  Bank  auf  der  Bärenhaut  liegend  schon  ganz  beliaglicli  das  Mahl 
oder  den  Morgen  erwarten. 


Eine  EjMSode  aus  dem  Leben  der  Elfern 

P.  P.  Rubens. 


von 


Aiig-.  Sj>iosB!!!!»,  Professor. 


Wenn  man  lange  Zeit  über  den  Geburtsort  P.  P.  Rubens  in  Zweifel 
sein  musste ,  da  sich  Antwerpen  und  Köln  mu  die  Ehre  stritten ,  den 
grossen  Maler  auch  der  (leburt  nach  den  Ihrigen  /u  nennen,  bis  For- 
schungen ergeben  haben  ,  dass  weder  die  eine,  noch  die  andere  dieser 
grossen  Handelsstädte,  sondern  vielmehr  Siegen  diese  Ehi-e  beanspruchen 
konnte,  so  stimmte  man  früher  doch  in  Bezug  auf  die  Lebensverhältnisse 
desselben  während  seiner  Kindheit  darin  überein,  dass  seine  Eltern  stets 
in  einer  mit  irdischen  Gütern  gesegneten ,  innerlich  glücklichen  Ehe 
gelebt  hätten.  Mit  dieser  Ansicht  befand  man  sich  jedoch  in  doppelter 
Beziehung  im  Irrthum.  Zwar  warf  schon  Bakhuizen  van  den  Brink's 
Werk  über  die  Ehe  Wilhelms  von  Oranien  mit  Anna  von  Sachsen 
(erschienen  zu  Amsterdam  1853)  ein  bedeutsames  Licht  auf  Leben  und 
Charakter  des  Vaters  des  grossen  Künstlers,  indem  in  demselben  nach- 
gewiesen wurde,  dass  der  in  der  Bötticher'schen  Schrift  gleichen  Titels 
aufgeführte  Johann  Rubrus ,  „ein  Mann  von  niedriger  Herkunft  aus 
Antwerpen  %  wie  ihn  der  Verfasser  bezeichnet,  mit  welchem  in  \ertran- 
tem  Umgang  gelebt  zu  haben,  Anna  beschuldigt  ward,  Niemand  anders 
war,  als  Jan  de  Kuebens ,  Schofle  von  Antwerpen,  der  Vater  P.  P. 
Rubens ,  und  dass  somit  die  Familie  des  Fürsten  der  niederländischen 
Malerschule  in  einem  verhängnissvollen  Zusammenhang  mit  den  hoch- 
herzigen Befreiern  der  Niederlande,  den  Oraniern,  gestanden  hat.  — 
Aus  Bakhuizens  erwähntem  Buche,  sowie  aus  dessen  Streitsclirift  „Les 
Ruhens  ä  Siegen'',  lernte  man  auch  die  Folgen  im  Allgemeinen  kennen, 
welche  dieses  Verhältniss  für  Joh.  Rubens  mit  sich  führte ,  seine  Ein- 
kerkerung ,  seine  Befreiung  auf  Betreiben  seiner  Gattin  Maria ,  auch 
Einzelheiten  ans  dem  Leben  der  Eheleute  während  ihres  Aufenthalts  in 

17* 


26G 

Siegen:  alle  näheren  Bedingungen  jedoch,  unter  welchen  Rubens  freige- 
geben wurde,  die  inneren  Zustände  der  Familie,  während  sie  in  Siegen 
und  sodann  in  K'Un  lebte,  die  gänzliche  Mittellosigkeit ,  ja  bittere  Ar- 
iiiuth.  in  der  sie  sich  bi.s  zum  Jahre  1582  befand  ,  die  schweren  Prü- 
finigen  endlich,  welche  sie  nocli  in  diesem  Jahre  zu  erdulden  hatte, 
sind  erst  durch  die  Acten,  weklie  im  Archive  zu  Idstein  von  mir  auf- 
gefunden und  mit  einer  Einleitung  in  den  Annalen  des  historischen 
Wreins  für  den  Niederrhein  (Köln  1869}  herausgegeben  worden  sind- 
futhüUt  worden,  sowie  auch  aus  ihnen  der  entgültige  Beweis,  dass  P. 
P.  Rubens  in  Siegen  geboren  ist,  gegen  die  nochmals  von  Köln  erhobe- 
nen  Ansprüche  erbracht  worden  ist. 

In  allen  diesen  früher  oder  später  bekannt  gewordenen  Actenstücken, 
welche  über  eine  so  bedeutsame  Episode  aus  dem  Leben  der  Eltern 
Peter  Paul  Rubens  Licht  verbreitet  haben,  zeigt  sich  dessen  Vater  als 
ein  Mann,  welcher,  tief  in  Schuld  verfallen,  diese  Schuld  nicht  nur  äusser- 
lich  durch  die  strengsten  über  ihn  verhängten  Massregeln,  sondern  auch 
innerlich  schwer  gebüsst  hat;  neben  ihm  aber  enthüllt  sich  als  ein 
hochherziger  weiblicher  Charakter,  die  Mutter  Maria,  geb.  Pepelingk, 
die  eigentliche  tragische  Heldin  in  diesem  durch  die  Schuld  des  Gatten 
über  die  ganze  Familie  hereingebrochenen  Verhängnisse.  Vergeblich 
würden  wir  unter  den  ^Müttern  grosser  Männer  aus  allen  Zeiten  Eine 
suchen  ,  welch ei'  so  schmerzliche ,  das  Innei'ste  des  Herzens  treftende 
Prüfungen  auferlegt  worden  wären,  und  die  in  ihnen  einen  so  acht 
christlichen  Sinn  bewährt  hätte ,  wie  diese  der  grössten  Aufopferung 
fähige,  die  edelste  Selbstverleugnung  übende ,  von  vergebender  Liebe 
durch  und  durch  erfüllte  Dulderin. 

Vergegenwärtigen  wir  uns  daher  kurz  diese  Epoche  der  Lebenszeit 
der  Eltern  Rul)ens  —  es  sind  die  Jahre  L571 — 82  —  die  grossentheils 
im  nächtlichen  Dunkel  schweren  Leidens  liegt,  welches  auch  der  Sonnen- 
schein einer  späteren  Zeit,  als  es  der  Mutter  vergönnt  war,  der  grossen 
Erfolge  ihres  Sohnes  sich  noch  erfreuen  zu  können,  (der  Vatei' 
starb,  wohl  ohne  eine  Ahnung  von  denselben  zu  haben) ,  gewiss  niciit 
ganz  aus  der  Erinnnerung  verscheuchen  konnte. 

Johann  Ruljens  war  in  der  gerechten  Besorgnisa,  er  möge,  obgleich 
■jein  Name  nicht  auf  den  Proscriptionslisten  Alba's  gestanden,  doch  als 
Anhänger  der  neuen  Lehre  seines  und  seiner  Gattin  nicht  unbeträcht- 
lichen Vermögens  und  seiner  Freiheit,  vielleicht  gar  seines  Lebens  be- 
raubt werden,  im  Jahre  1568  mit  Weib  und  Kind  von  Antwerpen  nach 
Köln  übergesiedelt.  Aber  auch  hier  wurde  er  wegen  seines  Bekennt- 
nisses im  Jahre  1570  mit  der  Ausweisung  bedroht.  Nur  seiner  Stellung 
als  Sachwalter  der  damals  daselbst  verweilenden  Prinzessin  Anna,  der 
Gemahlin  Wilhelm's  von  Oranien ,  in  welche  er  während  der  Abwesen- 
heit des  ersten  juristischen  Rathgebers  derselben,  Johann  Betz,  getreten 


267 

war,  verdaiikto  pr  es,  dass  die  Strenge  des  /u  Jener  Zeil  in  Kidn  hu- 
stehenden  Frenidengesetzes  nicht  auf  ihn  angewendet  wurde.  Diese 
Stellung  jedocli  wurde  auch  der  erste  Anlass  /n  allen  den  traurigen 
Schicksalen,  welche  nicht  nur  ihn,  sondern  auch  seine  ganze  Familie  in 
einer  Reihe  von  Jaliren  heimsuchten.  Der  Keehtsanwalt  der  ihrem 
fürstlichen  Geniahle  abgeneigten,  und  dabei  nur  zu  sehr  einer  dissoluten 
Lebensweise  ergebenen  Dame  wurde  bald  aucli  Vertrauter  ihres  Herzens. 
Rubens  war  fast  täglich  von  ihr  zur  Tafel  geladen:  der  beständige  Um- 
gang führte  zu  einem  sträflichen  Verhältniss,  als  dessen  erste  Ursache 
sich  übrigens  später  Anna  selbst  bekannt  hat,  so  dass,  während  AVilludm 
von  Oranien  die  Befreiung  der  Niederlande  von  Alba's  Blutherrschaft 
mit  eiserner  P]nergie,  unter  den  seltensten  Opfern  betrieb,  \md  sich  ol't 
in  der  grössten  Noth  und  Kriegsgefahr  befand,  seine  Hausehre  durch 
seine  treulose  Gattin  und  ihren  Geliebten  aufs  schwerste  verletzt  wurde. 
Wilhelm  hatte  nach  seinem  ersten  misslungenen  Feldzug  in  die 
Niederlande  Anna  auf  das  eindringlichste  gebeten,  nach  Schloss  Dillen- 
burg zu  kommen  ,  wo  er  sich  damals  zu  einem  neuen  Kampfe  rüstete. 
Er  hatte  ihr  an's  Herz  gelegt,  dass  sie  einst  vor  Gott  und  seiner  heiligen 
Kirche  gelobt  habe  ,  alles  in  der  Welt  zu  verlassen  und  ihrem  Manne 
zu  folgen,  und  dass  in  Elend  und  Gefahr  nirgends  ein  grösserer  Trost 
gefunden  werden  könne,  als  wenn  der  Mann  erfahre,  dass  seine  Haus- 
frau ihres  Herrn  Kreuz  tragen  helfe,  besonders  wenn  er  gemeint  habe, 
Gottes  Ehre  zu  befördern  und  die  Freiheit  seines  Vaterlandes  zu 
suchen.  Erst  nach  acht  Monaten  erhielt  er  eine  ablehnende  Antwort.  Scheu 
vor  der  einfachen  Lebensweise,  welche  man  sich  auf  Schloss  Dillenburg 
wegen  der  grossen  Kriegskosten  auferlegt  hatte  und  welche  die  Genuss- 
süchtige schon  in  den  Jahren  1567  und  1568  hatte  kennen  gelernt, 
mehr  aber  ihr  Verhältniss  zu  Johann  Rubens  hatte  sie  in  Köln  zurück- 
gehalten. Nun  aber  musste  sie  im  Frühjahr  1570  aus  Mangel  an 
Subsistenzraitteln  dennoch  diese  Stadt  verlassen.  Nachdem  sie  Rubens 
und  dessen  Gattin  ihre  beiden  Kinder,  —  das  jüngere  war  der  nach- 
mals als  Kriegsheld  hochberühmte  Moritz  von  Oranien  — ,  sowie  ihre 
Kostbarkeiten  und  Briefschaften  anvertraut  hatte,  begab  sie  sich,  in 
einem  weiten  Umweg  Dillenburg  umgehend ,  i'iber  Frankfurt ,  Ciiessen 
und  Marburg  nach  Siegen.  Unter  dem  Vorwande,  ihr  bei  Ordnung  ihrer 
sehr  zerrütteten  Vermögensverhältnisse  behülflich  zu  sein ,  suchte  sie 
Rubens  mehreremale  daselbst  auf;  indessen  war  der  Charakter  des 
Verhältnisses  ,  in  welchem  beide  zu  einander  standen,  schon  kein  (ie- 
heimniss  mehr,  weder  in  Köln  noch  in  den  Landen  der  Grafen  von 
Dillenburg.  Als  sich  daher  Rubens  im  März  1571  abermals  nach 
Siegen  begab ,  wurde  er  auf  nassauischem  Boden  festgehalten  .  und 
zuerst  in  dem  sogenannten  Krautthurm  in  Siegen  eingekerkert  und 
sodann    nach    Schloss    Dilleuburg   in    engen  Gewahrsam    gebracht,    in 


268 

welchem  er  über  zwei  Jahre,  bis  zum  Mai  1573,  schmachtete.  Wohl 
mag  wahr  sein,  was  er  mehreremale  in  Briefen  ausgesprochen,  dass  hier 
in  den  lichtlosen  engen  Getanguissen,  welche  noch  heute  die  grausame 
Härte  vergangener  Jahrhunderte  bezeugen,  seine  Gesundheit  für  immer 
einen  unheilbaren  Stoss  erlitten  habe. 

VerzweiÜungsvoU    war  die  Lage   der  nichts  ahnenden  Gattin ,    als 
Wochen  vergingen    und  Rubens    von    seiner  Reise    nach  Siegen  immer 
nicht  zurückkehrte.     Brief  auf  Brief   liess   sie  an    die  Prinzessin   Anna 
abgehen,  und  als  diese  ohne  Antwort  blieben,  schickte  sie  hiutereinander 
zwei  Boten  ab ,    um  Kunde    von  demselben    zu  erhalten.     Endlich  kam 
die  erschütternde  Nachricht,   dass  ihr  Gatte   sich  in  schwerer  Haft  be- 
finde ,  aber  zugleich  mit  dieser  musste  sie  erfahren ,    dass    sie  schmäh- 
lich von  ihm  betrogen  sei.     Er  selbst  hatte  sich   voll  Reue   an  sie  ge- 
wendet und  um  ihre  Verzeihung  gebeten.     Nichts  ist  rührender,  als  die 
beiden  Briefe,  in  welchen  sie   ihn  derselben  versichert.     Wohl  mag  die 
schreckliche  Lage,  in  der  sie  ihn  wusste,  diese  Verzeihung  so  frühzeitig 
gereift    und    Mitleiden   den    gerechten  Schmerz  ihres    tief  verwundeten 
Herzens    [zurückgedrängt     haben  ,     wohl     mag    auch     die     Rücksicht 
auf  die  Ehre  der  Familie    und  auf  das   künftige  Wohl  ihrer  Kinder  sie 
zu  derselben  mitbestimmt  haben ;  jedenfalls   aber   sind  diese  Briefe,  die 
Ergüsse  des  edelsten,  wahrliaft  christlichen  Frauengemüthes ,    ein  leuch- 
tender Beweis  für  die  Wahrheit,  dass  Liebe  alles  duldet  und  Liebe  alles 
vergibt.     Ohne   ihrem  Gatten   auch   nur    den    leisesten   Vorwurf   wegen 
der  an  ihr  begangenen  Untreue  zu  machen,    versichert   sie   ihn  wieder- 
holt ihrer  vollen  Verzeihung,   und  knüpft  diese  nur   an  die  Bedingung, 
dass  er  sie  wieder  liebe,  wie  er  sie  geliebt  habe.     „Ich  hätte",  schreibt 
sie  anderwärts,  .nicht  geglaubt,  dass  du  an  meiner  Bereitwilligkeit  Dir 
zu  verzeihen  gezweifelt  hättest.     Wie   hätte    ich    so   hart   sein   können, 
meine  Vergebung  zu  verweigern,  da  Du  in  so  grosser  Angst  und  Bangig- 
keit Dich  befindest,   aus  welcher   ich  Dich  gerne    mit  meinem    eigenen 
Blute  befreien  möchte.     Wie  könnte  sich  nach   so  laug   dauernder  p]in- 
tracht  ein  solcher  Hass   erzeugen  ,    dass    ich  Dir    nicht    einen  Fehltritt 
gegen  mich  vergeben  sollte,  da  ich  doch  selbst  so  mannigfache  Sünden 
begehe  und  täglich  beten  muss:  vergib  mir  meine  Schuld,  wie  ich  ver- 
gebe meinen  Schuldigern.     Ich   würde  ja   wie  der   böse  Schuldner  sein, 
welchem  sein  Herr  so  viel  erlassen  hatte,  und  der  seine  Brüder  zwang,  ihm 
den  letzten  Heller  zu  bezahlen."     Voll  verzeihender  Liebe  kann  sie  den 
(jedanken  nicht  fassen,  dass  sie  in  solchem  Elende  getrennt  sein  sollen  ; 
sie  fühlt  ihre  Seele  so  verl)unden  mit  dem  Gatten,  dass  sie  sein  Leiden 
wie  er  selber  empfindet.     Alier    wenn  sie    auch  so    voll  Betrübniss    ist, 
dass  ihre  thränenvollen  Augen    nicht  mehr    im  Stande  sind ,    zu  sehen, 
was  sie  schreibt ,    so  findet  sie   doch  Trost   in  der  Noth   ihres  Herzens 
im  Aufblicke  zu  Gott.    Zu  ihm  wendet  sie  sich  im  Gebet,  und  zu  ihm 


269 

lässt  sie  aiicli  ihre  Kinder,  wie  sie  schreibt,  zwei-,  dreiiiial  d(!.s  Tages 
beten,  dass  er  den  Vater  recht  bald  befreien  und  ihnen  wiedergeben 
möge.  Im  Bewusstsein  seiner  Scbuld  und  in  der  tiefsten  Muthlosigkeit 
hatte  ihr  Gatte  die  Befürchtung  ausgesprochen,  dass  er  sein  Vergehen 
mit  dem  Tode  werde  büsseu  müssen.  ^Ach",  schreibt  sie,  ,das  macht 
mir  solchen  Kummer  ,  dass  ich  meine  Kühe  vollends  darüber  verliere. 
Gibt  es  denn  keine  Barmherzigkeit  mehr?  Wohin  soll  ich  mich  wenden, 
und  sie  suchen?  Jch  rufe  den  Himmel  an  in  beständigem  Gebete,  unter 
unaufhörlichen  Thräneu.  Ich  holte  Gott  wird  mich  erhören,  und  Mit- 
leid in  die  Herzen  der  Herreu  giessen,  dass  sie  sich  unserer  erbarmen 
in  unserer  Noth;  sonst  wird  Dein  Tod  der  meinige  sein,  mein  Herz  wird 
darüber  brechen".  Und  nachdem  sie  sich  selber  den  Trost  zugesprochen, 
dass  der  gnädige  Gott  nicht  den  Tod  des  Sünders  verlange  ,  sondern 
wolle,  dass  er  lebe  und  sich  bekehre  ,  und  darauf  hoft't  und  vertraut, 
dass  derselbe  nur  gnädig  strafen  ,  und  ihnen  noch  Freude  geben  werde 
nach  aller  ihrer  tiefen  Trübsal,  richtet  sie  in  einer  Nachschrift  an  ihren 
Gatten  die  rührende  Bitte:  „Schreibe  doch  nicht  mehr  in  Zukunft 
„Dein  unwürdiger  Mann'',  denn  es  ist  ja  Alles  vergeben." 

Aber  diese  harte  Prüfung  wurde  der  unglücklichen  Gattin  durch 
besondere  Umstände  noch  mehr  erschwert.  Es  galt  das  tiefe  Leid,  das 
sie  erfüllte,  die  Angst  des  Herzens,  welche  sie  in  diese  Briefe  ergiessen 
konnte,  in  Köln,  wie  es  auch  Rubens  ihr  anempfohlen  hatte,  möglichst 
vor  den  Leuten  zu  verbergen.  Denn  wenn  sie  auch  nur  zu  gewiss 
wusste,  dass  es  nicht  bloss  dort,  sondern  auch  schon  in  Antwerpen  be- 
kannt geworden  war,  wo  sich  dieser  befände,  so  glaubte  sie  doch,  dass 
der  wahre  GJrund  seiner  Verhaftung  noch  nicht  ofi'enbar  geworden  sei. 
So  musste  sie  denn  äusserlich  Fassung  und  Ruhe  zeigen;  sie  sowohl 
wie  ihre  nächsten  Freunde  sprachen  die  sichere  Hoffnung  aus,  dass 
Rubens  bald  wieder  aus  seiner  Haft  befreit  sein  würde.  Auch  hatte 
sie  „mit  grosser  Vorsicht",  wie  sie  sich  ausdrückt,  an  ihre  Eltern  ge- 
schrieben, welche  sammt  allen  Verwandten  und  Freunden  durch  ander- 
weitige Briefe  in  Sorge  versetzt  worden  waren.  Wie  schwer  es  ihr  in- 
dessen wurde,  ihren  Kummer  zu  verbergen  ,  verschwieg  sie  auch  dem 
Gatten  nicht.  „Denn  er  verlässt  mich"  ,  schreibt  sie,  „keinen  Augen- 
blick, und  mit  schwerem  Herzen  froh  zu  erscheinen,  kostet  grosse  Mühe, 
doch  thue  ich  mein  Möglichstes".  AVährend  sie  so  ruhig  und  gutes 
Muthes  vor  der  Welt  erschien,  und  in  edler  Selbstvork-ugnung,  nachdem 
die  Kinder  Anna's  weggebracht  worden  waren,  nodi  deren  Kleinodien, 
Siegel  und  Briefschaften  in  Verwahrung  behielt,  Hess  sie  im  Stillen 
nichts  unversucht,  um  ihren  Gatten  aus  der  Gefangenschaft  zu  befreien. 
Sie  wendete  sich  an  die  Prinzessin  Anna,  und  bat  sie,  Fürsprache  für 
denselben  beim  Grafen  Johann  von  DiUcnburg  einzulegen:  sie  richtete 
an  diesen  selbst  eine  Bittschrift  „ohne  Kunst  und  Wissenschaft",  wie  sie 


270 

sich  ausdrückt .  in  der  sie  mir  einfach  ihr  Begehren  eindringlich  ausge- 
sprodien  habe,  und  beauftragt  ihren  Vetter  Kaimund  Kingolt,  welcher 
ihr  in  ihrer  Noth  ein  treuer  Beistand  war,  sie  demselben  zu  überreichen. 
Doch  ging  ihre  Hoftnung ,  dass  Rubens  schon  nach  einigen  Wochen. 
wie  man  sie  auch  anfänglich  glauben  Hess,  in  Freiheit  gesetzt  werden 
würde,  nicht  in  Erfüllung.  Da  begab  sie  sich  selbst  nach  Siegen,  und 
bat  von  dort  aus  in  einem  Briefe  vom  24.  April  den  Grafen  Johann 
um  eine  Audienz.  Als  auch  diese  Bitte  nicht  gewährt  wurde,  und  sie 
zudem  seit  drei  Wochen  keinen  Brief  von  ihrem  Gatten  erhalten  hatte, 
trieb  sie  die  Sorge,  er  möchte  krank  sein  oder  es  möchte  schlimm  mit 
seinen  Angelegenheiten  stehen,  nach  Dillenburg,  von  wo  aus  sie  brietlich 
um  die  Gnade  bat .  ihn  sehen  und  sprechen  zu  dürfen.  Jedoch  auch 
diese  Bitte  war  vergeblich;  sie  musste  von  Rubens  selbst  brietlich  er- 
fahren, dass  ihre  Anwesenheit  ungern  von  den  Grafen  gesehen  werde; 
da  dieselbe  zu  mancherlei  unerwünschten  Reden  Anlass  geben  mochte, 
dachte  man  sogar  an  eine  polizeiliche  Ausweisung.  Nur  den  leidigen 
Trost,  die  starren  Schlossmauern  auf  der  Höhe  des  Berges  hinter  denen 
ihr  Gatte  im  Gefängnisse  schmachtete,  gesehen  zu  haben,  konnte  sie  auf 
ihre  Heimreise  mitnehmen. 

Indessen  war  es  den  Eheleuten  Rubens  verstattet,  auch  ferner 
noch  von  Zeit  zu  Zeit  sich  briefliche  Mittheilungen  zu  machen ,  von 
denen  noch  mehrere,  sowohl  von  Rubens  als  von  seiner  Gattin,  erhalten 
sind.  Natürlich  ,  dass  der  Ernst  der  Situation  auch  eine  sehr  ernste 
Stimmung  derselben  bedingte;  charakteristisch  indessen  bleibt  auch  für 
diese  Briefe  das  tiefe  religiöse  Gefühl  und  das  feste  Bekenntniss  des 
protestantischen  Glaubens,  welche  aus  denselben  sprechen.  So  emptiehlt 
Ruhens  seiner  Gattin  in  einem  Briefe  vom  17.  Juli  1571  (denn  so  muss 
gelesen  werden  statt  des  Jahres  1577,  wie  es  in  Backhuizen's  .,Les 
Rubens  ä  Siegen'"''  sich  findet)  die  Predigten  Luther's  über  das  Evange- 
lium Johannes  Capitel  14,  15,  16  und  17,  als  eine  Quelle  reichen  Trostes 
für  ihn  ,  den  auch  sie  gewiss  in  denselben  flnden  werde ,  während  sie 
ihn  auf  Psalm  180  de  pro/undis  verweist ,  jenen  ergreifenden  Erguss 
eines  Trost  bedürftigen  und  Erlösung  suchenden  Gemüthes,  der  mit  der 
tröstlichen  Verheisung  abschliesst:  Israel  hoffe  auf  den  Herni,  denn  bei 
dem  Herrn  ist  die  Gnade  und  viel  Erlösung  bei  ihm,  und  er  wird  Israel 
erlösen  aus  allen  seinen  Sünden." 

Doch  vergingen  fast  noch  zwei  lange  Jahre,  ohne  dass  es  Maria 
Rubens  trotz  ihrer  wiederholten  Versuche  gelungen  wäre,  eine  Zusam- 
menkunft mit  ihrem  Gatten  zu  erwirken.  Endlich  im  Herbste  1572 
fingen  ihre  Angelegenheiten  an,  eine  günstigere  Wendung  zu  nehmen. 
Sie  erschien,  wie  wir  in  einem  ihrer  späteren  Briefe  lesen,  wahrschein- 
lich durch  ein  Schreiben  eines  der  Räthe  des  Grafen,  Dr.  Schwartz,  in 
dessen  Händen  die  Verhandlungen  über  Job.  Rubens  lagen,  aufgefordert, 


271 

im  October  in  Dilloiibiirg  und  Beilstein,    \v«i  damals  Anna  vun  Saciisen 
verweilte.     Dieses  einsame  Scliloss  war  ilir,  nachdem  sie  am  22.  August 
1571   zu  Diet/  von    einer  Tochter,    (der  Frucht    ilires    verbotenen   Um- 
gangs), entbunden  worden,  als  Aufenthalts-    oder  vielmehr   als  Verban- 
nungsort bestimmt  worden.     (Jleichzeitig    mit  Maria  Ruhens   finden  wii 
daselbst  Commissäre  des  Landgrafen  Williehn  von  Hessen  und  des  ('hur- 
fürsten  von  Sachsen  ,    sowie  Dr.  Schwartz  ,    so  dass   es  mehr  als  wahr- 
scheinlich ist,   dass   die   Confrontation   des   Joli.  Rubens  mit  Anna  von 
•Sachsen,  und  das    actenmässige  Bekenntniss   beider   über    ihr  N'crodKMi, 
welches  früher  auf  den  2.  October  1573  gesetzt  worden  war,  gerade  ein 
Jahr  zuvor  stattgefunden  hat.     Hier  also  sah  Maria  Rubens  auch  ihren 
(iatten  zum  erstenmal  nach  langer  Trennung  wieder.     Sie  fand  ihn  tief 
gebengt;  körperlich  leidend  und  früh  gealtert  durch  die  neunzehnmonat- 
liche Kerkerhaft.     Aber  der  Schmerz,  welcher  sich  in  dieses  erschütternde 
Wiedersehen  mischte,  wurde  gelindert  durch  die  Hoftnuiig ,   dass  er  ihr 
erhalten,  ja  in  nicht  zu  langer  Zeit  ihr  und  den  Kindern  werde  wieder- 
gegeben werden;  Dr.  Schwartz  sicherte  ihr  sein  Leben  zu;  er   äusserte, 
derselbe  werde  von  den  übrigen  fürstlichen  Herrn  nimmermehr  Uebeles  er- 
fahren, und  Graf  Johann  werde  nicht  dulden,  dass  diese  ihre  Hand  auf  ihn 
legten.     Dieselbe  Versicherung    gaben  ilir   die  übrigen  Commissäre ,    so 
dass  sie  von  ihrem  Vorhaben,  nach  Cassel  zu  gehen  und  persönlich  bei  dem 
Landgrafen  um  Gnade  für  ihren  Gatten  zu  bitten ,    abstehen    zu  dürfen 
glaubte.     Aber    auch    in  Beilstein   werden   die    ersten    Unterhandlungen 
über  die  Loslösung  Job.  Rubens  gepflogen    worden   sein,     Lidessen  ver- 
floss  noch  der  ganze  Winter ,    ohne   dass    dieselben   einen   wesentlichen 
Fortgang  genommen  hätten.     Erst    im  März    finden    wir  Maria  Rubens 
wieder  in  Dillenburg,    und  nun  wurde  man  über  die  Hauptbedingungen, 
unter  denen  ihr  Gatte  von  seiner  Haft  befreit  werden  sollte,  einig. 

Die  Freilassung  Rubens,  der  nach  den  Gesetzen  der  Zeit  wegen 
.seines  Vergehens  dem  Tode  verfallen  war,  und  selbst  die  jahrelange 
strenge  Haft  als  eine  unverdiente  Gnade  ansehen  musste,  wurde  an  zum 
Theil  sehr  harte  Bedingungen  geknüpft,  welche  den  Verbrecher  ;iii  dej- 
fürstlichen  Familienehre  in  strenger  Abhängigkeit  von  den  Grafen  von 
Dillenburg,  als  den  Bevollmächtigten  der  Verwandten  Anna's  und  \\"\\- 
helm'H  hielten.  Diese  Stellung,  welche  dieselben  an  bestimmte  überein- 
gekommene Vorschriften  band,  erklärt  auch  die  später  mitunter  hervor- 
tretende scheinbare  Härte  des  Grafen  Johann,  der  uns  in  der  Geschichte 
als  ein  sehr  edler  und  menschenfreundlicher  Fürst  geschildert  wird,  der 
in  dem  Selbstbekenntniss ,  welches  er  in  seinen  letzten  Lebensjahren 
niedergeschrieben  hat,  von  sich  sagt:  „ich  habe  mich  bemülit  in  wohl- 
thätigen  Gesinnungen  dem  Ewigen  ,  den  noch  weit  grössere  Geister  im 
Himmel,  als  alle  Könige  und  Fürsten  der  Erde  sind,  in  tiefster  Demuth 
anbeten,  nachzuahmen  ,    und  welchen   auch    die  Eheleute  Rubens    selbst 


272 

melir  als  eiuiiial  in  ihren  Briefen,  und  gewiss  mit  anfrichtigeni  Herzen, 
gütig,  mitleidig  nnd  barmherzig  nennen.  Der  Vertrag ,  in  welchem  die 
Bedingungen  der  Befreiung  Hubens  festgesetzt  sind ,  mul  der  mit  dem 
Satze  beginnt,  dass  die  Losgebung  des  Gefangenen  auf  vielfältiges  uuter- 
thäniges  Ansuchen,  Bitten  und  Flehen  seiner  Hausfrau.  Maria  Pepeliugk, 
und  anderer  Leute  erfolgt  sei,  bestimmt ,  dass  von  der  erstercn  eine 
("aution  von  6000  Thaler  in  Form  eines  Darlehns  zu  stellen  sei,  dessen 
Zinsen  den  Eheleuten  jährlich  in  zweimaligen  Raten,  auf  die  Frankfurter 
Fasten-  und  Herbstmesse ,  ausl)ezahlt  werden  sollten.  Für  den  Fall, 
dass  dieses  nicht  oder  säumig  geschehe  ,  wurden  sie  an  die  Einkünfte 
des  Gerichtes  Netphe  gewiesen;  die  Stadt  Siegen  selbst  wurde  ihnen 
zum  Domicil  bestimmt  mit  der  Bedingung,  dass  Rubens  den  Stadtbering 
nicht  verlassen  durfte.  Auch  musste  sich  derselbe  vei-pfiichteu ,  den 
Grafen  von  Dillenburg  sich  jederzeit  auf  deren  Verlangen  zu  stellen, 
überhaupt  sich  noch  als  deren  Gefangenen  anzusehen.  Ausserdem  musste 
die  Gattin  noch  einen  besonderen  Eevers  unterzeichnen,  in  welchem  sie 
bei  ihrer  „fraulichen  Flhre"  an  Eidesstatt  versprach,  dieser  Verschrei- 
bung  in  allen  Punkten  nachzukommen ,  weder  selbst  noch  durch 
andere  dawider  zu  handeln  ,  mit  Begebung  aller  Freiheiten  und  Vor- 
theile,  ,so  ihr  zu  )3ehelff  gesucht,  erlangt  odei-  ausbracht  werden 
könnten''. 

Nachdem  Maria  Kubens  noch  einmal  nach  Köln  gereist  war,  um 
ihr  Vermögen  für  die  Caution  flüssig  zu  machen  und  den  Ueberzug  nach 
Siegen  zu  bewerkstelligen,  wendete  sie  sich  von  hier  aus  an  den  Grafen 
Johann  mit  der  Bitte,  ihrem  Gatten  auf  das  heilige  Pfingstfest  die 
langentbehrte  Freiheit  zu  geben.  Auch  dieser  schrieb  aus  seinem 
Gefängnisse  an  denselben:  ,lch  bitte  bei  den  Leiden  unseres  Hei- 
landes Jesu  Christi,  der  mich  trösten  wolle  in  dieser  Zeit,  w(»  die 
Christenheit  die  Erinnerung  der  Ausgiessuug  des  heiligen  Geistes  und 
wahren  Trösters  feiert,  mich  mit  meiner  Gattin   wieder  zu  vereinigen''. 

und  diese  Bitte  ward  von  dem  Grafen  ,  welcher  bisher  seiner 
strengen  Pflicht  hatte  genügen  müssen,  und  nun,  da  mildere  Anschauun- 
gen Platz  gewonnen ,  gerne  seine  ihm  angeborene  Güte  walten  liess, 
huldvoll  gewährt.  Das  Pfingstfest  des  Jahres  1573  (10.  Mai)  sah  die 
so  lang  und  schmerzlich  getrennten  Eheleute  glücklich  in  ihrer  neuen 
Heimath  vereinigt. 

Maria  Rubens  hatte  ihre  bisherige  Anwesenheit  in  Siegen  dazu 
benutzt,  um,  so  gut  es  gehen  wollte,  für  den  künftigen  Haushalt  zu 
sorgen.  Sie  schreibt,  sie  habe  ein  Stück  Gartenland  an  der  Stadtmauer 
gemiethet  nnd  sich  zu  dessen  Bepflanzungen  gute  Sämereien  aus  den 
Niederlanden  bestellt.  Dagegen  war  es  schwer,  ein  geeignetes  Logis  zu 
erhalten.  Sie  fand  endlich  eine  Wohnung ,  welche  indessen  vorläufig 
nur    aus  Einem  Zimmer  bestand,  im  Hause  des  Amtmanns  von    Dietz. 


27:{ 

Uebrigens  ist  dieses  Haus,  welelies  die  Familie  audi  s].äter  noch 
bewoimt  hat,  also  das  Geburtsliaus  I'.  !'.  Kubens,  u-k-Ii  iiirbl  mit 
Sidierheit  ermittelt.  AlsKubens  auf  das  riiiigsttest  anlangte,  war  jenes 
Zimmer  inuuer  noch  der  einzige  Aufenthaltsort  für  sämmtliche  Faniilic'n- 
glieder;  aber  der  kärglich  zugemessene  Kaum,  in  welchem  er  mit  l'iau 
und  Kindern  leben  sollte,  dünkte  dem  aus  strenger  Haft  liefreiten  weit 
und  schön,  so  dass  er  sich  noch  desselbigen  Tages  gedrungen  fühlte, 
einen  innigen  Dankbrief  an  den  Grafen  Johann  abzusenden.  Obwohl  er 
indessen  im  ersten  Jahre  ganz  auf  seine  Wohnung  angewiesen  und  jeder 
Ausgang  in  die  Stadt  ihm  untersagt  war,  mochte  ihm  anfänglich  diese 
Beschränkung  nicht  zu  schwer  werden,  da  er  den  Gedanken  nicht  bannen 
konnte,  dass  man  ihm  noch  immer  nachstelle  und  ihn  aus  dem  Weg 
zu  räumen  suche.  Auch  seiner  Gattin  theiite  sich  ,  wie  wir  aus  einem 
Briele  derselben  an  den  Grafen  Johann  ersehen,  diese  Besorgniss  mit, 
so  dass  auch  in  die  sehnlichst  erwarteten  Tage  der  Wiedervereinigung  ein 
dunkler  Schatten  fiel,  welcher  erst  allmählich  entwich. 

Von  den  weiteren  Erlebnissen  der  in  Siegen  internirten  Familie 
wissen  wir  nur  Weniges.  Man  gestattete  Kubens  später  grössere  Frei- 
heit, jedoch  wurde  er  dabei  streng  überwacht.  Zu  Ende  des  Jahres  157  J 
verfiel  er  abermals  in  Ungnade.  Graf  Johann  war,  wie  sich  ergeben 
wird,  wahrscheinlich  auf  dem  Umwege  über  Cassel  oder  Dresden  benach- 
richtigt worden,  dass  sich  derselbe  viel  in  der  Stadt  sehen  lasse,  die 
Gesellschaft  aufsuche,  mit  durchreisenden  Fremden  verkehre,  und  sich 
üble  Nachreden  über  ihn  erlaubt  habe.  Die  Massregeln  gegen  denselben 
wurden  daher  wieder  verschärft.  In  einem  Schreiben  vom  15.  Decem- 
ber  gesteht  derselbe  zwar  ein,  dass  er  einigemale  ausserhalb  der  Stadt 
gewiesen  sei ,  auch  einige  Besuche  bei  Bekannten  gemacht  habe ,  ver- 
sichert aber,  dass  er  stets  vermeide  sich  öttentlich  zu  zeigen  und  \er- 
wahrt  sich  namentlich  gegen  die  Beschuldigung  der  üblen  Nachrede 
über  den  Grafen.  Um  seine  Unschuld  an  den  Tag  zu  bringen ,  bittet 
er  um  eine  Confrontation  mit  dem  Verläumder.  Als  auf  dieses  Ent- 
schuldigungsschreiben keine  Antwort  erfolgte,  wendete  sich  Maria  Kubens 
an  den  Grafen  um  ihr  und  ihres  Gatten  Verhalten  zu  rechtfertigen. 
„Wir  haben  nichts  verbrochen",  schreibt  sie  unter  anderem  einfach  und 
überzeugend  an  den  Grafen,  „aber  fortgefahren  viel  zu  hüden".  Und 
nachdem  sie  zugleich  um  die  Gnade  nachgesucht,  dass  man  ihrem  Gat- 
ten verstatten  möge,  den  Gottesdienst  besuchen  zu  dürfen,  von  dem  der- 
selbe jetzt  schon  fünl  Jahre  ausgeschlossen  sei,  äussert  sie  freimüthig: 
„Es  ist  nicht  recht,  dass  wir  so  viel  dulden  sollen  ;  alle  unsere  HotVnung 
zerfliesst  zu  Wasser,  wenn  Ew.  Gnaden  fortfahren,  eine  so  schlimme 
Meinung  von  uns  zu  haben"'.  Als  Kubens  im  darauftolgenden  Früh- 
jahr wiederholt,  aber  vergeblich  darum  nachgesucht  hatte,  dem 
Gottesdienste  zuweilen  beiwohnen  zu  dürfen,   wendete   sieb  wieder  seine 

18 


•274 

Gattin  an   den  Grafen    und  bat  ihn,   demselben  jeweilige  Spaziergänge 
vor  die  Stadt   und  den    liesnch  der   christlichen  Versammlungen  zu  er- 
huiben.      , Jetzt,   da   der   Früliling  gekommen   isf",   schreibt  sie,    „wo 
Ciott  das  Angesicht  der  Erde  sich  erneuern  lässt,  bitten  wir,  dass  mein 
Gatte  wieder  zuweilen  vor  die  Stadt  gehen  dürfe,  um  in  dieser  schönen  und 
kurzen  Jahreszeit,   welche   Gott  gibt,  um  jedes  Geschöpf  zu   erfreuen, 
seinen  schmachtenden  Geist  zu   erfrischen    und   seinen    kranken  Körper 
zu  stärken.     Er  wird  es  mit  solcher  Discretion  thun,  dass  man  es  nidit 
bemerken  wird.     Und  wenn  Ew.  Gnaden  den  Strom  Ihrer  Barmherzigkeit 
reichlicher  tliessen  lassen  und  ilim  gestatten  wollen,  dass  er  sich  zuweilen  in 
der  christlichen  Versammlung  einfinden  darf,  so  wird  er  dort  öffentlich  für  Sie 
und  die  Ihrigen  beten,  wie  er  es  bisher  im  Stillen  gethan  hat."  Doch  wurde 
auch    diesem   eindringlichen  Gesuche   nicht   willfahrt;   indessen    ersehen 
wir  aus  dem  der   Bittstellerin  gewordenen   Bescheide,   dass   der  Grund 
der  Verweigerung  nicht  in  dem  Grafen,    sondern   anderwärts    zu  suclien 
ist.     Man  hatte  nämlich  von  Seiten  der  fürstlichen  Verwandten  ihm  seine 
frühere  Nachsicht  verdacht.  „Aber  wie  dem  Allem" ,   heisst  es  in  dem 
Canzleistile  damaliger  Zeit,  „hat  Seine  Gnaden  sich  ihr  und  ihren  Kin- 
dern und   Freundschaften    zu  Eliren  bis  anhero  dermassen    gnädig   und 
mitleidif^-  gezeigt,  dass  sie  dessen  sowohl  bei  den  beleidigten  ansehnlichen 
Freundschaften  als  auch  anderen  Personen  höheren  und  niederen    Stan- 
des    keinen     geringen    Verdruss    und    Unwillen     einnehmen     müssen." 
In   Beziehung  auf  den    erbetenen    Kirchenbesuch    wird   speziell  gesagt: 
„  Die  Supplikantin  und  ihr  Hauswirth  werden  selbst  erkennen,  dass  solche 
Zulassung  des  öftentlichen  Kirchengangs  dem  Hause  Nassau  und  den  be- 
leidigten Chur-  und  Fürsten  zu  grosser  Verkleinerung  und  schimpfliclien 
Nachrede  gereiclien  würde". 

Unter  solchen  Umständen   l>lieben    die  Internirten  Fremde   in  der 
Stadt,  und  hatten   wie  Maria  Rubens  noch  im   Februar   1578  schreibt, 
desshalb  „grosse  Beschwerung".     Dazu  aber  lebten  sie  in  sehr  dürftigen 
Vermögensverhältnissen.     Die    300   Thlr.    Pension   gingen   schon   frühe 
nicht  regelmässig  ein;  die  Grafen  von  Dillenburg  hatten  damals  grosse 
Opfer  für  die  Befreiung  der  Niederlande  gebracht.     Theile  ihres  Gebietes 
waren  verpfändet,  die  Kostbarkeiten  verkauft,  ihr  sämmtliches  Silberge- 
räthe  war  zu  8000  Kronen   umgeprägt   worden,   und   immer   noch  ver- 
schlang der  Krieg  ungeheure  Summen.     Man  sah  sich  daher  genöthigt, 
die  Pension  statt  in  Geld  grossentheils  in  Naturalien  auszahlen  zu  las- 
sen.    Korn,  Hafer,  Gerste,  Schlachtvieh,  Holz,  dazu  karge  Summen  vom 
Hofmann  auf  dem  "Winkenbach,  sind  in  den  noch  erhaltenen  Empfangs- 
bescheinigungen  aufgefülirt.     Im  Jahre    1577    war  man  bedeutend    im 
Rückstand,  so  dass  sich  Maria  Rubens  in  dem    schon  erwähnten  Briefe 
an  die  Gemahlin  Johanns,  die  Gräfin  Elisabeth,  mit  der  inständigen  Bitte 
um  Auszahlung  von  17G  Thalern  wendete,  welche  noch  seit  einem  Jahre 


275 

re.slirU'ii.  Aus  (Iu-m-iii  Üclni'iltcii  i;clil  aiidi  ln'ivur,  «la.^.s  aiidt-r»'  Kiii- 
nahnicqiiclleu  lur  die  Familie  (lurcliuiis  iiiclii  voriuinden  waren.  Die 
Bittstellerin  erwäiint  ansdrücklich  in  deni.selhen,  das.s  sie  nichts  anders 
als  ihre  Pension  zu  ihrem  Unterhalte  hätten,  da  sie  während  de.s  lange 
währenden  Krieges  in  den  Niederlanden  niclit,  nur  nichts  von  dort  erhiel- 
ten, sondern  sogar  augehalten  würden,  Udch  (ieid  dahinznsehicken. 

üas  also  war  die  Lage  der  l'jltei-n,  als  l\  P.  lluhens  am  li7.,  28. 
oder  29.  Juni  1577  das  Lieht  der  Welt  erhliekte.  Nicht  glänzendes 
^\'ohlleben,  wie  man  gewähnt  hat,  sondern  Armuth  nnd  I Gültigkeit 
nmgaben  seine  Wiege.  Docli  entbehrte  die  Wöchnerin  nicht  des  liebe- 
vollsten Beistandes  nnd  wohlthuendsten  Trostes  in  der  fremdgebliebenen 
Stadt;  denn  ihre  iMutter  Clara  Pepelingk,  w'ar  gekommen,  um  in  der 
Stunde  der  Gefahr  ihr  zur  Seite  zn  stellen  und  die  Cienesende  sorglich 
zu  pflegen. 

Schon  seit  Jahren  war  alles  Sinnen  und  Trachten  der  Kubens'scheu 
Eheleute  dahin  gegangen,  ihren  Wohnort  mit  Köln  oder  einer  nieder- 
ländischen Stadt  vertauschen  zu  können.  Die  Hoflnung,  ihren  Verwand- 
ten und  Freunden  nahe  zu  sein,  die  Erwartung,  dass  sich  für  Kubens 
als  Kechtsanwalt  anderwärts  Aussichten  auf  eine  einträgliche ,  die  Fa- 
milie aus  ihren  pecuniären  Sorgen  befreiende  Praxis,  welche  sich  Im-r 
dem  luternirteu  und  Fremdgebliebenen  nimmermehr  darbieten  konnte, 
eröffnen  würden,  sowie  der  Gedanke ,  sich  nach  so  langen  Jahren  der 
Kerkerhaft  und  sti'engen  Ueberw^achung  wieder  frei  bewegen  zu  dürfen, 
Hessen  diesen  Wunsch  nach  Veränderung  des  Wohnsitzes  immer  lebhafter 
und  ihre  Gesuche  bei  dem  Grafen  um  Gewährung  derselben  immer  drin- 
gender werden. 

Indessen  standen  als  schwer  zu  überwindendes  Hinderniss  die  von 
Kubens  und  seiner  Gattin  unterzeichneten  Reverse  im  W^ege.  Dessen- 
ungeachtet kam  im  Mai  1578  ein  Vergleich  zu  Stande,  über  welchen 
zu  dem  bei  Bakhuizen  abgedruckten  Schriftstücke  sich  in  den  in  Idstein 
befindlichen  Acten  noch  verschiedene,  den  Sachverhalt  aufklärende  Do- 
cumente  vorgefunden  haben.  Nach  diesen  hatten  die  Kubens'scheu  Ehe- 
leute um  die  Kückerstattung  der  6000  Thaler  nachgesucht;  obwohl  sich 
indessen  Graf  Johann,  der  übrigens  damals  nicht  in  Dillenburg  verweilte, 
sondern  sein  Amt  als  Statthalter  von  Geldern  in  den  Niederlanden  au- 
getreten hatte,  darüber  „fast  beschwert  befunden" ,  hatte  er  gleichwidil 
seineu  Käthen  Dr.  Schwartz  und  Stuer,  sowie  Älartinus  Dentatus,  Kent- 
meister  in  Siegen,  befohlen,  auf  leidliche  Mittel  zu  sinnen,  um  sich  mit 
Maria  Kubens  zu  vergleichen.  So  kam  denn  actemnässig  ein  Vertrag 
zu  Stande,  wonach  dieser  die  Hälfte  der  schuldigen  Summe  ausbezahlt 
werden  und  die  andere  noch  acht  Jahre  stehen  bleiben  solle,  mit  der 
Verpflichtung  für  die  Grafen  von  Dillenburg,  ihr  jährlich  die  Zinsen  im 
Betrag  vom    150  Thlr.    zu   entrichten.     Dagegen    musste   sich   Kubens 


276 

verpHiohten  ,  so  oft  es  die  Noth  erfordern  würde  ,  auf  Verlangen  der 
Grafen  sich  wieder  persönlich  einzustellen,  seine  Wohnung  nicht  im  Ge- 
biete des  Prinzen  von  Uranien  zu  nehmen  und  dessen  Person  überall 
zu  meiden. 

Die  grössere  Freiheit  indessen,  welche  man  Rubens  durch  den 
Vertrag  gestattete,  und  die  gleichzeitige  theilweise  Auszahlung  der 
Caution  trotz  der  Gewälirung  dieser  grösseren  Freiheit,  während  das 
Interesse  des  Grafen  Johann  und  der  durch  ihn  vertreteneu  fürstliclien 
Verwandten  durch  nichts  gewahrt  ist,  ist  geeignet,  gerechte  Zweifel  zu 
erregen,  ob  der  Vertrag  in  dieser  Form  dem  wirklichen  Sachverhalt 
entsprochen  habe.  Denn  auch  der  umstand,  dass  die  Grafen  von  jetzt 
an  nur  150  Thlr.  Pension  zu  bezahlen  hatten,  vermag  diesse  Bedenken 
nicht  zu  entkräften,  da  es  denselben  leichter  werden  musste,  in  Siegen 
eine  grössere  Zahlung  in  Naturalien  zu  leisten ,  als  eine  geringere  zu 
Köln  in  baarer  Münze.  Und  in  der  That  ist,  was  die  Geldangelegen- 
heit anlangt .  diese  Abmachung  auch  nur  ein  Scheinvertrag.  Marie 
Rubens  hat,  obwohl  sie  darüber  eine  Quittung  ausgestellt  hat,  diese 
3000  Tlilr.  nie  ausbezahlt  erhalten,  sie  hat  einfach  ihren  und  ihrer  Fa- 
milie \^'egzug  von  Siegen  mit  dieser  Summe  erkauft. 

