THE J. PAUL GETTY MUSEUM LIBRARY
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Annalen des Vereins
für
Nassauische Alterthiimskunde
und
Geschichtsforschung.
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Annalen des Vereins
für
Nassauisclie Altertliumskmide
und
Geschichtsforschung.
1873.
(Mit 9 lithugraphirten Tafeln.)
-xH^^=<3gL..^^=>^>:
Wiesbaden.
Auf Kosten des Vereins.
(In Commission bei W. Roth.j
Wiesbaden. Drack von A. Stein.
rt^^i.f*y\^\^^x^-iLf\r>jt^ 'V^«.«.
""^ J. PAUL GETTY CENTER
LIBRARY
Inhaltsverzeichniss
des zwölften Bandes.
Seite.
1. Das erste Jahrtausend christlicher Bau- und KunstthUtigkcit in
Mainz. Von Dr. V. A. Franz Falk, Caplan in Worms 1
2. Beiträge zur Geschichte des deutscheu Bauernliriegs, 1525. Von Dr.
Fr. X. Kraus, Professor in Strassburg 21
3. Urlcundliche Mittheilungen zur Geschichte des Erzstiftes Mainz
während der ersten Regierung Diethers von Isenburg, 1459—1463.
Von Dr. K. Menzel, Archivsecretär in Weimar 142
4. Römischer Schnielzschmuck. Von A. v. Cohausen, Oberst a. D. und
Conservator in Wiesbaden. Mit Taf. 1. u. 2 211
5. Die Gräber im Kammerforst zwischen Lorch und Rüdesheim. Von
demselben. Mit Tal'. 3. 4. 5. G 241
G. Eine Episode aus dem Leben der Eltei'u P. P. Rubens. Von A. S p i e s s,
Professor in Dillenburg 2G5
7. Zu Göthe's Aufenthalt in Ems im Sommer 1774. Von demselben . . 28G
8. lieber die Gründung Einhart's zu Seligenstadt. Von Fr. Schneider,
Dompräbendat in Mainz. Mit Taf. 7. 8 290
9. Ein Portal in Lorch am Rhein, ob römisch ob karolingisch. Von
A. V. Cohausen, Oberst a. D. und Conservator in Wiesbaden. Mit Taf. 9. 309
10. Miscellen 316
11. Vereinsnachrichten 330
Das erste Jahrtausend
christlicher Bau- und Kunstthätigkeit
in Mainz
von
»r. T. A. Fraaax Falk..
Das erste imd zweite Jnlirliinidert.
'' ^ JJas Clu-istentliiim gewinnt in ]\rainz — Mogontiacum, Haiiptort
von Germania superior als Lager von Nero Claudius Drusus im Jiilire
9 vor Christus grunilgelegt — mit der nnter den römischen Kaisern
Trajau (98—117) und Hadrian (IIT— i;J8) eintretenden ruhigeren Zeit
durch Soldaten und Handelsleute mehr und mehr Bestand, so dass von
dem Bestehen eines geordneten christlichen Cemeindewesens mit einem
Bischöfe an der Spitze, also von einer Mainzer Kirche; um die Mitte des
zweiten Jahrhunderts wohl die Rede sein kann. '^•
Einige wollen in dem an erster Stelle in den Bischofscatalogen ver-
zeichneten Namen Crescens auch den ersten Bischof finden. ^•
Als Versammlungsort der ersten Christen, mehr Betsaal in einer
Villa ausserhalb des Lagers, wird nicht ohne Grund das in dem sog. hei-
ligen Thale "• (Strecke von dem Eingange in den jetzigen Friedhof bis
a. Weitläufigere Erörterung in Falk, die Cataloge der vorbonifacianischen
Bischöfe von Mainz. 1871. S. 15. lö. Vgl. dazu Weidenbach in Rheinisch.
Antiq. 2. Abth. XIX, 654: Dor h. Crescens, Bischof von Mainz. — b. Siehe
unten zu 300. — c. Die Benennung valUa Sacra bei Si(/chardii-s (1298),
Vita SS. Aurei et Justinae in Joannis II, 15. Bei St. Hilar lagen die 93ö
erhobenen Bischofsleichen, dasell).st vermuthlich wurden Aureus und Justina
gemordet, dorten fand sich auch der Audcdendisstein aus dem G. — 7. Jahr-
hundert (Reuter, Audolendis; Becker in Nass. Annal. VII. Heft 2 S. 22. 23)
nebst andern christlichen Grabstiittcn und wahrscheinlich auch der Bertisindis-
stein aus derselben Zeit. Vgl. die Fulder und Lürscher Urkk. in ihrem Werthe
für die Gesch. der ältesten Kirchen in Mainz im Kirciienschmuck 1868. H. 3, S. 12.
*) Das Zeichen o bedeutet: um, das Zeichen || bedeutet: zwischen.
1
zum Orte Zablbach) gestandene, später St. Hilar benannte Kirohlein an-
gegeben.
Drittes Jalirliuiidert.
3 06. Oct. 28, Die Leiche des zn Castel im Kerker am 28. October
\ erstorbenen christlichen Soldaten Ferrutius wird zu Castel in einer Kirche
beigesetzt. Ihm wird ein seine Lebens- und Leidensumstände berichtendes
Grabdenkmal errichtet. Der h. Erzbischof Lullus (755—786) übertrug
die (iebeine in die Benedicünerklüsterkirche zu Bleidenstadt. ^- Der
Denkstein war im 9. Jahrhundert noch vorhanden und seine Aufschrift
diente den vom Fulder Mönch Meginhard um 856 geschriebenen acta
ü. Fcnntil zur Grundlage. Die Mainzer Erzbischöfe Kichulf (787 —
813), Haistulf (813—826) und Eabanus Maurus (848—855) ehrten den
Ort sehr, erweiterten die Kirche und verherrlichten das Grab durch
eine Tumba.
Für des Heiligen Grab verfasste Kabanus Maurus Verse. ''• Das
Haupt des Heiligen, später au nnbeachtetem Orte im Rheingaue zum
Vorscheine kommend , gelangte in die Mainzer Jesuitenkirche. Andere
Reliquien waren in Altäre der Fulder Klosterkirche eingeschlossen. "• Das
Haupt ist verschwunden.
a. Näheres ia Falk, die Cataloge S. 14. — b. Poemata no. 1G6. 107.
— c. Ihid. tituU (dtarium no. 33.
Viertes Jalirlumdert.
30€>. Mit der constantinischen Zeit beginnt auch für Mainz ein kräf-
tigeres Entfalten kirchlichen Lebens. Der erste namentlich genannte
Bischof Crescens fällt auf Grund alter Cataloge sehr wahrscheinlich in
diese Zeit. Sein Grab erhielt er zu St. Hilar im heiligen Thale gleich
seinen Nachfolgern Marinus, Bodadus, Sufironius, Maximus, Sidonius,
Sigismundus. Ludegastus, Lantwaldus und Labvaldus. Der h. Erzbischof
Rabanus Maurus widmete seineu Amtsvorgäugern insgesammt einige
Memorialverse.
Falk, die Cataloge S. 12. 13; unten zu 935.
3.'»« loo. Unter Bischof Bothadus wird hi monte Ätartis (später in monte
s. Jacobi, auch in monte specioso genannt), nahe beim Drususdenkmale
zu Ehren uusers Heilands Jesu Christi (in honorem D. N. J. Christi) ein
Kirchlein gebaut ; später erliält es den Namen des heiligen Nicomedes. *•
St. Nicomed kommt 765 vor als Grenznachbar in einer Fulder
Urkunde ;*•• 1017 wird der früher schon durch Pipin von Heristal be-
schunkten Kirche eine neue Schenkung zugewiesen; später siedelten sich
Nonut-n dabei an. *=•
a. BasiUca Nicovirdi.-i .... temjiorihidi Bolhaül arcldcphcopl con-
atruda sagt von ihr Erzlj. Sigii'rid in einer Uik. 1U7U bei Würdtwcin, i>'t/jZo/«.
II, 503 no. 1U7 ; Proprium Jircv. Mof/. 5. Mai; Kirclienschinuck 1868 Heft 4,
S. 1-i; Seliaab, Gesch. v. Mainz ]], 117. Falk, die Cataloge S. 12. Die Patro-
cinien auf Gott (Salralur) , Fclrus, (Htmom, Nicomedcs deuten auf hohes
Alter und Christianisirung von Iloni her. Kani])schulte , die westpfälischen
Kirchen-ratrocinien. 1 aderb. 1807. — b. ^'erschrieben in a. Niyodimi in cod.
dij)l. Fuld. no. U7. — c. Wagner, Wüstungen Kheinhessens S. 90. 99.
Das Haupt des h. Nicomed verwahrte das Kloster St. Jakob noch
in später Zeit.
In cajjite arcjenteo deaurato continetur Cerebellmn s. marl. Nicomc-
dis patronl nostri intcr j;/-ü/iOS, sagen die Frarpnenta (iamansina auf der
Univ. Bibl. zu Würzb. Bd. mit den Stiftssachen ö. 448, wo ein Keliquienver-
zeichniss aus St. Jakob vom J. 1605 steht.
ses. Der Alamanenfürst Kando schleicht sich nach lange überlegtem
Plane mit Leichtbewaffneten heimlich in die von Besatzuns: freie Stadt
Mainz, um zu plündern. Und weil er die Christen zufallig in der Feier
einer Festlichkeit begriffen fand, führte er ungehindert Hab und Gut,
Männer und Weiber mit nicht geringem Hausrath ohne Gegenwehr fort.
Ammiamis Marcellinus lih. XXVII cap. IX: Alamannus renalis
Bando nomine, diu pracstrucns quod cof/ifnhut. Mogontiacum ])raesidiis va-
cuum cum expeditia ad latrocinandum latenter irrepsit. Kt quoniam casu
Christiani ritus invenit celehrari solemnitatcm , impracpeditc cujusquemodi
fortunae virile c(- muliehre sexus cum suppellectUi non parva indefensum
ahdu.iit. Friedrich, Kirchengesch. I, 311.
Dass in Mainz schon im 4. Jahrhunderte vor der in Folgendem
berichteten Stadtzerstörung (40C) mehrere gottesdienstliche Bauten ge-
standen haben, ergibt sich aus der Nachricht, dass beim Wiederaufbau
der Stadt Bischof Sidonius mehrere alte Tempel wieder hergestellt habe.
Tempjla vetusta nova)ts. Siehe unten zu 534 IJ 547.
Füuftes Jjilirlmuderl.
405. Juni 16. a- In dieses Jahr fällt der Tod des h. Bischofs Aureus und
seiner Schwester Justina. ,ln der Stadt Mainz Passion der Heiligen
Aureus des Bischofs und Justina seiner Schwester, welche von den
die vorgenannte Stadt verwüstenden Hünen ^- in einer Kirche getödtet
worden sind," sagt Kabanus Maurus in seinem Martyrulog, "^- welche
Stelle mit der des h. Hieronymus über die Zerstörung in Ein-
klang steht.
a. Da Alban. des Aureus Nachfolger, spätestens 406 Juni 21. gemartert
wurde und schwerlich gleich nach Aureus Tode nach Jlainz kam und in derselben
Woche getödtet wurde, so muss der Tod des h. Aureus ns 1. oder 2. Jahr vorher
gesetzt werden. — b. Huni, als Hauptniordbrcnner, bezeichnen hiei collectiv alle
Horden, welche in der ersten Hälfte des 5. Jahrh. zerstörend über den Rhein zogen ;
desshalb nehmen Viele in neuerer und älterer Zeit eine Zerstörung der Stadt
durch den Haupthunenkönig Attila 150 an, in welches Jahr sie dann auch
den Tod der angcfülirten Heiligen setzen. Vgl. unten zu 450. — c. Mar-
itii L'ali. Matiri IG Kai. Jiil: Lt in viuitate Mojuniiaco passio SS.
, ., ,}>iscopi et Jnstiuae sororis ejus < xi ah Hiouiis Kasiantihits jiraedk-
Min iirOei» i»i eccJesia occisi sunt. Wenn Goswin , um 1072, und Sigehard,
um liP**, Mönche von SL Alban, von rein religiöser Verfolgung der Heiligen
durch Arianer reden, so erklärt sich dies daraus, dass die arianischen Hünen
als j^ohtische und zugleich als religiöse Feinde auftreten. Aa. Ss. Boll.
V;. Jun.; Jmntm II, 5. Ueber Kamenschreibung Aureus vgl. Falk, die
Cataloge fc?. i>. 12.
406. Juni 21. Tod des h. Albauus, welcher „unter Kaiser Theodosius [starb
395] von der Insel Nanisia aufbrechend mit St. Theonest und St. ürsus
nach Mailand kam und von da nach Gallien gelangte, immer bereit zum
Marterthum. Nachdem aber ürsus zu Saluzzo in Savoyen [wo ürsus
noch verehrt wird] gemartert worden, kam Theonestus [dem zu Ehren
im Garteufelde nahe am Klieine eine Kapelle erbaut ward, die 791 ur-
kundlich genannt wird] mit Albauus nach Mainz und Avährend jener
Gottes Wort verkündete, erlitt sein Schüler Albanus das Marterthum
und ward daselbst bei der Stadt begraben", berichtet Eabanus Maurus
in seinem Martyrologium. ^- St. Theonest mnss die Stadt verlassen und
stirbt in Italien am 30. Oct.
XI Kai. JkL: In 3Ioffuntia iiatalis Alhani maHyvis, qni snh Theo-
(h)sio impcratare de insula Xamsia pergcns cum s. Theonesto et Ursu Me-
diolanuni ueuit indequc exiens . . . peruenit ad Gallias . . . Postqiiam
autem in Atujusta [Augusta praetoria in SaJassiisJ b. Ursus martyrium
accepit, Theonestus cum Albano Moguntiacum peruenit dumque ibi praedi-
caret uerhum Dei, Alhanus discipulus ejus marti/rium expleuit d- sepultus
est Uli iuxta civitatem. — b. Fropr. hrcv. Mag. 30. Oct. — Unten 791.
Der Ort der Enthauptung w\ard geehrt durch eine daselbst erbaute
und den Namen St. Alban tragende Kapelle im Gartenfelde gegen den
Rhein zu."- Alban, von dem ein officium jiroprium besteht, ^- wird ab-
gebildet, das allgeschlagene Haupt in Händen tragend, als Bezeichnung
der Marterart.*
a. Reuter, Alban.sgulden S. 23; auf der Karte hei Serario-Joannis I. ist
die Stelle der Enthauiitung mit 37 numerirt. Schaab, Gesch. der Stadt Mainz
II, 430. Ein St. Alban wird 758 urkundlich genannt; siehe unten 758. —
b. Abgedruckt bei Reuter, Albansgulden. Urkundenbuch S. 240. — c. Reuter
S. 35.
40Ö. Dcc. 3].^ ,Die Bewohner von Mainz., weil diesseits des Rheins
wohnend, ehedem den Galliern zugezählt, sind jetzt durch Lage, Ge-
sittung und Mundart, dann auch und vorzüglich durch Adel der Sitten,
Züchtigkeit und Treue so deutsch wie Andere nicht deutscher sein
können, sagt der 420 gestorbene, in Trier längere Zeit gewe.sene h. Hiero-
nymus in einem Briefe und fügt diesem Lobe bei: „Die Stadt Mainz
ehemals so augesehen, ist [von den Alanen und Gepiden] erobert und
venvüstet, und es wurden in einer Kirche viele Tausend Menschen hin-
geschlachtet." ''•
a. Arcddio et VI, et Probo fcoss. 400) Vandali et Alani trajecto
lihcno prid. lud. Jan. inpressi. Pm.s'j). Aqultnn. cliron. bei Bouqiiet I,
G27 ; vgl. Kremer, vlioin. Franz. S. 12 Note a. Itospatt, Vertheidigungskriege
der Uiimer am Ulieiiie Propr. des Gymn. Münstereifel. Köln 1817. S. 21 ;
Schaab, Gösch, v. Mainz III, 62. 63. — h. Mor/oni f/ens olim anmimcrata Gallis
utpote citeriorem liheni ripam incolens , nunc et ditione et cidtu et lingiia,
denique et qiiod est praecipmtm, monim quocßie humanitate, modestia, fkle
sie germana, ut non alia (jermanior. — Mogontiaciim nobilis quondam
civitas capta atque suhver.sa est, atque in ecclesia midta Jwminum millia
trucidata. Epistola no. 1:23 ad Ageruchiam (vel Gerontiam) in Migne,
Patrol. XXIL 1040.
Der Zerstörung gedenkt auch der zwischen 440 und 450 schrei-
bende Presbyter Salvianus aus Marseille, der in seinem Buche de r/tiher-
imtione Bei die damaligen allgemeinen Verheerungen als göttliche Strafe
für das allgemeine Sittenverderbniss hinstellt und bemerkt, hierbei komme
es nicht darauf an, ob eine oder die andere Stadt ausgenommen werden
könne, wie Mainz, das eben zerstört und verwüstet daliege.
Non enim hoc agitur jam in Mogontiacensiiim clvitate, sed quia excisa
atque deleta est. Lib. VI § 8 in Migne, Patrol. LIII, 110.
Ein anderweitiger Bew-eis der Zerstörung der Stadt liegt in dem
von da beginnenden Abbrechen der Münzreihe. Münzen des oströmischen
Kaisers Arcadius (395 bis 408) und seines jüngeren Bruders, des west-
römischen Kaisers Honorius (395 bis 423) sind die letzten , welche die
Mainzer Series (wenigstens in der Altertliumshalle zu Karlsruhe) be-
sitzt •''• Erst mit Theudebert im 6. Jahrhundert beginnt wieder die
Münzreihe. ^•
a. Mone, Zeitschr. für die Gesch. des Oberrheins XX, 420. 421 ; Frie-
drich, Kirchengesch. II, 355. — b. Siehe zu 534.
406 II 413. Nach Zerstörung der Stadt tritt eine Sedisvacanz des bischöflichen
Stuhls ein. Zwischen Bischof Aureus und dem Wiederhersteller der
Stadt Bischof Sidonius nennen die ältesten Cataloge einen Bischof Maxi-
mus. Es ist anzunehmen, dass Maximus den Mainzer Christen tröstend
und helfend zur Seite stand , *• bis zur Zerstörung der Stadt oder auch
nach derselben die Christen sammelte bis zum letzten Auftauchen der
Stadt als militärischen Station, denn
o41«. wirft sich Jovinus mit Hilfe des Alanen Goar und des Burgundionen-
führers Guntiarius bei Mainz als Kaiser auf. ''■
a. Friedrich, Kirchengesch. II, 356. — b. Falk, die Cataloge S. 12.
[450. Eine Zerstörung der Stadt durcli die Hünen unter Attila lässt
sich nicht nachweisen; Mainz war verwüstet].
A. Thierry, Attila und seine Nachfolger S. 108. 114: ein Theil des
Heeres ging bei Äugst, ein anderer an der Mosel über den Rhein. Vgl. Cata-
loge S. 12 und oben zu 406. Dec. 31 Stelle aus Salvian.
Sechstes Jalii hundert.
-,- v.^ Xach luebr als hundertjährigem Verfalle ersteht die Stadt
II lunieni Leben.
ihr nierovingische Küuig Theodehert I. (534 bis 547) ist ihr
Wiedorherst^ller , unter ihm wird sogar eine Münzstätte JSlogontiacu,
Moiivuta errichtet; aus ihr sind bekannt 7 :\Iünzen, wovon eine Theu-
deberts Namen, die anderen den Kamen der Stadt und der Münzmeister
(Mantanarius, Airoenus, Erdiulfus, Gonderadus, Agiginus, Martinus) tragen.
(.'»bite, Beschreibung der Mainzer Münzen S. 1 mit Abb.; Leitzmann
Weg^veiser aaf dem Gebiete der deutschen Münzkunde S. 342. 755; J. H.
Müller. Deutsche Münzgesch. I, 180. 206. Barthclemj/, liste des noms de lieux
ittscnts sur hs i'tionnaies vicrov. in hibl. de l'ecole des chartes {sä: 0) I.,
458; Friedrich, Kirchengesch. II. ^58.
Mit Theudebert ist bei "Wiederherstellung der Stadt der vom Dichter
und Bischof VeuJintius Fortunatus (gest. 609) gepriesene Mainzer Bischof
Sidonius thätig, zunächst in Herstellung kirchlicher Gebäude"- Neu
baut Sidonius unterstützt von Theudeberts Tochter Berthoara die jetzt
gänzlich verschwundene, ehemals beim alten Dome (Alt-Martin, jetzt
St. Johann genannt) gestandene Taufkirche; auch eine der Lage nach
uns nicht mehr bekannte St. Georgskirche rührt von Sidoniüs her.'=-
a. TtmpUi vetusta novans spccioso fulta decore sagt Yen. Fort.il/isceH.
lib. IX cap. 9. — b. De baptisterio Morjuntiac lautet die Ueberschrift des
Gedichts: Ardua sacrati baptismatü aida coruscat. Quo delicta Adae Chri-
stus in anine lavat. Ibid. lib. II cap. 15. Vgl. Falk, die ehemalige Tauf-
capelle zu Mainz in Org. f. ehr. Kunst 1872. no. 1, S. 10. — c. De basilica
s. Georgii ist die Ueberschrift des Gedichts: Condidit antistes Sidonius ista
decenter. Dass diese Verse auf des Sidonius Bauten gestanden, vermuthet Le
Blant, Inscript. ehret. I, 457.
Den Khein soll ebenfalls Bischof Sidonius regulirt haben.
.So leiten Peinige ab aus den Versen des Sidonius: Ut pAebem foveas,
Hheni tibi convenit amnis , Quid rcferat terris qui bona praebet arpiis. lib.
IX cap. 9.
Spätere Schriftsteller"- nennen Dagobert den Wiederhersteller der
Stadt, welcher Annahme ohne Zweifel eine Verwechslung mit Theodehert
unterliegt; Dagobert soll, was sich jedoch nicht beglaubigen lässt, die
Stadt näher an den Khein gerückt, auch den Dom beschenkt haben. ^•
a. Mmiitscriploruin liher unus in Joannis I, U2 unten: Est
rextaurata Mof/untia et . . . maximc a Dayoberto in jn'i-'^finam . . . diyni-
tatem est revocata etc. Ihm nach die Meisten, auch Schaab, Gesch. der Stadt
Mainz I, KKi 11'. — b. Dagobert kommt nämlich allein von allen meroving.
Königen im Necrol. eccl. Mog. ad li Jd. f'cbr. cor. Ja/fr, 3Iog. p. 723;
Falk, der alte Dom in Mainz, seine Gründung, Begabung, Reliquien, Archiv
und Schick8.ile im Organ für christl. Kunst 1871 no. 13 S. 149.
Sehr wahrsdieinlich fällt schon in Theodeberts Zeit die Erbauung des
alten Doms mit dem Namen des 401 Nov. 11. gestorbenen h. Martin
7on Tours. Dieser Dom innerhalb der Stadtmauern stand auf der Stelle
der jetzigen St. Jolianiiiskirche. Nach Erbauung des neuen Doms durcli
Willigis hiess der Bau: alter Dom, seit Ende des 11. Jahrhunderts:
St. Johann, welch letztere Benennung er von der nahe dabei gestandenen
Berthoara'schen Taufkapelle (wahrscheinlich nach deren Verfall) empfing.
Mit noch grösserer Wahrscheinlichkeit kam durch die Franken
Kenntniss und Verehrung, wohl auch ein Theil Reliquien ihres grossen
Nationalheiligen nach Mainz.
Diese Kirdie als die älteste der Stadt: Ista ecdesia in civitate Mo-
guntincnsiprimo dicitur fHisscco}istructa, so Urk. von 1-'31 bei Joannis II, 698.
Wetter, Dom von Mainz S. 4 Note: Bei Keparaturen im Jahre 1829 wurde der
alte Boden des Mittelschifts (10 Werkschuh unter dem jetzigen) und die Pfeiler-
stellungen unter den Hauptmauern aufgedeckt, so dass man die älteste An-
ordnung des Baus zum Theil erkennen konnte. Vgl. auch Falk , Zur Kunst-
thätigkeit in Mainz, im Organ für christliche Kunst 1871 no. 8 S. 94 zu 1069;
ferner: die alte biscliöfliche Kirche in Mainz im Kirchenschnmck 1868 H. 1. S. 13.
[589. König Hildebert beschliesst auf Einladung Sigeberts, Bischofs der
Momociacensischen Stadt, die Osterfeiertage in genannter Stadt zu halten].
Diese Stelle aus Grcrjor. Tur. IX, 29, in welcher Einige das Wort
Momociacense auf Mainz statt auf Mouzon beziehen , muss für die Mainzer
Geschichte gestrichen werden. Vgl. W. Giesebrecht in der Uebersetzung des
Gregor IL 148 Note 2; Falk, die Cataloge S. 11.
Siebentes Jalirlmiidert.
oftlO. Der irische Missionär Columban kommt auf seiner Reise von Metz
nach der Schweiz an Mainz vorüber, begibt sich vom Schiffe in die
[jedenfalls Dom-] Kirche, wo ihn der Bischof der Stadt Leonisius trifft
und für seine Weiterreise Sorge trägt.
Keine der drei Vitae b. Columhani bei Mahillon, Aa. Ss. ord. s.
Bened. saec. II p. 30— AO nennt den Bischof mit Namen. Ein Mainzer
Bischofsname aus jener Zeit kommt aber vor in Frcdegarü Chronicon cap.
38, wo des Biscliof Leonisius Benehmen gegen König Theuderich und Theude-
bert berichtet wird. Leonisius ist wohl der Liutgasius oder Leodegarius der
Cataloge, siehe die Tabelle in Falk, die Cataloge.
«St. König Dagobert, von 622 bis 038 regierend, zieht von Metz über
die Ardennen nach Mainz, um hier über den Rhein zu setzen und die
Wenden zu schlagen. *■ Es führte von Mainz eine das Flüsschen Fulda
durchschneidende Handelssfrasse nach Thüringen, welche im 8. Jahr-
hundert bestimmt genannt wird.''-
a. Fredegar's Chronik § 73; auch in Chron. Moissiac. in TeHz,
Ss. I, 387. — b. Via quae a Turingorum rcgione mercandi causa ad Mo-
gontiam pergentes diicit. Eigilis ('818—823) vita Sturmi (f 770) § 7;
Karte in Gfrörer, Gregor Band 7.
Dagobert weilte in der Stadt, was auf das Vorhandensein eines
Königspalastes [zum römischen König? königl. Kapelle bei St. Mauritius,
siehe zu 863 |j 889] schliessen lässt.
,?o<i.
e
Bißcb. C'onstantius von Alby (625 auf der Eheiinser Synode und noch
647 lebend) schreibt dem Bischof Desiderius von Cahors : Coynoscite, Domne,
nos incotutnfs de jxilatiu remeasse et rq/ciii Macjantiae esse. Cf. Bouquet,
jReceuü TV. 40: vgl. Brack in den Mzr. Alterthslifton I, 43n. Die Aechtheit
der Dagoborfschen Urkk. mit Mainz oder einem ^Mainzer Palatium als Aus-
gtellungsort wird stark beanstandet. Vgl. Brequif/ny-Fardessns, Diplom, und
Stumpf, Keichskanzler I, 40. 73. 89. 91 die Noten. — Der Ausdruck Dago-
berti vicus (Scliaab, Gesch. v. Mz. I, 1G8; Reuter, Albansguldon S. 70. 84)
ist nicht gleich: Dagobertsviertel, da es heisst apud JJiujoherü cighus in
vicH tnincaioris, sondern ist gleich viegshus, wighns Zeughaus. Mone,
Zeitschr. Will. 55. Uober die Wichhäuser oder ütTeithänier propugnacula
in Köln siehe Abel, König Philipp S. 368.
Achtes JalirhuiHlert.
Die vornehmem thüriugiscbeu Geschleclite entsprossene und zu
Veits-Hüclibeim bei AVürzburf,^ begüterte beilige Bilbildis *■ , Gemabliu
des Heerfübrers Etliau , erricbtet mit Hilfe ibres Obeims, des Biscbofs-
Sigibert von Mainz, zu Ebren Marias Kircbe und Kloster^- , dem sie als
Oberin vorstebt und ibre Besitzungen in der Heimatb/- sowie erkaufte
Güter unterbalb Mainz scbeukt.
a. Ueber die Zeit des Lebens, Falk, die Cataloge S. 9 und Katholik
1872 11,88 zur Vita h. Bilhildis. — b. In qua ariolaecclesiam in honorem dei
yenitricis lirginis niaric fahricans sagt die unbeachtete Vita in Breiiario
Mag. ed. 1474 und 1517. Das Kloster heisst monasterium antiquum in der
Fuld. Urk. 817 bei Dronke no. 337, sonst noch monasterium cetus, veteris
ceUae; auch manasterium altum wegen seiner hohen Lage in cod. Bret^d. A.
lUii. Erzb. Gerhard II bestätigte 1302 die an die ecclesiae sce Bilhildis
reteri-f monasterii et sei Pauli ibidem erlassenen Ablässe. Bodmann, rhg. Aa.
S. 593 unten. — c. Stumpf, Acta Mog. no. 67. 68. 71 der Jahre 1158. 1160,
woraus sich Schunk , Beitr. I, 1 37 widerlegen lässt, der Hochheira bei Mainz
als Heimath Bilhildcns annimmt. In der Gesch. des Klostors kommt auch
eine Induse Hildcgardis vor. Vgl. ein mir geliöriges abschriftliches Nccrol.
»j.f. 6' kl. maß: Ohiit Ilildegardis inclusa. Die Entstehungszeit der In-
clusenzelle ist unbekannt.
Die nabe bei Ältmünster gestandene St. Paulskircbe (817 Scbotten-
kircbe genannt) wird mebrfacb als von Bilbildis gebaut augegeben.
Später ward sie Pfarrkirche ; bei Anlegung der Festungswerke 1(366 ver-
schwand sie.
„.S. Paulj sehr alte pfarrkirch ahn der Stattmauer gelegen bey dem
Altenmünsterclüster, darin sie gehöret, hat S. Bilhildis fundirt, welches Closter
.7«» patronatus darin hat" , sagt Chron. ms. Helwichü zu Pommersfelden.
Schaab II, 265; Bodmann, rhg. Aa. S. 593. 5'94.
Bilbildis brachte nach Mainz das sog. Schweisstucb des Herrn^
wovon sie einen Theil dem Dome/- den andern ihrem Kloster schenkte.
Letzterer kam bei AuHiel^ung des Klosters 1781 zu den Weissenfrauen
und von da nach der Säcularisation bei einer Versteigerung durch An-
kauf einiger Bürger in die Pfarrkirche St. Emmeram. Der ortsübliche
Ausdruck »Schweisstucb", wohl Grabtuch, begreift zwei Theile, das
9
eigentliclie, selir feine und /arte, an Stofl" uml Farbe weisser Seide ähn-
liche Tuch (ächter, feinster Byssus) und das wahrscheinlich als Um-
hüllung mitgekoniniene, nicht so feine, gelbliche mit Dessins von rother
Seide durchzogene Tuch, welches mein- in die Augen tretend und zur
Abbildung geeignet und verwendet, Vielen als Schweisstuch gilt.
a. Katholik 187'2 II. 1. c. — b. Nach dein 124'J veifassteii deutschen
Leben der h. Bilhiklis (Serario-Joannis I, lüUj hat Bilhiklis das Sudar
von einer fürstlichen Verwandten , Namens Kunigunde erhalten. Vgl. Kir-
chenschmuck 18ii7 Heft 2: Zu den Ueliquien des Herrn no. 2; Abendblatt
Beil. zum Mainz. Journal 1866. März IG.
- Nov. 27. Die Gebeine der am 27. November gestorbenen h. Dilhildis,
welche durch ein eigenes Officium in dem alten Mainzer Breviere geehrt
war, werden in ihrer Klosterkirche beigesetzt. Sie befinden sich jetzt
in der St. Emmeranii^kirche. Die Heilige wird abgebildet in Aebtissen-
tracht, Krummstab und Kirche tragend ''• oder mit Krummstab und weit
ausgebreitetem Mantel eine Schaar Nönnchen schützend. '"•
a. Eins membra in eadem quam consinucrat Ixisilica, terre commise-
riDtt. Ciiius meritus ipso in locu plurima posi miracula claruerunt. Brev^
Mo(j. 1474. — b. Statue an den Resten des Klosterbaus, jetzt Lazareths. —
c. Statue in der Kirche zu ^lariaborn u. in der Schillerstrasse zu Mainz.
o945.
Aelteste bekannte Schenkun er an den Dom. Bischof Gewelieb schenkt
's
nämlich , bevor er sich ins Privatleben nach Kempten cnjmf montitoit
bei Bingen zurückzieht, sein in Geld und Muncipien bestehendes Be-
sitzthum dem ]\lartinsdome. Er starb 14 Jahre nachher ''•
a. Sunm claboratum ad s. Martynuni tradidit in pecimia et utanci-
piis. Passio s. Bonif. ed. Jaffe, Mog. p. 473. — b. Freahyler Moy. bei
Seiters, Bonifacius S. 496 Note ]. Ueber sein J]piscopat unter Karhnaun
v^'l. Alberdingk-Thijni, Karl d. G. S. 81. 814.
Eine andere sehr alte Schenkung an den Dom fallt in die letzten
Jahre des h. Bonifatius. Der dem h. Bonifatius besonders ergebene
Cleriker Adaiger (Adalher) schenkt sterbend dem Dome St. Martin (dem
Altare St. Martins) seine Besitzungen in Amanaburg, [Amöneburg]
Breitenbrunnen und Seieheim ['/i.' Stunde entfernt von Amöneburg].
Ad s. Martinum tradidit, ecclesia b. Martyni optinuit etc. sagt die
Vassio b. Bonif. in Jaffe p. 476. 477 ; ad altare s. Martini reddidit sagt
Othloni vita s. Bonif. Jaffe p. 502.
?53. •S€SÄ. 'S?». ?«». «»t. «««&. 8«». u. s. w. In Urkunden aus diesen
Jahren , welche Schenkungen von Gütern innerhalij ]\Iainz seitens der
Bürger an das Kloster Fulda enthalten, wird der Dom als Grenznach-
bar angeführt.
Adfines sunt de una parte s. Martyni ist der stehende Ausdruck.
Uronke Cod. dipl. Fühl. no. (i. 27. 43. 94. 143. 100. 180 u. s. w.
■JSS. Juli 4. Die Leiche des am 5. Juni bei Dokkuiu L-rschlagenen Erzb.
Bonifatius, am 4. Juli in Mainz eintrellend, wird vom gesammten Stadt-
clerus am Kbeine abgeholt und im alten Dome niedergestellt und ge-
1*
10
reini^tA Lullus vorffnibt das dabei gebrauchte "Wasser samnit Gefäss
(nicht Eingeweide) ''• iu einer Muttergotteskapelle am Dome. '^^ Später
erhielt diese Kapelle den Namen „Bonifalinskapelle." "^^ Es sollen auch
die Gewänder, welche Bonifatius bei dem Tode getragen, in dieser Ka-
pelle in einem Holzschreine sich befunden haben. Die Leiche wird in
feierlicher Procession, wehhe zuerst in Hocliheim Halt macht, nach
Fulda getragen *• Babanus ]\Iaurus dichtete Verse auf die Bonifatius-
kapelle.
a. Seiet- rdut es et (iimiis cicnis tirbis HUks [Mor/o»tiae] accedenies, s.
martyris corjtus (idsuiiwntes in baniliccan stiam cum lionore posucrunt. Eigilis
vita Stiirmi ,^. 15 in Pertz Ss. II , 365. — b. Lullus lotia in testaceum
ras coUocavit d sub terra fitdit in loco, uhi nunc s. Bonifatii capeUa con-
structa manet, a septentrijone ecchaine que )iomi)tatur baptixtcrium Johannis,
in <pin fcapellaj usque hodie ut ferunt vestimenta in quibus jxtssus est, in
archn Hijnea iacent. Passio bei Joffe p. 479. — c. Rabani Mauri poemata de direr-
sis no. 6-1' hat die Ueberschrift : In ecclesia s. Mariae iuxta sepulchrum s. Boni-
facii. Vers 3: De Fresia huc ttectus cum theca hie rite locatus \\ Sanguinis
hie jxirtcni linquerat ]ii)ic nhiens. geht auf die Mainzer Kirche, denn ein neues
Bluten der Wunden in Mainz berichtet auch die Passio hei Ja/fr p. 479. — d Actum
in capeUa s. Bonif. Siehe unten 823. — e. Corpus usque ad Hohheim villam
quae in ripa Moi/n consistit, navigio transrectum est. EigiUs vita Sturmi
ii 1,'). — f. Ueber CapeUa . altare et sepulchrum s. ^onif. vgl. Kirdien-
scbiuuck 1868 Heft 3 S. 13, Falk, der alte Dom a. a. 0. S. 149 oben.
-:.-».->. Die St. Victorkirche oberhalb Weissenau besteht schon, denn der
Er/b. Lullus (755 — 78()) liegt daselbst dem Gebete ob. Willibald schrieb
in St. Victor, wo wahrscheinlich ein Pries terconvent war, auf Wachs-
tafeln, später auf Pergament die Passion des h. Bonifatius. Rabanus
Mauru3(847 — 656) weilte auch gerne daselbst^ St. Victor wird Stift 994. ^•
a. Passio s. Bonif. in Jaffe, Mog.p. 481. 482. — b. Falk im Organ 1871, S.93.
In der Geschichte von St. Victor kommt auch eine Incluse Ida
vor. Die Entstehung der .Jnclusenzelle ist unbekannt.
Bodmann, rhg. Aa. S. 95 Zeile 2: kl. .Jul.: Obiit Ida inclusa.
•35*. •«.». In Fulder Urkunden dieser Jahre kommt eine St. Albans-
kapelle als Nebenlager geschenkter, Güter vor. Es ist unentschieden, ob
es die im Gartenfelde bei St. Thonest gestandene ist, '-'■ wo der Sage
nach dem h. Alban das Haupt abgeschlagen ward, oder jene Kapelle,
aus der später unter liichulf das Kloster St. Alban erstand.^-
a. Cod. dipJ. Fidd. Dronke no. 18. 27. — b. Unten zu 7G6 || 784. 805.
"Jttö. wird eine Mavienkai»elle urkundlich genannt, es ist sehr wahrscheinlich
Maria im Felde, da \\\\: die Entstehung der andern Marienkirchen kennen.
Cod. dipl. Fuld. no 27; Maria mit der bestimmten iiczeiclinuug in
camjH) kommt vor 808 in eod. cod. no. 244.
?«« -iHt. In (11,,. Zeit der Lorsther Aebte Gundelaud (766—778) und
Helmerich (778 — 784) fallen die meisten Schenkungen Mainzer Bürger
an das Kloster Lorsch au der Bergstrasse. Ein besonderes Verzeichuiss,
11
führt die (Jütor sammt tlcn Uchöftcn an,"- wobei als Circnzuaclibaru vor-
kommen die Kirclit'ii: Quintiii , Lambert, Salvator; der ivirclihof von
St. Quintin; die Tliore: Alban, Nanzenburgtiior , Kumard.sthor , Brod-
tliürlein, Stockbiirgerthnr ; die l*lat/e: (^uintins- und Petersi»latz ; die
Strassen: Münzergasse , **• Nutkelgasse, Bärenstrasse , Qiiatgasse [Koth,
Gequatsch'- I, Selehoven, Liusebninnen,
a. Diese Notitia reruin sex arearum in seu apud Moffuntiam steht
cod. (lijil. Lnitresh. /, .'5 vo. 2 und nocliinals mit kleinen Abweicliungen II ,
3-lti no. lSi7t). — h. Via trapczitayum , StrcisKC der Mün/.er, Wechsler. —
c. i^Matyazza heilst im zweiten Verzeichniss via lutea, von liiteus Lehm,
Koth. — Vgl. übrigens Gfrörcr's interessante Exjiosition über dieses Huben-
verzeicluiiss in seinem Werke: Gregor und seine Zeit VII, KiS.
Ebenso sind die Güter um die Stadt verzeichnet, ^- wobei als Grenz-
nachbarn erscheinen: St. Victor, Alban, Maria Iwolil im Felde], auch
Kestriche.
Cod. dipl. I.auresh. l. c. unmittelbiir narli dem Verzeiehni.-s der Hüben
in der Jitadt.
Die St. Quintinskirche und das Quintinsthor kommen 774 in Lor-
scher Urkunden vor. *• St. Quintin besass den Arm des h. Quintin. ^•
a. Cod. dipl. Lauresh. no. 1982. 1988; Necrol. Lauresh. in Martyrol^
lioin.ed.Romael745p.70iadnkl. fein: et 14 Id.noc; Wenk, Urkkb.no. 15
anni 815. — b. Brachium «. Quintini religiöse asservatur et colitur. Propr.
Mog. 10. Xoc. und zwar noch 17G8 nach Severus, Parochiae p. 12.
Die St. Lampertuskirche, zwischen dem Gymnasium und Stadt-
hause gelegen, kommt aucii in einer Lorscher Urkunde 779 vor.'*- Um
diese Zeit ward sie dem Kloster Lorsch geschenkt , welches nach und
nach in den Besitz der umliegenden Häuser gelangt.*^- Der lläuserbezirk
hiess: Lorscher Hof.'=-
a Adfines sunt s Landberti in cod. i uld. no. 05. — b. ßasilica.
ecclesia .s. Lantberti, curia s. L. cum omnibu^ utilitatibus in cod. dipl.
Lauresh.no. 1966—60; 1971. 1972. 1974. — c. Falk, Kloster Lorsch S. 145
und Anm. 28.
In der obeugedachten Salvatorkapelle stand ein Altar, geweiht zu
Ehren der Heiligen Johannes d. T., Petrus, Bonifatius, Kilian, Valentin,
Dionysius u. a. Erzb. liabanus M. dichtete Verse auf Kirclie und Altar.
Babani M. Focniata de dirersi.^! no. 81. in cccl. s. Salratorii. Da
die vorausgehenden und folgenden Epigramme auf Mainzer Kirchen gehen,
so beziehe ich no. 84 auf eine Kirche in Mainz.
Ueberhaupt waren begütert in Mainz die Klöster Fulda, Lorsch,
Maximin, Bleidenstadt, Eberbach, llbeustadt, Arnsburg, Weissenburg,
Honau, Sponheim "- und Hasenried. ''•
a. S. die Gesch. dieser Klöster. — b. Cod. dipl. Fuld. no. 145 anni 797.
995. 9»a. In Fulder Urkunden aur; diesen Jaiiren kommt St. Peter vor.
Es stand danuils am Khein im Gartenfeld. "- Im Jahre 819 findet sich
12
daselbst eine Priestergenossenschaft, die älteste uns bekannte nacli der
des Donis.^
a. Cod. (iijfl. Fiiltl. )i(). jv. 101. — b. Schaab. Gesch. v. Mainz II,
390. 3**1: iehe unten zu 819. Bodmann, rhg. Aa. S. 825.
^^?. Auf Küüi^' Karls ^^'unscb und Unterstützung hin beginnt Erzb.
Kichulf den Kuheort des Leibes des b. Alban zu verschünern durch den
Bau einer grö.>seru und prachtvollen Kirche *• Xocb vor Vollendung des
Baus''- wird Karls Gomablin Fastrada 794 darin beerdigt.'-
a. Fraymenta Gaman.sina : Stiftssachen. — b. Siehe zu 805. — c. Unten
zu 794.
?»i. Die Clemenskapelle im Gartenfelde am Ende der Rheinallee kommt
in einer Fulder Schenkungsurkunde von 791 vor.
Cod. (UpL Fühl. HO. 101.
-»I. Die St. Theonestkapelle (TeomasH), in der Nähe des Emauswegs
und der Zw.-tscbenallee im Gartenfelde gelegen, wird in einer Fulder
Schenkungsurkunde von 791 genannt.
Cod. dipl. Fühl. no. 101; Reuter, Albansgulden S. 40; Schaab 11, 421:
Wittmann Mzr. Alterthshefte S. 114. Die Gegend, wo St. Theonest gestanden.
helsst Diniesser Ort, corrumpirt ausTheonest. S. Dyeneste siehe in Severus,
Parochi(te, Moguntinae p. 21;.\— Oben 406. 21. .luiii.
Ausser St. Peter, Clemens, Alban, Theonest stand im Gartenfelde
noch die St. AVendeliuuskapelle am Raupeiswege.
Wittmann a. a. 0. S. 114, Schaab II., 430 ff.
Die Leiche der wäbrend der Frankfurter Synode verstorbenen Ge-
mahlin Karls, Fastrada, wird in dessen Gegenwart''- nach Mainz ge-
bracht und in St. Alban oberhalb Mainz mit grosser Feierlichkeit bei-
gesetzt, *'- und zwar vor dem Muttergottesaltare gegen Norden. ■=• Bischof
Theodulf von Orleans dichtete Verse auf ihr Grab. •^- Ein unächter
Denkstein mit Inschrift auf Fastrada mit der arabischen Zahl 794 be-
findet sich im südlichen Seitenschiffe des Doms. "■
a Fragm. Gamans. auf der Wiirzb. Univers. Bibl. Bd. mit Stifts-
sachen. — b. Einlmrdi und Enhardi arm. ad h. a. in Fertz, Ss. I, ISl.
351. — c. Mariani Sc chron. cod. Cotton. in Pertz, Ss. V, 548. — d. Opera
Theodulfi. cann. II, 11 Indyta Fastradae etc., auch Jaffe, Mog. 715 Note 1.
— e. Facsiinile in Werner, Dom I, 265; vgl. III praef. p. 18; Gudenus,
Cod. dipl. II, 852, zu welcher Stelle Bodmann in seinem Handexemplare be-
merkt: „Die Versen Selbsten haben die Albaniter Mönche erst s. XIII oder
XIV componirt und sie sind der Fastrada nicht gleichzeitig; aber auch die
gegenwärtige Tafel ist nicht ex sacc. XIII. sondern wie die arabischen Ziffern
bewei.sen. e.r sacc. XU, wo man das Monument vielleicht wieder hergestellt
hat, weil es jicr fata zerstöret war. — Fx xnul. captli s. Albani de anno
1577 erhellt, dass Joh. Heinr. v. Nassau diese Tafel, welche er propter con-
servatioHcm üb.-r 20 Jahre lang vergraben gehabt, endlich hoc anno in den
Dom gegeben habe, um sie dort zu affigiren." — Vgl. ^^'etter, Dom S. 100.
;»4.
13
"Sac Die seit 200 Jalircii aufgeliäuften iSchätzo der Avareii verschenkt
nach ihrer Erbeiitiing König Karl an Kirclien; auch die Mainzer soll
davon erhalten haben. =*• Sicher vermachte Karl der Mainzer Kirche
einen Theil seines Kigenthums.^-
a. Fiorillo Gesch. der zeich». Künste in Dtschld. I, 30 Note a, gibt
als Quelle an: Fraif , Ann. vctenivt Hninior. j). 277 , der sich stützt auf
livaluH J\]ien((i>u.s. — b. Unten zu 812.
803. Kaiser Karl beginnt den Bau der ersten stehenden Rheinbrücke
zwischen Mainz und Castel. Sie bestand aus 19 Steinpfeilern, ü))er
welchen eine Holzlage sich befand; sie hatte die Richtung von der
Casteler Kirche nach dem Zeughause und eine Länge von 500 Schritten.
Poi'ta Saxo lib. 5. v. 443—462; v. (JOD— 612 in Fertz, Ss. I; Egin-
hardi vita CaroU c. 17 in Pertz II, 452: Gesta Karoli I, 3U in Pertz II,
745; Gfrörer a. a. 0. VII, 170 ; Wittmann in den Mzr Alterthsliften II mit
Abb.; Heim in den Abbildungen von Altertli. des .Mzr Mus. VI. Siehe unten
zu 813.
805. Dec. 1. Die St. Albanskirche sammt Kloster ist vollendet und wird
eingeweiht unter zahlreicher Betheiligung des Volks durch Erzb. Ri-
chulf, der Benedictinermönche einführt und für Wohnungen und ihren
Lebensunterhalt sorgt. ^' Ein Thor am Klosterbaue hiess : goldene
Pforte. <■•
a. liicholfus hasilicam sanetissimi martiris Albani a fiinäamentis in-
choavit, mirifico opere pcrfecit <& interius exteriusqne ditavit. Mariani Sc.
chron. cod. Cottun. ad a. H08. 827. Pertz, Ss. V, 548. — b. Zwei Inschriften
bei Jaffe, Mog. p. 715; Sigehardas, Vita ss. Aurei et Justinae in Joannis II,
17; cfr. 11,720. — c. Porta, qiiae olim aurda dicta. Joannis II, 7S8 Zeile 8.
Richolf lässt den Altar mit Metallplatten und Inschriften zieren.
Haue qnoque fnlgenti iiissit restire nietallo \ Cum titidis aram cmn-
que decore sacru. Inscriptt. s. Albani bei Jaffe p. 715 no. ]; andere Inschrift
Joannis II, 30. 719: Martyris Albani renouauit etc. Sigehardus : Super sa-
crum cinercm mausolum erexit, quod auro et gemniis , aryento quoque . . .
vestiens diligenter undique contexit. Joannis II, 71!). Fiorillo , Gesch. der
zeichnenden Künste in Deutschland J, o45 Note a.
Vom Klosterschatze wissen wir, dass Erzb. Richolf Gefässe von
Gold und Silber, sowie kostbare Gewänder schenkte, ^- Erzb. Adalbert I.
daraus 1122 in Folge von Kriegsbedrängnissen 170 Mark Silber und
einen goldenen Kelch von 33 Mark entlieh und zum Unterpfand einen
Hof in Hechtsheim gab. ^•
a. Addidit Iticholfus in cidtum sanctuarii et in Ministerium altaris
vasa aurea et argcntea . . . sacras quoque vestcs divinis officUs . . . compe-
tentes. Sigehardus in Joannis II, 719 unten. — b. Urk. in Joannis II, 743.
Die Klosterbibliothek besass unter Anderem auch liturgische Bücher
lateinischer und griechiscber Schrift, die noch der gelehrte Wicelius vor
dem Stiftsbrande in 1552 sah.
Wicelius, Exerdtamenta pietatis Moq. 1555; Keuter S. 61; Joannis
II, 727; I, 110. Ein Sacramentar aus karoling. Zeit mit vortreölichen Ini-
14
tialen besitzt das bbchöfliche Seminar, 2 andere liturgische Bücher aus dem
11 — 1'2. Jahrh der Donischatz.
St. Alban war ein Doppelkloster oder aber nahe bei fand sich wenig-
stens eine Indnsenzelle für Nonnen. "■ Um 1130 lebte hier als Incluse Gräfin
Werntriid, Tochter des rheingauischen Grafen llicholf nnd seiner Ge-
mahlin Danonnit/- ferner um 114<» Ad/lheida. '^^■
a. A)iti(iui.s teiiijxyribus cella inclusantni apitd nos ejtitit. moiwsterio
peuititi: contifjua, ita ut loium et eundcm monastcriinn et ceJhi haherent ah
UHU jHirte parieteni. ,':ii(f(hardus l. c. Joannis II, ~'0, der einer j'cmina reli-
qiiisdoc Deo decota, tninctiiiiuniaUs apud idem monasterium inclusa gedenkt.
— h. Gudenus, Cod. dipJ. I, 82. 86; Bodnianu, rhg. Aa. S. 24ö; Tritlicmii
Chron. Hirs. ad 1108. — c. Joannis 11, 750. Ausser Altenmünster und St.
Victor gab e» Inclusen zu St. Agnes (Bodmann a. a. 0. S. 902 unten), Wal-
burgis, Barbara, Georg und Niconied (Würdtwein, Subs. dipl. IX, fc9).
Ueber die Fürstengräber in St. Alban siehe zu 813; über die Taufe
Heriolds daselbst zu 826.
MIO. Juni 21. Beatus, Abt des Schottenklosters Honau bei Strassburg schenkt
eine von ihm erbaute Kirche in Mainz seinem Kloster. "• Man weiss
nicht genau, wo sie gestanden. König Karl der Dicke bestätigte 884
dem Kloster Honau den Besitz dieser Kirche.''- Die Identität dieser
Kirche mit Hageumüuster (St. Maria in Odenmünster) steht noch
nicht fest. *=•
a. L'cclesia, quam ego constriixi in Maquntina civUate, dono etc.
hchupfliu, AJsatia dipl. II, Gl no. 75; Katholik 1868. II, 315; Heber
im Hess. Archiv IX, 193-348: Die 9 vormaligen Schottenkirchen in Mainz
und Oberhessen, im Zusammenhang mit den Schottenmissionen in Deutschland.
Ueber eine zweite Schottenkirche bei Altenmünster siehe zu 817 (oder 818).
— b. Vgl. unten zu 884. — c. Bodmann, rhg. Aa. S. 592; unten zu 966.
MIO. Papst Leo III. scliickt dem Erzb. liichulf die begehrten Eeliquien
des h. Cäsarius durch Bisch. Bernharius von Worms.
I)e reliquiis s. Cesarii sicut petistis . . . sanctitati vestrae direximus.
Ujyistola Leonin in Jaffe, Mog. p. 317.
MI«. Karl der Grosse trifft Anordnungen über dereinstige Yertlieilung
seiner beweglichen Oütcr. Einen Theil bestimmt er den llauptkirchen
des Reichs, darunter Mainz.
Siehe die Leben Karls; auch Marinni Sc. chron. ad a. 833. Pertz, Ss.
y. .')40. Siehe oben 796.
HtZ. Mai. Die nach zehnjähriger Arbeit durch Beiträge aller geistlichen
und weltlichen AVürdeträger des Reichs vollendete Brücke brennt inner-
halb 3 Stunden, soweit sie von Holz war, ab. Karl beschliesst statt
der hölzernen eine steinerne Brücke aufzuführen. Erst mit 1852 sieht
Mainz eine zweite feste Brücke erstehen, diese aus Eisen auf Steinpfeilern.
Kinhardi ann. ad a. 813 in Pertz, Ss. 1,200; auch Mar iani Sc. chron.
ad h. a.; die obigen Schriftsteller zu 803.
15
»13, Juli. Erste Synode zu Mainz im Klo.ster St. Alban. Labb^, Conc.
IX, 329; Mansi XIV, 55.
»13. Aug. 9. Erzb. ]{i(]iulf, als kenntnissreiches i\Iitglif.'(l der an Kaiser
Karls Hofe bestehenden Akademie Damötas genannt, dabei prachtlieben-
der Kirchenfiirst, *• wird in der Kirche St. Alban begraben. Auf seinem
Grabe eine Inschrift.'' Sein Nachfolger Haistulf wird 813 auch daselbst
beerdigt, sowie des Letzteren Nachfolger Otgar 82G. Kabanus Maurus
widmet Haistulf und Otgar einige Verse "=•
a. Monaclnts SfoifiaUcnsia § 15. 16 in l'ertz, Ss. II, 737. 788. —
b. liiscr. s. Alb. bei .Tafte \>. 715 iio. 2. — c. .Taffe.p. 715 no. 3. 4.
Ausserdem werden dort beerdigt die Erzb. : Rabanus Maurus
855,"- Karl 8G3, Liutbert 889, Sunderold 891, Friedrich 954, Wilhelm
968 vor dem Stephansaltare ''• , Hatto II. 970 ; ihre Gräber erhalten
Inschriften. *^-
a. Iiischr. in Serario-Joannis 1 , 404. — b. Mariani Sc. chron. cod.
Cotton /). ad a. 900. — c Ihre Inschriften bei Jatte no. 5. 6. 7. 8. 10. 11.
Mönch Ekkehard II. von St, Gallen, stirbt 990 April 22, als
Dompropst in Mainz und wird zu St. Alban begraben ; ilim weiht Ekkehard
IV. von St. Gallen Memorialverse.
Schneider, Der heilige Bardo. Mainz 1871. S. V. des Anhangs,
Von fürstlichen Personen werden ausser der oben 794 genannten
Fastrada in St. Alban beigesetzt: Liudolf, Sohn Otto's I, und Herzog
von Schwaben 957'''- ; Liutgarda, Tochter Otto's 1. und Gemahlin Kon-
rads des Weisen, gest. 953, ihre silberne Spindel wird daselbst aufge-
hängt^-; Ludwig der Bärtige, Landgraf von Thüringen 1055'^-
s.. AnnaUsta Saxo et Hegino Gont., ad h. a. ; WidnUndus lih. I
cap. 57, Thietmari chron. lib. II. cap. 6; Inschrift: Histe riator iter bei
Jaffe p. 719. — b. Thictuian chron. lib. II cap. 24: Luit(jarda, fdia (Monis
I in aeccl. Christi martyris Albani in Morjoncia flebiliter est sepnlta, cuius
fusum argentemn in eins memoria ibidem est suspensum. Pertz, Ss. III,
75(j. _ c. Anno Dowini 1055 .... cenicus Mognntiam . , . . mortuus est
& sepidtus apud s. Albanum extra muros. Ilistoria de Landgr. Thur. cap.
13 in Fistorius-Struve, Ss. rer. germ. I, 1306.
König Ludwig übergibt 873 den blinden Karlmann dem Erzb.
Liutbert zum Aufenthalt im Kloster St. Alban.
Hincmari Bemens. annal. in Pertz, Ss. I, 496; Joannis II, 728,
»15. Eine Kirche, genannt St. Johann Evangelist, kommt urkundlich
vor als Grenznachbar eines Guts, welches Eandolf dem Kloster Hersfeld
schenkte. Die Kirche lag auf der Südseite der Betzelsgasse.
In derselben Schenkungsurkunde kommt als Grenznachbar ein Stadt-
thor vor, Rahhada, auch Uahhadero geschrieben.
lila arca jacct ju.da ecclesiam, Sanctus Johannes Evangelista ex
uno latere habet, s. Mai tiniis ab alio latcre, s. Johannes tertio latere et quarto
via publica. Area jacet in loco qui dicitur liahhada poHa , — in ip.-a
porta Uahhadero. Wenk Urkbuch no. 15.
1(5
i»ll oder SIM ) Die Kirche der Schütten (eigentlich der Iren-} Mönche, nahe
bei Alteiiniünster eelogen , kommt in einer Fnlder Schenkiincjsurkimde
als Greuznaclibar vor.*- K^ ist wohl die als von Bilhildis bei ihrem
Kloster erbaut angegebene Kirche St. Paul ^'- Hier also siedelten sich
die ersten Mönche in der Stadt an. Karl der Dicke bestätigte 884
dieses Besitztlium dem Kloster der Schotten in Honau bei Strassburg.*^-
St. Paul ward später Pfarrkirche, deren Patronat dem lUlhildis-
kloster zustand.
a. Cod. (lii)l. Fuld. ed. Proiike no. 3?.7. vgl. Katholik I8li8. : II, 313;.
oben zu 810. — b. Vgl. oben zu 700 über liilliiUlis. — c. Siehe zu 8S4.
*»i». Ein gewisser "\Verinfloz schenkt Güter zu Castel an den Priester-
verein, welcher bei St. Peter den Gottesdienst besorgt.
L'cchsia s. Vctri , tibi renemhilis coetiis preshyterorum etc. sagt die
ungcdr. ürk. in der Abhandlung DahVs über die St. Peter.^kirche hs. unter
Scliaab's Papieren auf der Mainz. Stadtbibl.; vgl. oben zu 775. 791, unten zu
9-Jö , 948.
Damals ward das Peterstift auch vun fürstlicher Seite beschenkt ;
Ida nämlich, eine SchAvester König Karls, schenkte ihm Bürgel und
Krotzenburg am untern Main.
Xotiz in Joannis II, 462 § VIII aus alten Stiftsregistern. Bodmanu
bemerkt in seinem Handexemplar des Gudenus 1 : ,,Im uralten Necrvl. cccl. s.
l'dri M()<i. kommt vor Ida die Schwester König Carls, wovon das Stift die
Dörfer Bürgel und Crotzenburg hat, wie in den Fnsti Pctrini des Dechanten
H. Engels steht. Quis nam hie Carolus rex?"
9t«. Hcriold, König von Dänemark, wird mit seiner Gemahlin und einer
grossen Schaar Dänen in St. Alban getauft; er kehrt, vom Kaiser reich-
lich beschenkt, durch Friesenlaud in die Heimatli.
J:'inhardi ann. in Pertz, Ss. I, 215; Enhardi Fiildensis ann. l. c.
35U. Ucber St. Alban siehe zu 805. 813.
i»t« " «4?. Erzb. Otgar beginnt den Bau des St. Martinsaltars mit einem
L überbaue fCiborienaltar) in seiner bischöflichen Kirche
llubani JI. 2)oi)u. de die. no. 79; siehe zu 847 1| 855; Falk, der alte
Dom. S. 148.
Derselbe erhält von Rom die Gebeine des heiligen Sergius und
Bacchus, wovon er die des Sergius seiner bischöflichen Kirche sclienkt.
Wohl aus diesem Grunde ist seit dieser Zeit dem Mainzer Officium
unterm 7. October das Fest des Heiligen mit den lecff. de passione Sergii
et Bacchi, ehemals im Dome dupl. JI. class , sonst si))i2)Jci\ eingereiht.
J{(th(iiii M. jioem. cit. no. 76; unten zu 847 \\ 855. In St. Alban ward
das Fest gleiciifalls begangen Joannis II. 749; Falk, der alte Dom. S. 148.
M3«. Derselbe erhält zu Ticinuni in Italien die Gebeine der Heiligen
Severus, Vincentia und Innocentia. Otgar überträgt sie nach Mainz,
wo er. v(.ii Clerus und Volk empfangen, sie in der Klosterkirche St.
Alljan beigesetzt: St. Severus neben dem Altare des h. Alban, St. Vin-
centia auf d.r nördlichen, St. Innocentia auf der südlichen Seite; dia
17
Sarkopluigo wonlon mit Tiold uml Silhor f,'eschi-nüfkt. .Spätor wordon
Theile der Gebeine nach Kifiiit ühortrauen.
J.ii(t()l/'i(s de s'. Srrcro in .l((/j,\ Mai/, p. .■>/.*. ,'7/.7; Mariani Sc. chron.
cotl Ciilloii. ln'i l'fviy. \', T).')!). Sij<li<iriliis in .Imitniis 11. :!:i
N-19 !W5."b. Kiv.l). Hahaniis M;iiirii> vullcndct den \(iii sciiinn ^'ll|•l,^änn;•el•
Otgar Ix'^'niiiH'iK'ii ( 'ilidiiciuilliir im Dnmi' St. JMartiii. Die acht hit^iiii-
schcii Verse, boginiicnd (Uiinriiui rocpil., sind von Ivahan.
lidhaiii Mdiiri pni'matn de direvftifi im. l'.K — Oben zu 8'2'I || S-17.
Derselbe Kr/.b. lässt einen Schrein — thcca — für die Gebeine
des li. Ser<(ius anfertigen , auf welchem acht von Raban gedichtete la-
teinische \'erse standen. Die sechs Verse in lumnlo .s\ Srrffii und dip
zwei ftii])er ronfessloncni 'i))sitis sepidchri sind gleichfalls! von ihm.
Jiidiavi M. poHmala de dirrmif^ vo. 77. 7(1; oben zu 820 || 1^47.
SAl. Synode im Kloster St. Alban, wo 12 Bischöfe zugegen sind unter
Kabans Vorsitz.
Considentes in cJaiifttro s. Alb. viaH. , secmidnm vwrem illum , quo
pinscis temporihiis . . . fccencut, coepimus iradare etc. Brief Rabans.
N5«. Jan. 1. Grosses Erdbeben, besonders zn Mainz, wo ältere Mauern Risse,
bekommen und die Albanskirche so erschüttert wird, dass eine herab-
stürzende Giebelwand das westlich an die Kirche angebaute Oratorium
des h, Michael mit doi)peltem Stockwerke sammt Dach- uu<l Decken-
getäfel durchschlägt und dem Boden gleichmacht,
Aluriis de ftistifjio crtdens omtoriiiin s. Mich.'" ad occidentem ecdemie
bicameratuin cum tectn et laquearibus ruina sua confringens terrae coae-
quaret. Ann. Fuld. pars III. Pertz, Ss. I, 370. 371.
863 !! WS». Erzb. Lnitbert bestimmt, dass zur Bedienung der königlichen
Hofkapelle an dem königlichen l^ilatium eine Anzahl T^riester in einem
nahen Gebäude zusammeiil(dj(Ui sollen. Hieraus erwuchs wohl das Stift
St. Mauritius, wann, ist nngewiss.
Bodniann, rb^. Aa. S. 847 Note a; Joaniiis 11, 705. Ueber die in den
Resten des Stifts gefundene Steininschrift siebe unten 891 || 893 Elnde.
HH'i, Beim Einbrechen der bis Coblenz dringenden Normanucu tlüchtet
die Geistlichkeit des Niederrheins nach Mainz, Kirchenschätze und Ilei-
ligenleiber mit flüchtend. In Mainz selbst begiimt man die Sta<ltmaner
herznstelh'ii und sie mit neuen Gräben zu umziehen.
Murua JMixjoutiae vrbis restaurari coeptus d'- fossn muruiu amhiens
e.tira ciritatevi facta. Ami. Fuld jiars III vi Pertz, Ss. I, 3H5.
HH4. Mai 2:5. König Karl der Dicke bestätigt dem Schottenkloster Honan
bei Strassbnrg sämmtliche Besitzungen, daiiintcr zwei Kirchen in Mainz,
wovon eine die bei AUenmnnster gestanih'ue, die andere die vom Honauer
Abte gebaute Kirche ist.
Basilicas diias iii ]\I<t(/. Scluipjliii , Als. dipl. 11 ,to. HC; Ivatbnlik
18ti8. II, 316; vgl. oben 810. 817 (oder 818).
2
18
ttna. März. Der bpstp Tlieil der Stadt, wo die Friesen wolmten , brennt
um Mitfasten ab. N\ ir kennen die Lage des Friesenviertel.'^ niclit.
(fptiuia jxirs cicitatis MiHjuntiae , ithi J-'risioties hahitalmvt, post me-
dium qiiadnujesimam mmse martio amtloyrarit. Ann. Fiild In Peitz, Ss.
I. 403; Cifrörer, Gregor VIl, 171.
M9I. Juli. Abt Ilatto V(tn Keichenan, znni Er/l). von Mü\m. erwäblt.
wird im Dome cunsecrirt.
In Mayontiacensi ecclesia viefrojiolitanii.o cn)t<;ecratHr. h'a/iu vhron.
in rertz, Ss. I, UOH.
t^9\ %9'A. Kr/b. Hatto erweitert die Stadt gegen den Klif-in vw. Die^e
Krweiti-nmg mag am Südende der Stadt geschehen sein.
Hattu Moytmtiam ipsam o loco sun wnticpif) motam projius liheno
stiituit et in hoc it in mnltis aliis animi sui ma(jnHi(dineni osiendoat. ICkke-
hardus in PeHz, Ss. II, 83 ; vgl. Heidemaiui, Hatto I S. 40
Derselbe stattete mit vorzüglichem Bildwerk eine (nicht näher ge-
nannte , sehr wahrscheinlich die ältere Dom-) Kirche ans oder aber er
baute sie aus.
Templum Macjuntiae nobili strudura iUustrahat. Widnkindus, Bcs
gestae Saxonicae I, 22 in Pertz. Ss. III, 428; HtiJeniann S. 41. Kirchen-
schniuck 18C8 Heft 3 S. 13. In 18<Jl ward in den Mauern des ehemaligen Man-
ritiusstifts ein Stein (Jetzt im Dcnikrenzgang) ausgebroclicn mit der Insdirift:
Iaix et Salus. Hattho sac . . ans divi . . . que sacerdos oc templum strnorit
pActura compsit et auro. K. Klein, Dom 'n Mz. 186:^. S. &Q. Ueber die Ur-
gesch. des Stifts siehe oben SG:^ || 889. Bezieht sich der Hattostein auf obige StelleV
«»»3. An der Stelle der jetzigen St. Christophspfarrkirche stand eine
St. Christophskapelle. In 893 schenkt auf Vermittlung des Erzb. Hatto
König Arnulf die Kapelle dem Kloster St. Maximin bei Trier, woraus
hervorgeht , dass die karolingischen Fürsten das Patronat über diese
Kirche hatten. König Karl IlT. bestätigte 912 diese Schenkung. Papst
luuocenz bestätigte 1140 dem genannten Kloster das Patronat über
St. Christoph.
Gudenvs, Cod. dipl. J, 4; III, 1000. 1020; Ilonfheim, Ili.st. Trev.
I, 543. 231. 261; das Gnadenkreuz in der St Christophskirche S. 21.
.tto«. Zur Zeit des St. GJlller IMönchs Notker Balbulus vollendet der
kunstfertige Mönch Tutilo ans St. Gallen zu ]\Iainz im St. Albanskloster
eine für einen Altar bestimmte Goldidatte mit dem Bilde des thronenden
Heilands. Auf einem Bogen, der die Weltkugel vorstellte, standen die
Verse: Fxcc poIo potior solio ierraqiie sraheUo.
Hoyatus morari , itsque dum thronvm Bei in hrahtea altaris aurea
(cularet ... In circulo scribens hunc rersnm : I'Jcco polo etc. Ukkehardi
casu.H s. (JalH in Pertz, Ss. II, 98. Vgl. Piper, Einleitung in die Monu-
inentaltheologie S. 472.
Von Tutilo sind auch zwei Elfenbein tafeln (Diptychen) gearbeitet,
welche Erzbischof Hatto aus Mainz dem Bischöfe Salomo von Constauz
19
schenkte. J)unli letzteren kamen sie wieder ins Kloster St. Gallen.
Miin zeigt sie noch in St. Gallen.
Kkkchardi casus .s. Galli Im'J i'ertz , Ss. II. 88. Wattenbach, das
.Schiii'tvvesrn im l\littelulter S. 44. Die yculpturen sind abgebildet in don
1 iililicatt. dos liist. Vereins in St. (laUen I, 1803.
«35. März 14. Krzh. lliidrhcit (928— Ib'l?) iihcitiüf,^ die (;el)eine von 10
vorhonifatianischen iiisclujfen, nämlich des Crescens , Marinus, liodadus,
SiiiVroniiis, iMaxinnis, Sidonius, Sigismiindiis, Liidegastus, Luthwaldus
und Leowaldus ans der St. Hilarkapelle in feierlicher Procession in die
St Alhanskirche und setzte sie hei in einem Sarkophage vor dem
Apostelaltarc, auch Vincentiusaltar genannt.
VencraUlis arckiep. reliquias nice ossa decem ejnscoporum , (ini ante
1(111 jiom SS. Bonifadi Mocjunt. rexcrwnt ecdesiam, . . . de cajjclla s. Hi-
larii . . . iihi iidcm exriscopi fuerunt sepidti jirinütus, ad monastenum s.
AU). traiisdiUt ijisasqne reliquias . . . in unius sarcojihacji rcceptaado collo-
cavit pridie iduum Martiarum. üigchardus in Joannis II, 17. 15, woraus
Trithcmius, Vita s. Maximi in Surius 18. Nov. schöpfte. Oben o300.
»-1-111*14». Erzh. Friedrich, wohl im Anschluss an den schon 819 ge-
nannten Priesterconvent bei St. Peter, erhebt St. Peter zu einem Stifte
jür 21 Stiftsherrn; Gerold war der erste Propst. ''• Fiiedrich erbaut aus
eigenen Mitteln, nicht bei oder an Stelle der ältesten Kirche St. Peter,
sondern näher bei, jedoch ausserhalb der Stadt, da wo jetzt die Damian-
bastion und der Winterhafen liegt, eine Kirche, welche er 948 Aug. 24
einweiht Die Schweden zerstörten 1031 die alte Peterskirche. St. Peter
war das älteste Still der Stadt und folgte im Range dem Domstift ; sein
zeitlicher Decan war Os cleri. Das Stift hatte 8 Muntaden (Immuni-
täten): Stifts-, Stadt- und Feldmuntad. Die Königesundra und theil-
weise der Main- und Niedgau hatte den Propst von St. Peter zum
Archidiacon.
Später verliessen die Stiftsherin die Stiftskirche und hielten den
Sliftsgottesdienst in der Pfarrkirche Odenmünster. Nach Abriss dieser
bauen 1742 die Stiftsherrn die jetzt noch stehende St. Peterskirche und
übernehmen die Sorge der Pfarrei Odenmünstei-.
Bei St. Peter entstand später ein Nonnenkloster mit der Kirche
St. Laurentius. '•• Das Pfarrarchiv bewahrt noch mehrere Handschriften
liturgisch.en Inhalts sowie Incunabeln aus der Zeit des Stifts.
a. (nidenus, Cod dipl II, 5 ; Nagnum chron. Behj. }>. 84: A,i»o
odaro Ottonis [i. e. 'JUj acpus Fridcricus chuistnim s. l'ctri Mogiintiae
constnuit. Vgl. Serario-Joannis I, 429. 430; Chron. s. Tetri in Joannis II,
460. KU; Schaab, |Gesch. v. Mainz II, 383. 384. 210, abgeschrieben ohne
Quellenangabe aus K. Dahl, die Pfarrkirche St. Peter, handschriftlich auf der
Stadtbibl. ; Werner I, 479. 193. - b. Schaab II, 384. 410. - Die Kechte
des Peterstifts in Castcl 1317 in Grimm Wcisthh. V, 244.
20
iMiO. r)t'r Miinizer Donipntbst Tlie«»ilorieh , dem Otto l. Guter an der
Lahu M-lu'iikto/- später Erzb. von Trier (Oliö — 977), erbaut aus eigenen
Mittfln fiir \'2 Stiftsherrn das Stift St. Gangolf, gest. 7G0. ^- Es stand
/wiM-hen dem Deutschhaus und dem kurfürstlichen Schlosse.
Theodorich starb zu Mainz, woselbst er in seiner Stiftskirche be-
graben wurde. '^■
a. Martine et Durand, Script, fct. iiiun. f, 315. — b. Joannis II,
2V1. 270. TU. - t". ((lolscher) Gesta Trcveronim Haupttext bei Pe,rtz, Ss.
VllI, 10;t «Igen Thcodiriitits .sejudtioi in cimiterio s. Encharii, die Ccidiccs
IJC" abor: Theudoriciis Muyuntiae defunctus aepultas est in basilica s. Gau.
(jiilfi marti/rifi, (piain ipae de pyroprio auo constraxit ac 12 fratres ibi Deo
fainidatiiros dotis ncccsmriis inatituit. Ueber das Todesjahr 977 c. Scrario-
Joannis I, 125.
«««. Otto I. schenkt der von ihm gegründeten Domkirche zu Magde-
burg seine Besitzungen im Xaliegau, darunter zu Mainz eine Kirche,
genannt Hagemünster,^- welche Schenkung Otto II. 973,^- Otto III. 985
bestätierte. •■• I>in gewisser Hagano ist Erbauer der Kirche. •*• Man
nimmt an. Hagenmünster sei die sclion im Anfange des 12. Jahrhunderts
unter dem Xamen Odenmünster oder St. Maria in Udenmüuster vor-
kommende Kirche, "■ welch letztere an der Stelle der jetzigen Peterskircho
stand. Da<s unter Münster ein Kloster zu verstehen sei, ist unwahr-
sehcinlicli.
a. Kleiner, Orif/ij. Xa.is. cod. dipl. p. 77 no. n.'l: iiifra nrhein Ma-
(jonliae munasterium rpiod vocatur lleujeinunster aiuh Harienenmnnster in
andern Urkunden. — b. Dreihaupt, baalkreis II, "20 no 6: infra arhein Ma-
ijuntinam iii<maalerinm Hatjononis. — c. Sa(/ittaria.'<, Jlist. diic. J£a;ideh. I,
212. — d. Heujanonis ist CJenitiv wie Ihujenen; da liayen niilit \m Alt-
deutschen als eine Eigenschaft bezeichnend vorkommt, so bleibt nur übrig, im
Worte einen Eigcnnanion zu erkennen. — e. Die Main/er Kirclie erhielt näm-
lich im Jahre 1112 tauscliweise von dem Dome in ^Magdeburg Güter in Mainz,
daj unter ecelesia ace Marie inf'ra iiiKroa cicitatis in coinitatii Ärnoldi,
(iudtnu.s Cod. dipl. I, .100. Odonniünster hiess auch ,S'. Maria dicta
Odenmünster oder in Udenmünster. vgl. Bodniann, rhg. Aa S. 59'J; oben
zu 810; so in der descriptio honoruin KliiiKjracioruiii init. saec XJI bei
Kreiner, Oriijfj. Na.ss. II, 240: I)ue donuis ad S. Mitria w Vdenmiinstcrc
II .so/.; p. 241: de area urti inxta ciintheriiiin Vdeninun.^tere. Ueber die
Bedeutung des Worts Udenmünster, inter Judacos s. meinen Aufsatz im Organ
für christl. Kunst 1872 Nr. G Seite: 70 Arcluiol. Kunstnotizen.
Mit uli78 beginnt meine 1869 bei Kircliheim in .Mainz erschienene Schrift:
Die Kunstthiitigkeit in Mainz von Willigisens Zeit bis zum Schlüsse des Mit-
U-lahcrs in Kegestenform aus gedruckten uiul ungedrucktcn Quellen, wozu Er-
gänzungen im Organ für christliche Kunst. Köln 1S71. No. 8 p. 93—95,
sb3ös=» — 5«=—
Beiträge
zur
Gsschichte des deutschen Bauernkrieg
Von rri»t'. Ml«. Frau/. Xa%. Urans.
Ad
Der Bauernkrieg von 1525, dieses tragische Ereignis«, welclies
bedeutsamer Weise am Eingange der modernen Geschichte Deutsch-
lands steht, ist bisher weit mehr von Parteiscribenten, als von besonnenen,
der thatsächlichen AVahrheit allein nachgehenden Forschern bearbeitet
worden, und die landläuHgen Darstellungen desselben tussen vielmehr
auf einseitigen und gefärbten spätem Berichten, als auf den urkundlichen
Aeusseruugen und den beglaubigten Acten der bei der grossen Bewegung
selbst Betheiligten. Verhältnissmässig am meisten ist, namentlich durch
0 e c h s 1 e und Z i m m e r m a n n, für die Geschichte des Bauernaufstandes
in Schwaben und Franken geschehen, während die Ausbreitung der
Empörung in Elsass-Lo t bringen, in den Erzstiften Main/, und
Trier, im Rheingau, in der Pfalz u. s. w. bisher nur spärlich be-
leuchtet, ja von der Theilnahme der mittel rheinischen Begierungen an
der Unterdrückung des Aufstandes so gut wie gar nichts Urkundliciies
bekannt war. Es ist der Zweck der nachstehenden Blätter, diese Lücke
einigermaassen auszufüllen.
Die Stadtbibliotlu'k zu Trier besitzt unter Nr. 1470 B eine aus
acht Fascikeln in Folio (von zusammen ca. 300 Seiten) bestehende
Handschrift, welche aus der Hinterlassenschaft des Weihbischofs von
Hontheim herrührt und 1824 von seinem Neffen der Bildiothek geschenkt
wurde. Die Handsclirift slammt ohne Zweifel aus dem 10. Jahrhundert ;
wer sie geschrieben oder iiire Abfassung veranlasst hat, ist nirgend ge-
sagt, doch scheint unzweifelhaft, dass sie einen Beamten aus der un-
mittelbaren Nähe des Kurfürsten zum Urheber hat, ja sie dürfte wol
als ein auf Befehl des letzteren (Kichards von GreilVeuclau) entstandenes
oo
..fficiöses Tajfebiu-h zur Geschichte des Bauernkriegs be-
trachtet werden. Per erzählende Text, welchen der Compilator gibt, ist
<ehr kurz und beschränkt sich auf eine kurze f]inleitung und einige die
vertchiedeneu Acten in Zusammenhang bringende Sätze: im Uebrigeu
besteht das Ganze aus den Brieten, Depeschen und vertraulichen Mit-
theilungen, welche der Kurfürst von Trier mit seinen Verbündeten,
dem Pfalzgrafen, dem Herzog von Lothringen, dem Bischof
von Strassburg, der zugleich Statthalter von Mainz war, dem
Lanilgrafen von Hessen, den Bischöfen von AVürzburg und
Salzburg seit dem Ausbruch des Aufstandes mit einander wechselten.
^\"ir erfahren aus diesen Acten Zuverlässiges über die Händel bei Ulm,
über die allmälige Verbreitung der Bewegung von Schwaben bis zum
Mittelrhein, ja bis ins Trier'sclic hinein, wo die Städte Wesel und
Bop pard im Begriff erscheinen, sich der Bewegung anzuschliessen ; wir
sehen hier zum erstenmal, dass auch in der Nähe Triers, im Saar-
b u r g i s c h e n und im B 1 i e s s - C a s t e 1' s c h e n die Bauern aufstanden ;
wir verfolgen aufs genaueste die Vereinbarungen und die Bemühungen
der Fürsten, um der Kevolution Herr v.n werden; lesen den eigenhändigen
Bericht des Landgrafen von Hessen, über die wichtige Schlaclit von
Fran kenhaus en, welche für den den Bauern unglücklichen Ausgang
der Empörung entscheidend war ; wir erfahren dann aus den ausführlich
mitgetheilten .Artikeln" und Beschwerdeschriften der Mainzer und
Kheingauer, der Wescler, Bopparder und Trierer, welches
die Missstände waren, welche die Bewohner des Mittelrheins unzufrieden
gemacht : wie namentlich eine grosse Verstimmung über die Beeinträch-
tigung des althergebrachten deutschen Kechtsverfahrens, über die steigende
(,'entralisationssucht der Kegierungen, über die Privilegien und Immuni-
täten der tieistlichen, über Annaten und Palliengelder , über den Avach-
senden Keichthum der Stifter und Klöster, wie die ebenso zunehmende
Verarmung des Volks und des Bürgerstandes sich kund gibt. Ganz
entschieden lässt sich eine dreifache Tendenz in all den Aeusserungen
der Bauern und der klagenden Bürgerschaften erkennen: einmal die, im
Trier'schen in jener Zeit indessen nicht nachzuweisende Hinneigung zu
tlnr .evangelischen Predigt," d. li. zu der Lehre ]\Iartin Luthers; dann
in viel höherem Grade noch das Verlangen nach Gleichheit , überhaupt
ein echt demokratischer Sinn; und endlich der stellenweise geheim ge-
haltene, zuweilen aber auch offen ausgesprochene Wille, die Herrschaft
dpr Landesfürsten abzuschütteln und nur die Autorität des Kaisers, resp.
des Krzlicrzogs Ferdinand anzuerkennen. Am deutlichsten ist diese drei-
fache Ti-ndeuz in den sub Nr. 04 mitgetheilten .Abmachungen der Bauern
zu Ileilbrunn ausgesprochen. Es ist auch anderweitig bekannt, dass der
Kaiser nichts Entschiedenes gethan hat, um den Bauernaufstand nieder-
zuwerfen, und dazu passt es ganz, wenn in dem Schreiben der Salz-
23
l)urt(iselien Kanzlei an Kurtvler der nnverholilene Vordaclit niederirelegt
ist, als stehe Erzherzog Ferdinand im gelieinien Kinverstiiudniss mit den
Bauern. Dieser Punkt verdient jedenfalls eine genauere Untersuchung.
Das3 die kaiserliche; Regierung etwas gethan hahe, um den Aufstand
der Bauern hervorzurufen, wird man nicht behau])ten wollen; indess
scheint mir klar, dass sie eine üeniüthigimg der Fürsten durch das
Volk gerade in jenem Augenblicke gerne gesehen hätte, wo durch die
Eifersucht und die vSonderinteressen der deutschen Landesfürsten alle
auswärtige Action des Kaisers gehemmt und durchkreuzt wurde : und,
wenn wir uns moderner Ausdrücke bedienen dürfen, sollte Karl \'. und
Ferdinand ein starkes demokratisches Kaiserthum nicht leichter und
angenehmer erschienen sein, als die Misere der den Grenzen gerade
damals in hohem Masse schädlichen Vielstaaterei ?
Die Zugeständnisse, welche die Fürsten, namentlich Würzburg und
Trier, in der Zeit der Bedrängniss den Bauern und Städten gemacht
hatten, wurden von ihnen zurückgenommen, als das Glück ihren Waffen
hold war. Die Zurechtweisung und Bestrafung der Unzufriedenen im
Trier'schen (Trier, Boppard, Wesel) bilden den Inhalt des letzten Theiles
unserer Acten, der mit einer ausführlichen Darstellung der gleichzeitigen,
durch den Bauernkrieg hervorgerufenen Streitigkeiten zwischen Rath und
Gemeinde zu Liraburg a. L. abschliesst. Dass die Fürsten , der Kur-
fürst von Trier insbesondere, ihr in der Noth gegebenes Wort zurück-
nahmen , entschuldigten sie mit der Thatsache , dass ihnen jene Zuge-
ständnisse gewaltsam abgedrnngen worden; dass die Bauern selbst die
Verträge gebrochen und dass endlich viele der zugestandenen Artikel
Unbilliges enthalten hätten. Richard von Greiffenclau erscheint
in seinem ganzen Auftreten während dieses Handels als ein gewandter
Kopf und strenger Herr , vielleicht nicht in Allem vorwurfsfrei , im
Ganzen doch als ein achtbarer und bedeutender Mensch ; zu einer künf-
tigen Darstellung seiner Regierung liefern unsere Acten einen vortreft-
lichen Beitrag, wie sie uns überhaupt einen merkwürdigen Einblick in
das Entstehen, die Ursachen und den Verlauf jener Episode gewähren,
die füglich als das Vorspiel der revolutionären Bewegung betrachtet
werden kann, in deren Mitte unsere Generation selber noch stehet. Ich
habe die Acten, wie das Original sie bietet, unverändert und fast un-
vermittelt wieder gegeben *); wenn dass auf der einen Seite ein Uebel-
stand ist, so ist der Eindruck dieser interessanten Urkunden um so un-
mittelbarer, so siiiegeln sie ihre Zeit um so treuer ab — eine Zeit, die
*) Gern hätte ich ilieHclben zu einer sjsteuuitischen Dai*stellung des Auf-
standes verwerthet: doch hielten mich anderweitige Arbeiten jetzt davon ab.
24
stets oinp der bedeiitsaniston nml anziehendsten Epoclion vaterlänclisclier
Geschichte bilden wird, und von doi nur /u bedauern ist, dass, nach
Ausweis unserer Acten, iveiner der betheili(]^ten Fürsten sie begrift'en
hat. Es war vitdleiclit die letzte Stunde, wo der Ausgleich des ^ewigen
Rechtes'' mit den .historischen Rechten'' an einem, im (Ganzen doch
noch gesunden Volke gütlich, ohne Gewalt, bewerkstelligt werden konnte.
Die Stunde ist vorübergegangen und nie mehr wieder gekehrt. *)
*") Einijre Stellen aus don im Fol^endpii iiublicierten Acten sind boiWytten-
bacli und ilüller (Jest. Trev. II. Addit. p. 49 «q. angezogen.
Anno 1525.
1.
Syn allentlialben im heilgeu Keiclie vil iiflawfe, rottung und
emporungen der undertaneii gegen den oberkeiten und süss entstanden,
derlialben sicli ettlicli vil und fürnemlich der pauvversmaun mit einander
verbünden und mit groissem liawfen zAisammen gelaufen, alss im Hege-
naw , Schwartzwald, im Algaw, im liiecli byi der stadt ßibrach und
mehe anderen ortten; welich häufen und versamlongen allerhandt orde-
nung und uffrichten, und sich die zu lianthaben und zu halden ver-
einigt neben andern :
dass sie irer libeigenschaft erlaissen syn und gewoenlich feile und
straife irer oberkeit nit mehe geben wollen , auch wasser , weide , und
waide fry haben und keinen zehenden mehr reichen wollen, unterstehen
an ettlichen ortten rom prelaten und vom adel, und andere inn filich
ire botenisse und vereiuigonge zu kommen, zu bringen, zu zwingen und
zu nöttigen, und suchen teglichs mehr ungewoenlicher nüwerongen
understehen zu machen einen groisseu anhangh, wie auch solicher Zulauf
und empörung teglichen 95 (?) groisser werdet.
Der und mehr ander sachen halben, der uss deme lutherischem
handel zu Magdburg, Strassburg und Urliugen entstanden iss, durch
das kaiserlich regement ein tage ghen Esslingen fürgenomiuen uf montach
nach, *) zu welchem unser gnedigst herrn die churfürsten und
die ander XV geistlich und werentliche fürsten in das heiige richs regi-
ments ordenung vergriften, beschrieben syn, nach usswisonge kaiserligen
Statthalters und anderer verordneten rethe dat kaiserligen regimeuts im
heiligen riche ussschribens
welichs datum steet zu Esslingen am XXIV. tag des monats
martii ao XXII und haben begert, das uf solichem Tag per-
soenlichem wulle erschienen, alles Inhalt nachfolgenden
schribens.
2.
Des von Trier aniivort.
Er habe solich beschwerongen nit gern gehoeret und zwivel nit,
*) l.ücke von einer Zeile,
2G
were der fürgononimene tage zu Speyer gehalten werden, dieselben be-
schwerongen sulten so witli nit ingerissen, und wulle darumb vonn
noeten sein mit liolu-r Vernunft die sacben zu berathschlagen, damit die
uff gute paine geriilit und in besseronge gestellt werden moegen. Darzu
was zu des heiligen lÜchs uttkommeu , ere , nutze schaffe und notturf
langet, syn churf. gd. vor ire person so vil dau immer meglich, gern
retig und behalf syn und den tag zu Esslingen erschienen wolle, so
verre andere Ch. und Fürsten auch komen &c.
Dat. Pfaltzel am moutage nach judica anno XXII.
3.
Ffuhiirave Chnrßirsic schriht der paweren halber (lerne von Trier.
\\k' ine glaubich anlange, das die paweren sin in merklicher an-
zall, und l)is in L *) mann stark au ettlichen häufen nit verrn von Ulm
byeinandcr ligeii, des gemüts syn sollen, woe inen ire anzeigte be-
schweronge nit ires gefallens abgeleget, das sy vilicht ferrer den ge-
meinen mann an sich nemen und ires gefallens handtlen wollen.
Wiwile nu solich der pawerm fürnemmen und begeren auch die
artikel irer gemachten Vereinigungen nit allein irer herrschaften, sonder
auch Irer Keyserlichen ^layestät, Churfürsten, Fürsten und allen stenden
und Obrigkeiten des heiig. Kichs zuwidder , nachtheilig und unlidlich ;
wer sich nu solich versambloug und empörong in weither .... schicken
wollen, und er umb eine zalle reisigen synen ch. g. zu hilf, bystant und
s/e«enhandtlong schriben würde; so bitt er Trier früntlichs, dass er sich
DO O
mit synen reisigen ufs sterkst inn rüstunge schicken und bereit machen,
ob er deme von Triere ferrer umb hilf und zuschickunge schreiben, dass
alsdan Trier damit gefasst were , und den Pfaltzgraven daran net ver-
laissen, in betrachtongc obgemelter Ursachen und um pesser uff fremb-
dem, dan aigen podem sollicher sachenn zu begegen dem von
Trier und allen oberkeit am höchsten daran gelegen.
Verglichen, das Trier in sinem Fürstenthumb inn geheim durch
syn ambtlüte bestellen lassen, auch acht daruffzu haben, ob etlich per-
sonell in des von Trier laut komen , dem gemeinen folk solich der
paweren versambloug und fürlial)en mit guten wortten fürhalten mul
understeen wolten, uff ire sytten zu bringen, als den Pfaltzgraven an-
langt, damitt umbgangen werden sulle, dass Trier dieselbigen zu be-
halten und wither zu fragen befehlen, und was Trier gewahr würde,
d<'in Pfaltzgraven wider zu anzeigen, desgleichen er auch thun wulle.
Datum Heidelberg Annunciationis Mariae anno XXV 25 marcii.
L'nd so Pfaltz nit antwurt begert , ist inne von Trier auch keine
worden.
•j I. hundert Mann?
27
4.
Der Jiisdiof £a ,Sf>a.s.sbifn/, l'lrUhisrlioJs zu Mcuts Stat(h(dli:r, srluichf:
Wie sich unib llotcjiberf^- an der Tiibcr eine sonder liaiilen pawercn
ullj^'t'\V(trten nnd in der lantgewt'lir Careid^er^^ in daideix'r an/.all liegen,
das auch an allen ortten vi! ziilautten von paweren syn sulle, und als
ine ansehe, soll das wetLer obeiiiant neinen, woc niitt /itigem rate und
/inn lurderlichsten dargegen gebracht werde, vestellt und widderstaiint
getan, und so inen in ircm liirnenien eitvvas gelingen solt, das alsdann
und) alle oberkeit geschehen nnd die paweron ircm fryen willen nach
handien würden, und bitt von dem Ertzbischof rate wie sich zu hal-
den SV &c.
Datum Mcütz uf frytagc nach letare anno XXV ultima martii.
5.
Der von Tricre rate.
Der handeil sy zu wytleufig und groise worden, und besorge, es
sy cyne verhcngenuss Gottis uss deme, dass mann dem lutherischen
Handel, der sinem gottlichen glauben, glori und ere hochlich zuwidder,
so lang zugesehen, und nit gewehrt, damit dieselbe verkeerte und boese
lere also verre nit were inngerissen, sollte nu der handel niitt der ge-
walt abgestallt werden, das würde eine merklich und groise der cristeu
blut vergiessen gebeeren. darzu so steende es inn zwivel, were überhandt
neme, dann zu besorgen die ihenen mit den mann die baweren schlagen
wulte, würden der baw^erschaft zufallen, dasselbe würde der garuss syn,
und dan kein rate mehr zu finden, syn eh. f. g. leisse sich aber be-
dunken, dass durch die da umb hin anstoissende geist- und weltliche
Fürsten, auch ettlich stette dem haudcll unvermanet durch schickunge
irer rethe und bottschaften understanden würde, mit den pawercn utT
gütlich und früntlich wcege zu haudelen, und ob mann in all solichem
sich etwas, das die paweren begeren, daranne der oberkeit nit so hoch
gelegen, begeben und nachleissen müessen, damit sie dismals von ein-
ander guemen ; bette man sich dieser zyt zu troissen und das man als-
dan der sachen besser acht, dan frühero geschehenn, genomen.
Ein ander rate.
Wenn man uff den tag ghen Esslingen konmien were, dass durch
die geistlich und weltliche Fürsten sammender haut von dem gebrechen,
so die baweren zu beiden geistlichen und weltlichen oberkeiten ver-
meinen zu haben, gehandelt wurde, damit eine sachc mit der andern
möchte hingelagt werden.
Datum Pfaltzel am Dienstage nach judica anuu XXV. 4. aprilis.
28
7.
l)ti l'hdt^ijrüK Kurfürstf sc/iribf Trier der paweren halber
ander underenn.
Er wiille dem von Trier nit bergen, dass sich uit alleine die pa-
weren uinb Ulm , die dann in groiser und merglicher anzale syn und
teglichs heuften, in irem fiirnemen beliarren, sonder nemen sich im lande
zu Kranken umb Rotenburg und stift Würtzburg die jiaweren glicher-
maisse des eigen muttwillens an und sy umlj die Pfaltz der gemeins
mann liese hoeren und haben paweren umb Ulm ein drucke aussgehen
[aisen der XII artikel inlielt und Tfaltz-Trier zugeschickt, daruss der
jtaweren fürgefaste meynonge und gemuete aller oberkeit zu widder zu
vernemen.
Zudeme, wiewol durch ettliche stette lüthe zwischen solichen pa-
weren und irre oberkeit durch die pundtsstende ein anstand achttage
langli, auch suess ein anlaiss und Verfassung gemacht, wie der paweren
dagten articul ussgefüi-t werden selten, so haben doch die paweren das
in zweien tagen gebrochen, daruff die stende des bundts mit irem haben-
iK'ü kriegsfolk zu roesse und fusse gegen den paweren ziehen, und des
entschlossen willens zu ielde zu leggen und den krieg mit ine anzu-
nemen, daruss Trier vernemen sich die sacheu in vertieftuug und zu
stattlicher gegenwehr und handelung richten wollen, das zeige Pfaltz-
Trier darumb seine meinongen an, das Trier by den synen gute ui-
merkens laisse haben, ob dieselbigen, wie bericht, will ussgeschickt syn,
ander zu inen zu bewegen, das Trier so vil moeglich dafür sein moege,
sich auch suess mit den synen in uftgepott mid rüstunge schicke, ob
p. not angaen wult uf syne ferrer ersuchen deme hilf und bystandt
zu thunde.
Datum Heidelberg am Samstag nach letare 1525. 1. aprilis.
Uff solich pfaltzgravisch schrieben hat der Ertzbischof zu Trier
eine gemein ufgebott thun laissen, an Graven, Herrn, Ritterschaft, Stette,
Fliegen und Lantschaft, auch Aniptlüte und dienern sich zu rüsten, ge-
stallt wan man anderwerb schreiben gerüst zu kommen.
8.
R(ichartt).
Wohhjchorner
Kdeler lieber getrewcr, luichdem sich dieser zyt die leuff so
seltzsam und allerleye enipörunge erheben, das von noeten syn will,
muss mit den unseren zu rüstonge zu stellen, so ist demnach unser
ernstliche meinonge, du wollest dich ufs stärkst dus vermags rüsten und
29
stellenii, also wann wir dir anderwerb thun sclireiben, dass du geschickt
syest im hämisch mit spiesen und isenhuedfii iiii.^ /.u dienst zu kommen.
Datum Pfaltzel mittwochs nach judica anno XXV.
9.
Scyn Diener
VirnciilMir^- hicncr, Mandersclicit d. scliiikcii.
Manderschcit (irav kommen, (iraf Willhidm von Nassaw schicken,
Graf Jidi. liud. vdii Nassaw schicken, (Jraf IMiilij» von Nassaw-Wiess-
hadcn schicken, (iraf Philip vun Nassaw-Sarb. schicken. Vesterburg
kommen, Vyede schicken. Solnis schicken. Königstein schicken. Isenburg
Gerb. Salentin kommen. Kynegrave schicken, liyneck Diener. Wunnen-
berg schicken. Krichingen schicken. Manderscheit Jacob schicken. Nassaw-
Billstein Job. kommen. Nassaw -Bilstein b. d. Philips zu Oberstein
schicken. Wittgenstein kommen. Manterscheit Frid. diener.
10.
I)cr liiftcrschajt.
A.
B.
Asswalt von Bellenhusen. Adolf von Breitbach, amptman. Peter
Bruyn. Mefrit von Brambach diener. Simon Ikiess. Job. Breder. Ludolf
von Büdburg. Conrat Berrenkott. Mynhart von Coppenstein Clerft".
D.
D. vonn Dietze, diener. Peter vonn Dune amptman.
E.
Cone von Eltz. Job. von Eltz diener, Philip von Eltz. Cone von
Ellenbach. Philip von Esche.
F.
G.
Wernhcr von Geissbusch. B. von Gundersdorf.
H.
Friedrich von Hamme. Tilman von Hagen. Berech von Hunde-
lingen. Ott Hombrccht. D. Ililgen, diener. Wrrnher Holtzsadel. Philip
von Huchlingon. d(di. von lloesell der alt. Marquort von Hattstein. Job.
von Holmstatt. Job. von Helfenstein, ambt(mann).
1.
Godhart von Irmtrodt. Hanns von Inischeyn.
K.
Christof von Kessellstatt. Dietterich von Kellenbach.
30
L.
Frialerkh von Leye. Pliilii» von Löwenstein, von Lettich. Endres
von der Leyen. Wilhelm von Lansteiu.
M.
iH'inliiirtt Manchenheinier. D. von MonreaL Carl von Manderscheit.
Mninierich von Muders}»ach.
N.
Thenis von Nieckenilieh. Henrich V(»n Nassaw zu Reynhartstein.
Lervn von Nassaw, anibtman.
0.
Jo. von Ottenstein / .. *
Clemens von Orleye i
P.
Weruehr von Püttlingeu.
Q.
K.
Lenhart von Kiffenberg, Marsilius von Riffenberg, ambtman.
S.
Joh. von Steinenbach, ambtmann. M. von Staffel. Fritz von
Schmidburg. H. Henrich von Schwart/enberg. Kitter Dieterich von Steyne,
ambtmann. Philipp von Sirk, Joh. Schnodse.
T.
V.
Arnolt von der Vels. Bernhart von der Vels.
W.
Anton Waltbott, ambtmann. Wilh. von Witzeinbach. Alexander
Waldecker, diener. Ruprecht von Wünnenbiirg. Joh. Mere vom Walde.
Z.
Ludwig und Friederich Zande.
11.
Den ^mhtlüden.
R.
Getrewer unser ernstlich meinong ist, du wullest dich rüsten im
barnasch mit spiesen und isenhüden, wann wir dir anderwerb thun
schreiben, das du geschickt seuss unss zu dienste zu kommen. Dat. &c.
Düne Hartenfels Manderscheit; Meyen Montabur, Schonack, AVittlich.
12.
Den dienern.
R(ichart).
Lieber getreuwer , unser bevele ist, du wulles dich dyner bestel-
31
longen rüsten , waii wir dir anderwerb thun schreiben , dass du gerüst
seies unss zu dienst zu kommen, und das nit laissen. Dat. &c.
Wilhelm her zu Iseuburg , Bernhart vun Kolliugen, Thenis von
Leye, Job. Kotim, Bruyue von Azscheit, Henrich AValdecker, Peter
Kaldenborn, Caspar Walt, Conrat Scliilling, Job. Sclinedst, l'jigelbreclit
von St. Wendell, Lux von Nassaw, Clais (Jersiiacb, Hanns von St. Wen-
deil zu St. Wendell, Haltzgin, Adam von Trancbach, Philip Stuber,
Diedrich Kerpgin, ürinil)urg, Wilhelm von Oberstein-Waideneck, Simon
unt zu Ere, AVernher von Merscheit, Schinetz Ludwig, Job. Waldeckcr,
Philips von Hoemburg, Hunsdorfl', Keinhart, Karl, Äloene zu Trier,
Hanns liabe, Peter von Orsberg, Schulteis zu Schweig, Wilh. von Dief-
fenbach, der Keyser zu Cochen, Hanns Frank, von Malberg, Gressenich
Schönberg, Thonis von Asperg, Schulteis zu AVittlich, Wilhelm von
Fürth, Bartholme von Poutzdorf. Paulus zu Düne, Coen von Lotzenrat,
Asmus von Ulmen, Dietterich von Seyn, Steftan von der Printhag, Job.
von Liessenich Schulth., Endres von Bentzerat, Job, Wicheringen, Peter
von Emkirch, Clais Hoffkemper, Conrat, Ott Schwenk, Kicliart vom
Hoff, Eckart Brant, Wilhelm von Soiff, Hartmaun von Meyen , Rutger
von Bcrckheim , Jacob von Billich , Job. von Gladbach , Dieterich vou
Bentzeurad, Philips von Mettlach, Job. von Harttenrode, Endres, Miclieb
Hanns, Peter, Jacob Kickel, Adolff zu Montabur, Peter Wiler, Jörg
von Mirbach, Lamprecbt von Esche.
13.
Dm Stetfen und Flegen.
(ßichart).
Lieben getrewen, umb mancherleye uffruren und empörongen willen,
so itz allenthalben sich ereugen will von noet'en syn, uunss mit den
unseren in rüstonge zu schicken, und ist davon unser ernstlich meynonge,
ir wullet üch mit harnasch und ander notturft in ein fest geherenden
rüsten und stellen, wan wir üch anderwerb thuu schreiben, dass ire ge-
schickt seynd unss zuzuziehen und das nit zulaissen auch üwere Thürne,
portten und muren, grendelschlege *) und lantworongeu uftVicliton und
in gutter acht haben. Dat. &c.
Covelentz. Cochme. Sand Wendel.
Bopart. Wittlich. Bernkastei.
Wesell. Meyen. Hamm.
Montabur. Menster. Sarburg.
Limburg. Manderscheit. Paltzel.
*) „Grendclsclile<,'e" sind Barrieren, welche vor den Hauptthoren standen, um
dem ersten Anlauf zu wehren. D- H.
32
Hilischeim.
Killtiirg.
Urinibiirg.
Bahieiian«'.
Duiu'.
Scboenec'k.
Sclioenberg.
Welöclipülicb.
Kaisersesch.
Eogers.
Valeuder.
LüdesdiirÖ".
Welmicb.
Capellen.
Lausteiu.
Coveren.
14.
Vfiihiiravp L. Churfürsfe etc. schrihf dem von Trier mulcr anderm.
Des gemeinen manns einpöronge wiille sich in ettlichen fürsten-
tbnniben unib die Pfaltz gelegen aücb zum teil bartt by des P(alzgraen)
laiidt dermaissen erbeben und haullen , wer iiit by zyt und fiirderlichen
dar/.u getan und darin gescbeben werde das boclilicb zu besorgen , die
dinge ttberlumt nemen, aller liirsterlicber oberkeit, adel nud crbarkeit
nnderdruikong daruss erwachsen und folgen werde; deshalb verursacht
sich in inrderliche rüstunge zu schicken, so sicli also der gemein mann
wult verbauften und in irem fnrnemen ires willens aller dinge fry und
geraein zu syn beharren dagegen so vil immer möglich zu drachten und
zu handelen, wenn nu solieh sache rfalzgraven nit alleine sonder all
ander fürstlich ober- und erbarkeit berüre, und von einem zom andern
kommen würdet, bitt P. solicbs zu bedenken und P. ufs lurderlichst L
gerüste pferde ghen Heideberg zu schicken P. helfen sidchem schweren
last und unpillichem fürnemen zu begegen.
Dat. Heidelberg uf mittwoch nach judica anno XXV. 5. aprilis.
15.
Des von Trier (hiriif <je<jehe)i antttvnrl muler louleru mit erselonq
]\ schrihen.
Er sy gutwillig P. begir nach solidi pferde um oder glich nach
den ostern fyertagen ghen Heidelberg zu schicken.
Dat. Pfaltzel am Dinstage nach dem palmdage 1525.
16.
Hoch gern elter 1\ L. Knrfürde scliriht.
Diwile die paweren haben den anstant nit gehalten, sonder ettlich
[trelaten und edeleut geidojidert, so sy man mit allem kriegsfolk zu rosse
und fiisä inns feit zogen den ersten nachtleger in einem dorf anderthalb
raeyle über Ulm an der Tonaw zu Esslingen gehabt nit über einen
scldangenschusse von den paweren, doch sy dy Tonaw zusehen inen ge-
west, in derselben nacht sind die paweren uftgeprochen von dem kriegs-
folk hinweg zogen; des andern dages haben die pundiscbeu ettlich schoen
33
döi'fer verprant und den aiidciii morgen den paweron nfm fiiss nacli-
gezogen, die paweren als liiclitig goflügcii und dciiiiaisscn ull' iii-ni vor-
teil hinweg gezogen zu den vitinn, woesten und weiden, das.s die ])un-
disclicn an inen inclits liaheii nioogen und smi die paweren ol) \dil *)
stark und niclir geween syn , docli dermaissen von den pundischen so
hart genöttigt worden, dass die paweren sich in die hauffeu thcilcn
müssen **), und sind die lumdischen dinstages nach judiea mit alhün
kriegsfolk ulV Lupen gezogen, darin auch ein hauten pawren an die
V"i- pawern, und als die pawern der i»nndischen gewar worden, haben
sie sich lieiauss in das l'elt getan, an ein holtz utt" ein viertel niyle vom
stettlin Lupen, hatten zwei ialkenettlin und ettlich hacken und schickten
sich dermaissen, als ob sie sich mit den puiidischen schlafen wulteii uml
syn der pundischen pferde vornen zum rennen, und sonst noch ein hauH'cn
so nffs reuneu geordenet uff CCG gewess, und haben den pawern den
flecken Lupen verzogen, also dass die paweren one schaden uit wol hiiuler
sich zum flecken kommen mochten und roitzten sich mit inen davornen,
bis das die pundischen den verlornen häuften und i-eissigen herzubrachten ;
als die pawern das gescliütze und die hauten ersahen flohen sie one alle
wehr flüchtig hinweg uf Lupen und waren die obg. rüther zusehen den
l)avvern und dem flecken und drengen die pawern, dass sie zu der donaw
zu flogen; da haben sie sich selbst erdrenkt uf IIIIC und synd irer viel
erstochen und gefangen worden , das man acht uf lll'"- erstochen , er-
drenke und gefangen die andern seynd Wassers halb und in weiden da-
von kommen und entlaufen und seynd die pundischen als bald den nesten
vor Lupen gerückt; die haben sich in alle gnade und ungnade ergeben,
den andern Flecken Gynsberg, welchen die pawern auch ingenommen
haben, wirt man auf mittwochen nach judica verziehen, der hoffnung
sulle bald erobert werden, item dass ander pawern in zweien häufen umb
Mergenthundj und Heilpronn sich teglichs ergroissern, tringen ander mit
gewalt zu inen, also dass dan naht der noiturff nach dargegen getracht
will sein, wie dan der P. in teglicher rüstonge so vil möglich mit
andern den auch half zu begegnen.
Dat. Heidelberg frytags nach judica 1525. 1. aprilis.
17.
Der Bischof zu Straisburg Mentzischer Stadthalf er schreibt Trier.
Dass die bawern , davon er hieoben T. geschrieben , sich bis in
Vlm. gesterkt und Schoental ein cloiss, das in des p](rzbisthum) zu
Ments schirm ist, ingenommen haben, handien darin nach irem gefallen.
Beschrieben ettliche mentzische stette und flecken zu inen inn ire
*) 8000 V •
**} Vgl. Liiuburger Chronik, bei Houth. Piodr. hist. Trev. II 1123.
3
34
lirmltM-srhaft ^^\m\ Sclumlal v.w ktniinit'ii. des sich ettlidie ßfeweigert, und
11 mit liiir an cremten haben.
Der Briefe.
Unsern gruss und alles gute zuvor, allerliehstev Bruder in Christo :
nachdenie euwer brüderliche lieb gut wissen tregt, unser früntlich brüder-
lich und christlich versaniiulong in dem Cloister Othental, uss Ballen-
berg, Crantheini, und i-iner ^ranzen zennt, darzu auch vil mancher christ-
licher brüder versamlt dem wort gottes und der lere Pauli bistannt
und folge thun der seien heil damit zu betrachten, das übel zu straitlen
und usszurctitten under geistlichen und weltlichen edel oder unedel, 'ist
heruft' unss gantz früntlich auch brüderlich bitt, und begere an bürger-
meister, rate und gantz gemeine der stdt Bischofsheim, deme heiligen
evangelio und dem wortte Pauli zutunde und in brüderlicher lieb in
obgen. Cloister erschinen, wollen wir in solichem und andcrin gegen üch
allezit geneigt und brüderlicher lieb geflissen syne, das euwer brüderlich
und gantz christlich früntlich anttwort b)^ unserm liebem bvuder zeiger
dieses Briefes und darnach haljen zu richten.
Dat. Donnerstag nach Ambrosii anno XXV. G. aprilis.
18.
Ballihlcri) und Crauthcmi samht der ganf^cn Zennt und ander v'd
christlich Brüder.
Den ersamen und wisen biirgermeister sambt einer gantzen ge-
meinden zu Bischofsheim unsern allerliebsten und früntlichsten brüdern
auch fründen und schribt wither.
Die [lawern sterken sich schnellielichon und syeu des entliehen
entschlossen, einen gewaltigen Zug zu thun geistlich und weltlich edel
und unedel zu straiften.
Va- will understcen durch füglich zimlich mittel solicho empöronge
zu stillen, wo nit , dargegen den ernst und rate brauchen , diwile aber
solich der pawern fürnemen mutwillig zu Zerstörung christlich religion,
zur verdrückung aller oberkeit, verderben lande und leute und allem
übel dienen und reichen, und nit allein Mentz, sonder Trier und alle
oberkeit belangen und T. gepetten , dass er zu hilfe und widderstaut
solichem fürnemen inne uft" ileudts un<l fiirdeilich L gewapenten mit
irenn spiessen und haubtharnasch zu senden, der er zu Miltenberg er-
warten wulle.
Der von Straisburg luüt einen tag ernennet glien Mentz frytags
nach Ostern, alsdan die \ier Churfürsten am Kyne ire vertreuwte rate
35
(lasolhs liiihpii siillcii, von suclieii wie solicli iifn'irc /u stillciiii oili-r hIkt
widdersttmt /u (liiiii sy zum trewliclistcu zu riitlisclihit^^oii.
(jleben zu Ascluilleiiburg uf luontagc luicli italnitage 1525. K». aprilis.
19.
Des von Trier antzvortf.
Syu 1"]. II, F. eil. nullo auf dem angesatzten dage zu Mcuts fry-
tags nach ostern ciucii seiner vertrauwten rate haben, vonn saclien mit
andern Ch. by Kyue raten, zum i-esten helfen zu ratschhigen und zum
fürderlichsten inne die gebetene L pferde ghen Geiste schicken.
Dat. Paltzel am Osterabend. anno XXV. 15. aprilis.
Uff osterraittwochen hat der von Trier gewerb ussgaen laissen an
nachfolgende, die uif montag misericordia domini zu Erenbreitstein in
der futteronge syn sullen dem von Straisburg die fürtter zu zuschicken.
Virnenburg VI
Seyne VI
Nassau Bilsteiu VI
Friedrich Grave in Manderscheit III
Joh. Gräfe zu Wiede III
Westerburg III
Nassau-AVeilburg VI
Conrat Schilling II l
Bruyn von Arscheit II
Tonis von Leye II
Joh. Habrc II
Dieffenhach II
Gressenich I
Meffrit von Brambach II
zu Schoneck X einspennigen X
Hanns Frank I
Ambtlüte
Jo. Waltbott selb VI soll Haubt-
mann syn.
Wilhelm Niichtrab selb 111
Lehen Mann
W. von Staffel II
Huchlingen II
Jo. Breder selb. II
der Herr von Wünnenberg II
Wilhelm von Lanstein selb III
Cune von Eltz II
L. von Biflfenberg selb III
M. von Witzeinbach II
Ruprecht von Wünnenberg II
Jo. Morc vom Walde selb II
Diener
Johan von Ottenstein selb III
Wolff von Muderspach selb III
Philips von Mettbach I
L. von Esche I
Hartmann zu Meyen I.
20.
LamlUjrave FhiUps zu Hessen schreibt dem von Trier der
Buijren halber.
Er moege T. im pesten uss rechter früntlicher wohlmeinonge nit
bergen, dass'' diese itzige seltzame ulfrürige und geschwinde hin un.l
Widder vor äugen schwebende leufft, by ime iu einem dapferen ansehen
30
und bewpfjen sein iiiul (Ui:<s mit rate iiiul sliiltlklieiii eiii.sflieii ileii saclien
imiss verlioHoii und boge^^out werden, hab deilialb T., Tfaltz auch inne
selbs zu gute bedacht und im besten erwegen, dass nutz und gute were,
die dry betten sich binnen kurtzem eigener person zusammen gefügt,
von diesen und allen andfiii bescliwerlicben obligen und Sachen sich zu
unterreden, zu handllen , zu ratschlagen und zu bcschliessen und dass
daruf P. einenn tag angelegen nuil statt so bald möglich tette benennen
und des verhoflens das ihenig uss göttlicher verlihouge zu handtlen und
fürzuuemmen, dass inen dryeu zu eren und guter wultart auch zu ab-
wendoug vil unrats gedyhen und entsteeu sult.
Dat. Marpurg am samstag nach judica anno XXV.
21.
Des von Trier daruf gegebene auhcitiif.
Er laisse inne des L(andgraven) fürschlag und dass die dry zu-
sammen kommen persönlichen gants wol gefalliii und daneben sich be-
denken, das eins solichenn von groissen noten und so das fürderlicher
zugieng, wie besser es were, dan dei' paweren handel die wie ir schreiben
utfvirt geistlich und weltlich, auch edel und unedel sirailen wollen, nimbt
von tag zu tag zu und meere sich und sy gutwillig, wau P. tag er-
nenne in eigener person zu den aiulern zweien zu lügL-n und alsdann
mit ine zweien dernuiisscn und veiUewlich handtlen, fürnemen, berath-
schlagen und beschliesen helfen alles das ihene, das zuvor ob gottloMidi
und nit allein uns sonder auch ober- und erbarkeit nützlich, errlieh und
troistlich und zu wolfarth und abwendong dis niotwilligeii fürnemens
daruss: woe dem nit begegenet, groisser nniat und ))lntgiesenn entsteen
möcht, dienstlich sy, und wolle indem sein person und was imc vonn
gott verlihenn nit sparen.
Dat. Trier am heiligen Ostertag anno XXV.
22.
Vo7i Fcijrle(jf/en ivelichs von ettlichen durch beider zu geschehen an-
gestelt worden ist, halt T(rier) thun schrieben, und beuelen, dann ran
Covelenz, Bopurf, Wesell und undern.
Lieben getrewen, es syn in kurtzen tagen viel Hecken und dörfer
utflan<le nnd längs il^^n Ilyne ettlich gantz und die andern fast schede-
lich verbrannt und als wie bericht , sullen <larzn h'ite nnd bettler ein
solicli zu thun bestallt syn, demna und soliclien schaden zu fürk(»mmen
unser ernster befeie und wollen, dass ire liernlV ein tlissig ingesehens
haben laissent, und die bettlej" so unkantliar seu'u nssei-halb der statt
37
hlit'lxMi und sie voi-liin ]ias>irrii hikI dcsio iiiymier iiit iro secke be-
öoiclu'ii liiisscii.
Dat. Trier am O.stc'riiiuuLai^' auuu XXV.
33.
Der Slattlialicr zu .Mciii/, hat Trier ^'eljetteii iimb diese ieulfe
willen, sirli i^iieii Kronhreitstcin zu fügen, ob von not, dass er in der
ut'lie und bv der liaiii were.
Dat. Steiuheiudj ufl' dounerstag nach judica anno XXV.
24.
Trier anttwurt.
Er sy das also zu thun willig.
Dat. Trier uf Ostertag XXV.
35.
Der Ffullzgrucc scliriht cicmc von Irier.
Diwile der pauwern entporoiig sich alle stunde an dryen häuften
hart by siuen auch zum teil in synen fürst enthumb derraaissen ergroisst,
dass ein haulV bis iu Xm- stark Mergenthunib ingenommen, volgends
der andere liaull', der auch stark, Oringen und Kewenstein, den graven
von Rohenloeh zu iueu den luiwren abegedrongen, den köpf up Necker-
solme und in syn fürstenthumi) zu wenden, der dritte häuf in der marg-
gravschaft Baden Durlach ingenommen, ander zu inen erfordern und
zu dringen, auch gegen den P. und den synen dermaissen understene,
dass die groisse notturft erfordert ylendts und fürderlich mit ernst darzu
getan will syn, so dan diese beschwerliche begegenoug nit allein der
Pfaltz, sonder auch Köm. Kays. M(ajestät) , allen Cliurfürsten, Fürsten,
GJraven, Herrn von adel und aller ober- und erbarkeit zuwidder und
underdrücknng sich reichet und ist, halt er den von Trier noch nmb L
gewapenten uü' das fürderlichst und ylends immer möglich ghen Heidel-
berg zu schicken, und das T. sich mit destomynner uflfs sterkst zu rosse
und fuess auch wither rüsten und schicken wulte, wann er der P. um))
ferrer hilfe und zuzug schreiben, inne alsdan nit zuverlaissen wie in dem
syn vertruwen sten.
Dat. Heidelberg Mittwochs in der Nacht nach Palmtag anno XXV.
26.
Uf solich sduiehcn hat sich Trier heivorhen lonb die L begertfc ge-
wapeniücn doii P/alüyraveu su schicken.
R.
Lieber getrewer, wuUes an nehst mittwocheu nach dem hl. oster-
38
tai^e zu nacht zwene kiiecht in unser hoitt" t;oniinerfail)en , l)l;inkenhai-
nasch, cisenhueden und spiesson wol gerüst zu Ereuhroitstcin in unser
futerunge haben, gestalt vortan zu ritten und das nit küssen.
Dat. Pfaltzel ]\littwochs nacli Talnitag anno XXV.
,Juh. von Helfenstein Job. von Eltz
Peter von Düne Joh. Stude.se
AdollV von Breilbach Henrich AVaklecker
Dieterich von Steine der von liineck.
Joh. von Steineubach
27.
ß(ichart).
Lieber getrewer, wulles au nechst niittwocheu nacli di'iii heiligen
ostertag zu nacht selb iu unser lioilF sununerlarbcu mit blanken har-
nasch, eisenhueden und spiessen wol gerüst zu Erenl)reitstein in unserer
turtc'roug erschynen, gestalt fürtter zu rytten, woe du aber selbs nit
ryten kontest, so schick doch zwen knecht. Dat. &c.
Henrich von Eltz.
28.
K(ichart).
Lieber getrewer, wullest an nechst niittwochen nach dem heil,
ostertage in unser sommor hoilV färben, blanken liarnasch, iseuhueden
und spiessen \vol gerüst zu Erenbreitstein in unser futteronge erschynen^
gestalt fürtter zu rytten, und das nit laissen. Dat. &c.
Adolfl" zu Muutabur Johann lleckel
Peter Asmus von Ulmen
Hanns Stude Cone von Lotzerat
Endres Bartolmes von Mondorff
Michel Tonis von Wittlich
AVilhelm von Furrt Peter von Oisberg.
29.
IJff Ostenlag sollen haben jsu Ffaltsel
Gerlach von Isenburg II Joh. "Waldecker
M. von Isenburg II • Alexander AValdeck.
Alexander ^Valdeck II
30.
Uff ostermittwoch ist der marschall Jörg von derLeyenvon l^en-
breitstein ussgeritten zum pfaltzgraven und halt mit dem hoifgesinde
und vor sich gehabt XXXVIII pferde.
39
All (liciicrn viid in^sivnKlifjfii.
Cjoilacli ) , T 1 TT TT Sfliiiltlioiss zu Scliwoich I
licirn zu Tsoiihurq: TUT .
\\ illiclin J 1 Ollis von ÖHborg 1
der von l^ineck II Willielni von Furtt I
HellVensioin TI PiinstorlV I
Ainbtiiiaiiii zu Dfnu' 1 AdolIV zu Montalmr I
Anihtiniiiiu zu Moyoii 1 Peter I
Jiili. Vdii Slcinciihacli If iMiclicl Studon T
AloxiindtT \\'iild(rl< il ITiiiins 1
Ilcniicli Wiildcckor 1 Kickel 1
.ImIi. vdii l'llz Jolinn Waldock I
suiuanini LXV pfcrd
('.
31.
Cdsjinr Sfiinii, J:r/srrlirJirr KrcuhoU, hiiif dciiir. Erfrjhischofcn ,z'u Trier
(//■srhrif'hcii idider (iiidrrn.
(linsberg das stottlin obgenant liabe sich dem bont ergeben, und
syen in giiade und ungnado angouomen worden. Das dienstage;^ nach
judiea dei' lautgravisclien L pferde und mit inen ettlich selver, so von
den stellen veruidennet, ettliclic pawrn , so in einem cloister nit weit
von Ulm geleggen, Elchingen genant, dieselben zu besichtigen und als
dieselben pawrn die reuter gesehen, syn der rae viertel pawren geflogen,
baben die reutter der andern pawred so blieben syn und sich zu keiner
wclir geschickt, melier dan L erstoichen, die übrigen fass verwundt und
also gefenglich ghen Ulm iunpracht, welich das gemeine folck groisslich
beduyret und gcclaget haben, es syen auch ettlich paffen und der pawren
lirt'dieauten erstoichen und einer uss Lupen oder Ginsberg geköpft wor-
den. Utliche oberlendische stette, Liudaw, Wangenysna, Ravensberg,
ICempten, Memmingen und andere mehr, irer zusamen X, haben die yren
by des regiments zu Esslingen verordenten zu Ulm inn flissig liande-
longeu mit des i)undts rotlien in meyuonge die sache zu vertragen habe
bis uocli nit werden wollen &c.
Um das die pawren zusehen Ulm und Augspiirg sonderlich umb
Ulm etwa vil Cloister geblündert und verwüst und uf die behemsche
art gehandelt.
Dat. Frytag nach judiea anno XXV.
32.
LmifgrajJ schriebt dem von Trier undcr andern also.
Wie er T. vorgestern montages der uffrürigeu pawcrn halb, so
sich in den Stiften Fulda und Hersfelt und synem eigenen Fürsteiithumb
in den stetten und ufen laiidt erweckt, geschriben, und umb ein anzal
40
gereisigen zu eilender hilf gesoicht, und gebetteu hab, gob er T. zu er-
kennen, das3 die Sachen kein uffzugh oder saümnus dulden, sundern by
zyten förderlich mit ernst und der täte darzu getan will seyn, dan der
mut\nllig haw und geschwüren sich von tag zu tage gi-oissert und
hawffe von eigen nahe und weit gesessen pawren, und syn die by und
umb Fulda, nu mehr in die VI oder VII Iqi- stark, den schlagen ettliche
des L(andgraven) uss den stetten, und ufm lande zu one alle Ursache,
und was uss irem fürhaben, so sie an des L(andgTaven) lewt gesinnen,
zu vermutten ist , des hab der von T. uss ettliclien bvligeuden Copien
zu ermessen ; dammb er der L(andgrav) sich in die nehe by den hawffeii
;n ein leeer zu rosse und fiiess und einem zvmlichen geschütze, als vil
er um der yle ufl'brengen moegen. habe begeben, in geniüet mit ver-
leihong des allmächtigen zum fürderlichsten mit der taet und enist die
Sachen anzugreil'en ; das aber am meisten durch eynen reissigen zeug
geschehen muess, und davon T. abermals früntlieh gebetten, dass T.
uffs aller ylendts dem L(aüdgraven) voriger schrift nach syn reissigen
zu hilff schicken wolle, also die in IX oder X tagen, oder wie eher so
lieber anreilten und zu Marpurg in seiner futteronge ufts aller ylendts
erschynen, fürter zu dem L(andgraven) zu stoissen, und sich gutwillig-
lich in des L(andgraven) obligenden Sachen gebnichen zu laissen mit
unabschlegiger fiirdersamer gutwilliger leistong, wie syn hohe vertrew-
lich Zuversicht zu T. steu.
Dat. inn yle Altfeit. Mittwoche nach quasimodogeniti aimo XXV.
Landgrave.
An Trier zu banden. Cito, Cito, Cito.
33.
Ldieyciult hrncc.
Cliristliche . brüderliche, nachpürliehe und freuntliche gruss, dienet
und gruss in Christo Jesu mit allem eimoegen zuvor, ersamen wysen
L. herrn fründe, und bmder ; wir geben euch uss brüderlicher liebe und
gonst zu erkennen, dass wir von dem häuften der gemeynen baurschaft
beschrieben und vermaent syn, wir sulden uns also schicken und msten,
da33 wir by dem hl. Evangelio dem wort Gottes, und den XII artickeln
so sie brüderlicher meinonge ussgeen laissen haben , steen und halten,
und unser herrschaft selbst innemen, woe aber wir solichs nit teten,
weren sie des gemüets solichs selbst zu üben ; daruff" wir uuseni bürger-
meister Johann Ottensachsen, und eynen des raths zum hawften, so sich
vor die statt Fulda gelegert by XVIIIin- stark, und sich alle stunde
mehren, und zuziehen; damit wir der sache gewisse weren und erfueren,
haben wir uns demnach mit inen verpflicht und solichs angenomen, inen
samoDg und gemeyue mit glübden und geschworenn eydeu under unser
41
der Stadt siogel znjifoscliiiebon by dem Hottos wortt den XII artick(^'ln
und was das lil. Kvangoliimi mit sich brongt und dor s^^emeyen pawcr-
schaft mit leib, Icljon eren, und j^nt als cbiistlidie brüdorn byzustfon,
und luiltenU; dieselben glichen sie unss verlieischen und globt haben uft"
unser, und oynes jeden ansoichen und ertiiidern eynander welicii zit und
stunde von beiden teilen gemaent werden, ufls fürderlichst zu zichcnn,
wann es die notturft erfürdert, hülf und bystande dem Evangelio zu tun,
derhalben in bedenkoug, dass daruss vil armer leuth worden, woe ire
zugh vortgeen solde, unss dahin bewegt, diesen zugh mit Gottes hilf
zu vollenden , und ist daruff" unser unsterthenig brüderliche flissige bitt,
ire wullent unss zu versteen geben euwere christlich und brüderliche
meynonge, und gemuet und w'as ire by den XII articulen und dem
Evaugelio thun wullent; das haben wir üch uss brüderlicher und christ-
licher evansrelischer liebe üch zum besten darnach wissen zu richten,
nicht wollen bergen euch christlich brüderlich und nachperlich dienste
zu erzeigen, habt ir unss mit leib, eren und gut dem f^vangelio zur
fürderong ungesparts tliss gantz willig.
Dat Montags nach quasim. anno XXV.
Bürgermeister, rat, hantwerk und gemeyn der Statt Hersfelt.
34.
Trier antivurt dem Lantgrafen.
Unser &c. E. L. abermals schrieben uns getan, des datum steet
am mittwoch nach quasimodogeniti, haben wir itzo alhie entfangen, und
daruss genugsam verstanden, mit was beschwerden sich von tag zu tage
die Sache der uffrürigeii pawren , so in der stiften Fulda und Hersfelt,
auch E. L. fürstenthunib dies nest vergangener tage sich empöret, uff-
geworfen und zusanmien gerottet, bis hier gemehret und eigroissert halt,
mit anzeig des schriebens, so die von Hersfelt E. L. auch denen von
Alsshelt und andern umbliegenden nachpuren von den stetten getan
habenn, unn fürwar ob dem allen nichts anders dan, dass unserm ge-
muet hoch zuwider, und unss umb imsers heiligen glaubens, auch ge-
raeyner teutscher nation und aller derselben ob- und erbarkeit willen
yu nit liep ist vermirket, können daruss E. L. gantz freundlich guter
mynong nit verhalten, wie wir auch E. L. solichs gestern Donnerstages
uuder anderm unserm gut bedünken inn widerantwurtt angetzeigt, dass
wir uflf an solchen unsers freundts und mitchurfürsten Pfaltzgiave Lud-
wigs über die anzal reissigen, so wir syner L. hiebevor zugeschickt, unss
nochmals zum allersterksten um rewter beworben und syner L troest-
lich zugeschrieben haben, eigener person mit gantzer macht inn kurtzem
by syner L. zu erschienen und dieselbig auch ire laut und leut von
diesem erschrücklidu'n bewrischen fürnemen, welichs damals vil groisser
3*
42
by syner L. , tlan euwivr fürstentliuiiib Seewesen , und villicbt nodi ist,
unsers besten veniiof,'ens zu entretten, aber diese not E. L. und der-
selben lurstentluimb aucb begreitlt, darumb wir unsere reissigen in niebr
dan einen bawffen teilen müessen , zu dem unss bätigs tages glaul)licb
angezeigt ist, dass nit ferre von unser statt Sand Wendelin eyn niürk-
lifli anzal buyren versamlt, die unsers besorgens nit underlaissen werden
unser undertanen des endes mit gewalt oder sunss ull' in- partbey /u
lirengen. wir aucb der liinckauer lialb «lic uusrrn rvnschen stetteu vass
nabe gelegen nit in deinen sorgen steeu; so werden wir liber unser
fürgesetzte meynonge genottiget mit unser persou anbeimsdi und in
unserm stilt zu bliben, und daselbst so vil unss immer inöglicb zu
webren, damit in unserm abwesen nit inrysse, dass wir nocb zur zit
mit Gott verboften zu underbalten: und wollen demnadi E. L. mit einem
reissigen zugb, die wir annest Donnerstag nadi jubilate aliier inn unser
futteronge besebrieben, zu bilff kommen, dieselbige reissigen E. L., so-
bald und fürderlicb wir immer können, gben Marpurg zu scbicken. da
magen E. L. der gcwartten bissen, und sie nacb aller notturft zu yrem
besten gebraueben, und bitten daruf E. L. alles freuntlidien fieiss , die
wulle sieb mit den yren also in den bandel scbicken, damit die be-
scbwerong by E. L. und dersell)en untertannen nit groisser werde, dan
umb unsern frünt den Pfaltzgravon es dermassen gestalt, dass eynes
dapfern widderstants bocb von noten ist, darnml) wir syn lieb, wiewol
es vor äugen , und möglidi werc , dass wir selbs in unserm stift lewt
mangelen würden, mit bilft" aucb nit verlaissen können und wollen, unss
yn gerne also gegen E. beiden L. balten und bewysen, wie die notturft
das erfordert, und wir uns des und alles guten E. L. scbuldig erkennen.
Das baben wir E. L. in früntlicber antwurtt nit wollen verhalten.
Datum Erenbreitstein fritags nach ((uasimodogeniti anno XXV.
Kicbartt &.C.
Dem Lant^raven zu Hessen ad mamis.
35.
Die von sevd Wcnddin , so ciiivua l'Jcynmntüi syn (virllricht voriger
/Hii/drhnifff')) )utrh) frrsfrf vrtfirr Cr. II. rnu Trirr (iiirh inni also:
K(icbart).
Lieben getreuwen, unss langt glauldidi an, wie nit ferre von unser
statt Send Wendelin ettlidi undertanen widder ilire berrsdiafl'ten empöret
und in .'in versamlong getan baben ; was aber deren fürnemen will oder
meynong scy, ist unss eigentlidi nit bewust, wiewol wir nu gantz un-
gezwivelt, ire werdnii üch, als IVomen , geborsamen undertanen wol ge-
zembt, anders nit dan, w'w hisbero alle geborsam g''gen unss, gegen
cuwer.' iv<|itf'ii litTivu lipfli'i-M-ii lialtiMi und er/rigt'un , und ücb widder
43
unss nyemaml roitzon, füeioii ddcr bowe^cii laisscii, sonder elicMioi lydon,
dann etwas j^ediuiken oder liaiidelen, das unss entgegen seyn niocht, so
konneil wir dnch iiss fürst liclicr lidu' und guter IrcuNci' lufinongeii, die
wir zu ücli , unseren eeliehtcu undertaneu, ye und allwegen gedragen,
und iiiicli uii iiiiderlaisseu eueli zu eriniieiii, dass wir unsers wissens bis
auliero euch in groiss odei- eleynoin zu eynichen unwiüeii gegen unss
iiif allein iiit ursach gehben, sonder auch wie ire wisst, mit darstreckonge
unser eigenen liebs und alles vernioegens, ücli uss den banden und ge-
waU, luver tiande und ewiger dienstbarkiül erloesi, des wiraucb liintTui»,
so es die nni erierdern, nit unterlaissen würden und dem allem iiacli,
so ist an euch unser gantz gnediges begen'u, mit sondei-in iliss bittend,
ir wollet üwcr plnrten mit guter hüte bestellen und versehen, ders(dben
wol acht nemen laissen , und in dem es sich begeben, dass die bawern,
des wir uns doch nit versehen, iren zugh dal'ür nemen und in Cürderen
würdenn, euch also haltenn und bewysen , wie solichs tVonien uuder-
thanen zusteet, eigent und gebürent, und wir unss (bissen zu üch vor
andern sunderlicli vertroisscn , darane tut ire was euwer selbs woltartt,
auch den eren gemess und unser fast woblgcfelligc meinonge ist, dass
wir auch mit aller gonst und gnaden gegen üch allwegen bedenken und
erkennen, und so euch einige not in diesem falle begritlen wurde, euch
mit hilfe nit verlaissen weiten.
Datum Erenbreitstein Sambstage nach Marci anno XXV.
Schultheiss, Schellen und Bürgern zu send Wendelin.
36.
Trier schriht si/iiem Cantder neivc £iton<j.
Die Bitscher buyrn haben iren herrn verjagt, inue Zngwiler und
Lemburg ingenommen.
Nassaw-Sarbrücken bawrn sich auch ufrnrig.
Die trierischen undertancn zu Thaue und Bliesöcastel seynt auch
zu den buyrn gefallen.
37.
Trier schreibt denen vonn Bopparivn.
