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Full text of "Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik 29.1909"

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LIBRARY 
OF THE 
UNIVERSITY OF CALIFORNIA. 
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ARCHIV 
SOZIALWISSEN SCHAFT 


SOZIALPOLITIK 


IN VERBINDUNG MIT 


WERNER SOMBART UND MAX WEBER 


HERAUSGEGEBEN VON 


EDGAR JAFFE 


XXIX. BAND. ı. HEFT 





TUBINGEN 
VERLAG VON J. C. B. MOHR (PAUL SIEBECK) 
1909. 
BRUXELLES: C. MUQUARDT'S HOFBUCHHANDI.. FALK FILS. — DUDAPEST: FERDINAND 
PFEIFFER, — CHRISTIANIA: M. ASCHEHOUG & Co. — JLA. 17: BELINFANTE FRERES, — 
AOPENHAGEN: ANDR. FERD. HÖST & SON. -—— VEN-YORA: G. E. STECHERT & CU, — 
PARIS: H. LE SOCDIER. — ST. PETERSBURG: K.L. RICKER -— KOA: LOESCHER & CO. 
— STOCKHOLA: BAMBON & WALLIN. — IVEN: MANZSCHE K. K. HOFVERLAGS- UND 
UNIVERSITÄTSBUCHHANDLUNG. — Z RICI: ED. RASCHER'S ERBEN 


—— OO 


Juli-Heft 1909 == 
(ausgegeben am 31. Juli 1909.) 











Riüdenberg jun. 


r. 
H. Laupp’schen Buchhandlung in Tübingen. 


erlin, ron ( 


> 
> 


Ihner in Paris, von der Weidmunn'schen Buchhandlung in H 


Mit Beilagen ron Paul Gen 


in Hannorer, ton d. C. L. Mohr (Paul Siebeck) in Tübingen und ron der 


Band XXIX. 


INHALT DES ERSTEN HEFTES. 
(Juli 1909.) 
ABHANDLUNGEN. Siite 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. II. Hauptteil: Der 
Protestantismus. I. Das soziologische Problem des Pro- 
testantismus. Von Professor D). ERNST TROELTSCH in Hei- 


delberg . . 
Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. Von Dr. ROBERT 


MICHELS, TITIN e 2 28 20 ao aa a ee ee en O 
Der Kampf um die Besitzsteuer. Von Dr. S. P. ALTMANN, 
84 


Mannheim : 
Der Neunstundentag im l Bergbau und dic belgische Enquete über 


die Arbeit in dei n Steinkohlenzechen. Von E. VANDERVELDE, 
. 113 


Brüssel ; 
Von 
161 


Die Pensionsv ersicherung der Priv atbeamten in Desterräch. 
Dr. VICTOR KIENBÖCK, IHlotadvokat in Wien 
KRITISCHE LITERATUR-ÜBERSICHTEN. 


Neuere Geschichtsphilosophie. Kritische Analysen. III. Von 


Professor Dr. FRANZ EULENBURG in Leipzig . 108 
Gewerbliche Monographien. Von Dr. HERMANN LEVY , Heidel- . 
i 19 


berg BO eme ah ale ee Me en 
LITERATUR-ANZEIGER. 

Inhaltsübersicht: 1. Bibliographien, Sammelwerke, Lehrbücher S. 237; 
2. Sozial- und Rechtsphilosophie S. 243; 3. Soziologie, Sozialpsychulogie, Rassen- 
frage N, 247; 4. Sozialismus S. 251; 5. Sozialökonomische Theorie und Dogmen- 
; 6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Biographien S. 261; 7. Bc- 
S. 208, 8. Statistik S. 209; 9. Soziale Zustandsschilderungen 


S. 275: 10. Agrarwesen, J.andarbeiterfraue S. 276: IT. Gewerbl. Technik und Ge- 
werbepolitik S5. 275; 12. Kurtellwesen, Unternehmerorzanisation S, 251; 13. Gewerbl. 
Arbeiterlrage, Arbeitsmarkt S. 251; 14. Arbeiterschutz S, 283: 15. Versicherungswesen 
(bes, Arbeiterversicherung) S. 285; 10. Gewerkvereine u. Tarifwesen S, 257; 17. Alle, 
Sozialpolitik und Mittelstandsfrage S. 255; 18. Privatbeamten- und Gehilfenfrage 
S. 289: 10. Handel und Verkehr S. 259; 20. Handels- und Kolonialpoliuk S. 292 ; 
. Geld-, Bank- und Börsenwesen S. 202: 22. Genossenschaftswesen S. 207; 
Finanz- und Steuerwesen S, 299; 24. Städltewesen und Kommunalpolitik S. 305; 
. Wohnungsfrage S. 308; 26. Unterrichts- und Bildungswesen S. 310; 27. Jugend- 
Armenwesen und Wohlfahrtspflege S. 313; 28. Kriminologie, aae 

s, 314: 29. Soziale Hygiene S, 315; 30. Frauenfrage, Sexualethik S. 319; 31. Staats- 
und Verw altungsrecht S. 3105 32. bewerbe-, Verems- und Privatrecht S. 322; 


33. Polltik S. 323. 


geschichte ‘S, 2 50 
vöolkerungfswesen 


Das zweite Heft des XXIX. Bandes erscheint im September 1909 und 
wird voraussichtlich enthalten: 
Abhandlungen: ı. Dr. Gregor Meerowitsch, Heidelberg: Beiträge zur 
Theorie der wirtschaftlichen Depression. 2. Professor D. Ernst Troeltsch, 
Heidelberg: Die Suziallehren der christlichen Kirchen, HI. Hauptteil: Der Pro- 
testantismus II 3. Adolf Levenstein, Berlin: Arbeiterschicksale. Beiträge 
zur Psychologie des modernen Arbeiters. 4. Friedrich Gaertner, Wien: 
Die bisherige Arbeiterversicherungs-Gesetzuebung in Oesterreich und deren Reform- 
bestrebungen. 5. Eugen Kaufmann: Die Entwicklung der französischen Volkswirt- 
schaft in den letzten Jahrzehnten. ©. Magistratsrat P. Wölbing, Berlin: Die 
gesetzliche Regelung des Tarifvertrages im Deutschen Reich. 

Literatur: 1. Max Weber, Heidelberg: Zur Psychophysik der industricllen Arbeit 
(Schluss). 2. Professor Franz KEulenburg, Leipzig: Neuere Geschichtsphilo- 


sophie JIL (Schluss.) 
Literatur-Anzeiger. 


- 


ARCHIV 
SOZIAL WISSEN SCHAFT 


SOZIALPOLITIK 


IN VERBINDUNG MIT 
WERNER SOMBART UND MAX WEBER 
HERAUSGEGEBEN VON 


EDGAR JAFFE 


XXIX. BAND. 


OF THE 


UNI NNERSITY 
Sat or 







N 





TÜBINGEN 
VERLAG VON J. C. B. MOHR (PAUL SIEBECK) 
1909. 
BRUXELLES: C. MUQUARYUS HOFBUCHHANDL. FALK FILS. — AUDAPEST: FERDINAND 
PFEIFFER, — CHRISTIANIA: M. ASCHEHOUG & CO, -— ZAAG: BELINFANTE FRERES. — 
AUPENHAGEN: ANDR FERD. NÖST & SON. — VEIN-YORA: G. E. STECHERT & Co. — 
PARIS: H. LE BOUDIER. — ST, PETERSBURG: K.1. RICKER -- VOM: LOESCHER & CO. 
— STOCKHOLAl: BAMSON & WALLIN. — WEN: MANZSEHE K. K. HOFVERLAGS- UND 


UNIVERSITÄTSBRUCHNANDLUNG. :— ZUKIC: ED. RASCHER'S ERKEN 


Alle Rechte vorbehalten 


> 


Druck von H. Laupp jr. in Tübingen 


IM 


INHALT DES NEUNUNDZWANZIGSTEN BANDES. 


ABHANDLUNGEN. 


"Altman n, Dr. S. P., Mannheim, Der Kampf um dic Besitzsteuer 84 
“Gaertner, Friedrich, Wien, Der Ausbau der Sozialversiche- 

rung in Oesterreich . . . . a s a 4, 756 
Herz, Professor Dr. Hugo, Brünn, Der anal Besitzitand und 

| die Bevölkerungsbewegung in Mähren und (österr.) Schlesien 329 
"Kaufmann, Eugen, Heidelberg, Die Entwicklung der französi- 
schen Volkswirtschaft in den letzten Jahrzehnten mit beson- 


derer Berücksichtigung der Kapitalanlage . . . . . . 444 
'Kienböck, Dr. Victor, Wien, Die Pensionsversicherung der 
Privatbeamten in Oesterreich . 2. 2 2 2 222020. a 161 
Michels, Professor Dr. Robert, Turin, Der Ilomo Oeconomicus 
und die Kooperation . . rn. 50 
“Sombart, Werner, Der kapitalistische tite aiue noa 689 
Salz, Privatdozent Dr. Arthur, Heidelberg, Kornteucrung ina 
Handelspolitik . . . . de ec 834 
‘Troeltsch, Professor D. Poe Heidelberi, Die lehren 
der christlichen Kirchen. II. Der Protestantismus. . . 1, 381 


‘Vandervelde, Emile, Brüssel, Der Neunstundentag im Berg- 
bau und die belgische Enquete über die Arbeitsdauer in den 


Steinkohlenzechen . . .... 113 
Wölbling, Magistratsrat P., Berlin, Die gese liche Reg ge ine 
des Tarifvertrags . . 02m nn nn nn 48, 86 


KRITISCHE LITERATUR-UEBERSICHTEN UND BESPRECHUNGEN. 
Brauns, H. und Imbusch, H., Die Arbeiterfrage im Ruhr- 


TONIE ee re en ie ae 0 
Eulenburg, Professor Dr. Franz, Leipzig, Neuere Geschichts- 

philosophie. II. 2 22. nn nn 168 
DETS IN ee ee en ce a g 543 


lmbusch s. Brauns. 


195759 


IV 


Fr 
Levy, 
Tönnies, Professor F., 
Artikel) ‘ať 8 


We ber, Max, Zur Psychophysik der paiia Aile 


»Energetische« Kulturtheorien pii 
Zur Methodik Wa hologischer Enqueten und ihrer Be- 


— 


arbceitung 
LITERATUR-ANZEIGER 


Eutin, 


Inhalt. 


Dr. Hermann, Heidelberg, Gewerbliche Monographien 
Ethik und Sozialismus. en 


1 V. 


EINZELVERZEICHNIS 


der 


Werke. 


Abwehrbewegung der Konsumver- 
eine des Zentralverbandes gegen 
die preufs, el a ner 

Agrarbewegung in Rußland 1905 
bis 1906 (Sfreitzeie) 


Alsberg, AMılitärunt uslichkeit 
und (Großstadt-Einlluß . . 
Am Scheidewege . . ; 


Anbau- u. Erntestatistik in E in 
1007/08 r 
Annuaire de la législ: Klon du warni 
Arbeitersekretariat für das Sauer- 
und Siegerland, Bericht 1908 
Arbeitspachweisbureau des Kantons 
Basel-Stadt, XVIIL Bericht 
Armenwesen in Böhmen am An- 
fang des XX, Jahrh.. 
Arbejtseinstellungen und Aussper- 
rungen in Oesterreich 1907 
della Società Italiana per il 
Provresso delle Scienze . 
Avebury, Staat und Stadt 
Betriebsunternelhuner 
Aves, Ernest, Wages boards a 
industrial conciliation and arbi- 
tration courts of Australia and 
New Zealand . 2 2 202.0 


Atti 


als 


haasch, 
das Geistesleben Hamburgs 
Badisches Ministerium des Innern: 
Denkschrift über die Arbeits- 
losenversicherung 
Baedecker, Jahrbuch für den 
Öberbergamtsbezirk Dortmund 
Balkav, Ein neues Berggesetz 
für Ungarn B Eh 
Del Balzo. L Tltnelln Lettera- 
tura Francese dalla Morte di 
Enrico Quarto alla Rivoluzione 
Barck, Der Karlsruher Rhein- 


hafen . . a à. 


Einu des Handels auf 


Seite 


7O 


607 


262 


1007 


Bie 


Barthold, Die Eisenbahnitarif- 
frage di 66 
Bastıan, Kanktechnisches s R 
Baum, Sterblichkeit und Lebens- 

bedingungen der Säuglinge im 
Kreise Neul Ä 
— Vormundschaft und P leuschaft 
Baumann, Staatslehre de h. 
Thomas von Aquino 
Bavrisches Statist, Landesamt: Ar- 
beitsmarkt in Bayem . .. 
Bebel, Liebknecht u.a., Die 
Sozialdemokratie im deutschen 
Reichstage 2. 20.2. 
Becher, Per Darwinismus . . 
Becker, Schutz der kriminell 
gewordenen Jugend im Straf- 
recht und Stratprozef 
Beiträge zur Statistik der 
Frankfurt a. M. .. 
Bellom, L'Assurance cate le 
Chomage 
Berdrow, 


Stadt 


Buch berühmter Kauf- 


leute a e Ta A Aa aN 
Bernhard, Die Städtepolitik im 
Gebiet des deutsch - polnischen 


Nationahtätenkampfes 
Beschreibung des Oberamts Urach 
Bevölkerunss- u. Medizinalstatistuk 
hbliographie der  Sozialwissen- 
schaften TOOS/08 i 
ormer, Reichihankeegeizeit- 
wurt 
Iese, 
Weltanschauung . aa’ 
sirkmeyer, Studien zu dem 

llauptgrundsatz der modernen 

Richtung im Strafrecht 
Board of Trade. Report on changes 

in rates 
— Report on Trade Unis 1905 

bis 1907 


Kulturwissenschaftliche 


B 


Seite 


198 
895 
513 
575 


949 


den kritischen Literatur-Uebersichten und im Literatur-Anzeiger besprochenen 
Ersteren ist der Name des Referenten beigesetzt. 


Seite 
663 
292 


972 
1021 


IS) 
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006 


1029 
002 


314 


70 


n 


1004 


Board of Trade. Cost of living in 
German towns . 2. e 200. 
— Cost of living in Frensh towns 
— Cost of living of the working 
Classés a We i e n is 
Boldt, Wertzuwachssteuer 
Bollinger, Wandlungen 
Medizin u. d. Aerztestandes 
Borgese, La Nuova Germania 
Born, Finanzielle Heranziehung 
der Zentralnotenbanken 
Bouteloup, Le travail de nuit 
dans la boulangerie . . .. 
Bovensiepen, Die Kurhessi- 
sche Gewerbepolitik En 
Bredt, Polenfrage im Ruhrkohlen- 
gebiet. (Brauns) . . 2... 
Brenning, Innere Kolonisation 
Brentano, Aıbeiterwohnungs- 
frage in den Städten . . . 
Die Malthussche Lehre und die 
Bevölkerungsbewerung der letz- 
ten Dezennien . . . ; 
Le Bresil, ses richesses naels 
ses industries . .. f 
Brinkmann, Grundlagen di eng- 
lischen Landw rischai . 
Bruchmüller, Der Leipziger 
Student 1406—1900 . 2. . 
Bruneau., Les Chèques et Vire- 
ments POSTAUX . 2.00 
Buchbinder-Verband 1908 . 
Bücher. Arbeit u. Rhythmus 
Bund der technisch-industriellen 
Beamten 07/0. a e 
Bundestag 1908 . 2... 
Burckhardt, Demographie u. 
Demologie der Stadt Basel 1001 
bis 1900 . a.. a. àe ma 
Bureau van Statistiek der. Gemeente 
Amsterdam: Statistiek van het 
loon der werklieden 
Buschkiel, Rentabilität d. Ahe 
sischen Staatseisenbahnen . . 


der 


Cahn, Verhältniswahlsystem in 
den Kulturstaaten . . . 2. 
Cathrein, Die Frauenfrage . 
— Privatgrundeigentum und seine 
Gegner - = e 2 E o E a 
Chapman, The Cotton Industry 
and Trade (Levy). . . .. 
Ciccotti, Sulla Questione Me- 
ridionale. Scritti e Discorsi . 
Clapham, Th. Woolen and 
Worsted-Industries (Lern) . . 
Cleinow, Die Zukunft Polens I. 
Colson, C, Cours d' Economie 
Politique, Livre Cinquicme. Les 


Inhalt. 


Seite 


045 
645 


645 
1012 


315 
247 


1ol2 
996 
969 


931 


909 
1009 
287 
249 


1006 
289 


1008 


681 
319 


"Fiedler, 


Finances Publiques et le Budget 
de la France . . ur: 
Cornclissen, Théorie di Salaire 
et du travail, salari . . . . 
Cromer, Das heutige Acgvpten 


Degiovanni, Nozioni Pratiche 


di Socialismo . . 2 202. 
Department of Commerce and 
Labor: Wholesale prices . . 


Destrée, Une Idee qui meurt 
(l Idee de la Patrie). . . . 
Dienstag, Soziale Tendenzen 
im deutschen Studentenleben 
Dietzel, Reichsnachlafisteuer oder 
Reichsvermögenssteuer . ; 
Dilthey, Geschichte der Nieder- 
rheinischen Baumwollindustrie 
(Lem: Br nr ers a 
Diouritch, I’ expansion des 
Banques allemandes å P Etranger 
Direction du travail (Frankreich): 
Annuaire des syndicat Ki 
sionnels 1908S—1009 . . r 
Direzione generale della stati- 
stica! Ntatistica delle cause di 
MORE wo s we a r S 
Dittrich, Die Grenzen der Ge- 
schichte (ZLuienbiurg). . . - 
Drösser, Technische Entwick- 
lung d, Schwefelsäurefabrikation 
(LEN a at a a oe a p o 
Düttman n, Entwurf der Reichs- 
versicherungsordnung . . . à 


Eheliche u. unehel. Fruchtbarkeit 
m. besonderer Berücksichtigung 
Bavems 0.0.0. 


Ehinger und Kimmig, Be- 
strafung der Fruchtabtreibung 


Ehrlich, Reichshypothekenbank- 
N ESS 
Eisner, Das Ende des Reichs . 
Entwurf einer Reichsversicherungs- 
ordnung . . Be ne 
Ertl, ee aE u. öster- 
reichische Landwirtschaft . . 
Esslen, Konjunktur und Geld- 
markt 1902—1908 . . è 
Ettinger, Das Verbrecherproblem 
Eulenburg, Entwicklung der 
o Universität Leipzig . ... 
Evert, Sozialer Krieg u. Friede 


Falkenegg, Carnegie . . . 
Fiebig, Alkoholfrage für unsere 

Kolonien . a u We es 
Die Besteuerung des 


Bankgewerbes in Bayern . . 


vV 
Seite 
301 


259 
324 


1007 


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A 


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9%: 


219 


999 


VI 


Finanzielles und Wirtschaftliches 
Jahrbuch für Japan VIH . . 
Finck, Das Schulze-Delitzsch'sche 
GGenussenschaftswesen . . . 
Fischer. Schweiz. Konsular- 
reform. soaa a 
Forschner, Der Arbeiterpräses 
Förster, Sesualeihrk und Sexual- 
pädagosik, . 2. 2 202000. 
Forward, All about Income 
Tax, House a and Land 
Tax un a ae A e 
Republique Française. Statistique 
internationale du mouvement de 
la population d'après les regi- 
stres d'état civil a a y 
Fridrichowicz, Technik des 
internationalen Getreidehandels 
Friedensburg, Die Münze in 
der Kulturgeschichte . 
Friedenskongreßß in Jena 1908. . 
Fritz. Das mod. Volksbildungs- 
Wesen ao a ee a’ 
Fuchs, Gemeingefährlichkeit der 
konstruktiven Jurisprudenz . 
Fürst, Der Arzt. 


Garret, Fibres for Fabrics (Levr) 
Gasteiger, Die gelben Ge- 
werkschaften 
— Soziale Bücherei, 
Gemeindebetriebe. I. 
Gemeindefinanzen |. . . 
(semeindeverwaltung d. Stadt Wien 

IOOF Sp er Ge n, e 
Gerhard. Deutschtum in der 
amerikanischen Politik 
Stand der Gewerbe in Oesterreich 
und Veränderungen 1900/1901 
bis 1906/1907 . .. f 
Gewerbliche E T 1902 
in den im Reichsrate vertretenen 
Königreichen und Ländern. [, 1. 
— in Niederösterreich . .. 
Gewerkschaftsbewegung 1007 
Glock, Bürgerkunde für Baden 
— und Bazille, Bürgerkunde, 
Deutsche Staats- u. Rechtskunde. 
Für Württemberg . . . 
— und Korn, PBürgerkunde für 
Preuben 2200 2. 
Glowacki, Die Ausfuhrunter- 
stützungspolitik. der Kartelle 
(ınauck-Kühne, Das soziale 
(“emeimschaftsleben . 2... 
öhre, Die neucste Kirchenaus- 
trittsbewegung ot EN 
Goldschmidt, Recht der An- 
yestellten an ihren Erfindungen 


11—13 


Inhalt. 


Seite 
292 


297 


665 
1006 


6749 


70 
273 
1004 
632 





(sottl, Die Grenzen d. Geschichte 
(Fulenburg) . . . je de ie 
Graziani, [stituzioni di ETEN 
Politica 2 2. 
Großmann, H., Bedeutung 
der chem. Techn. f. d. deutsche 
Wirtschaftsleben (Zar) . . . 
— R., Technische Entwicklung der 
Glasindustrie (Zevv) 
Gruber, Sparkassen u. Scheck- 
DESElZ 5-8 a a rn 
Gusti, Grundbegriffe des Pret- 
echte ; 
Guyau, Sittlichkeit öhtie „Pflicht: 


Hainisch, Zur Statistik der 
Deutschösterreicher 
Halbwachs, Les Expropriations 
et le Prix des terrains A Paris 
(1860—1900) . . 
Halle, Voikswitischatil 
fragen . E E E 
Hamburger, Der Staatsbankrott 
des Herzogtums Wirtemberg . 
Hammmermeister, Kinkom- 
mensteuergesetz . . . 
Handelshochschule in Cöln, Börcht 
LOOS =. 3. fe a ai a a a Ta 
Harms, Ferdinand Lassalle. . 
Haushaltungsrechnungen und Woh- 
nungsverhältnisse v. 10 Barmer 
Arbeiterfamilien . 0.20.00. 
Hecht, Die Landschaften und 
lanılschaftsähnl. Kreditinstitute 
in Deutschland . i 
Heck, Deutsche E dölmdesiie 
(Levr) : - F ` ; . . à 
Herrschel, Sächsische Sand- 
steinindustrie, (Zerr). . a.. 
Herzog, Praxis der Transport- 
versicherung. 2 2202000. 
Hesse, Gewerbestatistik . . . 
Heuser, Pfälzisches Porzellan d, 
18. Jahrhunderts. (Zevv) . 
Hillquit, Socialism Theory 
and Practice . . 2. 2.2. 
lloff, Neun Monate in Unter- 
suchungshaft . . 2 20.2. 
Hoffmeister, Grundgesetze 
aller ne Ent- 
wicklung . . . 3 A 
Holek. Le benskanße ein. “deutsch. 
tschechischen Handarbeiters . 
Hollmann, Die dänische Volks- 


Streit- 


hochschule PE E P 
Hongrie Contemporaine et le Suf- 
frage Universel. . D e 


Hueppe, Kulturbedürfnisse und 
Universitäten in Oesterreich . 


Seite 


544 


600 


308 
1007 


621 


310 
608 


1020 
683 


1021 


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em e- 


wi - 


Ru u 


N 


ro ma 


Hüttner, Recht der Kartelle in 
Deutschland . . . 2.22. 


lacobstein, The Tabacco In- 
dustry in the United States. 
Ua a e e a 

Jaeger, Wohnungsfrage 

Jaffe, Moritz, Die Stadt Posen 
unter preußischer Herrschaft . 

Jahrbuch der Fürsorge. Ill. . 

— der deutschen Jugendfürsorge 
in Böhmen 1908 . I ne ie 

Jahresbericht d. Badischen Fabrik- 
inspektion für 1908 . . . . 

— der hessischen Gewerbeinspek- 
ton für 1908 boi 

— d, hessischen Landesw ohnungs- 
inspektors 19008 . 

Jahresberichte d, württembergisch. 
(sewerbeaufsichtsbeamten 1908 

Jekelius, Bevölkerungs- und 
berufsstatistik des ehemaligen 
König<bodens ; 

Jellinek, C. Petition, betr, das 
Verbot weiblicher Bedienung . 

Les Industries à Domicile en Bel- 
gique ee . 

Ingenbleek, Impöts directs et 
indirects sur le revenu 

Internat. Vereinigung für gesetzl. 
Arbeiterschutz. V. Gen.-Vers. . 

Jugendgeschichte einer Arbeiterin 

Julin, Les industries à domicile 
en Belgique, vis-à-vis de la con- 
currence étrangėre . . 


Kampffmeyer, Gartenstadtbe- 
wegung 

Kapp, Innere Köolonisarion und 
Selbstverwaltung 

Käser, Der Sozialdemokrat hat 
das Wort on 

Kattenbusch, Ehren und Ehre 

Kautsky, Das Erfurter Progr, 

— Der Weg zur Macht . 

Kempin, Staatsbürgerliche Pro- 
pädeutik a Be 

Kerschensteiner, Staatsbür- 
gerliche Erziehung d. deutschen 
Jugend j 

Kiefer, Kufsichtärecht d. Reiches 
über die Einzelstaaten 

Kimmich, Die finanziellen Be- 
zichungen zwischen Staat und 


Notenbanken . . 2. 2020. 
Kindermann, Volkswirtschaft u. 
Staat . . . . . . . Ld . 


Kirchhoff, Leber das Verhältnis 
der Geschlechter in Indien ; 
Klingenberg, Ein Vierteljahr- 


Inhalt. 
Seite 
hundert katholischer sozialer 
322 Regierungstätigkeit . . . 


234 
308 


305 
077 


676 
284 
284 
309 
658 


625 
601 


279 


1013 


998 
275 


994 


309 
649 
253 
007 
608 
256 


1013 


675 


1026 


295 
614 


268 


Klöti, Schweizerische Verhältnis- 
wahl-Gesetze ee 
Knapmann, Eisen- und Stahl- 

drahtgewerbe in Altena. (Zevy) 
Köbke, Vereinigung von Stadt- 
gemeinden ; 
Koch, Geschichte des Seidenge- 
werbes in Köln, (Lery). . 
Kolnig, Europ. Steuerwehen 
Stadtkölnische Versicherungskasse 
geg. an (seschäfts- 
bericht . . . ee aT 
Kolonisation, Die innere. i 
Komorzinski, Die national- 
ökonomische Lehre vom Kredit 
König und Splittgerber, Be- 
deutung der Fischerei für die 
Fleischversorgung . . . . . 
Kostanecki, Arbeit und Armut 
Kuczynski, Entwicklung der 


gewerblichen Löhne . . . . 
Kultur u. Fortschritt. Broschüren- 


Sammlung 231/251 .... 
Dasselbe 252/260 


Labriola, Scritti Varii di Filo- 
sofia e Poliuca 

Landsberg und Cobin iat 
Berufsvormundschaft und Kos 
kinderfrage . . . 

Las Cases, Le Chômage : 

Lassalle s Briefe an Eltern und 


Schwester . nn 
Lazard, Le abonma: et ii pro- 
fession ee e oae a. i 


Lechler, Der erste Schritt zur 
nationalen Wohnungsreform 
Le Coutre, Calcium-Carbid und 
seine volkswirtsch. Bedeutung 

Leites, Der öffentliche Arbeits- 
nachweis in der Schweiz 

Lemberger, Wiener Wäsche- 
industrie (Zevy) ne 

Levenstein, Aus der Tiefe 
(Weber) BE ee 

— L ne De eines Tage- 
löhners (Heter) 

— Arbeiter-Philosophen u. -Dich- 
ter (Heber)... 

Lewis, The Stannaries (Lezy ) 

Lifschitz, Was ist Sozialre- 
form ° ; ea ee a 

Linckelmann, Höfexesetz für 
Hannover Fe Er e "a 

Lindheim, Saluti aegrorum. 


Aufgabe und Bedeutung der 


Krankenpflege . . a 2.0. 


vu 


Seite 


199 
082 


205 
1013 


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260 


240 
001 


949 


949 
201 


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392 


AI 
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un 





Ncher, Lage der weibl. Dienst- 
boten in Stuttgart 


VIH Inhalt. 
Seite 
Saluti senectutis . o. 977 | Neupauer, Kollektivismus und 
Lindner, Weltgeschichte seit d. soziale Monarchie e S 
Völkerwanderung . . . . - 264 , Neurath, Antike Wirtschaftsge- 
Lindsey, Aufgabe des Jugend- schichte . a” ; 
Eeniehts a a a 677 Niceforo, Kriminalpolizei und 
Lombroso. Il Momento Attuale 685 ihre Hilfswissenschaften ) 
— Problèmes du Jour . . .. 685 Nicklisch, Kartellbetrieb TeS 
Lumm, Notenbanken in der heu- Nordhoff, Wechseldiskontge- 
tugen Volkswirtschaft . 80206 schäft 2... 0 20. k 
Mammen, Sachsens Holzverkehr ` R A Problem oes Elends 
und Holzhandel in Einzeldar- a . Sch ae Die gewerb- 
delinen 1. an Bi lichen Betriebsformen der Stadt 
Manes-lHagen, Das RG. über SEE er er 
an ee 099 Office du travail (Frankreich): En- 
Wario co e Soni a A daea quete sur le travail à domicile 
€ O seu mecanismo . . . . QOI Cans tingene E E S SR, 
Mater: Lexocaliomg CONSETT Ohmann, Die Anfänge d. Post- 
teur ou municipal e a w x OJI ari opa Aic Taxis ` 
Maver, ©., Staatsrecht des Kä- Orel, Kapitalismus, Bodenreform 
iere che Sachsen . . . . . 68 und Christlicher Sozialismus 
Ma ea Spzialstatistik 2.200274 Oesterreichische Unfallstatistik ; 
Meda. H Partito Socialista im Ostwald, Energetische Grund- 
Italia o. L 257 lagen der Kulturwissenschaft 
Metallarbeiterverband . “2... 1001 (H 2) ERROR JR TE IF 
Meyer, Alfr., Ober-Regierungsrat, Ot t, Bevölkerungsstatistik. in der 
Aufhebung der General kam Stadt und Landschaft Nürnberg 
missionen ; ee. 651 
— Alfr, Hauptmann, Der Krieg Payenkopf, Die innere Kolo- 
im Zeitalter des Verkehrs und nisation E 
der Technik ee 0665 Paulsen, Richtlinien im höheren 
Mildschuh, Mietzinse und Bo- Schulwesen . 2...) FB 
denwerte in Prg s a. % 2°, 672 Paxmann, Wirtschaftl., recht- 
Mocricke, Gemeindebetriebe liche und statistische Verhält- 
Mannheims 2 2020.05 . . 1018 nisse der Kaliindustrie (Le) 
Mohr, Kinder vor Gericht - 670 Pesch, Lehrh. d. Nat.-Oek. . . 
Moll, Die Rentabilität der Ak- Pick, Der Kartellvertrag nach 
tiengesellschaften . u, er. 22 österreichischen Rechte Kar 
Mollwo, Die Nachlaßsteuer 303 Piovano, La Libertà d'Insegna- 
Moses, Frauenstudium u. Volks- mento in Italia nel’ Ora Vol- 
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Most, Schuldenwirtschaft d. deut- Poland, Geschichte des griech. 
schen Städte ee Ol Vereinswesens Be er a 
Muckle, Geschichte der sozia- Preyer, Russische Zuckerindu- 
list. Ideen im 19. Jahrhundert. I. or strie (Zeer) . oo) re fa 
Müller, Eınst. Rentabilität der | 
Badischen Staatseisenbahnen . 1009 de k 
— Gustav, Die chemische Industrie 652 Na fet y and C ka twright 
Münster, Vermehrung der Kali- Starp, The Nations Income 
bergwerke ee G Randhahn, Wettbewerb d. deut- 
Münz, Lage der Bergarbeiter im | sa schen Braunkohlenind. a) j 
Rührrecier an e ae ae Registrar - Generals Office: New 
; Zealand year-book 1908 . 
Nationalliberale Partei u. die Reichs- Reichsfinanzreform, zur . . . i 
Inanzreform I ei De 1030 Reisen des Venezianers Marco Polo 
Nawratijl ‚Das Kinderschutzamt im 13. Jahrh. . . Br ce 
der Stadig. Mährisch-Ostrau 1022 , Ribeiro, Estudos e Panegyricos 


Riche t, Vergangenheit d. Krieges 
und Zukunft des Friedens 


Scite 


314 
995 


667 
250 


2So 


646 
265 


003 
272 


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207 
241 


1020) 


209 


641 
304 


265 
964 


(3 
N 
N 


Rives La Monte, Socialism 
Positive and Negative 
Rocco, I Noli degli Emigranti 
prima e dopo la legge del 1901 
Rockefeller, Memoiren ` 
Roosevelt, Moral der Indivi- 
duen und Nationen 
Roscher, Politik e 
Rosebrock, Frauenfrage u. die 
kommende Mädchenschulreform 
Rosenberg, Deutsche Korsett- 
industrie . Eo a Gp ta a 
Rossi Doria, La Questione 
della Donna secondo un Gine- 
cologo en ; 
Rost, Das moderne Wohnungs- 
problem E g 
Royaume de Belgique Ministère de 


Inhalt. 


Seite 
611 


268 
623 


683 
242 


679 


994 


680 


1019 


l'industrie et du travail . 652 
Säuglingsfürsorge in Magdeburg . 1023 
Säuglingssterblichkeit . 975 
Savorgnan, Soziolog. Fragm. 905 
Schaefer, Die wirısch. Bedeu- 

tung der techn. Entwicklung in 

der Papierfabrikation "653 
Scherl, Ein neues Schnellbahn- 

System ; 290 
Schmid, Der 'süddeutsche Holz- 

handel . 654 
Schmidt, Citybildung und Be- 

völkerungsverteilung in den 

Großstädten . 980 
Schneider, Die Fürsorgeerzie- 

hung Minderjähr. in Würtibg. 313 
Schuchart, Volkswirtsch. Be- 

deutung der techn. Entwickl. 

der deutsch. Zuckerind. (Zevy) 228 
Schultze, Entwicklung d. chem. 

Industrie in Deutschl. (ey) . 217 
— Dasselbe . 994 
Schulz, Oekonomische und po- 

litische Entwicklungstendenzen 993 
Schumann, Privatnotenbanken 667 
Schwarz, Finanzsysteme der 

Großmächte ; . 1014 
Schwarz, Das Wiener Ghetto. 266 
Schwiedland, Einführung in 

die Volkswirtschaftslehre 961 
— Probleme der erwerbenden Ju- 

gend . . . . . 1023 
Select committee on home work : 

Report on Home work 1907/08 997 
Sering, Erbrecht und Agrarver- 

fassung in Schleswig-Holstein 276 
Sicherheitsvorschriften f. d. Berg- 

werke in Deutschland 284 
Simmel, Probleme d. Geschichts- 
philosophie (Eulenburg) 169 


nn U Ř— ie 


IX 
Seite 
Simon, Getreide-Einfuhrscheine 665 
Sinzheimer, Die soziologische 
Methode in der Privatrechts- 
wissenschaft . 603 
Sombart, Die deutsche Volks- 
wirtschaft im 19. Jahrh, . 266 
Somló, Der Güterverkehr in der 
Urgesellschaft ; 966 
Sontag, Gründung einer Indu- 
strie-Hypothekenbank . . 668 
Sozialdemokratie und Frieden . . 1029 
Sozialdemokratischer Verband im 
österr. Abgeordnetenhause, Tä- 
tigkeit 1907/09 Eh 1029 
Soziales Museum in Frankfurt a. .M. 
Jahresbericht 1908 . . 1006 
Sozialwissenschaftlicher Zeitschrif- 
tenführer . ; 239 
Spann, Die unehelichen Mündel 
des Vormundschafisgerichtes in 
Frankfurt a. M. ; . 1023 
Spiegel, Verwaltungsrechtswis- 
senschaft Eki . 320 
Springer, ' Frankf., Eindrücke . 676 
Stadtbibliothek Frankfurt a. M. Ka- 
talog . . 242 
Stark, Bestechung von "Ange- 
stellten im Handel u. Gewerbe 315 
Statistik: K. K. Arbeitsstatistisches 
Amt: Ber. üb.d. Tätigkeit 1908 636 
— Bleivergiftungen aus hüttenmän- 
nischen u. gewerbl. Betrieben 1025 
— Arbeitgeberverbände 1909 . 631 
— Regelung des Arbeitsverhältn. 
der Gemeindearbeiter . 1016, 1017 
— Fortschr. d. amtl. Arbeitsstat. 635 
— Berufs- und Betriebszähl. 1907 636 
— Bewegung d. Bevölkerung 1907 626 
— Dasselbe . 980 
— Statistik d. Franenorganisat, . 1026 
— Statistisches Jahrbuch 1909 631 
— Viehhaltung im Deutsch. Reich 648 
— Wirtschaftsrechnungen minder- 
bemittelter Familien 633 
Statist. Landesamt, Preußische: 
Herkunft der deutschen Unter- 
offiziere und Soldaten 976 
— Statistisches Jahrbuch 1908 . 638 
Statistik der Ernte und der land- 
wirtschaftl. Industrie in Böhmen 
1906— 1907 ; 269 
Statistik der Erzeugung und des 
Verbrauches von Kohle im Kgr. 
Böhmen. 5 274 
Statist. Amt der Stadt Dresden: 
DresdenerWohnungsmarkt 1907 1020 
— Frankfurt: Beiträge zur Statistik 
des Grundbesitzes 641 


Arbtitsv erhähniste 


— Lohn- uud 


der Arbeiter und Unteranie- 
stellten der Stadt . 

Kiel: Arbeitslosenzählung 
13. Dez. 1908 


-- Mannheim: Arbeitslosenzählung 


am 


24. Januar 1909 . 
— Schöneberg: Löhne d. Dienst- 
boten 


— Grundstücksaufnahme 1905 
Statistik der Stadt Zürich: Der Zu- 
zug in die Stadt 
Stähler, Der Giroverkehr 
Steffen, Lebensbedingungen mo- 
derner Kultur 
Stelzer, Giroverkehr 
bayer. Rentämtern x 
Steuer- und Wirtschaftsreformer 
Stier-Somlo, Rechtspraxis d. 
Krankenversicherung . . 
Stillich, Die Börse . 
Stollwerk, Kakao- und Scho- 
koladenindustrie (Lery). 


beiden 


Stourm, Cours de Finances. Le 
Budget EEE 
Straßburg:  Arbeitslosenversiche- 


rung der Stadt 1908 . ; 
Stresemann, Industriepolitik 
Szczepanski, Einigungsverfah- 
ren bei gewerbl. Streitigkeiten 


Tarle, Geschichte der Arbeiter- 
klasse in Frankreich während 
der Revolution . 

Textil- Arbeilerorssnikationen ; 
Thierer, Chronik und Stamm- 
baum der Familien Thierer 
Thürkauf, Verlag u, Heimarbeit 

in d. Basler Seidenbandindustrie 

Tönnies, Die Sitte 

Transportarbeiterverband. Jahrbuch 
1909 

Traub, Ethik und Kapitalismus 

Trede, Bilder aus dem religiösen 
und sittlichen Volksleben Süd- 
italiens 

Treitz, Der mëdeme Gew erk- 
schafısgedanke . h 

Trochner, Wanderungsergeb- 
nisse im erzgebirgischen Indu- 
striegebiet und in Chemnitz 

Tugendreich, Mutter- u. Säug- 
lingsfürsorge.. 

Twenty-first annual report of the 
commissioner of labor 1906 
Ufficio de lavoro: operai ed orari 

negli opifici . . 2 2 200. 

Ulrich, Preußische Verkehrs- 

politik und Staatsfinanzen . 


Inhalt. 


Seite ı 


. 1019 


656 


655 


642 
643 


981 


. 1009 


962 


296 
299 





659° 


. 1010 


234 


. 1014 


. 1000 


325 


1005 


623 
288 


267 


654 
608 


. 1001 


604 


648 


288 | 


952 
318 
283 


639 


291 


nn nn LU DL — u 





Seite 

Valois, La Revolution Sociale 
ou le Roi . 612 

Vanselow, Die ökonomische Ent- 

wicklung der bayer. Spessarts- 
Staatswaldungen 1814— 1905 . 651 

Varrentrapp, Rechtsgeschichte 

| u. Recht der gemeinen Marken 
in Hessen. I. . ; . 624 

Verband der Bergarbeiter Deutsch- 
lands. Jahresbericht 1907/1908 1001 

— der Bäcker, Konditoren. Jahr- 
buch 1908 ; 1001 

— der deutschen Buchdrucker. 
Rechenschaftsbericht für 1908 rooi 

— der Sauler und Portefeuiller 
1906/1908 . . . 1001 

— deutscher Textilarbeiter. Gen. 
Vers. 1908 . 1001 

Verein für Armenpflege ı u. Wohl- 
tätigkeit, 28. Jahresvers. . 1021 

© Verfassung u. Verwaltungsorgani- 
sation der Städte. VIL . 307 
Versicherungs-Lexikon. 660 
= Viehstand Bayerns. : 277 

i Ville de Gand: Fonds intercommu- 
nal de chomäge ; 100I 

Virgilii, La Funzione Sociale 
della Scienza 605 

Voye, Geschichte der Industrie 
im märkischen Sauerlande . 267 

Wachs, Entwickl. d. deutschen 
Wollindusırie 995 

Wacker, Entwicklung d. Sozial- 
demokratie 1871/1898 257 
Walling, Russia's Message . 686 

Wassermann, L., Die deutsche 
Spiritusindustrie "e 280 

— R., Begriff und Grenzen der 
| Kriminalstatistik 606 

Waterstradt, Rentabilität der 
Wirtschaftssysteme ; 967 

Weber, Adolf, Die Aufgaben der 

Volkswirtschaftslehre als Wis- 
senschaft (Weder) . . 615 

— Alfred, Ueber den Standort der i 

Industrien, I, 620 
— Heinrich, Besteuerung d.Waldes 303 

Wehberg, Beuterecht im Land- 
und Seekrieg ; . 1027 

; Weinberg, Schulze u. Brie, 

Unsere Kleidung und Wäsche 
in Herstellung und Handel. 654 
Die Weltwirtschaft 1908. III . 962 

Wernicke, Wandlungen u. neue 

Interessen - Organisationen im 
Detailhandel. . 291 

Wilbrandt, Volkswirtschaftliche 
Vorlesungen u : 601 


Williams, The Kings Revenue 
Wilshire, Wilshire Editorials 
Windolph, Protestantismus u. 
christliche Gewerkschaften . 
Wismüller, Geschichte d. Moor- 
kultur in Bayern, I. . . .. 
Withers, The meaning of money 
Wolcke, Postrecht . 
Wolf, Geschichte des antiken 
Sozialismus u. Individualismus 
Wolff, E., Grundriß d. preußisch- 
deutschen sozialpolitischen und 
Volkswirtschaftsgeschichte . 
— Th., Pariser Tagebuch 
Würzburger, Bearbeitung der 
Statistik der Bevölkerungsbe- 
wegung durch die Statistischen 
Aemter ; 


Zacher, Arbeiterversicherung im 
Auslande . u Er 
Zahnbrecher u. Süskind, 
Fleischversorgung d. Großstädte 
Zentral-Genossenschaftskasse, Preu- 
Bische, XIV. Geschäftsjahr . 
Zentralverband d. baugewerblichen 


Inhalt. XI 
Seite | Seite 
304 | Hilfsarbeiter. Verbandstag 1909 1001 
258 | — deutscher Brauereiarbeiter im 

Jahre 1908 1001 

661 | — deuischer Konsumvereine 1908 298 

— Jahrbuch 1909 . . . . 1011 

624 | — der Maurer Deutschlands. Jahr- 

665 buch 1908 : . 1001 

321 | Zentralverein d. Bildhauer Deutsch- 
lands, Rechenschaftsbericht . 1001 

971 | — der in der Hut- u. Filzwaren- 
industrie beschäft. Arbeiter 1908 1001 

Zentrum und Reichsfinanzreform . 1031 

625 | Zepler, Neue Demokratie 326 

966 | Zickert, Wirtschaftl. Bedeutung 
der böhmischen Braunkohlen 
(Levy) e a 2 2 22 n0n. 209 

Zitzlaff, Vosberg, Kar- 

644 pinski, Preußische Städte im 
Gebiet des polnischen Natio- 
nalitätenkampfes . 305 

286 | Zmave, Elemente einer allgem, 
Arbeitstheorie 246 

669 | Zschucke, Zollschuld u. Waren- 
haftung . I015 

298 | Zweig, Lehre vom Pouvoir Consti- 
tuant 321 





Die Soziallehren der christlichen Kirchen”). 


Von 


ERNST TROELTSCH. 


III. Hauptteil: Der Protestantismus. 


I. Das soziologische Problem des Protestan- 
tismus. 


Es sind zwei große klassische Typen von Soziallehren, die 
das mittelalterliche Christentum hervorgebracht hat: erstlich der 
Typus der ergänzten und relativierten christlichen Gesellschafts- 
Idee, die im Thomismus sich darstellt, und zweitens der Typus der 
unerzänzten, radikalen christlichen Gesellschaftsidee, wie die Sek- 
ten ihn ausgeprägt haben. Das Wesen des ersten ist, daß die 
Kirche als universale, mit absoluter autoritativer Wahrheit und 
sakrımentaler Wunderkraft ausgestattete Gnaden- und Erlösungs- 
anstalt die aus dem relativen Naturgesetz stammenden, den Be- 
dingungen des Sündenstandes angepaßten weltlichen Ordnungen, 
Gruppen und Werte in sich aufnimmt als natürliche Unterstufe 
und Vorstufe der Gnaden- und Wundersittlichkeit, der zeistlich- 
hierarchischen Weltorgsanisation. Das Wesen des zweiten ist, daß 
die religiöse Gemeinschaft das Gesellschaftsideal rein aus dem 
Ivanrelium und dem Gesetz Christi erzeuct, seine Christlichkeit 
und Heiligkeit in der Verbundenheit und in der Praxis der Indi- 
viduen, nicht in den objektiven Garantien der Institution erkennt, 
daher die außerchristlichen Ordnungen, Gruppen und Werte über- 
haupt nicht anerkennt, sondern sie entweder in stillem welt- 
entsaeenden Dulden meidet und von sich ausschliefßt oder in 
enthustastisch-eschatologischem Anlauf bekämpft und durch eine 
rein christliche Ordnung ersetzt. In beiden Fällen ist das Wesen 


* Vgl Bd. XXVII, S. 1, 387 und 621. 


Àr. hiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. a. I 


2 Ernst Troeltsch, 


der christlichen Gemeinschaft selbst verschieden gedacht; im er- 
sten Falle als Anstalt mit einem von den Individuen unabhängi- 
gen Depositum absoluter Wahrheiten und wunderbar versittlichen- 
der Sakramentalkräfte, im zweiten als eine aus persönlichem Ent- 
schluß und persönlicher Arbeit immer neu hervorgehende Ge- 
nossenschaft. Daher im ersten Falle die Möglichkeit, auf die 
strenge christliche Vollkommenheit zu verzichten oder sie doch 
auf einen besonderen Stand, den Mönchsstand einzuschränken und 
daher im zweiten Falle die prinzipielle Forderung solcher Voll- 
kommenheit an alle. In beiden Fällen ferner haben die christlichen 
Grundideen von Sünde und Gnade eine verschiedene Bedeutung. 
Im ersten dient die Sündenlehre der Akzeptierung der gegebenen 
weltlich-sozialen Ordnungen, deren bloß relative Unchristlichkeit 
die Folge der Sünde und mit dieser und um dieser willen cr- 
tragen werden muß. Zugleich ist die Gnade die diese Ordnun- 
sen entsühnende, überbauende und unter eine universale Zen- 
tralinstanz beugende Wunderkraft, die selber ihrem Wesen nach 
als wunderbare Oberinstanz über der Natur, auch der reinen und 
noch unverdorbenen Natur, empfunden wird und als Uebernatur 
der Natur im Stufenbau der Entelechien des Weltalls überge- 
ordnet ist. Im zweiten Fall erklärt gleichfalls die Sünde die bestehen- 
den Ordnungen, Gruppen und Werte des Weltlebens, macht sie aber 
dadurch nicht unumgänglich, sondern begründet umgekehrt damit 
die Notwendigkeit ihrer radikalen Verwerfung durch den Christen 
und der Erzeugung einer sozialen Lebensordnung rein aus den 
evangelischen Anweisungen heraus. Die Gnade ist dementsprechend 
dann die Berufung und Erwählung aus der Welt heraus, die Er- 
füllung mit Erkenntnis und Kraft der rein evangelischen Sittlich- 
keit, die an ihrer subjektiven Wirkung, nicht an ihren institu- 
tionellen Trägern erkannt wird, und die Hoffnung auf die Recht- 
fertigung der christlichen Gemeinde bei der großen Umwertung 
aller \Weltwerte im Endeericht. Sie ist kein Ueberbau über der 
zu akzeptierenden sündisen und nichtsündigen Natur, sondern 
identisch mit der vollen, reinen, idealen Natur des Urstandes und 
gegenüber der gefallenen Natur nicht eine Entsühnung und Em- 
porleitung, sondern ein reiner und radikaler, im wahrhaft christ- 
lichen Geisteund seinem Sittengesetz sich aussprechender Gegensatz. 
Daran knüpft sich eine Reihe weiterer Unterschiede, die der feineren 
religiösen Psychologie und dem theologischen Denken angehören. 
Insbesondere steht die Christologie in einem leicht erkennbaren 


Cr 


X i ON 
Se 0 En T E re en 
si Die Rbzieffehren der christlichen Kirchen. 
PN era Ian 


Zusammenhang mit der ihr jeweils korrelaten Idee der Gemcein- 
schaft, insofern die »Kirchee in Christus den Kirchenstifter und den 
Begründer des objektiven Gnaden- und Heilsschatzes sieht, wäh- 
rend die «Sekte« in ihm den Gesetzgeber, das göttliche Vorbild, 
die anspornende Kraft, die in unmittelbare Tat sich umsetzende 
Gegenwart des übergeschichtlichen erhöhten Christus, das unmit- 
telbarer Gegenwart und Wirkung fähige Aktivitätsprinzip erkennt. 
Doch gehört das mehr der Dogmengeschichte an. Das für un- 
sern Zusammenhang Entscheidende liest auf dem Gebiete des 
soziologischen Grundunterschiedes als Anstalt und Genossenschaft 
und des damit zusammenhängenden Unterschiedes der Ethik, wo- 
nach die einen die christliche Ethik durch die natürliche ergän- 
zen und dadurch zur Massenbeherrschung fähig werden, während 
die anderen die Ergänzung verwerfen und dadurch auf kleine 
duldende oder revolutionäre Kreise beschränkt sind. Die einen 
akzeptieren eine von den Maßstäben der christlichen verschiedene 
natürliche Ethik, die anderen verwerfen sie. Die einen betrachten 
die »Natur«e als etwas von der Gnade Verschiedenes, aber von 
ihr Organisierbares, die anderen betrachten die »wahre Natur« 
als etwas mit der Gnade Identisches, während sie die gefallene 
Natur als mit ihr völlig unvereinbar verwerfen. 

Die Gegensätze reichen bis in das Urchristentum und die 
alte Kirche zurück. Der erste Keim liegt schon in dem Gegen- 
satz des Liebeskommunismus der jerusalemischen Urgemeinde und 
der konservativen Anpassung an die Gesellschaftsordnung, die 
Paulus proklamiert hat. Aber ihren vollen Charakter hat die Kirche 
erst durch die Verstaatlichung im Zeitalter Konstantins erhalten, 
die ihr die Durchführung ihrer universalen und absoluten Linheit 
und Herrschaft erst ermöglichte und sie dann befähigte im ger- 
manisch-romanischen Mittelalter der mit Hilfe des Staats erwor- 
benen Einheit auch den Staat selbst und mit ihm zugleich die 
ganze nichtreligiöse Kultur zu unterwerfen. Indem aber das 
Mittelalter erst eine christliche Einheitskultur auf diese Weise 
schuf, hat es auch erst die Komplementärbewegune, die Sckte, 
scharf und klar herausgescetzt. Damit ist die Auswirkung der 
Soziallchren des lateinischen Christentums erschöpft. Neue 
Aeste an dem Baume der christlichen Soziallehren konnte nur eine 
gründliche Wandelung der Säfte hervorbringen. Nur eine innere 
Wandelung und Fortentwickelung der christlichen Idee selbst 
konnte zu neuen Idealen einer christlichen Gesellschaftslehre führen. 


ı * 


4 Ernst Troeltsch, 


Eine solche Neubildung erfolgte bekanntlich in der Krise des 
Spätmittelalters und brach mit der Reformation und dem 
Protestantismus erfolgreich an das Licht. Dabei ist die Refor- 
mation durch die in dieser Krisis bereits entwickelten Kräfte positiv 
und negativ mannigfach bedingt. Zwischen ihr und dem den mittel- 
alterlichen Geist klassisch ausdrückenden Thomismus liegen mehr 
als zwei Jahrhunderte, damit eine Fülle von Gegensätzen gegen 
diesen und Vermittelungen mit ihm. Teils ist es der Sektentypus mit 
seinen immer stärker hervortretenden Wirkungen, teils der radi- 
kale religiöse Individualismus einer von ihren scholastischen und 
kirchlichen Voraussetzungen sich befreienden Mystik, teils die 
kritische Selbstauflösung des thomistischen Systems in der spät- 
mittelalterlichen theologischen Schule, dem Nominalismus oder ge- 
nauer Occamismus. Für die Reformation war insbesondere der 
letztere wichtig. Er hatte die Vermittelungen zwischen Vernunft 
und Offenbarung, den Stufengang von der Natur zur Uebernatur, 
die Uebereinanderschichtung des konnaturalen und des supranatu- 
ralen Zieles der Menschen aufgelöst; er hatte die psychologische 
Selbstanalyse durch die empiristische Lehre von der inneren 
Erfahrung vertieft, den rein positiven Willenscharakter der gött- 
lichen Satzungen betont und die Sakramente aus EingieRungen 
der Ucbernatur in Eingießungen der an sich der menschlichen 
Natur zukommenden, aber durch die Sünde verlorenen Gerech- 
tigkeit verwandelt. Im übrigen aber war er doch bei den eigen- 
tümlich katholischen Grundgedanken der universalen Kirchenherr- 
schaft geblieben, hierin Occams und der konziliaren Theologen Be- 
sonderheiten abstreifend, und bei dem Gedanken der christlichen 
Einheitskultur, wobei jedoch neben der nun viel stärker betonten 
positiven göttlichen Anordnung das sittliche Naturgesetz auch hier 
weiter seine Rolle spielte. Durch Verträge der Staaten und der 
Kirche war das alte Kirchenwesen juristisch und dogmatisch 
wieder gesichert, aber Dogma und Ethos blieben in Bewegung 
und eine kirchenfteindliiche Bewegung blieb im Grund der Be- 
völkerungen. Es war im ganzen eine Wiederauflösung der vom 
Thomismus geschaffenen Einheit von Dogma und Philosophie, 
von natürlicher und übernatürlicher Moral, von Naturgesetz und 
positiver göttlicher Willenssetzung, in der sich die allgemeine 
Ientzweiung des kirchlichen und des weltlichen Lebens spiegelte, 
die aber durch verstärkte Betonung der gättlichen Autorität den 
alten kirchlichen Einheitsgedanken festhielt und im übrigen 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 5 


der Vernunft und den natürlichen Kräften ein Ventil in den 
Selbstdispositionen für die Gnade, in der Mitwirkung des freien 
Willens, öffnete. Aus dieser Schule ging auch Luther hervor; 
der Thomismus lag hinter ihm bereits in weiter Ferne. Gegen 
sie richtete sich zunächst seine Polemik; aber ihre Fragestellungen, 
ihre dualistische und autoritative Denkweise, ihr Irrationalismus 
gegenüber der Philosophie und ihr Psychologismus in der Analyse 
der inneren Erfahrungen waren zugleich seine nächsten und eigent- 
lichsten positiven Voraussetzungen. Doch gehören diese erst in 
der Aufhellung begriffenen Voraussetzungen nicht weiter in den 
Rahmen dieser Untersuchungen. Uns interessiert hier nur das 
Ergebnis und die neue religiöse Idee der Reformation !?’*). Unsere 
Frage ist daher: worin bestand jener Wandel der christlichen 
Idee, welches sind die neuen religiösen Ideen und welches sind 
deren soziologische Folgen ? 

So mannigfach die in der Reformation und dem Protestan- 
tismus zusammenströmenden Kräfte waren, so reich und vielseitig 
die aus ihr hervorgehenden Gruppen und Persönlichkeiten sich 

1979) Hiefür ist besonders Denifles bekannte Lutherbiographie hervorzuheben, 
die mit Recht betont, daß Luther nicht am Thomismus orientiert ist, ja ihn über- 
haupt nur sehr eingeschränkt kennt. Wenn er darauf den Vorwurf begründet, 
Luther habe die eigentliche große katholische Wissenschaft überhaupt nicht ge- 
kannt und in seiner Unwissenheit sich in eine minderwertige katholische Wissen- 
schaft verbissen und damit überhaupt das Ziel seiner Polemik völlig verfehlt, so 
gehört das zur modernen katholischen Apologetik. In Wahrheit ist der Occamis- 
mus die Auflösung der unhaltbar gewordenen Einheit der katholischen Kultur und 
Theologie und insoferne der naturgemäße Boden für eine neue Zusammenfassung 
und Ausgestaltung der christlichen Idee. Vgl. hierzu W. Köhler, Ein Wort zu 
Denifles Luther, 1904. Die Begründung von Luthers Ideenbildung auf den Occa- 
mismus ist stark und mit Recht hervorgehoben in dem höchst interessanten Buche 
Hermelinks, »Die theologische Fakultät in Tübingen 1477—1534«, 1906, in der 
zum erstenmal das Verhältnis von Thomismus und Occamismus in dieser wichtigen 
Wendezeit klargestellt ist. Die oben vollzogene Hervorhebung der für die luthe- 
rische Idee positiv bedeutsamen Punkte folgt Linsenmann, Gabriel Biel und der 
Nominalismus, Theol. Quartalschrift 1865. Immerhin setzt aber auch dieser Nomi- 
nalısmus die Grundzüge der mittelalterlichen Christlichkeit fort, insoferne auch ihm 
die universale Kirche und die Christlichkeit der ganzen Gesellschaft selbstverständ- 
liche Voraussetzungen bleiben; es wird nur die Mitwirkung der Laien, der welt- 
lichen Gewalten, der Konzilien an diesem Ideal stärker betont und der rationell- 


metaphysische Untergrund der Theologie beseitigt, ihr Autoritäts- und Offenbarungs- 
charakter gesteigert. 


6 Ernst Troeltsch, 


entwickelten, in den wesentlichen Grundgedanken lebten sie alle 
von den Ideen Luthers, der für die dogmatischen Hauptideen 
aller Gruppen schlechthin entscheidend war, so weit sie nachher 
auch auseinandergehen mochten. Nur die humanistischen Gruppen 
waren unabhängig von ıhm, haben dafür aber auch gesellschaft- 
lich und kirchlich gar keine Bedeutung erlangt, sondern, wenig- 
stens für die nächsten Jahrhunderte, nur wissenschaftlich und 
schulmäßig. 

Es handelt sich also grundlegend um die religiösen Ideen 
Luthers und um die soziologischen Folgerungen aus ihnen. 

Hier ist nun hervorzuheben, daß bei aller Begründung in einem 
Jahrhunderte umfassenden inneren Wandel der Gesamtlage Luthers 
religiöse Idee doch eine hohe persönliche Originalität hat und vor 
allem, daß sie rein aus derinneren Bewegung des reli- 
gsiösen Gedankens selbst hervorgeht. Sie ist nicht als 
Reflex sozialer oder gar wirtschaftlicher Umwandelungen ent- 
standen, sondern hat ihren wesentlich selbständigen Grund in der 
Initiative des religiösen Gedankens, aus dem die sozialen, wirt- 
schaftlichen und politischen Konsequenzen erst hervorgehen. Für 
die Durchsetzung und den Sieg, die praktische Organisation und 
Gestaltung kommen dann freilich diese letztgenannten Kausalitäten 
ganz außerordentlich stark in Betracht. Aber bei der grund- 
legenden Entstehung selbst haben sie nichts zu suchen. Hier 
herrscht die Kausalität des rein religiösen Denkens. Höchstens 
indirekt sind allerdings auch hier gewisse Einflüsse von jenen 
Elementen her zu erkennen. Die von Luther verarbeiteten Ge- 
dankenmassen der nominalistischen Spätscholastik, der Mystik, 
der Oppositionsparteien sind nämlich ihrerseits zweifellos nicht 
ohne Zusammenhang mit den sozialen Wandelungen des Spät- 
mittelalters. Die ganze darin ausgedrückte Individualisierung der 
Frömmigkeit und die Ablösung des religiösen Interesses von dem 
weltlich-politischen ist eine Folge der allgemeinen Verhältnisse, 
der städtischen Kultur, der Verselbständigung der Staaten und 
der wirtschaftlichen Interessen. Aber diese indirekte Wirkung ist 
eben nur eine indirekte. Sie machte nur den Boden frei für neue 
Konzeptionen, die aus den ganz persönlichen Kämpfen und Ar- 
beiten des Erfurter und Wittenberger Mönches hervorgingen, und 
hält sie unter dem Linfluß einer Atmosphäre, in der eine starke 
religiöse Innerlichkeit mit Tätigkeits- und Ordnungstrieb verbun- 
den ist. Das aber ist die Atmosphäre der damaligen deutschen 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 7 


städtischen Kultur. Wie überall an den großen Knotenpunkten 
der Geschichte ist es ein Zusammenwirken verschiedener, von 
einander unabhängiger Kausalitäten, die nur der doktrinäre Fana- 
tismus auf eine einzige zurückführen wollen kann. Unter diesen 
verschiedenen Kausalitäten ist aber zunächst in diesem Falle 
die des religiösen Gedankens die schlechthin beherrschende und 
Anstoß gebende. Ebendeshalb kann man auch die reformatori- 
sche Ideenwelt mit keiner bestimmten sozialen Klasse in Ver- 
bindung bringen. Sie hat Bauern und demokratische Hand- 
werker, städtisches Patriziat und Literatenwelt, den niederen im 
Kampf um seine Existenz begriffenen Adel, den hohen Adel 
der territorialfürstlichen Landherren, die städtischen Magistrate, 
die Zünfte und die städtischen Proletarier, ergriffen. Sie ist 
zunächst überhaupt von keiner sozialen Gruppe bedingt. Wenn 
man trotzdem ihr im ganzen einen bürgerlichen Charakter zuer- 
kennen will und in gewissem Sinne auch kann, wenn man sie 
gegen die seigneurale frühmittelalterliche Kirche und gegen die 
demokratisch und proletarisch infizierten Sekten kontrastiert, so 
hat dies seinen Grund nur in jenem indirekten Zusammenhang. 
Dieser aber wieder beruht auf der psychologisch leicht verständ- 
lichen Tatsache, daß alle breite Massen ergreifende Individuali- 
sierung des geistigen Lebens überhaupt mit der Städtebildung 
zusammenhängt; innerhalb der städtischen Klemente aber ging 
die aus rein religiösen Gründen stark konservativ gesinnte Re- 
formation mit den bürgerlichen Elementen zusammen, während 
das Proletariat dem radikaleren protestantischen Scktentypus 
größtenteils folgte. Erst der weitere praktische Gang der Dinge 
hat dann die Reformation zum Anschluß an die die Ordnung 
verbürgenden Gewalten, d. h. an die Landesherren genötigt, was 
somit ihrem grundlegend bürgerlichen Charakter keinen Eintrag 
tut. Das ist aber ein sehr verwickelter und nichts weniger als 
seradliniger und unmittelbar bestimmender Zusammenhang. Die 
Richtung selbst, die der individualisierte religiöse Gedanke hier 
genommen hat, geht vielmehr rein aus seinen eigenen inneren 
Kämpfen und Spannungen hervor 1*5). 


1) Die Ableitung der Reformation aus Klassenbewegungen ist selbstverständ- 
lch die Position Kautskys: »Sozialismus in Einzeldarstellungen« I. I, S. 239—2351. 
lim ist Luther der Agitator, der der kommunistisch-demokratischen Opposition, 
und der charakterlose Höfling, der dem aufsteigenden Absolutismus die religiöse 


Lezitimation verschafft; auf dicser Doppelstellung beruhe seine große Wirkung. 


S Ernst Troeltsch, 


Welches ist nun die religiöse Idee Luthers, wie sie 
der soziologischen Gestaltung des Protestantismus zugrunde 
liegt ? 

Man pflegt den Protestantismus als die Wiedererhebung der 
Der eigentliche Heros der Reformation ist Thomas Münzer, der das zweite häß- 
liche Interesse Luthers nicht hatte. Begründungen sind in der ganz oberfläch- 
lichen und verständnislosen Skizze nicht gegeben. Aehnlich faßt von dem Dogma 
der »kollektivistischen«e Geschichtserklärung aus Kalthoff »Das Zeitalter der Refor- 
mation«, hg. von Steudel 1907, die Sache auf. Der Herausgeber sagt: »In den 
wirtschaftlichen und Klassenkämpfen läßt uns K. die innersten treibenden Faktoren 
jener ganzen gewaltigen kulturellen Umwälzung erkennen und die darin hervor- 
tretenden Persönlichkeiten aus dem Kampf zwischen absterbenden und neu sich 
durchsetzenden Interessengruppen verstchen«, S. VIII. Allein dieses Programm wird 
überhaupt nicht einmal versucht durchzuführen. K. begnügt sich, ganz allgemein 
auf den bürgerlichen Charakter der Reformation hinzuweisen, und veranschaulicht 
das vor allem an Dürer und Hans Sachs. Darin liegt unzweifelhaft etwas Berech- 
tirtes, aber es ist keine Ableitung aus Klasseninteressen. — Die indirekte Bedeu- 
tung der städtischen Entwickelung, der Laizisierung der Religion und der bürgerlich- 
weltlichen Lebenstüchtigekeit ist stark betont von Dilthey: »Die Glaubenslehre der 
Reformatorene (Preuß. Jahrbb. 75, 1804), und von Arnold Berger: »Die Kultur- 
aufgaben der Reformation«e 1595 und Lutherbiographie I?, 1908. Hier ist mit 
vollem Recht die reformatorische Bewegung in den unentbehrlichen breiten kultur- 
geschichtlichen Rahmen gestellt. Aber, wie es bei solcher Zusammenschau leicht 
geschieht, verschwimmen hierbei die in Luther zusammenmündenden Linien in 
großer Unbestimmtheit und leidet auch die bestimmt -konkrete Auffassung von 
Luthers eigener Entwickelung. Luther ist doch eben ganz wesentlich Mönch, der 
zunächst den großen mittelalterlichen Weg der Verwirklichung und Konzentration 
des religiösen Lebens, den Weg des Mönchtums, geht, und der Theologe, der aus 
eigenem inneren Erleben und theologischen Studium der Spätscholastik, der Mystik, 
Augustins, Bernhards und des Neuen Testaments seine Positionen gewinnt und erst 
von hier aus in die Beziehungen zu den Strömungen der Zeit cintritt. Auch ist 
hierbei übersehen, daß Luther aus dem Kirchenbegriff heraus arbeitet und diesen 
umgestaltet, aber nicht durch eine kirchenfreie Mystik und Laienreligion ihn er- 
setzt. Dadurch sind ihm von vorneherein die Ziele vorgezeichnet, die ihm die 
kirchliche Objektivität von Wort und Sakrament und die weiteren Folgen des Kir- 
chenbegriffes vorschreiben, von denen sofort näher zu handeln ist. Deshalb ist er 
auch in erster Linie kirchlicher Theologe und sowohl von den Sektenhäuptern als 
von den ganz individualistisch denkenden Vertretern einer reinen Laienreligion 
scharf zu unterscheiden. Deshalb irren alle Darstellungen, die ihn nicht als Re- 
formator der Kirche, sondern als Vertreter der rein individualistischen, von den 
heutigen Modernen bevorzugten Laienreligion auffassen und um deswillen in eine 


allzustarke historische Kontinuität mit der spätmittelalterlichen Laienreligion und 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 9 


paulinischen und augustinischen Gnadenreligion gegen die katho- 
lische Gesetzesreligion zu bezeichnen. Das trifft auch in der Tat 
das Wesentliche der Sache, aber es bedarf einer sehr bestimmten 
Erläuterung. Denn in dieser Wiedererhebung liegt der Schwer- 


dem bürgerlichen Denken statt mit der eigentlichen theologischen Ueberlieferung 
stellen. Die Einwirkungen des ersteren Elementes in seiner vormönchischen Zeit 
und durch das Medium der jedenfalls neue soziologische Positionen enthaltenden 
Spätscholastik, der Mystik und des Humanismus sind überhaupt noch erst genauer 
festzustellen, soweit etwas Derartiges bei solchen Unmeßbarkeiten möglich ist. — 
Das Verhältnis seiner bereits in den Grundzügen ausgebildeten Lehre und der 
lutherischen Propaganda zu den sozialen Strömungen der Zeit ist jetzt beleuchtet 
in dem wichtigen Werke von Barge: »Andreas Bodenstein von Karlstadt«, 2 Bd., 
1905. Hiernach steht Luthers eigene Lehre in ihrer fertig ausgebildeten Gestalt 
überall auf Seite der Regierungen und ihrer Ordnungsinteressen, die eine kirch- 
liche Reform, die Brechung der Hierarchie, die Säkularisation und eine moralisch- 
autoritative Bemeisterung der aufgeregten Bevölkerungen verlangen; Luther selbst 
ist für soziale Reformen nur in diesem Rahmen interessiert, nachdem die ersten 
großen idealen Reformwünsche der Schrift an den Adel und der dann bei Ver- 
sagung des Adels eintretenden Wendung auf kleine Gemeinden echter Christen mit 
einer christlichen Kastenordnung an den realen Verhältnissen gescheitert waren. 
Ihm liegt an einer Sozialreform immer nur in zweiter Linie und auch hier nur um 
deswillen, weil damit bessere Voraussetzuugen für das religiöse Leben gewonnen 
werden. Er ist eben rein religiös interessiert und im übrigen eine durchaus kon- 
servative Natur, Daneben gab es die sozialrevolutionären Bestrebungen 
derBauern und des Proletariats der großen Städte, deren religiöse 
Beimischungen aber mehr hussitisch -taboritischer Art sind und die von der 
lutherischen Bewegung zwar mit erregt, aber nicht geistig und theologisch be- 
stimmt sind. Schließlich gibt es eine dritte, von Barge besonders hervorge- 
hobene Gruppe kleinhandwerkerlicher Reformbewegungen, denen die 
Pfarrer und Schulmeister nahestehen; sie wollen in einem lang genährten Kir- 
chenhaß ein freies Laien- und Gemeindechristentum, das kultisch den Katholi- 
zismus radikal beseitigt, theologisch die Amts- und Autoritätskirche aufhebt und 
sozialethisch allerhand Reformen unter Wahrung des Staates und der Rechts- 
ordnung im Sinne strengerer Christlichkeit der Lebensführung und karitativer Für- 
sorge, auch elementare christlich-soziale Reformen der Gesellschaft überhaupt, durch- 
führt ; alles aber nicht durch die Landesfürsten, sondern durch die Ortsobrigkeiten 
und Gemeindevertretungen; die letzteren Kreise nehmen die radikal - antisakra- 
mentale Theologie in sich auf und sind der Nährboden der Täufer, da überall die 
Landesherren oder stärkere Nachbargewalten derartige kommunale Selbständigkeit 
unterdrücken. Auch fehlt hier jeder klare Gedanke über eine umfassende und 
einheitliche Neugestaltung der Kirche, wie sie später der Calvinismus aus Ähnlichen 


Ideen heraus entwickelte. Es sind lokale Provisorien mit der Erwartung, daß 


Io Ernst Troeltsch, 


punkt nicht sowohl in dem Radikalismus der Geltendmachung der 
Gnade gegen das Gesctz als in dem neuen Begriff dessen, was 
die Gnade ist. Die Betonung der reinen Grmade und der Aus- 
schluß des freien Willens richtete sich doch unmittelbar nur gegen 
die herrschende spätscholastische Lehre, die Luther vorfand und 
aus der er herauswuchs. Nicht aber trifft er damit den Katho- 
lizismus überhaupt!’®). Ihm als Ganzem gegenüber liegt sein 
Gegensatz noch tiefer. Auch der Katholizismus war Gnaden- 
religion. Aber er hatte die Gnade als sakramentale Gnade der 
Ucbernatur angeschen, als ein durch die Hierarchie einzuflößen- 
des, höheres und mystisches, der Kirche anvertrautes Wunder- 
wesen mit der Doppelwirkung der Sündenverecbung und der 
mystischen Wesensüberhöhung der Menschen. Mit diesem Gnaden- 


irgendwie die Ordnung der Gesamtkirche sich schon finden werde. Als diese, wie 
selbstverständlich, von hier aus sich nicht ergab, wurden diese Bestrebungen reif für 
die Bildung separierter Gemeinden oder der Täufer. So zeigt sich auch von dieser 
Seite her, daß von einer einheitlichen Klassenbedingtheit der reformatorischen 
Lehre und ihrer Entwickelung nicht die Rede sein kann. — Eine sehr große Rolle 
spielt dagegen, wie Barge mehrfach hervorhebt, die im Spätmittelalter entstandene 
Abneigung gegen die katholische Kirche und die Laienselbständigkeit, welch letz- 
tere selbstverständlich weitverzweigte Wurzeln in nicht bloß ideellen Gegensätzen, 
sondern in realen sozialen Tatsachen hat. Immerhin aber darf man in einer so 
stark von religiösen Ideen durchsetzten Zeit die selbständige Bedeutung des Bibel- 
studiums durch die Masse nicht unterschätzen. Die ungeheure Streitliteratur mit 
ihrer für den modernen Menschen ganz unverständlichen Bemühung um Bibelaus- 
legungen ist nur aus einem selbständigen religiösen Interesse an der Bibelgemäß- 
heit von Lehre und Leben zu verstehen, Außerdem ist, wie überall bei solchen 
allgemeinen Erregungen, mit einem Bodensatz von Demagogie zu rechnen, die die 
buntesten und verworrensten, aber eben darum auch bedeutungslose und prinziplose 
Wildheiten emportreibt. Indem ich den wichtigsten Inhalt des Bargreschen Buches 
so wiedergebe, drücke ich zugleich meine Abweichungen von ihm aus, Der >»Jlaien- 
christliche Puritanismuse, als dessen Apostel er Karlstadt mit starker Parteinahme 
(s. Karl Müller, Luther und Karlstadt, 1907) schildert, ist weder die eigentliche 
Konsequenz der lutherischen Idee — darüber gleich mehr —, noch ist er ein für 
deutsche Verhältnisse irgendwie aussichtsreiches Programm ; warum, wird sich bei 
Analyse des Calvinismus zeigen. 

199) Das ist stark betont von Krogh-Tonningh, »Der letzte Scholastiker«, 1904, 
womit der Thomist und holländische Karthäuser Dionysius gemeint ist. Der Gegen- 
satz liegt aber eben auch nicht in der Polemik gegen den nominalistischen Semi- 
pelarianismus, sondern in dem Gnadenbegriff, der auch dem prädestinatianischen 


Thomas entgegengesetzt Ist. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. Il 


begriff hatte sich leicht der des Gesetzes verbunden. Denn diese 
Gnade mußte, sollte ihr ethischer Charakter gewahrt werden, vor- 
bereitet sein durch ethische Prüfung und durch crnstes Heilig- 
keitsstreben, die beide sich am Gesetz maßen;, sie mußte aus 
demselben Grunde bewährt werden in guten Werken, die wiederum 
am Gesetz zu messen waren und die ohne Schaden im Schema 
des Gesetzesbegriffes gedacht werden konnten, wenn es doch die 
Wundermacht der eingegussenen Gnade war, die so unter Be- 
freiung der natürlichen Kräfte des Menschen im Grunde allein 
die guten Werke und Verdienste hervorbrachte. Die neue Idec 
Luthers ist daher nicht bloß die radikale auf Kompromisse mit 
dem Gesetzesbegriff verzichtende Geltendmachung der Gnade über- 
haupt, sondern noch mehr die eines neuen Sinnes der Gnade 
selbst. Andererseits hat ja auch Luther und der Protestantis- 
mus die Gesetzesidee keineswegs wirklich aus dem religiösen Zen- 
tum beseitigt. Das Gesetz blieb als Erreger der Buße und als 
Voraussetzung des Glaubens und des Gnadenevangeliums. Das 
Gesetz blieb als nächster und erster Ausdruck des göttlichen 
Willens und Wesens, das nur einen freudigen und willigen Gc- 
horsam aus Liebe und Vertrauen, aber eben doch eine Erfüllung 
des voll und spiritual verstandenen Gesetzes forderte. Das Ge- 
setz blieb als Voraussetzung des FErlösungswerkes Christi, der in 
seinem Tode das Gesetz vernichtete und erst die Gnadenord- 
nung frei machte. Das Gesetz blieb schließlich, wenn auch in 
sehr unklarer Stellung, als Regel für das Handeln im Gnaden- 
stande, nur jetzt ohne Verdienst und Heilsbegründung, weil die 
das Heil begründende Gnade nicht Verdienste und gute Werke, 
sondern eine neue als ganze und im Prinzip Gott bereits ver- 
bundene Person hervorbringt. Es zeigt sich also auch von dieser 
Seite her, daß das Neue nicht in der Ucberwindung des Gesctzesbe- 
griffes an sich, sondern in dem besonderen Inhalt des Gnaden- 
begriffes liegt, der dem Gesetz eine andere Bedeutung und Stel- 
lung zuweist als der katholische Gnadenbegriff getan hat. Das 
Wesentliche dieses neuen Gnadenbegriffes ist nun aber, daib die 
Gnade nicht mehr eine sakramental einzugießende, mystische 
Wundersubstanz, sondern eine von Glaube, Ucberzeu- 
gung, Gesinnung, Erkenntnis und Vertrauen 
anzueignendeGottesgesinnung, derim Evange- 
lium undin Christi Liebe und Gesinnung zu den 
Menschen erkennbare sündenvergebende Lie- 


12 Ernst Troeltsch, 


beswille Gottes ist?™), Die Religion tritt in die Sphäre 
des Gedanklichen, des Psychologischen, des Geistes, aus der des 
Dinglichen und Substanziellen, das von Gedanke und Gesinnung 
nur begleitet war. Sie soll darum nicht aufhören ein Wunder zu 
sein. Denn das Wunder besteht nun darin, daß der Mensch in seiner 
Schwäche, Trotzigkeit, Verzweiflung und Unreinheit einen solchen 
Gedanken aus dem Evangelium heraus fassen kann; er kann es 
so wenig aus eigenen natürlichen Kräften und der religiös er- 
lösende Gedanke liegt so weit aus dem Gebiete der natürlichen 
Gedankenbewegung, daß er nur durch das Wunder der Prädesti- 
nation zustande kommen kann. Es ist ein inneres Wunder des Glau- 
bens an das Evangelium und Christus, nicht ein innerlich-äußerliches 
Wunder der hierarchisch-sakramentalen Gnadeneingießung mit der 


200) Gut formuliert bei Preuß, Die Entwickelung des Schriftprinzips bei Luther 
bis zur Leipziger Disputation, 1901, S. 34: Scholastische Lehre war, daß »die 
Sakramente des neuen Bundes opere operato die rein sachlich als ethische und 
religiöse Kraft gedachte Gnade wirken. Verlangt wird nur, daß der betreffende 
keinen Riegel vorschiebe. Das entsprach durchaus der ganzen mittelalterlichen 
Grundanschauung, die das Verhältnis von Gott und Mensch als ein sozusagen 
dingliches, als einen Austausch von Handeln und Handeln, als ein Leistungs- und 
Lohnverhältnis auffaßte. Diese Anschauung, die auch Luther in seinen Anfängen 
teilte, de ihn aber so wenig befriedigen konnte, daß sie ihn viel- 
mehr in Verzweiflung trieb, war für ihn seit jenem grundlegenden Erlebnis im 
Prinzip überwunden. An die Stelle des alten trat jetzt ein durch Gottes Gnade, 
dienuralspersönliche Zuwendung Gottes zum Sünder ver- 
standen wurde, und des Menschen Glauben, d.i. sein persönliches Vertrauen zu 
Gott bestimmtes, rein persönliches Verhältnise. Daß Luther im katholischen Sakra- 
ment keinen Frieden und in der Selbstdisposition für das Sakrament nur Sünden- 
angst, (sesetzesdruck und Eigengerechtigkeit empfinden konnte, das ist das Ent- 
scheidende. Hicran zeigt sich die andersartige religiöse Empfindung und von hier 
geht die Berufung auf die paulinische Gnadengewißheit in Christo aus, Auch 
Böhmer (Luther im Licht der neueren Forschung, 1906), der erst mein Mißverständ- 
nis tadelt, daß eine allerdings wichtige Konsequenz, die Sakramentslehre, zum Aus- 
gangspunkt von mir gemacht würde, sagt das Gleiche: »Die Gnade wird von ihm 
nicht mehr aufgefaßt als eine übernatürliche Kraft oder Medizin, die dem Menschen 
durch die Sakramente eingegossen wird und dann doch geistige und sittliche Wir- 
kungen hervorbringen soll, sondern als eine Gesinnung Gottes, die in dem »Worte 
Gottese verkündigzt wird und durch das Mittel des Wortes wirkt, wie auch sonst 
die Kundgebung einer Gesinnung durch das Wort wirkt.< S. 17. Genau, das 
ist meine Meinung, und was Böhmer gegen mich sagt, ist Mißverständnis. Genau 
wie meine These ist Gottschicks Definition, Die Lehre der Ref. v. d. Taufe, 1906, 


>. 15, 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 13 


Folge der Kraft zu guten Werken und Verdiensten. Es ist auch 
nicht ein beliebig veränderlicher und beweglicher Gedanke, son- 
dern eine mit absoluter Offenbarungsgewißheit dargebotene Er- 
kenntnis, die von dem Bilde des menschgewordenen, leidenden 
und auferstandenen Gottessohnes ausgeht und in der Bibel eine 
absolut wunderbare und authentische Darstellung dieses Christus- 
bildes besitzt, wenn auch die Bibel im einzelnen nicht frei ist von 
allerhand Menschlichkeiten. In der so durch das »Wort« gewirkten 
Glaubensgesinnung liegt daher für den Protestantismus der Kern 
der Religion, wie er für den Katholizismus in Priestertum und 
Sakrament, Gehorsam und Mystik, liegt. Es ist die Glaubens- 
und Ueberzeugungsreligion an Stelle der hierarchisch-sakramen- 
talen Religion; die zwei verbleibenden protestantischen Sakra- 
mente sind besondere Darstellungsarten des Evangeliums und ent- 
halten inhaltlich nichts, was über die Wirkung des Bibelwortes 
hinausginge, sind daher keine Sakramente mehr im katholischen 
Sinne ?°!). 


21) Hierzu uhd zum Folgenden vgl. meine Darstellung in Kultur der Gegen- 
wart I, IV, 1: »Protestantisches Christentum und Kirche«e. Dort ist auch die 
meiner Auffassung zugrunde liegende Literatur verzeichnet, In der zweiten Auflage 
1909 bin ich auf die erhobenen Widersprüche eingegangen. Sie haben im wesent- 
lichen an der sachlichen Auffassung nichts geändert, sondern wenden sich nur 
gegen meine Kontrastierung der reformatorischen ldeenwelt gegen die moderne 
ldcenwelt. Das aber ist ein Gesichtspunkt, der für die Gesamtdarstellung des 
Protestantismus unumgänglich ist, weil seine gegenwärtige Krisis daraus allein zu 
verstehen ist. Für die vorliegende Darstellung fällt dieser Gesichtspunkt weg. 
Hier handelt es sich lediglich um das Besondere der konfessionell-protestantischen 
Soziallehren gegenüber den lateinisch-katholischen und den altchristlichen. Doch 
wird sich auch hier zeigen, daß hier Grundvoraussetzungen fortgeführt sind, die 
erst der lateinische Katholizismus erworben hat; ja von der sozivlogischen und ethi- 
schen Seite her zeigt sich die Kontinuität noch viel deutlicher als von der rein dog- 
matischen her, die die Theologen meist allein im Auge haben. Indem nämlich 
die geschlossene Herrschaft einer religiösen Autorität und die dementsprechende 
stabile Verfassung der profanen Gesellschaft wie des profanen Denkens dem Mittel- 
alter und dem Altprotestantismus gemeinsam sind und eben auf dieser Geschlossen- 
heit, Autorität und Stabilität in beiden Fällen das ganze System beruht, indem 
ferner diese Geschlossenheit und Stabilität einer nach ihrer geistlichen und weltlichen 
Seite festgelegten christlichen Kultur und Gesellschaft theoretisch wie faktisch erst 
das Werk des Mittelalters ist, bildet dieses die Voraussetzung des Protestantismus 
und wirkt seine Idee im Protestantismus weiter. Die tiefgreifenden Unterschiede 


sınd dabei selbstverständlich nicht zu übersehen, aber sie bewegen sich innerhalb 


I4 Ernst Troeltsch, 


In dieser Grundstellung liegen nun aber die weiteren Folge- 
rungen teils unmittelbar teils mittelbar enthalten. 

I:rstlich ist es die Reduktion der ganzen Religion auf das- 
jenige, was allein Gegenstand von Glaube, Vertrauen und Gesinnung 
sein kann, d. h. auf den aus dem apostolischen Christusbilde zu 
schöpfenden Gedanken von Gott als dem heiligen, Sünden ver- 
sebenden und dadurch in ein höheres Leben emporhebenden 
Gnadenwillen. Weiter gehört zu diesem Gedanken nur, was ihn für 
den Sünder gewi machen kann, nämlich die Erkenntnis von Gottes 
Offenbarung und Ilerablassung in dem menschgewordenen Gottes- 
sohne oder Logos. Und auch an diesem Christusbilde sind nicht 
seine dunklen und geheimnisvollen Wesensgründe, sondern die in 
seiner llerablassung zu Menschwerdung, Leiden und Güte liegende 
Vergewisserung über Gottes sündenverzebende Liebe das Wichtige. 
Das ist cine ungcheuere Reduktion des Dogmas und eine neue 
Begründung des Doymas auf die gefühlte, Glaube und Vertrauen 
weckende Kraft. Die unbedinste Autorität des all das verbür- 
senden apostolische Christusbildes versteht sich zusammen mit 
dem Wundercharakter der Bibel von selbst. Das Problem ist 
nicht, wie man dies beweisen, sondern wie man dessen persönlich 
sich getrösten könne, was nur durch die prädestinatianische Wun- 
derwirkung des den Glauben wirkenden Gottes selber möglich ist. 
In jeder Regung des Vertrauens darf der Gläubige die errettende 
\Wundermacht Gottes spüren. 

Zweitens liegt hierin der religiöse Individualismus, die 
durch Menschen und Priester nicht vermittelte Innerlichkeit der 
Gottessemeinschaft. Damit entfällt jede WVermittelung durch 
Hierarchie und Sakramentseingiefsung, die sich ja gegenseitig bc- 
dingen. Die Konsequenz ist das allgemeine Priestertum und die 
l.aienrelision, die Neubelebung der urchristlichen Selbständigkeit 
und Autonomie der vom »Geistee gewirkten Gotteserkenntnis. 





eines gemeinsamen Rahmens. Und eben dieser gemeinsame Rahmen ist es, den 
die moderne Welt zerbrochen hat; ja, das ist dasjenige, was an ihr allein ganz 
deutlich als ihr Charakter zu fixieren ist; s. meine Abhandlung »Das Wesen des 
modernen Geistes«, Preuß. Jahrbb. 1907. Mit der Zerbrechung dieses Rahmens 
werden aber dann die der modernen Welt verwandten Motive des Protestantismus 
erst frei gesetzt und finden eine Entwickelung, die von dem Sinn und Geist der 
Reformätoren weit abführt, bei denen jener Rahmen mit dem Gegenstande selbst 
aufs engste zusammcenhing. S. meinen Aufsatz: »Luther und die moderne Welt« 


in »Das Christentums, Leipzig 1907. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 15 


Darin begegnet sich Luther mit den entsprechenden, gleichfalls 
aus der Bibel entspringenden Tendenzen des Sektentums. Al- 
lein, was entfällt, ist doch nur die priesterlich - sakramentale 
Vermittelung. Um so stärker bleibt die durch das Wort, d. h. 
durch die Bibel und, da sie wesentlich Zeugnis von Christo ist, 
durch das biblische Christusbild. Nur aus ihm will Gott er- 
kannt werden. Nur in ihm zeigt er sich als Gott der Gnade, 
während er überall sonst außer Christus als Gott der grausigen 
metaphysischen Rätsel und der Gesetzesangst erscheint. Nur das 
Vertrauen zu Christus ist wirkliches Gottvertrauen. Nur durch seine 
Vergegenwärtigung findet ein Verkehr der Scele mit Gott statt. 
Und sofern nun dieses Christusbild in der gottgewirkten Bibel in- 
karniert ist, ist diese oder das »Wort« die eigentliche und alleinige 
und alles andere, auch jede unmittelbare Mystik ausschließende Ver- 
mittelung des Verhältnisses zu Gott. Diese Bibel aber bildet mit 
ihrer Christusbotschaft den Kern der Kirche, die Gott durch Christus 
als die aus der Predigt hervorgehensollende Gemeinschaft der 
Gläubigen gestiftet hat. Für diese Gemeinschaft hat er auch das 
Amt des Wortes oder der Predigt von Christo eingesetzt als die 
dauernde objektive Grundlage und Vermittelung alles Heils. Gleich- 
gültig und menschlichem Belieben anheimgestellt sind nur die Art 
der Berufung zu diesem Amt des Wortes und die technisch-juri- 
stischen Einzelheiten der Organisation. Hier bedarf es nur regel- 
mäßiger Ordnung und berufsmäßiger Vorbildung überhaupt zum 
Ausschluß von Willkür und Unkenntnis ?%). 

Das dritte, was hierin liegt, ist das Prinzip der reinen 
Gesinnungsethik. Macht Glaube, Gesinnung, Vertrauen zu Gott 
im Wort den Wert des Menschen überhaupt, so ist die Gesinnung 
auch Wurzel und Maßstab des daraus folgenden Ethischen. Es 
gibt kein kirchliches, autoritatives Sittengesetz und keine Abnahme 
der Verantwortung durch die Kirche, sondern nur den Trieb des 
eigenen Gewissens. Es gibt keine einzelnen guten Werke, sondern 
nur eine entscheidende Ganzheit der Gesinnung. Es gibt keine 
Verdienste und Mißverdienste, sondern nur Auswirkung oder 
Hemmung des prinzipiellen neuen Gesinnungslebens. Es gibt keine 


202) Hiezu vgl. Herrmann: »Der Verkehr des Christen mit Gott«5, 1908. Hier 
ist nur die Jutherische Christuslehre stark modernisiert und die Bedeutung der 
Sakramente, vor allem der Realpräsenz des Leibes und Blutes Christi, sehr zu- 
rückgedrängt. Das richtige Bild entstcht erst, wenn man die Inkarnations-Christo- 


logie und die objektive Sakramentslehre wieder in diesen Zusammenhang einsetzt, 


16 Ernst Troeltsch, 


Rechnung mit Lohn und Strafe des Jenseits, sondern nur die 
Seligkeit der neuen Gesinnung, aus der alles Gute von selbst folgt. 
Dabei ist aber doch selbstverständlich, daß Norm und Maß dieses 
Gesinnungsguten das Gesetz des Dekalogs und des Neuen Testa- 
mentes bleibt, da ja beide, wie bisher, zusammenfallen mit dem 
natürlichen Sittengesetz und dadurch sich als Formel für den natür- 
lichen sittlichen Trieb bekunden; der letztere hat in jenen biblischen 
Kundgebungen nur seine offenbarte Formulierung gefunden. Diese 
im Dekalog fixierten, an sich auch im natürlichen Bewußtsein 
liegenden Forderungen sind nur mit der aus dem Glauben quellen- 
den religiösen Gesinnung zu erfüllen, um das Christlich-Gute zu 
bedeuten. Dabei ist offenkundig, daß die als selbstverständlich 
fortgeführte Gleichung von Dekalog und Naturgesetz und christ- 
lichem Gesetz die Einbeziehung der innerweltlichen Ethik in die 
christliche bedeutet, wie sie das bisher für die ganze patristische 
und mittelalterliche Ethik bedeutet hatte ?®). 

Aus dieser Gesinnungsethik folgt viertens die Welt- 
bejahung dieser Ethik, die Beseitigung der mönchischen Askese, 
die Neugestaltung des Berufsbegriffes. Der religiöse Individualis- 
mus der Glaubensreligion, der keine quantitativ verschiedenen 
Aneignungen autoritativer Kirchendogmen, sondern nur die Ganz- 
heit der Ücherzeugung kennt, überträgt sich auch auf die ethische 
Gesinnung. Sie ist überall ein Ganzes und darum überall prin- 
zipiell gleich trotz aller Verschiedenheit der Betätigungen. Das 
bedeutet die individuelle Gleichheit des Vollkommenheitsideals 
für alle und beseitigt die harmlose Selbstverständlichkeit, mit der 
der Katholizismus die verschiedenen Grade, Stufen und Stände 
der Vollkommenheit ertrug. Es beseitigt zugleich die überver- 
dienstlichen Werke, die gegenseitigen Stellvertretungen und Er- 
gänzungen durch solche. Das bedeutet vor allem die radikale Be- 
scitigung des Mönchstandes als cines Wahnes besonderer höherer 
Vollkommenheit. Aber die für alle gleiche Vollkommenheit ist 
dann doch nicht der Rigorismus des Christusgesetzes wie in der 
Sekte, sondern die prinzipielle Gesinnungsgleichheit der Ver- 
gebungssclickeit, aus der das Tun der »neuen Persone frei her- 
vorfließt. In der gleichen Richtung wirkt auch die mit der Glau- 


-a 


203) Iliezu vgl. Gottschick, Ethik, 1907. Hier sind Motive und Sinn der 





lutherischen Ethik vortrefflich erörtert; man vermißt nur hier, wie freilich auch 
sonst, eine Auskunft über Luthers Begriff vom Inhalte des christlichen Sitten- 


gesetz, worüber unten mchr. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 17 


bensreligion gegebene Beseitigung der sakramentalen Gnade der 
Uebernatur. Es gibt keine Uebernatur mehr und keinen Stufen- 
bau von der Natur zur Uebernatur, von der säkularen Moral 
zur geistlich - überweltlichen. Das Halb- und Ganzmönchtum 
erscheint nur als besondere selbstgemachte Bedingung des sitt- 
lichen Handelns, die den natürlichen von Gott gegebenen Be- 
dingungen entflieht und durch künstliche Verhältnisse scheinbar 
sich schwerere Aufgaben stellt, in Wahrheit aber die christliche 
\Weltüberwindung erleichtert. Es gilt die Welt zu überwinden, wo 
man sie findet, mitten in der Welt das Herz von der Welt befreien 
und sich von ihr unabhängig machen. Jeder besondere selbst- 
erwählte Spielraum des Handelns, jede neben der weltlichen Ar- 
beit hergehende und über sie sich hinausstellende Licbesgemein- 
schaft hört auf; gerade in den gegenseitigen Diensten des Welt- 
lebens erweist man sich die christliche Liebe. Damit tritt dann 
auch das System der Berufsgliederungen, die der Protestantismus 
im ganzen genau ebenso aus dem Naturgesetz hervorgehen läfst, 
in eine neue Beleuchtung. Es ist nicht die naturgesctzliche Ord- 
nung der niederen Sphäre, über der der Bau der Kirche und der 
mystischen Liebesgemeinschaft sich erhebt} sondern es ist die 
gsottzewollte Sphäre alles und des ganzen christlichen Handelns, 
in der jeder den ihm aus dem geordneten System zufallen- 
den Beruf als die ihm von Gott verordnete Lebensaufgrabe und 
den von ihm verlangten Beitrag zu der christlichen Licbes- 
verbindung zu erkennen hat. Die Berufe werden daher in ihren 
Hauptformen, wie der hausväterliche Beruf oder der Iihestand, 
der landesväterliche Beruf und das Regierungsamt, auf besondere 
göttliche Anordnungen und Stiftungen zurückgeführt. Das wider- 
spricht nicht ihrer gleichzeitigen Ableitung aus dem Naturgesetz, 
sondern ist nur eine besondere göttliche Bestätigung und Ein- 
setzung der wichtigsten von ihm geforderten Berufe °t). So tritt 


204) Diese Verschiedenheit direkt göttlicher Einsetzung und indirekter natur- 
gesetzlicher Herbeiführung ist charakteristisch für die stark religiös - positivisti- 
sche Haltung des Lutherschen Denkens. Doch vereinigt sich beides in dem 
Gedanken, daß so oder so Gott der Alleinwirkende ist und daß die besonde- 
ren Einsetzungen nur direkte Bekundungen des sonst indirekt und vermittelt 
den göttlichen Willen auswirkenden Naturgesctzes sind: siehe Luthardt, Luthers 
Ethik, 1867, S. 94 f.: Die natürlichen Ordnungen und Stände... gehören nur 
diesem zeitlichen und natürlichen Leben an. Aber obgleich sie nur weltliche Stände 
sind und der Vernunft unterstehen, sind sie damit doch nicht eigentlich 


> 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. ı. 2 


18 Ernst Troeltsch, 


an Stelle der bisherigen Bezeichnung als ministerium und officium 
die als vocatio, worin angedeutet ist, daß die Berufsgliederung 
nicht aus der niederen, erst zu überbaucnden Natursphäre 
stammt, sondern wie diese selbst eine direkte und unmittelbare 
Anordnung Gottes ist. Sie geht direkt aus seinem eigensten 
Wesen hervor, nicht erst mittelbar aus der gegen sein eigent- 
lichstes Wesen differenzierten Natur. Das ist dann freilich ein 
neuer Naturbegriff, eine innerliche und wesenhafte Verbindung 
Gottes und der Natur, welche letztere die unmittelbare Setzung 
seines Willenswesens und nicht eine tiefere Stufe seiner Selbst- 
entäußerungen ist. Freilich aber ist das Ganze dann doch so zu 
verstehen, daß dieses System der Berufsgliederungen ein fest- 
stehendes, durch göttliche Stiftung im alten Testament und 
durch Naturgesetz fixiertes System ständisch - patriarchalischer 
Ordnung ist, innerhalb dessen jeder in bleibende Kategorien 
gehört und für scine Zugehörigkeit meist durch die Geburt 
schon die sichere Anweisung erhält. Weiter ist nicht zu ver- 
gessen, daß dicse unmittelbare Göttlichkeit der Natur eine cin- 
fache positive Willenssetzung ist, die der christliche Gehorsam 
hinnımmt und nicht Mit eigenem Witz überbictet; ein wirklicher 
innerer Wesenszusammenhang dieser Natur mit Gott ist damit 
nicht behauptet und nicht empfunden. Uecberdies ist die Natur 
im Sündenfall derart verdorben worden, daß die gegenwärtige 
Natur der Menschen nicht bloß, sondern die Natur überhaupt nur 
ausnahmsweise Gott offenbart; im ganzen offenbart sie vielmehr 
die Bosheit und Verführungskunst des Teufels und das Elend der 
Sündenstrafe. So ist die innerweltliche Berufssittlichkeit aller- 
dings eine Weltbejahung, aber eine Weltbejahung aus Gehorsam 
profan, sondern Gottes Stiftung, Ordnung und Wille, und Gott ist in denselben 
gegenwärtig. Denn Gott gebraucht seine Kreaturen wie »Larvene, hinter denen 
er selbst verborgen ist und unter deren »Vorhang und Deckel« er alles tut.. 
Die Anschauung an der wirksamen Gegenwärtigkeit Gottes in allen seinen Krea- 
turen und Ordnungen hat er stets festgehalten. Sind nun aber diese weltlichen 
Stände Gottes Wille und Ordnung und ist er in ihnen gegenwärtig, so wird auch 
zwischen ihnen und dem Evangelium Gottes eine Beziehung stattfinden. Denn sie 
sind beide Gottes, wenn auch verschieden — dort die Ordnung Gottes des 
Schöpfers, hier des Erlösers«, Es ist schon hier darauf hinzuweisen, daß von hier 
aus die konservative Fassung des Naturgesetzes und Naturrechts im Luthertum ent- 
steht, vgl. Eugen Ehrhardt, La notion du droit naturel chez Luther (Festschrift 


von Paris für Montauban, 1901, S. 257—320). 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. IQ 


und Ergebung, nicht aus der Freude an Gottes Welt; das letz- 
tere Motiv wagt sich nur gelegentlich hervor. Die Weltbejahung 
hört im Grunde nicht auf, Askese, d. h. Weltverleugnung zu sein, 
nur ist es eine andere Askese als die heroische Mortifikations- 
Askese der Kirche und als die gesetzliche Weltenthaltung der 
Sekten. Es ist die innerweltliche Askesce der Ueberwindung der 
Welt in der Welt, der Selbstverleugnung im Beruf und im be- 
ruflichen Dienst für das Ganze, der Gehorsam, der in gegebenen 
Bedingungen stehen bleibt und innerhalb ihrer den natürlichen 
Menschen und den Teufel überwindet?®). Von den Spannungen 
und Schwierigkeiten, die in dieser den Katholizismus weit über- 
bietenden Weltbejahung liegen und die für die Sozialphilosophie 
des Protestantismus von großer Bedeutung sind, wird noch viel- 
fach die Rede sein müssen. 

Alledem liegen natürlich in letzter Linie mehr oder 
minder bewußt neue Konzeptionen der religiösen Grundbegriffe, 
der Begriffe von Gott, Welt und Mensch, zugrunde. Das kann hier 
nicht weiter auseinandergesetzt werden ?®); es seien nur einige 
für unseren Zusammenhang bedeutsame Punkte herausgegriffen. 
Beim Begriff des Menschen zeigt sich der neue Gedanke am deut- 
lichsten in der Urstandslehre. Hier fällt die Staffelung von der 
natürlichen Vollkommenheit zu der übernatürlichen Vollkommen- 
heit weg; die Vollkommenheit des Urstandes war das volle reli- 
giöse Gesinnungs- und Vertrauensverhältnis inmitten der natür- 
lichen Wesensbeschaffenheit des Menschen als zu dieser gehörig. 
Daher ist die Sünde eine Aufhebung des menschlichen Wesens 
und die Erlösung die Wicderherstellung des Wesens zum vollen 
Gottvertrauen innerhalb der natürlichen Lebensarbeit. Hier ist 
das neue Verhältnis von Gott und Mensch mit Händen zu greifen. 
Für den Begriff von der Welt ist die natürliche Konsequenz der 
Fortfall des Stufengedankens. Er fällt nicht nur in der Ethik 
und in der Erlösungslehre, sondern in der ganzen Auffassung von 
der Welt selbst fort. Die Materialität und Natur ist nicht eine 
entferntere Stufe der göttlichen Weltschöpfung nach der reinen 


5) Hierzu vgl. Karl Eger, Die Anschauungen Luthers vom Beruf, 1900, und 
Max Weber, Der Geist des Kapitalismus und die protestantische Ethik, Archiv 
XX und XXI 

266) Hierzu vgl. Schlußkapitel von Harnacks Dogmengeschichte und F. Ch. 
Baur, Der Gegensatz des Kath. u. Prot. nach den Prinzipien und Hauptdogmen? 
1530. 


2* 


20 Ernst Troeltsch, 


dee 


Geisterwelt, sondern der von der Schöpfung gesetzte Boden aller 
idealen Werte. Diese waren voll verwirklicht mit der Vollkommen- 
heit der menschlichen Natur im Urstand und werden wieder her- 
gestellt in der Erlösung. Sie bewegen sich innerhalb der ge- 
scbenen Welt und überhöhen diese nicht durch eine höhere Stufe 
mystisch-sakramentaler Wunderkräfte. Das Wunder dient bloß 
der Heilung des Sündenelends und der Wiederherstellung der 
Natur, aber nicht der Bewirkung der Uebernatur. Das ist ein 
anderer Wunderbevriff. Er geht aus dem die Sünde wieder auf- 
hebenden Heilswillen Gottes, nicht aus der den innersten Kern 
der göttlichen Wesenssubstanz bildenden Uebernatur selbst her- 
vor. Damit fällt dann freilich auch der Gedanke der Entwickelung 
weg, wie ihn der Katholizismus auf seine Weise in dem System des 
Aufstiexs von der Natur zur Gnade ausgebildet und mit der aristotc- 
lischen Lehre vom Stufengang der Entclechien verbunden hatte. Der 
Mensch staffelt sich nicht schon im Urstand auf zur übernatürlichen, 
von der Natur vorbereiteten Vollkommenheit; der Weltenbau und die 
Erde bilden sich nicht aus der Natur empor zum Reich der Gnade ; 
die Gesellschaft knüpft nicht an Naturgrundlagen an, um an sic 
die Gnadengemeinschaft kontinuierlich anzuschließen. Vielmehr 
alles ist fertig mit einem Schlage und die aristotelische Ent- 
wickelungsiIchre verschwindet ebenso wie die neuplatonische Ema- 
nationslchre. Der Sündenfall ist nicht der Rückfall der Natur 
zu sich sclbst und die Erlösung nicht die Emporbildung aus 
der Natur zur Gnade, sondern der erste ist die Aufhebung 
und das zweite die Wiederherstellung des Wesens. Ucbergänge, 
Vermittelungen und Werdeprozesse gibt es hier nicht wie in 
der katholischen Dogmatik, sondern nur Fall und Wiederher- 
stellung. Eben deshalb wird auch die christliche Ethik nicht 
anscknüpft und herausentwickelt aus Naturgrundlagen, sondern 
hergestellt durch das Wunder der Gnade und lediglich äußerlich 
versetzt in den Betätigungsspielraum der natürlichen Verhältnisse, 
die der Gehorsam zu akzeptieren hat. Hier geht das ganze 
katholische Vermittelungswerk in Metaphysik, Ethik und Gesell- 
schaftslehre in Trümmer, entsteht aber freilich auch cin sehr 
hartes und gezwungenes Bild der Dinge, in dem die irdischen 
Relativitäten und Werdeprozesse keinen rechten Platz haben, wie 
sich in den Schwierigkeiten und Widersprüchen der lutherischen 
Ethik deutlich zeigen wird"). In letzter Linie kommt dieser 


207) Den Stufenbegriff hatten auch schon die Sekten bescitigt, wie oben ge- 





Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 21 


ganze Sachverhalt zum Ausdruck im Gottesbegriff. Er ist nicht 
mehr gemischt aus dem naturhaften Begriffe der absoluten un- 
endlichen, in verschiedenen Stufen sich entäußernden Substanz 
und dem personalistischen Begriffe des göttlichen Gesetzes, das 
in Natur und in Geisteswelt alles regelt und durch die Gnade 
das höchste mystische Offenbarungsgesetz erfüllbar macht mit 
Verdiensten und entsprechenden himmlischen Seligkeiten. Der 
Gottesbegriff stößt alle wissenschaftliche, das Endliche und Un- 
endliche vermittelnde Metaphysik ab und wird mit entschlossenem 
Anthropomorphismus als göttlicher Wille gefaßt, indem nicht 
mehr Natur und Uebernatur, sondern Gesetz und Evangelium, 
sittliche Forderung und sündenvergebender Liebeswille, Vergel- 
tunesordnung und Gnadenordnung zusammenzudenken sind. Das 
Mittel, beide zusammenzudenken, ist der Genugtuungstod des Gott- 
menschen, der daher das protestantische Zentraldogma wird und 
den sonst überall ausgestoßenen Stellvertretungsgedanken beim 
Gottmenschen zur höchsten Bedeutung bringt. In einem solchen 
Gottesbegriff sind andere Motive und Zicle der religiösen Ge- 
meinschaft und andere Rechtfertigungen der natürlich sozialen 
Lebensformen gesetzt als in dem katholischen Gottesbegriff der 
absoluten Substanz und der Weltentwickelung von der Natur zum 


zeigt. Aber auch die occamistische Spätscholastik hatte mit ihrer Wiederherstel- 
lung eines absoluten Gegensatzes von Natur und Gnade den Stufen-, Vermittelungs- 
und Entwickelungsbegriff beseitigt, s. Hermelink, Die theologische Fakultät in 
Tübingen, 1906, S. III und 122. Auch für den Urstand ist hier schon dieser 
Unterschied beseitigt, indem dort nicht eine Staffelung von konnaturaler Voll- 
köommenheit zu übernatürlicher stattfindet, sondern die Vollkommenheit an sich ein 
debitum naturae ist und bloß wegen der Schwäche des Menschen durch über- 
natürliche Gnade eingegossen werden muß, s. Linsenmann a. a. O. S. 645—05S1. 
Doch ist Luthers Beseitigung jener Begriffe jedenfalls insoferne originell, als ihr 
Motiv nicht der Radikalismus des Gegensatzes, sondern der Gedanke der wesen- 
haften Zusammengehörigkeit von Natur und Gnade im Willen Gottes ist. Daher 
entsteht hier die eigentümliche Verschränkung gegenüber dem Katholizismus, daß 
das lutherische Verhältnis von Natur und Gnade emerseits eine innerlichere Ver- 
bindung, eine Immanenz der Gnade in der Natur ermöglicht, daß aber andrerseits 
bei der bloß willensmäßigen Setzung der Natur als des Betätigungsspielraums der 
Gnade wiederum jede innere Verbindung und Vermittelung wegfüllt und der genuine 
Protestantismus viel schwerer eine innere Anknüpfung an die »Natur« findet. 
Darauf beruht das relative Recht der katholischen Behauptung, daß der Prote- 
stantismus weniger inneren Zusammenhang mit Natur und Kultur habe, ein Um- 


stand, der von den protestantischen Polemikern in der Regel nicht beachtet wird. 


22 Ernst Troeltsch, 


Wunder der Ucbernatur. Das wird die folgende Untersuchung 
überall als letzten Grund erkennen lassen. | 

Das ist das Wesentliche der reformatorischen religiösen Idee. 
Es ist dabei unverkennbar, daß sie nicht eine einfache Wieder- 
herstellung der biblischen, synoptischen oder paulinisch-johanne- 
ischen, Christlichkeit ist, sondern eine Reduktion des mittelalter- 
lichen Dogmas, der mittelalterlichen Kirche und der mittelalter- 
lichen Ethik auf die aus dem Paulus geschöpfte Glaubens- und 
Gesinnungsreligion, auf die paulinische Gnaden- und Christusreligion. 
Insbesondere ist dies deutlich an der Wertung des natürlichen 
Lebens, das erst das Mittelalter voll in das christliche einbezogen 
hat und dessen Einbeziehung jetzt nur anders motiviert und durch- 
ecführt wird. Die mittelalterliche Ausweitung des Christentums 
zu einer christlichen Einheitskultur liegt als Voraussetzung zugrunde, 
wird aber von neuen religiösen Gedanken aus neu begründet und 
gestaltet. 

Damit ist nun aber im wesentlichen auch schon die einfache 
Antwort gegeben auf die zweite Hauptfrage, die Frage nach den 
soziologischen Konsequenzen und Ausgestal- 
tungen dieser religiösen Umbildung des Christentums. In der 
Einzeluntersuchung werden dann freilich viele in der Komplika- 
tion dieser Gedanken begründete Schwierigkeiten hervortreten. 

Das Entscheidende ist hier nicht die besondere Gestaltung 
des lutherischen Kirchenbegriffes, von dem erst im nächsten Ab- 
schnitt die Rede sein soll, sondern in erster Linie die Grund- 
tatsache, daß diese ganze Denkweise von Hause aus 
wesentlich dem Kirchentypus angehört und da- 
mit allen protestantischen Gruppen die soziologische Grundbe- 
stimmtheit und die besonderen Schwierigkeiten des neuen Kirchen- 
beeriffes mitteilt. 

Trotz ihrer mannigfachen Berührungen mit dem Sektentypus, 
trotz ihres Individualismus, ihrer L.aienreligion, ihrer Berufung auf 
die Bibel, ihrer Betonung der subjektiven Verwirklichung des Heils 
in persönlicher und innerlicher Christlichkeit und der Beschränkung 
der wahren Kirche auf das wirkliche, wiedergeborene Volk Christi, 
trotz alledem zeigt sie grundwesentlich keinerlei Neigung zum Sekten- 
typus, sondern sieht den Kirchentypus als das selbstverständlich 
und allein Christliche an. Reform der kirchlichen Gnaden- und 
Rettungsanstalt auf ihre wahren Gnadengrundlagen im Wort, ın 
der Erkenntnis Christi und in der darauf begründeten Gewißheit 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 23 


der Sündenvergebung; Reform des kirchlichen Priestertums zu dem 
von Christus eingesetzten Amt der Wortverkündigung oder der 
Christuspredigt; Reform der Sakramente zu den wahren von Christus 
eingesetzten und keine Gnadensubstanz eingießenden, sondern 
das Evangelium der Sündenverzebung vergewissernden Riten und 
Gnadenzeichen: das ist von Anfang an Luthers Wille. Die Bci- 
behaltung der groben äußerlichen Christen d. h. aller Getauften, 
die Taufe aller und die Unabhängigkeit der Gnadenmittel von 
der Subjektivität der Spendenden wie der Empfangenden ver- 
stehen sich für ihn von selbst. Auch nicht eine neue Kirche will 
er, sondern eine instauratio catholica d. h. die Zurückführung der 
einen allgemeinen apostolischen, von Christus gestifteten und mit 
Amt, Wort und Sakrament ausgerüsteten Kirche auf ihre ledig- 
lich Glauben schaffende geistige Wirksamkeit durch das Wort. 
Das Wort selbst aber, seine Grundlage in der Bibel, seine Ver- 
anschaulichung im Sakrament und seine Verkündigung in der 
Predigt, ist ihm ein allen Individuen vorgeordneter objektiver Stif- 
tungsschatz, der der Anstalt eignet und auf geordnete Weise durch 
dazu bestimmte Beamte ausgespendet werden muß. Wo solche 
Beamte fehlen, kann es auch der Laie tun; aber er hat dann 
cben in dem Maße teil an der Objektivität des Gnadenschatzes. 
In dieser Hinsicht, in der Bedeutung eines der von Christus ge- 
stifteten Gnadenanstalt eignenden Depositums und in der völligen 
Unabhängigkeit der Gnadenanstalt von dem Maße ihrer subjek- 
tiven Verwirklichung, ist Luthers Gnadenbegriff mit dem katho- 
lischen völlig einig. Die Unterschiede liegen überall erst in der Fas- 
sung des Inhaltes der Gnade. Von da aus wird Wesen und Wirkungs- 
art der Kirchenanstalt freilich eine erheblich andere. An Stelle der 
bierarchischen Sakramentskirche tritt die Schrift- und Predigerkirche, 
aber auch sie eine Anstalt, den Gliedern vorgeordnet als ihr su- 
pranaturaler von Gott gestifteter und geleiteter Produzent, völlig 
unabhängig von dem Eintreten oder Nicht-Eintreten der subjek- 
tiven Bekehrungswirkungen bei den einzelnen Individuen, heilig 
und göttlich an sich durch die dem »Wort< einwohnende Bekeh- 
rungskraft, herrschend als göttliche Institution, auch wenn nur 
ganz wenige sich bekehren lassen, und als einheitliche Institution 
sich erstreckend durch alle Sonderbildungen nationalkirchlicher 
oder sonstiger Art. Denn, wo Wort und Sakrament ist, da ist 
die Kirchenanstalt und der supranaturale Produzent aller Heils- 
erfahrungen; und der Glaube ist gewiß, daß »das Wort Gottes 


? 


24 Ernst Troeltsch, 


nie leer zurückkommt«, d. h. daß schließlich die ihm einwohnende 
Wunderkraft doch über alle Widerstände siegen und die Mensch- 
heit auch innerlich zu Christo bekehren muß. Eine allgemeine, 
die ganze Menschheit umfassende Bekehrung wird das freilich 
nie sein. Dazu ist der Teufel und die Sünde zu stark, und die 
Wirren der gegenwärtigen Kirche deuten auf das Weltende, wo 
der große Kampf zwischen Christ und Antichrist sich entscheidet. 

Das ıst ein höchst spiritualistischer, ein sehr verinnerlichter, 
auf Wort, Sakrament und Predistamt die Institution zusammen- 
zichender und sie auf rein geistiee Wirkung einschränkender Kir- 
chenbecriff, aber immerhin und vor allem es ist ein Kirchenbe- 
griff. Es ist eine Reform des katholischen Kirchenbegriffes — 
aus dem Neuen Testament kann man gerade diese Gedanken am 
wenigsten belegen —, eine Zurückverwandlung des schlechthin 
universalen, alles umfassenden, eine absolute Wahrheitsinstanz und 
ein fortlaufendes Amt besitzenden Kirchenbegriffes in die reine 
Gnaden-, Glaubens- und Christusrehgion, die keine andere objek- 
tive Stütze hat als das biblische Wort von Christus. Auf diese 
Stütze zieht sich der ganze Supranaturalismus, die ganze Objek- 
tivität und Heiligkeit, die ganze Unabhängigkeit der Anstalt vom 
Subjekt zusammen, aber sie ist dafür dann auch von der höchsten 
Wichtigkeit, von der alles entscheidenden Bedeutung. Sie ist der 
aller Subjektivität entrückte, schlechthin gesicherte und mit supra- 
naturaler \Wirkungskraft austestattete soziologische Beziehungs- 
punkt, von dem aus es gilt, die Kirche zu rekonstruieren. Sie 
leistet dem Protestantismus das, was der Begriff des Episkopats und 
seine schließliche Zusammenfassung im Papsttum dem Katholizis- 
mus geleistet hatte. Freilich fehlt es nun nicht an der Betonung, daf 
die Kirche nicht bloß im Wort, sondern zugleich in der innerlich- 
persönlichen Wirkung des Wortes und damit in der wiedergeborenen 
und heiliven Gemeinde besteht. Darin kommt Luthers Persönlich- 
keits- und Innerlichkeitsprinzip zum Durchbruch, und an diese Forde- 
rung haben dann die Wiedertäufer und Sektierer, wie später zu 
zeigen, in der Tat anseknüpft. Allein für Luther ist diese inner- 
lich erneuerte Gemeinschaft wahrhafter Christen immer nur das 
Korrclat des sie erzeugenden Gnadenwortes und des Predigtamtes, 
wleichvicl ob dies letztere von ordnungsmällig Berufenen oder im 
Notfall von jedem beliebigen christlichen Bruder ausgeübt wird. 
Da man äußerlich und empirisch die wahrhaft Frommen von den 
Unfrommen nicht unterscheiden kann, so hat aber diese Beschrän- 





Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 25 


kung der Kirche keine praktische Bedeutung. Sie ist in Wahr- 
heit überall, wo das Wort ist. Und wäre auch nur ein Gläubiger 
da, so wäre die Kirche als Anstalt da, denn sie ist im Wort als 
dem immer wundertätigen, nie dauernd leer zurückkommenden 
Produzenten der Gemeinschaft immer virtuell enthalten. Die 
Kirche wäre da, auch wenn es nichts gäbe als das Wort. Aus 
ihm würde sie jederzeit von neuem entstehen. Da aber ist es 
Pflicht aller Christen und besonders aller Obrigkeiten, in denen 
ja zunächst immer allein die Christenheit rechtmäßig repräsentiert 
ist, das Wort jedem zugänglich zu machen, für seine geordnete 
Verkündigung zu sorgen und damit in der ÄAufrichtung der Herr- 
schaft des Wortes wenigstens äußerlich das Nötige zu tun, daß 
die Kirche aus ihm überall innerlich wahrhaft entstehen kann. 
Die Art und Weise, in der ein zukünftiges Konzil oder bei dessen 
Versagen die nächstverordneten Orts- und Landesobrigkeiten und 
ihre naturgemäßen Berater, die berufsmäßigen Theologen, das ord- 
nen, ist dann eine Sache der Zweckmäßirkeit, der Anknüpfung an 
das bestehende positive Recht; nur soll dabei aller Aufruhr nach 
Möglichkeit vermieden werden und sind bis zur Schaffung allge- 
mein geordneter Verhältnisse recht bunte Mafßfnahmen möglich, über 
die Luther je nach Gelegenheit schr verschieden und widerspruchs- 
voll sich aussprechen kann. Besonders gegenüber unevangelisch 
gesinnten Obrigrkeiten muß er zu Neuordnungen greifen, die vom 
Staat ganz unabhängig sind, und betont er die Unfähigkeit der 
weltlichen Gewalt, in geistliche Dinge hincinzuwirken. Als Konse- 
quenz aber legt auf der Hand, daß, wenn cinc allgemeine Ordnung 
durch Reich und Konzil nicht eintritt und wenn die in diesem Wirr- 
warr sich nahelegende Erwartung des Weltendes gleichfalls sich nicht 
erfüllt, dann die Pflicht der Laien und vor allem der Obrigkeit 
eintritt, dem Wort Gottes zur reinen Wirksamkeit zu helfen, wie 
das schon Occam und die konziliaren Theologen gefordert hatten 
und wie es dem ganzen Geiste der bisherigen christlichen Ge- 
sellschaft entspricht. Die allgemeine \Weltkirche ist damit nicht 
aufgehoben, der Katholizismus gewahrt. Denn sofern das Wort 
in irgend einer Kirche nur überhaupt vorhanden ist, ist auch in 
ihr die eine allgemeine Kirche und ist die betreffende Partikular- 
kirche nur eine Abteilung oder etwa eine Verderbung der einen 
allsemeinen Kirche. Nicht die »unsichtbare Kirchee ist das 
richtige Kennwort für Luthers Kirchenbegriff, obwohl er selbst 
gelegentlich diesen verwirrenden Ausdruck gebraucht hat, son- 


26 Ernst Troeltsch, 


Cd 


dern die an Wort und Sakrament sichtbare, in ihren rein geistigen 
Wirkungen dagegen unsichtbare und unmeßbare Kirche, oder et- 
was anders ausgedrückt: die rein geistliche, in ihrer Wieder- 
geburtswirkung äußerlich nicht feststellbare, aber überall zugleich 
mit Wort und Sakrament vorhandene und mit der Möglichkeit 
universaler Wirkung von Staat und Gesellschaft auszustattende 
Wortkirche, die eben darum eine äußcrliche christliche Ordnung 
des Staates und eine ihr Herankommen an alle ermöglichende, 
im übrigen sehr freie Organisation verlangt. 

Luther und die Reformatoren fassen die christliche Idee wie der 
Katholizismus im Schema des Kirchenbevriffs. Das ist nun aber 
nicht etwa lediglich eine Nachwirkung des mittelalterlichen Denkens, 
eine ablösbare Schranke, sondern das liegt im Wesen ihres reli- 
giösen Gedankens selbst, der in dieser Hinsicht eben auch einig 
ist mit dem mittelalterlichen und altkirchlichen bis herab auf die 
paulinischen Ansätze des Rirchengedankens. Es liegt ganz einfach 
daran, daß das Christentum wesentlich von Luther verstanden und 
gedacht wird als Gnade, als Grundlage der Heilsgewißheit. Eine 
Scele, die darauf gestimmt ist, ist prädestiniert für den Kirchen- 
typus. Unabhängig vom eigenen Ich, von eivenen Anstrengungen 
und subjektiven Leistungen, rein als Gottesgabe, als Gewißheit 
und Sicherheit soll das Heil bereit liegen, und lediglich der an- 
eignende Glaube soll es aufnehmen, damit er das große Prinzip einer 
objektiv göttlichen, Icebenschaffenden Kraft in sich hineinnehme, 
die alles wirkt im Subjekt und durch das Subjekt, die aber selber 
unabhängig ist von ihm. Es ist der tiefe Gedanke ciner alle In- 
dividuen erst hervorbringenden und in sich einigenden historischen 
Substanz des Lebens, verbunden mit dem religiösen Gedanken 
der Gnade, wonach der religiöse Besitz Geschenk und nicht Lei- 
stung ist und gerade in jener bescligenden Gabe die subjektiven 
Kräfte erst zur höchsten und reichsten Leistung entbindet; beides 
aber, historische Substanz und das in ihr liegende Gnadenmoment 
als supranaturale, von allem Weltlichen streng abgrenzbare Stif- 
tung gedacht, deren supranaturale Grundelemente, Wort und Sakra- 
ment, frei und innerlich, ohne Zyang und ohne Recht durch die 
ihnen cinwohnende Gotteskraft den Glauben hervorbringen ”®). 

208) Rudolf Sohm hat seine bekannte These, daß Kirche und Recht absolute 
Widersprüche scien, besonders an Luther veranschaulicht, dem er die völlige Be- 
seitigung jedes Rechtselementes aus dem Kirchenbeeriff zuschreibt: »Luther hat 


jedem Kirchenrecht, Jederlei göttlichem Kirchenrecht und im Grundsatz ebenso 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 27 


Solche Gotteswirkung konnte für Luther nicht in individuellen Er- 
leuchtungen und mystischen Erkenntnissen liegen, die ununter- 
scheidbar sind von der eigenen Phantasie und dem subjektiven 
Leben. Es mußte ihm als etwas für alle Objektives, Gleiches und 
Gesebenes, als etwas schlechthin Autoritatives, Wunderbarcs und 
bestimmt Umgrenztes, von allem Menschlichen Verschiedenes sich 
kundgeben. Das aber war nur die göttliche Stiftung der Kirche 
und der überall auch äußerlich erkennbare und sichtbare produ- 
zierende Kern der Kirche, das göttliche Wort. Eben darum 


dem als bloß menschliche, geschichtliche und darum veränderliche Satzung sich geben- 
den Kirchenrecht als solchem, welcher Art immer es sei, den Krieg erklärt«, Kirchen- 
recht I, 1892, S. 461. Ich kann den Satz in dieser Form nicht für richtig halten. 
Luther hat allerdings den Kirchen- und Religionsbegriff aufs höchste verinnerlicht und 
kennt weder einen quantitativen Dogimenglauben, sondern nur eine auf das Ganze des 
Evangeliums gerichtete Gesinnung, noch einen Rechtgläubigkeitszwang auf die 
Seelen, sondern nur religiöse Belehrung neben Unterdrückung häretischer Acuße- 
rungen als zerstörender Rebellion gegen die christliche Gesellschaftsordnung. Aber 
indem sein verinnerlichter Kirchenbegriff doch im reinen und rein zu haltenden 
Wort sowie im richtig zu lehrenden und zu verwaltenden Sakrament seine Äußere 
Faßbarkeit durch supranaturale konkrete Merkmale hat, entsteht von ihnen aus die 
Notwendigkeit, ihnen einen Apparat des rechtlichen Schutzes und der rechtlich 
geregelten Verwaltung zu verschaffen. Das unterläßt Luther nur, so lange er auf 
die Wunderkraft des Wortes selbst vertraut, das alles allein von selbst machen wird, 
und so lange die alte kirchliche Ordnung fortdauert. Aber nachher ist dieser Ueber- 
idealismus ernüchtert worden und hat Luther bei der Neuordnung der kirchlichen Ver- 
hältnisse für das Wort die Nachhilfe eines menschlichen Rechtsapparates dulden und 
gelegentlich befördern müssen, für den die Ansätze in der Reinheit der Lehre und 
der Sakramente und der Notwendigkeit einer geordneten Predigerbestellung vorlagen. 
Aus diesen Resten der Sichtbarkeit und Konkretheit der Kirche entsteht wieder, wie 
einst aus der Sichtbarkeit im Bischofsamt, mit Notwendigkeit ein Recht. Auch 
hier ist es nicht ein Abfall Luthers von seinen Anfangspositionen, sondern das 
Wiederhervorbrechen der zuerst völlig zurückgeschnittenen Konsequenzen des 
Kirchenbezriffs, d. h. einer supranaturalen und darum universalen, an bestimmten 
Momenten auch äußerlich faßbaren und äußerlich aufrecht zu erhaltenden Anstalt. 
Versteht man unter Kirche wirklich eine in Offenbarung und Sakrament falibare 
übernatürliche Anstalt, so erzeugt sie auch aus diesen supranaturalen Elementen 
ein supranatural begründetes Recht, sei es nun, da man dessen Begründung 
und Schaffung den Gemeinden selbst oder daß man es der weltlichen Obrigkeit 
zuweist; immer werden Konsequenzen aus einem zur Rechtsbildung auffordern- 
den Stamm supranaturaler (Gemeinschaftsfundamente gezogen. Mag auch die Aus- 
führung selbst den Umständen anheimgegeben und als rein menschlich betrachtet 


werden und beliebig veränderlich sein, dann wechselt das Recht, aber die Auf- 


28 Ernst Troeltsch, 


wandte sich Luther mit solcher Schärfe gegen alle Sektierer, die in 
der Verwirklichung des göttlichen Gesetzes und damit in subjek- 
tiven Leistungen das Gemeinschaftsband und die Heilsgrundlage 
sahen. Alle soziologischen Objektivierungen der Gemeinschaft im 
Gesetzesberriff waren ihm trotz der Offenbartheit des Gesetzes keine 
wahren Heils- und Gemeinschaftsgrundlagen, weil das Gesetz nichts 
ist ohne subjektive Leistung und so doch wieder die subjektive 
Leistung das Entscheidende wird. Ebenso verwarf er alle My- 
stiker, Iinthusiasten und Schwärmer, da sie in ihren Erleuchtungen 


forderung zu seiner Bildung selbst bleibt. Nur ein der Faßbarkeit in reiner Lehre 
und Sakrament entkleideter, in reinen religiösen Gemeingeist und rein innerliche 
Gemeinschaft aufzwelöster Kirchenbegriff kann des Rechts entbehren, Aber das 
ist dann auch kein Kirchenbegriff mehr, und ist auch nicht Luthers Kirchen- 
begriff gewesen. Das ist dann rein der Begriff des religiösen unfaßbaren Lebens- 
zusammenhanges, und sein Gegensatz gegen das Recht ist dann nicht mehr der 
Gegensatz von Kirche und Recht, sondern von Religion und Recht, welcher aller- 
dings ein fundamentaler und wirklicher ist. Das deutet dann aber auf eine Span- 
nung zwischen Religion und Kirche selber hin, die eben in der Tat nicht identisch 
sind. Aus diesen Spannungen entsteht stets die Emanzipation der Religion von der 
Objektivität der Anstalt und von der supranaturalen Autorität und die Zuwendung zu 
einer unmeßbaren Innerlichkeit der Mystik und des Spiritualismus, wie das in der 


Tat die »Mystiker und Spiritualistene der Reformationszeit getan haben und damit 


ge 
die Konsequenzen der Reformatoren zu ziehen meinten. S. meine Abhandlung : 
»Religion und Kirches, Preuß. Jahrbb,, 1895. Der Kirchenbegriff von Sohm 
schwebt zwischen dem einer universalen und supernaturalen Anstalt und dem eines 
rein innerlichen Geistes- und Gedankenzusaämmenhangs, der lediglich in der Fülle 
seiner subjektiv-persönlichen Wirkungen besteht. Das ist aber ein modernen Be- 
dürfnissen angcpafster Kirchenbegritf. ier muß ich der von Sohm abgelehnten 
(S. 467) Auffassung Höfings und Ritschls zustimmen, Die von Sohm dagegen 
angeführten Lutherstellen scheinen mir seine These nicht zu beweisen, sondern 
nur, daß es Lutber schr schwer geworden ist, die Spiritualität, Freiwilligkeit und 
Innerlichkeit seiner religiösen Gemeinschaft mit dem aus der Forderung reiner 
Predigt und geordneter Bestellung des Predirstamtes folgenden Notwendigkeit eines 
Rechtes zu vereinigen, das als Recht für Luther immer etwas Menschliches und 
lediglich zu Duldendes bleibt, aber in seinem notwendigen Hervorsang aus Wort 
und Sakrament selber doch immer wenigstens im Ausgangspunkt ein jus divinum 
ist. Daher denn auch die Entwickelung des Amtsbegriffes im Luthertum und der 
Acltestenverfassung im Calvinismus. Freilich liegen hier Widersprüche vor, 
aber diese liegen in einem Kirchenbegrif, der Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit, Frei- 
willisskeit und Universalität zugleich behauptet. Sie liegen schon im Kirchenbegriffe 
selbst, nicht erst in der Verbindung des Rechtes mit der Kirchenbegriff. Darüber 


im nächsten Abschnitt mehr. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 29 


nichts Objektives, keinen vorgeordneten, klar göttlichen Produzen- 
ten ihrer Gemeinschaft haben, vielmehr ihre Erleuchtungen aus 
dem Subjekt hervorholen und ihre Göttlichkeit dann hinterher 
in praktischen Leistungen, und dies heißt wieder in subjektiven 
Gesetzeserfüllungen, bewähren müssen. Deshalb kannte er in der 
Bibel auch nur den paulinisch-Johanneischen Lehrtypus, in welchem 
die Gnade und deren objektive Vergewisserung im Christusleibe 
und im Christusbilde alles ist. Dagegen hatte er für den synop- 
tischen, franziskanischen und waldensischen Christus und das Ge- 
setz Christi, soweit es als allgemeine Lebensregel und als Grund- 
lase der Gemeinschaft hätte in Betracht kommen können, über- 
haupt kein Auge. Er kommt gar nicht auf den Gedanken, 
da es zwischen beiden einen Unterschied anders als in der 
Meinung gesetzgläubiger Scktierer geben könne. Er interpre- 
tiert alles völlig selbstverständlich aus dem Paulus und zwar 
aus einem Paulus, dessen enthusiastische und mystische Züge 
ihm völlig zurücktreten hinter den kirchlichen. Ihm ist daher 
schließlich die Kindertaufe das Schibboleth wie allen Männern 
des Kirchentypus. Sie dokumentiert die Objektivität und Uni- 
versalität, die alle Individuen beanspruchende Weltweite der Kirche 
zugleich mit ihrem reinen Gnadencharakter, mit ihrer Unab- 
hängigkeit vom Subjekt und von seiner Leistung, mit ihrer Ein- 
befassung von Christen der verschiedensten Reifestufen. Die 
Spät- und Wiedertaufe dagegen ist das Symbol der Gesetzlich- 
keit und der Sekte, die Gemeinschaft und Heil auf die persön- 
liche subjektive Leistung begründet. Die dogmatische Fassung 
des Taufbegriffes selbst ist dabei noch gleichgültig, aber sie nähert 
sich konsequent auch immer mehr dem Gedanken eines realen 
Heilivungswunders, das allen Getauften in der Möglichkeit der 
Berufung auf ihre Taufe einen character indelebilis gibt. Alle 
Buße und Bekehrung, alle Arbeit des religiösen und sittlichen 
Lebens ist ein Rekurs auf die Taufgnade, in welcher die Gnade 
jedem Kirchengliede grundlegend zugesichert worden ist, wie ein 
Fideikommiß allen in ihn Hineingeborenen gehört. Im Interesse 
dieser kirchlichen Anstalts-Objektivität hat er dann später die Sakra- 
mente, in denen sich das heilschaftende Wort von seiner objektiv- 
sten Seite zeist und von denen insbesondere das Abendmahl in der 
Realpräsenz von Fleisch und Blut Christi die Objektivität auf den 
(npfel bringt, immer stärker betont und damit den Sondercha- 
rakter der lutherischen Theologie begründet, während die Calvi- 


30 Ernst Troeltsch, 


nisten bei der bloßen Vergewisserung der Gnade und dem geistigen 
Wortcharakter der Sakramente sich festlegten. So hat er auch 
die Beichte wieder hergestellt als Mittel der objektiven Zusiche- 
rung der Sündenvergebung durch das Amt des Wortes und als Siche- 
rung einer gründlichen Vorbereitung in Glaubens- und Gewissens- 
prüfung für den Empfang des im Absolutions-Wort sich verkör- 
pernden Gotteswortes ?™). All das entsprang ganz wesentlich aus 
Luthers eiventlichster religiöser Position, aus seiner ganzen schola- 
stisch-theologischen Herkunft und seiner ursprünglichen Auffassung 
der Bibel. Wie weit Eigentümlichkeiten seiner persönlichen Ver- 
anlagung und eine etwaige Beeinflussung durch die umgebende, 
von Autoritätszedanken erfüllte Atmosphäre daran beteiligt waren, 
entzieht sich der genaueren Kenntnis. Luther war unzweifelhaft 
stark autoritativ veranlagt bei allem Sinn für die innere Freiheit 
und ebenso unzweifelhaft wesentlich konservativ gerichtet bei aller 
Furchtlosigkeit und Rücksichtslosigkeit in den Fällen, wo ihn 
sein Gewissen drängte. Allein alles das hat wohl mehr die be- 
sondere spätere Gestaltung seines Rirchenbegriffes und vor allem, 
wie wir schen werden, seine Auffassung des Naturrechtes bedingt, 
aber nicht die Fortführung jenes Begriffes selbst. Dieser war ihm 
wesentlich verbunden mit seiner Idee von der Gnade und dem 
Wort, seiner Beschränkung auf feste göttliche Kundgebungen im 
Gegensatz gegen angebliche Erleuchtungen und neue Offen- 
barungen, seiner Abneigung gegen jede andere Regelung des 
Lebens als durch die Gnadenoffenbarung, die an Wort und Kirche 
ihr festes objektives Maß hatte und auf Grund deren man sich 
übrigens in die Welt schicken konnte. Jede andere Normierung 
schien ihm Subjektivismus und Schwärmerei oder Festlegung auf 
gute Werke und damit Gesetzestreiberei ?!®), 

209) S, E. Fischer, Zur Gesch. der evangelischen Beichte, 1003. 

210) Ueber die von Anfang in engster Verbindung mit dem neuen Gedanken 
vom Heil stehende Idee Luthers von der Kirche, ihre Unabhängigkeit gegen Huß 
und ihren inneren Unterschied gegen die hussitische Lehre s. die vortreffliche Ab- 
handlung Gottschicks, »Huß', Luthers und Zwinglis Lehre von der Kirches, 2. f. 
Kirchengeseh. VII, 1886, Im Unterschied von Hussens Idee einer (Gemeinschaft 
der Trädestinierten, die sich durch die Rirchenanstalt auswirkt, die Göttlichkeit der 
kirchlichen Institutionen und der Priester aber von der Uebereinstimmung mit dem 
ethischen Gesetz Christi abhängig macht und so trotz Behauptung des katholischen 
Charakters der Sakramente doch dem donatisüuschen Sektenbegriff sich nähert, ist 


es mit völligem Ausschluß aller scktenhaften Abhängiamachung der Kirche von 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 31 


Somit beherrscht der Kirchentypus das ganze reformatorische 
Denken und seine letzten Wurzeln liegen in der religiösen Eigen- 
art der Reformation selbst. Nur als Reformator der Kirche war 
Luther zu seiner großen welthistorischen Wirkung befähigt. Nur 


der Verwirklichung des Christusgesetzes die Anstalt der Gnade oder des Wortes, 
die von der Taufe her alle umfaßt, aber alle nur regiert durch das Wort von der 
Gnade. Daher auch hier der andere Sinn des Biblizismus S. 377 : »Huß’ Schrift- 
prinzip ist von dem reformatorischen darin unterschieden, daß für die Reforma- 
toren der maßsgebende Gedankenkreis, der den leitenden Inhalt der Schrift bildet 
und den sie durch die Autorität derselben gegen die Autoritätsansprüche der 
(katholisch) -kirchlichen Rechtsanstalt aufrechterhalten, das Evangelium von der 
freien, von Verdiensten unabhängigen vergebenden Gnade Gottes in Christo ist, 
für Huß aber das evangelische Gesetze. — Die Voraussetzung von alledem ist die 
Kindertaufe und deren allgemeine Erteilung, Die letztere war für Luther wie für 
die an die Einheit der christlichen Gesellschaft glaubende Bevölkerung selbstver- 
stiändlich: wo er bei Visitationen noch nicht Getaufte fand, mußte die Taufe 
nachgeholt werden, ohne daß darin irgend ein unerlaubter religiöser Zwang 
geschen worden wäre, Vgl. Barge, Karlstadt II, S. 142. An dem Recht der 
Rindertaufe und das hcißt vor allem an der Notwendigkeit ihrer allgemeinen 
Erteilung ist Luther nie irre geworden, wie Karl Müller mit Recht gegen Barge 
ausführt; er mußte nur das Wesen des Taufvorgangs mit seiner allgemeinen 
Idee vom Heilsvorgang in Einklang setzen, was er durch die Theorie von einem 
in den Kindern gewirkten schlummernden Glauben tat. Vgl. K. Müller, Luther 
und Karlstadt, S. 217—221. So ist Luthers Kirchenbegriff nie bloß aus seinem 
Gegensatz gegen den katholischen, sondern immer auch aus seinem Gegensatz 
gegen die Sekten zu verstehen, und hier ist die Kindertaufe und die Universalität 
der Kindertaufe das Entscheidende. Dann treten neben dem Gegensatz gegen den 
katholischen Kirchenbegriff, der Beseitigung des jus divinum der Hicrarchie, der Auf- 
lösung des dinglichen Sakraments- und Gnadenberriffes, der Reduktion aller Kirchen- 
und Erlösungswirkung auf rein geistige Wortwirkung, doch auch die bedeutsamen 
Züge hervor, die ihm mit dem katholischen Kirchenbegriff gemeinsam sind: der 
Anstältscharakter, die Objektivität, die Vorordnung vor dem Individuum und 
seiner Leistung, die Universalität, die jetzt freilich lediglich geistige Herrschaft 
über das Ganze der Gesellschaft. — Ueber den engen Zusammenhang von Luthers 
Kirchenbegriff mit dem Begriff der Kindertaufe, in welcher die Einkörperung in 
den Heilszusammenhang der glaubenstiftenden Wort-Anstalt vollzogen und so jedem 
ein von seiner eigenen Leistung unabhängiges Fundament gegeben ist, vgl. Gott- 
schick, Die Lehre der Reformation von der Taufe, 1906. Die Kindertaufe ist ge- 
boten, und mir ist keine Stelle bekannt, die auch in den Zeiten der rückhaltlose- 
sten Freigebung des Geisteskampfes auch das Taufen oder Nicht-Taufen der Kinder 
freizäbe. Damit aber ist die Hauptsache entschieden, ein in der allgemeinen 


Uecbung der Kindertaufe primär sich kundgebender Anstaltszusaınmenhang. — Mit 


32 Ernst Troeltsch, 
der supranaturale Universalitätsgedanke führte ıhn auch zu univer- 
salen und institutionellen Wirkungen; ohne das wäre Luther nur 
cin Sckten- oder Ordensstifter geworden oder ein einsamer Mann 
wie Sebastian Frank. 

Mit dem Kırchentypusaber stellten sich auch 


ihm ist dann auch der von Rieker, Die rechtliche Stellung der ev. Kirchen Deutsch- 
lands, 1903, und J. N. Figgis »From Gerson to Grotius« so energisch betonte Ge- 
danke des Corpus Christianum gegeben, innerhalb dessen weltliche und geistliche 
Gewalt nur verschiedene Seiten des Finen ungeschiedenen Ganzen sind. Das aber 
ist der mittelalterliche Gedanke der christlichen Kultur- und Gesellschaftseinheit. 
Aus diesem Gedanken ergeben sich alle Grundzüge der protestantischen Sozial- 
lehren. Böhmer glaubt gegen diese These bemerken zu sollen: »Indes in einem 
prinzipiellen Punkte ist auch Luther, wie es scheint, im Bannkreis des mittelalter- 
lichen Denkens geblieben, in seiner Anschauung von der Kirche. Die Kirche gilt 
ihm wie dem Katholizismus, nicht als ein freier von Menschen ins Leben yerufener 
Verein, sondern als eine von Gott gestiftete Anstalt, deren Bestimmung es ist, das 
Wort Gottes zu verkündigen, die Gewissen zu trösten, die Gewissen zu beraten. 
Also handelt es sich hier wohl wirklich nur um eine Umformung der mittelalter- 
lichen Idee? Mit nichten. Es handelt sich nur um eine neue Formulierung der 
gemeinchristlichen Anschauung von der Kirche, bei der wiederum das Spezi- 
fisch-Katholische, nämlich die Meimung, daf eine bestimmte äußere Rechts- 
ordnung für die Kirche wesentlich sei, völlig beseitigt wird. Denn der Glaube 
an die Kirche als eine Stiftung Gottes, durch die und in der der Geist Gottes in 
der Welt wirksam ist, ist so alt wie das Christentume, S. 120. Gewiß, aber das 
Entscheidende ist, da8 neben dem Kirchentypus gleichalt der Sektentvpus ist und wie 
jener Wurzeln im N. T. hat, weiter, dafs der Kirchentypus erst im lateinischen Ka- 
tholizismus zu einer inneren Durchdringung von Kirche und Welt im Corpus Chri- 
stianum oder in der christlichen Gesellschaft geworden ist mit der Pflicht der Obrig- 
keit für diese Einheit durch Garantierung und Schützung der Anstalt zu sorgen 
und daf diese Idee vom V’rotestantismus fortgesetzt wird, daß also das Wesent- 
lich - Katholische nicht bloß in der Bindung der Kirche an eine äußere Rechts- 
ordnung liegt. In seinem sich beständig steigernden Gegensatz gegen den Sekten- 
typus folgt der Protestantismus dem Kirchentypus und zwar dem mittelalterlichen 
Kirchentypus mit seinem Ideal einer einheitlichen christlichen Gesellschaft ; und 
daher sind auch seine Soziallehren denen des Katholizismus in so vieler Hinsicht 
nahe verwandt. Ob man darin eine Schranke oder eine ewige Wahrheit sehen 
will, ist Sache der dogmatischen Anschauung. Tatsache ist nur, daR in der mo- 
dernen Welt die religiösen Wurzeln des Kirchenberriffes und damit dieser selbst 
sehr schwach geworden ist und daher auch ihre Soziallehren einen ganz anderen 
Typus tragen. — Ueber den lutherischen Kirchenbegriff in seiner begrifflichen Ge- 
staltung s. Kolde, Luthers Stellung zu Konzil und Kirche bis zum Wormser Reichs- 
tag, 1576; J. Köstin, Luthers Lehre von der Kirche, 1853; R. Seeberg, Der Be- 


griff der christlichen Kirche, I, 1585. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen, 33 


alle ihm wesentlichen soziologischen Wirkun- 
gen ein. Aus ihm ergab sich erstens die Uniformität, Ein- 
heit und allgemeine Herrschaft der Kirche, die bei der Un- 
möglichkeit einer europäischen oder deutschen Gesamtreform 
schließlich in die Aufrichtung einheitlicher Landeskirchen aus- 
mündeten. Aus dieser Universalität wiederum ergab sich zweitens 
die Ausweitung der kirchlichen Ethik auf die Gebiete der weltlichen 
Kultur und Gesellschaftsordnung, die Akzeptierung der dem christlich- 
sittlichen Ideal nicht unmittelbar entsprechenden, aber unumgäng- 
lichen Lebensordnungen, die Fortführung des die rein christliche 
Ethik ergänzenden Grundbegriffs der Lex naturae ?!!). Wie sehr das 





#11) Dieses Wesen der Kirche, daß sie die Gesellschaft möglichst total be- 
herrschen und zugleich die Kultur rezipieren müsse, ist sehr charakteristisch for- 
muliert von dem verstorbenen Präsidenten des preußischen Oberkirchenrates, HË. 
von der Goltz, in »Grundlagen der christlichen Sozialpolitik«, 1908, S. 203: »Die 
Kirche (die ihm mit der »religiösen Gemeinschafte selbstverständlich identisch ist) 
erscheint in allen drei Formen des sozialen Lebens (nämlich Familie, Staat, Ge- 
sellschaft), aber sie geht in keiner einzelnen auf und vermag auch von keiner ein- 
zelnen allein getragen zu werden. Sie behauptet als Kirche (und zwar als univer- 
sale Einheitskirche, die nur in der geschichtlichen Wirklichkeit durch die katho- 
lische Veerderbung durchbrochen ist) ein Recht eigentümlicher Existenz und Wirk- 
samkeit gegenüber allen sozialen Kreisen des natürlichen und irdischen Lebens. 
Diese herrschende Stellung der Kirche in der sozialen Welt beruht in dem 
Zusammenwirken von vier Faktoren: 1) dem christlichen Offenbarungsbegriff, 
welcher in der geschichtlichen Person Christi nicht nur das Werkzeug, sondern 
auch den Inhalt der Offenbarung des unsichtbaren Gottes anerkennt und die Kirche 
als das Organ des vollkommen abschlicßenden Wortes Gottes an die Menschen, 
als de Trägerin der absoluten religiös-sittlichen Wahrheit hinstellt (das 
ist der objektivistische und absolute Wahrheitsbegriff);, 2) der Verlegung des eigent- 
lichen Zieles des Menschen in das Jenseits, so daß alles Irdische nur als Schule 
für die Ewigkeit und die Kirche als Vermittlerin des himmlischen Gutes erscheint 
(das ist die allein selig machende Kraft der Kirche); 3) der Verbindung der ge- 
trennten Kreisen und Schichten der Menschenwelt zu einem internationalen, alle 
sozialen Gegensätze ethisch überwindenden Gemeinwesen 
‘das ist die aus den beiden ersten Faktoren folgende Universalität); 4) der sitt- 
lichen Belebung und harmonischen Gestaltung des gesamten Kulturlebens von den 
religiösen Motiven aus als Mittel der Verbindung aller sittlichen Auf- 
gaben zur Einheit (das ist die aus der Universalität folgende Rezeption des 
Weltlebens, deren Spannung gegen das N. T. v. d. Golz wie alle Kirchenmänner 
gar nicht empfindet). Durch Kombination dieser vier Mornente gelang es der Kirche, 
dem Seelenleben der Religion einen eigenen geschichtlichen Leib anzubilden, welcher 
sich als die höchste und vollkommenste Form sozialen Lebens geltend 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. ı. 3 


34 Ernst Troeltsch, 


aus dem Rirchentypus folgt, zeigt sich vor allem daran, daß Luther 
persönlich diese Konsequenzen gar nicht ohne weiteres bequem 
lagen, sondern aus der Logik des kirchlichen Gedankens heraus sich 
ihm allmählich immer stärker aufdrängten. Er hat sie in der ersten 


machte. Ihre eigentümlichste Grundlage hat die Kirche in der Offenbarung, ihren 
Hauptzweck in der Erziehung und Verbindung der Menschen für die Ewigkeit, ihr 
Mittel in der internationalen Organisation und in der Pflege der Humanität im Kultur- 
leben«e, Diese Charakteristik gilt ausdrücklich für die Kirche überhaupt, für Ka- 
tholizismus und Protestantismus gleichermaßen, S. 24—30. Erst innerhalb dieses 
gemeinsamen Rahmens ergeben sich die Differenzen von Kath. und Prot, S. 284: 
»Diese Auffassung von der Stellung der Kirche im menschlichen Gemeinleben ist 
aber noch einer verschiedenen Deutung fähig. Die katholische Kirche macht ihren 
Organismus zum Selbstzweck und setzt überall die äußere Form mit dem geistigen 
Gehalt gleich €); der Protestantismus weiß, daß alles Kirchliche nur Wert hat, 
sofern es auf ein innerlich freies, aber auch absolut festes und gewisses (hier liegt 
die Schwierigkeit des prot. Kirchenbexriffes) Band des persönlichen Lebens- 
gerundes (H) mit Gott hinarbeitet«e. Diese logisch und stilistisch gleich undurch- 
sichtige Formulierung zeigt die Komplikation des protestantischen Kirchenbegriffes. 
Er wird nicht klarer durch folgende Näherbestimmung: »Sie darf nicht ihre wandel- 
bare korporative Form und Lehre, Kultus und Verfassung als Zweck behandeln, 
sondern diese muß ihr das dem Wechsel der Zeiten angepafßte Mittel werden, um 
die Gemeinschaft mit Gott in den Herzen zu pflegen und reinigend und heiligend 
auf imnerlichem Wege auf die Rulturwelt einzuwirken. Und wenn dabei ihr be- 
rechtigter Einfluß bedroht ist, darf sie nicht in aljüngferlichem Tone sich 
an Äußßerliche Stützen hängen, sondern muß ihre Dienste bewvehrenswert machen 
und die Gerechtirkeit Gottes als überwindende Macht in die Gewissen hinein- 
strahlen. Nur bei einer so hohen, auf die Gesinnung gegründeten 
Fassung ihrer ethischen Aufgaben kann die Kirche auch ihre gesunde (d. h. 
nicht zwanpsmäliig bewirkte und darum freudig ertragene) Stellung zu den Kultur- 
aufgaben und zu den verschiedenen Kreisen natürlich - sittlicher Gemeinschaft be- 
haupten«. In diesen Acußerungen hat man alle Eigentümlichkeiten des Kirchen- 
beerilfes und alle Schwierigkeiten des besonderen protestantischen Kirchenbegriffes 
beisammen; die letzteren bestehen in der Vereinigung von innerer Freiheit und 
absoluter Festigkeit, von universaler Herrschaft und von geistig-mnerlicher Selbst- 
durchsetzung unter Verzicht auf jede Zwangsgewalt, von jenseitiger Abzweckung 
und harmonischer Kulturdurchdringung, von objektiver Anstalt und persönlicher 
Gesimnungsreligion. Auch die Beziehung dieser Kirche auf die ‚natürliches Gesell- 
schaft, die v. d. Goltz konstruiert, ist nur eine Modernisierung der lutherischen 
Lex naturae und des aus ihr abgeleiteten Gesellschaftssystems,. Ganz ähnlich be- 
zeichnet einer der tätizsten kirchlichen Geschäftsführer der Konservativen, R. See- 
berg, Pie kirchlich - soziale Idee und die Aufgaben der Theologie der Gegen- 
warte (Zur syst. Theol. MH, 16009) S. 327, die swesunde Frömmigkeit« als zu- 


gleich kirchlich und kulturfreundlich, d. h. sin das Weltgetriebe vordringend und 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 35 


Richtung nur mühsam und widerspruchsvoll entwickelt, weil seine 
Verinnerlichung und Spiritualisierung des Kirchenbegriffes der 
‚/wangsherrschaft eines universalen Kirchentums widersprach und 
weil sein Laienpriestertum ihn gelegentlich an die Grenze der 
vom Individuum her die Gemeinschaft konstruierenden Sekte 
führte. Aber auch in der zweiten Richtung ging es nicht ohne 
starke Schwankungen ab, weil sein Biblizismus ihn tief in die 
weltindifferente, dem weltlichen Wesen des Kampfes ums Dasein, 
der Macht, des Rechts, des Besitzstrebens entgegengesctzte L.icbes- 
ethik des Evangeliums hineinführte und ihn auch hier zu Berüh- 
runzen mit der Scktenethik führte. 

Betrachten wir zunächst die erste Entwickelung. 

Mit dem supranaturalen Kirchengedanken, der die Kirche von 
Gott gestiftet und mit einer schlechthin autoritativen, gegen alle 
menschliche Meinung gesicherten Wahrheit ausgestattet betrachtet, 
war der entscheidende Wahrheitsbegriff gesetzt, der Einheit, 
es heiligend«, Das fordert »die Natur der Menschen wie die Geschichte der 
Kultur und der Religion gleichermaßen«, S. 328. >Alle Gestaltungen des natür- 
lichen Lebens im Staat und in der Politik, im Handel und in der Industrie, in der 
Wissenschaft und in der Kunst, aber auch alle Großtaten der Gewaltigen und alle 
Werke der Alltausmenschen stellen sich dem Christen dar als Wirkungen Gottes, in 
denen sich das Kommen seiner Herrschaft anbahnt und verwirklicht. Die Unterschei- 
dung von Staat und Kirche, so wichtig sie sonst ist, darf nie den Sinn 
haben, als sci Gott nur in der Kirche wirksam oder als seien Gottes Diener frei von 
der Pilicht, ihm auch in den Formen der Familie, des Volkslebens, der Gesellschaft 
und des Staates zu dienenz, S. 334. Das heißt Herrschaft der Kirche über die Kultur 
ohne die hierarchischen Machtmittel und Ilerrschaftsweisen des Katholizismus. Auch 
für Seeberz ist das selbstverständlich der Sinn Jesu und des Neuen Testaments: 
»Iie (durch die Kirche und das Amt) erlösende Herrschaft Gottes ist das schöpfe- 
rische und leitende Prinzip der menschlichen Geschichte und sie organisiert 
diese Geschichte auf dem Wege der durch Wechselwirkung sich vollziehen- 
den Entnickelung zu dem Ziele des Reiches Gottes. Diese beiden urchristlichen í!) 
Gedanken bedingen die cigentümliche Weltanschauung des Christentumse, S. 333. 
Darum ist die Kirche für Seeberg genau so wie für die Katholiken Mausbach, 
v. Nöostitz-Rieneck u. a. das »Prinzip des Fortschrittese. Bei ihrem Beruhen auf 
aswluien göttlichen Wahrheiten ist die Kirche natürlich in der Hauptsache absolut 
konservativ, aber sauch der Hemmschuh ist cin Mittel des Fortschritts, wenn ohne 
ihu der Wagen in den ersten besten Abgrund hinabrollte und zerschelltes. Das 
alles sind in der Tat auch die Motive des lutherischen Kirchengedankens, nur in 
te Sprache moderner Mattigkeit und Geistreichigkeit übersetzt und ohne Gefühl 
fir die schweren Probleme, die Luther in diesen Gedanken empfand. 


e 


36 Ernst Troeltsch, 


Unveränderlichkeit, Universalität und Infallibilität der Kirche in dem 
sie begründenden Organisationskerne bedeutete. Für den Katholi- 
zismus leisteten das Dogma und Tradition, Hierarchie und Sakra- 
ment, und von diesem Grundtriebe aus hat er sich zu dem welt- 
beherrschenden System entwickelt, das entgegen seinen ursprüng- 
lichen Prinzipien schließlich auch die Zwangsdurchsetzung auf 
scine Fahne schreiben mußte. Für den Protestantismus war dieser 
Kern das Bibelwort und das das Evangelium versiegelnde Sakra- 
ment mit der selbstverständlichen Folge eines geordneten, aber ın 
der Art der Ordnung von den Umständen abhängigen Predigt- 
amtes. Damit handelte es sich für ihn um Fixierung des reinen 
Wortes und um Organisation eines den reinen Glanben einhaltenden 
Predigtamtes. In beiden Hinsichten hatte nun aber der neue Kirchen- 
begriff erhebliche Schwierigkeiten. Das ihm zu Grunde liegende 
»Worte sollte Ja in Luthers großer und freier Denkweise nur das 
sein, was Christus treibt, das in der Bibel enthaltene paulinisch- 
johanneische Christusbild in nizänisch-chalcedonensischer Deutung 
durch das Trinitätsdogma. Aber wie war dieses »\Vort«e inner- 
halb der Bibel abzugrenzen? Scine freie Herausgestaltung aus der 
Bibel und seine Begründung auf persönliche Erfahrung öffnete 
den buntesten Deutungen und der Mystik neuer, die Bibel über- 
steizender Erleuchtungen das Tor. Es blieb nichts übrig als das 
Tor zu schließen, als das freie Wort der Verkündigung und dessen 
geschriebene Grundlage in der Bibel scharf zu scheiden, jenes an 
diese streng zu binden und die Bibel als Ganzes zu kanonisieren, 
sie in ihrer Uebereinstimmung mit dem Dogma der alten konzi- 
liaren Legislatur zu kanonisieren, ihre Auslegung durch feste, aus 
ihr selbst d. h. aus dem Paulinismus gewonnene Maßstäbe zu 
regulieren und so das protestantische Bibeldogma zu schaffen, nach 
welchem die Dibel der Kern der Kirche, die schlechthin inspirierte 
Autorität und die durch die ihr einwohnende Bekehrungskraft 
wirksame I leılspotenz ist. Die Bibel beweist und bewirkt durch den 
ihr einwohnenden heiligen Geist ihre eigene Infallibilität, sie ist 
klar genug um alle Auslegungsdifferenzen selbst zu überwinden. 
Das war eine unumgängliche Konsequenz, wenn der Kirchenbe- 
griff wirklich auf sie begründet werden und ernsthafte Festigkeit 
gewinnen sollte. Die Ansätze zu einer freien historisch-mensch- 
lichen Bibeibetrachtung verschwanden daher schon bei Luther, 
noch mehr bei der folgenden Orthodoxie. Der Rirchenbegriff als 
Begriff einer gottgestifteten Ileilsanstalt forderte nun einmal eine 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 37 


fest begründete, genau umrissene, für alle gleiche und verbind- 
liche Wahrheit, und dieser Wahrheitsbegriff forderte die unbedingte 
Autorität der Bibel, die wiederum ohne die Annahme einer Art 
literarischer Inkarnation Gottes nicht möglich ist. Der katholischen 
Fortdauer der Menschwerdung im Priestertum entspricht die pro- 
testantische Fortdauer in der Bibel. In der historisch-mensch- 
lichen Bibelkritik und in der Begründung der Bibelgeltung auf 
persönliche Heilserfahrung bleibt der wunde Punkt des ganzen 
Kirchenbegriffes ?12). 

Der andere Punkt, das Problem der Organisation 
eines Ämtes derWortverkündigung, war nicht min- 
der schwierig. Der Träger der Kirche ist das Wort und nicht 
eine in der Sukzession stehende Hierarchie. Das Wort aber hat 
wiederum sein Wesen in der Kraft zur persönlichen Ueberzeugung 


212) Die Herausarbeitung der Autorität und alleinigen Infallibilität der Bibel 





zugleich mit der Begründung dieser Infallibilität auf die praktische, allein erlösende 
Heilserfahrung von der Bibel s. bei Preuß, Entwickelung des Schriftprinzips bei 
Luther, 1901. Hier S. 6, 14, 60 sehr richtig die Unterscheidung von dem huma- 
nistischen Schriftprinzip, das nach historischer Methode die Ursprünge heraus- 
arbeitet und daher wohl zu einer Messung an ursprünglichen Zuständen, aber zu 
keiner religiös begründeten Infallibilität gelangt. Treffend auch das Verhältnis zur 
Mystik, die im unmittelbaren Verkehr mit Gott die kirchliche und die Schriftver- 
mittelung ignoriert: Luther modifiziert den Gedanken der Vereinigung der Seele 
mit Gott zur Vereinigung der Seele mit dem Wort und bezieht das allgemeine 
Öffenbarungs- und Erlösungsprinzip des Logos stets auf Christus und das Wort 
von Christus, so sehr, daß auch alle, die Herrlichkeit der Logosschöpfung ecm- 
pfindende, christliche Naturbetrachtung durch die Betrachtung Christi und des 
Wortes vermittelt ist. Ucber das Verhältnis der kritisch- freien Schriftbehandlung 
Luthers und der gleichzeitig festgehaltenen Infallibilität der Schrift s. Scheel, 
Luthers Stellung zur h. Schrift, 1902. Luther und vor allem seine Kirche hat auf 
die Dauer beides nicht vereinigen können und das erstere zugunsten des letzteren 
aufgegeben. Das ist aber nur die Konsequenz des kirchlichen Autoritäts- und 
Orzanisationsbedürfnisses. Es ging nicht anders und konnte nicht anders gehen. 
Isie Versuche heutiger Theologen, auf Luthers reicheres, Kritik und Autorität ver- 
einizendes, nur im praktisch -religiösen Kern maßsgebendes, anfängliches Schrift- 
prinzip zurückzugehen, setzen einmal die Festigkeit gegebener Kirchen, die nur 
durch das orthodoxe Schriftprinzip erworben werden konnte, schon voraus, und 
vermögen zweitens doch nirgends Einheit zu schaffen, insofern dann überhaupt 
nirgends mehr eine autoritative Grenze zu ziehen ist. Mit dem Kirchen- und dem 
absoluten \Wahrheitsbegriff einheitlich - normativer Erkenntnis verbunden muf das 
Schriftprinzip in die orthodoxe Lehre ausmünden wie die Institution des Papst- 


tums in das unfelhlbare monarchische Lehramt. 


i 


38 Ernst Troeltsch, 


und Wiedergeburt. So sind die eigentlichen Träger der Kirche, 
die vom Worte wiedergeborenen Christen, die wahrhaft frommen 
und lebendigen Christenleute, und ihnen kommt die Leitung wie 
die Organisation der Kirche zu. So scheint in der Tat die Kirche 
vom Zusammenschluß und der strengen persönlichen Christlichkeit 
der Gemeindeglieder her sich zu ergeben. Aber es scheint nur 
so. In den Wirren des Uchbergangs, wo Altgläubige und Neu- 
eläubise noch durcheinander saßen, die alte Kirchenordnung noch 
nicht beseitigt und eine neue noch nicht aufgerichtet war, wo man 
noch auf ein Konzil oder eine Ordnung von Reichs wegen hoffen 
konnte, wo das Scheitern solcher Hoffnungen Luther den Gedan- 
ken an das Wceltende nahe legte und alle Gemeindebildung ihm 
als Sammlung der Gläubigen für das Wiederkommen Christi er- 
scheinen ließ, da hat Luther mehrfach Anweisungen gegeben, 
engere Kreise von wahrhaft Gläubisen mit eigener christlicher 
Lebensordnung, abgegrenztem Beicht- und Kommuniongebrauch 
selbständiger finanzielier Fundamentierung und eigenem Recht der 
Predigerberufung zu bilden. Das ist oft als eine völlige Durch- 
brechung des katholischen Kirchenbegriffes gefeiert oder umge- 
kehrt als vorübergehende ÄAbirrung zum Sektentypus entschuldigt 
worden. Aber in Wahrheit ist weder das cine noch das andere der 
Fall. Der Kirchen- und Anstaltsbegriff an sich ist mit diesem 
»Gemeindeideal= in keiner Weise aufgegeben. Denn einmal sind 
auch diese engeren eigentlichen Christengemeinden vom Wort her- 
vorgebracht und urteilen sie über die Lehre immer vermöge eines 
vom Wort und seiner wunderbaren Kraft selbst hervorgebrachten 
Konsens; die Gemeinde ist nur das Produkt des Änstaltskernes, 
des Wortes, und nice der Produzent der christlichen Gemein- 
schaft. Weiterhin aber sind diese Gemeinden nur als Kern der 
Christenheit, als vorläufige Erziehungsmittel gedacht, die die Men- 
schen durch ihr Vorbild und ihren Einfluß erziehen sollen und 
von denen aus das Wort wieder in die Alleemeinheit wirken soll 
und wird. Aber nicht nur der kirchliche Anstaltsbegriff ist dabei 
sewahrt, auch die Tendenz auf Universalität und auf schließlichen 
Zusammenfall der Gebictseinheit und der Religionseinheit ist dabei 
mit geringfügigen Schwankungen festgehalten. Luther wendet sich 
zu diesen Gemeindebildungen überhaupt erst, nachdem der Aufruf 
an den Adel, d. h. an die Landesherren, sich vergeblich und die 
lloffnung auf ein Konzil sich ins Unbegrenzte hinausgeschoben hatte. 
Er betrachtet sie als Sammlungen der Frommen in der Auflösung der 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 39 


Kirche vor dem Kommen des Antichrist; so selbstverständlich ist 
ihm die kirchliche Lebenseinheit, daß er deren Auflösung nur als 
Zeichen der beginnenden Endkämpfe sich erklären kann. Sie sind 
Provisorien und nichts Endgültises und Wesentliches; und über- 
dies ist es ihm selbstverständlich, daß neben dem die christliche 
Obrigkeit die äußere Christenheit, d. h. die christliche Ordnung 
des Lebens, gegen Aufruhr und offene Blasphemie aufrecht er- 
hält. Ja, er empfiehlt die neuen Gemeindebildungen überhaupt 
nur da, wo bestehende Patronats- und positive Rechtsverhältnisse 
die Reform der gesamten Ortsgemeinde im evangelischen Sinne 
ausschließen. Hier sollen sich die wahren evangelischen Christen 
zusammentun und, wenn sie die Predigt einem Bruder über- 
tragen, so ist es ein evangelisch gewordener Priester, womit ja 
auch die kirchliche Kontinuität gewahrt ist. Ueberdies sollen 
dabei die Gemeinden möglichst durch ihre natürlichen Ver- 
treter, die Ortsobrigkeiten, handeln, damit alles in tunlichster 
Uecbereinstimmung von gegebener Ordnung und kirchlichem In- 
teresse geschehe und nicht aus der Willkür der Subjekte her- 
vorgehe. Der Gottesdienst soll dabei allen geöffnet sein, nur der 
engere Kommunionsverband soll sich besonders konstituieren : 
die Kindertaufe versteht sich nach wie vor von selbst, und die 
Jusend muß zur religösen Unterweisung gebracht werden. Alle 
diese Versuche aber hören von dem Moment ab auf, wo die Un- 
möglichkeit einer Gesamtreform entschieden ist, wo man nicht 
mehr von den ganz verschieden gesinnten einzelnen Ortsgemein- 
den her zu operieren braucht, vielmehr die evangelischen Länder 
sich zu einer selbständisen Gesamtordnung ihrer kirchlichen 
Verhältnisse wenden. Da wird es dann selbstverständlich, daß 
die Landesherren und Obrigkeiten als zum Dienst am Gottes- 
wort verpflichtete Gemeindeglieder und als die verordneten Re- 
präsentanten der Gemeinde die kirchliche Ordnung durch Visita- 
tionen in die Hand nehmen und die Herrschaft des reinen Wortes 
aufrichten, das wenigstens in seiner Reinheit überall auf den 
Leuchter gestellt werden und allen zugänglich gemacht werden 
muß. Das immer nur sehr relativ verstandene Gemeindeideal 
verschwindet, und das Landeskirchentum löst die universale Welt- 
kirche ab, ohne sie dadurch aufzuheben, da ja überall, wo Wort 
und Sakrament ist, bei den verschiedensten Formen die allge- 
meine Kirche ist. Den Abfall der römischen Kirche aber kann 
Luther von seinem Ideal der allgemeinen l:inheitskirche aus sich 


40 Ernst Troeltsch, 


nur so erklären, daß der Papst der in der Apokalypse geweis- 
sagte Antichrist ist; so verschwindet der Anstoß, den der Abfall 
einer so großen und dauernden Gruppe von der ursprünglichen 
reinen Wortkirche bereiten muß, so lange man das Ideal einer 
allvemeinen, von Gott geleiteten und alleinseligmachenden Kirche 
festhält. Was Gott selbst geweissagt hat, das kann kein Argu- 
ment gegen das von Gott aufgertchtete Institut der reinen Kirche 
sein. 

So kommt in dem Landeskirchentum die Univer- 
salität und der llerrschaftsanspruch der Kirche mit der Siche- 
rung der reinen Lchre und der geordneten rechtgläubigen Schrift- 
verkündigung schließlich zur Geltung Luther wollte selbstver- 
ständlich nicht die Herrschaft der Landesherren in der Kirche; 
diese lag vielmehr in der Konsequenz der spätmittelalterlichen 
Entwicklung und war überhaupt nicht zu umgehen, wenn ein- 
mal die ganze Ordnung den Landesherren anvertraut war. 
Luther wollte nur den Licbesdienst der Landesregierungen für 
die Kirche, bei völliger Selbständiekeit der inneren Wirkung 
des in diesen Kirchen aufgcrichteten Gotteswortes. Es ist eine 
Trennung der Kompetenzen innerhalb cines gemeinsamen Lebens- 
zusammenhanges, die von Hause aus praktisch schr schwie- 
riv ist und die sich in ihrem reinen lutherischen Verstand nur 
durch den überidealistischen Glauben begründen läßt, daß das 
Wort von selbst in der Kirche einhellige Erkenntnis und Predigt 
wirken werde und daf es gleichzeitig in den außerkirchlichen 
Beziehungen die frei sich ihm unterstellenden Obrickeiten und 
Laien den richtigen Weg führen werde, soweit sie diesen nicht 
von selbst durch das Naturgesetz geführt werden. Indem auf eine 
Regelung durch die rechtliche Lebermacht der Hierarchie verzichtet. 
wird, wird alles auf den Glauben an die nie versagende, einheit- 
liche und vereinheitlichende Wirkung des Wortes abgestellt, das 
ohne gewaltsames Zutun der Menschen die Einheit des Corpus 
Christianum hervorbringen soll und das, wo es das nicht zu 
Stande bringt, eben dem Teufel und der Sünde unterliegt, wie 
es in der bösen Welt zu geschehen pflest. Von hier aus legen 
sich Luther dann immer wieder eschatologisch-apokalyptische 
Stimmungen nahe, wo es dann nur darauf ankommt, daß in dieser 
Verderbnis der Endzeit die Einzelnen ihre Seele retten durch Glauben 
und Dulden. Der enge Zusammenhang zwischen dem Verzicht 
auf einheitlich - christliche I.cebensordnung und eschatologischer 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 41 


Stimmung wie umgekehrt zwischen der Einrichtung auf dauernde 
Weitverhältnisse und der Reform des gesamten christlichen Le- 
bens zeigt deutlicher noch als alles andere, daß sein Kirchenbc- 
eriff' den Gedanken der Universalität und das Ideal einer geistlichen 
Allbeherrschung des Lebens nicht aufgegeben hat, was beides 
denn ja auch in der Tat von der Voraussetzung einer absolut-offen- 
barten und alleinseligmachenden Wahrheit her gar nicht aufge- 
geben werden kann. Aber allerdings zeigt sich in diesen Schwan- 
kungen und in den anfänglichen Aeußerungen des »Gemeinde- 
idealse die besondere Art des lutherischen Kirchenbegriffes, die 
die uniforme und allumfassende Herrschaft des Wortes rein auf 
die innere persönliche Ueberzeugung und die Gemeinschaft rein auf 
den in der Liebe wirkenden Glauben an dieses Wort bei Gleich- 
gültigkeit der äußeren technischen Ordnung begründen will. Er 
will die Objektivität der Anstalt und die Subjektivität der per- 
sönlichen Christlichkeit in seinem Begriff von » Worte und »Glaube« 
als den bildenden Grundkräften der Kirche vereinigen. Bei der 
Schwierigkeit, diese Gegensätze zu vereinigen, ist es nicht ver- 
wunderlich, daß dieser Kirchenbegriff bald nach der einen, bald 
nach der anderen Seite über sein eigentliches Ideal hinausgeht ?!3). 


| Rieker, der die Bedeutung des mittelalterlichen Gedankens des Corpus 
christianum auch für Luther durchaus siegreich klar gemacht hat, hat allerdings 
in diesem Gemeindeideal Schwierigkeiten gefunden, die er zu leicht aufgelöst hat, 
wenn er im Anschluß an die dürftigen Bemerkungen von Achelis dieses »&Gemeinde- 
ideale als Abirrung zum täuferischen Sektentypus bezeichnet, die gegen die vor- 
herigen und nachherigen Aeußserungen Luthers gehalten als ein Tribut an ihm 
innerlich fremde Zeitneigungen erscheint, Rieker S. 74—80, Achclis, System der 
prakt. Theol, I, 35 f. Gegen diese Deutung hat Walther Köhler als gegen eine 
Verkennung und Unterschätzung des Gemeindeideals sich gewendet in einer höchst 
Ichrreichen Untersuchung: »Die Entstehung der reformatio ecclesiarum llassiae« 
von 1526, Deutsche Z. f. Kirchenrecht, 1906, S. 199— 232 und in einem Aufsatz: 
Zu Luthers Kirchenbegriffe, Christl, Welt 1907, S. 371—377. Dem folgte dann 
die eingehende Untersuchung von Drews, »Iintsprach das Staatskirchentum dem 
Ideal Lutherse, 1908, die diese Frage verneint und das Geimeindeideal als mit 
dem kirchlichen Grundgedanken wohl vereinbar, aber durch die besondere Ueber- 
Sngslage bedingt zeigt; es kommt nur auf Aufrichtung des Wortes an, wie: ist 
Seachzältie; da es schließlich nur mit Hilfe der Landesherrn ging, so hat Luther 
deren Iblfe als Liebesdienst, aber nicht als Herrschaft akzeptiert. Noch weiter auf 
Besründung des Gemeindeideals durch tatsächliche örtliche Verhältnisse ging Karl 
Müller, sLuther und Karlstadt« S. 217—223, 123 ein, der die Notwendigkeit der Ein- 


nchtung neben den alten Patronatsverhältnissen betont, und Hiermelink, »Zu Luthers 


42 Ernst Troeltsch, 


Indem aber so die Universalität der Kirche nicht bloß 
durch die Kraft des Wortes, sondern durch die politisch-polizei- 
liche Aufrechterhaltung einer äußeren Christenheit und durch 


die Schaffung einer landeskirchlichen Organisation hergestellt 


Gedanken über Idealgemeinden und von weltlicher Obrigkeite, Z. f. Kirchengesch., 1908, 
S. 267—322, wo der Zusammenhang dieses Gemeindegedankens mit apokalyptischen 
Stimmungen und zugleich die antidemokratische Auffassung der Gemeinden als jedes- 
mal durch die Ortsobrigkeit möglichst vertreten gezeigt wird. Für unseren Zusammen- 
hang kommt es darauf an, daß in alledem jedenfalls der kirchliche Gedanke selbst 
gewahrt ist trotz scheinbarer Annäherung an den Sektentypus, s. auch Troeltsch, 
» Trennung von Staat und Kirchee S. 9—23. Der Zusammenfall von Gebietsein- 
heit und Religionseinheit ist bei alledem auch für Luther etwas Selbstverständ- 
liches, Drews S. 99, und aller anfängliche Verzicht auf Gewissenszwang bedeutete 
doch immer nur ein im Vertrauen auf das Wort begründetes provisorisches Gehen- 
lassen, bei dem überdies die Obrigkeit Jede offene Blasphemie und jeden Aufruhr, 
d. h. jede Störung der Einheit der christlichen Gesellschaft zu unterdrücken hatte. 
Darüber gleich mehr. Immerhin liegt in diesen Aeußerungen über das Gemeinde- 
ideal von 1522—1525 ein eigentümliches, nicht bloß örtliches und nicht bloß mo- 
mentanes Problem, das gerade für die soziologische Bedeutung des lutherischen 
Kirchenbegriffes höchst interessant ist. Es ist ein Versuch, innerhalb der all- 
gemeinen christlichen Gesellschaft und der getauften Anstaltschristenheit engere 
Kreise zu stiften, in denen die radikale Christlichkeit verwirklicht wird, ohne 
durch diese engeren Kreise doch den allgemeinen Kirchencharakter aufheben 
zu wollen. Köhler nennt es ein »Nebeneinander einer obrigrkeitlich regierten und 
organisierten christlichen Gesellschaft und der kleineren Kreise von Kult- und 
Liebesgemeinschaften«. >Als Luther auf die Ausführung seiner Gedanken ver- 
zichtete, nahmen die Wiedertäufer sie auf, von dort übernimmt sie Bucer, von dort 
Calvin«, Christl. Welt S. 470. Das Entscheidende ist aber, daß dabei die Wieder- 
täufer auf den weiteren Kreis der christlich regierten Gesellschaft verzichten, die 
Taufe nur als Spättaufe der gereiften Christen gelten lassen und die Gemein- 
schaft der so getauften der weltförmigen Moral der angeblichen Christenheit und 
Kirche schroff gegenüberstellen. Umgekehrt verwandelt der Calvinismus »die engeren 
Kreisce in die Gesamtkirche und gibt ihnen eine universalkirchliche Struktur, 
innerhalb deren er für die persönliche Christlichkeit aller Gebiets- und Kirchen- 
glieder sorgt. Die Täufer streifen den Kirchengedanken ab, der Calvinismus ver- 
wandelt die engeren Kreise zurück in die mit der Gebietseinheit zusammenfallende 
Anstaltskirche. Luther sucht in jenen Aeußerungen der ersten Hälfte der zwan- 
ziver Jahre unverkennbar einen Mittelweg. Da dabei von Hause aus der Kirchen- 
gedanke absolut vorherrscht, so ist es nicht verwunderlich, daß er bei der defini- 
tiven Ordnung die vollen Konsequenzen des Kirchengedankens zieht und sowohl 
auf die Bildung engerer Kreise als auf die Uchbertragung der Kirchenordnung nur 
an die Gemeinden verzichtet. Ihn im Sinne des Calvinismus auszubilden hinderte 


ihn außer den Verhältnissen sein Jeder Gesetzlichkeit abzeneigter kirchlicher Gna- 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 43 


war, mußte Luthers Kirchenbegriff einen weiteren Zug in sich 
aufnehmen, der ihm inncrlich fern lag und der doch aus der 
festgehaltenen Einheit und Universalität der Kirche notwendig 
folgte, die Zwangsherrschaft dieses uniformier- 
ten Kirchentums. Das Prinzip der reinen Glaubens- und 
Ueberzeugungsreligion mußte die Freiwilligkeit, die innerliche 
UÜcberzeugungszugchörigkeit zur Folge haben. In der Tat ver- 
tritt Luther anfänglich nichts schärfer als die Freiheit und Inner- 
lichkeit der Wirkung des Wortes. Er will keine Zwangsunter- 
werfung und Zwangsbekehrung der Altgläubigen und auch keine 
solche gegenüber den Neuerern. Das Wort soll frei zu Felde 
liesen und alle innerlich überwinden. Aber der Ton liegt auf 
dieser letzteren Erwartung. Dem reinen Wort allein wohnt die 
Wunderwirkung der Bekehrung inne, der menschliche und priester- 
liche Wahn wird in sich selbst vergehen. So ist Luther kein 
Vorkämpfer der Toleranz, aber wohl ein Vorkämpfer rein geisti- 
ger Wirkungen des Wortes ohne Nachhilfe äußeren Zwanges. 
Nicht Duldung verschiedener Ucberzeugungen als subjektiv berech- 
tister, weil man ja über religiöse Dinge objektiv und zwingend 
doch nichts ausmachen kann, sondern absolute Selbstgewißheit 
von der alleinigen Wahrheit der eigenen Position oder vielmehr von 
der Göttlichkeit des Wortes und seiner Fähigkeit rein geistiger 
Selbstdurchsetzung, das ist die Toleranz, die von dem lutherischen 
Kirchenbegriff aus möglich war. Auch hier aber sollte die Frei- 
sebung des Kampfes nur ein Provisorium in der Zeit des gä- 
rungsreichen Uebergangs sein, an der endlichen Durchsetzung des 
Wortes hat Luther nicht gezweifelt, sobald er nicht in diesen 
Kämpfen die Vorboten des Endes, sondern den Durchgang zu 
neuen dauernden Verhältnissen erblickte. Aber er mußte erleben, 
was jeder solcher Glaube erlebt und was auch schon die alte 
Kirche erlebt hatte, daß nämlich die Idee und der Glaube allein 
nie zu einer unbedingt allgemeinen Herrschaft mit rein geistigen 
Mitteln kommen kann, daß die Beschränkung auf diese Mittel die 
Universalität und Einheit in Frage stellt. So mußte auch er zu 
Zwangsmitteln greifen, die er wie die katholische Kirche nicht 
durch die Kirche, sondern durch den Staat ausüben lief). Die 
Kirche selbst ist auf Freiheit, Licbe und Ermahnung gestellt. 
Aber dafür, daß alle getauft und ihr unterstellt werden, sorgt die 


dengedanke, während der Calvinismus in der Tat den Kirchengedanken mit einem 


sektenhaften Element versetzt. 