Und  wäre  dies  noch  das  einzige  Opfer  gewesen,  welches  sie  hat 
brino-en  müssen!  Aber  hinter  ihrem  Rücken  verhandelte  mit  den  Räthen 
ihr  geängstigter  Mann  ,  welchem  auch  Bekannte  aus  Siegen  die  wolil 
nicht  unbegründete  Furcht  eingeflösst  hatten,  der  Landgraf  von  Hessen, 
welcher  zum  Administrator  der  Dillenburgischen  Lande  während  Johann's 
Abwesenheit  bestellt  worden  war,  und  von  dem  man  nur  zu  wohl  wusste, 
dass  er  immer  die  strengsten  Massregeln  gegen  Anna  und  Rubens  durch- 
zusetzen suchte  —  er  hatte  früher  sogar  beider  Tod  beantragt  — ,  werde  nach 
Siegen  kommen,  und  dann  gewiss  strenger  als  Graf  Johann  von  Dillen - 
bürg  mit  ihm  verfahren.  So  stellte  [er  den  Räthen  einen  Schein  aus, 
dass  er  Graf  Johann  1400  Thlr.  schulde,  welche  nach  Verlauf  von 
acht  Jahren  seiner  Hausfrau  von  den  noch  schuldigen  3000  Thlr.  abge- 
zogen werden  sollten.  Doch  erfuhr  die  hintergangene  Gattin,  da  ihr 
die  Zinsen  von  den  vollen  3000  Thalern  verblieben  ,  von  dieser 
Verschreibung  erst  nach  Jahren,  vielleicht  auch  ist  ilir  niemals  der 
wahre  Sachverhalt  bekannt  geworden. 

Ein  Bedenken  Rubens ,  welches  durch  die  in  strenger  Fassung 
auch  in  den  neuen  Vertrag  aufgenommene  Clausel,  dass  er  in 
künftigen  Nothfällen  auf  der  Grafen  Befehl  sich  zu  sistiren  habe,  er- 
weckt wurde,  und  welches,  wie  der  P]rfolg  lehrte,  [keineswegs  unbegründet 
war,  wurde  in  einem  besonderen  Dokumente  beseitigt,  in  welchem  ihm 
zugesichert  wurde  ,  dass  dasjenige ,  was  wegen  der  6000  Thaler  seiner 
Hausfrau  verschrieben  befunden  werde,  'auch  jetzt  festgehalten  werden 
.^olle.     Mündlich   versicherte  ihn  Dr.  Schwartz,    dass  diese  Clausel  nur 


277 

der  Form  wegen,  um  die  übrigen  rürsüichen  Herrn  zufrieden  /ii  stellen, 
eingeschoben  worden  sei. 

So  verliess  die  Familie  Siegen,  um  wieder  nach  KTtln  überzusiedeln, 
Marie  KubenS;  nachdem  sie  neue  Opfer  gebracht ,  und  dieser  mit  einer 
geheimen  Scliuld  gegen  die  Gattin  im  Herzen,  welche,  wie  wir  erfaliren 
werden,  ihn  noch  nach  Jahren  scliwer  belastete.  Die  Hotfnung  auf  einen 
grösseren  Erwerb  erfüllte  sich  indessen  in  den  ersten  Jahren  ihres  Aufenthalts 
zu  Köln  keineswegs.  Rubens  sah  sich  im  Jahr  1579  gcnöthigt,  um  die 
Bezahlung  der  150  Thaler  Pension  bei  den  Käthen  des  Grafen  Johann 
einzukommen.  Wie  dringend  er  des  Geldes  bedurfte,  geht  daraus  her- 
vor, dass  er  denselben  eröffnete,  im  Falle  der  Kichtbezahlung  werde  er 
sich  direct  an  den  Grafen  wenden ;  er  dürfe  und  könne  nicht  seine 
Gattin,  welche  so  hingebend  ihrer  Mitgift  sich  entäussert  habe ,  und 
seine  sechs  Kinder  als  grausamer  Vater  Preis  geben.  Nur  die  geringe 
Pension  sei  ihnen  geblieben ,  und  wenn  auch  diese  verloren  ginge,  so 
sei  es  um  sie  geschehen.  —  Nun  hören  wir  nichts  mehr  von  der  Familie 
Rubens  bis  zum  Jahre  1582,  aus  Avelchem  uns  eine  Anzahl  sie  betreffen- 
der Actenstücke,  meistens  Briefe  der  Eheleute,  die  einen  überraschenden 
Blick  in  die  bisher  ungeahnte  damalige  Lage  derselben  eröffnen,  erhalten 
sind.  Rubens  war  es  zwar  gelungen,  mit  der  Führung  mehrerer  bedeu- 
tender Processe  von  reichen  Adligen  betraut  zu  werden,  welche  ein  gutes 
Einkommen  für  die  Zukunft  versprachen;  er  arbeitete,  wie  er  schreibt, 
Tag  und  Nacht  für  seine  Frau  und  sieben  Kinder  in  dieser  Praxis.  Auch 
seine  Gattin  war  unterdessen  nicht  müssig  gewesen  ;  sie  hatte  von  mehreren 
ihr  wohlgesinnten  vermögenden  Frauen  Geldvorschüsse  erhalten  und  mit 
diesen  einen  Kleinhandel  begründet.  Ausserdem  hatten  die  Eheleute 
einige  Kostgänger  angenommen,  um  ihre  Einnahmen  zu  erhöhen.  So 
schlugen  sie  sich  mühsam,  aber  redlich  durch,  und  durften  auch  erwar- 
ten, dass  sich  ihre  pecuniäre  Lage  allmählig  verbessern  werde,  zumal 
sich  ein  braver  Mann  als  Freier  einer  ihrer  Töchter  eingestellt  hatte. 
Doch  hatten  sie,  so  von  der  Hand  zum  Munde  lebend,  noch  immer  das 
drückende  Gefühl  äusserster  Armuth.  Rubens  schreibt  einmal,  er  könne 
keine  hundert  Thaler  aus  seiner  ganzen  Habe  zusammenscharren.  Aber 
diese  Armuth  war  nicht  das  einzige,  was  sie  damals  bedrückte;  gerade 
zu  dieser  Zeit  kamen  sie  von  verschiedenen  Seiten  her  in  grosse  Be- 
drängniss.  Der  Graf  von  Brabant  hatte  durch  ein  von  Antwerpen  aus 
am  10.  September  erlassenes  Edict  Rubens,  sowie  alle  auf  neutralem 
Boden  abwesende  Leute  der  Provinz  unter  Androhung  der  Conrtscation 
ihrer  Güter  und  im  Falle  des  Nichterscheinens  als  Feinde  angesehen  zu 
werden,  vorgefordert,  um  die  Entschuldigungen  zu  vernehmen,  warum  sie 
im  Auslande  lebten.  Fast  gleichzeitig  hatten  sie  erfahren,  dass  bei  der 
Einnahme  von  Löwen  alles  verloren  gegangen  sei,  was  ihnen  dort  als 
künftiges  Erbe,  wenn  auch  nur  in  Hoffnung,  übrig  geblieben  war.    Sodann 


278 

hatte  dor  Magistrat  von  Köln  ihnen,  suwie  allen  Nirhtkatholiken  befohlen, 
lue  Stadt  zu  verlas.seii,  ^o  das.s  ^ie  auch  um  desswilleii  sieh  in  liaihlit^ig- 
keit  und  grosser  Sorge  befanden. 

L'ebrigens  liefert,  um  diese  Bemerkung  hier  ein/uschieljen ,  diese 
aus  den  Acten  sich  ergebende  Thatsache,  dass  i'.  1*.  Rubens  Eltern 
noch  im  Jahre  158:^  der  reformirten  Kirche  angehörten,  den  Beweis, 
dass  derselbe  nicht  in  Köln  geboren  ist.  Den  Bakhuizcjr scheu  Conclu- 
sionen  gegenüber  hatte  man  im  Interesse  dieser  Stadt  angenommen,  dass 
Maria  Kubens  wegen  ihrer  bevorstehenden  Niederkunft  nach  Kidn ,  wo 
sie  ohnehin  die  beste  Pdege  erwarten  konnte ,  gereist  sei ,  um  ihrem 
Kinde  das  Bürgerrecht  daselbst  zu  sichern,  und  dass  also  die  auf  ver- 
schiedene Documente  sich  stützende  Tradition  dennoch  der  Wahrheit 
gemäss  sei.  Wir  haben  oben  die  damaligen  \'ermögensverhältnisse  der 
]\Iaria  Rubens  kennen  gelernt,  welche  für  sie  eine  solche  Reise  fast  unmög- 
lich machten;  aber  gesetzt  auch,  besondere  Umstände  hätten  dieselbe 
ermöglicht,  so  müsste  sich,  wenn  P.  P.  Rubens  in  Köln  geboren  wäre, 
der  Name  des  Täuliings  in  den  noch  vorhandenen  Taufregisteru  der 
dortigen  reformirten  Gemeinde  finden.  Das  Nichtvorhandensein  derselben 
in  diesen  Verzeichnissen,  durch  welches  nuin  fiüher  in  gerechter  Wür- 
digung der  Wichtigkeit  solcher  Documente  bei  Untersuchungen  der  Art 
den  Beweis  geführt,  dass  die  Eltern  Rubens  schon  vor  dem  Jahre  1577 
zur  katholischen  Kirche  zurückgetreten  seien,  dient  nun  nach  Aufündung 
der  Akten  umgekehrt  zum  Beweise,  dass  P.  P.  Rubens  überhaupt  nicht 
in  Köln  geboren  ist. 

Doch  nehmen  wir  nun  den  Faden  der  Erzählung  wieder  auf.  — 
Alle  jene  Verluste  und  Bedrängnisse  indessen,  durch  welche  gleichzeitig 
die  Eheleute  Rubens  heimgesucht  wurden,  waren  geringfügig  gegen  den 
Schlag,  welcher  sie  in  denselben  Tagen  ganz  unerwartet  von  einer  andern 
Seite  traf.  Es  war  die  alte  Schuld  Joh.  Rubens,  welche  noch  einmal 
ihr  Haupt  erhob,  und  nun  herantrat  und  nochmals  Sühne  forderte,  in- 
dem sie  ihn  in  Tage  der  tiefsten  Noth  und  wahrer  Todesangst  ver- 
setzte, aber  es  auch  der  schuldlosen  Gattin  nicht  ersparte,  uin  seinet- 
willen den  bitteren  Leidenskelch  bis  zum  Grunde  zu  leeren. 

Auf  Betreiben  des  Landgrafen  Wilhelm  von  Hessen,  dessen  Motive 
zu  der  erneuten  Verfolgung  Rubens  nicht  näher  bekannt  sind ,  wahr- 
scheinlich aber  in  erhobenen  J^h-bansprücheii  für  die  uneheliche  Tochter 
Anna's ,  Christine  Dictz ,  wurzelten  ,  erschien  im  September  der  Kath 
Andreas  Ohristiani  von  Dillenburg  mit  einem  Schreiben,  in  welchem 
Rubens  aufgefordert  wurde,  sich  am  1.  November  wieder  in  Siegen  ein- 
zustellen. So  erschütternd  diese  Nachricht  war,  so  wenig  ermuthigend 
war  das  Auftreten  des  wortkargen  Commissars ,  welcher  auf  Rubens 
Frage,  was  mau  mit  ihm  beabsichtige,  sich  achselzuckend  äusserte,  der 
Landgraf  wolle  mit  dem  Töchterchen   ein  Ende  machen;   allerdings   sei 


279 

die  Gefixlir  gross,  denn  iiiideniüills    würdo  iiuui    iliiii    iiiclit   die  Ciiulion 
freiwillig  /urückcrstatten  wollen. 

Voll  Verzweitlniig  wendete  sich  Rubens  in  zwei  rasch  aufeinander 
folgenden  Briefen  an  den  Grafen  Johann,  nm  den  Befehl  rückgängig  zu 
machen,  oder  doch  Aufschub  der  harten  Massregel  zu  erlangen ,  damit 
ov  zuvor  seine  Familienangelegenheiten  ordnen  könne.  Er  setzt  in  den- 
selben die  Collisionen  auseinandei-,  in  welche  er  durch  den  gleichzeitigen 
Befehl  in  die  Niederlande  zu  kommen  und  in  Siegen  sich  einzustellen, 
gerathen  sei.  Er  schildert  die  trostlose  Lage ,  in  welcher  sich  seine 
Gattin  betinde,  die  ihr  l<leine3  Geschäft  wieder  aufgeben  müsse,  da  der 
Credit  verloren  gehe,  wenn  er  wieder  gefänglich  eingezogen  werde.  Audi  die 
Heiratli  seiner  Tochter  würde  unterbleiben  müssen;  denn  Niemand  würde 
eine  Jungfrau  zur  Ehe  nehmen  wollen,  deren  Vater  im  Gefängniss  sitze 
und  so  lange  und  so  hart  und  um  solcher  Ursache  willen,  wie  sie  lei- 
der bei  ihm  vorhanden  sei,  von  so  hohen  Herrschaften  verfolgt  werde. 
Zudem  leide  er  an  einer  schmerzlichen,  unheilbaren  Krankheit,  die  er 
sich  in  der  langen  Kerkerhaft  zugezogen,  die  ihm  das  Reisen  zu  Wagen 
und  z.u  Pferd,  noch  vielmehr  zu  Fuss  unmöglich  mache.  Darum  bittet 
er,  der  Graf  möge  diese  Angelegenheit  nicht  wieder  vor  Gericht  und  in 
den  Mund  der  Leute  bringen,  nicht  die  Wunde  wieder  aufreissen,  diese 
lange  geblutet  habe  und  jetzt  vernarben  wolle,  und  nicht  ihn  und  die 
Seinigen,  welche  so  viel  gelitten,  vollends  zu  Grunde  richten.  Doch  kam  auf 
diese  eindringliche  Bitte  nur  der  kurze  Bescheid  aus  der  Canzlei  zu  Dillen- 
burg, der  Graf  lasse  es  bei  dem  gegebenen  Bescheide  bewenden.  Mit  dem 
zweiten  Briefe  hatte  sich  gleichzeitig  auch  seine  Gattin  au  Dr.  Schwartz 
gewendet  und  dessen  Vermittlung  bei  dem  Grafen  angesprochen.  Sie 
erinnert  denselben  an  die  Zusicherungen,  w^elche  er  ihr  in  Beilstein  ge- 
geben, als  sie  dorthin  gekommen,  um  ihren  Gatten  nach  neuuzelm- 
monatlicher  Haft  zu  sehen,  und  eröffnet  ihm,  dass,  falls  ihr  Gatte  sich 
in  Siegen  einstellen  müsste,  sie  nach  Cassel  reisen  werde,  um  ihre  Bitte 
dem  Landgrafen  selber  vorzutragen. 

Auch  auf  diese  Briefe  kam  der  gleiche  Bescheid,  wie  auf  den 
früheren.  Doch  war  derselbe  noch  nicht  angelangt,  als  sich  ]\laria 
Rubens ,  auch  hier  wieder  für  die  Sache  ihres  Gatten  eintretend,  in 
einem  längeren  Schreiben  an  den  Grafen  Johann  selber  wendete  in 
welchem  sie  diesen  inständig  bittet,  ihn  in  Köln  bei  seiner  Familie  zu 
lassen,  aber  auch  im  Bewusstsein  dessen,  was  sie  gethan  und  geopfert, 
und  im  Gefühle  ihres  Rechtes  freimüthig  gegen  die  beabsichtigte  Mass- 
regel protestirt.  Als  ein  Document ,  welches  über  die  damalige  und 
frühere  Lage  der  Familie  Licht  verbreitet,  und  uns  lebendig  mitten  in 
die  Situation  versetzt,  besonders  aber  den  Gemüthszustand  und  ganzen 
Charakter  der  trefflichen,  vielgeprüften  Frau  offenbart,  mag  derselbe  in 


280 

üebersetzung,  denn  der  Brief  ist  wie  die  meisten  der  I\raria  Kiibens 
in  französischer  Sprache  geschrieben,  seinem  Hauptinhalte  nach  hier 
folt^eu. 


'o"- 


Gnädiger  Herr  ! 
Da  ich  aus  dem  Briefe ,  welcher  meinem  Gatten  aus  der 
Canzlei  nnterm  29.  September  zugekommen  ist,  ersehen  habe,  dass 
Ew.  Gnaden  denselben,  ohne  seine  Person  sicher  zu  stellen,  zurück- 
rufen uud  desshalb  entschlossen  sind,  uns  ganz  und  gar  zu  Grunde 
zu  richten ,  so  kann  ich  mich  nicht  entlialtcn  ,  in  meinem  und 
meiner  sieben  Kinder  Namen  mich  Hmen  zu  nahen ,  uud  im  Ver- 
trauen, dass  sie  nicht  anders  gegen  uns  gesinnt  sein  werden,  wie 
sie  immer  gewesen  sind,  gütig  und  mitleidig,  mit  diesen  um  des 
Leibes  unseres  gemeinsamen  Herrn  Jesu  Christi  willen  demüthig 
zu  bitten,  dass  sie  erkennen  wollen,  wie  wichtig  es  für  uns  sein 
muss ,  ob  wir  Hirem  Befehle  Folge  leisten  müssen  oder  nicht. 
Wir  sind  so  arm  und  haben  eine  so  schwere  Last  zu  tragen,  dass 
wir  Tag  und  Nacht  arbeiten  müssen,  um  nur  einigermassen  leben 
zu  können.  Wir  haben  einige  wohlwollende  Wittwen  gefunden, 
welche  uns  Geld  auf  Zinsen  geliehen  haben,  und  so  führen  wir  mittels 
dieses  Geldes  und  mit  ein  wenig  Credit  einen  kleinen  Handel ; 
wir  schulden  viel  und  man  schuldet  uns.  AVenn  man  nun  hört, 
dass  mein  Gatte  sich  in  Kerkerhaft  befinde,  werden  unsere  Gläu- 
biger sicher  gestellt  sein  wollen ;  wir  werden  bezahlen  müssen  und 
unsern  Credit  verlieren,  und  die  Folge  davon  wird  sein ,  dass  wir 
unsern  Handel  aufgeben  und  Bankerott  maclien  müssen.  Ebenso 
werde  ich  meine  Kostgänger,  welche  uns  unsere  häuslichen  Aus- 
gaben erleichtern,  verabschieden  müssen ;  mein  Gatte  wird  seine 
Praxis  verlieren;  Jedermann  wird  darüber  sprechen,  man  wird  uns 
verurtheilen,  und ,  in  Weinen  und  Seufzen  mich  ver  zehrend,  werde 
ich  unser  Missgeschick  nicht  verbergen  können.  Auch  unsere 
Kinder  werden  verkommen,  ja,  wir  Alle  werden  zu  Grunde  gehen, 
und  mein  unglücklicher  Gatte  wird  elf  und  ein  halb  Jahr,  nachdem 
er  sein  Vergehen  gesühnt  hat,  an  demselben  Orte  leiden ,  wo  mir, 
als  ich  kam,  um  ihn  im  zwanzigsten  Monate  seiner  Haft  zu  sehen, 
von  Ihrer  Seite  Dr.  Schwartz  sein  Leben  zusicherte  und  verspi-ach, 
dass  er  frei  sein  solle ,  und  was  noch  mehr  ist ,  dass  die  übrigen 
Herrschaften,  die  Verwandten  der  Dame,  niemals  etwas  gegen  ihn 
unternehmen  würden.  Und  damit  stimmt  auch  die  Versicherung 
überein,  welche  die  Commissäre  des  Churfürsteu  und  Landgrafen 
in  Beilstein  gaben,  sie  dächten  nämlich  nicht,  dass  ihre  Herrn 
meinen  Gatten  noch  weiter  verfolgen  würden,  wie  ich  denn 
auch   aus     dem     Briefe  des    Herrn    Landgrafen     Wilhelm     wört- 


281 

lieh  ahgoschviebon  hal)e  ,   dass   er  sicli   nicht   nir-lir  iini   (Ipiiselben 
Ix'küinincrn   wnllo.     Auf  dieses  Alles    vertrauend    habe    idi    eiiieii 
Schritt  getiiaii,    wie  er  zuvor  nocli  nicht    t(ethan  worden  ist.     ich 
habe    micli    aller  meiner  Güter  beraubt    und  den   erkauft.  w(dcher 
es  so  wenig  um  mich  verdient  hat,  nur  von  cliristlicheni  Mitleiden 
und  treuer  Gatteuliebe  getrieben,    zur   Jlettung  unserer  Khre  und 
zum  Wtdilc  unserer  Kinder.     Ich  durfte  hoffen,  dass  unsere  Eltern 
uns  so  viel  hinterlassen  würden  ,    dass  wir  ehrlich    leben  könnten. 
Aber  sie   haben    nun  bei   der   allgemeinen  Verwirrung  in  unsei-em 
Lande    Alles  verloren,   und    wir   haben    von  dieser   wie    von  jeder 
anderen  Seite  nichts  als  Armuth   zu  erwarten.     AVenn  ich  aber  so 
wohl  gewusst  hatte,  wie  ich  es  jetzt  weiss,   was  dieses  Alles  mit 
sich  führt,    ich  würde  mich  damals ,    als    ich    so    bereitwillig  das 
Meinige  hingab,  mehr  als  einmal  besonnen  haben.  —  Wir  werden 
in  die  Niederlande  gerufen,  wir  werden  von  hier  ausgewiesen,  andrer- 
seits  wollen   Ew.  Gnaden  ,    ohne    auf   so    viel  Kummer  und  Leid, 
das  auf  uns  ruht,  liücksicht  zu  nehmen  ,    uns  auch    noch  bedrän- 
gen,   so    dass    uns    das  Leben    nur    noch    eine  Qual  ist,  und  wir 
lieber  alle  zusammen  todt  sein  möchten.    Kurz,  nichts  als  Verwir- 
runo- und  Verzweiflung!   Und    nachdem  wir  dieses  alles  Punkt  für 
Punkt    Ew.    Gnaden    vorgetragen   haben,  kommt  uns  durch  unbe- 
kannte Leute  ohne  Ihre  Unterschrift  als  Trost  zu,  dass  sich  mein 
Gatte  doch  ins  Gefiingniss  begeben   müsse.     Und    doch    habe    ich 
mich   in   dem   Keverse    von   Siegen    vom    10.   Mai  1573  nur  ver- 
pflichtet ,    dass  derselbe  zurückkehren  solle ,    wenn  von  Seiten  des 
Prinzen  von  Oranien  und  der  Verwandten  der  Dame  die  Aufforde- 
rung an  ihn  erginge,  und  in  den  Urkunden    vom  15.  und   IG.  Mai 
1578  sagen  Ihre  Bevollmächtigten,  dass  es  nur  im  Falle  der  Noth, 
welche  hier   doch  nicht   vorzuliegen   scheint,    geschehen    solle.  — 
Ew.  Gnaden  sollten  sich  genügen   lassen    an  dem,    was   wir  Alles 
so    lange  Zeit    hindurch  gelitten  haben    und    noch    erleiden ,    und 
sollten  "bedenken ,    wie    oft    mein  Gatte    den  Tod  geschmeckt  hat, 
wie  viel  mich  seine  Befreiung  gekostet,  wie  viel  theure  Keisen  uh 
habe  machen  müssen,  wie  viel  ich  an  Geld  eingebüsst  habe  —  es 
beläuft  sich  auf  mehr  als  8000   Keichsthaler  -,  welche  Sorge  es 
mir  verursacht  hat,  dass  man  mich,  nachdem  ich  m  gutem  Glau- 
ben das  Geld  hingegeben  habe,  nachträglich  noch  mit  einer  Caution 
belastet  hat ,    wonach    mein  Gatte   auf  Verlangen    ins  GefTingniss 
zurückkehren  mnss,  wonach  er  nicht  in  die  Kirche,    nicht  aus  der 
Stadt  gehen  durfte,  und  ein  ganzes  Jahr   zu  Hause   bleiben  sollte 
unter  Strafe  der  Confiscation  des  erwähnten  Geldes  und  aller  meiner 
übrioen  Habe.     Auch  werden   sich  Ew.  Gnaden  erinnern,   wie    wir 
uns  Immer  verhalten  haben,    besonders    rücksichtlich  der  Pension, 

18* 


s 


282 


welche  ich  für  unsern  Lebonsuntevhalt  bezogen  habe,   mit  welcher 
Schwierigkeit  wir  stückweise  das,  was  man  uns  schuldig  war,  er- 
halten haben,  wie  ungelegen  es  uns  kommen  musste,   dass  wir  in 
den  letzten  Terminen  nicht  rechtzeitig   bezahlt  worden  sind  ,    und 
welche  Geduld  wir  gehabt   haben,   indem    wir,    wiewohl  niclit  zur 
recliten  Zeit   befriedigt,   die  AYiederstattung  des   Kapitals  sammt 
den  rückständigen  Zinsen  doch  nicht  verlangt  haben.     Ew.  Guaden 
sollten  sich  rücksichtlich  des  Documentes  über   diesen  Gegenstand 
mit  denen    benehmen,  welche  mit  uns  verhandelt  und  uns  oft  ge- 
nug versichert  haben,  man  würde   meinen  Gatten  niemals  zurück- 
fordern.    Wenn    aber    dessenungeachtet    es    von   Ew.  Gnaden   be- 
schlossen ist,  uns  ganz  zu  Gründe  zu  richten,  so  müssen  Sie  auch 
Ihrerseits   erfüllen  ,    wozu    sie    verpflichtet  sind ,    und    uns    unsere 
6000  Thaler  zurückerstatten    und   unsere    Habe    freigeben.     Denn 
für  den  Fall,  in  welchem  wir  uns  jetzt  befinden,  haben  Ew.  Gnaden 
und  Ihr  verstorbener  Bruder  Ludw^ig  in  dem  Schreiben  vom  9.  August 
1573  uns  versprochen,  dies  unverzüglich   thun  zu  wollen  ,  und  so 
auch  ist  es  in  der  erwähnten  Cautionsurkunde  vom  16.  Mai  1578 
festgestellt.     Und  wenn  man   auch  nicht   daiin   übereingekommen 
wäre,  so  verlangt  dies  schon  die  Vernunft;    denn  wenn  Ew.  Gna- 
den der  Person  meines  Gatten    versichert  sind  ,    bedarf    es  keiner 
besonderen  Caution.     Ich    sehe  mich   daher   der  Pflichten   wegen, 
welche  mir  gegen  mich  selbst   und  gegen   meine  Kinder  obliegen, 
genöthigt,  wenn  Ew.  Gnaden  beim  Obigen  beharren,  die  Erfüllung 
Ihres  Versprechens,   und   weil   unsere   Pension   uns   nicht    bezahlt 
worden  ist,    die   liückerstattung   der    6000  Thaler    sammt   Zinsen 
und  die   Freigebung  unserer  Habe   zu   verlangen.     Gnädiger  Herr/ 
Ich  protestire  liiermit  ausdrücklich,   dass  so   lange  dies  nicht  o-e- 
schehen  ist,  wir  gehalten  sein  sollten,  Ihrem  Befehle  Folge  zu  leisten. 
—  Ich    bitte    demüthigst,    dass    Ew.  Guaden    mir  dies  nicht  ver- 
argen wollen ;    ich    glaube    im   Rechte    zu    sein ,    wenn   ich  nicht 
durch  Nachlässigkeit  meinen  Gatten,  unsere  Ehre  und  unsere  Gü- 
ter zusammen    verlieren    will.     Auch   bitte   ich    inständigst,    dass 
Ew.  Gnaden  unsere  Entschuldigungsgründe   noch    einmal  wohl  er- 
wägen und  mit  gewohnter  Güte    gegen    uns  verfahren,  und  jetzt, 
wo    die    Zeit    Alles    geheilt   hat,    und    mit    lieclit    die  verdiente 
Strafe  vergessen  sein  sollte,    uns  verschunen  wollen,    und,    da  es 
um  der  Ehre   und    des  Wohles   der   fürstlichen  Kinder  willen  sre- 
wiss  nicht  gut  wäre,  den  Leuten    noch    einmal   den  Mund  zu  öff- 
nen, meinem  Gatten  die   auferlegte   liückkehr   gnädig   zu  erlassen. 
Wenn  der  Herr  Landgraf,    wie   Ihr   Doctor    verlauten   Hess,  uns 
übel  will,    so  bitte   ich    um    rechtzeitige  Mittheilung;    ich    werde 
mich  dann  auf  den  Weg  zu  Sr.  Excellenz  machen,  um  Gnade  bit- 


283 

ten  und  zu  bewirken  suchen,  dass  Sie  den  Termin  imcli  hinaus- 
schieben können.  AVenn  man  mich  (himals  hätte  weiter  reisen 
lassen,  als  ich  um  dieser  Angelegenheit  willen  nach  l)inenburg 
gekommen  war,  wo  die  Oommissäre  verspradion  mir  l)i'hiilt1i"h 
sein  und  eine  Audienz  erwirken  zu  wollen,  so  würden  wir  jetzt 
ausser  aller  Angst  sein,  sowie  auch  in  dem  Falle,  wenn  Gott  mei- 
nen Gatten  von  der  Welt  genommen  hätte  in  der  Stunde,  als  er 
in  Ihre  Hände  fiel.  Er  würde  jetzt  in  der  himmlisclien  Verklä- 
rung sein,  und  wir,  wir  würden  nicht  in  so  tiefer  Trübsal  uns 
befinden  und  vielem  Leide,  was  uns  seitdem  betroüen,  entgangen 
sein.  So  aber  ist  es  nicht  zu  ertragen,  dass  nach  so  viel  Noth 
und  Todesangst,  gegen  die  Neige  unserer  Tage,  während  unsere 
Kinder  heranwachsen  und  wir  begonnen  haben,  unsere  Angelegen- 
heiten zu  ordnen  und  ein  wenig  aufzuathmen ,  man  uns ,  ohne 
dass  wir  etwas  verwirkt  und  irgendwie  Ursache  zur  Unzufrieden- 
heit gegeben  haben,  Avieder  völlig  zu  Boden  wirft.  —  Gott 
wolle  uns  trösten  und  der  Thränen  acht  haben,  welche  ich,  zwi- 
schen Furcht  und  Hoffnung  schwebend,  vergiesse,  und  Sie  durch 
seinen  Geist  regieren  und  auf  unser  demüthiges  Bitten  den  Ent- 
schluss  fassen  lassen,  dass  wir  hier  bleiben  und  uns  unseren  Le- 
bensunterhalt verdienen,  und  überall  Ihre  Güte  rühmen  und  Ihnen 
danken  können  als  dem  grössten  Wohlthäter,  welchen  wir  auf 
Erden  haben.  Indem  wir  demüthigst  uns  Ew.  Gnaden  empfehlen 
und  an  Ihre  Güte  und  Gerechtigkeit  appelliren ,  bitten  wir  zur 
Ehre  Gottes,  dass  uns  so  schnell  als  möglich  eine  gute  Antwort 
zu  Theil  werde,  damit  wir  aus  dieser  Furcht,  welche  schlimmer 
als  der  Tod  ist,  baldigst  herauskommen. 
Köln,  den  10.  October  1582. 

Ew.  Gnaden 
sehr  demüthige  und  betrübte  Dienerin 
Marie  Rubens. 

Dass  dieser  Brief  nicht  seines  Eindrucks  auf  den  Grafen  \erfehlt 
habe,  geht  daraus  hervor,  dass  am  15.  November  die  ersten  Vorschläge 
zur  Auseinandersetzung  gemacht  wurden.  Von  einer  solchen  konnte 
aber  nicht  früher  die  Rede  sein,  als  die  Zustimmung  des  Landgrafen 
von  Hessen  und  der  übrigen  fürstlichen  Verwandten  erfolgt  war.  Die- 
selbe zu  erhalten,  wird  der  Graf  in  den  nächstfolgenden  Wochen  be- 
müht gewesen  sein.  Indessen  war  die  Zwischenzeit  noch  eine  Zeit  vnll 
Unruhe,  Sorge  und  Noth  für  die  Familie.  Rubens  ermüdete  nicht,  die 
eindringlichsten  Briefe  an  die  Räthe  des  Grafen  imd  diesen  selbst  zu 
schreiben,  um  eine  Aufschiebung  des  Termins  seiner  Einstellung  zu  er- 
langen.   So  resignirt  er  übrigens   im  Hinblick  auf  diese  war,   ebenso- 


284 


ö' 


sehr  betonte  er  iuinier  voii  Neuem,  «lass  die  60OO  Tlialer  Caiition  sei- 
uer  eJattin  wieder  erstattet  werden  luüsriten.  ^liii  /.u  ;j,ehorchen% 
schreibt  er,  ,und  mein  Wort  /u  lialten,  werde  ieli  kommen,  selbst  auf 
die  Gefalir  hin,  niemals  zurückzukehren  iiihl  tl<ii  Verbrechertud  zu  er- 
leiden. Ich  werde  kommen  in  einer  Gemüthsstimmung,  die  mich  gerne 
\on  .1er  Welt  scheiden  lasst ,  in  der  Humumg,  dass  der  allmächtige 
Gott  meiner  Gattin  beistehen  und  ihr  verleihen  werde,  das  Ihrige  wie- 
der /.u  eihalteu."  Indessen  sichert  ihm  bereits  in  der  Mitte  des  Oeto- 
ber  ein  Schreiben  Stuers  eine  Verschiebung  des  Termins  von  14  Tagen 
zu  und  bedeutet  ihn,  eine  weitere  Zuschrift  in  Köln  abzuwarten.  Dr. 
Schwartz  wolle  es  an  Fleiss  und  guten  Willen  in  seiner  Angelegenheit 
nicht  fehlen  lassen.  Zu  Ende  ()cto])er  wagt  sich  Rubens  zuerst  mit 
der  Bitte  hervor,  da.>s  die  liiiüie  auf  Mittel  sinnen  möchten,  wie  er 
vielleicht  ganz  frei  gegeben  Averden  könne.  Auf  die  darauf  folgenden 
Vorschläge  derselben,  wonach  der  Familie  etwa  400  Thaler  ausbezahlt 
werden  sollten,  erklärt  er  jedoch  nicht  eingehen  zu  können.  Er  schreibt 
geradezu,  seine  Gattin,  welcher  das  Vermögen  gehöre,  halte,  indem  sie 
die  so  theuer  erkaufte  Freiheit,  welche  sie  selber  an  den  Bettelstab 
bringe,  mit  seiiu?r  gefahrvollen  Lage  vergleiche,  es  für  billiger,  dass  er, 
der  allein  gei'ehlt,  auch  alli'iii  büsse.  „Die  Tiiräiuni",  f;ihrt  er  fort, 
„welche  dieselbe  Tag  und  Nacht  vergiesst,  und  ihre  Klagetöue  mahnen 
mich,  meine  eigne  Gefahr  zu  vergessen  und  lieber  durch  Gefängniss 
unil  Tod  die  6000  Thaler  wieder  zu  erlangen,  als  die  Bejammerns- 
werthe  mit  ihren  sieben  Kindern  an  den  Bettelstab  zu  I)riiigeu."  \Venn 
der  Graf  die  Hälfte  des  (J ekles  zu  geben  geneigt  sei,  so  glaubt  er  mit 
Hülfe  seiner  Schwiegermutter  und  anderer  \'erwaudten  sie  zu  dem  Ver- 
gleich l)estimmen  zu  können.  Doch  dürfe  sie  nicht  wissen ,  dass  der 
Vorschlag  von  ihm  ausgegangen  sei,  sowie  er  audi  bittet,  in  dem  Briefe 
nicht  der  1100  Tlialer  Erwäimung  zu  thuu,  da  dieselbe  in  dem  Glauben 
stehe,  man  schulde  ihi-  noch  3000.  Wenn  sie  es  vor  der  Zeit  eiführe, 
fügt  er  hinzu,  so  wäre  ich  verloren. 

Gerade  zu  dieser  Zeit,  wo  die  Familie  sich  in  so  bedrfingten  Ver- 
lud! nisseu  und  in  so  grosser  Noth  befand,  —  sie  hatte  sich  auch  ge- 
iiötiiigt  gesehen,  die  Kostgänger  zu  entlassen,  ilnv  Bedienung  ab/.u- 
schatfen,  uuil  eiu  bescheidenes  Logis  in  der  Breitenstrasse  zu  Köln  zu 
beziehen,  —  traf  sie  ein  neuer  Schlag  duich  die  plötzlicii  an  sie  ge- 
langende Nachricht,  dass  das  Clut  bei  liosendael,  widches  IMarie  Rubens 
viiM   ihrer  Mutter  geeri)t  haben  würde,  contiscirt  worden  sei. 

Im  Decendjer  1582  erschien  Stucr  und  Dr.  Schwartz  in  Köln,  um 
die  eingeleiteten  Veihandlungen  zum  Abschluss  zu  bringen.  Noch  ein- 
mal nuu-hte  sich  Marie  Rubens  auf  den  AVeg,  um  sich  persönlich  mit 
ihnen  zu  benehmen  und  siünstit'ere  Bedinyunt'en  für  sich  zu  erwirken. 
Dies  scheint  ihr  auch  gelungen  zu  sein.     Wir    dürfen   annehmen,   dass 


285 

gegen  Nachlass  der  Scluildforderuug  seiner  (iattin  bis  uiii"  1000  Tlialcr 
Kubens  seine  völlige  Freiheit  erlangt  hat.  Zu  Anfang  des  Jahres  l.'xSiJ 
kam  der  Vergleich  zn  Stande.  Die  (Quittung  id)er  Itiickcinjjlang  d.T 
üOOO  Thaler  datirL  vom  5.  Januar.  In  einem  Udcumente  vom  I'».  Ja- 
im;ir  werden  beide  Eheleute  olme  alle  Forderung  und  Ans|irii(li  l^lij 
gegeben  und  ihnen   freier  Abzug  bewilligt. 

Dass  sich  nach  diesen  Tagen  der  äussersten  liedrängniss  und  Nulh 
wieder  freundlichere  für  die  Eheleute  Kubens  eingestellt  haben,  können 
wir  zwar  nicht  mit  Bestimmtheit  sagen,  wohl  aber  dürfen  wir  glauben, 
dass  es  also  gewesen  sei.  1*.  P.  Rubens,  welcher  damals  in  seinem 
sechsten  Jahre  stand ,  und  an  dem  diese  herbe  Noth  des  Lebens  und 
die  tragischen  Scenen ,  welche  sich  im  Elternhause  vor  seineu  Augen 
entfalteten ,  gewiss  nicht  ohne  tiefen  Eindruck  vorübergegangen  sind, 
schreibt  in  seinem  bekannten  Briefe  an  den  in  I^ondon  weilenden  xMaler 
Georg  Oeldorp,  dass  er  eine  besondere  Zuneigung  zu  der  Stadt  Köln 
habe,  weil  er  iii  ihr  bis  ziun  zehnten  Jahre  zugebracht  habe.  Diese 
Worte  würde  er  wohl  kaum  gesagt  haben,  wejm  nicht  nach  den  dunk- 
len Lebensbildern  aus  seiner  frühen  Kindheit  sich  auch  freundlichere  in 
späteren  Jahren  eingestellt  hätten.  Indessen  dauerte  die  Ehe  seiner 
Eltern  nach  dieser  Leidenszeit  nur  noch  4  Jahre.  Johann  Kubens  starb 
schon  im  März  des  Jahres  1587.  Nach  dessen  Tode  verliess  die  VVittwe 
Köln,  nachdem  sie  ihm  einen  Grabstein  hatte  setzen  lassen,  in  dessen 
Aufschrift  zu  lesen  ist,  dass  sie  sechsundzwanzig  Jahre  in  Eintracht 
und  ohne  irgendwelche  Klage  (concorditer  sine  ulla  querela)  mit  ihm 
gelebt  habe. 

Bakhuizen,  welcher  nur  Johann  Kubens  Schuld,  nicht  aber  ihre 
letzten  erschütternden  Folgen  für  die  Familie  gekannt  hat,  wendet  den 
Ausspruch  des  Onkels  'J\>bias  aus  Sterne' s  Tristram  Shandy,  den  wir, 
denen  sie  enthüllt  sind,  um  so  mehr  adoptiren  dürfen,  auf  diese  fn mime 
Unwahrheit  auf  dem  Leichensteine  an:  , Der  Engel,  welcher  die  Sünden 
der  Menschen  anklagt,  trug  dieselbe  hinauf  zum  Himmel  und  reichte 
sie  erröthend  ein;  dem  Engel  aber,  welcher  sie  einträgt  in  das  Schuld- 
buch des  Himmels,  entfiel,  als  er  dieselbe  niederschrieb,  eine  Thräne, 
und  diese  Thräne  löschte  sie  aus   für  ewige  Zeiten". 


Zu  Gütlie's  Aufenthalt  in  Ems  im  Sommer  1774. 


von 


Aug-.  Spiess,  Professor. 


AVeun  auch  durch  die  in  den  letzten  Decennien  zur  Oeftentlich- 
keit  gelangten  zahlreichen  Briefwechsel,  und  durch  die  gründlichen 
Forschungen  einzelner  Gelehrten  das  Leben  Göthe's  in  seinen  Haupt- 
raomenten  klar  vor  Augen  liegt,  so  sind  doch  immer  noch  manche 
Episoden  aus  demselben  mehr  oder  weniger  in's  Dunkel  gehüllt,  welches 
zu  beseitigen  für  jeden  Verehrer  des  Dichters  von  Interesse  sein  muss. 
Eine  solche  Episode  ist  seine  Tour  nach  Ems  und  die  an  diese  sich 
anschliessende  Heise  in  die  Niederlande  im  Sommer  1774,  welche  ihm 
durch  den  Umgang  mit  Lavater,  BasedoAv  und  F.  H.  Jacobi  die  wich- 
tigsten geistigen  Impulse  gab.  Aber  gerade  diese  geistige  Erregung 
hat  bewirkt,  dass  die  Eindrücke  äusserer  Erlebnisse  schwächer  waren 
und  weniger  dauernd  in  seinem  (ledächtnisse  geblieben  sind.  Sagt  er 
doch  selbst  in  Wahrheit  und  Dichtung  in  Bezug  auf  dieselben ,  dass, 
was  ihm  auf  seinem  Rückwege  rheinaufwärts  begegnet,  ihm  ganz  aus 
der  Erinnerung  verschwunden  sei.  Dazu  ist  es  erwiesen,  dass  ihm  in 
Bezug  auf  diese  Zeit  sein  Gedächtniss  noch  insofern  untreu  geworden 
ist,  als  er  erwähnt,  dass  damals  sein  Werther  die  Gemüther  beschäftigt 
habe  und  er  nach  wie  vor  die  Wahrhaftigkeit  der  Leiden  Werthers 
und  den  Wohnort  Lottens  hätte  bezeugen  sollen,  welchem  Ansinnen  er 
sich  nicht  auf  die  artigste  Weise  entzogen  habe,  während  doch  das 
Werk,  wenn  auch  damals  schon  geschrieben,  erst  im  Herbste  1774  in 
die  Oeffentlichkeit  gelangt  ist. 

Zur  Zeit,  als  Göthe  im  Jahre  1774  zuerst  in  Begleitung  von 
Lavater  und  dann  von  Basedow  Ems  besuchte,  bestand  der  Kurort,  welcher 
jetzt  circa  6000  Einwohner  zählt,  fast  nur  aus  dem  jetzigen  Kurge- 
bäude. Derjenige  Theil  desselben,  in  welchem  der  Kesselbrunnen  und 
das  Kränchen  quellen ,  mit  dem  östlichen  Flügel  war  nassau-oranisch, 
während  der  nordwestliche  und  der  nach   der  Lahn   zu  gelegene  Flügel 


287 

Hessen-Darmstadt  ziigeliürten,  eine  Theiluiig,  welche  in  Folt(o  der  end- 
lichen Schlichtung  des  langwierig-en  zwischen  Nassau  und  Hessen  ub- 
schwebenden  catzenellnbogischen  Krbfolgestreites  statt  gehabt  hat.  Diese 
Räume  sind  unzweifelhaft  „unter  den  beiden  grossen  liadehäusern"  ver- 
standen, von  welchen  Gotha  sagt,  dass  man  sich  in  ihnen  zionlich  luili,. 
berührt  und  bei  guter  und  genauer  Bekanntschaft  mancherlei  .Scherz 
getriel)en  und  unmässig  getanzt  habe.  Denn  der  stattliche  Bau  der 
vier  Thürme,  der  wie  das  steinerne  Haus  gleichfalls  schon  älteren  Ur- 
sprungs ist,  war  zwar  schon  zu  Anfang  des  vorigen  Jahrhunderts  be- 
gonnen, ist  aber  erst  1817  vollendet  und  zu  einem  Badehause  eijige- 
richtet  worden. 

Nim  sind  wir  durch   eine  Wochenschrift   aus  jenen  Jidnen  in  den 
Stand  gesetzt,  nähere,    wenn  auch  nur  das  Datum  und  einzelne  Perso- 
nen betreffende    Aufschlüsse    über  Göthe's  Aufenthalt  in  Ems  zu  geben. 
Vom  Jahre  1773 — 1809    erschienen    nämlich    für  die   nassauisch-orani- 
schen  Lande  die  für  die  damalige  Zeit   vortrefflichen    „Dillenburgischen 
Intelligenznachrichten " ,  in  welchen  wir  neben  erlassenen  Gesetzen,  Ver- 
ordnungen,   statistischen  Notizen    etc.   Aufsätze   aller  Art    finden,    die 
theils  durch  ihren  gemeinnützigen  Inhalt  Aufklärung  und  Bildung  ver- 
breiteten, und  theils  noch  heut  zu  Tage  als  Quellen  für  die  Geschichte 
der  oranischen  Lande  betrachtet  werden  können,  da  die  Darstellung  der 
in   denselben    besprochenen  historischen   Ereignisse    aus    den  Acten  des 
oranischen  Archivs  zu  Dilleuburg    geschöpft  ist.     Unter   den   mannich- 
fachen  statistischen  Nachrichten    dieser   lutelligenzblätter   befinden  sich 
auch  die  Listen  derjenigen  Emser  Kurgäste,    welche   in    dem  fürstlich 
oranisch-nassauischen  Badehause   logirt   haben.     Von  diesen  Listen  sind 
drei  aus   dem  Jahre    1774   für  uusern   Zweck   von  Bedeutung.     In  der 
ersten  derselben  vom    16.  Juli   ist  Herr  Lavater   aus  Zürich  als  am 
29.  Juni  angekommen  aulgeführt;    ferner   unterm  12.  Juli    „Herr  Pro- 
fessor Basedow  aus  Leipzig",  und  unter   dem    15,  Juli    „Herr  Doctor 
Goedd^e    aus    Frankfurt".     In    dem    zweiten  Verzeichniss    der  Ange- 
kommenen   und  Abgegangenen    finden    wir    als    abgereist   am   18.  Juli 
Herr  Professor  Basedow,   Herr   Diakonus    Lavater  aus   Zürich  und 
Herr  Doctor  Goeddee  aus  Frankfurt;  im  dritten  vom  20.  August  be- 
gegnen  wir   abermals   unter  den   „in  voriger  Woche"    abgereisten  Kur- 
gästen den  Namen  „Professor  Basedow  aus  Dessau  und  Doctor  Göd- 
d^e  aus  Frankfurt".  —  Dass  Göthe's   erster  Aufenthalt,  vom  29.  Juni 
ab,  als  er  Lavater  bei  „schönem  Sommerwetter"  dorthin  begleitet,  nicht 
aufgeführt   ist,    darf  uns   wegen  dessen  Kürze  nicht    Wunder   nehmen. 
Er  selbst  sagt  in  Wahrheit  und  Dichtung:  „In  Ems  sah  ich  ihn  (Lava- 
ter) gleich  wieder  von  Gesellschaft  aller  Art  umringt,  und  kehrte  nach 
Frankfurt  zurück,  weil  meine   kleinen  Geschichten  gerade  auf  der  Bahn 
waren,  so  dass  ich  sie  kaum  verlassen   durfte".     Auffallend  aber  ist  eä, 


288 

dass  sich  der  Dicliter,  als  er  zum  zweiten  Male  mit  Basedow  von  Frank- 
furt aus  dorthin  reiste,  erst  drei  Tage  später  als  dieser  in  Ems  einge- 
funden haben  soll.  Möglich,  dass  er  gleicli  zu  Anfang  einen  Ausflug 
nach  Ehrenbreitstein  oder  anderwärts  hin  gemacht  hat,  wahrscheinlicher 
jedoch  ist  es,  dass  hier  eine  Ungenauigkeit  in  der  Angal)o  des  Datums 
in  der  Liste  untergelaufen  ist ,  Avas  um  so  elier  geschehen  konnte .  da 
sich  in  derselben  die  am  12.  und  lö.  Juli  er.schienenen  Gäste  unmittel- 
bar an  einander  anschliessen,  und  Göthe  als  einer  der  ersten,  al)er  an 
letzterem  Tage  angekommenen  aufgeführt  ist.  Wäre  er  unter  diesem 
Datum  erst  augelangt,  so  w^ürde  sich  sein  damaliger  Aufenthalt  in  Ems 
auf  nur  drei  Tage  beschränkt  haben,  und  es  nicht  einzusehen  sein,  wie 
die  vielen  Vergnügungen,  deren  er  Erwähnung  thut,  in  dieser  kurzen 
Zeit  hätten  Kaum  finden  können.  Der  Tag  der  Abreise  von  p]ms,  der 
18.  Juli,  stimmt  sehr  w^ohl  zusammen  mit  den  Worten  Oöthe's  in  einem 
Briefe  an  Helene  Elisabeth  Jacobi :  „Sie  erwarten  keinen  Brief  von  mir, 
am  wenigsten  datirt  Düsseldorf  den  21.  Juli  1774  gegen  zwölf  Uhr 
Mittags" ;  und  wir  können  demnach  auch  den  18.  Juli  mit  Bestimmtheit 
als  den  Tag  der  Entstehung  des  Gedichtes  „Hoch  auf  dem  alten  Thurme 
steht",  zu  welchem  die  Burg  Lahneck  Anlass  gegeben,  bezeichnen;  und 
auch  das  Mittagsessen,  das  Göthe  in  dem  humoristischen  Gedichte  „Diuezu 
Coblenz"  verewigt,  wird  an  demselben  Tage   stattgefunden  haben. 

Die  Kurliste  vom  20.  August  beweist  uns  aber  etwas  bis  jetzt 
nicht  Bekanntes,  dass  nämlich  Göthe  noch  einmal  in  Begleitung  von  Basedow 
auf  seiner  Bflckreise  von  Düsseldorf  in  Ems  eingekehrt  ist.  Auch 
dieser  Aufenthalt  gehört  demnach  zu  den  Einzelnheiten  der  liückreise. 
die  ilim  aus  dem  Gedächtnisse  ganz  verloren  gegangen  sind.  Und  doch 
liegt  die  Verniuthung  nicht  fern,  dass  er  auch  diesmal  noch  mehrere 
Tage  dort  zugebracht  habe,  und  dass  ein  Theil  der  Vergnügungen, 
Ausflüge  etc.,  die  er  in  Wahrheit  und  Dichtung  erwähnt,  der  Bällchen, 
während  welcher  er  zwischen  den  einzelnen  Täjizen  Basedow  im  oberen 
Stocke  aufsuchte,  in  diese  Tage   zu  setzen  seien. 