Lieben getreuwen, wir fügen üch gnediger meinongen zu vernemen,
wie dass nlf diese stunde unss groisse nuwe zitong zu kiunmen syn,
welicher maissen die bundischen am vergangen mittwochen in den oster-
feyertagen mit hilft" des allmechtigeu gegen dem meisten häuften der
uftVürigen Bawren sigk gehabt, dieselben geschlagen und zertrennt haben
und ziehe nu der bont mit aller macht da herab zu denie hauwften, so
neben der l'taltz und im stiftt von Ments sich uftgeworfen halt, willens
die auch mit hilft Gottes zu schlagen, diwile unss nu darneben glaub-
44
liili ani,'<'laii!:rt, «ln^> tlie von Ments iiftVüiig seyn, dazu «lic Him-kauwei-
uff rieml Joliauiie.^iberg versambt , villeiclit der nn-iiiongon sich in uugo-
horsani zu werffen, damit dann unsere uiidertanen zu Bopparten und
was darin gehöret, durch die Kinckauwer nit voiloitet und uffrürig wer-
den, dadurch sie in unbedacht ettwas haiuUon oder thun mochten, das
man inen zu syner zyt nit konnte uachlaissen, so wollent wir gemeine
anstand daruff warnen . und sie güttlich erinneren , dass sie in ruehen
blibeu, und nit derglichen utlVüre machen , dan wir ob Oott will bakle
in unser Statt Buparten eigener person erschynen, und, was unbilliger
beschweronge vorhanden, zum bestenn darunter handien wollen, das wir
zu Gott verhofl'eu, unss der empörungen zu erwehren, das laisst euch
also bevohlen syn.
Datum Erenbreitsteiu am Sambstage nach Marci anno XXV.
38.
Biese naclijolgend haben sich zu denn hmjrn getan mit anncmonge der
XTT (uficid im dnicJc aitsgegavgou, das schribf der trirriscli MarschaJk
sijurm G. IL 3. post qnasiti.
iJrave Albrecht und GratfJorg vonu Hohenloe mit sambt gantzer
irer graffschaft. Caspar Schenck von Winterstetten, ambtmann zu Orin-
gauw. Bürgermeister, rat und gemeyn zu Necker-Solm. Schental, Lichten-
stein, zwey Closter erobert, Jörg Wolff, jung und alt, Steftel Contz,
und Sternherr mit habendem gewalt aller von Stetten. l>üi-germeister,
rat und gemeyn zu Löwenstein sambt der lantschafl't. Hanns Conrat
Dhum zu Stettinfels. das Cloister Lichtenstein sambt iren armen lüten.
Margareta Neideckerim, geboren von Walhnershussen und ire arme liite
und kinder. Nuwenstatt am Kocher sambt allen iren verwanten. statt
Weinsberg und schlösse ist erobert, und die von Weinsberg zu ptlichten
angenomen, der Fleck Alssfelt. schloss Scheurberg ist auch erobert
sambt synen zugehörungen. Conrat von Lamersheim , oberschulteis zu
Crützenach. Bernigers Wiler ambt uml Hochberger ambt. Agnes von
'J'alheim, geboren von Sperberseck, zu Talheim sesshaft, sambt iren
kindern und der tochter sy uss dem Closter laufen komen. Graff Lud-
wig und grave Friederich gebrüder von Löwenstein, herrn zu Scharfeneck.
statt Heilbron und gemeynd. Joachim von Talheim, sesshaft zu Talheim
uiio alle syn undertanen. Dieterich l'liilips und ^V(dtf von Gemmingen
seynd ohne eynich verpliichtuug zum hawlfen komen. IVauw Konigonda
voun Freiuberg, geborn von Heynberg, anstatt irs gemahls Eberharts
von Froenberg, sambt iren armen lüten. Eberhartt vonn Gemmingen ist
angenommen, doch selbs zu ziehenn gesichert. Ufl' mittwocli nach ostern
haben sich liaubtlcut und der gemeine hauwtl' zu Stoicksberg in friede
und eiiiigkeil begebenn , kein teil gegen dem andern inu arg oder un-
45
guten nichts zu tliiiii, nocli fürziiiiiMiicii . suihIi'i- cviiainlcr liiillVlicli und
reetlicb zu syn und wes sicli der licht hauwUon verlauflcn hingelegt syn.
item alle die von Adelsheini. Anna vdii Heewilstatt, geborn Mar-
schalckinn von Kcdvvitz, witiwe. Diricricli und Eberluirt von Nyperg.
p]ö ist auch der gebuyren obrisier haubiniann eyuc Kdelinann mit
namcn Hanns von Dalheini, und ist dos pfaUzgratV dicner gcwest; in
allem obgeschriebcn hat der i)faltzgrave keinen gefallen.
Item, dass die gebuyren Urossel dem bischoft" zu S]iier zustendlich
ingenonimen haben, montags nach (juasimodogeniti. den tag ist di'r bi-
schoir zu Spier, des pfaltzgraven bruder, ghen Heidelberg komen, und
alles was er an silbernen geschier, cleynot und andern er behalten wollen,
ghen Heidelberg geflöht, syn des B. gebuyren haben ime entpotted, sich
keinen bischoft" meho zu schreiben, sondern allein eyn Pfaltzgraft", als-
dann so wollen sie sich als undertanen syner G. gehorsam machen.
39.
Die statt von Trier schrciht irem herrn.
Hochwürdigster chnrfürst gnedigster herr! E. churf. G. syn zuvor
unser untertenig ganz geflissen dienste ; gnedigster herr! von tag zu
tage mehret sich ein geschreye und gemein lantsage alhie, wie sich an
vil ortt besonder im Elsas und den anstoissenden E. C. F. G. stift'ts
utVüre und versamblongen erhalten , darin der gemeyn lantmann sich
gegen geistlichen standt in zanck erheben und ersteen sullen, also dass
w'w in zwivel syn, wass daruss zum geradensten gezogen sulle oder
moege werden, und demnach untertlieuiglich bittende, E. C. F. G. wollen
uns fürderlich by diesem unserm hotten iren gnadigen rat, und Avohin
sich ires bedünkens eyn solich uftVüre und versamloug zu gelenden ver-
sehenlich sy, gnediglich mitteilen, gerne yn büi'gerschaft des zu berichten
und damit so vil möglich zank abzuschaften, dasselb umb E. C. F. G.
zu verdienen, wollen wir untertheniglich verhallt syn und willig.
Datum Fritags nach Marci anno XXV.
Bürgermeister, Schellen und Kat der statt Trier.
Dem hoch würdigsten Fürsten und herrn herrn Richartten Erz-
bischofen zu Trier und Churfürsten unserm gnedigsten herrn.
40.
Die äaru^ gegebene anticort.
l{(ichart).
Er.>anR"n und wysen, lieben getreuwen, wir haben euwer unns itzo
getan anzeigende un von tag zu tag .las geschrey und gemeyn lautsage
sich by üch mehre, dass an vil ortten, besonder im Elsass und am an-
Stoiss unsers stiffts autlrüre und versamlung seyen, in welchem sich der
46
trenu'iit> iiiaiin ur^^eii i^^ei^tliclini standt in /ank zu (.'rliobeu vindersteen
siillo, iiinl also dass ir in /wivt'l scviid, was daruss zum genidcnsten
gezoi,^eii sulle oder moegc werden, itiiss bittende üch lurderlichen iinsern
rat und wohin .sich unsers hedenkens eyn solicli uftVüre und \ersaniblong
nreleende solle, mitzuteilen und alles wilheru Inhalts verlesen, uiu\ wolh^n
üeh i,au'diger mvDonge nil bergen, dass wir v<»nn den unsern dmben in
angezeigter artt gesessen bottschalYt entfahen haben : es sulleu die Hit-
seher bn^ern gegen irem licrrn, den sie verjagt, desgleichen des von
Nassaw-Sarbrücken und herzog Ludwigen zu Veldents &c. jhentsytt
Zweibrücken undertanen eyn versamlong gemacht^ zu welchen sich etliche
andere uttVürige buyren getan sullen haben, aber nit über IIIIC, und
die syn auch bloiss und ungerüst, vol mag umb sant Otilienberg, das
ferre von uns und üch ist, der hauwrn eyne versamlong seyn, wie dem
allem unserm gnediger rat ist, dass ire unserer statt gute acht habent,
(lau wir haben unser kuntschatt't by und umb denselben bawreu, dass
wir allzyt wissen wollen, wohin sie das haubt keren, dergleichen moegen
ire auch thun, und würden die pawren, des nit wol möglichen ist, iren
weg uff Trier nemen, wir unss auch gantz nit versehen; alsdan wollen
wir üch als die unsern , ^vie wir dan hiebevor auch getan haben , nit
verlaissen, und wollen üch dabey gnediglichen gebetten haben, under
üch und der bürgerschaft, auch mit den geistlichen keinen Unwillen, oder
ettwas in ungutem uÜVüriger wiss anzufangen oder lurzunemen, dann
so ))ald sich die heendel in der Paltz, in dem stift Ments, auch in
Hessen und dem obern Kyne (liieherumb ist es von Gottes Gnaden gut)
gestilt habenn, wollen wir unss hinuf zu üch tuegen und dermaissen
in üwern jetwederseits gelirechen und anliegenden Sachen so gütlich, irünt-
lich und gnediglich handelen, der Zuversicht, eyn s(dichs sulle zu groisser
trüntschat't und eynichkeit reichen und allen teilen liedlich, treglich,
auch l'ür und bestendich syn und blyben.
Dat. Erenbreitstein am Sontag misericordia domini anno XXV.
An Bürgermeister, Schellen und Kat zu Trir.
41.
Cedida. '^)
Wir wollen üch auch gnediger meinongen nit verhalten , dass dei-
bonnt /u Schwaben itzo in kurzen tagen nacheinander ettwa vil tusent
gebuyren ettlich geschlagen, die andern getrennt und zu gehorsam bracht
hait und zuyt itzo inn wagendem fuess zum sterksten unserm fründe.
Pfaltgrave Churf. zu tler eyne groisse versamlonge der ungeringer ge-
buyren umb un<l by synem iurstenthum!) ligen nuig haben, so hait der
Pfaltzgrall" auch eyn groisse iblk zu ross und fuess, des L. wir dan
unser hilf auch zugeschickt haben, des willens sambt andern iursteii)
*) Schcdula.
47
als Colin, Oiilo-o niul Radon, so inie durch die ironn zuzielienn , die
pawrcn zu stillen und gering" zu inachfii. wonit zu schlagen, unser früut
zu Straissburg inentzischer Statthalter halt im stift von Ments auch
ettwas utVnucii , demselhcu wii' ulV luoi-gcii iiiiscr hilf»' auch zuschicken,
<la will mit der tat gegen denselben buvrcn aiidi haudien, zum ilriltfii
so hat sich der lantgraf unser besonder lieher IVünt, aiu h in das Rdt
getan iif das sterkst zu rDssc und zu liicssc. der meynongen gegen ett-
lichen ulVürigen huvreii auch zu hauilh'ii . dem wir in kurtzen tai^cn
eynen nemlichen und dapleren reissigeu zuyge zusciiicken werdeun, des
verh(dlens zu Gott, die sachen sullen au allnii ortteu in kui-izeu tagen
zu rulus fri<lden und eiidgkcit kommen und gestillt werden
Dat.
42.
Trier sclticld ilon ^iiatthalicr rou Meuts cttlicli riifJ/er.
Unser &c.
Demnach wir E. L. uil" dei-selhen früntlich hitt hiebevore zuge-
schrieben L gerüsteter pferde zu dienst zu schicken , so liaben gegen-
wertigen unsern L getreuwen Philipseii Hütten mit solicher anzal uft"
heut von unss abgefertigt und inen bef(dilen den nesten zu E, L. oder
wohin sie simst bescheiden werden , zu ritteu und sich gutwillig nach
aller notturft gebrauchen zu laisseu. das wollen wir E. L. früntlicher
meinongen iiit verhalten.
Dat. Erenbreitstein uft" dinstage nach Philippi et Jacobi anno XXV.
43.
BicJiardiis
an den Bifichof sn Sfraishurg staitludter.
"Wir wollen auch E. L. glicher meinongen nit bergen, dass unss
die reissigen, so wir im lande von Lutzenburg in guter anzall beworben
nnd vorgestern sontags alliier in unsere futerong beschrieben gehabt
nit zu kommen, sonder uss hüben syud. uss Ursachen, dass binnen kurtzen
tagen «lie Frantzosen ob den X^. stark in dasselbig landt von Lutzen-
burg gefallen, darumb alle iuwoner zu rettong und gegenwehr anheymsch
bliben niuessen, sunst wulteu wir E. L, stattlicher zu dienst geschickt
haben. Dat. &c.
44.
Ilcrii^Ofi Ludir!;/ ::u Vcldrnt>i srJiriht denir von Trier.
Unser F. 1). und was wier lieh und guts vermuegeu zuvur, hcch-
wiudiger in Gott Vatter besonder L. herr und frünt, die empörungeu
48
des gemeynen manns mehren und hauwffen sich teglich, und alle stunde
ye gröisser an die huffen so im Schwabenlande, im Odeuwalde und jhent-
svtt Kvnes an vielen ortten liegen svnt noch mehrer häuften, als evner
zu Alttorf, eyner zu Xuwenburg, beide Cloister im Elsass worden, darzu
sy synt fast aller graven, edelen und anderer auch zom teil unser
bawren in hauffen gezogenn , deren eyner zu closter Herbssheim an der
Saar und eyner zu Stützelborn im cloister liget, one das noch alle stunde
zu lauften und nüwe huflfen angefangen werden, das groisslich zu be-
sorgen, allen fürsten, oberkeit und erbarkeit zu unwidderbringlichem nach-
theil reichen wirdet , und so aber solichs zu fürkommen in unserer
macht allein nit ist, und dan die sache alle fürsten und oberkeit auch
üwer liebe mittbetriö't , so verkünden wir solichs E. L. früntlicbs fliss
bitten, dass die darin wulle helfen und raten, wie und was dagegen zu
vernemen sey, des wir unsers theils, so vil uuss immer möglich gantz
geneigt sein: dan woe solichs durch E. L unss und andern nit by zyt
fürkommen, so wirdet der schad unwidderbringlich, und was itzt an eym
ist, bald am andern auch seyn. Des haben wir E. L. itzt in eyle guert
meinonge nit wollen bergen, mit begerong deren schriftlichen anttworth
unss moegen darinn gerichten.
üat. Zweienbrücken, Sambsttage nach sannt Marxtag anno XXV.
Ludwig vonu Gotts gnaden Pfaltzgrafe by Ryue herzog in Bairn,
Graf zu Veldents an den Ertzbischoff" zu Trier.
45.
Des von Trier auitivnrtt.
Unser f. dienste zuvor, H. Fürst, Lieber Freund ! Ew. L. schreiben
unss itzo getan, welcher maissenn die emporung des gemeinen manns
sich teglich und alle stunde ye lenger, ye mehr häuft" und groissen,
haben wir alles ferre inhalts angezeigt, E. L. Beschwerde, das solichs
abezuwenden, in E. L. macht alleyn nit sten, mit beschwerlichem ge-
muete hoeren lesen, uud verstanden wollen; daruft' Ew. L. früntlicher
guter meyuongen nit bergen, dass wir in betrachtonge , wie groisslich
nunmelie der bawrn fürnemen gewachsen ist und überbaut genomen
hait; dardurch unzwivelich eyn gemeyner zulauft" des umb- und byligen-
den buyrsmanns entstanden, welichs dan uss keiner andern Ursachen
kommet, dann das anfangs den dingen mit ernst nit begegent ist wor-
den, hocblich besorgen, es sy schier zu lange geleitet, und darumb so
wissen wir E. L. fürwar keinen besseren rat nit mittzuteilen, dan woe
E. L. mit gewalt nit vermocht die buyrn abezuhaltenn , dass alsdann
E. L. mit den iren daruft" sie, eyn gute vertrauwen setzet, ettwa ein
guten starcken flecken, oder zwene darinnen sie zu bliben gedacht bette,
ingenommen, und sich darinn entbaltenn, so lang und bis diese uft"rure,
49
die an aiulcrn (nttcn iiebou unscni friiiulen und mittchurfürsten von
Meiits und Ptaltz fast hesrhwevlii her und <,'roisser ist, wie E. L. un-
ge/weivclt wol liait vcinnincii, niddcru^olf crt , und gestillt wirdct, dar/u
wir dann ('ifordriL und unser höchsten M-nnofi^ens zu verhclttVn in
emssiger Zurüstonge syn, so mocht man K. L. als dan auch zu liültlt'
k(tniiut'n uiul v.n ivttong lürstlicher obcrkeii als hy E. L. thun , wie
wir ont.' allen zweivel alle andere chur- und fiirsten d's geneigt achten,
dan unserntliHlh, und wes wir E. L. zu troiss und gutem crschiessen
mögen , soll nichts ervvind<'n . damit diesem geverlichen und erschreck-
lichen handel hegegent und dardurch nit alle ober- und erbarkeit ver-
tilget und abgestellt werde, das haben wir E. L. tVeüntlicher meinongen
ulV ire . etane schreiben nit wollen verhalten.
Dat. Erenbreitstein Dienstages nach l*hilipi)i et Jacobi anuo XXV.
Kichardt an llertzog Ludwig.
46.
/)( / 1(1)1 'J'ricr scliicld (loii sidlllidUcr von 3Ir)ifs rühr.
Uf Job. nute portam hitinam G may halt unser gnedigster herr von
Trier vorigen s(hritten nach hieroben angezeigt, dem Statthalter zuge-
schiiki XXXVlil .u,erüster pferde (der L gewess syn sulten) by Pliilip
Müllen, dem jong-n, der ist ire haubtmann, uf dismal syn nit mehr zu
bekommen gr-wess, welichs schimpflich zu scliriben.
47.
Die vov Franlfiirt tvollenn Trier nit laissen passiren.
Hochwürdigster Churf., E. L. F. <}. seyen unser undertenig willig
dieuste allezyt zu voran gnedigster herr E. Ch. F. G. schrift unss itzo
zugeschickt, wie E. 0. F. G. sich zu erheben willens sy, by unss zu
Frankfurt zu syn, mit VI HC gerüster rei^^sigenn. und einem zimblichen
fuessfolk, etlichen hondert wagen, und was inns feit gehöret, mit beger
E. C. F. G. den leger über nacht, und über unser brücki-n zu ziehen
zu vergönnen, ferrn iidialts haben wir verstanden und wolten wir E. 0.
F. (i. gern imtertenigen willenn orzeigcnn , so syn unsere sachen der-
masseu gestallt, dass sich ein emi)örong zusehen unss und unser gemein-
schafft erhoben, und sonderlich uss deme, als solten wir einen zugh sie
zu überziehen bestellt habenn. das doch unser meinung nye gewest, auch
ungern thun wtdten, damit wir al>er mit unser gemeinschafft nit in
witbern verdacht und unrat erwacbsen, so können E. C. F. G. wir dis-
mals, wie E. C. F. G. selbs abnemen moegen , nit willen feren bitten
darum!), E. C. F. G. wir unterteniglichen. W(dlen solich unser abscbleg-
licli antwurt in bedacht unser gelegenheit in Ungnaden nit uffnemen.
4
50
(las wollen mnb dieselb E. C. * . G. wir mit iinsern uiulortcniKen diensten
allezit willig uiul gern venlienen. Dat. Sambstage iiacli niarci anno XX\ .
Von unsö dem rate zn Fiankfnrt au dt-n Ertzbiscbof zn Trier.
48.
T)py sfaffhdiicr su Mciits srhril/f dem Kilzhischi>tini tu Trier.
Unser F. dienste zuvor, erwürdigster in Gott Vatter L. . lierr iinl
fründt, welicber niaissen wir E. L. biebevur inn inergliclienn uottiirtt'ten
und obliegenden beschwerden des ertzstiftts ^Jents der uftViiriselien bawreu
balber in sebriften ersoicbt baben, wes aucb folgents durcli E. L neben
andern churfürsten am Kyne rete in sacben geliandelt ist. ücb on zwivel
wol wissent ; aber E. L. ferrer zu berb/liten, wie sich die sacben bis an-
hero mit unss verlauften, und itzo im augenscbyne <'es ertzstiftts Ments
halber zu tragen, und besorglicb ;üs(^ ein fürgang liaben werdenn. so
wollen wir E. L. des eyner kurtzen und unseinihalben yn nuttürft'tigen
boricht tbun , und erstlich geben wir K. L. früntliclien meinon-en zu
versteen, nachdem wir nns in vergangen tagen von Miltenl)urg bis ghen
Aschaft'enburg guten glauben und dröstlich zusage, leib und gut by
unss zusetzen, und nach unsern gefallen unss inn- und usszulaissen ge-
fügt, so wir über solich Vertröstung von bemelteu von Ascliaftenburg
und der lantschaft't vor dem Spessert in groiss merklich anzaiil im schlösse
zu Ascliaftenburg bis in dritten tag belegert, also dass wir weder auss
noch inn haben kommen moegen, und in solichem gioiss ferlicbkeit und
gewaltigs oberfalls alle stunde gewarten, zu deme unss damals glaublich
warnonge von der versambelteu bauwrscliaft zu kommen , dass sich so-
lich bauwrschaft den nesten inn ertzstift Ments gewendet, und algereide
in desselben ftecken Nydenauwe weren, darumb und so wir lolgents uss
Aschaft'enburg kommen und unss bemelten häuften der sich der helle
und lichthauwften nennet , uit betreten laissen wolten , habenn wir be-
willigen und zusage tlum nmessen in gütlich bandtlong zu gaen, wie
wir dann von demselben hauwft'en one zwivel vielleicht uss des ertzstift
Ments undertauen selbs practicken oder zurichten, wie wir uss vil an-
zeigongen unss vernmten, laut- hierinligender copy ersoiclit werden, also
dass wir fürt mit groisser mülie und arb(;it alher ghen Steinheim kommen,
daruff" sich solicher gewarnter überzogh in gantzer warbeidt erscheint
und befonden und haben solicli bawreu alsbalde des stifttsftecken , nem-
licli BLscbofsheim. Nydeuaw, Euchen, Dburn, Kutscheim, Miltenburg und
Amorbach, und was oben im Udenwalt lygt, gewaltlich ingenomenn, das-
selbig folck auch alle zu inen geschlagen, und als zu besorgen, mit ine
zuvor eynen verstaut gehabt und noch habenn, und so wir un.ss weder
vom hont, Pfaltz, noch Hessen, diwil ihre L, selbs in faer irer ujiter-
lauen auch steeu , und noch nit der notturft gefasst syu, keiner statt-
51
lirlicii r('lt(>n;4(' li;ilicii \ rit loistcii nioci^^'n. iiml ;ilso liilfdos ^'('standen,
SU haben \vii- auch in lM'(li-arhtuiij;c ik's hauwIlViis ernstlich schnnbon
unser notturIVt iiml /u ntVcnthalt by «^'Cflacbtem hauwlVen IkukIcUui«,'' und
vertrat,' soicbon muosscn, als wir dan nocli durch die unscni in liand-
Innj^i'u mit inen steen, damit wir sie auch bis anhcr ulf^^rdialten und
noch geen uft" withor hotibnunj,' dor hilllV zu verziehen uft'halten wollten ;
nachdem wir aber ilafür, wie es gent/lich achten, by solicher bauwr-
schafll unss keiner rachtong verstehen, und dau uns in dieser stund
gleublich \uu\ gewisse warnong zu kommen , wie obbemelt bauwrschaft"t
sich entlich entschlossen und vereinigt, den nesten von Miltenberg und
Amorbacli nit wither, dann vier meil von Aschaffenburg ligend , und
den maynstrom herab uf Ments und fürtter uff E. L. stifft ircn zugli
zu niMucn . und one zwivel das volck sich derortt allenthalben inen er-
geben und zufallen, dardurch sie sich ye lenger, ye meher sterken und
E. L. und andere die hilff damit abgeschnitten wirdet , also dass der-
sclbig zugh fürtter und mitten durch das hertz des Erzstiffts Ments
beschicht, dadurch derselbe stifft gentzlich verderbt und zu scheitern
geen wirdet, derhalb inen folgents nit wol , oder stattlich widderstant
beschehen mag , daruss nit allein dem stift Ments , sonder E. L. und
aller ander oberkeit gemütlich vertilgong und der lant verhoerung folgt,
so haben wir ]•]. L. solichs nach der lengde nit wollen in eyle ver-
halten, E, L. uffs höchst bitten und zum trewlichsten ratendt, dieselbig
wulle mit aller macht, insonderheit mit reissigen sich versemblen, so-
liclicn geweltlichen bauwrischen zugh , der sich des nesten den Ryn
iiinab one zwivel wie gemelt keren wirdet, diwile wir besorgen und
glcublich bericht werden, dass sie ire practiken und verstannt w-ith
haltenn. und mehe suchen zu begegen, auch sich sunst by allen iren
nachbuyren. herrn und fründen, zum höchsten und sterksten bewerbenn,
damit K L. nit, wie unss und andern beschehen, übereylet werde, und
yn groiss und not der Sachen, die vor äugen und öffentlich ist, bekent,
(lann inndcm kein fyren sein will, woe dan der bont sich herab als wir
bericht, mit dem zugh keret, so mocht der sachenn noch desto meher
rat fonden werden, diwil man sehe inen widderstand zu thun, solichs
alles wulle E. L. der groissen notturft nach , und das es in yle be-
schicht. versteen und sich also erzeigen, wie wir uns dan des K. L.
freuntlich versehen, vertrösten und verdienen wollen, und in dem allem
der churf. ern. würde und wolfart auch selbst bedenken, geben zu Stein-
ht'im uf Frytag nach misericordia domini anno XXV.
Wilhelm von Gottes gnaden , bischof zu Straisburg und lantgraf
in Idsass, Statthalter im ertzstifft Ments.
An den ertzbischofen zu Trier.
r
52
49.
Ccihila.
Niiclulem uuss aiicli H. L. im.ser vürhest-liclion austticlieii fri'intlich
zugeschrieben, unse L gewännet zuzuschicken, syn uns doch iliescllien
noch uit zukommen, uss was ursach wissen wir nil . liitteii (Iciniuicli
abermals F. E L. wuUc uuss dieselben fürderlichst, und ulV d:is ylendis
der huhen notturtlt nach zu schicken, das wollen wir uml» K. L IVünt-
lich verdieneu und hinwidder verglichen.
Auch lieber herr und frünt, nachdem der abscheil unser aller rete
jüngst zu Ments geuomeu vermag, dass E. L. Ptaltz und uns uff die
gehabte handtlong und beraitschlagong beruertte rete in acht oder IX
tagen zu oder abschriben, by derselben E L. hotten wir auch alsdann
hinwidder E. L. derglichen thun solten, so ist unss doch bis anher nichts
zuktanmen, bitten demnacli V. E. L. wolle uuss UMchmals darul" ir inei-
nong treffen, darnach wissen zu richten.
Dat. ut in literis.
50.
Die hdigeiKlc Copij.
Hoch würdigster, durchlüchtiger , hnchgebormT , des heiligen rychs
christenlichei- Churf. , E. C. F. G. syn unsei' in Christo schuldich ge-
horsam dienst und Imiderliche lieb zuvor, wie sich zu höchster be-
schwernis des gemeinen manns ein christlich brüderliche versamlong der
gebauwren im Neckertal, auch an vil andern ortten zu e\ang('lisch und
gottlicher erleichtcrong , auch handliabong rechtniss und billicheil er-
hoben, mit mittwirkung Gottis, etlich so widder die evangelisclie h're.
die ircn beschwerend und unerlichtert zu halieu vermeynt, oberwunden
und nu nahend by und an E. C. F. (}. christlichen Gnaden und der
undertanen wandleu , also d.iss wir von E. C F. christenlich G. ain-h
widder das Evangelium und desselben widderwertigen ungetliclieu b"-
scbwernisse streben und syn wolten. E. G. F. <liristenliilie G. zu übi-r-
ziehen, nit umbgen konten, ol) wir schone, des docli iiit unser wiUe ist,
gern teten, demnacli so schicken wir E. G. F. cliristlichen gnaden unser
fürnenien und beschwernisse articul zu, mit undi-iteniger christlicher
brüderlicher erinerong und d'-mütiger bitt, E. C. F. G. widlen zu under-
haltong göttlicher wort, brüdcrli'-lier lieb und ci-lichteronge des gemeinen
manns unbillich beschwerong . die mit liochster inniger christenlicher
brüderlicher betrachtong erherJzigen und verlesend bewegen und so verre
E. C. F. G. die al)zu1hun und anzunemen gelegen und dassdb wi(h]er
im Schriften mit schlechten guten tewschen bayrischen one liochbeziertten
der gelertten wortten versteudigen und zuschrieben , damit wir nit ver-
53
iir.siiclit E. C. F. (i. uiuloriaiirii und aiiin'ii /ii clirisUich und inaii,i,M.di.-fli
crlichtorony- turscliicb, rat und liiltV /,ii lliiiiu was wir j^a'^'cii K. (". F. G.
als eyuem clirisilicdieii drs lu.'il. K^tdis (diiui. s(dii'ii vil lieber veniiiLU'ii
und unser ore liiemit goKci» K. (^- !*'• *'• verwarti haben.
Dat. Mittwochs nach ([uasiti an XXV
Georg Metzler von 15alh'nl)erg, oberster lelthaubtuiann und andere
verordnctte hanbleute des hellen lichten liaullcns. An myn gnedigston
herrn den Cardinal und erl/.l>isclioten zu Ments chiiir. abwesentlicli syner
churf. gnaden Statthaltern und verordneten reten nllzubrechen.
51.
Des von Trier üutiüurtt.
Unser F. D. Z. in Gott vatter B. lieber Vi. C. L. itzig schriben
mit vermeldongo, wie sich bis anhero die Sachen der ulenrflrigen buyer-
öchaft mit F. L. und in augenschyn des ertzstifts Ments verlaufen und
zugetragen, haben wir in der lengd alles withern innhalts und ange-
het'ter bitt auch E. L. getreuwen warnonge, samt iuligender copy des
buyrischen schriebens gautz freuntlicher meinongen, aber last mit be-
schwerlichem gemuet vernommen und in warheit w'es E. L bis anhero
widderwertigs in dem und anderm begegnet mid zugestanden, iss unss
ye nit lieb, sonder von hertzen cyne getreuwes leydt, und wollen E. L-
ferrer nit bergen, dass wir unss zu rosse und nlV landtsknecht zum aller-
sterksteu beworben haben, verholVend dies itz körnende wochen ein dapfer
auzal reiösigeu volks inn unser füterong ghen Erenbreitstein zu be-
kommen, dergleichen iss unss vor zwen tagen durch unser haubtleuth,
so wir bin und widder umb knecht anzunemen in die Nidderlaiule ab-
gefertigt , zugeschriben worden , dass wir binnen kurtzem eyns merg-
lichen hauflens guter kriegsleiit auch erwartten synd , alles der mey-
nougen , will Gutt diesem erschröcklicheu fiirncmen nach allem unserm
leibs und guts vermoegen zu begegenen, uu<l E. L. deme zu Ments ge-
nommen abscheidt nach (den wir unserem IVündc und miUchuriurst
l'faltzgrafen Ludwigen vor guter zyt zugeschrieben und gentzlicli ver-
meint haben), es sy E. L. auch, des wir dann itz und hiemit thun zu-
geschrieben gewest mit rat, hiltf und troist nit zu verlaissen und diwil
wir unserm gemuet eynen ratschlag verfasset, der ungezwivelt 10. F.,
unss und aller oberkeit in diesen anligendcn mieten zu gutem erschiessen
wirdet, den wir aber durch die fedder E. L zu erölVenen scheuwens uss
Ursachen tragen, so steet an E. L. unser gantz freundtlichst bitten, sie
wulle anstniult etwa eynen oder dem sie wol vertruwen zu unss ghen
iM-enbreitstein al)fertigen, by demselben wollen wir F. L. solich unser
bedenken und was unss vor gut und fürtreglich ansieht witlier zu er-
kennen geben, wir haben auch die L gewapenten, so E. L. wir uff vorig
r.
4
beschelien an^soichoii zutro^t'lnicboii, als vil wir iloivii in der ylc uss ur-
sachon in einem unserm sclireiben K. L. hy denselbigeii unseren ge-
wapeuten getan, angezeigt bekommen moegen, zugescliickt , des ver-
scheinns dieselbigen snllen numebr by E. L ankommen syn, das alles
woltcn wir E. L. nf ire getan schreibenn hiiiwidder früntlich guter mey-
nongen nit verb alten.
Dat. Boppart, Montags naeb jubilate anno XXV.
Kiebardt
an den Biscbofen zu Straissburg, stattbalter zu IMents.
52.
Der Lonn Send Wcnddht (jtychcii antivartt iiß das vuti Trier
(jctüH sehr i bell.
Hocbwürdigster fürste, V. F. G. synt unss guttwillige dienste,
undcrtenigen fliss sambt der scbuldicbeit zuvor gnedigster herr alss E.
F. G. unss gnedig tbun scbribon, darinne untertlianiger Hyss, willicbeit
nach inbaltong semtlicber scbriftc uns getreuwlicber gehorsam baltenn,
und erzeigen wollen und darby \. F. G. diener Henrich Holtzgen unss
anzeigt, wie an V. F. G. wir bocblichen schwerlichen, sonder alle ver-
schultnisse unfugsamlicbenn fürtragen syn von Niclass Straissburger,
scbnyder diser zit unser bywoener, das dann von yme frembd gestallt
eigenwillig erwirken, er auch desselben vor unss frven willens bekentlich,
auch das er unserm herrn Keller wolwillig unverschult zum argwenigsten
mit unwarheit eigenwillig vorgetragen, darumb ine zur haftung tbun
annemen, umh siner ungebirlichen , lichterfertiger, unwarlichen antrags,
als F. V. G. Wissens hait. dass unss schwerlich ansieht, syner vurge-
melten ergangenlieit desselben an V. F G. unser untertenig fliss dienst-
lich bitten, in gnediger ansehong gegen unss und solich ungütigen für-
drags vurgeossennt des obgen. schnyders wir unss ufl" richtig verant-
worttr'n und entschuldigen gründtlicber erfündonge V. F. G. allezyt mitt
uvilligen dienstbarkeiten getreuwlicb, erlicher. gehorsam, geneigten fliss
dienstbarlich wir als gehorsam undertanen willig bereit seyn wollen mitt
demütiger fiissiger bittong unser anttwortong und schriben gnediglich
ansehen und V. F. G. unss zu gepieten haben.
Geben donnerstage nach dem heiligen Crützeltagc inventionis
anno XXV.
Undertanen gehorsam :
Schulteiss, schetten, ganz gemeynd des fleckens Sand Wendelin,
Dem hochwürdigsten Fürsten und herrn herrn Kichartten ertzbischofen
zu Trier und churfürsten, unserm gnedigsten herrn.
5g«
53.
Herzog LfiidivigJ roii Jlci/nii f/rave zu Vehk'vfs schri/d (Jcntc ron Trier.
Unser früntlich dieusto und was wir rn'l)s iind guts vermoeg'ou
zuvor. hoclnvürdigtM' in Oott vator lioboi- lifii' und fi liiit ; es haben sich
lunb und in unserm fürstenthinnb die versamlongen der bauwerschaft
in der kurt/e dermaissen allenthalben gemeeret und meren sich noch
ye lenger ye mehe, dass wir iren verglichen und geschwinden hande-
longen nach unss und bemelt unser fürstenthumb die liarre von innen
nit zu retten wissen , sonder besorgen , dass wir unss mit innen nach
irem willenn setzen und vertragen muessen, demnach wir aber noch zu
etlichen unsern hnysseru mit wenig troist, so wir sie mit treuwen leu-
tenn zu versehen betten, deren wir in mangell sten, so sehe uns V. L.
verbessern gute an, dass dieselbige E. L. unss zu besetzonge gedachter
heusser mit lüten, denen zu vertrauwen erschossen were , inu ansehong
was unss beiden und anderen fürstenn unss denen und andern vesten
dieser zitt und auch künftig zu hoffen ist, solichs liaben E. L. wir guter
meinongen wollen anzeigen ir anttwurt und guten rait bittende dai-nach mö-
gen gerichten. Dat. Zweybrücken, uff Sontage jubilate anno XXV. (1. may).
Ludwig von Gottes gnadenn Pfaltzgrafe by liyne, hertzog in
Bayerenn und grave zu Veldentz.
Dem hochwürdigen in Gott vater herrn Richarden Ertzbischofen
zu Trier und Churfürsten unserm lieben herrn und fründe.
54.
Trier schriht anttwurtt.
Unserem etc. ; wie E. L. unss abermals der paweren halb schriben
laissen, under andern begerende, dass wir zu besetzong E. L. Iniyser
derselben mit lüten, den zu vertreuwen, erscliiessen und darinn derselben
unserm getreuwen rait mitteilen wultenn, das alles ist unss verlesen
und geben E. L. daruff früntlicher meynongen zu vernemen , dass w'w
glicher maissen, wie E. L. derselben pauwren halben in sorgen und ge-
fehrlichkeiten steen, liaben unss als darumb uff das höchste zu rosse
und fuesse beworben, der hoftnungen , solichem unchristlichen fürnemen
zu begegenen, deshalben wir der unsern dismals nit enti-atten moegen
oder können, und were deshalben unser treuwlicher rait, dass E. L.
hartt angehaltenn. dann wir hoffen, in kurtzenn tagen sollen bott-
schafftenn kommen, dass die buyerenn geschlagenn, wie dann itz inner-
halb VIII tagen geschehenn, da irer ettwa vil geschlagen und gefangen
sevn worden und wer E. L. C. zwei, drü oder viorn nimmer oder mehr *)
*) Zwei-, drei- oder vierhundert. D- H.
56
nidderlendischer kneclit, die iim besetzongeiin fast gut syn, vounot, mag
diesclbig lurderlich die yieu mit gelt geschickt zu unss alher fertigeu,
den wollen wir anzeig geben, woe sie sulicli kuecht bekommen sullen,
K. L. IVünllicli dienste zu erzeigen syn wir geneigt.
Dat Ph-enbreitstein, Mittwoch nach jubilate anno XXV.
Richardt
an hertzog zu Veldents.
55.
7V/>r schrihf PfnUz.
ünsern
Unser reissigcn , so wir vorigen unserm schribenn nach E. L. zu
hilfle zu schicken wollen, werden morgen donnerstags alhie ankommen,
und syn demnach des willens, dieselbenn reissigen den frytag uft's langst
bis nest sambstage alhie anritten zu laissen, die dan yrer wege uff
Hocheim, Ivüsselsheim oder Höchst an dem Meyn gele^gen nemen und
der ennde einem, woe es am geleggensten ist, überfarenn und von dannen
den nesten uff" Heidelberg zu E. L. zuzuritten sullen, soliches wullten
E. L. wir gants früntlicher meynongen nit verhalten; were E. L. mey-
nouge aber, dieselben unser rüthern an andere ortte zu haben, mag E.
L. denselben rüthern under äugen schicken, dann sie derselben E. L.
gefalgig sin, sich auch bruchen laissen und gants willig haltenn und
erzeigen sullen, welichs wir inen auch dermaissen mit ernst bevelen wer-
den. E. L. früntlich zu dienen syn wir geneigt.
Dat. Erenbreitstein, mittwoch nach jubilate anno XXV.
Eichardt
an Pfaltz.
Cedidu.
Das fuessvolk, so schierst das ankompt, als wir unss versehen,
vor oder an nest sontage geschehen werde, wollen J . L. wir auch lurder-
lich ghen Heidelberg zuschicken.
Dat. ut supra.
56.
Mains.
Unser früntlich dienste zuvor, erwürdiger in Gott vatter lieber
Irünt, nachdem wii- K. L, zu niehrmalen inn schrillten berichten laissen
was lasts und beschwenjngen unss degelichs von vilen hawifen der pau-
werschafft begegent un<l noch tegelichs begegenenn und derhalb zuzugs
hilfl und rettonge gebettenn, wie E. L. solichs wissend ist, geben wir
57
Vi. L Ireuntliclier weiss witlicr v.u verneiriPn, das« «rpnioltp hauvvft'en dcM*
ü^ebuyr.schaft ottlicli iinsfir anstoisson und iiaclihiiyroii . Cm-rürsten , Für-
sten, tJTavcii. tMlclni, stell iiiul andere in irr MMi'iniL^onif l)ra(tlit , also
dass nnss nit alleine h\ dcnselhi^en , sondern aueli andern cliurl". und
fürsten, da sich die \ ren empöret, nnser liilff der wir hoehlieli vertroist,
abj^esdinitteii . dar/n so syii unser iintcrtaii nnd an<(ehoeri^'en saniht
andern der nierer teil jlien syt Kynes aneli nll'f^estanden, unss ettliche
schlösse und stette ingonoinmen, derlialben wir tet^licli weiters übi'rznghs
nnd l)edran>4s vor nnss gewartten muessen ; darnm an E. L. abermals
nnser gants früntlielis bitten, dieselbig wulle sich mit irem fürhabendenn
znch henift" so vil möglich liirdern, nnd unss inn deme gegen densell)en
rat, hillV und bystant erzeigen, dann woe soliclis in kurtzen tagen nit
besdiieht, ist genützlich zn besorgen, das wir mit gewalt, dem wir zn-
widdersteen disinals nit gefasst, dahin gcdrongen werden, anzunemen,
dass nss nit lieb, und nit allein nnss, sonder aucli allen stennden des
pondts, cnrfnrsten, fürsten und aller oberkeit hoch beschwerlich ist, dass
wir K. L. nnser merglichen obliegenden nottnrttt nach nnangezeugt nit
haben wollen laissen, mit dienstliclier bitt nnss E. L. gemuet, wie sie
gefasst auch etwas troist und hilfte vir uns zn E L. verseheen sollen,
in deme zum turderlichsten zu eroffeuen . das wollen wir niub E. L.
alles unsers vermoegens früntlich verdienen.
Dat. Heidelberg nft" dienstage nach jubilate anno XXV.
Ludwig
an den Ertzbischoffen zn Trier.
Cedula.
Auch lieber (Vünt, nachdem unss unser vetter der L(andgrave) zn
Hessen neben andern inn schriften verstendigt, dass syn L. die hilff so
er an E. L. ime zuzuschicken begert.
57.
Mains.
Uff unss gewennt. also dass sie syner L. nit sonder unss zu gutem
kommen soll; diwile nu dem also, so bitten wir E. E. früntlielis tiiss
unss dieselbig hiltt'e mit andenn fidk unss E. L. zusciiicken wedle oder
so fürderlich immer möglich darnach zu schicken, früntlielis tiiss zn
verdienen.
Dat. ut in literis.
58.
Trier yiJit antitnirtt.
Unsere
E. 1.. schriben unss getan, welicher maissen die banwerschaft ett-
4*
58
lieb K. L. austoisseu und nachpiiren, cliurfürsten. graven. edelen, stette
und andere in vre vereinigunj^^e bracht . also dass E. L. nit alleine b\
den:?elbigen , sondern auch andern chur- und türsten. da sich die vrenu
empöret, E. L. die hilffe, deren sie hochlich vertroist. abgeschnitten,
darzu so seyen E. L. Untertanen und angehörigen sanibt andere den
merenteil jhensytte Kynes auch uö'gestanden und E. L. ettliche schlösse
und stette ingenonmien , derhalb E. L teglichs withern überzughs und
bedrangs gewartten niuessen. haben wir alles ferner Inhalts sanibt E. L.
l'rüntlicher bitt unser gemuet und wie wir gefasst syn, auch wes dienstes
und hilff E. L. zu unss sich versehen sullenn, E. L. zum fürderliclisten
zu eröffeneu, verlesen und verstanden wullen, daruft" E. L. IVüntlicher
meynongen nit bergen, dass wiv zu meraaln uss ^ilfaltigen K. L. und
ander getanen Schriften und sunst genugsam bericht synd, wie gauts
beschwerlich die sachenn mit der uttri'irigen pauwrscliattt sicli nit allein
von tag au tage meren und erhalten, sonder auch alle stunde von neu wem
dergleichen empörungen uösteen und erwachsen, und also dass auch die
höchsten gewäld teutscher nation, welches ye zu erberraen ist, vor inenn
unbestendig muessen werden , darumb können wir by unss wol denken,
woe nit one allenn verzugh und eilend darzu getan, was man sich gutes
zu den dingen muege versehen, und weren demnach, wisse Gott, von
gantzem heiizen geneigt. E. L. nach allem unserm vermoegen inn diesem
schweren obliegen zu dienen, und was wir an lewtteu zu rosse und fuess
uft'brengen mochtenn, E. L zu zuschicken, aber der mangel so bei andern
chur- und fürsten vor äugen, ist by unss auch, und kombi von tage
zu tage ye wyther ye meher, dann wo wir nit on alles feiru und mit
höchstem fliss in unserm stifft in der gute, und wie wirs zu weggen
können, prengen, wehr tettenn. so besorgen wir, unsere undertanen wur-
den zu dieser stunde unruhig syn und sich glicher Imndelonge, wie
andere bauwrschafft auch nit enthalten. Dann wir haben die beide ge-
brüder («'erlachen und Wilhelmen, herrn zu Isemburg mitt ettliehem
fulck hiuuft" in unser ambt Sarburg und das gewelde, darinnen unsere
undertanen sich empöret haben, abgefertigt, die mit innen handelen,
damit sie zufrieden kommen und nit wither uttVüi'ig werden , derhalb
können wir E. L. nit inn der gestallt oder also stattlicli. wie die nol-
turfl't solichs erfordert, wir auch zu thun mehr dann willig weren , ge-
dienen; damit aber doch E. L. unser früntlich gemuet. und das wir
gern das beste thun wullten , spueren und wissen moege , ^vas sie sich
hilfe und dinstes zu uns versehen sullen, so geben wir E. L. zu ver-
nemen, dass wir E. L. biss inn cc. wolgerüster pferde zu dienst
schicken, die, wilt Gott, gewislich morgen sontags alUiie uff syn, den
nesten zu E. L. ghen Heidelberg reitten und sicli nacli aller notturtft
bruchen sullen laisseun , darzu seynd wir aller augenblick XIIC guter
landtsknechte , die von unserm haubtmann Marx Hessenn in unser be-
59
snldoiigo angcnoiiiiiM'ii und ii/,i> im /.iif^ii sind, warttciid, die wollen wir
iiucli Vj. Lo so schierst sie .mkoiDmen, ane alles verzielienn glicher wisse
VM schicken, und \\icw(d wir jüngst K. L. ciiii'n wegh , so unsere reis-
sigeii zu K. \j. noncn würdcnii, angezeigt, so liahen wir doch in be-
trachtonge, wie es im stillt Meints gelegenn, solichen zugh vercnndert,
und werden dieselbigen reissigen nu uft" (Jreutzenach und fürtter da
hinuss II IV Heidelberg ziehenn ; des haben wir ]•". L. gants früntlich
guter meiiiongcn uf ire getan schreiben nit wollen verhalten.
Dat. Covelents, sambstages nach jubilate anno XXV. (1:3 may).
Richardt
an Pfaltzgrave Churfürsten.
59.
Ein ander Briefe^ den Trier dem rfaltzgraoe hat (jeschrieben.
Unser
Am vurgesterigen donerstage hait der hochgeborne fürst , herr
Anton, hertzog zu Calabrien und Lothringen, einer seiner L. vertrauwten
diener vom adel bei unss gehabt und unss bei demselbigen zu erkennen
gegebenn, sowie syn L. gegen die pauwern, so im Elsass, Westerich
und (hiherumb widder syn L. und andere herrschafften sich empöret und
uffgeworfen liabenn , im zugh und dapfer groisser rüstung sy , nemlich
habe syn lieb llini wol gerüsteter pferde und V^- guter landsknechte
on onder hyner L. hoffgesindt, und wellich fuessfolck &c. und sy willens
mit hilff Gottes uff heut sarabstag denselben hauwff zu schlagen und
zu trennen, und diwile syne L vernommen hette, dass bei E. L. und
andern oberlendischen churfürsten, fürsten dergiichen empörungen des
gemeinon manns auch weren, so begert syn L. mit E. L. , unss und
andern mitchurfürsten am Rine eyn früntlich verstendenisse zu machenn,
dann s\n liob sy willens und gemuets zu rettong fürstl. oberkeit alle
ire vermugen dahin zu strecken, damit soliciier mutwill der bauwren ge-
straifft und sie widderumb zu schuldigem gehorsamb bracht muegen
werden, und daruff wir seiner L. gar früntlich groissen danksagong ge-
tan und mit höchstem fleiss gebeLten haben, das sein L. in solichem
irem förnemen v. rharron , wir wulten es E. L. zu erkennen geben, und
als diinn ferner syn lieb unser gemuet fürderlich verstendigen ; diwilen
nu, als wir uss E. L. itzigem schriben vernemen, der bauwern versam-
long von tag zu tag sich groissern und die not ye lenger ye beschwer-
licher wirtt, und dann unss frünt von Lothringen von ime selbs des
früntlichen erbietens gegen E. L., unss, und die andern auch mit so-
lichem groissen folck , wie obsteet, gefasst ist, so zeigen wir es E. L.
im besten an, mit allem fliss bittend, die wulte ire selbs und aller ober-
keit zu gutem anst und eyn schickonge zu deme von Lothringen, den
60
H. L.. zu ilerbesölieim by Sanltrückon linden würdet, niacben, sieb da-
nitT mil syner L eyner eiinllicbenn nieinonijfen zu unterredtMi und ver-
t^lk-lien. dann wir un>;vz\vi\elt seind, halieu aucb so vil vern iniuien, dass
svn lieb, wue er darunib errfoicbt , L. L. nit laissen werden, so sollen
wir derglicbenn aucb tbun , und ettwa unser rete eynen zu syner L.
scbicken, uuss aucb in nocb witber rüstonge stellen, also dass wir in
liott verbotTen, den dingen sulle nocb guten rat werden. da.s baben wir
E. L. t'rüntlidier guter nieynongen in der \\v. nit wollen verbalten,
bittende, E. L. wiiUe guten troist babenn und bartte balten, und unss
by gegenwertigem lurderlicb ires gemuets und nieynongen verstendigen,
unss ferrer darnacb wissen zu richten. E. L. mit lieb und gut zu dienen
syn wir geneigt. Dat. ut in literis
Kicbardt
an rtaltzgraten L(udwig), Chiirlürsten.
60.
Jjcr roll II Trier sr/,rih/ (Iciii licrlzofioi. roii LothriiKicn.
l'nser früntlidi dienst zuvor, bocbgeborner fürste, besonder und
lieber frünt; wir baben mangelbalber dieser zit unser rete. die die
frantzosiscb spracb können, under andern, so wir in diesen geschwinden
lewften hin und widder verschickt gegenwertigen unsern cantzlyen.
schriber Claudi M angin mit einer instrnction zu synera vettern Nicola
Mengin. K. L. rate und secretarien, abgefertigt, von demselben und ge-
dachter nnser Instruction E. L. eigentlichen, was unser früntlich bilt.
und begeren ist, versteen, und vernemen wirdet; diwile nu dieser uff-
rüriger handell groisse ist und von tage zu tag ye mehr und groisser
wirdet, so ist unser gantz hocbfrüntlich und flissig bitt und begere, E.
Ti. wolle der sachenn . die alle fürstliche und ander o])erkeit und erbar-
keit darzu unsern li. (Hauben zum allerboch-teu hedrifft und angeet zu
gute troist, bilfe und rett'Uge sich birinnon tVüutlicb und gutwillig er-
zeigen, als wir unss dann das und allen gutes /n K. Ti. geiitzliclien ver-
seben und verlre-icn und ('\n solicbs in "■licheni und uierereiu uinb E
L. , der wir mit aller Irüntschafft gentzlicb genu\vnt synn gerno vei--
dienen wollenn, beruft dei-< -Iben früntlich, fürderlich, drestlich, schrifft-
lich antwurtt, aucb in Instruction wisse begerende Dat. Cobelentz,
Samstages nach jubilate anno XXV.
Richardt
an diMi hertzogen zu Calabre und Lothringen.
61.
Wie (Ion (>hf/en all feil Secretario geschrieben ist wonh n.
Ersamer lieber besonder, wir schicken dir hyu by diuem vettern
61
/ii cyiif iiistnic.iioii, (lersclbcii iiiluilt hc-ncii wir '^Micili'^liili wiillc-: dein
hochgebornen F(ürsten), Ikmtii A(iitdii) liciLzdgcn zu Calabiv imii Liali
ringen fürdorlichcn anbringon oder syiicr 1.. dir iiistruction oborantt-
wurten und mit Hisse daran syn, uns dyn vettern mit antwurtt i'ürder-
lichen werde abgefertiget , danine bewises tu unss gctallfu allezit in
gnaden zu erkennen. Dat. ut in literis.
Dem ersamen L. besondern Niclasen Mengin. lottringschen rat und
aecretario, in synem abvvescn dem bertzugen zu lotbringen selbst zu
banden n.
62.
Die Indruction davon ahg. folgt hernach.
Instruction, was der ersam und vorgeacht berr Nicdaus Mengin,
lothriseher rat und secretari, oder in synem abwesen gegenwertiger Claudi
Mengin, trierischer cantzlyschriebcr, vonn wegen unsers G. H. des ertz-
bischofs und churf. zu Trier an unserenn G. H. deme herizogen zu
lothringen werbend fürbringen und bitten soll.
Anfenglich soll er synen F. G. des von Tiier früntlicben dienste
sagen mit erpietong, wes ihro eburf. G. liebs und gutts vermögen zuvor.
Und demnach, das unser G. H. von Trier die montlicb werbong,
so der von lothringen jüngst durch syner F, G. diener Claudi von Wal-
liey an T(rier) getan, türter an pfaltzgrave L(udwig) churf. gelangen
hab laissenn, also dass syn churf. G. sich gentzlich versehe, es werd
derselbe pfaltzgrave L(udwig) in kurtzeu tagen ein schickonge zu deme
von L(othringen) thun und sich mit synem F. G. derhalbenu früntlich
underreden, daruff sie des von T(rier) früntlich und hochflissig bitt, dass
L. die grausame und bishero unerhörte tyranney, so der gemein pauwers-
mann im Oberteutschlandenn nit alleine zu Vertilgung aller erbar- und
oberkeit, sonder aucn zu gantzer aussleschong unsers h. Glaubens er-
schreckenlicher wisse yebet und trybt , zu hertzen fueren, und zu ret-
tonge und erhaltonge des fürstlich namens , stamm und wessens sich
gegen pfaltzgrave L(udwig), churf., also freuntlich und gutwillig halten,
erzeigen und bewysen, wie des Trier zu synem F. (\. ein ungezweivelt
vertrauwen trage, dann ein solichs werde nit alleyne synem F. G. der
bauwrn halb als eynem mechtigen riehen fürsten zu gutem er.-'cbiessenn,
sonder auch synen F. G. im gantzen Keyche by allen ere lebendenn,
ere, grossen rueme, früntschaft und guten willen geberen.
Vund dass unser G. H. von T(rier), wie billich, geneigt were ge-
wesen, unsern G H. von L(othringen) in diesem gr dssen gescheflft durch
ein tapfere schickonge syner churf. G. zu besoichen, diwilen aber syn
churf. G. dies zeit lewt in mangel die frantzösischer sprac^b erfarn syn»
darzu ander ire churf. G. rete hin und widdcr mehr dan au eyn ander
62
ortte v<'r~cliiokt . so liabeii syii cliiur. »i. andi-r-; iiitMiian«! zu syiioii F.
(i. kt'iiiu'ii oder iiioegeii diesnials verordeneu , und derhalb euch, herrn
Niclas jMengin, uss gnedigl. guter neigonge, so syn churf. G. 7a\ euch
dregt, eyn credentz und diese instniction zugeschickt, mit begir, dass
Ire synen churf G. zu «lienst zu syn und wes darin begriffen, von syner
churf. G. wegen au unseru (i. H. von L(otliringen) zum besten werben
und bringenn wullenst. Vund demnacli syn F. (J. von wegen des von
T(rier) gants früntlich bitten, dass syn F. G. diese geringe schickonge
uss obgl. Ursachen L. nieinongen annemen und sich uff das alles frünt-
lich, fürstlich und gutwillich laissen finden, das wulle syn churf. G.
hinwidder mit leib und gute zu verdienen geneigt syn.
Dat. Coveleutz, am Tage Servacii anno XXV. (13 may).
63.
Der laiiUjrauc zu Hessen verldindet unserm G. IL voi) Trier ^ wie es
mit Frankenhussen zu hait gangen.
Unser früntlich dienst und was wir licbs und guts vermoegen,
allezit zuvor, erwürdigster in Gott vatter lieber herr und fründt. wir
fügen ewer lieb, was unss in diesen landen hie in Doringen vorgestan-
den, zu wissen, dass wir sanibt hertzogen Gorgen zu Sachsen vor Fran-
kenhausen, da eine merkliche versamlong der pauwren gelegen, gestrichs
tags gezogen, als nu die pauwren von soliehem unserm zuzugh und sie
mit dem ernst anzugeen, vermirkt, haben sie sich herauff naeh bei statt
uff einen berg gethann und denselbigen zu irem vortheil ingenommen,,
der halsstei-igenn meinonge und Vorhabens, sich gegen unss in die gegen-
wehr zu setzen, da sie nu die fendelein zu ross und fuess sahen, schriben
sie unss , wie *sie Christum erkennten , wie wir den auch erkennen und
unss irem vornemen gemess halten, wulten sie unss niclits thun, daruff
weret innen under andern nach ettlicher erzeh'Ugen angenomener boss-
heit und irci- bossen anttwurt, wo sie Thomas Müntzer sambt seinem
anhang w.dten liefern in imsere heude, so wolton wii- die übrigen zu
gnaden und Ungnaden annemen; aber die anttwurt verzog sich, also
ruckten w ii- unser geschütz naeli l)y sie aufl" einen berg, unser fuesvolck
und reissigen eilendt iKidivulgcU; und das geschütz in sie den negsten
richten liess und abgeen lassen; als aber die pauwern das gesehen und
befunden, seind sie alle den berg hinnb nacli der statt, und wo sie hin
kunten flüchtig werden, wir darauf!" mit den unsern nachgeylet, und
was antrnfTen erstochen worilcn. li;iben aucli iilsltald mit den unserii die
statt mit dem stürme angangen . die auch erobert, und was darinn von
mansporsonen befunden, alles erstoichenn, die statt geplündert, und also
mit der liilff Gottes dies dages sieck. und ub(>rlage erlangt, des wir dem
allmechtigen billich dankbar seyn sollen, in v erhoffen, damit ein gut
G3
werk aussgeridit iiiul vollljraclit zu luihon, das solichs allen rnmnnen
leiideii ein sterkuii}^' iirr riomkeil. iiiid den buscn iinVürisclien Ijauweni
ein abschrecken und ebenbiMl |niiii;vii uml jj^ebeercn. aiidi manchen da-
hin bewegen sollen , dass ein yglich bei seinem weib und kindern hin-
lurtter sollen heyni bleiben, der sunst wol aus mutwillfu zu liautVcn und
uttrüreii versamlt lief, und seind der widerwertigen in die sechs thausent
dot blieben und VIC. gefangen on die sindliere gefunden und gefangen
worden seind; solichs haben wir E. L. des gewisses zu haben freunt-
licher meinongen nit bergen vvullen.
Dat. Frankenliussen, dinstags nach cantate ;inui» XXV.
rhilips Lantgravc
an den von Trier.
64.
Wie der von Lnthriiujeti. mit denn Paittvcrn Jiait f/ehandclf.
Am XII tag may anno XXV ist der hertzog von Lothringen mit
synen brüderu. dem cardinal von Gnyss, auch dem von Wiedemont mit
samt graven , herrn und der ritterschaft in groisser anzal teuwsch und
wellisch uff die vier oder V"»' pferdt ungeverlich V'n landknecht mit
XII stücken feltgeschütz ghen Doese ankommen, in meinonge den hauw-
ffen, so im Cloister Herbolsheim geleggen, zu schlagenn, syn die pauw-
ren, nachdem die vorenner am tage darvor derselbigen pauwren ein an-
zall geschlagen, hinder sich hinweg by nacht den negsten in das Elsass
gezogenu, den der von Lothringen nachfolget.
Und am XV. tag may sich um Elsass-Zabern gelegert, darinnen
dieselben und ander bauwreu uf XX'"- und mehr gelegen, haben die vor-
traber der bauwreu bis uff CG von der obervorstatt au bis au die portten
umbracht, und hat sich das gants beere in der ordenuuge gericht, in
willen die bauwreu, so sich uss der statt uff" einer matten gesamlet, zu
schlagen , syn aber widder in die statt ungehandelt geruckt , und die
lothringischen weidlich mit einem guten geschütze gegrüsset, dergleichen
uff" der lothringischen syten nit gefyrt worden ist. am XVI tag haben
sich die lothringischenn abermals zu der Schlacht geriist, in hoffenung,
die pauwren wurden innen entgegen ziehen, und wo nit schlagen wulteu ;
die L(othringischenj ire beer uü" die andre sytte zusehen Zabernn und
dem schlösse Bar genant zu leggern , inn dem ist bottschafft kommen,
dass zwene hauwffen buyren uff eyn m}le wegs nach by den L(oth-
ringischen) weren, der eyn uf III'"- stark und der ander uff V"™-; also
hat man eyn teil reissigen und fuessleut dem groissenn hauwffen sambt
etwas geschütze zugeschickt und das ander teil vor Zabern blieben,
haben die Lothringischen also utV ein myle wegs demselben hauwffen
der V'"- nachgehent, die alsbald die flucht genomen zu einem dorff go-
G4
nant I.üpstein. sieh Lofesti^pt, und dapfer in die sfegenwehr gestallt,
aber die Lothnngischnn haben die angelault' und dermaissen gehandelt,
dass keine pauwr davon kommen, und also by die lllllm- erschlagen,
auch etlich nachgehendts verbrennt worden.
So der andere hauttVn zu Hochfeiten gelegen solichs innen worden,
hait die flucht geben dazuischen haben die inn Zabern wollen parla-
nientiren und handien , das innen gegonnet und demnach sie uss mil-
ticheit zu gnaden angenommen, dass sie nirnuKM- mehr widder L(oth-
ringen), den stift Straisburg, dergleichen widdor keinen fürsten noch
Obrigkeit thun oder waft'en oder gewehr nit tragen sullen, die statt
Zabern dem stift widder zu geben und mit einem wissen stab usszuziehen ,
auch C der besten uss inen zu Gysel zu gebben, bis die articul ver-
brieft und uftgericlit wurden, darzu haben die gesanten uss bevel der
bauwrn und bürgerschaft zu Zabern zugesagt, l)ynnen einer stunde dar-
nach alle bauwerschafft ausszuziehen , und das solichs uff die dry urenn
desselben tages nachmittage geschehen solle; die bauwren liaben aber
dazuschenn in der tedinge ettlich ire articul den L(othringischen) landts-
knechteu zugeschickt und die bewegen wollen, von L(othringen) und zu
inen /u fallemi ; auch haben sie brieve , so dem von L(othringen) zu
banden komen , desselben tedingtags, so am dinstage gewesen, allent-
halben der bauwrschafft im Elsass geschrieben, sich am donnerstag dar-
nach by eyn zum besten gerüst zu finden umb das dorft' die ein seyte,
und die von Zabern uff die andern syten umb mitteruacht zu überfallen,
alsdann uss etlichen copien hiebey zu versteeu ist, so man aber die
ungestümikeit der landtsknechten besorgt, hait mann sie aussem ortt
gestoissenn und die bauwren erfordert by den viermalen durch trum-
peter ...,*) heruss uf die nacht zu ziehen, haben es nit wollen thun,
und den von Lothringen fonfl' stunde im felde halten laissen und sind
die bauwrn die nacht in der statt blieben, irer glübd und zusagong ver-
gessen und erst am morgen früe usszogenn, syn die landtsknecht un-
gewarnet darbey gewesen, hait sich ein pauwr gegen etlichen mit boesen
Worten laissen hoeren , ist glich erstoiclien worden , und also von hant
zu bannt, dass man den lantsknechten nit hait können wehren, bis dass
sie ui die XVII'»- erstochen haben, die statt geplündert widder des
fürsten willen, das mit nichteu die reissigen onschlagenn habenu können
wehren.
65.
Es hait aucli der von L(othringen) vor und nachgesagt , was syn
(t. von statten, schlössen erobern, der kirchenn widder zu gebbenn, als
er aucli getan.
*') Lück.- für ein Wort. D. H.
65
66.
Der Bürfierschaft zn Moifs übrrycbcvn urticulen.
Der erst.
Item sollen die pfarrer in der statt Ments in den vier pfarren
predigenn das evangelium, die von den kirchengeschworuen erweit, ge-
setzt und entsetzt werden. *
II
Item, das keiner geistlicher personen Imsser. ecken wingartten und
andere liegende gueter zu kauffen for eigenthumb vergont werden sulle.
III
Item , alle gült zinss oder anders , die syen ewig oder zütlich,
suUen abzulössen vergont werden.
IV
Item, woe man nit brieve und siege! halt über zinsse, die sull
man nit richten.
V
Item, den cleynen zehenden als cappen, huener. tueben, stroe &c.
soll man gar nicht geben.
VI
Item, dass von aller beschwerdt von vyn körn salts das halb teil
absyn soll.
vn «
Item soll man von kauf der schweine. kuen auch fürter nichts geben.
VIII
Item all geistlich personen in der stadt Ments, es seyen mönch,
nonnen &c. , ussgenommen den hohen Domstift, sollen alle beschwerden
mitdragen, wachen und reisen.
IX
Item sollen die geistlichen hinfurter kein wyn uflf der achs oder
im schiff mit den fessern verkaufen, sondern mit der maisse in der
Stadt verschenken.
Item dass die steinkulen, so die Albans herrn und Carthüsser in-
gehabt, der gemeynden syn, und jedermann in der statt zugelaissen.
XI
Item dass der holtzkauff gesetzt soll werdenn und nit so hoch
als vor verkauft werden.
XII
Item dass alle gefangene priester, bürger von wegen der luthe-
rischen hendel ledig syn, auch darneben sie zu rechte zu stellenn; woe
einer etwas unbilliges verbrochen, der soll darumb gestraifft jverden.
5
66
xin
Item nan soll keinen bürtjer gefangen setzen, welcher zuvor biir-
cren hatte, er habe dan den lieb verwürckt.
XIIII
Item soll auch kein burger so umb scholl willen gefangen wirdet.
kein gelt oem kemnierer geben, wie man vor getan, nemlich 111 gülden.
XV
Item man soll auch kein citatioues in weltlichenn sachenn, brücheu
an keyenn an das geistlich gericht citiren. es belang dan die ee und
andere geistliche sachenn.
XVI
Item dass der weltlich richter keinen über monatsfrist ufhaltenn.
sondern urteil gebenn soll.
XVII
Item sull den beckern vergönnt werdeim, ire schwein zu treibenn,
wie der bischoff von Hennenberg verordenet, nemlich an die Mülenport,
Diepmark und Wiltzbach.
xvin
Item soll alle fryheit, so die inwoner der statt Ments halben
dieser articul halbenn nit gemindert werden, sondern wie vor blibenn,
XIX
Item wollen die burger mit diesem irem angeben widder eide und
glübde, so sie irem g(nedigen) herrn getan, nit getan.
XX
Item sollen auch diese artikel fürter zu ewigen tagen von der
oberkeit nit gedacht werden, sonder brieffund siegell darüber zu gebbeu,
wie auch geschehen ist.
XXI *)
XXII
Item es soll auch kein burgor in <ler wuehe gelidden werden mit
verdachten personen.
XXIII
Item es sollen sich die patfenmegde tragen ; dass man sie vor
andern eerlichen frauwen erkennen könne, woe solichs nit geschieht, soll
eyn vitzthumb sie ussziehen und die cleider nemen.
XXIIII
Item sullen die judden fürter kein nüw^e gewannt, silber kauwifen
oder verkauwffen und nit raeher. ilan einen heller von einem gülden zu
gesuch nemen die wochenn.
XXV
Item soll man von den groissen zehenden nemlich vyn körn, weisx
u. 3. w. den XXX. teil geben.
*j Zu Nr. XXI fehlt der Text. D. H.
67
XXVI
Item dass uss iglicher /unfft einer crwelt, der gemeyii vor zu seyn,
aller articiil, so es die notturtt't erfordert, dem vitztbumb und dem rat
von der gemeyndeu wegen anzubringen, und derselbig soll sunst mit
keinem andern umbt beladen syn.
XXVII
Item sullen die stattknecbt turter bei keinem gebott syn, so die
burger berürt, sonder aus dem rat an ire statt.
XXVIII
Item es sollen aucb kein geistlicb personen , müncbe, stricken,
weben oder ander hantwerk dryben, sie wullen dan alle bescb werde der
zunfft tragen.
XXIX
Item dass ein iglicber geistlicher oder werntlich selbst wachen
oder einen geschwornen ))urger an syn statt bestellen.
67.
Der Rinlcauwer articul.
In dem namen Gottes amen, nachdem sich in dem jähr fünflfzehn-
hundert und fünft" und zwentzig uff sent Georgentag zu Eltvel im Rin-
kauw ettliche versamblonge irer burgerschaft erhoben in meynonge,
einen erbaren rait daselbst ettliche beschwernuss, jedoch in allem besten
vorkommen durch den erenvesten Henrich Brumser, dieser zeit vitz-
thumb im Kinkauw, und ettlich zugefrümpten uss den ampten ein Vor-
schlag und bescheidt durch den vitzethumb geben ist, dass ein jeder
fleck im Kinkauw syne beschwernuss uff bestimbte zeit zu send Barthol-
mess anzeigen soll, alsdann mit unserm G. H. und der oberkeit darinn
handelen, damit dieser sachenn mit gutter Vernunft mocht widderstant
geschehen, unraid zu beschwerlicher weiss daruss folgenn mocht, zuvor-
kommen, und seynd diese nachfolgende articul durch gemeine burger-
schafft überliebert und durch alle scluilteissen und rede der gemeinen
lantschaft fürtter zu Winckell uff gemeiner versamlong des lanttsgebott
in beiseyn beider ober- und undervitzthumb zusamen getragen.
Zum erstenn nachdem die noitturtt't vor allen dingenn der seelen
heil zu suchenn erfordert, ist von noeten ein gelerter prediger und seel-
versorger in jedem fleckenn zu habenn, der sunder alle furcht und be-
zwang die rechte lutere ewangelische warheit sage und deme gemeinen
Volk vorhält, dadurch der christlich glaub geruert werde, wie solichs
kaiserliche Majest. uff ein mandat allenthalben angeschlagenn klerlich
innhelt und zugibt, ist derhalb nnser demütig bith und begere, will und
meinonge, dass wir hinfürtter macht habenn wollenn, eine gantze ge-
raeine soll ein pfarrherr selbst erwelen, der die warheit, me obensteet
6S
verkündifren und woo sDlichs iiit geschehe, soll solicli gemeine irrenn
pfarrherrn wiederumb zu entsetzen macht haben, und ein ander ewelen
so dick und viell das von noeten sein werde; so nu bishero solicher
raissbruch erfunden ist, dass ettliche ires gefallens soliche pfarr ver-
luwen und irrenn eigen nutze durch pension und anders darinn gesucht
haben, soll hinfürtter inn kheinen wegh gelitten oder gestattet werdenn.
Nachdem hievor in dem articul den pfarrherr betreffent gemelt
ist, wie und welicher maissen derselbig angenommen werden soll, ist
auch von noeten desselbigeu bestellong zu versorgen ; darumb so wollen
wir, dass derselbig ptarrherr soll von dem zehenden wins, frucht, den
man uff das zu teil seitzeu will, erhalten werden, welchem teil die ge-
mein versamlen und inbringen soll, und was von demselbigen überbliebt,
soll bei der geraein entlialten und zum gemeinen nutze arme lüde und
andere gemeine nützliche handelonge damit zu versehenn, verwardt
werdenn.
Zum dritten, diwilen an beiden zollenn zu Ments und Erenfels
die hintersassenn des stitfts und inwouer im Kinkauwe umb alles, was
sie schwerlich erkauffen und an den ortten vorfueren sollen, werden sie
von den zoUschreibern und besehern zum scherpsten versucht und mit
Übermessiger beschwerongh beladen, über das sie auch solichs zum düer-
sten mit schweren costen erkauffen und mit groisser mühe erlangen
muessen, ist unsere begere, dass solichs gepürlich gehalten und nit zum
scherpsten ersucht und unss derhalb gnediglichen erlaissen, damit die
armen pleiben mügen. Auch soll khein judde in dieser lantschaft seyn,
seyne woenung oder behuysong halten, soll im auch kein richter über
gesuch oder wucher wissen, weiss sich jedermann nach aller billicheit
in der hauptsach zu haltenn.
Begere auch, dass ein iglielier bürger macht haben soll zu kauffen
und verkauffen sunder indrag der von Meints oder yemants anders buwe-
holtz, bortt und dergleichenn mit Üoessen herin zu fueren wie von alters
gewess ist.
Sollen hinfürtters kein personen in die Closter uflgenommen wer-
den, sunder die itz und darinn seyndt, sollen ausssterbenn, und weliche
person nit darin bleiben wolt, soll macht haben heruss zu kommen mit
einer zimlichen zugäbe . und wo soliche usssterben , sali ire gutt zu
notzong der gemein lantschaft gebraucht werdenn, es were dann durch
beweissthumb der ritterschaft oder ander wes standts die weren, so et-
was darinn gesatzt habenn. soll man wiederumb volgen laissen.
Item wollen wir wasser, walt, weyde und wiltfangh fry habenn
ussgescheidenn unserm G. H. füi-sten und syner eh. gnaden fryheiten
und bochwiltfangh nach lut des lantbuchs.
Wann einem burger ein unbilliches umb schmehewort oder der-
69
gleichen nach herkommen des hmdts crkent wirdet, dasselbig soll das
gericht, by welichem solichs unbilliche erkennt wirdet, taxiren,
Soll kein schefferey in dieser landtscliaft gestatt oder ziigelaissen
werdeun.
Diwile die stattlialter, churfürsten, fürsten und herrn des heiligen
roemischeu Reichs regimeut sunderlich in einem articul gemelt und der
annaten halber, das sie ghen Rome nit mehr gegel)en werden sollonn,
darumb so sollenn und wollenn auch die gemeine Lantschaft des Rin-
kauwes solich thusendt gülden zum pallium nit meher gebenn, sunder
die numehr ledig und fry synd.
Das cloister Tieftenthall , nachdem solichs an der landtteste lygt,
am selbigen ortt allermeiss sorgh ist, wollen die gemeine lantschaft dass
solich cloister Thiefenthall gantz und zumal abgetaen und die nonnen
von dem irenn in andere cloister versehen weivlenn und solich ire gutter
in gemeiner handt der landtschaft ingenomen , dergleichen der hoiff zu
Mappen sali auch gar und zumall abgethan werdenn.
Ob in einichem fleckenn oder mehr wittwen oder weysen erfunden
wurden, sullen durcli einen rait desselbigen fleckens versehen werden.
Ein ieder, der dritteyl fallenn halt, soll es bei dem wyngarth entpfangen,
sunder was unsern G. H. antrift't.
Der Vitztbumb will allezeit, wan einich person umb missethat an-
gegriffen und auch befundenn, so ime solich sein bekenntenuss er dan
bekennt, zuvor wlszen, was man dem armen vor ein urteil sprechen
wolt, welches dem richter fass beschwerlich ist, sein urteil eynm andern
mitgetheilt, ehe und zuvor der arme zurecht gestelt, und so man ine
solichs nit sagen will, oder kan, wiell er den richter nit erleiden, diwile
es ime keinswegs zimbt oder gebürt und wider den gemeinen nutzen
und alt herkommen ist; und ob es sich begebe, dass yemant von schol-
theiss und scheffen in haft keme, sollen solich wiederumb sunder eynen
vitzthumb auss hafft zu entledigen macht habenn, es were dan in pin-
lichen sachenn.
Vund diwile der zoll zu Erenvels inn Rüdesheimer gemark ge-
legenn, und sunst alle weyn, so in den gemark, darinn solich zoll ge-
legenn , wachsenn , gefryet sein , begeren die von Rüdesheim , dass sie
dergleichenn auch gehaltenn werdenn.
Zum viertenn alle, so guter im Rinkauwe ligenn habenn geist-
lichs und weltlichs standts, edel und unedell, sollenn davon ire bede
gebenn, reysenn, achten, wachen und sunst alle dienstbarkeit, wie ander
gemein burger thun. doch sollen die von adell, was sie von fryen lehn-
güttern habenn, die von alter fry gewest werenn. sollen auch noch fry
gehaltenn werdenn mit der bede.
Es soll auch hinfürtter kein bürgcr zu Alents oder Bingen mit
gewalt angenommen werden, so einer recht lydeu magh, sali im Rin-
70
ckamve, woe er sessbaft'tic: . mit recht fürgenommeii werden. Es sollen
die vou ]\Ieintz kein unfirelt oder zoll über die vom Kiukamve machenn,
es SV geistlich oder weltlich . sunder sy frei lassen kauften und ver-
kaufienn, wie von alters herbracht. und nach notturflt volgen laissen.
Item es soll kein citation . inhibition oder bannbrief mehr gestatt
werdenn, es were dann in ehelichen sachenn, sunder ein iglicher bürger
mit recht gesucht werdenn, do er sesshaft ist, alsdann soll jedermann
t'ürderlichs rechten verholfen werdenn.
Nachdem bishero hie im Kinkauwe dinstmanus fryheit geprücht
worden ist, wollen wir hinfürtters nit meher gestatten, in musspruch
oder umblevtong, es seyen geistlichenn , weltlichenn, edell oder unedell,
sunder in dieser lantschaft't an unsers G. H. rechten sich jedermann
benügen laissen.
Item ob es sache were, dass sich eine vhede oder reyse dieser
lantschaft't begebe, sali der vitzethumb bey der gemeinde, ein gemein
by dem vitzethumb stehenn, demselbigenu als einem oberstenn haupt-
nianu anstatt unsers G, H. gehorsam sein, wie vor alters.
Nachdem aber etliche alte testament und bruderschaft't gestifft
und uft'braicht, welche doch keinen guten grundt haben und auch etwan
boesslich oder gar nit gehalten, und doch nichts destoweniger gult und
zinss , so darufi" gesetzt , gefordert und ingenommen werdenn , soliche
testament und bruderschaft't sollen ab seyn und fürtter kein gutt oder
zinsse, so derhalben gegeben, gefordert oder gegebenn werdenn.
Grundtzinss, die beweisslich seien, die sollen fortt wie bishero ge
reicht werden , welcherley die seyn , wolt aber einer die zinsse abloesen,
mocht er von jedenn Schilling XV albus gebenn, desglichen win, öle,
wachs &c. soll man mit dem 20 theil macht haben abzuloesen.
Nachdem gult, so umb gelt erkauft't werden, ein oft'enberlich wucher
ist, so ist es denn doch nit unpillich, dass einem jedenn, der sein gelt
ussgeluwen hait, ettwas erstattung geschehe, woe dan ettlich gult über
duppel uft'gehobenn, soll furtmeher ab sein und nit meher gefordert oder
gegebenn werdenn, wer es aber nit noch so fer verlauff'enn oder neuwe-
lichs angangen , solt einer doch mit fünft' gülden ein ortt bann abzu-
loesenn und das überigh richten nach anzall der sommen.
Ob einer oder meher weren, so altar anlangt betten durch kauft",
bedde oder gunst , und solchen altar nit besessenn oder persoenlich be-
lesen soll die notzong, pacht, gult, oder zicsse von einer gantzen gemein
liinderlagt werden, zu forderung gemeins nutzes.
Ob einer in missthat begrift'en und angenommen , bey dem ettwas
oder werdt befunden, solichs sali den ihenen den das entfrembt, widder
gegeben werdenn , und der arm uft" des flecks kostenn gericht , darinu
er begrift'en, woe aber niemants solichs erfordern werde, solt das by dem
rait behaltenn und in gemeine nutze angelagt werden.
n
Hengferer Sachen solleiiii nit vor iinserm G. H. oder anderstwoe
hingezogenn oder geluert, sollen by gemeinem Hengerer, edelen und
burgern det Rinkauws bliben, und ussgericht werden, laut briett" und
siegell darüber sundiuiich uft'gericlit, bv welchen unss unser G. H. IVid-
licli lianthaben solt. Stetzeimerer und bettel inünich sollen nit melier
in dieser lantschaft zugelaissen werden.
Ist unser beschluss, woe einer oder melier articul, wie hierinn er-
zelt, Widder gottliche rechte und warheit erfunden wurden, wulten wir
unss von unseren (i. H. seiner Ch. F. G. getreuwen, hochgelerten
demütiglich und unterteniglich wysen laissen, und woe sich einich oder
meher beschwernuss nachmals erfunden wurden, so zu dieser zeit hierinn
nit angezeigt weren, wollen wir unss nach aller noitturft zu ieder zeit
zu zupringen vorbehalten habenn an alle ge verde und argeliss.
68.
Der von Wcsell aitickel.
Wir Richardt bekennen öffentlich an diesem brieve und thun kundt
allermenniglich vor unser nackommen und stifft, nachdem unsere liebe
getreuwen bürgermeister , rait und gemeine bürgerschaft unserer statt
Wesell verschiener zeit durch krieg, misswachs, teuweronge und ander
ungefell zu mirklichen groissenn geltschulden und andern beschwe-
rongen kommen seynd, dardurch mit der zeit ein unraid uf den andern
gevolget, und zu lest das abnemen und übermessiger last also groiss,
hoch und beschwerlich worden ist, dass nit allein die statt an bürgern
mirklich geschwechet, sonder auch die übrige inwoeuor solichs in gants
keinen wegh habenn kommen oder moegen hinfüro ertragen oder er-
liden und damit dieselbig unser statt Wesell die sust vonn natur in
einer vast gutten pleg gelegenn von Gott allmechtigem mit aller zuge-
hoeriger noitturfft vor andern reichlich begäbet und versehenn, auch in
und allewegen für ein erlich bereurat wesenn geachtet und gehalten ist,
wiederum)) zu furchtbarem ufnemen und gedeien mug wachsen und nit
in nf)(;h weiternn schaden, verderben und unwiederpreuchlicheu nachteil
gefuert Averde, so seynd bürgermeister, rait und gemeund bürgerschafft
sambt andern darin zugehoerungen dorftern kurtz vergangener tage zu-
sammen getretten, haben sich uff alle beschwerongen miteinander under-
redt und zulest dieselbige artickels weiss verfasset, und uns als irem
rechten und natürlichen landtsfürsten und herrn überlieffert, mit gar
untertheniger hochvleissiger bitt, dass wir soliche artickell gnediglich
zu hertzen fueren, erweggeu und bedenkenn und also darinn sehen wei-
ten, damit inen dieselbige besckwerde ettlicher maiss gemiltert und ab-
gelegt mochten werden. Diwile wir dann uss schuldiger ptiiclit und
fürstl. milde und tugent geneigt sein, allenn unsern und uusers stiffts
72
und churfürstentliumbs unterthaiien und ver-n-anten unser liilff. rait und
onedi^en beistand! in iren noeten und ehafften, so vill wir immer können,
mitzuteilen . so Jiabenn uir unss gar gnediger gueter meinongen allhier
in vorg. unser statt AVesell zu inen eigener personn getaen, die oban-
gezeigte artickell zu unss genomen und mit zeitigem rait erwoegen und
bedacht und darnach züschenn allenn geistlichen und weltlichen in-
woeneiTi und iren zugehörigen suliche artickel gehandelt, und sie derer
mit irer aller wissenn und guten willen gegen einander gütlich vereinigt
und vertragen, vereinigen und vertragen sy in und mit crafft dies brieves
vor sich, ire nachkommen und erben in maissen, wie hernach folget.
Und anfenglich uff den ersten artickell. die bede betreffen, haben wir
abgeredt und vertragen, dass uu hinfüro zu ewigen tagen alle und jede,
so gütter in und umb unser statt Wesell und in derselben mark und
bezirk lygenn, auch zinss und rent und gult darinn scheinen haben.
die syen geistlich oder weltlich, edel oder unedel, ire bede gleich andern
bürgern darvon geben, und sollen allein der edelen frei leben gütter,
so von alters fry gewest weren, ussgenommeu und by solicher fryheit
gelaissen werden.
Zum andern haben wir mit verwilligung beider stiö"te unser Lieben
Frauwen und sant Martin zu Wesell abgeredt und bedingt, dass nu
vortmehr sy die geistlichen alle bürgerlich beschwerde mit achten,
wachen und sunst gleich einem andern bürgei- tragen und sich des nit
sperren noch weigern solleun. in gants kein weiss, und mocht einer oder
meher nss den vorg. geistlichen nyemant bekommen, der vor ine achten
oder wachen wult, dem oder denselben soll zugelaissen sein mit ge-
woeniglicher besoldung, die sie dem rait derhalb geben solleun, einen
andern an desselben statt darumb zu bestellen, abzuloesen; doch welche
zeit es zu einem gemeinenn usszoig oder reissen kommen, darzu soll
die priesterschafft nit verbunden, sunder dafür wie bishero gefreiet sein
und bleiben in betrachtong. dass zu den zeitten die geistlichen sunder-
lich neben der bürgerschafft durch den landtfürstenn belegt und umb
hilff angeschlagen werdenn.
Zum dritten belangend die zinss. so bishero den geistlichen und
andern gehantreicht, und doch kein brief oder siegell darüber sein,
haben vdr nachfolgend abrede getan, dass alle beweisslich grundzinss
hinfüro in maissen. wie bishero geschehen ist, gehandreicht sullen wer-
denn, und woe einer soliche grundzinss wolt abloesenn, soll man ime
die ablüsung zulaisson und gestattenn, und er nach landtsübuug und
gewoinheit solichen grundzinss abzuloeseun macht habeun.
Dergleichen haben wir abgeredt, dass alle andere zinss. so von
alters geliantreicht und doch nit grundzinss oder mit brieffen beweiss-
lich seind. nu hinfüro wie bishero nach volgender maiss gegeben wer-
dpnn sollfn . und wolt einer dieselbige zinsse abloesen, soll er sie mit
73
zehen male so viel das wore ein Schilling oder gülden mit zehen abzu-
loesen macht habenn, und sollen die imscrn von Wcsell obg. uns vort-
meher nit Aveither dann drei halben teile s(diclier zinsse zu hantreichenn
schuldig seyn ; also woe bishoro ein Schilling oder gülden derselben zinss
gestanden ist , soll hinfürtter ein halber steen und gegebenn werden n,
es were dann beweisslich, dass solicher zinss teuwer erkanfl't were, soll
man sich in huntroichung der zinss und abloesung dem auch gemess halten.
Zum viertten betreuend andere zinss und gult, darüber brieff und
siegell fürbracht und besiegelt mügen werden, daruff ist unser abrede,
dass dieselbige zinss und gult, sei seien uft" abloesung oder ewig gesetzt,
abloesig sein, und mit dem wert, darumb sy gekauft, gebest werden
sollen und wo solich zinsse so lange zeit gehoben, dass das hauptgelt
zweifach oder melier gehaben were, sol man mit denen gegen die man
verschriebenn ist, gütlich handelen, dass die jerlich pension oder zins
ettwas gemiltert und gesenkt werde , damit dem armen doch ettwa ■
erstattong geschehe ; sollen die hauptsommen in allewege unversert und
gants pleiben, es sullen auch die zins und renthen, so über vierzick
jare gehantreicht seindt, zu viermalen abzuloesen vergont werdenn.
Zum fünften haben wir abgeredt und betedingt, dass nu hinfüro
zu ewigen tagen in unser statt Wesell und derselben marck uud dörf-
fern kein gelt so ufi" pension uffbracht wirdet, uff ewige zinss oder gult
ganomen, und alle verschreibongen, die un vortmeher derhalben gefertigt,
uff abloesong und anders nit gesetzt ^verden sollenn, und ab solichs in
die verschreibonge zu setzen uss vergess oder sunst underlaissen würde,
so soll es doch nit anders, dan als ob es eigentlich darinu begriffen
were, verstanden werdenn.
Zum sechsten als die unsern von Wesell an unss begert, kein
testament zu vergönnen, denen die sunst natürlich erben haben, daruff
ist unser abrede, dass uu vortmehre keinem in unserer statt "Wesell
und denn dörffern darinn und zugehoerend vergont noch zugelaissen sein
soll einich testament oder lesten willen uffzurichten und sein gütter
dadurch seinen rechten natürlichen erbenn zu entfrembden ; es were dan
Sache, dass einer kein liebserben, aber doch andere die uss gesipter
früntschaft ine nach sinem todt von rechtsweggen erben moechten, bette
und der oder dieselbige sich gegen ime also unfrüntlich, unguetig und
ungeschicklich anzeigten, dass er fug uud Ursache bette, dem oder den-
selbigem sein gütter nit zu vergünstigen, dem soll testament zu machen
zugelaissen und vergont sein, wes er an güttern vermag, dieselbig nach
seinem willen und gefallenn, woehin er hin will zu keren; doch dass
solich güttern den geistlichenn nit geordnet oder gesetzt werden, und
soll den geistlichenn von irer varender habe testament zu machen zu-
gelaissen sein.
Zum siebenten haben wir den unsernn von Wesell zu besonderu
5*
gnaden unser geistl. jurisdicatimi halb verwilliget, dass auch vestiglich
zu halten geordent , dass nu liinfüro keinen uss inen, er sie geistlich
oder weltich. unib weltlich sachenn. liend gütter, bekentlich scliult, zinss,
reuth und gult mit geistlichem rechten fürgenoninien werden . sunder
ein jeder au seinem ordentlichen weltlichen gericht derhalb benügig sein
imd bleiben, da doch einem jeden fürderlichs recliten verhelften soll wer-
denn ; doch sollen ehe zehenden und andere dergleichen geistliche
sachenn an dem geistlichen gericht allein geörtert und was jetz für
weltlichen sacheu daran hangen, daselbs auch ussgefuert werdenn ; hatt
aber ein weltlicher mit einem geistlichen zu thun umb sachenn, die nit
oflenpar oder bekant weren, sonder mit richterliclien process ussfündig
und geörtert muessen werden, derselben sacheu halb soll er den geist-
lichen vor seinem ordentlichen richter und sunst nirgent andern
fürnemen.
Zum achten setzen, ordenen und wulleu wir. dass nu liinfüro,
wanne und welche zit manne- oder frauwenpersonen in cloister getane,
dieselbige mit barem gelde eins vor all abgelegt werden, in kein ligend
gütter inen nachvolgen, sy auch dieselbige nit erben sullen.
Zum nuynten nachdem au bisanhero an unserem hoiff"gericht der
advocaten, procuratoren und notarien halb ettlich missbrauch gewesenn,
dadurch die parthien mit besoldung überlioben und in mirkliche costen
gefürt worden seynd, so wollen wir mit rait unserer gelerten dermaissen
darin sehen und ordenung setzen, damit die sacheu geverlicher weiss
nit uff die lang bann gezoegenn , auch die paithien mit übermessiger
besoldung widder die pillicheit nit belestigt werdenn.
Zum zehendeu liabeun wir den unseren von "Wesell zu gnaden
und gutem vor unss , unsere nachkcunmeu und stift't vergönnt , zuge-
laissen und bewilligen, vergönnen, laissen zu und bewilligen in und mit
crafft diesem brieve, dass alle seilen gütter, so wir und unser stifft in
Weseler marck lien habenn. wanne se dieselbigen zu sieben jarenn mit
guter kundtscliaft't und zu rechter zeit urab- und ussgenuss sind, gleich
andern teilgüettern den lierbst vor eigen gelesen mügen werden.
Doch sollen wir unsere nachkommen und stiflft sunst in allen vor-
geschriebenen puncten, clausulen und articuleu ussgenommen und hiemit
beide parthien geistlich und weltlicli in ewige zeit gegen einander ver-
tragen sein und pliben, und kein teil den andern weiter belestigen oder
beschweren, sonder in gütter einigkeit und l)ürgerlichem frieden mit
einander freuntlich . lieplich und nachjmrlich leben ; und des zu urkund
haben wir unser ingesiegell an unsern brieft"thuu hangenn, und wir
dechant , probst und capittel beider stifft unser Lieben Frauwen und
sent Mertinskirchenn obgen.; und wir bürgenneister, rait und gemeinde
zu Wesell bekennen öffentlich . dass wir unser ingesiegell vür unss,
unser nachkommen und erben zu zeugenuss der warheit an diesem brieff
75
gehiiu^^eii haben. Gebcun in iin.serer statt Wesell, donnerstag.-, nach
misericordia Doniini anno 1525.
69.
Der von lioppnH artirIciJ .
Wir Kicbart &c. thun kund und allermenniglicli an diesem hrieve
und bekennen oftentlich vor unss und unser nachkomnieu und stifft,
nachdem unser statt Bopart vor langen jaren in und allewegen vor ein
erlich beruembt statt, die au bürgern inechtig und stark, auch mit
überflüssiger narruug reichlich und wol von Gott allmechtigen begäbet,
geachtet und gehalten und aber durch krieg, braut, tewrong, misswachs
und andere dergleichen ungefell und Widderwertigkeit zu mirklichen
grossen geltschuldenn und dermaissen in verderplicher abnemen kommen
und gefallen , dass nit allein ' die zall der bürgerschaft vast und sere
geringert, sonder auch die uberig inwoener solich groisse übermessige
beschv,'erde hinfüro nit habenn können odei- moegen ertragen oder er-
leiden, darumb wir als der laiitsfürst uss besunderm gnedigem willenn
und gutter neigong, so wir zu allenn unserenn und unsers stiffts und
churi'ürstenthumbs undertanen und verAvauten tragen, sollichs alles zu
hertzenn und in unser fürstlich gemuedt gefuert, und damit dieselbig
unser statt Boparten uss dem schwerenn ungedeien widerumb zu frucht-
barem uffnemen geraden und bracht werden möcht, haben wir unss kurtz
vergangener tage eigener person dahin gefuegt und ettliche beschweronge
in ein schrifft artickelsWeiss verfasset von unsern lieben getreuwen schul-
teiss, scheö'enu; ritter, dienstluewte , rate und gemeiner bürgerschaift
derselbigen unser statt Boparten sambt den dörfern und pleg darin und
zugehoerende entpfangen mit gar unterteniger hochvleissiger bitt, dass
wir soliche beschweronge behertzigen und inen und der statt zu guttem
uffnemen und gedeien, also darin sehen wulten, damit dieselbige be-
schweronger ettlicher maissen gemiltert und uff leidelich wege gestellt
werden möchten, diwil wir dan allen unsern undertanen in irenn noeten
und ehehafftenn unser hilff, rait und gnediger bystant, so vil wir immer
können, mitzutheilen schuldich und sunderlich geneigt seind, dasjenig
furzunemen dadurch unsere und unsers stiffts stede gepesseit moegen
werden, so haben wir die obangezeigte artickell für ussgenomen, die-
selbige mit zeitigem rait erwegen und bedacht, und daruffalle inwoener
zu Bopparten , geistlich und weltlich sambt iren zugehoerung und ver-
wanten von den dörffern mit aller iren wissen und guttem willen gegen
einander güttlich vereinigt und vertragenn, vereinigen und vertragen sy
in- und mit craft dieses brieves vor sich, ire nachkommen und erbenr
in maissen und wie hernach volget.
Und zum ersten als die unsern von Boparten obgeu. sich der
76
cloister halb umb uud by inen ligend mirklicher bescliweronge beclagt,
darufi' haben wir abgeredt und geurdent, dass nu hinfüro in die beiden
clusen zu Campt oberhalb und send :\Iartin bei Bopparten gelegen kein
person. die sey were sie wolle, on unsern nachkommen und eins er-
samen raits zur zeit zu Bopparten wissen uud willen, darzu niemandts
anders dan die in unser statt Bopparten und derselbiger zugehoeriger
pleg geporen und bürgerskinde seind, auch in jede cluse nit über dri-
zehen personen oder so vil weniger dieselbige clusse von irem inkommen
erziehen mocht an- und uffgenommen werdenn, und wes itze über so-
liche anzall darinn were, soll man usssterbenn laissen, und es darnach
mit den übrigen in maissen . wie oben steet , haltenn, und soUenn die-
selbige cloisterfrauwen nu vormehe anders nichts thun , dan allein Gott
allmechtigen , daruff sy gestuft seind, mit betten, vastenn und andern
dergleichen guttenn werkenn dienen, und kein hantwerk, es sy mit weben
oder sunst dadurch gemeiner bürgerschafft einiger abbruch oder ver-
hinderonge ensteen mocht, brauchen.
Und betreffend das Carmelitencloister in unser statt Bopart ge-
leggen, haben wir gleicher weiss geordnet, dass in solich cloister hin-
füro nit mehr personen, dan das es von sinen rentten und gefellenn
erziehenn kann , auch niemant anders . dan allein bürgerskinde und mit
wissen und willenn, wie obsteet, uffgenomen sullenn werdenn, und di-
wile das hohe cloister zu sand ]\larienberge by Bopparten ligend ein
adeliche stifftung und allein dem adell zu gutt geschehenn, von dem-
selbigen auch nach aller noitturff't mit zinssen, rentten, gulten und
ligenden güttern versehen und begäbet ist, so laissen wir es mit anzal^
der edelen personen in seiner herbrachtenn ordenong steen und pleiben"
Aber zu unterhaltong gueter früntschafft und in betrachtong, das
solich cloister mererteils all sein güttern in boparter reich , mark und
bezirk ligen hait, so habenn wir betedingt und abgeredt, dasselbig auch
vor zimlich und pillich angesehen, dass welche zeitt abtissin und con-
vent nu hinfüro einer oder meher leyenn , unedelu süstern (?) nottürftig
waren, sie dieselbige uss den burgerkinder zu Boparten oder iren zuge-
hoerigeu dorffen, und nit frembdeu usslendigen personen darzu ufl'nemen,
und also gut nachparschafft und früntlichen willenn dadurch erlangen
und erhalten.
Und sullenn diejenige . so nu vortmehe obg. maissen in cloister
kommen wollenn, es seien frauwen oder mannspersonen, luterlich umb
Gottes willenn und on einich zubrengen geldes oder gutts , dan allein
so viel die kleid<ing und zimlich malezitt, so man im anfang eins vor
all thun und geben soll, costen wirdet; ussbehalten, uffgenomen und
dadurch zu keiner erbschafft ligender oder farendenn habe ferrer zuge-
laissen werden, sollen auch nu hinfüro die obg. geistlichen in und umb
vorg. unser statt Bopparten imd derselbigen zugehoerigem bezirk kein
77
liend gütter, zins, renth oder giilt, klein noch grois;^, dmx\\ kauft" über-
gab, wegsehel, besatzong der testament mit inliueluiig iilV unbezaltc
zinss oder einicher andern weiss in ire bende und an sich brengenn ;
doch ob innen im reich etwas abgeloest würde, das mugen sie mit
wissen und willenn wie obsteet wiederumb und witlu-rs nit anbjgenn.
Zum andern der zins, rentten und gult halbcnn, darin die unsern
von Bopparten mancherlei beschwerong turgewendt, haben wir nach-
volgend underschidliche ordcnonge bothedingt, abgeredt und beschlossenn ;
und nemlich so sollen hinfüro alle zins, sy seien erblich, ewiglicii uft"
abloesong oder anders gesatz abloesig sein und alle beweissliche grund-
zins, obschon kein brieft", siegell darüber weren in allrnaissen. wie bis-
hero gehandtreicht und nach landtsübung und gewoinheit abzuloesen
gestatt und vergönnt werden und die andern zinns, so vor langen jaren
gehantreicht und doch nit gruiulzins, oder auch mit brieft' und siegeln
bewiesslich seind, sullen nu hinfüro nit wither dan zum halben teil ge-
gebenn; also woe bishero ein gülden gegeben und gestanden ist, nu
withers nit dan ein halber, und also vortan steen und gegebenn, auch
in der abloesong sich darnach gehalten, es mocht dan beibracht werden,
dass soliche zinnss teuwerer erkautt't weren; alsdan soll man sich an
der hantreichung und abloesong denn auch gemess halten.
lieber die andern zinnss, darüber brieft" und siegell seindt, be-
langend, die sollen wie vorg. auch abloesung sein, und mit dem wert,
darumb sie erkaufft, zu viermalen abzuloesen gestatt werden, und woe
solich zinns so lang zitt gegebenn, dass darvon das hauptgelt zweifach
oder meher gehoben were, soll ein erbarer rait zu Boppard mit denen,
gegen die man verschrieben ist, guetlich reden und handelen , dass sie
den jerlichen zinns und hauptgelt nach gelegenheit der sachenn ettwas
miltern, senken und uachgelaissenn , und nachdem vor langen jaren
ettwa viell zinnss durch die altenn uss gutter andaclit den closter und
andern geistlichen in testament und sunst besetzt und gegebenn, die
dan mererteils uft" huysser imd andere liegende gütter verschrieben und
gestellt seind, daruss ussgezwivelt unser statt Bopparden und der plegen
darzu gehoerend mit verwüstong vieler huysser nit geringer nachteil
erwachsen ist, so haben wir geordeut und gemacht, dass nu vortmehr
dieselbige zinnss alle zum halben teil absein, und nit withers, dan das-
halb "teile ann hauptgelt und jerlicher pension gegebenn und gehant-
reicht werdenn, auch soliche zinns abloesig sein sollenn.
Zum dritten habenn wir der lehenn und teil güetter halb m
Boparter reich und mark liend nach volgender mass abgeredt und bete-
dingt: nemlich, das unsere teil und lehenlewt uss unsern und unsers
stiffts gueten in allermaisseu wie bishero geschehen ist, unss und unseru
nachkommen teilen und soUen wir und dieselbige unsere nachkommen
solich unser teil uft" unsern selbs kostenn vun den weingartten entpfangen
78
uod wie Von alter?, hoelen laissen, und liabenn tlenmaeh denselbigen
unsern teile imd lelieulewteii zu besonderii guaden vor uuss, unsere
naciikomiueu und stilt die niistonge zu gut und nachgelaissenn, also
welicli /.eitt einer oder melier zu sieben jaren mit gutter kundtschafft
und zu rechter zeit ein weingart uml) und ussgemist hait, dass der
oder dieselbige jedes jars solich mistong zu gut habenn und den herbst
vor sein eigen gutt lesenn und behalten sullen; und betretten des spitals
gotteshauss der edelen und andern weltlichenn teilgutter haben wir
diese abrede getan , dass dieselbige sich in niaissen, wie wir mit ireun
lehenlewten haltenn und inen die mistong nachlaissen, auch ire teil
aufl" iren selbskostenn hinlün» hoelen , oder sich ein jeder mit seinem
lehenmann utt's best er vermag, vergleichen, dass er es inne heim liebere,
Diocht aber einer mit seinem lehenmann sich derhalb nit vertragenn,
so soll derselbig sein gutt wiederumb in seine band zu nenien und seins
gefallene damit zu leben macht habenn ; al>er der geistl. ordenslewt und
ander priesterscliatt't, sy sien, weren sie wollen, teilgiiter belangend, den
soll man hinfüro uss dem erb . darvon sy bis anhero halb teil gehapt,
nit melier dan dritteil geben, und wo sie dritteil entptangen haben, das
soll durch die geschworene wingartsbeseher besichtigt und nach befin-
dong, woe es das dritteil nit ertragen moclit, es sy mit nachlaissong
des mistes oder hantreichong des viertenteils gemildert werdenn.
Zum viertenn unser schett'engericht zu Boparten, derhalb die ge-
meinde sich etlicher beschwerongen beclagt und belangend haben wir
geordent, gesetzt und gemacht, als wir auch hiemit und in kraft dies
briefs urdenen, setzemi und macheu, dass nu hinfüro in den kleinen
schultsachenn , die bekantlich und in der hauptsomraen nit über zwene
gülden n seindt, keiner denn andern mit recht fürnemen, sondern es soll
einem iedenn in solichenn fellenii durch unsern ambtmann oder schol-
teissen sambt einem buwemeister zur zeitt zur gepürlicher bezalonge
oder pfandgebonge duix-h einen gerichtsknecht, der nit meher dan dry
heller darvon nemen, fürdeiiich verholfen werden, aber in andern groissen
Sachen, die nu wert vier gülden oder darunter seindt, soll ein ieder, der
einen mit recht verlangt vor gerichtsgelt VII alb und nit meher geben ;
were aber die sache im hauptgutt über vier guldenu, soll er zu gerichts-
gelt und urkundt, wie vore alters &c. V alb gebenn, und soll das gants
und halb gerichtsgelt nach der gebuere an ende und ortt, wie von ortt,
wie von alters kommen und fallenn, es soll auch keinem vergönnt wer-
denn, wieder die rachtonge *) so vor bekant schult geschehenn were
zu reden, er wult dan unverzüglich, dass solich rachtong unpillich ge-
schehen were, zu den nest koniniendeii vierzehen tagen bewisen, und was
•) .Harhtoiip', d. i. das gerkhtlichc Verfahren, gewöhnlich mit Inhegriff des
richterlii hen Spruches. D. H.
99
sachenn weven vür<;"onant oder (lanindcr l)ola)i(i(Mi(1 . iiikI cmcv sich uf
kuntscbaft vermessen tliet, der soll s(diclie kuiitsebart aiicli ohiiver-
zöglich zu den nestkoninien vicr/elKMi iagi'ii lircuf^cii , alu-r in saeiieiiu
über vürgenant sullenii riiu'in vcdcii sine tage, wie \nii altera vt-rgoimt
und /ugelaissen werdenn.
Zum lunü'ten babeu wir (b'u unscrii \ on IJnitarLcn obg. unser gi'i>t-
licbeu Jurisdiction balb uss besondern gnaden und nlV ire uiitertbenig
bitt verwilliget und vestiglicb zu baltenu geordent, dass nu liinl'ün.
keiner den andernn, er sei geistlich oder weltlicli, umb weltliche sHchenn
als eigen und erbligend gutter, bekentlich schult, zinns. renth und giilt
fürnemen, sunder ein jeder an dem weltliclieun geriebt, darunder er ge-
sessenn, derbalb begnügig sein \ind bleib^nn . da auch einem jeden für-
derlichs recht verholtTen soll werdenn ; doch sollen zebend und andere
dergleicbenn geistliche sachenn an dem geistlichen gericht allein ge-
ortert, und was jetzt für weltliche sachenn daran hangen, daselbs auch
ussgefürt werden ; bette aber ein weltlich mit einem geistlichen zu tbun
umb sachenn, die nit offenbar oder bekant weren, sunder mit richter-
lichem process ufffündig werdenn niuesten, derselbigen Sachen halb soll
er den geistlichenn vor seinem ordentlichen richter und sunst anders
nirgent fürnemen ; und nachdem wir zu mehrmalen uss clage unser unter-
thauen verstanden, dass an unserm hocbgericht auch ettlich missbrauch
der advocatenn, procuratoren und notarien balb seind, so wollen wir mit
rait unserer gelerten dermaissen darin sehen und ordenong gebenn . da-
mit die Sachen geverlicber weiss nit uff die lange bann gezoegen. die
parthien auch zu übermessiger beloenung nit genoetigt wx'rden.
Unnd sollen wir unsere nachkommen und stifft sunst in allen und
jedenn vorg. puncten, clausuln und articulen ussgenommen, und zu denen
withers nit dan bierinn begriffen, verbunden, auch hiemit die obgn. par-
thien, geistlich und weltlich, in ewig zitt gegen und miteinander ver-
tragen sein und pleibenn und kein teile den andern ferrer oder weither
belestigenn, sunder binfüri^ in gutter nacbparscbafft friedlich und eiu-
tregtiglich leben, alle geverde und argelist ussgescheidenn ; und des zu
urkund haben wir unser ingesiegell an diesen Brieff tbun hangen, der
geben ist unser statt Boparten, am achten tag des monats may in d.-u
jarenn 1525.
70.
Die von Trier Iiabenn ircm Ertzhischoß'cu aurli rfflic/i nytirhdl wif
nachfolgender schrift zugrsniidf.
Dem hochwürdigsten cburfürsten und berrn berru Richurtenu.
Ertzbiscboffen zu Trier, unserm gnedigsten berrn.
Hochwürdigster cburfürst, gnedigster H. V., L'hürfl. G. sin unser
undert^^niiT eaiitz beflissen tlienste all/.it zuvorn bereidt! gnedigster berr
iift' anhingen üemevner büvgerschaft't alhie haben wir sambt derselben
tjescbiokten. die erwürdigtMi . würdigen, wohlgebornen und edelen unsern
herrn doenicapitt^ls iimb verwilligung in bieby verwartte sechs artickell
mit Hisse gebetteu und darutt" in antwortt bekommen, dass ire Erwürden
und ane wissen nnd willens V. Churf. O. und irer abwesender mitt-
capittular solioher angelangten bitt an der yle nit woU statt moegen
ireben . wilh-ns doch anstont und zum allerfürderlichsten V. Churf. G.
und ire aliwesende mittcaiiitulare darumb zu besoichenu; da bitten V.
C. F. G. wir unterthenigstes fliss , dieselbig V. C. F. G. wuUen mit
irem gnedigen sehriben bieby die bemelte unsern berrn des doemcapittels
gnediglich daran vermoegen sich inn solich bittlich anlangender fuegen
und guter neigongen erzeigen , damit wir und sie an witherong moegen
bliben. und sich V. C. F. G. darinnen unss allein zufridden und woll-
tai-th gnediglich erzeigenn, dasselb umb V. C. F. G. die der allmechtig
unss allezit zu gepietten laugweriger gesontheit sparen , wullen wir zu
vertienen allzit untertheniglich verhaft syn nnd geflissenn
Dat. donnerstag nach dem sontag jubilate anno XXV.
Bürgermeister, scheffen und rait der statt Trier.
'o
Die artickell.
Demnach wir erwürdigen, würdigeun, wolgebornen und edelen herren
des hohen doemcapittels allhie zu Trier uff ire bittlich anlangen umb
schirm und hauthabong &c. von einem ersamen rait sambt den ersamen
gescliicktenn gemeiner bürgerschafft dieser statt Trier in gonstiger ge-
neigter anttwurt erhaltenn habenn , wiewol by gemeiner bürgerschafit
fast und vielfeltig beschweronge angezogen, und das vormals von den
geistlichen zit der noit hocli und troistliche wortt; aber daruss mit der
täte der statt unss dankberlichs bisher gefallenn noch gefolget sy &c.
jedoch verhoffende, der gemeiner irer l»ürgerscliafft mächtig zu werdenn,
das ire erwürden wirdenn und gnaden mit iren lyden, haben und güteren
&c. von der ])ürgerschafft fry ungeletzt allhie enthalten sullen blieben,
guter Zuversicht, dasselb sulle auch mit der täte herwidderumb dank-
berlich erkant werden &c. und so nu ire Erw., Vi. und G. dasselbig
also ZU hohem dank angenommen, auch sich gonstiger neigongen erzeigt,
und erbetten habenn, bitt ein ersamer rait sambt den erbaren geschickten
vorg. dienstlichs fliss, ire Erwd. , W. und Gnaden wollen in erwegonge
dieser statt und irer noitturff't sambt andern dienstlichen mit gonstigera
geneigtem gemuete guttwillig zu nachfolgende stück willigen und sich
«larinn ergeben n . damit diese statt vor frembder gewalt desto besser
gehandthabt und in wesen moege bleibenn.
1. Zum ersten, diwile das höchste inkommen dieser statt am
81
wyne geleggen, das ire Erwd., W. und (Inaden dasjhenig, was
an wynen vonn ultcrrf zu der docinkirc-lieiiu uit tundiiet nudi
gehoerig , soliclis buyssen der statt vvulleu laissen , und was au
wynen von alters darzu gelioerig, so dasselbe verschenkt oder
sust verüssert , dass davon dergleitlitMi von verkaiitlU'U Iriiditeu
der statt zu irer underhaltonge glich wie dif ijürger gebben
und folgen laissen.
2. Iteui am andern, dass ire Erwd., W. und (inadeu wullen ire
frucht bei der statt laissen malen, soll man sich gegen sie
glich den bürgern und gütig halten.
3. Item am drittenn, diwile das sestergelt *) durch gemeine bürger-
schati't^ so den wyne mit maissen, und am zapften nemen, ane
des verkaull'ers hoche beschwerouge geben und bezalen, dass ir
Erwd., W. und Gnaden ire anteil und gerechticheit am selbigenn
sestergelt der statt zum buwe vvullenn laissen zusteen und
werden n.
4. Item am vierten, wand by gemeiner bürgerschatt't eins iglichen
haudtwerks lüte wol zu bekommen, dass ire Erwd., W. und
(Jnaden kein eyn solich huissgesinde an sich dringenu wullen,
daruf die stat an bürgern, und die burger au iren hantwerk
und uarongen schmelerongen und beschwornisse nemen moegen.
5. Item am fünften, dass zu mehronge der früntschaftt ire Erw.,
W. und (J. einem ersamen rait eyuen von den schlüsselen über
die haubtstücke des wirdigen lieilthumbs und den tlritten teil
des oppers unff anderer gefelle in den lieiligtliumbs fortten zu
besseroug der statt gefulgenn und zustelleun wollen. **)
6. Item zum sechsten, dess ire Erwd., W. und G. wollen verfügen
und verschaften, was uit vom adell mul canonichen der hohen
kirchenn sust von geistlichenn by derselben kircheu beeticiert,
gesesseun , das dieselbe gemeiner l}ürgerschaft"t ire bürde mit
luedeu, wachen und andern bürgerlichen pflichten helfen dragen.
71.
Das doemcapittel halt zu dem Ertzbischofen vuun Trier geschickt
rats und sy by altem herkommen und herbrachten friiieitten und Privi-
legien zu hanthabenu begert.
Bern Ucliwürdig^den förstenn und hnrn hcrn, Blchardenn , nfc-
bischofen zu Trier und chiirfürstc, unserm yncdigsku hnvu.
Hochwürdigster churfürst, gnedigster herr, euwern C. F. G. syen
*■) Das ,sestergeia' war eine Acciseabgabc von ücr vi.Mten Maass Weine.«!. D.H.
♦*) Vgl. die Anmerkung zu S. 84.
6
82
zuvor unser innigs srebeth und nndertenig dienst; gnediofster beir. es
lial>fn ein ei"sainer rait sambt einer ersainen büii^^erschartt der s'att Trier
verlidden dieustai^e. was sie von der i^eistlicbeit bescliwerongen liabenn,
schriftlich uns überu^eben. nadideni dieselbii^enn oenieynen rechten, uft-
irericht4.Mi verdregen, Privilegien und herkoniinendeni gebraucii zugegen,
daruÖ" sunder E. C. F. U. und andere unsere niittcaiiitular herrn , die
uit gegenwertig gewesen . unss /.u antwurtten nit liat wollen zymmen.
derhalb den erwürdig und edelen berrn (,'hrisloff von Ryneck . doeni-
custor zu E. C F. G. vorgemelter artickel und ires unss ferner be-
gegnet, anzuzeigen , abgefertigt underteniglich bittende , gemelteni herrn
Christoft" gnediglich geboere und glauben gebenn, der ungezwi veiter hoiffe-
nongen, E. C. F. G. werdenn unss nit ferrer, dan bis anbero. dass E.
C. F. G. sonder groiss besebwerusse wol thun moegen, nit widder drengen
laissen und bv berbrachter frybeit gnedlicben handthaben und scbirnien ;
dae wollen gegen E. C. K. G, , die er allmechtig in lang werendciii re-
giment gefriste, wir allzit untertlieniglichen verdienen.
Dat. um sambstag Gangolffi anno XVC und XXV. *)
Doniproebst und capittel' des doemes zu Trier.
72.
De)- Ertzhischof schriebt der statt vonn Trier in antivurtts wisse.
R(icbart).
Ersamen und wissen , lieben getreuwenn , wir haben boeren lesen
uwer schriben sambt den darinn verübten artickeln, berüien die erwürde
und edelen, unsere liebe andecbtigen probst, dechant und capittel unserer
doemkirchen zu Trier, und das alles sines innhalts verstanden ; nachdem
wir nu glaublich bericht werdenn , dass in andern stettenu , da groisser
uftVüre gewest, dann (0 ottlob) by üch derglichen hohen doemstiff't ge-
leggen, eyne solich anmuten nit beschehenn, sunder das gonstlich und
früntlich erlaissen, syn wir der Zuversicht, ir werdent üch denselben ge-
mees haltenn , aber wie dem wann unss von demselben doemcapittel,
das villicht des Sterbens halber zu Trier itzo nit by einander syn magh,
von solicher sachenn wegenn anlangen würdet, wollen wir sie güttlicheu
underweissen , sich mit üch früntlich und nachperlich zimlich billiger
und beider sits leidlicher und derglicbenn wegge zu vergliclitMi, soliches
wolten wir üch üwer getane schriben gnediger meinongen nit bergen.
Dat. etc.
Den ersamen und wissenu, lieben getreuwen bürgermoister, schefFen
und rait unser statt Trier.
♦) l.'i25.
83
H(ichart) &c.
\Vünli(,'('n , ('delcn , lichcmi, aiHlcchtit^ciiii , \vii- liahcii iinss in ilf
uss he\ve<^eii(l(^ii iii-sachcnn iillhier zu unserem hesnndernn fiünte, plalU-
griiven Lu(l\vi<,'enn , climfürsten , f^ethaen inid syner lichflenn unser rey-
sif^en und lucrfvulck in «^iiter zall zuj^eschickl. und bctinden den handell
nunmehr dermaiss geschickt, dass wir entlicli verholVen, dem tyrannischen
l)oerfen turnemon der bauerschaft suUe innerthalb kurt/.en tagenn be-
gegenet und inen alsolicher widerstant getliaen , damit soliche tyranny
\nu\ Ikh'sc liandelunge ahfellig und ussgeruttet werde, demnach ist unser
gndig meynonge, diwill wir den handell etwas und ein gross theil ge-
miltort und der pauwerschafft mit der that nit in geringer zaell be-
gegnet isi, ir wullenf euch gegen den unsern zu Trier uir ire angegebene
artickell s(»nder unser wissenn und willen nichts begeben oder willigen,
und wes eu(h in dem der itzigen lautl" nach vorgetragen bis utt" unser
Zukunft zum besten uft"halten, verlengen, dan wir wollen allhie der bau-
werschafi mit solichem ernst begegnen, dass wir in tröstlicher hoffnuug
sein , die geschwinde empörung sollen in kleiner zeit in Unwesen und
verdruckong gestilt werdenn, wolten wir euch gnediger meynonge nit
verhalten.
Dat. Heidelberg, tVütags nach cantate, anno XXV.
Proposito, *) decano et capitulo Treveren sc.
74.
Des dhumbcapittels ^u Trier herkMong up der von Trier übergeben
artickell.
Hochwurdigster churfürst, gnedigster herr! uff die artickell, so ein
ersamer rait der statt Trier in abwesen E. C F. G. an ein wirdigdoem-
cafdtiell zu Trier anzunemen und zu verwilligen begert haben, so vill
inuegliek mit fuegen und glimpt antwurt zu geben bis zu glückseliger
W(drarth und ankunft E. C E. G., auch anderer unser mitcapitular herrn
se, und unss vor unrait zu vcihoeten understandenn zu erlengereu, wel-
ches wir beschwerlich liy inen haben moegen erhalten , doch uffs letzt.«
zu antwurtt gegeben, dass wir in abwesenn E. C. F. G., auch un>ers
doera;;; Hants und anderer mitcapitularherrn beschliesslich uff die artickell
nit antwurten moechten , und daiumb begert, damit bis solich znkunfft
beruhen, wes alsdann durch E. C. F. G. vor billig erachtet wurde, wulton
wir unss der gebuer hoeren und vernemen laissen, welichs von inen
also angenomen wurden mit der angeheffter beger, dass alsdann fürder-
lich darinn gehandelt würde.
Unnd erstlich belangen die artickel obg., wie E. C. F. »J. hiebei
*) Üo die Hschr., für Praeposito.
'S
84
anzeig'en, sagen wir. dass dieselbigeii den gemeinen rechtenn, anch den
alden verdregenn zusehen inen und unss iiftgericht. gants zuwider sein,
darzu allen fürsteiin und l.errn aueh des adellskindern , so itzt da sein
und nachmals kommen werdeu, unliedlich und nachteylich.
Und besonderlich l)etretten das sestergelt, geben E. C. F. G. wir
diesen berioht, dass solichs E. C. F. d. und stiffts eigenthumb und
unser pfandt ist, aber durch den rait mirklich verkürtzt und verschmelert
wirdet, wie E. C. F. G. des guit wissens treigt mit underteniger bithe,
solichs durch E. C. F. G. uft" billig und gebürlich wege gestellt werde.
Der Schlüssel zum heiligthum betreften. da geben E. C. F. G. wir
zu erkennen, dass ein gemeine lantschaft derhalben ein vertrag uffge-
richt, den ein statt Trier mit verbi'ieöt und versiegelt hait, dass sie
sich des hinfüro nimmer undorziehenn sullenn. *)
Und nachdem E. C. F. G. wieder ire widerwertig (Gott habe
lob) sigh und victori erlangt und andern geistlichen, so verjagt und
unterdrückt werden , • zu dem irem verhelften , beschirmet und restituirt
hait. sein wir der gentzlichen verhoft'enung , dieselbig E. C. F. G. sullc
unss nit minder gnaden, troists und schirms erzeigen und bewysen.
Und damit E. C. F. G. desto gründlicher berichtong entpfahe
unsers anligens. wollen wir derselben undertheniger meinongen nit ver-
halten.
Das ein wirdig doemcapittell und ander geistlichenn , wann se ire
wyn und kornn ussverkcuffenn oder irenn armen lüdenn zu irer noit-
turfft verhelfeu wollen, können se sonder beschwernuss solichs nit uss-
briugen, welchs dem vertrag zuwieder.
Darzu, wann ein geistlicher mit drm rait oder bürger ichts zu
schaffen hdit und nit ires gefallens thun ^\ill, muess er über alle recht
und Idllicheit erbietcns an seiner nottürft'tiger jiromanden (!) und anders
geplant werdenn.
Dergleichen veniioege uffgerichter vertrege, dass aller adell und
andere ire vetterlich gueter buissenn der statt gelegen nnd schynen in
•) Venniitlilieh ist iiici- der Vertrag vom .!. 1428 (,(lcs nesten dinstag na
dem Sonntag Oculi mei'l gemeint, welchen ich im Jahresbericht der ' . ^.ilsch. f.
nützl. Forschungen, Trier 1867, S. 57, und im Anhang zu meinen Beiträgen zur
Trierschen Archäol. u. Geschichte' (Trier 1868), I, 178 f. veröffentlicht habe. In
demKelben lieisst es : ,bO erkennen wir scheff'enmeister und rait obgenannt , daz wir
geldibt und versjirochen hau und in crafi't disz briefis geloben and versjjrechen, daz
wir noch unsere nakomen sulien node entwillen uns aucii an dem selbe heiltmn
ninuner mer keins roichten vermessen, noch enhain andre kein recht darzu. dann
die obf-ntrenannt berren (altz cajiittels in dem Dome) rauege und sollen dasselb iieil-
tum hantbaben. verwaren, verbuden unde regieren' u. s. w. Das .beiltnmb' ist ohne
zweifei der h. 14ock, der 1512 unter Kicliard v. Greitlenclau feierlich ausgestellt wor-
den war.
85
die staii v.w ircr imitiiirlVi iiml iml/ intiiiTiiii iiiornro, uinlet imss iiucli
geweygert.
Ob aiR'li ein prelaL siuist eyn oredriiiick iii/iifinMvn ii.-Uc, winlcL
iinss auch by diesem reginieiit geweygoii. dass dan by /ittcii Krt/.biscbnfs
Jacobs loblicher gedeclitmiss vergont /u wonh-ii ch'rlicli vertragen und
abgeredt ist; haben aiicli die geistliclien etlidie rentlie und /inns ulV
huysern und au(Jenin utV rinisch gülden verschrieben, niagh nuiu nit be-
komen, und wann man schoene urthel und recht derhalb erlangt, wullon
se kein execution thun lassen, und sich die bürger darzu nit trauwcn
und auch ungeschickten wortten hoeren und vernemen lassen.
Iss auch in verlidenen jalironii \ erdragen, dass die geistlicheit vor
Mathie der statt zu eren nit weyn schenken ein anfzall jar lang und
nit lenger wehren sult,, wie wir das clerlich brieff und siegell von inenn
befestigt, inhabenn ; wie wol nu solich anzall jarr langess nss und umb
gewest, so understeet jedoch ein erbar rait und l)ürgprschatVt die geist-
lichen mit der that von solichem wyne schanck abzuhaltenn.
Auch welcher uss der bürgerschafft lehen oder dienst von einem
prelatenn oder geistlichen hait. magh dieser zeit iun kheinen erenn
erforcht oder angenommen werdenn. Es mocht vielleiclit durch ein
erbar rait vorgeben werden, dass nichts thotlichs, oder ungütlichs gegen
unss die geistlichen gehandelt sy wordenn, sagen wir, dass wir in all
solichem irem anfordernn mit nichten gemirken konten, das es ein frünt-
lich oder güttlich ansinnen, sonder dem ernst und unguttlichera tiir-
nemen unser« erachtens allergemest geweest sy, in ansehung und erlin-
dong ettwas ungeneigten willens, der by villenn ge^^en E. C. F. G. und
unss allenn geistlichenn uffentUch erleydt und nssgeschollen ist.
Diwill unss und derselbig und ander uifgericlit vertrege (wie vor-
genielt) und nach menschlichen glauben genugsam befestigt, nit ge-
haltenn und dargegen mit der that zu luunUden understandenn wirdei,
wissen wir niemants anzurufen, dann K. C. F. (1, dieselbig untertiienigs
demütigs vliess bittende, E. C. F. G. wulle unss by gemeynen rechten,
obgemelten uffgerichtenn vertregen, und alsdeni bruych und iierkonien
gnediglichen , handthabenn und schirmenn. soliciis umb E. C. F. G.
undertheniglich zu verthienen, wollen wir allezeit willig und bereit ge-
spurt und erfunden werdenn.
75.
Wie Ertzhischoff Bichard 211 Trier ircr ohr/ iirticlclJ Inilhcr mit imn
hait rcddcn laissenn zu I'falfzcll.
Marie iiiayue.
Der hochwürdigst churlürst. mein gnedigster herr, hait euwrer
86
antraj,'en, bitlie imd brp'reiin gehoert, .sich 'laraiilV bt-dacht und befielt
mir riR-li diese mevnong anzuzeigen.
Dass dem rait und der gemein der statt Trier wol bewust, mit
was gnaden sein churl". Gnaden in zeit derselbigen regierong sy geliebt
und gemeint und also dass seiner cliurf. G. gemuet zu allen zeitenn
gewest, der statt als vill möglich zu verhelften zu gutter policey ewigem
gedyhen und uftkommen, damit alle inwoener der statt Trier by sinen
(.hurti. Gnaden als by irem rechten landtst'ürstenn in eren gedyhen und
(in ?) reichthumb nit allein woenen und bleiben moechten, sondern auch
in kriegen, uttVürer und anliegenden beschwerougen sein churfl. Gnaden
als der fürst die statt Trier die meiste und obrist unter den statten des
stifl'ts gnediglich und wolle (wie billich) leup und guet zu.samen zu setzen,
das dan au seine churturstlichen (inaden , wie erwonnen , des sich sein
chuiH. gnaden an euch, wie ir da sehet, erfordert und gezogen will
iiaben : dann euch ist wissent, wie gnediglich und mit was treuwen sein
churtl. G. utt" allen reichstagen, und wo es vonnöten gewest, gegen der
von Trier viaudt und wiederwertigen gehandelt, daran khein gelt, und
was in seiner Gnaden vermugen gespart, wes auch sein churfl. Gnaden
in der zeit, alss Johan Hilgin euwer sonderlicher abgesagter fiandt, mit
Frantzen von Sickingen die statt Trier überzogen und belegert gethaen,
darf by den getreuwen underdanen kein erinnerong; dan der ist unver-
gessen, wie sein churfl, gnaden zu den zelten seiner gnaden eigenen leup
nit gespart, die statt Trier nit wollen verlassen, sonder leup, lebenn,
gedyhen und verderben gnediglichen vor sie gesatzt, in der hoft'enung
uinl gnediger Zuversicht, das solichs zu ewigen zelten bedacht sult wer-
denn, und dass sein churfl. Gnaden in allenn wiederwertigen handelen und
beschwerougen zu der statt Trier vor andern sich zu vertroisten hette,
Darentgegcn ist seiner churfl Gnaden in diesem jar begegnet, dass
t'Ulichen und vill in der statt Trier seine churtl. Gnaden eigene person
vergessen, eyde, glübde und pflicht mit erdichten wortten verechtlich,
seine churfl. (Jnaden also teglich mit zuname, schmehe und nachreden,
welcher dan noch uff diesen tage kheiner sein gepürlich straif darvon
emitfangen, darauss woll abzunemen ist. wer daran ein gefallens halt
oder nit.
Zum ajKlern in was gestalt und welcher manir ein rathe und ge-
nu'iu der statt Trier (^ttliche beschwerdeartickell by dem hohe capittell,
sy und itlle geistlichenii in der statt Trier belangendende gesuicht, ist
uftV'nnbar und am tage daruft' so \ill MMinerkt ist worden, woe Gott
der allmechtig siegk und gnade dermassen den churf. und fürsten nit
gegeben, wes gemuets und willens sie gegen sein churfl. Gnaden der-
selbigen thumbcapittel inid alle geistlichen gewehst.
Nu dregt mein gnedigster herr khein zweivel, dass mit warheit
niemants darthun und sagen mage, dass sein churfl. Gnaden euch anders
87
gepaclit und fi^ehalton hal)n zu allpii /.citou. (l:iii ;{]< fiiuMii fniniuu-ii
churfürsten gezinibt, auch uirhr dan sointT cliurll. (juatlon /iiiilich },'«•-
weseii.
Aber mit, was widerwillenn die von Trier solicb def,Mieh ver-
thient, und was sie darinnen vergessenn, auch gern getbaen bettt-n, woe
die scb} be anders gelaufen, das stebet bey erbaren lewten in holieni be-
denkenn und betracbtung, darumb sein cburH. (Jnaden euch nyninieher,
so lang die in solicber bandtlong, staen, mit der gnaden, wie vormails
geneigt sein khan oder mage. Es bait aber gestern das bochwürdige
tbumbcapittell by synen cburfl. Gnaden angesucht und gebetten , den
begerten artickelen ire entschafft zu geben uff der bitli und uff das ir
euch in nichts zu beclagen habet, so gibt sein cburfl. Gnaden allen
euwern angestalten artickulen, auch begerten diesen nacli folgenden ent-
scheidt und bescheit.
Als nemlich, es sein zusehen dem holie capittel und eiiifiii rait
und der gemeinde der statt Trier \or Zeiten einigong und verdreg uff-
gericht, die von beiden parthien versigelt, bewilligt und angenomen,
welche clerliih mitbringen, wie man sich in den übergegebenen artickelen
halten sulle , und über welche artickell khein verdreg insonderheit vor-
handen, der geben die gemein geschrieben recht, form, mass und ge-
stalt, wie man sich darinn haltenn und haben soll, dass sulich verdreg,
siegell und brief, auch das gemein geschrieben recht in allen artickelen
die uff dismal vorhanden oder zukünftig angegeben wordenn, von dem
tbumbcapittell, dem rate und der gemeinde von Trier gehalten werden,
ist seiner cburfl Gnaden ernstlich meinong'und bevele, und so das tliumb-
capittell und andere geistlichenn darwieder handlenn, will sein cluirfl.
Gnaden die mit gepürlicher straf nit underlassen.
Dergleichen wo rathe und gemeinde die alten verdreg gegeben,
siegell und brieff, auch das gemein recht wolten vergessen und nit hal-
tenn, auch nit allein die herrnn uff dem tbumbcapittell, sonder auch alle
andere geistlichen by iren alten herbrachten herlicbkeiten , nutzong und
fryheit nit pleiben laissen.
Auch diejhenige, welche mit wortenn gegen sein cburfl. Gnaden der-
massen, wie gehoert, gehandelet, nit strafen, alsdann wirdet sein cburfl.
Gnaden verursacht, mit seiner Gnaden herrn und fründenn, dargegen zu
trachtenn, dermass, dass es der statt von Trier zu schwer und hart
fallen würde, welichs seine gnade vill lieber, so des khein ursach ge-
gebenn umbgeeu wult.
88
76.
Wir rrnui Bojijntrf Htid Wi'sell f/efichriehenn ist.
Ricliart.
Lieben getreuen , ir dragt Wissens , dass wir in der wochenn nach
jubilate ungeverlicli h\ luh gewest und uff euwer begirde einen verdrag
und verschribonee , unss unser geistlichenn und andere belangen wither
iiffrüre zu veimeyden. uffgericht und gegebenn; darnach syn wir unsern
herrn und fründen. wie wir schuldig und pflichtig gewest. zugezogen,
unss mit denselbigen zu den stendenn des bondes zu Schwaben gefügt,
der meynongen. die ungehorsam uffririgc bawerschaft sy eine zu lang
Widder Gott der ober- und aller erbarkeit entgegen gehandelt, helfen zu
Htraiffen, als dan duich gnade des allmechtigen beschehen ist, und von
tat^en zu ta^en unser herrn und fründe samt dem bondt und wir gegen
den ungehorsamen in ferrer straiff und Übung synn in solicher hande-
longen hait, sich zugetragen, dass unser herr und fründ die stende des
bundts und wir unss vereiniget und verdragenn, der Christenheit und
kays. Majestät zu erenn. auch handhabong fridens und rechtens, damit
ein iglicher, wes standts oder weesens der sy, by sinnen alten gerechtig-
keiten, herbrachter fryheit und nutzongen bliben moegen, dass alle ver-
drege in diesen uffrürigen zitten uffgerichtet und gegeben, tode nichtig
und gants abe syn sullenn, und also widerumb herusser gegebenn wer-
den suUenn, darzu alle dieihenige, die oder weliche in dieser uffrüre
solichs gefurdert, an lybe und guete hoch und schwerlich gestraift wer-
den sullenn; darumb ist an euch unss gnediger rait und warnong, das
ire angesicht dieses brieves unss die verschriebong, so wiv euch jüngst
und in dieser uffrüre gegebenn, in unser aller feltlegger, woe ire das
wissent, zuschickendt und heruss gebendt, alsdann wullen wir als gne-
diger landtfürste unss mit höchstem fliss understain gegen unsernn
herrn und fründeun und des bouts stende zu verbitten, dass ire der
schwerer straiÖe, wie obg. morgend gnediglichen erlaissenn werdenn;
das haben wir euch nit wollenn verhalteun, abermals gnediglichen euch
raten und warnen, dass ir dis in keine verachtonge oder uffhaltonge
stellet ; dann woe solichs geschehe, mocht es dazu kommen, ob wir euch
ferrer verbitten w ulten, das dann solichs kein statt haben würde, welchs
w ir ueh zu gnaden ungern hoercnn und vernemen wullten,
Datum iji uuserm feltlegger vor Petersheim montags nach Johaimis
Baptiste anno XXV.
Bopart, Wesell.
77.
Der vmi Bopart gegebene anthvnrt uff das Trierisch schrihen.
Huchwürdigster churfürst, gnedigster herr, H C. F. Ö. syen zuvor
89
unser iinterdenio^e und willif,^,' dionste. G. ][. .Muvr^r cliurfl. (i. liaheiin
unss thim scliiibeu, bolannoudoii vertnij,', so E. C. V. (i. hie zusehen
der geistlichkeit und bürgerschallt iinVoricht, denselben K. C. V. G. in
feltleg-ger zu scliickeun. alsdann wollen E. C. F. 0. darane syn und ver-
bitten, die strairt" gnediglicheu nachzulaissen; witliers inhalts haben wir
uiidortenig necliten si)ade entfangen und gelesen. 0. Imrr nnd fürst
alsulich gebrechenn syn auch hievor zu mehernialcn und don niertM-teil
utf des Stifts lantagen geclagt, syn auch snnder allo utVleufl"te, uHVüre
oder tatliche liandelonge hie von der gemeine ane unss als ire vorgeng
angedragen mit tiissigei- bethe, dass vortan samt inen an E. (\ F. G.
als unsere und yren G. lautfürsten und licrni bittlieh gelangen zw laissen,
und was alsdan E. C. F. G. inen zu gnaden darinnen nachlaisscn wulle,
solichs wullen sie zu groissem undertenigem dank annemen , wither nit
zu Itegeren und soliches mit irem lib und gut getreuwelich umb E. C.