44 Ernst Troeltsch, 


Sitte, die gesellschaftliche Bindung aller Rechte an die Christlich- 
keit, und gegen dauernde Häresie schreitet der Staat ein, indem 
er in ihr die Störung auch der gesellschaftlichen Ordnung ahndet. 
Beide Ordnungen, die gesellschaftlich-staatliche und die kirchlich- 
geistliche Einheit fallen ihm eben, wie dem Mittelalter ganz selbst- 
verständlich zusammen; und, wenn dieses Zusammenfallen sich nicht 
rein automatisch von selbst durchsetzt, dann wird es Pflicht des 
Staates, wenigstens äußerlich jede Bezeigung eines dauernden Ge- 
gensatzes unmöglich zu machen?!). In Anbetracht der Erzie- 
hungsbedürftigkeit und Unreife der Massen mochte überdies ein 
Zwang zur Wahrheit und zum Heil völlig gerechtfertigt erscheinen, 
wie heute noch der Staat in der Zwangsschule und in tausend 
Mitteln zwangsmäßiger Gesinnungsbildung die Menschen zu ihrem 
Heile zwingt, wie jede Partei, jede Gruppe, ja sogar künstlerische 





214) Der Gedanke einer von einer einheitlichen Weltanschauung bescelten Ge- 
sellschaft ist unzweifelhaft mittelalterlich, aber um deswillen nichts weniger als 
erledigt bis heute. Einen wirklichen gesellschaftlichen Zusammenhang gibt es ohne 
Einheit der Weltanschauung überhaupt nicht, und man tut gut, sich daran zu er- 
innern, daß im Gegensatz gegen die moderne, gesellschaftsauflösende Anarchie der 
Weltanschauung und des religiösen Denkens zwei so grundverschiedene Denker 
wie der Romantiker Novalis und der nüchterne Empirist Aug. Comte mit vollem Bce- 
wulßßtsein auf das Mittelalter als auf die klassische Epoche einer auf die Einheit der 
Ideen begründeten Gesellschaftseinheit zurückgegriffen haben. Heute hat man das 
gleiche Beispiel an der Sozialdemokratie vor sich. Auch die konservativen Par- 
teien und die Kirchenmänner von heute arbeiten noch mit dem gleichen, wenn auch 
abgeschwächten Prinzip: s. Loofs, Luthers Stellung zu M.A. und Neuzeit, 1907, 
S. 19: Ȁndrerseits ist zwischen Luther und der Neuzeit nicht die Kluft befestigt, 
mit der Troeltsch hier rechnet: Hatten nicht selbst wir bis 1874 im wesentlichen 
noch den Taufzwang: Ist nicht die Gotteslästerung bei uns heute noch strafbar > 
Und haben wir nicht noch heute eine christlich gefärbte Autoritätskultur mit im 
groBen und ganzen obligatorischen Religionsunterricht... Materiell wird der Be- 
griff der Gotteslästerung jetzt freilich sehr viel anders gefaßt, als L. es tat. Aber 
in formaler Hinsicht ist der Unterschied gar nicht so groß.«a Das trifft, insbeson- 
dere für Preußen, zweifellos zu, ist aber auch nur ein Beweis dafür, daß hierin die 
gleichen Motive wie in der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung fortwirken und 
daß die protestantische Zwangskultur genau so zu verstehen ist wie die mittel- 
alterliche. Luthers Festhalten an der Einheit der religiösen Idee hat allerdings 
nicht bloß die Bedeutung einer mittelalterlichen Befangenheit, sondern einer aus 
dem Wesen einheitlicher (sesellschaftsverfassung und absoluter offenbarter Wahr- 
beitserkenntnis notwendig sich ergebenden Folgerung. Mit dem Ziel mußten aber 
schließlich auch die Mittel gewollt werden und werden sie immer von neuem wieder 


gewollt werden. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 45 


und wissenschaftliche Richtungen ihre geistige Einheit nur durch 
Zwangsmittel gröberer oder feinerer, direkterer oder indirektercer 
Art aufrecht erhalten. Kein soziologischer Zusammenhang kann 
dauernd ohne Zwangsmittel existieren. Das ist eine Tatsache des 
Lebens, und aller Glaube an eine ausschließliche Macht der reinen 
Idee gehört nur unter die spiritualistischen Illusionen, nicht in das 
Reich der Wirklichkeit. Vor allem aber kann ein Zusammenhang, 
der auf absolute und alleinseligmachende Wahrheit begründet ist 
und mindestens die Zugänglichmachung dieser Wahrheit für alle 
samt ihrem Schutz gegen hartnäckige Untergrabung fordern muß, 
auf solche Zwangsmittel nicht verzichten. Hier hat Luther seinen 
anfänglichen Idealismus gründlich korrigiert, indem er außer der 
Zugänglichmachung dieser Wahrheit für alle auch die Beseitigung 
aller überhaupt die Ordnung des christlichen Gemeinwesens stö- 
renden Häresien mit Gewalt durch die Obrigkeit forderte. Das 
traf vor allem die Täufer mit ihrem andersartisen Ideal von 
Staat und Kirche. Schließlich aber fielen auch ganz konsequent 
rein dogmatische Häresien unter den Begriff einer Störung der 
christlichen Gesellschaft, die der Staat im Interesse des Corpus 
Christianum zu unterdrücken hat. Und auch in der Art der Be- 
strafung verschärfte sich die Stellung der Wittenberger immer mehr. 
Von der bloßen Landesverweisung ging man zum ewigen Gefäng- 
nis und von hier sogar zur Todcsstrafe weiter, alles eine Strafe 
im Namen des Staates nach voraussegangener christlicher Ermah- 
nung. Aber so dürstete ja auch die katholische Kirche nicht 
nach Blut, sondern ließ die Häretiker durch den Staat als hart- 
näckige Störer der christlichen Gesellschaftseinheit bestrafen. Und 
wie sehr es sich in alledem um die Behauptung der christlichen 
Gesellschaftseinheit handelt, zeigt die Hilfskonstruktion Melanch- 
thons, der die Bestrafung der Häretiker aus dem Naturgesetz, dem 
das christliche Gesetz ergänzenden Grundgesetz der einheitlichen 
Gesellschaft, ableitet, indem schon das Naturgesetz den Schutz 
der Religion verlange. Der scharfe Gegensatz gegen die ursprüng- 
liche Stellung Luthers liegt hier auf der Hand. Und doch ist es 
kein reiner Gegensatz. Denn aus dem Ideal der Einheitskirche 
mufte diese Konsequenz entspringen, sobald man nicht mehr an die 
rein spirituelle Durchsetzung des Wortes glaubte und doch dauernde 
Verhältnisse begründen wollte. Es bedurfte dazu gar nicht des 
gleichzeitigen Zwanges durch das Reichsrecht und durch die po- 
tische Lage. Es folgte aus dem Gedanken der allein selig- 


46 Ernst Troeltsch, 


machenden Kirche, die die schwachen und groben Sünder vor 
Versuchung bewahren muß. Und es läßt sich nicht leugnen, daß 
Luther und die Wittenberger Juristen nicht nur unter dem Zwang 
der an der Kircheneinheit interessierten und die Täufer mit großer 
Nervosität fürchtenden Landesherren, sondern aus eigenem klaren 
Willen schließlich eine furchtbar grausame Zwangsherrschaft gegen 
»Z/winglianer, Sakramentierer, Schwärmer und Wiedertäufer« auf- 
gerichtet haben, ohne damit den Gedanken aufzugeben, daß die 
Kirche rein geistlich zu wirken habe. Es war cine Selbsttäuschung, 
die da möglich ist, wo man die Wahrheit absolut kennt und da- 
her Toleranz für die Wahrheit, aber Intoleranz für die Unwahr- 
heit von den politischen Gewalten fordern zu dürfen ehrlich über- 
zeugt ist. Was den Rebellen bestraft und gewaltsam beseitigt, 
ist nicht die Kirche als solche, sondern das aus ihr folgende 
Ideal einer universalen Herrschaft der absoluten und alleinschig- 
machenden Wahrheit über die Gesellschaft, der absolutistisch- 
objektive \Wahrheitsbegritf und die von ihm getragene allgemeine 
christliche Gesellschattsidee *1?). 

215), Auch hier sind Luthers Acußerungen nach Zeit und Umständen wider- 
spruchsvoll, und die Sammlung und Erklärung dieser Acußerungen ist je nach 
apologetischer oder polemischer, historischer oder dogmatischer Tendenz sehr ver- 
schieden. Aus den Zwickauer Akten hat Wappler eine Reihe von Religionsprozeß- 
akten, Regierungsverfürungen und Gutachten der Wittenbergischen Theologen und 
Juristen veröffentlicht, die von der Visitation ab den furchtbarsten und kleimlich- 
sten Gewissenszwang zeigen, s. Wappler, Inquisition und Ketzerprozesse in Zwickau 
zur Reformationszeit, 1068. Er hat damit eine Darstellung der Arußerungen Luthers 
und Melanchthons verbunden, die den Gegensatz der anfänglichen Duldung und 
Nichteinmischung der Obrigkeit in den freien Geisterkampf gegen die spätere An- 
weisung, alles Aufrührerische und Ordnungstörende mit Landesverweisung zu be- 
stuafen aus Gründen äußerlich-weltlicher und zugleich christlicher Gesellschafts- 
ordnung, bis zur schlielichen Betrachtung jeder dogmatischen Häresie als Frieden 
und Einheit störend und bis zur Todesstrafe scharf hervorgehoben. Wenn er aber 
dabei die Reformatoren an dem modernen Toleranzbegriff einer das Dogma 
hinter die Ethik zurückstellendlen Religion mißt und ihre Abweichungen hiervon 
wegen Ihrer Berufungen auf das Alte Testament für Früchte des finsteren altiesta- 
mentlichen RächeZeistes erklärt, so vergit er in erster IImsicht den den Reforma- 
toren mit dem Mittelalter gemeinsamen absoluten Wahrheitsbeeriff, von dem aus 
der moderne Toleranzbegriff mit seiner Möglichkeit verschiedener subjektiv be- 
rechtigter Wahrheiten nebeneinander als frevelhafte Skepsis und Blasphemie er- 
schienen wäre, und übersieht er, dafs die Heranziehung des A. T. hier wie sonst 


nur dazu dient, biblische Degründungen zu finden für Dinge, die aus dem 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 47 


N. T. nicht begründet werden konnten und doch eine Begründung bei ihrer prak- 
tischen Unumgänglichkeit verlangten. Weitere Beispiele in erschreckender Fülle 
zeigt Barges Karlstadt trotz der von Karl Müller gemachten Einschränkungen. — 
Vom katholischen Standpunkt aus sammelt N. Paulus, Luther und die Gewissens- 
freiheit, 1905, die Stellen. Er deutet die anfängliche Toleranzforderung als Mi- 
norıtätentoleranz, d. h. als Forderung an die papistischen Fürsten, sich in die geist- 
lichen Dinge nicht einzumischen und das Evangelium nicht zu hindern, und zeigt, 
wie gleichzeitig mit diesen Forderungen [Luther von der evangelisch gesinnten 
Obrigkeit die Abstellung der Messe als Pflicht christlicher Obrigkeit bezeichnet. 
Auch die den Täufern und Schwärmern bewilligte freie geistige Auseinandersetzung 
daure nur so lange, als er glaubte leicht damit fertig zu werden, habe aber bei 
der Entwickelung wirklicher Opposition sofort aufgehört und dem härtesten Ge- 
waltdruck Platz gemacht. Das ist sicher im allgemeinen nach beiden Seiten hin 
nicht unrichtig ; aber es ist dabei der innere Trieb nicht beachtet, der doch Luther 
nicht bloß aus Opportunismus, sondern aus der Notwendigkeit seines Kirchenbec- 
griffes heraus zunächst zu dem rein innerlich-geistlichen Aufbau der Gemeinden und 
rein geistlicher Leberwindung der Gegner im Vertrauen auf die Unwiderstehlich- 
keit des reinen Wortes nötigte. Interessant ist die S. 27 angeführte Stelle, wo 
Luther auf den Einwurf, daß ja doch auch Kaiser Karl sich im Gewissen an seine 
Lehre gebunden fühlte und daher ihm die Zwangsübung nicht zu verübeln sei, er- 
widert: >Wir wissen, daßerdeß nicht gewiß istund nicht ge- 
wißseinkann, weilwir wissen, daß er irret und wider das 
Evangelium streitet, der Kaiser ist schuldig, daß er Gottes 
Worterkenne und dasselbige gleichwie wirmit allen Kräf- 
ten fürdere«. Hier liegt der eirrentliche Nerv der Sache, wie unter Anziehung 
der gleichen Stelle auch von den meisten andern Darstellern erkannt ist, und es ist 
beereitlich, daß von einer solchen Grundüberzeugung aus schließlich bei vielfachem 
und hartnäckigem Widerstand im Interesse der Unmündigen, Schwachen und leicht 
Verführbaren sowie im Interesse der christlichen Einheit der Kirche und der Ge- 
sellschaft auch Gewalt für die Wahrheit gebraucht werden darf und muß. Paulus 
verweist mit Recht auf die Aeußserung des modernen orthodoxen Lutherapologeten 
W. Walther: »Es muß jeder Unparteiische es für das einzig Richtige halten, wenn 
Luther dahin strebte, daß in einem Land nur eine Konfession herrschtee, 
S. 13. Es bedarf gar nicht des Hinweises auf das Reichsrecht gegen die Ketzer, 
auf die von Täufern drohende soziale und politische Gefahr, auf den Druck der 
katholischen Nachbarstaaten, wie das der gelehrte Pfarrer Bossert mit großer 
Ueberlesenheit gegen Wappler zur Entschuldigung der Reformatoren hervorhebt, die 
hier »relativ beurteilt«e werden müßten; Theol. Litztg. 1908, S. 153. Das neue Ketzer- 
recht, die Zensurforderung und die Konfessionseinheit geht letztlich aus dem Wahr- 
heits- und Kirchenbegriff der Reformatoren selbst hervor, und die Widersprüche 
sind ın den Widersprüchen eben dieses Kirchenbegriffes begründet, der eine all- 
zemein christliche Kirche und Gesellschaft und doch eine rein innerlich-geistliche 
Wirkung will. Das ist undurchführbar : so hat man zum Zwang gegriffen, indem 


man diesen auf die Obrigkeit als Pilicht aus christlicher Liebe und auf Grund des 


48 Ernst Troeltsch, 


Naturrechts abschob und den rein geistlichen Charakter der kirchlichen Selbst- 
durchsetzung auf eine der obrigkeitlichen Verurteilung vorausgehende theologische 
Ermahnung und auf die Duldung eines jeder Aeußerung sich enthaltenden ver- 
borrenen Mißzlaubens beschränkte. Das ist in der Tat das alte katholische Ketzer- 
recht, wie Paulus sagt, nur »mit dem wesentlichen Unterschiede, da Melanchthon 
der weltlichen Obrigkeit, als dem vornehmsten Gliede der Kirche, die eigentliche 
Entscheidung in Glaubenssachen zugesteht, während man katholischerseits der un- 
fehlbaren Kirche die Entscheidung über religiöse Lehren vorbehält. > Wohl begehrte 
auch Melanchthon, daß in zweifelhaften Fällen die Fürsten sich nach dem Rat der 
Theologen richten sollen; allein in letzter Instanz entschied doch die weltliche 
Obrigkeite, S.43. Darin kommt die Festhaltung an der geistlichen Wirkungsweise 
und die Charakterisierung der Häresie als Aufruhr und Störung der christlichen 
Gesellschaft zum Ausdruck, aber eben damit auch die Fortdauer der katho- 
lischen Idee von der einheitlichen christlichen Gesellschaft, die ihrerseits aus der 
Universalität der Kirche folgt. Innerhalb des gemeinsamen Ganzen sind die Ak- 
zente verschoben, und in dieser Verschiebung ist die Spiritualität des neuen Kirchen- 
begriffes behauptet. Das wird auch sehr richtig als der entscheidende Punkt her- 
vorgehoben von W. Köhler, Reformation und Ketzerprozeß, 1901, bes. S. 21—26, 
der auch zeigt, wie schwer den Reformatoren der Verzicht auf ihren ursprünglichen 
Glauben an die Allmacht der Idee oder des Wortes geworden ist, und wie 
schließlich die Abschiebung des Ketzerprozesses an die weltliche (Gewalt als Hüterin 
der christlichen Gesellschaftseinheit doch auch die Vorbereitung eines rein kirch- 
lichen Ketzerprozesses fordert, auf Grund dessen die weltliche Obrigkeit dann das 
Ihre tun kann. Der Abschiebung an die weltliche Gewalt entspricht die Begrün- 
dung des Ketzerrechts auf das Naturrecht bei Melanchthon S. 29, das im Dekalog 
zusammengefaßt den Schutz der ersten Tafel, d. h. namentlich des hier sanktio- 
nierten Predivrtamtes, durch die weltliche Obrigkeit vorschreibt. Es bleibt aber 
immer das Neue, daR die Unterdrückung nicht im Namen der Kirche und durch 
die Kirche, sondern im Namen der christlichen Gesellschaftisordnung und durch den 
Staat erfolgt, während der rein kirchliche Ketzerprozef3 nur die Reinhaltung der Lehre 
bezweckt. Es führt nicht das brachium saeculare eine Sentenz der kirchlichen Ober- 
gewalt aus, sondern der Staat schützt die christliche Gesellschaft und sich selbst im 
eigenen Namen. Der Effekt ist freilich derselbe. — Unbesreitlich ist es, wie Herme- 
link »Der Toleranzzedanke im Ref.-Zeitaltere, 1908, all dem gegenüber Luther wie- 
der zum Herold der modernen Gewissensfreiheit machen kann. Schon im m.a.lichen 
System sei nicht das Christentum, sondern der beizemischte Neuplatonismus der 
Vater der Intoleranz !! Luther habe die Kirche auf eine rein geistige und inner- 
liche Wirkung zurückgeführt, und, wenn die Reformatoren dem Staat das Recht der 
Ketzerbestrafuug und der Durchführung einer gewaltsamen Glaubenseinheit zusprechen, 
so sei das ein von den neuen Erkenntnissen aus noch nicht gereinigrer Staats- 
begriff, der Staatsbegriff der Renaissance, Macchiavellis Allgewalı des Staates!!! 
Die Täufer dagegen haben mit der Toleranz nichts zu tun. »Sie waren gegen den 
Staat und das nichttäuferische Christentum in gefährlicher Weise intolerante, wozu 


man bei Wappler die Aussagen der ganz passiven Täufer vergleichen möge!!! 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 49 


Lithers Wahrheitsbegrifl, dem das »Geistliche und Unsichtbare<« eine fertige Wahr- 
heit ist, die Gott in die Herzen der Gläubigen senkt, und wo »alles was dagegen 
streitet »ein Stück von Teufelswerke« ist, sei ein in einzelnen Aeufserungen übrig ge- 
bliebenes Stück mittelalterlichen Neuplatonismus !! u. s. w. Toller und ungenierter 
kann man die Dinge nicht verdrehen, und solche Art von Apologetik ist es, die 


so viele theologische Schriften für Nicht-Theologen unerträglich macht. 


(Fortsetzung im nächsten Heft.) 


Archiv für Sezialwissenschaft und Sozialpolitik. ANIN. b 4 


5O 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation*). 
Von 


ROBERT MICHELS. 


Um die dem Homo Occonomicus immanente Tendenz zur 
Kooperation zu begreifen, ist es unerläßliche Vorbedingung, das We- 
sen der generellen Aspiration des Menschen in der isolierten Oeko- 
nomie erfaßt zu haben. Das Fundament der Oekonomie besteht 
in den Bedürfnissen des Menschen. Dem Körper, d. h. der phy- 
sischen Existenz des Individuums ist eine Reihe von Notwendig- 
keiten zu eigen, die nach Befriedigung verlangen. Nur die klare 
Erkenntnis von dem Wesen seiner Bedürfnisse kann dem Menschen 
die Möglichkeit an die Hand geben, sein Leben vernünftig zu 
regeln und einzurichten. Deshalb kann man sagen, daß sich die 
jedürfnisse des Menschen zur Wissenschaft der Wirtschaft wie 
das Leben des Menschen zur Wissenschaft der Medizin verhalten, 
denn genau so wie die Aufgabe des Arztes in der möglichsten 
Lebenserhaltung, so besteht die Aufgabe der Nationalökonomie 
als der Lehre der Produktion in der möglichsten Befriedigung 
der menschheitlichen Bedürfnisse. Denn der Mensch arbeitet 
nicht so sehr zum Zweck der Gütererzeugung, sondern er wird 
vornehmlich deshalb zur Arbeit angetrieben und läßt sie über 


sich ergehen — denn die Arbeit verliert ihren inizialen Schmerz- 
charakter nie vollständig! — weil er durch sie einem noch inten- 


siveren Schmerzgefühl, das durch das Unbefriedistlassen seiner 
Bedürfnisse entstehn müßte, wobei cs wenig darauf ankommt, ob 


*) Ocffentliche Antrittsvorlesung (Prolusione) zu einem Kolleg über National- 


ökonumie an der Kgl. Universität Turin, gehalten am 1. Dezember 1908, 


Robert Michels, Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. 51 


diese Bedürfnisse realer oder imaginärer Natur sind, ob sie sich 
auf sein ökonomisch-soziales Wohlergehen beziehen oder sein 
geistiges und moralisches Leben betreffen, zu entgehen hofft. 
Das ganze Tun und Lassen des Homo Oeconomicus wird ge- 
messen an dem Kriterium, das in der Frage eingeschlossen liegt: 
wie läßt sich mit dem geringstmöglichen Kraftaufwand, oder 
anders ausgedrückt der geringstmöglichen Summe von Unlustge- 
fühlen, der größtmögliche Nutzen erzielen? 

Der Teil der menschlichen Bedürfnisse, welche in der na- 
tionalökonomischen Wissenschaft mit einem vielleicht nicht immer 
klaren und einwandfreien Terminus Kollektivbedürfnisse benannt 
werden, können von dem Einzelindividuum nur mit Hilfe einer 
Summe von unerhörten Mühen und Anstrengungen befriedigt wer- 
den. Ihre Befriedigung erfordert also die Uebereinkunft, Zustim- 
mung und gegenseitige Hilfeleistung einer Reihe von Mitgliedern 
der Gesellschaft. Es ist deshalb nicht als Uebertreibung anzu- 
sehen, wenn wir behaupten, daß das Prinzip der Kooperation aus 
dem Gesetz des geringsten Kraftaufwands entstanden ist. 

Zu Beginn der modernen Aera waren alle sozialen Beziehungen 
von starrem kooperativistischem Geiste beseelt. Das mittelalterliche 
Städtewesen wie der Inhalt des Staatswesens im 16. und 17. Jahr- 
hundert baute sich auf dem Prinzip einer koerzitiven Kooperation 
auf. Die zu Zünften zusammengeschlossenen Handwerke auf der 
einen, die Stiftungen und Einrichtungen der katholischen Kirche 
auf der anderen Seite stellen nur verschiedene Formen ein und 
desselben kooperativen Grundgedankens dar. Das ganze wirtschaft- 
liche und soziale Leben wurde durch Tausende von Satzungen ge- 
regelt, geordnet, mit scharfen Grenzen umgeben, kontrolliert und 
behütet, sodaß es dem oberflächlichen Beobachter jener Zeit wohl 
scheinen mochte, als ob alle jene der Laune unterworfenen Trieb- 
tedern des heutigen Wirtschaftslebens damals — und zwar ganz be- 
sonders zu den Zeiten des Höhepunkts jener Entwicklung im Zeitalter 
Colberts — dem hohen Willen des Staates untertan gewesen seien, 
da es ihm mit Hilfe der sogenannten merkantilistischen Methode 
gelungen zu sein schien — man gestatte mir diesen Vergleich — 
jene beiden Straßenjungen, die mit ihren nicht vorherzusehenden und 
unvorhergesehenen Dummenjungenstreichen der modernen Volks- 
wirtschaft soviel Kopfzerbrechen verursachen, nämlich die beiden 
Faktoren »Angebot« und »Nachfrage«, im Zaume zu halten. Allcr- 
dings trug die Kooperation in jenem Zeitraum ausgesprochen obli- 

4* 


52 Robert Michels, 


satorischen Charakter. Nur in den fernen Kolonien, in welchen 
der noch nicht zu Besitzstück gewordene Boden sich der gebun- 
denen Oekonomie des Mutterlandes entzog, vermochte sich der freie 
Impuls der genossenschaftlichen Tätigkeit unserer Tage bisweilen 
zu regen. So gründeten zum Beispiel, wie uns bei Vauban erzählt 
wird, die Untertanen des Roi Soleil in Canada einen ge- 
nossenschaftlichen Unterstützungsverein zum gemeinschaftlichen 
Einkauf und Transport von Baumaterialien und anderen Roh- 
stoffen, >pour voiturer lcs pierres et les materiaux«!). 

Als aber zusammen mit der politischen Freiheit und dem An- 
bruch einer sich auf demokratische Prinzipien berufenden Acra 
auch die ökonomische Freiheit, die Gewerbefreiheit, sich durchsetzte, 
da fand die mittelalterliche Form der Kooperation ihren Untergang, 
um einer sozialen Ordnung Platz zu machen, welche mehr als einen 
Berührungspunkt mit der uns von Ciccotti beschriebenen Wirt- 
schaft des römischen Altertums hatte, da sie die beiden anscheinend 
einander entgegengesetzten Prinzipien der Statolatrie und des Ín- 
dividualismus, beide in gleich hoher Potenz, in sich vereinigte; 
die Statolatrie bezüglich des öffentlichen Rechtes, insofern dic 
Aktion und die Verteidigung des Staates in Kraft trat; den In- 
dividualismus, in seiner Absolutheit aufgcfaßt und in Wirksam- 
keit gesetzt auf dem Gebiete des Privatrechtes, indem der Staat 
die Aufgabe, die Produktion zu übernehmen, der nicht nur spon- 
tanen, sondern vom Ganzen völlig loszelösten und isolierten Wirk- 
samkeit des Individuums oder der Familie überließ, ohne je ın 
irgendwelcher Weise in diese Sphäre einzudringen oder sie außer 
in unvermeidlichen Fällen, wenn es sich nämlich um die Sicher- 
stellung einer gemeinsamen Handlung zur Erreichung eines offen- 
sichtlich gemeinsamen Vorteils handelte, auch nur einzu- 
schränken?). 

Die Revolution des technischen Instruments, die wir dem 
Erfindungsgenie Linzelner verdanken, verursachte eine Revolu- 
tion in der Produktion und folglich in den Beziehungen zwischen 
Mensch und Mensch. Die feudalen patriarchalischen und idyl- 
lischen Verhältnisse fielen jäher Zerstörung anheim. Die wirt- 
schattlichen und gesellschaftlichen Bande, die den Menschen an 


ı, Ferdinand Dreyfus: »Vauban FEconomiste«, Paris, 1872. Ancienne 





Maison Quantin, p. 47. 
>) Cfr Ettore Ciccotti: »Tratti caratteristici dell Economia antica.« 


Biblioteca di Storia Economica, Milano, 1905, Vol. I, p. XIX. 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. 53 


seine ererbten Vorgesetzten knüpften, zerrissen in Stücke. Die 
rostzerfressenen Ketten der alten Kooperation barsten, und als 
einzires Bindeglied, welches die große Umwandlung aller Ge- 
wohnheiten und sozialen Verhältnisse überlebte, blieb das nackte 
und trockene persönliche Interesse der isolierten Erwerbsmen- 
schen übrig. Die enge Berufsvereinigung des Mittelalters, diese 
primitive Form der Kooperation, in welcher die derselben gewerb- 
lichen Organisation angehörigen beiden Klassen, die Meister und 
die Gesellen — eine Zweiteilung, die weit davon entfernt war, rein 
ökonomischen Charakter zu tragen und zwei scharf abgegrenzte öko- 
nomische Kategorien Produzenten zu schaffen, sondern vielmehr 
überwiegend praktisch-technischen Erfordernissen der Produktion so 
wie der Arbeitsteilung nach Maßgabe der Altersgrade entsprach — 
sich in vollkommener Kameradschatftlichkeit, etwa wie der, welche 
heute die Avantageure und jüngeren Offiziere ein und desselben 
Oifizierkorps mit ihren Stabsoffizieren verbindet, weil die einen heute 
betehien und die andern morgen befchlen werden, gegenüberstanden, 
verfiel nach und nach vollkommener Auflösung. Die Gesellen wur- 
den zu Lohnarbeitern und verloren, zugleich mit der allmählichen 
Verdrängung der Kleinindustrie durch die Großindustrie und der 
L.intührung kostspicliger, mit Dampf und später mit Elektrizität 
betriebener Maschinen, welche die Arbeit in immer wachsen- 
dem Matte von den Besitzern dieser Werkzeuge abhängig machte, 
Immer mehr die letzte Hoffnung, sich mit der Zeit zur Würde 
eines Unternehmers aufschwingen und sich aus Arbeitnehmern in 
Arbeitgeber verwandeln zu können?). Den Thron der davonge- 
Jagten Kooperation jedoch bestieg, die Brust geschwellt von speku- 
lativer Kühnheit, aber auch von unbändigem Egoismus, der oft 
selbst die Form berechnendster Grausamkeit annahm, die private 
Initiative. 

Diese neuen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen riefen 
einen unscheuren Aufschwung der wirtschaftlichen Produktion, 
die sich endlich aus der Engigkeit des ihr aufsezwungenen 
Schutzes der Kollektivität befreit sah, hervor und hatten die 


3 Diese Tendenz übt auch heute noch ihre Wirkung aus, Man vergleiche 
hierüber mein Referat auf dem H Congresso per il Progresso della Scienza Italiana 
(Firenze 1908): >Sulla decadenza dell'antica classe media e sul 
sòrgere diuna nuova classe media industriale nei paesi di 
cconomia spiccatamente capitalisticae (veröffentlicht im Giornale 


degli Economisti, Febr. 19091. 





54 Robert Michels, 


nunmehr ungehemmte Ausbreitung jenes Komplexes wirt- 
schaftlicher und intellektueller Güter, den wir europäische Zi- 
vilisation nennen, über alle Meere und alle Kontinente zur un- 
mittelbaren Folge. Da sie aber ein Anwachsen der Produktion 
bis zur Ueberproduktion, die ein nicht unbeträchtliches Sinken 
des Konsums zur Begleiterscheinung hatte*), mit sich brachten, 
wurden sie auch zu Urhebern einer langen Reihe traurigster Folge- 
erscheinungen, die besonders die Riesenphalanx jener Erwerbs- 
menschen trafen, die, um sich in dem angebrochenen zügellosen 
und unbarmherzigen Konkurrenzkampf aller gegen alle, in den sie 
sich hineingerissen sahen und der als das charakteristischste Kenn- 
zeichen der ersten Periode der jungen kapitalistischen Aera angesehen 
werden darf, zu behaupten, keine anderen wirtschaftlichen Waffen 
zu ihrer Verfügung hatten als die Kraft ihrer Arme. So ent- 
stand denn jenes äußerste Elend der handarbeitenden Klassen, 
welches der Geschichte jener Jahre die Signatur gibt und von 
dem uns die Nationalökonomen aller Schulen und aller sich zum 
Weltkapitalismus entwickelnden Länder mit überzeugender Bered- 
samkeit zu berichten wissen). Der Arbeiter, isoliert, von nieman- 


t) Louis Blanc: »Örganisation du travaile. 4° cdition considérablement 





augmentée, précédće d'une introduction et suivie d'un compte-rendu de la maison 
Leclaire. Paris, 1845. Cauville Frères, édit., p. 61, 

5) Anbei einige der wichtigsten Bücher, welche dieses Thema behandeln: 
Ueber die Entwicklung in England: J. Ch. L. Sismonde de Sismondi: 


»Nouveaux Principes d'Economie politique ou de la richesse dans ses rapports avec 


la population.< Paris, 1819, 2° edit. 1827. Delaunay, vol. I, libre VII; und 
>Etudes sur les Sciences sociales.e 3 vol, Paris, 1836—38. — Friedrich 
Engels: »Lage der arbeitenden Klassen in England.«e London, 1845. — Karl 
Marx: »Das Kapitale. Vol. I, r. Aufl, 1567. — Alexandre Auguste 
Ledru-Rollin: »De la Decadence de l’Angleterre«. Vol. II, Paris. 1850. Escu- 
dier Frères. -—— H. M. Hyndman: »The Historical Basis of Socialism.«e London, 
1583. Kegan Paul, Trench and Co., p. 362. — Ueber die Entwickelung in Eng- 


land und Frankreich: Eugene Buret: »De la Misere des classes laborieuses 
en Angleterre et en France.« 2° edit, Bruxelles, 1845. — Ueber die Entwicke- 
lung in Frankreich allein: Louis René Villermc: »Tableau de l'état physi- 
que et moral des ouvriers employés dans les manufactures de coton, de laine et 
de soie.e Paris, 1838. 2 vol. — Charles Fourier: »De l’Anarchie indu- 
strielle et scientifique.< Paris, 1847. Librairie Phalanstcrienne (s. p. 18 ff. den 
Satz: »Voilä les fruits des systèmes d’industrialisme, bons pour enrichir la finance, 
le haut commerce, la grande propriété, et ne laisser au peuple que la faim et la 


nudité pour prix d'un travail de forçat, exercé souvent dans des ateliers où il est 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation, 55 


dem beschützt, ein widerstandsloses Spielzeug aller soeben durch 
die uferlose Gewerbefreiheit losgelassenen wirtschaftlichen Lei- 
denschaften, wurde das Opfer selbst der technischen Fortschritte 
der Produktionswerkzeuge. Jede neue Erfindung hatte das Be- 
streben, den Marktpreis der Ware Arbeitskraft unmittelbar sinken 
zu lassen und eine weitere Zahl Arbeitender zu Arbeitslosen zu 
machen. So war es denn verständlich, wie damals in der Ar- 
beiterschaft der schreckliche, von der Verzweiflung eingegebene 
Gedanke Platz greifen konnte, der sogenannte freie Arbeitsvertrag 
führe sie dem Hungertod entgegen, so daß esimmer noch besser 
für sie sei, wenn sie leibliches Eigentum der Unternehmer werden 
könnten, um jene wenigstens auf diese Weise zwingen zu können, 
in allen Wechselfällen des Lebens für ihren Unterhalt als Sklaven 
Sorge zu tragen, während sie als freie Menschen keinerlei Recht 
auf Hilfe hätten, weder seitens des Staates noch seitens der In- 
dustrie®). In der Jugendzeit der kapitalistischen Gesellschafts- 
ordnung bewahrheitete sich die einmal von Camillo Supino ge- 
machte Bemerkung, daß das Privateigentum die Ungleichheit zwi- 
schen den Menschen immer weiter fördert und deshalb die An- 
gehörigen der nichtsbesitzenden Klassen zu Unfreien macht”). 
Die wissenschaftliche Erkenntnis von der Existenz des von 
dem extremen Individualismus in der Wirtschaft herrührenden 





enfermé 18 heures par joure), — Adolphe Jérôme Blanqui: »LesClasses 
ouvrières en France pendant l'année 1848.« Paris, 1849. Firmin Didot (Petits 
Traités publices par l'Académie des Sciences morales et politiques) — Pierre 
Armand Dufau: »Essai sur la Science de la Misċre sociale.< Paris, 1857. — 
Ueber die Entwickelung in Amerika: Robert Hunter: »Poverty.< New-York, 
1906. The Macmillan Company. — Austin Lewis: »The rise of the American 
proletarian.e Chicago, 1907. Charles H. Kerr and Co. — Ferner vergleiche man, 
für die neuere Zeit, die wertvolle ökonomisch-psychologische Monographie von 
Werner Sombart: »Das Proletariat.e Bilder und Studien. Frankfurt a. M., 
1906. Rütten und Loening. 

®©) »Micux eût valu pour lui (le salariat) un complet esclavage ; car le maitre 
au moins nourrit, loge, vĉtit son esclave, le soigne dans ses maladies, à cause de 
Pintérét qu’il a de le conserver; mais celui qui n'appartient à personne, on s'en 
sert pendant qu'il y a quelque profit à en tirer, puis on le laisse làe (Félicité 
de Lamennais: >Le livre du peuple.e Paris, 1866. Bureaux de la Publi- 
cation »Bibliothöque Nationale, collection des meilleurs auteurs anciens et mo- 
dernes«, § rue Coq-Héron, p. 17). 

3) Camillo Supino: »Principii di Economia politica.« Napoli, 1905, 2% 


edizione. L. Pierro, p. 162. 


56 Robert Michels, 


I.lends der niederen Bevölkerungsklassen mußte natürlich uncigen- 
nützige Forscher, die es wie zu allen Zeiten auch in jener Wirt- 
schaftsepoche gab, mit Macht zu sorgfältigen Untersuchungen 
über die Sachlage antreiben, um die geeignetsten Mittel und 
Wege ausfindig zu machen, den wirtschaftlich schwachen Teil 
der Erwerbsmenschen gegen den wirtschaftlich starken Teil zu 
schützen. In Frankreich setzte der Sozialphilosoph Saint Simon 
die ganze Schärfe seiner Kritik daran, auf die mangelhafte 
Organisation in der Industrie und in der Wissenschaft der 
Völker aufmerksam zu machen und glaubte für die Unord- 
nung in der Ockonomie mit der Verkündung eines neuen so- 
zialen Prinzips der Reorganisation ein wirksames Heilmittel gc- 
funden zu haben®). Der Sozialist Louis Blanc, der auf der Be- 
obachtung fußte, daß die große Mehrzahl der Erwerbsmenschen 
in dem ewigen Kampf der kapitalistischen Konkurrenz um das 
tägliche - Brot wegen ihrer wirtschaftlichen Armut schwach und 
hilflos zu Grunde gingen, schlug, mitten in den Wirren der acht- 
undvierziger Jahre, die Bildung großer vom Staate fundierter Ar- 
beits- und Produktivgenossenschaften für die Arbeiter vor, die er 
ateliers sociaux genannt haben wollte und von deren Solidari- 
tätsrefühl und rationellem System bewußter Zusammenarbeit er 
erwartete, daß sie allmählich die Konkurrenz der Privatbetriebe 
aus dem Felde schlagen und jene aufsaugen könnten”). Der 
Katholik Lamennais bekämpfte mit dem feurieen Enthusiasmus eines 
Apostels die schädliche Einteilung der Gesellschaft in Klassen, 
weil, wie er ausrief, la Providence maudit les possessions solitai- 
res, qui irritent sans cesse la convoitise et ne la satisfont ja- 
mais, und vermeinte, als Gegengewicht gegen den brutalen Ego- 
ismus der Linzelindividuen vermöge nur die Ausbreitung einer 
Auffassung, der gemäß alle echten Christen durch Bande enger 
sozialer und ökonomischer Solidarität verbunden und verwandt 
seien, praktisch wirksam zu sein !P), 





£f Henride Saint Simon: >Lettres d'un habitant de Genève A ses con- 
temporains«, Genève 1803, und »Du Système industriele, Paris 1821; und Abel 
Transon: »Saint Simon«, in »Recueil de Predications. Religion Saint-Simo- 
nienne«. Vol. I, p. 514. Paris, 1832. Aux Bureaux du Globe. 

*) Louis Blanc: »Örganisation du Travail«, Paris, 1839, und »Pages d’Hi- 
stoire de la Revolution de Fevrier 1848. Bruxelles, 1850. Soc. Typ. Belge, p. 331. 

10) Félicité de Lamennais: »Le Livre du Feuple< und »Parolces d'un 


croyants, 1833. Neuausgaben der Bibliothèque Nationale, IS66b und 1801. 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. 57 


In England erstand Robert Owen mit seinem genialen | 
— wenn auch nicht originalen — Gedanken, die Arbeiter in 
Etablissements gemeinsamen Besitztums zu vereinigen, in denen 
die Konsozierten alle für das Leben nötigen Gegenstände gce- 
meinsam produzieren und gemeinsam konsumieren könnten !!). 
Die berühmt gewordenen Equitable Pioneers von Rochdale, da- 
zu veranlaßt von den elenden Löhnen, die ihnen als Fabrik- 
arbeiter im Unternehmerdienst gezahlt wurden, machten sich 
mit bewundernswertem Verständnis für die praktischen Erforder- 
nisse und ungewöhnlicher rechnerischer Begabung, viribus unitis an 
die Errichtung eines Ladengeschäftes, um sich — auf direktem 
\Vege, vom Produzenten, — die zum Leben notwendigsten Waren 
preiswerter zu verschaffen und erklärten auf diese Weise als Kon- 
sumenten den Zwischenhändlern ‘entschlossen den Krieg !?.. Um 
die gleiche Zeit fanden sich immer wieder von neuem mutige 
Scharen Utopisten in allen Lebensaltern, die aus Europa aus- 
wandernd die Urwälder Amerikas aufsuchten, in der Absicht, dort 
einen Boden zu gewinnen, auf dem sie ihre soziale Theorie durch 
die experimentelle Methode auf ihre Richtigkeit prüfen könnten, 
und deshalb dort kleine kommunistische Gemeinden gründeten, 
mit denen sie den greifbaren Nachweis für die unschätzbaren Vor- 
teile dieser neuen Gesellschaftsordnung zu erbringen hofften, und 
die dazu bestimmt waren, der allgemeinen Wiedergeburt des 
Menschengeschlechtes als Vorbild zu dienen 3). 

Währenddessen feuerten die Deutschen Friedrich Engels und 
Karl Marx mit dem schicksalsschweren Rufe: »Proletarier aller 
Länder, vereinigt euch!«, die Arbeiterbataillone auf dem poli- 
tischen Plan zur organisierten Klassenrevolte an '*). 

Gewiß, alle diese Versuche gingen von verschiedenartigen Ge- 
sichtspunkten aus und wurden zum Teil von ausceinandergehen- 

11) Robert Owen: »Report to the Committee of the House of Commons 
on the Poor Law.: London, 1817. 

12) George Jacob Holyoake: »Hlistory of Cooperation in Rochdalee, 
155S. In alle Sprachen übersetzt und neu aufgelegt. 

13), Etienne Cabet: »Voyages en lcarie.« Paris, 1542. Wir erinnern 
hier auch an das interessante kommunistische Experiment in Italien (1887—1585), 
welches in dem folgenden Werke beschrieben wird: Giovanni Rossi (Car- 
diast: »Utopie und Experiment.e Zürich, 1807. Sanftleben. 

4) Karl Marx und Friedrich Engels: »Das kommunistische Mani- 


fest.<e Brüssel, 1847. 6. deutsche Auflage. Berlin, 1901, Verl. Vorwärts. 


58 Robert Michels, 


den Absichten geleitet, aber sie hatten doch alle zwei Leitge- 
danken von weittragendster Bedeutung gemeinsam: Erstens die 
klare Einsicht in die Ohnmacht des Homo Oeconomicus in der 
Isoliertheit, zumal insoweit er ohne Besitzrechte an den Produk- 
tionsmitteln ist, sowie zweitens als logische Folge des ersten Mo- 
tivs, die Erkenntnis von der Notwendigkeit, das Prinzip der 
Kooperation in das soziale und ökonomische Leben wiedereinzu- 
führen 1). In der Tat sehen wir alsbald gerade in denjenigen 
Millionen umfassenden Volksklassen, die durch die Lösung der 
alten kooperativen Bande zu Spielbällen des Schicksals geworden 
waren, den abgelegten Gedanken der Kooperation, den der aus 
der Revolution der Produktionstechnik geborene junge kapitalistische 
Siegfried geglaubt hatte, für immer beiseite geschoben zu haben, 
allüberall wieder lebendig werden. In diesem Sinne kann man 
behaupten, daß die Kooperation als berechtigtes und dringend 
notwendiges Mittel der Verteidigung der Kollektivität gegen die 
Usurpation des ökonomischen Ichs einiger Wenigen in die Schran- 
ken trat. Denn die Kooperation ist in letztem Grunde identisch 
mit der fundamentalen Bejahung der Rechte des sozialen Körpers 
gegenüber den Anmaßungen cines falschverstandenen Freiheits- 
begriffes, welcher den Armen und Elenden zuruft: »Jeder muß 
mit sich selber fertig werden !« Diese Bejahung findet aber eine 
weitere Stütze und ihre Vollendung in der Erkenntnis, daß, um 
die Rechte der Kollektivität wirksam wahrnehmen zu können, erst 
die Emanation des Gesetzes vom geringsten Kraftaufwand in Kraft 
treten muß: nämlich die organisatorisch angewandte Solidarität 
der Intercssentengruppen. 

Nun entsteht für uns die Frage: Welches ist das Kriterium, 
auf Grund dessen die Menschen die kooperierenden Gruppen bil- 
den? Es ist niemandem unbekannt, daß in der Gesellschaft die 
größten Antagonismen und Kontraste obwalten und neben ein- 
ander bestehen. Es liegt deshalb auf der Hand, daß die Quelle 
jedweder Kooperation nur in der Gemeinsamkeit eines Komplexes 
wesentlicher Interessen liegen kann, die, wenn sie einerseits eine 


15) Eine Andeutung über die gleichzeitig, in den verschiedensten Kreisen des 
achtundvierziger Frankreich, entstehende spontane Bewegung, den durch die kapi- 
talistische Konkurrenz bedrohten ärmeren Volksklassen auf dem Wege der Organi- 
sation dieser Klassen zu helfen, finden wir bei P.-J. Proudhon: »Propagande 
antisocialiste«e, in der Sammlung: Mélanges, Articles de journaux, 1848—1552. 


Paris, 1869. Lacroix, Verboeckhoven et Co., edit., p. 140. 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. 59 


große Zahl Erwerbsmenschen zum Zusammenschluß veranlassen, 
sie andererseits von einer anderen Gruppe trennen. Dem Schoße 
der sozialen Disharmonien entspringen alle politischen, sozialen 
und ökonomischen Einrichtungen, die mit Hilfe der Assoziation 
freier Kräfte die Befriedigung der gemeinsamen Bedürfnisse 
der einen kooperierenden Gruppe gegen den Willen der ande- 
ren kooperierenden Gruppe zum Ziele haben. 

Wir bemerkten bereits, daß die wirtschaftliche Entwicklung 
immer mehr zu einem mit einem gewaltigen Aufwand an Kapital 
betriebenen Großindustrialismus überleitet. Dieser Entwicklung 
entsprechend muß das hauptsächlichste Kriterium der Bildung und 
Definition der verschiedenen Gesellschaftsklassen in den verschie- 
denen Antworten auf folgende drängende Frage liegen: welches 
ist die Rolle, die der betreffende, zu definierende Kreis im Me- 
chanismus der Produktion spielt? Oder, da gerade ob des immer 
stärker hervortretenden Uebergewichtes der industriellen Riesen- 
betriebe im Wrtschaftsleben sich unserer Beobachtung immer 
mehr die große Trennung des unter dem Szepter der kapitali- 
stischen Gesellschaftsordnung lebenden Menschengeschlechts nach 
dem Verhältnis, in dem die einzelnen Erwerbsmenschen zu den 
technischen Mitteln der Produktion stehen, aufdrängt, kann man 
diese Frage auf die anscheinend einfachere und bescheidenere 
Frage reduzieren: In welchem Verhältnis steht der zu definierende 
Wirtschaftskreis zu dem Besitz der Produktionsmittel? Das ist 
das Kriterium, auf Grund dessen eine weitverbreitete Schule in 
der Nationalökonomie, die sich auf Karl Marx beruft, es für 
zweckmäßig und zugleich wissenschaftlich richtig gehalten hat, 
die Gesamtheit der homines oeconomici in zwei einzige große 
Kategorien einzuteilen: die Besitzer der Produktionsmittel und 
die von diesen Produktionsmitteln abhängigen Lohnarbeiter 1°). 

Der Reichtum des mittellosen Erwerbsmenschen wird durch 


16) Daß diese soziale Unterscheidung nicht erst alleiniges Verdienst der Marx- 
schen Schule ist, ersehen wir u. a. aus einigen Worten von Charles Fourier 
(1850): >Le Capital et le Travail! voilà le plus brûlant, le plus irritant des dua- 
lismes qui divisent les esprits dans les circonstances révolutionnaires où nous nous 
trouvons. Ce dualisme prend aujourd'hui un caractcre de guerre sociale, comme 
le dualisme de l'esprit et de la matière, du spirituel et du temporel a engendré 
autrefois des guerres religieuses; comme l’antagonisme de la liberte et du pouvoir 
a cause nos révolutions politiques.« (Charles Fourier; »Accord des prin- 


cipes. Travail des écoles socictaires.« Paris, 1550. Librairie Phalanstcrienne. p. 100.) 


60 Robert Michels, 


die Lohnhöhe bestimmt, die er durch den Eintausch seiner 
Arbeitskraft, der einzigen Ware, die er besitzt, erhält. Das 
stärkste Bedürfnis des Lohnarbeiters muß also demnach, um die 
Notwendigkeit zu erkennen, seine Lebensbedingungen zu bessern 
— sobald nur sein Verstand genügend geschärft ist — in dem 
heißen Wunsch bestehen, eine Erhöhung seines Lohnes zu erlangen. 
Allein der Lohnarbeiter, der seine Wünsche dem Unternehmer 
gegenüber isoliert geltend macht, ist zunächst nur ein Petulant; 
er wird nie Herr der Situation und seine Forderungen wiegen 
leicht wie Federn; er ist eine soziale Null, die sich nicht unan- 
senehm bemerklich machen darf, bei Strafe, von seinem Herrn 
entlassen und durch eine andere Null ersetzt zu werden. 

Auf die Erkenntnis dieser Tatsache gestützt, haben die Ar- 
beiter als Produzenten jene Form der Kooperation ins Leben ge- 
rufen, die in England unter dem Namen der Trade Union und ın 
Italien unter dem Namen der lega di resistenza, Bezeichnungen, von 
denen die eine mehr den industriellen und die andere mehr den 
Kampfes-Charakter dieser Arbeiter-Organisation andeutet, bekannt 
ist. \Vohl wissend, wie selten natürliche Ursachen in Kraft treten, 
die auf spontanem Wege zu Lohnerhöhungen führen, wie z. B. der 
Import der Massen Goldbarren aus Kalifornien und Australien in 
den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, der zeitlich mit 
einem großen Steigen der Löhne zusammenfiel 7), haben die Ar- 
beiter ihre Bünde gegen die Unternehmer, in deren Betrieben sie 
arbeiten, mit dem offenen Ziel gegründet, mittelst direkter wie 
indirekter Pression auf die Veränderung des Arbeitsvertrages zu 
ihren Gunsten hinzuwirken. Zur Bildung dieser Verbände haben 
die ungcheure Volksvermehrung sowie die durch die Einführung 
des neuen Produktionsmittel verursachte technische Kooperation 
der Arbeiter im Mechanismus der industriellen Produktion und 
die dadurch bedingte tagtägliche Zusammenarbeit kompakter 
Massen in der Fabrik, Qualitäten, die auch im Leben der Arbei- 
ter außerhalb der Fabrik nach beendigter Arbeit weiter wirken 
mußten, in sehr wesentlichem Maße beigetragen, da sie für die 
Entstehung auf der Basis der Solidarität ruhender Organisationen 
erst den Mutterboden abgaben. 

Der von den Gewerkschaften gegen die Privatunternehmer 
entfesselte Kampf wird auf die verschiedensten Arten und Me- 


1) Charles Gide: -Economie sociale.« Paris, 1905. Librairie de la So- 


ciété du Recueil Géndral des Lois et Arrèts, Larose et Tenin, directeurs, p. 80—81. 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. GI 


thoden geführt 1%) — wir können uns hier leider mit ihrer Ana- 
lyse nicht beschäftigen —, die aber sämtlich die Tendenz auf- 
weisen, durch engen Zusammenhalt dem Privatkapital einen größt- 
möglichen Anteil an der Distribution der produzierten Güter und 
an der Verteilung des kapitalistischen Gewinnstes in der Produk- 
tion strittig zu machen. 

Dem gleichen Gegensatz der Arbeit zum Kapital verdankt 
auch ein hoher Prozentsatz der Vereine, die heute als Produk- 
tivzenossenschaften bezeichnet werden, ihr Dasein. Diese Koo- 
perationsform, die die Anfertigung und den Verkauf von Waren 
durch die Arbeiter selbst ohne Hilfe des Privatunternehmers be- 
treibt, ist häufig nur eine auf das Gebiet der Produktion über- 
tragene Gewerkschaft. Nicht selten ist die Entstehung der Pro- 
duktivgenossenschaften sogar direkt auf einen Streik zurückzu- 
führen: die Lohnarbeiter, ermüdet und angewidert durch die zu 
lange Auseinandersetzung mit ihren Unternehmern, schreiten da- 
zu, gemeinsam ein eigenes geschäftliches Unternehmen zu grün- 
den und auf diese Weise den Beweis zu erbringen, daß sie fähig 
sind, auch außerhalb des Rahmens privatkapitalistischer Produk- 
tion — auf eigene Faust — zu produzieren. 

Auch die weitverbreitcte Form der Arbeiter-Kooperation, 
die wir als Konsumgenossenschaft kennen, hat mit der sozialen 
Kampfesorganisation der Arbeiterschaft engen genetischen Nexus. 
Ihre Entstehung entspringt dem Wunsche des Arbeiters, die Kauf- 
kraft seines L.ohnes zu steigern. Heißblütige Freunde dieser Genossen- 
schaftsform, deren es zur Zeit viele gibt, gehen sogar so weit, 

'*) Eine begabte holländische Dichterin und Sozialschriftstellerin, Henriette 
Roland Holst-van der Schalk, hat einen ganzen dicken Band allein 
einer Untereattung des Streiks, dem Generalstreik (Generalstreik und Sozialdemo- 
krane, 2. Aufl., Dresden 1900, Kaden), gewidmet und diese Untergattung je nach 
ihren Zielen, den Ursachen und den Begrleiterscheinungen mit großem philologi- 
schem Verständnis weiter in viele Arten und Unterarten geteilt, wie Linné seine 
Tiere nach ihren Zähnen und Klauen eingeteilt und klassifiziert hat. Sie unterscheidet 
allein fünf Kardinalarten des Generalstreiks: »Gencralstreik, Generalisierter Sym- 
päthiestreik, Oekunomisch-sozialer Generalstreik, Ockonomischer Streik mit politi- 
scher Bedeutung und Politischer Massenstreike. Man vgl. auch das über dasselbe 
Thema, wenn auch nicht mit der gleichen politischen Färbung, so duch dem 
gleichen philologischen Geschick geschriebene Buch einer anderen Frau, Elsbeth 
Georgi: »Theorie und Praxis der Generalstreiks in der modernen Arbeiterbe- 


wegung, Jena, 1908. Gustav Fischer. 


62 Robert Michels, 


den Nutzen des Konsumvereins sachlich dem Nutzen der Gewerk- 
schaft gleichzustellen, da es dasselbe sei, ob die Arbeiter als Pro- 
Auzenten mehr Lohn oder als Konsumenten mehr Kaufkraft er- 
halten !°}. Richtig ist jedenfalls, daß der Konsumverein die Ten- 
denz verfolgt, seinen Mitgliedern die Anschaffung guter Waren 
zu möglichst billigen Preisen zu vermitteln und deshalb seine Ein- 
käufe entweder direkt bei den Grossisten und den Großindustriellen 
macht oder sogar innerhalb der Grenzen des Möglichen zur Grün- 
dung eigener, ihm als Konsumverein angegliederter und zugehöriger 
Produktionsbetriebe schreitet, sodaß man die Konsumgenossen- 
schaftsbewegung in letzterem Falle als integrierende Kooperation, 
oder auch als Kampfesorganisation der Arbeiterkonsumenten gegen 
das private Unternehmertum, als Konsumentengewerkschaft, be- 
trachten kann. 

Alle diese letztgenannten verschiedenen Formen der Koope- 
ration haben zwar in der Praxis durchaus nicht den Beweis für 
den ihnen von ihren Anhängern zugesprochenen absoluten und 
allgemeinen Wert zu erbringen vermocht. Ihre bisherige Ge- 
schichte hat jedenfalls so viel gezeigt, daß es ihnen an innerer 
Kraft mangelt, den allgemeinen Gang der Wirtschaft in nennens- 
werter Weise zu beeinflussen ?®) und daß der Errichtung eines 
neuen Konsumvereins in der Regel keine größere Bedeutung zu- 
gesprochen werden kann als der Eröffnung irgend eines anderen 
Kramladens. Aber diese kooperativen Formen besitzen, wenn 
auch also vielleicht abgesehen davon, daß sie zur progressiven 
Dekadenz der Mittelschichten der Gesellschaft beitragen — kei- 
nen großen wirtschaftsdynamischen, so doch einen sehr beträcht- 
lichen wirtschaltsphilosophischen Wert in pädagogischer und di- 
daktischer Hinsicht. In der Tat: die Produktivgenossenschaften 
eliminieren theoretisch den kapitalistischen Unternehmer und sind 
dadurch ein Beweis für die Entbehrlichkeit der sozialen Funktion 
der Privatunternehmer; sie bekämpfen, wenn auch mehr verbal 
als ökonomisch, den privaten Großbetrieb ?!); die Konsumgenos- 





1%, Vol, z. B. Franz Staudinger: »Gewerkschaft und Genossenschaft, 
in den Sozialist. Monatsheften, XH (XIV), Heft 25. 

20) Vgl, über die nicht immer erfreuliche Geschichte der italien. Produktivge- 
nossenschaften den lehrreichen Artikel von Lamberto Paoletti: »Un Ci- 
mitero di Cooperatives. Giornale degli Economisti. Anno XVI, sett. 1905. 

21) Der Entwickelung der Produktivvereine wird durch ihr Wesen als Arbeiter- 


vereine selbst gewisse Grenzen gezogen. Mit Recht bemerkt einmal Kautsky, daß 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. 63 


senschaften, die in letzter Instanz dem Kapitalismus in höchst- 
eigener Person auf den Leib zu rücken beabsichtigen, krümmen 
diesem zwar kein Haar, aber sie untergraben statt seiner, nolcn- 
tes volentes, die Stellung der proletaroiden kleinen Kaufleute 
und Vermittler zwischen dem Produzenten und dem Konsumen- 
ten, die Kreditgenossenschaften machen den Bankier unnötig ; 
die Baugenossenschaften, deren wir in greifbarer Nähe ein glän- 
zendes Beispiel in Reggio Emilia, wo ein Genossenschaftskonsor- 
tium sogar im Begriffe steht, eine Eisenbahnlinie zu bauen, um 
sie dann später auch in eigene Verwaltung zu übernehmen, haben, 
ersetzen den Bauunternehmer und Privatvermieter. 

Da aber die beiden mächtigsten Kardinal-Formen der Ar- 
beiterbewegung, die Kooperation der Produzenten und die Koo- 
peration der Konsumenten, nicht genügende Umgestaltungskraft 
besitzen, um das immanente Ziel des modernen Proletariats, die 
Befreiung aus der Herrschaft der Kapitalinhaber, zu erreichen, 
ist eine weitere synthetische Form der Arbeiter-Kooperation ent- 
standen in der politischen Form des Sozialismus: die — im 
weitesten Wortsinne zu verstehende — Partei. 

Wir können also vier Hauptformen der Arbeiter-Kooperation 
unterscheiden: de ökonomische Koopcration der prole- 
tarıschen Produzenten oder Arbeits- und Produktivsc- 
nossenschaften; de ökonomische Kooperation der prole- 
tarıschen Konsumenten oder Konsumvereine, die sozi- 
ale Kooperation der Lohnarbeiter oder die Gewerkschaft; 
die politische Kooperation der sog. revolutionären 
Proletarier oder die Arbeiterpartei. 

Wir spielen hier auf die bewußt oder unbewußt jeder Or- 
sanisation der Arbeiterklasse eigentümliche Tendenz zum Sozia- 
lısmus an. Da die Besitzer der Produktionsmittel als solche auch 
die Herren der Produktion und als solche wiederum die Herren 
der Gesamtgesellschaft sind, so sieht sich das Proletariat genötigt, 
mit ihm nicht gehörigen Arbeitsmitteln zu arbeiten und ist deshalb 
zu einer Unterordnung in der Wirtschaft und der Gesellschaft 
gezwungen, die mehr der Form als der Substanz nach von jenen Ver- 


je ausgedehnter und kapitalreicher ein Unternehmen ist, desto schwerer es in ein 
Arbeitergeschäft umzuwandeln ist, während es leicht in ein solches verwandelt 
werden kann, wenn nur geringe Mittel technischer und administrativer Natur er- 
förderlich sind (Karl Kautsky: »Konsumvereine und Arbeiterbewegung.« Wien, 


1897. Brand, p. 6). 


64 Robert Michels, 
í 

suchen, dem Eigentumsrecht seinen allzu absolutistisch-tyrannischen 
Stachel zu nehmen, die uns als Tarifverträge, Einigungsämter 
u. a. mehr bekannt sind, gemildert wird. Infolgedessen kann das 
moderne Proletariat nicht nur in keiner Weise ein Interesse an 
der Aufrechterhaltung in aeternum des Besitzrechtes Privater an 
den Arbeits- und Tauschmitteln haben, sondern sieht sich im Ge- 
genteil durch sein eigenstes Lebensinteresse auf den Weg getric- 
ben, der zur Elimination eines derartigen Rechtes führt. Alle Tage 
von dem Gespenst der Arbeitslosigkeit bedroht, dazu abhängig 
nicht nur von den höheren Gewalten der Wirtschaftskrisen, son- 
dern auch von denLaunen, den Antipathien und den Nervenkrisen 
der Unternehmer und ihrer Stellvertreter °?), wie es ist, kann 


2?) In meinem auf dem I. Internat. Kongreß zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 
(Mailand 1903) gehaltenen Referat über die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch 
die freien Gewerkschaften Deutschlands (>I Sindacati Tedeschi e la Lotta contro 
la Disoccupazione.< Mailand, 1903. L’Umanitaria, 60 pag.) habe ich, auf histori- 
sches und statistisches Material gestützt, versucht, die Erscheinung zu beleuchten, dafs 
unter den zahlreichen Ursachen der Arbeitslosigkeit auch der schlechte Wille ein- 
zelner Unternehmer oder Unternehmergruppen einigen Arbeitern oder Arbeitergruppen 
gegenüber, die sich aus organisatorischen oder politischen Gründen unliebsam ge- 
macht haben, gerechnet werden muß; daß daher der Arbeitsmangel, den die Unter- 
nehmer vorschützen und als Vorwand benützen, um Arbeiterentlassungen vorzunch- 
men, häufig nur eine Repressalie gegen die moderne Arbeiterbewegung ist; daß end- 
lich, auch wo die Entlassung aus rein ökonomischen Motiven vorgenommen wird, der 
Unternehmer als die zu Entlässenden häufig mit Vorliebe gerade die ihrer Gewerk- 
schaft am meisten ergebenen Arbeiter, die, welche er für die gefährlichsten und zu 
Störungen im Betrieb (Streik) gegebenenfalls am meisten gencigten hält, auswählt, 
sodaß man alles in allem sagen kann, daß die Arbeitslosigkeit auch von der Willkür 
der Unternehmer abhängt (p. Io u. 21). Meines Wissens war ich der erste, der auf 
diese Nebenquelle der Arbeitslosigkeit hingewiesen hat. Uebrigens haben sich zwei 
genaue Kenner des uns hier beschäftigenden Problems, die Professoren Carl Ol- 
denberg (Ueber Arbeitsversicherung und Arbeitsnachweis« in Schmollers Jahrbuch 
für Gesetzgebung, vol XNXI, fase. 1, p. 259) und Walter Troeltsch (Das 
Problem der Arbeitslosigkeite, Kaisergeburtstagsrede, Marburg, 1907. Elwert, p. 27) 
freilich ohne auf ihn des Näheren einzugehen, auf diesen meinen Gedanken be- 
zogen, und der Spezialist Dr. Gustav Brüggerhoff hat sich in seiner lesens- 
werten Monographie »Das Unterstützungswesen bei den deutschen freien Gewerk- 
schaften« (Jena, 1908, Gustav Fischer), obgleich er, gleich den beiden vorerwähn- 
ten Schriftstellern, das Gesamtproblem unter wesentlich anderen Gesichtspunkten be- 
trachtet als ich, veranlaßt gesehen, auszusprechen, dafs die Arbeitslosigkeit in der 
Tat bisweilen mit eigenwilliger Entlassung der Arbeiter identisch sei und daß ich 


seines Dafürhaltens nach mit meinem liinweis im ganzen recht habe (p. 77). 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation, 65 


es niemanden Wunder nehmen, daß in der Seele des Proletariers 
der legitime Wunsch erwacht, zu einer der heutigen von Grund 
aus verschiedengearteten Wirtschaftsordnung zu gelangen, in der 
die Warenproduktion und die Arbeitstechnik in einer Weise ge- 
regelt ist, daß jede Möglichkeit wirtschaftlicher Herrschaft des 
Einen über den Anderen a priori ausgeschlossen erscheint. 

Es kann nicht unsere Aufgabe sein, an dieser Stelle zu prü- 
fen, ob und, wenn ja, bis zu welchem Grade jener Ideenkomplex 
und scine Folgerungen, den wir unter dem Namen Sozialismus 
zusammenfassen, berechtigt und, falls berechtigt, ausführbar ist, 
wenn es auch keinem Zweifel unterliegt, daß die Zahl der Ge- 
lchrten, die Gaetano Mosca Recht geben ??), wenn er der Arbci- 
terschaft die Möglichkeit, jemals an ihr Ziel der Gründung einer 
großen Gesellschaft der Gleichen zu gelangen, bestreitet, in stetem 
Wachsen begriffen ist, weil sich die Beobachtung aufdrängt, daß 
die Tendenz zur Bildung von Oligarchien in dieser Klasse sich 
in genau derselben Gradstärke und mit genau der gleichen Wucht 
bemerkbar macht wie in allen übrigen Klassen der Gesellschaft *'). 
Aber nicht darüber wollen wir heute reden. 

Uns kam es lediglich darauf an, mit kurzen Strichen auf 
einen Umstand hingewiesen zu haben, der in den heftigen Diskus- 
sionen, zu denen die sozialen Probleme Anlass geben, nur zu 
häufig vergessen wird, darauf nämlich, daß die hohen und 
idealen Endziele des Sozialismus, wie sie von den Anhängern 
dieser Weltanschauung genannt werden, keineswegs etwa — gleich 
so und so vielen Dei ex machina des alten griechischen Theaters 
oder Minerven aus dem Haupte Jovis — den Köpfen geistreich-pa- 
radoxaler Philosophen oder elender Aufwiegler und Marktschreier 
entsprungen sind, sondern ihre Entstehung ganz vorzugsweise der 
speziellen ökonomischen Stellung des Proletariats im kapitalisti- 
schen Produktionsprozeß verdanken, also als natürliche und au- 
tochthone Frucht dieses gegebenen Milieus zu betrachten sind >). 


3, Gaetano Mosca: »Elementi di scienza politica.« Roma, 1896. Bocca 
elit, 

"H Dieses Thema ist von mig eingehender in meinem Aufsatz: »Die oligarchi- 
schen Tendenzen der Gesellschafte, im Archiv für Sozialwissenschaft und Sozial- 
pohuk. vol, XXVII, fasc. 1 (p. 73—135) erörtert worden. 

=) Vgl, auch Karl Kautsky: »Klasseninteresse, Sonderinteresse, Gemcin- 
interessee, in der Neuen Zeit, Anno XXI, vol. II, sowie Arturo Labriola: »Sul 
Momento attuale della Scienza economicae«, öffentliche Antrittsvorlesung eines über 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX ı. 5 


66 Robert Michels, 


Der Sozialismus ist die ideologische Emanation eines bestimmten 
ökonomischen Ursachenkomplexes unserer heutigen Gesellschaft. 

Wir haben bereits bemerkt, daß es nur natürlich war, daß 
die Kooperation gerade von denjenigen Klassen der Gesellschaft 
wieder rehabilitiert und zur Würde eines gesellschaftsbildenden 
Prinzips erhoben wurde, welche Gefahr liefen, unter dem Druck 
der unumschränkten Herrschaft des Kapitals, die durch das freie 
Schalten und Walten der entfesselten blinden Kräfte der modernen 
Volkswirtschaft entstanden war, zusammenzubrechen. Für die 
Arbeiterschaft war die Kooperation das einzige Mittel, um dem 
ihr verderblichen Isoliertsein ihrer einzelnen Komponenten zu ent- 
gehen. Aber der kampflustige Geist unter den jung organisierten 
Arbeitermassen und die nicht seltenen Siege, die sie in ihren 
ersten Zusammenstößen mit dem Kapital davontrugen auf der 
einen, sowie der unter den isoliert gebliebenen Unternehmern 
herrschende Zustand ständiger Konkurrenz, der sie häufig genug 
bis zur gegenseitigen Erschöpfung — einem »Weißbluten« — 
führte, auf der andern Seite, mußte allmählich auch jene Klasse, 
die ein halbes Jahrhundert lang mit so imponierender Zähigkeit 
das Banner der Isolierung als Wirtschaftsprinzip hochgehalten 
und die Kooperation mit so viel individualistischer Dreistigkeit 
verhöhnt hatte, auf die Vortcile der Solidarität gleicher wirtschaft- 
licher Größen hinweisen und sie veranlassen, diesem ihnen von 
der Arbeiterklasse gegebenen Beispiel zu folgen. Heute ist das 
Prinzip der Kooperation, das ursprünglich zweifelsohne ein über- 
wiegend prolctarisches Phänomen war, in alle Gebiete der bürger- 
lichen Tätigkeit eingedrungen. 

Das bezeugt die langsame, aber konsequente Verwandlung 
des privaten Kapitals in gesellschaftliches oder unpersönliches 
Kapital — der Besitzer eines Betriebs zieht sich zurück, um das 
Terrain den Aktiengesellschaften und anonymen Gesellschaften frei 
zu lassen, wodurch eine neue Besitzes- und Produktionsform ent- 
steht, die den ÄArbeiterproduzenten und den Mechanismus der 
Produktion selbst völlixz vom Kapitalinhaber scheidet und so die 


Nationalökonomie an der Kgl. Universität Neapek gehaltenen Kollegs, erschienen in 
den Pagine Libere. Anno I, fasc. 1 (1906). — Ueber den ökonomischen Nexus 
zwischen der Lebenslage der heutigen Arbeiterschaft und ihrer antipatriotischen 
Ideologie s. die klaren Bemerkungen von Werner Sombart: »Das Proletariate, 
loco cit, (pag. ro ff.) sowie meine Schrift: »Patriotismus und Ethik.« Leipzig, 


1906. Dietrich (p. 32). 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. 67 


Trennung der Besitzer der Produktionsmittel von der Produktion 
endgültig besiegelt, wodurch sich diese Gesellschaften als die 
Form einer von Kapitalsbesitzern gebildeten aber unter der tech- 
nischen Leitung angestellter besoldeter Beamten stehende öko- 
nomisch-automatische Kooperation darstellen. 

Das bezeugt ferner die Entstehung mächtiger Unternehmer- 
verbände, in Frankreich charakteristisch als defense patronale be- 
zeichnet, Arbeitgeber-Gewerkschaften, welche es als ihren Daseins- 
zweck ansehen, den Forderungen der Arbeiter einen Damm ent- 
segenzusetzen und dem Streik der Arbeitnehmer mit der Aussper- 
rung (lock-out, serrata) der Arbeitgeber begegnen zu können — 
Organisationen, die, um die Schlagfertigkeit ihrer Kadres zu sichern 
und ihnen den Charakter wohldisziplinierter und mit militärischer 
Solidarität erfüllter Organismen zu geben, nicht zögern, selbst der 
individuellen Bewegungsfreiheit ihrer Vereinsmitglieder Schranken 
zu setzen, indem sie sie bei eventuellen Austrittserklärungen nicht 
nur zur strikten Einhaltung einer sechsmonatlichen Kündigungsfrist 
zwingen, sondern sogar, um jede Desertion vor dem Feinde zu 
verhüten, in Zeiten des Konfliktes mit der Arbeiterschaft überhaupt 
keine Austrittserklärungen annehmen und bisweilen zu diesem 
Zwecke sogar von ihren Mitgliedern die Hinterlegung fester 
Summen, die im Falle der Desertion eingezogen werden dürfen, 
fordern ?®), 

Das bezeugt — zuletzt, aber nicht zum wenigsten — die 
Frstehung der Trusts, Kartelle und industriellen Corners, wirt- 
schaftliche Formen, die zwar ursprünglich aus Amerika einge- 
wandert sind, sich aber im Umsehen in Europa völlig alklimati- 
siert haben, machtvolle Versuche des Kapitals, der durch den steten 
Antagonismus der allgemeinen Konkurrenz, die zur Folge hat, 
daß die kapitalistischen Produzenten die Kenntnis des Marktes 
und den Ueberblick über den Absatz verlieren, verursachten wirt- 
schaftlichen Anarchie ein Ende zu bereiten und durch eine 
Kooperationsform, welche sich selbst bis zu einer kapitalistischen 
Produktiv- und Verkaufs-Genossenschaft entwickeln kann — falls 
es namlich zu einer Fusion der Einzelunternehmungen unter ein- 
heitlicher Leitung kommt —, den Markt zu beherrschen. Der 
Trust und seine Verwandten können als spezifisch aggressiven 

*) Heinrich Herkner: »Die Arbeiterfrage.< 5. Aufl. Berlin, 1908. J. 


Gattentag, pag. 226. 


g* 


63 Robert Michels, 


Charakter tragende und von je nachdem mehr oder weniger stark 
ausgeprägtem Genossenschaftsgeist beseelte Unternehmergewerk- 
schaften einzelner Industriezweige angesehen werden. Sie haben 
fast immer die immanente doppelte Tendenz, sowohl den Kon- 
sumenten als auch der in den betreffenden Branchen beschäftigten 
Arbeiterschaft Schach zu bieten. Bisweilen kommt es allerdings 
auch vor, dass der Trust auf einer Verschwörung des Kapitals 
mit der Arbeiterorganisation zum Schaden der Konsumenten- 
interessen allein beruht, Durch die Vereinigung ehemals autonomer 
Betriebe entsteht eine wirtschaftliche Neubildung, die an Stelle 
der unsystematisch waltenden Kräfte im Wirtschaftsleben nach 
und nach ein enges Netz von Bestimmungen, Abmachungen, Rege- 
lungen, Verträgen und Maßregeln zur nötigenfalls zwangsweisen 
Aufrechterhaltung der Solidarität spann, um innerhalb der Grenzen 
der Möglichkeit die Nachfrage zur Unterwerfung zu bringen. Die 
erste Masche des Netzes pflegt in der Regel in einer Verständi- 
sung über den Minimalpreis beim Verkauf der Waren zu bestehen, 
dem folgt dann eine Ausmachung über das Maximum der herzu- 
stellenden Waren, über das man sich gegenseitig verpflichtet, nicht 
herauszugehen; bei weiterer Entwicklung schreitet man dann zur 
Verteilung des Marktes unter die Beteiligten für den Warenrer- 
kauf; nicht selten wird dem Ganzen schließlich durch die Er- 
richtung von Kommissionen zur Kontrolle der Mitglieder und 
von Zentralstellen zum gemeinsamen Verkauf der Waren die 
Krone aufgesetzt. Auf diese Weise ist der Trust auf bestem 
Wege, uns die moderne Ockonomie in ihrer vollkommensten 
Form zu zeigen. Er gibt uns das Bild einer bis zur Voll- 
endung getriebenen kapitalistischen Organisation, die in ihrem 
kräftigen Schoß die typischen Keime der kapitalistischen Oeko- 
nomie: die Konzentration, die Spezialisation und die Kombi- 
nation, zur höchsten Entfaltung bringt”). Das verhindert nicht, 
daß dieser perfcktionierte Kapitalismus gleichzeitig auch mit so- 
zialistischen Elementen geschwängert ist. Das Trustwesen scheint 
in der Tat den lebendigen Beweis für die Möglichkeit einer 
kooperativen Organisation der gesellschaftlichen Produktion unter 
Ausschluß der freien Konkurrenz zu liefern. Konnte der Trust 
doch von Lafargue als der Entwurf zu einer unter der Hegemonie 
eines oligarchischen Kapitalismus stehenden nationalen Organi- 


2) Werner Sombart: »Die deutsche Volkswirtschaft im Neunzehnten 


Jıhrhundert.e Berlin, 1903. Bondi, p. 371. 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. 69 


sation der Gütererzeugung und des Tausches bezeichnet werden ??). 
Jedenfalls ist dem Trust ein rätselhafter Dualismus zu eigen. Er 
vereinigt in sich die Realisierung der größtmöglichen wirtschaft- 
lichen Potenzialität gewisser Gruppen von Kapitalisten, die um 
so gewaltiger ist, als das Trustphänomen sich mit Vorliebe ge- 
rade in den notwendigsten Zweigen der Güterproduktion, wie 
Kohle, Petroleum, Seife, Eisen, Fleisch, Eisenbahnen, offenbart, 
während es andererseits mit Recht als negation of the principles 
upon which the claim of individual ownership of capital is based 29) 
bezeichnet werden kann, u. a. auch, weil es die verschiedensten 
Unternehmungen für gute wie schlechte Geschäftszeiten solidari- 
siert. So ist diese kapitalistische Form der Kooperation, von logi- 
scher Warte aus geschen, die notwendige Folgeerscheinung einer 
erfreulichen Reaktion auf das System der freien Konkurrenz, 
welches die Produzenten dazu antrieb, eine größere Zahl von 
Gütern zu erzeugen, als sie der Magen des Marktes vertragen 
konnte, also einen beständigen Ueberschuß des Angebots über 
die Nachfrage zu erzeugen 3%) und auf diese Weise den Aus- 
bruch häufiger und verderblicher Produktionskrisen heraufzu- 
beschwören. Allerdings muß dem hinzugefügt werden, daß, so 
gewaltig die Macht dieser den Namen Trust tragenden »vorbild- 
lichen Kooperationsform«, die in Amerika nicht davor zurück- 
scheut, selbst dem Staat den Fehdehandschuh ins Gesicht zu 
werfen, auch ist, die in ihr vorhandene Ueberfülle angelcgten 
Kapitals, das nicht unbenutzt liegen bleiben kann, sowie die der 
Produktion als solcher inhärente Ausdehnungstendenz es doch 
bisher verhindert haben, daß sie ihr Ziel, dem Konsum die Pro- 
duktion anzupassen, bisher nicht hat erreichen können *?). 

Das Prinzip der Kooperation wird heute also allgemein ge- 
würdigt und angewandt. Es ist so stark, daß man nicht mit 


#; Paul Lafargue: »Les Trusts Américains, leur Action économique, 
suciale et politiquce. Paris, 1903. Giard et Bricre, pag. 121. 

` Austin Lewis: »The Rise of the American Proletariate, 1. c., p. 124. 

®, Als solches wird der Trust auch in einer von dem Holländer F. M. Wi- 
buut auf dem internationalen Sozialistenkongrefß zu Paris 1900 eingebrachten und 
einstimmig angenommenen Resolution aufgefaßt; vgl. »Les Congrès Socialistes In- 
ternationaux. Ordres du jour et Résolutions, publics par le Bureau Socialiste Inter- 
national de Bruxelles,« Gand, 1902. Volksdrukkerij, p. 104. 

3 Vgl. Camillo Supino: »Le crisi economiche.«e Milano, 1907. Hoepli, 


pag. 143. 


70 Robert Michels, 


Unrecht hat behaupten können, daß, wenn man alle nicht nur 
individualistischen und rein persönlichen Erscheinungen im Wirt- 
schaftsleben als außerhalb der Oekonomie stehend betrachten 
wollte, man die gesamte Oekonomie als unökonomisch bezeichnen 
müßte, da die gesamte Volkswirtschaft der Gegenwart assozia- 
tiver Natur sei®. Dem Prinzip der Kooperation huldigen 
jetzt alle Klassen und Unterklassen. Auch die Mittelschichten 
unserer Gesellschaft, welche heute einen hartnäckigen und lang- 
wierigen Kampf teils um ihre Existenz selbst, teils um ihre 
soziale Bedeutung und Autorität zu durchfechten haben, sind zur 
Kooperation zurückgekehrt und klammern sich an dieses Prinzip 
gleich als an den letzten Anker ihrer Hoffnung an. In allen Län- 
dern sind die kleinen Landeigentümer eifrig am Werke, eine bunte 
Reihe von Gesellschaften zu gemeinsamem Einkauf von Chemi- 
kalien, Agrarmaschinen etc. zu gründen, und sich mit Versiche- 
rungskassen und Leihinstituten aufrecht zu erhalten, da sie nur 
auf diese Weise der Konkurrenz der mit modernerer Technik 
arbeitenden landwirtschaftlichen Großbetriebe Herr zu werden ver- 
mögen. Mehr noch. Im Mittelstand in der Industrie und im Hand- 
werk ist in dem Bestreben, sich gegenüber der Großindustrie zu 
behaupten, der Drang nach Zusammenschluß so mächtige, daß 
vielfach sogar zu mittelalterlichen Mitteln Zuflucht genommen 
wird. In Deutschland, und mit noch größerem Erfolge in Oester- 
reich, versuchen die Handwerker nicht nur, sich mit Hilfe von 
Abmachungen über den Verkauf ihrer Erzeugnisse und die Höhe 
der in den einzelnen Zweigen zu zahlenden Löhne den Markt und 
die Arbeiterschaft zu meistern, sondern auch mit Hilfe des Staates 
die Konkurrenz künstlich einzuschränken, indem sie die Schaffung 
obligatorischer Prüfungen befürworten, die zum Titel »Meister« be- 
rechtigen und ohne den kein Handwerker die behördliche Genehmi- 
gung zur Niederlassung, d. h. zur freien Ausübung seines Berufes 
erhält 33). Schon heute hat man durchgesetzt, den Meistertitel, der 
dem Doktortitel der gelehrten Berufe, deren Angehörige ja auch 
durch die Prüfung erst den Beweis dafür erbringen müßten, daß 
sie fähig seien, sie auszuüben, entsprechen soll, mit großen prak- 


32) Arturo Labriola: »L’Economico e l’Extra-Economico«, in den Pa- 
gine Libere. Anno II, Nr. 23. 

39) Vgl. insbesondere die am 27. Februar 1908 im Reichstag gehaltenen Reden 
der Abgeordneten Ad. Albrecht (Sozd.) und Gustav Malkewitz (Kons.) 
— Protokoll der Reichstagsverhandl. p. 3432 ff. und 3442 ff. 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. 71 


tischen Prärogativen auszustatten). So ist das wichtige Recht der 
Haltung von Lehrlingen an ihn gebunden, wobei der Kreis der 
hierzu Berechtigten dadurch noch weiter eingeschränkt wird, daß 
man von ihnen auch noch ein Minimum von 23 Lebensjahren 
und von 5 Jahren persönlicher Ausübung des Handwerks ver- 
langt), durch welche Kette von Gesetzesbestimmungen allerdings 
die selbständige Niederlassung für nicht geprüfte Meister wesent- 
lich erschwert werden wird ®®). Was von den Handwerkern nichts- 
destoweniger nur als »Abschlagszahlung« auf dem Wege zu der 


von ihnen gehegten Idee der Zwangskooperation betrachtet wird. 


* 
* * 


Wer die Entwicklung der Kooperation bis auf den heutigen 
Tag in allen ihren Formen betrachtet, wird also nicht leugnen 
können, daß dem Kriterium, das der marxistischen Schule zur 
Klassifizierung der Gesellschaftsklassen dient, ein wissenschaft- 
licher Wert nicht abzustreiten ist. Aber es will uns doch scheinen, 
als ob die Anwendung dieses Kriteriums sowohl in der Theorie 
wie in der Praxis auf große Schwierigkeiten stößt und bei ein- 
seitiger oder oberflächlicher Handhabung zu absolut irrigen Re- 
sultaten führen muß"). Es unterliegt keinem Zweifel: die Marxisten, 
die, von wahlopportunistischem Eifer getrieben, selbst die hohen 
Angestellten des Kapitals, wie etwa den Direktor eines modernen 
Riesenbetriebs, beispielsweise der Kruppwerke, nur weil er nicht 
Besitzer der Produktionsmittel ist, mit denen er arbeitet, der Ru- 
brik der »Lohnarbeiter« oder »Proletarier«e zuzählen — und um 
derartige kleine Posten, die einen jährlichen »Lohn« bis zu 
40000 Mark beziehen, bewerben sich, nebenbei gesagt, bisweilen 
preußische Minister! —, begehen den gleichen groben Irrtum, 
den jener bescheidene arme Pferdebahnkutscher beging, von dem 
uns mit feinem Humor Edmondo De Amicis zu berichten weiß), 


— 





— 


") So z. B. die Argumentation der Abg. Karl Rieseberg (Mittelstands- 
vereinigung, von Beruf Bäckermeister) und Gustav Malkcewitz (kons.). — 
Protokoll p. 3432 und 3448. 

3) S. die Vorlage in den Drucksachen des Reichstags Nr. 350. 

3) Das wurde selbst von dem nationalliberalen Abg. Hans Linck zuge- 
geben (Protokoll p. 3438). 

3) Vgl, auch mein bereits erwähntes Referat: »Decadenza dei ceti medi indu- 
strialie ecc., loco cit. 

”) Edmondo de Amicis: >»La Carrozza di tutti.e Milano, 1896. Treves, 


P. 344—345. 


72 Robert Michels, 


und der in seiner Eigenschaft als privatrechtlicher Besitzer eines 
erbärmlichen Fleckchens Erde an den Ufern des Tanaro, das zwar 
alle Augenblicke durch UÜcberschwemmung unter Wasser ver- 
schwand und seinem Eigentümer noch nicht einen roten Heller 
eingebracht hatte, auf dem er aber cine große Buche angepflanzt 
hatte, welche den Anblick eines Mastes auf untergegangenem 
Schiff gewährte und aus deren Holzcrtrag er im Laufe der Jahre 
einige siebzig Lire herausschlagen zu können hoffte, sich nicht 
für einen Lohnarbeiter, sondern für einen selbständigen kleinen 
Besitzer und deshalb für logisch verpflichtet hielt, den expropria- 
tionsdurstigen Sozialismus mit allen Mitteln zu bekämpfen. 

Denn obschon der Mensch im allgemeinen, von höherer 
Gewalt getrieben, vornehmlich der Erreichung der ihm durch 
seine sozialen und wirtschaftlichen Interessen gesteckten Ziele 
und, dem gemäß, den Zielen, die der sozialen Klasse, der er 
durch Geburt oder durch seine wirtschaftliche Stellung angehört, 
gesteckt sind, zustrebt, so wäre es doch falsch, den materia- 
listischen Faktor in der Ideenbildung zu überschätzen. Man kann 
zunächst in unserer Wissenschaft nicht oft genug daran erinnern, 
cine wie komplizierte Sache wir als »ökonomisches Interesse« be- 
zeichnen. Das Wirtschaftsleben kennt klare Unterschiede und 
Grenzen nur ausnahmsweise. Zwischen dem Typus »Proletarier: 
und dem Typus »Bourgecois« fristet immer noch eine überaus zahl- 
rciche Kategorie wirtschaftlicher Existenzen, die gleichzeitig oder 
abwechselnd eine ganze Reihe von Charakteristiken, die wir als 
der wirtschaftlichen Stellung des Proletariers oder der des Bour- 
geois angehörig zu betrachten gewohnt sind, zur Schau tragen, 
ihr Leben. Man kann den Sozialwissenschaftlern den Vorwurf 
nicht ersparen, daß sie sich mit diesen mittleren Typen unserer 
Gesellschaft, der ganzen großen Schaar derjenigen homines 
oeconomici, die zwei verschiedene mit einander in Widerspruch 
stehende soziale Funktionen erfüllen müssen, so daß man von 
Ihnen sagen kann, daß sie, wie der Conte Ugolino in Dantes 
Hölle zwischen Himmel und Erde in der Luft schweben, da sie, 
obgleich mit beiden durch mehr oder weniger enge Interessengce- 
meinschaft verbunden, keiner Klasse ganz angehören, nicht ein- 
gehend genug beschäftigt haben. 

Der Mezzadro (llalbpachtbauer) aus der Emilia oder der 
kleine selbständige Landwirt aus dem Biellese, der sich in der 
Periode der Weinernte gezwungen sicht, einen oder mehrere 


var 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. 73 


Tagelöhner zur Mithilfe heranzuziehen, während ihm im übrigen 
Teil des Jahres sein Stückchen Land nicht genügt, um aus seinem 
Ertrag die zum Leben nötige Rente herauszuwirtschaften, sodaß 
er, um noch einige hundert Lire zum Familienbudget hinzuzu- 
gewinnen, sich veranlaßt sieht, seine Kinder in der Saison der 
Reisernte ™%™) oder des Jätens der Reisfelder in die risaje des Nova- 
rese zu schicken, nimmt in der Oekonomie eine eigentümliche Stel- 
lung ein: er ist zugleich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, je nach den 
Jahreszeiten. Und wie viele kleine Hausbesitzer gibt es nicht, die aus 
zwingenden Gründen nicht in den eigenen Häusern wohnen und so 
ın eigener Person teils die Interessen der Hausbesitzer, teils die der 
Mieter wahrzunehmen haben! Und wie viele Angehörige der freien 
Berufe sind nicht gleichzeitig Grundbesitzer. Und wie viel Lohn- 
arbeiter leben nicht außer von dem Verkauf ihrer Ware Arbeits- 
kraft von der kleinen Rente eines nicht eigenhändig bebauten Stück- 
chen Landes oder von den Prozenten einiger kleiner Ersparnisse 
oder einer kleinen Erbschaft: Ausgebeutcte, insofern ihnen 
täulich ein Teil des Wertes ihrer Arbeitsleistung — der sog. Mehr- 
wert — vom Lohne subtrahiert wird, durch dessen Summe der 
Unternehmergewinn entsteht, und selbst Ausbeuter, insofern 
auch sie ihren Lebensunterhalt zum Teil mit Hilfe von »arbeits- 
losem Einkommen« bestreiten. 

Auf eine weitere Schwierigkeit stößt man auch bei der 
Klassifizierung von Schichten, die zwar zur Zeit der statistischen 
Aufnahme eine eindeutige Stellung im Wirtschaftsleben ein- 
nehmen, deren Stellung aber nur eine so zeitweilige ist, daß sie 
psychologisch nicht mit ihr verwachsen und infolgedessen auch 


i Giovanni Lorenzoni teilt uns mit (»I Lavoratori delle Risaie. In- 
chtesta sulle condizioni del lavoroe. Milano, 1904. Ed. Ufhieio del Lavoro. Vol. I, 
P- 341, daß zur Reissaison in der Poebene selbst die Frauen der Halbpachtbauern 
von den Hügeln des Biellese heruntersteigen. — Francesco L, Pullc, auf dem 
>| Congresso Nazionale dei Lavoratori della Terrae, Bologna, 1901 (s. Resoconto 
stenografico, Bologna, 1902, Azzoguidi, p. 22) weiß uns über die ökonomisch neu- 
trale Lage der selbständigen kleinen Bauern der Hochlombardei (Provinz Como 
feizendes zu berichten: >Qui è la famiglia individuata che si scinde: la donna, 
t vecchi, i bambini restano a casa e rappresentano la condizione di proprietari 
cultivatori; invece il marito e i figli sopra i dodici anni sono per otto mesi nelle 
condizioni di operai fuori di paese e solo per quattro nelle condizioni di pro- 
prietari in casa. Quindi non ci si presenta una figura di piccolo proprietario 
che si possa scompagnare dall'altra figura del contadino e dell'operaio; essi com- 


binano il doppio aspetto di lavoratori della terra e dell'industriae. 


74 Robert Michels, 


die Interessen ihrer Klasse, die für sie nur ein Durchgangsstadium 
ist, nicht mit genügender Energie vertreten können, um das Be- 
dürfnis der Kooperation zu empfinden, zu dem die nötige Vor- 
aussetzung Klassenbewußtsein ist. Hierher gehören weite Be- 
standteile der Landarbeiterschaft Südwest- und Mitteldeutschlands, 
deren tüchtigste Elemente, begünstigt durch die in jenen Landes- 
teilen herrschende Erbsitte, die eine weitgehende Parzellierung 
des Landes zuläßt und deshalb auch dem Zwergkapitalisten den 
Ankauf eines Häuschens und eines Fleckchen Landes zum Bau 
von Kartoffeln, Gemüse oder anderen Handelspflanzen ermög- 
licht, jederzeit auf der sozialen Stufenleiter in einen nicht hohen, 
aber doch höheren Stand hinaufsteigen können *%). Auch das 
landwirtschaftliche Gesinde ist zum Teil mit seinem Berufe nicht 
eng verknüpft, weil Knechte und Mägde den Dienst häufig nur 
als ein Mittel ansehen, einige technische Kenntnisse zu erwerben 
und kleine Ersparnisse zuzulegen, auf Grund deren dann binnen 
kürzerer oder längerer Frist zur Heirat und, wenigstens relativer, 
Selbständigimachung geschritten wird. 

In allen diesen äußerst verzwickten sozialen Beziehungen 
hängt die endgültige Stellungnahme des Wirtschaftsmenschen in 
den sozialen und politischen Kämpfen der Gegenwart und sein 
Anschluß an eine bestimmte Kooperationsform entweder von dem 
wirtschaftlichen Ueberwiegen der einen oder der anderen der von 
ihm erfüllten antinomischen Funktionen im einzelnen ab — hat man 
im philologisch scharfsinnigen Deutschland doch sogar eine Unter- 
scheidung zwischen »grundbesitzenden Tagelöhnern« und »gelegent- 
lich tagelöhnernden Grundbesitzerns konstruieren wollen — teils 
aber wird sie auch von dem ganz individuellen Gefühl der Be- 
treffenden bestimmt (d. h. von der Antwort auf die Frage: als 
was fühle ich mich mehr?, also von einem Appell an das 
wissenschaftlich unkontrollierbare Gefühlsleben des Einzelnen), und 
bleibt deshalb in vielen Fällen in suspenso. 

Endlich ist in diesen Zusammenhängen auch der Antrieb der 
reinen Idee, dieser häufig so entschiedenen Gegnerin der reinen 
Oekonomie, bestimmend, da sic sehr wohl die Menschen veranlassen 
kann, einen ihren wirtschaftlichen Interessen entgegengesetzten Weg 

4%) Vgl. hierüber auch den interessanten Aufsatz von Arthur Schulz: 
»Die landwirtschaftlichen Arbeiter«, in den Sozial. Monatsheften, vol. XII (XIV), 
Heft 25, in welchem die einzelnen differenzierten Verhältnisse der deutschen Hand- 


arbeiter einer glänzenden Analyse unterzogen werden. 





Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. 75 


einzuschlagen. Es ist in unser aller Gedächtnis, daß es Mitglieder 
der höchsten Aristokratie und Latifundienbesitzer gegeben hat und 
noch gibt, die ihre Kräfte und ihren Geist in den Dienst der 
sozialen Revolution gestellt und sich als überzeugte Anhänger 
der Notwendigkeit einer allgemeinen Enteignung des Bodens und 
seiner Ueberführung in den Besitz der Kollektivität erklärt haben, 
während andererseits Hunderttausende von Instleuten und Land- 
arbeitern existieren, die mit ihrem Schicksal durchaus zufrieden 
sind, und die zum Teil aus Furcht und Fatalismus, zum Teil aus 
anseborener geistiger Stumpfheit, zum Teil aber auch aus inten- 
sivem Dankbarkeitsgefühl und treuer Ergebenheit zur Person ihres 
angestammten Grundherrn jedes Gesetz für eine Ungerechtigkeit 
halten würden, das ihrem Herrn die freie Verfügung über seinen 
besitz irgendwie schmälern würde. 

Die Geschichte Amerikas gibt uns ein geradezu klassisches 
Beispiel für die gelegentliche Uebermacht des ideellen über den 
ökonomischen Faktor. Im Bürgerkrieg von 1861—1865 konnten die 
Südstaaten ganze Regimenter aus schwarzen Sklaven bilden, welche 
im Kampfe gegen die Weißen der Nordstaaten, die gekommen 
waren, um sie ihrer Befreiung entgegenzuführen und die Ketten 
ihrer Sklaverei zu sprengen, den Heldentod starben. Noch heute 
gewahren wir, wie oft der elendste Tagelöhner, der auf den Ritter- 
vsütern des großen grundbesitzenden Adels in Preußen arbeitet, 
in den Wahlen seine Stimme für seinen Baron abgibt, damit dic- 
ser dasselbe feudale Regime am Ruder erhalte, das sich vorzuzs- 
weise auf das gesetzliche Koalitions- und Streikverbot der Land- 
arbeiter stützt, während die Kollegen des Landarbeiters in der 
Stadt, die Industriearbeiter, sich schon über ein halbes Jahrhun- 
dert lang der staatsbürgerlichen Freiheiten erfreuen. Das öko- 
nomische Bewußtsein der einzelnen Klassen hängt also nicht aus- 
schließlich vom ökonomischen Faktor ab, auch abgesehen da- 
von, daß die Menschen erst dann wirtschaftlich denken lernen, 
wenn der Verstand ihre Regungen bereits stark beherrscht und 
Ihre Willensrichtung zu beeinflussen vermag. Zur Entstehung des 
gesamten Komplexes menschlicher Handlungen und Meinungen 
wirken neben dem ökonomischen Movens notwendigerweise auch 
andere Koeffizienten mit, wie das historische Movens der Tradition 
und der spezifische Entwicklungsgrad der philosophischen und ab- 
strakten Gefühlsregungen, der in den einzelnen Ländern oder Be- 
völkerungsteilen verbreitet ist. Man kann einen ausgesprochen 


76 Robert Michels, 


kapitalistischen Stand ökonomischer Entwicklung haben, ohne daf 
in den Arbeitermassen ein entsprechendes ökonomisches Klassen- 
bewußtsein vorhanden zu sein braucht, wie in den Vereinigten 
Staaten von Nordamerika — die das Maximum an kapitalistischem 
Industrialismus enthalten —, und man kann andererseits ein hoch- 
entwickeltes Klassenbewußtsein in der Arbeiterschaft eines Staates 
antreffen, der, ökonomisch betrachtet, einen geringeren Entwick- 
lungsstand aufweist und sich auf einem viel niedrigeren indu- 
striellen Niveau befindet, wie Frankreich — welches das Maxi- 
mum an revolutionärem Sozialismus enthält. Diese Tatsachen- 
reihe ist nicht etwa, wie Einige glauben möchten, aus der An- 
nahme zu erklären, daß das in den Proletariervierteln der Arbeiter- 
städte Frankreichs so tief wurzelnde Gefühl moralischer und intel- 
lektueller Rebellion gegen die bestehenden Zustände in Amerika 
durch die höhere Lebenshaltung der dortigen arbeitenden Klassen 
vernichtet worden sei, denn gerade in Amerika lebt neben einigen 
aristokratischen Arbeiterschichten ein Lumpenprolctariat, das nicht 
nur absolut, sondern auch relativ weit zahlreicher ist, als das 
l.umpenproletariat in der französischen Republik, noch existiert 
dort eine, wenn auch noch so anämische, soziale Gesetzgebung, 
welche imstande wäre, den Arbeitern in die ihnen im sozialen 
und ökonomischen Leben geschlagenen Wunden wenigstens einigen 
Balsam zu gießen. 

So sehen wir auch, daf, obgleich die politische Kooperation, 
mit anderen Worten, dic Partei, historisch-genctisch zunächst eben- 
falls als die Resultante ökonomischer und sozialer Bedürfnisse oder 
Klasseninteressen zu betrachten ist, sie in Wirklichkeit aus einer 
zusammengewürfelten Menge von Menschen ohne bestimmte tech- 
nische Qualitäten und ohne Homogeneität der ökonomischen In- 
teressen besteht und also auf einer Zusammenarbeit von den dis- 
paratesten Klassen angcehörigen Männern beruht. Es dürfte als 
eines der wissenschaftlichen Verdienste der jungen sogen. synda- 
kalistischen Schule der Sozialisten anzusehen sein, daß sie den 
Gedankenfehler einer Gleichsetzung von politischer Partei und 
ökonomischer Klasse nachgewiesen und durch eine sorgfältige 
Analyse der sozialen Zusammensetzung der Partei den Beweis da- 
für geliefert hat, daß, wenn sie auch häufig ihre Entstehung einer 
Klasseneinheit verdankt, sie doch in ihrem praktischen Bestehen 
ein überwiegend ideologisches Gebilde ist, da das Movens, wel- 
ches die einzelnen Staatsbürger zum Eintritt in eine politische 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. 27 


Partei veranlaßt, in der Zustimmung zu einem Programm, d. h. 
zu einem bestimmten Gedankenkomplex zu suchen ist, die von 
den wirtschaftlichen Verhältnissen dessen, der sich zu ihm be- 
kennt, unabhängig sein kann, wenn auch diese wirtschaftlichen 
Verhältnisse deshalb nicht weniger fortfahren, das Verhalten der 
Parteimitglieder unbewußt weiter zu beeinflussen. 

In den politischen Parteien befinden sich das ökonomische 
und das ideologische Element in beständigem Kampf. Es besteht 
keine einzige politische Partei in Europa, die nicht auf die eine 
oder die andere Weise als Vertreterin ökonomischer Interessen 
angesehen werden könnte und die nicht der Ausdruck bestimmter 
Gesellschaftsklassen wäre. Aber andererseits gibt es auch nicht 
eine, die nicht gleichzeitig auch von gewissen abstrakten und 
außerhalb der rein ökonomischen Interessensphäre liegenden Grund- 
ideen geleitet wäre. In diesem Dualismus hat bald die eine, bald 
die andere Seele die Oberhand. Jedermann weiß, daß cs poli- 
tische Parteirichtungen gibt, die ganz überwiegend wirtschaft- 
lichen Stempel tragen, wie der Bund der Landwirte in Deutsch- 
land, der die großen und mittleren Grundbesitzer umfaßt und 
dessen Programm fast einzig in dem Ausdruck des festen Willens 
besteht, die Preise der Agrarprodukte auf dem Markte hochzu- 
halten, zur Erreichung welchen Zweckes er vorzugsweise eine Politik 
der Schutzzölle treibt und sich auf sie stützt *!). Andererseits ken- 
nen wir auch Parteien, in denen zwar ebenfalls ökonomische Grund- 
tendenzen lebendig sind, die aber doch überwiegend ideologisches 
Gepräge tragen, wie die nationalistischen Parteien in Oesterreich, 
die angeblich die völkischen Interessen aller Italiener, aller Kroa- 
ten usw. ohne Unterschied der Klassen und des Berufs zu vertreten, 
oder die Zentrumspartei im Deutschen Reich, welche alle Bürger 
katholischen Glaubens, die eine von christlichem Geiste geleitete 
Politik gewährleistet sehen wollen, umfaßt t°), oder die republi- 


tl) »Die konservative Agrarpolitik ist natürlich in erster Linie Interessenpolitik 
der Großgrundbesitzer: hoher Getreidepreis, Viehpreis, Zuckerprämien, Spiritus- 
steuerrückzahlung, Grundrente ... Er sagt zum Bauer: Du verkaufst zwar weniger 
als ich, aber da du auch das wenige gern preiswert verkaufst, so ist zwischen uns 
kein Unterschiede. (Friedrich Naumann: »Demokratie und Kaisertum«, 
3. Aufl. Berlin-Schöncberg, 1904. Hilfe, p. 98—99). 
#2) Die geistigen Häupter des Zentrums denken gar nicht daran, die bestehende 
zroße Trennung der Produzenten von den Konsumenten oder den eklatanten In- 


teressengegensatz zwischen Kapital und Arbeit auch nur im entferntesten zu leug- 


78 Robert Michels, 


kanischen Parteien in Spanien und Italien, die alle Elemente in 
sich zu vereinigen trachten, welche die Staatsform der Republik 
der Staatsform der Monarchie vorziehen. Alle diese Parteien ab- 
strahieren, wenigstens in der Theorie, vollkommen von den In- 
teressengegensätzen der sozialen Klassen, deren Existenz sie ent- 
weder leugnen oder die sie zu »harmonisieren« vorgeben. Drittens 
kennen wir auch noch politische Parteien, in denen die beiden Ele- 
mente sich die Wage halten, wie die Partei der Nationalliberalen 
in Deutschland, ursprünglich eine ausgesprochene Intellektuellen- 
partei mit scharf patriotischem, selbst ins Nationalistische schillern- 
dem Charakter, die aber in ihrer praktischen Politik so energisch 
die Interessen der jungen ausdehnungseifrigen und weltmachts- 
lüsternen deutschen Industriekreise vertritt, daß diese Partei trotz 
ihrer schwerwiegenden Kulturkampf-Vergangenheit und ihres noch 
heute zugespitzt protestantischen, antikatholischen Wesens auch 
die reichen Industrieherren katholischer Konfession, denen das 
Zentrum zu sehr Kaplanspartei — ideologische Partei — 
und zu arbeiterfreundlich ist — d. h. ihre industriellen Herren- 
interessen in nicht genügender Weise zum Ausdruck bringt, — 
zu ihren Mitgliedern zählt. Bei dieser Gelegenheit mag auch 
eine Gruppe der Anarchisten Erwähnung finden, die sich mit 
ihrer Propaganda zwar ausgesprochenermaßen nur an eine einzige 
soziale Klasse, das Proletariat, wendet, dabei aber alle ihre Kraft 
aufbictet, ihm nicht so sehr den ideologischen Ueberbau seiner 
speziellen wirtschaftlichen Bedingungen klar zu machen, als es viel- 
mehr über allgemein menschliche Generalbegriffe, die mit jenen 
in keinem notwendigen oder doch nur einem mehr akzidentiell 
scarteten Konnex stehen, zu belehren und sich auf diese Weise 
als eine echt ideologische Sekte darstellt, deren einziges Ziel, 
einem geistreichen Wort Edouard Berths zufolge, darin besteht, 
nen (vgl. die Schrift des Oekonomisten der Partei, Prof. Franz Hitze: »Die 
Arbeciterfrage.«e 4. Auflage, München-Gladbach 1905, p. 6 ff.), aber sie glauben, 
daß die in der Gesellschaft obwaltenden, an sich unvermeidlichen Antagonismen 
mit Hilfe des ethischen Begriffes der geistigen Gefühlsgemeinschaft im Katholizis- 
mus von ihrer Gehässiekeit befreit werden können, denn »es gibt eben ohne 
Religion, Sittlichkeit und Recht keine absoluten Berriffe von nützlich und zweck- 
mäßig, welche als sicherer, von allen anerkannter Maßstab angewendet werden 
könnten« (vgl. die Schrift des Mainzer Bischofs und Reichstagsabgeordneten Wil- 
helm Emil Freiherrn v. Ketteler: »Die Zentrumsfraktion auf dem ersten 


deutschen Reichstag.e Mainz, 1872, p. 7). 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. 79 


aus den Gewerkschaften eine Art metaphysischer und antiautori- 


tärer Klubs zu machen *?). 


x xk 
* 


Es sei uns gestattet, aus den angedeuteten Entwicklungsten- 
denzen und Tatsachenbeständen einige Deduktionen zu ziehen. 

Das Zeitalter des Individualismus auf ökonomischem Gebict 
darf heute als definitiv abgeschlossen betrachtet werden. Ein Ge- 
danke, wie er im Strafgesetzbuch der Napoleonischen Aera, in 
dem jede Koalition, der Arbeiter sowohl als der Unternehmer, 
als eine Verletzung der individuellen Freiheit der Staatsbürger 
mit strengen Strafen bedroht wurde, zum Ausdruck kam, ist heute 
nicht einmal mehr nachdenkbar. 

Wir haben gesehen, daß der Homo oeconomicus heute schlech- 
terdings nur noch als Bestandteil eines Aggregats existiert, und 
daß nach und nach alle Klassen der Gesellschaft sich dem Prinzip 
der Kooperation unterordnen. Es beherrscht heute selbst die Ge- 
danken und Träume der Sozialrevolutionäre, die, wie Arturo J.a- 
briola, Erklärungen abgeben, daß die soziale Revolution nur dem 
Autoritarismus im Organisationsgedanken, nicht aber dem assozia- 
tiven Element und dem vom Kapitalismus geschaffenen wirtschaft- 
lichen Verantwortlichkeitsgefühl in ihm den Todesstoß versetzen 
werde *?), und die mit Francesco Saverio Merlino sagen, daß sie sich 
die Gesellschaft der Zukunft nur als ein kombiniertes System kon- 
sumgenossenschaftlicher und produktivgenossenschaftlicher Grup- 
pierungen vorzustellen vermöchten°). Aber es hat sich uns doch 
andererseits die Beobachtung aufgedrängt, daß die Kooperation 
aus zwei genau trennbaren und sehr verschiedenartigen Elemen- 
ten zusammengesetzt ist. Wenn wir den Begriff der Kooperation 
in seiner Einheit, Korrelativität und Kausalität genau analysieren, 
kann es uns nämlich nicht entgehen, daß scine Merkmale sich um 
ein Positivum und ein Negativum gruppieren lassen: Der Gc- 
meinsamkeit einer Summe von ökonomischen, sozialen und intellek- 
tuellen Interessen, welche die Kooperierenden zusammenschließen, 

#5) Edouard Berth: »Les nouveaux aspects du Socialisme.« Paris, 1908. 
Marcel Rivicre, p. 6. 

#) Arturo Labriola: »Sull’azione politica del Partito Socialista«. Rela- 
zione al IX Congresso Naz. del Part. Soc. Ital. (Roma, 1906). Frascati, 1908. 
Stabilimento Tip. Ital, p. Ir 

15) Francesco Saverio Merlino: »L’Individualismo nell Anarchismos. 


Roma, 1895. Tip. dell Asino, p. 56. 


So Robert Michels, 


sowie dem Vorhandensein eines den Komponenten einer jeden 
Gruppe von ihnen gemeinsamen Antagonismus gegenüber einer 
anderen Gruppe von Kooperierenden. Mit anderen Worten: Die 
Voraussetzung der Kooperation ist der Gegensatz, der Kampf. 
Ein ewiger Janus Bifrons, ist die Kooperation zwar ihrem Wesen 
nach darauf gerichtet, der Solidarität der Menschheit zuzustreben 
(teleologischer Kooperativismus), verdankt sie ihre Entstehung und 
ihr Wachstum jedoch vorzugsweise der Negation der Solidarität 
der Menschheit, indem sie sich nur durch die Zwistigkeiten und 
Interessenungleichheiten der verschiedenen Gruppen sozialer Ag- 
gregate lebensfähig erhält (praktischer Kooperativismus). 

Dieser Tendenz zur Uneinheit kann sich auch die Arbeiter- 
kooperation als Ganzes genommen, trotz aller Versuche sie zu tak- 
tischer und prinzipieller Einheit zu erziehen, nicht entschlagen. 

Die vier Haupttypen der Kooperation der Arbeiterschaft, 
von denen wir im Laufe dieses Vortrags gesprochen haben, sind 
weit davon entfernt, sich gegenseitig so zu ergänzen und zu durch- 
dringen, daß man von ihnen sagen könnte, sie seien nur verschic- 
dene Ausdrücke für ein und dieselbe Funktion. Wir können 
vielmehr bemerken, daß ihre Einheit sich außer der Gemeinsam- 
keit einer gewissen Anzahl sehr nebelhaft erfaßter und allge- 
mein gehaltener ÄAspirationen, auf eine sich auf einen mehr oder 
weniger hohen Prozentsatz der Mitglieder erstreckende Personal- 
union beschränkt, da Viele gleichzeitig an zwei oder mehreren 
Formen der Arbeiter-Kooperation beteiligt sind. Generalisierend 
kann man wohl sagen, daß besonders die Kooperation der prole- 
tarischen Konsumenten sich vollständig von jeder im gesellschaft- 
lichen und politischen Interesse ihrer Klasse liegenden koopera- 
tiven Aktion fernhält. Da sic finanziell überwiegend auf bourgeoise 
Kundschaft angewiesen ist, besonders wenn sie nicht nur an die 
sroßenteils dem Arbeiterstand angehörigen eigenen Mitglieder 
(deutsches System), sondern unterschiedslos an das, allge- 
meine Publikum verkauft (italienisches System), und des- 
halb von berechtigter Sorge erfüllt ist, diese Kundschaft zu er- 
halten, ist in ihr natürlicherweise wenig Verständnis für die Not- 
wendigkeit eines engen Zusammenhangs zwischen den verschie- 
denen Methoden des Klassenkampfes zu finden, während sie an- 
dererseits, in ihrer Eigenschaft als kaufmännische Unternehmung, 
die als solche allen Bedingungen der Kapitalwirtschaft unterwor- 

fen und allen Gefahren und Wechselfällen der Konkurrenz aus- 





Der Homo Oeconomicus und die Kooperation. Sı 


cesetzt ist und sich gegen diese möglichst zu schützen hat, 
licht dazu getrieben wird, auch wenn sie sich noch so sehr 
darum bemüht, in den ihr angegliederten eigenen Produktivbetrie- 
ben vorbildliche Arbeiterverhältnisse zu schaffen, in einen Gegen- 
satz zur sozialen Kooperation der Lohnarbeiter, der Gewerkschafts- 
bewegung, zu geraten und der Forderung der höheren Löhne oder 
der Anerkennung von tariflich festgesetzten Minimallöhnen statt- 
zugeben. 

Die Varietät und Spezialisierung der Bedürfnisse im Wirt- 
schaftsleben, Ursache und Wirkung der Heterogenität der sozia- 
len Struktur, macht nicht vor der Kooperation Halt. Selbst den 
ordnungsgemäß innerhalb eines bestimmten kooperativen Kadres 
konperierenden Elementen werden in ihren Vereinen innere Kämpfe 
sozialer und ökonomischer Natur nicht erspart. Innerhalb der 
Arbeiterklasse ist generell ein oft latenter, oft akuter Gegensatz 
zwischen Beschäftigten und Arbeitslosen, Streikenden und Streik- 
brechern vorhanden 46). In den vier Wänden der politischen Koope- 
ration, in den politischen Parteien des organisierten Proletariats, 
macht sich häufig das Vorhandensein zweier einander feindlich ge- 
sinnter sozialer Gruppen bemerkbar; da haben wir, je nach der Art 
Ihrer sozialen Zusammensetzung, Kämpfe zwischen Stadt- und 
Landarbeitern, Lohnarbeitern und Bauern, Arbeitern und Beamten, 
qualifizierten und unqualifizierten Arbeitern‘”). Noch bemerkens- 
werter ist der bereits angedeutete ` Äntagonismus zwischen den 
Mitgliedern der Konsumvereine, in denen bisweilen zwischen den 

f #) Wollen wir von den Verschiedenheiten in ihrem moralischen und psycho- 
logischen Empfinden absehen, können wir die Behauptung aufstellen, daß der or- 
ganisierte Arbeiter mit dem besser entlohnten, und der Streikbrecher mit dem 
schlechter entlohnten Teil der Arbeiterschaft identisch ist. (Vgl. auch meine 
Schrift: »Die oligarchischen Tendenzen«, ecc., loco cit., p. 89 ff.) 

# »C’est dans une situation privilégiće analogue que se trouvent parfois les 
ouvriers qualifiés lorsqu’ils ne forment qu'un contingent relativement restreint du 
personnel ouvrier d'nne grande entreprise composée pour le reste d'ouvriers »non 
aualificye. L'augmêntation du salaire des ouvriers spécialistes au détriment de celui 
päyc aux ouvriers de fabrique ordinaires est une manveuvre capitaliste fréguement 
einployce. Pour les ouvriers plus favorisés, il est alors possible que la limite 
maxima indiquce ci-dessus soit depassce vers le haut, pourvu du moins que le 
montant total des saiaires dans l'entreprise reste au dessous de la limite maxima 
tracee par la productivité de l'entreprise dans son entiere. Christiaan Corne- 
lissen: -Théorie du Salaire et du Travail salaries, Paris, 1908. V. Giard et E. 
Briere. p. 640. 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. r. 6 


52 Robert Michels, 


Arbeiter-Aktionären und den angestellten Lohnarbeitern, zumal 
den in den den Konsumvereinen gehörigen Produktionsbetrieben 
tätigen Arbeitern, die zwar fast durchgängig gleichzeitig Mitglie- 
der des Vereins sind, bei denen aber doch der Charakter der 
Lohnarbeit über den der Mitarbeit überwiegt, wahre Klassen- 
kämpfe Platz greifen, da diese sich ciner Kollektivität von Indi- 
viduen gegenüber zu verteidigen haben, die zwar an sich Lohn- 
arbeiter sind wie sie selber, innerhalb der Konsumgenossenschaft 
aber die Funktion des Arbeitgebers in einem kapitalistischen Be- 
trieb ausüben. Dicse interessanten Gegensätze im Rahmen der 
Kooperationsmikrokosmen selbst, die ein eingehenderes Studium 
verdienten, als ihnen von wissenschaftlicher Seite heute zu Teil 
wird, und die im Verlauf ihrer Entwickelung häufig den Beweis 
für die Erscheinung licfern, daß die organisierten Arbeiter, die 
ein so feines Gefühl für die Ausbeutung zu haben pflegen, der 
sie selbst unterliegen, desselben Gefühles häufig völlig bar sind, 
sobald es sich um in ihren Diensten befindliche Genossen handelt, 
für deren Ausbeutung sie keine Augen haben, sind im letzten 
Grunde nur der natürliche Ausdruck des Interessengegensatzes 
zwischen dem Arbeiter als Produzent und dem Arbeiter als Kon- 
sument und als Unternehmer. 
* 3 * 

Es ist schlechterdings nicht zu leugnen, daß die Koopera- 
tion, wenn gleich mit solidarischen Zielen ins Leben getreten, 
dem, der sie im höheren Sinne erfaßt und von der Liebe des 
Theorctikers zu ihr erfüllt ist, cin trauriges Schauspiel darbietet. 
Ein Schauspiel heftiger Kämpfe nach außen wie nach innen, die 
der unendlichen Ditfferenziation der Interessen und dem Vorhan- 
densein unzähliger ökonomischer Schattierungen in unserem Ge- 
sellschaftskörper entsprechen. Ts ist deshalb auch wohl verständ- 
lich, wenn es auch unter den Männern der Wissenschaft nicht an 
solchen fehlt, die angesichts der schier unentwirrbaren Häufung 
vesellschattlicher Zwistigkeiten von pessimistischer Müdigkeit be- 
fallen werden und diese Müdigkeit in die theorctische Formel 
zusammenfassen, das Wort Kooperation sei nur ein Euphemis- 
mus, hinter dem sich der häßliche Egoismus kleiner Gruppen 
der Wirtschaftsmenschen verberge, und sie sei unfähig, sich je- 
mals zur Vertreterin der Gesamtinteressen auszuwachsen. Aber 
es will uns doch scheinen, als ob die oft gehörte These, die 
in stolzem \Wasemut das Vorhandensein absolut kollektiver In- 
teressen schlankweg überhaupt leugnet und selbst die Notwen- 


Der Homo Oeconomicus und die Kooperation, 83 


digkeit einer juristischen Ordnung, welche die Beziehungen zwi- 
schen den persönlichen Interessen der Mitglieder der mensch- 
lichen Gesellschaft regelt, verwirft, keinen Sinn hat, da es wissen- 
schaftlich nicht angängig ist, zu behaupten, daß es kcin Band der 
Solidarität gebe, das sich um alle Individuen, welcher Klasse 
immer sie angehören mögen, schlinge, wie z. B. das Band der 
Solidarität, das alle, Arme wie Reiche, zwingt, sich einträchtiglich 
zur Bekämpfung der Infektionskrankheiten zusammenzuschlicßen. 
Es ist ein anderes, die Solidarität der sozialen Klassen im Pro- 
ze der wirtschaftlichen Produktion und also auch in der Politik 
zu leugnen, ein anderes, die rein menschliche Solidarität der ein- 
zelnen Mitglieder der Gesellschaft untereinander leugnen zu wollen. 
Aber wenn auch die Kooperation in absehbarer Zeit unseres Er- 
achtens auf dem ökonomischen und sozialen Gebiet niemals die 
Ausdehnungsfähigkeit erreichen wird, alle Kreise der Gesellschaft 
zu einer einzigen großen Interessengemeinschaft zu vereinigen, so 
gibt es doch einen Boden, auf dem die Kooperation unbehindert 
um die Verschiedenheiten gesellschaftlicher, nationaler und konfes- 
sioneller Natur zu gedeihen vermag. Dieser Boden ist die Wissen- 
schaft. Der Gott der Wissenschaft ist kein Janus Bifrons. Die wissen- 
schaftliche Kooperation, in deren Phalanx ich selbst in meiner 
Eigenschaft eines Mitgliedes des Lehrkörpers dieser erlauchten ita- 
lienischen Universität als bescheidener Soldat von jenseits der Alpen 
als ein lebender Beweis für die Richtigkeit meiner These gelten 
kann, stellt zweifellos die reinste und vornehmste Form der Ko- 
operation dar. Theoretisch außerhalb der Tageskämpfe stehend, 
denen die übrisen Formen der Kooperation ihre Entstehung ver- 
danken, und über jedes Vorurteil erhaben, weil, wie unser 
Achille Loria mit markigem Wort gesagt hat, die politischen Par- 
tcien zwar Pflichten gegenüber der Wissenschaft haben mögen, 
die Wissenschaft aber niemals Pflichten gegenüber den politischen 
Parteien haben kann **), empfindet die Wissenschaft, die ihrem 
innersten Wesen nach international ist, gegen keine einzige der 
Gesellschaftsklassen interessierten Haß, da ihr einziger und un- 
teilbarer Zweck in der ernsten und strengen, aber vorurteilsfreien 
und gerechten Suche nach der Wahrheit besteht. 


+) Achille Loria: »La scienza economica ed i problemi sociali del nostro 

tempos, öffentliche Antrittsvorlesung zu einem Kolleg über Nationalökonomie an 

der Kel, Universität Turin 1903, abgedruckt in seinem Werke: »Verso la giustizia 
> 3 5 D 


sociales. 2% ediz., Milano-Roma-Napoli, Soc. Edit. Lomb., p. 261. 


6* 


84 


Der Kampf um die Besitzsteuer. 
Von 


Dada ALTMANN. 


»Eine denkende Besteuerungskunst wird sich der Ergebnisse 
wissenschaftlicher Steucrtheoric sowie der Ergebnisse der bis- 
herigen Steuergeschichte zu bemächtigen haben, wenn sie wirk- 
lich Praktisches finden, wirklich Gutes schaffen, wertvolle Um- 
bildung (Reform) gewinnen will.« 

Wer in der Ueberzeugung von der Richtigkeit dieses Aus- 
spruches Schäffles!) dem Walten moderner deutscher Besteue- 
rungskunst zusicht, dem muß cs so erscheinen, als ob für einen 
Teil der herrschenden Gewalten, das Wort »Verachte nur Ver- 
nunft und Wissenschaft«e geradezu imperatorische Bedeutung er- 
langt hätte. — Die öffentlichen Kämpfe der letzten Monate, die 
Vorgänge in der Finanzkommission des Reichstags müssen uns 
befürchten lassen, daß die politische Leidenschaft, Klassenhaß 
und Partcigegensatz unser seit Jahrzehnten unbefriedigendes Fi- 
nanzsystem noch unbefriedigender, die Verteilung der Lasten auf 
die verschiedenen Bevölkerungsschichten noch ungleicher und un- 
gerechter machen werden. Daß Wissenschaft und Praxis für die 
Finanzpolitik, wie die Politik überhaupt, sehr verschiedene Dinge 
sind, darüber braucht man den Finanztheorctiker nicht zu be- 
lehren, es bedarf nicht des überlegenen JL.ächelns des Berufs- 
parlamentariers, um ihm zum Bewußtsein zu bringen, daß für die 
positive Gestaltung des Steuersystems das theoretisch Richtige nur 
Forderung und Ziel sein kann; denn leicht beieinander wohnen 
die Gedanken, — aber — um ein Bismarcksches Wort zu ge- 
brauchen, das die besondere Schwierigkeit deutscher Verhältnisse 


1) Die Steuern. Leipzig 1805. Bd. ı S. 432. 


S. P. Altmann, Der Kampf um die Besitzsteuer. 85 


zeigt — hart im Raume stoßen sich fünfundzwanzig Regierungen. — 
Weit härter aber als die Regierungen prallen die Parteien auf- 
einander, und das engherzige Gebahren eines Teiles von ihnen 
läßt die politischen Sonderinteressen an Stelle der auch in der 
Praxis unentbehrlichen Minimalforderungen ruhiger Prüfung volks- 
wirtschaftlicher Voraussetzungen treten. 

Mit wilder Hast haben sich die Ausgaben des Deutschen 
Reiches gesteigert, sicher nicht nur durch berechtigte Entwick- 
lungstendenzen, sondern auch durch eine Finanzorganisation, bei 
der diejenigen, die Ausgaben bewilligen, sich nicht die Köpfe 
über die Mittelbeschaffung zerbrechen müssen; leichtsinnig hat 
man, ohne an Tilgung zu denken, Anleihe auf Anleihe gehäuft, 
und nun heißt es seit Gründung des Reiches wohl zum 6. Mal die 
Reichsfinanzen reformieren, neue große Einnahmen beschaffen, 
um Einnahme und Ausgabe in Einklang zu bringen, die Schulden 
abzutragen, den Kredit Deutschlands zu heben. 

Zu diesem Zweck fordert die Reichsregierung rund eine halbe 
Milliarde Mark, fast also ein Fünftel des gesamten ordentlichen 
Etats des Deutschen Reichs. Im Kampf um das Wie der Mittel- 
beschaffung ist die Frage nach der Berechtigung der Forderung 
in dieser Höhe eigentlich nicht ganz zu ihrem Recht gekommen, 
und sie muß auch hier, so wichtig sie ist, gegenüber den beson- 
deren Fragen verschwinden, die der Gegenstand unserer Betrach- 
tung sind. 

Wenn man eine derartig große Summe fordert, wie es die 
Reichsregierung, kaum 2 Jahre nach der Stengelschen Reform, 
tut —, eine Summe, die über den zusammengezählten Steuer- 
ertrag Preußens und Bayerns hinausgeht, dann handelt cs sich 
um ein in die Volkswirtschaft so tief einschneidendes Vorgehen, 
daß die Auswahl der in Betracht zu zichenden Steuern cine große 
Verantwortung mit sich bringt. 

Gegenüber der Präsentation von ungenügend durchgearbeite- 
ten Projekten, wie sie die Finanzkommission, nicht ohne politische 
Motive darbietet, stellte das Programm der Reichsregierung cine 
turmhoch darstehende Leistung dar, eine Leistung, deren Ein- 
schätzung um so höher steigt, je mehr man den Standpunkt des 
Realpolitikers einnimmt, der an die Parteikonstellation denkt, der 
die Regierungsvorlage gegenübertrat. — Man wird bei dem Aus- 
gang der Reichsfinanzreform nicht vergessen dürfen, auf Grund 
welcher Wahlparole der gesenwärtige Reichstag zustande kam, 


S6 S. P. Altmann, 


und daß ein auf eine wirtschaftliche Frage, wie die Finanzreform 
aufgebauter Reichstag ein ganz anderes Gesicht gezeigt hätte. — 
Welche Motive es auch waren, die die Regierung dazu führten, 
dem Reichstag die ursprüngliche Vorlage zu machen, es bleibt 
ihr Verdienst, daf sie den Versuch unternahm, ein Prinzip durch- 
zuführen, das sich nicht an Formalien hielt, nicht an die Namen 
direkter und indirekter Steuern klammerte, sondern offen den 
Kern der wirtschaftlichen Parteisscgensätze zu treffen suchte, der 
in der Vermögensverteilung, in der Scheidung der Klassen steckte. 
— Dem Finanztheorctiker, der auch Volkswirtschaftler ist, dem 
also das Verteilungsproblem Wesensteil aller nationalökonomischen 
Betrachtung und Betätigung darstellt, muß, wie er sich auch zum 
sozialpolitischen Zweck der Steuer im Sinne Adolf Wagners 
stellte — hier der Angelpunkt für eine bedeutsame Steueraktion 
liegen, die sich zeitlich an cine Wirtschaftspolitik anschließt, die 
für die unteren Schichten hohe Lasten mit sich gebracht, ihnen 
die notwendigsten Lebensmittel nicht unerheblich verteuert hat. — 
Gerade weil die Durchführung eines gerechten Steuersystems, bei 
dem die theoretischen Forderungen annähernde Erfüllung finden, 
nur Sinn hat in Zusammenhang mit der gesamten wirtschaftlichen 
Gestaltung, so war cs für ein Land, in dem die Wohlstandsent- 
wicklung der oberen Schichten sich schneller als der unteren 
vollzieht, Pflicht, diesen oberen Schichten einen Teil der neuen 
Lasten aufzubürden, und nicht in mechanischer Gleichheit, Arm 
und Reich in Wirklichkeit höchst ungleich zu belasten. 

Das Schibboleth der Reichsfinanzreform sollte werden und 
wurde die Auseinandersetzung zwischen Verbrauchssteuern und 
Besitzsteuern. Wenn man es der Regierung allerdings hoch an- 
rechnen will, daß sie bei den Gegenständen des Verbrauchs, 
solche des Massenluxus, also doch entbehrliche Objekte gewählt, 
und damit den >»sozialen Gedanken« in der Reform betätigt 
habe ?,, so ist das gegenüber dem Bestehen von Lebensmittel- 
zöllen ein Lob, das keine Gültigkeit beansprucht. — Daß Ta- 
bak, Branntwein und Bier geeignete Steuerobjekte an sich sind, 
daß ihre stärkere HHeranziehung in der gegenwärtigen Situation 
geboten war, scheint heute außerhalb der Kreise der speziellen 
Interessenvertreter allgemeine Ueberzeugung zu sein. Man kann 
zugeben ®), daß die Regierung aus sozialen Motiven mit ihrer 


?) Julius Wolf, Die Reichsfinanzreform. Leipzig 1909, S. 74- 


3) S. ebenda. 


Der Kampf um die Besitzsteuer. 87 


Progressivskala bei der Tabakbanderole die Leistungsfähigkeit be- 
rücksichtiren und größeren Besitz in seinem größeren Aufwand 
entsprechend treffen wollte, daß sie mit der Steuer auf Wein, 
der bisher, wenigstens im Reich (abgesehen vom Schaumwein), 
steuerfrei war, das Getränk der Wohlhabenden belasten, und ıhm 
die bisherige Ausnahmestellung neben dem Bier und dem Brannt- 
wein nehmen wollte. — Verfehlt erscheint es aber, wenn Julius 
Wolf in der Lichtsteuer auf Gas und Elektrizität eine Besteue- 
rung des Massenaufwandes der Reichen erblickt, denn abgesehen 
davon, dafs auch der die Beleuchtung umfassende Teil der Steuer 
häufig ein Produktionsmittel trifft, handelt es sich bei diesen 
Lichtquellen durchaus nicht um einen Aufwand oberer Schichten, 
sondern ein bis tief in die unteren Schichten eingedrungenes 
Lebensbedürfnis. Daß auch die Begünstigung der kleinen und 
mittleren Betriebe durch Staffelung der Steuern sozialen Anstrich 
hat, ist richtig, aber hier sind doch auch eine Reihe mit der Ab- 
wälzung zusammenhängende Fragen zu berücksichtigen, vor allem 
die, ob jene Ungleichheiten einer doch dem Konsumenten aufzu- 
wälzenden Verbrauchsabgabe entsprechen. — Hierüber, wie über 
die Branntweinsteuer und deren einseitige Begünstigungen ge- 
wisser nicht besitzloser Schichten, kann hier nicht ausführlicher 
gesprochen werden, auch nicht über die Bedeutung der von der 
Regierung vorgeschlagenen Herabsetzung der Zuckersteuer, des 
Örtsportos und der Beseitigung der Fahrkartensteuer, die teilweise 
Sünden einer übereilten und verfchlten Gesetzgebung gut machen 
sollen. Es ist anzuerkennen, daß wenigstens der ursprüngliche 
Resterungsplan sich diesmal von einer in den meisten früheren 
Fällen aus wirtschaftspolitischen Motiven durchgesctzten Verkehrs- 
belastung t) fernzuhalten versuchte und nicht aus gewissen Besitz- 

*) Die Verkehrssteuern stellen übrigens die am stärksten gewachsene Gruppe 
der Reichssteuern dar. Das zeigt folgende Tabelle des Denkschriftenbands zur 
Begründung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend Acnderungen im Finanzwesen, 


Bd. 4. Zusammenfassung S. IH. Es betrugen in ®/, der Summe des Jahres 1907 : 


Jahre Zölle Verbrauchssteuern Verkehrsabgaben Erbschaftssteuer 
1872-—1875 16,8 29,2 4,2 Be 
ISST—ISS5 30,5 35,5 14,6 = 
ISyI— 1845 50,5 67,0 30,9 a 
19U1—1905 81,2 S1,3 67,5 = 

1907 100,0 100,0 100,0 100,0 


En se ee TG 


Be une rn ss teen ho Sn er 
Absolute Ziffer 1907 6044,7 Mill. 399,8 Mill. 135,9 Mill. 


Ss S. P. Altmann, 


transaktionen und Verkehrsvorgängen auf Besitz und Leistungs- 
fähigkeit schloß. Denn wenn es überhaupt eine berechtigte Ent- 
wicklungstendenz in der Besteuerung gibt, so ist es doch die, 
die gewissermaßen symptomatischen Steuern, die sich an unzu- 
reichende Indizien halten, möglichst durch eine die gesamte wirt- 
schaftliche Kraft des Steuersubjekts zu einer Einheit zusammen- 
zufassenden Besteuerung zu ersetzen oder mindestens zu ergänzen. 
Nur durch diese Tendenz ist doch die Entwicklung einer Ein- 
kommensteuer zu verstehen, zu begreifen, daß unsere bereits 
reichlich objektreiche Besteuerungskunst nicht noch wahlloser 
neue von der populären Meinung empfohlene Steuern aufge- 
eriffen hat. 

Gibt man zu, dafs die Regierungsvorlagc sich auch in einem 
Teil ihrer Projekte für Verbrauchssteuern von einer gewissen 
Tendenz zur Besitzbelastung leiten ließ, so hätte darin doch 
noch die sich nicht an bloße Symptome, sondern an offenkund- 
liche Tatsachen anknüpfende Steuer gefehlt, die den deutlichen 
Willen aussprach, dem Reichtum besondere Pflichten an der Auf- 
bringung des Staatsbedarfs zuzuerkennen. Es ist ganz richtig, dafs 
das deutsche Volk es nicht verstanden hätte, wenn bei den ge- 
forderten 5oo Millionen Mark nicht ein größerer in seiner Höhe 
ja diskutabler Teil, als besondere Steuer der Klassen erschienen 
wäre, für die alle von ihnen zu zahlenden Steuern noch in der 
Sphäre des freien Einkommens liegen. Denn wir dürfen nicht 
vergessen, daß bei uns neben den schon bestehenden zahlreichen 
indirekten Steuern auf Verbrauch und Aufwand, die doch bereits eine 
Kopfbelastung von mindestens 19 Mk. oder 89,30 Mk. für die 
Durchschnittsfamilie mit sich bringen ê), direkte Steuern in unseren 
Bundesstaaten und Gemeinden bestehen, die das Existenzminimum 
einer mit der normalen Kinderzahl gesegneten Familie durchaus 
nicht mehr frei lassen. Ein solches Zugeständnis war übrigens 
durchaus keine reine Konzession an die linksstehenden Parteien, 
sondern entsprang wohl auch der berechtigten finanzpolitischen Er- 
wäygung, daß allzuhohe Verbrauchssteuern die Kaufkraft einer von 
rückvängiger Konjunktur geschwächten Unterschicht übersteigen 
könnten. 

Fine eigentliche Besitzsteuer mufßite kommen, und das konnte 
nur die Einkommens-, die Vermögens- oder die Erbschaftssteuer 





5) Nach den zusammenfassenden Berechnungen des Denkschriftenbandes des 


Reichsschatzamts, Nachtrag S, VIE 


Der Kampf um die Besitzsteuer. 89 


sein. Mit Recht hat der Schatzsekretär Sydow keinen Zweifel 
daran gelassen, daß auch nach der Ueberzeugung der Reichs- 
regierung dem Reich durch Verfassung oder Gesetz die Auswahl 
der Steuerobjekte nicht beschränkt ist ®). Wenn daher eine Wahl 
zu treffen war, so konnten nur theoretische oder praktische nicht 
rechtliche Gründe oder ein behaupteter »Sinn« der Reichsver- 
fassung maßgebend sein. Wenn man nämlich eine systematische 
Auseinandersetzung zwischen Reichs- und Landesfinanzen forderte, 
so war diese nicht mit der einfachen Formel abgetan, den Bundes- 
staaten die direkten, dem Reich die indirekten Steuern zuzubilligen. 
Denn gerade diese Formel war von Bismarck in seiner zu weit- 
gehenden Vorliebe für die indirekten Steuern als den »Haupt- 
quellen guter Finanzen«, nur mit einem Mißerfolg durchgeführt 
worden, und mit ihr hängt das bedenkliche System der Matriku- 
larbeiträye zusammen, das weiter bestehen lassen zu wollen, einer 
der Haupteinwände gegen die Regierungsvorlage veranlassen muß, 
nämlich den Vorwurf, gerade das nicht zu bringen, was der Reichs- 
kanzler Fürst Bülow versprach: »Keine neuen Steuern, — eine 
neue Aera der Finanzwirtschaft« 7). Hat also die in ihren Er- 
trägen von Konjunkturen abhängige, jedes beweglichen Faktors 
in sich entbehrende Begründung der Reichsfinanzen auf indirekte 
Steuern Schiftbruch gelitten, so fordert auch diese rein finanz- 
politische Seite der Sache eine Fortsetzung des 1906 beschrittenen 
Weges auch dem Reich einen Anteil an den in ihrer Wirkung 
direkten, auf den Besitz zugeschnittenen Steuern, forderte eine 
weniger mechanische, in höherem Sinne systematische Ausein- 
andersetzung der im Reich vorhandenen verschiedenen Steuer- 
gewalten. Dieser Weg führt dazu, gerade dem auf das allgemeine 
Wahlrecht, d. h. auf der allgemeinen Verantwortlichkeit aufge- 
bauten höchsten Organismus auch die Abgaben einzugliedern, 
die sich voll dem wirtschaftlichen Bewußtsein einprägen, die als 
Anteil an den Pflichten den jedem zustehenden Rechten gegen- 


überstehen. — Wenn Bismarck immer und immer wieder die Vor- 
züge der indirekten, unmerklichen Steuern pries, — so ist das 


vom Gesichtspunkt des Politikers natürlich verständlich, ebenso 
verständlich, wie, daß die Konservativen dem Reichstag als dem 
Parlament des gleichen Wahlrechts keine anderen Steuern zu- 


ê) Sydow, Aufgaben und Wege der Reichsfinanzreform. Deutsche Rundschau. 
AXNV, 1. Oktober 1908. S. 7. 


*) Reichstagsrede vom 19. November 1908. 


90 S. P. Altmann, 


billigen und Bismarcks eigentlich von den liberalen Individualisten 
übernommene Theorie wie eine zwingende Gesetzgebung hin- 
stellen. Wir aber brauchen aus finanzpolitischen wie allgemein 
politischen Gründen die ausgesprochene Besitzsteuer, und sie þe- 
gegnet jenem leidenschaftlichen Widerstand, der uns von einem 
Kampf um die Besitzsteuer sprechen läßt. — In diesem Kampfe 
merken wir deutlich, daß wie eben »alle Finanzgeschichte das 
Spiegelbild der politischen Geschichte«*), dieser Kampf das Ringen 
der politischen Gewalten Deutschlands verkörpert, die in den 
Steuern Mitstreiter zur Erringung ihrer politischen Ziele erblicken. 
Wenn wir aber ohne Rücksicht auf die Motive diesen Widerstand 
in seinen Argumenten prüfen, so bleibt doch deutlich, was ja 
auch führende Parteiorgane konservativer Richtung zugaben, — 
dafs die Haltung der Rechtspartcien stark durch die Ankündigung 
der Wahlrechtsreform in Preußen bestimmt ist, — während das 
Zentrum seine Quittung für die letzte Reichstagsauflösung und 
die »Blockpolitik« präsentiert. 

In dem alten Programm der Regierung figurierten als »Besitz- 
steuere die Nachlatssteuer, die ihr künstlich angehängte Wehr- 
steuer, einige Abänderungen der Erbschaftssteuer und das Erbrecht 
des Staates. Ucber die volkswirtschaftliche, sozialpolitische, ethische 
und juristische Scite der Nachlaßsteuer sind Ströme von Tinte ın 
der letzten Zeit vergossen, es läßt sich kaum etwas Neues über 
sie sagen. 

Man hat mit Recht als Vorfrage untersucht‘), ob nicht viel- 
leicht die der Gesamtheit der steucrlichen Grundlagen sich leichter 
anschmiesende Einkommensteuer, vielleicht für die höheren Ein- 
kommensstufen, oder die erst in wenigen Bundesstaaten ausge- 
baute nominelle Vermögenssteuer nicht näherlicegende Besteuerungs- 
formen gewesen wären, als die Vermögensbesteucrung im Erbgang, 
bei der die Zufälligkeiten des Generationenwechsels wie der erben- 
den Personen die Gleichmätßsiskeit durchkreuzen können. Der un- 
organische Aufbau des gesamten deutschen Steuersystems, vor allem 
die schon schr hohen Zuschläge der Gemeinden in den Einkommens- 
steuern der Bundesstaaten, haben es mit sich gebracht, daß eine 
Reichsfinanzreform, die nicht auf die allein Rettung versprechende 


&) Wagner, Finanzwissenschaft IIE (1559) S. 120. 
»), Vgl u. a. Gerloff, Matrikularbeiträge und direkte Reichssteuern, Berlin 
1908. Köppe, Am Vorabend der Reichstinanzreform, Leipzig 1908, Dietzel, Reichs- 


nachlafßßsteuer oder Reichsvermögensteuer, Berlin 1900, 


Der Kampf um die Besitzsteuer. QI 


Schaffung eines Gesamtsteuersystems warten kann, auf cine irgend- 
wie beträchtliche Reichseinkommenssteuer verzichten muß. — 

Und mit der Vermögenssteuer ist es, trotzdem die Schwierig- 
keiten nicht ganz so groß wären, im Resultat nicht viel anders. — 
Denn die Gegner einer direkten Besteuerung durch das Reich 
bekämpfen sie mit einer ebenso lebhaften Opposition wie die 
Nachlaßsteuer, ja halten sie wegen der Gefahren einer Erhöhung 
aus Popularitätshascherei noch für bedenklicher als jene!®). Und 
die bundesstaatlichen Regierungen haben erklärt, daß sie »fest 
entschlossen seien, im Interesse ihrer Selbsterhaltung und Finanzho- 
heit die Einkommen- und Vermögenssteuer sich zu reservieren« '). 

Das Reichsschatzamt befand sich also in einer Zwangslage, 
die einzige Form der Besitzbesteuerung, die ihm übrig blieb, war 
die Erbschaftssteuer. — Mit diesem Entschluß, die Erbschaftsbe- 
steuerung auszubauen, einem Entschluß, der aus zwingender Not- 
wendigkeit geboren wurde, ist der schwere Kampf entstanden, 
der Deutschland in zwei Lager spaltet, der die so dringend not- 
wendige Erledigung der Reichsfinanzreform seit Monaten aufhält. 

Man kann es einerseits als ein erfreuliches Ergebnis ansehen, daß 
im Gegensatz zu dem Kampf um den Zolltarif, fast die gesamte 
nationalökonomische Wissenschaft!?) auf einem Boden, hier der Not- 
wendiekeit und Berechtigung der Erbschaftsbesteuerung in der er- 
weiterten Form steht, — andererseits hat die Erörterung des Pro- 
blems für die Wissenschaft dadurch kaum jenen bleibenden Gewinn, 
wie die um » Agrar- und Industriestaat«e. Allerdings einen anderen 
dauernden Wert wird auch die Geschichte dieser Kämpfe habeh, 
sie wird dem Historiker einstmals wertvolles Material für die Er- 
fassung der in Deutschland des beginnenden 20. Jahrhunderts be- 
stehenden Klassengegensätze bieten, für die Konstatierung der 
»philosophischen Tatsache, daß jeder herrschende Stand das 
Prinzip, auf dem er selbst beruht, zum herrschenden Prinzip aller 
gesellschaftlichen Einrichtungen macht, ihnen allen das ausschließ- 
liche Gepräge seines besonderen Prinzipes aufdrückt'?). 

19) Vgl. Gerlachs Ausführungen auf der XXXIV. Generalversammlung der 
Steuer- und Wirtschaftsreformer, 23. Februar 1909, Bericht. Berlin 1909. S. 20. 

!!) Begründung des Entwurfes eines Gesetzes betreffend Aenderungen im Fi- 
nanzwesen, S. 21. 

12) Einer der wenigen mit rein sachlichen Argumenten operierenden Gegner 
ist Gerlach a. a. O. 


13) Lassalle, Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. 


92 S. P. Altmann, 


Wir haben bereits ausgeführt, daß negativ die Ausdehnung 
der Besteuerung der Erbschaften notwendig wird, weil dem Reiche 
keine andere Besitzsteuer zur Verfügung steht, das wäre aber ein 
schlechtes Argument, wenn nicht auch positive Empfehlungsgründe 
ihre Durchführung erforderten. — Ich sche bei den finanzpolitischen 
Gründen davon ab, daß die Erreichung eines nur irgendwie er- 
heblichen Ertrages durch Erbschaftsbesteuerung in einem Land 
wie Deutschland, wo der größeren Kinderzahl (im Gegensatz zu 
Frankreich) entsprechend, die Vererbung in der Deszendenz un- 
endlich überwiegt, von der Erfassung dieses Erbfalles abhängt. 
Aber wenn wir die Höhe der Einnahmen nicht zum Kriterium der 
Zulässigkeit machen wollen, so bietet die Erbschaftsbesteuerung 
doch den ungcheuren Vorteil, daß sie ein eminent bedeutsames 
Kontrollmittel für die richtige Veranlagung der übrigen direkten 
Steuern ist. Dieser Grund war es auch, der Miquel bei der Reform 
der preußischen Steuern (1890) dazu leitete, zuerst eine Erbschafts- 
steuer als Ergänzung der Einkommenssteuer vorzuschlagen!?), denn 
sein Ziel war eingestandenermaßen ein solches Steuersystem, bei 
dem die Steuern ineinander griffen und sich kontrollierten. So 
würde die Erbschaftssteuer z. B. von der Vermögenssteuer nicht 
erfaßte übermäßige Abschreibungen von Gewerbetreibenden nach- 
träglich wenigstens zur Besteuerung bringen. Kine derartige kon- 
trollierende Wirkung der Erbschaftssteuer kann gar nicht hoch 
genug eingeschätzt werden, — denn ohne auf die in der letzten 
Zeit beigebrachten Statistiken über den Vergleich von Volksver- 
mögen und Ergänzungssteuer allzuviel Gewicht zu legen, läßt sich 
doch behaupten, dafs sowohl bei der Kinkommensteuer wie bei 
der Ergänzungssteuer allen Bundesstaaten schr erhebliche Summen, 
durch ein unentwickeltes bürgerliches Steuergewissen entzogen 
werden. Es gehörte zu den unerfreulichsten Seiten des Kampfes 
um die Besitzsteuern, daß man in seinem Verlaufe ganzen Klassen 
eine derartige bewußste Ilinterziehung zum Vorwurf gemacht, in 

14) Drucksachen des Abgeordnetenhauses, Session 1890/91, Nr. 13. Es hieß 
bier: »Die allgemeine Erbschaftssteuer bietet ein wertvolles, anderweit nicht zu 
ersetzendes Kontrollmittel dar, indem die dadurch bedingte Offenlegung aller Erb- 
fälle nicht nur unmittelbar die Erkenntnis der Besitz- und Einkommenverhältnisse 
des Erben erleichtert, sondern auch, wie die Erfahrung in anderen Ländern lehrt, 
auf den Steuerpflichtigen selbst einen wirksamen Antrieb zur Gewissenhaftigkeit 
bei Abgabe der Emkummiensdeklaration ausübt=, S. auch Miquels Rede vom 20. 


November 1590. 


Der Kampf um die Besitzsteuer, 93 


ihr das Motiv für die Bekämpfung der Erbschaftssteuer gesehen 
hat. Aber ist dieser Vorwurf nicht in einem gewissen Umfang 
richtig? Es ist nun ja gewiß, daß der naturalwirtschaftliche Cha- 
rakter der landwirtschaftlichen Einkünfte die Erfassung des Ein- 
kommensbegriffs oft erschwert. Selbst wenn man das nicht be- 
streitet und ferner zugegeben werden muß, daß auch in den 
Städten vielfach Steuerhinterziehungen vorkommen, daß die Ein- 
schätzungsergebnisse aus den Städten zu niedrig sind, so ist es 
jedoch eine unzulässige tendenziöse Umkehrung der Tatsachen, 
wenn Konservative behaupten, daß auf dem Lande oft das 
Gegenteil zutreffe 19), »weil hier einerseits die Einkommens- 
quellen offen daliegen, andererseits bei der Schwierigkeit der 
Trennung von persönlichen und Betriebsausgaben und überhaupt 
einer genauen landwirtschaftlichen Buchführung dem Steuerpflich- 
tisen der gesetzlich erforderliche Nachweis über die Richtigkeit 
seiner Selbstdeklaration nicht immer gelingt, oder er sich schon 
zur Vermeidung des gerade für den Landwirt sehr störenden und 
zeitraubenden Beanstandungsverfahrens gutwillig zur Zahlung einer 
zu hohen Einkommensteuer versteht.« Zu dieser extremen Auf- 
fassung gehört allerdings eine recht naive Kenntnis der durch- 
schnittlichen Veranlagungsverhältnisse des Landes in Preußen. Wer 
also auch die Schroffheit der Delbrückschen Angriffe !%) auf die Land- 
wirtschaft nicht übernimmt, wird doch erheblich von den Anschau- 
ungen ihrer Vertreter abweichen, wird nicht mit dem Konservativen 
Handbuch von 1898 (S. 171) in der Beseitigung der von der Staats- 
regierung ursprünglich vorgesehenen Deklarationspflicht für das 
Vermögen eine »erhebliche Verbesserung« sehen. Wenn die Diskus- 
sion dieser Fragen der letzten Zeit dazu führt, die Veranlagung in 
Stadt und Land gründlichst zu verbessern, wenn sie auf eine 
Verbesserung der Buchführung in der Landwirtschaft hinwirkt, 
wenn schließlich die Erbschaftssteuern kontrollierend Kinfluß haben 
werden, dann werden den Staaten so erhebliche Summen zufließen, 
daß sie auf die Steuersätze der Staaten und Gemeinden redu- 
zierend, mindestens retardierend einwirken und damit den Ausbau 
des das Reich, die Bundesstaaten und die Gemeinden umfassen- 
den Gesamtsteuersystems beeinflussen können. 


15) Konservatives ‚Handbuch 1598, S. 154. Auch jetzt in Reichstagsreden 
wiederholt. 


1%) Vgl. Delbrücks Ausführungen in den Preuß. Jahrbüchern und im »Tag«<. 


94 S. P. Altmann, 


Alle finanzpolitischen Gründe, die für die Erbschaftssteuer 
sprechen, sind aber in der Diskussion untergegangen; in der öffent- 
lichen Behandlung haben — von jenem Intermezzo Delbrück contra 
Bund der Landwirte abgeschen, — andere Fragen die Hauptrolle 
gespielt. Diese Fragen ordnen sich ein in die Gegensätze der 
großen politischen Weltanschauungen des Konservativismus und 
des Liberalismus, des ländlichen Grundbesitzes und der städtischen 
Bevölkerung, des hypertrophischen Privateigentumsbegriffes und 
der allein Eigentum schaffenden Arbeit, — des Besitzes, der auf 
scine überkommenen Rechte pocht, und jener Anschauung, die 
ihm doppelte Pflichten zuweist. Nicht in reiner Form, sondern 
getrübt durch die Engherzigkeiten kleinlichen Parteigezänkes mani- 
festieren sich diese Gegensätze in diesem neuen Beispiel des 
Ringens um die Herrschaft. An sich treten ja diese Gegensätze 
bei jeder nicht ganz bedeutungslosen politischen Entscheidung 
zutage, — daß sie hier in solcher Leidenschaft auftreten, liegt 
aber nicht nur, wenn auch teilweise, in der politischen Konstel- 
lation, sondern auch in dem Objekt, das vermeintliche Zusammen- 
hänge mit dem Teil des bürgerlichen Rechts aufweist, der Kon- 
servativen das Zentrum bedeutet, mit dem Familien- bezw. Erb- 
recht. So phrasenhaft und sachliche Prüfung nicht standhaltend, 
das Argument ist, daß die Nachlafisteuer in der von der Regie- 
rung vorgeschlagenen Form die Familie zerstöre, so genügte doch 
dieses Argument, von Agitatoren in die urteilsunfähige Menge 
geschleudert, um hier den leidenschaftlichen Widerstand einer mit 
dem Gemüt konservativen, durch Tradition der konservativen 
Partei anhängenden Bevölkerungsschicht zu entfesseln, die nun ın 
einer minimalen intermittierend erhobenen Abgabe eine Zerstö- 
rung deutscher Sitte und deutschen Familiensinns erblickt. — 
Man holt die Argumente für diese Auffassung in letzter Linie 
aus dem Arsenal der geistigen Väter des modernen Konservativis- 
mus, aus der Flegel-Stahlschen Rechtsphilosophie. Wie Hegel 
glaubte 1%, dafs der Tod der Eltern die Erbschaft in Anschung 
des Vermögens zur Folge habe, »ihrem Wesen nach ein Eintreten 
in eicentümlichen Besitz des an sich gemeinsamen Vermögenss, 
wie für ihn das Erbrecht um der Familie willen da ist, so meinte 
auch Stahl !%}: -Das Erbrecht ist ein Ausflußß des Familienbandes, 


— 1 - [Á - 


17) Hegel, Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundriß & 178. S. auch 
Hitzig, Grenzen des Erbrechts, Zürich 1908. 


#, Philosophie des Rechts, 3. Auil., IL Bd, 1. Abt. S. 499 ff., zit. ebenda. 





Der Kampf um die Besitzsteuer. 95 


inbesonderheit des elterlichen Bandes; dieses hat von Natur die 
Bestimmung (tEXos), den Kindern die Fülle des Daseins und darum 
auch der Befriedigung mitzuteilen und in ihnen die Fortsetzung 
der eigenen Persönlichkeit und darum auch des Vermögens zu 
heben. Nur um der Kinder willen gibt es ein Erb- 
recht, wenn dies auch dann ausgedehnt ist auf andere natür- 
liche Verwandtschaft, sowie auf künstlich nachgebildete Bande«. 
— Wenn man nun auch zugibt, daß die Hegel-Stahlsche Auf- 
fassung vom Erbrecht eine historische Begründung in dem 
Familieneigentum hat, so ist doch das alte Familieneigentum 
nicht mehr in der alten Form vorhanden, denn wir kennen die 
große Familiengemeinschaft mit ihrem Oberhaupt nicht mehr. 
Das Individualeigentum mit Testierfreiheit ist an Stelle des Ge- 
meinschaftseigentums, das Erbrecht an Stelle der Partizipation 
getreten. Mit dem gleichen Recht, wie man es bedenklich finden 
könnte, den natürlichen Erben einen Teil des ihnen zuflieffenden 
Vermögens durch Steuer zu nehmen, könnte man aus Familien- 
gefühl auch jede Steuer bei Lebzeiten bekämpfen, da sie das den 
Kindern mitgehörende Eigentum schmälere, ihnen daher die Fülle 
der Befriedigung verkleinere, noch mehr aber das Testament ver- 
dammen, das den Kindern einen Teil entzieht, oder ein Kind be- 
sonders, z. B. durch Majorate bevorzugt. Wir erblicken nun in der 
Erbschafts steuer keine Verdrängung des natürlichen Erbganges, 
kein Aliterben des Staates neben den natürlichen Erben, sondern 
cine aus ganz anderen Grundlagen sich ergebende Rechtstatsache. 
Die Berechtigung einer Erbschaftssteuer ergibt sich nämlich wie 
die jeder anderen Steuer aus der Notwendigkeit der Staatserhal- 
tung, aus der Natur des Staates. Und wenn wir auch hier wieder 
Stahl, dessen materielle Steuertheorie uns allerdings wenig zeit- 
gemäß erscheint, anführen, so hat er nicht unrecht, wenn er meint: 
:Der Rechtsgrund der Besteuerung und die Pflicht der Untertanen, 
Steuern zu zahlen, liegt überhaupt in der Gewalt des Staates und 
der Untertanenpflichte. »Nicht was die Untertanen zu leisten 
schuldig, hat der Staat anzuordnen, sondern: was der Staat anzu- 
ordnen hat, dem müssen die Untertanen gchorchen« !®*). Gerade 
weil wir aber die Erbschaftssteuer völlig herauslösen aus dem 
Prinzip des Erbrechtes, weil wir in ihr nur eine aus jenem Rechts- 
grund wie jede andere folgende Steuer erblicken, darum erscheint 
uns jene Verquickung der gegenwärtigen Erbschaftssteuerreform 


9%) Philosophie des Rechts, Bd. IL, 2. Heidelberg 1537. S. 336. 








96 S. P. Altmann, 


mit einer Reform des Erbrechts für verkehrt, bedenklich, minde- 
stens politisch unklug. — Man soll das bürgerliche Recht nicht 
aus finanzpolitischen Motiven ändern, wenngleich hierfür zahlreiche 
Beispiele aus der Geschichte vorliegen, wenn es auch vielleicht 
häufig leichter ist, bei dem großen Schwung einer Finanzaktion 
über die Reibungsflächen einer derartigen Gesetzesänderung hin- 
wegzukommen. — Denn wenn auch die Anhänger des Familien- 
eigentums, selbst Hegel und Stahl, von einer Auflösung des 
natürlichen Erbrechts dort sprechen, wo die Familie sich ge- 
wissermaßen peripherisch auflöst, so ist der Begriff des Fa- 
miliengefühls, von dem doch dies abhängt, ein überaus unbe- 
stimmter, und eine juristische Entscheidung, bis hierher reicht die 
Familie, und damit das Erbrecht, wird immer willkürlich sein, 
und in den Familienzusammenhang einschneiden. Bringt man 
nun eine Vorlage wie die der Reichsregierung über das Erb- 
recht des Staates in einer politisch erregten Zeit ein, in der die 
Frage des Familienerbes von der Steuerscheu getragen wird, so 
hat man eben nur allzuleicht zu befürchten, daß man im Kreise 
der Betroffenen glaubt, der Staat wolle die Zelle der Familie nicht 
mehr in alter Weise schützen. Bei der eminent geschickten Art 
und Weise, mit der der Bund der Landwirte diesen Agitations- 
stoff in die Massen getragen hat, ist nun Steuer und Erbrecht 
unentwirrbar mit einander verknüpft, und der nicht wegzuleugnende 
Radikalismus der Yrbrechtsvorlage mit der durchaus zulässigen 
dem ländlichen Grundbesitz m keiner Weise gefährlichen 
Nachlaßsteuer durcheinander gemengt. — Ich sage der Radikalis- 
mus der Erbrechtsvorlage, denn wenn im Intestatfall nur noch 
Ehegatten, Deszendenten, Eltern und deren Nachkommen sowie die 
Großeltern als gewisse Nießbraucher erben sollen, so können 
Onkel und Tante nicht mehr von ihren Neffen und Nichten, Ge- 
schwisterkinder nicht mehr von einander erben. So sehr man auch 
die von Bamberger und anderen betriebene Agitation als Mittel 
gegen das unbeschränkte Verwandtenerbrecht Deutschlands be- 
grüßen konnte, so scheint doch der vorgeschlagene Modus zur 
Zeit zu weit zu gehen, denn prinzipiell lätt sich nicht behaupten, 
dafs bei uns zwischen Geschwisterkindern kein Familienzusammen- 
hang mehr besteht, und es könnten auch, wie v. Bar letzthin aus- 
führte, durch unvorhergeschene Todesfälle allzusroße Härten ein- 
treten !'). Mit Recht wird man sagen können, daß wir nach 


m is 


1) v, Bar, Das gesetzliche Erbrecht des Staates. Das Recht. ro. VI. 09. 





Der Kampf um die Besitzsteuer. 97 


unserer ganzen gesellschaftlichen Struktur einstweilen mit der Re- 
form des Erbrechts kaum weitergehen können als das neue 
Schweizer Zivilgesetzbuch, nach dem wenigstens alle dem Parentel 
der Großeltern angehörenden Personen erbberechtigt, die Urgroß- 
eltern nießbrauchberechtigt sind 2%). Auch Oesterreich und Ungarn 
planen ein sich bis auf die Urgroßeltern bezw. sogar deren Nach- 
kommen sich erstreckendes Erbrecht, und diese uns näherstehen- 
den Staaten, wohl am besten die Schweiz, wären das Vorbild, 
wie weit wir im Interesse der Gesamtheit bei einer eigenen 
Beratung über das Erbrecht den Staat und nicht die aus den 
Familienbanden gelockerten entferntesten Verwandten zum lachen- 
den Erben machen können. 

Ein Glied einer Steuerreform ist dieses Erbrecht nicht, denn 
es gibt im eigentlichen Sinn hierbei ja gar kein Steuersubjekt, 
auch ist diese Einnahmequelle durchaus keine Besitzsteuer. Die 
jetzt bereits zurückgezogene Regierungsvorlage, die in der Be- 
eründung den Ertrag für den Fiskus zum Maßstab für den Grad 
der Beschränkung macht, und erst danach die soziale Seite be- 
rührt, hat mit einem Ertrage von 25 Millionen Mark gerechnet. 
Daß auch ein solcher Ertrag dadurch nicht erreicht würde, weil 
die Zahl der Testamente wächst, scheint mir sehr möglich. Aber 
wie dies auch sei, gerade weil wir nicht wollen, daß auch nur 
ein Schein von Berechtigung an dem Vorwurf einer Zerstörung 
der Familie bleibt, wäre es wünschenswert gewesen, Fragen, die 
mit dem Erbrecht zusammenhängen, ganz herauszulassen. 

Bei einer Erbschaftssteuer, sei es aus dem Nachlaß, sei cs, 
was nach manchen Seiten hin vorzuziehen ist, aus dem Erbanfall, 
bleibt die »Zerstörung des Familiensinns« sowohl nach der ethischen 
Seite, wie die Zerstörung der Familie nach der wirtschaftlichen 
Seite eine bloße Phrase, wenn man daran denkt, daß die von der 
Reichsregierung vorgeschlagenen Sätze nicht über 3%, das heißt 
einen Jahresertrag hinausgingen, erst bei 20000 Mk. Nachlaß be- 
gannen und damit die eigentlichen Bauern kaum betrafen, da ca. */; 
der landwirtschaftlichen Bevölkerung freiblicben. Indem man in der 


2) Vgl. hierzu Hitzig a. a. O., ferner Bamberger, Erbrechtsreform, Berlin 1908, 
S. 68 ff. Hiermach ziehen südamerikanische Staaten die Grenze beim 4. Grad der 
Seitenverwandten, also den Vettern. In Costarica und Guatemala fällt ein Nach- 
laß, über den nicht testiert ist, mangels näherer Verwandter an die Unterrichts- 
verwaltung bzw. die Landesuniversität. Vgl. auch Gesetzentwurf betr. Erbrecht des 


Staates, S. Sf. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. ı. 7 


98 S. P. Altmann, 


Agitation wohl nicht ohne Absicht diese Tatsachen unterschlusr, 
und die Pläne der Regierung gleichsam wie eine Konfiskation, 
cine Zerstörung des Privateigentums hinstellte, konnte man den 
deutschen Bauern glauben machen, es handle sich um seine 
Existenz, während die auf mehrere Jahre verteilbare, bei schnell auf 
einander folgenden Todesfällen nur einmal erhobene Nachlaß- 
steuer auch von einem schwächeren Gut ohne Schwicrigkeit auf- 
gebracht werden kann, dessen reiner Wert über 20000 Mk. hinaus- 
geht. Dabei waren die bekannten Vergünstigungen für land- und 
forstwirtschaftliche Güter vorgesehen, Begünstigungen, die zum 
Teil für anderes immobiles Vermögen ebenso berechtigt gewesen 
wären, ihm aber infolge der vorherrschenden Richtung der Gesetz- 
gebung nicht zugebilligt wurden. 

Die hauptsächlichsten Einwände, die gegen die Nachlaßsteuer 
vorgebracht sind?!), die auch Führer der Konservativen höchst 
seschmacklos »Witwen- und Waisensteuer«e nennen, heben her- 
vor, daß die Ehefrau und die Kinder häufig die Erbmasse mit 
verdienen, daß die Witwe nur Verwalterin sei, daß bei der 
Ucbernahme eines Hofes kein bares Geld vorhanden, die Not 
beim Tode des Familienoberhauptes groß, die Steuer ein lästiges 
Eindringen in die Familie mit sich bringe usw. usw. Man hat 
die Bedeutung dieser agitatorisch übertriebenen Argumente in der 
Presse und in eigenen Schriften hinreichend zurückgewiesen °*). 
Gegen die Besteuerung des Ehegatten, der mitverdient habe, hat 
man, worauf Lexis hinweist, ein halbes Jahrhundert in Preußen 
keine Bedenken gehabt, denn von 1822—1873 zahlte der über- 
lebende Ehegatte 1%, Erbschaftssteuer. Je bedeutender übrigens 
die Mitarbeit der Ehefrau oder der Kinder war, desto geringer 
ist also, wie Dietzel hervorhebt, die durch den Tod des Ober- 
hauptes eingetretene wirtschaftliche Schädigung. Auf die übrigen 
viclfach erörterten Fragen verbietet der Raum einzugehen, jedoch 
mag hervorgehoben werden, wie wenig von dem Argument des 


?1) Besonders in der Korrespondenz des Bundes der Landwirte, der Deutschen 
Tageszeitung, aber auch Bericht über die Verhandlungen der Steuer- und Wirt- 
schaftsreformer. 

2?) Vgl. u. a. Dietzel, Reichsnachlaßsteuer oder Reichsvermögenssteuer, Berlin 
1909, sowie die zahlreichen Aufsätze pro und contra im » Tage, die Aufsätze des 
Berliner Tageblatts über die Nachlaßsteuer von Lexis 16. III. 09, Brentano 18. II. 
1909, Biermer 20. III. 09, Julius Wolf 23. III. 09, Diehl 25. III. 09, zahlreiche 


Aufsätze der Frankfurter Zeitung. 


Der Kampf um die Besitzsteuer. 99 


Eindringens in die Familie zu halten ist, wenn selbst das vor 
einigen Jahren erschienene »Agrarische Handbuch« des Bundes 
der Landwirte schrieb, »daß die Erhebung der Erbschaftssteuer 
auch »wenig belästigend« sei, da dieselbe an den Todesfall an- 
knüpft, bei welchem, zwecks Teilung, doch eine Taxierung aller 
Vermögensbestandteile gewöhnlich stattfindet und häufig auch die 
Mitwirkung öffentlicher Behörden hierfür in Anspruch genommen 
wird: °°). Welche Sympathien dieses Handbuch auch sonst dieser 
Steuer entgegenbringt, spielt, da sich auch in anderen Parteien 
\einunsswechsel über diese Steuer vollzogen haben, keine Rolle, 
aber über die Technik der Erhebung und ihre Belästigung kann 
man wohl scine Meinung kaum wechseln. Man kann der nur 
aus politischen Gründen verständlichen, vorgefafßten Meinung 
der ayrarıschen Gegner der Erbschaftssteuer noch so viel Bci- 
spiele von Besteuerung der Deszendenten und Ehegatten nicht 
nur im Auslande bringen, nicht nur das Beispiel des germani- 
schen Englands anführen (in dem Lloyd George zur Zeit eine 
wirkliche Besteuerung des Besitzes durchführt), nicht nur von 
Hamburg, Elsaß-Lothringen und den übrigen Staaten erzählen, 
wo diese Steuer besteht, für das Deutschland, in dem die Groß- 
srundbesitzer Preußens entscheidend mitsprechen, zerstört diese 
Steuer den Familiensinn. Dieser »deutsche Familiensinn« ist aber 
sicherlich nicht etwas einheitlich Deutsches, und ihn zu erfassen ist 
um so schwieriger, als, wie Eberhard Gothein schreibt: »nicht 
nur nach Ständen und Nationen, sondern sogar nach Landschaf- 
ten die Ansichten über das was »Familiensinn« und »individuclle 
Freiheit« sei, diametra! entgegengesetzt sind. Die Erhebungen 
über das landwirtschaftliche Erbrecht zeigen, daß sich der Rhein- 
lander ebenso auf den »Familiensinn« beruft, wenn er eifrig auf 
völlig gleicher Erbteilung besteht, wie der Westfale, wenn er an 
der Begünstigung eines Anerben festhält”®). Jedenfalls können 
die höheren Interessen Deutschlands sich nicht dem »Familien- 
sinne einer einzelnen Gruppe unterordnen, deren wirtschaftliche 
Interessen von einer Erbschaftsbesteuerung nur in gerechter Weise, 
deren ideelle Interessen gar nicht getroffen würden. 

Nun hat man die Nachlaßbesteuerung damit nicderzuwerfen 
geslaubt, daß man sie unter die »sozialistischen Elemente der 


2) a a. O. S. 293. 


20 Art, Familie im Hdw. der Staatswissenschaften. 3. Auf. S. 41. 


7“ 


100 S. P. Altmann, 


Reichsfinanzreform« 2°) stellte und mit dem Schreckgespenst des 
»Sozialismus«e und »Kommunismus« drohend, alle »Hüter der 
Ordnung« auf den Plan rief. Ich widerstehe der Versuchung, die 
»Kathedersozialisten« gegen die Angriffe zu verteidigen, in denen 
es z. B. heißt: »Warum ist nun die Doktrin, aus der die sozia- 
listischen Elemente der Finanzreform hervorgegangen sind, dem 
Volke suggeriert worden? Lediglich weil die führenden Kathe- 
dersozialisten diese wollen« *°), Angriffe, in denen ein Gelehrter 
schreibt: »in dem Kampfe um die Reichsfinanzreform sind es 
nicht die Agrarier, sondern ihre Gegner, welche mit groben de- 
magogischen Mitteln arbeiten, zu denen namentlich alle Arten 
von Wahrheitswidrigkeiten gcehören« ?”), in denen von dem Ein- 
fluß der Führer deutscher Wirtschaftswissenschaft gesprochen 
wird, den sie »auf das Leben, auf die Politik, durch eine leiden- 
schaftliche, haßerfüllte Agitation gegen Besitz und » Arbeitgeber« 
ausüben« ?*). 

Diese Angriffe richten sich selbst, und die mit dem Namen 
der Kathedersozialisten bedachten Männer werden die Frucht ihrer 
aufklärenden Arbeit darin erkennen, daß das Empfinden des 
größten Teiles des deutschen Volkes hinter ihnen steht, — daß 
heute auch cin Mann wie Julius Wolf in bezug auf die Reichs- 
finanzen schreibt: »Es kann heute kein Gesetzgebungswerk, das 
sich an die große Masse wendet, auf Erfolg rechnen und von 
Bestand sein, wenn es nicht mit einem Tropfen sozialen Oels 
gesalbt ist«. Er, der kein sozialpolitischer Heißsporn ist, »findet 
nicht zu viel« des Sozialen in der Regierungsvorlage °®*). Daß 
auch die Männer, die in ihren sozialpolitischen Idealen Ehren- 
berg nahe stehen, nicht zu seiner Auffassung der Reichsfinanz- 
reform gelangen, das ganze Bürgertum könne der Landwirt- 
schaft dafür dankbar sein, daß sie gesagt hat: »jetzt ist 
cs einstweilen genug mit der sozialistischen 
Politik, nicht mit der Sozialpolitik« 2°), das zeigt die Mitarbeit 


25) Besonders Ehrenberg bei den Steuer- und Wirtschaftsreformern. Verhand- 
lungen S. 52, Derselbe in mehreren Artikeln des »Tag<«, so am 14. März über 
Liberalismus und Sozialismus, am 21. März 09 Quis tulerit Grachos ....., 3» 
16. April, 25. April »Talsche Humanität«, 14. Mai »Blutleere Doktrinen: u. s. w. 

28) Ehrenberg im »Tag« vom 14. Mai, 

?7) Derselbe cbenda am 25. April 00. >?) Ebenda am 21. März 09. 

Waja as OS. 78 


20) Ehrenberg bei Verhandlungen der Steuerreformer, S, 55. 


Der Kampf um die Besitzsteuer. IOI 


von Männern wie Kirdorf u. a. am Hansabund, an der Organisa- 
tion, die keine agrarische Reichsfinanzreform, sondern die Ab- 
schüttlung des kaudinischen Joches will, das in der Vorherrschaft 
konservativ-agrarischer Parteien für ganz Deutschland liegt. 

Was ist aber denn wirklich hinter dem Argument, die Erb- 
schaftssteuer führe zum Sozialismus. Darauf ist zu erwidern, daß 
dies Argument historisch eigentlich überall da wiedergekehrt ist, 
wo die Besitzenden aus ihrer bevorzugten Stellung in den Kreis 
Ihrer Pflichten eingesetzt wurden, wo man aufhörte, historisch er- 
klärbare aber nicht mehr berechtigte Zustände zu beseitigen, wo 
man auch den Reichen dazu veranlassen wollte, nach seinem 
Können dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist. — Was hat 
man nicht alles sozialıstisch genannt, und als sozialistisch be- 
kämpft. Denken wir nur einmal an das die Besteuerung aus der 
simplen Proportionalität mit ihrer ungerechten Belastung heraus- 
hebende Prinzip der Progression. Gewiß Babeuf meinte: les trois 
moyens d'arriver de l'égalité sont: le partage des terres, les lois 
somptuaires et l'impot progressif *°) und Proudhon sagte in der 
Assemblce nationale: donnez moi l'impôt progressif et je vous 
abandonne la propriété, Thiers nannte die Progression ein 
Attentat auf das Eigentum und Umpfenbach meinte noch: »In 
der Tat für ein Gemeinwesen, welches von selbstmörderischen 
Tendenzen durchdrungen, die Annullicrung des Privateigentums 
und die Verwirklichung des Kommunismus unter heuchlerisch be- 
schönisender Form herbeizuführen trachtete, gäbe es hierzu kaum 
ein vorzüglicheres Mittel und Aushängeschild als die Steuerpro- 
gression. Vom Standpunkte einer Finanzwissenschaft aber, welche 
ihre Lehren zu vernünftigen und rechtlichen Endzwecken ange- 
wendet zu schen erwartet, ist sie jedenfalls nur eine himmel- 
schreiende Absurdität« ®). Theorie und Praxis zeigen nun aber, 
wie u. a. auch Scligmann zeigt: daß es durchaus falsch ist zu 
glauben, die progressive Steuer bringe den Sozialismus und Kon- 
hskation des Privateigentums mit sich, man kann, wie Seligumann 
richtig betont, jede sozialistische Steuertheorie aufs schärfste ab- 
lehnen und dennoch aus rein ökonomischen Prinzipien die pro- 
gressive Steuer verteidigen, extremster Individualist sein und doch 
eine progressive Steuer berechtigt finden *?). 

W) Vel Seligmann, L’impöt progressif en theerie et en pratique, S. 133. 

3!) Lehrbuch der Finanzwissenschaft. Erlangen 1559. L S. 120, 


3) Seliginann a. a. O. S. 136. 


102 S. P. Altmann, 


Daß eben das Prinzip an sich nicht »sozialistisch« ist, dafür 
sprechen die Beispiele zahlreicher Staaten, sicher wohl das 
Preußens, dessen Dreiklassenparlament und Herrenhaus mit der 
Annahme der Progression oder Degression in die Einkommens- 
steuergesetzgebung gewiß nicht »sozialistisch«e handelte. — Nun 
sagt man ja, an sich sei die Erbschaftssteuer in der vorgeschla- 
genen Form noch keine ernste Gefährdung des Wirtschaftslebens, 
aber sie könne es werden, denn wer bürge dafür, daß in wenigen 
Jahren die Steuersätze erhöht werden, sie könne keinem Parla- 
ment des allgemeinen geheimen Wahlrechts überantwortet wer- 
den ?3). Aber steht denn nicht fest, mit welcher Leidenschaft 
der auf dem allgemeinen geheimen Wahlrecht beruhende Reichs- 
tag die Interessen der Besitzenden wahrnimmt, wie in ihm nicht 
einmal eine Besteuerung Gesetz werden kann, die den Besitzern 
des fundiertesten Vermögens auch nur eine minimale Last auf- 
erlegt, die von Enteignung, von Schädigung des Privateigentums 
auch nicht eine Spur zcigt. Macht man sich aber die Sorge dar- 
über, daß einmal die Besitzlosen die Macht erhalten werden, 
dann bedarf es, wie man mit Recht betont hat, nicht des Vor- 
handenseins einer Erbschaftssteuer, daß die dann herrschenden 
Klassen die Macht gebrauchen, wie cs ihnen gefällt. 

Wenn die jetzt herrschenden Klassen aber wollen, daß sie 
ihre Herrschaft nicht an jene Besitzlosen abgeben müssen, dann 
müssen sie sich ihrer doppelten Pflichten gegen die Gesamtheit 
bewußt werden, bewußt, daß ihr »Ligentum ein soziales Wäch- 
ter- und Herrscheramt mit den entsprechenden Pflichten eines 
solchen iste, müssen fühlen, daß, »wer seinen Pflichten als Wäch- 
ter für die beste Verwaltung der sozialen Güterqucellen 
schlecht nachkommt, ein schlimmerer Feind heutiger Eigentums- 
ordnung ist, als es die Sozialisten sind; er zersetzt sie von innen 
her und von den Wurzeln aus« *). Vielleicht entsinnen sich die 
Kreise, die sich heute immer auf Bismarck berufen, auch seiner 
im Jahre 1852 gesprochenen Worte: »Sozialistisch sind viele Maß- 
regeln, die wir zum großen Heil des Landes getroffen haben und 
etwas mehr Sozialismus wird sich der Staat bei unserem Reiche 
überhaupt angewöhnen müssen«. 

u 33) Gerlach bei den Steuerreformern, S. 24. Gerlach vermißt übrigens den 
Beweis eines sozialistischen Tlementes in der Reichsfinanzreform und ist Ehren- 
bergs Angriffen entgegengetreten. a. a. O. S. 60. 


3) Neurath, Eigentum und Gerechtigkeit. Nationalökonomische Vorträge. 


© 


Braunschweig 1902, S. 148. 


Der Kampf um die Besitzsteuer. 103 


` 


In der Unfähigkeit, den Eigentumsbegriff auch als Pflichten- 
kreis anzusehen, liegt die Abneigung jener Klassen gegen diese sie 
entsprechend belastende Steuer, sie liegt in der übermäßigen Aus- 
dehnung des Privateigentumsbegriffes auf das Ererbte, das mir 
duch, wie auch Adolph Wagner im Gegensatz zu Gerlach hervor- 
hebt, anders zu beurteilen richtig scheint, als das Privateigrentum °°). 
Es ıst oben das Erbrecht entschieden anerkannt worden, aber cs 
muß doch festgehalten werden, daß, sowenig die Arbeitstheorie 
allein das Eigentum zu erklären vermag, das Erarbeitete am cvi- 
dentesten den Charakter des Eigentums trägt, und daß demgegen- 
über der Eisentumscharakter des Ererbten stärker zurückttritt. 
Es liest cben doch etwas Zufälliges, jenseits der persönlichen 
Werte Stehendes, im bloßen Erben. 

Das Festhalten am »Erben« läuft historisch in den Aristo- 
kratien parallel mit der Abneigung gegen dic eigentliche »Arbeit«, 
denn wie Simmel feinsinnig zeigt, der Edelmann beschäftigt sich, 
aber er arbeitet nicht, und die historisch typischen Beschäftigun- 
sen des Adels, Krieg und Jagd, sind trotz aller Mühsal nicht im 
eigentlichen Sinne Arbeit 3). Voraussetzung für die Lebensbetä- 
tigung in solcher Art ist die Unantastbarkeit des Erbens, die 
Verhinderung, daß vielleicht durch eine im Erbfall eintretende 
Abgabe das nicht weiter wachsende Erbe einmal dezimiert werde. 
Dem individuellen Interesse des Erben steht aber heute unsere 
völlig abweichende Steuertheorie gegenüber, die im Erbfall das 
vom Zufall Abhängige nicht bestreiten kann. 

Man mag in bezug auf die positive Gestaltung des Erbrechtes 
denken wie man will, Menger hat zweifellos recht, wenn er 
meint, »keine Einrichtung leugnet so grundsätzlich den Zusammen- 
hang zwischen Verdienst und Belohnung und keine gibt den Ver- 
lauf der menschlichen Geschicke so sehr dem Zufall der Abstam- 
muny preis, wie gerade das Erbrechte %). Trägt demnach der 
Erbteil den entschiedenen Charakter des Unverdienten, Uner- 
arbeiteten, dann kann man es nicht verstehen, daß dieselben 
Schichten, die auf der einen Seite den unverdienten \Wertzuwachs 
der Spekulation, zu dem doch häufig wenigstens die Intelligenz 
behilflich war, nicht leidenschaftlich genug besteuern können, hier 
den unverdienten Wertzuwachs mit aller Leidenschaft steuerfrei 


>, Wagner und Gerlach bei den Steuerreformern, a. a. O. S. 44 u. 70. 
“i Simmel, Soziologie, Leipzig 1008, S. 742f. 


3i Menger, Neue Staatslehre. Jena 1903. S. 157. 


104 S. P. Altmann, 


halten. Bei diesem Widerspruch kann man doch nur an ego- 
istische Motive glauben, die dahin treiben, alle Besteuerung auf 
andere abzuwälzen. — Vom Grundbesitz wird immer geltend ge- 
macht, daß er schwerer als das mobile Kapital von einer Erb- 
schaftsbesteuerung getroffen werde. Das ist bisweilen zuzuge- 
ben, verliert aber sofort jede Bedeutung, wenn der Ertragswert 
berücksichtigt und die Steuerzahlung auf einen längeren Zeitraum 
verteilt wird, was alles von der deutschen Gesetzgebung geplant 
war. Ganz übersehen wird aber meistens die ungeheure Ueber- 
legenheit des Bodens vor dem mobilen Kapital, wird die Unzer- 
störbarkeit jenes Fonds, gegenüber den viel größeren Verlust- 
möglichkeiten dieses leichter teilbaren, aber auch im Produktions- 
prozeß so unendlich stärker gefährdeten Besitzes, der sich auch 
bei gleichem Erbrecht nicht durch Generationen in Familien zu 
erhalten pflegt. In dem Augenblick, wo der Staat sich als 
der deutlichste Schützer des Eigentums, als der Hüter des 
Rechts, des Zusammenhangs der Menschen offenbart, wo er sich 
als der Schützer des Erbrechts betätigt, in diesem Augenblick 
kann es nicht ethisch verwerflich, unmoralisch, sondern nur von 
größtem erzieherischen Wert sein, dem Erben das Sein des Staates 
zum Bewußtsein zu bringen, ihn darüber klar werden zu lassen, 
daß >die Vollziehung des Willens der Abgelebten einer kräftigeren 
und nachhaltigeren Anerkennung und Unterstützung des Staates 
bedarf, als jene der Verfügungen Lebendere« ?®). Dies wird man 
auch zugeben können, wenn man selbst nicht, wie einst der 
Bund der Landwirte ®), die Erbschaftssteuer in einem Teile als 
Gebühr rechtfertigt, >insofern sie als Gegenleistung für die Siche- 
rung und Ordnung des Vermögensüberganges durch die staat- 
liche Rechtsordnung betrachtet werden kanne. 

Man bedarf des Rückfalls in die alte Steuerlehre vom Ent- 
geltprinzip nicht einmal zum Teil, um die Erbschaftssteuer zu 
rechtfertigen, die eben wie jede andere durch die Leistungsfähig- 
keit des Steuersubjekts zu begründen und zu bemessen ist. — Je 
mehr die Bedeutung des Staates und die Fülle seiner Aufgaben 
wächst, je mehr, um ein schönes Wort Buchenbergers zu ge- 
brauchen, die Anschauung durchdringt, daf eigentlich dem Staate 
nichts Menschliches fremd sei, desto mehr verschwindet das 

3%) Hoek, Abgaben und Schulden. Stuttgart 1863. S. 237. 


39) Agrarisches Handbuch S. 202. 


Der Kampf um die Besitzsteuer. 105 


spezielle Entgeltlichkeitsprinzip der Staatsleistungen, die nur da- 
durch möglich werden, daß eben jeder nach seinen Kräften zu 
ihnen beiträgt. 

Das Verhalten der Parteien gegen die einzige Steuer, die 
den Besitz wirklich gleichmäßig trifft, die Erbschaftssteuer, läßt 
sich weder ökonomisch noch sittlich rechtfertigen, es ist allein 
erklärbar durch den Klassenegoismus, der auf andere die Lasten 
schiebt und durch politische Nebenabsichten. In der Not des Staa- 
tes versagen sie jetzt, die nicht nur seit Jahren bevorzugt waren, son- 
dern die auch die »Hochhaltung des Christentums« als wichtigsten 
Programmpunkt hingestellt haben. Diese Aufgabe setzt das kon- 
servative Tivoliprogramm von 1892 allen übrigen voran und ver- 
kündet: »Wir wollen die Erhaltung und Kräftigung der christlichen 
Lebensanschauungen in Volk und Staat und erachten ihre prak- 
tische Betätigung in der Gesetzgebung für die unerläßliche Grund- 
lage jeder Entwicklunge. Muß man Rein nicht recht geben °P), 
wenn er zwischen Worten und Handeln der sich spezifisch christ- 
lich nennenden Parteien klaffende Widersprüche sieht. 

Den Gedanken und Zielen der herrschenden Parteien ent- 
sprechend, hat sich der Leidensweg der Regierungsvorlage im 
Reichstag und in der Finanzkommission durch Monate hingezogen, 
hingezogen durch Zeiten, in denen die äußere Politik wie die 
Gestaltung des Erwerbslebens Anla hätte geben müssen, von 
allen Seiten die notwendigen Opfer zu bringen, vor allem das 
einer Zustimmung zu der Steuer, die allein gerecht und der 
Schlüssel zur Durchführung der gesamten Finanzreform erschien. 
Es wäre in diesem Kampfe begreiflich gewesen, wenn man 
statt der Nachlaßsteuer die Erbanfallsteuer von der Regierung 
gefordert, die oder jene Steuer modifiziert hätte. Statt dessen 
aber kam es nach Monaten zuerst zu einem Kompromifß, der nur 
die Brücke über parlamentarische Nöte bildete und das Prinzip 
der Besitzbesteuerung durch das Reich durch eine Besitzbesteuc- 
rung durch die Bundesstaaten ersetzen wollte +°). — Dieser von 
den Freikonservativen in den ersten Märztagen eingebrachte und von 
der Blockmehrheit angenommene Vorschlag wollte eine Abgabe 
der Bundesstaaten an das Reich einführen, die vom Besitz cr- 
hoben, alljährlich vom Reich ausgeschrieben bis zum Jahre 1914 

“) Rein, »Nuch einmal: Mangel an Gemeinsinn«, » Tags vom 22. VI. wo. 

a) Vgl. Reichstagsdrucksachen 1909, Nr. 1437. 3. Bericht der 32. Kom- 
mission S. 8872 fl. 


106 S. P. Altmann, 


auf 100 Millionen beschränkt bleiben, und nur durch allgemeine 
Steuern auf Einkommen, Vermögen oder Erbschaften aufgebracht 
werden sollten. Die Freilassung von 3000 M. Einkommen und 
20000 M. Vermögen konnte in diesem Kompromiß die Tatsache 
nicht fortschaffen, daß ausdrücklich die Ausdehnung der Erb- 
schaftsbesteuerung auf Ehegatten und Kinder den Bundesstaaten 
nach Maßgabe des Gesetzes vom 3. Juni 1906 vorbehalten wurde, 
so daß also Reichseinnahmen aus der Erbschaftssteuer unter 
den bestehenden Verhältnissen nicht mehr in Frage kamen. 
— Wir brauchen uns hier nicht mehr ausführlich mit dem finanz- 
politisch wie politisch ganz verfehlten Plan zu befassen, der 
mit Recht an dem Widerstand der Bundesstaaten scheiterte. 
Denn abgesehen von der Beseitigung der aus so zahlreichen 
Gründen wichtigen Erbschaftssteuer, abgeschen von der bei wirk- 
licher Durchführung notwendigen maßlosen Erhöhung der di- 
rckten Steuern der Bundesstaaten, würde die Verquickung der 
Reichs- und L.andesfinanzen durch diese Gesetzgebung das ver- 
hängnisvolle Werk der Matrikularbeiträge nur noch fortgesetzt, 
cine der wichtigsten Forderungen der Reform negiert haben. 
Auch die Festlegung der Besitzsteuer auf eine bestimmte Quote, 
anstatt ihre Aufbauung auf normal wachsende Einnahmen, hätte 
zur Verwerfung herausgcfordert. 

Die Finanzkommission bezw. ihre Mehrheit wurde aber dem 
Prinzip der gleichmäßigen Besitzsteuer noch untreuer, sie kam ganz 
in die schicfe Ebene ciner Projektmacherei, die theoretisch Dilet- 
tantismus praktisch bewußste Belastung einzelner Schichten, nicht 
mehr des Gesamtbesitzes war. Wenn die Männer, die dem deutschen 
Volke jetzt die Vorschläge der Finanzkommission präsentieren, 
triumphierend von der positiven Arbeit sprechen, die sie geleistet 
haben, wenn ein bekannter Zentrumsmann 170 ja 220 Millionen 
an »Besitzsteuern« anbictet!!), so ist nur zu erwidern, daß man 
auch das Zehnfache durch einen Gesetzentwurf der Regierung 
bieten kann, wenn die zwingendsten Prinzipien der Gerechtigkeit 
und Allgemeinheit der Besteuerung wie der Rücksicht auf das 

41) So viel rechnet der Abgeordnete Erzberger in einem Artikel >»Die Lösung 
der Reichsfinanzreforme«e, Der »Tag« 25. Mai 09, aus den Anträgen der Konser- 
vativen heraus, Besteuerung der Wertpapiere So Millionen, Umsatzsteuer auf Grund- 
stücke 60 Millionen Mark, Reichswertzuwachssteuer 25—30 Millionen Werte. Im 
> Tags vom 30. Juni 1909 bezeichnet er ganz naiv 224 Millionen Besitz-, Verkehrs- 


und Luxussteuern. 