Von  den  zugleich  mit  Göthe  im  oranischen  Badehause  anwesenden 
Kurgästen  führen  wir  unter  andern  an:  „Seine  Excellenz  Herr  Graf  von 
Dernath  nebst  Frau  Gemahlin  aus  Holstein,  Seine  Plxcellenz  Herr  Eeld- 
marschall  Freiherr  von  Quad  aus  dem  Clevischen  nebst  Herrn  Obrist 
von  Quad,  Freiherr  von  Kurtzrock,  Holsteinischer  Kammerherr  und  Kai- 
serlicher Oberpostmeister  von  Hamburg,  Obrist  d'Orschmond  aus  dem 
Haag,  S.  Hochgräfliche  Gnaden  Herr  Graf  Bathiany,  sammt  Herrn 
Baron  von  Dernthal  aus  Ungarn ,  Herr  Oberjägermeister  Baron  von 
Rüder  aus  Dillenburg,  S.  Gnaden  Herr  Graf  van  derNatli  nebst  Frau  Ge- 
mahlin aus  Holstein  etc."  Namen,  die  den  Ausdruck  ( Jöthe's  „vornehme  Ge- 
sellschaft" vollkommen  rechtfertigen  Diese  vornehme  Gesellschaft  müssen 
wir  uns  indessen  durch    die   im  hessen-darmstädtischen  Badehause  wob- 


289 

neiulen  Kurgäste  aufs  Doppelte  verstärkt  denken.  Auch  die  „alten 
Bekannten",  von  denen  Göthe  spricht,  können  wir  vornehnilitli  unter 
den  aufi^efülirten  /alilrcichen  Badegästen  aus  Wetzlar  und  Frankfurt,  unter 
denen   auch  ein  ,,Herr  Handelsmann  Bethmann"  sicli  findet  verniuthen. 

Dass  Lavater  vvälirend  seines  Aufentlialts  in  l"]ms  zweimal  daselbst 
gepredigt  hat,  ersehen  wir  aus  don  Dillenhurger  Intelügenznachrichten 
vom  20.  August,  in  denen  ,,Lavaters  zwo  Predigten  in  Embs  gehalten", 
und  ..desselben  Predigt  zu  Bockenheim  gehalten'-,  von  der  Waisenhaus- 
buclilumdlung  als  Novitäten  sicli  angezeigt  finden. 

Scldiesslich  die  Bemerkung,  dass  uns  die  Schreibweise  des  Wortes 
Goeddee  in  den  Kurlisten  einen  Fingerzeig  gibt,  wie  der  Dichter  selber 
seinen  Namen  wird  ausgesprochen  haben. 


19 


Ueber  die  Griiiuluiiii;  Eiiiliarfs  zu  Seligeiistadt 


von 
Friedricli  Sclineider, 

Domprübendat  zu  Mainz. 


Die  baulichen  Veränderungen,  welche  in  den  letzten  Jahren  an  der 
ehemaligen  Abteikirche  zuSeligenstadt  vorgenommen  \vurden,lenkten  mehr- 
fach die  Aufmerksamkeit  der  Geschichte  und  Bedeutung  dieses  Baudenkmals 
zu.  Ausser  kürzeren  Besprechungen  in  verschiedenen  Tagesblättern  i) 
und  Zeitschriften  brachte  das  „Arcliiv  für  Hessische  Geschichte  und 
Alterthumskuude",  Bd.  13,  Heft  1,  S.  100  —  117,  eine  Abhandlung  von 
Architect  E.  Braden  über  „die  Pfarrkirche  zu  Seligenstadt  vor  der  Re- 
stauration im  Jahre  1868".  Grade  diese  entliält  eine  Keihe  schätzens- 
werther  Mittheilungen  über  die  Resultate,  welche  während  der  jüngsten 
Bauperiode  bezüglich  der  Anlagen  und  technischen  Beschaftenheit  der 
älteren  Bautheile  der  Seligenstädter  Kirche  sicli  ergaben.  In  allen 
diesen  Arbeiten  war  man  einfach  der  durch  Steiner  -)  und  Dahl  3) 
vor  50  Jahren  aufgestellten  Chronologie  und  iliren  sonstigen  geschicht- 
lichen Annahmen  gefolgt.  Dass  hierin  nun  mancherlei,  gegenüber  dem 
heutigen  Stande  der  Geschichts-  und  Kunstforschung,  unhaltbar  gewor- 
den oder  durch  die  neuerdings  gewonnenen  Resultate  wesentliche  Ab- 
änderung erfahren  hat,  begreift  sich  leicht  Es  kann  nun  niclit  die  Absicht 
sein  in  diesen  Zeilen  eine  erschöpfende   Bau-Geschichte  der   Abteikirche 


1)  Anz.    f.    Kunde    d.   deutschen   Vorzeit     1872.     Nr.     1.      Sp.    30    u.    Nr.    8, 
Sp.  269     Beil.  z.  Allg.  Zeitg.  1872,  Nr.  202.  u.  a.  n). 

2)  Geschichte   und  Beschreibung  der  Stadt  und  clienialigen    Abtei  Seligenstadt 
von  Job.  Wilb.  Christian  Steiner.     Mit  5  Kupfern.     Aschaffenburg  1820,    kl.  80. 

»)  Das  tausendjährige  Jubelfest  der    Pfarrkirche  zu  Seligenstadt  am  28.  August 
1825.     Darmstadt  1825,     8, 


291 

zu  Seligoii.stadt  zu  geben ;  es  sollen  vielmehr  nur  einige^  I'unkte  hervor- 
gehoben und  unter  Berücksichtigung  der  neuesten  (Quellen-  ')  und  Lukal- 
forschungen,  gegenüber  der  älteren  Annahme  berichtigt  und  erläutert 
werden. 

Die  Gründung  der  Abtei  Seligenstadt  ist  das  AVerk  Einhart's  2). 
Im  Jalire  815  ^)  verlieh  nämlich  Ludwig  der  Fromme  Einhart  und 
seiner  Gemalin  Imma  die  königlichen  Güter  Michlinstat  ■•),  das  heutige 
Michelstadt  im  Odenwald,  und  Ober-Mülinheim  am  Main.  Letzterer 
Ort,  welcher  nachmals  Seligenstadt  benannt  wurde,  besass  bei  seiner 
üebergabe  an  Einhart  bereits  eine  kleine  aus  Stein  erbaute  Kirche.  •■) 

Einhart  wählte  Michelstadt  zu  seinem  zeitweiligen  Aufenthaltsorte 
und  erbaute  daselbst  nicht  nur  Wohngebäude  für  sich,  sondern  gründete 
dort  eine  Kirche  und  stattete  dieselbe  mit  einem  gewissen  Aufwände 
aus  *5).  Durch  seinen  Secretär  Ratleich  verschaft'te  er  sich  die  Ge- 
beine der  j\Iartyrer  Petrus  und  Marcelliuus  ^)  und  Hess  dieselben  von 
Kom  nach  Michelstadt  bringen.  Besondere  Umstände  veranlass- 
ten  jedoch    Einhart    von   diesem  Orte    mit    den  Reliquien  wegzuziehen. 


1)  Einhavdi  omnia  quae  extant  opera.  ed.  A.  Teulet.  2  vol.  Paris.  1840. 
8vo.  Von  der  Societc  de  THistoire  de  France  lateinisch  und  französisch  publicirt. 
Für  die  Briete  Einhart's  diente  die  treffliche  Ausgabe  derselben  von  Jaffe,  Biblitdlieca 
rer.  germanic.  tom.  IV.  Monumenta  Carolina.  Berolini,  1867  p.  437  sqq.  Aus  alier- 
neuester  Zeit  liegen  noch  zwei  mit  anerkennenswerthem  Flei.ss  gearbeitete  Abliand- 
lungen  über  Seligenstadt  vor,  wovon  die  erste  von  Dr.  Weckerle  die  Erhebung 
der  Gebeine  Einhart's,  der  Imma  und  Gisla  im  „Katholik"  1S72  S.  555  iL  erörtert. 
Die  zweite  im  Progymnasium  zu  Seligenstadt  von  Johannes  Stillbauer  behandelt 
„das  Leben  Einhart's"  in  ziemlich  eingehender  Weise.  Leider  waren  anscheinend 
dem  Verfasser  der  letzteren  Arbeit  die  obengenannten  beiden  Hauptwerke  unbekannt 
geblieben. 

'^)  lieber  die  Schreibweise  des  Namens  vergl.  Teulet,  1.  c.  L  p.  I.  Note  1, 
welcher  Einhard  vorzieht.  Jaffe  dagegen  (Vergl.  die  Vorrede  zu  Einharti  Vita  Caroli 
Magni  1.  c,  p.  487  sqq.)  schreibt  Ein  hart. 

3)  Teulet.  1.  c,   1.  p.  VIII;  Jaffe  1.  c.  p.  496  V.  493  n.  7. 

■*)  Die  höchst  merkwürdige  von  Einhart  selbst  verfasste  Grenzbeschreibung  des 
Gutes  Michlinstat  bei  Teulet,  1.  c.  IL  p.  418  nach  Cod.  Lauresham.  I.  p.  48  n.  XXL 
Ueber  die  Fortdauer  dieser  Grenzen  in  den  heutigen  Gemarkungsgrenzen  von  ]\Iichel- 
stadt,  Erbach  und  Beerfelden  vergl.  Archiv  f.  Hess.  Gesch.  I.  S.  152:  II.  S.  240  u. 
VI.  S.  .553. 

ä)  Habet  basilicam  parvam  muro  factam.      Schenkungs-Urk.  s.  Cod.  Lauresham. 

1.  N.  19.  p.  45. 

6)  Hist.  translat.  ed  Teulet.  1.  c.  t.  Tl.  N.  2.  p.  178.  Is  locus  est  in  saltu 
Germnniae,  qui  inter  Neccarum  et  Maenum  fluvios  medins  intorjacet  ac  moderno 
tempore  ab  incolis  et  circummanentibus  Odanwald  appellatur.  In  quo  cum  pro  modo 
facultatum  ac  sumptuum  non  solum  domos  et  habitacula  ad  maucndum ,  verum 
etiam  basilicam  divinis  officiis  faciendis  congruentem  non  indecori  operis  aedificassem. 

7)  Vergl.  Hist.  translat.  N.  3.  p.  180  sqq. 


292 

In  feierlichcni  Zuge  übertrug  ')  er  dieselben  nach  seiner  anderen  Be- 
sitzung,  Ober-Mülinheim  ^),  und  dieser  Uebertragung  verdankte  die 
nacbmals  hochberübmte  Abtei  Seligenstadt  ihren  Ursprung. 

Am  17.  .Tanaur  d.  J.  828  langte  der  Zug  in  Ober-Mülinlieini  an.  =*) 
So  gi'oss  war  der  Zulauf  von  Menschen,  dass  der  Zug  weder  in  die  Kirche 
des  Ortes  eintreten,  noch  die  Bahre  mit  den  Keliquien  hineingebracht 
werden  konnte  ^).  P]s  wurde  daher  im  Freien  an  einer  höher  gelegenen 
Stelle  ein  Altar  errichtet  und  die  Messe  gefeiert.  Als  sich  darauf  die 
Menge  verlaufen  hatte,  wurden  die  Keliquien  in  die  Kirche  gebracht  uml 
vor  dem  Altare  niedergesetzt.  Am  folgenden  Tage  •^)  wurden  die  Ge- 
beine an  eine  neu  hergerichtete  Stätte  (oder  richtiger  vielleicht  Covfcssio) 
in  der  Apsis  der  Kirche  gebracht  und  ein  Altar  darüber  errichtet- 
Offenbar  geschah  diese  Beisetzung  in  der  bereits  erwähnten  Kirche,  die 
Einhart  bei  der  Entgegennahme  von  Obcr-Mülinheim  daselbst  ange- 
troffen hatte. 

Wie  die  Schenkungsurkunde  diese  Kirche  zwar  hasilicam,  aber  klein, 
panam,  nennt  ^'),  so  scheint  ihre  Ausstattung  auch  wTuig  schmuckvoU 
gewesen  zu  sein,  da  Einhart  nach  Uebertragung  der  Reliquien  erst  ge- 
eignete Anordnung  zur  Abhaltung  des  Gottesdienstes,  wie  er  sich  aus- 
drückt '),  nach  Massgabe  seiner  Armuth  trifft.  Zugleich  verordnete 
er  Kleriker ,  welche  das  C'horgebet  nunmehr  an  dieser  Stätte  unterhal- 
ten sollten. 


i)  Bist,  translat.  N.  20  p.  2l(.;. 

2)  Da  die  alte  ürtsbezeichnung  ausgegangen  imd  durcli  einen  ganz  anderen 
Namen  ersetzt  ist,  wird  die  alte  Schreibung  hier  beibelialten  und  nicht  niodcrnisirt. 
Aus  dem  alten  Michlinstat  ist  dagegen  Michelstadt  geworden,  wesshalb  für  diesen 
Fall    die   neuere    Schreibung   vorgezogen    wird. 

3)  Hist.  transhit.  N.  20.  p.  218.  Facta  sunt  haec  decirao  sexto  kalendas 
Februarias.  Vergl.  Weinckens,  Eginhardus  illustratus,  p.  44.  §  7.  —  Giesebiecht, 
Münchener  histor.  Jahrb.  S.  220.  —  Jaffe  1.  c.  p.  497.  828.  Jan.  17.  Ad  Mulin- 
heim superioreni  Einhartus  corpora  SS.  transfort.  In  der  Folge  wurde  dieser  'lag 
in  der  Abtei  stets  mit  hoher  Festlichkeit  begangen,  wie  Weinckens  1.  c.  p.  44  er- 
wähnt. Huncce  diem  decimum-septinium  idoo  nos  Seligenstadienses  hodienum  soleni- 
nissinie  per  modum  Duplicis  primae  Classis,  translato  S.  Antonii  lesto, 
celebramus.     So  auch  Steiner  I.  c.  S.  70.  Note  a. 

1)  Hist.  translat.  N.  20.  p.  'Jin. 

*)  Hist.  translat.  N.  21.  p.  218.  Postridie  vero  sacra  beatorum  Martyrum 
corpora  novo  loculo  recondita,  in  absida  basilicac  locavimus. 

<•')   Siehe  oben  S.  ^91  Note  G. 

')  Hist.  translat.  N.  21.  p.  21^.  Locuni  illuui  divinis  ofticiis  celcbrandis, 
pro  modulo  paupertatis  nostrae,  idoncum  atque  aptum  facerc  curavimus;  ordinatiscpie 
clericis,  qui  inibi  assidue  et  cxcubias  ducerent  ac  divinis  laudibus  dicendis  curani 
solerter  impenderent. 


293 

Diese  Kirche  zu  Uljei-Müliiilieiiii,  in  der  iiie<iebeiiie  der  Märtyrer 
Petrus  und  Marcclliuus  zuerst  beigesetzt  wurden,  kann  somit  keineswegs 
als  das  V'erk  Einliart's  betrachtet  werden ,  wie  Steiner  ')  und  selbst 
Pertz -)  annehmen.  Es  war  vielmehr  zu  Michlinstat,  dem  Kinhart 
anfangs  überhaupt  den  Vorzug  scheint  gegeben  zu  haben,  wo  er  bereits 
vor  dem  Jahre  827  eine  neue,  sclimuckvoU  ausgestattete  15asilika  er- 
richtet hatte.  Da  die  Uebertragung  der  Iteliquien  von  da  nach  Ober- 
Mülinheim  ganz  gegen  Einhart's  Plan  und  ursprüngliclie  Absicht  ge- 
schah 3),  so  ist  es  begreiflich ,  dass  umfassendere  Veränderungen  an 
der  Kirche  zu  Ober-Mülinheim  und  Vorbereitung  zur  Aufnahme  der 
Keliquien  nicht  konnten  getroften  werden.  Erst  nach  Ankunft  des  Zu- 
ges geschahen  daher  die  nöthigsten  Anordnungen,  so  dass  die  Bemer- 
kung Einhart's  über  Aermlichkeit  in  der  Ausstattung  ganz  wohl  erklär- 
lich und  irenügend  begründet  erscheint.  Wie  einfach  und  bestimmt  sich 
über  diesen  Punkt  die  Quellen  aussprechen,  so  wurde  doch  bis  auf  die  neueste 
Zeit  wiederholt  diese  alte  Pfarrkirche  des  Dorfes  Ober-Mülinheim  mit 
jener  Basilika  verwechselt,  welche  P^inhart  in  der  Folge  erbaute,  indem 
die  Daten  825  '0,  bald  827  oder  828  ^)  als  Erbauungszeit  der  letzteren 
angefülirt  werden,  Daten,  welche  sich  lediglich  auf  die  Ueberführung  der 
Reliquen  nach  der  alten  Kirche  beziehen  so  wie  auf  die  dieserhalb  da- 
rin getroffenen  Einrichtungen. 

Nahe  bei  dieser  alten  Kirche  ß),  wie  sie  Einhart  selbst  be- 
zeichnete ,  erbaute  er  in  östlicher  Richtung  davon  in  der  Folge  eine 
neue  Kirche,  die  nachmalige  Klosterkirche. 

Ueber  den  Bau  und  den  Fortgang  des  Werkes  enthält  die  fie- 
schichte  der  Uebertragung  der  Keliquien  der  heil.  Petrus  und  Marcel- 
linus, deren  Abfassung   gegen    Ende   des    Jahres  830  ^)   zu   setzen  ist. 


i)  1.  c.  S.  66. 

^)  Mon.  Germ.  SS.  II.  p.  427.  Einliardus  vero  iircsbyter  consecratus  basih- 
caiu  11011  indecori  operis  in  praedio  suo  Mulinheim   acdificavit. 

3)  Hist.  translat.  N.  17.  p.  208.  Eadem  nocte  cuidani  ex  pueris  nostris, 
nomine  Ruodlando,  per  quietem  duo  juvenes  visi  sunt  astitisse,  qui  ei,  ut  ipse  testa- 
tus est,  de  transferendis  Sanclorum  corporibus  niulta  mihi  diccnda  mandaverunt;  et 
ad  quem  locum,  vel  qualiter  id  fieri  debcvct  ostcnderuiit :  et  ut  hoc  mihi  sine  mora 
fuisset    nuntiatum,    terribiliter  comminando  praecepcrunt. 

*)  Dahl,  1.  c.  S.  8. 

5)  Archiv  f.  Hess.  Gesch.  XIII.  S.  113.  Lotz,  Kunsttopogiaplne  Deutsch- 
lands II.  S.  471  gibt  825  für  die  Grüudungszeit  eines  nicht  mehr  vorhandenen 
Baues  an.  . 

6)  Hist.  translat.  N.  40.  v  262.  [Quidam]  dixit,  sc  paulo  ante  quam  hasi- 
licam  fuisset  ingressus,  ad  ecclesiam  vetercm,  (luae  occidontem  versus  a  nova  basilica, 
in  qua  Martyres  tunc  quiescebant,  parvo  sjuitio  distabat ,  orandi    gratia   venisse. 

7)  Jaifc  1.  c.  p.  498.  Das  letzte  darin  erzählte  Wunder  geschah  am 
28.  August  830. 


294 

sowie  Eiiihiirt's  Briefe  eine  Anzahl  vou  Ilin\vei.simgei),  die  in  nachfolgen- 
dem ziL-animengestcllt  werden  sollen.  Auch  über  die  Anlage  und  Ein- 
richtung der  Kirche  finden  sich  Anhalt-spunkte,  namentlich  in  dev  Jtistoria 
tninshidunis.  Die  wiclitigsten  xVufsclilüsse  ergaben  sich  jedoch  im  Ver- 
laufe der  jüngsten  Bauveränderuugen,  wo  zur  Evidenz  erhellte,  dass 
der  Einhart'sche  Bau  im  Grossen  und  Ganzen  noch  bis 
zur  Stunde  in  der  Abteikirche  erhalten  ist  und  verschwun- 
dene Theile  desselben  ,  wenigstens  in  mein-  oder  minder  bedeutenden 
Spuren  mit  Sicherheit  nachgewiesen  werden  können. 

Wann  Einhart  den  Neubau  der  Basilika  begonnen,  lässt  sich  nicht 
mit  Besimmtheit  feststellen.  Indessen  scheint  er  den  Bau  bald  nach 
der  Ueberführung  der  Reliquien  nach  Ober-Miilinheim  (17.  Jan.  828) 
in"s  Werk  gesetzt  zu  haben,  und  vielleicht  liesse  sich  die  dringende 
Bitte ,  welche  er  (April  830)  an  Kaiser  Ludwig  I.  richtete  '),  zum 
Dienste  der  Heiligen  nach  Ober-Mülinheim  zurückkehren  zu  dürfen,  mit 
den  Geschäften,  welche  der  Bau  ihm  veranlasste,  in  Verbindung  bringen. 
Zur  Baustelle -j  hatte  Einhart  einen  Platz  gewählt,  welcher  nicht  in- 
nerhalb seiner  Domäne  lag,  sondern  auf  einem  Grundstücke,  welches 
Eigenthum  der  Mainzer  Kirche  war.  Er  wendete  sich  daher  bittweise 
an  Kaiser  Ludwig,  diesen  Platz  seinem  Versprechen  gemäss  von  dem 
Erzbischof  Otgar  von  Mainz  gegen  ein  anderes  Grundstück  aus  könig- 
lichem Gut  einzutauschen  und  der  neuen  Stiftung  zu  schenken  ^).  Er 
sucht  den  Kaiser  ;noch  durch  den  besonderen  Hinweis  auf  den  Ruhm 
dazu  zu  bewegen,  welcher  ihm  erwachse  wenn  die  heilige  Stätte  in 
ihren  Gebäuden  und  allem  Zugehör  durch  diese  Schenkung  bereichert 
und  geschmückt  werde,  so  dass  eigentlich  der  Bau  dann  des  Kaisers 
Verdiensten  beizumessen  sei  •*).     In  der  Hauptsache  muss   der  Fortgang 

i)  Jaffe  1.  c.  ep.  10.  p.  449.  Magnam  vobis  corain  Deo  mercedem  com- 
pararc  potestis,  si  nie  ad  servitium  .sanctorum  suoruni  ire  permittitis.  .  .  Nani  ego 
in  nullo  alio  loco  regiii  vestri  mainrom  profectuiu  vobis  facero  possiim  quam  ibi ,  si 
nie  ad  hoc  adiuvare  volueriti.'^.  cfr.  cp.  12.  p.  450.  Seniper  benivolam  erga  nie 
sensi  dilectioneni  vestram,  sed  nunquam  plus  quam  modo,  quando  mihi  licentiam 
inpctiastis  pergendi  ad  servitium  sanctorum  Marcellini  et  Petri. 

^)  Teulet  1.  c.  II.  p.   131.  Note  1. 

s)  Jafte  1.  c.  ep.  14.  p.  452.  Proiude,  piissime  domine,  cxcellentiam  vestram 
humiliter  ammoneo  et  pcto,  ut  recordari  diguemini  de  illa  commutatione  loci,  in 
quo  venerauda  inartj'rum  corpora  rcquicscunt,  quac  cum  Otgario  episcopo  facta  est, 
et  eum  illis  proprium  efficiatis,  pro  quo  liberando  proprium  vestrum  Sancto  Martino 
tradidistis. 

*)  .Tafte  1.  c.  eji.  14.  p.  4.j;j.  Item  rogo,  ut  cogitare  atque  pensaie  digue- 
mini, quae  merces  vos  apud  Dcum  maneat  et  laus  coram  sacculo  vobis  adcrescat,  si 
per  vos  et  in  diebus  vestris  locus  rcquietionis  sanctorum  martyrum  tarn  in  aedificiis 
quam  in  aliis  nece-ssariis  rebus  fucrit  auctus  ornatus  et  excultus;  ut  etiain  exstructio 
cius  noniini  vestro  adscribatur,  siinulque  et  vettra  et  martyrum  memoria  ore  oninium 
populorum  perpetua  mentione  celebretur. 


205 

des  Baues  rasch  betrieben  worden  sein.  Die  feierliche  Uebertraf^unf,''  der 
Reliquien  i)  wird  zwar  von  Eiiihart  erwähnt,  der  Ta«,'  der  Conseeratioii 
aber  nicht  näher  mitgetheilt.  Jedoch  war  oflenbar  die  Kirche  um  die 
Mitte  des  Jahres  830  -)  soweit  vollendet,  dass  sie  dem  (Jottesdienste  '^)  be- 
reits übergeben  war.  Daneben  bestand  die  alte  Kirche  fort-*).  Ein  höchst 
interessantes  Moment  zur  Baugeschichte  der  Basilka  bietet  jener  Brief  ^) 
Einhart's,  worin  er  einen  ihm  befreundeten  Abt  ersucht,  ihm  in  der 
Errichtung  des  Daches  seiner  Kirche,  worüber  sie  bereits  bei  ihrem  Zu- 
sammentreffen am  kaiserlichen  Hofe  Rücksprache  genommen,  zu  unter- 
stützen. Die  Herstellung  bereite  ihm  nämlich  grosse  Schwierigkeiten 
und  er  ersuche  ihn,  um  den  Preiss  von  40  Pfund  ihm  Blei  zum  Ein- 
decken zu  kaufen.  Er  bemerkt,  dass  das  Werk  noch  nicht  so  weit  fortge- 
schritten sei,  dass  die  Anschaffung  dränge;  allein  wegen  der  Ungewiss- 
heit  des  Todes  wolle  er  das  begonnene  Werk  gerne  beschleunigen.  Lei- 
der ist  das  Schreiben  nicht  näher  datirt ;  es  steht  jedoch  nichts  ent- 
gegen, dass  es  vor  Ende  des  Jahres  830  gesetzt  wird. 

Dagegen  scheint  die  schliessliche  Vollendung  des  Baues  sich  noch 
über  das  Jahr  833  hinaus  verzögert  zu  haben.  Denn  Einhart  richtet  an 
König  Ludwig   II.    die    dringende     Bitte ''),    er    möge    seinen    Einfluss 


i)  Hist.  translat.  N.  37.  p.  252.  Collocatis  igitur  m  eadem  basilica  more 
olemni  beatorum  Martyrum  reliquiis  etc. 

2)  Jaffe  p.  498.    N.  L 

3)  Die  in  der  hist.  translat.  N.  39,  54,  55  und  93  erzählten  Wunder  ge- 
schehen alle  in  der  basilica  raartyrum  ;  das  an  letzter  Stelle  ist  sogar  genau  datirt, 
V.  Kai.  Sept.  (28.  August  830). 

■4)  Hist.  translat.  N.  40.  p.  262.  Is  [habitu  clericali]  dixit ,  se  paulo  ante 
quam  basilicam  fuisset  ingrcssus,  ad  ecclesiam  veterem  —  quae  occidentcm  versus  a 
nova  basilica,  in  qua  Martyres  tunc  quiescebant,  parvo  spatio  distabat  —  orandi 
gratia  venisse. 

5)  Jatfe  1.  c.  ep.  46.  p.  471.  Illud  dico  colloquium,  quando,  in  palatio 
simul  positi,  de  tecto  basilice  beatorum  Christi  martyrum  Marcellini  et  Petri,  quam 
ego  nunc  licet  cum  magna  difficaltate  construerc  molior,  locuti  sumus  et  constitit 
inter  nos  de  plumbo  emendo  contra  precium  quinquaginta  librarum.  Sed  quamvis 
opus  basilicae  nondum  ad  hoc  perductum  sit,  ut  tegendi  necessitas  me  rei  admonere 
compellat,  tamen  propter  incertum  vite  mortalis  terminum  semper  videtur  esse  festi- 
nandum,  ut  bonum  quodque  nobis  incboatum  Domino  auxiliantc  perficiatur. 

G)  Jaffe  1.  c.  ep.  51.  p.  475,  wekber  den  Brief  zwischen  833—840  datirt. 
Teulet  1.  c.  II.  ep.  LI,  p.  90  lässt  den  Brief  an  Lothar  gerichtet  sein.  Per  quas 
[litteras]  rogo  et  umiliter  peto:  ut  propter  amorem  et  honorem  Ciiri.'fti  martyrum 
patronorum  vestrorum  curam  habere  dignemini  de  constructione  ba->;ilice  illorum,  ut 
per  vestrum  adiutorium  [ut]  hoc  perficiatur;  et  detis  nobis  ad  memoratos  episcopos 
sacram  iussionem  vestram  per  litteras  gloriosissime  auetoritatis  vestre;  quas  autem 
temnere  non  audeant. 


296 

geltend  maclien,  dass  jene  Bischöfe,  welche  auf  Geheiss  seines  königlichen 
Vaters  ihm  beim  Bau  seiner  Kirche   behilflich    sein   sollten,    jetzt   sich 
aber  lässig  zeigten,  ihrer  Pflicht  nachkommen  sollten.     Der  König  möge 
zu  diesem  Ende  seinen  Befehl  durch  einen  Brief  ihnen  mitthcilen ,    den 
sie  gewiss  nicht  unbeachtet  lassen  würden.     Und  in  einem  noch  späteren 
Briefe  ')  sehen    wir    p:inhart    abermals    mit    baulichen    Angelegenheiten 
beschäftigt.     Er  schreibt  darin  an   einen  nicht  näher    Bekannten,    dass 
er  in  seinem  Auftrage  dem  Egmunel  befehle,  für  ihn  eine  Anzahl  Zie- 
ir  eist  eine   zu   verfertigen.     Er    bestellt    00  Stück    von     quadratischer 
Form  von  2  Spannen  nach  jeder  Seite  und  4  Finger  Dicke,  ferner  200 
Stück  von  kleinerer  Form,  nämlich  eine  halbe  Spanne  und  4  Finger  im 
Gevierte  und  3  Finger  Dicke.     Es   bleibt    dabei   freilich    dahin   gestellt, 
ob  diese  ^laterialien  noch  für  den  Kircheubau  sollten  verwendet  werden; 
die  Anzahl  der  Ziegeln  ist  so  unbedeutend,    dass   sie  nur  zu  einem  be- 
schränkten, ganz  bestimmten  Zwecke   dienen  konnten  ,    vielleicht   waren 
sie  für  irgend  eine  bauliche  Einrichtung  in  den  au  die  Kirche  anstossen- 
den  Gebäulichkeiten  ausersehen.     In   archäologischer    und  baugeschicht- 
licher Beziehung  ist  dieser  Brief  mit  seiner  Bestellung  von  hohem  Werthe . 
Es  wird  damit  der  positive  Beweis  geliefert,  dass  die  kunstmässige  Zie- 
gelbereitung auch  im  fränkischen  Reiche    in   ausgedehnter  Weise   geübt 
wurde.     Allerdings  ist  es  ein  besonders  benannter  Meister,  der  von  der 
Baustelle  entfernt  wohnt,  woraus  der  Schluss  berechtigt  sein  dürfte,  dass 
das  Geschäft  der  Ziegelbereitung   nicht  allerwärts   betrieben    wurde  und 
vielleicht  selbst  nicht  einmal  während   des   sicherlich   bedeutenden  Bau- 
betriebes der  Kirche   zu  Seligenstadt    und    deren  Appertinenzen   an  Ort 
und  Stelle  eingerichtet  worden  war.     Die  genaue  Angabe   der  Masse  in 
Einhart's  Brief  hat  weiterhin  für  uns   einen    doppelten  Werth :    wir    er- 
sehen daraus,  dass  Einhart  auf  die  Masse  der  römischen  Ziegeln  zurück- 
griff.     Die  grösseren  Ziegeln  entsprechen  ganz  und  gar  den  Ziegelplatteu, 
wie  sie  allerwärts    an    römischen   Bauten  2)   jenseits    und    diesseits    der 
Alpen  angetrolfen    werden    und  auch    für  das    kleinere  Format   scheinen 
römische  Muster  gedient  zu  haben:    wie  sie  namentlich    an   den  Ilypo- 
kausten  ^),    so    z.  B.  an    der  Saalburg'-»)  sich  finden.    Bei  einer  Anzahl 


1)  Jaffe  1.  c.  ep.  .09.  p.  -179.  Volumus,  ut  Egmunelo  de  verbo  nostro  prae- 
cipias,  ut  laciat  nobis  lateres  quadratns ,  liabontes  in  oniiiem  paitem  daos  pedes  ma- 
nuales  et  quattuor  digitos  in  crassitudinein ,  numero  00;  et  alios  minores  similiter 
quadratos,  habentes  in  omnem  parteni  ununi  seniissem  et  quattuor  digitos  eb  in 
crassitudine  digitos  .".,  numero  200.     cfr.  Otte,  Deutsche  Baukunst  S.  70. 

«)  Otte,  Deutsclie  Bauk.  S.  5;  Caumont,  Abeccdaire,  Ere  Gallo-Komaine, 
II    ed.  p.  58. 

ä)  Caumont,  1.  e.   p.  08. 

■»)  Nach  einer  gütigen  Mittheilung  des  Herrn  Conservators  von  C!oliausen 
zu  Wicabaden. 


297 

der  grösseren  Platten  zeigten  sich  auf  der  eine  breite,  Seiten  flarli  ver- 
tiefte Streifen,  welche  von  einer  Kante  quer  über  die  ganze  Flüche  ein- 
geschlängelten  Linien  ziehen.  Dieselben  wurden  oftenbar  mit  einem 
flachen,  stumpfen  Instrumente,  einer  Art  von  Spatel  gemacht,  nachdem 
die  Erde  in  die  Fonii  eingedrückt  und  die  obere  Fläche  glatt  abgestrichen 
war.  Auch  an  römischen  Ziegeln  finden  sich  ähnliche  Abzeichen.  Fin 
Beweis  für  römischen  Ursprung  des  Seligenstadter  Materials  kann  daraus 
aber  schlechterdings  nicht  abgeleitet  werden,  da  derartige  Handwerks- 
Traditionen  auf  allen  Gebieten  sich  oft  Jahrhundertc  lang  vererben. 
Beispielsweise  sei  hier  nur  auf  die  Art  der  Bearbeitung  römischer  Sar- 
kophage verwiesen,  welche  in  ganz  gleichbleibender  Weise  bis  ins  12. 
Jahrhundert  sich  fortpflanzte.  Ja  mit  demselben  concentrischen  Schlage 
der  mit  dem  Zweispitz  geführt  wird,  versehen  die  Steinhauer  der  Main- 
gegend z.  B.  in  Stadtprozelten  heute  noch  die  Quadern ,  welche  im 
Bruche  rauh  zugerichtet  werden. 

In  zweiter  Linie  erhellt,  dass  das  Ziegelmaterial,  woraus  die  Ba- 
silika aufgeführt  ist,  unzweifelhaft  zu  diesem  Zwecke  bereitet  ward  und 
nicht  von  römischen  Bauten  entnommen  und  hier  etwa  in  der  Art  ver- 
wendet worden  wäre,  wie  man  in  karolingischer  Zeit  häufig  die  Materia- 
lien antiken  Bauwerken  entnahm.  Diese  Vermuthung  wurde  neuestens  ') 
wiederholt ,  offenbar  ohne  alle  sachliche  Begründung ,  da  sämmtliche 
Ziegeln,  welche  untersucht  werden  konnten,  der  aufgestempelten  Legions- 
Marken  entbehrten,  womit  durchweg  das  römische  Ziegelmaterial  in  so 
charakteristischer  Weise  bezeichnet  ist.  2) 

Während  der  jüngsten  Bauveränderungen  bot  sich  nämlich  Gelegen- 
heit die  Struktur  der  Pfeiler  des  Mittelschiffes  näher  zu  untersuchen  ^) 
Durch  Moller  ^)  war  die  Meinung  verbreitet ,  dass  die  Seligenstadter 
Kirche  ursprünglich  eine  Säulenbasilika  gewesen,  deren  Säulen  aber  unter 
Abt  Peter  IV.  (1715—1730)  ummantelt  worden  seien.  Soweit  dermalen 
ein  ürtheil  möglich  ist,  werden  sich  die  durch  Abt  Peter  veranlassten 
Veränderungen  nur  auf  Vorlage  der  Pilaster  zur  Aufnahme  der  Gurten 
der  Seitenschiffgewölbe  bezogen  haben.  Obschon  für  Sachverständige 
diese  Notiz  mit  Kücksicht  auf  die  schlanke  und  überdiess  oblonge  Form 
der  Pfeiler  wenig  Wahrscheinlichkeit  hatte,   so  fehlte   doch  die  Gewiss- 


i)  In  der  Darmstädter  Ztg.  1.  c. 

2)  Vergl.  Kugler,  Gesch.  d.  Bauk.  I.  S.  407.  —  Otto,  Deutsclio  Bauk.  S,  Ü. 
Literatur-Nachweis  S.  39. 

3)  Vergl.  Blatt  I,  welches  ich,    wie  auch  Blatt  11  der  besondereu  Güte  des 
Herrn  Geh.  Oberbaurathes  Dr.  Fr.  Müller  zu  Dannstadt  verdanke. 

4)  Briefliche  Mittheilung    an  Dalil    1.    c.    S.    11.     ctV.    S.    14;    Steiner   1.  c 
S,  298. 

19* 


298 

heit.  Diese  ergab  sicli  jüno-st  bei  der  Entfernung  des  Verputzes  aus 
der  Roccoco-Zeit.  Bei  der  Wichtigkeit  der  Saclie  scheint  ein  näheres 
Eingehen  auf  die  eigenthümliclien  ]>il(liingsverhältnisse  der  Arkaden  ge- 
nügend gerechtfertigt. 

In  der  ganzen  Anlage  der  Pfeiler  spricht  sich  vorab  ein  klares 
Verstfmdniss  für  die  statischen  und  constructiven  Bedingungen  aus.  Die 
Fundamente  aus  Bruchsteinmauerwerk  von  grosser  Kegelmässigkeit  ziehen 
sich  in  einer  Tiefe  von  1.25  M.  nach  der  Längenaxe  von  Pfeiler  zu 
Pfeiler.  Eine  mächtige  Plattenschichte  aus  rothem  Sandstein,  0,1.')  M. 
stark,  deckt  die  Fundamente  ab.  (Fig.  1.)  Auf  viereckiger  Untersatz- 
platte setzt  sich  die  Basis  auf.  Der  untere  und  obere  Pfühl  derselben 
ist  durch  Plättchen  und  durch  eine  starke  nach  rückwärts  fallende  Kehle 
verbunden.  Während  der  untere  Pfühl  in  seinem  Profil  nach  aufwärts 
steigt,  senkt  sich  der  obere  weit  vorquellende  nach  unten.  Die  hellge- 
brannten Ziegelsteine  deren  Masse  0,40:  0,25:  0,5  M.  betragen,  wechseln 
mit  breiten  Schichten  von  0,025  bis  0,035  Dicke  aus  weissem  feinkür- 
nicrem  Mörtel,  wie  dieselben  nur  an  Bauten  vorkommen,  bei  deren  Er- 
richtung  die  Ueberlieferungen  römischer  Bauweise  noch  lebendig  waren. 
Dass  die  Pfeiler  auch  abgesehen  von  gewissen  Unregelmässigkeiten  im 
Verband,  wo  zur  Ausgleichung  sehr  lange,  schmale  Ziegeln  angewendet 
sind,  immer  auf  Verputz  gerichtet  waren,  liegt  sehr  nahe ,  ja  es  wäre 
gradezu  undenkbar,  dass  man  die  Innenarchitectur  eines  mit  so  reichen 
Mitteln  ausgestatteten  Bauwerkes,  ohne  den  Schmuck  von  farbigen  Stuck- 
überzug in  Ermangelung  von  Marmorbekleidung  gelassen  hätte.  Ueber- 
dies  ergibt  es  sich  unzweifelhaft  aus  den  Vorsprüngen  von  Basament 
und  Kämpfer  über  die  Flächen  des  Pfeilers.  Von  den  ursprünglichen 
Kämpfergesimsen  haben  sich  zunächzt  dem  Kreuzschifte  einige  Rest*^ 
erhalten  (Fig.  2).  Ein  schweres  ^Verkstück  aus  Sandsstein  schiebt  sich 
nämlich    zwischen  das  Ziegelmauerwerk  von  Pfeilern  und  Bogen  ein. 

An  denselben  legt  sich  über  einem  dem  Schaftring  ähnlich  gebil- 
deten Rundstab,  in  halbrund  nach  oben  gezogenem  Profil  eine  Art  von 
Echinus,  der  durch  ein  Plättclien  von  dem  weit  ausladenden,  sanftge- 
schwungenen Karnies  getrennt  ist.  Eine  nur  massig  vortretende  Deck- 
platte schliesst  das  Kämpfergesims  gegen  den  Bogen. 

In  der  Profilirung  der  Basis  sowohl  als  des  Kämpfers  spricht  sich 
unverkennbar  noch  der  Geist  der  klassischen  Architectur  aus,  dem  wir 
in  sämmtlichen  Bauwerken  der  karolingischen  Zeit  und  nur  auf  eine  ganz 
beschränkte  Dauer  noch  in  der  unmittelbar  sich  daran  schliessenden 
Epoche  begegnen.  Des  Vergleichs  wegen  ist  in  Fig.  4  das  Profil  des  Kämpfers 
vom  Triumphbogen  der  karolingischen  Basilika  zu  Ingelheim  mitgetheilt.  >) 


')  Vergl.  von  Cohauson,  der  Palast, Karls  des  (jro.s.sen  in  Ingelheim;  in  Äb- 
lilduDg    Mainzer    Alterth.    Heft  V,  1^02,  S.  7.    Fig.  2,  wo  das  Protil  in  einer  etwas 


209 

Verwandte  Bildung  des  Karniesprofils  zeigen  laiich  die  Deckplatten  der 
Kapitale  in  der  Alichaelskirche  zu  Fulda  '),  die  Kämiifer  im  Munster 
zu  Aachen,  wie  am  Untergeschosse  der  Durchgangshalle  zu  Lorsch  ^), 
während  in  der  Behandlung  der  Basis  Anklänge  an  L(»rscli  3)  und  die 
Wipertikrypta  ^j  zu  Quedlinburg,  sowie  des  Münsters  zu  Essen  •'')  un- 
verkennbar sind.  Die  Seligenstädter  Fragmente  sind  um  so  werth  voller 
als  hier  jeder  Zweifel  an  deren  späteren  Ursprung  ausgeschlossen  ist. 
Dieselben  sind  daher  ganz  vorzüglich  geeignet  den  Kückschluss  auf  die 
Entstehungszeit  gleichartiger  Erscheinungen  bei  architektonischen  Glie- 
derungen zu  ermöglichen.  Es  ist  dies  ein  in  seiner  Bedeutung  nicht 
zu  unterschätzendes  Moment,  welches  namentlich  bei  solchen  Bauwerken, 
deren  Geschichte  in  frühromanischer  Zeit  mancherlei  Wandlungen  auf- 
zuweisen hat ,  von  ganz  entschiedenem  Werthe  ist.  Uebrigens  genügt 
ein  Blick  auf  die  Profilirungen,  wie  wir  sie  z.  B.  aus  der  ersten  Hälfte 
des  12.  Jahrhunderts  an  der  Gotthard's  Kapelle^)  des  Mainzer  Domes 
finden,  um  darzuthun,  dass  nur  in  einer  Zeit,  welche  noch  directe  Ein- 
wirkungen von  römischer  Kunstweise  empfing,  noch  solche  von  dem 
Lebenshauche  antiker  Art  durchwehete  Bildungen  hervorzubringen  im 
Stande  war.  Was  das  Mittelalter  in  Nachbildung  antiker  Typen  schuf, 
war  meist  so  in  die  derbe  Ausdrucksweise  germanischer  Denk-  und 
Fühlungsart  übersetzt ,  dass  von  dem  eigenthümlich  stimmungsvollen 
Khythmus,  welcher  den  klassischen  Gebilden  vor  allem  eignet,  nur  mehr 
die  äusserlichste,.  oft  gründlich  missverstandene  Erinnerung  übrig  geblie- 
ben war.  Als  Beispiel  dieser  Art  können  unter  anderem  die  Säulen  mit 
ihren  Gliederungen    in    der    Barthelumäi-Kapelle   zu    Paderborn    (1017) 


abweichenden  Bildung  gegeben  ist,  wesshalb  es  nützlich  erschien  die  Zeichnung  hier 
zu  wiederholen. 

Anm.  Das  hier  beigezogene  Profil  wurde  uns  damals  von  dem  Pronnzial- 
ßaumeister  Baurath  Opfenuann  gegeben.  Wir  sind  jetzt  nicht  in  der  Lage  beide 
an  Ort  und  Stelle  zu  vergleichen;  von  vorne  herein  würde  uns  das  Opfermann'sche 
Profil  mehr  zu  entsprechen  scheinen  wegen  des  sanftem,  unten  nicht  vorgebauchten 
Karnises;  —  doch  sind  in  Betreff  der  Karolingischeu  Profile  Täuschungen  nur  zu 
leicht  möglich.  Wurde  doch  damals  eben  wegen  des  weit  vortretenden,  fein  ausge- 
bildeten Kämpfergesimses  der  Ursi)rung  des  Baues,  dem  es  angehört,  aus  der 
Karolingischen  Zeit  in  Zweifel  gezogen,  der  jetzt  durch  das  nicht  minder  vortretende 
und  scharf  gezeichnete  Kämpfergesimse  der  Kirche  zu  Öeligenstadt  eine  neue  Be- 
stätigung gefunden  hat.  A.  v.  C. 

1)  Otte,  Deutsche  Bauk.  S.  90.  Fig.  49. 

2)  Beide  in  Kugler,  Baukunst  I,  S.  409  u.  412. 

3)  Otte,  Deutsche  Bauk.   S.  108.  Fig.  52. 
0  Ebendas.  S.  115.  Fig.  54.  e. 

5)  Ebendas.  S.  129.  Fig.  60. 

6)  Vergl.  v.  Quast,  Rom.  Dome,  Bl.  1. 


300 

weiten  ')•  Bezüglich  der  Aikadenbögen  verdient  die  Thatsache  Beach- 
tung, dass  die  Ziegeln  eigens  für  die  Verwendung  als  Bogensteinc  konisch 
geformt  sind ;  in  der  Oberfläche  nähern  sie  sicli,  im  Unterschied  von  den 
bei  den  Pfeilern  verwendeten  Steinen',  welche  rechteckiger  Art  sind, 
mehr  der  quadratischen  Form.  Ihre  Masse  sind  0,335  Länge:  0.265  Breite: 
Dicke  am  oberen  Ende  (>,058  und  am  unteren  Ende  0,037.  Vergleichen  wir 
die  Masse  der  Ziegeln  aus  den  Pfeilern  und  Bögen  mit  jenen,  welche  Einhart 
selbst  in  seinem  obeuangezogenen  Schreiben  an  Egmunel  gibt,  so  stimmt 
allerdings  nur  die  grössere  Sorte  und  zwar  bloss  in  der  Länge ,  wenn 
nämlich  eine  Spanne  (pes  manualis)  zu  0.20  M.  angenommen  werden 
darf;  in  der  Breite  und  Dicke  bleiben  sie  hinter  Einhart's  Angabe  zu- 
rück. Es  dürfte  dies  nicht  überraschen,  da  bei  der  fraglichen  Bestellung 
offenbar  besondere  Kücksichten  die  vorgeschriebenen  Abmessungen  be- 
stimmten. Immerhin  lehnen  sich  die  Masse,  sowohl  der  in  der  Basilika 
zu  Seligenstadt  vorfindlichen  Ziegeln,  wie  die  uns  in  Einhart's  Brief  er- 
haltenen ganz  unzweifelhaft  an  römische  Muster  an. 

Auser  der  inneren  Disposition  der  Schiffe  liess  sich  noch  die  west- 
liche Abschlussmauer  der  Einbart'schen  Basilika  feststellen.  Diese 
zeigte  noch  die  Spuren  von  Bewurf  und  war  von  drei  Thüröffnungen 
durchbrochen,  deren  Schwellen,  sowie  die  Oefthungen  zum  Einschieben 
der  hölzernen  Vorlegebalken  sich  noch  erkennen  Hessen.  Die  Fenster- 
öffnungen in  der  Giebelmauer  sind  später  vermauert  worden.  In  wie 
weit  die  äusseren  Umfassungsmauern  noch  in  die  Zeit  der  ersten  Anlage 
zurückgehen,  ist  jetzt  schwer  zu  bestimmen.  Soviel  ist  gewiss,  dass  die 
jüngst  niedergelegten  Sargwände  der  Seitenschiffe,  soweit  sie  zu  Tage 
lagen,  nicht  karolingischen  Ursprungs  waren  und  in  dieser  Beziehung 
mus3  ich  der  im  Archiv  für  Hess.  Geschichte  -)  ausgesprochenen  Mei- 
nung entschieden  entgegentreten.  Die  Seitenschiff-Wände  waren  aus 
regelmässig,  aber  doch  wenig  sorgfältig  geschichteten  Bruchsteinmauern 
der  rojnanischen  Zeit  und  gehörten  der  gleichen  Periode  an,  in  welcher 
das  Transept  mit  dem  Archiv  und  wohl  auch  der  jüngst  demolirte 
Thurm  an  der  Nordecke  der  Westfacade  erbaut  wurde.  Ebensowenig 
ist  die  Hochwand  des  Mittelschiffes  aus  der  ersten  Bauzeit.  Mit  dem 
Gesims  über  den  Arkaden  beginnt  eine  ganz  veränderte  Bautechnik,  die 
mit  jener  der  späteren  Erneuerungen  aus  romanischer  Zeit  überein- 
stimmt. 


1)  Mittheilungen  der  Cent.-Commiss.    Bd.  X.    S.  32  ff. 

2)  1.  c.  p.  114.  Der  bereits  erwälinte  Artikel  der  Darnistiidtcr  Ztg.  Nr.  301, 
S.  1263  Jalirg.  1872,  dessen  hochofficiöser  Charakter  unverkennbar  ist,  lässt  nun- 
mehr auch  daß  Alter  dieser  Theile  „zweifelhalt"  erscheinen. 


301 

Voll  der  Einliart'.sclicn  Biiuaiilage  liü.syon  sich  weiterliin  Spuicii 
eines  Atriums  mit  einer  Brunnenanlage  vor  der  Westfront  nacliwei.sen. 
Ueber  die  Stellung  des  Glockenthurmes,  dessen  Kinhart  Erwähnung  thiit  '), 
sowie  über  den  östlichen  Abschluss  der  Sciiifl'e  liegen  Anhaltsiiunkte 
bis  jetzt  nicht  vor.  Dagegen  enthält  die  histor.  iranshd.  an  einigen 
Stellen  gelegentliche  Angaben,  welche  in  mancher  Beziehung  Aufschluss 
über  die  Disposition  der  Basilika  und  ihres  Zusammenhanges  mit  den 
anstossenden  Baulichkeiten  gewähren.  So  erwähnt  Einhart  selbst  einer 
Vorhalle  2),  welche  sich  vor  den  Eingangsthoren  hinzog.  Dieselbe  muss 
mit  den  Wohngebäuden  bei  der  Basilika  in  unmittelbarer  Verbindung 
gestanden  haben;  denn  Einhart  durchschreitet  sie  bei  seinem  nächtlichen 
Gange  zum  kirchlichen  Officium.  Ueber  dem  westlichen  Eingange  befand 
sich  ferner  eine  Empora ,  welche  Eiuhart  auch  coenaciduni  nennt  •'). 
Es  ist  diess  eine  Anordnung,  welche  im  Anschlüsse  an  die  altkirchliche 
Tradition  sich  heute  noch  bei  mehreren  der  grossen  Basiliken  Konfs 
z,  B.  St.  Peter,  St.  Maria  Maggiore,  an  der  Kirche  Lateran  etc.  erhal- 
ten hat.  Offenbar  war  dies  ein  Oratorium,  welches  vielleicht  als  eine 
Art  Winterchor  mit  den  anstossenden  Klostergebäuden  in  enger  Verbindung 
stand.  Dieser  Raum  war  mit  einem  Altare  ^)  versehen ;  Einhart  hatte 
Reliquien  daselbst  aufgestellt  ^)  und  pflegte  von  da  aus  dem  Gottes- 
dienst anzuwohnen  •').  Bei  dem  Ausgange  der  Kirche  war  für  den 
Kirchenwächter   ein    eigenes    Haus  ')    errichtet.      Für   den    Dienst   der 


i)  Hist.  translat,  N.  53.  p.  292.  Cumque  eo  loci  vcntum  esset  ut  jam 
turricula,  quae  signa  basilicae  continebat,  ab  eis  conspici  potuisset  etc. 