F. G. zu verthienen, als auch solichs von inen, als den angebern und
unss an euwer churfi. G. und nit anders gelangt, undertenig begert und
gebettenn, wie E. 0. F. G. des alles gnedigs wissens dragen; derhalben
verhftttenn gegen E. C. F. G. den leblichen bondt, auch alle ober- und
erbarkeit nit verbrochen 7A\ habenn ; so aber E. C. F. G. des in diesen
leuften beschwernisse drageun, haben wir als gehorsame undertanen
diesen morgen die gemein versamlt. inen E. C. F. G. bevelch ernstlich
vorgehaltenu, die anttwurt gebenn : sie haben ire beschwernis hievor zu
uwern C. F. G. gnedig ab oder zu thun gestalt; wes V. C. F. G. noch
zur zitt darinn nit gefallenn wulle, stellten sie alles zu E, C. F. G.,
der undertenigen verdröstungen E. C. F. G. werden solichs in gnaden
nochmals bedenkenn, des wir dau unser teils auch gants willig darumb
schickenn E. C. F. G. wir solichen zugelaissen verdragh hiemit zu, dan
wir ye keinsw^egs gemeint, E. C. F. G. die wir bisher.o in allewege
einen g. herrn befondenn, zu einicher Ungnaden zu beweggenn : soll sich
auch immer anders befindenn , dann das by E. ('. F. G. wir getan
haben und noch thun wollenn , als frommen getreuwen undertanen wol
zimbt und gebuert, und wässe Grott uss gantzem getreuwen hertzenn,
der underthenio- dienstlichen bitt unss nit wither beschweren laissenn.
sondern unser g. fürst und herr synn und blibenn sich nyemant gegen
unss in ungnad bewegen laissen ; des wollen wir aller gebür in alh-r
gehorsamb getreuwlichen verthienen gegen E. C. F. G. die Gott frelich
in hohem regt gefrist unss zu gebietenn.
Dat. mittwochs nach Johannis Baptist, anno XXV.
rat zu Bo])art.
An ertzbischofen zu Trier.
90
78.
L'nnhurger arficl'ell.
Die gemeinde zu Limburg liait dem raite daselbst die naclifolgende
artickell angeben welcber rait solich artickel annemen und versieglen
muesseu.
Zom ersten begert und will die gemeinde, dass vortliin ein
rentmeister glich gekorenn werdenn soll , und dass derselbig
allewege uft" einen benanten tage in bysyn der gemeiner, so des
jares zu rait gaen und der XIII. rechenschaft tlmn sollenn.
2) Zorn andern will und begert die gemein, dass fürtter die zwene
gemeiner bv aller verlegong oder satzouge, es sy zolle, zinse,
müttgelt, und stdl der gemeiner einer die wynezyse helfen
setzeun, derglichen sollenn auch die zwene gemeiner und die
XIII by aller rechenschatft , es sy der statt sache , des spitals
oder brückenn inkommens und dergliclienn.
3) Zom dritten so begert die gemein , sowie gemein pletze ver-
ussert oder verluwen syndt, wollen wir, dass ein erbar rait in
bysyn der XIII zu besichtigenn und zu verdragenn und fürtter
nit mehe zu geschehenn. solich gemeine platze zu verusseren.
4) Zom vierten betreÖ'en diej heuen, so in zimlioher narong sitzenn
und nit hanttirong triben . lesset die gemein an einen erbaren
rat nnd die XIII Inhalt des entscheidts.
5) Zom fonflften wollen wir mit dem kalk, so itzo gebi-annt ist,
und hernachmals gebrannt werden moechte, dass ein erbar rait
einen vom rat darzu gebenn sullenn. und die XIII einen uss
inenn oder uss der gemein auch geben sollen, und dieselbigen
syn sullenn und blil)enn , solich rechenschaft auch geschehenn
sollenn in bysyn der XIII, wie obsteet.
G) Zu dem VI will die gemeine, ob ein bürger zu buwen not bette
oder einem buwe zu helfen, von noeten were, soll ime ver-
gönnt werdenn , sonder kauften nach gelegenheit der sachenn
und besichtigong eines e(rbarn) r(aits) und der XIII.
7) Zu dem VII wollen wir, welicher bürger einen wageun habe,
der im gefuirt habe, es syenn steine, erde, here, wyne oder der-
glicbenn. dass wir nicht darvon dürfenn gebben , als man unss
armen vormals gedrongen halt und ander frizeichenn gebeun.
8) Zom achten wollen wir betretten , den antast , welcher bürger-
licher straift'e scbuldig sy . dass man den zu verhör kommen
laisse, kan er sich dan nit verantworten, soll man bürgen von
ime nemen , wan er sie haben kann , ussgescheiden peinlich
sachenn, als diep und bosswichter.
9) Z(jni neunten wollen wir, dass brot und fleisch alle monat ein-
91
mmA (.flor zwei bosichtiijt wonhn soll, <]ou bwkoi-pn o'm stacleii
/.ii j^ebbeim und dass die iiietzlfr kaiifinaniis gute feyle suIlen
luihciin, damit dorn armen als wol etwas j^iietes als dem richeiin
iniib syn gelt werden moege, ist unser m.'inong der rat flissig
darinn zu synn, also zu lialtenn.
10) Zum zebnten wollen wir, das kein bürger gerügt sulle werdenn.
er sy vor, zu verhoer kommen und zu Verantwortung.
11) Zom eilften wollen wir, dass vortter mehr vatter und soone.
zwen gebrüder, schwiger und eidenn, oder dergleichen nit mehr
zu rait gekoren sollen werdenn, nach lüte des entscheidts.
12) Zom zwölften wollen wir dass ein stattschriber allhie zu Lim-
burg syn soene gesatz werde, dass er die bürger nit steige und
neme solichenn alten lun, wie vor büttel und herrn für, die
auch gut schriber gewest synt.
13) Zom dreizehnten wollen wir, wie auch vormals angezogenn ist
wordenn, wie ein burger mit dem anderun an dem gericht zu
tedingen hab und clag und anttwurt geschehen synn und zu
rechte gestallt ist , dass sie nach irem besten verstannt wiss-
thumb thun, und nit sprechenn, dass sie mit wysse geneig syen
und heischenn den parthienn VI goltgulden und erfaren sich
zu Frankfort, das doch V. G. H. nit angehoerig ist und ir unss
noch anttwurtt hait gegebenn ufl" diesen articul , es sy nit zu
veranderen usserhalb V. G. H., vermeinen wir doch, dass V.
G. 11. uch darumb gesetzt habenn, das ir recht sprechenn sult
innhalt ewers eides.
14) Zom vierzehnten wollen wir misst, stette und profeyen in straissen
oder in gassenn zu besichtigen durch e(rbarn) r(ait) mit sambt
den XIII nach gelegenheit gehandelt werde.
15) Zom fünfzehnten ist der gemeinden will und meynonge, dass
die XlII der gemeinden keinen unkostenn machen oder uflf-
wenden , besonder die darzu gekoren werdenn , sullenn allewege
heyme inn irenn huyssernn gaen essenn, uff dass ein E. K. nit
wither beschwert werde.
16) Zom sechzehnten ist unser flissig bitt und ernstliche meynonge,
dass solich oberzelte artickel nymande insonderheit verdechtlich
beschehen zugemessen werdenn, sonder allein mit der hilff Got-
tes uch, und unser armen gemeinden zu gutt komen macht,
auch nit zu gedenkenn , dass mir ein E. R. nit vor unser ver-
gennet walten haltenn . sondern allein wir uch dafür halten
wollen; bitten auch ücli üw^ern vermessen nach ire üch hören
hait laissen oft gegen die gemeinde, ir habt sie zu Limpurg
inn der statt sachenn zu setzen, und entsetzen, und niemants
meher, darumb will die gemein alle vorgeschrieben artickel
99
geendt haben, mit vorl»ehaltunfr. woe etwas withers A'on noeten
würde syii, fürzubreiigen.
Der rat zu Limburg liait an diesen artickels brieve syn siegoll
gehangen, dienstags nach dem sontag Exaudi anno 1525.
Ertzbischof K. zu Trier schribt denen von Limburg solichenn ar-
tickels brieti", dem rate austundt widderumb zu liauden zd stellen &c.
79.
E(ichart).
Lieben getruwenn . die euwern synd allhie by unss gewesen, und
ire verbong, darum!» ire sie abgefertigt, haben wir vernommen, diwil
wir dann glaublich bericht wordenn, wie ir von der gemeinden in diesen
uffrürigen leuffen \on dem rait einen vertragsbriett", wie ire wissens halt,
abgedrongen habt, und damit nit wither ironge daruss folgenn, so ist
unser gnedige und ernste meynonge. ir. die gemeinde, Avullent, bürger-
meister und rat, solichen verdragsbrietf von stund an widderumb zu
handenn stellenn und den von unwerd syn laisseu , dann woe etwas
iroug oder besclnvernisse zusehen üch , dem rait und gemeinden weren
die wollen wir zu unser gelegenheit hören und darin . was billig syn,
und ire zulridden moegent werden handelenn, des wollen wir unss un-
weigerlich zu üch gentzlich versehenn.
Dat. in unserm legger Kichtenberg by Wissenburg, donerstag Mar-
garetha anno XXV,
(An) Bürgermeister, rat und gemeinden unser statt Limburg.
80.
Brutit>ichai zouy im dijt Ments anno XXV von den churfürsten MeMis,
Trier und F/altz iveyen bcschchcn durch Wolfen von Merle goiant
und Friederichen von Fleckenstein als verordnet hrandtmeister , auch
inn hjisein anderer der reissigcr und fuessvolk erivelten bentmeister
bi/st/ii (jetedingt.
Das dorf Newborn usserhalb AVertheim ist vor leip und gut und
anders usserhalb eissenspiesse und fütterong geschetzt dinstages nach
trinitatis CC fl.
Bamberg an der Tauber CC ,
Brutzel mit Newbuch L ,
Faulbach-Breidenborn LXX „
Dorf Brotrel L ,
Altbuch X ,
Retbach X „
Manfelt XXIIII ,
93
Kclbach XL II.
Kolfolt XXX ,
Schmachtciiburg \ 1 1 .
Heybacli L ,
MiltcuberLC, lUvstatt, iMchciibüchcl . llcbhl.
Vers.stoill", Polbadi, ydiiobach . . . . VIII ,
Dhurn XI ,
NevvkirchGii XXITI ,
Hiintten XXX „
Kichtelbach XX ,
Ammerbach . .' VC ,
Antmerhachcr Zcnnt.
Wii'deiibach, Breidenbueh, Oerenbach,
Schneiberg, Bugbornn, Gintz,
Zell, Otterbach, Rowendall,
Oder- utV Zell, Breideiibach, Weidlich,
Dilnbach, Welckbach, Sontz,
Wattenbach, Bichterluissen . . . . Uli'' *) tl
Beychen, Nowdori", Beutschen,
Bentschen, Heybron, Rodcntclden,
Werde, Sodenleiden, Buch LXXX 11.
diiigoihcrycr Zeiint.
Drenfelt, Erlenbach, Elschafft, Mochenart . . IK' ■"') Ü.
Ysicken I^XV ,
Eyersen III^'- fl. **) (300)
Fritages nach Trin'datis.
Obernburg IH'' H- (-'^OU)
Groiös Wallstatt MH^' '»• (-^OO)
Cleyu Wallitatt IH^'- A- ('^Od)
Leider spach '' ' •
Rucke Z;^ ^•
Berolsshan, Godersidorf, Newsass .... XX fl.
Ober- Under- Haussenn '' ''•
Rossbach gebrennt, dan es syn böse hüben.
*) 400 fl.
**) 200 fl.
***) Die arabischen Ziffern setze ich zur Vermeidung von Irrtlunnern in
Klammern bei.
D. H.
94
NiodornbeifT
('iroiss-klein-Honibacli
Ostlieim
Ascliaffenburij
Pfliiwon bamvni im Hachgaw ....
Wenigen Unibstati
Laiuleuberg
Sessendal, Newdorf, Semechendal . . .
Obornbessenbach am Spessavt ....
Sultzpaeh
Oftenlieim
Seligenstatt
Oberum . .
Roden
Hosöbaeh
IJaldbach
Wenigen Hossbach
Syloif
Johaunsberg
Stockstatt
Mosspacli
Dolendal unscliuldig.
Sedenn
Crausenbach
Woldeshuif
Bessenbach an der Straissbrunnen . . .
Ebersspach
Dorva
Scliellkropfie
lilankenbacii
Erlebacb . .
Somcrkall
Vellkall • . . . .
Küdsdorf
hVinhartsfass . .
Kitlleiibornn
Blaschufen, JJunibLTg, Wedslsspach . Wal-
mer.sdorf . . . .
ürummersspach ... . . . .
Dhiir Morspach
Heyerbrück soll brennen.
Hannslang und Herbortt zu Kossbach vor
zwey hüsser
II HC fl. (400)
XX fl.
CXII tt.
XI HC il. (laOO)
CXXV fl.
CXXV. fl.
XX fl.
IIC (200) fl.
LX fl.
C.L XXXXVl fl.
CXX fl.
IXC L (950) fl.
XVI fl-
C XXV fl
LX fl.
LV fl.
LITII fl.'
LV fl.
LXXXVIII fl.
IK", (200) fl.
HC (200) fl.
LX fl.
L' fl.
XIX fl.
XXIIII fl.
XVIII tt.
XXUH fl.
XVIH fl.
XII fl.
LXXVHI fl.
LVII i\-
LV fl.
LXX fl.
XXX fl.
C fl.
XXI tt.
XV fl.
VI fl.
P5
CXL fl,
XL
fl.
XLVllI
XLII
XLVIIl
XLVllI
XXI
XX
w.
LI
ti
XXVII
fl
XXX
fl
Xlll
11
XXX 11
H
Mimlingen
Isenbach
Meyneshof
Dettino-en
Gladbach
Schenborn ........
Hewbacli
Levder
Eichenberg
Kodeiibevg
Nidder Afelterbacli , . . .
Rillbach, Golnbach, Reiäeiibaeh
Beyleiibach
Mudacher Zcnnt.
Müdach, Lumpacb, Obersciieidener, Schlossa,
Schevingen, Heidespach, Steinbach, Obenimeudorf,
Hussa, Donbach, Newborn, f^ymbach, Mursenhartt,
Rissenbach, Golnbach, Eltze, Balsbach, Haselbach,
Rompfenaw, Krombach, Lüdenberg, Anderbach,
Rübern, Stürtzenhartt , Vnderscheid , Wachengeschwend, der hwf
Schembach, sollen C ochsen den fürsten und von yedem huisse II y,\.
geben n.
Laufbaches hof C.V. fl.
Odelbach XXX fl.
Kall XXI fl.
Laudenbach XV fl.
Schwinhane CXXXVIIl fl.
Rotbuch XXX fl.
Mittelbessenbach XXXIII H.
Urbach LXRVIII fl.
Dieperg UU^' (-K"'» tl-
Summa summarum des brantschatz im stift
Mentz Xli>". X fl. ilJul'M
^ darane geet abe, wie nachsteet:
Ulm. XC. LIIII fl. IUI alb. 1. dl. '')
Nemlichen brandmeistern , Schreibern und
innemern ^'^^ "•
dem kriegsfolck vor dem dritten pfennig in
gemein beuth ll>n. VK'. XI (2611) ti.
*) Otfenbar ist hier ein Fehler iu XC = lOUU.
HG
Dem obersten foltliaubtman &c. X &c. . . XK'. (1100) fl.
Vor Unkosten XXI III H. IUI att. 1 &c.
Über solichs alles blibt den ohur- und
lursten Trier. Plalt/ und Ments zu theilen \1 li"- LV (8050) tl.
Mentz das halbteil 1 1 ll'n-XXVlIl H. (1028)
Beibt Trier und Plaltz über allen Unkosten Uli"'- XXVllJ H.
Trier am selben das drittel . . . !•" 11I<^ XLlll f1. (i;U3)
Pliilz zwei teile II'"- Vl<". LXXXV fl. (2085)
81.
Dtni hotlnrürdifirn Fürsten, herni Richarften Erf^hischoß'en zu Trier
und chnrfürsten. unserm liehen fründl.
Unser rrünllicli dienst zuvor, und wes wir liebs und guttes ver-
niugen. liochwürdigster fürst. bss'>nder lieber iVündt ; unss ist E. L
Schriften samt zugeschickten Instruction uuserm rait , secretarien und
lieben getreuweu Niclaisen Mongin , den hocligebohrnen unsernn liel)en
vettern »uul gevattern licnii Ludwigen pfaltzgrafeu by Hyn, ehurfürsten
die itzigen leutl" und empörongen betreffen, verstendigt worden, und
fuegen derselben zu wissen, dass wir gedachtem, uuserm retteren und
gevattern bey irer werbender bottschafft, so itzt von unss abgefertiget,
früntlicli troistlicli und vetterlicli anttwort geben, als wir verlioffen, E.
L. des von ii- lieljden vernemen werdet, auch eins theils auss inge-
schlossnen zettel samt unser handelonge widder die paurschaift dies und
unil unsers laudts vor Zabern zu sehen hait, wolten wir ire früntlicher
nachpürlicher meinonge uit bergen.
Dat. in unserem legger vor Zabern am XVIII tag may anno XXV.
82.
A)il/io)ii von Gotfcfi (fnndcn hertzog zu Cidahcr, zit Lotlirlnyen und zu
Bar, »lurgyrajf zu PojifJianiosson, graven zu Froventz, zu 11/We-
mont etc. etc.
Uff meines G. herrn von Trier, churfürstens , üherschickte instru-
ction. Pfaltz und die uffrürigen entpotten landtleut betreffen ist geant-
wort. wie unser G. H. hertzog auch diesem sieglichen fürnemen widder
die bauwerschafft ir f. f!. brüdcr reussigenn und landtsknechten, so ireu
F. G. zu dienst kommen, nit lang mehr ulVeuthalten und so Morss-
monster. Molsheini , Sandtjjulte und ander lleckenn ingenommen widder
hinter sich ziehen werdent, so aber mein guediger herr wider zu Loth-
ringen kommt, so soll Pfaltz ire rethe zu sein F. G. binnen acht Tagen
kimftig schicken zu handien, wie man ein einong beredden soll, welcher
massen der bauwrschafft zu begegenen, will ir F. V. mit allen den iren
das bestthun, diewill dan die sach myen G. H. von Trier auch ander
97
füväteii und liciTii botrifl't, ir F. G. sonderlich als o'm fjnistlichor cliiir-
fürst, so erfordert die nottiirft, dass sein Ch. F. CJ. auch iniib dieselhi^
zitt, nenilicli in acht tagen ettlicli irer rethe h\ g.Mlachtem unserem
0. H. du seyn F. Tl. als dan seyn wirdet, zuschickte, und liab als daii,
wie obsteet zu tluiu und zu handelen, was zu ijutteni und cwiLrcr Ver-
tilgung soliclis gebaurlichen fürnemens gebueren wirdet.
83.
Iiisfnntion , irass die rethc hy den liauhtleutei} der paiiwon qiitlirh
hmidelen sollen.
Die rethe sollen erstlich pieten unserm (i. H. darby pleiben zu
laissen, was andere churfürsten, fürsten und oberkeit iren underthanen
thun und nachlassen werdenn, da itzt zugesagt werden soll seiner F. (}.
underthan des stift'ts Wirtzpurg auch so viel nachzulaissen.
Wo solichs nit will angenommen werden, sollen sie alsdann uflF
ire zwölff fürgeschlagen artickell mit inen zum liedtlichst und füglichsten
handelen, und wo nit anders zu erlangen, ist, dieselben anzunemen be-
willigen mit anzeig, wiewol ir G. H von Wirtzpurg solichs inen nit
gants dermaissen bevolen hab.
Darzu sollen die rethe unsern G. H. von Wirtzpurg auch den hanbt-
man entschuldigen, wie offenbar sey, dass iren beiden Gnaden unmöglich
gewest, under vier tagen den haubtleuten utt" die zwölff artickell ent-
liehe wilforige antwort zu geben, hierumb versiechen sich die rethe, dass
die haubtleute aus erbarera gemuedt derhalb keinen abtrag des ver-
meint uncostens, den sie derhalb erlitten hal)enn, solten mit fuegen be-
geren mügen, wie sie bey den capittellherrn gethan, pieten de davon ab-
zusteen.
Weyter des schloss halben, woe sie uff iren vorigen begeren be-
harren, zu sagen, woe alle andere churfürsten und fürsten in hohen teut-
schen landen ire Schlosser, darinn sie ire gewönliche hoitfhaltunge haben,
abthun und nidderlegen würden und nüsten , da man itzt mit unser
Frauwenberg derglichen zu tliun auch zu sagen woll,
Woe aber aller keyns bei ihnen angesehen wolt werden, sollen die
rethe sich zulest erpieten, dass sie neben dem thumcapittel sich unsei-s
G. H. vonn AVirtzpurgs mechtigen und von wegen seiner F. (J. neben
den des doeracapittels verpflichten wollen, erkennte unss zu leiden von
denjhenigen örterung der evangelischen leere erkerenn und ordenung
derhalb in hohen teutschen landen machen werden, was sein F. G. in
allen diesen der haubtleut geschehen begeren thun und laissen soll, dem-
selbigeu alsdau zugelebeu und volziehung zu thun.
98
84.
Dem hoch würdigsten Fürsten und herrn Iterrn Bichartcn ertzhischoffen
zu Trier, des heitif/en röniischeii reichs durch Gallien, ertzcanzler und
churfürst, meinem (jncdiyen herni, citfo, citto, citto, citto.
Hodiwürdig.ster churfürst, gnediger herr E,. cluirfl. G. seien mein
untertheuigst gehorsam dienst, demoutiges vleiss zuvor an bereit. G. H.,
euwer churtl. G. nuigen wissen, welcher gcstalt des hochwürdigsten für-
sten meines gnedigsten lierrn von Saltzburg undertlianen syn F. G. ge-
waltiglich und gants unverschult und unversehentlich überzogen und
derselben stirt"t bis an die statt und schluss Saltzburg, auch die von der
ritterschaft bemeltes stifftes , desgleichen meiner gnedigen herrn , der
tur>t von Bayern rethe in Sachen gethedingt und ettlich gütlich erbar
mittel fürgeschlageu, so haben di;ch dieselben widderwertigen undertlianen,
dero kains bishero auemen w^olleu; darauss ervolgt, dass zu besorgen,
die statt Saltzburg sey auf diese stund auch verloren, und hnchgedachter
mein G. H. mit seinem capittel und allen rethenn im schloss umblegert ;
die bemelteu wiederwertigen underthanen laissen sich auch vernemen,
wie sie ein bündtniss und verstaut mit der pauwrschafl't in der grave-
schafit Tyrol und anderen ertzherzugischen erblanden habenn, und dass
sey willens seien nit allein alle geistlicheit, sunder alle fürsten und ober-
keit zu vertilgen, bis one ein haubt, darzu m echten sy viel-
leicht den ertzherzogen fürnemen, der auch in diesem
handeil von vi eil leuten nit wenig verdacht wirt, wiewol
syn F. D. sich hoch erpotten gedacht, mein G. H. von Saltzburg seines
vermögen zu ratten und zu hellten und kains wegs zu verlaissen, aber
die kann, oder mag ditzmals kein kriegsfolk aufbringen, was nun auss
diesem muttwilligen der pauwrschattt fürnemen allen fürsten, geistlich
und weltlich, und dem heiligen roeinischen reich für nachteil und ab-
gang zu besorgen , das haben churfl. G. irem höchsten verstaut nach
samt andern fürsten wol zu ermessen, deshalben und auf das so hoch
sunder vertrauwen so vil gedachter myn G. H. su E. C. F. G. mit
diesem meinem schreiben zu belestigen und ist daruff an E. C. F. G.
hochgedachts meinsG. H. von Saltzburg höchste vertroiliche, auch mein
unterthenigst bitt, die wolle nachdem die itzt mit einem kriegsvolk ver-
(sehntj seyn F. G. und irem Saltzburg fürderlich zu hilft" und zu troist
kommen und damit nit allein sein F. G. , sunder das heilig reich und
alle ITirsten vor dem posshaften der pauwerschattt fürnemen helfen, retten
und entschützen; ich khain auch E. C. F. G. darin kain mass ditzmals
anzeigen, dan ich zu meinem G. H. den fürsten bei Beyeren auch umb
hiltV und rettong geschickt worden, die dan gern nach allem irem ver-
mügi'ii gedachten mein G. H. gern helfen wolten (bevorab in betrach-
tong ob angezaigten ursachenj, woe das bundschheere irem laudt ettwas
99
nclicr norc , damit sy nit hcsorncii iiiiiosli'u (l;is> die Alli'^o-ysclifii mh^-
Tyroliöclu'ii mittler zeit sy in irem iurstentiiimil» Havein über/ieiien ;
darunii) were mein unverstendigigs nntherthenigs gut hodünken . auch
höchst untertiienig.st hitt, dass sich K. C. F. G. mit iii'u bondsgenossen
Pfaltz und Hessen vergleicht und verainit hett mit samt und neben
den obbenielten fürsten von Bayeren, gedachtenn meinem gudesten herrn
von Saltzburg doch auf seine F. G. costung und darlegen zu rettenn.
damit die obgedachte pöss pracktick verhuedt und der fürstlich standt,
der sonst in höchsten sorgen were, allenthalben enthalten würde; dan
mein gnediger herr von Saltzburg erbeut sich des costens halber mit
E. C. F. G. und andern, so irae zu hilf kommen, bis an Ire vollige
benuegen zu vergleichen ; dan, wie wol sein F. G. nit bar gelt, so halt
die doch bis in 50 oder 60 taiisent gülden golt und silber, das ver-
münsst, und dem kriegsvolk, sobald sich desselb dem schloss nahern
wird, zu stattlichem benuegen bezalt werden solt. ich bin auch ohnge-
zweivelt, of benannter mein-G. H. von Saltzburg wurd in diesem vall
nit abschlagen, einen auss dem hauss Bayern und Pfaltz zu einem
coadiutor oder administrator seines stiffts anzunemen; des alles gerner
E. C. F. G. gnedigst zu behertzigen und meine gnedigen herrn, den
C. F. paltzgraften und anderen dormaissen einzubilden, damit mein gne-
diger herr von Saltzburg und ander fürsten bey iren ehren und würden
erhalten werden , und wie myns gned, H. von Saltzburg höchstes ver-
trauwen zu E. C. F, G. steet, des solichs umb E. C. G. und ander
fürsten allezeit mit dankbarer ergetzlichkeit williglich verdienen und
herwidderumb sein lib, ere und gutt, auch alles seines stiffs vermuegen
zu inen setzen wirdet, thue mich E. C. F. G. umb gnedigst fürderlichst
enttwort hiemit undertheniglichst bevelen.
Datum in yle zu München, des tages Juni anno XXV,
E. churfi. G. underthenigster diener
Nicolaus Kobeisen,
doctor, Saltzburgischer rath.
85.
liichartt.
Unsern gruss zuvor, ersamer, hochgelarter , lieber, bestuider ; wir
haben dein schribenn, anzeigen, welcher gestalt des erwürdigen unsers
besimdern fründts von Saltzburgs underthanen syn liebde gewaltichen
und gants unverschult und unversehenlich überzogen, seiner liebd stiflt
bis an die statt und schloss Saltzburg eingenommen, und wiewol ettlich
erbar mittel fürgeschlagen haben, doch by den widderwertigen under-
thanen nit angenomen wollen werden ; daruss erfolget, dass zu besorgen,
die statt Saltzburg sie auf diese stundt auch verloren; mit angehefter
100
hitt. «hiss wir mit nuserni freund. <lrni ptalt/grafi'U cliurfürston. (Snaden,
iinsenu tViiiide von Saltzbiir^ zu lettung und hilft" kommen wolten:
withein inlialts nach der lengde haben wir mit beschwerde vernommen^
dan unss solich Widderwertigkeit, so unserm besonderen freund von Saltz-
burg begeggenen und vor äugen syn soll . von hertzen leidt , dan wir
seiner liebd in alleweg zu früntlieher meynong ye und ye von hertzen
zugetlian gewesen und noch syu, und ist unss ye getreuwlich leydt, dass
wir seiner liebdt itzt zu rettonge und truist nit erschienen mugen, uss
Ursachen, dass unss hüde erst dyn schrift zukommen . und vor ankontt't
derselben wir mit unserm besondern fründe, dem pfaltzgraven churf. in
rads verpflicht halten, unserm fründt von Strassburg, Statthalter des
stiffts Ments, so allliie zugegen, widderumb zu insatzong zn verhelfen;
auch so syn in der Pfaltz an vielen orten der pau\verschaftt uftrürige
empörnng. das zu besorgen, wo nit zeitlich und trefflich widderstant
gethann werde, groisser unraidt entstain; demnach morgen montags wir
allhie verücken und den nesten in die Pfaltz und uffs stift Mentz
unseren weck nemen muessen , witherong und groissen unrait zu vor-
kommen, wolten wir der itzigen geschwingen leuft" uud noitturft nach
und keiner andern gestalt zu vernemen nit verhalten, dan wir ye gerne
gedacht , unserm freunde von Saltzburg gerne bereit syn wollen . wan
die dringende noitturft nit allhie sich so geschwinde erzeigen thetten.
Dat. Wirtzhurg sontags trinit. 1525.
Nicolaus Kobeysen doctor, saltzburgischer rath.
86.
Trier, Mentz, Ffaltz.
Ersamen und wisen , lieben . besondern ! euch ist sunder zwievel
guter maiss wissent, wie auss dem gemein folk in den stetten und ulV
dem lande sich wieder gemeine rechte römisch kaysl Mayst. unsers
allergnedigsten herrn und des stend des heiligen reichs utfgerichten
landfridden und ordenonge eigener mottwilliger und gewaltiger wiss
gegen iren herrschafften und oberkeiten ein zeither uft'geAvorfen emportt
und ires gefallens gehandelt haben, derhalb die stend des löblichen
pnndts zu Schwaben, wir und andere churfürsten, fürsten und gehor-
>-amen glidder des heiligen reichs mit mirklichem unserm schaden und
fjarlegen nit wenig oder klein versaigt zu widdertreibung, verkommung
und straift" soliches boesen und unerhoerten muttwillens zu ross und
fuess ein inirklicli kriegsfolk uffzubringen und .... derselbigen unge-
horsamen pauwerschafften . als die widder roemisch kaysl. Mayst. und
des heiligen reichs uffgerichten landtfridden gehandelt und durch be-
gan^'en that in kaysl. Mayst. und des reichs acht und oberacht gefallen,
ein trefflich anzall hertiglich gestraifft worden, und alter uss den schlachten
loi
und sunst niii (IcrscIhiL;"!'!! ]i;iin\rrcii mit vitwuihIIi'h und iu ir liilll' <:i'-
hoerigi'U sich von stotton und doilVcii mit iic IcilxMi, IiuhIx'h un<l j,'Ut'-
teren in niiikliidier anzall /u (.'ucli yeliochonfit und p'tan und imch s«'vn.
darzu ettvvan vielen vom adell und «^eistlicbcn lioy eurdi, das ir/u iii'mcn
gestattet worden sein soll, woe dem ;ilso un>s uit unliillig zu l'ofn'mdcn
raichet, ist demnacli auch liiomit an cucli miscr ersuchen und r'ru>tlicli
begeren, ir wollent dem vom adell und geistlich irc entwertte uml ali-
genommen gueter wyder, und unss. was von unseren widerwevtigen uss
der panwerschaft't und ires anhangs mit iren liehen, IuiIhmi und güttcrn
sich zu euch gethan oder geflohnet hal)en, unss alles t'ürderlich vidgen
und unverhindert zu steen, und in das nest unser teltlegger antwortt
und darutl' derselbigen kain wego komon laissen ; des wollen wir uns.s
gentzlich und der gebuer nacli zu euch versehen, damit wir, wo das
nit geschehe, weither nachdenkens ir in solichen sachen auch verwickelt
mochten gegen drachtens und ferner handtlonge turzunemen entladen
pliben ; das haben wir euch gutter me3'nong nit bergen wollen, luit be-
ger, deshalb euwer fürderlich widderantwortt darnach haben terner
zu richten.
Dat. Aschaffenburg uff sontag nach C(>r[)oris Christi, anno XXV.
87.
Von U71SS doH rate zu Franl-furth.
Wir bürgermeister , rat und gants gemeinder der statt Frankfurt
bekennen und thun kundt, uffenbare mit diesem brieff für unss und alle
unsere nachkommen, dass wir uff' der hochAvürdigsten, durchleuchtigsten,
hochwürdigen , hochgebohrnen fürsten und herrn herrn Richarts, ertz-
bischofen zu Trier, herrn Ludwigs pfaltzgraven bei Kain , hei-tzogen in
Bayerenn, des heiligen roemischen Keichs ertzdruchsess , beider cluir-
fürsten, und herrn Wilhelms, biscludf^n zu Straissburg, staltheiter des
ertzstiffts Mentz, unser gnedigsten und gnedigen herrn. begeren und
gnädige mit unss gehabte underhandlong by unserm waren treuwen »ind
glauben zugesaigt und versprochen, und tlum das in uiul mit cratU
dies briefts, dass wir itzt, und sobald der jüngsten und neu uffgerichten
artickell und vertrag, so wir mit der geistlicheit und erbaren rait und
gemein in der statt frankfurth utlgericht und gonuicht. widdornmb ab-
thun, als wir dan dieselbigen hiemit gentzlich abgethan und unss dero
alsdan nit mehr gebrauchten, auch auserm gnedigsten herrn idaltzgrave
und churfürst iu dryen wuchen nest künfftig ghen Heidelberg zu schicken,
und sie zu allemailen in vorigen standt uml wessen mit fryheit. zinns.
gulten. zehenden und auderm meher ussgenommen restituiren imd ein-
setzen sollen und wollen, allermaissen. wie ein gemein geistlicheit und
erbar rait vor dieser der pauwren motwillig uffsterung und widder
102
jnemisch kaysl. Mayst. iiiiscin allfrq:n('di^^4oii lierrn und des liciliocii
i-fic-hs urtgericliten landtlVidden geübt handlong gestanden sein, daizu
sollen und Avollen wir auch unsere Sachen dermaissen anstellen , hiii-
füro dergleichen entsetzong, handelonge und enipörungen nit mehr ge-
sciiehen, sonder so viel möglich vorkommen werden sollen, on all ge-
verde jhenigen, so zu solchen handtlungen Ursache und die rechte an-
teuger sein, zu gelegener zeit ir straifl" dermass gedyhen laissen sullen
und wollen , dass daruss unser missfaln gespürt soll werden ; und des
zu urkund, so haben wii- unser ingesiegell für unss und die gemeine
statt Frankfurt!! an diesen brieillhun henken, der geben ist.
' 88.
Tr(cr und Ffalts.
an statthdter zu Menit.
Lieber fi'eund ! die statt Frankfurt haben uft" jüngsten abscheid ir
geschickten widderumh l)y unss allhier zu Nüwenstatt gehabt, und
in den begerten articklen antwurtt geben , und zulest uff viel gehabt
vleiss wir unss mit ine der Sachen vertragen, dass sie E. L. und unss
beiden ein verschreibung gebenn sollen, wie E. L. uss inliegender c<pey
vernemen werden, und sollen unss dem pfaltzgraven in XIIII tagen den
uesten den brieff inliegender copy gleich ghen Heidelberg schicken, so
nu wir unsers erachtens die Sachen zu uuserm gefalleun erlangt, und
die von Frankfurth dabey gebetten, E. L. zu schriben, diwile sie sich
der ding vermag ir verschribong begern. dass wir by E. 1j. so vill
bitten sollen, nachdem sie mit den geistlichen zu Frankfurth in viel
artickeleu beschwerdt. dass E. L. zu ir uelegenheit und uff ir ansoichen
als Ordinarius deshalb sunderlicli das fürnemen und zwischen ine zu
vertrag mit tleiss handelnc sullen: wie wi»l wir nun achten, E. L. selbs
der mechlichkeit sein, so ist demnach doch an E. L. unser samtlich
bitth, die welle also iifV der von Frankfurt begeren sich der sachen
allenthalben zu gutteu zimlich undcrhandtlong underneraen und vleiss
ankeicn, sie der gentzlich zu vergleichen, damit allenthalben desto füg-
licher bywonnung geschehen mag; daran erzeigen E. L. unss gefallens,
fruntlichs vliess und dienst zu verdienen. Dat. Nüwenstatt uft" samb-
atag nach Petry und Pauly ainio XXV.
89.
Trier und Pfaltz etc. etc.
(au) Bürgermeister and rath zu Frankfurt.
Jiieben besondern, wir haben eu\\er v(;rordnet pottscbaft't ulV jüng-
sten abscheidt wideruiiih ires bevels gehoert, und darulV von unsers
103
tVündts von Straissburg, stafctlieltor zu Ments;, iiiul iinsern wo^gm mit
ine ferner so vil allen sachen zu gut und weiterun«? zu vorkuniinen ge-
handelt, des sich solicli iMiwer gescliifkt, diewile sie der steltsieg.'l nit
by ine gehabt, die dinge zu verfei-tigen , zugesaigt und versprochen,
uuss anstatt der von Frankfurt h inXlUI tagen den nesten verschribong
zu gebenn und gheiu Heidelberg zu schalfen, wie ir von ine vernemcn
und copey sehen werden; ist demnach unser günstiges bitten, ir wullent
die ding und gestalt der sachen bedenkenn, solicli verschribong in be-
melter zeit verfertigen, ghein Heidelberg verschatt'en , wuUenn wir un.ss
zu euch versehen und in günstigen gnaden erkeniu^'u.
Dat. Nüwenstatt, samstags nach Petry et Pauly XXV.
90.
Unsi^r früntlich dienst zuvoi- erwürdigei- in (!ott vatter lieber frünt,
bürgermeister und rait zu Frankfurt haben unss die verschribonge, so
sie E. L. un<l unss geben sollen , und damit alsbald auch die zAven ar-
tickells verschribonge, rait und gemeinde mit einander daselbst uffge-
richt, überantwurten . daruff wir die artickells verschrybonge inn ire
gegenwart alsbald abgethann . und sambt der neuwen geben verschry-
bonge hinder unss behaltenn. das weiten wir E. L. wissens zu eutfahen
früntlicber meinonge nit bergen.
Dat. Heidelberg uft" montage nach Magdalene anno XXV.
Ludwig, etc.
an den ertzbischofon zu Trier.
91.
Tiierisrh anttwurtt.
Unser etc.
Wir haben E. L. itziges schreiben unss getan entfangeu, und da-
rabe welcher maissen bürgermeister und rait zu Fi-ankfurt die ver-
schribonge, so sie E. L. und unss bewilliget, dergleichen die zwoe ar-
tickels verschribonge rate und gemeinde unter einander uftgericht, über-
antwurtt, vernommen laissen unss dasselbig, und was E. E. desshalb
mit abethun und behalten, weiters gehandelt, wolgefallenn fiiiutlich
bittend, E. L. wullen unss abschriftt und co]>ey darvon zu unsern banden
by nester bottschaft"t laissen werdenn, seynd wir hinwider zu erschienen
geneigt.
Dat. Elireubreitstein fritags nach Anne, anno XXV
llichardt
au pfultzgraven Ludwig, churfürst.
104
92.
Dem erwürdigst fii in (Jott vatter lierrii Kicbarten . ertzbischofen
ru Trier, des heiligen rocmischen reichs diirib Gallien und das Kunig-
reitb Arelat ertztcantzlern und cburfürstenn , unserni besondern lieben
bcrrn und freundt.
Unser früntlicb dienst zuvor, erwürdigster in Gott vatter besonder
lieber herr und friindt! ab dem vilfaltigen unserm schreiben itzo ettlich
zeithen- E. L. von Miltenberg, Ascbaftenburg, Steinheim und auss andern
ttrttenu . da wir den hoifflager gehabt gethan . haben E. L. one z\veivel
yede zeit genugsamblirh vernommen und vei'standen, was beschwerlicher
emi»örung des gemeinen mannes oben im land am Neckar, der Tauber,
am Mayne und Ottenwaldt entstanden, wie unchristlich und tyrannisch
sie sich auch in allen ireu handtlongen gegen geistlichen und weltlichen
halten und emperen, cloister und clauseu gar zerstören und verheeren,
dia geistlichen vertryben, alle schlösse verbrennen und abbrechen, wie
wir dim K L. kurtzhalb der zeit dermaiss , wie es sich in der warheit
erhelt, uit anzeigen nioegen, doch zwivelen wir nit, E. L. hab s<dicher
schwerlichen handtluugen vorhin ab dem gemeinen gericht gut und ge-
nügsame bericht und anzeige; nu ist die warheit, dass solich uffrüre
erstlich der nesteu umb und in dem stifft Meuts entstanden; alsbald
haben wir unss hinuff ghein Miltenberg getan , in hoffnung , solich uft-
rüre mit der gute oder ernst zu stillen und abzuwenden ; haben unss
bei E. L. . andern churfürsteu und fürsten, auch mentzischen bundtge-
nossen , allen des stift'ts lehenmannen und dienern zum hogsten und
ernstlichen bewerben und ghen Miltenberg zu zu ziehen, wir seindt aber
in dritte woche zu Miltenberg geleggen, zuzucks und hilft' erwartet, und
soviel in die sache geschickt, dass wir den Überzug solieli drey wochen
und leuger auftgehalten ; als wir aber in solichem nit über hundert und
zwentzig gerüster pferde haben zu weggen bringen mögen und die
bauwren, auch des stiffts underthanen vermerckt, dass wir hilffloss ge-
stauten, siendt des stittts underthanen in Odenweldischen stetten abge-
fallen, den bauwren zuschlagen, und haben sich die bauren zum stifft
genehet, etliche desselben stette und fleckenn ingenommen, also dass
wir genöttigt worden sein, von Miltenberg hinder unss zu weichen; als
wir mm ghein Aschaffenburg kommen, gemuedts, das geschütz daselbs
zu reyten, mit Pfaltz , E. L. und andern fürter zum widderstant zu
rüsten, seint wir daselbst von der lantschafft im schloss samt allenden
jhenen, so wir bey unss gehabt, bis an den dritten tag über ire zusage,
uns jederzeit zu unser notturtt't uss und in, auch lieb und gut by unss
zu laissen, belegert worden, und solten wir ledig werden, haben wir die
zw(dn artickt'll der bauwren gestelten beschwerun«' . su im L-emeinen
o^
105
truck aussgangen, muessen bewilligen an/iineinen; darzu unss mit dem
hellen li unten nnJersteen zn vertragen, inn dem auch uu.ss von dem
hellen hänfen ein schrift einer verwarnng gleichlntend zu kommen, dasa,
wo wir die zwölff artickell nit annemen wolten, sey den stillt überziehen,
und nichts desto minder eher sey von nnss deslialb enttwort entfangi-n,
seynt sey furtt gefaren, alle stett des Ottenwalts inen zufellig iiiid aii-
hengig gemacht, Amerbach, das cloister, zerstört, verwüstet und ver-
bergt, den armen mönciien über drissig thusent gülden Schadens getban
nnd gar in bettelstab getrieben, nnd ir fürnemen stracks dabin gericht,
alle des stiffts schloss, und was darin, darzu alle stifft, cloister, kirchen
und clausen zu verbrennen, abzubrechen und zu verwüsten, wie sie auch
zum theil angefangen und bis ghein Miltenberg kommen sein, haben
wir bedacht, dass wir sulichem gewalt zu widdersteen gants hilfllos von
undertbanon, auch allen anstossenden fürsten, graven uno von adel ge-
standen, solt die bauwrschaift also gewaltlich durch den stift't ziehen,
würden dadurch nit allein eile des stiffts schloss, stitt, cloister und
clausen, geistlich und \veltlich underthanen gants verheret, verbrent und
verjagt, sondern auch, dass die bauwren irem gewalt im volck und gutt
hochlich meren und sterken, E. L. und alle andere umbliegende fürsten,
graven und von adel dermaiss auch angreiften, dadurch dan solicliera
irem unchristlichen fürnemen und schwintlichen fürhabenden reformation
ein mirklichen fürstaudt, wesen und ansehen erwachsen und entsteen,
dem alsdann so leichtlich nit hett widderstrebt werden mögen ; demnach,
und damit solichs alles vorkommen und E. L. und andere zeit und weil
haben mogten, dem allen dapferlich mit allen iren freundsschaften zu
begegen , haben wir als der in solichem schwerlich übereilet auch hiltt-
loss gelaissen ist, den last über den stifft Mentz geen und nemen laissen
und einen ))eschwerlichen vertrag mit inen muessen anemen und ingeen,
dem wir in vierzehn tagen, die bis nechst künfftig sontag umb sein,
soUenn gelebenn, also dass sie disnuiils von und dem Mainstrom abge-
wendt, und seindt den nesten von Miltenberg auss der landt hinauff,
und als wir bericht sein, für Würtzburg gezogenn, der ort inen die
statt Würtzburg offen nach irem gefallenn, aber das schloss stelle sich
zu wehr und solle darumb durch sye mit dryen haiffen in mirklicher
zale belegert sein; wie es sich enden wirdet, mögen wir nit wissen;
aber das ist die warheit, wo wir unss angezeigter maiss mit inen nit
gesetzt, dass sie auff diese stundt denn stifft Mentz verwüstet, den ge-
waltig inen betten, und dies tag zu Mentz in der statt und mögen w<j1
schryben zu Cobleutz weren , wes unraits E. L. und andern davon ent-
standen, haben sy früntlich zu bedenken, wie wir verkurtzen tagen E.
L. des alles durch unsere geschickte bottschafft, auch nach der lengde
berichten laissen. im langt unss an, dass der luiufT, so an der Tauber
gelegeun und itzo zu dem hellen häufen vor Würtzburg gestoissenn,
7*
lOG
9olich3 Vertrags gur nit ingeen und nicht desta minder den Mayn und
den Henstraumb liinabzieben wolle, darzu werden wir vilfaltig berioht,
dass, wiewol sie glaubenn zu sagen, scbloss- und anders febnlichen,
halten sev doch keinen glauben, verbrennen und verherren dieselben
nichts destamyuder ; dan ire entlieh gemuedt dahin gericht, alle oberkeit
zu vertilgen, selbst herrn zu seyn, keinen lÜrsten widder zoll, gult, reuth,
zinss, zehend oder anders dergleichen mehr zu geben, wie sie dan so-
lichs alle gereyde im stitft ^lentz t'ürnemen, also dass wir nit geringen
zwivel tragen, sie werden in solichem keiueji glaul>en halten, sonder des
mit inen ingangen Vertrags, er werde geleist, oder nit, den Mayn- oder
Rinstraum hinab ziehen; diwil wir aber E. L. und andere nachteil. und
schaden in solichem yn gern, so viel iinss möglich, verhut und für-
kommen wolten, so wollen wir. 11 L. nit bergen das unss dies tags von
dem hauytmann den Mentzischen weg sigen, so itzo bey dem bnndt zu
Schwaben seint, inligend schrillt zu kommen, darab E. L. lauter zu
versteen, dass der Bundt den Würtenbergischen häuften aucli geschlagen
und zerstoirt halt und seineu zugk den nesten aull Heilbrun und Weins-
berg zunimpt, also dass sie unser Kechnung nach uft' dis stundt daselbs
zu Weijisljerg sein muessen und werden sich ohnzwivelich dem häuften,
so vor AVürtzburg liegt, neben, und sie anzugreiften understeen , dem-
nach und diwile die sache dermaiss gestalt, so sehe unts vor hohe nutz,
noitturfttig und gutt an, dass sich E. L. von angesicht aufts starks zu
ross und fuess beruf zu dem stifi't Meintz, und unser her und fründt
von Collen, der lieb wir gleichermaiss schryben, dem stiftt Trier ge-
nahet, so wollen wir unss auch ufts sterkst und möglicli rüsten, also
dass solich dry häuften zu ross und fuess derraaissen von einander legen,
gewissen und verstandt betten, dass sie in einem, zweien oder dreyen
tagen , wan und weliche zeit von uoeten , zusammen und einander zu
hilft kommen mochten ; dan trugen wir gar keinen zwivel, der Allmechtig
weit es dan ye nit habenn, solich ungeschicklich und unchristlich wesen
d.'i- bauwrn mocht dadurch fürkommen, gedilgt und verlieret werden,
und andere dergleichenn zu lumdelen gestillet, früntlich bittende, E. L.
wollen die Sachen wither bedenkenn und ermessen, dan wir in solcher
yle und noten schreiben mögen und herinn zu forderst, als ein christ-
licher chuifürst irs selbs des heiligen christlichen glaubens, des gemeinen
nutz und römischen reichs merung und nutz bstrachtenn , und solichem
übel in zeit helft'en, widdersteen und begegen, wie wir nit zwivelen, E.
L. für sichs selbs geneigt, das wirdet E. L. derselbigen geistlichen und
weltlichen underthanen zu ehre und guttem reichen ; so wollen wir es
für unss selbs und als stattheiter früntlich vertienen, und bitten hievon
E. L. fürderlich entlieh anttwortt, w^es wir unss zu derselben versehen
und verlais.sen s(jllen. (Jeben zu Iluess uft' dinstag nach Cantate,
amio XXV.
107
W'illiflni von Tiottos ,l!,ikii1i'1iii /,ii Slniisshiirg iiikI laiilj^ruve in
Elsass, Statthalter im ertzstift Meintz.
Wir *) weren ganz begirig und willig imss in eigener person glien
Erenbreitstein zu E. L. zu fuegcii , wie dan die liolu' notturtVt wol er-
fordert, unss mit E. L. selbs zu underredden, aber die leiilVt und /rit in
stetten und fleckenn und sunst zntregt, wellen solichs nit zuhiissenn,
wissen es auch sonder mirklichen unraite nit zuwegge zu bringen; wo
aber E. L. gelegenheit sein , wollt sich ettwas in die nehe heruff als
ghein Limburg zu thun, damit wir E. L. in kurz ervlen mochten und
unss durch E. L. die zeitt bei diesem hotten augezeigt würdt, wollen
wir unss von stundt an zu E. L. fuegen und unser gemuedt, auch ge-
legenheit aller sachenn und insonder wes anschlege über E. L. und
irenn stift't gemacht sein sollen, weither entdecken, dan wir in schritten
thun mögen. Datum ut supra.
93.
Inrtruction wes meins gudsten herrn von Trier hauptmann mit
meinem gudsten herrn von Trier luindelen und anbrengen soll
Nach gewönlichem zu entpieteu siner Ch. F. G. früntlich dienst
mit entpieten libs und guts
Soll der hauptmann sinen Churf. G. anzeigen, es betten sein
Churf. G. ab der schrift't, so mein gudster herr, der Statthalter seinen
churf. G., an heut zugeschickt, one zweivelich genugsam verstanden und
vermerkt, wie sich mein gn. herr^ der Statthalter, in vertrag mit den
versammelten bauwrn hab muessen begeben, wie auch die some gelts
und voUenziehung des Vertrags bis nest künfftig sontag vorm Jocundi-
tatis geliebert und beschehen soll, wie acht vom häufen der bauwren
ghein Meintz in das Rinckauw vermog des Vertrags gefertigt, die von
Meintz und Kinckauw zu iueu in ire bündtuuss und bruderschatVt zu
nemen, und deshalb von inen ptlicht zu entpfangen etc., und dabey auch
vernommen, wie die bundtischen den würtenbergisch hauwrten . der ob
sesszehn tausent gewest, geschlagen und getrennt, und den zugk uff
Heilbrun und Weinsberg zu nemen soll mit angehencktem gutbedünken,
wes sein churf. (^. auch Collen in diesen sachen und leuften zu thun
alles wither Inhalts derselbigen schrift't.
Auf solichs hab mein gned. herr. der Statthalter, inen den iiaupt-
manu auch zum fürderlichsten zu sinen churtl. G. gefertigt mit bevehl
seinen churfl. G. weither anzuzeigen:
Nachdem die acht verordenten von den bauweren hinab in da^
") Nachschrift.
108
Kinckauw koninrn sind . und ^^i(' in iro bundtniiss im<l hrinlerschiift't,
auch fiarüber ptlicht von ineu den Kinkauern nemen wollen . haben die
Kinckauwer daniff bedacht genunien und diesen morgen den witzenthumb
in Kinkanw, Dietherichen Knebeln, samt etliche von rethen im Kin-
ckauw herauft" zu seinen F. G. gefertigt, und mit klaren worten anzeigen
laissen, dass sie solich bündtnuss mit annemen , des Vertrags auch nit
ingeen, noch ptlicht thun wolten . dan sie hett einen herrn, dem weren
sie gelobt, und geschworenn, by dem wolten sie pliben und darüber lil)
und (leben?) *) laissen. darzu were ir gemuedt oder meinong nit, dass
sie das gelt aus dem landt fueren laissen wolten , sonder gedacht , das
keins wegs folgen zu laissen. derglichen sollen sich die von Meintz auch
hoeren laissen die pfiieht und liundenuss nit in zugeen.
über das alles sy diesen morgen Wolfit" Behemen widder von dem
bundischen here an heut allhie ankommen, der gebe beacht, wie er am
nest vorschienen fritag, als die schlacht mit den bauwrn gehalten und
ende gehabt, zu den bundischen l^ommen und inen nach der lengde an-
gezeigt, wie und welicher maissen mein 0. H , der Statthalter, mit den
bauwren in vertrag gedrungen etc. ; darufl' haben sie die bundischen
kriegshauptleute mit Wolfi' Behemen diesen abscheidt gemacht, dass sy
noch von ettlichen württenbergischen flecken von nüwen huldigonge zu
entpfangen haben, sobald das geendet, wolten sie als gestern des din-
stags mit dem zeug aufl" sein über den Necker auf Marpath , Heilbron
und Weinsberg zu ziehen, also dass sye. Wolff Behems , rechnung und
den abscheidt noch heut vor Weinsberg und auft" morgen donnerstag,
oder fritag auf den Ottenwalt kommen werden.
Diwile nu die Rinckauwer und Mentzer des Vertrags nit engen,
auch das gelt nit folgen laissen, halt sich mein gned. herr, der Statt-
halter, nichts gewissers zu versehen, dan das die bauwTen, so vor Würtz-
burg ligen, den nesten umbschlagen und auf den stitt't Mentz oben
herabziehen werden und fiirter von dannen uft" die ertzstifft Trier und
Cöln, wie das die neben verzeichnuss aussw^eiset, darumb und diwile
man des gemuedt und den troist bei den Rinckauweren und Meintzern
findet, und dan solichs nit ein geringer schütz ist, dass dieser unrait
nit weither hinab in Trierischen und andern flecken wachst.
Und deshalb die mirklich noit und notturfl't erheischet und insbc-
sonder, diwile man den bundt oben herinn auch zu troist und hilfl' hab,
dass mein G. H. von Trier alle graven und ritterschaft hierumb sicii
zusammen mit macht thuen und den sachen in zeit Meintz helft'en
widdersteen.
Daruf sey meines G. H.. des Statthalters, früntlichst und höchst
bitt und erinnern, dass sich mein G. H. vonn Trier von stundts und
♦j Fehlt in dem Uriginal. Ü. H.
KM)
angesirht auf das sterkst zu ross und fiiess f^eschickt macht, uii"l liuvor
ylendts ein tag ghein Limburg benont, daruffsoin churfl. (Jnd. orschienen,
daselbst hin will sich mein G. H.. der Statthalter, zu seinen chnrli. <i.
in eigener person ylendts fuegen, und daselbs fürtter mit seiner rhnrtl.
G. entlicli und der notturft persönlicli ratschlagen, wie der zugk und
anders weither türzunomen sy, und dass seiner churll. G. volk zu ross
und fuess derselben seiner churtt. G. alsbald auf Limburg folgt und
nachzuge, dan die Sachen keinen verzugk lyden mögen; das-s auch sein
churll. G. mit ilender bottschaft"t meinem G. H., den Statthalter, ghein
Meintz daselbs sein F. G. der anttwurt warten will, autf weliche zeit
und stundt sein F. G. mein Gnediger Herr von Trier zu Limburjj finden
und antreffen möge, verkündigen, wie dan der geschickt solichs weither
anzutragen waiss.
Und wes meins gnedst. herr von Trier gemuete in solichem ist,
mein gnediger herr, der Statthalter, so tag, so nacht verstendigt werden,
nachdem die zeit fast kurtz, darnach in alle wege möge richten.
Dat. Hoest ulf mitwochen nach cantate anno XXV,
94.
Nachfolgende suchen sein zu Heübron zu hedenUen und zu berat h-
schlagen.
Der anfang dieses fürnemens, wie er ergangen ist, bis utV diesen
tag hait sein gestalt u. s. w.
Zu dem mettel iss nu itzo begriifenn:
Sollen die geschickte aller häuften einander erzehlen , wfdcher ge-
stalt ein yeder die eroberten Üeckeun, stett, schloss und dorfter gehalten
und aufgenommen haben, mit was gedinge der zuratschlagen, was hin-
für darin zu verbesseren were, ob von einnichen häuften ferneres erobert
würde u. s. w.
Item jeder haufifen soll dem andernn seine Ordnung in dem felde,
darin verfasset artickell ander Ordnung eroffenen und fürlegen, dieselbi^'en
auch zu vergleichen und besseren. Item darvon zu raten, was yedem
haufi"en widderstants geschehe oder hilft" noit sey.
Sunderlich, so dieser Odenweldisch häuft" den stift"t Wirtzbur^ er-
obert, dass ir fürnemens ferners nit standt, darauft" sollen die andern
hauft"en auch erzehlen, ob sie dergleichen ferner zu ziehen wilh-ns haben
oder stille zu setzen.
Item ob noit thett, bystandt widdcr den bund zu Schwaben,
welcher häuft" und mit was maissen darwidder helften sollen u.
Item was gegen Pfaltz, Brandenburg und Baden fürgenommen
werden soll, mit gütlicher erforderung oder zu dem ernst, dergleidien
mit den bayrischen fürsteu und Hessen.
110
Itt'iii wie und welichei' gestalt man den frenibdon adell in andern
landen her/u in diese Vereinigung bringen woll.
Item ob es ein meynong were. was weltlichen fiir.sten, herrn und
adell am zehend, am unuelt und samloug nachgelaissen, dass inen doch
solichs uit überHüssi'j;,. sonder nach erkantnuss deren, die dazu verordnet
werden, auss genugsam erkündigung. daby dasz Fürsten und herrn, und
die von adell seindt, den uuterthanen einer gleichenn rechtlichen auss-
trags gebraucht, so under den armen, als den reichen.
Ob mau etwas troist souichen w^olle bey ausslendischen fürsten,
als Sachsen, die mehr milterong haben der vereinigong, dan ander
lurstenn.
l'nd wiewol man gegen den stuften von Trier und Collen mit der
strengkeit handelen will, wie gegen Meintz und Wirtzburg auss was
häuften man einen sunder häuften, darzu zielien und ordenen woll.
Item ob Gott soviel glück gebe, dass diese häuften zum teil ge-
ringerlich, und der gemeins mann darnach ein versambt volgelt in dieser
lantart behalteun und tott pleiben sollen, die auff alle anfell und ge-
brechen ein aufsehen trugen, auch die zeit, ordenung funden, und recht
under unss selbs handthabt, darzu so noit thett, liilft' oder zuziehenn,
daselbs zu verhalten.
Item ob der Kaiser ein frembde nation bringen oder süss fürsten
sich bewerben werden, was dagegen zu thun were.
Item wie und welicher maissen man sich gegen den Kaiser ver-
antworten, oder ob man ime zuvor schreiben wolle.
Zu dem ende, dass man einig werd zeit und statt zu der re-
formation.
Item wer zu der reformation erfordert und verordenet werde, gelert,
bür;jer, l)auwren und wievill etc.
Were die seindt von gemeinr manns wegon alle noittürftnge ge-
prechen fiirzutragen, damit auss beider teil fiirtragen die verordenten
menner die reformation nach pilliger dingen verfassen mögen zu ge-
dachter ordenung, doch das in alle wege die beschwerong absein
Item das fürsten , herrn und adell zugelaissen werden eine anzale
rethe zu verordenen, die widder parthie haben.
Item wie, von weme und welicher maissen der cost mit den ge-
ordenten mannen, und denen die fiirtragen, sullen erhalten werden.
Diesen aidt haben die schwebischeu bauwren einander gethain.
Ir werdent schweren einen aidt zu (jott und den heiligen, am
einigen Gott schöpfer hinimel imd der erden zu haben, die englische
Wahrheit, fiöttlich gerechtigkeit und brüderliche liebe zu hanthaben, und
einen herrn, nemlich römische kaiserliche Mayst. und keinen andern
zu haben.
111
95.
Dem erumrdiysten in Gott vatter hcrrn Bicliartcv , crtzhi schüfen xu
Trier, crtzcantzlern und clmrfürsten etc. nnserm heaonderu
liehen fründt.
Zu seiner lieb selbs handt.
Unser früntlich dienst zuvor erwürdigster in Gott vatter, besonder
lieber lierr und fründt ! E. L. geben wir früntliclier nieynong y.ii er-
kennen, dass wir auf denn abscheidt bey E. L. und unserm lierrn und
fründt, pfaltzgrafen Ludwigen, churfürsten etc., genomen uff das ergeben
der Meintzer und Rinckauwer in gnade und ungnade des schwebisclien
bundts, noch zu volienstreckung derselbigen Sachen zu liandtlong steen ;
so balde die ein endt hait, wollen wir uns den nesten, als wir unss ver-
sehen, fürderlich bescheen werde, hinauft" fuegen, wir wollen auch E. L.
daneben nit bergen, dass des vergangen tages unser Straissburger h(»if-
meister herab zu unss kommen ist, der thut unss mitberichten, dass
noch etwan drey gewaltiger hauffen bauwren da obenn im landte bey
einander versaraelt seyen, und ir wessen der maiss, gestalt, dass wo
dieselbigen nit geschlagen werden, sey dem was der bode noch nit gar
wisse , sonder noch viel unraits und aulfrüre zu versehen ; dat wolenn
wir E. .L. früntlicher getreuwer meinong nit verhalten, Ursachen desto
bass wissen acht und war zu nenien, auch darnach zu richten. E, L.
allezeit früntlich dienst zu erzeigen seind wir begierig und geneigt.
Geben zu Meintz auff freitag nach saut Ulrichstag anno XXV.
Wilhelm von Gots gnaden, bischofe zu Straissburg, lantgrafe in
Elsass und Statthalter im erzstift Meintz.
(Nachschrift).
Wir wollen E. L. auch nit verhalten, dass wir glaublich anzeige
und waren bericht haben, dass wiewol die von Frankfurt sich E. L.
jüngsten schreiben nach in vertrag begeben, dass sie doch noch auff
diese stunde dry lutherische prediger, von denen bis anhero aller unrathe
zu Frankfurt entstanden, bey inen haben und (zu) behalten in meinong sein ;
solt das bescheen und inen zugesehen werden, haben E. L. früntlich
zu bedenken, zu was gutem ende das reichen würde, derhalb ye von
noeten sein will, in solichem aufl" versehung zu thun weithern unrait zu
fürkoramen, haben wir E. L. als dem huchverstendigen solichs weither
zu bedenken unangezeigt nit laissen wollen. Dat. ut in litt.-iis.
112
96.
Bern liochuürdigsten in Goit catter he.rn Bicharten ^ ertzhischofen zu
Trier, des heiligen römischer reichs durch Gallien und das Mnigreich
Arelaf ertzcantdcrn loid chi<rfürsfen, nnserm besondern fründt.
Unser früntlicli dienst zuvor, lioclnvürdigster in Gott vatter be-
sonder lieber berr und fründt! unss langt lantraannswiss an, wie die
statt Weissenburg erobert, und durch E. L. und unsern herrn und fründt,
pfaltzgraven Ludwigen, cliurfürsten, eingenommen sein soll, welches wir
dan mit groissen freiden empfangen, bitt derhalben E. L. früntlichs fliss,
sie wollen unss gutter meinong verstendigen , wo sie gedenken nunmehr
fürther iren wegk hinzunemen, und das irgent by nester vorgeblicher
bottschafi't unss zu wissen fuegen, dan wir gestern und vorgestern mit
den Rinckauweren gehandelt und sye zu gehorsam gebracht, auch in
dieser stunde allhie zu Bingen mit derselbigen underthanen in handt-
long steen, wolten wir E. L. früntlicher meynong unangezeigt nit laissen ;
dann derselbigen willenfahrung zu erzeigen seint wir allezeit geneigt.
Dat. im schloss Clopp über Bingen uff sambstag nach Margarethe
anno XXV.
Wilhelm von Gottes gnaden, bischofe zu Straissburg, lantgrave
zu Elsass und Statthalter im ertzstift Meintz.
97.
Dem erivürdigsten in Gott ratter herrn Richarfen, ertzhischofen zu
Trier, des heiliger römischen reichs durch Gallien und das hinigreich
Arelat ertzcantzlern und churjürsten, unserm liehen herrn und fründt.
Unser früntlich dienst zuvor, erwürdigster in Gott vatter, lieber
herr und fründt ! nachdem sich ettliche zeit hero und noch die under-
thanen gemeinelich an allen orten gegen die oberkeit geistlichs und
weltlichs standts, churfürsten, fürsten, graven und denen von adell ettwas
trotzlicher und unverursachter wyss, wie E. L. wissen, uffgeworfen, die-
selbig irer oberkeit, auch dero underthanen und verwandten widder gött-
lich und kaiserlich recht, auch gemeinen lantfridden, Vernunft und alle
pillicheit gewaltiglich überzogen, an lib und gut freuvelich angreiften,
beschedigt, und ir gemuedt entlich gestanden, wie auss allem irem für-
nemen und handeluug klärlich zu vermoetten, alle oberkeit nidder zu
drücken und selbs herr zu sein, des sich dan die unterthanen des ertz-
stift Meintz auch befleissiget, und mit hilft" E. L. und der bundsstende
widderumb zu gepürlicher gehorsam und straiff" bracht und genomen;
nun haben sich in Mentzischen stetten, flecken und dorften viel under-
thanen, und sonderlich die rechten hauptsacher und auftwegler solicher
schwerlichen empörung entyssert und von dannen getan, und sich wol
zu versehen, sie möcliteii sich in die iicclist.Mi K. I,. und ;iii(h'rii :iii-
stoissendcn Hecken, (hi sie vielleicht befreimdt iindcrschleilVen : diwilf
sich aher allerley iiniiithe von denselhii^cii /ii liesorj^iM» , und m- Itillidi.
dass sie ire liepiuliche siraitt" andern zu cxcniind t'ntlah.'U und nir^'-nt
nnder^^eschleifll werden, >o ist an K. L. au>t:itt unscrs herrn und tVcnndts
von Meint/, nnser fVüntlich hitt , !■;. I.. wollen an alli/n iren ampten,
stetten, flecken und doi'IVcn bevelil tliun, keinen derselbi-^eu aussi^ctretten
zu haussen zu herher^en, uuder/usciileitlen oder sunst in einij^en we^jk
furschub zu thun. sonder diesellduen, wo sie ankommen oder hetretteii
werden, in hafft anzunemen, unss die fürtter anzuzeigen, damit sie irem
verdienst nach gepürliche straiffer lani^en müyen; herwidderumh wollen
wir iiinh o-leicher weiss gegen Jv L. auch erzeigen und allen des stiffts
aniptleuten gleichtbrmitien liet'elch thun, sich gegen E. L. ausszudretten
underthanen auch zu halten ; E. L. erzeigten sich allen Sachen zu turde-
rung und gutteni, also fVüntlich und williu , als wir nit zweivelen, E.
L. für sich selbs geneigt seyen; das wollen wir wiederumb fVüntlich ver-
gleichen und verdienen.
(Jehen zu Meintz uff dinstag nach divisionem Apost. anno XXV.
^\'ilh('lm, Bischof zu Straisshurg.
98.
Dem hocliivilrdiyen in Gott vatfer herrn JRicharteu , ertjchischoffn ,rN
Trier und churfürsten , unserm herrn und f runde.
Unser früntlich dienst und was wir libs und guts vermögen, zuvor
liochwürdiger , in Gott vatter lieber herr und fVünd ! demnach E. L.
mit irem kriegsvolk itzo den wegk durch unser lantschafft, als wir ver-
steen, heim zu ziehen, nimpt und dan die unsern, was nit durch K. L
verhütet, deshalb schaden entpfahen mochten, ist an sie unser IVüntlich
hitt mit sunderm vleiss, E. L. wolle daran sein, (hiss der gerürten
unserer armen in solichem irem zughe verschonet werde, darin sich umb
unsern willen güttlich erzeigen, wie unser Zuversicht zu ire steet : dass
wollen wir im gleichem und merei'em Vermögens beschulden.
Dat. Bergzabern sambstags divisionis Apostolorum anno XXV.
Ludwig vonn Gottes gnaden, pfalzrafe by Khine, hertzog in Baiern
und ürave zu Veldentz.
O'
99.
Dem hochwürdigsten churfürsten und herrn, herrn Richarten rrtz-
hischof 7M Trier, nirineni G. herrn.
Hochwürdigster churfürst, gnedigster herr! euwer churfl. Gnaden
synnt myn unterthänige schuldige willig dien..t mit vleis,. zuvur bereit!
S
114
r,. H.. is habenn myn liebpf; anorehöns^en und s?enchtshindersaP!^sen zu
Annnerscheim mir an[(ebracht. wie euwer cliurti. Ciiiaden marschalk sie
in kurtz zu huldigung gedrungen und darnadi einscliatzuug mit andern
Blisscasteleren ampt von wegen E. C. F. G. ufgelegt; nachdem nu das
das dort' Amnierscbei'n mit seinem beznglie und den innwoneren daselbst
als mein eigentbumb mir zustendig, auch bishero niemant witber iiuldong
gethau oder beschetzet. wol mögen die innwoner daselbst, so ein miss-
tediger im hochgericbt Kastell verurtheilt werden soll, darbey kommen,
wissen, was inen alsdann wie von alter zu tbun gebuert ; aber in kurtzem
von Friedrich von Eltz, der zeit amptman zu Kastell, wither zu dringen
understanden, dass dann auch ain E. C. F. G. gelangt, und der missel
ZTi erkeuntnuss des scheffens des hochgerichts Kastell gestalt, ungezwivelt
E. C. F. G. noch in gutter gedechtnuss, aber bis noch durch die umpt-
leuth verzogen und diese neugerong und bescb\verde auch ufl' die armen
gelegt, mir und den meinen zu groissen nachtbeil und beschwerde reichet :
zu dem in dieser uffrüre der buvern mir mein huiss Bontenbach nssge-
brennt und mirklichen schaden erlitten ; wo etwas von den meinen über-
tretten, warlich selbst fast noitdürl'tig. darum an euwer churfl. G. mein
underthenig bitt, gnediglich zu verfügen, die von Ammerscheim der ge-
thaneu huldong und uttgelegter schatzong irs theils erledigt und erlaissen,
was sie sunst nach ;:5chefi"emwissthum und altem herkommen zum hoch-
gericbt Kastell pflichtig gehorsam halten, wolt gern E. churfl. G. darin
persönlichen ersoicht haben; hab des libs vermogenheit halb nit thuu
können. E. churfl. G. undertlienigen fliss bitten, inn betrachtung dieser
gelegenheit, sich gnediglich hierinn erzeigen ; das bynn umb E. C. F. G.
ich in aller underthenigkeit allezeit zu verthienen gantz willig: bitt um
gnedig antwort.
Geben uff sant Marien Magdalenen tag anno XXV. E. C. F. G.
undertheniger
Johann von Stein Kaldenfelss
100.
Tlnserm getreuwen Joliann von Stein Kaldenfelsii.
Bicluui.
Lieber getreuwer! dyun schreiben unss itzo getlian, darinnen du
mit veraieldung, wie unser marschalk Georg von der Leyen dein libs
angehürigen zu Amersheim in kurtz zu huldigung gedrungen und inen
darnach einschatzong mit andern Blisscasteler ampts vonn unsern weggen
uffgelegt habe, bittest dieselbe von Ammersheim der getanen huldong
und uffgelegter Schätzung zu erlaissen; und haben wir alles fernem
innlialts hoeren lesen und verstanden; darutt' wir guter meynongen dir
nit verhalten wollen, wir glaublicli vernommen, welclier maissen die von
Ammersheim sich vergangen zeitt in empörong und ungehorsam geworfen
115
liabci), (lariiss daii iinss und aiMlciii miibligciMlcii licnscliafk'n hov un.ser
iindeitlianeii; die sunst vielleicht nüii^ wcreii bliben. Kleichenlals vilerlei
beschweruiig und nachtbeil ervvacliseii ist, darumb wir sie neben andern
uflVirigen gepürlicher weiss zu straiflen geursagt; wir nit zwivelen, du
by dir selbs wol könnest ermessen, mögen derlmlb dir utV dismal nit zu
willen werden ; wann aber die sacben anders gestalt weren , sultest du
unss vor andern darin gnediger meinongen spueren.
Dat. Erembreitstein, dinstage^ nadi Magdalena anno XX \'.
101.
Dem Jwchivürdigsten fürsten und Jierrn, herrn Eicharten ertzhischof
zu Trier etc., ehurfürsten, meinem gneä'igsten herrn.
Hochwürdigster fürst , gnedigster lierr ! E. C. F. G. syenn myn
gants guttwillig dienst zuvor! gnedigster herr, als ich itzo anheimisch
kommen, wurd ich durch myne eigen angehoerigen , arme lüt zu Hap-
kirchen und Bebesheim bericht, wie das E. F. G. marschalk das gantz
ampt Castell mit samt innen beschickt und zu abtrag angenommen;
divile nu, gnedigster herr, die arme lüt sich vor gutter zitt in myn gnad
und ungnad ergeben und zu strailf angenommen als myne eigene, were
innen gantz beschwerlich mit zweien ruten geschlagen zu werden ; nach-
dem aber E. C. F. G. der ort hochrichter, dern ich dann in einichen
weg kein intrag beger zu thun, bitt ich E. F. G. underdienstlich , die
armen lüt hierin gnedigiich zu bedenken, damit sie nit gar verderbt
werden, und uftgelegter straiff gemeiner handt von innen gehaben werde,
so viel als meine arme lüte belangt; dass um E. F. G. zu verdienen,
will ich allezeit geneigt und guttwillig erfunden werden. Dat. Sar-
brücken, montag nach sant Marien Magdalenen tag anno XXV.
B. E. G. gantz guttwilliger •
Johan Ludwig,
grav zu Nassauw und zu Sarbrücken.
103.
Johan Ludwig, gruf zu Naasaive und zu Sarhrückoi.
Richart etc.
Wolgebornei-, lieber, getreuwer ! wir haben entpfangen [dein schreiben
unss geshan, darin du anzeigst, welcher raaissen deine angehoerigen zu
Habkirchen und Biebelsheim dich bericht, dass unser marschalk sy mit
dem ampt Cast(dl zu abtrag abgenommen; nu haben sich dieselbige
dein angehoerige vor gutter zeit in deine gnad und ungnad ergeben,
darumb innen gantz beschwerlich were, mit zweien ruten gestraifft zu
werden, mit bitt die armen gnedigiich zu bedenken, dass sie nit gar
116
verdorM wcHcn: nn li;i-tii niiut'/.wiviiclt lmiI wisspiis. in was gestalt
dieselbige und anders Bliesscasteller ampts venvandten und iindertliiinen
versehiener zeit sicli empöret, geörttert und /Aisaniengetan haben ; dero-
lialb wir als der lantfürst und hochgericlits herr wol gemeint gewesen.
die lipstraiff von innen zu nemen ; diwile aber die reciiten hauptsacher
und ursacher zum teil flüchtig worden und entronnen \md die andern
nit Widder kommen waren, lialien wir sie utt' ein geltstraitf" gesetzt, die
wir inen ufl" geübte misshandlonge nit können niichlaissen ; wullen unss
doch also füglidi und zimlich darinnen halten, dass uiemant deroluilh
verderplich oder lantruynig soll werden; das wolten wir dir uff die itzig
schriben hinwidder nit pergen. Dat. Erenbreitstein, sambstag nach saut
Anneutag anno XX\'.
103 A.
Wie die von Wes(dl ircr artickell haibcu sapra Joliu CLXXXVII.
iren vertrag mit ohy. unserm Cr. IJ. von Trier ent2)fatnjen and ives
sie SU ahtrag gehen haben.
Wir bürgermeister, rath und gantz gemeinde der stadt Wesell und
der dörffer darinn und zugehoerende. thun kundt und bekennen öffentlich
vor unss alle unser uachkomnifii und erben, dass wir mit dem hoch-
würdigsten fürsten und hei in, herrn 1-iicharten, ertzbischofen zu Trieri
des heiligen römischen reichs durch (lallien und das kunigreich Arelaten
ertzcantzler und churfürsten, unserm gnedigsten herrn der artickel lialber,
die wir in kurtz verschienen tagen und in den ziten . da der gemein
bauwersmann allenthalben uflVirig gewess und sich gegen obrigkeiten
empoert, synen Ch. F. G. übergeben haben underthänigen verdragen syn,
in maissen syner Ch. F. G. brieve unss darüber gegeben, von Worten
zu Worten hernach geschrieben, folgende eine solichs clerlichen ist
usswizsen.
Wir Richart, \on Gottes gnaden ertzbischof zu Trier, des heiligen &c.
thun kundt uffenlicii, nachdeme und als bürgermeister^ rait und bürger
unser stadt Wesell allhie in der zit, da sich der gemein buyrsmann im
Hinckauw, zu Mentz, in der rialtz und nnderswoe widdei- ire obiigkeil
empoert, sich auch zusiimmen getan, verhaufft und unss etlich artickel,
die den gemeinen geschrieben rechten, dem kaiserlichen uffgerichten landt-
t'ridden, auch aUer ober- und erbarkeit, darzu geistlicher und adelicher
tryheit zuwidder und entgegen gewest, übergeben und von unss yn haben
wollen, dass wir solich artickd zulaissen sulten. und wiewol wir desmals
uss gantzer guter iiud gnediger nieinongen sie warnen und begeren
laissen haben, in ;insehong solicher buyrischpu handelongen mit iren
articulen (?) bis zu anderen gelegeneru und muessigeren ziten zu beruhen
»md still zu stehen, .so hat doch eine solichs by inen keine statt oder
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f""l^'' liiil"'! i'i^vii. (Icsliallicii wir ziifüi-kdiimicii willirrcu und <,'r<Msson>n
iiiirat über snlich artickoll elii.li l.iiflV iiiulcr imscnii, -aucli Itcidcr stilTt,
allhie zu unser Lieben Frauwen un.j S. Martin und eins rats daselbs
innsiegelen verfertigen laissen, damit dieselben biirgcrnn'istcr, ril und
gemeinde aber nit gesettiget, sonder unsers d()ein(;iiiincl> vi-rwilligoiig
und siegell über solicli artiekell. darzu wes andern sletten odt-r jitlfgi'H.
oben und under Wesell gelegen, von iicii ol)rigkeiten zugelaissen wurde,
auch luiben wollen.
L'nd als nu in solicher bayrischen nftrüre wir aller obrii^^kcit und
geistlichkeit, auch dem adell zu gutem zu rettong unsers heiligen und
christlichen giaubens unss in eigener person mit einer merglicdu'u an-
zahl kriegötbiks zu ross und zu t'uess deue gemeine buyersmann Vdu
seinen boesen unchristlichen und tyrannischen turnemen an den lieiliL'en
sackramenten, cloestern, stifteren, kirchen, clussen, schlosseren und
huysseren gantz und gar unbarmhertzlichen begangen, zu underwysen
und zu stillen, auch in frembden landen zu wehren, damit dergleichen
handelonge in unserm churturstenthumb, stifl't , landen und gepieten nit
fürgenomen werde, usserlande erstmals zu dem hochgebornen fürsten,
herrn (Ludwig), pfaltzgrafen by Eyne . herzog in Bayern des heiligei.
römischen richs ertzdrochsess und ihurfürst, unsenn lieben fründe, und
tblgendts anstatt und vun wegen der heiligen römisclien kaysl. Maystät,
unser allergnedigsten herrn . zu dem schwebischen bonnt und anderen
fürsten und herrn getan, und die ulVrürige buyrschait umb ire, wie <ib-
steet unchristliche und begangene missetate und handelonge straitfen
helfen haben, sich anstats hochgemelter kaysl. Maystät der schwebisch
bonnt unser fründt der plaltzgrave, ander fürsten und wir unss des ver-
einigt und verdragen, wes in dieser des gemeinen Buyrsmann empnrungen
und uörüren in stetten oder sust briete, artickell und verdrege der
erbar ober- und geistlichkeit, auch dem adell zuwidder und entgegen
uÖgerichtet, versiegelt uss forcht oder sust abgedröngen und gegeben
werden, dass dieselbe alle unbüudig . kraftlos und nichts gelten; und
darzu, dass die jheneu, so sollich artickell angeben, begert und habenn
wollen, an lyb und gute hertiglich gestraitft werden, und eine yederniann
geistlich und werntlich by syner herbrachten ubrigkeiten, frilieiten, rechten
und altem herkommen bliben sulten. Demselben juich dan die von
Frankfurth, Wormbs, Mentz, Kinckauw c^c. und ander stette und jttlegen
anstatt der kaysl. Mayst. dem bondt zu Schwaben und uns« den cbur-
und fürsten ire artickell, brieve widdergeben, daruml) auch am lybe und
sust gebürliche straitV entpfangen haben.
Als nu sich ein solichs begeben, haben wir uss fast gnedigcr, auch
in warnongswisse obgemelten bürgermeister und rate scliriel)en lassen,
mit bevehle, unss iren artickellsbrieve in unser der chur- und fürsten
legger, der zit vor Fetersheim, zu liebern, daruf dan die vun Wesell die
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yreiiii zu llu^^s zu Fiensheun, do wir der zeit geleggen, geschickt uu<l
solicliem artickellsbrieve uns widder liebern laissen, mit underthenigster
bitte, sie der obangczeigten straitt'e halben, anstatt römisch-kaysl. Maystät
by dem schwebisclien bunndt und andern chur- und fürsten zu vorbitten,
dasselbig wir inen zu gnaden und gutem, als ire gnedigster landtsturste
und herr mit höchstem fliess auch getan, und by demselben doch mit
groisser mühe erlangt, dass sie ire straiffe von inen gewendet, und wir
unss als ire rechter landtsfürste und lierr zu tliun vorbehalten haben.
Solichem allem nach haben wir unss uÖ" gestern sontage alher gefügt
und dieser sacheu halben mit bürgermeister, rate und einer gantzer ge-
meinden nachfolgender massen gehandelt und fürgeuommen, welichs wir
also von inen feste und stete auch gehalten haben wollen, das sie dan
mit uftgereckten tingern unss einen aydt zu Gott und den heiligen ge-
schworen haben, nemlichenn das die vonu ^^'esell, bürgermeister, rate
und gemeinde, vor sich und alle ire nachkommen und erben uff solich
artickell und allen iren innhalt verziehen haben; dass sie sich auch
s(i]iclier oder dergleichen artickell hinfürter inn ewige zit nymer mehr
gebruchen, begeren oder zu erlangen understeen, sondern unss unser
nakommen und stitft by unsern geistlichen gerichts zu Coblentz Juris-
diction, zwangh und lauli'e und desselben hotten, wie von alter her-
kommen, ungeirret die geistlichen, den adeli und ydermann auch by iren
herbrachten zeheuden, ziusen, reuthen, gülten und Iriheiten blibeu laissen
sullen.
Item, das bürgermeister und rate auch unss itzo allhie zu unseren
banden stellen sollen, alsolich briel, so in vergangen zyten ire vorälteren
der geistlichen alhie ire fryheit schütz, schirm und anders belangende
und inhaltend gegeben, und die geisclichen am nesten denen von Wesell,
als obg. artickell ujiss überliefert, widder überantwortt, wie sie auch
das also bald getan und unss die zuhanden gestalt haben.
Zudem so wollen wir und ist auch unser ernstlicher mynonge, dass
alle diejhenen, so dies haudels halber usser unser stadt oder dürfen
flüchtig worden oder an heute vor unss uff dem rathusse persoenlichen
nit erschienen syn, darin nit kommen, angenommen , gelaissen oder ge-
duldet werden sullen, es sy dan mit unserm otler unser nakommen wissen
und willen; wollen unss auch hieruit ge^en denselben flüchtigen und so
nit erschienen sju. irer persi>nen, haben und güteren sonder allermenn-
ligs innrede uusers gefallens straiff zu ihun vorbehalten haben. Und
heruss uss craft des kaysl. landtfriddenS; auch den gemeinen geschrieben
rechten nach, so wollen wir und gepieten das aucli mit allem ernst
und hett'iiglich, dass bürgernifister, rate und gantz gemeinde in unser
Stadt Wesell und denen dorffen, darinnen gehoerende gesessen, nu hin-
fürter sich nit entporen, in maissen dan von der bauwerschafl't, alb ob-
gemelt stehet, beschehen ist, auch der pauwrschalft, woe sich dero etlliche
US»
Widder ziisaniiiicii ilnm, vorlKuitVcii ddri- riii]i(Mvii wurden, in in-ni für-
nemen nit anhengi^- mii der date und raic, aiidi iiit bestendif,' oder
zolegig syii siillen.
Wir wollen auch haben und ist unser ernstlicdic nu'vnonfre, dass
hielur basse meher unser bürger vurgenielt, sondern nnsern ndfi- nnss
nakonimen wissen und willen inn unserer stadt Wesel) und den dürtleren
darinn und zugehoerende kein versamlonge, conspiration oder gesellscbaft
machen sollen.
Und woe bürgermeister, rat und gemeinde einem oder mehr obge-
schrieben, zuwidder handien oder turnemen würden, des wir nnss dei-
billicheide nach zu inen gar nit versehen, alsdan wollen wir nnss vor-
behalten haben die straff gegen inen vermög der geschrieben rechte und
landtfriddens unnachlässig zu tunde und fürzunemen.
Dieser dinge aller zu einer warer urkund ewiger und fester
stedicheid haben wir unser siegell an diesen brieve tlmn lu-nken und
den obg. bürgermeister, rat und gemeinden übergeben.
In unser stadt Wesell, in den jähren unsers herrn 1525 uff den
XIIII. tag des mouats august.
Solchem allem, wie oben steet, stet und veste nachzukommen, und
dass also in ewige zit unverbrochlich zu halten, zu vollenziehen und
darwidder' nimmermehr zu thunde oder fürzunemen, haben wir gestabts
eides mit uffgerecktenn fingeren zu Gott und den heiligen geschworen,
und schweren in und mit craft dis unsers brieves vor unss , alle unser
erben und nachkommen, und des zu Urkunde unser siegel an diesen
brieve thun hangen, der geben ist in den jaren und uff tag vorgeschrieben.
In gegenwerticheid hochgedachts unseres gnd. herrn und vor dem
rate einer gantzen gemeinden in statt und dörffern, syn obgemelte brieve
uffentlich verlesen worden; daby seyndt gewest:
Adam Beyer von Bopartt, Doctor L. , fürster-cantzler.
Joh. von Nassau hoffmeister. .
Doctor Ulrich Fabricius. "-
Georg von der Leyen, marschalk.
Frank von Cronenbg.
Dietrich von Steyne.
Corin von Nassau.
Johann u. Phillipps von Eltz.
Dietrich von Rettge.
Dietrich von Dietz und syn söhne.
Thomiss von Nickenich.
Gerlach Schilling von Lamstein.
Phillips und Gerhardt Mulle von Ulmen.
Wolf von Moderspach.
Philips von Warsberg.
120
♦
Waltniauslinssen.
D. von Muival.
Von Eltz.
Adam von Irninidl, liiiLss lioll'nieistor.
Adam von AKlcndoitt'.
Veitin vun Elleubach.
D. vun Stoyn /u ^Mulsberg.
Samson von Steyne.
dohann von Barbey.
Jörg von Katzenberg.
Nach vorlesnnge solicher brieve syn die liernach ernannten, als
dieser artickel iiirgengig vom rait angeben, beruitlen worden, die in ein
stueb gangen und darnacli eigentlieli verhoert syn und dene rait sambt
der gemeinden ist erlaubt heim zu gehen.
Die so heroiffen sipi iiss der statt.
Wendlin Viler. Philips Balis. Jacob Loere. Vitzganns was krank.
Caspar Driess. Foiss Hannsmans eydam Feinen Henrich. Merms
Johann. Dillen Jacob. i\latt]iiss Bender. Jacob Walcli. Olaiss Mor-
bi'cher, der was flüchtig. Urban Crantz. Lambrecht in der Neuenstadt.
Antonis Makers. Jost Bechelmann. Kitzint^scheme.
Uss den dorffern zu Dcmischeidt.
Coenen Authis. Hanns Becker. Gassen Anthis,
Zu DiUenho/en.
Wernher Schnee. Crismann Stehen.
Zu Perscheidl.
Görg Kuben. Jacob Dndert.
Zu Lantscheid.
Karleyn. Gorg Schnee. Vigant Lippen. Bastianns Ortten.
Zu Urbar.
Anthis Gueten.
Zu Niddernberg.
Anthis Moere. Wendlin Morbecker.
Die itzernennten syn durch hoiflmeister, cantzler, marschalk und
Dietrichen von Steyne (der scharfricliter stunde vor der thüre) gründ-
lichen verhoert, der übergeben artickel halber, in summa sie syn der
Sachen unschuldig und darumb inen erlaubt , widder anheim und Ire
arbeit zu gaien; were schuldig, ist hochgedachtem ertzbischofl' Kichart
wissend.
103 B.
TTV« die vonn Wesell von solichcr articl'cl ivegcn dem von Trier zu
idjirag tlmn und geben sollen, folgt hernach.
'Wir bürgermeister, rate und gantze gemeinde der stadi und marcke
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7A1 Wesell tun kiindt allennpnij,dicli, so und als wir unss mit dem hocli-
würdigston lurstcii iiiid liciiii. Ihmtu Uichart. ertzbisch<»tVen /.ii TriiT.
des lieili^iien roemisclien reiclis durch (iallieii und das kiinij^ivicli Artdaten
ertzcantzler und chuiturst. unserin <^nedigsten lierrn der artick(d halber
wir verschienen zitt, als gemeine bauwerschallt sich widder ire (diri^'kcit
an vieler ortten teutsclier nation empöret, syncn rlmrlürsll. (ind. (»her-
gebeu und \(>u derselben brieve, siegell und verschriebong (hiraulV er-
halten, gütlicli vereinigt und vertragen, und unss gewilligt haben, s^nen
churtl. Gnd. vor eine straift" und abtrag zu geben, vnn jedem huiss in
der vorg. statt und mark Wesell V gülden in golden vennoege der
brieff darüber uffgericht, ob bekennen wir demnach uftentlich V(»r unss,
unser nackommen und erben, dass wir synen churtl. Gnd. darby zuge-
sagt, gelobt und versprochen liabenn, sagen zu, globen und verspreclu;n
hiemit in craft dis brieves synen churfl. Gnd., deren nackommen, solich
gelt dies nestkommende fastnacht darnach in XXVI jaer der nimmereu
zalle more Treverensi ane allen withere oder lengeren verzoch zu l)e-
zahlen, zu geben und zu hantreichen, daran wir keines wegs sumig er-
schienen sollen noch wollen, geverde und argeliste ussgescheiden ; und
des zu urkund haben wir unser siegell gehenkt an diesen brietl', der
geben ist uft" montage nach sandt Laurenzen, des heiligen Martelerstag,
in den jähren unsers herru tausend tonfhundert und ITuit' und zwantzig.
104 A.
Welcher massen die von Bopartten irer artichel halber vertragen st/)i,
folgt hernach.
üf sambstage nach Laurencii ist unser gnedigster herr von Trier
zu schiff ghein Boparten gefahren und umb vier uren nachmittage dahin
kommen, da dan ein ersamer rait daselbst an stundt zu seinen churH.
Gnd. ein schickunge getan und haben sinen churtl. Gnd. uiigeverlich
diese meynonge anzeigen laissen, sie die vom rait vermirken und sehen,
dass sein churfl. Gnd. ab den artickelen, so vergangener tage die ge-
meinde zu Boparten neben andern gestelt und sein cliurtl. Gnd. um er-
lichterouge und miltererung derselben untertheniglich gebetten. groiss
und ernstlich missfallens hätte: nu wüst sein churfl. Gnd., in was mei-
nongen, wie und welicher gestalt die von Boparten solichs gethau und
das ire gemuedt nie gewesen, wan es seinen churfl. Gnd. nit getelhg
daruff zu beharren, sunder sie hette alle wegen dieselbige artickell zu
seiner churfl. Gnd. wollgefallen und in ir ja oder nein gestellt: was
ine nu derhalb von seinen churfl. Gnd. bewilligt und zugelais.sen were,
uss gnaden und nit uff ir ungepürlich gesiunen geschehen . und dar»nnb
ire gantz unterthenig bitt, dass sein chui-fl. Gnd. ob irenthalb, des sey
doch nit verhoffen, einig ungnad gesest were, dieselbige gne.liglich fallen
8*
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laissen, und wie bishero ire ^nedig'ster herr sein und bleilien wult ; dar-
i^etren wulten sie sich auch aller untertheniokeit als i^etreuwen, tVohnien
und gehorsamen uiulerthanen woil eigent und gepuert, gegen sein churtt.
Gnd. als irem rechten herrn und laudtsfürsten halten und erzeigen.
Daruff unser gnedigster herr nach kleinem bedacht ungeverlicli
nachfolgender meinongen antworten laissen: es were nit on sein cliurti.
gnd. tniege solicher artickell kein getallens . und wult man hette die-
selbigen beruehen lassen: dan wiewohl die von Boparten seinen churfl.
Gnd. ettlicher maissen heinigegeben, die beruerte artickell nach seiner
Ond. wolgefallen 7A\ willigen oder abzuthun, so were doch solich an-
suchen und begere in der zeit, da es sich gar nicht gezimbt, auch zum
teil in dergestalt, als ob sie es also und nit änderst betten gehapt
wollen, geschehen; diwile nu sein churfl. Gnd. solichs und dergleichen
bey andern helfenn straiffeu und iren herrn und fründen zugesagt betten.
bey den irenn dergleichen auch zu thnn, so kundt oder mocht sein churfl.
Gnd. gepürlich insehen, damit die gemeind einen rat und sie beid seinen
churfl. Gnd als dem landtfürsten hinfüro schuldigen gehorsamb leisten
zu thun nicht umbgeeu; es were aber doch sein churfl. Gnd. yn der
gnedigen Zuversicht, sie, die von Boparten, betten es nit also wie die von
Wesell gemeint, darumb wult sein churfl. Gnd. zu irem widder abkommen
mit inen weiter gepürlich und gnädige handlang haben &c.
Also seind die geschickten des raits widder abgedretten, und ist
unser G. H. den sontag zu morgen frühe nach Wesell gefahren.
Wir Richart &c. thun kundt, nachdem anstatt und von wegen
römisch, kaysl. Mayst. unser allergnedigster herrn, der schwebische bundt,
der hochgeborn fürst herr Lndwig, pfaltzgrafte bei Reyn, herzog in
Bayern, des heiligen römischen reichs ertzdruchsess und churfürst , unser
besonder lieber freundt, ander churfürsten. fürsten und wir uns des ver-
einigt haben, das alle artickell, so in der utfrürigen zeitt, so der gemein
bawersmann widder ire oberkeit sich empöret, dnrcli bezwang oder sonst
fürgenommen und uflgericht worden, tode, gantz abe seyn und nit melier
gelten, und das alle die jhenen, so sollich artickell angegeben, begert
oder haben wullen, am lybe und sunst gestraifft werden sulten.
So bekennen wir demnach olfentlich ane diesem brieff, dass wir
mit unsern lieben getreuen, dem bürgerrait und gemeinden unserer statt
Boparten und der dorfler darinnen gehoerende dermaisseu gehandelt, dass
sie iren artickelsbrieft". so utt' gesinnen der gemeinden uftstosses uögericht,
welche artickell dan wider geschriebene rechte, den kaysl. landtfrieden,
alle ober- und erbarkeit, der geistlichen und auch des adels freiheit ge-
wesen sein, unss widder gegeben und sich solicher artickell begeben,
daruff' verzielien, und die gemeind gestabts eydes mit uft"gereckten fingern
zu Gott und den heiligen geschwohren haben der, oder dergleichen ar-
tickell in ewige zeit nit zu gebruichen , der auch hinfürter nummer zu
123
begereii , sniiilor wie vor (lirsn- inoiu^c iiiist-nii p-istlidn-ii ^,'»'riclit zu
Coblentz seinen sLrac-ken liUilV mid die ^,^'islliclion , den udel nnd sust
jedermann bey iren herpracbten Irevheit fj^ereebliffkeiten. zinseii lenten
und gnlten ungehindert pliben v.n hiis.-en.
Demnach auch nss craft de8 kaysl. landtViddens und geschriebener
recht obgcniehlt , so gepieten wir mit ernst, das schnlthciss, scheften.
ritter, dienstleut, rait und gemeind in unser stadt IJopart und den dorlVern
darinnen gehoerend gesessen, hinfürter sich nit entporen , wie dan vnn
gemeiner buyerschaft't beschehen, auch der buyrschaft't, woe sich der
ettliche wieder zusammen tliun, verhauten oder entporen würden, in
irem fnrnemen nit anhengig mit der täte und rate, aucli iiil beistendig
oder zulegig synn sollen.
Zudem, so wollen wir auch, und ist unser ernstlich meynong, dass
nu hinfürter die bürger und innewoner in statt und dorft'ern (»ne unsern,
unser nachkommen oder der unseren, die des von unss befehl haben
werden, auch eins raits vom adel und bürgern sonderlich wissen ver-
willigung und erleubnuss kein versamelong, couspiration macheu oder
uff die plane sich nit verhauflen oder rotten sollen.
Dann woe einem oder mehr obg. puncten oder artickelen zuwidder
gehandelt oder l'ürgenomen würde, wollen wir unss und unsern nach-
kommen deshalben nag besag der gemeinen geschriebenen recht, auch
des kaysl. landtfriddens obgemelt straiff unablässig zu thun und t'ürzu-
nemen behalten haben; dieser dinge zu einer waren urkund haben wir
unser siegell an diesen brietf thun hangen, der geben ist in unser «tatt
lioparten auf mittwocheu nach Assumptionis Mariae anno XXV.
Wir, der rait und gemeinde der statt lioparten und der dorfler
darin und zugehoerende thun kundt vor unss alle unsere nachkommen
und erben, alss wir unss bewilliget haben des hochwürdigsten, fürsten
und herrn, herrn Kicharten, ertzbischoffen zu Trier, des heiligen römischen
richs durch Gallien und das konigreich Arelaten ertzcantzler und cinir-
fürsten, unserm gnädigem herrn, zu geben, zu vollest syner Ch. F. <i.
feldtzugs, dann syn churfl. Gnd. den vergangen sommer mit schweren
kosten gegen die uffrürige bauyerschafft gethan halt: 11"! r. <!.*) in
gold, und dern seinen churtl. Gnd. abgereidt thusend bezall haben, »o
haben wir demnach gelobt und versprochen, globen und versprechen vor
unss, alle unser nakomraen und erben in craft ilies brielfs, hociigenanteni
unserm Gnd. herrn syner churfl. Gnd. nachkommen und die stiflt, die
übrigen thusendt v. gl. in golde zu bezahlen, zu zieten und zielen, wie
hernach geschrieben volget, uemlich in der nesten fasten Frankfurter
missen fünff hundert, und in der herbstmissen darnach die übrigen
»; 2000 rheinische (V) Guldeu.
121
fünft" liiindort r. tri., all^'s si.ivlfr Ion jreni verzog, snymnisse oder zmedde
einioher weisse by verletronge daftur /u rechten underpfandt ^iUer unsei"
n-ütlier. bewetrlifh und unbeweglich, ussgescheiden alle argelist, und des
zu urkund haben wir der statt Boparten siegell an diesen brieve thun
henken, der geben ist uif . . . . (wie oben).
104 B.
Wie sich die von JJojjartt Oer arfickel halben verschrieben haben.
Wir, der rait und gantze gemeinde der statt Bopartten, und der
dörfer darin und zugehoerende, thun kundt und bekennen uft'entlich vor
unss. alle unser nachkommen und erben, dass wir mit dem hochwürdig-
sten fürsten und herrn, herrn Richarten, ertzbischofen zu Trier, des
heiligen römischen richs durch Gallien und das königreich Arelaten ertz-
cantzler und churfürsten, unserm gnedigsten herrn, der artickell halber,
die wir in kurtz verschienen tagen und in den zeiten, da der gemein
bauwrsmann allenthalben uffrürig gewest und sich gegen oberkeiten ent-
poret, seinen churti. Gnd. übergeben haben, undertheniglich vertragen
sein, in massen seiner churfürstl. Tlnaden brieff unss darüber gegeben
von Worten zu worten hernach geschrieben folget, ein solichs clerlichen
ist überwyssen.
Wir Kichart &c. solchem allem wie oben steet veste und stede
nachzukommen, und dass also in ewig zeit unverbrüchlich zu halten, zu
vollziehen und dawidder nimmermehr zu thun oder fürzunemen, haben
wir gestabts eidts mit uffgereckten tingern zu Gott und den heiligen
geschworen und schweren in und mit crafft dieses unsers brieffs vor
unss und alle unser erben und nachkommen und des zu urkundt unser
siegell an diesen brieff thun hangen, der gegeben ist .... (wie oben).
105 A.
iJfr ton Liiupurij Jtandel irer artickd halber 1525.
Wie die gemeinde zu Linijniry mit dem rate gehandelt and die
arlickcl yn Icrdjcn trollen, wie der rat dafür gebetten, es hatt aber nitt
sijn mögen, sondern die artichel iren fartgang habcnn müssen.
Anno nSOO) und XXV uff montag sannt Waldpurger tag hat ein
ersamer raidt die gemein gebetten, dass sie in den schwebenden leufften,
so jetz allenhalben vor äugen, in gedult und fridde sein wollen, unge-
zwifelter Zuversicht, was andere umbliegenden stetten im stifft von Trier
derliaiben dursh U. G. H. nachgelassen oder bewilligt werde, kegen den
geistlichen oder sunst, soll allhie auch nit weniger zugelassen und be-
willigt werden, es hatt auch ein e(rbarer) r(ait) hiemit der gemeind
I2r,
gesagt, wo sie etwas iiiangols oder «^^clurclinis /ii haben vermeinen, dass
sie dasselbig zu aclirilTten an/eigen, wol ein rrl)ar raidt mit, wissen
U. G. H. und ir so viel insehens darin lialien . als möglich, da>.s die
gemeind zu der zeit auch also mit tVidde und willen angenomen,
Off montag nach dem sontag vorem Jocnnditatis, neelist darnacli,
hat U. G. H. von Trier einen e(rbar) r(ait) allhie zu Liniimrg laut und
innhalt nachfolgender schrillt thun schreiben.
105 B.
likhard von Gutta (jnadeu crtzbischof .ta Trier &c. und churfür.sl.
Lieber getrewer, wir haben etwas, darann uns merklich gelegen ist,
mit euch und der gemeinde zu reden, begeren demnach gnedithlichen,
ir wollet zwen auss euch und zwen aus der gemeind anstund allier zu
unss abiertigen, gestalt unser gemuid und iinss zu vernemen.
Dat. Erenbreitstein , am sontag vorem Jocinditatis anno XXV.
Unserm lieben getreuen bürgermeister und rait unser statt Limpurg.
105C.
Uff dies unsers gncdigsten herrn schreiben und beger hat ein erbar
raidt an stunden Thönies Eiech Pergeni. Friedrich Loiwem, und die ge-
meind Graft Schuppen uud Johan Eyblen zu seinen churfl. Gnad. zu
ziehen abgefertigt und geschickt; als nun diese geschickten von raidt
und gemeind von Erenbreitstein erschienen, ist ihnen durch den cantzler
und hoftmeister anstatt hochgemelts unsers giiäd. herrn fürgehalten
worden, wie das allhie zu Limpurg ein capelan seye, derselbig predig
und lere die newe lutherische predig und lere, wie U. G. H. und sie,
des dann glaublich kundtschafft und wissen tragen, dieweil nun itzo alle
uffruren und missbrauch von demselbigen newen predigen allenthalben
entstehen, wie wisslich, so sey unsers gnädigsten herrn bevehl und ernst-
lich meynong, denselbigen prediger nit länger zu enthalten, damit künf-
tiger u(n)raidt, so darauss entspringen möchte, vermindern werde Es
haben auch cantzler und hoffmeister die geschikten damit gebetten. dem
raidt und gemeinden zu sagen , so unser G. H. mit sambt andern löb-
lichen cliurfürsten, fürsten und herrn jetzo denselbigen uffruren mit der
that zu begegenen, ausslendig, dass sie sich unter sich selbst noch sonst
zumal zu kein uflrüre begeben wollen, sonder, wo solichs geschehe, und
unser gnädiger herr kein gefallens darinne haben, dan sein churfl. Gnd
sein den von Limpurg gantz gnädig und geneigt, dass man sein gnad
auch fürther also halt, sei ir getrewer raidt und meynong.
Jn dem und diwil die geschickten also von raidt und gemeind
aussgeweist, hat sich gemeind auf dinstag nach vorm Jocuuditatis vor-
126
samlet und biess (?) ist der aussschoss der gemcind dessclbigen dinstags zu
niurgen den alten bürgerineister Henrich Perger komen und au ine begert, dass
er mit dem bruder im Erbeeherhuft" reden wolle, dass er der genieind
vier ohme weins und vier malter korns verkauften wolle, dan sie wollen
ein tag oder zwen beieinander bleiben, hat sie der bürgermeister dafür
gebetteu, hat oit statt mögen haben, sonder begert, wie vor hat, der
buryermeitter mit dem bruder geredt, hat sich der bruder darinn be-
schwert, aber doch bewilligt, und der gemein solich wein und körn ver-
kaurt't, nemlich den wein das fuedermass vor 15 guld. und das körn,
wie das ire uff dem mark gilt; uö' mittwocheu darnach nachmittag um
zwölf uhreu, als die geschickten vom raidt und gemem iren bevelch,
wie hie oben gemelt, angezeigt, hat die gemein einen erbaren raidt dies
nachfolgende artickell in schriü'ten angezeigt und überliebert, auch damit
unverzüglich antwort begert; hat ein e(rbaren) r(aidt) geredt, es sy so
ylend antwurt daruft" zu geben nit wol zu thun, und damit bedacht be-
gert, in ansehung, das ein guter heiliger abent sey, bis uff den fritag
zu verziehen ; alsdan wollen nit voneinander scheiden , haben dan antt-
wurt; ist durch die gemein gewilligt, und zugelassen; es hat auch die
gemein denselbigen dinstag, mitwochen und donnerstag underm jetz bei-
einander gehalten und fürther mehr wein gekauÖ't.
105 D.
Ersamen und weysen lieben herrn, mit erbittung unser aller ge-
horsamen willigen und schuldigen dienst zu vorn, nach der gütlichen
anbringung eines erbaren raidts, sowie sich die gemein besprechen solt,
so wes syn feels oder beschwerun.u hab zwischen einem erbaren raidt
und gemeind; wolt ein erbarer raidt geneigt sein abzustellen, solich an-
breugung ; ist der gemein gantz wolgefellig, ist auch der gemeind mey-
nung, bitt und beger, dass ein erbar raidt solchem nachkommen wolt,
will sich die gemein auch halten nach allei- gebür und ziehen an dies
hernach geschrieben artickell:
\) Item zum ersten clegen mir an, dass ein erbar raidt jerlich rechen-
schafft thut, in abwesenheit der gemeiner und kein endtschaftt
oder Wirkung darauss entspringt, dass zu dem dickmal angezogen
ist, will die gemeind rechenschattt und auttsichtuug gethan.
-j Item zum andern begert die gemeind hinfürther ein rhentmeister
jerlich gekorn werd uss der gemeind, und jarsrechenschaftt oftent-
lich uft* einen bestimpten tag in beiweseu der herren des raits
und der XIII mann dünkt unss billich.
3) Item zum dritten ziehen mir an, dass ein erbar raidt des spitals
inkommens verpacht hat, das unbillig ist, und auch die gemeind
ein offen rechenschaüt davon haben will, wie obsteht.
127
4) Item zum vierten ziehen wir an, dass ein ciliar raidt hatt ver-
eussert Castell nnd Jas haus anlV dem Merth, und stdieli «^adt
verwandt an Sachen, der die j^'emeind nit zu thun liat, \uid uiiner
gnediger H. zugesagt hat, dass diejiien , die der sacht^i zu tliiin
haben, solichs usszuriehten, will sich die genieind halten
5) Ttem zum fünften, dass ein erbar raidt, gemeinplatz und IViludl
vertheinen, verlyhen und vorkautlen, das die gemcind nit iial)en will.
6) Ttem zum sechsten ziehen wir an, dass diejhen, die in güttcrn,
haab sitzen und kein handtwerk treiben , da der statt nutz v<tn
entstehet, sollen gehalten werden nach laut des entschfidts.
7) Item zum siebenden ziehen wir an, wie man ein kalk gehabt hab,
und solicher kalk vereussert ist, da die gemeind kein rechenschafft
oder nutzuug befunden hatt.
8) Item zum achten, nachdem man nun ein kalk gebraut hat, mit
der hilff Gottes und der gemeind, so das gescheehen ist, will die
gemeind, zwen frummann uss der gemeind syn sollen bei des kalks
vereusserung und sollen auch Schlüssel darzu haben, damit die ge-
meind auch mocht wissen, wie ir arbeit angelagt sey, uff dass man
solicher uffrure ab sey, wie von dem vorigen kalk.
9) Item zum neunten, ob sichs begab, dass ein bürger bawen würd
oder einem baw zu helffen von noeten were, soll man ine vergönnen
ein fuess oder zwen sonder kauffen, doch mit laub und besich-
tigung eines erbareu raits und der gemeiner.
10) Item zum zehenden ziehen wir an, ob ein bürger verkaufft wein,
wenig oder viel, soll von demselbigeu wein nit mehr, dan ein zynss
gehoben werden und nit duppel.
11) Item zum elften beclagt sich die gemein der wein zynss halber,
was gewachsen ist: der gemein meynong, nit mehr von der ohme
zween weisspfennig zu geben, und nit mehr, und das blasengelt
abhoben.
12) Ttem zum zwölften, ob ein burger ein wagen hett zu frucht, stein
oder anders zu seiner notdurft, will die gemeind, dass man sie
halten will, wie ander zeichen halber.
13) Item zum dreizehnden, ob sich begeh, dass man Schätzung geben
sollt und muss, so will die gemeind, dass die XTIl mann dal.ey
sein sollen und helffen spalten, damit dass ein gleich bürd ge-
tragen werde nach gelegenheit der gütter.
14) Item zum vierzehenden lieclagt sich die gemeinde, wie sie beschwert
seie mit der wage; begert die gemeind einer mass abzustellen.
15) Item zum fünft'zehnten beclagt sich die gemeind, wie sie zu dem
dickemal angezogen haben, dass man sie so ferlich antast, ist der ge-
meind meynong, die bürger zu verantwortten kommen lassen und bürgen
uemen, also er bürgen haben mag, ussgenommen dieb und busswichter.
12h
ir») Tt«ni zum sechszehendeii , dass mau eiu stalu gebe vou brodt.
fleisch, soliehs zu besichtigeu zu rechter zeit, dass der arme man
gewissen mag, auch mit all ander yche, wein yche, gewicht und
ander, was zur vche dient, fürtmehr gescheen soll.
17j Item znm siebenzehendon ziehen wir an, dass eiu erbar raidt,
schctlon uud rathsgesellen, die unserni gnädigen herrn eydschatlt
sein, des nit sein solt, auch kein vatter uud söhn, kein schwiger
und eydam und zween gebrüder auch nit dabey sein sollen, dünk
die gemein unbillig.
18) Item zum achtzehenden ist unser beger, dass mau zitlichem in vier
Wochen rechts verhelften solle.
19) Item zum neuuzehenden, ist das der gemeind meynong und beger,
so ein urteil beschlossen und zu recht gestalt ist, wollen wir, dass
sie das urteil geben nach ihrem besten verstand und nit sprechen,
dass sie nit weiss genug sein und erfarnuss thun ufi" der parthien
beviel, und welcher under den parthien sich l)eschwert findt, soll
man ime vergunuen zu appelliren, ahn ort und endt, da es sicli
von rechtswegen hingehört.
20) Item zum zwantzigsteu beclagt sich die gemein, der beschriebung
halber, die under der statt siegell hören, verlengt weit den bürgern»
und nit eudelich gefertiget mag werden; begert die gemein solich
Schreibung in monatsfrist gefertigt soll werden; auch beclagt sich
die gemeind, wie sie beschwert sei mit dem schreiblohn, soliehs
einer mass abgestellet werde, oder den bürgern zu vergönnen, brieft'
schreiben lassen, wo einer das am nechsten gefertiget mag werden
und solich schrift doch gesiegelt mögt werden , dunk die gemeind
billich.
21) Item zum einundzwantzigsten will die gemeind eydtgelt sieben
Pfennig, und an der gerichtsgelt, dass man soliehs soll stellen
halb ab.
22. Item zum zwei und zwantzigsten beclagen sich die zunfft, wie sie
beschwehrt sein mit der zynss; ist ir me3'nong, solle eine maass
abgestellt werden.
23. Item zum drey und zwantzigsten beclagt sich die gemeind, wie
sie etlich fryheit geliabt habe, die ein e(rbar) r(ait) vereussert den
geistlichen sonder der gemein wissen und willen, das die gemeind
nit haben will, dadurch ein gemeind in grossen spott und schaden
kommen ist.
24) Item zum vier und zwantzigsten beclagt sich die gemeind eines
grossen beschwernuss, als mit der rung, dass man die bürger um
wetten biingt und die wetten zu rieht gestalt werden und die
bürger nit Wissens darin haben, bis das der keilner kombt und
•li«' riifg(,Mj fordert; ist der bürger beger und meynong, und auch
129
haben will, das man ein jeglichen bürjier, so sichs begebe, dass
er sich überführ mit wortten oder werken, das zu rüegen were,
soll man in gebührlicher zeit zuverhör lassen kommen und nit also
fahrlich gelialten werden.
25) Item zum fünff und zwantzigsten will auch die gemeind, dass ein
e(rbar) r(ait) voll vorghen, will ein gemeind ehrlich nachvolgende
in allen sachen.
26) Item begert die gemeind, dass mit den miststeten und profeyen
ein Ordnung uffgericht werden und insonderheit mit Emrich von
Dietz profeyen, so er uffgericht hat.
27) Item begeren das die wein mit der alten schuld bezalt werden, so
U. G. H. von Hessen noch schuldig.
28) Item begeren, dass in der wochen uff ein benanten tag fleisch und
brodt in die statt möcht veihl bracht werden.
29) Item begeren, dass für hie ein gemeiner die weinzyss helffen setzen
und dass die gemeiner auch bey dem zeichen libbern und zissen
dingen seyn sollen.
30) Item zu dem beschloss ist der gemeind bitt und beger, dass ein
erbar raidt wolle ein unverlengt entwurff geben uff die vorgeschrieben
artickell und auch ob man etwas mehr von noten were, das man
nit eingedenkt were, soll auch angenommen werden.
Hieruff hat ein erbar raidt mündlich antworth geben, diese vorge-
schrieben artickell allsambt und besonder uff verwilligung und zulass
ü. G. H. bewilligt und angenommen, ist die gemeind nit gesetigt ge-
west, sondern uff einen jeden besonder antwurt begert, dan dies artickell
betreffen allein raidt, gemeind und stadt Ordnung, und nit U. G. H.;
derhalben wollen sie auch dieselbigen geendt haben und nit voneinander
weichen, dasselbig sei dan zuvor geschehen; daruff hat ein e(rbar) r(aidt)
der gemeindt den endtscheidt, so hiebevor durch bischof Johann seeligen
gedächtnuss uffgericht worden, vorgehalten; hat alles nit mögen helfen,
sondern hat der raidt von artickel zu artickell antwort geben müssen
wie nachfolget.
105 E.
Antwurt eines erharn raths uff die vorgeschriebenen artickell der ge-
meinde uff fritag nach Jscensionis Doniini.
1) Uff den ersten artickell, dass die rechenschaft einmal in abwesen
der gemeiner geschehen, ist ein e(rbar) r(ait) willig die gemeiner
vorther dabei kommen zu lassen.
2) Item uff den andern artickell, dass fürhien ein rhentmeister uss
der gemeind gekorn werden soll, ist ein e. r. vorhin also zu halten
willigk.
130
3) Item uft" den dritten artickell des spitals inkommen betreffen, dass
dasselbige verpeelit sei &c., hat ein e. r. den armen zu gut und
uiub nutz willen ein jarlank zuvor angesetzt und verhaft, dass
den armen dadurch kein abbruch geschee. hat auch seit derselbigeu
zeit etlichen haussarmen leuten körn gegeben: ist auch dasselbige
fürthin also zu thun, wo von nöthen. in willen und meynong, da-
mit die armen desto statlicher hilff haben mögen.
4) Item uff den vierten artickell, Castell und das hauss uff dem
Merch betreffend, und das dasselbig gelt in sachen, der die ge-
meind nit zu thun gewendt sein solle, wiewol unser G.H. gesagt,
diejhen. so des nit zu thun. sollen solichs nit entgelten, lest ein
e. r. uff seiner F. G. erkentnuss; sagt auch was von dem ver-
kaufften hauss von gelt entpiangen. sey in der stadt nutz gewandt,
sali auch fürther, was des noch ussstendig, in der stadt und ge-
meiud nutz geben werden.
5) Item uff den fünfften artickell gemein pletz und freyheit betreffen,
so vor zeit verliehen oder verkaufft sein sollen , sagt ein erbar
raidt. wes des geschehen, sey zu gemeiner stadt nutz und urber
geschehen, und wollen sich fürther der billigkeit halten.
6) Item uff den sechsten artickell, diejhenen betreffen, so in zimlicher
nahrung sitzen und nit handtirung treiben, davon der stadt einher
nutz entstehe, beger ein e. r. sich daruff zu bedenken und mit
raidte darinn zu handien.
7) Item uff den siebenten artickell, den alten kalk betreffend, dass
derselbige vereussert und die gemein kein rechenschaft oder nutzung
davon befunden hab, sagt ein e. r., das davon rechenschafft und
für gewissheit geschehen sei; wo aber iemant mangell daran
wisst, möcht zu erkennen geben.
8) Item zu dem achten artickell, den uewen kalk betreffend, ist ein
e. rath willig, dass einer uss dem rath und einer uss der gemeind
denselbigeu zu vereussern verordnet und gesetzt werden, und den-
selbigen kalk zu messen, allvorher ein sonderlich tag ernennt wer-
den soll, sollen auch die zwen nit lenger, dan ein monath lang,
daran bleiben , und nach ussgehung desselbigen monats allwegs
rechenschafit thun, was durch sie verhandlet, und soll dasselbige
gelt in ein sonderlich kist gethan werden und alsdan fürther zween
auder angesetzt werden.
^t) Item uff neunten artickell, dass fürthin einem jeden bürger, wan
er bawen oder einem baw zu helffeu von nöten were, ein oder
zween fuess geben sullen, will sich ein e. r. allweg nach be-
sichtigung, gelegenheit und uotdurfft desselbigen orts der billig-
keit halten.
131
10 — 11) Item uff den zpliendpn und olffton artikfll <lio woinziss
betreffen, will ein e. r. an U. G. II. lanji^en lassen, und was
alsdan darin erlangt wird, s(dl der gemeind nit verhalten werden.
12 u. 13) Iteni dem zwölüXcn und dryzehenilcn artickell leest die
gemeind disnial beruhen.
14) Item uff vierzehenden artickell, die wag betreffen, will sich ein
e. r, bedenken und so viel möglich insehens darinn haben.
15) Item uff den fünfzeheuden artickell, den antast betreffend, will
sich ein e. radt was bürgerlich und dergleichen sachen sein und
darumb bürgen zu nennen stehen, der gebürlichkeit halten.
16) Item uff" den sechszehenden artickell, den staln rintfleisch, brodt,
weinich, gewicht und dergleichen betreffend, ist ein e r. zu ordnen
und zu setzen willig, damit der billigkeit gelebt werden möge.
17—20 u. 24) Item auf den XVII , XVIII., XIX. u. XX. und XXIV. ar-
tickell gerichts handel und ruegen betreffen, sein one wissen U.
G. G. nit zu ändern oder zu setzen , sein auch fürther derhalb
mit rath ü. G. H. Ordnung uffzurichteu willig.
21) Item uff den XXI. artickell, darin sich die gemeind beclagt, dass
inen vorschreibung. so uiidtr der stadt siegell gehören, verlengt
werden, und mit dem schreibten beschwerdt sein, will ein e. r.
gebürlichs insehen haben, damit ein jeder gefertiget und nit un-
billig beschwerdt werde.
22) Item uff den zwei und zwantzigsten artickell, die zyssen betref-
fend, ist ein e. r. on wissen U. G. H. nit zu ändern, und lest
es bei dem uffgerichten endtscheidt.
23) Item den XXIII. artickell betreffen, der Vortrag zwischen der
geistlichkeit, begert ein e r. uff dismal beruhen zu lassen.
26) Item uff den artickell, die miststet und profeien betreffen, will
ein e. r insehens thun und mit radt darinn handleu.
28) Item den artickell betreffen, dass in der wochen uff einen be-
nanten tag fleisch und brodt heim feihl möcht bracht werden,
sagt ein e. r., das dasselbig auch ohne wissen U. G. H. nit zu
thun sein wolle.
29) Item den artickell betreffen, dass ein gemeiner die weinzinss solle
helffen setzen, auch dass die zween gemeiner bei dem zeichen
liebern und zyssen zu dingen sein sollen, ist ein e. r. willigk.
Diese obgeschrieben artickell der gemeind hat ein e. r. uff ver-
willigung und zulass U. G. H. bewilligt und angenommen, dergestalt,
wo ire gnaden nit gefallens darinn hotten, dasselbig zu verändern und
zu setzen, auoh unabbrüchlich U. G: H. und der stadt ir oberkeit und
freiheit.
132
Dies eins e. r. antwiirt hat die gemeind schrifftlich begert, ist
inen gegeben und zugelassen worden uff freitag nach Ascensionis Domini
im jähr obgeschrieben.
105 F.
Alss nun die gemein diese antwurtt also in Schriften überliebert
und sich daniff bedacht haben, ist der ussschoss wider vor rath kommen
und gesprochen ; sie haben die antwurtt eines e. r. übersehen und ver-
lesen, bedunk aber uit das uff all artickell grüntlich antwort geben seye,
diwil ein e. r. derselbigen puncteh eines teils uff U. G. H. gezogen und
gestalt, des sie die gemeind dan vermeint, durch sie vorgetragen betreff
allein rath, gemeind und stattordnung; aber wie dem allem, hab die
gemeind ir artickell anderwerb uffzeichnen lassen, mit beger, dass ein
e. r. dieselbigen verhören wolle und alsdan grüntlich autwurt daruff
gebenn; hat ein e. r. also gethau und der gemeind fürgeben, zu dem
zweitenmal gehört, mit viel neben reden, so zu frid- und einigkeit nit
vast dienlich waren, und seyndt dies die artickell , auch eins e. r. ant-
wurt, wie nachfolget :
106 G.
Vorsichtigen , ersamen und weissen , lieben herrn ! mit erbietung
unser aller gehorsamen, willige und schuldigen dienst zuvor an, nach
der gütlichen anbrengung eines e. r., sowie dass sich die gemeind be-
sprechen solt, so wes sie beschwernuss hab, wolt ein e. r. geneigt sein
abzustellen, solich anbrengung ist der gemeind ganz wulgefellig, ist
auch unser fleisslich bitt und beger, dass ein erbarer rath solchem nach-
kommen werden mocht, wie hernach folget:
1) Item zum ersten begert imd will die gemeind, dass fürthin ein
rentmeister jerlich gekoren werden soll und dass derselbig uff
einen benanten tag in beysein der gemeiner, so des jahrs zu radt
ghenn, und der drizehen rechenschafft thun solle; ist ein ersamer
rath also zu halten willig.
2) Item zu dem andern will und begert die gemeind, das fürther die
zween gemeiner bey aller verlehung oder Satzung, es sey zoll, zyss,
wagegelt, vyhgelt sein sollen, und soll der gemeiner einer die wein-
ziss helffen setzen; dergleichen sollen auch die zween gemeiner,
und die drizehen bei aller rechenschafft, es sy der stadt sachen
des spitals sachen oder brückeneinkommens und dergleichen; ist
ein e. r. auch willig.
3j Item zum dritten begert die gemeind : sowie gemein pletz ver-
üssert oder verliehen seindt, wollen wir, dass ein e. r. in beysein
133
der dreyzehn zu besichtigen und zu vertragen und forther nit mehr
zu geschehen, solich gemein pletz zu vereussern ; ist ein e. r. auch
willig zu besichtigen.
4) Item zum vierden betreffen diejiienigen , so in zimlicher narung
sitzen und die nit hantierung treiben, lest die gemeind an ein e r.
und die drizehen Inhalt des entsclieidts ; leest ein e. r. auch dabei.
5) Item zum fünftten, wollen wir mit dem kalk, so jetz gebraut ist,
und hernachmals gebraut werden mocht, dass ein e. r. einem vom
radt darzu geben soll, und die dreizehen einen uss ihnen oder auss
der gemeind darzu auch geben sollen , und dieselben sein sollen
und bleiben; soliche rechenschafft auch geschehen sei in beywesen
der drizehen, wie obstehet; ist ein e. r. auch willig.
7) Item zum siebenden wollen wir, welcher bürger ein wagen hab,
der ime gefürt hat, es sein stein, hew, wein oder dergleichen, dass
wir darvon mehr dörffen geben, alss man unss armen vormals
gedrungen hat und andern freizechen geben; ist ein e. r. auch
willig.
8) Item zum achten wollen wir betreffen den antast, w^elcher bürger-
licher straifF echuldig sey, dass man ine zu verhör kommen last;
kan er sich dan nit verantworten, sal man bürge von ime nemen,
wan er sie haben kan, ussgescheiden peinlich sachen, als dieb und
bosswichter; ist ein e. r, auch willig.
9) Item zum neunden wollen wir, dass bitt und fleiss allen mouat
einmal oder zwei besichtigt werden solle, den beckere in staln zu
geben, und dass die metzler kauffmanns gut veihl haben sollen,
damit dem armen als wol etwas guts als dem reichen umb sein
gelt werden möge; ist unser meynong der rath fleissig darin zu
seheli und also zu halten; ist ein e r. willigk.
10) Item zum zehenden, wollen wir, dass kein bürger geruegt soll
werden, er sei vor zu verhör kommen und zu verantwurt ; ist der
rath auch willigk
11) Item zum eilfften wollen wir, dass fürthmer vatter und söhn, zween
gebrüder, schwieger und eidem, oder dergleichen nit mehr zu rath
gekoren sollen werden, nach laut des endtscheids; ist auch von
einem e. r. bewilliget und nachgelassen
12) Item zum zwölfften wollen wir, dass einem stadtschreiber allhie
zu Limpurk sein lohn gesetzt werde, dass er die bürger nit steig
und nem solchen alten lohn wie Weghbeutel und Henrici sun, die
auch gut Schreiber gewest seiu &c., ist ein e. r. willig zu setzen.
18) Item zum dreizehnden, wie auch vormals angezogen ist worden,
wie ein bürger mit dem andern an dem gericht zu thedigen hab,
und clag und antw^irtt geschehen seye, und zurecht gestalt ist,
dass sie nach irem besten verstandt weissthumb thun und nit
134
spret-hen, dass ^ip nit weiss genug sein und heischen den parthien
sechs gold gülden und erfarn sich zu Frankfurth . dass doch ü.
G. H. nit auLTehörig ist. und ir unss doch antwurtt habt gegeben
utT diesen artiokell, es sei nit zu andern, sondern U. G. H. ver-
meinen wir doch, dass ü. G. H. euch darumb gesetzt haben,
dass ir recht sprechen solt. Inhalt euwerseidts; ist ein e. r. auch
willig.
14) Item zum vierzehenden wollen wir miststet und profveyen in Strassen
oder in gasson zu besichtigen , an e. r. mit sambt den dreizehn
nach gelegenheir gehandfit wird; ist ein e r. willigk.
lö) Item zum fünfzelienden, wollen wir die alt hinderstellige schult,
so zu vielmalen angezogen, dass ir euch hören last, verendt und
ve.nügt sei, künden wir nit linden, sonder wollen, so ir von unss
armen bar gelt uffgehoLeu hatt, wollet es auch wiederumb dar-
legen, dass man an der zinss und renthen ablossen mag, der ir
bei derselbigen schult eins theils gemacht haben ; auch wellen wir
wissen die sum der schulden.
Uff diesen fünfzehenden artiokell sagt ein e. r. wie vor. dass
alt schult verrechnet und zwischen Martini nest kompt zu bezahlen
angesucht sey: diweil aber die gemeind fürther pension darvon
zu geben nit willigk, hat ein e. r. mit denjhenen, so im radt
schuMig geredt und seindt dieselbigen mit gelt zu bezalen willig,
und soll solich gelt an den liaw gelegt werden. Der rath ist auch
willig, die sum der schulden hören zu lassen; ist gescheen; die
gemeind ist aber nit willig, dass solich schulden an den baw ge-
legt werden, sondern dass die ussstehende weinschuldt und stal-
midt, so von unserm G. H. von hessen noch der gemeind ussstehed,
bezalt werden sollen, und mit dem übrigen etlich pension abge-
löst wer-ien.
Dieser fünfzehende artiekel mit seiner antwurt sal nit in den
heubtbrieff gesetzt werden; dan solchen artickell wollen mir den
dryzehen bevehlen, dem nachzukuramen nach laut der antwurtt
eines e. r.
löj Item zum sechszelienden, so ein gelt gelehnt worden ist zu Frank-
furt und zu des costers schaden halber gelegt, wollen wir diesel-
bigen der Sachen zu ihiin haben, darlegen sollen (?), sonder der stadt-
scha .en nach aussspruch ü. G. II., auch anders, wes das were des
cost^Ts Sachen entledi-t sein wollen
Dieser XVI. artickell sali nit in den liaubtbrieffgesatzt werden,
sonder bei die ander artickell. welche vor unserm G. H. vollendet
snlJtMi wf-rden ; uff diesen sechszehenden artickell stelt und leest
ein e. r.. denselbig uff anerkantnuss U. G. H., wie verlassen ist.
135
17) Item zum siebenzehenden wollen wir auch, so unss usssteheet von
U. G. H, wegen von Hessen weinscliuldt und stalmidt, so ir es
hinder euch hat unss armen bezalilung tliun, damit wir nit geur-
sacht sein, ferner zu beclagen.
Uff diesen siebenzehenden artickell sagt ein e r. , wes derlialb
empfang und hinter ihm hab sein, sie allzeit willig, einem jeden
nach antheil seiner schuld zu liebern und zu bezahlen; das übrig
stehet noch uuder rath und gemeind uss , ist der rath sein theil
zu geben willig, begert dergleichen von der gemeind auch, ist ge-
stalt, wie im fünfzehenden artickell darvon gemelt wird. Diesen
siebenzehenden artickell begeren mir so nachzukommen, wie mit
Worten underscheiden ist, und sali auch in den haubtbrieft' nit ge-
satzt werden.
18) Item zum achtzehenden die ufgezogen artickell hern sachen be-
treuen, daruff ein e. r. autwurt geben, zu gut stehen zu lassen;
uff zukunfft U. G. H. bitten wir alsdann solich sachen zu vollenden ;
ist ein e. r. willig, ist es ein gemein auch willig so nachzukommen,
und sal nit in den haubtbrieft' gesatzt werden.
19) Item zum neunzehenden wollen wir den kaufbrietf, betrefien Kastell,
wollt unss lesen lassen, uff dass die stadt und gemeind darumb
komen macht ; ist geschehen, sal auch nit in den haubtbrieft' gesatzt.
20j Item zum zwanzigsten ist unser flehlich bitt und ernstlich mey-
nong, dass soliche oberzelt artickell niemant insonderheit verdecht-
lich beschehen zugemessen werden, sonder allein mit der hilf Gotts
euch und unss armen gemeind zu gut kommen macht, auch nit
zu gedenken , dass wir ein e. r. nit vor unser vorgenger haben
wolten, bitten euch auch, euwerm vermess nach ir euch hören hat
lassen, ofi't gegen die gemeind; habt sie zu Limburg in der stadt
Sachen zu setzen und zu entsetzen , und niemants mehr , darumb
will die gemeind all vorgeschrieben artickell geendet haben, mit
vorbehaltung, wo etwas weiters von noten würde sein, vorzubringen.
Diese vorgeschrieben artickell hat ein e. r. auch wie vor uff ver-
willigung und zulass U. G. H. bewilliget und angenomen, dergestalt
wo yr F. G. nit gefallens darinn hotten , dasselbig zu andern und zu
setzen, auch unabbrüchlich U. G. H. und der stadt irer oberkeit und
freyheiten; und des alles zu urkundt so haben wir bürgermeister und
rath zu Limburg unser gewöhnlich raths-secret-ingesiegell uff beger einer
erbaren gemeind allhie zu endt dieser schrift gedrückt.
Geben und geschehen uf montag nach dem sontag Exaudi. anno
fünfzehen hundert und fünf und zwantzig.
Dieser Beschluss sali nit in den brieff gesetzt werden , dau der
ingelagt schloss, welcher *)
*) Fehlt eine Zeile im Original. D. H.
136
Es haben sich auch ein e. r. und gantz gemeind dieser vorge-
^eschriebeu artickell also sambtlich und eintrechticlilicli miteinander umb
künftiger einigkeit willen in der gütlichkeit vereint, vorgetragen und
bewilliget, also wie vorstehet zu halten. Actum, ut supra.
Zu dem letzten, so iss der gemeind willen und meynong, dass die
drizehen der gemeind keinen Unkosten machen oder uffwenden, besonder
die dazu gekorn werden, solle alleweg heim in Iren heüssern essen, uff
dass ein e. r, und gemeind nit weiter beschwert werde, und dieser ar-
tickell soll vor tlen letzten artickell gesatzt werden vor dem besohl oss.
105 H.
Wir der rath zu Limburg bekennen nnss öffentlich und thun kundt
allermenniglich mit dieser schrift, nachdem sich ertzlich mangel und
gebrechen bei unss zu Limburg in vielfeltig weg erhalten, derhalben
dan eintracht und friedleben zu suchen unss gebürt, haben wir uff bitt
und beger einer gemein bey unss in bedacht, die übergeben artickel be-
williget, wie die von wort zu wortten hieroben erzelt sein ; ^newohl nun
solichs, als vorstehet, von unss im l)esten nachgelassen, und wir als in
geraeinen nutzen erheblich gut und vertreglich, dessen ein erbar gemeind
bei unss auch geneigt zu halten gutwilligk, so haben wir doch darzu,
damit von allermenniglich zwischen unss und unser gemein einiger ge-
habter Unwille oder Ungunst mehr nachgeredt, geacht oder verstanden
werde, uns begeben, auch zugesagt, wie mir hiemit und in craft dieser
schrifft thun, solicher unser Lewilligung vor unss und unser nachkommen,
doch an abbruch unser gnedigsten und gnedigen herrn oberkeiten, frey-
heitcn und gebrauchen, und gar unserm darwidder gehandelt oder ge-
than wollten haben, sondern als getrewe, gehorsame undersassen allzeit
halten und beweissen, auf solichs wir auch bewilligt und zugesagt, alles
dasjhene, wass uss diesem, als obenstehed, der gemeine bitten und be-
geren. sich verlauffen. oder durch kegenander einicher missgunste oder
Unwille beideseits ussgelegt oder verstanden werden mocht, nimmermehr
kegen unser gemein ihn argem Ungunst oder widderwillen zu itzigen
Zeiten zu rechen, auch wiMer die bewilligten artickell durch keine frei-
heit. so itz- und vorhanden oder künfftig erlangt werden möcht zu thun;
desgleichen die artickell nit zu ringern, noch zu ändern, sonder wissen
und willen unser gemeind, damit fried und einigkeit hinfürther bleiben
möchte.
Des zu Urkunde so haben wir bürgermeister und rath zu Limburg
willichlich und umb der gantzen gemeind bitten und begeren unser ge-
wünlich rathssecret und ingesiegell unden an diesen brieft gehangen,
unss aller obgemelten willen zu besagen.
Geben uff dinstag nach dem sontag Exaudi im jähr &c. (1500)
fünf und zwantzig.