Der Kampf um die Besitzsteuer. 107 


Gedeihen der gesamten Volkswirtschaft zum Opfer gebracht 
werden. — Die Steuern, die man nämlich als Ersatz für die ver- 
hafite Erbschaftssteuer vorschlug, haben nur eins gemeinsam, — 
sie schonen das landwirtschaftliche Vermögen ; in jeder Beziehung 
aber fallen sic heraus aus dem, was man unter dem populär ge- 
wordenen Wort »Besitzsteuer«, d. h. einer Belastung aller »größeren 
Steuerkräfte« +”) verstehen kann. Die agrar-konservative, klerikale 
und mittelständische Mehrheit der Kommission hat nach mehreren 
Richtungen hin die Interessen der Landwirtschaft bevorzugt, man 
braucht nur an die Gestaltung der Branntweinsteuervorlage zu 
erinnern; mehr aber will es sagen, daß sie direkt zum Angriff 
auf Handel und Industrie durch die Steuern übergegangen ist, 
bei denen sie einzelne Vermögensobjekte herausgreift und ohne 
Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Betroffenen, auf die 
Folsen der Besteuerung ihrem Gefühl der Abneigung gegen das 
mobile Kapital, besonders die Börse, Befriedigung schaffen will. 

Die Meisterstücke der Kommissionsleistung sind die mit dem 
Namen Richthofen-Roesicke gedeckte Kotierungssteuer der Wert- 
papiere, die von der Kölner Steuerordnung abgeschricbene Reichs- 
wertzuwachssteuer und die Grundstücksumsatzsteuer. Daneben 
steht bekanntlich der Kohlenausfuhrzoll, die Mühlenumsatzsteuer, 
die Steuer auf Zündwaren und Glühkörper, die Erhöhung des 
Kaffee- und Teezolles. — Der Raum und die Natur dieser Zeitschrift 
verbieten es, auf die finanzpolitische Eigenart der »Ersatzsteuern« 
einzugehen, das aber muß ausgesprochen werden, daß sowohl die 
Kohlensteuer wie die Besteuerung der Großmühlen in allen Fällen 
nicht die Besitzenden, sondern die Konsumenten zweier ın ihren 
Preisen schon wahrhaft erschreckend hohen Objekte notwendigsten 
Bedartes treffen würden +’). 

Die ganz bewußte Einseitickeit, statt der Besitzenden nur 
einzelne Objekte zu besteuern, kommt im Antrag Richthofen zum 
Ausdruck, der in seiner ursprünglichen Form unter Beibehaltung 


£i Gustav Cohn weist in seiner ausgezeichneten Artikelserie in der Internatio- 
nalen Wochenschrift im 6. Artikel am 19. Juni auch auf die Begriffsverbeerung 
durch das Wort Besitzsteuer hin. 

#3. Vgl. L. Laspeyres statisuschen Nachweis in Das Ucberhandnehmen der 
Großmwillerei und ihr Einfluß auf die Preisgestaltung von Mehl und Brote. Ferner der 
Tage 23. Juni 09, wonach gerade die Großsmühlen auf die Preise des Mehls stark 
herabdrückend gewirkt haben, daß also dem Interesse der vielleicht zurückge- 


tönzten Kleinmühlen das Allgemeininteresse entscheidend gegenübersteht. 


u a mr nn 


108 S. PT. Altmann, 


der bestehenden Steuern die an der Börse notierten inländischen 
Wertpapiere mit 1—3, die ausländischen mit 2—4°’/go des auf 
Grund des Vorjahres berechneten Kurswertes jährlich besteuern, 
bei nicht notierten Werten den Schlußnotenstempel erhöhen wollte. 
— Die Verpflichtung zur Steuerzahlung war dem Aussteller des 
Wertpapieres zugedacht, der die Steuer bei den Dividenden- oder 
Zinsenempfängern einzuzichen berechtigt sein sollte. Für die 
stempelpflichtigen ausländischen Papiere wurden für die Steuer 
verantwortliche Vertreter verlangt. Der ursprüngliche Antrag, 
der keine andere Folge hätte haben können, als die der Ver- 
drängung eines überaus großen Teiles der heute an der Börse 
gehandelten Papiere, besonders der Aktien, von der Börse, d. h. 
von der offiziellen Notierung in den unkontrollierten Nebenver- 
kchr, wäre nach allen Seiten hin von den verhängnisvollsten 
Wirkungen auf den Kredit und das ganze Geschäftsleben ge- 
worden, er hätte auch in scinem Dilettantismus durch das starke 
Verschwinden der notierten Werte längst nicht den von seinen 
Vätern versprochenen Ertrag der Reichskasse gebracht. — Das 
Amendement Roesicke änderte dann die grübste Leichtfertigkeit 
der Gesetzgebungskunst, wie sie der erste Vorschlag verkörperte, 
dadurch ab, daß nicht nur die notierten, sondern alle dem Reichs- 
urkundenstempel unterliegenden inländischen Papiere nach dem 
obigen Vorschlag besteuert werden. (Aktien, die dem Terminhandel 
unterliegen, mit 3°/oo jährlich). Für ausländische Papiere wurde 
die Kotierungssebühr für die notierten Effekten beibehalten, teil- 
weise erhöht, für nicht notierte der bisherige Satz des Schluß- 
notenstempels verzehnfacht. Auf Einzelheiten vermögen wir nicht 
einzugehen. Auf das völlig haltlose vorausgegangene, allerdings 
kaum geborene, auch schon vernichtete Projekt der konservativen 
Politiker einer Wertzuwachssteuer auf Wertpapiere, brauchen wir 
nur hinzuweisen. Die Unvergleichbarkeit des Kursgewinnes der 
Wertpapiere, denen ebenso oft Verluste gegenüberstehen, mit dem 
Wertzuwachs des Monopolgutes Grund und Boden, kann dach 
nur Männern entgehen, denen die einfachsten Kenntnisse fehlen. 
Ueber die verhängnisvolle Wirkung des Antrages Richthofen- 
Rocsicke ist von Sachverständigen überaus viel gesagt worden **). 
“aiy Alai en: die Darlezungen des Bankiers Warburg vor dem Ausschuß des 
Handelstages. Mitteilungen an die Mitglieder, 49. Jahrgang, Nr. 11 vom 12. Juni 
r909 und Ludwig Delbrück, Die Kotierungssteuer nach dem Antrag Richthofen. 


Bankarchiv, 1. Juni 7009. 


Der Kampf um die Besitzsteuer. 109 


Man hat mit Recht die Vergleichung mit den Verhältnissen 
Frankreichs zurückgewiesen, von dem Einfluß dieser einseitigen 
Vermögenssteuer auf das deutsche Wirtschaftsleben gesprochen, 
wodurch z. B. die Aktiengesellschaft durch die Gesellschaft mit 
beschränkter Haftung verdrängt, die eben von den Schäden einer 
verlehlten Gesetzgebung halbwegs befreite Börse aufs neue be- 
lästigt würde, wodurch die internationale finanzielle Stellung 
Deutschlands schwer geschädigt, seine Kriegsbereitschaft unbe- 
dingt gefährdet würde. — Die Vertreter der Reichsregierung wie 
Parlamentarier haben in wirklich ausgezeichneter Sachkunde alle 
Bedenken gegen diese Steuer ausgesprochen, eine so einseitige 
Vermögenssteuer, die ca. 18 Milliarden Vermögen, das in inlän- 
dischen Reichs- und Staatspapieren angelegt ist, steuerfrei läßt, 
die den Hypothekenbesitzer, den Besitzer von Depositen und Spar- 
kassenguthaben nicht antastet, und nur das zufällig in bestimmten 
Wertpapieren ausgedrückte mobile Vermögen belasten will. Der 
Finanzminister v. Rheinbaben hat in seiner geradezu meisterhaften 
Redet) gefragt: »Würde es im Publikum in der Tat verstanden 
werden, wenn der Inhaber von Hypothekenpfandbriefen eine hohe 
Abyabe zu zahlen hat, derjenige, der eine Hypothek scin eigen 
nennt, dagegen von solcher Steuer frei bleibt<? Was nützen aber 
alle Berechnungen und Aufzählungen, daß diese Steuer schon bei 
dem Besitzer einer einzigen Aktie von 1000 M. etwa 5—60% des 
Iinkommens belastet (während bei 900 M. in Preußen die Ein- 
kommensteuer erst beginnt), daß diese Steuer das deutsche 
Vermögen um 2 Milliarden im Kurswert herabdrückt®), was die 
Vorhaltung, daß man in dem auf dem Steucrgebiet so rückstän- 
digen Frankreich das sogenannte Abonnement abschaffen will +°), 
es Ist alles vergebens — es rast der Sce und will sein Opfer 
haben, Und dieses Opfer soll die Börse, soll das mobile Kapital 
sein, gegen das ein instinktiver Haß besteht, das man in seinen 
Irscheinungsformen belastet, ohne sich klar zu sein, wen man 
eigentlich trifft. 

Ebenso plump und ungenügend ist der Plan der Reichs- 
wertzuwachssteuer und der Umsatzsteuer in der vorgeschlagenen 


#%) Reichstagsverhandlungen, 17. Juni 1909. 

’%, Reichsbankpräsident Havenstein am 21. Juni 19C9 im Reichstag. 

4) C;ullaux’ Abhandlung: Une réforme nécessaire. Les impöts sur les valeurs 
eltinucres, von Staatsminister Sydow am 16. Juni, und von Rheinbaben am 17. Juni 


im Reichstag angeführt, 


IIO S. P. Altmann, 


Form. Gewiß, der Gedanke hat etwas Bestechendes, den Wert- 
zuwachs, das Unverdiente zur Abgabe an die Allgemeinheit 
heranzuziehen. Nur bedarf gerade eine solche auf die verschie- 
densten Verhältnisse berechnete Steuer der sorgfältigsten Vorar- 
beit, kann nicht, wie die Hexenmeister der Finanzkommission es 
getan haben, von dem Beispiel einer Stadt abgeschrieben werden. 
— Das völlig Uebereilte dieser Besteuerungskunst offenbart sich 
hier aufs deutlichste. 

Wir brauchen eine Reform des Gemeindesteuerwesens, der 
hohen Zuschläge, an denen eine Reform der direkten Staats- oder 
Reichssteuern bisher scheitert. Und während nun eine Steuer 
sich auszubilden beginnt, die es vielleicht ermöglicht, die Ein- 
kommensteuerzuschläge der Gemeinden zu reduzieren, auf ein 
festes Maß zu beschränken, wird mit täppischer Hand auf diese 
Steuer Beschlag gelegt. Natürlich erscheint sie dem ländlichen 
Grundbesitz mit dem selteneren Besitzwechsel gecignet, denn 
sie wird vorwiegend Städtesteuer. Die ganze Sinnlosigkeit des 
Antrages aber kommt in der Freilassung jedes Wertzuwachses 
bei Ueberlassungsverträgen zwischen Eltern und Kindern, bei der 
Irbschaft zutage, wo eben der unverdiente uncrarbeitete Gewinn 
am deutlichsten vorhanden ist. Dazu kommt der Vorschlag 
der Umsatzsteuer von !/,%, die zu den bereits bestehenden 
Staats- und Gemeindeabgaben tritt und dadurch die eigentlich 
durch gar nichts gerechtfertigten Verkehrssteuern in ihrer Ein- 
seitiekeit weiter vermehrt. — 

So sicht das aus, was die Finanzkommission nach 7 Monaten 
dem deutschen Volke als »Besitzsteuer« darbietet. Daß die 
Reichsrerierung auf diese Projekte nicht einsehen kann, erscheint 
selbstverständlich. Sie hat deshalb für die verworfenen Besitz- 
steuern Ersatzsteuern ausgearbeitet und dem Reichstag vorge- 
legt. — Von den 1000 Masten, mit denen Staatssekretär Sydow 
vor °/, Jahren in den Ozean des parlamentarischen Lebens 
schiffte, sind die meisten abgebrochen. Denn das gesunde Prin- 
zip, den Besitz neben dem Verbrauch zu belasten, ist nicht mehr 
in seiner Reinheit da. Neben die die Nachlafsteuer ersetzende 
Irbanfallsteuer, die, wie man zugeben kann, sich den individuellen 
Verhältnissen stärker anpassen kann, als die Nachlaßsteuer und 
eine Reihe wirklicher Verbesserungen enthält, sind in dem Ent- 
wurf wegen Aenderung des Reichsstempelgesetzes und des Wech- 
sclstempelgesetzes bedenkliche Ergänzungen getreten. Auf die 


Der Kampf um die Besitzsteuer. III 


Einzelheiten der Erbanfallsteuer einzugehen, verbietet der Raum, 
festzuhalten ıst aber, daß sie nicht nur den berechtigten, sondern 
auch den maßlosen Wünschen der Landwirte Rechnung trägt. 
Wenn von der Nachlaßsteuer */, aller Landwirte frei blieben, 
so bleiben nach der neuen Vorlage °/ıo von ihnen frei®®). Wenn 
auch dieses Opfer, das die Allgemeinheit den Landwirten bringt, 
nicht genügt, so weiß man nicht, bis zu welchem Grade das Ent- 
gesenkommen des deutschen Volkes überhaupt getrieben werden 
soll. Als ein Vorzug ist schließlich die Beseitigung der der 
Nachlaßsteuer unorganisch angeknüpften Wehrsteuer anzusehen, 
die jeder inneren Berechtigung, vor allem in dieser Form ent- 
behrte. Diese Vorzüge werden aber längst wieder wett gemacht 
durch die von der Regierung vorgeschlagene Stempelabgabe 
auf Feuerversicherungsquittungen, die eine sehr ungleiche Vertei- 
lung der Viermögensbesteuerung mit sich bringt. Die Höhe des 
gegen Feuer versicherten Vermögens ist kein Beweis für den 
Besitz, häufig wird die Steuer das dem Versicherer gar nicht 
eigentümliche Erwerbsvermögen belasten, zudem wird sie die so 
überaus wünschenswerte Ausdehnung der Versicherung zu hem- 
men geeignet sein; und dies vor allem bei den ärmeren Schich- 
ten, die bei höheren Risiken schon jetzt die Prämie nicht mehr 
erschwingen können. — Der schon mehrfache erhöhte Effekten- 
stempel soll weiter erhöht, auf den Umsatz von Grundstücken 
1%, als Reichsstempel erhoben, für über drei Monate laufende” 
Wechsel eine Stempelerhöhung eingeführt und schließlich auch 
der Scheck mit einem Stempel bedacht werden. — Vor allem 
ler Scheckstempel wirkt unverständlich, wenn man daran denkt, 
wie die Regierung eben erst versucht hat, den Bargeldverkehr 
durch den Scheckverkehr zu ersetzen, durch Unterstützung der 
Ausbildung höherer Verkehrsformen daran mitzuwirken, die Miß- 
verhältnisse auf dem Geldmarkt zu erleichtern. Nun wird das 
kaum geborene Kind, durch einen allzuschnell bereiten Fiskalis- 
mus, der nicht bis zur Reife warten kann, in seiner Entwicklung 
gehemmt. — 

Während diese Zeilen geschrieben werden, fallen die Ent- 
scheidungen im Reichstag, die Kotierungssteuer, die Besteuerung 
des Wertzuwachses der Grundstücke ist angenommen, die Erb- 


*, Rheinbaben am 17. Juni 1909 im deutschen Reichstag. Die Regierungs- 
vorlagen bilden die Nr. 1455, 1456 und 1457 der Reichstagsdrucksachen. — Sie 


ließen sich nicht im einzelnen berücksichtigen. 


112 S. P. Altmann, Der Kampf um die Besitzsteuer. 


anfallsteuer gefallen, — man weiß nicht, was noch werden mag. 
— Wird das Gesetz, was eine von Parteipolitik getriebene Mehr- 
heit als Reformwerk vorschlägt, steht die Regierung nicht fest 
auf dem Boden, dieses Machwerk abzulehnen, vermag sie nicht 
auf der allein eine Lösung versprechenden wirklichen Besitzsteuer 
zu verharren, so wird das so unendlich notwendige Werk der 
Sicherung unseres wirtschaftlichen Gedeihens, der Ordnung des 
Reichshaushalts, keine Reform, sondern nur ein Denkmal unserer 
Zeiten Schande. 





113 


Der Neunstundentag im Bergbau 
und die belgische Enquete über die Arbeitsdauer 
in den Steinkohlenzechen. 


Von 


EMILE VANDERVELDE. 


Die belgische Repräsentantenkammer hat dem Senat kürzlich 
einen Gesetzentwurf zugehen lassen, der die Arbeitsdauer im Berg- 
bau auf 9 Stunden herabsetzen will. Schon seit mehreren Jahren 
beschäftigte diese Frage das Parlament. 1903 legte Jules Destrée, 
der sozialistische Abgeordnete für Charleroi, auf Verlangen der 
bersarbeiter einen Entwurf vor, der für alle unter Tage beschäf- 
tisten Arbeiter nach einer gewissen Uecbergangszeit den Acht- 
stundentag festsetzte. Als 1907 die Kammer die Revision des 
Bersgesetzes von 1810 beriet, wozu beträchtliche Steinkohlenfunde 
in Nordbelgien Anlaß gegeben hatten, brachten Abgeordnete ver- 
schiedener Parteien Amendements ein, für die noch nicht 
eröffneten Steinkohlenbergswerke des neuen 
Feldes die Arbeitsdauer auf 10 Stunden zu beschränken. 
Trotz des wesentlich platonischen Charakters dieser Vorschläge, 
die erst nach einigen Jahren zu praktischer Bedeutung gelangt 
wären — im Norden ist noch keine einzige Zeche eröflnet — 
setzte Ihnen das konservative Ministerium de Smet de Naeyer 
lebhaftesten Widerstand entgegen und demissionierte, als sie dann 
duch angenommen wurden. Kurz vor seinem Rücktritt aber ord- 
nete Francotte, der Minister für Industrie und Arbeit, durch kol. 
Erla vom 6. April 1907 eine Enquete an, »um sich zu verge- 
»wissern, ob die Arbeitsdauer in den Steinköhlenberswerken des 
‚Landes Anla zu Mißbräuchen gibt, und, wenn dies der Fall ist, 
5 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. a. 


114 Emile Vandervelde, 


>in welchem Maße die gesetzliche Beschränkung der Arbeitsdauer 
»denselben Einhalt tun kanne. Diese Enquete wurde vorgenom- 
men, während der Gesetzentwurf zwischen Kammer und Senat 
wie ein Weberschiffchen hin und wieder schoß. Unternehmer 
und Arbeiter wurden gehört; einige medizinische Sachverständige 
gaben ihre Gutachten ab; man zog ferner die Bergbeamten und 
die zu Inspektoren gewählten Arbeitervertreter hinzu. Die von 
der Enquetekommission ernannten Berichterstatter: Delmer, Delee- 
ner und Denoël veröffentlichten interessante Untersuchungen über 
die eventuellen Rückwirkungen der gesctzlichen Regelung. Aber 
die Enquete war nicht abgeschlossen, der Schlußbericht noch 
nicht erstattet, als die Kammer unter dem Druck der dringlicher 
werdenden Forderungen der Bergarbeiter und ihrer Abgeordneten 
beschloß, ohne weiteres Zögern in die Beratungen des Antrags 
Destrée einzutreten, der soeben von neucm in Gestalt eines Be- 
richts der Zentralsektion!) eingebracht worden war. Der Bericht- 
erstatter Cousot machte sich das Prinzip des Antrags Destrec zu 
eigen, verlangte aber, daß die Dauer des Aufenthalts in den Berg- 
werken zunächst auf 9!/,, nach zwei Jahren auf 9 Stunden fest- 
gesetzt werde. Bald darauf trat auch die Regierung diesem Vor- 
schlag mit einigen kleinen Acnderungen bei und in derselben 
Kammer, in der ein Jahr vorher das Prinzip des Zehnstundentags 
für die neu zu eröffnenden Gruben nur mit ganz geringer Mehr- 
heit angenommen worden war, sprachen sich nur einige Stimmen 
gegen die Einführung des Neunstundentages in den bestehenden 
Gruben aus. 

Nach einer Beratung von mehreren Wochen nahm die Kammer 
mit 124 gegen 17 Stimmen den Entwurf der Zentralscktion an, 
dessen hauptsächlichste Bestimmungen wir hier wiedergeben: 


»Art. I. Es ist verboten, die bei unterirdischen Arbeiten in 
den Kohlengruben beschäftigten Arbeiter länger arbeiten zu lassen, 
als dies Gesetz vorschreibt. 

Die Dauer des Normaltages kann für die mit der Kontrolle 
oder mit der Bedienung der Maschinen betrauten Arbeiter sowie 
für die Führer der Pferde und ihre Gehilfen durch königlichen 
Beschluß um höchstens eine Stunde verlängert werden, wenn es 
die Fortführung des Dienstes dringend erfordert. 





1) Repräsentantenkammer, Sitzung vom 18. Dez. 1908. Gesetzentwurf zur 
Festsetzung der Dauer des Arbeitstages in den Bergwerken. Bericht, erstattet im 


Namen der Zentralsektion von Abg. Cousot. 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 115 


Art. 2. Die Dauer des Normaltaves darf 9 Stunden nicht 
überschreiten, wobei für jede Schicht diese Zeit von dem Eintritt 
der ersten einfahrenden bis zum Austritt der ersten ausfahrenden 
Arbeiter gerechnet wird. 

Die Einfahrtzeit der Schicht darf nicht über das angemesse- 
nerweise erforderliche Maß ausgedehnt werden, und die Gesamt- 
zeit der Ausfahrt einer Schicht darf die Gesamtzeit der Einfahrt 
um nicht mehr als eine halbe Stunde überschreiten. 

Wenn dic unterirdischen Arbeitsstätten durch Stollen zugäng- 
lich sind, so wird die Dauer des Normaltages von dem Eintritt 
der Arbeiter in den Zugangstollen bis zu ihrer Rückkehr an den- 
selben Punkt gerechnet. 

Art. 3. Die Dauer des Normaltages kann durch königlichen 
Beschluß eingeschränkt werden für die Arbeiter, welche an Ar- 
beitsstätten beschäftigt werden, die durch übermäßige Hitze oder 
Feuchtigkeit besonders ungesund sind. 

Sie darf 8 Stunden nicht überschreiten für die Arbeiter, 
welche an Arbeitsstätten beschäftigt werden, deren Temperatur 
28° C. überschreitet.« 


Wenn dieser Entwurf, wie es wahrscheinlich ist, vom Senat 
angenommen und damit Gesetz wird, so wird die Arbeitsdauer 
in den belgischen Bergwerken fühlbare Aenderungen crleiden. 

Um sich davon zu überzeugen, genügt es, die »Statistischen 
Angaben« der Bergbehörde über die Arbeitsdauer in den ver- 
schiedenen Bezirken heranzuzichen ?). Diese statistischen Angaben, 
die einen Band von 251 Seiten ausmachen, betreffen Produktion, 
Arbeitsbedingungen in gesundheitlicher Hinsicht und Arbeiterzahl. 
Man findet dort folgende Definition des Arbeitstages, die auch 
vom Gesetzentwurf verwendet worden ist: darunter wird verstan- 
den nicht die Aufenthaltsdauer jedes einzelnen Arbeiters in der 
Grube, sondern die Beschäftigungsdauer einer Schicht. 

¿Um den gegenwärtigen Zustand mit dem Zustand nach In- 


« 


krafttreten des Gesetzes vergleichen zu können, — heift es in den 
»Stat. Ang.e — muß die gegenwärtige Arbeitsdauer mit densel- 


ben Maßstäben gemessen werden wie die künftige. Zum Zwecke 
einer genaueren, für unsere Ziele ergiebigeren Statistik wurde also 
die Arbeitsdauer für die Gesamtheit der Arbeiter der verschiede- 


= en `; , : TE 

+) Kommission zur Vornahme einer Enquete über die Arbeitsedauer im Stein- 
kohlenbergbau. Statistische Angaben, zusammengestellt von der Bererbehörde. 
srüssel, Goemaere, 1008. 


g* 


116 Emile Vandervelde, 


nen Schichten festgestellt, und wurde auf den Versuch, die Auf- 
enthaltsdauer jedes Arbeiters in der Grube zu ermitteln, verzichtet. 
Der Arbeitstag einer Gesamtschicht ist gerechnet von der Mitte 
der Einfahrtszeiten ab bis zur Mitte der Ausfahrtzeiten. Diese 
Zeit wird »Arbeitstag« genannt. 

Nach den Ermittelungen der Bergbehörde vom 18. Jan 1907 
betrug nun die Zahl der an diesem Tage im Innern der Gruben 
befindlichen Arbeiter 25 293 Häuer (ouvrier à veine), deren mitt- 
lere Aufenthaltsdauer 9 Stunden 43 Minuten; 42603 Tagschicht- 
arbeiter (ohne die Häuer), mit einer mittleren Aufenthaltsdauer 
von 10 Stunden 11 Minuten; 33 747 Nachtschichtarbeiter (ebenso) 
mit 9 Stunden 53 Minuten Aufenthaltsdauer; im ganzen also 
101643 Arbeiter mit einem durchschnittlichen, unterirdischen Auf- 
enthalt von 9 Stunden 58 Minuten ë). 

Weitere Ermittlungen am 12. Julit) ergaben für die ver- 
schiedenen Kategorien ungefähr gleiche Resultate: ọ Stunden 
43 Minuten für die Häuer, 10 Stunden 10 Minuten für die ande- 
ren Tagschicht-, 9 Stunden 53 Minuten für die anderen Nacht- 
schichtarbeiter, 9 Stunden 58 Minuten für die Gesamtheit der 
Untertagearbeiter. 

Es ergibt sich also: Wird der Neunstundentag streng durch- 
geführt, so ergibt sich für die Häuer eine Verkürzung der Arbeits- 
zeit um 43 Minuten, für die übrigen Tagschichtarbeiter 70 Minuten, 
für die übrigen Nachtschichtarbeiter 53 Minuten; für die Gesamtheit 
der unter Tage beschäftigten Arbeiter 58 Minuten. 

Wenn man andererseits die tatsächlich gefundene Gesamt- 
stundenzahl — z. B. vom 10. Januar 1907 — mit der Gesamt- 
stundenzahl vergleicht, die man an diesem Tage zur Verfügung 
hätte, wenn der Arbeitstag nacheinander auf 10, 9!/, 9, 8 '/a 8 
Stunden beschränkt wird, so erhält man für die verschiedenen 
Distrikte und für das ganze Land die im folgenden zusammenge- 
stellten Resultate: 


Gesamtzahl der Arbeitsstunden: 


I. die am 2. die zur Verfügung gewesen wären, wenn 
18. 1.07 festge- der Arbeitstag betragen hätte: 
stelit wurden. a ro St b.g jst 0.98 d.Slast e $ St 
Bezirk Mons 102 405 99 223 95455 y1 006 Su 573 81512 
» Charleroi 94 571 94 720 9o U3Y S5 509 81 107 76 328 
> Lüttich 45 561 4N R30 47 083 47083 46 103 43 096 





Summe: 246137 242782 234837 224918 213843 201850 


Lu nr 


3, Statistische Angaben, S. 244 f. 3) Ebenda S. 245 f. 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 117 


Prozentueller Verlust gegen die tatsächliche Zahl: 





Bezirk Mons 3,1 6,3 IL,I 15,5 20,4 

>  Charleroi 0,2 4,5 9,5 14,5 19,5 

> Lüttich 0,5 0,3 1,8 5,5 10,0 
Im ganzen: 1,4 4,6 8,6 13,1 18 


Wenn man dieser den »Stat. Ang.«°) entnommenen Tabelle 
Richtigkeit zuerkennt, so folgt daraus, daß der Achtstundentag 
die gegenwärtig zur Verfügung stehende Gesamtstundenzahl um 
I8 °% vermindern würde, und das hat die Kammer stutzig ge- 
macht; selbst der Neunstundentag aber wird, wenn er nach Zu- 
rücklegung der Uebergangsfrist allgemein eingeführt ist, eine Ver- 
minderung der Gesamtstundenzahl um 10% bewirken. 

Um aber die Folgen der gesetzlichen Regelung zu messen, 
darf man sich nicht auf diese Mittelwerte beschränken, die in der 
Weise erhalten sind, daß man die Arbeitstage, die neun Stunden 
überschreiten, sowie diejenigen, die schon unter diesem gesetz- 
lichen Maße stehen, zusammenzählt. Eine andere Tabelle, die 
wir aus den »Stat. Ang.« zusammengestellt haben, wird uns ein 
noch unverfälschteres Bild von den Wirkungen der Beschränkung 
geben; wir verteilen die Arbeiter aller Kategorien auf Klassen 
je nach der Arbeitszeit und zwar nach dem Stande vom 29. No- 
vember 10907. 

Normale Aufenthaltszeitin der Grube: 
61/a—8 St. 8—9 St. 9—10oSt. 10—11St. 11—12St. 
Arbeiter aller Kategorien 8079 10 783 45 183 36 406 5923 
Prozent 7:39 9,85 44,03 33,32 5,41 


Man sieht, daß der Achtstundentag fast die gesamte Arbeiter- 
masse (92,6 %.) betroffen hätte; daß selbst der Neunstundentag 
einen mehr oder weniger beträchtlichen Einfluß auf die Arbeits- 
dauer der weit überwiegenden Mehrzahl (82,76 %,) ausüben wird: 
48 183 Arbeiter (44,03 %) gewinnen weniger als eine Stunde; 
36466 (33,32 %) gewinnen eine bis zwei Stunden; 5923 (5,41 %) 
zwei bis drei Stunden. 


5) Diese Tabelle enthält von vornherein einen wesentlichen Fehler bei den 
Ziffern für Lüttich, denn für den Tag von 9!/f2 Stunden und für den von 9 Stunden 
sind die absoluten Zahlen der Gesamtstunden einander gleich, während die prozen- 
tuelle Verminderung eine verschiedene ist, zuerst 0,30/,, dann 1,80/,. 

Auch glauben die Arbeiter, daß die Unternehmer die der Bergbehörde über- 
lassenen Angaben über die Gesamtstundenzahl übertrieben haben, um die Folgen 


eines gesetzlichen Neunstundentages noch einschneidender erscheinen zu lassen. 


118 Emile Vandervelde, 


In seiner jetzigen Gestalt stellt also der Gesetzentwurf einen 
sehr scharfen Eingriff des Gesetzgebers in die Bedingungen des 
Arbeitsvertrages dar. 

Deshalb ist es keineswegs verwunderlich, daß er mit ebenso 
sroßem Nachdruck von den Arbeitern gefordert, wie im Voraus 
von den Bergwerkseigentümern und Grubendirektoren leidenschatt- 
lich bekämpft worden ist. 

Wenn man die umfangreichen Bände der »Kontradiktorischen 
Enquete< (Enqucte orale)®) wirklich studiert, so muß man von 
Anfang an erstaunt sein über die außerordentliche Einstimmig- 
keit, mit welcher die Bergleute und die Vertreter ihrer Verbände 
die gesctzliche Regelung befürworten. Außer im Lütticher 
Bezirk, wo die Gewerkschaftsorganisation noch relativ schwach 
ist, und wo einige Gelbe, einige Streber, die auf Steiger- und 
sonstige Stellen spekulieren, eine anders klingende Note haben 
ertönen lassen, sind sich alle darüber einig, daß die Grubenarbeit 
ungewöhnlich ungesund ist; daß die Beschäftigungsdauer 8 Stun- 
den nicht übersteigen dürfte; daß zu diesem Zwecke die Mit- 
wirkung der Gesetzgebung unentbehrlich ist, und daß mit 
Hilfe gewisser Reformen in der Arbeitsorganisation die 
Leistungsziffer unter dieser Maßnahme nicht leiden wird. 

Aus den unzähligen Belegen dieser Auffassung sei hier die 
Acußerung von Mathys herausgegriffen, der seit länger als 
S Jahren als Häuer und seit 25 Jahren als Bergarbeiter im Bezirk 
Charleroi tätig ist: 

Der Arbeiter könnte bei entsprechender Organisation in 8 
Stunden ebenso viel leisten wie heute. Nach 13!/ bis 14 Stun- 
den produziert der Häuer sozusagen nichts mehr, und das Re- 
sultat wäre dasselbe, wenn man die darüber hinausschießenden 
Stunden wegließe und die Aufenthaltsdauer auf 14 Stunden fest- 

setzen würdes '). | 

Gumiller, cin seit seinem 15. Lebensjahr in den Gruben von 
Charleroi beschäftigter Häuer erklärt folgendes: 

Wir können als sicher hinstellen, wenn die Reduktion des 
‚Arbeitstages eine Verringerung der Produktion zur Folge hätte, 


so würde diese Verringerung aufgcewogen durch die Reduktion 


6) Konumnission zur Vornahme einer Enguete über die Arbeitsdauer im Stein- 


kohlenberebau. Kontradiktorische Enquete. Abteilung Charleroi; — Abteilung 
Lüttich; — Abteilung Mens. Brüssel, Goemaere, 1007. 


?) Kuntr. Eng., Abt. Charleroi S. 16, Nr. 223. 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 119 


der im Grubeninnern notwendigen Ruhezeit, durch eine Vermin- 
derung der Feierschichten und durch intensivere Arbeit. Oder 
vielmehr durch intelligentere, beständigere, ja fast anziehende Ar- 
beit. Während sich der Arbeiter heute mit dem Bewußtsein, daß 
die Arbeiten der rechten Ordnung ermangeln und daß der lange 
Aufenthalt in der verdorbenen Luft zum Teil zwecklos ist, in die 
Grube begibt! Dort entkleidet er sich ohne die rechte Arbeits- 
freude. Die Unternehmer haben recht, wenn sie behaupten, daß 
die Arbeiter ein wenig lässig sind. Aber warum sind sie es? 
Weil sie zu lange unter der Erde in schlechter Luft verweilen 
müssen« *). 

Wenn im Lütticher Bezirk einige Arbeiter, die sich lieb Kind 
bei den Unternehmern machen wollen, erklären, daß die gesetz- 
liche Regelung der Arbeitsdauer die Leistungsziffer herabscetzen 
werde, so versicherten andererscits alle Delegierten der gewerk- 
schaftlichen Organisationen, ob christlisch oder sozialistisch, daß 
durch Reduktion der Aufenthaltsdauer die Produktion nicht zu- 
rückschen werde. 

So äußerte Brandebourger, ein Delegierter des (christlichen) 
Syndikats der freien Bergarbeiter zu Seraing folgendes: 

»Ich könnte sicherlich dieselbe Arbeit wie heute in weniger 
Zeit verrichten, wenn die Organisation der Arbeit besser wäre«”). 

Dieselbe Note in der Enquete des Bezirks Mons, wo Can- 
teneau, der Delegierte des Syndikats der Bergarbeiter von 
Wiheries, übereinstimmend mit zwanzig anderen folgendes erklärt: 

‚Eine bessere Organisation wird den Arbeitern erlauben, die- 
selbe Arbeit wie heute in kürzerer Zeit zu verrichten. Alle er- 
fahrenen Arbeiter sind dieser Ansicht« !°). 

Es ist nicht nötig, weitere Bekundungen zu zitieren, denn alle 
gleichen einander; diesem einheitlichen Block der Arbeiter aber 
steht ein nicht weniger fester der Unternehmer gegenüber. Ein 
Mitglied der Enquetekommission faßte diese Tatsache in die Worte 
zusammen: man findet sich zwei Lagern gegenüber, deren jedes 
gleich unerschütterlich und fest entschlossen sei, einer des andern 
Gegenpol. 

Von allen vernommenen Unternehmern sprach sich keiner 
für die gesetzliche Regelung aus. In ihren Bekundungen, ihren 





8) Kontr. Enq., Abt. Charleroi S. 43, Nr. 557. 
”) Kontr. Enq., Abt. Lüttich S. 227, Nr. 3000. 
1n Kontr. Enq, Abt. Mons S. 109, Nr. 1273. 


120 Emile Vandervelde, 
Reden vor dem Arbeits-Oberrat !!) (Conseil supérieur du travail), 
in den Drucksachen und Rundschreiben, die sie dem Parlament 
unterbreitcten, erklären sie alle, daß die geplante Gesetzgebung 
das Verderben der Industrie bedeute ; die Verminderung der Lei- 
stung werde genau proportional der der Aufenthaltsdauer sein, die 
Beschleunigung der Arbeit werde die Zahl der Unfälle vermehren 
und die Lage der Arbeiter mühcvoller, statt angenehmer gestalten, 
übrigens sei ja auch die Bergwerksarbeit nicht ungesunder als jede 
andere industrielle Arbeit. | 

Diese Einwände seitens der Unternehmer haben ihren stärk- 
sten und exaktcsten Ausdruck gefunden in der Broschüre von 


Paul Trasenster: »Die Beschränkung der Arbeitsdauer in den 


Kohlenbergwerken« !?). Der Verfasser stellt sich auf einen dop- 


pelten Standpunkt: 
I. Die gesetzliche Regelung der Arbeitsdauer würde einen 


Rückgang der Produktion und daher eine Verteuerung der Kohle 
nach sich ziehen. 

2. Die Gesundheit der Steinkohlenarbeiter sei nicht weniger 
gefährdet als die der anderen Arbeiter und die geplante Reduk- 
tion der Arbeitsstunden werde ohne Einfluß auf die Berufskrank- 
heiten der Bergleute sein. 

Wir wollen nun mit Hilfe der in der Enquete gebotenen Doku- 


mente dicsce beiden Fragen untersuchen. 


I. Der physiologische Gesichtspunkt. 

Es ist cine allgemein verbreitete Ansicht, daß die Arbeit in 

den Gruben beschwerlicher und für die Gesundheit gefährlicher 
ist als die meisten industriellen Arbeiten. 
Gewiß hat sich in dieser Hinsicht die Lage gegen den Zu- 
stand vor 40 Jahren merklich gebessert, und die Gruben des 
20. Jahrhunderts gleichen den Bergwerken zu Beginn der kapi- 
talistischen Produktion kaum mehr. 

In Beantwortung des Fragebogens der belgischen Enquete 
stellen 11 Mediziner aus Borinage (Couchant de Mons) in dieser 
Hinsicht folgendes fest: 

ə» Manche unter uns blicken auf langjährige Erfahrung zurück; 
das verdient Beachtung, denn diese Kollegen haben Zeiten ge- 


11) Arbeits-Oberrat, 9. Sitzungsperiode 1907—1908, Regelung der Arbeit der 
Brüssel, Weißenbruch 1908. 


Erwachsenen. Bericht und Diskussionen. 


12) Artikelserie aus dem > Jourmal de Licgee. Licge, Desoer 19009. 





Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 121 


kannt, wo die Ventilation der Gruben rudimentär, ungenügend 
und äußerst gefahrbringend war; sie haben Zeiten gekannt, wo 
der Arbeiter zum Ein- und Austritt in und aus der Grube Lei- 
tern benutzen mußte; sie haben kämpfen müssen gegen die 
Bleichsucht, die die für die Blutsubstanz schädlichen Gase ver- 
ursachten,; und sie haben die ausgesprochene Entwicklung mit- 
gemacht, welche die Umwandlung der Maschinerie (Ventilatoren, 
Förderkörbe usw.) und die Verbesserungen der Lebensbedingun- 
gen auf die Gesundheit, Sterblichkeit und Lebensdauer der Berg- 
arbeiter ausgeübt haben«. 

Aber trotz dieser Verbesserungen, die niemand leugnet, scheint 
es doch sehr einleuchtend, daß manche in gewissem Sinne natür- 
liche Bedingungen bewirken, daß die Arbeit im Grubeninnern für 
die Gesundheit einige besonders nachteilige Folgen hat, welche 
für sich allein genügen würden, das Eingreifen des Gesetzgebers 
zu rechtfertigen. 

Vor allen Dingen ist diese Arbeit sozusagen Nachtarbeit. 
Die Arbeiter sind während ihrer ganzen Arbeit in der Finsternis, 
viele von ihnen genießen während der Wintermonate nur am 
Sonntag das Sonnenlicht, da sie früh morgens einfahren und 
gegen 4 Uhr nachmittags emporsteigen. In allen Ländern aber 
regelt oder untersagt man die Nachtarbeit, was also ist natür- 
licher als ebenso in die Bergwerksarbeit einzugreifen ? 

Weiter müssen die Bergarbeiter im allgemeinen in einer 
Körperhaltung arbeiten, die ihre Ermüdung stark fördert. 

‚Bedenken Sie, m. H.«, sagte in der Kammer ein ehemaliger 
Arbeiter, der Abg. Mansart, »unter welchen Bedingungen die 
Arbeit in den Bergwerken vor sich geht. Man kauert auf den 
Knien, auf den Ellbogen, manchmal liest man auf dem Bauch 
oder dem Rücken; man liegt auf Stein, der »gaillette« (Kohlen- 
stück), man atmet verdorbene Luft; man befindet sich mitten im 
Staub; Wasser strömt auf den Rücken. Glauben Sie, dai man 
lanse arbeiten kann? Wenn man sich auf der Fein-Kohle, damit 
die Stätte etwas weniger hart sei, niedergelegt hat, wenn 
ich so sagen darf, so haut man aus l.cibeskräften zu, um die 
Kohle vom Berge zu trennen. Aber diese kauernde Stellung auf 
einem Knie oder einem Ellenbogen lähmt die Körperteile, auf 
die man sich stützt; ich versichere Ihnen, nach einiger Zeit muß 

man auf die Erdoberfläche zurück, um die freie Luft einzuatmen, 
sich wieder zu strecken und aufzurichten, indem man seufzt: Wie 


r22 Emile Vandervelde, 


elend ist mir! Wie schön ist es, sich ausruhen zu können: !") 

Endlich wird der Zwang, unter diesen Umständen in den 
dünnen Flözen, die die belgischen Ablagerungen charakterisieren, 
zu arbeiten, noch peinlicher durch die schlechte Qualität der 
Atmosphäre, in welcher die Arbeit verrichtet werden muß, denn 
wenn auch die großen Gänge in der Regel gut gelüftet sind, so 
ist die Lüftung der Arbeitsstellen oft schr mangelhaft, besonders 
in den schlavende Wetter haltenden Gruben. 

So sagt der Arbeiter Griviller, aus dessen Aecußerung wir 
schon eine Stelle zitiert haben, in der Enquete von Charleroi 
folgendes aus: 

Die Luft ist so besonders schlecht (in der Zeche Fontaine 
’Eveque), weil die Grube schlagende Wetter führt; die Ventila- 
tion ist relativ gut imstande, das hindert aber nicht, daß die Luft 
mit Gas geschwängert ist, und da ein längerer Aufenthalt in 
dieser Umgebung den stärksten Mann selbst ohne Arbeit ermüdet. 
Die Arbeiter, die in den Auszugsschächten und in den Gängen 
arbeiten, deren Gasgehalt groß ist, können ihre Arbeit nur durch 
große Willensanspannung fortsetzen. Diese Arbeiter sind total 
erschlafit. Beim Verlassen der Grube werden sie von der frischen 
Luft betäubt und ein Tropfen Branntwein wirft sie um oder 
macht sie wild. Wenn sie nach Hause kommen, so haben sic 
nicht mehr Willenskraft genug, sich zu reinigen; sie bleiben zu- 
sammenockauert auf einem Stuhl hängen; das ist eine der Ur- 
sachen der moralischen und körperlichen Zerrüttung der Stein- 
kohlenarbeiters 1). 

Dies sind nun zwar offenbar extreme Fälle. Aber die Dunkel- 
heit der unterirdischen Arbeiten, die Enge der Arbeitsstelle ‘und 
häufig die Feuchtigkeit oder die Hitze schaffen cine Umgebung, 
die der Gesundheit nicht zuträrlich sein kann. 

Deswegen ist es auch natürlich, daß die Enquetekommission 
die Nachforschungen auf diesen Punkt gelenkt hat, indem sie einen 
Spezialfragebogen an die Aerzte sandte 15), 

Leider muß dieser Teil der Enquete, von dem man sich so 
viel versprechen zu können schien, für alle diejenigen entmutigend 
sein, die vom Aerztestand etwas anderes als subjektive Eindrücke 


å 


3, Parlamentarische Annalen. Sitzung vom 2. Februar 1909. S, 707. 


14, Kontn Enga Abe Charleroi 8.32, Nr. 5S4 
1) Enquetekommission, Kontr. Eng, Gutachten der Aerzte, Brüssel, Goe- 


maere, 1098, 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 123 


oder parteiische Bekundungen erwartet hatten. 

23 Aerzte haben Gutachten abgegeben, davon etwa die Hälfte 
Bergwerksärzte. Letztere versichern um die Wette, daß in den 
Gruben alles zum Besten bestellt ıst, daß die Luft darin reiner 
als an der Erdoberfläche, daß Ueberarbeitung bei den Bergarbei- 
tern eine unbekannte Sache ist, daß die Krankheiten, an denen 
sie leiden, hauptsächlich dem Tabak und dem Alkohol zuzu- 
schreiben seien. Die anderen Gutachten dagegen, von Knapp- 
schaftsärzten oder Direktoren von Spezialinstituten sind ebenso 
pessimistisch wie die ihrer Kollegen bei den Bergwerken opti- 
mistisch. Ste erklären, daß die lange Arbeit in den Gruben das 
l.eben verkürzt und die Gesundheit der Arbeiterklasse untergräbt. 

Dr. Louis Rutten, der Direktor des Ophthalmologischen In- 
stituts in Lüttich äußert sich z. B. wie folgt: 

‚Meine persönliche Erfahrung setzt mich in den Stand, frei 
herauszusagen, daß der Bergarbeiter schneller verbraucht ist als 
irvend cin Arbeiter einer anderen Industrie. \Wohlverstanden 
nehme ich die Vergiftungen durch Phosphor, Blei, Arsenik und 
sonstise chemische Stoffe aus. Ich glaube außerdem an die vor- 
zeitire Zerrüttung des Bergarbeiters und ich erkläre mir sein 
frühes Altern als Folge der Berufskrankheit, der Bleichsucht. 
Wenn sich auch keine Spur von Arteriosklerose bei ihm vor- 
findet, nicht einmal irgend eine Ursache für jene charakte- 
nistische Gesichtsfarbe, die den Bergarbeiter von den anderen 
Arbeitern unterscheidet, so enthüllt doch schon das Mikroskop 
beim Bergarbeiter eine Blutstruktur, die durch schwächere rote 
Blutkörperchen charakterisiert ist. Der Grund liegt in der schwe- 
ren körperlichen Arbeit unter schlechten hygienischen Bedingun- 
ven: In dem beschränkten und feuchten Raum ist reine Luft un- 
bekannt; der Sauerstoff ist ersetzt durch betäubende Gase und 
Kohlenstaub, das wohltätige Sonnenlicht dringt niemals hinab. 
Der Mangel an Sonnenlicht ist der große Faktor des physiolo- 
gischen Elends der Bergarbeiter « !*). 

So Dr. Rutten; andere aber, allerdings Bergwerksärzte, spre- 
chen sich in diametral entgegengesetztem Sinne aus. Und da die 
Art der Beziehungen dieser Männer der Praxis zur Unternehmer- 
schaft eime gewisse Reserve gegenüber ihren Gutachten nötig 
macht, so muf man mindestens zugeben, daß der medizinisch- 


'% Kontr. Enq, Gutachten der Aerzte, S. 278. S. im gleichen Sinne die 


Pekumdungen von Dr. Lambrichts S. 156, und Dr. Culot NS, 436, 452. 


124 Emile Vandervelde, 


wissenschaftliche Teil der Enquete sehr unvollständig ist und daß 
nach dem Worte des Dr. Cousot, der selbst Mediziner ist, ein 
wirklich wissenschaftliches Studium des Einflusses der Gruben- 
arbeit auf das Leben, die Sterblichkeit, die Morbidität, die In- 
validität der Arbeiter erst noch kommen muß« (in seinem Bericht 
an die Kammer) !‘). 

Aber wenn gegenwärtig die Aerzte einander widersprechen, 
wenn die Doktoren »Tant pis« und die Doktoren »Tant mieux« 
sich in die Haare fahren, so ist es vielleicht möglich, mit ande- 
ren Mitteln zu solideren Resultaten zu gelangen. 

Um den Satz aufstellen zu können, daß die Grubenarbeit 
einen ungünstigen Einfluß auf die Gesundheit nicht ausübt, ist 
man auf den Gedanken gekommen, Vergleiche zwischen der Le- 
bensdauer der im Grubeninnern lebenden und der überirdisch 
verwendeten Pferde zu ziehen. In einer der Enquetekommission 
übersandten Denkschrift erklärt Dr. Roget, Bergwerksarzt auf 
Zeche Bois de Luc, der diese Frage zu seinem Spezialstudium 
gemacht hat, >daf das Grubenmilieu nicht schädlich ist, daß die 
Pferde dort in besseren Bedingungen leben wie die Pferde an der 
Oberfläche, daß sie dort eine größere Arbeitssumme mit weniger 
Nahrungsbedarf leisten, daß sie dort den vielen Krankheiten 
der Atmungsorgane entgehen, daß der Kohlenstaub, den sie ein- 
atmen, ihnen nicht schädlich ist, und daß sie in der Grube weder 
Windgeschwulst noch Lungenentzündung sich zuziehen« 9. 

Diese Beobachtungen hätten sicherlich eine große Tragweite, 
wenn die Arbeitsbedinsungen der Pferde dieselben wären wie 
diejenigen der Menschen. Aber jeder weiß, daß die Pferde in 
den gut gelüfteten großen Gängen arbeiten, während die Men- 
schen in Schächten zu tun haben, deren Enge die Arbeit schr 
ermüdend macht. Daher »comparatio non est ratio«e, und das 
»Pferdeargument« wird wertlos. 

Dagegen schlägt man andere Mittel der Statistik vor, um die 
Wirkungen der Grubenarbeit zu untersuchen : 

1) die Morbiditätsstatistik der Nnappschaftskassen, 

2) die Statistik der Ileeresuntauglichkeit, 

3) die Sterblichkeits- und Invalidıtätsstatistik. 

17) Repräsentantenkammer, Gesetzentwurf zur Feststellung der Dauer des Ar- 
beitstages in den Dergwerken. Bericht, erstattet im Namen der Zentralsektion von 
Abe, Cousot (1908,09, Nr. 59) S. 55. 


18) Konte, Enq, Gutachten der Aerzte, S. 25 f. 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 125 


I. Die Morbidität. 

Um zu erweisen, daß die Bergarbeit der Gesundheit schäd- 
licher ist als die Arbeit in den meisten anderen Industrien, hat 
man in der Enquete auf die Statistik der Rückversicherungskas- 
sen von zwei der bedeutendsten Versicherungsvereine auf Gegen- 
seitigkeit Bezug genommen (ein sozialistischer und ein neutraler 
Verein, beide von Charleroi). 

Der sozialistische Verein hatte 1907: 9102 Mitglieder, dar- 
unter 4454, also nicht ganz die Hälfte, Bergarbeiter. Von 904 
durch die Kasse unterstützten Fällen (also Krankheitsfällen von 
länger als 6 Monaten) während der Periode 1901/06 betrafen 
659 Bergarbeiter, also mehr als ?/; 1°). 

Der neutrale Verein ?®) hatte zu derselben Zeit 7168 Mitglie- 
der, davon 2325, also 32% Bergarbeiter; weiter 3160 Arbeiter 
der Großindustrie, also 44%; 1683 oder 23%, Taglöhner, Maurer, 
Tüncher usw. Die Ausgaben aber verteilen sich auf jede einzelne 
dieser Gruppen 1890—1906 nach folgender Tabelle: 


Steinkohlenarbeiter 42 jọ bei einem Mitgliederanteil von 32 /, 
Arbeiter der Großindustrie 40%, > > > » 44%, 
Taglöhner u. s. w. 180, > > » » 230 


Es scheint also, daß man aus diesen übereinstimmenden An- 
saben den Schluß ziehen darf, daß die Morbidität der Bergar- 
beiter dazu neigt, die der anderen Arbeiterkategorien zu über- 
treffen. 

Trasenster?!) jedoch spricht in seiner Broschüre und in 
einer vor dem Arbeits-Oberrat gehaltenen Rede diesem Schluß 
jede Berechtigung ab, weil einerseits die Rückversicherungskassen 
nicht nur die Kranken, sondern auch die Verwundeten unter- 
stützen, und weil sie anderseits nur für eine geringe Anzahl der 
durch die Kassen der gegenseitigen Hilfe unterstützten Mitglieder 
intervenieren. Prüfen wir diese Einwände näher. 

Zunächst ist klar, daß man sich irrtümlicher Interpretation 
schuldig machen würde, wenn man nicht die wegen Verwundung 
Unterstützten von den wegen Krankheit Unterstützten unterschiede. 
Niemand bestreitet, daß die Tätigkeit des Bergarbeiters gefähr- 
licher ist als die meisten anderen Tätigkeiten, und daß in der 
Statistik der Rückversicherungskassen die wegen Verwundung 

7) Kontr. Eng, Abt. Lüttich. Bekundung von Hamal, S. of. 


21) Trasenster, a. a. O. S. 71. 


126 Emile Vandervelde, 


unterstützten Bergarbeiter einen größeren Prozentsatz in ihrer 
Gruppe ausmachen als dies in den anderen Gewerben der 
Fall ıst. 

Wenn man also nur die wegen Krankheit Unterstützten in 
Rechnung zieht, erhält man immer noch folgendes Verhältnis: 


A. Im neutralen Verein: 


Steinkohlenarbeiter: Mitgliederanteil 32 0/,, Unterstützte 37%, 
Arbeiter der Großindustrie: > 44 "hs > 400, 
Tagelöhner u. s. w.: > 23 Oy > 230. 


B. Im sozialistischen Verein : 

Steinkohlenarbeiter: Mitgliederanteil 49%, Unterstützte 63%, 

Andere Arbeiter: > 51 Vys > 37% 

Man sicht, daß der Antcil der unterstützten Steinkohlen- 
arbeiter größer bleibt als der der anderen Gruppen; aber zwi- 
schen den Aufstellungen der beiden Vereine walten solche Unter- 
schiede ob, dafs man keine allgemeinen Schlüsse aus den Ziffern 
ziehen darf, die sich ja, da es sich um Rückversicherung handelt, 
auf einen sehr schwachen Anteil der durch die Hilfskassen unter- 
stützten Mitglieder bezichen. 

Anderseits hat nun Trasenster im Arbeits-Oberrat verelei- 
chende Ziffern von drei großen Gesellschaften für gegenseitige 
Hilfe (société de secours mutuel) in Seraing, Bezirk Lüttich bei- 
gebracht: nämlich von der Gesellschaft der Steinkohlenarbeiter 
(Alliance), von der der Metallarbeiter und von der der vereinigten 
Mechaniker. 

Ir sagt: »Es folgt daraus, daR die Zahl der Tage der Ar- 
beitsunfähigkeit pro Mitglied 1907 bei den Metallarbeitern 10,6, 
bei den Steinkohlenarbeitern 9 (davon 4,8 durch Unfälle), bei den 
Mechanikern 8 betragen hat; sicht man von den Unfällen ab, so 
velangt man zu dem Schluß, daf die Morbidität der Steinkohlen- 
arbeiter geringer Ist als die der anderen Berufe. « 

Wir haben die Originalstatistik nicht nachprüfen können, da 
sie in den Protokollen des Arbeitsoberrats nicht 
reproduziert ist. Man kann den Zahlen überdies noch entgegen- 
halten, was Trasenster selbst der Statistik der Rückversicherungs- 
kassen entyegenhält: eine Schwalbe macht noch keinen Frühling 
eine derartive Gesellschaft kann über die Morbidität eines ganzen 
Berufes nicht viel Schlüssiges aussagen. Weiter sind Vergleiche 
ciner Mutuahtät mit anderen wenig bedeutungsvoll, denn die Be- 
dingungen der Hilfeleistung können verschiedenartige sein. End- 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 127 


lich steht die optimistische Auffassung Trasensters über die re- 
lative Gesundheit des Aufenthalts in den Gruben in offenem Wi- 
derspruch mit den Tatsachen, welche in der Lütticher Enquete °?) 
ein versicherter Bergarbeiter, der Zimmerhäuer Hamal Jacques, 
folsendermaßen schildert: 

Wenn man die Grundlagen und Operationen der Versiche- 
rungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit (mutualitös) der Bergleute 
mit denen der anderen Berufe vergleicht, so ergibt sich: 

1. daß sie alle von ärztlicher und pharmazeutischer Hilfe 
befreit sind, dadurch nämlich, daß die Gesellschaften der Bergleute 
diese Dienste für eigene Rechnung eingerichtet haben ; 

2. daß sie auf hohe Beiträge basiert sind; 

3. daß die Entschädigung reduziert ist, weil die Erfahrung 
selchrt hat, daß sie immer unter dem Beitrag bleiben mußte und 
niemals 70°, desselben überschreiten durfte. 

Trotz dieses dreifachen Vorteils ist festzustellen, daß diese 
‚Mutualitäten ihren Verpflichtungen nur schwer nachkommen 
können; diese Feststellungen entsprechen den Tatsachen ganz 
senau, damit hängt es auch zusammen, daß die Bergarbeiter in 
den Verband anderer Mutualitäten nicht aufgenommen werden, 
weil sie diese zum Ruin führen; andererseits nehmen auch die 
Rückversicherungskassen sie nicht mehr auf, es sei denn, daß sie 
fast den doppelten Beitrag der anderen Industrien zahlen ?®). 

In welchem Maße ist nun diese ungünstige Lage der Mutua- 
täten der Bergarbeiter durch die größere Häufigkeit der Unfälle 
bedingt? Unser Gewährsmann spricht sich darüber nicht aus; 
und wenn auch die in der Enquete zitierten statistischen Angaben 
der Mutualitäten im ganzen den Eindruck machen, als ob die 
Morbidität der Bergarbeiter diejenige der meisten anderen Berufe 
übersteigt, so erkennen wir gern an, daß die Beweisführung sich 
auf cin größeres Material stützen müßte, um entscheidend zu sein. 


2. Die lleeresuntauglichkeit. 


Um nachzuweisen, daß die Grubenarbeit nicht besonders un- 
gesund ist, haben die in der Enquete befragten Unternehmer sich 
auf die Statistik der Befreiung vom Militärdienst wesen Untaug- 
lichkeit berufen. 


“i Kontr. Eng, Abt, Lüttich, S. 8, Nr. SQ, 
SN, die Bekundung von Dr. Lambrichts. Kentr. Eng. Gutachten der Avcrzte, 


X Si 


128 Emile Vandervelde, 


Ueber die Militärpflichtigen des Bezirks Lüttich hat Van 
Hoegaerden für die Periode 1902—1906 Zahlen angegeben ?*). 
Daraus geht hervor, daß das Verhältnis der Befreiungen für die 
Bergarbeiter dasselbe ist, wie für die Landarbeiter, niedriger wie 
das Verhältnis für die anderen Industrien und höher nur wie das 
der Studierenden und das der in den Nahrungsmittelgewerben 
beschäftigten jungen Leute. 

Andererseits hat Banneux im Anschluß an die offiziellen 
Zahlen gezeigt, daß das Verhältnis der aus physischen Gründen 
Befreiten zu den Tauglichen in dem industriellen Bezirk Lüttich 
etwas geringer ist als in dem hauptsächlich agrarischen Bezirk 
Limburg, und daf} es beträchtlich geringer ist in den industriellen 
Kantonen als in den agrarischen Kantonen des Bezirks Lüttich ?5). 

Für Mons hat Helleputte, der Kommissar des Bezirks Soig- 
nies ?°), eine Statistik aufgestellt, aus der sich ergibt, daß der Pro- 
zentsatz der endgültig wegen unheilbarer Körperschwäche vom 
Militärdienst Befreiten 1896—1900 bei den Bergarbeitern geringer 
ist als bei den Metallarbeitern, den Gasarbeitern und den »ver- 
schiedenen Arbeiterne; 1901—1905 war derselbe bei den Berg- 
arbeitern geringer als bei den Metallarbeitern und bei den Fayen- 
ciers und überschreitet um ein geringes denjenigen der Landar- 
beiter. 

Wir bestreiten nun nicht die Richtigkeit dieser Ziffern, wohl 
aber bestreiten wir die Richtigkeit der aus ihnen gezogenen Fol- 
gerungen unbedingt. 

Nach denjenigen, die sich auf sie berufen, sollen sie bewei- 
sen: einerseits, daß der Beruf des Bergarbeiters gesünder ist als 
die anderen Berufe; andererseits, daß die industrielle Tätigkeit 
im allgemeinen gesünder ist als die landwirtschaftliche. 

Sie beweisen aber ganz einfach nur das folgende: 

I. die Flucht vom Lande in die Stadt: die kräftigsten jungen 
Leute verlassen das Feld, um sich in die industriellen städtischen 
Zentren zu begeben, wo sie bessere Löhne erhalten, während die- 
jenigen, die im Dorfe bleiben, die Schwachen, die Untauglichen 
und Krüppelhaften das Verhältnis der Untauglichen in den länd- 
lichen Distrikten beträchtlich ungünstiger gestalten. 

2. Die Dbergwerksarbeit kann ihrer Natur nach nur Leute 





*t) Kontr. Eng., Abt. Lüttich, S. 42. 
23) Kontr. Enq., S. 242, 250. 


>, Kontr. Enq., Gutachten der Aerzte, S. 42. 


At 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 129 


brauchen, die einen Komplex von hohen physischen Eigenschaf- 
ten verkörpern, der Prozentsatz der Untauglichen bei den Berg- 
arbeitern muß also notwendigerweise geringer sein als in den 
berufen, wo die körperlich Schwachen und Halbkräftigen Beschäf- 
tiung finden. 

Wir müssen also aus diesen Tatsachen genau das Gegenteil 
von dem schließen, was die Kohlenindustriellen daraus schließen: 
Wenn die jungen Leute von 19 oder 20 Jahren, die in den Berg- 
werken arbeiten, im Durchschnitt kräftiger, für den Militärdienst 
tauglicher sind als diejenigen anderer Berufe, und wenn trotzdem 
nach einer Reihe von Jahren die versicherten Bergarbeiter eine 
erößsere Zahl von Kranken aufweisen, als ihrem Anteil entspricht, 
so liest der Grund darin, daß die Bergwerksarbeit besonders 
schädliche Bedingungen bietet. 


3. Sterblichkeit und Invalidität. 

Wir haben gesehen, da die Morbidität der belgischen Stein- 
kohlenarbeiter die mittlere Morbidität der Arbeiterklasse zu über- 
treffen scheint. Ist dies auch der Fall für Sterblichkeit und In- 
validität? Sterben die Steinkohlenarbeiter in jüngeren Jahren und 
verlassen sie die Arbeit früher als die anderen Arbeiter? 

Diese Frage glaubt der Berichterstatter über den Gesctzent- 
wurf, Cousot, u.a. durch Hinweis auf folgende Tatsachen bejahen 
zu müssen. 

I. Die letzte allgemeine Zählung der Industrien (1896) ergab, 
dati der Anteil der arbeitstätigen Bergleute von 55 und mehr 
Jahren an der Gesamtzahl der Bergleute 6,2 %, betrug, während 
die Steinbrucharbeiter 10,6 %, die Glasarbeiter 3,2 %,, die Bau- 
arbeiter 9,8 %, aufwiesen. 

‚Diese Zahlen:, sagt Cousot, verweisen, daß, wenn die Glas- 
arbeiter am meisten von der Arbeit mitgenommen werden, die 
Bergarbeiter ihrerseits kurzlebiger sind als die Steinbrucharbeiter 
und die Bauarbeiter « ?"). 

2. Eine Statistik aus der Periode 1875—1585 gibt die Ver- 
teilung der Todesfälle auf die Altersklassen einmal für die Ge- 
samtbevölkerung, dann für die Bevölkerung von Seraing (Be- 
zirk Lüttich) und endlich für die Steinkohlenarbeiter dieser Ge- 
mande an. 

Auf 1000 Todesfälle wurden gezählt: 


“i Cousots Bericht, S, 64. 


Arhiv für Sozialwissenschaft und Sozialpoliuük. NNIN. a 9 


130 Emile Vandervelde, 


Im ganzen Seraing Seraing 
In den Altersklassen: Königreich: Gesamtbevölkerung: Steinkohlenarbeiter: 
1570 — 1880 1875—1885 1875—1885 
12—50 Jahre 361 563 645 
ço—óo > 12 157 199 
60—70 > 173 138 126 
7o u. mehr Jahre 337 142 30 


Woraus man schließt, daß die Sterblichkeit der Bergleute viel 
größer ist als die der übrigen Bevölkerung. 

In seiner Broschüre bestreitet Trasenster den Wert dieser 
beiden statistischen Argumente vollständig. 

Was zunächst die vorzeitige Invalidität betrifft, so antwortet 
er, daß man zu den bei der Zählung in Arbeit befindlichen Leu- 
ten noch die »pensionierten«, sowie diejenigen Arbeiter hinzu- 
zählen müsse, die ihren Beruf ändern, ehe sie in das versicherte 
Alter gelangt sind. 

>Die Ziffern der Zählunge, sagt er, »sind im Arbeits-Oberrat 
Gegenstand einer eingehenden Debatte gewesen, an welcher die 
Herren Denis, Morisseaux und Trasenster teilgenommen haben; 
die Ziffern, auf die sich die Herren Denis und Trasenster schließ- 
lich geeinigt haben, sind die folgenden: 

Anteil der Todesfälle der Altersklassen in ®, an der Be- 


völkerung: 
Berufstätige Stein- 


Altersklasse: Männer überhaupt: Berufstätige Arbeiter: Eohlenarbeiter: 
I 965 169 537 116 93 247 
50—55 Jahre 0,9 5,8 6,0 
Der 2 5:7 4,0 4,0 
über 60 > 14,1 4,2 2,9 


Wenn man die beiden letzten Kolumnen, die allein das In- 
teresse auf sich ziehen, unter dem Gesichtspunkt der Lebensdauer 
in den verschiedenen Berufen betrachtet, so stellt man fest, daß 
in der Altersklasse von 55 bis 60 Jahren der Anteil der noch in 
Arbeit befindlichen Bergarbeiter genau derselbe ist wie der An- 
teil der Arbeiter in der Gesamtheit der Industrien. Nach 60 Jah- 
ren findet eine Verringerung statt, die sich aber dadurch genü- 
vend erklärt, daß dies das Alter ist, wo die meisten Bergleute 
sich zurückziehen und ihre Renten von den Versicherungskassen 
beziehen. *"). a 

Andererseits muß man diejenigen, die ihren Beruf wechseln, 
in Betracht ziehen; sie scheinen im Bergbau besonders zahlreich 
zu sein: 


2) Trasenster, a. a. O. S. Sif 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 131 


Eine relativ hohe Zahl von Bergleuten«, sagt Trasenster, 
verläßt den Beruf vor Erreichen des Versicherungsalters, um 
ein anderes Gewerbe zu ergreifen; dies ist besonders der Fall bei 
einem sehr großen Teil der Arbeiter von Coudroz, Hesbaye, 
Limburg, Brabant, Flandern, welche in die Bergwerke und Fa- 
briken des Bezirks Lüttich und Hainaut arbeiten, mit Hilfe der 
Arbeiter-Tage und Wochenkarten. Diese Elitearbeiter, die sehr 
wirtschaftlich leben, kehren, wenn sie ein bestimmtes Vermögen 
erworben haben, in ihr Heimatdorf zurück, kaufen ein kleines 
Anwesen an und werden wieder Bauern«. 

Wir haben leider kein Material, um nachzuprüfen, in welchem 
Maße diese Beobachtungen Trasensters erklären können, daß von 
einem gewissen Alter ab die weiterarbeitenden Bergleute weniger 
zahlreich sind als die anderen Arbeiter. Professor Denis bleibt 
in einer bedeutsamen Rede, die er am 25. Februar 1909 in der 
Kammer gehalten hat, bei der Ansicht, daß die Arbeiter durch 
die Häufung ihrer Beschwerden vorzeitig aus der Grubenarbeit 
entfernt werden. Aber man muß anerkennen, die Schlüsse, die 
man in dieser Hinsicht aus den statistischen Dokumenten ziehen 
kann, sind nur lückenhaft und ersetzen experimentelle und direkte 
Studien über die berufliche Arbeit nur ganz unvollkommen®). 

Was die statistischen Angaben über die Sterblichkeit der 
Steinkohlenarbeiter von Seraing und den Vergleich mit der Ge- 
samtbevölkerung dieser Gemeinde und des ganzen Königreiches 
anbetrifft, so bemüht sich Trasenster, ihnen alle Bedeutung abzu- 
sprechen, indem er ausführt: 

+1840 war Seraing ein kleines Dorf, das sich in so Jahren 
durch den ständigen Zufluß jugendlicher Arbeitskräfte in eine 
mächtige Industriestadt verwandelt hat. Wer 1880 über 70 Jahre 
alt ist, stammt noch aus der vorindustriellen Zeit, wo die Bevölke- 
rung gering war, und wenn in Seraing relativ weniger Leute von 
70 Jahren sterben als im übrigen Lande, so geschicht dies, weil die 
Bevölkerung durch die Art ihres Wachstums relativ viel weniger 
bejahrte Elemente enthält. Ebenso: Wenn relativ weniger Leute 
von mehr als 70 Jahren in der berufstätisen Steinkohlenarbeiter- 
schaft sterben als in der Gesamtbevölkerung von Seraing, so hat 
dies seinen Grund darin, daß sehr wenig Steinkohlenbergleute 
eo Vgl. den Brief von Prof. Imbart-Montpcllier an Prof. Hector Denis, sowie 
den Art, »Fatigue< von Frl. Yoteko in Richets »Dictionnaire de physiologie«, zit. 
von Denis, Parlam. Ann. 25. Febr. 1909. 


Q* 


132 Emile Vandervelde, 


noch nach ihrem 70. Lebensjahre arbeiten. Die pensionierten oder 
sonst zuruhe gesetzten Bergarbeiter, von denen übrigens viele 
Seraing verlassen, um in ihr Heimatdorf zurückzukehren, werden 
in einer anderen Rubrik der Todesfälle figurieren«. 

In diesen Beobachtungen liegt sicherlich manches Wahre. 
Wir glauben aber nicht, da sie genügen, die beträchtlichen Diffe- 
renzen zwischen der Sterblichkeit der Steinkohlenbergleute und 
derjenigen der übrigen Einwohner von Seraing zu erklären. Seit 
dem Erscheinen der Trasensterschen Schrift hat übrigens der so- 
zialistische Abgeordnete für Lüttich, Donnay, eine neue und sehr 
interessante Statistik für eine andere Gemeinde mit großer Berg- 
arbeiterbevölkerung, Flémalle grande, aufgestellt. Daraus ergibt 
sich, daß während der Periode 1891—-1901I die mittlere Lebens- 
dauer für die Bevölkerung über 14 Jahre, soweit sie bergmännisch 
tätig ist, 46 Jahre r1 Monate, soweit sie nicht bergmännisch tätig 
ist, 59 Jahre 6 Monate betrug. Wenn man beiderseits die durch 
Arbeitsunfälle veranlafitten Todesfälle ausscheidet, so erhält man 
eine mittlere Lebensdauer von 48 Jahren 2 Monaten für die Berg- 
leute und von 59 Jahren 6 Monaten für die übrige Bevölkerung. 

Nun stellen jedoch die Gegner der gesetzlichen Arbeitsrege- 
lung diesen statistischen Angaben andere gevenüber. 

In den Beantwortungen des medizinischen Fragebogens, die 
von 11 Zechenärzten im Bezirk Mons veröffentlicht sind, ziehen 
diese Männer der Praxis aus der Statistik der Todesfälle in ihrem 
Distrikt 1597— 10906 den Schluß, daß die mittlere T.ebensdauer 
genau ebenso groß ist bei den Bergleuten wie bei den anderen 
Berufen: die Anzahl desjenigen, die das 60. Lebensjahr über- 
schritten haben, beträgt 51,9% bei den Bergarbeitern, 
51,6 °/foo bei den anderen Berufen, und 51Poo bei der Gesamtbe- 
völkerung des Königreichs. 

Andererseits berechnet die englische Statistik, die von der 
Kommission zur Untersuchung des Achtstunden- 
tages aufgestellt worden ist, das Promilleverhältnis der Todes- 
fälle für eine Jeweils gleiche Anzahl von Menschen im Alter von 
25 bis 65 Jahren: 

19901— 1902: 


(Gesamtbevölkerung 3 i l ; 1000 
Arbwiterbevölkerunir ; ; f . 925 
Bergarbeiterhevölkerung : . : : S40 


Aus diesen Zahlen schliefst die englische Kommission: 
‚Während das Unfall-Risiko bei den DBervarbeitern viel gröfer 








Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 133 


ist als bei der Bevölkerung im allgemeinen, ist die Aussicht, durch 
Krankheit zu sterben, bedeutend geringer, da die Todesziffer um 
16,6 °, hinter jener der gewöhnlichen Bevölkerung und um 23,2 ®, 
hinter jener der gesamten männlichen Bevölkerung zurückbleibte. 

Die englische Enquete, deren Schlüsse in dieser Hinsicht mit 
großer Reserve aufgenommen werden müssen, — denn man ver- 
steht absolut nicht, daß die mittlere Lebensdauer der Arbeiter 
größer als diejenige der Gesamtbevölkerung sein soll — erscheint 
aemnach als ein Argument gegen die Meinung, daR die Arbeit 
in den Bergwerken besonders ungesund sei. 

Dagegen stellt sie fest, daß bei der bergmännischen Bevöl- 
kerung die Sterblichkeit besonders beträchtlich in den Distrikten 
mit langer täglicher Arbeitszeit ist: 

Wenn wire, führt der Kommissionsbericht aus, »die Spezial- 
statistik für die englischen Grafschaften und Wales prüfen, so 
schen wir, daß die geringste Sterblichkeit (675) in Derbyshire und 
Nottingham herrscht, d. h. in den Grafschaften, wo die Arbeits- 
dauer unter dem Durchschnitt ist, und daß die größte Sterblich- 
keit (1006) in Lancashire herrscht, wo die Arbeitsdauer am gröf- 
ten ist. Nur in Lancashire, Monmouthshire und Süd-Wales, d.h. 
in den Distrikten, wo die Arbeitsdauer am größten ist, übersteigt 
die Sterblichkeit der Bergarbeiter, alle Todesursachen zusammen- 
gerechnet, diejenige der gesamten Arbeiterbevölkerung, und nur 
in Lancashire ist dieser Leberschuf auf andere Ursachen als Un- 
fälle zurückzuführen. « 

Wir haben das hauptsächlichste vorhandene Material von 
verschiedenen Seiten beleuchtet, indem wir der Enquete von 1907 
lolsten. Dies Material ermangelt nicht des Interesses, man kann 
aber nicht behaupten, daß es entscheidend ist. Sicherlich scheint 
überwiegend die Statistik ein Beleg dafür zu sein, daß es mehr 
Kranke, Tote, vorzeitig Verbrauchte unter den Bergarbeitern gibt 
als unter den anderen Arbeitern. Aber man beruft sich auf ande- 
res Material, das das Gegenteil ergeben würde, und im ganzen 
ist es nicht schlüssig erwiesen, dafs in denjenigen Bergwerken, die 
angemessen in Stand schalten werden, die Arbeiter sich hinsicht- 
lich der Invalidität, der Morbidität, der Sterblichkeit in schlech- 
teren Verhältnissen befinden als die anderen Arbeiter der Grof- 
Industrie, 

Nur sollte man sich davor hüten, daraus zu schliefien, dag 
der Beruf des Bergmanns nicht besonders beschwerlich ist und 


134 Emile Vandervelde, 


daß der Arbeitstag in den Gruben nicht kürzer sein soll als z. B. 
in den Spinnereien und Webereien. 

Wir dürfen auch nicht vergessen, daß eben weil die Arbeit 
des Bergmannes beschwerlicher und gefährlicher ist als die mei- 
sten anderen, gewisse Momente kompensierend auftreten, die 
dahin wirken, daß der schädigende Einfluß dieser Arbeit in der 
Statistik weniger hervortritt. 

Zunächst ist nicht jeder Bergmann, der es sein will. Leute 
mit gewissen konstitutiven Fehlern können bei den unterirdischen 
Arbeiten nicht verwendet werden. Die Arbeiterschaft der Kohlen- 
industrie rekrutiert sich in weitem Maße aus den kräftigen Bur- 
schen, die um der höheren Löhne willen die Felder verlassen. 
Es findet eine Selektion statt, die die Ausdauerndsten in den 
Gruben festhält, die Schwachen und Alten aber daraus entfernt. 
Unter diesen Umständen ist es natürlich, daß, ceteris paribus, die 
Morbidität und Sterblichkeit unter den Bergleuten geringer sein 
müßte als unter den Arbeitern, für welche eine solche Selektion 
nicht stattfindet. Es ist z. B. wahrscheinlich, daß bei einem Ver- 
eleich der Krankheits- und Todesfälle im Bergbau mit denen im 
Schneidergewerbe, das allen Gebrechlichen als Zuflucht dient, sich 
ergeben würde, daß die letzteren eine größere Morbidität und 
Sterblichkeit haben als die Bergarbeiter. Würde das aber den 
Schluß gestatten, da die Handhabung der Nadel, mit gekreuzten 
Beinen auf einem Tische sitzend, beschwerlicher und ermüdender 
ist, als die Arbeit in cinem engen Gang oder das Wagenschieben 
in dunklen Schächten ? 

Auch sind die Bergarbeiter im allgemeinen besser bezahlt 
als die Arbeiter der anderen Berufe. Um nur von Belgien zu 
sprechen: Wenn ein flandrischer Weber 2 bis 2,50 fr. täglich ver- 
dient, so erhält ein Häuer in Charleroi 5 bis 6 fr. Er kann sich 
also auch kräftivere Nahrung verschaffen und auf diese Weise 
besser als andere die schädlichen Folgen allzu langer Arbeit aus- 
gleichen. 

Endlich sind in der Gegenwart die Arbeitstage des Bergbaus 
im allsemeinen kürzer als in anderen Industrien. Während die 
Bergleute sich bemühen den Achtstundentag durchzusetzen, wären 
die Weber zufrieden mit dem Zehnstundentag. Das ist der sichere 
Beweis, daR selbst in den Augen der Unternehmer die Bergwerks- 
arbeit größere Mühsal mit sich bringt und von geringerer Dauer 
sein muß als diejenige in den meisten anderen Industrien. 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 135 


Ucberdies: Wenn es selbst nachgewiesen wäre, daß die Zahl 
der Kranken, Toten, der vorzeitig Invaliden im Bergbau den 
Durchschnitt der anderen Industrien nicht übersteigt, so würde 
das nur beweisen, daß ebenso begründet wie die Regelung der 
Arbeitsdauer in den Bergwerken die Regelung derselben in den 
anderen industriellen Betrieben ist. 

Um aber zu zeigen, daß in dem einen wie in dem anderen 
Falle die Beschränkung der Arbeitszeit eine dringende Forderung 
ist, müßte man die Morbidität, die Sterblichkeit, die Invalidität 
der Arbeiter mit derjenigen der edlen Bürger vergleichen, die 
ihnen den Achtstundentag vorenthalten. Es genügt aber, ein 
Buch wie das von Sachnine zu lesen, um unzählige Tatsachen zu 
finden, die beweisen, daß die chronische Ueberarbeit den Arbei- 
tern einen bedeutend größeren Tribut an Krankheit, Invalidität 
und Todesfällen auferlegt als den anderen Klassen. 


II. Der wirtschaftliche Gesichtspunkt. 

Bei ihrem Widerstand gegen die gesctzliche Fixierung der 
Arbeitszeit erklären die Kohlenindustriellen, sich vor allem auf 
den Standpunkt des wohlverstandenen Interesses der Arbeiter und 
der Konsumenten zu stellen. 

Wir erteilen ihnen zunächst das Wort, indem wir ihre haupt- 
sächlichsten Argumente wiedergeben: 

1. Die gesetzliche Regelung bringt die Ueberstunden in Weg- 
fall. Viele Arbeiter aber wollen die Ueberstunden nicht missen. 
Wenn es anders wäre, sagen sie, so wäre es uns für immer un- 
möglich, aus der Arbeiterklasse aufzusteigen. Man kennt Arbei- 
ter, die sich vielleicht in der Arbeit erschöpft haben, um ein Haus 
zu erwerben, um den Sohn oder die Tochter studieren zu lassen. 
Ihnen die »longues coupes« (Ueberschichten) zu unterbinden, wäre 
gleichbedeutend mit einem ungercchtfertigten Eingriff in die indi- 
viduelle Freiheit der Arbeiter ®°). 

2. Die Reduzierung der Beschäftigungsdaucr aller Steinkohlen- 
arbeiter wird zur Folge haben nicht allein cine Verminderung der 
Produktion, sondern auch wegen der größeren llastirkeit des Ar- 
beitens eine Häufung der Unfälle. 

3. Sie wird die schwachen und bejahrten Arbeiter aus der 
Grube entfernen, weil diese intensivere Arbeit ohne Preisgabe 
Ihrer Gesundheit nicht leisten können. Die Beschleunigung der 


Ju 


) Rede von Herrn Isaac vor dem Arbeits-Oberrat, 9. Sitzungsperiode 1907/08. 


136 Emile Vandervelde, 


Arbeit bringt im allgemeinen ein Anwachsen der Ermüdung mit 
sich, was durch die gewonnene Zeit bei weitem nicht ausge- 
glichen wird. 

4. Die Einführung des Neunstundentages an Stelle des jetzigen 
Arbeitstages wird natürlich weniger einschneidende Wirkung haben 
als die Einführung des Achtstundentages. Ihre unvermeidliche 
Konsequenz aber wird eine Krisis infolge der Unzulänglichkeit der 
Produktion sein, wird eine beträchtliche Erhöhung der Selbst- 
kosten sein; dadurch wird der Verkaufspreis erheblich steigen, 
was für eine ganze Reihe von Industrien ruinös werden muß: Zwar 
würden anfangs die Löhne sich behaupten, vielleicht sogar steigen, 
auf die Dauer aber würde die allgemeine industrielle Krise auf 
die Kohlenindustrie zurückwirken, Stilllegung unrentabler Zechen 
und Herabdrückung der Arbeiterzahl nach sich ziehen. Auf das 
Ausland sich zu berufen, sci unangebracht. Mit der tatkräftig- 
sten, mutigsten und erfahrensten Arbeiterschaft Europas, wie 
man vielleicht sagen dürfe, komme man auf cine Leistung von 
169 t. pro Arbeiter, gegen 242 in Preußen, 282 in England und 
560 in den Vereinigten Staaten. Es wäre töricht, die Arbeits- 
dauer in diesen Ländern gleichartig gestalten zu wollen, wo die 
natürlichen Lagerungs- und Ausbeutungsbedingungen so grund- 
verschieden seien. 

Von diesen vier LEinwänden sind die drei ersten nicht dazu 
angetan, uns sehr lange aufzuhalten. 

I. Daß zu gewissen Zeiten für einige Tage Ueberstunden ge- 
setzlich erlaubt sein sollen, dagegen haben die Anhänger der gc- 
setzlichen Regelung nichts einzuwenden. Aber sie erkennen dem 
Arbeiter das Recht, sich, und sei es selbst für eine gute Sache, 
»ın der Arbeit zu erschöpfen«, nicht zu, und über diesen Punkt, 
das beweist die kontradiktorische Enquete, sind sie mit der großen 
Mehrheit der Bergarbeiter einer Meinung; haben diese doch mit 
imponierender Geschlossenheit nicht nur den Neun-, sondern den 
Achtstundentag gefordert. Die Vermutung, daß unter diesen Um- 
ständen einige wenige anderer Meinung seien, kann nicht das 
Motiv der Unternehmer dazu sein, durch ihre Proteste eine Re- 
form zu verhindern, die alle organisierten und fast alle übrigen 
Arbeiter fordern. 

2. Hinsichtlich der Vervielfältigung der Unfälle infolge der 
Beschleunigung und Intensivierung der Arbeit gibt es eine sehr 
einfache Antwort an alle Gegner der gesetzlichen Regelung, welche 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 137 


derartige Befürchtungen äußern. 

Es wird ja nicht das erste Mal sein, daß die Arbeitsdauer in 
den belgischen Bergwerken beschränkt werden wird. 

Sie wurde ja schon beschränkt, wenn auch nicht durch Ge- 
setz, so doch durch Uebereinkunft zwischen Arbeitern und Unter- 
nchmern, und zwar für den ganzen Distrikt Charleroi, das erste- 
mal 1872, dann wieder 1890. 

Nach 1890 aber, sowie nach 1872 hat die Zahl der tödlich 
verlaufenen Unfälle in den Bergwerken ständig abgenommen, ob- 
gleich die Belegschaft beträchtlich gewachsen ist, sie betrug 
nämlich : 


1875: 352 1890: 182 

1850 : 275 1895 : 178 

1835: 188 1900: 140 
1905: 123. 


Und niemand hat jemals behauptet, da diese Verminderung 
eine andere in Charleroi als in den übrigen Distrikten gewesen 
ist, wo übrigens auch Reduktionen des Arbeitstages vereinbart wor- 
den sind. l 

Der Minister der öffentlichen Arbeiten veranstaltet gegenwärtig 
eine umfassende Enquete über die Unfälle, deren allgemeine Ur- 
sachen ermittelt werden; man bemüht sich, soweit dies möglich 
ist, die Unfallsursachen mit der Arbeitsdauer in Zusammenhang 
zu bringen. Es wird interessant sein zu untersuchen, ob nicht 
senau am Ende der Arbeit, wenn die Müdigkeit sich bemerkbar 
macht, die Unfälle häufiger werden; in diesem Falle wäre es klar 
erwiesen, daß die Reduktion der Arbeitsdauer, statt die Unfälle 
zu vervielfachen, die Zahl derselben zu vermindern geeignet ist. 

3. Wir werden uns ebenso wenig aufhalten bei dem Argu- 
ment, daß die schwachen und bejahrten Arbeiter durch die Be- 
schleunigung der Arbeit aus den Gruben verdrängt würden. 

Dies Argument könnte man verstehen, wenn es sich um eine 
mechanische Arbeit handelte, deren Schnelliskeit von der den 
Maschinen mitgeteilten Bewegung abhängt; wir verstehen seine 
;edeutung aber nicht, wenn es sich um eine rein manuelle Arbeit 
handelt, deren Intensität und Rhythmus vor allem von dem Willen 
des Arbeiters abhängen. 

Vielleicht wird man sagen, daß die Verdrängung der Schwa- 
chen und Bejahrten ein Werk der Unternehmer sei, die nur noch 
junge und kräftige Arbeiter haben wollten, man darf aber nicht 


138 Emile Vandervelde, 


vergessen, daß die Arbeitskraft im Bergbau rar ist, und daß die 
Unternehmer im allgemeinen keine Wahl haben. — 

Unter diesen Umständen ist das einzige Argument, das wir 
eingehender zu betrachten haben, das einzige ja auch, das die 
Kohlenindustriellen lange festgehalten haben, jenes, welches als 
unvermeidliche Folgen einer Beschränkung der Arbeitszeit eine 
Verringerung der Leistung pro Arbeiter und damit 
äußerst nachteilige Konsequenzen für de Konsumenten und 
Arbeiter vorhersagt. 


I. Die Verringerung der Leistung. 

Während die Arbeiter behaupten, daß die Beschäftigungs- 
dauer in den Gruben beträchtlich reduziert werden kann, ohne 
daß die Produktion darunter leidet, erklären die Unternehmer 
— wohlgemerkt nur in der Kommission — um die Wette, daf 
jede Reduktion des Arbeitstages unvermeidlich eine ganz oder 
nahezu proportionale Verminderung der Leistung nach sich ziehen 
würde. Zur Unterstützung dieser Behauptung berufen sie sich 
auf eine Reihe von Tatsachen, von denen die Mehrzahl keine be- 
weiskräftige Geltung mehr haben, von denen wir aber drei näher 
betrachten müssen: es sind dies Erfahrungen mit der Reduktion 
des Arbeitstages, und zwar in Ressaix von II auf 10 Stunden, 
1900; Mariemont von Io auf 9 Stunden, 1890; im Bezirk Char- 
leroi von 12 auf 11 Stunden, 1872, und von Ir auf 10 Stunden, 
1890. 

a) Ressaix. 

Die Erfahrungen in diesem Gebiet schildert Evence Coppée, 
Direktor der Kohlenwerke Ressaix, wie folgt ?1): 

»1900 haben die Arbeiter von Ressaix und Leval, die elf 
Stunden zu arbeiten hatten, mich aufgesucht mit der Bitte, die 
Zeit auf zehn Stunden herabzusetzen, indem sie mir versichert 
haben, dafs dank ihrer Mehrarbeit die Jahresleistung nicht ver- 
ringert werden würde. Trotz dem ernsten Abraten unserer In- 
scenicure habe ich den Versuch gemacht und die Arbeitsdauer 
für die Häuer um eine Stunde reduziert. Trotz all ihres guten 
Willens nun, trat sofort nach dem 1. Mai, dem Änfangstermin der 
Neuerung, ein Sinken der Leistung ein.... Die Reduktion konnte 
in der Folge nicht wieder eingebracht werden, trotz der ständi- 
sen Verbesserungen des Matcrials und der Organisation. Dank 


31) Rontt. Enq., Abt. Charleroi, Nr. 3235f. 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 139 


diesen Verbesserungen allerdings konnte man immerhin etwas 
zurücksewinnen, aber gegenwärtig schreitet man nicht mehr vor- 
wärts, im Gegenteil«. 

b. Mariemont. 

Der Direktor der Zeche, Joseph Wuillot, gibt in der Enquete 
von Mons?) folgendes Gutachten ab: Im Dezember 188ọ ist die 
Beschäftigungsdauer für die erste Schicht endgültig von Io auf 
o Stunden herabgesetzt worden; 1890 ist der Arbeitstag für die Ar- 
beiter der zweiten von 9 auf 8 Stunden ermäßigt worden. Die Re- 
duktion der Stundenzahl hat notwendigerweise eine Verringerung der 
Leistung nach sich gezogen, aber in welchem Grade? Das ist un- 
möglich genau anzugeben, denn alle diese Aenderungen sind nicht 
zu derselben Zeit eingetreten, die Konzessionen sind nach und 
nach, auf mehrere Jahre verteilt, bewilligt worden, und während 
dieser Zeit vermehrten sich die Schwierigkeiten der Ausbeutung 
mit den größeren Tiefen, in die man hinabstieg. Ohne Ueber- 
treibung aber kann man schätzen, daß die Verminderung der 
Leistung für jede Schicht nicht geringer gewesen ist als 12 bis I5 
Prozent und daß sie verhältnismäßig größer ist als diejenige der 
Arbeitsstunden. 

c. Charleroi. | 

Der Generaldirektor der Zeche Sacr& Madame, Philipp Pas- 
selecy, erklärt in der Enquete im Namen der Unternehmerver- 
einigung ??): 

:1572 ist die Anwesenheitsdauer von 12 auf 11 Stunden, 
ISyo von II auf 10 Stunden reduziert worden. Diese Verringe- 
rung ist 1872 auf gütlichem Wege, 1890 nach einem Streik durch 
eine Kompromiß zwischen Unternehmern und Arbeitern auf Grund 
eines Schiedsspruches zustande gekommen; 1872 ist die Leistung 
bei einem um !/,, verringerten Arbeitstag um ungefähr 8°, ge- 
lallen; auch 1890 ist sie, und zwar um 9% gefallen. Dies ergibt 
sich aus dem Bericht von Sabatier 1891 und von Minsier, dem 
Chefingenieur des Bergamts HI, 18957. 

Das sind die Beobachtungen, die die Gegnerschaft der Gru- 
bendirektoren gegen die gesetzliche Regelung begründen sollen. 
Jede von ihnen wollen wir auf ihren wirklichen Gehalt nunmehr 
prüfen. 

Im Fall Ressaix hat Evence Coppée den Mitgliedern der En- 

Yi Kontr. Eng., Abt. Mons, Nr. 2290 f. 
3 Kuntr. Eng., Abt. Charleroi, Nr. 767 f. 


140 Emile Vandervelde, 


quetekommission ein Diagramm unterbreitet, welches Leistungs- 
zilfern und Löhne auf seiner Zeche vor und nach der Einführung 
der Reduktion anschaulich macht. 

Daraus geht hervor: 

a) da die Verringerung der Leistungsziffer, die sich immer 
zu Zeiten der Preishausse bemerkbar macht, weil man dann mit 
Vorteil kleinere Ablagerungen ausbeuten kann, 1898 zuerst ein- 
getreten Ist, und daß die Reduktion der Arbeitsdauer die Leistung 
nur leise gedrückt hat, 

b) daß, wenn die Leistung des Häuers heute geringer ist 
als 1900, die Leistung der Gesamtbelegschaft im Erdinnern nach 
einem kleinen Rückgang 1500 und 1901 sich seit 1902 wieder so 
weit gehoben hat, daß sie den Stand von 1900 überschreitet, 

c) daß die Löhne nach einer Baisseperiode sich 1907 wieder 
auf den Stand von 1900 gehoben hatten, welcher seinerseits den 
Stand aller Vorjahre seit 1890 übertraf. 

Es scheint sonach erwiesen zu sein, und zwar durch die An- 
gaben der Unternehmer selbst, daß der Niedergang der Leistungs- 
ziffer, der in Ressaix eingetreten ist, nur zum Teil durch die Re- 
duktion der Arbeitsstunden verursacht worden ist, und daß er für 
die Gesamtheit der Grubenarbeiter nur temporär gewesen ist. 

Nun zum Fall Mariemont: 

Es ist unbestreitbar, daß in Mariemont wie in Ressaix die 
Reduktion der Arbeitszeit mit einer Verminderung der Leistung 
zusammengefallen ist. 

Hören wir aber, wie der Abgeordnete Cavrot, ein ehemaliger 
Grubenarbeiter, der zu jener Zeit in dem Betriebe von Mariemont 
beschäftigt war, diese Erscheinungen erklärt: 

»Als man den Arbeitstag in Mariemont auf neun Stunden 
herabsetzte, verminderte sich nach Guinotte die Leistung, aber 
lierr G. kann nicht sagen um wieviel Ich kann als sicher an- 
geben, daß diese Verringerung nicht durchschnittlich 13% be- 
tragen hat, wie man anderwärts sagt. Gewiß ist im Anfang un- 
serer Organisation eine Verringerung der Leistung eingetreten, 
aber diese ist nicht allein auf die Arbeiter zurückzuführen. Man 
hat anerkannt, dafs die Unternehmer damals Flötze von geringerer 
Mächtiekeit wieder in Angriff genommen haben. Wir hatten ver- 
sprochen, unser möglichstes zu tun, damit die Produktion nicht 
zurücksche, die Direktion ihrerseits hatte uns ihre Unterstützung 

durch Verbesserung des Materials zugesa 


ot, was in der Folge 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 141 


nach dem Eingeständnis der Unternchmer nicht eingehalten wor- 
den ist, und die Leistung ist höchstens um 5—6°, zurückge- 
gangen *”#). 

Eines ist jedenfalls sicher: Die Reduktion der Arbeitsstunden 
hat die exzeptionelle Prosperität der Zechen Mariemont nicht gc- 
mindert. 

Was nun die allgemeine Reduktion der Beschäftigungszeit in 
den Zechen des Bezirks Charleroi angeht, so stehen den Angaben 
von Passelecq über den Rückgang der Leistungsziffer Gutachten 
der Bergwerksbeamten gegenüber. 

Smeysters, Generalinspektor der Bergwerke, erklärt, daf 
hinsichtlich der Produktion zunächst vielleicht eine geringe Ver- 
minderung, dann aber kurz darauf eine Hebung eingetreten sei; 
aber es sei schwer genau zu sagen, ob diese Verminderung der 
Arbeitszeit um eine Stunde eine wirkliche Verringerung der Lei- 
stung nach sich gezogen hat, weil verschiedene Momente dabei 
mitwirkten °°). 

Delacuvellerie, Direktor der Zechen von Charleroi, sagt 
in mehr kategorischer Form: 

>Die Leistungsziffer hat unter der Reduktion der Arbeitszeit 
nicht gelitten. Die Arbeiter arbeiteten zu lange. Ihre Leistung 
stand nicht im Verhältnis zu ihrer Beschäftigungszeit, da die Ar- 
beitsstellen häufig infolge der Unzulänglichkeit der Gewinnungs- 
und Transportmethoden versperrt waren. Dies hat sich vollständig 
geändert; die Maschinerie hat sich vervollkommnet und zahlreich 
sind heute die Zechen, deren beide Schächte zur produktiven 
Benützung ausgerüstet sinde °®). 

Es scheint also, daß die einzige, auf einen ganzen Bezirk aus- 
sedehnte Erfahrung mit der Herabsetzung der Arbeitszeit zur 
Folse gehabt hat eine Verbesserung der Maschincerie und der Ar- 
beitsorganisation, die die anfängliche Verringerung der Leistungs- 
zitier mehr als wettgemacht haben. 

Dasselbe zeigen zur Evidenz die Ziffern der jährlichen Arbeits- 
leistung pro Untertagarbeiter im Bezirk Charleroi seit 1859: 

Dieselbe betrug (in Tons): 

1559: 241I 


1890: 228 Reduktion in der Arbeitszeit auf Io Stunden. 


3, Kontr. Enq., Abt. Mons, Nr. 2424 f. 
»5, Koni. Enq., Gutachten der Bergwerksbeamten, S. 37. 
33, Kontr. Eny., S. 32. 


e 


un a 


nn 


142 Emile Vandervelde, 


1891: 217 

1892 : 220 

1593: 224 

1894 : 235 

1895: 233 

18906 : 243 

1897: 242 

1898: 243 

1899: 233 

1900 : 233 

IQOI: 233 

1902: 2206 

1903 : 237 

1904: 225 Diese Zahlen müssen um ungefähr 50, ver- 
1905 : 217 | mehrt werden, weil seit 1904 die Statistik 
[606% RN | nicht mehr die Brutto-, sondern die Netto- 


produktion angibt. 


Kurz, in den drei Fällen, die wir haben Revue passieren 
lassen, ist zu der Zeit, als die Arbeitszeit verkürzt wurde, ein 
gewisser Niedergang der Leistung eingetreten. 

Aber man darf zunächst nicht vergessen, daß auch in diesen 
drei Fällen die Reduktion der Beschäftigungsdauer in eine Zeit 
fällt, deren hoher Preisstand die Unternehmer bestimmte, unbe- 
deutendere, weniger produktive Gruben in Anbau zu nehmen, 
deren Ausbeutung zu anderen Zeiten unrentabel gewesen wäre. 

Unter diesen Umständen mußte die Leistung, ganz unabhängig 
von der Reduktion des Arbeitstages, zurückgehen; Prof. Hektor 
Denis hat dies in bewundernswerter Weise in seiner Rede vom 
25. Februar 1009 nachgewiesen. 

Aus dem Diagramm, das der Gelehrte der Kammer vorge- 
legt hat, ergibt sich in der Tat, daß 1872 und 1890 der Nieder- 
gang der Leistungsziffer im Bezirk Mons, wo die Arbeitszeit die- 
selbe gebheben war, ebenso eingetreten ist wie in den Gruben 
des Zentrums und des Bezirks Charleroi, wo die Arbeitszeit ver- 
kürzt worden ist, 

Andererseits beweisen die Erfahrungen von Ressaix, Marie- 
mont und Charleroi ebenso wie einen Zusammenhang zwischen 
Beschränkung des Arbeitstages und Verringerung der Leistung 
auch, daß Verkürzungen der Arbeitszeit möglich sind, ohne die 
Existenz, ja, ohne die Prosperität der Zechen zu gefährden, und 
daß, wenn sie einen vorübergehenden Niedergang der Leistungs- 
ziffer herbeiführen, diese Verminderung durch die Wirksamkeit 
anderer Faktoren in kurzer Zeit kompensiert werden kann. 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 143 


Wir werden nun diese kompensatorischen Faktoren näher 
ins Auge fassen und prüfen, in welchem Grade sie den eventuellen 
Rückgang der Leistungsziffer zu kompensieren imstande sind. 


2. DieKompensationsfaktoren. 


Die Befürworter des gesetzlichen Eingriffs rechnen auf man- 
cherlei Tatsachen, die einen eventuell eintretenden Rückgang der 
Leistung kompensieren würden: so darauf, daß die Arbeiter we- 
nivstens zum Teil die Feierschichten innerhalb der Woche ein- 
stellen würden; diese sind gegenwärtig sehr zahlreich und tun der 
Produktion großen Abbruch; andererseits darauf, daR die Unter- 
nchmer, um Zeitverluste zu vermeiden, eine bessere Organisation 
der Arbeit, sowie mechanische Verbesserungen in ihren Betrieben 
einführen werden, welche die Bedeutung der Arbeitskraft im Pro- 
duktionsprozeß zurückdrängen; weiter auch auf die Einführung 
kommerzieller Verbesserungen, die ermöglichen würden, ohne 
Preissteigerung auszukommen. 

Diese verschiedenen Fragen haben den Gegenstand sehr in- 
teressanter Acußerungen und Monographien gebildet, welche sich 
in einem weiteren Band der Enquete vorfinden; derselbe weist 
folgende Einteilung auf: 1. Bekundungen der Bergwerksbeamten; 
2. Statistisches und gesetzgeberisches Material über das Ausland, 
von Bergingenieur Delmer; 3. Die Produktionsmittel und die Lei- 
stung des Arbeiters in den belgischen Steinkohlengruben, von 
Denoël, Professor der Bergwissenschaften an der Universität Lüt- 
tich; 4. Der belgische Kohlenmarkt, von Deleener, Professor an 
der Universität Brüssel. 


a) Die Feierschichten. 

Die Bekundungen sowohl der Unternehmer wie der Arbeiter 
stellen das Vorhandensein von Werktagsfeierschichten in der 
Kohlenindustrie fest. 

Z. B. sagt Passelecq in der Enquete für Charleroi: 

»Die Arbeiter haben die verhängnisvolle Gewohnheit ange- 
nommen, an Montagen, an Nachfesttasen und an Zahltasen von 
der Arbeit fernzubleiben. Das beginnt jeweils am Samstag, steigt 
sehr stark am Montag, vermindert sich am Dienstag, und ver- 
schwindet am Mittwoch fast; man kann also sagen, daf die Pro- 
duktion nur am Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeder Woche 
die normale ist. Man kann den Produktionsausfall am Samstag 


144 Emile Vandervelde, 


auf 6—10 °,, am Montag auf 10—20 %» und am Dienstag und an 
Zahltagen auf 5—6 %, schätzen« °"). 

Von Seiten der Unternehmer äußert man sich nicht über die 
Ursache dieser chronischen Erscheinung; in den Bekundungen der 
Arbeiter aber, besonders in derjenigen von Lombard, dem 
Delegierten des Bergarbeiterverbandes®) führt man sie auf fol- 
sende Ursachen zurück: 

1. Für die auswärtigen Arbeiter, die über Sonntag nach 
Hause fahren, sei es sehr schwierig, Montag früh zu rechter Zeit 
zu erscheinen. 

2. Die Anziehungskraft der Gemeinde- und sonstigen Fest- 
lichkeiten (kermesscs), die am Montag stattfinden, sei zu groß. 

3. Die Arbeit der fremden Elemente, »die die fluktuierende 
Bevölkerung der Bergwerke bilden und wchrlose Opfer der Will- 
kür und der Verrohung sind, dank der Unwissenheit, in der 
man sie hat aufwachsen lassen«, sei zu unregelmäßig. 

4. Die Gewohnheit der Flözarbeiter, welche die an solchen 
Tagen fehlenden Schlepper und Lader ersetzen sollen, ebenfalls 
auszubleiben, weil sie wissen, daß ihre Arbeitszeit durch diese 
Aushilfsarbeit verlängert werden würde. 

5. Die Mühen einer Woche harter Arbeit machen es fast 
unmöglich, die Arbeit nach einem einzigen Ruhetage wieder auf- 
zunehmen. 

Auch bei Verkürzung der Arbeitszeit würde selbstverständ- 
lich ein großer Teil dieser Faktoren wirksam bleiben, und es ist 
daher nicht möglich a priori zu sagen, daß die neue Gesetzgebung 
die Zahl dieser Feierschichten in beträchtlichem Mafe vermindern 
wird. 

Trotzdem: wenn es sicher ist, daß die Arbeiter oder gewisse 
Arbeiterkategorien feiern, weil die Arbeit der vdrhergehenden 
Woche sie ermüdet hat, und wenn andererseits die Verkürzung 
des Arbeitstages eine Verringerung der Leistung und infolgedessen 
auch der Löhne mit sich bringen würde, so kann man zugeben, 
da die Arbeiter, deren Tagesverdienst vermindert sein würde, 
sich dazu bequemen werden, regelmäfliger zu arbeiten und etwa 
6 Tage von 9 Stunden statt 5 Tage von 10 Stunden verrichten. 

So zeigt das Diagramm über die Zechen von Ressaix, von 
welchem wir schon gesprochen haben, daß in der Zeit, die der 
Reduktion der Arbeitsdauer um eine Stunde folgte und die eine 


3°, Kontr. Enq., Abt. Charleroi, S. 57. 38) Kontr. Enq., S. 235. 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 145 


Verringerung der Löhne brachte, die Zahl der Feierschichten sich 
vermindert hat. 

Es ist dies ja auch nur ein Element von vielleicht sekundärer 
Bedeutung unter den Kompensationsmöglichkeiten für dic Lei- 
stungsverminderung, 


b. Die Verbesserungen in der Arbeitsorgani- 
sation. 

Die Arbeiter, die in der kontradiktorischen Enqucte verhört 
worden sind, bestehen fest darauf, daß, sollte die Reduktion der 
Arbeitsstundenzahl eine Leistungsverminderung bewirken, es mög- 
lich sein würde, die verlorene Zeit wieder einzubringen und die 
Verringerung durch bessere Arbeitsorganisation zu kompensieren. 

Nach ihnen wäre diese Organisation heute durchaus nicht 
vollkommen; in allen Becken wird fast genau dieselbe Kritik, 
werden dieselben Verbesserungsvorschläge laut. 

I. Gegenwärtig haben in vielen Zechen die Arbeiter das zum 
Grubenausbau nötige Material nicht bei der Hand und müssen es 
überdies selbst bearbeiten. Sie würden viel Zeit — 45—50 Mi- 
nuten täglich nach Lombard 3°) — gewinnen, wenn sie bei den 
Arbeiten genügendes, wohl vorbereitetes und genau vermessenes 
Holz zu ihrer Verfügung hätten. 

2. Häufig erlöschen auch ihre Lampen, und sie müssen sich 
auf ziemlich große Entfernungen eine neue holen — ein weiterer 
Zeitverlust, den man vermeiden könnte, sei es durch Verwendung 
von Selbstzündelampen, sei es durch Organisation eines Korps 
von Lampenträgern oder durch Beifügung von Reservelampen. 

3. Die Gänge, und besonders die den im Abbau befindlichen 
Ablagerungen nahegelegenen, sind fast immer zu klein und be- 
finden sich häufig in elendem Zustand. Eine durchgreifende Ver- 
besserung der Rollwege und der Hlauptgänge, der Bau eines 
zweiten Geleises und von Wasserhaltern, die Austrocknung des 
inneren Teiles jener Schächte, die Pferde und Fußgänger täglich 
mit kostbaren Zeitopfern passieren müssen, würden die Regel- 
mäßtgkeit aller Arbeiten, vollständigen und schnellen Abgang 
alier gefallenen Kohle, wie auch einen vollständisen Grubenaus- 
bau gewährleisten. 

4. Endlich entstehen oft Verzögerungen, die man vermeiden 
könnte und müßte, bei dem Streckenbau: -Man schlägt und 


») Kontr. Enq, S. 235. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX ı. 10 


146 Emile Vandervelde, 


fördert die Kohle in der Nacht und sogar Sonntags und setzt 
solange mit dem Wegebau aus. Da die Wege also nur in un- 
ecfähre Nähe der Produktionsstätten geführt werden, so müssen 
die Häuer die Kohle dem Schlepper zuwerfen, damit jener den 
Wagen füllen kann«. Das bedeutet natürlich einen Zeitverlust, 
den eine verständigere Organisation der Arbeit vermeiden könnte. 

Es scheint, daß die Häufigkeit und Uniformität dieser Kritik 
aus dem Munde der hunderte von Arbeitern auf die Mitglieder 
der Enquetekommission seinen Eindruck nicht verfchlt hat, ob- 
gleich die Unternehmer ihrerseits einstimmig behauptet haben, dafs 
zur Zeit nichts bedeutendes getan werden könnte, um die Or- 
ganisation der Arbeit zu verbessern. 

Aber eben diese Hartnäckigkeit machte ihr Zeugnis in dieser 
Hinsicht verdächtig. 

Daher hat es sich die Enquetekommission besonders ange- 
lesen scin lassen, über die verschiedenen Punkte die Zeugnisse 
der Grubenbeamten einzuholen; sie hat über die Möglichkeit der 
in der Arbeitsorganisation vorzunehmenden Verbesserungen nach- 
einander vernommen: Delacuvellerie, Bergwerksdirektor in Char- 
leroi, Libert, Generalinspektor in Lüttich, und Minsier, General- 
inspektor in Mons. 

Diese drei Beamten sind aus prinzipiellen Gründen geschwo- 
rene Gegner jeder Einmischung des Staates in den Arbeitsvertrag. 
Sie sind der Ansicht, daß die Reduktion der Beschäftigungsdauer 
unvermeidlich eine Verringerung der Leistung mit sich bringen 
wird. Gleichwohl geben sie im Laufe ihrer Acußerungen mit 
mehr oder weniger Zurückhaltung zu, daß die Möglichkeit ge- 
wisser Verbesserungen, die eine geringe Zeitersparnis gestatten 
würden, vorliegt. 

Nach Delacuvellerie würde cs nicht möglich sein, viel zu 
gewinnen: Die Holzarbeiten seien im allgemeinen passend orga- 
nisiert; wenn die Lampe crlischt, hat der Arbeiter nur eine oder 
zwei Etagen hinabzusteigen, um eine Reservelampe zu finden; 
der Schlepperdienst hat bemerkenswerte Verbesserungen erfahren, 
mit Ausnahme ganz weniger Gruben, die ungenügend geleitet 
sind oder nachlässige Steiger haben; der Zeitverlust beim Gruben- 
ausbau könnte nur in einigen Zechen, deren Organisation zu wün- 
schen übrig läßt, vermieden werden, 

Nach Minsier würde cine Abschwächung der Leistungsver- 
minderung nur durch eine Reduktion der Feierschichten möglich 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 147 


sein. Indessen erklärt er auf Befragen der Kommissionsmitglieder, 
daß man ungefähr zehn Minuten täglich gewinnen könnte, wenn 
man den Arbeitern zugehauenes Holz zur Verfügung stellte, und 
eine Viertelstunde, wenn man es ihnen in die Gruben bringen 
latt; weiterhin eine nicht bestimmbare Zeit, wenn man ihnen 
Selostzündelampen gibt, welche ihnen den Zeitverlust bei dem 
Suchen nach einer anderen Lampe ersparen 4°). 

Nach Libert endlich haben die Arbeiter die Unzulänglich- 
keiten und Mängel des Beleuchtungswesens viel zu sehr verallgc- 
meinert, ebenso ist es bei der Frage des Grubenausbaus; was 
die Verzögerung durch ungenügende Vorbereitung des Gruben- 
ausbaus oder durch momentanen Mangel an Material anbetrifft, 
so muß man sie in den meisten Fällen auf zufällige Ereignisse 
statt auf organisatorische Schwächen zurückführen. In dieser 
Hinsicht also ist nichts oder fast nichts zu machen. Dagegen 
könnte man mit geringen Kosten bei gutem Willen die Bedin- 
gungen der Grubeneinfahrt verbessern. Diese Maßnahme wäre 
den Schleppern und Hilfsarbeitern (manoeuvriers) besonders gün- 
sug, die während einer einzigen Schicht unter Umständen mehrere 
Mal die sekundären Gänge durcheilen müssen, während die Hläuer 
us. w. diese arbeitstäglich nur je einmal bei der Kin- und Ausfahrt 
benutzen !!), 

50 feindlich also auch die Bergwerksbeamten jeder gesetz- 
lichen Regelung der Beschäftigungsdauer gesinnt sind, so zwingt 
ste doch die Gewalt der Tatsachen, anzuerkennen, daß, wenn jene 
Beschränkung stattinde, die Industriellen imstande sein werden, 
etwas zu tun, um die eventuelle Verminderung der Leistung zu 
kompensieren. 

Trotzdem darf man sich keinen Illusionen hingeben und den 
wohltätiven Einfluß der von den Arbeitern geforderten Verbesse- 
rungen nıcht maßlos übertreiben. 

Das ist wenigstens die Ansicht von Denoël, Professor der 
Berzwissenschaften an der Universität Lüttich, welcher von der 
Inquetekommission beauftragt wurde, den Einfluß der gesetzlichen 
beschränkuns der Arbeitszeit auf die nationale Produktion zu 
untersuchen. In seinem Bericht, der die gesetzliche Regelung 
befürwortet, schreibt er: 

Die gegenwärtise Organisation, die Frucht langer, oft teuer 


9, Kontr. Enq, Gutachten der Bergwerksbeatnten, S. 6. 


"Eui 8,729, 
10 * 


148 Emile Vandervelde, 


erkaufter Erfahrung, hat sich bisher den Schwierigkeiten der Ar- 
beit gewachsen gezeigt; sie hat also gegeben, was ihr möglich 
war. Die kleinen Einzeländerungen, die man vorschlägt: Aende- 
rungen der Einfahrtszeit und des Transports der Arbeiter an die 
Grube, Verminderung der Ruhezeit, Bereitung des Holzes an der 
Oberfläche, sorgfältigere Instandhaltung der Gleiswege usw., ver- 
dienen Berücksichtigung, können aber allgemeine Bedeutung nicht 
beanspruchen; sie werden nicht imstande sein, die Leistungsver- 
ringerung, die von der Verminderung der täglichen Arbeitsstunden 
bewirkt wird, ganz zu kompensieren. 

Wenn wir von der Kompensation durch Löhne oder Ver- 
kaufspreise cinmal ganz absehen, so könnte unsere Kohlenindustrie 
den notwendigen Ausweg, um sich ohne bedauerliche Erschütte- 
rungen dem neuen Regime anzupassen, nur in einer noch durch- 
greifenderen Entwicklung ihrer Gewinnungsmethoden, in der Re- 
duktion aller Selbstkostenfaktoren, in der Vermehrung ihrer Pro- 
duktionsmittel finden. 

So kommen wir zur Prüfung der Verbesserungen, die in den 
verschiedenen Arbeiten zugleich durch die Verwendung der me- 
chanischen Hilfsmittel und durch die Organisationsänderungen, die 
sie bedingen, durchgeführt werden könncene +’). 


c. Die Verbesserung der Maschinerie. 


Von allen Erfahrungen, welche die Befürworter der Regelung 
der Bergwerksarbeit zur Unterstützung ihrer Forderung anführen, 
sind gewiß die lehrreichsten diejenigen mit dem Neunstundentag 
in Oesterreich. 

Es ist bekannt, daß zuerst in Oesterreich die Arbeitsdauer 
der Bergarbeiter gesetzlich beschränkt wurde. Während das eng- 
lische Achtstundengesetz soeben erst erlassen ist, während das 
französische Gesetz, das übrigens nur auf die Häuer anwendbar 
ist, aus dem Jahre 1905 stammt, trägt das österreichische Gesetz 
das Datum des 27. Juni 1901 und ist am ı. Juli 1902 in Kraft 
getreten. Zahlreiche Untersuchungen haben sich mit dem Einfluß 
desselben auf Leistung und Produktion beschäftigt. Daher hat 
sowohl die belgische Enquetekommission wie seinerseits der Ver- 
band der Bergbauvereine (Unternehmer) die Ergebnisse der öster- 
reichischen Erfahrungen an Ort und Stelle studieren lassen. 





4) Denoël, Les moyens de production et l'effet utile de l'ouvrier dans les 


houilliers belges, S. 37 f. 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 149 


Diese Studien sind der Gegenstand zweier Berichte gewesen: 
der eine von Bergingenieur Delmer, Sekretär der Kommission, der 
für gesetzliche Intervention eintritt, der andere von dem Dele- 
sierten des Unternehmerverbandes, der jedem gesetzlichen Ein- 
griff entschiedene Feindschaft entgegensctzt '3). 

Ueber eine große Reihe von Punkten sind die Berichterstatter 
uneins, aber wenn die Delegierten des Verbandes sich bemühen, 
in die Fußstapfen ihrer österreichischen Kollegen zu treten und 
zu beweisen, daß bei einigen Betrieben die Einführung des Neun- 
stundentares eine gewisse Verringerung der Leistung nach sich 
gezogen hat, so können sie die Haupttatsache nicht bestreiten, 
daß ım ganzen die Produktion der österreichischen Kohlenzechen 
seit dem Inkrafttreten des Gesetzes sich nicht vermindert, sondern 
vermehrt hat. 

Dies beweist auch Delmer in aller Klarheit an Hand der 
offiziellen Statistik des Landwirtschaftsministeriums: 

In den österreichischen Steinkohlenbergwerken betrug näm- 
lich die Zahi der geleisteten Tonnen per Arbeiter: 


1897 : 180,7 
1508: 150,0 
1599: 152,0 
1900: 162,9 
1901: 160,9 
1902: 165.9 
1903: 172,5 
1904: 178,4 
1905: 190,4 
1906: 197,8 
1907: 197,9. 


Man kann sicherlich diese wie ähnliche Ziffern anfechten, und 
dies zu tun verfehlt auch der belgische Kohlenverband nicht. 
Im ganzen aber erkennt er an: »daß der Neunstundentag in 
Oesterreich hat eingeführt werden können, ohne daß Produktion 
und Löhne in beunruhigender Weise beeinflußt worden wären:. 

Nur macht der belgische Unternehmerverband gegen Delmer, 
der dies glückliche Resultat der intensiveren Arbeit, den Verbes- 
serungen in der Organisation der Arbeit und besonders der Ent- 

2, Verband der Kohlenbergbauvereine Belgiens. Brief an die Enyuete-Kom- 
mission mit einem Bericht über die Anwendung des Neunstundentases in den 
Köhlenzechen Oesterreichs. (Federation des associations charbonnicres de Belgique. 
Lettre à la Commission d’Enquete suivi d'un rapport sur l’application de la journée 


de neuf heures dans les charbonnages d'Autriche.) 


150 Emile Vandervelde, 
wicklung des maschinellen Verfahrens zuschreibt, geltend, daß 
die Ursache der unbestreitbaren Erhöhung der Leistung anderswo 
zu suchen sel. 

Dieser Grunde, sagt er in dem Vorwort zu dem Bericht 
seiner Delegierten, »liegt in dem Reichtum seines Bodens, in dem 
regelmäßigen Bau und der Mächtickeit seiner Lager, in der So- 
lidität der anliegenden Gesteinsmassen, in dem Fehlen von Wasser 
und schlagenden Wettern, in der geringen Tiefe der Gruben, in 
der schützenden Nachsicht der Bergbehörde, und besonders in der 
Tatsache, daß die Ärbeitsdaucer in Wirklichkeit keine fühlbare 
Reduktion erfahren hat. Man hat sich darauf beschränkt, die 
Mißßbräuche abzustellen, die ökonomische Verwendung der für den 
Arbeiter verfügbaren Zeit zu sichern. Seit sehr langer Zeit aber 
ist in dieser Hinsicht die Arbeitsorganisation in Belgien voll- 
kommen und hat nirgends ihresgleichen; sie kann gar nicht ver- 
bessert werden. Wenn unsere belgischen Lagerstätten sich in 
demselben Zustande befänden, so würden wir eine Reduktion der 
Arbeitsstunden nicht fürchten; aber wir haben kaum nötig hinzu- 
zufügen, daß wir gegen Oesterreich in jedem der hier aufgezähl- 
ten Punkte auf das ausgesprochenste zurückstehen,; man mul 
also zu dem Schluß gelangen, daß die geplante Reform bei uns 
nicht dieselben Korrcktive auslösen wird wie in Oesterreich, und 
daf daher nichts ihre verderbliche Wirkung abschwächen wird. 

In demselben Bericht aber, dem der Brief des Unternehmer- 
verbandes als \Vorrede dient, und den derselbe zusammenzufassen 
vorgibt, findet sich eine teilweise Zurückweisung dieser These. 

Die Delegierten des Verbandes sind unbeugsame Gegner der 
Regelung der Arbeit, aber sie sind Männer der Wissenschaft und 
der Praxis; sie haben die Dinge gesehen wie sie sind, und im 
sanzen weichen sie nicht viel von Delmer ab, wenn sie die haupt- 
sächlichsten Faktoren, die dazu beigetragen haben, die Produk- 
tion zu erhalten oder zu vermehren, wie folgt aufzählen: 

1. Schaffung einer dritten Schicht, 

2. Aenderung des Gewinnungsverfahrens, 

3. Verwendung mechanischer Haumaschinen (haveuscs), 

4. Verwendung mechanischer Transportvorrichtungen (con- 
voyeuscs). 

Nur daß sie behaupten, diese verschiedenen Mittel hätten 
angewendet werden können, weil die Lagerungsbedingungen in 
Oesterreich viel günstiger als in Belgien seien, und versichern, 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 151 


daß in Belgien die meisten dieser Mittel nicht rentabel anzuwen- 
den seien. 

Wegen seiner auf Sachkenntnis gegründeten und unpartci- 
ischen Ansicht über diesen Punkt betraute die Enquetekommission 
Professor Denoël mit der Aufgabe, ihr über die Produktions- 
bedingungen der belgischen Steinkohlenzechen, über die Mittel, 
Leistung und Produktion zu steigern, über den Einfluß der Be- 
schränkung des Arbeitstages auf die nationale Produktion Bericht 
zu erstatten. 

Dieser Bericht von Denoël, dessen Kompetenz niemand be- 
streitet, hat einen entscheidenden Einfluß auf die Beschlüsse des 
Parlaments ausgeübt. Daher soll er einer vollständigen Analyse 
unterzogen werden. 

Im ersten Teil seines Berichts bemüht sich Denoël zu zeigen, 
daß die Steinkohlenbergwerke Belgiens hinsichtlich der Abbau- 
verhältnisse eine besondere Stellung einnehmen, die sowohl durch 
natürliche als durch wirtschaftliche Ursachen be- 
dingt ist. 

Was die natürlichen Ursachen anbetrifft, so ist es wichtig, 
die gefaltete und gedrängte Gestalt der Ablagerungen, die geringe 
Mächtigkeit der abbauwürdigen Flöze, ihre Zusammensetzung, 
ihren Gehalt an schlagenden Wettern nachdrücklich zu betonen. 

Zunächst zeigt die allgemeine Natur der belgischen Stein- 
köhlenformation in den drei Becken den gemeinsamen Zug, daß 
die Lagerungen einen gefalteten und zusammenhanglosen Charak- 
ter aufweisen, wie er in keinem anderen Lande in gleichem Grade 
vorzufnden ist. Statt daß die Flöze sich über große Flächen 
ausdehnen und gleichmäßige Neigung und Richtung besitzen, wie 
dies in den englischen Becken der Fall ist, oder in langen Wellen- 
linien verlaufen wie in Westfalen, sind sie durch starke Lirdstöße 
zelaltet und in sich gemengt worden, so daß sie eine Zickzack- 
struktur haben, derart, da schwachgencivte Partien in kurzen 
/ssischenräumen mit stärker geneigten, ja mit senkrecht stehen- 
den oder selbst nach der anderen Seite geneigten abwechseln. 
Die ersteren heißen »plateures« (oder »platse), die letzteren »dres- 
sants- (oder »droitse.) 

Die nächstwichtigste Tatsache, die in den belgischen Kohlen- 
becken zu konstatieren ist, ist die Zerstreutheit der mineralischen 
Keichtümer auf eine sehr große Zahl winziger Flöze, von denen 


einige so winzig sind, daß man sie in anderen Ländern nicht für 


152 Emile Vandervelde, 


abbauwürdig hielte. Es kommt tatsächlich sehr selten vor, dat 
cin derartiger Flöz für abbauwürdig gehalten wird, wenn er nicht 
mindestens 0,40, ja 0,50 m Mächtigkeit hat. In Belgien geht man 
bis zu 0,25 m herunter, und der mächtigste Flöz, abgeschen von 
einigen lokalen Anhäufungen, überschreitet 1,70 m mittlerer Mäch- 
tigkeit nicht. Flöze mit mehr als ı m Mächtigkeit sind die Aus- 
nahme, man zählt von ihnen höchstens ı auf 10; ?/; der Flöze 
haben nicht mehr als 0,70 m und 50% haben nicht mehr als 
0,5om. Im ganzen Lande beträgt die mittlere Mächtigkeit der 
Adern 0,66—0,68 m, während sie beträgt: im Pas de Calais: ı 
bis 1,23 m; im Nordderpartement (Valenciennes): 0,82 m; in den 
Bezirken Mittelenglands und von Wales 1,10—1,25 m; in West- 
falen 0,90— 1,00 m; in Saarbrücken: 1,00 m. 

In den belgischen Steinkohlenbecken sind die zusammen- 
hängenden Flöze die Ausnahme. Die mächtigsten Flöze sind 
zugleich diejenigen, welche den höchsten Gehalt an toten Bei- 
mengungen haben. In der Nähe der Verwerfungen ist die Kohle 
spröder und weniger rein als unter gewöhnlichen Umständen. 
Dieselben Zufälle haben einen großen Einfluß auf die Solidität 
des umgebenden Terrains. Außerdem sind die Schwierigkeiten 
der Stützung proportional der Tiefe und dem allgemeinen Gang 
der Arbeiten; in dieser Beziehung gibt es in jedem Becken sehr 
große Unterschiede zwischen den verschiedenen Gewinnungs- 
methoden; aber es ist nicht zweifelhaft, da die allgemeine Lage 
der belgischen Becken ungünstiger ist als die der konkurrieren- 
den auswärtigen Becken. 

Endlich ist auch das Vorkommen von schlagenden Wcettern 
ein Hindernis intensiver Ausbeutung und eine Ursache der Selbst- 
kostensteigerung infolge der zahlreichen Maßnahmen, die zur Ver- 
hütung von Unfällen getroffen werden müssen. Fast alle belgi- 
schen Gruben aber sind damit behaftet; die Gruben ohne die- 
selben liefern nur ein Sechstel der Gesamtproduktion. Die Schlag- 
wetter-Gruben bilden die Mehrheit und liefern 50 °% der Ge- 
samtproduktion. > Trotz dieser Lage, die gefährlicher ist als 
irgend anderswoe, fügt Prof. Denoël hinzu, >ist die Sterblichkeit 
an Explosionsunfällen seit einigen Jahren auf dem nicdrigsten 
Stand, der überhaupt je verzeichnet wurde, angekommen. Dies 
erfreuliche Resultat ist der Befolgung einer Reihe von je nach 
der Natur der Grube mehr oder weniger strengen Regeln zuzu- 
schreiben, die den allgemeinen Modus der Arbeit betreffen: Ven- 


pa 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 153 


tilation, Beleuchtung, Verwendung von Explosivstoffen; Regeln, 
die wir nicht wagen dürfen, im Interesse der Intensivierung der 
Produktion hinwegzuwünschen«. 

Alles ın allem bewirkt also eine Reihe von natürlichen Ur- 
sachen, daß die belgischen Gruben sich weniger als andere für 
die Verwendung mechanisierten Verfahrens eignen, das eben be- 
sonders vorteilhaft ist in regelmäßig gestalteten Lagerstätten mit 
großer Mächtiekeit, zusammenhängenden Flözen ohne schlagende 
Wetter. | 

Trotzdem meint Denoël auch angesichts der eben geschil- 
derten Bedingungen, daß die Verwendung mechanischer Hilfs- 
mittel nicht auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen wird. 
Was ihre Verwendung in den belgischen Gruben verzögert hat, 
sind weniger de natürlichen als die wirtschaftlichen 
Verhältnisse: die Unwirtschaftlichkeit ihrer Verwendung bei dem 
relativ günstigen Stande des Arbeitsmarkts in Belgien und bei 
der geringen Intensität der Produktion des Einzelnen. 

I. Der Nominal-Lohnsatz ist in Belgien geringer als in den 
konkurrierenden Becken; die Differenz war vor zwanzig Jahren noch 
weit größer, damals arbeiteten eine große Anzahl von Frauen 
und Kindern im Innern der Gruben. Aber zweifellos neigen die 
Verhältnisse dazu, sich zu uniformieren; überall wird die Arbeits- 
kraft seltener und anspruchsvoller. Aus diesem Grunde erhebt 
sich in der Gegenwart die Frage der Einführung mechanischen 
Verfahrens; sie wird einen noch zwingenderen Charakter annch- 
men mit dem Tage, an welchem die Arbeitsdauer beschränkt 
sein wird. 

2. Die Zerstreutheit des Kapitals und der Produktion haben 
niit den Lagerungsverhältnissen und den niederen Löhnen dazu 
beigetragen, die Aufnahme der seit langem in den Nachbarlän- 
dern üblichen Methoden in den belgischen Gruben zu verzögern. 

»Wenn wir unter diesem Gesichtspunkte, sagt Denoël, »die 
Lage unseres Kohlenzcbiets etwa mit derjenigen des Pas de Calais 
oder Westfalens vergleichen, so sehen wir einerseits enorme 
Felderkomplexe von der Größe eines unserer Bezirke in einer 
einzigen Hand, eine beschränkte Zahl von Gewinnungsschächten, 
die rationell in der Mitte der sehr ausgedehnten Felder plaziert 
sind, eine neue, für große, noch nicht erreichte Tiefen berech- 
nete Maschinerie; andererseits ein in eine große Zahl kleiner, 
unabhängiger Berechtsame zerstückeltes Bergwerkseigentum, das 


154 Emile Vandervelde, 


selbst auf einzelne Flöze beschränkt ist, von einer Reihe von 
Gruben besctzt, die überwiegend in weit zurückliegender Zeit an- 
gelegt, nach jeweils vollendeter Ausbeutung vertieft und so all- 
mählich in die größte bisher erreichte Tiefe niedergebracht sind, 
bescheidene Ausrüstung, in kleinen Stationen nach und nach ge- 
schaffen« 44). 

Bei solcher Situation ist ohne Zweifel die Einführung eines 
kürzeren Arbeitstages schwieriger als anderwärts. Es wird wenig- 
stens zum Teil klar, warum die Beschäftigungsdauer in den bel- 
gischen Bergwerken größer ist als in den Vereinigten Staaten, in 
England und im Saar- und Ruhrgebiet. Diese Lage hat sicher- 
lich die belgischen Parlamentarier, dic eine Beschränkung befür- 
worten, von dem weiteren Schritt der allgemeinen oder doch 
wenigstens partiellen Einführung des Achtstundentages abge- 
schreckt. Andererseits aber ist sie nicht unheilbar, und alles be- 
rechtigt zu der Prophezeihung, daß der gesetzliche Eingriff die 
Kohlenindustriellen dazu führen wird, sich aller genannten Hilfs- 
mittel zu bedienen. Von diesen führt Prof. Denoël an: in tech- 
nischer Hinsicht, die ausgedehntere Verwendung der elektrischen 
Energieverteilung, die sich für große Entfernungen und für die 
verschiedensten Zwecke eignet; in finanzieller Hinsicht, die Fu- 
sion oder Interessengemeinschaft der Bergwerksgesellschaften, die 
in vielen Fällen einen rationelleren und vollständigeren Abbau der 
mineralischen Reichtümer ermöglichen würde. 

Der zweite, schr ausgedehnte Teil des Berichts von Prof. 
Denoël ist der Prüfung der Mittel gewidmet, mit welchen man 
die Leistung und die Produktion steigern kann, um durch die Ent- 
wicklung der Maschinerie das Defizit auszugleichen, welches 
die Regelung der Arbeitszeit zur Folge haben könnte. 

Denoël gruppiert diese Mittel in zwei Klassen: einerseits die- 
jenigen, die sich ohne weiteres auf die bestehende Organisation 
anwenden lassen, und andererscits diejenigen, die eine durch- 
greifende Umgestaltung der Methoden und der Maschincrie vor- 
aussetzen. 

Ohne irgend etwas wesentliches in der Organisation der Ar- 
beit zu ändern, könnte man in viclen Bergwerken Maschinen ver- 
wenden, um die Produktivität der Flözarbeiter zu erhöhen, um 
die vorbereitenden Arbeiten zu beschleunigen oder um die För- 
derung der Produkte zu erleichtern. 





ʻ) S, 21. 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 155 


Solche sind, um nur diejenigen anzuführen, deren Anwen- 
duny in einer großen Zahl von Fällen möglich wäre: 

1. die :pneumatischen Hämmer« für das l.oshauen der Kohle 
oder für den Streckenbau ; 

3. mechanische Transportmittel für Förderung der Produkte 
(conveyeurs); 

3. unterirdische Lokomotiven in den Haupttransportwegen 
zum schnellen Transport der Produkte. 

Alle diese Verfahren setzen die Verwendung einer bewegen- 
den Kraft voraus. Da eine große Zahl von Werken damit nicht 
versorgt sind, so müssen sie aller Wahrscheinlichkeit nach ihre 
Einrichtungen erweitern. Druckluft ist die einzige gegebene Kraft 
für die Schlagwettergruben, mindestens für die im Gruben- 
innern arbeitenden Maschinen. Außerdem wird sie für alle pneu- 
matischen Hämmer gebraucht und scheint sich auch aın besten 
für die mechanischen Transportmittel zu eignen. Die Elektrizität 
wird auf die Bergwerke ohne Schlagwetter sowie auf die Wetter- 
einzugsschächte der Schlagwettergruben beschränkt bleiben. 

Selbstverständlich wird die Einführung und der Betrieb dieser 
neuen Maschinerie ziemlich beträchtliche Kosten verursachen und 
eine gewisse Zeit für die Anlernung des Personals erfordern. 

Die Uebergangsperiode wird natülich cine längere Dauer 
haben und größere Ausgaben mit sich bringen, wenn man zu der 
zweiten Möglichkeit greift, d. h. zu der Verwendung von Mitteln, 
die eine durchsreifende Umwandlung der Methode und der Ma- 
schinerie erforderlich machen. In diesem Falle wird der Abbau 
charakterisiert sein durch lange Gänge, durch conveyeurs und 
hydraulische Ausfüllung iremblayage), durch Konzentration des 
Transportwesens. Kine solche Umwandlung aber wäre wahrschein- 
lich nicht am Platze für die jetzt in vollem Betrieb befindlichen 
Gruben, sie muß beschränkt bleiben auf die Flöze, die sich in 
Vorbereitung oder noch kaum im Betrieb befinden. Mancher- 
orts wird sie sogar nur beim Uebergang zu einer höheren Aus- 
bentungsstufe zu empfehlen secin. 

Man sieht, daß Prof. Denoël im Gegensatz zu der Meinung 
der .Industriekapitäne« cine Möglichkeit erblickt, mechanische 
Ihlismittel in den Bergwerken einzuführen oder zu entwickeln, 
was dann den eventuellen Rückgang der Letistungszitfer kompen- 
sieren würde. 

Er anerkennt nur, daß eine derartige Umwandlung der berg- 


156 Emile Vandervelde, 


baulichen Technik bei der ersten Einführung Kosten voraussetzt, 
die mehr oder weniger groß sind; daß sie Hindernisse finden 
wird an den Schwierigkeiten, die sich aus der Eigentümlichkeit 
der Lagerungsverhältnisse und der angenommenen Gewohnheiten 
ergeben; daß in vielen Fällen die Entwicklung nur teilweise vor 
sich gehen kann; und dies führt ihn dazu, im dritten Teil seines 
Berichts zu prüfen, welches die wahrscheinlichen Folgen der Be- 
schränkung der Arbeitsdauer für die nationale Produktion sein werde ? 

Um diese Frage zu beantworten, nimmt Prof. Denoël unter 
den Kohlenwerken nach den Lagerungsverhältnissen folgende 
Dreiteilung vor: 1) Dressants; 2) Plateures mit Faltengestalt; 
3) Plateures mit regelmäßiger Gestalt. 

In den Dressants kann man keinc wichtigen Fortschritte er- 
zielen, was die Produktivität der Flözarbeiter angeht; andererseits 
aber ist die Arbeitszeit in den Werken dieser Kategorie schon 
schr stark reduziert. Daher wird der Neunstundentag nur in ei- 
nigen Gruben des Bezirks Mons Erschütterungen hervorrufen. 

Was die Plateures mit Faltengestalt, die fast 20% der Ge- 
samtproduktion ausmachen, anbetrifft, so wird auch hier die Lei- 
stungsziffer durch technische Verbesscrungen nicht viel herauf- 
ocbessert werden können. Insbesondere die Werke, die den 
längsten Arbeitstag und dic »verworfensten« Lagerungsverhält- 
nisse haben, werden die Folgen der Leistungsverminderung zu 
fühlen bekommen; ihre Produktion wird davon mehr oder weniger 
betroffen werden, in welchem Maße, das ist unmöglich vorauszu- 
sagen, Wenn wir nur auf eine Seite der Frage eingehen, indem 
wir annchmen, daß die tatsächlichen Unterlagen der Gewinnung 
dicselben bleiben, so würden wir auf eine Verminderung der Ge- 
samtproduktion von 2 bis 4% kommen, je nachdem man die Ein- 
führung des 9- oder des $-Stundentages im Auge hat, und zwar 
sind dies die äußersten Ziffern, 

Für die plateurs mit regelmäßiger Gestaltung, die nahezu ?/s 
der Gesamtproduktion liefern, stellt sich die Situation in einem 
günstigeren Lichte dar. In diesen Feldern wird man mit dem 
relativ größten Erfolg die Anwendung aller vorgeschlagenen tech- 


y 


nischen Mittel versuchen können, um gegen die mögliche Ver- 
minderung der Leistung zu reagieren und die Selbstkosten zu 
verringern. Es ist wohl anrängig, in günstigen Fällen auf eine 
vollständige Kompensierung selbst bei Annahme des Achtstunden- 
tages zu rechnen. 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 157 


Kurz, für die große Mehrheit der Kohlenwerke nimmt Prof. 
Denoël an, daß ein Niedergang in der Produktion nicht eintreten 
wird. Dagegen vist ein Niedergang der Produktion zu befürch- 
ten für alle auf mageren oder schwierigen Lagerstätten bauenden 
Unternehmungen, die rentabel nur zu Zeiten geschäftlichen Auf- 
schwungs sind, und für diejenigen, die, über größere Mittel ver- 
fügend, an der Grenze der Rentabilität angelangt sind. Die erste- 
ren stellen nur cinen minimalen Teil der nationalen Produktion 
dar; die letzteren, die mehr ins Gewicht fallen, können sich je 
nach dem Fortschreiten der Technik und der Kohlenmarktlage 
veranlaßt schen, die weniger produktiven Flöze aufzugeben und 
die Erschöpfung ihrer Reserven mehr oder weniger zu beschleu- 


ER 
mgen.. 


4 Die Verbesserungen der kommerziellen Or- 
ganisation. 


Es scheint im ganzen ziemlich wahrscheinlich, daß wenigstens 
zu Anfang und in gewissen Kohlengruben die Beschränkung der 
Arbeitszeit einen Produktionsrückgang zur Folge haben wird. 

Die Freunde des gesetzlichen Eingriffs sind durch diese Aus- 
sicht nicht übermäßig beunruhigt. Wir haben gesehen, daß in 
der Vergangenheit analoge Erscheinungen aufgetreten sind, als 
die Arbeitsdauer, sei es auf gütlichem Wege, sei es infolge eines 
Streiks, beschränkt wurde. Das hat die Kohlenindustriellen nicht 
gehindert, beträchtliche Dividenden auszuschütten und durch tech- 
nische Fortschritte die temporäre Leistungsverminderung auszu- 
gleichen. So wird es wahrscheinlich auch bei Einführung des 
Neunstundentages sein, und wenn einige Kohlengruben mit ge- 
ringen Lagerstätten und mangelhafter Maschinerie darüber zu- 
grunde gehen, so wird das nur ihre notwendige Fusion mit gün- 
stiger arbeitenden Unternehmungen beschleunigen. 

Selbstverständlich aber stehen die Betroffenen und aus Klassen- 
solidarität die Unternehmer im allgemeinen der Sachlage mit bc- 
deutend weniger philosophischem Gleichmut gegenüber. Sic be- 
haupten, daß jeder Rückgang der Produktion, und sei er auch 
noch so gering, ein Unglück für das Land bedeute. \Venn man 
sie hört, so denken sie durchaus nicht an sich, sondern an die Ar- 
beiter und Konsumenten. 

Fragt man die Mitglieder des Kohlenzechenverbandes, was 
denn geschehen werde, wenn die Produktivität zurückgcht, so 


158 Emile Vandervelde, 


wissen sie nur zwei mögliche Lösungen: 

»Wenn es so ist«, antworten sie, »und wenn die Reduktion 
der Produktion, wie natürlich, eine Erhöhung der Selbstkosten 
mit sich bringt, dann wird den belgischen Industriellen, voraus- 
gesetzt, daß die Löhne sich gleich bleiben, nichts anderes übrig 
bleiben als die Erhöhung des Verkaufspreisess. 

Das heißt doch etwas zu schr vergessen, daß Rente und Profit 
der Bergwerkseigentümer einen gewissen Spielraum dahin bieten, 
daß, wenn der Neunstundentag eine Reduktion der Leistung nach 
sich zieht, die Unternchmer der Kohlenwerke auch noch die Mög- 
lichkeit haben, die dreißig Millionen jährlicher Dividende, welche 
im Mittel ihre Aktionäre beziehen, zu beschneiden. 

Aber schen wir einen Augenblick von der Möglichkeit dieser 
dritten, wünschenswertesten Lösung ab, und nehmen wir an, die 
Unternehmer wären imstande, die wirtschaftlichen Folgen der 
neuen Gesctzgebung, sci es auf die Arbeiter, sei es auf die Kon- 
sumenten, abzuwälzen. 

Von diesen beiden Möglichkeiten erscheint uns die erstere 
als ziemlich unwahrscheinlich. Trasenster selbst gibt zu, daß we- 
nigstens zu Anfang die Löhne cher die Tendenz haben würden 
zu steigen als zu fallen. Erst neuerdings hat die englische En- 
quetekommission zur Untersuchung des Achtstundentages prophe- 
zeit, die Beschränkung des Arbeitstages werde die Wirkung ha- 
ben, daß das Angebot an Arbeitskräften zurückgehen und dies die 
Arbeiter in den Stand setzen würde, Lohnerhöhungen durchzu- 
setzen. Auch wäre die gegentceilige Annahme, daß also infolge 
des Neunstundentages die Löhne zurückgehen, noch kein Grund, 
das Gesetz abzulehnen, denn besser ist es jedenfalls noch für die 
Arbeiter, einen franc weniger zu verdienen und ein wenig Ruhe 
zu genießen, als einen france mehr zu verdienen und nur zu leben 
um zu arbeiten. 

Da überdies noch damit zu rechnen ist, da8 der Bergarbeiter- 
verband Festigkeit genug erweisen wird, um die Löhne erfolg- 
reich zu verteidigen, so kann man prophezeien, daß, wenn die 
Verminderung der Arbeitsstunden einen Produktionsrückgang im 
Gefolge hat, und wenn die Bergwerkseirentümer diese Folgen 
nicht tragen, die Erhöhung der Selbstkosten den Verkaufspreis 
erhöhen wird. 

Daher hat die Iinquetckommission, mit vollem Recht diese 
Eventualität in Betracht ziehend, den Professor an der Universität 


Der Neunstundentag im Bergbau und die belgische Enquete etc. 159 


Brüssel, Deleener, beauftragt, eine Studie über den belgischen 
Kohlenmarkt anzufertigen, unter besonderer Berücksichtigung der 
eventuellen Rückwirkungen der Arbeitsregelung. 

Der Bericht von Professor Deleener ist cin dicker Band von 
289 Seiten. Er enthält eine Fülle von Material, davon viel bisher 
Unveröffentlichtes, über die Rolle der Kohlenindustrie in Belgiens 
Volkswirtschaft, über die Größe des nationalen Konsums, über 
die Verkaufsorganisation, über Ein- und Ausfuhrverhältnisse. Nur 
das letzte Kapitel?) ist den Konjekturen über die Wirkungen der 
gesetzlichen Beschränkung der Arbeitsdauer in den Bergwerken 
eewidmet. 

Bei einer Produktionsverminderung, so führt Deleener aus, 
hätten die Industriellen verschiedene Mittel zur Verfügung, um die 
Erhöhung der Gestehungspreise, die damit verbunden wäre, aus- 
zurleichen. 

Iinerseits würde die Reduktion der Zwischenhandelskosten 
in den Verkaufskontoren eine Ersparnis von nahezu 50 c pro t an 
allrsemeinen Kosten ermöglichen. Wenn die belgischen Zechen 
sich zu einem einheitlichen Verkaufskontor zusammenschließen 
würden, so wären sie imstande, durch die Ersparnisse dieser 
Organisationsform den Mehrbetrag an Selbstkosten, der aus der 
Reduktion der Arbeitszeit entspringt, ganz oder zum Teil auszu- 
sleichen. 

Weiter würde die Fusion benachbarter Zechen Ersparnisse 
in den Verwaltungs- und Dircktionskosten ermöglichen, von den 
technischen Ersparnissen gar nicht zu reden. Solche Fusionen 
sind oft vor sich gegangen, einige in allerneuester Zeit. Durch 
Fortschreiten auf diesem Wege würde die belgische Kohlenindustrie 
can weiteres Mittel in die Hand bekommen, den Einfluß der Ar- 
beitsverkürzung zu kompensieren. 

Es ist also nicht unmöglich, eine Erhöhung des Kohlenpreises 
zu vermeiden, selbst wenn die Produktion sich vermindern sollte ; 
und zwar ohne daß die Löhne eine Reduktion zu erfahren brauchten. 

Aber selbst wenn die Unternehmer keine neuen Verkaufs- 
kontore einrichten, selbst wenn sie nicht zu Fusionen greifen, 
siaubt Deleener nicht, daß die neue Gesetzgebung die Zukunft 
der belgischen Industrie bedrohe. 

‚Unsere Konjekturene, sagt er, »über die Wirkung der gesetz- 
lichen Beschränkung des Arbeitstages in den Bergwerken kommen 


BSR: 


160 Emile Vandervelde, Der Neunstundentag im Bergbau etc. 


zu cinem beruhigenden Schlusse : 

Wir konnten nicht sagen, ob das Gesetz ein Sinken der 
Produktion und eine Steigerung der Selbstkosten zur Folge haben 
wird oder nicht. Was auch immer die Folge sein mag, Belgien 
als industrielles Land wird ohne Schwierigkeit die neue Situation 
des Kohlenmarktes überstehen können, wenn der Staat die Eisen- 
bahnausfuhr- mit den Einfuhrtarifen gleichstellt und wenn die 
Konsumenten eine Kohlennot durch übertriebene Nachfrage nach 
heimischer Kohle nicht geradezu erzwingen. 

Wenn dagegen die Haltung der Konsumenten und des Staa- 
tes eine erhebliche Preiserhöhung nach sich ziehen würde, und 
wenn die dirckte Wirkung des Gesetzes eine Verminderung der 
Produktion wäre, so könnten einige große Industrien unseres Lan- 
des schwer getroffen werden; es scheint allerdings nicht, daß die 
gesamte Industrie viel unter der schwierigen Lage des belgischen 
Kohlenmarktes würde zu leiden haben.« 

Dies sind im wesentlichen die Dokumente, die der Kammer 
als Unterlage für ihre Beschlüsse dienten ; ihr Einfluß war ent- 
scheidend. Wenn auch die Anträge der Sozialisten auf Einfüh- 
rung des Achtstundentages abgelehnt wurden, so hat dafür die 
Beschränkung auf 9 Stunden nur geringe Gegnerschaft gefunden. 
Gegenwärtig liegt der von der Kammer angenommene Entwurf 
dem Senat vor. Wahrscheinlich wird dieser ihn ohne Amende- 
ment passieren lassen, und die belgische Gesetzgebung wird dann 
in die Reihe aller derjenigen treten, die — mit Ausnahme 
Deutschlands — eine Illöchstzahl von Arbeitsstunden in 
den Bergwerken vorschreiben. 





161 


Die Pensionsversicherung der Privatbeamten 
in Oesterreich. 


Von 
VIKTOR KIENBÖCK. 
p’ 


Mit r. Januar 1909 trat das Gesetz vom 16. Dezember 1906 in 
Wirksamkeit, mit dem in Ocsterreich die zwangsweise Pensionsversiche- 
rung der Privatbeamten eingeführt wurde. Das Gesetz hat eine Vor- 
weschichte, die 1888 mit der Petition cines großen Beamtenvcreins an 
das Abgeordnetenhaus beginnt. 1896 begann die Regierung behufs 
Vorbereitung des Gesetzes die besonderen Standesverhältnisse der Pri- 
vatbeamten statistisch zu erheben; das Ergebnis dieser Erhebungen 
wurde 1808 veröffentlicht. Im Mai 1901 ging dem Abgeordnetenhause 
der Regierungsentwurf eines Pensionsgesetzes für die Privatbeamten zu. 
Dieser Entwurf, von dem jetzt geltenden Gesetze in wesentlichen Punkten 
verschieden, wurde im sozialpolitischen Ausschul des Abgeordneten- 
hauses einer eingreifenden Umarbeitung unterzogen. Die Stellungs- 
lostrkeitsunterstützung, welche nach dem Entwurf neben Invaliden- und 
Alterspension, Witwenrente und Erzichungsbeiträgen in Aussicht genom- 
men war, wurde gänzlich ausgeschieden. Gegenüber der im Entwurf 
durchgeführten Kombination aus Kapitalscleekung und Aufwanddeckung 
wurde die reine Kapitalsdeckung gewählt, wodurch sich die fixen Bei- 
trage bedeutend erhöhten. Die Organisation der Versicherungsanstalt, 
welche die Trägerin der neuen Versicherung sein sollte, wurde aus 
pohtischen Grunden stark dezentralisiert. Am 8. Februar 1906 crlolote 
die Verabschiedung im Abgeordnetenhause. Die Beratung im Herren- 
hause führte zu weiterer Abänderung ; so mußte die Vorlage abermals 
an das Abzceordnetenhaus zurück, sie wurde im Unterhause am 2o. Juli 
192), im Oberhause am 30. Oktober 1906 endgültig angenommen. 

Die wichtigsten Bestimmungen des geltenden Gesetzes sind die 
folsenden: 

Uber den Begriff des Privatbeamten, der der Versicherungsptlicht 

Archiv für Sonalwissenschaft und Sozialpolitik. NNIN. L 11I 


162 Viktor Kienböck, 
unterliegt, sagt X 1: Versicherungspflichtig sind vom vollendeten 18. Le- 
bensjahre angefangen alle ın privaten Diensten Angestellte, für deren 
Entlohnung ein Monats- oder Jahresgehalt üblich ist, und deren Bezüge 
hei einem und demselben Dienstgeber mindestens 600 K. jährlich er- 
reichen. Als »Angestellte« gelten alle Bediensteten mit Beamtencha- 
rakter sowic überhaupt alle jene Personen, die ausschließlich oder doch 
vorwiegend geistige Dienstleistungen zu verrichten haben. Keine »An- 
gestellten« sind Arbeiter, Lehrlinge, Diener, Gesinde. Ausgenommen 
sind jene Personen, welche erst nach Vollendung des 55. Lebensjahres 
in eine versicherungspflichtige Beschäftigung eintreten oder bei Beginn 
der Wirksamkeit des Gesetzes dieses Alter überschritten haben, Pen- 
sionisten, dann die Eisenbahnangestellten. Letztere sind deshalb vom 
Gesetze ausgenommen, weil ihre Versorgungsansprüche durch \Verord- 
nung des Eisenbahnministeriums besonders zu regeln sind. Das Mini- 
sterium des Innern kann im Verordnungswege einzelne Gruppen be- 
freien, eine Befugnis, von welcher vom Ministerium in der Verordnung 
vom 28. Dezember 1908 R.G.Bl. 263 hinsichtlich Anstellungen zur Voll- 
streckung einer Praxis, die zum Antritt gewisser Berufe erforderlich 
ist (2. B. in der Advokatur und im Notariat), ferner hinsichtlich eines 
Teils des Personals von Exporthandelsfirmen (aus Gründen der Erhal- 
tung dieser Firmen im Inlande) und hinsichtlich derjenigen, bei denen 
die versicherungspflichtige Stellung nur die Nebenbeschäftigung ist, 
Gebrauch gemacht worden ist. 

Außer den Privatangestellten sind gewisse Kategorien der öfent- 
lichen Angestellten, die nach ihrer Dienststellung normalmäßig nicht 
pensionsberechtigt sind, versicherungspflichtig. 

Die versicherungspflichtigen Beamten werden in sechs Gehalts- 
klassen nach der Höhe ihres Jahrescinkommens eingeteilt (600—900, 
900— 1200, 1200—1800, 1800—2400, 2400—3000, über 3000 K.). 

Den Gegenstand der Versicherung bildet in erster Linie die In- 
valıdıtätsrente. Als invalid ist anzuschen, wer infolge emes 
körperlichen oder geistigen Gebrechens seinen bisherigen Berufspflichten 
nicht weiter obzuliegen vermag. Diese Definition scheint auf die Be- 
rufsinvalidität zu zielen. Allein der Kreis der Pensionsberechtigten 
erfährt eine empfindliche Einschränkung durch die Ausscheidung jener, 
welche durch eine ihren Arbeitskräften entsprechende Beschäftigung 
einen die Invalidenrente übersteigenden Betrag, mindestens jedoch 
600 Kr. verdienen. 

Ohne Nachweis der Invalidität gebührt die Altersrente nach 
Ablauf von 480 Beitrarsmonaten. 

Die Witwe eines Versicherten hat Anspruch auf eine Witwen- 
rente in der Höhe der Hälfte der Invalidenrente, die der verstorbene 
Gatte bezog oder auf deren Bezug er die Anwartschaft erworben hatte. 
Einige Detailbestimmungen sollen verhindern, daß Ehen nur in Rück- 





TwW 
ADB das 
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C o Se 2 ý 
m ee 
Die Pensionsversicherung der Privatbeamten in Oesterreich. 163 


sicht auf den Bezug der Witwenrente geschlossen werden. 

Kindern der verstorbenen Versicherten gebühren Erziehungs- 
beiträge bis zur Vollendung des ı8. Lebensjahres. Die Höhe des 
Erziehungsbeitrags richtet sich nicht wie die Witwenrente nach der 
vollen Invaliditätsrente des Versicherten, sondern nur nach deren Grund- 
hetrag ivon dessen Höhe sofort zu sprechen sein wird), und zwar macht 
er ein Drittel des Grundbetrages, bei Doppelwaisen zwei Drittel des- 
selben aus. Bei Vorhandensein mehrerer anspruchsberechtigter Kinder 
ist das Maximum der Summe der Erziehungsbeiträge beschränkt; es 
kann dann eine Reduktion der Erziehungsbeiträge stattfinden. 

Die Beiträge, durch deren Bezahlung die obigen Renten sicherge- 
stellt werden sollen, sind auf Grund der Annahme cines 3!/2PJoigen 
Kapitalsertraus berechnet; sie betragen in den sechs Gehaltsklassen 
monatlich 6, 9, 12, 18, 24 und 30 K. also durchschnittlich ı10°/o des 
Gehalts. In den unteren vier Gehaltsklassen fallen zwci Drittel der 
Prämie dem Dienstgeber und ein Drittel dem Versicherten, in den 
beiden obersten jedem die Hälfte der Prämie zur Last; übersteigen 
jedoch die Jahresbezüge 7200 K., so hat der Versicherte die Prämie allein 
zu bezahlen. In allen Fällen hat der Dienstgeber die Prämien abzu- 
führen. Es ıst seine Sache, den auf den Bediensteten entfallenden 
Teil der Pramie im Wege des Abzugs vom Gchalte vom Bediensteten 
einzuheben, ein Abzugsrecht, das nach 3 Monaten von der Fälligkeit 
der Prämie gerechnet, erlischt. Ein Staatszuschufß zu den Renten findet 
nicht statt, der Staat leistet bloß einen Beitrag zu den Gehalten der 
leitenden Beamten der noch zu besprechenden Allgemeinen Pensions- 
anstalt bis 100000 Kr. jährlich. 

Zur Erlangung des Anspruchs auf Invaliditätsrente, Witwenrente 
und Erziehungsbeiträge ist die Vollstreckung einer Wartezeit von 120 
Beitragsmonaten erforderlich. Stirbt der Versicherte vor Ablauf der 
Wartezeit, so steht den Hinterbliebenen bloß der Anspruch auf eine 
einmalige Abfertigung in der Höhe des doppelten Grundbetrages der 
Rente zu, die der Versicherte nach Ablauf der Wartezeit zu bean- 
spruchen gehabt hätte. Nur wenn die Invalidität order der Tod eines 
Versicherten infolge eines in Ausübung des Dienstes erlittenen, mit 
dem Dienst in Zusammenhang stehenden Unfalls eingetreten ist, cent- 
fällt das Erfordernis der vollstreckten Wartezeit. 

Die Invaliditätsrente besteht, wie aus dem Gesagten bercits her- 
vorgeht, aus zwei Teilen, einem Grundbetrag und einem Steigerungs- 
betrag, Der Grundbetrag richtet sich nach der Gchaltsklasse, in der 
sich die versicherte Person im Zeitpunkt des Ablaufs der Wartezeit, 
respektive des Betriebsunfalls befand. Der Grundbetrag macht in den 
sechs (rehaltsklassen aus: jährlich 180, 270, 360, 540, 720 und ooo K. 
(also das Dreifiigfache der für diese Gehaltsklasse festgesetzten Monats- 
prämie) Der Steigerungsbetrag wird berechnet nach den Gehaltsklassen, 

ı1* 


164 Viktor Kienböck, 


in welchen sich der Versicherte nach Ablauf der Wartezeit bis zum 
Verlust der Erwerbsfähigkeit befand. Die Steigerung beträgt für je 
12 Beitragsmonate in den sechs Gehaltsklassen:! 9, 13.50, 18, 27, 36 
und 45 K. (also das ı'zfache der Monatsprämie in der betreffenden 
Gehaltsklasse). 

Als Hauptträgerin der hier in den Grundzügen vorgeführten Zwangs- 
versicherung ist die für die ganze Reichshälfte errichtete »Allgemeine 
Pensionsanstalt für Angestellter gedacht. Sie wurde im Laufe des Jahres 
1908 mit einer Zentrale und 1o Landesstellen aktiviert. Die Errichtung 
der L.andesstellen verzögerte sich bis 5. November 1908, da der natio- 
nale Gegensatz zwischen Deutschen und Czechen in den Sudetenländern 
Schwicriskeiten bereitete. Schlieilich wurden für Böhmen und für 
Mähren je eine deutsche und cine czechische Landesstelle geschaften 
und zwar in Böhmen auf Grund territorialer Abgrenzung innerhalb des 
Landes, in Mähren aber auf Grund der nationalen Zugehörigkeit der 
Versicherten. Der crste Vorstand der Zentrale und die ersten Aus- 
schüsse der Landesstellen wurden nach dem Gesetze durch Berufung 
seitens der Regierung zusammengesetzt; ım laufenden Jahre werden 
die ersten Wahlen in die Ausschüsse der Landesstellen und durch diese 
in den Vorstand der Zentrale erfolgen. Diese Körperschaften werden 
parttatisch aus Vertretern der Dienstgeber und der Versicherten ge- 
wählt. Nur der Präsident der Zentrale und die Ohmänner der Landes- 
stelen werden auch künftig von der Regierung ernannt. Die Ernen- 
nung des Generalsekretärs der Zentrale und des verantwortlichen Ver- 
sicherungstechnikers bedarf der Genchmigung des Ministeriums des 
Innern. 

Die Allgemeine Pensionsanstalt ist keine Zwangskasse. Es sind 
vielmehr durch das Gesetz auch Frsatzeinrichtungen zugelassen und 
zwar Ersatzinstitute und Ersatzverträse. Als Ersatzinstitute sind anzu- 
erkennen Pensionsinstitute, Pensions: und Provisionskassen sowie regi- 
strierte Hilfskassen, die den versicherungspflichtigen Mitgliedern und 
ihren Hinterbliebenen Leistungen zusichern, die den gesetzlichen »im 
Durchschnitt mindestens gleichkonmmen, ferner sich gewissen Bestim- 
mungen betreftend Uebertritt zur Allgemeinen Pensionsanstalt, staatliche 
Aufsicht und einige andere Punkte unterwerfen und gewisse Sicherheiten 
aufweisen. Als Ersatzverträge sind unter Ähnlichen Voraussetzungen 
einerseits Versicherungsverträge mit Versicherungsanstalten, anderer- 
seits Dienstverträge zwischen Dienstgebern und Angestellten anzuer- 
kennen, welche eme analoge Vorsorge für Invalidität und Hinterbliebene 
einhalten. Hieraus geht hervor, dab von einem Versicherungszwang 
im eigentlichen Sinn nicht gesprochen werden kann, da für die den 
Angestellten zuzusichernden Leistungen die Versicherungsgrundlage 
nicht unbedingt erforderlich ist, es vielmehr genügt, wenn in dem 
Dienstvertrag entsprechende Bestimmungen für den  Schadenfall 


Die Peusionsversicherung der Privatbeamten in Oesterreich, 165 


werroften sind. Die Möglichkeit, von verschiedenen Ersatzeinrich- 
tungen Gebrauch zu machen, ist dadurch beschränkt, da die bei 
demselben Dienstgeber verwendeten Angestellten in der Regel, wenn 
sie nicht bei der Pensionsanstalt versichert sind, derselben Ersatzein- 
richtung angehören müssen. Es ist nur in Ausnahmsfällen infolge be- 
sonderer Bewilligung des Ministeriums möglich, daß ein Dienstgeber 
sein Personal zum Teil bei der einen, zum Teil bei der anderen Er- 
satzeinrichtung versorgt. 

Die Kritik des Gesetzes wird zunächst die Frage zu beantworten 
haben, wie sich die hier geregelte Materic zur Alters- und Invaliden- 
versicherung der Arbeiter zu verhalten habe. Dabei ist zu beachten, 
dak in Oesterreich eine Zwangsversicherung der Arbeiter für Alter und 
Invalidität {außer im Bergbau) noch nicht besteht, sondern erst durch 
den Resierungsentwurf eines Gesetzes betreffend die Sozialversicherung 
vom 3. November 1908 geplant ist!). Nach diesem Entwurf sind für 
Arbeiter Invalidenrente und Altersrente vom vollendeten 65. Lebens- 
jahre mit Staatszuschuß von go K. jährlich zu jeder Rente, ferner Ab- 
hndungsbeträge für die Hinterbliebenen vorgesehen. Grund- und Stei- 
gerungsbetrag der Rente sind viel niederer, die Beiträge um noch viel 
mehr geringer (ca. 2°, vom Lohne) als bei der Pensionsversicherung; 
Witwen- und Waisenrenten fehlen. Wann die Vorlage Gesetz werden 
wird, ist noch nicht abzusehen. Es ist meines Erachtens der Gesetz- 
schung daraus kein Vorwurf zu machen, dafs die Pensionsversicherung 
der Beamten der Arbeiterversicherung vorausgecilt ist. Das Problem 
der Pensionsversicherung der Privatbeamten war in der Tat schon 
spruchreif, während die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter 
in Ocsterreich infolge des eigenartigen sozialen Aufbaus der Bevölke- 
rung erst aussichtsreich wurde, wenn gleichzeitig das Problem der 
»Selbstandigen- Versicherung: zur Lösung vorgeschlagen werden konnte; 
auf dem letzteren Gebiete liegt jetzt in dem Sozialversicherungsentwurf 
der erste Versuch einer legislativen Lösung vor. Es entspricht ferner 
der Sachlage, daß für die Privatbeamten, deren Stellung sich in vielen 
Betrieben jener der Staats- und sonstigen öffentlichen Beamten vielfach 
annähert, weitergehende Leistungen geboten werden als sie heute we- 
nivstens in Oesterreich für die Arbeiter in Aussicht genommen werden 
können. Allerdings wäre jedoch meines Erachtens zu fordern, dafs bei 
Einführung der Sozialversicherung eine gewisse organisatorische Ein- 
gung der Pensionsversicherung in das Gebäude der Sozialversiche- 
rung vorgenommen werde. Der Gesetzentwurf für Sozialversicherung 
werh von einer solchen Verbindung noch nichts; es wird dort nur eine 
centuelle Ücberweisung eines Teils der Prämienreserve bei Uebertritt 

') Eine eingehende Besprechung dieses Gesetzentwurfes wird noch in diesem 


Bande erscheinen (A. d. R.). 


166 Viktor Kienböck, 


von einer Anstalt zur anderen geregelt (SS 155, 156). Jedoch sind in 
dieser Richtung gegebene Anregungen freundlich begrüfst worden. Ein 
Antrag des Verfassers im Arbeiterversicherungsausschufß des ständigen 
Arbeitsbeirats des Handelsministeriums im Sinne einer organischen 
Finfügung der Privatbeamten-Pensionsversicherungsinstitute in die So- 
zialversicherung wurde am 19. Januar 1909 angenommen. 

Die Frage, ob die durch die Pensionsversicherung gebotenen Lei- 
stungen im richtigen Verhältnisse zu den vorgeschriebenen Beiträgen 
stehe, ist eine rein versicherungtechnische. In der Tat sind die Re- 
sultate, zu denen die versicherungstechnischen Fachleute der deutschen 
Reichsregierung gelangt sind, nicht wesentlich von den Annahmen des 
österreichischen Versicherungsdepartements verschieden (vgl. die Denk- 
schriften des Reichsamts des Inneren 1907 und 1908). Nur das cine 
kann an dieser Stelle gesagt werden, daR das Erfordernis einer zehn- 
jährigen Wartezeit namentlich für Personen, die bei Inkrafttreten des 
Gesetzes schon das 50. Lebensjahr überschritten haben, eine große 
Härte bedeutet. Die Fixierung ciner so langen Wartezeit ist gewiß 
einer der Gründe, aus denen das Pensionsversicherungsgesctz in weiten 
Kreisen unpopulär wurde. 

Von vielen Sciten ist bereits in der Ocffentlichkeit darauf hinge- 
wiesen worden, daß es eine unerträghiche Inkongruenz wäre, Arbe- 
tern und Selbständigen zur Invaliden- resp. Altersrente einen Staats- 
zuschuls von oo K. zu gewähren und den Zuschuß den Privatbeamten 
von gleicher Einkommenshöhe vorzuenthalten. Nach dem Sozialver- 
sicherungsentwurf soll der Staatszuschuß zur Rente den versicherungs- 
pflichtigen Personen gewährt werden, wenn ihr Einkommen nicht 2400 K. 
jährlich übersteigt (S 108). Die Privatbeamten der vier unteren Ge- 
haltsklassen stehen auf gleicher Einkommensstufe. In der Tat istim 
Abgeordnetenhause am 7. Juli 1908 aus Anla eines Dringlichkeitsan- 
trags auf Einführung der Arbeiteralters- und Invalidenversicherung eine 
vom Abgeordneten Axmann beantragte Resolution angenommen wor- 
den, die für die Privatbeamten der vier unteren Gehaltsklassen einen 
gleichen Zuschuß aus Staatsmitteln verlangt. 

Der allerschwerste Mangel des Pensionsversicherungsgesetzes ist 
die Definition des Begriffs des Privatbeamten in § ı des Gesetzes. Das 
Kriterium der »vorwiegend geistigen Dienstleistunge gibt zu den größ- 
ten Zweifeln Anlaß. Es besteht bis heute keine Sicherheit darüber, 
ob die Handelsangestellten, Kommis ctc. unter den Begriff fallen. Eine 
starke Agitation in Kreisen der Dienstgeber, die sich den Lasten des 
Pensionsversicherungsgesetzes gerne entziehen wollten, wie auch des 
sozialdemokratischen Teils der Handelsangestellten, welche aus politi- 
schen und anderen Gründen die Einbeziehung in die Arbeiterversiche- 
rung wünschen, hat sich der zweifelhaften Materie bemächtigt und eine 
bedauernswerte Unsicherheit geschaffen, die entweder durch die Judi- 


Die Pensionsversicherung der Privatbeamten in Oesterreich, 167 


katur oder im Wege einer Novelle beseitigt werden soll. Die Un- 
sicherheit ist eine umso stärker beunruhigende, als die unter das Ge- 
setz fallenden Angestellten nicht nur versicherungspflichtig, sondern ex 
lege versichert sind. Denn ces heift in § ı des Gesetzes: »Versiche- 
rungspflichtung und versichert im Sinne des Gesetzes sind...«. 
Es werden daher Personen, welche ın versicherungspflichtiger Be- 
schäftigsung die Wartezeit vollstreckt haben oder infolge Betriebsunfalls 
invalid geworden sind, resp. deren Angehörige auch dann Renten- und 
Abfertigungsansprüche stellen können, wenn für sie keine Beiträge be- 
zahlt worden sein sollten. Wenn auch von einem Gesetze die Auf- 
zählung der Bezeichnungen nicht verlangt werden kann, unter welchen 
Privatbeamte bedienstet und beschäftigt werden, so wird man doch nach 
gewissen klaren, nach außen deutlichen Merkmalen suchen müssen, 
welche den Begriff in einigermaßen bestimmten Umrissen begrenzen. 

Ein weiterer großer Fehler ist es gewesen, die Pensionsanstalt, die 
als Hauptträgrerin der Pensionsversicherung gedacht war, der freien 
Konkurrenz der Ersatzeinrichtungen auszusctzen, ohne ihr die nötigen 
Mittel an die Hand zu geben, selbst wirksam in den Wettbewerb ein- 
zutreten. Ersatzinstitute können sich die besten Risiken aussuchen, 
während die Pensionsanstalt das gesamte versicherungspflichtige Per- 
sonal jedes Dienstsebers, der keiner Ersatzeinrichtung beitritt, auf- 
nehmen muß. Die Leistungen der Pensionsanstalt, die den gesetz- 
lichen Bestimmungen entsprechen, erscheinen einer großen Anzahl 
von Dienstgebern und Angestellten, denen cine der Pension des Staats- 
beamten nahekommende Einrichtung vorschwebt, viel zu gering. Es 
besteht daher ein erfreulicher Zug, höhere Leistungen zu versichern. 
Dies kann jedoch bei der allgemeinen Pensionsanstalt nicht geschehen, 
welche als zur Ucbernahme höherer Verpflichtungen nicht befugt gilt. 
Da es nun den betreffenden Dienstgebern nicht angenchm ist, die 
Pensionsversicherung hinsichtlich der gesetzlichen Mindestleistungen bei 
der Pensionsanstalt, die höheren Leistungen aber bei einem anderen 
Institut zu versichern, so wenden sie sich mit Vorliebe einer Ersatz- 
einrichtung zu. Der Uebertritt zu Ersatzeinrichtungen steht nach dem 
Gesctze den Dienstgebern jederzeit frei. Die Pensionsanstalt muß da- 
her auf einen starken Abfall von Versicherten gefafit scin, sie muß 
aber umgekehrt jederzeit bercit scin, alle die sich melden aufzunehmen, 
und sie muf zur Kontrolle den ganzen Stock der Versicherungspflich- 
tizen evident halten. Daß ihr hieraus übermäßige Verwaltungskosten 
erwachsen dürften, ist mit ziemlicher Bestimmtheit jetzt schon vorher- 
zusehen. Zu fordern wäre, daß Ersatzeinrichtungen nur insoferne zu- 
gelassen werden, als sie schon bestehen und daß auch dann eine Art 
Rückversicherung bei der Pensionsanstalt gefordert würde, ähnlich wie 
dies $ 153 des Sozialversicherungsentwurfs verlangt. 


165 


KRITISCHE 
LITERATUR-UEBERSICHTEN. 


Neuere Geschichtsphilosophie*). 
Kritische Analysen. 
Von 
FRANZ EU LENBURG. 
111. 


Inhalt: C. Grenzfragen der Erkenntnistheorie,. I. Simmels 
Probleme der Geschichtsphilosophie S$. 105—197. 1. Der idealisti- 
sche Ausgangspunkt. 2. Unmöglichkeit des reinen Psychologismus: a) »Unpersün- 
liche Mächtee. b) Objektive Umgebungsbestandteile. c) Anthropologische Bedingt- 
heit, d) Außerpsychische Aprioritäten der Gruppe. 3. Das psychologische Aprion: 
a) Einheit der Persönlichkeit. b} Objektivierung seelischer Prozesse. c) Verlegung 
der Wichtigkeitsakzente. Verwechslung des historischen mit dem biographischen 
Standpunkt, 4. Vom Sinn der Geschichte: a) Die Deutung des Geschehens als 
metaphysisches Prinzip. b) Das spezifische Interesse und die »Schwelle des histo- 


rischen Bewußtseins«. c) Der Wirklichkeitsschalt der Geschichte, Die »Gesetze«. 


C. Grenzfrazgen der Erkenntnistheorie. 
Außer dem Wertproblem spielen vor allem die Fragen der Ab- 
grenzung zu anderen Wissenschaften, die der Kompetenz der Geschichte, 
der Voraussetzungen und Bedingungen ihres Forschens, die der histori- 


ty Vek Band NAVI, S. 771. 


1 








Franz Eulenburg, Neuere Geschichtsphilosophie. 169 


schen Methodologie und Logik eine besondere Rolle in der gegenwärti- 
gen Diskussion. Fragen, die ein naives Bewußtsein und naive Forschung 
zunächst gar nicht aufwerfen, die aber in allen Wissenschaften erörtert 
werden müssen, um über das Woher und das Wohin sich Rechenschaft 
zu geben. Die erste dieser Schriften und die philosophisch bedeutsamste 
überhaupt unserer ganzen Reihe ist 


l.Simmels Probleme der Geschichtsphilosophie. 


Die erste Auflage der Schrift hatte berechtigtes Aufsehen erregt und 
allenthalben groe Anerkennung gefunden ?’). Die zweite ist völlig ver- 
ändert und im Grunde ein ganz neues Buch geworden. Die neue dritte 
Auflage hat diese Gedanken nur noch vertieft, ohne sie im Prinzip zu 
andern. Zweifellos gehört die Schrift von Simmel zu den bedeutend- 
sten Erscheinungen der neueren Geschichtsphilosophie. Seine Gedanken 
hahen mannigfach anregend gewirkt und viele Grundpruobleme geklärt. 
Gerade darum rechtfertigt sich auch an dieser Stelle eine einschendere 
schandlung, ohne dafs alle angeregten Fragen erörtert werden könnten. 
Dazu ist die Schrift zu inhaltsreich; wir heben nur cinige Punkte zum 
Zwecke einer kritischen Nachprüfung schärfer hervor. Simmel betrach- 
tet die Dinge rein als Philosoph, nicht um in die Streitfragen der Ge- 
schichtswissenschaft selbst einzugreifen, sondern nur um zu sehen, was 
für den Erkenntnisthceoretiker dabei herausfällt, was der Philosoph auch 
an diesem Objekt für sich daraus zu lernen vermag. Es ist die philo- 
sophischste aller bisher betrachteten Abhandlungen, ja cs ist im Grunde 
die einzige rein philosophisch gedachte, für die der spezielle Stoff re- 
lativ zurücktritt gegenüber der Art der Betrachtung: »nicht in die 
Tatsachen des Erkennens will sie ändernd eingreifen, sondern vielmehr 
sie nur feststellene — nicht um der Geschichte willen, sondern um der 
Philosophie willen (VIII). »Die Philosophte jedes Gebietes Hegt einer- 
seits unterhalb, andererseits oberhalb der exakten Wissenschaften von 
demselben. Sie erforscht die Voraussetzungen und Normen, welche 
das exakte Erkennen fundamentieren und leiten! die Bedingungen, 
welche es erst möglich machen: und deshalb in ihm selbst keine 
Stelle finden; und sie ergänzt zweitens die immer rudimentären Inhalte 
des positiven Wissens zu begrifflicher Vollendung, verfolgt die in der 
empirischen Wirklichkeit immer verworrenen und abscerissenen Fäden, 
über diese hinaus, Dis sie sich zu einem geschlossenen Denkbild des 
Seins zusammenweben« (S. 154). Also die erkenntnistheorcti- 
schen \Vorfragen wie die metaphysischen Ideen bilden den 
eigentlichen Inhalt auch der Geschichtsphilosophie. »Als Problem der 


i Simmel, Die Probleme der Geschichtsphilosophie. Eine erkenntnistheo- 
rebeche Studie. Dritte erweiterte Auflage. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1907, 


NI u. 179. 


170 Franz Eulenburg, 
Geschichtsphilosophie soweit ieErkenntnistheorice ist, erscheint 
demnach, die Aprioritäten festzustellen und zu erörtern, durch welche 
aus dem Erlebten, dem Ursprünglichen und dem Nachgebildeten, Ge- 
schichte als Wissenschaft wird (S. 5)«. Und soweit sie Meta- 
physik ist, erscheint als ıhre Aufgabe (S. 155): »bestimmte Meinungen 
und Gesinnungen über Wesen und Bedeutung der historischen Tat- 
sachen selbst aufzuzeigen, trotzdem sie deren unmittelbaren materiellen 
Inhalt nicht modifizierene. Das wäre die allgemeine Problemstellung, 
für die die Geschichte selbst offenbar nur das Substrat logischer und 
psychologischer Erwägungen abzugeben hat. 

I. Die Grundabsicht Simmels ist allerdings eine spezifische: näm- 
lich die Ueberwindung des historischen Realısmus, der zwar 
in den Naturwissenschaften erledigt scheint, in der Geschichtswissen- 
schaft aber noch ganz munter weiter besteht und in der so oft und so 
gedankenlos nachgesprochenen Formel Rankes (>zu erzählen, wie es 
eigentlich gewesen«) seinen klassischen Ausdruck gefunden hat??). 
Dem gegenüber sucht nun Simmel, und wie mir scheint mit vollem 
Erfolg, zu zeigen, daß diese Gedanken des naiven Realismus für cine 
wissenschaftliche Erkenntnis in der Tat ganz unmöglich sind und in 
keiner Weise sich halten lassen. Auch hier muß vielmehr im kantischen 
Sinne gefragt werden! »wie ist Geschichte überhaupt als Wissenschaft 
möglich?«e Die Antwort lautet (S. 27), daß »die Historik von sich aus, 
ihren eigenen Lebensbedingungen gemäß, ihren Stoff in Formen bringt, 
die nur auf ihrem Boden gewachsen sinde. Es ist, anders ausgedrückt, 
die Antwort des kantischen Idealismus und Phänomenalismus, die auch 
für die Geschichtswissenschaft zu gelten hat. Den Stoff der Geschichte 
formen wir erst durch bestimmte und genau bestimmbare K atego- 
rien, damit er Wissenschaft wird. Es muf besonders betont werden, 
daß erst dadurch die Historik erkenntnistheoretisch als eine gleichbe- 
rcchtigte und gleichgestellte Domäne unseres Geistes anerkannt wird, 
während sie vordem in der Ganzheit des Erkennens cine Sonderstellung 
cinnahm. Allerdings tritt zu diesem Grundakkord bei Simmel bald 
leiser bald stärker noch ein anderer Oberton hinzu, der doch vielleicht 

22) Jenes Wort Rankes aus dem Jahre 1824 hatte allerdings z. T. einen 
anderen Sinn: es sollte einen Gegensatz bezeichnen zu der ethisch-bewerten- 
den Geschichtsdarstellung eines Schlossers u.ä. In diesem beschränkenden Sinne 
war sein Standpunkt durchaus berechtigt und notwendig; nur enthielt er damit 
noch kein logisch- erkenntnistheoretisches Programm, sondern nur ein praktisch- 
wissenschaftliches. Verf. möchte nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß er 
diesen Standpunkt von jeher, lange vor Kenntnisnahme Simmels zum Ausdruck 
gebracht hat. Es schien ihm immer unmöglich, in den Naturwissenschaften den 
Standpunkt des Phänomenalismus, in den Geisteswissenschaften den des naiven 


Realismus zu vertreten — unmöglich, weil logisch undurchführbar. 


Neuere Geschichtsphilosophie. 171 


die letzte Stimmung des Ganzen abgibt: das ist das ethische Mo- 
ment, das Simmel damit verbindet. Denn die Absicht geht offensicht- 
lich dahin, die Freiheit der Persönlichkeit und die Freiheit des formen- 
den Geistes gegenüber Natur und Geschichte zu wahren. Unddamit 
verbindet sich für Simmel innerlich dann ein Weiteres, nämlich die 
Betonung der Persönlichkeit als solche: sie ist ihm doch letztes 
Objekt der Geschichte, letztes Geheimnis des Erkennens überhaupt. 
Mir scheint, daß diese ethische Beimischung nicht notwendig mit der 
erkenntniskritiichen Problemstellung Simmels und nicht einmal mit 
seinem eigenen Lösungsvorschlag verknüpft ist, sondern im Gegenteil 
öfters störend den Blick von der reinen Betrachtung der Dinge abzicht 
und sie nach einer gewissen Richtung präjudiziert, der keine logische 
Aotwendigkeit innewohnt. 

Um von vornherein Mißverständnissen zu entgehen, denen diese kriti- 
schen Erörterungen ausgesetzt sein könnten, so scheint mir der erkennt- 
nistheoretische Standpunkt Simmels im ganzen überhaupt der einzig 
haltbare zu sein und derjenige, der diesen Erörterungen als selbstver- 
ständlich zugrunde lag. Erst durch ihn wird die Geschichtswissenschaft 
mit den Naturwissenschaften auf dasselbe erkenntnisthcoretische Fun- 
dament gestellt, das sie ohne dies nicht besitzt! erst durch ihn Ge- 
schichte als Wissenschaft »möglich«e gemacht. Es wird damit bewußt 
eine immanente Konsequenz moderner Weltanschauung gezogen und 
ein Dualismus ausdrücklich beseitigt, der gewiß für den Philosophen 
nicht bestehen kann, der doch aber in der spezifischen Geschichts- 
wissenschaft die Quelle vieler Unklarheiten und Mifsverständnisse ge- 
worden ist? Wissenschaft ist ja überhaupt nicht Wiedergabe einer 
sogenannten »Wirklichkeit«, die als solche immer nur einzig ist und 
nur einmal existiert, sondern sie ist stets Bearbeitung und Umformung 
der schlechthin gegebenen Wirklichkeit durch unseren Geist. Trotz- 
dem scheint mir Simmel bis jetzt diese Gedanken noch nicht zu Ende 
gedacht zu haben. Die zweite und ebenso die dritte Auflage haben 
ja einen prinzipiellen Standpunkt in dieser Beziehung gegenüber der 
ersten angenommen. Aber ich finde, daß einmal noch ein gut Stück 
des »Realismus< hineinragt. Sodann hat Simmel ohne Not in die 
Grundauffassung noch jene spezifische Ansicht aufgenommen, die nicht 
innerlich mit der ersten zusammenhängt. Dadurch kommt aber nicht 
nur eine gewisse Zwiespältigkeit in den ganzen Vortrag hinein, sondern 
sein Ausgangspunkt enthält ein erkenntnistheoretisches Dogma, das 


5) Es ist vielleicht eine besondere Ironie des Zufalles, daß die Jünger, die 
auszugen, die Lopik der Geschichte neu zu begründen und sie den Naturwissen- 
schaften im Prinzipe der Methode und im Wesen gegenüberzustellen, überhaupt 
erst das Fundament gemeinsamer Grundauschauungen, das vordem nicht 


eustierte, schaffen halfen, zum mindesten aber fester gestalteten. 


172 Franz Eulenburg, 


dieser eminent scharfsinnige und feine Geist als selbstverständlich hin- 
nimmt, ohne daf3 es doch notwendig für die Betrachtung wäre: das 
isteben derdurchgängig psychologische Charakter der Geschichte. 
Die volle Ursprünglichkeit der ersten Diktion ist nicht mehr gewahrt 
und die volle Durcharbeitung der zweiten noch nicht gewonnen. Die 
Tatsache, da der Mensch letzthin den Inhalt der Geschichte mache 
und daß (S. 1) »alle äußeren Ereignisse, die sie schildert, nichts als die 
Brücken zwischen Impulsen und Willensakten einerseits und Gefühls- 
reflexen andererseits sind, die durch jene äußeren Geschehnisse ausgc- 
löst werden«: diese Tatsache besagt noch gar nicht, daß nun das Psy- 
chologische wirklich die letzte und einzige Grundlage der Ge- 
schichte bildet und daß es mithin auf das Erkennen dieser psycholo- 
gischen Voraussetzung allein ankomme. M. a. W. der Grundsatz (S. 4) 
»daf alle Vorgänge, die uns im hergebrachten Sinne des Historischen 
interessieren, scelische Vorgänge sind«, ist durchaus zu bestreiten. 
Die Frage ist wichtig genug, daß, bevor wir weitergehen, hier vor allem 
eine kurze Verständigung gesucht werden soll. 


2. Es ist gewiß richtig, daß in der Geschichte nicht nur das er- 
kennende Subjekt die Seele ist, wie in allen Wissenschaften überhaupt, 
sondern daß auch die Objekte selbst Scelen sind, die letzthin wie- 
derum nur durch meine Psyche verstanden werden können, während 
das Objekt anderer Wissenschaften teils anorganische, teils organische 
Materie darstellt. Aber erkenntniskritisch bedeutet das nur einen Grad- 
unterschied in den Wissenschaften, nicht einen prinzipiellen Gegensatz. 
Auch die Astronomie kann das Objekt der Sonne nur darum unter- 
suchen, wcıl und insoweit sie auf die seelischen und sinnlichen Ein- 
drücke des Beschauers zurückführbar ist. Sogar die Photographie der 
nichtsichtbaren Strahlen bedarf doch letzthin des seelischen Eindruckes 
von der Platte, um erkennbar zu sein. Nehme ich dieses letzte »Nach- 
erleben< oder Empfinden fort, so bleibt auch von der ganzen Sternen- 
welt nichts übrig: »wär nicht das Auge sonnenhaft —«. Erst von 
diesem primären, nennen wir es »Erlebnis< meiner Seele aus objek- 
tiviere ich dann die einzelnen Eindrücke zu einem Substrat und suche 
dieses zu analysieren, als ob es aufscrhalb bestände**). Ich kann die 
»Wärme« nur darum werten, weil ich letzthin solche empfinden und 
miterleben kann — nicht anders, als ich Rache oder Lust oder Liebe 
oder fremdes Seelenleben oder den Gesang der Vögel letzthin »er- 
lebe« 2°). Und in der Biologie, wo cs sich um die Gewohnheiten der 


23) Eine Secle ohne Wärmeempfindung würde dieses ganze Gebiet der Er- 
scheinungen gar nicht »verstehene«, d. h. innerlich sich anpassen: die spezifischen 
Sinnesenergien sind die Voraussetzung und das Ziel unseres Naturerkennens. 

25) In dem Worte »Erleben« steckt gar kein besonderer geheimnisvoller Sinn. 