^)  Hist.  translat.  N.  41.  p.  2G2.  Sub  idera  fere  tempus,  cum  quadam  nocte 
surgentes  ad  ecclesiam  ireraus,  iuvenimus  pro  foribus  ccclesiae  quenulani  pueruin  in 
porticu  jacentem. 

3)  Hist.  translat.  N.  46.  p.  274.  Inventum  [Gisalbcrtum]  in  coenaculo,  quod 
supra  porticum  basilicae  est,  tempore  raatutini  officii  juxta  reliquias,  quae  ibi  erant 
collocatae. 

4)  Hist.  translat.  N.  46.  p.  276.  Livenerant  cum  [ÜisalbertumJ  proniim 
atque  extentum  propter  altare  jacentem  .  .  .  Quem  levantes  ...  in  inferiores  cccle- 
siae partes  gratulabundi  deduxerunt.     cfr.  Uo.  p.  374. 

6)  Hist.  translat.  N.  93.  p.  374.  Quem  [articulum  digiti  beati  Hermetis 
martyris]  accipientes,  Capsula  reconditum  in  superiori  parte  basilicae,  supra  ipsum 
occidentalem  ecclesiae  introitum    collocavinms. 

6)  Hist.  translat.  N.  37.  p.  252.  Cum  divina  res  ageretur,  et  nos  in  supc- 
rioribus  ejusdem  ecclesiae  locis  constituti  super  subjectum  atque  in  infcrioribus  con- 
stitutum populum  intendercmus  .  .  . 

7)  Hist.  translat-  N.  54.  p.  294.  Puer  ...  in  domo  custodia  ecclesiae 
ostiarius  ab  eo  fuerat  constitutus  .  .  .  cum  juxta  t-stium  scderet,  repente  consurgens 
basilicam  intravit. 


302 

Olookcn  hatte  ein  Cloiiker  Lan<loIith  zu  soigen.  Seine  Zelle  und  Schlaf- 
stelle hatte  er  au  der  gegen  Osten  gerichteten  Thüre  der  Kirche,  so  dass 
wir  den  lilockenthurm  Avohl  an  derselben  Seite,  vielleicht  östlich  vor 
Apsis  und  Transept  zu  vermuthen  haben,  ')  wie  dies  auch  im  Kloster 
zu  St.  Gallen  der  Fall  war  2).  An  den  Langseiten  scheinen  keine 
Thüren  gewesen  zu  sein,  da  mit  einer  gewissen  Ausschliesslichkeit  Ein- 
gänge an  der  Ost-  und  Westseite  erwähnt  werden  •').  Bezüglich  der 
inneren  Einrichtung  der  Basilika  erfahren  wir  nur  von  Chorschranken, 
welche  die  Cleriker  vom  Volke  trennten  ^).  Wiederholt  geschieht  auch 
jenes  Altares  Erwähnung,  auf  welchem  in  einem  Schrein  die  Beliquien, 
nochmals  in  einem  mit  Edelsteinen  geschmückten  Gehäuse  verschlossen, 
aufgestellt  wurden.  ^) 

Einhart  selbst  soll  jedoch  das^AVerk  nicht  zu  Ende  geführt  haben. 
Er  starb  nämlich  14.  März  840.  Als  Nachfolger  in  der  Abtswürde  des 
Klosters  Seligenstadt  wird  sein  früherer  Sekretär  Eatleich  genannt,  und 
diesen  preist  Rhabanus  Maurus  als  den  Vollender  des  Baues,  In  Wahrheit 
dürfte  sich  das  Mass  der  Thätigkeit  Katleichs  jedoch  darauf  beschränken, 
dass  ihm  der  Ausbau  der  mit  der  Basilika  in  Verbindung  stehenden 
Baulichkeiten  des  Klosters  zuzuschreiben  ist.  ^) 

Noch  erübrigt  die  Beantwortung  der  Frage,  in  welchem  Verhält- 
nisse wir  uns  überhaupt  Einhart  zu  der  eigentlich  baukünstlerischen 
Aufgabe  bei  der  Gründung  und  Ausführung  des  Seligenstädter  Baues  zu 
denken  haben.  Man  hat  nämlich  vielfach  Einhart  zum  Baukünstler 
und  Baumeister  von  Fach  gestempelt  und  sich  auf  eine  Anzahl  Stellen 
in  seinen  Briefen  und  auf  sonstige  Angaben  berufen,  welche  jedoch  alle 
nicht  mehr  als  ein  allerdings  reges  Interesse  und  eifrige  Sorge  für  den 
Betrieb  von  Bauten  enthalten,   dagegen   keinerlei   positive  Angabe  über 


1)  Hist.  translat.  N.  32.  j).  210.  Erat  unus  de  clericis,  qui  ad  excubias 
basilicae  fuerunt,  nomine  Landolphus,  cui  tunc  signi  tangendi  cura  conimissa  fuerat, 
Ilabens  Stratum  suuni  juxta  australem  basilicae  januam. 

^)  Vergl.  Keller,  Bauriss  des  Klosters  St.  Gallen  vom  Jabr  820,  Zürich 
1844.    Auch  bei  Otte,  Deutsche  Baukunst,  S.  94. 

■>)  Hist.  translat.  N.  32.  j).  242.  Duo  quoque  ostia  basilicae,  quae  jani 
clausae  erant,  occidentale  videlicet  atque  australe  etc. 

*)  Hist.  translat.  N.  ö2.  pag.  290.  [Maretbrudis]  ad  basilicam  Marty- 
rum  adducta,  et  tempore  nocturnalis  officii  juxta  caucellos  posita.  cfr.  ibid.  42. 
pag.  206. 

*)  HLst.  translat.  N.  31.  p.  240.  Atque  ibi  [Muliuheim]  illas  reliquias 
snpcr  altari,  pone  quod  loculus  sacros  Martyrum  cineres  continens  positus  erat,  gem- 
mata  capsa  reconditas   collocavimus. 

•)  Bei  Weinckens ,  Kginhartus  illustrat.  j).  45.  Cuius  successor  perfecta 
Presbyter  aula  Kathlaicus    sanctis  tradidit  huuc  tiluluni. 


303 

ein  thätiges,  faclnnännisches  EinoTeifou  in  K;uian«,^('logenhpiton  (lartliun. 
So  besondors  F  iorillo  ,  Zeiclin.  Künste  T.  S.  2(i  fl,  aufweichen  die  meisten 
Citate  zurückgehen.  Kngler,  Gesell,  d.  Bank.  I.  S.  410,  neigt  trotz 
der  vorsichtigen  Ausdrucksweise  dennoch  mehr  dieser  Auflassung  zu. 
wie  aus  den  folgenden  Erläuterungen  an  d.'i-  angezogenen  Stelle  sich 
ergibt  Auch  Otte,  deutsche  Bank.  S.  70,  fasste  das  Verhältniss  p]in- 
hart's  zu  den  kaiserlichen  Bauten  offenbar  in  demselben  Sinne.  Mit 
Entschiedenheit  ist  zuerst  Jaffe.  1.  c.  p.  490  N.  6.  dieser  Anschauung 
entgegengetreten.  Wattenbach,  Deutschi.  Geschichtsquellen  I.  Aufl- 
S.  104,  rühmt  von  Einhart  , seine  Kunde  der  Baukunst"  und  begnügt  sich 
mit  der  Bemerkung  dass  er  ,vom  Kaiser  zum  Aufseher  seiner  gross- 
artigen Bauten  ernannt"  worden  sei.  Stillbauer,  1.  c.  Leben  Einhart's 
S.  4,  macht  ihn  unter  Berufung  auf  Mab illon,  Annal.  III.  lib.  31  p.  572. 
zu  einem  ,  tüchtigen  Architecten",  und  weist  ihm  in  dieser  Hinsicht  die  aus- 
gedehnteste Thätigkeit  zu.  Gewiss  mit  Unrecht.  Dass  insbesondere 
Einhart  die  Baurisse  des  Klosters  von  St.  Gallen  nicht  gefertigt,  ist 
längst  nachgewiesen.  Vergl.  Otte,  Deutsche  Bank.  S.  93.  In  Aachen 
wo  man  ihm  gemeinsam  mit  Abt  Ansegisus  die  Führung  der  kaiser- 
lichen Bauten  zuschreibt ,  bekleidete  er  mir  die  Oberleitung  gewisser- 
massen  als  Bautenminister.  ^)  Was  speziell  den  Bau  der  kaiserlichen 
Pfalzkapelle  daselbst  betrifft  .  so  w^urde  dieselbe  durch  den  bei  seinen 
Zeitgenossen  hochberühmte  Meister  Odo -)  vollendet,  ohne  dass  wir  von 
einer  früheren  Mitwirkung  Einhart's  erfahren.     Wollte  man  zum  Beweise, 


1 


)  Teubet  spricht  sich  übrigens  bereits  in  demselben  Sinne  aus.  Eginhard 
re^ut  le  nom  de  Beseleel.  Beseleel  est,  conime  Ton  sait,  dans  TKcrituri^  l^  nom  de 
ce  neveu  de  MoTse,  auquel  Dieu  avait  aceoide  le  don  de  sagesse  et  d'inteliigence 
pour  travailler  le  bois  et  tous  les  metanx  qui  servirent  ä  la  construction  de  l'arche 
et  du  tabcrnacle.  Ce  pseudonyme  d'Eginhard  avait  une  sorte  de  signifioation :  il 
faisait  sans  doute  allusion  ä  la  charge  qui  lui  etait  destinee:  car  il  ne  fut  jias. 
comme  on  l'a  cru  et  repete  sur  la  foi  du  cartulaire  de  Lorsch,  notaire  et  archi- 
chapelain  de  Charlemagne:  des  textes  conteniporains  prouvent  que  dans  le  partage 
des  hautes  fonctions  distribuees  aux  anciens  cleves  de  l'ecole  palatine  il  obtient  Celles 
de  chef  de  travaux  publics.  1.  c.  Tom.  I.  Notice,  p.  IV.  —  II  [Louis]  maintint 
Eginhard  dans  ses  fonctions  de  chef  de  travaux  publics.  ibidem  j).  \l.  unter  Bezug- 
nahme auf  Gesta  abbat.  Fontanellensium  (Mon.  Germ.  SS.  II.  p.  293)  Praeterea. 
dum  praedictum  Flaviacense  coenobium  .  .  .  teneret  [Ansigisusb  etiam  cxactor 
operum  regalium  in  Aquisgrani  palatio  regio  sub  Heinliardo  abbate,  viro  undecun- 
que  doctissimo,  a  domino  rege  constitutus  est.     Quod  nobilissinie  administravit. 

^)  Jaffe  1.  c.  Einharti  vita  Caroli  XXX.  N.  1.  p.  r,:-}.;.  In  membranaceo 
saec.  IX.  codiee  bibliothecae  regiae  Monacensis  lat.  Mt;41(S.  Emmevanü  d-Jl)  manu 
Anglü.'iaxonica  scripta  haoc  sunt:  .  .  .  .Infra  capella  scriptum:  Insignem  hancdigni- 
tatis  aulam  Karolus  Caesar  magnus  instituit ,  egregius  Odo  »lagister  explevit,  Metensi 
fotua  in  urbe  quiescit". 


304 

aass  Einbart  selbst  Avcbitect  grewesen ,  auf  den  Beinamen  Beseleel 
sieb  berufen,  welcben  er  in  »lern  gelebrteu  Hofkreise  fübrte,  so  ist  zu 
bemerken,  dass  Beseleel  im  alten  Testamente')  keinesNvegs  als  Bau- 
meister, sondern  als  Kleister  in  den  Kleinkünsten  erscbeint,  und  grade 
um  solcber  Kunstfertigkeit  seben  wir  Einbart  von  seinen  Zeitgenossen 
gepriesen.  So  rülimt  bereits  im  Jabre  790  Biscbof  Tlieodulpb  von 
Orleans  von  ibm,  dass  er  uicbt  bloss  gelebrte  Scbriften  verfasst,  sondern 
aucb  verscbiedenartige  Gegenstände  mübevoller  Arbeit  und  selbst  Waffen, 
niimlicb  Pfeile  zAim  Kampfe  'gegen  die  Normannen,  verfertigt  babe.  2) 
Sein  Rubm  in  den  verscbiedenen  Künsten  war  dabei  so  gi'oss,  dass  Abt 
Katger  von  Fulda  (8(»2— 817)  den  Möncb  Brun  eigens  zu  Einbart 
schickt,  um  ilm  von  diesem  erfahrensten  Lehrer  in  allen  Künsten  unter- 
weisen zu  lassen.  ^)  Seinem  Einflüsse  ist  daher  gewiss  die  Pflege  der 
verschiedenen  Kunstzweige  am  Hofe  Karls  des  Grossen  in  ganz  besonderer 
Weise  zuzuschreiben.  Dagegen  lässt  sich  seine  Beschäftigung  mit  den 
Schriften  Mtruv's ,  wovon  wir  in  einem  seiner  Briefe  erfahren,  ganz 
wohl  aus  allgemeinem  Interesse  erklären,  und  die  Art,  wie  er  über  eine 
dunkle  Stelle  derselben  ^)  von  Khabanus  Maurus  Auskunft  begehrt,  scheint 
uns  weit  eher  auf  eine  blos  theoretische  Kenntniss  der  Baukunst,  als 
auf  praktische  Erfahrung  und  Uebung  von  Seiten  Einhart's  hinzuweisen. 
Alles,  was  endlich  seine  Briefe  bezüglich  des  Baues  der  Seligenstädter 
Basilika  enthalten,  erklärt  sich  zur  Genüge  aus  seinen  früheren  Beziehungen 
zu   baulichen  Unternehmuugeu ,    w^ie    aus    seiner   Stellung    als  Bauherr. 


1)  Exod.  31  ,  2  sq.  Ecce,  vocavi  ex  nomine  Beseleel  filiuni  Uri  filii  Hur  de 
tribu  Juda,  et  iraplevi  eum  spiritu  Dei,  sapientia  et  intclligentia  et  scientia  in  omni 
opcre  ad  excogitandum  quidquid  fabre  fievi  potest  ex  auro,  et  argento,  et  aere,  mar- 
more,  et  gemmis,  et  diversitate  lignoinm.  cfr.  35,  35  ambos  [Beseleel  et  OoliabJ 
erudidt  sapientia,  ut  faciant  opera  abietarii,  polpnitavii ,  ae  plumarii  de  hyacintho 
ac  purpura,  coccoque  bis  tincta,  et  bysso,  et  texant  omnia,  ac  nova  quaeque  reperiant. 
•^)  Jaffo,  1.  c.  Einh.    vita    Caroli   p.  491.     N.  6.  cfr.  492. 

Et  nunc  ille  libros,  perosas  nunc  fcrat  et  res. 

ypiculaque  ad  Scotti  nunc  paret  apta  necem. 

Theodulfi  canninum  L.  III.  1.  v.  159  u.  100,  opp.  ed.  Sirmondus  p.  186. 
3)  Jafte ,  1.  c.  p.  491.  N.  5.  (Catalogus  abbatum  Fuldenslum  ap.  Dronke 
Traditiones  et  antiqu.  Fuld.  p.  102,  Boehmer  Font.  III.  102):  „Tercius  abbas 
Ratger  —  Hrabanum  et  Hatton  Turonis  direxit  ad  Albinum  magistrum  liberales 
discendi  gratia  artes,  Brunan  ad  Einhartum  variarum  avtium  doctorem  peritissimum, 
Modestum  cum  aliis  ad  dementem  Scottum  grammatieam  studendi. 

*)  Jaffe ,  1.  c.  Einharti  ep.  56.  p.  478.  Misi  igitur  tibi  verba  et  nomina 
übscura  ex  libris  Vitruvi,  quae  ad  praesens  occurrere  poterant,  ut  eorum  notitiam 
ibidem  perquireres.  Et  credo  quod  eorum  maxima  pars  tibi  demonstrari  possit  in 
capsella,  quam  domnus  E(igil)  columnis  oburneis  ad  instar  autiquorum  operum  fabri- 
cavit.  Et  ]»ro]*ter  illud,  quod  Vitruvius  nominat  scenograpbia ,  interroga,  quid  sit, 
quod  V'irgilius  in  111  Georgicorum  libro  scenam  vocat. 


305 

Seine  Sorge  als  umsichtiger  Verwalter  '),  ist  in  älmlicher  Weise  der 
Viehznclit  2),  dem  Gartenbau  ^)  und  allfn  andoren  Zweigen  des  wirth- 
scliaftlichen  Lebens  gewidmet,  wie  dem  Fortgange  der  Bauton,  uml  in 
demselben  Masse  als  er  den  Dienst  Gottes  und  die  Verherrlichung  seiner 
Patrone  Peter  und  Mercellin  allem  übrigen  voranstellt,  nimmt  auch  der 
Bau  des  Gotteshauses  zu  Seligenstadt  naturgemäss  in  seiner  Seele  die 
erste  Stelle  ein.  Wir  werden  desswegen  die  Begabung,  das  grosse  Ver- 
dienst Einliart's  keineswegs  heruntersetzen,  wenn  wir  zu  beweisen  glau- 
ben, dass  Eiiiliart  niclit  selbst  Baumeister  gewesen  und  die  Krbauuu'' 
von  Seligenstadt  in  diesem  Sinne  nicht  ihm  zuzuschreiben  ist. 

Die  spätere  Geschichte  der  Basilika  Einhart's  ist  äusserst  lücken- 
haft, und  selbst  die  wenigen  Daten,  welche  uns  mitgetheilt  werden, 
sind  so  vager  Natur,  dass  sie  nur  geringen  Aufscluss  gewähren.  Diess 
gilt  zunächst  von  jenen  Unfällen,  welche  die  Abtei  und  Kirche  zweimal 
im  10.  und  11.  Jahrhundert  durch  die  Raubzüge  der  Normannen 
soll  erlitten  haben.  ')  Welchen  Umfang  diese  Verwüstungen  hat- 
ten ,  lässt  sich  nicht  bestimmen ;  dagegen  ist  es  unbegründet  die 
Westthürme  mit  ihrer  ursprünglichen  Vorhalle  als  Herstellungen  aus 
dem  11.  Jahrhundert  annehmen  zu  wollen.  '^)  Dieselben  gehörten  viel- 
mehr nach  dem  Gesammtcharacter,  wie  nach  den  Einzelheiten  zu  schlies- 


1)  So  schreibt  er  ep.  27.  (Jaffe,  1.  c.  p.  461.)  Notura  sit,  quia  volumus, 
ut  liomines  aliqnos  mittas  ad  Aqiüs,  qui  mansiones  nostras  eniendent  atque  restau- 
rent,  et  ea,  quae  nobis  ibi  necessaria  sunt  ad  habendum,  id  est  farinam  bracem 
vinum  formatom  et  cetera,  secundum  consuetudinem  tempore  opportune  illuc  venire 
facias.  Boves  vero,  qui  <  ccidendi  sunt,  volumus  ut  facias  ad  Ludinacam  venire  et 
ibi  occidere.  —  Ep.  28.  p.  462.  cera  indigemus  ad  servitium  nostrum.  Et  hoc 
in  istis  locis  recuperare  non  possumus^  quia  parvus  proyentus  mellis  fuit  per  hos  duos 
annos  in  isiis  regionibus. 

2)  Ep.  58.  (Jaffe,  1.  c.  p.  479.)  N.  coraes  rogavit  me,  ut  te  precarer  de 
illis  porcis,  quos  tu  in  eius  miuisterium  ad  pascendum  misisti,  ut  ei  liceret  eosdem 
porcos  sibi  retinere,  usque  crasjiores  et  meliores  fierent  et  ille  eos  iusto  pretio  ad 
opus  dominicum  comparasset. 

•»)  Steiner  1.  c.  S.  83  und  90;  wie  aucli  Dahl  1.  c.  S.  10  sprechen  von  Ein- 
fällen der  Hunnen  ;  es  sind  jedoch  liier  die  Normannen  zu  verstehen,  welche  damals 
ihre  verheerenden  Züge  bis  nach  der  Mitte  des  Kheingebietes  ausdehnten.  —  Ep.  5&. 
(Jafie,  1.  c.  p.  480.)  Misimus  tibi  per  hunc  hominem  de  semine  lapitii  Oaserpicii?), 
quod  volumus  ut  in  largo  loco  seminari  facias,  qui  solet  in  magnam  herbani 
exerescere. 

6)  Vergl.  Teulet  1.  c.  I.  p.  XIII.  N.  3.  —  Giesebreoht  ,  Ivaisergeschirhte  I. 
Seite  143. 

6)  Wie  diess  von  Braden,  Hess.  Archiv.  1.  c.  S.  115  geschieht. 

20 


306 

seil,   otteubar    erst    dem    folgenden  Jahrhunderte  an.  ')    Leider    besitzen 
wir     über     das    ganze     12.     Jahrlinndert     keinerlei    sichere   chronolo- 
gische Anhaltspnnkte  .    mit    welchen  wir   die  Erbaunng  der  viereckigen 
Westthürme  in  VerLindnng   setzen   könnten.     Von    den    letzteren  stand 
nur  noch  der  nördliche  bis  anf  unsere  Tage.     Paarweise  geordnete  Flach- 
nischen von  Liseneu  mit  abschliessendem  Kundbogenfriess  deuteten  vier 
Stockwerke    au .    während    die  Eckseiten    ohne    Untertheilung    bis    zum 
Hauptgesims  aufstiegen.     An   den   beiden    mittleren  Stockwerken    waren 
in  diese  Nischen  nochmals    zwei   Kundbogen   eingespannt,   welchen    im 
oberen  Geschosse  zwei  gekuppelte  Fenster  mit  derben  Kundsäulen,  AVür- 
felkapitäleu  und  weit  ausladenden  Kämpfern  entsprachen.    Zuletzt  schloss 
ein  massig  hohes  Zeltdach  den  Tliurm.  2)     Anlage  wie  Einzelheiten  kenn- 
zeichnen genügend  diesen  Bau  als  Werk  des  12.  Jahrliunderts.  ^)  Wenn 
zu  Ende  des  12.  Jahunderts  Abt  Godefrid  l.  ^)  als  zweiter  Gründer  der 
Abtei  gepriesen  wird,   der  die  Kirche  wieder    aus  den  Trümmern    habe 
erstehen  lassen,  so  dürfte  ihm  die   durchgehende  Erneuerung  der  Hoch- 
wände des  Mittelschiffes   und   der  Seitenschiffe,    sowie    der  Umbau    des 
Transeptes   mit  dem    sogenannten   Archiv    beizumessen   sein ,    da   diese 
Theile  der  Struktur  nach  augenscheinlich   einer  jüngeren  Bauperiode  als 
die  Westthürme  angehörten.     Nicht  sehr  lange  nach  diesen  umfassenden 
Herstellungen  muss  der  Neubau  des  Vierungsthurmes  mit  dem  Chore  und 
der  östlichen  Apsis  begonnen  haben.     Braden  1.  c.  S.  115  setzte  gewiss 
irrig  den  Chorbau  in  den  Anfaikg  des  13.   Jahrhunderts  unter  Berufung 
auf  die  Thätigkeit  des  Abtes  Godefrid  1.  (1200).  Abbildungen  gibt  Kallen- 
bach,  Atlas  zur  Gesch.  m.  a.  Baukunst,  Taf.  XXIX.,  wo  das  Datum  1214  bis 
1220  angegeben  ist.   Wenn  Kallenbach  noch  glaubte  für  einzelne  Theile  an 
Vor- und  Mittelthurm  frühere,  für  andere  spätere  Erl^auungszeiten  annehmen 
zu  müssen,    so  wird   es  heute  Niemand   mehr   einfallen   an   Bauten  der 
Uebergangszeit  für   die  Anwendung    älterer    und   jüngerer  Motive    auch 
eine  zeitliche  Verschiedenheit  aufzustellen,   wo   in  Wirklichkeit  vielmehr 


1)  Vergl.  Batt.  II.  Der  erwähnte  Artikel  in  der  Darmstädter  Zeitung  ge- 
steht nun  nachträglich  auch  zu,  dass  die  Westthürme  dem  11.  oder  12.  Jahrhundert 
entstammen  mögen. 

»)  In  der  Darmstädter  Zeitung  1.  c.  wird  dieser  Thurm  „ein  rohes,  plumpes 
Machwerk"  genannt! 

3j  Vergl.  Steiner,  1.  c.   S.  298. 

*)  Weinckens,  Navarchia,  Series  Ahbat.  Seligenstad.    p.   :'(). 
Quomodo  restituat  sacras  instauret  et  aedes, 
Atque  DEI  reparet  fanum,  quod  tristLs  ubique. 
Fumus  et  indignus  foedaverat  undique  luror. 
clr.  yteiner   1.  c.  S.   129. 


307 

eine  oft  höchst  willkürliche  Mischung  von  langjrewohnten  Elementen  mit 
solchen  der  neuen  Kichtung  stattfindet.  Die  nahe  Verwandtschaft  mit 
dem  Chorbaue  der  Marienkircke  zu  Gelnhausen  (1230— 60  ?j  lässt  ver- 
muthen,  dass  die  Choranlage  zu  Seligenstadt  etwa  um  die  gleiche  Zeit 
entstanden  sei,  um  so  mehr  als  1253  2)  die  Weihe  des  Hochaltars  durch 
Erzbischof  Gerhard  von  Mainz  vollzogen  wurde.  In  wie  weit  dieser 
Bau  durch  äussere  Unfälle  etwa  veranlasst  worden,  lässt  sich  nicht  er- 
sehen. Indess  scheint  die  Reihe  der  Unglücksfälle ,  welche  über  die 
Kirche  und  Abtei  gekommen  waren,  und  die  in  Folge  davon  noth wendig 
gewordenen  Bauten  die  Hilfsquellen  des  Klosters  fast  erschöpft  zu  haben, 
so  dass  P]rzbischof  Gerhard  I.  von  Mainz  ihrer  Noth  durch  Incorporation 
der  Pfarrei  Steinheim  (1255)  begegnet.  =')  Die  1266,  30.  Juli  durch 
Erzbischof  Werner  von  Mainz  vollzogene  Consecration  eines  Altares  *) 
zu  Ehren  des  heiligen  Johannes  JJvangelista  deutet  auf  die  langsam 
fortschreitende  Ausstattung  des  Innern.  1269  dagegen  finden  wir  alle 
Altäre  in  der  Kirche  vollendet ,  wie  wir  aus  der  Urkunde  ^)  des  Abtes 
Hermann  ersehen,  durch  welche  er  die  von  dem  Infirmarius  Godefrid  gemachte 
Schenkung  bestätigt.  Darnach  sollten  über  dem  Marienaltare  vor 
dem  Chore  und  vor  den  Altären  des  heiligen  Johannes  Baptista  und 
Johannes  Evangelista  zu  Seiten  des  Chores  und  bei  dem  Altare  des  hei- 
ligen Kreuzes  mitten  in  der  Kirche  jede  Nacht  Lampen  unterhalten  werden. 
Ueber  weitere  bauliche  Veränderungen  aus  der  Zeit  des  späteren 
Mittelalters  entbehren  wir  bis  dahin  aller  Nachrichten,  und  was  in  der 
Zeit  des  Barock-  und  Koccoco-Styles  geschehen,  kann  füglich  übergangen 
werden.  In  wie  weit  durch  die  Koccoco- Vorhalle  eine  ursprüngliche 
oder  doch  ältere  Anlage  ersetzt  wurde,  lässt  sich  jetzt  nicht  mit  Be- 
stimmtheit nachweisen.     Die  Veränderungen  im  Schiffe,  wie  die  Verbleu- 


i)  Lotz,  Kunsttopographie,  I.  S,  231. 

2)  Ro  ohne  räheren  Nachweis  Steiner  1.  c.    S.  299. 

3)  Urkunde  hei  Weinckens ,  1.  c.  1).  p.  105.  Cum  igitur  Vestrura  monaste- 
rium  propter  incendiiun  et  rapinas  ac  turbationem  totius  Patriae  generalem  a  multis 
retro  temporibus  ad  tantam  devenerit  egestatem,  quod  nisi  per  Divinain  Clementiani 
äc  Kostram  sollicitudinem  debitam  provideatur  Eideni,  propter  suoiuni  debitoniin 
onera  quae  contraxit  necessario  sulfocatur;  nee  adjiciet  ut  resurgat. 

■1)  Baur,  Hess.  Urkk.  I.  p.  35.  Nr.  55. 

6)  Baur,  Hess.  Urkk.  I.  p,  37.  Nr.  62.  .  .  .  quod  custos,  cuius  fideli  disi)Cn- 
sacioni  cuneta  sunt  conimissa,  tria  altaria  trihus  luniinibus  ardentibus,  altare  scilicet 
ste.  Marie  ante  sacrarimn,  similiter  et  altare  sanctoruni  Johannis  baptiste,  nee  non 
Johannis  ewangeliste  penes  chorum  cum  altari  ste  crucis  in  medio  monasterio  singu- 
lis  noctibus  procurabit. 

6)  Auf  Tafel  VIT  ist  eine  theilvceise  .\nsicht  der  SchilTe  vor  den  letzten 
Bauveränderungen  gegeben.  Die  Fenster  mit  ihrer  Umralimung  stammten  aus  der 
Roccocozeit;  dagegen  waren  die  Sargwände  der  Seitenschiffe  in  ihrem  geschichteten 
Bruchsteinmauerwerk  noch  aus  romanischer  Zeit,  wie  eben  bemerkt,  erhalten. 


808 

duno'  von  Pilasteni  an  den  [Pfeilern  in  den  Seitenschiffen,  die  Umgestal- 
tuDf  der  Fenster  *^),  die  Einrichtung  eines  Holzgewölbes  im  Mittelschiff 
und  der  ganze  T\'ust  von  Gvpsdccorationen  drängte  die  alte  Anlage 
allerdings  stark  in  den  Hintergrund.  Indess  Avar  alles  diess  nicht  im 
Stande  den  Bau  so  sehr  seines  alterthümlichen  Charakters  zu  entkleiden, 
wie  diess  in  Folge  der  jüngsten  Veränderungen  geschehen  ist.  Glück- 
licherweise sind  allerdings  die  Arkaden  des  Einhart'schen  Baues  unver- 
sehrt geblieben ;  allein  es  ist  so  manches  andere,  was  seit  Jalirliun- 
derten  sich  um  den  alten  Kern  angesetzt  hatte  ,  entfernt  und 
durch  neue  Zuthaten  ergänzt  worden  ,  dass  aus  der  alten  Abteikirche 
nunmehr  eine  neue  Kirche  geworden  ist.  Mögen  auch  mancherlei  Nütz- 
lichkeitsgründe zur  P]rklärung  und  Rechtfertigung  ')  angeführt  werden 
können,  so  muss  die  Thatsache  immerhin  Bedauern  erwecken,  dass  die 
Basilika  Einhart's  jetzt  durch  und  durch  modernisirt  ist. 


i)    Vergl.    DariDstiidter   Zeitung   1.  c.   Nr.  301.      In    wie   weit    die   liier  ver- 
suchte Rechtfertigung  wirklich  erreicht  wird,  mag  hier  unerörtert  bleiben. 


Ein  Portal  in  Lorcli  am  Rhein, 


ob  römisch  ob  karolingiscli? 


von 

A..  V.  Coliavisen, 

Oberst  a,  I>.  nnd  Conservator  der  Alterthümer  in  Wiesbaden. 


An  der  gi'ossen  Heerstrasse  der  Touristen,  in  Lorch  am  Rhein 
haben  sich  die  Ueberreste  eines  Bauwerkes  erhalten,  welche  die  dortige 
Kirche  mit  ihrem  Flügelaltare  und  das  Hilgenhaus  an  Alter  und  des- 
halb in  gewisser  Beziehung  auch  an  baugeschichtlichem  Interesse  weit 
übertreffen  und  bei  denen  man  sich  wundern  muss,  wie  sie  den  Stürmen 
der  Zeit  und  den  Augen  der  Künstler  und  Archäologen  so  lange  haben  ent- 
gehen können.  Man  sieht  diese  Baureste  im  Vorbeifahren  von  der  Bahn 
aus,  am  Ende  eines  Gässchens  ,  welches  zunächst  oberhalb  der  Wisper 
mündet  und  dessen  nördliche  Ecke  das  Wirthshaus  zur  Traube  bildet. 
Dort  erhebt  sich  eine  kleine  Gartenterrasse,  durch  eine  hohe  alte  Mauer 
gegen  den  aus  dem  Thale  herab  streichenden  Wisperwind  geschützt  und  in 
dieser  Mauer  befindet  sich  das  aus  Haustein  ,  Bruchstein  und  Ziegeln 
gebaute,  jetzt  indessen  vermauerte  Portal,  das  wir  der  Beachtung  so 
werth  halten. 

Dasselbe  ist  1,60m.  weit;  seine  nur  aus  Bruchsteinen  bestehende 
Schwelle  lag  etwa  60cm.  über  dem  Boden.  Die  linke  Thürbekleidung 
ist  aus  einem  Sandsteinposten  gebildet,  der  auf  einem  Sockel  von  dem- 
selben Materiale  steht ,  während  die  rechte  Seite  nur  mit  Grauwacke, 
Thonschiefer  und  Trasssteinen  aufgemauert  ist.  In  einer  lichten  Höhe 
von  2,15"!.,  liegt  ein  38cm.  starker  Sturz  von  Sandstein,  welcher  wie 
die  andern  Sandsteinstücke  keinerlei  Gliederung ,  aber  wie  der  ganze 
Bau,  Spuren  früherer  Brände  erkennen  lässt  und  an  drei  Stelleu  ge- 
sprungen ist.     Ueber  ihn  spannt  sich  ein  halbkreisförmiger  Eutlastuugs- 


310 

bogen,  dessen  Bogeufeld  vom  Durclimesser  der  Thimveite  mit  Trasssteinen 
vollgemauert  ist. 

Der  Bogen  l)esteht  aus  zwei  concentrisclieu  Kränzen  aus  keil- 
lormig  bebauenen  Trasssteinen ,  welcbe  mit  je  zwei  Ziegeln  wecbseln, 
und  sind,  jeder  Kranz  mit  einer  Ziegelflacbscbicbte  ,  bündig  mit  der 
Mauer  gedeckt.  Die  Mauer  ist  2,40»i-,  über  der  Thüre  aber  nur  80cm. 
dick ,  und  durcbschnittlich  ()»'•  bocb.  Ihre  einigermassen  erbaltene 
Länge  beträgt  13,50i"-  von  deren  östlichem  Ende  die  Tbürmitte  etwa 
Olli-  entfernt  ist;  sie  zeigt  vielerlei  Bauveränderungen,  Balkenlöcher,  Ijin- 
brüche  für  wagrechte  und  senkrechte  Balken ,  Fenster  und  Thüren 
mit  und  uhne  Gewände,  die  zum  Theil  wieder  vermauert  sind.  ]\Ian  hat 
die  Aussenseite  eines   im  übrigen  ganz  verschwundeneu  Baues  vor  sich. 

Der  Mauerverband  lässt  wagrechte  in  gleicher  Steinhöhe  durch- 
geführte Schichten,  deren  8  auf  einen  Meter  gehen,  und  die  Absicht  er- 
kennen .  bei  ziemlich  kurzen  Steinen  senkrechte  Stossfugen  und  nur 
wenige  Strecker  anzuwenden  Die  oft  über  einander  treffenden,  bis  6cm. 
weiten  Fugen  lassen  einen  groben  Kiesmörtel  sehen.  Kurz  der  Verband 
steht  dem  Ideale,  wie  es  das  Amphitheater  von  Trier  und  auch  die 
römischen  Stadtmauern  von  Cöln  und  Boppard  repräsentiren,  eben  so  fern, 
wie  der  flüchtigen  Ausführung,  mit  ungefügen  Steinen,  die  wir  an  den 
Pfahlgrabencastellen  kennen.  Die  Werkweise  ist  aber  zugleich  auch  die, 
wie  sie  bis  ins  13.  Jahrhundert  bis  zur  Einführung  der  Gothik  an  besser 
ausgeführten  Gebäuden  angetroffen  wird:  wagrechte  Schichten,  gleich 
hohe,  lieber  hohe  als  breite  Steine,  mit  möglichst  senkrechten  Stoss- 
fugen und  wenn  es  das  Material  zulässt,  zwar  nur  bei  Profangebäuden  (zur 
Herstellung  gleicher  Schichtenhöhe  auch  mit  dünnen  Steinen,)  hier  und 
da  einige  Keihen  Fischgrätenverband,  —  welche  auch  die  Pfahlgrabenca- 
stelle  zeigen,  aber  der  Lorcher  Mauer  fehlen. 

Kehren  wir  zu  dem  Portal  zurück,  so  lässt  sich  auch  hier  streiten 
ob  römisch  —  ob  frühmittelalterlich.  Von  vorn  herein  ist  es  viel  wahr- 
scheinlicher, dass  ein  so  hoch  aufragender  Bau  eintausend  Jahr  —  als 
dass  er  ein-  und  einhalbtausend  Jahr  den  Unbilden  der  Zeit  Widerstand 
geleistet  hat,  dass  er  also  eher  der  karolingischen  als  der  römischen  Zeit 
angehört.  Der  aufrecht  stehende  Thürpfosten  an  sich  und  die  Aerm- 
lichkeit.  dass  ein  solcher  nur  auf  der  einen  Seite  vorhanden,  auf  der 
andern  aber  fehlt  und  immer  gefehlt  hat,  selbst  den  schwachen  Thür- 
sturz,  sind  wir  nicht  von  den  Kömern  gewohnt. 

Zwar  waren  monolithische  Thürpfosten  und  wagrechte  Thür- 
stürze  der. klassischen  Baukunst  früher  eigen,  als  Ueberwölbungen,  allein 
ausser  den  Tempelbauten  Süd-Frankreichs  werden  sie  diesseits  der  Alpen 
sehr  selten  und  nicht  ohne  „Aber"  sein.  An  den  sogenannten  Bädern  in 
Trier,  wo  sonst  alle  Thür-  und  Fensteröffnungen  überwölbt  sind,  kom- 
men doch  auch  Thürstürze  aus  einem  waagrechten  75cm.    starken  Sand- 


311 

steinblock,  der  sich  waao'veclit  über  die  l'»-  weite  Tbür  b\<,'t,  vor.  —  Diess 
findet  sich  aber  in  den  runden  Treppenthürnu-n  an  einer  Stelle,  wo 
eine  Ueberwölbung  nnsolide  gewesen  wäre.  Auch  an  der  dortigen  Basi- 
lika finden  wir  waagrechte  Ueberdeckungen,  sowohl  aus  einem  Sandstein 
als  aus  einem  scheid  rechten  Ziegelgewölbe;  beide  mit  darüber  befindlichen 
Entlastungsbogen,  welche  über  jenen  Thüren  an  den  Bädern  mit  Recht  fehlen. 

Eine  verwandte  Construction  zeigt  die  porta  aurea  am  Diucletiaus- 
palast  zu  Spalatro  ,  jedoch  mit  dem  Unterschiede ,  dass  der  waagrechte 
Thürsturz  aus  verzahnten  Keilsteinen,  der  Bogen  darüber  aber  aus  einem 
oder  aus  nur  wenigen  Hausteinen  gebildet  ist.  An  einem  von  Caumont 
abgebildeten  Grabmahl  bei  Lauguejols  bei  Mende  ist  der  monolithische 
Thürsturz  von  verzierten  Bogensteiuen  im  Halbkreise  überspannt,  und  an 
den  von  demselben  Alterthurasforscher  dargestellten  Pforten  in  den 
Mauern  von  Dax  und  Jublains,  sind  die  an  sich  schon  sehr  starken  Thür- 
decken  in  einem  Falle  verdoppelt,  im  andern  durch  ein  scheidrechtes  Ge- 
wölbe verstärkt,  ehe  sie  der  Entlastungsbogen  überspannt. 

Mancher  mögte  vielleicht  die  Trasssteine  in  dem  Lorcher  Portale 
für  unrömisch  halten,  allein  dieselben  kommen  auch  bei  der  römischen 
Wasserleitung  bei  Mainz,  also  noch  entfernter  von  den  Brüchen  im  Brohl- 
thale  vor ;  —  oder  er  mögte  Anstoss  nehmen  an  der  grossen  Dicke  und 
an  der  Verwitterung  einiger  Ziegel,  allein  Ziegelstärken  wie  diese 
von  65i>im-  kommen,  wie  solche  von  55 ,  60,  67ni>"-  Dicke ,  bei  den  zu 
den  Pfeilerchen  der  Hypokausten  benuzten  Ziegeln  ebenso  häufig  vor, 
wie  durch  Brand,  Nässe  und  Frost  mürbe  gewordene  Backsteine  in  jenen 
Heitzanlagen  angetroff"en  werden. 

Es  bleibt  demnach  von  allem  nichts  übrig  als  der  Entlastungs- 
bogen selbst  und  zu  versuchen  aus  ihm  eine  Antwort,  ob  unser  Portal 
römischen  oder  frühmittelalterlichen  Ursprungs  sei,  zu  erlangen. 

Wie  bereits  gesagt  besteht  der  Bogen  aus  zwei  Kränzen  übereinander 
der  lichte  Durchmesser  des  Innern  Bogens  beträgt  l,60i"-,  die  Gesammt- 
stärke  beider  80cni.,  also  ebensoviel  als  der  halbe  Durchmesser  des 
inneren  Bogens  im  Lichten.  —  Es  erinnert  diess  an  die  bei  den  Grund- 
rissen aller  runden  mittelalterlichen  Thürme  befolgte  Regel,  dass  ihre 
Mauerstärken  ihrem  lichten  Radius  gleich  sind. 

In  dem  Bogen  wechseln  immer  ein  keilförmig  behauener  Trassstein 
mit  je  zwei  Ziegeln ,  so  dass  der  innere  Bogen  aus  8  paar  Ziegeln  und 
7  Trasssteinen,  der  äussere  aus  10  paar  Ziegeln  mit  11  Trasssteinen  be- 
steht. Die  Ziegel  sind  —  was  sehr  beachten  swerth  ist  —  nicht  keil- 
förmig und,  wenn  aus  einigen  allein  messbaren  auf  alle  geschlossen  werden 
darf,  29cm-  hoch,  6,5cm.  dick  und  gehen  43c"i.  in  die  Mauer.  Eine  Platt- 
schichte aus  denselben  Ziegeln  trennt  den  inneren  Bogen  vom  äussern 
und  eine  zweite  diesen  von  dem   andern  Mauerwerk  darüber;   auch  diese 


312 

Ziegel  scheinen  ursprünglich  dieselben  Abmessungen  gehabt  zu  haben, 
sinl  aber  wegen  der  Rundung  nicht  in  derselben  Breite,  sondern 
nur  19c"i-  belassen  worden.  Die  den  Ziegeln  fehlende  Keilfonu  wird 
durch    dickere    ^lürtelmassen  ersetzt.  — 

Nun  ist  es  aber  eine  Thatsache,  auf  welche  unseres  Wissens  noch 
nicht  aufmerksam  gemaclit  worden  ist,  dass  die  Römer  keine  keil- 
förmigen Ziegeln  für  ihre  Gewölbe  angefertigt  haben;  nirgend  ist  uns  ein 
Beispiel  von  keillormigen  Gewölbziogelu  bekannt,  weder  in  Rom,  noch 
am  Rheine  oder  anderswo.  Bekannt  ist  es  aber  und  zwar  durch  den 
vorhergehenden  Aufsatz  über  die  Kirche  von  Seligeustadt ,  dass  die 
karoliugische  Zeit  Gewölbziegel  (von  34c"i-  Höhe  26c«n-  Breite  und  5  resp. 
4cni.  Dicke)  angefertigt  hat.  Man  kann  sich  daher  wohl  versucht  fühlen, 
sclion  aus  diesem  Umstände  auf  den  römischen,  wenigstens  nicht  karo- 
lingischen,  Ursprung  des  Bogens  zu  schliessen.  Denn  dass  die  Popo'scheu 
Bauten  am  Dome  von  Tiier  aus  der  ersten  Hälfte  des  11.  Jahrhunderts, 
keine  keilförmigen  Ziegeln  aufzuweisen  haben,  findet  seinen  Grund  darin, 
dass  dieser  Bischof  überhaupt  nur  Material  aus  zerstörten  römischen 
Gebäuden  verarbeitet,  und  keine  Keilziegelu  anwandte,  weil  er  keine  fand 
und  selbst  keine  gebrannt  hat,  Avährend  schnn  200  Jahre  vor  ihm 
Eginhard  Ziegel  und  zwar  auch  keilförmige  brennen  Hess. 

In  den  Popo'schen  Bauten  ist  daher  nicht  nur  kein  Beweis 
gegen  das  Römerthum  unseres  Portals  zu  suchen  —  sondern  eine  andere 
Eigenthümlichkeit  iener  Bauten  vermehrt  noch  die  Wahrscheinlichkeit  des 
römischen  Ursprungs.  Die  Gewölbbogen  jeuer  Zeit  sind  näm- 
lich nicht  in  Kränzen  gebaut,  sondern  die  Wölbsteiue  laufen  im  Ver- 
band durch  die  ganze  Gewölbstärke  und  auch  ihr  Extrados  ist  nicht 
durch  eine  Flachschichte  gegen  das  andere  Mauerwerk  begränzt.  Die 
römischen  Bogen  in  Trier  dagegen,  sowohl  am  Dome,  wie  an  den 
Bädern  und  an  der  Basilika  sind  sämmtlich  in  Kränzen  von  der  Stärke 
einer  Ziegellänge  gewölbt,  welche  an  den  beiden  letztgenannten  Ge- 
bäuden durch  Flachschichten  getrennt,  an  allen  aber  durch  eine  solche 
gegen  das  übrige  ^lauerwerk  begränzt  sind.  Bei  den  Bädern  wird  die 
Aehnlichkeit  mit  dem  Lorcher  Portale  noch  dadurch  vermehrt,  dass  auch 
dort  in  einem  Kranze,  zwei  Ziegel  mit  einem  keilförmigen  Haustein 
wechseln. 

Wir  haben  gesagt  dass  die  Popo'schen  Bogen  in  niciit  Kränzen 
gebaut  sind,  sondern  die  Ziegelbogen  durch  die  ganze  Bogenstärke  durch- 
gehen, da  aber  bei  einer  Bogenstärke  von  5  Fuss  Unterschied  in  der 
Dicke  eines  Keils  im  Intrados  und  im  Extrados  schon  so  bedeu- 
tend war,  dass  man  ihn  nicht  mehr  durch  eine  keilförmige  Mörtelfuge 
hätte  ausgleichen  können  —  so  musste  man  keilförmige  Steine  anwen- 
den ;  da  man  aber  solche  von  Ziegeln  weder  besass,  noch  selbst  an- 
fertigte;   so  musste  mau    zu    dem  Auskunftsmittel    greifen,    keilförmige 


313 

Steine  aus  Sandstein  7a\  hauen  und  sie  mit  parallolen  Ziegeln  wecliseln 
zu  lassen.  So  entstand  q-anz  auf  teohnischem  Wege ,  ein  Wechsel  von 
Material,  an  dessen  Buntheit  man  dann  auch  ohne  Nötliigung  ein  künst- 
lerisches riofallen  fand.  Ebenso  war  es  schon  lange  vor  l*()i»o  (f  1047) 
geschehen.  Die  Arkaden  bei  St.  Cäcilien  in  Cöln  ,  welciic  von  (.^uast 
(Jahrbüclior  d.  Ver.  f.  Alterth.  im  Uheinl.  X.  195)  wenigstens  bis  ins 
8.  Jahrhundert  datiren  zu  können  glaubt,  bestehen  aus  nur  einem  Kranze, 
von  8  Fuss  Durchmesser  und  etwa  12"  Stärke,  in  welchem  immer  ein 
keilförmig  behauener  TulV-  d.  h.  Trassstein  mit  je  zwei  gleichmässig  ein  Z(dl 
dicken  Ziegelplatten  wechselt ;  bedeckt  ist  er  mit  einer  Ziegelflachschichte. 
Die  Bögen  ül)er  den  Fenstern  der  Nordseite  des  westlichen  Vorbaues  von 
St.  Pantaleon  in  Cöln,  so  wie  die  Friesbogen  daselbst,  bestehen  gleicli- 
fiills  aus  keilförmig  behauenen  Trasssteinen  und  parallelen  Ziegelplatteu 
—  und  sind  auch  hier  die  einfachen  Bogenkränze  mit  einer  Ziegeliilatt- 
schichto  bedeckt. 

Es  stellen  uns  im  Rheinlande  nur  diese  wenigen  Beispiele  zu  Gebote, 
sie  könnten  durch  die  Bogen  am  Janustempel  zu  Antun,  am  Aquaduct 
von  Jouy  bei  Metz  und  dem  von  St.  Juste  bei  Lyon,  aber  kaum  von 
Bauwerken  in  Kom  vermehrt  werden,  weil  dort  Bogen,  in  welchen  Ziegeln 
und  andere  Steine  wechseln  ,  wenn  wir  nicht  irren,  fehlen  und  dortige 
Ziegelbogen  zwar  auch  in  Kränzen  gewölbt,  diese  aber  nur  in  seltenen 
Fällen  durch  Ziegelplattschichten  von  einander  getrennt  sind. 

Unsere  Beispiele  sind  alle  dafür  massgebend,  dass  das  Lorcher  Portal 
nicht  ins  11.  Jahrhundert  hinabreicht,  sie  entscheiden  aber  nichts  über 
ihren  römischen  oder  frühmittelalterlichen  Ursprung. 

Nehmen  wir  die  Geschichte  von  Lorch  zu  Hülfe,  so  ist  die  Aus- 
beute nur  gering  und  hebt  jene  Zweifel  nicht. 

Bodmann  *)  will  den  römischen  Ursprung  von  Lorch  nur  zuge- 
stehen, wenn  dort  eine  römische  Schanze  gefunden  sei.  —  Diess  ist  zwar 
nicht  geschehen  ,  aber  er  wird  sich  auch  mit  den  römischen  Gräbern 
begnügen  können,  welche  man  im  Jahr  1867  dort  vor  dem  Gasthause 
zum  Schwanen  gefunden  hat,  **)  und  welche,  mit  so  vielen  unbeachtet 
zerstörten,  eine  römische  Niederlassung  daselbst  beweisen. 