137
105 J.
Uff das zweit vorgeben der gemeind und eines erbaren raths ant-
wurtt, wie das bieoben, an den zusatz durcb den stadtscbreiher be-
schrieben worden, hat die gemeind von dem rath begert, ine die fürge-
tragene artickell in schrifften ariickellsweiss mit sambt eines e. r. ver-
willigung zu stellen und mit iren raths-secret-insiegell zu befestigen,
dass ein e. r. auch also zu thun, wie obsteliet, bewilliget; hat aber
ussschüss dieselbigen artickell, wie die gesetzt und geschlossen, vorzu-
lialten begert, dass ein e. r. auch gewilliget und nachgelassen ; als nun
dasselbig also geschehen, ist der ussschoss von der gemeind wiederumb
vor rath erschienen, und gesagt, sie haben der gemeind die artickell, wie
begrift'en, vorgehalten ; nun begert die gemeind, und sye , der ussschoss
auch, dass dieselbigen artickell, wie sie die haben corrigiret und be-
zeichnet, mit sambt dem schloss, so sie auch begriffen, uff ein perga-
ment geschrieben und mit des raths anhangendem insiegell versiegelt
werde; hieruff hat ein e, r. die artickell, wie sie die corrigirt und be-
zeichnet, übersehen und verlesen lassen, und sich darin dermassen an
wissen U. ö. H. zu begeben beschwert befunden, dieweil darin der stadt
oberkeit und freyheit ires bedünkens übergeben werden , und sich der
siglung derhalben geweigert irer gethanen eidt und pflichten vermag;
daruff der ussschoss, wie vor die artickell, also zu enden und zu ver-
sieglen ernstlich begert, und dasselbig sey der gemeind ernstlich ge-
mueth und meynong, also zu geschehenn; hieruff und nach vielerley
underredung hat sich ein erbar rath der fürgetragen artickell und Sie-
gelung halber vor U. G. H. verordneten rath, so jetzo beilendig, beruffen
dermass, dass die gemeind einen darzu verordnen, soll der rath auch
einen verordnen, hat die gemeind nit annemen wollen, sonder gesagt,
wan solichs geschehe, werda der rath allem gehoert, und vileicht ehe
dan die gemeind, wes durch dieselbigen anstatt ü. G. H. hierin zu thun
erkant und bewilliget werde; woll sich e. r. aller gebühr halten ; daruff
der ussschoss geredt: sie vernemen nit änderst, dan das solichs ein ab-
schlag und der rath die artickell also zu halten nit gemeint sein; es
haut auch ettlich insonderheit hieruf gesagt : was U. G. H. darmit zu
thun haben, man hab den herrn so viel nachgelauffen, dass es der stadt
nimmer gut sei; hat ein e. r. gesagt: nein, sie wollen es damit nit ab-
geschlagen haben, sonder, wes vor von beiden theilen gewilliget und
angenommen worden, das sein sie noch also zu halten willig und nicht
weiters darin gezorgen werd; hieruff der ussschoss begert : ja oder nein,
ob es ein e. r. also sieglen wolle oder nit '? hat der rath darvor gebetten,
hat nit statt mögen haben, sonder gesagt: dieweil sie es haben wollen,
sein sie willig, hieruff Crafft Schup von woegen des ussschoss geredt;
sie wollen es nit dringen oder auch nachgeredt hau, dass sie den rath
188
darzu gedrungen haben: wollen es aber der gemeind vorgeben; wo die
alsdan dringen werden, niuessen sie geschehen lassen.
Nach aller dieser handlung nnd viel nebenrede, hat ein e. r. ge-
^nlliget und die artickell uff ein pergamen ussschrieben lassen und ver-
siegelet, auch der gemein also überliebert uff mittwochen nach dem
sontag Exaudi. amm, ut snpra.
105 K.
Limhitrger Verfniy.
Wir bürgermeister . rathe und gantze gemeinde zu Limburg thun
knndt, nachdem die hochwürdigst durchleuchtig und hochgebohrne fürsteu
und herren . herr Kichart ertzbischoff zu Trier des heiligen römischen
reichs durch Gallien und das königreich Arelaten ertzcanzler und chur-
färst. und herr Philipps, landtgrave zu Hessen, grave zu Catzenelen-
bogen, zu Dietz und zu Ziegenhain und zu Nidda, unser gnedigst und
gnedig erbe und pantherrn, ein ordenung in der stadt Limburg zwischen
unss, denen vom rate eins- und unss der gemeinden anderteils, auch
wie es sunst in allen andern der statt Sachen gehalten werden suUe,
uffgericht, gemacht und hüte dato in der bürg zu Limburg in unser
aller gegenwart uffentlich verlesen lassen haben, welich ovdenunge von
wortten zu wortten hernach geschrieben folget, also lutende.
Wir Richart von Gottes gnaden ertzbischoff zu Trier, des heiligen
römischen richs durch Gallien und das königreich Arelaten ertzcantzler
und churfürst, und wir Philips, von denselben gnaden, landtgrafe zu
Hessen, graff zu Catzenelnbogen, zu Dietz, Ziegenhain und Nidda, thun
sambtlich kunt an diesem brieff: nachdem in vergangen zitten etlich
irong. mangel und gebrechen zwischen bürgermeister und rate der statt
Limburg eins- und denen von der gemeinden daselbst andernteils er-
wachsen und entstanden seynd. derhalb dan unser ertzbischof R(ichart)
zu Trier vorfalir. ertzbischoff Johann und andere pantherrn löblicher
und seliger gedächtnuss gütlich verdrege desmals uffgericht und orde-
nung gemacht haben, wie es hinfüro solcher gebrechen halb gehalten
werden, und was ye ein parthy der andern thun sult, welich vertrege
und ordenungen nach der haut zu mehnnalen ernewet, bestetiget und
nach gelegenheit erweitert und geringert syndt, alles vermöge und inn-
halt brieff und siegell darüber sprechende ; diwile nu under anderm darinn
versehen, zugelaissen und bewilliget ist, dass neben den andern raths-
persohnen zwene uss der gemeinde auch zu rate zu geen und allejiihr-
lichs durch die gemeinde uff einen nämlichen tag gekoren und ernetwet
werden, die in allen fürfallenden sachen raten und handien helfen sullen,
auch by den i'echtschafften sitzen nach besag der artickell derhalben
139
gestalt, alles in hoffeniing und vertruwen, solicher ratgaiig der gemeinde
sull unser statt Limburg und denn bürgern daselbst sonderlich fruchtbar
syn, zu wolfart, einigkeit und fridden dienen und daruss in alle wege,
nichts änderst folgen, dan dass gemeiner statt nutz, uffnemen und ge-
dyhenn were, und aber uss vielerhant irrongen, so sicli mittler zit zwischen
rat und gemeinde zugetragen und begeben und bis uf den hütigen tag
erhalten habenn, uffenbar und die unwidersprechlich Wahrheit ist, dass
dieselbige zween gemeiner alles Unwillens ursachet, und die syndt, die
den rat und gemeind gegeneinander in alle Wiederwertigkeit, unfridden,
hass und nyt reitzen, fueren und bewegen, damit nit allein der gemein
nutze nit gehauthabt, die statt an thurnen, muyren und sonst in not-
türftigem buwe nit gehalten, sonder auch die bürger under sich selbst
verderblich werden, und also eins mit dem andern gar zu boden fallet;
darumb wir beide obgemelt fürsten als die erbe und pantherrn, denen
solichs von gemeines rechten und der billigkeit wegen eigent, zusteet
und gebüeret, unss allhier gefüegt, nemlich wir, ertzbischof zu Trier
eigener persohn, und wir landtgrave zu Hessen durch unsere treffliche
darzu verordnete rete und l(ieben) getreuwen, nemlich Wilhelmen von
Staffel und 0 ottfrieden von Waltmanshussen , und haben, damit unser
statt Limburg der gemeiner halb, (nit) in noch weither unrat, hindergang
und verderben gefuert wurde, solichs bisher mit den gemeinern geübte
ordenunge, wie unss das auch allwegen in den vorigen verdregen für-
behalten ist, uffgehaben, verworfen, abgetan und verendert haben , uff
verwerfen, thun ab und verändern dieselbig hiemit in craft dies brieffs
Und mit vorbehält unser, ertzbischoff Richarten unsern nach-
kommen und stifft als den erbherrn, und unser landtgrave Philipsen als
pantherrn. unser oberkeiten, gereichtigkeiten, gebruchs und herkommens,
setzen, ordenen und wollen wir, dass von diesem tag an nu hinfürther
die vielgemelten zwen gemeyner abesyn, nit mehr zu rat geen, auch
kein ander gekoren werden, und mit allen der statt und rats sachen
nichts mehr zu thun haben, sonder davon gantz und gar abgesondert
syn sollen, und die andere ratspersonen sullen in maissen wie bisher
bliben, alle nutzuug, inkommens und gevelle der stadt uff heben, die
ambter mit erbaren, frommen und geschickten personen besetzen und
sust alles dasjhene thun, handeln und fürnemen, das inen eren- und eidts-
halb gebüert, und die ordenungen und vertrege hiebevor desshalb uffge-
richt so bis noch unwiederruffen syndt, solichs clerlich iunhalten und
usswisen.
Wir setzen, ordenn und wollen auch, dass nu hinfüro alle jehr-
lichs uff den zweiten tage nach der heiligen dreier königtag in by-
syn unser ambtleut oder keilner zu Limburg ein erbar uffrichtige
rechnongen aller inname und ussgabe unser statt Limburg uff dem
rathhuss daselbst geschehen, und es sust wither darmit nach uss-
140
Weisung der obgemeklen vertrege darüber uffgericht gehalten wer-
den soll.
Und nachdem bis aiilun- alle jerlichs zu den ziten man die gemeiner
gekoren und gemacht hat eine versaralong derge einden gewesen, dann
jeder zit üppige luiwe fönde zu ungehorsam und unfridden dienende durch
etliche von der gemeinden herfürkonimen syn, darzu itz jüngst verschiener
tag die gemeind sich inn versamlong getan und gegen den rat empöret
und ufl'geworfen, darin auch ettliche tag verharret, dass inen darin
keineswegs gezimbt hait, so ordnen, setzen, gepieten und bevelen wir by
straiftV und penen des rechten und jüngst uffgerichten keiserlichen landt-
fridden zu "Wormbs ernstlich und wollen, dass nu hinfüro die gemeinde
und bürger zu Limburg in ewige tag one wissen und willen unserer
erb- und pantherrn, so lang die pantschaft dermaissen bleibt oder unserer
ambtlüte und eins rats daselbs in groisser und kleiner Anzahl sich
nimmermehr versammlen, häuften (ider rotten, dergleichen dieser jetzigen
des gemeinen manns uffiur hall)en under inen selbs oder mit andern
keinerley versammlonge, eynonge, büntenüsse oder dergleichen machen
sullen, und wer darwidder thun würde, der soll an libe und gute ver-
moeg der rechten unablessig gestraifft werden.
Es auch jeder burger zu Limburg by sinem eide und pflichten,
damit er unss als erb- und i)antherrn verwaut ist, schuldig syn, ob er
etwas in der gestalt wenig oder viel würde vernemen, unss, unsern na-
kommen und erben, die erb- und pantherrn zu Limburg syn werden,
zu jeder zit solichs fürzubrengen und das in keinen weg zu verschweigen,
damit dieselbige gebürlicher wiss darumb gestraifft und künftiglich uff-
rure und em}iörungen under den bürgern verhuet möge werden
"NVither liaben wir des antast halb missetediger lüte in unser statt
Limburg diese Ordnung gesetzt und gemacht, dre wir auch nu vortmehe
also gestracks und unvei-brüchlich wollen gehalten haben, wann und
welicii zit hernach ein bürgermeister von der herren wegen einen übel-
deter zu Limburg thut fahen und greiften, so soll er ine anstundt einem
schulteis zur zeit zu Limburg einen missetedigen gryffen wulten laissen,
das solten sio an einige verhinderonge der bürgermeister zu tliun macht
haben, doch in alle wege unsern burgern zu Limburg an iren her-
brachten fryheiten des antast halber unabLrüchlich , und sullen hin-
fürther bürgermeister und rath schuldig und verpflicht syn, unserm
ambtman cier schulteissen zur zit zu Limburg so oft und dicke sie des
zu hinsetzong der missetedigen zu Limburg angreiffen, not werden, die
thürn und gefenglmuss uff der stattmuereu zu Limburn ungebetten zu
offenen und sich das in keinem wege zu weigeren.
Es sullen aucii die zweene gerichtsknecht, so hinfüro durch einen schult-
heissen zur zit von unsern wegen angenommen und gesetzt werden, ylich den
ßtattknechten und in aller maissen, wie dieselbige, gefrihet seyn und bleiben.
141
Unnd wir obgemelden fürsten wiillon durch diese ordeniing und
satzonge den vorigen vertregen in allen andern iren puncten und ar-
tickelen nit derogirt oder dieselbig wiederroffen, sonder haben, dass sie
in iren creften gantz und unverseert bliben, unss auch hiemit vorbehalten,
dieselbig alle oder zum theill gantz abzuthun. zu mindern oder zu mcren,
wie unss darnach wolgefallen. und die notturfft solichs erfordern wird.
Des zu urkundt haben wir, ertzbischolllichart und churfürst obg.
vor unss, unser nakommen und stifft als erhherrn, und wir lantgrave
Philips als pantherr zu Limburg unser inngesiegel an diesen briev thun
hangen, der geben ist zu Limpurg am fönlTten tage des monats Augusti,
im jähr unses herrn thusendt fünfhundert und fünf und zwentig.
So bekennen wir demnach öffentlich, dass wir vor unss und alle
unser erben und nachkommen hochgemelten chur- und fürsten, nemlich
unserm gnädigsten herrn von Trier als erhherrn eigner person, und an-
statt unsern gnedigen herrn von Hessen als pantherrn zu Limburg, dem
erenvesten Wilhelm von Staffel mithantgebenden treuwen gestabts eides
üblich zu Gott und den heiligen globt, zugesagt und geschworen haben,
globen, sagen zu und schweren wissentlich inu und mit craft dies brieves
solcher ordenunge alles ires innhalts getreuwlich nachzukommen, dieselbig
erstiglich zu halten und darwidder nimmer mehr zu thunde, mit Worten
werken, heimlich, uffenbar oder einicher andern wysse, sonder argelist
und geverde.
Und des zu urkundt haben wir diesen brieve versiegelt mit der
stede Limburg ingesiegel, unss, unsere nakommen und erben aller vor
g(eschrieben) dinge zu besorgen und zu Überzügen.
Geben uff tag und jähr vorg(eschrieben}.
Urkundliche Mittheihmgen
zur (iescliichte des Erzstiftes Mainz
während der ersten Regierung Diethers von Iseuburg
(1459—1463)
von
Dr. Karl JVIeuzel.
liicht ohne Bedenken bringe ich die nachfolgenden Urkunden und Regesten
rur Veröftentlieliung. Denn ich liabe sie nur gesammelt als Materialien für eine
darstellende Arbeit aus der rheinischen Geschichte; so kommt es, dass einzelne Stücke,
je nachdem sie fiir meinen Zweck wichtig erschienen , vollständig abgeschrieben,
andere in aiLsfülirlicher oder kurzer Fassung nur ausgezogen sind, also eine Verschie-
denheit der Behandlung erfahren haben, die bei der Heravisgabe von Urkunden und
Regesten, welche die Quelle für mannigfaltige Forschungen sein können, meines Er-
achtens vermieden werden muss.
Als ich aber meine Sammlungen in ihrer Gesammtheit nochmals überblickte,
befestigte sich in mir die Ueberzeugung, dass viele Stücke derselben , welche ich in
meiner darstellenden Arbeit nicht berücksichtigen konnte, der Geschichtsforschung
zugänglich gemacht zu weiden, wohl verdienten, und desshalb entschloss ich mich
zur Herausgabe.
Ich glaube, dass meine Mittheilungen für den künftigen Geschichtschreiber der
mitte'rheinischen Gebiete, besonders in Bezug auf ihre Zusammensetzung, ihr Be-
amtenwesen, ihre Geld- und Finanzwirthschaft von einigem Werth sein können. Ich
erwähne nur die Urkunden über die Einsetzung der Amtleute in Bischofsheim, Alges-
heim und Steinheira, der Zollschreiber in Lahnstein, Ehrenfels und Höchst, des Burg-
grafen in Fauzberg (Rhein stein), des Kellners in Aschaftenburg, des Schultheissen in
Abtsteinach, des Landschreibers im Rheingau, sodann die Rechnungsablagen der
Kellereien zu Amorbach, Miltenberg, Aschatienburg und Höchst.
Papst Pius n. hat dem Erzbischof Diether in der Absetzungsbulle vom
21. August 1461 den Vorwurf gemacht *J. dass er das Erzstift auch in weltlichen
*) Er schreibt nämlich: „cunique multae querelae ad nus pervenerint de nialo
ipHiuH l»ietheri rcginiine, de violcntia qua utilur in subdilis , de tyrannide de mpina
tte snevitia, de pluribus aliis excossibus non est visum, nobis haec ulterius dissimulare"
und Weiter unten ; ,,cum clero et i)0])ulo suo gravis et iniuriosus existat atque ecclesiam
ip.'iam Maguntinam in spiritualibus et temporalibus male gubernct et multis modis
afficiat" — B. Joannis, Rer. Mogunt. tom. II. p. 150.
143
Dingen schlecht verwaltet habe, und ein harter und grausamer Herr gewesen sei,
man wird aber in den Mitteilungen mannigfache Beweise wohlwollender Fürsorge
Diethers für seine Untergebenen finden , wie in der 'l'hat die Behauptungen des
Papstes noch durch kein Beispiel bewiesen worden sind. Freilich in schlechtem
finanziellem Zustande hat sich das Erzstift unter Diether befunden, aber man erführt,
dass er dasselbe in sehr misslichen Verhältnissen übernommen habe, dass er Schulden,
die sein Vorgänger Dietrich Schenk von Erbach (1434— 1459) gemacht, sogar Diener-
gelialte, die derselbe hatte anstehen lassen, bezahlen und dass er Rechnungen einiger
Kellereien, welche unter jenem viele Jahre, in Aschaffenburg sogar 13 Jahre uner-
ledigt geblieben waren, ordnen und feststellen musste.
• Auch einige Nachrichten zur Geschichte der Kriege , welche in den Jahren
1460 bis 1463 das Erzstiit schwer geschädigt haben, sind mitgetheilt. Insbesondere
wird man über die Vorbereitungen der Kriege, über die Gewinnung von Helfern und
die Bedingungen, über welche man mit den Einzelnen unterhandeln musste, Be-
lehrung finden. Die Kriege haben auch in jener Zeit viel Geld gekostet, ohne dass
sie dem Vaterlandc Nutzen und Gewinn brachten; weil nirgends ein Kriegsschatz
vorhanden war, mussten schnell die Einnahmen eines Gebietes in bedenklichem Um-
fange verpfändet und weggegeben, mussten lästige Verschreibungen und Versprechungen
aller Art ausgestellt werden. Man zähle nur die Urkunden über die Verpfändungen
der Zolleinnahmen zu Lahnstein, Ehrenfels, Höchst und Gernsheim.
vVie ich aus guter Quelle weiss*), steht die sehnlichst erwartete Herausgabe
der Eegesten der Erzbischöfe von Mainz bald bevor. Ich freue mich , in den Mit-
theiluiigen noch reiche Beiträge dazu liefern zu können. Von grossem Nutzen für die
Geschichte der Gebiete am mittleren Rhein, und an den Ausläufern des Mains, der
Nahe und der Lahn wäre es, wenn die übrigen Bände der Mainz-Aschafieuburger
Ingrossaturbücher in derselben Weise ausgebeutet würden, wie der 29. Band, der die
Hauptquelle meiner Mittheilungen ist.
Ich bringe hier meist ungedruckte Stücke zur Veröffentlichung, die Wenigen,
welche gedruckt sind, wollte ich wegen des Zusammenhangs nicht ausschliessen.
Weimar im Deceraber 1871.
K. Menzel.
*) Vgl. auch Beiträge zur Geschichte des nassauischen Alterthumsvereins von
Dr. K. Schwartz (Annalen Bd. XL). S. 374.
U4
1.
1459 Juni 21. Ki/bischof Diether, Erwählter zu Mainz, verspricht,
iiachilem er gewählt iiiul von seinem Capitel darum ersucht worden, die
Verträge *K die sein Vorgänger Erzbischof Dietrich mit dem Pfalzgrafen
Ludwig, Grafen zu Voldenz **), dem Markgrafen Albrecht von Branden-
burg und dem Grafen Ulricli von Wirtemberg abgeschlossen, aufrichtig
und treu zu beobachten.
Dat. Dornstag nach sant Vitstag 1459. tom. XXIX. fol. 124.
2.
(1459 Juni 21.) Erzbischof Diether nimmt den Heinrich von
Derss auf vier Jahr als Diener an und verspricht, ihm jährlich 75 Gul-
den zu bezahlen.
Dat. fehlt. (Die Dienstzeit soll mit dem Donnerstag, St. Albans-
tage (21. JuniJ 1459 beginnen), töm. XXIX. fol. 13.
3.
Eltville 1459 Juni 24. Erzbischof Diether nimmt den Philipp
Grasbach als Rath und Diener an.
Dat. Eltvil, Johannis bapt. tag 1459. tom. XXIX. fol. 185.
4.
Höchst 1459 Juni 24. Erzbischof Diether bekennt, dass ihm
sein Vetter Graf Philipp von Katzenelnbogen und Dietz 3000 Malter
Korn und 3000 Malter Hafer, Mainzer Masses, verkauf, habe, und zwar
nach dem Marktpreise das Malter Korn für 25 Schilling und drei Malter
Hafer für einen Gulden, zusammen in rheinischem Golde für 2973 Gul-
den 36 Schilling. Diese Summe verspricht er bis Martini zu be-
zahlen ***).
Johann Entzberger, Dechant und Capitel des Domstiftes zu Mainz
bestätigen, dass dieser Kauf mit ihrem Wissen und Willen geschehen
*J Es ist das unten folgende Bündniss vom 29. Dec. 1458 gemeint. Vgl. meine
Schrift, Diether von Isenburg S. 21 f.
•*) Pfalzgraf Ludwig befand sich damals noch nicht eigentlich bei dem Bünd-
niss, doch waren seine Käthe beim Abschluss desselben gegenwärtig, und gaben über
den Beitritt ihres Herrn schriftliche Erklärungen ab. Desshalb steht in unserer
Vorlage bei dem Namen des l'falzgrafen die Bemerkung, „inmassen sich des dann
der edel grave Emich von Lynjngen unser lieber neve und etliche andere sine rete
innhalt eyner schriftt darumb von ine gegeben sin gemechtigt han."
•••) Am Rande steht: ist betzalt.
V
145
sei, und versprechen bei etwa eintretender Erledigung des erzbischöflichen
Stuhles keinen Andern als Erzbischof aiifnelmien zu wollen, bis nicht
die Schuld vollständig bezahlt sei.
Dat. Hoeste, uff suntag nach sant Albanstag 1459. tom. XXIX.
fol. 3.
5.
Aschaffenburg 1459 Juni 26. Erzbischof Diether bekennt, dass
ihm sein Vater Herr Diether von Isenburg Graf zu Büdingen 2400 fl.
geliehen habe und verspricht, dieselben am 11. Nov. oder 8 Tage vor-
her oder nacliher zurückzubezahlen*).
Dat. Aschaffenburg, am Dinstag nach sant Johanstag baptiste 1459.
tom. XXIX. fol. 2—3.
6.
Aschaffenburg 1459 Juni 26. Erzbischof Diether bekennt, dass
er mit liath und Zustimmung des Dechants und Capitels des Domstiftes
zu Mainz sich mit Eberhart von Husestamme über folgende Punkte ver-
glichen habe: 1) er will demselben das Schloss Husestamme **) mit allem
Zubehör, das ihm von dem Erzbischof Dietrich „ entwert " worden, zu-
rückgeben. 2) Damit sich Eberhart von dem erlittenen Schaden er-
holen könne, befreit er ihn für die folgenden vier Jahre von seinem
geistlichen Gerichte, so dass er Schulden halber nicht vor dasselbe ge-
laden und von ihm verurtheilt werden solle. 3) Eberhart solle auf
Lebenszeit Diener der Erzbischöfe zu Mainz und bei Erledigung des
Stuhles Diener des Domcapitels sein und dafür aus der Kellerei zu
Steinheim jährlich am 24. Juni 60 fl. Frankfurter Währung erhalten***).
Johann Entzberger Dechant und Capitel bestätigen, dass dieser Ver-
trag mit ihrem Wissen und Willen abgeschlossen worden sei.
Dat. Aschaffenburg, am dinstag nach saut Johanstag bapt. 1459.
(Die Urkunde ist eingerückt in den Gegenbrief Eberharts von
Husestamme vom gleichen Tage.) tom. XXIX. fol. 1—2,
7.
1459 Juni 29. Erzbischof Diether, Markgraf Albrecht von Branden-
burg und Graf Ulrich von Wirtemberg nehmen den Pfalzgrafeu Ludwig
Grafen von Veldenz in folgendes Bündniss vom 29. Dec. 1458 auf:
*) Am Rande steht : ist sust vergnügt.
**) Heusenstamm südöstlich von Frankfurt.
***) Am Rande: ist abgestorben.
10
146
Erzbischof Dietrich von Mainz. :\rarkgraf Albrecht von Branden-
burg und Graf Ulrich von Wirtemberg schliesseu ein Bündniss
mit folgenden Bestimmungen:
1) Sie wollen wegen der Widerwärtigkeiten, die ihnen Pfalzgraf
Friedrich zufüge, dessen Feind werden und ihm ihre Fehdebriefe
übersenden. AYenn Einer von ihnen stirbt, so soll sein Nachfolger
oder Erbe in dies Bündniss eintreten» 2) Keiner von ihnen soll
ohne Wissen und Willen der Andern mit dem Pfalzgrafen Frie-
derich sich aussöhnen. 3) Wenn nach Ausbruch des Krieges ein
Tbeil vom andern einen reisigen Zug begehrt, so soll der ange-
gangene Theil willfahren. Leute und Pferde sollen alsdann in der
Kost und zum Vortheil desjenigen sein, dem sie geschickt wurden.
Der Schaden aber, den sie etwa erleiden, soll Derjenige tragen,
der sie schickt. 4) Wenn Städte, Schlösser, Vesten, Märkte oder
Dörfer erobert oder Fürsten. Grafen, Herren. Ritter, Knechte oder
andere Reisige gefangen werden, so soll Jeder daran Autheil haben,
nach dem Verhältniss der Leute, die er bei der Gewinnung hatte.
Wenn Einer ohne Mithülfe der Andern Reisige fängt, mit denen
soll er machen nach seinem Wohlgefallen, .nur wenn er sie ver-
piuden oder befriden wolte, so soll er den andern die als wol ver-
püutlich machen und befriden als ime." Brandschatzungen, ge-
fangene Büi-ger und Bauern sollen dem zu Statten kommen, für
den man auszog und der die Kosten zu tragen hatte, jedoch mit
Ausnahme der Leute. 5) Stirbt Einer von ihnen, so soll der Nach-
folger oder Erbe gegen sie wie der Verstorbene verpflichtet sein,
die Sache helfen zu vollenden imd innerhalb eines Monates dem
Pfalzgrafeu seinen Fehdebrief schicken, 6) ^\'eun Pfalzgraf Lud-
wig Graf von 'N'eldenz wünscht in dies Bündniss aufgenommen zu
werden, so soll er aufgenommen werden, doch muss er vorher einen
Brief ausstellen, dass er alle Punkte halten wolle.
Der Dechant und das Capitel des Domstiftes zu Mainz bekennen,
dass dies Bündniss mit ihrem Wissen und Willen geschlossen wor-
den sei, und versprechen nach Dietrichs Tod Keinen als Erzbischof
aufzunehmen, der sich nicht vorher verpflichtet habe, dasselbe
Bündniss zu halten. Die Amtleute des Stiftes, die bei Dietrichs
Tod im Kriege liegen, sollen im Kriege und bei der Hülfe bleiben
bis zur Wahl des künftigen Erzbischofs. Die Verbündeten versprechen
dem Dechant und Capitel für diese Zugeständnisse ihren Schutz.
Dat. Aschaftenburg am frvtag nach dem heil. Cristtage 1459*).
•) Das neue Jahr von Weihnachten an gerechnet. Diese Urkunde ist gedruckt
bei Sattler, Gesch. de.s Herzogthuins Würtenberg unter der Regierung der Herzoge,
Bd. 10. lieU. S, 5.
147
Nachdem Pfalzgraf Ludwig gelobt, alle l'unkte dieses Bündnisses
zu halten, so versprechen auch sie, alle gegen ilm fost und unverbrüch-
lich zu beobachten*).
Dat. an sant Peter und Paulstag 145U.
München, Staatsarchiv 74 Original mit drei anhangenden Siegeln.
(Abschriftlich in tom. XXIX. fol. 125, doch ohne das Bündniss vom
29. Dec. 1458.)
8.
1459 Juli 1. Pfalzgraf Ludwig Graf von Veldenz, Markgraf Al-
brecht von Brandenburg, und Graf Ulrich von Wirtemberg willigen ein.
dass der Erwälte von Mainz in dem mit ihnen geschlossenen Bündniss
Folgende ausnehme: den Papst und die Kirche, den Kaiser und das
Beich, die Krone Böhmen, die Kurfürsten von Cöln, Trier, Sachsen und
Brandenburg, den Bischof von Vv'irzburg , den Herzog Wilhelm von
Sachsen, die Markgrafen Karl und Bernhard von Baden, die Landgrafen
Heinrich und Ludwig von Hessen und die Städte Worms und Schwä-
bisch Hall.
Dat. Sontag nach Peter und Paul 1459. tom. XXIX. fol. 125.
9.
Steinheim 1459 Juli 1. Erzbischof Diether befreit dem Beispiele
seiner Vorfahren folgend seine armen Leute in der Cent und Grafschaft
zu Ostheim**) „von der bestheupt***) wegen also das sie sich
derselben bestheupt nu fürter mer gebrauchen und die halten und haben
sollen, "
Dat. Steinheim, am sontag nach St. Johans tag baptistae 1459.
tom. XXIX. foL 3.
10.
1459 JuH 2. Erzbischof Diether bestätigt die Freiheiten der
Stadt Bischofsheim,
Dat. am Montag unserliebenfrauentag vistitationisl459. tom. XXIX. fol. 1.
*) Die Urkunde Ludwigs über seinen Beitritt ist vom 1. Juli tom. XXIX
fol. 123. Sattler, Gesch. des Herz. Würt. Bd. 10. Beil. S. 10.
**) Ostheim bei Aschaffenburg.
***) Bestheupt hicss eine Abgabe, welche nach Hofrecht von den Blutsfreunden
Verstorbener vor dem Antritte ihrer Erbschaft zu entrichten war und in Geld oder
in einem Theile des Vermögens oder im besten Stück Vieh oder Kleid bestand.
Vgl. Walter, deutsche Rechtsgeschichte. Bd. I. S. 20 f.
148
11.
1459 Juli 5. Erzbischof Diether bestätigt die Fieih 'itou der
Stadt liucheim (Buchen),
Dat. am ilornstag nach sant Ulrichstag 1459. tom. XXIX. fol. 1.
12.
1459 Juli 5. Erzbischuf Diether bestätigt die Freiheiten der
Stadt Culssheim (Külsheini).
Dat. uff dornstag nach Udalrici 1459. tom. XXIX. tbl. 1. (blos
Regest.)
13.
1459 Juli 5. Erzb. Diether bestätigt die Freiheiten der Stadt
Durne (Düre).
Dat. uff dornstag nach Udalrici 1459. tom. XXIX. ful. 1. (blos
Regest.)
14.
1459 Juli 5. Die Stadt Buchen huldigt dem Herrn Diether von
Isenburg als Erwähltem von Mainz.
Dat. dornstag nach Udalrici 1459. tom. XXIX. fol. 182.
15.
1459 Juli 6. Erzb. Diether bestätigt die Freiheiten der Stadt
Amerbach (Amorbach).
Dat. uff fritagnach Udalrici 1459. tom. XXIX. fol. 1. (blos Regest.)
16.
1459 Juli 6. Erzbischof Diether bestätigt die Freiheiten der Stadt
Miltenberg.
Dat. uff fritag nach Udalrici 1459. tom. XXIX. fol. 1. (blos Regest.)
17.
1459 Juli 6. Die Stadt Amorbach huldigt Herrn Diether von
Isenburg als Erwähltem von Mainz.
Dat. freytag nach sant Ulrich 1459. tom. XXIX. fol. 182.
18.
1459 Juli 7. Erzbischof Diether bestätigt die Freiheiten der Stadt
Obernburg.
Dat. sampsstag nach Udalrici 1459. tom. XXIX. fol. 1. (blos Regest.
149
19.
1459 Juli 7. Die Stiidt Word (Wörtli) liuMigt H.'rrn Du'ÜUiV
von Iseuburg als PJrwältem von Mainz.
Dat. samsstag nach Ulrich 1459. tom. XXIX. fol. 182.
20
1459 Juli 7. Erzbiscbof Diether bestätigt die Freibeiten <ler
Stadt Wörtb.
Dat. Ulf sampsstag nach Udalrici 1459. tom. XXIX. fol. 1 . (blos
Regest).
21.
Aschaffenburg 1459 Juli 8. Erzb. Dietbev bestätigt die Frei-
heiten der Stadt Aschaffenburg „und mit namen soliche gnade als ine
unser capittel uft" unsers vorfarn ertzbischoff Heinrichs seligen brieff ge-
tan hat, doch mit beheltnisse unser und des stifts zu Mentze und aller
unser pfaffheyte geistlich und werntlich fryheite rechte gewohnheite und
als es von alter herkomen ist."
Dat. zu Aschalfemburg am sant Kylianstag 1459. tom. XXIX. fol. 1.
22.
Die Stadt Aschaffenburg huldigt Herrn Diether von Isenburg als
Erwältem von Mainz.
Dat. an sant Kylianstag 1459. tom. XXIX. fol. 182.
23.
1459 Juli 8. Erzbischof Diether spricht, dass die Bürgermeister,
Schöffen und Bürger der Stadt Wörth die etliche Jahre her ilir ürtheil
in dem Dorfe Burgstat*) geholt haben, künftig dasselbe in der Stadt
Miltenberg holen sollen, da letztere aus Urkunden und Büchern nach-
gewiesen, dass die von Wörth ihr Urtheil in alter Zeit in Miltenberg
geholt hätten und erlaubt ihnen, „soliche urteile rechte und welchs rats
sie bedorffen sin, by den von Miltenberg zu holen."
Dat. am sonntag sant Kylianstag 1459. tom. XXIX. fol. 31.
24.
Aschaffenburg 1459 Juli 8. Erzbischof Diether setzt den Rü-
diger von Mergentheim, genannt Sutzel, als Amtmann in Bischofslieim
mit folgenden Bedingungen ein: l) er soll alle seine und des Stifts
") Bui'gstadt bei Miltenberg am Main.
150
Pfoffheit und Klöster, geistliche und Aveltliche ]\Iannen, Burgnranneu,
annen Leute und Hintersassen an Leib und Gut getreulich schützen
und handhaben, verantworten und vertlieidigen ; 2) er soll sich beritten
halten, selbviert, gewappnet mit 5 reisigen Pferden; 3) er soll in der
Burg zu Bischofsheim wohnen in eigener Kost; 4) die Thurmhüter,
Wächter und Pförtner, die in dem Schlosse zu Bischofsheim nothwendig
j-ind, soll der Erzbischof lohnen , doch Eüdiger den Thurmhüter und
Plortner verköstigen, auch sich selbst mit Holz versehen; 5) er soll,
SU oft es sich gebührt, seine Kuechte bei dem Geleite haben; 6) wenn
der Erzbischof in einem andern Amt, Gericht oder Gebiet des Erzstiftes
angegriflen wird, so soll Küdiger, sobald er ermahnt oder aufgerufen
würde oder es selbst erführe, zu Hülfe eilen; 7) wenn der Erzbischof
gefangen wird, soll Rüdiger dem Dechant und Capitel des Stifts ge-
wärtig und gehorsam sein, bis zur Befreiung, ebenso wenn der Erzbischof
stirbt, bis zur Wahl eines neuen Erzbischofs; 8) aus der Kellerei zu
Bischofsheim soll er jährlieh erhalten 200 rhein. Gulden, 50 Malter Korn
und 5 Wagen Heu und Stroh für die Pferde, doch soll der Mist davon
der Kellerei verbleiben; 9) sein Amt soll beginnen am 22. Juli ; 10) der
Erzbischof ist nicht verpflichtet, ihm irgend einen Schaden an Pferden
zu ersetzen, ausser bei geleisteter Hülfe und selbst dann noch freiwillig
oder nach Erkenntniss seines Hofmeisters und Marschalls und eines
Käthes; 11) Wenn der Erzbischof ihn seines Amtes entsetzt, wann und
welche Zeit im Jahre er wolle , und einen Andern an seiner Stelle er-
nennt, soll Rüdiger ohne Verzug abtreten, doch das rückständige Amts-
geld noch erhalten.
Dat. AschaflFenburg an sant Kilianstag 1459. (Die Urkunde ist
eingerückt in den Gegenbrief Rüdigers vom gleichen Tage.) tom. XXIX.
fol. 3—5.
25.
Nürnberg 1459 Juli 9. Erzbischof Diether schliesst mit dem
Pfalzgrafen Ludwig. Grafen von Veldenz, dem Markgrafen Albrecht von
Brandenburg uud dem Grafen Ulrich von Wirtemberg ein Bündniss
unter folgenden Bedingungen: 1) Wenn Pfalzgraf Friedrich die Rich-
tung, die heute zwischen ihm und ihnen zu Nürnberg getheidingt ist,
oder den Entscheid . den die Theidingsleute geben werden , Einem von
ihnen oder Allen nicht halte oder 2) wenn derselbe Einen von ihnen
oder seine Leute und Bündner befehde, beschädige oder vergewaltige,
alsdann wollen sie sich gegenseitig mit aller Macht wider ihn Hülfe
leisten, „dass solichs gestrafft werde und billich bekerung geschee,"
Das Bündniss wird mit Zustimmung des Dechanten und Capitels
den Domstiftes zu Mainz geschlossen.
151
Dat. Niiremberg an montag nach sant Kylianstag 1459.
München. Staatsarchiv 74 Original mit 5 anlifingenden Siegeln.
(Abschriftlich toni. XXIX. fol. 126 sq.)
26.
Aschaffenburg 1459 Juli 9. Erzbischof Diether befreit den Hans
Krume von Nydenaiiwe wegen getreuer Dienste für sein Besitzthum,
nämlich ein Haus und eine Scheuer , welche seinem Bruder gehörten,
eine Scheuer und eine ungebaute Hofstatt mit einem Gras- einem
Krautgarten und einer Wiese, die er von seinem Vater ererbt, und end-
lich eine Wiese, einen Gras- einen Kraut- und einen Weingarten, die
er gekauft, von allen Abgaben, mit Ausnahme der Erbzinsen.
Dat. Aschafteuburg, am montag nach sant Kilianstag 1459. tom.
XXIX. fol. 1.
27.
1459 Juli 11. Die Abgesandten des Erzbischof Diether von Mainz :
Graf Wilhelm zu Wertheim, Martin von Helmstädt ßitter und Job von
Rieth Doctor und Kanzler versprechen den Eäthen des Pfalzgrafen Lud-
wig und des Grafen Ulrich von Wirtemberg 1) den Theidingsbrief des
Stefano de Nardini, Heiurichs Senftleben und der Herzoge Sigmund von
Oestreich und Johann von Baiern vom 9. Juli d. J., wodurch die Strei-
tigkeiten von Mainz, Veldenz und Wirtemberg mit Kurpfalz dem Schieds-
sprüche des Erzherzogs Albrecht und des Bischofs von Eichstädt über-
wiesen wurden*) und 2) den Brief des Bischofs von Eichstädt von dem-
selben Tage, worin dieser sich verpflichtet, am 14. Sept. den Partheien
den Schiedsspruch zu übergeben**), welche zwei Briefe ihnen zur Auf-
bewahrung überantwortet worden seien: bis zum 14. September nach
Nürnberg mitzubringen, um den letzteren dem Bischof von Eichstädt
gegen die Herausgabe der Schiedssprüche zurückzustellen. Zugleich ver-
sprechen sie, ihren Herrn die genannten Urkunden auch früher, wenn
sie ihrer bedürften, zu leihen, doch mit der Bedingung der Rückgabe,
damit sie am 14. Sept. in Nürnberg zur Stelle wären.
Dat. mittwoch nach sant Kj^lientag 1459.
München, Staatsarchiv 74 Original mit drei aufgedrückten Siegeln.
*) Diese Urkunde vom 9. Juli ist gedruckt bei Hasselholdt-Stockheim, Urkun-
den und Beilagen zum Kampfe der wittelsbachischen und brandenbuvgisclien Politik
1459_1465. s, 87—89. und an andern Orten. Vgl. Diether von Isenburg S. 34;
Kluckhohn, Ludwig der Eeiche S. 112; Stalin, Wirtemb. Geschichte. 3. Bd. S. 518.
**) Gedruckt bei Hasselholdt-Stockheim S. Ol.
152
28.
1459 Juli 11. l>i»^ Stadt Seligenstadt huldigt Hoirii Dietlier von
Isenburg als Erwähltem von Mainz.
Dat. an mitwoch sant Benedict des heil, abtstag. toni. XXIX.
29.
1459 Juli 11. Erzb. Diether bestätigt den Städten Seligenstadt
und Steinheim ihre Freiheiten. ,in massen als Asehatfenburg."
Dat. uff mitwoch nach Kiliani 1459. tom. XXIX. fol. 5.
30.
1459 Juli 14. Bernhard Graf von Solms, Ludwig von Isenburg,
Graf zu Büdingen , Philipp von Cronenberg Ritter und Volbrecht von
Schwalbach verbürgen sich für den Erwählten von Mainz, dass derselbe^
sobald er vom Papste bestätigt sei, den dem ßheingau ertheilten Be-
stätigungsbrief seiner Freiheiten *), der nur mit Diethers Siegel als Er-
wählten von Mainz versiegelt wurde, mit dem erzbischöflicheu Siegel
versiegelt übergeben werde.
Dat. sampsstag nach sant Margretentag 1459. tom. XXIX. fol. 5.
31.
Eltville 1459 Juli 15. Erzb. Diether nimmt den Hennen von
Hoewyssel und seine Leibes- und Lehenserben zu seinem und des Erz-
stifts Dienstmannen auf, wie sie es schon unter seinem Vorgänger waren,
„also das sie alle recht fryheit herkomen und gnade geystlich und wernt-
lich haben, der gemessen und sich gepruchen sollen und mögen als
andere unser und unsers stiffts dienstmaune. "
Dat. Eltvil, am Sonntag divisionis apostoli 1459. tom. XXIX. fol 8.
32.
AschafiPenburg- 1459 Juli 15. Erzbischof Diether bekennt, dass
er mit dem edeln Otto Grafen und Herrn zu Hennenberg einen Ver-
trag geschlossen, nach welchem derselbe ihm einen wohlgerüsteten rei-
sigen Zug von 50 Pferden zuführen oder schicken soll, sobald seine
Hauptleute es begehren. Er will ihm für jedes Pferd monatlich 2 Gul-
den bezahlen und zwar für die beiden nächsten Monate im voraus, für
allen Schaden gutstehen und Kost und Hufschlag geben.
Dat. Aschaffenburg, am sontag nach sant Margaretentag 1459.
(Im Gegenbrief des Grafen vom gleichen Tage) tom. XXIX. fol. 6.
•) Derselbe Ist vom gleichen Tage und gedruckt bei Bodraana, Rbeingauische
AlU-rthümer, .S. 499.
153
33.
1459 Juli 16. Erzbischof Diether verspricht der Stadt Worms,
ihr wie sein Vorfahrer Erzbischof Dietrich vom Zolle zu Gerusheim jähr-
lich 100 Gulden zu bezahlen für ein diesem dargeliehenes Hauptgeld
von 2000 Gulden.
Dat. am montag nach divisionis apostolorum 1459. tom. XXIX.
fol. 939.
34.
Niederolm 1459 Juli 16. Erzbischof Diether verkauft dem Grafen
und Herrn Georg zu Hennenberg das Schloss Lichtenberg*) und den
dem Erzstift angehörigen halben Theil der Stadt und Burg Salzungen **)
um 5500 Gulden guter rheinischer Landeswährung zu Franken, mit der
Bedingung, dass er oder seine Nachfolger Beides zu jeder Zeit wieder-
kaufen könnten, wenn es drei Monate vorher augekündigt worden. Der
Kauf geschieht mit Zustimmung des Decan Johann Entzberger und des
Capitels des Domstiftes.
Dat. Olmen montag nach Margarethentag 1459.
(Im Gegeubrief des Grafen vom gleichen Tage.) tom. XXIX. foL 11 — 13.
35.
Niederolm 1459 Juli 17. Erzbischof Diether von Mainz ernennt
den Domherrn Grafen Adolf von Nassau zum Provisor des Erzstifts in
Erfurt und obersten Amtmann in Küsteberg und aller Lande im Eichs-
feld ***) mit folgenden Bedingungen : 1) das er alle und igliche unser
und unsers stiffts pfafheyt, stiflfte, clostere manne burgmanne bürgere
armenlute und hindersessen , wo die in den obgenanten unsern ampten
gerichten und landen gesessen sin, ire libe und gutere getruelichen
schüren schützen schirmen versprechen verteydingen und hanthaben sal
gegen aller menglich glich sinen eygen lüten und gütern, auch nach
aUem sinem besten synnen und vermögen ane alle geverde. 2) Wer
es auch das wir unsere nachkommen ader stifft an einchen andern unsern
ampten gerichten ader gepietcn angegriffen ader beschediget wurden,
wo der obgenant Adolff des zu frischer tat hermanet angeruffen ader
8U3t innen und gewar wurde, sal er das nach allen sinen besten synnen
*) Lichtenberg, altes Bergschloss im Weimarischen Amte Ostheim, südwest-
lich von Meiningen.
**) Salzungen im Herzogtham Meiningen.
*•*) üeber das Eichsfeld s. Johann Wolff, Politische Geschichte des Eichs-
feldes, 2 Bde. Göttingen 1792—3 und desselbea EichsfelJisches Urkundenbuch.
Göttingen 1819.
10*
154
und vermögen helffen entschiidden behalten und dartzu thiin, als ob
solich schade und zugriff in siuen ampten gescheen were ane alle ge-
verde, und wer es sache, da got vor sy, das wir gefangen wurden, so
sal er mit solichen slosseu und ampten den ersaraen dechant und ca-
pittel unser^J thums zu Mentze, die zu zytten sint, gewarten und ge-
horsam sin, biss das wir ledig und loiss werden, und uns alsdann wid-
derumb damit gewarten als vor, und wann wir darnach von todes wegen,
das got nach siuem willen verhalten wolle, abgangen sin, alsdann sal
der obgenant Adolö" aber mit solichen slossen und ampten den obge-
nauteu dechant und capittel unsers thums zu Mentze gewarten und ge-
horsam sin, aislange biss dieselben dechant und capittels ime eynen zu-
künftigen ertzbischoff zu Mentze mit viern ireu tumherren und irem
oflen briefe versiegelt mit irem grossen anhangenden ingesiegel antwurten.
.3) Der obgenant Adolff sal sich auch, diwyle er also unser provisor und
amptmann ist und sin wurdet, reysig rüstig und geritten halten mit
soviel gewapenteu und reysigen pferden als nach gelegenheit der lande
und der ampte eyn notturfft syn wurdet, doch sal er über drissig rey-
siger pferde zu halten nit verbunden sin, und die slosse und ampte mit
phortener wechtern und anderm gesinde uff syn eygen koste und lone
bewachen bewarten und behüten nach sinen besten synnen. Und uff das
der benant unser swager solichen ampten deste bass furgesin möge so
sal er uff dises jar und darnach alle jare, dwyle er also unser und
unsers stiffts provisor und amptmann ist und syn wirdet alle und igliche
gefeile rente nutze zinse gulte frondinste frevel und buess, es sy an
gelde fruchten oder anders wie uns die iun unserm hofe zu Erfurtt in
unsern slossen und stetten Eusteberg Gebeldehusen Glichenstein Bischofs-
stein Heigenstat Duderstat Lindauwe Griffenstein Gyselwerder *) und
andes fallende und zugehornde sin, ufheben innemen innhaben und der
gebrüchen und geniessen an alle geverde, ussgescheydeu subsidia damit
er uns und den unsern, den wir das an unser stat uffczuheben und inn-
czunemen befelhen werden, gewerden lassen sal und denselben den unsern
auch dartzu getruwelich dartzu behulffen und beraten zu sin, das von
unsern wegen uffczuheben und innczunemeu nach allen sinen vermögen
sunder geverde. AVas auch der obgenant Adolff von pferden, kuwen,
swinen, eseln, viehe, wagen, geschirre zu dem ackerwergk gehurig, betten,
geschutz und hussgerete, wellicherley das ist, inn dem hoffe zu Erfurtt
und uff den benauten slossen funden hat, sal er antzeichen und achten
lassen und des eynen zettel für sich behalten und uns eynen geben ader
*) Rüsteberg, Gieboldehausen , Gleichensteiu , Bischofstein, Heiligeustadt,
Duderetadt, Lindau, Greiffenstein und Gisselwerder, sämmtlicli südöstlich vom Harze
gelegen.
155
schigken, sollichs sal und mag er inn dem hofe und slossen gebruchen
zu sinem nutzen und wegsten , doch also wann der obgeuant Adolft"
unser provisor und amptmann nit mer sin wirdut, das er dann uns und
unser nachkommen und stitVt alsoviel und alsogut pferde kuwe swine
esele viche wagen geschirre bette geschucz und hussgerete, und ab er
darzu mer zugen ader bessern wurde, inn demselben unserm hoefe und
uff die benanten slosse antwurten und lasse, als er da gefunden hat und
findet ane geverde. Und nachdem der beuant Adolff die eckere und
wingarten zu dem benanten unserm hoefe zu Erffurt und den vorge-
nanten slossen gehörig wolgebuwet bestellet und besewet funden hat,
inn der masse sal er uns die widder buwen bestellen und folgen lassen
wann er unser provisor und amptmann nicht mer sin würde ane geverde.
Er sal auch den hoefe zu Erffurt und die obgenanten slosse und Ire
zugehorunge, es sy behusunge eckere wingarten wiessen ader anders,
dwyle er also unser provisor und amptman ist und sin wirdet, in ge-
wonlichem redlichem buwe und besserunge halten ane geverde. Wir
geben auch demselben unserm swager gantz möge und macht, die ampt-
lüte unsers hoefs zu Erffurt und auch der obgenanten slosse zu setzen
und zu entsetzen wie ine bedunckt und unserm stifft alles nütz und
notturfftig sin wirdet, auch alle lehen zu dem lande gehörig, geistlich
und werntlich zu lihen, ussgescheyden prelaturen, und ob uns eynche
werntliche lehen verfielen und ledig wurden, die sal er nicht lihen ane
unsern geheyss wissen und willen, sunder was werntlicher lehen ader
gut uns und unserm stifft verfallen erclagt ader sunst zu kommen
weren ader würden, die sal der genant Adolff unserm stifft und ampten
zu gut getruelichen halten und die in kein wise verüssern, ob der auch
iecht verüssert weren ader wurden, das sal gantz crafftloiss sin und die
unserm stifft und dem ampte zusteen und niemants anders, es were
dann das mit verwilligimge unnsers vorfarn seliger gedechtnisse gescheen
ader das es mit unserm willen und wissen geschee alles ane geverde.
Wer es auch das zweytracht inn den landen siner ampte z wuschen
unnser manschafft entsteen wurde und er die nit selbs eutscheyden
mochte, so magk er ine von unser und unsers stiffts wegen richter geben,
unser manne dartzu verbotten und sie mit rechte eutscheyden lassen.
Und nachdem wir dem benanten unserm swager solichen unsern hoffe
zu Erffurt und die benanten unser slosse und ampte mit allen iren zu-
gehorenden ingeben und befoUen haben, wie vorsteet, wer es das er
eynchen schaden an pferden ader sust dwyle er also unser provisor und
amptman sin wirdet, haben und liden wurde, sollichen schaden selten
wir ime nicht pflichtig sin zu keren, es were dann das er zu denselben
unsern und unsers stiffts ampten ader kriegen gegen unsern fieuden
ader beschedigern kuntlichen möglichen und reysigen schaden liden und
haben wurde, solichen schaden solten wir ime ptiichtig sin usszurichten,
156
doch also ob wir darinu zweytrechtig ader irrig wurden, so sal er das
zu erkenntnisse bliben an unserm hofmeyster und marschalk, die zu
getzyten sind und eynem unserm rate, den wir unser nachkommen und
ßtiffte ungeverlich dartzu geben wurden."
Der Erzbischof verspricht schliesslich den Grafen Adolf in seinem
Amte zu beschützen und dieser gelobt, alle vorstehenden Artikel beob-
achten zu wollen.
Dat. Olmen, din?tag nach divisionis apostolorum. tum. XXIX.
fol. 10-12.
36.
Niederolm 1459 Juli 17. Erzbischof Diether ernennt für seine
ganze Lebenszeit den Domherrn Grafen Adolf von Nassau, seinen lieben
Schwager, zum Provisor des Erzstiftes in Erfurt und zum obersten
Amtmann in Rüsteberg und allen Landen in Eichsfeld.
Dat. Olmen, dinstag nach divisionis apostolorum 1459. tom. XXIX.
fuL 11.
37.
Pfeddersheim 1459 Juli 17. Erzbischof Diether bestätigt die
Freiheiten der Stadt Pfeddersheim, doch mit Vorbehalt seiner, seines
Stiftes und der Seinigen Freiheiten, Rechten und Gnaden.
Dat. Pfederssheim, am dinstag nach sant Margaretentag 1459.
tom. XXIX. fol. 13. sq.
38.
1459 Juli 20. Die Stadt Bensheim erkennt den Herrn Diether
von Iseuburg als Erwählten von Mainz an.
Dat. freytag nach zwolfboteu Scheidung, 1459. tom. XXIX. fol.
182 (blos Regest).
39.
1459 Juli 20. Die Stadt Heppenheim erkennt Herrn Diether
als Erwählten von Mainz an. *)
Dat. freytag vor Marien Magdalenen. tom. XXIX. fol. 183,
(blos Regest).
•j Der Bestätigungsbrief des Erzbischofs vom gleichen Tage ist gedruckt bei
Dahl Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrhein-
gaus, Urkundenbuch S. 57.
157
40.
Bensheim 1459 Juli 22. Ki/bi:^chof Diether befreit die Ein-
wohner des Fleckens Mörlenbach*), weil sie unter seinem Vorgänger
angefangen sich mit Mauern und Thürmen zu befestigen , von dem
Waidgelde, was jährlich 672 Gulden ausmache, „item der fron-
dienste über laut und atzunge, item des weydehaberns des dann jars
siebendehalb malter sint und des himdehaltens, also das alle uiidig-
liche innwonere daselbs zu Morlebacli, die itzund da sesshaflftig sin und
zukunfftiglichen darziehen und bynnen der müren desselben fiekens wonen
werden, des vorgerurten gelts, fronens, atzunge, haberns und hundehaltens
alles fry sin sollen, doch also das dieselben inwonere sich glichwol mit
dem gelde und körn jerlich besetzen iind das zubuwe und befestenuuge
desselben fleckens keren und wenden sollen nach notturft und rate
unser amptlute daselbs und damit auch uns und unserm stiltt irer fron-
dienste mit der haut zu bevestenuuije und buwe desselben fleckens noch
als vor zu thunde verpflicht und verhafl't sin und blibeu und dartzu
die decher der huser zu Morlebach bynnen vier jaren ungeverlich mit
Ziegeln decken sollen."
Dat. Benssheim, am sonntag sant Marien Magdalenentag 1459.
tom. XXIX. fol. U.
41.
Bensheim 1459 Juli 22. Erzbischof Diether ernennt den Peter
Kyle zu seinem Schultheissen in Abtsteinach**), mit der Aufgabe,
ausser den bisherigen Diensten noch die Aufsicht über Wasser, Bäche
und Wildbann in seinem Bezirke zu führen. Dafür solle er wegen des
Schultheisseuamtes nichts zu zahlen schuldig sein.
Dat. Benssheim, am sonntag sant Marien Magdalenentag 1459.
tom. XXIX. fol. 8.
42.
Aschaflfenburg 1459 August 5. Erzbischof Diether ertheilt dem
Hug von Bellimont, Praeceptor des Hofes sancti Anthonii***) zu Frank-
furt, ein gutes, freies und sicheres Geleite durch das ganze Gebiv't des
Erzstiftes.
Dat. Aschaffenburg, am sontag nach sant Peterstag ad vincula.
1459. tom. XXIX. fol. 16.
*) Mörlenbach an der Bergstrasse.
**) Ober- und Unter-Abtsteinach in der Provinz Starkenburg südöstlich von
Weinheini. Vgl. Dahl, Beschreibung des Fürsteuthums. Lorsch S. 245
***) Vgl. der Antoniterhot zu Fraukl'urt von D. Steitz im Archiv für Frank-
furts Geschichte und Kunst. Bd. I. Heft 5. S. 114 flf.
158
43
Ascbaffenburg 1459 August 8. P^rzbischof Diether bekennt,
dass er den Josep^ von luln, den mau nennt Josel den Juden, und seine
Hausfrau zu seinem Judenbürger bis auf "Widerruf aufgenommen und
ihm Schutz und Geleit zollfrei zugesagt babe „also das er und sin huss-
frauwe ire kindere und gebrotte gesinde ane geverde zu Bingen ader
andersswu in unsers stiffts steten und slossen, wo ine das ebent, wonen
und sitzen mögen und in unser versprechnisse als ander unser und unsers
stiflfts dienstknechte sin, so das wir und unssere amplute sie irer übe
und gute getruelich schüren schirmen und verantwurten , sie auch mit
keynem gericht ader an keyner stat betzugen ader besagen lassen sollen
dane mit biedderbeu cristen und mit unversprochen judden als judden
recht und gewonheit ist ane geverde. Auch sal der obgenant Josel sin
wyb, kinder und gebrotte gesinde uit liben uff kilche messegewant
bludigewant ader nasstuch, und keynem cristen antwurteu an keynem
unserm geiichte geystlicli nach werntlich es were und geschee dann mit
irem guten willen, hedte ine aber yemants zu tzusprechen, dem sollen
sie für uns ader unsserm amptman, inn des ampt er ye tzur tzyt sess-
hafftig were, antwurten und zu rechte steen angeverde." *)
Dat. Aschaficnburg , am mitwochen sant Ciriacustag 1459. tom.
XXrX. fol. 16.
44.
Aschaffenburg 1459 August 12. Erzbischof Diether nimmt den
Hans Stossliu den Jungen als Diener an, welcher ihm mit eigenem
Pferde als Wegweiser, Kundschafter und in andern Dingen dienen und
dafür aus der Kellerei zu Araorbach jährlich am 11. Nov. 25 Gulden,
und .so oft er im dienst ist, Kost, Futter und Hufschlag erhalten solle.
In seinem Wohnsitze innerhalb des Erzstiftes befreit er ihn von Frohnen
und Diensten, Bete, AVachcn und anderm, wie andere gefreite Diener
seines Gleichen.
Dat. Aschaffenburg, am sontag nach sant Laurencientag 1459.
tom. XXIX. fol. 17.
45.
Aschaffenburg 1459 August 15. Erzbischof Diether gibt dem
Conrad A\ys Bürger in Frankfurt auf 4 Jahre Erlaubniss, im Kheingau
zu wohnen und freies Geleite im Gebiet des Erzstiftes.
Dat. Aschaffenburg, mitwoch frauwentag assumptio 1459. tom. XXIX.
fol. 17 sq.
•) l'eber Beziehungen der Juden zu den Erzbischöfen von Mainz, s. Bodniann,
Rheingauische x^iltcithünjer S. 715.
159
46.
1459 August 10. Erzbischof Dietlier verkündet allen Amtleuten,
Rätheu und Dienern des Erzstiftes, dass die Deutschordenämter zu Mer-
gentheim, Brotseiden, Neuenbruun und Argshofen *) im Schutze des Erz-
stiftes ständen und gebietet ihnen, denselben nOthigen Falles auszuüben.
Dat. mitwoch unser frauwentag assumpcionis 1459. tom. XXIX.
fol. 30.
47.
Aschaffenburg 1459 August 26. Erzbischof Diether ])ekennt,
dass ihm Jacob Stude von den Kellereien zu Amorbach nnd Miltenberg
Rechnung über Einnahmen und Ausgaben abgelegt habe, und zwar von
der zu Amorbach für die Zeit vom 2. Februar 1453 bis zum 14. Sept.
1455 und von der zu Miltenberg vom 2. Februar 1453 bis zum
13. Juni 1459. Dabei hat sich ein Mehr der Einnahme von 59 Pfund,
14 Schilling, 3 Pfennige und 1/2 Heller ergeben, welches richtig an ihn
abgeliefert worden sei. Bei der Abrechnung waren anwesend : Hans von
Erlebach Amtmann zu Steinheim, Johannes Wiedemeyer Küchenmeister
und Stephan Anhalt Kammerschreiber.
Dat. Aschaffenburg, sontag nach Bartholomäus 1459. tom. XXIX.
fol. 33.
48.
Aschaffenburg 1459 Sept. 1. Erzbischof Diether nimmt den
Friedrich von Spare, den Johann Brümsser und den Jacob Winter von
ßüdesheim und ihre Leibes- und Leheuserben unter seine und des Erz-
stiftes Dienstmannen auf.
Dat. Aschaffenburg, am samstag nach sant Johanstag decollationis
1459. tom. XXIX. fol. 8 (blos Regest.)
49.
Aschaffenburg 1459 Sept. 4. Erzbischof Diether bekennt , daes
ihm die Stadt Frankfurt 7000 rh. Gulden Frankfurter Währung geliehen
habe und weist ihr so lange den dritten Theil der Einkünfte des Höchster
Zolles zu, bis sie 7000 Gulden davon bezogen habe. Johann Entzberger
Dechant, Volbrecht von Ders Schulmeister und Conrad Ruwe Sänger
*) Diese Aemter Mergentheim, Stadtprozelten, Ncubronn und Archshofen ge-
hörten zur Bailei Franken, über Mergentheim s. J. Voigt, Geschichte des Deutschen
Ritterordens Bd. 1, S. 39, über Argshofen das. S. 55. Die beiden andern sind hier
nicht erwähnt.
160
und das Capitel des Domstiftes bekennen, dass diese Verschreibung mit
ihrem Wissen und Willen geschehen sei.*)
Dat. Asobaffenburg, dinstag nach Egidientag 1459. tom. XXIX.
lol. 18 sq.
50.
Aschaffenburg 1451) Sept. 4. Erzbischof Dietber verschreibt den
festen Menges und Reinhard; Gebrüdern, von Schwalbach eine jährliche
Gülte von 621/0 Gulden, für die 1000 Gulden Frankfurter Währung,
welche ihm dieselben gütlich gegeben, gebandreicht und wol bezalt
haben.
Dat. Aschaftenburg , dinstag nach Egidientag 1459. tom. XXIX.
fol. Ol sq.
51.
U59. Sept. 4. Erzbischof Dietber bekennt, dass er bezüglich des
Streites, den sein Vorgänger Erzbischof Dietrich mit denen von Frank-
furt wegen des Abtes zu Seligenstadt, des Hauses Geyselbach und des
Schlosses Redeinheim* ) gehabt, mit Frankfurt in Güte vertragen sei.
Dat. dinstag nach Egidientag 1459. tom. XXIX. fol. 19.
52.
1459 Sept. 24. Pfalzgraf Ludwig, Graf von Veldenz, verspricht
dem Erzbischof Dietber und dem Grafen Ulrich von Wirtemberg, welche
den Theidungsbrief der päpstlichen und kaiserlichen Boten vom 9. Juli
d. .!.**♦) ihm zu Aufbewahrung übergeben haben, ihnen denselben, falls
sie ihn nothwendig brauchten, zu leihen, mit der Bedingung der
Rückgabe.
Dat. montag nach Mauricientag 1459. tom. XXIX. fol. 128 sq.
53.
Aschaffenburg 1459 Sept. 29. Erzbischoff Dietber ernennt den
.luiiiinu Ryff Probst zu lleiligenstadt****) zum Kellner und Commis-
sarius in Aschaffenburg und setzt fest, dass derselbe mit folgenden
Personen in eigener Kost sein und den nachstehenden Lohn erhalten
•) Am Bande steht : ist das meinste teyle beczalt.
*•) Geiselbach südlich von Gelnhausen, Rödelheim an derNidda, westlich von
Frankfurt. Vgl, Joannis, Eer. Moguntiacarum tom. I. p. 7G4 n. 22.
•♦♦) S. oben bei 1559 Juli 11.
****) llfiligeiistadt im Eichsfeld.
161
solle: ^nemlich sal sin er mit zweyen knechten, der eyner sy eyn lant-
schriber, item Peter keiner, dem sal eyn landschribcr und so der nit
vorhanden ist der ander desselben kelners knecht anschriben, item eyn
becker, der m noten backe und auch der fruclite warte, item zwene
kornknechte, item eyn phortener, item eyn bornknecht, der sal Peter
keiner und auch dem becker zu noden zu handen geen, item einwasch-
magt, item Plyker im siechen marstalle und meyster Hanns buchsen-
meyster, macht zusammen zwolff personen, und sollen wir ime jerlichs
uff igliche persone geben zwolff gülden, acht malter korns und eyn
fuder wyns, item darzu jerlichs hundert fastnachthuner."
Dat. Aschaffenburg, sampstag sant Michelstag 1459. tom. XXIX.
fol. 33.
54.
Aschaffenburg 1459 Sept. 30. Erzbischof Diether bekennt, dass
ihm Ludwig Keynhilt Kellner und Commissarius zu Aschaffenburg Kech-
nung über Einnahmen und Ausgaben seines Amtes abgelegt habe, und
zwar über Geld für die Zeit vom 11. Nov. 1446 bis 30. Sept. 1459
und über Wein und Früchte für die Zeit vom 15. August- 1446 bis
30. Sept. 1459. Dabei habe sich ein Ueberschuss der Einnahmen an
Geld 303 Pfund 7 Schill. 4 Pfennige und 2 Heller, an Wein 27 Fuder
12 Viertel und 1 Mass, an Weizen 27 Malter 3 Simmern, an Korn
479 Malter 1 Simmer 1 Sechter*) und an Hafer 141 Malter 4 Sechter
herausgestellt. Den Ueberschuss an Geld habe Keynhilt seinem Kammer-
schreiber Stephan Anhalt und die Früchte dem Johann Ryff, jetzigem
Kellner und Commissarius zu Aschaffenburg, richtig überliefert. Bei
der Abrechnung sind gewesen Conrad Greve von Babeuhusen Schul-
meister, Johann Kyff, Stephan Anhalt, Johannes Fallerey Landschreiber
und Peter Unterkelner zu Aschaffenburg.
Dat. Aschaffenburg, sontag nach sant Michaheistag 1459. tom.
XXIX. foL 35.
55.
Höchst 1459 Oct. 4. Erzbischof Diether bekennt, dass er dem
Bürger zu Frankfurt Thyseu von Kensterf 67^/2 Gulden schulde für
6V2 Centner Pulver und 24 Pfund Büchsenpulver (der Centner zu
10 Gulden gerechnet), welches er durch seinen Büchseumeister Hans
*) Kommt von sextarius und bedeutete ehemals den sechsten Theil eines
grösseren Gemässes, später häufiger den vierten, s. Vilmar, Idiotikon von Kur-
hessen S. 380.
11
162
Bergkmann bei ihm habe kaufen lassen; er verspricht Bezahlung von
der nächsten Frankfurter Fastenmesse über zwei Jahre*).
Dat. Hoeste, donrstag sant Franciscustag 1459. tom. XXIX. fol. 18.
56.
Ehrenfels 1401) Oct. 9. Erzbischof Diether gebietet dem Bürger-
meister, dem Kate und der Gemeinde zu Nydenauwe**), dem Johann
vom Stein und seiner Hausfrau Gütchen von Sickingen, dem Eitt-er
Eberhart von Nypergk und seiner Tochter Margarethe, und dem Conrad
von Ernberg und seiner Hau frau Kuuiguude von Sickingen , als Erben
des verstorbenen Keinhart von Sickingen, dem Erzbischof Johann von
Mainz am 23. Aug. 1412 Nydenauwe auf Wiederkauf verkauft habe,
gehorsam zu sein.
Dat. Ernfels, dinstag nach Francisci 1459. tom. XXIX. fol. 23.
57.
Lahnstein 1459 Oct. 17. Erzbischof Diether bekennt: das wir
mit dem erberen Johann Kaczmann unnserm zollschryber zu Laustein
und lieben getruwen uberkomen sin sin eygen koste za han und sich
mit diesen hernachgeschriben personen in syner koste in uuserm slosse
Lansteyn zu halten, davon wir ime dann jerlichs geben sollen als her-
nach geschreben steet: nemlich sal syn er mit eyuem knechte, item
Craflft Rietesel, item eyn phortener, item eyn koch, item eyn müller und
eyn müllerknecht , item zwene wagenknechte, machet zusammen nun
personen, und sollen wir ime jerlichs uff" igliche persone geben zwolff
gülden, acht malter korns Mentzer Masse und eyn fuder wyns, machet
zusammen an gelde hundert acht gülden, item an körne zwey und
siebentzig malter und an wyue nun fuder, halb von unserm gewaclis
und das ander halbteyl von unsern zynswynen, item darzu jerlichs umb
viertzig hüner und tzehen gense ungeverlich , die uns jerlichs in unser
sloss Lansteyn von Dussenauwe ***) gefallen. Darzu sal er sich ge-
pruchen unserer garten, zu unserm sloss und zolle Lansteyn gehörende,
mit müsskrut und anders, so doch, wann wir personlich hie syn werden,
das wir alsdann uns der auch in unser küchen nach notturfft gepruchen
mögen. Item sollen wir ime jerlichs darzu geben zwene wägen mit
hauwe und stroess gnung zu zweyn kuwen und ine behültzen. Und wer
es das wir unser ecker verlyhen also, das wir der zweyer wagenknechte
•) Am Rande steht: ist betzalt.
•*) Neudenau an der Jaxt, im bad. Unterrheinkreis, ehemalige Mainzische
Kellerei.
•*•
') Daujisenau an der Lahn.
163
nit bodiirffende wurden, al^;dann solte er sich selbst und die thornhuter
bechulczeu, und solten wir irae jerlichs darfür geben secbtzehen gülden,
und sal des sin jar syner eygen bekostunge obegerurt uff allerheyligen
tag nehst kunipt an luid von dannen über eyu jar us3 und widder an-
geen, Sunst sal er sich keyuer reuten , nucze oder gefelle desselben
unnsers slosses und kelnery zu Lansteyii , wie oder wovon die gefallen
oder syn möchten, zu syner gepruchunge nit undercziehen , sundern die
zu iinserm nucze innemen, uffheben, das alles eygentlich anschryben und
uns verrechenen. Wurde auch der personen eyne oder mee sich myn-
neren und abgeen , für die solt ime auch nach anczale an der summe
des gelts korus und wyns nach gepurniss derzyt abegeslagen werden
one geverde. Dessgliclien ob es were, das wir hernachmals yemants mer
dem benanten unnserm zollschryber in syn kost zu Lansteyn verschryben
oder thuu wurden, davon sollen wir irae von yeder person jerlichs geben
und er uemeu an gelt, körne und wyne als von der personen eynem
obenbestympt geschreben stet on geverde. Wann auch wir hie zu Lan-
steyn pers.inlich sin wurden, sal der benant unser zollschryber mit den
obgenanten nun bestympten personen in unnser koste sin, sunst ob wir
unser rete, ritter oder hofgesinde uff unnser koste gein Lansteyn senn-
den oder begeren wurden, sal er mit den obgerurten nun personen sin
eygen koste hau.
Dat. Lansteyn, am mitwochen nach sant Gallentag 1459. tom.
XXIX. fol. 31 sq'.
58.
Höchst U59 Oct. 26. Erzbischof Diether, Pfalzgraf Ludwig
Graf von Veldenz, Markgraf Albrecht von Brandenburg und Graf Ulrich
von Wirtemberg ermahnen den Herzog Ludwig von Baiern, dass er
und Pfalzgraf Friedrich den Nürnberger Schiedssprüchen sich unterwerfen
und ihnen nachkommen müssten *).
Dat. Hoeste, freytag vor Simonis und Judentag 1459.
München, Reichsarchiv, Neuburger Copialb. Bd. 39. fol. 53 sq.
59.
Mainz 1459 Nov. 4. Erzbischof Diether bekennt, dass er einen
Burgfrieden zu Wartemberg **) mit den Gemeinern daselbst geschlossen
habe und gelobt denselben zu halten.
*) Es sind die am U. bozügl. 15. Sopt. 1459 übergebenen Schiedssprüche ge-
meint s. Diether von Isenburg S. 38 f. Der den Streit mit Mainz betreffende Spruch
ist gedruckt in den Regesten Friedrichs des Siegreichen. S. 314 f.
*•) Wartenberg nordöstl. von Kaiserslautern in der bair. Pfalz.
164
Dat. iu unser stat Mentze, am sonntag nach Allerheyligentag.
tom. XXIX. fol. 31.
60.
Mainz U.VJ Nov. 14. Erzbischof Dictlier verschreibt dem Jacob
zu Swanaw von Frankfurt 30 Gukleu jährlicher Gülte für ein Haupt-
geld von 600 Gulden; desgleichen dem Peter von Marburg 115 Gulden
Gülte für ein Hauptgeld von 2300 Gulden; desgleichen dem Siefried
Folker 40 Gulden Gülte für ein Hauptgeld von 800 Gulden ; desgleichen
dem Clesenek Ende 50 Gulden Gülte für ein Hauptgeld von 1000 Gulden.
Dat. Mentze, montag nach Martini 1459. tom. XXIX. fol. 50 — 53
(4 Urkunden).
61.
Wiesbaden 1459 Nov. 16. Erzbischof Diether vereinigt sich mit
dem Zollschreiber zu Ehrenfels Heinrich von Heugsberg dahin, dass der-
selbe als Zollschreiber in eigener Kost in dem Schlosse zu Ehrenfels sich
halten solle „davon wir ime dann jerlichs geben sollen als hernach ge-
schrieben steet: neralich sal sin er mit eyiiem knechte item eyn keiner
item Buwer Henne; der sal sin ein thornhuter und waltfurster, macht
zusanmien vier personen, und sollen wir ime jerlichs uff iglich person
geben zwolff gülden, acht malter korns , Binger mass, und eyn fuder *)
wyns, item zwentzig malter habern, eynen wagen mit liauwe und dru-
hundert -ebunt stroess, und sal der myst davon uns blyben und ge-
fallen. So sal er sich selber behulczen und sich dorczu gebruchen des
dinstes zu dem behulczen als herkommen ist. Item die zollgensse und
den zollwyne die uns zu uuzerm teyl zu Ernfels jerlichs gefallen. Dar-
zu sal und mag er sich gepruchen unsers dubhuss uff dem wirde **) und
die nutzunge desselben wirdts. ."
Dat. Wiesebaden am freytag nach sant Martiustag unsers patronen.
tom. XXIX. fol. 32.
62.
Wiesbaden 1459 Nov. 21. Erzbischof Diether, Pfalzgraf Fried-
*) Die Meinung Bodmanns Rheing. Alt. S. 414 ist dahin zu berichtigen, dass
wenigstens unter Erzbischof Diether im Rheingau der Wein immer nach Fudern
berechnet wurde.
•*) Wird oder werd bedeutet eine Insel und hier ist vielleicht die bekannte
Rhcininsel mit dem sogenannten Mausethuim geraeint, auf der demnach damals ein
Taubenhaus stand. Ueber Ehrenfels s. Bodmann, Rheing Alt. S. 44 ff. und 741 ff.
165
rieh Graf von Sponlioiiii iiii^l Miirkgraf Karl von Baden schliessoii (L'ii
Burgfrieden zur Nuwcn-Beuniburg *).
Dat. Wiesebaden, niitwoch nach sant Elisabethtag 1459. tom. XXIX.
fol. 30.
63.
Mergentheim 1459 Dec. 5. Erzbischof Diether, Pfalzgraf Lud-
wig Graf von Veldenz, Markgraf Albrecht vun Brandenburg und Graf
Ulrich von Wildemberg schreiben an die Städte Bacharach und Caub:
Pfalzgraf Friedricli luibe die Sprüche, die zu Speier und Worms und neuer-
dings zu Nürnberg erlassen worden, uiclit gehalten ; sie sollt enihni iu die-
ser Sache keinen Beistand leisten und ihn anhalten, von seinem unziem-
lichen Handel abzustehen, damit sie nicht genöthigt würden, die Lande
und Leute ihres rechten Herrn**) des Pfalzgrafen Philipp und sie
selbst zu beschädigen.
Dat. Mergentheim, mitwoch nach sant Barbarentag 1459.
München, Reichsarchiv. Neuburger Copialb. Bd. 39. S. 214 - 216.
64
Mergentheim 1459 Dec. 6. Erzbischof Diether verspricht nach
dem Ausspruche den Pfalzgraf Ludwig Graf vun Veldenz und Markgraf
Albrecht von Brandenburg gethan, dem Lorenz Steinber Goldschmied
zu Stuttgart, für den Schaden, den er im Geleite seines Vorgängers des
Erzbischofs Dietrich erlitten, 1200 .Gulden zu bezahlen in vier Fristen
zu 300 Gulden.
Dat. Mergentheim , an sant Niclastag. 1459. tom. XXIX.
fol. 30 sq.
65.
Wien 1459 Dec. 14. Kaiser Friedrich III. spricht auf Fürbitten
des Erzbischofs Diether die Stadt Erfurt frei von aller Klage und Strafe,
welche ihr wegen der Händel mit den Juden auferlegt worden.
Dat. Wien, Freitag nach Lucien 14G9.
Zeitschrift des Vereins für thüringische Gesch. und Alterthums-
kunde. Bd. IV, S. 329. (Auszug.)
*) Neubaumburg in Eheinhessen südöstlich von Creuznach ; diese Urkunde er-
gänzt die Nachrichten über Neubaumburg in Kellners Gsschichte der Herrschaft
Kirchheim-Bolland und Stauf S. 269 ff.
**) Bekanntlich war Friedrich anfangs nur Administrator der Pfalz und Vor-
mund seines Neffen Philipp.
166
66.
Wien 14.V.) Dec. 17. Kaiser Friedricli bestätigt den Erzbischof
Diether das von seinem Vorgänger am Keiche dem Erzstift gegebene
Privileg, dass seine Untertbanen von keinen Freigrafen, Freistühlen oder
sonstigen westfölischen Gerichten vorgeladen werden dürften.
Dat. "Wien, montag nach Liicien und Otilien 1459. tom. XXIX.
fol. 114—116.
67.
1459. Dec. 20. Die Städte Bacharach und Caub schreiben dem
Erzbischuf Diether, dem Pfalzgrafen Ludwig, dem Markgrafen Albrecht
von Brandenburg und dem Grafen Ulrich von Wirtemberg, welche sie
(am ö. Dec.) von dem bevorstehenden Krieg mit dem Pfalzgrafen Fried-
rich in Keuutniss gesetzt und aufgefordert hatten, demselben keine Hülfe
zu leisten, folgendes: Sie hätten niemals gemerkt, dass an dem Pfalz-
graf ein Gebrechen sei; die zumuthuug der Fürsten, dem Pfalzgrafen
ihrem Herrn keine Hülfe zu leisten, befremde sie sehr, sie könnten
wegen ihrer Gelübde und Eide dies nicht thun, und wollten es auch
nicht thun, denn sie seien dem Pfalzgrafen und seinem Sohne dem Pfalz-
grafen Philipp verbunden, wie die Fürsten wohl wissen könnten, und
wollten sich mit Hülfe Gottes halten und thun, wie frommen ehrbaren
Leuten zustehe.
Dat. Dornstag vor Thomae 1459.
München, Keichsarchiv. Neuburger Copialb. Bd. 9. fol. 102 und
dass. Stück Neub. Cop. Bd. 39 fol. 217.
68.
Mainz 1459 Dec. 23. Erzbischof Diether bekennt, dass er den
Meister Johann von Bachenstein Lehrer geistlichen Rechts und Canoni-
kus des Domstiftes zu Worms als liath und Diener angenommen und
unter seinen Schutz gestellt habe.
Dat. in unser stat Mentze am sontag nach sant Thomastag des
heil, zwolfl'botten 1459. tom. XXIX fol. 30.
69.
Mainz 1460 Januar 2. Erzbischof Diether gestattet dem Grafen
Philipp von Katzenelnbogen und zu Diez, jährlich 50 Zollfuder
Wein zollfrei am Zolle zu Lahnstein vorüber den lihein hinab fahren
zu lassen.
Dat. Mentze, am mitwochen nach dem nuwen iarstage 1460. tom.
XXIX. ful. 40.
167
70.
14()0 Januar 2. Graf Pliilipp vom Katzenelnbosren und T)ioz
verspricht dem Erzbisclioff Diethor, die nachstehenden Schlösser und
Dörfer mit ihren zubehörnngen, nämlich Twingenburg das Schloss, Ur.
berg das Schloss, Urbach das Dorf, Piingstadt das Dorf, Hoensteyn das
Schloss und Kuprechtshofen das Dorf*), welche er von dem Erzstifte
Mainz zu Lehen trage, so lang er lebe, nicht in andere Hände zu brin-
gen, und Niemanden daran Tlifil hal)en zu lassen.
Dat. mitwoch nach dem nuwen jarstag 1464. tom. XXIX.
fol. 41.
71.
1460 Jan, 2. Erzbischof Diether gestattet den Grafen Philipp
von Katzenelnbogen und zu Diez „das er und sine jeger mit den sinen
in dem Huser und Beblissheymer **) weiden und Korheymer ***) harte
unser lebtage ganntz uss in unserm naraen jagen mögen, doch also,
das er solichs furter nymaud zu thund erleuben übergeben noch zu ime
tziehen noch kommen lassen sal. Er sal auch in dem Gernssheymer
walde***"^) und andern unsern wiltpann doselbst umb gelegen nit jagen,
und sollen auch keynerley Instrument hinfur machen lassen noch Urkunde
noch zugkniss annemen in deynem weg, damit die obgemelt begnaduuge
bekrengket werde — — ."
Dat. mitw^och nach dem nuwen jarstag 1460. tom, XXIX.
fol. 40.
72.
Mainz. 1460 Jan. 2. Erzbischof Diether nimmt den Heintz Ge-
reitschaft von Küdinsheim und seine Leibes- und Lehnserben unter seine
und des Erzstiftes Dienstmannen auf.
Dat. Mentze, an der mitwochen nach des nuwen jarstag 1460.
tom. XXIX. fol. 8. (blos liegest.)
73.
Mainz 1460 Januar 6. Erzbischof Diether thut kund, dass er
weil er das Erzstift nach seiner Wahl in schweren merklichen verbürg-
*) Zwingenberg, Ruine Auerberg, Auerbach und Pfungstadt in der hessischen
Provinz Starkenburg, Hohenstein an der Aar und Kuppertshofen im Nassauischen.
**) Hausen und Biblis in der Provinz Starkenburg, südwestl. von Darmstadt.
***) Gross-Eohrheim ebenda.
****) Gernsbeira ebenda am Einfluss des Winkelbachs in den Rhein. Die
grossen Forsten, um die es sich hier handelt, sind der Bibliser, Jägei-sburger und
Gernsheimer Wald.
168
ten und iinverbürcrten Schulden vorgefunden und zur Erlangung der
Bestätigung von dem Papste und der Kegalien von dem Kaiser grosse
Küsten zu tragen habe, eine Laudsteuer auf die Städte, Lande und Leute
des Erzstiftes und zwar den zwanzigsten Pfennig vun allen Gütern zu
legen genöthigt sei; den Domherrn Raban von Liebenstein und Johann
Münch von Kosenberg und dem Philipp Grasslagk und Hans vou Hey-
dersdorf habe er den Auftrag gegeben, diese Steuer einzusammeln. Vol-
brecht vou Derss Schulmeister und das Capitel des Domstifts bekennen,
dass sie wegen der Noth des Erzstiftes diese Steuer erlaubt haben. *)
Dat. Mentze am sonntag der heiligen drei konige tag 1460.
tom. XXIX. fol. 65.
74.
Mainz 1460 Januar 13. Erzbischof Diether ernennt seinen Bruder
Herrn Ludwig von Isenburg Grafen zu Büdingen zum Amtmann in Stein-
heim. **) Er soll daselbst sechs Personen in eigener Kost haben, nem-
lich einen Caplan, Johann Krosen den Kellner in Steinheim mit zwei
Knechten, einen Pförtner und einen Thurmhüter. Dafür soll ihm der
Kellner daselbst jährlich geben 300 Gulden rhein. , 10 Fuder Wein,
200 Achtel Korn, 400 Achtel Hafer oder 100 Gulden dafür, 8 Fuder
Heu, 800 Fuder Stroh. Ferner soll ihm das Fache ***) in dem Main bei
Diedesheim****) überlassen, 100 Fastnachtshühner jährlich gereicht wer-
den und die Benützung des Schlossgarten zu Steinhein gestattet sein.
Dagegen soll er sich mit 24 reisigen Pferden und Bewafineten zur Ver-
wahrung des Amtes rüstig und beritten halten, doch auf seine Kosten,
unter den folgenden Verpflichtungen ist folgende wörtlich hervorzuheben:
,Were es auch das wir und dechant und capittel unsers dhums zu Mentz
zweitrechtig wurden in puncten und artickeln , so wir uns mit ine ver-
tragen und wir die zu halten verschrieben und versiegelt haben, und
wir der einen ader raeer nit halten wurden, das got verhüte, und die
genanten dechant und capittel denselben unsern bruder deshalben er-
suchen und ime solicher zweitracht redelich Ursachen offenbaren wurden,
so sal er aber denselben dechant und capittel mit dem vorgenanten
ampte und sinen zugehorungen und nyemant anders in obgeschribener
mass gewarten und gehorsame sin, alss lange biss das solicher innfalle
*) Diese Urkunde erwähnt Joannis, Rer. Mogunt. tom. I. p. 774 n. 18.
•*) Steinheim, auch Gross-Steinheim genannt, am Main südlich von Hanau.
***) Kadi bedeutet hier wohl eine Umzäunung im Wasser, die für den Fisch-
fang errichtet wird s. MüUer, Mittelhochdeutsches Wörterbuch Bd. 3 S. 2U0.
••**) Dietesheim, eine Stunde unterhalb (irosssteinheim.
1G9
und zweitracht gentzlich nach derselben dechants und capittels willen
abegetragen ist — — ".*)
Dat. Mentze, am sonntage den achtzehnten tage 14G0.
(Im Gegenbrief des Grafen Ludwig vom gleichen Tage.) tom. XXIX.
fol. 36 sq.
75.
Maintz 1460 Januar 15. Erzbischof Diether ernennt den Hart-
mann Mielchen von Lorich zum Landschreiber im Rheingau und Amt-
mann im Schlosse Algesheim. **) Er solle daselbst 5 Personea in eigener
Kost haben, nemlich einen Kellner, zwei Wiigenknechte, einen Wiesen-
knecht und einen Pförtner, und sich mit 4 reisigen Pferden beritten halten.
Dafür soll er jährlich erhalten: 100 Gulden rh., 6 Fuder Wein, 60 Mal-
ter Korn, 80 Säcke Hafer, Mainzer Masses, 4 Wagen Heu und 400
Wagen Stroh, der Mij,t soll dem Erzbischof verbleiben. (Hier folgt
auch die im vorhergehenden Stücke wörtlich mitgetheilie Stelle.)
Dat. Mentze, dinstag nach dem achtzehnten Tag 1400.
(Im Gegenbrief des Hartmaun Hielchen vom gleichen Tage.) tom.
XXIX. fol. 39 sq.
76.
Ehrenfels 14G0 Januar 23. Erzbischof Diether nimmt den Johann
von Hengsperg Zollschreiber zu Erufels und seine Leibes- und Lehens-
erben unter seine und des Erzstifts Dienstmannen auf.
Dat. Erenfels, am mitwochen nach sant Sebatianstag 1460. tom.
XXIX. fol. 8 (blos Regest).
77.
Ehrenfels 1460 Januar 27. Erzbischof Diether nimmt den Her-
mann Hiebel von Hassmanshusen ***) und seine Leibes- und Lehens-
erben unter seine und des Erzstifts Dienstmannen auf.
Dat. Ernfels, uff sontag nach sant Pauwelstag conversionis 1460.
tom. XXIX. fol. 8 (blos Regest).
*) Die Urkunde ist erwähnt bei Joannis, Rer. Mog. tom. 1. In tabula ad
p. 771 nota 1.
**) Gaua'gesheira in Rheinhessen, südöstlich von Bingen. Gaualgcsheira ge-
hörte, nach dem Briefe Diethers vom 14. Juli 1459 bei Bodmann , Rh. A. S. 499
zum Rheingau.
***) Asmannshausen, über die Formen des Namen . s. Kehrein , Xassauisches
Namenbuch, 2. Lief. S ]m.
11*
170
78.
Ehrenfels UOO Januar 29. Erzbischof Diether beglaubigt die
Domherrn Raban von Liebenstein und Johann Münch von Kosenberg
und Philipp Grasslagk und Hans von Hevdersdorf zur Einsammlung der
am (3. Januar 1460 ausgeschriebenen Steuer.
Dat. Erenfels , dinstag nach Paulstag conversionis 1460. tom.
XXIX. fol. 68.
79.
Ehrenfels 1460 Januar 29. Erzbischof Diether nimmt den An-
thonius Wolfi" von Lahnstein und seine Leibes- und Lehenserben unter
seine und des Erzstiftes Dienstmannen auf.
Dat. Ernfels, dinstag nach sant Pauwelstag conversionis 1460. tom.
XXIX, fol. 8 (blos Regest).
80.
Ehrenfels 1460 Januar 30. Erzbischof Diether bekennt: das
wir umb unsern und unsers stiffts nütz und frommen willen unser sloss
Fautzberg *) bevolhen und zu unserm burggraven daselbs gesatzt han
Anthis "Wolffen von Lanstein achte jare lang nehst nacheinander volgen-
de, und er sal personlich sinen hussesse da haben und halten, und ob
er binnen den achte jaren von todes wegen abginge, so soll der eldeste
sine erbe husswohnunge daselbs und wie diese verschribunge innehelt
halten also, das er und sin erben soliche sloss mit wechtern portenern
wol verhuden und verwaren sal nach allem irem besten verstentnisse,
und welche zyt wir ader unser nachkomen in demselben sloss sin und
darin lygen wolten ader sust die unsern darinn schicken gein weme das
were uff unser koste, soll uns solich sloss gantz offenn sin uss und inn
zu lassen und zu gebruchen alles sunder geverde. Und sal auch Anthis
ader sin erben solich sloss mit sinem begriffe inn redelicher dachunge,
wenden und den boru, inngangk, auch glasefinstere, andere finstere
und Öfen in buwe halten, es were dann das einche schaden ^darzu geschee
mit gewitter ader ander notbruche sunder geverde. Und uff das der
vorgenant Anthis und sin erben das egennant sloss destebass verwaren
und inn buwe gehalten können, so sol er haben gebruchen und geniessen
der wingart die da lygent zusehen dem sloss der niddersten pforten und
dem keller biss an den walt und des wiugarts binden uss biss an den
acker, und von dem wingarten nichts geben. Er sal auch haben den
*) Heute Schloss Rheinstein gegenüber von Assmannshausen . s. die unten
folgende Urkunde vom 21. August 1461.
171
roden wiiiggarte by dem wylier der da heist der lange wingart, biss an
den Honstein, als der abbegesteynt wirdet, davon sal er geben zehenden
und drittheile und sol auch die vorbenanten und diesen benanten win-
garten inn gewonlichem gutem redelichem buwe mit mistijn und aller
arbeit halten als andere wingart, die daby lygent, die maim auch ver-
luhen hat, die vorgeuanten jarezale uss, und sal und mag man die alle
jare besehen ader besehen lassen, und was broste also darinne were von
mystunge ader ander arbeit , sal der genant Anthis von stunt erfüllen
und besseren sunder alle widdersatzunge, und sal sich auch des wyhers
by dem Eine zu sinem nütze und eins garten by dem zullehuse, so
ferre man ime den abeczeicheu wurdet, und einer keltern und des ober-
sten kellers zu sinen wyneu gepruchen und der obssbawme inn den wyhern
wingarten und gerten und umb das sloss auch geniessen. Und zu meer
stuer und hulfte dem egenanten Authisen haben wir unser zwene hove
genant Hovemund den Nenters geluhen mit allen iren begriffen wiesen
ackern und aller zugehorde also , das er dieselben hoffe mit dachun-
ge und wenden die egenanten achte jare inn buwe halten und sal uns
eins yeden jars davon zu ziense und pacht geben drissig fuuff malter
korns Binger mäss und die liefern an den Eine zu Fautzberg uff sinen
kosten. Item umb die fruchte, die itzt uff dem velde gesehet ist, sollen
wir dem benanten Anthysen verpachten, und mochte mann mit Anthis
obgenant nit eins werden, so mochten wir die frucht snyden lassen und
nach unnserm nutz keren und Anthisen das stro lassen , sovil das were.
Und wann solich acht jare umb sin, so mögen wir lassen pechten umb
Anthisen die ecker, die uff" die zyt gesehet sin, und ob man nit mit
ime überkommen konte, so mag Anthis sin frucht snyden füren und
keren nach sinem besten nütz, und das stro auch uff den hoven lassen,
und ob sins strös mynner were sal er erfüllen und keren als das stro
itzt geprubet wirt, were aber das strös mee, so sal mann ime das ver-
gelden nach erkentniss das billich sy. Er sal und mag auch vieheczucht
halten uff den beiden höven mit kuhen schaffen ader anderm viehe als
man bisher gethan hat ungeverlich, auch sal er sich wasser weide und
weide gepruchen als bisher gewonlich gewest ist. Item ob er keufft hie
oben zwey ader dry siecht fuder wynss, die er im sloss Fautzberg drin-
cken wolte, die solten zu Ernfels am zolle zoUfry furgeen. Wir sollen
auch dem dickgenanten Anthis zum'' jare eins unnser hovecleit geben als
anderem unnserem hoffegesinde, und sali getruwelich helffen beschirmen
und hanthaben unusern zolle, burgfridden herlichkeit und wildpann da
umb und in den weiden. Er mag sich auch des wiltpauds zimlich und
redelich gepruchen. Und wir unser nachkommen und stifft sollen
den egenanten Anthis ader sin erben die vorgenannten acht jare
uss by dem sloss und des bestenteniss der hoffe und allen anderen
Sachen lassen gnedeglich und gerüglich blybeu ine ader sin erben
172
eetruweliclien daby zu schirmen, zu haii'lhaben und zu beschuren, und sal
sin jare uss und widder angeen uff sant Dorotheentag nehst koment."
Dat. Ernfels, mitwoch nach sant Paulstag converssionis 1460.
(Im Gegenbrief des Antbis AVolff vom gleichen Tag.) tom. XXIX.
föl. 38.
81.
Ehrenfels 14G0 Januar 31. Erzbischof Diether nimmt den Johann
Strassenburger und seine Leibes- und Lehenserben unter seine und des
Erzstiftes Dienstmaunen auf.
Dat. Ernfels, dornstag nach saut Pauwelstag conversionis 1460.
tom. XXIX. fol. 8. (blos Regest.)
82.
Mainz 1460 Februar 12. Erzbischof Diether (erwählt und be-
stätigt *) gestattet dem Delegaten der Freiheiten und Privilegien des
Ordens dei» Minderbrüder, an seiner Statt sich einen Subdelegaten zu
erwählen.
Dat. Magencie, duodecima die mensis Februarii 1460. tom. XXIX.
fol. 72.
83.
Mainz 1460 Februar 12. Erzbischof Diether (erwählt und be-
stätigt) gestattet, dass die Brüder vom Orden der Minoriten, wenn sie
von ihrem Provincialprior präsentirt würden, Beichte hören könnten.
Dat. Maguncie, duodecima die mensis Febr. 1460. tom. XXIX.
fol. 73.
84.
1460 Februar 25. Erzbischof Diether (Erwählt) stellt dem Frank
von Cronenberg einen Schuldschein über 10000 Gulden aus, die derselbe
ihm geliehen.
Dat. montag nach saut Peterstag ad cathedrara 1460. tom XXIX.
fol. 50.
85,
Aschaffenburg 1460 März 3. Erzbischof Diether (Erwählt) ver-
•) l>ies ist die erste Urkunde, in der sich Diether Erwählt und Bestätigt
nennt, im Februar und Anfang März nennt er sich noch einige Male nur Erwählt,
allein \on Mitte März an immer Erwählt und Bestätigt.
173
schreibt dem Werner Brunon von Werstadt Bürger zu Worms eine
järliche Gülte von 30 Gulden für ein Hauptgeld von GOO Gulden.
Dat. Aschafifemburg, moutag nach sant Mathys 14<)0. toin XXIX.
fol. 70—72.
86.
Mainz U60 März 17. Erzbischof Diether (Erwählt und Bestätigt)
verspricht, einem ihm gestellten Antrage entsprechend, in dem Kriege,
den er mit dem Pfalzgrafen Friedrich jetzt zu führen habe, diejenigen Klös-
ter, welche in dem Schutze des Pfalzgrafen stehen, sichern und trösten
zu wollen, sufern der Pfalzgraf die Klöster, welche in erzbischöflichem
Schutze stehen, auch sichern und trösten werde. *)
Dat. in unser stat Mentz, am montag nach Oculi 1460, tom. XXIX.
fol. 111.
87.
Mainz 1460 März 21. Erzbi^chof Diether verspricht dem Grafen
Johann zu Nassau seinem Vicedom im Rheingau, **) und lieben Schwager
und Getreuen, der ihm Hülfe wider den Pfalzgrafen Friedrich zugesagt,
für den Fall, dass der Krieg Fortgang gewinne und der Graf in dem-
selben etliche Schlösser und Städte verlieren werde, dass er sich mit
dem Pfalzgrafen nicht eher versöhnen wolle, als bis der Graf die ver-
lorenen Schlösser und Städte zurückerhalten habe. Auch verspricht er
ihn zu entsetzen, wenn er in einem seiner Schlösser belagert würde.
Dat. in unser stat Mentze, fritag nach Oculi 1460. tom. XXIX.
füh 112.
88.
Niederolm 1460 März 30. Erzbischof Diether verschreibt dem
Dietrich von Berlichingen eine jährliche Gülte von 100 Gulden für ein
ihm geliehenes Eauptgeld von 2000 Gulden.
Dat. Olmen, sontag Judica 1460. tom. XXIX. fol. 74 sq.
89.
Höchst 1460 April 9. Erzhischof Diether nimmt den Johann
Morssen und seine Leibes- und Lehenserben unter seine und des Erz-
stiftes Dienstmannen auf.
Dat. Hoeste , feria quarta post Palmarum 1460. tom. XXIX.
fol. 8 (blos Hegest.)
*) Die Urkunde erwähnt Joannis, Rer. Mog. tom. I. p. 774 n. 20.
**) Ueber das Amt eines Vicedom im Kheingau, s. Bodmann S. 554.
174
90.
Höchst UOO April 20. Erzbischof Diether bekennt : ,das wir
umb flyssiger beth willen des geystlichen Johanns von Isenburgs cart-
huser ordens unsers lieben bruders und auch umb besunder neygung
die wir han zu den geystlichen unsern lieben andechtigen prior und
convent des carthuser closters uff sant Michaelsberge*) by und uss-
wendig unser stadt Mentz gelegen und haben darumb ine unser und
uosers stiffts fischwasser by dem dorfe Stockstat **) gelegen, das mann nennet
Stockstadter gereche, und stosset oben an das Mülner ***) gereche unser
leptage lang und nit lenger umb eynen jerlichen zinss nemlich zehn
rinsche gülden an golde verliehen und verlyhn ine dass also geinwurtig-
lich mit crafft diess brieffs. solichen jarezynss sie auch alle jare uff sant
Thomas des heyligen apostelntag unserm zollner zu Wyssenauwe f). der
zu zytten ist. ussrichten und bezalen sollen ane verziehen sunder geverde.
Die obgenanten prior und conveut mögen sich auch sollichs fischwassers
gebrucheu und darzu stecken und gerten hauweu, so vil sie der zu dem
selben wasser bedorffeude synt und wir und andere, die vor solich fisch-
wasser ingehabt, gefischet und gehauwen haben. — — *
Dat. Hoeste, am sontag Quasimodogeniti. 1460. tom. XXIX.
fol. 184.
91
Heidelberg I4G(» Mai Bl. Pfalzgi-af Friedrich Kurfürst feiigt ft)
für die Zeit des eben ausgebrochenen Krieges die Dörfer Oberolme. Ebers-
heim. Bodenheim und Gawbeckelnheim, ftt) doch nur unter der Bedingung,
dass die Dörfer Mrstein, Dexheim. Swabsburg, Undenheim und Münster
auf der Nahe -fttt) von Herrn Diether Erwälte zu Mainz, Pfalzgraf Ludwig
Grafen zu Veldenz und den Grafen Emich, Bernhard und Diether von
Leiningen gleichfalls gesichert und gefeiigt würden.
Dat Heidelberg, samstag am heil, pfingstabend 1460. tom. XXLX.
fol. 185 sg.
•) Ueber dies Kloster s. Joannis. Ker. Mogunt. tom. II. p. 831.
•*) i^tockstadt am rechten Rheinufer südöstlich von Oppenheim.
•••) Mühlwörth oberhalb Stockstadt. Gereche bedeutet wohl eine Umzäunung
zum Fischfang, einen Fischrechen.
t) Weissenau am Rhein oberhalb Mainz,
tt) feiigen ist ein niederdeutsches Wort, das jetzt ausser Gebrauch gekommen zu
sein scheint, unJ bedeutet be.-ichützen , sichern, vor Schaden bewahren, s. Vilmar,
Idiotikon von Kurhessen S. 100.
ttt) Sämratlich in Rheinhessen gelegen.
tttt) Nierstein. Dexheim. Schwabsburg und Undenheim bei Oppenheim. Münster
ao der Nabe oberhalb Bingen gelegen.
175
99.
Eltville 1460 Juni 3. Erzbisdiof Dicthor bekennt: „das wir uns
unser helffer und helttershelffer, und wer das uff unser syten mitde be-
rurende ist, diese hernachgeschriben dorffer, mit namen Nirstcin, Dex-
heira, Swabsberg, Undenheim und Monster uff der Nahe gelegen mit
iren zu- und ingehorungen, luten und guteren, so wyt ires iglichs ge-
margken begryffet, und ob die in den dorffern obgenant einche guter
in den anstossenden gemarcken lygen betten, sollen und mögen sie in
solicher feligkeit auch buwen, diesen kriegk gautz uss, so lange er weret,
gesichert und gefeiigt haben, sicheren und feiigen sie auch also gein-
wertiglich in und uss mit craff't dieses brieffs, doch also, das diese nach-
geschrieben dorffer Oberolme, Eberssheim, Badenheim und Gauwenbeckeln-
heim vor hertzog Friederichen von Beyern, mit dem wir itzunt in fehden
steen, sinen helffer und helö'ershelffer , und wem das uff siner syten
mitde berurende ist, die obgenante zit gantz uss auch gesichert und ge-
feiiget sin sollen — — "
Dat. Eltvil, dinstag nach pfingsten 1460. tom. XXIX. fol. HO.
93.
Steinheim 1460 Juni 24. Erzbischof Diether bekennt, dass er
seinem Vater Herrn Diether von Isenburg, Grafen von Büdingen, für
1500 Achtel Hafer, das Achtel Frankfurter Masses zu 1 Gulden, und
600 Achtel Korn und Weizen, das Achtel zu 2 Gulden, welche ihm
nach Höchst und Steinheim geliefert worden, 900 Gulden an Gold
schuldig sei. Davon habe er 200 Gulden bezahlt, die fehlenden 700 Gul-
den verspricht er bis Martini zu bezahlen.
Dat. Steinheim, sant Johans bapt. tag 1460. tom. XXIX. fol. 197.
94.
1460 Juli 1. Erzbischof Diether, Pfalzgraf Ludwig Graf von
Veldenz, und die Grafen Emich, Bernhard und Diether von Leiningen
wiederholen die Urkunde über die Feligung der Dörfer Nierstein , Dex-
heim &c., welche Erzbischof Diether am 3. Juni allein ausstellte.
Dat. dinstag nach Johannistag 1460. tom. XXIX. fol. HO sq.
95.
Pfeddersheim 1460 Juli 9. Erzbischof Diether schreibt dem
Markgrafen Albrecht von Brandenburg, dass er mit dem Pfalzgrafen
Ludwig und dem Grafen Ulrich von Wirtemberg verabredet habe, am
21. Juli vor Wimpfen im Felde zu sein; er bittet, ihm 500 Pferd dahin
zu senden.
Dat. Pfeddersheim, mitwoch nach sant Kilianstag 1460.
Nürnberg, Archivconservatorium. Original.
176
%.
Gernshoim UOO Juli 14. Erzbizchof Diether verspricht dem
Johann und Friedricli GreiÖenchiu von Volrats, [die seine Helfer wider
den rialzgraten Friedrich werden wollen, allen Schaden den sie im
Kriege erleiden würden zu ersetzen.*)
Dat. Gernsheim , raontag nach Margareten 1460. tom XXIX.
fol. 197 sg.
97.
Oppenheim 14G0 Juli 19. Burckhart Kresse von Kögenheim
berichtet der Stadt Strassburg: „das myn herre der pfaltzgrave mit
dem bischöff von Meiitz gericht ist, ez ist geseit, das sie ein frydeu haben
untz sant Bartelmeustage, ez ist aber gerichtz, myn herre der Pfalzgrave
und der lantgrave von Hesse und der byschoff von Mentz sint uff gestern
frvtag bynander gesiii zu der hütten nidevvendig Würmess**), und ist
herzog Ludwig grave zu Veldencz Württenberg und die Liuinschen nit
gericht und haut ouch ken frydeu, und men höwet uff hut daz körn zu
Arnsshem ***) abe. Ouch wisseut, daz der rieh hertzog und die bisschöffe
"Würtzburg und Böbenberg ='***) mit zehent tusent zu röss und füss mit
einer wageuburg zu myuem hern pfaltzgraven ziehen, im zu helfen wider
sin fygent und sollen innerbalp dryen wöchen kommen, sollichs hau ich
von den kantzlern für wor gehört — — ."
Dat. Oppenheim, samstag nach apostelscheidung 1460.
Strassburg. Stadtarchiv. Original.
98.
Heppenheim 1460 August 5. Erzbischof Diether verspricht für
sich oder seine Nachkommen dem geschlossenen Frieden gemäss, seinem
Freund dem Pfaltzgraven Friedrich binnen acht Tagen 3000 rhein. Gul-
den, am St. Martinstag 3000 Gulden und von morgen dem St. Sixtus-
tag, über ein Jahr 6000 und 300 Gulden zu Oppenheim zu bezahlen.
Als Bürgen stellt er den Grafen Philipp von Katzenelnbogen und zu
Dietze, den Grafen zu Nassau Provisor zu Erfurt, den Grafen Johann
zu Nassau, den Grafen Wilhelm von AVertheim, den Grafen Sigmund
von Gleichen Herrn zu Tonna , seinen Bruder Ludwig von Isenburg
*) Die Urkunde erwähnt Joannis, Rer. Mog. tom. I. p. 775.
*♦) Diese Nachricht Ist richtig, der Friede wurde am 18. Juli in der neuen
Hütte unterhalb Worms abgeschlossen, s. Eegesten Friedrichs des Siegreichen S. 344.
*•*) Armsheira in Rheinhessen, nordöstl, von Alzey, gehörte damals zum Ge-
biete des Pfalzgrafen Ludwig, Grafen von Veldenz.
••••) Bamberg. Unter dem reichen Herzog ist Ludwig der Reiche von Lands-
liut gemeint.
177
Grafen zu Büdingen, den Domherrn zu Mainz Raban von Liebenstein
Hans von Erlebacb, genannt von Schwalbach, Friedrich von Kiiremberg,
Ruprecht von Carben und Bernhard von Schwalbach. Dcchant und
Capitel des Damstiftes zu Mainz geben zu dieser Verschreibung ihre Zu-
stimmung.
Dat. Heppenheim, dinstag nach Peterstag ad vincula. 1460. tom.
XXIX. fol. 152—154 und wiederholt fol. 176—177.
99.
Höchst 1460 Aug. 9. Erzbischof Diether räumt, dem geschlos-
senen Frieden gemäss, dem Pfalzgrafen Friedrich den dritten Theil der
Herrschaft Kirchen Dannenfels und Stauff wieder ein, den derselbe von
dem Grafen Johann von Nassau und zu Saarbrücken *) gekauft und vor
dem Ausbruch des Krieges innegehabt habe.
Dat. Hoeste, samstag [vor] sant Laurencientag 1460. tom. XXIX.
fol. 156.
100.
Heidelberg- 1460 Aug. 11. Pfalzgraf Friedrich Kurfürst beschwört
mit dem Erzbischof Diether den Burgfrieden in der Herrschaft Kirch-
heim, Daunenfels und Stauf.
Dat. Heydelberg, montag nach Laurencientag 1460. tom. XXIX.
fol. 157.
101.
Steinheim 1460 Aug. 25. Erzbischof Diether fordert die Stadt
Regensburg auf, den Juden Johel Eppenstein, den sie gefangen genom-
men, aus der Haft zu entlassen, da er in der Grafschaft seines Vaters
Diether von Isenburg zu Büdingen sesshaft sei. **)
Dat. Steinheim, montag nach Bartholomeus 1460.
München Reichsarchiv. Regensburger Stadtbuch.
102.
Aschaffenburg 1460 September 4. Erzbischof Diether bestätigt
dem Rheingau seine Rechte und Freiheiten, nachdem er ihnen bei der
*j Dieser Kauf oder vielmehr diese Verpfändung geschah im Jahre 1453 für
8300 Gulden, s. Köllner, Gesch. der Herrschaft Kirchheim-Boland und Stauf S. 189.
Kirchheim-Bolanden, Dannenfels und Stauf, die beiden letzten Burgruinen, liegen
in der bair. Pfalz.
*♦) Die Stadt antwortet, der Jude habe Unzucht mit einer Christin getrieben,
und könne desshalb nicht ohne Strafe entlassen werden.
12
178
früheren Bestätigung vom U. Juli 1459 als Erwählter versprochen, die-
selbe zu wiederholen, sobald er die päpstliche Bestätigung erlangt habe.
Dat. Aschaffenburg, dornstag nach Egidieu 1460. tom. XXIX.
fol. 101.
103.
Mainz 1460 Sept. 8. Erzbischof Diether verschreibt dem Eber-
hart und Hans Düren eine jährliche Gülte von 100 Gulden für ein
Hauptgeld von 2000 Gulden.
Dat. Meutze, in nativitate b. virg. Marie 1460. tom. XXIX.
fol. 86 sq.
104.
1460 Sept. 12. Erzbischof Diether verschreibt dem Grafen Phi-
lipp von Katzenelnbogen und zu Dietz eine jährliche Gülte von 1000 Gul-
den für ein Hauptgeld von 20000 Gulden, wovon aber die Hälfte bereits
Erzbischof Dietrich, sein Vorgänger, erhalten hatte.
Dat. freytag nach trauen nativit. 1460. tom. XXIX. fol. 83 sq.
105.
Wien 1460 October 4. Kaiser Friedrich III. der dem Erwählten
und Bestätigten von Mainz gestattet hatte''), seine Kegalien erst nach
dem Ausgang des Jahres seiner Wahl über ein Jahr von ihm zu
empfangen, verlängert diese Frist abermals um ein ganzes Jahr (also
bis Ende des Jahres 1461).
Dat. Wien, samstag sant Franciscentag 1460. tom. XXIX. fol. 189.
(Vgl. Guden Cod. dipl. Mog. IV. p. 344.)
106.
Aschaflfenburg 1460 Nov. 7. Diether von Isenburg, Graf zu
Büdingen, stiftet zwischen seinem Sehne dem Erzbischof Diether und
Horneck von Hornberg folgenden Vergleich ■^*), ^dass jener das Schloss
Hartlieim, ***) welches er dem Horneck abgewonnen, binnen acht Tagen
zurückgeben , dass jeder Theil auf Schadenersatz verzichten und
Horneck acht Jahre lang nicht wider den Erzbischof und das Ersstift
sein solle.
Dat. Aschaffenburg, frytag nach Allerheiligen 1460. tom. XXIX.
fol. 187.
*) Am 11. Dec. 1459 s. Guden, Cod. dipl. Mogunt. tom. IV. p. 343.
**) Dies geschali zufolge einer Bestimmung des Friedens vom 18. Juli 1460.
B. Rcgeston, Friedr. des Siegr. S. 345. Abschn. 12.
••*) Hardheim im bad. Unterrheinkreis südlich von Wertheim. lu
179
107.
Bischofsheim 1460 Nov. 18. Erzbi.schof Diothcr beschwört mit
dem Pfalzgrafen Friedrich den Burgfrieden in der Herrschaft zu Kirch-
heim, Dannenfels und Staufi".
Dat. Bischoföheim am dienstag nach Martini des heil, patronen
1460. tom. XXIX. fol. 127.
108.
Niederolm 1460 Dec. 24. Erzbischof Diether schreibt der Stadt
Kegensburg, und bittet sie, den Juden Johel p]ppenstein, den sie ge-
fangen, aus der Haft zu entlassen unter der Bedingung, dass er ihre
Stadt nie mehr betrete.
Dat. Olmen, mitwoch des heil. Christabend 1460.
München. Keichsarchiv. Kegensburger Stadtbuch.
109.
Höchst 1460 Januar 25. Erzbischof Diether tritt dem Domcustos
Graf Kupreeht zu Solras, dem Domscholasticus Volbrecht von Derss, dem
Domcantor Conrad Ruwe und dem ganzen Capitel des Domstiftes zu
Mainz für ihm geliehene und ferner noch aufzubringende Geldsummen
den ganzen Zoll zu Ehrenfels ab.
Dat. Hoeste, am sontag sant Pauls convers. 1461. tom. XXIX.
fol. 99 sq.
110.
Nürnberg 1461 Februar 21. Erzbischof Diether verspricht demPfalz-
grafen Friedrich, diejenigen 3000 Gulden, welche ihm das Domcapitel von
den 9000 Gulden die es ihm nach dem Friedensvertrag vom S.Juli 1460
für die üebertraguug des Landgerichts bei Lorch zu zahlen hatte
noch nicht bezahlt habe, auf sich zu nehmen, einschliesslich von 225 Gul-
den Zinsen, und diese 3225 Gulden bis nächsten St. Sixtus Tag (6. August)
zn Oppenheim zu bezahlen, wogegen der Pfalzgraf dem Domcapitel seinen
Schuldbrief zurückzugeben habe. Als Bürgen stellt er die Grafen
Sigmund zu Gleichen Herrn zu Tonna , Wilhelm zu Wertheim und
Ludwig von Isenburg zu Büdingen und Hanmann Echter.
Dat. Nuremberg, samstag nach Estomichi 1461. tom. XXIX.
foL 112-114.
111.
Nürnberg 1461 Februar 22, Erzbischof Diether nimmt den
Doctor Gregor von Heimburg als Rath und Diener an und verspricht
ihm jährlich 100 Gulden und ein Fuder Wein, heimbechers, zu geben.
180
Dat. Nurenberg, sontag Invocavit 14G1. tom. XXIX. fol. 102.
(Nachrichtliche Niederschrift nach dem Berichte des Dr. Job von Riet.)
112.
Nürnberg 1461 Febr. 22. Erzbischof Diether ernennt den Ritter
Philipp vuu Crouberg zu seinem und des Erzstiftes Amtmann in Hof-
heim und Höchst.
Dat. Xuremberg, uff sant Peterstag ad cathedr. 1461. tom. XXIX.
fol. 209 sq.
113.
Mainz 1461 Febr. 26. Erzbischof Diether und Kurfürst Friedrich
von der Pfalz vereinigen sich, eine neue Pfennig- und Hellermünze zu
schlagen.
Dat. Mentz, donrstag nach Mathis des Apostels 1461 *) tom. XXIX.
fol. 105—107.
114.
Nürnberg' 1461 März 1. Erzbischof Diether bekennt: ^Als der
hochgeboren furste herre Fridrich marggraffe zu Brandenburg
uns und unser appellacion, die wir von der bezalung der annaten
wegen in die romisch kameren getan haben, ein adhesion bistandt liilff
und radt getlian und verschrieben hat, iumassen sin brieff, uns darüber
gegeben, **) mit mer worten inheltet , das wir von imsers heiligen
vatters des babsts wegen kein furwort richtigung ader teiding der ursach
halben nit uffnemen wollen, es sy dan das der egenante unser frundt
marggraff Friederich versorgt sy, also ob ime eincher Unwille von des
egenanten unsers heiligen vatters wegen umb solich adhesion entstünde,
das solicher unwil auch bevoran abgetragen sey, das versprechen wir
dem egenanten unserm frunde zu halten ." *'■'■'■*)
Dat. Xuremberg, am sontag Reminiscere 1461. tom. XXIX.
fol. 218.
*j .\m 2(; Wir. <1. .T. waren Diether uml Friedrich in Nürnberg, die Urkunde
liann daher nur von ihren Rätlien vollzogen worden sein. Dieselbe ist ein Beispiel,
dass die Fürsten sich nicht immer an dem Urte befanden, an dem ihre Urkunden
ausgestellt sind.
♦•) Dieser Brief vom 28. Februar 1461 ist gedruckt bei Riedel, Cop. dipl.
Brandenb. II. Abth. V. Bd. S. 55 f.
••*) Die Urkunde erwähnt bei Joannis, Eer. Mog. tom. I. p. 77G n. 33. Ueber
die Sache s, Diether von Isenburg S. 106 f.
181
115.
Nürnberg- U61 März 1. Erzbiscliof Dictlier bekennt: „Als wil-
den erbern Jobann Kaldebacb zu unnserm zolschriber und kehier zu
Hoeste gesatzt und gemacbt han, das wir mit iine desbalber sin eigen
koste zu ban und sieb mit diesen nacbgescbrieben personen inn siner
koste inn unnserm sloss Hoeste zu halten überkommen sin, davon wir
ime dann jerlicbs geben sollen als bernacb geschrieben steet: nemlicb
sal er syn'mit eyme knechte, item dartzu der von Franckfurt zolner,
item eynen koch, item einen portener, item ein thornhuter, macbt zu-
sammen sechs personen, und sollen wir ime jerlichs uif iglich person
geben zwolff gülden acht achtel korns und ein fuder wyns, macht zu-
samen an gelde siebentzig zwen gülden, item an körne 48 acbtel und
an wyne sechs fuder, und dartzu jerlichs die fastnacht huner zu Sassen-
beim*) fallende. Dartzu sal er sich gepruchen der duben in unserm
sloss und unsers garten darselbs, doch also wan wir daselbs zu lloest
sin werden, das wir uns der alsdann aucb zu unsers hoeffs notturfft
mit gepruchen mögen, und sal des sin jare siner eigen bekostung ob-
gerurt uff bute datum dieses brietfs an und von dannen über' ein jare
uss und Widder angeen. Sust sal er sich keiner derselben unserer kel-
nery zu Hoeste reuten nützen und gefeilen, wie oder wovon die gefallen
ader sin mochten, zu siuer gepruchunge nit undertziehen , sundern die
zu unserm nutze iunemen und ufl'heben, das alles eigentlich stucks wyse
antzeichen und uns verrechenen, und was er davon zu siner gepruchunge
abenemen wurde, wenig oder vil, sal er eigentlich antzeichen und ime
jerlichs an ein gelt verrechnet und angeslagen werden. Wer es auch
das wir hernachmals ymants merer dem benanten unserm keiner in sin
koste zu Hoeste verschrieben ader thun wurden, davon sollen wir ime
von yeder persnn jerlichs geben und er nemen an gelt frucht und wyn
als von den 6 personen eyuer abebestympt steet sunder geverde. Wurde
aucb der personen ein ader mere sich mynnern und abgeen, für die solt
ime auch nach antzale der summe des geldes korns und wyns nach ge-
purniss der zyt abegeslagen werden on geverde, wann auch wir hie zu
Hoest personlich sin wurden, sal der benaut unnser keiner mit den ob-
bestympten sechs personen in unser koste sin ussgescheiden herinn alle
argelist und geverde."
Dat. Nuremberg, am sontag nach sant Mathys des aposteln tag
1461. tom. XXIX. fol. 109 b.— HO a.
116.
Aschaflfenburg 1461 März 14. Erzbischof Diether ernennt den
*) Sossenheim am Sulzbach, nordöstl. von Höchst.
182
Kevnhart Truchsess von Baldersheira 7.iira Amtmann und Kellner in
Pfeddersheim.
Dat. Aschaffenburg, samstag nach Oculi 1461. tora. XXIX.
fol. 174 sq.
117.
Aschaffenburg: 1461 März 15. Erzbischof Diether verspricht dem
Grafen zu Henneberg, für den Schaden, den er im Kriege wider den
Pfalzgrafen Friedrich crii'ten, 253 Gulden in drei Fristen zu zahlen.
Dat. Aschaffeuburg sontag Letare 1461. tom XXIX. fol. 219 sq.
118.
Höchst 1461 April 16. Erzbischof Diether bekennt: „das uns
der erber Juhanu Kaldebach itzo unser zollschriber zu Hoeste und lieber
getruwer uff hüte datum dieses brieffs e)^ eiber redeliche uffrichtige
volkummene und gnüglich rechnunge getan hat von allem innemen und
ussgebeu; wie er das dann als er disermals unser keiner zu Hoest ge-
west ist, von unsern wegen ingenommen und widderrumb ussgeben hat,
nemlich von dem sontag nach sant Peterstag ad vincula an als man
schreib nach Christi unsers herrn gepurt tusend vierhundert und sechtzig
jare biss ufl' den sontag Keminiscere nehstvergangen , und ist der be-
nant unnser zolschriber alse desermals unnser keiner in solicher rech-
nunge schultig blieben, an weyss zweihundert sieben und funfi'tzig achteyl
eyn sommern, item an körn sechs hundert dry und virtzig achteyl eyn
sommern, item au habern zweytusend hundert sechse und funff'tzig achteyl
zwey sommern zween sechter, item an wyne sechtzig fuder und dry
firteyl wyns, und herufl" sagen wir für uns und unser naclikomen und
stifft den benanten unsern keiner alle sine erben und testamentarien
alles innemmens und ussgebens wie er das dann als unser keiner bynnen
der obgenanten zyt von unsern wegen ingenommen und usegeben hat
usegescheden der weyss korns und habern und wyn, als er uns wie vor-
gemelt stat schultig blieben ist, gentzlich qwyt ledig und loiss gein-
wertiglich mit crafft dieses brieffs sunder alle geverde. Und sint by
dieser rechnunge gewest die erb.'ren Heinrich Katzmann unser kuchen-
meister, Juhan Murssen, Stephau Anhalt unser camerschriber, und Con-
radus Elmetzhusen unser zolknecht zu Hoeste, lieben andeclitigeu und
getruwen.
Dat. Hoeste, am donrstag nach dem sontag Quasi modogeniti 1461.
tom. XXIX. fol. 111.
119.
Dieburg 1401 Mai 10. Erzbischof Diether bekennt, dass ihm
183
die Stadt Frankfurt 7000 Gulden gelielien liabe, und weist derselben
den dritten Theil der Gefälle des Zolles zu Höchst an.
Dat. Diepurg, soutag Vocem jocunditatis 14G1. tom. XXIX. fol. 236.
120.
Mainz U61 Mai 11. Die päpstlichen Legaten Rudolf von Rüdes-
heim Decan von Worms und Franz von Toledo Archidiakonus schreiben
dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg: Der Papst habe ihnen be-
fohlen, seinem, des Markgrafen, Rath zu folgen. Diether von Isenburg
wolle trotz ihrer vielfachen Zureden seine Appellation nicht zurück-
nehmen. Aus einem Breve, das der Papst an das Domcapitel in Mainz
gerichtet, erfahren sie, dass seine Heiligkeit grossen Zorn gegen Diether
empfinde, besonders weil er den Gregor von Heimburg an sich gezogen.
Sie bitten den Markgrafen zum Frankfurter Tage zu kommen, oder doch
den Doctor Peter Knorr, dem der Papst gleichfalls grosses Zutrauen
schenke, dahin zu schicken.
Dat. Mencze, montag in der crewczwochen 1461.
Nürnberg, Achivconservatorium. Brand. Fehdeacteu. Original.
121
Mainz 1461 Mai 12. Die päpstlichen Legaten Rudolf A^on Rüdes-
heim und Franz von Toledo schreiben dem Doctor Peter Knorr: Er
möge bewirken, dass sein Herr, der Markgraf Albrecht zu den Tag-
fahrten komme, und zwar sogleich zum Beginne des ersten Tages. Der
Mainzer werde in Person da sein. Sie haben sich bei demselben und
den Seinigen grosse Mühe gegeben, dass er von jener frivolen und un-
ehrbaren Ai'pellation, der nicht einmal der Clerus der Stadt anhänge,
zurücktrete. Sie haben ihm angeboten, bei Seiner Heiligkeit mit allem
Eifer zu arbeiten, dass sich dieselbe wegen Bezahlung der Annaten
gnädig erzeige, aber sie haben nichts ausgerichtet. Der Mainzer ver-
traue auf den Beistand der Fürsten, aber sie glauben nicht, dass er den-
selben in seiner besondern Angelegenlieit haben werde, wenn die Haupt-
beschwerden, welche die ganze Nation berührten, beseitigt seien. Am
meisten sei Seine Heiligkeit wider den Mainzer aufgebracht, weil er den
Häretiker Gregor von Heimburg an sich gezogen, und sich mit dessen
Gift angesteckt habe, und schreibe ihm desshalb wie einem von der
Kirche Abgetrennten. Sie wüssteu Niemanden, der diese Sache zum
friedlichen Ausgang bringen könne, als seineu Herrn, den Markgrafen,
und darum bäten sie mit allem Fleiss , dass er sobald als möglich in
in Person komme, um vielem Uebel zu begegnen. Wenn der Markgraf,
was sie nicht hoffen, nicht kommen könne, so möge doch er (Knorr)
nicht fehlen, und zwar sogleich beim Beginn des Tages anwesend sein.
184
er leiste dadurch dem Papste einen grossen Dienst, dem die Belohnung
nicht ü'\\\cn werde.
Dat. Maguntie, feria tertia rogatiomim 1461.
Nürnberg, Archivcouservatorium. Brand. Fehdeacten. Original.
123.
Höchst 14(')1 Mai 29. Erzbischof Diether ernennt den festen Die-
terich vun Berlichingon zum Amtmann von Amorbach.
Dat. Hoest, frcitag nach dem heiligen pfingstag 14G1. tom. XXIX.
fol. -JIG.
123.
Mainz 14G1 Juni 2. Erzbischof Diether nimmt den Johann von
Hulsshuefen und seine Leibes- und Lehenserben unter seine und des Erz-
stifts Dionstmannen auf.
Dat. Maguntie, feria tertia post Trinitatis 1461. tom. XXIX.
fol. 8.
124.
Höchst 1461 Juni 4. Erzbischof Diether bekennt, dass ihm Hans
Laugingen 5400 Gulden geliehen habe, und verspricht dieselben jährlich
mit 270 Gulden zu verzinsen. Volbrecht von Derss Schulmeister und
das Capitel geben dazu ihre Zustimmung. Bürgen sind: Ludwig von
Isenburg Graf zu Büdingen, Wilhelm Graf zu AVurtheim, Schenk Philipp
Herr von Erbach, Hamman Echter, Georg von Adletzheim , Wilhelm
von Dottenheim , Ludwig von Sickingen , Hans Küde von Büdigheim,
Ulricli von Rosenberg.
Dat. Hoeste, dornstag unsers herrn lichamstag 1461. tom. XXIX.
ful. I CT -170.
125.
Mainz 1461 Juni 2. Die päpstlichen Legaten Rudolf von Rüdes-
heim und Franz von Toledo danken dem Markgrafen Albrecht von
Brandenburg dafür, dass er den Dr. Peter Knorr und Meister Job nach
Mainz gesandt habe. Diese haben mit Diether von Isenburg an seiner
Stelle fleissig gearbeitet und es habe sich durch gemeinsame Bemühung
gefügt dass Diether sich bereit erklärt habe, das abzustellen was dem
heiligen Vater zuwider, und das zu thun, was ihm lieb sei. Seine Hei-
ligkeit meine, dass Diether durch die Annaten nicht beschwert sei, er
habe ihnen zum Beweise Quittungen in anderen Fällen geschickt. *)
Dat. Mencze, samstag nach unsers herrn lichamstag 1461.
Nürnberg, Archivconservatorium Brandcnb. Fehdeacten. Original.
•) Dies Schreiben erwähnt Droysen, Gesch. der Preuss. Politik. 2. üd. 1. Abth. S.260.
185
126.
1641 Juni 11. Die Kurfürsten von Köln , Trier und der Pfalz
nehmen den p]rzbischof Diether von Main/ an Stelle des verstorbenen
Erzbischof Dietrich in die Münzvereine der rheinischen Kurfürsten aus
den Jahren 1454 und 1455 auf.
Dat. dornstag nach sant Bonifacientag 1401. tom. XXIX. fol. VM.
127.
Steinheim 1461 Aug. 6. Erzbischof Diether bekennt: „das wir
unsern lieben getruwen Hennen Gelten zu unscrm und unsers stiü'ts
diener sin lebtage gantz uss ufiFgenomen haben also, daz er zu Friczlar
siezen eyn reysig pferdt uff sin kosten halten und uns damit gehorsam
und gewertig sin sali zu ryten und zu dienen zu allen unsern und
unsers stiffts Sachen und geschefften, wann und zu welcher tzyt er des
von uns oder den unsern, die des macht haben , ersucht oder ermanet
wurdet one alles geverde , und umb solichen synen dienst wollen wir
ime alle jare uss unser kelnerye zu Friczlare geben und durch unsern
commissarien, der itzo ist oder zu zyten doselbs sin wirdet , reychen
lassen eyn malter korns Friczlarer masses, heyssen auch geynwertiglich
mit crafft diess brieffs den ersamen Hermannum Swalbach unnsern
commissarien zu Friczlar und eynen iglichen andern , der nach ime
unnser oder unnserr nachkommen und stiffts commissarius sin wirdet,
dem benanten Hennen solich malter korns von unnsern wegen jerlichs
uss zu richten, und sol des sin jar uff hüte datum dieses brieffs angeen
one alles geverde, als der benant Henne uns herüber inn truwen globt
und lyplich eynen eydt zu den heyligen gesworen hat , uns unsern
nachkommen und stifft getruwe holt und gehorsam zu sind , unsern
schaden zu warnen und bestes zu werben , zu ryten , zu dienen und zu
thunde, als eynem diener billich zusteet alle geverde herinn ussge-
scheyden — — ."
Dat. Steynheim, am dornstag nach viucula Petri 1461. tom. XXIX.
fol. 120.
128.
Höchst 1461 August 11. Erzbischof Diether nimmt den Peter
Ugelheimer und seine Leibes- und Lehenserbeu unter seine und des Erz-
stiftes Dienstmannen auf.
Dat. Hoeste, feria tertia post Laurentii 1461. tom. XXIX. fol. 8.
(blos Kegest.)
129.
1461 Aug. 13 Erzbischof Diether verschreibt dem Hans von
Walborn eine jährliche Gülte von 60 Gulden für ein Hauptgeld von
12*
186
1200 Gulden. Richard von Stein Dechant und das Capitel des Domstiftes
zu Mainz geben dazu ihre Zustimuuing. Bürgen sind: Hartmaun von
Cronenberg, Philipp von KylVemberg, Gernant von Swalbach , Philips
Hilihen, Walter von Rytt'emberg, Wilhelm Jude.
Dat. donrstag nach sant Laurentientag 1401. tom. XXIX. fol. 8.
130.
Eltville 1461 August 16. Erzbischof Diether nimmt don Peter
Fischer, Peter Becker, Henchen Snyder von Mossbach. alle drei wohn-
haft in Rüdesheim, und Kmmel Ringk von Ibingen unter seine und
des Erzstiftes Dienstmannen auf.
Dat. Eltvil, sontag nach assumptionis b. virg. :Marie 14G1. tom.
XXTX. fol. 8 (blos Regest.)
131.
Eltville 1461 Aug. 16. Erzbischof Diether verschreibt der Agnes
von Sulziugen ein Haus zu Wissenauwe.
Dat. Eltvil, sontag nach assumptionis b. virg. Marie 1461. tom.
XXIX. fol. 163.
132.
Tivoli 1461 Aug. 21. Papst Pius II. entbindet die Stadt Erfurt
von ihren Pflichten gegen Diether von Iseuburg und gebietet ihr dem
von ihm zum Erzbischof von Mainz ernannten Grafen Adolf von Nassau
gehorsam zu sein.
Dat. Tiburi, XII. kal. Sept. 1461.
Magdeburg, Staatsarchiv. Erfurter Archiv. VII. 46.
133.
Bensheim 1461 Aug. 21. Erzbischof Diether verschreibt wegen
getreuer fleissiger und angenehmer Dienste dem Schulmeister des Dom-
stiftes Volbrecht von Ders das Schloss Fauczberg am Rhein, gegenüber
von Hasemanshusen gelegen. Richard von Obersteiu Dechant und das
Capitel geben dazu ihre Zustimmung.
Dat. Bensheim, frytag nach assumptionis b. v. Mariae 1461. tom.
XXIX. ful. 104.
131.
Tivoli 1461 August 28. Papst Pius II. gebietet der Stadt
Erfurt dem Grafen Adolf von Nassau Erzbischof von Mainz beizustehen.
Dat. Tiburi XXVllI. die m. Augusti 1461.
Magdeburg, Staatsarchiv, Erfurter xVrchiv VII. 47.
187
135.
Ascliaffenburg 1461 August 28. Ij/hisclior Dictlicr vor].f;iii(let
an Hans und Kbi'iliarfl von Durn zwei Tlieile an den drei Dörfern
Schcfflcnt/ *) um 1700 Gulden. Ilupreclit (Iraf zu Solms Gustos und
das Capitel des Donistiftes zu Mainz geben dazu ihre Zustimmung.
Dat. Aschaffenburg, an saut Augustinstag 14G1. tom. XXIX.
fol. 16G sq.
13(>.
Mainz 1461 September 24:. Erzbischof Diethcr bekennt , dass
ilim Johann von Alh'nblumen Provisor zu Erfurt 1300 Gulden geliehen,
mit denen er eine Schuld bei dem Herzog Wilhelm von Sachsen bezahlt
habe. Er weist ihm dafür die Einkünfte des Provisoramtes so lange zu,
bis er wieder zu seinem Gelde gekommen sei.
Dat. Mentz, dornstag nach Mathäus 1461. tom. XXIX. fol. 249.
137.
Mainz 1461 Sept. 26. Erzbischof Diether nimmt den Emerich
und den Philipp von Kiffemberg als Diener auf, die ihm gegen Jeder-
mann helfen sollen, mit Ausnahme des Pfalzgrafen Friedrich und des
Grafen Kuno von Solms.i
Dat. in unser Stadt Menncze, samstag (nach Mauricientag 14G1.
tom XXIX. fol. 212. (zwei Urkunden.)
138.
Mainz 1461 Sept. 29. Erzbischof Diether verabredet mit seinem
getreuen Philipp von Hoenstein, dass er sich in diesen schweren Kriegs-
läufen mit einem Knechte in dasSchloss Lahnstein lagern und mit den
Seinigen, die daselbst seien, das Schloss behüten und verwahren solle.
Dafür will er ihm monatlich 6 Gulden geben.
Dat. Mentze, am sant Michelistage 1461. tom. XXIX. fol. 216.
139.
Wiesbaden 1461 Sept. 30. Erzbischof Adolf von Mainz schliesst
mit dem Markgrafen Karl von Baden ein Bündniss dahin ab, dass dieser
sein Helfer gegen Diether von Isenburg werde und dafür Schloss uud
Dorf Algesheim erhalte.
Dat. AVyssbaden, mitwoch nach Michelis 1461.
Karlsruhe, Generallandesarchiv, Baden, Verträge mit Mainz. Original.