Aber psychologisch und erkenntnistheoretisch bedingt es nur einen graducllen Un- 


Neuere Geschichtsphilosophie. 13 


Tiere, ıhr Wandern und Fliegen, ihr Nahrungssuchen und Nesterbauen, 
ihr Paaren und ihre gesellige Gewohnheiten handelt, ist es nicht anders. 
Es sind mir immer nur Vorstellungen von Dingen, nur Empfindungs- 
inhalte gegeben: in der Astronomie wie in der Physik oder Biologie. 
Auch wenn ich fremde Menschen wahrnehme und beobachte (etwa das 
Verhalten der Naturvölker beim Gewitter oder ihr Tätowieren) so be- 
obachte ich etwas, das eben meiner Art nicht entspricht und das ich 
erst auf Umwegen durch anderweitige Erfahrungen, »Erlebnisse« 
und deren Projizierung auf etwas Fremdes verstehen kann, direkt aber 
durchaus nicht. Nicht anders, als wenn ich mir die kolossale Sonnen- 
wärme gemessen an dem »Erlebnis< hoher Sommertempcraturen nur 
ganz unklar vorstelle. In alledem vermag ich also nur einen Grad- 
unterschied bezw. der Umwandlung oder Kompliziertheit des »Er- 
lebnisses« zu erblicken. Das eine ist nicht unmittelbarer gegeben und 
an sich irgendwie verständlicher als das andere. Denn unmittelbar 
scrlebes ich fremde Heldengröfßie so wenig wie die Eigenwärme der 
Sonne, wic den Nestbau der Vögel. Es sind Grade der Empfindungs- 
stirke und der Empfindungsqualität, auch Grade der Entfernung und 
Nahe von der gewohnten Erkenntnis (»Erlebnis-) — nichts mehr und 
nichts anderes. 

. Den objektiven Befund also, den ich in der Geschichte deute, kann 
ich unmöglich als einen ausschließlich psychologischen in höherem 
Maße als den sonstigen Befund in Anspruch nehmen. Deshalb weil 
ich alles nur psychologisch miterlebe und mitempfinden kann, muß doch 
nun nicht alles auch selbst wieder psychologisch sein, weil ich es mit 
Menschen zu tun habe. S. hätte nur dann recht alles auf das Psycho- 
logische zurückzuführen, wenn ich tatsächlich an Menschen nur Psycho- 
logisches wahrnehme. Im Menschen selbst stecken aber unzählige unter- 
psychische Elemente. Die Objekte der Geschichte sind zwar »Seelen«e, 
aber sie sind zugleich auch Körper und beides zusammen macht 
erst den Menschen als Objekt der Geschichte aus: nicht etwa nur das 
eine. In Wirklichkeit tritt das Psychologische niemals isoliert auf, son- 
dern immer zugleich verbunden mit etwas anderem. Man mag das Secli- 
sche für das Wesentliche, für das ausschließlich Interessierende halten, 
aber man kann logisch nicht gut sagen, daß es für sich allein bestände. 
Vielleicht sehe ich mit Absicht von allem anderen ab, mit dem zusammen 
die fremde Secle einen Umgebungsbestandtcil neben anderen, um diesen 
Ausdruck von Avcnarius zu gebrauchen, jeweils darstellt: von dem 
terschied, ob es sich um die Seele eines Verbrechers oder um das Spielen der 
Tiere oder um eine Wärmeempfindung handelt. Es bandelt sich alle drei Male 
um Empfindungen bez. Vorstellungen meiner Psyche, nicht um die eines anderen, 
Gegeben sind mir schlechterdings nur Empfindungsinhalte, Vorstellungen, die ich 


in dem einen wie dem anderen Falle auf ein äußeres Objekt projiziere. 


174 Franz Eulenburg, 


schwachen Körper eines großen Geistes, von dem braunen Haar cines 
berühmten Malers, von seiner Konstitution, von seinem ÄAcußeren, von 
seinen Leidenschaften, seiner Abstammung, seinem Essen und Anima- 
lischen, von all den tausend Untermenschlichkeiten, die in ihm stecken, 
von den Umgebungsbestandteilen, die um ihn sind und die ich durch- 
aus so vorfinde wie seine »Sceele«. Ich abstrahiere davon zu einem 
ganz bestimmten Zwecke und mit voller Absicht, obwohl mcin >Er- 
lebnis« sich auch auf alle diese Tatsachen zumit erstreckt. Es mag in 
tausend Fällen vollkommen genügen, wenn ich mich nur auf das 
Psychische beschränke. Aber aus diesem methodologischen Kunst- 
griff der psychologischen Abstraktion darf ich doch nun nicht, wie 
das Simmel tut, den Eckstein eines Systemes machen und darauf 
alleın eine Erkenntnistheorie der Geschichte aufbauen wollen. Unmög- 
lich kann ich dabei behaupten, daß diese abstrahierte Psychologie für 
die Geschichte allein bedeutungsvoll sei. Ich kann es deswegen 
nicht, weil ich dies unmöglich apriori wissen kann, weil es in tausend 
Fällen zweifellos nicht zutrifft: weil ich von einem Teilinhalt meines 
»Erlebnisses« aus unmöglich eine Aussage über das Ganze machen 
kann, ohne gegen die elementare Logik zu verstoßen. Ob etwas >in- 
teressant« sei oder den »Historiker im hergebrachten Sinne interessierte, 
ist für die Erkenntnistheorie völlig gleichgültig; das ist Sache einer 
alogischen Interessiertheit und Bewertung und darum kein logisches 
Merkmal. Die Frage des psychologischen Apriori ist gewiß vor- 
handen. Aber sie ist, wie wir gleich sehen werden, keineswegs das 
einzige oder auch nur die hauptsächlichste Voraussetzung der Ge- 
schichte, sondern nur ein Spezialfall eines weit allgemeineren Problemes. 
Sehen wir zu. 

a) Einmal gibt es ganz »unpersönliche bezw. über persönliche 
Mächte«, die an sich Bedeutung haben, ohne daf nun direkt das 
Scelenleben noch hineinspielt, obgleich sie ganz von Menschen ge- 
schaffen sind. Jedes Gebäude, jede Kirche, jedes Monument, aber auch 
das Schiff, die Maschine sind offenbar solche Mächte, die nun ihre eige- 
nen Gesetzlichkeiten der Zerstörung, der Abnutzung, des Aussehens, der 
Wirkung etc. ausüben. Dahin gehören aber auch Institutionen, Rechte 
und Gesetze, Sprache und Ausdrucksbewegungen, Wirtschaftsbetriebe 
und Techniken: sie sind gleichsam psychologische Petrefakte. Gewiß 
bedürfen sie zu ihrer Auslösung des lebendigen Menschen, sie können 
nur wirken, weıl beseelte Menschen vorhanden sind. Aber ihre Wir- 
kungen gehen nun erheblich weiter, als ich es nach diesem Auslösungs- 
vorgang irgend vermuten könnte, und drücken der Seele ihre eigenen 
Gesetze auf. Sie haben von sich eine Bedeutung, die sich teilweise 
durchsetzt, auch unabhängig vom Bewufstsein. Zum mindesten — 
das ıst unsere These — kann ich diese unpersönlichen Mächte nicht 
mehr vom Standpunkt des Menschen, nicht von der Seele aus ver- 


Neuere Geschichtsphilosophie. 175 


stehen, da sie ihr als etwas Fremdgewordenes gegenüberstehen, 
wenn ich nicht ihre Wirkungsweise an sich kenne. Es besteht also 
dauernd ein doppelseitiges Verhältnis, von dem ich nicht das cine los- 
lösen kann, da es dauernd mit dem anderen verbunden ist ?%). Die 
Seele allein besteht gar nicht in der Geschichte, auch nicht das Wollen 
und Streben, nicht Gefühle und Reflexe, ohne diese »unpersönlichen 
Mächte«, die erst selbst von ihr geschaffen sind. Das Psychologische 
ist überhaupt erst begreiflich durch gleichzeitige Betrachtung des Un- 
psychologischen, mit dem es immer zusammen auftritt. Gerade 
dieser Funktionalzusammenhang, dieses Verbundensein beider Potenzen 
erscheint als das eigentliche Problem der Geschichte. 

b) Aber auch die vom Standpunkt des Individuums »objcktive« 
Welt, der Kampf mit dem Objekt, ist nicht zu verstehen, wenn ich dic 
Geschichte nur als eine »angewandte Psychologie« betrachte. Gewiß 
die Gestaltung Griechenlands, der Boden und das Klima Indiens u. ä. 
bringen an sich die Geschichte noch nicht hervor, haben an sich noch 
keine Bedeutung, da Geschichte immer die Geschichte der Menschen 
ist. Aber umgekehrt verstehen wir die Menschen auch nicht losgelöst 
von diesen spezifischen Eigenschaften der Umgebung; wir verste- 
hensienichtals Seelen schlechthin. Darum darf ich nicht 
das Seelenleben als solches herausgreifen, weil es selbst gar nicht ohne 
diese Vorder- und Hintergründe für sich bestehen oder auch nur ver- 
ständlich gemacht werden kann, weil.es überhaupt erst mit dem Um- 
gebungsbestandteil zu der neuen Einheit des geschichtlichen Menschen 
verbunden ist, immer nur im Zusammenhang mit etwas Auferseelischem, 
Objcktivem”) mein »Erlebnis« werden kann. Ebensowenig wie ich um- 
gekehrt etwa mein Ich in einen anderen Leib oder eine andere Umgebung 
versetzen und dann noch die seelische Wirkung und das seelische Ver- 
halten als dieselben festhalten kann, da eben dieses Ich durchaus zu 
meinem Leib und meiner Umgebung gehört. Renan hat das Leben Jesu 
geschildert auf Grund des landschaftlichen Hintergrundes Palästinas, 
seiner Steppen und Wüsten — offenbar weil für ihn die Seele Jesu 
allein gar nicht verständlich wurde ohne diese Umgebungsbestandteile. 
Ich kann nun aber methodologisch auch umgekehrt verfahren. \Wenn 


e a S 


“*, Der Grund ist, daß die individuelle Seele in diese »unpersönlichen und 
übernatürlichen Mächte« hineingeboren wird. Letzthin >hängen wir doch ab von 
Kreaturen, die wir machten«e. Das Leben selbst, an das die Seele gebunden, ist 
aber nicht nur ein psychischer Vorgang ! 

7i Objektive heißt natürlich hier nur so viel wie außerhalb der fremden 
Seele, wenn es auch immer meine Vorstellung und dadurch für mich subjektiv 
ist. Aber fremde Seelen und fremde Objekte sind für mich seelisch durchaus 
gleichwertig — das eine ist nicht >unmittelbarer« erlebt als das andere. 


‚Unmittelbar erlebe« ich nur mich selbst. 


176 Franz Eulenburg, 
ich die Elemente der objektiven Zusammenhänge kenne, so darf ich 
mit ihnen genau so operieren, als wenn sie wirken müfsten! nicht 
anders wie ich es in der Biologie tuc, wo ich aus den Umgebungsbe- 
standteilen auch die Reaktion auf eine Pflanze erschließe. Wobei ich 
stillschweigend natürlich hinzufügen muß: ceteris paribus, wenn keine 
Störung eintritt und die eine Wirkung nicht durch eine andere durch- 
brochen wird. Ich komme aber diesem Verständnis des Ganzen often- 
bar nur dadurch in der Geschichte näher, da ich die Seele nicht von 
vornherein isoliere, sondern umgekehrt auch jene objektiven Mächte 
und ihre Wirkung auf ein relativ gleichbleibendes psycholosisches 
Fluidum feststelle. Das tun z. B. die Rechts-, die Wirtschafts-, die 
Kunst-, die Sprachgeschichte beständig und mit vollem Erfolg, indem 
sie die »Scele« als konstant annehmen und nur das äußere, apsychische 
Geschehen sich ändern lassen. Es kann ohne weiteres zugestanden werden, 
dafs die Wirkungsmöglichkeit, der Entfaltungsspielraum im menschlichen 
Seelenleben weit größer, vielleicht auch unberechenbarer ist als irgendwo 
anders: daß also aus den »objektivene Konstellationen noch nicht mit 
Eindeutigkeit die und die bestimmte Wirkung hervorgeht. Beispiels- 
weise hat man (Oldenberg) aus der Beschaffenheit des indischen Hoch- 
landes, seinen Flüssen und geographischen Bestimmungen auch die 
indische Dichtung, wenigstens teilweise rekonstruieren wollen: mögli- 
cherweise ist das mifsglückt, da dieselben Momente auf anders gcartete 
Scelen vielleicht ganz anders wirken würden. Es kann durchaus be- 
stritten werden, wie weit ich das eine (die Secle), wie weit das andere 
(die Umgebungsbestandteiles besonders betrachten muß, um cine Er- 
klärung der geschichtlichen Erscheinung im ganzen zu finden. Nur 
das eine ist, meine ich, vom Standpunkte der Erkenntnistheorie mit 
allem Nachdruck zu betonen, daß ein notwendiger Funktionszu- 
sammenhang besteht, dem ich vom Standpunkt des P’sychischen allein 
gar nicht beikommen kann, wenn ich nicht zugleich auch sein Gegen- 
stück mit betrachte. Das Wesentlichste des Vorganges ist eben die 
Funktion, die Angewiesenheit beider Bestandteile aufeinander. Und 
darin legt es begründet, daf ich von diesem objektiven *) Funktions- 
zusammenhang bei dem Ganzen der Geschichte niemals abstrahieren 
kann, ohne den wesentlichsten Bestandteil eben dieses Ganzen selbst 
aufzuheben. Wie Schopenhauer sagt), dafs »man den Menschen nicht 
für sich allein studieren kann, sondern nur im Vercin mit der 
Welt, mzrr20Sns5 und naz772s 562 zugleich-.. Ich kann vielleicht das 
Fine als interessanter an den Anfang stellen, ich kann das Andere bei 
einer speziellen Aufgabe, etwa der Schilderung des Geisteslebens eines 

3) D. h. also als gleichwertigem Bestandteil meines subjektiven Befundes. 

”*), Schopenhauer, Brief an Frauenstädt vom 12. Sept. 1852 (Schopen- 


hauers Briefe, herausg. von Ed. Griesebach, Rechumsche Ausgabe, S. 217). 


Neuere Geschichtsphilosophie. 177 


Dichters vollkommen vernachlässigen. Aber erkenntnistheoretisch — 
das ist immer wieder zu betonen — muß ich mir doch dieses immer 
klar machen, daß in jedem Momente des »Erlebnisses« beides zusam- 
menfällt. Gerade für den, der Historik nicht meistern, sondern ihre 
erkenntnistheoretischen Fundamente festlegen will, ist der Standpunkt 
des Psychologismus nicht haltbar. Ich könnte also im Gegensatz zu 
Simmel mit demselben Rechte und mit demselben Unrechte auch die 
entgegengesetzte These aufstellen — alle Geschichte ist auch objek- 
tive Macht und nur von hier aus allein sei es möglich, das Ganze 
der Geschichte zu bestimmen. Sonst treibe ich eben angewandte Psy- 
cholorıe, aber keine Geschichte. Wenn wir retrospektiv in unserem 
eigenen Seelenleben uns dieser Umgebungsbestandteile gar nicht be- 
wult werden, so beweist das nicht, daß sie nicht vorhanden seien, 
sondern nur, dafs die retrospektive Methode nicht ausreicht. 

c) Und so bleibt denn schließlich noch von einem andern Ge- 
sichtspunkte aus die Unmöglichkeit der psychologistischen These zu 
erweisen. Das Seelenleben ist stets auch mit der ethnologisch-anthro- 
polosischen Natur des Menschen verbunden, von der ich schiechter- 
dings nicht absehen kann, weil sie sich jenseits der Psyche durchsetzt 3°). 
Hier kommt es offenbar noch gar nicht auf das Scelische selbst an, 
sondern zunächst auf den Träger des Seelischen. Ueber den Zu- 
sammenhang, in dem das somatisch-physiologische Moment mit dem 
psychologischen steht, wissen wir allerdings sehr wenig. Aber den un- 
mittelbaren Zusammenhang beider selbst müssen wir in der Geschichte 
als durchaus und stets wirksam annchmen und von hier zum minde- 
sten einen Teil der Geschichte zu erklären versuchen. Wir wollen es 
die anthropologische Bedingtheit nennen. Bei den Römern kann z. B. 
durch eine Blutmischung eine Aenderung in der Natur der Zusammen- 
setzung des V'olkskörpers und damit ihrer Eigenschaften eingetreten 
sem, der ich vom Psychologischen aus gar nicht gerecht werden kann 
und von der ich für das geschichtliche Verständnis nicht absehen darf. 
Die Tatsache des Heiratens und der Kindergeburt ist gewiß auch 
eın psychischer Akt, aber er ist doch kein rein-psychischer. Die 
Wahl der Frau ist schon durch die absolute Möglichkeit des Conu- 
biums, die Alterzusammensetzung, die Größe der Bevölkerung, die 
Fruchtbarkeit und hundert andere objektive Momente begrenzt, die ich 
einfach nicht vernachlässigen darf, weil sie auch das psychologische 
Resultat auf das allerstärkste zu beeinflussen imstande sind. Und eben- 
sowenig sind die physiologischen Zusammenhänge nur psychisch be- 
dingt oder vom Scelenleben des einzelnen aus zu verstehen. Das Be- 


») Das mit allem Nachdruck betont zu haben, ist das Verdienst der politi- 


schen Anthropologie — auch wenn man von deren Uebertreibungen absicht. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. rn. 12 


178 Franz Eulenburg, 
grenzungselement eines Teiles kann nicht zugleich der Teil cines 
Begrenzungselementes sein d. i. Geburt und Tod, zwischen denen das 
individuelle Seelenleben verläuft, sind nicht ihrerseits wieder psychisch 
zu verstehen und so ist cs jenes ebenfalls nicht allein. Auch komme 
ich dem nicht durch die Gegenüberstellung der Individual- und 
Gruppen-Psychologie bei, sondern es ist eine ganz andere Problem- 
stellung, die auf einem anderen Gebiete zu entscheiden ist. In hundert 
Fällen werde ich gewiß von allen diesen Zusammenhängen abstra- 
hieren dürfen. Nämlich immer dann, wenn es sich um die Beschrei- 
bung einer einzelnen Menschenseele, einer »historischen Persönlichkeit« 
handelt. Dann brauche ich mich um dies alles nicht zu kümmern oder 
es doch nur ganz flüchtig und gelegentlich zu streifen und verfolge im 
übrigen nur die komplizierten Regungen dieses individuellen Seelen- 
lebens. Das ist dann gewiß angewandte Psychologie. Nur haben wir 
es hierbei nicht mit der ganzen Geschichte zu tun, sondern mit einem 
kleinen Teilproblem isolierter Art: unmöglich kann ich von dem einen 
Teile über das Ganze etwas aussagen. Aber sonst werden die Faktoren 
physiologischer, somatischer, anthropologischer Art sehr oft herangezogen 
werden müssen, um eine Erklärung auch des Psychischen zu gewähren. 
Es ist gewiß für die Entwickelung von Goethes Dichtungen und deren 
inneres Verständnis höchst gleichgültig, daß er nur eine Schwester 
und keinen Bruder besaß. Aber für die Geschichte des deutschen 
Bürgertums im 18. Jahrhundert kann es von sehr großer Bedeutung 
sein, ob die Zahl der männlichen Nachkommen gröfser oder kleiner 
gewesen ist, u. s. f. Sobald ich etwas anderes als das isolierte 
psychologische Objekt als solches in den Blickpunkt stelle, sondern 
das eigentlich Geschichtliche ins Auge fasse, sind die Fragen 
der Vererbung, der physiologischen Beschaffenheit der Rasse, des 
äußeren Habitus, des Aussterbens von elementarster Bedeutung und 
wir verstehen erst von diesem Zusammenhang aus den Einzelnen, 
auch das Seelenleben der einzelnen Persönlichkeit einer Zeit. Jene 
physiologischen Momente treten gewiß immer auch im Zusammen- 
hang mit dem psychischen auf, aber sie sind doch darum in der Ge- 
schichtenichtnunschon psychisch zu verstehen, sondern fordern ebenso das 
physiologisch-anthropologische Moment der Betrachtung. Ja es sind 
nicht wenig Fälle denkbar, in denen ich umgekehrt vom Psychologischen 
direkt gänzlich absehe und mich in der Geschichte auf die andere 
Seite beschränken kann, ja zuwcilen sogar muß. 

d) Und damit komme ich auf das letzte, warum mir der Gedanke 
Siımmels logisch und erkenntnistheoretisch in dieser Form gänzlich un- 
haltbar erscheint, nachdem schon die psychologische Isolierung der Per- 
sönlichkeit sich als undurchführbar herausgestellt hat. Es handelt sich 
nämlich nicht um den Gegensatz von Individualpsyche und Kollektiv- 
beseeltheit, auch nicht etwa um den Gegensatz von inneren und äußeren 


Neuere Geschichtsphilosophie. 179 


Bedingungen è), sondern um prinzipiell anderes. Denn auch die Massen- 
beseeltheit hat es eben nicht nur mit dem Psychischen zu tun: das ist 
vielmehr künstliche Isolierung und abstrahiert die Masse von ihrer 
sonstigen Fundierung. Die Summe der außerpsychischen Momente ist 
gerade bei dem Individuum viel größer, mannigfaltiger und verwickelter 
als bei der Masse, die weit »psychologischer« erscheint. Für den 
Historiker ist aber überhaupt nur ein Gegebenes, nur ein objektiver 
Befund vorhanden: in ihm finden sich psychische und physische Mo- 
mente nebeneinander, die zwar immer mit einander in einem inneren 
Funktionszusammenhang stehen, die doch aber offenbar nicht schlecht- 
hin vom psychologischen Standpunkt betrachtet werden können. Wo- 
raus sich deutlich die logische Unmöglichkeit der psychologistischen 
Fundamentierung der Geschichte ergibt 3%). Es ist schade, daß Simmel 
dies verkannt hat. Denn gerade für die Verwerfung des »naiven Realis- 
mus: ist dieses Moment bedeutsam und cs wäre vor allem fruchtbar ge- 
wesen, die außerpsychischen Aprioritäten, die immer vorhanden sind und 
die der introspektiven Methode des Historiker meistens gänzlich entgehen, 
mit heranzuziehen. Simmel hat seinen Standpunkt nicht bis zu Ende ge- 
dacht, sondern dem psychologischen Realismus in seiner Dar- 
stellung stillschweigend Zugeständnisse gemacht, obwohl auch der selbst 
einer erkenntniskritischen Begründung bedarf. Die Tatsache, daß über- 
haupt gewisse Eigenschaften psychischer Art bei den Individuen vorhanden 
sind, die die bestimmte Richtung in der Kunst oder in der Politik oder 
ın dem Parteibetriebe oder in der Literatur oder in der Industrie her- 
vorbringen können, ist zum mindesten nicht selbst wieder ausschließ- 
lich aus psychischen Momenten zu erklären, sondern bedarf erst einer 
außerpsvchischen Erklärung. Die Durchführung der Reformation oder 
das Aufkommen der »englischen Seeschule« oder der romanischen 
Baukunst, die zu einer bestimmten Zeit auftreten und bestimmte ähn- 
lich gerichtete Gedanken hervorrufen, kann zum mindesten in anthro- 
pologischen Momenten ihren Antrieb finden, die sich gar nicht in dem 
Scelenleben des einzelnen oder der Gruppe ausgeprägt finden und die 
doch erst dieses letztere selbst überhaupt »mögliche machen. Das 
scheint mir das Berechtigte in der politischen Anthropologie zu sein, 
daß sie die stillschweigend angenommenen und für selbstverständlich 








3t Schon der Gegensatz erscheint mir unrichtig: für die Beobachtung des 


Fremden ist alles äußerlich, für mich alles innerlich. 

2) Das zunmittelbare Erlebnise der Geschichte ist nur eine Redensart: jch 
erlebe unmittelbar nur meine eigene augenblickliche Seele. Alles andere 
ist Konstruktion aus Erinnerung der Vorstellungen, sicherlich aber nicht mehr un- 
mittelbares Erlebnis und Hineinfühlen. Simmel hat das mehrere Male hervorge- 
hoben, aber dann doch nicht die erkenntnistheoretischen Folgerungen völlig daraus 
gezogen, 


J2 * 


180 Franz Eulenburg, 


gehaltenen Voraussetzungen biologischer Art, die historischen »Aprio- 
ritäten«, überhaupt erst einmal aufdeckt. Für die Geschichte scheint 
mir vielmehr eben das das eigentliche Problem zu sein, was Simmel 
bereits als die Lösung betrachtet, nämlich die Persönlichkeit. Die 
eigentlich wissenschaftliche Frage: »wie ist historische Persön- 
lichkeit möglich«, kann unmöglich dadurch als gelöst betrachtet wer- 
den, daß ich sie als das ens realissimum, als »das Ding an 
siche der Geschichte erkläre. Erkenntnistheoretisch ist cs unmög- 
lich, nur den einen Teilinhalt der Beobachtung, den psychologischen, 
auf sein apriori zu analysieren und darüber die andern gänzlich zu 
vernachlässigen, da jener zum mindesten immer an cinen anderen In- 
halt gebunden ist: in unserer Seele treten als »psychologischer Befund«, 
als »psychologisches Erlebnis«e immer beide zugleich auf. Gerade wenn 
man diesen Zusammenhang erkennt, muß der naive Realismus als eine 
ganz unmögliche Anschauungsweise der Historiker verworfen werden. 

Soviel über den Ausgangspunkt Simmels, der erkenntnistheoretisch 
nur erklärlich erscheint, unter der Annahme, daß er vor allem die 
geistige Entwickelung einzelner Menschen im Auge hat. Aber die hier 
behandelten Fragen ergeben sich überhaupt erst, wenn ich nicht nur 
das Schaffen Michelangelos oder Richard Wagners behandele, sondern 
mit dem Ganzen des geschichtlichen Lebens ins Auge fasse. Jene 
Fragestellung Simmels nach den psychologischen Aprioritäten bezieht sich 
eben von vornherein nur auf bestimmte Teile der Geschichte, aber 
nicht auf das ganze Problem. Sie übersieht, daß die eine Voraus- 
setzung des »psychischen Apriori« den Funktionszusammen- 
hang zerreit und daß gerade das wesentlichere und weit tiefer lie- 
gende Apriori sich der psychologischen Betrachtung entzieht, weil cs 
selbst in ihr nicht bewußt wird. Dadurch kommt dann der Standpunkt 
des Kritizismus nicht voll zur Geltung, sondern bleibt auf halbem Wege 
stehen. Es wird sich zeigen, dafs Simmel doch auch anderwärts sich 
dem Standpunkt des Realismus ohne Not wieder genähert hat. 


3. Es ist in der Gegenwart das allgemeine Streben, die Voraus- 
scetzungen und Bedingungen, unter denen die Wissenschaft zu ihren 
Resultaten kommt, genauer zu untersuchen. Selbst die älteste und 
sicherste aller Wissenschaften, die Mathematik macht davon keine Aus- 
nahme °®). Denn der allgemeine Gang der Forschung ist immer der, 
dafl sie zuerst ganz naiv an ihr Objekt herantritt, ohne von kritischen 
Erwägungen sich irgendwie leiten zu lassen. Erst im Laufe ihrer Ent- 
wickelung kommt sie zu einer Art Selbstbesinnung. Simmel stellt 
diese Untersuchung nun bezüglich der Geschichte an, indem er die 
»inneren Bedingungense ihres Arbeitens, das psychologische 





33) Darüber die zahlreichen Schriften, z. B. Poincaré, Wissenschaft und 


Hypothese. Leipzig 1906. 


Neuere Geschichtsphilosophie. 181 


Apriori erforscht. Er versteht darunter die Tatsache, daß die Ge- 
schichte beständig mit psychologischen Anschauungen operiert, ohne 
sich hinreichend Rechenschaft über die Tragweite, ja auch nur den 
Sinn der von ihr dabei befolgten Prinzipien zu geben. Sie macht be- 
ständig psychologische Annahmen ganz bestimmter Art, ohne zu wissen, 
daß es sich dabei überhaupt um Annahmen handelt, die keineswegs 
so ganz selbstverständlich sind. Wir sehen dabei von der eben charak- 
terisierten erkenntnistheoretischen Einseitigkeit in der Fragestellung ab, 
sondern stellen uns zunächst auf diesen Standtpunkt selbst. Denn wie 
Simmel überzeugend nachweist, so selbstverständlich ist es eben keines- 
wegs, daß wir mit den gewöhnlichen Mitteln der Psychologie ohne 
weiteres cin Wirklichkeitsbild zu geben vermöchten; sondern es sind 
bestandig Voraussetzungen, Annahmen, Hypothesen nötig, die es 
schon an sich unmöglich machen, die Wirklichkeit einfach mittels der 
Analyse nachzeichnen zu wollen. Damit ist der landläufige übliche 
Realismus endgültig abgewiesen, auch eine Auffassung wie sie Sombart 
vertritt, als unmöglich erkannt. »Denn (S. 42) in den geisteswissen- 
schaftlichen Erkenntnissen verleitet die Gleichheit der Erkenntnisfunk- 
tion und ihr Objekt — da beide Geist sind — noch immer zu jenem 
Naturalismus, der ein einfaches Abschreiben des einen durch den andern 
für möglich und das Maf seiner Treue für das Wertmaß der Erkenntnis 
halt. — — Im Gegensatz dazu muß man sich klar machen, daß jede 
Erkenntnis eine Uebertragung des unmittelbar Gegebenen in eine neue 
Sprache mit nur ihr eigenen Formen, Kategorien und Forderungen 
iste Die historische Wahrheit ist keine bloße Reproduktion, sondern 
eine geistige Aktivität, die aus ihrem Stoff etwas macht, was er an 
sich noch nicht ist, und zwar nicht nur durch kompendiöses Zusammen- 
lassen seiner Einzelheiten, sondern indem sie von sich aus Fragen an 
Ihn stellt, das Singuläre zu einem Sinne zusammenfaßt, der oft gar 
nicht ım Bewußtsein des »Helden« lag.e Wir verfolgen nun die cin- 
zeinen Momente, um zu zeigen, wie durch ganz bestimmte Annahmen 
das Geschichtsbild eine Modifikation und Formung erhalten muß. 

a. Daß wir das Gesamtbild einer Persönlichkeit, das sich ja erst 
aus einzelnen Zügen zusammensetzt, umgekehrt diesen Einzelheiten 
erst zu Grunde legen müssen, um sie richtig zu einer Einheit zusammen- 
fassen zu können (S. 20),« sei eine der psychologischen Schwierigkeiten, 
um die es sich handelt. Es gehöre darum zu den aprioristischen 
Voraussetzungen jeder Geschichtsauffassung, eine charakterologische 
Finheit von Personen oder Gruppen anzunehmen. Wir substituiren 
en gleichsam einfaches Seclenwesen und erklären von dort aus alles 
andere, obwohl jenes doch eine reine Hypothese ist. Am meisten ist 
das bei der Gruppencharakteristik der Fall, wo der Historiker immer 
so vorgeht, als wenn die Gruppe eine einheitliche Auffassung habe, 
obwohl das eine kaum beweisbare Fiktion sei. Beispielweise soll die 


182 Franz Eulenburg, 


»Partei«, die ganz bestimmte Pläne vertritt, auch eine psychische Ein- 
heit besitzen, während sie doch eben nur ein ideelles Gebilde, eine 
Hilfskonstruktion im Kopfe des Historikers sei. »Was wir die Einheit 
der Persönlichkeit nennen, ist offenbar eine methodische Voraussetzung, 
ohne die es zu der Verständlichkeit und Anordnungseinheit historischer 
Taten nicht kommt. Sie ist ein Apriori, das Geschichtlichkeit möglich 
macht« (S. 26). Soweit, so gut und durchaus plausibel, wie wir nicht 
im einzelnen hier nochmals ausführen wollen. | 

Aber bereits hier treffen wir auf eine Grundauffassung der Ge- 
schichte, die an sich fraglich erscheinen muß. Es kann nämlich durch- 
aus zweifelhaft sein, ob jene »Einheit der Persönlichkeit<, von der 
Simmel ausgeht, tatsächlich für den Historiker überhaupt unbedingt 
nötig ist, wenn er sich nicht auf die Rolle des Biographen beschränkt, 
sondern den geschichtlichen Verlauf darstellt. Denn es kommt in der 
Geschichte gar nicht auf die Persönlichkeit als solche an, sondern 
nur auf ganz gewisse und bestimmte ÄAeufserungen von ihr, die ev. in 
gar keinem inneren psychologischen Zusammenhange zu stehen brauch- 
ten! Ich glaube, Simmel ist hier einem etwas laxeren Wortgebrauch 
zum Opfer gefallen. Allerdings kann der Historiker bei der Beschrei- 
bung einer »historischen Persönlichkeit« stehen bleiben und wird sehr 
oft die Biographie als technisches Darstellungsmittel anwenden. Aber 
für den Historiker als solchen ist es letzthin unerheblich, ob die Taten 
»Napoleons« auf eine einheitliche Psyche zurückführen, die mit dem- 
selben Namen gedeckt werden. Die Geschichte würde uns ebenso 
verständlich bleiben, wenn die Eroberung von Toulon im Auftrage des 
Revolutionsausschusses, die Kämpfe bei den Pyramiden, der Sieg von 
Austerlitz und die Reorganisation der inneren Verwaltung Frankreichs 
durch ganz verschiedene Persönlichkeiten ausgeführt wären — 
genug, daß sie überhaupt zustande gekommen. Nur dann, wenn alle 
diese Aktionen cine außerordentliche Stetigkeit aufweisen und einen 
auffallenden Zug von Gleichheit erkennen ließen, nur dann würde hier 
ein wirkliches Problem für die Historik vorliegen. Denn für die 
Historik als solche kommt es bei der Persönlichkeit Napolcons über- 
haupt nur auf ganz bestimmte für sic relevante Momente an. Es 
ist nicht verständlich, warum diese Aufgabe des Historikers eine 
Einheit der psychischen Persönlichkeit notwendig macht, da ich ja 
gar nicht den Mann als Totalität, sondern nur einzelne folgende W ir- 
kungen zu betrachten habe °*). Anders ist es für den Biographen, 


3#) Der Mensch, bes. dessen Seele als solche interessiert den Historiker 
nur dann, wenn er aus dessen Psyche gewisse sonst unverständliche Handlungen er- 
klären oder rechtfertigen will, oder wenn er als Mittel der Interpretation dieses 
oder jenes Geschehnis plausibel machen, auf einen ganz bestimmten Mann zurück- 
führen will; sonst kann ihm das äußere Geschehen sehr oft völlig genügen: der 


Mensch ist eben durchaus nicht nur »psychische zu begreifen. 


Neuere Geschichtsphilosophie. 183 


der gerade die Aufgabe sich stellt, mit der Einheit des 
Namens und des äußeren physischen Menschen auch eine Einheit der 
Persönlichkeit zu verbinden und diese psychologisch wahrscheinlich zu 
machen. Für die äußeren Werke aber und deren Wirkung bedarf 
ich als Historiker die Einheit der Persönlichkeit zunächst gar nicht. 
Der Luther in Worms, der Luther im Bauernkrieg, der Luther als Re- 
organisator sächsischen Kirchenwesens repräsentieren getrennte, auch 
psychisch verschiedenen Sphären entnommene Handlungen, die psycho- 
logisch kaum auf denselben Mann zurückgebracht zu werden brauch- 
ten und die trotzdem folgenschwer und bedeutungsvoll für den Historiker 
blieben, auch wenn sie nicht durch denselben Namen gedeckt wären. 
Nur der Biograph Luthers und der Psychologe als solcher hat das In- 
teresse daran, hinter ganz verschiedenartigen, sich eventuell widerspre- 
chenden Handlungen dieselbe psychische Einheit der Persönlichkeit zu 
konstruieren und zu erklären. Ich kann also nicht finden, daß hierin 
ein allgemein historisches Problem getroffen oder auch nur das 
psychologisch Relevanteste richtig betont wird, wenn man eben nicht 
von vornherein vom Biographischen ausgeht 35). Es zeigt sich deutlich, 
dass angewandte Psychologie etwas anderes ist, andere Betonungen und 
Aufgaben hat, als Geschichte schlechthin. | 

e bj Bedeutungsvoller scheint mir ein zweites Problem, das die Ob- 
jektivierung seelischer Prozesse betrifft. Das Verstehen anderer Per- 
sonen ist nicht so möglich, daß wir es unmittelbar von uns aus ab- 
nehmen, sondern nur in der Weise, daß die »so produzierten Vorgänge 
in mir doch zugleich nicht die meinigen sind, daß ich sie eben als 
historische, obgleich ich sie vorstelle und sie also meine Vorstellungen 
sind, als die eines anderen denke«. Das sei die eigentümliche Schwie- 
rigkeit des historischen Erkennens. Es ist für uns gerade dieser Punkt 
noch in anderem Zusammenhange zu erörtern. »Indem die psychischen 
Vorgänge als Vorstellungen eines anderen reproduziert werden, erfah- 
ren sie eine psychische Umformung, die sie von dem cigenen subjek- 
tiven Erlebnis der erkennenden Persönlichkeit ebenso abhebt, wie die 
von dem der erkannten Persönlichkeit abgehoben sind« (S. 33). Auch 


3; An anderer Stelle ist zu zeigen, daß das Betonen des Künstlerischen 
von vorneherein ausschließlich nur auf ganz bestimmte Seiten der Geschichte ge- 
richtet ist und große Gebiete arg verkennt, die gar nicht »künstlerisch« zu bewältigen 
sind. Daß Phantasie und Anschauungskraft noch nicht zusammenfällt mit dem 
spezibisch Künstlerischen, ist unten gezeigt worden. Wie Aristoteles meint, mag 
das Drama weit philosophischer sein als die Geschichte. Beide arbeiten jedoch mit 
wesentlich verschiedenen Mitteln, ja verschiedenen Fragestellungen. Die ästheti- 
schen Interessen aber sind es offenbar, die neben den ethischen die Persönlichkeit 


und deren künstlerisches Erfassen gegenwärtig so stark in den Vordergrund stellen. 


184 Franz Eulenburg, 


dies zeigt, daß die »Wirklichkeits der Geschichte immer nur in einer 
Umformung ihrer erscheint, die es ganz ausschließen muß, das Gege- 
bene nur gleichsam nachzuzeichnen und an sich objektiv wiederzugeben. 

c) Die weitere Umformung, die die Geschichtswissenschaft mit 
der Wirklichkeit vornimmt, besteht vor allem in der Verlegung dessen, 
was Simmel (S. 45) die »Wichtigkeitsakzente« nennt, d. h. es werden 
bestimmte Momente aus dem Zusammenhang herausgehoben, andere 
darüber zurückgestellt. Und zwar ist die Abspiegelung der Wirklich- 
keit mit den Mitteln der Wissenschaft weder technisch erzielbar noch 
auch selbst die Absicht der Historik. Sondern es wird alles Geschehen 
nach einem ganz besonderen Gesichtspunkte geordnet?®) und von 
hier aus die Dinge dargestellt. Die politische Geschichte eines Herr- 
schers isoliert aus der ganzen Fülle des Geschchens nur bestimmte 
Teile, reiht diese an einander, scheidet dafür überall andere aus, grup- 
piert alles unter den Begriff der Politik, »der in dieser Allgemeinheit 
und abstrakten Klarheit niemals in das Bewußtsein des Subjekts ge- 
treten iste (S. 46). Damit ergibt sich zugleich, dał Simmel es für un- 
möglich hält, für die Geschichte die Werte als Gesichtspunkte der 
Beobachtung und Betrachtung anzunehmen. »Man kann das Einzelne 
nicht beschreiben wie es wirklich war, weil man das Ganze nicht be- 
schreiben kann. — Es gibt kein Erkennen überhaupt, sondern immer 
nur eines, das durch qualitativ-determinierte, also unvermeidlich ein- 
seitige Einheitsbegriffe geleitet und zusammengchalten wirde (S. 52). 
Daraus ergibt sich ohne weiteres, dafs das historische Weltbild durch- 
aus nicht als eine Abspiegelung der historischen Wirklichkeit gelten 
darf, sondern sich nur als ein unter bestimmte Begriffe?) gruppiertes 
Zusammenstellen gewisser Tatsachen und deren einheitliche Verknüpfung 
darstellt. 

Soweit ist wiederum durchaus zuzustimmen und der Standpunkt 
an dieser Stelle des öfteren von mir betont worden. Simmels Dar- 
stellung ist in diesem Punkte besonders nachdrücklich und überzeu- 
gend. Aber cs hängt doch nun mit der eisentümlichen und bei Sim- 
mel immer wieder durchdringenden Auffassung zusammen, dafs dieser 
Gedanke dahin abgebogen wird, als wenn die Geschichte es im Grunde 
nur mit dem Leben der Persönlichkeiten selbst zu tun hätte, 
indem er (S. 61) ausführt: »nur diejenigen Historiker, die selbst eine 
stark ausgeprägte geistige Eigenart haben, scheinen geschichtliche In- 
dividualitäten in ihrem Grunde begreifen und darstellen zu können. 
Das Auslöschen nicht nur des Ich, sondern sogar seiner gesteigerten 

3) Wie oben ausgeführt, enthält dieser Gesichtspunkt keine Werte, sondern 
nur Begriffe. 

37) Ilierüber vgl. meinen Vortrag »Gesellschaft und Nature (dieses Archiv 


1905, Bd. XXI, S. 521 £). 


Neuere Geschichtsphilosophie. 185 


intensiven Form, würde gerade die Möglichkeit des historischen 
Erkennens zerstörene 3). Offenbar wird hier wiederum Geschichte 
schlechthin mit der Lebensbeschreibung einer großen Individualität 
oder mit der heroischen Geschichtsauffassung Carlyles verwechselt. 
Aber was bei der Verfassungsgeschichte oder bei der Entwicklung der 
Architektur oder bei der Verfolgung der Rechtsnormen und der Sprach- 
geschichte, der Ausbreitung der Renaissance oder der bäuerlichen 
Betriebsformen eigentlich dieses psychische Hineinleben bedeutet, bleibt 
durchaus unverständlich. Dieses historische Erkennen ist sehr wohl 
mörlich ohne das Miterleben der »historischen Persönlichkeit«; ob 
eine solche Darstellung auf den Leser freilich erbauend oder erhebend 
wirkt, steht auf einem ganz anderen Blatte, das nicht zur Erkenntnis- 
theorie gchört. Daß eine Anschauung aller der Dinge und Per- 
sonen vorhanden sein muß, mit denen sich der Historiker abgibt, um 
sie nachbilden und darstellen, um wiederum anschauliche Vor- 
stellungen dieses Geschehens erzeugen zu können, bedarf keiner Aus- 
führung. Historische Phantasie für Dinge, die uns nicht unmittelbar gc- 
geben, ‚historische Anschauung« ist freilich eine Forderung sui generis. 
So scheint mir denn zum mindesten die Ueberschrift falsch gewählt 
zu sein, indem die ganze Anschauung Simmels nur auf ganz wenige 
bestimmte Beispiele aufgebaut ist, die bloß ein keines Teilproblem be- 
treffen. Darum kann auch die Forderung, daß der Historiker Künstler 
sein müsse und nur als Künstler die fremde Individualität nachschaffen 
und nacherleben könne, gar nicht als eine spezifisch historische ange- 
schen werden oder sie ist einzuschränken auf diejenigen Partien, wo ich die 
Seele eines anderen nachzuzeichnen wirklich als einzige Aufgabe versuche, 
also bei dem Biographen. Wenigstens ist nicht recht zu erschen, was bei 
einer Vorführung des romanischen Baustiles oder bei der Schilderung 
alter Volksrechte oder bei der Entstehung des Wanderhandels denn 
nun das spezifisch Künstlerische für eine Bewandtnis haben soll. 
Die Notwendigkeit der reproduktiven Fantasie und der vollen Anschau- 
lichkeit: die ist aber überhaupt für alle Wissenschaft unentbehrlich und 
es kann durchaus gefragt werden, ob diese Phantasie bei einem Shake- 
speare etwa größer gewesen ist als bei einem Newton, bei einem Ma- 
thematiker und Geologen nicht ebenso groß ist wie bei einem Historiker. 

®*) Simmel fährt fort (S. 61): »Hier zeigt sich eben doch die Eigenart des 
Igenstandes der Historik in ihrem Unterschied gegen alle Wissenschaften, die 
ihr Ideal in der Mathematik haben«e, Daß ich nicht wüßte! Hat die Biologie 
oder Geologie, Anthropologie oder selbst Chemie ihr Ideal in der Mathematik, die 
sie nur zu ihren Zwecken und als Methode verwerten : Wenn eine Verständigung 
mit dieser Anschauung von den Naturwissenschaften so schwer herbeizuführen ist, 
su liegt das an den Gegnern, die so vage Vorstellungen von dem Ideale der Natur- 


wissenschaft mitbringen, 


186 Franz Eulenburg, 


Das völlige Sichhineinleben in fremde Natur- und Menschenwelt ist die 
Voraussetzung aller Wissenschaft schlechthin, worüber wohl ein artiges 
Kapitel zu schreiben wäre. In dieser Fähigkeit unterscheidet sich ge-. 
wil der König vom Kärrner in allen Wissenschaften. Eine spezifisch 
künstlerische Befähigung aber für den Historiker anzunehmen, scheint 
mir nur einen Teilinhalt historischer Erkenntnis treffen zu können und 
das allgemeine Problem sehr einseitig zu formulieren. Simmel dagegen 
denkt offenbar immer nur an das Nachbilden dieser eminenten Persön- 
lichkeiten. So wenn er (S. 63) sagt: »dies eben sei die Eigenschaft des 
von der Historik bearbeiteten Persönlichkeitsbildes, daß das objektiv 
völlig Individuelle so gestaltet sein müsse, um subjektiv allgemein nach- 
bildbar, verständlich zu seine. Oder wenn er (S. 61) sagt, daß >»die 
Tiefe des historischen Problems darauf beruhe, daß der Gegenstand 
der Historik Individualität sei, die nicht logisch berechnet, son- 
dern nur psychologisch und zwar durch eine andere Individualität 
aufgefaßt werden kanne. Oder wenn er (S. 64) sagt, daß >»jedes 
Nachbilden und jedes Verstehen eines psychologischen Objekts bedeute, 
dali der Verstehende eben den seelischen Vorgang in sich zum Ablauf 
bringt, in dessen Erkenntnis er sich versenkte. Aber ich glaube nicht, 
daß sich das Verstehen der Geschichte so einfach löst, daß es auf ein 
Nachbilden des Seelenlebens fremder Persönlichkeiten herauskommt. Der 
Künstler ist doch zudem nicht nur Porträtist oder Dramatiker, sondern 
ebenso schr Architekt. Hegels Geschichtsphilosophie ist darum ein 
»Kunstwerk<, auch wenn sie keine Scelenanalyse und Persönlichkeiten 
wiedergibt. Es sicht immer so aus, als wenn das »Künstlerische« nur 
im Nachbilden der Persönlichkeiten bestünde; das ist doch gar nicht 
der Fall, sondern nur cin ganz bestimmter Teilinhalt. Die Berufung 
darauf fördert darum auch die Erkenntnis sehr wenig. Und selbst wenn 
der Künstler sich nur diese Aufgabe stellte, so brauchte es darum 
doch der Historiker noch nicht. Die Vereinfachung des geschicht- 
lichen Problemes auf die individuelle Persönlichkeit kann der weiteren 
Aufgabe der Geschichte nicht gerecht werden, da es eben abgeschen 
von der Feststellung äusserer Taten und deren psychologischen 
Deutung noch weit größere Probleme gibt. Die Auffassung würde nur 
dann zu Rechte bestehen, wenn die Aufgabe der Geschichte sich in 
der psychologischen Aneinanderreihung der Persönlichkeiten erschöpfte. 
Gerade Simmel hat aber andererseits gezeigt, dall die Wissenschaft der 
Historik von sich aus noch ganz andere Probleme zu lösen hat. Es steckt 
in dem Hervorkehren der Persönlichkeit eben ein bestimmtes Wert- 
urteil, das erkenntnistheoretisch in den Dingen selbst nicht begrün- 
det ist. 

So scheint mir also die ganze Gedankenfolge des ersten Ab- 
schnittes bei Simmel an der nicht glücklichen, weil zu engen Frage- 
stellung zu leiden, daß ein an sich gewi vorhandenes Teilproblem 


Neuere Geschichtsphilosophie. 187 


des Historikers als das Problem der Geschichte schlechthin auftritt 
und damit die Lösung nach bestimmter Richtung verschoben wird. Frei- 
lich würden anderseits ohne diese Einseitigkeit auch die vielen logi- 
schen und psychologischen Feinheiten Simmels gar nicht zum Ausdruck 
gelangt sein und unsere Einwände richten sich mehr gegen etwaige 
Folgerungen als gegen ıhn selbst. Der Hauptgedanke, die Ueberwin- 
dung des naiven Realismus in der Historik bleibt so wie so durchaus 
bestehen. 


4. Am bedeutendsten scheint mir der dritte Abschnitt zu sein, der 
vom »Sınn der Geschichte« handelt und die eigentlich philosophische 
Grundansicht zum Ausdruck bringt. Denn hinter der konkreten Ge- 
schichtsbetrachtung,, hinter allen tatsächlichen Feststellungen, auch 
hinter den Gesetzen des geschichtlichen Geschehens selbst erhebt sich 
immer die Frage, »welches absolute Sein, welche transzendente Wirklich- 
keit hinter dem Erscheinungscharakter der empirisch-historischen Ge- 
schichte stünde«e. Hier ist auch die Frage des Wertes, die als eine 
überempirische-metaphysische sich darstellt, durchaus am Platze. Denn 
nicht in die Geschichte selbst, soweit diese wenigstens Wissenschaft ist, 
gehört sie hinein, noch weniger ist sie ein Trennungsmerkmal ctwa 
esenüber den Naturwissenschaften, wonach die erstere mit einem Reiche 
der Werte, die letzteren mit einem der Begriffe zu tun haben: sondern 
nur als ein metaphysisches Problem bleibt sie bestehen, insofern ich 
als Philosoph nach der Bedeutung des Einzelnen wie des geschicht- 
lichen Ganzen für das Menschenleben, eben nach dem Sinne der Ge- 
schichte, fragen kann. Nicht anders wie ich auch nach dem Sinne des 
Naturgeschehens, der biologischen Entwickelung, der Welt im ganzen 
fragen darf: ob ctwa die Erhaltung der Art oder ihre Höherentwicke- 
lung der Sinn sei und dergl. In der Geschichte sind es natürlich spe- 
zitisch andere Fragen, um die es sich handelt (S. 126), »ob der Aus- 
schnitt des Weltgeschehens, den wir Geschichte nennen, in seiner 
Ganzheit wirklich als eine innere Verbundenheit gclten dürfe oder als 
en Komplex von im letzten Grunde selbständigen Teilen; ob die 
Summe der historischen Bewegungen eine für sich befriedigende Ein- 
heit darstelle oder ob einerseits jedes Stadium und jedes kleine Ele- 
ment derselben Sinn und Bedeutung für sich habe oder andererseits 
Ihre Gesamtheit nur im Zusammenschlufi mit den kosmischen Bewe- 
gungen überhaupt ein sinnvolles Ganze ergebe; ob sie in den Mannig- 
taltiskeiten der Geschichte ein ursprünglich einheitlicher Keim ent- 
wickelt oder ihre Einheit nur ein im Unendlichen liegender Zielpunkt 
sel, die allmählich sich verengende Beziehung und Verwebung ursprüng- 
lich getrennter Elemente«e. Diese Möglichkeiten greifen prinzipiell in 
das Bild der Geschichte gar nicht ein, sondern sind eben Deutun- 
gen, die wir erst hinterdrein mit ihr vornehmen. Diese Fragen sind 
ganz unabhängig von der spezifischen Geschichtsmethodik, 


188 Franz Eulenburg, 


die es mit dem Mechanismus der Mittel zu tun hat, um Geschichte 
als Wissenschaft zu verwirklichen. Diese teleologische Reflexion über 
die Geschichte ist auch ganz unabhängig von der Wertreflexion. Wir 
können vielmehr (S. 129) »schr wohl cine objektive Zweckmäßligkcit 
des ganzen Verlaufes anerkennen und ihr doch den Wert überhaupt 
absprechen«. Jene metaphysisch-teleologische Deutung und Betrachtung 
berührt auch das Verstehen der Geschichte selbst gar nicht. Diese 
geht vielmehr an der Kette kausaler Verknüpfung vor und sucht den 
Begriff der Notwendigkeit durchzuführen — unabhängig davon, ob 
unser sittliches Urteil ihm die höchste Würde oder ıhm die tiefste Im- 
moralität zuspricht. 

Damit ist das teleologische Prinzip in jeder Form aus der Ge- 
schichte selbst verbannt und diese von vorneherein auf die Prinzipien 
und Methodik der anderen Wissenschaften gestellt. Nur für eine m et a- 
physische Betrachtung, die mit der Geschichtswissenschaft selbst 
nichts zu tun hat, bleibt jene Möglichkeit der teleologischen Deutung 
übrig. Denn wie Simmel (S. 132) sich ausdrückt: »aus den ethischen 
wie den ästhetischen Reihen folgen Perioden-Einteilungen und Ent- 
wickelungen, Ahnungen eines ticfen Sinnes der Ereignisse, teleologi- 
sche Zuspitzungen, kurz Reflexionen über die Geschichte, die ihr Wirk- 
lichkeitsbild in keiner Weise alterieren, sondern nur die Art ausdrücken, 
wie sich gewisse Gefühle oder Wertungsinteressen gerade an diesem 
Bilde befriedigen«. Diese Betrachtung teleologischer Art geht also die 
Wissenschaft von der Geschichte direkt zunächst gar nichts an, sondern 
es ist ureigenste Sache der Metaphysik und der Philosophie, die von 
sich aus bestimmt, was sie mit ihren Objekten beginne. Aber, und das 
ist ein bei Simmel öfter wiederkcehrender philosophischer Licblingsge- 
danke, diese metaphysisch-teleologische Betrachtung ist auch ganz un- 
abhängig von dem konkreten Inhalt: »die Reihe des Geschehens 
nach sittlichen Werten und Unwerten geformt, hat einen absoluten 
anderen Rhythmus, andere Höhen- und Tiefenpunkte, andere Farben, 
wie nach den Kategorien der theoretischen Historik, obgleich beide 
cinen absoluten gleichen Inhalt haben« (S. 131). Es ist also eine Art 
doppelter Buchführung, der Simmel das Wort redet, oder eigentlich 
eine vierfache Buchführung”), da wir auf die ästhetischen Urteile wie 
die religiösen Empfindungen hinwiederum dasselbe Objekt nach 
neuen Gesichtspunkten ganz verschieden ordnen und werten. 

Aber diese metaphysische Anschauung scheint mir nun auf die 
Dauer und im Prinzip als solche gar nicht haltbar. Denn einmal ragt 
diese nicht-theoretische Betonung doch immer hinein in die Wahl des 

39) Am deutlichsten wohl ausgedrückt bei Simmel, Die Religion; dazu 
Spranger, a. a. O. S. 64, der mit Recht von einer vierfachen Buchführung 


spricht. 


Neuere Geschichtsphilosophie. 189 


Stoffes, in die Anordnung der Ereignisse usw. wie umgekehrt die 
Wertung unmöglich unabhängig sein kann von den Tatsachen selbst. 
Simmel erkennt dies bis zu einem gewissen Grade selbst an (S. 135): 
‚jene reine Theorie ist ein nirgend ganz realisiertes Ideal und tatsäch- 
lich auch ihrerseits von den metaphysischen Kategorien durchzogen« *°) 
und umgekehrt ist »die Spekulation über die Geschichte zum großen 
Teile nichts anderes als die gesonderte Heraushebung, Vervollständi- 
gung, prinzipienmäfsige Aneinanderordnung von Voraussetzungen und 
Triebkräften, die schon in der Gestaltung des Geschehensmateriales 
zur exakten Geschichte wirksam sind«e. Und weiter (S. 136): »so finden 
sich die Motive, mit denen die Spekulation über das theoretische exakte 
Bild der Historiker hinausgreift, doch schon in diesem Bilde selbst«. 
Hiergegen ist wiederum das zu sagen, was schon bei Grotenfelt her- 
vorgehoben wurde, nämlich daß es eben Aufgabe der theoreti- 
schen Betrachtung der Geschichte sein müsse, diese unkontrollier- 
baren fremden Momente möglichst aus dem theoretischen Bilde ganz 
zu entfernen und daß der Geschichtsmethodik vor allem diese Aufgabe 
zukommt. Wenn das aber in steigendem Maße geschieht, so wird 
mithin, das scheint die Konsequenz, die Spekulation immer weniger 
Stoff in der Wissenschaft von der Geschichte selbst finden, je theore- 
tischer diese selbst vorgeht. Und umgekchrt, was mir ebenso wichtig 
scheint, vollzieht sich die Welt der metaphysischen Betonungen, der 
‚Rhythmus der Geschichte«, doch nicht unabhängig von der Erkennt- 
nis des Geschehens selbst. Die Weltanschauungen, auch die ethischen 
und religiösen, werden mit Notwendigkeit rationcller, je mehr die Do- 
mäne der Erkenntnis und des Wissens sich ausdehnt, je »positiver« 
sie wird. Bei der religiösen Betrachtung der Dinge ist es ganz offen- 
sichtlich, daß die Wissenschaft und die Erkenntnis aufs allerstärkste 
auch den religiösen Sinn beeinflussen und gewisse Erbauungen des Ge- 
mütes, gewisse ahnende und phantasievolle Vorstellungen überhaupt 
unmöglich machen. Und nicht anders steht es mit den andern Bezirken 
der Seele. Das positivistische Wissen schränkt tatsächlich das reli- 
giöse und metaphysische Deuten in erheblichem Maße ein. Je mehr 
das Erkenntnisgebiet des Wissens eingreift in die Sphäre des Gefühles 
und des Handelns, umsomehr übernimmt auch der Intellekt und Ver- 
stand die Führung im Werturteil. Je mehr dadurch überhaupt gewisse 
Fragen durch die fortschreitende Erkenntnis — etwa die Frage des 
Wunders oder die Vorstellung von einem Sündenfall aus der ursprüng- 
lich guten und reinen Natur des Menschen — unmöglich gemacht wer- 
den, um so weniger kann von einer selbständigen Nebenregierung dic- 
ser Mächte und Potenzen die Rede sein. Einfach darum, weil die 
Mittel der fortschreitenden Erkenntnis die Möglichkeit bestimmter Wert- 


t) Also auch von ästhetischen und religiösen Momenten ? 


190 Franz Eulenburg, 


urteile sehr einengen oder gar völlig zerstören — wenigstens dort, wo 
diese Erkenntnis selbst vorhanden ist und ich sie nicht mit Absicht 
ausscheide. Das ist die Größe, aber auch die Beschränkung aller 
Wissenschaft schlechthin, die ihrem Wesen nach rationalistisch scin 
muß, daß sie das Gebiet der metaphysischen Wertung notwendig ein- 
engt, daß sie die Welt recht eigentlich »entgöttert«e und selbst dem 
Träumen über die Dinge eine andere Richtung vorschreibt. Die Deu- 
tungsmöglichkeiten werden beschränkter und gebundener. Wie denn 
schon in derselben Person beide Fähigkeiten selten vereinigt sind. 
So ist mithin das besondere Reich der Werte in Wirklichkeit nicht 
autonom, sondern erhält ihre Direktive aus dem erkennenden Ver- 
stande selbst. Die teleologische Deutung ist m. a. W. an die Erkennt- 
nis gebunden. 

b) Das zweite metahistorische Problem betrifft die Untersuchung 
der Frage, welches denn das spezifische Interesse ist, das die Historik 
als solche in Anspruch nehmen kann. Die übertheoretische Tat- 
sache, die der theoretischen Beschäftigung selbst zugrunde liegt, bleibt 
zu untersuchen. Woher kommt eigentlich unser spezifisches Interesse 
an der Geschichte? Simmel findet dafür zwei Antworten: einmal ist 
es der Inhalt der Geschichte als solcher, sodann die Tatsache des 
Seins, mit dem alle Geschichte es zu tun hat. Den ersten Gedanken 
erweitert S. dahin, daß es sich in aller Geschichte handele sum Ver- 
webung zwischen dem Schicksal und der individuellen Energie, um die 
Gröfßenmassen des Wollens und Vollzuges, die die einzelnen und die 
Gruppen zweckvoll oder zwecklos einsetzen, um den Rhythmus dieses 
unabsehbaren Spieles von Gewinn und Verlust, um die Reize der Ver- 
ständlichkeit, wie den der Vieldeutiskeit, mit denen das seclisch-histo- 
rische Dasein es unserer Scele vergilt, daß sie es nie ablesen kann, 
sondern immer neu in sich erzeugen mufe. Es ist die »Interes- 
santheite im populären Sprachgebrauch. Sie haftet den Vorgängen 
an auch unabhängig von ihrer Wirklichkeit und ist ebenso den er- 
dichteten Begebenheiten wie den wirklichen eigen. Aber dieser In- 
halt, der historisch interessant erscheint, ıst nun doch nach einer 
Seite hin differentiell bestimmt, und das macht es, daf wir nicht jeden 
beliebigen Inhalt schlechthin als »historisch« bedeutsam betrachten. 
Simmel nennt das (S. 142) sdie Schwelle des historischen 
Bewufstseinse und versteht darunter die vermeintliche Tatsache, 
dafs bestimmte Elemente des historischen Geschehens, erst eine be- 
stimmte Stärke erreicht haben müssen, um von uns als zhistorisch- 
relevante angeschen zu werden. Erst von diesem Augenblicke an 
schlage die quantitative Häufung der Elemente in eine qualitative Mo- 
difikation ihres Effektes um. Historische Bedeutung erkennen wir nur 
dort an, wo jenes Quantum für unser Bewußtsein den Schwellenwert 
der historischen Reaktion erreiche. Mit andern Worten: wir erkennen 


Neuere Geschichtsphilosophie. IQI 


nur dem Ereignis, nur den Vorgängen eine historische Bedeutung zu, 
deren weitreichende Folgen für uns noch bekannt sind, oder 
wie Simmel sich ausdrückt (S. 144) »die Folgen-Reihen von sich aus- 
strahlene. Damit ist dann wieder implicite gegeben, daß das historische 
Interessante nicht die Wiedergabe der Wirklichkeit schlechthin sein 
kann, sondern eben nur ganz bestimmte Seiten der Wirklichkeit, die 
jene Schwelle überschritten haben. Mithin verliert auch von diesem 
Gesichtspunkte aus der wissenschaftliche Realismus und Naturalismus 
seine Geltung. l 

Man wird auch hier wiederum das Resultat einräumen dürfen, 
ohne doch den Wegen, auf denen Simmel es erreicht, immer folgen zu 
können. Und zwar aus folgenden Erwägungen. Die Quintessenz seiner 
Gedanken (S. 145) ist, »daß Ereignisse und Personen, Verhältnisse und 
Organisationen alle möglichen Bedeutungen und Werte besitzen kön- 
nen, ohne dadurch historisch-interessant zu werden; daß dies vielmehr 
eine spezifische Gefühlsreaktion ist, mit der wir auf bestimmte 
Anordnungen, Summierungen, Formzusammenhänge reagieren, um nun 
erst auf diese subjektiven Bedeutungen jener Elemente hin, sie zu dem 
besonderen Gebilde der Geschichte zusammen zu fassen und zu ge- 
staltene. Aber diese Bestimmung erscheint nicht eindeutig und präzis 
genug, um das historisch Interessante und Bedeutsame tatsächlich von 
dem übrigen Geschehen auszuscheiden. Es ist nämlich keineswegs 
richtig, daß uns, wie Simmel als Beispiel anführt, das Urteil eines sonst 
ganz unbekannten PBriefschreibers über die französische Revolution 
nicht historisch bedeutsam erscheint, wohl aber »dann, wenn dies Ur- 
teil von Personen ausgeht, deren Wirksamkeit für weiterfolgende Er- 
eiznisse uns bekannt sind« +!) (S. 143). Denn gerade dieses Beispiel 
erweist deutlich das Gegenteil dessen, was es soll. Isoliert ist jenes 
Urteil gewiß nicht historisch-interessant und bedeutsam; aber im Zu- 
sammenhang mit andern Tatsachen kann es sehr wohl werden. Denn 
für die Beurteilung der Stimmung weiter Kreise, für die Charakteri- 
sierung des geistigen Habitus der Zeitgenossen kann gerade das Ur- 
te) unbekanntester Personen weit wichtiger und typischer sein, als das 
der prädominierenden Persönlichkeit, — gerade weil dieses. wie etwa 
Goethes über die Befreiungskriege, ein abnormes, jenes aber ein weit 
historisch-charakteristischeres darstellt. Ja wir können im Gegensatz zu 
Sımmels Versuch der Bestimmung eines absoluten historischen Schwellen- 
wertes noch weiter gehen: es gibt an sich gar kein Geschehen und Ereig- 
nis, von dem wir von vornherein mit Sicherheit sagen könnten, daß es 
nicht historisch wichtig und interessant werden könnte. Jedes Museum 
gibt uns unzählige Belege dafür. Dessen Inhalt erscheint den meisten 


“) Demnach würde der Schwellenwert doch nur wiederum von positiven Kennt- 


nissen abhängen und durchaus variabel sein, hat also keine absoluten Grenzen, 


192 Franz Eulenburg, 


Beschauern darum so völlig uninteressant, weil ihnen die Maler oder 
Verfertiger nicht bekannt sind, während doch die Kenner und Sammler 
auch aus dem unscheinbarsten Bild eines sonst ganz unbekannten 
Mannes immerhin manches historisch-bedeutungsvolle ersehen können 
— und wäre es auch nur die Wahl des Stoffes, die Behandlung und 
Art der Kleidung, dic Abstimmung des Himmels u. a. m. Das Museum 
ist vielleicht besonders lehrreich, um den Begriff des Historisch-Inter- 
essanten zu eruieren. Und es ergibt eine solche Betrachtung deutlich, dafs 
jene Art Grenzabsteckung nicht angängig ist. Oder aber wir müßten 
die Schwelle so tief setzen, daß wir bereits in jedem einzelnen Ereig- 
nis und Geschehen und sei es auch das Simpelste und Unscheinbarste, 
eine mögliche Wirkung annehmen könnten, um dessen Willen uns 
letzthin alles interessant erscheinen müßte. Das wäre offenbar eine 
Tautologie. Unter Umständen kann jeder Eintrag eines unbekannten 
Studenten in eine Matrikel historisch wichtig werden, um ein Exemplar 
der Gattung zu erfassen. Der Blickpunkt der Forschung wird eben 
beständig umgeschaltet und auf Vorgänge gerichtet, die vordem aufer- 
halb des historischen Interesses liegen. 

Richtig ist freilich, daß in jedem einzelnen Falle ich im- 
mer nur ganz bestimmte Momente als bedeutsam herausheben kann 
und darüber andere vernachlässigen muß: weil für die konkreten Auf- 
gaben es eben nur auf ganz bestimmte Punkte der unendlichen Mannig- 
faltigkeit ankommt. Aber es gibt gar nichts »Historisch-Interessantes« 
an sich und keine absolute »Schwelle des historischen Bewulfstscins«. 
Sondern es existiert für jede historische Aufgabe eine Wichtig- 
keitsskala, die ich anwende, ohne damit nun behaupten zu wollen, 
dafs nicht eine Verschiebung der Aufgabe auch die Wichtigkeitsskala 
ändere: daf nicht das, was ich in dem einen Falle als historisch un- 
wichtig und uninteressant ablehne, in einem erneuten Zusammenhang 
cine ganz andere Bedeutung verlangen kann. So richtig also auch der Ge- 
danke Simmels an sich ist, daß immer nur bestimmte Erscheinungen 
in das Blickfeld der historischen Aufmerksamkeit gelangen, so gleicht 
seine Formulierung doch vielmehr dem naiven Realismus, der tatsäch- 
lich glaubt in den Dingen selbst eine Scheidung des Historischen vom 
Unhistorischen vornehmen zu können als einer kritischen Erwägung. 
Nur dann, wenn ich ausschließlich Heroengeschichten und Biographien 
vor Augen habe, kann ich mit Rücksicht hierauf ein für allemal fest- 
stellen, welches die Schwelle der historischen Bedeutung ist und was 
als Tatsachenkomplex wirklich zur Geschichte gehört und was nicht. 
Während es für die Geschichtswissenschaft überhaupt offenbar an sich 
kein Ereignis, keine irgendwie überlieferte Tatsachen gibt, die nicht unter 
Umständen als historisch wichtig herangezogen werden und damit die 
‚Schwelle des historischen Bewufitseins« überschreiten müfiten, während 
sie in einem anderen Zusammenhang fortgelassen bleiben können. Die 


Neuere Geschichtsphilosophie. 193 


tatsächliche Geschichtsbeschreibung und deren Wandlung im 19. Jahr- 
hundert ist dafür instruktiv genug. Aus dem Inhalte des Geschehens 
läßt sich also noch keine bestimmte Schwelle, noch kein endgültiges 
Interesse heraus bestimmen. Alles was geschehen ist oder geschehen 
sein kann, hat die volle Möglichkeit »historisch«e zu werden oder zum 
mindesten in einen historischen Zusammenhang — und sei es auch nur 
als ein Exemplar der Gattung — eingereiht zu werden. Vielleicht 
meint Simmel dasselbe was wir hier umschrieben haben und hat es nur 
unterlassen die einschränkende Bemerkung hinzuzufügen, daß die 
Schwelle nichts Absolutes ist, sondern sich in jedem Falle ändert 
oder daf sie nur für die Aufgabe des Biographen von absolutem Be- 
lang ist, Uecbrigens bleibt es doch für den erkenntniskritischen Effekt 
der ganzen Untersuchung gleich. Denn gerade wenn, wie es hier ver- 
treten wurde, durch die speziellen Aufgaben der Geschichte jedesmal 
nur spezielle Momente als relevant herausgegriffen und betont werden, ist 
damit der Standpunkt des historischen Realismus ebenfalls im ganzen 
aufgegeben; im Gegenteil, der des Kritizismus kommt dadurch erst voll 
zur Geltung. So werden wir den Grundgedanken Simmels annehmen, 
die Formulierung und Begründung aber erweitern und fortführen 
können. 

ci Das zweite übertheoretische Interesse, das der Historik zu 
eigen, ist das an der Wirklichkeit als solcher, abgesehen vom Inhalte. 
»Dieses Interesse am Sein als solches ist der wesentlichste Charakter 
aller Historik«. Simmel hat auch hier eine originelle und vertiefte 
Formulierung dessen gefunden, was von anderer Seite als das »spezi- 
nsche Historischee, als die Feststellung des Individucllen, Besonderen 
ausgegeben wurde. Es ist in diesen Blättern bereits so oft zu diesen 
Punkten Stellung genommen, daß wir hier nicht nochmals darauf ein- 
gehen möchten. Nur dieses sei bemerkt. Es ist nicht so ohne wei- 
teres (S. 148) der Geschichte als solcher zu oktroieren, daß »die Fest- 
stellung dieses Individuellen im Gegensatz zu der in den Naturwissen- 
schaften als die Aufgabe der Historik« anzusehen sei. Es ist nicht 
moglich, weil einmal) die Naturwissenschaften in sehr weiten Reihen 
gar nicht das »abstrakte Gesetze oder die Auffassung des Gevebenen 
nach seiner Gesetzlichkeit erstreben: nicht die Biologie und beschrei- 
bende Anthropologie, nicht die Geologie und nicht cinmal die Astro- 
nomic tun es im Prinzip. Ja man könnte mit demselben Fuge behaup- 
ten, dab sogar in den erklärenden Naturwissenschaften die Gesetze 
letzthin nur Mittel seien, um die gegebene »Wirklichkeit«, das Sein als 
solches, zu verstehen und zu begreifen: von ihr erhalten sie Anrcgung 
und Objekt, Ziel und Ausgangspunkt schlechthin. Man würde damit 
durchaus nicht gegen die Logik der exakten Naturwissenschaft, der 
Physik und Chemie verstoßen. Sodann aber kann auch das Inter- 


esse an der Geschichte zum mindesten ein anderes als die Feststellung 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. a. 13 


194 Franz Eulenburg, 


des Individucllen scin, wofür Hegel wohl das deutlichste und berühm- 
teste Beispiel ist. Wir hatten bei Burkhardt eine ganz entsprechende 
Formulierung gefunden, wonach das Individuelle immer nur Durch- 
gangspunkt für das Allgemeine sei. Und sogar bei Ranke fanden sich 
ähnliche Anschauungen. Ich sehe darum auch keineswegs bestätigt, 
daß der Charakter der Wirklichkeit, der Geschichte im beson- 
ders hohen Maße eignet: das Wirkliche ist vielmehr der gemeinsame 
Gegenstand aller wissenschaftlichen Erkenntnis überhaupt. Ich kann 
mir ohne die Tatsache des Seins, als der letzten und obersten Kategorie, 
als der letzten Instanz, eine Wissenschaft schlechthin nicht gut vorstellen. 
Wissenschaft ist überhaupt nur die Erkenntnis des Seins durch den 
menschlichen Verstand. Nun erkennt freilich dies Simmel an, daf es 
nicht die Scinskategorie als solche ist, die der Geschichte zugrunde 
liege. »Sondern ganz positive Interessiertheit, die sich an gewisse In- 
halte der Wirklichkeitsbilder knüpft, gewisse andere draußen läft, muß 
sich mit dem Seinsinteresse verbinden, um aus dem unendlichen In- 
halte dieses das Historisch-Wichtige auszusonderne. »Wo das Bewuist- 
sein des Seins sich mit dem der Inhaltsbedeutung gleichsam schneidet, 
entsteht die spezifische Interessicrtheit für die Tatsächlichkeit gewisser 
ausgewählter Reihen von Ereignissen, Personen, Zuständen, die die 
Historik begründete. Dieses letzte Geheimnis nun, warum die Ge- 
schichte gerade hieran Interesse findet, ist für Simmel darin enthalten: 
weil wir letzthin in der Geschichte auf die Persönlichkeit stoßen. 
Das steht für ihn im Zentrum aller Geschichte. Das Differente, Un- 
terschiedliche ist ihr Spezifisches im Gegensatz zur Natur?): »In der 
Natur Ist es immer und überall der gleiche, jenseits alles spezifischen 
Sinnes und Wertes stehende Gang der Energieumwandlungen und Stoft- 
umlagerungene. »Je tiefer dagegen die Erscheinungen, die wir histo- 
risch nennen, sich uns erschliefien, desto bedeutsamer wird uns ihre 
Individualität, desto näher gelangen wir an den geheimnisvollen 
Punkt, aus dem die Gesamtqualität der Persönlichkeit wie eine in 
sich geschlossene dem ganzen sonstigen Dasein gegenüber selbständige 
Welt hervorgehte (S. 152). 

Aber hier haben wir es offenbar mit einer petitio principii zu tun: 
ob nämlich die Gesamtqualität der Persönlichkeit über- 

4:2) Nur nebenbei sei bemerkt, daß hier Simmel doch wieder die »Natur« 
als objektive Qualität betrachtet und der »Geschichte«e gegenüberstellt: wobei Jene 
das real Gleiche, diese das real Differente zum Gegenstand habe. Es 
ist also unversehens doch wieder der Standpunkt eines modifizierten transzenden- 
talen Realismus zum Durchbruch gelangt, und es werden der Natur und der 
Geschichte gewisse objektive Qualitäten als solchen angeheftet. Darum unsere 
eingangs gemachte Einwendung, dafs der erkenntnistheoretische Idealismus nicht 


folgerichtig durchgeführt sei. 


Neuere Geschichtsphilosophie. 195 


haupt die differentia specifica zwischen den Wissenschaften ab- 
geben kann. Es ist wie mir scheint eine unwissenschattliche Annahme, 
und ein nicht zu beweisendes Dogma anzunehmen, daß die fremde 
»Persönlichkeit« sich im Laufe des wissenschaftlichen Prozesses nicht 
restlos erschließen lasse. Mindestens muß die Wissenschaft von der 
Voraussetzung ausgehen, daß sie es tun könne, wenn sie ernsthaft 
Wissenschaft, d. h. Erkenntnis und nicht Mystik bleiben will. 
Sonst wird an den Anfang der Geschichte ein achtes Weltwunder 
stabiıliert, ohne die Absicht es zu lösen. Die Wissenschaft muß eben 
auch die Frage beantworten, wie »Persönlichkeit«e möglich sei. Das 
ist vielmehr, wie oben bereits betont, die Aufgabe der Historik als 
Wissenschaft — wobei die Erreichung des Zieles durchaus in der 
Unendlichkeit liegen mag. Bei Simmel erscheint aber als Lösung, 
was erst die Aufgabe der Wissenschaft wird. Es ist vielleicht der 
Gegensatz der rationalistischen zur romantischen Weltanschauung, der 
hierin zum Ausdruck kommt und sich in dem Gegensatz des meta- 
physischen Sinnes verdichtet. Simmel meint von der Natur: »Je ticfer 
wir ın sie eindringen und je mehr die Differenzen der Distanz zwischen 
ihr und unserem Erkenntnisvermögen sich nivellieren, umso unindivi- 
dueller steht sie vor uns«. Aber es scheint doch, daß beide Seiten nicht 
stimmen, auch nicht im Ideal. Weder kann man in der »Natur< so 
ohne weiteres von dem Besonderen der Erscheinung abstrahieren: in 
der Anthropologie und Biologie kommt es doch nicht nur auf die 
»verschiedenen Formen desselben Inhaltes« an, sondern gerade auf die 
individuellen Abweichungen! Und sodann ist durchaus zu betonen, 
daß doch auch die Geschichte sub specie aeterni betrachtet werden 
kann und daß sich ebenso in den verschiedensten Formen mensch- 
lichen Geschehens stets dasselbe, nur in unzähligen Variationen wieder- 
findet. Insofern hat Schopenhauer doch Recht, wenn er erklärt: 
die Geschichte sei im Grunde überall dasselbe und ein sehr gleich- 
mäßiges Schauspiel, dessen Anblick bald ermüde. Offenbar kann das 
Allgemeine ebenso Ziel der Geschichte sein, ebenso ästhetisches Ver- 
gnügen bereiten, wie es gefühlsmäßig interessieren kann und vor allem 
philosophisch gerichtete Geister stets interessiert hat. Wofür Hegel 
wohl das größte und überzeugendste Beispiel ist. 

Die Frage kann hier nicht zur Entscheidung gebracht werden; 
duch sollte auch gegenüber Simmels feinsinnigen und tiefbohrenden 
Ausführungen mit den Fragezeichen nicht hintangehalten werden. So 
fcin, so eindringend, so tiefsinnig sie auch sind, so originell die For- 
mulierung, so scheint mir doch auch in diesem Fall wiederum die 
Frage falsch gestellt zu sein. Darnach kann der Sinn der Geschichte 
noch anders gedeutet, mithin das Interesse an ihr anders fundiert werden, 
als es hier geschehen ist. Es rächt sich eben, dal Simmel nirgends 
eine deutliche Bestimmung des Begriffes der Geschichte versucht hat 

13* 


196 Franz Eulenburg, 


und darum das Objekt bei ihm so leicht verschwimmt. Denn im Ernste 
wird gerade Simmel sie am allerwenigsten auf das Individuelle, Einmalige 
beschränken wollen, der selbst die Sprache und Sitte, Mythos und 
Religion, Wirtschaft und Gesellschaft so oft unter Ewigkeitszügen be- 
handelt und stets das allgemein Typische herausgearbeitet hat. Der 
Philosoph bringt zudem vor allem das Interesse am Allgemeinen 
mit und selbst die Persönlichkeit ist für ihn nur Gelegenheitsursache 
allgemeiner Beziehungen, die aufzudecken nicht minder bedeutsam 
erscheint. Sodann ist es die Kategorie des Werdens und der 
Entwicklung, die das spezifische Interesse an allem Geschicht- 
lichen ausmacht. Die Wirklichkeit unter dem Gesichts- 
punkt des Werdens betrachtet — auch unabhängig von der Ge- 
samtqualität der Persönlichkeit: das scheint die absolute Kategorie und 
der letzte metaphysische Sinn der Historik, hinter dem sich Fragezeichen 
erkenntnistheorctischer Art genug verbergen, die der Lösung noch 
harren. Aber von der Kategorie des Werdens ist in allen Schriften 
unseres Philosophen auffallend selten die Rede, obwohl man bei »Pro- 
blemen der Geschichtsphilosophie« sicher an ihr nicht ganz vorbci- 
sehen kann. Dafür ragt bei ihm die ethische und ästhetische Be- 
wertung der »Persönlichkeit«, als des letzten großen Geheim- 
nisses des Menschen, hinein und biegt die Erkenntnis in eine ganz 
bestimmte künstlerisch-ethische Bewertung um. Jene ist bei ihm gleich- 
sam das zeitlose »Ding an sich« der Geschichte. Dadurch erhält 
aber naturgemäß auch die erkenntnistheoretische Fundamentierung und 
Deutung cine Färbung, die nicht notwendig mit dem Problem selbst 
zusammenhängt. 

Auf das, was Simmel von den historischen Gesetzen ausführt, soll 
hier nicht näher eingegangen werden. Mir scheint die Fassung des 
Gesetzesbegriftes nicht glücklich. Das, was diese Gesetze sollen, näm- 
lich immanente konstante Ursachenbezichunsen letzter Art aufzuzeigen, 
vermögen auch die Naturgesetze nicht — nicht die Keplerschen Ge- 
setze, nicht das Coulombsche, nicht das Gesetz der multiplen Propor- 
tionen oder das biogenctische Grundgesetz, sogar das Newtonsche im 
Grunde genommen nicht, da es mit dem unkausalen Begriff der Fern- 
wirkung operiert! es ist kein Wunder, dafs es dann die historischen 
Gesetze auch nicht vermögen. Aber ob es überhaupt einen Sinn hat, 
einen Gcsetzesbegriff aufzustellen, der eigentlich gar keine Anwendung 
in irgend einer Wissenschaft finden kann, sicht mir zweifelhaft aus. 
Trotzdem ist das Ergebnis bei Simmel dieses, daß auch die Geschichte 
nicht umhin kann »Typen, allgemeinere Begriffe und Synthesen der 
Reihen zu höheren Gesamterscheinungen aufzubauen, die über die Ein- 
zclheiten in ihrer Realität und Kausalität weit hinaus gehen« (S. 178; 
wenn diese Formulierungen auch immer nur vorläufige Annäherungen 
darstellen. Auch aus dieser notwendigen Aufgabe geschichtlicher Be- 


Neuere Geschichtsphilosophie. | 197 


trachtunzen ergebe sich die Unmöglichkeit des naiven historischen 
Realismus. Wir sehen hier von einer Erörterung der Einzelheiten ab, 
da darauf in anderem Zusammenhange näher eingegangen werden soll. 

Im ganzen enthält jedoch die gedankenreiche Schrift Simmels so 
viele Feinheiten, so viel wirkliche historische Probleme, daß auch wer 
sich kritisch zu ihnen verhält, doch des Dankes für die Anregungen 
und für den logischen und psychologischen Genuß der Darbietungen 
voll ist, 


(Schluß folgt im nächsten Heft.) 








Gewerbliche Monographien. 


Von 
HERMANN LEVY. 
\\ 
Inhalt*). 
1. Wirtschaftsgeschichtliche Darstellungen einzelner Gewerbe. 2. Bergbau. 
3. Industrie der Steine und Erden. 4. Die chemische Industrie. 5. Textil- und 


Bekleidungsindustrie. 6. Industrie der Nahrungs- und Genußmittel. 


Der Zweck dieser Literaturübersicht, die regelmäßig in gewissen 
Zeitabschnitten fortgesetzt werden soll, ist: einen zusammenfassenden 
UÜeberblick über nationalökonomische Untersuchungen 
einzelner Gewerbezweigwe zu geben. Der Andrang solcher 
Untersuchungen auf dem Büchermarkt ıst beträchtlich. Fast in jedem 
Monat erscheinen Einzeldarstellungen dieses oder jenes Industriege- 
bietes. Wir besitzen in der Sammlung »Technisch-volkswirtschaftliche 
Monographien< von Ludwig Sinzheimer ein vortreffliches Unter- 
nehmen, das sich speziell der Herausgabe solcher Einzeldarstellungen 
widmet!). Ebenso hat in England der Verleger Methuen in seinen 
»books on business« diesen Weg beschritten?). Angeregt durch das 

+*+) Es liegt in dem Zweck dieser Besprechung, verschiedene Arbeiten über 
gleiche Industriegebiette zusammenzufassen. Aus diesem Grunde bleiben 
drei mir vorliegende Arbeiten in dieser Besprechung unberücksichtigt, die von 
Gerstner über die Bijouterie-Industrie, die von Pfleghart über die Uhren-Industrie, 
und das Werk von J. A. Lux über das Kunstgewerbe. Diese Arbeiten werden, 
sobald sich ihnen solche aus ähnlichen Gebieten anreihen, zur Besprechung ge- 
langen. 

1) Es wurden bisher einzeln behandelt: Die Zuckerindustrie, die Technik der 
Seeschiffahrt, die Glasindustrie und die Schwefelsäurefabrikation. 

2) Zur Behandlung gelangten: Elektrizitätsindustrie, Schiffsbau, Brauereigewerbe, 
Automobilindustrie, Reklamewesen, Kisenindustrie, Baumwollindustrie und Wollen- 


und Kammgarnindustrie. 


Hermannn Levy, Gewerbliche Monographien. 199 


immer wachsende Interesse, welches unsre Zeit dem Entwicklungsgangc 
einzelner Großigewerbe entgegenbringt, hat auch die Wirtschaftsgc- 
schichte immer Untersuchungen einzelner Industriezweige hervorgebracht, 
und es ist erfreulich, daß der historische Werdegang der verschieden- 
sten Industrien grade unter Berücksichtigung der heute interessieren- 
den Probleme — z. B. der kapitalistischen Entwicklung, oder der Mono- 
polorganisation — ein beliebtes Forschungsgebiet geworden ist. 

Für denjenigen, welcher die industrielle Entwicklung der Ver- 
sangenheit und Gegenwart in ihren Gesamttendenzen studiert, aber die 
Resultate wissenschaftlicher Einzelforschung nicht unbe- 
rücksichtigt lassen will, ergibt sich die Notwendigkeit, grade die 
inAustriellen Monographien mit Aufmerksamkeit zu verfolgen. In dem 
Malte aber wie die Zahl der monographischen Darstellungen beständig 
wdchst, wird der Ueberblick über all das, was an wissenschaftlich un- 
verarbeitetem Material vorliegt, immer mühseliger und zeitraubender. 
Diesen Ucberblick etwas zu erleichtern, soll die Aufgabe dieser Be- 
sprechung scin. Besonders sollen zur Vereinfachung der Uebersicht 
Schriften aus gleichem oder verwandtcem Industriezweige gruppenweise 
behandelt werden, so dafs sich wieder cine Zusammenfassung der Ein- 
zeldarstellungen ergibt. 

Einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt die Ücbersicht, wie wir 
sie heute für die Jahre 1907 und 1908 geben, nicht. Nur solche Ar- 
beiten können zur Besprechung kommen, bei denen das gesammelte 
Material und scine wissenschaftliche Behandlung das Interesse der Na- 
tionalökonomie über den rein monographischen Gesichts- 
punkt hinaus beanspruchen können, und dies ist leider nicht im- 
mer der Fall. So scheiden wir einzelne Veröffentlichungen ganz aus, 
bringen von andern eine eingehendere Betrachtung nur für die allg e- 
mein interessierenden Ergebnisse und machen endlich von diesem 
Gesichtspunkt auch die Bemessung des Raumes abhängig, den wir den 
einzelnen Schriften widmen. Daß auf dem Gebiete der industriellen 
Monographien wissenschaftliche Meisterwerke nicht häufig sind, ergibt 
sich schon daraus, daß diese Arbeiten in der Regel nicht ausgereifte 
Natiovnalökonomen zu Autoren haben, sondern schriftliche Ergebnisse 
einer seminaristischen Studienzeit, also Anfängcrarbeiten, darstellen. 
Als solche darf man sie von vornherein nicht mit allzu hohen Anfor- 
derungen betrachten. 


1. Wirtschaftsgeschichtliche Darstellungen cinze]- 
nerGewerbe. 
a. Dr. Karl Knapmann. Das Eisen- und Stahldrahtgewerbe 
m Altena. Leipzig (C. L. Hirschfeld) 1907, 105 S. 
Die Schrift des Verfassers ist ein wertvoller Beitrag zur Kenntnis 
der industriellen Organisation des 16., 17. und 18. Jahrhunderts. Den 


200 HermannLevy, 


Ausgangspunkt der Betrachtung bildet die für viele Gewerbezweige im 
16. und 17. Jahrhundert typische Umwandlung des Handwerks zum 
Verlage. Aus der Klasse der Handwerker erheben sich die »Reide- 
meister«, die vermöge einigen Kapitalbesitzes und im Besitze der Draht- 
rollen sich zu Verlegern ihrer schwächeren Genossen machen. 
Allein sie sind ökonomisch nicht mächtig genug, um gegenüber den 
Kaufleuten der benachbarten Städte, die den wichtigen Auslands- 
absatz besorgten, eine unabhängige Stellung einzunehmen. Unkundig 
der Absatzverhältnisse machen sich die Reidemeister scharfe Konkur- 
renz, welche zum Vorteil der Kaufleute die Preise herabdrückt. Als 
Mittel gegen die nun cintretende Depression des ganzen Gewerbes 
wird ein Rezept in Vorschlag gebracht, das in den verschie- 
densten Gewerben unter ähnlichen Verhältnissen zur Anwendung gce- 
kommen ist: die Herstellung eines Monopols. Schon im Jahre 1662 
wurde den Altenaern von dem kurfürstlichen Vizekanzler vorgeschla- 
gen, bestimmten Kaufleuten ein Monopol für den Drahthandel zu über- 
tragen, wogegen sich diese verpflichten sollten, allen Draht zu testen 
Preisen abzunehmen. Diese Monopolorganisation, welche damals noch 
nicht zu Stande kam, wurde später in dem »Iserlohner Kratzendraht- 
stapel«, dem »Eisendrahtstapel in Altena« und den Stahldrahtstapeln 
verwirklicht. Der ausführlichen Beschreibung dieser höchst bemer- 
kenswerten Verbände ist der überwiegende Teil der Schrift des Ver- 
fassers gewidmet. 

Der »Stapel«e war ein »Syndikat«, eine An- und Verkaufsstelle für 
das ganze Gewerbe. Da der Verfasser seine Arbeit »einen Beitrag zur ` 
Vorgeschichte der Kartelle« nennt, so seien auch hier einige frappante 
Aehnlichkeiten dieser Organisationen mit den heutigen Kartellen an- 
gedeutet. Da haben wir vor allem die Festsetzung der Preise und, 
was uns noch wichtiger erscheint, die Regelung der Produktion. Im 
Eisendrahtgewerbe wurden im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts jähr- 
liche Fabrikationsmengen unter den Produzenten vereinbart; es wurden 
Beteiligungsziffern (Repartitionen) festgesetzt. Der Stahldrahtverband 
von 1799 führte ein Entschädisungssystem ein, durch welches eine Anzahl 
von Verlegern zur Aufgabe ihrer Betriebe veranlafßt wurden. Es wurde 
ferner »der Gewinn, der infolge niedriger Preise für Kampfgebicte ent- 
ging, durch entsprechenden Aufschlag auf den reinen Mitteldraht — das 
Halbzeug der Iserlohner Kratzendrahtzicher — wieder eingcholt«, also 
cine durchaus kartellistische Preispolitik getrieben. 

Sicherlich waren auch »die ökonomischen Gründe für die Ent- 
stehung jener Verbände keine anderen, wie die für die heutigen Kar- 
telle maßßgebenden, nämlich die maßlose Konkurrenz der einzelnen 
Produzenten im Absatz, die den einzelnen zugrunde richtete, und die 
Erkenntnis, da das Gewerbe zeitweise unter einer zu reichlichen Pro- 
duktion litte. AI dies scheint uns aber nicht die Warnung des Ver- 


Gewerbliche Monographien. 201 


fassers zu rechtfertigen: »Die Bedeutung der gegenüber der heutigen 
anders gearteten Gewerbeverfassung für das Zustandekommen der Ver- 
binde nicht zuüberschätzen«. Grade aus der Darstellung des 
Verfassers ergibt sich, daß die behördlichen Zwangsmaßregeln hier 
eine wesentliche Rolle gespielt haben. So wurde im Eisendrahtge- 
werbe durch behördliche Regelung das Eintreten neuer Reidemeister 
seit 1767 beträchtlich erschwert. Im Stahldrahtgewerbe war seit 1754 
eine Ausdehnung der kleinen Verleger durch die Beschränkung der 
Zahl der Schmiedewerkstätten mit Schwierigkeiten verknüpft. Als 
später ım Jahre 1764 ein Verband, der Stahldrahtstapel, zusammenkam, 
waren auch neu aufkommende Stahl-Reidemeister gesetzlich zum Bci- 
tritt verpflichtet. Sowohl beim Iserlohner Kratzendrahtstapel wıe beim 
Eisendrahtstapel in Altena bestand für die Produzenten die eidliche 
Verpflichtung, ihre Ware nur an den Stapel zu verkaufen. Bei dem 
ersteren Stapel stand auf der Verletzung dieser Verpflichtung Zucht- 
hausstrafe wegen Memeids. Andrerseits galten die einmal gebildeten 
Stapelgesellschaften in der Regel als einzige gesetzliche Bezugsquelle 
für die einheimischen Kaufleute. 

Alle derartigen gewerberechtlichen Bestimmungen mußten natür- 
lich dazu dienen, den Produzenten eine monopolistische Stellung zu 
sichern und ıhre Organisation wirksam zu gestalten. Sobald dieser 
rechtliche Monopolschutz durch die Einführung der Gewerbefreiheit in 
Fortfall kam, wurde auch die Monopolorganisation undurchführbar. 
So ließ sich ein im Jahre 1810 geplanter Verband im Stahldrahtgc- 
werbe nicht mehr durchführen, weil scit 1809 der Beitritt neu auf- 
kommender Reidemeister nicht mehr zu erzwingen war. Man wird 
deshalb trotz der »Warnung« des Verfassers der damaligen Gewerbe- 
ordnung einen wesentlichen Einfluß auf die Verbandsbildung zuerken- 
nen müssen. Oekonomische Zustände, vor allem das Bestehen einer 
scharfen Konkurrenz, bildeten für die Unternehmer den Anlaß, sich zu 
köalieren. Diescs Bestreben hätte aber bei der leichten Konkurrenz- 
möglichkeit wenig Aussicht auf Erfolg gehabt, wenn nicht der gesetz- 
liche Schutz des Monopols als wesentliche Voraussetzung für 
die Bildung der Monopolorganisation, ja geradezu als Zwangsmittel, 
hinzugetreten wäre, 

Von dieser einen Meinungsverschiedenheit abgesehen, sind wir mit 
den Schlufsfolgerungen des Verfassers «durchaus einverstanden. Vor 
allem aber ist die große Sorgfalt in der Sammlung des geschichtlichen 
Materials überaus anerkennenswert, und die Darstellung läßt nichts zu 
wünschen übrig. 

b. G. Randall Lewis, Ph. D. The Stannaries. London. 1908 
Constables. XHI. — 299. 

Das Wort »stannaries« bedeutet bestimmt organisierte Korporatio- 
nen, in denen die Zinnbergwerke von Cornwall und Devonshire scit 


202 Hermann Levy, 


1201 und 1305 zusammengefaßt waren. Die Geschichte dieser Orga- 
nisationen ist die Geschichte des englischen Zinnbergbaues 
überhaupt. Sie licgt in dem umfangreichen Werke von Lewis vor uns. 

Die Darlegungen des Verfassers sind nach zwei Richtungen hin 
bemerkenswert. Einmal bieten sie einen überaus interessanten Beitrag 
zur Geschichte des Bergrechts und seines Einflusses auf die wirt- 
schaftliche Entwicklung des Bergbaus. In vier Kapiteln (III, IV, V, VI) 
werden diese Fragen ausführlich erörtert. Es wird vor allem die 
Entwicklung des Bergrechts dargelegt, wobei einzelne in- 
teressante Vergleiche mit der Rechtsentwicklung im kontinentalen Berg- 
bau gezogen werden. Die Zinnbergwerke von Cornwall und Devon 
waren cbenso wie vier weitere englische Distrikte (Forest of Dean, 
Derbyshire, Mendip Hills und Alston Moor) Gebiete des sog. >free mi- 
ninge. Es bestand dort, einmal im Gegensatz zu den Gold und Silber 
enthaltenden Bergwerken, die der Krone gehörten, und zweitens ım 
Gegensatz zu dem bei der Kohle herrschenden Bergwerkseigentum der 
Grundbesitzer, ein rechtlicher Zustand, den wir im Deutschen mit 
»Freierklärung des Bergbaus« zu bezeichnen pflegen. Allein 
die rechtliche Verfassung und die Verwaltung dieser Berg- 
werksdistrikte und ihre Stellung zum Regalherrn sind an- 
dere als auf dem Kontinent gewesen. Die Krone begnügte sich da- 
mit, die Gewohnheiten von Jahrhunderten zu untersuchen und zu kodi- 
fizieren. So »bestanden in den cinzelnen Bergwerksdistrikten Ge- 
meinschaften, die durch ihre Gesetze, Sitten und Solidarität, so 
zu sagen, halb-selbständive Staaten bildetene. Die Beziehungen dieser 
Berggemeinden zur Krone bestanden nur in der Zahlung von Steuern 
und in dem allgemeinen Aufsichtsrat der Krone über die Berg- 
gerichte. Jedoch entwickelten sich hier niemals Unternehmungen 
unter staatlicher Kontrolle, sondern die Gruben blieben »von Anfang 
bis zum Ende im vollsten Sinne Privateisentume. Die auf dieser Grund- 
lage sich aufbauende Verwaltung des Zinnbergbaues, die Be- 
zichungen der Berggemcinden zu Parlament und 
Krone, dieRechtssprechung derZinn-Gerichtshöfe und 
die Institution der »Zinnparlamente« werden hier ausführlich 
erörtert. Dann folgt eine Untersuchung über die Steuern und Ein- 
nahmen der Berggcmeinden. Wichtig ist hier vor allem die 
cigentümliche Einrichtung, daß nur zweimal im Jahre die Erhe- 
bung der Steuer, des coinage duty, durch Beamte stattfand. Die 
Produzenten waren daher genötigt, mit dem Verkauf ihrer Ware einen 
dieser Termine abzuwarten, was im 16. und 17. Jahrhundert unter den 
Aermeren von ihnen eine dauernde Notlage herbeiführte. Auch die 
Erörterung des königlichen Vorkaufsrechts, das im 16. und 17. 
Jahrhundert monopolistisch von der Krone verwertet wurde, bildet 


einen Hauptbestandteil dieses Abschnittes, der außerdem auf S. 149 


Gewerbliche Monographien. 203 


bis 152 eine sehr anschauliche Schilderung des ganzen mittelalter- 
lichen Verkaufssystems von Zinn enthält. Der Abschnitt über 
Privilegien und Gewerbesatzungen der Zinngräber beschließt jenen 
einen Teil der Schrift, der uns über die gewerberechtliche Regelung 
des Zinnbergbaus orientiert. 

Der große noch übrig bleibende Teil der Darlegungen befaßt sich 
mit rein ökonomischen und sozialen Fragen. Es handelt: Kapitel I 
über die Entwicklung der Technik, Kapitel II über den Zinn- 
handel, Kapitel VII über die industrielle Organisation, 
und endlich das letzte Kapitel über Kapital und Arbeit im Zinn- 
lergbau. 

Von besonderem Interesse ist in diesen Abschnitten die Erörte- 
rung über die Anfänge und Entwicklung des Kapitalismus im Zinn- 
bergebau. Seit dem Beginn des 14. Jahrhunderts finden wir, daß die 
Produzenten in ökonomische Abhängigkeit von den Zinnhändlern ge- 
raten. Unter den Tudors verschärft sich dieser Zustand, und die Kla- 
gen, dafs der eigentliche Produzent von dem Kaufmann übervorteilt 
werde, mehren sich. Diese Uebervortcilung beruht darauf, daß die 
stinners< mehr und mehr genötigt werden, den Kredit der Kaufleute 
in Anspruch zu nehmen. Zu Ende des 16. Jahrhunderts wird in einem 
Dokument von einem dreifachen »Wucher« gesprochen, der im Zinn- 
berubau stattfände. Erstens müßten sich die Besitzer des Zinns gegen- 
über den Kaufleuten, denen sie Geld schuldig seien, zur Ablieferung 
bestimmter Quantitäten verpflichten, gleichvicl welcher der Preis sei. 
Zweitens leihe nun der »tin master« den »Ärbeitern oder dem armen 
Gräber: Geld mit der Verpflichtung, daß ihm binnen wenigen Tagen 
Zinn abgeliefert werde; geschehe dies nicht, so werde der Arbeiter in 
weitere, wucherische Kontrakte verstrikt. Endlich drittens bestände 
ein Wucher darin, daß der »tin mastere häufig den Arbeiter nicht in 
Gcid, sondern in Waren bezahle. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts 
nımmt die Bedeutung der Zinnhändler für die kapitalistische Entwick- 
lung des Zinnbergbaus ab. Sie werden in ihrer Rolle als Geldleiher 
und Verleger von den kapitalistischen Schmelzern abgelöst. Während 
bis etwa in die Mitte des 16. Jahrhunderts die Schmelzer handwerks- 
mätsige Produzenten gewesen waren, entwickelt sich seitdem eine Klasse 
von Kapitalisten, welche zahlreiche Schmelzwerke besitzen und betrei- 
ben oder dieselben an ärmere Schmelzer verpachten. Allmählich wur- 
den diese kapitalistischen Schmelzer zu Zwischenhändlern, sie über- 
nahmen die Funktionen, welche früher die Kaufleute ausgeübt hatten, 
und noch heute sind sie die Finanziers des Zinnbergbaus. 

Die Stellung des Grubenbesitzers wird neute noch durch 
das ökonomische Uebergewicht der Schmelzhüttenbesitzer charakterı- 
siert. Aus verschiedenen Gründen, welche Lewis am Schluß des letzten 
Kapitels erörtert, befindet sich der ursprüngliche Verkäufer des Erzes 


204 HermannLevy, 
häufig geradezu im Verlust, während der Schmelzer aus dem Zwischen- 
handel, der sich durch seine Doppeltätigkeit als Produzent und Händ- 
ler ergibt, stets eines gewissen Nutzens sicher ist. Dieser Zustand: 
die ökonomische Herabdrückung des Grubenbesit- 
zers und der Grubenarbeiter durch eine für sie ungün- 
stige Verteilung des Reingewinns aus dem Zinnverkauf, 
zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der letzten 5 Jahr- 
hunderte, und es ist gerade unter diesem Gesichtspunkt die Darstellung 
des Verfassers besonders interessant. Den Höhepunkt erreichte freilich 
jener Zustand im 17. Jahrhundert, als großes Kapitalbedürfnis sich im 
Zinnbergbau fühlbar machte, und die ärmeren Gräber, die außerdem 
durch die oben gekennzeichncte Verkaufsordnung litten, nunmehr völlig 
unter die Herrschaft der Kapitalisten gerieten. Die elende Lage der 
Zinngräber, der ärmeren Grubenbesitzer und Lohnarbeiter war damals 
sprichwörtlich. 

Als Mittel gegen die Not der Produzenten wurde unter der Köni- 
gin Elisabeth und ihren Nachfolgern bis fast zum Ende des 17. Jahr- 
hunderts das Monopol verwandt. Lewis sicht darin ein besonderes 
» Tudor-Stuart panacca«, aber es ist auch anderwärts vielfach versucht 
worden, den unbemittelten, vom Kapital andrer abhängig werdenden 
Produzenten dadurch einen größeren Anteil am Erlös ihrer Pro- 
dukte zu sichern, daß man den Absatz cinem Monopole unterwarf, das 
dem kapitalistischen Handel zu Gute kam und diesem ermöglichen 
sollte, den Produzenten zu einem festen Preise die Ware abzunehmen. 
Dies war die Idee der Stapels im deutschen Drahtgewerbe gewesen, 
wie wir es socben von Knapmann hörten. Dies war auch die Idee, 
welche neben fiskalischen Gesichtspunkten, die englische Krone veran- 
late, ihr von alters her bestehendes, aber nur selten ausgeübtes Vor- 
kaufsrecht zur Grundlage einer Monopolorganisation zu machen. Die 
Geschichte dieser Zinnmonopole erzählt Lewis ausführlich. Sıe hatten 
nach seiner Darstellung nicht den gewünschten Erfolg, indem die Mo- 
nopolisten wohl zu hohen Preisen verkauften, aber die an die Zinn- 
gräber zu zahlenden Preise infolge ihres kapitalistischen Uebergewichts 
niedrig zu halten vermochten. Dies schrecktce geradezu vom Zinnberg- 
bau ab (vgl. S. 218—220). Nur von 1650—1660, als unter Cromwell- 
schem laissez-faire Monopol und Prägungssteuer (coinage duty) fort- 
fielen, machte sich neuer Unternehmungsgeist fühlbar, und die Lage 
der Produzenten besserte sich. 

Wenn noch heutigen Tags die Lage der Grubenbesitzer und Berg- 
arbeiter in den Zinnbezirken Cornwalls keineswegs zufriedenstellend 
ist, so liegt dies nach Lewis zum großen Teil an der antiquierten, auf 
alten Gewohnheitsmethoden aufgebauten Organisation dieses Gewerbes. 
Auch eine Verschmelzung der Bergwerksunternehmung mit den Schmelz- 
werken kommt aus diesem Grunde nicht zustande Wenn aber der 





Gewerbliche Monographien. 205 


Verfasser meint, nirgends sehe man heute »alte Typen industrieller 
Organisation: so lebendig vor sich wie im Bergbau, so trifft dies doch 
wohl nur mit Einschränkung zu. So sehr wir ihm darin Recht geben, 
daß alte Gewerbesatzungen heute noch die Organisation des englischen 
Zinnbergbaus ungünstig beeinflussen, so müssen wir doch daran erin- 
nern, daß der englische Zinnbergbau von seiner einstigen Größe heute 
zu einer höchst unbedeutenden Stellung herabgesunken ist. Von der 
Weltproduktion, die, nach uns vorliegenden Ziffern im Jahre 1904 
92000 tons betrug, lieferte Cornwall nur 4000 tons! Man wird wohl 
annehmen können, dal der Fortbestand einer antiquierten Organisation 
des Zinnbergbaus in England längst erschüttert worden wäre, wenn 
derselbe nicht durch die Konkurrenz der Malayischen Staaten, Bankas 
und PBillitons so bedeutungslos geworden wäre, daß er nurmchr einen 
absterbenden Zweig englischer Industrie darstellt. Nach dieser Rich- 
tung hin hätte der Verfasser noch einige Aufklärungen geben können. 

Es liegt aber in der Anlage des ganzen Werkes, dafs der Verfasser 
in der wirtschaftsgeschichtlichen Darstellung der Blüte- 
zeit des englischen Zinnbergbaues den Schwerpunkt sucht. Seine 
Aufgabe hat er vortrefflich gelöst, und es soll hier besonders der 
Wunsch ausgesprochen werden, daß die großzügig angelegte, durch 
eingehende Archivarbeit fundierte und auf ausgcreiften volkswirtschaft- 
lichen Kenntnissen erbaute Arbeit in Deutschland auch unter denjeni- 
sen Ihre Leser finden möge, die sich im allgemeinen der l.ektüre wirt- 
schaltsgeschichtlicher Monographien entziehen. 

c. Hans Koch. Geschichte des Seidengewerbes in Köln. Leipzig. 
Duncker und Humblot. 1907 (XV + 124). 

Heute hat die Seidenindustrie in Köln keine Stätte mehr. Sie 
hat sich rheinabwärts gezogen und in Krefeld ihren Mittelpunkt. Bis 
wett in das 17. Jahrhundert hinein ist Köln die rheinische Seidenstadt 
gewesen. Die Anfänge des Kölner Seidengewerbes, die Blütezeit des 
Gewerbes von 1734 bis 1506, die zünftische Organisation desselben und 
seinen allmäblichen Rückgang schildert uns der Verfasser an Hand 
eines reichen Quellenmaterials. 

Da das Kölner Seidengewerbe schon frühzeitig Fernhandelsgewerbe 
war, und zwar Rohseide einführte und Fabrikate ausführte, so ist es 
nicht wunderbar, wenn sich schon frühzeitig in ıhm ein gewisser Zug 
zum Grofibetriebe zeigte. Die Betriebsform war von vornherein vor- 
wiegend das hausindustrielle Verlagssystem, hauptsächlich unter Heran- 
zichung weiblicher Arbeitskräfte. Zur Zeit der Blüte des Gewerbes 
waren die Verleger nicht außerhalb des Gewerbes stehende Händler, 
sondern entweder zünftisch organisierte Seidenmacherinnen oder Färber 
oder frei arbeitende Seidenweber, die zugleich selbst Handel trieben, 
Eine unserer Ansicht nach schr interessante Tatsache, deren Ursachen 
noch eingehender erforscht werden sollte, ist, dafs das Kölner Seiden- 


206 Hermann Levy, 


gewerbe sich nie in Abhängigkeit von einem rein kaufmännischen 
Verleger befand. Diese Tatsache steht nicht allein im Gegensatz zu 
zu den Verhältnissen des mittelalterlichen Seidengewerbes in Paris und 
ltalien, wie es Koch hervorhebt, sondern sie bildet überhaupt eine Aus- 
nahme in der industriellen Organisation des 15—17. Jahrhunderts. Ist 
doch neuerdings auch für England der deutliche Nachweis erbracht 
worden, daß die rein kaufmännischen Verleger in jener Zeit allmählich 
cin immer größeres Gewerbegebiet eroberten, und George Unwin, dem 
wir diese Nachweisungen verdanken (vgl. Industrial-Organisation. Ox- 
ford 1904. S. 79--86, 103—111), hat ihnen auch eine Zusammenstellung 
von Beispielen für das kontinentale Handwerk beigefügt, die für die 
allgemeine Ausbreitung dieses Zustandes Zeugnis ablegt. Um so lehr- 
reicher ist die von Koch konstatierte Ausnahme. 

Das sorgfältig ausgeführte Buch wird auch in anderen Abschnitten, 
je nach den Bedürfnissen des Forschers, manches Bemerkenswerte bieten. 

d. Emil Heuser. Pfälzisches Porzellan des 18. Jahrhunderts. 
Speyer 1907. (L. Witter.) 56 S. 

Die Geschichte des Frankenthaler Porzellan des 18. Jahr- 
hunderts wird in dieser Schrift ausführlich geschildert. Einige cinlei- 
tende Erörterungen über die Entstehung der Porzellanfabrikation in 
anderen deutschen Gebieten sowie über die im ı8. Jahrhundert beste- 
henden Fabriken des Auslandes führen zur Darstellung des eigentlichen 
Themas. Zu unterscheiden ist dic Periode von 1755 bis 1762, in welcher 
die Fabrik von ihren Begründern, der Familie Hannong, betrieben 
wurde, von der darauf folgenden Zeit des kurfürstlichen Betriebs. Es 
ist eigentümlich, daß zur Zeit des Privatbetriebes die Fabrik nur unbe- 
friedigende Erträge abwarf. Denn Hannong besal die Konzession, 
allein in der Pfalz durchschcinendes Porzellan zu verfertigen, es war 
ferner ein Einfuhrverbot für fremdes Porzellan, Zollfreiheit für Roh- 
stoffeinfuhr und Fabrikatausfuhr, ein Enteignungsrecht für etwa aufzu- 
findende Porzcellanerde enthaltende Böden und cine billige Bezugstaxe 
für kurfürstliches Holz im Interesse der Fabrik festgesetzt worden. 
Allein durch all’ jene merkantilistischen Vergünstigungen konnte man 
nicht bewirken, da der Auslandsabsatz des Frankenthaler Porzellans 
sich wesentlich erweiterte, da man auf fremden Gebieten mit der dor- 
tigen Fayenceware und dem chinesischen Porzellan zu konkurrieren 
hatte. Vor allem waren auch die Bezugskosten des Rohmaterials zu 
hoch. Dazu kam, da Herren vom Hofe Karl Theodors sowie der 
Kurfürst selber gerne kostspielige Waren kauften, aber mit der Bezah- 
lung im Rückstand blicben. Als die Schulden der Fabrik wuchsen, 
wurde sie vom Kurfürst durch Kauf übernommen. Aber auch unter 
dessen Regime besserte sich die Finanzlage des Unternehmens nicht. 
Gegenüber diesen finanziellen Miferfolgen verweist der Verfasser auf 
die künstlerische Bedeutung der Fabrik; die daran sıch knüpfenden 


Gewerbliche Monographien. 207 


Ausüührungen sind im allgemeinen rein kunstgeschichtlichen oder tech- 
nischen Charakters. Den Volkswirt wird jedoch in diesem Teil der 
Arbeit die Erörterung über die Fälschungen, mit denen ein schwung- 
hafter Handel getrieben wird, interessieren. 


2. Bergbau. 

a H. Paxmann. Wirtschaftliche, rechtliche und statistische 
Verhaltnisse der Kaliindustrie. Berlin 1907. (Preußisch Geologische 
Landesanstalt.) 230 S. 

Der Verfasser ist schon häufig mit literarischen Arbeiten über die 
Kalindustrie hervorgetreten. Das vorliegende Werk ist ein Beitrag zur 
Festschrift des zehnten Allgemeinen Deutschen Bergmannstages zu 
Eisenach 1907. 

Der Hauptteil des Buches ist den Anlagen gewidmet, welche fast 
viermal so viel Raum einnehmen wie die volkswirtschaftlichen und berg- 
rechtlichen Ausführungen zu Anfang der Arbeit. Von diesen Änlagen 
serden die statistischen Tabellen besonderes Interesse beanspruchen 
konnen. Es sei z, B. auf Tabelle 4 verwiesen, welche Anhaltspunkte 
für die Preisstellung des Syndikats im Inlande und im Auslande gibt, 
für die unseres Wissens bisher keine Zahlenangaben vorlagen. Ebenso 
sind die Tabellen 7—9 über die Entwicklung des Kaliverbrauchs in 
tremden Ländern schr instruktiv. Die Tabellen 13, 17 und 18 geben 
sehr interessante Aufschlüsse über die Kosten und den Ausbau der 
Propaganda, die ja bekanntlich eine bedeutsame Rolle im Kaliabsatz 
spielt und von den Syndikaten mit Geschick betrieben worden ist. Im 
Jahre 1803 gab es erst ein Propaganda-Bureau, nämlich dasjenige von 
\ew-York. Im Jahre 1907 gab es dagegen im In- und Ausiande gı 
solcher Bureaus mit 35 und 57 Unterbeamten. Diese Propaganda ist 
sicherlich eine der Ursachen gewesen, anf welche die Steigerung des 
Kalıabsatzes zurückzuführen ist. Es verbrauchten Doppelzentner Kali 
(K-O: in der Landwirtschaft: 


Länder 1895 1905 
Deutschland 598 000 20210094 
Amerik. Union 339 072 1090 926 
Vereinigte Königreiche 40 884 160 017 
Holland 25416 173 242 
Schweden so 606 143 910 
Frankreich 50 327 112 037 
Belgien 28 806 93 408 


Es wäre zu wünschen gewesen, dafßß der Verfasser an Hand seines 
reichen Quellenmaterials die volkswirtschaftlichen Probleme des Kali- 
alsatzes in den hier genannten wichtigsten Verbrauchsländern 
etwas näher untersucht hätte. Z.B ist die Bedeutung des deutschen 
Kalis für die amerikanische Landwirtschaft cin so wenig geklärtes 


208 Hermann Levy, 


Problem, daß mit den bloßen Verbrauchsziftern noch gar nichts ge- 
sayt ist. 

Leider hat es jedoch der Verfasser nicht versucht, in dem dar- 
stellenden Teil seiner Arbeit auf wichtige Spezialfragen unter Zugrunde- 
legung wissenschaftlich verwertbaren Materials einzugehen. Er beschä!- 
tigt sich ın ganz allgemein gehaltenen Ausführungen mit der Frage 
der Ucberproduktion und dem Fortbestand des Syndikats. Als Ersatz- 
mittel für die Auflösung des Syndikats, falls diese eintreten sollte, 
schlägt er cin Handelsmonopol des Reichs vor, während er 
ein Besitzmonopeol von der Hand weist. Es ist jedoch aus seinen 
Ausführungen nicht zu erschen, wie er sich die Politik eines solchen 
Monopols gegenüber der heute unter der Ucberproduktion leidenden 
sminder begünstigten Klasse von Werkene denkt, und ob deren Lage 
bei Zustandekommen eines solchen Monopols nicht einzig auf Grunl 
einer volkswirtschaftlich bedenklichen Preispolitik ver- 
bessert werden könnte. Es scheint, als ob Paxmann sowohl das Reichs- 
monopol als auch den Ausfuhrzoll nur als Schreckgespenst an die Wand 
malen will, um die Interessenten vor der Auflösung des Syndikats zu 
warnen. Dabei ist es bemerkenswert, daß er auch einen Ausfuhr 
zoll nur als notwendiges Uebel hinstellt, das die Kalıinteressenten 
nicht heraufbeschwören sollen. Es hat eine Zeit gegeben, in der der 
Verfasser eine lebhafte Propaganda für den Ausfuhrzoll machte 
(vol. seine Schrift! »Die Kali-Industries von 1899 und 1003). Grade 
im Gegensatz zu der von ihm und andern vertretenen Auffassung, dafs 
deutsches Kali, infolge seiner monopolistischen Stellung auf dem Welt- 
markt, einen Ausfuhrzoll ohne Beeinträchtigung des Exports ertragen 
könne, habe ich in einer Schrift vom Jahre 1907 (Ausfuhrzölle und die 
deutsche Handelspolitik S. 33) auf die Möglichkeit einer Bedarfs- 
einschränkungım ÄAuslande verwiesen, welche bei einer Er- 
höhung der Preise (um einen Ausfuhrzoll) sehr leicht eintreten könne. 
Nunmehr erklärt auch Paxmann: »hohe Ausfuhrzölle .. .. . können 
allerdings der Verschleuderung der Salze im Auslande einen wirksamen 
Damm vorschieben, sie beschwören aber wiederum eine andere grofe 
(scfahr herauf, indem sie der unentbehrlichen Ausdehnung des Aus- 
landsgeschäftes den Atem benehmene. Vielleicht, daß grade der ver- 
schlechterte Auslandsabsatz von 1907, der von den möglichen Schwan- 
kungen desselben Zeugnis ablegte, den Verfasser zu diesem Ansichts- 
wechsel bekehrt hat. 

Die in dem Abschnitt »wirtschaftliche Verhaltnisse: 
wiedergegehene Bedeutung der Kali-Industrie für Landwirtschaft und 
Industrie bringt gegenüber der früheren Stocpelschen Darstellung nicht 
viel Neues. Bei der Behandlung der srechtlichen Verhält 
nisse« vermißst man Angaben über die preußischen Berggesetze und 
die neueste Reform des Bergrechts, 


Gewerbliche Monographien. 209 


Im übrigen hat sich der Verfasser zu Anfang der Arbeit in einer 
eiscnartigen Fülle überschwenglicher Worte ergangen, die etwas wun- 
derlich berühren. So z.B. wenn der Kalisalzbergbau ein »kaum zu 
erschütternder Kulturwerte in »leuchtender Umrahmung« genannt wird, 
wenn es heißt, die »junge Kali-Industrie« habe »den Dienst für die All- 
gemeinheit auf ihre Fahnen geschrieben« oder wenn das Syndikat der 
Unternehmer als »aus deutscher Münze geschmiedet«e bezeichnet wird. 
Die Bedeutung der deutschen Kaliindustrie läßt sich auch in anspruchs- 
losere Worte kleiden, und grade die Schwierigkeit der Interessenkon- 
fikte, die sich in der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Indu- 
strie cracben haben, sollte bei aller Anerkennung ihrer na- 
tionalen Wichtigkeit, eine Ueberschwänglichkeit der 
Gefühle hinter ernsten Besorgnissen zurücktreten lassen. 

b. Dr. Hermann Zickert. Die wirtschaftliche Bedeutung der böh- 
mischen Braunkohlen. Teplitz-Schönau (A. Becker) 1908. XIII. + 286S. 

Der Verfasser hat sich mit nicht unerheblichem Fleiß der Mühe 
unterzogen, die Annalen der Produktion und des Absatzes 
böhmischer Braunkohle zu schreiben. Ob in jener Geschichte 
cines rasch aufblühenden Bergbaues — die Förderung ist 
von zoooco Tonnen im Jahre ıg61 auf 20000000 im Jahre 1906 ge- 
stiegen — keine, auch nur einigermafien fesselnde Probleme stecken, 
wissen wir nicht. Der Verfasser hat sie jedenfalls, wenn sie vorhanden 
sein sollten, nicht entdeckt. Nach vier Zeitabschnitten geordnet, wird 
uns jedes einzelne Ereignis geschildert, welches Produktion, Verbrauch 
Auslanrsabsatz, Transport usw. der böhmischen Braunkohle in der Zeit 
von 1856—1906 angeht; diese die nackten Tatsachen aneinanderreihende 
beschreibung macht die Arbeit mehr zu einem Nachschlagewerk als zu 
einer nationalökonomischen Lektüre. Auf die Organisation des Braun- 
kohlenbergliaues wird kaum eingegangen, auch die Entwicklung der 
"reisund Förderkonvention von 1903 nur gestreift. Für die 
Gestehungskosten bringt der Verfasser keine eigenen Ziffern 
und halt es auch nicht für nötig, die Zahlenangaben wieder erläuternd 
nachzuprüfen. Immerhin ist die Arbeit als fleifige Sammlung histo- 
rischer, statistischer und wirtschaftspolitischer Notizen nicht unver- 
dienstlich. 

c. Dr. ing. Walther Randhahn. Der Wettbewerb der deutschen 
Braunkohlen-Industrie gegen die Einfuhr der böhmischen Braunkohle. 
Jena (G. Fischer) 1908. 119 S. 

In dieser Schrift schen wir den Kampf, den die böhmische Braun- 
kohle um die Erweiterung ihres Absatzmarktes führt, vom Standpunkt 
der deutschen Wirtschaftsinteressen dargestellt: Es wird daher für 
denjenigen, der sich mit dem deutschen Braunkohlenproblem beschäf- 
tigen will, von Vorteil sein, diese Arbeit der soeben besprochenen von 
Zickert gegenüberzustellen und besonders die von beiden gemeinsam 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. ı. 14 


210 HermannLevy, 


behandelten Gebiete in ihren Einzelheiten miteinander zu vergleichen. 
Hiefür kommen besonders die Ausführungen Randhahns über die Pro- 
duktionsverhältnisse, die Transportverhältnisse deutscher und böhmischer 
Braunkohlen und die Entwicklung des Wettbewerbs in Betracht. 

Im allgemeinen ist die Arbeit von Randhahn, — ganz abgesehen 
davon, dafß auch sie mit gründlichem Fleiß an die Materialsamm- 
lung herangegangen ist — wegen der scharfen Hervorkcehrung der 
interessierenden Probleme die ansprechendere. Ich verweise nur 
auf das, was über die Wirksamkeit des Gesetzes vom abnchmenden 
Ertrage ausgeführt wird, wobei übrigens die sorgsame Behandlung der 
Produktionskostenziffern hervorzuheben ist. Auch hat der Verfasser es, 
im Gegensatz zu Zickert, sehr wohl verstanden, die Ergebnisse seiner 
Einzeldarstellungen einheitlich zusammenzufassen. Die Entwicklungs- 
chancen der böhmischen Braunkohlenindustrie werden von ihm genau 
geprüft; er erwartet keine weitere Ausfuhrsteigerung nach Deutsch- 
land und gelangt daher zu einem für die deutsche Braunkohlenindustrie 
günstigen Resultat. Allein angesichts der einmal bestehenden Kon- 
kurrenz rät er derselben, ihr Augenmerk auf folgende Ziele zu richten: 
1. dic weitere Ermäßigung der Gütertarife; die Einführung von Ver- 
besserungen, welche die Leistungsfähigkeit der Eisenbahnen vergrößern 
und der damit periodisch auftretenden \Wagenknappheit steuern. 2. Die 
intensivere Benutzung der Binnenwasserstrafen zur Verfrachtung ihrer 
Produkte. 3. Zusammenschluß der Industrie zu Kartellen und Syn- 
dikaten. 

Was der Verfasser für die beiden ersten Punkte anführt, können 
wir durchaus anerkennen. Dic Bestrebungen der deutschen Braunkoh- 
lenındustrie für Ermäßigung der Frachten erscheinen uns vom volks- 
wirtschaftlichen Standpunkt aus gerechtfertigt. Ebenso können wir 
aber dem Verfasser nur vollauf beipflichten, wenn er gegen die Binnen- 
schiffahrtsfeindlichkeit der deutschen Braunkohlenindustrie auftritt und 
gegen die einseitige Antikanalpolitik der Interessenten ausdrücklich pro- 
testicrt. Hat doch z. B. eine Interessenten -Vereinigung es fertig ge- 
bracht, als Kompensation für einen eventuellen Rhein-Weser-Elbekanal 
Schiffahrtsabgsaben fur ausländische Kohlen zu verlangen! 

In der Behandlung der Kartellfrave können wir dem Verfasser in 
dem, was er über die privatwirtschaftliche Bedeutung der 8 existicren- 
den Verbände sagt, im allgemeinen beiptlichten. Es ist natürlich die 
monopolistische Organisation für die Einzelinteressenten der deutschen 
Braunkohlenindustrie vortcilhafter als es der gegenseitige Konkurrenz- 
kampf in der böhmischen Industrie für die dortigen Interessenten ist 
(es bestand dort nur eine vorübergehende Konvention vgl. Zickert 
a.2.0.8.177). Aber wie steht es mit der volkswirtschaftlichen 
Bedeutung? Der Verfasser erwähnt als besondere Einrichtung eines be- 
stimmten Kartells: Daft durch Schaffung einer Kinheitsmarke (> Unione) 


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Gewerbliche Monographien. 211 


»die einseitige Bevorzugung bestimmter Marken seitens der Konsu- 
menten unmöglich gemacht seie. Ob dieser Ausfluß monopolistischer 
Absatzpolitik vom Standpunkt der Gesamtheit gerechtfertigt ist, bleibt 
dagegen unerörtert. Ebenso wird vielfach von einer »mafsvollen Preis- 
politike der Syndikate gesprochen, aber ein Beweis für dieselbe wird 
nicht erbracht. Der Verfasser geht nicht einmal auf einen Vergleich 
von Preisen und Produktionskosten ein, noch schildert er den Einfluß 
der Verbände auf die Preisstellung in bestrittenen und unbestrittenen 
Gebieten, eine Frage, welche doch für die Beurteilung der monopoli- 
stischen Preispolitik unbedingte Bedeutung beansprucht. Die »exorbi- 
tanten Preisee werden dem Kleinhandel zur Last gelegt, ohne daf 
hiefür Beweise erbracht werden, und geradezu naiv aber übercinstim- 
mend mit der blinden Kartellfreundlichkeit des Verfassers ist es, daß 
in »volkswirtschaftlicher Hinsicht<e die gänzliche Ausschaltung des 
Zwischenhandels durch die Braunkohlensyndikate ohne weiteres empfoh- 
len wird. Die hiedurch steigerungsfähige Machtstellung der Syndikate 
wird von dem Verfasser eben a priori als volkswirtschaftlich günstig ange- 
sehen. Wenn wir von diesen Mängeln volkswirtschaftlicher Objektivität 
abschen, die in der Behandlung der Kartellfrage fühlbar werden, so 
bietet die Arbeit des Verfassers, da wo er sich auf Tatsachen stützt 
und kritisch vorgeht, viel Lehrreiches und vor allem eine erfreuliche 
Klarlegung solcher Fragen, die allgemeines Interesse beanspruchen 
können. 

d. Peter Heck. Die deutsche Erdölindustrie, Aachen (Verlags- 
und Druckereigesellschaft) 1907. 103 S. 

Vom weltwirtschaftlichen Standpunkte aus spielt die deutsche Erd- 
öl-Industrie nur eine geringe Rolle. Während die amerikanische Union, 
das Land des wertvollsten Rohöls, im Jahre 1905 ca. 17 Millionen, Ruf- 
land 6!'2 Millionen, Holländisch Indien ı 200000, Galizien und Rumänien 
zusammen ca. 1400000 Tonnen Erdöl produzierten, belief sich die 
deutsche Gewinnung auf nur 78000 Tonnen. Auch für die Ver- 
sorgung des Deutschen Reichs spielt die heimische Erdölindustrie eine 
noch vergleichsweise geringe Rolle: wurden doch im Jahre ı905 allein 
143026 Tonnen Schmieröl vom Ausland eingeführt. Dennoch 
bietet die deutsche Erdölindustrie interessante volkswirtschaftliche Pro- 
bleme, welche der Verfasser richtig erkannt hat und denen er den 
Hauptteil der Arbeit widmet. 

Es handelt sich vor allem um Fragen der industriellen Organisa- 
tion. In einem Abschnitt, welcher die Entwicklung der deutschen Erd- 
ölindustrie bis 1906 behandelt, schildert der Verfasser, wie beim Aui- 
kommen derselben die Unternehmungen sich pilzartig vermehrten. Die 
Geschichte des ersten, seit 1880 bekannten Gewinnungsortes Oclheim, 
ist typisch für alles, was auf dem Gebiete leichtsinniger Gründungen 
geleistet werden kann. Zu Anfang der 8oer Jahre wurde Oelhcim das 

2% 


212 Hermann Levy, 


Eldorado für Hunderte von Spekulationslustigen. Ein förmlicher Wald 
von Bohrtürmen wuchs dicht zusammengedrängt empor, ohne jedes 
System wurde in aller Hast darauf losgebohrt, da jeder vor seinem 
Nachbar die unterirdischen Schätze heben wollte. Allein, die Hoff- 
nung von den Oelfontänen verwirklichte sich nicht. Von 10368 mz 
im Jahre 1883 fiel die Gewinnung auf 3681 mz Erdöl im Jahre 1892. 
Heute hat Oelheim nur einen verschwindend kleinen Anteil an der 
deutschen Erdölproduktion. Von den zahlreichen Unternehmungen 
sind die meisten verschwunden, andere haben sich zu den Vereinigten 
Deutschen Petroleumwerken verbunden, was für die Aktionäre der 
überkapitalisierten Gründungen nicht ohne große Opfer geschehen 
konnte. 

Die heute für Deutschland bedeutsamen Distrikte sind die im Elsaß 
gelegenen und diejenigen in Wietze. Auch hier hatte die Entwick- 
lung zunächst zu einer Entstehung sehr zahlreicher konkurrierender 
Unternehmungen geführt. Allein, wenn die Konkurrenz auch die Ein- 
zelgewinne herabdrückte, so blieb doch den Unternehmungen das Schick- 
sal Oelheims erspart, da der natürliche Oelreichtum nicht versagte. 
Allmählich machte freilich die Zersplitterung der Unternehmungen einer 
starken Konzentrationsbewegung Platz. Im Elsaß ist seit 1906 die ge- 
samte Petroleumindustrie in der Deutschen Tiefbohrgesellschaft sozu- 
sagen »unter einen Hut« gebracht. In Wietze ist ebenfalls seit 1906 
die »Deutsche Mineralöl-Industrie Aktiengesellschaft« der dominierende 
Konzern geworden, daneben bilden eine große niederländische Unter- 
nehmung und einzelne kleinere Gründungen die outsiders. Für die 
ökonomisch-technischen Vorzüge dieser Konzentrationen weiß der Ver- 
fasser auf S. 56—57 und 97—98 zahlreiche, lehrreiche Angaben zu 
machen, noch größere erwartet cr von ciner Vereinigung der beiden 
großßen Konzentrationsgruppen, die dann einen deutschen Petroleum- 
trust darstellen würden. Dagegen vermissen wir Angaben, welche die 
Preispolitik der dominierenden Unternehmungen beleuchten könnten, 
und ferner eine Erörterung der Frage, welches die Stellung der mono- 
polistischen Unternehmungen gegenüber anderweitiger Konkurrenz — 
sei es des Auslandes, sei es neuer im Inland entstehender — ist und 
inwieweit diese Stellung für die Absatzpolitik der Unternehmungen von 
Bedeutung ist. Es wäre wünschenswert gewesen, diese volkswirt- 
schaftliche Seite des Problems neben den privatwirtschaftlichen 
Vorteilen der Konzentration näher zu behandeln. Auch erscheinen uns 
des Verfassers Argumente für höhere Zölle (vergl. S. go ff.) gerade an- 
gesichts der Vertrustungsbewegung wenig gerechtfertigt; dieselben 
würden eine wesentliche Stärkung der monopolistischen Machtstellung 
der großen Unternehmungen bedeuten, während andererseits, nach seiner 
eignen Ansicht, an eine Ersetzung der Versorgung vom Auslande durch 
die inländische Produktion gar nicht zu denken ist. 


Gewerbliche Monographien. 213 


Im übrigen ist die Schrift des Verfassers eine sorgfältige, auch 
stilistisch sehr angenehm wirkende Arbeit. Der Abschnitt über die 
bergrechtlichen Verhältnisse in der deutschen Erdölindustrie verdient 
ebenfalls Beachtung. Vor allem ist es von Interesse, zu sehen, wie in 
dem nordwest-deutschen Erdölgebiet das Verfügungsrecht des Grund- 
besitzers über Petroleum zu eigentümlichen, nicht gerade als volks- 
wirtschaftlich günstig anzusehenden Bodenpreisverhältnissen geführt hat, 
während im Elsaß durch das Berggesetz von 1873 diese Mißstände 
von vornherein verhütet worden sind. 


3. Industrie der Steine und Erden. 


a. W. Herrschel. Die sächsische Sandsteinindustrie. Borna- 
Leipzig. (R. Noske) 1908. IV + 186 S. 

Die sächsische Sandstein-Industrie ist mit Sicherheit bis ins 15. Jahr- 
hundert zurückzuführen, wenn auch ihre Anfänge vermutlich noch weiter 
zurückweichen. Der erste Teil der vorliegenden Arbeit beschäftigt 
sich überwiegend mit wirtschaftshistorischen Fragen, von denen einzelne, 
z. B. die Betrachtungen über das Eigentumsrecht an den Elb- 
brüchen, die Abgaben, die frühzeitigen Steinbrecher- 
Innungen u.s.w., manches Interessante bieten. 

Die sächsische Sandsteinindustrie hat heute ihre Blütezeit 
hinter sich. Sie beschäftigt zwar nach der Schätzung des Ver- 
fassers immer noch ca. 20000 Menschen, wenn man zu den in den 
Brüchen selbst arbeitenden Personen (1898: 3867) noch die indirekt 
durch die Sandsteinindustrie beschäftigten, wie Bildhauer, Steinmetzen, 
Fuhrleute, Schiffer, Arbeiter zum Um- und Aufladen hinzurechnet. Aber 
aus verschiedenen Ursachen ist die weitere Ausdehnung der Sandstein- 
Industrie gefährdet. Vor allem handelt es sich um das Aufkommen 
neuer Konkurrenzprodukte. Ziegel, Beton und Eisen sind zu gefähr- 
lichen Konkurrenten des Sandsteins geworden, cbenso kommen neuer- 
dings, in weit stärkerem Maße als früher, andere Gesteinsarten, z. B. Gra- 
nit, Dvabas, bayrischer Kalkstein u. a.m. zur Verwendung. Die Zement- 
waren sind der stärkste Konkurrent der Stein- und insbesondere der 
Sandsteinindustrie. Die Richtung der modernen Wirtschaft und eine 
eigentümliche Bedarfsveränderung bringt es mit sich, daß das billigere, 
aber schlechtere Material den teuren aber wirksameren Stoff ver 
drängt. Der Verfasser mag recht haben, wenn er aus der Verdrängung 
des svornchmen Sandsteins« durch »ödes, dürftiges Materiale den An- 
blick unsrer Städte sich verschlechtern sicht, aber diese ästhetische 
Klage ändert nicht die Tatsache, da das Aufkommen billiger Sand- 
stein-Surrogate als großer wirtschaftlicher Vorteil anzusehen ist. 

Die Organisation der Sandsteinindustrie charaktri- 
siert sich dadurch, dafs die Betriebe sich durchweg in den Händen 
von Einzelunternehmern befinden, daB Aktiengesellschaften 


214 Hermann Levy, 


oder andere grofskapitalistische Unternehmungsform fehlen. Aber es ist 
heute die Industrie, trotz der fehlenden Kapitalkonzentration, mono- 
polistisch organisiert. Der im Jahre 1906 gegründete »Verband 
CottaerSandsteinbruchinhabere hat neben anderen Zwecken 
auch die Festlegung von Mindestpreisen vorgenommen. Ob eine durch 
Zusammengchen ermöglichte Preissteigerung der Sandsteinindustrie nütz- 
lich sein wird, das erscheint uns zweifelhaft, wenn wir die auf S. ıq1 
vom Verfasser gemachten Darlegungen berücksichtigen, wonach das 
Heil der Industrie, gegenüber der Surrogat-Konkurrenz, in der »Ver- 
billigung« der Produktion liegen soll. Nach seinen Ausführungen 
auf S. 139 würde eine monopolistische Preissteigerung wohl die Erhal- 
tung von Brüchen mit weniger gutem Material ermöglichen, die sonst 
an der Konkurrenz mit bestem Gestein zugrunde gehen würden. Aber 
auch in der Sandstein-Industrie ist es fraglich, ob diese Seite des 
Monopolschutzes als günstig für die Gesamtentwicklung der Industrie 
zu betrachten ist. Der Verfasser hätte auf diese Probleme mehr Ar- 
beit und Kritik verwenden können und sollen. 

Die Darlegung der Beziehungen der Sandsteinindustrie zu den ge- 
planten Schiffahrtsabgaben ist für die Diskussion über die 
möglichen Wirkungen derselben bedeutsam. Auch nach der sozial- 
politischen Seite hin bietet die behandelte Industrie, die für Leben 
und Gesundheit der in ihr Beschäftigten besonders große Gefahren 
birst, manche interessanten Tatsachen. Das Fehlen eines Inhaltsver- 
zeichnisses sowie jeglicher Fintcilung in Kapitel oder Einzelabschnitte 
macht die sonst fleitsige Arbeit unübersichtlich, besonders da die be- 
handelten Fragen in bunter Reihe einander folgen. 

b. Dr. R. Großmann. Die technische Entwicklung der Glas- 
industrie. Leipzig. 1908 (Klinkhardt). IV +- ı21 S. 


Diese Studie — die dritte der oben genannten Sinzheimerschen 
Monographien — ist mit großem Flei und mannigfaltiger Sachkenntnis 


ausgeführt. Der erste Abschnitt behandelt den Einfluß der technischen 
Entwicklung auf die Standortsfrage. Mit der Aenderung der Feue- 
rungstechnik, der Verdrängung des Holzes durch Steinkohle, Braunkohle 
und Torf, wie sie seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts in Deutsch- 
land einsetzte, sowie schließlich mit der Einführung der Gasfeuerung 
hat eine allmähliche Verschiebung des Produktionsstandortes der Glas- 
industrie stattgefunden. Die alten Standorte in waldreichen Gegenden 
mit billigen llolzpreisen konnten nur insoweit beibehalten werden, als 
sie wie in Schlesien und im Saargebiet sowie in vielen Teilen Böhnens 
eine leichte Zufuhr von Kohle ermöglichen. Wo dies, wie in Ober- 
bayern oder den östlichen Provinzen Preußens nicht der Fall war, gingen 
viele Betriebe zugrunde. Das Brennmaterialproblem, die Aenderung 
der Feuerungstechnik, ist besonders für die Erkenntnis der heutigen 
Organisation der Glasindustrie höchst bedeutsam, und Betrach- 


Gewerbliche Monographien. 215 


tungen hierüber kehren im Verlaufe der Schrift verschiedentlich wieder. 
Finmal schädigte der Uebergang zur Kohlenfeuerung die kleinen 
Hütten, welche eine Verlegung ihres Standortes nicht durchführen 
konnten oder auch nicht imstande waren, die kostspieligen Gasöfen 
sich zu beschaffen. Dann wiederum bewirkte der Uebergang zur Kohle 
ene Konzentration der Glasindustrie, insbesondere der Flaschen- 
und Tafelglasfabrıkation, in den Kohlengebieten an der Saar, am Rhein 
und in Schlesien. Ehe jedoch der Verfasser die eigentlich organisa- 
torischen Fragen behandelt, zeigt er im zweiten Abschnitt, welche Ent- 
wicklung im einzelnen die Technik durchgemacht hat und welches die 
Bedeutung dieser VeränderungenaufdieProduktionsweise 
und de Produktionskosten gewesen sind. Es werden hierbei 
untersucht: r. Der Glashüttenbetrieb, und zwar gruppiert der Verfasser 
die hier ın Frage kommenden Veränderungen nach einem sehr über- 
sichtlichen Schema, das an die allgemeine Darstellung des Begriffs 
»lechnik< in Brentanos Vorlesung erinnert, 2. Glasveredelung und 
3. Verfertigung von Spicgelglas und Spiegeln. Eine Fülle höchst wert- 
vollen Materials findet sich in diesem Abschnitt vor, das hoffent- 
lich in umfassendern Studien auf industriellem Gebiete reichliche Ver- 
wendung finden wird. Ich verweise auf das, was über den Einfluß 
verbesserter Verkehrstechnik aufdieBeschaffung und Ver- 
wendung derRohmaterialien gesagt wird, auf die Erörterungen 
über die, durch die moderne Technik hervorgerufene, Arbeitstei- 
lung und die aus ihr sich ergebenden Anforderungen an die 
leistung des Arbeiters, endlich auf die ziffernmäßigen Angaben, 
welche dartun, in welcher Weise die mechanischen Produk- 
tionsmittel neuerdings de menschliche Arbeitskraft er- 
setzt haben. 

In dem dritten Abschnitt erhalten wir ein Bild von den »Betriebs- 
formen und den Betriebsgrößen«e und dem organisatorischen Aufbau 
der Industrie. Die Entwicklung des Großbetriebs in der Glas- 
industrie ist es, die den Verfasser zunächst beschäftigt. Die Glasin- 
dustrie gehört zu den »primären« Fabrikindustrien, zu denen, die von 
Anfıng an fabrikmäßig organisiert wurden. Nachdem zunächst die 
Glasmeister einerseits vom kapitalistischen Händler abhängig waren, 
andrerseits genossenschaftlich den kapitalistischen Anforde- 
rungen des Betriebes zu genügen suchten, entstehen seit dem 17. Jahr- 
hundert kapitalistische Unternehmer. Mit den verschiedenen Veran- 
Jeiungen der Technik, insbesondere der Feuerungstechnik, drängt sich 
der Großbetrieb auf allen Gebieten der Glasindustrie mehr oder minder 
in den Vordergrund: »Die mit gewöhnlichen Oefen ausgerüsteten Hütten 
können mit den größeren nicht mehr konkurrieren. In der Flaschen- 
industrie tritt dieser Umschwung schon am deutlichsten zu Tage. Eine 
kleine Hütte nach der andern geht cin.« Das war anno 1884. Der 


216 HermannLevy, 


Verfasser zeigt, daß diese Entwicklung rapide weitergeschritten ist. 
Daran reihen sich Ausführungen über die vertikale Betriebskombina- 
tion — Verbindung von Fabrikation und Veredlung des Glases, An- 
gliederung von Torf- und Kohlengruben, Sodafabrikation und Sand- 
gruben — sowie eine kurze Besprechung der Kartellbestrebungen. Ein 
besonderes Gewicht legt der Verfasser mit Recht auf die Tatsache, 
daß die stark maschinelle Entwicklung der Einzelwerke deren indivi- 
duelle Verschiedenheit (besonders bezüglich der Arbeitskräfte) herab- 
mindert und durch diese Vereinheitlichung die Bildung der Monopol- 
organisation erleichtert. 

Von den beiden letzten Kapiteln ist dasjenige über »Technik und 
Arbeiterverhältnisse« in sozialer Hinsicht bemerkenswert. Der Ver- 
fasser wägt sorgfältig Vorteile und Nachteile der verbesser- 
ten Technik für den Arbeiter ab. Er zcigt, wie einerscits die 
Fortschritte der Technik zuweilen direkte gesundheitliche Vorteile für 
den Arbeiter mit sich bringen (z. B. beim Uebergang von der Wasser- 
mühl- zur Dampfschleiferei), wie ferner die Verdienste der Arbeiter, 
selbst da wo Organisationen nicht aufkommen konnten, mit verbesser- 
ter Technik gestiegen sind, wie aber in den technisch rückständi- 
gen Betrieben gesundheitlich und wirtschaftlich die 
Lage des Arbeiters am ungünstigsten ist. Daß die Einführung 
neuer arbeitsparender Maschinen, wie sie im Anzuge zu 
sein scheint (Blasemaschinen), den Arbeitern einer Industrie, die bis- 
her in erster Linie auf qualifizierter Menschenarbeit beruhte, gefahrvoll 
werden kann, besonders wenn die Einführung plötzlich vor sich geht, 
ist zweifellos. Der Verfasser hat daher Recht, wenn er eine Stär- 
kung der Arbeiterorganisation grade angesichts dieser Tat- 
sache herbeiwünscht. Er hätte viclleicht die Erfahrungen des Glas- 
flaschenbläser-Gewerkvereins in Amerika (vgl. Industrial Commission 
Vol. VII, S. 102 ff.), zur Begründung sciner Ansicht heranziehen können. 

Im übrigen ist es erfreulich, daß diese inhaltlich so reiche Schrift, 
auch in Methode der Darstellung und im Style durchaus befriedigt. 


4. Die chemische Industrie. 


a) Dr. H. Großmann. Die Bedeutung der chemischen Technik 
für das deutsche Wirtschaftsleben. Halle a. S. (W. Knapp.) 1907. 140S. 

Es liegt nicht im Zwecke dieser Schrift, welche Band VIII der 
Monographien über chemisch-technische Fabrikationsmethoden 
bildet, eine spezielle Darlegung industriepolitischer Fragen aus der 
chemischen Industrie zu liefern. Das Buch soll vielmehr einen knap- 
pen wirtschaftlichen Appendix zur chemischen Tech- 
nologie darstellen. Die Ausführungen über Entwicklung und Um- 
fang der deutschen chemischen Industrie, über Unternehmungsformen 
und Kartelle, Rentabilität, Patentwesen, Arbeiterfrage und Zollgesetz- 


Gewerbliche Monographien. 217 


gebung sind daher meistens rein deskriptiv gehalten. Als Sammlung 
vieler wichtiger und bisher nichteinheitlich dargestellter 
Tatsachen ist die Arbeit sehr nützlich, besonders für alle 
diejenigen, die einen Gesamtüberblick über die mannigfachen 
Beziehungen der vielverzweigten chemischen Industrie 
zum deutschen Wirtschaftsleben suchen. Wo hingegen der Verfasser 
seine Meinungen über Probleme der nationalökonomischen Wissenschaft 
abgibt, wie etwa über den Nutzen der Kartelle oder über »Freihandel« 
und »Schutzzoll«, da wird der kritische Leser aus den wenigen, ganz 
allgemein gehaltenen Sätzen wohl kaum eine befriedigende Aufklärung 
mitnehmen und nach beweiskräftigen Darlegungen verlangen. Der 
sonst so sachliche Verfasser hätte sich hier etwas größere Reserve 
auferlegen sollen: denn der Zweck seiner Arbeit machte wohl kaum 
ein Eingehen auf diese schwierigen und nicht kurzer Hand ab- 
zufertigenden Probleme nötig. 

bi Dr. Hermann Schultze. Die Entwicklung der chemischen 
Industrie in Deutschland seit dem Jahre 1875. Halle a. S. (Tausch u. 
Grosse) 1908. VIII + 309. 

Der Verfasser hat sich zunächst mit großem Fleiß im das 
technische Gefüge der chemischen Industrie eingearbeitet und be- 
sitzt ein reichhaltiges Wissen in den verschiedenen in Frage kommen- 
den Gebieten dieses vielseitigen Industriezweiges. Die Darstellung der 
einzelnen Produktionszweige in technischer Hinsicht, 
mit lehrreichen Notizen und Ziffern über ihre volks- 
wirtschaftliche Bedeutung, bildet den überwiegenden Inhalt der 
Arbeit. Sie bietet in diesem Teile weit mehr als das zuvor bespro- 
chene Buch von Großmann, bleibt aber wie dieser, im allgemeinen, 
rein deskriptiv. Es ist erfreulich, daß der Verfasser bei Erörte- 
rung der einzelnen Produktionszweige jeweils auf die Verhältnisse des 
Außenhandels eingeht. Aber andererseits beschränkt er sich 
auch hier auf die bloße Darstellung der Ausfuhr und Einfuhr, der ver- 
schiedenen Absatzgebiete, der Konjunkturschwankungen im Auslands- 
absatz usw. Wir haben schon an anderer Stelle in dieser Bespre- 
chung erwähnt, daß in Einzelgebieten der chemischen Industrie, z. B. 
in der Kali-Industrie, handelspolitische Probleme eine nicht un- 
wichtige Rolle spielen. Für das gesamte Gebiet der chemischen 
Industriehabendie neuen Handelsverträge ofteinschneidende, 
durchaus nicht immer günstige Wirkungen gehabt (vgl. Handelsvertrass- 
verein, Der deutsche Außenhandel, 1907, S. 190-—2ı). Ein kriti- 
sches Eingehen auf diese Probleme, besonders auf die ver- 
schiedenen Forderungen und Klagen der Interessenten, hätte die Ar- 
beit des Verfassers wesentlich bereichern können. 

Demgegenüber fühlt sich der nationalökonomische Leser durch 
die beiden letzten Kapitel, vor allem durch die anerkennenswerte Be- 


218 Hermann Levy, 


handlung der Kartellfrage, entschädigt. In der Denkschrift über das 
Rartellwesen 1905 sind 45 Verbände in der rheinischen Industrie auf- 
geführt. Aber diese Zusammenstellung kann, wie selbst in der Schrift 
erwähnt ıst, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da sich 
viele Kartelle der Ermittlung entzogen haben. Eine genaue Kartell 
statistik Rit sich daher nicht aufstellen. Es ist aber dankenswert, 
da der Verfasser die Zahl der bestehenden Monopolorganisationen 
auf Grund eigener Ermittlungen ergänzt hat, und auf S. 259 cinen 
Veberblick über die syndizierten Erzeugnisse der chemischen Industrie 
gibt. Es zeigt sich, dafs die meisten Produkte der chemischen Indu- 
strie, soweit es sich nicht um Spezial- oder Patentartikel handelt, 
syndiziert sind. 

Als Vorbedingungen der Monopolbildung in der chemischen In- 
dustrie nennt der Verfasser vor allem! die Gleichförmiskeit der 
Erzeugnisse und die wachsende Ausdehnung des einzelnen 
Betriebes und der einzelnen Unternehmung. Die von 
dem Verfasser angeführte Gewerbestatistik, welche zeigt, da8 die grofe 
Masse der Betricbe im Jahre r895 mehr als so Personen beschäftigte, 
erscheint uns zwar als Beleg hiefür nicht stichhaltig genug, da diese 
Statistik nichts über die Anzahl der verschiedenen, zunächst mit ein- 
ander konkurrierenden Grofibetriebe sagt. Obschon z. B. in der Zünd- 
warenindustrie die Grotsbetriebe scit 1895 bei weitem überwiegen ivgl. 
S. 237), konnte infolge der immer noch großen Zahl derselben eme 
Monvpolorganisation nicht zustande kommen (vgl. S. 286). Dagegen 
zeigen uns verschiedentlich frühere Ausführungen des Verfassers (z. B. 
diejenigen über die Teerfarben-Industrie S. 185—190), dafi 
es sich in einzelnen Produktionszweigen nicht allein um die Entstehung 
und das Vorwiegen des Großbetriebs gegenüber dem Klein- 
betricb handelt, sondern daß auch unter den Grofibetrieben und 
Großunternehmungen die Konzentration zu wenigen Rieseneinhei- 
ten fortschreitet. Man erkennt ferner aus den Ausführungen des Ver- 
fassers, — obschon dies in Kap. 12, I nicht als Voraussetzung der 
Monopolbildung von ihm erwähnt wird — daß die Möglichkeit, 
die Rohstoffe zumonopolisicren, als eine wichtige Vorbe- 
dingung für die Ausschaltung der Konkurrenz in gewissen Zweigen der 
chemischen Industrie anzusehen ist. So war die Monopolisierung der 
Monazitlager in Brasilien cin Mittel, die Machtstellung der Thorium- 
nitratkonvention zu stärken. 

Vielfach wird auf interessante internationale Kartellbil- 
dungen hingewiesen, wie das Kartell der Thomasphosphatmehlfabri- 
kanten und das frühere Bromsyndikat. Wir vermissen dabei eine Dar- 
stellung der Organisation dieser Verbände, wie überhaupt die Darstel- 
lung der einzelnen Organisationsformen munopolistischer Vereinigungen 
mangelhaft ıst. Und grade die chemische Industrie scheint die ver- 


Gewerbliche Monographien. 219 


schiedensten Formen solcher Organisation, von losen Konventionen bis 
zu trustähnlichen Unternehmungen (vgl. S. 308), aufzuweisen. 

Schr lehrreich ist, was der Verfasser über die Preispolitik 
einzelner Kartelle berichtet. Er zeigt nämlich, daß in verschiedenen 
Fallen die Verbände ihre Machtstellung weit überschätzt haben und 
durch ihre zügellose Preispolitik sich neuen Wettbewerb groß gezogen 
haben: so ın der Thoriumnitratfabrikation, in der Herstellung von 
Zuckersäure, essigsaurem Blei, Chloroform usw. Das Aufkommen 
neuer Werke, die Inangriffnahme unergiebigerer Rohstofflager (Monazit), 
die Steigerung des Surrogatkonsums machten solche Preiserhöhungen auf 
die Dauer unmöglich. Sowohl Grofimann wie Schultze ziehen daraus 
beruhigende Schlüsse. Großmann meint, es sei eine Preissteigerung 
‚uber eine gewisse (!?) Grenze hinaus unmöglich-, Schultze erklärt 
sogar, es scien Preiserhöhungen nur >in bescheidenen (!}) Gren- 
zenc auf die Dauer möglich. Ist diese Beruhigung angebracht? Ein- 
mal ist es bedenklich, daß Monopolverbände selbst nur vorüber- 
gehend exorbitante Preise herstellen können, die Konsumenten und 
Weiterverbreiter schädigen, daß sie »Hcu machen, so lange die Sonne 
scheintz. Dann aber ist von Schultze nicht gezeigt worden, daß die 
monopolistische Preispolitik , selbst wenn sie sich in ihrem eigensten 
Interesse von übereilten Schritten fernhält, vom volkswirtschaftlichen 
Standpunkte aus wirklich in »bescheidenen« Grenzen bleibt. Grade in 
der chemischen Industrie, wo Kostenberechungen zum Teil ganz un- 
möglich sind — z. B. bei neuen Präparaten (vgl. S. 294) — ist cine Er- 
mittlung eines »angemessenen« Preises ausgeschlossen. Also: Vorsicht 
bei der Beurteilung der Preispolitik ist auch hier dringend zu empfehlen. 

Die Schrift von Schultze, die aus dem Seminar von Prof. Conrad 
hervorgegangen ist, kann trotz einzelner Mängel allgemcines In- 
teresse beanspruchen; sie bildet auch für weitere Arbeiten auf diesem 
Gebiete eine sehr nützliche Grundlage. 

c Ellinor Drösser. Die technische Entwicklung der Schwefel- 
säurefubrikation und ihre volkswirtschaftliche Bedeutung. Leipzig (Klink- 
hardtı 1908. IV + 220 S. 

Muühselig ist sicherlich die Arbeit gewesen, die bei der Abfassung 
dieser Schrift zu leisten war. Mühsclig aber ist es auch für den volks- 
wirtschaftlichen Leser, dem wechselnden technischen Entwick- 
lunsssang dieses Zweiges chemischer Großindustrie zu folgen. Am 
Schlusse der Arbeit belohnen ihn einige volkswirtschaftliche Darlegun- 
gen über Arbeitslohn und Arbeitszeit und über die Stellung 
der Schwefelsäureindustrie in der deutschen Volkswirtschaft. Hier er- 
scheint uns vor allem die Standortsfrage interessant, die aus- 
führlich behandelt wird. Interessant ist auch das Verhältnis der 
Frachttarife zu den \Wettbewerbsbedinsungen der einzelnen in 
Frage kommenden Gebiete. Der Frachtenschutz spielt für ein- 


220 HermannLevy, 


zelne Distrikte der Produktion eine hervorragende Rolle. Er hat auch 
zu denjenigen Vorbedingungen gehört, welche die Bildung des Rhein- 
ländisch-westfälischen Schwefelsäuresyndikats ermöglichten. WUecber 
dieses selbst werden einige beachtenswerte Mitteilungen gemacht. Der 
Schwerpunkt der Arbeit aber liegt in der technologischen Darstellung. 


5. Textil- und Bekleidungsindustrie. 

a) S. l. Chapman. The Cotton Industry and Trade. London 
(Methuen) N. D. VIII + 175 S. 

Der Verfasser, der Professor der Nationalökonomie in Manchester 
ist, hat schon früher eingehende Studien über die englische Baumwoll- 
industrie gemacht, welche in seinem Werke Lancashire Cotton Industry 
niedergelegt sind. Die vorliegende Arbeit soll nur eine elementare 
Einführung für ein größeres Publikum sein. Für viele Einzelheiten 
wird auf die erste Schrift des Verfassers verwiesen, die aber andrer- 
scits durch die vorliegende Arbeit eine Erweiterung und Modernisie- 
rung erfahren hat. 

Nach einer kurzen Betrachtung über Eigenart und Bedeutung des 
Rohmaterials wird ein Ueberblick über die Vorgeschichte 
und die technischen Fortschritte der englischen Baumwoll- 
industrie gegeben. Für die historische Entwicklung der Baumwollin- 
dustrie in England wird das klassische Werk von Baines aus dem Jahre 
ı85ı wohl nach wie vor die Grundlage aller Forschung bleiben, und 
so hat auch Chapman dieselbe nur in aller Kürze behandelt, um dann 
zu einer Besprechung der neuesten technischen Verbesserungen, der 
automatischen Webstühle (Northrop loom) überzugehen. 

Kapitel ITI handelt von der industriellen Organisation. Der Ver- 
fasser betont die besonders ausgeprägte Spezialisierung der englischen 
jaumwollindustrie. Diese besteht: 1. in der Produktion. Der Gesamt- 
herstellungsprozeß des Endfabrikats verteilt sich auf verschiedene Un- 
ternchmungen. Getrennt von andern Unternehmungen arbeitet die 
große Spinnerei, ein Riesenbetrieb mit hohen Kapitalanlagen 
und daher — im Gegensatz zu den folgenden Fabrikationszweigen — 
vielfach Aktıengesellschaft. Wenn Chapman auf diesen Um- 
stand das Bestehen einer monopolistischen Vereinigung in der Feinspin- 
nerci- und Doublierbranche zurückführt, welche in der Weiterverarbei- 
tung fehle, und das Kartell als eine Ausnahme hinstellt, so ist dies 
nicht ganz richtig. Denn auch die Färberei- und die Bleichereibranche 
und die Kalikodruckerei weisen monopolistische Vereinigungen auf. 
Es ist ja auch der von Chapman angeführte Umstand immer erst eine 
Vorbedingung für die Monopolorganisation. 2. Als weitere Spezialisie- 
rung nennt der Verfasser: die Trennung von Produktion und 
Handel. Die Bedeutung des Termingeschäftes, der Baumwollbörse, 
die Möglichkeit der Ring:corner:bildung und andere kommerzielle Fra- 


Gewerbliche Monographien, 221 


2 gen werden hier erörtert. Ein folgendes Kapitel behandelt dann den 
in Außenhandel und die Frage, wie die ausländischen Zolltarife auf die 
or englische Textilindustrie gewirkt haben. Es wäre hier wohl erwünscht 
gewesen, etwas Näheres über die Konkurrenzfähigkeit der englischen 
Textilindustrie in ihren Einzelzweigen zu hören, und über die 
Wandlungen, welche sie im Uebergang zu den hochwertigen Er- 
ir zeugnissen gemacht hat. Im allgemeinen versucht Chapman über die 
| Behinderung des englischen Exports durch fremde Zolltarife hinwegzu- 
trösten. Aber die wichtige — neuerdings von Dietzel (vgl. Export von 
= Produktionsmitteln S. 25—28) hervorgehobene — Tatsache, daß die 
Ausdehnung der textilen Qualitätsindustrie und ihres Exports ein wich- 
tizer Ausgleich für Verluste im Export billiger Waren gewesen sei, 
ein Ausgleich, der auch soziale Vorteile bedeutet habe, — diese 
Tatsache hat der Verfasser nicht genügend berücksichtigt, und sie er- 
scheint uns doch wesentlicher und stichhaltiger als seine Bemerkungen 
über den Einfluß der internationalen Zahlungsbilanz auf den Export 
der englischen Textilindustrie. 

Einige Beobachtungen über die Textilindustrie des Kontinents, 
der Vereinigten Staaten und des Orients beschließen die Arbeit, die 
damit den oben ausgesprochenen Zweck im wesentlichen erfüllt hat. 

b. J. H. Clapham. The Woolen and Worsted-Industries. London. 
(Methuen) N. D. XI + 307 S. 

Obschon auch dieses Buch sich nur als »general scetch« der 
Wollen- und Kammgarnindustrie bezeichnet, scheint uns doch Professor 
Clapham seine Arbeit auf einer breiteren wissenschaftlichen Grundlage 
aufscbaut zu haben, als wir es bei Chapman konstatieren konnten. 

Nach einer übersichtlichen Darstellung der verschiedenen englischen 
Produktionsorte, der Fabrikationsmethoden und der 
Gewinnung und de Handels von Rohstoffen wird uns in 
Kapitel IV ein lehrreicher Ueberblick über die industrielle Or- 
ganisation gegeben. Wir wollen hier nur einige der wesentlichsten 
Punkte der Darstellung wiedergeben. Der Verfasser zeigt am Ausgang 
derselben, daß die Organisation der Wollwarenindustrie weder cinfach 
noch einheitlich ist. Da haben wir erstens noch in vielen Gebieten 
Groi:britanniens, in abseits gelegenen schottischen, irischen und walli- 
sischen Hütten, die hausindustrielle Weberei und Spinnerei alten Stils. 
In dem Zensus der Grafschaft Yorkshire von ıgoı bildeten die haus- 
industriellen, am Handwebstuhl arbeitenden Produzenten noch eine be- 
sondere Klasse, die vielleicht im Jahre 1911 nicht mehr existieren wird. 
In einzelnen Zweigen der Wollindustrie hat das Fabriksystem erst vor 
zwei Generationen seinen Eroberungszug begonnen. Dabei waren viele 
der frühzeitigen Fabriken »company mills«, die im Besitze von Klein- 
meistergruppen standen und gemeinsam ihre Maschinen kauften und 
verwandten. Auch heute, wo jener Typus der Organisation verschwun- 


222 HermannLevy, 


Cand 


den ist, gibt cs noch Werke, die mehr als einem Fabrikanten dienen, 
und Firmen, welche zunächst für ihre Nachbarn auf Kommission ar- 
beiten. Der Kleinunternehmer kann wenige Räume oder eine ganze 
Etage in der Spinnerei mieten. Die Ausdehnung des Kommissionsge- 
schäftes ermöglicht vielfach noch das Fortbestehen kleinkapitalistischer 
Unternehmer, obschon sich seine Existenzsphäre von Jahr zu Jahr ver- 
ringert. Neben diesen kleinen Unternehmungen stehen die grogen, 
viele Tausende beschäftigenden Unternehmungen, die teils in ihrer Pro- 
duktion stark spezialisiert sind, tcils viele Prozesse mit einander 
verbinden. 

Im allgemeinen ist de Spezialisierung, von der schon die 
Besprechung des Chapmanschen Buches Zeugnis ablegte, in der Kamm- 
garnindustrie größer als in der Wollbranche. Während die letztere 
Betriebe als typisch aufweist, welche den Gesamtprozeß von der ersten 
Bearbeitung der Wolle bis zum fertigen Produkt umfassen und nur zum 
Teil oder im Notfall auf die Hilfe anderer Unternehmer angewiesen 
sind, zeigt die Kammgarnındustrie die dem englischen Textilgewerbe 
typische Spezialisierung. Es gibt freilich auch hier gemischte Betriebe, 
allein sie sind nicht etwa die fortschrittlichen, sondern werden eher 
durch spezialisierte Werke verdrängt. Die Ursachen hierfür liegen nach 
Clapham in der Eigenart des Rohmaterialsbezuges, der wechselnd ist, 
in der Mannigfaltigkeit der Abnehmer und ihrer Wünsche und der 
Notwendigkeit spezialisierter Leitung (vgl. hierzu die Ausführung Chap- 
mans für die Baumwollspinnerei S. 44). Ein letzter von ihm angeführter 
Grund erscheint uns weniger einleuchtend. Er meint, der geringere 
Kapitalbedarf, der in der Kammgarnındustrie für einen spezialisierten 
Betricb nötig wäre, verhindere das Aufkommen des. »combined busi- 
nesse. Es hätte aber wohl das kombinierte Unternehmen trotz höheren 
Kapitalbedarfs längst das spezialisierte Unternehmen verdrängt, wenn 
nicht eben, wie Clapham ausgeführt hat, die Rentabilität desselben 
gegenüber dem spezialisierten Unternehmen relativ gering wäre. Sehen 
wir doch grade in den folgenden Ausführungen des Verfassers, dafs 
in der \Wollindustrie der kombinierte Grofibetrieb mehr und mehr vor- 
dringt, obschon er ebenfalls große Kapitalien erfordert. Aber hier ist 
eben die Spinnweberei die entschieden rentabelste Form des Betriebes, 
während sie es in der Kammgarnbranche aus verschiedenen Gründen 
nicht ist. 

Weitere Probleme industrieller Organisation bilden die monopoli- 
stischen Vereinigungen. Für die Kammearnindustrie kommt vor allem 
das grofe Tärberei-Kartell die Bradford Dyers Association, in Be- 
tracht, während in der \Wollbranche infolge der stärkeren Kombi- 
nation verschiedener Prozesse in einem Betrieb die Inanspruchnahme 
von Kommissionsfirmen geringer ist. Der Einfluß dieses Kartells ist 
cin so großer, da die Handelskammer von Bradford zur friedlichen 


Gewerbliche Monographien. > 


Regelung seiner Beziehungen zu den Händlern und Fabrikanten den 
sogenannten Bradford Piece Dyeing Board, eine Art Schiedsgericht 
auf Seiten von Unternehmern, errichtet hat. Im allgemeinen kann 
man einer größeren Bewegung zur industriellen Monopolorganisation 
ın beiden hier besprochenen Textilindustrien entgegensehen, je mehr 
einerseits die Aktiengesellschaft zunimmt und der bisherige Typus des 
»Familiengeschäfts«e verschwindet. Das sehr beachtenswerte Kapitel 
schlieflen einige Betrachtungen über die Organisation des Absatzes, des 
Zwischenhandels und des Exportgeschäftes ab. 

Das nächste Kapitel beschäftigt sich mit den Arbeitsbedingungen 
in beiden Gewerben. Von den verschiedenen anregenden Fragen, die 
der Verfasser erörtert, sei das Gewerkvereinsproblem genannt. Der 
Kontrast zwischen der Baumwoll- und Wollindustrie, der uns schon 
aus der Arbeit von v. Schulze-Gaevernitz und aus einer kurzen Andeu- 
tung des Webbschen Buches (vgl. History of Trade Unionism. London 
1902. S. 422) erinnerlich ist, wird von dem Verfasser ausführlich 
erörtert und erläutert. Während in Lancashire die Gewerkvereine der 
Baumwollindustrien fast 100000 Frauen zählen, findet man in den Woll- 
und Kammgarn industrien von Yorkshire kaum 1000. Die Schwäche 
der Gewerkvereine ın diesen beiden Industrien, — die notorisch ist 
und von allen größeren englischen Erwerbszweigen nur noch bei den 
Landarbeitern wiederkehrt — führt der Verfasser auf die verschieden- 
sten Umstände zurück: die mangelnde örtliche Konzentration der Indu- 
strien ist einer von ihnen; das Vorhandensein patriarchalisch gehand- 
habter Familien-Unternehmungen ein anderer; von Einfluß ist weiter: 
die stark entwickelte Frauen- und Mädchenarbeit, die auch trotz der 
Erfahrungen von Lancashire, als Erschwerung des trade unionism zu 
betrachten ist; ferner verhindern Qualitätsunterschiede, die starke Diffe- 
renzierung des Rohmaterials und der Herstellungsprozesse die Aufstel- 
lung einheitlicher Stücklohn-Listen; endlich ist das Erlernen der Arbeit 
an keine sonderlichen Vorkenntnisse geknüpft, was der Verfasser an 
verschiedenen Beispielen zeigt. . 

Auch die beiden letzten Abschnitte über die nichtenglischen Pro- 
duktionsgebiete und die Frage des Außenhandels bieten vieles Inter- 
essante. >Wir haben gesehene, so schließt der Verfasser, »daf3 unsere 
Produktion in den letzten Jahren ihren Stand auf dem heimischen Markt 
wohl bewahrt hat, und daß die das Gegenteil behauptenden, pessimi- 
stischen Acußerungen nicht durch die Tatsachen bestätigt werden. Aber 
wir müssen noch eine größere Kenntnis von den Fabrikationsmethoden 
der Franzosen erlangen und mehr von ihrem künstlerischen Geist lernen«. 
Es würde uns zu weit führen, die Tatsachen, welche Clapham zu diesem 
Resultat gelangen lassen, hier zu wiederholen. Sie sind ebenso sorgsam 
und kritisch gesammelt, wie alle sonstigen Angaben des Verfassers, 
dessen Werk als Ganzes sicherlich eine Bedeutung beanspruchen darf, 


224 HermannLevy, 


die über diejenige einer Durchschnitts-Monographie weit hinaus geht. 

c. A. L. Garret. Fibres for Fabrics. London N.D. (Hodder and 
Stoughton.) XI + 220 S. 

Ohne auf die Einzelheiten dieser Schrift eingehen zu wollen, emp- 
fehlen wir sie als eine nützliche Studie über die Faserstoffe und ihre 
Verarbeitung. Dem Volkswirt werden vor allem die wirtschaftsgeogra- 
phischen Ausführungen von Nutzen sein können, die mit großer Sach- 
kenntnis verfaßt sind. Die englischen Verhältnisse haben naturgemäß 
eine besondere Berücksichtigung erfahren, und die Kapitel über Baum- 
wolle und Wolle werden zur Ergänzung dessen, was in den ersten 
Abschnitten der beiden zuvor besprochenen Bücher gesagt ist, vielfach 
beitragen können. 

d. Friedrich Otto Dilthey. Dic Geschichte der Niederrheini- 
schen Baumwollindustrie. Jena (Gustav Fischer) 1908. IH + 55S. 

An einer systematischen volkswirtschaftlichen Darstellung der Baum- 
wollindustrie des Gladbach-Rheydter Industriebezirks fehlt es bisher. 
Der Verfasser möchte diese Lücke ausfüllen. Er versucht in der vor- 
liegenden Schrift eine Geschichte der niederrheinischen Baumwollindu- 
strie zu geben und macht gleichzeitig auf eine von ihm vorbereitete 
zweite Abhandlung aufmerksam, welche die Gegenwart mit besonderer 
Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse dieses Industriezweiges be- 
handeln soll. 

Ob die vorliegende Schrift eine nach allen Seiten befriedigende 
»Geschichte« der niederrheinischen Baumwollindustrie bildet, möchten 
wir stark bezweifeln. Einmal nämlich wird fast ausschließlich die Ge- 
schichte der Wirtschaftskonjunkturen und der handels- 
politischen Verhältnisse dargestellt. Schon die Einteilung 
des dritten Hauptteils (Zeit bis zum Zolltarif 1879, Zeit bis zu den 
Caprivischen Handelsverträgen, von den Caprivischen Handelsverträgen 
bis zur Gegenwart), zeigt dies, und im Text selbst fällt uns überall 
dasselbe auf. Von einer Geschichte der Baumwollindustrie ist aber 
wohl zu verlangen, daß sie auch die Fragen der Organisation, sowohl 
des Betriebs und der Unternehmung, wie der Arbeiterschaft einheit- 
lich behandle. In der Schrift von Dilthey erscheint die Behandlung 
dieser Probleme, die ja, wie wir soeben sahen, in der englischen Lite- 
ratur eine Hauptrolle spielt, immer nur als Annex zu Erörterungen, 
die die Absatz verhältnisse der Baumwollindustrie betreffen. 

Die Schilderung dieser wechselnden Absatzverhältnisse ist 
nun dem Verfasser im allgemeinen gut gelungen, und auch 
die Darstellung, wie die Baumwollindustrie des Niederrheins, bei der 
ihr eigentümlichen »Beweglichkeit und raschen Anpassungsfähigkeit« 
steigende Konkurrenz anderer Produktionsgebiete und Aen- 
derungen der Mode zu überwinden wußte, verdient Beachtung 
(vgl. S. 31, 37, 39 und 42). Freilich zeigt sich hier vielfach ein Mangel 


Gewerbliche Monographien. 225 


beweiskräftiger Einzelangaben. Vielfach genügt auch dem Verfasser 
die bloße Feststellung von Tatsachen und die vom Leser erwartete 
Klarlesung des Kausalzusammenhanges bleibt aus. So hören 
wir z. B. von einer zersprungenen Konvention der Unternehmer, ohne 
daß uns erzählt wird, warum auf diesem Gebiete der Industrie Kar- 
tellbestrebungen so wenig Erfolg versprechen. 

Der Verfasser hätte besser getan, den Titel seiner Schrift etwas 
bescheidener zu fassen. Denn was er bietet, ist in der Tat nur ein 
ceschichtlicher Abriß der Absatzverhältnisse und der han- 
delspolitischen Ereignisse in der niederrheinischen Baum- 
wollindustrie. Wenn diese Begrenzung des Stoffs und seine Behand- 
lung von vornherein vorausgesetzt würde, gäbe die Arbeit der Kritik 
geringere Blöfsen. 

c Hedwig Lemberger. Die Wiener Wäscheindustrie. Wien 
und Leipzig (F. Deuticke) 1907. 235 S. 

Die Wiener Wäscheindustrie, welche hier behandelt wird, setzt sich 
zusammen aus der »Wäschekonfektion«e und der »Wäschefabrikation«. 
Unter der Herstellung von Artikeln der »Wäschekonfcktion« versteht 
man vornehmlich diejenige von Herren-, Damen- und Kinderwäsche, 
wie sie im Auftrage von sogenannten Manipulanten, d. h. Grofikonfek- 
tionaren, und Detailleuren angefertigt wird. Hiervon unterscheidet sich 
die »Wäschefabrikatione als fabrikmäßige Erzeugung gestärk- 
ter Wäsche. Beide Gebicte der Wäscheindustrie sind in großbe- 
trieblichen Formen organisiert. 

Schon vor dem Auftreten der Nähmaschine hat in der Wäsche- 
industrie der Vebergang von dem Hausfleiß zur gewerblichen 
Produktion fürden Markt stattgefunden. Es entstanden die 
sogenannten »Nähstuben«e. Diese bildeten den Anfang einer neben 
der hauswirtschaftlichen Anfertigungsweise aufblühenden Kundenar- 
beit. Diese selbst wird dann nach Einführung der Nähmaschine rasch 
gesteigert. Während sich aber Ueberreste der hauswirtschaftlichen Er- 
zeuzung auf dem Lande bis heute erhalten haben, ist die Kundenarbeit 
mehr und mehr geschwunden, so daß sie von der Verfasserin nicht 
mehr gesondert behandelt wird. Von Fällen lokaler und spezialisierter 
Belarisdeckung abgesehen, hat heute das Verlagssystem die führende 
Rolle in der Wäscheindustrie übernommen. Wird in der Produktion 
der Kleinbetrieb selbständiger Nähstubeninhaberinnen durch das Ent- 
stehen kapitalistischer Unternehmer rapide verdrängt, so 
entsteht als siegreicher Konkurrent auf dem Absatzmarkt das Angebot 
iertiger Wäschegegenstände im Ladengeschäft. Wäh- 
rend nach wie vor die Erzeugung in kleingewerblicher Herstellungs- 
weise erfolgt, geschieht nunmehr der Vertrieb der Wäsche im 
grohen. Neben diesem Verlagsgeschäft entwickelt sich nun freilich 
auch ein Teil der Produktion zum fabrikmäfisigen Betriebe. 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. ı. 15 


226 IIermann Levy, 


Mit dem Aufkommen gestärkter Herrenwäsche (z. B. Kragen und Man- 
schetten) wird eine kompliziertere Betriebseinrichtung nötig. Während 
bis in die Joer Jahre hinein die Einfuhr aus England und Deutsch- 
land den Bedarf deckt, entstehen seitdem die ersten Wiener Wäsche- 
fabriken. 

Man erkennt wohl, daß die Verfasserin ein Gebiet zu bearbeiten 
hatte, das für die Frage der Entstehung verschiedener gewerblicher 
Betriebssysteme und ihres gegenseitigen Kampfes von höchstem Inter- 
esse sein kann. Die Ausführungen der Verfasserin behandeln dieses 
Gebiet in zweifacher Weise, indem sie einmal die Betriebsformen 
untersucht und zweitens Arbeitsbedingungen und Lebens- 
haltung der Arbeiterschaft prüft. 

Vor allem erhalten wir ein ausführliches Bild von den »Zwischen- 
meisterinnen« und ihrem Betricbe. Dicse Persönlichkeiten, die sich in 
der üblichen Weise zwischen Unternehmer und Arbeiter einschicben, 
beschäftigen in ihren Betrieben in der Regel 2—5, häufig auch mehr, 
bis ausnahmeweise 20—25 Arbeiterinnen, und aufserdem unter Um- 
ständen zahlreiche Heimarbeiterinnen. Es ist erklärlich, wenn der tiefe 
Lohnstand, den die Arbeiter in solchen Betrieben genießen, auf die 
Wirksamkeit jener Zwischenmeisterinnen gerne zurückgeführt wird. Die 
Verfasserin tritt dieser Anschauung mit objektiven Einwänden entgegen, 
welche zeigen sollen, daß es der Konkurrenzkampf zwischen den Ver- 
legern einerseits und den Zwischenmeisterinnen andererseits ist, der die 
Löhne der Arbeiterinnen unerbittlich herabdrückt. In der Tat scheint 
das ökonomische Uebergewicht der Verleger über die Zwischenmeister 
so groß zu sein, da diesen nicht in erster Linie der Vorwurf der 
Lohndrückerei zu machen ist. 

Wenn wir, verschiedene andere Ausführungen der Verfasserin über- 
gchend, sogleich die Betrachtung der Arbeiterverhältnisse hier fort- 
setzen, so läßt sich zunächst der allgemeine Eindruck dahin charakte- 
risieren, da die Lage der arbeitenden Klassen in der Wäscheindustrie 
Wiens eine keineswegs erfreuliche ist. Es trifft diese Beobachtung 
nicht nur für die Werkstattarbeiterinnen und Heimarbeiterinnen, son- 
dern auch für die Fabrikarbeiterschaft zu. Wie man es von vorneherein 
erwarten wird, sind die Verhältnisse bei der Heimarbeit besonders betrü- 
bend. Aber mit Recht verweist die Verfasserin ausdrücklich auf beachtens- 
werte Verschiedenheiten:!: es gibt Heimarbeiterinnen, die ebenso rastlos 
arbeiten, ohne aufzuschen, wie die \Werkstattarbeiterinnen, die nach 
Stück gezahlt werden und die den ganzen Tag an der Arbeit hängen, 
und es gibt andererseits Heimarbeiterinnen, deren Kräfte nicht mehr 
ausreichen würden, in einer Werkstätte zu arbeiten, da sie das forcıerte 
Tempo, das in vielen Zwischenmeisterbetrieben gefordert wird, nicht 
mehr zu leisten vermöchten und es vorziehen, langsamer und länger 
zu Hause zu arbeiten. Auf Grund durchaus sachlich gchaltener Er- 


u e 


Gewerbliche Monographien, 227 


wigungen und obschon sie sich selbst überzeugen konnte, daß die 
\Werkstattarbeit von den Arbeitern der Heimarbeit prinzipiell vor- 
sezoren wird (S. 111—112) kommt die Verfasserin zu dem Resultat, 
dals eine wesentliche Beschränkung der Hausindustrie nur wünschens- 
wert wäre, wenn gleichzeitig verschiedene soziale Reformen die Nach- 
teile auch der Werkstatts- und Fabriksarbeit ausgleichen würden. So 
muß z. B. eine entschiedene Fürsorge für die Kinder der tagsüber von 
Haus abwesenden Mütter einsetzen. Andererseits ist die Verfasserin 
der Ansicht, daß eine Verteuerung der Heimarbeit, wie sie durch die 
verschiedenen von ihr vorgeschlagenen (S. 130 ff.) Reformen eintreten 
würde, noch keineswegs eine Beseitigung derselben herbeiführen würde, 
da diese Art der verlagsmäßigen Arbeitsorganisation noch auf lange 
Leit hinaus eine erhöhte Rentabilität gegenüber andern Betriebsformen 
aufweisen werde. 

Von grundlegender Wichtigkeit für die Verbesserung der 
Arbeiterverhältnisse ist natürlich die Frage der Organisation. Das 
vielbesprochene Problem der Schwerorganisierbarkeit hausindustrieller 
oder in Zwischenmeisterstätten beschäftigter Arbeiter tritt in dieser 
Fraze, die im vorletzten Abschnitt der Arbeit erörtert wird, wieder ein- 
mal zutage. Die Gewerkvereinsbewegung, die langsam in den 
Fabriken eingesetzt und auch heute erst eine bescheidene Ausdceh- 
nung gewonnen hat, ist auf die nicht-fabrikmäfligen Betriebe keineswegs 
übergesprungen. Eine andere Möglichkeit organısatorischer Art, den 
Interessen der Arbeiterschaft gegenüber den kapitalistischen Verlegern 
zu helfen, ist in dem Versuch, eine Produktivgenossenschaft 
zu bilden, zu erblicken. Eine solche wurde im Jahre 1888 mit dem 
bewufsten Zweck, den Zwischenmeister und Händler auszuschalten, ge- 
gründet. Obschon diese Organisation cine kostenlose Reklame und 
sonstige Vergünstigungen im Absatz genoß, ging die Zahl ihrer Mit- 
glieder von 112 im Gründungsjahr auf 30—35 in heutiger Zeit zurück. 
Das Fiasko dieses Unternehmens gilt der Verfasserin als erneuter Be- 
weis dafür, daß das Bestehen der Zwischenmeisterbetriebe sich gegen- 
wartig auch als ein Erfordernis für die überwiegende Mehrheit der 
Arbeiterinnen darstellt, die auf Grund ihrer unzureichenden gewerblichen 
Ausbildung unfähig sind, selbständig zu arbeiten. 

Fine auf besonderer Umfrage beruhende Untersuchung über die 
l.ebenshaltung der Verlags- und Fabrikarbeiter schließt die Arbeit 
ab. Das Resultat auch dieser Ausführungen ist in sozialer Hinsicht 
tief betrübend, und die Verfasserin hat sich ein Verdienst er- 
worben, die Erkenntnis auf die Notwendigkeit sozialer Hilfe für dieses 
Gebiet hingelenkt zu haben. Hoffen wir, daß} diese vortreffliche Lei- 
stung auch in der praktischen Gewerbepolitik Früchte trage. Für die 
Wissenschaft ist das Buch der Verfasserin, welches in dem Seminar 
von Philippovich entstanden ist, von hohem Wert. Es kann seminaristi- 


15 * 


228 Hermann Levy, 


schen Arbeiten auf dem Gebicte industrieller Monographien durch seine 
vorurteilsfreie Betrachtungsweise, die Reichhaltigkeit des beigebrachten 
Materials und die exakte Verarbeitung desselben gradezu als Muster 
dienen. 


6. Industrie der Nahrungs- und Genußmittel. 


a. Dr. Th. Schuchart. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der 
technischen Entwicklung der deutschen Zuckerindustrie. Leipzig 
1908. 267 S. 

Mit dieser Arbeit sind die Sinzheimerschen Monographien zum 
erstenmale an die Oeffentlichkeit getreten, und man kann nach einer 
genauen Lektüre derselben nur wünschen, daß noch viele Arbeiten von 
gleichem Fleiß und gleicher Sachlichkeit folgen mögen. Der Aufbau 
der Schrift setzt zunächst mit einer Darstellung der geschicht- 
lichen Entwicklung der Zuckerindustrie und ihrer 
Technik ein. Ein besonderes Gewicht wird hier natürlich auf die 
eigentümlichen und im allgemeinen bekannten Einflüsse der 
Steuer- und Zollpolitik auf die Technik der Zuckerindustrie gelegt, 
für die der Verfasser viel neues und lehrreiches Material beizubringen im- 
stande ist. Es folgt dann derjenige Abschnitt, welcher uns am inter- 
essantesten erscheint und auf dessen Inhalt wir hier etwas näher cın- 
gehen wollen: nämlich eine Untersuchung der Organisation der 
Industrie. 

Zunächst wird die Entstehung des fabrikmäßigen Großbetriebs be- 
handelt. Sie knüpft an zwei der Zuckerindustrie eigentümliche Tat- 
sachen an: ı. an den Charakter der Zuckerrübenindustrie als land- 
wirtschaftliches Nebengewerbe und 2. an ihren Charakter als Saison- 
gewerbe. 

Bis in die 60er Jahre hinein erscheint die Zuckerdarstellung als 
ein Anhängsel an die landwirtschaftliche Rohproduktion. Eine Ver- 
schiebung hatte nur bezüglich der Person des Wirtschafters stattge- 
funden, indem mit dem Anwachsen der Industrie der grofßbäuerliche 
Besitz neben dem Grofigrundbesitz als Träger derselben aufgeckommen 
war. Nachdem man sich in der Hoffnung getäuscht sah, die Zucker- 
fabrikation ähnlich der Brennerei im kleingewerblichen Stile zu be- 
treiben, gab man den Gedanken ihrer selbständigen Angliederung an 
den mittel- und grofsbäucrlichen Besitz noch nicht auf. Indem aber 
bald der Grofsgrundbesitz vornehmlich sich auf den Rübenbau warf 
und auch seine Mittel anfıngen, den Ansprüchen der modernen Fabri- 
kationsweise nicht mehr zu genügen, wurde die Wirtschaft zu einem 
Gesellschaftsunternehmen umgewandelt. Die Aktiengesellschaft, deren 
Aktien die vertraesmäfiig gebundenen Rübenlieferanten übernahmen, 
wurde die typische Unternehmungsform der Zuckerfabrik. Mit der 
Epoche des überaus lebhaften technischen Aufschwungs in den poer 


Gewerbliche Monographien. 229 


_ 


Jahren und zu Anfang der 80er Jahre, in der die Produktionssteigerung 
in beschleunigtes Tempo gerät, vollzieht sich dann eine weitere Ver- 
selbständigung der Industrie, indem sich das Band mit dem landwirt- 
schaftlichen Großbetrieb lockert. Immer stärker verzichtet die Fabrik 
auf die Bewirtschaftung eigner Güter, immer mehr bevorzugt sie die 
Lieferung von »Aktien- und Kaufrüben«.. Als Unternehmungsform 
trıtt nun die Einzelfirma zurück. Von 372 Rübenzuckerfabriken im 
Jahre 1906 waren nur mehr go Einzelfirmen. So ist »die Zucker- 
industrie zur hochindustriellen Unternehmung aufgestiegen, die ihre 
Interessensphäre stark gegen die Landwirtschaft abzugrenzen bemüht 
ist, ein Bestreben, das sich In der vertragsmäßigen Verpflichtung 
auf gewisse Qualitäts- und Anbaubedingungen, in der Anerkennung 
von Schaukommissionen und besonderen Arten der Preisberechnung 
ausdrückte. 