Zu  einem  Castell  war  das  Gelände  auf  dem  Lorch  erbaut  ist, 
nicht  günstig,  wohl  aber  bedurfte  man  seiner  als  llafen-Grt  für  die 
Schiffe,  welche  das  Binger-Loch  nicht  passiren  konnten  ,  sowie  als  Mün- 
dung eines  langen  und  gangbaren  Tliales  —  der  Wisper  —  durch 
welches  ein  grosses  Hinterland  bis  zum  I-fahlgrabeu  aufgeschlossen  und 
dessen  Castelle  allimentirt  werden  konnten. 


*)  niielii^aiiisclie   Altorthümer  10<?. 
*')  Milthoiluugen  dos  Nass,  Altci-tli.  Vor.  18<i7.     3  u.  ü.  p.  10. 


20' 


314 

"Wir  wissen  ferner,  dass  Lorcli  ,  wie  Rüdeslioini  mul  Eltville, 
einen  königlichen  Saal  oder  Oberhot'  znm  Empfang  Ller  Fiskalgefälle  be- 
sass  und  es  wird  denselben  jedenfalls  zur  karolingischen  Zeit  besessen 
haben ,  weil  in  der  Urkunde  vom  Jahr  832  ,  in  welcher  es  zuerst  ge- 
nannt wird,  Ackerland  und  Weinberge  in  rilla  quac  vocafitr  Lorccho 
vom  Königlichen  Eigenthum  abgezweigt  werden. 

Wo  dieser  Saalhof  in  Lorch  stand,  ist  nicht  bekannt;  wenn  man  aber 
den  Platz  für  einen  solchen  auf  dem  nackten  Gelände,  wie  es  vor  der 
Erbauung  des  Städtchens  dagelegen  haben  nniss.  wählen  sollte,  so  könnte 
es  nur  aas  kleine  Plateau  sein,  welches  im  Winkel  zwischen  dem  linken 
W isper-Ufer  and  dem  Rheine  westlich  von  der  Kirche  liegt  und  dem 
unsere  jMauer  als  südliche  Begrenzung  nach  der  Ivheinseite  dient. 

Lorch  hatte  eine  zahlreiche  Geistlichkeit,  welche  nach  Art  der 
CoUegiatstifte  zusammenhielt  und  vom  dortigen  Adel  reich  begiftet  war. 
Auch  der  Adel  bildete  in  der  sogenannten  Schuljunkerschaft  eine  Ge- 
nossenschaft, deren  Vermögen  unter  der  Aufsicht  des  Domprobsten  \er- 
waltet  und  dessen  Kinder  gemeinschaftlich  unterrichtet  wurden.  Auch 
die  Lage  dieser  Schule  —  des  alten  Ganerben-Hauses,  kennen  wir  nicht. 
Vielleicht  —  sagt  Bodmann,  ist  es  keine  allzugewagte  Vermuthung, 
wenn  wir  unterstellen,  dass  die  ältesten  Stammväter  des  ansehnlichen 
und  nachher  in  so  viele  Aeste  ausgebreiteten  Rittergeschlechtes  derer 
von  Lorch  hier,  eben  so  wie  die  von  Rüdesheim  in  Rüdesheim,  die  ältesten 
Provisoren  des  dortigen  königlichen  und  darauf  erzbischöliichen  Fiskal 
Allodiums  gewesen  seien  ;  ihr  hernach  überkommenes  und  beharrlich  bis 
zu  ihrem  Erlöschen  getragenes,  höchst  ansehnliches  Erbmarschall-Amt 
des  Erzstift'ts  Mainz,  berechtigt  uns  wenigstens,  daraus  auf  eine  frühere 
Verbindung  dieses  Geschlechtes  durch  Amt-  und  Dienst-Bande  mit  dem 
Erzbischöflichen  Stuhle  und  die  Vermuthung  zu  gründen,  die  wir  aber  freilich 
aus  Mansfel  an  Urkunden  zur  historischen  Wahrheit  nicht  zu  erheben 
vermögen,  dass  jenes  Ganerbenhaus  eben  ein  Theil  des  karolingischen 
Allods  sei. 

In  gleicher  Lage  sind  wir,  indem  wir  annehmen,  dass  die  Mauer 
mit  dem  Portale  dem  Gannerbenhause  der  Schuljunkerschaft,  das  vordem 
der  Saalhof  —  die  curia  regia  war  —  angehört  habe.  Ob  aber  der 
Saalhof  von  den  fränkischen  Königen  neu  erbaut,  oder  ob  er  aus  den 
Ueberresten  einer  römischen  Villa  entstanden  sei  —  darüber  geben  uns  keine 
Urkunden  und  leider  auch  das  Gemäuer^  selbst  keine  bestimmte  Antwort. 

Wenn  wir  in  den  uns  erhaltenen  Bauten  bis  in  das  10.  Jahrh.  das  Be- 
streben und  Gelingen  sehen,  römische  Bauformen  in  einer  Weise  nachzu- 
ahmen, welche  nichts  gemein  hat  mit  der  stumpfen  Plumpheit  der  früh- 
romanischen Ausfühuingen,  sondern  eine  gewisse  Feinheit  der  Profilirung 
und  Ornamentirung  aufweist,  welche  uns  an  der  Vorhalle  von  Lorsch,  wie 
in  den  Fig.  4.  u.  2  Taf.  VII.  dargestellten  Kämpfern  von  Ingelheim  und  Seli- 


315 

genstadt  anspricht ,  so  darf  es  uns  nicht  üherraschen,  wenn  ,  wie  dort 
der  Steinmetz,  hierauch  der  Maurer  Formen  und  Werk  weisen  nach- 
alm)t,  welche  er  den  zur  selben  Zeit  nocli  zahlroicli  vorhandenen  Hömer- 
baiiten  entlehnt  und  wir  brauchen  keinen  Anstand  zu  nehmen,  die  Früh- 
renaisance,  welche  uns  in  den  Cielehrtenkreisen  Karls  des  Grossen  ent- 
gegentritt, auch  in  den  Schöpfungen  der  Alänner  tai  erkennen,  welche 
jene  beiden  Handwerke  leiteten. 

Jenen  feinprofilirten  S  t  e  i  u m  e  t  z  a  r  b  e i  t  e  n  stehen  M  a  u e  r  a r  b  e i  t  e  n 
gegenüber,  welche  in  römischer  Weise  aus  Ziegel  und  Trassstein  ausgeführt, 
in  einem  Lande,  welchem  vom  Main  und  Neckar  reichlich  ein  guter  Sand- 
stein zugeführt  werden  konnte,  aber  getrennt  sind  durch  die  Strom- 
schnelle des  Binger-Loches ,  welche  den  Trausport  des  oberländischen 
Sandsteins  abwärts,  wie  des  Trasssteins  des  Brohlthals  weiter  aufwärts  un- 
möglich macht  oder  erschwert.  —  Das  Bedürfniss  nach  architektonischen 
Schmuck  bestand  aber  diess-  wie  jenseits.  W^enn  wir  nun  in  dem  vor- 
hergehenden Aufsatze  einen  Brief  P]inhards  citirt  finden,  in  welchem  der- 
selbe die  bescheidene  Bestellung  von  260  Ziegeln  macht  —  so  sieht 
jeder,  dass  sich  daraus  kein  ganzer  Bau  herstellen  lässt,  dass  sie  nicht 
einnuil  zum  kleinsten  Hypokaustum  ausreichen  —  aber  vollkommen  ge- 
nügen würden  zur  Ausschmückung  eines  Portals  wie  das  Lorcher ,  iu 
wechselnden  Ziegel  und  Trassschichten. 

Wir  sind  somit  zu  dem  Schlüsse  gelangt,  dass  dies  Purtal  unbedingt 
älter  als  das  Ende  des  10.  Jahrhunderts  ist  —  und  nur  aus  Gründen 
der  Wahrscheinlichkeit  nicht  der  römischen,  sondern  der  christlichen 
Zeit  angehören  wird. 


31iscelleii. 


1.  Bei  der  Anlage  des  städtischen  Abzngcanals  in  der  G  o  1  d  ga  sse  wurde  vor  dem 
Haose  No.  16,  in  einer  Tiefe  von  4  Fuss  und  zwar  unter  einem  älteren  weniger  tiefen 
Canal,  ein  K 6  mergT  ab  gefunden;  es  bestand  aan  einem  viereckigen  aus  fünf  Tegulae  ge- 
bildeten Kasten,  zu  welchem  der  Deckel,  ohne  Zweifel  eine  sechste  Tcgula  fehlte,  wenn 
nicht  eine  40  a  2'jcrn.  grosse  wellenförmig  schraffirte  Ziegel  platte,  die  sich  in  der 
Nähe  fand,  als  solcher  angesehen  werden  kann ,  auch  fehlte  jeglicher  Inhalt.  Zu 
bemerken  ist,  dass  das  Grab  nicht  in  der  bürgerlichen  Niederlassung  sondern  ungefähr 
200  Fuss  nördlich  vor  der  Verlängerung  der  Heidenmauer  lag. 

2.  Dagegen  ist  nachträglich  zu  berichten,  dass  innerhalb  dieser  Mauer,  nämlich 
200  Fu8ä  südlich  derselben  auf  dem  Michelsberge  und  3Ö  Fuss  südöstlich  vor  dem 
Eingange  der  neuen  Schule  daselbst,  bei  Anlage  eines  .städtischen  Entleerungscanild  in 
einer  Tiefe  von  6i/j  Fuss  ein  fränkisches  Grab  sich  fand,  welches  zwar  keine  Gebeine 
mehr  enthielt,  aber  durch  ein  eisernes  Schwert,  eine  Franci.ska,  2  Lanzenspitzen, 
eine  Pfeilspitze ,  eine  Bronzefibula ,  zwei  schwarze  Urnen  und  einige  rönii.sche 
Ziegel,  als  ein  tränkisches  Grab  »ich  charakterisirte.  (Die  genannten  Gegenstände  sind 
sub  N.  10  in  das  Inventar  pro  1871  aufgenommen.) 

Fünfzig  Schritt  östlich  davon  stiess  man,  in  0  Foss  Tiefe  auf  eine  grosse  Sand- 
steinplatte ohne  Schrift  oder  Ornament, 

3.  Abwärts  von  dieser  Stelle  kam  man  beim  Abräumen  der  oberen  Terrasse, 
welche  vom  Schützenhof  zu  den  Schulhäusern  auf  dem  MicheLsberge  führt, 
auf  da'J  von  Quellensinter  durchzogene  Sandgestein  und  links  südlich  von  demselben  auf 
eine  mit  Brandschutt  angefüllte  muldenförmige  Vertiefung ,  deren  tiefster  Punkt 
etwa  4m.  tiefer  liegt,  als  das  Plateau  auf  welchem  jene  Schulen  stehen.  Man  fand  darin 
eine  grosse  Masse  von  Brandachutt,  untennlscht  mit  römischen  Ziegel-  und  Ttjpf.scher- 
ben  und  mehrere  schwere  Architek  turstücke,  welche  gleichfalls  durch  Brand  rnürbe, 
H'halige  Brucliflächen  angenommen  hatten. 

Es  sind  namentlich  drei  verkröjifte  Gesimsstücke ,  ein  Sockelsims  und  zwei 
Bruchstücke  von  53  cm.  dicken  Halbsäulen ,  sowie  ein  halbmondförmiges  Ilelief  in 
Sandstein,  das  vielleicht  als  Ccnturionenzeichen  anzunehmen  i.st.  Sie  sind  särnmtlich 
in  da«  Museum  gekommen. 

Die  Stücke  rühren  nicht  von  einem  einst  hier  gestandenen  Bauwerke  her 
sondern  waren  offenbar  mit  dem  übrigen  Brand.schutt  hier  abgeladen  worden.  Da 
man  nun  Schutt  nicht  bergauf  zu  fahren  pflegt,  so  wird  das  Gebäude  von  welchem 
die  Arcliitckturstücke  herrühren,  höher  oben  gestanden  haben  und  ist  es  deshalb,  so 


317 

wie  wcpcii  dir  Form  der  llalbsäuli'ii  uml  \vcj,'cii  der  veikiu|it'Uii  (ierfiiiisc  iiiclil  uii- 
WJihisclieiiilich,  dass  diese  Triiiiimor  von  der  etwa  350  Schritt  eiitleniteii  Porta  ilccu- 
rnana   des  Castells  auf  dem  Ileidcnberg  liorrüliren  iiiö<,'eii. 

Aus  doni  rotlicii  und  f,'olliou  Sinter,  wdolior  dcu  lu-bon  der  Scliuünnddo  an- 
stellenden tertiären  Siuulstt'iu  dnrclulrungcn  hat  und  wehher  auch  in  dem  tiefen 
Einschnitt  der  Schwalbaelierstrassc  bcobaclitet  werden  kann  ,  ersieht  man,  «hiss  die 
warmen  (iuelleu  hxnge  vor  der  Künierzoit,  weit  höher  aus  dem  Boden  hervorbrachen 
als  jetzt,  da  der  Sinter  eine  Höhe  von  80  bis  100  Fuss  iiber  den  heutigen  Spie- 
gel der  Tliennen  einnimmt. 

•1.  Die  HcidciiniaJior.  Da  wo  die  Hirschgrabcnstrassc  an  ihrem  südwestlichen 
Ende  auf  dem  Micliolsbcrgc  tiefer  gelegt  und  etwa  l,!-!Om.  in  ülm»  Boden  eingesclmit- 
ten  ist,  erkennt  man  in  den  l)eiden  Einsclinittsböscluingen  d;vs  Profil  eines  alten 
ausgefiiUton  Spit/grabens ,  von  l,r)0  m.  oberer  Breite  und  1,35  m.  Tiefe,  dessen 
tiefster  l'unkt  11  I\r.  von  der  Schulhol'mauer  entfernt  liegt. 

Die  Richtung  und  Lage  des  Grabens  ist  eine  solche,  dass  er  östlich  parallel 
vor  der  Heidenmauer  liegen  würde,  wenn  wir  sie  uns  bis  7.ar  südlichen  Castellccko 
auf  dem  Ileidenbergc  fortgesetzt  denken. 

Da  nun  durch  die  Nachgrabungen  im  Jaiire  ISh'ö  (l'eriod.  lUätt.  18")3.  'J.  11. 
un<l  1854.  4.  15.)  festgestellt  ist,  dass  die  Ileidenmauer  nicht  weiter  aufwärts 
ging  und  auch  unterirdisch  fast  genau  da  aufhört,  wo  sie  oberirdisch  ihr  nord- 
westliches Ende  auf  dem  alten  Kirciihofe  erreicht  —  nämlich  57  Meter  von  dem 
eben  beschriebenen  (irabenjuolilen  —  so  mögen  wir  in  diesen  die  Spuren  eines 
tirabens  und  eines  fortitikatorischcn  Anschlusses  der  Stadtnuiuer  erblicken  ,  welche 
bestimmt  waren  einen  Theil  der  bürgerlichen  Niederlassung  zu  schützen  und  mit  dem 
Castell  —  als  ihrer  Citadello  —  zu  verbinden.  Dieser  Anschluss  würde  dann  als 
(Jraben,  mit  daliinter  liegendem  Erdwall  an  der  südliclien  Castellecke  begonnen 
haben  und  maassgebend  für  die  Entstehung  der  jetzigen  (irundstücksgrenzen,  diesen 
entlang  bis  zu  dem  obern  Ende  der  Heidenniauer  gelaufen  sein  ,  von  hier  aus  wird 
die  Befestigungslinie  duicli  diese  Mauer  selbst  gebildet  und  lässt  sich  tlieils  über, 
tlicils  unter  der  Frde  und  in  Kellern  immer  in  gvader  Kichtung  verfolgen,  bis  zu  dem 
niederen  Terrain  hinter  der  evangelischen  Kirche,  —  welches  die  alte  Tlialmulde  des 
Wellritzbaches  ist. 

Fs  waren  somit  die  aquae  Matiacac  zur  Zeit,  der  Barbaren-Einbrüche  durch 
eine  grade  Graben-  und  Mauer -Linie  gegen  Nurdiisten  und  durcli  die  sumplige 
Niederung  des  Wcilritzbaches  gegen  Südosten  und  Süden  geschützt.  ^Vie  sie  aber 
gegen  Westen  gesichert  war,  wissen  wir  niclit  —  wahrsciieinlicli  gar  nicht  oder 
nur  provisorisch  der  K'ömerstrasse  entlang.  Die  im  Drange  der  Noth  angefangene 
Heidenniauer  ist  nie  zum  Abschluss  gebracht  worden  ,  es  blieb  dem  ."Mittelalter  über- 
lassen, die  Fmseliliessung  zuerst  durch  das  Mainzer-  and  Uiirthurm  -  Thor  und  bei 
sjiäterer  Stadterweiterung ,  durch  das  Äiainzer- ,  Neue-  und  Miciielsberger-Tiior  zu 
vollenden.  Dass  die  Heidenmauer  römischen  Urs])ruiigs  ist,  unterliegt  gar  keinem 
ZvveileL 

lieber  ihre  Bcschaflenheit  und  über  die  Funde  bei  derselben  linden  sich  Noti- 
zen in  den  Annalen  X.  302.  4ÜL',  und  in  den  Mittheilungen  IbOT.  5  und  ü. 
12  und  15. 

;■).  Durch  den  Neubau  des  gegen  den  K  ranziilatz  vorspringenden,  zum  Gastiiause  zur 
Rose  gehörigen  Hauses  wurden  in  dem  Fumlainente,  etwaO  Fuss  unter  der  Erdol'erflächc 
wieder  mehrere  \\  l>m  i  s  c  ii  e  1!  a  u  re  s  t  e  gei'un(b"n,  über  deren  (irundris.>.forni  zwar  keine 
Klarheit  zu  erlangen  war,  von  welduii  aber  eine  An/alil  von  Bautheileii  angekauft 
und  sub.  No.  27  des  Invcntarium  aufgenommen  worden  sind.  Es  sind  namentlich 
zwei  hohle  Säulchcii  aus  gebrannter  Erde  (cj  cm.  hoch,  1'.»  cm.  im  Durclimcsser  und 


318 

Innen  mit  Mörtel  ausgefüllt  —  Hie  dienten  wie  auch  die  folgenden  Ziegel  beim 
Unterbau  eines  Hypokaustums,  3  Tegulae ,  1  Imbrex,  6  Ziegelplatten  von  20  a  20. 
22  a  22,  30  a  30  cm.  Groesse,  ferner  drei  Bruchstücke  von  Heizr<">hrcn  gleichfalls 
mit  Mi>rtel  und  Steinbrocken  gefüllt,  um  als  Pfeiler  in  dem  Ilypokaustiun  zu  dienen, 
sie  trugen  einen  grossen  die  ganze  Fläche  einnehmenden  Stempel  der  22  Legion. 

Bei  dem  Abbruche  und  Neubau  des  Badhauses  zum  Bock  am  Kranzplatze  wurden 
gleichfalls  Dach-  und  Mauerziegel  mit  dem  Stempel  der  22  Leg.,  wie  Ziegelplatten 
ohne  Stemi^cl  von  41  a  41,  34  a  28,  30  a  30,  29  a  29,  28  a  28  und  22  a  22  cm. 
durchschnittlich  4—5  cm.  dick  gefunden,  wovon  die  kleinen  zu  rfeilern,  die  grösseren 
als  Deckplatten  von  Hypokausten  gedient  zu  haben  scheinen.  Der  Boden  war  hier, 
wie  in  dem  Fundamente  der  Eosc,  allenthalben  so  von  warmem  Wasser  durchdrun- 
gen, dass  man  wenigstens  jetzt  in  dieser  Tiefe  von  6  Fuss  keine  Heizung  anlegen  könnte. 

6.  Bei  dem  Kanalban  der  Mainz erstrasse  stiess  man  zM'ischen  den  Häusern 
Nr.  1  und  2  in  8  Fuss  Tiefe  auf  den  alten  Mühlweg  und  fand  daselbst  eine  Streitaxt  und 
eine  Menge  alter  Hufeisen.  Bei  der  grossen  Anzahl  alter  Hufeisen,  welche  unserm 
Museum  immer  wieder  zugewandt  werden,  ist  es  zu  bedauern,  dass  dieselben  meist 
nur  Zeugniss  geben  von  den  schlechten  Wegen ,  in  deren  tiefem  Koth  sie  stecken 
geblieben  sind  und  dass  noch  keine  Hufeisen  unter  Verhältnissen  oder  diese  Verhältnisse 
so  genau  berichtet  worden  sind,  dass  ihr  römischer  Ursprung  ganz  zweifellos  daraus 
hervorginge. 

Von  den  alten  Schriftstellern  berichten  zuerst  die  der  byzantinischen  Zeit  von 
Hufeisen  und  bekanntlich  ünden  sich  an  den  in  antiken  Bildwerken  dargestellten 
Pferden  nie  eine  Andeutung  von  Hufeisen. 

Eiserne  Schulie,  welche  dazu  eingerichtet  sind  zum  Schutz  kranker  Hufen  an 
dieselben  Stellen  gebunden  zu  werden,  gehören  nicht  zu  den  seltensten  Vorkommnissen  und 
auch  römische  Hufschneidemesser  sind  nicht  ganz  selten.  —  Aber  aus  beiden  lässt 
sich  auch  der  Schluss  ziehen,  dass  sie  den  Beweis  liefern,  wie  häufig  kranke  Hufe 
waren  und  zwar  deshalb  so  häufig  waren ,  weil  man  die  Pferde  nicht  beschla- 
gen habe. 

7.  Im  Sommer  1872  wurde  bei  den  Ziegelarbeiten  in  den  Feldern  zwischen  der 
Albrechtstrasse  und  dem  Eondell  der  Biebricher-Chaussee  die  Römerstr  asse  in  2i/» 
Fuss  Tiefe  gefunden.  Sie  hat  die  bekannte  Richtung,  die  sich  in  diesen  Feldern 
auch  durch   eine  TeiTainwellc  auf  der  Oberfläche  ausspricht. 

8.  Auf  dem  Bauplatze  des  Herrn  0.  Laux  an  der  Biebricher  Chaussee  ober- 
halb des  Eondells,  drei  Fuss  unter  der  Erde,  von  Kalksteinen  schützend  umgeben,  wur- 
den Ende  September  1872,  43  Stücke  alte  silberne  Münzen  ausgegraben. 
Es  sind  durchgängig  Mainzer  Münzen,  der  Mehrzahl  nach  uuter  Erzbischof  Adolf  IL, 
Graf  von  Nassau,  1461 — 1475  geprägt  und  grösstentheils  einseitige  Pfennige, 
welche  in    einem   gespaltenen   Schilde   das   Mainzer    Wappen    und    den  nassauischen 

Löwen  hauen ,  umschlossen  von  einem  Perlenkreise,  darüber  j(.  Andere 
Pfennige  diesem  Fundes  sind  mit  den  Wappen  von  Trier,  Mainz  und  Kurjifalz  versehen 
und  auf  Grund  gemeinsamer  Münzverträge  geprägt.  Einige  Münzen  von 
der  Stadt  Mainz  geprägt  diese  sämmtlich  einseitige  Heller  und  zeigen  in 
einem  Perlenkrcise  ein  Schild  mit  dem  Rade  und  darunter  im  Bogen  drei 
Kronen  als  das  Wappen  der  Stadt  Köln,  mit  welcher  die  betreffenden  Stücke  in  Ge- 
meinschaft geprägt  sind,  endlich  das  Rad  mit  3ß  darüber,  letztere  im  Verein  mit  der 
Stadt  Bingen  geprägt.     (Rhein.  Kurier  1.  Oct.  1872.) 

9.  Beim  Abräumen  der  Mergelgruben,  welche  die  Herrn  Gebrüder  Dyckerhof  für 
ihre  Cementfabrikation  an  dem  Abhänge  östlich  von  der  Hammermühle,  auf  dem 
linken  Ufer  des  Salzbachs  und  desErbeuheimcr  Baches  eröffnet  haben  fanden  sich  südlich 


319 

einige Topulii  —  walirsclioinlicli  von  Rüni  c  r-(l  räb  orn  liprrülirfn.l  un.l  wcitor  nürdlidi 
acht  bis  neun  Furobcngräljer  mit  wolil  erlialtenou  Skck'tton,  deren  i'iniye  selbst  in  hocken- 
der Stellung  gefunilen  worden  sein  sollen.  Die  Gräber  lagen  niclit  alle  mit  ein.inder  j.aral- 
lel.  —  Der  Name  des  Hügels  Ga]gcnstiimi)er  und  die  Eriialtnng  der  Knochen,  so  wie  der 
Mangel  jeder  Beigabe  mafhen  es  walir.schoinlicli,  dass  man  liirr  nur  die  Gräber  von 
Hiiigerioliteien  vor  sicli  liai. 

10.  Bei  Erbenheim  in  den  Kalkstein  üriiclicn,  welche  in  dem  Winkel  liegen  der 
durch  die  von  Wiesbaden  kommende  Chau^^see,  dem  von  der  S|jelzmülil.;  lierkoniinen- 
den  Wege  und  den  von  Erbenheim  zum  Salzbach  führenden  Wasserlauf  gebildet  wird, 
fand  sich  beim  Abräumen  des  über  dem  Kalkstein  10  Fuss  höher  liegenden  Bodens,  etwa 
5  Fuss  unter  der  Erdoberfläche  eine  zerdrückte  grosse  schwarze  Urne.  Dieselbe 
war  nachdem  sie  aus  den  sämmtlich  aufgefundenen  Stücken  wieder  zusammengesetzt 
war  60  cm.  hoch,  GO  cm.  im  Bauch  und  34  cm.  im  Hals  weit.  In  derselben  lag  eine  Mittel- 
grosse Urne  mit  verbrannten  Knochen,  und  einem  Bronzemesser,  dann  eine  kleinere 
Urne  und  zwei  Teller:  die  Mündung  der  grossen  Urne,  welche  diess  alles  enthielt 
war  durch  eine  21  cm.  hohe  und  50  cm.  weite  Schale  als  Deckel  bedeckt.  —  Der  ganze 
Fund  gelangte  (sub,  1871,  2)  in  unsere  Alterthumssammlung. 

11.  Fränkisches  Leiclieufeld  bei  Hedderiiheini.  Die  von  der  Saalburg  süd- 
wärts hinabführende  Römerstrasse  zieht  700  Schritte  östlich  von  Niederursel  als  tiefer 
Hohlweg  einen  Abhang  hinunter  auf  den  Urselbach  zu,  überschreitet  denselben  bei  einem 
doppelten  Mühlenwehr  und  durchsclineidet  in  ihrer  Richtung  auf  den  Juden-Kircliliof 
im  Vicus  vovun  bei  Heddcrnheim,  unmittelbar  auf  der  rechten  Bachseite  ein  fräiikisrhes 
Todtenfeld,  welches  durch  die  dort  angelegte  Ziegelei  des  Herrn  Ingenieur  Moldenhauer 
entdeckt  und  aufgeschlossen  worden  ist. 

Bei  den  im  März  aufgedeckten  Leichen  fanden  sich  die  in  Frankengräbem 
z.  B.  in  den  längs  der  Dotzheimerstrasse  zu  Wiesbaden  gelegenen  —  gewöhnlich 
vorkommenden  Beigaben:  eiserne  Lanzenspitzen,  Messer,  Francisken,  verzierte  im 
Bauch  scharfeckige,  schwarze  Urnen  und  andere  Gefässe  von  rothem  und  gelbem 
Thon,  Glasbecher,  in  welchem  viele  Knochen  und  Aschenreste  sich  fanden ,  Bronze- 
und  Eisenringe,  eiserne  Schnallen  und  Nägel,  Perlen  von  Glas,  Thon  und  Bernstein, 
unter  den  Glasperlen  solche,  welche  aus  je  vier  noch  zusammenliängenden  vergoldeten 
Kügelchen  von  kleiner  Erbsgrösse  bestanden  und  die  auch  in  technischer  Hinsicht 
von  Interesse  waren. 

Eine  Leiche,  bis  dahin  die  nördlichste  und  wie  alle  andern  in  einem  D/i  bis 
2  Fuss  breit  eingeschnittenen,  auf  der  Oberfläche  durch  niclits  kenntlichem  (irabe,  lag 
auf  einem  Pflaster  von  6  bis  8"  grossen  rundlichen  Bachsteinen,  zwischen  und  unter 
welchen  sich  eine  graue  aschenartige  Erde  befand. 

Bei  den  menschlichen  Gebeinen  fanden  sich  auch  öfters  Thierknochen,  unter 
andern  ein  Schweinekinnbaeken ,  welcher  wohl  als  Wcgezelirung  dem  Todten  mitge- 
geben waren. 

Bis  zu  Winters  Anfang  wurden  38  Skelette  ausgegraben,  die  meisten  ohne 
Waffen  und  Schrauckgegenstände,  fünf  wurden  als  weibliche  constatirt.  von  Kinder- 
leichen ist  noch  keine  Spur  gefunden  worden.  Die  Leichen  lagen  mit  wenigen  Aus- 
nahmen mit  den  Füssen  ostwärts.  Die  Tiefe,  in  der  sie  gefunden  wurden,  wechselte 
zwischen  2  und  8  Fuss,  auch  sind  die  Abstände  zwischen  ihnen  nicht  regelmässig, 
vielmehr  lagen  sie  auf  dem  ganzen  Felde  zerstreut  umher.  Doppelgräber  waren  häufig. 
In  einem  8  Fuss  tiefem  Grabe  waren  zwei  männliche  Leichen  sorgfältig  nebeneinander 
gelegt;  2  Fuss  darüber  lagen  die  zerstreuten  Gebeine  einer  dritten  Leiche,  welcher 
der  Kopf  fehlte.  Eine  Zerstörung,  welche  wahrscheinlich  durch  die  spätere  Anlage 
des  tieferen  Doppelgrabes  veranlasst  war. 


320 

An  einer  Stelle  faml  man,  ohne  ilie  Ueberreste  einer  Leiche  zu  entdecken, 
Waffen  und  Geräthschaften,  namentlich  2  lange  Lanzens])itzen,  5  schwarze  Thongefässe 
und  drei  Schildbuckeln,  von  welchen  2  mit  der  Spitze  aufwärts,  eine  nach  unten 
berichtet  waren ;  letztere  enthielt  noch  die  Ueberreste  der  Handhabe. 

Bei  einem  Grabe  fand  sich  eine  unbestimmbare  romische  .Münze  derartig,  sodass 
man  annehmen  muss,  die  Leiche  habe  dieselbe  im  Munde  gehabt;  sie  hatte  in  der  Lenden- 
gegend einen  Ring  von  Weissmctall  —  zu  der  in  Frankengräbem  gewöhnlich  vorkom- 
menden Seitentasche  gehörig. 

Bei  einem  sehr  wohl  erhaltenen  Skelet  fand  sicli  ein  kurzes  (Sem.  langes) 
Messer,  in  einer  solchen  Lage  zu  den  Rückenwirbeln,  dass  man  glaubte  annehmen  zu 
dürfen,  der  betreffende  sei  durch  das  Messer  getödtet  und  diess  in  der  Wunde  be- 
lassen worden.  Eine  an  sich  unwahrscheinliche  Annahme,  da  eine  Verschiebung 
der  Seiten-Tasche,  in  welclier  jene  Messer  getragen  wurden  und  ein  Zusammen- 
bruch des  Rippenkorbs,  eine  minder  gewaltsame  Erklärung  zulässt.  W\'iter  glaubte 
man  auf  einen  in  jener  klassischen  Gegend  von  Heddernheira  stattgehabten  Kampf 
schliessen  zu  können  aus  zwei  Leichen,  welche  mit  gemischten  Knochen  so  aufeinander 
lagen,  dass  das  (iesicht  der  einen  nach  unten  gekehrt  war.  Beide  waren,  wie  über- 
haupt alle  unregelmässig  begrabenen  Leichen,  ohne  jegliclic  Beigabe. 

Wir  vermögen  die  verschiedenen  überhaupt  hier  gefundenen  Beigaben  nicht  besser 
zu  beschreiben,  als  indem  wir  auf  die  Darstellungen  verweisen  denen  sie  gleichen,  in 
dem  Fundamental-Werk :  die  Alterthümer  unserer  heidnischen  Vorzeit  von  L.  Linden- 
schmidt und  zwar  entsprechen: 

Die  Lanzenspitzen  -  Band  L  Heft  I.  Tafel  G.  Fig.  4.  5.  G.  18. 

Die  Axt,  die  bekannte  Franziska  =  IL  7.  1. 

Die  Schildbuckeln  =  I.  V.  6,  3  u.  9  und  eine  halbkugelförmige. 

Die  Kämme  nach  Art  der  L  IX.  6,  1—8. 

Die  Thongefässe  in  Form  und  Verzierung  entsprechend   denen  I.  IV.  5,  5,  6. 

Die  Gläser  von  der  Form  =  I.  XI.  7,  4  u.  G. 

Die  Bezeichnung  als  fränkisches  Leichenfeld  aus  und  kurz  nach  der  Zeit  der 
Römerherrschaft  ist  hierdurch  wohl  gerechtfertigt. 

Es  wurden  zwei  römische  Bronze  -  Münzen  und  eine  Gewandnadel  gefunden, 
diese  von  Bronze  mit  blauen  und  rothen  Schmelzfeldern.  Auf  Mauerwerk  ist  man 
bis  jetzt  nirgend  gestossen.  Doch  will  der  ehemalige  Besitzer  eines  benachbarten, 
jetzt  gleichfalls  Herrn  Moldenhauer  gehörigen  Ackers  Fundamentmauerwerk  auf  dem- 
selben gefunden  und  ausgebrochen  haben. 

Nahe  des  Urselbaches  fand  sich  Brandschutt  von  einem  anscheinend  hölzernen 
Gebäude,  welches  einst  in  dem  Winkel  zwischen  dem  rechten  Bachufer  nnd  dem 
westlichen  Strassenrande  gestanden  hat. 

Zwischen  dem  Leichenfelde  und  dem  Dorfe  Heddernheim  kreuzt  sich  die  von 
der  Saalburg  nach  dem  Vicus  gehende  Römerstrasse  mit  der  Elisabethenstrasse. 
Letztere  dient  zwar  ostwärts  vom  Kuiiferhammer  an  der  Ursel  noch  als  Vicinalstrasse, 
da  sie  aber  nach  der  stattgehabten  Consolidation  der  Ackerflur  nicht  mehr  nöthig 
ist,  so  wird  sie  westwärts  zerstört.  Ihre  Bestickung  aus  grossen  Grauwacken  und 
Basaltbruchsteinen,  unterscheidet  sie  sehr  bestimmt  von  der  aus  kleinen  rundlichen 
Wackensteinen  gebauten  von  der  Saalburg  kommenden  Römerstrasse.  Ueber  oder 
nahe  d^s  Kreuzpunktes  soll  man  die  Substruktion  eines,  wie  man  sagt,  aus  Quadern 
erbauten  Tliores  gefunden  haben. 

12.  Die  Arbeiten  an  der  Saallmrg  bei  Homburg,  welche  dem  Conservator  unter- 
stellt sind,  haben  durch  drei  Umstände  eine  lebhafte  Förderung  erfahren,  durch  die 
für  die  Erhaltung  des  Vorhandenen   bewilligten   Staatsmittel ,  durch   einen  aus  An- 


321 

wohnern  der  dortigen  Gegend,  den  cives  taunenses,  gebildeten  Verein ,  welcher  die 
Erhaltung  des  Bestehenden  durch  eine  sachgemässe  Restauration  sich..-rn  will,  und  endlich 
durch  die  auf  Rechnung  dos  Königlichen  Museums  in  Rorliii  uutcnionmicnen  Aus- 
grabungen im  nördlichen  Theile  des  Castells. 

Hierdurch  wurde  es  möglich  das  gänzlich  zerrüttete  Mauerwerk  der  vier  Thore 
wieder  bis  zu  einer,  zur  Erlialtung  des  Grundrisses  nöthigen,  Höhe  herzustellen,  und 
den  ausgegrabenen  Theil  der  bürgerlichen  Niederlassung  hinter  dem  Castell  durch 
eine  Umhegung  zu  schützen ,  welche  man  nach  Art  der  Gebücke  anlegte. 
Es  wurden  bei  dieser  Gelegenheit  neue  sehr  lehrreiche  Heizeinrichtungen  und  eine 
regelmässige  Reilie  von  kleinen  Häusern  mit  ihren  wohl  erhaltenen  Balkenkellem  ent- 
deckt und  durch  einen  Durchhau  im  Walde  östlich  von  der  Landstrasse  die  Römerstrasse, 
so  wie  die  iln-  zur  Seile  liegenden  Gräber  frei  gelogt.  —  Zur  Erhaltung  und  beleh- 
renden Darstellung  jener  Gräber  hat  der  genannte  Verein,  auf  alten  Fundamenten 
ein  Gräber  Haus  erbaut ,  das  seinen  Zweck  auch  äusserlich  ausspricht  und  er- 
füllen wird. 

Durch  die,  leider  nur  geringe  Ausbeute  ergebende  Ausgrabung  für  das  Berliner 
Museum  wurde  für  das  Castell  wenigstens  der  grosse  Vortheil  erreicht ,  längs  der 
Nordseite  desselben  den  ursprünglichen  Boden  und  ein  noch  unbekanntes  heizbares 
Gebäude  blossgelegt  und  den  ganzen  nördlichen  Wall  auf  seine  ursprüngliche  Höhe 
gebracht  und  regulirt  zu  haben. 

13)  Durch  den  Herrn  Cabinetsbibliothek-Direktor  Dr.  Walther  in  Darmstadt  da- 
von benachrichtigt ,  dass  im  Gemeindewald  zu  Ockstadt  bei  Friedberg  anscheinend 
römisches  Mauerwerk  gefunden  worden  sei,  ging  der  Conservator  des  Alterthums- 
Museums  unverzüglich  Ende  Januar  1872  dahin  und  fand  im  Gemeindewald  Jungewald, 
am  westlichen  Abhänge  des  Kuhkopfes  die  Umwallung  eines  römischen  Castells.  Dasselbe 
liegt  parallel  mit  dem  Pfahlgraben  und  zwar  mit  seiner  nördlichen  Ecke  79  Schritt  von 

HN 

dem  in  jenem  stehenden  Landesgrenzstein    y..,    entfernt.    Es  sind  nur  noch  die  Wall- 

linien,  ein  Rechteck  von  50  a  50  Schritt  Länge  und  Breite,  sichtbar ;  die  südliche 
Ecke,  besonders  aber  die  nördliche  ist  höher  als  die  übrigen  Walltheile,  so  dass  man 
hier  höhere  Mauerthürme  vermuthen  mögte. 

Ein  etwa  16  Fuss  langer  unbekleideter  Stollen ,  den  die  dort  beschäftigton 
Holzhauer,  unter  denen  ein  Bergmann  war,  von  Westen  nach  Osten  in  den  Walllüigel 
der  nördlichen  Ecke  eingetrieben  hatten,  schien  diess  zu  bestätigen,  denn  man  stiess 
auf  die  Fundamentüberreste  einer  etwa  5  Fuss  dicken ,  mit  Bruchsteinen  und  Mörtel 
gebauten  Mauer  —  als  äussere  Bekleidungsmauer  des  Walles  zu  deuten  —  und  dann 
etwa  6  Fuss  weiter  auf  eine  zweite  ebenso  dicke  Fundamentmauer,  welche  als  west- 
liche Umfangsmauer  eines  in  jener  Ecke  stehenden  Thurmes  angesehen  werden  konnte. 
Da  die  Fundamentsteine  gestickt  waren,  so  glaubten  die  Leute  ein  Gewölbe,  ein 
Schatzgewölbe  vor  sich  zu  haben. 

Das  Castell  liegt  1000  Schritt  von  der  Capersburg  nordwärts  entfernt.  Zwischen 
ihm  und  diesem  Castell  soll  in  dem  jungen  Fichtenwalde  noch  ein  Hügel  mit  Mauer- 
werk, also  ein  Wartthurm  liegen.  Es  war  jedoch  ganz  unmöglich  in  das  Fichten- 
dickicht vorzudringen. 

14)  Bekanntlich  hat  man  aus  der  qualitativen  und  quantitativen  Zusammensetzung 
der  antiken  Bronze  geglaubt  sehr  weit  gehende  Folgerungen  ziehen  zu  können,  indem 
man  von  der  Existenz  eines  den  Germanen  vorausgegangenen  kunstreichen  Kelten- 
volkes ausgehend,  diesem  eine  bestimmte  Zusammensetzung  seiner  Bronze  zuschrieb, 
und  während  man  die  Analyse  unzweifelhafter  etruskischor,  griechischer  und  römischer 
Bronze  vernachlässigte,  übersah  man,  dass  das,  was  man  keltische  Bronze  und  keltische 
Arbeit  nannte,  nichts  anderes  war  als  importirte  etruskische  Fabrikate. 

21 


322 

Wenn  nun  auch  diesen  Kelten  allmülig  aller  Boden  unter  den  Fii<:sen  entzo^ren 
worden  ist  und  nur  noch  Sprachforscher  mit  ihnen  schön  zu  thun  Gelegenheit  finden, 
—  so  liaben  die  Bronzeanalysen  doch  ein  grosses  und  ernstes  Interesse  behalten; 
V.  Fellenherg,  v.  Bibra  und  Wiebel  haben  einen  fruchtreichen  Fleiss  auf  sie  ver- 
wandt und  wichtige  Polgerungen  daraus  gezogen.  —  Allein  so  lange  die  neuere 
Metallurgie  noch  nicht  zu  einer  systematischen  Klarlieit  gekommen  ist  über  die 
Funktionen  welche  Kupfer,  Zinn,  Blei  und  Zink  in  den  Kupferlegierungen  bekleiden, 
und  Härte,  Elasticität,  Schwere,  Farbe,  Glanz.,  "Wetterbeständigkeit  und  Patina  be- 
bedingen, werden  immer  neue  Analysen  antiker  Bronzen  willkommen  sein,  zumal 
wenn  sie  wie  die  nachfolgendem  eine  so  ausgezeichnete  Stellung  einnehmen ,  und 
wenn  wir,  auch  für  die  neue  Industrie  nutzbar,  zugleich  erfahren,  welche  Verände- 
rung diese  Bronze  im  Laufe  der  Zeit  erlitten,  unter  welchen  Verhältnissen  sie  sich 
mit  einer  grauen,  blauen,  hell-  und  dunkel-grünem  Patina  überzogen,  oder  allen 
zerstörenden  Einwirkungen  wiederstanden ,  oder  selbst  eine  täuschende  goldgelbe 
Farbe   angenommen    haben. 

Dieses  die  Archäologie  wie  die  neuere  Technik  berührenden  Interesses  wegen, 
haben  wir  die  schon  oft  bewährte  Gefälligkeit  des  Herrn  Geh.  Hofratli  Fresenius  in 
Anspruch  genommen  und  die  beiden  nachstehenden  in  seinem  Labaratorium  von  Herrn 
Souchay's  sorgfältiger  Hand  ausgeführten  Analysen  erhalten. 

a)  Bronze  von  einer  Statue  deren  Bruchstücke  auf  der  Saalburg  gefunden  worden 
sind.  Die  in  der  Mitte  der  fünfziger  Jahre  im  Hofe  des  Prätoriums  gefundenen 
Stücke  bestanden  in  Theilen  des  Gewandes,  eines  grossen  Palmblattes  und  eines 
Daumen,  aus  dessen  Abmessungen  man  schliessen  konnte ,  dass  die  Figur  etwa  die 
ein-  und  eine  halbfache  Grösse  der  natürlichen  gehabt,  d.  h.  wenn  sie  aufrecht 
gestanden,  ungefähr  9  Fuss  hoch  gewesen  sei.  In  vergangenem  Jahre  wurde  ein 
kleiner  Finger  der  linken  Hand  gefunden,  dessen  Bronze  zwar  bedeutend  besser 
ist,  aber  vielleicht  doch  bei  ungleicher  ^Mischung  die  Mügliclikeit  zulässt ,  dass  er 
derselben  Bildsäule  angehört  habe.  Die  Bronze  der  erstgenannten  Stücke  war  ohne 
grüne  Patina  ,  grau  und  auch  im  Bruch  aschfarbig ,  fast  erdig,  also  nichts  weniger 
als  schön  —  doch  trug  sie  Spuren  von  Vergoldung.  Den  Bleigehalt  hat  sie 
mit  griechischen  Bildwerken,  das  Uebermass  derselben  aber  mit  einer  Statue  aus 
Finthen  bei  Mainz  gemein. 

b)  Weissmetall  von  einer  auf  der  Saalburg  gefundenen  armbrustförmigen  Gcwand- 
nadel.  Unter  den  Gewandnadeln  ders  pätcrn  Römer-  und  Frankeuzeit,  so  wie  unter  den 
bchnallen  und  Gürtelbeschlägen  der  letztern,  finden  sich  häufig  Stücke,  welche  in 
den  Fundberichten  und  in  den  Inventarien  meist  als  Weissmetall,  manchmal  selbst 
als  Silber  bezeichnet  werden  und  dem  Anscheine  nach  unserm  Neusilber  gleichen. 
Diess  Metall  hat  sich  sehr  oft  unter  Verhältnissen  wo  Bronze  grün  oxydirt,  weiss 
und  si)iegelblank  erhalten,  hat  in  manchen  Fällen  ohne  zu  brechen  grosse  Torsion 
ertragen,  in  anderen  grosse  Sprödigkeit  gezeigt;  ist  es  oxydirt,  so  ist  das  Oxyd  leb- 
haft grün,  nie  aber  zu  einer  schönen  Patina  geworden. 

Wie  CS  bei  dem  unten  nachgewiesenen  grossen  Bleigehalte  diese  schönen 
Eigenschaften  behalten  hat,  während  die  Bronze  1  olfenbar  durch  den  grossen  Blei- 
gehalt .so  unschön  geworden  —  mögen  die  Theoretiker  entscheiden. 

Des  Vergleichs  wegen  fügen  wir  die  Analyse  einer  Bronze  wieder  bei, 
welche  wir  gleichfalls  der  Güte  des  Herrn  Fresenius  verdanken,  sie  betrifift  einen 
G  Zoll  weiten  Halsring,  welcher  von  Herrn  Obermedicinalrath  Dr.  Reuter  1859  in  den 
Gräbern  bei  Rambach  gefunden  worden  war.  (Anal.  VI.  pag.  271.) 


323 


1. 

2. 

•1. 

Bronze  Statue 

W, 

L-isnietnll  Filiiil;i 

]U 

iiir/.f  Uin^,' 

von  der 

von  d.T 

von 

y  aal  bürg. 

Saalburg. 

n 

am  baci). 

Kupfer 

70;313 

75,71 

86,86 

Zinn 

8,570 

6,07 

11,88 

Hlei 

20,696 

16,41 

0,66 

Zink 

0,073 

0,74 

0,60 

Eisen 

0,030 

0,17 

Nickel 

0,211 

Gold 

Spur 

9,899  100  100 

14)  Herr  Appellationsgericlitsrath  Dr.  Pctri  übergab  als  ein  Geschenk  des  Herrn 
Bergverwalters  Moser  zu  Limburg  a.  d.  Lahn ,  dem  Museum  einen  lianinicrartig 
durchbohrten  schwarzen  Stein.  Derselbe  ist  durch  kleine  Hornblendecristalle  als 
Basalt  zu  erkennen,  in  welchem  keine  Löcher  vorkommen,  wie  wir  sie  oft  im  Feuer- 
stein und  an  Hornsteiuknollen  finden,  zudem  ist  das  Loch  zu  zirkelrund,  als  das  man 
es  für  die  Auswitterung  eines  Olivin-Cristalls  halten  könnte.  Das  Fundstück  muss 
daher  ein  durch  Menschenhände  bearbeitetes  sein.  Um  so  merkwürdiger  ist  es  dann 
durch  seine  Abnutzung,  welche  zeigt,  dass  es  lange  als  Geschiebe  in  einem  Flusse 
gelegen  und  bewegt  worden  ist.  Leider  haben  wir  über  seine  Fundstelle,  ob  dieselbe 
noch  im  Flussufer,  oder  in  einer  höher  gelegenen  Kiesablagerung  entdeckt  worden 
sei,  nichts  in  Erfahrung  gebracht. 

1.5)  In  einem  Inventar,  welches  im  Jahr  1853  sehr  summarisch  aufgestellt  worden 
ist,  befindet  sich  im  Zimmer  IV.  Rahmen  86  aufgeführt  „a  Halsringe,  mittlerer  M.  4 
bestehend  aus  51  Stück  von  Perlmutter,  abwechselnde  Scheiben  und  Ilängsel.  Von 
Heddernheim"  weitere  Nachrichten  fehlen;  das  Halsband  aber  fand  sicli  nach  Ort, 
Zahl  und  Art  richtig  vor  und  erregte  meine  Aufmerksamkeit,  weil  es  mit  seineu 
Berloken  und  Perlmutterscheibchen  genau  dem  Halsschmucke  gleicht,  welchen  Linden- 
sehmit:  Alterthümer  unserer  heidnischen  Vorzeit  II.  B.  8,  Hft.  Taf.  I.  Fig.  8,  und 
Archiv  für  Anthropologie  III.  pag.  106.  Taf.  IV,  beschreibt  und  darstellt,  als  einem 
Schmuck  unserer  ältesten  Landesbevölkerung,  vor  Einführung  der  Bronze,  gefunden 
bei  Monsheim  in  Rheinhessen. 

Ausser  den  hier  angeführten  Berlocken ,  welche  aus  den  Schlosstheilen  der 
Muschel  geschnitten  sind  und  den  in  Form  kleiner  Ringscheibchen  parallel  der 
äussern  und  Innern  Sclialfläehen  geschnittenen,  finden  sich  in  unserm  Halsband  aucli 
noch  kleinere  Cylinder  von  10mm.  Höhe  und  15mm.  Durchmesser,  welche  (luer  auf 
das  Blättergefüge  aus  einem  sehr  dicken  Theile  der  Muschel  geschnitten  sind.  In 
Ganzem  nämlich:  1  Seheibe  mit  2  Löchern  neben  dem  Mittelpunkt  von  22mm.  Durch- 
messer; 8  kleine  ringförmige  Scheibchen  mit  einem  Mittolloch  und  10mm.  Durdi- 
niesser;  16  Cylinderförmige  v(m  5-6mm.  Höhe  und  10-lömm.  Durchmes5er  (bei 
dem  IMüusheiiaer  Fund  nicht  vertretene)  und  endlich  25  Verlocken.  Unser  Vereinsge- 
nosse Herr  Hofrath  Lehr  erkannte  diese  Gegenstände  sogleich  als  Theile  einer  bei 
uns  in  solcher  Stärke  nicht  vorkommenden  Süsswassermuschel,  legte  sie  aber  durch  Ver- 
mittlung des  Herrn  Römer  dem  Herrn  Professor  Sandberger  in  Würzburg  vor. 