*) Ober-, Mittel- und Unter-sdiefflenz im bailischcn Unten-heiiikreis, nord-
östlich von Mosbach.
188
140.
Rüdesbeira 1461 October 3. Krzbisohof Adolf von Mainz ver-
kündet dem Käthe der Stadt Erfurt , dass Diether von Tsenburg von
dem Pabste Pius seiner erzbischüflichen \\ürde entsetzt sei und fordert
sie auf, nunmehr ihm zu gehorchen, indem er sie seines Schutzes
versichert.
Dat. Rüdesheim, Sonnabend nach Reraigii 1461.
Magdeburg, Staatsarch. Erlurter A. VII. 4S Abschrift.
141.
Mainz 1401 October 3. Erzbischof Diether bekennt, dass er dem
Grafen Emicb von Leiningen 3000 Gulden schuldig sei und weist sie
auf dem Zolle zu Lahnstein an. Da das Capitel zu Mainz wegen der
jetzigen Kriegsbeschwerden zerstreut und misshellig sei, so verspricht er,
sobald er mit dem Grafen Adolf von Nassau gerichtet und vertragen sei,
diese und die andere Verschreibung , die der Graf wegen Schirms und
Pfandschaft von 4000 Gulden von ihm und dem Stifte habe , mit der
Bewilligung und dem Siegel des Capitels zu schaffen, und zwar mit der
ausdrücklichen Verpflichtung, dass das Capitel Keinen als Erzbischoff zu-
lassen werde, der diese Verschreibung nicht halten wolle.
Dat. Mainz, samstag nach Michaelis 1461. tom. XXIX. fol. 237 sq-
142.
14G1 Oet. 0 Conrad Degen *) berichtet dem Doctor der Medicin
Heinrich von Miusingen von den Vorgängen zu Mainz nach der Ent-
setzung Diethers von Isenburg **) : die aufregenden Neuigkeiten häufen
*) Konrad Degen war Professor der Decretale und im Jahre 1461 Rei-tor der
Universität zu Heidelberg, s. J. Fr. Hautz , Geschichte der Universität Heidelberg,
herausgegeben von Reichlin-Meldegg 1 S. 311 und II S. 37.
**) Es könnte Jemanden doch erwünscht sein, den lateinischen Wortlaut
dieses wichtigen Briefes zu kennen, ich will ihn dcsshalb hier folgen lassen: „
torrenda nova apud nos omni die accumulantur in ecclcsia Maguntinensi, dominus
enim de Nassaw habet adhesionem civitatis Maguntine et tocius cleri eiusdem ci-
vitatis, ymmo tocius capituli maioris ecclesie dccmplis duobus, scilicet domino Johanne
Manch de Ro.senberg et ."Specht, qui tarnen libi^ntcr eciam adhererent, si possent
consequi gratiam, et omnes rustici in Rinckgaw adherent novo , et dominus Magan-
tinos modo moratur in Starckenbcrg circa Heppenlieim et magister curie eins est
conies f^micho de Levningcn et eins cancellarins Petrus Peinheimer , ut refertur,
et, ut dii itur, spcrat de iidiutoriu domini nostri, quem altissinius dirigat et fovcat,
ut eam parteni preeligat qui tendat ad pacem et conservationem sui dominii, quia
Taria in hac re considero, que me turbant calamo non submittenda, quid dicara?
tirneo oppressionem cleri, refertur enim, quod maior pars capitularium dixerit domino
Maguntino, ee velle manere constantes corpore et rebus, et postquam abcessit, non
189
sich mit jedom Tage in der Mainzer iürcho, denn die Stadt Main/, und
der ganze Clerus der Stadt liängen dem von Nassau an, ja selbst das
ganze Capitel der Domldrclie. mit Ausnahme von zweien, den Herrn
Johannes Münch von Kosenberg und Sjiecht , aber diese würden ihm
auch gerne anhängen, wenn sie Gnade finden könnten. Auch alle Bauern
im Kheingau hängen dem neuen Herrn an. Der von Mainz verweilt
eben in Starkenburg bei Heppenheim, sein Hofmeister ist Graf Emich
von Lciningeu und sein Kanzler Petrus Weinheimer , wie man sagt.
Er hofft , wie gesagt wird , auf die Hülfe unseres Herrn (d. h. des
Pfalzgrafon Friedrich) den der Höchste gnädig lenke , dass er den
Theil wähle, welcher zum Frieden und zur Erhaltung seiner Herrschaft
führt. Ich sehe nämlich verschiedene Dinge, die mich erschrecken und
die ich der Feder nicht anvertrauen kann. Ich fürchte die Vergewaltigung
des Clerus, man sagt nämlich, dass der grössere Theil der Domherrn
dem von Mainz versprochen habe, bei ihm mit Leib und Gut standhaft
aushalten zu wollen, aber nachdem er weggegangen war, nach Verlauf
von nicht drei Stunden, hingen sie dem Andern an, der am vergangenen
Donnerstag erschien und mit gebührender Feierlichkeit auf den Altar
erhoben wurde. Nach deren Beendigung stieg Herr Volprecht von Ders
auf den Lettener und verkündete dem Volke, dass unser heiligster Vater
den Herrn von Isenburg des Erzstifts entsetzt und den Grafen Adolf von
Nassau auf den erzbischöflichen Stuhl erhoben habe, und sie hätten da-
rein gewilligt. Darnach sprach der junge Graf Johann von Nassau, es
gehe ein Gerücht, dass der Papst und der Kaiser ihn (Adolf) deswegen
erhoben hätten weil er die Bezahlung des Zehnten von Clerus und
Volk zugesagt habe. Dies aber sei nicht wahr. Es mrd auch gerücht-
weise erzählt, dass der Markgraf von Baden sich deswegen bemühe, weil
der Bischof von Metz *) die Mainzer Kirche erlangen dürfte und der von
Nassau die Kirche von Metz. Was daran wahr ist, weiss ich nicht.
horis tribus transactis, alteri adheserunt, qui feria quinta proxime preterita positos
ad altare cum solenipnitate debita, qua finita surrexit dominus Volpcrtus de Terss
ad pulpitum intimando populo, quo modo dominus noster sanctissimus privasset do-
minum de Eysenberg ecclesia Maguntina et providi.sset eidem de persona dumini
Adolffi de Nassaw, in quem ipsi consensissent. Expost domicellus Johannes de
Nassaw continuavit, quomodo clamor esset, quod ob hanc causam papa et dominus
imperator cum promovissent, quia addixerit de solucione decime in clero et populo,
sed illud non esse verum. Vaga eciam relatione famatur, quod ob hanc causam
marchio de Baden laboret, quia dominus Metensis deberet assequi ccclcsiam Magun-
tinam et dominus de Nassaw eeclcsiam Metensem, sed quid ventatis habeat ignoro,
ego timeo, quod marchio 13adensis ad minus asstrinxcrit cum, ut habeat eum pro
suo velle." Vergl. Diether von Isenburg. S. 155 if.
*) Der damalige Bischof Georg von Metz war ein Bruder des Markgrafen
Carl von Baden.
190
Ich fürolite abor, dass der Mark<,naf iliii y.wm wonigston dosshalb vor-
l>flichti't habe, dass er ihn nach seinem AVillen leiten könne.
Dat. feria tertia ante Dvonisii 1401.
Xürnberg , Archivconservatohuni. Bnindenburgische Fehdeaetcn.
Ab.schiift.
143.
Hof heim Ufil Oct. 10. Das Capitel des Domstiftes zu Mainz
verkündet der Stadt Erfurt die Absetzung Diethers von Isenburg und
fordert sie auf, den Grafen Adolf von Nassau als Erzbischof anzu-
erkennen.
Dat. Hoffheini, sonnabend nach Dionysii 1461.
Magdeburg, Staatsarch. Erfurt. Arch. VII. 50. Original.
144.
Lahneck 1461 Oct. 22. Erzbiscliof Adolf von Mainz berichtet
seinem Vetter dem Grafen Johann von Nassau und Saarbrücken Herrn
zu Heinsberg, dass die von Oberlahustein sich noch ganz ungehorsam
wieder ihn und sein Capitel hielten, und er könne nicht vernehmen, dass
sie sich ungenöthigt ergeben wollten. Er habe jetzt etliche Tage zu
Laneck *) mit Büchsen, desgleichen der von Trier zu Capellen **) wider sie
gearbeitet, und wenn er durch andere Sachen nicht verhindert werde,
meine er, nicht abzulassen, bis jene gezüchtigt worden seien.
Dat. Laneck , am dornstag nach der eilfftusend jungfrauwen-
tag 1461.
Idstein, Staatsarchiv. Lit. 12 fasc. VI. Original.
145.
1401 Oct. 24. Die Domherrn Johann Münch von Eosenberg und
Johann Specht von Bubenheini ermahnen die Stadt Erfurt , dem Erz-
bischof Diether die Treue zu bewahreu und die Gebote Adolfs von
Nassau und der Minderheit des Domca[iitels , welche sich des Siegels
bemächtigt habe, nicht zu befolgen.
Dat. .Sonnabend nach Severi 1461.
Magdeburg. Staatsarchiv. Erf. VII. 51. Original.
146.
1461 Nov. 11. l'h-zbischnf Diether verspricht dem Walter von
Jtiilemberg und seinem Sohne Gotfried, die seine Helfer wider die Grafen
*) L'cber Lahneck vgl. Vogel, iJeschreibuiig des Hcrzogthuins Nassau S. 649.
**) Liegt gegenüber von Obcrlalinstein am rechten Kheinufer.
191
Adolf und Johann zu Nassau und El)erliard von Eiiponstoin Herrn zu
Königsstein geworden, sie vor Schaden zu hcwahi-cn und kfinc SiUine
einz.ugtdien, (diue sie einzuscliliessen.
Dat. sant Martinstag 1461. tom. XXIX. ful. 220.
147
Weinheim 1461 Nov. 19. Erzbischof Dietlier gestattet dem
Pfalzgrafen Friedrich, dem er die Sclilösser und Städte der Bergstrasse
Starkenburg, Heppenheim, Bensheim und Mörlenbacli für 100,000 Gulden
verpfändet *J aucli das Bergwerk Deimbach bis zur AViederlösung jener
zu benützen und zu geniessen.
Dat. Winheim, donrstag sant Elisabetentag 1461.
Karlsruhe, Copialb. d. Pfaltz. Bd. 68. fol. 16 sq.
148.
1461 Nov. 10. Erzbischof Diether verspricht, da er dem Pfalz-
grafen Friedrich die Schlösser und Städte Starkenburg, Heppenheim,
Bensheim und Mörlenbach verpfändet, aber mit seinem Domcapitel nicht
in der Einigkeit stehe, dass er dasselbe zur Einwilligung und ]\Iitbe-
siegelung der Urkunde bewegen könne, dass er keine Süline. Kichtung,
Theiding, Anstand , Frieden oder Vorwort annehmen wolle, bevor nicht
das Domcapitel seine Zustimmung zu der Verpfändung gegeben habe. **)
Dat. dornstag sant Elisabetentag 1461.
Karlsruhe, Cop. d. Pf. Bd. 68 fol. 16.
U9.
1161 Nov. 21. Erzbischof Diether entbindet alle Lehens- und
Burgleute in den verpfändeten Schlössern und Städten Starkenburg,
Heppenheim, Bensheim und Mörlenbach der ihm geleisteten Eide.
Dat. samstag nach sant Elisabetentag 1461.
Karlsruhe, ib. fol. 27 sq.
150.
Eltville 1461 Nov. 28. Erzbischof Adolf von Mainz verspricht,
die ihm von dem Markgrafen Karl von Baden als Helfer wider Diether
von Isenberg zugesendeten Söldner in der Bestallung , und Besoldung zu
halten, die der Markgraf ihnen zugesichert.
*) Die Urkunde über die Verpfändung von dem nänüiclien Tage erwähnt
Dahl, Fürstenthum Lorsch, Urkb. S. 49. Abschriftlich findet sie sicli im Copialb.
der Pfalz Bd. 68 fol. 12—1") zu Karlsruhe.
**) Erwähnt bei Dahl, Urkundenb. S, 4'J nr. 11.
192
Dat. Eltvil. samstag nach sant Katherinentag 1461.
Karlsruhe Generallandesarch. Abtheil. Baden, Verträge mit Mainz.
Original.
151.
Eltville 1461 Dec. 'l. Erzbischof Adolf von Mainz schreibt der
Stadt Erfurt, dass die Domherrn Hnprecht von Solms, Raban von Lie-
benstein und Damo von Prunlioim von ihm abgefallen seien. Auch
Johann Specht und Johann Mönch seien auf der Seite Diethers von Isen-
burg und hätten sich neue Capitelssiegel machen lassen. Ev fordert
sie auf, ihm Gehorsam zu leisten.
Dat. Eltvil, mittwoch nach sant Andres 1461.
"VN'eimar, Ernest. Archiv. Keg. B. fol. 116.
152.
Mainz 1461 Dec. 2. Erzbischoff Diether, Pfalzgraf Friedrich,
Kurfürst und Graf Philipp von Katzenelnbogen und zu Dietz schliessen
uachfulgendes Bündniss mit der Stadt Mainz ab : *)
Wir Diether von gottes gnaden des heiligen stuls zu Mentz er-
weiter und bestetigter des heyligen Romischen reichs durch Germanien
ertzkantzler und churfurst bekennen und thun kunt ofl'entlichen mit diesem
brieff, als wir durch Schickung des almechtigen g(»ts von dechants und
capitel des thurastift'ts zu Mentz zu ertzbischoff erweit und von unserra
heyligen vatter dem bapst Pio bestetigt und des jare und jare im ge-
ruwlichem besess gewest und itzo durch den gemelten unsern heyligen
vatter den babst mit zuthun unsers hern des römischen keysers desselben
unsers ertzbischümbs unser eren und wirden ane alles verschulden ane
alle erfurderung furheischung oder erwynnen rechts zu entsetzen under-
standen und uns selbst schuldig seint dem widderstant zu thun , auch
davon uns an unsern heyligen vatter den babst nach ordenuug grünt
des recliten berufft und appellirt und auch darzu vil gnuglichs usstrags
für unser niitkurfursten und an andere ende erpoten haben, alles inn der
meynung, unsern stiefft byeinander und für grosserm schaden zu be-
halten, das aber gegen uns bissher verachtet und nit uffgenommen sunder
ernstlich geübet ist und noch teglichs wurdet solichs obgemelte ent-
setzung Widder uns zu verfolgen, deshalben wir billich bewegt worden
seint den dingen widerstant zu erlangen, und haut den hochgebornen
fursten hern Friderichen pfaltzgraven by Ryne hertzogen inn Beyern
des heyligen romischen reichs ertzdruchses und churfursten unserm lieben
*) Vgl. Diether von Isenburg 8. 1G9 ff. In kurzem Auszuge ist die Urkunde
mitgetheilt bei Joannis, Her. Mog. tom. II. p. 160.
103
besundern frundt und den wolgebornon nnsern lieben vettern Philips
graven zu Katzenelnbogen ersucht und -am uns inn bystant bracht, mit
den beyden wir personlich uns gein Mentz gefugt haben zu burgermeistern
rate und gemeynde daselbs uff truwen und glauben, als wir allweg zu
ine gehapt haben und noch han, und inn solicher masse mit ine ver-
eynet, das sie sich zu uns allen dreyen gethan haben inn dieser sache
unser appellacion zu adheriren und sich darinn uit von uns scheiden
sunder halten sollen nach lute des versiegelten brieffs den sie uns darüber
gegeben han der von worten zu worten hernach geschrieben steet also
lautende :
Wir burgermeister rate und burger und gantz gemeynde !der stat
Mentz bekennen und thun kuut allermenniglichen mit diesem gegen-
wertigen offen brieff, als der hochwirdige fürst inn got vatter und herre
Diether erweiter und bestetigter zu Mentz des heyligen romischen reichs
durch Germanien ertzkantzler und churfurst unser gnediger lieber herre
uns bericht hat, wie er zu ertzbischoff zu Mentz erweit von unserm
heyligen vatter dem bapst Pio bestetigt des inn besess gewest und nu
understanden sy desselben bischumbs zu entsetzen ane alles verschulden
auch unerfordert und unerwonden alles rechten, dem zu widderstant er
den durchleuchtigen hochgebornen fursten und hern hern Friderichen
pfaltzgraven by Eyne hertzogen inn Beyern des heyligen romischen reichs
ertzdruchsessen und kurfursten und den wolgeborn hern Philipsen graven
zu Katzenelnbogen und zu Dietze unser gnedige lieben hern inn sein
hilff und bystant erlangt habe, dieselben vorgenanten drey unser gnedige
lieben hern personlich uns ersucht und gebetten haben, das wir der ap-
pellacion unsers obgenanten hern von Mentz, die er solichs furnemens
und entsetzung halber an unsern heyligen vatter den bapst des wir
gleuplich abschrifft von ime iunhaben gethan hat, adheriren und uns zu
ine allen dreyen thun und nit von ine scheyden wollen, da haben wir
egeuanten burgermeister rate burger und gemeynde mit zytlicher vor-
betrachtung angesehen und gewogen gnade gunst und gutten willen, so
die obgenanten drey unser gnedige herren iglicher für sich selbs alle
ire tage uns gnediglichen gethan und bewiesen haben, auch die gnade
und gäbe, die unser obgenanter gnediger herre von Mentz itzunt zu
besserung und uffgang der stat Mentz geben und begnadet hat nach
laut des versiegelten brieffs den wir mit der obgenanten dreyer unser
gnedigen hern siegeln versiegelt davon innhan und von worten
zu Worten hernach geschrieben stat also lutende: Wir Diether &c.,
und wan nu wir egenanten burgermeister rate burger und gantz
gemeynde zu den obgenanten unsern gnedigen hcrrn mit aller uuder-
thenigkeit willig sein, so haben wir uns zu iren gnaden gethan und
verpflicht als hernach geschrieben steet: Zum ersten so adheriren wir
eynmutiglich und fallen zu der appellacion, die unser gnediger herre
13
194
von Mentz an unsern beyligen vatter den bapst als vorgemelt ist ge-
than hat, und wollen auch derzu halten und uns inn diesen Sachen
hiuder den genanten herren nit sünen frieden ader richten sunder by
iiie bleyben zu ende dieser sachen. Item wir willigen und wollen ge-
statten, das die obgenanteu unsere gnedige hern und ire zulegere sampt
und sunderlich sich uss und inn die stat Mentz behelffen und geprauchen
mögen inn diesem kriege inn feylem kauff und zerung umb eynen red-
lichen Pfennig, sovil wir des nach notturfft inn unser stat zu yeder zyt
entperen mögen. Es sollen auch die obgenanten unser gnedige hern ire
zulef^er und die iren, die zu iglicher zyt inn unser stat Mentze sein und
da uss und inn ryten und wandeln und geprauchen werden, inn diesem
kriege und zweytracht schirme und geleit von uns inn derselben unser
stat haben, also das sie auch schirme und geleit darinn halten. Wir
sollen und wollen auch der obgenanten unser gnedigen hern widder-
parthey und derselben widderparthey helffer keyn geleite nach schirme
inn unser stat geben, ine auch keynen feylen kaufif oder ander zuschube
thun, alles die zyt des kriegs und zweytrachts obgemelt ungeverlichen,
ussgescheyden ob ein eyntzelich persone zwo oder drey für sich selbst
etwas zu gebrauchen keuft'en wurdet, so ferre das solichs ungeverlichen
geschee. Ob auch yemants etwas inn unser stat gefiohet bette, dem
mögen wir das widder volgen lassen, und sollent doch die obgenante
unsere gnedige hern und ire zulegere sampt ader sunderlichen zu iglicher
zyt nit über zweyhundert personen reysigen oder fussgenger inn unser
stat Mentz brengen oder haben, es geschee dann mit unserm wissen und
willen, und also das wir auch von ine allen samptlich oder sunderlich
leibs und guts sicher seyen und sein sollen. Item wir w^ollen unserm
gnedigen hern von Mentz obgenant gestatten sein geistlichen inn unser
stat Mentze zu rechtfertigen umb ansprach, sein gnade an sie zu sprechen
hat. Alle und igliche vorgeschrieben punct und artickel gereden und
versprechen wir obgenante burgermeister rate burger und gemeynde inn
guten trewen an eydsstadt und rechter warheit getrewlich stete veste
und unverbruchenlich zu halten und zu vollenfuren und darwidder nit
zu thun noch schaffen gethan werden mit keynerley sachen, die yemant
herwidder erwerben ader erdencken mochte, alle argelist funde und ge-
verde herinn ussgescheyden. Und des zu warem Urkunde so haben wir
unser alt gross und der gemeynde ingesiegel an diesen brieff gehangen,
der geben ist des jars als man zalt nach Christi geburt tausend vier-
hundert sechtzig und eyn jare, uff mitwochen nehst nach sand Endres
des heyligen apostelstag.
Umb solich der egenanten burgermeister rate und gemeynde zu
Mentz willig beweysen und erzeyen, so haben wir sie alle ire erben und
nachkommen zu Mentz mit rechter wissen und vorrathe begäbet und
begnadet begaben und begnadigen sie also wissentlichen mit crafft diess
195
brieffs wie hernach geschrieben steet: Znm ersten so sollen alle inge-
sessen burger 7A\ Mentz mit allem irem gut und kauftmanschafft an des
egnanten unsers stieflfts zollen zu L an st ein zu Erinfels zu Hoeste
zu Gernssheim und an allen andern unser stielTts zu Mentze zollen
geynwertigen und kuiifl'tigen zu wasser und zu lande zu ewigen tagen
zollfry sein und ungezollet furfarn unnd sich auch derselben zollfryhung
also ane alle geverde, die yemant erdacht hette oder erdencken mochte,
gebrauchen, und ob ir eyncher ader mehr sich des geverlichen gebrucht,
des sollen die andern nit entgelten. Item die rachtung, die zu zeitten
zusehen der pfaffheit rate burger und gemeynde zu Mentz gemacht und
durch etliche erwirdige sendebotten des conciliums zu Basel etc. betey-
dingt worden ist, des datum steet: der geben ist inn dem jare da man
zalt nach Cristi geburte tausend vierhundert und funff und dryssig jare
des andern tags der dreyer heyligen kouig tag genant zu latin Epiphania
domini etc. [1435 Juni 7]*) und alle andere rachtung confirmirung
clerung und schrifft, die da für ader nach uff die selbe obgenante rach-
tung weisen und zeygen soUent, abe und crafftloiss sein gegen aller-
menniglich, der sich der gebrucht hett ader den sie berürende were, und
sollent die geistlichen nü furbasser mehr inn der stat Mentz zu ewigen
tagen ungelt geben, als ein iglicher ingesessener burger daselbst, ussge-
scheyden die thumherren des capitels des hoenstiffts zu Mentz sollen
des frey sein, das von iren beneficien und gotslehen die in die stat
Mentz gehören gefellet. Item es sollen auch alle bürgere und inwoner
der stat Mentze inn unsern und unsers stieffts landen slossen und gebieten
vor der stat Mentze gemeyne schult und anspräche zu ewigen tagen geleit
haben. Es sollen auch nü furbasser mehr die egenanten burgermeisfcer
rate burger und gemeynde der stat Mentze und ire nachkomen zu ewigen
tagen durch sich selbs oder wem sie das bevelhen werden macht haben,
geleit für schult zu geben inn aller der mass und wie das ein kemrer
bisshere von unser und ander ertzbischoff wegen zuthun gehapt hat, und
wir und unsere nachkomen ertzbischoff zu Mentze sollen und wollen auch
das geistliche gericht, das etlich zyt zu Hoest gehalten worden ist, nu
furbasser mehr zu ewigen tagen inn der stat Mentz halten und bleiben
lassen und an keyne andere ende legen. Wir Diether erweiter und be-
stetigter zu Mentz &c. obgenant sollen und wollen auch mit sampt
unserm frunde dem pfaltzgraven und unserm vettern vonn Katze neinbogen
keyn sune rachtung friden furwort oder bestant halten oder leyden mit
unser widderpartheyen und iren anhengeren dieser sache den stiefft von
Mentz berürende, die egenanten burgermeister rate burger und gemeynde
*) Diese sogenannte Pfaffenrachtung ist gedruckt bei Würdtwein, subsid, diplom.
tom. XIII. p. 52—78. Zusätze zu derselben vom 8. Mai 1458 s. Schaab, Gesch. des
rh. Städtebundes II. S. 449.
196
zu Mentz werden und seyon dan für sicli die iren und ire nachkamen
darinu auch bej^riflen und nottürfltiglich versorgt, und ine die rachtung
t'onfirniirung tlerung und anders obgemelt mit verzeyliung der obge-
melten geistlichen widdergegeben, ader das sunst guügsamlich von ine
daruff verziehen sey, und sunderlich alles das, damit wir sie begnadiget
und begäbet haben, wie vorgeschrieben steht sey bewilliget verschrieben
und versiegelt glopt und gesworen von dechant und capitel des hohen-
stieffts und allen andern stieflten inn- und usswendig ]\Ientze, die in
die obgemelte rachtung gehorent und sich der für dieser zyt gebraucht
haben, nach zyralicber und redlicher notturfl't und also, das diesselbe
pfaflheit und stietlte keynen zu ertzbischoff von eynem bapst uffnemmen
sollen, der widder die verschreybung sein und solichs nit bestetigen und
bewilliffen wolle. Sie und ire nachkommen sollen sich auch herwidder
von eynem bapst oder yemants anders nit lassen absolviren, und ob
eynich babst von sein selbs bewegung sie davon absolviren wolte ader
wurde, das sie des nit achten sunder gleichwol diese verschreybung und
iren innhalt stete und veste halten. Auch ob ein babst keyser ader
ander sie und irer stat darümb furnemmen wolten ader wurden inn der
meynung ine solichs wie vorgeschrieben steet abzutringen, das dann die-
selbe pfaffheit sich darinn nit willigen, sunder ine und irer stat darwidder
beraten und beliolften sein, unud ob die genante pfaffheit w'idder diese
Sache puncte und arlickel vorgeschrieben thun wurden ader thetten inn
welichen w^eg das were, das alsdann alls ire ziensse und zehenden inn
der stat Mentze und ireui burgbanne gelegen ine zusteen und verfallen
sein sollen und sollen dannoch pflichtig sein solichs wie vorgeschrieben
steet zu halten, und auch also das die obgemelten dechant und capitel
des hohenstic'ffts zu Mentze nymmer keynen zu ertzbischoff kiesen oder
uffnemen sollen, er enswere dan zuvor, das er dieselben vorgeschrieben
gaben und begnadigung getrewlich stete und veste zu ewigen tagen
halten und das mit seinem brieff und siegeln von newem bestetigen wolle.
Und wer es das got verbiede das er ader sein nachkommen das nit thun
wolte ader das breche, so sollen dieselben dechant und capitel mitsampt
aller iifaflljelt und mit des stieffts amptluten widder ine ader sein nach-
kommen eynmutiglich der stat bygesteen. Wer es auch das nü ader
hernach die egcnanten burgermeister rate und gemeynde zu Mentze von
dieser sache wegen durch bebste keyser ader andere furgenommen ader
erlangt wurden, inn welichen weg das w^ere, so sollent die egenanten
burgermeister rate und gemeynde der stat Mentze inn unser und unser
nachkomen auch inn unsers frundts des pfaltzgraven und unsers vettern
von Katzenelnbogen landen steten und gebieten gelegt haben von der-
selben Sachen wegen. Wir sollen und wollen ine auch deshalb sampt
und sunder gnediglich mitsampt ine beraten und beholffen sein, damit
sie solichs furuemens entragen und erlediget werden mögen. Item ob
197
auch über kurtz adir lang die pfalfboit samontlicli oder sundorlich
Widder icbt, das iiiii diesem brieff gescbrieboii stebt, mit ader ane ge-
riclit geistlich ader werntlich tbuii ader furnemon wurden, darinn sollen
wir obgenanten drey hern unser leptage don egenantcn burgenneistern
rate und gemeynde zu Mentz und Iren nacbkomen mitsampt ine mit
gnediger gunst darwidder beraten und bebolften sein. Und wir Diether
erweiter und bestetigter zu Mentz des heyligen Komischen reichs durch
Germanien ertzkantzler und churfurst obgenant gereden und versprechen
für uns und alle unsere nacbkomen und stießt zu Mentze by unsern
fürstlichen wirden truwen und eren und wir Fridericb von gots gnaden
pfaltzgraff by Kyne hertzog in Beyern des heiligen Komischen reichs
ertzdruchsess und churfurst und ich Philips grave von Katzenelnbogen
obgenant gereden und versprechen auch by unsern fursthchen wirden
trüwen eren und warheit alles, das von uns herinn geschrieben steht,
getrewlich feste und stete zu halten und darwidder nymmer zu thun
noch zu suchen oder schaffen gethan werden heymlich oder ofi'enlich mit
geistlichem oder werntlichem furnemen, wie das yeniant erdencken finden
haben ader erwerben mochte, alle argelist gesuche funde und geverde
hieinn gentzlich uss und abgescheiden. Und des zu Urkunde haben wir
Diether erweiter und bestetigter und wir Fridericb pfaltzgraff etc. und
ich Philips grave etc. unnser iglicher sein ingesiegel mit recbter wissen
ann diesen brieff thun hencken , der geben ist zu Mentz des jars als
man zalt nach Cristi gepurt tausent vierhundert sechzig und eyn jare,
uff mitwochen nehst nach sant Endres des heyligen apostelntag. —
tom. XXIX. fol. 262—265.
153.
1461 Dec. 4. Das Capitel des Domstiftes zu Mainz verkündet
der Stadt Erfurt, dass Graf Adolf von Nassau als rechtmässiger p]rz-
bischof von Mainz anerkannt und aufgenommen sei, und fordert sie auf,
den Briefen seiner Gegner, welche sich neue Siegel hätten machen lassen,
keine Folge zu leisten.
Dat. sant Barbarentag 14G1.
Magdeburg, Staatsarchiv. Erfurt A. VII. 52.
154.
1461 Dec. 9. Erzbischof Diether bekennt, dass Hans von Walborn
und Lucie seine Hausfrau ihm 1000 rbein. Gulden geliehen haben, und
verschreibt ihnen dafür jährlich 50 Gulden vom Zolle zu Höchst.
Dat. mitwoch nach Marie concepionis 1461. tom. XXIX. fol. 238 sq.
155.
Rom 1461 Dec. 10. Papst Pius 11. verbietet dem Markgrafen
198
Karl von Baden, dem Pfalzgrafen Friedrich irgpndwie Beistand zu leisten
und entbindet ihn aller Verpflichtungen gegen denselben.
Dat. Kome, IV. id. Dec. 1461.
Karlsruhe. Generallandesarch. Abtheil, Baden, Verträge mit Mainz.
Original.
156.
Mainz 1461 Dec. 11. Erzbischof Diether verspricht dem Philipp,
Hartmann und Jacob von Cronenberg, welche ihm in seinem Kriege mit
denen von Nassau ihr Schloss Cronenberg*) geöffnet, 200 Gulden zu
bezahlen.
Dat. in unser stat Mentze; fritag nach concepcionis b. virg. Marie.
1461. tom. XXIX. fol, 191.
157.
Bingen 1461 Dec. 28. Erzbischof Adolf von Mainz und Dechant
und Capitel des Domstiftes versprechen dem Markgrafen Karl von Baden
für seine Hülfeleistung binnen 14 Tagen 5000 Gulden oder goldene und
silberne Unterpfänder in diesem V^^erthe zu übergeben.
Dat. Bingen, uf der kindlein tag in den heil wynachten 1461.
Karlsruhe, Generallandesarch. Abth. Baden, Verträge mit Mainz.
Original.
158.
1461 Dec. 28. Erzbischof Adolf von Mainz und Landgraf Ludwig
von liesscu schliessen ein Bündniss wider Diether von Isenbnrg und den
Pfalzgrafen Friedrich und ihre Helfer.
Dat. die Innocentum. 1461.
Marburg, Staatsarchiv. Abth. Verträge zwischen Mainz, Köln, Trier
und Hessen. Original.
159.
Kassel 1461 Dec. 31. Landgraf Ludwig von Hessen fordert die
Stadt Erfurt auf, dem Grafen Adolf von Nassau als Erzbischof von
Mainz gehorsam zu sein.
Dat. Cassel, donnerstag sant Sylvestertag 1461.
Magdeburg, Staatsarch. Erfurter Arch. VII. 53. Original.
160.
Frankfurt 1462 Januar 1. Erzbischof Diether nimmt den Land-
*) Cronberg bei Königstein.
199
grafen Heinrich von Hessen untar folgenden Bedingungen als Helfer
wider den Grafen Adolf von Nassau an: 1) er will ihm bis zum
2, Februar 1000 Gulden bezahlen; 2) er gestattet ihm die nachfolgenden
Schlösser, Städte und Güter des Stiftes, nämlich Battenberg, Burg und
Stadt, Kosenthai, Melnau, Burg und Thäler, und Wetter hall)*) - da
Heinrich die andere Hälfte schon besitze — und den halben Zehnten
von dem Dorfe Mardorf und allen Zubehörungen von den Schenken und
von den von Hatzfeld, welchen sie von seinen Vorgängern, den Erz-
bischöfen von Mainz, verpfändet seien, für die Pfandsumme zu lösen und
sie solange zu besitzen, bis sie von ihm oder seinen Nachfolgern mit
8000 Gulden wieder eingelöst würden. Die Urkunde ist eingerückt in
die Bestätigungsurkunde des Landgrafen Heinrich, worin derselbe die-
jenigen Personen bezeichnet, wider welche er Hülfe zu leisten nicht ver-
pflichtet sei, nämlich seine Brüder Ludwig, Hermann und Friedrich, die
Herzoge von Sachsen, Landgrafen zu Thüringen, Markgrafen zu Meissen,
die Grafen zu Waldeck, den Grafen Johann zu Nassau, Herrn zu Vianden,
und den Grafen Philipp zu Nassau und Saarbrücken und dessen Sohn
Johann.
Dat. Frankfurt, am nuwen jarstag 1462. tom.XXIX. fol. 135 — 137.
161.
Ehrenfels 1462 Januar 11. Erzbischof Adolf von Mainz berichtet
seinem Vetter dem Grafen Johann zu Nassau, Herrn zu Heinsberg, fol-
gende Kriegsbegebenheiten: Vor Kurzem haben die Seinigeu das Dorf
Kernel gebrandschatzt und eine ansehnliche Beute an Vieh daselbst
gemacht und etliche Reisige gefangen. Da die Einwohner die Brand-
schatzung nicht bezahlen wollten, sind Landgraf Ludwig und der Mark-
graf wieder vor das Dorf Kemel gezogen und haben es abgebrannt und
einen guten Vorrath an Früchten nnd Plunderwerk herüber geführt;
darnach haben sie noch ein grosses Dorf Lauffensel **) und zwei andere
Dörfer heimgesucht. Er bittet den Vettern, bald zu kommen, denn er
habe Verlangen nach ihm und könne ihn nicht wol entbehren.
Dat. Ernfels, montag nach epiphanie 1462.
Idstein, Staatarchiv. Original.
162.
1462 Januar 21. Erzbischof Adolf von Mainz verspricht dem Mark-
grafen Karl von Baden vollen Ersatz seiner Kriegskosten nach seiner
eigenen Schätzung und setzt ihm dafür als Unterpfand in Amts Weise
*) Sämmtlich in nördlicher Eiclitung von Marburg gelegen.
**) Kemel und Laufenseiden, damals zur Niedergrafschaft Katzeuelnbogen gehörig.
200
Dorf mi«l Schloss Algeshoim. und die Dörfer Böckelheim, Droraersheim
und (»ckenheira. *)
Dat. dornstag nach sant Fabian und Sebastian 1462.
Karlsruhe, Generallandesurch. Abth. Baden, Verträge mit Mainz.
Origiuul.
1(>3.
Mühlhausen UG2 Febr. 1(>. Erzbischof Adolf von Mainz schreibt
seinem vettern dem Grafen Johann zu Nassau und Saarbrücken, Herrn
zu Heinsberg: Seitdem zu Wiesbaden verabschiedet war, auf Sonntag
Invocavit Boten nach Wetzlar zu schicken, habe er mit seinen Freunden
zu Sachsen und Hessen eine andere Abrede getroffen, welche er ihm und
den andern Herrn und Freunden, welche nach Wetzlar zu kommen ge-
beten waren, mittheilen müsse; er habe desshalb eine mündliche Bot-
schaft an den ]\Iarkgrafen Karl von Baden geschickt und ihn und den
Grafen von Wirtemberg gebeten, am Sonntag Eeminiscere persönlich
nach Bingen zu kommen ; er werde dahin persönlich kommen oder, w^enn
er verhindert sei, seinen Botschafter senden, um ihm und den andern
Herrn und Freunden die neue Verabredung mitzutheilen und die Dinge
zu verhandeln und zu beschliesscn, welche in AVetzlar hätten vorgenommen
werden sollen. Er bittet ihn, am Sonntag Eeminiscere persönlich in
Bingen zu erscheinen.
Dat. Molhusen, dinstag nach Valentin 1462.
Idstein, Staatsarchiv. Original.
Eltville U62 März 7. Erzbischof Adolf von Mainz schliesst mit
dem Herzog Wilhelm von Sachsen einen Vertrag ab, nach welchem
dieser ihn in seinem Kampfe mit Diether von Isenburg unterstützen soll.
Adolf verspricht dem Herzoge 14000 Gulden zu bezahlen und setzt ihm
als Unterpfand Rüsteberg, Heiligenstadt, Greifenstein, Bischofstein und
die Pfandschaften an Gleichenstein und Lindau.**) Der Herzog will
1500 Reisige und 1500 Trabanten zum Kriege stellen und erhält dafür
weitere 2000 Gulden, und von seinem Auszuge aus Eisenach bis zur
Rückkehr dahin jede Woche 3000 Gulden. Der Schaden, den der Her-
zog erleiden werde, wird ihm auf dem Hofe zu Erfurt versichert.***)
Dat, Eltvil, Sonntag Invocavit 1462.
Weimar, Ernest. Archiv. Reg. B. fol. 116.
*) Im Rheinhessen gelegen. Die Urkunde erwähnt Joannis tom. II. p. 161.
**) Zum Eichsfeld gehörig s. oben bei 1459 Juli 17.
•**) Die Urkunde erwähnt Joannis, Rer. Mog. tom. II. p. 161.
201
165.
1642 März 9. Landgraf Heinrich von Hessen sendet dem Erz-
bischof Adolf von Mainz seinen Fehdebrief als Helfer Diethers von
Iseuburg.
Dat. dinstag nach Invocavit 1462.
Weimar, Em. Arch. lieg. B. fol. 116.
166.
1462 März 31. Erzbischof Adolf von Mainz schickt dem Herzog
Wilhelm von Sachsen einen ihm zugekommenen Zettel folgenden Inhalts :
„item meyne herren von Sachssen und der lantgrave von Hessen sollent
uff Viti und Modesti (15. Juni) mit irer macht von reisigen und fuss-
volck sin im velde an den gogenden des von Isenburg lande und von
dannen rucken für Aschaffenburg und auch uff die andern ungehorsamen
stete dem stifte zu Mentz zugehorende, es sy uff dem Meyne, au der
bergstrassen oder anders woe, und furter ziehen für Mentz ob es noit
sin wirdet. Item uff die vorgemelt zyt sollent myn herren von Mentz,
Tryer, hertzog Ludwig, Baden, Wirttemberg, Nassauwe und ander zu
ime gewant auch eynen veltleger han uff" diesem staden darauff Mentz
gelegen ist."
Dat. mitwoch nach Laetare 1462.
Weimar, ib.
167.
Köln an der Spree 1462 April 4. Markgraf Friedrich von Bran-
denburg schreibt dem Herzog Wilhelm zu Sachsen , dass er seineu
Secretar Meister Sigmund von Kotenburg an den Erzbischof Diether ge-
schickt habe, welcher mit demselben wegen eines Tages in Mühlhausen
einig geworden sei. Er bittet den Herzog, seine Botschaft an den von
Nassau zu senden und ihn zu fragen, ob er den Tag annehme.
Dat. Cöln an der Sprew, sontag ludica 1462.
Weimar, ib.
168.
Höchst 1462 April 5. Erzbischof Diether setzt den festen Hans
von Doringeberg zum obersten Amtmann und Hauptmann der Schlösser,
Städte, Dörfer und Gerichte, in dem Stifte Fulda und in der Buchen *)
gelegen, w'elche ihm und dem Stifte zu Mainz von dem Abte von Fulda
versetzt und verpfändet seien.
Dat. Hoest, montag nach Judica 1462. tom. XXIX. fol. 205 sq.
*) Ueber das sogenannte Buchenland s. Schaimat Buchonia vetus in corp. trad.
Fuld. i). 317 sq.
13*
202
169.
Eisenach 146ti April 9. Herzog Wilhelm zu Sachsen schreibt
dem Erzbischof Diether, dass der Markgraf von Braudenbm-g und äi-
am Sonntag Jubilate in Mühlhausen erscheinen werden; er ersucht
ihn, gleichfalls dahin in Person zu kommen.
Dat. Isenach, am fritag vor Palmarum 1462.
Weimar, Ernest A. Reg. B. fol. 116.
170.
Idstein 1462 April 10. Erzbischof Adolf von Mainz schreibt
dem Herzog Wilhelm zu Sachsen, dass seine Wlderparthei am vergan-
genen Dienstag Abends (6. April) vor das Rheingau gezogen und ohne
etwas auszurichten und mit Schaden am Freitag Morgens (9. April)
wieder abgerückt sei.
Dat. Idstein, samstag nach Judica 1462.
Weimar ib,
171.
Aschafifenburg 1462 April 25. Erzbischof Diether übergiebt
seinem Bruder Ludwig von Isenburg Schloss und Thal Burgbracht *)
das sein verstorbener Vater Graf Diether pfandweise besessen , als
Eigenthum.
Dat. Aschaifeuburg , sontag Quasimodogeniti 1462. tom. XXIX.
fol. 195.
172.
Rom 1462 April 30. Papst Pius II. schreibt der Stadt Basel
und beschwert sich über die feindselige Haltung Diethers von Isenburg
und des Pfalzgrafen Friedrich, welchen er bisher sehr geliebt und für
einen katholischen Fürsten gehalten habe , und der nun nicht ohne
Sclmiach für sich und sein Haus schlecht gesinnt worden sei ; er fordert
sie auf, den genannten keine Hülfe zu leisten. **)
Dat. Rome aput sanctum Petrum pridie kal. Maii 1462.
Strassburg, Seminarbibliothek. D. 43. fol. 100. (verbrannt.)
173.
Aschaffenburg 1462 Mai 9. Erzbischof Diether bekennt, dass
Dr. Johann von Alienblumen ihm wegen des Provisoramtes zu Erfurt
-ö*
*) Burgbracht in Oberhessen nördlich von Gelnhausen.
**) Ein ähnliches Schreiben an Frankfurt, s. Lersner, Chronica der Stadt
Frankfurt II. S. 7.
203
Recliiuing abgelegt und die noch schuldigen 440 Gulden und 23V2 Pfenn.
für Zwecke des Erzstiftes verwendet habe.
Dat. Aschaft'enburg, sontag Jubilate 14(52.
Magdeburg, Stadtarch. Erfurt. A. VII. 54.
174.
Ehrenfels 1462 Juni 5. Erzbischof Adolf von Mainz legt vor
dem päpstlichen Nuntius die Versicherung ab, dass er die Stadt Erfurt,
die Städte Duderstadt, Heiligenstadt und die andern im Eichsfeld ge-
legenen Städte des Erzstiftes bei ihren Rechten und Freiheiten erhalten
werde. Dies geschieht um den Widerspruch der genannten Städte gegen
seine Anerkennung als Erzbischof zu beseitigen.
Dat. Erenfels, V. die Junii 1462.
Magdeburg, Staatsarch. Erfurt A. VII. 55.
175.
Grebenstein 1462 August 13. Landgraf Ludwig von Hessen
verspricht dem Erzbischof Adolf von Mainz, die Wiederlösung der ihm
verpfändeten Stadt Hofgeismar *) zu gestatten.
Dat. Grebenstein, freytag nach Laurentien 1462.
Marburg, Staatsarchiv. Abth. Verträge zwischen Mainz, Köki,
Trier und Hessen.
176.
Dieburg 1462 August 15. Erzbischof Diether bekennt, dass er
dem Philipp Kellner zum Hayn und seinen Erben 1210 Gulden und
16 weisse Pfennige schulde, und zwar 666 Gulden 16 weisse Pfenn. für
2000 Malter Korn und Hafer, je drei Malter für 1 Gulden gerechnet,
und 544 Gulden für 34 Fuder Wein, das Fuder zu 16 Gulden; er ver-
spricht die Schuld bis Weihnachten zu bezahlen.
Dat. Diepurg, fritag assumptionis b. virg. Marie 1462. tom.XXIX.
fol. 240.
177.
Höchst 1462 Sept. 22. Erzbischof Diether bekennt, dass ihm
Ort Gelthuss von Oppenheim 250 Gulden geliehen habe, und verschreibt
ihm dafür bis zur Rückzahlung des Stiftes Aue mit Zubehör neben dem
hanefanc bei Oppenheim gelegen und das Eiswasser daselbst. Der Dom-
custos Graf Ruprecht von Solms gibt seine Eimvilligung.
Dat. Hoest am mitwoch nach Matheus des Ev. 1462. tom. XXIX.
fol. 239.
*) Hofgeismar, nürdlicb von Cassel.
204
178.
14G2 Sept. 22. Graf Ruprecht von Solms Custos, Kaban von
Liebenstein Säuger und das Capitel des Domstiftes zu Mainz geben ihre
Zustimmung zur Verpfandung der Städte und Schlösser Starkenburg,
Heppenheim, Bensheim und Älörlenbach an den Pfalzgrafen Friedrich.
Dat. sant Michelstag 1462.
Karlsruhe, Gen.-A. Copialb. der Pfaltz. Bd. 68. fol. 17 sq.
179.
Oppenheim 1462 Oct. 30. Erzbischof Diether bekennt, dass er
die Schätzung der am 30. Juni 1462 bei Seckenheim getangenen Fürsten
Grafen, Herrn, Kitter und Knechte dem Pfalzgrafen Friedrich allein
überlasse.
Dat. Oppenheim, am samstag nach sant Symonae und Judis 1462.
138
München, Staatsarchiv ,^ Original.
180.
Oppenheim 1462 Oct. 31. Pfalzgraf Friedrich verspricht dem
Erzbischuf Diether dafüi-, dass er ihm die Schätzung der bei Seckenheim
gefangenen Fürsten etc. allein überlassen, ihm oder nach seinem Tode
seinem Bruder Ludmg von Isenburg, Grafen zu Büdingen, den gehörigen
Antheil an dem Gewinne, nach Verhältniss seiner Betheiliguug an der
Schlacht, zu überliefern. Doch wenn es dem Pfalzgrafen gelinge, mit
Hülfe der Gefangenen den Pabst und den Kaiser auszusöhnen und wenn
Graf Adolf von Nassau vom Erzstifte zurücktrete und Diether von
Isenburg sich im Besitze desselben behaupte, dann solle er (Fr.) nichts
auszuzahlen haben. Wenn er von den Gefangenen bei ihrer Ledigung
sich Städte und Schlösser abtreten lasse, so solle er diese allein behal-
ten und Diethern mit Geld entschädigen.
Dat. Oppenheim, sontag nach Symonis und Judae 1462.
Karlsruhe, Gen.-L.-Arch. Cop. d. Pfalz. Bd. 68. fol. 21.
181.
1462 Nov. 12. Die Stadt Nürnberg schreibt an die Städte Worms
und Speyer: der Unfall von Mainz thue ihr leid, doch könne sie
wegen der herrschenden Pestilenz keine Boten zu dem angesetzten Tage
schicken. ■^)
Dat. Vi. fem post Martini 1462.
Nürnberg, Arch. Cons. Briefbuch 40, fol. 39.
*) FM'e Städte Worms und Speyer hatten sich bemüht, einen Tag auf 6. Januar
ii# Worms anzuberaumen, um mit den übrigen Städten zu berathen , was für die
eroberte Stadt Mainz zu tliun sei. S. Lebmann , Chronica der freyen Reiclistadt
Speyer (Ausgabe von Fuchs 1698). S. 868.
205
182.
AschafFenburg 1462 Nov. 30. Erzbi^cliof Diether geljietot der
Stadt AscliaH'enburg seinem Vicedom daselbst llaiimann Echter jälirlich
von der Stadtbete 100 Gulden zu geben, er habe ihm diese für ein
Darlehen von 2000 Gulden verschrieben.
Dat. Aschaffenburg, an sant Andres 1462. tom. XXIX. fol. 240.
183.
Mainz 1462 Dec. 9. Erzbischof Adolf von Mainz benachrichtigt
den Herzog Wilhelm von Sachsen, dass ihm der Herzog Philipp von
Burgund einen ansehnlichen reisigen Zug zu Hülfe geschickt habe.
Dat. Mentz, donerstag nach frauwen concepcionis 1462.
Weimar, Em. Arch. Reg. B. fol. 116.
184.
Aschaffenburg' 1462 Dec. 24. Erzbischof Diether bekennt, dass
Hans Walborn von wegen des Pfalzgrafen Friedrich ihm für 1363 Gul-
den 8 weisse Pfennige Früchte überliefert habe, welche von Adam von
Wilnbach dem Wirth zur Krone zu Mainz und Heinrich Offenloch zu
Frankfurt gekauft worden seien ; er sagt ihn desshalb der obigen Summe
quit ledig und los.
Dat. Aschaffenburg , am heiligen cristabend 1462. tom. XXIX.
fol. 194.
185.
1462 ohne Ort und Tag. Papst Pius IL spricht die zur Land-
vogtei des niedern Elsass gehörigen Städte ihrer Pflichten gegen den
Pfalzgrafen Friedrich als Landvogt in Niederelsass los, weil dieser dem
von ihm abgesetzten und gebannten Diether von Isenburg anhänge.
Dat. 1462.
Kolmai"; Stadtarchiv.
186.
1463 Januar 15. Bürgermeister und Rath der Stadt Nürnberg
schreiben an den Erzbischof Adolf von Mainz : Ihr Rathsfreund Antonius
Paumgartner habe ihnen vorgebracht, dass er in der Stadt Mainz zur
Zeit ihrer Eroberung (28. Oct. 1462) 2 Lasten (Sewin) Gewandes Speyerer
Tuchs, 57 Tücher haltend, das Tuch zu 6 Gulden angeschlagen, und
2 Säcke mit gekörntem Kupfer, 130 Mark feinen Silbers haltend, die
Mark zu 7 Gulden angeschlagen, gehabt habe, und dass ihm diese Güter
von den Leuten des Erzbischofs während der Eroberung abgenommen
worden seien. Sie bitten um Rückgabe.
206
Dat. sambstag vor Anthouii 1463.
Nürnberg, Arch. Conserv. Briefbuch 40. fol. 64.
(In gleicher AVeise schreibt die Stadt an den Pfalzgrafeu Ludwig
Grafen von Veldenz, den Grafen Johann zu Hohn stein und Eberhard von
Ei'peustein, Herrn zu Königstein.)
187.
Mainz U()3 Januar 21. Der päpstliche Legat Pietro Ferrici
spricht, nachdem die Stadt Erfurt den Grafen Adolf von Nassau als Erz-
bischof von Mainz anerkannt und sich mit ihm verglichen habe, dieselbe
von dem über sie verhängten Banne frei.
Dat. Maguntie, 21. die Januarii 1463.
Magdebui-g, St. A. Erfurt. A. VIL 60.
188.
1463 Februar 22. Erzbischof Diether verschreibt dem Hans von
Walborn für eine Schuld von 1600 Gulden eine jährliche Gülte von
80 Gulden vom Zolle zu Höchst. Domcustos Graf Ruprecht von Solms
gibt dazu seine Zustimmung,
Dat. an sant Peterstag ad cathedr. 1463. tom. XXIX. fol. 239.
189.
Aschaflfenburg 1463 März 10. Erzbischof Diether bekennt, dass
er dem Ludwig von Sickingeu für rückständiges Amtsgeld, noch vom
Erzbischof, Dietrich herrührend, für dargeliehenes Hauptgeld und für
Schaden den er im Krieg erlitten, 2800 Gulden schuldig sei, und ver-
spricht sie bis zum 24. Juni zu bezahlen.
Dat. Aschaffenburg, dorustag nach ßeminiscere 1463. tom. XXIX.
fol. 234.
190.
Aschaffenburg- 1463 März 14. Erzbischof Diether [bekennt, dass
er dem Friedrich von llilVeniberg für ausstehendes Amt- und Baugeld
und Schaden, den er in den Kriegen wider Pfalzgraf Friedrich und wider
Adolf von Nassau erlitten, 879 Gulden 16 AVeisspfen. schuldig sei, und
verspricht sie auf Pliugstsn vom Zolle zu Lahnstein zu bezahlen. Der
Domcustos gibt dazu seine Zustimmung.
Dat. Aschaffenburg , montag nach Oculi 1463. tom. XXIX.
fol. 232.
191.
Aschaffenburg 1403 März 14. Erzbischof Diether verspricht dem
207
Emmerich von Eiffemberf? für den Schaden, den er im Kriege, besonders
bei der Eroberung von Main/, erlitten, bis Pfingsten 703 Gulden vom
Zolle zu Lahnstein zu bezahlen.
Dat. Aschaffenburg , montag nach Oculi 1463. tom. XXIX-
fol. 232.
192.
Aschaffenburg 1463 März 14. Erzbischof Diether verspricht
dem Philipp von Kiffemberg für Schaden, den er im Kriege erlitten, und
für geleistete Dienste, auf Pfingsten 513 Gulden vom Zolle zu Lahnstein
zu bezahlen.
Dat. Aschaffenburg , montag nach Oculi 1463. tom. XXIX.
fol. 233.
193.
Mannheim 14(>3 März 23. Urkundliche Niederschrift über eine Ver
einigung zwischen dem Pfalzgrafen Friedrich Kurfürsten und Ludwig
Grafen von Veldenz. ,Uff mittwoch nach dem sontage Letare halpfast
anno 1463 haben sich herczog Ludwig und kurfurste Friederich unsere
herren im beisein irer rete eynander uff rechts zugesagt das ir keyn zu
der statt Mentze nit kommen noch wege suchen soll sich darinne zu
trengen, zu keuffen oder von eigenem gewalt oder für schulde zu banden
bringen, ire eynem gelange dan und werde darinne alsvil als dem andern,
es sy in pfantschafft kauffs oder erbes wyse und sollent sich darinne
vetterlich und fruntlich ane forteil meynen und halten und was zu iglich
zit ire eynem darinne vorhanden queme und fallen wurde soll derselbe
dem andern alsbalde solichs verkünden. *)
Dat. Mannheim, ut supra.
75
München, Staatsarchiv —^ Pergament ohne Siegel.
194.
Heidelberg 1463 April 20. Erzbischof Diether, Pfalzgi-af Friedrich
Erztruchsess, Markgraf Karl von Baden und Graf Philipp von Katzeneln-
bogen bekennen, dass sie wegen des Krieges, den sie untereinander ge-
habt vollständig gesühnt seien.
Dat. Heidelberg, mitwoch nach Quasimodogcniti 1463.
(Eingerückt in dem Vidimus des Propstes Beruhard von Baden de
dat. dynstag nach sant Peterstag ad vincula 1463.
Karlsruhe, Gen. A. Abth. Baden. Verträge mit Mainz. Original.
*) Diese Verabredung wurde am 10. Dcc. 1463 wiederholt s. Regesten Frie-
derichs des Siegreichen S. 414.
208
\UV,i April v*5. Kr/))is('li(ij" Dictlicr vi'rkündol «Ich (inifcii Kuno
uiii| (»Um \»iii St»liiis, (IcvcUcrii, (lass er seinen 'l'lieil an dem Schlosse
ralsin<»n<lt *) <lein l'fal/.^'ral'en Friediicli Kinriii-slcn abgutreten habe.
Dal. nntnla^' nach niisericordia domni Mdli. **)
Karlsruhe, (i.-A. Coitialb. d. PI". M. (iH. toi. 28.
UM».
\H\',] Juni 1. Maik^iiai" Karl von IJaden stiftet zur Beilogunf^ der
Iniin^'on /wischen Ki/biscliof Adolf von Main/ und Tfal/j^raf Fri(!drich
folp'nden Vcrtileich: 1) Wenn <ler l'apst die Abrodo dio Karl /wischen
Adolf uihI Diether von ls(Mibur,if getrolVon***), bostäüfijcn werde, soll Fri(;d-
rich iiu iler Pfandscliaflsurnme der lierj^'strasse 20,000 (Julden nachlassen.
2) Dafiir niächti!j;t sich der Mark},Maf Adolfs, dass dieser sobald ihm
die (jenehmi^^unj^' des l'apstos bekannt worden und die l'unkte der Ab-
rede vollzofien seien, aber vor der llebergabe der Schl(5sser, welche Diether
ihm ilher;,'eben s<dlte, dem Ffal/«^n-afen über die Schlösser nnd Stiidte
Starkenbiir^s llejipenheim. Ilensheim und IMörlenbacdi und liberdas Bergwerk
zu Devmbach eine Verschreibiing in die Kan/lei nach llei<lelherj,'' schicken
Wolle, und /war mit dem ausdrücklichen Heisat/, dass er di(! Lösung
der genannten Schlösser und Städte bei Lebzeiten des l'fal/grafen nicht
mehr fm-dern, nnd wenn or sie von seinen Nachkommen fordere, zugleich
die Schauenl)ur«' und ihre Ziibehörungen für 20.000 (Julden mitlösen wolle.
Die Erben des l'fal/.grafen sollten nicht verpflichtet sein, die I'fandschaft
in ein/einen Theilen ablösen /u lassen, sondern nur ,mit einander unge-
teilt und in einer summe." ****)
Dat. mitwoch, in der heil. IMingstwoche HO.S.
Karlsruhe, (l.-A. Copialh. d. IT. Bd. 08. fol. 35.
11>7.
Main/ Vti't'.i Juni 'i. Mr/bischof Adolf von Main/ und Dechant
und (apitel des Domstiftes versichern dem Markgrafen Karl von Haden
v<in den r»0,000 dulden, welche sie ihm l'iir die Kriegskosten schulden,
30,(100 dulden mit IT.dd dulden jährlicher Zinsen auf den defällen und
•) Kalrtinunt Ihm Wetzlar.
•*) l)i<) Uikiiiiilo i.sl H|i!il(!r .-lusp'.stollt. als Iiior anfifi'},'(!l)0)i , luxl wuido au«
'\<\\ «irllixlrii, die nun iIüiii unten folf^cndoti .Scliii'ibci) v<iin 2'.». .Fuli l-KiM zu crsolion
Bind, 7.urliik<lalirt. Inl<'r<v«saiil(! Uewpiolo solcher DatuuisfiilsilninKcn l< inl inaii aus
cl.m l».)u«Hrlicii I{.)icli.i(a|^sakttMi. ji.l. I Vorwort S. liXXXVll. keuiion.
•••) l)io.scll.o i«t viiiii I. .Iiiiii IKiU und V(dlstäu<iif,' }<odruckt bei Htockiioirii,
H. »>7l— (J7h. \V1. AnnalcM IM. X. S, H IV.
****) Am liiindu hlflit: uuV.y di.sc :il.r.il,. Jiat kein i'üi'^nui^k
2Ö9
Renton des Hochstiftes; für die übrigen 20,000 Ouldon ven^fiinden sie
ihm HiirfT und Dorf Al^'CHhfini nnd die Dörfer Dromersheim , Höckel-
heim, Ockonheim, Windeshoini uikI Kempton,
Dat. Ment'ze, fer. V. i)Ost i'cntheco.ste.s 1403. *)
Karlsruhe, G.-A. Abth. Baden. Vertrage mit Mainz. Ori{,Mnal.
198.
Steinheim U63 Juni 6. ErzbischofDiethor bekennt, dass wahrend
der scliwcbcndon Irrungen und Kriegsläufe der Zehnte von Duderstadt
für 1800 Oulden, der Zelinte von Heiligenstadt für GOO Oulden und
das Schloss Giebehlehusen mit seinen Renten und Zugehörungen für
1200 (iulden. Alles zusammen für 3600 Gulden den Bürgermeistern
und Käthen der Städte Duderstadt und Heiligenstadt, welche ihm diese
Summe dargeliehen haben, verpfändet worden, und dass diese Verpfän-
dung mit seinem guten Wissen und Willen geschehen sei. Doch dürften
sie ohne seine und seiner Nachkommen ZustimmuJig davon nichts in
andere Hände bringen oder wieder veri)fänden. Graf Ruprecht von
Solms Gustos und das Capitel des Domstiftes geben ihre Zustimmung
Dat. Steinheim, montag nach trinitatis 1403. tum. XXiX. fol. 231
199.
Steinheim 14C3 Juni 13. Erzbischof Diether gibt seine Zustimmung,
dass Markgraf Karl von Baden seinen Antlieil an Schloss und Thal
Neuenbe} mburg, welches er seither gemeinschaftlich mit dem Erzbisehof
von Mainz, dem Raugrafen Joliann und Winrich von Oberstein inne
hatte, bei seiner Ledigung**) dem Pfalzgrafen Friedrich abtrete. Doch
solle Friedrich den Burgfrieden daselbst beschwören.
Dat. Steinheim, montag nach unsens Herrn leichuamstag 1403.
tom. XXIX. fol. 235.
200.
Heidelberg 14C3 Juli 29. Pfalzgraf Friedrich schreibt dem
Erzbischof Diether: ,ewer lieb weis vvol, dass ir uns vor langer zyt
ewern teyl, den ir und ewer stiff't hau an dem sloss Calsmondt zu
unsern banden gegeben, den wir in willen haben von unseru wegen in-
o;
*) Scriba, Hess. Regesten, liheinhesscn 8. 278 nr. 4150 stellt diese Urkunde
irriger Weise unter den 8. Juli \4G'.i mit Bezug auf Joannin toin. II, p. IGl. Allein
dan hier erwiihntc Datum, die Jovis yoni Antonii gchitrt zu einer ganz andern Ur-
kunde, und abgeHehen davon iHt der Donnerstag nach Antonius (HGIi) niclit der
8. Juli, sondern der 20. Januar.
**) Er war am 30. Juni 14G2 bei Seckenheinj gelangen genonunen worden.
14
210
nemen zu lassen, und wann nu ^-ave Ott und grave Cuno von Solms,
gevett^rn, an demselben sloss auch teyl haben, so ist wol billich und
geburlich, das sie des durch gleuplichen schein underricht werden, dass
ir uns solichen teil gegeben haben und an sie begeren, uns darzu
kernen zu lassen und burgfriden mit uns su sweren, und was sie uch
und ewerm stifft von des sloss und burgfriedens wegen pflichtig sein,
das sie des von uch ledig gesagt werden, darumb so bitten wir ewer
liebe mit fruntlichem ernste , das ir uns ein versiegelten offen brieff
imder ewerm ingesiegel mit der obgemelten meynungen inuhalten by
diesem hotten zuschicken und das datum umb sant Jorgentag auch
setzen*) und uch darinu gutwillig beweysen ."
Dat. Heydelberg, fritag nach Jacobi 1463. tora. XXIX. fol. 271.
201.
U63 Oet. 9. Erzbischof Diether und Bischof Johann von Würz-
burg schliessen ein Büudniss gegen den Grafen Johann von Wertheim,
der ihnen auf des Reichs und ihren Strassen Schaden gethan : sie wollen
ihm ihre Fehdebriefe übersenden und am 5. November wider ihn zu
Felde ziehen.
Dat. sant Dyonisientag 1463. tom. XXIX. fol. 265.
*) Siehe oben die Urkunde vom 25. April 1463.
i- !
Römischer Sclimelzsclimuck
von
A. V. Cohaasen,
Oberst a. D. und Conservator der Alterthüraer.
Man sagt in diesem oder jenem Körper sei so und so viele latente
Wärme, die er in einem frühem Zustande empfangen und in dem jetzigen
nicht äussern könne.
Etwas ähnliches empfinden wir bei der Durchmusterung einer
Sammlung von Alterthümern.
Auch in diesen Glasscherben, in dieser kleinen Gewandnadcl ist
so viel latenter Geist, so viel Nachdenken, so viel Erfahrung, so
viel Zusammenwirken von Kräften aufgespeichert, so vielerlei Material,
und so weite Transporte von aller Orts her, so viel Freude am Ge-
lingen , so viel Klugheit beim Verkauf und Lust am Kauf! — wer
doch die Geister erlösen könnte, dass sie erwachten und sprächen.
Der Höllenzwang, mit dem die Kunstarchäologen, Mythologen,
Philologen und Epigraphiker gegen sie vorgehen, ist zu schwach, die
Geister alle zum reden zu zwingen.
Neben den Fragen, welche diese Gelehrten zu stellen und zu be-
antworten verstehen, während sie Bildwerke, Münzen, Inschriften fleissig
hin- und herwenden, und zum Aufbau der Geschichte und hohern Kunst-
geschichte benutzen, drängt sich dem, der dafür Sinn hat, eine Fülle
technischer und kunstgewerblicher Fragen auf, die noch wenig ge-
fragt, noch weniger beantwortet worden sind ; die technische, handwerk-
liche, praktische Seite unserer Antikensammlungen hat nur noch wenige
Bearbeiter gefunden.
Und doch erscheint uns die Kenntniss des Alterthums noch gar
oberflächlich, noch gar mangelhaft, wenn uns die Einsicht in seine In-
dustrie, die so vortreffliches geleistet, und in ihre vielfältigen Bezüge fehlt
— und doch scheint uns aber auch anderseits unsere eigene Gewerblehre
nicht würdig unserer Zeit begiiindet, so lang wir noch nicht jedem Ge-
werbe seine Geschichte vortragen können, und die Belege dazu nicht von
den Simsbrettern unserer Sanamlungen herabnehmen.
212
Dazu fehlt aber noch viel, die Gegenstände unserer Museen geben
nicht dem archäologischen Fachgelehrten allein, sondern auch dem ein-
seitigsten Techniker, jedem in seinem Metier, Räthsel auf, über die er
nicht mit schönen Worten und Redewendungen wegschreiten kann. Auch
er wird genöthigt und gereizt das Stück immer aufs Neue gegen Licht
und Luppe zu halten und schüttelt den Kopf, während er nach Löth-
rohr und Keagentien griffe, wenn es gestattet würde, um einzudringen
in die Beschaüenheit und "Werkweise dieser oft so feinen Gebilde. —
Aber auch ohne so weit zu gehen, wird sein technisch geschultes Auge,
sein durch eigenes Handanlegen geübter Beobachtungssinn, sein durch
gelungene und missluugene Versuche geschärftes Urtheil dem archäolo-
gischen Fachgelehrten Mittheilungen wie aus einer fremden Welt
machen können.
Man sieht bald , dass nicht alles an diesen Antikaglien nur • die
Intention des Künstlers wieder giebt , dass nicht sein und seiner Zeit
Geist allein ihm die Hand geführt, sondern dass Material und Werk-
zeug ein gar gewichtiges Wort mitsprachen , nicht nur zum Gelingen,
sondern auch zum Erfinden.
Mit dem Werkzeuge spielend werden Zierrathe erfunden, Fabrikations-
fehler werden mit Absicht wiederholt und zu Schmuckmotiven verwendet
aus Nöthen Tugenden gemacht.
Nicht aus dem schöpferischen Geist allein , auch aus der Materie
erwachsen Motive zu Kunstgebilden, die jener nur aufgreift und zur
weitern Enfaltung bringt.
Das ist vielleicht im Allgemeinen erkannt, im Einzelnen aber lange
nicht genug nachgewiesen.
Der Einfluss des Stoffes und der Werkweise ist besonders gross
und nahe liegend bei den Produkten der Kleinkünste.
Indem wir in den nachfolgenden Blättern es versucht haben einen
Beitrag zur Kenntniss der alten Technik zu geben, glaubten wir auch
jenen Einfluss überall durchblicken zu sehen.
Wir haben dazu die römischen Schmelzarbeiten und einige ver-
wandte Techniken, Metallflächen zu verzieren, gewählt, theils weil unser
]\Iuseum reich an Belegstücken hierfür ist , theils weil auch die neueren
Kunstgewerbe sich namentlich der erstem reichen und glänzenden Orna-
mentirungsweise mit Erfolg wieder zugewandt haben und wie uns scheint
noch manche Anregung und Belehrung aus dem Studium der alte
Fimdstücke schöpfen kann.
Wenn wir in dieser Absicht auch die Techniker einladen unsere
Museen, mehr als bisher geschehen, zu betreten, so erhoffen wir daraus
einen d reiflichen Vorthoil : eine höhere allgemeinere Achtung vor den
antiquarijichen Studien überhaupt, welche von den sogenannten praktischen
Köpfen nur zu oft, als unfruchtbare mit Lächeln über die Schulter an-
213
gesehen werden ; — einen weitern und tieferen P^inblick in die Cnltur/u-
stände des Alterthums, und schliesslich eine praktische, pekuniäre Ver-
werthung der aus dem Alterthum zu industriellen Zwecken gezogenen
Beobachtungen.
Wie erfolgreich dies werden kann zeigt das Beispiel des römischcnOold-
schmied Castellani. Derselbe begann im Anfang der dreissiger Jahre antike
Schmuckgegenstände, besonders aus etruskischen Gräbern zu dein Zweck
zu sammeln, ihre Formen, Styl und Technik als Vorbild für seine Ar-
beiten zu nehmen. In Folge dessen fanden diese trotz der hohen Preise
solchen Beifall, dass sie jene styllosen, gestanzten Fabrikate, welchen wir
bei uns noch überall begegnen, wenigstens vom römischen Markte ver-
drängt haben, und die Nachfrage wurde so gross, dass auch auswärts,
z. B. in Berlin für Kom gearbeitet wurde, und jetzt nicht leicht Jemand
die ewige Stadt verlässt, ohne eine Gewandnadel, ein Armband, oder
ein Anhänkel mit dem typischen ^)j^ oder EOMA mitzunehmen.
Seine Sammlung, auf 170,000 Thlr. geschätzt, wurde zwar dem
brittischen Museum angeboten, und ist vielleicht bereits an dasselbe
verkauft — aber seine Werkstätte und sein Beispiel bleibt durch seine
Söhne, die in seine Fussstapfen traten, an der Fontana di Trevi bestehen
und fährt fort, zur Läuterung des Geschmackes und zur Prosperität der
Geschäfte, zu wirken.
In diesem Sinne mitzuwirken ist auch die Aufgabe der Vereins-
schriften, die nicht nur den Zweck haben, den Fachgelehrten thatsäch-
liches Material und neue Anschauungen zu liefern, sondern auch die
Pflicht haben, ihre Vereinsgenossen aus allen Ständen im Auge zu
behalten, auch denen, welche, ohne ein speciell hier einschlagendes
Studium gewählt zu haben, als gebildete Männer sich doch auch über
das ihnen augenblicklich fernhegende zu unterrichten wünschen, den
Gegenstand so vorzutragen, dass sie über seine Lage im Kreise unseres
Wissens orientirt, seiner weiteren Entwicklung mit Leichtigkeit zu folgen
befähigt und so diesem Studium als neue Freunde und Förderer ge-
wonnen werden.
In Ausübung dieser Pflicht muss es uns gestattet sein, Dinge,
welche vor Fachmännern nur angedeutet, oder auf einige Citate zu
beschränken wären, hier etwas ausführlicher zu rekapitulireu.
Wenn man, um das Metall zu gewinnen, Erze dem Feuer aussetzt,
so erhält man zwei Producte: das Metall und die Schlacke. War
ersteres der Zweck, so musste doch auch die glasige oft buntgefärbte
Schlacke dem sinnenden Menschen auftallen und er bald erkennen, wie
er aus ihnen einzelne Tropfen entnehmen konnte, und wie diese zähe
Glasfäden nach sich zogen.
214
Die Neii^ing 7Ä\m Schmuck, diese Mutter aller Kunst — musste
bald darin eine Befriedigung^ finden, den wie immer gestalteten bunten
Tropfen zur Zierde von Kleidung und Waffen zu verwenden, die glühend
noch bildsamen Glasfäden, auf Draht oder Holzstäbchen aufzurollen und
zu Perlen zu gestalten, sie auf Bastfäden aufzureihen und damit Hals
und Arme zu schmücken. Ein Schmuck, weit schöner und glänzender
als man sich bis dahin einen aus durchbohrten Zähueu, Muschelschalen
und Versteinerungen zu schaffen vermögt hatte.
So war die Metall- und die Glasindustrie Hand in Hand entstanden
diese zur Lust, jene zum Kampf um das Dasein. Jede ging ihre Wege
und sie begegneten sich erst wieder, da man bunte Glasstücke wie Edel-
steine in Metall zu fassen, und da mau mit bunten Glasflüssen die
Metalloberflächen zu überziehen begann.
So entstand das, was die alten Griechen und der deutsche Mönch
Theophilus im Mittelalter eledrum, die Deutschen Schmelz, Smalte und
hiernach die Franzosen esmail, email nennen.
Wir müssen bei dieser Gelegenheit über Theophilus, den wir noch
öfter zu nennen haben werden, sowie über die Namen electron und
Schmelz einige Worte sagen. Wir folgen hierbei in der Hauptsache
dem trefflichen Werk von J. Labarte, histoire des arts industriels au
moyet} dge. Paris 1864. 4 Bände Text und 2 Bände Photochromolitho-
graphien. Theophilus war einer jener Männer, welche im Dienst der
Kirche die Wissenschaften und Künste der antiken Welt in die neuere
herüber gerettet und auch selbst geübt und fortgeführt haben, einer der
wenigen, deren Name uns bekannt geworden, über dessen Vaterland und
Zeitalter aber wir nur durch Schlussfolgerungen unterrichtet sind.
Dass er ein Deutscher war erhellt aus der erläuternden Anwen-
dung deutscher Wörter in seinem lateinischen Texte. Dass er nach dem
10. Jahrhundert schrieb, lässt sich aus der kirchlich industriellen Thätig-
keit schliessen, in der er lebt und w^ebt und welche sich erst aus dem
Elend des 10. Jahrhunderts erhoben hat. Er schrieb aber auch vor
dem 12. Jahrhundert, denn so bewandert er in allen Künsten, nament-
lich in der der Glasarbeiten war, so kennt er, wie A. Hg bemerkt, doch
noch nicht die Ende des 12. Jahrhunderts aufkommenden kleinen
Glasspiegel; die von ihm erwähnten Fenster sind zwar schmal, aber
noch nicht spitz-, sondern rundbogig, und die Decken der Kirchen, von
denen er spricht, sind nicht gewölbt, sondern in Holz getäfelt, und wenn
das, was er von der Glasmalerei sagt, dem Stande derselben in Frankreich
im 13. Jahrhundert entspricht — so ist es doch zugleich ganz ange-
messen dem Stande dieser Kunst, wie derselbe in Deutschland und zwar
zum ersten Male um 999 im Kloster Tegernsee erwähnt wird.
Wir werden dalier nicht irren, wenn wir annehmen, dass Theophilus
durch seine Schrift uns den Stand der Kunstgew^erbe, wie sie im 11.
215
Jahrhundert in den deutschen Klöstern geüht wurden, zur Anschauung
bringt.
Seine Schrift Diversarum artiiim scJicdida enthält Anweisungen
für Maler, Miniaturmaler und Kalligraphen, für Glas- und Mosaikarbeiter,
für Bildschnitzer, Bronzearbeiter, Orgelbauer, Goldschmiede und Juweliere,
und ist bei ihrer verständlichen einfachen Spraclie eine wahre Fundgrube
zur Beurtheilung der Kunstwerke des Mittelalters nicht nur, sondern
— weil er aus viel altern namentlich byzantinischen Traditionen schöpft
— zur Erkenntniss der kunstgewerblichen Arbeiten der antiken Welt.
Was nun die Deutung des electron als Schmelz betrifft, so ist
es allerdings wahr, dass Plinius unter electriim nicht Schmelz, sondern
zwei andere Dinge versteht: den Bernstein und eine Metallmischung
aus vier Theilen Gold und einem Theil Silber, das ist eine messinggelbe
Legirung — beide wie der Name schon ausdrückt gleichfalls glänzend
oder strahlend. — Allein Homer und Hesiod, welche das electron
nennen , kennen den Bernstein noch nicht. In der Odysse 4,^^ jägst
die Nebeneinanderstellung von Silber mit Elfenbein, auch in der Zusammen-
stellung von Gold und electron, letzteres als einen gleichfalls nicht metal-
lischen Körper vermuthen ; und in der Odysse 15,^60 und 18,2C9 kann ein
goldenes Halsgeschmeide mit einem messinggelben metallischen Electron be-
setzt nicht wohl angenommen werden, weder wegen der pluralen Form der
Electra als wegen des geringen Farbenunterschiedes zwischen Gold- und Mes-
singgelb. Diese grosse Aehnlichkeit beider Metalle gestatten auch nicht
dem von Hesiod sc, 141 beschriebenen Bronzeschild des Herakles mit
fast gleichfarbigem MetaU — wenn electron ein solches wäre — verziert
zu denken. Die Zierde wird aber in allen vier Fällen begreiflich und
geschmackvoll, wenn man mit HüUmann darunter Edelstein, und besser noch
Schmelz versteht. Denn mit electron gaben die griechischen Bibelüber-
setzer das Wort Haschmal des Ezechiel wieder, welches weder Bernstein
noch eine Metallmischung bedeutet, sondern das asiatische Stammwort
der deutschen Smalte und Schmelz ist. Dass Plinius das Wort electron
nicht in seiner alten ursprünglichen Bedeutung gebraucht, muss wohl
darin liegen, weil der Schmelz zu seiner Zeit nicht mehr — und noch
nicht wieder bekannt war — dass er früher (Labarte nimmt an bis zum
3. Jahrhundert v. Chr.) bekannt war, wissen wir aus nicht vereinzelten
Funden in ägyptischen, griechischen und etruskischen Gräbern ; und dass
er später, bald nach Plinus, wieder in Aufnahme kam, davon liegen
uns zahlreiche Belegstücke, die mit dem 2. Jahrhundert beginnen, vor.
Man hatte also gefunden und Avieder gefunden, dass Glas- und
Frittmassen, auch zennalmt, im Feuer wieder mit glänzender Oberfläche
zusammenschmolzen, man überzog daher die j\Ietalltiäche mit einem nassen
216
Schlamm von Glaspulver, setzte sie der Hitze aus und fand ihn als
glänzenden Schmelz darauf haften.
Allein in den Künsten gelingen die Sachen nicht so leicht, als sie
sich sagen. Grosse Schmelzflächon werden rissig und springen ab, ver-
schiedene Farben, die man scharf getrennt zu halten wünschte, fliessen
ineinander; man musste auf Mittel sinnen beiden Uebelständen zu be-
o-ef^nen und fand sie in feinen Stegen aus Blechstreifen , welche man
netzartig, hochkantig auf die mit Schmelz zu schmückende Fläche be-
festigte und auch als Umrandung benutzte.
An den Wänden der so gebildeten Zellen fand der Schmelz seinen
Halt und die einzelneu Farben ihre Grenzen. So entstand der Zellen-
schmelz (email doisonne) eine Art Mosaik, deren Fugen durch Metall-
streifen ausgefüllt sind und allerdings sowohl der Freiheit wie der Fein-
heit der Zeichnung zwang anthun.
Dasselbe Zcllenwerk wandten die Franken an, nachdem sie durch Zer-
trümmerung der Eömerherrschaft deren Fabriken zerstört und die Bezugs-
wege durchschnitten hatten, auf welchem sie bisher massenhaft mit Schmuck-
gegenständen versorgt worden waren. Aber statt Glasflüsse zwischen die
Zellen einzuschmelzen, setzten sie Edelstein- und bunte Glas-Täf eichen kalt in
die Zellen ein; eine Technik, deren Vorbilder ihnen gleichfalls, z. B in
dem Schwert des Clodwigs von Byzanz, überliefert worden waren.
Sie gaben den Zellen quadratische und längliche Formen, welche die
Grösse von 7 Milimeter nicht leicht überschritten. Statt der geraden Stege
kommt hierbei jedoch häufig auch die eigenthümliche gebrocheneForm,Fig.l
vor. Dieselbe erschwert zwar das formiren der Glas- und Steinplättchen,
findet aber darin ihre Kechtfertigung, dass der so im Zikzack gebogene
Blechstreifen von selbst stand und nicht so leicht umfiel, wenn das Stück
zur Löthung in den Ofen gebracht w'urde. Wir haben also hier ein zur
Erleichtei-ung der Arbeit erfundenes Ornament.
So war die Zellenmosaik (Verroterie cloisonnee) entstanden. Der
französische Namen Verroterie entsprang aus der Meinung , die , meist
rothen Täfelchen in fränkischen Schmuckgegenständen (Fibeln, Anhän-
gein, Ohrringen, Güi-telplatten , auch an den Beigaben in Childerichs
Grab) seien Glas — das ist jedoch nicht der Fall, sondern es sind
Granate, Hyazinthe, vielleicht auch Korunde und Rubinen.
Wegen der Intensität ihrer Farbe und ihrer geringen Durchsichtig-
keit sind die Steinchen tafelförmig — nicht dicker als 3 bis 4 '»,r ge.
ßchliffon und mit einer gewaffelten Goldfolie unterlegt. Diese quadrirte
Oberfläche der Folie hat manchmal zu der Meinung verführt, es seien
rothe straminartige Seidegewebe, die unter einem weissen Glase lägen.
Fig. 2 stellt ein solches, einem fränkischen Grabe entnommenes Schmuck-
stück dar.
217
Das Museum zu Wiesbaden besitzt ein Kleinod, Fig. 3, wahrschein-
lich ein pectorale , welches an einer Schnur oder einer Kette auf der
Brusthängend getragen wurde, es besteht aus feinem Golde und tafel-
förmig geschliftenen dunkelrothen flyazinthen. Übsclion in der (legend
von Mainz (bei Wolfslieim 1870) gefunden, ist durch eine hischrilt auf
der Rückseite seine Herkunft aus Persien dokumentirt. Herr Professor
Gildemeister hat die Schrift als den Namen Artachshater = Artaxerxes
gelesen und als diejenige Nuance der Pehlwischrift erkannt, welche bei
Steininschriften und Münzen der ersten Sassaniden Dynastie von 22G bis
30ü n. Chr. im Gebrauch war. Da nun der Kaiser Alexander Severus
in Syrien geboren, in Persien kommandirt hatte, und in der Gegend von
Mainz ermordet worden ist, so liegt die Combination nahe jener könig-
liche persische Schmuck, sei durch ihn dahin gekommen, habe ihm angehört.
Auch bei diesem Kleinode sind für die einzelnen theils runden theils
viereckigen Steine durch hochkautig gestellte Gold-Blechstreifen viereckige
Zellen gebildet; in welche der Stein, mit einer glatten, nicht gemusterten
Goldfolie unterlegt, gehalten wird und zwar : — nach Aussen durch die
Deckplatte mit entsprechenden, etwas kleinern, runden und viereckigen
Fenstern, — nach Innen, merkwürdiger Weise durch einen Einguss von
Schwefel. Dass derselbe das ganze Innere ausfüllt, kann durch eine
Bruchstelle erkannt werden, nicht aber ist ersichtlich von wo aus er ein-
gegossen, oder wie über ihm das ganze Gehäuse geschlossen worden ist.
Ein Goldarbeiter, Herr Olsson, den wir hierüber consultirten , war
der Ansicht,- das Gehäuse sei zuerst durch die Fenster mit Schwefel fast
vollgegossen worden, die Folien und Steine auf demselben Wege einge-
bracht, dann diese Oefiuungen durch Poliren so verengt worden, dass
sie die Steine festhielten, und endlich habe man das Kleinod umgelegt
und durch Erwärmen den Schwefel mit den Folien und Steinen fest
verbunden.
Ob dieser persische Schmuck uns hinweist auf den Orient als Be-
zugsquelle der Edelsteine in den fränkischen Schmuckgegenständen des
5. und G. Jahrhunderts? — jedenfalls ist seine Fassung plumper und
technisch nicht so durchgebildet wie der fränkische, welcher die Steine
in ihrer ganzen Grösse zeigte, und ihnen durch gewaftelte Folien einen
flimmernden Reflex gewährt, welchen der glatten persischen fehlt.
Die Stufenleiter der Technik hat uns bis an die Edelstemfassung
geführt. Wir kehren ohne sie weiter zu verfolgen wieder zur Schmelz-
verzierung der Metalle zurück, um einem anderen Weg, den sie einge-
schlagen hat, zu folgen.
Statt die Oberfläche, welche man mit Schmelz verzieren wollte,
mit Zellen aus aufgesetzten Blechstreifen zu überziehen, grub man ver-
tiefte Felder in das MetaU ein. Man hatte dabei weit grössere Freiheit
der Zeichnung, als durch das biegen, kreuzen und festlöthen von Blech-
14*
218
streifen zu erreichen war ; aber man bedurfte grössere Metallstärken,
in welche man die Felder für die Glasüüsse fast zwei I\Iillimeter tief
ausgraben konnte; man war daher schon deshalb auf unedle Metalle
binge\nesen.
So entstand der Grubenschmelz femail ä chanqüevc) .
Da das Austiefen der drüben mit dem Grabstichel, schwierig und
zeitraubend war , so wählte man — und so geschah es namentlich
bei dem römischen Schmelzschmuck — gern Muster, die aus Kreis- und
Kingtiiichen zusammengesetzt waren, welche mau auf der Drelibank oder
mit dem Centribohrer ausführen — oder Muster, welche man mit Bunzen
einschlagen konnte.
Aus dem zweiten und dritten Jahrlumdert finden sich am Ehein.
und im inneren Deutschland, auch in Gallien und Britanien eine ziem-
lich grosse Menge von Schmuckgegenständen, welche in dieser Weise
verziert sind.
Um dieselbe Zeit aber war es auch, dass in Egypten, namentlich
in Alexandria, dann aber auch in Eom und endlich in Gallien die Glas-
fabrikation zu einer hohen Ausbildung gelangt war. Man verstand es
Gläser mit einer Eleganz und Kühnlieit zu formen, zu henkeln und zu
verzieren, als hätte man nicht mit einem glühend heisseu , rasch erkal-
tenden Stoff zu thun , man wusste alle Farben und selbst wasserhelle
Gläser zu machen, man wusste sie doppelt und dreifach zu überfangen,
Goldfolien zwischen zu legen und daraus nicht nur die manigfaltigsten
Hohlglässer zu blasen sondern auch Fenster - Glas *) zu giesseu , und
Pasten zu schmelzen, welche zur Glasmosaik, zum Ausschleifen von
Gemmen, und zu den gewöhnlichen sogenannten Latrones und Latnmculi
*) "Wir haben im vorigen Jahre bei der Saalburg wohl über einen Quadratfuss
Fensterglas, in Bruchstücken aasgegrabcu , welches nächst dem , dass dadurch der
Gebrauch desselben auch hier konstatirt wird, auch die Fabrikationsraethode kennen
lehrt. Die Unterfläche der rechtwinklichen Scheiben jist nämlich eben aber rauh,
und daher blind — wülirend die Überfläche sanfte Unebenheiten aber vollkommene
Glätte und Glanz zeigt. Auch die ursprünglichen (nicht Bruch-) Eänder sind nicht
scliarfkantig geschnitten , sondern rundlich geflossen , so dass man erkennen kann,
wie bei der Fabrikation die glühende Glasmasse auf eine Steinplatte gegossen und
durch einen Rahmen begränzt war, da sie aber ziemlich strengflüssig und zäh war
und niciit an den Rand lieranfliessen wollte, so hat man die Platte bald nach dieser
bald nach jener Richtung schräg gehalten , und die Glasmasse dadurch veranlasst,
nach den Rändern hin zu einem flachen Wulst anzuschwellen, welcher, um auch in
die rechten Winkel des Formrahmens gcnötbigt zu werden, mit einem meiselartigen
Werkzeug in dieselbe hineingezogen \vurde. Die Oberfläche ist also nicht, wie wir
es machen, abgewalzt oder abgestrichen, sondern eine von selbst entstandene ge-
flossene. Das Glas ist hellgrün, und klar durchsichtig, und wie seine gute Erhaltung
und Schwerflüssigkeit vermuthen lässt alkaliarm.
219
benutzt vvnnlon. *) Man liatto im ])iiiii('ii Wochsol der Farbon und
vielfilltif^on Ueberlao-erungen Bänder und in kaleidoskopischen Zusammen-
stellungen llöhrchen, Sterne und Blümchen in die Glasmasse einzubetten
gelernt, dass sie dieselbe durchdrangen und auf l)eiden Seiten gleich
sichtl)ar waren — man hatte die Fabrikation der MiUcfiori Gläser er-
fanden und zu einer noch unerreichten Ausbildung gebracht — und
alles dies in der Kleinkunst der Perlenfabrikation auch für den kleinen
Mann, Arbeiter wie Käufer, mehr oder weniger ausführbar und erlang-
bar gemacht; ja man war schon zu billigen und schlechten Nach-
ahmungen der Glasperlen durch frittbare Tlionmassen weiter gegangen.
Mit diesen Arbeiten Hand in Hand und gleichzeitig geht die Fabrikation
der mit Schmelz verzierten Gewandnadeln, Anhänkel und Knöpfe, welche
die rheinischen Museen, namentlich das von Wiesbaden in grosser Zahl
aufweisen können.
Die Gewandnadeln bestehen aus der eigentlichen Nadel und aus
dem Ueberwurf, an dessen einem Ende das Scharnier oder die Feder der
Nadel, und an dessen anderem Ende die Hülse oder Kaste angebracht
*) Die sogenannten Latninculi kommen in Knochen und Hörn — dann aber
iiuch in Glas- und Frittmasse , in Grössen von 1 bis 3 ^^^- und 5mm Dicke vor —
sie sind in den beiden letztgenannten Stoffen augenscheinlich ähnlich, wie die Fenstcr-
glasplatten auf einem flachen Stein erkaltet, nachdem sie als Tropfen auf denselben
getropft eine runde oder eliptische Gestalt angenommen hatten.
Sie werden gewöhnlich als Dam-Brettsteine bezeichnet ; — wenn sie alle als solche
gedient hätten, so müsste man sie in grösserer Anzahl beisammen und etwa ebenso
viele helle als dunkelfarbige antreffen — während sie zwar häufig aber vereinzelt,
und in grosser, dreifacher, Ueberzahl dunkelfarbig vorkommen. Ihre Masse, bald Fritte,
bald Glas, gleicht ganz der, in welcher die nicht allzu selten gefundenen Kingsteine,
Jntmjlios, geschnitten sind; und in der That müssen diese ebenso augefertigt und
viele Latninculi um später geschnitten zu werden, fabrizirt worden sein. — Bei der
Häufigkeit ihres Vorkommens möchten wir aber noch eine dritte Anwendung ver-
muthen.
Die Alten pflegten an den Tuchstücken, welche sie zu ihrer Kleidung ver-
wandten, nicht wie wir so viel zu schneidern, und bedienten sich keiner angenähten,
sondern, wie wir für die Manschetten, der Doppel - Knöpfe — es war dies
eine Erleichterung beim waschen und walken, Wohl aber sieht man an ihren bild-
lichen Darstellungen, z. B. bei sämratlichcn Figuren unserer Mithräen, Fig. -10, wie
das Ä-rtf/«m auf der rechten Schulter ein Knopflnch hat, durch welches der andre
Zipfel, wie eine Schleife durchgesteckt einen knopfartigen Ballen bUdet. Wir ver-
muthen, dass diese Befestigungsweise eine ziemlich allgemeine war, und darin bestand,
dass man den Latrunculus, den mau zu diesem Zweck in der Tasche mit sich führte,
an irgend einer Stelle - bald enger, bald weiter, nalie dem Samn in das Tuch ein-
schlug, und den so gebildeten Knopf in ein Knopfloch einknöpfte. -■ Es war diess
eine ebenso nach Willkür zu verwendende, nur einfachere Befestigungsweise, wie die
mittels der Gewandnadeln.
220
ist, in welche die Nadelspitze einschlägt, um Verlust und Beschädigungen
zu vermeiden.
Der L'eberwurf, das eigentliche sichtbare Schmuckstück, ist auf das
mauigfaltigste gestaltet, es bildet ejitweder einen Bügel, in welchem die
Gewandt'alte Kaum findet Fig. 4, 5, 6 oder eine Ebene Fig. 7, 8, 9,
welche fiach aufliegt, und das Gewand nur glatt ohne Bausche fasst.
Die erstem, gekrümmten, Fibeln haben entweder eine consolartige,
mit Anhaften (Attachen) und i\Iittelreifchen architektonisch gegliederte
Form Fig. 4, 10, welche sich manchmal, und zwar in spätem Zeiten
dreieckig oder rautenförmig verbreitert Fig. 11,25, oder sie bilden einen
Bandbügel Fig. 5, 6. 13, deren Anhaften nur ein verbreiterndes Glied
erhält.
Die andern, ebenen, Gewandnadeln sind entweder aus willkürlichen
geometrischen Figuren, Vierecken, Kauten, Kreisen und Halbmonden zu-
sammengesetzt Fig. 7, 8, 9, oder sie bilden centrale Scheiben in Kreis-,
King-, Kad- und Sternform. Fig. 14, 15, 28, 33.
Auch die Art, wie die Xadel selbst an dem Zierstück der Gewand-
nadel beweglich befestigt ist, lässt eine Entwicklung erkennen, wenn auch
nicht nach Jahrhunderten feststellen. — Während die ältesten etrus-
kischen Gewandnadeln, wie sie unsern barbarischen Voreltern zugeführt
worden sind, eine nur locker eingeliangene nach allen Seiten bewegliche
Nadel aufweisen, ist dieselbe bei spätem durch Anspitzuug eines am
andern Ende festgelegten Spiraldraths gebildet, durch dessen Eigenschaft
sie sich in der zum Schutz angebrachten Hülse erhält. Diese praktische
Einrichtung wird durch die ganze Römerzeit zwar — und namentlich noch
bei der armbrustförmigen Gewandnadel, welche auf einem Diptychon vom
Jahre 4;iO die Schultern des Aetius und des Kaiser Valentiuians 111. schmückt,
beibehalten, aber neben ihr her und häufiger finden wir ein Scharnier,
in welchem sich die Nadel an einen Vorstand stützt, und dadurch federnd
in die Hülse einschlägt. In den uachrömischen bis in die Caroliugische
Zeit reichenden geschieht die Befestigung der Nadel in einem weiten Loch,
welches eine beschränkte kegelförmige Bewegung ohne zu federn gestattet^
und aus w^elchem zu fallen eine Verdickung vor und liinter dem Loch
verhindert.
Die ebenen Gewandnadeln gewähren dem Schmelzwerk grössere
Flächen als die gekrümmten , und während bei diesen jedes Feld
nur mit einer Farbe erfüllt ist, bieten die grossen Felder jener Nadeln
mehreren unmittelbar an einander stossenden Farben Kaum.
Auch ohne die Fingerzeige, welche der Formenstyl, gemeinschaft-
liche Fundstücke, oder datirte Bildwerke, auf w^elchen diese oder jene
Gewandnadelform dargestellt ist, gewähren, muss man die flachanliegeu-
den farbenreichen Gewandnadeln, auf welchen das Metall bis auf feine
Streifchen ganz von Schmelz überdeckt ist — schon aus technischen
221
Gründen fi'ir eine spätere P^ntwickluno; ans den Consol- imd i;ii<,r(dfnrMii-
gen , für einen Fortschritt in der ScliniL'lzknnst — nicht immer /um
Schönern, anspreclien und (hiher für späteren Ursprnngs als jene halten.
Und in der That gelit auch die centrah; scheihenförmige Fibuhi
allein, aus der römisch-fränkischen in die carolingische Zeit und in das
Mittelalter über.
Endlich sind noch der kleinen Gcwandnadeln in Form von Thieren
Erwähnung zu thun, welche, da sie mit der Ausbreitung des Christen-
thums in der römischen Armee und in der mit ilir verkehrenden Landes-
bevölkerung zusammenfallen, gern nach christlicher Sjanbulik gedeutet
wurden ; sie ahmen Vögel, Fische, Hasen, Löwen, Eber, Pferd und Keitcr
nach, und überschreiten nicht das Maas von 3^^^-
Mit Schmelz sind sie oft in sehr unorganischer Weise geschmückt
indem ein buntes Vier- oder Dreieck, oder ein Kreis in der Bauch- oder
Scheukelfläche eingetieft ist. Fig. 16.
Wir dehnen unsere Besprechung auch auf die schmelzverzierten
Anhänkel aus, welche medaillouartig am Halse getragen wurden, Fig. 17,
18, 19, 20, 19a — f, sowie auf eine Klasse von Zierscheiben oder Knöpfen
welche zwar nicht, wie bei uns mittels Oesen an die Kleider genäht,
sondern vernietet oder versplintet, in irgend einer noch nicht genügend
nachgewiesenenWeise als Schmuck am Gewand oder Gürtel getragen wurde.
Indem wir römische schmelzverzierte Gefässe, wie sie am Khein
gleichfalls vorkommen, ausser Betracht lassen , wenden wir uns den
Schmelz-Schmuckstücken, insbesondere denen des Wiesbadener Museums
zu, um an ihre Durchmusterung Schlüsse auf die dabei angewandte
Technik knüpfen zu können.
Bezüglich unserer Abbildungen bemerken wir, dass dieselben die
Gegenstände so Aviedergeben, wie die Besterhaltenen (Fig. 8, 20, 23a) sich
darstellen, oder so wie die minder gut erhaltenen nach Ergänzung des aus-
gebrochenen oder nach Beseitigung der verwitterten Schichte durch
Schleifen und Poliren erscheinen. Das letztere Verfahren hat z. B. mit
den Originalen der Figuren 11, 23, 38 stattgefunden.
Die consolförmige Fibula, Fig. 4 findet sich in hiesigem Museum
in drei Exemplaren, und ist auch in Labartes Alhum de llüstoire des
arts indüstricls PI. C. Fig. 8 nach einem im Louvre befindlichen E.vemplar
abgebildet, nur sind die Farben verschieden, wo die eine roth hat, hat
die andere blau oder grün, ja an demselben Stück findet auf der rechten
und der linken Seite eine verschiedene Colorirung statt. Jede Farbe
füllt immer allein das von Metall umschlossene Feld aus, zur Verbindung
mit dem Metallgrund als Unterlage dient ihr immer, sichtbar, wo sie
abgesprungen ist, ein grüner Schmelz, gleichgiltig, welche Farbe darüber
sitzt. Auf der Krümmung der trompetenförmigen Erweiterung, mit
222
welchen die Spiralfeder der Nadel verdeckt "ist, überzieht der Schmelz
eijie coiivexe Fläche , und gleicht hierin bis zu eiueiii gewissen Crade
der im 14. Jahrhundert in Italien autkommenden Kelielemailliriing ; die
in Fig. lU dargestellte Consolfürmige sehr zierlich erfundene und aus-
geführte Gewandnadel zeigt den Bügel und den Querbalken mit blauen
Kauten, und rothen Dreiecken verziert. Erstere trägt auf seinem Scheitel
und an seinem unteren Hirnende ein kleines Näpfchen , aus dem sich
pistillartig ein mit G Keliefpunkten verziertes Nagelköpfchen erhebt, und
dem rothen Schmelz, der das Näpfchen ausfüllt, zum besseren Anhalt
dient. Ein besonderes Interesse erweckt die in Fig. 24 von der oberen
Kopfseite dargestellte Fibula wegen des erhaben ausgeprägten Fabrik-
stempels NEKTO^IK ; der Schmelz, mit dem sie verziert war, ist sehr
beschädigt und zeigt nur mehr den grünen Untergrund, die CoUorirung
ist daher eine willkürliche.
Obschon in dem M der Querstrich, welcher dasselbe zur Ligatur
MA machte, nicht zu entdecken ist, so ist doch die Möglichkeit, dass
er wirklich da oder beabsichtigt war, nicht zu bestreiten und wir lassen
daher das folgen, was uns unser verehrter Freund Director Dr. Becker
in Frankfurt a. M. darüber mittheilt. Die Legende dieses Stempels ist
NERTOMARYS oder besser wohl NERTOMARI als Genetiv von
NERTOMARVS (Orelli Insc. 2394) oder NERTOMARIVS (Steiner cod.
Insc. 11, 1508) zu ergänzen, da beide Formen des Namens, wie Soli-
marus und Solimarius, bei diesen zahlreichen gallo-römischen Eigennamen
auf m a r öfter nebeneinander vorkommen. Jedenfalls ist in dem zweiten
AVinkel des M ein A miteist eines Querstriches (durch eine sogenannte
Ligatur) hineingelegt, vielleicht auch mit R ein I in ähnlicher Weise
wie öfter auf römischen Inschriften verbunden. Was die Firma
NERTOMARYS angeht, so findet sie sich, so viel uns bekannt, bis jetzt
weder unter den zahlreichen Fabrikanteunamen auf Thon- noch auf Glas-
waaren vertreten, obwohl unter ersteren ein NERTVS und ein COB-
NERTVS vorkommen (vergl. Fröhuer Insc. tecc. coct. vas. n. 758 — 65
und Schuermans Sigles figulius n. 1477—88 und 3852 u. 53). Von
dem oftenbar gallischen Wortstamme NERT nämlich ist nicht blos der
Städtenamen NERS-Ü-BRICA (Brambach C. 1. R. 1150, 1151, 1160),
sondern sind auch die Personennamen NERT-VS, NERT-ON.YS (Steiner
a. a. 0.) NERT-0-]\IARYS abgeleitet und mit demselben Stamme der
erwähnte COB-NERT-VS, sowie ESV-NERT-YS und YROGENO-NERT-YS,
gh'iciifalls lauter Personennamen , zusammengesetzt : vgl. Kühe und
Schleicher, Sprachvergleicliende Beiträge 3, S. 342; 4, S. 430 u. 434,
an weither letzteren Stelle insbesondere die zahlreichen Beispiele gallo-
römischer Personennamenbildung auf marus (marius) zusammengestellt
sind. — Im üebrigen ist uns augenblicklich nur noch eine Aufschrift
223
auf einer Fibula bekannt , die neben die vorliegenden gestellt werden
kann. Auf der Kückseite des Querbalkens einer kreuzförmigen Fibula,
nämlich aus dem bekannten Funde von Lengerich in Hannover findet
sich in punktirter Schrift das Wort KOMANV, dem sich einige andere
Buchstaben, vielleicht ALEEML anschliessen, welche sich bis jetzt einer
genaueren Fesstellung und Ausdeutung entzogen haben: vgl. Fr. Hahn,
der Fund von Lengerich (Hannover 1854) Taf. 1 Fig. 1 und S. 34 — 3r>;
er halt KOMANVS für die Bezeichnung eines Fabrikanten, was dahin-
gesellt bleiben muss , wiewohl derselbe Name unter den Töpferfirmen
bei Fröhner (n. 1788 — 91) und Schuermans (n. 4716 fl".) aufge-
führt wird.
Die Fibula 5 u. 12 stellen nur mit rothen und grünen Quadraten,
Kauten und Dreiecken gemusterte Bänder dar, in welchen die Schmelz-
farben^ jede einzelne, durch Metallstege von einander getrennt sind, —
wogegen die Fibula Fig. 13 mit roth und grünen, blau und orangen
Quadraten verziert ist, welche nur durch metallene Längenstreifeu, nicht
durch Querstege geschieden sind.
Die consolförmige, eine dreieckige Brust darbietende Gewandnadel
Fig. 25 zeigt in ihrem dünnen , bei andern Exemplaren auch wohl
schwach versilberten, Metall, den leicht eiugepünzten liingverzierungen
und dem Drachenkopf, mit dem sie endigt, ein dem Geschmack der
nordischen Barbaren, für die sie fabrizirt wurde , augepassten Charakter.
Von ähnlicher Gestalt; jedoch von anderer Technik, ist die Fig. 11
dargestellte Gewandnadel, indem die Dreiecke, welche auf der Brust in
Keihen abwechselnd mit rothem und orangegelbem Schmelz — und auf
dem unteren Theil mit grünem und rothem Schmelz erfüllt sind, mittelst
Punzen eingeschlagen sind.
In gleicher Weise sind auch die Schmelzgruben der in Fig. 6 dar-
gestellte Fibula hervorgebracht ; sie bilden über Kreuz gelegte lang-
stielige Blättchen, welche in zwei Feldern nur mit rothem, in einem
mit rothem und grünem Schmelz ausgefüllt sind , während die beiden
andern Felder ein rothes Rautengitter tragen.
Die Form beider Gewanduadeln ist so gewählt, dass sie auf das
Ambosshorn gelegt werden , und das Einschlagen der Punzen ohne
Schaden ertragen können.
Während bei den bisher beschriebenen Broschen, die einzelnen
Schmelzfarben durch Metallstege getrennt waren, findet dies nicht mehr
statt bei jener Klasse von Gewandnadeln, die der Bügelform und einer
architektonischen Gliederung entsagend, aus flachaufliegenden barock
zusammengestellten Quadraten, Dreiecken, Kreisen und Kreissegmenten
224
gebildet sind. Diese Formen finiriren eine Nothwendigkeit oder Nütz-
lichkeit, die ilinen fehlt, sie suchen meist mir Aufsehen zu erregen und
srrosse Flächen für Sclimelzfarben darzubieten , zwischen deren bunter
Pracht das Metall überhaubt nur in schmalen Rändern sichtbar bleibt.
Das Streben nach Wechsel und Buntheit führte dahin in demselben
— von ^letallstegen umschlossenen, Felde mehrere Farl^en unmittelbar
nebeneinander zu stellen, ja in diesen wieder andre Farben in Gestalt
von Punkten, Blümchen, Bäunichen, Schachbrettern, einzufügen.
Auch bei der kleinen, einen karikirten Eber darstellenden, Fibula
Fig. 1(J , welche, jede organische Ornamentirung missachtend , durch
sieben runde und ein dreieckiges Feld in Blau und Grün auf den sich eben
bequem darbietenden Flächen verziert ist, sind das Dreieck eiugepunzt, die
Kreise mit dem Centribohrer ausgetieft.
Am schlichtesten sind in der Fibula Fig. 26 die Ecken mit Orange
ausgefüllt, an welches sich das Schwarz unmittelbar anschliesst.
In Fig. 27 ist ein blaugrünes Mittel-Feld, getrennt durch einen
Metallrand von einem hellgrünen Bande umrahmt, in welchem rothe
Quadrate eingebettet sind, die wieder in ihrer Mitte eine weise Perle
zeigen. Die gelben Quadrate zu beiden Seiten, sowie deren runde, roth
eingeschmelzte Eckverzieruugen sind von Metallrändern umschlossen,
welche hier, wie wohl in den meisten Fällen, schwach vergoldet waren.
Die eigensinnige, vielleicht eine dreiflammige Lampe vorstellende
Form, Fig. 28 a u, b, zeigt ein blaues Hauptfeld mit drei rothen, weiss
umschlossenen Punkten, und drei orangegelbe runde Flämmchen.
In der', Fig. 7 , dargestellten Gewandnadel sind die sechs mit
rothem Schmelz und einem weissen Mittelpunkt verzierten Kundungeu,
und die drei mit orangegelbem Schmelz ausgefüllten Kreisscheibchen
der mittlem Felder von Metallrändern umschlossen. Die hellgrünen
Kundscheibchen in dem quadratischen Mittelfeld aber sind unmittelbar
in den blauen Schmelz gebettet. Beachtenswerth sind die unregelmässigen
von dem grünen Schmelz umschlossenen rothen Flecken in den beiden
End-Dreiecken.
Die Fig. 9 dargestellte Fibula wurde 1871 bei der Saalburg ge-
funden, sie zeigt an einem Ende den Hundekopf am andern den Halbmond,
letzterer mit blaugrünem Schmelz erfüllt. Mit demselben Schmelz ist
auch das Mittelscheibchen erlüllt. Es wird durch Metallreife getrennt,
von einer rothen und diese von einer Aveisen Zone umgeben. Höchst
merkwürdig ist die Verzierung des weissen Feldes mit blauen Taunen-
bäumchen, auf welche wir unten zurückkommen.
Wenn wir in manchen Fibeln christliche Embleme zu erkennen
glauben, so mögten hier in dem Halbmond, dem Huudekopf und den
Wuldbäumen, Sinnbilder des Mithrascultus zu vermuthen sein.
Die schön erfundene Fibula Fig. 8 trägt in der Mitte einen fein
225
auf der Drehbank profilirten Bronze-Knopf, um den sich ein in Blau und
Weiss wechselndes Feld herumlegt, daran schliessen sich zwei rothe
Kreisabschnitte, um vier mit grünem Schmelz gefüllte Kreisscheibchen. —
Das beachtenswertheste an dieser Fibula sind jedoch die beiden erhabenen
grünen Steine, welche in die rothen Felder festgeschmolzen sind.
Die in Fig. 14 in l'/2 fachen Maassstab vergrössert dargestellte
scheibenförmige Fibula besteht aus einer äusserst feinen Mosaik, durch
welche schachbrettförmig geordnete Quadrate 7Aisammengesetzt sind, diese
Quadratejselbst sind einestheils blau-weisse Schachbrettchen, anderntheils
weisse Felder , in welche ein (Titterwerk von grünen in den Kreuz-
punkten rothen Stäbchen eingelegt ist. Die Schachbrettchen und die
Gitterfelder sind durch rothe Linien von einander getrennt, und da wo
am Ende einer waagerechten und einer senkrechten Diagonale , sich die
quadratischen Felder dem Kreisumfang nicht anschliessen lassen, sind vier
gelbe Dreiecke eingefügt. Weder im Ganzen noch im Einzelneu sind
die Quadrate und ihre schachbrettförmige Ordnung regelmässig und genau,
doch fällt ihre Verdrückung und Verschiebung in dem vergrösserten
Maassstabe der Zeichnung mehr, als in der Wirklichkeit auf.
Auch Fig. 15 stellt eine scheibenförmige Gewanduadel dar, deren
acht kreisförmige Kandvorsprünge nur die, wahrscheinlich einst ver-
goldete, Bronze — ohne Schmelz zeigen. Die knopfförmige Erhebung
in der Mitte der Scheibe ist mit grünem Schmelz geziert ; ihren Haupt-
theil nimmt eine mit rothem, und eine mit zierlichsten Blümchen und
Schachbrettcheu verzierte Zone ein. Letztere ist in 12 Felder getheilt,
davon drei weiss , drei geschacht und sechs grün sind ; diese tragen
in ihrem Mittelpunkt einen rothen Tupfen, die geschachten sind blau
und weiss, und mit rothem Schmelz umrahmt. In den weissen legt sich
um einen blauen Mittelpunkt , durch weiss getrennt ein rother Ring,
und bildet das Herz eines Blümchens, dessen acht blaue Blättchen strahlen-
förmig darum geordnet sind.
Von den, wegen der oben beschriebene Befestigungs weise des Dorns,
der Spätzeit zuzuweisenden Gewandnadeln Fig. 28 u. 35 zeigt die erstere
diej ziemlich kunstlose Anwendung des Grubenschmelzes in Blau und Roth
— die andere, Fig. 35 weist ein grünes überreck gelegtes Kreuz auf,
in gelbem Felde, die Arbeit gleicht einer Florentiner Mosaik, da das
Kreuz aus etwa 5 Steinen, und die gelben JFelder aus je einem Stein oder
Frittstück gebildet ist — und hat man sich nicht genirt im grünen
Kreuz eine mangelnde Ecke mit gelbem, und im gelben Feld einen Aus-
sprung mit grünem Schmelz auszufällen. Die Farben sind durch einen
schmutzig weissen Kittrand umgeben, welcher organischer Natur ist, da
er erhitzt schwarz wird, dessen Substanz aber seine harzige Natur abge-
legt hat, weil sie bei der Erwärmung weder raucht noch einen Geruch
von sich giebt.
15
•22G
In frleicber Weise, wie die bisher beschriebenen Fibeln, sind auch
gewisse lampentormige Kleinodien, Fig. 17, 18, 19, 19a, b, c, verziert,
welche wie es scheint an einem Schnürchen oder Kettchen am Halse
cretragen wurden. Wir nennen die Form lampenförmig, weil Fig. 19a, b, c>
wirklich diesen Gebrauch fingirt, und unser Museum eine noch kleinere
lampenlormige Bulla, Fig. 19 d, besitzt, auf deren beweglichen Deckel
ein Phallus in Eelief dargestellt ist und den Gebrauch als Anhenkel
gegen den bösen Blick beweist. Nicht nur ihre Kleinheit, sondern auch
die Einschnitte in den Seiten und drei Löcher in dem Boden schliessen
den wirklichen Gebrauch als Lampe aus, während sie wohl zur Be-
festigung eines Bandes oder Kettchens dienlich waren. Sie beweisen
zugleich, dass die Fig. 17, 18, 19 dargestellten, nur aus einem kaum
2mm dicken Bronzeblech bestehenden, Anhänkel die symbolische Gestalt
einer Lampe nachahmen.
Der Fig. 19 dargestellte Anhänkel zeigt in der Mitte eine blaue
Kreisfläche, dann einen roth und gelben und in der äussern Zone einen
blau und weissen Schmelz; während der Lampenschnabel mit gelbem,
und grünem und mit dem seltenen schwarzen Schmelz in wenig regel-
rechter Begränzung ausgefüllt ist.
Der Anhenkel Fig. 18 ist durch Metallstege, die an ein romanisches
Fenstermasswerk erinnern, in drei Felder getheilt. Das obere mit drei
blauen Punkten hat vielleicht nur zufällig einige rothe Adern , die
beiden grünen Felder zeigen, so weit sie erhalten sind, je einen rothen
Tnpfen.
Besonders zierlich ist das lampeuförmige Amulet, Fig. 17, in der
Obern- und Seitenansicht, indem seine Mitte über der unterstellten Ein-
gussöffnung ein kegelförmiges Deckelchen trägt , dessen Kanelüren ab-
wechselnd mit rothem und mit blauem Schmelz geschmückt sind.
Blauer und rother Schmelz füllt auch abwechselnd die zwölf Felder
der darauf folgenden einzigen Zone aus , der Mittelpunkt jeden Feldes
wird, durch einen weissen, gelb umschlossenen Kreis gebildet. Auch
der schnabelförmige Ansatz des Lämpchens ist mit rothem Schmelz er-
üUt , dessen Mitte ein weisser Punkt in rothem , gelb umschlossenem
Feldchen einnimmt. Der Theil des Kleinods, der die Lichtflamme in
ihrem oxidirenden und de.^oxidirenden Zonen vorstellt, ist mit blauem
Schmelz, in dessen Mitte ein gelber Punkt, erfüllt.
Wir fügen hier noch ein Anhänkel, Fig. 20, bei, welcher unserem
Museum in zwei Exemplaren als römisch und von römischen Fundorten
herrührend aus der Emeleschen Sammlung überliefert ist, aber offenbar
erst einer viel späteren Zeit — etwa dem 17. Jahrhundert angehört:
Es ist ein Herz mit zwei Täubchen — in einer damals vielgeübten, den
Römern aber unbekannten Technik ausgeführt, indem auf den Schmelz-
227
grund Verzierungen, hier nur eine Marmorirung in .Sclimelzfarbc auf-
gemalt ist.
Dieser Weise und Zeit angehörig sahen wir bei dem Antirpiar Hess
in Wiesbaden ein Zaumzeug nebst SclinaUen in gemaltem Kmail ver-
ziert, welches jedoch schwerlich Jemand zur Erhärtung der Philostratischen
Notiz über das Zaumzeug der Barbaren wird verwerthen wollen.
Eine dritte Gruppe von schmelzverziertem Schmuk sind die Zier-
knöpfe, von denen einige in Fig. 21, 22, 23u. 23au. b dargestellt sind.
Sie tragen in der Mitte der Kückseite einen V2 3CM langen Stift,
mittels dessen sie durch Nietung oder Splinte befestigt waren. Die
Bestimmung dieser Zierknöpfe ist nicht ganz festgestellt. Die emaillir-
ten Flächen sind durch Metallstege in Zonen getheilt, innerhalb deren
die verschieden gefärbten Schmelze unmittelbar aneinander stossen, und
wie der Anblick der Figuren lehrt, dieselben Farben und dieselben Un-
regelmässigkeiten, wie die bisher beschriebenen Gegenstände, zeigen.
Wir machen besonders auf die grosse Fig. 23 a u. b dargestellte
Zierscheibe aufmerksam, welche bei den für die Königlichen Museen in
Berlin veranstalteten Ausgrabungen im Juli 1872 bei der Saalburg ge-
funden wurde Aus der Mitte und den darumfolgenden Zonen ist der
Schmelz bis auf kleine Partien des grünen Unterschmelzes verschwunden,
desto schöner aber haben sich die 21 geschachten Felder der äussern
Zone erhalten, sie sind blau-weiss-roth — und abwechselnd, (so weit es
ihre ungrade Anzahl gestattet) grün oder roth umrahmt.
In Fig. 38 stellen wir einen Anhänkel aus einer Kreisscheibe und
einem Halbmond in kräftiger massiver Ausführung dar. Die Schmelz-
felder zum Theil durch Metallreife und Stege getrennt — zum Theil
jedoch mit ungetrennt nebeneinander stehenden Farben und bunten Ein-
lagen ausgefüllt, gleichen in der Ornamentirung der von Fig. 27 — bei
der Derbheit des Metalls wäre es jedoch möglich, dass diess Schmuck-
stück der Bestandtheil eines Pferdeschmuckes gewesen wäre.
Ein gleiches kann in dem Fig. 39 dargestellten Spitzbeschlag aus
vergoldeten, rothen Kupfer vermuthet werden, welcher mittels dreier
Nieten, die auch für die Ornamentirung massgebend waren, auf dem
Lederriemen befesigt war. Der Schmelz, der dasselbe bildet, ist blau auf
grünem Untergrund.
Wir gehen nun zu dem über, was sich aus dem Vorhandenen auf
dessen Anfertigung schliessen lässt.
Das Verfahren war folgendes :
Nachdem das Stück so erfunden und modellirt war, dass alle mit
Schmelz zu verzierenden Flächen der Feüe und dem Schleifstein zugäng-
lich waren, und keine Coucavitäten noch Vorsprünge, die Bewegung
228
dieser Werkzeuge hiiulerte, ilas Stück geformt iiiul in Bronze gegossen,
und endlich der Guss gelungen war, wurde das Stück cisselirt, indem
man die feinen Gruben schärfer ausarbeitete und ihre Känder etwas
untergrub; oder indem man mit verschieden gestalteten Punzen gemusterte
Gruben, Dreiecke, Blättchen, Kreuze einschlug, oder endlich indem man
die runden Felder mit dem Centribohrer eintiefte. Desselben Werkzeugs
bediente mau sich seiner förderlichen Arbeit wegen auch wohl für anders-
gestakete Gruben, deren Ecken man dann, sowie dreieckige, rautenförmige
und wie immer geformte Felder mit dem Grabstichel ausgrub.
Dann füllte man die Gruben mit der fein gemahlenen zu einem
Schlamm angerührten Schmelzfarbe , indem man etwa so verfuhr wie
Theophilus verschreibt :
„Mit einer Gänsefeder, die wie zum Schreiben, aber länger und ohne
Spalte geschnitten, nimm von der Schmelzfarbe, welche feucht sein muss,
und mit einem länglichen angeschärften Stückchen Kupfer lösest du von
der Feder so viele Farbe los, als du bedarfst, um diese oder jene Zelle
(und für die Grube ^nrd dasselbe gelten) zufüllen; das was übrig bleibtj
thue in die Muschelschale zurück. So mache es mit allen l-'arben."
Wir können in diesem Tone fortfahrend sagen: willst du in dem
Felde, in welches du eben blauen Farbschlamm gethan, ein gelbes liing-
lein haben, so fertige ein solches, indem du über deinem Kohleufeuer
einen Faden gelben Glases ziehest und auf ein rundes Kupferstäbchen,
oder wohl auch auf ein viereckiges aufrollest, und so mit leichter Kunst
viele Ringlein nebeneinander bilden und trennen kannst. Ein solches
nimm mit dem Zänglein und drücke es mitten in das Schlammtröglein;
und magst du zur grössern Zierde noch einen weissen Tupfen darin
sehen, so kannst du ein weisses Glasküglein etwas abplatten und mitten
in das ßinglein drücken.
Wenn du nun das Kleinod auf eine kleine Blechplatte legst, und
von einer eisernen Glocke (oder einer Muffel) überdeckt in den Ofen
bringst, so wirst du beobachten, wie der Schmelz flüssig wird, ohne das
Ringlein anzugreifen, zumal wenn solches aus einem strenger flüssigen
Glase gemacht ist.
Willst du aber nicht nur Ringlein und Punkte , sondern ganze
Felder abwechselnd mit rothera und grünem Schmelz besetzen, ohne die-
selben durch Metallstege zu trennen, so verfährst du also:
Nimm rothen Glasfluss, wie man ilin zu Mosaik gebraucht, oder
nimm den Splitter eines solchen Mosaikwürfelchens selbst, schmilz daraus
ein Kügelchen, und fasse das, da es noch glühend ist, zwischen die
Tatzen deines Plattzängleins , so dass es ein dünnes flaches Scheibchen
wird. Auch mache dir solche im Vorrath, gelbe, rothe, blaue, grüne.
229
Kill solclios Scheibchen iiimni und forme ilannis, wenn es kalt ist, mit
dem Hämmerchen , wie die Mosaicisten es thun , und finch mit dem
Schleifstein , ein Viereck oder ein Dreieck, wie du es willst , und je
akkurater du es machst desto schöner wird deine Arbeit sein, «laiiii füllst
du den Platz, wo es in deinem Kleinod liegen soll, mit einem leicht
flüssigen grünen Schmelz — nimm jedoch nicht zu viel, und drücke auf
denselben dein wohlgeformtes drei- oder viereckiges Mosaikplättchen.
Dann magst du den Platz rechts und links nel)en demselben mit dem
Schmelzschkimm ausfüllen, der an Farbe dir wohlgefällt. Der leicht flüs-
sige Schmelz wird sich eben so fest an das Metall als an dein Mosaik-
plättchen hängen und es festhalten, und dasselbe wird seine scharfen
Kanten behalten, während der Schmelz rechts und links neben ihm sich
an es anschmilzt.
Der, wie wir glauben, leicht flüssige, grüne Schmelz wird nämlich
überall auf dem Grund der Grube, gleichgiltig welche Farbe darauf sitzt,
gefunden. Es soll dabei nicht gesagt sein, dass der grüne Schmelz
überhaupt leicht flüssiger sei , sonden nur , dass der Schmelz , welcher
zwischen dem Metallgrund und dem Mosaikplättchen und überhaupt unter
dem sichtbaren Schmelz liegt und gewissermassen als Klebestoft" zu
dienen scheint — zufällig eine grüne Farbe hat. — Dieser grüne
Schmelz vertritt in soliderer Weise den Harzkitt der modernen Mosaicisten .
Wenn wir oben der Plattzange erwähnten, so geschah es, weil wir
wissen, dass dieselbe zu jener Zeit durch die Glaskünstler viele Verwen-
dung fand, um an Henkeln nnd Füssen und bei Verzierungen die glühen-
den Glas-Stäbchen aneinander zu drücken, und hier und anderwärts feine
Scheibchen als Zierrathe zu bilden.
Und wenn wir das Verfahren bei der Anfertigung der Schmelz-
arbeiten hier etwas umständlich beschrieben haben, so geschah es nicht
aus der Betrachtung und aus unserer Phantasie allein, sondern auf Grund
von Versuchen, die wir mit dem Goldschmied , Herrn Olsson in dessen
Werkstätte angestellt haben.
Wir benutzten dazu die ausgeglühten, mit leeren Schmelzgruben
versehenen Bruchstücke antiker Fibeln , und als Schmelzfarbe , gelbe,
blaue, rothe und grüne Glasmosaikwürfelchen, welche aus der Basilika m
Trier, und dem römischen Bauwerk von Barbein bei Trier herrührten.
Wir verrieben sie zu Sehlamm, füllten sie in die Gruben, drückten eine
weisse, aus weisser Glasmosaik gebildete, Perle hinein, schmolzen das
ganze vor dem Löthrohr ein, und schlifl'en es ab. Weder im Ansehen
noch in der Festigkeit, oder irgend einer anderen Eigenschaft unterschied
sich unsere Arbeit von der Antiken.
Wir sind dadurch zu der Ueberzeugung geführt worden, dass die
antiken Schmelzfarben keine andern waren, als die Glasflüsse ihrer
230
Mosaiken, l'nd da man nicht leicht den Schmelz aus einer emaillirten
Fihula für eine chemische Analyse opfern wird, so haben wir dazu einige
der obengenannten Glaswürfelchen bestimmt, sind aber leider bei der
grossen Sublilität von dergleichen Untersuchungen noch nicht in der
Lage, die uns freundlich und von bewährter Hand zugesagte Analyse
geben zu können.
Es wird sich hierbei vielleicht das Kupfer als färbendes Prinzip
für roth, blau und grün , das Kobald für blau, das Blei, Antimon und
das Uran für gelb und orangefarbe, das Eisen imd Chrom auch für
grüne Schmelzfarbe ergeben — wenigstens würde die Industrie der Ge-
genwart jenes gesättigte Blau nicht ohne Kubald, jenes Papageiengrün
nicht ohne Chrom und namentlich jenes Orange nicht ohne Uran darzu-
stellen vermögen.
Aber sicher würden wir die chemischen Kenntnisse der römischen
Schmelzkünstler sehr überschätzen, w^enu wir glaubten, sie hätten jene
Metalle — oder auch nur ihre Oxyde gekannt. — Sie wussten, dass
dieser oder jener Stein aus Griechenland gelb, jenes flimmernde Erz aus
dem Herzinischen Walde grün, und jenes blau färbe, wenn sie so und so
beliandelt würden. Ihre Kenntnisse waren ganz empyrisch, aber auf
Erfahrungen aus einer laugen Vorzeit und auf ein weites Ländergebiet
begründet.
Zu einem andern auf Fig. 14 und 15 anw^endbaren Verfahren,
nimmt der Schmelzkünstler blaue und weisse Glasstäbchen, gibt ihnen
mit der Plattzange einen quadratischen Querschnitt, ordnet sie nach der
Farbe so neben und übereinander, dass ihr Querschnitt geschacht wird,
wärmt an, zieht das glühende Stäbchen in die Länge aus, wodurch der
Querschnitt ganz iihulich aber um das 2, 3, lOfache verkleinert wird,
zerbricht in kurze Stückchen und setzt jedes dieser kleinen Schach-
brettchen an seine Stelle auf den Klebeschmelz — füllt die Zwischen-
räume von Schachbrett zu Schachbrett mit rotheu Schraelzsplittern,
bringt dann in Ofen, schleift nacli dem Erkalten die Oberfläche bis
auf (las Metall ab, vergoldet diess, bringt wieder in den Ofen, um statt
zu poliren , der Oberfläche eine leichte Schmelzung und Glanz zu
verseil aflen.
Labarte meint bei der Beschreibung einer ähnlichen Fibula (Planche C.
Fig. 1.) der Künstler habe erst die ganze Kingfläche mit rother Schmelz-
farbe gefüllt und eingeschmolzen, habe dann wie der Gemmenschneider
mit dem Glasschleiferrädclien den Platz für die Schachbrettchen ausge-
bchliflcn, mit weissem Schmelz gefüllt, und nachdem dieser eingebrannt
aus ihm wieder die kleinen Schachbrettfelder ausgeschliflen, die er dann
mit blauer Schmelzfarbe gefüllt — und so schliesslich zum dritten-
mal gebrannt habe.
231
Ein andres mal, bei der Beschreibung einer in seinem Album
(Planche C Fig. 3) dargestellten Filula, nimmt Labarte ein e])en so um-
ständliches Verfahren an. Diese Filula gleicht in der Hauptform unserer
Fig. 12, doch ist das Schmelzband, das seinen Bügel ziert, nicht roth
und grün und durch Stege getrennt, sondern ungetrennt ein bhiuer
Sclimelz, in welchen vier gelbe, sehr unregelmässige Vierecke eingebettet
sind. Diese haben, wie es scheint, ein weisses Mittelfeld, das er jedoch
übergeht, in welchem acht rothe Blättchen ein Blümchen bilden. -- Er
glaubt nun, dass der Künstler nach dem ersten Brand aus dem blauen
Schmelz jene Vierecke, so unregelmässig sie sind, ausgeschliften , diese
mit gelbem Schmelz gefüllt und eingebrannt, dann aus letzterem die
Blumenblättchen ausgeschliffen mit roth gefüllt und wieder gebrannt
habe. Das Verfahren würde den Arbeiter — oder die Arbeit — nöthigen
dreimal den Weg vom Malertisch zum Schmelzherd und zur Schleif-
bank zu machen.
Wir können nur annehmen, dass die gelben Quadrate — ohne-
diess viel zu unregelmässig für eine Schleifarbeit — mit den rolhen
Blümchen ähnlich unserer in Fig. 15 dargestellten weissen und iblauen
Blümchen, Abschnitte seien von einem Millefioristäbchen dessen Farbe
und Kern, die bezeichneten waren und welche man in den blauen bei
uns grünen Farbschlamm eingedrückt und mit einem Brand festge-
schmolzen hat
Hätte man sich wirklich zum Schleifen entschlossen, so würde das
Werkzeug, das Eädchen, den Arbeiter zu ganz andern, i h m entsprechenden
Formen gebracht und verführt haben: kontinuirliche Linien, welche über
beide Farben hinweggehen , an einander gereihte Eierstäbchen u. dergl.
Es liegt in der Gestalt des Glasschleiferrädchens, dass die Einschnitte,
die es macht, einen schlittenförmigen Kreisabschnitt bilden, welcher nicht
geeignet ist dem Schmelz einen Anhalt zu geben. Diess Werkzeug und
das was man damit bezweckte, musste zu ganz andern Verzierungs-
formen führen,
Es liegt aber in der Natur des Menschen, und auch der Arbeit,
dass man Platz und Werkzeug nicht gern und nicht ohne Schaden
wechselt, und dass man eine begonnene Arbeit nicht gern durch andere
Hände, die sie verderben können, erst wieder zu den ersten zurückkehren lässt,
nun gar wie hier zwei- dreimal ; es bedingte diess ein so genaues Inein-
andergreifen derselben, wie es diese Gewandnadeln aus unedlem Äletall,
durchschnittlich nicht sehr sorgfältiger Arbeit, und allem Anschein nach
Fabrikate von grosser Häufigkeit, wahre Massenprodukte, nicht voraus-
setzen lassen und ihres daher geringen Preises wegen nicht vertragen
haben würden.
In ähnlicher Art scheint uns mit de Laborde und mit Lahavte auch
Linas (Orfevrerie merovingiennc^ Paris 1863, p. 24 und p. 100) zu
irren, wenn er das von jenen angegebene Verfahren unter dem Namen Emaux
suivmaHUs adoptirt, und nun gar barbarischen Arbeitern zuschreibt,
welche gallo-römische Fabrikate nachahmen wollen. Er glaubt au eine
Befestigung der Mosaiksteinchen durch einen Harzkitt. — Wir müssen
ihm auch hierin widersprechen. — "Wir glauben, wenn auch ungern und
nur dort an einem Harzkitt, durch welche die Glasaugen in jenen vor-
römischen Sehlaugen und Drachenfibeln, und jene Elfenbein Knöpfe auf
den Schwertscheiden von Weisskirch (Lindeuschmit II. 2. Beilage 1.)
befestigt sein mögen. — Wir glauben aber nicht, dass römische Schmelz-
raosaik — auch die feinste auf die wir "weiter unten zurückkommen
werden, mit Harzkitt befestigt sei — ähnlich dem, in welche jetzt die
römische Mosaiken eingesetzt sind. Die Täuschung, einen Harzkitt vor
sich zu haben läuft leicht unter, bei den in uusern Museen aufbewahrten
Stücken, welche man zur Erhaltung und bessern hervorheben der Farben,
mit einem Firniss überzogen hat.
Das von uns beschriebene Verfahren , Älosaiken nach der Werk-
weise des Millefiore zusammen zu sclimelzen und durch Langzieheu zu
verkleinern und zu vervielfältigen, fanden wir wieder in äusserst zier-
lichen Arbeiten moderner venetianischer Mosaicisten, namentlich, da wo
Verzierungsglieder sich häufig wiederholen. So sahen wir Manschetten-
knöpfe, deren Mitte ein bunter Skarabä einnimmt, gebildet aus länglichen
Mosaiksteinchen, welche durch goldene Umriss- und Theiluugslinieu,
nach Art des Zellenschmelzes gefasst sind; ihu umgiebt ein weisses
Mosaikfeld, um das wieder in Goldstegen gefasst eine (in Fig. 15a um
das 5fache vergrösserte) Borde nicht breiter als 2inm rund umläuft.
Diese besteht aus grünen Kreisfeldern, in denen ein rother Mittelpunkt
mit fünf weissen Strahlen — als Millifiori eingeschmolzen ist — die
Zwischenräume zwischen den Kreisen sind mit Millifiori-Dreiecken ausge-
füllt, welche aus einem blauen und drei weissen kleinen Dreiecken
gruppirt sind. — Der bräunliche Kitt, der die nun noch bleibenden
Lücken ausfüllt, ist bei der Kleinheit des Ornaments nicht zu bemerkoB,
und die Borde sieht so fein und accurat aus, wie diess durch Einzel-
Steinchen oder in irgend einer anderen Technik nie zu erreichen ge-
wesen wäre.
Bei aufmerksamer Betrachtung kann man sehr wohl erkennen,
welche Felder aus Millefiori, welche als kalt zugehauene Steincheu, und
welche als Farbschlamm, der nass sowohl als glühend floss, eingebracht
worden sind.
Die rothen Steinchen in Fig. 7 sind beim Zuhauen sehr unregel-
mässig und eckig gerathen, während der grüne Schmelz sich fliessend
233
t
dicht an sie und an die Metallstege angelegt hat. Die grünen Tupfen
aber im blauen Felde sind als Absclinitte runder Stäbchen, in den Farb-
schlamm eingedrückt, und daher wohlgestaltet.
Der orangerothe Schmelz , Fig. 28a u. 28b , welcher die runden
Felder gnt ausfüllt, ist wie die Schliere zeigen in jedes derselben als
drei Schlanimtropfen eingebracht und dann nieder gedrückt worden —
man könnte selbst sagen, welcher zuerst.
Es sind nicht sowohl die guten, sondern die schlechten, nachlässigen
oder misslungenen Arbeiten, welche in technischer Beziehung lehrreich
sind, und uns hinter die Coulissen des Schmelzarbeiters sehen lassen.
Bei dem Auhänkel , Fig. 19 , sieht man ganz deutlich , wie die
rothen, die blauen und die schwarzen Partieen, aus Steinchen ungenau
gestaltet zuerst eingelegt und dann die Felder daneben mit gelben,
weissem , grünem und orangefarbenem Schmelzbrei ausgefüllt wor-
den sind.
Der blaue und auch der grüne Schmelz ist im Innern oft sehr
blassig und schlackig, so dass aus einem solchen keine Steinchen ge-
hauen werden konnten. Dagegen ist der gelbe und orangefarbene mehr
frittartig, und ohne glasglänzenden Bruch. — Dennoch kann man nicht
behaupten , dass diese Farbe immer als kaltes Steinchen eingesetzt,
jene immer als Schlamm eingebracht und zusammengeschmolzen sei.
Immer aber ist der Grund der Grube zwischen dem Metall und
dem an der Oberfläche sichtbaren Schmelz, mit einem grünen Glas liber-
kleidet, welches zum ankleben der bunten Steinplättchen und vielleicht
auch zur besseren Verbindung des anderen Schmelzes an das Metall ge-
dient zu haben scheint.
Manche Farben scheinen durch die tausendjährige Einwirkung der
Feuchtigkeit , auf die nur schwach an die Schmelzbasis gebundenen
Metalloxyde , grosse Veränderung erlitten zu haben , so scheint uns
namentlich ein schmutziges grünliches Weiss, einst purpurroth gewesen
zu sein; d. h. das Kupferoxydul in Kupferoxyd verwandelt worden
zu sein.
Es ist dies eine Erscheinung, welche bei den Millefiori — und
namentlich bei dieser Farbe ebenso bemerkt wird.