Eine zweite Tatsache, die für die ÖOrganisationsentwicklung der 
Zuckerindustrie von Wichtigkeit ist, liegt in dem Charakter als Saison- 
gewerbe. Die Bestrebungen, das Rohmaterial sogleich vom Felde weg 
zu verarbeiten und den Fabrikationsprozeß zu beschleunigen, führten 
zu einer Verdichtung der Produktion, zu größeren technischen Ein- 
richtungen und leisteten der Entstehung größerer Betriebe Vorschub. 
Von 106,8 Tagen im Jahre 1871/72 ging die Dauer der Saison auf 61,8 
im Jahre 1902/1903 zurück! Es ergibt sich die Notwendigkeit, bei An- 
nahme einer solchen Betriebsdauer eine fünfmal so hohe Zins- und 
Amortisationsquote pro Tag herauszuwirtschaften als bei der regel- 
mäßigen in nicht intermittierenden Betrieben übliche etwa zootägigen 
Betriebsdauer. Daraus ergeben sich für die Rohzuckerfabrik als oberste 
Bedingungen der Rentabilität: 1. unbedingte Betriebssicherheit und 2. 
Ausbildung einer dauernd rationellsten Technik. 

Die Herausbildung von Großbetrieb und Großunternehmung, wie 
sie sich aus diesen Tatsachen ergibt, wurde nun durch die staatliche 
Politik noch verstärkt. Die Steuergesetzgebung von 1844 bis 1861 be- 
deutet zwar eine Bevorzugung derjenigen Fabriken, welche sich die 
besten Rüben verschreiben konnten. Aber von dem Augenblick, 
in welchem die Vormachtsstellung Sachsens durch die Verbrauchsab- 
gabe gestört wurde, breitet sich die Zuckerindustrie im östlichen 
Deutschland aus und nun gilt es, der Verarbeitung minderwertisen 
Materials eine verbesserte Technik gegenüberzustellen. Die östlichen 
Fabriken verstanden es zur Hebung ihrer Konkurrenzfähirkeit mit den 
mitteldeutschen Werken in größeren Abmessungen und raffinierter 
Technik wirksame Ausgleichsmittel zu finden, wodurch nun freilich die 
Technik und Organisation des Großbetriebs für alle Unternehmungen 
zum ehernen Gebote wurde. 

Es entsteht nun die Frage, inwieweit die Entwicklung zum Groß- 
betrieb und zur Großunternehmung eine Konzentrationstendenz aufweist, 


230 Hermann Levy, 


in der Weise, dafs cine monopolistische Beherrschung des Produktions- 
gebietes durch wenige Unternehmungen oder einen Unternehmerver- 
band möglich wird. Da ist es nun in der Tat auffallend, daß der 
Konzentrationsgedanke sich auf dem Gebiete der deutschen Zucker- 
industrie noch nicht mit der Entschiedenheit durchgesetzt hat, wie es 
bei der hochkapitalistischen Entwicklung derselben zu erwarten wäre. 

Zunächst ist schon die Kombination der Betriebe bisher allgemein 
nicht durchgeführt worden. Der Verfasser zeigt deutlich, welche Vor- 
teile, aber auch welche Nachteile die enge Verbindung von Rohzucker- 
fabrik mit Raffincrien mit sich bringen kann. Es läft sich heute jeden- 
falls keine einheitliche Kombinationstendenz beobachten, obschon eine 
Anzahl frachtgünstigst gelegener Rohzuckerfabriken, deren Rohzucker 
nach der Kampagne die Raffinerie speist, mit dieser zu einer Interessen- 
gemeinschaft verbunden sind und andererseits sich auch Raffınerien mit 
Rohzuckerfabriken in Verbindung gesetzt haben (Beispiel: Franken- 
thal). Der geringen Kombinationsbewegung bieten sich verschieden- 
artige Erklärungen: einmal sträuben sich vielfach die Interessenten (be- 
sonders die durch Aktienbesitz zu Rübenlieferung verpflichteten Bauern) 
gegen die Fusion mit anderen Unternehmungen aus Furcht vor 
Uebervorteilung und dergleichen. Andrerseits macht die bereits 
herrschende Ueberproduktion die Neuanlage von Rohzuckerfabriken 
oder Raffinerien nicht wünschenswert. Endlich drittens aber 
ist de Rentabilität der zu kombinierenden Werke so 
wechselnd und verschieden, daß eine Vereinigung einer größeren 
Zahl von Rohzuckerfabriken mit einer Raffinerie, die einzig von ihnen 
versorgt werden würde, vom Standpunkt der Finanzierung der neuen 
Wirtschaftseinheit auf Schwierigkeiten stoßen würde. Auch der Weg, 
die Rübengewinnung dem Prozeß der fabrikmäßigen Darstellung des 
Zuckers anzugliedern, ist nicht allgemein beschritten worden. Im 
Gegenteil, schon aus früheren Betrachtungen ersahen wir, daß cher 
eine Trennung zwischen Agrar- und Industrieproduktion stattgefunden 
hat. Nur da, wo die Fabrikation wıe in Süddeutschland, noch unter 
Lieferung minderwertigeren Materials leidet und der Lieferant nicht durch 
Aktienbesitz an der Fabrik interessiert ıst, nahm man den Rübenbau 
selbst in die Hand. 

Wie steht es nun mit der Kombination in horizontaler Richtung? 
Hier haben wir einen interessanten Versuch monopolorganisatorischer 
Art vor uns in den zwei im Jahre 1900 gegründeten und nach Abschluß 
der Brüsseler Zuckerkonvention im Jahre 1903 zersprungenen Syndikaten, 
von denen das eine die Zuckerfabriken, das andere die Raffınerien umfafte. 
Die Möglichkeit der Verbandsbildung lag nach dem Verfasser darın, 
da damals die chronische Ucberproduktion und der erschütterte Ex- 
port den Interessenten eine planmälsige Erhöhung der Inlandspreise 
unter Ausnutzung deshohen Zuckerzolls nahelegte. Mit 


Gewerbliche Monographien. 23] 
den zollpohtischen Aenderungen nach 1903 fiel dieses Moment fort. 
Es zeigt sich hier die interessante Erscheinung, daß ein Schutzzoll, 
wenn er sehr hoch ıst, auch eine stark zersplitterte und un- 
einheitliche Produktion zur planmäfligen Ausschaltung des Wett- 
bewerbs bringen kann. Denn man kann aus den Ausführungen des 
Verfassers erkennen, daß bei dem Bestehen von nicht weniger als 451 
Betrieben, die nach Lage, Größe, Einrichtung und Betriebsform gänz- 
lich differenziert sind, eine Kartellierung eben nur möglich ist, wenn 
cin bestimmtes Reizmitte] — in diesem Falle die Ausnutzung des hohen 
Zulls — alle Ungleichheiten hinter dem einen zu erreichenden Vorteil 
zurücktreten läßt. Daß in Amerika ein Zuckertrust bestehen kann, ergibt 
sich dem Verfasser aus der Tatsache, daß die einzelnen Produktions- 
abschnitte der amerikanischen Zuckerindustrie weit stärker systematisiert 
sind als bei uns, so daß eine Zusammenfassung der großen, gleichge- 
arteten Raffinerien dort möglich ist. Ein etwas spezielleres Eingehen 
auf die so anders geartete technische und ökonomische Struktur der 
amerikanischen Zuckerindustrie sowie auf den Einfluß, den bekanntlich 
der amerikanische Schutzzoll auf die Entstehung des Trusts gehabt 
hat, wäre als Vergleichung für die Verhältnisse in der deutschen Zucker- 
industrie nicht unangebracht gewesen. 

Der hier verfügbare Raum macht ein Eingehen auf weitere Aus- 
führungen des Verfassers unmöglich. Besonders verwiesen sci noch 
auf die agrarpolitisch interessante Darlegung der Beziehungen des 
Zuckerbaues zum Landwirtschaftsbetrieb und die Er- 
orterung der ländlichen Arbeiterverhältnisse, Auch hier 
wird der Verfasser die Anerkennung finden, die wir bereits zu Anfang 
der Besprechung zum Ausdruck gebracht haben. 

b. Dr. W.D. Preyer. Die russische Zuckerindustrie, Leipzig 
(Duncker und Humblot) 1908. XIV + 217 S. 

Die Syndikatsbewegung in der russischen Zuckerindustrie scheint 
nach dem, was wir in diesem Buche erfahren, erfolgreicher gewesen 
zu sein als in Deutschland. Schon im Jahre 1887 gründeten 171 von 
219 bestehenden Fabriken ein Syndikat. Es ist zweifelhaft, ob die ver- 
schiedenen in diesem Syndikat vereinigten Interessen dem Verbande 
treu geblichen wären. Diese Frage wurde jedoch dadurch abgeschnit- 
ten, dafs ein Gesetz vom 20. November 1895 mit Zusatzuesctz vom 
11. Mat 1898 die gesamte Zuckerfabrikation einem Zwangskartell un- 
terwarf. Ein wesentliches Ziel dieser staatlichen Regulierung war, eine 
Kuntingentierung des Angebots von Zucker herzustellen. In aus- 
führlicher Darstellung der in Frage kommenden Gesetze erklärt der 
Verfasser die komplizierte Organisation, welche sich in der russischen 
Zuckerindustrie auf Grund jener Gesetzgebung entwickelte. Der Ver- 
lasser der zuvor besprochenen Schrift erklärt am Schluß derselben: 
Die wirtschaftliche Erlösung kann nur in Richtung der Entwicklung 


232 Hermann Levy, 


des Inlandskonsums liegen«e. Das russische Gesetz hat nach der Dar- 
stellung von Preyer augenscheinlich dieses Ziel angestrebt, indem es 
zwar die Ausdehnung der Produktion nicht einschränkte, demgegen- 
über aber Angebot und Absatzverhältnisse (Grenzpreise) auf dem hei- 
mischen Markt regulierte. Hiedurch sollte der Versuch gemacht wer- 
den, in der Preisbildung eine gerechte Berücksichtigung des Konsu- 
mentcninteresses zu erzielen. Für die Zweckmäßigkeit eines solchen 
staatlich regulierten Syndikats gegenüber dem früheren 
privaten Verbande weif3 der Verfasser viel Einleuchtendes zu sagen, 
und man kann das Studium dieser eigentümlichen, für die Frage 
»Staat und Kartellee höchst bedeutsamen Organisationsform nur em- 
pfehlen. Andrerseits kann man grade an Hand der weiteren Ausfüh- 
rungen des Verfassers erkennen, auf welche Schwierigkeiten und Miß- 
griffe die staatlich-bureaukratische Regelung der Unternehmerverbände 
zu stoßen pflegt. Schon im Jahre 1903 war die Abänderung des Ge- 
setzes nötig. Da nämlich das Gesetz von 1895 das Angebot auf dem 
inneren Markte kontingentierte, aber bei der Antcilsberechnung der 
einzelnen Fabriken die jährlich Jagernden Mengen mitberücksich- 
tigte, so suchten einzelne Fabriken, dadurch, daß sie weniger expor- 
tierten und den überschüssigen Zucker lagerten, einen immer wachsen- 
den Anteil am Kontinent zu erhalten. Es entstand nun trotz des Ge- 
setzes ein »Wettlaufen« nach Betciligungsziffern und eine dement- 
sprechende Ueberproduktion, so da nunmehr ein neues Gesetz den 
Anteil an der gewinnbringenden Versorgung des inneren Marktes nach 
einem Durchschnitt der wirklichen Produktion der letzten Jahre 
geregelt hat. 

Ganz anders liegen die Verhältnisse in der Zuckerraffinerie. 
Hier hat sich erst im Jahre 1903 — in dem denkwürdigen Jahre des 
Zerspringens deutscher Zuckersyndikate — ein Verband auf Anregung 
der größten Zuckerraffineure gebildet. Es handelt sich nur um einen 
seiner Organisationsform nach losen Verband, der aber alle Produ- 
zenten umfasst. Will man im Zusammenhang mit den Ausführungen 
des zuvor besprochenen Buches die Frage aufwerfen, warum hier ein 
Syndikat zustande kam, in Deutschland nicht, so wird zweierlei zu be- 
denken sein: 1. wie der Verfasser hervorhebt, war für die Bildung des 
Verbandes das Bestchen des Zwangskartells in der Zuckerindustrie von 
großem Einfluß. 2. Rußland trat nicht der Zuckerkonvention von 1902 
bei, konnte also dementsprechend an dem Hochschutzzollsystem fest- 
halten, das, ganz ähnlich wie bei uns, zu Verbandsbildung den stärk- 
sten Anreiz bot. Da diese zwei Tatsachen die Existenzbedingungen 
des Verbandes erklären, so tritt die Frage, ob eine besonders ausge- 
prägte Konzentrationstendenz der Syndizterung in Rußland Vorschub 
geleistet hat, an Bedeutung zurück. Aber der Verfasser hätte doch, 
ähnlich, wie es Schuchardt getan hat, auf diese Fragen eingehen sol- 


KEN 


Gewerbliche Monographien. 233 


len. Leider wird uns über die Frage der Kombination und Konzen- 
tration sehr wenig und nichts Systematisches (vgl. S. 14) berichtet. Es 
werden wohl große, kleine und mittelgroße Fabriken erwähnt (S. 130, 
136i; es wird uns von Raffinerien berichtet, die den Sandzucker von 
weither kaufen müssen (S. 162) und von andern, die in einem Kredit- 
verhältnis zu den Sandzuckerfabriken stehen (S. 167), aber es läßt 
sich ein klares Bild von der Beschaffenheit und technisch - ökonomi- 
schen Organisation der einzelnen Betriebe und Unternehmungen nicht 
gewinnen, 

Demgegenüber beschäftigt sich der Verfasser ziemlich eingehend 
mit der Frage der Produktionskosten und Preise. Er kommt zu dem 
Resultat, daß die Produktionsverhältnisse erheblich 
schlechter sind als in Westeuropa und Deutschland. 
Nur beim Bestehen hoher Einfuhrzölle und der Ausnutzung dieser Zölle 
durch kartellistische Organisation ist also die Rentabilität der Industrie 
gewährleistet. 

Hieraus erklärt sich auch die in letzter Zeit vicl diskutierte Stel- 
Iungnahme Rußlands zur Erneuerung der Brüsseler Zuckerkon- 
vention. Für eine Beurteilung der letzten Vorgänge auf diesem 
Gebiete bietet der Verfasser viel Interessantes. Bekanntlich hat Ruß- 
land unter gewissen Bedingungen sich bereit gefunden, der Erneue- 
rung der Zuckerkonvention von 1907 beizutreten, Rußland behält seine 
ganze Zuckergesetzgebung (Zwangskartell usw.) und seine hohen Zoll- 
tarife. Die Ausfuhr Rußlands wird kontingentiert, Rußland darf aber 
vom 1. September 1907 bis zum 21. August 1913 bis zu ı Million 
Tonnen Zucker unter Rückvereütung der inneren Steuer ausführen. 
Wie der Verfasser zeigt, läßt diese Besteuerung der Ausfuhr einen 
Spielraum, der die bisher erreichten Ziffern bei weitem übertrifft! Ruß- 
land hat also den Vorzug, an seinen hohen Zöllen festhalten zu kön- 
nen und doch an den Segnungen der Konvention, d. h. vor allem der 
für Rußlands Konkurrenz auf dem Weltmarkt so wesentlichen Beseiti- 
gung von Exportprämien, teilnehmen zu können. So wird wohl, auch 
bei allen ministeriellen Bemühungen, die Preise im Inland zu ermäßi- 
gen (vgl. S. 127 und S. 171), die Preisspannung zwischen russischem und 
Freihandelszucker beträchtlich bleiben, ja es wird sich vielleicht der 
eigentümliche, noch nicht vergessene Zustand wieder zeigen, daß man 
in England die Jorkshire-Schweine mit russischem Zucker füttert, wih- 
tend die große Masse der russischen Bevölkerung ihn nur an Sonn- und 
Feiertagen zum Tec genießen kann. 

Die Schrift des Verfassers ist sorgfältig und fleiRig ausgeführt und 
mit reichem statistischen Material versehen. Besonderes Interesse 
wird bei allen Lesern der Abschnitt über die staatlich regulierte Mono- 
polorganisation erwecken, die für die Gesamterkenntnis der heutigen 
Kartellirage ein beachtenswertes Phänomen darstellt. 


234 Hermann Levy, 


c. Dr. W. Stollwerk. Der Kakao und die Schokoladenindustrie. 
Jena (G. Fischer) 1907. VII + 102 S. 

Diese Monographie aus dem Gebiet der Nahrungsmittelindustric 
vchört, im Gegensatz zu den beiden soeben besprochenen, zu den ent- 
schieden minderreifen Leistungen. Der Verfasser hat sich zwar be- 
müht, ein nicht unerhebliches Tatsachenmaterial zusammenzutragen, 
das uns über die allgemeinen Produktionsverhältnisse des Kakao, über 
den Welthandel in demselben, über die internationale Entwicklung und 
die Zollpolitik in Schokoladen- und Kakaoindustrie, endlich über ein- 
zelne Tatsachen unsrer eignen Industrie informiert, aber er kommt 
über die statistisch - referierende Darstellungsweise nicht hinaus. In- 
teressante und naheliegende Probleme, wie etwa das der Konzentra- 
tion der Betriebe, werden höchstens gestreift. Die Erörterung der Be- 
triebsgrößen umfaßt 4 Seiten, davon meistens Statistik. Die Frage einer 
Kartellierung, die jetzt durch die Verbandsbildung in der Schweiz (Freie 
Vereinigung der Schokoladefabrikanten) besonderes Interesse erregen 
sollte, wird gar nicht erörtert. Das »Mißverhältnis zwischen Zoll auf 
Rohprodukt und Fertigfabrikat«e wird ohne spezielle Berücksichtigung 
der Zuckerfrage behandelt, die doch eine bedeutsame Rolle zur Zeit 
der Ausfuhrprämien gespielt hat und heute noch spielt. Grade die in- 
ternationale Entwicklung der Schokoladenindustrie wurde und wird 
durch die Handelspolitik so wesentlich beeinflußt, daß ein genaueres 
Eingehen auf deren Wirkungen in der Schweiz, England und Holland 
erwünscht wäre.. Auch die Frage, inwieweit eine Vergütung für den 
Kakaozoll und für die Zuckerverbrauchsabgabe sich zolltechnisch ohne 
Beschwerlichkeit für den Fabrikanten und Exporteur durchführen läft, 
wäre genau zu erörtern gewesen, da hierüber manche Klage gehört 
worden ist. 

Stollwerk hat sich nur eben gerade die Grundlagen zum Anfang 
einer Monographie beschafft. Es wäre denjenigen, die nicht von 
vornhercin weitere Ziele haben, anzuraten, zunächst einmal durch 
die intensive Lektüre ausgereifter Monographien, wie etwa derjenigen 
von Schuchardt oder Preyer, eine Idee von der unbedingten Notwen- 
digkeit wissenschaftlicher Vertiefung zu gewinnen. Dann würde ihnen 
selbst die bloß referierende, an der Oberfläche der Erscheinungen 
haftende Darstellung nicht mehr genügen! 

d. M. Jacobstein, Ph. D. The Tobacco Industry in the United 
States. New York (Columbia University Press) 1907. 208 S. 

Die hervorragende Stellung, welche die amerikanische Union in 
der Versorgung der Welt mit unverarbeitetem Tabak einnimmt, gibt 
der Darstellung dieses Zweiges amerikanischer Industrie eine inter- 
nationale Bedeutung. Ganz besonders aber verkörpert sich diese ın 
dem amerikanischen Tabak-Trust, der American Tobacco Company, 
den der Verfasser ausführlich behandelt. 


Gewerbliche Monographien. 235 


Der Einfluß dieser monopolistischen Unternehmung zeigt sich auf 
den verschiedensten Gebieten des amerikanischen und internationalen 
Wirtschaftsiebens. Zunächst einmal in der Gewinnung des Rohma- 
terials. Der Tabaktrust gehört zu denjenigen amerikanischen Trusts, 
die nicht eine direkte Kontrolle über das Rohmaterial durch Eigen- 
produktion desselben ausüben. Der Tabakbau wird vielmehr nach dem 
Zusammenbruch des Plantagensystems in landwirtschaftlichen Kleinbe- 
trieben ausgeübt und hat sich von seinem ursprünglichen Ausgangs- 
punkt in Virginia allmählich über nicht weniger als 40 Staaten ausge- 
dehnt. Damit erscheint eine Monopolisicrung der Rohstoffgewinnung 
schwierig und überflüssig, beherrscht doch der Trust auch ohne dies 
den Rohtabakmarkt, da er die Weiterverarbeitung in großem Mafe 
kontrolliert, also in seiner Hand die Nachfrage konzentriert ist. Die 
Preise für das Rohmaterial werden mafigebend beeinflußt durch die 
Nachfrage der Trusts einerseits und die der Regieagenten (Frankreich, 
Örsterreich, Italien, Spanien usw.) andrerseits, die ca 70 %, der ge- 
samten Ernte aufkaufen. Durch Vereinbarung zwischen beiden In- 
teressen wird die Preisbildung noch weiter zu Ungunsten der Verkäufer 
beeinflußt, wiewohl dieselben schon durch die monopolistische Stel- 
lung des Trusts allein im Nachteil sind. In der monopolistischen 
Urganisation der Weiterverarbeitung liegt demnach der Schwerpunkt 
des Tabaktrusts. Freilich erstreckt sich seine Bedeutung bis heute 
noch nicht auf die Zigarrenfabrikation, sondern in erster Linie auf die 
Herstellung von Zigaretten, Rauch-, Kau- und Schnupftabak. 

In der Ergründung der Voraussetzungen, welche die Ver- 
trustung möglich machten, hat der Verfasser grofe Sorgfalt bewiesen. 
Vor allem kommen technische Verbesserungen in Betracht, 
die große Kapitalinvestitionen notwendig machten, die Größe des Ein- 
zelbetriebes steigerten und dann zu einer Konzentration der Unter- 
nchmungen führten, deren gegenseitiger Wettbewerb schließlich ìn der 
Vertrustung endete. Zum ersten Male bildete sich ein Trust im Jahre 
1890 in der Zigarettenbranche, in der die maschinelle Produktion und 
die Betriebskonzentration schon damals stark entwickelt war. Die letzte 
Phase in der Entwicklung bildet die Gründung der American Tobacco 
(Company of New Jersey vom Jahre 1904 mit einem Aktienkapital von 
251 710000 Doll. Sie kontrolliert ca. 75 % aller in Frage kommenden 
Produkte mit Ausnahme von Zigarren, deren Produktion sie nur mit 
ca. 25%, beherrscht. 

Die Wirkungen des Trusts zeigen sich in der Arbeiterfrage 
in einer durchaus ablehnenden Stellung gegenüber jeder Gewerkver- 
einsbewegung. Grade auf den Gebieten, in welchen der Trust den 
geringsten Einfluß hat, in der Zigarrenherstellung, hat sich der 
(rewerkverein und der kollektive Arbeitsvertrag durchsetzen können. 
In der Tabakverarbeitung dagegen ist da, wo die Einführung der 


236 Hermann Levy, Gewerbliche Monographien. 


Maschine einerseits unqualifizierte Arbeit (Frauen- und Kinderarbeit) 
möglich machte, andrerseits die Machtstellung der Trusts begründete, 
die Union of Tobacco Workers völlig erfolglos geblieben. 

In der Ausschaltung des Zwischenhandels hat der 
Trust ebenfalls seine Interessen zu betätigen verstanden, sei es, daß er 
den Engroskäufern und Detaillisten direkt die Kaufbedingungen diktie- 
ren konnte, sei es, daß er durch seine eigenen Agenturen und Detail- 
geschäfte den Zwischenhandel climinierte. 

Am interessantesten aber ist bisher wohl das Vorgehen des Trusts 
in Großbritannien gewesen. Auf Grund seiner Preisunterbietungen auf 
dem englischen Markt hatten sich im Jahre 1901 dreizehn große bri- 
tische Firmen zu einer Abwehrorganisation fusioniert. Nach einem 
heftigen Preiskampfe dieser Firmen mit den vom Trust angekauften 
und neuorganisierten Unternehmungen kam es schließlich zu einer 
Einigung beider Parteien. Heute ist die Regelung derart, daß die ur- 
sprüngliche Abwehrorganisation, die Imperial Tobacco Company, das 
Geschäft in England ungestört vom amcrikanischen Trust betreibt, 
während dieser ein von England unbestrittenes Absatzgebiet in der 
Union hat. Eine dritte neugegründete Gesellschaft, die British Ame- 
rican Tobacco Company übernahm den Exporthandel, wobei die Im- 
perial 1/3 der Aktien, der amerikanische Trust */s erhielt und der eng- 
lische Teil des Unternehmens 6, der amerikanische 12 Vertreter ins 
Direktorium sendet. 

Wir glauben durch diese Ausführungen gekennzeichnet zu haben, 
nach wie vielen verschiedenen Richtungen hin die Arbeit Jacobstceins 
Anregungen geben kann. Neuerdings haben sich manche von ihm be- 
handelte Verhältnisse geändert. Vor allem haben sich dic südlichen 
Tabakpflanzer nun doch organisiert (Society of Equity), um die oben 
geschilderte Preisdiktatur des Trusts zu bekämpfen. Wenn dieser Zu- 
sammenschluß, der vielfach mit Gewalttaten (night riders!) erkämpft 
wurde, andauern wird, so dürfte damit auch eine Umwälzung in der 
Organisation des Trusts bevorstehen. Auch für die Beurteilung der 
Weiterentwickelung dieser Probleme wird das Buch von Jacobstein 
die wichtigste Grundlage bilden. Es ist cine wesentliche Bereicherung 
der Trustliteratur, ganz abgesehen davon, dafl es auch für das ameri- 
kanische Arbeiterproblem und für Fragen der Ilandels- und Steuer- 
politik wertvolle Beiträge liefert. 


237 


LITERATUR-ANZEIGER.” 


Inhaltsübersicht: 1. Bibliographien, Sammelwerke, Lehrbücher S. 237; 
2. Sozial- und Rechtsphilosophie S. 243; 3. Soziologie, Sozialpsychologie, Rassen- 
frage S, 247; 4. Sozialismus S. 251; 5. Sozialökonomische Theorie und Dogmen- 
geschichte S. 259; 6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Biographien S. 261 ; 7. Be- 
völkerungswesen S. 268, 8. Statistik S. 269; 9. Soziale Zustandsschilderungen 
S, 273; 10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage S. 276; 11. Gewerbl. Technik und Ge- 
werbepohtik 5. 278; 12. Kartellwesen, Unternehmerorganisation S. 251; 13. Gewerbl. 
Arbeiterfrage, Arbeitsmarkt S. 281; 14. Arbeiterschutz S. 253; 15. Versicherungswesen 
(bes. Arbeiterversicherung) S. 285; 16, bewerkvereine u. Tarifwesen S. 287; 17. Allg. 
Sozialpolitik und Mittelstandsfrage S. 288; 18. Privatbeamten- und Gcehilfenfrage 
S. 289; 19. Handel und Verkehr S. 289; 20. Handels- und Kolonialpolitik S. 292; 
21. Geld-, Bank- und Börsenwesen S. 292; 22. Genossenschaftswesen S. 297; 
23. Finanz- u. Steuerwesen S. 299; 24. Städtewesen und Kommunalpolitik S. 305; 
25. Wohnungsfrage S. 308 ; 26. Unterrichts- und Bildungswesen S. 310; 27. Jugend- 
fürsorge, Armenwesen nnd Wohlfahrtspflege S. 313; 28. Kriminologie, Strafrecht 
S. 314: 20. Soziale Hygiene S. 315: 30. Frauenfrage, Sexualethik S. 319; 31. Staats- 
und Verwaltungsrecht S. 319; 32. Gewerbe-, Vereins- und Privatrecht S. 322; 
33. Poltik S. 323. 


ı. Bibliographien, Sammelwerke, Lehrbücher. 


Rihlivgraphie der Sozialwissenschaften. Im Auftrag des 
Internationalen Instituts für Sozialbibliographie herausgegeben von 
Dr. Hermann Beck. O.V. Bochmert, Dresden, I. Jahrgang 1905, 
43 und 392 S; II. Jahrgang 1906, XLVII und 604 S.; II. Jahrgang 
1007, XVIII und 712 S. IV. Jahrgang 1908, VII und 664 S. Jeder 
Janrgang M. 12.—. 

Das im August 1905 in Berlin begründete »Internationale Institut 
für Sozial-Bibliographie« bezweckt: 1) Förderung bibliographischer so- 
we Iiterarhistorischer und literaturkritischer Studien auf dem Gebiete 
der Sozialwissenschaften ; 2) Orzanisierung und dauernde Durchführung 


*) Soweit die hier abgedruckten Besprechungen nicht mit dem Namen oder der 


(luffre des Recensenten unterzeichnet sind, beruhen sie auf Scelbstanz cigen der 
Autoren. 


238 Literatur-Anzeiger. 


einer internationalen Berichterstattung über alle Neuerscheinungen des 
sozialwissenschaftlichen Literaturmarktes ; und 3) Veröffentlichung der ge- 
nannten Studien und Berichte in einem periodisch erscheinenden Or- 
gan, sowie in geeigneten in. zwangloser Reihenfolge erscheinenden 
Monographien und Sammelwerken. 


Die Aufgaben des Instituts werden von diesem wie folgt präzisiert: 
Es will zunächst der sozialwissenschaftlichen Forschung 
dienen. Dem einzelnen Forscher und dem Studierenden soll die von 
einer Zentralstelle aus erfolgende Sammlung, Sichtung und Veröffent- 
lichung aller in Betracht kommenden Titel der Neuerscheinungen das 
zeitraubende und mühsame Materialsammeln erleichtern. Gleichzeitig 
soll damit die bibliographische Forschung vertieft und die Annäherung 
und stete Fühlung der über die verschiedenen Sprachgebiete verstreuten 
Einzelzweige unserer Wissenschaft gefördert werden. 


Es will aber auch der praktischen sozialen Arbeit, der sozialen 
Politik im weitesten Sinne des Wortes nützen. Der Staatsmann, Par- 
lamentarier, Publizist, die Verwaltungs- und Justizkreise und die prı- 
vaten Interessenten des wirtschaftlichen und sozialen Lebens sollen in 
die Lage versetzt werden, sich schnell und gründlich zu orientieren 
über die Entwicklung und den jeweiligen Stand der einschlägigen For- 
schung und Politik auf den verschiedensten Gebieten und in den 
Hauptkulturstaaten. 


Das Arbeitsbereich umfaßt die Gegenstände: 


Theoretische und praktische Sozıalökonomie 
(Wirtschaftskunde und -Politik der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, des 
Bergbaucs, Verkchrs- und Ausstellungswesens, Ilandels- und Zollwesens, 
des Gewerbes und der Industrie, des Geld-, Kredit-, Bank-, Börsen- 
und Versicherungswesens),;, Politik, Sozialpolitik (Soziographie, 
Arbeiterschutz und -Versicherung, Organisationen der Arbeitgeber und 
-Nehmer, Streiks, Arbeitslosigkeit und -Vermittlung, Mittelstandspolitik, 
Wohnung- und Bauwesen, soziale Hygiene, Frauenfrage, Genossen- 
schafts-, Armen- und Fürsorgewesen); Finanzwissenschaft und 
-Politik, Sozial- und Wırtschaftsstatistik, Bevölke- 
rungslehre- und -Politik, Kolonialwesen, Sozial- und 
Wirtschaftsgeschichte. 

Veröffentlichungen und sonstige Arbeiten des Institutes: 

Eine monatlich erscheinende internationale Bibliographie (alle nicht 
in einer der drei Sprachen, deutsch, französisch, englisch, erscheinen- 
den Titel werden mit deutscher Uebersetzung versehen), ein den In- 
halt der Monatsbibliographie zusammenfassendes Jahrbuch. 

Die Bibliographie erstreckt sich auf Amerika, Australien, Belgien, 
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England nebst Kolonien, Finnland, 
Frankreich, Holland, Japan (soweit in engl, Sprache), Indien, Italien, 
Kroatien, Norwegen, Ocsterreich, Polen. Portugal, Rumänien, Rußland, 
Schweden, Schweiz, Serbien, Spanien, Türkei und Ungarn. 

Für die systematische Anordnung der Bibliographie ist mit beson- 
derer Rücksicht auf die Gepflogenheiten der deutsch-sprachlichen 
Wissenschaft auf die Ziffern-Klassifikation, speziell auf das in Amerika 
und den romanischen Ländern bekannte Deweysche Dezimal-Klassi- 
fikationssystem verzichtet worden. Die Systematik ist das Ergebnis 
eines Versuches, einen nach logischen Gesichtspunkten aufgebauten 
Rahmen der gesamten sozialen Wissenschaften nach Möglichkeit ın Ein- 


Literatur-Anzeiger. 239 


klang zu bringen einerseits mit dem Eingebürgerten und Geläufigen, 
anderseits mit Erwägungen bibliographisch-technischer Natur, die ledig- 
lich die Handlichkeit und Uebersichtlichkeit im Auge haben. 

Der gesamte Stoff ist jetzt in 13 Hauptabteilungen und etwa 
so Unterabtetlungen eingeteilt. Die Hauptabteilungen sind die fol- 
genden: 

I. Enzyklopädien, Bibliographien. II. Geschichte der sozialen 
Wissenschaften; Biographien. III. Allgemeine Soziologie. IV. Sozio- 
logie der einzelnen Sozialgebilde. V. Theoretische Sozialökonomie. 
VI. Praktische Sozialökonomie (spezielle Wirtschaftskunde und -Politik 
der einzeinen Wirtschaftszweige). VI. Politik. VII. Sozialpolitik. 
IX. Finanzwissenschaft und Finanzpolitik. X. Statistik. XI. Bevölke- 
rungsichre und Bevölkerungspolitik (auch Auswanderungs- und Kolonial- 
wesen, XIL Kolonialwesen. XII. Sozialgeschichte, insonderheit Wirt- 
schaftsgeschichte. 

Der erste Jahrgang (1905) des bibliographischen Jahrbuches stellt 
ledislich eine Wiedergabe der monatlich erscheinenden Hefte dar, in 
den folgenden Jahrgängen ist aber eine Einordnung des in den monat- 
lichen Lieferungen gegebenen Materials unter die gemeinsamen Ru- 
hriken erfolgt, sodaß die Publikation jetzt ein bibliographisches Jahr- 
buch im vollen Sinne darstellt. Das Jahr 1907 hat bedeutendere Aen- 
derungen für das Institut mit sich gebracht: 1. ist vom Reichstage 
eine jährliche Subvention von 15000 Mark bewilligt worden und 
2. haben die kritischen Blätter für die gesamten Sozialwissenschaften, 
denen ursprünglich die Bibliographie angegliedert war, mit dem Ende 
1907 ihr Erscheinen eingestellt, an ihre Stelle treten die monatlich er- 
schenenden Blätter für die gesamte Sozial-Wissenschaft, die lediglich 
die Bibliographie enthalten. Dies bedeutet den Wegfall der Literatur- 
krıtik in Abhandlungen und Einzelbesprechungen und die ausschlief- 
liche Beschränkung auf die bibliographische Arbeit. 


Von den sonstigen geplanten Arbeiten des Archivs ist bisher nur 
der weiter unten angezeigte »Internationale Führer durch die sozial- 
wissenschaftliche Zeitschriftenliteratur« veröffentlicht worden. (—&.) 


Sestalwissenschaftlicher Zeitschriftenführer. Ein inter- 
nationales Handbuch der Fachpresse der Sozial-, Wirtschafts- und 
Rechtswissenschaften und ihrer Grenzgebicte, herausgegeben im Auf- 
trage des Internationalen Instituts für Sozial-Bibliographie zu Berlin 
von Dr. P. Dienstag. Biblhographischer Zentral-Verlag, Berlin 
1909. 364 S. M. 10,50. 

Fin sozialwissenschaftlicher Zeitschriftenführer, der Mitteilungen 
über rund 6000 Zeitschriften enthält und zum ersten Male den sozial- 
wissenschaftlichen Zeitschriftenmarkt systematisch darstellt. Das Buch 
enthält die Zeitschriften auf folgenden Gebieten! Theoretische und 
praktische Sozialökonomie (Wirtschaftskunde und Politik der Landwirt- 
schaft, Forstwirtschaft, des Bergbaues, Verkehrs- und Ausstellungs- 
wesens, Handels- und Zollwesens, des Gewerbes und der Industrie, 
des Geld, Kredit-, Bank-, Börsen- und Versicherungswesens), Sozio- 
logie, Sozialpolitik (Arbeiterschutz und -Versicherung, Organisationen 
der Arbeitgeber und -Nehmer, Streiks-, Arbeitslosigkeit und -\Vermitte- 
lung, Mittelstandspolitik, Wohnungs- und Bauwesen, soziale Medizin, 
Fraucnfrage, (senossenschafts-, Armen- und Für sorgewesen und Wohl- 
fahrtspilege), Finanzwissenschaft und -Politik, Sozial- und Wirtschafts- 


240 Literatur-Anzeiger. 


statistik, Kolonialwesen, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Kriminologie, 
Wirtschaftsrecht, Handelswissenschaften, Technik, Wirtschaftsgeographie 
und Sozial-Philosophie. 

Die Angaben umfassen! Den genauen Titel des Blattes, Namen 
und Adresse des Herausgebers, der Redaktion, des \Verlegers, das 
Format, die Erscheinungswcise, Umfang, Preis, Auflagchöhe, die Höhe 
des Honorars für Beiträge. 

Der Unübersehbarkeit des Zeitschriftenmarktes, die oft dazu bei- 
trägt, wichtige Artikel ganz zu übersehen, ist nur durch eine Zusammen- 
stellung der bisher vorhandenen Zeitschriften abzuhelfen. Und zwar 
mufi diese Zusammenstellung eine doppelte sein. Einmal eine Zu- 
sammenstellung des Inhalts — diese Aufgabe fällt den monatlich er- 
scheinenden Blättern für die gesamten Sozialwissenschaften zu — zum 
zweiten aber eine Zusammenstellung ihrer Titel. Diesem Zwecke soll 
der Zeitschriftenführer dienen, der durch periodische Nachträge er- 
gänzt wird. Bei vielen Zeitschriften sind Angaben hinzugefügt, die 
ihren Inhalt kurz charakterisieren. | 

In dem Führer sind die hauptsächlichsten sozialwissenschaftlichen 
Zeitschriften sämtlicher Kulturländer (Deutschland vollständig) ver- 
zeichnet. Dabei ist der Begriff der sozialwissenschaftlichen Zeitschrift 
sehr weit gefaßt. Er enthält z. B. auch die wichtigsten juristischen 
und technischen Zeitschriften, sowcit sie vom sozialen Gesichtspunkte 
aus beachtenswert sind. 

Zweifellos wird das Buch dazu beitragen, die Benützung der sozial- 
wissenschaftlichen Zeitschriftenliteratur rationeller zu gestalten. 


Kultur und Fortschritt. Yelix Dietrich, Gautzsch 1909. 

Heft 231: Reichs-Unfallfürsorge für die Reichs-, Staats- und Kom- 
munal-Beamten und die zur polizeilichen Hilfeleistung herangezogenen 
Personen. Ein soztalpoltischer Vorschlag. Von Bürgermeister W il- 
helm Aßmann (Jenai. (25 Pf.) — Heft 232: Mehrwert, Zins und 
Unternehmergewinn bei Karl Marx. Von Clara Linzen-Ernst. 
(25 Pf.) — Heft 233/34: Der erste Schritt zu gesunden Finanzen. Ein 
3eitrag zur Reichsfinanzreform. Von A. Pohlmann-Hohenaspe. 
(so Pt.) — Heft 235: Leo Tolstoi Von Dr. Anna Schapire- 
Neurath. (25 Pf — Heft 236: Geschichte der Parteien des deut- 
schen Reichstags. I. Das Zentrum und die ihm nahestehenden Parteıen. 
Von Alexander Burger. {25 Pf.) — Heft 237: »Ein neues deut- 
sches Landvolk.« Zur Landarbeiter-Kolonisation in Preußen. Vortrag, 
gehalten in dem landwirtschaftlichen Verein Ebersbach, Kreis Görlitz, 
am 15. November 1908. Von Paul Golmick (Görlitz). (25 Pf.) — 
Heft 23839: Wölkische Produktions-Ideale. (Bodenrechtsentwicklung 
und Bodenrechtsfrage,; damit zusammenhängende Mängel des heutigen 
Wirtschaftssystems. Das sozialdemokratische Produktionsideal. Das 
liberalistische Produktionsideal. Das konservative Produktionsideal. 
Neubewegungen auf Grund des letzteren.) Von Ph. Stauff (Enzis- 
weiler.. (50 Pf.) — Heft 240: \Westermarcks Forschungen über die 
Naturgeschichte der Ehe. Von Leopold Katscher. (25 Pf. — 
Heft 241: Unentgeltliche Rechtsauskunttsstellen für Unbemittelte. Von 


W. v. Kalckstein (Bremen). (25 Pf.) — Hett 242: Konjunktur und 
Sozialismus. Von Clara Linzen-Ernst. (25 Pf.) — Heft 243: 


Der Weltpostverein. Von Leopold Katscher. (25 Pf) — Hef 
244/45: William Lovett, ein Führer der ersten englischen Arbeiterbe- 


Literatur-Änzeiger. 241 


wegung. Von Dr. Joh. Schupp (Hamburg). (30 Pf.) — Heft 246/48: 
Iben als Erwecker. Von Achim v. Winterfeld. (75 Pf.) — Heft 
24950! Der Arbeitsnachweis. Von W. v. Kalcksteın (Bremeni. 
so Piu — Heft 25ı: Der Krieg. Soziologische Studie. Von Prof. 
Dr. Eduard Westermarck. (25 Pf.) 


Pesch, Heinrich, S J, Lehrbuch der Nationalökonomie. 
l. Band: Grundlegung. 1905. XIV und 486 S. M. 10.—. I. Band: 
Allsemeine Volkswirtschaftslehre I—VI. Wesen und Ursachen des 
Volkswohlstandes. 1908. X und 808 S. M. 16.-—. IHerdersche Ver- 
lagsbuchhandlung, Freiburg. 

L Band: Als Ausgangspunkt wählt der Verfasser das Verhältnis 
zwischen Mensch und Natur: Der Mensch Herr der Welt — durch 
die Arbeit — inmitten der Gesellschaft. Hieran schließt sich die Lehre 
von der Gesellschaft und der Gesellschaftswissenschaft: Begriff, evo- 
lutionistische Soziologie, sozialpsychischer Evolutionismus, die gescll- 
schaftliche Entwicklung in kausaler und teleologischer Betrachtung, 
das Wesen der menschlichen Verbände. Als Grundpfeiler der Gesell- 
schaltsordnung finden sodann! Familie, Staat, Eigentum, ceingchende 
behandlung. "Der folgende Abschnitt beschäftigt Sich mit der Volks- 
wirtschaft, Wirtschaftsstufen, Begriff, Einheit usw., den verschiedenen 
sozialphilosophischen Oryanisationsprinzipien bezw. den entsprechenden 
Systemen {Individualismus, Sozialismus, Solidarismus). Den Schluß 
bildet die Besprechung der Volkswirtschaftslehre, ihres Gegenstandes, 
Verhältnisses zu den Gesellschaftswissenschaften und zur Morallchre, 
der »tsesetze« der Volkswirtschaft, der Methodenfrage. 


Kisentümlich ist diesen Untersuchungen u. a. die starke Betonung 
der Stellung des Menschen schlechthin als des Subjekts und Zicles der 
Wirtschaft, "ler Solidarität als Tatsache und Pflie ht, einer teleologischen 
A des Wertbeeriffs, des moralisch- organischen Charakters der 
Gt sellschaft, der öfte ntlichen Wohlfahrt als Staatszwecks, einer konse- 
quent sozialen Auffassung von Volkswirtschaft und \Volkswirtschafts- 
lehe: Die Volkswirtschaft erscheint als Teil des Staatsuesellschafts- 
lebens, ihr Ziel als Teil des Zwecks der staatlichen Gesellschaft, der 
allvemeinen Wohlfahrt, die für den Nationalökonomen speziell unter 
dem Gesichtspunkte der materiellen Seite der öffentlichen Wohlfahrt 
in Betracht kommt. Folgerichtig gilt nicht das ökonomische, sondern 
das nationalökonomische Prinzip in bezeichnetem Sinne, als oberstes 
l.citprinzip volkswirtschaltlicher Erkenntnis, die Nationalökonomie nicht 
als bloR ökonomische Produktionslehre, sondern als materielle Volks- 
wohliahrts-Volkswohlstands-)Lchre. 

N. Band: Wenn der Verfasser die Volkswirtschaftslehre schlecht- 
hin eine praktische Wissenschaft nennt, so denkt er nicht an den 
Gegensatz von Theorie und Praxis, sondern von praktischer und rein 
spekwativer Erkenntnis. Die volkswirtschaftliche Theorie behandelt 
menschliches, auf ein praktisches Ziel gerichtetes Handeln. Darum 
lordert der logische Aufbau der Nationalökonomie, da zunächst jenes 
Ziel genauer ins Auge gefaßt, Wesens- und Daseinsursachen des Volks- 
sohlstanddes erforscht werden. Dadurch wird auch der richtige Mak- 
stab der Beurteilung und Wertung volkswirtschaftlicher Zustände und 
kinzelfragen gewonnen. Fine constituto, constituta sunt omnia. (Cic.) 
— Was macht also ein Volk reich? Was haben darüber die älteren 
systeme Merkantilismus, Physiokratic, Industriesystem, Kollektivismus | 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 1. 10 


242 Literatur-Anzeiger. 


gedacht, gelehrt? Was ist nach dem heutigen Stande der Wissenschaft 
darüber zu lehren fsoziales Arbeitssystem)? Die Begriffe Wohlstand 
und Wohlstandsstreben, öffentliche und allgemeine Wohlfahrt, Volks- 
wohlstand, Volksreichtum, V’olksvern:ögen, Volkseinkommen usw. finden 
dabei eingehende Besprechung, ebenso die Bemessung konkreter Wohl- 
standsverhältnisse des Einzelvolkes, die Kennzeichen des Volkswohl- 
standes, mit spezieller Anwendung auf Deutschland. An die Darstellung 
vom Wesen des Volkswohlstandes schließt sich die Untersuchung seiner 
Ursachen, zunächst der dispositiven Ursachen des volkswirtschaftlichen 
Lebensprozesses : territoriale Ausstattung des Volkes (klimatische Ver- 
hältnissec, Bodenverhältnisse, geographische Lage und Ausdehnung des 
Landes, Kolonien), dann quantitative und qualitative Verhältnisse der 
Bevölkerung (Stand, Wachstum, Probleme, das Malthussche Prinzip, der 
Neomalthusianismus, Rasse und Nationalität, körperliche Gesundheit 
und geistige Bildung, religiös-sittliche Bildung, die soziale Schichtung, 
Semid und. Klasse). 

Der III. Band soll den volkswirtschaftlichen Lebensprozeß idie 
exckutiven Faktoren, die Phasen des Prozesses, Krisen und »Fragen:) 
im allgemeinen behandeln, während die besondere Nationalökonomie 
den volkswirtschaftlichen Lebenspruzeß auf den Spezialgebieten (Agrar- 
wesen, Gewerbewesen, Handel und Verkehr) verfolgen wird. 

Diese wird im engen Anschluß an H. Pesch’s allgemeine Volks- 
wirtschaftsichre von Ordensbrüdern des Verfassers bearbeitet. Es 
werden demnach als Band IV und folgende erscheinen: Das Agrar- 
wesen; das Gewerbewesen; Handel und Verkehr; das Armenwesen, 
Finanzwirtschaft und Statistik. 


Roscher, Wilhelm, Politik, Geschichtliche Naturlehre der Mo- 
narchie, Arıstokratie und Demokratie. Dritte Auflage, J. G. Cottasche 
Buchh. Nacht, Stuttgart und Berlin 1908. X u. 722 S, M. ı0—, 
web. M. 12.50. 


Inhalt: Monarchie im allgemeinen, Urkönigtum; Aristokratie: 
Absolute Monarchie; Demokratie: Plutokratie und Proletariat; Cä- 
sarısmus. 

Die erste Auflage erschien im November 1892, die zweite im De- 
zember des gleic hen Jahres, etwa 11/2 Jahre vor dem Tode des Ver- 
fassers. Die “dritte Auflage ist ein fast unveränderter Abdruck der 
zweiten, nur einige ältere Zahlenangaben sind durch neuere ersetzt. 


Roscher gab dem Buche, das aus seinen Vorlesungen über Politik 
sowie aus einer Reihe älterer Abhandlungen erstanden ist und deren 
Resultate zusammenfaßst, den Wunsch mit auf den Weg, »es möchten 
die. ... Männer aller Parteien die Irrtümer und Sünden ihrer cigenen 
Partei und das Wahre und Gute, das sich bei den anderen Parteien 
findet, klarer einsehen, und nach dieser Einsicht versöhnlicher handeln 
lernene. Em Wunsch, der heute nicht weniger angebracht erschemt 
als im Jahre 1892. (—é.) 


Stadtbibliothek Frankfurt a. M. Katalog der neuen 
Bestände. Gebr. Knauer, Frankfurt 1908 u. 1909. 2 Bände: XX, 
368; XXI, 470 S5, Mk. 5.—. 

In halt: rer T I. Enzyklopädien. Sammelwerke. Gesam- 
melte und vermischte Schriften einzelner Verfasser. Zeitungswesen. 

Wissenschaftskunde. Universitäten. Gelehrte Gesellschaften. Bibliotheks- 


m 


Literatur-Anzeiger. l 243 


wesen. II Rechtswissenschaft. III. Staatswissenschaft. Zweiter Band: 
IV. Kriegswissenschaft. V. Geographie und Geschichte. 

Ein weiterer Band ist in Vorbereitung, ebenso wie Spezialkataloge 
für »Mathematik«<, »Frankfurt«, »Hebraica und Judaica«; »Statistik« 
und »Klassische Philologie« sollen später folgen. 

Fs ist somit nur ein Teil der etwa eine Million Einzelschriften 
umfassenden Bestände hier berücksichtigt, besonders da nur die seit 
dem Jahre 1871 erschienenen Werke aufgenommen wurden (ausgenom- 
men die Sammelwerke und Zeitschriften, deren Erscheinen vor 187r 
besonnen und die voll berücksichtigt sind). In den Abteilungen 
‚Rechtswissenschaft« und »Staatswissenschaft« sind sämtliche Zeit- 
schriften einschl. der deutschen Gesetzsammlungen (also auch die vor 
1871 abgeschlossenen) verzeichnet. 

Hierdurch gewinnt der Katalog für diese beiden, für unser engcres 
Arbeitsgebiet vor allem in Betracht kommenden Disciplinen den Wert 
einer ziemlich umfassenden Bibliographie, da die reichen Mitte] 
der Frankfurter Bibliothek die Anschaffung fast aller in den letzten 
Jahrzehnten in Betracht kommenden Neuerscheinungen ermöglichte. 
Dies ıst von besonderer Bedeutung für das Gebiet der Sozialwissen- 
schaft, die erst seit 1905 eine eigene umfassende Bibliographie (s. o.) 
besitzt, die sich an den vorliegenden Katalog insofern glatt anschließt, 
als für diesen als Grenze für die Aufnahme das Ende des Jahres 1905 
festgesetzt wurde, wenn auch zahlreiche spätere Werte nach der Druck- 


lesung eingeschoben wurden. — Die Titel sind durchweg vollständig 
gegeben, vielfach sind ganz kurze Inhaltsangaben beigefügt.  {—é.) 


— m mm 


2. Sozial- und Rechtsphilosophie. 


Baumann, Dr. F. F, o. ö. Professor der Philosophie a. d. Univer- 
sität Göttingen, Die Staalslehre des h Thomas von Aquino. 
Ein Nachtrag und zugleich ein Beitrag zur Wertschätzung mittelalter- 
licher Wissenschaft. S. Hirzel, Leipzig 1909. ror S. M. 2.40. 


Der Kommentar des Thomas zur Politik des Aristoteles macht in 
allen Teilen den Eindruck, von Thomas selbst verfafit zu scin. Die 
älteste Ueberlieferung gibt aber an, daß Thomas die nur 4 ersten Bücher 
selbst niedergeschrieben, die 4 letzten Petrus von Alvernia verfafit 
habe. Durch Vergleichung dieser 4 letzten Bücher mit den 4 ersten und 
mit den anderen Kommentaren des Thomas zu aristotelischen Schriften 
wird als höchst wahrscheinlich herausgestellt, daß Petrus bei seiner Ab- 
fassung die mündlichen Vorträge des Thomas benützt hat, während er 
in Kommentaren, wo er nicht gebunden war durch eine Vorlage, sich 
anders bewegt. Der jüngere jourdain urteilt daher mit Recht "la phi- 
losophie de St. Th. d'Aquin), daß man sich der Belehrungen der 4 
letzten Bücher als thomistisch wohl bedienen dürfe. Da in der Schrift 
von 1873 über Thomas Staatsichre die (unvollendete) summa theologiae 
nicht besonders herangezogen ist, so geschicht dies in der gesenwär- 
tigen, Eine Schlußbetrachtung hebt den bei aller katholischen Gläu- 
biskeit durchaus wissenschaftlichen Geist des Aquineten heraus und 
seine mannigfachen Beziehungen zu der modernen Erkenntnis von der 
leiblichen Bedingtheit des menschlichen Geistes. 


Cathrein, Viktor, S. F, Das Privatgrundcigyentum und 
stine Gegner. Eine kritische Auscinandersctzung mit den agrar- 
16* 


244 Liiteratur-Anzeiger. 


sozialistischen Theorien von Emile de Laveleyce und Henry George. 
4. Auflage. Herder sche \erlagsbuchhandlung, Freiburg 1909 VII, 
162 S. M. 1.60. 


Die vorliegende Monographie, welche eine Ergänzung zu desselben 
Verfassers Schrift: »Der Sozialismus« (9. Aufl. 1906) bildet, wendet sich 
gegen die sogen. Ägrarsozialisten, welche nicht das gesamte Eigentum 
an Produktionsmitteln, sondern nur Grund und Boden in irgend einer 
Weise vergesellschaften und verstaatlichen wollen. Sie ist nicht sozial- 
politischer, sondern sozialphilosophischer Natur. In der Einleitung 
macht uns der Verfasser mit den Hauptrepräsentanten des Agrarso- 
zialismus und ihren Bestrebungen bekannt. Dann werden im ersten 
Kapitel die Einwände geprüft, welche die Agrarsozialisten vom histori- 
schen Standpunkt gegen das Privatgrundeigentum geltend machen. Ein- 
gehend wird der Nachweis geführt, daß die Annahme eines ursprüng- 
lich bei allen Völkern vorkommenden Agrarkommunismus jeder soliden 
Grundlage entbehrt. Besondere Berücksichtigung hat die zuerst von 
G. Hanssen aufgestellte Theorie von den germanischen Markgenossen- 
schaften gefunden. Im zweiten und dritten Kapitel werden die volks- 
wirtschaftlichen und naturrechtlichen Bedenken der Agrarsozialisten un- 
tersucht. Im letzten Kapitel endlich kommen die positiven Reform- 
vorschläge der Agrarsozialisten (besonders die sogen. Single-Tax) zur 
Sprache und werden als undurchführbar nachgewiesen. 


Labriola, Antonıo: Scritti Varii di Filosofie e Politica. 
Raccolti e pubblicati da Benedetto Croce. Gius. Laterza e Figli, 
Bari 1907. 507 S. L. 5.—. 

Eine Reihe kleinerer, teils bereits vorher in Broschürenform ver- 
öffentlichter, teils nachvelassener Schriften des bedeutenden Rechts- 
philosophen an der Romer Universität, Prof. Antonio Labriola, von sci- 
nem Freunde, dem Neapolitaner Philosophen Benedetto Croce, heraus- 
gegeben. Antonio Labriola — nicht zu verwechseln, wie nicht genug 
gesagt werden kann, mit seinem Homonymen Arturo Labriola, dem 
Syndikalisten und Ockonomisten an der Neapolitaner Hochschule — 
galt lange Jahre als Lehrmeister des Marxismus in Italien, der vom 
Katheder herab die Theorien des Meisters erklärte. Die allgemeine 
Achtung, die er genoß, war jedenfalls gewaltig genug, dafs der Senat 
der Universität, ungeachtet seiner überwiegend bürgerlichen Zusammen- 
A beschließen konnte, dem zu frühzeitig V erstorbenen i ım Hofe der 

Sapienza ein Denkmal von Stein zu setzen. Das Denkmal ım Herzen 
des intellektuellen Teiles der italienischen Bevölkerung bilden immer 
noch scine vielyelesenen Schriften, deren geistiges Volumen durch den vor 
uns liegenden neuen Band nicht unbeträchtlich vermehrt wird. Der Band 
enthält aufser einigen philosophischen Schriften, einer kleinen Abhandlung 
gegen das von E. Zeller ausgegcbene Losungswort Zurück auf Kant, 
einer Untersuchung über den Begriff der Freiheit und einer weiteren 

Studie zur Philosophie der Geschichte eine grofe Reihe von Schrif- 

ten, Briefen und Erörterungen über Sozialismus, praktische Politik, 

theoretische Forderungen und die Kolonialtrave. Aus ihnen geht her- 
vor, cinen wie hervorragenden Anteil dieser Gelehrte an den Schick- 
salen der internationalen Arbeiterbewegung genommen hat, insbesondere 

seitdem er auf dem Int. Soz. -Kongref in Zurich 1803, auf dem er als 
ital. Delegierter erschienen war, mit den bedeutendsten Führern der 
aufseritalienischen Länder persönliche Fühlung gewonnen hatte. Anto- 


Literatur-Anzeiger. 245 


nio Labriola hat lange Jahre hindurch als interner Vermittler in der 
Arbeiterbewegung fungieren können. Erwähnenswert ist, dafs scine 
Teilnahme an der italienischen Politik, die ihn zunächst in Konflikt mit 
dem bürgerlichen Radıkalismus brachte, dem er nur die Möglichkeit 
politischen Handelns und zwar zumal der Sicherstellung der allgemeinen 
politischen Freiheiten, nicht aber die Möglichkeit einer wissenschaft- 
lichen Fundierung und Argumentierung seines Handelns zugibt (S. 451) 
und die ihn in internationalen Fragen (Irredentismus, Italienerverfol- 
sungen in Frankreich, Aigues-Mortes u. s. w.) lange Jahre hindurch in 
vollständiger Uebereinstimmung mit der offiziellen Partei arbeiten ließ, 
mit einer starken Mißstimmung zwischen ihm und seinen Parteigenos- 
sen, die in einer Diskrepanz der Meinungen in ciner der wesentlich- 
sten Fragen der äußeren Politik, dem Verhalten der Arbeiter zur Ko- 
lonalfrage, ihren Grund hatte, endete (vgl. S. 432—443), freilich ohne 
zu einem Bruch zu führen. 

Labriola erklärte sich nämlich bereit, einer eventuellen, schlimmsten- 
falls selbst mit Gewalt zu vollstreckenden militärischen Besetzung Tripolis 
durch die italienische Regierung zuzustimmen. Er ließ sich bei dieser 
Stellungnahme von dem generischen Motiv leiten, Italien dürfe nicht 
alleın beiseite stehen, während Engländer und Franzosen, Russen und 
Deutsche im Begriff ständen, die Welt unter sich zu verteilen. Aber 
Labriola konnte auch einen ernsteren und stichhaltigeren Grund für 
seine Ansicht anführen: die Notwendigkeit, für die ungezählten Jähr- 
lichen Auswanderermassen ein nahcliegendes, fruchtbares und mit dem 
Mutterland sprachlich wie verwaltungstechnisch verbundenes Kolonial- 
land zu gewinnen. Es ist bekannt, daß, wenn die italienische Arbeiter- 
partei sich zu Labrivlas Lebzeiten auch mit diesem von seinem son- 
sugen, oft selbst typisch anmutenden Marxismus abstechenden Rce- 
visionismus nicht einverstanden erklärte, in neuester Zeit der gleiche 
Gedanke von dem ersten Leiter des Zentralblattes der Partei, Abge- 
ordneten Dr. Leonida Bissolati Bergamaschi wieder aufgenommen 
worden ist. Im übrigen weicht Antonio Labriola von den deutschen 
und französischen Marxisten in keiner politischen Frage ab. Auch er 
hilt die Anarchisten für »gcfährüiche Wirrköpfe- und verwirft an- 
dererseits die >W ahlkompromisse« mit bürgerlichen Parteien. Auch 
er erwartet alles Heil von der deutschen Sozialdemokratie, der »Er- 
zıeherin und Einleiterin der Geschichte der Zukunft« (S. 344) und ver- 
spricht sich die sozialistische Aera als eine direkte Folge der öko- 
nomischen Entwicklung tout court. Auch er äufsert endlich seine Sym- 
pathie für die nationale Freiheit Polens (S. 393). 


lines der interessantesten Teilstücke vorliegenden Sammelbandes 
Ist der Abdruck des Vortrages, mit dem Labriola seinen offiziellen 
Urbersang vom bürgerlichen Radikalismus zum proletarischen Sozia- 
ismus. vollzog und den er am 20. Juni 1889 im Circolo Romano di 
Studi Sociali, einem wissenschaftlichen Vercin in Rom, hielt. Schon 
damals entwickelte er überaus klare Anschauungen über die Geschichts- 
philosophie des 19. Jahrhunderts. Es verlohnt vielleicht, zur Charak- 
teristerung des Mannes, an dieser Stelle einige Stellen aus den geist- 
reichen Ausführungen Labriolas kerauszuihicben. > \]s eine Lehre von 
Aposteln, Vorkampfern und die Welt aus dem Schlafe schüttelnden 
Weckern, ist der Sozialismus bestrebt, diejenigen Probleme, welche die 
Skeptiker zu Ignorieren suchen, die Liberalen auf ‚spätere Zeiten« auf- 
schieben und die Demagogen zu ihren Zwecken ausnützen, wirklich 


246 Literatur-Anzeiger. 


zu lösen: Kein Mensch soll der Sklave seines Nebenmenschen, keiner 
das Werkzeug für den Reichtum des Andern sein! Nach der bürger 
lichen Emanzipation in der großen französischen Revolution entstanden 
drei neue soziale Krankheiten! Aus der schleunigen Liquidation des 
alten immobilen Eigentums wird der Kapitalismus, aus der patrio- 
tischen Begeisterung der Militarismus, und aus dem allgemeinen pv- 
litischen Wahlrecht der Scharlatinismus des Demagorentums geboren. 
Daher hat unsere Zeit drei entsetzliche Lügen geerbt, Die erste heißt: 
»alle Menschen dürfen frei handeln und sich frei bewegen; in der Ken- 
kurrenz Sieger zu sein, bedeutet daher Verdienst.e Die zweite heißt: 
»Per militärische Ruhm ist das MaR aller nationalen Tugenden.e Die 
dritte heift: »Im Wahlrecht besteht das Heil der Völker und der 
Fortschritt der Staaten.« Die erste Lüge dient nur dem alles enteig- 
nenden Kapital als Maske, die zweite hilft die Herrschaft der brutalen 
Gewalt über die friedliche Arbeit aufrecht erhalten und die dritte 
bewirkt, da im öffentlichen Leben die Berufspolitiker, die Intrivan- 
ten, die »Maäacher in Popularitäts und die Schmeichler der Masse das 
groke Wort führen, Leute, die nachher, sobald sie cınmal im Par- 
lament sitzen, sich als Sklaven des Kapitals und Lobsänger des Mili- 
tarısımus entpuppen.e Nach dieser überaus scharfen Abrechnung mit 
den Liberalen (sozialistische Deputierte gab es damals bloß 2 im Par- 
lament) sagt uns L.abriola seine Ideen über die Zukunft der Partei: 
„Es ist besonders nötig, daß die Anzahl theoretischer Köpfe im Sozia- 
lismus wächst und daß sich in der Arbeiterschaft Klassenreist und 
Solidaritätssefühl bildet und auswächst.< Interessant ist das Urteil des 
Gelehrten über die Notwendigkeit der Intellektuellen in der Partei: 
‚Alle fleißßigen und intelligenten Menschen aus den privilegierten Klassen 
müssen der sozialen Bewegung gewonnen werden. Ein Intellektueller, 
ein Professor, ein Bourgeois, ein Kapitalist, welcher aus Ueberzeugung 
in die Reihen der Sozialisten tritt, ist heute mehr wert als hundert 
oder tausend Proletarier, weil er ein lebendes Dokument von dem 
Verschwinden des Egoismus in den Meistinteressierten, sowie cin Be- 
weis für den idealen und vorgeahnten Triumph einer Sache ist, welcher 
sich bei den Verstofßsenen und Beladenen nur in einem leidenschaftlichen 
Ansturm der Revolte offenbaren kanne (S. 295—317). Das ist allerdings 
cin Punkt, in dem sich Antomo Labriola wesentlich von den Marxisten 


unterscheidet —- er nähert sich hier vielmehr einigen Stellen Lassalle- 
scher Reden — und dürfte seine Erklärung wohl hauptsächlich in dem 


stark intellektuellen Miheu des spezifisch italienischen Sozialismus finden. 
Der Band wird geschlossen durch das Fragment: Da Un Secolo all 
Altro, das als Anfang eines vierten Bandes der bekannten Studien des 
Verfassers zum historischen Materialismus gedacht war, und zwei kurze 
aber prägmante biographische Skizzen aus der Feder von Benedetto 
Croce und Andrea Torre. (Michels. ) 


/mavi, Johann, Ilemente viner allgemeinen Arbeits 
theorie. Beiträge zur Grundlegung einer neuen Wirtschafts- und 
Rechtsphilosophie. Berner Studien zur Philosophie und ihrer Ge- 
schichte, herausgegeben von Dr. Ludwig Stein, Professor an der 
Universität Bern, Bd. ANNNVII.  Scheitlin, Spring u. Cie. Bern 
1906. 75 5. Fr. 1.—-. 

Ein soziologischer Versuch, an Stelle des alten »Vergewaltigungs- 
rechtes ein neues »AÄrbeitsrechtz zu setzen. Die nötige Vorarbeit zur 

Definition eines solchen Postulats sicht der Verf. in der naturwissen- 


Literatur-Anzeiger. 247 


schaftlichen, überwiegend deduktiven Aufdeckung des gemeinsamen 
Untergrundes für die Grund- und die Kapitalrente” (p. 66). Die Arbeit 
istmit durchaus teleologischem Geiste erfüllt, und voller ethischer Zutaten 
und Kategorien. Die Grundtendenz ist sozialistisch. Die Arbeit charak- 
terisiert sich zweifellos als ein — in vielen Einzelheiten überzeugendes — 
Plaidover für dic auf ethischem Wege gewonnene Weltanschauung des 
Verf. Dagegen vermissen wir an ihr die straffe Beweisführung, die 
seiner These erst den wissenschaftlichen Untergrund gegeben haben 
würde. Auch fallen die häufigen Abschweifungen und Selbstverständ- 
lichkeiten lästig. Die Arbeit ist reich an treffenden Bemerkungen und 
Sentenzen, dagegen mangelt es m. E. dem Autor an scharfem ökono- 
mischem Denken. So scheint es z. B. auf p. 59, als ob der Verf. die un- 
gcheure Vermehrung der Bevölkerung auf die »hochentwickelte Technik«, 
die besonders in der »Beherrschung der Nature läge, zurückführen 

wolle, während sie zweifellos gerade in der heute noch völlig unge- 
rerelte n Menschenproduktion, also in dem noch vorherrschenden Mangel 
an Beherrschung der Natur liegt, und zudem »die hochentwickelte 
Technik« in vielen Ländern, wie Italien, Ungarn, Rumänien u. s. w., 
wie die Auswanderungsziffern beweisen, gar nicht mehr im Stande ist, 
die Massen zu ernähren. Im übrigen sind die meisten Grundgedanken 


Zmavc'’s als ernst anzuerkennen. So hat er z. B. zweifellos Recht, wenn 
er dafür eintritt, daß die Güterverteilung selbst ebenfalls » Arbeit: sei — 
freilich: wer hat das je geleugnet? Die Kapitel »Gütererzeugung« und 
»(süterverteilung« wiederholen, allerdings von interessanten natur- 
wiıssenschaftlichen Darlegungen begleitet, die bekannten dies- 
bezuglichen Ansichten der modernen Anhänger des Sozialismus. Das 
Endziel des Verf. besteht in der »Beseitigung des unverdienten Ein- 
kommens«. (Alichels.) 


3. Soziologie, Sozialpsychologie, Rassenfrage. 


Borgese, G. A, La Nuova Germania. Torino 1909. Fratelli 
Bocca Editori. 495 S. Lire 5.—. 


Deutschland ist in den letzten Jahren ein ergiebiges Studienfeld für 
ausländische Beobachter geworden. Insbesondere italienischen Federn 
verdanken wir eine groge Anzahl von Skizzen und Studien über Deutsch- 
land. Das Buch Borgeses ist als einer der besten Niederschläge dieses 
auiserdeutschen Lerneifers zu betrachten. 

Nicht, dafs des Autors Bemerkungen über die Kritik erhaben seien! 
Die leichte geniale Art des jungen Sizilianers hat ihre Schattenseiten. 
Fin Buch, in welchem in bunter Abwechslung und Fülle mit der gleichen 
Sicherheit über Politik, Literatur, Kunst, Gelühlsiche n und Moral eines 
Volkes, das der Autor eben erst kennen velernt hat, geurteilt wird, kann 
nicht anders als viele einzelne Irrtümer enthalten; und in der Tat begeht 
Borgese deren, sobald er geschichtliche Gege nstände berührt. Allerdings 
nur darın. Aber die Schrift bietet uns dennoch viel. Wir finden in 
ihr eine herbe und derbe Analyse deutscher Politik, deutscher Sitten, 
ja deutscher Sittlichkeit, deutschen Kunstverständnisses, deutscher 
Lebens: ormen, kurz aller vom Verf. beobachteten Erscheinungen deut- 
schen Lebens und deutscher Zustände; im ganzen richtig beobachtet 
nnd gezeichnet, aber doch so scharf formuliert und häufts mit so 
kränkend-witziger Ironie behandelt, daß der Leser mehr als einmal 


248 Literatur-Anzeiger. 


auf den Gedanken kommen muß, es hier mit einer, wenn auch in geist- 
reicher und kenntnisreicher Weise verbesserten neuen Auflage jener 
Schmöker zu tun zu haben, mit denen der blinde, jede Objektivität a 
priori ertötende Hak schriftstellernder und rceisender revanchards nach 
dem unglücklichen deutsch-französischen Kriege von 1870/71 den fran- 
zösischen Buchhandel überflutete. Eine derartige Scelenstimmunzg hat 
dem süditalienischen VP’hilosophenschüler — Borgese hat dem Jünger- 
kreis Croces angehört — offensichtlich sehr fernge legen. Aber wir haben 
duch den Eindruck, als ob er bei nochmaligem Durchlesen der Druck- 
bogen das gleiche Gefühl gehabt habe als wir und es nicht wieder los- 
geworden sci, ja, daß dieses Gefühl es gewesen sei, das ihm jene 
schönen Worte in die Feder diktiert hat, mit denen er seine fast fünf- 
hundert Sciten langen Beobachtungen schließt: »Eins aber möchten 
wir auf keinen Fall: nämlich dafs die Handvoll Wahrheiten, die wir 
hier über das Deutschland von 1904 und Folgejahre niedergeschrieben 
haben, dazu Veranlassung geben könnte, in irgend jemanden jene freche 
und dumme Verachtung aufkommen zu lassen, mit der ein gewisser 
politisierender Plebs den guten Namen eines Volkes, das als der cine 
der beiden Pole bezeichnet werden kann — wir Italiener dürfen uns 
als den anderen ansehen —, innerhalb derer die christliche und moderne 
Kultur entstanden ist, zu verkleinern suchte. Diese Worte, die einen ohne 
weiteres deutlichen Dämpfer enthalten, waren nötig, um uns jeden etwaigen 
Zweifel an dem Geiste, in dem die Studien Borveses über Deutschland 
geschrieben worden sind, zu benehmen, und heben deshalb den Wert der 
Schrift selber, die uns nunmehr als das, was sie sein will, erscheinen 
muls: als eine zwar stark subjektiv gefärbte, aber objektiv gedachte 
und ohne verborgene Ziele und Hintergedanken geschriebene Skizzen- 
sammlung. Aus dem reichen Inhalt - - die Kapitel sind übrigens ohne 
Ausnahme voll feiner geistreicher Bemerkungen, treffender Beobach- 
tungen und sprachlicher Schönheiten — möchten wir vor allen Dingen 
die feine Analyse der Erscheinungen des Harden-Prozesses und die 
überaus scharfen Essays über die Erotik in Deutschland hervorheben, 
die beweisen, einen wie intimen Einblick der Verf. in nicht unkom- 
pliziert legende Schichten des deutschen Volkscharakters und der 
sozialen Verhältnisse des Landes getan hat, und die in Stil, Auffassung 
und Beobachtungsschärfe häufig an Heinrich Heine erinnern. Bemerkt 
sel beiläufig, daß der Siillinder, sehr zum Unterschied von seinem 
Landsmann Guglielmo Ferrero, der 1894 in seiner Europa Giovane die 
These von der durch Keuschheit wirtschaftlich grogewordenen Ger- 
mania aufstellte, die Deutschen -- und insbesondere die deutsche 
l’rauenwelt -— für ungemein sinnlich und geschlechtlich leicht reizbar 
hält und diesem Umstand in Verbindung mit den unnatürlichen Lastern 
einen guten Teil der Dekadenz zuschreibt, der seines Erachtens Deutsch- 
land entgevengeht. Lesenswert sind auch die Essays, die Borgese dem 
politischen Leben und den Parteien in Deutschland widmet, wenn uns 
auch die eine einzige Scite, in der er die Sozialdemokratie abhandelt, 
für ein Buch von fast 500 Seiten, das sich überdies das Neue Deutsch- 
land betitelt, etwas gar zu wenig scheinen will. Borgese staunt über 
den Beamtencharakter, den das ganze Volk, selbst die Reichstags- 
abreoredneten, tragen, die ans Religiöse streifenden Ehrfurcht, die 
man dem Staatsoberhaupt entgegenbringt, die Intoleranz und vorge- 
fasten, unveränderlichen Meinung in politischen und sozialen Fragen, 
die en Deutschen schon in jüngsten Jahren erfaßt und die ihn von der 
Jugend bis zum Tode en bloc begleitet. Er qualifiziert das deutsche 


Literatur-Änzeiger. 249 


Parlament als eine rein beratende Behörde, zusammengesetzt aus mittel- 
matig begabten Familienvätern, die dem Absolutismus der Krone gegen- 
über machtlos seien. Auch der kurzen Skizzen über Elsaß-L othringen, 
in denen der Autor der Bevölkerung dieser Provinzen sehr mit Recht 
einen weder deutschen noch französischen, sondern elsäßisch-kampani- 


Iistischen Charakter vindiziertt — und diesen persifliert —, sowie der 
jetrachtungen zur Polenfrage, in denen er, ohne sich mit dem Vorgehen 
der preufsischen Regierung — natürlich — einverstanden zu erklären, 


in unserer Meinung nach übertriebener und ungerecht ungünstiger Weise 
über die Rechte und den politischen Wert des Polentums sich aus- 
lait, sei Erwähnung getan; ebenso des feinen und geistreichen Kapitels 
uber den deutschen Katholizismus und seiner Schilderungen der deutschen 
Provinz, die wiederum sehr viel Beobachtungsgabe und psychologisches 
Eindringen, manchmal sogar wahre Tiefe des Gemütcs verraten, wie 
denn überhaupt die psychologische Seite des Autors beste Seite ist. 
Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind leider, wie allerdings bei Philo- 
sophen die Regel, gar als Aschenbrödel, das heißt nur nebenbei be- 
handelt, Interessant ist höchstens die vom Verf. mit vielem Geschick 
durchgeführte These, daß der deutsche Handel und die deutsche Indu- 
strie, weit davon entfernt, aus spontaner Notwendigkeit entstanden zu 
sein, bewaffnet wie einst Minerva aus dem Haupte Jovis, aus der Hirn- 
schale des Staates selber entsprungen sci. »Die deutsche Industric 
arbeitet auf Befehl der Bank und exportiert unter dem Schutze der 
kaiserlichen Kanonen.« Borgese hält dementsprechend den deutschen 
Handel, »cinen Handel, der über alles verfügt, nur nicht über bares Gelde, 
für eine Trei bhauspflanze (p. 466 ff.). Alles in allem genommen Ist aber 
das Endresultat, zu dem Borgese in seinen Studien gelangt, die Deka- 
denz Deutschlands, zweifellos einzig in ethischem und ästhetischem 
Sinn zu verstehen. Ethische und ästhetische Dekadenz ist jedoch noch 
lange nicht ohne weiteres Dekadenz schlechtweg. 

Trotz mancher inneren Mängel und mancher übereilten journalisti- 
schen Schlußsfolgerung und Verallgemeinerung ist die »Nuova Ger- 
mania- des Borgese, wie bereits anfangs dieser kurzen Besprechung 
hervorgehoben, ein Dokument ersten Ranges zur Kenntnis deutschen 
Wesens und deutscher gegenwärtiger \politischer wie künstlerischer) 
Geschichte und deshalb nicht nur deutschen Politikern und Sozial- 
wissenschaftlern, sondern auch deutschen Verlegern in Jeder Beziehung 
'sachlicher wie buchhändlerischer) zur Uebersetzung in hohem Grade 
zu empfehlen. (Michels. ) 


Bücher, Karl, Arbeitund Rhythmus. Vierte neubearbeitete 
Auflage. B. G. Teubner, Leipzig u. Berlin 1909. X, 476 S. mit 26 
Abbildungen. M. 7.—; geb. M. 8.—. 


Inhalt: Die Arbeitsweise der Naturvölker. Rhythmische Ge- 
staltung der Arbeit. Arbeitspesänge. Die verschiedenen Arten der Ar- 
beitsgesänge (Einzelarbeit und gesellige Arbeit, Arbeiten im Wechsel- 
takt, Arbeiten ım Gleichtakt). 


Das Wesen der gentalen Intuition besteht auf wissenschaftlichem, 
wre auf künstlerischem Gebiete vor allem darin, in den Erscheinungen 
des Alltagsicebens das Typische, für die Ge samtheit der Lebensvorgänge 
entscheidend W ichtige und Wertvolle zu erkennen. Diese Gabe besitzen 
unter den heutigen Fachgelehrten der Nationalökonomie vielleicht nur 
zwei: Rücher und Sombart. Während aber bei letzterem diese F ähig- 


250 Literatur- Anzeiger. 


keit mehr in einer künstlerischen Gestaltungskraft zu bestehen scheint, 
die die hintere den Dingen liegende »Idees unserem geistigen Auge 
zu erschliessen sich bestrebt, cignet Bücher mehr ein auf dem Boden 
realster Tatsachen sich entlaltenden Wirklichkeitssinn, der auf dem 
Wege des mühsamıen Zusammcentrasens vieler kleiner und auf den ersten 
Blick kaum beachtenswert erscheinender Einzelvorgänge unter steter 
kritischer Selbstprüfung zu den überraschendsten und wissenschaftlich 
bedeutsamsten Resultaten führt. 

Fin Meistergriff dieser Art war die Entdeckung des innigen Zu- 
sammenhanges aller primitiveren menschlichen wirtschaftlichen Arbeit 
mit der Musik resp. mit allgemein rhythmischen Veranstaltungen 
(Tanz u. s. w.); diese Entdeckung, denn als eine solche hat sie unbe- 
dingt zu gelten, hat bereits zur Aufklärung bisher völlig verdunkelter 
Zusammenhänge auch auf anderen Wissensgebieten, vor allem der Musik 
geführt und so kann Bücher mit Recht im Vorwort der vorliegenden 
vierten Auflage als Beweis für die Richtigkeit seiner Resultate, die ihn 
bis zur Aufstellung ciner neuen Theorie über Entstehung der Poesie 
und der Musik geführt, darauf hinweisen, dafs Fachmänner der ver 
schiedenen berührten Gebiete seine Arbeit als »handwerksgerecht« haben 
gelten lassen und dafs auch die Praktiker seinen Ausführungen Beach- 


tung schenkten. So ıst es nicht verwunderlich, daf der ersten Auf- 
lage (18961, die nur eine Anregung be ‚absichtigte, bald neue folgen 
muliten, um den von allen e — auch aus den Kreisen der Leser — 


herbeiströmenden Stoff eingliedernd zu verarbeiten. 


Seit dem Erscheinen der 3. Auflage (1903) mit der B. seine Arbeit 
auf diesem — seinem cigentlichen Fache fremden — Gebiet abzu- 
schliessen gedacht hatte, haben sich so viele neue, auch für die Na- 
tionalökonomie wichtige Gesichtspunkte ergeben, da} der V. nicht 
umhin konnte, nicht nur das neue Tatsachenmaterial einzuordnen, 
sondern auch »die Fragen und Aufgaben wenigstens anzudcuten, auf 
welche die Ergebnisse seiner Untersuchungen weiter hinausführen«. 

»Arbeit und Rhythmus« tritt damit “gleichberechtigt neben B's. 
Entstehung der Volkswirtschafte. (—é.) 


Novico, F, Das Problem des Elends. Weberscetzt von Alfred 
Fried. Th. Thomas, Leipzig 1909. 373 S. M. 3.50; geb. M. 4.50. 
Von den zahlreichen soziolowischen Schriften des russischen Verf. 
sind früher bereits drei in deutscher Uebersetzung aus dem Französischen 
erschienen, trotzdem sind scine Ideen bei uns noch relativ wenig be- 
kannt, während sie in Frankreich und namentlich Itälien einen be- 
deutenden Einfluß ausüben. Das Ziel seiner Bestrebungen ist eine auf 
Vernunft und Billigkeit beruhende Organisation der Kulturwelt zum 
Zwecke der Lösung jener großen Probleme, die über den Rahmen des 
Nationalstaates hinausragen und das Zusammenarbeiten aller Nationen 
erfordern. 

Das vorliegende Werk geht von dem Gedanken aus, daß die 
Menschheit verhindert wird zum sozialen Glück, zur Ausnützung der 
Kulturerrungenschaften zu gelangen durch eine falsche Auffassung von 
der Natur des Reichtuns, infolge deren Verkennung die Menschen 
durch -Banditismus, Sozialismus und Etatismus« das Elend vergrößern, 
statt es zu beseitieen. 

Verf. ıst der Ansicht, dafs die Volkswirtschaftslehre »unseliger- 
weise bislang ihre Aufgabe nicht erfüllt hat, die wahre Natur des Reich- 


Literatur- Anzeiger. 251 


tums zu erläutern«. Infolge der falschen Darlegung der von ihr ge- 
fundenen Wahrheiten habe man, statt diese Erkenntnis zur Anwendung 
zu bringen, ıhr den Rücken gewandt; die scholastische und abstrakte 
Methode sei durch die (vom Verf. angewandte) »natürliche und posi- 
tüve: Methode der Darstellung zu ersetzen. 

Die Grundlage der Volkswirtschaft sei eine doppelte biologische 
Anpassung, die passive und die aktive; technischer Fortschritt und so- 
ziale Organisation erleichtern diese Anpassung. Die aktive A. besteht 
in der Produktion (Unterwerfung der Welt entsprechend den Bedürf- 
nissen der Menschen); Reichtum ist der möglichst vollkommene Zu- 
stand der Anpassung der Umwelt. Jeder Zwang erschwert diese An- 
passung ist also verwerflich (Prinzip des »laissez faire<). — Das Elend = 
die unvollkommene Anpassung ist eine Folge der 3 Grundirrtümer: 
das man sich durch Raub am schnellsten bereichere (Banditismus, 
Monopole, Schutzzölle); daß Aufhebung der Vermögensunterschiede 
das Elend bescitige (Sozialismus, der teils beabsichtigter, teils tatsäch- 
licher Raub sei); daf der Staat den Wohlstand zu mehren habe (Etat- 
Ismus, 

Die einzig richtige Methode der Bekämpfung des Elends sei die 
Föderation Europas, dann die aller Nationen der Welt. 

Das Buch enthält eine seltsame Mischung geistreicher und zum Teil 
richtiger Erkenntnis und weltfremdester Ideologie. (—C.) 


4. Sozialismus, 


Degiovanni, Alessandro: Nozioni Pratiche di Socia- 
lismo. (In cerca di una bussola.) XRagionando di Socia- 
lismo. Con prefazione di Enrico Leone. Presso »L'Idea<, organo 
soctalista di Parma. Parma 1907. 51 S. Cent. 15. 

Wir möchten die Aufmerksamkeit derer, die sich für die Fragen 
der Arbeiterbewegung interessieren, auf vorliegende Broschüre lenken, 
weil sie uns cin nicht wertloses Produkt der in den letzten Jahren vor 
sich gegangenen großen Klassenkämpfe auf der Apennin-Halbinsel zu 
sein scheint und überdies einen der wenigen ehemaligen Arbeiter, 
die in der sozialistischen Partei Italiens schriitstellerisch herv orgetretc n 
sind, zum Verfasser hat. Alessandro Degiovanni, seinem Handwerk 
nach Tischler, heute Gewerkschaftssekretär (Segretario della Camera 
del Lavoro: der wichtigen Arbeiterzentrale Turin, gehört der syndi- 
kalıstischen Richtung des italienischen Sozialismus an. 


Degiovanni teilt mit dieser Richtung die Abneigung gegen alle 
christlichen Formen des Sozialismus (S. 10), die geringe Einse hätzung 
des Parlamentarismus, den er freilich nur als Mittel zur Erlangung des 
Sozialismus, nicht aber als zu benutzende Seitendeckung verwirft, sowie 
Ihre Berufung auf Karl Marx, aber er weicht doch in einem wichtigen 
Punkt von ihr ab: der Ueberschätzung der Trasfähirkeit und Tief- 
gründigkeit des proletarischen Idealismus. 


In keinem Lande der Welt hat die Arbeiterschaft allerdings die 
Summe von Aufopferungsfähigkeit und idealem Schwung aufecbracht 
wie in Italien. In der Tat, möchten wir fragen, welches andere Pro- 
letariat hatte den Enthusiasmus der Riesenstreik-Summung, die, durch 
den siegreichen Sympathiestreik der Ilafenarbeiter von Genua einge- 
leitet, den ganzen Sommer 1901 über anhielt und der italienischen 


252 Literatur-Anzeiger. 


Lohnarbeiterschaft einen Erfolg von 200 000000 Lire an Lohnerhöhungen 
eingebracht haben soll, jene sachliche und vornchme Würde und jenen 
fleckenreinen, idealischen Schwung, durch den es sich die Bewunderung 
der ganzen zivilisierten Welt eroberte, bis zuletzt bewahrt? Welches 
andere Proletariat hat sich in einem Moment hoher Erregung so 
mustergültig selbstverwaltet und selbstüberwacht wie die organisierten 
Mailänder Arbeiter im Generalstreik des September 1904? Welches 
Eisenbahnpersonal ist je der doppelten Aufgabe des historischen Mo- 
mentes, der Entfaltung seiner proletarischen Kraft und der Sicherung 
des öffentlichen Verkehrs, in so hohem Grade gerecht geworden wie 
die ferrorieri scioperanti des Februar 1905? 

Man braucht den Hohn Arturo Labriolas, die einzige Agitation, 
für welche die Massen in Italien empfänglich seien und die wirkliche 
Fortschritte zu verzeichnen habe, sei die Propaganda zu Gunsten des 
Friedens, nicht allzu wörtlich zu nehmen. Aber gewil ist, daß die 
italienischen Massen sich leichter für Ideen wie für palpable Interessen 
in Bewegung setzen lassen und daß in dieser psychologischen Tendenz 
des Nationalcharakters zwar ein Vorzug italienischen Wesens, der ein 
gewaltiges ethisches Plus bedeutet, aber andererseits doch auch cine 
nicht zu unterschätzende Gefahr, die häufig direkt in ein ökonomisches 
Minus ausläuft, licet. 

Umso bemerkenswerter ist die trotz der manchmal etwas emphati- 
schen Sprechart innerlich nüchterne Grundnote der vor uns liegenden 
Schrift, die einen ernsten, wenn auch in populärer Form geschriebenen 
Versuch darstellt, die idealen Tendenzen der Jüngsten Richtung i im inter- 
nationalen Sozialismus, des Syndikalismus, mit den Erfordernissen der 
wirtschaftlichen Notwendigkeiten, diesem Grundpostulat des gewerk- 
schaftlichen Reformismus, in einer Synthese zu versöhnen. Die These 
Degiovannıs lautet: »Wir gehen bei unseren wirtschaftlichen Kämpfen 
viel zu sehr von idealen Prämissen aus. Wir müssen aber praktisch 
werden!s Daher bekämpft er die Scioperomania, die Streikomanıie, 
und weist vor allem auf die Notwendigkeit einer finanziellen Fundie- 
rung der Lohnbewegungen hin. Allerdings redet er dabei nicht cıner 
Erhöhung der Beiträge, "sondern vielmehr einem engeren Anschlu der 
Gewerkschaftsbewegung an die Genossenschaften das W ort, in denen 
er die Urform des "künftigen Sozialismus sieht und die auf alle Weise 
zu stärken er im Interesse der Arbeiterbewegung liegend betrachtet, 
also aus taktischen Gründen der K] assenkampfmethode, weil sie nämlich 
seiner Meinung nach stark genug werden könnten, auch Arbeitsein- 
stellungen mit tragen zu helfen. Die Hauptbedeutung der Genossen- 
schaften aber liegt nach dem Verfasser darin, dafs sie der notwendigen 
Destruktion gegenüber die ebenso notwendige Rekonstruktion darstellen. 

(Michels.) 
Destrée, Fules: Une die gui menunrti Idie de la Patrie). 
Veuve Ferdinand Lacier. Bruxelles 1906. 31 S. 

Der sozialistische Aesthet Professor Jules Destrée, Mitglied der 
Chambre des Représentants Belgiens und Dozent an der Universite 
Nouvelle in Brüssel, hat einige interessante Seiten dem Vaterlands- 
problem gewidmet. Schon der Titel, den er seiner Studie gegeben, 
„Une Idee qui meurt-, beweist, wie tief der revolutionäre Revisionismus 
Hervés allmählich allerorten unter den logisch denkenden Sozialisten 
Wurzel zu schlagen beginnt. Nachdem Verf. konstatiert hat, dafs ins- 
besondere die französischen Sozialisten immer mehr den nationalen 


Literatur-Anzeiger, 253 
Geilanken überhaupt ablehnen und somit auch auf jede Verpflichtung 
dem Vaterlande gegenüber verzichten, sowie nachdrücklich darauf hin- 
gewiesen hat, da Jene Anschauungen nicht als inkohärente und isolierte 
Acußerungen einiger Querköpfe, sondern als opinions representatives, 
die dem sozialen Milieu selbst entwachsen seien, gewertet werden müßten, 
echt er an die Analyse des Patriotismus selbst heran, wobei er zu dem 
Resultat kommt: »que la bourgeoisie a poussé l'astuce et Je paradoxe 
jusquà, sous couleur de patriotisme, faire défendre ses privilèges par 
les ñls des prolltaires.a Destrée weist nach — sein Lieblingsbeispiel 
st der rasselose und wenig einheitliche belgische Patriotismus, den 
er in geistreichster Weise ad absurdum führt -— daß die Vaterlandsliebe 
nur als Liebe zur Heimat im engsten Sinne sowie zur — allerdings 
sehr international beeinflufiten — heimischen Kultur Berechtigung habe. 
Die Arbeiter befinden sich also im Recht, wenn sie dem heutigen 
Vaterland die Gefolgschaft weigerten. Die verschiedenen heutigen Vater- 
länder böten dem arbeitenden Volke nichts weiter als »differences IC- 
geres dans la manière de la domination«. Warum die Vaterlandslosig- 
keit verabscheut werde? Aus zwei Gründen, die nicht ohne kausalen 
Zusammenhang ständen, 1. Die Vaterlandslosigkeit der Massen bedeute 
eine unsemeine Gefahr für den Besitz und die Macht. 2. Die Vater- 
land\liebe sei als Dogma proklamiert worden. Der \aterlandslose 
korne als der Ketzer der Neuzeit gelten. Aber die Vaterlandslosig- 
keit von unten konvergiere mit dem Philanthropismus der Pacıfisten 
von oben in demselben Resultate: der Aufhebung der Kriege. Diesem 
Ziele stehe nur noch die Fortdauer patr iotischer Sentimentalismen im 
Proletariat selbst im Wege. (Michels. ) 


Käser, Engelbert, Der Sozsialdcemokrat hat das Wort! 
Die Soziale \emokratie beleuchtet durch die Aussprüche der Partei- 
genossen. 3. Aufl. Herder'sche Buchh., Freiburg i. Br. 1905. 228 S. 
Wir haben es hier mit einem Specimen klerikaler Agitation zu tun. 
Schon der Titel lautet überaus agitatorisch! »Der Sozialdemokrat hat 
das Wort!» Die Schrift beabsichtigt durch eine reichhaltige Zusammen- 
stellung von Zitaten aus den Schriften der Partciführer und den Proto- 
kollen der Parteitage mit verbindendem Text die Grundlagen und die 
Ziele der Sozialdemokratie so grell zu beleuchten, „dafs eine längere 
\ilerleaung derselben entbehrlich erscheint« (W aschzette)). Das alles 
vorzugsweise zum praktischen Gebrauch«. So weit, so gut. Durch 
eine geschickte, mit Verständnis, Sachkenntnis und ciner gewissen 
Doss journalistischen Anstands zusammengestellte Anthologie oder 
Chrestomathie sozialistischer Aussprüche kann soziales Wissen nur gc- 
tordert, die Sozialdemokratie durch Kritik am Ende selber nur theo- 
fetisch vertieft und bereichert werden. Leider gehört das vorliegende 
\Werkchen nicht zu jenen schaffenden, das allgemeine Wissen 
‘ordernden und die soziallemokratische Wissenschaft und Politik etwa 
zum Nachdenken über innere Mängel anregenden Kompendien. Es 
liegt ein ausgeprägter Zug von Encherzigkeit m dieser polemischen 
Schrift. Die Sozialdemokratie be kämpft man nicht dadurch, dak man 
über ihre «ganze Unnatur und Gottlosirkeit« (Vorwort) jammert. Die 
Probleme von unermeßlicher Tiefe, welche I Sozialismus zugrunde 
liegen, werden von dem Verf. nicht einmal berührt. Er begnügt sich da- 
mit, an einigen der abstrakteren Teile der sozialdemokratischen Agitation, 
so ua. den Anschauungen über die gesellschaftliche Produktionsform, 


dem Zukunftsstaat, der Kindererziehung, dem Verhältnis zu Gott, der Or- 


254 Literatur-Anzeiger. 


ganisation der Arbeit u. s.w. etwas herumzudoktern. Aber auch dieses 
geschieht in der leichtgeschürztesten Art. Daf der Verf. in seiner Be- 
kämpfung der deutschen Sozialdemokratie des öfteren Zitate des Fran- 
zosen Paul Lafargue, ja sogar des Engländers William Morris, welch 
letzterer der deutschen Form der Arbeiterbewegung bekanntlich ziem- 
lich skeptisch gegenüberstand und innerhalb der gewaltigen Ideenbe- 
wegung der internationalen Arbeiterbewegung einen ganz eigenartigen, 
lange noch nicht genügend gewürdigten Kurs verfolgte, wollen wir ihm 
noch nicht einmal besonders anrechnen, wenngleich er sich wahrschein- 
lich höchlichst entsetzen würde, wenn ein Seinesgleichen aus sozialisti- 
schem Lager die Schädlichkeit des Zentrums an Kardinal Manning und 
Don Romolo Murri nachweisen wollte und wenngleich auch gesagt 
werden muß, daß die von ihm eingeschlagene Methode jedenfalls ein 
übcraus geringes Vertrautsein des Verf. mit den Feinheiten der von 
ihm behandelten — mifihandelten — Materie beweist. Aber man stött 
bei ihm überall auf Spuren der Leichtfertigkeit. Seine auf Grund 
völlig ungenügenden Materials zusammengeschichteten Zitate sozial- 
demokratischer Schriftsteller sind ohne jeden kritischen Sinn verwertet 
und ergeben in ihrer Komposition keinerlei logischen Zusammenhang. 
Der sie verbindende Text ist von unglaublicher Naivität. Er bestcht 
entweder in Auslassungen komischer "Entrüstung über die Schlechtig- 
keit sozialdemokratischer Moralauffassung oder in einer schiefen, gänz- 
lich irreführenden Glossierung der zitierten Stellen, in welcher diesen 
ein ganz anderer Sinn untergeschoben wird, als sie tatsächlich bc- 
sitzen, oder aber, endlich, in Widerlegungsversuchen auf Grund eines 
angeblich ‚gesunden Menschenverstandes« , die sich wirklich sehen 
lassen können. Die revidierte Verelendungstheorie, welche die Ver- 
elendung der Massen als im Verhältnis zur Menge der produzierten 
Güter, zur Konzentration der Reichtümer und zum Wachstum der 
Bedürfnisse verstanden wissen will, vernichtet Verfasser mit dem Satz: 
»Ich werde aber doch nicht kränker, weil ich langsamer gesund 
werde als ein anderer«e (S. 48). Die Bebelschen Behauptungen von 
der Möglichkeit, die Frau durch körperliche Uebung, Erziehung und 
vielleicht auch Züchtung dem Mann physisch ebenbürtig zu machen, 
weist er von der Höhe einer Ironie herab ab, die ihn ausruien läßt: 
»O gewiß! Warum sollte man nicht auch zur Erreichung der vollen 
Gleichheit den Unterschied der Geschlechter einfach hinweg »züchten« 
können!« Diese Proben von dem wissenschaftlichen Ernst, mit dem 
der Verf. seine Aufgabe betrachtet, dürften genügen, um das Urteil zu 
rechtfertigen, das wir uns von dem \Verkchen gemacht haben. Wir 
verhehlen uns nicht, daß unter geschickter Ausnutzung nicht nur der 
inneren Kämpfe, Strömungen und Tendenzen der Sozialdemokratie so- 
wie der vielfachen W idersprüche und Unebenheiten in Theorie und 
Praxis auch auf dem Wege des Kompendiums der Partei erhenlicher 
Abbruch getan werden könnte. Aber die Mittel des Verf. reichen zu 
diesem Zwecke ın keiner Weise aus. (Michels. 


IntimeBricfe Ferdinand Lassalles an Eltern und Schwe- 
ster, herausgegeben von Eduard Bernstein. Buchh. Vorwärts, 
Berlin 1905. 173 S. 

Eduard Bernstein hat intime Briefe Ferdinand Lassallesver- 
öffentlicht. Man könnte auch der Ansicht sein, zu intime Briefe. Bern- 
stein erwartet in seinem Optimismus von dieser Herausgabe offenbar 
— er spricht es an mehreren Stellen mehr oder weniger unumwunden 


Literatur-Anzeiger. 255 


aus — eine Stärkung des Gefühls der Bewunderung für den Schöpfer der 
deutschen Arbeiterbewegung in der Praxis. Sie dürfte aber diesen Zweck 
kaum erreichen. Das Bild von Lassalle, wie es uns aus den Briefen 
an seine Eltern und seine Schwester hervortritt, ist keineswegs dazu 
angetan, den Eindruck, den die Laässalle-Erinnerungen von Julius 
Vahlteich auf jeden vorurteilslos Urteilenden gemacht haben, auch nur 
um das Geringste zu verwischen. Es ist das Bild eines eitlen und ehr- 
gerziven Egoisten, brutal in seiner Selbstliebe und seiner souveränen 
\lenschenverachtung, das uns aus ihnen entgegentritt. Es ist leicht, an 
der Hand der vorliegenden Briefe diese These zu beweisen. Als Lassalle 
als junger Student 1844 nach Berlin zieht, will er gern in der Nähe 
der Universität wohnen. Er findet auch — unter den Linden — eine 
Wohnung, die ihm behagt. Aber, obgleich er mit Geld gut ausgestattet 
ist, ist sie ihm zu teuer. Die 1o Reichstaler, die man ihm dafür ab- 
fordert, kann oder will er nicht bezahlen. Da findet er einen Ausweg. 
Er trifft einen jüngeren, offenbar armen Kameraden und macht ihm den 
Vorschlag, mit ihm zusammen die Wohnung zu mieten; er wolle 8, jener 
solle 2 Taler zahlen. Lassalle selbst berichtet über diesen Vorschlag, der 
ihm „estattet, seine begehrte Lindenwohnung auf billige Weise zu bezichen, 
im Gefühl eines Wohltäters an seine Eltern: »Auch ist es immer angenehm, 
einen treuen Menschen bei sich zu haben, und außerdem habe ich an 
M. einen halben Kammerdiener.« Und er fügt dann hinzu: »Natürlich 
sagte ich M., sowie er faul, ungezogen würde, oder sich auf irgend 
eine Weise meine Zufriedenheit verscherzte, würde ich ıhn ohne 
weitere Umstände zu meiner Wohnung hinaus expedieren« (p. 23). 
Dieser Charakterzug, den Lassalle allerdings den zweifelhaften Mut be- 
sitzt, ohne Umhüllung zu zeigen, trifft sich fast in jedem der Briefe 
wieder. So seinem Vater gegenüber, wenn er ihm (April 1847) schreibt: 
‚Ich kann nicht umhin, Dir (wegen eines nicht sofortigen Nach- 
sebens des alten Lassalle in einer Geldangelegenheit. R. M.) meine 
kälteste und ernsteste Unzufriedenheit mit Deinem Benehmen seit 
Deiner Anwesenheit erkennen zu zeben«, und ihm zum Schlusse peremp- 
torisch schreibt, falls er ihm seine Bitte nicht sofort erfülle, könne sich 
seine Liebe und Verpflichtung zwar nicht verringern, »aber ich werde 
Dich nicht mehr billigen können als bisher... .e (p. 34). Das Sterben 
scines Freundes Varnhagen, dem Lassalle vieles verdankte, löst in 
ihm keine andern Gefühle aus als die, welche sich in den Worten kund- 
geben, die er scinen Eltern darüber berichtet: »Dieser Tod hat mich 
sehr erschüttert und ist auch ein großer Verlust für mich selbst. 
Varnhagen, der mich sehr liebte, konnte infolge sciner Stellung vieles 
für mich tun, und tat cs gern, was keın Anderer ersetzen kann« ip. 84). 
Von seiner sozialistischen Agitation unter den Arbeitern und ihre Er- 
folge berichtet er, er lege »auf diese Manifestationen der Bevölkerung: 
nicht wegen der persönlichen Anerkennung, die ihm sehr gleich- 
gültig sei, Wert, sondern weil es beweise ‚wie tief meine Lehren 
ins Volk gedrungen sind, und daß ich mich also nicht umsonst abge- 
arbeitet und gequält habe« (p. 155). Ueberall den Standpunkt des 
eigenen Ich auf das schärfste hervorgekehrt, voll aufgeblähter Eitel- 
keit und ohne eine Spur allgemein menschlichen Empfindens. Nur 
ein einziges Mal, am Sterbetag des Vaters, ein Jahr nach dessen 
Tode, stoßen wir auf eine Oase in dieser Oede, auf eine An- 
wandlung von Liebe: »Heute habe ich die ganze Nacht von ihm 
geträumt, Ich sah ihn vor mir mit seimen guten blauen Auven«, 
dann aber, wieder zu sich zurückkehrend: »Der Traum hat mich furcht- 


2 56 Literatur-Änzeiger. 


bar abgemattct«. Die beiden andern Hauptzüge Lassalles, die sich dem 
des Egoismus und einer, pathologisch gefärbten Eitelkeit angliedern, 
sind der Sinn für Luxus und für Spekulation. In etwa °;sı der uns 
vorliegenden Briefe behandelt Lassalle Geldangelegenheiten, Börsen- 
und andere Spekulationen oder tritt die Sorge um Finanzprobleme, 
die ihn ganz in Anspruch nimmt, hervor. Dabei wurde, wie der 
Herausgeber uns mitteilt, noch eine Anzahl von Briefen in die Samm- 
lung nicht aufgenommen, eben weil sie lediglich finanzielle Seiten 
behandelten (p. 11). Selbst, als Lassalle in hochliewegter Zeit eine 
Reise nach Italien macht, erfahren wir von ihm nichts über Land 
und Leute, die soziale Struktur und die politischen Ereignisse, son- 
dern lediglich Geldwünsche und finanzielle Beratungen. Ja, man ge- 
winnt, so z. B. wenn man ihn angesichts der Kriegsmöglichkeiten !edig- 
lich an die Ilausse und Baisse und den aus ihnen für sich und seine Fa- 
milie zu zichenden Gewinn denken sieht, unwillkürlich den Eindruck, dat} 
Lassalle seine Kenntnisse der politischen Lage lediglich zu egoistischen 
Zwecken habe ausnutzen wollen. Er ist sehr Grandseigneur. In Florenz 
kauft er, der Arbeiterführer, für 3000 Lire Marmore, Alabaster und 
Broncen (p. 112); in Berlin will er sich im Tiergartenviertel cin Haus 
für 50000 Taler bauen (p. 141); der Verlust von cinigen tausend Talern, 
erklärt er an anderer Stelle, nicht ohne einen Anflug von Snobismus, 
mache ihm nichts aus (p.121). Fügen wir dem allem die ebenso banale 
wie brutale Auffassung Lassalles in erotischen Dingen hinzu, wo er auf 
dem Prinzip stand, Ehebruch ist nur dann eine Häfslichkeit, wenn im 
Hause der eigenen Ehegattin begangen, -— er erhob sich also in seiner 
Moralanschauung nicht über das Niveau der entsprechenden Rechts- 
anschauungz des Code Napoléon — dann haben wir ein Bild vor uns, 
das selbst die liebenswürdige Feinheit des Herausgebers Bernstein in 
unseren Augen nicht zu beschönigen vermag, es sei denn, da man 
sich vor dem allerdings immer noch weit verbreiteten FHeroenkultus 
beugen und im Namen des »grofsen Mannes: den schlechten Menschen 
mit in den Kauf nehmen wolle. 

Zum Schluß}: Die Sammlung intimer Lassalle-Briefe bietet dem 
Psychologen, vielleicht auch dem Pathologen viel des Interessanten. 
Dem Historiker freilich gewährt sie nur kärgliche Nahrung. Ueber das, 
was uns an Lassalle lieb ist, seine soziale Tätigkeit, erfahren wir aus 
den Briefen so gut wie garnichts. Sie sind nur geeignet, die Meinung 
derer zu befestigen, die in Lassalle mit Herzen und anderen eine zun- 
angenehme Persönlichkeit« schen. (Michels.) 


Kautsky, Karl, Der Wege zur Macht. Politische Betrachtungen 
über das Hineinwachsen in die Revolution. Duchh. Vorwärts, Berlin 
I9goy. 104 S. M. 1.50. 

Ein Versuch, nachzuweisen, daf die Erwartung vom allmählichen 
Hineinwachsen in den Sozialismus durch cin Aufsteigen der Arbeiter- 
klasse in einem Tempo, das den Aufstieg des Kapitals überholt, eine 
verkehrte ist, dafs es auch falsch ist, zu glauben, im Bürgertum seien 
die Sympathien für das aufsteigende Proletariat im Wachsen und eine 
Acra der reichsten Reformen möglich, sobald die Sozialdemokratie ihren 
revolutionären Standpunkt verlasse, der allein die Schuld an der be- 
stehenden sozialen und politischen Stagnation trage. K. will diese viel- 
mehr aus den wachsenden Gegensätzen der Klassen und Staaten ab- 
leiten, sicht aber eben deshalb in der augenblicklichen Stagnation nur 
ein vorübergchendes Zwischenstadium, das eine neue Acra der Revo 


Literatur-Anzeiger. 257 


lution eröffnet, die in Osteuropa und Asien schon begonnen hat und 
hald auf Europa übergreifen wird, um dort schließlich das Proletariat 
zur Macht zu bringen. 


Meda, Filippo, ZT! Partito Socialista in Italia. Dalir 
[nternasıonale al Riformismo. Libreria Editrice Fioren- 
tina, Firenze 1909. 47 S. Cent. 5o. 

Ein vom ausgesprochen katholisch-konservativem Standpunkt ge- 
schriebener Abrıts der Geschichte des Sozialismus ın Italien von der 
Internationalen bis zur Gegenwart, der mehr durch die Persönlichkeit 
des Autors — der Lombarde Filippo Meda ist mit dem Marchese 
Cornassıa Führer der zur Zeit noch kleinen Gruppe der Rlerikalen 
im italienischen Parlament — als durch seinen Inhalt Bedeutung bean- 
spruchen darf. Die Tatsachen sind in diesem historische Objektivität 
beanspruchenden Werkchen im ganzen der Wahrheit entsprechend wieder- 
gegeben. Ueber die Kommentierung wird man natürlich mit dem 
Autor rechten können. Bemerkenswert ist die Schlufibetrachtung des 
Verf, in welcher dieser hinter die Beteuerung, daß dem siegreichen Revi- 
sionismus zwar wegen seiner evolutiven und legalitären Art dem auf- 
rechten Syndikalismus gegenüber der Vorzug gebühre, die Worte 
mederschreibt: -Aber das innerste Wesen des sozialdemokratischen 
Revisionismus besteht doch ohne Zweifel immer noch in der alten 
miterialistischen Auffassung des Menschen und des geschichtlichen 
Lebens, einer Auffassung, die bei ihm durch seinen Kontakt mit dem 
skeptischen und epikureischen Wesen der an nichts glaubenden Bour- 
geuisie noch in verschlechterter Auflage erscheint, sodal man vielleicht 
behaupten darf, daß der Revisionismus dem Geiste des Christentums 
noch schärfer zuwiderläuft als die revolutionäre Intransigenz des Syndi- 
kalismus= (S. 461. 

In den Worten Medas steckt ein richtiger Kern. Wenn auch zu- 
gegeben werden muß, dafs der Revisionismus sich uns vielfach als cine 
Rebellion gegen den Apriorismus und als wissenschaftliche Reaktion 
auf die marktschreierische Phrasenmacherei des Pseudorevolutionarismus 
darstellt, so ist doch andererseits auch sein logischer und kausaler 
Zusammenhang mit dem blasıerten Jemen fichisme und den bürger- 
lich-literarischen Fersetzungstendenzen unverkennbar: der Revisionismus 
ist häufig nur der Sozialismus der Enttäuschten, der müde Gewordenen, 
der nicht-mehr-Glaubigen, der Sozialismus der Nichtsozialisten mit sozia- 
Istischer Vergangenheit. (Michels). 


Wacker, Theodor, Entwicklung der Sosialdemokratie 
in den schn ersten Reichsta gswahlen 11571--18y91, auf 
Grund der amtlich geprüften Wahlziffern dargestellt. Herder'sche 
Verlagsbuchhandlung, Freiburg im Breisgau, 1905. 438 S. M. 8.—. 


Ueber die Entwicklung der Sozialdemokratie in den zehn ersten 
Reichstagswahlen 11871— 1898) — in Wirklichkeit müßte die Ueber- 
schrift heißen: Ueber die zahlenmäßige Entwicklung ctc., denn 
ausschließlich von ihr ist die Rede — hat Theodor Wacker fast ein 
halbes Tausend gedruckte Seiten geschrieben. Eine sehr Heilige, ge- 
wissenhaft ausgeführte, langwierige Arbeit. Aber wir fürchten, dafs der 
vom Verf. darangesetzte Aufwand an Zeit und Kraft zu der Nützlich- 
keit und Bedeutung des Geschaffenen in keinem rechten Verhältnis 
sicht. Die Absicht des Verfassers ist gewesen, seinen Lesern durch 
die genaue Schilderung der sozialdemokratischen Stimmenentwicklung 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. ır. 17 


258 Literatur-Änzeiger. 


in jedem einzelnen Wahlkreise des Deutschen Reiches klar zu machen, 
da die Bedeutung und Macht der Sozialdemokratie nicht so grofßs sci, 
als man gewöhnlich annimmt, und daf) die »Gefahr« deshalb durch cin 
einmütiges Zusammenwirken aller vorhandenen Kräfte der bürgerlichen 
Gesellschaft ferngehalten werden könne (p. VID. Dies das Grundpro- 
gramm Wackers, über dessen Richtigkeit, soweit deren Wertung eine 
Frage des politischen Glaubensbekenntnisses ist, wir gern hinweg- 
schen wollen. Uns stellt sich, bei Beurteilung der vor uns liegen- 
den Schrift, die Frage lediglich so: ist der Weg, den der Verfasser 
zur Erreichung seines Zieles eingeschlagen hat, der richtige? Wenn 
wir die Frage aber so stellen, muf sie unbedingt verneint werden. 
Zunächst gibt die zahlenmäßige Darstellung sozialdemokratischer Er- 
folge und Mißserfolge bei den Wahlen von der »Entwicklunge des So- 
zialismus in Deutschland doch nur ein sehr trügerisches, weil einscitiges 
Bild, ganz besonders, wenn man, wie Wacker das leider getan, die 
Stimmenzahlen sozusagen auf den Isolierschemel setzt, sie nicht er- 
klärt, genetisch erfat und kritisch kommentiert. Zahlenmaterial ist 
stets tot, langweilig, stumpf, nichtssauend. Erst die Durchleuchtung 
der Zahlen durch eine gründliche Verfolgung ihres Entstchens und 
ihrer Zusammenhänge erhebt die Statistik zum Range einer Wissen- 
schaft. Die Mitteilung z. B., dafs die sozialdemokratischen Stimmen 
von 119800 i. J. 1871 auf 2 107 000 i. J. 1898 gestiegen sind, sagt uns 
gar nichts, oder sehr wenig. Erst der Ilinweis auf die Kämpfe des 
Zolltarifs, die Verbitterung weitester Kreise gegen die in Preufsen immer 
mehr überhand nehmenden feudalistisch - militaristischen Strömungen, 
nicht zuletzt auch die ungeheure Vermehrung der Bevölkerung sowie 
die Phänomene des Urbanismus, geben uns die Unterlage zur 
Würdigung bezw. Wertung der gegebenen Zahlenhöhen und verschaftt 
uns den Schlüssel zu den Erscheinungen der beobachteten sGefahrs 
und ihrer Tragweite, Belläufig: »Gefahre. Wenn diese wirklich in 
den Höhen sozialdemokräatischer Stimmabgaben verborgen läge, wäre 
sie wirklich sehr »ungefährlichs. Die »Greführlichkeit< ciner Samm- 
lung von Wahlzetteln kann nur unter drei Voraussetzungen bestehen. 
Erstens, da die Wähler sich des Wesens der Partei, für deren Vertreter 
sie ihren Zettel abgeben, genau bewußst sind. Zweitens, dat die Wähler 
festen Willens sind, nötigenfalls für die Richtung, für die sie sich ent- 
schieden, nicht nur mit dem Stimmzettel der geheimen Wahl, son- 
dern auch mit ihrer ganzen Persönlichkeit cinzutreten. Drittens 
aber, dafs der Stimmzettel überhaupt gesellschaftsumbildende Kratt be- 
sitzt. Solange nicht mindestens zwei von diesen Bedingungen gereben 
sind — und sie sind heute zweifellos alle drei nicht gegeben — ist es 
ein müfsizes Gerede, bei Wahlen von »Getahren« zu sprechen. Dat 
dem Verfasser keiner dieser schwerwiegenden Einwürfe in den Sinn 
gekommen ist, Ist bedauerlich. Scin Werk ist deshalb über den Wert 
einer statistischen Spielerei nicht herausgekommen, während es, weiter 
angelegt und tiefer erfaßt, ein Stück sozialer Geschichte Deutschlands 
von yröfster wissenschaftlicher Bedeutung hätte darstellen können. 
(Michels.) 
Wrlshire, Gaylord: Wilshire Editorials. Wilshire Book Co. 
New-York 1906. 200 William Street. 413 S 
Fine Sammlung von Leitartikeln, die der bekannte amerikanische 
Sozialist Gaylord Wilshire in seinem Monatsblatt The Challenge und 
dessen Fortsetzung Wilshires Magazine veröffentlichte. Die Artikel baben 


ar JE 


Literatur-Anzeiger. 259 


keinen wissenschaftlichen Wert, gewähren aber einen guten Einblick 
die — nicht allzu reiche — Gedankenwelt amerikanischen Durchschnitts- 
sozulisten. Die Artikel handeln de omnibus rebus et quibusdam aliis. 
Fur uns am interessantesten sind zweifellos diejenigen unter ihnen, die 
das Trustproblem, mit dem sich der Autor aus ambientaler Notwen- 
digkeit wie aus persönlicher Vorliebe — Wilshire ist auch als ge- 
u. Geldmann bekannt — besonders häufig befaßt, behandeln 
S, 338—340, 14—33 etc... Das Resume der Betrachtungen, die Wil- 
o mit offenbarer Sachkenntnis über das Trustproblem anstellt, be- 
steht in der Erklärung des Trusts als eines Naturereignisses: »We are 
conironted by a fact and not a theory. The Trust is here to stay as 
long as our competitive system of industry endures.< Alle Versuche 
von staatlicher Seite, die Trusts zu Gunsten der privatindustriellen Kon- 
kurrenz zuruckzudrängen, seien von vornherein zur Impotenz verurteilt, 
ebenso wie auch die obligate Bekämpfung dieser Wirtschaftsform durch 
‚lie Gewerkschaften nur als eine sentimentale Vision bezeichnet werden 
könne S. 31). Ueberhaupt kommen, in so überschwänglicher Weise 
Gavlord Wilshire auch von der wirtschaftlichen Notwendigkeit des 
Sozialismus und der angeblich bereits am letzten Stadium des Fäul- 
nisprozesses angclangten Bourgeoisie und kapitalistischen Wirtschafts- 
ordnung spricht, die amerik. Sozialisten, also das Menschenmaterial, 
das die Führung der neuen Welt übernehmen soll, nicht gut bei ihm 
weg, Wilshire entwirft vom amerikanischen Sozialistenführer folgendes 
nicht schmeichelhafte Bild: He is a man who often expresses a "social 
dissatisfaction based upon personal failure. He is very apt to be loud 
rather than profound. He is as a rule not an educated man and his 
demands and urgings are based too often on ignorance« (S. 140). 
Unter den übrigen Betrachtungen, Studien, Polemiken und Propaganda- 
artıkeln, aus denen der vorliegende Band A ist, verdient 
ein Artikel über amerikanische Munizipalbetriebe iS. 122 ff.) sowie cin 
weiterer, der die Klassen in Amerika behandelt und in dem darauf 
hingewiesen wird, da das demokratische Bewußtsein des Staatsbürwers 
ım Amerikaner den klaren Blick für die ökonomischen Antagonismen 
völlig trübt, sodaß es sogar schwer falle, ihm überhaupt klar zu machen, 
dab es in Amerika Klassen gäbe (S. 319), hervorzuheben. Unangenehm 
berührt die überlegene und :kapitalistische« Art der Polemik: Wilshire 
tordert seine politischen Gegner an mehreren Stellen in aufdringlicher 
Weise auf, in öffentlicher Volksversammlung mit ihm zu diskutieren 
und verspricht ihnen dafür reichliche Belohnung in Geld. (AMichels.) 


a —— - —n. 


5. Sozialökonomische Theorie und Dogmengeschichte. 


Cornclissen, Christian, Theorie du Salaire et du travail, 
salarié. Giard u. Brière. Paris 1908. 704 S. Frs. 14.—, geb. 15.— 
Der vorliegende Band unternimmt die Fortführung der Ideen, de 
der Verfasser in seinem früheren Buche -Théorie de la Valcur, rél- 
tation des théories de Rodbertus, Karl Marx, Stanley Jevons et Boehm- 
Bawerk (Paris 1903, Schleicher), entwickelt hat. 

Die Arbeit zerfällt in fünf Hauptabschnitte. Der erste, einleitende, 
behandelt die allgemeinen Grundzüge des Problems, er charakterisiert 
vor allem die Lohnarbeit innerhalb der kapitalistischen Wirtschafts- 
orlnung als cine Ware, die einer Anzahl genau zu formulierender 
Gesetze unterliegt. Der zweite Abschnitt bringt cine eingehende Kritik 

17% 


260 Literatur-Anzeiger. 


der bisherigen Lohntheorien, die das Problem vielfach zu sehr als ein 
rein thcoretisches betrachtet haben und die infolge dieses Mangels an 
Wirklichkeitssinn zu unrichtigen Resultaten gelangt sind. 

Demgegenüber versuchen der dritte und vierte Abschnitt, die den 
Hauptteil der Arbeit umfassen, die tatsächlichen Bedingungen zu er- 
forschen, die bestimmend auf die Lohnhöhe einwirken. Der dritte Ab- 
schnitt gibt zu diesem Behuf eine eingehende Darstellung der Arbeits- 
bedingungen der Industriearbeiter, der Landarbeit, der Frauen-, Kinder- 
und Greisenarbeit, der Heimarbeit, der hochgelernten und Spezialisten- 
Arbeit und endlich der Entlohnung der Kopfarbeiter. Der vierte 
Abschnitt behandelt die Veränderung der Arbeitsbedingungen und der 
Lohnhöhe infolge der Einwirkung der folgenden Ursachenreihen: Fin- 
wirkung des sozialen Milieus, Wechselwirkung zwischen ländlichen und 
städtischen Arbeitslöhnen, Einflu der Größe der Unternehmungen und 
der Konjunkturbewegung, Einwirkung der Lohnberechnungsmethoden, 
der Arbeiterschutzgesetzgebung und endlich der ökonomischen Macht- 
verhältnisse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ıhrer Organisationen 
(Kartelle und Truste einerseits, Gewerkschaften und Genossenschaften 
andererseits). 

Der fünfte Abschnitt versucht endlich auf Grund des verarbeiteten 
Materials eine allgemeine Lohntheorie zu formulieren, die auf dem Ge- 
danken fußst, dafs der Tausch- und Marktwert der Arbeit beruht auf 
einer Kombination ihres Produktionskostenwertes (durchschnittliche 
Lebenshaltung) und ihres Gebrauchswertes (Produktivität; und zwar 
werden die Löhne der ungelernten Arbeiter hauptsächlich normiert 
nach der Höhe der durchschnittlichen Lebenshaltung, während bei ihnen 
die Produktivität ihrer Arbeit erst in zweiter Linie als Bestimmungs- 
grund der Lohnhöhe auftritt, bei den hochgelernten Arbeitern ist das 
Gegenteil der Fall, während andere Arbeiterkategorien eine zwischen 
diesen diesen beiden Extremen liegende relative Bedeutung des einen 
oder anderen Faktors zeigen. 

Der Verfasser fakt das Resultat sciner Untersuchung in folgender 
Formel zusammen: »Innerhalb der kapitalistischen Wirtschaftsordnuner 
hat der Lohn die Tendenz, innerhalb einer bestimmten Produktions- 
periode und cines bestimmten sozialen Milieus, zusammenzufallen mit 
den Kosten des durchschnittlichen Unterhalts derjenigen Arbeiterkate- 
gorie, welche die niedrigste Lebenshaltung zeigt und aus der die Unter- 
nehmer gezwungen sind, zur Aufrechterhaltung ihres Betricbes und zur 
Befriedigung der Nachfrage die Zahl ihrer Arbeiter zu komplettierene 
oder anders gefaRt: »..... Arbeiterkategorie, welche die höchste Lebens- 
haltung erstrebt und aus der die Unternehmer trotzdem ihr Arbeiter- 
personal komplettieren müssen, um die technische Leistungstähigkeit 
ihrer Unternehmungen zu sichern. Innerhalb der so bestimmten Grenze 
entscheidet die wirtschaftliche Macht der cinen oder anderen Partei 
über die konkrete Lohnhöhe.< Aus diesen Resultaten ergeben sich 
wichtige Folgerungen auch für das praktische Verhalten der Arbeiter 
wie der Unternehmer. (—E.) 


Konstanecki, Anton von, Professor an der Universität Freiburg in 
der Schweiz, .Irdbeitund Irmut. Ein Beitrag zur Entwicklungs- 
geschichte sozialer Ideen. Herdersche Verlagsbuchhandlung, Frei- 
burg 1909. VI, 210 S. M. 3.50. 

Inhalt: 1. Die mittelalterliche Anschauung: Arbeit und Armut 

im Sinne der Vermögenslosigkeit. 2. Englische Theorien vom 17. bis 


3 -= - DEL w7 
u: E : 

= 4! u S a 

or + 2 
o . r aa D 
= ; 





Literatur-Änzeiger. 261 


zur Hälfte des rg. Jahrhunderts: Arbeit und Armenpflege. 3. Die 
moderne Anschauung: Arbeit und Armut im Sinne der Einkommens- 
schwäche. 

Die Arbeit ist ein Versuch, die Anschauungen über das Verhältnis 
von Arbeit und Armut unter einheitlichen Gesichtspunkten darzustellen; 
hieraus ergeben sich dem Verfasser drei Perioden, die aber durch die 
oben wiedergegebenen Kapitelüberschriften nicht klar gekennzeichnet 
werden. 

Der grundlesende Gedanke der ersten (mittelalterlichen) Periode 
ist die aus der kirchlichen Lehre abgeleitete Auffassung der Armen- 
pflege als eines die Arbeitsverhältnisse (Arbeitslosigkeit) korrigierenden 
Moments, sie trägt also einen charitativen, ethischen Charakter. Die 
zweite Periode zerfällt in drei durch die Namen Petty, Steuart und 
Ricardo bezeichneten Unterabteilungen, von denen die erste noch weit- 
gehende Ucbereinstimmung mit den älteren Anschauungen zeigt, die 
zweite einen mehr farblosen Uebergang darstellt, während die dritte zu 
entschieden anticharitativen Ideen gelangt, die zu einer völligen Um- 
gestaltung der englischen Armengesetzgebung führte, deren Ziel Ab- 
schreckung vor Inanspruchnahme öffentlicher Unterstützung (Arbeits- 
zwang Im »workhouse«) und deren Resultat Verbilligung des Arbeits- 
anvebotes für den Unternehmer war. 

Die dritte Periode endlich zeigt insofern eine Rückkehr zu den 
mittelalterlichen Ideen, als sie sich vom Banne einer rein ökonomischen 
Wertung der Produktionsverhältnisse frei gemacht und die menschliche 
Wuhltahrt als Zweck und Ziel der wirtschaftlichen Betätigung wieder 
in den Mittelpunkt gerückt hat, sie geht dabei aber nicht mehr von 
charitativen, sondern von ethisch-sozialen Gesichtspunkten aus. 

In einem kurzen Anhang wird zu einigen Ergebnissen der neueren 
Ricardoforschung Stellung genommen. (—é.) 





6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Biographien. 


Berdrow, Wilhelm, Buch berühmter Kaufleute. Männer 
von Tatkraft und Unternehmungsgeist in ihrem Lebensgang für Jugend 
und Volk geschildert. 442 S., geb. M. 8.50. 

Inhalt: Florentinische Handelsfürsten, Welser und Fugger, Th. 
Gresham, Ouvrard, Das Haus Rothschild, Krupp, Siemens, Die Vander- 
bildts und Astors, Carnegie und Rockefeller, Cecil Rhodes, 

Ein populäres Buch, das aber auch für den Studenten der Volks- 
wirtschaft als anregende Einführung in die Geschichte der »königlichen 
Kaufleute und großen Unternehmer von Wert ist. (—€.) 


Faikenegg, Baron von, Carnegie. Ein Charakterbild. Boll 
u. Pickard, Berlin 1909. 258 S. mit Bildnis. M. 2.50. 

Der augenscheinlich mit dem Gebrauch der Feder wohlvertraute 
Verfasser (auf der Rückseite des Umschlags sind allein 36 seiner 
‚Politische Schriftene aus den Jahren 1874—1909 angeführt) bietet in 
einem halb burschikos halb feuilletonistisch anmutenden Stile ein Lebens- 
bild des großen amerikanischen Stahlkönigs und Philanthropen. 

Dies tut aber dem Buche insofern keinen grohen Abbruch, als der 
Verfasser hauptsächlich Carnegie selbst reden Taht und uns so eine 
recht interessante Zusammenstellung von dessen Ansichten und Lebens- 
erfahrungen gibt, die auch für den Volkswirt von Interesse sind, wenn 
auch natürlich für diesen ein tieferes Eingehen auf die wirtschaftlichen 


262 Literatur-Anzeiger. 


und sozialen Grundlagen, auf denen C. seine Erfolge aufbaute, wun- 
schenswert gewesen wäre. 

In dieser Beziehung entspricht das Buch nicht der pomphaften 
Ankündigung des Verfassers! »Ich bin den tiefsten Quellen nachge- 
gangen, denen, die wirklich den Strom der amerikanischen Kulturge- 
schichte speisen u. s. f.« (—C.} 


Del Balzo, Carlo: L'’ Italia nella Letteratura Francese 
dalla Morte di Enrıco Ouarto alla Rivolusione. Bib- 
lioteca Storica N. 132. Società Tipografica Editrice Nazionale (Roux 
e Viarengo), Torino 1908. 5or S. Lire 5.—. 

Der republikanische Politiker und Schriftsteller Marchese Carlo del 
Balzo versucht in diesem Werke die literarischen Beziehungen zwischen 
Frankreich und Italien in der Zeit vom Tode Heinrich IV. bis zum 
Ausbruch der grofsen französischen Revolution darzustellen. Leider 
hat er das ungeheure Material, das sich ihm für seine Aufgabe bot, 
nicht genügend durchgearbeitet, Druckfehler und historische Ungenauig- 
keiten nicht vermieden und seinen Stoff, den er überdies im Plaudertuon 
vorträgt, ohne die Zeitcinheiten zu wahren, in wenig zusammenhängen- 
der Weise und nach keinerlei theoretischen Gesichtspunkten geordnet, 
soda das Werk trotz der großen Mühe, die es seinem Autor un- 
zweifelhaft bereitet hat, an sich jeden wissenhaftlichen Charakters bar 
ist und in die Kategorie der Kompilationen verwiesen werden muß. 

Immerhin ist der Stoff selbst kulturhistorisch so interessant und 
sind die von Del Balzo benützten Quellen zum Teil von solcher biblio- 
graphischen Seltenheit, da der Band trotz aller seiner Mängel einen 
gewissen Wert besitzt, und beruhe dieser auch nur auf den in ihm befind- 
lichen Literaturnachweisen und angeführten Zitaten. Italien hat Frank- 
reich viel zu verdanken. Kunst, Literatur, Leben, alles (iminer von der 
herrlichen Gothik abgesehen) war in Frankreich roh, formlos, entschieden 
germanisch-barbarisch, bevor die Italiener im XVI. und XVII. Jahr- 
hundert einen großen Teil ihrer künstlerisch und staatsmännisch be- 
gsabtesten Männer nach Frankreich auswandern ließen. Diese italienische 
Emigration von Intellektuellen ist dann den Franzosen Lehrmeisterin 
geworden und hat ihnen das l!benmafs ihrer einheimischen Renaissance- 
Kultur und der Antike, sowie die Sanglichkeit und Genialität ihrer 
Musik gebracht. Sehr verschiedenartig waren die Elemente, die Frank- 
reich im Austausch nach Italien entsandte. Während die nach Frank- 
reich aussewanderten Italiener, unterstützt darin durch die zwei Köni- 
ginnen, die das Nlorentinische Haus der Medici der französischen 
Monarchie geliefert hatte, meist Zeit ihres Lebens in Frankreich blieben, 
der assimilierenden Wirkung eines kompakten Nationalstaates unterlagen 
und, obgleich in der neuen Umgebung stets gehat und als Fremde 
betrachtet, doch wenigstens äufserlich zu Franzosen wurden, auch 
vielfach versuchten, ın das politische und künstlerische Leben ihres 
Adoptiv-Vaterlandes aktiv einzugreifen (Mazzarini, Concini, Giambattista 
Lullii, haben die Franzosen den italienischen Boden nicht betreten, um 
sich dort Stellungen zu schaften und dauernd ihre Zelte aufzuschlagen, 
sondern lediglich als vorübergehende Besucher. Die Italiener des 
XVI und XVIL Jahrhunderts überschritten die Alpen um zu lehren 
und in französischem Dienste zu arbeiten, zum Erwerb: die Fran- 
zosen hingegen traten den Weg gen Süden an, um zu lernen und zu 
studieren, zu vornehmen Reisezwecken. Aber trotzdem waren doch 
auch diese Franzosen in ihrer Weise Lehrmeister. Nur auf anderem 


Literatur-Anzeiger. 263 


” 


Gebiete. Die französischen Italienfahrer waren seltener Männer der 
Kunst als vielmehr reiche und hochgestellte Vergnügungsreisende und, 
noch häufiger, eifererfüllte Männer der Wissenschaft. Besonders durch 
ihre Aeibigen und häufig gründlichen Beobachtungen der sozialen 
und ökunomischen Verhältnisse in Italien haben sich franzö- 
sische Forscher bereits im Zeitalter Voltaires große Verdienste erworben, 
Ange Goudard war einer der ersten, der das noch heute nicht gelöste 
Problem Neapel klar erkannt und exponiert hat, indem er auf das Elend der 
Bevölkerung und den Mangel an Industrie einerseits und den natürlichen 
Reichtum und die geographisch günstige Lage der Stadt andererseits hin- 
wies. »Naplese, sagt er schon im Titel seines Werkes, besitzt eine »position 
favorable pour s'emparer des premières branches du commerce«. Aber 
der gesamte Handel liegt in den Händen von Ausländern, welche die 
einheimischen Rohstoffe zu billigen Preisen aufkaufen und exportieren 
dafür fertige Ware vom Ausland importieren und zu hohen Preisen 
verkaufen. Die Hauptursache für diese wirtschaftlich ungesunden Zu- 
stünde sicht der Franzose in der völlig korrupten und untauglichen 
Maschinerie des neapolitarischen Staates und weist — 1769 — als 
einzire Möglichkeit der Heilung auf die Notwendigkeit der Einführung 
einer Verfassung und des Stimmrechts hin (p. 368; 69). Auch ein anderer 
Franzose, Roland de La Platière, hat sein Augenmerk besonders 
auf Neapel gerichtet und hebt vor allen Dingen den grellen Kontrast 
zwischen dem Luxus und dem Nichtstun der oberen Klassen und dem 
Elend des Proletariats der Golfstadt hervor. An Vorarbeiten für finan- 
zielle Reformplane für Neapel haben Franzosen jener Zeitepoche Be- 
deutendes geleistet und vieles in ihnen angedeutet, was allerdings erst 
idie spätere Militäradministration des eisernen Napoleon mit wenigstens 
zeitweisem Erfolge ausführen sollte. | Michels.) 


Friedensburg, Dr. Ferdinand, Die Münze in der Kul- 
turgeschichte. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1909. VII, 
241 5. Geb. M. 6.—. 

Der Verfasser will in der Schrift zeigen: »wie die Münze zugleich 
Erzeugnis, Werkzeug und Denkmal der Kultur ist, wie sie sich nicht 
nur in den Bereich von Recht und Sitte, Handel und Verkehr, Wissen- 
schaft und Kunst, sondern auch in die großen Zusammenhänge des uns 
in der Geschichte vor Augen tretenden Völkerlebens einfügt.«e Der 
erste Abschnitt behandelt das Verhältnis der Münze zur Wisse nschaft, 
die verschiedenen Betrachtungsweisen, Sammlungen, Literatur; im 
zweiten, Münze und Staat, wird der seit ältester Zeit ausschließlich 
staatliche Charakter der Münzprägung und sein Einflufs auf die Münz- 
bilder und Aufschriften dargelegt, während im dritten, Münze und 
Religion, die Einwirkung der Glaubensvorstellungen auf das Gepräse 
wie auf die Handhabung der Münzregals gezeigt wird. Der Abschnitt 
‚Münze und Verkehr« behandelt zunächst die »vormünzlichen Zahlungs- 
mittels: Erzeugnisse der Natur und der Industrie, leitet alsdann vom 
Gerät- und Ringseld zu den Barren über, gibt zahlreiche Daten über 
die Werte der gewöhnlichen Münzen und die Stärke versc hiedener Aus- 
pragungen und zeigt schlieblich, wie infolge der »Erstarrung des Ge- 
prases- und der Münznachahmung die Münzen des Welty erkehrs ent- 
standen sind, neben deren Herrlichkeit das Elend des Kleingeldes 
doppelt absticht. Weitere Abschnitte betrachten die Münze als Kunst- 
denkmal, ihren Einfluß auf die öffentliche Meinung (Tendenz- und Ge- 
schichtsmünzen), endlich ihre Stellung in Sprache, Literatur und Volks- 


264 Literatur-Anzeiger. 


tum als Symbol, Opfer, Schmuck u. s. w. Den Schluß bildet ein Sach- 
register mit über goo Stichwörtern. 


Lindner, Theodor, Weltgeschichte seit der Völtkerwan- 
derung. J. G. Cotta, Stuttgart und Berlin 1909. In neun Bänden. 
Preis des Bandes (einzeln käuflich): M. 5.50, geb. 7.—. 


Der Verfasser beabsichtigt, in seiner Weltgeschichte den Ursprung 
unserer heutigen Welt in ihrem ganzen Umfange und Inhalt darzu- 
stellen, also zu zeigen, wie die gegenwärtig zusammenwirkenden Faktoren 
für das politische, geistige und wirtschaftliche Leben entstanden und 
allmählich in Verbindung mit einander getreten sind. Das Werk soll 
also eine Entwicklungsgeschichte im vollen Sinne sein, doch so, daf auch 
der Gang der Dinge in ausreichendem Umfange zur Darstellung kommt. 
MafSgebend war die Ueberzeugung, daf nur ein Einzelner eine solche 
Aufgabe lösen könne, weil nur dann möglich ist, seinen wirklichen 
Zusammenhang klar zu verfolgen. 

Unser Programm zcigt zugleich den Inhalt des Werkes. Der Haupt- 
teil der Darstellung ist natürlich Europa, mit Berücksichtigung der 
politischen, besonders der verfassungsrechtlichen Verhältnisse, weil die 
Staaten das jeweilige Gefäß der Völkergeschichten sind. Aber die 
Staaten bedeuten nicht deren gesamten Inhalt, weil die einzelne Ent- 
wicklung bedingt wird durch allgemeine Ideen, durch die geistigen 
und in gleicher Weise die wirtschaftlichen, die über die politischen 
Sonderbildungen hinwegreichen. 

Um ceine wirklich "weltgeschichtliche Darstellung zu geben, sınd 
auch die großen Kulturen der auficreuropäischen Erdteile, die Ver- 
eangenheit und die Gegenwart in ihrem Ursprunge und Gange voll 
berücksichtigt. Auf sie ist sogar besonderer Wert gelegt, weil das 
neunzehnte Jahrhundert die Erde zu einem einheitlichen Interessenge- 
biet gemacht hat. 

Von dem Gesamtwerke sind bisher 6 Bände erschienen; der sechste 
Band (IV, 577 S.) setzt ein mit der Mitte des siebzchnten Jahrhunderts, 
weil der Verfasser erst von ihr aus die neue Periode rechnet, in deren 
Fortsetzung die heutige Welt noch steht. Dieser Zeitabschnitt ıst ge- 
kennzeichnet durch das Zurückweichen der kirchlich- theologischen 
Tendenzen, welche bis dahin vorscherrscht hatten. Damit trat die 
Zwangsgewalt des modernen Staates, der auch die Wirtschaft an sich 
zog, in den Vordergrund, während die geistigen Tätigkeiten zunächst 
Ihren cigenen Weg nahmen und nach Befreiung rangen. Alle diese 
drei Faktoren schildert dieser Band. Der Absolutismus und der Mer- 
kantilismus werden in ihrem Wesen und Wirken gezeichnet, ebenso die 
Erweiterung der Technik und der einzelnen Zweige der Volkswirtschaft. 
Die neuen Ideen und Gedankenkreise, die namentlich den Naturwissen- 
schaften und der von ihnen beeinllufßten Philosophie zu verdanken 
waren, begannen das gesamte Scin zu durchdringen, und so wird ihre 
Einwirkung auch auf Literatur, Künste und Schule dargetan. Fin 
Schlutsabsehnitt behandelt die Religion und die Konfessionen, um zu 
zeigen, wie der rein religiöse Gedanke sich herausarbeitete und auch 
die Moral selbständig wurde. 

Ein weiteres Zeichen der Zeit ist das Streben der grofßsen Nationen 
nach Kolonialbesitz. Daher war erforderlich, die V erhältnisse der auiser- 
europäischen Erdteile vorzuführen. In Anknüpfung an die früheren 
Bände, welche den Ursprung der fremden Kulturen, der islamischen, 
chinesischen, japanischen und indischen, und ihre bisherige Geschichte 


Literatur-Anzeiger. 265 


erzählten, wird die Geschichte Asiens seit dem sechzehnten Jahrhundert 
mit besonderer Betonung der großen Bedeutung Chinas und der An- 
fange des englischen Kolonialreiches in Indien dargestellt, ebenso die 
Geschichte von Nord- und Südafrika nebst den dortigen Kolonialzu- 
ständen. Der nächste Band soll besonders die eigenartige Entwicklung 
der Vereinigten Staaten in Nordamerika und ihren allmähligen Einfluß 
auf Europa °schildern. 
Als Vorläufer der Weltgeschichte erschien von L. die Ge- 
schichtsphilosophie;, "vergl. hierüber die Besprechung von 
Eulenburg im XXV. Bande des Archivs, S. 297—310. 


Ohmann, Dr. Fritz, Die Anfänge des Postwesens und 
die Taxis. Duncker & Humblot, Leipzig 1909. XI, 342 Seiten 
mit 16 Urkunden, einer Karte und einer Stammtafel. M. 7.50 

Das Buch sucht die ökonomischen und historischen Bedingungen 
der Genesis der Post an der Hand reichen Materials aus österreichischen 
und italienischen Archiven darzustellen. Besonders werden die Ueber- 
gangstormen charakterisiert, welche allmählich von den einfachen Or- 
ganısationen des Botenwesens zur Post im modernen Sınne führen. 

Nachdem die Entwicklung des Briefverkehrs in Spanien und Frank- 

reich bis gegen 1500 geschildert ist, wird die Entstehung der eigent- 

lichen Post in Italien im 14. und 15. Jahrh. verfolgt. Bedeutenden 

Anteil daran haben die bergamaskischen Kuriere. Aus dieser Gruppe 

steigen einige als päpstliche und venetianische Kuricrmeister zu Rang 

und Wohlstand auf. Nachdem die Posten im Herzogtum Mailand ihre 
technische Vollendung erreicht haben, beruft Maximilian I. zu Anfang 
seiner Regierung (1489) cinige von den Taxis, um solche Stafettenketten zur 

Verbindung der habsburgischen Territorien legen zu lassen. Diese 

»Staatspostene werden dann detailliert geschildert. Die Taxis wissen 

sich bald in den Niederlanden, nach heftigen Streitigkeiten auch im Be- 

rcich der Innsbrucker Kammer steigende Macht und Selbständigkeit 
zu verschaffen und organisieren den Nachrichtendienst für Diplomatie 
und Grofshandel von Deutschland bis Italien und Spanien. An dem 
finanziellen und verkehrsgeographischen Bilde der deutschen Posten wird 
gezeigt, wie diese Kurse im 16. Jahrh. immer mehr in das internationale 

Verkehrsleben verflochten werden und wie gleichzeitig die Post mit 

wirtschaftlicher Notwendigkeit aus einem rein dynastischen Institut zu 

einer öffentlichen Anstalt unter Taxis’scher Regie wird. In großen 

Zügen wird zum Schluß die technische und wirtschaftliche Entwick- 

lung der Post bis gegen Ausgang des 16. Jahrh. gezeichnet. Indem die 

Taxis aus Beamten zu Unternehmern werden, ist der Weg zum Reichs- 

postregal und zum delegierten Staatsbetrieb (Pachtbetrieb) vorgezeichnet. 


Reisen, Die des Venezianers Marco Polo im 13. Jahrh. 
Bearbeitet und herausgegeben von Dr. Hans Lemke. (Bibliothek 
wertvoller Memorien, 1r. Band.) Gutenberg-Verlag Dr. Ernst Schultze, 
Hamburg 1907. 543 S. M. A geb. 7.—. 

Die letzte -- längst vergriffene — deutsche Ausgabe der Reisen 
des berühmten Venezianers erschien 1845 ; seitdem ist Innerasien und 
der ferne Osten in den Mittelpunkt nicht nur des politischen, sondern 
auch vor allem des kultur-, religions- und wirtschaftshistorischen In- 
teresses gerückt und so dürfte eine Neuhcı ausgabe des klassischen Wer- 
kes freudig begrüßt werden. 

Andrea Polo da S. Felice, ein im 13. Jahrh. lebender veneziani- 
scher Patrizier, hatte drei Söhne, von denen die beiden jüngeren — 


266 Literatur-Anzeiger. 
Vater und Oheim des Marco P. — Kaufleute von großem Unterneh- 
mungsgeist waren. Sie fafsten den Plan zu einer Handelsreise nach 
Konstantinopel, das dem grieschischen Kaiser durch Frankreich und 
Venedig entrissen worden war. Ueber ihre Schicksale und Abenteuer, 
sowie besonders über ihre zweite Reise in Begleitung Marcos, die sie 
bis nach China, an den Hof des Mongolen Großkahns führte, der fast 
ganz Asien sich unterworfen hatte, hat dieser einen genauen Bericht 
gegeben, der den Inhalt seines Buches bildet. Im Jahre 1295 kehrten 
sie, nach 24-jähriger Abwesenheit, nach Venedig zurück. 

Kurz nach seiner Rückkehr fiel M. ın die Hände der Genuesen 
und benützte die unfreiwillige Muße zur Niederschrift seines Reise- 
berichtes. (—E€.) 
Sombart, Werner, Die deutsche Volkswirtschaft im IQ. 

Jahrhundert. Zweite Auflage (6.—8. Tausend). Georg Bondi, 
Berlin 1909. XVI, 609 S. M. 10.—;, geb. 12.50. 

Eine fast unveränderte Neuauflage des 1903 erschienenen Buches, 
das seit längerer Zeit im Buchhandel vergriffen war, unter Weglassung 
des nicht mit Unrecht nach Form und Inhalt beanstandeten, wenige 
Zeilen umfassenden »Literaturnachweises« der ersten Auflage. 

Das geistvolle Buch hat, trotz seines buchhändlerischen Erfolges 
und trotz der groen Einwirkung, die es unzweifelhaft auf die volks- 
wirtsch. Anschauung eines schr bedeutenden Teil der Gebildeten aus- 
geübt hat, nicht die gebührende Beachtung in den Kreisen der Wis- 
senschaft erfahren. 

Dies mag z. T. an der populären Form der Darstellung, sowie an 
dem hie und da gekünstelt erscheinenden Stil liegen, zum anderen 
Teil aber daran, dal ein solches zusammenfassendes Werk notwendiger- 
weise sehr viel den Fachgelehrten bereits Bekanntes bringen muf; da- 
neben aber enthält das Werk nicht nur eine Weiterführung der vom 
Verf. in seinem »Modernen Kapitalismus« entwickelten Gedankengänge, 
sondern auch bedeutungsvolle Ansätze und Ausführungen, die neue 
Wege zur Erkenntnis der modernen wirtschaftlichen Entwicklung weisen. 

In dieser Hinsicht ist vor allem hinzuweisen auf das Kapitel »Die 
Technik«, in dem als Grundprinzip der modernen Produktion die all- 

mähliche Emanzipation von den organischen Rohstoffen und deren Er- 
setzung durch anorganische aufgezeigt wird. Hieraus ergibt sich die 
steigende Unabhängigkeit der Volkswirtschaft von dem Ausfalle der 
von den unberechenbaren Einflüssen der W itterung abhängigen Ernten 
und die Möglichkeit fortschreitender Regulierung der Produktion. Som- 
bart hat bei der Diskussion über das »Krisenproblem« auf der Hambur- 
ger Tagung des Vereins für Sozialpolik das Verhältnis von »organischer« 
zu »anorganischer« Produktion als einen der Hauptgründe der Krisen 
bezcichnet, cine Auffassung, zu der neuerdings auch andere Krisen- 
theoretiker hinzuneigen scheinen und die aufs engste mit den oben ge- 
kennzeichneten Gedankengängen des hier angezeigten Werkes zusam- 
menhängen. (—E.) 
Schwarz, Dr. Ien., Das Wiener Ghetto. Seine Häuser und 
scine Bewohner. Im Auftrage der histor. Kommission der israel. 
Kultusgemeinde in Wien bearbeitet. W. Braumüller, Wien 1909. 
NII, 314 S. nebst 2 Plänen u. 7 Textabb. M. 6.—. 

Die Arbeit soll in erster Reihe das Bild des mittelalterl. Wiener 
Ghettos in Bezug auf seinen Umfang und Ausdehnung (Richtigstellung 
der bisherigen Annahme von nur 30 Häusern, während der Verfasser 


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Literatur-Anzeiger. 267 


urkundlich und grundbücherlich deren 69 nachweist) rekonstruieren. 

Außer diesem topographisch-geschichtlichen Ergebnis enthält das Buch 

den Nachweis, daß, wie gewöhnlich, die Blutbeschuldigung resp. in der 

Wiener Judenverfolgung d. J. 1421 die Hostienschändung nur das vorge- 

schobene Motiv war, um das Figentum der Juden (Häuser, Schuldbriefe etc.) 

einzuziehen. Auf Grund der städtischen Rechnungen wird auch diese Seite 
der Judenverfolgung beleuchtet und nachgewiesen, daß die geschäft- 
liche Transaktion mit den von Herzog Albrecht an die Stadt verkauften 

Hausern nicht schr rentabel gewesen ist. — Der 2. Teil der Arbeit 

enthalt außer einer orientierenden Einleitung Urkunden zur Geschichte 

ger Hauser des zweiten, von 1624—1670 bestandenen Wiener Ghettos 
und die auf Juden bezüglichen Eintragungen des städtischen Toten- 

protukolls 1048—-69. 

Thierer, Georg, Chronik und Stammbaum der Fami- 
lien Thierer. Selbstverlag, Ulm 1908. 160 S. Text mit 12 Stamm- 
tafeln. Geb. M. 16.—. 

Das Buch ist zunächst für die Glieder der Familie selbst geschrie- 
ben, beansprucht aber auch das Interesse weiterer Kreise, da es den 
seltenen Versuch darstellt, die Geschichte einer Bauernfamilie soweit 
zurückzuverfolgen als die vorhandenen Urkunden dies gestatten. 

Das Geschlecht hat seinen Ausgangspunkt von der Hochfläche der 
rauhen Alb genommen, Nachkommen finden sich bis heute in großer 
Zahl in verschiedenen Orten dieses Gebictes. Ein Hauptast, dem 1154 
Köpfe angegliedert sind, wird bis 1540 zurückverfolgst, einzelne Daten 
gehen bis auf das Jahr 1480 zurück. 

Das Ganze gibt, infolge der Aufnahme einer Anzahl alter Ueber- 
gabe- und Kaufverträge, einen Einblick in die wirtschaftliche Struktur 
der Verhältnisse auf der Alb durch eine Reihe von Generationen hin- 
durch, und bietet zugleich — bei der augenscheinlichen Genauigkeit 
der Stanımtafeln — durch Wiedergabe einer typischen Entwickelungs- 
reihe wichtiges Material für die Beurteilung gewisser Sciten des Be- 
volkerungsproblems ; allerdings eben nur Material, das erst einer fach- 
männischen Durcharbeitung unterzogen werden müßte. 

Eime naive Fehleriffe muß man dem Verf. zugute halten, so die 
Aufführung cines aus Jassy stammenden, in Mannheim ansässigen, jü- 
dischen Kaufmannes als Mitglied des Geschlechtes, wie denn überhaupt 
die Aufzählung einer Anzahl von Personen, die zwar den Namen Th. 
tragen, aber dem Stammbaum nicht angegliedert werden können, den 
Wert der Arbeit nicht erhöht. (— č.) 
Foye, Dr. Ernst, Sekretär der Handelsk.,, Geschichte der In- 

dustrie im märkischen Sauerlande. Ilcrausgercben von 
der Handelskammer. Band III: Iserlohn. O. Hammerschmidt, Ha- 
gen 1908. 251 S. geb. M. 4.50. 

Die Hagener Handelskammer beabsichtigt zur Erinnerung an den 
300. Jahrestag der Vereinigung der Grafschaft Mark mit Brandenburg 
(1609) eine Geschichte der Industrie im märk. Sauerlande, dem südl. 
Teil der chem. Grafschaft Mark, zu veröffentlichen. Den Vorläufer 
bildet eine Sammlung des einschlägigen Materials, die in 4 Bänden die 
Kreise Haven, Altena, Iserlohn und Schwein behandeln soll. Zunächst 
ist der vorliegende 3. Band erschienen, «der sich mit Stadt und Kreis 
Iserlohn beschäftigt, 

Die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebiets bis in das 
11. Jahrh. werden im ersten, den Kreis Hagen behandelnden Bande, zur 


268 Literatur-Anzeiger. 


Schilderung gelangen, hier sind nur die für den Kreis Iserlohn in Frage 
kommenden Quellen angeführt. 

Bei dem Mangel zuverlässigen Materials über die Vorgeschichte 
unserer industriellen Entwickelung ist die Herausgabe derartiger Samm- 
lungen von großem Interesse für den Ausbau unserer wirtschaftsgeschicht- 
lichen Erkenntnis; ganz abgesehen von älteren archivalischen Quellen 
sind wir selbst über die Entwickelung unserer Industrie im 19. Jahrhun- 
dert nur sehr unzureichend unterrichtet. Die Veröffentlichung des in 
den Papieren der Handelskammern meist völlig ungenutzt lagernden 
Materials nach einem einheitlichen Plane würde hier einen bedeuten- 
den Fortschritt bedeuten. Man könnte höchstens darüber streiten, ob es 
nicht vielleicht richtiger wäre, wenn man die Erforschung des älteren 
Materials den mit den Hilfsmitteln der Quellenkritik ausgestatteten 
Fachhistorikern überlassen, dafür aber für eine Zugänglichmachung 
aller derjenigen Tatsachen sorgen würde, die unsere industrielle Ent- 
wickelung im ıg. Jahrh. betreffen und die auch für die wissenschaft- 
liche Erkenntnis unseres modernen Wirtschaftslebens von allergröfster 
Bedeutung sind. (—é.) 


7. Bevölkerungswesen. 


Kirchhoff, Dr. Robert, Ueber das Verhältnis der Ge- 
schlechter in Indier. Bearbeitet nach amtlichem Material. (Sta- 
tistische und nationalökonomische Abhandlungen, herausgeg. von Gg. 
von Mayr, Heft IV.) Ernst Reinhardt, München 1909. IV, ı18S. 
nebst ı Karte. M. 5.—. 

Das Buch beschäftigt sich mit dem letzten indischen Zensus von 
roor. Es wird das auffallende Problem behandelt, das sich bei allen 
Volkszählungen, die in Indien veranstaltet wurden, erwiesen hat: außer- 
ordentliches Defizit der Weiber ım Verhältnis zu den Männern. Als 
Resultat der Untersuchungen wurde gefunden, dafs die Ursachen des 
Weiberunterschusses zweierlei Art sind, einmal ist das Defizit nur schein- 
bar, durch mangelhafte Zählung, die durch verschiedene Momente her- 
beigeführt wurde, veranlaft; dann aber auch real, durch soziale, reli- 
giöse und ökonomische Einflüsse hervorgerufen, die die Zahl der Wei- 
ber unverhältnismäfsige verringern. Unter diesen letzten sind beson- 
ders aufzuzählen: Mädchentötung, Witwenverbrennung, das indische 
Heiratssystem {Universalitat der Ehe, Kinderehen), soziale Ucherlastung 
der Frauen. Kine zum ersten Male veröffentlichte Karte, die bis auf 
die kleinen Distrikte herabscht, gibt ein klares Bild von dem \Verhält- 
nis der Geschlechter in Indien. 


Rocco, Mariano, 1 Noli degli Emigranti prima e dopo 
la legge del IQOI. Società Tipografica- Editrice Nazionale (Roux 
e Viarengo), Torino 1908. 17058. J.. 2.50. 

Die Auswanderungsfrage stebt in Italien im Mittelpunkt der wissen- 
schaftlichen Erörterung der Probleme der Volkswirtschaftspolitik, eine 
Tatsache, die bei der überaus hohen Zahl der jährlichen Auswanderer 
aus Italien — 1906: 8ooo0o0! — nicht verwunderlich erscheint. Die 
Literatur zur Auswanderungsfrage ist in Italien deshalb sehr zahlreich. 
Dagegen ist vorliegende Schrift die erste, in welcher das Verhalten 
des Staates gegenüber diesem ernsten Problem untersucht wird. 
Die sorgfältige und klare Untersuchung wird durch ein Vorwort des 


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Literatur-Anzeiger. 269 


Politikers und Nationalökonomen Francesco Saverio Nitti von der Uni- 
versität Neapel eingeleitet. Nitti stimmt mit dem Verf. darin überein, 
dai die italienische Gesetzgebung der Auswanderung sich auf einem 
ganz falschen Wege befindet. Das Parlament hat nämlich im J. ıgoı 
ein Gesetz votiert, durch das die Notwendigkeit des sog. »ökonomischen 
Schutzese der Auswanderer durch den Staat proklamiert und in ein 
System gebracht wurde. Der Zweck dieses Gesetzes war ein doppelter. 
Erstens die Ausbeutung durch Agenten und Schiffahrtsgesellschaften, 
der die meist des Lesens und Schreibens nicht mächtigen, der Geo- 
graphie und jeder Lebensweisheit unkundigen Arbeitslosen — denn die 
ital. Auswanderungsfrage ist im letzten Grunde ein Problem der Arbeits- 
losenfrage, deren Folgeerscheinung sie ist — ausgesetzt waren, zu be- 
seitigen, insbesondere durch Ansetzung eines Maximalsatzes, den die 
Schiftahrtsgesellschaften zur Ueberfahrt (nolo) der Auswanderer in An- 
wendung bringen dürfen. Zweitens aber auch, eine eigene Handels- 
marine ins Leben zu rufen und den bisher allein mächtigen französischen 
und deutschen Gesellschaften entgegenzutreten (durch Prämien). Der 
vom Gesetzgeber beabsichtigte Erfolg ist aber ausgeblieben. Die Fracht- 
sätze sämtlicher Gesellschaften haben sich auf den — nicht niedrigen — 
Maximalsatz festgelegt, und auch die übrigen Ziele sind nicht erreicht 
worden. Insbesondere hat die Einmischung des Staates sıch als unwirk- 
sam zur Uebernahme des »ökonomischen Schutzes< der Auswanderer 
erwiesen. Der Verf., der durchaus auf freihändlerischem Standpunkt 
steht, tritt deshalb für die Abschaffung des Schutzgesetzes ein. Nicht 
»ökonomischer-, sondern nur sozialer und moralischer Schutz komme 
den Auswanderern zu Gute. Die Hauptaufgabe des Staates müsse 
darin bestehen, die Auswanderung auf ihr nötiges Ma8 (den wirk- 
lichen Bevölkerungsüberschufß) zu beschränken. Hiezu aber sei die 
Aufgabe des Schutzzollsystems, das die ärmeren Klassen immer mehr 
belaste und zur Auswanderung anhalte, Grundbedingung. (Michels.) 


8. Statistik. 


Statistik der Ernte und der wichligsten Zweige der 
landwır tschaftlichen Industrie im Königreiche Böh- 
men für die Betriebsperiode 1906 — 1907. (Mitteilungen 
des Statistischen Landesamtes des Königreiches Böhmen, Band XI, 
Heft 1. Selbstverlag. Prag 1908. CLX und 67 S. K. 4.80. 

Enthält nachstehende Aufsätze: Ph. Dr. Josef Bělohlav, Die 

Witterungs- und Vegetationsverhältnisse der Anbauperiode 1906-1907. 

Mit 4 Abbildungen, 2 Kärtchen und mehreren Tabellen. — Ju. Dr. 

Dobroslav Krejei, Anbau- und Ernteflächen vom Jahre 1907 im 


Rönigreiche Böhmen. — Ju. Dr. Dobroslav Krejci, Die Ernte- 


ergebnisse des Feld- und Wiesenbaues im Jahre 1907. — Der Hopfen- 
bau von Böhmen im Jahre 1907. — Der Weinbau von Böhmen im Jahre 
3907. -- Der Obstbau von Böhmen im Jahre 1907. — Ju. Dr. Joh. 
Auerhan, Die Bierindustrie im Königreich Böhmen. — Nach einer 


kurzen Laben ht über Spiritus- und Kubenzuckerindustrie in Böhmen 

pro 1906/7 folgen im Anhange noch die Ergebnisse der Bienenzucht 

pro 1907 und die summarischen Erntcergebnisse der Haupt- 

zetreideartenf.d. f. 1908. 

Anbau und Erntestatistik sowie Statistik der wichtigsten Zweige 
der landw. Industrie im Kur. Böhmen für die Betriebsperiode 1907 


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270 Literatur-Anzeiger. 
bis 1908. (Mitteilungen des Statist. Landesamtes des Kgr. Böhmen; 
Band XII, Heft 2). Zweiter Teil: Haupttabellen. 68 S. K. 1.80. 
Gibt Auskunft über Anbau und Ernte des Jahres 1908. Vor allem 
die endgültigen Ergebnisse der gemeindeweise durchgeführten Erhebung 
über die Anbauflächen vom Juni 1907, sodann die auf ihnen be- 
ruhenden Ausweise über die Änbauflächen 1908 (in Hektaren wie auch 
in °/o des Gesamtackerbodens), über die Ernteflächen desselben 
Jahres, über die durchschnittlichen wie auch die Gesamt 
Erträge einer jeder wichtigeren Feldfruchtart und des Wiesenfutters, 
über das Durchschnittsgewicht der Hauptgetreidearten, — dies 
alles (mit Ausnahme der Ernteflächen) für einen jeden Gerichtsbezirk 
und außerdem für die ganzen natürlichen Gebiete und in Landessum- 
men. Zum Schlusse werden Tabellen über die Rübenzuckerproduktion 
der Kampagne 1907/8 beigefügt, und zwar wieder sowohl detailliert 
(nach den einzelnen Fabriken), als auch in Summen für ganze Steuer- 
amts- und Finanzbezirke und in Landessummen. — Der erste, den Text 
sowie eine Reihe weiterer Tabellen enthaltende Teil erscheint später. 


Beiträge zur Statistik der Stadt Frankfurt a. M. Nwe 
Folge, 7. Heft. J. D. Sauerländer, Frankfurt a. M. 1909. 57, XAIIS. 
Kine Untersuchung über den Stand der Lohn- und Ärbeitsverhält- 
nisse der Arbeiter und Unterangestellten der Stadt Frankfurt a. M. ist 
für die Mitte des Jahres 1907 unter Anlehnung an die bestehenden 
Lohntafeln und die Lohnordnung systematisch durchgeführt. Ein be- 
sonderes Kapitel ist den Arbeitszeiten gewidmet und soll als Grundlage 
für weitere Untersuchungen über die Möglichkeit der Verkürzung der 
Arbeitszeiten dienen. Auf den Unterschied des Begriffs der Arbeitszeit 
in städtischen und in industriellen Betrieben wird besonders hingewiesen. 


Ergebnisse der gewerblichen Betriebszählungvom 3. 
Juni 1902 in den im ee vertretenen König- 
reichen und Ländern. Heft, 1. Abteilung: Analytische Be- 
arbeitung. Bearbeitet von dem Bureau der k. k. Statistischen Zen- 
tralkommission. Oesterreichische Statistik. LXXV. Band, ı. Heft, 

r. Abteilung. Wien 1908. 315 S. In Kommission bei Karl Gerolds Sohn. 

Im Jahre 1902 hat in Oesterreich zum ersten Male eine gewerbliche 
Betriebszählung stattgefunden. Dieselbe bietet auch für Deutschland 
hervorragendes Interesse und zwar nicht bloß in Rücksicht auf ihre 
Erge 'bnisse in wirtschaftlicher Beziehung, sondern auch wegen des 
a h-methodologischen Verfahrens, das hiebei angewendet wurde. 

Nach beiden Richtungen orientiert in vorzüglicher Weise die vorliegende 

Arbeit der k. k. Statistischen Zentralkommission, die sich den Quellen- 

werken anderer Staaten auf diesem Gebiete würdig an die Seite stellt. 

Eine Ergänzung derselben bilden die Aufsätze ihres Verfassers Dr. 

Walter Schiff über die gewerbliche Betriebszählung 1902 in der Sta- 

tistischen Monatsschrift 1907 und 1908. 

Auf 39 Seiten bringt sie zunächst eine Darstellung des Verfahrens, 
das bei dem grolsen Z.ählge schäft eingeschlagen wurde, der gesetzlichen 
und verordnungsmäßige n Bestimmungen, die als Grundlage dienten, der 
begrifflichen Unterscheidungen, die bei der Zählung und Aufarbeitung 
als Richtschnur zur Anwendung gelangten, sowie der Aufgaben, die 
sich die Aufarbeitung gestellt hatte. 

Wenn die österreichische Betriebszählung selbstverständlich auch 
die anderwärts gemachten Erfahrungen sich zunutze gemacht hat, so 
bedeutet sie doch in mehr als einer Hinsicht eine durchaus selbständige 


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Literatur-Änzeiger. 271 


Weiterbildung der statistischen Methoden, nach denen bis dahin in ande- 
ren Ländern verfahren worden ist. Das ım einzelnen darzulegen, ist 
im Rahmen einer kurzen Besprechung nicht möglich. Es gilt dies aber 
insbesondere von der begrifflichen Abgrenzung der Zähleinheit (Betrieb), 
die nicht die technische Gliederung der gewerblichen Tätigkeit 
und eine möglichst weitgehende Zerfaserung der ökonomischen Pro- 
duktionseinheiten als Ziel hinstellte, sondern die Erkenntnis der öko- 
nomischen und sozialen Struktur der gewerblichen Pro- 
duktionsorganisation und daher den Begriff des Betriebes weiter faßte, 
als dies namentlich in Deutschland geschehen ist. Von diesem Zweck- 
gedanken aus ergaben sich auch die Begriffe Hauptbetrieb, Nebenbetriecb, 
Betriebsteil, einfacher. und zusammengesetzter Hauptbetrieb, selbständige 
und unselbständige Betriebsstätte, verbundener und unverbundener 
Hauptbetrieb, Unternehmung und Betriebsvereinigung, die dazu dienten, 
nicht nur die zwischen den einzelnen Gewerbearten bestehenden Kom- 
binationen zu erfassen, sondern auch die soziale und ökonomische 
Macht des einzelnen Unternehmers. Und wenn auf diesem Wege auch 
nicht Vollkommenes erreicht wurde, so ist es doch gelungen, für die 
Erforschung der Morphologie der einzelnen Gewerbezweige und für die 
Erkenntnis der wirtschaftlichen und sozialen Entwickelungstendenzen 
im Gewerbe ungemein wertvolles Material zu beschaffen, wie cs bisher 
noch nirgends geschehen ist und wie es auch die deutsche Betriebs- 
zählung vom 12. Juni 1907 kaum liefern wird. Auch sonst hat sich 
die österreichische Erhebung neue Aufgaben gestellt. Insbesondere 
sollte die Struktur des Kleinbetriebes und des kleinen Mittelbetricbes 
der Industrie näher erhoben werden und zwar durch die Frage, ob für 
Konsumenten oder für Fabrikanten und Händler u. dgl., ob auf Vorrat 
oder über Auftrag gearbeitet wird, ob der Betriebsinhaber Rohstoffe 
u. dgl, von seinem Auftraggeber unentgeltlich oder durch Kauf bezieht, 
endlich ob mit dem Betrieb ein Laden verbunden ist. Zweck dieses 
Teiles der Erhebung war es vor allem, zu erfahren, ob und in welchem 
Maße die industriellen Kleinbetriebe und kleinen Mittelbetriebe noch 
das alte selbständige Handwerk repräsentieren, in welchem Maße sie 
von anderen Händlern oder Produzenten wirtschaftlich abhängig ge- 
worden, verlegt sind, also zur Hausindustrie zu zählen sind. 


Dieser Zweck konnte leider nicht in dem Umfange, wie gewollt, 
erreicht werden. Aber schon der Versuch war wertvoll genug; er hat 
mannigfache Einblicke in die ökonomischen und sozialen Verhältnisse 
des Kleingewerbes ermöglicht. 

An den einleitenden, mehr statistisch-technischen Teil der vor- 
liegenden Arbeit reiht sich auf weiteren 102 Seiten eine Darstellung 
der Hauptergebnisse der Zählung selbst an, der ein umfangreiches 
Tabellenwerk beigegeben ist. Sie zeichnet sich durch präzise Knapp- 
heit sowie durch vorsichtige und kritische Würdigung des inneren 
Wertes des gewonnenen Zahlenmaterials aus. Auf diese Ergebnisse 
einzugehen, verbietet der zu Gebote stehende Raum. Sie lassen Oester- 
reich im ganzen als ein noch überwiegend agrarisches Land erscheinen; 
die Anzahl der gewerblichen Betriebe verhält sich zu der der landwirt- 
schaftlichen wie ı : 2, die der in beiden Erwerbszweigen tätigen Per- 
sonen wie 3:7. Auf 100 Personen der Gesamtbevölkerung treffen nur 
15 Gewerbetätige. Mehr als die Hälfte aller Betriebe sind Alleinbe- 
triebe, fast 95% Kleinbetriebe. Von den gewerbetätigen Personen sind 
52,4% in Kleinbetrieben mit 1—5 Personen, 12,0% in Mittelbetrieben 


272 Literatur-Anzeiger. 


von 6--20 Personen und nur 35,6% in größeren Betrieben mit mehr 
als 20 Personen beschäftigt. 

Die Durchführung, Aufbereitung und Bearbeitung der gewerblichen 
Betriebszählung 1902 bedeutet einen grofsen Erfolg der österreichischen 
amtlichen Statistik, aber auch eine wesentliche Förderung der statisti- 
schen Wissenschaft. (Dr. Hans Schmelzle.) 


Moll, Dr. jur. Ewald, Die Rentabilität der Aktiunge- 
sellschaften. Ihre Feststellung in amtlichen und privaten Sta- 
tistiken auf Grund der Bilanzen. G. Fischer, Jena 1908. XI u. 28S S.; 
M. 6.—. 

Die Bestands- und Bewcegungsstatistik der deutschen Aktiengesell- 
schaften ist seitens des Kaiserl. Statistischen Amtes im Laufe des 
Jahres 1908 ergänzt und weitergeführt. Nachdem der Statistik auf 
diese Weise eine sichere Grundlage gegeben, lag es nahe, dall der 
Verfasser in einer Fortsetzung seines früheren Buches »Das Problem 
einer amtlichen Statistik der deutschen Aktiengesellschaften« auch die 
Aufmachung von Rentabılitätsstatistiken behandelte und für diese dritte 
Richtung der Aktiengesellschaftsstatistik eingehende Vorschläge für amt- 
liche und private Arbeiten machte und zur Kritik stellte. Dies soll 
mit der Veröffentlichung des vorliegenden Buches geschehen. 

Im ersten Abschnitt werden die bisherigen Bestrebungen zur Fin- 
führung amtlicher Rentabilitätsstatistiken mitgeteilt und mehrfache 
Ergänzungen des entsprechenden zweiten Abschnittes des früheren 
Buches geboten. Im zweiten Abschnitt sind die bisherigen deutschen 
Rentabilitätsstatistiken einzeln besprochen; zahlreiche statistische Ar- 
beiten, die der Verfasser in seinem ersten Buche nicht aufgeführt hat, 
sind hier nachträglich mitgeteilt. Vollständig Neues bietet der fünfte 
Unterabschnitt im zweiten Hauptteil, in welchem die ausländischen 
Rentabilitätsstatistiken behandelt und einer Kritik unterzogen werden. 
Der dritte und vierte Teil des Buches soll Zweck und Ziel der Ren- 
tabilitätsstatistiken sowie im Anschluß daran zunächst allgemeine Richt- 
linien für diese Statistiken angeben. In den beiden folgenden Abschnit- 
ten wird die Sammlung des Zahlenmaterials behandelt und dann der 
Unterschied zwischen Bilanzjahr, Kalenderjahr und Berichtsjahr darge- 
legt, da auch hierin die bisherigen Statistiken verschiedene Wege g chen. 
Dividendenstatistiken sind im Abschnitt VII eingehend und getrennt 
behandelt, obwohl ihre Ergebnisse nicht für hinreichend zuverlässig er- 
klärt werden konnten. Sie sollten aber als Unterbau der in Abschnitt 
VHI in Vorschlag gebrachten Statistiken zur Ermittelung der Aktien- 
rente des Aktionärs dienen. Die Rentabilität vom Standpunkte der Ak- 
tiengesellschaften, der juristischen Personen, sollen die Statistiken er- 
mitteln, wie sie der Abschnitt IX zum Gcegenstande hat. Im letzten 
Abschnitte werden schließlich eigenartige Statistiken besprochen, wie 
sie der im vorigen Jahre verstorbene Geheimrat Boeckh zuerst für 
das Jahr 1888 ın den »Statistischen Jahrbüchern der Stadt Berlins dar- 
geboten hatte und wie sie uns Richard Ehrenberg in dem im 
Dezember 1908 herausgegebenen Heft des »T’hünen-Archivse in der 
Abhandlung des Ingenieurs Ernst Werner »Die finanziellen Ergeb- 
nisse der deutschen Maschinenbau- Aktiengesellschaften« mitteilen läft. 
OQOecesterreichische U nfalistatis sfik, Ergebnisse der Beobach- 

tungsperiode 1902-—19006. I. Teil. Alfred Hölder, Wien 1909. XXII, 
830 5. 
Das österreichische Ministerium des Innern gibt in dem ctwa x5o 


Literatur-Anzeiger. 353 
Seiten starken Bande in übersichtlicher Weise die wichtigsten unfall- 
statistischen Daten, insbesondere alle jene, welche für die Unfallsgefahr 
und somit für dıe alle 5 Jahre vorzunehmende Neucinreihung der Be- 
tricbe in Gefahrenklassen von Bedeutung sind. Diese Angaben sind 
nach Betriebsgattungen zusammengestellt, so daß für jede einzelne der 
fast 600 Betriebsgattungen gegeben sind: Die Zahl der Betriebe (zu 
Ende 1906), die Zahl der Vollarbeiter, die Zahl der Unfälle und zwar 
getrennt, je nachdem sie vorübergehende oder dauernde Erwerbs- 
unfähigkeit oder den Tod zur Folge hatten, die Lohnsummen, Ver- 
sicherungsbeiträge und das durchschnittliche Gefahrenprozent, die Un- 
fallsbelastung, absolut und in Prozenten der Lohnsumme, welch letztere 
Ziffer sozusagen die Unfallsgefahr der Betriebsgattung ziffermätsig dar- 
stellt und einen unmittelbaren Vergleich der den einzelnen Betriebs- 
vattungen anhaftenden Unfallsgefahr gestattet. 

Eine zweite Tabelle ermöglicht ein tieferes Eindringen in die den 
einzelnen Betriebsgattungen zukommende Unfallsgcfahr "und unterteilt 
die Unfälle jeder Betriebsgattung nach ihren Veranlassungen und läßt 
sowohl den Anteil der einzelnen Giefahrenquellen an der Unfallsgefahr 
der Betricbsgattung als auch den Anteil einzelner Gefahrengelegenheiten 
an der Unfallsbelastung der verschiedenen Betriebsgattunven erschen. 

Eine dritte Tabelle endlich unterscheidet die Unfälle nach ihrer 
Folge, wobei besonders die Unterteilung der Unfälle mit dauernder 
Erwerbsunfähigkeit nach dem Prozentsatze der zugesprochenen Rente 
von Interesse ist, und dann nach der Art der Verletzung. 


Insgesamt weist die Statistik 1902—1906 438 266 Betriebe (darunter 
über 300000 landwirtschaftliche) mit 7 Millionen Vollarbeitern, 85423,5 
Millionen Kronen Lohnsumme und 101,7 Millionen Kronen Versiche- 
rungsbeitrag aus, in welchen 119396 Unfälle (darunter 4478 Todesfälle 
und. 46 506 "Fälle dauernder Erw erbsunfähigkeit) 1081 Millionen Kronen 
Belastung verursacht haben, so daß das Erfordernis netto 1,99% der 
Lohnsumme ausmacht. In der Vorperiode 1897—190I (diese Daten 
sind überall beigefügt) war das Nettoerfordernis bei 4450,2 Millionen 
Kronen Lohnsumme, 77,8 Millionen Kronen Versicherungsbeiträge, 
95269 Unfällen (3871 tödliche und 35940 Fälle dauernder Invalidität) 
und 87,5 Millionen Kronen Belastung 1,97, also kaum niedriger, wäh- 
rend in der ersten Periode 1890—1896, den ersten Jahren der Arbeiter- 
untallversicherung die Belastungszifftern bei den einzelnen Betriebs- 
gattungen meist wesentlich unter den Ziffern der Jahre 1897—1906 
blieben. 

Es ist zu bedauern, daß in keinem andern Lande die Unfallstatistik 
in ahnlich umfassender und übersichtlicher Weise aufbereitet ist, dal 
also ein Vergleich der Daten mit denen anderer Länder, der wahr- 
scheinlich ım allgemeinen ziemlich ähnliche Ergebnisse aufzeigen würde, 
so gut wie ausgeschlossen ist. 


Ergebnisse der gewerblichen Belriebszählung vom 3. 
Jun! Igo2in Niederösterreich. Bearbeitet vom Statistischen 
sureau der Nicderösterreichischen Handels- und Gewerbekammer. 
Wien 1909. Verlag der Handels- una Gewerbekammer. NNNIX, 
3258. 


323 
Diese Zählung, die erste ihrer Art in Oesterreich, wurde, soweit 

sie die Erzeugungs-, sowie Handel- und Verkehrsgewerbe betrifft, von 
den politischen Behörden gemeinsam mit den Handels- und Gewerbe- 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. ı. IS 


274 Literatur-Änzeiger. 


kammern aufsearbeitet. Die Ergebnisse sind auf 13 Tabellen darge- 
stellt: Zahl der in den gewerblichen Hauptbetrieben beschäftigten Per- 
sonen; Zahl der ın den einzelnen Betrieben beschäftigten Arbeiter: 
Geschlecht, Alter und Stellung derselben; Motorenbetricbe und an 
diesen beschäftigte Personen; die für die Unfallversicherungspflicht 
bedeutsamen Momente; eine Statistik der Saisonbetriebe; ein Versuch, 
die Absatzverhältnisse der Kleinbetriebe und der Heimarbeiter darzu- 
stellen (durch Registrierung der Läden und des Umstandes. ob auf 
Vorrat oder bloß über Auftrag gearbeitet wird); Statistik der Retricbe 
nach Unternehmungsformen, z. B. protokollierte Firmen, Aktiengesell- 
schaften, Genossenschaften u. s. w. und endlich die in den gewerh- 
lichen Betrieben der cinzelnen Klassen tätigen Personen noch nach 
politischen Bezirken zusammen. 

Die Ergebnisse der Betriebszählung, welche die Gesamtsumme der 
in den gewerblichen Hauptbetrieben beschäftigten Personen mit mehr 
als 750000 Personen ermittelten, zeigen, dafs speziell das Land Nieder- 
österreich eine vorwiegend gewerbliche Bevölkerung hat. Dies geht 
auch daraus hervor, daf3 z. B. nach dieser Betriebszählung in der Land- 
und Forstwirtschaft und deren Nebennutzungen blot 463 995 Personen 
beschäftigt waren. 


Mayr, Dr. Georg von, Kais. Unterstaatssckretär z. D., Prof., Sza- 
tistik und Gesellschaftslehre. 111. Band. Sozialsta- 
tistik (Moralstatıstik, Bildungsstatistik, Wirtschaftsstatistik, Politische 
Statistiki. (1. Lieferung aus [Tandhuch des öffentlichen Rechts: Ein- 
leitunesband.) Ir; B. Mohr, Paul Sicbeck, Tubingen 1909. 260 S. 
M. 6.80. 

Der erste Band dieses Werks: » Theoretische Statistike ist im Jahre 
1895, der zweite Band: »Bevölkerungsstatistika im Jahre 1807 erschic- 
nen. Der dritte Band, dessen erste Lieferung nunmehr vorliegt, soll 
den gesamten Rest des Systems der Wissenschaft der Statistik umfassen, 
dem der Verfasser die zusammenfassende Bezeichnung »Sozialstatistik: 
gibt. In der vorliegenden ersten Lieferung ist ein erheblicher Teil 
der Moralstatistik behandelt, zunächst im allgemeinen deren Begriff 
und Berechtigung, ihre Gliederung und die Stoffrewinnung für die- 
selben. Sodann ist einzehend dargelegt, was der Verfasser ;Sekundär- 
statistisches aus der Statistik des Standes und der Bewegung der Be- 
völkerung- nennt, darunter u. A. das sehr aktuelle Problem der Ge- 
burtenfehlbeträge und des Rückgangs der ehelichen Fruchtbarkeit im 
besondern. Von »Primär Moralstatistischems ist eingehend und mit 
durchgreifenden internationalen Vergleichen die Ehescheidungsstatistik 
behandelt; em Anhang zu derselben gibt Sondermitteilungen über ja- 
panische Heirats- und Scheidungsverhältnisse. 


Statistik der Erzeugung und des Verbrauches von 
Kohle im Ker. Böhmen. Mitteilungen des Stat. Landesamtes 
d. Kor. Böhmen; Band XI, Heft 2.) Selbstverlag, Prag 1909. XX, 
aa Se Br 1.00: 

Die Privatarbeit eines praktisch tätigen Fachmannes, des Direktors 
des Kohlengeschäftes der /Zivnostenskä Danka in Auf Rig, Johann Macha- 
licky, über die Erzeugung und den Verbrauch von Braun- und Stein- 
kohle, Koks und Briketts für cine Periode von 27, zum Teile bis 
35 Jahren. Es ist hier zum erstenmal der Versuch unternommen wor- 
den, eine allgemeine Kohlenstatistik des in Kohle so reichen Landes 


Literatur-Anzeigcr. 2,5 
zusammenzustellen, durch den die böhmische Wirtschaftsstatistik um 
einen wesentlichen, lange vermißten Teil bereichert wird. Auf Grund 
zahlreicher, amtlicher und privater Quellen, wird nicht nur die gesamte 

Erzeugung, sondern auch die Aus- und Einfuhr und auf Grund beider 

auch der Gesamtverbrauch der einzelnen Arten von Kohle in über- 

sichtlicher Weise ziffernmäßsig dargestellt, und zwar nicht nur deren 
jetziger Stand, sondern auch deren Entwicklung für eine Reihe von 

Jahren. Im Anhange werden sodann detaillierte Ausweise einerscits 

über den Kohlenverbrauch in Prag und nächster Umgebung, anderer- 

ses über die Zufuhr von Braun- sowie ober- und nicderschlesischer 

Steinkohle in einzelne der wichtigsten böhmischen Bahnstätionen, 

schlieilich über die Entwicklung verschiedener böhmischer Kohlenberg- 

hauunternehmungen beigeschlossen. 

Stardder Gewerbe in Oesterreich und Veränderungen 
während der 7 Jahresperioden 190011901 bis 19006/1907. 
Auf Grund der von den Handels- und Gewerbekammern gelteferten 
Gewerbekatasterausweise bearbeitet vom k. k. Arbeitsstatistischen 
Amte im Handelsministerium. Alfred Hölder, Wien 1909, V, 52 S. 

Der Hauptinhalt dieser Publikation besteht in einer nach Gewerbe- 
klassen und -Arten, sowie Handelskammerbezirken geordneten tabel- 
larischen Darstellung des jährlichen Zuwachses und Abfalles von Ge- 
werben. Der erstere schwankte in den einzelnen Berichtsjahren zwischen 
z4 und 100 Tausend, der Abfall zwischen 60 und 78 Tausend. Die 
stärkste Bewegung fand in den Kammerbezirken Wien und Reichenberg 
‚Noriböhmen) statt. Besondere Tabellen befassen sich mit der Schei- 
dung des Zuwachses nach handwerksmäßigen, freien und konzessio- 
nierten Gewerben, mit den Arten der Erbringung des Befähieungsnach- 
webes und sonstigen Gewerbeveränderungen (Bestallung von Stellver- 
tretern, Verpachtungen etc.). 

9. Soziale Zustandsschilderungen. 

Inushaltungsrechnungen und NMohnungswerhältnisse 
von IO Barmer Arbeiterfamilien. (Beiträge zur Statistik 
der Stadt Barmen, Heft 5.) Bearbeitet vom Statistischen Amt der 
Stadt. L. Langewiesche, Barmen 1909. 32 S. 

Das an sich nicht sehr umfangreiche Material gewinnt dadurch be- 
deutend an Wert, daß sich unter den 10 Arbeiterfamilien Repräsentan- 
ten von 8 verschiedenen Berufen — 3 Bandwirkergesellen und je 
I Schreinergeselle, Riemendrehergeselle, Schneidergehilfe, Schriftsetzer, 
Aäurergeselle, Stuckateurschilfe und Zimmergeselle — befinden, und 
dab auch die wirtschaftliche Lage der Familien keineswegs gleichartig 
st Die Jahreseinnahmen der einzelnen Familien bewegen sich zwischen 
1153 M. als Minimum und 2244 M. als Maximum derart, dat 3 Fami- 
lien unter 1400 M, bleiben, die Einnahmen von 5 sich zwischen 13500 
und 18:0 M. bewegen und 2 Familien ein Jahreseinkommen von über 
2050 M. haben. Infolgedessen ist das bild, das die Untersuchung 
bietet, nicht einseitig und Uebereinstimmungen, die sich trotz der Ver- 
schiedenheiten in der Wirtschaftsführung zeigen, gewinnen eine symp- 
tomatssche Bedeutung für die Lebenshaltung der Barmer Arbeiterschaft. 
Sugendgeschichte einer Arbeiterin. Von ihr selbst erzählt, 

mit einem Geleitwort von .Jzgus#t Bebel. Ernst Reinhardt, Mün- 

chen 1900. V, 93 S. M. 1.—. 

Die Verfasserin — die sich nicht nennt — ist mit die bekannteste 

I5 * 


276 Literatur- Anzeiger, 


Führerin in der österreichischen Arbeiterinnenbewegung. 

Sie wurde in den denkbar traurigsten sozialen Verhältnissen ge- 
boren, sie wurde zunächst Fabrikarbeiterin. Durch eisernen Fleiß und 
große Energie gelang es ihr, ihre sehr dürftige Schulbildung zu vet- 
vollkommnen. Besuch von Versammlungen und das Studium sozialisti- 
scher Literatur machte sie zu einer begeisterten Verehrerin der sozia- 
listischen Ideen, die sie heute in Wort und Schrift vertritt. Die 
Schilderung dieser Entwicklung ist der Inhalt des vorliegenden Büch- 
chens. (A. Bebel.) 