:VIittlerweile  erinnerte  sich  Herr  Römer  im  Jalir  1860  an  einer  im  Plan  des  Castells 
(zur  Geschichte  des  römischen  Wiesbadens  von  Dr  Reuter,  Annal.  V.  2..)  mit  W.  be- 
zeichneten Stelle,  4  IMusclieln  aus  dem  Schutt  der  damals  vorgenommenen  Nach- 
grabungen aufgehoben  und  aufbewahrt  zu  haben.  Diese  noch  vorhanden,  sind  ein 
cardium  tiiberculatum,  und  drei  Unk). 


324 

Auch  der  Vereinsdiener  Weck  erinnert  sich  aus  dieser  Zeit ,  wo  man  hinter 
seinem  Hause  die  im  Museum  befindliche  Amphore  mit  der  Tragekette  ausgrub,  dass  man 
nahe  dieser  Stelle  auf  eine  alte  (rümische)  Mülli^'rube  gestossen  sei  ,  in  welcher  sich 
viele  Bruchstücke  von  Terra  sigilata  und  viele  solcher  Muscheln  gefunden  habe. 
Und  in  der  That  fanden  sich  auch  in  einer  wenig  gangbaren  Schublade  des  Museums 
mehrere  defekte  Exemplare  dieser  Unio  mit  dem  daranhängenden  Boden  ,  und  zwar 
ergab  sich  dieser,  mit  Kohlen  und  'l'rümmer  gemischt  —  so,  dass  bestimmt  erkannt 
werden  konnte,  dass  er  —  und  somit  die  Muschel  auch,  nicht  zur  Lösformation  ge- 
hörte. Mit  ihnen  zusammen  fanden  sich  (gleichfalls  noch  vorhanden) ,  viele  Auster- 
schalen. Vergl.  Periodische  Blätter  1858  Nr.  5  pag.  109  und  1860  Nr.  13  p.  356, 
wo  bei  den  Ausgrabungen  im  Castell  auf  dem  Heidenberg  als  Fundstücke ,  Ilörner 
von  Ochsen  und  Ziegen,  Stangen  von  Hirsch-  und  Eeh,  Zähne  von  Eber,  Knochen 
von  Hund-,  Katzen-  und  Vogelarten,  verschiedene  Muschelu,  Unio-  und  Ostreaarten, 
Bruchstücke  von  menschlichen  Schädel  aufgeführt  werden. 

Nach  den  periodischen  Blättern  1860  Nr.  13  j),  36S  wurden  auch  in  Heddern- 
heim  Ostrea-  und  Unioarten,  sowie  ein  dreiseitiges  Steinmesser  gefunden.  Und  auch 
diese  Conchilien,  mit  der  Bezeichnung  Heddernheim,  wurden  noch  im  Museum  entdeckt. 
Endlich  erinnerte  sich  und  bedauerte  der  am  römisch-germanischen  Museum  in  ]\Iainz 
beschäftigte  Anticjuar  Jehring,  dass  sich  im  Ehein  am  Diemeser  Ort  unterhalb  Mainz 
unter  den  dortigen  reichen  römischen  Funden,  auch  viele  dieser  dicken  Unio  gefunden, 
leider  aber  weggeworfen  worden  seien.  Zwei  dieser  Muscheln,  noch  mit  ihrer  braun- 
grünen  Epidermis  versehen,  sah  ich  mit  den  übrigen  Fanden  vom  Diemeser  Ort  in  der 
Sammlung  des  Mannheimer  Alterthumsvereins.  Es  gelang  dem  genannten  Antiquar  mit 
leichter  Mühe,  aus  einer  der  unsrigen  eine  den  alten  ganz  gleiche  Berlocke  herzurichten. 

Es  ist  kein  Zweifel  jene  Monsheimer  und  unsere  Heddernhcimer  Halsbänder 
sind  aus   denselben  Unioschalen  gemacht  die  uns  hier  vorliegen. 

Nun  giebt  allerdings  der  Fundort  nicht  unbedingt  auch  die  Nationalität 
und  Zeit  des  Fundstückes  an,  und  das  Muschelhalsband  selbst  dürfte  ,  obschon  bei 
Heddernheim  gefunden ,  doch  nicht  mit  römischen  Anticaglien  zusammengefunden 
worden  sein;  aber  die  Mischung,  in  welcher  der  Unio  und  die  Ostrea  mit 
andern  unzweifelhaft  römischen  Dingen  im  Castell  Wiesbaden  zusammen  lagen,  lassen 
es  als  gewiss  erscheinen,  dass  Römer  diese  Muscheln  zu  irgend  einem  Zweck  in  Besitz 
hatten.  Enthielten  sie  Perlen  oder  wurden  sie  als  Nahrungsmittel  herbeigeschafft 
oder  fuhr  irgend  ein  römischer  Händler  fort  daraus  Schmuck  für  die  Wilden 
jenseits  des  Limes  zu  machen?  Der  Mangel  jeglicher  Spur  von  Bearbeitung 
an  den  zwar  defekten,  aber  in  den  Schlosstheilen  am  besten  erhaltenen  Muscheln 
spricht  dagegen. 

Aber  vor  allem,  avo  kamen  sie  her  —  da  sie  jetzt  nicht  mehr  in  unserra  Lande 
gefunden  werden. 

Hier  danken  wir  nun  der  Güte  des  Herrn  Professor  Sandberger  folgende  Mit- 
theilung: Die  Muschel  aus  welcher  sämintliche  Halsbaudtheile  gemacht  sind,  ist  der 
Unio  sinuatus,  (Lamark  Tora.  G  p.  531:  eile  habite  dans  Ic  Ehin ,  la  Loire  et  les 
autres  grandes  rivieres  du  continent  europeen  tempere  et  austral.  Coquille  grande, 
epaisse,  pesante  et  ayant  une  forte  depression  sinueuse  dans  la  partie  superieure. 
Longueur  transversale  140  a  115  mm.)  derselbe  kommt,  im  Widerspruch  mit  der 
Angabe  von  Lamark,  lebend  nur  mclir  in  den  Pyrenäen  ,  in  dem  oberen  Laufe  des 
Tarn,  der  Cliarente,  Dordogne  und  Garonne  vor  und  zwar  war  das  aus  der  Garonne 
stammende  uns  vorgezeichnete  Exemplar  weit  dünner  in  der  Schale.  In  Deutschland 
fand  Herr  Professor  Sandberger  diese  Muschel  gemischt  mit  Tojjfscherben  im  Alluvial- 
Tuff  von  Homburg,  bei  Wertheim  am  Main.  —  Also  gleichfalls  in  Begleitung  von 
Gegenständen  aus  dem  hohen  Alterthume.     Es  scheint  sich  somit  herauszustellen,  dass 


325 

derVniosumaius  in  der  Vorzeit  unsere  Rache  oeler  Flüsse  bevölkerte,  und  auch  zur  Röincr- 
zeit  noch  existirte  —  seitdem  aber  ausgestorben  ist,  —  Derselbe  dürfte  wie  unter 
günstigen  Verhältnissen  alle  Unionen,  namentlich  die  in  manchen  Bächen  in  Deutsch- 
land noch  vorkonmiendc  Unio  numjaritifcra  —  gleichfalls  Perlen  ]iroduzirt  haben. 

Die  Revue  Archeologique  vom  Jahr  180G,  XIII.  p.  2i)H  bildet  ein  Halsband 
ab,  welches  bei  Vignely  bei  Meaux  (Seine  et  Marne)  gefunden  wonlen  und  gloicli- 
falls  aus  Muschelschalen  gearbeitet  ist.  Es  besteht  aus  G  Cylindern  von  30 — tOmm. 
Länge  und  10mm.  Durchmesser,  aus  6  viereckigen  von  10  a  15m.,  und  59  runden  von 
14  a  15mni.  und  aus  IGO  Scheibchen  von  8  a  10mm.  Durchmesser;  und  zwar  gleichen 
die  Cylinder  nach  der  Zeichnung  durch  ihre  gchichtenformige  Streifung  ganz  den 
unseren.  Leider  beschäftigt  sich  der  Aufsatz  aber  nicht  mit  der  Art  nnd  Herkunft 
der  Muschel,  aus  welcher  der  Schmuck  gemacht  worden  ist.  Er  macht  jedoch  auf- 
merksam auf  ähnliche  Funde  in  der  Grabhölile  von  Aurignac  und  unter  den  Dolmen 
von  Lot  und  von  Truans  —  (Fundstätten  der  Steinzeit)  und  vergleicht  sie  mit  Muschel- 
schmuck, welchen  man  bei  der  Entdeckung  von  Amerika  bei  den  Indianern  fand, 
und  welche  diese  mit  Feuersteinwerkzeugen  bearbeitet  hatten.  Desgleichen  beschreibt 
die  Revue  Archeologique  vom  Jahr  1867  XV.  p,  368  ein  Muschclhalsband,  das  mit  einer 
Menge  Steinwerkzeugen  zusammen  bei  Argenteuil  gefunden  worden  ist. 

IG)  Die  neuere  Artillerie  gibt  ihren  Geschossen  ausser  der  fortschreitenden, 
auch  eine  um  ihre  Axo  drehende  Bewegung,  damit  durch  die  Energie  dieser  Bewe- 
gung alle  sonstigen  störenden  und  unberechenbaren  Kräfte  unwirksam  gemacht 
werden.  Sie  erreicht  diese  Rotation  durch  schraubenförmige  Züge,  welche  sie  den 
Geschützröhren  und  Gewehrläufen  gibt,  und  durch  welche  sie  die  Geschosse  zwängt. 
Schon  zu  Anfang  unseres  Jahrhunderts  veranlasste  man  eine  gewisse  Art  von  Raketen 
durch  schraubenförmige  Flügel  zu  einer  ähnlichen  Bewegung,  und  vor  etwa  20  Jahren 
wurden  Versuche  angestellt,  bewegliche  Geschosse,  welche  an  ihrem  hinteren  Ende 
zwei  schräge  Bohrlöcher  hatten,  durch  welche  während  des  Fluges  die  Luft  drang, 
gleichfalls  zur  Rotation  zu  zwingen. 

Wenn  man  die  aus  dem  späten  Mittelalter  herrührenden  geschatteten  Pfeile 
in  unserm  Museum  betrachtet,  so  bemerkt  man,  dass  die  hölzernen  „Federn,"  welche 
den  Schaft  in  der  Luft  tragen  halfen,  nicht  ihrer  ganzen  Länge  nach  parallel  dem 
Pfeilschaft  sind,  sondern  dass  sie,  beide  gegen  sein  hinteres  Ende  hin  eine  Schwenkung 
nach  rechts  oder  links  machen,  und  somit  eine  Art  Schraubenlinie  bilden.  Wenn 
diess  auch  nicht  bei  allen  Pfeilen  aller  Museen  zutrifft,  so  ist  es  doch  zufällig  bei 
allen  hiesigen  und  gewiss  bei  vielen  anderer  Museen  Regel.  Sie  zeigt  die  schon 
damals  bestehende  Absicht  dem  Pfeil  eine  um  seine  Axe  rotirendo  Bewegung  zu 
geben.  Ob  dies  praktisch  von  Vortheil  war,  den  Pfeil  zu  zwingen,  auch  im  abstei- 
genden Ast  seiner  Flugbahn  die  ansteigende  Stellung  zu  behaupten,  die  er  zu 
Anfang  des  aufsteigenden  Astes  hatte,  um  ihn  so  in  die  Lage  zu  versetzen,  manche 
Ziele  früher  mit  dem  hintern  Ende  als  mit  der  Spitze  zu  treffen  —  geht  uns  hier 
nichts  an.  Je  unpraktischer  die  Einrichtung  war,  desto  mehr  zeigt  sie,  dass  man 
von  einer  Theorie  ausging,  eine  Theorie  hatte,  welche  man  heute  bcwuast  und  rein 
aus  Nebeneinflüssen  herausgeschält  hat. 

17)  Zu  den  wenigen  Bildsäulen,  welche  sich  bei  uns  aus  der  Römerzeit  erhalten 
haben,  gehören  diejenigen,  welche  Herr  de  Koock  im  Jahr  lb5:3  unserm  Museum 
geschenkt  hat.  (Vergl.  Mitth.  1853,  3  p.  12.)  Da  es  vom  Interesse  war  ihre  Fund- 
steUc  genauer  festzustellen,  so  wurden  im  Sommer  vergangenen  Jahres  hierüber  bei 
der  Familie  des  verstorbenen  Donators  und  anderen  bei  der  Auffindung  Betheiligten 
Nachrichten  eingezogen  und  das  Nachstehende  in  Erfahrung  gebracht. 

Die  drei  fast  lebensgrossen  Gewand  figuren ,  ein  Mann  und  2  Frauen,  letztere 
nur  in  ihren  Oberkörpern  erhalten,  wurden  in  einem,  damals  dem  Math.  Schweigart 
gehörigen,  Acker  in  der  Langgewann  zwischen  Niederingelheim  und  Freiweinheim 


326 

1000  Schritt  östlich  der  Selz  und  ebensoweit  von  dem  Leinpfad  gefinulon. 
Dieser  obschon  2000  Schritt  vou\  ßhein  entfernte  so  benannte  Weg ,  über- 
schreitet auf  der  Schaafbrücke  die  Selz  und  war  wahrscheinlich  eine  Iiönierstrasse. 
Die  Bildsäulen  lagen  in  geringer  Tiefe  auf  den  Gesichtern  und  fanden  sich,  wie  der 
alte  ehemalige  Besitzer  sich  ausdrückte,  auch  noch  Ziegelwölbungen,  wie  von  einer 
Cajiclle  daselbst,  so  wie  denn  auch  die  benachbarten  Aecker  noch  Mauerfuudaniente 
cntliielten.  * 

IS)  Durch  die  Königliche  Regierung  wurde  dem  Museum  ein  Kachelofen  übergeben, 
welclier  in  dem  Schlüsse  zu  Catzenelnbogen  staud,  dort  aber  manchen  Unbilden  aus- 
gesetzt und  bei  anderweitiger  Verwendung  des  Schlosses  wohl  ganz  verloren  gegan- 
gen sein  würde.  Er  besteht  aus  einem  viereckigen  aus  Eisenplatten  zusammenge- 
setzten Feuerkasten,  welcher  auf  einem  gewundenen  schmiedeisernen  Dreifuss  stellt 
Die  Gussplatten  sind  mit  Arcliitekturen,  biblischen  Darstellungen,  Textstellen  und 
frommen  Sprüchen  geschmückt,  einer  derselben  giebt  mit  der  Schrift  CßISTOFFEL 
SORG  anno  1597,  wahrscheinlich  den  Is\amen  des  llütteubesitzers.  Die  schwarz 
glasirten  Thonkacheln,  welche  sich  vermittelst  gezogener  und  geschwärzter  Lehm- 
Leisten  in  6  Reihen  übereinander  aufbauen,  umschliessen  keine  inneren  Züge,  sondern 
der  Ofen  scheint  bis  zu  seiner  oberen,  aus  grossen  Schiefer-  und  Ziegelplatten  zu- 
sammengesetzten Decke,  nur  einen  Hohlraum  gebildet  zu  haben.  Ueber  der  Deckplatte 
wird  er  von  einem  Nischengesims,  aus  je  zwei  Kacheln  und  einem  aus  geschwärztem 
Lehm  gezogenen  Rundstabe  gekrönt.  Die  Kacheln  sind  mit  Portalarchitekturen, 
Figuren  und  Brustbildern  von  Kaiser  Sigisinund ,  König  Philippus  (von  Spanien) 
und  Heinrich  (von  Frankreich)  geschmückt.  Einige  beschädigten  mussten  jergänzt 
werden.  Eine,  einen  Pilger  darstellend  mit  der  Unterschrift  —  wahrscheinlich  die 
des  Töpfer-Meisters  Hans  BERMAN  1565  kann  als  zeitbestimmend  für  das  ganze 
Werk  gelten,  dem  die  obenbezeichnete  Gussplatte  erst  später  zugefügt  wurde. 

IP)  Ueber  die  von  Seiner  Excellenz  dem  Geuerallieutenant  von  Röder  dem  Museum 
übergebeuen  Alterthümer  entnehmen  wir  das  Naclistehende  seinen  Mittheilungen. 

Zwischen  Frankfurt  a.  d.  0.  und  Cüstrin  tritt  auf  dem  linken  Oderufer  das 
140—160  Fuss  hohe  Gelände  in  mannigfach  gestaltetem  Rande  gegen  den  frucht- 
baren Oderbruch  vor,  indem  es  in  Lehmbösclmngen  von  25  -35o  abfällt  und  an 
deren  Fuss  von  Sand  und  Kies-Ablagerungen  begleitet  wird. 

Die  Noth  und  das  Bedürfniss  sich  Zufluchtsorte  vorzubereiten,  hat  bei  allen 
Volksstämmen,  bei  den  Wenden  an  der  Oder,  wie  bei  den  Franken  am  Rhein,  hier- 
zu geeignetes  Gelände  autsuchen  ,  und  dieselben  Mittel  anzuwenden  gelehrt  —  die 
Vortheile  die  jenes  bot  zu  vermehren  und  zu  verstärken.  Auch  dort  wurden  Cerg- 
zungeu  ausgewählt,  gegen  die  oll'ene  Landseite  mit  Gräben  und  ^\■ällen  abgesclinitten  und 
gegen  die  Niederung  durch  Nachgrabungen  noch  stärker  und  unersteiglicher  gemacht. 

Ein  solcher  Zufluchtsort  findet  sich  nahe  der  Eisenbahnstation  Podelzig  be^ 
dem  Dorfe  Reitwein  in  den  Wallbergen.  Dieselben  treten  als  sanftabfallende 
Dojipelzunge  vom  Hochland  ostwärts  in  die  Niederung  und  sind  auf  der  Westseite 
au  ihrer  gemeinschaftlichen  Wurzel,  durch  einen  geraden,  250  Schritt  langen,  20  bis 
30  Fuss  tiefen  Graben  und  15  bis  20  Fuss  hohen  Wall  abgeschnitten.  Nach  Ueber- 
windung  dieser  Hindernisse  findet  der  Angreifer  die  südliche  Bergzunge  nochmals 
durch  einen  10  Fuss  hohen  Wall  geschützt  und  zu  einem  letzten  Zufluchtsort  von 
180  Schritt  Breite  und  250  Schritt  Länge  vorbereitet. 

Der  nach  Aussen  gekrümmte  Wall  hatte  ungefähr  200  Schritt  Länge  und  hatte 
in  der  Mitte  und  auf  der  Nordseite  —  der  gerade  Wall  nur  am  Nordende  —  einen 
Eingang. 


327 

Der  Sage  naoh  soll  aucli  in  (liesi?eiTi  noch  cino  Bnrp  {jestandon  hahen .  deren 
Trümmer  zum  Baue  des  Herrenhauses  von  Keitwein  benutzt  worden  seien  ,  allein 
schon  im  voris^'on  Jahrhundert  war  keine  Spur  davon  melir  sichtljar. 

Sehr  merkwürdig  indessen  ist  es,  dass  man  in  dieser  Umschliessung  und  1)p- 
sonders  auch  auf  ihren  Abhängen  nach  Süden  und  Norden  —  im  Nachtigallcngruml 
und  im  Biergrund,  sowie  in  dem  nahen  Hirschgrund  eine  unglaubliche  Menge  von 
schwarzen  Urnenscherben  findet.  Bei  den  dortigen  Forstculturen  wurden  fast  in  jedem 
Pflanzloche  dergleichen  Bruchstücke  angetroffen. 

Cianz  ühnlichc  doch  besser  erhaltene  wurden  dem  Museum  gegeben.  —  Diest' 
sind  nicht  auf  dem  oben  beschriebenen  Platze,  sondern  auf  den  2000  Schritt  nördlirh 
gelegenen  sogenannten  Fuchsbergen,  einem  ganz  ebenen  Todenfelde,  gefunden  worden, 
woselbst  auch  Bronzringe  vorgekommen  sein  sollen.  Die  oltenfalls  dem  Museum  iibcr- 
gebene  grosse  schwarze  Urne  ward  vereinzelt  und  gefüllt  mit  Knochen  und  Asche, 
am  Fusse   einer   hohen    Lehmwand    1000  Schritt   westlich   der   Wallberge  entdeckt. 

Auch  nördlich  von  Podelzig,  wo  die  Landstrasse  die  Eisenbahn  kreuzt ,  stiess 
man  auf  eine  solche  Menge  von  Urnenscherben  ,  dass  sie,  horibile  dictu  zur  Wegbe- 
schüttung  verwendet  wurden.  Unter  diesen  fand  sich  eine  Menge  von  Bronze-Perlen 
von  2  m.  Dicke,  von  denen  gleichfalls  mehrere  in  unser  Museum  kamen. 

In  der  Chronik  (dem  Kirchenbuch)  von  Reitwein  sagt  der  Pfarrer  Job.  Wilh. 
Orth,  dass  die  Urnen,  wo  sie  sich  noch  gut  erhalten  haben,  gemeiniglich  in  einer 
Reihe,  sechs  lind  mehr  beisammen  standen,  erst  ein  Paar  grosse,  dann  die  kleineren, 
vielleicht  die  Familie  anzuzeigen  —  oben  seien  sie  mit  einem  Stück  Dachziegel  (!  ?) 
belegt  gewesen.  Sie  lagen  nicht  gar  tief,  daher,  als  Wind  und  Wasserfiuthen  die 
OberÜäche  des  Sandes  weggespült,  seien  sie  von  den  Schweinen  ausgewühlt  worden; 
in  einigen  habe  man  auch  bei  der  Asche  rothe  Corallen  (Perlen),  welche  leicht  zer- 
brachen, kleine  messingene  Ringe  wie  die  Schaken  an  den  Erbs-  oder  Panzerketten 
gefunden.  Auch  wurde  ihm  eine  Urne  gebracht,  welche  gleichsam  doppelt  war,  oben 
und  unten  spitzig  —  mitten  breit,  als  zwei  über  einander  gestülpte  Näpfe,  die 
Oeifnung  oben  etwa  5  Zoll  breit.  —  Unter  den  dem  Museum  übergebenen  Urnen 
findet  sich  ein  ähnliches  Doppel-Gebilde  sub.  Nr.  70  verzeichnet. 

Dann  erzählt  derselbe  Berichterstatter  von  einem  römischen  Münzfunde,  wie 
er  vor  einigen  Jahren  (1755)  mit  seinen  Kindern  und  der  Magd  einen  Spaziergang 
von  Reitwein  nach  Mallno  gemacht  habe  um  daselbst  Maulbeerblätter  zur  Seidenzucht 
zu  holen.  Da  fand  die  Magd  —  es  hatte  die  Nacht  stark  geregnet  —  auf  dem  Wege 
zwischen  Podelzig  und  Mallno  eine  Bronzemünze ,  die  sie  in  der  Meinung  es  sei 
Gold  ihrem  Hemi  zuerst  nicht  geben  wollte,  später  aber  von  den  Juden  eines  besseren 
belehrt,  für  einige  Groschen  abliess.  Es  war  ein  Grosserz  mit  dem  Brustbild  uml 
der  Umschrift  Divus  Antoninus  und  mit  einem  Tinirm  und  der  Schrift  Consccratio 
s.  CO.S-.  als  Revers.  Zum  Glück  hatte  der  Herr  Pfarrer  die  Münze  abgezeichnet,  denn 
die  Russen,  welche  (im  siebenjährigen  Krieg)  sein  Museum  plünderten,  nahmen  auch 
sie  mit.  Reitwein,  das  noch  im  vorij^en  Jahrhundert  im  Volksmund  Bietwend 
genannt  wurde,  dürfte  eine  Wendische  Niederlassang  im  Ried  gewesen  sein. 

V.  C  0  h  a  u  s  e  n. 


20)  Das  Römisclie  Ems.  Die  Spuren  des  alten  Ems  zur  Zeit  unserer  Vorfahren, 
der  alten  Deutschen  und  später  der  Römer,  sind  durch  die  V  ergrösserung  der  Stadt 
und  die  Umgestaltung  derselben  seit  ca.  50  Jahren  heute  fa.st  gänzlich  verdeckt,  ver- 
wischt und  Weniges  davon  noch  sichtbar;  ich  will  desshalb  hier  nur  mittheilen,  was 
ich  mir  seit  20  Jahren  bei  Ausgrabungen  bemerkte  und  welches  ungefähre  Bild 
ich  mir  durch  Anschauung  während  der  Zeit  bildete. 


328 

Der  Kesselbrunnen  in  Ems  Ut  wohl  diejenige  Quelle,  welche  hauptsäclilioh 
von  jeher  zu  Tage  kam  und  durch  den  warmen  Dampf  die  Ureinwohner  des  Lahn- 
thales  aufmerksam  machte  und  heranlockte ,  in  Folge  dessen  sie  sich  dann  ansiedel- 
ten und  im  Laufe  der  Zeit  die  Heilkraft  des  Wassers  benützten;  wenigstens  beweisen 
dies  noch  ein  beim  Badehaus  der  4  Thürme  gefundener  Eing  von  Bronce  und  im 
Oberdorfe  gefundene  grosse  altdeutsche  Grabstellen  mit  irdeueu  Gefässen  und  Bronce- 
ringen. 

Als  die  römischen  Legionen  heranrückten  und  zum  Schutze  die  grosse  Ver- 
theidigungslinie ,  den  Pfahlgraben ,  zogen ,  müssen  sie  wohl  nur  durch  grosse  Maclit 
die  deutschen  Horden  zurückgedrängt  und  abgewehrt  haben,  ehe  sie  festen  Fuss 
fassen  konnten  —  was  die  vielen  Wachtthürme  in  dieser  Linie  vermuthen  lassen. 

Die  linke  Lahnseite  unterhalb  des  Winterberges  und  Mahlberges  war  zu  jener 
Zeit  diejenige,  welche  am  meisten  Kaum  bot,  und  wo  ebenfalls  die  Quellen  des  in 
späterer  Zeit  so  benannten  Pferdebades  frei  lagen  und  dampften  —  (jetzt  liegen 
diese  in  der  Lahn)  daher  auch  von  den  Römern  gcfasst  und  benutzt  wurden  —  das 
Terrain  auf  der  rechten  Seite  der  Lahn  war  damals  durch  diesen  Fluss,  welcher  dicht  am 
Fusse  des  Berges  floss,  sehr  eingeengt.  Die  Lahn  wird  ca.  50 — 80'  von  der  Quelle  des 
Kesselbrunnens  geflossen  sein;  denn  es  zeigen  noch  Bilder  aus  dem  17.  Jahrhundert,  dass 
die  Lahn  am  sogenannten  Lahnbaue,  wo  die  untere  Lindenallee  stellt,  dicht  an 
den  4Thürmen  vorüberfloss;  alte  Leute  erinnern  sich  noch  sehr  wohl  der  ersten  alten 
Lalinmauer  und  der  grossen  Lin  den-  oder  Pappelbäume ,  welche  längs  des  Weges 
standen  —  die  IMauer  war  Fortsetzung  des  Kurhauses  und  war  ca.  30 — 40  Fuss  ent- 
fernt von  der  Häuserreihe  —  sehr  oft  stösst  man  noch  beim  Aufgraben  auf  dieselbe. 

Die  Pvömer  hatten  zuerst  wohl  eine  grössere  Befestigung  mit  Wohnungen, 
Bädern  und  Vertheidigungswerken  auf  dem  linken  Lalinufer  und  zwar  anscheinend 
auf  beiden  Seiten  des  ßraunenbaches,  denn  es  fand  sich  im  Garten  des  Herrn  von  der 
Brück  eine  Fundamentmaucr,  welche  kreisrund  war,  demnach  wohl  ein  Thurm  ge- 
wesen sein  kann  —  beim  Eisenbahnbau  ein  gemauerter  Ofen  (wovon  das  Modell  in 
Gj-ps  im  Wiesbadener  Museum  ist)  während  weiter  nacli  dem  Maschinenhause  zu 
wohl  Wohnungen  mit  Bädern  eingerichtet  waren  —  es  wurden  in  letztgenannter 
Gegend  in  früheren  Jahren  viele  Ziegelplatten  mit  Stempeln  der  XXII  Legion  ge- 
funden; auch  liegt  ca.  50  Schritt  entfernt,  das  obengenannte  Pferdebad,  welches 
römische  Fassung  hatte.  Mauern,  Münzen  und  Ziegeln  wurden  noch  viele  in  früheren 
Jahren  mehr  abwärts  in  derselben  Richtung  gefunden. 

Die  Quellen  auf  dem  rechten  Lalinufer  wurden  wohl  von  Anfang  an  als  Trink- 
quellen benutzt  und  waren  mit  der  anderen  Lahnseite  durch  eine  Brücke  verbunden. 
—  Herr  Bauunternehmer  C.  Werner  ist  beim  Fundamentgraben  der  neuen  Brücke 
tief  in  der  Erde  auf  luchenholzpfähle  mit  Querbalken  gestossen,  welche  vermuthen 
lassen,  dass  hier  eine  Brücke  an  derselben  Stelle  gestanden  habe,  wo  nun  die  Neue 
steht.  Möglich  ist  es  jedoch  auch ,  dass  diese  Pfähle  nur  zur  Befestigung  des  Ufers 
dienten  und  zur  Stütze  der  den  Engjiass  vertheidigenden  Werke. 

Die  befestigten  Wohnungen  auf  dieser,  der  rechten  Seite  standen  zu  damaliger 
Zeit  wohl  nur  gegen  das  Dorf  hin  —  wenigstens  lassen  sich  nur  hier  solche  noch 
mit  Bestimmtheit  nachweisen ,  wälirend  auf  der  Stelle  des  Kurhauses  wohl  schon 
früher  alle  römische  Ucberreste  durch  Umbau  beseitigt  MTirden. 

Wir  finden  im  Dorfe  zwei  Wallgraben ,  welche  sicji  noch  theilweise  erhalten 
haben,  und  wovon  der  Eine  (genannt  hinter  Hausen)  sich  durch  drei  Abstufungen 
an  den  Berg  lehnt,  und  Spuren  von  Wohnungen  erweisen  sich  aus  vielen  Mauer- 
resten, welche  allerdings  alle  2— G  Fuss  tief  unter  der  aufgeschütteten  Erde  liegen, 
aus  Mühlsteinen,  Dachziegeln,  Gefässen,  Münzen,  Begräluiissurnen  etc. 

Dieser  befestigte  Ort  war  mit  der  Pfahlgrabenlinie  und  den  Quellen  durch 
die  Strasse  längs  des  Lahnufers   d.   h.   unserer  jetzigen  Strasse  verbunden ,    sodann 


329 

durch  einen  Weg  in  der  Mitte  def?  Berges  und  einen  über  den  Rand  des  Berge^^  — 
demnaeli  konnte  bei  einem  Ueberfalle  gleich  Hülfe  V(,n  allen  Seiten  her  geschafft 
worden. 

Von  Dorf  Ems  aus  führte  eine  Strasse  nach  Fachbach ,  welche  von  der  Linde 
aus  über  die  hohe  Mauer  an  einem  -  wchl  m  einem  Fischteiche  benutzten  Raum, 
vorbeiführle. 

Es  erinnern  sich  noch  Viele,  dass  der  älteste  Weg  dort  hinausführte  und  kann 
man  auch  jetzt  dessen  Richtung  noch  verfolgen.  Eine  ca.  2  Fuss  dicke,  2—3  Fuss 
hohe  Mauer,  schlecht  gearbeitet  auf  Schrottein  im  Lehm  stehend,  läuft  unterhalb 
längst  dieses  Weges  hin,  jetzt  aber  überschütLet,  —  wohl  nur,  um  das  Erdreich  in 
der  Höhe  zu  halten.  Es  lässt  sich  wohl  annehmen  —  da  man  in  der  Nähe  von 
Fachbach  und  Nievern  römische  Gräber  auffand,  wovon  Gefässe  etc.  in  das  Museum 
zu  Wiesbaden  gekommen  sein  sollen  —  dass  Fachbach  ebenfalls  eine  römische 
Niederlassung  war,  und  so  fanden  sich  deren  vielleicht  von  Ort  zu  Ort  bis  an  den  Rhein. 

Was  die  in  neuerer  Zeit  gefundenen  Gegenstände  betrifft,  so  waren  dies  im 
December  1872  beim  Legen  der  Wasserleitungsröhren  in  der  Strasse  bis  in  die  Tiefe 
von  5  Fuss  4  Zoll 

1)  nahe    beim  Kursaale    eine   Münze    —    Grossbronze    —    Avers    Kopf   des 

Kaisers  Trajan  mit  Umschrift  Imp.  Caes.  Nero.  Trajano  Aug.  Ger.  Dac.  P.  M. 

—  —  —  Revers  unkenntlich,  eine  Frau  darstellend;  weitere  römische  Scherben 
und  Gegenstände  wurden  nicht  gefunden. 

2)  im  unteren  Theile  von  Ems  fand  sich  bei  derselben  Gelegenheit  ein  Huf- 
eisen ohne  Nagellöcher  mit  anscheinend  den  Huf  umschliessenden  Rand  —  und  zwei 
Fussböden  ohne  und  ein  Fussboden  mit  Heitzung.  Dies  spricht  deutlich  dafür,  dass 
im  sogenannten  Dorf  i]ms  eine  grössere  römische  Niederlassung  war.  Es  fanden  sich 
ferner  drei  Backsteine  mit  drei  verschiedenen  Stempeln  der  Coh.  IV.  Vind. 

Ich  habe  hier  im  Allgemeinen  mitgetheilt,  in  welcher  Weise  Ems  zur  Zeit 
der  Römer  bewohnt  war  und  werde  nun  in  den  nächsten  Nummern  die  einzelnen 
Fundstücke  und  Fundorte  angeben  und  beschreiben. 

Ems.  Aug.  Vogelsberger. 

(Indem  wir  mit  Dank  die  Zusage  unseres  verehrten  Vereinsmitgliedes  des 
Herrn  Vogelsberger,  auch  in  der  Folge  Berichte  über  die  alterthümlichen  Funde 
in  Ems  uns  zur  Veröffentlichung  raittheilen  zu  wollen,  annehmen,  können  wir  nicht 
unterlassen  den  Wunsch  auszusprechen,  dass  es  auch  andern  unserer  Vereinsgenossen 
im  Lande  gefallen  möge,  ähnliche  Beobachtungen  und  Mittheilungen  für  unsere  An- 
nalen  uns  zugehen  zu  lassen.  —  D.  Red.) 

21)  Sämmtliche  im  Laufe  des  Sommers  1871  in  der  Saalburg  ausgegrabenen 
Knochen  hatte  der  Herr  Geh.  Rath  Dr.  Schaaffhausen  die  Güte  su  bestimmen.  Wenn 
sich  unter  denselben  auch  keine  sehr  auffallenden  Erscheinungen  ergaben,  so  ist  das 
statistische  Verhältniss  der  Anzahl  doch  von  Interesse ,  weil  daraus  hervor  zu  gehen 
scheint,  dass  die  dortige  römische  Besatzung  vorzugsweise  mit  dem  Fleische  von  Rind- 
vieh und  zum  geringsten  Theil  nur  mit  dem  der  Jagdbeute  sich  ernälirte.  Wenn 
man  nämlich  die  Zahl  der  Hirsehknochen  ^  1  setzt,  so  betrug  die  der  Schafe  2. 
der  Schweine  2,  des  Rindviehs  14  bis  16.  Dazu  kam  ein,  sonst  so  häufig  vorkom- 
mendes Hahnenbein  mit  Sporn  ,  eine  kleine  Auster  und  ein  Rückenachild  des  Störs, 
welche  letztere  uns  wohl  einen  Blick  auf  die  Tafel  der  Offiziere  thun  las.s^Mi. 


21* 


Vereiusiiacliricliten. 


Da   der  im    vorigen  Jalire  den   Mitgliedern   übergebene  11.  Band 
der  Annalen,  als  Festschrift,  lediglich    der  Geschichte   des  Vereins   nnd 
seiner  Gründer  vorbehalten  blieb,  so  wird  nunmehr  über  die  beiden  letz- 
ten   Jahre    der    Vercinsthätigkeit    -zu    berichten    sein.     AVilhrend  dieses 
Zeitraums  wird  die  am  5.  December  1871  begangene  Feier  des  fünfzig- 
jährigen Bestehens  unseres  Vereins  gewiss  als   das   wichtigste  Ereigniss 
betraclitet  werden  dürfen.     Dieses  Fest  fand   an    dem    genannten    Tage, 
Mittags  12  Uhr,  in  dem,  dem  frohen  Ereigniss  entsprechend  geschmück- 
ten Museumssaale  in  Gegenwart  einer  zahlreichen   Versanmilung    statt. 
Der  Vereius-Director.   Oberscliulrath    Dr.   Schwartz,   eröiliiete   die  Ver- 
sammlung durch   einen  Vortrag,   in   Avelcliem   er   zurückblickte  auf  die 
Geschichte  des  Vereins  nnd  auf  die  hervorragenden  ]\Iännei-,  die  in  dem- 
selben gewirkt,  sowie  auf  die  Arbeiten,  Publikationen  und  Erwerbungen 
für  die  Sammlungen  des  Vereins.     Selbstverständlich  wurde   hierbei  vor 
Alleades  verstorbenen  Archivars  Habcl,  dessen  Reliefbüste,  von  Bildhauer 
Herweg  in  Darmstadt  angefertigt,  mit  einem  Lorbeerkranze  geschmückt  im 
Festiocale  aufgestellt  war,    ehrend   und  dankbar  gedacht,    welchen  Ge- 
fühlen  die  Anwesenden   durch   Erheben   Ausdruck   gaben.     Der   Redner 
berichtete  sodann  über  die  für  den  Verein  so  erfreuliche  Ernennung  des 
Obersten  von  Cohausen  zum  Conservator,  der  am  7.  November  1871. 
in  sein  Amt  eingeführt  worden  ist;  —  gedachte   sodann   der  verstorbe- 
nen Ehren-  nnd  Mitglieder  des  Vereins  und  sprach   schliesslich  den  be- 
freundeten Vereinen,  welclic  durch  Deputationen  und  Beglückwünschungs- 
schreiben  an  der  Feier  sich  betheiligt  hatten,  den  Dank  aus.    Nachdem 
hierauf  der  Gymnasiallehrer   Herr  Dr.  Adam   den   Rechenschaftsbericht 
über  das  letzte  Vereinsjahr  in  Vertretung  des  Yereinssecretärs  Dr.  Schalk 
verlesen  hatte,  wurden  die  bei  dieser  feierlichen  Veranlassung  ernannten 
Ehrenmitglieder    pruklamirt:     Se.    Königl.  Hoheit    der   Prinz   Carl    von 
Preusaeu,  Se.  Excellenz  der  Herr  Cultusminister  Dr.  vun  Mühler,  Kunst- 


331 

kamnior-Dircotoi-  J)r.  Ficilierr  von  Lcdeljiir,  Diroctor  dor  .Slaatsiiicliive 
(ieh.  Kiilli  Dr.  Duncker  in  Berlin,  (joli.  Finanzratii  Taiiliis  in  Stutt- 
gart, Generalmajor  Freiherr  von  Breidbach-Bürreslifini  in  AsclialVenburg, 
Justizrath  Dr.  Kuler  und  Professor  Dr.  Becker  in  Frankfurt,  Arcliiv- 
Director  Geli.-Rath  Dr.  Baur  und  Bibliothekar  Dr.  AValther  in  Dann- 
stadt und  Archivrath  Eltester  in  Coblenz. 

Bei  der  alsdann  vorgenommenen  Ergänzungswahl  für  die  statuten- 
gemäss  aus  dem  Vorstande  ausscheidenden  Mitglieder  wurden,  nachdem 
Bibliothekar  Ebenau  und  Geh.-Eeg.-Rath  Lautz  eine  Wiederwahl  nicht  an- 
nehmen zu  können  erklärt  hatten,  gewählt:  Oberschulrath  Dr.  Schwartz, 
Dr.  med.  Alefeld,  Dr.  jur.  Grimm  und  als  Ersatzmänner  Baumeister 
Bogler,  Oberlehrer  Seyberth  und  E.  Zais. 

Den  Schluss  der  Festfeier  bildete  ein  grösserer  Vortrag  des  Con- 
servators  Oberst  von  Cohausen  über  die  vor-  und  diesjährigen  Uuter- 
suchungs-  und  Herstelhingsarbeiten  an  der  Salburg,  zu  welchem  erläu- 
ternde Pläne,  sowie  zahlreiche  Fundstücke  aufgestellt  waren.  (Der  Vor- 
trag wurde  s.  Z.  veröffentlicht   im  Rhein.  Kurier  1871  No.  290  u.  ff.) 

Später  vereinigte  ein  Festmahl  im  Grand  Hotel  zum  .Schützenhof 
die  Mitglieder  und  zahlreichen  Gäste  in  heiterer  Stimmung. 

Als  ein  für  den  Verein  höchst  erfreuliches  und  ehrenvolles  Ph-eig- 
niss  durfte  es  auch  begrüsst  werden,  dass  Se.  Kaiserliche  und  König- 
liche Hoheit  der  Kronprinz  des  deutschen  Reiches  und  von  Preusseu 
ein  Diplom  als  Ehrenmitglied  unseres  Vereins  entgegen  zu  nehmen  ge- 
ruhten. 

Im  Laufe  des  Jahres  erlitt  der  Vorstand  betreffs  seiner  Zusammen- 
setzung insofern  eine  Veränderung,  als  im  Mai  1872  Herr  Dr.  Grimm  seine 
Funktionen  als  Vorstandsmitglied  niederlegte  und  an  seine  Stelle  Herr  Zais, 
welcher  bei  der  letzten  Wahl  die  nächstmeisten  Stimmen  auf  sich  vereinigt 
hatte,  eintrat,  und  im  November  desselben  Jahres  sowohl  der  Vereins- 
director  Herr  Oberschulrath  Dr.  Schwartz,  wie  auch  Herr  Baumeister 
Bogler  aus  Berufsrücksichten  aus  dem  Vorstände  auszuscheiden  sich 
veranlasst  sahen. 

Die  Generalversammlung  für  das  Jahr  1872,  am  30.  November 
abgehalten,  nahm  den  von  der  Tagesordnung  vorgeschriebeneu  Vorlauf. 
Nach  der  Eröffnung  durch  den  stellvertretenden  Director,  Obermedicinal- 
rath  Dr.  lieuter,  erstattete  der  Vcreinssecretär  Dr.  jur.  Schalk  den  aus- 
führlichen Jahresbericht  über  die  Vereinsthätigkeit  und  gedachte  in 
ehrenden  AVorten  der  im  Laufe  des  Jahres  verstorbenen  Ehren-  und 
Mitglieder,  namentlich  des  mit  der  Leitung  der  Vereinsgeschäfte  eine 
längere  Reihe  von  Jahren  betraut  gewesenen  Archivars  Dr.  C.  Rössel. 
Den  Bericht  über  die  zahlreichen,  theils  durch  Geschenke,  theUs  durch 


332 

Ankäufe  gemachten  Erwerbungen  des  Museums,  die  im  Versammlungs- 
locale  zum  grössten  Theile  aufgestellt  waren,  erstattete  der  Conservator 
Oberst  von  Cohausen,  der  zAim  Schluss  einen  Vortrag  über  Keramik  und 
deren  Geschichte  hielt,  der  besonders  den  hohen  Standpunkt,  welchen  zur  Zeit 
der  Renaissance  die  Thonindustrio  in  unserem  sog.  Kannenhiickerlande 
behauptete,  hervorhob  und  gleicherweise  die  kunstvollen  Fabrikate  der 
kurfürstlich  mainzischen  Porzellanfabrik  zu  Höchst  betonte.  —  Die 
darauf  voruenommene  Wahl  zur  Ergänzung  des  Vorstandes  ergab  fol- 
gendes Resultat:  Zum  Director  wurde  erwählt:  Appellationsgerichtsprä- 
sident Hergeuhahn;  zu  Vorstandsmitgliedern  Gymnasialoberlehrer  Otto, 
Appellationsrath  Dr.  Petri,  Bibliotheksecretär  Dr.  Schalk,  zu  Ersatz- 
männern Gymn.-Oberlehrer  Seyberth,  Regierungs-Assessor  Himly  und 
Dr.  Scholz.  Der  letzte  Gegenstand  der  Tagesordnung,  Abänderung  der 
Statuten,  wurde  auf  Antrag  eines  Vereinsmitgliedes  einer  späteren  Ver- 
sammlung vorbehalten. 

Die  Zahl  der  mit  uns  die  Vereiusschriften  austauschenden  Gesell- 
schaften hat  sich  seit  den  letzten  Mittheilungen  um  fünf  vermehrt, 
nämlich : 

l)  Der  Verein  für  die  Geschichte  Berlins.  2)  Der  Verein  für  Ge- 
schichte und  Alterthumskunde  in  Hohenzollern  zu  Sigmaringen.  3)  Der 
Verein  für  Geschichte  und  Naturgeschichte  der  Baar  und  der  angren- 
zenden Länder  in  Donaueschingen.  4)  Die  Königliche  und  Universitäts- 
Bibliothek  in  Königsberg.  5)  Der  Verein  für  Geschichte  des  Bodensees 
und  seiner  Umgebung  in  Tettnang. 


Die  beiden  letzten  Generalversammlungen  der  deutschen  Geschichts- 
und Alterthumsvereine  waren  wie  in  früheren  Jahren  seitens  unseres 
Vereins  beschickt;  sowohl  in  Naumburg  1871,  wie  auch  im  Jahre  1872 
in  Darmstadt  war  der  Verein  durch  den  Conservator  Oberst  v. Cohausen 
vertreten  ;  der  letzteren  Versammlung  wohnten  ausserdem  mehre  unserer 
Vereinsgenossen  bei. 

Die  wissenschaftlichen  Vorträge  während  der  Wintermonate  im 
Museumssaale  wurden  auch  im  Winter  18^'/72  fortgesetzt  und  zeigten 
abermals  ihre  erfreuliche  Einwirkung  in  Erregung  des  Interesses  für 
unseren  Verein ;  es  sprachen : 

Herr  Prof.  Boltz    „Dorf  und  Stadt,    eine  ethnologisch-linguistische 

Studie". 
,     Appellationsrath  Dr.  Petri  „der  Ghetto  von  Rom". 
„     Gymn. -Lehrer  Dr.  Adam    an    zwei    Abenden    „das  römische 

Privatleben  zur  Zeit  des  Kaisers  Augustus". 
,     Prof.  Dr.  Wippermann  „Rückblicke  in  die  deutsche  Urzeit". 


333 

Herr  Prof.    Dr.  Grimm    ^Fahrt-iKlf    Lciito    des    (l.'iitscheii    Mittel- 


alters 


u 


,     Dr.  Scholz  , Arnold  von  Seelenhofcii,  Erzhischof  von  Mainz*. 
„     Oberst    von  Cohausen    „Der  frühere  Schmuck  d.'i-  liowolmor 

unseres  Landes". 
„     Gymn.-Oberlehrer     Otto     ,Der     Antheil    brandenburgischer 

Truppen  an   der  deutschen  Expedition  Wilhelms  III.  von 

Oranien,  1688*. 
,  Gymn. -Lehrer  Dr.  Büsgen  „Der  römische  Aberglaube". 
Mancherlei  sich  entgegenstellende  Hindernisse  zwangen  den  Vorstand  zu 
seinem  Bedauern ,  diese  Vorträge  während  des  Winters  IS'V^s  auszu- 
setzen, dagegen  gelang  es  in  Ausführung  eines  Paragraphen  unserer 
Statuten  monatliche  Zusammenkünfte  der  A'ereinsraitglieder  zur  'Erörte- 
rung und  Besprechung  von  Gegenständen  geschichtlichen  und  arcliaolo- 
gischen  Inhaltes  zu  veranstalten.  In  einem  geeigneten  Locale  (und 
zwar  im  Winter  18'i/72  im  Locale  der  Casino-Gesellschaft ,  im  darauf 
folgenden  Sommer  auf  der  Adulfshöhe  und  im  Winter  IS^V^s  im  Taunus- 
hotel) versammelten  sich  die  Theilnehmer,  um  in  den  Stunden  von 
6 — 8  kleinere  und  grössere  Vorträge  und  Mittheilungen,  an  denen  sich 
in  der  Regel  eine  Discussion  über  den  behandelten  Gegenstand  anschloss, 
anzuhören  und  sich  später  zu  einem  gemeinschaftlichen  Abendessen  zu 
vereinigen.     Derartige  Sitzungen  ftinden  wie  folgt  statt: 

1)  Am  14.  October  1871.  Herr  Dr.  Schwartz  eröfthete  die 
Sitzung  indem  er  in  kurzen  Zügen  den  Plan  darlegte,  welcher  den  Vorstan«! 
veranlasst  hatte,  diese  Sitzungen  zu  veranstalten,  welche  während  des  Win- 
ters allmonatlich  einmal  stattfinden  sollen,  um  theils  die  Mitglieder  des 
Vereins  einander  näher  zu  führen,  um  den  Austausch  von  Meinungen 
und  Erörterungen  zu  erleichtern,  tlieils  aber  auch  kürzere  Vorträge  und 
Mittheilungen  aus  dem  Vereinsgebiete  anzuhören,  wie  auch  Fragen,  die 
den  Aufgaben  und  Zwecken  des  Vereins  entsprechen,  in  ungezwungener 
Weise  zur  Discussion  zu  bringen.  —  Herr  Oberst  von  Cohausen,  welcher 
als  Vertreter  des  hiesigen  Vereins  der  diesjährigen  Generalversammlung 
der  deutschen  Geschichts-  und  Alterthumsvereine  in  Naumburg  beige- 
wohnt, berichtete  in  ausführlichem  Vortrage  über  dieselbe,  wie  über  die 
Geschichte  Naumburgs  überhaupt.  Von  der  Gründung  der  Stadt  aus- 
gehend ,  verweilte  er  länger  bei  der  Geschichte  der  Erbauung  des  alt- 
ehrwürdigen Domes,  dessen  Anfänge  vielleicht  in  das  Jahr  1150  fallen, 
die  Haupttheile  der  Kirche  sind  jedoch  erst  im  l"i.  Jahrhundert  erbaut. 
Die  arge  Entstellung,  welche  dieses  Meisterwerk  deutscher  Baukunst  im 
Laufe  der  Jahrhunderte  sich  gefallen  lassen  musste,  gab  der  Versamm- 
lung Veranlassung  in  einem  Gesuch  an  Se.  ^laj.  den  Kaiser  sich  zu 
wenden,  um  Gestattung  der  Verwendung  der  vorräthigen  Gelder  zur 
such-  und  stylgemässen  Herstellung  des  Domes,  sowie  zu  dessen  Reini- 


334 

gung  von  späteren  Zusätzen.  —  Sodann  wurde  die  Sage  „der  Hussiten 
vor  Nannilnirg'*  widerlegt  und  deren  Entstehung  erklärt.  Das  Vor- 
kommen römischer  Altcrthümer,  welche  in  dortiger  Gegend  mehrfach 
gefunden  sind,  führte  den  Kcdner  auf  Handelsverkehr  zurück.  Zu  der 
Umgegend  von  Naumburg  dann  übergehend,  gab  derselbe  ein  über- 
sichtliches Bild  der  Burgen  Saaleck,  Rudelsbnrg,  namentlich  ül)er  deren 
Herstellung,  und  des  Klosters  Schulpforta,  —  Da  die  Zeit  /u  weit 
vorgerückt  war,  so musstc  Herr  Dr.  Schalk  einige  beabsichtigte  Mitthei- 
lungen auf  eine  spatere  Sitzung  verschieben,  stellte  jedoch  die  Frage, 
üb  einer  der  Anwesenden  Aufklärung  geben  könne  über  einen  in  einem 
älteren  geographischen  Werke  (von  1819)  vorkommenden  Ausdruck; 
bei  der  Beschreibung  von  \\'iesl)aden  ist  daselbst,  nach  der  Erwähnung 
des  AVeinbaus,  gesagt:  hier  wächst  der  Emmiich. —  Die  Frage  konnte 
nicht  erledigt  werden,  da  selbst  den  anwesenden  gebornen  Wiesbadenern 
der  Ausdruck  unbekannt  war." 