Der oben besprochenen, Fig. 14, dargestellten Mosaikfibula haben
wir nun mehr wenig Technisches beizufügen. Die 27^'" im Durchmesser
grosse Scheibe enthält fast zwei und ein halbes Tausend Glassteinchen,
da deren 5 auf ein Quadratmilimeter gehn, — dass sie sich, durch
keinen Zwischensteg unterstützt, doch so gut gehalten haben, ist nur der
innigen Verbindung der Steinchen unter sich und mit dem Mettüllgrund
durch einen anorganischen Stoff, dem Schmelz, zuzuschreiben. Die blau
15*
234
weisson Danimbrettchen und die griinbegitterten Felder schliessen schlecht
genug aneinander , aber die offenen Zwischenränme sind durch rothe
Splitter ausgezwickt und, wie wir glauben, duroli ein Verfahren, welches
bei gewissen Schmelzarbeiten auch heute noch angewandt wird, ausgefüllt,
indem man nämlich trockenen feinen Schnielzstaub , mit dem trockenen
Pinsel über der Fläche ausbreitete, und in die Zwischenräume einschüttelte.
Da wo sich auf den vier Cardinalpunkten die viereckigen Stäbchen nicht
an einander schliessen Hessen, hat mau, wie bereits gesagt, die Zwickel
mit gelbem Schmelz ausgefüllt.
Nachdem, was wir bei der Kritik des von Labarte unterstellten
Verfahrens gesagt, haben wir über die Anfertigung der in Fig. 15 dar-
gestellten Filula nichts mehr hinzuzufügen.
Eine merkwürdige Technik zeigt die Fig. 8. dargestellte Fibula,
indem hier ein ächter oder unächter grüner Edelstein erhaben unmittel-
bar in rolhem Schmelz gefasst ist, ohne dass ein metallener Kasten,
oder Kand zur Fassung angewandt worden wäre.
Es ist- dasselbe Verfahren , welches Theophilus vorschreibt, indem
er zur Nachahmung von Edelsteinen kleine Stückchen von blauem oder
grünem Glase auf gelbes Glas mittelst decken Schmelzschlammes aufklebt
und durch den Brand festschmilzt.
Die praktische Lösung der Frage, welches Verfahren bei der An-
fertigung der Fibula, Fig 9, befolgt worden sei, dürfte grosse Schwierig-
keit haben. Die blauen Tannenbänmchen, welche die weisse Schmelz-
zone zieren, sind nämlich nicht aufgemalt, sondern jedes Stäramchen
und jeder Zweig geht als feine Lamelle durch die ganze weisse Fritt-
masse hindurch, bald reclitwinkelich bald geneij^t, und daher bald dünner
bald dicker, nnd au den Kanten durchscheinend. Durch Abschleifen
würde die Zeichnung nicht verloren gehen, sondern nur etwas verschoben
werden. Man mögto vermuthen, dass in den weissen Teig breitere und
schmalere blaue Glaslamellen zur Bildung der Zweige eingedrückt
worden wären, wenn nicht die Stämmchen sie alle durchschnitten.
Die obenfienannten französischen Gelehrten beziehen sich auf eine
schriftliche Quelle des Alterthums, um die Erfindung oder Wieder-
erfindung der Schmelzarbeiten ihren Landsieuten zuzuschreiben.
Philostratos ein griechischer Sophist, im Gefolge der Kaiserin Julia
Dorana, der also ungefähr um das Jahr 200 schrieb, schildert ein Gemälde,
das eine Eberjagd darstellt. Er beschreibt vier "Reiter und ihre Pferde
nach Gestalt, Farbe, Tracht und Geschirr. Sie haben, heisst es im Text,
silberne Zäume, Brand/.eichen und goldene Zierscheiben, diese Farben
sollen die Barbaren am Ocean dem glühenden Erze einschmelzen, worauf
sie erstarren, wie Stein werden, und das Gemälde erhalten.
235
So unklar die Stelle ist. und obschon vorher nur von der Farbe
der Pferde, als Schimmel, Lichtbraun, liappe und Fuchs die Rede war.
so kann man die Farbe doch nur als eine auf die Zäume und Zier-
scheiben aufgetragene Schmelzfarbe ansehn — Wenn die Stelle wirklich
acht und nicht eine in den Text gerathene spätere Einschiebung ist,
so sagt sie weiter nichts, als dass die Barbaren am Ocean, in (iallien
oder in Britanien - ums Jahr 200 schraelzver/ierte Pferdegeschirre hatten,
welches bei ihnen angefertigt wurde; es würd jedoch weiter nicht be-
hauptet, dass sie diese Weise auch erfunden hätten. In der That hiesse
es auch die geschichtliche Entwickelung der Künste auf den Kopf stellen
wenn eine Industrie, die eine lange Reihe von Erfahrungen in Glas und
Erzarbeiten hinter sich , und ein grosses Ländergebiet zur Verfügung
haben muss, um die Mineralien durchversuchen und beziehen zu können,
welche die Skala der Schmelzfarben liefern — wenn eine solche Industrie
wie Minerva plötzlich aus dem, gar nicht auf solche Dinge gerichteten
Kopf eines Barbaren am Ocean springen sollte.
Dass diese Barbaren aber eifrige Käufer jener bunten Pracht waren
und dass, nachdem die Römer bereits seit 200 Jahren Gallien auf einen
hohen Culturzustand gebracht, und zu einem guten Markte gemacht
hatten — es sich für sie wohl lohnte, auch dort Werkstätten anzulegen,
das soll nicht bestritten werden, es wird bewiesen durch die zahl- und
kunstreichen Thon- und Glasgefässe, welche nirgends anders als aus
Werkstätten des Rhein- und Mosellandes hervorgegangen sind und wird
bekräftigt durch den Ausspruch des Philostratos. Auch unsere Fibula,
Fig. 24, mit dem gallischen Fabrikstempel kann es bezeugen.
Es verdient jedoch hier bemerkt zu werden, dass schmelzverzierte
Gegenstände, welche als Pferdeschmuck gedeutet werden könnten, so
selten vorkommen, dass sie kaum im Stande sind jene Scliriftstelle zu
unterstützen. Das Wiesbadener Museum besitzt nur zwei dergleichen,
den Anhänkel, Fig. 38, und den Riembeschlag, Fig. 39, welche etwa
hierher bezogen werden könnten; beide haben jedoch einen verhfiltniss-
mässig neuen — der Riembeschlag selbst einen der carolingischen Zeit
annähernden Charakter.
Die Einzelbeete auf dem reichen Felde der antiken Schmelzarbeiten,
welche wir bisher betreten, lassen sich etwa so übersehen.
1) Zellenschmelz in Zellen, welche durch aufgesetzte Metallstreifen
entstanden sind, kommt bei unseren Schmucksachen nicht vor. Es
ist immer nur Grubenschmelz.
2) Jede Sclmielzfarbe erfüllt allein ein Grubenfeld; die Gruben sind
durch den Guss, durch Ausbohren, Cisseliren, Punzen entstanden.
Fig. 4, 5, 6, 10, 11, 12, 16.
236
3) Mehrere Schmelzfarben stehen in einem gemeinsamen, durch keine
Stege getrenntem Felde. Fig. 7, 8. 17.
4) Sie bestehen theils aus Sclimelzflächen, theils aus kalt eingelegten,
dann nmschmolzenen einfarbigen Fritt- und Glasplättchen. Fig. 19,
20, 22, 23, 20.
5) Die Schmelzflachen sind durch eingelegte Perlen, Lamellen oder
Ringe verziert. Fig. 7, 9, 17, 18, 27, 28.
6) Die Blättchen selbst sind Abschnitte von Millefioristäbchen, welche
zu diesem Zwecke bereit gehalten werden. Fig. 15, 17, 23a.
7) Die Schmuckfläche ist aus mosaikartig zusammengesetzten Mille-
fioris selbst wieder mosaikartig gebildet, durch Schmelz verkittet
und befestigt. Fig. U.
8) In den Schmelz sind erhabene Steinchen, Kristalle eingesetzt, die
auch nach dem Schmelzen daraus hervorstehen. Fig. 8.
AVir könnten hiermit schliessen, wenn nicht noch zwei verwandte
Werkweisen , welche gleichfalls bei Schmuckgegenständen römisclier
Fabrikate, mehr noch bei solchen germanischer Arbeit hier wenigstens
einer Erwähnung verdienten.
Wir meinen die niellirten Arbeiten und die tauschirten.
Unter den römischen Gewandnadeln finden sich manche, welche
nach sachgcmässer Reinigung Einlagen von einem schwarzblauen metal-
lischen Stoffe zeigen. Es ist Kiello, eine aus Blei und Schwefel unter
Zusatz von Silber und Kupfer geschmolzene Masse, welche pulvrisirt als
Farbschlamm, in die durch den Grabstichel oder durch Punzen vorbe-
reitete Gruben der Bronzen gestrichen und durch eine nicht sehr grosse
Hitze in Fluss gebracht wird; dadurch haftet er fest, und kann nun
mittelst der Feile soweit beseitigt werden, dass die Bronzeoberfläche rein
zum Vorschein kommt, in welcher nun die Nielloausfüllung der Gruben
und Gravirung als reine blauschwarze Zeichnung sichtbar wird. Es ist
die Technik, in welcher die Tulado.-en verziert sind und in welcher viele
Stücke des HibJesheimer Silberfundes ihre Ornamentirung erhalten hatten.
Hier war die Niellomasse durch die Einwirkung von Salzwasser zum
Theil aufgequollen und bildete flach convexe ßlättchen und Beeren, oder
war noch weiter zersetzt als grünliche Flecken herabgetropft.
Bei dem in Fig. 29 dargestellten Knopfe sind die Vertiefungen für
das Niello nur mit einer Punze eingeschlagen, welche die Zwischen-
räume zweier Reihen von schuppenförmig übereinander liegender Lorbeer-
blätter darstellte, und so in einfacher und wirksamer Weise die Metall-
blättchen selbst zur Anschauung bringt.
In der Fibula, Fig. 30, ist die Mittel-Rispe gravirt, die Blättchen
eingepunzt. — Oft finden sich Gewandnadeln mit leeren Gruben, aus
denen der Niello ausgefallen oder ausgewittert ist.
237
In dem Anliänkel , Fijr. 30a, cIt aus versilberter Bronze besteht,
hat sich eine klassische Palmettenzcicliniing in Niello sehr gut erhalten.
Welche Zukunft diese Nielloarbeiten, die wir hier in ihren Keimen
beobachten können, einst erreichen sollten, indem aus den Abdrücken der
für sie gebildeten Gravinüren der Kupferstich entstand , daran sei hier
nur im Vorübergehen erinnert.
Die Römer kannten das Silberplattiren sehr wohl, wir besitzen
einen Gürtelbeschlag, an -welchem die dünne Silberplatte nur an einer
Stelle noch anhaftet, von dem Uebrigen aber in Folge der Oxydation
als Lappen herabhängt.
Die tauschirten Arbeiten, bei welchen auf ganz mechanische Weise
unähnlich der Vergoldung und Versilberung, ein Metall stellenweise mit
einem anderen überzogen , also dem Anschein nach vertauscht wird,
finden sich vorzugsweise auf eisernen mit Silber verzierten Schmuck-
gegenständen, namentlich nachrömischer Gräber. (Vergl. Lindenschmit,
Alterthümer unserer heidnischen Vorzeit I. 7 Taf VIII)
Doch wird der, Fig. 31, dargestellte Palmettenförmige Anhänkel
seinen römischen Ursprung nicht verläugnen. Wir beschreiben ihn, in-
indem wir seine Anfertigung zu beschreiben versuchen.
Nachdem die Kupferplatte der Zeichnung gemäss ausgefeilt, wurde
eine dünne Silberplatte darauf gelegt und zur vorläufigen Befestigung
an den Rändern umgeschlagen, darauf die Ornamentzeichnung entworfen
und nun der Rand mit dreieckigen , dio quadrirte Palmette mit vier-
eckigen Punzen eingeschlagen, beide Punzen waren, um das feste Anhaften
des Silbers auf dem Kupfer zu veranlsssen , gewaffelt und es sehen die
kleinen drei- und viereckigen Felder fast wie mit einem Stramin aus
Silberdrath überzogen aus. Es ist dieselbe Musterung, welche wir an
den Folien der mit Granaten besetzten fränkischen Schmuckstücke be-
obachtet haben, die lanzetförmigen Blatter, welche den mittleren Theil
zieren , sind glatt festgepunzt, haben sich zum Theil auch gelöst ; ihre
Stiele sind nur eingravirt, mögen jedoch auch einst mit Silberfäden aus-
gefüllt gewesen sein. Durch das Punzen wurde der Theil des Silber-
blechs, welcher haften bleiben sollte, zugleich von dem Theil, der ent-
fernt werden sollte, getrennt, so dass hier das rothe Kupfer wieder zum
Vorschein kam.
Wenn hier die Tauschirung mit Silberplatten geschah, so kommen
doch auch solche Arbeiten vor, wo sie durch Drathstücke stattfand.
So wurde im Jahr 1870 der archäologischen Gesellschaft und
Herrn Wagner (dem Thcilhaber und Leiter einer der bedeutendsten
Silberfabriken, Sy & Wagner, in Berlin) zwei Sporn und ein Steigbügel von
Eisen aus der Flensburger Sammlung durch uns vorgezeigt, welche durch
das römisch-germanische Museum mit bewundernswerther Geschicklichkeit
und Sorgfalt von einer harten Rostkrustu gereinigt und so zu ihrem
238
pin?tis:on Ansehen crebrncht worden waren. Ans der üntersucliuni]: nnd
Besprethiing mit dem genannten Techniker ergab sich, wie die Fig 32,
33 dargestellten Muster dadurch entstanden waren, dass man in das
Eisen Furchen eingeschlagen, in diese dem Muster gemäss längere und
kürzere Stücke Silber- und Kupferdrath eingelegt und platt geschlagen
hatte, wobei die feinen Eisenrippen hakenförmig eingriflen und festhielten,
ohne selbst 7.um Vorschein zu kommen; wie dies Fig. 34 in Ansicht
und Protil veideutlicht. — An einigen Stellen war der rothe Kupfer-
und der Silber-Drath gezwirnt und so das Bild einer Keihe schräg liegen-
der in Roth und Weiss wechselnder Perlen hervorgebracht.
Das von Lindenschmit (IL 7 ad Taf. VIll.) aus der Untersuchung
einer merovingischen Gürtelschnalle errathene Verfahren, stimmt überein
mit dem, was Gmelin von der Kunstfertigkeit der Siberiaken an der Angara
erzählt. Sie wissen das Eisen so schön ra'.t Silber, Zinn und Gold auszu-
legen, dass es wie damascirte A^-beit aussieht, die meisten Pferdegeschirre,
AVafFeugehänge, Leibgürtel u s, w. sind von dieser Art Arbeit. Auch
Löffel macht man auf solche Art aus Eisen , welches über und über
mit Zinn belegt ist. Die übrigen Sachen sind nur hin und wieder, und
blos der Verzierung weuen ausgelegt. Man schmiedet zuerst ein Stück
Eisen in der Gestalt aus, welche es haben soll, glüht es dann noch ein
mal und lasst es langsam erkalten. Nun macht man mit einem schar-
fen Meisel Einschnitte, ganz dicht neben einander und wiederholt dies
behauen dreimal, so dass die Einschnitte jedesmal eine andere üichtung
bekommen (sich unter 60' kreuzen) foglich durchschneiden; dass die
Einschnitte ganz gleichförnüg und dicht nebeneinander gemacht werden.
ist die Hauptsache. Nach beendigter Behauung (welche wie Georgi L
308 bemerkt auch mit einem lliuh:immer verrichtet wird, dessen Bahn
einer Feile gleicht, womit man das platte Eisenblech an der Stelle rauh
macht, welche man belegen will) wird zur Belegung des Eisens geschritten.
Zum Belegen bedient man sich des sehr dünn geschlagenen Silbers und
nach Maassgabe der hervorzubringenden Zeichnung, des Silberdrathes
den man durch Zerschneiden des geschlagenen Silbers erhält, wesshalb
man auch Silberbleoh verschiedenen Starken voriäthig hat, um dickere
oder dünnere Drätlie zu den Zeichn ingen abzuschneiden. Die Bleche
oder Dräthe schneidet man vorher nach der Zeichnung aus, die man
hervorbringen will, oder kneipt die Dräthe auch wohl ab , wenn man
die Züge auf dem rauh gemachten Eisen vollendet hat, und schlügt sie
dann mit dem glatten IJammer möglichst fest ein. Der Hammer hat
zwei breite Bahnen, von denen die eine ganz glatt ist , die andere aber
eingehauen und lauh ist. Keine von diesen Bahnen gebrauchen sie,
wenn sie das Eisen behauen, sondern sie schlagen mit der Mitte des
Hammers auf den Meisel, indem sie sich zu der ganzen Arbeit nur des
einzigen Hammers bedienen. Wenn sie das Silber einschlagen, so nehmen
239
sie dazu die rauhe, zum poliren aber demnächst die glatte Balin. Sie
schlagen auch das Silber selbst und schmelzen es in eisernen Gcfässen,
weil sie von irdenen Tigeln nichts wissen."
Es ist bekannt, wie lange die Gewerbe im Orient ihre alten Tra-
ditionen bewahren, indem sie mit solir geringen Mitteln und mit den
primitivsten Einrichtungen durch Kunstfertigkeit und Ausdauer ausge-
zeichnete Arbeiten ausführen, so dass man in ihrer heutigen Werkweise
eine weit ältere erkennen kann.
Unser Äluseum besitzt eine orientalische Räucherkugel, wie solche
vielleicht auch anderwärts angetroffen werden mögen, d. h. eine im Durch-
messer 9'/2 CM. grosse Kugel von getriebenem Messingblech, in deren
Mitte ein kleines Kupferkesselchen, durch ein Universalscharnir so auf-
gehangen ist , dass es wie auch die Kugel zn liegen kommt , seinen
Inhalt nicht verschüttet; darein wird eine glühende Kohle oder eine
heisse Metallkugel nebst dem Räucherwerk, oder dieses selbst in glim-
menden Zustand gethan, die Kugel geschlossen und beim Reinigen des
Gemaches mit dem Besen in alle Winkel und unter alle Möbel hingerollt,
wobei der w^ohlriechende oder desinficirende Rauch durch eine Menge
kleiner Löcher aus der Kugel ausströmt. Die Kugelüberfläche ist mit
einem reiclien orientalischen Ornamente von Ranken- und Bandver-
schlingungen verziert, deren geringe Zwischenräume, — als Grund mit
einer schwarzen Harz- oder Asphaltmasse ausgefüllt , und mit jenen
feinen Löchern duichstochen sind. Die Ranken und Bänder sind durch
eine Gold- und Silbertauschirung bis auf einen schmalen Rand gedeckt.
Man hat nämlich, nachdem der Grund zwischen den Ranken ausgetieft
war, Stücke dünnen Gold- und Silberblechs auf dieselben gedrückt, und
diess längs der Rankenränder dadurch befestigt , dass man es mittels
eines dreikantig gespitzten Meiseis schräg eintrieb. So wurde das dünne
Gold- und Silberblech durch den Meiselschlag in die Tiefe hineingedrückt
und durch den nächsten, indem er eine neue Vertiefung machte, die vor-
hergehende wieder geschlossen, und so das Silber festgeklemmt. Da-
durch entstand ein Saum von perlenartigen Erhabenheiten und es wurde
längs desselben der Zusammenhang des Gold- und Silberbleches so unter-
brochen , dass man dasselbe — wie bei unsern Briefmarken , leicht da
wo es nicht stehen bleiben sollte abreissen konnte, das Ornament er-
scheint daher als silberne oder goldene, perlenumsäumte mit ]\Iessing
matt gelb umränderte Ranken auf schwarzem Grunde, während Ranken
und Punkte, welche weniger als 2mm breit sind oline diese Verzierung
bleiben-
In derselben Weise ist ein aus fünf über Eck gestellten Quadraten
zusammengesetztes Zierstück aus Bronze, aus einem fränkischen Grabe
Fig. 37 mit Silber tauschirt gewesen. Dieses hat sich jedoch nicht mehr
in seiner ganzen Ausdehnung, sondern vorzugsweise in den Grübchen
240
prhalten mittel? deren es festgestichelt war, und ist lehrreich, weil es
eben eines der Hilfsmittel zeigt, durch welche unedle Metalle mit edeln
überzogen wurden.
"Wir schliessen mit dem Wunsche, dass die vorstehende Arbeit die
Archäolocron zum häufigem Besuch der Werkstätten — die Techniker
zum Besuche unserer Museen veranlassen mögen — und mit der Zuver-
sicht, dass Beide ebenso reiche Früchte pflücken werden — wie die
Archäologen in Verbindung mit den Militärs auf dem Felde der griechi-
schen und römischen Kriegskunst und Kriegsgeschichte bereits ge-
erndet haben.
Die Gräber im Kammerforst
zwischen Lorch und Rüdesheim,
von
A. V. Cohanseu,
Oberst a. D. und Conservator der Alterthümer in Wiesbaden.
Die L<age der Oräber.
Hierzu Tafel III. IV. V. u. VI.
I.
Wenn man von Küdesheim den kürzeren Weg über das Gebirge
nach Lorch einschlägt, die Weinberge erstiegen und die auf der Hoch-
fläche gelegene Flur Ebenthal und Baumwald durchwandert hat, tritt
man, etwa ^/U Stunden vom Eheiu, in den Wald ein. Schon hier be-
ginnen links und bald auch rechts von der Strasse einzelne Grabhügel,
welche aber erst da, wo mau aus dem Rüdesheimer Stadtwald in den
Kammerfürst kommt, häufiger werden, und durch ihre Grösse und Lage
unter den hohen Eichen und Buchen, vou keinem Unterholz verdeckt,
auf jedes empfängliche Gemüth einen feierlichen Eindruck machen.
Die Grenze beider Wälder wird durch einen Wasserlauf, der zu dem
eine viertel Meile südlich gelegenen Aulhausen fliesst , gebildet und
ist durch einem Grenzstein mit dem Mainzer iRad, dem Rüdesheimer
R und der Jahreszahl 1761 bezeichnet; hier beginnen links und rechts
von der Strasse die Distrikte Schmalstrich L und Schmalstrich IL
Es sind 50, und vielleicht noch einige mehr, Grabhügel , welche
in den genannten Distrikten liegen und die , wenn man zwei sehr
entfernte ausschliesst, eine Ellipse von 830 Schritt Länge und 300 Schritt
Breite bilden. Diese wird von der Rheingaustrasse so durchschnitten,
dass die westlich gelegenen höchstens 90, die östlich gelegenen höchstens
210 Schritt von ihr abliegen , und die Längenachse der Ellipse einen
Winkel von etwa 10" mit ihr macht.
16
242
Folgt man dem gebauten Wege, so gelangt man an das Forsthaus
Kammerforst, folgt mau der Achse der Ellipse, oder den alten mit ihr
parallelen oder sie fortsetzenden Wegspureu, so fällt man auf der Höhe
in den über das Forsthaus nach Lorch weiterziehenden Weg, nimmt in einer
Einsenkung zwischen der Waklburghöhe und dem höchsten Puncte der
Gegend , dem Jägerhorn , einen von Nothgottes und von Geisenheim
heraufkommenden Weg auf und steht kurz darauf an der eisernen Hand,
wo der Weg rechts nach Pressberg sich abzweigt , links nach Lorch
weiter führt. Wir folgen dem letzteren , dem bald parallel bald ein-
mündend der alte Nothgottes Weg und der Nonnenweg sich gesellen —
alte Pilgerpfade, die nach obgenanntem Kapuzinerkloster oder nach dem
Frauenkloster in Eibingen gerichtet waren. Nachdem man rechts die
faulenden Tröge am Moosborn gesehen und der Förster, der uns be-
gleitet, uns mitgetheilt hat, dass die Lorcher das Recht der Viehtrift,
zu welcher die Tröge gehören, hier haben, das sie in Wirklichkeit aber nur
um es zu constatiren alle paar Jahre ausüben , — so treffen wir auf
eine zweite Gruppe von Grabhügeln, welche in dem nach rechts sanft
ansteigendem Hochwalde — Distrikt Moosborn und Lorcher Schlag in
grösserer, links im Distrikt Forstwiese in geringerer Anzahl zerstreut
liegen.
Auch diese Gruppe erstreckt sich ziemlich parallel mit der Strasse in
einer 1000 Schritt laugen und 460 Schritt breiten Elipse längs dersel-
ben und besteht aus 58 Hügeln.
Bald tritt man aus den Wald in die Lorcher Feldfiur Maudelberg,
und folgt dem Fahrwege ins Wisperthal und nach Lorch, dem Ende unserer
Wanderung.
Eine der hier besuchten ähnliche, elliptische Gräbergruppe findet sich
nicht fern , eine viertel Meile östlich von Stephanshausen längst der
vom Forsthause Kammerfors.t nach dem Forsthause Weissenthurm führen-
den Strasse, am nördlichen Abfall des Eischpelkopfs.
Die Strasse erhält an der dicken Eiche zwischen Stephanshausen
und Weissenthurm, wo sie innerhalb des Rheingauer Gebücks ostwärts
zieht, den Namen Rennpfad und wir mögen uns ihn auch westwärts nach
der eisernen Hand fortgesetzt denken.
Wenn diese und die von Rüdesheim nach Lorch führende Strasse nicht
beständen, so würde man aus den drei Gräbergruppen, insbesondere aus ihren
Längenerstreckungen auf alte Strassen mitten durch dieselben und in
deren Richtung schliessen müssen: denn wir können es nicht nur als eine
römi.^che, sondern als eine auch in der Neigung der germanischen Völker
begründete Sitte ansehen, das Andenken ihrer Verstorbeneu nicht allein
still in sich zu bewahren , sondern möglichst vielen Zeitgenossen und
Nachkommen vor Augen zu erhalten, und daher die Denkmäler gern
auf fernhin .sichtbaren Plätzen und längs vielbegangener Strassen zu
243
eiTichti'ii. Wenn man sie im Mittelalter um die Kirchen versammelte,
so geschah dies neben dem durch die Heiligkeit des Orts bezweckten
Schutz, auch aus dem beregten Grunde. Im östlichen Baiern, vom
Kande des Böhmer Waldes bis nach Salzburg, sucht man das Andenken
an die Verstorbenen auf beide Weisen lebendig zu luilien , durcli das
Kreuz auf dem Kirchhof und durch die sogenannten Todtenbretter an
der Landstraäse, — Bretter, welche den Todten bis der Sarg bereitet
als Lager dienen, dann aber durch Schnitzwerke und Malerei verziert,
mit dem Namen und Todtestag, mit frommen Sprüchen und der Bitte
ihrer zu gedenken au den Ausgängen des Dorfes, längs der Wege aus-
gesteckt oder sonst befestigt , oder auch als Brückensteege verwandt
werden. So sieht man sie bei Zwiesel im Baierischen Wald und bei
Gross-Gmam am Untersberg. Uns sollen sie hier nur dazu dienen, das
auch dem deutschen Gemüth nicht widerstrebende Mittel, das Andenken
an die Vorfahren durch Denkmäler an den Strassen zu erhalten und zu
verbreiten, hier nachzuweisen.
Alte Strasse.
Die Strasse von Lorch nach Rüdesheim ist ein uraltes bis in die
neue Zeit heranreichendes Bedürfniss gewesen , indem die gefährliche
Stromschnelle im Binger Loch dadurch auf dem Landwege umgangen
wurde. Erst seit den neuen Sprengarbeiten in jenen Klippen und seit
der Anlage des rechts-rheinischen Leinpfades verlor diese Strasse — auch
Kaufmannsstrasse genannt, ihre Frequenz und schliesslich ausser für die Holz-
abfuhr nunmehr durch die Nassauische Bahn, alle pracktische Bedeutung.
In alten Zeiten aber, wo, wie wir wissen, die Ubier eine lebhafte Schiflf-
fahrt auf dem Rheine, gewiss aber nicht höher als bis zum Bingerloch
trieben, und wo, wie uns zahlreiche Funde vorrömischer italischer
Bronzewaaren A^rmuthen lassen , namentlich die Wasserstrasse die be-
nutzteste und sicherste war, mussten alle Waaren bei Lorch aus den
Schiffen gelöscht, und auf dem oben genannten Landwege nach Rüdes-
heim gebracht, hier aufs neue verschifft werden. Ein Gleiches war bei
der Thalfahrt nothwendig , höchstens mochten Waaren von geringem
Werthe und grosser Schwere, wie heute noch die Sandsteinplatten, Tröge
und Schleifsteine und wie einst etwa die Särge aus Mainsandstein,
welche wir am Niederrhein und längs der Nordsee finden, den Flössen
anvertraut bleiben. Vom Niederrhein oder besser von Niedermendig bei
Coblenz kamen jene Handmühlsteine und jene noch höher in die Urzeit
reichenden halblinsenförmigen sogenannten Kornknirscher aus Lava, welche
wir auch in den Ländern über dem Binger Loch finden. Auf diesen
Landtransport weisen die später zu erwähnenden, fast in jedem Grabe
gefundenen, Lavastücke hin,
241
Läugs der durch diese Verhältnisse reich belebten Strasse, waren
Ansiedlungen von Trägern und Fuhrleuten und, zur Instandhaltung des
Weckes Arbeiter ein Bedürfniss und mussten sich eines zeitgemässen Ge-
deihens erfreuen. Es sind ihre Gräber im Schmalstrich und am Moos-
born, die wir hier zu betrachten haben.
]>ie Orabhü&rel.
Viele Gräber beider Gruppen, zeigen Spuren, dass sie geöffnet
und beraubt w^orden sind, theils der Steine, theils aber auch der
Alterthümer wegen, leider ohne dass eine weitere Kunde davon auf uns
gekommen, als die, dass ein Apotheker Kölches aus Eüdesheim in den
zwanziger Jahren in den Eibinger Forstwiesen Land besessen und in
deren Umgegend, wozu der Schmalstrich gehört, Ausgrabungen vorge-
nommen habe. In unser Museum kamen als Geschenke des Genannten,
ausser verschiedenen mittelalterlichen Gegenständen „mehrere gut er-
haltene Kupfermünzen, welche zum Theil in dem Burgverliess der
Burg Ehrenfels, theils bei Ausgrabungen eines Eömerhügels auf dem
Kammerforst gefunden worden" — eine Notiz , mit der nichts anzu-
fangen ist. — Viele Hügel sind bei Gelegenheit der Wegebauten, und
selbst vor deren gründlichen Herstellung, zu Wasserdurchlässen in Holz-
abfuhrwogen , in der Mitte und im Umfang, um Steine zu gewinnen,
durchwühlt worden.
Die Aii.«grabiBiig-en.
Vom Verein für Nassauische Alterthumskunde und Geschichts-
forschung, sowie von der Generaldirecktion der Königlichen Museen in
Berlin mit der Durchforschung dieser Gräber beauftragt, erwählte ich
dazu die Gräber in dem Distrikt Schmalstrich 1. und JI. Um beiden
Interessenten gerecht zu sein, hatte ich immer vor Beginn der Arbeit
von je zwei, gleich wahrscheinlichen Erfolg verspreclienden Hügeln,
durch Pflöcke den einen (W) für das Wiesbadener, den andern (B) für
das Berliner Museum bezeichnet , und auch die Arbeiter zu gleichen
Theilen vertheilt.
Ueber die zweckmässigste Art Grabhügel zu untersuchen , sind
schon häufige und gute Vorschriften gegeben worden , wir erinnern nur
an die von Wilhelmi in Sinsheim, von Paulus in Würteniberg und an
die von Obermedicinalrath Keuter bei Gelegenheit der Ausgrabung der
245
Gräber bei ixanibach (Aiinal. VT. 241)) iUifgcstellUMi, und aiidic bicrwie
durch Dr. Schalk (Anual. VII. 2. 194) gemachten Beobacblungeu.
Wir wollen nur noch ein Verfahren angeben , durch welches die
Lage der Fundstücke in Grundriss und Profil leicht und genau festge-
stellt und aufgezeichnet werden kann, und welches wir immer be-
folgt haben.
Nachdem man den Mittelpunkt dos Grabliügels erst nacli dem
Allgenmasse, dann durch ein paar Messungen, gefunden und durch einen
Pfahl bezeichnet hat, stellt man neben denselben einen Compas, und be-
zeichnet die vier Cardinalpunkte am Fusse des Hügels imd in gleicher
Entfernung vom Mittelpunkt durch, den Hügel an Höhe etwas überragende,
Pfälile. — An sie wird mittelst der Setzwaage *) die Hügelliöhe angetragen
und durch einen Einschnitt markirt, dann von Norden nach Süden und
von Osten nach Westen Schnüre gespannt, w^elche sich von selbst im
Mittelpunkt kreuzen und wenn sie 'scharf angespannt werden, eine waage-
rechte den Hügelgipfel tangirende Ebene bestimmen.
Es ist nun leicht von den Schnüren herab zwei Profile durch den
Hügel zu messen mid aufzuzeichnen, und ebenso die Grundrisslage jedes
Fundstückes in seinem Quadranten zu bestimmen, indem man seine Ent-
fernung vom Mittelpunkte mit dem Bandmaas, und von einer Schnurr
als Ordinate mit dem Staabmaas misst. — Die Höhenlage des Fund-
stückes findet man dann eben so leicht, wenn man auf dasselbe den
Maassstab senkrecht aufstellt und über zwei Schnüre anvisirt, um seine
Entfernung unter der Normalebene abzulesen. Von dieser Ebene als
Nullpunkt abwärts, bezeichnen wir alle Höhenmaasse mit — Minus.
Die Urne lag auf — 0,80M., will also sagen, dass sie 0,80M. tiefer als
der Gipfel lag; und, da wir durch die Profile auch die Höhenlage der
*) Es ist unbequem einen umständlichen Messapparat mit sicli zu führen,
oder sich nachtragen zu lassen. Einen Compa«, ein Bandmaas, einen zusammenleg-
baren Meter, Bindfaden und Schnur kann mau leicht in der Tasche tragen, was mit
Setzwaage und Setzlatte nicht ausführbar ist.
Zum Glück bedarf es der beiden letztern nicht, da man auch ohne sie Sclinüre
waagreclit spannen und die zu einem Nivellement nöthigen Maass: nehmen kann: Jlan
befestigt 2cm. von den Enden einer 64 cm. langen Haselgerte a, b, d die Enden eines
etwa 1,25m. langea Bindfadens, markirt und beschwert dessen Mitte durch einen einge-
knüpften Stein c, so dass dadurch ein herabhängendes gleichschenkliches Dreieck a b c
gebildet wird. Dann knüpft man an die j\litte der Hasclgerte d ein Stück Bindfaden,
dessen anderes Ende gleichfalls durch einen Stein e , Schlüssel oder dergleichen be-
schwert pendelartij;' herabhängt Heftet man nun — durch eine Iciclit zu findende
Umschlingung die Haselgerte in die Mitte der vom Hügelgipfel A nach der Peripherie
B gespannten Schnur, so wird der Pendel auf die Spitze des Bindfaden -l>reiecks
einspielen, wenn die Schnurr waagrecht gespannt ist; und man hat also die Mög-
lichkeit die waagrechte Spannung zu finden.
246
Hügeloberfläche in jeder Stelle keimen , so können wir angeben nnd
einzeichnen, wie tief die Urne nnter der Erde lag.
Es ist nicht nöthig die Schnüre während der ganzen Dauer der
Arbeit gespannt zu lassen, es genügt wenn man etwas messen will
sie durch Arbeiter an die Einschnitte der vier Cardinalpfähle stramm
anhalten zu lassen.
Wenn man nun nach diesen Vorarbeiten w^eiter regelrecht ver-
verfahren will, so bestimmt man mittels des Messbandes, das auf dem
Mittelpunktspfahl aufgeschleift wird, einen Kreis, etwa einen Meter iimer-
halb des Hügelfusses und markirt ihn durch Pfählchen, die man von
Schritt zu Schritt einschlägt. Zwischen diesem und dem Hügelfuss
wird ein Graben bis auf den gewachsenen Boden, oder etwas tiefer bis
unter die Vegetationsschichte ausgehoben , und der Boden nach Aussen
geworten so dass nach Vollendung eines ähnlichen zw^eiten Grabens auch
die Sohle des ersten nicht ganz mit Erde gefüllt ist.
In bleicher "Weise wird mit dem Traciren der Kreise und mit dem
Ausheben der concentrischen Graben fortgefahren, indem man auf ge-
naues Einhalten der Maasse und darauf Acht hat, dass man sich immer
eine, mindestens 1 Meter breite. Sohle frei hält.
Mit dem zweiten oder dritten Graben wird man schon eine ge-
nügend hohe Erdwand vor sich haben, um dieselbe nicht mehr von oben
herab, sondern dadurch anzugreifen, dass man sie auf der Grabensohle unter-
schrammt. Dadurch läuft man nicht Gefahr in ein Fuudstück zu hauen und
es zu verderben, sondern^dasselbewird durch die herabgleitenden Erdschollen
von selbst von der Seite blosgelegt, und kann durch weiteres Untergraben
mittels des Taschenmessers, unbeschädigt weggenommen werden.
Hat man in dieser "Weise den Hügel so eingegraben , dass von
ihm nur mehr ein 4 oder 5 Meter im Durchmesser dicker Cylinder da-
steht, so mag man aus den Fundstücken oder aus den Steinpackuugen auf
die man gestossen ist beurtheilen, ob es besser sei in der angefangenen
Weise fortzufahren , und den Cylinder nochmals um 1 oder 2 Meter
dünner zu machen, oder ob man denselben in regelmässigen Schichten
von SO"^"!- Höhe von oben herab abtragen will. Letzteres Verfahren wird
uns ein deutliches Bild des Grabgrundrisses, ersteres aber die Profilver-
hältnisse klarer vor Augen stellen, aus welchem man indess — wenn
man misst und zeichnet, auch die GrundrissTerhaltnis.se rekonstruiren
kann. Jedenfalls sind bei letzterer Methode die Fundstücke weniger
gefährdet, als bei der Bearbeitung von Oben herab.
^Venn man die Vorschrift durchführt, dass die Arbeiter kein Fund-
stück erhol)en, keinen Stein verrücken ehe sie nach Höhen- und Breite-
lagen gemessen sind, wenn man gelegentlich mit den Leuten auch das
bespricht, was zu erwarten und anderwärts vorgekommen, so wird man
in ihnen so viel Verständniss, Aufmerksamkeit, Ehrgeiz und Gewissen-
247
liaftigkeit finden, tlass nicht das kleinste Stückchen, die kleinste Wahr-
nehmung uns entgeht, und man wird neben her nach und nach nodi
manches erfahren, was uns von Interesse ist.
Wer aber niclit so viel messen und zeichnen oder sich dazu keine Hilfe
verschatfon kann, und wer die Leute zu gering achtet — um ilinen
Rede abzugewinnen, den mögten wir bitten: „Lass die Todten ruhen!"
Es wurden im Ganzen 9 Grabliügel untersucht, davon vier nach
der eben erwähnten gründlichen Weise , fünf aber nur durch Kreuz-
Gräben von 2 und 4 Meter Breite.
Ueber sämmtliclie Hügel, sowohl in der Gruppe im Schmalstrich,
als über die am Moosborn war ein Verzeichniss aufgenommen, in welchem
ihre Höhen und Durchmesser, ihre Beschaffenheit, ob intakt oder spolirt,
sowie ihre Entfernung von der Strasse angegeben ist und es wurden die
des Distrikts Schmalstrich und Umgegend in ein Croquis eingetragen,
das mit anderen betreffenden Zeichnungen in den Vereinsakten nieder-
gelegt ist.
Von diesen letzteren wurden mittels iKreisgräben für das Wies-
badener Museum die Hügel 15 und 17 , für das Berliner ]\Iuseum
die Hügel 28 und 29 ; dann mittels Kreuzgräben für Wiesbaden 33 und
34; für Berlin 4, 9, 18 untersucht.
Ueberall war der gewachsene Boden unter der Vegetationsschichte
ein sehr fester mit eckigen , theilweise auch mit wenig abgerundeten
Quarzittrümmern gemischter röthlicher Lehm.
Die Vegetationsschichte w^ar etwa 30cm. dick\ bestand aus dem-
selben, jedoch lockerern und weissgrauen Boden, welchen man überall im
Walde in den Maulwurfhügeln wieder fand. Dieser erschien auch in
Grabhügeln, bald in Nestern, bald in langen Schichten auf ihrem Grunde
nnd zwischen den Steinpackungen, und man konnte bemerken, dass er
fast immer die Fundstücke umgab und überlagerte.
Es ist nach unserer Ueberzeugung kein anderes Mnt'-rial, wie das
auch bei den Ausgrabungen bei Rambach (Annalen VI. 2. 280) und
am Weissenthnrm (Annalen VII 2. 202) beobachtete und als kalk- oder
kittartig beschriebene. — Es ist in diesem Vorkommen bald fest —
(wenn es zufällig bei Regenwetter in die Grabhügel kam,) bald locker,
wie wir es auch häufig fanden, (wenn trocknes Wetter war als es
einst in die Hügel gebracht wurde). Es ist weiss aus einem anderen
Grunde, den wir den Agrikultur-Chemiker zur Bewahrheitung oder Ver-
werfung anheim stellen:
Wenn mau nämlich die Wände der durch Wasser oder durch
Menschenhand in den Wäldern eingerissenen Gräben betrachtet, so zeigt
sich' der röthliche Lehm mit weissen Adern, meist in absteigender Rich-
tung marmorirt, und man entdeckt in diesen leicht die Ueberreste ver-
wester Wurzeln. — Mir scheint , dass die bei dieser Verwesung frei-
248
werdende Kohlensäure sich mit dem röthlichen oder gelblichen Eiseuoxyd,
welches dem Lehm die Farbe gibt, verbunden und dadurch in der
"Wirkungssphäre der Verwesung kohlensaures Eiseuoxydul gebildet hat.
Es erklärt dies die erwähnte Marmorirung, die weissliche Farlje des Wald-
bodens auf dem röthlichen CJ runde, aus dem er doch entstanden ist, und
die weissgrauen Schi.hten iu den Grabhügeln, welche selbst einst Rasen
und "Waldboden waren, in manchen Fällen aber auch durch die mit den
Leichen eingebrachten verweslichen Stoffe gebleicht sein mögen.
Bedeutende Schwierigkeit machten die Bäume, welche auf den
Hügeln standen, die gefällt und deren Wurzeln ausgegraben werden muss-
ten. Wir bedurften an den Hügeln X. 15 und 28 zwei Tage mit je
sieben Mann die Bäume zu beseitigen. Die Dryaden vertheidigten ihre
alten Verehrer noch im 2000 jährigen Schlafe.
Del- Grabhügel N. 28, B. Taf. III.
Derselbe lag auf einer sanft nach SW. abfallenden Fläche, über
welcher sich sein Gipfel 2 Meter hoch erhob; sein Umfang beschrieb
eine elliptische Linie von 20 a 18 Meter Achsen ; welche im Norden auf
— 1,35, im Osten auf — 1,56, im Süden auf 2,72 und im Westen auf
— 2,30ii- lagen.
Er wurde mit concentrischen Gräben umzogen bis nur mehr ein
Cylinder von GM Durchmesser und 2M: Höhe stehen blieb, ohne irgend
etwas als hier und da weisslichen Boden, nicht einmal Steine zu finden.
Erst als man beim schichtenweisen Abtragen des Cyliuders auf IM. Tiefe
gekommen war, fand sich nordöstlich ein kaum 2tni- grosses Bruchstück eines
braunschwärzlichen Thongefässes und in der Xordachse 1,50M. vom
Mittelpunkt auf — 1,80 ein 2 a Sem. grosser Knollen eines porösen
Lavagesteins, dem von Niedermeudig ähnlich. Als man in einer Tiefe
von — 1, 70^- • gekommen war, stiess man auf eine elliptische Steinsetzung
(Taf. III. Fig. 3) deren Mitte 0,60M. südöstlich von der angenommeneu
Hügelmitte lag. Die grosse Achse dieser Steiusetzung war 3M. laug, von
NO. nach SW. gerichtet, während die kleine 1,50M. betrug. An dem
NO. Ende fand sich auf — 2,20^i. also 0,20 unter der ehemaligen
Erdoberfläche, die Trümmer eines ganz zerdrückten Thongefässes, welches
durch die Geschicklichkeit des Museumdieners Weck in erkennbarer
Form wiederhergestellt, auf Taf. III. Fig. 4 abgebildet ist. Den Raum
zwischen den Bruchstücken nahm nur Boden ein. Links neben demsel-
ben entdeckte man eine sehr verrostete und brüchige eiserne Lanzen-
spitze, (Taf III. Fig. 5) in deren Tülle sich noch etwas Holz vom Schafte
erhalten hatte.
Sonst fand sich nichts, nur konnte man, da wo man den linken
Oberschenkf'lknoclien zu suchen berechtigt war, eine Verfilzung von
249
Wurzeln wahrnehmen, welche nach allem Anschein, nachdem sie die
Knochensubstanz verzehrt hatten, uns die Form des Knochens einiger
Maasen, obwohl abgestanden, überliefert haben.)
Die Steinsetzung war sehr dürftig, da der grosste derselben kaum
SOcm., die meisten kaum 15cm. Länge liatten, und alle in einem Haufen
aufgesetzt; nur 0,70 Cub. Met. ergaben.
Sie waren auf die ehemalige Bodenoberfläche längs des Randes
eines 30 bis 40<^m- tiefen, etwa 2,75 langen und 1^. breiten Grabes
gelegt, in welcher sich die eben erwähnten Spuren und also auch einst
die Leiche fanden, ohne dass dieselbe mit Steinen überbaut gewesen wäre.
Möglich, dass sie durch Holzscheide überdekt war, denen die Steine als
Auflagen dienten — obschon diese keine Spur einer ebenen Ausgleichung
zeigten.
Diese Wahrnehmungen beweisen , dass die Leiche unverbrannt,
ohne Bronzeschmuck , jedoch mit einer Lanze mit Eisenspitze und
mit einer Urne, vielleicht Speisen enthaltend, von Nord-Ost nach Süd-
West und ohne dass das im Süd-West zu vermuthende Kopfende be-
sonders charakterisirt war, beigesetzt worden ist, und zwar allein ohne,
dass der Hügel auch für andere noch als Grabstätte gedient hätte.
»er Orabliügel Nr. 15, W. Taf. IV. und VI.
Bei einer Höhe von 1,60^. und einem Durchmesser von 20m. liegt
seinFuss N — 1,12, 0 —1,50, S-'1,90,W — 1,90M. Er wurde, wie
der vorhergehende, mit concentrischen Gräben umgraben, bis nur mehr
ein Cylinder von 4M. Durchmesser und 2M. Höhe übrig blieb. Schon
auf Entfernungen von 6,50M., 5,50M., 4 und 3M. vom Mittelpunkt, fand
man Stücke concentrischer Steinsetzungen von 1 — 2M. Länge, nur aus einer
Reihe bestehend, welche nicht auf dem'gewachsenen^Boden auflagen, sondern
in verschiedenen Höhen in den schon angeschütteten Hügel hier und da
eingesetzt worden waren , wie dies Taf. IV. Fig. 1 darstellt. Auch
fanden sich , jedoch ohne bestimmt erkennbaren Zusammenhang mit
diesen Steinreihen, Urnenscherben, Bronzeringe und Eisengeräthe — aber
ausser einigen, unten zu besprechenden, Zähnen keine irgend erhaltene
Knochen. Wenn man jedoch die Art und Lage der Bronzeringe be-
achtet, so kann man aus denselben auch die Lage errathen, welche die
Leiche einst einnahm. Denn die Halsringe charakterisiren sich dadurch,
dass sie in der Regel nur in je einem Exemplar vorkommen und 12cm.
und mehr Weite haben , die Armringe durch ihre grössere in zwei
Gruppen neben einander liegende Anzahl bei einer AVeite von 4^'2
bis 5'/2cm.^ und die Beinringe geben sich durch ihr meist paarsveises
16*
250
Neboueinaiu\erliegen durch massive , schmucklose Arbeit und eine lichte
AVeite von etwa Com. zu erkennen.
Aus diesen Stücken und der, den menschlichen Gliedmasson ent-
sprechenden Entfernung, in welcher sie von einander liegen, kann man
daher bei einer regelrechten Ausgrabung auf die einstige Lage der
Leiche — selbst dann noch schliessen , wenn einer oder der andere
Ring nicht aufgefunden worden ist. — Misslicher bleibt es allerdings
aus Urnenscherben und aus einer Lanzeuspitze oder einem Messer die
Lage der Leiche zu ergänzen, da das Messer bei der Hüfte, die Gefässe
und Lanzenspitze aber nicht nur zu Raupten, sondern auch am Fuss-
ende der Leiche gefunden werden. Docli haben wir das umgekehrte an-
genommen und die Gräber E und F mit einem breiten Kopfende in
Tafel IV. eingezeichnet.
In dem Grabe A , welches sich weder von oben, noch im Profil
durch irgend ein Zeichen anküudete, fand man, zuerst in der im Plan
mit a bezeichneten Stelle auf — 1,40 oder 40cm. unter der Hügel-
obertläche Urnenscherben, dann in gleicher Höhenlage 65cm. östlich davon
zwei verzierte Armringe bb. Taf. IV u. Vi und wieder 60cm. weiter (4,30^^.
vom Mittelpunkt) einen Beinring c und bald darauf 5cm. daneben
einen zweiten Beiuring c , beide mit formlosen Spuren der Knochen-
substanz. Die Art und Entfernung dieser Schmuckstücke Hess vermuthen,
dass dort das Haupt gelegen hatte, wo wir die Urnenscherben gefunden,
und dass daher die Füsse gegen Osten gerichtet w^aren, so wie dass die
Leiche von ganz gewöhnlicher Grösse war.
Weiter ostwärts fand man das Grab B durch einen Halsring e
bezeichnet; derselbe lag nur 20cm. unter dem Hasen und 60cm. von
ibrn entfernt der Armring d, Taf. IV und VI 30cm. unter dem Rasen;
— der Kopf und Nacken wird daher, wie diess angemessen ist, etwa
10cm. höher als die Hände gelegen und die Füsse — obschon sich
keine Beinringe fanden , gegen Norden gerichtet gewesen sein. Im
Nordwestlichen Quadranten fanden sich neben einer aufrechtstehenden
Steinplatte, wieder Urnenscherbeu f, Taf. IV. und VT, 75cm. unter der
Obfläche und l,30^i- südlich davon, eben so tief, ein gebrochener Arm-
ring g. Ich nehme trotz dieser Entfernung au, dass beide zu |einer
Leiche C gehörten, deren Füsse nach Süden gerichtet waren.
Im Südwestlichen Quadranten entdeckte man den hohlen Halsring
n, Taf. IV und VI, ^unter dem sich einige Backzähne fanden, deren
Knochensubstanz ganz aufgezehrt, deren glasirte Krönen aber zu blau-
grünem Türkis geworden waren. Merkwürdig war bei ihnen, dass ihre
schön ausgebildeten hügeligen Kronen gar nicht abgemahlen waren.
Ob sie kein vis-ä-vis hatten, oder ob es auf einen Mangel an Pflanzen-
nalinmg schliessen lässt? — stellen wir dahin. Es lagen bei ihnen die
.scliwachen Uebereste eines Bronzeohrrings m. Weiter, 05cm. davon
251
entfernt zwei Armringe i und k aufi'inan(lorlio<,^cn(l und 85cin- weiter
die beiden 13einringe h und 1. Die Armringe waren] in die Ueberreste von
Eichenholz, vielleicht von einem Sarge, eingedrückt. Auch der hohle
Halsring hatte seine Holzeinlage, etwa eine Weidennithe, erkennbar er-
halten. Die Leiche D, welche nach obigen Entfernungen der Schmuck-
stücke von einander, die ansehnliche Grösse von etwa l,90>i- gehabt
haben wird, war in weissgrauem Boden gebettet und damit überdeckt —
und mit den Füssen nach Nordwesten gerichtet ; und zwar lag sie mit
den Füsen auf — 1,83 und mit dem Kopf auf — 1,50, da nun die
ehemalige Erdoberfläche, wie aus den Profilen ersichtlicli, hier ungefähr
auf — 1,G5 gelegen hat, so scheint die Leiche auf dieser gebettet gewesen
zu sein; sie hatte 1,20 Boden über sich.
In der Nordlinie liess sich durch ein aufgefundenes ' Messer o und
einige Thonscherben, IM. unter dem Basen, auf eine Leiche E schliessen,
welche aber durch nichts anderes, durch keinen Bronzeschmuck be-
zeichnet war.
Im nordöstlichen Quadranten wurden bei F einige Scherben und
eine eiserne Lanzenspitze p, Taf. IV und VI ebenfalls IM. tief gefunden
Durch die Urnenscherben und die Bichtung der Lanzenspitze , sowie
durch einige Steine wurde die Lage der Leiche von Südost nach Nord-
west und zwar mit den Füssen nach letzter Weltgegend, wahrscheinlich.
Beim Weiterarbeiten des ringförmigen Grabens, der jetzt einen
4M. im Durchmesser haltenden 2 resp. 1,80M. hohen Cylinder umgab,
ßtiess man allenthalben auf eine centrale Steinpackung. Dieselbe wurde
allmälig von den Seiten und von Oben ganz freigelegt, ohne einen Stein
zu rücken, und diese nur mit dem Besen rein abgekehrt. Die Fugen
wurden so weit möglich von Erde befreit, wobei man oft offene Lücken
bemerkte, welche mit dünnen Kuthen 50— 70cni. tief sondirt werden
konnte und die Arbeiter überwölbte Kammern und Schätze hoffen Hessen.
Ehe man jedoch zu dieser Enttäuschung kam, wurde in Gegen-
wart des Herrn Landrath Fonk , des Herrn Amtmann Seibert und
des Herrn Oskar Lade an der Ostseite noch ein Grab G , Taf. IV
Fig. I, entdeckt. Die IM. unter dem Rasen liegenden, dem Todten bei-
gegebenen Gegenstände waren ein dünner zerbrochener Halsring g, Taf.
IV und VI, an dem südlichen Ende, und 60cm. nordwärts zweimal vier
Armringe rr in gesonderten, aber nahe bei einander liegenden Häufchen,
welche die einstige Lage der Hände erkennen Hessen. Sie umschlossen
etwas zerreibliche Knochenmasse und liatten unter sich einige Eichen-
holzspähne conservirt. In ihrer Nähe lag ein dünnes Bronzescheibchen
von Icra. Durchmesser, aber keine Thonscherben.
Da man den in der Mitte noch stehenden Erdcylinder, aus welchem
allenthalben dicke Steine vorstanden, abdeckte, so stiess man in 25 bis
COcm. Tiefe unter dem Hügelgipfel auf Steinsetzungen, welche in
252
Taf. IV Fit?. 1, «klargestellt t^ind, und glaubte in H ein vollritändiges in
K aber eindurch die Anlage von I. gestörtes Grab zu erkennen. Die Bord-
steine dieser drei Gräber lagen auf verschiedenen Hülienfliichen, die von
H 25 von I 60 und von K 50^™- unter der Hügeloberüäche, sie waren
nicht auf die grosse Steinpackung unter ihnen fundamentirt und ura-
gränzten einen Raum, der sich', jetzt wenigstens , als ganz innhaltlos
erwiess.
Nachdem diese Steinsetzang beseitigt, schaffte man den Boden
weg und machte die grosse Steinpackung, welche die Hügelmitte in
1 20^^- Höhe, 4^- Breite und 4,50^1- Länge einnahm, in obenerwähnter
"Weise ganz frei, dass sie gemessen und gezeichnet werden konnte. Man
nahm auch diese Steine, über deren Verband wir weiter unten reden allmälig
weg, und fand, dass sie ohne irgend einen grössern Hohlraum zu über-
decken, dicht aneinandergedrängt auf der ursprünglichen Erdoberfläche
autstanden. Auch unter ihnen, wo man (bei L) ein Grab hätte vermuthen
können, fand sich, obschon man 50cm. in den harten gewachsenen Boden
eingrub , keine Spur. Die Leiche, vielleicht mit der jetzt zerdrück-
ten und aufgelösten Beigabe eines Urnenscherbens und einer Lanze,
muss flach auf der Erde gelegen und unmittelbar mit Steinen bedeckt
gewesen sein. Nach einer ungefähren Messung betrug deren Masse
8'/2 Cub. M. und wenn man die in dem Hügel zerstreut gefundenen
hinzuzählt, auch wohl 12 Cub. M. Steine, welche alle etwa 1500 Schritt
herbeigetragen sein mussten.
Nach Vollendung unserer Ausgrabung, durch welche aus dem Hügel
ein flacher Krater von 20M. Durchmesser und 1^. Randhöhe geworden
war, wurde auf Veranlassung des Königlichen Försters Herrn Lenders,
durch die dabei beschäftigt gewesenen Leute, die Steinpackung wieder
an derselben Stelle und in gleicher Anordnung, die sie im Hügel einge-
nommen hatte , wieder gepackt , und so die. innere Beschaffenheit der
andern in dem heiligen Hain umherliegenden Grabhügel, denen zur An-
schauung gebracht, welche des Weges ziehen.
I>er Orabliügel Nr. 29, B. Taf. V. Fig. 4.
Wäre kaum als solcher zu bezeichnen, da er die Form eines um-
gekehrten Tellers bei 10^^- Durchmesser nur 30cni. Höhe hatte, also
sehr flach war.
Bei der sorgfältigen Abschälung stiess mau schon bei — lOcm.
auf eine und bei 30cm- auf eine zweite gräberförmige Steinsetzung
Fig. 4, B und A.
Man glaubte anfangs die Leichen seien von ihnen umschlossen ge-
wesen, bemerkte aber bald, dass ihr lichter Raum hierfür zu schmal
253
war, iiinl dass die Steinsetzung nur der begonnene , iiiclil Hutgesetzto
Ueberbau über den Leicben, wie im Hügel Nr. 28, war ; die durch
Senkungen gestörte Steinsetzung Hess jedoch erkennen , dass, nachdem
man die Leiche in ein 25cm. in den gewachsenen Boden gegrabenes
Grab gelegt, diess dem Boden gleich mit Erde ausgefüllt hatte, dann
einen Saum von flachen Steinen nur ungefähr und so längs des Grabrandea
gelegt worden sind, dass sie zum Theil auf dem lockern Boden ruhten
und mit ihm einsanken. Auf sie wurden dann an einzelnen Stellen querüber
flache längliche Steine gelegt — an andern Stellen wohl auch durch
Holz ersetzt und an dessen Hirnende andere Steine aufrecht gestellt.
Was wir hier unvollendet blos intendirt sehen, haben wir in den Gräbern
15 und 17 weiter fortgesetzt gefunden.
In dem grössern Grabe A fand sich ein kleines Stückchen eines
Bronzeröhrchens, wahrscheinlich ein Stück vom Schlosstheil eines hohlen
Halsringes, der selbst spurlos aufgelöst war. Die Steine betrugen zu-
sammen 0,20 Cub. Meter.
»er Orabliügel Nr. 17, W.
hatte IM. Höhe UM. Durchmesser, sein Fuss lag nördlich — 0,75,
östlich — 0,87, südlich — 1,20 u. westlich — 1,20, also auf einem nach
Südwest abfallenden Gelände. Auch er gab keine greifbare Ausbeute,
zeigte aber eine ringförmige Umschliessung, einen Stein hoch und meist
zwei Steine dick, aus Blöcken von bedeutender fast einen Meter erreichen-
den Abmessungen, welche auf dem natürlichen Boden lagen und einst
wohl sichtbar den Hügel 25 — 30cm. hoch in einem Umkreise von 8,50^.
Durchmesser bekleideten. Dergleichen Umschliessungen scheinen bei
vielen, jedoch lange nicht bei allen Grabhügeln bestanden zu haben,
denn man findet viele mit einem aus neuer Zeit herrührenden Graben
längs ihres Fusses umzogen, dessen Zweck die Gewinnung von Steinen
zum Wegbau war.
In Mitten des Hügels fand sich eine längliche auf dem gewachsenen
Boden aufsitzende Steinpackung von 3,56^. Länge, 1,76^. Breite und
90cm. Höhe deren Kücken also 10cm. unter dem Hügelgipfol lag , sie
war von Westen nach Osten gerichtet, so dass ihr breites also wahr-
scheinliches Kopfende im Westen lag. Weder ausserhalb noch
innerhalb oder unter der Steinpackung fand sich irgend etwas
bemerkenswerthes, keine Kohlen, kein auflallender Stein, kein Scherben,
kein Eisen oder Bronze. Die äussere Steinumschliessung des Hügels liess
man unberührt — die Steinpackung im Innern ergalj 2,50 Cub. Meter.
254
Der Grabhügel Nr. 4, B.
hatte urspnmglich 14M. Durchmesser und 1,20^^- Höhe, er lag dicht an
der Strasse, und war bei deren Anlage auf seiner Südwestseite etwas
angeschnitten worden, so dass diese bis auf 3^. vom Mittelpunkt fehlte
und einige Steine der Steinpackung im Innern bloslagen. i\Ian hoffte
dieselbe daher mit leichterer ]\Iühe untersuchen zu können. Sie
ergab sich als eine von Südwest nach Nordost gerichtete 2^- lange
1^1- breite auf dem gewachsenen Boden aufsitzende und fast senkrecht
aufgebaute Steinniasse von IM. Höhe. Südöstlich neben derselben fanden
sich Steine die nicht mit ihr in Zusammenhang standen und bei diesen
eine Mütze voll grober Buchenkohlen, sonst aber nichts. Die Stein-
packung war nicht sowohl eine Mauerung mit Schichtung, als -sielmehr
eine schuppenförmige, nach Aussen abfallende, mit wenig Erde untermischte
Packung, welche nicht etwa in eine senkrechte Grube geworfen, sondern
schon ehe der Hügel angeschüttet war, übereinander gelagert worden war,
und wobei jede obere Schuppe an dem obern Ende der darunter liegen-
den einen Anhalt gegen das Abrutschen fand. Auch unter dieser Stein-
packung fand sich nichts.
Der Grabhügel Nr. 33, W.
1,45^^1- hoch und löSO-^^- im Durchmesser gross, gleichfalls nahe an der
Strasse und von dieser auf seiner Nordostseite auf 6^*- vom Mittelpunkt
angeschnitten, wurde nur und nicht einmal ganz vollständig, mit
3M. breiten Graben von Nordosten nach Südwest durchgraben. Man
fand nur die Anfänge einer 6,50^. vom Mittelpunkte entfernten wahr-
scheinlich kreisförmigen Umschliessung, wie bei dem Hügel Nr. 17
Der Grabhügel Nr. 34, B.
1,10M. hoch, 13,40M. im Durchmesser, ebenfalls an der Strasse und von
dieser ganz unbedeutend angeschnitten, wurde von Nordwesten in 4M.
breitem Graben bis über die Mitte durchschnitten, und auf der Südost-
seite so aufgegraben, dass man auch hier eine ringförmige Steinsetzung
entdeckte, überhaupt aber nichts als ein faustgrosses Stück Mendiger
Lava fand.
Der Grabhügel Nr. 18, W.
war bei 1,30M. Höhe und 16^1- Durchmesser längs seines Fusses schon
mit einem fast ununterbrochenen Graben umgeben, und zeigte durch
diese der Steingewinnung wegen geschehene Arbeit, dass er einst
255
gleichfalls mit einer ringförmigen Steinsetzung bekleidet war. — Da
aber im Uebrigen seine Oberfläche unberührt war, so wurde er von der
Nordwest- und der Südwestseite bis auf den gewachsenen Boden ange-
graben, jedoch ohne etwas , selbst keine Steinpackung , im Innern zu
finden.
Her Orabhügc'l IXv. 9 It.
fiel durch seine bedeutende Grösse von 2^^- Höhe und 20^1- Durchmesser
auf und reizte durch seine unberührte Oberfläche, aus deren Gipfel ein
moosiger Stein etwa 2cm. vorstand, zur Nachgrabung. Er wurde von
Norden nach Süden mit einem 3M. breiten, von Osten nach Westen mit
einem 1,50^1- breiten, noch 25c«i- in den gewachsenen Boden eindringen-
den Graben durchschnitten, und diese Gräben wurden auf dem Kreuz-
oder Mittelpunkt so erweitert, dass hier eine senkrechte Ausschachtung
von 5M. Durchmesser entstand. Der Erfolg entsprach nicht den An-
strengungen. Zusammenhängend mit dem aus dem Gipfel vorstellenden
Steine fand man nahe der Oberfläche fünf neben einander liegende Steine,
in grösserer Tiefe einen bohnengrossen schwarzen Kieselstein (Hornstein),
deren wohl der Main, aber nicht die Bäche des Taunus führen, und
endlich im nördlichen Graben 1,50M. tief wieder ein Stückchen Lava.
Vergleich mit deu auclerit Oräbern tles L.aiide!$.
Stellen wir nun die Ergebnisse unserer Ausgrabungen im Kammer-
forst mit den andern Gräberbefunden des umliegenden Landes zu-
sammen.
Das Wesentliche der von uns untersuchten Gräber bestand in
Grabhügeln ohne Leichenbrand mit Steinpackung, Urnen, Bronzeschmuck
und eisernen Messern und Lanzenspitzen; oder noch kürzer und allge-
meiner gefasst waren es Hügelgräber mit Steinpackung und Bronze-
schmuck.
Solche Gräber allein finden sich auf dem hohem bewaldeten
Taunus, es sind namentlich die bei Stephanshausen '), heim Weissen-
thurm 2), im Distrikt Horwitt ^) im Rüdesheimer Wald, bei der St. An-
tonius Capelle ^) im Geisenheimer Wald, bei Noth-Gottes s), bei Eichberg «),
im Ruhhag ^) und in den Kohlhecken beim Chausseehaus, bei Ram-
bach % bei Fischbach ^), bei Esch i») unfern Idstein. In dieser Region finden
1) Period. Blätter 1859. 9. 228, P. B. ISGO, 14. HOG. 2) Aimal. IL 310,
An. VlI. 2, 195, Mittheilungen 18G7, 5 & C, 22. 3) An. IV. 200. 0 An. IV. 1, 201.
6) P. B. 1856, 8, 263. e) P. B. 1860, 14,396. 0 An. II. 2, 65. ^ An. VI. 2, 211
^) M. 5 & 6, 8. 10) M. 1867, 5 & 6, 7.
256
wir keine römischen und keine allemaniscli-fränkisclien Gräber. Jedocli
setzen sich die Hügelgräber mit Steinpackuug und Bronze — zum Theil
der Hügel durch den Ackerbau beraubt — auch in das tiefer gelegene
fruchtbare Gelände fort, wie bei Marienthal ')) iii den Geishecken 2)
bei Adamsthal, bei der Fassanerie ^), bei Biebrich ■*), am Hebekies 5)
neben der Platterstrasse , bei Breckenheira ^) , und zwar mit Yollkom-
men erhaltenen Skeletten: zunächst dem Flussufer bei Flörsheim '')
und bei Schierstein ^) ; und endlich als ausgezeichnet wegen ihrer gros-
sen (über 50fm. messenden) Urnen — die Gräber des blauen Ländchen:
bei Eddersheim ^) , bei Erbenheim i') und zwischen Nauroth ^^) und
Kloppeuheim, denen sich in dieser Hinsicht nur die Gräber von Bilk-
heim ^^) vergleichen.
Römische Gräber finden sich gleichfalls nur in dem fruchtbaren
Hügellande am Fusse des Taunus, und hier in grosser Anzahl , wir
nennen nur die an den beiden Hafenplätzeu der Kaufmannsstrasse
in Eüdesheim i^) und in Lorch ^^).
Auch die fränkischen Gräber übersteigen die Yorhöhen des Taunus
nicht, sondern nehmen, wie die der Eömer nur das fruchtbare Gelände
zwischen dem Main, Rhein und Taunus ein, so bei Rüdesheim 1^) zwischen
Gottesthal und Nothgottes ^'^), in Geissenheira ''), bei Winkel '^), bei
Oestrichiö), bei Walluf 21), am Groroder Hof 20), bei Schierstein "-'2), bei
Biebrich 23), bei Mosbach 24), bei Wiesbaden 25)^ bei Rambach 26) ^ bei
Bierstadt 2"), bei Hochheim 28).
Die Bevölkeruug.
So unvollständig diese Uebersicht ist, so lehrt sie doch schon, dass
das Land vor der römischen Herrschaft vollkommener von einer Bevöl-
kerung in Besitz genommen war, als durch jene und durch die ihnen
nachfolgenden Franken, und dass sich auch in den unwirthlichen dem
Ackerbau wenig dankbaren Gegenden zahlreiche Niederlassungen fanden,
es nöthigt uns dies, hieraus auf eine mehr von Jagd und Viehzucht
1) P. B. 1861, 15 & IG, 410. 2) Dorow, Opfersstätte und Grabhügel, Wies-
baden 5. ») Dorow 28 und An. II 2, 303. *) P. B. 1857. 3. 46. ») Dorow 1.
6) An. II. 1. 114 und An. II. 2, 76. 0 p. B. 1859, 226. «) P. B 18r,8, 7, 161,
162 und 9. 226. *) An. III. 176. 10) An. XII. Mise, n) Dorow 47. ") An. III 1,
91 und An. III. 2 u. 3. is) An. IV. 155. h) M. 1867. 5 & 6. i») m. 1863, 4,
14. 16) An. IV. 1, 155. i') F. B. 1856, 8. 218 und 262. '«) P. B. 1856. 8. 258
und 262. '«) P. B. 157. 3. 45. 2«) P. B. 1856, 8. 262. 21) An. II. 3. 279 u. 298.
22) An. II. 2, 168 und 180. 23) p. B. 1860, 14, 391; P. B. 1861 , 15 & 16, 459.
2*) P. B. I8r,4, 3 86 25) An. II. 3, 301 u. s. w. 2«) ]>. B 1863, 4, 14. w) An.
XII. .Mise. 2-) M. 1861, 1, II.
257
lebende Bevölkerung zu schliessen, welche, wie die Funde uns lehren, auch
in die tiefer gelegene, damals mehr bewaldete, TJegend lierabreiciite.
Doch lassen zwei Erscheinungen in den vorrömisclien Gräbern des Hügel-
landes hier auf eine wohlhabendere Kinwohnerschai't und auf deren leb-
hafteren Verkehr mit italischen Händlern schliessen. Denn wülirend
diese den auf dem Taunus hausenden Ansiedlern eiserne Spere,
Jagdmesser und Bronzeschmucksachen zugehn Hessen, finden wir in den
Gräbern des Hügellandes noch ausserdem eine Bronzekanne, Glas- und
Bernsteinperlen, und die Gräber im blauen Ländchen enthalten Urnen
von grossen Abmessungen.
Da wir nun der Meinung sind , dass alle Beigaben der Todten,
Gegenstände des Glebi-auchs im Leben sind, und nur in ganz bestimmten
Gruppen auch Gegenstände ausschliesslich für den Todtenkultus ange-
fertigt und beigegeben wurden , so können wir auch in jenen grossen
Urnen nicht ausschliessliche Todten-Urnen , sondern Gefässe erkennen,
die den Lebenden zu irgend einem Zwecke gedient haben. — Bei ihrer
Grösse aber sind sie zu schw^ach und ungeeignet , um den Druck einer
Flüssigkeit, Wasser oder Bier oder gar das Kochen auszuhalten — wir
sehen sie an als zur Mäusesichern Aufbew^ahrung von Getreide bestimmte
— und wirklich hat sicli verkohlter Weizen, in Gräbern dieser Art (bei
Molsburg) gefunden ; wo die Körner nicht verkohlt waren , sind sie
natürlich verwesen.
Wir schliessen aus der grossen Zahl vorrömischer Gräber auf
eine ebenso grosse Menge von Ansiedlungen , und aus diesen Kornbe-
hältern auf einigen Ackerbau; verstärkt wird diese Ansicht durch die
sogenannten Kornknirscher, halblinsenförmige Steine aus Mendiger Lava,
die allenthalben auch in dem Lande oberhalb Bingen, und durch Bruch-
stücke dieses Gesteins, welches in unsern Gräbern gefunden wurde.
Beispielsweise wurden fünf dergleichen wohlerhaltene auf einem Acker bei
Dotzheim (Annal. IV. 1. 158), sieben auf dem Ziegierkopf gefunden.
Das statistische Material, das zu diesen Schlüssen gedient hat, ist
allerdings noch nicht gross, wir glaubton aber doch, dass es besser sei
ein geraeinsames Band um dasselbe zu ziehen, als die Thatsachen roli
und getrennt liegen zu lassen; genügen sie nicht unsere Ansiclit über
allen Zweifel zu erheben, so genügen sie vielleicht, mit andern verbun-
den, eine bessere Meinung zur Entwickelung zu bringen.
]>ie Broiixeriiige und aiKlore I{oig:al»eii.
In gleicher Absicht müssen wir auch über die Schmuckgegen-
stände , namentlich über die Hals- , Arm- und Beinringe , welche in
den vorrömischen Gräbern gefunden worden, noch einige Bemerkungen
machen.
17
258
Wenn in den Gräbern von Eambacli und vom Weissen tluirm, eine
regellose Zerstreuung von Bronze und anderen Fundstücken in allen
Theilen des Hügels beobachtet und gedeutet worden ist , — so wurde
eine Vertheilung von Bronze- , fJisen- und Thon gegenständen in der
ganzen angeschütteten Erdniasse auch in einem Hügel des Kammerforsts
bemerkt; aber bei der umständlichen Abdeckung desselben konnte zu-
gleich beobachtet werden, dass die Hals- , Ohr- , Arm- und Beinringe
immer in einer ihrer Bestimmung gemässen Beihenfolge und Entfernung
nebeneinander lagen und jedesmal . 'wenn auch ein oder das andere
Schmuckstück fehlte, ein Grab bezeichneten. Diese Gräber lagen aller-
dings scheinbar regellos, hier und da — jedoch immer tangential im
Hügel zerstreut.
Aus diesem Umstände und aus der sowohl bei "Rambach als bei
AVeissenthurm, im Kammerforst und vielfach anderwärts gemachten Er-
fahrung, dass der Mittelpunkt des Hügels und selbst die mächtigste
Steinpackung sich meist fuudleer erweist, während andere Theile des
Hügels nahe der . Oberfläche oft reich an Bronzeschmuck und auch
an Waffen sind, lässt sich vermuthen, es sei etwa der Begründer
einer Familie mit seinen vergänglichen Eisenwaffen im Kern des
Hügels unter einer mehr oder minder grossen Steinpackung bestattet,
und mit einem Erdhügel überschüttet worden. Die Nachkommen des-
selben aber seien wenige Fuss tief tangential in dem Hügelabhang [be-
graben worden; weil so mit geringster Mühe Kopf und Fuss unter einer
genügenden gleichtiefen Erdschichte geborgen war. Und zwar werden
die Frauen und Töchter mit ihrem wohl erhaltenen Bronzeschmuck, die
kriegsbewährten Söhne, ohne einen solchen, mit ihren leicht vergäng-
lichen Eisenwaffen bestattet worden sein.
Eine Verbrennung der Leiche liat in diesen Hügeln nicht statt-
gefunden, denn wenn aucli einmal Kohlen vorkamen , so lagen diese
nicht in Urnen, und wenn sich aucli keine Knochen fanden, — weil sie
von den Buchenwurzeln verzehrt sind — so entsprechen doch die Stein-
setzungen und die Lage und Entfernungen der Schmuckgegenstände
von einander der ganzen menschliclien Leibeslänge. Die Bronze selbst»
wie die durch sie conservirten Holztheile und Zähne würden sich mit der
Annahme von Leichenverbrennung nicht vertragen. Die Kohlen aber
können, als unvergänglicher Stoff" irgend einen andern Zweck haben, und
in Betreff der Asclie — sind wir leicht einer Täuschung unterworfen,
da dieselbe ausgelauclit und vuu der lebenden Vegetation, besonders der
Buche, eben so begierig wie die Knochen aufgezehrt wird — und sicher
ausser kleinen Kohlenpartikeln keine Beste hinterlässt.
Man hat schon längst die Bemerkung gemacht , dass die jenen
vorrömischen Gräbern eigenen Bronzeschwerter und Dolche, Handgriffe
von solcher Kleinheit haben, welche nicht gestattet sie ursprünglich für
259
geiüjaniöche Fiiitöte bestimmt, suiulorii für ein schwäclieres feingliederiges
Volk fabri/.irt, die dann etwa als ausser Mode gekommene Waaro zu
uns exportirt wurden, anzusehen. Dasselbe Missverhältniss findet auch
bei obengenannten Schmuckringen Statt.
Alle unsere Museen besitzen geschlossene Halsringe von 12
bis 13cm- lichtem Durchmesser , Beinringe von 8— 9cm. und Ann-
ringe von 41/2 bis 51/2^""- lichter Weite. Es ist aber unmöglich,
dass ein erwachsener Mensch , ein solcher etwa , dessen Gerippe
mit diesen Ringen gesclimückt , wir von Flörsheim (P. B. 1859, 9,'
226) besitzen , einen Halsring von der gegebenen Dimension über
den Kopf, die Beinringe über Eeihen und Absatz, die Armringe
über die Hand streift. Es giebt zwar Hals- und Armringe, welche
offen sind und vermöge ihrer Elastizität weiter geöffnet, sich wieder
schliessen. Allein die mögliche Oeffnung beträgt, ohne Gefahr des
Bruches, bei Halsringeu kaum 2cra. und würde beim Anlegen über
den Kopf der Nase etwas Platz gewähren — während die Armringe nur
höchstens 5mm. und die Beinringe überhaupt nicht geöffnet werden
können.
Nun aber konnte ein wohlgebildetes junges Mädchen von 14 Jahren
(1,42M. gross) bei Versuchen keinen jener Ringe anlegen. Ein anderes
Mädchen brachte zur Noth noch einen 52— 56mm. weiten etwas ellipti-
schen Ring noch über die Hand, was mit einem nur 48mm. weitem nicht
gelang. Ein anderes junges Mädchen mit schöner schmaler Hand konnte
den 52 a 56mm. weiten Ring nicht anziehen, und zwei erwachsene junge
Mädchen, deren Halsdurchmesser 9,26 und 9,55mm. betrug, würden jene
Ringe wohl am Hals dulden, aber natürlich nicht über ihren 55mm. im
Umfang messenden Kopf streifen können.
Und doch sind wir gewohnt anzunehmen, dass unsere Voreltern grösser
und stärker gebaut waren, und wenn sich diess durch wirkliche Messungen
auch nicht in dem Maasse bestätigt, und namentlich ihre Köpfe kleiner
waren, so müssen sie doch, wie unser Landvolk, breitere Arbeitshände
und Füsse gehabt haben, zuverlässig wenigstens keine kleineren Hände
und Füsse gehabt haben, als unsere jungen Mädchen der gebildeten Stände.
Der Afrikareisende G. Schweinfurth (Globus, October 1872,
p. 227) erzählt, dass bei dem Stamm der Mittu in der oberen Nilgegend
Männer wie Frauen sich mit schweren Eisenringen belasten. Beide
Geschlechter tragen als Zeichen ihrer Wohlhabenheit zwei , drei und
selbst vier mehr als fingerdicke plump gearbeitete Eisenringe um den
Hals. Ueber einander geschichtet hemmen sie nicht selten jede Be-
wegung des Halses und ertheilen der Schädelbasis jene unnatürliche
Lage, welche wir bei den hohen Cravatten auf alten Modebildern be-
wundern.
260
,Vou kunstfertiger Hand wird solcher Schmuck dein lebenden Kör-
per als ein unveräusserliches Glied hinzugefügt. Sehr musste ich be-
dauern, dass sich mir keine Gelegenheit darbot, selbst Zeuge des Ver-
fahrens beim Anschmieden sein zu können,, wie ich es bei Armringen
häufig gewesen bin. Um diese Ringe wieder vom Halse zu entfernen,
müsste zuerst der Kopf abschnitten werden. Erst Tod und Verwesung
erlöst den ^littu von der ]\Iode und ihren Fesseln in des Wortes ver-
wegenster Bedeutung."
"Wir unterlassen es , das , was der Reisende von den Thaler-
grossen Quarz- , Holz- und Hornscheiben erzählt , welche die Mittu-
frauen in der durchbohrten Ober- und Unterlippe tragen, hier wiederzu-
geben. — Hoffen wir, dass nicht nur, weil Holz und Hörn verwest, wir
keine Spuren ähnlichen Schmuckes bei unsern Grossmüttern finden. Dass
die Halsringe wirklich angeschmiedet werden , wie Schweinfurth meint,
halten wir für physisch unmöglich, und können auch bei der rohen Arbeit
keine unsichtbaren Xiethen vermutheu, sondern sind dort, wie bei den Fun-
den unserer Gräber, genöthigt anzunehmen, dass die Hals-, Arm- und Bcin-
ringe ihren Besitzern schon in zarter Jugend angelegt worden sind. In
der That, wenn wir die bekannte Stelle bei Tacitus (Germania 31) nicht
allzu genau nehmen, so sagt er, dass er einen deutschen Volksstamm kenne
— [er nennt selbst die Chatten, welche vor den Römern schon die Gegend,
deren Gräber uns beschäftigen, iune hatten] — welche Ringe anlegen,
gleichsam Fesseln, und sie erst nach Erlegung eines Feindes lösen. —
Es scheint daraus hervorzugehen , dass die Ringe nicht ohne Weiteres
angezogen und wieder ausgezogen werden konnten, sondern gelöst wer-
den mussten , und dass dies erst dann geschah, wenn deren Träger
einen Feind erschlagen , und dass etw^a alle Personen, welche nicht in
die Lage kamen, einen Feind zu erschlagen, wie Kinder, Jünglinge und
Frauen dieses kindische oder weibische Zeichen fort und fort trugen mussten.
Kurz dass man den Kindern schon diesen Schmuck anlegte und nur dem
vor dem Feind bewährten jungen ^Vlann abfeilte. — Wie man ja auch den
römisclicn Jünglingen den Schmuck der Bulla abnahm , wenn sie die
Toga anlogen durften. — Alles Uebrige, auch die Bezeichnung des Materials,
mögte Zuthat zu dem Gerücht sein, mit w^elcher dasselbe Tacitus zu Ohren
gekommen war ; in diesser Fassung finden wir eine ethnographische Angabe
durch die Grabfunde bestätigt. — In Betreff des Materials nur in so
fern als Bronzeringe viel häufiger als Eisenringe sind, und zwar nicht
weil jene der Oxydation besser widerstehen allein.
Die Fundstücke aus Eisen waren selbstredend weit schlechter er-
balten. Das in dem Hügel Nr. 15 W. (Taf. IV, Fig. 1) bei 0 gefun-
dene und Taf. III. Fig. 0 abgebildete Messer haben wir uacli dem
vollständigem von Weissenthurm ergänzt. Die geschweifte einschneidige
Klinge hat über 30'-Jn. Länge und war wie der Skramasax der Franken
2(31
zu Kampf und Hausgobiaudi, zu IJiob und Stich geeignet. Seiner eigen-
thümlicben Form auch in den Fundstückeu des klassischen Alterthums
naclizuspüren, wird eine nothwendige Aufgabe sein. Es nuiss ein ge-
spaltenes und vernietetes Heft gehabt haben , wie wir dies au den
Bronzesiclieln kennen.
Von den beiden im Hügel Nr. 28 B, bei 5 und im Hügel Nr. 15
W. bei p gefundenen Lanzenspitzeu, gleicht die erstore Taf. III. Fig. 5
abgebildete denen bei Weissenthurm erhobenen ; in ihrer Tüllo hatte sich
noch etwas Holz erhalten, die Taf. Ill, Fig. o dargestellte Lanzenspitze
hat eine eigenthümliche, seltene Form.
An Thongefässen haben sich nur wenige, und bei weitem nicht so
charakteristische und vollständige Bruchstücke wie in Weissenthurm er-
halten. Wir wollen ohne noch weitere Consequenzen daraus zu ziehen
nur darauf aufmerksam machen, dass die beiden im Kammerforst ge-
fundenen und Taf. 111, Fig. 4 und Taf. VI, Fig. f ^dargestellte Urnen
konkav nach Innen gedrückte Boden haben. Es setzt diess nicht nur
das gewöhnliche Aufdrehen und Abschneiden auf der Töpferscheibe vor-
aus, sondern eine nochmalige Bearbeitung, ein Abdrehen in halbhartem
Zustand und in umgekehrter Lage auf der Scheibe. — Gerade die Böden
und Füsse der Thongefässe sind für die Erkenntniss der alten Technik
vom grössten Interesse.
Die Steinpuckiiiig und <lio Ringwälle.
Die Steinpackung zeigt, wie wir dies schon bei Beschreibung des Grab-
hügels Nr.4 andeuteten, ein bestimmtes dargestelltes Schema, Taf. V, Fig. 5,
welches trotz vieler Vernachlässigung doch sehr bald erkannt wird, und
welches auch bei den Ausgrabungen am Weissenthurm schon durch Herrn
Dr. Schalk hervorgehoben worden ist. Die Steine sind und zwar
namentlich in den untern und innern Lagen ^mehr oder weniger nach
Innen geneigt auf die hohe Kante gestellt. — Eine Mauerung, wobei et-
wa die Erde nass oder trocken als Mörtel gedient hätte, fand nicht statt,
im Gegentheil fanden sich, wo die Erde nicht eingeflöst war, viele leere
Lücken zwischen den Steinen Wenn die hochkantige, dicht anein-
andergerückte Stellung der Steine manchmal auch an eine Wölbung
erinnert, so war sie doch durchaus keine solche, sondern eine gewöhn-
liche sorgfältige Stickung auf dem flachen Boden . und ohne Schonung
der mit Erde überschütteten , vielleicht einst mit Holz überbrückten
Leiche ; die auf die untersten folgenden Steine gleichfalls, nur mehr als
die untern nach Innen geneigt, stützten sich auf diese und überragten
sie so, als sollten sie das Wasser abträufeln lassen. Während die
Steine im Innern anfangs gleichfalls die hochkau tige Stellung einnahmen,
202
wird ihre Neigung doch ^ichon Irübor eine flache. — Wenn wir die
Steiulage einem Dach verglichen, so wollten wir damit nur eine Aehn-
lichkeit der Form, nicht des Zweckes andeuten.
Die Leute, welche Steine mit der Absicht ein Haus zu bauen auf-
einander zulegen gewohnt sind, werden dieselben auch bei ihren Gräbern
ähnlich anordnen , und die Werkweise des Mauerns wird sich gleich
bleiben, welche äussere Form ihm für sein Bauwerk vorgeschrieben ist.
Aus der Steinpackung dieser Gräber , konnten wir , wenn wir es nicht
schon wussten, schliesseu, dass diese Leute keine steinerne Häuser ge-
baut haben. Ihre Steinsetzung eignet sich nicht hierfür , sondern hat
andere sehr bezeichnende Eigenthümlichkeiteu.
Kein Steinverband ist von oben herab so schwer zu lösen und
wegzuräumen als die Stiekung. Die Ruhe der Leiche war daher unter
keiner Steinanordnung so gut gesichert, als unter dieser. — Zweitens
ist die Art wie die oberen Steine an der Aussenfläche die unteren über-
ragen, eine solche, dass sie nirgend eine Treppe oder Lücke entstehen lässt,
in welche man den Fuss setzen könnte, um die Steinhaufen zu ersteigen.
Im Innern eines mit Erde überschütteten Hügels scheint das eine sehr
unnütze Maassregel, aber es ist gewohnte Technik — deren Grund wo
anders zu suchen ist, — wir meinen in den Vertheidigungswällen. —
In der That ist für diese ein Steinverband, w-elcher, wenn auch unge-
eignet hohe senkrechte Mauern aufzuführen, aber geflissentlich erdacht
ist, jede Lücke zu vermeiden in welche man den Fuss zum erklettern
setzen konnte, ganz dazu gemacht , eine [unersteigliche Umschliessung
zu schalten — besser als jede senkrechte Mauer, wenn man bei dieser
nicht die Mittel hat , die Lagerfugen genau und eben zu bearbeiten.
Der Quarzit unseres Gebirges, wie der Mangel an AVerkzeugen schon,
hatte dies verboten.
"Wir sagen die Technik der Steinpackung in den Gräbern ist ent-
nommen aus der Construction der Steinwälle und die Leute, welche dort
begraben liegen, haben die liingwälle auf dem Taunus erbaut. Wie
sich diese Technik kombinirt mit der von uns immer vertretene Zwischen-
lagerung von Holz — würdo hier nicht der Platz sein weiter aus-
zuführen.
Die Gräber längs der Lorch-Küdesheimer Kaufmannsstrasse setzen
Ansiedlungen voraus, deren Bewohner den Verkehr förderten und aus
ihm Nutzen zogen, wir würden sie, wenn sie über der Erde Spuren hin-
terlassen hätten zunächst, in der Qucllgegend des Assmannshauser Baches
und am Moosburn zu suchen haben.
Dadurch, dass die friedliche Handelsstrasse ihrer wiclitigen Lage wegen
gelegentlich auch zu Raub- und Kriegszwecken benutzt wurde, geriethen
die Anwohner in Gefahren, denen sie sich und ihre Habe nur in befestigten
Zufluchtsorten entziehen konnten. Es ist uns nicht 'gelungen solche
263
materiell nachzuweisen. Man bat geglaubt den durch den Teufels-Kade-
rich gebildeten felsigen Bergvorspvung gegen den Rhein hin, aln solchen
ansprechen zu können, nach vielfachen Begelmngen theilen wir die Mei-
nung nicht, glauben aber in dem Namen und der Beschallenheit der
Wallburg Höhe, welche 1500 Sclnitt nördlich der (iräber im Schnial-
strich sich an 1400 Fuss erhebt und nach Norden und Süden steil und stei-
nig abfallt, einen Anhalt zur Bestimmung eines solchen Zufluchtsortes
gefunden zu haben. Alte und neue Strassenbauten haben hier — wenn
wirklich Steinwälle den Kopf umschlossen — nur allzu gründlich auf-
geräumt.
Die ^Voliiiiiiig'oii.
Nachdem wir über die Lage der Ansiedelungen und Zufluchtsorte
uns ausgesprochen, die Handsisstrasse als Lebensader der dortigen Be-
wohner hingestellt, und deren Lebensweise als Jäger und Viehzüchter
vermuthet und als Ausgangspunkt ihre Gräber voran gestellt haben,
möge es uns gestattet sein, auch über die Wohnungen dieser vorrömischen
Bevölkerung einige Worte zu sagen.
Es würde schwer sein aus dem wenigen Unvergänglichen, was die
Gräber bargen , auf all das Vergängliche, Kleidung und Geräthe zu
schliessen, und wirklich kennen wir es nicht; wenn aber für eine gewisseKlasse
der dortigen Bevölkerung Bedürfnisse und Mittel sie zu befriedigen bis auf
den heutigen Tag dieselben sind, wie wir sie für die der Urzeit ohne
Trugschlüsse annehmen dürfen , so mögen wir in deren Manifestation
doch auch einen Blick über 2000 Jahre rückwärts thun.
Die Holzhauer, weichein den ausgedehnten Waldungen des Taunus
Bäume fällten und das Holz aufbereiten, kommen oft w^ochenlang nicht
nach Hause: sie bauen sich in den Schlägen, ohne weitere Hilfsmittel
als ihr leichtes Beil, aus Stangenholz und Rasen Hütten, welche nichts
an sich tragen, was nicht ihre Vereitern ebenso , und selbst mit dem
Steinbeil eben so zu machen, und eben so ihren Bedürfnissen zu ge-
nügen im Stande waren. Hütten in welchen sich, vor Regen und Kälte
geschützt, gut — ja mit einem gewissen Behagen leben lässt.
Wir meinen, dass die heutige Holzhauerhiitte nichts ist als tausend-
jährige Tradition aus der Urväterzeit.
Wir geben in Taf. VL Fig. 1 u. 2. die Skizze einer solchen Hütte,
welche zwar Jägern und Forstleuten genugsam bekannt, eine Beiziehung
in archäologische Kreise uns doch zu verdienen schien.
Auf flachem Boden wird mit 1,30M. ein Kreis beschrieben, (was zu
messen ist, geschieht mit dem Beilstiel) — und vom Rasen entblöst, und aus
diesem und anderem herbeigebrachtem Rasen wird nach Aussen eine 30cni.
hohe und 70cni. breite Bank erbaut; in den dadurch bestimmten äussern Kreis
264
von 4^1- Durchmesser werden drei oder vier Stangen von 7M. Länge aufge-
richtet und mittelst der Astgabel über der Hüttonmitte so aneinander ge-
lehnt, dass etwa 50<^ni- jenseit?^ des Kreuzungspunktes auf ilinen ein Storch-
nest bereitet werden kann, welches mit Rasen bedeckt, die Rauchöffnung
vor dem Einregnen scliützt. AVie die ersten Stangen werden nämlich
noch andere längere und kürzere Kegelförmig an jene gereiht und mit
Aussparung der Rauchöffnung mit Moos und Rasen belegt. Die Thür
aber wird aus dünnen Stangen leiterartig zusammengebunden und mit
Ginster bedeckt. Brennt dann in der Mitte der Hütte ein Feuer, über
welchem der Kessel an einem Asthaken herabhängt, so kann man auf
der Bank auf der Bärenhaut liegend schon ganz beliaglicli das Mahl
oder den Morgen erwarten.
Eine EjMSode aus dem Leben der Elfern
P. P. Rubens.
von
Aiig-. Sj>iosB!!!!», Professor.
Wenn man lange Zeit über den Geburtsort P. P. Rubens in Zweifel
sein musste , da sich Antwerpen und Köln mu die Ehre stritten , den
grossen Maler auch der (leburt nach den Ihrigen /u nennen, bis For-
schungen ergeben haben , dass weder die eine, noch die andere dieser
grossen Handelsstädte, sondern vielmehr Siegen diese Ehi-e beanspruchen
konnte, so stimmte man früher doch in Bezug auf die Lebensverhältnisse
desselben während seiner Kindheit darin überein, dass seine Eltern stets
in einer mit irdischen Gütern gesegneten , innerlich glücklichen Ehe
gelebt hätten. Mit dieser Ansicht befand man sich jedoch in doppelter
Beziehung im Irrthum. Zwar warf schon Bakhuizen van den Brink's
Werk über die Ehe Wilhelms von Oranien mit Anna von Sachsen
(erschienen zu Amsterdam 1853) ein bedeutsames Licht auf Leben und
Charakter des Vaters des grossen Künstlers, indem in demselben nach-
gewiesen wurde, dass der in der Bötticher'schen Schrift gleichen Titels
aufgeführte Johann Rubrus , „ein Mann von niedriger Herkunft aus
Antwerpen % wie ihn der Verfasser bezeichnet, mit welchem in \ertran-
tem Umgang gelebt zu haben, Anna beschuldigt ward, Niemand anders
war, als Jan de Kuebens , Schofle von Antwerpen, der Vater P. P.
Rubens , und dass somit die Familie des Fürsten der niederländischen
Malerschule in einem verhängnissvollen Zusammenhang mit den hoch-
herzigen Befreiern der Niederlande, den Oraniern, gestanden hat. —
Aus Bakhuizens erwähntem Buche, sowie aus dessen Streitsclirift „Les
Ruhens ä Siegen'', lernte man auch die Folgen im Allgemeinen kennen,
welche dieses Verhältniss für Joh. Rubens mit sich führte , seine Ein-
kerkerung , seine Befreiung auf Betreiben seiner Gattin Maria , auch
Einzelheiten ans dem Leben der Eheleute während ihres Aufenthalts in
17*
26G
Siegen: alle näheren Bedingungen jedoch, unter welchen Rubens freige-
geben wurde, die inneren Zustände der Familie, während sie in Siegen
und sodann in K'Un lebte, die gänzliche Mittellosigkeit , ja bittere Ar-
iiiuth. in der sie sich bi.s zum Jahre 1582 befand , die schweren Prü-
finigen endlich, welche sie nocli in diesem Jahre zu erdulden hatte,
sind erst durch die Acten, weklie im Archive zu Idstein von mir auf-
gefunden und mit einer Einleitung in den Annalen des historischen
Wreins für den Niederrhein (Köln 1869} herausgegeben worden sind-
futhüUt worden, sowie auch aus ihnen der entgültige Beweis, dass P.
P. Rubens in Siegen geboren ist, gegen die nochmals von Köln erhobe-
nen Ansprüche erbracht worden ist.
In allen diesen früher oder später bekannt gewordenen Actenstücken,
welche über eine so bedeutsame Episode aus dem Leben der Eltern
Peter Paul Rubens Licht verbreitet haben, zeigt sich dessen Vater als
ein Mann, welcher, tief in Schuld verfallen, diese Schuld nicht nur äusser-
lich durch die strengsten über ihn verhängten Massregeln, sondern auch
innerlich schwer gebüsst hat; neben ihm aber enthüllt sich als ein
hochherziger weiblicher Charakter, die Mutter Maria, geb. Pepelingk,
die eigentliche tragische Heldin in diesem durch die Schuld des Gatten
über die ganze Familie hereingebrochenen Verhängnisse. Vergeblich
würden wir unter den ^Müttern grosser Männer aus allen Zeiten Eine
suchen , welch ei' so schmerzliche , das Innei'ste des Herzens treftende
Prüfungen auferlegt worden wären, und die in ihnen einen so acht
christlichen Sinn bewährt hätte , wie diese der grössten Aufopferung
fähige, die edelste Selbstverleugnung übende , von vergebender Liebe
durch und durch erfüllte Dulderin.
Vergegenwärtigen wir uns daher kurz diese Epoche der Lebenszeit
der Eltern Rul)ens — es sind die Jahre L571 — 82 — die grossentheils
im nächtlichen Dunkel schweren Leidens liegt, welches auch der Sonnen-
schein einer späteren Zeit, als es der Mutter vergönnt war, der grossen
Erfolge ihres Sohnes sich noch erfreuen zu können, (der Vatei'
starb, wohl ohne eine Ahnung von denselben zu haben) , gewiss niciit
ganz aus der Erinnnerung verscheuchen konnte.
Johann Ruljens war in der gerechten Besorgnisa, er möge, obgleich
■jein Name nicht auf den Proscriptionslisten Alba's gestanden, doch als
Anhänger der neuen Lehre seines und seiner Gattin nicht unbeträcht-
lichen Vermögens und seiner Freiheit, vielleicht gar seines Lebens be-
raubt werden, im Jahre 1568 mit Weib und Kind von Antwerpen nach
Köln übergesiedelt. Aber auch hier wurde er wegen seines Bekennt-
nisses im Jahre 1570 mit der Ausweisung bedroht. Nur seiner Stellung
als Sachwalter der damals daselbst verweilenden Prinzessin Anna, der
Gemahlin Wilhelm's von Oranien , in welche er während der Abwesen-
heit des ersten juristischen Rathgebers derselben, Johann Betz, getreten
267
war, verdaiikto pr es, dass die Strenge des /u Jener Zeil in Kidn hu-
stehenden Frenidengesetzes nicht auf ihn angewendet wurde. Diese
Stellung jedocli wurde auch der erste Anlass /n allen den traurigen
Schicksalen, welche nicht nur ihn, sondern auch seine ganze Familie in
einer Reihe von Jaliren heimsuchten. Der Keehtsanwalt der ihrem
fürstlichen Geniahle abgeneigten, und dabei nur zu sehr einer dissoluten
Lebensweise ergebenen Dame wurde bald aucli Vertrauter ihres Herzens.
Rubens war fast täglich von ihr zur Tafel geladen: der beständige Um-
gang führte zu einem sträflichen Verhältniss, als dessen erste Ursache
sich übrigens später Anna selbst bekannt hat, so dass, während AVilludm
von Oranien die Befreiung der Niederlande von Alba's Blutherrschaft
mit eiserner P]nergie, unter den seltensten Opfern betrieb, \md sich ol't
in der grössten Noth und Kriegsgefahr befand, seine Hausehre durch
seine treulose Gattin und ihren Geliebten aufs schwerste verletzt wurde.
Wilhelm hatte nach seinem ersten misslungenen Feldzug in die
Niederlande Anna auf das eindringlichste gebeten, nach Schloss Dillen-
burg zu kommen , wo er sich damals zu einem neuen Kampfe rüstete.
Er hatte ihr an's Herz gelegt, dass sie einst vor Gott und seiner heiligen
Kirche gelobt habe , alles in der Welt zu verlassen und ihrem Manne
zu folgen, und dass in Elend und Gefahr nirgends ein grösserer Trost
gefunden werden könne, als wenn der Mann erfahre, dass seine Haus-
frau ihres Herrn Kreuz tragen helfe, besonders wenn er gemeint habe,
Gottes Ehre zu befördern und die Freiheit seines Vaterlandes zu
suchen. Erst nach acht Monaten erhielt er eine ablehnende Antwort. Scheu
vor der einfachen Lebensweise, welche man sich auf Schloss Dillenburg
wegen der grossen Kriegskosten auferlegt hatte und welche die Genuss-
süchtige schon in den Jahren 1567 und 1568 hatte kennen gelernt,
mehr aber ihr Verhältniss zu Johann Rubens hatte sie in Köln zurück-
gehalten. Nun aber musste sie im Frühjahr 1570 aus Mangel an
Subsistenzraitteln dennoch diese Stadt verlassen. Nachdem sie Rubens
und dessen Gattin ihre beiden Kinder, — das jüngere war der nach-
mals als Kriegsheld hochberühmte Moritz von Oranien — , sowie ihre
Kostbarkeiten und Briefschaften anvertraut hatte, begab sie sich, in
einem weiten Umweg Dillenburg umgehend , i'iber Frankfurt , Ciiessen
und Marburg nach Siegen. Unter dem Vorwande, ihr bei Ordnung ihrer
sehr zerrütteten Vermögensverhältnisse behülflich zu sein , suchte sie
Rubens mehreremale daselbst auf; indessen war der Charakter des
Verhältnisses , in welchem beide zu einander standen, schon kein (ie-
heimniss mehr, weder in Köln noch in den Landen der Grafen von
Dillenburg. Als sich daher Rubens im März 1571 abermals nach
Siegen begab , wurde er auf nassauischem Boden festgehalten . und
zuerst in dem sogenannten Krautthurm in Siegen eingekerkert und
sodann nach Schloss Dilleuburg in engen Gewahrsam gebracht, in
268
welchem er über zwei Jahre, bis zum Mai 1573, schmachtete. Wohl
mag wahr sein, was er mehreremale in Briefen ausgesprochen, dass hier
in den lichtlosen engen Getanguissen, welche noch heute die grausame
Härte vergangener Jahrhunderte bezeugen, seine Gesundheit für immer
einen unheilbaren Stoss erlitten habe.
VerzweiÜungsvoU war die Lage der nichts ahnenden Gattin , als
Wochen vergingen und Rubens von seiner Reise nach Siegen immer
nicht zurückkehrte. Brief auf Brief liess sie an die Prinzessin Anna
abgehen, und als diese ohne Antwort blieben, schickte sie hiutereinander
zwei Boten ab , um Kunde von demselben zu erhalten. Endlich kam
die erschütternde Nachricht, dass ihr Gatte sich in schwerer Haft be-
finde , aber zugleich mit dieser musste sie erfahren , dass sie schmäh-
lich von ihm betrogen sei. Er selbst hatte sich voll Reue an sie ge-
wendet und um ihre Verzeihung gebeten. Nichts ist rührender, als die
beiden Briefe, in welchen sie ihn derselben versichert. Wohl mag die
schreckliche Lage, in der sie ihn wusste, diese Verzeihung so frühzeitig
gereift und Mitleiden den gerechten Schmerz ihres tief verwundeten
Herzens [zurückgedrängt haben , wohl mag auch die Rücksicht
auf die Ehre der Familie und auf das künftige Wohl ihrer Kinder sie
zu derselben mitbestimmt haben ; jedenfalls aber sind diese Briefe, die
Ergüsse des edelsten, wahrliaft christlichen Frauengemüthes , ein leuch-
tender Beweis für die Wahrheit, dass Liebe alles duldet und Liebe alles
vergibt. Ohne ihrem Gatten auch nur den leisesten Vorwurf wegen
der an ihr begangenen Untreue zu machen, versichert sie ihn wieder-
holt ihrer vollen Verzeihung, und knüpft diese nur an die Bedingung,
dass er sie wieder liebe, wie er sie geliebt habe. „Ich hätte", schreibt
sie anderwärts, .nicht geglaubt, dass du an meiner Bereitwilligkeit Dir
zu verzeihen gezweifelt hättest. Wie hätte ich so hart sein können,
meine Vergebung zu verweigern, da Du in so grosser Angst und Bangig-
keit Dich befindest, aus welcher ich Dich gerne mit meinem eigenen
Blute befreien möchte. Wie könnte sich nach so laug dauernder p]in-
tracht ein solcher Hass erzeugen , dass ich Dir nicht einen Fehltritt
gegen mich vergeben sollte, da ich doch selbst so mannigfache Sünden
begehe und täglich beten muss: vergib mir meine Schuld, wie ich ver-
gebe meinen Schuldigern. Ich würde ja wie der böse Schuldner sein,
welchem sein Herr so viel erlassen hatte, und der seine Brüder zwang, ihm
den letzten Heller zu bezahlen." Voll verzeihender Liebe kann sie den
(jedanken nicht fassen, dass sie in solchem Elende getrennt sein sollen ;
sie fühlt ihre Seele so verl)unden mit dem Gatten, dass sie sein Leiden
wie er selber empfindet. Alier wenn sie auch so voll Betrübniss ist,
dass ihre thränenvollen Augen nicht mehr im Stande sind , zu sehen,
was sie schreibt , so findet sie doch Trost in der Noth ihres Herzens
im Aufblicke zu Gott. Zu ihm wendet sie sich im Gebet, und zu ihm
269
lässt sie aiicli ihre Kinder, wie sie schreibt, zwei-, dreiiiial d(!.s Tages
beten, dass er den Vater recht bald befreien und ihnen wiedergeben
möge. Im Bewusstsein seiner Scbuld und in der tiefsten Muthlosigkeit
hatte ihr Gatte die Befürchtung ausgesprochen, dass er sein Vergehen
mit dem Tode werde büsseu müssen. ^Ach", schreibt sie, ,das macht
mir solchen Kummer , dass ich meine Kühe vollends darüber verliere.
Gibt es denn keine Barmherzigkeit mehr? Wohin soll ich mich wenden,
und sie suchen? Jch rufe den Himmel an in beständigem Gebete, unter
unaufhörlichen Thräneu. Ich holte Gott wird mich erhören, und Mit-
leid in die Herzen der Herreu giessen, dass sie sich unserer erbarmen
in unserer Noth; sonst wird Dein Tod der meinige sein, mein Herz wird
darüber brechen". Und nachdem sie sich selber den Trost zugesprochen,
dass der gnädige Gott nicht den Tod des Sünders verlange , sondern
wolle, dass er lebe und sich bekehre , und darauf hoft't und vertraut,
dass derselbe nur gnädig strafen , und ihnen noch Freude geben werde
nach aller ihrer tiefen Trübsal, richtet sie in einer Nachschrift an ihren
Gatten die rührende Bitte: „Schreibe doch nicht mehr in Zukunft
„Dein unwürdiger Mann'', denn es ist ja Alles vergeben."
Aber diese harte Prüfung wurde der unglücklichen Gattin durch
besondere Umstände noch mehr erschwert. Es galt das tiefe Leid, das
sie erfüllte, die Angst des Herzens, welche sie in diese Briefe ergiessen
konnte, in Köln, wie es auch Rubens ihr anempfohlen hatte, möglichst
vor den Leuten zu verbergen. Denn wenn sie auch nur zu gewiss
wusste, dass es nicht bloss dort, sondern auch schon in Antwerpen be-
kannt geworden war, wo sich dieser befände, so glaubte sie doch, dass
der wahre GJrund seiner Verhaftung noch nicht ofi'enbar geworden sei.
So musste sie denn äusserlich Fassung und Ruhe zeigen; sie sowohl
wie ihre nächsten Freunde sprachen die sichere Hoffnung aus, dass
Rubens bald wieder aus seiner Haft befreit sein würde. Auch hatte
sie „mit grosser Vorsicht", wie sie sich ausdrückt, an ihre Eltern ge-
schrieben, welche sammt allen Verwandten und Freunden durch ander-
weitige Briefe in Sorge versetzt worden waren. Wie schwer es ihr in-
dessen wurde, ihren Kummer zu verbergen , verschwieg sie auch dem
Gatten nicht. „Denn er verlässt mich" , schreibt sie, „keinen Augen-
blick, und mit schwerem Herzen froh zu erscheinen, kostet grosse Mühe,
doch thue ich mein Möglichstes". AVährend sie so ruhig und gutes
Muthes vor der Welt erschien, und in edler Selbstvork-ugnung, nachdem
die Kinder Anna's weggebracht worden waren, nodi deren Kleinodien,
Siegel und Briefschaften in Verwahrung behielt, Hess sie im Stillen
nichts unversucht, um ihren Gatten aus der Gefangenschaft zu befreien.
Sie wendete sich an die Prinzessin Anna, und bat sie, Fürsprache für
denselben beim Grafen Johann von DiUcnburg einzulegen: sie richtete
an diesen selbst eine Bittschrift „ohne Kunst und Wissenschaft", wie sie
270
sich ausdrückt . in der sie mir einfach ihr Begehren eindringlich ausge-
sprodien habe, und beauftragt ihren Vetter Kaimund Kingolt, welcher
ihr in ihrer Noth ein treuer Beistand war, sie demselben zu überreichen.
Doch ging ihre Hoftnung , dass Rubens schon nach einigen Wochen.
wie man sie auch anfänglich glauben Hess, in Freiheit gesetzt werden
würde, nicht in Erfüllung. Da begab sie sich selbst nach Siegen, und
bat von dort aus in einem Briefe vom 24. April den Grafen Johann
um eine Audienz. Als auch diese Bitte nicht gewährt wurde, und sie
zudem seit drei Wochen keinen Brief von ihrem Gatten erhalten hatte,
trieb sie die Sorge, er möchte krank sein oder es möchte schlimm mit
seinen Angelegenheiten stehen, nach Dillenburg, von wo aus sie brietlich
um die Gnade bat . ihn sehen und sprechen zu dürfen. Jedoch auch
diese Bitte war vergeblich; sie musste von Rubens selbst brietlich er-
fahren, dass ihre Anwesenheit ungern von den Grafen gesehen werde;
da dieselbe zu mancherlei unerwünschten Reden Anlass geben mochte,
dachte man sogar an eine polizeiliche Ausweisung. Nur den leidigen
Trost, die starren Schlossmauern auf der Höhe des Berges hinter denen
ihr Gatte im Gefängnisse schmachtete, gesehen zu haben, konnte sie auf
ihre Heimreise mitnehmen.
Indessen war es den Eheleuten Rubens verstattet, auch ferner
noch von Zeit zu Zeit sich briefliche Mittheilungen zu machen , von
denen noch mehrere, sowohl von Rubens als von seiner Gattin, erhalten
sind. Natürlich , dass der Ernst der Situation auch eine sehr ernste
Stimmung derselben bedingte; charakteristisch indessen bleibt auch für
diese Briefe das tiefe religiöse Gefühl und das feste Bekenntniss des
protestantischen Glaubens, welche aus denselben sprechen. So emptiehlt
Ruhens seiner Gattin in einem Briefe vom 17. Juli 1571 (denn so muss
gelesen werden statt des Jahres 1577, wie es in Backhuizen's .,Les
Rubens ä Siegen'"'' sich findet) die Predigten Luther's über das Evange-
lium Johannes Capitel 14, 15, 16 und 17, als eine Quelle reichen Trostes
für ihn , den auch sie gewiss in denselben flnden werde , während sie
ihn auf Psalm 180 de pro/undis verweist , jenen ergreifenden Erguss
eines Trost bedürftigen und Erlösung suchenden Gemüthes, der mit der
tröstlichen Verheisung abschliesst: Israel hoffe auf den Herni, denn bei
dem Herrn ist die Gnade und viel Erlösung bei ihm, und er wird Israel
erlösen aus allen seinen Sünden."
Doch vergingen fast noch zwei lange Jahre, ohne dass es Maria
Rubens trotz ihrer wiederholten Versuche gelungen wäre, eine Zusam-
menkunft mit ihrem Gatten zu erwirken. Endlich im Herbste 1572
fingen ihre Angelegenheiten an, eine günstigere Wendung zu nehmen.
Sie erschien, wie wir in einem ihrer späteren Briefe lesen, wahrschein-
lich durch ein Schreiben eines der Räthe des Grafen, Dr. Schwartz, in
dessen Händen die Verhandlungen über Job. Rubens lagen, aufgefordert,
271
im October in Dilloiibiirg und Beilstein, \v«i damals Anna vun Saciisen
verweilte. Dieses einsame Scliloss war ilir, nachdem sie am 22. August
1571 zu Diet/ von einer Tochter, (der Frucht ilires verbotenen Um-
gangs), entbunden worden, als Aufenthalts- oder vielmehr als Verban-
nungsort bestimmt worden. (Jleichzeitig mit Maria Ruhens finden wii
daselbst Commissäre des Landgrafen Williehn von Hessen und des ('hur-
fürsten von Sachsen , sowie Dr. Schwartz , so dass es mehr als wahr-
scheinlich ist, dass die Confrontation des Joli. Rubens mit Anna von
•Sachsen, und das actenmässige Bekenntniss beider über ihr N'crodKMi,
welches früher auf den 2. October 1573 gesetzt worden war, gerade ein
Jahr zuvor stattgefunden hat. Hier also sah Maria Rubens auch ihren
(iatten zum erstenmal nach langer Trennung wieder. Sie fand ihn tief
gebengt; körperlich leidend und früh gealtert durch die neunzehnmonat-
liche Kerkerhaft. Aber der Schmerz, welcher sich in dieses erschütternde
Wiedersehen mischte, wurde gelindert durch die Hoftnuiig , dass er ihr
erhalten, ja in nicht zu langer Zeit ihr und den Kindern werde wieder-
gegeben werden; Dr. Schwartz sicherte ihr sein Leben zu; er äusserte,
derselbe werde von den übrigen fürstlichen Herrn nimmermehr Uebeles er-
fahren, und Graf Johann werde nicht dulden, dass diese ihre Hand auf ihn
legten. Dieselbe Versicherung gaben ilir die übrigen Commissäre , so
dass sie von ihrem Vorhaben, nach Cassel zu gehen und persönlich bei dem
Landgrafen um Gnade für ihren Gatten zu bitten , abstehen zu dürfen
glaubte. Aber auch in Beilstein werden die ersten Unterhandlungen
über die Loslösung Job. Rubens gepflogen worden sein, Lidessen ver-
floss noch der ganze Winter , ohne dass dieselben einen wesentlichen
Fortgang genommen hätten. Erst im März finden wir Maria Rubens
wieder in Dillenburg, und nun wurde man über die Hauptbedingungen,
unter denen ihr Gatte von seiner Haft befreit werden sollte, einig.
Die Freilassung Rubens, der nach den Gesetzen der Zeit wegen
.seines Vergehens dem Tode verfallen war, und selbst die jahrelange
strenge Haft als eine unverdiente Gnade ansehen musste, wurde an zum
Theil sehr harte Bedingungen geknüpft, welche den Verbrecher ;iii dej-
fürstlichen Familienehre in strenger Abhängigkeit von den Grafen von
Dillenburg, als den Bevollmächtigten der Verwandten Anna's und \\"\\-
helm'H hielten. Diese Stellung, welche dieselben an bestimmte überein-
gekommene Vorschriften band, erklärt auch die später mitunter hervor-
tretende scheinbare Härte des Grafen Johann, der uns in der Geschichte
als ein sehr edler und menschenfreundlicher Fürst geschildert wird, der
in dem Selbstbekenntniss , welches er in seinen letzten Lebensjahren
niedergeschrieben hat, von sich sagt: „ich habe mich bemülit in wohl-
thätigen Gesinnungen dem Ewigen , den noch weit grössere Geister im
Himmel, als alle Könige und Fürsten der Erde sind, in tiefster Demuth
anbeten, nachzuahmen , und welchen auch die Eheleute Rubens selbst
272
melir als eiuiiial in ihren Briefen, und gewiss mit anfrichtigeni Herzen,
gütig, mitleidig nnd barmherzig nennen. Der Vertrag , in welchem die
Bedingungen der Befreiung Hubens festgesetzt sind , mul der mit dem
Satze beginnt, dass die Losgebung des Gefangenen auf vielfältiges uuter-
thäniges Ansuchen, Bitten und Flehen seiner Hausfrau. Maria Pepeliugk,
und anderer Leute erfolgt sei, bestimmt , dass von der erstercn eine
("aution von 6000 Thaler in Form eines Darlehns zu stellen sei, dessen
Zinsen den Eheleuten jährlich in zweimaligen Raten, auf die Frankfurter
Fasten- und Herbstmesse , ausl)ezahlt werden sollten. Für den Fall,
dass dieses nicht oder säumig geschehe , wurden sie an die Einkünfte
des Gerichtes Netphe gewiesen; die Stadt Siegen selbst wurde ihnen
zum Domicil bestimmt mit der Bedingung, dass Rubens den Stadtbering
nicht verlassen durfte. Auch musste sich derselbe vei-pfiichteu , den
Grafen von Dillenburg sich jederzeit auf deren Verlangen zu stellen,
überhaupt sich noch als deren Gefangenen anzusehen. Ausserdem musste
die Gattin noch einen besonderen Eevers unterzeichnen, in welchem sie
bei ihrer „fraulichen Flhre" an Eidesstatt versprach, dieser Verschrei-
bung in allen Punkten nachzukommen , weder selbst noch durch
andere dawider zu handeln , mit Begebung aller Freiheiten und Vor-
theile, ,so ihr zu )3ehelff gesucht, erlangt odei- ausbracht werden
könnten''.
Nachdem Maria Kubens noch einmal nach Köln gereist war, um
ihr Vermögen für die Caution flüssig zu machen und den Ueberzug nach
Siegen zu bewerkstelligen, wendete sie sich von hier aus an den Grafen
Johann mit der Bitte, ihrem Gatten auf das heilige Pfingstfest die
langentbehrte Freiheit zu geben. Auch dieser schrieb aus seinem
Gefängnisse an denselben: ,lch bitte bei den Leiden unseres Hei-
landes Jesu Christi, der mich trösten wolle in dieser Zeit, w(» die
Christenheit die Erinnerung der Ausgiessuug des heiligen Geistes und
wahren Trösters feiert, mich mit meiner Gattin wieder zu vereinigen''.
und diese Bitte ward von dem Grafen , welcher bisher seiner
strengen Pflicht hatte genügen müssen, und nun, da mildere Anschauun-
gen Platz gewonnen , gerne seine ihm angeborene Güte walten liess,
huldvoll gewährt. Das Pfingstfest des Jahres 1573 (10. Mai) sah die
so lang und schmerzlich getrennten Eheleute glücklich in ihrer neuen
Heimath vereinigt.
Maria Rubens hatte ihre bisherige Anwesenheit in Siegen dazu
benutzt, um, so gut es gehen wollte, für den künftigen Haushalt zu
sorgen. Sie schreibt, sie habe ein Stück Gartenland an der Stadtmauer
gemiethet nnd sich zu dessen Bepflanzungen gute Sämereien aus den
Niederlanden bestellt. Dagegen war es schwer, ein geeignetes Logis zu
erhalten. Sie fand endlich eine Wohnung , welche indessen vorläufig
nur aus Einem Zimmer bestand, im Hause des Amtmanns von Dietz.
27:{
Uebrigens ist dieses Haus, welelies die Familie audi s].äter noch
bewoimt hat, also das Geburtsliaus I'. !'. Kubens, u-k-Ii iiirbl mit
Sidierheit ermittelt. AlsKubens auf das riiiigsttest anlangte, war jenes
Zimmer inuuer noch der einzige Aufenthaltsort für sämmtliche Faniilic'n-
glieder; aber der kärglich zugemessene Kaum, in welchem er mit l'iau
und Kindern leben sollte, dünkte dem aus strenger Haft liefreiten weit
und schön, so dass er sich noch desselbigen Tages gedrungen fühlte,
einen innigen Dankbrief an den Grafen Johann abzusenden. Obwohl er
indessen im ersten Jahre ganz auf seine Wohnung angewiesen und jeder
Ausgang in die Stadt ihm untersagt war, mochte ihm anfänglich diese
Beschränkung nicht zu schwer werden, da er den Gedanken nicht bannen
konnte, dass man ihm noch immer nachstelle und ihn aus dem Weg
zu räumen suche. Auch seiner Gattin theiite sich , wie wir aus einem
Briele derselben an den Grafen Johann ersehen, diese Besorgniss mit,
so dass auch in die sehnlichst erwarteten Tage der Wiedervereinigung ein
dunkler Schatten fiel, welcher erst allmählich entwich.
Von den weiteren Erlebnissen der in Siegen internirten Familie
wissen wir nur Weniges. Man gestattete Kubens später grössere Frei-
heit, jedoch wurde er dabei streng überwacht. Zu Ende des Jahres 157 J
verfiel er abermals in Ungnade. Graf Johann war, wie sich ergeben
wird, wahrscheinlich auf dem Umwege über Cassel oder Dresden benach-
richtigt worden, dass sich derselbe viel in der Stadt sehen lasse, die
Gesellschaft aufsuche, mit durchreisenden Fremden verkehre, und sich
üble Nachreden über ihn erlaubt habe. Die Massregeln gegen denselben
wurden daher wieder verschärft. In einem Schreiben vom 15. Decem-
ber gesteht derselbe zwar ein, dass er einigemale ausserhalb der Stadt
gewiesen sei , auch einige Besuche bei Bekannten gemacht habe , ver-
sichert aber, dass er stets vermeide sich öttentlich zu zeigen und \er-
wahrt sich namentlich gegen die Beschuldigung der üblen Nachrede
über den Grafen. Um seine Unschuld an den Tag zu bringen , bittet
er um eine Confrontation mit dem Verläumder. Als auf dieses Ent-
schuldigungsschreiben keine Antwort erfolgte, wendete sich Maria Kubens
an den Grafen um ihr und ihres Gatten Verhalten zu rechtfertigen.
„Wir haben nichts verbrochen", schreibt sie unter anderem einfach und
überzeugend an den Grafen, „aber fortgefahren viel zu hüden". Und
nachdem sie zugleich um die Gnade nachgesucht, dass man ihrem Gat-
ten verstatten möge, den Gottesdienst besuchen zu dürfen, von dem der-
selbe jetzt schon fünl Jahre ausgeschlossen sei, äussert sie freimüthig:
„Es ist nicht recht, dass wir so viel dulden sollen ; alle unsere HotVnung
zerfliesst zu Wasser, wenn Ew. Gnaden fortfahren, eine so schlimme
Meinung von uns zu haben"'. Als Kubens im darauftolgenden Früh-
jahr wiederholt, aber vergeblich darum nachgesucht hatte, dem
Gottesdienste zuweilen beiwohnen zu dürfen, wendete sieb wieder seine
18
•274
Gattin an den Grafen und bat ihn, demselben jeweilige Spaziergänge
vor die Stadt und den liesnch der christlichen Versammlungen zu er-
huiben. , Jetzt, da der Früliling gekommen isf", schreibt sie, „wo
Ciott das Angesicht der Erde sich erneuern lässt, bitten wir, dass mein
Gatte wieder zuweilen vor die Stadt gehen dürfe, um in dieser schönen und
kurzen Jahreszeit, welche Gott gibt, um jedes Geschöpf zu erfreuen,
seinen schmachtenden Geist zu erfrischen und seinen kranken Körper
zu stärken. Er wird es mit solcher Discretion thun, dass man es nidit
bemerken wird. Und wenn Ew. Gnaden den Strom Ihrer Barmherzigkeit
reichlicher tliessen lassen und ilim gestatten wollen, dass er sich zuweilen in
der christlichen Versammlung einfinden darf, so wird er dort öffentlich für Sie
und die Ihrigen beten, wie er es bisher im Stillen gethan hat." Doch wurde
auch diesem eindringlichen Gesuche nicht willfahrt; indessen ersehen
wir aus dem der Bittstellerin gewordenen Bescheide, dass der Grund
der Verweigerung nicht in dem Grafen, sondern anderwärts zu suclien
ist. Man hatte nämlich von Seiten der fürstlichen Verwandten ihm seine
frühere Nachsicht verdacht. „Aber wie dem Allem" , heisst es in dem
Canzleistile damaliger Zeit, „hat Seine Gnaden sich ihr und ihren Kin-
dern und Freundschaften zu Eliren bis anhero dermassen gnädig und
mitleidif^- gezeigt, dass sie dessen sowohl bei den beleidigten ansehnlichen
Freundschaften als auch anderen Personen höheren und niederen Stan-
des keinen geringen Verdruss und Unwillen einnehmen müssen."
In Beziehung auf den erbetenen Kirchenbesuch wird speziell gesagt:
„ Die Supplikantin und ihr Hauswirth werden selbst erkennen, dass solche
Zulassung des öftentlichen Kirchengangs dem Hause Nassau und den be-
leidigten Chur- und Fürsten zu grosser Verkleinerung und schimpfliclien
Nachrede gereiclien würde".
Unter solchen Umständen l>lieben die Internirten Fremde in der
Stadt, und hatten wie Maria Rubens noch im Februar 1578 schreibt,
desshalb „grosse Beschwerung". Dazu aber lebten sie in sehr dürftigen
Vermögensverhältnissen. Die 300 Thlr. Pension gingen schon frühe
nicht regelmässig ein; die Grafen von Dillenburg hatten damals grosse
Opfer für die Befreiung der Niederlande gebracht. Theile ihres Gebietes
waren verpfändet, die Kostbarkeiten verkauft, ihr sämmtliches Silberge-
räthe war zu 8000 Kronen umgeprägt worden, und immer noch ver-
schlang der Krieg ungeheure Summen. Man sah sich daher genöthigt,
die Pension statt in Geld grossentheils in Naturalien auszahlen zu las-
sen. Korn, Hafer, Gerste, Schlachtvieh, Holz, dazu karge Summen vom
Hofmann auf dem "Winkenbach, sind in den noch erhaltenen Empfangs-
bescheinigungen aufgefülirt. Im Jahre 1577 war man bedeutend im
Rückstand, so dass sich Maria Rubens in dem schon erwähnten Briefe
an die Gemahlin Johanns, die Gräfin Elisabeth, mit der inständigen Bitte
um Auszahlung von 17G Thalern wendete, welche noch seit einem Jahre
275
re.slirU'ii. Aus (Iu-m-iii Üclni'iltcii i;clil aiidi ln'ivur, «la.^.s aiidt-r»' Kiii-
nahnicqiiclleu lur die Familie (lurcliuiis iiiclii voriuinden waren. Die
Bittstellerin erwäiint ansdrücklich in deni.selhen, das.s sie nichts anders
als ihre Pension zu ihrem Unterhalte hätten, da sie während de.s lange
währenden Krieges in den Niederlanden niclit, nur nichts von dort erhiel-
ten, sondern sogar augehalten würden, Udch (ieid dahinznsehicken.
üas also war die Lage der l'jltei-n, als l\ P. lluhens am li7., 28.
oder 29. Juni 1577 das Lieht der Welt erhliekte. Nicht glänzendes
^\'ohlleben, wie man gewähnt hat, sondern Armuth nnd I Gültigkeit
nmgaben seine Wiege. Docli entbehrte die Wöchnerin nicht des liebe-
vollsten Beistandes nnd wohlthuendsten Trostes in der fremdgebliebenen
Stadt; denn ihre iMutter Clara Pepelingk, w'ar gekommen, um in der
Stunde der Gefahr ihr zur Seite zn stellen und die Cienesende sorglich
zu pflegen.
Schon seit Jahren war alles Sinnen und Trachten der Kubens'scheu
Eheleute dahin gegangen, ihren Wohnort mit Köln oder einer nieder-
ländischen Stadt vertauschen zu können. Die Hoflnung, ihren Verwand-
ten und Freunden nahe zu sein, die Erwartung, dass sich für Kubens
als Kechtsanwalt anderwärts Aussichten auf eine einträgliche , die Fa-
milie aus ihren pecuniären Sorgen befreiende Praxis, welche sich Im-r
dem luternirteu und Fremdgebliebenen nimmermehr darbieten konnte,
eröffnen würden, sowie der Gedanke , sich nach so langen Jahren der
Kerkerhaft und sti'engen Ueberw^achung wieder frei bewegen zu dürfen,
Hessen diesen Wunsch nach Veränderung des Wohnsitzes immer lebhafter
und ihre Gesuche bei dem Grafen um Gewährung derselben immer drin-
gender werden.
Indessen standen als schwer zu überwindendes Hinderniss die von
Kubens und seiner Gattin unterzeichneten Reverse im W^ege. Dessen-
ungeachtet kam im Mai 1578 ein Vergleich zu Stande, über welchen
zu dem bei Bakhuizen abgedruckten Schriftstücke sich in den in Idstein
befindlichen Acten noch verschiedene, den Sachverhalt aufklärende Do-
cumente vorgefunden haben. Nach diesen hatten die Kubens'scheu Ehe-
leute um die Kückerstattung der 6000 Thaler nachgesucht; obwohl sich
indessen Graf Johann, der übrigens damals nicht in Dillenburg verweilte,
sondern sein Amt als Statthalter von Geldern in den Niederlanden au-
getreten hatte, darüber „fast beschwert befunden" , hatte er gleichwidil
seineu Käthen Dr. Schwartz und Stuer, sowie Älartinus Dentatus, Kent-
meister in Siegen, befohlen, auf leidliche Mittel zu sinnen, um sich mit
Maria Kubens zu vergleichen. So kam denn actemnässig ein Vertrag
zu Stande, wonach dieser die Hälfte der schuldigen Summe ausbezahlt
werden und die andere noch acht Jahre stehen bleiben solle, mit der
Verpflichtung für die Grafen von Dillenburg, ihr jährlich die Zinsen im
Betrag vom 150 Thlr. zu entrichten. Dagegen musste sich Kubens
276
verpHiohten , so oft es die Noth erfordern würde , auf Verlangen der
Grafen sich wieder persönlich einzustellen, seine Wohnung nicht im Ge-
biete des Prinzen von Uranien zu nehmen und dessen Person überall
zu meiden.
Die grössere Freiheit indessen, welche man Rubens durch den
Vertrag gestattete, und die gleichzeitige theilweise Auszahlung der
Caution trotz der Gewälirung dieser grösseren Freiheit, während das
Interesse des Grafen Johann und der durch ihn vertreteneu fürstliclien
Verwandten durch nichts gewahrt ist, ist geeignet, gerechte Zweifel zu
erregen, ob der Vertrag in dieser Form dem wirklichen Sachverhalt
entsprochen habe. Denn auch der umstand, dass die Grafen von jetzt
an nur 150 Thlr. Pension zu bezahlen hatten, vermag diesse Bedenken
nicht zu entkräften, da es denselben leichter werden musste, in Siegen
eine grössere Zahlung in Naturalien zu leisten , als eine geringere zu
Köln in baarer Münze. Und in der That ist, was die Geldangelegen-
heit anlangt . diese Abmachung auch nur ein Scheinvertrag. Marie
Rubens hat, obwohl sie darüber eine Quittung ausgestellt hat, diese
3000 Tlilr. nie ausbezahlt erhalten, sie hat einfach ihren und ihrer Fa-
milie \^'egzug von Siegen mit dieser Summe erkauft.
Und wäre dies noch das einzige Opfer gewesen, welches sie hat
brino-en müssen! Aber hinter ihrem Rücken verhandelte mit den Räthen
ihr geängstigter Mann , welchem auch Bekannte aus Siegen die wolil
nicht unbegründete Furcht eingeflösst hatten, der Landgraf von Hessen,
welcher zum Administrator der Dillenburgischen Lande während Johann's
Abwesenheit bestellt worden war, und von dem man nur zu wohl wusste,
dass er immer die strengsten Massregeln gegen Anna und Rubens durch-
zusetzen suchte — er hatte früher sogar beider Tod beantragt — , werde nach
Siegen kommen, und dann gewiss strenger als Graf Johann von Dillen -
bürg mit ihm verfahren. So stellte [er den Räthen einen Schein aus,
dass er Graf Johann 1400 Thlr. schulde, welche nach Verlauf von
acht Jahren seiner Hausfrau von den noch schuldigen 3000 Thlr. abge-
zogen werden sollten. Doch erfuhr die hintergangene Gattin, da ihr
die Zinsen von den vollen 3000 Thalern verblieben , von dieser
Verschreibung erst nach Jahren, vielleicht auch ist ilir niemals der
wahre Sachverhalt bekannt geworden.
Ein Bedenken Rubens , welches durch die in strenger Fassung
auch in den neuen Vertrag aufgenommene Clausel, dass er in
künftigen Nothfällen auf der Grafen Befehl sich zu sistiren habe, er-
weckt wurde, und welches, wie der P]rfolg lehrte, [keineswegs unbegründet
war, wurde in einem besonderen Dokumente beseitigt, in welchem ihm
zugesichert wurde , dass dasjenige , was wegen der 6000 Thaler seiner
Hausfrau verschrieben befunden werde, 'auch jetzt festgehalten werden
.^olle. Mündlich versicherte ihn Dr. Schwartz, dass diese Clausel nur
277
der Form wegen, um die übrigen rürsüichen Herrn zufrieden /ii stellen,
eingeschoben worden sei.
So verliess die Familie Siegen, um wieder nach KTtln überzusiedeln,
Marie KubenS; nachdem sie neue Opfer gebracht , und dieser mit einer
geheimen Scliuld gegen die Gattin im Herzen, welche, wie wir erfaliren
werden, ihn noch nach Jahren scliwer belastete. Die Hotfnung auf einen
grösseren Erwerb erfüllte sich indessen in den ersten Jahren ihres Aufenthalts
zu Köln keineswegs. Rubens sah sich im Jahr 1579 gcnöthigt, um die
Bezahlung der 150 Thaler Pension bei den Käthen des Grafen Johann
einzukommen. Wie dringend er des Geldes bedurfte, geht daraus her-
vor, dass er denselben eröffnete, im Falle der Kichtbezahlung werde er
sich direct an den Grafen wenden ; er dürfe und könne nicht seine
Gattin, welche so hingebend ihrer Mitgift sich entäussert habe , und
seine sechs Kinder als grausamer Vater Preis geben. Nur die geringe
Pension sei ihnen geblieben , und wenn auch diese verloren ginge, so
sei es um sie geschehen. — Nun hören wir nichts mehr von der Familie
Rubens bis zum Jahre 1582, aus Avelchem uns eine Anzahl sie betreffen-
der Actenstücke, meistens Briefe der Eheleute, die einen überraschenden
Blick in die bisher ungeahnte damalige Lage derselben eröffnen, erhalten
sind. Rubens war es zwar gelungen, mit der Führung mehrerer bedeu-
tender Processe von reichen Adligen betraut zu werden, welche ein gutes
Einkommen für die Zukunft versprachen; er arbeitete, wie er schreibt,
Tag und Nacht für seine Frau und sieben Kinder in dieser Praxis. Auch
seine Gattin war unterdessen nicht müssig gewesen ; sie hatte von mehreren
ihr wohlgesinnten vermögenden Frauen Geldvorschüsse erhalten und mit
diesen einen Kleinhandel begründet. Ausserdem hatten die Eheleute
einige Kostgänger angenommen, um ihre Einnahmen zu erhöhen. So
schlugen sie sich mühsam, aber redlich durch, und durften auch erwar-
ten, dass sich ihre pecuniäre Lage allmählig verbessern werde, zumal
sich ein braver Mann als Freier einer ihrer Töchter eingestellt hatte.
Doch hatten sie, so von der Hand zum Munde lebend, noch immer das
drückende Gefühl äusserster Armuth. Rubens schreibt einmal, er könne
keine hundert Thaler aus seiner ganzen Habe zusammenscharren. Aber
diese Armuth war nicht das einzige, was sie damals bedrückte; gerade
zu dieser Zeit kamen sie von verschiedenen Seiten her in grosse Be-
drängniss. Der Graf von Brabant hatte durch ein von Antwerpen aus
am 10. September erlassenes Edict Rubens, sowie alle auf neutralem
Boden abwesende Leute der Provinz unter Androhung der Conrtscation
ihrer Güter und im Falle des Nichterscheinens als Feinde angesehen zu
werden, vorgefordert, um die Entschuldigungen zu vernehmen, warum sie
im Auslande lebten. Fast gleichzeitig hatten sie erfahren, dass bei der
Einnahme von Löwen alles verloren gegangen sei, was ihnen dort als
künftiges Erbe, wenn auch nur in Hoffnung, übrig geblieben war. Sodann
278
hatte dor Magistrat von Köln ihnen, suwie allen Nirhtkatholiken befohlen,
lue Stadt zu verlas.seii, ^o das.s ^ie auch um desswilleii sieh in liaihlit^ig-
keit und grosser Sorge befanden.