10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage. 


Brinkmann, Dr. Franz, Die Grundlagen der englischen 
Landwirtschaft und die Entwicklung ihrer Produk- 
tion seit dem Auftreten der internationalen Konkur- 
renz, M. u. H. Schaper, Hannover 1909. 128 S. M. 3.—. 


Im ersten Teile der Abhandlung sucht der Verfasser die Entwick- 
lung der für die englische Landwirtschaft typischen Besitz- und Be- 
triebsformen aus natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen her- 
aus zu erklären. Insbesondere ist hier die Rückwirkung der industri- 
ellen Entwicklung Englands auf die dortige Landwirtschaft historisch- 
kritisch verfolgt. Es wird gezeigt, da zunächst betriebliche Tendenzen, 
die den an die gewerblichen Produktionsrichtungen angepatiten land- 
wirtschaftlichen Wirtschaftssystemen innewohnten, und weiter die aus 
der industriellen Entwicklung resultierende Disharmonie zwischen Ver- 
kehrswert und landwirtschaftlichem Ertragswert des Bodens eine all- 
mähliche Umschichtung des strukturellen Aufbaues der Landwirtschaft 
Englands bewirkten. Aus der neueren Entwicklung sind besonders 
eingehend die Umwandlungen in den Handels- und Marktorganisationen 
unter dem Druck der internationalen Agrarkonkurrenz dargelegt. Der 
zweite Abschnitt umfaßt eine zahlenmätsige Zusammenstellung der ge- 
samten Produktion der englischen Landwirtschaft in den letzten 35 Jahren. 
Dieser Teil der Untersuchung zeigt, dafl die englische Landwirtschaft, 
vom Standpunkte der Volksernährung betrachtet, in diesem Zeitraume 
auf einem toten Geleise gestanden hat. 


Sering, Max, Erbrecht und ‚lgrarverfassung in Schles- 
wig-Holstein auf geschichtlicher Grundlage, mit Beiträgen von 
Rudolf Lerch, Peter Petersen und Oskar Büchner. (Die Vererbung 
des ländlichen Grundbesitzes im Kgr. Preußen. Im Auftrage des 
Ministeriums für Landwirtschaft usw. herausgegeben von Max Sering 
VII.) Paul Parey, Berlin 1908. XXVIII u. 588 S. nebst ıgo S. An- 
lagen und Anhang, 2 Karten. 


Inhalt: ı. Agrarverfassung, Erbrecht und Erbsitten in geschicht- 
licher Darstellung. (Die altfreien bäuerlichen Eigentümer. Die Bauern 
unter Grund-, Gerichts- und Gutsherrschaft. Der Adel.) 2. Die heutige 
Vererbung des bäuerlichen Grundbesitzes. (Der Mittelrücken und der 
Osten. Die Marsch und die westlichen Grenzgebiete der Geest.) 3. Die 
volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung der Vererbungssitten und 
der Erbrechtsreform. 

Das große, zunächst in Einzeldarstellungen erscheinende Werk 
über die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes in Preußen umschlieit 
das Ergebnis einer amtlichen Erhebung, die im Jahre 1894 vom preußlt- 





Literatur-Anzeiger. 277 


schen Landwirtschaftsministerium angeordnet wurde und ein Glied in 
der Kette gesetzgeberischer Maßnahmen behufs Hebung des ländlichen 
Grndbesitzes bilden sollte, zu denen »auch eine Aenderung des gel- 
tenden Erbrechts gehört, soweit dieses die wirtschaftliche Selbständig- 
keit des ländlichen Grundbesitzes gefährdet und der im Volk herrschen- 
den Rechtsanschauung widerspricht«. Prof. Max Sering wurde dann 
im Jahre 1895 beauftragt, die inzwischen vollständig eingegangenen 
Berichte der Verw altungs- und Gerichtsbehörden unter seiner Leitung 
von Mitgliedern des staatsw. Seminars der Berliner Universität und der 
Landw. Hochschule bearbeiten zu lassen. Im ganzen haben sich 
14 Herren an dem Werke beteiligt. 

Die Arbeiten stellen unabhängige wissenschaftliche Bearbeitungen 
des Stoffes dar, amtlichen Charakter tragen nur die als solche gekenn- 
zeichneten Mitteilungen aus den Berichten. 

Der vorliegende Band ist vom Herausgeber selbst bearbeitet und 
stellt eine in langjähriger Arbeit gewonnene Geschichte des Erbrechts 
und der Agrarverfassung von Schleswig-Holstein dar. »Kein andercs 
deutsches Land bietet der wW issenschaftlichen Forschung eine so breite 
Gmndlage zur Beantwortung der geschichtlichen und politischen Streit- 
frazen, welche sich an das. Erbrechtsproblem knüpfen, wie das Grenz- 
gebiet, welches die agrarischen Entwicklungstypen des westlichen und 
östlichen Norddeutschlands mit einem Stück nordgermanischer Ver- 
lassung in sich vercinigt.« 

Der Verfasser kommt am Schlussc seines umfangreichen Werkes 
zu dem Resultate, daß die Vererbungsweise des ländlichen Grundbe- 
sitzes sich den besonderen Bedingungen angepafst hat, welche der 
Lanibau in den verschiedenen L.andesteilen findet. Die Anerbensitte 
bringe eine Bewertung der Liegenschaften zum Ausdruck, die den An- 
sc hauunren einer bodenständigen Bevölkerung und der Eigenart ihrer 
Wirtschaftsbedingungen entspreche; sie sichere die Kontinuität der 
Wirtschaft und bilde eine der Voraussetzungen für den Fortschritt des 
landbaues und den Wohlstand der Grundbesitzer. 


Da die Anerbensitte durch die zunehmende Beweglichkeit des 
ganzen Volkslebens gefährdet erscheine, sei es notwendig, einer AbD- 
schwächung derselben entgesenzuwirken und sie durch Rechtsinstitu- 
tionen zu festigen. Dies geschehe durch das Intestat-Anerbenrecht, 
das bestimmt, dafs keiner der Intestat-Erben die Zerstückelung oder 
den öttentlichen Verkauf des Landguts fordern kann und einem von 
tinen das Anrecht zusteht, es zu einem billigen Anschlag zu übernehmen. 

Da das Einführungsgesetz zum BGB. (Art. 64) den Fortbestand 
des geltenden Anerbenrechts gesichert hat, so beschränken sich die 
vom Verfasser geforderten Reformen hauptsächlich auf ı) Einführung 
des Anerbenrec htes in denjenigen Teilen der Provinz, wo die Anci bens 
sitte herrscht, das Anerbenrecht aber aus rein zufällisen Umständen 
keine Geltung hat; 2) Beseitigung der Rechtsunsicherheit über den 
Geltungsbereich (in Schleswig und den Inhalt des geltenden Anerben- 
Tecnts (in Holstein). et 


Fiehstand, Der, Bayerns anf Grund der Tiehsahlung 
com 2. Dez z 1907. Heft 72 der Beiträge z. Statistik d. Königr. 
bayern, herausgegeben v. k. Statist. Landesamt). J. Lindauer, Mün- 
chen i D. 134 SM. Aa 

Die Publikation gibt zahnlenmäliige Aufschlüsse über Gröfse und 


273 Literatur-Anzeiger. 


Entwicklung des Viehstandes Bayerns, über Verteilung der einzelnen 
Viehgattungen auf Stadt und Land sowie auf die einzelnen V erwaltungs- 
bezirke, über Zusammensetzung der Vichstapel nach Alter, Geschlecht 
und Verwendungsart der Tiere. Ferner werden folgende Fragen be- 
antwortet: Ist die bayerische \Vichzucht im Stande, "den inländischen 
Bedarf an Fleisch und tierischen Erzeugnissen zu decken? Bei welchen 
Viehgattungen hat Bayern Ueberproduktion, bei welchen ist Einfuhr 
notwendig? Wie hat sich die Aus- und Einfuhr von Vieh in Bavern 
während der letzten Jahre entwickelt? Die Grundlage der Veröttent- 
lichung bilden die Ergebnisse der \Viehzählungen, welche in den 
Jahren 1810—1007 wat anden aufserdem ist Schlachtvieh- und Fieisch- 
beschaustatistik sowie die Statistik des Vichverkehrs verwertet. (M.) 


en 


11. Gewerbliche Technik und Gewerbepolitik. 


RBaedecker, Dietrich, Jahrbuch für den an 
hezirk Dortmund. VIN. Jahrgang (1907—08). XXXII u. 775 S. 
geb. M. 12. —. 

Das Werk, dessen Untertitel lautet: »Fuhrer durch die rhein.-westf. 
Berg- und Hüttenwerke und Salinen in wirtschaftlicher und finanzieller 
Beziehung«, gibt ein möglichst klares Bild der gegenwärtigen wirtschaft- 
lichen Lage jeder einzelnen Gewerkschaft, Bergwerksge „sellschaft, der 
Eisen- und Stahlwerke im rhein.-westf. Industriebezirk und der gröke- 
ren Bankhäuser. Ein besonderer Abschnitt bringt reiches statistisches 
Material über Produktion, Absatz, Preise, Aus- und Einfuhr, Verbrauch 
usw. von Kohlen, Koks, Briketts, Eisen- und Eisenfabrikaten in den 
letzten Jahren bis 1908, Deutschland und die fremden Länder in sich 
begreifend. 

Der Herausgeber hat die neuesten Bilanzen cingefügt, die Produk- 
tionsziftern zum Zw ecke der Vergeleichung meist auch über die versan- 
genen Jahrzehnte sich erstrecken lassen und wiederum ausführliche 
Mitteilungen über die Ausdehnung des elektrischen Betriebes auf jeder 
Zeche und Hütte gegeben. Die Angaben sind nicht nur den Geschäfts- 
berichten entnommen, sondern auch persönlichen Rückfragen bei den 
Werken zu verdanken. Auch die 3 großen rhein.-westf. Elektrizitats- 
werke, das »Rhein.-Westfl.s in Essen, das »Westf. Verbands- Flektrizi- 
tätswerk«e in Kruckel und das Westf. Flektrizitätswerk» in Bochum 
werden eingehend behandelt und dem Text eine Karte über die cin- 
zelnen Kabelnetze dieser Gesellschaften bei igcfügt. Durch weitere Kar- 
ten wird das Vorrücken des Berebaus nach Nordosten und Westen 
und endlich eine Karte aller im Betrieb befindlichen Zechen des Ruhr- 
kohlenbeckens mit ihren Eisenbahnverbindungen, ihrer Ortslage usw. 
gegeben. Das Jahrbuch wird eingeleitet durch eine kurze Biographie 
Eduard Kleines, des r. Vorsitzenden des Berzbauvcreins, aus der 
Feder des Handelskammersyndikus Dr. Martens. Statistische Mit- 
teilunsen über Produktion, Arbeiterzahl, Preise, Löhne usw. sowohl 
im Oberbergamtsbezirk Dortmund, wie in Preuisen, Deutschland und 
allen übrigen für Kohle, Eisen und Stahl in Betracht kommenden 
Ländern der Erde bilden den zweiten Teil des »Jahrbuchse, wobei 
auf die vergangenen Jahre meist noch vor 1900, zurückgegriffen wird. 
Der durch die Abmachunge n mit den »Hüttenzechen- ergänzte Vertrag 
mit dem Kohlensvndikat ist im vollen Wortlaut wiedergegeben. 
Es folgen ausführliche Angaben über die beiden letzten noch übrig- 


Literatur-Anzeiger. 279 


gebliebenen Eisen- und Stahlsvndikate, die »Deutschen Drahtwalzwerke 
At: und den -Deutschen Stahlwerksverbande. 


Les Industries à Domicile en Belgique. Vol. X: Etude 
Statistujuc des Familles Ouvrières comprenant les Ouvriers à Domi- 
ale Publication de Office du Travail de Belgique (Ministère de 
[Industrie et du Travailı. Editeurs: Offce de publicité et Société 
belge de librairie. Bruxelles 1909. CLXXVI, 381r S. 

Mit dem vorliegenden Bande wird das vom belgischen Arbeitsamte 
herausgegebene eroßangelegte Werk über die belgischen Ilausindu- 
rien zum Abschlusse gebracht. Es sind ca. 20 verschiedene Industrien 
mit 112000 Heimarbeitern von 118 000 überhaupt, in die Untersuchung 
hineingezogen worden. Zu den wichtigsten Hausindustrien gehören die 
Wattenfabrikation, die Leinen-, Baumwöllen: und Wollenstoffweberei, 
die Spitzen-, Konfektions-, Wäsche- und Handschuhinidustrie. Mehrere 
von Ihnen, wie die Waffen- und Spitzenindustric, sind bedeutende Ex- 
portindustrien, die im belgischen Außenhandel eine wichtige Stellung 
einnehmen. In ihrer kommerziellen Organisation unterscheiden sich 
die einzeinen Industrien sehr wenig; der Unternehmer fabriziert nicht 
selbst, sondern beschränkt sich darauf, den Vertrieb des Fabrikates 
zu zentralisieren. Manchmal schiebt sich zwischen Verleger und Ar- 
beter cin Vermittler, der »Faktore, der jedoch andere Funktionen 
ausübt als der in den Hausindustrien anderer Länder beobachtete 

-Zwischenmeistere. Die Stellung der Heimarbeiter muf hinsichtlich 

Ihrer Entlohnung im Vergleich mit derjenigen der Fabrik- und Werk- 
stättenarbeiter als mangelhaft bezeichnet werden. Die Heimarbeiter 
wohnen gröfstenteils auf dem Lande (45,9 %0) und in kleinen Städten 
344%. Die im vorliegenden Bande niedergelegte Statistische Studie 
ubt auf Grund des Materials der Gewerbezählung von 1896 cine ein- 
gehende zahlenmätige Beschreibung der lamilienverhältnisse aller 
Heimarbeiter. Insgesamt sind 60 898 Familien, von denen entweder 
der Vater i19 250), oder die Mutter (21 562), oder die Kinder (16977) 
oder andere Familienglieder (2839) als lleimarbeiter beschäftigt sind, 
von der Untersuchung ertfattt worden. Ueber die Zusammensctzung 
der Familien, über Geschlecht und Beruf der Fammlienmitslieder ete. 
geben umfangreiche Tabellen detaillierte Auskunft. Ferner belehrt uns 
die Abhandlung, daß in den wallonischen Provinzen nur 12,5 %, aller 
Heimarbeiter wohnen, während die Provinz Flandern allein 78 232 zählt. 
In 6o von too Fällen schafft Heimarbeit nur einen Nebenverdienst. Von 
den verheirateten Arbeiterinnen sind beinahe 85% in der lleimindn- 
strie beschäftigt, 

Es möse an dieser Stelle noch erwähnt werden, dafs vom Arbeits- 
amt als Ersänzungsband auch eine sehr wichtige Bibliographie heraus- 
gegeben worden ist, die nicht weniger als 2234 nach Materien, Ländern 
und Industrien geordnete Nummern enthält. (M.) 
Münster, Dr. Hermann, Bergassessor a. D., Bergwerksdirektor 

in Hannover, Die Vermehrung der Kalibergwerke und 
der Kaliabsatz. Wilhelm Knapp, Halle a. S. 1909. 84 S. mit 
7 großen Kurventafeln. M. 3.60. 

Verfasser untersucht, wie sich das Verhältnis zwischen der Zahl 
der Kaliwerke und der Höhe des Kaltabsatzes entwickelt hat, und be- 
leuchtet die gerenwärtige Lage. Sodann wird untersucht, ob der Kali- 
verbrauch überhaupt noch steigerungstähig ist und wie der Kalhabsatz 
in den nächsten Jahren steigen muß, um den jewcilig vorhandenen 


280 Literatur-Anzeiger. 


Kaliwerken einen genügenden Umsatz zu verschaffen. Es wird festge- 
stellt, daf nur ein festecfügtes Syndikat den Zusammenbruch der In- 
dustrie verhindern kann und dafs die Ausführung der sog. »Zweischacht- 
verordnung« in Preußen für cine Reihe von Jahren gestundet werden 
muß. Es verbietet sich zur Zeit die tatsächliche staatliche Monopoli- 
sierung und jede fiskalische Belastung des Kalis, sowie jede Beschran- 
kung des Exports. 

Nyok-Ching Tsur, Dr, Die gewerblichen Betricebsfer- 
men der Stadt Ningpo. (Ergänzungheft XXX der Zeitschrift f. 
d. ges. Staatsw.) H. Laupp'sche Buchhälg., Tübingen 1909. 1138S. 
M. 

In den Werken, welche von Nichtchinesen über die Kultur Chinas 
veschricben sind, hat die Gewerbeverfassung der chinesischen Städte 
nicht die wünschenswerte Berücksichtigung gefunden. Der Verf. will 
diese Lücke ausfüllen und an dem Beispiel seiner Vaterstadt Ningpo 
zeigen, wie sich die gewerblichen Verhältnisse in den modernen chine- 
sischen Städten entwickelt haben. Nach einem kurzen einleitenden Ab- 
schnitt, in welchem der Leser mit der geographischen Lage, Geschichte, 
Urproduktion, Verwaltung und Bevölkerung Ningpos, einer Stadt von 
ca. 300 000 Seelen, bekannt gemacht wird, schildert der Verf. sehr 
eingehend die verschiedenen Petriebsformen:! Jlauswerk, Lohnwerk, 
Handwerk, Verlag und Fabrik, wobei er gleichzeitig hier und da Irr- 
tümer berichtiet, interessante Schilderungen des chinesischen Fami- 
lienlebens, der Sitten und Lebensgewohnheite n einfließen laft. 

Die Grundlage des Hauswerks bildet die Grofsfamilie, eine 
Werkgenossenschatt von bis zu 50 Kleinfamilien; das Ziel der hausge- 
werblichen Produktion ist hauptsächlich Deckung des Eigenbedarfs an Reis, 
baumwollenen Bekleidungsstücken und Konserven. Nur der Ueberschuis 
wird auf den Markt gebracht. Das Lohnwerk ıst Reparaturgewerbe, 
während das im Aufsteigen beeriftene, den industriellen Bedürfnissen 
sich gut anpassende Hai ndw erk Gebrauchs- und Luxusgegenstände 
produziert. Die Handwerker scheiden sich in Einzelunternehmer und 
»(sesellschaftswerker«-. In den Gesellschaftsbetrieben, welchen neben 
Handwerksmeistern auch Kaufleute angehören, werden in arbeitsteili- 
ser Cooperation hochwertige Waren auf Vorrat hergestellt. Eine 
außerordentliche Bedeutung "hat in neuer Zeit das Verla assvstem 
erlangt. Der Verlag stellt gleichförmige Masscenartikei und Halbfabri- 
kate her wie Schirme, Schuhe, Matten, Baumwollstoffe. Als Verleger 
treten auch die Gesellschaftswerker auf. Die Heimarbeit wird größten- 
teils von Frauen und Mädchen auf dem Lande verrichtet, doch finden 
sich auch frühere Lohn- und Handwerker unter den Jiena beter, 
deren soziale Lage als betriedigend hingestellt wird. Der fabrik- 
mäßige Betrieb ıst nur für einige wenige Artikel: Seife und Ker- 
zen rentabel und hat unter der drückenden ausländischen Konkurrenz 
schwer zu leiden. 

Den Schluß der Abhandluur bildet eine kurze Betrachtung der 
Organisation des Absatzes und des Kredites und der Wohnungs- und 
HKınährungsverhältnisse der Bevölkerung. (M.) 
Wassermann, Dr. Ludwig, Die deutsche Spiritnsindu- 

strie. Fine wirtschaftliche Monographie unter besonderer Berück- 
we der Technik. Duncker u. Humblot, Leipzig 1909. 218 S 
M. 

Dias Er h erscheint zur Zeit der Reichsfinanzreform, in der also 


Literatur-Anzeiger. 281 


die Spiritusindustrie durch die Branntweinsteuer ein besonderes Interesse 
beanspruchen kann. Es geht besonders auf die Entwicklung der Technik 
und deren Folgeerscheinungen cin. Bessere Apparate, bessere Arbeits- 
weisen und bessere Arbeitskräfte haben den wirtschaftlichen Effekt des 
Gewerbes gesteigert. In der zweiten Periode treten diese Elemente 
an Bedeutung hinter dem Einfluß der Steuergesetzgebung auf Wirt- 
schaftstechnik- und -er folg zurück. Die Rolle des »Staatsfaktors«, die 
nicht nur auf dem Gebiete der Steuerpolitik sondern z. B. auch in der 
Frachtpolitik und anderwärts zum Ausdruck kommt, ist anschaulich 
dargestellt. Es folgt ein Kapitel über Arbeit, Natur und Organisation, 
in ihrer Einwirkung auf Technik und Wirtschaft, wobei besonders die 
Svndikatsfrage und "die »Zentrale« behandelt wird, ein Kapitel über die 
Antiaikoholbewesung und schließlich die »Schlußfolgerungene, wo u. a. 
ausgesprochen ist, daß die Zukunft der Spiritusindustrie in der Absatz- 
erweiterung für den technischen Spiritus zu erblicken sei. Da dieser keinen 
Steuerertrag liefert, und daher Erhöhung der Trinkbranntweinsteuer 
veranlasse, so dürfe man auch von einem Reichsalkoholmunopol nicht 
allzu hohe Erträge erwarten; der Staat dürfe aber auf Mehrcinnahmen 
hoffen, wenn er die Beziehungen zwischen Produktion und Absatz zu 
regeln verstehe, der deutschen Kartoffel nutzbringende Verwendung 
sichere. Wenn der gesteigerte Konsum der Brennspiritusindustrien zu 
mäüfsisen aber auskömmlichen Preisen eine große und relativ billige 
Produktion erlaube, könne, da dann ein eventueller Rückgang des 
Trinkbranntweinkonsums durch jene Steigerung ausgeglichen sei, der 
Trinkhranntwein höher belastet werden. Der Anhang ‘des Buches be- 
fat sich mit dem Regierungprojekt des Reichshandelsmonopols, das 
Wassermann durchaus diskutabel und bei Beseitigung ciniger Härten 
empichlenswert nennt. (Altmann.) 


— nn m nn 


12. Kartellwesen, Unternehmerorganisation. 


Glowacki, Maryan, Die Ausfuhrunterstätzungspolitik 
der Kartelie. Inaugural - Dissertation. Gebr. Winiewicz, Posen 
1000. V, 88 S. 

Nach Kuren Darlezungen über die Ausfuhrpolitik der Kartelle 
wird näher auf die Ausfuhrunterstützunge n eingegangen.  Dieselben 
werden in Ausfuhrprämien und Ausfuhrvergütungen oeschieden. Nach 
einschender historischer Darstellung der llöhe und des Umfanges bei- 
der Subventionen bei deutschen und ausländischen Kartellen Werden 
dieselben kritisch behandelt und es wird festgestellt, dafs die Vergü- 
tungen zu niedrig bemessen sind, infolgedessen ein Vorteil für die 
Volkswirtschaft von ihnen nicht zu erwarten sei. Darauf befaßt sich 
der Verfasser mit den Wirkungen der Ausfuhrunterstützunsen auf die 
Industriellen und Arbeiter. Schließlich werden Mittel besprochen, mit 
denen man die schädlichen Wirkungen der Ausfuhrunterstützungen be- 
seitisen könnte. — Resultat: der St: aat solle zwar nicht direkt eingrei- 
fen} doch mit Hilfe der Zoll- und Tarifpolitik dem wachsenden sc häu- 
lichen Eintlußß der Kartelle bei Zeiten steuern. 


13. Gewerbl. Arbeiterfrage, Arbeitsmarkt. 


‚Irbeitseinstellungen, Die, und Aussperruangen in Ocster- 
reıch während des Jahres 1907. 1lerausgegeben vom K. 


382 L.iteratur-Anzeiger. 


K. Arbeitsstatistischen Amte im Handelsministerium. Alfred Hölder, 
Wien 1909. 506 S. 

Der vorliegende 14. Jahrganz der Statistik der Arbeitseinstellunsen 
und Aussperrungen in Oesterreich wird wiederum hauptsächlich au- 
gefüllt durch die detaillierten Beschreibungen der einzelnen Arbeits 
einstellungen und Aussperrungen. Ferner bringt der Bericht neben 
einer einheitlichen statistischen Uebersicht mehrere Tabellen, welche 
nach den verschiedensten Gesichtspunkten zusammengestellt sind. Im 
Anhange werden für cinzelne interessante Fälle die dokumentarischen 
Belege mitgeteilt. (M) 


Arbeitsuachweisburean des Kantons Basel-Stadt, X\I. 
Bericht über das Oeffentl.,, und Bericht über die Vermittelungstätig- 
keit i. J. 1907 mit cmer Uebersicht über die Lohnbewegungen und 
Streike i. J. 1907, von Dr. £ Mangold, Kantonsstatistiker. R. G. 
Zbinden, Basel 1905. 78: 

Nach der Arbeitsnachweisstatistik hat in der Abteilung für Männer- 
arbeit die Zahl der Stellensuchenden nicht im gleichen Malse wie de 
Zahl der offenen Stellen zugenommen. Der Anteil der Ausländer ist 
stetig gewachsen. Die Zahl der ungelernten Stellensuchenden ist mäisıg 
zurückgegangen, diejenige der ve lernten gestiegen. Auf je 100 otfene 
Stellen kamen im Berichtsjahr 237 gelernte und 139 ungelernte Stellen- 
suchende. In der Abteilung für kt ist Im Gegensatz hierzu 
der gleiche Mangel an Arbeitskräften wie im Vorjahre zu verzeichnen. 
Insbesondere zeigte sich bei den Dienstboten cin starkes Unterange- 
bot: auf 100 ottene Stellen kamen 55 Arbeitsuchende; insgesamt waren 
1300 Dienstmädchen zu wenig vorhanden. iM.) 


Kucsynski, Dr. R., Die Entwicklung der gewerblichen 
Löhne seit der Beer ändung des Diudscheh Reiches. Gg. 
Reimer, Berlin 1909. 112 S. M. 2.—. 


Im Deutschen Reiche fehlt es an einer amtlichen Statistik der 
l.öhne in den verschiedenen Gewerben. Auch von privater Seite ist 
eine umfassendere Untersuchung, die mehr als ein einzelnes Gewerbe 
behandelte, bisher nicht veröffentlicht worden. Als daher der Verf. 
vom Reichsschatzamte aufgefordert wurde, ein Gutachten über die Ent- 
wicklung der gewerblichen Löhne seit der Begründung des Deutschen 
Reiches zu erstatten, mufte er hierzu das in zahlreichen amtlichen und 
privaten Arbeiten zerstreute Material benutzen, ohne der methodbologi- 
schen Forderung Rechnung tragen zu können, nur Erhebungen zu be- 
rücksichtisen, die nach dem gleichen Verfahren durchgeführt sind. In 
erster Reihe stützte er sich dabei auf Auszüge von Lohnbüchern, die 
er selbst im Zusammenhang mit einem im Druck befindlichen Buche 
über Arbeitslohn und Arbeitszeit in Europa und Amerika nach einheit- 
lichen Grundsätzen für Baugewerbe, Steinverarbeitungsgewerbe, Holz- 
verarbeitungsgewerbe, Aletallverarbeitungsgewerbe und Fuhrwesen vor- 
genommen hatte. An zweiter Stelle verwendete er die Erhebungen 
von Gewerkschaften und Arbeitzgeberverbänden. Für den Bergbau, das 
Eisenbahnwesen und die Seeschiffahrt wurden ausschließlich amtliche 
Ouchlen benutzt. Die Entwicklung der Löhne im Buchdruckgewerbe 
endlich wurde an der Hand der Tarifsätze geschildert. Das Ergebnis 
der Untersuchung ist, da in fast allen Gewerben im Laufe der Be- 
richtszeit eine bemerkenswerte Erhöhung der Löhne, in einzelnen eine 
Verdoppelung oder eine noch größere Steigerung cingetreten ist. Im 





Liiteratur-Anzeiger. 283 


ganzen sind die Löhne in Deutschland im letzten Menschenalter stärker 
gestiegen, als in irgend einem anderen Industriestaate. Naturgemäfs 
bedeutet diese Entwiekelung nicht notwendigerweise eine Verteuerung 
der Produktion, da die Er höhung der Löhne durch Steigerung der In- 
tensitat der Arbeit, Zunahme in der Verwendung arbeitssparender Ma- 
schinen, Preisrückgang der Rohmaterialien u. a. m. aufgewogen werden 
kann. Anderseits Bedeutet die Lohnsteigerung auch nicht notwendiger- 
webe eine entsprechende Besserung der Lage der Arbeiter. Um die 
Wirkungen auf die Lebenshaltung zu bemessen, wäre es vielmehr erst 
ertorderlich, die Verteuerung der Mieten, der Nahrungsmittel u. s. w. 
zu untersuchen und darüber hinaus zu prüfen, inwieweit etwa bei den 
heutigen Arbeits- und Lebensverhältnissen eine quantitativ und quali- 
tauv höhere Ernährung erforderlich ist, um die gleichen Wirkungen 
aut den körperlichen Zustand der Arbeiter hervorzurufen wie vor einem 
Menschenalter. 

Leites, Dr. K, Der öffentliche Arbeitsnachweisinder 

Schweiz. Rascher u. Cie., Zürich 1908. 43 S. 


Schildert Entstehung und Shrksamkeit der schweizerischen öffent- 
lichen Arbeitsnachweise. Im I. Kapitel wird der Leser mit der Ge- 
schichte und Organisation der Arbeitsämter bekannt gemacht. Der 
erste öffentliche Arbeitsnachweis nicht nur der Schweiz, sondern der 
sanzen Welt wurde im Jahre 1889 zu Bern gegründet, bis zum Jahre 
1497 folgten 12 weitere Städte dem von Bern gegebenen Beispiele. 
Das II Kapitel gibt an der Hand von statistischen Tabellen einen 
Ueberblick über die erfolgreiche Tätigkeit der Arbeitsämter. In den 
beiden letzten Kapiteln wird über die im Jahre 1905 erfolgte Zentrali- 
sierung der öffentlichen Arbeitsämter und ihre Erfolse berichtet, die 
Stellungnahme der staatlichen Behörden und der Berufsverbände zur 
Fıage der öffentlichen Arbeitsnachweise eingehend erörtert. (M.) 


[wenty-firstannual report of the commissioner of labor 

1900. Strikes and lockouts. Government priting office, Washing- 

ton 1007. 0979 S. 

Der vorliege nde Bericht gibt die Resultate einer Untersuchung der 
Ausstände und“ Aussperrungen In den Vereinigten Staaten für den Zeit- 
num 1991—1005 wieder. Außerden werden unter Verwertung der 
Zanlen früherer Untersuchungen Gesamtübersichten für die fünfund- 
zwanziyjahrive Periode 1881—1905 geboten. Ein besonderes Kapitel 
st den Lohnbewegungen in den wichtigeren europüschen Staaten ge- 
wiimet. Das Schlußskapitel bringt eine Zusammenstellung aller die 
Luhnstreitiskeiten berührenden Bestimmungen der Geset zsebung, sowie 
des gemeinen Rechts. (AL) 


— nn nn _—— 


14. Arbeiterschutz. 


Iunnaire de la legislation da travail. Publié par l'office 
du travail de Belgique. 11e année 1907. Royaume de Belgique. 
Ministere de l'industrie et du travail. Office du travail. Albert De- 
wit, Bruxelles 1908. XX, 943 S. 


Das Jahrbuch beschränkt sich darauf, sämtliche im Jahre 1907 in 
den Kulturlandern erlassenen Verordnungen und Gesetze, die die Or- 
ganisation der Arbeit, den Arbeiterschutz und die Arbe iterversicherung 
regeln, im Wortlaut, teilweise gleichzeitig im Originaltext und in der 


284 L.iteratur-Änzeiger, 


Ucbersetzung, ohne jeden weiteren Kommentar wiederzugeben. Es 
stellt daher ein wertvolles Sammelwerk dar. Mo 


Jahresbericht der Großherzogl Badischen Fabrik- 
inspektion für das Jahr 1908. MHofbuchdruckerei Fr. Gutsch, 
Karlsruhe 1909. 147 S. 

Pie unzünstige Wirtschaftslage machte sich im Perichtsjahre auf 
allen Gebieten bemerkbar. Verdienstausfall infolge von Betriebsen- 
schränkungen und Lohnreduktionen, Arbeitslosigkeit, Vertcuerung der 
Lebenshaltung, Abnahme der Streiks und Zunahme der Aussperrungen 
bildeten die charakteristischen Merkmale der Berichtsperiode. Während 
die Zahl der erwachsenen männlichen Arbeiter um 6212 14,00 %4} zu- 
ruckging, wurden 617 Arbeiterinnen und 203 jugendliche Arbeiter mehr 
gezählt. Die Seb he Arbeiterschaft (31,8 8% der Gesamtarbeiterschafti 
hat im alloemeinen weniger unter der Arbeitslosigkeit zu leiden gehabt 
als die männliche, da Nachfrage nach billiren Arbeitskräften vorhanden 
war. Die Zahl der Ucberarbeitsstunden von 80072 im Jahr 1907 ging 
auf 34823 zurück, die Zahl der an der Ueberarbeit beteiligten Frauen 
sank von 4739 auf 2177. Die wirtschaftliche Depression wirkte auch 
ungünstig auf die Entwicklung der Arbeiterorganisationen ein, deren 
NMitshiederzahl teilweise stark zurückeing. Die Zahl der neu abge- 
schlossenen Tarifverträge war nicht erheblich. Tohnerhebungen wur- 
den in einer Uhrenfabrik und 17 Bürstenfabriken angestellt, die in der 
Uhrenfabrikation cin Steigen der Löhne aller Arbeiterkategorien seit 
1900 erkennen lassen, für die Bürstenindustrie jedoch wesentlich nie- 
drieere Löhne ergeben. Die Zahl der Fabriken und der diesen gleich- 
gestellten Anlagen betrug 10425, die Zahl der Arbeiter 229935. Einem 
Zugang von zwei weiteren Beamten entsprechend sind die Revisions- 
zahlen von 3982 auf 4275 gewachsen. 


Jahresbericht der Gr. hessischen Gewerbeinspektion 
für das Jahr 1906, herausgeseben im Auftrage des Ministeriums 
des Innern. Staatsverlas, Darmstadt 1009. VHI, 278 5 

Auch in diesem Jahre bietet er neben einem umfangreichen Ta- 
bellenwerk emen UÜeberblick über die Tätigkeit der Gewerbeaufsichts- 
beamten im Grofsherzogtum Jessen. Im Anschluß an allsemeine Aus- 
führungen über ihre Revisionsti itiekeit überhaupt gibt der Bericht ıns- 
besondere Aufschlufs über die Arbecht se der jugendlichen Ar- 
beiter und der ‚Arbeiterinnen, sowie über die Durchführung der allge- 
meinen Arbestsschutzvorschritten hinsichtlich Arbeitszeit, Sonntawsarbeit, 

Lohnzahlung, Arbeitsvertrag u. s.w. Er behandelt weiter die Erfah- 

rungen auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes gegen Betricbsunfälle 

und sonstige gesundheistsschädliehe Eintlüsse und enthält interessante 

Mitteilungen über die wirtschaftlichen und sittlichen Zustände der Ar- 

beiterbevölkarung, über Wohlfahrtseinriehtungen u. dergl. Als Anhang 

ist der Jahresbericht der Gr. oberen Bergbehörde über die Arbeits- 
verhältnisse in den unter bergbehördlicher Aufsicht stehenden Betrieben 
beigefugt. 

Sicherheitsvorschriften, Die, jür die Bergwerke in 
Dentschland. Sammlung der von den Bersbehörden erlassenen 
Vorschriften für die Sicherheit der ihrer Aufsicht unterstellten Be- 
triebe und Arbeiter, nebst den wichtigsten einschlagigen Bestim- 
mungen anderer Behörden der Bundesstaaten und des Deutschen 
Reiches. Zusammengestellt von Bergassessor Zinecker, Kassen. 


Literatur-Anzeiger. 28 5 


Regierungsrat und ständigem Mitgliede des Reichsversicherungsamts. 
G. D. Baedecker, Essen 1908, VI u. 784 S.; geb. M. 14.—. 


Die Sammlung enthält den Text en Vorschriften, welche 
die Bergbehörden der einzelnen Bundesstaaten des Reiches für die 
Berswerksbetriebe aller Art und zum Schutze der Bergarbeiter erlassen 
haben. Einen weiten Raum nehmen die zahlreichen Ber epolizcı- 
verordnungen der Oberbergämter des wichtigsten Bergbaustaatcs, 
Preußens, ein. Die Vorschriften über die Bekämpfung der Schlag- 
wetter- und Kohlenstaubgefahr in den Steinkohlengruben, der 
Brandgefahr in den Braunkohlenbrikettfabriken, die Be- 
stimmungen über die Sicherung gegen plötzliche W asserdurchbrüche in 
den Braunkohlengruben und gegen die dem Steinsalz- und Kali- 
salzberebau "eisentümlichen Gefahren, die Bedingungen für die 
bergbe hördliche Genchmigung des Einfahrens der Bele gschaften am 
F örderseil, die Schutzmafßsregeln bei der Gewinnung von Erdöl, 
bet der Aufbewahrung und der Anwendung der verschiedenen S preng- 
stoffeu.s.w. sind, nach Oberbergamtsbezirken getrennt, sämtlich 
auiseführt. Auch für die sämtlichen anderen Bundesstaaten, nament- 
lich für Bavern, de thüringischen Bundesstaaten (Kali- 

salzbergbau, Anhalt und Braunschweig (Braunkohlenbergbau) 
bringt das Werk alle einschlägigen en 


Durch die seitens der bundesstaatlichen Landesbehörden und der 
preutiischen Oberbergämter gewährte Unterstützung kann die Samm- 
lung auf V ollständigkeit Anspruch machen. Den Hauptteil bil- 
den die im Königreich Preußen in der Form von Berepolizeiverord- 
nungen erlassenen Sicherheitsvorschriften für die Kohlenber g- 
werke. Dazu treten dann die in den anderen Staaten unter ähn- 
lichen Bezeichnungen erlassenen Vorschriften für die Bergwerke und 
Ihre Bele ‚gschaften. Daneben haben die Vorschriften Aufnahme ge- 
funden, welche für die Salinen und für die in ihnen beschäftigten 
Arbeiter von den Bersbehörden ergingen. Auch die für die Stein- 
bruche gültigen Vorschriften, soweit diese Betriebe der Aufsicht der 
Bersbehörden unterliegen, sind für die größeren Staaten aufgeführt 
worden. Um ein Bild von der Zusammensetzung und den Befuenissen 
der behördlichen Organe zu geben, welchen die Aufsicht über den 
Bergbau und die Berearbeiter obliegt, und um zu zeigen, welche Mine- 
ralien unter der besonderen polizeilichen Aufsicht dieser Behörden ge- 
wonnen werden, ist der Text der bezüglichen Bestimmungen der Berg- 
gesetze und zwar für den wichtigsten Bergbaustaat Preußen ausfuhr- 
lich, fur die anderen Staaten kürzer, im zweiten Teile mitgeteilt worden. 
Auch die Bestimmungen der Gewerbeordnung des Deutschen 
Reiches über die Sonntagsruhe haben Aufnahme gefunden. Bei der 
Benutzung der Sammlung wird das vorgedruckte ahalisi erzeichnis und 
das beige ebene alphabeti sche Sac hregister von Nutzen sein. 


15. Versicherungswesen (bes. Arbeiterversicherung). 


Entwurf einer Reichsversicherungsordnung. Amtliche 
Ausgabe mit Begründung. Carl Heymanns Verlag, Berlin 1900. 
424 5. M. 2.80. 

Fine ausführliche Besprechung des Entwurfs erscheint im Scptem- 
berheft (XXIX, 2,) des Archivs. 


286 Literatur-Änzeiger. 


Herzog, C. Direktor der bad. Assek.-Ges. in Mannheim, Dre Pra 
xis der Transportwersicherung. E.S. Mittler & Sohn, Ber- 
lin 1909. 156 S, M. 4.—, geb. M. 5.—. 

Inhalt: Entstehung und Entwicklung der Versicherung; Trans- 
port-Versicherung. Handel und Verkehr. Gesetzliche Grundlagen für 
die Transport- Versicherung. Versicherungsvertrag, Police. Grote 
lHlaverci. Technik des Transport-Versicherungsgeschäfts. Innere und 
äufiere Organisation. Prämien. Rückversicherung. Schiffsregister, Schiffs- 
nachrichten. Transportmittel. Schiffbau. Konnossemente. Frachtbe- 
dingungen. Die verschiedenen Gebiete der Transport-Versicherune. 
Statuten und Rechnungsabschlüsse von Transport- Versicherungsgesell- 
schaften. 

Die Transport-Versicherung ist cin Gebiet, auf dem nur wenige 
Kaufleute bewandert sind. Freilich braucht auch der Kaufmann nicht 
alles zu wissen, womit ein Assekuradeur vertraut sein muß. Aber er 
sollte doch von der Versicherung das Wichtigste kennen, um imstande 
zu sein, seine Versicherung so zu besorgen, wie es fúr ihn am vorteil- 
haftesten ist. Und dazu muf er vor allen Dingen über seine Pflichten 
und Rechte bei der Versicherung vollständige Klarheit gewinnen. 

Diesem Zwecke will das vorliegende Buch dienen, es wendet sich 
daher vor allem an den Praktiker: an die Beamten der Transport-Ver- 
sicherungsgesellschaften, an Reedereien, Spediteure, Handelskammern, 
kaufmännische Korporationen. Bei dem Mangel cinschlägiger Literatur 
ist cin solches aus der Praxis stammendes Buch, das sich die Aufgabe 





u ja gestellt hat, die im In- und Auslande herrschenden tatsächlichen Ver- 
an a. hältnisse übersichtlich darzustellen, auch für den Theoretiker und 
i Juristen, sowie als Grundlage für den Unterricht an höheren Lehran- 
mE a stalten, die sich mit dieser Materie zu befassen haben, von Interesse. 
| (=t) 
l N Zacher, Dr. G., Die Arbeiterversicherungim Juslande. 
a Verlag d. Arbeiterversorgung, A. Troschel; Berlin-Gr.-Lichterfelde 
er) Pe 1898 1908. 5 Bände; M. 110.—, auch einzeln in Heften: 
En I Dänemark . . . M 1.— IXa Rußland . . . .. NM. 3- 
BL Ja do. PPT > De X Finland . . . . . > LOO 
| Ib do. by o a > 4.50 Xa do. te re 2 NO 
erg IGHI Schweden, Norwegen + 2.— XI Schweiz . . 2.2020. 3- 
u 2 Bi Ha Schweden . . . > 2,— Xla do. Ber 2.40 
lia Norwegen . . > 3.00 XI Belgien . . 2 220.2 2— 
En 0 HIb do. 4+.— Alla do. ns A 
O da O IV Frankreich E e ad XIII Niederlande 3.60 
ra . ‚| t IVa do, Dee Be XIR do. Saci manbo ee 
r à De IVb doo, » 4.50 XIV Luxemburg . . .. >œ 2- 
E ba Vo Grobbritannien ı  2.— XIVa do. u Ren = 2.80 
wh Va do, © > 450 XV Spanien a 
a: Vb do. > 4.50 XVa do 0.220200. 100 
| VE talen 002.009 3— XVI Rückblick u. Ausblick > 1.— 
Via do. 4.50 XVH Nordamerika . . . > 0— 
VIb do, T © 2,40 XVII Australien-Neuseeland > 3.2 
VILEVUT  Oesterreich-Ungarn » 3.—  XVIlIa Australien, Grof- 
VIa Oesterieich . > 4.50 britannien . . . . : LOO 
VIHa Ungarn I.— XIX Iu- und Ausland . . 4.50 
VHIb do. a. ee Ze "4. AN Gesamtregister . . . > a~ 
IN Ruland. 2. » 1.20 l 


Das umfassende internationale Sammelwerk licgt nunmehr abgc- 
schlossen vor. Die ersten, grundlegenden Bände (1898—1903) sind von 





Literatur-Anzeiger. 257 


Dr. Zacher selbst bearbeitet, die späteren (1904—1908) unter Mitwirkung 
namhafter Fachmänner der bearbeiteten Länder entstanden. Die Dar- 
steliung umfaist alle Länder der Welt, die sich bisher mit einer beson- 
deren Arbeiterversicherungsgesetzgebung befaßt haben. Die Anordnung 
des Stoffs ist fast durchweg die nämliche. Jedem Bande ist je ein 
Heft mit entsprechenden Nac hträgen) gewidmet und darin jedem Ver- 
sicherungszweig ıKranken-, Unfall- Invaliden- und Alters-, Arbcitslo- 
senversicherung? Je ein besonderer Abschnitt, der über Entstehung, In- 
halt, Ergebnisse und Fortbildung der einschlägigen Gesetze auf Grund 
authentischer Quellen Aufschluß gibt. Die Gesetze selbst sind stets 
in cınem Anhange als »Anlagen« sowohl im Originaltext wie in deut- 
scher Uebersetzung ab; sedruckt. Ein dem Schlutiband beigegebenes 
‚esamtregisterz, welches eine nach dem Alphabet und nach Ländern 
ecorinete Sammlung von Stichworten bildet, erleichtert die Benutzung 
des weitschichtigen Materials. | 

Nach einmütigem fachmännischen Urteil gilt diese Sammlung als 
ein erstklassiges und nahezu unentbehrliches Öuellenwerk : cs Ist das 
einzige seiner Art und hat auf den Weltausstellungen in Paris 1900 und 
St. Louis 1004 von der Jury für Volkswirtschaft erste Preise erhalten. Von 
besonderem Interesse für die bevorstehende Reform unserer 
eivenen Arbeiterversicherung und für das neuerdings so 
lebhaft erürterte Problem einer ÄArbeitslosenversicherung 
sind die im Schluisheft »Gesammelten Aufsätze des Herausgebers über 
die Arbeiterversicherung im In- und Auslande:. 


— - — m - . 


16. Gewerkvereine und Tarifwesen. 


Buchbinder-Verband, Der deutscheim Jahre 1908. Selbst- 
verlag des Verbandes. Berlin 1909, 122 S. 

Unter obivem Titel erschien der Jahresbericht des Buchbinder- 
Verbandes, der ein anschauliches Bild von der Tätigkeit und den Er- 
olsen desselben bietet. Trotz der wirtschaftlichen Krise konnte der 
Verband seine Mitgliederzahl um etwas steigern und umfafit derselbe 
am Jahresschlufß 12959 männliche und 9358 weibliche Mitglieder, die 
sich auf 108 Zahlstellen verteilen. Die Gesamteinnahme beläuft 
sich auf 488.347,84 M, während die Gesamtausgabe 305.042,85 M. 
beträgt, wovon allein 130.368,17 M. auf die Arbeitslosen-Unterstützung 
entfallen. Das none d) des Verbandes beträgt 365.81440 M., wovon 
223.005,44 M. der Hauptkasse und 140.149,05 M. den I ok kassen ge- 
horen. In eingehender Weise schildert der Bericht die Lohnbewegungen 
des abgelaufenen Jahres. Es fanden 55 Lohnbewegungen, Streiks und 
Aus-perrungen statt, an denen 617 Be tricbe mit 3420 Beschäftigten be- 
teiltet waren. Den größten Raum beansprucht «die Aussperrung der 
Etusarbeiter in Pforzheim, die damit endete, daß eine beabsichtigte 
Lohnreduktion abgewehrt wurde. Schließlich beschäftigt sich der Be- 
rient mit internen Orsanisationsange legenheiten und den internationalen 
Verbindungen, 


rasteiger, M, Redakteur, Sosiale Bücherei, gesammelte Schrif- 
ten für die soziale Praxis. rr., 12., 13. Büchlein. 1r. Büchlein: 
Christl-soziale Bewegung in Deutse hlandı. 1158. M. --.60. 12. Büch- 
lein: Geschichte der christlici hen Gewerkschaften in Süddeutschland. 
134 5. M. --.70. 13. Büchlein: Einzelbilder aus der christlichen 





288 Literatur-Anzeiger. 


Gewerkschaftsbewegung. 80 S. M. —.40. Buchhandlig. des Verbandes 
siidd. kath. Arbeitervereine, München 1909. 


Die Hefte der Sozialen Bücherei sind Separatabdrucke aus dem 
bereits im Januarheft des »Archiv< (XXVIII, 1) besprochenen Buche 
von Redakteur M. Gasteiger -Die christliche Arbeiterbewegung in Sud- 
deutschland. Eine geschichtliche Darstellung.« 


Textil-.Irbeiterorganısationen, Internationale Ver- 
bindungen der christlichen, unter besonderer Berücksicht- 
sung der seit dem Jahre 1900 abwvchaltenen internationalen Berufs- 
Konferenzen und Kongresse. Herausger. von d. Leitung d. Interna 
tionalen Vereinigung christlicher Textilarbeiterorganisationen. C. 
M. Schiffer-Düsseldorf) Christlicher Gewerkschaftsverlag, Cöln 1908: 
162 S. M. —.40. 

Schildert an Hand von Kongreßßberichten sehr eingehend die Ent- 
wickelung der internationalen Beziehungen der christlichen Textilar. 
beitergewerkschaften. Der Gedanke eines internationalen Zusammen- 
schlusses der christlichen Textilarbeiter tauchte schon auf der ersten 
internationalen Konferenz zu Aachen im Jahre s900 auf. Wegen der 
eigenartisen Ärbeitsverhältnisse, die sich in den deutsch- belgischen und 
deutsch-holländischen Grenzbezirken herangcbildet hatten, war die Not- 
wendigkeit gegeben, den Weg der internationalen Verständigung zu 
beschreiten. Im Jahre 1901 kam ein Kartellvertrag zwischen der deut- 
schen, belgischen und holländischen Organisation "Zustande. Auf dem 
IV. internationalen Kongreß zu Zürich” 1907 wurde das Schutz- und 
Trutzbündnis durch Hinzutritt von Oesterreich und der Schweiz er- 
weitert. (M. 
Treitz, Jakob, Domvikar und Generalsekretär der kath. Arbeiter- 

vereine der Diözese Trier. Der moderne Gewerkschafts- 
gedanke vom Sta a der Vernunft und Moral. 
Paulinus Druckerei G. m. b. H., Trier 1909. 112 S. M. 1.50. 

Die Schrift zeigt a daß der Ausgangspunkt der gewerk- 
schaftlichen Praxis in der Gleichstellung der Arbeit mit einer Ware zu 
suchen ist und dafs Zweck und Aufgabe des Gewerkvereins darin be- 
steht, die Gleichstellung der Arbeiter mit Verkäufern anderer Waren 
herbeizuführen. Mit Gründen der Vernunft und vom Standpunkt der 
christl. Moral wendet die Schrift sich gegen diese Auffassung und gegen 
die »rein kaufmännische Behandlung der Lohnfrage«. Die Herstellung 
des wirtschaftlichen Gleichgewichts zwischen Arbeitgeber und 
-nehmer erklärt sie für unrealisierbar, Nach einer Beurteilung von 
Streik und Aussperrung durch die christliche Moral fordert die Schrift 
allgemein eine vom christl. Geiste befruchtete Selbsthilfe ; insoweit der 
Schutz des Rechtes im Lohn- und Arbeitsverhältnisse in Frage steht, 
tritt der Verfasser mit Nachdruck für gewerbliche Einigungsämter mit 
bindender Kratt der Beschlüsse ein. 





17. Allg. Sozialpolitik und Mittelstandsfrage. 
Lifschitz, Dr. F, Privatdozent a. d. Universität Bern, Was ist 
Sosialreform: Max Drechsel, Bern 1909. 165. M. —.75- 

Verfasser charakterisiert das Wesen der Sozialreform als Vermitt- 


Jung zwischen dem wirtschaftlichen Individualismus und dem Sozialis- 
mus. Es werden die Entstehungsursachen der verschiedenen Rich- 





Literatur-Anzeiger. 289 


tunzen auf Grund der Entwicklung des Wirtschaftslebens dargestellt. 
Nicht das Für oder Gegen, sondern die objektive Darstellung und 
Charakteristerung der verschiedenen Richtungen beschäftigen den Ver- 
tasser. 

L. sucht eine neue Terminologie mit Bezug auf den »utopischen« 
und den »wissenschaftlichen« Sozialismus einzuführen. Er spricht von 
einem »Zweckmäßigkeitssozialismus«e und einem »Notwendigkeitsso- 
zualısmusz. 


18. Privatbeamten- und Gehilfenfrage. 


Bericht über den außerordentlichen Bundestag der 
technisch-industriellen Beamten am I5.undIO. August 
Iyo in Berlin. (Schriften des Bundes der techn.-ınd. Beamten 
Nr. 13.) Selbstverlag, Berlin 1908. 156 S. M. — 

Die Schrift gibt einen genauen Bericht über die Verhandlungen 
des außerordentlichen Bundestages, die sich vorwiegend um innere 
Angelegenheiten drehten. Von allgemeinerem Interesse sind die Sei- 
ten 127—139 des Protokolls, die sich mit dem Vorgehen der Bayeri- 
schen Metällindustriellen und der Frage des Koalitionsrechtes befassen. 


Am Scheidiwege. (Schriften des Bundes der technisch-industriellen 
Beamten. Nr. 12). 2. Auflage. Karl Sohlich, Berlin 1909. 89 S. 
M. —.50 | 

Diese Broschüre enthält eine kritische Betrachtung der organisa- 
torıschen Bestrebungen der technischen Privatangestellten, wobei gleich- 
zeitig die sozialpolitische Standesarbeit der einzelnen Verbände einer 
eingehenden Würdigung unterzogen wird. Zugleich wird in der Schrift 
von den zwischen dem Bund der technisch-industriellen Beamten und 
dem Deutschen Techniker-Verbande gepflogenen Einigungsverhand- 
lungen Rechenschaft abgelegt; im Anschluß hieran werden die auf die 

Verhandlungen sich bezichenden für die Privatbeamtenbewegung wich- 

teen Urkunden veröffentlicht. 


eher, Dr. R., Redakteur in Ratibor, Zur Lage der weiblichen 
Dirnstboten in Stuttgart. 11. Aufl, Franz Bucher, Ellwangen 
1408. 19 S. 

In der genannten Schrift, die auf Grund ciner Enquete darge- 
stellt ist, lenkt der Verfasser das Hauptaugenmerk auf die Dauer und 
Artder Dienstbotenarbeit. (Die durchschnittliche Arbeitszeit nicht Arbeits- 
bereitschaft des Stuttgarter Dienstboten beträst 14—15 Stunden 
im Tago Das 2. Kapitel behandelt den Geldlohn des Dienstboten. 
"Neun Zehntel von 224 Dienstboten, die den Fragebogen beantworte- 
ten, verdienten 154 M., die übrigen bis zu 480 M. im Jahr. ) Kost und 
Behandlung kommt im 3. Abschnitt zur Sprache, Wo liest das Schlaf- 
ammer, wie stehts mit der Erlaubnis zum sonntäglichen Kirchenbesuch, 
welchen Anteil nehmen die Stuttgarter an der geheimen und öffent- 
lichen Prostitution? Diese Frasen bilden den "weiteren Gegenstand 
der Neherschen Unte rsuchungen. Zum Schlu kommt der Verfasser 
auf die Dienstbotenheime und die Dienstbotenvereinigungen zu sprechen 








19. Handel und Verkehr. 


Hammen, Dr. Franz, Sachsens Holzverkehr und Holz. 
handel in Einzseldarstellungen. I. Der Holzverkehr 


Archiv für Sozialwissenschzft und Sozialpolitik. XXIX. 1. 19 





290 Literatur-Anzeiger. 


auf den sächsischen Eisenbahnen in den Jahren 
1883—1907. B. G. Teubner, Leipzig 1909. Mit ro lithogr. Tafeln. 
228 S. M. 15.—. 

Verfasser hat die Ergebnisse der Bodenbenutzungsstatistik aus dem 
Jahre 1900 unter dem Titel »Die Waldungen des Königreichs Sachsen 
inbezug auf Boden, Bestand und Besitz nach dem Stande des Jahres 
1900« (B. G. Teubner, 1905) vom Standpunkte der forstlichen Produk- 
tionsstatistik für das Königreich Sachsen kritisch beleuchtet. Es lag 
nahe, dieser Bearbeitung der sächsischen Holzproduktion eine solche 
des sächsischen Holzverkehrs und Holzhandels und der sächsischen 
Holzkonsumtion folgen zu lassen. Um dieses Werk nicht allzu umfang- 
reich zu gestalten und um auch bereits abgeschlossene Untersuchungen 
veröffentlichen zu können, ist dazu die Form einer Monographie 
in Einzeldarstellungen gewählt worden unter dem Titel: 
»Sachsens Holzverkehr und Holzhandel in Einzeldarstellungen.« 

Der vorliegende erste Band enthält eine Bearbeitung des ın der 
»Statistik der Güterbewegung auf deutschen Eisenbahnen« niederge- 
legten reichen Zahlenmatersals für folgende Warengattungen: Borke, 
Farbhölzer, Holz, Holzzeugmasse und Papier. Im ersten Teile ist ein 
kurzer Abriß über die Organisation dieser Statistik gegeben. 

Der 2. Teil enthält eine Besprechung der Ergebnisse der Statistik. 
Die Tabellen enthalten Sachsens Versand, Empfang und Binnenverkehr 
der oben angegebenen Warengattungen, und zwar einmal die Jahres- 
ergebnisse für 1883—1907, dann aber auch noch die Monatsergebnisse 
Januar bis Juni des Jahres 1883 und endlich die Vierteljahrsergebnisse 
der Jahre 1883—1897. 

Ferner ist der sächsische Gesamtgüterverkehr zur Nachweisung 
gelangt, und ein Vergleich des sächsischen Verkehrs mit dem deutschen 
ist durch eine Reihe weiterer Tabellen ermöglicht. Endlich haben die 
Verkehrsziffern noch eine graphische Darstellung erfahren; auf 10 Ta 
feln ist dte Entwicklung des sächsischen Verkehrs in den zur Unter 
suchung herangezogenen Warengattungen veranschaulicht worden; sie 
dienen besonders auch zur lUlustrierung von Sachsens Handelsbilanz, 
die mit Ausnahme des Papiers bezüglich aller untersuchten Warengat- 
tungen passiv ist, wenigstens dem Gewichte nach. 


Scherl, Angust, Ein nenes Schnellbahn-System. Vorschläge 
zur Verbesserung des Personenverkehrs. A. Scherl, Berlin 1909. 1228S. 
mit 3 großsen farbigen Tafeln und 52 Plänen. 


Der Verfasser entwickelt in seiner »Denkschrift« das Projekt eines 
neuen Balınsystems, das zweifellos dazu berufen sein würde, den Per- 
sonenverkehr von Grund auf zu reformieren, wenn sich seiner Durch- 
führung nicht unüberwindliche technische und vor allem wirtschaftliche 
Hindernisse in den Weg stellen würden, die auch das größte Organi- 
sationstalent nicht wird beseitigen können. Von der Tatsache aus- 
gehend, daß die Personenbeförderung durch den Güterverkehr (oder 
richtiger doch wohl der Güterverkehr durch die Personenbeförderung?) 
in ihrer Weiterentwicklung gehemmt ist, schlägt Sch. die Durchführung 
einer scharfen Trennung von Güter- und Personenbahnen vor. Es wird für 
den Personenverkehr größte Reisegeschwindigkeit, verbunden mit höch- 
stem Komfort angestrebt. Auf Einzelheiten einzugehen erübrigt sich 
wohl, da die Scherlsche Arbeit trotz ihrer äufseren wıissenschaftlichen 
Verbrämung keinen Anspruch darauf machen kann, von Fachleuten 
erst genommen zu werden. Sie läßt vor allem ein näheres Eingehen 


Hegle 


Literatur-Anzeiger. 291 


auf die wichtigen Fragen der Rentabilität, Kapitalsbeschaffung etc. ver- 
missen. Alles in allem ist das Werk nur ein Bilderbuch für große 
Kinder, das das Entzücken aller derjenigen erregen dürfte, die nicht 
wirtschaftlich denken gelernt haben. (M.) 


Ulrich, Franz, Wirkl. Geh. ÖOberregierungsrat und Eisenbahn- 
direkionspräsident a. D., Preußische Verkehrspolitik und 
Staatsfinansen. Julius Springer, Berlin 1909. VIII, 105 S. 
M. 2.40. 

Die Schrift des bekannten Verfechters der Binnenschiffahrtsab- 
saben behandelt zunächst die Wasserstraßenfrage und ihre Entstehung 
in Preufien, dann wird die Notwendigkeit und Zweckmäfßligkeit einer 
allaemeinen Tarifermäßigung der preußischen Staatsbahnen in Form 
eines Staffeltarifs dargelegt, weil es gegen die Grundsätze einer 
gerechten staatlichen Verkehrspolitik verstößt, durch die Herstellung 
künstlicher Wasserstraßen auf Staatskosten einem Teil der Verkehrs- 
interessenten niedrige Frachten zu gewähren und den andern Teil 
die hohen Frachten der Staatsbahnen zahlen zu lassen. Es werden 
ferner die Transportkosten und finanziellen Ergebnisse der preußischen 
Staatsbahnen und Staatswasserstraßen verglichen und nachgewiesen, 
dals die ersteren in den 10 Jahren 1897 — 1906 dem Staate einen durch- 
schnittlichen jahrlichen Reinüberschuß von mehr als 380 Millionen M. 
eingebracht haben, während die letzteren nicht nur keine Ueberschüsse 
bringen, sondern jährlich über 33 Millionen M. Zuschüsse erfordern. 
Sodann wird ausgeführt, dafs die Staatsbahnen, wenn nicht ihre Tarife 
zur Erreichung der hohen Ueberschüsse künstlich hochgehalten würden, 
ebenso billig und noch billiger befördern könnten, als die Wasser- 
straßen, und daß schon im Interesse der Gerechtigkeit und der mög- 
liehsten Gleichstellung der Güterfrachten in den verschiedenen Landes- 
teilen Preufiens auf den Staatswasserstraßen Abgaben erhoben werden 
müssen: daß es ferner auch im Interesse der preußischen Staatsfinanzen 
liege, den Bau künstlicher Wasserstrafsen zu unterlassen. Es werden 
endlich die Grundsätze kurz aufgeführt, nach denen in zweckmätliger 
Weise die preußische Verkehrspolitik zu leiten ıst, und empfohlen, daß 
Staat oder Reich den Schiffahrtsbetrieb auf den deutschen Wasser- 
strißen ın Gestalt des Schleppmonopols übernehmen, da sonst die 
industriellen Syndikate und Trusts dies tun werden, wozu schon der 
Anfang gemacht ist. 


Wernicke, Dr. F., Berlin, Wanrdlungen nnd neue Inter- 
essen-Organisationen im Detailhandel. Hermann Walther, 
Berlin 1908. 59 S. M. —.80. 

Verfasser will die Warenhausfrage von einer neuen Seite aus be- 
leuchten und besonders die Stellung der führenden Detail- 
seschäftezuden Warenhäusern darlegen. Er schildert zu- 

nachst die Gegnerschaft gewisser Kreise des Mittelstandes gegen die 

Warenhäuser und selangk. hierbei zu dem Ergebnis, dafs nur noch ein 

seht kleiner Teil des gewerblichen Mittelstandes ein wirklicher Gegner 

der Warenhäuser ist, während der weit überwiegende Teil des gesam- 
ten Mittelstandes, sowohl als Konsumenten als auch teilweise als Pro- 
duzenten, an dem Bestehen der Warenhäuser ein Interesse hat. Auch 

im Detailhandel hat sich bereits diese Erkenntnis Bahn gebrochen, und 

auch dort hat sich eine objektivere Auffassung durchgerungen. Dieser 

Umschwung in den Ansichten hat vielfach schon dazu Leuh dab sich 

die Detaiigeschäfte mit den Warenhdusern behufs Vertretung ihrer ge- 


19* 








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nn an 








292 Literatur- Anzeiger. 


meinsamen Interessen zusammengeschlossen haben (so in Breslau, Ham- 
burg, Köln, Frankfurt a. M. usw.). Der solide Detailhandel hat sonach 
kein Interesse mehr an irgendeiner Bekämpfung der Warenhäuser; viel- 
mehr hat sich tatsächlich ein Interessenaustausch zwischen den ver- 
schiedenen Arten der Detailgeschäfte vollzogen, so daß von den 500 
Mitgliedern des »Verbandes Deutscher Waren- und Kaufhäuser«, der 
die meisten großen Waren- und Kaufhäuser zu seinen Mitgliedern zählt, 
über die Hälfte Kaufhäuser oder Spezialgeschäfte sind. Das Waren- 
haus ist in der kapitalistischen Entwickelung der Neuzeit für die Massen- 
produktion eine direkte Notwendigkeit zur Vermittelung des Massen- 
konsums. Warenhaus und Spezialgeschäft ergänzen einander, indem 
jenes hauptsächlich den Massen- und den mittleren Konsum pflegt, 
dieses den Einzelkonsumenten zu befriedigen sucht. Auch das kleine 
Ladengeschäft behält seine Existenzberechtigung. Eine gegenseitige 
Bekämpfung hat daher keinen Sinn mehr. 


20. Handels- und Kolonialpolitik. 


Finanzielles und Wirtschaftliches Jahrbuch für Ja 
pan. Herausgegeben vom Kaiserl. Finanzministerium. Achter Jahr- 
gang 1908. Max Nöfsler, Bremen 1908. 200 S. M, 6.—. 


Inhalt: Finanzen, Landwirtschaft, Gewerbe und Handel, aus 
wärtiger Handel, Banken und Geldmarkt, Verkehr; mit Karte von Japan, 
sowie Anhang! Korea. In der Einleitung: Beschreibung der geogra- 
phischen Lage, Ausdehnung, Flächeninhalt und Bevölkerung Japans, 
Zahl der Regierungsbezirke, der Landkreise, der großen und kleinen 
Städte und der Dörfer. Allgemeine finanzielle und wirtschaftliche Lage. 


21. Geld-, Bank- und Börsenwesen. 


Bastian, E, Großh. Bankdirektor, Banktechnisches für junge 
Juristen, Volkswirtschaftler, Bankbeamte und Kaufleute. Muthsche Ver- 
lagsbuchh., Stuttgart 1909. 103 S. Geb. M. 2.—. 

Beabsichtigt, junge Juristen einen Blick in das geschäftliche Ge- 
triebe tun zu Jassen und den Bankbeamten und Kaufmann an typischen 
Fällen den Sinn für kaufmännische Formen zu stärken, den geschäft- 
lichen Instinkt zu schulen. Behandelt in gemeinverständlicher Form 
die verschiedensten mit dem Bankbetrieb verknüpften Geschäftsvor- 
gänge, die dazugehörige geschäftliche Korrespondenz, u: u. S. f. 

—é.) 

Diouritch, Georges, Lexpansion des Bangues alleman- 
des à lEtranger, ses rapports avec le développement économique 
de Allemagne. A. Rousseau, Paris und Puttkammer & Mühlbrecht, 
Berlin 1909. 795 S. M. ı0.—. 

Das Buch zerfällt in zwei Hauptabschnitte. Im ersten, synthetischen 
Teil gibt der Verfasser einen Ueberblick über die Entfaltung der aus- 
ländischen Beziehungen der deutschen Banken, die in den 60er Jahren 
des 19. Jahrhunderts mit der Uebernahme ausländischer Staatsanleihen 
einsetzend, bereits in den 7oer Jahren zur Ausdehnung des Bankbetriebs 
zunächst in europäischen Nachbarstaaten durch Errichtung von Filialen 
und Kommanditen führt und dann in den folgenden Jahrzehnten den 
Anlaß zur Etablierung einer wachsenden Zahl von Spezialinstituten, der 
Ueberseebanken seitens unserer führenden Großbanken gibt. 





Literatur-Anzeiger. 293 


Das große Verdienst des Verfassers liegt darin, daß er sich nicht 
damit begnügt, die tatsächliche Entwicklung zu schildern, sondern daß 
er versucht, den inneren Gründen nachzugehen und die tiefer liegenden 
kausalen Zusammenhänge mit der allgemeinen volkswirtschaftlichen 
Enttaltung Deutschlands klar zu legen. Ein Versuch, der als vollständig 
gelungen zu bezeichnen ist. Zu diesem Zwecke schildert Verfasser zu- 
nachst die Entwicklung des inländischen Bankgeschäftes und zeigt dabei 
die allgemein volkswirtschaftlichen Gründe auf, die notgedrungen zu 
einer Ausdehnung auf das ausländische Geschäft führen mussten. 


Deutschland kann seine wachsenden Bevölkerungsmassen nur er- 
nähren, indem es steigende Mengen von Nahrungsmitteln wie von Roh- 
produkten für seine Industrie vom Auslande bezieht; hieraus ergibt 
sich die Notwendigkeit der Anbahnung und Ausgestaltung von Handels- 
beziehungen, die eine Ausdehnung des regulären Bankgeschäftes auf 
das Ausland erforderlich machen. Da aber der Export von Waren 
dauernd in geringerer Proportion zunimmt, als der Import von Nah- 
rungsmitteln und Rohstoffen und infolgedessen unsere Handelsbilanz 
in steigendem Maße passiv wird, so kann der erforderliche Ausgleich 
unserer Zahlungsbilanz nur auf dem Wege erfolgen, dafi wir einen Teil 
unserer übersc hüssigen Kapitalien im Auslande anlegen, uns dieses also 
mindestens um den Betrag zins- und tributpflichtig machen, den wir 
mehr importieren müssen als wir exportieren können. Hieraus ergibt 
sich die Notwendigkeit der Ausdehnung des »irregulärens Bankgesc häf- 
tes auf das Ausland in der Form der Unterbringung ausländischer An- 
leinen oder Industriepapiere auf dem inländischen Markte resp. der 
Gründung und Finanzierung industrieller Etablissements mit inländi- 
schem Kapital in fremden Ländern. Hier liegt also der zweite Grund 
tar. die Auslandsexpansion unserer Banken. 

Der Verfasser weist sodann in überzeugender Weise nach, daß 
gerade die in den Wesensbedingungen unserer Volkswirtschaft begrün- 
dete enge Verknüpfung unserer Banken mit dem inländischen Grün- 
dungs- und Emissionsgeschäft und die hieraus resultierende enge Ver 
kaupfung von Gewerbe und Bankwesen dem letzteren die notwendige 
Ausdennung auf das Ausland ungemein erleichtert hat. 


Aeußerst interessant ist ferner der Hinweis darauf, dafs die starke 
Ausbildung des fremdländischen, besonders des übersceischen Ge- 
schaftes unserer Banken in den letzten Jahren auf das engste ver- 
knupit ist mit dem Abflauen der Konzentrationsbewegune im Inlande; 
uurch das allmähliche Aufhören dieser Bewegung infolge ada E rreichung 
emes gewissen Sältigungs- und Gleichrewie hiszustandes werden die 
Enervien für die auswärtige Betätigung frei, während gleichzeitig infolge 
der Konzentration die großen Banken derart sekräftigt erscheinen, dat 
ste die Sc hwierigkeiten der Expansion mit Leic htigkeit überwinden. 
Die eroße Konzentrationsperiode, die den Aufschwung von 
13951900 und die Krise von 1900 -- 10901 beglertete, wird seit etwa 
195405 abgelöst durch eine Periode der Exp ansion, in der wir 
heute oc drinnen stehen. 


Im IH. Kapitel des ersten Hauptteiles schildert Verfasser dann 
eineehend die finanziellen und wirtschaftlichen Seiten dieser E Xpanstons- 
bewegung, wahrend Kapitel IV sich mit den Schwierigkeiten, die sich 
dieser Anse hauung entgegenstellten, und mit der Art ihrer Ueberwin- 
dung besc haftigt. 

Der zweite umfangreichere Hauptteil umfaßst den analytischen 


Literatur-Änzeiver, 
294 t : 


Unterbau für die im ersten gewonnenen Resultate. Er bietet eine bis 
ins einzelne gehende eingehende Schilderung der Entwickelung des 
ausländischen Geschäftes in allen seinen Phasen zunächst bei den acht 
Grotibanken, sodann werden die eigentlichen deutschen Ueberseebanken 
und ihre Entwicklung einzeln geschildert und endlich auch diejenigen 
fremdländischen Banken, an denen deutsches Bankkapital ın über- 
wiegendem Maße beteiligt ist. — In diesem Abschnitt gibt uns der 
Verfasser die erste ausführliche und umfassende Geschichte der Aus- 
landsbeziehungen unserer Banken, er liefert damit einen äußerst wert- 
vollen Beitrag zur Geschichte der wirtschaftlichen Entwicklung Deutsch- 
lands. 

Verfasser hat das zerstreute Material mit grofsem Fleifs zusammen- 
getragen und gesichtet, wenn ihm dabei in einzelnen Fällen kleinere 
tatsächliche Ungenauigkeiten mit untergelaufen sind, so ist das bei 
einer so umfangreichen Materie, deren Material noch dazu ın einer 
für ıhn fremden Sprache vorlag, nicht verwunderlich. Der Wert 
des Buches wird hierdurch in keiner Weise beeinträchtigt und wir 
müssen zu unserer Beschämung gestehen, daß wir über das Thema der 
überseeischen Ausdehnung unserer Banken keine Schrift in deutscher 
Sprache besitzen, die sich nach Umfang, Reichtum an Material und 
übersichtlicher Verarbeitung desselben der hier angezeigten irgendwie 
an die Seite stellen könnte. (— é.) 


Ehrlich, Dr. Paul, Das Retchshypothekenbankgesetz 
in seiner w a ee Dedvutung. J. Guttentag, 
Berlin 1909. II, 234 S. M. 

Nach einer Erörterung In Begriff und Wesen der Hypotheken- 
banken sowie deren »historischer Entwicklung« werden an Hand der 
Hypothekenbankkrisen des Jahres 1900 als die Hauptursachen jener 
Vorgänge die Verfehlungen im Schätzungswesen, die Unterschlagungen 
der aus dem Gewahrsam des 'Treuhänders erhaltenen Unterlagen, das 
Verschachtelungssvstem und die Bilanzverschleierung festgestellt. Es 
wird zunächst untersucht, ob ım Reichs-Hypothekenbankgesetze ge- 
nügende Kautelen gegen die Wiederkehr derartiger Mitistände getroffen 
sind. Die Taxationsfrage wird nach zwei Gesichtspunkten behandelt, 
nämlich ob die für die Vornahme der Schätzungen vom Gesetze be- 
stimmten Personen volle Gewähr für die Zuverlässigkeit der Taxen 
bieten und ob die für das Verfahren aufgestellten Pr inzipıien die 
richtigen sind. An Hand des Beweismaterials wird die Personentrage 
als ungelöst erwiesen, und nach eingehender Diskussion der auf diesem 
Gebiete gemachten Vorschläge wird ein auf genaue Begründung und 
statistisches Material gestützter Reformvorschlag gem macht, und dessen 
Durchfüihrbarkeit durch die in der Praxis gemachten Erfahrungen in 
allen Einzelheiten nachgewiesen. Auch die Prinzipien sind reformbe- 
dürftig. Es werden dann die Regelung der formellen Kontrolle, die 
der übrigen Staatsaufsicht, die Materien der Amortisationsdarlehen, der 
Kommunal- und der KRleinbahnobligationen gleichfalls unter Aeußserung 
von Reformvorschlägen ausführlich crörtert. Den Schluß bildet die 
Besprechung der zum Schutze der Darlehnsnehmer getroffenen gesetz- 
lichen Malmahmen. 


Gruber, E., Sparkassendirektor, Die Sparkassen und das 
Scheckgesetz L. Beust, Stratburg i. Els. 1909. 53 S. M. 

Das neue Reichsscheckgesetz hat auch den Sparkassen die passive 

Scheckfähigkeit verliehen, wenn sie die nach dem Landesrecht fur ste 


Literatur-Änzeiger. 205 


geltenden Aufsichtsbestimmungen erfüllen. Seither ist auf fast allen 
Sparkassenverbandstagen zu der Frage der Pflege des Scheckverkehrs 
Stellung genommen worden, und es haben bereits einzelne Landes- 
rexierungen Vorschriften über die Einführung des Schecks bei den 
Sparkassen erlassen. 

Die Schrift gibt eine Darstellung des Wesens des Schecks, behan- 
delt die Erürterungen im Kreise der Sparkassen und in der Fachpresse 
und führt Beispiele an von bereits bestehenden Scheckverkehr-Einrich- 
tungen bei Sparkassen. Es werden sodann die besonderen Verhältnisse 
der Sparkassen in Elsaß- Lothringen in Bezug auf den Scheck erörtert 
und Vorschläge gemacht, wie auch hier die Einbürgerung des Schecks 
zu verwirklichen sei. Als notwendig und ausführbar werden bezeichnet 
die Erweiterung des Ueberweisungsverkehrs durch Benutzung von 
Reichsbankgiro und Postscheck und die Einführung des Scheckver- 
kehrs unter Beschränkung auf den Inlıaberscheck und in der Regel 
mittelst besonderer Scheckkonten. 

Dem Werk sind beigefügt das Scheckgesetz und die Postscheck- 
oranung. 


Hecht, Dr. Felix, Die Landschaften und landschaft s- 
ihnlichen Kreditinstitute in Deutschland. 1. Bd.: Die 
Statistik. (Die Organisation des Bodenkredits in Deutschland. Abt. II.) 
Duncker u. Humblot, Leipzig 1908. XLIII, 607 S. M. 25.—. 

Das Hecht'sche Werk »Die Organisation des Bodenkredits in 
Deutschlande zerfällt in drei Abteilungen: I. Die staatlichen und pro- 
vinziellen Bodenkreditinstitute; II. Die deutschen Hypothekenbanken; 
IN. Die Landschaften und landschaftsähnlichen Institute in Deutsch- 
land. Der vorliegende I. Band der III. Abteilung, mit welchem die 
Statistik der gesamten deutschen Bodenkreditinstitute zum Abschluß 
gebracht ist, gibt die zahlenmäßige Entwicklungsgeschichte aller pri- 
vaten und öffentlichen Institute auf gemeinschaftlicher Grundlage bis 
zum Jahre 1906. 

Das umfangreiche Tabellenwerk ist in 4 Abteilungen gegliedert: 
In der I. Abteilung sind die 18 preußischen Landschaften veremigt, 
während die außerpreußischen sowie die privatgenossenschaftlichen 
ländlichen Bodenkreditorganisationen die Abteilung IT und die 4 Kredit- 
Institute für städtischen Grundbesitz die Abteilung III bilden. Inner- 
halb dieser Abteilungen ist jedes einzelne Institut besonders behandelt 
worden. In der letzten (IV.) Abteilung sind dann noch die Zahlen der 
preußischen Landschaften mit Ausnahme der hannoverschen Institute 
insynoptischen Tabellen und Diagrammen übersichtlich zur vergleichen- 
den Darstellung gebracht. (M) 
Kimmich, Dr. Karl, Die finanziellen Besichungen swi- 

schen Staat- und Notenbanken mitbesonderer Berück- 
sichtigung der Kassendienste. |]. (Guttentag, Berlin 1909. 
s4 5. M. 1.50. 

In den Aufsätzen von Kimmich, die zuerst im Bank-Archiv ver- 
üffentlieht worden sind, werden sämtliche europäischen Notenbanken 
rach der Lage ihrer finanziellen Beziehungen zum Staate behandelt: In 
einem ersten Teile die rein finanziellen Beziehungen, in einem zweiten 
Teile die Kassendienste der Notenbanken. Am häufigsten kehrt die 
Form der gewollten Gewinnbeteiligung wieder, die der Staat infolge 
Erteilung des Notenprivilegs für sich in Anspruc h nimmt. Es ergibt 
sich, dal unsere Reichsbanken absolut sowohl wie prozentual von ihrem 


296 Literatur-ÄAnzeiger. 


Gewinn unter sämtlichen Notenbanken weitaus am meisten an Staatund 
Kommunen abführt; ferner daß das Notenprivileg für die Reichsbank 
nicht eine Quelle großen Gewinnes ist, sondern ihr seit Jahren regel- 
mäßig Verluste gebracht hat. Ferner werden die anderen Formen 
staatlicher Gewinnbeteiligung besprochen. Bei Untersuchung der an- 
deren Formen finanzieller Verbindung von Staat und Banken kommt 
der Verfasser zu dem Schluß, daß in keinem anderen zivilisierten Lande 
in Bezug auf Inanspruchnahme temporärer Anleihen (Schatzscheine) 
ein so unbefriedigender und gefahrdrohender Zustand herrscht als bei 
uns, wo die Schatzscheine nie aus dem Portefeuille der Reichsbank 
verschwinden und häufig einen erheblichen Prozentsatz von deren Gesamt- 
anlagen (Anfang 19090 ca. 40°/o) ausmachen. Das Reich macht bei uns 
mit seinen eigenen Schulden ganz gute Geschäfte, da es das Geld ın- 
folge seiner Gewinnbeteiligung fast umsonst erhält. 

In einem I. Teile kommen die Dienste (hauptsächlich Kassen- 
dienste) der Banken für den Staat zur Besprechung. Die englischen 
Verhältnisse werden als die erstrebenswerten bezeichnet, von denen 
wir aber noch weit entfernt sind. Den Schluß bildet eine ausführliche 
Darstellung der Organisations-Bedeutung der Reichshauptkasse auf 
Grund persönlicher Beobachtungen. Die gedrängten Ausführungen 
von Philippovich in Schanz’ Finanzarchiv 1887 über diesen Punkt er- 
geben kein anschauliches vollständiges Bild und sind heute vielfach 
nicht mehr zutreffend. 


Lumm, Dr. Karlvon, Die Stellung der Notenbankenin 
der henligen Volkswirtschaft. J. Guttentag, Berlin 1909. 
44 5. M. 1.—. 

Einleitung: Veränderungen im Geld- und Kreditverkehr der mo- 
dernen Volkswirtschaft. Zentralisation des Notenbankwesens. 1. Die 
Entwicklung des Zahlungsverkehrs ın den wichtigsten Ländern. Die 
verschiedenen Systeme der Notenausgabe. Scheck, Giro- und Clearing- 
verkehr in ihrer Beziehung zu den Notenbanken. 2. Die Wandlungen 
in der Kreditorganisation. Entwicklung der Depositenbanken. Ruck- 
wirkung auf die Stellung der Notenbanken. Einfluß auf das Diskont- 
geschäft und auf die Tätigkeit der Notenbanken überhaupt. Verände- 
rungen des Wechselmaterials. Schwankungen in der Inanspruchnahme 
der Notenbanken. Erschwerung der Diskontpolitik. 3. Gefahren dieser 
Entwicklung. Bedeutung einer starken Zentralnotenbank für Volks- 
wirtschaft und Staat. 4. Ucberblick über die Stellung der wichtigsten 
Notenbanken, insbesondere der deutschen Reichsbank. Ši Reformbe- 
strebungen. Die Bankenquete in Deutschland. 

Die Broschüre gibt im wesentlichen den Inhalt einer im >»Bank- 
Archive veröffentlichten Artikelserie in erweiterter Form wieder. 
Stelzer, J, Kgl. Rentamtmann in Schongau, Der Giroverkehr 

bei den bayer. Kentämtern. |). Schweitzer, München 1909. 
38 S. M. 1.20. 

Nach Wiedergabe der ministeriellen EEEE über den 
Anschlu der bayerischen Rentamter an den Giroverkehr mit der kgl. 
baver. Bank, sowie der Uebersicht über die Zuteilung der Aemter zu 
den kgl. Bankanstalten werden für die beteiligten Aemter und auch 
für das Publikum die cinschläsiren buch- und kassamäfligen Vorsänge 
nach formeller und materieller Richtung im Anschlusse an die geltende 
Dienstanweisung besprochen und die benötigten Formularien zur Hand 
gegeben. 


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Literatur-Anzeiger. 297 


22. Genossenschaftswesen. 


Finck, Dr. Richard, Das Schulze-Delitsschsche Genossen- 
schaftswesen und die modernen genossenschaftlichen Entwicke- 
lungstendenzen. G. Fischer, Jena 1909. VII, 372 S. M. 7.—. 


Das Buch will die Frage beantworten nach der volkswirtschaft- 
lichen Bedeutung des Schulze-Delitzschschen Genossenschaftswesens im 
Gesamtrahmen des deutschen Genossenschaftswesens. Was hat Schulze 
gewollt, was haben seine Ideen erreicht und welche Bedeutung haben 
sie für die Zukunft, nachdem seit 1890 andere, diesen widerstreitende 
Interessen sich im deutschen Genossenschaftswesen Geltung verschafft 
haben. 

Die ersten vier Kapitel behandeln die Anfangsstadien der Sch.schen 
Organisationen, ihre Verfassung und ihre Rechtsentwic klung; der Kern- 
punkt der Untersuchung liegt jedoch in den umfangreichen letzten vier 
Kapiteln, die eine Schilderung der neuesten Entwicklung seit 1890 dar- 
stellen und ın denen die prinzipiellen Fragen der Staatshilfe, der mo- 
dernen Konsumvereinsbewegung, der kreditgenossenschaftlichen Ent- 
wickelungstendenzen und vor allem die Bedeutung der Genossen- 
schaften fúr Erhaltung und Kräftigung des Kleingew erbes behandelt 
und mit den Grundsätzen Schulzes in Beziehung gesetzt werden. 


Von besonderem Interesse sind die Ausführungen des Verfassers 
zu zwei Punkten: über das Verhältnis zu den Konsumgenossenschaften 
und über die Frage der Konkurrenz zwischen den Aktienbanken und 
den Kreditzenossenschaften. 

Bekanntlich sind auf dem Genossenschaftstage zu Kreuznach (1902) 
eine grofßßere Anzahl von Konsumvereinen aus dem Schulze-Delitzschen 
Allgem. Verbande ausgeschlossen worden, die sich dann zu dem Zen- 
tralverbande deutscher Konsumvereine zusammenschlossen, der heute 
den Schwerpunkt des deutschen Konsumvereinswesens bildet, während 
die im Allgem, Verbande verbliebenen Vereine stagnieren. 

Den Grund hierfür sieht der Verfasser ın der Entwickelung des 
Arbeiterkonsumvereinswesens, dessen Hauptaufgabe in der Ver- 
tretung des Konsumentenstandpunktes liegt, während die im 
Algem, Verbande maßgebenden nittelständischen Klein produ- 
zenten das Interesse der letzteren in den Vordergrund stellen, daher 
werden auch die noch dem Verbande angehörigen Konsunivereine, 
deren natürliche Tendenz die Ausschaltung des "Kleinhandelsstantles 
und teilweise des Handwerks sein muß, notwendigerweise ebenfalls in 
Konflikt mit den im Verbande mafsgebenden Faktoren geraten oder 
zur Beieutungslosigkeit herabgedrückt werden. 

Der Schwerpunkt der Sch.-D.schen Genossenschaftsbewegung hat 
von Anfang an in den Kreditgenossenschaften gelegen; sie sellten 
Volkshanken sein im vollsten Sinne des Wortes, die durch Selbsthilfe 
kleingewerblicher Kreditbedürftiger dort entstanden, wo keine anderen 
Areditinstitute zur Befriedigung “dieser dringlichen Bedürfnisse vorhan- 
den waren. 

Diese Voraussetzung fehlt in neuerer Zeit, daher der Stillstand in 
der \itgliederbewerung seit 2 Jahrzehnten, in denen alle anderen Ge- 
hossenschaften ungemein zugenommen haben. Verfasser sicht den 
Hauptgrund hierfür in dem steigenden Ueberwiegen wohlhabender Ele- 
mente m Mitgliederbestande, durch die die alte Personalgenossenschaft 
mehr und mehr einen kapitalistischen Anstrich erhält, worauf ja auch 


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298 Literatur-Änzeiger. 


die zahlreichen Umwandlungen von Genossenschaften in Aktiengesell 
schaften hindeuten. 

Diese Entwicklung hängt auf das engste zusammen mit der Entwicke- 
lung unseres Großbankwesens, das mit einem stetig enger werdenden 
Netze heute auch die mittleren und kleineren Orte überzieht und da- 
mit den Genossenschaften eine Konkurrenz bereitet, der sie entweder 
unterliegen oder der sie begegnen, indem sie sich selbst zu Aktien. 
banken auswachsen. Stoßen sie so nach »oben« hin auf übermächtige 
Konkurrenten, so verlieren sie nach »unten« hin durch die Konkurtenz 
der ländlichen Darlehnskassen und der übrigen mit staatlichem Kredit 
arbeitenden städtischen Genossenschaften an Boden. 

Wo die moderne Ausgestaltung des Bankwesens Fuß gefalt hat, 
muß die Kreditgenossenschaft weichen, sie hat ihren volkswirtschaft 
lichen Zweck erfüllt und räumt einer höheren Stufe der Entwickelung 
den Platz. Die enge Verbindung, die seit Uebernahme der deutschen 
Genossenschaftsbank durch die Dresdener Bank zwischen Großbank 
und Genossenschaften geschaffen wurde, zeigt vielleicht den Weg, af 
dem dieser Uebergang sich vollziehen wird. 

Es sei hier auch noch darauf hingewiesen, daß ein großer Teil der 
Sch.-D.schen Kreditgenossenschaften, besonders in Süd- und Südwest 
deutschland nur der äußeren Form nach noch als Genossenschaften 
bezeichnet werden können; sie haben sich zu Kleinbanken ausge 
wachsen, die über den Kreis der Genossen hinausgehend Bank- 
geschäfte aller Art betreiben, häufig aber ohne das hierzu erforder- 
liche Kapital und die ebenso notwendige geschulte kaufmännische Lei- 
tung zu besitzen. (— ê). 


Zentral-Genossenschaftskasse, Preußische, Berichtüber 
das XIV. Geschäftsjahr. Vom ı. April ı908 bis 31. März 1909. 
(Etatsjahr 1908.) Puttkammer u. Mühlbrecht, Berlin 1909. 103 S. 

Die Geschäfte der Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse mit 
dem ihr zugewiesenen Kundenkreise haben sich durchweg vermehtt, 
während der Verkehr an der Börse und auf dem allgemeinen Geld- 
markte infolge der unklaren politischen und angespannten wirtschaft 
lichen Verhältnisse eine Einschränkung erfuhr. Der Gesamtumsatz be- 
trug M. 11215905 952,06 (1907: M. 13 281 819862,98), der Reingewinn 

betrug 4,59°0 des M. 51 400000.— betragenden Grundkapitals (1907: 

1.86%). Der Durchschnittszinssatz für ausgeliehenes Geld betrug 

3.77 % (1907! 4.90%) gegenüber einem Bankdiskont von durchschnitt- 

lich 4.17 % (1907: 6.01 %). Auch im verflossenen Geschäftsjahre wurde 

für die Verbandskassen, die zur Preußischen Zentral-Genossenschafts 
kasse ein AusschliefSlichkeitsverhältnis eingegangen sind, für Darlehen 
in laufender Rechnung ein dauernder Vorzugszinssatz von 31/2°jo fest 
gehalten. Die Zahl der mit der Preußischen Zentral-Genossenschafts- 
kasse im Verkehr stehenden öffentlichen Spar- nnd Kommunalkassen 
stieg von 548 auf 591. Seit dem 2. März 1908 gehört die Preußische 

Zentral-Genossenschaftskasse der Abrechnungsstelle bei der Reichs- 

bank zu Berlin als Mitglied an. Laut Bekanntmachung des Reichs 

kanzlers vom 4. Februar 1909 ist die Preußische Zentral-Genossen- 

schaftskasse durch Beschluß des Bundesrats als Abrechnungsstelle im 

Sinne des Scheckgesetzes bestimmt worden i$ 12 Abs. 2 des Scheck- 

gesetzes). 

Zentralverband, Der, deutscher Konsumvereinc im Jahri 
rgo0o8. Verlagsanstalt des Zentralverbandes deutscher Konsumver- 


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Literatur-Anzeiger. 299 


eine von Heinrich Kaufmann & Co., Hamburg 1909. XIX, 576 S. 
Geb. M. 3.—. 

Der Generalsekretär erstattet in jedem Jahre dem Genossenschafts- 
tage des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine einen umfänglichen 
Jahresbericht, der später Aufnahme im Jahrbuch des genannten Ver- 
bandes Andet. Das Jahrbuch enthält zunächst einen Bericht über die 
Tatigkeit des Vorstandes im Jahre 1908. Daran schließt sich der Be- 
richt über die Entwicklung des Zentralverbandes im Jahre 1908. Der 
Bericht wird eingeleitet durch eine Abhandlung theoretischer Art, ın 
der das Verhaltnis der Gewerkschaft zur Genossenschaftsbewegung 
erortert wird; hieran schließt sich eine Schilderung der mannigfachen 
Kampfe, die die Konsumgenossenschaftsbewegung gegen ihre wirt- 
schaftlichen und politischen Gegner zu führen hatte. Der übrige Teil 
der Schrift ist vorwiegend der Statistik der Genossenschaftsbewegung 
gewidmet; vor allem findet sich hier reichhaltiges Material über den 
Lentralverband, den stärksten und wirtschaftlich leistungsfähigsten Zweig 
der deutschen Konsumgenossenschaftsbewegung, sowie über die Groß- 
einkaufs-Gesellschaft deutscher Konsumvereine vereinigt. Ein Kapitel 
über die nächsten Aufgaben der deutschen Konsumgenossenschafts- 
bewegung schließt diesen Teil. Es folgen sodann Mitteilungen über 
die Konsumgenossenschaftsbewegung in Großbritannien, der Schweiz, 
Oesterreich, Ungarn, Frankreich, Belgien, Holland, Dänemark, Schwe- 
den, Finnland, Rußland und Italien; ein weiteres Kapitel beschäftigt 
sich mit dem Internationalen Genossenschaftsbund, seiner Organisation 
und seinen Aufgaben. 

Als Anhang ist beigefügt der Bericht über die Entwicklung der 
Unterstützungskasse des Zentralverbandes im Jahre 1908, ein Bericht 
über die Tätigkeit des Tarifamtes, sowie die Abrechnung und Voran- 
schlage des Zentralverbandes. 


23. Finanz- und Steuerwesen. 


Steuer- und Wirtschaftsreformer, Bericht über die Ver- 
handlungen der XXXIV. Generalversammlung der Vereinigung der, 
in Berlin, am 23. Februar 1909. Erstattet vom Bureau des Aus- 
schusses. Verlag des Bureaus der Vereinigung der Steucr- und 
Wirtschafts-Reformer, Berlin 1909. 136 S. und 47 S., Anhang, Statut 
und Mitgliederverzeichnis. M. 2.—. 

Die im Jahre 1876 gegründete Vereinigung der Steuer- und Wirt- 
schaftsreformer hat in diesem Jahre durch ıhre Tagung lebhaftere Be- 
achtung gefunden, als es sonst der Fall zu sein pflegt. Das lag daran, 
dal diese Vereinigung einen Mittelpunkt agrar-konservativer An- 
schauung und damit der an gegen die Regierungsvorlage 
und Reichshinanzreform darstellt. Ein Finanzwissenschaftler von Ruf 
hatte das erste Referat zur Reichsfinanzreform übernommen. Ueber 
‚Nachlaßisteuer, Wehrsteuer, Erbrecht des Staates, Erbschaftssteuer« 
sprach Professor Dr. Otto Gerlach-Königsberg. Er leitete seine Dar- 
lexung mit den Worten Roschers über die Gefahr der Verstärkung des 
plutskiatischen Charakters des Volkslebens durch eine bedeutende 
Staatsschuld ein, eine Gefahr, die das deutsche Volk bereits an seinem 
Leibe verspüre. Endgültie müsse mit der Anleihewirtschaft, mit der 
Unsitte, das Reich allzu kurz zu halten, gebrochen werden. In seiner 
Behandlung der Erbschaftssteuer geht Gerlach auf die prinzipielle Seite 


300 Literatur-Anzeiger. 


ein. Er gehört nicht zu den Phrasenhelden, die in maßsloser Ueber- 
treibung von ihr die Zerstörung des Familienlebens erblicken, aber er 
glaubt an einen berechtigten Kern dieser Behauptung. soweit durch sie 
die Werkfortsetzung beim bäuerlichen und gewerblichen Mittelstand 
bedroht werde. Diese sollte man steuerfrei lassen. Nicht ganz zurück- 
zuweisen sind die Gerlachschen Ausführungen gegen die Begrundung 
der Erbschaftssteuer als Gebühr für den besonderen Rechtsschutz des 
Erbenden. — Durchaus unbegründet aber ist die Behauptung, dafs eine 
allgemeine auch Deszendenten umfassende Steuer nur dort als Surrogat 
der Einkommen- und Vermögenssteuer am Platz sei, wo diese fehlen. 
Wo diese vorhanden, könne sie nicht als berechtigt angesehen werden. 
Diese Behauptung läßt die besonderen staatsrechtlichen Verhältnisse 
Deutschlands ebenso aus dem Auge, wie die besonderen Aufgaben der 
Erbschaftssteuer, schon allein als Kontrollmittel. — Gerlach glaubt nun, 
dal die Erbschaftssteuer die Nachteile der rohen Verkehrssteuer habe, 
daß sie in einem ungünstigen Moment eingreift, das mobile Kapital 
weniger leicht erfasse und dadurch zur Ueberlastung des immobilen 
Kapitals führen könne. Er gibt zu, daß die Vorlagen der Regierung 
den Mängeln dieser Steuer, wenigstens soweit es sich um land- und 
forstwirtschaftliche Grundstücke handelt, Rechnung trage, sie trügen 
keinen so fiskalischen Charakter, daß sie eine ernsthafte 
Gefährdung des Wirtschaftslebens bildeten. Aber was nicht sei, könne 
werden. Diese Steuer gehöre nicht vor ein Parlament des allgemeinen 
gleichen Wahlrechts. Sollte aber eine Steuer auf den Erbgang den- 
noch kommen, so sei die Nachlaß- durch die Anfallsteuer zu ersetzen 
und die Ehegatten auf alle Fälle freizulassen. 

Die Reichsvermögen- und Einkommensteuer verwirft Gerlach un- 
bedingt, eine Besitzsteuer sei nicht allgemein nötig, sondern nur inso- 
weit, als eine Kapital- oder Kapitalrentensteuer fehle, da die großen 
Kınkünfte aus Zinsen und Dividenden nicht durch Grund-, Gebäude- 
und Gewerbesteuer getroffen würden. Dabei lehnt Gerlach die Börsen- 
verkehrssteuer ab und erklärt die Bankumsatzsteuer als durchaus laien- 
haft. Unterschreiben kann man Gerlachs Polemik gegen Matrikular- 
beiträge und Üeberweisungen, wie seine Ausführungen ja überhaupt 
eine rein sachliche Kritik enthalten. Auf die einzelnen vielfach ganz 
laienhaften Diskussionsreden en verlohnt sich nicht, festgehalten 
muf nur werden, dafs Adolph Wagner in der rücksichtslosen Offenheit 
und dem Mut, die ihn sem Leben iang auszeichneten, in dem Kreise 
ihm sonst nahestehender Männer, für die Erbschaftsbesteuerung eintrat, 
deren Gegnern Phrasenhaftirkeit und Unlust zur Steuerzahlung vorwart, 
und in diesem Kreise nicht die Achtung fand, die er verdient. Daß 
man ihm nahelegte, doch für die Besteuerung des Wertzuwachses an 
Grund und Boden einzutreten, zeigt wie manches andere das Maf von 
Kenntnis, das die besitzen, die hier mitsprechen. — Die Lieblings- 
steuern der ; Aurarkonservativen, — die Verbrauchssteuern, der Konlen- 
ausfuhrzoll, die Verkehrssteuern wurden lebhaft gefordert. Professor 
I:hrenberg-Rostock nahm die Gelegenheit zu Ausfällen auf die >sozialı- 
stıschens Elemente der Reichstinanzreform und zu Angriffen auf die 
Kathedersozialisten wahr. SchlielSlich wurde eine Resolution angenommen, 
die eine Beschränkung des Reiches auf Verbrauchs- und Verkehrssteuern 
fordert. Das zweite Referat hielt der Kammerherr Gans Edler, Herr 
zu Puttlitz-Groß-Pankow über die Branntweinsteuer. Die Resolution 
stellt die Kartottel als allerwiehtigsten landwirtschaftlichen Kulturträger 
hin und weist jede den Kartoffelverbrauch durch zu starke Belastung 


Literatur-Anzeiger. 301 


des Trinkbranntweins oder unzureichende Vergütung für den denatu- 
rierten Spiritus mindernde Steuergesetzgebung im Interesse der Land- 
wirtschaft zurück. 

Das dritte Referat des Dr. von Burgsdorff-Markendorf, Mitglied 
des Herrenhauses, über die Frage: Was kann auf dem Gebiete der 
Verwaltung der Preußische Staat und das deutsche Reich für eine er- 
sprieisliche Losung der Finanzfrage tun? (Ersparnisse und Verbilligung 
der staatlichen Betriebe), stellt eine Verbindung mancher nützlicher 
Anregung mit ausgesprochen unsozialer Anschauung (z. B. über den 
Luftraum pro Schüler) dar. Auch hier gipfelt die Resolution neben 
der Forderung von Ersparnissen in der Beschränkung des Reiches auf 
indirekte Steuern. Das letzte Referat rührt von Graf von Mirbach- 
Sorquitten, Mitglied des Herrenhauses, her. Es gibt auf die Frage: 
‚Ist in Preußen eine Erhöhung der direkten Steuern — Einkommen- 
bezw. Erganzungssteuer — notwendig?« die Antwort, daß eine dauernde 
Erhöhung der derzeitigen direkten Steuern zurückzuweisen und daf 
bei der innerhalb der nächsten drei Jahre erfolgenden Neuordnung der 
preufiischen direkten Staatssteuern auch die kommunale Belastung zu 
berücksichtigen sei. (Altmann.) 


Colson, C, Inspecteur general des Ponts et Chausseds Conseilleur 
dktat. Cours d'Economie Politique professé à l'Ecole Natio- 
nale des Ponts et Chaussées. — Livre Cinquième. Les Finances 
Publiques ctle Budget de la France. Ganthier-Villars, Im- 
primeur libraire Felix Alcan, Editeur, Paris 1909. Deuxième edition 
revue et mise à jour. 466 S., Frs. 6.—. (Encyclopédie des Tra- 
vaux Publics, fondé par M. C. Lechalas, Inspecteur général des Ponts 
et Chaussées. | 

Colsons Finanzwissenschaft, der 5. Band seiner politischen Oeko- 
nomie, ist ein überaus lesbares, vor. keinem groben wissenschaftlichen 
Ballast beschwertes Werk, das aus allyemeineren Gründen, nicht nur 
aus rein nationalen, die Finanzprobleme in enger Verbindung mit den 
französischen Finanzen behandelt, denen z. B. auch Adolf Wagner 
den breitesten Raum in seiner Finanzwissenschaft gewidmet hat. — 
Das erste Kapitel behandelt das Budget, die diversen Staatskassen, die 
Handhabung des Budgets und die lokalen Budgets, Kapitel 2 die 
Staatsschuld und das Staatsvermögen, Soll und Haben des französi- 
schen und anderer Staaten. Es folgen die öffentlichen Ausgaben als 
3. die allgemeine Steuertheorie als 4. Kapitel. Ein 5. Kapitel ist den 
Steuern Frankreichs, das 6. Kapitel der finanziellen Lage der Haupt- 
staaten gewidmet. Ueberall sind die Prinzipienfr agen kiai behandelt 
und die Haupttatsachen geschickt gruppiert. — Das letzte Kapitel ist 
in seiner Darlerung deutscher Verhältnisse bis zum Reformprojekt des 
Herbstes 1908 dure hereführt. 

Das Buch ist im ganzen recht zuverlässig, — ungenau ist allerdings 
die Behauptung iS. 426), dafs die Eisenbahnen Elsaß-l, othringens unent- 
geltlich an das deutsche Reich abgetreten seien, vielmehr sind 325 
Millionen Franes auf die Kriegsentschädigung verrechnet worden. 
Zum Studium dürfte das Werk sich entschieden empfehlen. (Altmann.) 


Diitsel, Dr. Heinrich, Prof. an der Universität Bonn. Keichs- 
nachlaßstener oder Reichsvermögensstexer. Volkswirt- 
schaftliche Zeitfragen, Heft 241/42. Leonhard Simion Nfg., Berlin 
1909. 6o S. M. 2.—. 

Dietzel will die Argumente zu Gunsten der Nachlafisteuer straffer 


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302 Literatur-Anzeiger. 


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fassen und die Einwände gegen sie bündiger widerlegen, als es bisher 
geschehen ist, er will zeigen, daß die Nachlaßsteuer gerade auch im 
Vergleich mit der Vermögenssteuer besondere Vorzüge hat. — Die 
Schrift zeichnet sich durch die Benützung der in Parlamentsverhand. 
lungen, Zeitungen und Zeitschriften verstreuten Darlegungen der neue- 
sten Zeit aus, so daf3 sie gerade das Bild des aktuellsten Kampies 
gibt. — Dietzel erblickt in der Nachlaßsteuer ein notwendiges Glicd 
der Besitzbesteuerung, die Einkommensteuer, Ergänzungssteuer und 
Nachlafssteuer enthalten müsse, um vollkommen zu sein. Letztere störe 
die bundesstaatlichen Finanzen viel weniger, als eine Reichsvermögens- 
steuer und übe Kontrollfunktionen aus, die dem Reich und den Staaten 
zugute kämen. »Könnte auch Herr Sydow im Golde wühlen, — auch 
dann wäre diese Steuer ein unbedingtes Muße« und zwar gerade, weil 
Einkommen- und Vermögenssteuer sehr entwickelt sind. Und deshalb 
sollten die Einzelstaaten, «die selbständig eine so weitreichende Erb- 
schaftssteuer nicht einführen können, dem Reich dankbar sein. Auch 
mit Rücksicht auf die von der Vermögenssteuer nicht erfassten Mobi- 
lien empfiehlt D. die hierfür geeignete Nachlaßsteuer zur Ausgleichung; 
selbst Bibliotheken will er im Gegensatz zur »Professorenpetition« nicht 
frei lassen. Auch wenn die Mobiliarbesteuerung neue Kosten verur- 
sache, stelle sie einen wesentlichen Schritt auf der Bahn zur Gerechtig- 
keit der Steuer dar. 

Dietzel behandelt dann die finanzielle Zweckmäßigkeit der Ver- 
mögens- und Nachlafßsteuer, vergleicht die Beweglichkeit, die Veran- 
lagungsschwierigkeiten und gibt zu, daß unter dem Finanzgesichtspunkt 
kein glattes Resultat für die eine oder die andere Steuer erzielt wird. 
— Volkswirtschaftlich, d. h. unter dem Gesichtspunkt des »Billigkeits«- 
postulats, wie unter dem des Einflusses auf die Kapitalbildung läßt 
sich nach Dietzel ebenfalls keine Entscheidung treffen. Bei der Unter- 
suchung des Gerechtigkeitsprinzips lehnt der Verfasser eine Reihe der 
nur zum Widerspruch reizenden Verteidigungen der Nachlafssteuer. wie 
des Verdienens unter Staatsschutz, des Schutzes des Erbrechtes durch 
den Staat, des Konjunkturgewinns ab. Für ihn ist sie allein Zuschlag- 
abgabe auf die Besitzenden. Als solche wird sie im einzelnen mit der 
Vermögenssteuer verglichen und gerechtfertigt, dann die Frage unter- 
sucht, ob die Nachlafsstener etwa eine bestimmte Berufsgruppe, d. h. 
die Agrarier, ungerecht treffe, auch dies wird im Vergleich mit der 
Vermögenssteuer bestritten, und endlich der Vorwurf des »sozialisti- 
schene Gepräges der Reichsfinanzreform entkräftet, die in der Nachlaß- 
steuer nicht den ersten Schritt zum Zukunftsstaat, sondern den unbe- 
dingt notwendigen zur Vervollkommnung des Gegenwartsstaates gehe. 

(Altmann.) 
Forward, C., All about Income Tax, House Duty and 
Land Tax. Ninth Edition Ward, Lock u. Co., London 1909. 

Die Schrift setzt in elementarer Weise Gesetzgebung und Hand- 
habung der im Titel genannten Steuern auseinander, hält sich aber da- 
bei in sehr exakter Weise an die Bestimmungen. — Außerhalb Eng- 
lands werden die beigegebenen Formulare für die einzelnen Schedula 
der Einkommensteuer als nützliches Instruktionsmittel begrüßt werden. 

(Altmann.) 
Raffety, F W, and W. H. Cartwright Starp. Barristers at 
Law. The Nations Income. An Outline of National and Local 
Taxation. Thomas Murby & Co., London 1909. 122 S. 
Das Bändchen ist ein praktisches Informationsbuch für den Bürger 





Literatur-Anzeiger. 303 


wie für den Studenten. Es soll erste Kenntnisse vermitteln und den 
Leser befähigen, die englischen Budgets und danach die politischen 
Verhaltnisse zu beurteilen. Es werden behandelt: Das Einkommen 
Englands, die Prinzipien der Besteuerung, die englischen Steuern, die 
ubrıgen Einnahmen, die englische Schuld, die Ausgabenkontrolle, die 
Gemeindefinanzen, Einkünfte und Schutzzölle. Angefügt ist schließlich 
eine Aeutierung des Ministers des Auswärtigen, Sir Edward Grey, vom 
29. Marz 1909 über das maßlose Anwachsen der Ausgaben aller Staaten 
für Heer und Flotte, — das, wenn es so weiter gehe, zum nationalen 
Bankrott führen müsse, eine Zusammensteliung der Hauptpunkte des 
Llovd-Georgeschen Budgets, sowie ein Register. (Altmann.) 


Mollwo, Prof. Dr., Die Nachlaßstener im Rahmen der 
Reichsfinansreform. Rede, gehalten im Liberalen Wahlverein 
zu Danzig am 25. März 1909. A. W. Kafemann, G. m. b. H., Dan- 
zg 1909. 16 S. 

Eine kleine, gegen den ursprünglichen Kompromiß gerichtete Dar- 
legung, die eine Beseitigung der Veberweisungen und Motrikmlarbeitr: äge 
durch eigene Reichseinnahmen sowie die Nachlaßsteuer fordert. 

(Altmann.) 

Weber, Professor Dr. Heinrich, Besteuerung des Wad- 
des. J. D. Sauerländer, Frankfurt a. M. 1909. X, 555 S. M. 10.50, 
geb. M. 12.—. 

Verfasser hat sich die Aufgabe gestellt, das Problem einer gerech- 
ten Besteuerung des eigenartigen Forstbetriebes, bei dem die Zeit der 
Saat und die Zeit der Ernte der Bodenerzeugnisse in der Regel viele 
Jahrzehnte auseinanderliegen, seiner Lösung näher zu führen. 


Die Gesetzgebung auf diesem Gebiete ist keine einheitliche, und 
ın den Schriften der "Finanz- und Steuertheoretiker ist die W side: 
Steuerung zumeist gar nicht besonders behandelt, nur wenige haben 
ste kurz "gestreift, Was insbesondere die Einkommensteuer-Gesetzee- 
hung anlangt, so besteuern die meisten Einkommensteuer-Gesetze die 
wirklichen Bareinnahmen aus dem Walde. Einige andere haben 
zwar einen Anlauf genommen, zwischen Waldkapital und Waldrente zu 
unterscheiden, allein sie führen diese Unterscheidung nicht streng und 
folgerichtig durch, Auch sie haben sich von der steuerlichen E rfassung 
der Pireinnahmien des Betriebs noch nicht frei machen können. Nur 
ganz wenige Einkommensteuergesetze gehen von dem allein richtigen 
Grundsatze der Besteuerung des Jahresw ertzuwachses, d. h. der Rente 
des Waldes aus. 

Die ersten drei Abschnitte des Buches behandeln die Grundbe- 
griffe der Besteuerung, den Begriff des Einkommens und die direkten 
Steuern in Deutschland und den Nachbarländern. 


Die drei letzten Abschnitte sind dem eigentlichen Thema gewid- 
met! der Besteuerung des Einkommens aus der Waldwirtschaft auf 
Grund der alleemeinen Einkommensteuer, der Besteuerung des Wald- 
ertraus (W aldgrundsteuer) und der Besteuerung des Wäaldvermögens. 


Die Ergebnisse sind: Ein Unterschied zwischen dem sogen. aus- 
setzeniden und dem jährlichen Forstbetriebe kann nicht anerkannt wer- 
den; daher muß die Besteuerung beider Betriebsarten gleich sein. Um 
tes in der Steuerpraxis durc hzuführen, muß eine scharfe Unterschei- 
dung zwischen Kapital und Rente des Waldes stattfinden. Nur die 
Jahresrente, d. h. der jährliche Wertzuwachs des Waldes, darf als 


304 Literatur-Anzeiger. 


Einkommen steuerlich erfaßt werden Bei dem gegenwärtigen Stande 
der »Grundsteuer« erscheint es am richtigsten, den durschschnittlich- 
jährlichen Waldreinertrag (Waldrente) zu besteuern, und die Vermö- 
genssteuer muß die Summen des Bodenwerts und der Bestandswerte, 
d. h. den gesamten Waldwert, nicht etwa den Bodenwert allein, zur 
Besteuerung heranziehen. 


Williams, W. M. J, The Kings Revenue, being a Handbook 
to the taxes and the Public Revenue. P. S. King & Son Orchard 
House Westmister, London 1908. 221 S. sh. 6. 

Dieses dem Schatzkanzler Englands, Lloyd George, gewidmete 
3uch, das nicht die Einkünfte des englischen Königs, sondern des eng- 
lischen Staates behandelt, ist gerade in der Gegenwart, in der in Eng- 
land ein ə»großes Budget« zur Diskussion steht, von besonderem In- 
teresse und Wert. —- Nach einer sehr nützlichen Zusammenstellung der 
im Buche zitierten Gesetze, wird die Civilliste behandelt, dann im ersten 
Teil die Einnahmen aus der Besteuerung dargestellt. Diese zerfällt in 
Zölle, Akzisen und Taxen. Die einzelnen Gruppen sind sehr über- 
sichtlich geordnet, nach einer historischen Betrachtung folgt die Aus- 
führung des gegenwärtigen Zustandes, wobei statistische Tabellen z. B. 
über die heimische Konsumtion und die Erträge sehr zum Verständnis 
beitragen. Teil 2 behandelt die nicht steuerlichen Einnahmen aus Post 
und Telegraph, Domänen, Suezkanalaktien und andere Quellen. -- 
Das Werk, dessen Benutzung durch ein gutes Register erleichtert 
wird, eignet sich sehr, um eine genauere Kenntnis der auch für uns 
vielfach als Vorbild nützlichen englischen Finanzwirtschaft zu verbreiten. 

(Altmann. 

Zur Reichsfinanzsreform. Drei Referate gehalten auf der Ver- 
sammlung der deuschen Mittelstandsvereinigung am 13. April 1908 
in Berlin von Kammerherr v. Nostits, Professor v. Menckstern 
und Staatsminister ”. Berlepsch. Vossische Buchhandlung, Ber- 
lin 1909. 48 S. M. —.so. 

Das erste Referat schildert die Lage der Reichsfinanzen und das 
Erfordernis der Reform, wobei der Verfasser für die Erbanfallsteuer 
als Ersatz der Nachlafisteuer eintritt. Nostitz bestreitet deren Gefahr 
für die Landwirtschaft und warnt als deren aufrichtiger Freund die Land- 
wirte sich um einer so milden steuerlichen Belastung willen unter gänz- 
licher Verkennung der Wirklichkeit in Gegensatz zu der großen Mehr- 
heit des deutschen Volkes zu bringen und das Reformwerk zu gefähr- 
den. Wenckstern tritt in aphoristisch anekdotenhafter Darstellung für 
ein Entgegenkommen der Liberalen bei Branntwein und Tabak, der 
Konservativen bei der Erbschaftssteuer ein. Alle Gegenargumente ge- 
gen diese hält er für absolut nichtig. — Berlepsch behandelt die Be- 
deutung der Reform für alle Bevölkerungsklassen und sucht nachzu- 
weisen, daR die allgemeinen Interessen hier mit denen des Mittel- 
standes zusammenfallen. Auch er kommt zum Resultat, dafs die Erb- 
schaftsteuer als Besitzsteuer allein möglich sei. 

Die von der Versammlung, der ca. 6000 Personen beiwohnten, an- 
genommene Resolution verlangte als Besitzsteuer die stark progressive 
Erbschaftsteuer unter Freilassung der kleinen Erbschaften, Rentenzah- 
lung für den ländlichen Grundbesitz und Ablehnung der das Gewerbe 
bedrohenden Anzeigen-, Gas- und Klektrizitätssteuer. (Altmann.) 


Literatur-Änzeiger. 305 


24. Städtewesen und Kommunalpolitik. 


Jaffi, Moritz, Die Stadt Posen unter pre u Bıiıscher 
Herrschaft. XIT, 453 S. M. 10.20. — Zitzlaff, Vosberg, 
Karpinski, Preußische Städte im (rebict des polui- 
schen Naflonalitätenkampfes. Mit einer Vorbemerkung von 
Ludwig Bernhard. XLVI, 202 S. M. 4.80. — Bernhard, Lud- 
wig, Die Städtepolitik im Gebiet des deutsch-polni- 
schen Nationalitätenkampfes. 42 S. M. 1.—. ıSonderab- 
druck der Vorbemerkung zu dem oben genannten Bande.) (Verfas- 
sung und Verwaltungsorganisation der Städte; ‚ 3. Band (Preußen HI), 
erster und zweiter Teil. Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Band 
tuo, Teil ı und 2.) Duncker & Humblot, Leipzig 1909. 


Diese Bände enthalten Arbeiten aus deutscher und polnischer 
Feder. Obwohl also die Autoren einander fast feindlich gegenüber- 
stehen, ergibt sich doch das übereinstimmende Resultat, daß der er- 
bitterte Nationalitätenkampf zu einer völligen Zer- 
setzungund Zerbröckelung der Bürgerscha ft inden 
östlichen Städten führt. Nicht nur leidet die Selbstverwaltung 
darunter, daß die Deutschen und die Polen völlig fremd aneinander 
vorübergehen: sondern auch im deutschen Lager bewirkt die Politik 
eine Zeisetzung! Einerseits eine ungewöhnliche Konzentration der 
preußischen Bureaukratie, — andererseits die beschleunigte Abwande- 
tung der Juden, denen die wirtschaftliche Situation (der nationalpol- 
tische Handelsbovkott) und die gesellschaftliche Stimmung (der Antise- 
mitismus der preußischen Bureaukratie) den Aufenthalt verleidet. 

Hierzu kommt, dab die Regierung aus Furcht vor den Polen die 
Selbstverwaltung beschränkt (polnische Magistratsmitglieder werden 
nicht bestätigt, die staatliche Finanzkontrolle wird scharf gehandhabt), 
‘Der Gesamteffekt ist daher: die Vernichtung der Selbstverwaltung und 
lie Erstarrung des bürgerlichen Lebens im Gebiet des Nationalitäten- 
Kamınes. 

Neben diesen tiefeingreifenden Tatsachen erscheint die sorenannte 
‚Aulturpolttik« Kal. Akademie: Kaiser-Wilhelms-Bibliothek; Kaiser- 
Friedrich-Museum ; Theatersubventionen: staatliche Prachtbauten) nur 
ais eine aufzeklebte Dekoration. 

Als Heilmittel nennt Bernhard: Erstens die Zerschlagung der La- 
umndien und die Begründung deutscher Bauerngemeinden im Umkreise 
der Stadte. Zweitens die Heranziehung sachkundiger Polen zur städti- 
sonen Verwaltung, 


hemeindchetriebe. Neuere Versuche und Erfahrungen üler die 
Ausdehnung der kommunalen Tätigkeit m Deutschland und im Aus- 
Imd. Erster Band. Im Aufirage des Vereins für Sozialpolitik her- 
auszeseben von Caıl Johannes Fuchs. (Schriften des Vereins für 
Sozulpolitik. 128. Band Duncker & Humblot, Leipzig 1908. NH, 
130 8. 

Der vorliegende Band enthält 13 Monographien: 

Mombert, Dr. Paul Freiburg i Bo Die Gemeindebetriebe in 
Deutschland. Allgemeine Darstellung. 

Der Aufsatz ibt einen Ueberbliek über Umfang und Ausdehnung 
der Gemeindebetriebe im allgemeinen. Im besonderen werden die 
Entwickelung und der Umfang der wichtigeren gewerblichen Ueber- 
schuf- jetriebe (Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerke, Straßenbahnen 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. r. 29 


306 Literatur-Anzeiger. 


und Schlachthöfe), ihre finanziellen Ergebnisse und ihre Preispolitik 
näher untersucht. 


Kutzer, Th., Oberbürgermeister in Fürth i. B. Erneuerungsfonds 
bei gemeindlichen gewerblichen Betrieben. 

Kutzer tritt entschieden dafür ein, daß bei allen privatwirtschaft- 
lichen Betrieben neben der Tilgung des geliehenen Kapitals eine der 
natürlichen und wirtschaftlichen Wertminderung entsprechende Ab- 
schreibung vorgenommen werde zwecks Erhaltung des Vermögens. 
Diese vom Anschaffungswert abzuschreibenden Beträge sollen möglichst 
gleichmäßig auf die Benutzungszeit verteilt und besonderen Erneue- 
rungsfonds zugeführt werden, denen ihre eigenen Zinsen zuwachsen. 
Die Mittel der Erneuerungsfonds will der Verfasser nicht zu Erwei- 
terungsbauten und als Betriebskapital verwendet, sondern liquide ge- 
halten sehen, eine allzu rigorose Forderung, die viel Widerspruch her- 
vorrufen dürfte. Es ist nicht einzusehen, warum nicht wie in den Pri- 
vatbetrieben, die zurückgelegten Beträge in den Werken mitarbeiten 
sollen. 

Silbergleit, Prof. Dr. Heinrich, Direktor des Statistischen 
Amtes der Stadt Berlin. Städtische Betriebe zur Lebensmittelversor- 
gung. 

Es werden im ersten Teile die Wochenmärkte und Markthallen 
von 16 deutschen Städten mit besonderer Berücksichtigung der Ber- 
liner Verhältnisse besprochen; der zweite Teil behandelt die Schlacht- 
höfe. 


Dunker, Dr. Emil von, Die kommunalen Einrichtungen Deutsch- 
lands für Fischversorgung. 

Der Verfasser stellt fest, daß die Einführung des Fisches als 
Haupternährungsmittel für die breiteren Volksschichten wegen der stei- 
genden Tendenz der Fischpreise und der teilweisen Abnahme der 
Fischzufuhr auf große Schwierigkeiten stößt. 


Spiegel, Prof. Dr. phil. Leopold, Charlottenburg. Kommunale 
Milchversorgung. 

Es werden die von den Städten durchgeführten Maßnahmen zur 
Beschaffung einer einwandfreien Säuglingsmilch besprochen. 


Ehrler, Dr. Josef, Vorstand des städtischen statistischen Am- 
tes in Freiburg i. B. Gemeindeschlächtereien. 

E. berichtet über die erfolgreichen Versuche verschiedener Städte, 
durch zeitweiligen Betrieb von Gemeindeschlächtereien die Fleisch- 
preise auf ein gesundes Niveau herabzudrücken. 


Fürth, Dr. Emil von, Wien. Die städtische Uebernahmsstelle 
für Vieh und Fleisch und die erste Wiener Grofischlächterei-Aktienge- 
sellschaft. Versuche einer kommunalen Fleischversorgung. 

Ein beachtenswerter, aber nach den bisherigen Erfahrungen als 
mißßglückt zu bezeichnender Versuch, den Zwischenhandel auszuschal- 
ten und die Fleischversorgung Wiens in gesunde Bahnen zu lenken. 


Wormser, Lea, Die kommunale Schweinemast in Karlsruhe. 

Gelungener Versuch einer Verwertung der Hausabfälle städtischer 
Haushaltungen durch Mästung von Schweinen auf dem städtischen 
Viehhofe. 

Weis, Dr. Wilhelm, Karlsruhe. Die Verwertung der Gas- 
nebenprocdukte in den städtischen Gasanstalten. 

Der Verfasser bespricht zunächst die technische und wirtschaft- 


Literatur-Änzeiger. 307 


liche Bedeutung der einzelnen Nebenprodukte und untersucht sodann 
ihren Einfluß auf die Rentabilität der Gaswerke. 


Ehrle, Dr. Fosef, Freiburg. Gemeindezeitungen, -Druckereien 
und Plakatınstitute. 

Mollwo, Dr. Carl, Danzig-Langfuhr. Kommunale Lagerhäuser. 

Die verschiedenen Arten der Beschaffung von Lagerungsmöglich- 
keiten seitens deutscher und ausländischer Städte werden vom Verfas- 
ser besprochen. Er kommt zu dem Resultat, daß die Konstituierung 
von Erwerbsgesellschaften mit kommunaler Beteiligung dem reinen Ge- 
meindebetriebe vorzuziehen ist. 

Spiegel, M., Wien. Ledigenheime. 

Der Verfasser tritt für die Errichtung von kommunalen Ledigen- 
heimen ein. 

Stein, Prof. Dr. Philipp, Frankfurt am Main. 

Das Verhältnis der freiwilligen und zwangsgemeinschaftlichen Kör- 
perschaften in der Wohlfahrtspflege. 

Gemeindliche und freie Fürsorgetätigkeit sollen im Zusammenhang 
ausgeübt werden. Die freiwilligen Wohlfahrtsorganisationen sind in den 
Kreis der öffentlichen Wohlfahrtspflege einzuordnen, die Rechte und 
Pflichten der sozialen Selbstverwaltung der freiwilligen Fürsorge- und 
selbsthilfeorganisationen sind abzugrenzen und zu sichern. (M.) 


Gemeindefinanzen. Erster Bd. System der Gemeindebesteue- 
rung in Hessen, Württemberg, Baden, Elsaß-L.othringen, Bayern, 
Sachsen, Preußen. (Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 126.) 
Duncker & Humblot, Leipzig 1908. XI, 318 S. 

Mit dem vorliegenden Bande wird die Reihe der vom Verein für 
Sozialpolitik geplanten Untersuchungen über die Gemeindefinanzen er- 
öffnet. Er bringt eine Sammlung von kritischen Einzeldarstellungen 
der wichtigeren Gemeindesteuersysteme. 


Becker, Ministerialrat Dr., Darmstadt. Die Kommunalbesteue- 
rung im Großherzogtum Hessen. — Z’rädinger, Finansrat Dr., 
Stuttgart. Die Kommunalbesteuerung in Württemberg. — Erler, 
Dr. Jos., Vorstand des städt. Statistischen Amtes, Freiburg i. Br. Die 
Gemeindebesteuerung im Großherzogtum Baden. — Fichelmann, 
Dr., Direktor d. Statist. Amtes d. Stadt Straßburg. Das System der 
Gemeindebesteuerung in Elsaß-Lothringen. — Kutzer, Th., Erster 
Bürgermeister in Fürth. Die öffentlich-rechtlichen Einnahmen der Ge- 
meinden in Bayern. — Mostitz, Hans von, Kgl. Sächsischer Amts- 
hauptmann und Kammerherr. Die (semeindebesteuerung im König- 
reich Sachsen. — Scholz, Dr. Ernst, Beigeordneter und Kämmerer 
in Wiesbaden. Das heutige Gemeindebesteuerungssystem in Preußen. 
Unter besonderer Berücksichtigung des Westens der Monarchie. (M.) 


Verfassung und Verwaltungsorganisafion der Städte. 
VII. Band. England. — Frankreich. — Nordamerika. (Schriften des 
Vereins für Sozialpolitik. 123. Band.) Duncker u. Humblot, 
Leipzig 1908. XVII u. 299 S. 

F. IF. Hirst berichtet (in englischer Sprache) über die englischen 
Stadtverwaltungen im allgemeinen und über diejenigen Londons und 
Leeds im besonderen. 

H. Berthelemy behandelt in seinem Beitrage (in französischer 
Sprache) die Entwickelung der französischen Stadtverwaltung im 19. 
Jahrhundert. 


20* 


308 -  Literatur-Anzeiger. 


Frank G. Goodnow gibt einen Ueberblick (in englischer 
Sprache) über die Stellung und die Rechte der Städte in den Ver- 
einigten Staaten. 

Delos F. Wilcox beschreibt (in englischer Sprache) die Ver- 
waltung von Washington, New-York, Chicago und 7 anderer Grot- 
städte der Union. (M.) 


25. Wohnungsfrage. 


Halbwachs, Maurice: LesExpropriations etle Prix des 
terrains a Paris (1800—1900). Paris 1909. Publications de 


la Société Nouvelle de Librairie et d'Edition. Ed. Cornély. 416 S. 
Frs. 8.—-. 


In diesem für den Nationalökonomen wie für den Historiker gleich 
interessanten Buch untersucht Maurice Halbwachs, Professor am Gymna- 
sium zu Rcims, die Strafsenveränderungen und Immobiliar-Entwic klung 
der Stadt Paris von der Hälfte des vervangenen Jahrhunderts bis zur 
Jahrhundertwende. Der besondere Zweck ist, von national-ökonomischer 
Warte aus die Expropriationsphänomene einer Riesenstadt zu beobach- 
ten und auf ihre verschiedenen Wurzeln zurückzuführen. Der Autor 
kommt zu dem Ergebnis, daf5 das reale wirtschaftliche Bedürfnis der Ein- 
wohner hier zweifellos in erster Linie steht. Im Anschluß an die 
detaillierte Beschreibung der immensen baulichen Veränderungen, die 
Paris seit dem Beginn des Second Empire erfahren hat, findet Halb- 
wachs Gelegenheit zu interessanten Betrachtungen über die Bevölkerungs- 
bewegung in den einzelnen Stadtteilen von Paris. Im zweiten Teil 
seiner Studie untersucht Halbwachs die Frage, inwieweit die Schwan- 
kungen der Bodenpreise von den stattgehabten Expropriationen und Ver- 
änderungen beeinflußt worden sind. Diese Untersuchung gewinnt an 
wissenschaftlicher Schärfe noch dadurch, daß der Verf. mit richtigem Ver- 
ständnis für die kausalen Zusammenhänge zwischen der Entstehung der 
(srundrente und den allgemeinen ökonomischen Bedingunsen des Landes 
diese Frage in ihren Beziehungen zu den Lebensmittelpreisen und der 
E ntwicklung von Handel und Gewerbe in Frankreich, fernerhin auch 
der städtischen Expansion und der Wahrscheinlichkeitsrechnung des 
Terrainverkaufs in Paris studiert hat. Alle diese Verhältnisse geben 
dem Verf. zu wertvollen, an der Hand von Ziffern und Tatsachen unter- 
nommenen Ausflügen in das Gebiet der Frage der Terrainspekulation, 
der Entstehung des Preises und des Wertes Anlaß. 

Die soweit wir zu beurteilen vermögen, sehr gründlich, wenn auch 
etwas gar trocken geschriebene, mit vielen Plänen und Tabellen aus- 
gestattete Arbeit wäre es wert, die Aufmerksamkeit insbesondere der 
Fachgenossen im engeren Sinne des Wortes zu erregen. Aber auch 
für den Sozialwissenschaftler tout court, ja selbst den Sozialpsy chologen 
wird das Werk eine Fundgrube sein. Um nur eines herauszugreifen, 
untersucht der Verf. zum Beispiel mit vielem Scharfsinn die geringere 
Mobilität und daher geringere Widerstandsfähiekeit des Proletariats 
gegenüber der Tendenz der Hauseigentümer zur Erhöhung der Micten. 

(Michels.\ 
Jaeger, Dr. Johannes, Dielllohnungsfrage. Jos. no sche 
Buchhandlung, Kempten und München 1009. 149 S. M. 


Wie aus dem Vorwort ersichtlich, verfolgt dieses Buch a so 
sehr einen theoretisch-wissenschaftlichen, sondern praktisch-wirtschaft- 


At. 


Literatur-Änzeiger. 309 


- 


lichen Zweck: alle städtischen und staatlichen Verwaltungen, Parla- 
mentarier und Volksfreunde für die städtische Wohnungsfrage 
zu interessieren. Der Verfasser hat sodann ein bedeutendes Maß 
statistisch wichtiger Notizen gesammelt und verwertet, auch selber 
durch eigene Beobachtungen soviel persönliche Erfahrungen zusammen- 
gebracht, dal sein Buch genügend über den jetzigen Stand der Woh- 
nungsfrage orientiert, bezw. darüber, daß in dieser Beziehung trotz aller 
die Bewegungsfreiheit einengenden Vorschriften besonders in den Grof- 
städten noch vieles im Argen liegt und verbesserungsbedürftig ist. Die 
mehr theoretisch-kulturgeschichtlich gehaltenen Betrachtungen dieses 
ersten Teiles des Buchs münden in die praktische Forderung einer 
reichsgesetzlichen Wohnungsreform aus, worauf unter V. Gedanken 
iolgen über den gemeinnützigen Wohnungsbau in Programm und 

Prauise. Hier wird u a. einer gewissen Enteignungspflicht der Kom- 

manen das Wort geredet. »Es würde zunächst eine bestimmte, rings 

um die Stadt legende Landzone in den Besitz der Stadt übergehen. 

Sobald diese Zone in das Stadium der Baureife träte, wäre die nächst- 

liegende Zone zu enteignen, sodaß schließlich aller Baugrund im Pe- 

sitze der Stadt wäre mit Ausnahme des alten Zentrums«. Die Gemein- 
den hatten dann die neuerrichteten Wohnungen an Rechtspersonen in 

Erbpacht zu geben. 

JahrrsoerichtdesGroßh. hessischen Landeswohnung 
inspektors für 1goS. Herausgegeben im Auftrage des Groß h. 
Minstertums des Innern. Staatsverlag, Darmstadt. Buchdruckerei 
C. W. Leske, Darmstadt 1909. 108 S. 

Enthält wiederum eine Fülle von Material zur Wohnungsfrage und 
zeigt, wie die Wohnungsreform in Hessen von Jahr zu Jahr Fortschritte 
macht. Er bringt Mitteilungen über die Wohnungsverhältnisse der 
minderliemittelten Volksklassen und das Schlafstellenwesen, über Or- 
ganısation und Durchführung der Wohnungsaufsicht, Wohnungsfürsorge, 
Geldquellen für die gemeinnützige und gewerbliche Bautätigkeit, sowie 
uber verschiedene andere mit der W ohnungsfrage in Zusammenhang 
stehende Angelegenheiten, wie Bodenpolitik der Gemeinden usw. Der 
Bericht hebt nachdrücklich hervor, daß die Wohnungsreform in erster 
Lini? eine Sache der Gemeinden sei, die die in Betracht kommen- 
den Verhältnisse am besten kennen und deren Tätigkeit auf diesem 
Gebiet nicht ausgeschaltet oder eingeschränkt werden dürfe. Die Or- 
panisation der Wohnungsinspektion hat sich in Hessen gut bewährt, 
selbst in kleinen ländlichen Gemeinden haben sich zahlreiche Mik- 
stande gefunden. Die kommunale Bodenpolitik hat 1908 in den 
hessischen Gemeinden gute Erfolge erzielt. 


Kumpffmeyer, Hans, Generalsekretär der deutschen Gartenstadt- 
sesellschaft, Die Gartenstadtbewerung. (Aus Natur und 
Geisteswelt, 259. Band. B. G. Teubner, Leipzig 1900. 116 S. mit 
43 Abbildungen, M. 1.—, geb. M. 1.25 

Gibt zum ersten Male eine zusammenfassende Darstellung der 

Gartenstadtbewegung. Nach einer Schilderung der volkswirtschaftlichen 

Voraussetzungen wird die Geschichte der jungen Bewegung erzählt. 

Besonderer Wert wird auf die Erörterung wichtiger kozen. wen der 

Gartenstadtpraxis (Wahl des Geländes, Bauprobleme, Boden- und Woh- 

nungspelitik, Finanzierung) gelegt. Ein weiteres Kapitel behandelt in 

gedrangter Form die Bedeutung der Gartenstadtbew egung für die Volks- 
wirtschaft, für die Entwickelung der Städte, für die Frau, die Volks- 


310 Literatur-Anzeiger. 


gesundheit, Industrie, Landwirtschaft und Kultur. Zum Schluß werden 
die Aufgaben und Aussichten der Gartenstadtbewegung erörtert. 

Der Verfasser vertritt dabei den Standpunkt, daß überall da, wo 
neue Ortschaften im Entstehen sind (an Kanälen, Wasserkraftwerken, 
im Ansıiedlungsgebiet des Ostens) und auch da, wo bestehende Ge- 
meinden sich weiterentwickeln, die in Betracht kommenden Faktoren 
(also Staat, Gemeinde, gemeinnützige Körperschaften und Private) zu- 
sammenwirken sollen, um unter Ausschaltung aller Bodenspekulation 
eine planvolle gemeinnützige Ansiedlungspolitik zu verfolgen und da- 
mit die in dem Buch erörterten Ziele der Gartenstadtbewegung zu ver- 
wirklichen. 


Lechler, Paul, Der erste Schrittzur nationalen Wik 
nungs reform. MI. Aufl. (Soziale Zeitfragen, Heft Fe Buch- 
handlung »Bodenreform«, Berlin o. D. 15 S, M. — 

Der Verfasser regt an, daß zur Steuerung der Wohnungiiät seitens 
der deutschen Regierungen .aus Beamten und aus Männern des prak- 
tischen Lebens bestehende » Wohnungskommissionen« geschaffen werden, 
denen die Aufgabe zufällt, innerhalb ihres Bezirkes die gemeinnützige 
Bautätigkeit anzuregen und wit Rat und Tat zu fördern. Ferner soll 
der Staat die Garantie übernehmen für die seitens der Landesversiche- 
rungsanstalten den gemeinnützigen Bauvereinen gewährten Baukredite 
(letzte Hypotheken). (M.) 





26. Unterrichts- und Bildungswesen. 


Städtische Handelshochschule in Cöln, Bericht über das 
Studienjahr 1908 (Sommersemester 1908 — Wintersemester 1908/09), 
erstattet vom Studiendirektor Prof. Dr. Chr. Eckert. Paul Neubner, 
Cöln 1909. 108 S. M. —-.60. 

Gibt wiederum ein Bild von der stetig aufsteigenden Entwicklung 
der jungen Anstalt. Neben einer allgemeinen Chronik enthält der Be- 
richt nähere Angaben über die Verwaltung der Hochschule, die Zu- 
sammensetzung des Lehrkörpers, die Studierenden, den Unterricht und 
die in Verbindung von Theorie und Praxis unternommenen Exkur- 
sionen zur Besichtigung industrieller und gewerblicher Anlagen, insbe- 
sondere auch über Zweck und Ziel der jüngsten großen Studienfahrt, die 
nach den britischen und den deutschen Besitzungen in Ostafrika geführt 
hatte. Endlich gibt der Bericht noch Aufschluß über die Entwicklung 
der Bibliothek und der übrigen Hochschul-Sammlungen, die Akademische 
Krankenkasse und die Unfallversicherung der Studierenden, die vor- 
handenen Stipendienstiftungen, sowie über Umfang und Ergebnis der 
Abschlußprüfungen. 


Dienstag, Dr. Paul, Soziale Tendenzen im deutschen 
Studentenleben. Bavarta-Verlag, München 1909. 32 S. M.—.75- 


Behandelt das Problem, inwieweit bis jetzt soziale Bestrebungen 
in der deutschen Studentenschaft Eingang gefunden haben und wie 
sie planmäflig weiter zu verfolgen sind. Es werden empfohlen: Aus- 
bau der Arbeiterfortbildungskurse und der sozialwissenschaftlichen Stu- 
dentenvereine; vor allem "aber sollte die Burschenschaft, die einst so 
tatkräftig an der äußeren Einigung Deutschlands mitgewirkt hat, jetzt 
dies auch bezüglich der inneren Einigung tun; sie muß sich daher in 
viel stärkerem “Maße der »sozialen Frage« und ihren Problemen zu- 
wenden als bisher. 





Literatur-Anzeiger. 31] 


Grauck-Kühne, Elisabeth, Das Soziale Gemeinschafts- 
lehen im Deutschen Reich. Leitfaden der Volkswirtschafts- 
lehre und Bürgerkunde. Volksvereinsverlag, M.-Gladbach 1909. 132 5. 
M 1. 

Das Heft ist als Beihilfe zum Lehrbetrieb in höheren Mädchen- 
schulen und Lyceen gedacht, aber auch angezeigt für Knabenschulen 
und zum Selbstunterricht. Der Abschnitt über Bürgerkunde will Kennt- 
nis der öffentlichen Einrichtungen und der elementaren juristischen und 
staatswissenschaftlichen Begriffe vermitteln. Der sozialgeschichtliche 
Aufbau soll es den Lehrenden und Lernenden erleichtern, von be- 
kanntem Boden aus einen Faden in die terra incognita der Volkswirt- 
schaftslehre hinüberzuspinnen. 


Göhre, Paul, Die neueste Kirchenaustritisbewegung 
aus den Landeskirchen in Deutschland. E. Diederichs, 
Jena 1909. 48 S. M. —.80. 

Die heutigen Kirchen. — Die Hindernisse des Kirchenaustritts. — 
Die fruheren Austritte und ihre Motive. — Der Charakter der neuen 
Austrittsbewegung. — Die Sozialdemokratie und die Bewegung. — 
Ihre Ursachen. — Ihre äußeren Anlässe. — Ihre bisherigen Erfolge. — 
Die Kirchen und die neue Bewegung. — Ihre mutmaßliche Zukunft. — 

Das Ergebnis der Darlegungen der Broschüre ist etwa: Die 
Bewegung sitzt noch im evangelischen Norddeutschland, namentlich in 
den Industriezentren (Berlin). Sie ist noch keine eigentliche Massen 
bewegung. Der Bestand der Kirchen ist durch sie noch nicht ge- 
tährdet, Aber sie wird weiter gehen und allmählich auch in die 
Provinz hinausdringen. Sie gibt heute schon der religiösen und kirch- 
lichen Struktur Deutschlands eine neue Note: es gibt heute Zehntau- 
sende, die schon außerhalb jeder Kirche leben und bürgerliche Gleich- 
berechtigung verlangen. Auch auf die Schule und die religiöse Ent- 
wicklung wird die Bewegung einwirken. 


Paulsen, Friedr., Richtlinien im höheren Schulwesen 
Deutschlands. Gesammelte Aufsätze. Reuther u. Reichard, Berlin 
1909. 148 S. M. 1.50. 

Die Aufsätze sind nach der Schulreform von ıgoı geschrieben und 
sollen den Sinn dieser großen Wandlung in unserem gelehrten Schul- 
wesen deuten helfen. Die Titel der einzelnen Aufsätze lauten: 

1. Das Prinzip der Gleichwertigkeit der drei Formen der höheren 
Schule. — 2. Was kann geschehen, um den Gymnasialstudien auf obe- 


rer Stufe eine freiere Gestalt zu geben? — 3. In welcher Richtung ist 
Schulreform von ı901 weiterzuführen. — 4. Nochmals die Reformvor- 
schlage der Unterrichtskommission der deutschen Naturforscher und 
Aerzte. — 5. Das Realschulwesen in Deutschland, seine Bestimmung 
und seine zukünftige Gestaltung. — 6. Der nationale Charakter der 
hoheren Schulen Deutschlands und die Grundtendenz der jüngsten 
Schülreform. — 7. Die Notwendigkeit einer Neugestaltung der Abitu- 
Tientenprüfung, — 8. Die neue Organisation des höheren Mädchen- 
schulwesens in Preußen. (AL) 


Piovano, Giuseppe, La Libertà dInsegnamento in Italia 
neil Ora Volgente. Monza 1909. Tip. Artigianelli. Deposito 
presso G. B, Berrutti, Torino, via Garibaldi 18. 64 pp. L. 1.—. 


Eine sehr interessante kleine Schrift über die Gedankenfreiheit und 
Einrichtungen des italienischen Universitätswesens, aus der Feder eines 


312 Literatur-Anzeiger. 


bekannten katholischen Geistlichen — Dr. iuris Giuseppe Piovano ist 
Kanonikus und Professor an der Päpstlichen Rechtsfakultät des Semi- 
nario Metropolitano in Turin — eine Stellung, die, ins Deutsche uber- 
tragen, etwa dem Ordinariat für kanonisches Recht an der theol. Fakul- 
tät einer Universität gleichkommt. Piovano untersucht in von Sach- 
kenntnis zeugenden interessanten Ausführungen die generelle Frage, 
was unter dem Begriffe der Lehrfreiheit zu verstehen sei, den Wert 
und die gesetzliche Kraft der akademischen Titel, das Funktionne- 
ment der offiziellen Universitätskarriere, streift dabei die Frage des 
Nachwuchses und wirft zum Schluß die Frage auf, wie den in seiner 
Untersuchung festgestellten Schäden abzuhelfen sei, wobei er vor allen 
Dingen die Schaffung freier, vom Staate unabhängiger, aber den staat- 
lichen Universitäten rechtlich gleichgestellter katholischer Universitäten 
und zu diesem Zwecke die Abschaffung des Gesetzesparagraphen, der 
diesen Gründungen im Wege steht, vorschlägt. 

Diese Lösung muf jeden mit dem italienischen Hochschulleben 
Vertrauten zunächst in hohem Grade verwundern. In der Tat ıst die 
l.chrfreiheit in keinem Lande der Welt so sehr gewährleistet wie in 
talien. Arturo Labriola, das theoretische und praktische Haupt der 
schärfsten Richtung im italienischen Sozialismus, selbst Dozent der 
Nationalökonomie an der kgl. Universität und der kgl. Handelsschule in 
Neapel, hat mit Recht einmal ausgeführt, dafs es unmöglich sei, die Lehr- 
freiheit mit noch größeren Garantien zu umgeben als es in Italien tatsach- 
lich der Fall sei. Piovano ist gegenteiliger Meinung; er verweist auf einen 
Gsesetzesparagraphen, der allerdings der Lehrfreiheit enge Grenzen zieht 
(Ausschluß staatsfeindiicher Elemente). Aber er selbst mut zugeben, 
dafs er virtuell außer Kraft ist und daf er mit der öffentlichen Mei- 
nung der Gelehrtenwelt in schärfstem Widerspruch steht. Er beruft 
sich fernerhin auf die Eissenart der Zentrale des Universitätswesens, das 
Unterrichtsministerium. Aber hier ıst zu bemerken, dafs von dieser 
Seite her politischen Geenern bisher keinerlei Schwierigkeiten bezüglich 
ihrer Dozentur gemacht wurden. Er beruft sich endlich auf die Selten- 
heit katholisch-geläubiger Professoren auf den Universitäten. Der Geist 
des Landes sei katholisch, der Geist der offiziellen Wissenschaft in 
Italien unkatholisch. Das letztere ist allerdings richtig. Es ist richtig, 
dafs die katholisch-gläubigen Universitätsdozenten eine verschwindende 
Minderheit bilden und dal der allgemeine, auf den italienischen 
Hochschulen herrschende Geist. ohne protestantisch oder auch nur 
freimaurerisch zu scin, doch dem Katholizismus kein günstiger ist. 
Aber Piovano irrt, «diesen Zustand auf eine Unduldsamkeit, auf 
einen Mangel an Lehrfreiheit zurückzuführen. Es mag immerhin zuge- 
geben werden, dafs man in der italienischen Wissenschaft dem ausge- 
sprochen Klerikalen nicht ohne Reserve gegenübersteht und man hier 
und da vielleicht auch einmal diese Reserve übertreibt. Auch, dati 
der katholisch-gläubige Student darunter leiden mag, da er im Exa- 
men die unkatholischen Ideen seiner Professoren hersauen muf, als wären 
es seine eigenen — nebenbei bemerkt: ist es, wenigstens in Italien, dem 
Studenten sehr wohl gestattet, seine eigenen Ansichten im Examen 
zum Ausdruck zu bringen und mit dem Professor zu diskutieren —, mag 
als ein allerdings schwer abzustellender Schaden bezeichnet werden. 
Aber in der Hauptsache liegt die von Piovano konstatierte Tatsache 
doch der naturlichen, der modernen Wissenschaft ıinhärenten, dem 
kirchlichen Katholizismus werenüber ablehnenden Tendenz der Uni- 
versitat als Institut gerade eben der freien Forschung in der überall, 


Literatur-Änzeiger. 313 


auch in Deutschland, konstatierten geistigen wie zahlenmäfligen Infe- 
riorität des streng katholischen Elements auf dem Gebiete des Hoch- 
schullebens. Das wird vom Verfasser, der seine These in keineswegs 
enger und gehässiger Weise entwickelt, vielleicht selbst zugegeben 
werden. (Michels. 


27. Jugendfürsorge, Armenwesen und Wohlfahrtspflege. 


Armenwesen, Das, im Königreiche Böhmen am Anfang 
des NN. Jahrhunderts. (Mitteilungen des Statist. Landesamtes 
des Konzieichs Böhmen, Band XH) Textlicher Teil von Dr. Aar/ 
Euglis. Selbstverlag. Prag 1908. CCCXLUI, 112 S., 12 Kartogr. 
K. 8—. 

Die wünschensweite Reform der öffentlichen Armenpflege in Böh- 
men war einer der wichtigsten Anlässe zu diesem Werke, welches in 
Böhmen zum ersten Male eine einheitliche Darstellung der gesamten, 
auch der privaten Armenpflege bringt. Der umfangreiche Stoff, der 
aus den Jahren 1900— 1906 stammt, wird einmal nach den unterstützten 
(Arbeitslose, Kinder, Kranke, Sieche, Rekonvaleszenten), und dann nach 
den unterstützenden Subjekten (öffentliche Armenpflege der Gemeinden, 
Bezirke, des Landes, und die privaten Armenvereine, Pfarr- und Kon- 
kretalarmenfonds) gegliedert vorgebracht. Dieser Darstellung geht eine 
Einletung über die È rhebungsmethode, Geschichte der österreichischen 
Armengesetzeebung, den Begriff der öffentlichen Armenpflege u. s. w. 
sowie Erorterungen über die Zahl der unterstützten Armen und über 
die Unterstützungsursachen voran. Vom sozialpolitischen Standpunkte 
sind von besonderem Interesse die Abhandlungen betreffend die Ein- 
lege, die Armenordnungen der größeren Gemeinden, die Waisenräte 
und die Pfarr- und Konkretalarmenfonds. Besonders wird aber auf 
die große Bedeutung der Armenvereine für die gesamte Armenpflege 
hingewiesen. Die fachliche Armenpflege, insbesondere jene für geistig 
und körperlich abnorme Individuen fällt fast zur Gänze den Vereinen 
heim. Die Unzulänglichkeit der öffentlichen Armenpflege ist sehr 

augenfallig; eine gerechtere Verteilung der Armenlast ıst das wichtigste 

Reformpostulat. 


Schneider, Dr. jr, Manfred, Die Fürsorgeersiehung 
Minderjähriger in Wärttember g. J.B. Metzler, Stuttgart 
1909. 128 S. M. 2.20. 

Das Buch gibt eine systematische Darstellung des F.-E.-Verfahrens 

m Württemberg unter Berücksichtigung wichtiger Abweichungen der 

Gesetze anderer Bundesstaaten. Ein kurzer geschichtlicher Veberblick 

geht voraus. Nach den Ergebnissen würden die Bestimmungen über 

die Zustandigkeit gegenüber von Ausländern anders auszulegen sem 
als von der Praxis: eine wesentliche Vereinfachung des Verfahrens 
wurde in dieser Hinsicht erzielt. Eine Erhöhung der Altersgrenze für 
den Beginn der F.-E. wird nicht ohne Einschränkung befürwortet, eine 

Hinaufrückung des Zeitpunkts der Beendigung nach den bisherigen 

Erfahrungen überhaupt nicht. Kine E folgsstatistik gibt es in Württem- 

berg nicht. Die Gestaltung einer solchen sowie die Vereinheitlichung 

der F.-E.-Statistik überhaupt im ganzen Reiche wird gefordert. -- Das 
württ. F.-E.-Gesetz und die Vollz.-Verf, sind beigegeben. 


-an > ~ ak 


314 Literatur-Anzeiger. 


28. Kriminologie, Strafrecht. 


Becker, Dr., Landgerichtsdirektor in Dresden, Schutz der kri 
minell gewordenen Jugend im Strafrecht nnd Straf: 
proscß. Nach dem Entwurf einer Strafprozefordnung. v. Zahn 
& Jaensch, Dresden 1909. 36 S. M. 1.—. 

Das Schriftchen gibt eine gute Uebersicht über die bemerkens- 
werten Aenderungen des Strafverfahrens gegen Jugendliche, welche der 
dem Bundesrat vorliegende Entwurf einer Strafprozeßordnung aufweist. 
Der Verfasser kommt zu dem Resultate, daß die Gesetzesvorlage einen 
begrübenswerten Fortschritt auf dem Gebiete des Jugendschutzes dar- 
stellt. (M. 


Dirkmeyer, Dr. Karl von, Studien zu dem Hauptgrund. 
satz der modernen Richtung im Strafrecht: »Nicht die 
Tat, sondern der Täter ist zu bestrafen.«e W. Engelmann, Leipzig 
1909. VIH, 232 S. M. 6.—. 

Der Verfasser liefert mit vorstehender Schrift seinen eigenen Bei- 
trag zu den von ihm und Nagler (Basel) herausgegebenen, von einer 
Anzahl Vertretern der klassischen Strafrechtsschule verfaßten »Kniti- 
schen Beiträgen zur Strafrechtsreform.e Er zeigt, daß der obige Satz 
das einheitliche Glaubensbekenntnis aller »Modernen« im Strafrecht 
bilde, so sehr sie sonst untereinander abweichen. In den Konsequen- 
zen also dieses Satzes könne und müsse man die moderne Richtung 
bekämpfen. Diese Konsequenzen werden dann auf S. 18—142 in 2? 
Ziffern gezogen. Natürlich scheiden von diesen Konsequenzen für die 
Bekämpfung diejenigen aus, zu denen die klassische Schule von ihren 
Ausgangspunkt aus übereinstimmend mit den Gegnern gelangt; aber 
auch dann noch bleiben Differenzen genug übrig, um den Gegensatz 
zwischen den beiden Schulen als unversöhnlich und unüberbrückbar 
erscheinen zu lassen (S. 143—150). In diesem Schulenstreit muß daher 
der Straf Gesetzgeber feste Stellung nehmen (S. 150—163), und zwar 
zugunsten der klassischen Schule; denn die moderne Richtung steht 
außerhalb des eigentlichen Strafrechts auf dem Boden der Verbrechens- 
Prophylaxis (S. 163—184). 267 Anmerkungen bringen (auf S. 184 bis 
225) den nötigen wissenschaftlichen Apparat zu den Ausführungen des 
Textes. 

Niceforo, Prof. Dr. A., Dic Kriminalpolizei und ihr: 
Hilfswissenschaften. Kingeleitet und erweitert von Dr. H. 
Lindemann (HI. Buch der »Enzyklopädie d. mod. Kriminalistikc). 
L. Langenscheidt, Grofßs-Lichterfelde-Öst. XLVIII, 472 S. Helftaus- 
gabe in ro Heften à M. 2.--. 

Das Werk verfolgt den Zweck, die Anwendungsmöglichkeit der 
wissenschaftlichen Erkenntnis bei der gerichtlichen Untersuchung, die 
sogen. »wissenschaftliche Kriminaluntersuchung«, zu studieren. Diese 
ist ein Zweig der »Kriminologie«, die nach Ansicht des Verfassers in 
erster Linie die biologischen und mesologischen Ursachen der Krimi- 
nologie zu untersuchen, sodann den Verbrecher als Individuum und als 
Kategorie zu studieren und schließlich die geeignete präventiven und 
repressiven Mittel im Kampfe gegen das Verbrechertum zu erfor- 
schen hat. 

In 10 Kapiteln wird der Leser mit den verschiedenen photogra- 
phischen, mikroskopischen, chemischen und sonstigen wissenschaftlichen 
Methoden, deren sich der moderne Kriminalist bei der Verfolgung von 
Verbrechern bedient, bekannt gemacht. 


Literatur-Anzeiger. 315 


Stark, Dr. jur. Otto, Die Bestechung von Angestellten 
im Handel und Gewerbe. (Strafrechtliche Abhandlungen, heraus- 
gegeben von v. Lilienthal, Heft 95). 59 S. M. 1.60. 

Nach einer kurzen Darlegung der volkswirtschaftlichen Klagen und 
einem Bericht über die Anträge der verschiedenen deutschen Handels- 
kammern sowie des deutschen Handelstags bespricht Verfasser das 
englische Gesetz For the better Prevention of Corruption vom 4. 
August 06 sowie ein den gleichen Gegenstand behandelndes austra- 
lcies Gesetz, Die Frage, ob in Deutschland nicht schon die be- 
stehenden Gesetzesbestimmungen über Untreue, Betrug, unlauteren 
Wettbewerb etc. zur Bekämpfung des »Schmiergelderunwesens« aus- 
reichen, wird verneint und positive Vorschläge de lege ferenda ge- 
macht, Das praktische Ergebnis der Arbeit ist die Verwerfung eines 
neuen Spezialgesetzes und der Vorschlag einer Abänderung des Untreue- 
paragraphen (X 266 St.G.B.) in dem Sinn, daf letzterer in voller All- 
gemeinheit gefaßt und damit auch sämtliche Fälle des Schmiergelder- 
unwesens In sich begreifen würde. 





29. Soziale Hygiene. 


Bivölkerungs- und Medizinalstatistik, Statistische Ueber- 
sichten der, in grophischer Darstellung. Herausgegeben von K. A. 
Linener, Deutscher Verlag für Volkswohlfahrt, Berlin 1908. 3 Tabellen. 

Die Diagramme sind von seiten des medizinal-statistischen Instituts 
der vom Geh. Kommerzienrat Lingner begründeten Sonderausstellung 
»Volkskrankheiten und ihre Bekampfung« durch Dr. med. Roesle zu 
Ausstellungszwecken angefertigt worden und bringen folgende Vorgänge 
senr anschaulich zur Darstellung: I. Die natürliche Bewegung der Be- 
volkerung der europäischen Staaten seit Beginn des XIX. Jahrhunderts. 
II. Die natürliche Bewegung der Bevölkerung in den deutschen Groß- 
städten. HI. Die Säuglingssterblichkeit in den europäischen Staaten in 
Beziehung zu der Häufigkeit der Geburten. (M.) 
Bollinger, Professor Dr. O. von, Obermedizinalrat, Mand/lungen 

der Medizin und des Aerztestandes in den letzten 50 
Jahren. Rede, gehalten beim Antritt des Rektorats der Ludwig- 
Maximilans-Universität München am 28. November 1908. J. F. Leh- 
mann, Munchen 19909. 44 S. M. 1.—. 

Im ersten Teile wird die Entwickelung der medizinischen Wissen- 
schalten in den letzten 5o Jahren, das Wirken der einzelnen Forscher 
und Praktiker, die sich um das Fortschreiten der Medizin besonders 
verdient gemacht haben, sehr anschaulich und gemeinverständlich ge- 
schtldert. Die vielen Sondergebiete und einzelnen Krankheiten werden 
dabei eingehend behandelt. Im zweiten Teile untersucht v. Bollinger 
«te Gründe für die im Gegensatz zu dem Aufschwung der wissenschaft- 
lichen Medizin bestehende stetige Verschlechterung der wirtschaftlichen 
Lage der Aerzte. Für den Niedergang des Aerztestandes macht er 
verantwortlich: Die Ueberfüllung des Berufes, das Spezialistentum, die 
Auswuchse der Kurpfuscherei und des Gehbeimmittelwesens und die 
Arbeiterversicherungsgesetzgebung. (AL) 
Lindheim, Alfred von, Saluti acgrorum. Aufgabe und 

Bedeutung der Krankenpflege im modernen Staat. 
Eine sozial-statistische Untersuchung. Franz Deuticke, Leipzig und 
Wien 1005. 334 S. M. 7.—. 

Nach kurzer Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der 


316 Literatur-Anzeiger. 


Krankenpflege und der Errungenschaften moderner Medizin verweist 
der Verfasser auf die wertvolle Tatsache, da die Sterblichkeit des 
Menschengeschlechtes, wenigstens soweit dasselbe in Europa lebt, 
wesentlich verringert und die Lebenserwartung eine bedeutend gröfsere 
geworden ist, als in früheren Jahrhunderten. Ein ebenso erfreuliches 
Bild, wie die Abnahme der Sterblichkeit an Infektionskrankheiten, ge- 
währt auch die Abnahme der Tuberkulosensterblichkeit in Deutschland. 
So starben noch im Jahrfünft 1877—1881 von 10000 Lebenden 353.77 
und in der Zeit von 1807—lIooı nur 21.87. Seit 1889 starben in 
Preußen allein 370 000 Menschen weniger, als nach dem Durchschnitt 
früherer Jahre zu erwarten gewesen wäre. Neben den grofsen Erfolgen 
der wissenschaftlichen Forschung sind diese Errungenschaften der ra- 
tionellen Krankenpflege zu danken. Es erwächst deshalb dem Staate 
und der Gesellschaft schon wegen der Armenversorgung und der Ge- 
meindewohlfahrt die heiligste Verpflichtung, der Krankenpflege die 
größte Würdigung und Beachtung zu schenken. Um aber die grofe 
Bedeutung der Krankenpflege zu “erörtern und die schweren Pflichten 
festzustellen, welche der moderne Staat betretis der Fürsorge am 
Krankenbett zu erfüllen hat, muß der Umfang und die Grenzlinien fest- 
gelegt sein, innerhalb welcher diese Fürsorge sich vollziehen muf. 
In dieser Erkenntnis machte der Autor das Gebiet der modernen 
Krankenpflege zum Gegenstand einer so gründlichen Forschung, wie 
sie im gleichen Umfang “bisher noch nicht veranstaltet worden ist. Da 
es sich um sehr wichtige und sehr viele statistische Daten handelte, 
so konnte einerseits kein allzu sroßes, aber auch kein allzu kleines 
Gebiet ins Auge gefaßt werden, Es erschien daher ersprieislich, 
Deutschland und Oesterreich zu bearbeiten, ein Gebiet, welches ım 
großen und ganzen sozialpoliusch und klimatisch gleichartige Gebiete 
umfaßt und auch groli genug ist, um aus statistischen Zahlen möglichst 
richtige Schlüsse zu ziehen. Neben Deutschland und Oesterreich 
wurden vergleichsweise eine Reihe von Daten aus anderen Ländern, 
namentlich aus England herangezogen, wo das Gebiet der Kranken- 
pllege große E ntwicklung und Ausdehnung gewonnen hat. Von groisem 
Vorteil ist es weiterhin, dafs die statistise hen Angaben bis zum Jahre 
1903 heranreichen, somit die letzten Jahre berücksichtigen. Der Um- 
fang der Krankenfürsorse und Krankenpflege erscheint daher in voll- 
wertiger Zusammenstellung. Es findet sich die Zahl der Heilanstalten, 
der verfügbaren Betten, die Höhe der Baukosten und Verpileustage, 
die Zahl der Krankenpfleger usw. fleißig und einwandsfrei verzeichnet. 
Eine genaue Unsersuchung ist der Morbidität und Mortalität der Pilere- 
personen gewidmet. Besonderes Interesse erweckt auch das Kapitel 
über die Gefahrlosigkeit der Kurorte und Lungenheilstätten in bezug 
auf die Infektion der Bevölkerung, Ein weiterer Abschnitt ist der 
Reform der Krankenpflege in den Kulturstaaten gewidmet. Wie aus 
dieser Zusammenstellung ersichtlich, bringt das vorliegende Werk eine 
Fülle wertvollen Materials und verdient das Interesse besonders aller 
Sozialpolitiker in ausgesprochener Weise Aufopfernder Flei und 
Idealismus kennzeichnen den Verfasser. Zum Schlusse sei noch das 
Resume seiner Gesamtergebnisse angeführt: I. Dem Staate obliegt die 
Verptlientung, im Vereine mit den beteiligten Faktoren Einrichtungen 
für eine alleemeine Kranken-, Unfall- und Invaliditätsversicherung jener 
Staatsangehönigen zu schaften, welche nicht imstande sind, hierfür ans 
eigenen Kräften zu sorgen. 1. Im engsten Zusammenhang damit ob- 
liegt den Kulturstaaten die weitcre Verpflichtung, Vorsorge dafür zu 


Literatur-Anzeiger. 317 


treffen, daß r. soviel öffentliche Heilanstalten im Bereiche des Staates 
eeschaflen werden, dafs für Orte mit einer geschlossenen Wohnbevöl- 
kerung von mindestens 10000 Einwohnern je ein Krankenbett auf 200 
kinwohner, und für das flache Land je ein Krankenbett für 400 Ein- 
wohner zur Verfügung stehe; 2. für ländliche Distrikte, welche bezüg- 
uch der Benutzung einer Öffentlichen Heilanstalt geographisch beson- 
ders ungünstig hegen, mit Hilfe der beteiligten Gemeinden eine ge- 
egnete Distrikts- und Gemeindeprivatpflese organisiert werde; 3. daß 
dort wo die Krankenfürsorge nicht durch die Hilfe der Gemeinde, 
des Landes, der bestehenden Stiftungen und der Privatwohltätigkeit 
herbeigelührt werden kann, der Staat mit seinen Mitteln helfend und 
erzanzendd einzutreten habe. IM. Die oberste Aufsicht über die Ge- 
sundheitsverhaltnisse obliegt der Verwaltung des Staates. Diese Auf- 
sicht ist tunlichst zu konzentrieren und die Verwaltung der gesamten 
Sapitätsverhaltnisse in einem eigenen Ministerium oder mindestens ın 
einer mit möglichster Selbständigkeit ausgestatteten Medizinalabteilung 
eines Ministeriums auszuüben. Gleichzeitig mit einer besseren Ausge- 
staltung der Vertretungskörper (Aerztekammern) soll einerseits für die 
unbedingt notwendige Hebung der sozialen Stellung und der materi- 
elen Laze der Aerzte gesorgt werden, andererseits aber sollen auch 
dhie ärztlichen Berufspersonen zu gewissenhaftester, in humanem Geiste 
zu leistender Pflichterfüllung durch die nötigen Vorkehrungen und 
\alsnahmen angehalten werden. IV. In bezug auf die eigentlichen 
Krankenpflegepersonen empfehlen sich die folgenden Grundsätze: 
1. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, daß genügend Pflegekräfte in 
erster Linie für die öffentlichen Heilanstalten, in zweiter Linie für die 
Distrikts- und Privatpflege vorhanden seien. Um dem jetzt bestehen- 
den Mangel abzuhelfen, sind mit den bestehenden, bereits seit längerer 
Leit segensreich wirkenden konfessionellen Genossenschaften, sowie 
mit den bestehenden interkonfessionellen Pflegegesellschaften (Rotes 
Kreuz etc.) Vereinbarungen zu treffen, welche den Mangel an Pflege- 
personal beheben. Die gesamten bisher nicht organisierten weltlichen 
Krankenpflegepersonen männlichen und weiblichen Geschlechts sind 
zu al) zu vereinigen, welche vom Staate ın Evidenz gehalten 
werden. 2. Alle Krankenpflegepersonen haben sich einer gründlichen 
praktici hen und theoretischen Ausbildung zu unterzichen, für die ein 
besonderes Reglement zu erlassen Ist, und hierauf eine staatliche Ab- 
serlusprüfung zu absolvieren, welche sich sowohl auf die allgemeine 
Ansbildung als auf die Spezialpflege bestimmter Krankheiten zu cr- 
Strecken hat, und deren Endergebnis dem Prüfungskandidaten no 
oder geringere Befugnisse einräumt. 3. Der Staat wird nach Tunlich- 
keit bemuht sein, Einrichtungen zu treffen, welche den Krankenpflere- 
personen Im Fall eintretender Krankheit oder Invalidität Hilfe und 
Versorgung zuteil werden lassen. V. In bezug auf die hier in Frage 
kommenden Mortalitäts- und Morbiditätsverbältnisse hat die eingehende 
Untersuchung dieser Arbeit folgende ve für die mit der Kran- 
kentlege beschäftigten Personen ergeben: 1. Der ärztliche Beruf ist, 
dank der bestehenden Fortschritte der a und der Pro- 
phrlaxe, in bezug auf Infektion inamentlich in bezug auf die vefürchtetste 
und verbreitetste Krankheit, die Tuberkulose) günstiger gestellt, als fast 
alle übrigen Lebensberufe. Doch wird der Aerztestand infolge der mit 
Ihm verbundenen Aufregungen und auch durch die teilweise mißlichen 
materiellen Verhaltnisse in erster Linie von den Erkrankungen des 
Herzens und der Nerven betroffen. 2. Die eigentlichen Krankenpflege- 


318 Literatur-Anzeiger. 


personen männlichen und weiblichen Geschlechts sind in Morbidität 
und Mortalität zwar weniger günstig als die Aerzte gestellt, doch sind 
sie inbezug auf die Infektion und namentlich der Tuberkulose nicht 
größerer Gefahr ausgesetzt als die gesanıte Bevölkerung in der gleichen 
Altersepoche. Die ungünstigen Ausnahmen, welche bei den konfessio- 
nellen Genossenschaften, namentlich bei den barmherzigen Schwestern 
römisch-katholischen Bekenntnisses stattfinden, sind auf Gründe zurück- 
zuführen, die nicht in der Ansteckung am Krankenbett beruhen, und 
die in dem betreffenden Kapitel dieses Buches eingehend erörtert 
wurden. VI. Die Errichtung von Spezialkrankenhäusern und -Heıl- 
stätten, namentlich soweit sie der Bekämpfung der Tuberkulose ge- 
widmet sind, ist nach Tunlichkeit zu fördern, und die betreffenden 
daran beteiligten Gemeinden sind über die folgenden, durch die hier 
vorgenommenen statistischen Untersuchungen zutage getretenen Ergeb- 
nisse amtlich zu belehren: 1. Eine Ansteckung der Pflegepersonen in 
l.ungenheilstätten war in allen beobachteten Fällen ausgeschlossen. 
2. Die umfassende Untersuchung über den Einfluß Lungenkranker, 
welche in offenen Kurorten Oesterreichs, Deutschlands, der Schweiz 
und der Riviera alljährlich behandelt werden, und zwar sowohl auf die 
Krankenpflegepersonen als auf die einheimische Bevölkerung, ergab, 
daß dieser Einfluß nicht nur kein ungünstiger war, sondern daß ın- 
folge der verschärften Prophylaxe und besseren sanitären Einrichtungen 
die einheimische Bevölkerung weniger an der Tuberkulose zu leiden 
hatte, als vor der Gründung der betreffenden Kurorte und Sanatorien 
in den betreffenden Orten. VII. Die Kulturstaaten sollen zusammen- 
treten, um einheitliche Vereinbarungen für eine vollkommenere und 
sicherere Mortalitäts- und Morbiditätsstatistik zu treffen, welche ge- 
eignet ist, über den Zusammenhang der Erkrankung und des Todes 
mit dem Berufe Aufklärung zu geben, den Vergleich der Ergebnisse 
innerhalb der verschiedenen Staaten zu erleichtern und der Medizin 
sowie der Sozialwissenschaft wichtige und neue Behelfe zu liefern. 
(W. Scholz.) 


Tugendreich, Dr. Gustav, leitender Arzt der städt. Säuglines- 
fürsorgestelle V in Berlin, Die Mutter- und Säuglingsfür- 
sorge. Kurzgefafites Handbuch, I. Häifte mit Beiträgen von Amts- 
serichtsrat Landsberg und Dr. med. Weinberg. Ferdinand Enke, 
Stuttgart 1909. 128 S. M. 3.20. 

In dem Handbuch soll das umfangreiche aber untrennbar zu- 
sammengehörige Gebiet der Mutter- und Säuglingsfürsorge vollständig 
abgehandeit werden. Der Zeitpunkt für ein solches Unternehmen 
scheint gekommen, da die Hauptrichtlinien dieser Fürsorge jetzt wohl 
festliegen. 

Die erschienene I. Hälfte des Handbuchs enthält zunächst Be- 
eriffsbestimmung und einen kurzen historischen 
Abri von Tugendreich, dann eine Mutterstatistik 
(Fruchtbarkeit und spezifische Sterblichkeit der Mutter) von Wein- 
berg, dem sich die Säuglingsstatistik (Geburten, Morbidität, 
Mortalität) von Tugendreich anschließt. Es folgt ein kurzes Ka- 
pitel über die Berechtigung und die Träger der Mutter- 
und Säuglingsfürsorge; den Schluß bildet das von Lands- 
berg bearbeitete Kapitel über Rechtsstellung und Rechts- 
schutz der ehelichen und unehelichen Mutter und 
desehelichen und unehelichen Kindes. 


Literatur-Anzeiger. 319 


30. Frauenfrage, Sexualethik. 


Cathrein, Viktor S. F, Die Frauenfrage. Dritte, umgear- 
betete und vermehrte Auflage. Herdersche Verlagsbuchhandlung, 
Freiburg 1909. VIII, 240 S. M. 2.40. 

Nicht ein vollständiges Handbuch der Frauenfrage zu schreiben, 
war die Absicht des Verfassers; er wollte nur die allgemeinen Grund- 
sätze darlegen, die vom katholischen Standpunkt bei der Lösung der 
Frauenfrage maßgebend sein müssen. Die Schrift beginnt mit einem 
Rückblick auf die Frau in der Geschichte, zeigt die Entstehung und 
den Stand der heutigen Frauenfrage, ihr Wesen und ihre Ursachen. 
Dann wird eingehend die Stellung der Frau zur Familie dargelegt 
(Bestimmung der Frau, moderne Auffassungen des Geschlechtsverhält- 
nisses, die Ehe nach theistisch-christlicher Auffassung, Gleichberechti- 
vung von Mann und Frau, die Autorität in der Familie, das Mutter- 
schaftsproblem in seiner Beziehung zur Kindererziehung und zum Fa- 
milienhaushalt). Die weiteren Kapitel befassen sich mit der Frauen- 
erwerbsfrage, mit der Frauenbildung und dem Frauenstudium, den 
Frauen und der Politik, der charitativen Tätigkeit der Frauen, der 
Frauenfrage und der Verehrung der Gottesmutter. Obwohl der Ver- 
tasser streng festhält an den Lehren des positiven Christentums, bezw. 
der katholischen Kirche, ist er doch weit davon entfernt, sich den er- 
höhten und erweiterten Anforderungen zu verschließen, welche die 
heutigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse an das Erwerbs- 
leben und die Bildung der Frauen stellen. Da die Schrift schon An- 
fang Februar fertig gedruckt war, war es dem Verfasser nicht möglich, 
die Ergebnisse der deutschen Berufszählung vom Jahre 1907 zu be- 
nutzen, deren Veröffentlichung erst seither begonnen hat. 





31. Staats- und Verwaltungsrecht. 


lock, Dr. A., Landgerichtsrat in Karlsruhe, Bazille, W., Amt- 
mann in Stuttgart, Bürgerkunde, Deutsche Staats- und 
Rechtskunde. Für Württemberg. Zur Einführung in das öffent- 
liche Leben der Gegenwart. G. Braunsche Hofbuchdruckerei, Karls- 
ruhe 1909. XX, 480 S., geb. M. 3.80. 

Das Buch gibt nach einer Einleitung über den Staat überhaupt, 
über die verschiedenen Staatsformen und das Recht im allgemeinen 
in seinem ı. Teil (Staatsrecht) Ausführungen über das Staatsrecht des 
Deutschen Reichs und des Königreichs Württemberg. Der 2. Teil 
enthalt das Strafrecht und das bürgerliche Recht einschließlich des 
Prozeiiverfahrens. Der 3. Teil beschäftigt sich mit dem umfangreichen 
Gebiet der inneren Verwaltung, aus dem hervorzuheben sind die Ab- 
schnitte über die Organisation und das Verfahren der inneren Ver- 
waltung im allgemeinen, über das geistige und körperliche Leben 
‚Unterrichtswesen, Kunst und Wissenschaft, Kirchenwesen, Gesundheits- 
wesen, Armenwesen, Polizei usw.), über das wirtschaftliche Leben 
theoretische Volkswirtschaftslehre, Geld- und Kreditwesen, Arbeiter- 
versicherung, Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe usw.). Der 4., 4. 
und 6. Teil behandelt die auswärtigen Angelegenheiten, Heer und 
Kriegsflotte und das Finanzwesen des Reichs und des Königreichs 
Württemberg. 


Hammermeister, W., Bureauvorsteher bei der Einkommensteuer- 
Veranlagskonmission Charlottenburg, Zinkommenstenergesets 


320 Literatur-Anzeiger. 


nebst Ausführungsanweisung. A. W. Hayns Erben, Berlin 
1909. 335 S. M. 6.50. 

Das Buch, das aus der Feder eines im Steuerwesen praktisch täti- 
gen Beamten hervorgegangen ist, enthält außer dem Wortlaut des Ge- 
setzes und der ministeriellen Ausführungsanweisung die wesentlichsten 
und neuesten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, die bezüg- 
lichen Erlasse des Finanzministers und sonstige praktische Erläute- 
rungen. Die einzelnen Artikel der Ausf.-Anweıis. sind direkt unter den 
betr. Gesetzesparagraphen zum Abdruck gekommen, so dafs unter je- 
dem Paragraphen alles das vereinigt ist, was auf ihn Bezug hat. Auch 
im Inhaltsverzeichnis ıst der kurze Inhalt jedes einzelnen Paragraphen 
angegeben, um die Orientierung zu erleichtern. Dem Buche ist außer- 
dem ein alphabetisches Sachregister beigegeben. 


Alöti, Dr. Emil, Die Texte der schweiserischen Ver- 
hältniswahl-Gesetze. Buchhandlung des Schweiz. Grutliver- 
eins, Zürich 1909. 98 S. . 

Die Verhältniswahl hat in der Schweiz seit ı8gı in elf Kantonen 
Eingang gefunden. Die vorliegende Schrift enthält alle zur Zeit gel- 
tenden Verhältniswahlgesetze und -Ordnungen. Als Anhang sind bel- 
gegeben eine Tabelle über das heutige Anwendungsgebiet der Ver- 
hältnıswahl in der Schweiz, sowie die Detailvorschriften, Wahlzettel 
und Wahlprotokollformulare für die Wahlen in den Groten Rat von 
Basel-Stadt nach dem Verhältniswahlverfahren. 

Spiegel, Dr. Ludwig, Prof. an der deutschen Universität in Prag, 
Die Verwaltungsrechtswissenschaft. Beiträge zur Syste- 
matık und Methodik der Re een Duncker u. Humblot, 
Leipzig 1909. XII, 222 S. M. 

Verfasser entwickelt die ae daß die Verwaltungesrechts- 
wissenschaft als eine selbständige Disziplin zu pflegen ist und dab sie 
im Hinblick auf die Massenhaftigkeit des von ihr zu bewältigenden 
Rechtsstoffs ihr Hauptaugenmerk auf die Bearbeitung der allge- 
meinen Lehren richten muß. Dabei tritt sie zu den übrigen 
Rechtsdisziplinen in mehr oder minder enge Beziehungen, die eingehend 
untersucht werden. Als wichtigster erscheint der Gegensatz von Ver- 
waltungsrecht und Privatrecht. Nicht die Verschiedenheit der Materien 
ist hier charakteristisch, sondern die Behandlung, die das Recht ihnen 
angedeihen läfit. Das Privatrecht wird gekennzeichnet durch die eigen- 
tümliche "Technik, die sich äußert in der Koordination der Rechtsge- 
nossen, in der Verwirklichung des Rechts durch die Rechtsgenossen 
und in der Aufstellung eines Systems von subjektiven Rechten, uber 
welche die Rechtsgenossen disponieren können. Im Gegensatze dazu 
zeigt das Verwaltungsrecht Ueberordnung der Verwaltung und Ver- 
wirklichung des Rechts durch die Verwaltung. Man kann eine zivi- 
lıstische und eine verwaltungsrechtliche Rechtsanschauung unterschei- 
den. Das Charakteristische der ersteren liegt in der Gegenüberstellung 
von objektivem und subjektivem Recht. Das »Rechte löst sich auf in 
Rechte, die dem Individuum eignen. Das Verwaltungsrecht dagegen 
mu von der Gesamtheit, vom Ganzen ausgehen. Ist die zivilrecht- 
liche Rechtsanschauung individualistisch, so ist ihr Gegenstück kollek- 
tivistisch. Wahrend das Zivilrecht die einzelnen Rechtsverhältnisse 
moglichst isoliert, individualisiert, mu das Verwaltungsrecht die ge- 
samte Tätigkeit der Verwaltungsorgane übersc hauen, die ja auch 
durch das Recht normiert wird und auf die es in erster Linie ankommt. 


Literatur-Anzeiger. 321 


Darum steht im Mittelpunkte des Verwaltungsrechts das Organisations- 
recht und erst In weiterer Folge schließt sich hieran das Verhältnis 
der Verwaltung zur Bevölkerung an. Die heutige Theorie wird be- 
herrscht von der zivilistischen Rechtsanschauung, die sich nicht bloß 
im Privat- und Zivilprozeßrecht, sondern auch im Strafrecht und Staats- 
recht äußert. Auch die Verwaltungsrechtstheorie paft sich dieser 
“ Rechtsanschauumg an. Demgegenüber muß die Forderung erhoben 
werden, dab das Verwaltungsrecht aus sich heraus und nicht mit Zu- 
hilfenahme zivilrechtlicher Kategorien erklärt werde. Baut man aber 
das Verwaltungsrecht auf selbständiger Grundlage auf, so wird man 
von selbst dazu gedrängt, auch die allgemeinsten Rechtsbegriffe, wie 
Recht, Rechtsquelle, subjektives Recht zu revidieren und auf diese 
Weise eine allgemeine Rechtsichre, welche für alle Zweige der Rechts- 
wissenschaft verwendbar Ist, vorzubereiten. 


Wolke, Dr. jur. Alfred, Postinspektor in Bonn, Postrecht. 
Sammlung Göschen Nr. 423.) G. J. Göschen’sche Verlagshandlung, 
Leipzig 1909. 208 S., geb. M. —.8o0. 

Mit dem Bändchen »Postrecht« (dem später noch ein Bändchen 
“Telegraphenrecht« folgen wird) will der Verfasser eine in der Lite- 
ratur noch fehlende, alle Rechtsbeziehungen der Post umfassende 
systematische Darstellung bieten. Der Stoff ist so gruppiert, 
‚laß im Abschnitt I die Stellung des deutschen Postwesens im öffent- 
lichen Rechte, im Abschnitt II das Rechtsverhältnis der Post zum Pu- 
bikum {das Post-Privatrecht) und im Abschnitt III das Post-Strafrecht 
derzestellt wird. Den Interessen der Praxis wird dadurch noch ge- 
dient, dafs möglichst häufig die gesetzlichen Belegstellen im Texte an- 
cefahrt sind und daß das Sac hregister nicht blof nach Stichworten, 
sondern bei den wichtigeren Gesetzen auch noch nach Paragraphen 
aufsestellt ist Zum besseren Verständnis des geltenden Rechts ist die 
rechtsgeschichtliche Entwicklung gebührend gewürdigt worden, so na- 
mentlich beim Postregal und Postzwang, sowie bei der bisher in der 
Literatur stielmütterlich behandelten Erörterung des Rechtsverhältnisses 
der Post zu den Eisenbahnen. Auch die Bestimmungen des Posttax- 
gesetzes und seiner Ereänzungsgesetze, sowie des Weltpostvertrags 
haben die verdiente Berüc ksichtigung erfahren. Die erst Ende 1908 
veroßtentlichten Bestimmungen über den Postprotest und den Post- 
Ueberweisungs- und Scheckverkehr konnten noch berücksichtigt werden, 
so das der vom zx. Januar 1909 ab geltende Rechtszustand zu- 
grunde liegt. 


Zweig, Dr. jur. Egon, Die Lehre vom Pouvoir Consti- 
tuant Ein Beitrau zum Staatsrecht der französischen Revolution. 
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tubingen 1909. XV, 482 S. M. 12.60, 
gel. M. 15.—. 

Unternimmt den Versuch, das Zentraldogma des französischen Re- 
volutionsstaatsrechts, die Theorie vom verfassunggebenden und -ändern- 
den Monopol der nationalen Gesamtheit, nach Voraussetzungen und 
Wirkungen darzustellen. Es wird gezeigt, dafs die Wurzeln des Pro- 
blems bis in die Antike zurückreichen und daß die Revolution bier wie 
so oft das Relais gebildet hat, durch welches überlieferte politische 
Anschauungen in den Vorstellungsbestand der Folgezeit eingegangen 
sind. Namentlich werden unter diesem Gesichtspunkt die staatsrecht- 
chen Kodifikationsversuche der englischen Revolution, die einzelnen 
Entwicklungsphasen der amerikanischen Verfassungsdoktrin und — als 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 1. 21 


322 Literatur-Anzeiger. 


wichtigstes propädeutisches Element der revolutionären Staatslehre — 
die Auseinandersetzung zwischen Köniztum und Magistratur in Frank- 
reich behandelt. Im Mittelpunkt der Darstellung steht die Fortbildung, 
welche die Lehre vom Pouvoir Constituant in der Gesetzgebung der 
Revolutionsparlamente und darüber hinaus in den Verfassungen der 
von Frankreich mit Staatsrecht bewidmeten republikanischen Gemein- 
wesen gefunden hat. Das Buch, welches zum erstenmal die Ergebnisse 
dieser bis in unsere Tage fortwirkenden Entwicklung mit den Mitteln 
exakt-juristischer Forschung prüft, verfolgt, wie seine Vorrede sagt, 
den methodologischen Zweck, zzu zeigen, wie ein politisches Theorem 
aus der rein literarischen Daseinsform, die es in jahrhundertelanger 
Inkubation erhalten hat, durch den Zwang und Drang realer Interessen 
und Bedürfnisse umgeschmolzen wird, zu deren Befriedigung es kraft 
historischer Fügung berufen ware. 


32. Gewerbe-, Vereins- und Privat-Recht. 


Fuchs, Ernst, Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht in Karlsruhe, 
Die Gemeingefährlichkeit der konstruktiven Juris 
prudenz. G. Braunsche Hofbuchdruckerei, Karlsruhe 1909. 311 5. 
M. 3.00. 

Die Schrift will nicht nur unsre ganze juristische Vorbildung und Me- 
thode als verfehlt, sondern unsere ganze Rechtswissenschaft und Rechts- 
findung namentlich auf dem Gebiete des Zivilrechts als in scholasti- 
schem Formalismus verknöchert und mittelalterlich nachweisen. Sie zeigt 
einer neuen psvychologisch-soziologischen Rechtslehre anstelle der seit- 
herigen Begriffsknetungsjurisprudenz den Weg. Der Verf. setzt den in 
seinen früheren Schriften begonnenen Kampf gegen die verbalistisch- 
dialektische romanıstische Jurisprudenz, die von ihm sog. Pandektologıe, 
kräftig fort, erweitert und vertieft ihn. Er klagt unser jetziges gelehrtes 
juristisches Schrifttum heftig an, vor allem auch das unsere Praxis be- 
herrschende Monstrum des Plankschen Kommentars, dessen Scholastık 
an Beispielen dargetan wird. Er verlangt Rechtslehrer, die zugleich 
als hervorragende Praktiker tätig bleiben wie die Professoren der Me- 
dizin; er verlangt weiter die Abschaffung des Konstruktionismus, des 
Protokollismus und des Assessorismus, als der drei Säulen unserer jetzi- 
gen weltfremden Ziviljustiz. Und er redet das Wort der Ersetzung 
unseres doktrinären, abstrakt romanistischen BGB. durch ein germani- 
sches nach Art des schweizerischen Zivilgesetzbuchs und unseres durch 
und durch unwahren Gerichtswesens durch eine ZPO. nach Art der 
österreichischen, jedoch mit Zivilschöffengerichten. 