2)  Am  11.  November  1871.  Die  Reihe  der  Vorträge  eröffnete 
Herr  Dr.  Schwartz  mit  einer  Mittheilnng  über  einen,  nach  der  Ansicht 
des  Redners,  nur  in  den  Gegenden  Nassaus,  nördlich  von  der  Lahn  ge- 
bräuchlichen Ausdruck  ^thürängelu",  dessen  etymologische  Erklärung, 
wenngleicli  mehrfach  versucht,  wohl  noch  nicht  ganz  feststeht.  Redner 
verwarf  die  bisher  gegebenen  Erklärungen,  dass  nämlich  nach  Firmenich 
(Völkerstimmen)  der  Ausdruck  zurückzuführen  sei  auf  die  Zeit,  wo  die 
Nassauer  unter  König  Adolf  iuThüiingen  kämpften,  ebenso  wenig  aber 
auch  die  Ableitung  von  einer  Sage,  welche  die  Eroberung  des  Schlosses 
Greifenstein  durch  Türenne  behandelt,  oder  die  Erklärung,  welche 
Schmidt  in  seinem  Westerwälder  Idioticon  gibt,  zutreffend  seien.  Red- 
ner glaubte  den  Ausdruck  Aielmehr  mit  dem  Worte  Thürangel  in  Ver- 
bindung bringen  zu  müssen.  Bei  der  darauf  folgenden  Debatte  sprach 
man  sich  vielseitig  dahin  aus,  dass  der  Ausdruck  ebensowohl  in  den 
Gegenden  südlich  der  Laiin  in  der  Form  ^düringeln''  vorkomme  und 
während  Herr  Dr.  Petri  die  Ansicht  Firmenichs  vertheidigen  zu  nnissen 
glaubte,  sprachen  v.  Cohausen  und  Andere  dagegen.  —  Herr  Oberst  v.  C  o- 
hausen  theilte  darauf  seine  Erfahrungen  in  Betreff  des  Abklatsches 
von  Inschriften  mittelst  Papier  und  den  Wiederabguss  von  diesem  in 
Gyps  mit;  durch  diese  letztere  Manipulation  ist  eine  bedeutende  Ver- 
besserung und  grössere  Deutlichkeit  in  der  ^Viedergabe  der  Inschriften 
erzielt.  —  Herr  Dr.  (irimm  lenkte  sodann  die  Aufmerksamkeit  der  Anwe- 
senden auf  eine  örtlich  weit  verbreitete  und  aucli  in  unserer  Gegend 
vorkommende  Ortsbezeichnung  , Zugmantel".  Nach  Angabe  des  Redners 
kommt  der  Name  vor  in  Siebenbürgen,  Ungarn,  Schlesien,  in  Cassel, 
Mainz  und  liier;  oliuo  selbst  eine  bestimmte  Erklärung,  namentlich  der 
ersten  Sylbe,  geben  zu  können,  wurde  „Mantel"  gleichbedeutend  mit 
Befestigung  erklärt.  —  Herr  General  v.  Rüder  gab  zum  Scbluss  eine  de- 


3nr, 

taillirte  Bcschmbung  einer  alten  Befestigung  am  Fusse  des  Egf^ogebii-fres, 
in  der  Nähe  von  Warburg-,  der  sogenannten  Karlsscbanze.  Wenn  iin 
Volke  diese  Schanze  als  ein  Lager  Karls  des  Grossen  angeselirn  wird, 
so  erklärte  der  Vortragende  dieselbe  für  das  Werk  einer  viel  späteren  Zeit- 
3)  Am  21.  December  1871.  Als  erster  Vortragender  besprach 
Herr  Professor  Dr.  Boltz  selir  ausführlich  die  Etymologie  des  Wortes  „Saal- 
bnrg"  und  wies  insbesondere  auf  das  Vorkommen  älinlicher  OrtsnamtMi 
in  England  hin  (Salisbury).  Der  Auseinandersetzung  des  Redners  füllte 
eine  eingehende  Debatte,  an  der  sich  die  Herren  Oberschulrath  Dr. 
Schwartz,  Oberst  v.  Cohausen,  Appellationsrath  Dr.  Petri  und  Dr.  Grimm 
betheiligten.  Im  Allgemeinen  einigte  man  sich  dahin,  dass  die  er- 
suchte Deutung  des  Namens  als  „Greuzwall"  weniger  Wahrscheinlichkeit 
für  sicli  habe ;  vielmehr  weise  die  geschichtliche  Vergangenheit  des  süd- 
lichen Taunus  und  die  engen  Eigenthumsbeziehuugen ,  in  der  unsere 
ganze  Gegend  zu  den  fränkischen  Königen  stand,  darauf  hin,  bei  Er- 
klärung von  „Saalburg"  die  verwandten  Ausdrücke  Saalhof  in  Frankfurt 
und  Saal  in  AViesbaden ,  beide  bekanntlich  zeitweilige  Residenzen  der 
fränkischen  Könige,  herbeizuziehen.  Zu  der  endgiltigen  Feststellung  der 
Wortdeutung  sei  indessen  noch  ein  näheres  Eingehen  auf  die  rechts- 
gescliichtlicheu  Verhältnisse  der  sog.  hohen  Mark  oder  Urseler  Mark 
erforderlich,  Herr  Oberschulrath  Dr.Schwartz  theilte  zur  Ergänzung 
eines  Gegenstandes,  der  in  der  zweiten  Monatsversammlung  beliandelt 
worden  war,  mit,  dass  in  dem  Wörterbuch  von  Grimm  eine  Erldilrung 
von  „Dürängeln"  gegeben  und  dass  weiter  der  Ausdruck  kein  unserer 
Gegend  allein  eigenthümlicher  sei,  sondern  auch  anderwärts  in  ziem- 
licher Verbreitung  vorkomme.  Ferner  besprach  der  Vortragende  einen 
kürzlich  in  der  Zeitschrift  „Im  neuen  Reich"  erscliienenen  Aufsatz,  der 
von  Dr.  Stricker  verfasst  ist  und  Frankfurter  Familiennamen  behandelt, 
Herr  Gymnasialoberlehrer  Seybei'tli  machte  aufmerksam  auf  die  be- 
kannte Stelle  des  Plinius,  bist.  nat.  über  Wiesbaden'  (sunt  et  Mattiaci 
in  Germania  fontes  calidi  trans  Rlienum)  und  bewies,  dass,  nachdem 
Plinius  vorher  von  warmen  Quellen  einer  Stadt  Thessaliens  gesprochen, 
bei  unl;efangener  Uebersetzuug  Mattiaci  nicht  adjectivisch  als  zu  fmtes 
gehörig,  sondern  als  Genetiv  von  Mattiacum  und  als  Ortsname  aufge- 
fasst  werden  müsse  („auch  zu  Mattiacum  in  Deutschland  gibt  es  warme 
Quellen"  u,  s,  w.).  Deshalb  sei  weiter  die  Aufschrift  unseres  Kursiuils 
„Fontibus  Mattiacis"  als  auf  einem  Missverständniss  beruhend  zu  ver- 
werfen und  solle  die  Widmung  vielmehr  nach  lateinischem  Si>rachge- 
brauch  „Aquis  Mattiacis"  lauten,  wie  ja  auch  Ammianus  Marcellinus 
AViesbaden  Aquae  Mattiacae  nennt  und  ferner  analug  Aquae  Sextiae 
(Aix  in  Frankreich),  Aquae  Gratianae  (Aix  in  Savoyen),  Aquae  Panno- 
nicae  (Baden  bei  Wien),  Aquae  Helveticae  (Baden  in  der  Schweiz)  u.  s,  w. 


336 

Weiter  verbreitete  sich  der  Redner  über  die  mythologische  Deutung 
verschiedener  bei  un>i  und  auch  theilweise  anderwärts  vorkommender 
Namen  (Brunhihlenstein.  Altkönig,  Rosengarten)  und  legte  den  engen 
Zusammenhang  dieser  Namen  mit  der  altnordischen  Göttersage  dar. 
Zum  Schlüsse  trug  Herr  Dr.  Grimm  eine  Denkschrift  vor,  die  von  dem 
Ehrenmitgliede  des  Vereins,  dem  bekannten  rheinischen  Forscher,  Herrn 
Archivsecretär  Dr.  Carl  Menzel  in  Weimar,  zur  Begrüssung  des  Vereins 
gelegentlich  der  fünfzigjährigen  Jubelfeier  überschickt  worden  w^ar.  Diese 
Schrift,  welche  in  kenntnissreiclier  und  anziehender  Behandlung  über  die 
Ziele  und  Aufgaben  der  Geschichtsvereine  im  Allgemeinen  und  über  die 
Grundsätze  territorialer  Geschichtsforschung  im  Besonderen  sich  aus- 
spricht, fand  allgemeinen  Beifall. 

4)  Am  13.  Januar  18  72,  Herr  Generallieutenant  v.  Rö der  behan- 
delte, nachdem  seitens  des  Vereinssecretärs  einige  geschäftliche  Mitthei- 
lungen gemacht  waren,  in  einem  längeren  Vortrage  die  Geschichte  der  Glas- 
malerei. Von  dem  ersten  Vorkommen  des  Glases  im  Alterthum  zu 
dessen  späterer  Benutzung  als  Fensterscheiben,  die  bei  Gregor  von  Tours 
zuerst  erwälmt  werden,  übergehend,  wurden  die  ersten  gemalten  Fenster- 
scheiben vom  Redner  gegen  das  Jahr  1000  in  der  Abtei  Tegernsee 
nachgewiesen;  schon  der  folgende  Abt  Berengar  legte  daselbst  eine 
Glashütte  an.  Von  diesem  Zeitpunkte  des  ersten  Vorkommens  der 
Glasmalerei  bis  auf  den  heutigen  Tag  kann  man  diese  Kunst  füglich 
in  4  Perioden  eintheilen.  In  der  ersten  vom  Jahre  1000—1400  finden 
wir  die  Glasmalerei,  wie  die  Kunst  überhaupt,  fast  ausschliesslich  in 
den  Klöstern;  verschieden  aber  wurde  sie  bei  den  verschiedenen  geist- 
lichen Orden  gepflegt,  während  sie  bei  den  Bernhardinern  in  grossem  An- 
sehen stand,  verwarfen  die  Cisterzienser  dieselbe  gänzlich,  die  Franzis- 
kaner duldeten  sie  nur  im  hohen  Chore,  Grössere  Scheiben  zu  bemalen, 
verstand  man  in  dieser  Periode  noch  nicht,,  man  behalf  sich  mit  klei- 
neren durch  Blei  verbundenen  Stücken.  In  der  zweiten  Periode  1400 
bis  IGOO  nahm  die  Kunst  dann  einen  bedeutenden  Aufschwung,  grös- 
sere Mannigfaltigkeit,  wie  auch  grössere  Pracht  in  den  Farben  tritt 
auf,  die  Teclinik  vervollkommnet  sich,  die  Brennöfen  werden  verbessert; 
der  Uebergang  vom  romanischen  Baustil  zu  dem  sog.  gothischen  übte 
einen  mächtigen  Einfluss  auf  die  Ausbildung  und  Anwendung  der  Glas- 
malerei aus,  die,  aus  den  Kirchen  nunmehr  auch  in  das  Volksleben 
übergehend,  in  dieser  Periode  ihre  höchste  Blüthe  erreichte,  aber  auch 
gegen  das  Ende  desselben  dem  Rückgange  zueilte,  der  in  der  folgenden 
dritten  Periode  1600  —  1800  sich  derartig  vollzog,  dass  mit  dem  Ende 
des  vorigen  Jahrhunderts  die  Kunst  als  erloschen  zu  betrachten  ist;  die 
vielfachen  Kriege,  welche  Deutschland  zerrissen,  der  abhanden  gekommene 
Sinn  für  kirchliche  Kunst,  dann  aber  auch  wohl  die  Fortschritte  in  der 
Glasfabrikation,  welche  ein  reineres  und  durchsichtigeres  Fensterglas  zu 


:i37 

liefern  vermochte,  waren  gewis3  nicht  ohne  Einfluss  anf  den  \'erfall  der 
Kunst.  —  Wie  aber  im  Anlanji^o  unseres  .lalirhunderts,  vun  wolclicr 
Zeit  an  die  vierte  Periode  datirt,  mit  dem  WiedertTwacheii  des  deut- 
schen Volks- und  Nationalgeistes,  auch  ein  Wiedererstehen  der  deutschen 
Kunst  Hand  in  Hand  ging,  da  war  es  wieder,  wie  vor  bOO  .lahn'n, 
Baiern  zuerst,  welches  vorzüglich  auf  Veranlassung  von  M.  S.  Frank 
aus  Nürnberg  der  Pflege  dieser  Kunst  in  dem  Münchener  Olasmal- 
institute  eine  Stätte  bot,  dem  dann  Berlin  mit  seinem  Atelier  für  Glas- 
malerei, an  dessen  Spitze  bekanntlich  der  bewährte  Kriegsheld  Ndgtd 
von  Falkonstein  stand,  sich  würdig  an  die  Seite  stellte.  Beide  Insti- 
tute, deren  bedeutendste  Kunsprodukte  der  Vortragende  zur  Kenntniss 
der  Versammlung  brachte,  arbeiten  seitdem  in  immer  zunehmender 
Ausdehnung  und  geben  ein  redendes  Zeugniss  von  dem  Aufschwünge, 
den  die  Glasmalerei  in  unsern  Tagen  genommn. 

Zu  weiteren  Vorträgen  war  die  Zeit  zu  weit  vorgerückt ,  nur 
machte  Herr  Dr.  Adam  noch  eine  kurze  Mittheilung  als  Beantwortung  einer 
in  der  ersten  diesjährigen  Sitzung  gestellten  Anfrage  wegen  des  Aus- 
druckes , Emmerich",  der,  bei  Wiesbaden  wachsend,  angeführt  sich 
findet;  dieser  Ausdruck  ist  nach  Ansicht  des  Kedners  gleichbedeutend 
mit  „Emmer"  einer  Weizenart  (triticum  amyleum),  die  vorzugsweise 
ein  mildes  Klima  erfordert. 

5.  Am  17.  Februar  187  2.  Nachdem  Herr  Di-.  Schalk  einige 
geschäftliche  Mittheilungen  gemacht,  ergriff"  Herr  Dr.  Schwartz  das  Wort, 
um  in  längerem  Vortrage  über  das  Leben  der  in  neuerer  Zeit  wieder  viel- 
genannten Frau  Caroline  Böhmer,  geborne  Michaelis,  später  an  A.  W. 
von  Schlegel  verheirathet ,  von  diesem  geschieden,  wieder  vermählt  mit 
Schelling,  zu  berichten.  Der  Vortrag,  veranlasst  durch  das  vor  Kurzem 
erschienene  Buch  von  W^aitz  in  Göttingen  und  die  durch  dasselbe  her- 
vorgerufenen Schriften  von  Haym,  Gottschall  u.  A.,  gab  ein  anschau- 
liches und  wahres  Bild  der  politischen  wie  socialen  Zustände  jener  Zeit, 
dessen  Interesse  der  Vortragende  durch  Mittheilung  von  Briefen  jener 
höchst  merkwürdigen  Persönlichkeit,  sowie  solchen  von  Freunden  über 
sie  und  ihr  vielbewegtes  Leben  zu  erhöhen  wusste. 

Am  16.  März  18  7  2.  Nachdem  Herr  Dr.  Schalk  verschiedene,  anf 
das  Vereinsleben  bezügliche  Mittheilungen  gemacht,  auch  die  neu  einge- 
gangenen Schriften  vorgelegt  und  über  dieselben  kurz  referirt  hatte,  erstat- 
tete Herr  Oberst  von  Cohausen  in  längerem  Vortrage  Bericht  über  eine  in 
Vereinsangelegenheiten  vor  Kurzem  unternommene  Heise ;  zunächst  war  diese 
veranlasst  durch  die  Auffindung  eines  bisher  unbekannten  Castells  am  Pfahl- 
graben, in  der  Nähe  des  grösseren  Castells  „Capersburg" ;  nach  Angabe  der 
Lage  und  Dimensionen  dieser  Veste,  erwähnte  der  Redner  sodann  der 
mannichfaltigen  Alterthümer  der  nahe  gelegenen  Stadt  Friedi>erg.  nament- 
lich   der   Burg   und   des    Judenbades    daselbst,   indem    gleichzeitig    die 

22 


338 

Judenbäder  von  Fiankturt  und  Andernach  mit  in  den  Kreis  der  Be- 
trachtung gezugen  wurden.  Zum  Schhiss  theilte  der  Vortragende  mit, 
was  bis  jetzt  und  namentlich  in  neuester  Zeit  in  Bezug  aut  die  Saal- 
burg geschehen,  wie  auch  die  neueren  Funde  in  dem,  an  Schätzen  des 
Alterthums  noch  immer  so  ergiebigen  Heddernheim.  —  Herr  Dr.  Grimm 
hielt  sodann  einen  längeren  Vortrag  über  die  Verkehrsstrassen,  sowohl 
die  der  deutschen  Urzeit,  wie  auch  der  römischen  Periode  und  des 
Mittelalters,  er  erwähnte  der  verschiedenen,  aber  immer  wiederkehrenden 
Benennungen  derselben,  die  er  gleichzeitig  sprachlich  zu  erklären  ver- 
suchte, und  gab  damit  eine  erfreuliche  Anregung  zur  weiteren  Erforschung 
dieses  Gegenstandes. 

7.  A  m  2  0.  April  1872.  Herr  Dr.  Schwartz  eröffnete  die  Sitzung, 
welche  zum  ersten  Male  auf  der  Adolphshöhe  stattfand,  mit  einem 
längeren  Vortrage  über  den  nassauischen  Geheimen  liegierungsrath 
Medicus  in  Weilburg  und  dessen  Beziehungen  zu  Höpfner,  wie  zu  seinen 
Zeitgenossen  überhaupt  und  knüpfte  daran  Mittheilungen  aus  den  hinter- 
lassenen  Aufzeichnungen  Medicus'  über  den  Einfall  der  Franzosen  unter 
Custine  in  Weilburg  im  November  1792  und  deren  daselbst  und  in  der 
Nachbarschaft  vollführte  Heldenthaten.  Herr  Dr.  Schalk  berichtete 
darauf  über  zwei  mittelalterliche  Münzen,  welche,  bisher  falsch  bestimmt, 
wohl  richtiger  als  Eppsteiner  Münzen  angesehen  werden  müssen.  Herr 
Dr.  Grimm  sprach  sodann  seine  Ansicht  aus  über  die  Erklärung  einiger 
Ortsbezeichnungen,  wie  eiserne  Hand,  eiserner  Stock,  eiserner  Pfahl  und 
dergleichen  mehr;  Keduer  erklärte  die  Pfähle  mit  eiserner  Hand,  als 
Zeichen  der  Immunitätsbezirke,  dann  als  Zeichen  der  den  Städten  ver- 
liehenen königlichen  Rechte,  namentlich  des  Münzrechts, 

8.  Am  11.  Mai  1872.  Nachdem  Herr  Generallieutenant  von 
Röder  die  neueste  Schrift  des  Grafen  Stillfried  über  das  neue  deutsche  Kaiser- 
wappen und  Herr  Kegierungsassessor  Himly  eine  solche  über  die  Münzen 
Westfalens  vorgelegt ,  erstattete  Herr  von  Cohausen  Bericht  über  die 
archäologischen  Ergebnisse  einer  in  den  letzten  Tagen  in  Begleitung 
anderer  Vereinsmitglieder  \  orgenommeneu  E.vcursion;  von  besonderem 
Interesse  war  die  Mittheiluug  über  ein  bisher  unbekaiuites  oder  wenig 
beachtetes  römisches  P(ntal  in  Lorch,  von  dem  ehie  Skizze  vorgelegt 
wurde.  Herr  Dr.  Schwartz  machte  sodann  in  einem  längern  \'ortrage 
Mittheilungen  aus  dem  Leben  und  den  Schriften  des  verstorbenen 
Präsidenten  K.  J.  G.  von  Meusebach,  einer  der  ausgezeichnetsten 
Männer  seiner  Zeit;  ausführlicher  behandelte  Redner  namentlich  die 
Jahre,  welche  M.  in  dem  Hause  seines  Onkels,  des  Geh,  Rathes  von 
Meusebach  in  Dillenburg  verlebte  und  die  luancherlei  jetzt  vergessene 
Beziehungen  zu  noch  dort  lebenden  Familien  brachten. 

9.  Am  2  2.  Juni  1872.  Herr  Professor  Dr.  Boltz  berichtete  über 
seine    während    der    Wintermouate    unternommene    Reise    nach    Italien. 


339 

Land  und  Leute  wie  er  sie  vorgefunden,  theilweise  bedeutend  veriindeit 
gegen  frühere  .hihre.  schilderte  er  in  oingeh»'n(h!r  Weise;  namentiitth 
über  den  PJinfluss  der  politischen  Ereignisse  der  letzten  Jahre  auf 
Charakter  und  Anschauungsweise  der  Italiener,  wusste  der  Vortrageiule 
manche  neue  Mittlieihuig  zu  machen;  den  Schluss  des  Vortrages  bildete 
eine  kurze  Erzählung  über  die  Besteigung  des  Vesuvs. 

10.  A m  20.  Juli  18  72.  Herr  Major  von  Scherlf,  vom  preussischen 
General -Stab,  welcher  der  Sitzung  als  Gast  beiwohnte,  hatte  die  Op- 
fälligkeit,  einen  längeren,  durch  Vorzeigung  V(in  Karten  und  I'l;imii 
erläuterten  Vortrag  über  einen  Abschnitt  aus  dem  letzten  Kriege  „das 
10.  Armeecorps  von  Metz  bis  Orleans"  zu  halten.  Der  Vortrag,  der 
eine  Fülle  des  Interessantesten  und  überall  den  frischen  Eindruck  des 
Selbsterlebten  bot,  waren  wir  in  der  Lage  in  grösserem  Auszuge  in 
einem  hiesigen  öffentlichen  Blatte  (Khein.  Kurier  Nr.  177  ff.)  mit- 
zutheilen. 

11.  Am  2.  November  18  72  wurde  die  erste  Sitzung  in  deiu  für 
diesen  Winter  zum  Versammlungslocal  bestimmten  Taunushotel  gehalten. 
Herr  von  Cohausen  berichtete  über  die  Resultate  der  wissenschaftliciien  Ver- 
handlungen der  diesjährigen  Generalversammlung  der  deutschen  (Jeschichts- 
und  Alterthumsvereine  in  Darmstadt.  Unter  Zugrundelegung  zahl- 
reicher Karten,  Pläne  und  Skizzen  gab  der  Vortragende  ein  anschauliches 
Bild  der  dort  erörterten  Gegenstände ,  die  namentlich  auf  die  älteste 
Topographie  der  Gegend  zwischen  der  Bergstrasse  und  dem  Rheine  und 
sodann  noch  über  einige  der  mittelalterlichen  Bauten  des  hessischen 
Landes  sich  erstreckten.  Daran  anschliessend  gab  Herr  Director  Dr. 
Becker  aus  Frankfurt,  weh  her  als  Gast  der  Versammlung  beiwohnte, 
seine  Ansichten  über  einige  der  soeben  besprochenen  Fragen,  nament- 
lich über  die  Lage  des  Munimentum  Trajani,  welches  er  mit  Sicherheit 
in  dem  alten  Lopodunum ,  dem  heutigen  Ladenburg  findet ,  über  den 
früheren  untern  Lauf  des  Neckars  u.  A.  m.  Herr  Reg.-Kath  C'remer 
zeigte  sodann  unter  einigen  einleitenden  AVorten  eine  Reihe  vortreftlicher 
architektonischer  wie  landschaftlicher,  Skizzen  aus  dem  Lahntluilf  vor, 
zu  denen  der  in  seiner  Architektur  so  reiche  und  kaum  überti-offene 
Limburger  Dom  reichen  Stoff  geliefert  hatte.  Herr  Dr.  Schalk  tlieilte 
hierauf  einen  Bericht  mit  über  die  mit  den  Restaurationen  des  Mainzer 
Domes  verbundene  Exhumation  des  Ostchores  und  seiner  Krypta  mit:  aueh 
an  diesen  Bericht  anschliessend  gab  Herr  Dr.  Becker  zahlreiche  Notizen 
aus  dem  Leben  der  daselbst  begrabenen  Persönlichkeiten.  —  Sodann 
wurde  zur  Kenntniss  der  Versammlung  gebracht,  dass  Hnr  (ioneral- 
lieutenant  von  Röder  dem  Museum  wiederholt  Gegenstände  als  <  beschenk 
eingesendet  hat,  die  derselbe  auf  einer  Reise  zu  sammeln  Gelegenheit 
gehabt  hat.     Die  Sachen,  grösstentheils  wendischen  Gräbern  entnommen. 


340 

bilden,  als  /ur  \'ergleichiing  mit  deu  Grabfunden  unserer  Gegend  dienend, 
eine   treft'liche   und    dankenswerthe   Bereicherung    unserer   Sammlungen. 

12.  Am  2  1,  Deceniber  187  2.  Herr  Gymnasial-Oberlehrer  Otto 
referirte  über  die  neueren  Resultate  der  Sage  vom  Kyfthäuser,  welche  sich 
ursprünglich  nicht,  wie  bisher  angenommen,  auf  Friedrich  I.  Barbarossa 
bezieht,  sondern  an  Friedrichs  II.  Verfolgungen  der  Kirche  an- 
schliessend, die  Wiederkehr  desselben  zur  Fortsetzung  seines  Kampfes 
gegen  die  Hierarchie,  als  eines  Werkzeuges  göttlichen  Zornes,  verhiess. 
Referent  theilte  in  ausführlicher  Weise  die  Anhaltspunkte  in  Liedern 
und  Sagen  aus  den  verschiedenen  Jahrhunderten  mit  und  zeigte,  wie 
die  Sage  im  Laufe  dieser  Jahrhunderte,  aus  einer  kirchlichen  zu  einer 
politischen  sich  umgebildet  hat. 

18.  Am  2  5.  Januar  1873.  Herr  Generallieutenant  von  Röder  hielt 
unter  Vorzeigung  verschiedener  Karten  und  Photographien  einen  längereu 
Vortrag  über  den  Spreewald  in  der  Niederlausitz.  Nachdem  der  Vor- 
tragende eine  ausführliche  Uebersicht  der  Lage  und  Bodenbeschaffenheit 
jrner  Gegend  wie  der  angrenzenden  Länder  vorausgeschickt, 
eine  Darstellung  der  Geschichte  und  Lebensweise  der  meist  wen- 
dischen Bewohner,  die  die  Sitten  und  Trachten  ihrer  Vorfahren  sich 
fast  unverändert  bewahrt  haben.  Herr  Dr.  Schalk  sprach  sodann 
über  die  Bronzethüre  des  hiesigen  Museums,  die  derselbe  als  einem 
Bauwerke  aus  der  Zeit  Karls  des  Grossen  angehörig  betrachtete,  und 
versuchte  dafür  Beweise  beizubringen;  nachdem  Herr  Oberst  v.  Cohausen 
sich  dahin  ausgesprochen  hatte,  dass  er  die  Thüre.  wie  bisher  ange- 
nommen, für  römisch  halten  müsse,  sprach  derselbe  noch  über  die 
Alterthümer- Sammlungen  in  Mamüieim ,  namentlich  über  die  dortige, 
vor  einiger  Zeit  erfolgte  P]rwerbung  der  bei  Mainz  am  s.  g.  Dimesser- 
Ort  aufgefundenen  Alterthümer. 

14.  Am  2  2.  Februar  1873.  Herr  Professor  Dr.Boltz  hielt  einen 
Vortrag,  in  welchem  er  den  Namen  \on  Wiesbaden  in  einer  von  der 
bisherigen  abweichenden  Art  zu  erklären  versuchte.  Er  machte  darauf 
aufmerksam,  wie  man  bei  derartigen  Untersuchungen  nicht  den  gegen- 
wärtigen Namenslaut,  sondern  den  ältesten,  urkundlich  beglaubigten  zu 
Grunde  legen  und  dessen  Deutung  nicht  aus  der  jetzigen,  sondern  aus 
der  älteren,  zur  Zeit  der  Namengebung  im  Lande  herrschenden  Sprache 
unternehmen  müsse.  An  zahlreichen  Beispielen  zeigte  er,  wie  solche 
Namenscrklärungeu  unmittelbar  aus  der  landläutigen  Sprache  der 
Gegenwart  unrichtig  seien.  So  sei  auch  Wiesbaden  nicht  aus  dem  nahe 
liegenden  „Bad  in  den  Wiesen  %  sondern  aus  dem  Wisent,  dem  bekannten, 
in  den  deutschen  Urwäldern  lebenden  Auerochsen,  und  aus  dem  indo- 
germanischen Stamme  bädh-,  Kämpfen,  zusammengesetzt  und  weise  hin 
auf  den   (meist   von    Wäldern    umgebenen)   Kampf-    und    Tummelplatz 


341 

des  Wisent.     Dieser   Stamm  bädii-,    im  Aitiioclitleutscbeii    bereits    aus- 
gestorben,  sei    .^leidiwobl    nocb   erhalten,    wenn  audi   unverstanden,    in 
deutschen  Familiennamen,    wie   z.    B.    Patumar  (Badumar,  Badd,  Pato), 
kampfberüiimt,  Paturich  (Baderich),  kanipfreich ,    von  wck-iifn  im   Laufe 
der    Jahrhunderte    sich    nocb    folgende    ablösten:    Badum    (in    Bamberg 
/ahlreich),   Batt,    Bettel,  Pättel,  Patz,  Batz;   Pätzel,  Biltz;    Bass,  Baai», 
Basel;   Pasch,    Patsch,    Bast,   Basti,    vielleicht   auch  Petz,    Petzel  und 
Andere.     Der   Vortragende    führte  auch  hier  die  Namen  vieler  Orte  an, 
welche  mit  der  Benennung  dieses  und  anderer  Thiere  der  Urzeit  —  wie 
des  Scheich  (von  welchem  der  hier  häufig  vorkommende  Name  Schellen- 
berg) ,      des      Bären ,      Wolfes     und     andere     gebildet     seien.        Da 
der      Redner      verhindert     war ,      der      Versammlung      nach     seinem 
Vortrage   länger  beizuwohnen,  so   musste   die   Discussion   zustimmender 
und    bestreitender  Ansichten    auf  eine   spätere   Gelegenheit    verschoben 
werden.    Hiei'auf  hielt  Herr  Hofrath  Lehr  einen  Vortrag  über  Heraldik. 
Nach  einem  Hinweis  auf  die  nicht  zu  unterschätzende  Bedeutung  dieser 
Disciplin  für  Geschichtsforschung,  insbesondere  für  genealogische,  diplo- 
matische   und    kuusthistorische     Untersuchungen   und    auf  den    Werth, 
der  ihr  noch  bis  vor  Kurzem  durch  eigene  Lehrstühle  auf  Universitäten 
zugestanden   wurde,   schied   der   Redner  sie  in  einen  theoretischen  und 
einen  practischen  Theil.     Historisch  wurde  erwähnt,    dass  die  Heraldik, 
l'art  du  blason,  ursprünglich  eine  deutsche  Erfindung,  von  den  Franzosen 
früher  als  von  den  Deutschen  eine  wissenschaftliche  Behandlung  erfuhr, 
indem   die  ältesten   französischen  Werke  über  dieselbe  bis  ins  12.,   die 
Deutschen  erst  bis  ins  16.  Jahrhundert   hinauf  reichen.     Die  Abzeichen 
der  Perser,  Griechen  und  Römer  gehören  nicht  hierher,  erst  das  christ- 
liche ritterliche  Mittelalter  habe  Wappen  angenommen  und  ausgebildet. 
Der  Schild  bildete  die  Grundlage    für  die  Wappenbilder,  deren  ältestes 
und  am   häufigsten  vorkommendes  wohl  der  Löwe  sei.     Dann  folgt  der 
Adler,  Greif  und  weiter  die  übrigen   heraldischen    Thiere,  Pfianzen  und 
sonstige   Figuren.     Es   wurde    der    aufeinander   folgenden    Formen    des 
Helmes,  des  Schildes  und  der  typisch-charakteristischen  Figuren  in  den 
Wappen,    ihrer   Tinkturen    und   Schrafuren    Erwähnung  gethan  und  be- 
merklich gemacht,    wie  man  sehr  wohl  eine  richtige  von  einer  falschen 
Blasonirung  erkennen   könne.     Es   wurde   der   Beizeichen,    Brisuren  für 
jüngere  Söhne  und   für   Bastarde,   der   Helmkleinode   und    Helmdecken, 
der  Wappenmäntel  und  AVappenhalter ,  der  Kronen,  Orden  und  Devisen 
gedacht,  ferner  durch  Zeichnungen  an  der  Tafel,  sowie  durch  schön  aus- 
gemalte, sich  durch  hervorragend  heraldische  Behandlung  auszeichnende 
Wappenschilder    der    Vortrag     verdeutlicht    und    durch    Vorzeigen    von 
Adelsdiplomen,  Wappenabbildungen  von  Grabsteinen  unseres  Landes  die 
belehrende  und  übersichtliche  Darstellung  zum  Abschluss  gebracht. 


342 

Ad  die  vorstehenden  Verhandlungen  knüpfte  Heri'  Regierungs- 
Assessor  Himly  einige  Notizen ,  wie  in  neuerer  Zeit  sich  dio  Liebe  für 
heraldische  Studien  wieder  in  erfreulicher  Weise  gehoben  habe,  nanient- 
hch  durch  die  Bestrebungen  der  beiden  erst  in  den  letzten  Jahren  ent- 
standenen niitgliederreichen  Vereine  für  Heraldik  und  deren  Zeitschritten, 
der  „Herold"  in  Berlin  und  der  ..Adler"  in  Wien,  machte  aber  auch 
darauf  aufmerksam,  wie  durch  die  jetzt  immer  mehr  in  Gebrauch 
kommende  Art.  die  Briefe  ohne  Siegellack  zu  schliessen  und  die  Neigung, 
für  Wappenstempel  nur  finen  geringen  Preis  zu  zahlen,  die  Kunst  des 
Wappenstechens  immer  weniger  würdige  Repräsentanten  zähle  und  wie 
empfehlenswerth  es  sei,  diese  Kunst,  vielleiclit  durch  von  Zeit  zu  Zeit 
zu  veranstaltende  allgemeine  Ausstellungen  von  künstlerischen  Arbeiten 
dieser  Art,  z.  B.  bei  Gelegenheit  der  Versammlung  der  Geschichts-  und 
Alterthumsforscher  zu  heben.  Er  behielt  sich  die  Anregung  der  Sache 
bei  der  diesjährigen  Generalversammlung  in  Trier  vor.  Als  bemerkens- 
werth  wurde  ferner  von  demselben  erwähnt,  dass  bei  den  Nobilitirungen, 
welche  bei  Gelegenheit  der  Krönung,  des  schleswig-holsteinischen  und 
des  französischen  Krieges  stattfanden ,  die  Veranlassung  der  Verleihung 
einen  entsprechenden  Ausdruck  in  den  Wappen  gefunden  habe  und  zwar 
dadurch,  dass  erstere  und  zwar  in  der  Kegel  im  Schildeshaupt  eine 
Königskrone,  die  andern  zwei  Schwerter  und  die  letztern  das  eiserne 
Kreuz  erhielten.  Schliesslich  wurde  von  demselben  einer  Controverse 
Erwähnung  gethan,  ob  Schildhalter  beliebig  angenommen  werden  könnten 
oder  verliehen  werden  müssten,  und  erklärte  sich  die  Versammlung  im 
Ein  verstand  niss  mit  dem  Keferenten  für  das  Letztere.  —  Schliesslich 
wurde  noch  ein  von  Herrn  Isenbeck  dem  Museum  geschenktes,  in  Gold, 
Silber  und  Seide,  reich  auf  weissem  Taft  gesticktes  Wappen  unbekannter 
Herkunft  besichtigt  und  besprochen. 

15.  Am  2  9.  März  187  3.  Herr  Kegierungs- und  Baurath  Cremer 
machte  in  einem  längern  Vortrage  Mittheihmgen  übei'  die  Wieder- 
herstellungsarbeiten der  Stiftskirche  St.  Georg,  des  jetzigen  Domes  zu 
Limburg,  jenes,  abgesehen  von  seiner  herrlichen  Lage  im  lieblichen 
Lahnthale,  schon  durch  seine  Architectur  ausgezeiclmeten  Gebäudes 
mittelalterlicher  Kirchenbaukunst  unserer  Gegenden.  Nachdem  der 
Redner  in  einleitenden  Worten  eine  IJebersicht  über  die  Geschichte  der 
christlichen  Kirchenbaukunst  im  Allgemeinen,  deren  Ursprung  auf  die 
Basilika  der  Alten  zurückzuführen  ist,  gegeben  hatte,  besprach  derselbe 
die  Veränderungen,  welche  jene  Kunst  bis  zur  Erbauungszeit  unserer 
Kirche,  die  in  die  Periode  des  sog.  IJebergangsstyls,  d.  h.  Anfang  des 
13.  .Jalirhunderts  fällt,  »erfahren  hatte;  erwähnte,  dass  an  derselben 
Stelle  bereits  zwei  ältere  Gottesiiäuser  gestanden  hätten  und  gab  sodann 
eine  Schilderung  der  hervorragendsten  Partien  der  ehrwürdigen  Kirche, 
wie  der  neueren  hierüber    veröffentlichten    Forschungen  ,  denen    Redner 


343 

theils  beistimmte,  tlieils  ent^eo-entrat;  so  konnte  derselbe  bei- 
spielsweise —  uii<l  wobl  mit  Keclit  —  mit  der  Aiiiiahmt,' .  da.s.s  die 
bekannte  dem  Banmeister  der  Kirche;  gegenüber  angebruciite  Kignr  das 
Bild  des  Stifters,  des  Grafen  Heinricli  von  Iseiibiirg  vorsttdlcn  xdlf. 
aus  angefübrten  Gründen  sicli  nicht  einverstanden  erklän-n.  Schliesslich 
ging  der  liedner  auf  die  begonnene,  von  ihm  entworrene  Wieder- 
herstellung über,  die,  vou  zablreichen  vorgezeigten  Plänen  und  Detail- 
zeichnungen erläutert,  sich  etwa  auf  folgende  Sachen  zu  erstrecken 
haben  wird.  An  dem  Aeussern  des  Domes  wird  zunächst  der  Verputz, 
sowie  der  Laufgang  und  die  Dächer  des  Chonis .  welche  letztere  tiefer 
gelegt  werden,  hergestellt  werden,  die  Galerie  zwischen  den  beiden 
Thürmen  ,  wie  auch  die  Thürmerwohnung  werden  beseitigt ,  die  orna- 
mentalen Sachen  des  Aeusseren  werden  renovirt  und  die  alte  Sacristei, 
deren  gänzliche  Entfernung,  wie  es  zu  wünschen  wäre,  aus  Zweckmässig- 
keitsgründen aber  leider  nicht  bewerkstelligt  werden  kann ,  wird  ver- 
ändert, im  Innern  der  Kirche  wird  sodann  Alles,  was  an  den  sog. 
Zopfstyl  erinnert,  entfernt  werden,  erhalten  dagegen  dasjenige,  was. 
wenn  auch  mit  dem  Style  der  Kirche  nicht  übereinstimmend,  überhaupt 
künstlerischen  Werth  hat;  neu  hergestellt  werden,  nach  vorgelegten 
Zeichnungen,  die  Orgel  und  die  Beichtstühle,  die  unpassenden  Ballu- 
straden  dagegen  werden  entfernt  und  der  Verputz  hergestellt  werden. 
Die  Vermalung  der  Kirche  wird  polychromatisch  in  passenden  Tönen 
ausgeführt.  —  Dies  mögen  annähernd  die  hauptsächlichsten  Punkte 
sein,  welche  der  Vortragende  in  seinen  fesselnden  Mittheilungen,  die 
allgemein  den  Wunsch  hervorriefen ,  jenes  in  jeder  Beziehung  hervor- 
ragende Bauwerk  unter  kundiger  Leitung  zu  besuchen,  berührte. 


In  Betreff  der  Ausgrabungen,  welche  der  Verein  in  den  beiden 
letztverflossenen  Jahren  hat  vornehmen  lassen,  verweisen  wir  auf  die 
seitens  des  Conservators  in  den  vorstehenden  Miscellen  gemachten  Mit- 
theilungen wie  auf  den  in  diesem  Bande  mitgetheilten  Bericht  desselben 
über  die  Gräber  im  Kammerforst.  Auch  unsere  Vereinsbibliothek  hat 
sich  in  dem  erwähnten  Zeiträume  eines  ansehnlichen  Zuwachses  zu 
erfreuen  gehabt,  sie  wurde  vermehrt  theils  durch  den  Austausch  mit 
andern  gelehrten  Gesellschaften,  theils  durch  Ankauf,  namentlicii  aber 
durch  Geschenke  und  hier  haben  wir  mit  Dank  zu  nennen  die  Herren: 
Reichs-  und  Staatsrath  von  Maurer  in  München,  Uberceremouieumeister 
Graf  von  Stillfried  Excellenz  in  Berlin,  Pfarrer  Vömel  in  Maxsain. 
de  Linas  in  Arras,  Archivar  Dr.  Menzel  in  Weimar.  Uberst  von  Cohauseu, 


344 

Notar  Hofrichter   in    Graz,   Dr.    Schweitzer   hier   uiul    Pfarrer   Cuno   in 
Dillenbiirg. 

Zahlreich  waren  aucli  die  Erwerbungen  des  Mii.^eums,  das  sich 
namentlich  vielseitiger  Zuwendungen  seitens  der  Mitglieder,  wie  auch 
Gönner  des  Vereins     zu  erfreuen  hatten;  wir  erhieltn : 


a)  Geschenke. 


1.  Von  Herrn  Gymnasiallehrer  Dr.  Adam,  ein  Siegelstempel  von 
Weilenau,  Grafschaft  Diez  (1),  und  eine  als  Petschaft  gefasste  grüne 
Glaspaste  mit  einem  bärtigen  Kopf  (2). 

2.  Von  Herrn  Steinmetzmeister  Kuauer  drei  Stück  modernen 
Steingeschirres,  (36)  davon  eins  nach  Art  der  Lambethwaare  in  derbem 
Humor,  in  Gestalt  eines  Kopfes,  eine  Kanne  darstellend;  sodann  fiueu 
mittelalterlichen  Schlüssel  (4),  gefunden  bei  den  letzten  Häusern  der 
Mainzer  Strasse. 

3.  Von  Herrn  Baumeister  Bogler  eine  kleine  Vase  von  weissem 
Steingeschirr  (18)  aus  dem  16.  Jahrhundert,  gefunden  im  Schützenhof  (18). 

4.  Von  Herrn  Ingenieur  Moldenhauer  in  Heddernheim,  Glasperlen 
aus  den  dortigen  Franken-Gräbern,  (22),  über  welche  in  den  Miscellen 
dieses  Bandes  berichtet  ist. 

5.  Von  Herrn  Forstmeister  Wohmann,  früher  in  Lorch,  jetzt  in 
Lothringen,  zwei  eiserne  Aexte,  fünf  Hufeisen,  fünf  Pfeilspitzen  und  das 
Bruchstück  einer  Schwertklinge  (32);  sämmtlicli  im  Lorcher  Walde 
gefunden. 

6.  Von  Herrn  Hofgerichtsrath  Schellenberg  in  Höclist  ein  nicht 
ganz  fertig  und  roh  bearbeiteter  Hirschzinken.  Hierdurch  und  durch 
seine  Fundstelle,  12  Fuss  tief  in  einer  unberührten  Kiessschichte,  ist  er 
als  der  Steinzeit  angehörig  dokumentirt ,  und  wir  müssen,  je  leichtei' 
dergleichen  Stücke  der  Aufmerksamkeit  entgehen,  um  so  dankbarer  für 
dasselbe  sein.     (34) 

7.  8,  9.  Von  den  Schülern  Fritz  Laux,  Wilhelm  Hohle  und 
Eugen  Mayer  einen  Sporn,  eine  Helebarde  und  ein  Einsteckbajonnet. 
(42,  47,  48). 

10.  Von  Herrn  Schweissgut,  eine  grosse  chinesische  Porzellan- 
schüssel.    (45). 


34. > 


r 


11,    Von  Herrn  l'lat/hof   ist    unserni  Museum    eine  An/.alil    inte- 
ressanter Gegenstände  zugegangen  (4(j),  und  zwar : 

1.  Aegyptische:  Eine  Mumienstatnette  von  grünglasirter  sandiger 
Masse  mit  Hieroglyphen  bedeckt  (a). 

Eine  älmliche  von  Holz  (b). 

Eine  Bronzestatuette,  vielleicht  das  Bruchstück  eines  Drcifusses. 
mit  der  Pantomime  des  Schweigens  (c). 

Sieben  kleine  Statuetten,  als  Amulette  zu  tragen,  Isis,  Typhoii, 
Nilmesser  &c.  &c.  (h). 

Drei  sitzende  Frösche,  Sperber  in  pietra  (hna  (i). 

Zwei  Augen  von  Carneol  und  schwarzem  Jaspis  (k). 

Drei  kleine  Kanopeen  (1). 

Zwei  Skarabeen  (n). 

Zwei  doppelte  Palmblätter  aus  grünem  und  'schwarzem  Jaspis  (o), 

Eine  Berloke  {Fhallns)  (p). 

Sieben  Perlen  aus  Stein,  Glas  und  Fritte  (q). 

2.  Kömische:  Eine  schwarze  Lampe  mit  dem  bekannten  Töpfer- 
sterapel  IStrohili  (x). 

Ein  Terrasigillataschälchen  mit  dem  Stempel  SANTVII. 
Vier  Grabkrüglein  (w). 

3.  Aus  der  Steinzeit:  Ein  Feuersteinkeil,  durch  kippen  und  schleifen 
bearbeitet  —  aus  einem  Hühuengrabe  bei  Jasmund  auf  Rügen  (t). 

4.  Indischen  und  unbekannten  Ursprungs:  Eine  Götterstatuette 
auf  Postament  aus  Bronze  (d). 

Eine  Lanzenspitze  oder  dergleichen  aus  einem  grossen  Zahn  ge- 
schnitten (u). 

Ein  Hüfthorn  aus  einem  Elephantenzahn  (v). 

Eine  kleine  ornamentirte  Kürbistlasche  (y). 

Drei  aus  Cocosnuss  geschnittene  ornamentirte  Gefässe  (z). 

Ein  aus  einem  flachen  Stück  Grauwacke  ausgearbeitetes  Idol, 
wahrscheinlich  afrikanischen  Ursprungs  (f). 

Ein  barbarisches,  menschliches  Köpfchen  aus  Bronze  (e). 

Ein  kleiner,  gefesselter  Stier  aus  einem  röthlichen  Steine  (m). 

5.  Aus  dem  Mittelalter:  zwei  geschäftete  und  vier  ungesclüiftete 
Pfeile  (x). 

Sämmtliche  Gegenstände  fanden  ihren  passenden  Platz,  theils  in 
unserer  Alterthums-,  theils  in  unserer  Ethnographischen  Sanunlung. 

12  Von  Herrn  Bergverwalter  Moser  in  Limburg  erhielten  wir 
durch  Vermittlung    des  Herrn  Appellationsrath   Hr.   IVtri    einen    dureh- 


o»»* 


346 

luchteii  Hanuner  von  schwarzem  Basalt,  welcher  erkenneu   lässt ,    dass 
er  lange  Zeit  als  Flussgeschiebe  bewegt  worden  ist.     (50) 

13.  Herr  Generallieutenaut  von  Köder,  Excellenz,  gedachte  unseres 
Museums  auch  auf  seiner  Reise  in  den  östlichen  Provinzen ,  indem  er 
uns  vom  linken  Oder-Ufer  —  von  Podelzig  —  eine  Anzahl  von  Fund- 
stücken aus  Wenden-Gräbern    an  dfu  Fuchsbergen  bei  Keitwein  sandte. 

Eine  schwarze  Urne  (67). 

Zwei  Spinnwirtel  {(58). 

Ein  tasseuförmii:es  roth-braunes  Gefäss  (69). 

Ein  Becher  aus  braunem  Tlion  (70). 

Eine  kleine  theils  graue  theils  rothe  Urne  (71). 

Bruchstück  einer  der  ersten  älinliclien  Urne  (72) 

p]in  aus  zwei ,  ursprünglich  drei ,  Gefässchen  zusammengesetztes 
Thoiigebilde  (73) 

Ein  kleiner  nickt  auf  der  Drehscheibe  gefertigter  Napf  (74). 

Ein  in  Form  einer  Parirstange  Ijearbeitetes  und  gebranntes  Stück 
Hirschgeweih  (75). 

Eine  Lanzenspitze  aus  einem  gebrannten  Hirschzinkeu  (76). 

Ferner  aus  einer  Lehmwand  bei  Keitwein  eine  grosse  schwarze, 
sehr  gut  gearbeitete  Urne  (77)  und 

sechs  Perlen  von  Bronze  (78). 

Demselben  Gönner  verdanken  wir  ein  Polnisches  Dreigroschenstück 
vom  Jalire  1556  (78a)  und 

die  lithographirte  Copie  des  in  Sonnenburg  aufbewahrten  Uel- 
gemäldes  von  Johann  Moritz  Fürsf  von  Nassau  -  Siegen ,  Statthalter  in 
Cleve-Mark  und  Johanniter-Ordensmeister  in  Sonnenburg. 

14.  Von  Herrn  A.  0.  Buschmann  in  Hamburg  wurden  uns  die 
Mittel  zur  Verfügung  gestellt  zum  Ankauf  von  sieben  Steingeschirr- 
Krügen  des  17.  Jaiirhunderts,  von  grosser  Schönheit. 