L'ebrigens liefert, um diese Bemerkung hier ein/uschieljen , diese
aus den Acten sich ergebende Thatsache, dass i'. 1*. Rubens Eltern
noch im Jahre 158:^ der reformirten Kirche angehörten, den Beweis,
dass derselbe nicht in Köln geboren ist. Den Bakhuizcjr scheu Conclu-
sionen gegenüber hatte man im Interesse dieser Stadt angenommen, dass
Maria Kubens wegen ihrer bevorstehenden Niederkunft nach Kidn , wo
sie ohnehin die beste Pdege erwarten konnte , gereist sei , um ihrem
Kinde das Bürgerrecht daselbst zu sichern, und dass also die auf ver-
schiedene Documente sich stützende Tradition dennoch der Wahrheit
gemäss sei. Wir haben oben die damaligen \'ermögensverhältnisse der
]\Iaria Rubens kennen gelernt, welche für sie eine solche Reise fast unmög-
lich machten; aber gesetzt auch, besondere Umstände hätten dieselbe
ermöglicht, so müsste sich, wenn P. P. Rubens in Köln geboren wäre,
der Name des Täuliings in den noch vorhandenen Taufregisteru der
dortigen reformirten Gemeinde finden. Das Nichtvorhandensein derselben
in diesen Verzeichnissen, durch welches nuin fiüher in gerechter Wür-
digung der Wichtigkeit solcher Documente bei Untersuchungen der Art
den Beweis geführt, dass die Eltern Rubens schon vor dem Jahre 1577
zur katholischen Kirche zurückgetreten seien, dient nun nach Aufündung
der Akten umgekehrt zum Beweise, dass P. P. Rubens überhaupt nicht
in Köln geboren ist.
Doch nehmen wir nun den Faden der Erzählung wieder auf. —
Alle jene Verluste und Bedrängnisse indessen, durch welche gleichzeitig
die Eheleute Rubens heimgesucht wurden, waren geringfügig gegen den
Schlag, welcher sie in denselben Tagen ganz unerwartet von einer andern
Seite traf. Es war die alte Schuld Joh. Rubens, welche noch einmal
ihr Haupt erhob, und nun herantrat und nochmals Sühne forderte, in-
dem sie ihn in Tage der tiefsten Noth und wahrer Todesangst ver-
setzte, aber es auch der schuldlosen Gattin nicht ersparte, uin seinet-
willen den bitteren Leidenskelch bis zum Grunde zu leeren.
Auf Betreiben des Landgrafen Wilhelm von Hessen, dessen Motive
zu der erneuten Verfolgung Rubens nicht näher bekannt sind , wahr-
scheinlich aber in erhobenen J^h-bansprücheii für die uneheliche Tochter
Anna's , Christine Dictz , wurzelten , erschien im September der Kath
Andreas Ohristiani von Dillenburg mit einem Schreiben, in welchem
Rubens aufgefordert wurde, sich am 1. November wieder in Siegen ein-
zustellen. So erschütternd diese Nachricht war, so wenig ermuthigend
war das Auftreten des wortkargen Commissars , welcher auf Rubens
Frage, was mau mit ihm beabsichtige, sich achselzuckend äusserte, der
Landgraf wolle mit dem Töchterchen ein Ende machen; allerdings sei
279
die Gefixlir gross, denn iiiideniüills würdo iiuui iliiii iiiclit die Ciiulion
freiwillig /urückcrstatten wollen.
Voll Verzweitlniig wendete sich Rubens in zwei rasch aufeinander
folgenden Briefen an den Grafen Johann, nm den Befehl rückgängig zu
machen, oder doch Aufschub der harten Massregel zu erlangen , damit
ov zuvor seine Familienangelegenheiten ordnen könne. Er setzt in den-
selben die Collisionen auseinandei-, in welche er durch den gleichzeitigen
Befehl in die Niederlande zu kommen und in Siegen sich einzustellen,
gerathen sei. Er schildert die trostlose Lage , in welcher sich seine
Gattin betinde, die ihr l<leine3 Geschäft wieder aufgeben müsse, da der
Credit verloren gehe, wenn er wieder gefänglich eingezogen werde. Audi die
Heiratli seiner Tochter würde unterbleiben müssen; denn Niemand würde
eine Jungfrau zur Ehe nehmen wollen, deren Vater im Gefängniss sitze
und so lange und so hart und um solcher Ursache willen, wie sie lei-
der bei ihm vorhanden sei, von so hohen Herrschaften verfolgt werde.
Zudem leide er an einer schmerzlichen, unheilbaren Krankheit, die er
sich in der langen Kerkerhaft zugezogen, die ihm das Reisen zu Wagen
und z.u Pferd, noch vielmehr zu Fuss unmöglich mache. Darum bittet
er, der Graf möge diese Angelegenheit nicht wieder vor Gericht und in
den Mund der Leute bringen, nicht die Wunde wieder aufreissen, diese
lange geblutet habe und jetzt vernarben wolle, und nicht ihn und die
Seinigen, welche so viel gelitten, vollends zu Grunde richten. Doch kam auf
diese eindringliche Bitte nur der kurze Bescheid aus der Canzlei zu Dillen-
burg, der Graf lasse es bei dem gegebenen Bescheide bewenden. Mit dem
zweiten Briefe hatte sich gleichzeitig auch seine Gattin au Dr. Schwartz
gewendet und dessen Vermittlung bei dem Grafen angesprochen. Sie
erinnert denselben an die Zusicherungen, w^elche er ihr in Beilstein ge-
geben, als sie dorthin gekommen, um ihren Gatten nach neuuzelm-
monatlicher Haft zu sehen, und eröffnet ihm, dass, falls ihr Gatte sich
in Siegen einstellen müsste, sie nach Cassel reisen werde, um ihre Bitte
dem Landgrafen selber vorzutragen.
Auch auf diese Briefe kam der gleiche Bescheid, wie auf den
früheren. Doch war derselbe noch nicht angelangt, als sich ]\laria
Rubens , auch hier wieder für die Sache ihres Gatten eintretend, in
einem längeren Schreiben an den Grafen Johann selber wendete in
welchem sie diesen inständig bittet, ihn in Köln bei seiner Familie zu
lassen, aber auch im Bewusstsein dessen, was sie gethan und geopfert,
und im Gefühle ihres Rechtes freimüthig gegen die beabsichtigte Mass-
regel protestirt. Als ein Document , welches über die damalige und
frühere Lage der Familie Licht verbreitet, und uns lebendig mitten in
die Situation versetzt, besonders aber den Gemüthszustand und ganzen
Charakter der trefflichen, vielgeprüften Frau offenbart, mag derselbe in
280
üebersetzung, denn der Brief ist wie die meisten der I\raria Kiibens
in französischer Sprache geschrieben, seinem Hauptinhalte nach hier
folt^eu.
'o"-
Gnädiger Herr !
Da ich aus dem Briefe , welcher meinem Gatten aus der
Canzlei nnterm 29. September zugekommen ist, ersehen habe, dass
Ew. Gnaden denselben, ohne seine Person sicher zu stellen, zurück-
rufen uud desshalb entschlossen sind, uns ganz und gar zu Grunde
zu richten , so kann ich mich nicht entlialtcn , in meinem und
meiner sieben Kinder Namen mich Hmen zu nahen , uud im Ver-
trauen, dass sie nicht anders gegen uns gesinnt sein werden, wie
sie immer gewesen sind, gütig und mitleidig, mit diesen um des
Leibes unseres gemeinsamen Herrn Jesu Christi willen demüthig
zu bitten, dass sie erkennen wollen, wie wichtig es für uns sein
muss , ob wir Hirem Befehle Folge leisten müssen oder nicht.
Wir sind so arm und haben eine so schwere Last zu tragen, dass
wir Tag und Nacht arbeiten müssen, um nur einigermassen leben
zu können. Wir haben einige wohlwollende Wittwen gefunden,
welche uns Geld auf Zinsen geliehen haben, und so führen wir mittels
dieses Geldes und mit ein wenig Credit einen kleinen Handel ;
wir schulden viel und man schuldet uns. AVenn man nun hört,
dass mein Gatte sich in Kerkerhaft befinde, werden unsere Gläu-
biger sicher gestellt sein wollen ; wir werden bezahlen müssen und
unsern Credit verlieren, und die Folge davon wird sein , dass wir
unsern Handel aufgeben und Bankerott maclien müssen. Ebenso
werde ich meine Kostgänger, welche uns unsere häuslichen Aus-
gaben erleichtern, verabschieden müssen ; mein Gatte wird seine
Praxis verlieren; Jedermann wird darüber sprechen, man wird uns
verurtheilen, und , in Weinen und Seufzen mich ver zehrend, werde
ich unser Missgeschick nicht verbergen können. Auch unsere
Kinder werden verkommen, ja, wir Alle werden zu Grunde gehen,
und mein unglücklicher Gatte wird elf und ein halb Jahr, nachdem
er sein Vergehen gesühnt hat, an demselben Orte leiden , wo mir,
als ich kam, um ihn im zwanzigsten Monate seiner Haft zu sehen,
von Ihrer Seite Dr. Schwartz sein Leben zusicherte und verspi-ach,
dass er frei sein solle , und was noch mehr ist , dass die übrigen
Herrschaften, die Verwandten der Dame, niemals etwas gegen ihn
unternehmen würden. Und damit stimmt auch die Versicherung
überein, welche die Commissäre des Churfürsteu und Landgrafen
in Beilstein gaben, sie dächten nämlich nicht, dass ihre Herrn
meinen Gatten noch weiter verfolgen würden, wie ich denn
auch aus dem Briefe des Herrn Landgrafen Wilhelm wört-
281
lieh ahgoschviebon hal)e , dass er sicli nicht nir-lir iini (Ipiiselben
Ix'küinincrn wnllo. Auf dieses Alles vertrauend habe idi eiiieii
Schritt getiiaii, wie er zuvor nocli nicht t(ethan worden ist. ich
habe micli aller meiner Güter beraubt und den erkauft. w(dcher
es so wenig um mich verdient hat, nur von cliristlicheni Mitleiden
und treuer Gatteuliebe getrieben, zur Jlettung unserer Khre und
zum Wtdilc unserer Kinder. Ich durfte hoffen, dass unsere Eltern
uns so viel hinterlassen würden , dass wir ehrlich leben könnten.
Aber sie haben nun bei der allgemeinen Verwirrung in unsei-em
Lande Alles verloren, und wir haben von dieser wie von jeder
anderen Seite nichts als Armuth zu erwarten. AVenn ich aber so
wohl gewusst hatte, wie ich es jetzt weiss, was dieses Alles mit
sich führt, ich würde mich damals , als ich so bereitwillig das
Meinige hingab, mehr als einmal besonnen haben. — Wir werden
in die Niederlande gerufen, wir werden von hier ausgewiesen, andrer-
seits wollen Ew. Gnaden , ohne auf so viel Kummer und Leid,
das auf uns ruht, liücksicht zu nehmen , uns auch noch bedrän-
gen, so dass uns das Leben nur noch eine Qual ist, und wir
lieber alle zusammen todt sein möchten. Kurz, nichts als Verwir-
runo- und Verzweiflung! Und nachdem wir dieses alles Punkt für
Punkt Ew. Gnaden vorgetragen haben, kommt uns durch unbe-
kannte Leute ohne Ihre Unterschrift als Trost zu, dass sich mein
Gatte doch ins Gefiingniss begeben müsse. Und doch habe ich
mich in dem Keverse von Siegen vom 10. Mai 1573 nur ver-
pflichtet , dass derselbe zurückkehren solle , wenn von Seiten des
Prinzen von Oranien und der Verwandten der Dame die Aufforde-
rung an ihn erginge, und in den Urkunden vom 15. und IG. Mai
1578 sagen Ihre Bevollmächtigten, dass es nur im Falle der Noth,
welche hier doch nicht vorzuliegen scheint, geschehen solle. —
Ew. Gnaden sollten sich genügen lassen an dem, was wir Alles
so lange Zeit hindurch gelitten haben und noch erleiden , und
sollten "bedenken , wie oft mein Gatte den Tod geschmeckt hat,
wie viel mich seine Befreiung gekostet, wie viel theure Keisen uh
habe machen müssen, wie viel ich an Geld eingebüsst habe — es
beläuft sich auf mehr als 8000 Keichsthaler -, welche Sorge es
mir verursacht hat, dass man mich, nachdem ich m gutem Glau-
ben das Geld hingegeben habe, nachträglich noch mit einer Caution
belastet hat , wonach mein Gatte auf Verlangen ins GefTingniss
zurückkehren mnss, wonach er nicht in die Kirche, nicht aus der
Stadt gehen durfte, und ein ganzes Jahr zu Hause bleiben sollte
unter Strafe der Confiscation des erwähnten Geldes und aller meiner
übrioen Habe. Auch werden sich Ew. Gnaden erinnern, wie wir
uns Immer verhalten haben, besonders rücksichtlich der Pension,
18*
s
282
welche ich für unsern Lebonsuntevhalt bezogen habe, mit welcher
Schwierigkeit wir stückweise das, was man uns schuldig war, er-
halten haben, wie ungelegen es uns kommen musste, dass wir in
den letzten Terminen nicht rechtzeitig bezahlt worden sind , und
welche Geduld wir gehabt haben, indem wir, wiewohl niclit zur
recliten Zeit befriedigt, die AYiederstattung des Kapitals sammt
den rückständigen Zinsen doch nicht verlangt haben. Ew. Guaden
sollten sich rücksichtlich des Documentes über diesen Gegenstand
mit denen benehmen, welche mit uns verhandelt und uns oft ge-
nug versichert haben, man würde meinen Gatten niemals zurück-
fordern. Wenn aber dessenungeachtet es von Ew. Gnaden be-
schlossen ist, uns ganz zu Gründe zu richten, so müssen Sie auch
Ihrerseits erfüllen , wozu sie verpflichtet sind , und uns unsere
6000 Thaler zurückerstatten und unsere Habe freigeben. Denn
für den Fall, in welchem wir uns jetzt befinden, haben Ew. Gnaden
und Ihr verstorbener Bruder Ludw^ig in dem Schreiben vom 9. August
1573 uns versprochen, dies unverzüglich thun zu wollen , und so
auch ist es in der erwähnten Cautionsurkunde vom 16. Mai 1578
festgestellt. Und wenn man auch nicht daiin übereingekommen
wäre, so verlangt dies schon die Vernunft; denn wenn Ew. Gna-
den der Person meines Gatten versichert sind , bedarf es keiner
besonderen Caution. Ich sehe mich daher der Pflichten wegen,
welche mir gegen mich selbst und gegen meine Kinder obliegen,
genöthigt, wenn Ew. Gnaden beim Obigen beharren, die Erfüllung
Ihres Versprechens, und weil unsere Pension uns nicht bezahlt
worden ist, die liückerstattung der 6000 Thaler sammt Zinsen
und die Freigebung unserer Habe zu verlangen. Gnädiger Herr/
Ich protestire liiermit ausdrücklich, dass so lange dies nicht o-e-
schehen ist, wir gehalten sein sollten, Ihrem Befehle Folge zu leisten.
— Ich bitte demüthigst, dass Ew. Guaden mir dies nicht ver-
argen wollen ; ich glaube im Rechte zu sein , wenn ich nicht
durch Nachlässigkeit meinen Gatten, unsere Ehre und unsere Gü-
ter zusammen verlieren will. Auch bitte ich inständigst, dass
Ew. Gnaden unsere Entschuldigungsgründe noch einmal wohl er-
wägen und mit gewohnter Güte gegen uns verfahren, und jetzt,
wo die Zeit Alles geheilt hat, und mit lieclit die verdiente
Strafe vergessen sein sollte, uns verschunen wollen, und, da es
um der Ehre und des Wohles der fürstlichen Kinder willen sre-
wiss nicht gut wäre, den Leuten noch einmal den Mund zu öff-
nen, meinem Gatten die auferlegte liückkehr gnädig zu erlassen.
Wenn der Herr Landgraf, wie Ihr Doctor verlauten Hess, uns
übel will, so bitte ich um rechtzeitige Mittheilung; ich werde
mich dann auf den Weg zu Sr. Excellenz machen, um Gnade bit-
283
ten und zu bewirken suchen, dass Sie den Termin imcli hinaus-
schieben können. AVenn man mich (himals hätte weiter reisen
lassen, als ich um dieser Angelegenheit willen nach l)inenburg
gekommen war, wo die Oommissäre verspradion mir l)i'hiilt1i"h
sein und eine Audienz erwirken zu wollen, so würden wir jetzt
ausser aller Angst sein, sowie auch in dem Falle, wenn Gott mei-
nen Gatten von der Welt genommen hätte in der Stunde, als er
in Ihre Hände fiel. Er würde jetzt in der himmlisclien Verklä-
rung sein, und wir, wir würden nicht in so tiefer Trübsal uns
befinden und vielem Leide, was uns seitdem betroüen, entgangen
sein. So aber ist es nicht zu ertragen, dass nach so viel Noth
und Todesangst, gegen die Neige unserer Tage, während unsere
Kinder heranwachsen und wir begonnen haben, unsere Angelegen-
heiten zu ordnen und ein wenig aufzuathmen , man uns , ohne
dass wir etwas verwirkt und irgendwie Ursache zur Unzufrieden-
heit gegeben haben, Avieder völlig zu Boden wirft. — Gott
wolle uns trösten und der Thränen acht haben, welche ich, zwi-
schen Furcht und Hoffnung schwebend, vergiesse, und Sie durch
seinen Geist regieren und auf unser demüthiges Bitten den Ent-
schluss fassen lassen, dass wir hier bleiben und uns unseren Le-
bensunterhalt verdienen, und überall Ihre Güte rühmen und Ihnen
danken können als dem grössten Wohlthäter, welchen wir auf
Erden haben. Indem wir demüthigst uns Ew. Gnaden empfehlen
und an Ihre Güte und Gerechtigkeit appelliren , bitten wir zur
Ehre Gottes, dass uns so schnell als möglich eine gute Antwort
zu Theil werde, damit wir aus dieser Furcht, welche schlimmer
als der Tod ist, baldigst herauskommen.
Köln, den 10. October 1582.
Ew. Gnaden
sehr demüthige und betrübte Dienerin
Marie Rubens.
Dass dieser Brief nicht seines Eindrucks auf den Grafen \erfehlt
habe, geht daraus hervor, dass am 15. November die ersten Vorschläge
zur Auseinandersetzung gemacht wurden. Von einer solchen konnte
aber nicht früher die Rede sein, als die Zustimmung des Landgrafen
von Hessen und der übrigen fürstlichen Verwandten erfolgt war. Die-
selbe zu erhalten, wird der Graf in den nächstfolgenden Wochen be-
müht gewesen sein. Indessen war die Zwischenzeit noch eine Zeit vnll
Unruhe, Sorge und Noth für die Familie. Rubens ermüdete nicht, die
eindringlichsten Briefe an die Räthe des Grafen imd diesen selbst zu
schreiben, um eine Aufschiebung des Termins seiner Einstellung zu er-
langen. So resignirt er übrigens im Hinblick auf diese war, ebenso-
284
ö'
sehr betonte er iuinier voii Neuem, «lass die 60OO Tlialer Caiition sei-
uer eJattin wieder erstattet werden luüsriten. ^liii /.u ;j,ehorchen%
schreibt er, ,und mein Wort /u lialten, werde ieli kommen, selbst auf
die Gefalir hin, niemals zurückzukehren iiihl tl<ii Verbrechertud zu er-
leiden. Ich werde kommen in einer Gemüthsstimmung, die mich gerne
\on .1er Welt scheiden lasst , in der Humumg, dass der allmächtige
Gott meiner Gattin beistehen und ihr verleihen werde, das Ihrige wie-
der /.u eihalteu." Indessen sichert ihm bereits in der Mitte des Oeto-
ber ein Schreiben Stuers eine Verschiebung des Termins von 14 Tagen
zu und bedeutet ihn, eine weitere Zuschrift in Köln abzuwarten. Dr.
Schwartz wolle es an Fleiss und guten Willen in seiner Angelegenheit
nicht fehlen lassen. Zu Ende ()cto])er wagt sich Rubens zuerst mit
der Bitte hervor, da.>s die liiiüie auf Mittel sinnen möchten, wie er
vielleicht ganz frei gegeben Averden könne. Auf die darauf folgenden
Vorschläge derselben, wonach der Familie etwa 400 Thaler ausbezahlt
werden sollten, erklärt er jedoch nicht eingehen zu können. Er schreibt
geradezu, seine Gattin, welcher das Vermögen gehöre, halte, indem sie
die so theuer erkaufte Freiheit, welche sie selber an den Bettelstab
bringe, mit seiiu?r gefahrvollen Lage vergleiche, es für billiger, dass er,
der allein gei'ehlt, auch alli'iii büsse. „Die Tiiräiuni", f;ihrt er fort,
„welche dieselbe Tag und Nacht vergiesst, und ihre Klagetöue mahnen
mich, meine eigne Gefahr zu vergessen und lieber durch Gefängniss
unil Tod die 6000 Thaler wieder zu erlangen, als die Bejammerns-
werthe mit ihren sieben Kindern an den Bettelstab zu I)riiigeu." \Venn
der Graf die Hälfte des (J ekles zu geben geneigt sei, so glaubt er mit
Hülfe seiner Schwiegermutter und anderer \'erwaudten sie zu dem Ver-
gleich l)estimmen zu können. Doch dürfe sie nicht wissen , dass der
Vorschlag von ihm ausgegangen sei, sowie er audi bittet, in dem Briefe
nicht der 1100 Tlialer Erwäimung zu thuu, da dieselbe in dem Glauben
stehe, man schulde ihi- noch 3000. Wenn sie es vor der Zeit eiführe,
fügt er hinzu, so wäre ich verloren.
Gerade zu dieser Zeit, wo die Familie sich in so bedrfingten Ver-
lud! nisseu und in so grosser Noth befand, — sie hatte sich auch ge-
iiötiiigt gesehen, die Kostgänger zu entlassen, ilnv Bedienung ab/.u-
schatfen, uuil eiu bescheidenes Logis in der Breitenstrasse zu Köln zu
beziehen, — traf sie ein neuer Schlag duich die plötzlicii an sie ge-
langende Nachricht, dass das Clut bei liosendael, widches IMarie Rubens
viiM ihrer Mutter geeri)t haben würde, contiscirt worden sei.
Im Decendjer 1582 erschien Stucr und Dr. Schwartz in Köln, um
die eingeleiteten Veihandlungen zum Abschluss zu bringen. Noch ein-
mal nuu-hte sich Marie Rubens auf den AVeg, um sich persönlich mit
ihnen zu benehmen und siünstit'ere Bedinyunt'en für sich zu erwirken.
Dies scheint ihr auch gelungen zu sein. Wir dürfen annehmen, dass
285
gegen Nachlass der Scluildforderuug seiner (iattin bis uiii" 1000 Tlialcr
Kubens seine völlige Freiheit erlangt hat. Zu Anfang des Jahres l.'xSiJ
kam der Vergleich zn Stande. Die (Quittung id)er Itiickcinjjlang d.T
üOOO Thaler datirL vom 5. Januar. In einem Udcumente vom I'». Ja-
im;ir werden beide Eheleute olme alle Forderung und Ans|irii(li l^lij
gegeben und ihnen freier Abzug bewilligt.
Dass sich nach diesen Tagen der äussersten liedrängniss und Nulh
wieder freundlichere für die Eheleute Kubens eingestellt haben, können
wir zwar nicht mit Bestimmtheit sagen, wohl aber dürfen wir glauben,
dass es also gewesen sei. 1*. P. Rubens, welcher damals in seinem
sechsten Jahre stand , und an dem diese herbe Noth des Lebens und
die tragischen Scenen , welche sich im Elternhause vor seineu Augen
entfalteten , gewiss nicht ohne tiefen Eindruck vorübergegangen sind,
schreibt in seinem bekannten Briefe an den in I^ondon weilenden xMaler
Georg Oeldorp, dass er eine besondere Zuneigung zu der Stadt Köln
habe, weil er iii ihr bis ziun zehnten Jahre zugebracht habe. Diese
Worte würde er wohl kaum gesagt haben, wejm nicht nach den dunk-
len Lebensbildern aus seiner frühen Kindheit sich auch freundlichere in
späteren Jahren eingestellt hätten. Indessen dauerte die Ehe seiner
Eltern nach dieser Leidenszeit nur noch 4 Jahre. Johann Kubens starb
schon im März des Jahres 1587. Nach dessen Tode verliess die VVittwe
Köln, nachdem sie ihm einen Grabstein hatte setzen lassen, in dessen
Aufschrift zu lesen ist, dass sie sechsundzwanzig Jahre in Eintracht
und ohne irgendwelche Klage (concorditer sine ulla querela) mit ihm
gelebt habe.
Bakhuizen, welcher nur Johann Kubens Schuld, nicht aber ihre
letzten erschütternden Folgen für die Familie gekannt hat, wendet den
Ausspruch des Onkels 'J\>bias aus Sterne' s Tristram Shandy, den wir,
denen sie enthüllt sind, um so mehr adoptiren dürfen, auf diese fn mime
Unwahrheit auf dem Leichensteine an: , Der Engel, welcher die Sünden
der Menschen anklagt, trug dieselbe hinauf zum Himmel und reichte
sie erröthend ein; dem Engel aber, welcher sie einträgt in das Schuld-
buch des Himmels, entfiel, als er dieselbe niederschrieb, eine Thräne,
und diese Thräne löschte sie aus für ewige Zeiten".
Zu Gütlie's Aufenthalt in Ems im Sommer 1774.
von
Aug-. Spiess, Professor.
AVeun auch durch die in den letzten Decennien zur Oeftentlich-
keit gelangten zahlreichen Briefwechsel, und durch die gründlichen
Forschungen einzelner Gelehrten das Leben Göthe's in seinen Haupt-
raomenten klar vor Augen liegt, so sind doch immer noch manche
Episoden aus demselben mehr oder weniger in's Dunkel gehüllt, welches
zu beseitigen für jeden Verehrer des Dichters von Interesse sein muss.
Eine solche Episode ist seine Tour nach Ems und die an diese sich
anschliessende Heise in die Niederlande im Sommer 1774, welche ihm
durch den Umgang mit Lavater, BasedoAv und F. H. Jacobi die wich-
tigsten geistigen Impulse gab. Aber gerade diese geistige Erregung
hat bewirkt, dass die Eindrücke äusserer Erlebnisse schwächer waren
und weniger dauernd in seinem (ledächtnisse geblieben sind. Sagt er
doch selbst in Wahrheit und Dichtung in Bezug auf dieselben , dass,
was ihm auf seinem Rückwege rheinaufwärts begegnet, ihm ganz aus
der Erinnerung verschwunden sei. Dazu ist es erwiesen, dass ihm in
Bezug auf diese Zeit sein Gedächtniss noch insofern untreu geworden
ist, als er erwähnt, dass damals sein Werther die Gemüther beschäftigt
habe und er nach wie vor die Wahrhaftigkeit der Leiden Werthers
und den Wohnort Lottens hätte bezeugen sollen, welchem Ansinnen er
sich nicht auf die artigste Weise entzogen habe, während doch das
Werk, wenn auch damals schon geschrieben, erst im Herbste 1774 in
die Oeffentlichkeit gelangt ist.
Zur Zeit, als Göthe im Jahre 1774 zuerst in Begleitung von
Lavater und dann von Basedow Ems besuchte, bestand der Kurort, welcher
jetzt circa 6000 Einwohner zählt, fast nur aus dem jetzigen Kurge-
bäude. Derjenige Theil desselben, in welchem der Kesselbrunnen und
das Kränchen quellen , mit dem östlichen Flügel war nassau-oranisch,
während der nordwestliche und der nach der Lahn zu gelegene Flügel
287
Hessen-Darmstadt ziigeliürten, eine Theiluiig, welche in Folt(o der end-
lichen Schlichtung des langwierig-en zwischen Nassau und Hessen ub-
schwebenden catzenellnbogischen Krbfolgestreites statt gehabt hat. Diese
Räume sind unzweifelhaft „unter den beiden grossen liadehäusern" ver-
standen, von welchen Gotha sagt, dass man sich in ihnen zionlich luili,.
berührt und bei guter und genauer Bekanntschaft mancherlei .Scherz
getriel)en und unmässig getanzt habe. Denn der stattliche Bau der
vier Thürme, der wie das steinerne Haus gleichfalls schon älteren Ur-
sprungs ist, war zwar schon zu Anfang des vorigen Jahrhunderts be-
gonnen, ist aber erst 1817 vollendet und zu einem Badehause eijige-
richtet worden.
Nim sind wir durch eine Wochenschrift aus jenen Jidnen in den
Stand gesetzt, nähere, wenn auch nur das Datum und einzelne Perso-
nen betreffende Aufschlüsse über Göthe's Aufenthalt in Ems zu geben.
Vom Jahre 1773 — 1809 erschienen nämlich für die nassauisch-orani-
schen Lande die für die damalige Zeit vortrefflichen „Dillenburgischen
Intelligenznachrichten " , in welchen wir neben erlassenen Gesetzen, Ver-
ordnungen, statistischen Notizen etc. Aufsätze aller Art finden, die
theils durch ihren gemeinnützigen Inhalt Aufklärung und Bildung ver-
breiteten, und theils noch heut zu Tage als Quellen für die Geschichte
der oranischen Lande betrachtet werden können, da die Darstellung der
in denselben besprochenen historischen Ereignisse aus den Acten des
oranischen Archivs zu Dilleuburg geschöpft ist. Unter den mannich-
fachen statistischen Nachrichten dieser lutelligenzblätter befinden sich
auch die Listen derjenigen Emser Kurgäste, welche in dem fürstlich
oranisch-nassauischen Badehause logirt haben. Von diesen Listen sind
drei aus dem Jahre 1774 für uusern Zweck von Bedeutung. In der
ersten derselben vom 16. Juli ist Herr Lavater aus Zürich als am
29. Juni angekommen aulgeführt; ferner unterm 12. Juli „Herr Pro-
fessor Basedow aus Leipzig", und unter dem 15, Juli „Herr Doctor
Goedd^e aus Frankfurt". In dem zweiten Verzeichniss der Ange-
kommenen und Abgegangenen finden wir als abgereist am 18. Juli
Herr Professor Basedow, Herr Diakonus Lavater aus Zürich und
Herr Doctor Goeddee aus Frankfurt; im dritten vom 20. August be-
gegnen wir abermals unter den „in voriger Woche" abgereisten Kur-
gästen den Namen „Professor Basedow aus Dessau und Doctor Göd-
d^e aus Frankfurt". — Dass Göthe's erster Aufenthalt, vom 29. Juni
ab, als er Lavater bei „schönem Sommerwetter" dorthin begleitet, nicht
aufgeführt ist, darf uns wegen dessen Kürze nicht Wunder nehmen.
Er selbst sagt in Wahrheit und Dichtung: „In Ems sah ich ihn (Lava-
ter) gleich wieder von Gesellschaft aller Art umringt, und kehrte nach
Frankfurt zurück, weil meine kleinen Geschichten gerade auf der Bahn
waren, so dass ich sie kaum verlassen durfte". Auffallend aber ist eä,
288
dass sich der Dicliter, als er zum zweiten Male mit Basedow von Frank-
furt aus dorthin reiste, erst drei Tage später als dieser in Ems einge-
funden haben soll. Möglich, dass er gleicli zu Anfang einen Ausflug
nach Ehrenbreitstein oder anderwärts hin gemacht hat, wahrscheinlicher
jedoch ist es, dass hier eine Ungenauigkeit in der Angal)o des Datums
in der Liste untergelaufen ist , Avas um so elier geschehen konnte . da
sich in derselben die am 12. und lö. Juli er.schienenen Gäste unmittel-
bar an einander anschliessen, und Göthe als einer der ersten, al)er an
letzterem Tage angekommenen aufgeführt ist. Wäre er unter diesem
Datum erst augelangt, so w^ürde sich sein damaliger Aufenthalt in Ems
auf nur drei Tage beschränkt haben, und es nicht einzusehen sein, wie
die vielen Vergnügungen, deren er Erwähnung thut, in dieser kurzen
Zeit hätten Kaum finden können. Der Tag der Abreise von p]ms, der
18. Juli, stimmt sehr w^ohl zusammen mit den Worten Oöthe's in einem
Briefe an Helene Elisabeth Jacobi : „Sie erwarten keinen Brief von mir,
am wenigsten datirt Düsseldorf den 21. Juli 1774 gegen zwölf Uhr
Mittags" ; und wir können demnach auch den 18. Juli mit Bestimmtheit
als den Tag der Entstehung des Gedichtes „Hoch auf dem alten Thurme
steht", zu welchem die Burg Lahneck Anlass gegeben, bezeichnen; und
auch das Mittagsessen, das Göthe in dem humoristischen Gedichte „Diuezu
Coblenz" verewigt, wird an demselben Tage stattgefunden haben.
Die Kurliste vom 20. August beweist uns aber etwas bis jetzt
nicht Bekanntes, dass nämlich Göthe noch einmal in Begleitung von Basedow
auf seiner Bflckreise von Düsseldorf in Ems eingekehrt ist. Auch
dieser Aufenthalt gehört demnach zu den Einzelnheiten der liückreise.
die ilim aus dem Gedächtnisse ganz verloren gegangen sind. Und doch
liegt die Verniuthung nicht fern, dass er auch diesmal noch mehrere
Tage dort zugebracht habe, und dass ein Theil der Vergnügungen,
Ausflüge etc., die er in Wahrheit und Dichtung erwähnt, der Bällchen,
während welcher er zwischen den einzelnen Täjizen Basedow im oberen
Stocke aufsuchte, in diese Tage zu setzen seien.
Von den zugleich mit Göthe im oranischen Badehause anwesenden
Kurgästen führen wir unter andern an: „Seine Excellenz Herr Graf von
Dernath nebst Frau Gemahlin aus Holstein, Seine Plxcellenz Herr Eeld-
marschall Freiherr von Quad aus dem Clevischen nebst Herrn Obrist
von Quad, Freiherr von Kurtzrock, Holsteinischer Kammerherr und Kai-
serlicher Oberpostmeister von Hamburg, Obrist d'Orschmond aus dem
Haag, S. Hochgräfliche Gnaden Herr Graf Bathiany, sammt Herrn
Baron von Dernthal aus Ungarn , Herr Oberjägermeister Baron von
Rüder aus Dillenburg, S. Gnaden Herr Graf van derNatli nebst Frau Ge-
mahlin aus Holstein etc." Namen, die den Ausdruck ( Jöthe's „vornehme Ge-
sellschaft" vollkommen rechtfertigen Diese vornehme Gesellschaft müssen
wir uns indessen durch die im hessen-darmstädtischen Badehause wob-
289
neiulen Kurgäste aufs Doppelte verstärkt denken. Auch die „alten
Bekannten", von denen Göthe spricht, können wir vornehnilitli unter
den aufi^efülirten /alilrcichen Badegästen aus Wetzlar und Frankfurt, unter
denen auch ein ,,Herr Handelsmann Bethmann" sicli findet verniuthen.
Dass Lavater vvälirend seines Aufentlialts in l"]ms zweimal daselbst
gepredigt hat, ersehen wir aus don Dillenhurger Intelügenznachrichten
vom 20. August, in denen ,,Lavaters zwo Predigten in Embs gehalten",
und ..desselben Predigt zu Bockenheim gehalten'-, von der Waisenhaus-
buclilumdlung als Novitäten sicli angezeigt finden.
Scldiesslich die Bemerkung, dass uns die Schreibweise des Wortes
Goeddee in den Kurlisten einen Fingerzeig gibt, wie der Dichter selber
seinen Namen wird ausgesprochen haben.
19
Ueber die Griiiuluiiii; Eiiiliarfs zu Seligeiistadt
von
Friedricli Sclineider,
Domprübendat zu Mainz.
Die baulichen Veränderungen, welche in den letzten Jahren an der
ehemaligen Abteikirche zuSeligenstadt vorgenommen \vurden,lenkten mehr-
fach die Aufmerksamkeit der Geschichte und Bedeutung dieses Baudenkmals
zu. Ausser kürzeren Besprechungen in verschiedenen Tagesblättern i)
und Zeitschriften brachte das „Arcliiv für Hessische Geschichte und
Alterthumskuude", Bd. 13, Heft 1, S. 100 — 117, eine Abhandlung von
Architect E. Braden über „die Pfarrkirche zu Seligenstadt vor der Re-
stauration im Jahre 1868". Grade diese entliält eine Keihe schätzens-
werther Mittheilungen über die Resultate, welche während der jüngsten
Bauperiode bezüglich der Anlagen und technischen Beschaftenheit der
älteren Bautheile der Seligenstädter Kirche sicli ergaben. In allen
diesen Arbeiten war man einfach der durch Steiner -) und Dahl 3)
vor 50 Jahren aufgestellten Chronologie und iliren sonstigen geschicht-
lichen Annahmen gefolgt. Dass hierin nun mancherlei, gegenüber dem
heutigen Stande der Geschichts- und Kunstforschung, unhaltbar gewor-
den oder durch die neuerdings gewonnenen Resultate wesentliche Ab-
änderung erfahren hat, begreift sich leicht Es kann nun niclit die Absicht
sein in diesen Zeilen eine erschöpfende Bau-Geschichte der Abteikirche
1) Anz. f. Kunde d. deutschen Vorzeit 1872. Nr. 1. Sp. 30 u. Nr. 8,
Sp. 269 Beil. z. Allg. Zeitg. 1872, Nr. 202. u. a. n).
2) Geschichte und Beschreibung der Stadt und clienialigen Abtei Seligenstadt
von Job. Wilb. Christian Steiner. Mit 5 Kupfern. Aschaffenburg 1820, kl. 80.
») Das tausendjährige Jubelfest der Pfarrkirche zu Seligenstadt am 28. August
1825. Darmstadt 1825, 8,
291
zu Seligoii.stadt zu geben ; es sollen vielmehr nur einige^ I'unkte hervor-
gehoben und unter Berücksichtigung der neuesten (Quellen- ') und Lukal-
forschungen, gegenüber der älteren Annahme berichtigt und erläutert
werden.
Die Gründung der Abtei Seligenstadt ist das AVerk Einhart's 2).
Im Jalire 815 ^) verlieh nämlich Ludwig der Fromme Einhart und
seiner Gemalin Imma die königlichen Güter Michlinstat ■•), das heutige
Michelstadt im Odenwald, und Ober-Mülinheim am Main. Letzterer
Ort, welcher nachmals Seligenstadt benannt wurde, besass bei seiner
üebergabe an Einhart bereits eine kleine aus Stein erbaute Kirche. •■)
Einhart wählte Michelstadt zu seinem zeitweiligen Aufenthaltsorte
und erbaute daselbst nicht nur Wohngebäude für sich, sondern gründete
dort eine Kirche und stattete dieselbe mit einem gewissen Aufwände
aus *5). Durch seinen Secretär Ratleich verschaft'te er sich die Ge-
beine der j\Iartyrer Petrus und Marcelliuus ^) und Hess dieselben von
Kom nach Michelstadt bringen. Besondere Umstände veranlass-
ten jedoch Einhart von diesem Orte mit den Reliquien wegzuziehen.
1) Einhavdi omnia quae extant opera. ed. A. Teulet. 2 vol. Paris. 1840.
8vo. Von der Societc de THistoire de France lateinisch und französisch publicirt.
Für die Briete Einhart's diente die treffliche Ausgabe derselben von Jaffe, Biblitdlieca
rer. germanic. tom. IV. Monumenta Carolina. Berolini, 1867 p. 437 sqq. Aus alier-
neuester Zeit liegen noch zwei mit anerkennenswerthem Flei.ss gearbeitete Abliand-
lungen über Seligenstadt vor, wovon die erste von Dr. Weckerle die Erhebung
der Gebeine Einhart's, der Imma und Gisla im „Katholik" 1S72 S. 555 iL erörtert.
Die zweite im Progymnasium zu Seligenstadt von Johannes Stillbauer behandelt
„das Leben Einhart's" in ziemlich eingehender Weise. Leider waren anscheinend
dem Verfasser der letzteren Arbeit die obengenannten beiden Hauptwerke unbekannt
geblieben.
'^) lieber die Schreibweise des Namens vergl. Teulet, 1. c. L p. I. Note 1,
welcher Einhard vorzieht. Jaffe dagegen (Vergl. die Vorrede zu Einharti Vita Caroli
Magni 1. c, p. 487 sqq.) schreibt Ein hart.
3) Teulet. 1. c, 1. p. VIII; Jaffe 1. c. p. 496 V. 493 n. 7.
■*) Die höchst merkwürdige von Einhart selbst verfasste Grenzbeschreibung des
Gutes Michlinstat bei Teulet, 1. c. IL p. 418 nach Cod. Lauresham. I. p. 48 n. XXL
Ueber die Fortdauer dieser Grenzen in den heutigen Gemarkungsgrenzen von ]\Iichel-
stadt, Erbach und Beerfelden vergl. Archiv f. Hess. Gesch. I. S. 152: II. S. 240 u.
VI. S. .553.
ä) Habet basilicam parvam muro factam. Schenkungs-Urk. s. Cod. Lauresham.
1. N. 19. p. 45.
6) Hist. translat. ed Teulet. 1. c. t. Tl. N. 2. p. 178. Is locus est in saltu
Germnniae, qui inter Neccarum et Maenum fluvios medins intorjacet ac moderno
tempore ab incolis et circummanentibus Odanwald appellatur. In quo cum pro modo
facultatum ac sumptuum non solum domos et habitacula ad maucndum , verum
etiam basilicam divinis officiis faciendis congruentem non indecori operis aedificassem.
7) Vergl. Hist. translat. N. 3. p. 180 sqq.
292
In feierlichcni Zuge übertrug ') er dieselben nach seiner anderen Be-
sitzung, Ober-Mülinheim ^), und dieser Uebertragung verdankte die
nacbmals hochberübmte Abtei Seligenstadt ihren Ursprung.
Am 17. .Tanaur d. J. 828 langte der Zug in Ober-Mülinlieini an. =*)
So gi'oss war der Zulauf von Menschen, dass der Zug weder in die Kirche
des Ortes eintreten, noch die Bahre mit den Keliquien hineingebracht
werden konnte ^). P]s wurde daher im Freien an einer höher gelegenen
Stelle ein Altar errichtet und die Messe gefeiert. Als sich darauf die
Menge verlaufen hatte, wurden die Keliquien in die Kirche gebracht uml
vor dem Altare niedergesetzt. Am folgenden Tage •^) wurden die Ge-
beine an eine neu hergerichtete Stätte (oder richtiger vielleicht Covfcssio)
in der Apsis der Kirche gebracht und ein Altar darüber errichtet-
Offenbar geschah diese Beisetzung in der bereits erwähnten Kirche, die
Einhart bei der Entgegennahme von Obcr-Mülinheim daselbst ange-
troffen hatte.
Wie die Schenkungsurkunde diese Kirche zwar hasilicam, aber klein,
panam, nennt ^'), so scheint ihre Ausstattung auch wTuig schmuckvoU
gewesen zu sein, da Einhart nach Uebertragung der Reliquien erst ge-
eignete Anordnung zur Abhaltung des Gottesdienstes, wie er sich aus-
drückt '), nach Massgabe seiner Armuth trifft. Zugleich verordnete
er Kleriker , welche das C'horgebet nunmehr an dieser Stätte unterhal-
ten sollten.
i) Bist, translat. N. 20 p. 2l(.;.
2) Da die alte ürtsbezeichnung ausgegangen imd durcli einen ganz anderen
Namen ersetzt ist, wird die alte Schreibung hier beibelialten und nicht niodcrnisirt.
Aus dem alten Michlinstat ist dagegen Michelstadt geworden, wesshalb für diesen
Fall die neuere Schreibung vorgezogen wird.
3) Hist. transhit. N. 20. p. 218. Facta sunt haec decirao sexto kalendas
Februarias. Vergl. Weinckens, Eginhardus illustratus, p. 44. § 7. — Giesebiecht,
Münchener histor. Jahrb. S. 220. — Jaffe 1. c. p. 497. 828. Jan. 17. Ad Mulin-
heim superioreni Einhartus corpora SS. transfort. In der Folge wurde dieser 'lag
in der Abtei stets mit hoher Festlichkeit begangen, wie Weinckens 1. c. p. 44 er-
wähnt. Huncce diem decimum-septinium idoo nos Seligenstadienses hodienum soleni-
nissinie per modum Duplicis primae Classis, translato S. Antonii lesto,
celebramus. So auch Steiner I. c. S. 70. Note a.
1) Hist. translat. N. 20. p. 'Jin.
*) Hist. translat. N. 21. p. 218. Postridie vero sacra beatorum Martyrum
corpora novo loculo recondita, in absida basilicac locavimus.
<•') Siehe oben S. ^91 Note G.
') Hist. translat. N. 21. p. 21^. Locuni illuui divinis ofticiis celcbrandis,
pro modulo paupertatis nostrae, idoncum atque aptum facerc curavimus; ordinatiscpie
clericis, qui inibi assidue et cxcubias ducerent ac divinis laudibus dicendis curani
solerter impenderent.
293
Diese Kirche zu Uljei-Müliiilieiiii, in der iiie<iebeiiie der Märtyrer
Petrus und Marcclliuus zuerst beigesetzt wurden, kann somit keineswegs
als das V'erk Einliart's betrachtet werden , wie Steiner ') und selbst
Pertz -) annehmen. Es war vielmehr zu Michlinstat, dem Kinhart
anfangs überhaupt den Vorzug scheint gegeben zu haben, wo er bereits
vor dem Jahre 827 eine neue, sclimuckvoU ausgestattete 15asilika er-
richtet hatte. Da die Uebertragung der Iteliquien von da nach Ober-
Mülinheim ganz gegen Einhart's Plan und ursprüngliclie Absicht ge-
schah 3), so ist es begreiflich , dass umfassendere Veränderungen an
der Kirche zu Ober-Mülinheim und Vorbereitung zur Aufnahme der
Keliquien nicht konnten getroften werden. Erst nach Ankunft des Zu-
ges geschahen daher die nöthigsten Anordnungen, so dass die Bemer-
kung Einhart's über Aermlichkeit in der Ausstattung ganz wohl erklär-
lich und irenügend begründet erscheint. Wie einfach und bestimmt sich
über diesen Punkt die Quellen aussprechen, so wurde doch bis auf die neueste
Zeit wiederholt diese alte Pfarrkirche des Dorfes Ober-Mülinheim mit
jener Basilika verwechselt, welche P^inhart in der Folge erbaute, indem
die Daten 825 '0, bald 827 oder 828 ^) als Erbauungszeit der letzteren
angefülirt werden, Daten, welche sich lediglich auf die Ueberführung der
Reliquen nach der alten Kirche beziehen so wie auf die dieserhalb da-
rin getroffenen Einrichtungen.
Nahe bei dieser alten Kirche ß), wie sie Einhart selbst be-
zeichnete , erbaute er in östlicher Richtung davon in der Folge eine
neue Kirche, die nachmalige Klosterkirche.
Ueber den Bau und den Fortgang des Werkes enthält die fie-
schichte der Uebertragung der Keliquien der heil. Petrus und Marcel-
linus, deren Abfassung gegen Ende des Jahres 830 ^) zu setzen ist.
i) 1. c. S. 66.
^) Mon. Germ. SS. II. p. 427. Einliardus vero iircsbyter consecratus basih-
caiu 11011 indecori operis in praedio suo Mulinheim acdificavit.
3) Hist. translat. N. 17. p. 208. Eadem nocte cuidani ex pueris nostris,
nomine Ruodlando, per quietem duo juvenes visi sunt astitisse, qui ei, ut ipse testa-
tus est, de transferendis Sanclorum corporibus niulta mihi diccnda mandaverunt; et
ad quem locum, vel qualiter id fieri debcvct ostcnderuiit : et ut hoc mihi sine mora
fuisset nuntiatum, terribiliter comminando praecepcrunt.
*) Dahl, 1. c. S. 8.
5) Archiv f. Hess. Gesch. XIII. S. 113. Lotz, Kunsttopogiaplne Deutsch-
lands II. S. 471 gibt 825 für die Grüudungszeit eines nicht mehr vorhandenen
Baues an. .
6) Hist. translat. N. 40. v 262. [Quidam] dixit, sc paulo ante quam hasi-
licam fuisset ingressus, ad ecclesiam vetercm, (luae occidontem versus a nova basilica,
in qua Martyres tunc quiescebant, parvo sjuitio distabat , orandi gratia venisse.
7) Jaifc 1. c. p. 498. Das letzte darin erzählte Wunder geschah am
28. August 830.
294
sowie Eiiihiirt's Briefe eine Anzahl vou Ilin\vei.simgei), die in nachfolgen-
dem ziL-animengestcllt werden sollen. Auch über die Anlage und Ein-
richtung der Kirche finden sich Anhalt-spunkte, namentlich in dev Jtistoria
tninshidunis. Die wiclitigsten xVufsclilüsse ergaben sich jedoch im Ver-
laufe der jüngsten Bauveränderuugen, wo zur Evidenz erhellte, dass
der Einhart'sche Bau im Grossen und Ganzen noch bis
zur Stunde in der Abteikirche erhalten ist und verschwun-
dene Theile desselben , wenigstens in mein- oder minder bedeutenden
Spuren mit Sicherheit nachgewiesen werden können.
Wann Einhart den Neubau der Basilika begonnen, lässt sich nicht
mit Besimmtheit feststellen. Indessen scheint er den Bau bald nach
der Ueberführung der Reliquien nach Ober-Miilinheim (17. Jan. 828)
in"s Werk gesetzt zu haben, und vielleicht liesse sich die dringende
Bitte , welche er (April 830) an Kaiser Ludwig I. richtete '), zum
Dienste der Heiligen nach Ober-Mülinheim zurückkehren zu dürfen, mit
den Geschäften, welche der Bau ihm veranlasste, in Verbindung bringen.
Zur Baustelle -j hatte Einhart einen Platz gewählt, welcher nicht in-
nerhalb seiner Domäne lag, sondern auf einem Grundstücke, welches
Eigenthum der Mainzer Kirche war. Er wendete sich daher bittweise
an Kaiser Ludwig, diesen Platz seinem Versprechen gemäss von dem
Erzbischof Otgar von Mainz gegen ein anderes Grundstück aus könig-
lichem Gut einzutauschen und der neuen Stiftung zu schenken ^). Er
sucht den Kaiser ;noch durch den besonderen Hinweis auf den Ruhm
dazu zu bewegen, welcher ihm erwachse wenn die heilige Stätte in
ihren Gebäuden und allem Zugehör durch diese Schenkung bereichert
und geschmückt werde, so dass eigentlich der Bau dann des Kaisers
Verdiensten beizumessen sei •*). In der Hauptsache muss der Fortgang
i) Jaffe 1. c. ep. 10. p. 449. Magnam vobis corain Deo mercedem com-
pararc potestis, si nie ad servitium .sanctorum suoruni ire permittitis. . . Nani ego
in nullo alio loco regiii vestri mainrom profectuiu vobis facero possiim quam ibi , si
nie ad hoc adiuvare volueriti.'^. cfr. cp. 12. p. 450. Seniper benivolam erga nie
sensi dilectioneni vestram, sed nunquam plus quam modo, quando mihi licentiam
inpctiastis pergendi ad servitium sanctorum Marcellini et Petri.
^) Teulet 1. c. II. p. 131. Note 1.
s) Jafte 1. c. ep. 14. p. 452. Proiude, piissime domine, cxcellentiam vestram
humiliter ammoneo et pcto, ut recordari diguemini de illa commutatione loci, in
quo venerauda inartj'rum corpora rcquicscunt, quac cum Otgario episcopo facta est,
et eum illis proprium efficiatis, pro quo liberando proprium vestrum Sancto Martino
tradidistis.
*) .Tafte 1. c. eji. 14. p. 4.j;j. Item rogo, ut cogitare atque pensaie digue-
mini, quae merces vos apud Dcum maneat et laus coram sacculo vobis adcrescat, si
per vos et in diebus vestris locus rcquietionis sanctorum martyrum tarn in aedificiis
quam in aliis nece-ssariis rebus fucrit auctus ornatus et excultus; ut etiain exstructio
cius noniini vestro adscribatur, siinulque et vettra et martyrum memoria ore oninium
populorum perpetua mentione celebretur.
205
des Baues rasch betrieben worden sein. Die feierliche Uebertraf^unf,'' der
Reliquien i) wird zwar von Eiiihart erwähnt, der Ta«,' der Conseeratioii
aber nicht näher mitgetheilt. Jedoch war oflenbar die Kirche um die
Mitte des Jahres 830 -) soweit vollendet, dass sie dem (Jottesdienste '^) be-
reits übergeben war. Daneben bestand die alte Kirche fort-*). Ein höchst
interessantes Moment zur Baugeschichte der Basilka bietet jener Brief ^)
Einhart's, worin er einen ihm befreundeten Abt ersucht, ihm in der
Errichtung des Daches seiner Kirche, worüber sie bereits bei ihrem Zu-
sammentreffen am kaiserlichen Hofe Rücksprache genommen, zu unter-
stützen. Die Herstellung bereite ihm nämlich grosse Schwierigkeiten
und er ersuche ihn, um den Preiss von 40 Pfund ihm Blei zum Ein-
decken zu kaufen. Er bemerkt, dass das Werk noch nicht so weit fortge-
schritten sei, dass die Anschaffung dränge; allein wegen der Ungewiss-
heit des Todes wolle er das begonnene Werk gerne beschleunigen. Lei-
der ist das Schreiben nicht näher datirt ; es steht jedoch nichts ent-
gegen, dass es vor Ende des Jahres 830 gesetzt wird.
Dagegen scheint die schliessliche Vollendung des Baues sich noch
über das Jahr 833 hinaus verzögert zu haben. Denn Einhart richtet an
König Ludwig II. die dringende Bitte ''), er möge seinen Einfluss
i) Hist. translat. N. 37. p. 252. Collocatis igitur m eadem basilica more
olemni beatorum Martyrum reliquiis etc.
2) Jaffe p. 498. N. L
3) Die in der hist. translat. N. 39, 54, 55 und 93 erzählten Wunder ge-
schehen alle in der basilica raartyrum ; das an letzter Stelle ist sogar genau datirt,
V. Kai. Sept. (28. August 830).
■4) Hist. translat. N. 40. p. 262. Is [habitu clericali] dixit , se paulo ante
quam basilicam fuisset ingrcssus, ad ecclesiam veterem — quae occidentcm versus a
nova basilica, in qua Martyres tunc quiescebant, parvo spatio distabat — orandi
gratia venisse.
5) Jatfe 1. c. ep. 46. p. 471. Illud dico colloquium, quando, in palatio
simul positi, de tecto basilice beatorum Christi martyrum Marcellini et Petri, quam
ego nunc licet cum magna difficaltate construerc molior, locuti sumus et constitit
inter nos de plumbo emendo contra precium quinquaginta librarum. Sed quamvis
opus basilicae nondum ad hoc perductum sit, ut tegendi necessitas me rei admonere
compellat, tamen propter incertum vite mortalis terminum semper videtur esse festi-
nandum, ut bonum quodque nobis incboatum Domino auxiliantc perficiatur.
G) Jaffe 1. c. ep. 51. p. 475, wekber den Brief zwischen 833—840 datirt.
Teulet 1. c. II. ep. LI, p. 90 lässt den Brief an Lothar gerichtet sein. Per quas
[litteras] rogo et umiliter peto: ut propter amorem et honorem Ciiri.'fti martyrum
patronorum vestrorum curam habere dignemini de constructione ba->;ilice illorum, ut
per vestrum adiutorium [ut] hoc perficiatur; et detis nobis ad memoratos episcopos
sacram iussionem vestram per litteras gloriosissime auetoritatis vestre; quas autem
temnere non audeant.
296
geltend maclien, dass jene Bischöfe, welche auf Geheiss seines königlichen
Vaters ihm beim Bau seiner Kirche behilflich sein sollten, jetzt sich
aber lässig zeigten, ihrer Pflicht nachkommen sollten. Der König möge
zu diesem Ende seinen Befehl durch einen Brief ihnen mitthcilen , den
sie gewiss nicht unbeachtet lassen würden. Und in einem noch späteren
Briefe ') sehen wir p:inhart abermals mit baulichen Angelegenheiten
beschäftigt. Er schreibt darin an einen nicht näher Bekannten, dass
er in seinem Auftrage dem Egmunel befehle, für ihn eine Anzahl Zie-
ir eist eine zu verfertigen. Er bestellt 00 Stück von quadratischer
Form von 2 Spannen nach jeder Seite und 4 Finger Dicke, ferner 200
Stück von kleinerer Form, nämlich eine halbe Spanne und 4 Finger im
Gevierte und 3 Finger Dicke. Es bleibt dabei freilich dahin gestellt,
ob diese ^laterialien noch für den Kircheubau sollten verwendet werden;
die Anzahl der Ziegeln ist so unbedeutend, dass sie nur zu einem be-
schränkten, ganz bestimmten Zwecke dienen konnten , vielleicht waren
sie für irgend eine bauliche Einrichtung in den au die Kirche anstossen-
den Gebäulichkeiten ausersehen. In archäologischer und baugeschicht-
licher Beziehung ist dieser Brief mit seiner Bestellung von hohem Werthe .
Es wird damit der positive Beweis geliefert, dass die kunstmässige Zie-
gelbereitung auch im fränkischen Reiche in ausgedehnter Weise geübt
wurde. Allerdings ist es ein besonders benannter Meister, der von der
Baustelle entfernt wohnt, woraus der Schluss berechtigt sein dürfte, dass
das Geschäft der Ziegelbereitung nicht allerwärts betrieben wurde und
vielleicht selbst nicht einmal während des sicherlich bedeutenden Bau-
betriebes der Kirche zu Seligenstadt und deren Appertinenzen an Ort
und Stelle eingerichtet worden war. Die genaue Angabe der Masse in
Einhart's Brief hat weiterhin für uns einen doppelten Werth : wir er-
sehen daraus, dass Einhart auf die Masse der römischen Ziegeln zurück-
griff. Die grösseren Ziegeln entsprechen ganz und gar den Ziegelplatteu,
wie sie allerwärts an römischen Bauten 2) jenseits und diesseits der
Alpen angetrolfen werden und auch für das kleinere Format scheinen
römische Muster gedient zu haben: wie sie namentlich an den Ilypo-
kausten ^), so z. B. an der Saalburg'-») sich finden. Bei einer Anzahl
1) Jaffe 1. c. ep. .09. p. -179. Volumus, ut Egmunelo de verbo nostro prae-
cipias, ut laciat nobis lateres quadratns , liabontes in oniiiem paitem daos pedes ma-
nuales et quattuor digitos in crassitudinein , numero 00; et alios minores similiter
quadratos, habentes in omnem parteni ununi seniissem et quattuor digitos eb in
crassitudine digitos ."., numero 200. cfr. Otte, Deutsche Baukunst S. 70.
«) Otte, Deutsclie Bauk. S. 5; Caumont, Abeccdaire, Ere Gallo-Komaine,
II ed. p. 58.
ä) Caumont, 1. e. p. 08.
■») Nach einer gütigen Mittheilung des Herrn Conservators von C!oliausen
zu Wicabaden.
297
der grösseren Platten zeigten sich auf der eine breite, Seiten flarli ver-
tiefte Streifen, welche von einer Kante quer über die ganze Flüche ein-
geschlängelten Linien ziehen. Dieselben wurden oftenbar mit einem
flachen, stumpfen Instrumente, einer Art von Spatel gemacht, nachdem
die Erde in die Fonii eingedrückt und die obere Fläche glatt abgestrichen
war. Auch an römischen Ziegeln finden sich ähnliche Abzeichen. Fin
Beweis für römischen Ursprung des Seligenstadter Materials kann daraus
aber schlechterdings nicht abgeleitet werden, da derartige Handwerks-
Traditionen auf allen Gebieten sich oft Jahrhundertc lang vererben.
Beispielsweise sei hier nur auf die Art der Bearbeitung römischer Sar-
kophage verwiesen, welche in ganz gleichbleibender Weise bis ins 12.
Jahrhundert sich fortpflanzte. Ja mit demselben concentrischen Schlage
der mit dem Zweispitz geführt wird, versehen die Steinhauer der Main-
gegend z. B. in Stadtprozelten heute noch die Quadern , welche im
Bruche rauh zugerichtet werden.
In zweiter Linie erhellt, dass das Ziegelmaterial, woraus die Ba-
silika aufgeführt ist, unzweifelhaft zu diesem Zwecke bereitet ward und
nicht von römischen Bauten entnommen und hier etwa in der Art ver-
wendet worden wäre, wie man in karolingischer Zeit häufig die Materia-
lien antiken Bauwerken entnahm. Diese Vermuthung wurde neuestens ')
wiederholt , offenbar ohne alle sachliche Begründung , da sämmtliche
Ziegeln, welche untersucht werden konnten, der aufgestempelten Legions-
Marken entbehrten, womit durchweg das römische Ziegelmaterial in so
charakteristischer Weise bezeichnet ist. 2)
Während der jüngsten Bauveränderungen bot sich nämlich Gelegen-
heit die Struktur der Pfeiler des Mittelschiffes näher zu untersuchen ^)
Durch Moller ^) war die Meinung verbreitet , dass die Seligenstadter
Kirche ursprünglich eine Säulenbasilika gewesen, deren Säulen aber unter
Abt Peter IV. (1715—1730) ummantelt worden seien. Soweit dermalen
ein ürtheil möglich ist, werden sich die durch Abt Peter veranlassten
Veränderungen nur auf Vorlage der Pilaster zur Aufnahme der Gurten
der Seitenschiffgewölbe bezogen haben. Obschon für Sachverständige
diese Notiz mit Kücksicht auf die schlanke und überdiess oblonge Form
der Pfeiler wenig Wahrscheinlichkeit hatte, so fehlte doch die Gewiss-
i) In der Darmstädter Ztg. 1. c.
2) Vergl. Kugler, Gesch. d. Bauk. I. S. 407. — Otto, Deutsclio Bauk. S, Ü.
Literatur-Nachweis S. 39.
3) Vergl. Blatt I, welches ich, wie auch Blatt 11 der besondereu Güte des
Herrn Geh. Oberbaurathes Dr. Fr. Müller zu Dannstadt verdanke.
4) Briefliche Mittheilung an Dalil 1. c. S. 11. ctV. S. 14; Steiner 1. c
S, 298.
19*
298
heit. Diese ergab sicli jüno-st bei der Entfernung des Verputzes aus
der Roccoco-Zeit. Bei der Wichtigkeit der Saclie scheint ein näheres
Eingehen auf die eigenthümliclien ]>il(liingsverhältnisse der Arkaden ge-
nügend gerechtfertigt.
In der ganzen Anlage der Pfeiler spricht sich vorab ein klares
Verstfmdniss für die statischen und constructiven Bedingungen aus. Die
Fundamente aus Bruchsteinmauerwerk von grosser Kegelmässigkeit ziehen
sich in einer Tiefe von 1.25 M. nach der Längenaxe von Pfeiler zu
Pfeiler. Eine mächtige Plattenschichte aus rothem Sandstein, 0,1.') M.
stark, deckt die Fundamente ab. (Fig. 1.) Auf viereckiger Untersatz-
platte setzt sich die Basis auf. Der untere und obere Pfühl derselben
ist durch Plättchen und durch eine starke nach rückwärts fallende Kehle
verbunden. Während der untere Pfühl in seinem Profil nach aufwärts
steigt, senkt sich der obere weit vorquellende nach unten. Die hellge-
brannten Ziegelsteine deren Masse 0,40: 0,25: 0,5 M. betragen, wechseln
mit breiten Schichten von 0,025 bis 0,035 Dicke aus weissem feinkür-
nicrem Mörtel, wie dieselben nur an Bauten vorkommen, bei deren Er-
richtung die Ueberlieferungen römischer Bauweise noch lebendig waren.
Dass die Pfeiler auch abgesehen von gewissen Unregelmässigkeiten im
Verband, wo zur Ausgleichung sehr lange, schmale Ziegeln angewendet
sind, immer auf Verputz gerichtet waren, liegt sehr nahe , ja es wäre
gradezu undenkbar, dass man die Innenarchitectur eines mit so reichen
Mitteln ausgestatteten Bauwerkes, ohne den Schmuck von farbigen Stuck-
überzug in Ermangelung von Marmorbekleidung gelassen hätte. Ueber-
dies ergibt es sich unzweifelhaft aus den Vorsprüngen von Basament
und Kämpfer über die Flächen des Pfeilers. Von den ursprünglichen
Kämpfergesimsen haben sich zunächzt dem Kreuzschifte einige Rest*^
erhalten (Fig. 2). Ein schweres ^Verkstück aus Sandsstein schiebt sich
nämlich zwischen das Ziegelmauerwerk von Pfeilern und Bogen ein.
An denselben legt sich über einem dem Schaftring ähnlich gebil-
deten Rundstab, in halbrund nach oben gezogenem Profil eine Art von
Echinus, der durch ein Plättclien von dem weit ausladenden, sanftge-
schwungenen Karnies getrennt ist. Eine nur massig vortretende Deck-
platte schliesst das Kämpfergesims gegen den Bogen.
In der Profilirung der Basis sowohl als des Kämpfers spricht sich
unverkennbar noch der Geist der klassischen Architectur aus, dem wir
in sämmtlichen Bauwerken der karolingischen Zeit und nur auf eine ganz
beschränkte Dauer noch in der unmittelbar sich daran schliessenden
Epoche begegnen. Des Vergleichs wegen ist in Fig. 4 das Profil des Kämpfers
vom Triumphbogen der karolingischen Basilika zu Ingelheim mitgetheilt. >)
') Vergl. von Cohauson, der Palast, Karls des (jro.s.sen in Ingelheim; in Äb-
lilduDg Mainzer Alterth. Heft V, 1^02, S. 7. Fig. 2, wo das Protil in einer etwas
209
Verwandte Bildung des Karniesprofils zeigen laiich die Deckplatten der
Kapitale in der Alichaelskirche zu Fulda '), die Kämiifer im Munster
zu Aachen, wie am Untergeschosse der Durchgangshalle zu Lorsch ^),
während in der Behandlung der Basis Anklänge an L(»rscli 3) und die
Wipertikrypta ^j zu Quedlinburg, sowie des Münsters zu Essen •'') un-
verkennbar sind. Die Seligenstädter Fragmente sind um so werth voller
als hier jeder Zweifel an deren späteren Ursprung ausgeschlossen ist.
Dieselben sind daher ganz vorzüglich geeignet den Kückschluss auf die
Entstehungszeit gleichartiger Erscheinungen bei architektonischen Glie-
derungen zu ermöglichen. Es ist dies ein in seiner Bedeutung nicht
zu unterschätzendes Moment, welches namentlich bei solchen Bauwerken,
deren Geschichte in frühromanischer Zeit mancherlei Wandlungen auf-
zuweisen hat , von ganz entschiedenem Werthe ist. Uebrigens genügt
ein Blick auf die Profilirungen, wie wir sie z. B. aus der ersten Hälfte
des 12. Jahrhunderts an der Gotthard's Kapelle^) des Mainzer Domes
finden, um darzuthun, dass nur in einer Zeit, welche noch directe Ein-
wirkungen von römischer Kunstweise empfing, noch solche von dem
Lebenshauche antiker Art durchwehete Bildungen hervorzubringen im
Stande war. Was das Mittelalter in Nachbildung antiker Typen schuf,
war meist so in die derbe Ausdrucksweise germanischer Denk- und
Fühlungsart übersetzt , dass von dem eigenthümlich stimmungsvollen
Khythmus, welcher den klassischen Gebilden vor allem eignet, nur mehr
die äusserlichste,. oft gründlich missverstandene Erinnerung übrig geblie-
ben war. Als Beispiel dieser Art können unter anderem die Säulen mit
ihren Gliederungen in der Barthelumäi-Kapelle zu Paderborn (1017)
abweichenden Bildung gegeben ist, wesshalb es nützlich erschien die Zeichnung hier
zu wiederholen.
Anm. Das hier beigezogene Profil wurde uns damals von dem Pronnzial-
ßaumeister Baurath Opfenuann gegeben. Wir sind jetzt nicht in der Lage beide
an Ort und Stelle zu vergleichen; von vorne herein würde uns das Opfermann'sche
Profil mehr zu entsprechen scheinen wegen des sanftem, unten nicht vorgebauchten
Karnises; — doch sind in Betreff der Karolingischeu Profile Täuschungen nur zu
leicht möglich. Wurde doch damals eben wegen des weit vortretenden, fein ausge-
bildeten Kämpfergesimses der Ursi)rung des Baues, dem es angehört, aus der
Karolingischen Zeit in Zweifel gezogen, der jetzt durch das nicht minder vortretende
und scharf gezeichnete Kämpfergesimse der Kirche zu Öeligenstadt eine neue Be-
stätigung gefunden hat. A. v. C.
1) Otte, Deutsche Bauk. S. 90. Fig. 49.
2) Beide in Kugler, Baukunst I, S. 409 u. 412.
3) Otte, Deutsche Bauk. S. 108. Fig. 52.
0 Ebendas. S. 115. Fig. 54. e.
5) Ebendas. S. 129. Fig. 60.
6) Vergl. v. Quast, Rom. Dome, Bl. 1.
300
weiten ')• Bezüglich der Aikadenbögen verdient die Thatsache Beach-
tung, dass die Ziegeln eigens für die Verwendung als Bogensteinc konisch
geformt sind ; in der Oberfläche nähern sie sicli, im Unterschied von den
bei den Pfeilern verwendeten Steinen', welche rechteckiger Art sind,
mehr der quadratischen Form. Ihre Masse sind 0,335 Länge: 0.265 Breite:
Dicke am oberen Ende (>,058 und am unteren Ende 0,037. Vergleichen wir
die Masse der Ziegeln aus den Pfeilern und Bögen mit jenen, welche Einhart
selbst in seinem obeuangezogenen Schreiben an Egmunel gibt, so stimmt
allerdings nur die grössere Sorte und zwar bloss in der Länge , wenn
nämlich eine Spanne (pes manualis) zu 0.20 M. angenommen werden
darf; in der Breite und Dicke bleiben sie hinter Einhart's Angabe zu-
rück. Es dürfte dies nicht überraschen, da bei der fraglichen Bestellung
offenbar besondere Kücksichten die vorgeschriebenen Abmessungen be-
stimmten. Immerhin lehnen sich die Masse, sowohl der in der Basilika
zu Seligenstadt vorfindlichen Ziegeln, wie die uns in Einhart's Brief er-
haltenen ganz unzweifelhaft an römische Muster an.
Auser der inneren Disposition der Schiffe liess sich noch die west-
liche Abschlussmauer der Einbart'schen Basilika feststellen. Diese
zeigte noch die Spuren von Bewurf und war von drei Thüröffnungen
durchbrochen, deren Schwellen, sowie die Oefthungen zum Einschieben
der hölzernen Vorlegebalken sich noch erkennen Hessen. Die Fenster-
öffnungen in der Giebelmauer sind später vermauert worden. In wie
weit die äusseren Umfassungsmauern noch in die Zeit der ersten Anlage
zurückgehen, ist jetzt schwer zu bestimmen. Soviel ist gewiss, dass die
jüngst niedergelegten Sargwände der Seitenschiffe, soweit sie zu Tage
lagen, nicht karolingischen Ursprungs waren und in dieser Beziehung
mus3 ich der im Archiv für Hess. Geschichte -) ausgesprochenen Mei-
nung entschieden entgegentreten. Die Seitenschiff-Wände waren aus
regelmässig, aber doch wenig sorgfältig geschichteten Bruchsteinmauern
der rojnanischen Zeit und gehörten der gleichen Periode an, in welcher
das Transept mit dem Archiv und wohl auch der jüngst demolirte
Thurm an der Nordecke der Westfacade erbaut wurde. Ebensowenig
ist die Hochwand des Mittelschiffes aus der ersten Bauzeit. Mit dem
Gesims über den Arkaden beginnt eine ganz veränderte Bautechnik, die
mit jener der späteren Erneuerungen aus romanischer Zeit überein-
stimmt.
1) Mittheilungen der Cent.-Commiss. Bd. X. S. 32 ff.
2) 1. c. p. 114. Der bereits erwälinte Artikel der Darnistiidtcr Ztg. Nr. 301,
S. 1263 Jalirg. 1872, dessen hochofficiöser Charakter unverkennbar ist, lässt nun-
mehr auch daß Alter dieser Theile „zweifelhalt" erscheinen.
301
Voll der Einliart'.sclicn Biiuaiilage liü.syon sich weiterliin Spuicii
eines Atriums mit einer Brunnenanlage vor der Westfront nacliwei.sen.
Ueber die Stellung des Glockenthurmes, dessen Kinhart Erwähnung thiit '),
sowie über den östlichen Abschluss der Sciiifl'e liegen Anhaltsiiunkte
bis jetzt nicht vor. Dagegen enthält die histor. iranshd. an einigen
Stellen gelegentliche Angaben, welche in mancher Beziehung Aufschluss
über die Disposition der Basilika und ihres Zusammenhanges mit den
anstossenden Baulichkeiten gewähren. So erwähnt Einhart selbst einer
Vorhalle 2), welche sich vor den Eingangsthoren hinzog. Dieselbe muss
mit den Wohngebäuden bei der Basilika in unmittelbarer Verbindung
gestanden haben; denn Einhart durchschreitet sie bei seinem nächtlichen
Gange zum kirchlichen Officium. Ueber dem westlichen Eingange befand
sich ferner eine Empora , welche Eiuhart auch coenaciduni nennt •').
Es ist diess eine Anordnung, welche im Anschlüsse an die altkirchliche
Tradition sich heute noch bei mehreren der grossen Basiliken Konfs
z, B. St. Peter, St. Maria Maggiore, an der Kirche Lateran etc. erhal-
ten hat. Offenbar war dies ein Oratorium, welches vielleicht als eine
Art Winterchor mit den anstossenden Klostergebäuden in enger Verbindung
stand. Dieser Raum war mit einem Altare ^) versehen ; Einhart hatte
Reliquien daselbst aufgestellt ^) und pflegte von da aus dem Gottes-
dienst anzuwohnen •'). Bei dem Ausgange der Kirche war für den
Kirchenwächter ein eigenes Haus ') errichtet. Für den Dienst der
i) Hist. translat, N. 53. p. 292. Cumque eo loci vcntum esset ut jam
turricula, quae signa basilicae continebat, ab eis conspici potuisset etc.
^) Hist. translat. N. 41. p. 2G2. Sub idera fere tempus, cum quadam nocte
surgentes ad ecclesiam ireraus, iuvenimus pro foribus ccclesiae quenulani pueruin in
porticu jacentem.
3) Hist. translat. N. 46. p. 274. Inventum [Gisalbcrtum] in coenaculo, quod
supra porticum basilicae est, tempore raatutini officii juxta reliquias, quae ibi erant
collocatae.
4) Hist. translat. N. 46. p. 276. Livenerant cum [ÜisalbertumJ proniim
atque extentum propter altare jacentem . . . Quem levantes ... in inferiores cccle-
siae partes gratulabundi deduxerunt. cfr. Uo. p. 374.
6) Hist. translat. N. 93. p. 374. Quem [articulum digiti beati Hermetis
martyris] accipientes, Capsula reconditum in superiori parte basilicae, supra ipsum
occidentalem ecclesiae introitum collocavinms.
6) Hist. translat. N. 37. p. 252. Cum divina res ageretur, et nos in supc-
rioribus ejusdem ecclesiae locis constituti super subjectum atque in infcrioribus con-
stitutum populum intendercmus . . .
7) Hist. translat- N. 54. p. 294. Puer ... in domo custodia ecclesiae
ostiarius ab eo fuerat constitutus . . . cum juxta t-stium scderet, repente consurgens
basilicam intravit.
302
Olookcn hatte ein Cloiiker Lan<loIith zu soigen. Seine Zelle und Schlaf-
stelle hatte er au der gegen Osten gerichteten Thüre der Kirche, so dass
wir den lilockenthurm Avohl an derselben Seite, vielleicht östlich vor
Apsis und Transept zu vermuthen haben, ') wie dies auch im Kloster
zu St. Gallen der Fall war 2). An den Langseiten scheinen keine
Thüren gewesen zu sein, da mit einer gewissen Ausschliesslichkeit Ein-
gänge an der Ost- und Westseite erwähnt werden •'). Bezüglich der
inneren Einrichtung der Basilika erfahren wir nur von Chorschranken,
welche die Cleriker vom Volke trennten ^). Wiederholt geschieht auch
jenes Altares Erwähnung, auf welchem in einem Schrein die Beliquien,
nochmals in einem mit Edelsteinen geschmückten Gehäuse verschlossen,
aufgestellt wurden. ^)
Einhart selbst soll jedoch das^AVerk nicht zu Ende geführt haben.
Er starb nämlich 14. März 840. Als Nachfolger in der Abtswürde des
Klosters Seligenstadt wird sein früherer Sekretär Eatleich genannt, und
diesen preist Rhabanus Maurus als den Vollender des Baues, In Wahrheit
dürfte sich das Mass der Thätigkeit Katleichs jedoch darauf beschränken,
dass ihm der Ausbau der mit der Basilika in Verbindung stehenden
Baulichkeiten des Klosters zuzuschreiben ist. ^)
Noch erübrigt die Beantwortung der Frage, in welchem Verhält-
nisse wir uns überhaupt Einhart zu der eigentlich baukünstlerischen
Aufgabe bei der Gründung und Ausführung des Seligenstädter Baues zu
denken haben. Man hat nämlich vielfach Einhart zum Baukünstler
und Baumeister von Fach gestempelt und sich auf eine Anzahl Stellen
in seinen Briefen und auf sonstige Angaben berufen, welche jedoch alle
nicht mehr als ein allerdings reges Interesse und eifrige Sorge für den
Betrieb von Bauten enthalten, dagegen keinerlei positive Angabe über
1) Hist. translat. N. 32. j). 210. Erat unus de clericis, qui ad excubias
basilicae fuerunt, nomine Landolphus, cui tunc signi tangendi cura conimissa fuerat,
Ilabens Stratum suuni juxta australem basilicae januam.
^) Vergl. Keller, Bauriss des Klosters St. Gallen vom Jabr 820, Zürich
1844. Auch bei Otte, Deutsche Baukunst, S. 94.
■>) Hist. translat. N. 32. j). 242. Duo quoque ostia basilicae, quae jani
clausae erant, occidentale videlicet atque australe etc.
*) Hist. translat. N. ö2. pag. 290. [Maretbrudis] ad basilicam Marty-
rum adducta, et tempore nocturnalis officii juxta caucellos posita. cfr. ibid. 42.
pag. 206.
*) HLst. translat. N. 31. p. 240. Atque ibi [Muliuheim] illas reliquias
snpcr altari, pone quod loculus sacros Martyrum cineres continens positus erat, gem-
mata capsa reconditas collocavimus.
•) Bei Weinckens , Kginhartus illustrat. j). 45. Cuius successor perfecta
Presbyter aula Kathlaicus sanctis tradidit huuc tiluluni.
303
ein thätiges, faclnnännisches EinoTeifou in K;uian«,^('logenhpiton (lartliun.
So besondors F iorillo , Zeiclin. Künste T. S. 2(i fl, aufweichen die meisten
Citate zurückgehen. Kngler, Gesell, d. Bank. I. S. 410, neigt trotz
der vorsichtigen Ausdrucksweise dennoch mehr dieser Auflassung zu.
wie aus den folgenden Erläuterungen an d.'i- angezogenen Stelle sich
ergibt Auch Otte, deutsche Bank. S. 70, fasste das Verhältniss p]in-
hart's zu den kaiserlichen Bauten offenbar in demselben Sinne. Mit
Entschiedenheit ist zuerst Jaffe. 1. c. p. 490 N. 6. dieser Anschauung
entgegengetreten. Wattenbach, Deutschi. Geschichtsquellen I. Aufl-
S. 104, rühmt von Einhart , seine Kunde der Baukunst" und begnügt sich
mit der Bemerkung dass er ,vom Kaiser zum Aufseher seiner gross-
artigen Bauten ernannt" worden sei. Stillbauer, 1. c. Leben Einhart's
S. 4, macht ihn unter Berufung auf Mab illon, Annal. III. lib. 31 p. 572.
zu einem , tüchtigen Architecten", und weist ihm in dieser Hinsicht die aus-
gedehnteste Thätigkeit zu. Gewiss mit Unrecht. Dass insbesondere
Einhart die Baurisse des Klosters von St. Gallen nicht gefertigt, ist
längst nachgewiesen. Vergl. Otte, Deutsche Bank. S. 93. In Aachen
wo man ihm gemeinsam mit Abt Ansegisus die Führung der kaiser-
lichen Bauten zuschreibt , bekleidete er mir die Oberleitung gewisser-
massen als Bautenminister. ^) Was speziell den Bau der kaiserlichen
Pfalzkapelle daselbst betrifft . so w^urde dieselbe durch den bei seinen
Zeitgenossen hochberühmte Meister Odo -) vollendet, ohne dass wir von
einer früheren Mitwirkung Einhart's erfahren. Wollte man zum Beweise,
1
) Teubet spricht sich übrigens bereits in demselben Sinne aus. Eginhard
re^ut le nom de Beseleel. Beseleel est, conime Ton sait, dans TKcrituri^ l^ nom de
ce neveu de MoTse, auquel Dieu avait aceoide le don de sagesse et d'inteliigence
pour travailler le bois et tous les metanx qui servirent ä la construction de l'arche
et du tabcrnacle. Ce pseudonyme d'Eginhard avait une sorte de signifioation : il
faisait sans doute allusion ä la charge qui lui etait destinee: car il ne fut jias.
comme on l'a cru et repete sur la foi du cartulaire de Lorsch, notaire et archi-
chapelain de Charlemagne: des textes conteniporains prouvent que dans le partage
des hautes fonctions distribuees aux anciens cleves de l'ecole palatine il obtient Celles
de chef de travaux publics. 1. c. Tom. I. Notice, p. IV. — II [Louis] maintint
Eginhard dans ses fonctions de chef de travaux publics. ibidem j). \l. unter Bezug-
nahme auf Gesta abbat. Fontanellensium (Mon. Germ. SS. II. p. 293) Praeterea.
dum praedictum Flaviacense coenobium . . . teneret [Ansigisusb etiam cxactor
operum regalium in Aquisgrani palatio regio sub Heinliardo abbate, viro undecun-
que doctissimo, a domino rege constitutus est. Quod nobilissinie administravit.
^) Jaffe 1. c. Einharti vita Caroli XXX. N. 1. p. r,:-}.;. In membranaceo
saec. IX. codiee bibliothecae regiae Monacensis lat. Mt;41(S. Emmevanü d-Jl) manu
Anglü.'iaxonica scripta haoc sunt: . . . .Infra capella scriptum: Insignem hancdigni-
tatis aulam Karolus Caesar magnus instituit , egregius Odo »lagister explevit, Metensi
fotua in urbe quiescit".
304
aass Einbart selbst Avcbitect grewesen , auf den Beinamen Beseleel
sieb berufen, welcben er in »lern gelebrteu Hofkreise fübrte, so ist zu
bemerken, dass Beseleel im alten Testamente') keinesNvegs als Bau-
meister, sondern als Kleister in den Kleinkünsten erscbeint, und grade
um solcber Kunstfertigkeit seben wir Einbart von seinen Zeitgenossen
gepriesen. So rülimt bereits im Jabre 790 Biscbof Tlieodulpb von
Orleans von ibm, dass er uicbt bloss gelebrte Scbriften verfasst, sondern
aucb verscbiedenartige Gegenstände mübevoller Arbeit und selbst Waffen,
niimlicb Pfeile zAim Kampfe 'gegen die Normannen, verfertigt babe. 2)
Sein Rubm in den verscbiedenen Künsten war dabei so gi'oss, dass Abt
Katger von Fulda (8(»2— 817) den Möncb Brun eigens zu Einbart
schickt, um ilm von diesem erfahrensten Lehrer in allen Künsten unter-
weisen zu lassen. ^) Seinem Einflüsse ist daher gewiss die Pflege der
verschiedenen Kunstzweige am Hofe Karls des Grossen in ganz besonderer
Weise zuzuschreiben. Dagegen lässt sich seine Beschäftigung mit den
Schriften Mtruv's , wovon wir in einem seiner Briefe erfahren, ganz
wohl aus allgemeinem Interesse erklären, und die Art, wie er über eine
dunkle Stelle derselben ^) von Khabanus Maurus Auskunft begehrt, scheint
uns weit eher auf eine blos theoretische Kenntniss der Baukunst, als
auf praktische Erfahrung und Uebung von Seiten Einhart's hinzuweisen.
Alles, was endlich seine Briefe bezüglich des Baues der Seligenstädter
Basilika enthalten, erklärt sich zur Genüge aus seinen früheren Beziehungen
zu baulichen Unternehmuugeu , w^ie aus seiner Stellung als Bauherr.
1) Exod. 31 , 2 sq. Ecce, vocavi ex nomine Beseleel filiuni Uri filii Hur de
tribu Juda, et iraplevi eum spiritu Dei, sapientia et intclligentia et scientia in omni
opcre ad excogitandum quidquid fabre fievi potest ex auro, et argento, et aere, mar-
more, et gemmis, et diversitate lignoinm. cfr. 35, 35 ambos [Beseleel et OoliabJ
erudidt sapientia, ut faciant opera abietarii, polpnitavii , ae plumarii de hyacintho
ac purpura, coccoque bis tincta, et bysso, et texant omnia, ac nova quaeque reperiant.
•^) Jaffo, 1. c. Einh. vita Caroli p. 491. N. 6. cfr. 492.
Et nunc ille libros, perosas nunc fcrat et res.
ypiculaque ad Scotti nunc paret apta necem.
Theodulfi canninum L. III. 1. v. 159 u. 100, opp. ed. Sirmondus p. 186.
3) Jafte , 1. c. p. 491. N. 5. (Catalogus abbatum Fuldenslum ap. Dronke
Traditiones et antiqu. Fuld. p. 102, Boehmer Font. III. 102): „Tercius abbas
Ratger — Hrabanum et Hatton Turonis direxit ad Albinum magistrum liberales
discendi gratia artes, Brunan ad Einhartum variarum avtium doctorem peritissimum,
Modestum cum aliis ad dementem Scottum grammatieam studendi.
*) Jaffe , 1. c. Einharti ep. 56. p. 478. Misi igitur tibi verba et nomina
übscura ex libris Vitruvi, quae ad praesens occurrere poterant, ut eorum notitiam
ibidem perquireres. Et credo quod eorum maxima pars tibi demonstrari possit in
capsella, quam domnus E(igil) columnis oburneis ad instar autiquorum operum fabri-
cavit. Et ]»ro]*ter illud, quod Vitruvius nominat scenograpbia , interroga, quid sit,
quod V'irgilius in 111 Georgicorum libro scenam vocat.
305
Seine Sorge als umsichtiger Verwalter '), ist in älmlicher Weise der
Viehznclit 2), dem Gartenbau ^) und allfn andoren Zweigen des wirth-
scliaftlichen Lebens gewidmet, wie dem Fortgange der Bauton, uml in
demselben Masse als er den Dienst Gottes und die Verherrlichung seiner
Patrone Peter und Mercellin allem übrigen voranstellt, nimmt auch der
Bau des Gotteshauses zu Seligenstadt naturgemäss in seiner Seele die
erste Stelle ein. Wir werden desswegen die Begabung, das grosse Ver-
dienst Einliart's keineswegs heruntersetzen, wenn wir zu beweisen glau-
ben, dass Eiiiliart niclit selbst Baumeister gewesen und die Krbauuu''
von Seligenstadt in diesem Sinne nicht ihm zuzuschreiben ist.
Die spätere Geschichte der Basilika Einhart's ist äusserst lücken-
haft, und selbst die wenigen Daten, welche uns mitgetheilt werden,
sind so vager Natur, dass sie nur geringen Aufscluss gewähren. Diess
gilt zunächst von jenen Unfällen, welche die Abtei und Kirche zweimal
im 10. und 11. Jahrhundert durch die Raubzüge der Normannen
soll erlitten haben. ') Welchen Umfang diese Verwüstungen hat-
ten , lässt sich nicht bestimmen ; dagegen ist es unbegründet die
Westthürme mit ihrer ursprünglichen Vorhalle als Herstellungen aus
dem 11. Jahrhundert annehmen zu wollen. '^) Dieselben gehörten viel-
mehr nach dem Gesammtcharacter, wie nach den Einzelheiten zu schlies-
1) So schreibt er ep. 27. (Jaffe, 1. c. p. 461.) Notura sit, quia volumus,
ut liomines aliqnos mittas ad Aqiüs, qui mansiones nostras eniendent atque restau-
rent, et ea, quae nobis ibi necessaria sunt ad habendum, id est farinam bracem
vinum formatom et cetera, secundum consuetudinem tempore opportune illuc venire
facias. Boves vero, qui < ccidendi sunt, volumus ut facias ad Ludinacam venire et
ibi occidere. — Ep. 28. p. 462. cera indigemus ad servitium nostrum. Et hoc
in istis locis recuperare non possumus^ quia parvus proyentus mellis fuit per hos duos
annos in isiis regionibus.
2) Ep. 58. (Jaffe, 1. c. p. 479.) N. coraes rogavit me, ut te precarer de
illis porcis, quos tu in eius miuisterium ad pascendum misisti, ut ei liceret eosdem
porcos sibi retinere, usque crasjiores et meliores fierent et ille eos iusto pretio ad
opus dominicum comparasset.
•») Steiner 1. c. S. 83 und 90; wie aucli Dahl 1. c. S. 10 sprechen von Ein-
fällen der Hunnen ; es sind jedoch liier die Normannen zu verstehen, welche damals
ihre verheerenden Züge bis nach der Mitte des Kheingebietes ausdehnten. — Ep. 5&.
(Jafie, 1. c. p. 480.) Misimus tibi per hunc hominem de semine lapitii Oaserpicii?),
quod volumus ut in largo loco seminari facias, qui solet in magnam herbani
exerescere.
6) Vergl. Teulet 1. c. I. p. XIII. N. 3. — Giesebreoht , Ivaisergeschirhte I.
Seite 143.
6) Wie diess von Braden, Hess. Archiv. 1. c. S. 115 geschieht.
20
306
seil, otteubar erst dem folgenden Jahrhunderte an. ') Leider besitzen
wir über das ganze 12. Jahrlinndert keinerlei sichere chronolo-
gische Anhaltspnnkte . mit welchen wir die Erbaunng der viereckigen
Westthürme in VerLindnng setzen könnten. Von den letzteren stand
nur noch der nördliche bis anf unsere Tage. Paarweise geordnete Flach-
nischen von Liseneu mit abschliessendem Kundbogenfriess deuteten vier
Stockwerke au . während die Eckseiten ohne Untertheilung bis zum
Hauptgesims aufstiegen. An den beiden mittleren Stockwerken waren
in diese Nischen nochmals zwei Kundbogen eingespannt, welchen im
oberen Geschosse zwei gekuppelte Fenster mit derben Kundsäulen, AVür-
felkapitäleu und weit ausladenden Kämpfern entsprachen. Zuletzt schloss
ein massig hohes Zeltdach den Tliurm. 2) Anlage wie Einzelheiten kenn-
zeichnen genügend diesen Bau als Werk des 12. Jahrliunderts. ^) Wenn
zu Ende des 12. Jahunderts Abt Godefrid l. ^) als zweiter Gründer der
Abtei gepriesen wird, der die Kirche wieder aus den Trümmern habe
erstehen lassen, so dürfte ihm die durchgehende Erneuerung der Hoch-
wände des Mittelschiffes und der Seitenschiffe, sowie der Umbau des
Transeptes mit dem sogenannten Archiv beizumessen sein , da diese
Theile der Struktur nach augenscheinlich einer jüngeren Bauperiode als
die Westthürme angehörten. Nicht sehr lange nach diesen umfassenden
Herstellungen muss der Neubau des Vierungsthurmes mit dem Chore und
der östlichen Apsis begonnen haben. Braden 1. c. S. 115 setzte gewiss
irrig den Chorbau in den Anfaikg des 13. Jahrhunderts unter Berufung
auf die Thätigkeit des Abtes Godefrid 1. (1200). Abbildungen gibt Kallen-
bach, Atlas zur Gesch. m. a. Baukunst, Taf. XXIX., wo das Datum 1214 bis
1220 angegeben ist. Wenn Kallenbach noch glaubte für einzelne Theile an
Vor- und Mittelthurm frühere, für andere spätere Erl^auungszeiten annehmen
zu müssen, so wird es heute Niemand mehr einfallen an Bauten der
Uebergangszeit für die Anwendung älterer und jüngerer Motive auch
eine zeitliche Verschiedenheit aufzustellen, wo in Wirklichkeit vielmehr
1) Vergl. Batt. II. Der erwähnte Artikel in der Darmstädter Zeitung ge-
steht nun nachträglich auch zu, dass die Westthürme dem 11. oder 12. Jahrhundert
entstammen mögen.
») In der Darmstädter Zeitung 1. c. wird dieser Thurm „ein rohes, plumpes
Machwerk" genannt!
3j Vergl. Steiner, 1. c. S. 298.
*) Weinckens, Navarchia, Series Ahbat. Seligenstad. p. :'().
Quomodo restituat sacras instauret et aedes,
Atque DEI reparet fanum, quod tristLs ubique.
Fumus et indignus foedaverat undique luror.
clr. yteiner 1. c. S. 129.
307
eine oft höchst willkürliche Mischung von langjrewohnten Elementen mit
solchen der neuen Kichtung stattfindet. Die nahe Verwandtschaft mit
dem Chorbaue der Marienkircke zu Gelnhausen (1230— 60 ?j lässt ver-
muthen, dass die Choranlage zu Seligenstadt etwa um die gleiche Zeit
entstanden sei, um so mehr als 1253 2) die Weihe des Hochaltars durch
Erzbischof Gerhard von Mainz vollzogen wurde. In wie weit dieser
Bau durch äussere Unfälle etwa veranlasst worden, lässt sich nicht er-
sehen. Indess scheint die Reihe der Unglücksfälle , welche über die
Kirche und Abtei gekommen waren, und die in Folge davon noth wendig
gewordenen Bauten die Hilfsquellen des Klosters fast erschöpft zu haben,
so dass P]rzbischof Gerhard I. von Mainz ihrer Noth durch Incorporation
der Pfarrei Steinheim (1255) begegnet. =') Die 1266, 30. Juli durch
Erzbischof Werner von Mainz vollzogene Consecration eines Altares *)
zu Ehren des heiligen Johannes JJvangelista deutet auf die langsam
fortschreitende Ausstattung des Innern. 1269 dagegen finden wir alle
Altäre in der Kirche vollendet , wie wir aus der Urkunde ^) des Abtes
Hermann ersehen, durch welche er die von dem Infirmarius Godefrid gemachte
Schenkung bestätigt. Darnach sollten über dem Marienaltare vor
dem Chore und vor den Altären des heiligen Johannes Baptista und
Johannes Evangelista zu Seiten des Chores und bei dem Altare des hei-
ligen Kreuzes mitten in der Kirche jede Nacht Lampen unterhalten werden.
Ueber weitere bauliche Veränderungen aus der Zeit des späteren
Mittelalters entbehren wir bis dahin aller Nachrichten, und was in der
Zeit des Barock- und Koccoco-Styles geschehen, kann füglich übergangen
werden. In wie weit durch die Koccoco- Vorhalle eine ursprüngliche
oder doch ältere Anlage ersetzt wurde, lässt sich jetzt nicht mit Be-
stimmtheit nachweisen. Die Veränderungen im Schiffe, wie die Verbleu-
i) Lotz, Kunsttopographie, I. S, 231.
2) Ro ohne räheren Nachweis Steiner 1. c. S. 299.
3) Urkunde hei Weinckens , 1. c. 1). p. 105. Cum igitur Vestrura monaste-
rium propter incendiiun et rapinas ac turbationem totius Patriae generalem a multis
retro temporibus ad tantam devenerit egestatem, quod nisi per Divinain Clementiani
äc Kostram sollicitudinem debitam provideatur Eideni, propter suoiuni debitoniin
onera quae contraxit necessario sulfocatur; nee adjiciet ut resurgat.
■1) Baur, Hess. Urkk. I. p. 35. Nr. 55.
6) Baur, Hess. Urkk. I. p, 37. Nr. 62. . . . quod custos, cuius fideli disi)Cn-
sacioni cuneta sunt conimissa, tria altaria trihus luniinibus ardentibus, altare scilicet
ste. Marie ante sacrarimn, similiter et altare sanctoruni Johannis baptiste, nee non
Johannis ewangeliste penes chorum cum altari ste crucis in medio monasterio singu-
lis noctibus procurabit.
6) Auf Tafel VIT ist eine theilvceise .\nsicht der SchilTe vor den letzten
Bauveränderungen gegeben. Die Fenster mit ihrer Umralimung stammten aus der
Roccocozeit; dagegen waren die Sargwände der Seitenschiffe in ihrem geschichteten
Bruchsteinmauerwerk noch aus romanischer Zeit, wie eben bemerkt, erhalten.
808
duno' von Pilasteni an den [Pfeilern in den Seitenschiffen, die Umgestal-
tuDf der Fenster *^), die Einrichtung eines Holzgewölbes im Mittelschiff
und der ganze T\'ust von Gvpsdccorationen drängte die alte Anlage
allerdings stark in den Hintergrund. Indess Avar alles diess nicht im
Stande den Bau so sehr seines alterthümlichen Charakters zu entkleiden,
wie diess in Folge der jüngsten Veränderungen geschehen ist. Glück-
licherweise sind allerdings die Arkaden des Einhart'schen Baues unver-
sehrt geblieben ; allein es ist so manches andere, was seit Jalirliun-
derten sich um den alten Kern angesetzt hatte , entfernt und
durch neue Zuthaten ergänzt worden , dass aus der alten Abteikirche
nunmehr eine neue Kirche geworden ist. Mögen auch mancherlei Nütz-
lichkeitsgründe zur P]rklärung und Rechtfertigung ') angeführt werden
können, so muss die Thatsache immerhin Bedauern erwecken, dass die
Basilika Einhart's jetzt durch und durch modernisirt ist.
i) Vergl. DariDstiidter Zeitung 1. c. Nr. 301. In wie weit die liier ver-
suchte Rechtfertigung wirklich erreicht wird, mag hier unerörtert bleiben.
Ein Portal in Lorcli am Rhein,
ob römisch ob karolingiscli?
von
A.. V. Coliavisen,
Oberst a, I>. nnd Conservator der Alterthümer in Wiesbaden.
An der gi'ossen Heerstrasse der Touristen, in Lorch am Rhein
haben sich die Ueberreste eines Bauwerkes erhalten, welche die dortige
Kirche mit ihrem Flügelaltare und das Hilgenhaus an Alter und des-
halb in gewisser Beziehung auch an baugeschichtlichem Interesse weit
übertreffen und bei denen man sich wundern muss, wie sie den Stürmen
der Zeit und den Augen der Künstler und Archäologen so lange haben ent-
gehen können. Man sieht diese Baureste im Vorbeifahren von der Bahn
aus, am Ende eines Gässchens , welches zunächst oberhalb der Wisper
mündet und dessen nördliche Ecke das Wirthshaus zur Traube bildet.
Dort erhebt sich eine kleine Gartenterrasse, durch eine hohe alte Mauer
gegen den aus dem Thale herab streichenden Wisperwind geschützt und in
dieser Mauer befindet sich das aus Haustein , Bruchstein und Ziegeln
gebaute, jetzt indessen vermauerte Portal, das wir der Beachtung so
werth halten.
Dasselbe ist 1,60m. weit; seine nur aus Bruchsteinen bestehende
Schwelle lag etwa 60cm. über dem Boden. Die linke Thürbekleidung
ist aus einem Sandsteinposten gebildet, der auf einem Sockel von dem-
selben Materiale steht , während die rechte Seite nur mit Grauwacke,
Thonschiefer und Trasssteinen aufgemauert ist. In einer lichten Höhe
von 2,15"!., liegt ein 38cm. starker Sturz von Sandstein, welcher wie
die andern Sandsteinstücke keinerlei Gliederung , aber wie der ganze
Bau, Spuren früherer Brände erkennen lässt und an drei Stelleu ge-
sprungen ist. Ueber ihn spannt sich ein halbkreisförmiger Eutlastuugs-
310
bogen, dessen Bogeufeld vom Durclimesser der Thimveite mit Trasssteinen
vollgemauert ist.
Der Bogen l)esteht aus zwei concentrisclieu Kränzen aus keil-
lormig bebauenen Trasssteinen , welcbe mit je zwei Ziegeln wecbseln,
und sind, jeder Kranz mit einer Ziegelflacbscbicbte , bündig mit der
Mauer gedeckt. Die Mauer ist 2,40»i-, über der Thüre aber nur 80cm.
dick , und durcbschnittlich ()»'• bocb. Ihre einigermassen erbaltene
Länge beträgt 13,50i"- von deren östlichem Ende die Tbürmitte etwa
Olli- entfernt ist; sie zeigt vielerlei Bauveränderungen, Balkenlöcher, Ijin-
brüche für wagrechte und senkrechte Balken , Fenster und Thüren
mit und uhne Gewände, die zum Theil wieder vermauert sind. ]\Ian hat
die Aussenseite eines im übrigen ganz verschwundeneu Baues vor sich.
Der Mauerverband lässt wagrechte in gleicher Steinhöhe durch-
geführte Schichten, deren 8 auf einen Meter gehen, und die Absicht er-
kennen . bei ziemlich kurzen Steinen senkrechte Stossfugen und nur
wenige Strecker anzuwenden Die oft über einander treffenden, bis 6cm.
weiten Fugen lassen einen groben Kiesmörtel sehen. Kurz der Verband
steht dem Ideale, wie es das Amphitheater von Trier und auch die
römischen Stadtmauern von Cöln und Boppard repräsentiren, eben so fern,
wie der flüchtigen Ausführung, mit ungefügen Steinen, die wir an den
Pfahlgrabencastellen kennen. Die Werkweise ist aber zugleich auch die,
wie sie bis ins 13. Jahrhundert bis zur Einführung der Gothik an besser
ausgeführten Gebäuden angetroffen wird: wagrechte Schichten, gleich
hohe, lieber hohe als breite Steine, mit möglichst senkrechten Stoss-
fugen und wenn es das Material zulässt, zwar nur bei Profangebäuden (zur
Herstellung gleicher Schichtenhöhe auch mit dünnen Steinen,) hier und
da einige Keihen Fischgrätenverband, — welche auch die Pfahlgrabenca-
stelle zeigen, aber der Lorcher Mauer fehlen.
Kehren wir zu dem Portal zurück, so lässt sich auch hier streiten
ob römisch — ob frühmittelalterlich. Von vorn herein ist es viel wahr-
scheinlicher, dass ein so hoch aufragender Bau eintausend Jahr — als
dass er ein- und einhalbtausend Jahr den Unbilden der Zeit Widerstand
geleistet hat, dass er also eher der karolingischen als der römischen Zeit
angehört. Der aufrecht stehende Thürpfosten an sich und die Aerm-
lichkeit. dass ein solcher nur auf der einen Seite vorhanden, auf der
andern aber fehlt und immer gefehlt hat, selbst den schwachen Thür-
sturz, sind wir nicht von den Kömern gewohnt.
Zwar waren monolithische Thürpfosten und wagrechte Thür-
stürze der. klassischen Baukunst früher eigen, als Ueberwölbungen, allein
ausser den Tempelbauten Süd-Frankreichs werden sie diesseits der Alpen
sehr selten und nicht ohne „Aber" sein. An den sogenannten Bädern in
Trier, wo sonst alle Thür- und Fensteröffnungen überwölbt sind, kom-
men doch auch Thürstürze aus einem waagrechten 75cm. starken Sand-
311
steinblock, der sich waao'veclit über die l'»- weite Tbür b\<,'t, vor. — Diess
findet sich aber in den runden Treppenthürnu-n an einer Stelle, wo
eine Ueberwölbung nnsolide gewesen wäre. Auch an der dortigen Basi-
lika finden wir waagrechte Ueberdeckungen, sowohl aus einem Sandstein
als aus einem scheid rechten Ziegelgewölbe; beide mit darüber befindlichen
Entlastungsbogen, welche über jenen Thüren an den Bädern mit Recht fehlen.
Eine verwandte Construction zeigt die porta aurea am Diucletiaus-
palast zu Spalatro , jedoch mit dem Unterschiede , dass der waagrechte
Thürsturz aus verzahnten Keilsteinen, der Bogen darüber aber aus einem
oder aus nur wenigen Hausteinen gebildet ist. An einem von Caumont
abgebildeten Grabmahl bei Lauguejols bei Mende ist der monolithische
Thürsturz von verzierten Bogensteiuen im Halbkreise überspannt, und an
den von demselben Alterthurasforscher dargestellten Pforten in den
Mauern von Dax und Jublains, sind die an sich schon sehr starken Thür-
decken in einem Falle verdoppelt, im andern durch ein scheidrechtes Ge-
wölbe verstärkt, ehe sie der Entlastungsbogen überspannt.
Mancher mögte vielleicht die Trasssteine in dem Lorcher Portale
für unrömisch halten, allein dieselben kommen auch bei der römischen
Wasserleitung bei Mainz, also noch entfernter von den Brüchen im Brohl-
thale vor ; — oder er mögte Anstoss nehmen an der grossen Dicke und
an der Verwitterung einiger Ziegel, allein Ziegelstärken wie diese
von 65i>im- kommen, wie solche von 55 , 60, 67ni>"- Dicke , bei den zu
den Pfeilerchen der Hypokausten benuzten Ziegeln ebenso häufig vor,
wie durch Brand, Nässe und Frost mürbe gewordene Backsteine in jenen
Heitzanlagen angetroff"en werden.
Es bleibt demnach von allem nichts übrig als der Entlastungs-
bogen selbst und zu versuchen aus ihm eine Antwort, ob unser Portal
römischen oder frühmittelalterlichen Ursprungs sei, zu erlangen.
Wie bereits gesagt besteht der Bogen aus zwei Kränzen übereinander
der lichte Durchmesser des Innern Bogens beträgt l,60i"-, die Gesammt-
stärke beider 80cni., also ebensoviel als der halbe Durchmesser des
inneren Bogens im Lichten. — Es erinnert diess an die bei den Grund-
rissen aller runden mittelalterlichen Thürme befolgte Regel, dass ihre
Mauerstärken ihrem lichten Radius gleich sind.
In dem Bogen wechseln immer ein keilförmig behauener Trassstein
mit je zwei Ziegeln , so dass der innere Bogen aus 8 paar Ziegeln und
7 Trasssteinen, der äussere aus 10 paar Ziegeln mit 11 Trasssteinen be-
steht. Die Ziegel sind — was sehr beachten swerth ist — nicht keil-
förmig und, wenn aus einigen allein messbaren auf alle geschlossen werden
darf, 29cm- hoch, 6,5cm. dick und gehen 43c"i. in die Mauer. Eine Platt-
schichte aus denselben Ziegeln trennt den inneren Bogen vom äussern
und eine zweite diesen von dem andern Mauerwerk darüber; auch diese
312
Ziegel scheinen ursprünglich dieselben Abmessungen gehabt zu haben,
sinl aber wegen der Rundung nicht in derselben Breite, sondern
nur 19c"i- belassen worden. Die den Ziegeln fehlende Keilfonu wird
durch dickere ^lürtelmassen ersetzt. —
Nun ist es aber eine Thatsache, auf welche unseres Wissens noch
nicht aufmerksam gemaclit worden ist, dass die Römer keine keil-
förmigen Ziegeln für ihre Gewölbe angefertigt haben; nirgend ist uns ein
Beispiel von keillormigen Gewölbziogelu bekannt, weder in Rom, noch
am Rheine oder anderswo. Bekannt ist es aber und zwar durch den
vorhergehenden Aufsatz über die Kirche von Seligeustadt , dass die
karoliugische Zeit Gewölbziegel (von 34c"i- Höhe 26c«n- Breite und 5 resp.
4cni. Dicke) angefertigt hat. Man kann sich daher wohl versucht fühlen,
sclion aus diesem Umstände auf den römischen, wenigstens nicht karo-
lingischen, Ursprung des Bogens zu schliessen. Denn dass die Popo'scheu
Bauten am Dome von Tiier aus der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts,
keine keilförmigen Ziegeln aufzuweisen haben, findet seinen Grund darin,
dass dieser Bischof überhaupt nur Material aus zerstörten römischen
Gebäuden verarbeitet, und keine Keilziegelu anwandte, weil er keine fand
und selbst keine gebrannt hat, Avährend schnn 200 Jahre vor ihm
Eginhard Ziegel und zwar auch keilförmige brennen Hess.
In den Popo'schen Bauten ist daher nicht nur kein Beweis
gegen das Römerthum unseres Portals zu suchen — sondern eine andere
Eigenthümlichkeit iener Bauten vermehrt noch die Wahrscheinlichkeit des
römischen Ursprungs. Die Gewölbbogen jeuer Zeit sind näm-
lich nicht in Kränzen gebaut, sondern die Wölbsteiue laufen im Ver-
band durch die ganze Gewölbstärke und auch ihr Extrados ist nicht
durch eine Flachschichte gegen das andere Mauerwerk begränzt. Die
römischen Bogen in Trier dagegen, sowohl am Dome, wie an den
Bädern und an der Basilika sind sämmtlich in Kränzen von der Stärke
einer Ziegellänge gewölbt, welche an den beiden letztgenannten Ge-
bäuden durch Flachschichten getrennt, an allen aber durch eine solche
gegen das übrige ^lauerwerk begränzt sind. Bei den Bädern wird die
Aehnlichkeit mit dem Lorcher Portale noch dadurch vermehrt, dass auch
dort in einem Kranze, zwei Ziegel mit einem keilförmigen Haustein
wechseln.
Wir haben gesagt dass die Popo'schen Bogen in niciit Kränzen
gebaut sind, sondern die Ziegelbogen durch die ganze Bogenstärke durch-
gehen, da aber bei einer Bogenstärke von 5 Fuss Unterschied in der
Dicke eines Keils im Intrados und im Extrados schon so bedeu-
tend war, dass man ihn nicht mehr durch eine keilförmige Mörtelfuge
hätte ausgleichen können — so musste man keilförmige Steine anwen-
den ; da man aber solche von Ziegeln weder besass, noch selbst an-
fertigte; so musste mau zu dem Auskunftsmittel greifen, keilförmige
313
Steine aus Sandstein 7a\ hauen und sie mit parallolen Ziegeln wecliseln
zu lassen. So entstand q-anz auf teohnischem Wege , ein Wechsel von
Material, an dessen Buntheit man dann auch ohne Nötliigung ein künst-
lerisches riofallen fand. Ebenso war es schon lange vor l*()i»o (f 1047)
geschehen. Die Arkaden bei St. Cäcilien in Cöln , welciic von (.^uast
(Jahrbüclior d. Ver. f. Alterth. im Uheinl. X. 195) wenigstens bis ins
8. Jahrhundert datiren zu können glaubt, bestehen aus nur einem Kranze,
von 8 Fuss Durchmesser und etwa 12" Stärke, in welchem immer ein
keilförmig behauener TulV- d. h. Trassstein mit je zwei gleichmässig ein Z(dl
dicken Ziegelplatten wechselt ; bedeckt ist er mit einer Ziegelflachschichte.
Die Bögen ül)er den Fenstern der Nordseite des westlichen Vorbaues von
St. Pantaleon in Cöln, so wie die Friesbogen daselbst, bestehen gleicli-
fiills aus keilförmig behauenen Trasssteinen und parallelen Ziegelplatteu
— und sind auch hier die einfachen Bogenkränze mit einer Ziegeliilatt-
schichto bedeckt.
Es stellen uns im Rheinlande nur diese wenigen Beispiele zu Gebote,
sie könnten durch die Bogen am Janustempel zu Antun, am Aquaduct
von Jouy bei Metz und dem von St. Juste bei Lyon, aber kaum von
Bauwerken in Kom vermehrt werden, weil dort Bogen, in welchen Ziegeln
und andere Steine wechseln , wenn wir nicht irren, fehlen und dortige
Ziegelbogen zwar auch in Kränzen gewölbt, diese aber nur in seltenen
Fällen durch Ziegelplattschichten von einander getrennt sind.
Unsere Beispiele sind alle dafür massgebend, dass das Lorcher Portal
nicht ins 11. Jahrhundert hinabreicht, sie entscheiden aber nichts über
ihren römischen oder frühmittelalterlichen Ursprung.
Nehmen wir die Geschichte von Lorch zu Hülfe, so ist die Aus-
beute nur gering und hebt jene Zweifel nicht.
Bodmann *) will den römischen Ursprung von Lorch nur zuge-
stehen, wenn dort eine römische Schanze gefunden sei. — Diess ist zwar
nicht geschehen , aber er wird sich auch mit den römischen Gräbern
begnügen können, welche man im Jahr 1867 dort vor dem Gasthause
zum Schwanen gefunden hat, **) und welche, mit so vielen unbeachtet
zerstörten, eine römische Niederlassung daselbst beweisen.
Zu einem Castell war das Gelände auf dem Lorch erbaut ist,
nicht günstig, wohl aber bedurfte man seiner als llafen-Grt für die
Schiffe, welche das Binger-Loch nicht passiren konnten , sowie als Mün-
dung eines langen und gangbaren Tliales — der Wisper — durch
welches ein grosses Hinterland bis zum I-fahlgrabeu aufgeschlossen und
dessen Castelle allimentirt werden konnten.
*) niielii^aiiisclie Altorthümer 10<?.
*') Milthoiluugen dos Nass, Altci-tli. Vor. 18<i7. 3 u. ü. p. 10.
20'
314
"Wir wissen ferner, dass Lorcli , wie Rüdeslioini mul Eltville,
einen königlichen Saal oder Oberhot' znm Empfang Ller Fiskalgefälle be-
sass und es wird denselben jedenfalls zur karolingischen Zeit besessen
haben , weil in der Urkunde vom Jahr 832 , in welcher es zuerst ge-
nannt wird, Ackerland und Weinberge in rilla quac vocafitr Lorccho
vom Königlichen Eigenthum abgezweigt werden.
Wo dieser Saalhof in Lorch stand, ist nicht bekannt; wenn man aber
den Platz für einen solchen auf dem nackten Gelände, wie es vor der
Erbauung des Städtchens dagelegen haben nniss. wählen sollte, so könnte
es nur aas kleine Plateau sein, welches im Winkel zwischen dem linken
W isper-Ufer and dem Rheine westlich von der Kirche liegt und dem
unsere jMauer als südliche Begrenzung nach der Ivheinseite dient.
Lorch hatte eine zahlreiche Geistlichkeit, welche nach Art der
CoUegiatstifte zusammenhielt und vom dortigen Adel reich begiftet war.
Auch der Adel bildete in der sogenannten Schuljunkerschaft eine Ge-
nossenschaft, deren Vermögen unter der Aufsicht des Domprobsten \er-
waltet und dessen Kinder gemeinschaftlich unterrichtet wurden. Auch
die Lage dieser Schule — des alten Ganerben-Hauses, kennen wir nicht.
Vielleicht — sagt Bodmann, ist es keine allzugewagte Vermuthung,
wenn wir unterstellen, dass die ältesten Stammväter des ansehnlichen
und nachher in so viele Aeste ausgebreiteten Rittergeschlechtes derer
von Lorch hier, eben so wie die von Rüdesheim in Rüdesheim, die ältesten
Provisoren des dortigen königlichen und darauf erzbischöliichen Fiskal
Allodiums gewesen seien ; ihr hernach überkommenes und beharrlich bis
zu ihrem Erlöschen getragenes, höchst ansehnliches Erbmarschall-Amt
des Erzstift'ts Mainz, berechtigt uns wenigstens, daraus auf eine frühere
Verbindung dieses Geschlechtes durch Amt- und Dienst-Bande mit dem
Erzbischöflichen Stuhle und die Vermuthung zu gründen, die wir aber freilich
aus Mansfel an Urkunden zur historischen Wahrheit nicht zu erheben
vermögen, dass jenes Ganerbenhaus eben ein Theil des karolingischen
Allods sei.
In gleicher Lage sind wir, indem wir annehmen, dass die Mauer
mit dem Portale dem Gannerbenhause der Schuljunkerschaft, das vordem
der Saalhof — die curia regia war — angehört habe. Ob aber der
Saalhof von den fränkischen Königen neu erbaut, oder ob er aus den
Ueberresten einer römischen Villa entstanden sei — darüber geben uns keine
Urkunden und leider auch das Gemäuer^ selbst keine bestimmte Antwort.
Wenn wir in den uns erhaltenen Bauten bis in das 10. Jahrh. das Be-
streben und Gelingen sehen, römische Bauformen in einer Weise nachzu-
ahmen, welche nichts gemein hat mit der stumpfen Plumpheit der früh-
romanischen Ausfühuingen, sondern eine gewisse Feinheit der Profilirung
und Ornamentirung aufweist, welche uns an der Vorhalle von Lorsch, wie
in den Fig. 4. u. 2 Taf. VII. dargestellten Kämpfern von Ingelheim und Seli-
315
genstadt anspricht , so darf es uns nicht üherraschen, wenn , wie dort
der Steinmetz, hierauch der Maurer Formen und Werk weisen nach-
alm)t, welche er den zur selben Zeit nocli zahlroicli vorhandenen Hömer-
baiiten entlehnt und wir brauchen keinen Anstand zu nehmen, die Früh-
renaisance, welche uns in den Cielehrtenkreisen Karls des Grossen ent-
gegentritt, auch in den Schöpfungen der Alänner tai erkennen, welche
jene beiden Handwerke leiteten.
Jenen feinprofilirten S t e i u m e t z a r b e i t e n stehen M a u e r a r b e i t e n
gegenüber, welche in römischer Weise aus Ziegel und Trassstein ausgeführt,
in einem Lande, welchem vom Main und Neckar reichlich ein guter Sand-
stein zugeführt werden konnte, aber getrennt sind durch die Strom-
schnelle des Binger-Loches , welche den Trausport des oberländischen
Sandsteins abwärts, wie des Trasssteins des Brohlthals weiter aufwärts un-
möglich macht oder erschwert. — Das Bedürfniss nach architektonischen
Schmuck bestand aber diess- wie jenseits. W^enn wir nun in dem vor-
hergehenden Aufsatze einen Brief P]inhards citirt finden, in welchem der-
selbe die bescheidene Bestellung von 260 Ziegeln macht — so sieht
jeder, dass sich daraus kein ganzer Bau herstellen lässt, dass sie nicht
einnuil zum kleinsten Hypokaustum ausreichen — aber vollkommen ge-
nügen würden zur Ausschmückung eines Portals wie das Lorcher , iu
wechselnden Ziegel und Trassschichten.
Wir sind somit zu dem Schlüsse gelangt, dass dies Purtal unbedingt
älter als das Ende des 10. Jahrhunderts ist — und nur aus Gründen
der Wahrscheinlichkeit nicht der römischen, sondern der christlichen
Zeit angehören wird.
31iscelleii.
1. Bei der Anlage des städtischen Abzngcanals in der G o 1 d ga sse wurde vor dem
Haose No. 16, in einer Tiefe von 4 Fuss und zwar unter einem älteren weniger tiefen
Canal, ein K 6 mergT ab gefunden; es bestand aan einem viereckigen aus fünf Tegulae ge-
bildeten Kasten, zu welchem der Deckel, ohne Zweifel eine sechste Tcgula fehlte, wenn
nicht eine 40 a 2'jcrn. grosse wellenförmig schraffirte Ziegel platte, die sich in der
Nähe fand, als solcher angesehen werden kann , auch fehlte jeglicher Inhalt. Zu
bemerken ist, dass das Grab nicht in der bürgerlichen Niederlassung sondern ungefähr
200 Fuss nördlich vor der Verlängerung der Heidenmauer lag.
2. Dagegen ist nachträglich zu berichten, dass innerhalb dieser Mauer, nämlich
200 Fu8ä südlich derselben auf dem Michelsberge und 3Ö Fuss südöstlich vor dem
Eingange der neuen Schule daselbst, bei Anlage eines .städtischen Entleerungscanild in
einer Tiefe von 6i/j Fuss ein fränkisches Grab sich fand, welches zwar keine Gebeine
mehr enthielt, aber durch ein eisernes Schwert, eine Franci.ska, 2 Lanzenspitzen,
eine Pfeilspitze , eine Bronzefibula , zwei schwarze Urnen und einige rönii.sche
Ziegel, als ein tränkisches Grab »ich charakterisirte. (Die genannten Gegenstände sind
sub N. 10 in das Inventar pro 1871 aufgenommen.)
Fünfzig Schritt östlich davon stiess man, in 0 Foss Tiefe auf eine grosse Sand-
steinplatte ohne Schrift oder Ornament,
3. Abwärts von dieser Stelle kam man beim Abräumen der oberen Terrasse,
welche vom Schützenhof zu den Schulhäusern auf dem MicheLsberge führt,
auf da'J von Quellensinter durchzogene Sandgestein und links südlich von demselben auf
eine mit Brandschutt angefüllte muldenförmige Vertiefung , deren tiefster Punkt
etwa 4m. tiefer liegt, als das Plateau auf welchem jene Schulen stehen. Man fand darin
eine grosse Masse von Brandachutt, untennlscht mit römischen Ziegel- und Ttjpf.scher-
ben und mehrere schwere Architek turstücke, welche gleichfalls durch Brand rnürbe,
H'halige Brucliflächen angenommen hatten.
Es sind namentlich drei verkröjifte Gesimsstücke , ein Sockelsims und zwei
Bruchstücke von 53 cm. dicken Halbsäulen , sowie ein halbmondförmiges Ilelief in
Sandstein, das vielleicht als Ccnturionenzeichen anzunehmen i.st. Sie sind särnmtlich
in da« Museum gekommen.
Die Stücke rühren nicht von einem einst hier gestandenen Bauwerke her
sondern waren offenbar mit dem übrigen Brand.schutt hier abgeladen worden. Da
man nun Schutt nicht bergauf zu fahren pflegt, so wird das Gebäude von welchem
die Arcliitckturstücke herrühren, höher oben gestanden haben und ist es deshalb, so
317
wie wcpcii dir Form der llalbsäuli'ii uml \vcj,'cii der veikiu|it'Uii (ierfiiiisc iiiclil uii-
WJihisclieiiilich, dass diese Triiiiimor von der etwa 350 Schritt eiitleniteii Porta ilccu-
rnana des Castells auf dem Ileidcnberg liorrüliren iiiö<,'eii.
Aus doni rotlicii und f,'olliou Sinter, wdolior dcu lu-bon der Scliuünnddo an-
stellenden tertiären Siuulstt'iu dnrclulrungcn hat und wehher auch in dem tiefen
Einschnitt der Schwalbaelierstrassc bcobaclitet werden kann , ersieht man, «hiss die
warmen (iuelleu hxnge vor der Künierzoit, weit höher aus dem Boden hervorbrachen
als jetzt, da der Sinter eine Höhe von 80 bis 100 Fuss iiber den heutigen Spie-
gel der Tliennen einnimmt.
•1. Die HcidciiniaJior. Da wo die Hirschgrabcnstrassc an ihrem südwestlichen
Ende auf dem Micliolsbcrgc tiefer gelegt und etwa l,!-!Om. in ülm» Boden eingesclmit-
ten ist, erkennt man in den l)eiden Einsclinittsböscluingen d;vs Profil eines alten
ausgefiiUton Spit/grabens , von l,r)0 m. oberer Breite und 1,35 m. Tiefe, dessen
tiefster l'unkt 11 I\r. von der Schulhol'mauer entfernt liegt.
Die Richtung und Lage des Grabens ist eine solche, dass er östlich parallel
vor der Heidenmauer liegen würde, wenn wir sie uns bis 7.ar südlichen Castellccko
auf dem Ileidenbergc fortgesetzt denken.
Da nun durch die Nachgrabungen im Jaiire ISh'ö (l'eriod. lUätt. 18")3. 'J. 11.
un<l 1854. 4. 15.) festgestellt ist, dass die Ileidenmauer nicht weiter aufwärts
ging und auch unterirdisch fast genau da aufhört, wo sie oberirdisch ihr nord-
westliches Ende auf dem alten Kirciihofe erreicht — nämlich 57 Meter von dem
eben beschriebenen (irabenjuolilen — so mögen wir in diesen die Spuren eines
tirabens und eines fortitikatorischcn Anschlusses der Stadtnuiuer erblicken , welche
bestimmt waren einen Theil der bürgerlichen Niederlassung zu schützen und mit dem
Castell — als ihrer Citadello — zu verbinden. Dieser Anschluss würde dann als
(Jraben, mit daliinter liegendem Erdwall an der südliclien Castellecke begonnen
haben und maassgebend für die Entstehung der jetzigen (irundstücksgrenzen, diesen
entlang bis zu dem obern Ende der Heidenniauer gelaufen sein , von hier aus wird
die Befestigungslinie duicli diese Mauer selbst gebildet und lässt sich tlieils über,
tlicils unter der Frde und in Kellern immer in gvader Kichtung verfolgen, bis zu dem
niederen Terrain hinter der evangelischen Kirche, — welches die alte Tlialmulde des
Wellritzbaches ist.
Fs waren somit die aquae Matiacac zur Zeit, der Barbaren-Einbrüche durch
eine grade Graben- und Mauer -Linie gegen Nurdiisten und durcli die sumplige
Niederung des Wcilritzbaches gegen Südosten und Süden geschützt. ^Vie sie aber
gegen Westen gesichert war, wissen wir niclit — wahrsciieinlicli gar nicht oder
nur provisorisch der K'ömerstrasse entlang. Die im Drange der Noth angefangene
Heidenniauer ist nie zum Abschluss gebracht worden , es blieb dem ."Mittelalter über-
lassen, die Fmseliliessung zuerst durch das Mainzer- and Uiirthurm - Thor und bei
sjiäterer Stadterweiterung , durch das Äiainzer- , Neue- und Miciielsberger-Tiior zu
vollenden. Dass die Heidenmauer römischen Urs])ruiigs ist, unterliegt gar keinem
ZvveileL
lieber ihre Bcschaflenheit und über die Funde bei derselben linden sich Noti-
zen in den Annalen X. 302. 4ÜL', und in den Mittheilungen IbOT. 5 und ü.
12 und 15.
;■). Durch den Neubau des gegen den K ranziilatz vorspringenden, zum Gastiiause zur
Rose gehörigen Hauses wurden in dem Fumlainente, etwaO Fuss unter der Erdol'erflächc
wieder mehrere \\ l>m i s c ii e 1! a u re s t e gei'un(b"n, über deren (irundris.>.forni zwar keine
Klarheit zu erlangen war, von welduii aber eine An/alil von Bautheileii angekauft
und sub. No. 27 des Invcntarium aufgenommen worden sind. Es sind namentlich
zwei hohle Säulchcii aus gebrannter Erde (cj cm. hoch, 1'.» cm. im Durclimcsser und
318
Innen mit Mörtel ausgefüllt — Hie dienten wie auch die folgenden Ziegel beim
Unterbau eines Hypokaustums, 3 Tegulae , 1 Imbrex, 6 Ziegelplatten von 20 a 20.
22 a 22, 30 a 30 cm. Groesse, ferner drei Bruchstücke von Heizr<">hrcn gleichfalls
mit Mi>rtel und Steinbrocken gefüllt, um als Pfeiler in dem Ilypokaustiun zu dienen,
sie trugen einen grossen die ganze Fläche einnehmenden Stempel der 22 Legion.
Bei dem Abbruche und Neubau des Badhauses zum Bock am Kranzplatze wurden
gleichfalls Dach- und Mauerziegel mit dem Stempel der 22 Leg., wie Ziegelplatten
ohne Stemi^cl von 41 a 41, 34 a 28, 30 a 30, 29 a 29, 28 a 28 und 22 a 22 cm.
durchschnittlich 4—5 cm. dick gefunden, wovon die kleinen zu rfeilern, die grösseren
als Deckplatten von Hypokausten gedient zu haben scheinen. Der Boden war hier,
wie in dem Fundamente der Eosc, allenthalben so von warmem Wasser durchdrun-
gen, dass man wenigstens jetzt in dieser Tiefe von 6 Fuss keine Heizung anlegen könnte.
6. Bei dem Kanalban der Mainz erstrasse stiess man zM'ischen den Häusern
Nr. 1 und 2 in 8 Fuss Tiefe auf den alten Mühlweg und fand daselbst eine Streitaxt und
eine Menge alter Hufeisen. Bei der grossen Anzahl alter Hufeisen, welche unserm
Museum immer wieder zugewandt werden, ist es zu bedauern, dass dieselben meist
nur Zeugniss geben von den schlechten Wegen , in deren tiefem Koth sie stecken
geblieben sind und dass noch keine Hufeisen unter Verhältnissen oder diese Verhältnisse
so genau berichtet worden sind, dass ihr römischer Ursprung ganz zweifellos daraus
hervorginge.
Von den alten Schriftstellern berichten zuerst die der byzantinischen Zeit von
Hufeisen und bekanntlich ünden sich an den in antiken Bildwerken dargestellten
Pferden nie eine Andeutung von Hufeisen.
Eiserne Schulie, welche dazu eingerichtet sind zum Schutz kranker Hufen an
dieselben Stellen gebunden zu werden, gehören nicht zu den seltensten Vorkommnissen und
auch römische Hufschneidemesser sind nicht ganz selten. — Aber aus beiden lässt
sich auch der Schluss ziehen, dass sie den Beweis liefern, wie häufig kranke Hufe
waren und zwar deshalb so häufig waren , weil man die Pferde nicht beschla-
gen habe.
7. Im Sommer 1872 wurde bei den Ziegelarbeiten in den Feldern zwischen der
Albrechtstrasse und dem Eondell der Biebricher-Chaussee die Römerstr asse in 2i/»
Fuss Tiefe gefunden. Sie hat die bekannte Richtung, die sich in diesen Feldern
auch durch eine TeiTainwellc auf der Oberfläche ausspricht.
8. Auf dem Bauplatze des Herrn 0. Laux an der Biebricher Chaussee ober-
halb des Eondells, drei Fuss unter der Erde, von Kalksteinen schützend umgeben, wur-
den Ende September 1872, 43 Stücke alte silberne Münzen ausgegraben.
Es sind durchgängig Mainzer Münzen, der Mehrzahl nach uuter Erzbischof Adolf IL,
Graf von Nassau, 1461 — 1475 geprägt und grösstentheils einseitige Pfennige,
welche in einem gespaltenen Schilde das Mainzer Wappen und den nassauischen
Löwen hauen , umschlossen von einem Perlenkreise, darüber j(. Andere
Pfennige diesem Fundes sind mit den Wappen von Trier, Mainz und Kurjifalz versehen
und auf Grund gemeinsamer Münzverträge geprägt. Einige Münzen von
der Stadt Mainz geprägt diese sämmtlich einseitige Heller und zeigen in
einem Perlenkrcise ein Schild mit dem Rade und darunter im Bogen drei
Kronen als das Wappen der Stadt Köln, mit welcher die betreffenden Stücke in Ge-
meinschaft geprägt sind, endlich das Rad mit 3ß darüber, letztere im Verein mit der
Stadt Bingen geprägt. (Rhein. Kurier 1. Oct. 1872.)
9. Beim Abräumen der Mergelgruben, welche die Herrn Gebrüder Dyckerhof für
ihre Cementfabrikation an dem Abhänge östlich von der Hammermühle, auf dem
linken Ufer des Salzbachs und desErbeuheimcr Baches eröffnet haben fanden sich südlich
319
einige Topulii — walirsclioinlicli von Rüni c r-(l räb orn liprrülirfn.l un.l wcitor nürdlidi
acht bis neun Furobcngräljer mit wolil erlialtenou Skck'tton, deren i'iniye selbst in hocken-
der Stellung gefunilen worden sein sollen. Die Gräber lagen niclit alle mit ein.inder j.aral-
lel. — Der Name des Hügels Ga]gcnstiimi)er und die Eriialtnng der Knochen, so wie der
Mangel jeder Beigabe mafhen es walir.schoinlicli, dass man liirr nur die Gräber von
Hiiigerioliteien vor sicli liai.
10. Bei Erbenheim in den Kalkstein üriiclicn, welche in dem Winkel liegen der
durch die von Wiesbaden kommende Chau^^see, dem von der S|jelzmülil.; lierkoniinen-
den Wege und den von Erbenheim zum Salzbach führenden Wasserlauf gebildet wird,
fand sich beim Abräumen des über dem Kalkstein 10 Fuss höher liegenden Bodens, etwa
5 Fuss unter der Erdoberfläche eine zerdrückte grosse schwarze Urne. Dieselbe
war nachdem sie aus den sämmtlich aufgefundenen Stücken wieder zusammengesetzt
war 60 cm. hoch, GO cm. im Bauch und 34 cm. im Hals weit. In derselben lag eine Mittel-
grosse Urne mit verbrannten Knochen, und einem Bronzemesser, dann eine kleinere
Urne und zwei Teller: die Mündung der grossen Urne, welche diess alles enthielt
war durch eine 21 cm. hohe und 50 cm. weite Schale als Deckel bedeckt. — Der ganze
Fund gelangte (sub, 1871, 2) in unsere Alterthumssammlung.
11. Fränkisches Leiclieufeld bei Hedderiiheini. Die von der Saalburg süd-
wärts hinabführende Römerstrasse zieht 700 Schritte östlich von Niederursel als tiefer
Hohlweg einen Abhang hinunter auf den Urselbach zu, überschreitet denselben bei einem
doppelten Mühlenwehr und durchsclineidet in ihrer Richtung auf den Juden-Kircliliof
im Vicus vovun bei Heddcrnheim, unmittelbar auf der rechten Bachseite ein fräiikisrhes
Todtenfeld, welches durch die dort angelegte Ziegelei des Herrn Ingenieur Moldenhauer
entdeckt und aufgeschlossen worden ist.
Bei den im März aufgedeckten Leichen fanden sich die in Frankengräbem
z. B. in den längs der Dotzheimerstrasse zu Wiesbaden gelegenen — gewöhnlich
vorkommenden Beigaben: eiserne Lanzenspitzen, Messer, Francisken, verzierte im
Bauch scharfeckige, schwarze Urnen und andere Gefässe von rothem und gelbem
Thon, Glasbecher, in welchem viele Knochen und Aschenreste sich fanden , Bronze-
und Eisenringe, eiserne Schnallen und Nägel, Perlen von Glas, Thon und Bernstein,
unter den Glasperlen solche, welche aus je vier noch zusammenliängenden vergoldeten
Kügelchen von kleiner Erbsgrösse bestanden und die auch in technischer Hinsicht
von Interesse waren.
Eine Leiche, bis dahin die nördlichste und wie alle andern in einem D/i bis
2 Fuss breit eingeschnittenen, auf der Oberfläche durch niclits kenntlichem (irabe, lag
auf einem Pflaster von 6 bis 8" grossen rundlichen Bachsteinen, zwischen und unter
welchen sich eine graue aschenartige Erde befand.
Bei den menschlichen Gebeinen fanden sich auch öfters Thierknochen, unter
andern ein Schweinekinnbaeken , welcher wohl als Wcgezelirung dem Todten mitge-
geben waren.
Bis zu Winters Anfang wurden 38 Skelette ausgegraben, die meisten ohne
Waffen und Schrauckgegenstände, fünf wurden als weibliche constatirt. von Kinder-
leichen ist noch keine Spur gefunden worden. Die Leichen lagen mit wenigen Aus-
nahmen mit den Füssen ostwärts. Die Tiefe, in der sie gefunden wurden, wechselte
zwischen 2 und 8 Fuss, auch sind die Abstände zwischen ihnen nicht regelmässig,
vielmehr lagen sie auf dem ganzen Felde zerstreut umher. Doppelgräber waren häufig.
In einem 8 Fuss tiefem Grabe waren zwei männliche Leichen sorgfältig nebeneinander
gelegt; 2 Fuss darüber lagen die zerstreuten Gebeine einer dritten Leiche, welcher
der Kopf fehlte. Eine Zerstörung, welche wahrscheinlich durch die spätere Anlage
des tieferen Doppelgrabes veranlasst war.