Ueberall ist die neueste Rechtssprechung des Reichsgerichts als 
INlustration verwertet und in besondern Anhängen die Ideen des Ver- 
fassers an der Hand dieser neuesten oberstrichterlichen Entscheidungen 
veranschaulicht. 

Jüttner, Dr. jur. Rudolf, Das Recht der Kartcelle in 
Deutschland. Wine juristische Studie. Roßberg'sche Verlagsbuch- 
handlung, Leipzig 1909. IV, 147 S. M. 4.—. 

Das Buch verfolgt den Zweck, eine systematische Darstellung des 
für Kartelle und Syndikate gegenwärtig in Deutschland geltenden Rechts 
zu geben, da die im Gegensatze zur volkswirtschaftlichen ziemlich 
dürftige juristische Literatur sich wesentlich nur mit der Frage befatt, 
wie die behaupteten Mitsstände im Kartellwesen zu bekämpfen seien 


-~ 
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Literatur-Anzeiger. 323 


und dieses künftig geregelt werden solle. Um hierfür eine gecignete 
Grundlage zu gewinnen, bedarf es aber zunächst einer genaueren Unter- 
suchung darüber, wie sich gegenwärtig die gesamte Rechtslage der 
Kartelle gestaltet, Um diese Aufgabe zu lösen, werden nach einer 
Einleitung, die sich mit der Begrenzung des Stoffes beschäftigt, zu- 
nachst die Rechtsformen, deren sich die Kartelle bedienen, erörtert. 
Hierbei kommen nicht nur handelsrechtliche Gesellschaften, sondern 
in weitem Umfange auch Vereine und Gesellschaften bürgerlichen 
Rechtes, sowie lose Vereinbarungen in Betracht. Besonderes Interesse 
errexen dabei diejenigen Kartelle, die sich eine eigene, besonders kon- 
struterte Verkaufsstelle geschaffen haben, deren bedeutendste Vertreter 
wsenwärtig das Kheinisch- „Westphälische Kohlensyndikat in Essen und 
ier Stuhlwerksverband in Düsseldorf sind. An die Besprechung der 
aukeren Organisation schliefst sich eine Untersuchung des Rechtsver- 
haltnısses nach innen an, bei der besonders die Beziehungen der Mit- 
glieder zur Verkaufsstelle, der Eintritt und Ausschluf3 der Mitglieder 
und die wichtige Frage des Ueberganges des syndizierten Betriebes auf 
andere mit seinen Rechtsfolgen berücksichtigt werden. Der letzte Ab- 
chnitt behandelt das Rechtsverhältnis nach außen, die Beziehungen 
des Kartells zu den Abnehmern und zu Konkurrenten, die eine Betei- 
hgung am Kartell ablehnen, sowie eine Beurteilung der dabei verwen- 
deten Kampf und Pressionsmittel. Nach den bei der Untersuchung 
gewonnenen Ergebnissen erscheint die Entwicklung des Kartellwesens 
tur den Erlai eines Kartellgesetzes noch nicht reif, um so weniger, 
als fuhlbare Mängel der gegenwärtigen Gesetzgebung, von einzelnen 
Ausnahmen abgesehen, bisher nicht hervorgetreten sind. 


33. Politik. 


Clenow, George, Die Zukunft Polens. Erster Band: Wirt- 
schaft. Fr. Wilh. Grunow, Leipzig 1908. N, 293 S. M. 8.— 

Das großangeleste Werk behandelt die Polenfrage in ihrer Bedeu- 
tung fur die russische Politik in enger Anlehnung an die Grundfragen 
der preußischen Polenpolitik. Des Verfasser will durch nüchterne 
Darstellung der Tatsachen Aufklärung geben. Der vorliegende erste 
band ist in zwei Abschnitte verliedert. Nach einer kurzen historischen 
Einleitung wird im ersten Abschnitte die politische Organisation, welche 
dle russische Regierung nach der Niederwerfung des Aufstandes von 
1863 den Polen gegeben hat, geschildert. Der zweite Abschnitt behan- 
delt die wirtschaftliche Organisation, welche sich die Polen selbst ge- 
ceben haben. Die vier Kapitel des ersten Abschnittes behandeln die 
Reformen von 1864, den weiteren Ausbau der Verwaltungsorgani- 
sation nach 1894, die Stellung der lateinischen und orthodoxen 
Kirche und den Einfluß des russischen Hlementes. Im letzten Ab- 
schnitt gibt der Verfasser ein lebendiges Bild von der Entwickelung 
des polnischen Wirtschaftslebens in den Zeiten von 1864--1904. In 
diesen Kapiteln wird die Bevölkerungsstatistik, die Wirtschaft, die Av- 
rarfrage, die Arbeiterfragen, die Finanz- und Wirtschaftsorganisation 
ind die Organisation der Landwirtschaft behandelt. Der Verfasser 
zeigt, wie trotz der streng begrenzten Bestimmungen der russischen 
Wirtschaftsgesetzeebung auf Grundlage der Wirtse haftsreform doch eın 
vollstandig unabhängiges polnisch nationales Wirtschaftsgebiet mit 
eigener Organisation entstanden ist. (M.) 


324 Literatur-Anzeiger. 


Cromer, Earlof, Das heutige Aegypten. Autorisierte Ueber- 
setzung von Kontre-Admiral z. D. M. Plüddemann. K. Sıesismund, 
Berlin 1908. 2 Bände, XV, 556 S., VIII, 549 S. M. 14.—; geb. 
M. 18.—. 

Inhalt: Ismail Pascha; Arabis Aufstand: Der Sudan; Der ägvp- 
tische Knoten; Britische Politik in Aegypten; Die Reformen; Die Zu 
kunft Aegyptens. 

Lord Cromer, der 1877 -So und dann wieder 1883 — 1907 die eng- 
lischen Interessen ın 0 vertreten und der unter dem bescheidenen 
Titel eines »Ratgebers« des Khedive in Wahrheit bis zu seiner Rück- 
kehr nach England im Jahre 1907 der fast unbeschränkte Beherr- 
scher des Landes war, schildert in diesen beiden umfangreichen Pän- 
den die Geschichte Aeeyptens und des Sudan seit dem Jahre 1876, 
sowie die Folgen, welche die 1882 erfolgte britische Okkupation für 
diese gehabt haben. 

Das Buch ist von aufierordentlichem Interesse für alle, die sich 
mit der immer wichtiger werdenden Frage der Beherrschung eines orien- 
talischen Volkes durch ein europäisches zu befassen haben, Die Probleme, 
die sich den Engländern in Indien, den Franzosen in Algier, Tunis, 
Marokko und Tonkin, den Russen in Zentral-Asien, aber auch den 
Oesterreichern in Bosnien entgegenstellen, sind wohl dem Grade, aber 
nicht der Art nach verschieden von dem, das England in Aegypten ın 
Angriff genommen und wenigstens zum Teil gelöst zu haben scheint. 
Aegypten bietet ein wahres Schulbeispiel für die enormen organisa- 
torischen und wirtschaftlich-pohtischen Schwierigkeiten, die sich erge- 
ben, wenn europäische Zivilisation auf emen rücksti indigen orientali- 
schen Gesellschaftszustand gepfropft wird. 

Das Problem ist vielleicht am schärfsten in einem Berichte charak- 
terisiert, den M. Stephen Cave 1876 nach London sandte! »Aegypten 
leidet unter den Mängeln des Systems, aus denen es an und 
auch an denen des Systems, in das cs versucht einzutreten. Es leidet 
unter der Unwissenheit, der Unchrlichkeit und der Verschwendungs- 
sucht des Ostens, und zu gleicher Zeit an den unecheuren Kosten, die 
durch übercilte und unüberlegte Versuche, die Zivilisation des Westens 
einzuführen, veranlaist würdene Ä 

Diese Schwierigkeiten wurden im vorliegenden Falle noch erhöht 
durch die Anwesenheit türkischer Beamten in der ägyptischen Ver- 
waltung und besonders durch den Umstand, dafs mit Rücksicht Au 
Interessen anderer europäischer Länder, die ihren Ausdruck in der ! 
ternationalen Finanzkontrolle fanden, ceine durchgreifende ee 
tion der gesamten Verfassung und Verwaltung ausgeschlossen war. Die 
Reformen mußten innerhalb der bestehenden Organisation ausgefuhrt, 
es mufte »neuer Wem in alte Schlauche: gegossen werden. 

Die hauptsächlichsten Tatsachen, die zur Okkupation Acgvptens 
durch England führten, sind allbekannt, als Resultat der Okkupation ist 
Acgvpten heute ein wirtschaitlich aufserordentlich wohlhabendes, unter 
geordneten Verhältnissen fortschreitendes Land, während zugleich dic 
Lage der unteren Klassen cine unvergleichliceh bessere g eworden ist, 
als sie unter der Alleinherrschaft der einheimischen Despoten gewesen. 

Das Buch Lord Cromers gibt eine detaillierte Darstellung der Schwie- 
rigkeiten unter denen die politise he und wirtschaftliche Umwälzuns 
ebenso wie die Niederwerfung des Sudans sich vollzog, wir erhalten 
cine Schilderung des englise hen Standpunktes von einem Mann, der 
selbst der treibende Faktor der ganzen Entwicklung war, in dessen 


Literatur-Anzeiger. 325 


Hande alle Fäden zusammenliefen und der mit größter Offenheit seine 
Ansichten vorträgt. 

Die Uebersetzung ist — mit Ausnahme einiger kleinen Unebenhei- 
ten — klar und flüssig, kann aber natürlich den Reiz, den die Lektüre 
des englischen Originals gewährt, nicht ersetzen. (—€.) 


Friedenskongreß, Der deutsche, in Jena 1908. Verl. d. 
Deutsch. Friedenseesellschaft, o. D. 57 S. 
inhalt: Bericht über den Kongreß. Vorträge. 
Rade, Prof. Dr.: Machtstaat, Rechtsstaat, Kulturstaat. 
Weinel, Prof. Dr.: Christentum und Patriotismus. 
Umfricd, Stadtpfarrer: Kolonisation und Auswanderung. 


Gerhard, Dr. Ilermann, Das Dentschtum in der ameri- 
kanıschen Politik. Deutsche Zukunft, Leipzig 1909. 21 S., 
A 


Die Broschüre (Verfasser ist Geschäftsführer des Alldeutschen Ver- 
bandes) wird hier nur erwähnt, um die Geschäftspraxis eines Verlegers 
eu kennzeichnen, der dem Publikum eine nicht ungeschickt geschrie- 
bene aber inhaltlich recht minderwertige Gelegenheitschrift von 21 
Seiten Umfang unter einem hochtrabenden Titel für eine Mark (!) an- 
zupreisen versucht. (—€.) 
Richet, Prof. Dr. Charles, Die Vergangenheit des Krie- 

gound die Zukunft des Friedens. Geers. v. B. v. Suttner. 
Verlag d. Oestereich. Friedensgesellschaft, Wien 1909. 355 S. 

Das Werk zerfällt in zwei Feile. Im ersten Teil schildert der Verf. 
das Elend des Krieges, sucht die verschiedenen Einwände der Freunde 
des Krieges zu widerlegen und zeigt wie im heutigen Schul-Unterricht 
eine unsesunde Kultur des militärischen Ruhms getrieben wird. Im 
zweiten Teile sucht der Verf. zu beweisen, daß die Erhaltung des 
Friedens sehr wohl möglich ist. Die Abschaffung des Krieges ist "keine 
Schimäte, set 3: Jahren hat in Europa Frieden seherrse ht. Der Frie- 
den mul durch a internationales Schiedsgericht gesichert werden. 
Die Schiedgerichtsvertrage sollen obne Klauseln sein, die betr. Kontra- 
henten haben ihre Streitigkeiten eimem permanenten Schiedsgerichts- 
hof vorzulegen, dessen Zusammensetzung vom Verf. eingehend erörtert 

wird. Der Einführunz dieses Sc hiedsgerichts muß die Abrüstung fol- 
sun. Der letzte Abse hnitt des Werkes ist der europäischen Föderation 
gewidmet, die in ähnlicher Weise organisiert werden soll wie die schon 
heute bestehenden foderalistischen Staaten, und durch ein interna- 
tonales Parlament vertreten werden soll. (Mo 


Siresemann, Dr. Gustav, Syndikus des Verbandes Sachsischer 
Imiustrieller, Dresden, Zuedu s/irtepoltitik. Verlag der »Neuen 
Revue, Berlin-Charlottenburg (0. D.) 24 S. 

Die Abhandlung geht von dem Gedanken aus, daR die deutsche 
Iulustrie in ihrer Gesamtheit durchdrungen sel von der Erkenntnis 
der Notwendigkeit, in einer Zeit, wo die Begriffe: Taberalismus, Kon- 
servalismus mehr und mehr vererängt werden von wirtschaftlichen Tn- 
teressenfragen, sich einen eröfßseren Kınfluß auf die Gesetz- 
sebune zu schaffen. Der Bund der Landwirte, die Mittelstandsver- 
einigung, die Handlungsgehilfenrerbande besäßen diesen Einfluß in 
xroßerem oder geringerem Mate. Selbst die Beamten seien in letzter 
Zat nach dieser Richtung hervorgetreten. Es müsse die Industrie das 


326 Literatur-Anzeiger. 


Versäumte nachholen und es frage sich: welchen Weg man be- 
schreiten müsse? 

Das Industrieprogramm «der Utopisten um Tille und Menck sei 
undurchführbar, weil es unmöglich sei, Freihändler und Schutzzollner, 
Gegner und Anhänger der Syndikate lediglich unter der Losung = Ge- 
gen alle Sozialpolitik«< unter einen Hut zu bringen. Dagegen sollten 
Persönlichkeiten aus der Industrie einziehen in die Parlamente, freilich 
nicht auf den Schultern einer Industriepartei, sondern getragen von 
dem Vertrauen einer nichtindustriellen Waählerschaft. Um dieses Ver- 
trauen zu erlangen, sei es nötig, den Fragen der Sozialpolitik gegenuber 
cine positive Stellung einzunehmen. Neben solchen direkten Industrie- 
fragen müften diese Abgeordneten für eine grofszügige Flotten- und 
Kolonialpolitik zur Förderung unseres Welthandels eintreten und bei 
Abschluß von neuen Handelsverträgen ihren Mann stellen. Ebenso 
bei Fragen, wie das Börsengesetz, einer gesunden Bankpolitik das Wort 
reden und so die Interessen der Allgemeinheit vertretend, auch ıhre 
eigenen Berufsinteressen im Rahmen dieser Allgemeinintcressen fördern. 


Zepler, Dr. Georg, Neue Demokratie. Richtlinie für burger- 
liche Politik. Hermann Walther, Berlin 1909. VII, 352 S5. M. 3.— 


Der Verfasser trat 1907 aus der sozialdemokratischen Partei aus 
und motivierte damals diesen Schritt in einer Broschüre »Sozialrevi- 
sionistische Demokratie-. In seinem neuen umfangreicheren Werke stellt 
er sich die Aufgabe, die Notwendigkeit einer bürgerlichen Demokratie 
in Deutschland darzutun, er begegnet sich also in seinen Bestrebungen 
mit dem eben verstorbenen Theodor Barth, der bei Anla des An- 
schlusses der freisinnigen Vereinigung an den »Blocke seinerseits die 
Trennung vom Freisinn vollzog um den Boden für cine wahrhafte De- 
moraktie bereiten zu helfen. 

Z. wendet sich ebenfalls zunächst gegen den Freisinn, der seine 
Rolle als Vertreter eines wahren Liberalismus ausgespielt habe; er meint, 
daß eine Trennung aller ehrlich demokratisch Gesinnten von den nur 
dem Namen nach liberalen Parteigruppen und von deren gesonderter 
Parteistellung unabweisliches Bedürfnis sei. Der Sozialdemokratie ge- 
genüber hebt er die trennenden Momente hervor, die er aber nicht 
als unüberbrückbar ansieht, und zeigt, wie weit die bürgerliche Demo- 
kratie mit jener gemeinsam vorgehen kann. Die Furcht vor der So- 
zialdemokratie sucht er als unbegründet und künstlich gezüchtet nach- 
zuweisen. 

Als nächste und wichtigste Aufgabe der Demokratie betrachtet V. 
die Beseitigung der politischen Reaktion und der rückständigen Zu- 
stände ın Deutschland und besonders die Bekämpfung der Junker als 
bevorrechteter und eigensüchtiger Klasse, der schlimmsten Gegner frel- 
heitlicher und konstitutioneller Zustände, auch die übertricbene Wer- 
tung des monarchischen Prinzips sucht er auf ein bescheidenes Maf 
zurückzuführen. 

Vor allem ist es der von allen Parteien umworbene Mittelstand, 
an den der Verfasser seine Ausführungen richtet, eingerechnet die meisten 
Intellektuellen. Hier sucht er zu zeigen, wie verfehlt es für diese Ge- 
sellschaftsschiehten ist, sich von allerhand reaktionären Bestrebungen 
und Parteien ins Schlepptau nehmen zu lassen und eine bürger- wie 
bildungsfeindliche Politik zu unterstützen; er weist auf die Notwendig- 
keit hin, an Stelle einer kleinlichen engherzigen Interessenpolitik wie- 


Literatur-Anzeiger. 327 


der die großzügige Politik einer weitherzigen und volkstümlichen, hohen 
und starken Idee zu setzen, die Idee der Emanzipation eines freien 
großen Volkes von jeglicher Bevormundung und Beschränkung. 


Verein für Sozialpolitik. 


Die Generalversammlung dieses Vereines wird ın 
diesem Jahre in Wien und zwar in der Zeit vom 27.—29. Sep- 
tember stattfinden. Auf der Tagesordnung stehen folgende 
Gesenstände: Gedächtnisrede des Prof. F. G. Knapp zum 100. 
Geburtstag von Georg Hanssen; die wirtschaftlichen Unterneh- 
mungen der Gemeinden und die Produktivität der Volkswirtschaft. 
Leber die prinzipielle Bedeutung der öffentlichen, speziell der 
Gemeinde - Unternehmungen gegenüber den privaten wird Herr 
Prof. C. J. Fuchs (Tübingen) referieren,; über die sozialpolitische 
Bedeutung der Gemeinde-Unternehmungen Herr Dr. Mombert 
IFreiburg i. Br.) und über die finanzpolitische Bedeutung dieser 
Unternehmungen Oberbürgermeister Kutzer (Fürth). Das Refe- 
rat über das Wesen der volkswirtschaftlichen Produktivität und 
die Möglichkeit ihrer Messung wird Hofrat Prof. Dr. v. Philippo- 
vich (Wien) erstatten, über den Einfluß des technischen Fort- 
schrittes auf die Produktivität wird Geh.-R. Prof. Kammerer 
(Charlottenburg) und über die Messung der Veränderungen des 
Geldwertes im Zusammenhange mit der Produktivitätsfrare Hof- 
rat Prof. Dr. v. Wieser (Wien) referieren. Für diese Versamm- 
lung gibt sich in Wien in allen maßsebenden Kreisen cin leb- 
haftes Interesse kund, was schon daraus hervorscht, daß der 
Bürgermeister von Wien, mehrere chemalige Minister, Geheime 
käte, Funktionäre der Zentralstellen und der autonomen Behör- 
den, Iochschulprofessoren und Vertreter der wirtschaftlichen Kor- 
porationen sich bereit erklärt haben, dem Ortsausschuß beizu- 
treten. Dieser Ausschuß plant nebst Ausflügen auch mehrere 
interessante Besichtigungen, namentlich der wirtschaftlichen Unter- 
nehmungen der Gemeinde Wien und des Landes Niederösterreich. 
Näheres über die Generalversammlung ist in der Geschäftsstelle 
des Vereins, Wien I, Eschenbachgasse 11, zu erfahren, wo auch 
Anmeldungen entgegengenommen werden. 





329 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungs- 
bewegung in Mähren und (österr.) Schlesien. 


Von 


HUGO HERZ. 


Die herrschende Stellung der Deutschen in Oesterreich war 
jahrhundertelang durch die wirtschaftliche und kulturelle Vormacht 
dieses Volksstammes im bunten Völkergewirre der habsburgischen 
Monarchie begründet. 

In den Zeiten der Stadtwirtschaft, als noch die scharfe 
Trennung zwischen Stadt und Land bestand, ruhte die ökono- 
mische Kraft in den deutschen Städten, die als Träger des Handels 
und des Gewerbefleißes ihren wirtschaftlichen Einfluß und ihre 
Machtsphäre über weite Landstrecken fremder Zunge ausdehnten. 
Aber auch der absolutistische Einheitsstaat, der bestrebt war, 
jeden Teil des Landes, jeden Volksstamm in den Dienst des 
großen wirtschaftlichen Einheitsgedankens zu stellen, bediente 
sich zur Durchführung der ökonomischen Umgestaltung in An- 
knüpfung an das deutsche — bürgerliche Element der Städte der 
deutschen Kultur und Verwaltung. 

Die Beseitigung der Schranken des versteinerten Zunftsystems, 
sowie die Einschränkung der erzicherischen Staatstätirkeit des 
absolutistischen Verwaltungsregimes in der Aera des Liberalismus 
haben auch in Oesterreich die sozialen Schichtungen und damit 
in Verbindung das nationale Bild verändert. Während Grund- 
lasten, Zünfte, lokale Zwangsrechte, Beschränkungen der Frei- 
züsiskeit die »geschichtlosen«e Nationalitäten des Reiches bisher 
niedergehalten hatten, ergossen sich dieselben, nachdem sie vom 
mittelalterlichen Zwange befreit waren, in die deutschen Kolonien, 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 2. 22 


330 Hugo Herz, 


in die vorgeschobenen deutschen Städte, in das geschlossene 
deutsche Sprachgebiet, um dortselbst an den höheren Formen 
wirtschaftlichen Lebens, den günstigeren Erwerbsbedingungen, 
von denen sie bisher ausgeschlossen waren, teilzunehmen. Der 
aufstrebende moderne Industrialismus mit seinem starken Arbeits- 
bedarfe begünstigte diese Bewegung. In dem Maße als der 
wirtschaftliche und soziale Fortschritt sich unter den Nationen ver- 
breitete, ihre Angehörigen sich an dem gemeinwirtschaftlichen 
Leben des Staates stärker und intensiver beteiligten, begann 
das Bestreben nach nationaler Selbständigkeit in wirtschaftlicher 
und kultureller Beziehung unter Rückdrängung oder Verdrängung 
des deutschen Elementes. Darin aber besteht die Tragik des 
deutschen Stammes in Oesterreich, daß er, nachdem er seit un- 
vordenklichen Zeiten die Erziehung der kleinen Nationen in 
wirtschaftlicher und kultureller Beziehung geleitet hat, nunmehr 
von diesen angcefeindet, aus seinen ererbten Sitzen verdrängt, in 
seinen ökonomischen Positionen geschwächt wird, im Staate 
selbst aber seine herrschende Stellung von ehedem zu verlieren 
droht. 

»Durch Jahrhunderte — führt Rauchberg die geänderte 
Situation belcuchtend zutreffend aus!) — waren die Deutschen 
anerkannt als Träger des Staatsgedankens ein wichtiges Binde- 
mittel der staatlichen Einheit. Kein Wunder, wenn sie sich nur 
schwer darcin finden können, fortab nur gezählt, nicht auch nach 
ihrer geschichtlichen Stellung, nach ihrer wirtschaftlichen und 
kulturellen Leistung, nach ihrer politischen Bedeutung gewogen 
zu werden.« 

Mehr als früher beginnt daher in dem Konkurrenzkampfe 
der Deutschen mit den Slaven und Romanen, in dem Kampfe 
um den Staat die nackte Zahl als Ausdruck des Kräfteverhältnisses 
eine Rolle zu spielen. Der nationale Besitzstand soll den Macht- 
anteil jedes Volkes im Staate zum Ausdrucke bringen. Aus 
scinen Verschiebungen von Volkszählung zu Volkszählung de- 
duziert man den Erfolg der gegnerischen nationalen Bestrebungen, 
die Verminderung oder Vermehrung des nationalen Einflusses in 
der österr. Völkergemeinschaft. Am akutesten gestaltete sich die 
nationale DBesitzstandfrage in den Sudetenländern (Böhmen, 
Mähren und Schlesien); Länder, die von dem geschlossenen 
deutsch-österr. Sprachgebiete, den Alpenländern durch einen mäch- 





1) Die Bedeutung der Deutschen in Oesterreich, Dresden 1908. 





Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 331 


tigen tschechischen Querriegel abgetrennt sind. In diesen Reichs- 
teilen haben die nationalen Kämpfe im Hinblicke auf die mäch- 
tige industrielle Entfaltung auch tiefere Wurzeln geschlagen, als 
an anderen Orten des an nationalen Gegensätzen nicht armen 
Reiches, weil hier zu nationalen Verschiedenheiten auch tief- 
greilende Unterschiede der wirtschaftlichen Entwicklung hinzu- 
treten. Auch darf für die wichtige Beurteilung dieser Gegen- 
sätze und Kämpfe nicht außer Acht gelassen werden, daß der 
tschechische Volksstamm durch seine physische Beschaffenheit, 
durch Intelligenz, Fleiß, Nüchternheit und Sparsamkeit die übrigen 
Slavenstämme der Monarchie weit überragt. Kein Wunder, daß 
der Kampf um vorhandene Erwerbsbedingungen mit einem so 
lebenskräftigen, energischen, genügsamen Volke von rund 6 Mil- 
Ionen Seelen den 3,3 Millionen sudetenländischen Deutschen trotz 
ihrer vielfach günstigeren wirtschaftlichen Stellung nicht leicht 
fällt. Gerade die jahrzehntelange Unterschätzung dieses slavischen 
Volksstammes, eine unselige Verblendung, die in diesem Kon- 
kurrenten einen minderwertigen, schlechter ausgerüsteten Neben- 
buhler sah, hat in den Anpassungskämpfen den Deutschen manche 
arge Enttäuschung bereitet und nicht selten den sozialen Amal- 
amierungsprozeß zu Ungunsten der Letzteren entschieden. Ver- 
sucht man der Frage näher zu treten, wie sich die Deutschen 
m Wettbewerbe mit den Slaven in den Sudetenländern behaup- 
tet haben, so geben uns die Volkszählungen der letzten zwei 
Dezennien genügenden Aufschluß. Sie zeigen auch die Verschie- 
bungen im nationalen Besitzstande der einzelnen Volksstämme. 

Nach der Umgangssprache erhoben lassen sich für Böhmen, 
Mähren und Schlesien die nachstehenden Ergebnisse feststellen ?): 


Es gaben als Umgangssprache an Es sprachen von je 100 an- 


in Böhmen: wesenden Staatsangehörigen: 

im Jahre deutsch tschechisch deutsch tschechisch 
1580 2 059 174 3 470 252 37,17 02,79 
1540 2159011 3 644 188 37,20 62,79 
1500 3 337 013 3 930 093 37,27 62,67 

in Mähren: 

im Jahre deutsch tschechisch polnisch deutsch tschech. polnisch 
IN30 628 907 1 507 328 3083 29,38 70,41 0,02 
1340 664 168 1 590 513 5939 29,37 70,34 0,15 
2 675 492 1727 270 15 560 27,91 71,35 0,64 


— c — 


>’ Rauchberg, Der nationale Besitzstand in Böhmen, Leipzig 1905. 
22* 


Da, 2 un een 


332 Hugo Herz, 


in Schlesien : 


im Jahre deutsch tschechisch polnisch deutsch tschech. polnisch 
1580 269 338 126 385 154 887 45,91 22,95 28,1% 
1890 281 555 129 814 175 114 47,76 22,02 30,22 
1900 296 571 146 265 220 472 44,08 22,04 533.22 

Demnach betrug im Dezennium 1891—1900 die Zunahme 
der Deutschen der Tschechen der Polen 
absolut aufs 100 absolut aufs 100 absolut aufs 100 
in Böhmen 178 002 8,2 285 905 785 — — 
> Mähren II 324 1,70 136 757 8,60 IO 521 203,79 
» Schlesien 15016 5,33 16 451 12,67 42 358 23,78 


Die Deutschen in Böhmen nehmen rascher, die Deutschen 
in Mähren und Schlesien langsamer zu als die slavischen Mitbe- 
wohner dieser Kronländer. 

Während in Böhmen die deutsche Sprachzugehörigkeit zu- 
genommen hat, .zeigen sich in Mähren und Schlesien empfind- 
liche Verluste an nationalem Besitzstande, in ersterem Lande zu 
Gunsten der Tschechen, in letzterem zu Gunsten der Polen. 

Dazu kommen für Mähren auch noch ganz besonders un- 
günstige Siedlungsverhältnisse der Deutschen in Betracht. 

In Böhmen wohnen 92,5 °/o der Deutschen in völlig unan- 
gefochtener Position im geschlossenen deutschen Sprachgebicete, in 
Mähren jedoch befindet sich nur etwa 72°/, in gesicherter Position, 
während mehr als ein Vierteil der deutschen Sprachgenossen auf 
schr exponierte und allseits angegriffene städtische Siedelungen 
oder Sprachinseln sich verteilt. Etwas günstiger liegen die 
Verhältnisse in Schlesien, woselbst 85,6 °/o in rein deutschem 
Gebiete zu Hause sind, indes jedoch 10,1°/, im östlichen Teile 
dieses Landes 2 nationalen Gegnern, Tschechen und Polen, gegen- 
überstehen. Die Wucht des slavischen Vorstoßes in den beiden 
letztgenannten Kronländern erscheint heftiger als in anderen 
Reichsteilen, die Stellung der Deutschen und insbesondere die 
Erhaltung des nationalen Besitzstandes schwicriger. Es dürfte 
daher von besonderem Interesse sein, die Ursachen dieser na- 
tionalen Verschiebungen, die besonderen Gefährdungen dieses 
am mcisten exponierten Bestandteiles der deutsch-österreichischen 
Bevölkerung eingehender zu untersuchen. 

Die Bewegungserscheinungen der Bevölkerung beruhen teils 
auf natürlichen und notwendigen Vorgängen, tcils auf Befehl oder 
Entschluß : sozialen Vorgängen. 

Von diesen beiden Faktoren hängt naturgemäß das Zahlen- 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 333 


verhältnis der Nationalitäten in gemischtsprachigen Ländern bezw. 
der Zuwachs oder die Verminderung des nationalen Besitzstandes 
in den einzelnen Gebietsteilen ab). Die Volksbewegung der 
Deutschen und der Tschechen bezw. der Polen, welche Mähren 
und Schlesien bewohnen, wird von der österreichischen Statistik 
nicht getrennt ausgewiesen. Die einzige Möglichkeit, halbwegs 
verläßliche Schlüsse zu ziehen, ergibt sich, wenn man aus ört- 
lichen Verschiedenheiten auf nationale zurückschließt und die 
Ziffern für die deutschen bezw. tschechischen oder polnischen 
Bezirke in Mähren und Schlesien für das deutsche bezw. tsche- 
chische oder polnische Volk gelten läßt. 

Daß diese Schlußfolgerungen nicht einwandfrei sind, ist wohl 
über jeden Zweifel erhaben. Allein durch die Ausscheidung und 
Sonderstellung des gemischten Sprachgebietes — als solches 
selten Bezirke mit einer nationalen Minderheit von 20 von Hundert 
— ist dennoch eine gewisse Garantie geboten, um dem störenden 
Eintluß ungenauer Abgrenzung zu begegnen. Im Anschlusse an 
Rauchberg t) wird das Beobachtungsgebiet in Mähren in 4 national 
getrennte Gebietsabschnitte eingeteilt: 

t. das einsprachige deutsche Gebiet, 2. das gemischte mit 
deutscher, 3. das gemischte mit tschechischer Mehrheit und 4. 
das einsprachige tschechische Gebiet. 

Als einsprachig gelten diejenigen politischen Bezirke, in 
welchen auch nicht !/; der einheimischen Bevölkerung sich zur 
zweiten Landessprache bekannt hat; sohin die Deutschen bezw. 
die Tschechen 80 von 100 ausmachen. 

Als gemischte Bezirke mit deutscher Mehrheit sind die Be- 
zirke mit 50—80 von hundert Deutschen 20—50°/, Tschechen 
und als gemischte mit tschechischer Mehrheit sind Gebiete mit 
50—80"o Tschechen und einer Minorität von 20—50°/o Deutschen 
anzusehen. 

In Schlesien sind die nationalen Verhältnisse durch das Zu- 
sammenstoßen dreier Nationalitäten: Deutscher, Tschechen und 
Polen wesentlich komplizierter. 

Hier unterscheiden wir zunächst 1. das einsprachige deutsche 


3 Meinzingen, Die binnenländische Wanderung und ihre Rückwirkung 
auf die Umgangssprache, Statistische Monatsschrift, Jg. 1902. 

'} Rauchberg, Der nationale Besitzstand in Böhmen a, a. O. — v. Wieser, 
Die deutsche Steuerleistung und der öffent). Haushalt in Böhmen, Deutsche Arbeit, 


3. Jahrg. — Fischel, Materialien zur Sprachenfrage in Oesterreich, Brünn 1902. 


334 Hugo Herz, 


Gebiet mit gleicher Zusammensetzung wie in Mähren, 2. das 
gemischte Gebiet mit tschechischer und 3. das gemischte Gebiet 
mit polnischer Mehrheit, in welchen Bezirken die slavische Mehr- 
heit 50—80 °/,, die deutsche Minderheit 20— 50 ®/, beträgt; schliet- 
lich das einsprachige polnische Sprachgebiet, in dem die pol- 
nische Mehrheit über 80 und die deutsche Minderheit unter 20°, 
der Bevölkerung ausmacht°). 
I. 

Zu den wichtigsten sozialen Wechselerscheinungen, auf denen 

die natürliche Bevölkerungsentfaltung beruht, zählen die Ehe- 


schließungen. 
Ihre Zahl betrug im Jahrzehnte 1891—1900 °) 


in Mähren: 
Durchschnitts- 


im Jahres- z 
absolut en cc 
in deutschen Bezirken 19 278 1928 252712 
in gem. Bezirken deutsche Mehrheit 28 359 2836 349 234 
in gem, Bezirken tschech. Mehrheit 29 825 2983 452 968 
in tschechischen Bezirken 107 624 10 762 1 303 374 
134 624 18 462 2 357 288 





— 


5) Demnach sind in Mähren: 
I. einsprachig deutsche Bezirke: Stadt Iglau, Stadt Znaim, die Bezirkshaupt- 
mannschaften Mährisch-Schönberg, Nikolsburg, Römerstadt und Sternberg. 

II. gemischte Bezirke mit deutscher Mehrheit: Stadt Brünn, Stadt Olmütz. 
die Bezirkshauptmannschaften Mährisch-Trübau, Neutitschein und Znaim. 

III. die gemischten Bezirke mit tschechischer Mehrheit: die Bezirkshauptmann- 
schaften Auspitz, Hohenstadt, Littau, Mährisch-Kromau, Mährisch-Ostrau, Mährisch- 
Weißkirchen und Olmütz (Umgebung). 

IV. rein tschechische Bezirke: Stadt Kremsier und Stadt Ungar.-Hradisch, die 
Bezirkshauptmannschaften Boskowitz, Brünn (Umgebung), Datschitz, Gaya, Göding, 
Groß-Meseritsch, Holleschau, Iglau, Kremsier, Mährisch-Budwitz, Mistek, Neustadtl, 
Prerau, Proßnitz, Tischnowitz, Trebitsch, Ungar.-Brod, Ungar.-Hradisch, Wallach.- 





Meseritsch, Wischau. 
In Schlesien sind: 


I. rein deutsche Bezirke: Stadt Troppau und Stadt Bielitz, die Bezirkshaupt- 
mannschaften Freiwaldau, Freudenthal und Jägerndorf. 

II. gemischte Bezirke mit tschechischer Mehrheit: die Bezirkshauptmann- 
schaften Troppau (Umgebung), Friedeck und Wagstadt, 

III. gemischte Bezirke mit polnischer Mehrheit: die Bezirkshauptmannschaften 
Freistadt, Teschen. 

IV. rein polnische Bezirke: die Bezirkshauptmannschaft Bielitz (Umgebung). 
In Schlesien fehlt eine Lebergangsstufe, nämlich das gemischte Gebiet mit deutscher 


Mehrheit. 
6) Vgl. Oesterr. Statistik XXXII. Bd., 3. Heft und Bd. LXII 3. Heft. Desgl. 





Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 335 


in Schlesien: 





in deutschen Bezirken 17 183 1718 222 304 
in gem. Bezirken tschech. Mehrheit 9 033 903 109 769 
in gem, Bezirken polnische Mehrheit 21617 2167 237 496 
in polnischen Bezirken 6 173 618 73 466 

54 006 5401 643 035 


Auf 1000 ortsanwesende Bewohner kommen 1891 bis 1900 
Eheschließungen : 
inMähren: in Schlesien: 
in deutschen Bezirken 7,6 in deutschen Bezirken 7,7 
in gem. Bezirken deutsche Mehrheit 7,9 in gem. Bezirken tschech. Mehrheit 8.2 
in gem, Bezirken tschech. Mehrheit 7,9 in gem. Bezirken poln. Mehrheit 9,1 
in tschechischen Bezirken 7,9 in polnischen Bezirken 8,4 


3,4 


im ganzen 7,8 


Für Böhmen wurden nach Rauchberg’?) ermittelt: 





in deutschen Bezirken 8,3 
in gem, Bezirken mit deutscher Mehrheit 8,6 
in gem. Bezirken mit tschech. Mehrheit 7,5 
in tschechischen Bezirken 8,0 

zusammen 81 


In Mähren schwanken die Heiratsziffern bei beiden Nationen 
nur unbedeutend. Im allgemeinen wird in den deutschen Landes- 
teilen etwas weniger geheiratet als in den tschechischen. Das 
Gleiche gilt auch rücksichtlich der Deutschen in Schlesien. Da- 
gegen hat die Eigenart der wirtschaftlichen Entwicklung in ein- 
zelnen Gebietsteilen dieses Kronlandes mit vorherrschend groß- 
industrieller Produktionsweise und starker Tendenz zur prole- 
tarıschen Bevölkerungsvermehrung Ehestandsziffern gezeitigt, die 
sonst in den Sudetenländern nicht mehr erreicht werden. Die 
polnische Eheschließungsziffer ist noch günstiger als die tsche- 
chische in Schlesien. Sicher ist, daß die Heiratsbewegung in 
Mähren und Schlesien in einem auffallenden Gegensatze zu der 
Böhmens steht, woselbst in den deutschen und vorwiegend deut- 
schen Landesteilen durchschnittlich günstigere Heiratsziffern erzielt 
werden als in den slavischen Bezirken. 

Die allgemeinen Heiratsziffern: das Verhältnis der Eheschlie- 


Statistik der Bewegung der Bevölkerung im Jahre 1900. Oesterr. Statistik LXVII 
und die fortlaufende Statistik der Bewegung der Bevölkerung in den vorangehen- 
den Jahren (1890— 1899). 


1) Der nationale Besitzstand a. a. O. 


336 Hugo Herz, 


ungen zur gesamten Bevölkerung geben keinen Aufschluß über 
das Maß der aktiven Beteiligung der bei der Frage des Heiraten; 
innerhalb der Bevölkerung überhaupt in Betracht kommenden 


Personen d. i. der Heiratsfähigen. 
Ausgeschlossen von diesen sind ersichtlicher erfaßbarer Weise 


die jugendlichen Altersklassen, welche im allgemeinen die Heirats- 
fähigkeit weder physisch noch sozial erreicht haben, sodann die 


Verheirateten. | 
Diese Personen sind durch die Volkszählung vom Jahre 1900 


bereits ermittelt worden. Es betrug die Zahl der Heiratsfähigen 


in Mähren: 


auf je 1000 
absolute Zahl Ortsanwesende 
deutsche Bezirke 85 988 339 
gem. Bezirke deutscher Mehrheit 139 198 385 
gem, Bezirke tschechischer Mehrheit 153 163 320 
tschechische Bezirke 405 868 302 
789 217 322 


in Schlesien: 
auf je 1000 


absolute Zahl Ortsanwesende 


deutsche Bezirke 80 264 360 
gem. Bezirke tschechischer Mehrheit 37 117 325 
gem. Bezirke polnischer Mehrheit 79 349 296 
polnische Bezirke 21 493 234 

218 226 321 


Die Zahl der Heiratsfähigen zeigt in beiden Kronländern 
eine ziemlich einheitliche Tendenz: eine höhere Quote in den 
deutschen und vorwiegend deutschen Landesteilen; eine niedrigere 
Quote in den tschechischen bezw. polnischen Sprachgebieten. 

Vergleicht man nunmehr die Zahl der Heiratsfähigen mit 
jener der Eheschließungen, bei welcher allerdings der Fehler be- 
gangen werden muß, daß nämlich die Zahl der Heiratsfähigen 
vom Jahre 1900 beiläufig als das Maß der Gesamtheit gelten 
muß, aus welcher die Heiratenden des Zeitraumes 1891—1900 
hervorgegangen sind, so zeigt sich: 


für Mähren: 
Es treffen 18ar bis Jahres: 


Ehe- Heirats- 1000 Eheschliessungen durch- 

schliessungen fähige auf 1000 Heiratsfähige schnitt 

deutsche Bezirke 19 278 85 958 224 22,4 
gem. Bez, mit deutscher Mehrh. 28359 139 198 203 20.3 
gem. Bez. mit tschech, Mehrheit 29 825 153 163 195 19,5 
tschechische Bezirke 107 162 405 868 264 26,4 


184 024 784 217 235 23,5 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc? 337 


für Schlesien: 


Es treffen 1891 
bis 1900o Ehe- 


Es treffen im 
Jahresdurch- 


EN Heiratsfähige Een 

Heiratstähige ne 
deutsche Bezirke 17 183 8o 276 214 21,4 
gem. Bez. mit tschech. Mehrheit 9 033 37 117 243 24,3 
gem, Bez. mit poln. Mehrheit 21617 79 349 273 27:3 
polnische Bezirke 6 173 21 493 288 28,8 
54 006 218 226 248 24,8 


Für Böhmen sind die durchschnittlichen Jahresziffern in 
den verschiedenen Sprachgebieten (1891—1900) auf 1000 Ehe- 
schließungen ®): 


deutsche Bezirke 24,7 
gem, Bezirke mit deutscher Mehrheit 25,1 
gem. Bezirke mit tschechischer >» 22,7 
tschechische Bezirke 25,2 


Im Gegensatz zu der früheren Berechnungsweise zeigt in 
Mähren die besondere Eheschließungsziffer die Abweichung, daß 
in den gemischtsprachigen Gebieten und zwar sowohl im gemisch- 
ten Gebiete mit tschechischer Mehrheit als auch in den gemisch- 
ten mit deutscher Mehrheit die besonderen Heiratsziffern sehr tief 
stehen. Die Erklärung dieser Erscheinung ist, daß in den ge- 
mischtsprachigen Gebieten die Hauptsitze der Industrie zu suchen 
sind; im ersteren dominiert die Textilindustrie (Brünn) im letzteren 
de Montan- und Eisenindustrie (M.-Ostrau-Witkowitz). Wenn 
also die allgemeinen Eheschließungsziffern in diesen Gebictsteilen 
den Landesdurchschnitt überstiegen, so ist dies aus dem starken 
Zuzug vieler Heiratsfähiger beiderlei Geschlechtes zu erklären, 
die naturgemäß zahlreiche Ehen abschließen. 

Weniger günstig gestalten sich dann diese Ziffern im Ver- 
hältnisse zur Zahl der Heiratsfähigen, da die ökonomischen Ver- 
haltnisse dieser Personengruppe einer weit geringeren Zahl zu 
heiraten gestatten als auf dem flachen Lande. Auch bedingt der 
Umstand, daß die größte Zahl der Städte in diesen Bezirken ge- 
legen ist, eine geringere Heiratsfrequenz, zumeist höheres Heirats- 
alter, da ja bekanntermaßen in den Städten der höhere Lebens- 
fuß der Bevölkerung nicht günstig auf die Eheschließungen wirkt. 


?|Rauchberg, Der nationale Besitzstand a. a O. — Hainisch, Die 
Zukunft der Deutsch-Oesterreicher, Wien 1892, und: Einige neue Zahlen zur Statistik 


der Deutsch-Oesterreicher, Leipzig und Wien 1909. 


338 Hugo Herz, 


Selbstverständlich treffen die Verzögerungen im Heiratsalter und 
die geringeren Heiratsziffern bei den deutschen von alters her 
seßhaften Städtebewohnern noch in weit höherem Maße zu, als 
bei den slavischen Zuzüglingen, zumal jene ehehemmenden 
Momente in den oberen Schichten der Bevölkerung unvergleich- 
lich stärker vorhanden sind, als in den unteren Schichten. 

Aehnlich ungünstige Erscheinungen wie in den Städten des 
gemischtsprachigen Gebietes zeigen sich in bezug auf die Ehefre- 
quenz im geschlossenen deutschen Sprachgebiete Mährens, wo so- 
wohl die allgemeine als auch die besondere Eheschließungsziffer 
hinter jener der rein tschechischen Gegenden zurücksteht. Es unter- 
liegt keinem Zweifel, daß vielfach sehr traurige wirtschaftliche Ver- 
hältnisse in diesen Landesteilen mitspielen (Weberelend!). Die gleiche 
Erscheinung ist auch in Schlesien wahrnehmbar, woselbst die all- 
gemeine als auch die besondere Heiratsziffer in allen Landes- 
teilen parallel verlaufen. Vergleicht man die Tabellen beider 
Sprachgebiete rücksichtlich der Ehefrequenz, so wird man keinen 
Augenblick daran zweifeln können, daß die numerische Verschie- 
bung, die sich in den letzten Dezennien zu Ungunsten des deut- 
schen Elementes fühlbar macht, in erster Linie der geringeren Ehe- 
frequenz der Deutschen zuzuschreiben ist. 

Untersuchen wir zum Zwecke cines genaucren Einblickes in 
die speziellen Verhältnisse die politischen Bezirke in bezug auf 
die allgemeine Heiratsziffer®) und kombinieren Eheschließungs- 
ziffer mit Berufsgliederung und Umgangssprache, so erhielten wir 
folgende Tabellen: 

Mähren. 


I. Politische Bezirke mit höchster Heiratsziffer. 


Auf roco Einwohner Von je 1000 Per- Von je ıco0 Per- 
fallen Eheschliessungen sonen gehören an sonen sind 
Politische Bezirke der Land- der 
wirtschaft Industrie Deutsche Tschech. 
Bezh. Mähr. Ostrau 9,7 53 681 285 552 
Stadt Brünn 9,0 11 425 640 385 
Bezh. Proßnitz 8,6 396 432 26 973 





9) Im allgemeinen steht fest, daß für die Volkszunahme entscheidend ist, wie 
viel überhaupt geheiratet wird und nicht wie viel im Verhältnis zur Zahl der Hei- 
ratsfähigen geheiratet wird. Die erstere Ziffer ist für das Maß der Häufigkeit der 
Ehen und der Aussicht auf eheliche Nachkummenschaft; die letztere Ziffer als 
Kennzeichen für die Ehewahrscheinlichkeit innerhalb der Heiratsfähigen wertvoll. 


Vgl. Rauchberg, Der nationale Besitzstand in Böhmen a. a. O. 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 339 


Berh, W., Meseritsch 8,5 600 281 9 991 
» Ung. Hradisch 8,4 659 213 10 990 
Stadt Znaim 8,4 12 442 850 116 
Berh, Göding 8,1 549 246 117 882 
» Neutitschein 81 375 438 551 447 

> Brünn Umgebung 8,0 244 547 IIO 859 
Stadt Iglau 8,0 18 423 818 175 

It. Politische Bezirke mit geringster Heiratsziffer. 

Städt Ung. Hradisch 6,4 II 397 185 815 
Stadt Olmütz 6,6 7 316 658 319 
Nikulsburg 6,8 677 179 940 20 
Mähr. Kromau 6,9 672 198 285 715 
Stadt Kremsier 7,0 146 372 107 838 
Bezh. Iglau 7,0 530 331 197 803 

» M. Budwitz 7,0 611 237 137 863 

» Dautschitz 7,1 599 252 149 851 


Schlesien. 


I. Bezirke mit höchster Heiratsziffer. 


Auf 1000 Einwohner Von je 1000 Per- Von je 1000 Be- 
Eheschliessungen sonen gehören an wohner sind 
Politische Bezirke der Land- der 
wirtschaft Industrie Deutsche Tschech. Polen 
Stadt Bielitz 9,7 20 555 843 6 151 
Bezh. Freistadt 9,4 142 705 86 272 641 
Stadt Friedeck 9,3 65 634 378 561 61 
Bezh. Wagstadt 9,2 469 330 348 643 S 
» Teschen 8,9 474 360 110 341 549 
»  Bielitz 8,4 569 299 185 Š $09 
II. Bezirke mit geringster Heiratsziffer. 
Bezh. Jägerndorf 73 360 400 996 3 I 
» Troppau Umgeb. 7,5 325 339 72 103 24 
» Freudenthal 7,6 300 543 999 — = 
» Freiwaldau 77 361 459 995 I se 


In den Bezirken, in denen am meisten geheiratet wird, über- 
wiegt in Mähren zumeist die Industrie; in den Bezirken, in denen 
am wenigsten geheiratet wird, die Landwirtschaft. Durch be- 
sondere Ehehäufigkeit überragen die Bezirke Brünn und Mähr.- 
Ostrau die übrigen Bezirke, weil daselbst die wirtschaftlichen 
Verhältnisse vielfach frühzeitige Ehen begünstigen. Ausnahms- 
weise zeigen auch die der Majorität nach agrarischen Bezirke 
Göding, Ungar.-Hradisch und Wall.-Meseritsch, die nahezu aus- 
schließlich von Tschechen bewohnt werden, eine starke Ehe- 
frequenz, die offenbar mit den günstigen wirtschaftlichen Ver- 


340 Hugo Herz, 


hältnissen dieser Agrarbezirke, die den fruchtbarsten Teil Mährens 
umfassen, zusammenhängen. 

Besonders ungünstige Eheziffern weist unter den agrarischen 
Bezirken der deutsche Bezirk Nikolsburg auf. In Schlesien ist im 
deutschen Teile cine auffallend schwache Eheschließungsziffer. 
Die rein deutschen Bezirke bis auf Bielitz bedeuten den Tief- 
stand für Eheschließungen, während die polnisch-tschechischen, 
wie bereits früher konstatiert wurde, recht günstig stehen. Zweifel- 
los spielen auch nationale Eigenarten bei der Frage der Ehe- 
häufigkeit mit, die lokal sich äußerst verschieden gestalten; in 
erster Linie sind aber die ökonomischen Bedingungen entscheidend: 
die Berufsbetätigung und die soziale Stellung im Berufe. 

Die nationale Berufsgliederung für Mähren ergibt bei den 
Deutschen einen weit über die Quote des Bevölkerungsanteiles 
hinausgehenden Prozentsatz der Selbständigen in allen Berufs- 
klassen; bei den Slaven sind diese Schichten unternormal besetzt. 
Die zahlreiche industrielle Arbeiterschaft, welcher günstigere Ehec- 
gelegenheiten zu Gebote stehen, ist slavisch, daher ihre Ehe- 
frequenz eine größcre, während in den Schichten der Selbständigen, 
unter denen viele Handwerker und Beamten, die durch die all- 
gemeine Krise des Mittelstandes stark zu leiden haben, die un- 
günstigen Vermögensverhältnisse der Eheschließung hindernd ent- 
gegen stehen. So zeigen die mährischen Verhältnisse die gegenteilige 
Entwicklung jener, die Rauchberg für Böhmen sicherstellen konnte. 
In Böhmen haben die Deutschen auch die unselbständigen Schichten 
der Industrie besetzt. Es erscheint ihnen daher auch die Möglich- 
keit geboten, die günstigen Ehechancen dieser Berufskategorien aus- 
zunützen und so einen Bevölkerungszuwachs zu erzielen, welcher 
jenem der besitzlosen tschechischen Volksklassen gleichkonmt, 
ohne einen direkt proletarischen Charakter anzunehmen. 

Eine zweite für die Bevölkerungsentfaltung grundlegende Er- 
scheinung stellen die Geburten dar: Es betrug die Zahl der 
Lebendgeborenen im Jahrfünft 1896—1900 in nebenstehenden 
nationalen Gebietsabschnitten!®) : 


Mähren: im Jahresdurchschnitt 
deutsches Sprachgebiet 42 345 8 467 
gem, Sprachgebiet mit deutscher Mehrheit 59 810 11 574 
> > » tschech. > 71704 17 154 
tschechisches Sprachgebict 261 349 49 557 
435 258 87 052 


10) Vgl. Statistik der Bevölkerung i. J. 1900. Oesterr. Stat. Bd. LXVII ı. Heft. 





Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 341 


Schlesien: 


deutsches Sprachgebiet 35 851 7170 
gem. Sprachgebiet mit tschech. Mehrheit 21 708 4 342 
> > > polnischer Mehrheit 57,431 11484 
polnisches Sprachgebiet 15 974 3 195 
130 964 26 093 


Auf je 1000 der mittleren Bevölkerung entfallen Lebend- 
geborene (1896—1900): 


Mähren: Schlesien: 
deutsche Bezirke 337 deutsche Bezirke 323 
gem. Bezirke deutscher Mehrheit 331 gem. Bezirke tschech. Mehrheit 382 
> > tschech. > 367 > > polnischer >» 449 
tschechische Bezirke 374 polnische Bezirke | 433 


In beiden Kronländern ist die auffallende Erscheinung fest- 
zustellen, daß in den rein deutschen Bezirken die relativen Ge- 
burtenziffern bedeutend ungünstiger stehen als in den slavischen 
Landesteilen. Auch diese Tatsache steht im Gegensatze zur Ent- 
faltung der Bevölkerung in den deutschen Sprachgebieten Böhmens, 
wo Rauchberg für das Dezennium 1891—1900 nachzuweisen ver- 
mochte, daß in den deutschen Bezirken und in den gemischten 
Bezirken mit deutscher Mehrheit die Geburtenfrequenz günstiger 
stand als in den tschechischen Gebieten. Auf 1000 der mittleren 
Bevölkerung entfielen in Böhmen 369 und 394 Geburten in den 
vorwiegend deutschen, 333 und 346 in den vorwiegend slavischen 
Gebieten. 

Nach einzelnen politischen Bezirken zeigt die allsemeine 
Geburtsziffer ihre höchste bezw. schwächste Vertretung 


in Mähren: 


I. Bezirke mit höchster Geburtsfrequenz. 


Auf ıcoo der mittleren 


Polit. Bezirke Bevölkerung entfallen Auf 1000 Personen Von 1000 Personen 
im Jahresdurchschnitt Beruiszugehörige der sind 
1896 — 1900 
Lebendgeborene Landwirtschaft Industrie Deutsche Tschechen 
Bezh. Mähr. Ostrau 48,0 55 651 255 552 
> Ungar. Brod 40,8 722 159 13 986 
> > Hradisch 40,8 659 213 10 990 
» Wall. Meseritsch 40,6 600 2Sı 9 991 
> Göding 39,2 549 246 117 882 
> Brünn Umgebung 39,1 244 547 IIO 889 
» Gaya 38,4 611 251 IQ g9SI 


>  Proßnitz 47,8 396 432 26 973 


342 Hugo Herz, 


II. Bezirke mit niedrigster Geburtsfrequenz. 


Stadt Ungar. Hradisch 23,6 II 392 185 815 
> ÖOlmütz 24,5 7 316 658 358 
> Kremsier 27,9 146 372 107 855 
» Znaim 25,3 12 442 830 116 
> Iglau 29,4 18 425 818 75 
» Brünn 31,5 II 428 640 358 
Bezh. Römerstadt 32,8 7 316 658 319 
» Neustadtl 2,8 078 214 2 998 
> Weißkirchen 32,8 517 74 229. 768 
> Dautschitz 32,9 599 252 149 851 


in Schlesien: 


I. Bezirke mit höchster Geburtsfrequenz. 
Deutsche Tschech. Polen 


Bezh. Freistadt 50,6 142 705 86 272 64I 
> Bielitz Umgebung 43:3 509 299 1855 5 809 
» Teschen 40,3 474 360 IIO 346 549 
> Wagstadt 43,3 469 380 348 643 8 
II. Bezirke mit niedrigster Geburtsfrequenz, 
Stadt Troppau 24,4 25 384 872 103 24 
> Bicelitz 23,7 20 555 833 6 151 
Bezh. Jägerndorf 33,1 360 400 996 3 I 
>» Freiwaldau 33,8 361 459 998 — l 


Es unterliegt keinem Zweifel, daß auch die Geburtenzitfern 
mit wirtschaftlichen Verhältnissen zusammenhängen. Immerhin 
muß eine eigenartige Erscheinung konstatiert werden: die höchsten 
Geburtenziffern sind teils in Gegenden, in denen durch slavischen 
Arbeiterzuzug die Großindustrie sich mächtig entwickelt hat, teils 
in rein tschechisch-agrarischen Gebieten zu finden, 

Die geringste Geburtenquote weisen die städtischen (und 
zwar sowohl die deutschen wie die tschechischen) Bezirke auf, 
Städte mit vorzugsweiser Entwicklung des Mittelbetriebes und 
stärkerer Beamtenbevölkerung; außerdem auch einige wenige 
slavische Agrardistrikte in Gebirgsgegenden, wo die natürliche 
Bodenbeschaffenheit ungünstige Erwerbs- und Ernährungsverhält- 
nisse mit sich bringt. 

Bisweilen zeigt sich auch in einigen deutschen städtischen 
Bezirken, daß bei relativ günstigen Eheschließungsziffern dic Ver- 
mehrung völlig stagniert (T.in- oder Zweikindersystem?) so dafs 
die Frage obwaltet, ob nicht im Laufe der Zeit durch vielfachen 
Zusatz slavischen Blutes die Fortpflanzungs- oder Lebensfähiskeit 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 343 


des deutschen Volksstammes in Mähren beeinträchtigt wurde!?). 

In Schlesien ist im polnischen Landesteile und zwar sowohl 
im industriell als auch im agrarisch entwickelten eine sehr hohe 
Geburtenziffer zu finden, die sich mit der allgemeinen Heirats- 
zer deckt. Das geschlossene deutsche Sprach- 
gebietin Schlesien hat wie jenes in Mähren eine 
geringe, stellenweise völlig stagnierende Zu- 
wachsbewegung zu verzeichnen. Daß diese Ver- 
mehrungsverhältnisse die Situation der Deut- 
schenin beiden Ländern immer kritischer ge- 
stalten müssen und jahraus, jahrein deutscher 
Besitzstand verloren geht, kann kaum Wunder 
nehmen, wenn man bedenkt, daß der Nachwuchs 
und die Jugend den Slaven, die lebende Gene- 
ration und die sinkenden Altersklassen den Deut- 
schen zufallen. 

Wichtig für die Erkenntnis der wirtschaftlichen und sozialen 
Verhältnisse der nationalen Gebietsabschnitte ist auch die Frage 
der Legitimität der Geburten. 

Es betrug die Zahl der Geborenen in den Jahren 1896— 1900??): 


in Mähren: ehelich unehelich 
deutsche Bezirke 37 366 325 
gemischte Bezirke mit deutscher Mehrheit 51458 10 775 
» > » tschech. > 66 309 7 339 
tschechische Bezirke 246 409 21777 


401 542 45710 





in Schlesien: ehelich unchelich 
deutsche Bezirke 50 917 6.079 
gemischte Bezirke mit tschech. Mehrheit 20 016 2156 
> > » poln. > 54 632 4 414 
polnische Bezirke 15 074 1 520 
| 120 639 14 109 


Von je 1000 Geborenen waren im Durchschnitte der Jahre 
1896—1900 in nebenstehenden Gebictsabschnitten: 


m. oo... 


") Hainisch, Die Zukunft der Deutsch-Oesterreicher a. a. O. 

\ Vgl.: Die Statistik der Bewegung der Bevölkerung im Jahre 1900, 
Bd. LXVII der Osterr. Statistik. — Spann, Die Unehelichkeit in Oesterreich 
nach Volksstämmen und ihre Entwicklung im letzten Jahrzehnt. Statist. Monats- 
schrift 1909, II. Heft. 


344 Hugo Herz, 








in Mähren: ehelich unehelich 
deutsche Bezirke 855 145 
gemischte Bezirke mit deutscher Mehrheit 833 167 
> > » tschech. > i 902 98 
tschechische Bezirke 919 SI 
898 102 

inSchlesien: ehelich unehelich 
deutsche Bezirke S36 165 
gemischte Bezirke mit tschech, Mehrheit 903 97 
» > > poln. > 925 75 
polnische Bezirke 908 92 
895 105 


Diesen Geburtenziffern ist zu entnehmen, daß die unehelichen 
Geburten in den deutschen Gebietsteilen erheblich höher stehen 
als in den slavischen. 

Die gleiche Erscheinung ist auch in Böhmen anzutreffen, wo- 
selbst von 1000 Geborenen (1891—1900) im deutschen Sprach- 
gebiete 819 ehelich, 181 unehelich, im vorwiegend deutschen 
Gebiete 864 ehelich und 136 unchelich, wogegen im tschechischen 
Mcehrheitsgebiet das Verhältnis 887 : 113, im rein tschechischen 
Gebiet 881: 119 betrug. In den Sudetenländern überflügeln die 
Deutschen an unehelicher Fruchtbarkeit die Tschechen und Polen, 
während sie an ehelicher hinter denselben zurückbleiben. 

Die große soziale und ethische Bedeutung der Legitimität 
sowie ihr inniger Zusammenhang mit der Kindersterblichkeit 
lassen es wünschenswert erscheinen, auf die örtliche Gestaltung 
der ehelichen bezw. unchelichen Geburtenziffern in den einzelnen 
politischen Bezirken näher einzugehen. 

Mähren. 


I. Bezirke mit höchster unehelicher Geburtenfrequenz. 


Von je tooo Geborenen Von 1000 Personen Von je roco Personen 
Polit. Bezirke waren 1996 — 1900 waren Berufszugehörige waren 
unchelich d. Landwirtsch. Industrie Deutsche Tschechen 
Stadt Olmütz 340 7 316 658 319 
» Brünn 205 11 428 640 358 
Bezh. Mähr. Schönberg 158 352 451 S51 143 
»  Römerstadt 154 324 526 098 2 
» M. Trübau 147 390 451 733 267 
> M. Sternberg 143 371 447 Ssi 119 
Stadt Iglau 140 15 428 818 175 
> Znaim 128 I2 442 880 116 
Bezh. Nikolsburg 123 677 179 940 20 
» Hohenstadt 123 490 326 493 500 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 345 


unehelich Landwirtschaft Industrie Deutsche Tschechen 
Stadt Kremsier 119 146 372 107 S55 
Bezh. Neustadtl 117 673 214 2 998 
» Znaim 112 675 IQI 765 233 
» Littau III 562 332 371 629 
> M. Weißkirchen 104 517 274 229 765 
II. Bezirke mit geringster Unehelichenziffer. 
Von je ıcoo Geborenen Von 1000 Personen Von je 1000 Personen 
Polit. Bezirke waren 1896—1900 waren zugehörig der waren 
unehelich Landwirtschaft Industrie Deutsche Tschechen 

Bezh. Mistek 54 374 456 52 994 
» Ung. Hradisch 57 659 213 10 990 
» Gaya 64 611 251 19 981 
> Trebitsch 64 475 360 19 981 
> Ung. Brod 65 722 159 13 956 
» Wischau 69 523 345 53 947 
» Groß-Meseritsch 70 647 206 9 991 
» Kremsier 73 613 215 7 992 
» Holleschau 75 625 224 13 987 
Stadt U. Hradisch 75 II 392 185 815 
Deh. Göding 80 549 246 117 SS2 
» Prerau 80 473 266 15 987 
» Mihr. Budwitz 83 611 237 137 863 
Iglau Umgeb. 85 530 331 197 803 
» Büskowitz Ss 444 405 rS 082 
» Mhr. Ostrau 92 53 681 255 552 


Schlesien. 
I. Bezirke mit höchster Unehelichenziffer. 
Deutsche Tschech. Polen 


Bezh. Freudenthal 1590 300 543 999 = Ze 
» Freiwaldan 165 361 459 998 En air 
Troppau 105 | 25 354 872 103 24 
Jägerndorf 151 360 400 996 3 I 

Stadt Bielitz 116 20 555 843 O 151 

Il. Bezirke mit geringster Unehelichenziffer. 

bezh. Freistadt 63 142 705 36 272 641 
> Wagstadt So 409 350 345 643 S 
» Teschen 89 474 360 IIO 34I S49 
»  Bielitz 92 509 299 185 5.809 


Diese bezirksweise Uebersicht läßt die rücksichtlich. der 
deutschen Bevölkerung gemachte Wahrnehmung der stärkeren 
Unehelichkeit noch deutlicher hervortreten. Die Tendenz der 
stärkeren unchelichen Fruchtbarkeit ist nicht nur ungewöhnlich 
hoch in den nordmährischen Bezirken mit überwiegender indu- 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 2. 23 


346 Hugo Herz, 


stricller Entfaltung, sie ist auch in einzelnen Bezirken zu finden, 
in denen die Landwirtschaft nahezu die ausschließliche Berufs- 
tätigkeit der deutschen Bevölkerung bildet. (Nikolsburg, Znaim.) 
Dagegen sind in den tschechischen landwirtschaftlichen Gegenden 
die unehelichen Geburten selten, speziell in Südmähren, in dessen 
deutschen Teile ungünstige cheliche Geburtenziffern obwalten, 
zeiven die tschechischen benachbarten Verwaltungsgcbiete eine 
besonders gute cheliche Fruchtbarkeit!?.. Aber auch in den 
slavischen Industriebezirken Mährens sowohl wie Schlesiens * sind 
die unehelichen Geburtsziffern geringe. Es geht daher nicht an, 
diese unerfreuliche Erscheinung bei den deutschen Bewohnern 
Mährens lediglich als eine Reflexwirkung der stärkeren indu- 
striellen Entwicklung anzusehen. 

Vor allem darf nicht übersehen werden, daß in den deutschen 
I.andesteilen Mährens und Schlesiens cin stärkerer Weiberüber- 
schuf vorhanden ist. — Auf je 1000 Männer kommen im ge- 
schlossenen deutschen Sprachgebiete Mährens 1121, in Schlesien 
1117 Weiber, im rein tschechischen Mährens 1086, in dem pol- 
nischen Landesteile 1092 Weiber. Schon daraus kann entnommen 
werden, daß bei den Deutschen die Quote der Ledigen notge- 
gedrungen eine größere sein muß und die Eheaussichten weit 
geringere sind. Dazu kommt noch vielfach der Druck äußerer 
wirtschaftlicher Verhältnisse und Wolksgsebräuche, welche Ehe- 
schliefsungen sehr erschweren oder verspäten. 

\Verzögerte Gutsübergabe an die Kinder, andauernde Be- 
schäftirung im Knechte- und Mägdeverhältnis (insbes. in Schlesien) 
sowie die Ücbertragung ähnlicher Dienst- und Arbeitsverhältnisse 
auf die kleingewerblichen Berufe sind im Vereine mit dem höheren 
Ileiratsalter der männlichen wie weiblichen Bevölkerung die 
Ursachen, daß die Zahl der chelichen Kinder eine geringere wird 
und die uncheliche Fruchtbarkeit bei den Deutschen zunimmt. 
In vielen nordmährischen Gebieten, in denen ehemals die Weberei 
cin blühendes Gewerbe bildete, spiegeln sich die mißlichen wirt- 
schaftlichen Verhältnisse der Wcberbevölkerung auch in der 
moralischen und physischen Degeneration der Bevölkerungsteile 
wieder. Die große Zahl der unehelichen Weberkinder der deutschen 
Bezirke gibt hiervon Zeugnis. 

Schließlich mu noch berücksichtigt werden, dafs die Mehr- 
zahl der Deutschen Städtebewohner sind, bei denen die Schwierig- 


13) Vol. auch Hainisch, Die Zukunft der Deutsch-Ocsterreicher a. a. O. 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren ete. 347 


keit der Existenzgründung und der höhere standard of life bei 
Eheschließungen weit mehr ins Gewicht fällt als bei den slavischen 
Landbewohnern. Aber auch gewisse innere unsittliche Drang- 
verhältnisse werden im Stadtmilieu leichter existent als in den 
ländlichen patriarchalischen Verhältnissen mit ihren wenig diffe- 
renzierten Bevölkerungsschichten. Jedenfalls ist die hohe Quote 
der unchelichen Geburten für die Deutschen als ein Uebel anzu- 
schen, welches einer sorgsamen Ergründung und angemessenen 
Bekämpfung der vielfach in lokalen Verhältnissen gelegenen Ur- 
sachen bedarf. 

Für die Lebenskraft der Bevölkerung ist auch das Verhältnis 
der Lebend- und Totgeborenen von größter Bedeutung. 

Es betrug nach nationalen Gebictsabschnitten in den Jahren 


1IS,6—15C0 die Zahl der?t): 








Mähren: im Jahresdurchschnitt 
Lebendgeborenen Totgebor. Lebendgebor. Totgebor. 
deutsche Bezirke 2335 1356 S 467 271 
gem. Bezirke m. deutscher Mehrh. 359810 1923 IL 874 350 
> > > təchech, > 717064 1 554 17 154 445 
tchechische Bezirke 261 349 6837 49 557 1300 
435 255 12 000 57 052 2399 
Schlesien: 
deutsche Bezirke 359851 1145 7170 229 
yem, Bezirke mit tschech. Mehrheit 21 708 464 4342 03 
» : » poln. > 57451 1615 11456 323 
julnische Bezirke IS 074 620 5 195 124 
130 904 3944 20 193 709 


Von je 100 Geborenen sind im Durchschnitte 1896—1900 


in Mähren: m Böhmen: 
Lebendgeborene Totgebor. Lebendgebor.  Totgeecbor. 
deitsche Bezirke 969 3I 5062 35 
gem. Bezirke m. deutscher Mehrheit 969 3I 97 30 
>» > » tschech, > 975 25 71 29 
ischechische Bezirke 975 25 0009 31 
ne an EL I 
973 27 907 33 


Schlesien: 





Lebendgeborene Totueborene 
deutsche Bezirke 909 31 
gem. Bezirke mit tschech. Mehrheit 979 2I 
N > » polnischer » 973 27 
polnische Bezirke 9063 37 
971 21) 


Vgl. Bd. LXVII der österr, Statistik a. a. O. 


348 Hugo Herz, 


Auch rücksichtlich der Totgeburten haben die Deutschen im 
allgemeinen die ungünstigsten Ziffern aufzuweisen; nur im en- 
sprachigen polnischen Gebiete Schlesiens wird die an sich hohe 
Ziffer der Deutschen noch bedeutend überschritten. 

Wird noch die Legitimität mit der Vitalität kombiniert, so 
ergibt sich nachstehende Tabelle. 


Es sind von je 1000 in den Jahren 1896—1900 
inMähren: 


ehelich Geborenen unehelich Geborenen 
lebendig tot lebendig tot 
deutsche Bezirke 970,4 29,6 960,6 394 
gem. Bezirke mit deutscher Mehrheit 970,8 29,2 959,4 40,0 
» > » tschech. > 975,4 24,6 965,7 343 
tschechische Bezirke 97517 24,3 963,4 36,0 

in Schlesien: 

deutsche Bezirke 971,7 28,3 955,8 44.2 
gem. Bezirke mit tschech. Mehrheit 980,4 19,6 955,8 33,2 
> » » polnischer > 974,7 25,3 947.7 52,3 
polnische Bezirke 964,4 35,6 944,7 55,3 


Aus beiden Tabellen erhellt, daß die Zahl der Tot 
geburten bei denunehelichenKindernerheblich 
höher steht als bei den ehelichen. 

Die höchste Zahl der ehelichen wie auch der unehelichen 
Totgeburten weist der deutsche Landesteil in Mähren und das 
geschlossene polnische Sprachgebiet in Schlesien auf. In dem 
Letzteren erreicht die Zahl der Totgeburten den Höchststand in 
den Sudetenländern überhaupt. Doch sind auch die deutschen 
Bezirke Schlesiens durch die ungewöhnliche Anzahl der Tot- 
geburten auffallend. 

Heben wir die Bezirke mit den häufigsten und seltensten 
Totgceburten in Mähren und Schlesien hervor, so gelangen wir 
zu der folgenden Aufstellung: 

Mähren. 
I. Bezirke mit höchster Zahl der Totgeburten, 


Von je 1000 Geborenen Von je ı0oo Personen Von je ıcoo Personen 
Polit. Bezirke waren im Durchschnitte gehören zur sind 
1,96— 1900 Landwirtschaft Industrie Deutsche Tschechen 
Stadt Olmütz 54 7 316 658 319 
>» Brünn 38 UI 428 640 358 
>» [glu 35 IS 423 S18 175 
Bezh. Mähr, Schönberg 35 352 451 851 143 
Stadt Ung. Hradisch 3 II 392 185 815 
> Kremsier 32 618 215 7 092 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerun gsbewegung in Mähren ctc. 349 


1896— 1900 Landwirtschaft Industrie Deutsche Tschechen 
Bezh. Mähr. Budwitz 31 611 237 137 803 
» Rümerstadt 31 324 526 998 2 
» Neustadt] 30 678 214 2 998 
II. Bezirke mit niedrigster Zahl der Totgeburten. 
Bech. Kremsier Umgeb. 19 618 215 7 092 
» Ung. Hradisch 21 659 213 10 990 
» Wischau 22 523 345 53 947 
» Auspitz 23 94 23 393 500 
» Huhenstadt 24 490 326 493 500 
» Littau 24 562 332 371 629 
» Nikolsburg 24 677 179 940 20 
» Brünn Umgeb,. 24 549 246 110 S89 


Schlesien. 
I. Bezirke mit höchster Zahl der Totgeburten. 
Deutsch Tschech. Poln. 


bielitz Stadt 45 20 555 543 6 151 
Bielitz Umgebung 37 569 299 135 5 809 
Friedeck 35 65 634 378 561 GI 
Freiwaldau 34 361 459 998 — an 
Teschen 32 424 360 110 341 549 


Il. Bezirke mit niedrigster Zahl der Totgeburten. 


Troppau Stadt 22 25 354 872 103 24 
Troppau Umgebung 20 455 370 452 509 9 
Wagstadt 21 409 380 348 643 8 


Die Detailuntersuchungen bestätigen die früher gewonnenen 
unerfreulichen Resultate : die Bezirke und Städte, in denen die 
deutsche Umgangssprache überwiegt, die gleichzeitig auch dic 
Zentren gewerblicher und industrieller Entfaltung sind, weisen 
die ungünstissten Zahlen bei den Totgeburten aus. Vereinzelt 
allerdings, jedoch im Verhältnis ungleich geringer, treffen die 
höheren Totgeburtenfrequenzen auch in tschechischen Bezirken 
zu, in denen die Landwirtschaft stärker als die Industrie ver- 
treten ist. Immerhin aber ist in den tschechischen Agrarbezirken 
Mährens durchwegs eine minimale Zahl von Totzeburten zu finden. 
Die Verhältniszahlen sind so günstig, wie sie in den deutschen 
l.andesteilen gar nicht erreicht werden (ausgenommen in der 
deutschen Bezirkshauptmannschaft Nikolsburg). 

In Schlesien stehen in bezug auf Totschurten das deutsche 
und polnische Industriegebiet weit ungünstiger als beispielsweise 
die tschechischen Landesteile. 


350 Hugo Herz, 


Im allgemeinen läßt sich jedoch auch für die von uns be- 
obachteten Ländergebiete ebensowenig als für Böhmen der durch- 
schlagende Einfluß der Berufsgliederung sicherstellen. Soziale 
und natürliche Einflüsse sind für die konkrete Gestaltung der 
Totgeburten von erheblicher Bedeutung: Alter der Mutter, ihre 
physische Beschaffenheit, Ernährung, Beschäftigung während der 
Schwangerschaft, kurzum Umstände, die sich in den einzelnen 
Gebietsteilen sehr verschieden gestalten. Wenn auch über diese 
Einzelheiten statistische Klarheit zu erlangen nicht möglich ist, 
so läßt sich doch ım großen und ganzen für Mähren und 
Schlesien die Tatsache nicht verhehlen, daß rücksichtlich 
der Vitalität der Bevölkerung die deutschen 
Volksgenossen seiesim städtischen, sei es im 
ländlichen Milieu unvergleichlich ungünstiger 
dastehen als die Tschechen. Das Absterben eines 
Bruchteiles des menschlichen Nachwuchses im Mutterleibe oder 
während der Schwangerschaft ist aber eine charakteristische Vor- 
stufe der Kindersterblichkeit überhaupt. 

Bevor wir jedoch auf die Gestaltung der Kindersterblichkeit 
eingehen, soll zunächst ein Blick auf die allgemeinen Sterblich- 
keitsverhältnisse in den einzelnen nationalen Gebietsabschnitten 
geworfen werden. 

Es wurden Sterbefälle verzeichnet 1891—1900 


in Mähren: ; 
i im Jahresdurchschnitt 


deutsche Bezirke 63 347 6 335 
gemischte Bezirke mit deutscher Mehrheit 94 998 Q II5 
> > » tschechischer Mehrheit 101 432 I1 QI5 
tschechische Bezirke 353 112 33 924 
617889 61789 
in Schlesien: 

deutsche Bezirke 59 524 5953 
gemischte Bezirke mit tschechischer Mehrheit 30 312 3031 
> > > polnischer > 65 812 6 581 
polnische Bezirke 2I 190 2119 
176838 17684 


Auf je 100 Bewohner der mittleren Bevölkerung treffen dem- 
nach Sterbefälle (1891—1900) : 


in Mähren: ! f 
im Jahresdurchschnitt 


deutsche Bezirke 270 27,0 
gemischte Bezirke mit deutscher Mehrheit 262 26,2 

> > » tschechischer Mehrheit 263 26,3 
tschechische Bezirke 260 26,0 


202 26,6 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 351 


in Schlesien: 
im Jahresdurchschnitt 


deutsche Bezirke 265 206,8 
gemischte Bezirke mit tschechischer Mehrheit 276 27,6 
> > > polnischer Mehrheit 277 27:7 
polnische Bezirke 289 25,9 
278 27,8 


Diese allgemeinen Sterbeziffern können nicht das genaue 
Maß der Sterblichkeit ergeben, sondern zeigen lediglich in kon- 
zentrierter Form eine Uebersicht der Gesamtgestaltung der Sterbe- 
häufigkeit in bestimmten Gebietsabschnitten. Da das statistische 
Material zur Aufstellung exakter Sterbetafeln nicht ausreicht, ist 
diese Gesamtdarstellung der Sterbehäufigkeit als Maß der Sterb- 
lichkeit wohl dienlich. Es zeigen demnach die ein- 
sprachigen deutschen Gebietsteile in Mähren einc 
höhere Sterblichkeit als die entsprechenden 
slavrischen Gebiete. Diese allgemeinen Sterblichkeits- 
zahlen werden selbstredend vielfach durch innere Wanderungen 
durchkreuzt. So sind die rein deutschen und ebenso auch 
die rein tschechischen Gegenden Mährens vorzugsweise Abzugs- 
länder, die einen wesentlichen Teil ihrer jüngeren und arbeits- 
fähisen Bevölkerung teils in die gemischtsprachigen Gebiete des- 
selben Kronlandes, teils aber auch in die übrigen Länder der 
Monarchie entsenden. Es ist daher die günstigere Sterblichkeits- 
ziffer dieser zumeist auch wirtschaftlich und industriell günstig 
entwickelten Landesteile darauf zurückzuführen, daß die Mehr- 
zahl der in diese Bezirke Zugewanderten sich im jugendlichen und 
kräftigen Alter befindet, daher der Sterbegefahr weniger unter- 
liegt. Dagegen erhöht sich in den Wegzugsgebicten durch das 
Zurückbleiben alter, kranker und schwächlicher Personen die 
Sterbegefahr nicht unerheblich. Da jedoch in Mähren das 
deutsche und das tschechische einsprachige Gebiet als Wegzugs- 
gebiete sich darstellen, das erstere als ein etwas schwächcres, 
das letztere als ein starkes, so bleibt auch bei Berücksichtigung 
dieses Faktors die Sterblichkeit in den deutschen politischen 
Bezirken eine ungünstigere als in den tschechischen. 

In Schlesien sind die slavischen Bezirke erheblich ungünstiger 
in Bezug auf Sterblichkeitsverhältnisse gestellt als die deutschen. 
Den Tiefstand erreicht die Sterblichkeit im einsprachigen pol- 
nischen Gebiete, aus welchem die stärkste Abwanderung arbeits- 
kräftiser Personen zu verzeichnen ist. Aber auch im Kohlen- 


363 Hugo Herz, 

reviere des Freistädter und Teschner Bezirkes sind schlechte 
Sterblichkeitsziffern unter den arbeitenden Klassen vorherrschend. 
Hier wirkt der Montanbetricb durch seine besondere Gefähr- 
lichkeit und die vielfachen hygienischen und sanitären Uebel- 
stände, mit denen er verbunden, erhöhend auf die Zahl der 
Sterbefälle. Noch dazu erzeugt das Rückströmen der zahlreichen 
invalid gewordenen Arbeiterbevölkerung in die Heimatdörfer eine 
Erhöhung der Sterbegcefahren und auch tatsächlich eine Ver- 
srößerung der Sterblichkeit in den sonst unter günstigeren Ver- 
hältnissen stehenden agrarischen Distrikten. Die weniger gefähr- 
liche Textilindustrie, die in den deutschen Bezirken Schlesiens die 
ausschließliche Herrschaft hat, scheint nicht so starke Einflüsse 
auf die Sterblichkeit auszuüben. 

Am deutlichsten treten soziale Momente neben der für die 
stärkere Sterblichkeit in dieser Altersstufe gleichfalls wirksamen 
natürlichen Momente bei der Kindersterblichkeit in den Vorder- 
grund. 
Die einzelnen nationalen Gebietsabschnitte lassen in dieser 
Richtung mannigfache Differenzen erkennen, die aus den folgenden 
Uebersichten klar werden 15). 

Mähren. 
Zahl der Sterbefälle von Personen 








bis zu im Jahres- bis zu im Jahres- 

einem fahre durch- fünt Jahren durch- 

1591 — 1990 schnitt 153—1490 schnitt 

deutsche Bezirke 11106 2 221 14 299 2 560 
gern. Bez. mit deutscher Mehrheit 13 172 2618 18 117 3597 
2090. tschech. > 16 856 3 954 22707 5414 
tschechische Bezirke 58 581 11149 82 486 15.051 
99715 19 942 137 609 27 522 

Schlesien. 

deutsche Bezirke S 962 1792 11731 2346 
gem. Bez. mit tschech. Mehrheit 5 172 1034 7043 1409 
» polnischer » 117063 2 354 18 135 3627 

polnische Bezirke 3 540 768 5611 1 122 
29 742 5 948 42 520 8 504 


Um das richtire Maß der Kindersterblichkeit zu ermitteln, 
wäre es überflüssig die Sterbefälle in Beziehung mit der gesamten 
Bevölkerung oder mit der Gesamtzahl der Sterbefälle überhaupt 
zu setzen, sondern sie hängt in erster Linie von der Zahl der 


15) Bd. LXVII österr, Statistik, 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 353 


Geborenen ab. Daher muß die Zahl der geborenen mit der Zahl 
der verstorbenen Kinder in Verbindung gebracht werden. 

Von je 1000 Lebendgeborenen starben im Durchschnitte der 
Jahre 1896 — 1900: 


in Mähren: 








vor Ablauf des vor Ablauf von 
ersten Jahres funt Jahren 
in den deutschen Bezirken 262 338 
in gemischten Bezirken mit deutscher Mehrheit 221 303 
in gemischten Bezirken mit tschechischer Mehrheit 230 316 
in tschechischen Bezirken 225 316 
229 316 
inSchlesien: 
in den deutschen Bezirken 250 327 
in gemischten Bezirken mit tschechischer Mehrheit 238 325 
in gemischten Bezirken mit polnischer Mehrheit 205 316 
in polnischen Bezirken 240 351 
227 325 


Auch diese Tabellen ergeben für das Deutschtum der Länder 
kein sehr günstiges Resultat. 

Das Maximum der Sterblichkeit im frühesten Säuglingsalter 
wird in Mähren wie in Schlesien im geschlossenen deutschen 
Sprachgebiete erreicht, aber auch die Sterblichkeit der Kinder 
bis zum fünften Lebensjahre wird von den slavischen Bezirken 
nur in der einzigen rein polnischen Bezirkshauptmannschaft Bielitz 
(Umgebung) übertroffen. 

Nicht zum geringen Teile bringt die stärkere gewerbliche 
Betätigung der Deutschen es mit sich, daß die Fürsorge für die 
I.cbenserhaltung des Kindes in den ersten Lebensmonaten nicht 
jene intensive sein kann, wie bei den bäuerlichen Bewohnern 
des slavischen Flachlandes. Aber auch infolge anderer ökono- 
mischer Druckverhältnisse, die mit dem Nicdergange des deut- 
schen Handwerks und der deutschen Heimarbeiter in den che- 
mals blühenden Webergcebieten innig zusammenhängen, ist dic 
Lebensgefährdung der jungen Generation eine stärkere. als 
anderswo, 

Physische Schwäche der Mütter, Stillun- 
fähıckeitderselben, geringePflegseundFürsorge- 
möglichkeit, Hunger undungesunde Wohnungs- 
verhältnisse wirken geradezu verheerend auf 
denjugendlichen Nachwuchs des Deutschtums 
in Mähren. Die große Zahl derUneheclichen, die 


354 Hugo Herz, 


als cine Last empfunden werden, die einfache 
Gleichgültigkeit für die Neugeborenen ver 
bunden mit dem Wunsche des baldigen Ver 
schwindens besiegeln das Schicksal diese 
armen Kinder. Sie besiegelnaber auch das ns 
tionale Schicksalnicht unwesentlicher Länder 
strecken. Ebenso ist in den deutschen Agrarbezirken die 
Kindersterblichkeit viel ungünstiger als in den tschechischen mi 
gleicher wirtschaftlicher Struktur. 

Die wirtschaftliche Vernichtung und Deklassierung weite 
Schichten deutscher Bevölkerung des deutschen Sprachgebietes 
zeigt ihre bösen Folgen in dem massenhaften Absterben der 
Kinder. Man darf aber auch nicht leugnen, daß diese Zustänce 
kein günstiges Licht auf die sittlichen und kulturellen Verhältnisse 
der Deutschen in Mähren werfen. 

Eine Analyse der Kindersterblichkeit in einzelnen Städten 
und politischen Bezirken versinnbildlicht diese Verhältnisse nur 
noch sinnfälliger: 

Mähren. 


I. Bezirke mit höchster Kindersterblichkeit. 


Von too Ortsanwesenden Von je oo Personen 


Von roo Lebenigebarenen 
waren 


starben bis zum waren berufszugehüörig der 


1. Jahre 5. Jahre Landwirtschaft Industrie Deutsche Tschechen 

Bezh, Sternberg 297 35 397 447 881 119 
Stadt Iglau 2095 399 18 428 813 175 
Bezh. Hohenstadt 267 355 490 326 493 505 
Stadt Kremsier 260 359 146 372 107 533 
Bezh. M. Schönberg 2358 340 352 451 S51 145 
> M. Trübau 253 323 396 451 233 267 

> Brünn Umgeb. 251 344 244 547 110 S39 

> Znaim > 245 314 675 IQI 765 233 

> Proßnitz 245 340 396 432 26 973 

IM. Bezirke mit geringster Kindersterblichkeit. 

Bezh. Ung. Hradisch 155 250 11 392 185 $15 
» Olmütz 106 234 7 316 658 319 
Trebitsch 157 275 475 360 19 981 

» Dautschitz 190 261 599 252 149 551 
Stadt Brünn 194 206 11 428 640 353 
Bezh. M. Kromau 200 267 672 198 255 715 
» Boskowitz 200 253 444 405 18 982 

> Neutitschein 204 294 375 435 55I 447 

» Prerau 207 281 A73 266 13 957 
Stadt Ung. Hradisch 208 301 659 213 7 992 
Bezh. M. Ostrau 208 310 55 681 285 552 


Der nationale Besitzstand und die Bevöikerungsbewegung in Mähren etc. 355 


Schlesien. 
I. Bezirke mit größter Kindersterblichkeit. 


Von 1000 Lebendgeborenen Von ro0o Ortsanwesenden Von roco Personen 
starben bis zum sind Zugehörige der wären 

Polit. Bezirke ı. Jahre 5. Jahre Landwirtschaft Industrie Deutsche Tschech. Polen 
Berh. Freudenthal 280 361 300 543 999 — = 
» Troppau Umg. 258 335 455 370 452 509 9 
» lägerndorf 256 328 360 400 996 3 I 
Friedeck 242 366 65 634 378 561 61 
» Bielitz Umg. 240 351 569 299 155 5 809 
» Freiwaldau 232 310 361 459 998 — — 

IL, Bezirke mit geringster Kindersterblichkeit. 

Stadt Bielitz 181 270 20 555 843 6 151 
bezh. Freistadt 190 300 142 705 $86 272 6gl 
Wagstadt 208 301 469 380 348 643 8 


Aus dieser Zusammenstellung kann entnommen werden, daß 
die Sterblichkeitsverhältnisse in den gewerblichen Bezirken nur 
stellenweise größer sind als in den agrarischen. Im allgemeinen 
können die Befürchtungen rücksichtlich der Kindersterblichkeit, 
soweit sie sich an die Verbreitung der Industrie knüpfen, nicht 
geteilt werden. Gewiß überwiegt in vielen Bezirken mit un- 
gewöhnlich starker Kindersterblichkeit die Zugehörigkeit zu indu- 
striellen Berufen; allein es wäre gefehlt, sie allein hiefür verant- 
wortlich zu machen. 

Die erhöhte Kindersterblichkeit, zumal in Mähren, zieht dem 
Deutschtume nach; fast alle deutschen Bezirke, gleich- 
gültig ob landwirtschaftlich oder industrielle Betätigung überwiegt, 
zeichnen sich mit wenigen Ausnahmen durch außergewöhnlich 
hohe Kindersterblichkeit aus. 

Einige Ausnahmen bilden die vorwiegend deutschen Städte 
Brünn, Olmütz, Neutitschein, die durch ihre günstigen. Kinder- 
sterblichkeitsverhältnisse im Gegensatze zu allen anderen deutschen 
Bezirken stehen. Diese günstigen Sterblichkeitsverhältnisse der 
Säuglinge und der Kinder in Städten, in welchen die Juden einen 
erheblichen Prozentsatz der deutschsprechenden Bevölkerung aus- 
machen, erklären zum Teile sich aus dem besonders günstigen 
Stande der Kindersterblichkeit bei diesem Bevölkerungsteile. 

Aber noch andere Umstände sind hervorzuheben, welche die 
abnorm geringen Ziffern begreiflich machen. Vor allem sicht ein 
großer Teil der Bevölkerung, zumeist slavische Arbeiterbevölkerung, 

insbesondere jene sozial tiefer stehenden und unter den ökonomisch 


356 Hugo Herz, 


ungünstigsten Bedingungen lebenden Bevölkerungsschichten gleich- 
wie die vielen verarmten und deklassierten deutschen Handwerker- 
familien infolge der hohen Mietpreise sich genötigt, ihren Wohn- 
sitz außerhalb der großen Städte zu nehmen. So kommt es, daß 
die Stadt Brünn eine sehr günstige Kindersterblichkeit aufzuweisen 
vermag, während der dazu gehörige Industriebezirk Brünn-Um- 
gebung, der Hauptsitz der in der Stadt Brünn unter tags beschäf- 
tigten Arbeiterbevölkerung, eine sehr ungünstige Ziffer produziert. 

Von den tschechischen Bezirken bilden die Bezirkshauptmann- 
schaften Proßnitz, Hohenstadt und Kremsier, die rücksichtlich der 
Kinder- und Säuglingssterblichkeit hohe Ziffern aufweisen, eine 
bemerkenswerte Ausnahme. 

Sonst ist in tschechischen Bezirken die gegenteilige Entfaltung 
die Regel, wobei auch die Berufsbetätigung kaum eine Rolle 
spielt. Tschechische Bezirke wie Mähr.-Ostrau sind trotz ihrer 
überwiegenden industriellen Bevölkerung nicht viel ungünstiger in 
bezug auf Kindersterblichkeit gestellt, als die tschechischen Agrar- 
bezirke. 

Aus den vorstehenden Tabellen wird es auch zur Genüge 
klar, daß die Säuglings- und Kindersterblichkeit auch in Schlesien 
im geschlossenen deutschen Sprachgebiete einen unvergleichlich 
höheren Stand erreicht als im tschechischen, geschweige denn 
im polnischen Landestcile. Fast hat es den Anschein, als ob 
die physische Widerstandsfähigkeit der deutschen Kinderbevölke- 
rung gegenüber den hygienischen Schäden, welche gewisse Be- 
triebsformen mit sich bringen, eine geringere wäre, als die der 
Tschechen; die letzteren aber wiederum weniger widerstandsfähig 
sind als die Polen. 

Eine scheinbare Ausnahme hiervon bildet die Stadt Bielitz; 
allein hier ist es wiederum die starke Judenbevölkerung, die das 
Verhältnis der Kindersterblichkeit zu gunsten der Deutschen 
verschiebt. 

Zum Abschlusse der Untersuchung soll noch der Ueberschuß 
der Lebendgeborenen über die Gestorbenen als das Ergebnis des 
Bevölkerungswechsels in den nationalen Gebietsabschnitten im 
allvemeinen untersucht werden, dessen einzelne Komponenten im 
vorhergehenden einer speziellen Untersuchung unterzogen wurden. 

Es betrug sohin der Ueberschuß der Lebendgeborenen über 
die Gestorbenen in den einzelnen nationalen Gebietsabschnitten 
1596 — 1900: 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 357 


in Mähren: Ueberschuß 
Lebend- der Gebor. auf je roco 
Gestorbene geborene absolut Personen 
deutsche Bezirke 6 835 8 738 1903 60 
gem. Bez. mit deutscher Mehrheit 9115 12 254 3139 69 
» > > tschech. > I1 915 17 602 5 687 104 
tschechische Bezirke 33 924 50 857 16 933 114 
in Schlesien: 
deutsche Bezirke 5933 7 399 I 446 55 
gem. Bez, mit tschech. Mehrh. 3031 4 434 1403 106 
> > poh. > 6 581 11 809 5 223 172 
polnische Bezirke 2 119 3119 1 000 144 
für ganz Mähren 61 789 89 451 27 662 100 
für ganz Schlesien 17 689 26 961 9 278 100 


Stellt man diese Ziffern für Mähren und Schlesien denen 
yegenüber, die Rauchberg für Böhmen ermittelt hat, so erhält 
man für die Jahre 1891—1900 auf je 1000 Personen den Ueber- 
schuß der Geborenen über die Gestorbenen : 


in den deutschen Bezirken 101,7 
in den gem. Bezirken mit deutscher Mehrheit 100,4 
>» > > > > tschech. > 64,7 
in den tschechischen Bezirken 90,1 


Durchschnitt 98,2 


Es zeigt sich in Mähren und Schlesien gerade das Wider- 
spiel der böhmischen Verhältnisse. 

In Böhmen sind es die deutschen Sprachgebiete, welche hin- 
sichtlich der Volksvermehrung die Führung innehaben; in Mähren 
und Schlesien stehen die tschechischen bezw. die polnischen Be- 
zirke an der Spitze. 

Diese Erscheinung in beiden Kronländern ist für das ohne- 
hin numerisch schwächere Deutschtum nicht günstig; ja man kann 
ohne weiteres behaupten, daß der Rückgang und die Stagnation 
der Bevölkerungsbewegung der Deutschen Mährens und Schlesiens 
eine der ernstesten Gefahren für den nationalen Besitzstand der 
Deutschen in diesen Ländern bedeutet. 


II. 


Die Wanderbewegung ist nächst der natürlichen Bewegung 
ser Bevölkerung, wie sie durch Geburt und Tod gegeben erscheint, 
der wichtigste Faktor für die Gestaltung der nationalen Verhält- 
nisse in gemischtsprachigen Länderkomplexen, wie z. B. in den 


358 Hugo Herz, 


österreichischen Sudetenländern '°). 

Die örtliche Verteilung der Nationalitäten, wie sie durch 
natürliches organisches Wachstum infolge der Geburtenüberschüsse 
gegeben erscheint, wird durchbrochen und damit die nationale 
Schichtung weiter Gebictsteile völlig umgestaltet. 

Die der Freizügigkeit vorangehenden sozialen Epochen haben 
wohl auch schon in den Sudcetenländern nationale Gegensätze 
gekannt. 

Allein die rechtliche Gebundenheit des slavischen Bauern an 
die Scholle, die zünftige Geschlossenheit der deutschen Volksteile 
in den Städten verminderte die Berührungspunkte der beiden 
Nationalitäten und ließ daher die volle Schärfe des nationalen 
Gegensatzes nicht aufkommen !7). 

Die erdrückende Majorität des slavischen Volkes in Böhmen, 
Mähren und Schlesien waren am Ende des XVII. Jahrhunderts 
Hörige, durch Frohnden niedergedrückte Menschen, denen die 
Möglichkeit jeglicher aufsteigenden Klassenbewegung benommen 
war. Oasen gleich tauchen aus der gleichmäßigen ländlich- 
slavischen Besiedelung die deutschen Markt- und Handwerksstädte 
empor als Mittelpunkte der Staatsverwaltung und als Handels- 
plätze. 

In diesen Verhältnissen trat Wandel ein in dem Momente, 
als die Freizügigkeit die Fesseln historisch gewordener Wirtschafts- 
weisen und Siedlungsverhältnisse über den Haufen warf!*). Die 
Mobilisierung weiter Schichten der Landbevölkerung, welche den 
günstigeren Erwerbsbedingungen der erwachenden Industrie nach- 
zogen, bedingte vielfach rasche Bevölkerungszunahmen in den 
Städten, stellenweise Rückgang und Stillstand der Bevölkerungs- 
enttaltung auf dem flachen Lande. 

Verbunden damit waren auch nationale Umsiedelungen und 
Umschichtungen, die nicht notgedrungen immer die Sprachgrenze 
erfaten; denn diese beruhte auf schwer beweglichem landwirt- 
schaftlichem Besitze. Der Schauplatz der Aenderungen im natio- 
nalen Besitzstande beider Nationalitäten ist daher nur selten an 


1) Bücher, Entstehung der Volkswirtschaft. Tübingen roo01. 

17) Bauer, Die Nationalitätenfrage und die Sozialdemokratie in den Marx- 
Studien. II. Bd. Wien 1907. Vgl. auch Grünberg, Die Bauernbefreiung in 
Böhmen, Mähren und Schlesien. Leipzig 1894. — Bauer, Wirtschaftliche und 
nationale Probleme der Deutschen in Mähren. Brünn 1909. 


1) Bücher, Die Entstehung der Volkswirtschaft a. a. O. 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 359 


der Sprachgrenze zu suchen, sondern weit von ihr entfernt über- 
all dort, wo das Kapital die frei gewordene wandernde Arbeits- 
kraft attrahierte. 

Die deutschen Hochburgen: die Städte, die sich ehedem mit 
zünftlerischer Strenge, mit engherziger Kleinlichkeit gegen jeden Zu- 
zus abseschlossen hatten, wurden die nächsten Ziele dieserZuwande- 
rung. Die wirtschaftlichen Erfolge dieser Bevölkerungsverschie- 
bunsen in den Sudetenländern lassen sich nicht einheitlich erfassen. 

Die Wirkungen waren teils günstige, teils ungünstige. Die 
Industrialisierung, welche tausenden und abertausenden slavischen 
Händen Beschäftigung gab, hat die Macht des deutschen Kapitals 
vergrößert und der deutschen Nation den Rang als industrielle 
Vormacht vor allen anderen Nationen des an Volksstämmen so 
reichen österreichischen Staatsgebictes gesichert. 

Aber auch die zugewanderte slavische Besitzlosigkeit hat ihre 
wirtschaftlichen Positionen gestärkt. Die zentralisierende Macht 
der Industrie hat sie organisiert und ihr ermöglicht, die aufsteigende 
Kiassenbewegung mitzumachen. 

Dagegen sind in den deutschen Städten jene kleinbürgerlichen 
Kreise, denen die mittelalterliche Gewerbeverfassung Schutz ge- 
währte, wirtschaftlich stehen geblieben, wofern ihre Entwicklung 
nicht eine rückläufge war und sie zu unselbständiren Existenzen 
herabsedrückt und deklassiert wurden. 

Wo immer auch in den mährischen Städten die slavische 
Einwanderung fortschreitet, wo immer die breiten Schichten der 
Zugezogenen die aufsteigende Klassenbewecung mitmachen, voll- 
zicht sich in dem wurzelhaften Handwerk jener große nationale 
Umbildungsprozeß, der die Existenz der Deutschen bedroht, weil 
er Ihnen die wirtschaftliche Grundlage ihres Daseins benimmt. 

Kine Uebersicht über die Wanderverschiebungen in Mähren 
und Schlesien ohne Rücksicht auf die nationalen Verhältnisse 
zeigt folgende Gliederung der gesamten ortsanwesenden Bevölke- 
rung nach der Gebürtigkeit. 

Von 1000 Ortsanwesenden sind?) : 


nicht in der 


Gehören in der Gemeinde Gemeinde, aber im Bezirke im Lande in Orster- Im 
des im Bezirke des des Autent- des Aut- reich Ans- 
Aulenthaltes Autlenthaltes haltes enthaltes lande 
Mihren 13090 650 165 75 940 993 S 
1900 622 164 750 g25 993 7 
Schlesien 1590 603 214 817 S93 973 27 
1900 666 207 773 So3 975 25 


'*) Bd. LXII der österr. Statistik. 


360 Hugo Herz, 


Die Wanderbewegung hat sohin im Laufe des letzten Jahr- 
zehntes das Gefüge der Bevölkerung in Mähren noch mehr ge- 
lockert. Das bezeichnende Moment hierbei ist, daß nach den 
ausgewiesenen Gebürtigkeitsdaten der eigentliche Nahverkehr (in 
den Gemeinden desselben Bezirkes) zurückgeht, während der Ver- 
kehr von Bezirk zu Bezirk im selben Lande eine wichtige Rolle 
zu spielen beginnt. Auch der Zuzug von anderen Kronländern 
nach Mähren (aus Böhmen!) hat sich nicht unerheblich verstärkt. 
Nichtsdestoweniger greifen die Rekrutierungsgebiete der Zuwan- 
derung nicht über die Landesgrenzen hinaus. 

Ganz andere Gebürtigkeits- und Wanderverhältnisse zeigt die 
Zahlenkonfiguration in Schlesien. Wanderungen von allgemein 
staatlichem Charakter, bei dem der Fernverkehr den Nahverkehr 
übertrifft. Im Gegensatze zu Mähren ergibt ein Vergleich mit 
den Angaben vom Jahre 1890 ein Aufsteigen der einheimischen 
Geburtsbevölkerung, die größer war als die der zugezogenen Ge- 
burtsfremden. Auch der Nahverkehr und ebenso die Zahl der 
im Auslande Geborenen hat abgenommen; dagegen hat sich der 
Zuzug aus dem eigenen Kronlande stellenweise verstärkt. 

Die Wanderungen der Deutschen und der Tschechen werden 
in der österreichischen Statistik nicht getrennt ausgewiesen, wes- 
wegen sich die Notwendigkeit auch hier ergibt, die politischen 
Bezirke nach ihrem sprachlichen Charakter zu nationalen Gruppen 
zusammenzufassen. 

Die ortsanwesende Bevölkerung bildet die Grundlage der 
Volkszählung und der Darstellung ihrer Ergebnisse. Zur Ermitt- 
lung der Wanderverhältnisse müssen Ortsanwesenheit und Ge- 
bürtigkeit der Bevölkerung in Beziehung gesetzt werden ?°). 

Es waren nach der Volkszählung vom 31. Dezember 1908 
in nebenstehenden nationalen Gebietsabschnitten österreichische 


Staatsangehörige: 
in Mähren 
i i die ortsanwe- 
init nlaile sende Bevolk. 


anwesende ist grösser + ; 
geborene st R t in 


Gebietsabschnitte 7 Geburtsan- od. kleiner — Prozenten 

Anwesende Eee Op f 

gehörige als die Geburts- 
bevölkerung 

deutsche Bezirke 251 917 271344 — 19427 — 59 
gem. Bez. mit deutscher Mehrheit 357 742 336 598 + 21144 + 59 
> > > tschech. Mehrheit 473 397 456 142 — 12735 — 2,7 
tschech. Bezirke 1336052 1400780 — 154728 — 11,6 
2419108 2554804  — 165 756 — 6,5 





2) Vgl. Rauchberg, Die Bevölkerung Oesterreichs. Wien 1895. Ders., 
Der nationale Besitzstand in Böhmen. Leipzig 1905. a. a. O. 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 361 


in Schlesien 


die ortsanwe- 


im Inlande: sende Bevölk. 
anwesende ist grösser + in 
. . . » O è $ 
Gebietsabschnitte geborene Geburtsan- od. kleiner — Prozenten 


Anwese Ei a 
anwesende gehörige als die Geburts- 


bevölkerung 


deutsche Bezirke | 222 656 227 929 — 5 273 — 2,3 
gem. Bezirke mit tschech, Mehrheit 114 046 127072 — 13026 — 114 
» > œ> pol, » 268 127 239563 -+ 28 564 + 10,6 


polnische Bezirke 75 422 82673 — 7080 — 9,3 
680 422 677237 + 3185 + 05 


Aus dieser Zusammenstellung ist zu entnehmen, daß sowohl 
das geschlossene deutsche, als auch das einsprachige tschechische 
Gebiet erhebliche Verlustbilanzen haben. 

Von den sprachlich gemischten Gebieten zeigen in Mähren 
das gemischte mit deutscher Mehrheit, in Schlesien jenes mit pol- 
nischer Majorität starke Gewinnbilanzen. 

Diese Erscheinung hängt mit inneren Wanderungen zusammen. 
Demgemäß ist in Mähren das im industriellen Aufschwunge bc- 
‚riffene deutsche Mehrheitsgebiet ein beliebtes Zuzugsgebiet für 
die tschechischen Landbewohner, während in Schlesien das pol- 
nische Gebiet vorzugsweise agrarische Bevölkerungsüberschüsse 
des benachbarten Galiziens aufnimmt, wodurch sowohl im letz- 
teren als auch im ersteren Kronlande der deutsche Besitzstand 
gemindert wird. 

Dazu kommt noch die für die Deutschen so ungünstige Er- 
scheinung der Verluste an Geburtsbevölkerung im deutschen 
Sprachgebiete, ein Symptom, welches sich in Böhmen nicht vor- 
findet, zumal dortselbst das deutsche Sprachgebiet es ist, welches 
den größten Zuwachs an Bevölkerung ausweist. 

Während aber in Böhmen der tschechische Wanderzug ins 
rein deutsche geschlossene Sprachgebiet seine Richtung nimmt, 
ist dies in Mähren und Schlesien nicht der Fall. Die ökonomische 
Stagnation dieser Gebiete erzeugt überhaupt keinen Wanderzug 
dorthin; das Schwergewicht der slavischen Wanderung ist das 
gemischte Sprachgebiet, in dem die Deutschen eine immer ge- 
ringer werdende Majorität aufweisen. 

Dieses knappe Endergebnis bedarf einer eingehenden Be- 
handlung, indem nunmehr der Zuzug sowohl als auch der Weg- 
zug eingehender Erörterung unterzogen werden soll. 

In den einzelnen nationalen Gebietsabschnitten haben sich 
die Zuzugsverhältnisse verschiedenartig gestaltet. Die folgende 


7 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. z. 4 


362 Hugo Herz, 


Tabelle, welche die anwesende Bevölkerung Mährens und Schle- 
siens nach konzentrischen Zonen der Gebürtigkeit zerlegt, ergibt 
folgendes Bild: 
Absolute Zahlen 
Mähren 


in der Auf- in einem an- in einem 

enthaltsgem. im Aufent- dern Bez. andem im 

anwesend u, haltsbezirk desselben Kron- Auslande 
geboren Landes lande 


deutsche Gebiete 151404 194 589 34212 23116 1m; 
gem. Gebiete mit deutsch. Mehrheit 201 531 239 131 81657 36954 4012 

> > » tschech. > 276 169 357303 66713 49381 46i 
tschech. Gebiete 1887 940 1123484 162253 50315 8182 


>% 
— pas - Aya o qae e 
z "Z 4 


> 
Tan 6 œar Lu -u 
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-  —— in. 
> 


Schlesien 


- 

“= - - . 
- — u m -- 
-.- e — un En u nn 





pit 
ERIEN: t deutsche Gebiete 124276 166634 24749 23378 7%5 
7 pi H gem, Gebiete tschech. Mehrheit 73 986 92 663 7712 11531 2140 
) ui | y i > > poln. > 139 648 199 550 26253 36406 591 
{ Mi f polnische Gebiete 47 447 66835 2870 4901 9% 
l y 1; i 2 è 2 
HERTE i Von 1000 in den nebenbezeichneten Gebieten anwesenden 
i- | 4 Personen sind geboren: 
WE in Mähren 
i | l l rea in Bu Prag“ KE 
THEY i .Ge- ; - einem ineinem 
| hf Aalan: mieinde arsi Bezirke: Zahn im Aus 
N 7247 haltsge- d. Auf- bezirke desselb. Kron- lande 
Mil meinde enthalts- Landes lande 
“TI bezirkes 
f | im deutschen Gebiete 597 170 767 135 dd f 
| Eh im gem, Gebiete deutsch, Mehrheit 557 104 661 225 13 u 
N W E > tschech. > 578 169 747 140 103 10 
im tschech. Gebiete 661 175 836 120 3% ó 


622 164 786 122 85 7 
inSchlesien 


Er 
4 
" E 
E 
vn 
l 
4 j 
. 
. 
r 
4 
i 
1 
‘ 
N 
I 
3: 
[j 


l deutschem Gebiete 558 191 749 III 105 35 
pl / gem. Gebiet tschech. Mehrheit 649 163 812 68 IOI 19 
|i f > > polnischer » 521 223 744 98 136 22 
Hii polnische Bezirke 623 256 884 3 6 B 


560 207 773 90 112 25 


Ge. 2e 
e -.--» 


Diese Tabellen lehren, daß die höchste Zahl der Fremd- | 
geborenen in den gemischtsprachigen Bezirken Mährens und zwar | 
mit deutscher Mehrheit zu suchen sind; die geringste Zahl von 
Zuzüglingen weist das einsprachige tschechische Gebiet auf; ihm 
folgen die rein deutschen Bezirke. In Schlesien ist die Zahl der 
Fremdgebürtigen in den polnischen Mehrheitsgebieten am stärksten, 
am schwächsten in den rein polnischen und im tschechischen 


Landesteile. 


400 2 


De eci 





Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 363 


In den rein tschechischen Gebietsteilen Mährens und in den 
polnischen Gegenden Schlesiens ist ein Ueberwiegen des Nah- 
verkehrs zu konstatieren. Die Zuwanderungen aus den Nachbar- 
gemeinden des Aufenthaltsbezirkes überwiegen; die Fernwande- 
rungen kommen kaum in Betracht. In den gemischtsprachigen 
Bezirken ist der Fernverkehr stärker als der Nahverkehr; auch in 
den rein deutschen Gebieten Mährens und Schlesiens läßt sich 
ein allerdings nicht sehr erheblicher Ueberschuß des Fernverkehrs 
über den Nahverkehr konstatieren. Im gemischten polnischen 
Gebiete stehen Fern- und Nahverkehr einander vollständig gleich, 
22°‘, der Bevölkerung sind aus den Nachbargemeinden, 23 aus 
dem sonstigen Inlande (Galizien!) zugezogen. Für nationale Ver- 
schiebungen kommt im Gegensatze zu Böhmen nicht nur der Ferns, 
sondern auch der Nahverkehr in Mähren und Schlesien in Betracht. 
Während in den deutschen Industriebezirken und -Städten Böh- 
mens der Nahverkehr national homogene Bevölkerungsschichten 
zuführt und erst der Fernverkehr die slavisch-agrarischen Volks- 
tele aus dem Inneren des Landes an die deutschen Ränder 
bringt, lieven die Verhältnisse in Mähren und im östlichen Schlesien 
anders. Die Städte und Industriebezirke sind meist nationale 
Oasen; vor den Toren derselben beginnt schon ein geschlossenes 
slavisches Sprachgebiet (Brünn, Olmütz, Mähr.-Ostrau, Iglau, Znaim). 


Daher sind die mährischen Städte — soweit sie 
sich als Zuwanderungsgebiete darstellen — in ıhrem 


nationalen Charakter durch die Zuwanderung stärker 
bedroht als die deutschen Städte Böhmens; die letz- 
teren haben nur einen Fernzuzug, jene aber auch 
cinenNachbarzuzugandcerer Nationalität zu fürchten. 

Ein Spiegelbild dieser Verhältnisse ergibt sich aus der folgen- 
den Zusammenstellung für einige wichtige Städte Mährens und Schle- 
siens (Städte mit eigenem Statut). Von 1000 Personen sind geboren: 


in der Aufent- im Aufenthalts- in einem an- in einem ander. im Aus- 


haltsgeineinde bezirke deren Bez. des Kronlande lande 
Landes 
Prünn 358 388 439 152 21 
lvlau 470 470 217 201 12 
Kremsier 395 395 519 75 I1 
O'müuz 208 208 553 212 27 
Ung. Hradisch 289 254 591 100 25 
Znaim 348 348 431 200 2I 
Troppau 305 305 403 229 63 
Bielitz 406 406 161 355 45 
Friedach 425 425 302 255 15 


364 Hugo Herz, 


Im allgemeinen zeigen die nahezu rein tschechischen Städte 
(Kremsier und Ungar.-Hradisch) einen stärkeren Zuzug aus dem 
Kronlande als die deutschen Städte. Bei den deutschen Städten 
sind Zuzüge aus anderen Kronländern (und auch aus dem Aus- 
lande) etwas häufiger. Es hängt dies vielfach mit der Größe der 
betreffenden Städte sowie mit ihrer industriellen Erwerbstätigkeit 
zusammen. Das stärkste Kontingent zu diesem Zuzuge stellen außer 
Mähren die übrigen Sudetenländer (Schlesien und Böhmen); in 
Schlesien ist auch noch stellenweise ein starker Zuzug aus Galizien 
wahrnehmbar. Ueberdies spielt in diesem Lande als einem Grenz- 
lande in den Städten der Auslandszuzug eine gewisse Rolle 
(Russ. Polen, Deutschland und Preuß. Schlesien). 

Von besonderem Interesse sind die Verhältnisse in der Lan- 
deshauptstadt Brünn, der einzigen Stadt mit großstadtähnlichem 
Charakter in den beobachteten Ländern. Die Volkszählung vom 
Jahre 1900 erhebt im LXIII. Bande der österreichischen Statistik 
das Rekrutierungsgebiet der größeren Städte Oesterreichs, sodaß 
es hierdurch möglich wird, auch über den Zuzug der mähr. Landes- 
hauptstadt einen Ueberblick zu gewinnen, die ihr starkes Wachstum 
einem durch industrielle Entfaltung bedingten Zuzuge verdankt. 

Mehr als 10°/ọ der ortsanwesenden Bevölkerung Brünns sind 
aus den anderen Sudetenländern zugewandert. Diese Zuwanderer 
entstammen meist slavischen Bezirken. Von den 8779 Brünner 
Ortsanwesenden, die aus Böhmen geboren sind, stammen nur 
1428 = 16,3 °/, aus Deutschböhmen, dagegen sind von den 1641 

Schlesiern 960 = 57°, in deutschen Bezirken Schlesiens geboren. 

Unter den tschechischen Gebieten Böhmens, welche ihre Be- 
völkerungsüberschüsse nach Brünn entsenden, ragen besonders 
hervor: Chotebor, Chrudim, Deutsch Brod, Hohenmaut, Pilgram, 
Policka und Reichenau a. K. 

Was das Rekrutierungsgebiet der Stadt Brünn aus dem Kron- 
lande Mähren anbelangt, so stammt ebenfalls der größere Teil 
der Zuwanderer aus den tschechischen Landesteilen Mährens. 

Von den 109346 Bewohnern, welche die letzte Volkszählung 
für Brünn ermittelte, 





waren gebürtig in Brünn 42 387 
im übrigen Mähren 48 107 
davon im deutschen Sprachgebiete 2 064 
im gemischten Sprachgebiete mit deutscher Mehrheit I 499 
> > » »  tschech. » 6 101 
im rein tschechischen Sprachgebiete 38443 


zusammen 48 107 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 365 


Von je 1000 nach Brünn Zugezogenen waren geboren 


im deutschen Sprachgebicete 4,2 
im deutschen Mehrheitsgebiete 3,1 
in vorwiegend deutschen Gebieten 73 
im gemischten Gebiete mit tschech. Mehrheit 12,6 
im geschlossenen tschech. Sprachgebiete So,1 
in vorwiegend tschechischem Sprachgebiete 92,7 


Der Zuzug nach Brünn und zwar sowohl derjenige, der aus 
dem Königreiche Böhmen, als auch derjenige, der aus dem Kron- 
lande selbst kommt, hat zweifellos die Tendenz, das tschechische 
Element in der Stadt zu verstärken. 

Doch wäre es verfehlt, den Schluß zu ziehen, daß aus dem 
sprachlichen Charakter des Geburtsbezirkes mit unfehlbarer Sicher- 
heit die Nationalität der Zuzüglinge bestimmt werden kann, denn 
zumeist sind es gerade die Deutschen der slavischen Mehrheits- 
bezirke und des geschlossenen tschechischen Sprachgebietes, 
denen der wirtschaftliche und nationale Boykott in den kleinen 
Städten und auf dem flachen Lande die Existenz untergraben hat, 
die sich in die Landeshauptstadt flüchten, wo sie mit Hilfe ihrer 
Konnationalen eine ökonomische Regeneration erhoffen. Am 
meisten beteiligen sich an diesem Wanderzuge nach Brünn die 
deutschsprechenden Juden Mährens und Schlesiens. 

Trotz des starken slavischen Zuzuges ist die Majorität der 
Deutschen in der Landeshauptstadt bisher kaum erschüttert wor- 
den. So heftig auch im einzelnen Gegenströmungen sein mögen, 
so zweifellos ist es nach den vorangegangenen Untersuchungen, 
dafi ein wesentlicher Teil der slavischen Zuwanderer sich frei- 
willig an die sprachlichen Verhältnisse der neuen Heimat assi- 
miliert hat. 

Nichtsdestoweniger darf die kritische Situation der meisten 
mährischen Städte nicht unberücksichtigt bleiben. 

Die Ortsgebürtigkeit aller Städte nimmt ab; sie nimmt in 
dem Maße ab, als die Größe der Bevölkerung zunimmt. Die 
Landgemeinden der Umgegend geben cinen Teil der Bevölkerung 
n die Städte ab, während sich der Abzug teilweise nach den 
nächstgelegenen Städten oder Landorten wendet, teils aber weiter 
entfernten Städten (Wien! Prag!) zuflicßt. 

M in die Städte bewirken nicht einen Aus- 
al verwandter, national homogener Elemente, sondern 
Im Gegenteil. 


366 Hugo Herz, 


Je zahlreicher die cingewanderten Elemente sind, umso hef- 
tiger entwickelt sich zwischen Eingeborenen und Zugereisten ein 
sozialer Kampf um die besten Erwerbsbedingungen, der nahezu 
immer auch unter nationaler Flagge geführt wird. 

In einiren ehedem deutschen Städten hat der nationale Ver- 
drängungsprozeß sich bereits in den abgelaufenen drei Dezennien 
vollzogen (Kremsier, Ung.-IIradisch, Proßnitz, Mähr.-Weifskirchen 
etc.); in anderen vollzicht er sich bald langsamer, bald rascher, 
je nachdem die Einheimischen physisch und ökonomisch günstiger 
oder weniger günstig ausgerüstet erscheinen als die Zuwanderer. 
Während bisher der Zuzug hauptsächlich Gegenstand der Be- 
trachtung war, erübrigt es auch noch zur Erlangung voller Klar- 


heit über die Wanderbewegung den Wegzug zu berücksichtigen. 


Nach der Volkszählung vom Jahre 1900 waren anwesend in 
nebenbezeichneten Gebictsabschnitten : ee 


wohnern sind an- 
wesend in neben- 
bezcichn. Gebicts- 
abschnitten: 
in in in in 
Mähren Schlesien Mähren Schlesien 


e 


in der Geburtsgemeinde 1517044 3855357 555 507 
in einer anderen Gemeinde des Geburtsbezirkes 3974536 140325 153 207 
im Geburtsbezirke 1914507 525082 733 74 
in einem anderen Bezirke des Geburtslandes 344835 61589 133 90 
in cinem anderen Lande 333071 97973 129 136 
in dem Geburtslande 2259342 587266 ŝ7I 804 


in den im Reichsrate vertretenen Königreichen 
und Ländern (einschlicßl. d. Erhebungslande) 2593013 679239 1000 1000 
Dieser Tabelle ist zu entnehmen, daß sowohl Mähren als 
auch Schlesien starke Wegzugsländer sind. Nahezu 40°/, der 
Geburtsbevölkerung hat die Geburtsgemeinden verlassen. 15,3 °!, 
in Schlesien und 20,7 in Mähren befinden sich in einer anderen 
Gemeinde des Geburtsbezirkes, sohin 73,8 bezw. 77,4 im Bezirke 
der Geburtseemeinde. 13,3°/o der mährischen und 9°), der schle- 
sischen Gceburtsbevölkerung wandern in andere Bezirke des Ge- 
burtslandes, 12,9°/0 bezw. 13,6 in andere Länder Oesterreichs. 
Der Hauptstrom der Auswanderung aus Mähren richtet sich 
nach Niederösterreich, Böhmen und Schlesien. Der Hauptstrom 
der schlesischen Auswanderer geht nach Mähren; duch werden 
auch aus diesem Kronlande nicht unerhebliche Teile der Geburts- 
bevölkerung an Niederösterreich abgegeben. Vor allem ist Wien 
eines der stärksten Attraktionszentren für die slavische Bevölke- 
rung der Sudetenländer; doch wäre cs gefehlt zu glauben, daß 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung 1N Mähren etc. 36 7 


an diesem Zug in die Reichshauptstadt nur slavische Volksteilc 


sich beteiligen. 


In Mähren sind von der Geburtsbevölkerung anwesend: 










pi Pi i . .. 
vonder |! in der | im in einem |in Mähren | 
Geburtsbe- | Geburts- Geburts- | anderen anderen | reich 


in einem |l in Oester- 









'yvölkerung gemeinde | bezirke | Bezirke ee Lande überhaupt 








—— 


em en Ra a r a u = = 
deutsche Bezirke | 271344 151404, 194 589 35 6685, 219 4371 51 2 271344 


, | 

wm, Bedirke mit | 
| 
| 


deutscher Mehrheit, 336 598 
gem. Bezirke mit 


| R | 2 
201 531) 239 131, 24845; 274 799, 61799, 330 595 
l | 


| | ! | | 
tschech. Mehrheit | 486142 276169 357303 72 569, 429 872 56 270. 486 142 
tschech. Bezirke ‚1.490 225 887 940 I 123 484: 211 0721354 ooI, 150224 1I 490 750 


in Schlesien: 


deutsche Bezirke | 227929, 124 276 166034 18 2453| 184877 43 052! 2279 


zum. Bezirke mit | 


29 


| 
tschech. Mehrheit | 127 072| 73 986 92 636! 12904) 105567; 21 505: 127 072 
l | i l 


gem, Bezirke mit 


| | 


pain. Mehrheit 239 562| 139 648 199 550! 19 936! 219 480 20 076 23 5 
polnische Bezirke i S2 73 47 447, 66 8355| 10 292 77 127) 5 546 S2 6 


Von je 1000 in nebenbezeichneten Gebieten geborenen Per- 
sonen sind anwesend: 


in Mähren 


in der Geburts- im Geburts- im sonstigen 
gemeinde bezirke Inlande 
deutsche Bezirke 585 717 253 
vem, Bezirke mit deutsch, Mehrheit 599 710 290 
> » >» tschech. » 563 735 265 
tschechische Bezirke 562 754 240 
in Schlesien 
deutsche Bezirke 515 731 269 
gem, Bezirke mit tschech. Mehrheit 532 729 271 
i > poln. " 583 833 167 
polnische Bezirke 574 808 192 


Dieser Uebersicht ist zu entnehmen, daß im Gegensatze zu 
Böhmen die deutschen Bezirke viel stärker von der Auswandc- 
runs betroffen werden als die tschechischen oder polnischen 
Ländesteile. 

Dabei ist noch auf folgenden charakteristischen Unterschied 
aufmerksam zu machen: Die Mehrzahl der aus dem deutschen 
Sprachgebiete Ausziehenden sind Fernwanderer. Sie verlassen 
zum größten Teile ihr Heimatland, um in einem anderen (meist 
u deutschem) Kronlande des Reiches oder aber im Auslande 
ihr Heil zu suchen. Die tschechischen und polnischen Auswan- 
derer verlassen auch die Heimatgemeinde, aber ein weit größerer 


6 


7 


W W 


368 Hugo Herz, 


Teil von ihnen bleibt im Geburtsbezirke oder sucht im selben 
Kronlande Unterkunft; nur ein geringer Bruchteil sucht seine neu 
Ixistenz in den anderen Kronländern Oesterreichs. 

Zuzug gleichwie Wegzug können nicht nur nach der Ge- 
bürtiekeit, sondern auch nach der Heimatsberechtigung dargestellt 
werden. Die Differenzen sind nicht erhebliche; nichtsdestoweniger 
sollen sie der Vollständigkeit halber kurz skizziert werden. 

Von 1000 Anwesenden sind heimatberechtigt in®): 

Mähren 


in einer in einem 
n der and. < im Auf- anderen i a ate 
Aufent-  mecinde  enthalts- Bezirke deren Krom 


haltsge- des Anf bezirke des Auf- Lende oder 
meinde enihalts- enthults- im Auslande 
bezirkes landes 
deutsche Bezirke 523 186 709 108 122 
gem. Bezirke deutscher Mehrheit 459 IIO 599 267 143 
> » mit tschech. » 504 173 677 175 147 
tschechische Bezirke 593 198 791 156 52 
Schlesien 

deutsche Bezirke 456 220 -06 146 147 
gem. Bezirke mit tschech. Mehrheit 595 175 770 90 130 
> v » poln., Mehrheit 390 246 636 141 2232 
polnische Bezirke 545 304 849 45 115 


Die Ziffern decken sich nahezu mit den Gebürtigkeitsdaten. 

In Mähren sind gleichwie in Schlesien die gemischtsprachigen 
Bezirke Zuzugsgebiete ersten Ranges; sie sind am stärksten mit 
Heimatfremden, sogar mit Ausländern besetzt. Dagegen zeigen 
die einsprachigen deutschen sowohl als die slavischen Bezirke die 
größte Zahl der Zuwanderer aus dem Aufenthaltsbezirke. 

Der stark agrarısche Charakter dieser Bezirke, die meist ge- 
ringe Einwohnerzahl der Ortschaften zwingen die Bevölkerung, 
ihren Arbeitsbedarf aus den benachbarten Gemeinden zu ergän- 
zen”?). Und ebenso heiraten die Angehörigen der kleinen Orte 
viel häufiger untereinander als die der größeren Gemeinden, wo | 
sich unter den Einheimischen eine reichere Auswahl findet. Da- 
mit ist der Anlaß zu zahlreichen Wanderungen auf kleine Distanz 
für die slavische Landbevölkerung gegeben. Die industriellen 
Bezirke saugen nicht nur den Wanderüberschuß der nahegelegenen | 


29) Die anwesende Bevölkerung nach der Heimatsberechtigung. Bd. LXIV der | 
österr. Statisik, Meinzingen, Die Wanderbewegung auf Grund der Gebürtig- | 
keitsdaten. Stat. Monatschrift 1003. 


2) Bücher, Entstehung der Volkswirtschaft a. a. O. 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 369 


Kreise, sondern auch entfernterer Gegenden auf. Beide Zuzugs- 
formen erscheinen sohin durch die wirtschaftliche Struktur des 
Landesteiles bedingt. 

Ueber die nationale Provenienz der Heimatsfremden lassen 
sich an der Hand der amtlichen Tabellen folgende höchst inter- 
essante Untersuchungen durchführen ?3). 

Von den am 31. Dezember 1900 in nebenbezeichneten Ge- 
bieten Anwesenden und in Mähren heimatsberechtigten Per- 
sonen sind heimatsberechtigt: 


im deutsch. im tschech. 
im Aufenthalts- oder vorw, oder vorw. 
buzicke deutschen tschechisch. 
Sprachge- Sprachze- 
biete biete 
im deutschen und vorwiegend 
deutschen Sprachgebiete 306 429 420 450 115 413 
im tschech. und vorwiegend 
tschech. Sprachgebiete 1 357 222 41496 1639 143 


in Schlesien 
im tschech. bezw. 

poln. Sprachgebiete 

im geschlossenen deutschen 


fi 


Sprachvebiete 157 118 175 592 13 770 
imtschech, bezw. poln. Sprach- 
gehiete 322 333 5 507 3063 360 


Von 1000 in nebenbezeichneten Gebieten Anwesenden und 
in Mähren heimatsberechtigten Personen sind heimatsberechtigt: 


im deutsch. im tschech. 


im Aufenthalts. oder vorw. older vorw, 
bezirke deutschen tschechisch. 
Spruchge- Sprachge- 
biete biete 
im deutschen od. vorwiegend deutsch. Gebiete 740 785 215 
» tschech. > > tschech. > 825 25 975 


Von 1000 in nebenbezeichneten Gebieten Anwesenden und in 
Schlesien heimatsberechtigten Personen sind heimatsberechtigt: 


im polnisch. 


im deutsch. 
u tschech. 


im Aufenthalts- S i 
Spruichye- 


bezirke Di Sprachge- 
alete R j 
biete 
Im deutschen Sprachzebiete S25 927 73 
im poln-tschech. 502 I5 985 


Den obigen Uebersichten ist zu entnehmen, daß in Mähren 
21,5", des Zuzuges ins deutsche bezw. vorwiegend deutsche 
3) Bd. LXIV der österr, Statistik, 1. Hef. — Meinzingen, Die binnen- 
ländischen Wanderungen und ihre Rückwirkung auf die Umgangssprache. Statist, 


Nonatsschrift, Jg. 1902. 


370 Hugo Herz, 


Sprachgebict aus tschechischen und nur 4,5°/, aus den übrigen 
deutschen Bezirken stammt. Umgekehrt wandern etwa. 2,10, 
mährischer Deutscher in tschechische Bezirke, während der kon- 
nationale Zuzug in die letzteren Bezirke etwa 15°/, beträgt. 

Man erhält sohin das bemerkenswerte Resultat, 
daß in Mähren ıo Mal soviel Tschechen in deutsche 
Gebiete einwandern als Deutsche in tschechische. 

In Schlesien ist der Zuzug der Slaven in das deutsche Ge- 
biet etwas schwächer und verteilt sich auf zwei Nationen. Im 
deutschen Sprachgebiete dieses Kronlandes sind 7,3°/, in slavi- 
schen Bezirken Schlesiens heimatsberechtigt, während umgekehrt 
im tschechisch-polnischen Landesteile nur 1,5°/, aus deutschen 
Gegenden desselben Kronlandes stammt. Allerdings darf man 
nicht übersehen, daß der Zuzug nicht genau durch das Herkunfts- 
sebiet (Heimatsbezirk) charakterisiert wird; denn viele gemischt- 
sprachige Bezirke mit deutscher Mchrheit enthalten starke sla- 
vische Minoritäten, die gleichfalls sehr beweglich sind und gern 
wieder in rein tschechische Gegenden abzichen, wenn die wirt- 
schaftliche Konjunktur es gestattet. 

Im allgemeinen aber entschließen sich die Slaven 
aller drei Sudetenländer leichter zur Umsiedelung 
in anderssprachige Gebietstcile; ja selbst in Gebiets- 
teile, in denen gar keine slavischen Minoritäten 
sind, als die Deutschen. Es hat den Anschein, als 
ob dieser Volksstamm (ausgenommen die deutsch- 
sprechenden Juden) den Zug in nicht konnationale 
Gegenden perhorresziert oder sich unter fremdsprachi- 
ger Mehrheit nicht wohl fühlt, wogegen dieses letz- 
tere Moment bei den Slaven keine Rollc spielt. 

Dieselben Resultate erhält man, wenn diese Untersuchungen 
auf den Verbleib und die Verbreitung der rechtlichen Bevölkerung 
der einzelnen Gebietsteile ausgedehnt werden. 

Von je 1000 Heimatsberechtigten weilten zur Zeit der Volks- 
zählung vom 31. Dezember 1900 °*): 

in Mähren 


Yo 


außerhalb des Heimats- außerhalb der Ileimats- 


bezirkes gemeinde 
in den deutschen Bezirken 347 517 
in gem. Bezirken mit deutscher Mehrheit 323 447 
> » >  tschech. 335 505 
tschechischen Bezirken 308 452 





"D Bd. LXIV der österr. Statistik. 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 371 


in Schlesien 


außerhalb des Heimats- außerhalb der Ileimats- 


bezirkes gemeinde 
in den deutschen Bezirken 347 530 
in gem. Bezirken mit tschech. Mehrheit 345 497 
š > poln. > 223 526 
» polnischen Bezirken 259 524 


In Mähren sind demnach 51,7%, in Schlesien 53°. der 
rechtlichen deutschen Bevölkerung außerhalb der Heimatsgemeinde 
zu finden. In den gemischten Bezirken mit tschechischer Mehrheit 
in Möhren wcilen 50,5 °/., in den gemischten mit polnischer Mehr- 
heit in Schlesien 52,4°/o außerhalb der Heimatsgemeinden. 

Die deutschen Wanderungen gehen am weitesten über die 
Heimatsbezirke hinaus; die tschechischen und polnischen Ab- 
wanderungen zeigen nur geringe Quoten außerhalb der Heimats- 
bezirke. 

Die interessante Frage besteht darin, zu untersuchen, welchen 
nationalen Aufenthaltsgebicten sich die aus den Heimatsbezirken 
wegzichenden Heimatsangehörigen zuwenden. Nach den von 
Rauchberg in der grundlegenden Arbeit über den nationalen Be- 
sitzstand aufgestellten Berechnungen lassen sich diesbezüglich für 
Mähren und Schlesien nachstehende Ziffern sicherstellen ?): 

Von den Heimatsberechtigten nebenbezeichneter Gebictsab- 
schnitte sind anwesend im anderen überwiegend 


Mähren Schlesien 
deutschen tschechischen deutschen slav. Sprachgebiet 
deutschen Sprachwebiet 22 470 43 020 15 772 5 509 
tschechischen 114 463 252 560 13 738 46 012 


Von je 1000 in nebenbezeichneten Gebictsabschnitten heimats- 
berechtigten Personen sind anwesend in anderen überwiegend 


Mähren Schlesien 
deutschen tschechischen deutschen slav. Sprachgebiet 
deutschen Sprachgebiete 37,7 2a 75,0 22,9 
tschechischen > 56,5 124,0 3L I 104,2 


Die Auswanderung der Deutschen Mährens in das tschechische 
Sprachgebiet ist stärker, wie die der Deutschen ins deutsche Sprach- 
gebiet, eine Erscheinung, die mit den ungünstigen wirtschaftlichen 
Verhältnissen der rein deutschen Landesteile zusammenhängt, 


5) Der nationale Besitzstand S. 275—278. Tabelle nach Dr. P. Beetz her- 


gestellt im Prager staatswissenschaftlichen Institute an der k. k. Universität. 


nn 


372 Hugo Herz, 


welche große Bevölkerungsteile zur Abwanderung zwingen und 
nicht für Zuzug aufnahmsfähig erscheinen. 

Nichtsdestoweniger ist eine slavische Gegenbewegung ins 
deutsche Sprachgebiet, besonders aber in das gemischte Gebiet 
mit deutscher Mehrheit (Brünn-Olmütz) zu konstatieren, die bei- 
nahe in absoluten Zahlen fünfmal so stark ist als der Zug der 
Deutschen in diese Landesteile, sodaß die deutsche Einwanderung 
gegenüber der fünffach überlegenen Zahl der einwandernden 
Tschechen kaum mehr zur Geltung kommen kann (22470 Deutsche, 
114463 Tschechen). 

In Schlesien ist das deutsche Sprachgebiet ein starkes Attrak- 
tionszentrum für die deutschen Auswanderer geblieben, während 
die Slaven verhältnismäßig selten ihr Auswanderziel im deutschen 
Sprachgebiete suchen. Andererseits zieht auch nur ein geringer 
Prozentsatz von Deutschen in slavische Landesteile; immerhin 
aber ist dieser Zuzug bedeutender als die slavische Invasion in 
deutsches Sprachgebiet. 

Auch der wechselseitige Austausch der Heimatsangehörigen 
nach nationalen Gebietsabschnitten ist für den nationalen Wech- 
selverkehr beider Kronländer von großer Bedeutung. 

Derselbe stellt sich folgendermaßen dar °®): 

Es waren im Jahre 1900 heimatsberechtigt anwesend in neben- 
bezeichneten Gebieten und 





Ueberschuss des Zuzuges + 


anwesend heimatsberechtigt oder Wegzuges 
in überwiegend deutschen Be- ad in Proz. der hei- 
zirken Mährens u. Schlesiens absolut  matsberechtigten 
im Wechselverkehr mit den 
slav, Bezirken Mährens 
und Schlesiens 140 636 61618 + 79018 + 09,45 


in den überwiegend tschech. 
Bezirken Mährens u. Schlesiens 


im Wechselverkehr mit den 
deutschen Bezirken Mäh- 
rens und Schlesiens 61618 140 636 = 908 — 319 


Es befinden sich sohin im deutschen Sprachgebiete Mährens 
und Schlesiens 140636 in vorwiegend tschechischen Gebieten 
Heimatsberechtigte, wogegen das deutsche Sprachgebiet nur 


2) Rauchberg, Der nationale Besitzstand in Böhmen a. a. O. — Vgl. 
auch Meinzingen, Die Wanderbewegung auf Grund der Gebürtigkeitsdaten 
nach der Volkszählung vom 31. Dez. 1900, Stat. Monatsschrift 1903, Bd. LXIII 


der österr. Statistik, 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 373 


61618 seiner Heimatsberechtigten in slavische Gebiete sendet. 
Die Differenz zugunsten des deutschen Gebietes beträgt 9,45 ?/o- 

Die slavische Einwanderung führt sohin vorzugsweise in 
deutsche oder vorwiegend deutsche Bezirke; doch ist die deutsche 
Gegenströomung wesentlich stärker als in Böhmen, indem anderer- 
seits auch Deutsche in slavische Bezirke zuwandern. 

Allerdings bemerkt Rauchberg sehr richtig, daß in Mähren 
die sprachliche Abgrenzung der Bezirke nicht sonderlich zutreffend 
ist, sodaß man nicht mit Unrecht annehmen kann, daß ein nicht 
unerheblicher Teil von Tschechen auch in diesem nach den 
statistischen Ausweisen zu konstatierenden Gegenstrome ent- 
halten ist. 

Aber nicht nur nach den deutschen Gebieten Mährens und 
Schlesiens überwiegt die Auswanderung slavischer Volksteile in 
deutsches Sprachgebiet, sondern die Slaven dieser Länder wan- 
dern nach ganz Oesterreich. 

So sind in anderen deutschen Ländern Oesterreichs Heimats- 
berechtigte 


aus dem deutschen Sprachgebiete Mährens Schlesiens Zusammen 
99 857 36 442 136 299 

aus dem tschech. Sprachgebiete Mährens Schlesiens Zusammen 
208 297 15 029 223 326 


Vergleicht man das Zahlenverhältnis der Auswanderung aus 
beiden Sprachgebieten, so zeigt sich in Mähren, daß die deutsche 
Auswanderung nur halb so stark ist wic die tschechische, 
daß sie jedoch im Verhältnis zur Bevölkerungszahl 
der Deutschen, die etwas mehr als ein Viertteil der 
Bevölkerung ausmacht, unverhätnismäßig stärker 
ins Gewicht fallen muß. 

Noch schlimmer liegen die Verhältnisse in Schlesien. Aus 
dern deutschen Landesteile wandert ein Bevölkerungskontingent 
ab, das mehr als doppelt so groß ist als die tschechische und pol- 
nische Abwanderung zusammen, trotzdem die Deutschen nicht 
einmal mehr die Hälfte der Landesbevölkerung innchaben. 

Allerdings steht dieser Auswanderungsbewegung deutscher Ele- 
mente eine konnationale Gegenbewegrung von 1887 nach Mähren 
und 3030 Personen nach Schlesien gegenüber, welcher Zuwachs 
deutscher Volksbestandteile doch nur einen unbedeutenden Bruch- 
teil der landflüchtisen deutschen Bewohnerschaft zu ersetzen 
vermag. 


374 Hugo Herz, 


Auch dic Tschechen haben namhafte Verluste in beiden 
Kronländern zu verzeichnen. Sie verlieren mit In- und Ausland- 
wanderung weit über 300000 (in beiden Ländern zusammen), 
rund etwa !/;, der Bevölkerung, während die Deutschen 200000, 
also mindest !/, der Bevölkerung verlieren, welche Ziffern bei dem 
dreifach numerischen Uebergewichte der Slaven gewiß für die 
Aufrechterhaltung des deutschen Besitzstandes bedenklich er- 
scheinen müssen. | 

Die Ursachen der deutschen Abwanderung sind mannigfache. 

Die Ueberlegenheit vieler älterer gewerblicher Betriebssysteme, 
die einstmals die wirtschaftliche Domäne der deutschen Stadtbe- 
völkerung waren, ist geschwunden, das deutsche Handwerk hat 
seinen goldenen Boden verloren; es ist in seinen Existenzbe- 
dingungen bedroht. Ein Rückzug dieses Handwerks auf das 
flache Land in Mähren ist verschlossen, weil dort das tschechische 
Kleingewerbe bereits festen Boden gefaßt hat. Die meisten der 
kleinen tschechischen Ackerstädte sind der Niederlassung deutscher 
Handwerker nicht günstig. 

Aber auch im Kleinhandel ist eine ähnliche Krise wahrzu- 
nehmen. Die deutsch-jüdischen Kleinhändler der mährischen 
Dörfer und Landstädte, die ebenso wie im benachbarten Gali- 
zien ehedem den Zwischenhandel für alle erdenklichen Gegen- 
stände der slavischen Bevölkerung vermittelten, sind überflüssig 
geworden. Die verbesserten Verkehrswege ermöglichen den 
Bauern, die wichtigsten Bedarfsartikel in den großen Warenmaga- 
zinen, Versandtgeschäften der Bezirksstädte zu decken. 

Aber selbst, wo dies nicht der Fall ist, hat die nationale 
Boykottbewegung (Svuj ksvému, jeder soll nur bei seinen Na- 
tionszugehörigen kaufen) die Nationalisicrung des Absatzes er- 
zwungen und die Existenz der Kleinkaufleute auf dem Lande 
vernichtet, sie gezwungen, andere Erwerbsarten aufzusuchen. 

Schließlich bedingt auch das Streben nach günstigeren Kon- 
sumtionsbedingungen das Verlassen des lleimatlandes: der pen- 
sionierte Beamte, Offizier und Lehrer bevorzugen in ihrem Be- 
streben, angenehmere Wohnplätze aufzusuchen, die alpenländischen 
deutschen Städte (Graz, Linz, Innsbruck, Salzburg). Viele Ange- 
hörige der wohlhabenden deutschen Schichten ziehen nach Wien, 
um die Großsstadtfreuden zu genießen und den Unbilden des natio- 
nalen Kampfes zu entgehen. 

Bei den Tschechen sind ähnliche Bestrebungen nicht wahrzu- 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 375 


nehmen. Nur ein verschwindender Bruchteil der mähr.-schles.- 
tschechischen Wohlhabenheit übersiedelt nach Prag, Die weit 
vrößere Mehrheit konzentriert ihre Wanderbestrebungen im Lande. 
Sie ziehen nahezu ausschließlich nach den deutschen Städten mit 
tschechischer Minderheit, wo im Laufe der letzten Jahre die wirt- 
schaftlichen slavischen Mittelklassen an Macht und Ansehen ge- 
wonnen haben. 

Gewiß hat die grofe Krise das tschechische Handwerk eben- 
falls betroffen; allein ihre volle Wucht und Schärfe hat doch nur 
die deutschen Kleinbetriebe erreicht; denn in dem Momente, als 
das tschechische Handwerk sich zu entfalten begann, lagen bereits 
die Schäden der gewerblichen Krisis klar zu Tage und die staat- 
liche Gewerbeförderung und die Organisation des Gewerbes setzte 
kräftig cin, um die lebensfähigen Produktionszweise zu erhalten 
und die schwächeren zu stützen. 

Die Bilanz des Bevölkerungsaustausches Mährens und Schle- 
siens mit den übrigen Kronländern Oesterreichs in den letzten 
zwei Dezennien zeigt umstehende Tabelle. | 

Im Verkehre mit anderen Ländern bilanziert Mähren und 
Schlesien gleich den übrigen Sudetenländern mit Verlust; beide 
l.änder sind Abwanderungsländer. In Mähren dauert die Aus- 
wanderung ungeschwächt an; in Schlesien stagniert dieselbe, 
sodaß die Passivbilanz in diesem Kronlande immer geringer wird. 

Aus der Zusammenstellung erhellt, daß die größten Bevöl- 
kerungsverluste von dem Jahre 1890 her datieren. Die stärksten 
Verluste an einheimischer Bevölkerung erleiden Mähren und 
Schlesien an Niederösterreich; die Bevölkerungsabgaben an die 
übrigen Alpenländer ist schwächer geworden. Auch die Zuzüre 
aus anderen Ländern haben sich etwas abseschwächt, z. B. ist 
die Zuwanderung aus Böhmen nach Mähren etwas schwächer ge- 
worden (— 3034), nach Schlesien hat sie sich nicht wesentlich 
verstärkt (+ 220). 

Dagegen hat sich der Zuzug aus Galizien nach Mähren und 
Schlesien sehr bedeutend gehoben. Nach der Volkszählung vom 
Jahre 1900 weist die galizische Einwanderung nach Schlesien 
gegen 1890 ein Plus von 14288, nach Mähren von 11018 Per- 
sonen auf. Das Gros dieser Zuzüglinge sind polnische Arbeiter, 
die in die Montandistrikte von Karwin-Freistadt-Mähr.-Ostrau ziehen: 
ein geringer Bruchteil polnische Juden, die ebenfalls in der Nähe 
der polnischen Arbeitermassen ihren Unterhalt suchen. 


376 Hugo Herz, 





— e e e a e M M M a e e e aa 
m 





























Mähren 
Es sind in Mähren nach dem Stande - 
von 1900 Gewinn ( +), bez. Ver- Bihneh f 
m mm n o= u Tore mn i fust (—) im Volksaus- d 
anwesend | geboren tausche mit den neben- | Mike 
und in den nebenbezeich. Ländern | bezeichneten Ländern FR 
geboren | anwesend nach dem Stande von i 
a iin = = 7... Z— Il... -- ea N Mass, rt = — — u ctet 
. von je | von je | Bi 
1300 | e X: 
absolut | Anwe. , absolut chung] 3890 | 1900 Rp 
` senden ! | angehör. i 
| j ' 
Niederösterreich 26112 107 231 73I 894 | — 165 727 — 205 619 |—{— aS 
Ober > 982 | 4 4458, 17į— 2715 — 35%|—4 m 
Salzburg 155 I | I 163 | 41 — 701 — iot 3 
Steiermark 1371. 6 6000. 23 |— 4398: — 4629|- n! 
Kärnten 367 | l) 798 | a e 338. pi-i 4 
Krain 633 | 3 | 352. ı |— 71 + Mj N 
Triest und Gebiet 105 | ö 389 ıı— 304. —  234|-i- : 
Göry und Gradiska 155 | r! 150 ` E FEN + 5+ i 
Istrien 200 | 1 664 | 3 |[— 439 — 48i- 3l 
Tirol 420 2 1745| 71— 306 — 13251-(+ 16 
Vorarlberg 153 I 316: I Ss —_- mw- n 
Böhmen 67 519! 277 426756: 165 27 877.4 24843 Hi aei 
Mähren 2 259 342: 9 208 ! 2259 342 8713 ge . 
Schlesien 38 311, 157 |} 31800 1 123 |)+ 744 + 6sıl4- © 
(Galizien 22 SıS | 94 | 10 299 40 |— 1501 + 12519|+-- 110 
Bukowina 380 | r| S50 ! Zf 457: — ml ï 
Dalmatien 79! | 2501 ı i+ 156 — ml z 
Summe |24109 103 9924 | 2593013 10000 |— 138 536 Ä — 173 905 I-(+ 5: 
Ausland IS 598 | 76 | o. 


Zusammen |2 437 706 10000 


!) Die (+) Aktivbilanz ist gestiegen (+) oder gefallen, (—), die (—) Passivbilanz ist gestieg: 
Aktivbilanz (+) geworden. 


Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß die polnische 
Einwanderung schon heute für die Deutschen Mährens 
eine sehr ernste Frage bedeutet; denn schon gegen- 
wärtig zieht das Industriegebiet von Mähr.-Ostrau die 
polnischen Ärbeiterbataillone an sich. 

Bald wird der Bau des Donau-Oderkanals neue Ar- 
beitermassen attrahieren, dic das ungeheure Arbeiter- 
reservoir Galiziens ihm bieten wird. Bei der notorisch 
starken Vermehrung dieses Volksstammes, der die der 
Tschechen weit übertrifft, wird über kurz oder lang das 
ohnehin schwache Deutschtum des östlichen Mährens 
einem Kampfe gegen zwei slavische Fronten gegenüber- 
stechen. 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 377 


Vergleiche gegen 1890. 








Schlesien 


Es sind in Schlesien nach dem 




















3 Si F 

Stande von 1900 Gewinn (+), bez. Ver- Bilanz !) für 

TOE == 0 7m > flust (—) im Volksaus- 
anwesend geboren tausche mit den neben- Schlesien 
und in den nebenbezeich. Ländern | bezeichneten Ländern 1900 
geboren anwesend nach dem Stande von 

—"7 a ee mA Zn gegen 

i; von je von je 

| 10 000 10 000 18090 

absolut ! Aine absolut Gehör 1890 | 1900 I 
senden 'angehör. | 
i 











Niederösterreich 3 659 54 34 859 513 | — 27 358 — 31200 |— (+ 3892) 
Ober > 297 4 966 14 | — 708 | — 669 |—(— 39) 
Salzburg 53 I 319 5| — 174. — 266 I— (+ 92) 
Steiermark 430 6 1593 23 | — 1194 — 1163 |—í— 31) 
Kärnten 147 2 274 4 | — 102 ; — 127 |—(+ 25) 
Krain 166 3 96 Il — 5 | + 7o |+ 75) 
Trest und Gebiet 27 : 107 21 — ŝo. — So — 
Göry und Gradiska 28 1 41 Il — 231 — 13 |—(— 10) 
Istrien 31 I 169 2 | — 145 | — 138 —(— 10) 
Tirol 139 2 535 8 | — irrg: — 396 |—(+ 277 
Vorarlberg 16 ; 80 ı | — 35 — 64 I— (+ 29) 
Böhmen 5 395 79 3 874 57| + 13507 , + 1521 [4+(+ 220) 
Mähren 31 800 467 35 311 564 | — 7444 ge 6511 J—(— 933 
Schlesien 587 266 | 8631 | 587266 | 8640 R , À 
Galizien 33 867 498 10 231 151 | + 9348 | + 23 6236 |+(+ 14288) 
Bukowina 136 2 474 71— 121 | — 338 |—(+ 217) 
Dalmatien 25 ; 44 ı |+ ı1062|— 19 |— 181 

663 482 | 9751 | 679239 ‚10000 | — 26700 | — 15757 |—(— 10943) 

16940 | 249 | 

680 422 |10 000 | 




















oder gefallen (—), aus einer Aktivbilanz ist eine Passiv- (—), aus einer Passivbılanz ist eine 
3 ’ ’ 


Nach den Ergebnissen der Volkszählung hat Mähren durch 
die Wanderbewegung 1890—1900 an das In- und Ausland 
im wechselseitigen Austausch 75 581, Schlesien nur 581 in diesem 
Austausche verloren. 

Von diesen sind 40212 Personen aus Mähren und 11491 
Personen aus Schlesien in das Ausland zugewandert. 

Eines der wichtigsten Zuwanderungsgebiete für die mährisch- 
schlesischen Länder bildet das benachbarte Preußen; insbesondere 
sind es Textilarbeiter oder Bergarbeiter, welche dortsclbst Be- 
schäftigung suchen. 

Im ganzen deutschen Reiche wurden am 1. Dezember 1900 
370900 österreichische Staatsangehörige gezählt, darunter sind 
295 280 mit deutscher, 35093 mit tschechischer, 23891 mit pol- 
nischer Muttersprache erhoben worden; der Rest verteilt sich auf 

Arehiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 2. 25 ` 


378 Hugo Herz, 


die übrigen T.andessprachen *). Die Tschechen machen nicht 
einmal 10°/ọ aus, obwohl sie im Staatsdurchschnitte mit 23,2%% 
und an der Auswanderung ins deutsche Reich noch stärker ver- 
treten sind. Die Differenz erklärt sich offenbar aus der Assimi- 
lation der Einwanderer, vermögse welcher zahlreiche Personen 
tschechischer Abkunft in Deutschland die deutsche Muttersprache 
angegeben haben. 

Das gleiche wird auch durch Untersuchungen über das Ge- 
burtsland der in Preußen ermittelten österreichischen Staatsange- 
hörigen cerhärtet. Im ganzen zählte man in Preußen 137930. 
Hicrvon waren 29 598 im Auslande geboren, für 10324 lief sich 
das Geburtsland nicht feststellen. Von den restlichen 98017 
waren 34808, also mehr als ein Drittel in Böhmen geboren, 
6772 stammen aus Mähren, 8822 aus Schlesien, 23 278 aus Galizien. 

Die Sprachangaben der in Mähren und Schlesien ge- 
borenen lauten: 


in Mähren in Schlesien 
deutsch 4757 379 
tschechisch 1911 255 
anders 104 663 


Aus diesen Ziffern würde allerdings cine stärkere deutsche 
Einwanderung nach Preußen bestehen; eine Erscheinung, dic jc- 
doch den Tatsachen nicht entspricht. Vielmehr hat offenbar 
auch in Preußen bereits ein erheblicher Teil slavischer Zuzügler 
aus Mähren und Schlesien deutsch als Muttersprache angegeben. 


Dic ganze Signatur, welche die Zuzugsbewegung in den be- 
obachteten Ländern gleichwie in Böhmen trägt, ist die, dafs die 
Slaven an den inneren Bevölkerungsverschiebungen aktiv stärker 
beteiligt sind wie die Deutschen. Das starke Streben, wirtschaft- 
liche Erwerbsbedingungen zu verbessern, neue bisher ungekannte 
Wirtschaftsweisen zu versuchen, ist bei den Slaven vielleicht auch 
durch eine jahrhundertelange Unterbindung ihrer selbständigen 
wirtschaftlichen Entfaltung lebhafter entwickelt als bei den Deut- 
schen. Die ältere Kultur der letzteren neigt stark zur Seßhaftig- 
keit und Bodenständiskeit, selbst wenn die wirtschaftlichen Ver- 
hältnisse, welche diese bedingten, zu wirken aufgehört haben. 


2) Rauchberg, Die österr. Staatsangehörigen im Deutschen Reiche. Stat. 
Monatsschrift Bd. XV. Ders., Der nationale Besitzstand in Böhmen a. a. O. 


S. 253—284. 


Der nationale Besitzstand und die Bevölkerungsbewegung in Mähren etc. 370 


Je zahlreicher die zugewanderten Elemente sind, umso hef- 
tiger gestalten sich soziale und nationale Kämpfe; am schärfsten 
gestaltet sich dieser Kampf in den Städten, wo die Zuwanderer 
zahlreich und differenziert sind, am schwächsten auf dem flachen 
Lande, wo die geringe Auswahl der Erwerbsmöglichkeiten den 
ökonomischen Konkurrenzkampf überhaupt schwächer gestaltet. 

Das Ende dieser Kämpfe ist teils Verdrängung, teils An- 
passung; die schwächer ausgerüsteten Elemente unterliegen der 
Ucberlegenheit fremder Mächte. In Böhmen hat das Deutschtum 
kraft seiner glänzenden wirtschaftlichen Ausrüstung und der wirt- 
schaftlich minder günstigen der Slaven in vielen Gebietsteilen die 
Assimilierung der zugewanderten slavischen Bevölkerungsteile 
durchgeführt. Der Kampf in Böhmen bot den Deutschen Gelegen- 
heit zur Entfaltung ihrer gesamten wirtschaftlichen Energie, ihrer 
qualitzierten Arbeitsfähigkeiten, ihrer kulturellen Potenz. In 
Mihren vollziehen sich die Anpassungskämpfe nicht mit dem 
‚leichen Resultate für die Deutschen. 

Stellenweise gewinnt es in diesem Kronlande den Anschein, 
als ob der Deutsche jene gefährliche Mitbewerbung scheut und 
kampflos dem energischeren, vielleicht auch für den Kampf ums 
Dasein besser ausgerüsteten slavischen Konkurrenten das Feld 
räumt oder friedlich mit ihm vorhandene Erwerbsbedingsungen 
unter möglichster Selbstbeschränkung teilt. 

Wie immer sich die veränderte nationale Verteilung der Be- 
völkerung auf das Staatsgebiet gestalten mag: Eines ist sicher, 
sie zeitiet schwierige neue Verwaltungsprobleme, deren Ueber- 
windung der Gesetzgebung und Praxis schon aus dem Grunde 
sroße Schwierigkeiten machen, weil die nationalen Verhältnisse 
die für die letzteren notwendige Stabilität entbehren. Alle Ab- 
yrenzungsversuche, sei es, daß dieselben auf dem Territorial- oder 
Personalitätsprinzipe basieren, sind nur vorübergehende Auskunfts- 
mittel für die bureaukratische Verwaltung, weil das rastlos fort- 
schreitende, tagtäglich sich ändernde Bild des Wirtschaftslebens 

keine lokale oder nationale Gebundenheit mehr verträgt, Die 
moderne wirtschaftliche Entfaltung selbst bedarf der nationalen 
Freizügigkeit. 

Für die Verwaltung sind die Grundsätze gegeben; sie muß 
wie die Bevölkerungsinassen, die sie zu beherrschen hat, mobil 
sein und sich gegebenen Verhältnissen anpassen. 

Für die nationale Politik der Deutschen dieser Gebictsteile 


25% 


380 Hugo Herz, Der nationale Besitzstand etc. 


möge eine seit den Tagen des »goldenen Ottokar« des Premys- 
liden befolgte Richtung maßgebend sein: nämlich das Bestreben, 
sich die Vorhand im wirtschaftlichen Leben dieser Länder zu 
sichern. 

Nur in diesem Zeichen ist jeder Verdrängungsprozeß ausge- 
schlossen und nur auf diesem Wege die Möglichkeit geboten, den 
nationalen Besitzstand zu erhalten. Der Gedanke, der in der 
Politik der Deutschen in den Sudetenländern seit jeher eine ge- 
wisse Rolle gespielt hat, den nationalen Gegner durch Gesetze 
und bureaukratische Macht zu besiegen, hat doch bisher nur ge- 
ringe Erfolge gezeitigt. Die Lehre Lists von der Entfaltung aller 
produktiven Kräfte als wahrer Kern jeder nationalen Politik kann 
auch für die Deutschen Mährens und Schlesiens das letzte Ziel 
aller nationalen Bestrebungen sein. 

Gelingt es den Deutschen, ihre produktiven Kräfte zu er- 
halten und zu verstärken, dann ist trotz der nicht günstigen 
Kräfteverschiebung der letzten Dezennien durch natürliche und 
Wanderbewegung zu erwarten, daß der Jahrhunderte lang inne- 
gehabte nationale Besitzstand erhalten bleibt. 


ee esse 


381 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 


Von 
ERNST TROELTSCH. 


II. Hauptteil: Der Protestantismus. 
1. Das soziologische Problem des Protestantismus. 
(Schluß.) 


Achnlich wie Luthers Kirchenbegriff bei seiner Begründung 
der Kirchenzugehörigkeit auf persönliche, innere Gesinnungs- 
lebendigkeit eine Reihe von Motiven aufgenommen hat, die den 
Übjektivitätscharakter der Anstalt und die Universalität der Kirchen- 
herrschaft erschwerten und schließlich dieses nur mehr durch 
starke Inkonsequenzen gegen jenes durchzusetzen erlaubten, so 
seht es auch mit der zweiten Folgerung aus seinem Kirchenbe- 
gnif. der weltbejahenden Ethik. 

Seine Ethik hat zunächst einen Zug zur radikalen welt- 
indifferenten Christlichkeit und Innerlichkeit, den er nur allmäh- 
lich mit der vom kirchlichen Gedanken aus geforderten und ihm 
immer selbstverständlichen Christlichkeit der Gesellschaft und der 
natürlich-staatlichen Lebensordnungen ausgleichen lernte. Auch hier 
tst es daher nicht ohne starke Widersprüche abgegangen, und, wie 
die Widersprüche auf dem Gebiete des Kirchenbegriffes die Kompli- 
ziertheit des protestantischen Verhältnisses von Staat und Kirche 
begründen, so bedingen die in der Ethik enthaltenen Wider- 
sprüche und Spannungen die Schwierigkeiten der protestantischen 
Soztalphilosophie ?1°), 

#6, Ueber Luthers Ethik ist immer noch das Beste Luthardt, >Die Ethik 
Luthers in ihren Grundzügene, 1867. Freilich sind hier alle Spannungen und 
Schwierigkeiten geglättet und entsteht der Anschein einer völlig einheitlichen syste- 


mitischen Deduktion. Das ist ihm dadurch erleichtert, daß er die ganze Sozial- 


382 Ernst Troeltsch, 


An sich ist Luthers Christlichkeit ein Rückgang auf den 
rein religiösen Charakter der christlichen Ethik, wozu ihn gleicher- 
weisc, wenn auch mit verschiedener Färbung, die mystische 
Lehre von dem alleinigen Wert der Gottesliebe, die augusti- 
nische Grundformel der christlichen Ethik von der Liebe aller 
Dinge nur in Gott und um Gottes Willen und die evangelische 
Jesuspredigst von der Selbstheiligung für Gott und von der Bru- 
derliebe um Gottes Willen anleiteten. Das Sittengcesetz ver- 
schwindet in jeder Form als Gesetz, und es erhebt sich ihm 
wieder der freic Zweckcharakter der Ethik, die nur einen abso- 
luten Zweck, die Selbsthingabe an Gott im Glauben kennt; aus 
diesem einzigen wirklich gesollten Zweck ergibt sich ihm dann 
mit schr verschiedenen Motivierungen das ganze christliche Ethos 
von selbst. Die Schwankungen dieser Motivierungen zeigen nur, 
daß ihm die Erringung der religiösen Grundstellung der einzige 
wahrhaft sittliche Imperativ und daß ihm alles übrige verhältnis- 
mäßig gleichgültig und selbstverständlich war, sobald die Haupt- 
sache feststand. Es ist die Rückkehr zur Ethik des Evangeliums, 
nur daß ihr imperativischer Charakter durch die apostolische 
Gnadenlchre umgebildet ist, die das, was Forderung ist, doch nur 
als Folge und Geschenk der Glaubenshingabe an die in Christus 
offenbare und verbürgte Gnade versteht. Der Glaube ist die höchste 
und eigentliche sittliche Forderung und zugleich ein Geschenk der 
Gnade: das ist die hohe Paradoxie und der Grundgedanke der 





philosophie so gut wie gar nicht beleuchtet. Eine historische und die Spannungen 
richtig hervorhebende Darstellung ist die treffliche Arbeit von Eger, Die Anschau- 
ungen L.s vom Beruf, 1900; nur irrt er, wenn er die Spannung auf die Nachwirkung 
des Mönchtums statt auf den urchristlichen Radikalismus oder auf die dialek- 
tische Unfähigkeit Luthers, eine systematische Ableitung der Kultur- und Humani- 
tätsethik begrifflich zu gewinnen, auf die innere Schwierigkeit der Sache selbst 
zurückführt. Wertvoll für die Anfänge ist auch Braun, »Concupiscenz«e. Vor- 
trefflich und auch für Luther selbst wertvoll ist Hupfeld, »Die Ethik Joh. Ger- 
hards. Ein Beitrag zum Verständnis der lutherischen Ethik«, 1908; aber auch hier 
ist gerade auf die Darstellung der Sozialphilosophie und die Analyse der Span- 
nungen und Widersprüche verzichtet. Auf diese geht umgekehrt mit voller Fnergie, 
aber ohne Erkenntnis der den Zusammenhang cerleuchtenden Grundbegriffe ein 
Lommatzsch, Luthers Lehre vom ethisch-religiösen Standpunkt aus, mit besonderer 
Berücksichtigung seiner Theorie vom Gesetz, 1879. Treffliche Einzeluntersuchungen 
bietet Gottschick, »Fthik«e 1908. Für meine Gesamtauffassung muß ich auch hier 
verweisen auf meine Abhandlung: »Grundprobleme der Ethike, Z. f. Theol. und 


Kirche, XII, 1902. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 383 


Ethik Luthers. Das Handeln aber quillt von selbst aus ihm. Von 
hier aus stößt Luther allen gesetzlichen Moralismus aus bis zu der 
Gefahr antinomistischer Konsequenzen. Vor allem beseitigt er alle 
Vermittelungen und Uebergänge der katholischen Ethik, die die 
natürliche Moral mit der Oberstufe der mystisch-überweltlich-askc- 
tischen kasuistisch verzahnten; er bezeichnet als Sinn und Kern 
der christlichen Moral lediglich die reine Gesinnungsinnerlichkeit 
des Gottvertrauens in Leid und Kreuz und die auf das eigene 
Selbst, alles weltliche Recht, auf den Gebrauch von Gewalt 
und Macht, ja auf den Eigenbesitz völlig verzichtende Bruder- 
liebe. Die Färbung dieser eigentlich christlichen Moral ist bei 
Luther von allem Anfang an eine stark mystisch-spiritualistische 
gewesen und vielfach auch später geblieben im Unterschied von 
der rein praktischen Moralität des Evangeliums, die das Sittliche 
als Mittel der Gottvereinigung behandelt und es nach der Kraft, 
diesem Zweck zu dienen, abstuft?!). Der weltindifferente, nur am 





17, Hierüber vorzüglich Kapp, »Reliyion und Moral im Christentum Luthers«, 
1902; Herrmann, »Verkehr des Christen mit Goött<?, 1908; Thieme, »Die sittliche 
Triebkraft des Glaubens«, 1895. Das Wesen der religiös bestimmten Ethik ist, 


daß hier als absolut verpflichtender und allemiger Wert das religiöse Verhältnis 


scibst erscheint und daher alle sittlichen Werte — sei es der Selbstbearbeitung, 
sel es der Gestaltung der Beziehung zu den Mitmenschen — in den Dienst dieses 


höchsten Zweckes gestellt werden. So ist die Sache bei Jesus verstanden, wie 
früher gezeigt. So ist sie jetzt auch bei Luther verstanden. Von hier aus wird 
die erste Selbstpflicht die der Selbstheiligung und Selbsthingabe an Gott, und die 
Nächstenpflicht wird die Liebe des Nächsten um Gottes willen und mit der Ab- 
sicht, mit dem Nächsten zusammen in Gott sich zu vereinigen. Daß beides auch 
der Sinn der lutherischen Gottesliebe und Nächstenliebe ist, darüber siehe die 
treffenden Nachweise bei Thieme S. 17—53. Von Luther seien hier nur einige 
Stellen nach Thieme zitiert: »Ingressus in Christum est fides, egressus autem est 
caritas, quae nos justitia Dei indutos distribuit in obsequia proximi et exercitium 
proprii corporis ad succurendum alienae paupertati, ut et ipsi per nos attracti 
nobiscum ingrediantur in Christum« S. 289; oder die berühmte Hauptstelle: »Aus 
dem allen folgt der Beschluß, daß ein Christenmensch lebt nicht in sich selbst, 
sondern in Christo und seinem Nächsten: in Christo durch den Glauben, im Näch- 
sten durch die Liebe. Durch den Glauben fährt er über sich in Gott, aus Gott 
fährt er wieder unter sich durch die Liebe und bleibt doch immer in 
Gott und göttlicher Liebe, S. 284; oder: »Wenn ein Christ anfängt, 
Christum zu kennen als seinen Herrn und Heiland, durch welchen er ist erlöst aus 
dem Tod und in seine Herrschaft und Ehre gebracht, so wird sein Herz gar durch- 
göttet, daß er jedermann wollt gerne auch dazu helfen. Denn er hat keine höhere 


Freude denn an diesem Schatz, daß er Christum erkennt. (Das ist die eigentliche 


-o tun 





384 Ernst Tıveltsch, 


eigenen Scelcnheil und an der Vereinigung der Brüder in Gott in- 
teressierte Charakter der so begründeten Ethik ist von Luther an 
unzähligen Stellen aufs schärfste ausgesprochen worden; ebenso 
der Gegensatz dieser lleils- und Liebesethik gegen die aus dem 
Kampf ums Dasein entspringende Ethik des Rechtes, der Ehre, 
des Krieges, des Staates, der Vergeltung. An sich hängt der 
Christ mit den Weltaufgaben nur zusammen durch seinen Leib 
und durch die vorübergehende Verflochtenheit in das irdische 
Wesen. Die Regeln der Bergpredigt vom Nichtwiderstehen- 
dem-Ucbel, vom Nichtvergelten, von der Ueberwindung des 
Feindes und des Bösen rein durch Liebe sind auch ihm die 
eigentlichen Regeln des christlichen Handelns. Wahre Christen 
bedürfen des Staates nicht und auch nicht des Rechtsschutzes für 
das Privateigentum. Für die Betätigung diescs Glaubens, der, um 
der Seligkeit in Gott willen auf alles verzichtet und sich frei in 
der Liebe ausgießt, sind freilich die natürlichen Anlässe abzu- 
warten und zu benützen wie im Evangelinm, und nicht besondere 
Verhältnisse zu schaffen und außerordentliche Opfer künstlich 
herbeizuführen wie im Mönchtum. Aber diese radikale religiöse 
liebesethik steht doch, namentlich in den anfänglichen Acuße- 
rungen Luthers, völlig fremd dem ganzen Bereich der Vernunft, 
der Macht, des Rechtes, der Gewalt gegenüber, in den der Christ 


ethische Sclbstvollendung.) Darum fährt er heraus, lehrt und vermahnt die anderen, 
rühmt und bekennt dasselbige vor jedermann, bittet und seufzt, dafs sie auch 
möchten zu solcher Gnade kommen. Das ist ein unruhiger Geist in der höchsten 
Ruhe, das ist in Gottes Gnade und Friede, daß er nicht kann still noch mülsig 
sein, sondern immerdar darnach strebt und ringt mit allen Kräften, als der allein 
darum lebt, daß er Gottes Ehre und Lob wieder unter die Leute bringt, daß 
andere solchen Geist der Gnade auch empfangene S. 297. Das ist die Ethik des 
Evangeliums in etwas anderer Sprache, wie sie auch von Augustin und Bernhard 
in ihrer Sprache als Licbe zu Gott und Liebe zu den Kreaturen in Gott ausge- 
drückt worden war. Etwas scholastisch wirft Thieme die Frage auf, ob es hierbei 
keine Liebe zum Nächsten um seiner selbst willen gäbe, und beantwortet sie richtig 
dahin, dafi ja gerade des Nächsten eigentlichstes Wohl bewirkt wird, wenn durch die 
Erweisung der Gotteslicbe an ihn zugleich in ihm selbst die Gotteslicbe und ihre 
Seligkeit entzündet wird. Dieses Motiv liege virtuell und unbewußt auch den Stellen 
zugrunde, wo nur von der Hilfe und Förderung gegenüber dem Nächsten überhaupt 
die Rede ist. Das ist gewiß richtig und erklärt es, warum in Luthers Ethik wie in 
der Jesu die weltlich-sozinlen Verhältnisse keine ethischen Werte in sich selbst 
tragen, sondern nur Mittel und Anlässe sind, solche aus der religiösen Gesinnung 


zu entwickeln. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 385 


sich nur ergibt, weil das alles mit dieser sündigen Welt gegeben 
ist und weil der Liebesdienst am Nächsten bei der Lage der 
Dinge in der Welt nicht möglich ist ohne Benützung dieser Ord- 
nungen der Welt 218). 





215) Die Konsequenzen gegen die Ethik der Ehre und des Rechies: »Nun 
siehe, diese Leute bedürfen keines weltlichen Schwerts noch Rechts. Und wenn 
alle Welt rechte Christen, das ist, rechte Gläubige wären, so wäre kein Fürst, 
kein König, Herr, Schwert noch Recht not oder nütz.« Lommatzsch 207. Verzicht 
auf eigene Ehre Lommatzsch 240, zugleich mit dem Eingeständnis, daß >nur wenige 
und ganz hochgeistliche Menschen« zu solchem Lob fähig sind. Eine Darstellung 
von Luthers Verhältnis zur Bergpredigt wäre sehr wünschenswert. Der weltindiffe- 
rente Charakter, der im Evangelium eschatologisch, bei Luther aber zunächst my- 
stisch begründet ist, kommt klassisch zum Ausdruck in der berühmten Schrift von 
der »Freiheit eines Christenmenschen«, Die lHauptstellen des deutschen Textes 
(Berliner Ausgabe I 1): »Hier wollen wir antworten denen, die sich ärgern aus 
den vorigen Reden und zu sprechen pflegen: „Ei, so denn der Glaube alle Dinge 
ist und gilt allein genugsam fromm zu machen, warum sind denn die guten Werke 
geboten: So wollen wir guter Dinge sein und nichts tun.“ Nein, lieber Mensch, 
nicht also, Es wäre also, wenn du allein ein innerlicher Mensch wärest und ganz 
geistiich und innerlich geworden, welches nicht geschieht bis zum Jüngsten Tage... 
Obwohl der Mensch inwendig nach der Seele durch den Glauben genugsam ge- 
rechtfertigt ist und alles hat, was er haben soll, außer daß derselbe Glaube- und 
Genüge immer zunehmen muß bis in jenes Leben, so bleibterdochnoch 
in diesem leiblichen Leben auf Erden und muß seinen eige- 
nen Leib regieren und mit Leuten umgehen. Da heben nun die 
Werke an: Hier muß er nicht müßig gehen; da muß fürwahr der Leib mit Fasten, 
Beten, Mühen, Arbeiten und aller mäßigen Zucht getrieben und geübt sein, daß 
er dem innerlichen Menschen und dem Glauben gehorsam und gleichfürmig werde, 
nicht hindern noch widerstreben, wie seine Art ist, wo er nicht gezwungen wird, 
S. 306... Daraus denn ein jeglicher selbst die Maaße und Bescheidenheit nehmen 
kann, den Leib zu kasteien; denn er fastet, wacht, arbeitet, soviel er sicht, daß 
‚lem Leib not sei seinen Mutwillen zu dämpfene S. 307... Wie Adam im Para- 
dies, nurum nicht müßig zu sein, Arbeit erhielt, »also auch bedarf eines 
gläubigen Menschen Werk, welcher durch den Glauben wiederum ins Paradies ge- 
setzt und von neuem geschaffen ist, keiner Werke um fromm zu werden; sondern 
df er nicht müßig gehe und seinen Leib bereite und bewahre, sind ihm solche 
fromme Werke zu tun allein Gott zu Gefallen befohlen.« S. 308... Das sei von 
den Werken insgemein gesagt und von denen, die ein Christenmensch gegen seinen 
eizenen Leib üben soll. Nur wollen wir von mehr Werken sagen, die er gegen 
andere Menschen tut. Denn der Mensch lebt nicht allein in seinem Leibe, 
sondern unter anderen Menschen auf Erden. Darum kann er nicht ohne Werke 


sein gegen dieselben; er muß ja mit ihnen zu reden und zu schaifen haben, wie- 





386 Ernst Troeltsch, 


Die Motivierung des ethischen Handelns aus dem religiösen 
TFlement heraus ist hierbei vielfach unsicher, aber doch unzweifelhaft 
beabsichtigt. Denn Luthers Glaube ist »ein lebendig, tätig und ge- 
schäftig Dinge. Schwieriger ist die Frage, wie von dieser religiös 
bestimmten, allgemeinen Gesinnungsethik aus sich die wirkliche 


wohl ihm derselbigen Werke keines not ist zur Seligkeit. Darum soll seine Mei- 
nung in allen Werken frei und dahin gerichtet sein, daß er anderen Leuten damit diene 
und nütze sei, nichts anderes sich vorncehme denn was anderen nütze seie S. 312... Wie- 
viel nun das Werk Christo not war und gedient hat zur Frömmigkeit oder Selig- 
keit, so viel sind alle seine anderen und seiner Christen Werke ihnen not zur 
Seligkeit, da sie alles freie Dienste sind zu Willen und Besserung der 
anderen... Auf diese Weise gebeut auch St. Paulus Röm. 13 u. Tit. 3, daß 
sie sollen weltlicher Gewalt untertan und bereit sein, nicht dafs sie dadurch fromm 
werden sollen, sondern daß sie den anderen und der Obrigkeit damit frei dienten 
und ihren Willen täten aus Liebe und Freiheit.«e So könne man sich aus Liebe 
auch an sich unchristlichen Ordnungen und Gesetzen unterwerfen S. 314. Daft das 
letztere von solcher Liebesmoral aus seine Schwierigkeiten hat und Handlungen 
fordert, die zu diesem Ideal an sich im Widerspruch stehen, das hat Luther sehr 
wohl empfunden, Lommatzsch S. 287; jedenfalls bedeutet aber diese Motivierung 
eine völlige Indifferenz gegen die innerweltlichen politischen, rechtlichen, wirt- 
schaftlichen Werte selbst. — Die Herkunft dieser Gedanken aus Augustin (s. Hun- 
zinger, Lutherstudien I 1906) und aus der bernhardinischen und germanischen My- 
stik (Braun, Bedeutung der Concupiszenz) ist unverkennbar. Allein das Entschei- 
dende ist hierbei, sich klar zu machen, daß das nur die seit Augustin herrschend gewordene 
Uindeutung des Radikalismus der Bergpredigt, die mystisch begründete und inter- 
pretierte Auslegung der Gebote von der absoluten Selbstheiligung für Gott und der 
absoluten Bruderliebe mit der völligen Auslöschung der weltlichen Kampf- und 
Rechtstugenden, ist. Das Gebot des Verzichtes auf Recht und weltliche Ehre und 
der völligen Gesinnungshingebung allein an Gott ist zum Gebot der Demut und 
der Selbstliebe nur in Gott, und das Gebot der Bruderlicbe als Bekundung der 
Gottesgesinnung ist zur mystischen Liebe der Brüder in Gott mit Mortitikation aller 
Selbstsucht geworden. Die Conversio ad Deum ist Hinwendung zum allein wahren 
Sein und zur Verbindung der Brüder in diesem allein Wirklichen geworden, die 
Ucberwindung der bluß relativen im Kampf ums Dascin erworbenen Tugenden durch 
die radikale Liebesethik ist zur Abwendung von dem unwahren und unwirklichen, 
zerteilten und an die Selbstsucht appellierenden Nichtsein der Welt geworden. In 
dieser Deutung aber folgt Luther durchaus dem urchristlichen Radikalismus, wie 
er um deswillen ja auch ins Kloster gegangen ist, in welchem die radikale Ethik 
sich allein — freilich verändert genug — erhalten hat. Von da ist er dann erst all- 
mählich zur Neugestaltung dieses Radikalismus durchgedrungen, die ihn auch in 
das Alltagsleben jedes Individuums hineintragen ließ, ohne es äußerlich aufzuheben; 
im Zusammenhange damit ist dann auch die mystische Deutung immer mchr auf den 


eigentlichen Sinn der Bergpredigt zurückgegangen. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. l 387 


inhaltliche Normierung des christlichen Lebens 
gestaltet, wie sie insbesondere zu den mit der radikalen Liebes- 
ethik in so schwerer Spannung befindlichen innerweltlichen Werten 
und Ordnungen sich verhält. Die Theologen pflegen jene allge- 
meine erste Frage nach der Begründung des Ethischen im Reli- 
giösen eingehend zu verhandeln, vernachlässigen aber dieses 
zweite Problem, weil sie schon beim Evangelium nicht die 
Schwierigkeit zu empfinden pflegen, wie es von einer Moral des 
absoluten religiösen Lebenswertes in Gotteslicebe und religiöser 
Bruderliebe zu einer innerweltlichen Moralität überhaupt kommen 
könne. Aber in Wahrheit ist es dieses Grundproblem der 
christlichen Ethik, das hier bei Luther von neuem aufgeht. Der 
katholische Stufenkompromiß einer natürlichen und einer über- 
natürlichen Ethik ist aufgelöst, indem für Luther eine na- 
türliche aus eigener menschlicher Kraft hervorgehende Ethik 
nichts als cine Verleugnung der Gnade überhaupt und die Ein- 
schränkung der Gnadenethik auf die daneben bestehende mysti- 
sche Oberstufe nichts als eine Mißdeutung und Verengung der 
den ganzen Menschen verlangenden christlichen Moralität ge- 
wesen wäre. Es soll die rein aus der Gnade fließende, rein 
religiöse Ethik wieder hergestellt und zugleich restlos auf den 
ganzen Menschen angewendet werden. Indem er hierbei — 
sel es mehr im mystisch-spiritualistischen Sinne, sci es mehr 
in dem der Bergpredigt — die eigentlich christliche Ethik 
der Gottes- und Bruderliebe in ihrem völlig radikalen Sinne 
heraushebt und zugleich alle Christlichkeit aus der bloßen Zu- 
sehörigkeit zu einer sakramentalen Institution in die wirkliche 
volle Gesinnungsinnerlichkeit verlegt, scheint er auch von dieser 
Seite her nahe an die Grenze des Sektentypus und seiner 
radikalen weltindifferenten Christlichkeit zu kommen, wie er denn 
immer wieder die Seltenheit der wahren Christen und die Klein- 
heit der wirklichen Gemeinde betont und das aus der Nähe des 
letzten Gerichtes und letzten Abfalls erklärt 21°). 





n9) Es ist unverkennbar, daß Luthers ‚Gemeindeideal‘ d. h, die von den Sub- 
lekten ausgehende Regelung der Berufung der Geistlichen und Kontrolle des Ver- 
haltens der Gemeindeglieder zusammenhängt mit einer Anspannung der christlichen 
Ethik im Sinne des Liebeskommunismus und strenger Einhaltung der christlichen 
Lebensregeln, wie denn die das letztere aussprechende Leisniger Kastenordnung 
mit den das erstere aussprechenden Schriftchen (Daß eine christ. Gemeinde Recht 


habe alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen«e und »Von der Ordnung des 


388 Ernst Troeltsch, 


Aber von irgend einer wirklichen Annäherung an den Sek- 
tentypus ist gerade hier gar nicht die Rede. Luther hat decr- 
artige Konsequenzen stets mit leidenschaftlicher Schärfe abgewiesen. 
Die Gründe dieser Abweisung sind freilich von ihm nirgends 
prinzipiell und systematisch gefaßt. In ihnen wirkt eine der 
großen grundlegenden Selbstverständlichkeiten des Lutherischen 
Denkens, und diese Selbstverständlichkeit an das Licht ziehen, 
heißt erst den letzten Grund seiner Gestaltung der positiven 
Ethik herausfinden. 