15.  Herr  Stadtbaumeister  Fach  überliess  uns  eine  Anzahl  auf 
der  oberen  Terrasse  über  dem  Schützeuliof  am  Michelsberg  ausge- 
grabener   römischen    Banstücke,    drei   Gesimsfragmente    aus    Sandstein, 

das  Fragment  einer  Mauer-  oder  Pilasterbase  aus  Kalksteine, 

zwei  Bruchstücke  von  Halbsäulen,  das  eine  aus  Sand-,  das  andere 
aus  Kalkstein, 

ein  halbmondförmiges  Kelief  aus  Sandstein,  das  vielleicht  als 
Cohorten-Bezeichnung  gedient  hat, 

verschiedene  Ziegel  und  terra  sigilata-Bruchstücke. 

Sämmtliche  Stücke  zeigen  die  Spuren,  dass  sie  von  einem  Brande 
herrühren  und  dann  erst  an  diese  Stelle  gescluiftt  worden  sind.  Sie 
lassen  daher  vermuthen,  dass  sie  einem  höher  gelegenen  Bau,  vielleicht 
der  Porta  decmnana  des  nahen  Ca.stells  angehört  haben. 


347 

16.  Von  Herrn  Iwan  Domontowitsch  aus  St.  Petersburg  erliielten  wir 
eine  vergoldete ,  zur  Säkularfeier  Peter  des  Grossen  geschlagene 
xMedaille.     (89) 

17.  Anonym  durch  die  Stadtposl  wurden  uns  MH-linTt-  'I'lion-  und 
ßernsteinperlen  --  offenbar  aus  einem  fräniiischen  (Jrabu  -  zuge- 
sandt.    (39) 

18.  Eine  Dame,  die  hier  nicht  genannt  werden  soll,  hat  ilir  In- 
teresse für  Kunst  und  Alterthum  durch  Schenkung  einer  ausgezeichneten 
Arbeit  des  Irt.  Jahrhunderts  bethätigt: 

ein  hölzerner  Trinkkrug  mit  Zinneinlage.  —  (88)  —  Kr  ist  ein 
sogenannter  Willkomm  —  und  verdient  diesen  Namen.  Die  Ranken 
mit  den  breit  und  kräftig  stylisirten  Blumen  sind  durch  Schrafirung 
Tremulirung  und  Punktirung  in  einer  nur  diesem  Material  anpassenden 
Technik  vortrefflich  belebt. 

19.  Von  Herrn  Kuuz  in  Hochheim  zwei  schöne  Glasperlen  aus 
den  dortigen  Frankengräberu. 

20.  Von  der  Königlichen  Kegieruug  wurden  dem  Museum  ein  bis 
dahin  im  Schloss  von  Catzenellenbogen  gestandener  Kachelofen  aus  der 
2  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  übergeben,  welcher  jetzt  eine  Zierde 
unseres  mittelalterlichen  Saales  ist.  —  Es  ist  interessant,  die  Ueber- 
einstimmung  zu  beobachten;  welche  zwischen  den  auf  ihm  dargestellten 
Architekturen  mit  denen  auf  gleichzeitigen  Steingeschirrkrügen  herrscht. 

21.  Auch  eines  antiquarischen  Curiosum  muss  hier  Erwähnung 
geschehen,  welches  der  Vater  des  Herrn  Antiquar  Hess  seiner  Zeit  für 
vieles  Geld  gekauft,  und  welches  dieser  jetzt  dem  Museum  geschenkt 
hat.  —  Es  ist  eines  jener  Rheinzabern'schen  Falsifikate  —  Götter  und 
Göttinnen  unter  Säulenstellungen  aus  terra  cotta ,  durch  welche  im 
Anfang  der  fünfziger  Jahre  nicht  der  Geber  allein,  sondern  berühmte 
Fachgelehrte  wie  Gerhard,  Hefner,  Mono  und  viele  grosse  Museen  ge- 
täuscht worden  sind.  Diese  übrigens  nicht  vereinzelt  stehenden  Stücke 
haben  durch  das  grosse  Aufsehen,  das  sie  erregten,  einen  gewissen 
culturhistorischen  VVerth  und  sind,  wie  die  Geschichte  überhaupt,  ge- 
eignet zu  lehren,  zu  warnen  und  —  zur  Bescheidenheit  zu  mahnen. 

II.  Durch  Ankauf  ist  das  Museum  in  den  Besitz  folgender 
Gegenstände  gekommen : 

A.    Aus  der  vorrömischen  Zeit: 

22.  Arm-  und  Halsringe  von  Bronze  aus  Gräbern  von  \N'orras, 
aus  der  Umgegend  von  Kreuznach  und  aus  dem  Langenlohnshrimer 
Walde  (16,  17,  29,  41). 

Ferner  aus  Gräbern  in  den  Weinbergen  nördlich  der  Liebfrauen- 
Kirche  bei  Worms:  zwei  goldene  Zierplatten,  von  H  cm.  Durchmesser, 
wahrscheinlich  zu  einer  Gewandnadel  gehörig, 

eine  Bronzenadel,  21  cm.  lang, 


348 

eine  Stein  perle, 

drei  wühl  erhaltene  und  (3  durch  Bruchstücke  vertretene  Tintu- 
gefässe  —  und  ein  Schiidelstück. 

H.    Aus  römischer  Zeit: 

23.  Aus  Heddernlieiiu:  Thür  und  Kastenbeschläge,  aus  Bronze 
tieiriich  gearbeitet  (8,  9). 

ein  zweilienklicher  Krug  von  rother  Erde  (21). 

Von  Binger-Brücke:  Eine  kleine  Maske  von  Thon  (10), 

eine  Haarnadel  aus  Gagat  (^14). 

Von  Mainz:    Eine  scheibenförmige   Fibula  mit  feiner  Mosaik  (12), 

eine  kleine  halbmondförmige  Fibula,  silberplattirt  (13), 

zwei  spiralförmige  goldplattirte  Hinge  (15). 

Aus  römischen  Gräbern  bei  AVorms:  Eine  Gewandnadel  in  Arm- 
brustform aus  Bronze  (55), 

Eine  Gewandnadel  mit  blauem  uutl  weissem  Schmelz  (35). 

Von  zweifelhaftem  Ursprung:  Drei  Stückchen  Millefiori,  das  eine 
vuui  Linsenberg  bei  Mainz,  die  andern  (da  sie  geschliffen  sind)  wahr- 
scheiniicli  von  Kom  (11), 

sechs  Schleuderbleie  mit  Inschriften,  wahrscheinlich  aus  Italien  (40), 

ein  Metallspiegel  und  ein  Bronzebeschlag  mit  vier  Widdern,  wahr- 
scheinlich etrurischen  Ursprungs  aus   der  Gegend  von  Trier  (53,  54). 

Vom  Mauritiusplatz  hier  :  Eine  Heizkachel  (49). 

C.    Aus  Fränkischen  Gräbern: 

24.  Vom  Michelsberg:  ein  eisernes  Schwert,  74  cm.  lang,  eine 
Franziska  und  zwei  Bronzemünzen  von  Vespasian  (31). 

Von  der  Dotzheimer  Strasse:  Ein  Skramasax,  2  Messer,  2  Fran- 
ziska, zwei  Lanzenspitzen,  eine  Schnalle  und  Gürtelbeschläge,  eine  Bronze- 
schelle, ein  einhenklicher  Krug  mit  Kleeblattmündung  (7,  19,  23,  27,  30). 

Von  Bierstadt:  Ein  Skramasax,  zwei  eiserne  Lanzeuspitzen ,  eine 
eiserne  Pfeilspitze,  eine  Bronzenadel,  eine  Bronzetibule  in  Sohlenform 
mit  Schmelz  und  eine  schwarzgetarbte  Urne  (20,  37). 

25.  Aus  dem  Mittelalter :  9  Stück  frülnnittelalterliche  Thongefässe 
vom  Fürstenberger  Hof  in  Mainz  (96—104), 

ein    romanischer  Leuchter  von  Bronze  (52). 

20.  Aus  der  Zeit  der  Kenaissance  und  später:  Eine  eiserne  Zunft- 
kiste mit  dem  Reichsadler  (44), 

ein  emaillirtes  Sclmällchen  (56), 

ein  Degengefäss  von  cisselirtem  Stahl  aus  dem  17.  Jahrhundert, 
gefunden  1845  während  des  Baues  der  Kheingauer  Strasse  beim  Durch- 
schneiden eines  Grabhügels,  unfern  des  Weissenthurms.  Der  Knopf  hat, 
da  er  seit  jener  Zeit   an  einer  Kaffeemühle  gedient  hat,  etwas  gelitten. 


'MO 

Ausser  jenem  schon  unter  den  Gosclionken  ;iutj,^'tiiliitt'ii  Kni;;- 
gesi'liiir  wurden  wegen  ihres  Interesses  für  die  deutsche  Kunstgeschichte 
und  ins  Besondere  für  die  der  Kunstgewcrhe  unseres  Landes  noch  weiter 
angekauft : 

zwei  Tcllerplatten  in  Ciraphitto  und  KobaldhUiu  verziert  (57). 

zwei  Krüge  (61,  62), 

ein  Trinkkrug  (63), 

ein  Schreibzeug  (64), 

ein  Theekännchen  {6t\) 

und  endlich  eine  bemalte  Tasse  aus  der  eingegangenen  Porzclliiii- 
fabrik  in  Höchst. 

27.  Das  jMünzkabinet  wurde  nur  um   10  Stück  vermehrt: 
1  Dukat  Kurfürst  Adolph  von  Nassau. 

1   Kronthaler  Wilhelm  von  Nassau  1836. 

1  Doppel- Albus  Adolph  von  Holzappel  1684. 

1  Zwölfkreuzerstück  Carl  August  von  Nassau  1756. 

1  Einkreuzerstflck  desgl.   1749. 

3  Fünfceut  Hieronimus  König  von  Westfalen  1809  (4). 

1  Doppelalbus,  gefunden  auf  Burg  Frauenstein,  (24). 

1  Silber-Medaille  von  Zwierlein. 

1  römisches  Kleinerz,  gefunden  auf  dem  Neroberg  (38). 

1  Mittelerz  Vespasian,  gefunden  bei  Friedberg  (4). 

1  Silbermünze  von  Nerva  (9U). 

1  Doppelsou  Ludwig  XV.  1740  (91). 

1  Schaumünze  von  demselben  (92). 

1  Zwölf  kreuzerstück  vom  Landgraf  Ludwig  von  Hessen  1759  (93). 

28.  IIl.  Durch  die  Untersuchung  der  alten  Grabhügel  im  Kammer- 
forst zwischen  Rüdesheim  und  Lorch,  über  welche  in  den  diesjährigen 
Annalen  (XII)  berichtet  wird,  kam  das  Museum  in  den  Besitz  von  einer 
Anzahl  vorrömischer  Alterthümcr  und  zwar  von  Bronze: 

3  Halsringe  (80). 

2  Ohrringe  (87). 

3  Beinringe  (81). 
20  Armringe  (82). 

eine  eiserne  Lanzenspitze  (85),  und 

ein  eisernes  Messer  (84),  von  eigenthümlicher  durcii  die  Aus- 
grabung des  Herrn  Dr.  Schalk  am  Weissenthurm  bekannte  Form;  so 
wie  durch  Kupferoxyd  grün  gefärbte  Backzähne  (83), 

die  Bruchstücke  von  drei  Thonschalen  {S6). 


350 


Verzeichniss  der  Mitglieder. 


Vorstand  18^8. 

Director :  H  e  r g  e  n  h  a  h  n ,  Appellationsgerichts-Prasident. 
Secretar:  Dr.  Schalk,  Bibliotheksecretar. 
Conservator:  v.  Cohausen,  Oberst  a.  D. 

Dr.  Alefeld,  Bataillonsarzt  a.  D. 

Forst,  Oberappellationsgerichtsrath. 

Otto,  Gymnasial-Oberlehrer. 

Dr.  Petri,  Appell ationsgerichtsrath, 

Dr.  Reuter,  Obermedicinalrath  a.  D. 

Schreiner,  Hauptmann  a.  D, 

Z  a  i  s  ,  Privatier. 

Ersatzmänner. 

H  i  m  1  y ,   Kegierungs- Assesor, 

Dr.  Scholz. 

Seyberth,  Gymnasialoberlehrer. 


Kendant:  Begere,  Reg.-Secr.-Assistent. 


301 


Elireninitg^lieder. 

Se  kais.  ii.  köuigl.  Hoheit  d  e  r  K  ro  u  i)  r  i  ii  /  des  ileutscheii  Reiches  ii.  \  on 

Preusseu. 
Se.  köiiigl.  Hoheit  Prinz  Carl  von  Preussen. 
Herr  Akermann,  Secretär  der  society  of  antiquaries,  London. 

^     Aschbach,  Prof., Mitgl. d. K. K. Akademie d.  Wissenschaften,  Wien. 

,     ( Jeh.-Rath  Dr.  Bau  r,  Director  des  Grossh.  Staatsarcliivs,  Darmstadt 

„     Director  Dr.  J.  Becker,  Frankfurt  a.  M. 
Se.  bischöfl.  Gnaden  Dr.  P.  Jos.  Blum,  Bischof  von  Limburg. 
Herr   General  Frhr.  von  B  r  e  i  d  b  a  c  h  -  B  ü  r  r  e  s  h  e  i  m ,  Aschatfenbu rg. 

,     Geh.-Reg.-Rath  Dr.  Dun ck er,  Director  der  k.  Staatsarchive,  Berlin. 

„     Archivrath  Eltester,  Coblenz. 

„     Justizrath  Dr.  Euler,  Frankfurt  a.  M. 

„     Dr.  Giefers,  Professor,  Paderborn. 

,     Dr.  Grotefend,  Geh.  Archivrath,  Hannover. 

„     Dr.  Henzen,  Professor,  Secretär  des  archäolog.  Instituts,  Rom. 

„     Dr.  H  0 1  z  e  r ,  Domcapitular,  Trier. 

.     Keller,  Professor.  Präsident  der  antiquar.  Gesellschaft,  Zürich. 

„     de  Kerckhove,  Präsident  der  academie  d'arch^ologie,  Antwerpen. 

„     Laj  ard,  F.,  Paris. 

,     Dr.  Freiherr  von  L  e d  eb  u r  ,  Director  der  k.  Kunstkammer.  Berlin. 

„     Lehmann,  Pfarrer,  Nussdorf,  bayr    Pfalz. 

„     Dr.  Lindenschmit,  Professor,  Mainz. 

„     de  Longperier,   Präsident  der    societe  nationale  des  antiquares 
de  Franye,  Paris. 

,     Dr.Märker,  Geh.  Archivrath u. Haasarchivar Sr.M.d. Königs,  Berlin. 

„  Michelaud,  Professor  und  Bibliothekar,  Paris. 

,  Dr.  Menzel,  Archivsecretär,  Weimar. 

.  Dr.  Mommsen,  Professor,  Berlin. 

,  Dr.  von  Mühler,  Staatsminister  a.  D..  Excellenz,  Berlin. 

,  Dr. Obermayer,  Archivar d.K.K.Academied.  Wissenschaften,  \\  i.-ii. 

,  Paulus,  Finanzrath,  Stuttgart. 

,  von  Quast,    Geh.  Regierungsratli    und   Conservator   der    iviui>l. 

denkmäler  in  Preussen,  Berlin. 

,  von  Rauch,  Königl.  Kammerherr  und  Majur  a.  1>..   i{.Tliu. 

„  Riza  Rangabe,  Minister,  Athen. 

,  Roach -Smith,  Secretär  der  archeological  society.  London. 

„  Robert,  Directeur  de  l'administration  de  la  guerre,  Parii. 


352 

Herr    Dr.  Ruppel,  Frankfurt  a.  M, 

Se.  Durchl.  Prinz  August  zu  Sayn-Wittgenstein-Berleburg  in  Berleburg. 
Se.  Durchlaucht  Prinz  Emil  zu  Sayu-Wittgenstein  in  Nieder-Walliif. 
Herr   Dr.  Schmidt,  Arzt,  Hohenleuben. 

,     Sjoekroua,  Oberjägermeister,  Wegeholm,  Schweden. 

„     Dr.  von  Stalin,  Oberstudienrath  und  Bibliotliekar,  Stuttgart. 

„     Dr.  Graf  Stillfried  von  Alcantara-Kattonitz,  wirklicher  (ieh. 
Rath  und  Oberceremouienmeister,  Excellenz,  Berlin. 

„     Sutton,  Kiedrich. 

,     Waitz,  Professor,  Göttingen. 

,     Dr.  W  a  1 1  h  e  r ,  Director  der  Grossh.  Cabinetsbibliothek,  Darrastadt. 

„     von  Wilmowsky,  Domcapitular,  Trier. 

,     W  i Is  0  n,  Secretär  der  Society  of  Antiquaries  of  Scotland,  Edinburgh. 

„     Dr.  Zell,  Geh.  Hofrath,  Heidelberg. 

Correspoudireiide  Miti^lieder. 

Herr  Dr.  van  den  Berghe,  Antwerpen. 

,  Beyer,  Archivrath  a.  D.,  Erfurt. 

,  von  Co  hausen,  Ingenieur-Oberst,  Wiesbaden. 

,  D  i  e  g  e  r  i  c  k ,  Vice-Präsident  der  Kgl.  Belg.  Academie,  Antwerpen. 

„  Dönges,  Lehrer,  Becheln. 

Franz,  Architect.  Cairo. 

,  Dr.  Hei  der,  G.,  Wien. 

,  Ho  f  richter  ,  K.  K.  Notar,  Graz. 

,  Junker,  Lehrer,  Mittelheim. 

„  V.  Leutsch,  Wetzlar. 

„  Nieles,  Chemiker,  Benfeld. 

,  Dr.  N i  c  0  1 0  V  i  u  s ,  Professor,  Bonn. 

„  Dr.  Overbeck,  Professor,  Leipzig. 

,  Baron  de  Septenville,  Chateau  Lignieres  bei  Poix. 

„  Thilloy,  procureur  general,  Metz. 

Ordentliclie  Mitglieder. 

Herr  Abel,  Rechtsanwalt,  Hadamar. 

,  A  c  h  e  n  b  a  c  ii ,  A.,  Geh.  Bergrath,  Saarbrücken. 

,  Dr.  Achenbach,  Unterstaatssecretär  im  Handelsministerium,  Berlin. 

„  Dr.  Adam,  Gymnasiallehrer,  Wiesbaden. 

.,  Dr.  Alefeld,  Bataillonsarzt  a.  D.,  Wiesbaden. 

„  A 1  e  f e  1  d  ,  Major,  Mainz. 

,  A  m  m  a  n  u ,  Gymnasiallehrer,  Wiesbaden. 

„  Anthes,  Gastwirth,  Wiesbaden. 


353 


Herr  Antz,  Rentner,  Wiesbaden. 

„     Aiimüller,  Pfarrer,  Oestrich. 

„  Bald  US,  Bezirkst^eomnter,  Wiesbaden. 

„  Baltzer,  Werlvmeistor,  L.-Scliwalbach. 

y,  Dr.  Bastin g-,  Worms. 

„  Bauer,  Schreinenneister,  Wiesbaden. 

„  Baum,  Forstmeister,  Strassburg. 

„  Bayer,  Schul-  u.  Keo-.-ßath,  Wiesbaden. 

„  Becher,  Bezirksgeometer,  Braubach. 

„  Beckel,  Dachdecker,  Wiesbaden. 

„  Benecke,  Archivsecretär,  Idstein. 

„  Benedik,  Amtmann,  Küdesheim. 

„  Bergmann,  Spenglermeister,  Wiesbaden, 

„  Berle,  Geh.  Commeizienrath,   Wiesbaden. 

„  Berle,  B.,  Banquier,  Wiesbaden. 

,  Bernhardt,  Gymn.-Director,  Verden. 

„  Bertram,  Bauinspector,  Wiesbaden. 

„  Bertram,  Gasthalter,  „ 

„  Dr.  Bertrand,  Geh.  Sanitätsrath,  Oestrich. 

„  Bertrand,  Apotheker,  L.-Schwalbach. 

„  Bim  1er,  Markscheider,  Diez. 

y,  Bogler,  Baumeister,  Wiesbaden. 

„  Bogler,  Conrector,  , 

„  Dr.  Boltz,  Professor,  Wiesbaden. 

,  Boos,  Oberbaurath,  Wiesbaden. 

,  Bork,  Amtsrichter,  Biedenkopf. 

„  Bott,  Bürgermeister,  Eltville. 

,  Boudon,  Eentier,  Wiesbaden. 

,  Bücher,  Gastwirth,  Wiesbaden. 

„  von  Bültzingsl  Owen,  Generalmajor  z.  D.,  Wiesbaden. 

„  Burchardi,  Pfarrer,  Burg-Schwalbach. 

„  Busch,  Reg.-Rath  a.  D.,  Homburg  v.  H. 

,  B  u  s  c  h  b  au  m ,  Hamburg. 

„  Dr.  B  ü  s  g e  n ,  Gymnasiallelirer,  Wiesbaden. 

„  Dr.  Classen,  Gymnasialdirector,  Hamburg. 

„  Dr.  Frhr.  von  Cansteiu,  Wiesbaden. 

„  von  Cohausen,  Oberst  a.  D.,  Wiesbaden. 

„  Dr.  med.  Cohn,  Wiesbaden. 

„  C  dorn  bei,  Gymnasial-Überlehrer,  Hadamar. 

„  Gramer,  Zahnarzt,  Wiesbaden. 

„  Gramer,  Tünchermeister,  Wiesbaden. 

„  Crem  er,  Reg.-  u.  Baurath,  AViesbaden. 

„  de  la  Croix,  Oberreg.-Rath,  Wiesbaden. 

23 


354 

Herr  Dahlen,  Gastwirtb.  Lorch. 

.  Deissmann,  Pfarrer,  Langeuscheid. 

Dieffenbach,  Pfarrer,  Kriftel. 

,  Üiesterweg,  Dr.  med.,  Wiesbaden. 

Dresler,  A..  Kaufmann.  Wiesbaden. 

Frhr.  von  Dun  gern,  Fürstl.  Kammerdirector,  Neuwied. 

Dr.  Dünkelberg,  Director.  Poppeisdorf  bei  Bonn. 

,.  Eben  au,  Bibliothekar,  Wiesbaden. 

.  E b  e  n  a  u ,  Gymn.-Director  a.  D.,  Wiesbaden. 

,  von  Eck,  Justizratb,  Wiesbaden. 

.  von  Eck,  Fabrikbesitzer,  O.-Lahnstein. 

,  Graf  zu  Eltz,  Eltville. 

y,  Engel.  Gutsbesitzer,  Griesheim. 

.  Graf  zu  Eulenburg,  Ober-Präsident,  Hannover. 

„  Ewald,  Fabrikbesitzer,  Rüdesheim. 

„  Faber,  Präsident  a.  D.,  Wiesbaden. 

.  Fach,   Landesbankbuchhalter.  Wiesbaden. 

,  Fauser,  Schreiuermeister,  , 

,  Dr.  Firnhaber,  Geh.  Reg.-Eath  a.  D..  Wiesbaden. 

„  Flach,  Fabrikbesitzer,  Wiesbaden. 

,  Flach,  Geh.  Finanzrath,  Wiesbaden. 

,  von  Fliess,  Generallieutenant  a.  D..  Excellenz,  Wiesbaden. 

,.  von  Forell,  Generalmajor,  Wiesbaden. 

,  Forst,  Ober-Appellationsgerichtsrath,  Wiesbaden. 

,  Frees,  Maurermeister,  Sonnenberg. 

,  Dr.  Fresenius,  Geh.  Hofrath,  Professor,  Wiesbaden. 

,  Frey  tag,  Otto,  Badhausbesitzer,  Wiesbaden. 

,  von  Friedrichs,  Obristheutouant  a.  D.,  Wiesbaden. 

,  Frhr.  von  Fritsch,  Geh.  Kath,  Excellenz,  Wiesbaden. 

,  Dr.  Fritze,  Geh.  Rath,  Wiesbaden. 

„  Dr.  F r it z  e ,  Kreisj^iysikus,  L.-Schwalbach. 

„  Fuchs,  Kreisgerichtsratli.  Wiesbaden. 

,  Gaab,  Schreinermeister,  Wiesbaden. 

„  Gecks,  Buchhändler,  Wiesbaden. 

„  Geis,  Lehrer,  Ems. 

,  Dr.  Genth,  Geh.  Sanitätsrath,  L.-Schwalbach. 

,  Geyer,  Reg.-Secr.- Assistent,  Wiesbaden. 

,  Giebeler,  Bergmeister,  Wio.sbaden. 

„  Giebeler,  Hüttenbesitzer,  Dillenburg. 

,  Glaser,  Kaufmann,  Wiesbaden. 

„  GöUner,  Rechnungsrath,  Wiesbaden. 

„  G  ottschall,  Schneidermeister,  Wiesbaden. 

,  Gottschalk  jr.,  Kaufmann,  Cronberg. 


350 


Herr  von  Götz,  lieg.-Kath,  AVicsbaden. 

„  Götz,  K.,  Feldgerichtsschöffe,  AViesbaden 

„  Götz,  Fr.,  Kenticr,  Wiesbaden. 

„  Gramm,  Architect,  Frankfurt. 

,  Gräser,  Obrist  a.  D.,  Wiesbaden. 

,  Frhr.  von  Grass,  Oberforstmeister,  Wiesbaden. 

„  Grimm,  Major  a.  D.,  Wiesbaden. 

„  Grimm,  Director,  AViesbaden. 

„  Dr.  jiir.  Grimm,  Kentner,  Wiesbaden. 

„  GroschAvitz,  Buchbinder,  „ 

,  Groschwitz,  Lithograph,  „ 

„  Dr.  med.  Haas,  Obermedicinah-ath,  Wiesbaden. 

,  Kabel,  W.,  Stadtvorsteher,  Wiesbaden. 

,  Hanson,  Schlossermeister,  Wiesbaden. 

„  Hahn,  Ziegeleibesitzer,  Wiesbaden. 

,  Halbey,  Reg.-Eath,  , 

,  Hammelmann,  Tünchermeister,  Wiesbaden. 

,  Dr.  med.  Hartmann,  Wiesbaden. 

,  Hart  mann,  J.,  Maler  und  Lackirer,  Wiesbaden. 

„  von  Heemskerck,  Präsident,  Biebrich. 

„  Dr.  Hegert;  Archivar,  Idstein. 

,  von  Hei  sing,  Kreisger.-Kath,  Wiesbaden. 

„  Henkler,  Employe,  Homburg  v.  H. 

,  Hensel,  Buchhändler,  Wiesbaden. 

„  Herber,  Gasthalter,  L.-Schwalbach. 

,  Hergenhahn,  Appellationsgerichts-Präsident,  Wiesbaden. 

„  Hering,  Photograph,  Wiesbaden. 

„  Dr.  Herquet,  Archiv-Secretär,  Idstein. 

,  Dr.  med.  Herxheimer,  Wiesbaden. 

„  Herz,  Kaufmann,  Wiesbaden. 

,  Hess,  Antiquar,  , 

,  H  e  t  z  e  1 ,  Rector,  Limburg. 

,  Dr.  Heusner,  Sanitätsrath,  Boi>}iard. 

„  Heyl,  Curdirector,  Wiesbaden. 

„  Hilf,  Justizrath,  Limburg. 

,  Himly,  Reg.-Assessor,  Wiesbaden. 

„  von  Hoffmann,  Kentner,  AViesbaden. 

,  Hoffmann,  Oberbaurath,  , 

„  Hof  mann,  Gutsbesitzer,  Niederhöchstadt. 

„  Höhn,  Polizei-Inspector,  Wiesbaden. 

„  Holt  er  hoff.  Rentier,  Wiesbaden. 

„  Höppli,  Fabrikant,  , 

,  Janotha,  Herzogl.  Schlossinspector,  AA'eilburg. 


356 

Herr  Jacobi,  Baumeister,  Homburg  v.  H. 

,  Graf  von  Ingelheim,  Geiseuheim. 

,  Johanny,  Eentuer,  AViesbaden. 

,  Isenbeck,  Eentuer,  „ 

„  Jüngst,  Lederfubrikaut,  Herboru. 

„  Jurauy,  Bucbäudler,  AViesbadeu. 

,  Käsebier,  Kaufmann,  „ 

,  Kaufmann,  Kegierungsratb,  Wiesbaden. 

„  Kell  rein,  Semiuar-Director,  Montabaur. 

,  Keim,   Obristlieutenant  a.  D.,  Wiesbaden. 

„  Keim,  Kreisgerichtsrath,  AViesbadeu. 

„  von  Kettler,  Generallieutenaut,  Excelleuz,  AViesbaden. 

„  Keller,  Rechtsanwalt,  Dillenburg. 

,  Kern,  Scbmiedemeister,  AViesbadeu. 

„  Keuchen,  Kentier,  Lorch. 

„  Keutner,  Kreisgerichtsrath,  AA'iesbaden. 

Frau  Gräfin  von  Kielmansegge,  Nassau. 

Herr  Kilb,  Posthalter,  Nassau. 

,  Kimmel,  Rentier,  AViesbadeu. 

„  Dr.  Kirschbaum,  Professor,  AViesbadeu. 

„  Kissling,  Schreinermeister,  „ 

„  Klappert,  Ingenieur,  „ 

,  Klein,  Dr.  theol.  Domcapitular,  Limburg. 

„  Klein,.  Architect,  Frankfurt. 

„  Knauer,  Kaufmann,  AAlesbaden. 

„  Knauer,  Steinhauermeister,  Wiesbaden. 

,  Koch,  Kaufmann,  AAlesbadeu. 

,  Koch,  Pfarrer,  Neudorf. 

,  Kohl  au,   Generalmajor  a.  D.,  AViesbadeu. 

„  Dr.  Kraus,  Professor,  Strassburg. 

„  Dr.  Kratz,  Pfarrer,  Schwauheim. 

,  Kreidel,  Buchhändler,  AViesbadeu. 

,  Kr  eil,  AA\'iubändler,  AViesbadeu. 

„  Kröck,  Hauptmann,  Posen. 

,  Lade,  Geueral-Consul,  Geiseuheim. 

„  Lade,  Professor,  AViesbadeu. 

„  Lang,  Fr.,  L. -Schwalbach. 

,  von  L äugend orff,  Alajor  a    D.,  AViesbadeu. 

„  Lang  bans,  Oberappellationsgerichtsrath  a.  D.,  AViesbadeu. 

„  Lanz,  Ober-Bürgermeister,  AViesbaden. 

„  Lautz,  Geh.  Reg.-Rath,  , 

„  Laux,  Pfarrer,  Eberbach. 

„  Lehr,  Hofrath,  AViesbaden. 


357 

Hi'iT    Dr.  J.cisler  soii.,  Keditsanwalt,  Wiosbadeii. 

„  Lenibach,  Kaufmann,  Biebiidi. 

,  Lemp,  Forstdirector ,    zu    SdirockfMKb.rf  b.-i  I.and.vk,    Orafscliaft 

Glatz,  Schlesien. 

,  Lex,  Pfarrei-;  Caub. 

„  Limbarth,  Bucbbändler,  AViesbaden. 

„  L  0  b  m  a  n  n  ,  Consistorialratb,  Wiesbaden. 

„  Lommel,  Keg.-Katli,  Wiesbaden. 

„  Frhr.  von  Löw-Steinfurt,  Wiesbaden. 

„  Luckow,  Baumeister,  Schwerin. 

„  Lugen  buhl,  Kaufmann,  Wiesbaden. 

„  von  Maassen,  Geh.  Oberfinanzrath,  Wiesbaden. 

,  Mä ekler,  Bauunternehmer,  W^iesbaden. 

„  Mahlinger,  Oberpostsecretär,  Wiesbaden. 

,  Frhr.  von  Massenbach,  Forstmeister,  AVicsbaden. 

„  Maurer,  Hofbäcker,  Wiesbaden. 

,  Meckel,  Fr.,  Kaufmann,  Herborn. 

„  Mecklenburg,  Baumeister,  Wiesbaden. 

„  Dr.  M  e  d  i  c  u  s ,  Professor,  „ 

„  Meister,  Professor,  Hadamar. 

„  Meuser,  Reallehrer,  Mannheim. 

„  von  Mörner,  Bibliothek-Secretär,  Wiesbaden, 

„  von  Möllendorf,  Major  a.  D.,  Nieder- W^alluf. 

„  Momberger,  A.,  Gutsbesitzer,  Wiesbaden. 

r,  Morasch,  Maurermeister,  Wiesbaden. 

„  Moldenhauer,  Ingenieur,  Heddernheim. 

„  Müller,  Decau  und  Kirchenrath,  Oestrich. 

,  Müller,  Cassirer,  Schierstein. 

,  Müller,  Dr.  phil.  Gymn.-Oberlehrer,  Wiesbaden. 

„  Müller,  Zeichenlehrer,  Wiesbaden. 

,  Müller,  Obristlieutenant  a.  D.,  Wiesbaden. 

„  Müller,  Zimmermeister,  Wiesbaden. 

,  Müller,  Postmeister,  Hadamar. 

,  Müller,  Obermedicinalrath,  L.-Schwalbacli. 

„  Dr.  Münz,  Pfarrer,  Oberhöchstadt. 

„  Münzel,  Banquier,  Wiesbaden. 

„  Frhr.  von  Nauendorff,  Major  a.  D.,  Wiesbaden. 

„  Dr.  Nebe,  Professor,  Kossieben. 

„  zur  Nedden,  Staatsanwalt  a.  D.,  AViesbaden 

„  Neuen dorf,  Kaufmann,  Wiesbaden. 

„  Niedner,  Buchhändler,  Wiesbaden. 

,  Nick,  Pfarrer,  Salzig  bei  Boppard. 

„  Odern  heim  er.  Geh.  Bergnith,  Wiesbaden. 


9 


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K<!>5eB treter.  G-         -:  -'. 

TOD  Ko>3äi]im.  ijk  .  ErtoclL 


Sarto-ri-j,  ^:  Dösg«M«nrf. 

Sehariow,  0  " .^rtsbodeiL 

Dr   ^•:*  •^*'    7  -'•'-^"■-rHtär.  Wiesbaden. 


9    ß  -  -  -  --'.--aarlier,  Wi^sbadea. 

»     S rEbergj  Apotheker,  , 


a59 


Herr    Seil  (' 1 1  (■  II  I»(!r<^-,   HiicIilMiidcr.    Wicslindcn. 

Sc  Ih'ii  k  ,    l{('clilsiiii\viill, 
„     Sc  h  i  niic  i-,    Hoiiiiicr,   Wicsbailcii. 

Seil  I  ci  c  li  (' r ,    Kciiiiicr,    WicsIcKlcii. 

Sc  li  111  i  (I  i,  <i\  iiiiKisiiillcIiicr,    W'icsliiKlcii. 

Seil  III  i  (  i,   A.,   KciiliUT,  ^ 

Sc  li  III  i  I,  i  .    I\.,    K;iiiriii;iiiii, 

S  c  li  iiKi  I  (I  ('  r ,    K;iiiriii;iiiii,    lürlu'icli. 

(Inil'voii   Sc  h  I  i  die  II .    Il;iiiptiii;iiiii,    WicsbjKlcii. 

Dr.  Scliii;i;isc,   (Ich.  <  ».-Trihiiiialnit  li  a.    D,.    W  ic.!i,i.l,.|i. 

Sc  ii  iicid  c  r,    riiirrci-,   Hiicliciiaii,   Kr.   Hicdcnkniif. 

Seil  II cid  (!  r,   l'rolnHsor,  Main/,. 

S<liol/, .   Kaiiriiiaiiii,    Ihiiiiiiicriiiiililc. 

Scliol/, ,    lü'(;liisaiivvalt,    Wicshadcii. 

ScIk»!/,    Dr.   |diil.,    Wicsitadcii. 

Seil  ramm  .  Tiiiicjiciiiicistcr,    Wiesbaden. 

Seil  rci  bor,   Landralb,    li.-S(divvalbacli. 

Seil  reiner,    liaiijitmaiin  a.   D.,    VViiNbaden. 

ScbriMJer,   IbdlViseiir,    Wiesbafb'ii. 

Scbiidi,    MiscnbabndireciioiiH-Soc-nttär,   limiilMirL;    \.    II. 

S  c  li  11  li  III  a,cli  e  r ,   |{a,dliaiisl)(!siL/cr,   VViiisbadcn. 

Scb  II  m  a  11 II ,   Major  a.   I).,   Mosbacli. 

Scliiil/, .    llor^^erichlK-Secreliir  a.   D.,   W'icsbaib'ii. 

S  c  b  11 1  •/, ,   A|»|Mdbit.i())isratb,  „ 

von  Scliuari/,  ,  CJeiierallieiilciiaiil,    hlxccllen/,   W'icsliaden. 

S  c  li  w  a,  r  l  /, ,   ( leneralmajor,    Wiesbaden. 

Dr.  Scb  wart/,,  Olxirscliiilralli,    W  iesbadi-n. 

Scb  W(!i  iz(!  r ,   Dr.  med.,  „ 

Seil  wein,  .Sleiiiliaiiermeisicr,  „ 

Scb  w  e  is  ^»^  II I,  li  ,   b',((iiLner, 

Scbw(!iid(,,   lüirbansdireclor,  „ 

ScMj,   llbriiiacbcr,   Ilombnr^'  v.    II. 

Seybcrili,   lyaiidraili,   Diedeiiknpr. 

SeyberMi  ,   («ymnasial-Obci  lelirer,    Wiesiiaden. 

Dr.  Sieb(!ri,,    Kecbtsaiiwjill,,    Wiesbaden. 

liai'ttii    von   S  o  d  e  n  s  (,  e  in.  ^ 

Sommer,   Liüio^n'apb,   l'Jiiis. 

Sottocasa,   W.,  Zimniermeisler,   L.-Sc|iualb;i(  li. 

Soiicliay,   Cbrdiiiker,    Wiesbacb'ii. 
Stadtbibliolbek   l<'raiikriirL 
Herr  Sjiicss,  TrolcHsor,   Dillen  Im  rj,«-. 
„     Spitz, ,  A.,   Kaiirmaim,   Wiesbaden. 
„     Dr.  Stamm,   Kecliisaiiwalt.   Wiesbaden, 


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360 

Herr  Stahl,  Hofüfericlitsratli  ;i.  [)..  Dillenburo-. 

„  Stein,  Bnclidrucker,  Wiesbaden. 

„  Stier,  Hauptmann  z.  D.,  Breslau. 

„  Stifft,  Amtsrichter,  Höchst. 

„  Stoll,  Professor,  Weilbnrg, 

„  Dr.  von  Strauss,  Polizeidirector,  Wiesbaden. 

„  Stuber,  Mühlenbesitzer,  Wiesbaden. 

„  Strempel,  Apotheker,  Wiesbaden. 

„  Sturm,  Lackirer,  Wiesbaden. 

,  Dr.  Süsskind,  Rab])iner,  Wiesbaden. 

„  Theiss,  Mühleubesitzer,  , 

„  T  h  e  w  a  1 1 ,  Oberappellationsgericlitsrath,  Berlin . 

„  Thiele  mann,  Forstmeister,  Idstein. 

,  Thissen,  Geistl.  Eath,  Domcapitular,  Limburg. 

,  Thönges,  Bechtsauwalt,  Wiesbaden. 

y,  Travers,  Rechtsanwalt,  „ 

„  Tri  es  eh,  Kaufmann,  St.  Goarshauseu. 

„  Ulrich,  Pfarrer,  Heckholzhausen, 

„  Dr.  Usener,  Professor,  Bonn. 

„  Vigelius,  Ministerialrat!!  a.  D.,  Wiesbaden. 

„  Vogel,  Bildhauer,  Wiesbaden. 

,  Vogels  berger,  Kaufmann,  Ems. 

„  Vömel,  E.,  Pfarrer,  Maxsain. 

,  Vollmer,  Caplan,  Netphen  (Siegen). 

,  Wagemann,  Mühlenbesitzer,  Wiesbaden. 

„  von  Wagner,  Hofratli,  „ 

,  Graf  von  Walderdorff,  Molsberg. 

„  AVaterloo,  Stadtschultheiss,  Montabaur. 

„  Weber,  Apotheker,  Ems. 

„  Wein  mann,  Gymnasiallelirer,  AViesbaden. 

„  v.  d,  Wense,  Generalmajor,  „ 

„  Wissmaun,  Landrath,  Marienberg. 

„  Weide rt,  Rector,  Wiesbaden. 

„  Dr.  Wenkenbach,  Arzt,  Ems. 

„  Weygandt,  Feldgerichtschöffe,  Wiesbaden. 

„  Dr.  Wilhelmi,  Bischof,  Wiesbaden. 

„  Will  et,  Architect,  Wiesbaden. 

„  Will  ms,  Kaufmann,         „ 

„  Winter,  Regierungs-Präsident  a.  D.,  Elmsliauson. 

„  Dr.  Wippermann,  Professor  a.  D.,  Wiesbaden. 

,  Wohlfahrt,  Musiklehrer,  Neuwied. 

-  Wollwebcr,  Pfarrer,  Sindlingen. 

;,  Dr.  Wormser,  Bezirks-Rabbiner,  Weilburg. 


3G1 


Herr  Wyneken,  Hauptmann,  Main/. 

„  Freiherr  von  Zacha-Sirelit/ ,   h'ittni.'ist.T  :i.   I)..  A\'i  es  baden. 

„  Zais.  Ranrath,  Nassan. 

„  Zais,  Hotelbesitzer,  Wiesbaden. 

„  Zais,  E.,  Wiesbaden. 

,,  Zaun,  Pfarrer,  Kiedrich. 

^  Zimmer,  Verlagsbucbhändler,  Frankliirt  a.  M. 

^  Zingel,  Lithograph,  Wiesbaden, 

„  von  Zschüschen.  Generalmajor  a.  1),  Wiesbaden. 

„  ür.  Frhr.  von  Zwierlein,  ({eisenheim. 


V  e  r  z  e  i  c  h  n  i  s  s 

der  Academien,  (Gesellschaften  iiiul  Vereine,  deren  Druckschriften  der  Verein 
für  Nassanische  Altertliuniskundc  nndCiJeschiclitsforscliung  im  regelniässiüren 

Schrifteuaustausch  erhält. 

Altenburg.     Gescbicbts-  und   Alterthumsforscheude  Gesellschaft  des 

Osterlandes. 
Amieus.     Societe  des  Autiquaires  de  Picardie. 
Ansbach.     Historischer  Verein  für  Mittelfranken. 
Antwerpen.     Academie  d'archeologie  de  Belgique 
Ar  Olsen.     Historischer   Verein  für  die   Fürstenthümer   Waldeck    und 

Pyrmont. 
Augsburg.     Historischer  Verein  für  Schwaben  und  Neuburg. 
Bamberg.     Historischer  Verein  für  Oberfranken. 
Basel.     Gesellschaft  für  vaterländische  Alterthümer. 

—  Historische  Gesellschaft. 

Bayreuth.     Verein  für  Geschichte  und  Alterthumskunde  für  Oberfrankeu. 
Berlin.     Verein  für  Geschichte  der  Mark  Brandenburg. 

—  Archäologische  Gesellschaft. 

—  Verein  für  die  Geschichte  Berlin' s. 

Bern.     Historischer  Verein  für  den  Kanton  Bern. 

Bonn.     Verein  von  Alterthumsfreunden. 

Bordeaux.  La  commission  des  monuments  et  documents  historiques 
et  des  bätiments  civils  du  departement  de  la  Gironde. 

Bremen.  Künstlerverein.  Abtheihing  für  Geschichte  und  Alterthums- 
kunde. 

Breslau.     Verein  für  Geschichte  und  Alterthum  Schlesiens. 

—  Gesellschaft  für  vaterländische  Cultur. 

23* 


3(V2 

Brunn.     K.   K.  Mäbrisch-scblesische  Gesellschaft  zur    Beförderung  des 

Ackerliaues.  der  Natur-  und  Landeskunde. 
Christiania.     Kongelige  Norskc  Frederiks  Universitet. 
Copenhagen,     Königl.  Gesellschaft  für  Nordische  Alterthuniskundc. 
Darm  Stadt.     Historischer  Verein. 

—  Verein  für  Aufnahme  mittelalterlicher  Kunstwerke. 
Donaueschingen.     Verein    für  Geschichte   und  Naturgeschichte  der 

Baar  und  der  angränzeuden  Länder. 
Dresden.     Königlich   Sachs.    Verein    für  Erforschung    und   Erhaltung 

vaterl.  Alterthümer. 
E 1  h  e r f ('  1  d.     Bergischer  Gescliichts verein. 
Erfurt.     Königl.  Academie  der  Wissenschaften. 

—  Verein  für  Geschichte  und  .\lterthumskunde. 
Frankfurt  a.  M.     Verein  für  Geschichte  und  Alterthumskunde. 
Frankfurt  a.  (>.     Historisch-statistischer  Verein. 

F  r  e  i  b  e  r  g.     Alterthums  verein. 

Frei  bürg  i.  Br.  Gesellschaft  zur  Beförderung  der  Geschichts-,  Alter- 
thums- und  Volkskunde. 

G  ö  r  1  i  t  z.     Oberlausitzische  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Gratz.     Historischer  Verein  für  Steiermark. 

G reif sw aide  Abtheilung  des  Vereins  für  Poramer'sdie  Geschichte 
und  Alterthumskunde. 

H  a  d  a  m  a  r.     Königliches  Gymnasium. 

Halle.     Tliüringisch-Sächsischer  Geschichts-  und  Alterthumsverein. 

Hamburg.     Verein  für  ilamburgische  Geschichte. 

Hanau.     Bezirksverein  für  Hessische  Geschichte. 

Hannover.     Historischer  Verein  für  Niedersaclison. 

Hohen  leuben.     Voigtländischer  Alterthumsforschender  Verein. 

Jena.     Verein  für  Thüringische  Geschichte  und  Althumskunde. 

Innsbruck.     Ferdinandeum. 

Kassel.     Verein  für  Hessische  Geschichte  und  Alterthumskunde. 

Kiel.  Schleswig-Holstein-Lauenburgische  Gesellschaft  für  vaterl.  Ge- 
schichte. 

—  Schleswig-Holstein-Lauenburgische  Gesellschaft   für  Sammlung  und 

Erhaltung  etc. 
Köln.     Historischer  Verein  für  den  Niederrhein. 
Königsberg.     Königl.  und   Univcrsitäts-Bibliothek. 
Kreuznach.     Anti(|uariscli-bistürischer   Verein    für  Nahe    und  HundK- 

rücken. 
Laibach.     Histoiischer  Verein  für  Krain. 
Landshut.     Historischer  Verein  für  Niederbaiern. 
Leiden.     Maatschappij  der  Nederlandsche  Letterkunde. 
Leipzig.     Verein  für  Geschichte  Leipzigs. 


368 

Leisni;^'.     Geschiclits-  uiul  AUiTthumstorsclioiKlcr  VonMu. 

Linz.     Museum  Francisco-Carolinuin. 

London.     Society  of  Äntiquaries. 

Lübeck.     Verein  für  Lübeckisclie  (Jeschichte. 

L  ü  n e bu  r^.     Alterthumsvercin. 

Lucer II.     Historischer  Verein  der  fünf  Orte. 

Luxe  m  bürg.     I  nstitut  Luxembourgeois. 

Mainz.     Verein  zur  Erforschung  der  Rheinischen  Geschieh tn  und  Alter- 

thümer. 
Mein  in  gen.     Hennebergischer  Alterthumsforschender  Verein. 
Metz.     La  societe  d'archeologie  et  d'histoire  de  la  Moselle. 
München.     Königh  Bayr.  Academie  der  Wissenschaften. 

—  Historischer  Verein  für  Oberbaiern. 

Münster.     Verein  für  Geschichte  und  Alterthumskunde  Westfalens 

N  ü  i'n  b  e r  g.     Germanisches  Museum.  ' 

Offenbach.     Verein  für  Naturkunde. 

Osnabrück.     Historischer  Verein. 

Paderborn.     Verein  für  Geschichte  und  Alterthumskunde  Westfalens. 

Pest.     Magyar  Tudomäuyos  Academia. 

Petersburg.     Societe  Imperiale  archeologique  Kusse. 

Potsdam.     Verein  für  Geschichte. 

Prag.     Verein  für  Geschichte  der  Deutschen  in  Böhmen. 

—  Lesehalle  der  deutscheu  Studenten. 

Ke gen s bürg.     Historischer  Verein  für  Oberpfalz. 

Riga.  Gesellschaft  für  Geschichte  und  Alterthumskunde  der  Ostsee- 
provinzen. 

Rom.     Istituto  di  correspondonza  archeologia. 

Saar  brück  en.     Historisch-antiquarischer  Verein. 

Salz  w edel.     Altmärkischer  Verein  für  Geschichte  und  Industrie. 

St.  Gallen.     Historischer  Verein. 

Seh  äff  hausen.     Historisch-antiquarischer  Verein. 

Schwerin.  Verein  für  Mecklenburgische  Geschichte  und  Alterthums- 
kunde. 

Si  g m  a r  in g e n.     Verein  für  Geschichte  und  Alterthumskunde  in  H..hen- 

zollern. 
Speier.     Historischer  Verein 
Stade.     Verein  für  Geschichte  und  Alterthümer. 
Stettin.     Gesellschaft  für  Pommer'sche  Geschichte  u.  Alterthumskunde. 
Strassburg.    Societe  pour  la  conversation  des  monumonts  historiques 

d'Alsace. 
Stuttgart     Würtembergischer  Alterthums verein. 
Tettnang.     Verein  für  Geschichte  des  Bodensee's. 
Trier,     Gesellschaft  für  nützliche  Forschungen. 


3(34 

rira.     Verein  für  Kunst  und  Alterthumskumle  Ober:^chwal)ens. 
Washington.     Smithsoniau  Institution. 

Weinsberg.     Historischer  Verein    für   das  Würtembergische  Franken. 
Wernigerode.     Harzverein  für  Geschichte  und  Alterthumskunde. 
Wien.     Kais.  Academie  der  Wissenschaften. 

—  K.  K.  Geographische  Gesellschaft. 

—  Academischer  Leseverein. 

—  Alterthumsverein. 

—  Verein  für  Landeskunde  von  Niederösterreich. 

—  K.    K.  Central-Commission    zur  fJrforschung  und    Erhaltung    der 

Baudeukmale, 
Wiesbaden.     Gewerbeverein. 

—  Landwirthschaftlicher  Verein. 

—  Königliches  Gymnasium. 

—  Verein  für  Naturkunde. 

Würzburg.     Historischer  Verein  für  Uuterfranken. 
Zürich.     Antiquarische  Gesellschaft. 


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Annal  d.  Vereins  für  Nassa'iu  AU<.f , : ...  .< 


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der  Pfarrkirche  zu  ^eligenstadt. 

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