320
An einer Stelle faml man, ohne ilie Ueberreste einer Leiche zu entdecken,
Waffen und Geräthschaften, namentlich 2 lange Lanzens])itzen, 5 schwarze Thongefässe
und drei Schildbuckeln, von welchen 2 mit der Spitze aufwärts, eine nach unten
berichtet waren ; letztere enthielt noch die Ueberreste der Handhabe.
Bei einem Grabe fand sich eine unbestimmbare romische .Münze derartig, sodass
man annehmen muss, die Leiche habe dieselbe im Munde gehabt; sie hatte in der Lenden-
gegend einen Ring von Weissmctall — zu der in Frankengräbem gewöhnlich vorkom-
menden Seitentasche gehörig.
Bei einem sehr wohl erhaltenen Skelet fand sicli ein kurzes (Sem. langes)
Messer, in einer solchen Lage zu den Rückenwirbeln, dass man glaubte annehmen zu
dürfen, der betreffende sei durch das Messer getödtet und diess in der Wunde be-
lassen worden. Eine an sich unwahrscheinliche Annahme, da eine Verschiebung
der Seiten-Tasche, in welclier jene Messer getragen wurden und ein Zusammen-
bruch des Rippenkorbs, eine minder gewaltsame Erklärung zulässt. W\'iter glaubte
man auf einen in jener klassischen Gegend von Heddernheira stattgehabten Kampf
schliessen zu können aus zwei Leichen, welche mit gemischten Knochen so aufeinander
lagen, dass das (iesicht der einen nach unten gekehrt war. Beide waren, wie über-
haupt alle unregelmässig begrabenen Leichen, ohne jegliclic Beigabe.
Wir vermögen die verschiedenen überhaupt hier gefundenen Beigaben nicht besser
zu beschreiben, als indem wir auf die Darstellungen verweisen denen sie gleichen, in
dem Fundamental-Werk : die Alterthümer unserer heidnischen Vorzeit von L. Linden-
schmidt und zwar entsprechen:
Die Lanzenspitzen - Band L Heft I. Tafel G. Fig. 4. 5. G. 18.
Die Axt, die bekannte Franziska = IL 7. 1.
Die Schildbuckeln = I. V. 6, 3 u. 9 und eine halbkugelförmige.
Die Kämme nach Art der L IX. 6, 1—8.
Die Thongefässe in Form und Verzierung entsprechend denen I. IV. 5, 5, 6.
Die Gläser von der Form = I. XI. 7, 4 u. G.
Die Bezeichnung als fränkisches Leichenfeld aus und kurz nach der Zeit der
Römerherrschaft ist hierdurch wohl gerechtfertigt.
Es wurden zwei römische Bronze - Münzen und eine Gewandnadel gefunden,
diese von Bronze mit blauen und rothen Schmelzfeldern. Auf Mauerwerk ist man
bis jetzt nirgend gestossen. Doch will der ehemalige Besitzer eines benachbarten,
jetzt gleichfalls Herrn Moldenhauer gehörigen Ackers Fundamentmauerwerk auf dem-
selben gefunden und ausgebrochen haben.
Nahe des Urselbaches fand sich Brandschutt von einem anscheinend hölzernen
Gebäude, welches einst in dem Winkel zwischen dem rechten Bachufer nnd dem
westlichen Strassenrande gestanden hat.
Zwischen dem Leichenfelde und dem Dorfe Heddernheim kreuzt sich die von
der Saalburg nach dem Vicus gehende Römerstrasse mit der Elisabethenstrasse.
Letztere dient zwar ostwärts vom Kuiiferhammer an der Ursel noch als Vicinalstrasse,
da sie aber nach der stattgehabten Consolidation der Ackerflur nicht mehr nöthig
ist, so wird sie westwärts zerstört. Ihre Bestickung aus grossen Grauwacken und
Basaltbruchsteinen, unterscheidet sie sehr bestimmt von der aus kleinen rundlichen
Wackensteinen gebauten von der Saalburg kommenden Römerstrasse. Ueber oder
nahe d^s Kreuzpunktes soll man die Substruktion eines, wie man sagt, aus Quadern
erbauten Tliores gefunden haben.
12. Die Arbeiten an der Saallmrg bei Homburg, welche dem Conservator unter-
stellt sind, haben durch drei Umstände eine lebhafte Förderung erfahren, durch die
für die Erhaltung des Vorhandenen bewilligten Staatsmittel , durch einen aus An-
321
wohnern der dortigen Gegend, den cives taunenses, gebildeten Verein , welcher die
Erhaltung des Bestehenden durch eine sachgemässe Restauration sich..-rn will, und endlich
durch die auf Rechnung dos Königlichen Museums in Rorliii uutcnionmicnen Aus-
grabungen im nördlichen Theile des Castells.
Hierdurch wurde es möglich das gänzlich zerrüttete Mauerwerk der vier Thore
wieder bis zu einer, zur Erlialtung des Grundrisses nöthigen, Höhe herzustellen, und
den ausgegrabenen Theil der bürgerlichen Niederlassung hinter dem Castell durch
eine Umhegung zu schützen , welche man nach Art der Gebücke anlegte.
Es wurden bei dieser Gelegenheit neue sehr lehrreiche Heizeinrichtungen und eine
regelmässige Reilie von kleinen Häusern mit ihren wohl erhaltenen Balkenkellem ent-
deckt und durch einen Durchhau im Walde östlich von der Landstrasse die Römerstrasse,
so wie die iln- zur Seile liegenden Gräber frei gelogt. — Zur Erhaltung und beleh-
renden Darstellung jener Gräber hat der genannte Verein, auf alten Fundamenten
ein Gräber Haus erbaut , das seinen Zweck auch äusserlich ausspricht und er-
füllen wird.
Durch die, leider nur geringe Ausbeute ergebende Ausgrabung für das Berliner
Museum wurde für das Castell wenigstens der grosse Vortheil erreicht , längs der
Nordseite desselben den ursprünglichen Boden und ein noch unbekanntes heizbares
Gebäude blossgelegt und den ganzen nördlichen Wall auf seine ursprüngliche Höhe
gebracht und regulirt zu haben.
13) Durch den Herrn Cabinetsbibliothek-Direktor Dr. Walther in Darmstadt da-
von benachrichtigt , dass im Gemeindewald zu Ockstadt bei Friedberg anscheinend
römisches Mauerwerk gefunden worden sei, ging der Conservator des Alterthums-
Museums unverzüglich Ende Januar 1872 dahin und fand im Gemeindewald Jungewald,
am westlichen Abhänge des Kuhkopfes die Umwallung eines römischen Castells. Dasselbe
liegt parallel mit dem Pfahlgraben und zwar mit seiner nördlichen Ecke 79 Schritt von
HN
dem in jenem stehenden Landesgrenzstein y.., entfernt. Es sind nur noch die Wall-
linien, ein Rechteck von 50 a 50 Schritt Länge und Breite, sichtbar ; die südliche
Ecke, besonders aber die nördliche ist höher als die übrigen Walltheile, so dass man
hier höhere Mauerthürme vermuthen mögte.
Ein etwa 16 Fuss langer unbekleideter Stollen , den die dort beschäftigton
Holzhauer, unter denen ein Bergmann war, von Westen nach Osten in den Walllüigel
der nördlichen Ecke eingetrieben hatten, schien diess zu bestätigen, denn man stiess
auf die Fundamentüberreste einer etwa 5 Fuss dicken , mit Bruchsteinen und Mörtel
gebauten Mauer — als äussere Bekleidungsmauer des Walles zu deuten — und dann
etwa 6 Fuss weiter auf eine zweite ebenso dicke Fundamentmauer, welche als west-
liche Umfangsmauer eines in jener Ecke stehenden Thurmes angesehen werden konnte.
Da die Fundamentsteine gestickt waren, so glaubten die Leute ein Gewölbe, ein
Schatzgewölbe vor sich zu haben.
Das Castell liegt 1000 Schritt von der Capersburg nordwärts entfernt. Zwischen
ihm und diesem Castell soll in dem jungen Fichtenwalde noch ein Hügel mit Mauer-
werk, also ein Wartthurm liegen. Es war jedoch ganz unmöglich in das Fichten-
dickicht vorzudringen.
14) Bekanntlich hat man aus der qualitativen und quantitativen Zusammensetzung
der antiken Bronze geglaubt sehr weit gehende Folgerungen ziehen zu können, indem
man von der Existenz eines den Germanen vorausgegangenen kunstreichen Kelten-
volkes ausgehend, diesem eine bestimmte Zusammensetzung seiner Bronze zuschrieb,
und während man die Analyse unzweifelhafter etruskischor, griechischer und römischer
Bronze vernachlässigte, übersah man, dass das, was man keltische Bronze und keltische
Arbeit nannte, nichts anderes war als importirte etruskische Fabrikate.
21
322
Wenn nun auch diesen Kelten allmülig aller Boden unter den Fii<:sen entzo^ren
worden ist und nur noch Sprachforscher mit ihnen schön zu thun Gelegenheit finden,
— so liaben die Bronzeanalysen doch ein grosses und ernstes Interesse behalten;
V. Fellenherg, v. Bibra und Wiebel haben einen fruchtreichen Fleiss auf sie ver-
wandt und wichtige Polgerungen daraus gezogen. — Allein so lange die neuere
Metallurgie noch nicht zu einer systematischen Klarlieit gekommen ist über die
Funktionen welche Kupfer, Zinn, Blei und Zink in den Kupferlegierungen bekleiden,
und Härte, Elasticität, Schwere, Farbe, Glanz., "Wetterbeständigkeit und Patina be-
bedingen, werden immer neue Analysen antiker Bronzen willkommen sein, zumal
wenn sie wie die nachfolgendem eine so ausgezeichnete Stellung einnehmen , und
wenn wir, auch für die neue Industrie nutzbar, zugleich erfahren, welche Verände-
rung diese Bronze im Laufe der Zeit erlitten, unter welchen Verhältnissen sie sich
mit einer grauen, blauen, hell- und dunkel-grünem Patina überzogen, oder allen
zerstörenden Einwirkungen wiederstanden , oder selbst eine täuschende goldgelbe
Farbe angenommen haben.
Dieses die Archäologie wie die neuere Technik berührenden Interesses wegen,
haben wir die schon oft bewährte Gefälligkeit des Herrn Geh. Hofratli Fresenius in
Anspruch genommen und die beiden nachstehenden in seinem Labaratorium von Herrn
Souchay's sorgfältiger Hand ausgeführten Analysen erhalten.
a) Bronze von einer Statue deren Bruchstücke auf der Saalburg gefunden worden
sind. Die in der Mitte der fünfziger Jahre im Hofe des Prätoriums gefundenen
Stücke bestanden in Theilen des Gewandes, eines grossen Palmblattes und eines
Daumen, aus dessen Abmessungen man schliessen konnte , dass die Figur etwa die
ein- und eine halbfache Grösse der natürlichen gehabt, d. h. wenn sie aufrecht
gestanden, ungefähr 9 Fuss hoch gewesen sei. In vergangenem Jahre wurde ein
kleiner Finger der linken Hand gefunden, dessen Bronze zwar bedeutend besser
ist, aber vielleicht doch bei ungleicher ^Mischung die Mügliclikeit zulässt , dass er
derselben Bildsäule angehört habe. Die Bronze der erstgenannten Stücke war ohne
grüne Patina , grau und auch im Bruch aschfarbig , fast erdig, also nichts weniger
als schön — doch trug sie Spuren von Vergoldung. Den Bleigehalt hat sie
mit griechischen Bildwerken, das Uebermass derselben aber mit einer Statue aus
Finthen bei Mainz gemein.
b) Weissmetall von einer auf der Saalburg gefundenen armbrustförmigen Gcwand-
nadel. Unter den Gewandnadeln ders pätcrn Römer- und Frankeuzeit, so wie unter den
bchnallen und Gürtelbeschlägen der letztern, finden sich häufig Stücke, welche in
den Fundberichten und in den Inventarien meist als Weissmetall, manchmal selbst
als Silber bezeichnet werden und dem Anscheine nach unserm Neusilber gleichen.
Diess Metall hat sich sehr oft unter Verhältnissen wo Bronze grün oxydirt, weiss
und si)iegelblank erhalten, hat in manchen Fällen ohne zu brechen grosse Torsion
ertragen, in anderen grosse Sprödigkeit gezeigt; ist es oxydirt, so ist das Oxyd leb-
haft grün, nie aber zu einer schönen Patina geworden.
Wie CS bei dem unten nachgewiesenen grossen Bleigehalte diese schönen
Eigenschaften behalten hat, während die Bronze 1 olfenbar durch den grossen Blei-
gehalt .so unschön geworden — mögen die Theoretiker entscheiden.
Des Vergleichs wegen fügen wir die Analyse einer Bronze wieder bei,
welche wir gleichfalls der Güte des Herrn Fresenius verdanken, sie betrifift einen
G Zoll weiten Halsring, welcher von Herrn Obermedicinalrath Dr. Reuter 1859 in den
Gräbern bei Rambach gefunden worden war. (Anal. VI. pag. 271.)
323
1.
2.
•1.
Bronze Statue
W,
L-isnietnll Filiiil;i
]U
iiir/.f Uin^,'
von der
von d.T
von
y aal bürg.
Saalburg.
n
am baci).
Kupfer
70;313
75,71
86,86
Zinn
8,570
6,07
11,88
Hlei
20,696
16,41
0,66
Zink
0,073
0,74
0,60
Eisen
0,030
0,17
Nickel
0,211
Gold
Spur
9,899 100 100
14) Herr Appellationsgericlitsrath Dr. Pctri übergab als ein Geschenk des Herrn
Bergverwalters Moser zu Limburg a. d. Lahn , dem Museum einen lianinicrartig
durchbohrten schwarzen Stein. Derselbe ist durch kleine Hornblendecristalle als
Basalt zu erkennen, in welchem keine Löcher vorkommen, wie wir sie oft im Feuer-
stein und an Hornsteiuknollen finden, zudem ist das Loch zu zirkelrund, als das man
es für die Auswitterung eines Olivin-Cristalls halten könnte. Das Fundstück muss
daher ein durch Menschenhände bearbeitetes sein. Um so merkwürdiger ist es dann
durch seine Abnutzung, welche zeigt, dass es lange als Geschiebe in einem Flusse
gelegen und bewegt worden ist. Leider haben wir über seine Fundstelle, ob dieselbe
noch im Flussufer, oder in einer höher gelegenen Kiesablagerung entdeckt worden
sei, nichts in Erfahrung gebracht.
1.5) In einem Inventar, welches im Jahr 1853 sehr summarisch aufgestellt worden
ist, befindet sich im Zimmer IV. Rahmen 86 aufgeführt „a Halsringe, mittlerer M. 4
bestehend aus 51 Stück von Perlmutter, abwechselnde Scheiben und Ilängsel. Von
Heddernheim" weitere Nachrichten fehlen; das Halsband aber fand sicli nach Ort,
Zahl und Art richtig vor und erregte meine Aufmerksamkeit, weil es mit seineu
Berloken und Perlmutterscheibchen genau dem Halsschmucke gleicht, welchen Linden-
sehmit: Alterthümer unserer heidnischen Vorzeit II. B. 8, Hft. Taf. I. Fig. 8, und
Archiv für Anthropologie III. pag. 106. Taf. IV, beschreibt und darstellt, als einem
Schmuck unserer ältesten Landesbevölkerung, vor Einführung der Bronze, gefunden
bei Monsheim in Rheinhessen.
Ausser den hier angeführten Berlocken , welche aus den Schlosstheilen der
Muschel geschnitten sind und den in Form kleiner Ringscheibchen parallel der
äussern und Innern Sclialfläehen geschnittenen, finden sich in unserm Halsband aucli
noch kleinere Cylinder von 10mm. Höhe und 15mm. Durchmesser, welche (luer auf
das Blättergefüge aus einem sehr dicken Theile der Muschel geschnitten sind. In
Ganzem nämlich: 1 Seheibe mit 2 Löchern neben dem Mittelpunkt von 22mm. Durch-
messer; 8 kleine ringförmige Scheibchen mit einem Mittolloch und 10mm. Durdi-
niesser; 16 Cylinderförmige v(m 5-6mm. Höhe und 10-lömm. Durchmes5er (bei
dem IMüusheiiaer Fund nicht vertretene) und endlich 25 Verlocken. Unser Vereinsge-
nosse Herr Hofrath Lehr erkannte diese Gegenstände sogleich als Theile einer bei
uns in solcher Stärke nicht vorkommenden Süsswassermuschel, legte sie aber durch Ver-
mittlung des Herrn Römer dem Herrn Professor Sandberger in Würzburg vor.
:VIittlerweile erinnerte sich Herr Römer im Jalir 1860 an einer im Plan des Castells
(zur Geschichte des römischen Wiesbadens von Dr Reuter, Annal. V. 2..) mit W. be-
zeichneten Stelle, 4 IMusclieln aus dem Schutt der damals vorgenommenen Nach-
grabungen aufgehoben und aufbewahrt zu haben. Diese noch vorhanden, sind ein
cardium tiiberculatum, und drei Unk).
324
Auch der Vereinsdiener Weck erinnert sich aus dieser Zeit , wo man hinter
seinem Hause die im Museum befindliche Amphore mit der Tragekette ausgrub, dass man
nahe dieser Stelle auf eine alte (rümische) Mülli^'rube gestossen sei , in welcher sich
viele Bruchstücke von Terra sigilata und viele solcher Muscheln gefunden habe.
Und in der That fanden sich auch in einer wenig gangbaren Schublade des Museums
mehrere defekte Exemplare dieser Unio mit dem daranhängenden Boden , und zwar
ergab sich dieser, mit Kohlen und 'l'rümmer gemischt — so, dass bestimmt erkannt
werden konnte, dass er — und somit die Muschel auch, nicht zur Lösformation ge-
hörte. Mit ihnen zusammen fanden sich (gleichfalls noch vorhanden) , viele Auster-
schalen. Vergl. Periodische Blätter 1858 Nr. 5 pag. 109 und 1860 Nr. 13 p. 356,
wo bei den Ausgrabungen im Castell auf dem Heidenberg als Fundstücke , Ilörner
von Ochsen und Ziegen, Stangen von Hirsch- und Eeh, Zähne von Eber, Knochen
von Hund-, Katzen- und Vogelarten, verschiedene Muschelu, Unio- und Ostreaarten,
Bruchstücke von menschlichen Schädel aufgeführt werden.
Nach den periodischen Blättern 1860 Nr. 13 j), 36S wurden auch in Heddern-
heim Ostrea- und Unioarten, sowie ein dreiseitiges Steinmesser gefunden. Und auch
diese Conchilien, mit der Bezeichnung Heddernheim, wurden noch im Museum entdeckt.
Endlich erinnerte sich und bedauerte der am römisch-germanischen Museum in ]\Iainz
beschäftigte Anticjuar Jehring, dass sich im Ehein am Diemeser Ort unterhalb Mainz
unter den dortigen reichen römischen Funden, auch viele dieser dicken Unio gefunden,
leider aber weggeworfen worden seien. Zwei dieser Muscheln, noch mit ihrer braun-
grünen Epidermis versehen, sah ich mit den übrigen Fanden vom Diemeser Ort in der
Sammlung des Mannheimer Alterthumsvereins. Es gelang dem genannten Antiquar mit
leichter Mühe, aus einer der unsrigen eine den alten ganz gleiche Berlocke herzurichten.
Es ist kein Zweifel jene Monsheimer und unsere Heddernhcimer Halsbänder
sind aus denselben Unioschalen gemacht die uns hier vorliegen.
Nun giebt allerdings der Fundort nicht unbedingt auch die Nationalität
und Zeit des Fundstückes an, und das Muschelhalsband selbst dürfte , obschon bei
Heddernheim gefunden , doch nicht mit römischen Anticaglien zusammengefunden
worden sein; aber die Mischung, in welcher der Unio und die Ostrea mit
andern unzweifelhaft römischen Dingen im Castell Wiesbaden zusammen lagen, lassen
es als gewiss erscheinen, dass Römer diese Muscheln zu irgend einem Zweck in Besitz
hatten. Enthielten sie Perlen oder wurden sie als Nahrungsmittel herbeigeschafft
oder fuhr irgend ein römischer Händler fort daraus Schmuck für die Wilden
jenseits des Limes zu machen? Der Mangel jeglicher Spur von Bearbeitung
an den zwar defekten, aber in den Schlosstheilen am besten erhaltenen Muscheln
spricht dagegen.
Aber vor allem, avo kamen sie her — da sie jetzt nicht mehr in unserra Lande
gefunden werden.
Hier danken wir nun der Güte des Herrn Professor Sandberger folgende Mit-
theilung: Die Muschel aus welcher sämintliche Halsbaudtheile gemacht sind, ist der
Unio sinuatus, (Lamark Tora. G p. 531: eile habite dans Ic Ehin , la Loire et les
autres grandes rivieres du continent europeen tempere et austral. Coquille grande,
epaisse, pesante et ayant une forte depression sinueuse dans la partie superieure.
Longueur transversale 140 a 115 mm.) derselbe kommt, im Widerspruch mit der
Angabe von Lamark, lebend nur mclir in den Pyrenäen , in dem oberen Laufe des
Tarn, der Cliarente, Dordogne und Garonne vor und zwar war das aus der Garonne
stammende uns vorgezeichnete Exemplar weit dünner in der Schale. In Deutschland
fand Herr Professor Sandberger diese Muschel gemischt mit Tojjfscherben im Alluvial-
Tuff von Homburg, bei Wertheim am Main. — Also gleichfalls in Begleitung von
Gegenständen aus dem hohen Alterthume. Es scheint sich somit herauszustellen, dass
325
derVniosumaius in der Vorzeit unsere Rache oeler Flüsse bevölkerte, und auch zur Röincr-
zeit noch existirte — seitdem aber ausgestorben ist, — Derselbe dürfte wie unter
günstigen Verhältnissen alle Unionen, namentlich die in manchen Bächen in Deutsch-
land noch vorkonmiendc Unio numjaritifcra — gleichfalls Perlen ]iroduzirt haben.
Die Revue Archeologique vom Jahr 180G, XIII. p. 2i)H bildet ein Halsband
ab, welches bei Vignely bei Meaux (Seine et Marne) gefunden wonlen und gloicli-
falls aus Muschelschalen gearbeitet ist. Es besteht aus G Cylindern von 30 — tOmm.
Länge und 10mm. Durchmesser, aus 6 viereckigen von 10 a 15m., und 59 runden von
14 a 15mni. und aus IGO Scheibchen von 8 a 10mm. Durchmesser; und zwar gleichen
die Cylinder nach der Zeichnung durch ihre gchichtenformige Streifung ganz den
unseren. Leider beschäftigt sich der Aufsatz aber nicht mit der Art nnd Herkunft
der Muschel, aus welcher der Schmuck gemacht worden ist. Er macht jedoch auf-
merksam auf ähnliche Funde in der Grabhölile von Aurignac und unter den Dolmen
von Lot und von Truans — (Fundstätten der Steinzeit) und vergleicht sie mit Muschel-
schmuck, welchen man bei der Entdeckung von Amerika bei den Indianern fand,
und welche diese mit Feuersteinwerkzeugen bearbeitet hatten. Desgleichen beschreibt
die Revue Archeologique vom Jahr 1867 XV. p, 368 ein Muschclhalsband, das mit einer
Menge Steinwerkzeugen zusammen bei Argenteuil gefunden worden ist.
IG) Die neuere Artillerie gibt ihren Geschossen ausser der fortschreitenden,
auch eine um ihre Axo drehende Bewegung, damit durch die Energie dieser Bewe-
gung alle sonstigen störenden und unberechenbaren Kräfte unwirksam gemacht
werden. Sie erreicht diese Rotation durch schraubenförmige Züge, welche sie den
Geschützröhren und Gewehrläufen gibt, und durch welche sie die Geschosse zwängt.
Schon zu Anfang unseres Jahrhunderts veranlasste man eine gewisse Art von Raketen
durch schraubenförmige Flügel zu einer ähnlichen Bewegung, und vor etwa 20 Jahren
wurden Versuche angestellt, bewegliche Geschosse, welche an ihrem hinteren Ende
zwei schräge Bohrlöcher hatten, durch welche während des Fluges die Luft drang,
gleichfalls zur Rotation zu zwingen.
Wenn man die aus dem späten Mittelalter herrührenden geschatteten Pfeile
in unserm Museum betrachtet, so bemerkt man, dass die hölzernen „Federn," welche
den Schaft in der Luft tragen halfen, nicht ihrer ganzen Länge nach parallel dem
Pfeilschaft sind, sondern dass sie, beide gegen sein hinteres Ende hin eine Schwenkung
nach rechts oder links machen, und somit eine Art Schraubenlinie bilden. Wenn
diess auch nicht bei allen Pfeilen aller Museen zutrifft, so ist es doch zufällig bei
allen hiesigen und gewiss bei vielen anderer Museen Regel. Sie zeigt die schon
damals bestehende Absicht dem Pfeil eine um seine Axe rotirendo Bewegung zu
geben. Ob dies praktisch von Vortheil war, den Pfeil zu zwingen, auch im abstei-
genden Ast seiner Flugbahn die ansteigende Stellung zu behaupten, die er zu
Anfang des aufsteigenden Astes hatte, um ihn so in die Lage zu versetzen, manche
Ziele früher mit dem hintern Ende als mit der Spitze zu treffen — geht uns hier
nichts an. Je unpraktischer die Einrichtung war, desto mehr zeigt sie, dass man
von einer Theorie ausging, eine Theorie hatte, welche man heute bcwuast und rein
aus Nebeneinflüssen herausgeschält hat.
17) Zu den wenigen Bildsäulen, welche sich bei uns aus der Römerzeit erhalten
haben, gehören diejenigen, welche Herr de Koock im Jahr lb5:3 unserm Museum
geschenkt hat. (Vergl. Mitth. 1853, 3 p. 12.) Da es vom Interesse war ihre Fund-
steUc genauer festzustellen, so wurden im Sommer vergangenen Jahres hierüber bei
der Familie des verstorbenen Donators und anderen bei der Auffindung Betheiligten
Nachrichten eingezogen und das Nachstehende in Erfahrung gebracht.
Die drei fast lebensgrossen Gewand figuren , ein Mann und 2 Frauen, letztere
nur in ihren Oberkörpern erhalten, wurden in einem, damals dem Math. Schweigart
gehörigen, Acker in der Langgewann zwischen Niederingelheim und Freiweinheim
326
1000 Schritt östlich der Selz und ebensoweit von dem Leinpfad gefinulon.
Dieser obschon 2000 Schritt vou\ ßhein entfernte so benannte Weg , über-
schreitet auf der Schaafbrücke die Selz und war wahrscheinlich eine Iiönierstrasse.
Die Bildsäulen lagen in geringer Tiefe auf den Gesichtern und fanden sich, wie der
alte ehemalige Besitzer sich ausdrückte, auch noch Ziegelwölbungen, wie von einer
Cajiclle daselbst, so wie denn auch die benachbarten Aecker noch Mauerfuudaniente
cntliielten. *
IS) Durch die Königliche Regierung wurde dem Museum ein Kachelofen übergeben,
welclier in dem Schlüsse zu Catzenelnbogen staud, dort aber manchen Unbilden aus-
gesetzt und bei anderweitiger Verwendung des Schlosses wohl ganz verloren gegan-
gen sein würde. Er besteht aus einem viereckigen aus Eisenplatten zusammenge-
setzten Feuerkasten, welcher auf einem gewundenen schmiedeisernen Dreifuss stellt
Die Gussplatten sind mit Arcliitekturen, biblischen Darstellungen, Textstellen und
frommen Sprüchen geschmückt, einer derselben giebt mit der Schrift CßISTOFFEL
SORG anno 1597, wahrscheinlich den Is\amen des llütteubesitzers. Die schwarz
glasirten Thonkacheln, welche sich vermittelst gezogener und geschwärzter Lehm-
Leisten in 6 Reihen übereinander aufbauen, umschliessen keine inneren Züge, sondern
der Ofen scheint bis zu seiner oberen, aus grossen Schiefer- und Ziegelplatten zu-
sammengesetzten Decke, nur einen Hohlraum gebildet zu haben. Ueber der Deckplatte
wird er von einem Nischengesims, aus je zwei Kacheln und einem aus geschwärztem
Lehm gezogenen Rundstabe gekrönt. Die Kacheln sind mit Portalarchitekturen,
Figuren und Brustbildern von Kaiser Sigisinund , König Philippus (von Spanien)
und Heinrich (von Frankreich) geschmückt. Einige beschädigten mussten jergänzt
werden. Eine, einen Pilger darstellend mit der Unterschrift — wahrscheinlich die
des Töpfer-Meisters Hans BERMAN 1565 kann als zeitbestimmend für das ganze
Werk gelten, dem die obenbezeichnete Gussplatte erst später zugefügt wurde.
IP) Ueber die von Seiner Excellenz dem Geuerallieutenant von Röder dem Museum
übergebeuen Alterthümer entnehmen wir das Naclistehende seinen Mittheilungen.
Zwischen Frankfurt a. d. 0. und Cüstrin tritt auf dem linken Oderufer das
140—160 Fuss hohe Gelände in mannigfach gestaltetem Rande gegen den frucht-
baren Oderbruch vor, indem es in Lehmbösclmngen von 25 -35o abfällt und an
deren Fuss von Sand und Kies-Ablagerungen begleitet wird.
Die Noth und das Bedürfniss sich Zufluchtsorte vorzubereiten, hat bei allen
Volksstämmen, bei den Wenden an der Oder, wie bei den Franken am Rhein, hier-
zu geeignetes Gelände autsuchen , und dieselben Mittel anzuwenden gelehrt — die
Vortheile die jenes bot zu vermehren und zu verstärken. Auch dort wurden Cerg-
zungeu ausgewählt, gegen die oll'ene Landseite mit Gräben und ^\■ällen abgesclinitten und
gegen die Niederung durch Nachgrabungen noch stärker und unersteiglicher gemacht.
Ein solcher Zufluchtsort findet sich nahe der Eisenbahnstation Podelzig be^
dem Dorfe Reitwein in den Wallbergen. Dieselben treten als sanftabfallende
Dojipelzunge vom Hochland ostwärts in die Niederung und sind auf der Westseite
au ihrer gemeinschaftlichen Wurzel, durch einen geraden, 250 Schritt langen, 20 bis
30 Fuss tiefen Graben und 15 bis 20 Fuss hohen Wall abgeschnitten. Nach Ueber-
windung dieser Hindernisse findet der Angreifer die südliche Bergzunge nochmals
durch einen 10 Fuss hohen Wall geschützt und zu einem letzten Zufluchtsort von
180 Schritt Breite und 250 Schritt Länge vorbereitet.
Der nach Aussen gekrümmte Wall hatte ungefähr 200 Schritt Länge und hatte
in der Mitte und auf der Nordseite — der gerade Wall nur am Nordende — einen
Eingang.
327
Der Sage naoh soll aucli in (liesi?eiTi noch cino Bnrp {jestandon hahen . deren
Trümmer zum Baue des Herrenhauses von Keitwein benutzt worden seien , allein
schon im voris^'on Jahrhundert war keine Spur davon melir sichtljar.
Sehr merkwürdig indessen ist es, dass man in dieser Umschliessung und 1)p-
sonders auch auf ihren Abhängen nach Süden und Norden — im Nachtigallcngruml
und im Biergrund, sowie in dem nahen Hirschgrund eine unglaubliche Menge von
schwarzen Urnenscherben findet. Bei den dortigen Forstculturen wurden fast in jedem
Pflanzloche dergleichen Bruchstücke angetroffen.
Cianz ühnlichc doch besser erhaltene wurden dem Museum gegeben. — Diest'
sind nicht auf dem oben beschriebenen Platze, sondern auf den 2000 Schritt nördlirh
gelegenen sogenannten Fuchsbergen, einem ganz ebenen Todenfelde, gefunden worden,
woselbst auch Bronzringe vorgekommen sein sollen. Die oltenfalls dem Museum iibcr-
gebene grosse schwarze Urne ward vereinzelt und gefüllt mit Knochen und Asche,
am Fusse einer hohen Lehmwand 1000 Schritt westlich der Wallberge entdeckt.
Auch nördlich von Podelzig, wo die Landstrasse die Eisenbahn kreuzt , stiess
man auf eine solche Menge von Urnenscherben , dass sie, horibile dictu zur Wegbe-
schüttung verwendet wurden. Unter diesen fand sich eine Menge von Bronze-Perlen
von 2 m. Dicke, von denen gleichfalls mehrere in unser Museum kamen.
In der Chronik (dem Kirchenbuch) von Reitwein sagt der Pfarrer Job. Wilh.
Orth, dass die Urnen, wo sie sich noch gut erhalten haben, gemeiniglich in einer
Reihe, sechs lind mehr beisammen standen, erst ein Paar grosse, dann die kleineren,
vielleicht die Familie anzuzeigen — oben seien sie mit einem Stück Dachziegel (! ?)
belegt gewesen. Sie lagen nicht gar tief, daher, als Wind und Wasserfiuthen die
OberÜäche des Sandes weggespült, seien sie von den Schweinen ausgewühlt worden;
in einigen habe man auch bei der Asche rothe Corallen (Perlen), welche leicht zer-
brachen, kleine messingene Ringe wie die Schaken an den Erbs- oder Panzerketten
gefunden. Auch wurde ihm eine Urne gebracht, welche gleichsam doppelt war, oben
und unten spitzig — mitten breit, als zwei über einander gestülpte Näpfe, die
Oeifnung oben etwa 5 Zoll breit. — Unter den dem Museum übergebenen Urnen
findet sich ein ähnliches Doppel-Gebilde sub. Nr. 70 verzeichnet.
Dann erzählt derselbe Berichterstatter von einem römischen Münzfunde, wie
er vor einigen Jahren (1755) mit seinen Kindern und der Magd einen Spaziergang
von Reitwein nach Mallno gemacht habe um daselbst Maulbeerblätter zur Seidenzucht
zu holen. Da fand die Magd — es hatte die Nacht stark geregnet — auf dem Wege
zwischen Podelzig und Mallno eine Bronzemünze , die sie in der Meinung es sei
Gold ihrem Hemi zuerst nicht geben wollte, später aber von den Juden eines besseren
belehrt, für einige Groschen abliess. Es war ein Grosserz mit dem Brustbild uml
der Umschrift Divus Antoninus und mit einem Tinirm und der Schrift Consccratio
s. CO.S-. als Revers. Zum Glück hatte der Herr Pfarrer die Münze abgezeichnet, denn
die Russen, welche (im siebenjährigen Krieg) sein Museum plünderten, nahmen auch
sie mit. Reitwein, das noch im vorij^en Jahrhundert im Volksmund Bietwend
genannt wurde, dürfte eine Wendische Niederlassang im Ried gewesen sein.
V. C 0 h a u s e n.
20) Das Römisclie Ems. Die Spuren des alten Ems zur Zeit unserer Vorfahren,
der alten Deutschen und später der Römer, sind durch die V ergrösserung der Stadt
und die Umgestaltung derselben seit ca. 50 Jahren heute fa.st gänzlich verdeckt, ver-
wischt und Weniges davon noch sichtbar; ich will desshalb hier nur mittheilen, was
ich mir seit 20 Jahren bei Ausgrabungen bemerkte und welches ungefähre Bild
ich mir durch Anschauung während der Zeit bildete.
328
Der Kesselbrunnen in Ems Ut wohl diejenige Quelle, welche hauptsäclilioh
von jeher zu Tage kam und durch den warmen Dampf die Ureinwohner des Lahn-
thales aufmerksam machte und heranlockte , in Folge dessen sie sich dann ansiedel-
ten und im Laufe der Zeit die Heilkraft des Wassers benützten; wenigstens beweisen
dies noch ein beim Badehaus der 4 Thürme gefundener Eing von Bronce und im
Oberdorfe gefundene grosse altdeutsche Grabstellen mit irdeueu Gefässen und Bronce-
ringen.
Als die römischen Legionen heranrückten und zum Schutze die grosse Ver-
theidigungslinie , den Pfahlgraben , zogen , müssen sie wohl nur durch grosse Maclit
die deutschen Horden zurückgedrängt und abgewehrt haben, ehe sie festen Fuss
fassen konnten — was die vielen Wachtthürme in dieser Linie vermuthen lassen.
Die linke Lahnseite unterhalb des Winterberges und Mahlberges war zu jener
Zeit diejenige, welche am meisten Kaum bot, und wo ebenfalls die Quellen des in
späterer Zeit so benannten Pferdebades frei lagen und dampften — (jetzt liegen
diese in der Lahn) daher auch von den Römern gcfasst und benutzt wurden — das
Terrain auf der rechten Seite der Lahn war damals durch diesen Fluss, welcher dicht am
Fusse des Berges floss, sehr eingeengt. Die Lahn wird ca. 50 — 80' von der Quelle des
Kesselbrunnens geflossen sein; denn es zeigen noch Bilder aus dem 17. Jahrhundert, dass
die Lahn am sogenannten Lahnbaue, wo die untere Lindenallee stellt, dicht an
den 4Thürmen vorüberfloss; alte Leute erinnern sich noch sehr wohl der ersten alten
Lalinmauer und der grossen Lin den- oder Pappelbäume , welche längs des Weges
standen — die IMauer war Fortsetzung des Kurhauses und war ca. 30 — 40 Fuss ent-
fernt von der Häuserreihe — sehr oft stösst man noch beim Aufgraben auf dieselbe.
Die Pvömer hatten zuerst wohl eine grössere Befestigung mit Wohnungen,
Bädern und Vertheidigungswerken auf dem linken Lalinufer und zwar anscheinend
auf beiden Seiten des ßraunenbaches, denn es fand sich im Garten des Herrn von der
Brück eine Fundamentmaucr, welche kreisrund war, demnach wohl ein Thurm ge-
wesen sein kann — beim Eisenbahnbau ein gemauerter Ofen (wovon das Modell in
Gj-ps im Wiesbadener Museum ist) während weiter nacli dem Maschinenhause zu
wohl Wohnungen mit Bädern eingerichtet waren — es wurden in letztgenannter
Gegend in früheren Jahren viele Ziegelplatten mit Stempeln der XXII Legion ge-
funden; auch liegt ca. 50 Schritt entfernt, das obengenannte Pferdebad, welches
römische Fassung hatte. Mauern, Münzen und Ziegeln wurden noch viele in früheren
Jahren mehr abwärts in derselben Richtung gefunden.
Die Quellen auf dem rechten Lalinufer wurden wohl von Anfang an als Trink-
quellen benutzt und waren mit der anderen Lahnseite durch eine Brücke verbunden.
— Herr Bauunternehmer C. Werner ist beim Fundamentgraben der neuen Brücke
tief in der Erde auf luchenholzpfähle mit Querbalken gestossen, welche vermuthen
lassen, dass hier eine Brücke an derselben Stelle gestanden habe, wo nun die Neue
steht. Möglich ist es jedoch auch , dass diese Pfähle nur zur Befestigung des Ufers
dienten und zur Stütze der den Engjiass vertheidigenden Werke.
Die befestigten Wohnungen auf dieser, der rechten Seite standen zu damaliger
Zeit wohl nur gegen das Dorf hin — wenigstens lassen sich nur hier solche noch
mit Bestimmtheit nachweisen , wälirend auf der Stelle des Kurhauses wohl schon
früher alle römische Ucberreste durch Umbau beseitigt MTirden.
Wir finden im Dorfe zwei Wallgraben , welche sicji noch theilweise erhalten
haben, und wovon der Eine (genannt hinter Hausen) sich durch drei Abstufungen
an den Berg lehnt, und Spuren von Wohnungen erweisen sich aus vielen Mauer-
resten, welche allerdings alle 2— G Fuss tief unter der aufgeschütteten Erde liegen,
aus Mühlsteinen, Dachziegeln, Gefässen, Münzen, Begräluiissurnen etc.
Dieser befestigte Ort war mit der Pfahlgrabenlinie und den Quellen durch
die Strasse längs des Lahnufers d. h. unserer jetzigen Strasse verbunden , sodann
329
durch einen Weg in der Mitte def? Berges und einen über den Rand des Berge^^ —
demnaeli konnte bei einem Ueberfalle gleich Hülfe V(,n allen Seiten her geschafft
worden.
Von Dorf Ems aus führte eine Strasse nach Fachbach , welche von der Linde
aus über die hohe Mauer an einem - wchl m einem Fischteiche benutzten Raum,
vorbeiführle.
Es erinnern sich noch Viele, dass der älteste Weg dort hinausführte und kann
man auch jetzt dessen Richtung noch verfolgen. Eine ca. 2 Fuss dicke, 2—3 Fuss
hohe Mauer, schlecht gearbeitet auf Schrottein im Lehm stehend, läuft unterhalb
längst dieses Weges hin, jetzt aber überschütLet, — wohl nur, um das Erdreich in
der Höhe zu halten. Es lässt sich wohl annehmen — da man in der Nähe von
Fachbach und Nievern römische Gräber auffand, wovon Gefässe etc. in das Museum
zu Wiesbaden gekommen sein sollen — dass Fachbach ebenfalls eine römische
Niederlassung war, und so fanden sich deren vielleicht von Ort zu Ort bis an den Rhein.
Was die in neuerer Zeit gefundenen Gegenstände betrifft, so waren dies im
December 1872 beim Legen der Wasserleitungsröhren in der Strasse bis in die Tiefe
von 5 Fuss 4 Zoll
1) nahe beim Kursaale eine Münze — Grossbronze — Avers Kopf des
Kaisers Trajan mit Umschrift Imp. Caes. Nero. Trajano Aug. Ger. Dac. P. M.
— — — Revers unkenntlich, eine Frau darstellend; weitere römische Scherben
und Gegenstände wurden nicht gefunden.
2) im unteren Theile von Ems fand sich bei derselben Gelegenheit ein Huf-
eisen ohne Nagellöcher mit anscheinend den Huf umschliessenden Rand — und zwei
Fussböden ohne und ein Fussboden mit Heitzung. Dies spricht deutlich dafür, dass
im sogenannten Dorf i]ms eine grössere römische Niederlassung war. Es fanden sich
ferner drei Backsteine mit drei verschiedenen Stempeln der Coh. IV. Vind.
Ich habe hier im Allgemeinen mitgetheilt, in welcher Weise Ems zur Zeit
der Römer bewohnt war und werde nun in den nächsten Nummern die einzelnen
Fundstücke und Fundorte angeben und beschreiben.
Ems. Aug. Vogelsberger.
(Indem wir mit Dank die Zusage unseres verehrten Vereinsmitgliedes des
Herrn Vogelsberger, auch in der Folge Berichte über die alterthümlichen Funde
in Ems uns zur Veröffentlichung raittheilen zu wollen, annehmen, können wir nicht
unterlassen den Wunsch auszusprechen, dass es auch andern unserer Vereinsgenossen
im Lande gefallen möge, ähnliche Beobachtungen und Mittheilungen für unsere An-
nalen uns zugehen zu lassen. — D. Red.)
21) Sämmtliche im Laufe des Sommers 1871 in der Saalburg ausgegrabenen
Knochen hatte der Herr Geh. Rath Dr. Schaaffhausen die Güte su bestimmen. Wenn
sich unter denselben auch keine sehr auffallenden Erscheinungen ergaben, so ist das
statistische Verhältniss der Anzahl doch von Interesse , weil daraus hervor zu gehen
scheint, dass die dortige römische Besatzung vorzugsweise mit dem Fleische von Rind-
vieh und zum geringsten Theil nur mit dem der Jagdbeute sich ernälirte. Wenn
man nämlich die Zahl der Hirsehknochen ^ 1 setzt, so betrug die der Schafe 2.
der Schweine 2, des Rindviehs 14 bis 16. Dazu kam ein, sonst so häufig vorkom-
mendes Hahnenbein mit Sporn , eine kleine Auster und ein Rückenachild des Störs,
welche letztere uns wohl einen Blick auf die Tafel der Offiziere thun las.s^Mi.
21*
Vereiusiiacliricliten.
Da der im vorigen Jalire den Mitgliedern übergebene 11. Band
der Annalen, als Festschrift, lediglich der Geschichte des Vereins nnd
seiner Gründer vorbehalten blieb, so wird nunmehr über die beiden letz-
ten Jahre der Vercinsthätigkeit -zu berichten sein. AVilhrend dieses
Zeitraums wird die am 5. December 1871 begangene Feier des fünfzig-
jährigen Bestehens unseres Vereins gewiss als das wichtigste Ereigniss
betraclitet werden dürfen. Dieses Fest fand an dem genannten Tage,
Mittags 12 Uhr, in dem, dem frohen Ereigniss entsprechend geschmück-
ten Museumssaale in Gegenwart einer zahlreichen Versanmilung statt.
Der Vereius-Director. Oberscliulrath Dr. Schwartz, eröiliiete die Ver-
sammlung durch einen Vortrag, in Avelcliem er zurückblickte auf die
Geschichte des Vereins nnd auf die hervorragenden ]\Iännei-, die in dem-
selben gewirkt, sowie auf die Arbeiten, Publikationen und Erwerbungen
für die Sammlungen des Vereins. Selbstverständlich wurde hierbei vor
Alleades verstorbenen Archivars Habcl, dessen Reliefbüste, von Bildhauer
Herweg in Darmstadt angefertigt, mit einem Lorbeerkranze geschmückt im
Festiocale aufgestellt war, ehrend und dankbar gedacht, welchen Ge-
fühlen die Anwesenden durch Erheben Ausdruck gaben. Der Redner
berichtete sodann über die für den Verein so erfreuliche Ernennung des
Obersten von Cohausen zum Conservator, der am 7. November 1871.
in sein Amt eingeführt worden ist; — gedachte sodann der verstorbe-
nen Ehren- nnd Mitglieder des Vereins und sprach schliesslich den be-
freundeten Vereinen, welclic durch Deputationen und Beglückwünschungs-
schreiben an der Feier sich betheiligt hatten, den Dank aus. Nachdem
hierauf der Gymnasiallehrer Herr Dr. Adam den Rechenschaftsbericht
über das letzte Vereinsjahr in Vertretung des Yereinssecretärs Dr. Schalk
verlesen hatte, wurden die bei dieser feierlichen Veranlassung ernannten
Ehrenmitglieder pruklamirt: Se. Königl. Hoheit der Prinz Carl von
Preusaeu, Se. Excellenz der Herr Cultusminister Dr. vun Mühler, Kunst-
331
kamnior-Dircotoi- J)r. Ficilierr von Lcdeljiir, Diroctor dor .Slaatsiiicliive
(ieh. Kiilli Dr. Duncker in Berlin, (joli. Finanzratii Taiiliis in Stutt-
gart, Generalmajor Freiherr von Breidbach-Bürreslifini in AsclialVenburg,
Justizrath Dr. Kuler und Professor Dr. Becker in Frankfurt, Arcliiv-
Director Geli.-Rath Dr. Baur und Bibliothekar Dr. AValther in Dann-
stadt und Archivrath Eltester in Coblenz.
Bei der alsdann vorgenommenen Ergänzungswahl für die statuten-
gemäss aus dem Vorstande ausscheidenden Mitglieder wurden, nachdem
Bibliothekar Ebenau und Geh.-Eeg.-Rath Lautz eine Wiederwahl nicht an-
nehmen zu können erklärt hatten, gewählt: Oberschulrath Dr. Schwartz,
Dr. med. Alefeld, Dr. jur. Grimm und als Ersatzmänner Baumeister
Bogler, Oberlehrer Seyberth und E. Zais.
Den Schluss der Festfeier bildete ein grösserer Vortrag des Con-
servators Oberst von Cohausen über die vor- und diesjährigen Uuter-
suchungs- und Herstelhingsarbeiten an der Salburg, zu welchem erläu-
ternde Pläne, sowie zahlreiche Fundstücke aufgestellt waren. (Der Vor-
trag wurde s. Z. veröffentlicht im Rhein. Kurier 1871 No. 290 u. ff.)
Später vereinigte ein Festmahl im Grand Hotel zum .Schützenhof
die Mitglieder und zahlreichen Gäste in heiterer Stimmung.
Als ein für den Verein höchst erfreuliches und ehrenvolles Ph-eig-
niss durfte es auch begrüsst werden, dass Se. Kaiserliche und König-
liche Hoheit der Kronprinz des deutschen Reiches und von Preusseu
ein Diplom als Ehrenmitglied unseres Vereins entgegen zu nehmen ge-
ruhten.
Im Laufe des Jahres erlitt der Vorstand betreffs seiner Zusammen-
setzung insofern eine Veränderung, als im Mai 1872 Herr Dr. Grimm seine
Funktionen als Vorstandsmitglied niederlegte und an seine Stelle Herr Zais,
welcher bei der letzten Wahl die nächstmeisten Stimmen auf sich vereinigt
hatte, eintrat, und im November desselben Jahres sowohl der Vereins-
director Herr Oberschulrath Dr. Schwartz, wie auch Herr Baumeister
Bogler aus Berufsrücksichten aus dem Vorstände auszuscheiden sich
veranlasst sahen.
Die Generalversammlung für das Jahr 1872, am 30. November
abgehalten, nahm den von der Tagesordnung vorgeschriebeneu Vorlauf.
Nach der Eröffnung durch den stellvertretenden Director, Obermedicinal-
rath Dr. lieuter, erstattete der Vcreinssecretär Dr. jur. Schalk den aus-
führlichen Jahresbericht über die Vereinsthätigkeit und gedachte in
ehrenden AVorten der im Laufe des Jahres verstorbenen Ehren- und
Mitglieder, namentlich des mit der Leitung der Vereinsgeschäfte eine
längere Reihe von Jahren betraut gewesenen Archivars Dr. C. Rössel.
Den Bericht über die zahlreichen, theils durch Geschenke, theUs durch
332
Ankäufe gemachten Erwerbungen des Museums, die im Versammlungs-
locale zum grössten Theile aufgestellt waren, erstattete der Conservator
Oberst von Cohausen, der zAim Schluss einen Vortrag über Keramik und
deren Geschichte hielt, der besonders den hohen Standpunkt, welchen zur Zeit
der Renaissance die Thonindustrio in unserem sog. Kannenhiickerlande
behauptete, hervorhob und gleicherweise die kunstvollen Fabrikate der
kurfürstlich mainzischen Porzellanfabrik zu Höchst betonte. — Die
darauf voruenommene Wahl zur Ergänzung des Vorstandes ergab fol-
gendes Resultat: Zum Director wurde erwählt: Appellationsgerichtsprä-
sident Hergeuhahn; zu Vorstandsmitgliedern Gymnasialoberlehrer Otto,
Appellationsrath Dr. Petri, Bibliotheksecretär Dr. Schalk, zu Ersatz-
männern Gymn.-Oberlehrer Seyberth, Regierungs-Assessor Himly und
Dr. Scholz. Der letzte Gegenstand der Tagesordnung, Abänderung der
Statuten, wurde auf Antrag eines Vereinsmitgliedes einer späteren Ver-
sammlung vorbehalten.
Die Zahl der mit uns die Vereiusschriften austauschenden Gesell-
schaften hat sich seit den letzten Mittheilungen um fünf vermehrt,
nämlich :
l) Der Verein für die Geschichte Berlins. 2) Der Verein für Ge-
schichte und Alterthumskunde in Hohenzollern zu Sigmaringen. 3) Der
Verein für Geschichte und Naturgeschichte der Baar und der angren-
zenden Länder in Donaueschingen. 4) Die Königliche und Universitäts-
Bibliothek in Königsberg. 5) Der Verein für Geschichte des Bodensees
und seiner Umgebung in Tettnang.
Die beiden letzten Generalversammlungen der deutschen Geschichts-
und Alterthumsvereine waren wie in früheren Jahren seitens unseres
Vereins beschickt; sowohl in Naumburg 1871, wie auch im Jahre 1872
in Darmstadt war der Verein durch den Conservator Oberst v. Cohausen
vertreten ; der letzteren Versammlung wohnten ausserdem mehre unserer
Vereinsgenossen bei.
Die wissenschaftlichen Vorträge während der Wintermonate im
Museumssaale wurden auch im Winter 18^'/72 fortgesetzt und zeigten
abermals ihre erfreuliche Einwirkung in Erregung des Interesses für
unseren Verein ; es sprachen :
Herr Prof. Boltz „Dorf und Stadt, eine ethnologisch-linguistische
Studie".
, Appellationsrath Dr. Petri „der Ghetto von Rom".
„ Gymn. -Lehrer Dr. Adam an zwei Abenden „das römische
Privatleben zur Zeit des Kaisers Augustus".
, Prof. Dr. Wippermann „Rückblicke in die deutsche Urzeit".
333
Herr Prof. Dr. Grimm ^Fahrt-iKlf Lciito des (l.'iitscheii Mittel-
alters
u
, Dr. Scholz , Arnold von Seelenhofcii, Erzhischof von Mainz*.
„ Oberst von Cohausen „Der frühere Schmuck d.'i- liowolmor
unseres Landes".
„ Gymn.-Oberlehrer Otto ,Der Antheil brandenburgischer
Truppen an der deutschen Expedition Wilhelms III. von
Oranien, 1688*.
, Gymn. -Lehrer Dr. Büsgen „Der römische Aberglaube".
Mancherlei sich entgegenstellende Hindernisse zwangen den Vorstand zu
seinem Bedauern , diese Vorträge während des Winters IS'V^s auszu-
setzen, dagegen gelang es in Ausführung eines Paragraphen unserer
Statuten monatliche Zusammenkünfte der A'ereinsraitglieder zur 'Erörte-
rung und Besprechung von Gegenständen geschichtlichen und arcliaolo-
gischen Inhaltes zu veranstalten. In einem geeigneten Locale (und
zwar im Winter 18'i/72 im Locale der Casino-Gesellschaft , im darauf
folgenden Sommer auf der Adulfshöhe und im Winter IS^V^s im Taunus-
hotel) versammelten sich die Theilnehmer, um in den Stunden von
6 — 8 kleinere und grössere Vorträge und Mittheilungen, an denen sich
in der Regel eine Discussion über den behandelten Gegenstand anschloss,
anzuhören und sich später zu einem gemeinschaftlichen Abendessen zu
vereinigen. Derartige Sitzungen ftinden wie folgt statt:
1) Am 14. October 1871. Herr Dr. Schwartz eröfthete die
Sitzung indem er in kurzen Zügen den Plan darlegte, welcher den Vorstan«!
veranlasst hatte, diese Sitzungen zu veranstalten, welche während des Win-
ters allmonatlich einmal stattfinden sollen, um theils die Mitglieder des
Vereins einander näher zu führen, um den Austausch von Meinungen
und Erörterungen zu erleichtern, tlieils aber auch kürzere Vorträge und
Mittheilungen aus dem Vereinsgebiete anzuhören, wie auch Fragen, die
den Aufgaben und Zwecken des Vereins entsprechen, in ungezwungener
Weise zur Discussion zu bringen. — Herr Oberst von Cohausen, welcher
als Vertreter des hiesigen Vereins der diesjährigen Generalversammlung
der deutschen Geschichts- und Alterthumsvereine in Naumburg beige-
wohnt, berichtete in ausführlichem Vortrage über dieselbe, wie über die
Geschichte Naumburgs überhaupt. Von der Gründung der Stadt aus-
gehend , verweilte er länger bei der Geschichte der Erbauung des alt-
ehrwürdigen Domes, dessen Anfänge vielleicht in das Jahr 1150 fallen,
die Haupttheile der Kirche sind jedoch erst im l"i. Jahrhundert erbaut.
Die arge Entstellung, welche dieses Meisterwerk deutscher Baukunst im
Laufe der Jahrhunderte sich gefallen lassen musste, gab der Versamm-
lung Veranlassung in einem Gesuch an Se. ^laj. den Kaiser sich zu
wenden, um Gestattung der Verwendung der vorräthigen Gelder zur
such- und stylgemässen Herstellung des Domes, sowie zu dessen Reini-
334
gung von späteren Zusätzen. — Sodann wurde die Sage „der Hussiten
vor Nannilnirg'* widerlegt und deren Entstehung erklärt. Das Vor-
kommen römischer Altcrthümer, welche in dortiger Gegend mehrfach
gefunden sind, führte den Kcdner auf Handelsverkehr zurück. Zu der
Umgegend von Naumburg dann übergehend, gab derselbe ein über-
sichtliches Bild der Burgen Saaleck, Rudelsbnrg, namentlich ül)er deren
Herstellung, und des Klosters Schulpforta, — Da die Zeit /u weit
vorgerückt war, so musstc Herr Dr. Schalk einige beabsichtigte Mitthei-
lungen auf eine spatere Sitzung verschieben, stellte jedoch die Frage,
üb einer der Anwesenden Aufklärung geben könne über einen in einem
älteren geographischen Werke (von 1819) vorkommenden Ausdruck;
bei der Beschreibung von \\'iesl)aden ist daselbst, nach der Erwähnung
des AVeinbaus, gesagt: hier wächst der Emmiich. — Die Frage konnte
nicht erledigt werden, da selbst den anwesenden gebornen Wiesbadenern
der Ausdruck unbekannt war."
2) Am 11. November 1871. Die Reihe der Vorträge eröffnete
Herr Dr. Schwartz mit einer Mittheilnng über einen, nach der Ansicht
des Redners, nur in den Gegenden Nassaus, nördlich von der Lahn ge-
bräuchlichen Ausdruck ^thürängelu", dessen etymologische Erklärung,
wenngleicli mehrfach versucht, wohl noch nicht ganz feststeht. Redner
verwarf die bisher gegebenen Erklärungen, dass nämlich nach Firmenich
(Völkerstimmen) der Ausdruck zurückzuführen sei auf die Zeit, wo die
Nassauer unter König Adolf iuThüiingen kämpften, ebenso wenig aber
auch die Ableitung von einer Sage, welche die Eroberung des Schlosses
Greifenstein durch Türenne behandelt, oder die Erklärung, welche
Schmidt in seinem Westerwälder Idioticon gibt, zutreffend seien. Red-
ner glaubte den Ausdruck Aielmehr mit dem Worte Thürangel in Ver-
bindung bringen zu müssen. Bei der darauf folgenden Debatte sprach
man sich vielseitig dahin aus, dass der Ausdruck ebensowohl in den
Gegenden südlich der Laiin in der Form ^düringeln'' vorkomme und
während Herr Dr. Petri die Ansicht Firmenichs vertheidigen zu nnissen
glaubte, sprachen v. Cohausen und Andere dagegen. — Herr Oberst v. C o-
hausen theilte darauf seine Erfahrungen in Betreff des Abklatsches
von Inschriften mittelst Papier und den Wiederabguss von diesem in
Gyps mit; durch diese letztere Manipulation ist eine bedeutende Ver-
besserung und grössere Deutlichkeit in der ^Viedergabe der Inschriften
erzielt. — Herr Dr. (irimm lenkte sodann die Aufmerksamkeit der Anwe-
senden auf eine örtlich weit verbreitete und aucli in unserer Gegend
vorkommende Ortsbezeichnung , Zugmantel". Nach Angabe des Redners
kommt der Name vor in Siebenbürgen, Ungarn, Schlesien, in Cassel,
Mainz und liier; oliuo selbst eine bestimmte Erklärung, namentlich der
ersten Sylbe, geben zu können, wurde „Mantel" gleichbedeutend mit
Befestigung erklärt. — Herr General v. Rüder gab zum Scbluss eine de-
3nr,
taillirte Bcschmbung einer alten Befestigung am Fusse des Egf^ogebii-fres,
in der Nähe von Warburg-, der sogenannten Karlsscbanze. Wenn iin
Volke diese Schanze als ein Lager Karls des Grossen angeselirn wird,
so erklärte der Vortragende dieselbe für das Werk einer viel späteren Zeit-
3) Am 21. December 1871. Als erster Vortragender besprach
Herr Professor Dr. Boltz selir ausführlich die Etymologie des Wortes „Saal-
bnrg" und wies insbesondere auf das Vorkommen älinlicher OrtsnamtMi
in England hin (Salisbury). Der Auseinandersetzung des Redners füllte
eine eingehende Debatte, an der sich die Herren Oberschulrath Dr.
Schwartz, Oberst v. Cohausen, Appellationsrath Dr. Petri und Dr. Grimm
betheiligten. Im Allgemeinen einigte man sich dahin, dass die er-
suchte Deutung des Namens als „Greuzwall" weniger Wahrscheinlichkeit
für sicli habe ; vielmehr weise die geschichtliche Vergangenheit des süd-
lichen Taunus und die engen Eigenthumsbeziehuugen , in der unsere
ganze Gegend zu den fränkischen Königen stand, darauf hin, bei Er-
klärung von „Saalburg" die verwandten Ausdrücke Saalhof in Frankfurt
und Saal in AViesbaden , beide bekanntlich zeitweilige Residenzen der
fränkischen Könige, herbeizuziehen. Zu der endgiltigen Feststellung der
Wortdeutung sei indessen noch ein näheres Eingehen auf die rechts-
gescliichtlicheu Verhältnisse der sog. hohen Mark oder Urseler Mark
erforderlich, Herr Oberschulrath Dr.Schwartz theilte zur Ergänzung
eines Gegenstandes, der in der zweiten Monatsversammlung beliandelt
worden war, mit, dass in dem Wörterbuch von Grimm eine Erldilrung
von „Dürängeln" gegeben und dass weiter der Ausdruck kein unserer
Gegend allein eigenthümlicher sei, sondern auch anderwärts in ziem-
licher Verbreitung vorkomme. Ferner besprach der Vortragende einen
kürzlich in der Zeitschrift „Im neuen Reich" erscliienenen Aufsatz, der
von Dr. Stricker verfasst ist und Frankfurter Familiennamen behandelt,
Herr Gymnasialoberlehrer Seybei'tli machte aufmerksam auf die be-
kannte Stelle des Plinius, bist. nat. über Wiesbaden' (sunt et Mattiaci
in Germania fontes calidi trans Rlienum) und bewies, dass, nachdem
Plinius vorher von warmen Quellen einer Stadt Thessaliens gesprochen,
bei unl;efangener Uebersetzuug Mattiaci nicht adjectivisch als zu fmtes
gehörig, sondern als Genetiv von Mattiacum und als Ortsname aufge-
fasst werden müsse („auch zu Mattiacum in Deutschland gibt es warme
Quellen" u, s, w.). Deshalb sei weiter die Aufschrift unseres Kursiuils
„Fontibus Mattiacis" als auf einem Missverständniss beruhend zu ver-
werfen und solle die Widmung vielmehr nach lateinischem Si>rachge-
brauch „Aquis Mattiacis" lauten, wie ja auch Ammianus Marcellinus
AViesbaden Aquae Mattiacae nennt und ferner analug Aquae Sextiae
(Aix in Frankreich), Aquae Gratianae (Aix in Savoyen), Aquae Panno-
nicae (Baden bei Wien), Aquae Helveticae (Baden in der Schweiz) u. s, w.
336
Weiter verbreitete sich der Redner über die mythologische Deutung
verschiedener bei un>i und auch theilweise anderwärts vorkommender
Namen (Brunhihlenstein. Altkönig, Rosengarten) und legte den engen
Zusammenhang dieser Namen mit der altnordischen Göttersage dar.
Zum Schlüsse trug Herr Dr. Grimm eine Denkschrift vor, die von dem
Ehrenmitgliede des Vereins, dem bekannten rheinischen Forscher, Herrn
Archivsecretär Dr. Carl Menzel in Weimar, zur Begrüssung des Vereins
gelegentlich der fünfzigjährigen Jubelfeier überschickt worden w^ar. Diese
Schrift, welche in kenntnissreiclier und anziehender Behandlung über die
Ziele und Aufgaben der Geschichtsvereine im Allgemeinen und über die
Grundsätze territorialer Geschichtsforschung im Besonderen sich aus-
spricht, fand allgemeinen Beifall.
4) Am 13. Januar 18 72, Herr Generallieutenant v. Rö der behan-
delte, nachdem seitens des Vereinssecretärs einige geschäftliche Mitthei-
lungen gemacht waren, in einem längeren Vortrage die Geschichte der Glas-
malerei. Von dem ersten Vorkommen des Glases im Alterthum zu
dessen späterer Benutzung als Fensterscheiben, die bei Gregor von Tours
zuerst erwälmt werden, übergehend, wurden die ersten gemalten Fenster-
scheiben vom Redner gegen das Jahr 1000 in der Abtei Tegernsee
nachgewiesen; schon der folgende Abt Berengar legte daselbst eine
Glashütte an. Von diesem Zeitpunkte des ersten Vorkommens der
Glasmalerei bis auf den heutigen Tag kann man diese Kunst füglich
in 4 Perioden eintheilen. In der ersten vom Jahre 1000—1400 finden
wir die Glasmalerei, wie die Kunst überhaupt, fast ausschliesslich in
den Klöstern; verschieden aber wurde sie bei den verschiedenen geist-
lichen Orden gepflegt, während sie bei den Bernhardinern in grossem An-
sehen stand, verwarfen die Cisterzienser dieselbe gänzlich, die Franzis-
kaner duldeten sie nur im hohen Chore, Grössere Scheiben zu bemalen,
verstand man in dieser Periode noch nicht,, man behalf sich mit klei-
neren durch Blei verbundenen Stücken. In der zweiten Periode 1400
bis IGOO nahm die Kunst dann einen bedeutenden Aufschwung, grös-
sere Mannigfaltigkeit, wie auch grössere Pracht in den Farben tritt
auf, die Teclinik vervollkommnet sich, die Brennöfen werden verbessert;
der Uebergang vom romanischen Baustil zu dem sog. gothischen übte
einen mächtigen Einfluss auf die Ausbildung und Anwendung der Glas-
malerei aus, die, aus den Kirchen nunmehr auch in das Volksleben
übergehend, in dieser Periode ihre höchste Blüthe erreichte, aber auch
gegen das Ende desselben dem Rückgange zueilte, der in der folgenden
dritten Periode 1600 — 1800 sich derartig vollzog, dass mit dem Ende
des vorigen Jahrhunderts die Kunst als erloschen zu betrachten ist; die
vielfachen Kriege, welche Deutschland zerrissen, der abhanden gekommene
Sinn für kirchliche Kunst, dann aber auch wohl die Fortschritte in der
Glasfabrikation, welche ein reineres und durchsichtigeres Fensterglas zu
:i37
liefern vermochte, waren gewis3 nicht ohne Einfluss anf den \'erfall der
Kunst. — Wie aber im Anlanji^o unseres .lalirhunderts, vun wolclicr
Zeit an die vierte Periode datirt, mit dem WiedertTwacheii des deut-
schen Volks- und Nationalgeistes, auch ein Wiedererstehen der deutschen
Kunst Hand in Hand ging, da war es wieder, wie vor bOO .lahn'n,
Baiern zuerst, welches vorzüglich auf Veranlassung von M. S. Frank
aus Nürnberg der Pflege dieser Kunst in dem Münchener Olasmal-
institute eine Stätte bot, dem dann Berlin mit seinem Atelier für Glas-
malerei, an dessen Spitze bekanntlich der bewährte Kriegsheld Ndgtd
von Falkonstein stand, sich würdig an die Seite stellte. Beide Insti-
tute, deren bedeutendste Kunsprodukte der Vortragende zur Kenntniss
der Versammlung brachte, arbeiten seitdem in immer zunehmender
Ausdehnung und geben ein redendes Zeugniss von dem Aufschwünge,
den die Glasmalerei in unsern Tagen genommn.
Zu weiteren Vorträgen war die Zeit zu weit vorgerückt , nur
machte Herr Dr. Adam noch eine kurze Mittheilung als Beantwortung einer
in der ersten diesjährigen Sitzung gestellten Anfrage wegen des Aus-
druckes , Emmerich", der, bei Wiesbaden wachsend, angeführt sich
findet; dieser Ausdruck ist nach Ansicht des Kedners gleichbedeutend
mit „Emmer" einer Weizenart (triticum amyleum), die vorzugsweise
ein mildes Klima erfordert.
5. Am 17. Februar 187 2. Nachdem Herr Di-. Schalk einige
geschäftliche Mittheilungen gemacht, ergriff" Herr Dr. Schwartz das Wort,
um in längerem Vortrage über das Leben der in neuerer Zeit wieder viel-
genannten Frau Caroline Böhmer, geborne Michaelis, später an A. W.
von Schlegel verheirathet , von diesem geschieden, wieder vermählt mit
Schelling, zu berichten. Der Vortrag, veranlasst durch das vor Kurzem
erschienene Buch von W^aitz in Göttingen und die durch dasselbe her-
vorgerufenen Schriften von Haym, Gottschall u. A., gab ein anschau-
liches und wahres Bild der politischen wie socialen Zustände jener Zeit,
dessen Interesse der Vortragende durch Mittheilung von Briefen jener
höchst merkwürdigen Persönlichkeit, sowie solchen von Freunden über
sie und ihr vielbewegtes Leben zu erhöhen wusste.
Am 16. März 18 7 2. Nachdem Herr Dr. Schalk verschiedene, anf
das Vereinsleben bezügliche Mittheilungen gemacht, auch die neu einge-
gangenen Schriften vorgelegt und über dieselben kurz referirt hatte, erstat-
tete Herr Oberst von Cohausen in längerem Vortrage Bericht über eine in
Vereinsangelegenheiten vor Kurzem unternommene Heise ; zunächst war diese
veranlasst durch die Auffindung eines bisher unbekannten Castells am Pfahl-
graben, in der Nähe des grösseren Castells „Capersburg" ; nach Angabe der
Lage und Dimensionen dieser Veste, erwähnte der Redner sodann der
mannichfaltigen Alterthümer der nahe gelegenen Stadt Friedi>erg. nament-
lich der Burg und des Judenbades daselbst, indem gleichzeitig die
22
338
Judenbäder von Fiankturt und Andernach mit in den Kreis der Be-
trachtung gezugen wurden. Zum Schhiss theilte der Vortragende mit,
was bis jetzt und namentlich in neuester Zeit in Bezug aut die Saal-
burg geschehen, wie auch die neueren Funde in dem, an Schätzen des
Alterthums noch immer so ergiebigen Heddernheim. — Herr Dr. Grimm
hielt sodann einen längeren Vortrag über die Verkehrsstrassen, sowohl
die der deutschen Urzeit, wie auch der römischen Periode und des
Mittelalters, er erwähnte der verschiedenen, aber immer wiederkehrenden
Benennungen derselben, die er gleichzeitig sprachlich zu erklären ver-
suchte, und gab damit eine erfreuliche Anregung zur weiteren Erforschung
dieses Gegenstandes.
7. A m 2 0. April 1872. Herr Dr. Schwartz eröffnete die Sitzung,
welche zum ersten Male auf der Adolphshöhe stattfand, mit einem
längeren Vortrage über den nassauischen Geheimen liegierungsrath
Medicus in Weilburg und dessen Beziehungen zu Höpfner, wie zu seinen
Zeitgenossen überhaupt und knüpfte daran Mittheilungen aus den hinter-
lassenen Aufzeichnungen Medicus' über den Einfall der Franzosen unter
Custine in Weilburg im November 1792 und deren daselbst und in der
Nachbarschaft vollführte Heldenthaten. Herr Dr. Schalk berichtete
darauf über zwei mittelalterliche Münzen, welche, bisher falsch bestimmt,
wohl richtiger als Eppsteiner Münzen angesehen werden müssen. Herr
Dr. Grimm sprach sodann seine Ansicht aus über die Erklärung einiger
Ortsbezeichnungen, wie eiserne Hand, eiserner Stock, eiserner Pfahl und
dergleichen mehr; Keduer erklärte die Pfähle mit eiserner Hand, als
Zeichen der Immunitätsbezirke, dann als Zeichen der den Städten ver-
liehenen königlichen Rechte, namentlich des Münzrechts,
8. Am 11. Mai 1872. Nachdem Herr Generallieutenant von
Röder die neueste Schrift des Grafen Stillfried über das neue deutsche Kaiser-
wappen und Herr Kegierungsassessor Himly eine solche über die Münzen
Westfalens vorgelegt , erstattete Herr von Cohausen Bericht über die
archäologischen Ergebnisse einer in den letzten Tagen in Begleitung
anderer Vereinsmitglieder \ orgenommeneu E.vcursion; von besonderem
Interesse war die Mittheiluug über ein bisher unbekaiuites oder wenig
beachtetes römisches P(ntal in Lorch, von dem ehie Skizze vorgelegt
wurde. Herr Dr. Schwartz machte sodann in einem längern \'ortrage
Mittheilungen aus dem Leben und den Schriften des verstorbenen
Präsidenten K. J. G. von Meusebach, einer der ausgezeichnetsten
Männer seiner Zeit; ausführlicher behandelte Redner namentlich die
Jahre, welche M. in dem Hause seines Onkels, des Geh, Rathes von
Meusebach in Dillenburg verlebte und die luancherlei jetzt vergessene
Beziehungen zu noch dort lebenden Familien brachten.
9. Am 2 2. Juni 1872. Herr Professor Dr. Boltz berichtete über
seine während der Wintermouate unternommene Reise nach Italien.
339
Land und Leute wie er sie vorgefunden, theilweise bedeutend veriindeit
gegen frühere .hihre. schilderte er in oingeh»'n(h!r Weise; namentiitth
über den PJinfluss der politischen Ereignisse der letzten Jahre auf
Charakter und Anschauungsweise der Italiener, wusste der Vortrageiule
manche neue Mittlieihuig zu machen; den Schluss des Vortrages bildete
eine kurze Erzählung über die Besteigung des Vesuvs.
10. A m 20. Juli 18 72. Herr Major von Scherlf, vom preussischen
General -Stab, welcher der Sitzung als Gast beiwohnte, hatte die Op-
fälligkeit, einen längeren, durch Vorzeigung V(in Karten und I'l;imii
erläuterten Vortrag über einen Abschnitt aus dem letzten Kriege „das
10. Armeecorps von Metz bis Orleans" zu halten. Der Vortrag, der
eine Fülle des Interessantesten und überall den frischen Eindruck des
Selbsterlebten bot, waren wir in der Lage in grösserem Auszuge in
einem hiesigen öffentlichen Blatte (Khein. Kurier Nr. 177 ff.) mit-
zutheilen.
11. Am 2. November 18 72 wurde die erste Sitzung in deiu für
diesen Winter zum Versammlungslocal bestimmten Taunushotel gehalten.
Herr von Cohausen berichtete über die Resultate der wissenschaftliciien Ver-
handlungen der diesjährigen Generalversammlung der deutschen (Jeschichts-
und Alterthumsvereine in Darmstadt. Unter Zugrundelegung zahl-
reicher Karten, Pläne und Skizzen gab der Vortragende ein anschauliches
Bild der dort erörterten Gegenstände , die namentlich auf die älteste
Topographie der Gegend zwischen der Bergstrasse und dem Rheine und
sodann noch über einige der mittelalterlichen Bauten des hessischen
Landes sich erstreckten. Daran anschliessend gab Herr Director Dr.
Becker aus Frankfurt, weh her als Gast der Versammlung beiwohnte,
seine Ansichten über einige der soeben besprochenen Fragen, nament-
lich über die Lage des Munimentum Trajani, welches er mit Sicherheit
in dem alten Lopodunum , dem heutigen Ladenburg findet , über den
früheren untern Lauf des Neckars u. A. m. Herr Reg.-Kath C'remer
zeigte sodann unter einigen einleitenden AVorten eine Reihe vortreftlicher
architektonischer wie landschaftlicher, Skizzen aus dem Lahntluilf vor,
zu denen der in seiner Architektur so reiche und kaum überti-offene
Limburger Dom reichen Stoff geliefert hatte. Herr Dr. Schalk tlieilte
hierauf einen Bericht mit über die mit den Restaurationen des Mainzer
Domes verbundene Exhumation des Ostchores und seiner Krypta mit: aueh
an diesen Bericht anschliessend gab Herr Dr. Becker zahlreiche Notizen
aus dem Leben der daselbst begrabenen Persönlichkeiten. — Sodann
wurde zur Kenntniss der Versammlung gebracht, dass Hnr (ioneral-
lieutenant von Röder dem Museum wiederholt Gegenstände als < beschenk
eingesendet hat, die derselbe auf einer Reise zu sammeln Gelegenheit
gehabt hat. Die Sachen, grösstentheils wendischen Gräbern entnommen.
340
bilden, als /ur \'ergleichiing mit deu Grabfunden unserer Gegend dienend,
eine treft'liche und dankenswerthe Bereicherung unserer Sammlungen.
12. Am 2 1, Deceniber 187 2. Herr Gymnasial-Oberlehrer Otto
referirte über die neueren Resultate der Sage vom Kyfthäuser, welche sich
ursprünglich nicht, wie bisher angenommen, auf Friedrich I. Barbarossa
bezieht, sondern an Friedrichs II. Verfolgungen der Kirche an-
schliessend, die Wiederkehr desselben zur Fortsetzung seines Kampfes
gegen die Hierarchie, als eines Werkzeuges göttlichen Zornes, verhiess.
Referent theilte in ausführlicher Weise die Anhaltspunkte in Liedern
und Sagen aus den verschiedenen Jahrhunderten mit und zeigte, wie
die Sage im Laufe dieser Jahrhunderte, aus einer kirchlichen zu einer
politischen sich umgebildet hat.
18. Am 2 5. Januar 1873. Herr Generallieutenant von Röder hielt
unter Vorzeigung verschiedener Karten und Photographien einen längereu
Vortrag über den Spreewald in der Niederlausitz. Nachdem der Vor-
tragende eine ausführliche Uebersicht der Lage und Bodenbeschaffenheit
jrner Gegend wie der angrenzenden Länder vorausgeschickt,
eine Darstellung der Geschichte und Lebensweise der meist wen-
dischen Bewohner, die die Sitten und Trachten ihrer Vorfahren sich
fast unverändert bewahrt haben. Herr Dr. Schalk sprach sodann
über die Bronzethüre des hiesigen Museums, die derselbe als einem
Bauwerke aus der Zeit Karls des Grossen angehörig betrachtete, und
versuchte dafür Beweise beizubringen; nachdem Herr Oberst v. Cohausen
sich dahin ausgesprochen hatte, dass er die Thüre. wie bisher ange-
nommen, für römisch halten müsse, sprach derselbe noch über die
Alterthümer- Sammlungen in Mamüieim , namentlich über die dortige,
vor einiger Zeit erfolgte P]rwerbung der bei Mainz am s. g. Dimesser-
Ort aufgefundenen Alterthümer.
14. Am 2 2. Februar 1873. Herr Professor Dr.Boltz hielt einen
Vortrag, in welchem er den Namen \on Wiesbaden in einer von der
bisherigen abweichenden Art zu erklären versuchte. Er machte darauf
aufmerksam, wie man bei derartigen Untersuchungen nicht den gegen-
wärtigen Namenslaut, sondern den ältesten, urkundlich beglaubigten zu
Grunde legen und dessen Deutung nicht aus der jetzigen, sondern aus
der älteren, zur Zeit der Namengebung im Lande herrschenden Sprache
unternehmen müsse. An zahlreichen Beispielen zeigte er, wie solche
Namenscrklärungeu unmittelbar aus der landläutigen Sprache der
Gegenwart unrichtig seien. So sei auch Wiesbaden nicht aus dem nahe
liegenden „Bad in den Wiesen % sondern aus dem Wisent, dem bekannten,
in den deutschen Urwäldern lebenden Auerochsen, und aus dem indo-
germanischen Stamme bädh-, Kämpfen, zusammengesetzt und weise hin
auf den (meist von Wäldern umgebenen) Kampf- und Tummelplatz
341
des Wisent. Dieser Stamm bädii-, im Aitiioclitleutscbeii bereits aus-
gestorben, sei .^leidiwobl nocb erhalten, wenn audi unverstanden, in
deutschen Familiennamen, wie z. B. Patumar (Badumar, Badd, Pato),
kampfberüiimt, Paturich (Baderich), kanipfreich , von wck-iifn im Laufe
der Jahrhunderte sich nocb folgende ablösten: Badum (in Bamberg
/ahlreich), Batt, Bettel, Pättel, Patz, Batz; Pätzel, Biltz; Bass, Baai»,
Basel; Pasch, Patsch, Bast, Basti, vielleicht auch Petz, Petzel und
Andere. Der Vortragende führte auch hier die Namen vieler Orte an,
welche mit der Benennung dieses und anderer Thiere der Urzeit — wie
des Scheich (von welchem der hier häufig vorkommende Name Schellen-
berg) , des Bären , Wolfes und andere gebildet seien. Da
der Redner verhindert war , der Versammlung nach seinem
Vortrage länger beizuwohnen, so musste die Discussion zustimmender
und bestreitender Ansichten auf eine spätere Gelegenheit verschoben
werden. Hiei'auf hielt Herr Hofrath Lehr einen Vortrag über Heraldik.
Nach einem Hinweis auf die nicht zu unterschätzende Bedeutung dieser
Disciplin für Geschichtsforschung, insbesondere für genealogische, diplo-
matische und kuusthistorische Untersuchungen und auf den Werth,
der ihr noch bis vor Kurzem durch eigene Lehrstühle auf Universitäten
zugestanden wurde, schied der Redner sie in einen theoretischen und
einen practischen Theil. Historisch wurde erwähnt, dass die Heraldik,
l'art du blason, ursprünglich eine deutsche Erfindung, von den Franzosen
früher als von den Deutschen eine wissenschaftliche Behandlung erfuhr,
indem die ältesten französischen Werke über dieselbe bis ins 12., die
Deutschen erst bis ins 16. Jahrhundert hinauf reichen. Die Abzeichen
der Perser, Griechen und Römer gehören nicht hierher, erst das christ-
liche ritterliche Mittelalter habe Wappen angenommen und ausgebildet.
Der Schild bildete die Grundlage für die Wappenbilder, deren ältestes
und am häufigsten vorkommendes wohl der Löwe sei. Dann folgt der
Adler, Greif und weiter die übrigen heraldischen Thiere, Pfianzen und
sonstige Figuren. Es wurde der aufeinander folgenden Formen des
Helmes, des Schildes und der typisch-charakteristischen Figuren in den
Wappen, ihrer Tinkturen und Schrafuren Erwähnung gethan und be-
merklich gemacht, wie man sehr wohl eine richtige von einer falschen
Blasonirung erkennen könne. Es wurde der Beizeichen, Brisuren für
jüngere Söhne und für Bastarde, der Helmkleinode und Helmdecken,
der Wappenmäntel und AVappenhalter , der Kronen, Orden und Devisen
gedacht, ferner durch Zeichnungen an der Tafel, sowie durch schön aus-
gemalte, sich durch hervorragend heraldische Behandlung auszeichnende
Wappenschilder der Vortrag verdeutlicht und durch Vorzeigen von
Adelsdiplomen, Wappenabbildungen von Grabsteinen unseres Landes die
belehrende und übersichtliche Darstellung zum Abschluss gebracht.
342
Ad die vorstehenden Verhandlungen knüpfte Heri' Regierungs-
Assessor Himly einige Notizen , wie in neuerer Zeit sich dio Liebe für
heraldische Studien wieder in erfreulicher Weise gehoben habe, nanient-
hch durch die Bestrebungen der beiden erst in den letzten Jahren ent-
standenen niitgliederreichen Vereine für Heraldik und deren Zeitschritten,
der „Herold" in Berlin und der ..Adler" in Wien, machte aber auch
darauf aufmerksam, wie durch die jetzt immer mehr in Gebrauch
kommende Art. die Briefe ohne Siegellack zu schliessen und die Neigung,
für Wappenstempel nur finen geringen Preis zu zahlen, die Kunst des
Wappenstechens immer weniger würdige Repräsentanten zähle und wie
empfehlenswerth es sei, diese Kunst, vielleiclit durch von Zeit zu Zeit
zu veranstaltende allgemeine Ausstellungen von künstlerischen Arbeiten
dieser Art, z. B. bei Gelegenheit der Versammlung der Geschichts- und
Alterthumsforscher zu heben. Er behielt sich die Anregung der Sache
bei der diesjährigen Generalversammlung in Trier vor. Als bemerkens-
werth wurde ferner von demselben erwähnt, dass bei den Nobilitirungen,
welche bei Gelegenheit der Krönung, des schleswig-holsteinischen und
des französischen Krieges stattfanden , die Veranlassung der Verleihung
einen entsprechenden Ausdruck in den Wappen gefunden habe und zwar
dadurch, dass erstere und zwar in der Kegel im Schildeshaupt eine
Königskrone, die andern zwei Schwerter und die letztern das eiserne
Kreuz erhielten. Schliesslich wurde von demselben einer Controverse
Erwähnung gethan, ob Schildhalter beliebig angenommen werden könnten
oder verliehen werden müssten, und erklärte sich die Versammlung im
Ein verstand niss mit dem Keferenten für das Letztere. — Schliesslich
wurde noch ein von Herrn Isenbeck dem Museum geschenktes, in Gold,
Silber und Seide, reich auf weissem Taft gesticktes Wappen unbekannter
Herkunft besichtigt und besprochen.
15. Am 2 9. März 187 3. Herr Kegierungs- und Baurath Cremer
machte in einem längern Vortrage Mittheihmgen übei' die Wieder-
herstellungsarbeiten der Stiftskirche St. Georg, des jetzigen Domes zu
Limburg, jenes, abgesehen von seiner herrlichen Lage im lieblichen
Lahnthale, schon durch seine Architectur ausgezeiclmeten Gebäudes
mittelalterlicher Kirchenbaukunst unserer Gegenden. Nachdem der
Redner in einleitenden Worten eine IJebersicht über die Geschichte der
christlichen Kirchenbaukunst im Allgemeinen, deren Ursprung auf die
Basilika der Alten zurückzuführen ist, gegeben hatte, besprach derselbe
die Veränderungen, welche jene Kunst bis zur Erbauungszeit unserer
Kirche, die in die Periode des sog. IJebergangsstyls, d. h. Anfang des
13. .Jalirhunderts fällt, »erfahren hatte; erwähnte, dass an derselben
Stelle bereits zwei ältere Gottesiiäuser gestanden hätten und gab sodann
eine Schilderung der hervorragendsten Partien der ehrwürdigen Kirche,
wie der neueren hierüber veröffentlichten Forschungen , denen Redner
343
theils beistimmte, tlieils ent^eo-entrat; so konnte derselbe bei-
spielsweise — uii<l wobl mit Keclit — mit der Aiiiiahmt,' . da.s.s die
bekannte dem Banmeister der Kirche; gegenüber angebruciite Kignr das
Bild des Stifters, des Grafen Heinricli von Iseiibiirg vorsttdlcn xdlf.
aus angefübrten Gründen sicli nicht einverstanden erklän-n. Schliesslich
ging der liedner auf die begonnene, von ihm entworrene Wieder-
herstellung über, die, vou zablreichen vorgezeigten Plänen und Detail-
zeichnungen erläutert, sich etwa auf folgende Sachen zu erstrecken
haben wird. An dem Aeussern des Domes wird zunächst der Verputz,
sowie der Laufgang und die Dächer des Chonis . welche letztere tiefer
gelegt werden, hergestellt werden, die Galerie zwischen den beiden
Thürmen , wie auch die Thürmerwohnung werden beseitigt , die orna-
mentalen Sachen des Aeusseren werden renovirt und die alte Sacristei,
deren gänzliche Entfernung, wie es zu wünschen wäre, aus Zweckmässig-
keitsgründen aber leider nicht bewerkstelligt werden kann , wird ver-
ändert, im Innern der Kirche wird sodann Alles, was an den sog.
Zopfstyl erinnert, entfernt werden, erhalten dagegen dasjenige, was.
wenn auch mit dem Style der Kirche nicht übereinstimmend, überhaupt
künstlerischen Werth hat; neu hergestellt werden, nach vorgelegten
Zeichnungen, die Orgel und die Beichtstühle, die unpassenden Ballu-
straden dagegen werden entfernt und der Verputz hergestellt werden.
Die Vermalung der Kirche wird polychromatisch in passenden Tönen
ausgeführt. — Dies mögen annähernd die hauptsächlichsten Punkte
sein, welche der Vortragende in seinen fesselnden Mittheilungen, die
allgemein den Wunsch hervorriefen , jenes in jeder Beziehung hervor-
ragende Bauwerk unter kundiger Leitung zu besuchen, berührte.
In Betreff der Ausgrabungen, welche der Verein in den beiden
letztverflossenen Jahren hat vornehmen lassen, verweisen wir auf die
seitens des Conservators in den vorstehenden Miscellen gemachten Mit-
theilungen wie auf den in diesem Bande mitgetheilten Bericht desselben
über die Gräber im Kammerforst. Auch unsere Vereinsbibliothek hat
sich in dem erwähnten Zeiträume eines ansehnlichen Zuwachses zu
erfreuen gehabt, sie wurde vermehrt theils durch den Austausch mit
andern gelehrten Gesellschaften, theils durch Ankauf, namentlicii aber
durch Geschenke und hier haben wir mit Dank zu nennen die Herren:
Reichs- und Staatsrath von Maurer in München, Uberceremouieumeister
Graf von Stillfried Excellenz in Berlin, Pfarrer Vömel in Maxsain.
de Linas in Arras, Archivar Dr. Menzel in Weimar. Uberst von Cohauseu,
344
Notar Hofrichter in Graz, Dr. Schweitzer hier uiul Pfarrer Cuno in
Dillenbiirg.
Zahlreich waren aucli die Erwerbungen des Mii.^eums, das sich
namentlich vielseitiger Zuwendungen seitens der Mitglieder, wie auch
Gönner des Vereins zu erfreuen hatten; wir erhieltn :
a) Geschenke.
1. Von Herrn Gymnasiallehrer Dr. Adam, ein Siegelstempel von
Weilenau, Grafschaft Diez (1), und eine als Petschaft gefasste grüne
Glaspaste mit einem bärtigen Kopf (2).
2. Von Herrn Steinmetzmeister Kuauer drei Stück modernen
Steingeschirres, (36) davon eins nach Art der Lambethwaare in derbem
Humor, in Gestalt eines Kopfes, eine Kanne darstellend; sodann fiueu
mittelalterlichen Schlüssel (4), gefunden bei den letzten Häusern der
Mainzer Strasse.
3. Von Herrn Baumeister Bogler eine kleine Vase von weissem
Steingeschirr (18) aus dem 16. Jahrhundert, gefunden im Schützenhof (18).
4. Von Herrn Ingenieur Moldenhauer in Heddernheim, Glasperlen
aus den dortigen Franken-Gräbern, (22), über welche in den Miscellen
dieses Bandes berichtet ist.
5. Von Herrn Forstmeister Wohmann, früher in Lorch, jetzt in
Lothringen, zwei eiserne Aexte, fünf Hufeisen, fünf Pfeilspitzen und das
Bruchstück einer Schwertklinge (32); sämmtlicli im Lorcher Walde
gefunden.
6. Von Herrn Hofgerichtsrath Schellenberg in Höclist ein nicht
ganz fertig und roh bearbeiteter Hirschzinken. Hierdurch und durch
seine Fundstelle, 12 Fuss tief in einer unberührten Kiessschichte, ist er
als der Steinzeit angehörig dokumentirt , und wir müssen, je leichtei'
dergleichen Stücke der Aufmerksamkeit entgehen, um so dankbarer für
dasselbe sein. (34)
7. 8, 9. Von den Schülern Fritz Laux, Wilhelm Hohle und
Eugen Mayer einen Sporn, eine Helebarde und ein Einsteckbajonnet.
(42, 47, 48).
10. Von Herrn Schweissgut, eine grosse chinesische Porzellan-
schüssel. (45).
34. >
r
11, Von Herrn l'lat/hof ist unserni Museum eine An/.alil inte-
ressanter Gegenstände zugegangen (4(j), und zwar :
1. Aegyptische: Eine Mumienstatnette von grünglasirter sandiger
Masse mit Hieroglyphen bedeckt (a).
Eine älmliche von Holz (b).
Eine Bronzestatuette, vielleicht das Bruchstück eines Drcifusses.
mit der Pantomime des Schweigens (c).
Sieben kleine Statuetten, als Amulette zu tragen, Isis, Typhoii,
Nilmesser &c. &c. (h).
Drei sitzende Frösche, Sperber in pietra (hna (i).
Zwei Augen von Carneol und schwarzem Jaspis (k).
Drei kleine Kanopeen (1).
Zwei Skarabeen (n).
Zwei doppelte Palmblätter aus grünem und 'schwarzem Jaspis (o),
Eine Berloke {Fhallns) (p).
Sieben Perlen aus Stein, Glas und Fritte (q).
2. Kömische: Eine schwarze Lampe mit dem bekannten Töpfer-
sterapel IStrohili (x).
Ein Terrasigillataschälchen mit dem Stempel SANTVII.
Vier Grabkrüglein (w).
3. Aus der Steinzeit: Ein Feuersteinkeil, durch kippen und schleifen
bearbeitet — aus einem Hühuengrabe bei Jasmund auf Rügen (t).
4. Indischen und unbekannten Ursprungs: Eine Götterstatuette
auf Postament aus Bronze (d).
Eine Lanzenspitze oder dergleichen aus einem grossen Zahn ge-
schnitten (u).
Ein Hüfthorn aus einem Elephantenzahn (v).
Eine kleine ornamentirte Kürbistlasche (y).
Drei aus Cocosnuss geschnittene ornamentirte Gefässe (z).
Ein aus einem flachen Stück Grauwacke ausgearbeitetes Idol,
wahrscheinlich afrikanischen Ursprungs (f).
Ein barbarisches, menschliches Köpfchen aus Bronze (e).
Ein kleiner, gefesselter Stier aus einem röthlichen Steine (m).
5. Aus dem Mittelalter: zwei geschäftete und vier ungesclüiftete
Pfeile (x).
Sämmtliche Gegenstände fanden ihren passenden Platz, theils in
unserer Alterthums-, theils in unserer Ethnographischen Sanunlung.
12 Von Herrn Bergverwalter Moser in Limburg erhielten wir
durch Vermittlung des Herrn Appellationsrath Hr. IVtri einen dureh-
o»»*
346
luchteii Hanuner von schwarzem Basalt, welcher erkenneu lässt , dass
er lange Zeit als Flussgeschiebe bewegt worden ist. (50)
13. Herr Generallieutenaut von Köder, Excellenz, gedachte unseres
Museums auch auf seiner Reise in den östlichen Provinzen , indem er
uns vom linken Oder-Ufer — von Podelzig — eine Anzahl von Fund-
stücken aus Wenden-Gräbern an dfu Fuchsbergen bei Keitwein sandte.
Eine schwarze Urne (67).
Zwei Spinnwirtel {(58).
Ein tasseuförmii:es roth-braunes Gefäss (69).
Ein Becher aus braunem Tlion (70).
Eine kleine theils graue theils rothe Urne (71).
Bruchstück einer der ersten älinliclien Urne (72)
p]in aus zwei , ursprünglich drei , Gefässchen zusammengesetztes
Thoiigebilde (73)
Ein kleiner nickt auf der Drehscheibe gefertigter Napf (74).
Ein in Form einer Parirstange Ijearbeitetes und gebranntes Stück
Hirschgeweih (75).
Eine Lanzenspitze aus einem gebrannten Hirschzinkeu (76).
Ferner aus einer Lehmwand bei Keitwein eine grosse schwarze,
sehr gut gearbeitete Urne (77) und
sechs Perlen von Bronze (78).
Demselben Gönner verdanken wir ein Polnisches Dreigroschenstück
vom Jalire 1556 (78a) und
die lithographirte Copie des in Sonnenburg aufbewahrten Uel-
gemäldes von Johann Moritz Fürsf von Nassau - Siegen , Statthalter in
Cleve-Mark und Johanniter-Ordensmeister in Sonnenburg.
14. Von Herrn A. 0. Buschmann in Hamburg wurden uns die
Mittel zur Verfügung gestellt zum Ankauf von sieben Steingeschirr-
Krügen des 17. Jaiirhunderts, von grosser Schönheit.
15. Herr Stadtbaumeister Fach überliess uns eine Anzahl auf
der oberen Terrasse über dem Schützeuliof am Michelsberg ausge-
grabener römischen Banstücke, drei Gesimsfragmente aus Sandstein,
das Fragment einer Mauer- oder Pilasterbase aus Kalksteine,
zwei Bruchstücke von Halbsäulen, das eine aus Sand-, das andere
aus Kalkstein,
ein halbmondförmiges Kelief aus Sandstein, das vielleicht als
Cohorten-Bezeichnung gedient hat,
verschiedene Ziegel und terra sigilata-Bruchstücke.
Sämmtliche Stücke zeigen die Spuren, dass sie von einem Brande
herrühren und dann erst an diese Stelle gescluiftt worden sind. Sie
lassen daher vermuthen, dass sie einem höher gelegenen Bau, vielleicht
der Porta decmnana des nahen Ca.stells angehört haben.
347
16. Von Herrn Iwan Domontowitsch aus St. Petersburg erliielten wir
eine vergoldete , zur Säkularfeier Peter des Grossen geschlagene
xMedaille. (89)
17. Anonym durch die Stadtposl wurden uns MH-linTt- 'I'lion- und
ßernsteinperlen -- offenbar aus einem fräniiischen (Jrabu - zuge-
sandt. (39)
18. Eine Dame, die hier nicht genannt werden soll, hat ilir In-
teresse für Kunst und Alterthum durch Schenkung einer ausgezeichneten
Arbeit des Irt. Jahrhunderts bethätigt:
ein hölzerner Trinkkrug mit Zinneinlage. — (88) — Kr ist ein
sogenannter Willkomm — und verdient diesen Namen. Die Ranken
mit den breit und kräftig stylisirten Blumen sind durch Schrafirung
Tremulirung und Punktirung in einer nur diesem Material anpassenden
Technik vortrefflich belebt.
19. Von Herrn Kuuz in Hochheim zwei schöne Glasperlen aus
den dortigen Frankengräberu.
20. Von der Königlichen Kegieruug wurden dem Museum ein bis
dahin im Schloss von Catzenellenbogen gestandener Kachelofen aus der
2 Hälfte des 16. Jahrhunderts übergeben, welcher jetzt eine Zierde
unseres mittelalterlichen Saales ist. — Es ist interessant, die Ueber-
einstimmung zu beobachten; welche zwischen den auf ihm dargestellten
Architekturen mit denen auf gleichzeitigen Steingeschirrkrügen herrscht.
21. Auch eines antiquarischen Curiosum muss hier Erwähnung
geschehen, welches der Vater des Herrn Antiquar Hess seiner Zeit für
vieles Geld gekauft, und welches dieser jetzt dem Museum geschenkt
hat. — Es ist eines jener Rheinzabern'schen Falsifikate — Götter und
Göttinnen unter Säulenstellungen aus terra cotta , durch welche im
Anfang der fünfziger Jahre nicht der Geber allein, sondern berühmte
Fachgelehrte wie Gerhard, Hefner, Mono und viele grosse Museen ge-
täuscht worden sind. Diese übrigens nicht vereinzelt stehenden Stücke
haben durch das grosse Aufsehen, das sie erregten, einen gewissen
culturhistorischen VVerth und sind, wie die Geschichte überhaupt, ge-
eignet zu lehren, zu warnen und — zur Bescheidenheit zu mahnen.
II. Durch Ankauf ist das Museum in den Besitz folgender
Gegenstände gekommen :
A. Aus der vorrömischen Zeit:
22. Arm- und Halsringe von Bronze aus Gräbern von \N'orras,
aus der Umgegend von Kreuznach und aus dem Langenlohnshrimer
Walde (16, 17, 29, 41).
Ferner aus Gräbern in den Weinbergen nördlich der Liebfrauen-
Kirche bei Worms: zwei goldene Zierplatten, von H cm. Durchmesser,
wahrscheinlich zu einer Gewandnadel gehörig,
eine Bronzenadel, 21 cm. lang,
348
eine Stein perle,
drei wühl erhaltene und (3 durch Bruchstücke vertretene Tintu-
gefässe — und ein Schiidelstück.
H. Aus römischer Zeit:
23. Aus Heddernlieiiu: Thür und Kastenbeschläge, aus Bronze
tieiriich gearbeitet (8, 9).
ein zweilienklicher Krug von rother Erde (21).
Von Binger-Brücke: Eine kleine Maske von Thon (10),
eine Haarnadel aus Gagat (^14).
Von Mainz: Eine scheibenförmige Fibula mit feiner Mosaik (12),
eine kleine halbmondförmige Fibula, silberplattirt (13),
zwei spiralförmige goldplattirte Hinge (15).
Aus römischen Gräbern bei AVorms: Eine Gewandnadel in Arm-
brustform aus Bronze (55),
Eine Gewandnadel mit blauem uutl weissem Schmelz (35).
Von zweifelhaftem Ursprung: Drei Stückchen Millefiori, das eine
vuui Linsenberg bei Mainz, die andern (da sie geschliffen sind) wahr-
scheiniicli von Kom (11),
sechs Schleuderbleie mit Inschriften, wahrscheinlich aus Italien (40),
ein Metallspiegel und ein Bronzebeschlag mit vier Widdern, wahr-
scheinlich etrurischen Ursprungs aus der Gegend von Trier (53, 54).
Vom Mauritiusplatz hier : Eine Heizkachel (49).
C. Aus Fränkischen Gräbern:
24. Vom Michelsberg: ein eisernes Schwert, 74 cm. lang, eine
Franziska und zwei Bronzemünzen von Vespasian (31).
Von der Dotzheimer Strasse: Ein Skramasax, 2 Messer, 2 Fran-
ziska, zwei Lanzenspitzen, eine Schnalle und Gürtelbeschläge, eine Bronze-
schelle, ein einhenklicher Krug mit Kleeblattmündung (7, 19, 23, 27, 30).
Von Bierstadt: Ein Skramasax, zwei eiserne Lanzeuspitzen , eine
eiserne Pfeilspitze, eine Bronzenadel, eine Bronzetibule in Sohlenform
mit Schmelz und eine schwarzgetarbte Urne (20, 37).
25. Aus dem Mittelalter : 9 Stück frülnnittelalterliche Thongefässe
vom Fürstenberger Hof in Mainz (96—104),
ein romanischer Leuchter von Bronze (52).
20. Aus der Zeit der Kenaissance und später: Eine eiserne Zunft-
kiste mit dem Reichsadler (44),
ein emaillirtes Sclmällchen (56),
ein Degengefäss von cisselirtem Stahl aus dem 17. Jahrhundert,
gefunden 1845 während des Baues der Kheingauer Strasse beim Durch-
schneiden eines Grabhügels, unfern des Weissenthurms. Der Knopf hat,
da er seit jener Zeit an einer Kaffeemühle gedient hat, etwas gelitten.
'MO
Ausser jenem schon unter den Gosclionken ;iutj,^'tiiliitt'ii Kni;;-
gesi'liiir wurden wegen ihres Interesses für die deutsche Kunstgeschichte
und ins Besondere für die der Kunstgewcrhe unseres Landes noch weiter
angekauft :
zwei Tcllerplatten in Ciraphitto und KobaldhUiu verziert (57).
zwei Krüge (61, 62),
ein Trinkkrug (63),
ein Schreibzeug (64),
ein Theekännchen {6t\)
und endlich eine bemalte Tasse aus der eingegangenen Porzclliiii-
fabrik in Höchst.
27. Das jMünzkabinet wurde nur um 10 Stück vermehrt:
1 Dukat Kurfürst Adolph von Nassau.
1 Kronthaler Wilhelm von Nassau 1836.
1 Doppel- Albus Adolph von Holzappel 1684.
1 Zwölfkreuzerstück Carl August von Nassau 1756.
1 Einkreuzerstflck desgl. 1749.
3 Fünfceut Hieronimus König von Westfalen 1809 (4).
1 Doppelalbus, gefunden auf Burg Frauenstein, (24).
1 Silber-Medaille von Zwierlein.
1 römisches Kleinerz, gefunden auf dem Neroberg (38).
1 Mittelerz Vespasian, gefunden bei Friedberg (4).
1 Silbermünze von Nerva (9U).
1 Doppelsou Ludwig XV. 1740 (91).
1 Schaumünze von demselben (92).
1 Zwölf kreuzerstück vom Landgraf Ludwig von Hessen 1759 (93).
28. IIl. Durch die Untersuchung der alten Grabhügel im Kammer-
forst zwischen Rüdesheim und Lorch, über welche in den diesjährigen
Annalen (XII) berichtet wird, kam das Museum in den Besitz von einer
Anzahl vorrömischer Alterthümcr und zwar von Bronze:
3 Halsringe (80).
2 Ohrringe (87).
3 Beinringe (81).
20 Armringe (82).
eine eiserne Lanzenspitze (85), und
ein eisernes Messer (84), von eigenthümlicher durcii die Aus-
grabung des Herrn Dr. Schalk am Weissenthurm bekannte Form; so
wie durch Kupferoxyd grün gefärbte Backzähne (83),
die Bruchstücke von drei Thonschalen {S6).
350
Verzeichniss der Mitglieder.
Vorstand 18^8.
Director : H e r g e n h a h n , Appellationsgerichts-Prasident.
Secretar: Dr. Schalk, Bibliotheksecretar.
Conservator: v. Cohausen, Oberst a. D.
Dr. Alefeld, Bataillonsarzt a. D.
Forst, Oberappellationsgerichtsrath.
Otto, Gymnasial-Oberlehrer.
Dr. Petri, Appell ationsgerichtsrath,
Dr. Reuter, Obermedicinalrath a. D.
Schreiner, Hauptmann a. D,
Z a i s , Privatier.
Ersatzmänner.
H i m 1 y , Kegierungs- Assesor,
Dr. Scholz.
Seyberth, Gymnasialoberlehrer.
Kendant: Begere, Reg.-Secr.-Assistent.
301
Elireninitg^lieder.
Se kais. ii. köuigl. Hoheit d e r K ro u i) r i ii / des ileutscheii Reiches ii. \ on
Preusseu.
Se. köiiigl. Hoheit Prinz Carl von Preussen.
Herr Akermann, Secretär der society of antiquaries, London.
^ Aschbach, Prof., Mitgl. d. K. K. Akademie d. Wissenschaften, Wien.
, ( Jeh.-Rath Dr. Bau r, Director des Grossh. Staatsarcliivs, Darmstadt
„ Director Dr. J. Becker, Frankfurt a. M.
Se. bischöfl. Gnaden Dr. P. Jos. Blum, Bischof von Limburg.
Herr General Frhr. von B r e i d b a c h - B ü r r e s h e i m , Aschatfenbu rg.
, Geh.-Reg.-Rath Dr. Dun ck er, Director der k. Staatsarchive, Berlin.
„ Archivrath Eltester, Coblenz.
„ Justizrath Dr. Euler, Frankfurt a. M.
„ Dr. Giefers, Professor, Paderborn.
, Dr. Grotefend, Geh. Archivrath, Hannover.
„ Dr. Henzen, Professor, Secretär des archäolog. Instituts, Rom.
„ Dr. H 0 1 z e r , Domcapitular, Trier.
. Keller, Professor. Präsident der antiquar. Gesellschaft, Zürich.
„ de Kerckhove, Präsident der academie d'arch^ologie, Antwerpen.
„ Laj ard, F., Paris.
, Dr. Freiherr von L e d eb u r , Director der k. Kunstkammer. Berlin.
„ Lehmann, Pfarrer, Nussdorf, bayr Pfalz.
„ Dr. Lindenschmit, Professor, Mainz.
„ de Longperier, Präsident der societe nationale des antiquares
de Franye, Paris.
, Dr.Märker, Geh. Archivrath u. Haasarchivar Sr.M.d. Königs, Berlin.
„ Michelaud, Professor und Bibliothekar, Paris.
, Dr. Menzel, Archivsecretär, Weimar.
. Dr. Mommsen, Professor, Berlin.
, Dr. von Mühler, Staatsminister a. D.. Excellenz, Berlin.
, Dr. Obermayer, Archivar d.K.K.Academied. Wissenschaften, \\ i.-ii.
, Paulus, Finanzrath, Stuttgart.
, von Quast, Geh. Regierungsratli und Conservator der iviui>l.
denkmäler in Preussen, Berlin.
, von Rauch, Königl. Kammerherr und Majur a. 1>.. i{.Tliu.
„ Riza Rangabe, Minister, Athen.
, Roach -Smith, Secretär der archeological society. London.
„ Robert, Directeur de l'administration de la guerre, Parii.
352
Herr Dr. Ruppel, Frankfurt a. M,
Se. Durchl. Prinz August zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg in Berleburg.
Se. Durchlaucht Prinz Emil zu Sayu-Wittgenstein in Nieder-Walliif.
Herr Dr. Schmidt, Arzt, Hohenleuben.
, Sjoekroua, Oberjägermeister, Wegeholm, Schweden.
„ Dr. von Stalin, Oberstudienrath und Bibliotliekar, Stuttgart.
„ Dr. Graf Stillfried von Alcantara-Kattonitz, wirklicher (ieh.
Rath und Oberceremouienmeister, Excellenz, Berlin.
„ Sutton, Kiedrich.
, Waitz, Professor, Göttingen.
, Dr. W a 1 1 h e r , Director der Grossh. Cabinetsbibliothek, Darrastadt.
„ von Wilmowsky, Domcapitular, Trier.
, W i Is 0 n, Secretär der Society of Antiquaries of Scotland, Edinburgh.
„ Dr. Zell, Geh. Hofrath, Heidelberg.
Correspoudireiide Miti^lieder.
Herr Dr. van den Berghe, Antwerpen.
, Beyer, Archivrath a. D., Erfurt.
, von Co hausen, Ingenieur-Oberst, Wiesbaden.
, D i e g e r i c k , Vice-Präsident der Kgl. Belg. Academie, Antwerpen.
„ Dönges, Lehrer, Becheln.
Franz, Architect. Cairo.
, Dr. Hei der, G., Wien.
, Ho f richter , K. K. Notar, Graz.
, Junker, Lehrer, Mittelheim.
„ V. Leutsch, Wetzlar.
„ Nieles, Chemiker, Benfeld.
, Dr. N i c 0 1 0 V i u s , Professor, Bonn.
„ Dr. Overbeck, Professor, Leipzig.
, Baron de Septenville, Chateau Lignieres bei Poix.
„ Thilloy, procureur general, Metz.
Ordentliclie Mitglieder.
Herr Abel, Rechtsanwalt, Hadamar.
, A c h e n b a c ii , A., Geh. Bergrath, Saarbrücken.
, Dr. Achenbach, Unterstaatssecretär im Handelsministerium, Berlin.
„ Dr. Adam, Gymnasiallehrer, Wiesbaden.
., Dr. Alefeld, Bataillonsarzt a. D., Wiesbaden.
„ A 1 e f e 1 d , Major, Mainz.
, A m m a n u , Gymnasiallehrer, Wiesbaden.
„ Anthes, Gastwirth, Wiesbaden.
353
Herr Antz, Rentner, Wiesbaden.
„ Aiimüller, Pfarrer, Oestrich.
„ Bald US, Bezirkst^eomnter, Wiesbaden.
„ Baltzer, Werlvmeistor, L.-Scliwalbach.
y, Dr. Bastin g-, Worms.
„ Bauer, Schreinenneister, Wiesbaden.
„ Baum, Forstmeister, Strassburg.
„ Bayer, Schul- u. Keo-.-ßath, Wiesbaden.
„ Becher, Bezirksgeometer, Braubach.
„ Beckel, Dachdecker, Wiesbaden.
„ Benecke, Archivsecretär, Idstein.
„ Benedik, Amtmann, Küdesheim.
„ Bergmann, Spenglermeister, Wiesbaden,
„ Berle, Geh. Commeizienrath, Wiesbaden.
„ Berle, B., Banquier, Wiesbaden.
, Bernhardt, Gymn.-Director, Verden.
„ Bertram, Bauinspector, Wiesbaden.
„ Bertram, Gasthalter, „
„ Dr. Bertrand, Geh. Sanitätsrath, Oestrich.
„ Bertrand, Apotheker, L.-Schwalbach.
„ Bim 1er, Markscheider, Diez.
y, Bogler, Baumeister, Wiesbaden.
„ Bogler, Conrector, ,
„ Dr. Boltz, Professor, Wiesbaden.
, Boos, Oberbaurath, Wiesbaden.
, Bork, Amtsrichter, Biedenkopf.
„ Bott, Bürgermeister, Eltville.
, Boudon, Eentier, Wiesbaden.
, Bücher, Gastwirth, Wiesbaden.
„ von Bültzingsl Owen, Generalmajor z. D., Wiesbaden.
„ Burchardi, Pfarrer, Burg-Schwalbach.
„ Busch, Reg.-Rath a. D., Homburg v. H.
, B u s c h b au m , Hamburg.
„ Dr. B ü s g e n , Gymnasiallelirer, Wiesbaden.
„ Dr. Classen, Gymnasialdirector, Hamburg.
„ Dr. Frhr. von Cansteiu, Wiesbaden.
„ von Cohausen, Oberst a. D., Wiesbaden.
„ Dr. med. Cohn, Wiesbaden.
„ C dorn bei, Gymnasial-Überlehrer, Hadamar.
„ Gramer, Zahnarzt, Wiesbaden.
„ Gramer, Tünchermeister, Wiesbaden.
„ Crem er, Reg.- u. Baurath, AViesbaden.
„ de la Croix, Oberreg.-Rath, Wiesbaden.
23
354
Herr Dahlen, Gastwirtb. Lorch.
. Deissmann, Pfarrer, Langeuscheid.
Dieffenbach, Pfarrer, Kriftel.
, Üiesterweg, Dr. med., Wiesbaden.
Dresler, A.. Kaufmann. Wiesbaden.
Frhr. von Dun gern, Fürstl. Kammerdirector, Neuwied.
Dr. Dünkelberg, Director. Poppeisdorf bei Bonn.
,. Eben au, Bibliothekar, Wiesbaden.
. E b e n a u , Gymn.-Director a. D., Wiesbaden.
, von Eck, Justizratb, Wiesbaden.
. von Eck, Fabrikbesitzer, O.-Lahnstein.
, Graf zu Eltz, Eltville.
y, Engel. Gutsbesitzer, Griesheim.
. Graf zu Eulenburg, Ober-Präsident, Hannover.
„ Ewald, Fabrikbesitzer, Rüdesheim.
„ Faber, Präsident a. D., Wiesbaden.
. Fach, Landesbankbuchhalter. Wiesbaden.
, Fauser, Schreiuermeister, ,
, Dr. Firnhaber, Geh. Reg.-Eath a. D.. Wiesbaden.
„ Flach, Fabrikbesitzer, Wiesbaden.
, Flach, Geh. Finanzrath, Wiesbaden.
, von Fliess, Generallieutenant a. D.. Excellenz, Wiesbaden.
,. von Forell, Generalmajor, Wiesbaden.
, Forst, Ober-Appellationsgerichtsrath, Wiesbaden.
, Frees, Maurermeister, Sonnenberg.
, Dr. Fresenius, Geh. Hofrath, Professor, Wiesbaden.
, Frey tag, Otto, Badhausbesitzer, Wiesbaden.
, von Friedrichs, Obristheutouant a. D., Wiesbaden.
, Frhr. von Fritsch, Geh. Kath, Excellenz, Wiesbaden.
, Dr. Fritze, Geh. Rath, Wiesbaden.
„ Dr. F r it z e , Kreisj^iysikus, L.-Schwalbach.
„ Fuchs, Kreisgerichtsratli. Wiesbaden.
, Gaab, Schreinermeister, Wiesbaden.
„ Gecks, Buchhändler, Wiesbaden.
„ Geis, Lehrer, Ems.
, Dr. Genth, Geh. Sanitätsrath, L.-Schwalbach.
, Geyer, Reg.-Secr.- Assistent, Wiesbaden.
, Giebeler, Bergmeister, Wio.sbaden.
„ Giebeler, Hüttenbesitzer, Dillenburg.
, Glaser, Kaufmann, Wiesbaden.
„ GöUner, Rechnungsrath, Wiesbaden.
„ G ottschall, Schneidermeister, Wiesbaden.
, Gottschalk jr., Kaufmann, Cronberg.
350
Herr von Götz, lieg.-Kath, AVicsbaden.
„ Götz, K., Feldgerichtsschöffe, AViesbaden
„ Götz, Fr., Kenticr, Wiesbaden.
„ Gramm, Architect, Frankfurt.
, Gräser, Obrist a. D., Wiesbaden.
, Frhr. von Grass, Oberforstmeister, Wiesbaden.
„ Grimm, Major a. D., Wiesbaden.
„ Grimm, Director, AViesbaden.
„ Dr. jiir. Grimm, Kentner, Wiesbaden.
„ GroschAvitz, Buchbinder, „
, Groschwitz, Lithograph, „
„ Dr. med. Haas, Obermedicinah-ath, Wiesbaden.
, Kabel, W., Stadtvorsteher, Wiesbaden.
, Hanson, Schlossermeister, Wiesbaden.
„ Hahn, Ziegeleibesitzer, Wiesbaden.
, Halbey, Reg.-Eath, ,
, Hammelmann, Tünchermeister, Wiesbaden.
, Dr. med. Hartmann, Wiesbaden.
, Hart mann, J., Maler und Lackirer, Wiesbaden.
„ von Heemskerck, Präsident, Biebrich.
„ Dr. Hegert; Archivar, Idstein.
, von Hei sing, Kreisger.-Kath, Wiesbaden.
„ Henkler, Employe, Homburg v. H.
, Hensel, Buchhändler, Wiesbaden.
„ Herber, Gasthalter, L.-Schwalbach.
, Hergenhahn, Appellationsgerichts-Präsident, Wiesbaden.
„ Hering, Photograph, Wiesbaden.
„ Dr. Herquet, Archiv-Secretär, Idstein.
, Dr. med. Herxheimer, Wiesbaden.
„ Herz, Kaufmann, Wiesbaden.
, Hess, Antiquar, ,
, H e t z e 1 , Rector, Limburg.
, Dr. Heusner, Sanitätsrath, Boi>}iard.
„ Heyl, Curdirector, Wiesbaden.
„ Hilf, Justizrath, Limburg.
, Himly, Reg.-Assessor, Wiesbaden.
„ von Hoffmann, Kentner, AViesbaden.
, Hoffmann, Oberbaurath, ,
„ Hof mann, Gutsbesitzer, Niederhöchstadt.
„ Höhn, Polizei-Inspector, Wiesbaden.
„ Holt er hoff. Rentier, Wiesbaden.
„ Höppli, Fabrikant, ,
, Janotha, Herzogl. Schlossinspector, AA'eilburg.
356
Herr Jacobi, Baumeister, Homburg v. H.
, Graf von Ingelheim, Geiseuheim.
, Johanny, Eentuer, AViesbaden.
, Isenbeck, Eentuer, „
„ Jüngst, Lederfubrikaut, Herboru.
„ Jurauy, Bucbäudler, AViesbadeu.
, Käsebier, Kaufmann, „
, Kaufmann, Kegierungsratb, Wiesbaden.
„ Kell rein, Semiuar-Director, Montabaur.
, Keim, Obristlieutenant a. D., Wiesbaden.
„ Keim, Kreisgerichtsrath, AViesbadeu.
„ von Kettler, Generallieutenaut, Excelleuz, AViesbaden.
„ Keller, Rechtsanwalt, Dillenburg.
, Kern, Scbmiedemeister, AViesbadeu.
„ Keuchen, Kentier, Lorch.
„ Keutner, Kreisgerichtsrath, AA'iesbaden.
Frau Gräfin von Kielmansegge, Nassau.
Herr Kilb, Posthalter, Nassau.
, Kimmel, Rentier, AViesbadeu.
„ Dr. Kirschbaum, Professor, AViesbadeu.
„ Kissling, Schreinermeister, „
„ Klappert, Ingenieur, „
, Klein, Dr. theol. Domcapitular, Limburg.
„ Klein,. Architect, Frankfurt.
„ Knauer, Kaufmann, AAlesbaden.
„ Knauer, Steinhauermeister, Wiesbaden.
, Koch, Kaufmann, AAlesbadeu.
, Koch, Pfarrer, Neudorf.
, Kohl au, Generalmajor a. D., AViesbadeu.
„ Dr. Kraus, Professor, Strassburg.
„ Dr. Kratz, Pfarrer, Schwauheim.
, Kreidel, Buchhändler, AViesbadeu.
, Kr eil, AA\'iubändler, AViesbadeu.
„ Kröck, Hauptmann, Posen.
, Lade, Geueral-Consul, Geiseuheim.
„ Lade, Professor, AViesbadeu.
„ Lang, Fr., L. -Schwalbach.
, von L äugend orff, Alajor a D., AViesbadeu.
„ Lang bans, Oberappellationsgerichtsrath a. D., AViesbadeu.
„ Lanz, Ober-Bürgermeister, AViesbaden.
„ Lautz, Geh. Reg.-Rath, ,
„ Laux, Pfarrer, Eberbach.
„ Lehr, Hofrath, AViesbaden.
357
Hi'iT Dr. J.cisler soii., Keditsanwalt, Wiosbadeii.
„ Lenibach, Kaufmann, Biebiidi.
, Lemp, Forstdirector , zu SdirockfMKb.rf b.-i I.and.vk, Orafscliaft
Glatz, Schlesien.
, Lex, Pfarrei-; Caub.
„ Limbarth, Bucbbändler, AViesbaden.
„ L 0 b m a n n , Consistorialratb, Wiesbaden.
„ Lommel, Keg.-Katli, Wiesbaden.
„ Frhr. von Löw-Steinfurt, Wiesbaden.
„ Luckow, Baumeister, Schwerin.
„ Lugen buhl, Kaufmann, Wiesbaden.
„ von Maassen, Geh. Oberfinanzrath, Wiesbaden.
, Mä ekler, Bauunternehmer, W^iesbaden.
„ Mahlinger, Oberpostsecretär, Wiesbaden.
, Frhr. von Massenbach, Forstmeister, AVicsbaden.
„ Maurer, Hofbäcker, Wiesbaden.
, Meckel, Fr., Kaufmann, Herborn.
„ Mecklenburg, Baumeister, Wiesbaden.
„ Dr. M e d i c u s , Professor, „
„ Meister, Professor, Hadamar.
„ Meuser, Reallehrer, Mannheim.
„ von Mörner, Bibliothek-Secretär, Wiesbaden,
„ von Möllendorf, Major a. D., Nieder- W^alluf.
„ Momberger, A., Gutsbesitzer, Wiesbaden.
r, Morasch, Maurermeister, Wiesbaden.
„ Moldenhauer, Ingenieur, Heddernheim.
„ Müller, Decau und Kirchenrath, Oestrich.
, Müller, Cassirer, Schierstein.
, Müller, Dr. phil. Gymn.-Oberlehrer, Wiesbaden.
„ Müller, Zeichenlehrer, Wiesbaden.
, Müller, Obristlieutenant a. D., Wiesbaden.
„ Müller, Zimmermeister, Wiesbaden.
, Müller, Postmeister, Hadamar.
, Müller, Obermedicinalrath, L.-Schwalbacli.
„ Dr. Münz, Pfarrer, Oberhöchstadt.
„ Münzel, Banquier, Wiesbaden.
„ Frhr. von Nauendorff, Major a. D., Wiesbaden.
„ Dr. Nebe, Professor, Kossieben.
„ zur Nedden, Staatsanwalt a. D., AViesbaden
„ Neuen dorf, Kaufmann, Wiesbaden.
„ Niedner, Buchhändler, Wiesbaden.
, Nick, Pfarrer, Salzig bei Boppard.
„ Odern heim er. Geh. Bergnith, Wiesbaden.
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Sc Ih'ii k , l{('clilsiiii\viill,
„ Sc h i niic i-, Hoiiiiicr, Wicsbailcii.
Seil I ci c li (' r , Kciiiiicr, WicsIcKlcii.
Sc li 111 i (I i, <i\ iiiiKisiiillcIiicr, W'icsliiKlcii.
Seil III i ( i, A., KciiliUT, ^
Sc li III i I, i . I\., K;iiiriii;iiiii,
S c li iiKi I (I (' r , K;iiiriii;iiiii, lürlu'icli.
(Inil'voii Sc h I i die II . Il;iiiptiii;iiiii, WicsbjKlcii.
Dr. Scliii;i;isc, (Ich. < ».-Trihiiiialnit li a. D,. W ic.!i,i.l,.|i.
Sc ii iicid c r, riiirrci-, Hiicliciiaii, Kr. Hicdcnkniif.
Seil II cid (! r, l'rolnHsor, Main/,.
S<liol/, . Kaiiriiiaiiii, Ihiiiiiiicriiiiililc.
Scliol/, , lü'(;liisaiivvalt, Wicshadcii.
ScIk»!/, Dr. |diil., Wicsitadcii.
Seil ramm . Tiiiicjiciiiicistcr, Wiesbaden.
Seil rci bor, Landralb, li.-S(divvalbacli.
Seil reiner, liaiijitmaiin a. D., VViiNbaden.
ScbriMJer, IbdlViseiir, Wiesbafb'ii.
Scbiidi, MiscnbabndireciioiiH-Soc-nttär, limiilMirL; \. II.
S c li 11 li III a,cli e r , |{a,dliaiisl)(!siL/cr, VViiisbadcn.
Scb II m a 11 II , Major a. I)., Mosbacli.
Scliiil/, . llor^^erichlK-Secreliir a. D., W'icsbaib'ii.
S c b 11 1 •/, , A|»|Mdbit.i())isratb, „
von Scliuari/, , CJeiierallieiilciiaiil, hlxccllen/, W'icsliaden.
S c li w a, r l /, , ( leneralmajor, Wiesbaden.
Dr. Scb wart/,, Olxirscliiilralli, W iesbadi-n.
Scb W(!i iz(! r , Dr. med., „
Seil wein, .Sleiiiliaiiermeisicr, „
Scb w e is ^»^ II I, li , b',((iiLner,
Scbw(!iid(,, lüirbansdireclor, „
ScMj, llbriiiacbcr, Ilombnr^' v. II.
Seybcrili, lyaiidraili, Diedeiiknpr.
SeyberMi , («ymnasial-Obci lelirer, Wiesiiaden.
Dr. Sieb(!ri,, Kecbtsaiiwjill,, Wiesbaden.
liai'ttii von S o d e n s (, e in. ^
Sommer, Liüio^n'apb, l'Jiiis.
Sottocasa, W., Zimniermeisler, L.-Sc|iualb;i( li.
Soiicliay, Cbrdiiiker, Wiesbacb'ii.
Stadtbibliolbek l<'raiikriirL
Herr Sjiicss, TrolcHsor, Dillen Im rj,«-.
„ Spitz, , A., Kaiirmaim, Wiesbaden.
„ Dr. Stamm, Kecliisaiiwalt. Wiesbaden,
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Herr Stahl, Hofüfericlitsratli ;i. [).. Dillenburo-.
„ Stein, Bnclidrucker, Wiesbaden.
„ Stier, Hauptmann z. D., Breslau.
„ Stifft, Amtsrichter, Höchst.
„ Stoll, Professor, Weilbnrg,
„ Dr. von Strauss, Polizeidirector, Wiesbaden.
„ Stuber, Mühlenbesitzer, Wiesbaden.
„ Strempel, Apotheker, Wiesbaden.
„ Sturm, Lackirer, Wiesbaden.
, Dr. Süsskind, Rab])iner, Wiesbaden.
„ Theiss, Mühleubesitzer, ,
„ T h e w a 1 1 , Oberappellationsgericlitsrath, Berlin .
„ Thiele mann, Forstmeister, Idstein.
, Thissen, Geistl. Eath, Domcapitular, Limburg.
, Thönges, Bechtsauwalt, Wiesbaden.
y, Travers, Rechtsanwalt, „
„ Tri es eh, Kaufmann, St. Goarshauseu.
„ Ulrich, Pfarrer, Heckholzhausen,
„ Dr. Usener, Professor, Bonn.
„ Vigelius, Ministerialrat!! a. D., Wiesbaden.
„ Vogel, Bildhauer, Wiesbaden.
, Vogels berger, Kaufmann, Ems.
„ Vömel, E., Pfarrer, Maxsain.
, Vollmer, Caplan, Netphen (Siegen).
, Wagemann, Mühlenbesitzer, Wiesbaden.
„ von Wagner, Hofratli, „
, Graf von Walderdorff, Molsberg.
„ AVaterloo, Stadtschultheiss, Montabaur.
„ Weber, Apotheker, Ems.
„ Wein mann, Gymnasiallelirer, AViesbaden.
„ v. d, Wense, Generalmajor, „
„ Wissmaun, Landrath, Marienberg.
„ Weide rt, Rector, Wiesbaden.
„ Dr. Wenkenbach, Arzt, Ems.
„ Weygandt, Feldgerichtschöffe, Wiesbaden.
„ Dr. Wilhelmi, Bischof, Wiesbaden.
„ Will et, Architect, Wiesbaden.
„ Will ms, Kaufmann, „
„ Winter, Regierungs-Präsident a. D., Elmsliauson.
„ Dr. Wippermann, Professor a. D., Wiesbaden.
, Wohlfahrt, Musiklehrer, Neuwied.
- Wollwebcr, Pfarrer, Sindlingen.
;, Dr. Wormser, Bezirks-Rabbiner, Weilburg.
3G1
Herr Wyneken, Hauptmann, Main/.
„ Freiherr von Zacha-Sirelit/ , h'ittni.'ist.T :i. I).. A\'i es baden.
„ Zais. Ranrath, Nassan.
„ Zais, Hotelbesitzer, Wiesbaden.
„ Zais, E., Wiesbaden.
,, Zaun, Pfarrer, Kiedrich.
^ Zimmer, Verlagsbucbhändler, Frankliirt a. M.
^ Zingel, Lithograph, Wiesbaden,
„ von Zschüschen. Generalmajor a. 1), Wiesbaden.
„ ür. Frhr. von Zwierlein, ({eisenheim.
V e r z e i c h n i s s
der Academien, (Gesellschaften iiiul Vereine, deren Druckschriften der Verein
für Nassanische Altertliuniskundc nndCiJeschiclitsforscliung im regelniässiüren
Schrifteuaustausch erhält.
Altenburg. Gescbicbts- und Alterthumsforscheude Gesellschaft des
Osterlandes.
Amieus. Societe des Autiquaires de Picardie.
Ansbach. Historischer Verein für Mittelfranken.
Antwerpen. Academie d'archeologie de Belgique
Ar Olsen. Historischer Verein für die Fürstenthümer Waldeck und
Pyrmont.
Augsburg. Historischer Verein für Schwaben und Neuburg.
Bamberg. Historischer Verein für Oberfranken.
Basel. Gesellschaft für vaterländische Alterthümer.
— Historische Gesellschaft.
Bayreuth. Verein für Geschichte und Alterthumskunde für Oberfrankeu.
Berlin. Verein für Geschichte der Mark Brandenburg.
— Archäologische Gesellschaft.
— Verein für die Geschichte Berlin' s.
Bern. Historischer Verein für den Kanton Bern.
Bonn. Verein von Alterthumsfreunden.
Bordeaux. La commission des monuments et documents historiques
et des bätiments civils du departement de la Gironde.
Bremen. Künstlerverein. Abtheihing für Geschichte und Alterthums-
kunde.
Breslau. Verein für Geschichte und Alterthum Schlesiens.
— Gesellschaft für vaterländische Cultur.
23*
3(V2
Brunn. K. K. Mäbrisch-scblesische Gesellschaft zur Beförderung des
Ackerliaues. der Natur- und Landeskunde.
Christiania. Kongelige Norskc Frederiks Universitet.
Copenhagen, Königl. Gesellschaft für Nordische Alterthuniskundc.
Darm Stadt. Historischer Verein.
— Verein für Aufnahme mittelalterlicher Kunstwerke.
Donaueschingen. Verein für Geschichte und Naturgeschichte der
Baar und der angränzeuden Länder.
Dresden. Königlich Sachs. Verein für Erforschung und Erhaltung
vaterl. Alterthümer.
E 1 h e r f (' 1 d. Bergischer Gescliichts verein.
Erfurt. Königl. Academie der Wissenschaften.
— Verein für Geschichte und .\lterthumskunde.
Frankfurt a. M. Verein für Geschichte und Alterthumskunde.
Frankfurt a. (>. Historisch-statistischer Verein.
F r e i b e r g. Alterthums verein.
Frei bürg i. Br. Gesellschaft zur Beförderung der Geschichts-, Alter-
thums- und Volkskunde.
G ö r 1 i t z. Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften.
Gratz. Historischer Verein für Steiermark.
G reif sw aide Abtheilung des Vereins für Poramer'sdie Geschichte
und Alterthumskunde.
H a d a m a r. Königliches Gymnasium.
Halle. Tliüringisch-Sächsischer Geschichts- und Alterthumsverein.
Hamburg. Verein für ilamburgische Geschichte.
Hanau. Bezirksverein für Hessische Geschichte.
Hannover. Historischer Verein für Niedersaclison.
Hohen leuben. Voigtländischer Alterthumsforschender Verein.
Jena. Verein für Thüringische Geschichte und Althumskunde.
Innsbruck. Ferdinandeum.
Kassel. Verein für Hessische Geschichte und Alterthumskunde.
Kiel. Schleswig-Holstein-Lauenburgische Gesellschaft für vaterl. Ge-
schichte.
— Schleswig-Holstein-Lauenburgische Gesellschaft für Sammlung und
Erhaltung etc.
Köln. Historischer Verein für den Niederrhein.
Königsberg. Königl. und Univcrsitäts-Bibliothek.
Kreuznach. Anti(|uariscli-bistürischer Verein für Nahe und HundK-
rücken.
Laibach. Histoiischer Verein für Krain.
Landshut. Historischer Verein für Niederbaiern.
Leiden. Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde.
Leipzig. Verein für Geschichte Leipzigs.
368
Leisni;^'. Geschiclits- uiul AUiTthumstorsclioiKlcr VonMu.
Linz. Museum Francisco-Carolinuin.
London. Society of Äntiquaries.
Lübeck. Verein für Lübeckisclie (Jeschichte.
L ü n e bu r^. Alterthumsvercin.
Lucer II. Historischer Verein der fünf Orte.
Luxe m bürg. I nstitut Luxembourgeois.
Mainz. Verein zur Erforschung der Rheinischen Geschieh tn und Alter-
thümer.
Mein in gen. Hennebergischer Alterthumsforschender Verein.
Metz. La societe d'archeologie et d'histoire de la Moselle.
München. Königh Bayr. Academie der Wissenschaften.
— Historischer Verein für Oberbaiern.
Münster. Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens
N ü i'n b e r g. Germanisches Museum. '
Offenbach. Verein für Naturkunde.
Osnabrück. Historischer Verein.
Paderborn. Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens.
Pest. Magyar Tudomäuyos Academia.
Petersburg. Societe Imperiale archeologique Kusse.
Potsdam. Verein für Geschichte.
Prag. Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen.
— Lesehalle der deutscheu Studenten.
Ke gen s bürg. Historischer Verein für Oberpfalz.
Riga. Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostsee-
provinzen.
Rom. Istituto di correspondonza archeologia.
Saar brück en. Historisch-antiquarischer Verein.
Salz w edel. Altmärkischer Verein für Geschichte und Industrie.
St. Gallen. Historischer Verein.
Seh äff hausen. Historisch-antiquarischer Verein.
Schwerin. Verein für Mecklenburgische Geschichte und Alterthums-
kunde.
Si g m a r in g e n. Verein für Geschichte und Alterthumskunde in H..hen-
zollern.
Speier. Historischer Verein
Stade. Verein für Geschichte und Alterthümer.
Stettin. Gesellschaft für Pommer'sche Geschichte u. Alterthumskunde.
Strassburg. Societe pour la conversation des monumonts historiques
d'Alsace.
Stuttgart Würtembergischer Alterthums verein.
Tettnang. Verein für Geschichte des Bodensee's.
Trier, Gesellschaft für nützliche Forschungen.
3(34
rira. Verein für Kunst und Alterthumskumle Ober:^chwal)ens.
Washington. Smithsoniau Institution.
Weinsberg. Historischer Verein für das Würtembergische Franken.
Wernigerode. Harzverein für Geschichte und Alterthumskunde.
Wien. Kais. Academie der Wissenschaften.
— K. K. Geographische Gesellschaft.
— Academischer Leseverein.
— Alterthumsverein.
— Verein für Landeskunde von Niederösterreich.
— K. K. Central-Commission zur fJrforschung und Erhaltung der
Baudeukmale,
Wiesbaden. Gewerbeverein.
— Landwirthschaftlicher Verein.
— Königliches Gymnasium.
— Verein für Naturkunde.
Würzburg. Historischer Verein für Uuterfranken.
Zürich. Antiquarische Gesellschaft.
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