Der meist genannte Grund ist de Ablehnungaller 


Gottesdienstes in der Gemeinde«) an die gleiche Adresse gerichtet sind. In der 
Vorrede zur ersteren billigt L., »daß ihr eine neue Ordnung des Gottesdienstes 
und en gemeines Gut dem Exempel der Apostel nach (d. h. 
der Urgemeinde) vorgenommen habt« B. A. IV ı S. rrr; in der Ordnung selbst 
heißt es: »Wir haben ein gründliches Wissen empfangen, daß alles inner- 
liche und äußerliche Vermögen der Christgläubigen zur Ehre Gottes und Liebe 
des Nächsten, Ebenchristenmenschen, nach Ordnung und Ansetzung göttlicher 
Wahrheit und nicht nach menschlichem Gutdünken dienen und gereichen soll« 
(S. 117); gleichzeitig ist eine strenge Kirchenzucht durch die Gemeinde vorgesehen 
5.118 f. Das ist unzweifelhaft eine Annäherung an den Sektentypus, wie denn 
auch W, Köhler mit Recht davon die täuferischen und calvinistischen Ideale ab- 
leitet, nur daß freilich bei beiden noch andere wichtige Dinge hinzukommen. Auch 
ist L. klar, daß cine derartige Gemeinde solcher, die mit »Ernst Christen sein wollen 
und das Evangelium mit Hand und Mund bekennen« (S. 168), keine Massen- 
gemeinde scin kann, mindestens vorerst. Daher in der berühmten Vorrede zur 
»\csse deutsche der Gedanke einer engeren Kommunionsgemeinde innerhalb der 
äußeren, den Predigtgottesdienst und die christliche Belehrung und Erziehung 
erfahrenden äußeren Christenheit, die Unterscheidung einer »geordneten und ge- 
wissen Versammlung, darinnen man könnte nach dem Evangelio die Christen re- 
gieren«e von der großen Pfarrgemeinde, wo »nur öffentliche Reizung zum Glauben 
und zum Christentume ist. »In dieser Ordnung könnte man die, so sich nicht 
christlich hielten, kennen, strafen, bessern, ausstoßen oder in den Bann tun nach 
der Regel Christi Mth. 18, 15. Hier könnte man auch cin germeines Almosen den 
Christen auflegen, das man williglich gäbe und austeilte unter die Armen nach dem 
Exempel St. Pauli II Cor. 9, 1< S. 167 f. Es ist eine der lHlauptstellen, auf die 
sich später das pictistische Programm der ecclesiola in ecclesia stützte, nur daß 
L. nicht einen Rückzug aus der verweltlichten Kirche, sondern vordringende Kern- 
organisationen des bekehrenden Geistes innerhalb der Kirche meint. Doch hat L. 
hierfür einerseits die ernsten Christen nicht und fürchtet andererseits, daß »nicht 
eine Rotterei daraus werde, so ichs aus meinem Kopf treibe< d. h. nicht von selbst 
wachsen lasse S. 169. So verzichtet er auf solche »sonderlichen Gemeinden« 


(S. 169). Hier das Richtige bei Eger S. 77—53. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 389 


Gesetzlichkeit. Jedes Dringen auf radikale eigentliche 
Christlichkeit ist ein Dringen auf die Werke statt auf die Gnade; 
mag an diesen Werken auch noch so sehr die Gesinnungsinner- 
lichkeit betont werden, das Kriterium des Christenstandes wären 
unter jenen Umständen menschliche Leistungen. Das aber geht 
gegen den Grundgedanken der Gnade, die nur in Glauben und 
Vertrauen angeeignet und deren Besitz nur hieran, nicht an 
den praktischen Folgen und Leistungen erkannt wird. Wie sehr 
auch ein solches Dringen auf Freiheit und der Gegensatz gegen 
alles Reglementieren, Gleichmachen und Zwingen zu dem per- 
sönlichsten Charakter Luthers gehört, so ist alles das doch nur 
verständlich aus seinem Grundgedanken der alles objektiv bereits 
in sich enthaltenden gottgeschenkten Gnade, die durch mensch- 
liches Mühen nur verdunkelt würde. Daher wird bei ihm jenes 
Gehenlassen und jene Freiheit so leicht zum Quietismus, weil 
für das Wesentliche gesorgt ist und dieses nur durch mensch- 
liche Anstrengungen verdunkelt würde. Die Aktivität und Ge- 
setzlichkeit des Calvinismus ist auf einen anderen Gnaden- und 
Kirchengedanken begründet und weist so auf die besondere Art 
der lutherischen Freiheit hin. Sie wurzelt in dem alles übrige 
überflüssig machenden Gnadenbesitz der Kirche. Von der 
Gnade wird zwar als Wirkung die eigentliche radikale Christlich- 
keit erwartet, aber sie ist unabhängig von dieser Wirkung 
und wirkt sich bei der menschlichen Sündhaftigkeit überhaupt 
nur unvollkommen aus???). Damit ist dann auch schon der 


“0) Hierin folgt Luther dem Paulinismus, Aber es ist wichtig zu beachten, 





daß er eben damit auch dem kirchlichen Element des Paulinismus folgt. Die 
sozialkonservative Haltung, die der Paulinismus seinerzeit annahm, ist zwar 
nicht, wie die katholische Ethik, eine Rezeption der Weltordnungen in die christ- 
liche Ethik, aber ein ausharrendes Dulden und Ertragen und vorsichtiges Be- 
nützen der Ordnungen einer von Gott einstweilen noch zugelassenen Welt. Aber 
auch diese noch sehr beschränkte Akzeptierung der Welt ist dem Paulus nur mög- 
lich geworden durch seinen Gnadenbegriff, indem dieser die christliche Gemeinde 
als Ganzes mit den Erlösungskräften des Christus erfüllt sein läßt und sie daher 
von der Aufgabe entlastet, die Abgrenzung erst durch radikale äußere Sonderung 
und Tätigkeit des Subjektes herbeizuführen; s. Wernle, Der Christ und die Sünde 
bei Paulus 1897 S. 60—72, wo nur der Zusammenhang des paulinischen »Kirchen- 
gedankens«e mit dem Gnadengedanken nicht genug hervorgehoben ist. Dicse Vor- 
herrschaft des Gnadengedankens gibt dann überhaupt dem ganzen religiösen Denken 
den Zug zur Hinnahme der gegebenen Ordnungen als der nicht gewaltsam zu än- 


dernden Verfügungen Gottes. 


390 Ernst Troeltsch, 


zweite Hauptgrund genannt. Die Erbsünde wird immer nur 
im Glauben an Gnade und Sündenvergebung überwunden ; sie 
empört sich stets von neuem gegen das Leben in der Gnade 
und hebt doch eben damit den Gnadenstand bei dem nicht auf, 
der im Glauben bleibt. Die radikale Christlichkeit zum Matsstab 
des Christenstandes und der christlichen Gemeinschaft machen, 
hieße eine Vollkommenheit erträumen, die cs auch bei den besten 
Christen selten oder niemals gibt und von der bei der großen 
Mehrzahl schon überhaupt nicht die Rede ist. Will man von 
einer christlichen Vollkommenheit sprechen, so besteht sie ın 
Glaube und Vertrauen, in der Angenommenheit der Person bei 
Gott, aber nicht in einer aktiven Vollendung des christlichen 
Ideals. Die ist auf Erden unmöglich und wird uns erst im Jen- 
seits beschert. So erlauben sowohl der Gnadengedanke als die 
Unüberwindlichkeit der Sünde keine äußere Abgrenzung der voll- 
kommenen Christen von den Unvollkommenen und liegt das zu- 
sammenhaltende Band der Christenheit überhaupt nicht in der 
praktischen Leistung, sondern in dem objektiven, durch die Kirche 
verbürgten und gepredigten Gnadenbesitz, der mit den verschie- 
densten Stufen christlicher Reife und den gründlichsten Rück- 
fällen in Sünde "und Fleisch verträglich ist. Nur in diesem ob- 
jektiven Besitz und nicht in der subjektiven Leistung besteht die 
Christlichkeit, wenn auch aus dem ersten stets in irgend einem 
Maße die zweite fließen muß. Aber dieses Maß selbst ist für 
die Christlichkeit und den Heilsbesitz gleichgültig ??'). Das führt 
sofort hinüber zu dem dritten Grunde. Jede Bemessung des 
Christenstandes an der radikalen Christlichkeit würde zu Unter- 
scheidungen und Trennungen der Christen untereinander führen, 





221) Diese Unüberwindlichkeit der Sünde ist eine bemerkenswerte Abweichung 
vom Paulinismus, der in der Gewißsheit einer völligen Erneuerung und Verände- 
rung der Christen die Ueberwindung der Sünde für das Normale hielt und die 
auch von ihm anerkannte Befleckung einzelner Gemeindeglieder als Flecken und 
Mängel im eigentlichen Ideal der Gemeinde ansah, die durch Zucht zu besci- 
tigen sind und vom bald kommenden Gericht und Ende ausgebrannt werden. S. 
Wernle, Der Christ und die Sünde, und Braun, L.s Lehre von der Konkupiszenz 
S. 107—112. Darin liegen aber auch die sektenhaften Elemente des Paulus, wie 
sie auch in dem von ihm neben der Vollendung der Offenbarung in Christus an- 
erkannten Enthusiasmus liegen. Auf beides pflegen sich daher auch die Sekten 
bis heute zu berufen. Es sind eben im Paulinismus beide Typen noch inein- 


ander. 





Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 391 


zu selbstgemachten Rotten und Sckten, was die Einheit des 
christlichen Körpers aufhebt, den Hochmut der Scktierer und die 
Lieblosiskeit der Trennungen zur Folge hat, statt daß Unvoll- 
kommenheit und Sünde durch gegenseitige Belehrung und Licbe 
und Zurechtweisung überwunden wird. Hier taucht die Voraus- 
setzung einer Einheit des Corpus Christianum auf, 
die man nicht absichtlich und künstlich sprengen, sondern die 
man durch Liebe und Dienst zusammenhalten soll, innerhalb de- 
ren man sogar auch die groben und rohen Sünder und Un- 
christen wenigstens äußerlich dulden muß, da man ja über die 
wirkliche Christlichkeit des Einzelnen niemals sicher entscheiden 
kann und da die rohe Masse wenigstens äußerlich unter dem 
Zwang der christlichen Lebensordnung gehalten werden muß, teils 
zu Zwecken einer vorbereitenden Disziplin und Erziehung, teils 
zum Zweck einer Repression wenigstens des äußcrlich bösen 
Handelns. Die Gnade darf nicht vorschnell auf die Menschen 
verzichten, sondern muß ein ganzes Volk durchdringen, und die 
Gesellschaft muß zum Besten der Frommen die groben Sünder 
niederhalten ?°*). Damit ist dann aber eine Reihe weiterer Gründe 
eröffnet, die nicht unmittelbar aus dem Gnadengedanken her- 
vorgehen. Die weltlichen Ordnungen und die na- 
türlichen Güter sind von Gott eingesetzt und 
geordnet. Natur und Sinnlichkeit, die Vielzahl einer auf 
gegenseitige Hilfe und Organisation angewiesenen Menschheit, 
die Obrigkeit und das Eigentum, das Recht und das Schwören, der 
Kries und die Gewalt, all das ist von Gott gewollt und darum 
teils gut, teils zur Bekämpfung des Bösen unter den Bedingungen | 


N Veber die Selbstverständlichkeit der Idee des Corpus Christianum s. die 
Stellen bei Lommatzsch 258, 275, 282, 527 f. Schon die Bezeichnung der drei 
Hierarchien, der Obrigkeit, des Hausstandes und des geistlichen Standes als Stände 
der Kirche zeigt das deutlich. Ebenso Rieker, Rechtliche Stellung S. 66—71. 
Beide erkennen darin mit Recht die Fortsetzung des mittelalterlichen Gedankens, 
dessen Genesis aus den altkirchlichen Ideen nur nicht so leicht und einfach zu 
verstehen ist. Es war bei dem zweiten Hauptteil dieser Untersuchung meine AbD- 
sicht, sic verständlich zu machen. Ist deren Ergebnis richtig, dann ist auch die 
Foleerung zu zichen, ‘daß trotz aller Rückgriffe auf Paulinismus und Augustinismus 
die reformatorische Ethik und die aus ihr hervorgehende Sozialphilosophie gerade 
den spezifischen Erwerb des Mittelalters, die Verschmelzung von Kirche und Welt 
zu einer ungeschiedenen Einheit fortsetzt und nur das Verhältnis der in dieser 
Finheit gebundenen Elemente neu ordnet; so auch Ehrhardt, La notion du droit 
naturel S. 308 f, 


392 Ernst Troeltsch, 


des Sündenstandes notwendig und unentbehrlich. So untersteht 
der Christ überhaupt nicht bloß der radikal christlichen Ethik 
der Bergpredigt oder der selbst- und weltverleugnenden Mystik. 
Sie gilt wohl an sich innerlich für die Person und die Gesinnung 
und die rein persönliche Wechselbeziehung. Aber außerdem 
ist der Christ in eine weltliche Natur- und Vernunftordnung 
gesetzt, die von Gott teils direkt gestiftet, teils indirekt zugelassen 
ist und die sowohl dem irdischen Wohl als der Repression des 
äußerlichen Bösen dient und der daher der Christ sich zu unter- 
werfen hat, soweit sie nicht eine Verleugnung der reinen Lehre 
verlangt. Das aber heißt, daß die christliche Ethik im Sündenstande 
überhaupt eine doppelte ist, eine rein und radikal christliche Ethik 
der Person und der Gesinnung einerseits und eine natürlich-ver- 
nünftige, nur relativ christliche, d. h. von Gott verordnete und zuge- 
lassene Ethik des Amtes andererseits. Gemäß der letzteren darf 
und muß der Christ Gewalt und Recht treiben, schwören und Ehe- 
scheidung vornehmen, Besitz und Eigentum erstreben, wo es Amt, 
Stand, staatliche und gesellschaftliche Ordnung und Notwendigkeit 
verlangen, während der innere Christ, die Person, von alledem nichts 
weiß und in der absoluten Liebe bis zur Auslöschung alles eige- 
nen Interesses der Diener aller ist. So wird es für Luther trotz. 
alles mystischen Spiritualismus und alles radikalen Liebescharak- 
ters seiner eigentlichen Ethik nicht schwer, schon im Sermon von 
den guten Werken und dann in der Schrift an den Adel gerade- 
zu ein Programm christlicher Gesellschaftsreform und christlicher 
Weltordnung zu entwerfen in einem Sinne, der das innerwelt- 
liche Leben im weitesten Umfange bejaht. Es bezieht sich das 
eben auf die äußere Christenheit, auf den Christen als Bürger 
und Glied der Rechtsordnung, auf das Corpus Christianum oder 
die christliche Gesellschaft, innerhalb deren das Gesinnungs- und 
Personchristentum erst das eigentliche und innere Christentum 
ist. Wie wenig aber beides zusammenfällt, zeigt der Umstand, 
daß er in den nächsten Jahren der tastenden Neuordnungen die 
wahren Christen gerne in engeren Kreisen innerhalb der Kirchen 
auch äußerlich darstellen möchte ???). 





23) Vgl. Luthard S. 76f.: »Seine Stellung nahm Luther in der Unterscheidung 
zwischen dem Gottesreich und dem Weltreich, wie er es nennt, oder mit anderen 
Worten in dem Satz von der Innerlichkeit des Christentums im Unterschied von 
dem äußeren Leben in der Welt, wie es auf der Schöpfung (sollte richtiger heißen: 


auf der Vernunft) beruht... Nach der Rechtfertisungsichre ist wohl kaum eine 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 393 


Diese Sätze sind uns zum Teil schon aus der bisherigen 
christlichen Ethik bekannt, und ihre Vereinigung in. einem Zen- 
tralsedanken, der Luthers hier vorausgesetzte Selbstverständlich- 
keit enthält, ist nicht schwer angesichts der analogen patristi- 


andere Lehre, welche L. so viel und eifrig treibt, als diese vom geistlichen und 
innerlichen Charakter und Wesen des Reiches Christi und dem darin begründeten 
Unterschied vom Weltreich d. h. dem Gebiet des natürlichen geschaffenen Lebens. 
Das Evangelium hat es zunächst mit dem äußeren Leben gar nicht zu tun, sondern 
mit dem ewigen Leben, nicht mit äußeren Ordnungen und Veranstaltungen, welche 
mit den weltlichen Ordnungen in Konflikt geraten könnten, sondern mit den Herzen 
und ihrem Verhältnis zu Gott, mit der Gnade Gottes, der Vergebung der Sünde 
usw., kurz mit dem himmlischen Leben. Das C'harakteristische für das Reich Christi 
istdeGnadenordnung {und die Liebe), das Charakteristische für das Welt- 
reich und das Weltleben ist die Rechtsordnung. Also sind sie ganz ver- 
schiedener Gattung und liegen nicht auf gleicher Linie, sondern gehören verschie- 
denen Welten an. Jenem gehöre ich als Christ, diesem gehöre ich als Mensch an 
ulas ist moderne Formulierung, L. würde sagen der einen durch das Evangelium, 
der andern durch die Lex naturae). Denn wir stehenin zwei Lebens- 
sphären, wir sind im Himmel und auf Erden zugleich. 

„Christi Reich, sagt L., ist und soll kurzum sein ein göttlich Reich und doch das- 
selbe geistliche Reich gehet mitten in der Welt Reich, und Christus samt seinen 
Christen braucht der Welt. Aber sie tun das Alles als Pilgrime 
undFremdlinge und Gäste der Herberge“, gleichwie Christus auch 
getan hat, .. Daraus folgt, da} es nicht der Beruf Christi oder des Evangeliums 
ist, die Ordnungen des weltlichen Lebens zu ändern und neue aufzurichten. All 
das unterliegt seinen eigenen Gesetzen und der Vernunft, dazu man des heiligen 
Geistes nicht bedarf. . . „Darum, sagt L., muß man die zweierlei Reiche weit von 
einander scheiden, darin man Sünde straft und Sünde vergibt, oder darin man 
Recht fordert und Recht nachlässet. In Gottes Reich, da er durchs Evangelium 
regiert, istkein Rechtfordern, man geht auchmitkeinemRecht 
um, sondern ist eitel Vergebung, Nachlassen und Schenken und kein Zorn noch 
Strafe, sondern eitel brüderlicher Dienst und Wohltat.““ „Die Kreaturen, sagt L., 
sind und stehen alle zuvor da, ehe er mit dem Evangelium kommt, das ist, alle 
weltlichen Sachen und Ordnungen, so von Menschennach 
derVernunftundvonGotteingepflanzternatürlicherWeis- 
heit verfaßt" sind (durch die Lex naturae)... Und so haben denn auch die 
Diener Christi sich dieser weltlichen Sachen nicht anzunehmen, sondern Gnade zu 
predigen, Was jene Sachen anlangt, da mögen „Juristen hierzu raten und helfen, 
wie es gehen solle“... Das bleibt alles ruhig bestehen, bis zur großen Aenderung 
aller Dinge; denn bis dahin hat das Reich Gottes nur eine imnerliche Gestalt und 
Jesus eine Herrschaft in den Herzen... Denn nicht das Aeußere sondern das 
Innere ist das Entscheidende; nicht um jenes sondern um dieses war es Christo 
zu tun. Das allein meinen auch die Worte Christi — besonders in der Bergpre- 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 2. 20 


394 Ernst Troeltsch, 


schen und mittelalterlichen Ausführungen. Die hier obwaltende 
Selbstverständlichkeit ist nichts anderes als eben der Kirchen- 
gedanke mit seiner Verlegung der Christlichkeit und Heiligkeit 
nicht in die subjektive Leistung und Aktivität der Personen, son- 


digt —, in denen er seine Vorschriften eines Christenlebens gibt, daß man nicht 
schwören soll usw. Es kommt ihm nicht in den Sinn, Vorschriften für das äußere 
Leben zu geben, sondern er meint nur das innerliche persönliche Verhalten. Nicht 
dem äußeren Beruf und dem dadurch bedingten amtlichen 
Verhalten gelten seine Worte, sondern der Person und ihrer Gesin- 
nung und inneren persönlicher Herzensstellung. Denn sonst würde Christus das 
ganze Weltwesen umstürzen, wenn man sein Wort vom äußerlichen Verhalten ver- 
stünde. Denn es würde dann mit demäußerlichenVerhaltenim 
irdischenBerufundAmtinunlösbaren Widerspruch geraten 
(damit ist die Befolgung beider Ethiken zwar gefordert, aber auch ihr innerer 
Wesenswiderspruch anerkannt). . . Denn indem Jesus nur ein innerliches Verhal- 
ten fordert, einen äußeren Verzicht aber nur da, wo es der Glaube und das Be- 
kenntnis verlangt, bestätigt er damit indirekt alles dieses Aeußere, Besitz usw. 
und erklärt somit allen Verzicht darauf, wo er nicht durch jene Pflicht gefordert 
wird, für Pflichtverletzung (eine allerdings sehr indirekte und willkürliche Abfindung 
mit der Jesuspredigt)... Die entscheidende Erkenntnis, welche L. in diesen Fragen 
immer geltend machte, war stets die, daß er unterscheiden lernte zwischen der 
inneren pe rsönlichen Gesinnung des Christen und dem äußeren Pflichtver- 
halten seines weltlichen Amtes und Berufese. — Dazu das Lutherwort: »Denn für dich 
selbst bleibst du in dem Evangelio und hältst dich nach Christi Wort, daß du 
gern den andern Backenstreich leidest, den Mantel zum Rocke fahren lässest, wenn 
es dich und deine Sache beträfe. So geht dann beides fein miteinander, daß du 
zugleich Gottes Reich und der Welt Reich genug tuest äußerlich und innerlich, 
zugleich Uebel und Unrecht leidest und doch Uebel und Unrecht strafest, zugleich 
dem Uebel widerstehest und doch nicht widersteheste. . oder das andere: »\leine 
Person, dieein Christ heißt, soll nicht für Geld sorgen und sammeln, 
sondern allein an Gott mit dem Herzen hangen. Aber äußerlich mag und soll ich 
des zeitlichen Gutes gebrauchen für meinen Leib und für andere Leute, sofern 
meine Weltperson gehet«e. — Das ist in aller Form eine doppelte Moral nach 
geradezu entgegengesetzten Prinzipien. Die Frage ist, wie Luther den schroffen 
Widerspruch löste. Luthardt löst ihn durch Verteilung auf Schöpfungs- und Er- 
lösungsordnung, Mensch und Christ, wobei die Erlösung die Vollendung der Schöp- 
fung, der Christ die Wahrheit der Menschen ist. Das ist aber eine erst der mo- 
dernen Vermittelungstheologie entstammende Phrase. Die Lösung für Luther liegt 
in dem patristisch-mittelalterlichen Gedankenkreise des Naturrechts, vgl. Ehrhardt, 
La notion du droit naturel, der aber auch Entstehung und Bedeutung dieses Gedan- 
kenkreises nur mangelhaft kennt. Indem Ehrhardt zunächst den schroffen Gegen- 
satz der weltlichen Rechtsmoral und der evangelischen Liebes- und Leidensmoral 


(5. 290) richtig konstatiert und zeigt, wie L. anfangs bis zur Verwerfung des De- 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 395 


dern in die objektive Göttlichkeit des der Anstalt eignenden Gna- 
denschatzes; mit seiner die verschiedensten Stufen der faktischen 
Verwirklichung des Ideals umfassenden Universalität und seiner 
alle Getauften für die volle christliche Reife erst erziehenden 


kalogs als eines Dokuments der Rechtsmoral geht, zeigt er gleichzeitig, wie L. doch 
die Rechtsmoral festhält einmal für die Unbekehrten, die einer Zucht, eines fre- 
num et remedium peccati bedürfen, dann für die eigentlichen Christen, die nur 
durch eine Rechtsordnung vor Mißbrauch und Ausbeutung ihrer radikalen Liebes- 
gesinnung und Leidensbereitschaft geschützt werden können, schließlich weil es 
de lege naturae nötig ist für die friedlichen Beziehungen in Staat, Familie und 
Wirtschaft S. 293 f.; zum letzteren die Stelle aus dem großen Galater-Kommentar: 
saepe a me audistis, quod ordinationes politicae et oeconomicae sint divinae, quia 
Deus ipse ordinavit et apportavit eas, ut solem lunam et alias creaturas. »Cet ordre 
d'idées conduit Luther à affirmer qu'ill existe un ordre social divin, naturel 
indépendant de la revelation spéciale de Dieu telle quelle est renfermée dans 
la Bible, ordre éternel et, dans ses principes tout au moins, immuable« S, 295. Es 
it die bekannte Idee von der Lex naturae, die in die Herzen geschrieben ist 
und die jetzt einen dem Sündenzustand angepaßten Charakter des frenum et reme- 
dium peccati hat, aber neben dem doch auch die naturrechtlich notwendige vernünf- 
tige Ordnung der natürlich-sozialen Dinge ist. Ueber das relative Naturrecht s. 
die Stelle aus dem Genesiskommentar bei Lommatzsch S, 286: »Politia ante pecca- 
tum nulla fuit, neque enim ea opus fuit; est enim politia remedium necessarium na- 
turae corruptae. Oportet enim cupiditatem restringi vinculis legum et poenis, ne 
libere vagetur. Ideo politiam recte dixeris regnum peccati, .. Hoc enim unum 
ei praecipuum agit pojitia, ut peccatum arceat... Si enim homines non essent per 
peccatum mali facti, politia nihil fuisset opus.“ So akzeptiert er auch die betreffen- 
den naturrechtlichen Stellen des römischen wie des sonst so streng verurteilten 
hanonischen Rechtes. Der letzte Grund für die Vereinbarkeit der natürlichen 
Rechtsmoral mit der christlichen Liebesmoral ist ihm aber schließlich die Identi- 
fikıtion des Dekalogs mit dem Naturgesetz einerseits und mit dem Sittengesetz 
Christi andererseits, indem er entgegen der ursprünglichen Verwerfung des Deka- 
logs diesen in scharfer Unterscheidung vom zeremonialen und politischen Gesetz des 
Moses für den Inbegriff der sittlichen Forderungen des Urstandes, des Naturge- 
setzes und des christlichen Gesetzes erklärt und die Bibel in weitestem Umfang 
als Zeugnis und Quelle des Naturgesetzes neben der Antike verwendet. Damit sind 
die alten katholischen Gedanken völlig wieder aufgenommen, wie deutlicher als 
Ehrhard S. 303 Lommatzsch S. 60— go zeigt. So sagt L. in der Schrift gegen die 
himmlischen Propheten »Mosis Gesetz und Naturgesetz sind ein Dinge Lommatzsch 
63 und im Großen Katechismus: »Die zehen Gebote sind auch sonst in aller Men- 
schen Herzen geschrieben, Symbolische Büchere (Müller) S, 460. Die doppelte 
Moral ist in den Dekalog und in das christliche Gesetz selbst hineinverlegt, wobei 
der dem Liebesgebot widersprechende Rechtscharakter die Folge der Anpassung 


des Naturrechts an die Bedingungen des Sündenstandes, also das uns bekannte 


26* 


396 Ernst Troeltsch, 


Pädagogik; mit seiner aus dieser Universalität folgenden Rezep- 
tion der weltlichen, politischen und sozialen Ordnungen als der 
Stiftungen der natürlichen Gottesvernunft, wie sie unter dem 
Sündenstand sich gestalten mußten und wie sie um deswillen 
einen relativen Gegensatz gegen die radikale Ethik der Berg- 
predigt darstellen dürfen und müssen, mit ihr aber durch Ver- 
mittlung des Dekalogs doch wieder zur Einheit zusammengchen. 
Freilich ist alles entsprechend den ncuen Voraussetzungen an- 
ders verstanden als die analogen Sätze des katholischen Kirchen- 
tums. Die objektive Heiligkeit, die den Christenstand 
konstituiert und die das Einzelindividuum von der ihm ja doch 
unmöglichen Vollverwirklichung des christlichen Ideals entlastet, 
ist nicht die dingliche Heiligkeit der Anstalt, des Priestertums, 
der Sakramente, an der ein rein kultisches Tun beteiligen kann. 
Es ist vielmehr allein das Wort von der Sündenvergebung, das 
über aller Sünde und Unvollkommenheit als tröstende und beseli- 


relative Naturrecht, darstellt. Der Unterschied von der katholischen Ausgestaltung 
des Gedankens besteht dann aber darin, daß die doppelte Moral nicht stufenförmig 
als Aufstieg von der naturgesetzlichen Moral zu den besonderen Leistungen der christ- 
lichen Moral darzrestellt wird und dic letztere in ihrem vollen Radikalismus einem 
besonderen Stande zugewiesen wird, sondern daß jedes Individuum gleicherweise 
unter beide Gebote gestellt wird. Wir werden diesen Widersprüchen bei der Dar- 
stellung der Sozinllehren des Luthertums auf Schritt und Tritt begegnen. Etwas naiv 
meint Ehrhardt: »Mais cette distinction entre Phomme extericur et l'homme intérieur 
n'est elle pas abstraite et artificielle et quel est le rapport entre la Justice selon la loi na- 
turelle, Justice accesible même aux Non-Chretiens, et la Justice de Dieu?« S, 318. Tiefer 
und prinzipieller erkannt ist der Widerspruch und das darin liegende Problem bei 
Lommatzsch S. 606. Im allgemeinen aber sind die Darsteller, weil sie den hierin 
wirksamen alten patristisch-scholastischen Gedankenkreis vom Naturrecht und dessen 
organische Funktion für die Ermöglichung einer die Welt akzcptierenden kirchlichen 
Etkik nicht oder nur ganz dunkel kennen, geradezu hiltlos gegenüber diesen Sätzen. 
Sie sind ihnen bald prinzipwidrige katholische Rückfälle, bald persönliche Beson- 
derheiten und Unsicherheiten Luthers; ein Mann wie Ehrhardt kann die Identifika- 
tion des Naturgesetzes und des Dekalogs leugnen S. 319 und in all diesen Sätzen 
nur einen Versuch schen das vom Humanismus neubelebte historische Vorurteil des 
Naturrechts dem Evangelium unbewußt zu akkommodieren! Lommatzsch kann schrei- 
ben: »Kaum jemals aber zeigt sich aber deutlicher eine prinzipielle Unklarheit bei 
Luther als in diesen Bestimmungen. Sie betrifft nichts geringeres als seine An- 
sicht vom U’ebernatürlichen zum Natürlichen oder der Offenbarung Gottes im weiteren 
Sinne zu einer solchen im engeren« S. 71! G. Müller, L. Stellung zum Recht, 
meint S, 20, die Sache Klinge ähnlich wie bei Augustin, sei aber innerlich von ihm 


loswesart! 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 397 


sende Kraft schwebt; an ihm gibt es Anteil nur durch den vollen 
persönlichen, aus der Buße geborenen Glauben, der allein die 
Gemeinde der Glaubenden heilig und bei Gott angenchm macht 
trotz Ihrer Sünden und dauernden Unvollkommenheiten; es ist 
ein rein objektiver und als solcher entscheidender Schatz, auch 
wenn er nur in voller Gesinnungshingabe angeeignet werden 
kann. Das Wort von der Sündenvergebung aber ist der supra- 
naturale Produzent der Kirche, der ihr Wesen ausmachende und 
von ihr zu verwaltende Schatz göttlicher Stiftung, der Kern der An- 
stalt, der über alle ihr gläubig sich ergebenden trotz aller Ungleich- 
heiten der Leistung ein völlig gleiches versöhnendes und Gott gce- 
nehm machendes Jicht ausstrahlt.e. Dementsprechend ist dann 
auch die Universalität dieser kirchlichen Ethik bei Luther 
anders gedacht. Sie bedeutet nicht die Lebereinanderschichtung 
verschiedener Vollkommenheitsgrade und die Zulassung einer auf 
verschiedene Gruppen verteilten doppelten Moral. Sie bedeutet 
vielmehr die gleiche Forderung an alle, verbunden mit dem Ver- 
zicht auf die aktive Vollkommenheit bei allen. Von allen for- 
dert sie den Glauben und allen muß sie ihn wenigstens zugäng- 
lich machen durch Taufe und Predigt. Aber bei allen verbindet 
ste mit der Forderung des Glaubens auch die Toleranz der ver- 
schiedenen Auswirkungen des Glaubens, da bei der Unüberwind- 
lichkeit der Sünde und der alleinigen Bedeutung des Sündenver- 
sebungsglaubens schließlich die immer nur schwer erkennbaren 
Differenzen der Betätigung im wesentlichen nichts ausmachen. 
Nicht Relativierungen und Herabminderungen des christlichen Ideals 
bedeutet die lutherische Kirchenethik, sondern die Erscetzung der 
entscheidenden Bedeutung der praktischen Leistung überhaupt durch 
die alleinige Entscheidungskraft des persönlichen Herzenszlaubens 
an die Sündenvergebung. ls ist nicht mehr ängstlicher oder raff- 
nierter Werkdienst, nicht Verteilung der Leistungen auf verschie- 
dene Stände, nicht Kompensation der dinzlichen Anstaltsheiliskeit 
durch Anstrengungen guter Werke und umgekehrt, nicht quanti- 
tative Abstufung der Vollkommenheit, nicht die Behauptung des 
lieals zugleich mit dem Verzicht auf seine volle Durchführung. Es 
ist jetzt vielmehr die Toleranz der verschiedensten Grade und 
Stufen christlicher Reife um dessen willen, weil an ihnen über- 
haupt nichts liegt, sondern alles liegt an der Gnade der Sün- 
denvergsebung und der Seligkeit der Gerechtfertigten. Die kirch- 
liche Universalität bedeutet jetzt eine alle umfassende Päda- 


398 Ernst Troeltsch, 


gogik der Predigt des Wortes und einen passiven Quietismus 
gegenüber den Resten der Sünde, verbunden mit dem Ver- 
trauen, daß die von der Gnade ausgchende Kraft sie von selbst 
immer neu in irgend einem Maße überwinden werde und daß 
auf den irdischen Kampf der himmlische Sieg folge. So ist auch 
das dritte Merkmal der kirchlichen Ethik, die mit der Universa- 
lität und der Toleranz gegenüber der Nicht-Verwirklichung des 
christlichen Ideals verbundene Rezeption der weltlichen 
Vernunftordnungen in Recht, Macht, Gewalt und Besitz auf 
eine neue Weise verstanden, obwohl hier die Fortführung des 
katholisch-kirchlichen Gedankens von einer christlichen Einheits- 
kultur am meisten als etwas Selbstverständliches von Luther ein- 
fach übernommen worden ist. Diese Rezeption ist nicht mehr 
verstanden als die Uebereinanderschichtung zweier Stufen, einer 
natürlich-weltlich-vernünftigen Stufe, die jene Werte unter die 
Leitung der Kirche und des höchsten Lebenszweckes der Ueber- 
natur stellt. Die weltlichen Lebensordnungen werden zu reinen 
Formen und Voraussetzungen ohne jeden eigenen Inhalt und 
Zweck, zu Ordnungen, die Gott direkt eingesetzt oder indirckt 
durch die Vernunft angeordnet hat, die mit der Schöpfungsord- 
nung der Vernunft und Gottes Gebot gegeben sind und ın 
die der Christ sich zu fügen hat, wie in Sonne und Regen oder 
in Wetter und Wind. Es sind die nun einmal positiv geordnete 
Verhältnisse, innerhalb deren die christliche Liebe sich zu betätigen 
hat und die nicht zu Gunsten selbsterwählter Lebensbedingungen 
verlassen werden dürfen. Das Verhalten ihnen gegenüber ist nicht 
die Bejahung einer natürlichen Unterstufe und die Regulierung 
dieser von dem übergeordneten kirchlichen Zweck und Gemein- 
wesen aus, sondern der Gehorsam, der sich in gottgewollte Le- 
bensbedingungen schickt und von ihnen sich die natürlichen An- 
lässe zur Betätigung der christlichen Liebesgesinnung darbieten 
läßt. Die innerweltliche politische und soziale Ethik wird aus 
einer Lehre von den relativen, dem höchsten Zweck der Ueber- 
natur unterzuordnenden ethischen Werten zu einer Lehre von den 
gottgesetzten Formen und Voraussetzungen des christlichen Licbes- 
handelns, die in dem staatlich und rechtlich geordneten, zünftig 
und ständisch gegliederten Lebens fertig vorliegen. Man kann 
diese Formen aus dem natürlichen Sittengesetz begreifen und 
ihren scheinbaren Widerspruch gegen das christliche Ideal aus 
ihrer Angemessenheit zu den Bedingungen des Sündenstandes 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 399 


erklären, aber das Wesentliche ist ihnen gegenüber nicht die Er- 
klärung und ethische Bejahung, sondern der religiöse Gehorsam 
und die demütige Fügung **?). | 
Die radikal christliche Ethik der Gottesliebe und der die 
Gottesliebe ausströmenden Bruderliebe sollte zugleich die Ethik 
einer Volkskirche und einer ausschließlich christlichen Gesellschaft 
sein. Dann aber konnte es nicht genügen, bloß bei der allge- 





#4) Die deutliche Erkenntnis, daß die radikale Ethik nur kleine Gruppen 
stiften würde, die christliche Ethik daher für eine Massengemeinschaft der Er- 
ganzune durch die weltliche Moral bedarf, in der Schrift von weltlicher Obrigkeit 
B. A. IV, 1 5. 236: Eine streng und eigentlich christliche Gemeinschaft sei nicht 
möghch. »Gib die Welt zuvor voll ernster Christen, che du sie christlich und 
evangelisch regierst. Das wirst du aber nimmermehr tun; denn die Welt und die 
Menge ist und bleibt Unchristen, ob sie gleich alle getauft und Christen heißen, 
Aber die Christen wohnen, wie man spricht, fern von einander. Darum leidet sichs 
in der Welt nicht, daß ein christlich Regiment (im Sinne der Bergpredigt) gemein 
werde über alle Welt, ja, noch über ein Land oder große Menge. Denn der 
Bosen sind immer mehr als der Frommen. Darum ein ganzes Land oder die Welt 
mit dem Evangelio zu regieren sich unterwinden, das ist eben, als wenn ein [lirt 
in einen Stall zusammentäte Wölfe, Löwen, Adler, Schafe und ließe jegliches frei 
unter den anderen gehen. .. Hier würden die Schafe wohl Frieden halten und 
sich friedlich also lassen weiden und regieren, aber sie würden nicht lange leben, 
noch ein Tier vor dem andern bleiben. Darum muß man die beiden Regimente 
mit Fleiß scheiden und beides bleiben lassen, eines das fromm 
macht, das andere das äußerlich Frieden schaffe und bösen Werken wehrt; keines 
ist ohne das andere genug in der Welt.«e Das alles hat nur Sinn unter der Vor- 
aussetzung der Notwendigkeit einer umfassenden Volkskirche. — Von einer andern 
Seite her sagt das Gleiche die Aeufßerung in der berühmten Vorrede zum Psalter, 
daß das Psalter alle Höhen- und Tiefestufen der religiösen und sittlichen Zustände 
ausdrücke und daher besser sei für die christliche Gemeinde als die bloßen Er- 
zählungen der heroischen Werke der Heiligen. »Zuletzt ist im Psalter (durch diese 
Darlegung verschiedener Reifestufen) die Sicherheit und ein wohlverwahrtes Geleit, 
daß man allen Heiligen (d. h. den in den Psalmen sich aussprechenden Frommen) 
ohne Gefahr darin nachfolgen kann. Denn andere Excmpel und Legenden von den 
stummen Heiligen (d, h. lediglich die Berichte ihrer Taten ohne Acußerung ihres 
schwankenden Innenlebens) bringen manche Werke hervor, die man nicht nachtun 
kann: vielmehr Werkeaber bringen sie, die gefährlich sind nach- 
zutunund gemeiniglich Sekten und Rotten anrichten und von der 
Gemeinschaft der Heiligen (d. h. der Kirche) führen und reifien. Aber der Psal- 
ter hält dich von den Rotten zu der heiligen Gemeinschaft; denn er lehrt dich in 
Freude, Furcht, Hoffnung, Traurigkeit gleichgesinnt sein und reden, wie alle Iei- 


ligen (d. h. die Durchschnittsfrommen) gesinnt sind und geredet habente. IV rS. 8. 


400 Ernst Troeltsch, 


meinen Notwendigkeit stehen zu bleiben, daß der Glaube sein 
Leben ausströme. Es mußte eine bestimmte inhaltliche Regel, 
ein christliches Sittengesetz aufgestellt werden, das den Massen 
vorgehalten werden konnte und das vor allem auch die Kinbe- 
zıchung der weltlichen Moral sicher stellte. Hier griff Luther 
naturgemäß zur Bibel, von der es ja selbstverständlich war, dat 
sie auch ihrerseits jenem christlichen Grundtrieb einen Ausdruck gab. 
Dabei ist es nun aber charakteristisch, daß ihm als die den inneren 
Trieb objektiv darstellende Offenbarung des Sittengesctzes nicht 
die Bergpredigt erschien, sondern der Dekalog, der ihm wiederum 
identisch war mit dem natürlichen sittlichen Bewußtsein oder dem 
Naturgesetz, und der von Jesus und den Aposteln einfach be- 
stätigt und gedeutet worden ist. So erwuchs der Dekalog zu 
seiner für den Protestantismus charakteristischen absoluten Be- 
deutung als Ausdruck und Inbegriff der vollen Lex naturae und 


« 


der mit dieser identischen evangelischen Ethik ?°). Er empfahl 





3) Der in der alten Kirche und im Frühmittelalter fast gar nicht für die 
kirchliche Lehre verwendete Dekalog war im Spätmittelalter zu starker Verwendung 
in den Beichtspiegeln gekommen (Kawerau im vorher angeführten Bande S. 43) 
Zur christlichen Zentrallchre, an der das Gesetz und sein Gegensatz, die Gnade, ferner 
das Genugtuungesdogma und die christliche Ethik gemessen wird, wurde er erst im 
Protestantismus. Ueber scine hier erlangte absolute Stellung s. Lommatzsch S. 60 
bis 90. Die genauere Ausführung des Lehrstückes mit seiner grundlerenden Theo- 
rie von den zwei Tafeln (bei der ich nicht zu sagen weiß, wie weit sie erst Luther 
eigentümlich ist; jedenfalls ist sie in dieser Ausführung und Wertung der Spiegel 
der reformatorischen Gedanken) und mit seiner Identifikation von Naturgesetz, 
christlichem Gesetz und Dekalog (wodurch es zugleich das einzige dieser ganz anti- 
philosophischen Theologie verbleibende Band zwischen Vernunft und Offenbarung, 
Natur und Gnade ist) ist dargestellt bei Eger 99— 118, Hupfeld S. 75—104 und 
Troeltsch, Vernunft und Offenbarung bei Joh. Gerh, und Melanchthon 1891 S. 137 
bis 173; bei der Abfassung dicser Schrift habe ich die Bedeutung des dekalo- 
visch-naturgesetzlichen Gedankenkreises in der ganzen theologischen Tradition und 
mit ihr auch bei Luther noch nicht genügend gekannt und die Lehre allzuschr 
auf Melanchthon zurückgeführt, Luthers große Neuerung ist hierbei die Unter- 
scheidung der justitia spiritualis und der justitia civilis, der motus spirituales und 
der allgemeinen natürlich -sittlichen Verplichtungen; die letzteren werden christ- 
lich gut, wenn sie, wie die erste Tafel fordert, sim Glauben gehene. Ueber dies 
sim Glauben gehena der an sich auch naturgesetzlich geforderten Werke s. die 
eingehende Darstellung bei Thieme S. 19— 102. Hier das alles erleuchtende Wort: 
»In diesem Werke (dem Glauben in Christum) müssen alle Werke gehen, und 
ihrer Gutheit Einfluß gleichwie ein Lehen von ihm empfangene S, 70. Freilich 


sind nun aber die Schwieriekeiten durch diese Zusammenfassung im Dekalog nicht 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 401 


sich als solche teils durch die ganze bisherige UÜeberlicferung, die 
ja bercits diese Gleichung vollzogen hatte, teils durch seine kate- 
chetische Verwertbarkeit, ferner durch seine Geoffenbartheit und 
seine Zentralstellung im alten und neuen Testament; vor allem 


verschwunden. In seiner Urstandsfassung waren Dekalog und Naturgesetz, das » Gesetz 
der Natur und der Liebe< allerdings ganz identisch. Im Sündenfall aber hat das Naturgce- 
setz in der weltlichen Rechtsordnung eine Anpassung an die sündisren Zustände erhalten, 
und nun ist die Frage, wie weit beide jetzt im Sündenstande sich wieder einigen können. 
So ist das Problem sehr treffend auch bei Eger 92 f. formuliert. — An diesem Punkt 
legen die wichtigsten Entwickelungen von Luthers Ethik. Die beiden Pole dieser 
Eutwickelung bezeichnen die Schriften »Von weltlicher Obrigkeit, wieweit man ihr 
Gehorsam schuldig stie 1523 und die »Auslerung der Bergpredigte 1532. In der 
ersteren Schrift sagt Luther ausdrücklich, die Katholiken hätten die Bergpredigt 
und die Erfordernisse des praktischen Lebens so vereinigt, dak sie beides auf ver- 
schiedene Stände und auf den Unterschied von consilia und praecepta reduziert 
hätten, während er die Forderung der Bergpredist und Pauli von der absoluten, 
auf Recht und Gewalt verzichtenden Liebesmoral als für alle Christen insgemein 
geltend betrachte, Für dieselben Christen aber hält er auch seinerseits die For- 
derung des praktischen Lebens, die Anerkennung von Recht und Gewalt, fest, aber 
in der Form, dal er darin die scit dem Sündenfall eingetretene, um der Sünde 
willen als frenum ct remedium peccati gestaltete Rechtsordnung sicht, die aus der 
Vernunft stamme und außerdem von Gott (im A. T.) ausdrücklich eingesetzt und 
im N, T. von Christus durch Dulden und Ertragen ausdrücklich anerkannt worden 
sel. Der Christ gehört nun beiden getrennten und gewensätzlichen Ordnungen an; 
er unterwirft sich, da die ungeheure Majorität keine rechten Christen im Sinne der 
Bersnreligt sind und also des relativen Naturrechtes d. b. der Rechts- und Ge- 
walterdnung bedürfen für Wohl und Ordnung des irdischen Lebens, und, da auch 
(be Christen zum Schutz gegen Mifbrauch ihrer Leidensbereitschaft dieser Ordnung 
bedürfen, aus Liebe zur Masse der Unbekehrten und aus Gehorsam gegen Gottes 
Ordnung diesem Gesetz, Beide Ordnungen sind streng auseinanderzuhalten ; ins- 
besondere darf die weltliche Obrigkeit, als lediglich weltliche zur Repression der 
Sunde gestiftet und daher auf die äußere Sphäre des Weltlichen beschränkte 
Macht, sich in die geistlich-christlichen Dinge nicht einmischen. Am allerwenivsten 
‚irfen das papistisch und ungläubig gebliebene Regierungen, denen aber im üb- 
nigen abr Existenzrecht nicht zu bestreiten ist. Umgekehrt darf aber auch die 
geistliche Liebesethik nicht in die staatliche Rechtsordnung cingreifen und ihre 
rulikale Liebeschristlichkeit zu einem Gesetz und einer Soziaireform für den Haufen 
macken, Denn die letztere bedarf des Rechtes; die Grundsätze der jerupre- 
dat, auf die unchristliche Masse angewendet, wärden lauter Gräuel ergeben. Vicl- 
mehr stehen die Christen in doppeltem Stand und müssen wie Paulus die un- 
ehrliche Weltordnung ertragen und bestehen lassen. Man sicht, diese Schrift, 
in der man die Prinzipien der Gewissensfreiheit und des modernen Staates un- 


begreiflicherweise hat finden wollen, steht noch auf einem schroff dualistischen 





402 Ernst Troeltsch, 


aber doch wohl instinktiv durch die in ihm gegebene Möglichkeit 
einer Einbeziehung der innerweltlichen Moral und der innnerwelt- 
lichen Ordnungen. Die Ethik einer universalen Kirche und einer 
aus des Sündenvergebung quellenden Ergebung in die Unüber- 


Standpunkt: die Bergpredigt »lehrt wohl, wie da die Christen untereinander kein 





weltliches Schwert noch Recht haben sollen; sie verbietet aber nicht, daß man 
denen dienen und untertan sein solle, die weltliches Schwert und Recht haben, 
sondern vielmehr, weil du seiner nicht bedarfst noch haben sollst, sollt du denen 
dienen, dienicht so hoch gekommen sind wie du und des- 
selbennochbedürfen« B.A. IV r 5.239. Es ist das relative Naturrecht, 
in das jeder Christ um der noch bestehenden Massenhaftigkeit der Unchristen 
willen sich zu fügen hat, wenn er schon daneben für sich selbst als Person die 
Grundsätze der Bergpredigt anerkennt, und zwar darf sich dieser Verpflichtung 
niemand entziehen und damit etwa Sonderkreise Vollkommener stiften: der rechte 
Verstand der Bergpredigt ist, »daß ein Christ soll also geschickt sein, daß er alles 
Uebel und Unrecht leide, nicht sich selbst räche, auch nicht vor Gericht sich 
schütze, sondern daß er allerdings nicht bedürfe der weltlichen Gewalt und des 
Rechtes für sich selbst. Aber für andere mag er und soll er (als Richter, 
Henker oder Soldat) Rache, Recht, Schutz und Hilfe suchen und dazu tun, womit 
er mag. Also soll auch ihm die Gewalt, entweder von ihr selbst oder durch 
anderer Änregen, ohne seine eigene Klage, Suchen und Anregen, helfen 
und schützen. Wo sie das nicht tut, sollersichschinden und schän- 
den lassen und keinem Uebel widerstehen, wie Christi Worte lauten. Und 
sei du gewiß, daß diese Lehre Christi nicht ein Rat für die Vollkommenen sei, 
wie die Sophisten lästern und lügen, sondern eingemeinesstrenges Ge- 
bot für alle Christen... Und kehre dich nicht an die Menge und gemeinen 
Brauch; denn es sind wenig Christen auf Erden... Dazu ist Gottes Wort etwas 
anderes denn gemeiner Brauch« S. 245. Hier ist die Annäherung an den Sekten- 
typus wieder mit Händen zu greifen, aber auch der Unterschied, nämlich die Aner- 
kennung der relativen Lex naturae und der natürlich-gegebenen Verhältnisse um der 
Einheit der Volkskirche willen. Fast verschwunden ist nun aber dieser Dualismus 
in der Auslegung der Bergpredigt. Hier ist Amt und Stand, wie er von Gott ge- 
ordnet ist, die Voraussetzung des Tuns, ein Mittel der Bruderliebe im ganzen und 
ein Befehl Gottes, dem man gehorchen soll. Die Rechtsordnung kommt in Be- 
tracht als System von Gott geordneter Stände, die um dieser Anordnung willen 
heilig sind. Das sind jetzt einfach »göttliche Stände«e S. 292. Das Leben im Be- 
ruf und die Betrachtung des Berufes und des gesellschaftlichen Systems als eines 
von der Vorsehung herbeigeführten und aufrecht erhaltenen Systems zum Besten 
der Christenheit, das wird nun der Inbegriff der Ethik. Aus der Liebe, die das 
an sich christlich nicht Notwendige, die Unterwerfung unter die Rechtsordnung zum 
Besten des Nächsten übt, wird der Gehorsam und der Vorsehungsglaube, der Staat, 
Gesellschaftsordnung und Recht als göttliche Ordnungen ehrt, in denen zu bleiben 


und dem Nächsten zu dienen einfach Gehorsamspflicht ist. Das ist von Eger sehr 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. . 403 


windlichkeit der Sünde konnte nicht an der Bergpredist, sondern 
nur am Dekalog ihr Schibboleth haben. Die religiöse Volksethik 
Alt-Israels cignete sich hierzu besser als der rein auf die persön- 
liche Innerlichkeit gerichtete Radikalismus der Jesuspredigt, und 
die spätere Ethik Luthers zog überhaupt in immer weiterem Um- 
fang das alte Testament und die jüdische Moralweisheit heran °°®). 
treffend im einzelnen ausgeführt, der mit Recht zugleich zeigt, daß damit ein eigener 
ethischer Wert der Weltordnung immer noch nicht anerkannt ist. Man dient Gott 
in vocatione nicht per vocationem. Aber im übrigen ist das Bild ganz verändert, 
Wie der Staat nicht mehr von aller Einwirkung auf die Religion im Gefühl seiner 
niederen Natur sich zurückhalten muß, sondern als christliche Obrigkeit jetzt zum 
Dienst an der Kirche und für die Wahrheit verpflichtet ist, so sollen auch die 
Christen sich nicht mehr bloß duldend und zuwartend der Rechtsordnung gegen- 
über verhalten. Von der Rechtsordnung selbst heißt es jetzt: »Was ist der Welt 
Gerechtigkeit anderes, denn daß jedermann tue in scinem Stande, was er 
schuldig ist? Welches heißt desselbigen Standes Recht als Mannesrecht und 
Frauenrecht, Kindesrecht, Knechts- und Magdsrecht im Hause, Bürgerrecht oder 
Stadtrecht im Lande; welches alles steht darin, da die so anderen Leuten vor- 
stehen und regieren sollen, solches Amt mit Fleiß, Sorgen und Treuen ausrichten, 
die anderen auch desgleichen schuldigen Dienst und Gehorsam treulich und willig 
leistene S, 300. »Solches alles hat Gott geboten, das muß nicht unrein scin, ja 
es ist eben die Reinigkeit, damit man Gott sucht. Also, wenn ein Richter sein 
Amt treibt und einen Ücbeltäter zum Tod verurteilt, das ist nicht sein, sondern Gottes 
Amt una Werk, Darum ist es ein gutes, reines und heiliges Werk (wo anders er 
auch ein Christ ist), welches er nicht könnte tun, wo nicht zuvor ein reines Herz 
da wäres S. 306. Im ausdrücklichen Gegensatz gegen den oben geforderten Ver- 
zicht auf eigenes Rechtsuchen heißt es jetzt, man solle zunächst nach Frieden und 
Verträglichkeit trachten ; »will aber solches nicht sein und kannst du es nicht lei- 
den, so hast da Recht und Obrigkeit im Land, dabei du es in ordent- 
licher Weise magst suchene S. 316. Das sind ebenso scharfe Selbst- 
korrekturen wie die früher geschilderten in Bezug auf das Verhältnis von Staat und 
Kirche, Freiheit und Zwang, und beide Korrekturen hängen untereinander selbst 
zusammen. Denn die anfängliche Forderung der Freiheit und Scheidung beruhte 
auf der Geringschätzung von Staat und Rechtsordnung. In der späteren Gestalt 
aber ist Luthers Ethik dauernd geblieben, und die Dekalog - Erklärung der Kate- 
chismen hat ihr die dauernde klassische Gestalt gegeben bis heute. 

6, S, Eger, Anschauungen Luthers vom Beruf, S. 124: »Es scheint nicht 
überflässig, darauf hinzuweisen, wie stark auf diese sich stetig steigernde Weltoffen- 
heit der lutherischen Anschauungen die Beschäftigung mit den alttestamentlichen 
Schriften eingewirkt hat. Die oben angeführten Stellen über den Wert der irdi- 
schen Gaben und Güter sind fast sämtlich Auslegunzen verschiedener Schriften des 


A.T. entnommen.e »Dem A. T. fehlt eben jede Spur von Welttlucht, von Gleich- 


404 Ernst Troeltsch, 


Aber, indem so der Dekalog zum Inbegriff des christlichen Sitten- 
sesetzes wurde, empfing er zugleich eine neue Deutung. Es ist 
auch hier nicht mehr die Uecbereinanderschichtung der [ex na- 
turae und ihres von Christus beglaubigten Ausdruckes im Dekalog 
einerseits und der höheren theologischen Tugenden sowie der evan- 
selischen Räte andererseits. Der Dekalog und mit ihm die Lex 
naturac, wie sie in ihrem ursprünglichen Vollsinn war, wird ganz 
eingetaucht in die christlichen Gedanken und für völlig identisch 
erklart mit dem evangelischen Grundgesetz der Gottes- und Bruder- 
liebe, so daß es nichts mehr neben und über ihm gibt, sondern 
in ihm, sobald er voll verstanden wird, alles enthalten ist. Zu 
diesem Zweck wird der Unterschied der ersten und zweiten Tafel 
aufs stärkste betont. Die erste Tafel mit ihren das Verhältnis zu 
Gott betreffenden Geboten enthält die grundlegende Forderung 
von Ehrfurcht, Liebe und Vertrauen, die nur auf Grund der 
gläubigen Gnadengcwißheit erfüllbar sind. Sie fordert die richtige 
religiöse Grundverfassung, die motus spirituales, und ist die spi- 
rituale oder, wie wir sagen würden, die rein relisiöse Forderung. 
Aus dieser Forderung oder ihrer Erfüllung ergibt sich dann aber 
auch die zweite Hälfte, die Forderung des Verhaltens gegen den 
Nächsten im Sinne einer die natürlichen gottgesetzten Lebensord- 
nungen zum Anlaß und zur Voraussetzung nchmenden Liebes- 
übung. Hierin ist die ganze Berufs- und Ständelchre, die ganze 
Fügung in die gegebenen Verhältnisse in Staat und Gesellschaft 
enthalten, die ganze Licbesbetätieung nicht oberhalb, sondern 
innerhalb der natürlichen Lebensformen. Aber wahrhaft ethischen 
Wert hat die Erfüllung dieser zweiten Tafel nur, wenn sie aus 
der spiritualen Gesinnung des Glaubens hervorgeht und auf das 
Ziel einer Betätigung und Bekundung des Herzensglaubens an 
den Nächsten, auf einen Zusammenschluß aller in diesem eigent- 





eültiekeit geven irdische Dinge und Verhältnisse; es ist daher unter allen Umstän- 
den ein sichereres Mittel für Gewinnung eines gesunden Verständnisses dessen, was 
die Erde bietet, als das mancherlei Mitverständnissen (!) auszesetzten N. T. Der 
Loden, auf dem der Christ im Gottvertrauen lebt und wirkt, ist Jetzt nach 
Luthers Ansicht die Welt Gottes.< So ist in der That Luthers Familien- und 
Wirtschaftsethik yroßenteils der jüdischen Spruchweisheit entnommen. Nur ist das 
schwerlich eine ungewollte Wirkung des A. T., sondern umgekehrt ein Deckung- 
Suchen beim A. T. für die Dinge, die aus dem N. T. nicht zu belegen waren. 
Wir werden sehen, wie der Calvinismus in dieser Richtung noch viel weiter gchen 


multe, um sich als biblisch zu behaupten. 


Die Soziallelıren der christlichen Kirchen. 405 


lichen und alleinigen Lebenswert hinarbeitet. Daher ist der Deka- 
log und das Naturgesetz voll verstanden das rein christlich-spiri- 
tuale Ideal. Wo Dekalog und Naturgesetz ohne diese Motivie- 
rung und Abzweckung verstanden werden — und das haben die 
Heiden getan und tut bis heute die unerlöste Vernunft — da 
sind beide nicht voll begriffen. So haben die Heiden und die 
Lehrer der verbliebenen Reste der Lex naturae im Grunde nur 
die zweite Tafel gekannt und die erste vergessen. Sie haben 
dabei im positiven Recht, besonders im römischen Recht und in 
der philosophischen Moral, diese zweite Tafel sehr gut ausgelegt. 
Aber all das ist erst zu brauchen, wenn es mit der rechten christ- 
lichen oder spiritualen Gesinnung, mit dem Geist der ersten Tafel, 
der im Urstand zugleich der Geist der voll verstandenen Lex 
naturae war, beseelt und belebt wird. Ohne das ist alles kalte 
Selbstgerechtigkeit und heidnische Selbstliebe. So kann die wis- 
senschaftliche Ethik des Protestantismus die Lex naturae nach 
dem Dekalog und nach Cicero und Aristoteles auslegen, aber die 
entscheidende Christlichkeit gibt erst die diese Formen beseelende 
und durchglühende, in Kreuz und Leid und Anfechtung bewährte 
Gesinnung der auf den Gnadentrost begründeten Dankbarkeit und 
Hingebung gegen Gott. 

So wurde es für die Ethik des Protestantismus die Grundauf- 
gabe, den richtigen Begriff des Dekalogs zu ent- 
wickeln, in welchem der innere Glaubenstrieb und die positive 
Offenbarung des Ideals zusammentreffen, in welchem die Unter- 
scheidung und Aufeinanderbeziehung der ersten und der zweiten 
Tafel die eigentliche theologische Meisteraufgabe ist, und bei dem 
zwischen dem absoluten Dekalog und Naturrecht, wie beides im Ur- 
stand war und von Christus erneuert worden ist, und dem rela- 
tiven Dekalogs- und Naturrechtsverständnis, wie es mit Verkennung 
der ersten Tafel die heidnisch-philosophische Ethik, die Juris- 
prudenz und das natürliche Gewissen hat, scharf zu distinguieren 
ist. In der absoluten Gestalt des Urstandes aber ist das Wesen 
dieses Sittengesetzes einfach eine religiöse Bescelung der natür- 
lich gegebenen Verhältnisse und Pflichten, eine Durchgeistigung 
cer Natur mit den motus spirituales gewesen, wie die ganze 
Urstandslehre ja nicht mehr Natur- und Uchbernatur übereinander- 
schichtet, sondern die Vollkommenheit des Menschen in seinem 
natürlichen Wesen bestehen läßt. Das ist bei aller Beibehaltung 
der l’ormeln und Theorien doch eine neue Deutung der patristisch- 


406 Ernst Troeltsch, 


mittelalterlichen Gleichung von Dekalog und Naturgesctz, eine 
neuc Fassung des Naturgesetzes selbst. Dieses ist nicht mehr 
der Radikalismus der Persönlichkceitsidee, der Gleichheit, des 
(semeinbesitzes, des Lebens ohne Gewalt und Recht, sondern die 
Glaubensbeseelung aller natürlichen Handlungen und Notwendig- 
keiten, da alles, was die gottgesetzte Natur fordert, vereinbar 
ist mit der Glaubensgesinnung der Gottesliebe und Bruderliebe. 
Aus einem solchen Naturgesctz können daher auch keine egalitären 
und keine kommunistischen Folgerungen mehr abgeleitet werden, 
nicht bloß weil es in seiner gegenwärtigen relativen Gestalt durch 
die Verhältnisse des Sündenstandes modifiziert ist, sondern weil 
es an sich keine solche Konsequenzen aus sich hervortreiben 
kann. Es ist lediglich die Erfüllung der durch die natürlichen 
Verhältnisse und göttliche Ordnung geforderten Betätigungen mit 
dem religiösen Gesinnungsinhalt des Gottvertrauens und der 
Gotteshingebung sowie die Motivierung des sozialen Handelns aus 
der Liebe, indem die soziale Nützlichkeit um der Liebe willen 
und nicht bloß um der Nützlichkeit willen betont wird. Freilich 
ist dabei die Frage, welches die aus der Natur folgenden Ver- 
hältnisse sind. Darüber ist bei den unbestimmten aber schmerzen- 
losen und harmonischen Verhältnissen des Paradieses nicht viel 
zu sagen. Is versteht sich von selbst, daß damals beides sich 
vertragen hat und bedarf keiner genaucren Untersuchung. Jeden- 
falls herrschte unbegrenzte Liebe und Freiheit von Zwang und 
Schmerz. Aber das dort und damals Vereinbare ist nun im Weltlauf 
auseinandergetreten: das mit Staat, Recht und Gewalt arbeitende 
relative Naturgesctz des Sündenstandes entzweit sich mit der auf 
Recht, Gewalt und Selbstdurchsetzung verzichtenden religiösen 
Liebesmoral. Bei der Erneuerung und Auslegung des Dekalogs 
und Naturgesetzcs durch Christus tritt daher der rein religiös be- 
stimmte Lebenszweck und die rein religiös bestimmte Liebesge- 
meinschaft als das die innere Person betreffende eigentlich christ- 
liche Ideal neben die weltliche Berufs-, Staats- und Gesellschafts- 
moral, der der Mensch durch »Amt« oder durch Einordnung in 
die staatlich-gesellschaftliche Ordnung mit ihren Rechts- und 
Zwangsmerkmalen angehört. 

Das ist der schwierige Punkt in der lutherischen Ethik. Die 
patristisch-thomistische Lehre hatte ihre doppelte Moral erklären 
können, indem sie das Naturrecht zu einer die Sünde zugleich 
strafenden und heilenden Ordnung modifizieren ließ und dann 


na Tu | 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 407 


ım Sündenstand über diesen Ordnungen die eigentlich - christ- 
lichen Ordnungen als höhere Lebensgemeinschaft aufbaute. Wenn 
aber Luther jene katholische Theorie sich aneignete, so hatte er 
kein inneres Recht dazu, da aus seiner Lehre sich wohl eine 
Entleerung der natürlichen Ordnung von ihrem ursprünglichen 
geistlichen Inhalt durch den Sündenfall, aber kein materieller 
Gegensatz beider ergeben kann. Entweder ist für eine Ver- 
wandelung des paradiesischen Naturrechts in ein vielfach ent- 
vesengesetztes Naturrecht des Sündenstandes, also für den 
wesentlichen Gegensatz des paradiesischen und des gegenwärtigen 
\aturrechts kein Raum, und dann muß das gegenwärtige Natur- 
recht und die ihm entsprechende politisch -soziale Ordnung in 
einer dem christlichen Gedanken wirklich konformen und mit 
ihm vereinbaren Gestaltung vorliegen oder in ihn übergeführt 
werden. Oder es hat sich in der Tat das paradiesische Natur- 
recht in cin ihm stark entgegengesetztes empirisches Naturrecht 
verwandelt, dann sind dessen Ordnungen nicht einfach Formen 
und Voraussetzungen, die mit christlicher Gesinnung und spiri- 
tualer Gottesliebe ausgefüllt werden können. Im letzteren Talle 
besteht ein materieller und direkter Gegensatz. Indem Luther den 
letzteren Fall annimmt, besteht zwischen seinem Ideal von Natur- 
gesetz und Dekalog oder seinem Grundbegriff des christlichen 
Sittengesetzes und der wirklichen zwiespältigen Anweisung der 
Christen zu einer inneren Moral der Person und einer äußeren 
Moral des Amtes ein überaus peinlicher Gegensatz. Hier bricht 
in Luthers Lehre die jeder christlichen Ethik wesentliche Span- 
nung gegen die Welt und Natur wieder hervor, die er in seinem 
Ideal des Gesetzes aufgehoben hatte. Der Gegensatz, der im 
Natholizismus als Stufengegensatz der relativ-naturgesetzlichen 
Unterstufen und der eigentlich-christlichen Oberstufe sich ausgebildet 
hatte, wird hier in jede Persönlichkeit hineingetragen als Gegen- 
satz zwischen »Person«e und »Amt«. Indem Luther mit dem Ka- 
tholizismus den kirchlichen Gnaden- und Universalitätsgedanken 
behauptete und ihm die Weltverwerfung der Sekte unmöglich 
war, mußte seine Ethik den Gegensatz von Wceltmoral und Gnaden- 
moral auch ihrerseits in sich aufnehmen. Sie hat ihn nicht auf 
Stände und Gruppen zu gegenseitiger Ergänzung und Stellver- 
tretung verteilt, sondern jedes Individuum einfach in die Dupli- 
zität der Moral hineingestellt und diese Duplizität teils aus Gottes 
Anordnung und Verfügung, teils aus der Sünde, teils aus den 


408 Ernst Troeltsch, 


Bedingungen des körperlichen Lebens erklärt. 

Immerhin hat Luther den Gegensatz im Laufe der Zeit zu- 
sehends gemildert. Wie im Kirchenbegriff über den anfäng- 
lichen Subjektivismus immer mehr die Objektivität der Anstalt 
herrschend wurde, so wurde in der Ethik gleichzeitig und in 
engem Zusammenhang damit immer mehr der Gegensatz von 
Amt und Person, von Bergpredigt und relativem Naturrecht ge- 
mildert. Die weltlichen Ordnungen und Verhältnisse wurden immer 
mehr bloße Formen und Lebensbedingungen, die nicht sowohl 
auf die Relativierung der Vernunft durch die Sünde, als auf 
positive Ordnung und Einsetzung Gottes und dem Naturgesetz 
entspringende allgemeine Voraussetzungen zurückgeführt wer- 
den ??’). So kann schließlich die aristotelische, ciceronianische 


227) Diese Herabsetzung der staatlich-gesellschaftlichen Werte zu bloßen For- 
men und Voraussetzungen der Liebesbetätigung des Glaubens, indem die Nächsten- 
liebe am besten durch Benützung der dem Wohl der Gesellschaft dienenden Ord- 
nungen betätigt wird, charakterisiert auch noch die Ethik des modernen Luther- 
tums. Dabei wird dann die Wissenschaft als Mittel der für den Beruf und die 
Gesellschaft unentbehrliche »Naturbeherrschungs und die Kunst als für die Frische 
der Berufsarbeit unentbehrliche »Erholunge gewertet. S. Gottschick, Ethik S. 127: 
»Die weltlich-sittlichen Gemeinschaften in ihrer beruflichen Gliederung sind die 
unentbehrlichen Mittel zur Erhaltung des natürlichen Lebens der Mensch- 
heit, die die unerläßliche Voraussetzung für die Umgestaltung der Menschheit zum 
Reiche Gottes ist. An die Stelle von Luthers objektiver Begründung auf die lex 
divina: naturalis ist also das Zeugnis der Geschichte zu setzen, welches beweist, daß 
nach Gottes Willen die verschiedenen Klassen der weltlichen Berufe auf das Reich 
Gottes abzwecken. Gilt dies alles schon von dem bürgerlichen, dem Erwerbs- 
beruf, so erst recht, wenn in dem christlichen Beruf ebenso, wie es schon beim sitt- 
lichen geschehen muß, die über jenen weit hinausgehende Summe der Aufgaben 
eingerechnet werden muß, die als regelmäßige, sichdem Einzelnen 
aus seinen konstanten Verhältnissen in Familie, Gesellschaft, Staat 
und Kirche ergebene. Herrmann, Ethik 3 1904 S. 158: »Wir erweisen uns nur dann 
als Christen in der Welt, wenn es uns selbstverständlich wird, in der uner- 
schöpflichen Gestaltungskraft der Natur (d. i. die Lex naturae 
Luthers ohne seine Festlegung auf bestimmte dauernde Ordnungen) das Wirken 
Gottes zu sehen, also de natürlich begründeten menschlichenGe- 
meinschaften, die wir in der Welt vorfinden, als von Gottuns gegebenen 
Grundlagen unserer Lebensordnung und Formen unserer 
Tätigkeit zu verwerten«. Wie Luther die ständisch-zünftige, absolutistische und 
agrarische Lebensverfassung als dauernd vom Naturrecht geforderte und mit dem 
Christentum verträrliche Form des äußeren Lebens betrachtete, so wird hier eine 


unbegrenzt bewegliche Gestaltung dieser Dinge mit Einschluß der modernen mili- 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 409 


und stoische Ethik und die antike humanistische Politik, Ocko- 
nomik und Soziallehre wieder angceignet werden. Sie bedeutet 
Materialien, Formen und Stoffe, die, der religiösen Motivierung 
entbehrend, an sich noch keine Moral sind, die aber als Ausflüssc 
des Naturgesetzes nur wieder mit dem ursprünglich im Naturge- 
setz enthaltenen religiösen Prinzip durchdrungen zu werden brau- 
chen und dann christliche Moral werden. Der Gegensatz zwischen 
dem Gesinnungschristentum und der weltlichen Amtsmoral ver- 
schwindet immer mehr als materieller und dirckter Gegensatz und 
wird immer mehr aus einem Gegensatz zu einer gegenseitigen 
Ergänzung und Erfüllung des Zusammengehörigen. Die gegebenen 
und bei ihrer Vernunftgrundlage oder göttlichen Einsetzung immer 
dauernden Verhältnisse werden immer mehr zum Normalen, und 
die christliche Moral wird, wie die modernen Lutheraner sagen, 
immer mchr »zur Wahrheit der natürlichen, das Werk der Er- 
lösung besteht immer mehr in der »Verklärung des gott&eschafte- 
nen Natürlichen, nicht in einer Art Ausrottung gottgeschaffener 
Nature °°®%), auch, darf man hinzusetzen, nicht bloß im geduldigen 


trisch-kapitalisüischen und wissenschaftlich-künstlerischen Kultur als vom Glauben 
zu bescelende »Form« des natürlichen Lebens betrachtet. Ebenso bei v. d. Goltz, 
:Grundlagen der christlichen Sozialethika, der in seinem »soziolorischenz Teil die 
lutherische Naturrechtslehre durch eine moderne Lehre von den >snatürlichen 
Grundformen in Familie, StaatundGesel'schafts entwickelt und 
diese »Formen« dann unter die Wirkung des christlichen Geistes stellt; S. 282: 
»Im Christentum übernimmt die Religion die Führung im menschlichen Gemein- 
schäftsleben. . Die Herrschaft des Geistes über die Natur wird hier zur allmäh- 
lichen Vollendung geführt und sowohl alle individuellen und sozialen Gegensätze 
ausgeglichen als auch die eigentümlichen Kräfte der verschiedenen sozialen Kreise 
zur Harmonie gebrachte. Ebenso auch Luthardt, Kompendium der Ethik, 1840: 
»Da der Geist erst die Wahrheit des Menschen und das Christentum die Wahr- 
heit des irdischen Lebens ist, so besteht die Wahrheit der Sittlichkeit des natür- 
lichen Lebens darin, dafi diese mit dem Sinn und Geist und dem sittlichen Ver- 
mögen geleistet wird, welches das Christentum darreicht. . . Gratia non tollit, sed 
sanat naturame. Hier ist überall jede Möglichkeit eines inneren Gegensatzes zwi- 
schen den natürlichen Formen der Kulturethik und dem sie erfüllen sollenden radi- 
kalen und jenseitigen Liebesgeist total vergessen und sind Luthers Kämpfe um 
dieses Problem »katholische Restec. Das Wort Luthardts erinnert unmittelbar an 
las katholische Prinzip: »Gratia praesupponit ac perficit naturam« und zeigt zugleich 
schlägend den Unterschied. Im Katholizismus bildet Natur und (made einen Stufen- 
unterschied, im Protestantismus fallen schließlich beide zusammen wie Form und Inhalt. 

1) Vgl. Luthhardt, Compendium 10, Thieme IV; am unbedenklichsten bei 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. NXIX. 2. 27 


4IO Ernst Troeltsch, 


Erleiden der Natur, sondern in der demütigen und gehorsamen 
Bejahung. Dabei ist die »Natur«, d. h. die vom Naturgesetz 
bewirkte politisch-soziale Ordnung als eine stabile, eindeutig von 
der Vernunft im Sinne des Territorialstaates geforderte Gesell- 
schaftsordnung, und das religiöse Gefühl sieht in ihr immer 
weniger den Gegensatz gegen die radikale Liebesmoral, statt 
dessen vielmehr Stiftungen und Verfügungen Gottes, die Gehor- 
sam verlangen. An Stelle des anfänglichen Spiritualismus, der 
freien Zwecksetzung aus dem absoluten religiösen Zweck und des 
damit gegebenen Weltgegensatzes tritt immer mehr der Gehorsam 
gegen die positive Autorität. Wie an Stelle des Glaubens das 
Dogma, so tritt an Stelle der dem relativen Naturgesetz des Amts 
entgegenstehenden justitia spiritualis der Person der Gehorsam 
gegen Gottes Ordnungen und gegen die von ihm gesetzten Welt- 
verhältnisse. Die relative, sündig verderbte Vernunftordnung wird 
zur autorłtativen, rein positiven Tatsachenordnung, in die man sich 
ohne viel Gedanken fügt. So ist das Problem und der Wider- 
spruch der lutherischen Ethik überwunden °?®). Die radikale Liebes- 
Uhlhorn, Kath. u. Prot., S. 29: »Damit ist der Dualismus von Diesseits und Jen- 
seits, von Natürlich und Uebernatürlich, von Christlich und Weltlich, von voll- 
kommenen Christen und gewöhnlichen Christen überwunden. Wissenschaft, Handel 
und Gewerbe erhalten ihre freie Bewegung wieder.a Daher meint U., der Prote- 
stantismus werde die »soziale Frage« lösen, wozu der Katholizismus innerlich un- 
fähig und nur äußerlich geschäftig sei. 

229) Vgl. Eger S. 124f.: »Was oben über die Umbiegung des Glaubensbegriffes 
und den des Gehorsams gegen das offenbarte Wort Gottes gesagt und über die 
Nebeneinanderstellung des Gehorsams gegen die Verheißungen und desjenigen gegen 
die Gebote Gottes gesagt ist, findet seinen klarsten Ausdruck in der Stelle aus den 
Enarr. in Genesin: Haec sunt verac laudes obedientiae, quae tantum est vel 
promissionum vel praeceptorum divinorum. In derselben Linie liegt, daß statt des 
in der „Freiheit eines Christenmenschen‘“ geprägten Schemas zur Kennzeichnung 
des christlichen Lebens: „Glaube und Liebe“ jetzt das andere „Glaube und Ge- 
horsam gegen Gott“ in den Vordergrund tritt. ‚Nachdem wir unsere Gerechtig- 
keit allein auf den verheißenen Samen gesetzt haben, daß wir auch Gott gehorsam 
scin und in diesem zeitlichen Leben das tun und halten, was er geboten hat.. 
Darum muß beides zusammensein, Glaube und Gehorsam gegen Gott“. Das macht 
die Werke des Christen im Unterschied von denen der Heiden heilig, daß sie im 
Glauben an Christus und im Gehorsam Gottes geschehen. Ebenso in der Kirchen- 
postille: „Gott will, daß wir nach der Vergebung der Sünden in seinen Geboten 
leben“, Das, was uns Gehorsam abnötigt, ist je länger je mehr nicht die uns das 


Herz abgewinnende, in Christus offenbare Gnade Gottes, sondern die formale Au- 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 41l 


moral verschwindet hinter der Moral des Gehorsams gegen die 
Autorität. Auf die Gnade begründetes Gottvertrauen, in den 
Formen gesellschaftlicher Berufspflichten sich bewegende Nächsten- 
liebe und gehorsame Ergebung in die vom Naturgesetz geschaffenen 
Ordnungen: das wird immer mehr der Inbegriff lutherischer Ethik. 

So sind die tiefen innern Spannungen der christlichen Ethik, 
die bei jedem Unternehmen, das Leben der dauernden Welt christ- 
lich zu gestalten, bisher hervorgetreten sind, auch in der reforma- 
torischen Ethik erhalten geblieben. Auch sie ist ein Kompromiß und 
eine doppelte Moral. Nur sind die Gegensätze nicht auf Stufen ver- 
teilt, sondern ineinandergeschoben zu einer Duplizität der Lebens- 
stellung jedes Individuums. Der Kompromiß ist tiefer in das Innere 
hineinverlegt und hierbei zunehmend gemildert, indem die Welt 
nicht sowohl als Stiftung der Sünde oder der unter Bedingung 
der Sünde stehenden getrübten Vernunft, sondern als direkte 
und positive Anordnung Gottes hingenommen wird. Die er- 
chungsselige Demut, die die Gnade der Sündenvergebung hin- 
nimmt, gleicht sich immer mehr der Demut an, die die gottge- 
ordneten Verhältnisse hinnimmt, und umgekehrt, sodaß der reli- 
giöse Stimmungsgehalt nach beiden Seiten ein gleichartiger wird. 
Allein die Naht bricht immer wieder auf. Sobald an dem Ideal 
der Berepredigt der tiefe Gegensatz der gegebenen Verhältnisse 
gegen das wahrhaftige christliche Ideal zu Bewußtsein kommt 
und sobald die gegebene gesellschaftlich-politische Ordnung der 
Kirche und dem Worte Gottes sich nicht fügt, bricht der tiefe 
Groll gegen die Welt der Sünde und des Teufels los, richtet sich 


tonität des göttlichen Wortes«e S. 125. Der Parallelismus der Glaubenserkenntnis 
und des Sittengesetzes ist charakteristisch, beide haben aus gleichem Grund die iden- 
tische Entwickelung genommen, nämlich um des Kirchenbegriffes willen. Merkwür- 
direrweise haben die Theologen die erste Fntwickelung viel beklagt, die zweite 
viel gepriesen, da sie ihnen das heute notwendige weltbejahende Humanitäts- 
christentum darbietet. Daher überhaupt die Verschränkungen des modernen Urteils 
über Luther, das den anfänglichen, dem Sektentypus sich nähernden Individualis- 
mus preist und die gleichzeitige Befangenheit in katholischer Weltnegation beklagt, 
während es den Dogmatismus des alternden Luther wieder als Rückfall in den 
Kathulizismus und seine gleichzeitige Weltbejahung als modernen Fortschritt rühmt. 
In Wahrheit gehören die beiden letzteren untrennbar zum Kirchentypus, wie die 
beiden ersteren ebenso untrennbar zu den Annäherungen an den Sektentypus ge- 
hören, Hierin zeigt sich, wie fruchtbar die Unterscheidung des Sektentypus und 
des Kirchentypus, die in IIg gemacht worden ist, für die ganze Betrachtung ist, 


Sie wird sich ebenso furchtbar für Calvinismus und Täufertum zeigen. 


td 
~I 
2 


412 Ernst Troeltsch, 


die Hoffnung auf den jüngsten Tag und erscheint das Christen- 
leben wesentlich als Leben unter dem Kreuz und als Hoffnung 
des seligen Jenseits. Die freudige Weltbejahung wird zur dul- 
denden Weltergebung, und zwischen beiden geht die Stimmung 
des Luthertums beständig hin und her. 

Die Naht bricht aber auch von einer andern Seite her 
auf. Wird die Spiritualisierung des Dekalogs ernst genommen, 
wird wirklich alle irdisch-weltliche Leistung rein aus Gottesliebe 
und Selbstaufgabe abgeleitet und gerade in dieser Motivierung 
die Christlichkeit der Moral gesehen, dann sinken die weltlichen 
Ordnungen zu rein faktischen Umständen, zu in sich völlig 
wertlosen Formen zusammen, innerhalb deren es gilt, die Welt 
zu haben, als hätte man sie nicht. Die Herabsetzung der Welt 
zu bloßen Formen und Voraussetzungen ist ebenso eine Akzeptie- 
rung der Welt als sie auf der anderen Seite eine Entwertung 
derselben ist. Dann aber ist ihre Auffassung eine asketische °°°) 
im Sinne jeder Leugnung cines Selbstzweckes und einer inneren 
Göttlichkeit weltlicher Ordnungen und Werte. Sie werden zu rein 
positiven Satzungen und Tatsachen, die nur aus dem Willen 
Gottes und aus keiner inneren Notwendigkeit stammen. Sie werden 
völlig formalisiert und ausgehöhlt, und das Ausharren in ihnen zum 
reinen Gehorsam und zum bloßen Dulden. Innerhalb ihrer wird 
die Welt nicht bejaht, sondern vergleichgültigt und überwunden, 
sodaß die Askesc als Entwertung der Welt hier nicht mehr bloß 





230) Vgl. hierüber meine Darstellung in der »Kultur der Gegenwart«e. Charak- 
teristische Stellen bei Herrmann, Verkehr S. 208: »Das hcit auch nicht die Welt 
verlassen und fliehen, wie sie (die Papisten) ihnen träumen; sondern du seiest in 
welchem Stand, Leben und Wesen du wollest — denn du mußt ja etwas sein, weil 
du auf Erden lebst —, so hat dich Gott nichtvon den Leuten, sondern 
unter die Leute gewiesen; denn es ist ein jeder Mensch um des andern willen 
geschaffen und geboren. Wo du nun, sageich,undin welchenStand 
du erfunden wirst, da sollt du die Welt fliehen«e. »Also bin ich 
von der Welt abgeschieden und bin doch in der Welte. So sagt auch Luthardi 
richtig: »Demzufolge ist im Bereich des äußeren Tuns nicht ein besonderes Ge- 
biet des asketischen Tuns abzusondern, sondern es zieht sich nur das asketische 
Moment in alles Tun hineine Ethik L.s. S. 63; Braun, Concupiszenz: >So liegt 
Wahrheit in der Taradoxie: dadurch, daß Luther das Mönchsideal auf die Spitze 
trieb, hat er es in seiner Wurzel zerbrochene S. 57. Das ist es, was Max Weber 
und ich meinen, wenn wir von einer »innerweltlichen Askese« des Protestantismus 
im Unterschied von der überweltlichen oder, wenn man so sagen darf, nebenwelt- 


lichen Askese des Katholizismus sprechen. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 413 


wie im Katholizismus an einzelnen Leistungen haftet, sondern 
die ganze Lebensleistung bis ins Innerste durchdringt und nichts 
übrig läßt als die Hoffnung auf den lieben jüngsten Tag, der von 
diesen dem christlichen Ideal niemals ganz angemessenen und 
meist durch die Sünde noch völlig verkehrten Lebensbedingungen 
erlöst. Nur die eigenmächtige Selbstbefreiung von diesen Be- 
dinsungen, wie sie das Mönchtum vollzieht, ist verboten. Statt 
dessen ist die Gesinnung der Weltverleugnung hineingetragen in 
den täglichen natürlichen Weltgebrauch selbst. Daneben fehlt cs 
dann nicht an Aeußerungen einer wirklichen Liebe zu Welt und 
Natur, die ja an sich gut und nur durch die Sünde verderbt sind, 
und die ganze Ethik kann gelegentlich wie eine religiöse Verherr- 
lichung und Durchdringung der Natur erscheinen. Aber das ist 
eben der tiefe innere Widerspruch, die tiefe innere Spannung, die 
ım Ganzen liegt und die uns zeigt, daß der vom Katholizismus 
unternommene Kompromiß hier nur an eine andere Stelle verlegt, 
mehr in die innere Tiefe hineingeführt ist, daß er aber ein Kom- 
promiß bleibt. Es ist der vom praktischen Leben geforderte, mit 
der Universalität der christlichen Gemeinschaft unumgängliche, 
von der Verlegung der Heiligkeit aus der Aktivität der Subjekte 
in den objektiven kirchlichen Gnadenbesitz ermöglichte Kompro- 
mit der rein religiösen Moral mit den Forderungen des Weltlebens. 

l'atit man alles das zusammen und blicken wir auf die Darstel- 
lung des Mittelalters und der alten Kirche zurück, so kann man 
sagen: der Protestantismus führt die im späten Altertum schüchtern 
angebahnte, vom Mittelalter aber erst wirklich vollzosene Rce- 
zuption des Weltlebens in die Ethik einer christlichen Universal- 
gesellschaft fort und steigert sie bis zum letzten möglichen Grade. 
Indem er eine Erneuerung des urchristlich religiösen Geistes ist, em- 
pħndet er zunächst gerade darin die höchsten Schwierigkeiten und 
nähert sich einerseits in der Bildung kleiner Gemeinden innerhalb 
der äußeren Christenheit und in der Scheidung der Gesinnungsmoral 
von der weltlichen Amtsmoral dem Sektentypus, der auch in der Tat 
aus ıhm heraus an diesem Punkte entspringt. Indem er aber andrer- 
scits zugleich das Ideal einer die ganze Gesellschaft umfassenden 
remenGnadenanstalt und die Einheit der christlichen Gesellschaft fest- 
hält, verwirft er den Sektentypus als Neigung zur Gesetzlichkeit und 
als lieblose Rottierung und Spaltung. Von dieser Verwerfung aus 
gelangt er zu einer immer steigenden Anerkennung des Weltlebens 
und der Weltmoral. Ganz analog wie im Thomismus der Gegensatz 


414 Ernst Troeltsch, 


der relativen Lex naturae gegen die Gnadenethik immer mehr 
verschwand und zu einer Unterstufe der Gnadenethik wurde, so 
wird hier die Lex naturae immer mehr zu einer bloßen Form, 
die die christliche Gesinnung mit der religiösen Liebe und Kraft 
durchglüht und die sie zur Voraussetzung ihrer Betätigung macht. 
In engem Zusammenhang mit der Ausprägung der kirchlichen 
Gnadenanstalt zu einer Staat und Gesellschaft beherrschenden 
Lebenseinheit wird auch die Ethik ausgeprägt zu einer christlichen 
Beseelung des Lebens in den gottverordneten und darum heiligen 
‚Ständen und Berufen«, die mit dem Naturgesetz gegeben sind und 
außerdem großenteils im Alten Testament von Gott unmittelbar 
eingesetzt oder bestätigt, vom Neuen Testament nicht widerrufen 
worden sind. Ist katholisch die Gnade die Perfektion und Ueber- 
bauung der Natur, so ist sie protestantisch die Erfüllung der natur- 
gegebenen Lebensformen mit der Glaubens- und Liebesgesinnung. 
Verteilt der Katholizismus beides auf verschiedene Stände, so 
fordert der Protestantismus von allen die gleiche Moral. Behauptet 
der Katholizismus die Möglichkeit der vollen Heiligkeit und be- 
hält er damit Sonderkreise höherer Christlichkeit, so verhaftet der 
Protestantismus alle unter die Unüberwindlichkeit der Sünde und 
gibt allen als gleiche Quelle der Moral die Glaubensgesinnung, 
deren Bewährung bei der Unmöglichkeit einer vollen Heiligkeit 
dann auch gegen die äußeren Lebensverhältnisse indifferent ist. 
Es ist die übliche Auffassung des Protestantismus, daß er gegen- 
über derjenigen Lösung des Problems »Christentum und Kultur«, 
die den Katholizismus und die Sekten gemeinsam beherrschte 
als Askese und Gesetzlichkeit, — dort als das Weltleben aner- 
kennende und daher verweltlichte, hier als die Welt verwerfende 
und daher schroff einseitige Askese und beide Male als Gesetz — 
seinerseits die gesetzesfreie Innerlichkeit des Christentums und 
damit dann auch die freie Durchdringbarkeit des Weltlebens mit 
der christlichen Gesinnung bchauptet habe. Allein das ist beiden 
gegenüber nur bedingt eine wirklich neue Lösung. Das von ihm 
allerdings wieder hergestellte Prinzip der reinen Gesinnungsfreiheit 
ist doch ein inhaltlich streng an die Bibel gebundenes Prinzip 
und steht dadurch der Ethik des Sektentypus mit ihrer gene- 
rellen Verwerfung von Recht, Macht, Staat, Gewalt, Eigennutz 
sehr nahe, und die Ausdehnung dieses Geistes vermöge einer 
kirchlichen Erlösungsanstalt über eine einheitliche christliche Ge- 
sellschaft steht andererseits wiederum der Ethik des katholischen 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 415 


Kirchentypus sehr nahe. Die protestantische Lösung der Span- 
nung in der doppelten Moral von Person und Amt ist nicht eine 
Ueberwindung, sondern eine neue Formulierung des Problems, 
und auch bei dem Protestantismus ist die Verflachung des Pro- 
blems zu einer weltliche und christliche Moral einfach aus der 
Bibelautorität ableitenden Gesetzlichkeit nicht ausgeblieben. 

Aus diesen Aehnlichkeiten und Unterschieden gegenüber dem 
mittelalterlichen Katholizismus ergibt sich auch Aehnlichkeit und 
Unterschied der beiderseitigen Sozialphilosophie. Die protestanti- 
sche Sozialphilosophie führt das naturrechtliche Gedankenkapital 
der Patristik und des Katholizismus in seiner engen Verschlingung 
mit dem christlichen Ideal fort, gibt aber der Beziehung und Zu- 
sammenfassung beider einen neuen Sinn. Da aber die Span- 
nuneen zwischen diesen beiden Elementen nur an einen anderen 
Ort verlegt sind, so kehren sie in veränderter Weise auch in der 
protestantischen Sozialphilosophie wieder. Andererseits ergibt 
sich von hier aus auch Aehnlichkeit und Unterschied gegenüber 
dem Sektentypus. Mit diesem teilt der Protestantismus die Gleich- 
heit und Strenge der christlichen Forderung gegen alle und da- 
mit den religiösen Individualismus. Allein er leitet dieses Indi- 
viduum überall erst ab aus der Wirkung der erlösenden Gnaden- 
anstalt und stellt es vermittelst dieser in den Zusammenhang der 
von ihr umspannten Kulturgemeinschaft. Darum stehen trotz 
alles Individualismus die protestantischen Soziallehren den katho- 
lischen sehr viel näher als denen des Sektentypus. 

Damit haben wir nun endlich die Voraussetzungen 
für das Verständnis der protestantischen Sozial- 
philosophie in der Hand. Von hier aus erhellt ihr wesent- 
licher Unterschied gegen die katholische Sozialphilosophie und 
auch ihr Verhalten zu dem christlichen Radikalismus, der aus dem 
Protestantismus ebenso als Komplementärbewegung hervorgegan- 
gen ist wie aus dem Katholizismus. 

Es wird sich im folgenden darum handeln, die aus diesen 
Grundlagen emporwachsende Sozialphilosophie des Luthertums 
darzustellen, das ziemlich konsequent aus den angegebenen Grund- 
lagen sich herausbildet, und sodann die des Calvinismus, 
die sehr erhebliche Modifikationen an dem gemeinsamen Gedanken- 
kapital vorgenommen hat. Beiden Konfessionen gegenüber wird 
die Frage sein nach ihrem Kirchenbegriff und der Art der 
Sicherstellung der Universalität und Herrschaft der Kirche. So- 


416 Ernst Troeltsch, Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 


dann wird es sich um die kirchliche Ethik handeln und 
die Art der Einverleibung der weltlichen Kultur und der profan- 
sozialen Werte in diese kirchliche Ethik. Da in dieser Zusammen- 
fassung des Gesamtlebens unter die kirchliche Idee bewußt 
oder unbewußt das Ideal eines alle diese Bildungen umfassenden 
soziologischen Grundschemas enthalten ist, so wird es sich weiter um 
das hierbei jeweils vorschwebende soziologische Grund- 
schema handeln. Erst auf diesen Grundlagen wird dann die 
letzte Frage nach der besonderen Gestaltung der sozialen 
Hauptphänomene in Familie, Staat und Gesellschaft be- 
antwortet werden können. 

Aber das konfessionelle Luthertum und der Calvinismus sind 
nicht die einzigen Erzeugnisse der lutherischen Bewegung. Neben 
diesen dem Kirchentypus folgenden Neubildungen sind aus ihr 
auch solche entsprungen, die den Kirchentypus gesprengt und 
mehr oder minder konsequent den Scktentypus entfaltet haben. 
Hier zieht sich von den Täufern und den Spiritualisten bis 
zu den Independenten, dem Pietismus und den modernen Sekten 
cine ununterbrochene Kette von Komplementärbewegungen, die, 
wie bereits mehrfach gezeigt, aus Luthers Ideenwelt hervorgehen 
mußten, sobald dessen Voraussetzung, der Kirchengedanke, durch- 
brochen wurde und denen er selbst sich in seinem Gemeindeideal und 
in seiner radikalen mystischen Ethik bei aller inneren Fremdheit 
doch auf Haaresbreite genähert hatte. Sie bringen erst durch ihren 
Kontrast den konfessionellen kirchenbildenden Protestantismus zum 
vollen Verständnis. Ueberdies aber haben sie seit ihrer Los- 
lösung von der Reformation diese aufs stärkste rückwirkend be- 
einfufßßt, das Luthertum, indem sie es über die Gefahr des Sub- 
jektivismus aufklärten und in den strengsten Objektivismus hinein- 
trieben, den Calvinismus, indem sie ihn zu weitgehender Aufnahme 
gewisser Elemente ihres Denkens veranlaßten und damit schließ- 
lich seine kirchliche Struktur brüchig machten. Und abgeschen 
von diesen Wirkungen auf die Konfessionen haben sie eine all- 
gemeine weltgeschichtliche Bedeutung, indem sie mit ihren Konse- 
quenzen und Ausläufern den religiösen Subjektivismus überhaupt, 
die Trennung von Staat und Kirche, die Independenz der Ge- 
meinden und schließlich des Individuums bedeuteten und damit 
dem Subjektivismus der Aufklärung einen vollen Strom religiöser 
Motivierungen zuführten. So hat ein letztes Kapitel noch von dem 
Sektentypus auf protestantischem Boden zu handeln. 


417 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 


Von 
FRIEDRICH GAERTNER. 


Der aus Deutschland stammende Gedanke einer öffentlich- 
rechtlichen sozialen Versicherung der wirtschaftlich Schwachen 
gegen gewisse Gefahren, die von höherer Gewalt drohen, ist un- 
zweifelhaft in raschem Fortschreiten begriffen. Das bedeutendste 
Problem ist hiebei heute jenes der Alters- und Invalidenversiche- 
rung, die in Deutschland nur für die Arbeiter geschaffen und auch 
nach dem neuen Entwurfe auf diese beschränkt bleiben soll. Die 
in anderen Staaten geschaffenen Systeme stimmen in ihren Grund- 
lagen mit dem deutschen nur zum Teile überein und zeigen Ab- 
weichungen, die sich aus den wirtschaftlichen Verhältnissen, der 
Volkspsychologie und dem verschiedenartigen Aufbau des Ver- 
waltungsapparates erklären. Zum Teile bedeuten sie nur eine 
modernisierte Art der Armenfürsorge. Hicher gehören die 
dänischen Altersunterstützungen für würdige Hilfsbedürftige 
und die französische obligatorische Unterstützung für sub- 
sistenzlose Greise, Invalide und Unheilbare. 

Fin zweiter Kreis umfasst Versicherungskassen, die zwar vom 
Staate organisiert und alimentiert werden, deren 
Mitglieder aber freiwillig und nicht zwangsweise der Kasse 
anschören. Die Organisation ist zwar vom Staate geordnet, der 
eitritt aber fakultativ. Dieses System wurde von Belgien 
geschaffen und hat dort nach mehreren Norvellierunsen nicht un- 
bedeutende Erfolge gezeitigt. Ebenso haben sich ähnliche nach 
dem belgischen Muster geschaffene Einrichtungen in Frankreich 
und Italien als lebensfähig und innerhalb gewisser Grenzen 
auch als wirksam erwiesen. 


418 Friedrich Gaertner, 


Sehr bemerkenswert ist das vor kurzem in England in 
Kraft getretene Gesetz über die Einführung von Alterspensionen. 
Dieses System ist der Eigenart des englischen Verwaltungsappa- 
rates angepaßt. Die Rentenbezieher haben keine Einzahlungen. 
zu leisten. Da vor Zuerkennung eines Anspruches ein Maximal- 
einkommen, also Bedürftigkeit, nachgewiesen werden muß, nähert 
sich dieses System der Armenfürsorge. Es umfaßt ohne Unter- 
schied der Stellung im Produktionsprozesse die Selbständigen wie 
die Arbeiter. 

Das in Deutschland geschaffene System einer Alters- 
und Invalidenversicherung der Arbeiter hat in Frankreich 
und in Oesterreich legislativen Vorschlägen als Vorbild ge- 
dient. 

Angesichts der ungenügenden Erfolge der freiwilligen Kassen 
wurde in Frankreich von einer Kommission der Kammer 1900 
ein Gesetz über Arbeiterpensionen ausgearbeitet, das nach ver- 
schiedenen Abänderungen 1906 zum Beschlusse erhoben wurde, 
die Zustimmung des Senates aber noch nicht erlangt hat. Da- 
nach würde eine obligatorische Altersversicherung geschaffen, 
die auch eine allerdings nur subsidiäre Invalidenversicherung kennt. 
In diesem Punkte besteht gegenüber dem deutschen Systeme ein 
wichtiger Unterschied: In Frankreich wird auch von den Arbeitern 
das Gewicht auf die Altersversorgung gelegt. Die Art der Bei- 
tragsleistung und die Verteilung der Last auf die Versicherten 
und Dienstgeber ist im wesentlichen nach dem deutschen Muster 
geregelt. 

In Oesterreich wurde von der Regierung im Jahre 1904 
ein Programm über die Reform und den Ausbau 
der Arbeiterversicherung« publiziert, welches neben Re- 
formen der Kranken- und Unfallversicherung auch die Alters- und 
Invaliditätsversicherung der Arbeiter vorschlug. Nach einer ein- 
gehenden Kritik dieses Programmes in der Oeffentlichkeit wurde 
im November 1908 im Parlamente eine Regierungsvorlage 
eingereicht, deren Vorschläge über den Rahmen jenes Programmes 
weit hinausgehen: mit der Alters- und Invalidenversicherung der 
Arbeiter soll eine obligatorische Altersversicherung der Kleinge- 
werbetreibenden und Kleingrundbesitzer verbunden und weiters 
der Kreis der gegen Krankheit Versicherten auch auf die land- 
und forstwirtschattlichen Arbeiter ausgedehnt werden. 

Dieser Gesetzentwurf, der über dringenden Wunsch der parla- 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 419 


mentarischen Parteien mit möglichster Beschleunigung fertiege- 
stellt wurde, ist im Abgeordnetenhause einer Kommission zuge- 
wiesen worden. Nach Eröffnung der XIX. Session wurden die 
Referenten bestellt, aber bis zum Ende dieser Tagungsperiode 
im Sommer 1909 sind Berichte nicht erstattet worden. Ebenso ist 
seitens der Beiräte der Regierung und verschiedenen anderen 
Korporationen bisher nur ein Gutachten!) über den Entwurf 
abgegeben worden. Der Arbeitsbeirat des Handelsministeriums 
hat die Vorlage zwar zum Gegenstande von Erörterungen gemacht 
und auch gewisse Beschlüsse gefaßt, schließlich aber seine Be- 
ratungen auf den Herbst vertagt. 

Der Regierungsentwurf, der allscits mit großer Energie ge- 
fordert worden war und zweifellos zahlreichen Wünschen Erfül- 
lung verspricht, hat somit das Interesse der Oeffentlichkeit nicht 
im erwarteten Maße gefesselt, und die parlamentarische Behand- 
lung war bisher trotz mehrfacher Mahnungen der Regierung 
schleppend. 

Dieses plötzliche Nachlassen des Interesses bei allen politi- 
schen Fraktionen dürfte zum Teile darauf zurückzuführen sein, 
daß erst die ziffermäßigen Darlegungen des Entwurfes die not- 
wendiye Höhe der Einzahlungen der Versicherten, wie anderscits 
das erreichbare Ausmaß der Rentenbezüge klargestellt haben. — 

Die vorliegende Abhandlung will nur eine referierende 
Darstellung der Grundzüge des Entwurfes und ihrer Motive 
zum Zwecke haben. 


Bisherige Entwicklung der sozialen Versicherung in 
Oesterreich. 


Als die frühesten Ansätze einer sozialen Versicherung sind in 
Oesterreich die Gesellenladen der Zünfte anzusehen. 

Den ersten Versuch einer sozialen Fürsorge für die gewerb- 
lichen Arbeiter zum Schutze gegen höhere Gewalt enthielt das 
Hofdekret vom 18. Februar 1837 (> Verpflegskostennormale«), das 
die in den Gesindeordnungen von 1810 ausgesprochene Verpflich- 
tung des Dienstherrn, bei Erkrankung des Arbeitnehmers die 
Krankenhauskosten durch mindestens vier Wochen zu tragen, 





!) Gutachten der Prager Handels- und Gewerbekammer, Beilagen Nr. 5, 1909. —. 
Die übrigen Kammern dürften bei dem für den Spätherbst 1909 geplanten Handels- 


kamımertag ein gemeinsames Gutachten beschließen. 


420 Friedrich Gaertner, 


[7 


auch auf gewerbliche Arbeiter und Lehrlinge, mit Ausschluß der 
Taglöhner, ausdehnte. 

Dic, erste Organisation einer sozialen Versicherung stellen 
die Bruderladen (Knappschaftskassen) der Bergleute 
dar, deren Entstehung bis in das 16. Jahrhundert zurückreicht. 
Eine einheitliche gesetzliche Regelung dieser Kassen wurde 
im allgemeinen Berggesetze vom Jahre 1854 versucht, wel- 
ches in seinem zehnten Hauptstücke die Errichtung von Bruder- 
laden änordnet. Danach war jeder Bergwerksbesitzer verpflichtet, 
bei seinem Werke und eventuell gemeinschaftlich mit anderen 
Gewerken Bruderladen zu errichten, bei welchen alle Bergarbeiter 
und Aufseher als beitritts- und beitragspflichtig erklärt wurden. 

Die Krankenversicherung reicht, wie erwähnt, in die Zeit 
der Innungen zurück. Von der modernen Gesetzgebung wurde zu- 
erst in der Gewerbeordnung vom Jahre 1859 im $ 85 die Verpflich- 
tung der Unternehmer ausgesprochen, für eine Krankenversiche- 
rung der Arbeiter Vorsorge zu treffen, wobei im Gegensatz zu 
der Bestimmung über die Bruderladen bereits eine Beitragspflicht des 
Arbeitgebers normiert war. Weitere Bestimmungen jenes Gesetzes 
(SS 114, 124, 128) verfügten die Errichtung genossenschaftlicher 
Unterstützungskassen für die gewerbliche Gehilfenschaft. Die 
Errichtung dieser oblag den Gewerbegenossenschaften (Zwangs- 
innungen), die Beitragspflicht war allgemein und als Beiträge 
sollten die Gehilfen höchstens 3°, des Lohnes, die Unternehmer 
aber nicht mehr als die Hälfte der Gehilfenbeiträge leisten. Bei 
der Verwaltung sollte die Gehilfenschaft sangemessenen Einfluß« 
erhalten. 

Diese Bestimmungen einer Zeit liberaler Gewerbepolitik blie- 
ben fast wirkungslos. Auch die Novellen zum Gewerbegesetzc 
aus den Jahren 1883 und 1885 brachten keine erhebliche Ver- 
besserung, da auch sie nur wenig bestimmte und unklar um- 
schriebene Verfügungen enthielten. Immerhin boten sie den Ge- 
werbeinspektoren die Handhabe zum Eingreifen und deren viel- 
fachen Bemühungen ist es zu danken, daß in verhältnismäßig 
zahlreichen Betrieben Fabrikskrankenkassen zur Errichtung gce- 
langten. Diese zeigten allerdings noch große Mängel. Der ver- 
sicherungstechnische Aufbau wie die Verwaltung waren meist 
höchst unvollkommen und dic Leistungen vielfach sehr niedrig 
oder an die Erfüllung schwerer Bedingungen gebunden. Im Jahre 
ISS6 waren bei dem Bestande von 3810 Genossenschaften nur 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 421 


188 Genossenschaftskassen zur Errichtung gelangt, von welchen 
aber die nicht handwerksmäßig ausgebildeten Hilfsarbeiter meist 
ausgeschlossen blieben. 

Nur die auf Grund des Vereinsgesetzes errichteten sogenannten 
Vereinskassen zeigten einen bedeutenderen Aufschwung. Nicht 
zufolge gesetzlicher Verpflichtung, sondern aus freier Initiative 
der Arbeiter errichtet, gingen sie bei Aufnahme neuer Mitglieder 
meist sehr rigoros vor. Es wurden nur gute Risken, also nach 
ärztlicher Untersuchung als gesund befundene Leute unter einer 
bestimmten Altersgrenze zugelassen. Endlich waren ihre Lei- 
stungen verhältnismäßig gering, da der Arbeitgeber in den meisten 
Fällen keine Beiträge leistete. Nur bei kollektivem Eintritt des 
ganzen Personales eines Unternehmens wurde eine Beitragsleistung 
des Unternehmers vereinbart. Das Vereinsgesetz vom 26. XI. 
1852 RGBl. 253 hatte im § 14 vom Bewilligungswerber Sicher- 
heiten für eine aufrechte Ausführung des Unternehmens gefordert. 
Nach Erlaß des neuen Vereinsgesctzes vom 15. XI. 1867, RGBl. 
Nr. 134, wurden die Vereinskassen nach der Verwaltungspraxis 
als »Wohltätigkeitsvereine« behandelt. Durch das Versicherungs- 
regulativ (Ministerialverordnung vom 18. Aug. 1880 RGBI. Nr. 110 
bezw. vom 5. März 1896 RGBl. 39) wurde diese weitgehende 
Freiheit wieder insoweit eingeschränkt, als die Vereinskassen neuer- 
lich zur Erfüllung gewisser nach versicherungstechnischen Grund- 
sätzen aufgestellten Bedingungen verhalten sind. 

In ähnlich unzulänglicher Weise war die Unfallver- 
sicherung geregelt. Angesichts des völligen Ungenügens der 
Haftpflichtbestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesctz- 
buches?) versuchte die Regierung in Analogie zum deutschen 
Haftpflichtgesetze vom Jahre 1871 ein ähnliches in Oesterreich 
zu schaffen. In der Regierungsvorlage einer Gewerbeordnung, die 
IS77 und 1880 dem Reichsrate vorgelegt wurde, war im $ 64 
cine bezügliche Bestimmung?) enthalten. 

| Nach diesen haftet der Betriebsunternehmer nur insoweit, als ihn selbst 
ein Verschulden am Unfalle trifft; für das Verschulden jener Personen, deren er 
sich im Betriebe bedient, haftet er nur dann, wenn ihn bei Wahl, Bestellung oder 
»ibehaltung dieser Personen ein Verschulden trifft (culpa in eligendo). 

3 »Wenn der Bevollmächtigte oder ein anderer Bestellter des Gewerbsinhabers 
durch Außerachtlassung der Vorschriften des $ 93, oder durch einanderes 
Verschulden in Ausführung ihrer Dienstverrichtungen die Tötung oder körper- 


liche Verletzung eines Hilfsarbeiters herbeigeführt haben, so haftet in allen diesen 


422 Friedrich Gaertner, 


Die ungünstigen Erfahrungen $t), die in Deutschland mit dem 
Haftpflichtgesetz gemacht wurden, bewogen dic Regierung, den 
Entwurf zurückzuziehen und an dessen Stelle gemäß dem in Deutsch- 
land beschrittenen Weg ein Unfallversicherungsgesetz vorzulegen?), 
dem 1885 der Entwurf eines Krankenversicherungsgesetzes®) folgte. 

Das Krankenversicherungsgesetz konnte im Ausschusse nicht 
mehr durchberaten werden, die Vorlage des Unfallversicherungs- 
gesetzes dagegen war 1884 sehr eingehend behandelt und im 
Februar 1885 der Kommissionsbericht fertiggestellt worden. In- 
zwischen war aber die IX. Session geschlossen worden, so dafs 
keiner der beiden Gesetzentwürfe zur Plenarberatung gelangte. 

Zu Beginn der X. Session betonte die Regierung noch ener- 
eischer die Notwendigkeit sozialer Versicherungsinstitutionen. Die 
in Deutschland seit der kaiserlichen Botschaft vom Jahre 1881 in 
Angriff genommene Sozialreform hatte auch in Oesterreich Wie- 
derhall gefunden, und das auf diesem Gebiete damals maßgebliche 
Organ der Regierung, der Scktionschef und nachmalige Finanz- 
minister Dr. Emil Steinbach, der die Gesetzentwürfe ausge- 
arbeitet hatte, empfahl ein energisches Weiterschreiten auf dem 
eingeschlagenen Wege. Ueber seinen Vorschlag gelangten diese 
Reformen in der Thronrede zur Ankündigung, mit welcher 1885 
die X. Session eröffnet wurde. 

Zunächst sollte wie im Deutschen Reiche eine Unfall- und 
Krankenversicherung geschaffen werden, während die Invaliditäts- 


Fällen der Gewerbsinhaber für den dadurch entstandenen Schaden und hat den 
Ersatz nach Maßgabe der §§ 1325 bis 1327 a. b. GB. zu leisten.e Die analoge 
Bestimmung des deutschen Gesetzes vom 7. Juni 1871 ($ 2) lautet: »Wer 
ein Bergwerk, einen Steinbruch, eine Gräberei (Grube) oder eine Fabrik betreibt, 
haftet, wenn ein Bevollmächtigter oder ein Repräsentant oder eine zur Leitung 
oder Beaufsichtirung des Betriebes oder der Arbeiten angenommene Person durch 
ein Verschulden in Ausführung der Dienstverrichtungen den Tod oder die 
Körperverletzung eines Menschen herbeigeführt hat, für den dadurch entstandenen 
Schaden.« 

4) Motivenbericht der Regierungsvorlage, 783 der Beil. Abg.-Haus, IX. Sess., 
S. 24 ff. Nur 120/, der gerichtlich geltend gemachten Ersatzansprüche wurden zu- 
erkannt, SSV/, dagegen abgewiesen. 

5) Eingebracht am 1. Dez. 1883, 783 der Beil.; bereits 1382 war ein dies- 
bezüglicher Initiativantrag gestellt worden: Beil. Nr. 596. 

6) 1052 der Beil. Abg.-Haus, IX. Sess., eingebracht in der 305. Sitzung am 
10. Februar 1885, erste Lesung und Zuweisung an den Gewerbeausschuß in der 


396. Sitzung am 13. Februar 1335. 


ti 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 423 


und Altersversicherung einem späteren Zeitpunkt vorbehalten 
wurde. Dieses Programm war auch in der Einleitung des Be- 
richtes ausgesprochen, den der Gewerbeausschuß über die Re- 
"sierungsvorlage des Krankenversicherungsgesetzes erstattet hatte. 

Das Unfallversicherungsgesetz war, wie erwähnt, 
bereits in der IX. Session im Gewerbeausschusse beraten worden. 
Die Vorlage wich in wesentlichen Punkten vom deutschen Gesetzc 
ab: Organisation ın territorialen Anstalten, Kapitaldeckungssystem 
und Beitragsleistung der Versicherten. In dem Berichte des Aus- 
schusses ^) wird betont, daß ein Staatszuschuß, wie ihn die erste 
deutsche Regierungsvorlage vorschlug, nicht in Betracht gezogen 
werden könnte. Dagegen wird das durch sittliche Gründe wie 
Erwägungen der Billigkeit begründete Heranziehen der Arbeiter 
begrüfst, aber ihre Beitragsleistung von 25 auf I0°/, herabgesetzt. 
Der Ausschaltung des Kleingewerbes und der Landwirtschaft 
wurde gemäß den Motiven der Regierung (S. 28) zugestimmt. 
Das auf territoriale Anstalten gegründete System wurde gutge- 
heiten, aber auch die berufsgenossenschaftliche Versicherung be- 
dingungsweise zugelassen. Als Sprengel der Anstalten wurden 
an Stelle der Handelskammerbezirke die Kronländer bestimmt. — 
Dieser Bericht gelangte, wie erwähnt, infolge Schlusscs der 
IX. Session im Plenum nicht mehr zur Verhandlung. 

Zu Beginn der X. Session wurde gleichzeitig mit dem un- 
veränderten Entwurfe des Krankenversicherungsgesetzes®) jener für 
die Unfallversicherung eingebracht, der fast alle vom Gewerbe- 
ausschuß gewünschten Abänderungen berücksichtigte?). Die Vor- 
lave wurde nunmehr vom Reichsrat verabschiedet und als Gesetz 
vom 28. Dezbr. 1887, RGBl. Nr. ı ex 88 promulgiert. 

Es wurden sieben Versicherungsanstalten errichtet: für Böhmen 
ın Prag, für Niederösterreich in Wien, für Oberösterreich, Salz- 
burg, Tirol und Vorarlberg in Salzburg, für Steiermark und 
Kärnten in Graz, für Mähren und Schlesien in Brünn, für Galizien 
und Bokuwina in Lemberg, für Istrien, Krain und Dalmatien in 
Triest. Der Vorstand besteht zu je einem Drittel aus Unter- 


`) Bericht vom 24. Febr. 1885, 1091 der Beil. — Ein Minoritätsvotum 
trat (in Anlehnung an die deutsche Vorlage vom Jahre 1884) für Berufsgenossen- 
schaften und das Umlagesystem ein. Die Beitragsleistung der Arbeiter wurde ver- 
worfen, 

°») Nr. 84 der Beil. Abg.-Haus, X. Sess. 

“Nr. 75 der Beil. Abg.-Haus, X, Sess. 


424 Friedrich Gaertner, 


nehmern, Versicherten und Mitgliedern, die von der Regierung 
ernannt sind. Die Anstalten vereinigen alle in ihrem Sprengel 
gelegenen Betriebe ohne Rücksicht auf Gleichartigkeit des Berufes 
oder der Unfallsgefahr. Die Beträge werden nach dem Kapital- 
deckungsverfahren als Prämien entrichtet, die nach zwölf Ge- 
fahrenklassen abgestuft sind und auf Grund der Lohnsumme des 
einzelnen Unternehmens kollektiv, also nicht individuell für den 
Versicherten berechnet werden. Der Unternehmer ist berechtigt, 
dem Arbeiter 10°/o der Beiträge vom Lohn abzuziehen. 

Durch das Gesetz vom 20. Juli 1894 RGBl. Nr. 168 1°) wurden 
die Transportbetriebe des Binnenlandes, sowie verschiedene (ins- 
besondere Bau-) Gewerbe in die Unfallversicherung einbezogen, 
wobei für die Eisenbahnen eine Berufsgenossenschaft zur Er- 
richtung gelangte. Durch dieses Ausdehnungsgesetz sind zur Zeit 
der Erlassung 150000 Personen der Unfallversicherung neu unter- 
worfen worden. 

Ueber das Krankenversicherungsgesetzerstattete 
der Ausschuß am 26. Mai 1836 einen sehr eingehenden Bericht.” ) 
Trotz zahlreicher Detailänderungen blicben die Grundlagen des 
Regierungsentwurfes ungeändert. Die Meinungsverschiedenheiten 
betrafen vor allem die Einbeziehung der land- und forstwirtschaft- 
lichen Arbeiter, deren Ausschluß die Regierung und die Aus- 
schußmehrheit vorschlug, sowie die Behandlung der Vereinskassen. 

Das Gesetz ruht auf der Zwangsversicherung. Bestehende 
Kasseneinrichtungen der Innungs- (Genossenschafts-,) Betricbs- 


10) Regierungsvorlage Nr. 256 der Beil. Abg.-Haus, XI. Sess. 1891. — Bericht 
des Gewerbeausschusses Nr. 649 der Beil. Abg.-Haus, XI. Sess. 1893. Vergl. das 
ähnliche deutsche Ausdehnungsgesetz vom 28. Mai 1885. — Von 
einer obligatorischen Versicherung allerland- und forstwirtschaftlichen 
Betriebe, wie sie schon von der Minorität des (jewerbeausschusses sowie in 
einer Resolution des Abgeordnetenhauses 1886 gefordert worden war, wurde aber- 
mals abgesehen, und nur eine fakultative Versicherung zugelassen. Doch erklärt 
der Motivenbericht der Regierung (S. 7 1. c.), daß auch die obligatorische in Aus- 
sicht genommen sei. Der Ausschufsbericht beschäftigt sich mit dieser Frage sehr 
eingehend (S. 19 ff.) und weist auf die Ergebnisse der verschiedenen Anstalten hin, 
bei welchen der Aufwand für die Gruppe I. A, land- und forstwirtschaftliche Be- 
triebe unter Verwendung von Motoren, mehr als fünfmal so groß ist als die Ein- 
nahme an Nettoprämien, wodurch die Grundlagen der Gebarung geradezu ins 
Wanken gebracht worden sei. 

11) Nr. 155 der Beil, Abg.-Haus X. Sess. — Berichterstatter Dr, Ritter von 


Bilinski, Minvritätsberichterstatter Dr. J]. M. Baernreither. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 425 


|Fabriks-)Krankenkassen, der Bruderladen (Knappschaftskassen) 
sowie der freien Hilfskassen wurden aufrechterhalten, aus »echt 
konservativrem Bestreben, das Lebensfähige nach Möglichkeit zu 
erhaltene, Als eigentliches obligatorisches Kasseninstitut wurde 
die Bezirkskrankenkasse aufgestellt, die alle Versicher- 
ungspflichtigen aufzunehmen hat, die keiner anderen Kasse an- 
gehören. Im Gegensatz zur beruflich gegliederten Ortskranken- 
kasse deutschen Systems wurden (ähnlich wie bei der Unfall- 
versicherung) territoriale Anstalten geschaffen, die in 
der Regel für den Sprengel eines Bezirksgerichtes zu errichten 
sind. Wie in Deutschland wurden Mindestleistungen vorgesehen 
und das Beitragsverhältnis und ebenso der Anteil an der Ver- 
waltung nach dem Schlüssel !/; zu ?/3 normiert. 

Der Ausschuß ergänzte das Gesetz durch eine wichtige Be- 
stimmung, wonach die Bezirkskrankenkassen zu Zwangsver- 
bänden vereinigt werden, deren Sprengel mit jenen der Unfall- 
versicherungsanstalten zusammenfallen. Diese besorgen auch die 
Verwaltung der Kassenverbände, wodurch ein organischer Zu- 
sammenhang zwischen den beiden Versicherungszweigen angebahnt 
wird. Die Verbände haben einen Verbands-Reservefond zu bilden, 
sowie die Kapitalanlage für die Verbandskasse und die Ver- 
waltungskontrolle durchzuführen. Endlich sah der Ausschuß die 
Ucberweisung von Reserveanteilen vor ($ 13,6) '?). Auf diese 
Weise sollte cs dem Arbeiter möglich: gemacht werden, ohne 
Rücksicht auf etwaige in einer Krankenkasse erworbenen Rechte 
seine Freizügigkeit allein nach Maßgabe der L.ohnverhältnisse 
auszunützen. — Gemäß dieser vom Ausschusse gegebenen Ias- 
sung gelangte das Gesetz mit unwesentlichen Abänderungen, die 
teils das Abgeordneten- teils das Herrenhaus vornahm, am 
30. März 1888 zur Sanktion (RGBl. 33). Am 6. Juli 1888 trat 
es in Kraft und am 1. August 18589 begann nach Organi- 
sation des Kassenwesens die Versicherung. — Noch vor dem 
l:intreten der Wirksamkeit ist aber eine Abänderung erfolgt: Die 
linger bestehenden Betriebs- und Vereinskassen, die größere Re- 
servefonds angesammelt hatten, nahmen in lebhafter Weise gegen 
die Uecberweisung von Reserveanteilen Stellung und forderten in 
zahlreichen Petitionen die Aufhebung dieser Bestimmung. Diese 
erfolste nach Durchführung einer Expertise durch eine kurze 


1) Vgl. Ausschußbericht S. 19 ff. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 2. 25 


426 Friedrich Gaertner, 


Novelle '?). 

Ein weiterer Schritt der Gesetzgebung auf dem Gebiete der 
Sozialversicherung war die Erlassung des Gesetzes über die 
registrierten Hilfskassen vom 16. Juli 1892 RGBl. 
Nr. 202. Die freien Kassen unterstanden, wie bereits ausgeführt, 
ursprünglich dem Vereinsgesetze vom Jahre 1852, nach Erlassung 
des Vereinsgesetzes vom Jahre 1867 hatte eine mildere Praxis 
platzgegriffen, mit der aber nach 1830 wieder gebrochen wurde. 

Das Krankenversicherungsgesetz vom Jahre 1887 ließ nun 
Vereinskassen nur dann als Träger der obligatorischen Ver- 
sicherung zu ($ 60), wenn sie sich den Vorschriften des Gesctzes 
vom Jahre 1852 anpaßten. Das Abgeordnetenhaus beschloß hiezu 
eine Resolution, durch welche die Regierung zur Vorlage des 
Entwurfes eines Hilfskassengesetzes aufgefordert wurde. Ein 
solcher wurde vom Abgeordneten und nachmaligen Handels- 
minister Dr. Joseph Maria Baernreither am 25. Februar 
1887 als Initiativantrag '*) vorgelegt und gelangte mit unwesent- 
lichen Aenderungen als das oben erwähnte Gesetz zur Sanktion. 

Hilfskassen sind auf Gegenseitigkeit begründete Vereine, die 
Versicherung von Krankenunterstützungen, Begräbnisgeldern, von 
Invaliditäts- und Altersrenten, Witwen- und Waisen-Unterstützungen, 
sowie von Heiratsgut zum Zwecke haben. Auch Arbeitslosen- 
Versicherung wie die Einrichtung von Bibliotheken kann in den 
Vereinszweck einbezogen werden. Hilfskassen, die den Bestim- 
mungen des Krankenversicherungsgesetzes ($ 60) entsprechen, wer- 
den auch als Träger der obligatorischen Versicherung zugelassen. 

Das Statut der Hilfskasse muß gewissen gesetzlichen Anfor- 
derungen entsprechen, worauf bei der Landesbehörde die Regi- 
strierung vorgenommen werden kann. Durch diese erwirbt die 
Kasse bestimmte Rechte, insbesondere jenes der juristischen Per- 
sönlichkeit. Neben den ordentlichen Mitgliedern können auch 
unterstützende eintreten, die zwar Beiträge leisten, aber kcinen 
Anspruch erwerben. Es ist hiebei insbesondere an die Mitwir- 
kung der Länder und Gemeinden zur Erreichung der Versiche- 
rungszweckce gedacht. Als Organe der Kasse fungieren die Gene- 
ralversammlung, der Vorstand, der Ueberwachungsausschuß und 
das Schiedsgericht. Die Kassen haben gewissen versicherungs- 


13) Bericht des Gewerbeausschusses, 753 der Beil., X. Sess. 1889; Gesetz vom 
4. April 1859 RGBl. Nr. 39. 
14) Beil, Nr. 9, Abg.-Haus XI. Sess. 


P a 


i 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 427 


technischen Anforderungen zu entsprechen, worüber die Staats- 
behörde zu wachen hat. Bei den zur obligatorischen Kranken- 
versicherung zugelassenen Kassen reicht die Staatsaufsicht weiter. 

Der Erfolg dieses Gesetzes war nicht namhaft, da die Um- 
wandlung der auf Grund des Vereinsgesetzes errichteten Kassen 
in registrierte Hilfskassen nicht obligatorisch vorgeschrieben war. 
Infolgedessen zogen es zahlreiche Vereinskassen vor, die Umge- 
staltung in registrierte Hilfskassen nicht zu vollziehen. Es kann 
bezweifelt werden, ob dies im Interesse des Kassenwesens und 
der Versicherten gelegen ist. 

Die Gewerbenovelle vom Jahre 1897 brachte insoweit 
eine Besserung, als im $ 114 Abs. ı zur Förderung der humani- 
tiren Interessen der Genossenschaften die Errichtung von Unter- 
stützungskassen vorgesehen wurde, hinsichtlich welcher die No- 
velle vom Jahre 1907 im $ 115a ausdrücklich verfügt, daß diese 
Kassen, soweit sie auf dem Grundsatze der Freiwilligkeit beruhen, 
nach den Vorschriften des Hilfskassengesetzes zu errichten sind. 
Durch das Eingreifen der Genossenschaftsinstruktoren (seit 1900) 
ist die Errichtung von Meisterkrankenkassen häufiger erfolgt, wo- 
bei sich jedoch insbesondere aus der ablehnenden Haltung der 
Aerzte gewisse Schwierigkeiten ergaben. 


An Kassen bestanden: 


1893: 2 2. 6 ah ee A I 
189, e 2.8 u rew u ii ei 585 
1900, u 5 u oa 5 ao TO 
1003. o s: a ae a ih ie. OO 
OOA u a ee pl 
POOS w a er ee een 2A 
1500. a 5 a a ae a a A 


Von den 271 Kassen, die am Ende des Jahres 1906 registriert 
waren, haben nur 244 tatsächlich eine Tätigkeit entfaltet. Von 
diesen waren 134 Meisterunterstützungs- und -krankenkassen. An 
Ihliskassen, die zur obligatorischen Arbeiterkrankenversicherung 
berechtigt sind, bestanden 94. Die Zahl der Versicherten belief 
sich auf 197453, hierunter 136018 in der Krankenversicherung. 
Die Einnahmen betrugen 4,15 Mill. K., hievon 3,5 Mill. K. Beiträge; 
insgesamt wurden 2,92 Mill. K. verausgabt, wovon 2,19 Mill. K. 
für Versicherungsleistungen. Der Vermögensstand der Hilfskassen 
am Ende 1906 betrug 7,1 Mill. K., wovon 1,23 Mill. K. auf den 


25 * 


428 Friedrich Gaertner, 


Zuwachs im Jahre 1906 entfällt?>). 


* 
x x 


Reformbestrebungen und das „Programm‘ vom Jahre 1904. 


Nach einer Novelle vom Jahre 1894, durch welche der Kreis 
der unfallversicherungspflichtigen Betriebe erweitert wurde, trat 
für die Reform und den Ausbau der sozialen Versicherung Still- 
stand ein!®), In den Jahren bis 1897 fanden Enqueten über die 
Reform der Kranken- und Unfallversicherung statt und das ge- 
sammelte Material bildete die Grundlage zu legislativen Vor- 
schlägen, die jedoch nicht zur parlamentarischen Erledigung ge- 
langten 17). 

Die Durchführung von Teilreformen trat aber in den Hinter- 
grund, als Vorstudien für eine Alters- und Invalidenversicherung 
in Angriff genommen wurden. Diese war zunächst von der Ar- 
beiterschaft sowie von den Krankenkassen gefordert worden. Aber 
infolge einer Abänderung des Gesetzes über die Heimatsberechti- 
gung waren auch die Gemeinden an der Schaffung einer derar- 
artigen Alters- und Invalidenfürsorge interessiert. Durch die Hei- 
matsgesetznovelle vom Jahre 1896, deren wesentlichste Bestim- 
mung im Jahre 190I wirksam wurde, ist jeder Eigenberechtigte 
nach zehnjähriger Seßhaftigkeit in einer Gemeinde in deren Hei- 
matsverband aufzunehmen und erwirbt damit das Anrecht auf 
Armenfürsorge. Dadurch sind in den Budgets der Gemeinden 
starke Verschiebungen eingetreten und insbesondere den Industrie- 
städten große Verpflichtungen aus der Armenfürsorge für inva- 
lide Arbeiter erwachsen. 

Die Regierung verschloß sich der Berechtigung dieser Wünsche 
nicht und im Departement für Arbeiterversicherung im Ministe- 
rium des Innern wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Re- 
form und Ausbau der Arbeiterversicherung fertiggestellt. Dieser 
wurde jedoch im Reichsrate nicht als Regierungsvorlage eingebracht, 





15) »Die Ergebnisse der Gebahrung und der Statistik der registrierten Hilfs- 
kassen.«e Jährliche Berichte des Ministers des Innern an den Reichsrat. — Wien, 
Hof- und Staatsdruckerei, 

18) Jüngst gelangte eine Regierungsvorlage über den Lohnlistenzwany 
in der Unfallversicherung zur parlamentarischen Erledigung. (Gesetz vom S. Febr. 
1909, RGBl, Nr. 29.) ` 

17) Regierungsvorlage des Gesetzes betr. die Sozialversicherung, Begründung, 
S 131. 


— — 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 429 


sondern vom Ministerpräsidenten Dr. von Koerberals »Pro- 
gramm für de Reform und Ausbau der Arbeiter- 
versicherung« zunächst zur öffentlichen Diskussion gestellt !8). 

Die Vorschläge des Programmes sind in den Grundzügen 
nach dem Vorbilde im Deutschen Reiche aufgebaut und gemäß 
den dort gemachten Erfahrungen wurde eine organisatorische Ver- 
einheitlichung der drei Versicherungszweige vorgeschlagen. So- 
mit nähert sich das Programm in den wesentlichsten Punkten dem 
im Jahre 1909 veröffentlichten deutschen »Entwurfe einer 
Reichsversicherungsordnung«. Ein bemerkenswerter 
Unterschied liegt in dem ungleich größeren Maße von Autonomie, 
welches das österreichische Programm gewährt. 

Das »Programm« hat ebenso wie der deutsche Entwurf so- 
wohl de Verschmelzung der drei Versicherungsarten, wie 
de Ekinheitskasse in der Krankenversicherung abgelehnt, 
und schlug die Einführung eines neuen Versicherungszweiges, der 
Invaliden- und Altersversicherung vor. Der 
Staatszuschuß für diese wurde um 50%, höher als der 
deutsche angesetzt (go K. gleich 75 Mk. gegen 50 Mk.). Die 
Altersgrenze für den Bezug der Altersrente wurde mit 65 (statt 
;0) Jahren vorgeschlagen. Als Hinterblicbenenfürsorge wurde 
eine mäßige Kapitalabfertigung in Aussicht gestellt. 

Der Kreis der versicherungspflichtigen Per- 
sonen wurde für Invaliden- wie für Krankenversicherung mög- 
lichst gleich bestimmt. Er umfafste vornehmlich die industrielle 
und gewerbliche, und nur zum kleinen Teile die land- und forst- 
wirtschaftliche Arbeiterschaft. Die Selbständigen wurden 
in die Zwangsversicherung nicht einbezogen, sondern nur inner- 
halb gewisser Grenzen die freiwillige Versicherung mit Staatszu- 
schuf zugelassen. An dieser sollten Personen teilnehmen können, 
welche das fünfunddreißigste Lebensjahr nicht überschritten haben, 
deren Jahreseinkommen 3600 K. nicht übersteigt und die nicht 
mehr als zwei Lohnarbeiter beschäftigen. Weiter war Hausge- 
werbetreibenden und Heimarbeitsmeistern innerhalb gleicher Gren- 
zen des Lebensalters und Einkommens die freiwillige Versiche- 
rung gestattet. 

Die Unfallversicherungspflicht wurde dagegen 
nur für Arbeiter festgesetzt, die in Betrieben mit besonderer Un- 


1) In der 291. Sitzung der XVII. Sess. des Abg.-Hauses am 29. Dezember 


1904 dem Abgeurdnetenhause vorgelegt. 


430 Friedrich Gaertner, 


fallsgefahr beschäftigt sind. Hiedurch blieb der Unfallversiche- 
rung der Charakter einer Spezialversicherung gewahrt. 

Die drei Versicherungszweige sollten eine einheitliche Orga- 
nisation erhalten und dadurch in organische Verbindung gebracht 
werden. Als Lokalorgane waren die Bezirkskrankenkassen ge- 
dacht, welche als Unterbau des ganzen Systems fungieren sollten. 
Bei ihnen hätte sich das Meldewesen und die Beitragseinziehung 
für alle drei Zweige konzentrieren sollen, so daß die Notwendig- 
keit einer besonderen Beitragsvorschreibung zur Unfallversiche- 
rung entfiel. Viclmehr wären die Unfallversicherungsbeiträge 
gleichzeitig mit jenen der Krankenversicherung berechnet und 
unter einem eingezogen worden. Hiedurch sollte auch der Ueber- 
gang von einer Kollektivversicherung zu Individual-Unfallversiche- 
rung ermöglicht werden. 

Die Bezirkskrankenkassen sollten eine teilweise Umgestaltung 
erfahren, um als Organe der Invalidenversicherung geeignet zu 
sein. Ihre Leistungsfähigeit sollte durch Festsetzung eines Mini- 
malstandes von 1000 Mitgliedern gesichert werden. An Stelle 
des Verhältnisses von zwei Drittel zu einem Drittel, welches 
seinerzeit nach dem deutschen Vorbilde sowohl für die Ver- 
teilung der Beitragslast zwischen Versicherten und Arbeit- 
gebern wie für die Vertretung im Vorstande angenom- 
men wurde, wurde nunmehr die Parität vorgeschlagen !*). 

Weiter hätten die im neuen System überordneten Organe 
einen ausreichenden Einfluß auf die Besorgung des Wirkungs- 
kreises erlangt, der den Krankenkassen auf dem Gebiete der Un- 
fall- und Invalidenversicherung übertragen wurde. Zu diesem Be- 
hufe sollte der leitende Beamte der Bezirkskrankenkasse von der 
staatlichen Invalidenkasse ernannt werden und dieser für die Ge- 
stion verantwortlich sein. 

Als Mittelstufe der Organisation waren die territorialen 
Arbeiterunfallversicherungsanstalten, als obere Stufe eine zen- 
trale staatliche Invalidenkasse in Wien gedacht. Sie hätte als 
finanzieller Träger der gesamten Invalidenversicherung zu fungieren 
gchabt, die für das ganze Staatsgebiet einen Riskenkreis ohne 
Unterschied zwischen industriellem und agrarischem Gebiete ge- 
schaffen hätte. 

Zur Durchführung dieses Systems wurde für alle drei Ver- 
u 10) Vgl $ 462 des Entwurfes der Reichsversicherungsordnung sowie die be- 


merkenswerten Ausführungen des Motivenberichtes ebenda S. 63—70. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 431 


sicherungszweige eine gemeinsame Lohngrundlage — ein System 
von sechs Lohnklassen — vorgeschlagen und damit die bisherigen 
Unterschiede der Bemessungsgrundlage zwischen der Kranken- 
und Unfallversicherung aufgehoben. Die Versicherungsträger : 
Krankenkassen, territoriale Unfallversicherungsanstalten und In- 
valldenkassen blieben finanziell voneinander unabhängig. 

Die Judikatur wurde zwischen besonderen Schiedsge- 
richten verteilt, denen die Entscheidung strittiger Ansprüche in 
allen Versicherungszweigen übertragen werden sollte. Als oberste 
Instanz war ein Obergericht für Arbeiterversicherung vorgeschen. 
Die übrige Judikatur verblieb den Verwaltungsbehörden. Als 
oberste Spruchstelle hätten somit zwei Gerichtshöfe, das genannte 
Übergericht für die Entscheidungen der privatrechtlichen Ansprüche 
und der Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich der Ueberprüfung von 
Entscheidungen der Verwaltungsbehörden fungiert. 

Endlich wurden einschneidende Reformen der Kranken- 
und Unfallversicherung in Vorschlag gcbracht. So 
sollte die Acrztefrage eine Neuregelung erfahren. Eine Reihe 
von Mafiregeln richtete sich gegen das Defizit am Deckungskapital, 
welches mehrere Anstalten aufwiesen. Am System der Kapital- 
deckung wurde jedoch festgehalten. 

Inden Gutachten”) über das Koerbersche Reformpro- 
gramm wurde allgemein eine Erweiterung des Kreises der Ver- 
sicherten gefordert: Die Gesamtheit der land- und forstwirt- 
schaftlichen Arbeiter, sowie die Heimarbeiter 
sollten in die Versicherung einbezogen werden. Weiter empfahlen 


+0) Bericht des Präsidialausschusses der vereinigten Handels- und Ge- 
werbekammern und des Zentralverbandes der Industriellen Oesterreichs. 
Reichenberg, Verlag der Handels- und Gewerbekammer. Ebenso: Stenogr. Prot, 
des VII. Delegiertentages der Handels- und Gewerbekammern samt Nachtrag. — 
Gutachten der territorialen Arbeiterunfallversicherungsanstalten, 
Wien 1907, Verlag des Verbandes. — Bericht an den Versicherungsbeirat 
betreffend das »Progamm«, erstattet vom Vorsitzenden Hofrat Prof. E. Czuber, 
Wien 1907. (Behandelt besonders die versicherungstechnischen Fragen.) — Proto- 
koll der XXL Sitzung des Arbeitsbeirates vom 9.—II. Dezember 1907, 
Wien, k. k. Arbeitsstatistisches Amt. Vgl. hiezu: Grundfragen der sozi- 
alen Versicherung in Oesterreiche von Dr. Josef M. Baern- 
reither, Wien 1908. — Mitteilungen über die Verhandlungen der Sektion für 
Land- und Forstwirtschaft des Industrie- und Landwirtschaftsrates > 
12. Tagung, Wien 1908. — Verhandlungen und Beschlüsse des Industrie- 


rates, 19. Heft, Reform und Ausbau der Arbeiterversicherung, Wien 1908. 


432 Friedrich Gaertner, 


die Gutachten eine Erweiterung auf gewisse Kreise der Selb- 
ständigen?!). 

Die Vorschläge über die Organisation wurden von 
industrieller Seite im großen Ganzen gutgeheißen. Der Arbeits- 
beirat hingegen sprach sich sowohl gegen die Parität im Vor- 
stande, wie gegen die Ernennung des leitenden Beamten durch 
die Staatsanstalt aus. Sein Gutachten empfahl die Beibehaltung 
des gegenwärtigen Verhältnisses (zwei Drittel zu einem Drittel) 
sowohl für die Beitragszahlung wie für die Vertretung im Vor- 
stande. Der leitende Beamte sollte zwar von der staatlichen An- 
stalt, jedoch »im Einverständnisse mit dem Kassenvorstande« er- 
nannt werden. Für das Aufrechterhalten des geltenden Schlüssels 
der Beitragsleistung anstelle einer paritätischen stimmten auch die 
Arbeitervertreter. 

Der Antrag auf Schaffung von Einheitskassen wurde vom 
Arbeitsbeirate abgelehnt. Für die Wahlen in den Vorstand der 
Krankenkassen wurde das Proportionalsystem empfohlen. 

An Stelle einer zentralisierten staatlichen Invalidenkasse 
in Wien sollte eine Anstalt treten, zu deren Verwaltung auch Ver- 
treter der Unternehmer und Arbeiter beigezogen würden. Ueber- 
dies empfahl der Arbeitsbeirat zur Vermeidung einer allzu weit- 
gehenden Zentralisation die Bildung von Landeskommis- 
sionen in jedem Kronlande, welchen (wie den territorialen An- 
stalten in Deutschland) Verfügungen über die Kapitalsanlage so- 
wie über sozialhygienische Maßregeln einzuräumen wären. Diese 
Kommissionen sollten zu gleichen Teilen aus Vertretern der 
Dienstgeber und der Versicherten, sowie aus einem vom Staate 
ernannten Miteliede als Vorstand bestehen. Ein Wirkungskreis 
der Selbstvrerwaltungskörper der Länder nach Art der deutschen 
Organisation war weder von der Regierungsvorlage noch von 
den Gutachten vorgeschen worden. 

Hinsichtlich des Vorstandes der territorialen Unfall- 
versicherungsanstalten wurde vom Industrierate und 
vom Arbeitsbeirate ein Kompromißvorschlag vertreten, wonach 
das bisherise Vertretungsverhältnis (je ein Drittel Unternehmer, 
Arbeiter und vom Staate Ernannter) derart abzuändern wäre, dafs 
der Vorstand zu zwei Dritteln aus Unternehmern und einem Drittel 
aus Arbeitern bestünde. Der Obmann würde aus der Kurie der 
Unternehmer, sein Stellvertreter aus jener der Arbeiter gewählt. 





21) Vgl. unten S. 438 ff. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich, 433 


Die Industrie sollte den maßgebenden Einfluß erhalten, aber 
auch die volle Verantwortung für die Verwaltung tragen. — Die 
Gutachten sprachen sich allgemein für das Beibehalten der Ka- 
pitalsdeckung aus. Das starke Ansteigen des Erforder- 
nisses in Deutschland ließ einen Uebergang zum Umlagensystem 
nicht vorteilhaft erscheinen °?). 


* : %* 

Der Abschluß der Beratungen im Arbeitsbeirate fiel mit einer 
tiefgreifenden Umformung der politischen Machtverhältnisse zu- 
sammen. Die Wahlreform hatte dem Kuriensystem ein Ende 
semacht und im Frühjahr 1907 trat das erste Abgeordnetenhaus 
zusammen, das aus der Wahl nach dem allgemeinen, gleichen 
Stimmrechte hervorgegangen ist. Bei den Wahlen war die Alters- 
und Invalidenversicherung vielfach der Gegenstand der politischen 
Diskussion gewesen, wobei aber bereits bemerkenswerte Ver- 
schiedenheiten in den Auffassungen und Wünschen zu Tage 
traten. 

Das rege Interesse, das dem Problem der Alters- und Inva- 
liditätsversicherung von der Wählerschaft und damit von den 
politischen Parteien entgegengebracht wurde, veranlaßte die Re- 
sierung zur raschen Verarbeitung des seit Veröffentlichung des 
Koerberschen Programms angesammelten Materials. 

Die Tendenzen und Anschauungen in dem neu gewählten 
Abgeordnetenhause wurden im Sommer 1908 durch eine Debatte 
über die prinzipiellen Fragen der Alters- und Invaliditätsversiche- 
rung klargestellt. Die Abgeordneten Eldersch und Genossen 
(sozialdemokratische Fraktion) legten am 17. Juni?) dem Ab- 
seordnetenhause einen Dringlichkeitsantrag vor, in welchem von 
der Regierung präzise Erklärungen gefordert wurden, in welchem 
Stadium sich die Vorbereitung der Gesetzentwürfe über die Re- 
Iorm der Kranken- und Unfallversicherung und die Einführung 
der Alters- und Invaliditätsversicherung befinden, auf welcher 
Basis diese letztere aufgebaut werden soll und wann die Gesetz- 
entwürfe dem Abgeordnetenhause zugehen werden. Dieser An- 
trag gelangte am 3., 6, und 7. Juli 1908 °') zur Verhandlung. 


*; Hinsichtlich der Sanierung des Defizites an Deckungskapitalien, das bei 
mehreren der territorialen Anstalten eine bedeutende Höhe erreicht hat, vergl. 
unten den Abschnitt über Reform der Unfallversicherune. 

3) 89. Sitzung der XVIIL. Sess., 17. Juni 1005, Sten. Prot. S. 6017. 


De 


"i 100. Sitzung der XVIII. Sess. am 3. Juli 1908, Sten. Prot. S. 6923—0952. 


434 Friedrich Gaertner, 


In der Debatte wurde allgemein die Ausdehnung der 
Zwangsversicherung auf die Selbständigen für 
notwendig erklärt. Diese Stellungnahme erklärt sich aus der 
Konfiguration des Abgeordnetenhauses; das allgemeine Wahlrecht 
hat den Schwerpunkt der politischen Macht in der großen Mehrzahl 
der Wahlbezirke in die gerade in Oesterreich so zahlreiche 
Schicht der kleinen selbständigen Unternehmer gelegt. Aber 
auch die Redner der sozialdemokratischen Fraktion haben den 
Wunsch nach einer Altersfürsorge des Kleingewerbes und der 
Bauern unterstützt, jedoch gefordert, daß hiedurch der Ausbau 
der Arbeiterversicherung nicht verzögert werde. Nachdem das 
Haus dem Antrag die Dringlichkeit einhellig zuerkannt hatte, gab 
der Minister des Innern Freiherr von Bienerth die Erklärung 
ab, daß der neue Entwurf bis zum 3. November 1908 zur Vor- 
lage gelangen werde. Der Minister präzisierte die Grundzüge 
des auszuarbeitenden Gesetzes wie folgt: 

„Hinsichtlich der Grundzüge des Entwurfes will ich mich in 
diesem Augenblicke auf die Mitteilung beschränken, daß er nebst 
einer Reform der Kranken- und Unfallversicher- 
ung die Invaliditäts- und Altersversicherung 
der Arbeiter umfassen wird; der Entwurf wird aber auch 
bindende Fürsorgeeinrichtungen treffen für den 
Kreis jener wirtschaftlich Selbständigen, die nach 
ihrer Lebenshaltung der Arbeiterschaft nahe stehen 
und in gleicher und ebenso berechtigter Weise 
das Bedürfnis nach einer Versorgung für die Zeit der infolge 
fortschreitenden AltersgemindertenErwerbsunfähig- 
keit empfinden.“ 

Diese Ankündigung der Regierung, in dem Rahmen des 
Gesetzentwurfes neben der Invalidenversicherung der Arbeiter 
auch eine obligatorische Altersversicherung der Selbständigen 
aufnehmen zu wollen, fand die ungeteilte Zustimmung des Hauses; 
in der Schlußabstimmung wurde ein vom Abgeordneten Loser 
(christlich-sozial) gestellter Antrag einstimmig angenommen, nach 
welchem das Haus die Erklärung der Regierung zur Kenntnis 
nimmt. 

Der demgcmäß am 3. November 1908 eingebrachte G esetz- 


101. Sitzung am 6. Juli 1908, Sten. Prot. S. 6966—7000 und 102. Sitzung vom 
7. Juli, Sten. Prot. S. 7014—7025. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 435 


entwurf betreffend die Sozialversicherung*?) faßt 
die Arbeiter und die Selbständigen im Rahmen eines Gesetzes 
zusammen. Gemäß den Vorschlägen des Programmes wird für 
alle Versicherungszweige eine einheitliche Organisa- 
tion aufgestellt. Für die Selbständigen wird die Schaf- 
fing einer obligatorischen Altersversicherung 
vorgeschlagen, die in Gemeinschaft mit der Arbeiterversicherung 
sowohl hinsichtlich der Organisation wic hinsichtlich des Risken- 
kreises durchgeführt werden soll. 


Die Versicherung der Selbständigen. 
(Grundsätzliche Fragen) 


Das Einbeziehen der Selbständigen ?®) in die obligatorische 
Versicherung ist die einschneidendste Veränderung des Reform- 
programmes vom Jahre 1904 und zugleich die wesentlichste Ab- 
weichung von dem in Deutschland angenommenen Systeme. 

Die Beschränkung der deutschen Invalidenversicherung auf 
die Arbeiter erklärt sich aus der Genesis der deutschen Ver- 
sicherungsgesetzgebung. Bismarck ergriff die Initiative zu 
dem großen legislativen Werke vorwiegend aus politischen Gründen: 
Die soziale Fürsorge war als ein Gegenstück der Repressivmaß- 
regeln gedacht, die gegen das Anwachsen der Sozialdemokratie 
ergriffen wurden. 

Weiter waren zur Zeit der Schaffung der deutschen Gesetze 
die Lehren der individualistischen Schule noch in ungleich stär- 
kerem Maße wirksam als dies in der Gegenwart der Fall ist, in 
welcher die Organisation der Einzelnen in Gruppen und Verbänden, 
sowie dic Beschränkungen der Willensfreiheit aus sozialen Rück- 
sichten durch das öffentliche Recht umfassender geworden sind. 

Seit 1881, da in der kaiserlichen Botschaft die Schöpfung 
der sozialen Versicherung angekündigt wurde, hat neben der 
Arbeiterfrage die Mittelstandsbewegung erhöhte Bedeutung er- 
langt und ihre Probleme kamen neben den sozialpolitischen 
Fragen, welche die Lohnarbeiterschaft betreffen, auf die Tages- 
ordnung. In dem Kreise der Maßregeln, die von dem zentralen 
Gesichtspunkte der Sicherung der Existenz aus gefordert wurden, 


25) 1160 der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Abgeordnetenhauses, 
XVIII Sess. 1908; neuerlich eingebracht als Nr. 7 der Beil. in der XIX. Sess. 1909. 
28) Unter »Selbständigen« werden die Kleingewerbetreibenden, die Kleinhändler 


sowie die Kleingrundbesitzer verstanden. 


436 Friedrich Gaertner, 


traten jene der Fürsorge für das Alter mehr und mehr in den 
Vordergrund. Zunächst war cs der neue Mittelstand, die Privat- 
beamten, welche die Schöpfung einer Pensionsversicherung an- 
strebten. Jenen schloßen sich aber die Kleinunternehmer an, 
die gleichfalls die Einrichtung einer Altersfürsorge forderten. 

In Belgien und Frankreich, wo die Mittelstandspolitik auf 
diesem Gebiete praktische Erfolge erreichte, wurden auch Vecer- 
sorgungseinrichtungen für die Selbständigen geschaffen, die 
jedoch nur fakultativen Charakter tragen. In Deutschland hat die 
Bewegung in den interessierten Kreisen selbst niemals größeren 
Umfang angenommen?‘). Nur in der wissenschaftlichen Kritik 
wurde mehrfach das Einbeziehen der Handwerker und noch 
weiter jenes der Kleinbauern in die Zwangsversicherung ver- 
treten ?®). 


:7), Der IV. Handwerks- und Gewerbekammertag in München 1903 beschloß 
eine Resolution an die Reichsregierung und den Reichstag, in welcher die Aus- 
dehnung der obligatorischen Alters- und Invalidenversicherung auf die selbständigen 
Handwerker angesprochen wurde. Dieser Beschluß kam gegen die Opposition einer 
zahlreichen Minorität zustande, die unter Führung der Dresdener Gewerbekammer 
gegen eine Zwangsversicherung des Gewerbes Stellung nahm: Die große Mehrzahl 
der Handwerker könne ihr Gewerbe bis an ihr Lebensende betreiben und es würde 
dem Stande mehr genützt, wenn die Mittel, die für den Reichszuschuß zur Ver- 
sicherung in Anspruch genommen würden, für Zwecke der Gewerbeförderung zur 
Verwendung gelangen könnten. — Von anderer Seite wurde gegen die Zwangs- 
versicherung geltend gemacht, daß durch sie das Selbstbewußtsein und die Selbst- 
bestimmuug der Handwerker beeinträchtigt würde. — Die Reichsregierung verhielt 
sich gegenüber diesen Wünschen ablehnend. Der VII. deutsche Handwerks- und 
(sewerbekammertag in Köln 1905 forderte nurmehr einen Ausbau der freiwilligen 
Versicherung und die Einführung höherer Lohnklassen, um die Versicherung den 
Handwerkern nutzbarer zu gestalten. Der Entwurf einer Reichsversiche- 
rungsordnung (1909) sieht für die Selbständigen nur eine fakultative Ver- 
sicherung mit der Möglichkeit von freiwilligen Mechrleistungen vor. Der Bundesrat 
ist allerdings ermächtigt, die Versicherungs pflicht auch auf diese Kreise aus- 
zudehnen, 

3) W. Kulemann bezeichnet es (>Die Reform unserer Sozialversicherunge, 
Schmollers Jahrbuch, 1894, S. oor ff. und 1117 ff.) als cinen Grundfehler der 
deutschen Sozialversicherung, daß sie sich nur auf die Arbeiter beschränkt. Denn 
nicht die Stellung im Produktionsprozesse, der Gegensatz: Unternehmer — Arbeiter, 
hat ausschlaggebend zu sein, sondern die Verschiedenheit des Besitzes, der Gegen- 
satz: arm — reich, Die Soziulversicherung ist ihrem innersten Kern nach auf den 
Gegensatz arm und reich zugeschnitten, und es bedeute ein Verkennen dieser 


Tatsache und einen grundsätzlich falschen Ausgangspunkt, wenn man statt dessen 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 437 


Die Anschauung Kulemanns, daß bei Festsetzung des 
Kreises der Versicherten nicht die Stellung im Produktionspro- 
zesse, nicht der Gegensatz: Arbeiter und Unternehmer, sondern nur 
die Bedürftigkeit, also der Gegensatz: arm und reich, zu ent- 
scheiden habe, wurde auch in Oesterreich bei der Kritik des 
Koerberschen Reformprogrammes mehrfach vertreten. In Erörte- 
rungen und Programmen der politischen Parteien wurde diese 
Argumentation für die Einbeziehung der Selbständigen noch 
dadurch erweitert, daß man einem Staatszuschuß nur zu Gunsten 
der Arbeiter die zureichende sozialethische Begründung absprach. 
Man erblickte hierin die Privilegierung einer Klasse und forderte 
den Staatszuschuß nicht nur für die Arbeiter, sondern für alle 
Bedürftigen. 

Die Forderung nach einer Ausdehnung des Rahmens, den 
das Reformprogramm der sozialen Versicherung gezogen hat, 
war, wie erwähnt, zum ersten Male allgemein und in machtvoller 
Weise bei der Reichsratswahl im Jahre 1907 hervorgetreten. 
Bemerkenswerter Weise hatte diese Bewegung aber ihren Schatten 
bereits vorausgeworfen : in den wichtigsten Gutachten über das 
jenen zwischen Arbeitgeber und Arbeiter zugrunde legt. — Als Anlage I ist der 
Abhandlung der Entwurf einer Novelle zum deutschen Invalidenversicherungsgesetz 
beiregeben, in welchem die Versicherung von Betriebsunternehmern, 
welche regelmäßig nicht mehr als zwei Lohnarbeiter beschäf- 
tigen, sowie die der Hausgewerbetreibenden vorgeschlagen wird. (S. 1128, 
bezw, 1118.) 

Von ähnlichen Erwägungen ausgehend, hat Georg Adler die Ausdehnung 
der Alters- und Invalidenversicherung auf den Handwerkerstand empfohlen. (Die 
Epochen der deutschen Handwerkerpolitik, Jena 1903, und Conrads Jahrbücher, 
27. Band, 1904, S. 203 ff.) Er hält die Zwangsversicherung des gesamten unteren 
Mittelstandes, des landwirtschaftlichen wie gewerblichen, für notwendig; um aber 
die praktische Durchführung nicht zu erschweren, soll zuerst das Einbeziehen der 
Handwerker und nach dessen Durchführung die der landwirtschaftlichen Klein- 
unternchmer erfolgen. Adler hält für die Versicherung der Gewerbetreiben- 
den zwei Organisationen für notwendig. Die proletarischen Handwerker sollen 
einfach der Arbeiterversicherung angegliedert werden, für die 
wohlhabenderen Meister mit einem Einkommen von mehr als 2000 M. sei eine be- 
sondere Versicherungsorganisation aufzustellen. Diese hätte in drei Klassen zu zer- 
fallen, die 300, 400, 500 M. Jahresrente verbürgen ; die Auswahl unter den Klassen 
wäre den Versicherten selbst freizustellen. Die Prämien sollen zu zwei Dritteln 
von den Versicherten getragen werden, während das letzte Drittel und die Ver- 


wältungskosten vom Staate zu übernehmen wären. 


438 Friedrich Gaertner, 


Programm vom Jahre 1904, in jenen der Handelskammern, der 
Unfallversicherungsanstalten, des Industrierates und des Arbeits- 
beirates, wurden schon Fürsorgeeinrichtungen für die Selbstän- 
digen gefordert. 

Das Gutachten des Präsidialausschusscs der vereinigten 
Handels- und Gewerbekammern und des Zentral- 
verbandes der Industriellen Oesterreichs’) 
fordert das Einbeziehen des Kleingewerbes und Kleinhandels, der 
Kleinunternehmer, die nicht mehr als zwei Arbeiter beschäftigen. 
Diese scien in gleichem Maße wie die Lohnarbeiter versicherungs- 
bedürftig: Sie sind in ihren Betrieben vorwiegend als Mitarbeiter 
tätig, ihre leitende Unternehmertätigkeit, ihre Kapitalkraft und ihre 
kommerzielle Potenz ist minimal und der Reinertrag ihres Be- 
triebes daher nur zum geringten Teile als Unternehmergewinn zu 
qualifizieren. Ihre soziale Position ist jener der Arbeiter wenig 
oder gar nicht überlegen; Arbeitgeber und Arbeitnehmer wech- 
seln im Gewoge der Konjuktur öfters ihre Stellung. 

Das auf freiwilliger Betätigung beruhende System habe 
bisher allgemein völligen Schiffbruch erlitten. Es liefere spora- 
dische, zersplitterte, in der Regel zwerghafte und unzureichende 
Resultate, Gebilde mit unverhältnismäßigem Kräfte- und Kosten- 
aufwande und doch ohne Sicherung einer streng fachgemäßen Ge- 
schäftsführung. Eine zureichende Versicherung sei einzig 
auf der Grundlage einer Zwangs organisation zu bewerkstelligen, 
die über die breite Basis wohlorganisierter Institute verfügen kann. 
Den Zwangsbeiträgen komme mehr und mehr der Charakter einer 
Fürsorgesteuer zu, welche die Selbständigkeit des Kleinunter- 
nehmers nicht mehr beeinträchtigt, als sonstige öffentliche Ab- 
gaben. 

Aus sozialpolitischen wie versicherungstechnischen Gründen 
wird die Forderung erhoben, daß die Organisation der Versichc- 
rung der Selbständigen in engster Anlehnung an die 
Arbeiterversicherung und an die in dieser bereits er- 
worbenen Anwartschaften durchgeführt werde ®"). 





29) Reichenberg 1906, Verlag der Handels- und Gewerbekammer. 

3) Im Sinne dieser Ausführungen beschloß der VII. Delegiertentag der öster- 
reichischen Handels- und Gewerbekammern, Reichenberg, I1.—13. Juni 1906, die 
folgenden vom Präsidialausschufßß beantragten Leitsätze: 

I. Die Arbeiterkranken- und Invaliditäts-(Alters-)Versicherung hat auch nach 


der Beyründung einer selbständigen Unternehmerexistenz durch den Arbeiter als 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 439 


In ähnlicher Weise fordert das Gutachten der Arbeiter- 
unfallversicherungsanstalten?°!) das Einbeziehen der 
Selbständigen in den Versicherungszwang. Dieser sei überall 
gerechtfertigt wie geboten, wo die Fürsorge für die Zeiten der Not 
ohne diesen Zwang nicht allgemein oder nicht im zugänglichen 
Maße erreichbar ist. 

Während das Kammergutachten nur von einem Einbeziehen 
des Kleingewerbes spricht, für dieses aber auch die Ausdehnung 
auf die Krankenversicherung empfiehlt, hält das Gutachten der 
Unfallversicherungsanstalten zwar die Ausdehnung auch auf die 
Nleinbauern, aber bei den Selbständigen nur die Alters- und In- 
validenversicherung für geboten. Die finanzpolitischen Bedenken 
hinsichtlich des Staatszuschusses würden zwar groß sein, der 
moralische Gewinn für die Sozialversicherung durch das Einbe- 
ziehen der Selbständigen wäre jedoch ein ungeheurer. Als Kri- 
terium für die Abgrenzung der Versicherungspflicht empfiehlt das 
zitierte Gutachten eine Kombination der Höhe des Einkommens 
und der Größe des Betriebes, gemessen durch die Zahl der be- 
schäftigten Arbeiter. 

Ebenso hat sich der Referent des Industrierates Hein- 
rich Vetter in seinem Berichte ??) vom November 1907 für das 


Z/wangsversicherung mit Staatszuschuß fortzubestchen, solange 
sich diese Unternehmertätigkeit in den oben umschriebenen, der öffentlichen Zwangs- 
fürsorge nicht entwachsenen Betriebsformen bewegt, wobei die nebst dem Staats- 
zuschusse erübrigende Versicherungslast voll und ganz den Gewerbetreibenden trifft. 

2. Die gleiche Versicherungspflicht trifft selbstverständlich auch diejenigen Ge- 
werbetreibenden, die vor Antritt ihres Gewerbes in einem versicherungspflichtigen 
l.chnverhältnisse nicht gestanden sind und ihr Gewerbe in dem oben umschrie- 
benen Umfange betreiben. 

3. Von der Versicherungspflicht sind solche Betriebe zu befreien, deren Hilfs- 
personal zwar das oben festgesetzte Maximum nicht überschreitet, die jedoch ihrer 
Kapitalausstattung sowie ihrer betriebstechnischen und kommerziellen Anlage nach 
als kleingewerbliche Betriebe im eigentlichen Sinne des Wortes nicht angesehen 
werden können. 

4. Die Durchführung dieser Kleingewerbeversicherung hat folglich in der 
engsten Angliederung an die Arbeiterversicherung zu er- 
folgen. (Gutachten, S. 103. Stenogr. Protokoll des Delegiertentages S. 205.) 

31) Wien 1907, Verlag des Verbandes der territorialen Arbeiterunfallversiche- 
rungsanstalten. Seite 28 ff. 

9) Verhandlungen und Beschlüsse des Industrie-Rates, 19, Heft. Gutachten 


über das Reformprogramm der Arbeiterversicherung, Wien 1908. S. 4 u. 7 ff. 


440 Friedrich Gaertner, 


Einbeziehen der Kleingewerbetreibenden und Kleinbauern in die 
Zwangsversicherung ausgesprochen : Man dürfe darüber nicht im 
Zweifel sein, daß die Arbeiterversicherung in nicht allzuferner 
Zeit in eine Versicherung aller erwerbenden Stände, mögen diese 
selbständig oder unselbständig sein, aufgehen werde. Für diese 
seien daher rechtzeitig die Fundamente zu legen. — Zweifellos 
sei der Kleingewerbetreibende und Kleinbauer nicht minder ver- 
sicherungsbedürftig als der Lohnarbeiter und daher auch für diese 
Gruppen die Versicherung anzustreben. 

Im Arbeitsbeirate wurde die Frage der Ausdehnung 
der obligatorischen Alters- und Invalidenversicherung auf Selb- 
ständige vom Mitgliede Dr. Kienböck durch einen Resolutions- 
antrag zur Erörterung gestellt 3°). Im Laufe der Debatte wurde 
die Resolution teilweise verändert. Insbesondere wurde über 
Wunsch der sozialdemokratischen Vertreter ein Passus aufge- 
nommen, in welchem hervorgehoben wird, daß durch die Organi- 
sation der Versicherung der Selbständigen jene für die Arbeiter 
nicht aufgehalten werden solle. Gegen die Notwendigkeit einer 
Altersfürsorge der Selbständigen an sich wurden von keiner Scite 
grundsätzlich Einwendungen crhoben; v. Philippovich wen- 
dete sich aber gegen die obligatorische Versicherung und 
empfahl eine dem belgischen Systeme ähnliche Organisation, die 
auf dem Prinzipe staatlich subventionierter Selbsthilfe beruht. 
In diesem Sinne wurde die Resolution modifiziert. 


Angesichts dieser Stellungnahmen und in Erkenntnis der Tat- 
sache, daß im Abgeordnetenhause ein Gesetz über die Zwangs- 
versicherung allein der Arbeiter keine Aussicht auf Annahme 
hätte, entschloß sich die Regierung zur Einbe- 
ziehung der Selbständigen in die Zwangsversicherung. 

Diese grundlegende Aenderung des ursprüng- 
lichen Planes der Sozialversicherung fand in der Ocffentlich- 
keit im großen Ganzen grundsätzliche Zustimmung. Die Notwen- 
digkeit der Ausdehnung der Versicherung auf jene Selbständigen, 
die in ihrer L.ebenshaltung den Lohnarbeitern nahe stehen, wurde 
anerkannt?!) und ebenso die Tatsache, daß ein nur fakultatives 





33) Protokoll der XXI. Sitzung des Arbeitsbeirates vom 9., Io. und 11. Dez. 
1907, S. 10—26. 

31) Verg]. das zit. Gutachten der Prager Handels- und Gewerbekammer, 
S. 36, und die Ausführungen des Sekretärs der Brünner Kammer Dr. R. Mayer 
in der Gesellsch. der Volkswirte, Volksw. Wochenschrift, Nr. 1330, S. 90. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 441 


System angesichts der ungenügenden wirtschaftlichen Initiative 
der Bevölkerung erfolglos bleiben 3) würde. 

Prinzipiell ablehnend beurteilte v. Philippovich die 
Einbeziehung der Selbständigen in die Zwangsversicherung ®®). Er 
erblickt hierin den Beginn einer allgemeinen Staatsbürgerversiche- 
rung. Denn der Umstand, daß jemand Kleingewerbetreibender 
oder Landwirt ist, könne an sich keinen Anspruch auf Renten- 
unterstützung begründen; man müsse dann den Staatszuschuß 
jedem geben, der im 65. Lebensjahr über ein Einkommen ver- 
füge, das unter 2400 K. bleibt. Nun sei es aber falsch, 
die Geringfügigkeit des Einkommens fürmaßgebend 
zu erklären, vielmehr werden die Arbeiter als solche 
durch eine Reihe von Momenten von den übrigen gesellschaft- 
chen Gruppen geschieden: Die Arbeiterklasse sei besitzlos und 
ihr Einkommen mehr als das anderer Personen von der physi- 
schen Kraft bedingt. Etwa vom vierzigsten Lebensjahre an nehme 
überdies die Leistungsfähigkeit ab. Die Arbeitsmöglichkeit sei 
den Schwankungen der Produktionsverhältnisse unterworfen und 
der Arbeiter könne nicht darauf rechnen, seine Lage mit der Zeit 
zu verbessern. Hiezu komme ein formales, für die Organi- 
sation aber wichtiges Moment: Bei der Arbeiterversicherung 
besitze man im Unternehmer ein leicht erreichbares Organ, 
das gewisse administrative Aufgaben zu crfüllen vermag. — 
Auch der vom Entwurfe streng eingehaltene Grundsatz, für die 
Selbständigen und für die Arbeiter durchaus gleiche Bedin- 
gungen für die Erlangung des Staatszuschusscs auf- 
zustellen, wurde vom Redner bekämpft. Die Staatsunterstützung 
müsse sich an die Selbstbetätigung der Selbständigen anschließen 
und für diese eine Prämie bilden. Wer sich als Selbständiger 
im Leben behaupten will, habe die Pflicht, selbst für sein Alter 
vorzusorgen und dürfe die Unterstützung nur dann erlangen, 
wenn er dieser Verpflichtung nachkommt. — Bis zu cinem ge- 
wissen Grade ist dieser berechtigten Forderung auch im Gesetze 

3) Vgl, z. B. Rede des Ministers a. D. Dr. Baernreither, Prot. der 
24. Sitzung des Arbeitsbeirates vom 8S. Februar 1909, S. 27. 

%3) Protokoll der I. Sitzung des Arbeiterversicherungsausschusses v. 1r. Januar 
1309 und der XXIV. Sitzung des Arbeitsbeirates vom S. Februar 1909, S. m 
bezw. 30, Volksw. Wochenschrift, Nr, 1336, S. SS ff., Verhandlung der Gesellsch. 
der Volkswirte, Vgl. auch Prot. der XXI. Sitzung des Arbeitsbeirates vom 9, Dez. 
1907, 8 11 . 

Archiv für Suzialwissenschaft und Sozialpolitik. NNIN. 2. 29 


442 Friedrich Gaertner, 


Rechnung getragen, indem die Erlangung einer Anwartschaft an 
die Zurücklegung einer Wartezeit, also an eine bestimmte Mini- 
malleistung gebunden wird. Im extremen Grenzfalle könnte aller- 
dings einer gesamten Einzahlung von 5o Kronen ein laufender 
Staatsbeitrag von jährlichen 90 Kronen gegenüberstehen. Ein 
solches Mißverhältnis stünde aber gewiß mit den Intentionen des 
Entwurfes, der eine öffentlich-rechtlich organisierte Selbsthilfe mit 
Staatsbeitrag schaffen will, im Widerspruche. Die Verwaltung wird 
auch in der Lage sein, mit den vom Gesetze gegebenen Zwangsmitteln 
die dauernde Leistung der Beiträge vom Beginne der Versiche- 
rungspflicht an und damit bei der überwiegenden Mehrzahl der 
Versicherten eine das gesetzliche Minimum weit übersteigende 
Zahlung zu sichern. Auch ist für leistungsfähigere Gruppen dic 
Erhöhung der obligatorischen Minimalprämie vorgesehen °’). 


37) Die Berechtigung des Zwangssystems zur Schaffung einer sozialpolitisch 
richtigen Organisierung der Altersversorgung vertritt Stephen Worms in 
einer Untersuchung über die sozialpolitische Wirtschaftsbildung. (Vgl. Das Gesetz 
der Güterkonzentration, Jena 1903, S. 388 ff.) Er tritt der Auffassung entgegen, 
daß das Zwangssystem die individuelle ökonomische Vorsorge und das Gefühl der 
persönlichen Verantwortlichkeit für die eigene wirtschaftliche Lage beeinträchtige: 
»Da das Zwangssystem als komplementäre Wirtschaftsübernahme nur das- 
jenige Gebiet der individuellen Vorsorge umfassen wolle, für das die Kraft des 
Einzelnen in unserer Schichte nicht ausreicht, wird dadurch die ökonomische 
Energie des einzelnen Subjektes nicht herabgedrückt, 
sondern erhöht. Das Bewußtsein, sich trotz aller Kraftanstrengung doch 
voraussichtlich die Zukunft wirtschaftlich nicht sichern zu können, erzeuge in 
dem Wirtschaftslosen notwendig eine stumpfe Gleichgültigkeit und als deren 
Wirkung auf dem Gebiete der Erwerbswirtschaft die Arbeits- 
scheu, auf dem der Aufwandswirtschaft die Verschwendung. 
Die Macht jener Vorstellung bricht nur das Zwangssystem. Der einzelne Wirt- 
schaftslose erhält durch dieses die Gewißheit, daß er das Ziel jeder auf 
Arbeit beruhenden Wirtschaft erreichen kann, nämlich die Deckung seines Güterbe- 
darfes für den Fall, daß seine Arbeitskraft vorübergehend oder dauernd gemindert 
oder vernichtet werden sollte — er weiß aber, daßerarbeiten muß, wenn 
er der sozialpolitischen Vorteile teilhaftig werden will. Die Sozialpolitik nimmt ihm 
auch die schwerste ökonomische Sorge, die für das Alter, ab, sie fordert aber, 
wenn dieses spezielle Gebiet der komplementären Wirtschaftsübernahme richtig 
organisiert ist, dafür eine lange Arbeitstätigkeit von dem geschützten Individuum. 
Da nun das Zwangssystem und nur dieses allein jedem Wirtschafts- 
losen, der diese Bedingung erfüllt, die Sicherheit der Alterversor- 
gung gibt, so wird gerade dieser Zwang das entscheidende Motiv nicht nur für 


die Arbeitstätigkeit überhaupt, sondern auch für regelmäßige dauernde 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 443 


Arbeit, — Das Zwangssystem steigert aber nicht nur die individuelle ökono- 
mische Energie auf dem Gebicte der Erwerbswirtschaft, es wirkt in 
gleicher Weise auf dem des Aufwandes, Die Angehörigen unserer Gruppe 
werden naturgemäß eher danach trachten, das Aufwandgebiet, das die zwangsweise 
partielle Wirtschaftsübernahme ihrer individuellen Willkür überläßt, ökonomisch 
zu gestalten, wenn ihnen eine Wirtschaftsergänzung zu Teil wird, als wenn sie der 
unlüsbaren Aufgabe gegenüberstehen, allen Anforderungen einer vollständigen 
Wirtschaft zu entsprechen. Ganz besonders wirksam greift hier der Wirtschafts- 
zwang ein, Dadurch, daß die Wirtschaftslosen genötigt werden, ihre gegenwärtigen 
Bedürfnisse, so wichtig sie auch sein mögen, in geringerem Maße zu befriedigen, 
um für künftige Perioden vorzusorgen, d. h. gezwungen werden, im Aufwande zu 
wirtschaften, wird ihnen diese Reduzierung der gegenwärtigen Bedürfnisbe- 
friedizung zum Zwecke der Akkumulierung ökonomischer Kraft zunächst zur 
zwanzssweiscn Gewohnheit; dadurch wird ihnen aber auch die freiwillige 
Vorsorge psychisch erleichtert, sobald sich ihre absolute wirtschaftliche Lage so- 
weit gehoben hat, um jene zu ermöglichen, Der Wirtschaftszwang erhöht also die 


Fähigkeit des Individuums zum Kampfe um die freie Wirtschaft.« 


(Schluß folgt.) 


444 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft 
in den letzten Jahrzehnten mit besonderer Berück- 
sichtigung der- Kapitalanlage. 


Von 


EUGEN KAUFMANN. 
\ 

Man hört häufig die Ansicht ausgesprochen und findet sie in der 
Literatur vertreten, daß Frankreich ein wirtschaftlich stagnierendes Land 
sci. Dies trifft, wie wir statistisch belegen werden, keineswegs zu; richtig 
ist nur, daß der wirtschaftliche Fortschritt des Landes seit Jahrzehnten 
wesentlich langsamer vor sich geht, als in einigen anderen Ländern, 
namentlich als in Deutschland. 

Das langsamere Tempo, in dem sich die ökonomische Weiterent- 
wicklung Frankreichs vollzieht, erklärt sich zunächst daraus, dafs das 
Land schon um die Mitte des 19. Jahrhunderts infolge seines Reich- 
tums, seiner hohen kulturellen Entwicklung und seiner gut ausgebildeten 
Arbeiterschaft neben einer blühenden Landwirtschaft eine für die da- 
malige Zeit hochstehende Industrie besaß und nach England, allerdings 
in weitem Abstand hinter ihm, das industriell fortgeschrittenste Land 
Europas war und als solches bis in die Mitte der ı870er Jahre sich 
behaupten konnte. Es war der Export (Spezial-)Handel von 1414 Mil- 
lionen Francs im Jahre 1954 allmählich auf 3873 Millionen Francs 1875 
gestiegen, eine Höhe, die er erst nach 24 Jahren, im Jahre 1899 wie- 
der erreichen, bezw. überholen sollte. Die deutsche Industrie vermochte 
nach Herstellung der politischen Einheit des Landes ihm den Rang 
abzulaufen dank des Reichtums des Landes an Eisen und Kohlen, der 
— teilweise mit Hilfe der von Frankreich einströmenden Milliarden, 
vor allem aber vermöge der Initiative und des Unternehmungsccistes 
der oberen Klassen, der Intelligenz und Disziplin der Arbeiterschatt, 
der vorzüglichen Ausbildung der Techniker, der guten Schulbildung 
der Allgemeinheit und anderer Umstände, auf die wir nicht näher ein- 





E. Kaufmann, Die Entwicklung der französ. Volkswirtschaft etc. 445 


zugehen brauchen, namentlich auch vermöge der politischen Macht- 
stellung, die das Reich nach dem Kriege von 1870/71 sich errungen 
hatte, — rasch zur Geltung gelangen konnte. 

Für den geringen Fortschritt der französischen Industrie gegenüber 
der Deutschlands, Belgiens etc. in den letzten Jahrzehnten kommt zu- 
nachst die verhältnismäßige Armut des Bodens an Steinkohle in Be- 
tracht, die für die moderne Großindustrie von höchster Wichtigkeit ist. 
Sie bedingt, da die moderne Eisenindustrie ihren Standort da hat, wo 
die Kohle am billigsten erhältlich ist, daß Frankreich nicht einmal die 
zum Teil erst in den letzten Jahren erschlossenen ‘eigenen, ziemlich 
ergiehigen Eisenerzlager für seine Volkswirtschaft voll auszunützen ver- 
mag. Die Gesamtförderung Frankreichs an Eisenerzen ist von 1900 
bis 1907 von 5,45 auf 10,0 Millionen Tonnen, die des Departements 
Meurthe et Moselle von 4,45 auf 8,82 Millionen gestiegen dank der 
Ergiebigkeit der größtenteils erst in den beiden letzten Jahrzehnten 
erschlossenen Erzlager von Nancy und Longwy, vor allem aber der 
von Briey, die zu den ergiebigsten der Welt gehören sollen. Es ist 
die Förderung eben dieser von 1,62 Millionen Tonnen 1904 auf 4,17 
Mill. im Jahre 1907 gewachsen, dabei ist erst ein kleiner Teil der Gru- 
ben im Stadium der Förderung. Während die Lothringer Eisenindustrie 
früher auf den Bezug ausländischer Erze angewiesen war, wurden 1907 
über eine Million Tonnen nach Belgien, 590000 nach Deutschland, 
kleinere Posten nach England und Holland verfrachtet (Econ. Frangais 
vom 27. Februar 1909)}). g 

!\ Da die Eisenerze des an Eisen-, Zink-, Blei- und Kupfererzen ungeheuer 
reichen Algerien somit hauptsächlich auf den Absatz im Auslande angewiesen sind, 
erscheint das neuerliche Verhalten der französischen Regierung gegenüber den 
Uenza-Minen (unweit Böne), über das die Zeitschrift »Handel und Industrie« kürz- 
lich (»Die deutschen Interessen im Streit um die algerischen Erzgruben« in Nr. 913 
S. 270) eingehend berichtet hat, umso unverständlicher. Nach dem genannten Ar- 
tikel war das Recht der Ausbeute dieser viel versprechenden Minen ursprünglich 
der »Societe d'Etudes d’Ouenza« übertragen worden, die aber während ihrer langen 
Tätigkeit keine Erfolge zeitigte. Erst als Krupp mit Bezügen einsetzte und ein 
Syndikat zur intensiveren Erzausbeute sich gebildet hatte, verbesserten sich die 
Aussichten für die Zukunft des Bergwerks. Nun aber setzten Machenschaften des 
algerischen Generalgouverneurs Jonnert gegen das Syndikat ein, die auf Konzes- 
sionsentziekung hinausgingen. Es wurde die Presse mobil gemacht, bis die fran- 
zösische Regierung unter diesem Druck in der Kammer den Antrag stellte, über 
das Recht der Ausbeutung dieser Mine öffentlich zu diskutieren, was aber abge- 
lehnt wurde. Krupp war inzwischen vom Syndikat zurückgetreten, dem dafür die 
Gelsenkirchner Bergwerks-Gesellschaft und Thyssen beitraten; es gehören ihm 
außer drei französischen Firmen, worunter Schneider-Creusot, noch 3 englische 


Firmen und die belgischen Cockerillwerke an. Die Maßnahmen des Generalgou- 


446 Eugen Kaufmann, 


Es betrug?) die: 


Förderung von Erzeugung von Erzeugung von 


Steinkohlen Roheisen Stahl 
(in Millionen Tonnen) (in Tausend Tonnen) 
1SY1: 1907: 1891: 1907: 1891: 1007: 
in Frankreich 26 37 1597 3314 639 1684 
> Großbritannien 188 265 7525 10271 3347 6402 
> Deutschland 94 206 4130 10884 1849 11020 
> Verein. Staaten 143 429 Sylı 25407 4346 23739 


Die Zunahme in der Förderung von Steinkohlen in Frankreich zwischen 
1891 und 1907 entfällt gänzlich auf das große Kohlenbecken im Nor- 
den des Landes (Departements Nord und Pas de Calais), das 1907 
23,73 Millionen Tonnen förderte, während die übrigen 13,20 Millionen 
Tonnen sich auf die zahlreichen im Lande zerstreuten kleinen Becken 
von nur geringem Werte verteilen. Aehnlich wie die Eisen- und Stahl- 
erzeugung haben sämtliche schwere Industrien, u. a. beispielsweise 
namentlich die Schiftsbau-Industrie unter der Teuerung der Kohle’) zu 
leiden und können für den Export nicht mit anderen begünstigteren 
Ländern konkurrieren. So wies die französische Handelsflotte trotz 
der Prämienpolitik des Staates Ende 1905 nur 1471 Dampfschifie mit 
11027 Registertons netto gegenüber 1762 mit 1915475 Registertons 
Deutschlands auf, trotzdem in Frankreich bei seinen ausgedehnten 
Küsten die dem Küstenverkehr dienende Flotte einen viel höheren 
Prozentsatz von der Gesamt-Tonnenzahl und der Anzahl der Danpf- 
schiffe einnimmt als bei uns. Dabeı hat sich der Gesamtumschlag ın 


nn o M 


verneurs Jonnert — neben der Aufbürdung der Kosten einer Eisenbahn nach 
Bône in Höhe von ungefähr 54 Millionen Mark, die Auflegung ungeheurer Abgaben 
nach Fertigstellung der Bahn, nämlich 150000 Frs. vom ersten und 650 000 Frs. 
vom vierten Jahre ab — sind geeignet, die Ausbeute der algerischen Erzgruben 
zu hemmen und damit die wirtschaftliche Erschließung der für Frankreich so wich- 
tigen Kolonie, indirekt somit also auch die französische Volkswirtschaft selbst, zu 
schädigen. Ob hinter diesen Maßnahmen, wie der Verfasser des Artikels in der 
zitierten Zeitschrift anzunehmen scheint, Deutschenhaß steht, vermögen wir nicht 
zu beurteilen ; eine Schädigung der deutschen Eisenindustrie wird er damit jeden- 
falls nicht erreichen, da dieser vorderhand schwedische und andere ausländische 
Eisenerze in genügender Menge zur Verfügung stehen. 

2) Wir haben das statistische Material, soweit nicht anders bemerkt, dem 
Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich und einer Serie von Artikeln des 
bekannten Statistikers und Finanzschrifistellers Edmond Théry im »Econ- 
miste Europcen< von 1903, entnommen, die seitdem unter dem Titel »Les progres 
cconomiques de la France; bilan du régime -douanier de 1802., Paris 1909, in 
Buchform erschienen ist. 


3) »Reforme Economique« vom 5. März 1909. 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 447 


den französischen Häfen (Ankünfte und Abfahrten) in Millionen Tonnen 
von 22,49 im Jahre 1895 auf 47,76 im Jahre 1908 gehoben‘). 

Als sehr wichtige, die Entwicklung der gesamten französischen 
Volkswirtschaft hemmende Momente, die ihrerseits untereinander in 
enger Wechselwirkung stehen, kommen in Betracht die Stagnation, die 
Idiosynkrasie und der Wohlstand der Bevölkerung. Seit bereits etwa 
60 Jahren steht diese beinahe still; ihr minimaler Zuwachs ist haupt- 
sichlich auf Einwanderung zurückzuführen. Die Vermehrung der hei- 
mischen Bevölkerung betrug ı851 gegenüber der vorhergegangenen 
Zählung nur 0,22%, wuchs allerdings 1861 auf 0,75% und betrug auch 
1876 noch 0,55%, hat seitdem aber weiter abgenommen und war 1906 
0,15%, wogegen die ansäßige Fremden bevölkerung seit 25 Jahren 
zwischen 2,57%, und 2,91% der Gesamtbevölkerung schwankt). 

Die Höhe und die Zunahme des Wohlstandes der Bevölkerung 
wird am besten illustriert durch die Anmeldungen zur Erbschaftssteuer, 
welcher Erbschaften und Schenkungen von Frs. 1000 an aufwärts un- 
terliegen®). Nach ihnen bezifferte sich das Jahreseinkommen aus Mo- 
biliar- und Immobiliar-Eigentum, soweit es dieser Steuer unterliegt, 
1870 auf 4054 Millionen, 1906 auf 7053 Millionen Francs. Der durch- 
schnittliche Bruttobetrag der Hinterlassenschaft auf den einzelnen To- 
desfall berechnet war im Durchschnitt der Jahre 1884—1891 Frs. 6381, 
im Durchschnitt der Jahre 1899—1906 Frs. 7309. In Wirklichkeit mufs, 
wie Théry hervorhebt, die tatsächliche Zunahme des Bruttowertes der 
Hinterlassenschaften in der Periode 1899/1906 gegenüber der erstge- 
nannten wesentlich größer gewesen sein. Erstens, weil das Gesetz vom 
25. Februar 1901, das erstmals den Schuldenabzug von den Erbschafts- 
anfallen gestattete, die Summe, die für Nutznießungen in das Brutto- 
Aktivum der Hinterlassenschaften einzusetzen ist, um ein Drittel cer- 
mäßıyt hat. In zweiter Linie deshalb, weil die starke Progression, die 





4 Der Selbstkostenpreis der französischen Steinkohle hat sich scit 1897 wesent- 
lich erhöht infolge einer Steigerung der Löhne der Bergleute um 20V, cines 
Rückyangs der täglichen Förderung um 100 und einer weiteren Verteuerung des 
Beirichs, die durch Abbau in größerer Tiefe und durch erhöhte soziale Aufwen- 
dungen verursacht wird. (Leon de Seilhac a. a. O.) 

°) Die einheimische Bevölkerung Frankreichs betrug 1906 rund 39!/, Millionen, 
die Zahl der ansäßigen Fremden 1,009 Millionen. Der Ucberschuß der jährlichen 
Geburten über die Todesfälle betrug im Durchschnitt der Jahre 1902—07 34802, 
im Jahre 1908 46441. Nur in 45 Departements ergaben sich überhaupt Geburten- 
überschüsse im vergangenen Jahre, den höchsten Zunahme-Koeffizienten zeigte das 
industriereiche Pas de Calais mit ı1°/oo Geburtenüberschuß. (»Econ. Frangais« 
vom 19. VI, og.) 

^ Nach Théry geben etwa 550% der Todesfälle Veranlassung zur Ein- 


rzichung von Anmeldungen zur Erbschaftssteuer. 


448 Eugen Kaufmann, 


das gesamte Gesetz in Verbindung mit dem vom 30. März 1902 für 
die großen Erbanfälle eingeführt hat, zweifellos einen viel größeren 
Anreiz als früher zur Steuerhinterziehung ausübt, die durch die starke 
Zunahme von Inhaberpapieren innerhalb der Hinterlassenschaften sehr 
erleichtert wird. (Die Inventaraufnahme nach jedem Todesfall ist z. Z. 
nicht obligatorisch.) Schließlich vor allem infolge der eingetretenen 
Abnahme der Sterblichkeit um 7,4%, die zur Folge hat, daß der Wert 
der ermittelten Erbschaften sich auf eine so viel geringere Anzahl To- 
desfälle verteilt. 

Einen weiteren Anhaltspunkt für die Zunahme des Volkswohlstan- 
des bietet die Kapitalrentensteuer. Diese erbrachte 1873 31,7 Millionen, 
1890 49,2 Millionen, dann, nach inzwischen erfolgter Erhöhung von 3°. 
auf 4%, 1900 79 Millionen, 1905 85,8 Millionen Francs. Dabei unter- 
liegen ausländische Staatsfonds, die, wie wir später zeigen werden, einen 
sehr erheblichen Bestandteil des französischen Besitzes an Wertpapieren 
ausmachen, nicht der Kapitalrentensteuer. 

Charakteristisch für Frankreich ist die äußerst günstige Verteilung 
des Nationalvermögens, die teilweise vermutlich die Folge der fran- 
'zösischen Erbgesetzgebung”) und der ebenso günstigen Verteilung des 
Grund und Bodens ist und durch die große Sparsamkeit und Genüg- 
samkeit des Franzosen in Verbindung mit dem herrschenden Zweikin- 
der-System gefördert wird. Die Statistik der Sparkassen-Einlagen gıbt 
keinen guten Anhalt für Wohlstand und Spartätigkeit der unteren Klas- 
sen Frankreichs, denn nach der z. Z. herrschenden Gesetzgebung darf 
niemand mehr als cin Sparkassenbuch besitzen und werden die Ein- 
lagen, sobald sic den Gesamtbetrag von Frs. ı500 erreichen, ohne 
weiteres in französischer Staatsrente angelegt. So erscheint der Ge- 
samtbetrag der Einlagen in französischen Sparkassen: 

im Jahre 1890 3325,1 Millionen Frs., sich verteilend auf ca. 7,266 Mill. Einleger 
> » 1000 4274,2 » > > > > > 10,650 > > 

» > 1906 4772,8 » > > > >» > 12,463 > > 

und namentlich der jährliche Zuwachs zwar gering, ist es aber in Wirk- 
lichkeit nicht, wenn man berücksichtigt, daf der Erwerb von Wert- 
papieren in den unteren Mittel- und unteren Klassen auf dem Lande 
wie in den Städten in weit höherem Maße verbreitet ist als in Deutsch- 
land und wohl mehr als in irgend einem anderen Lande der Welt. 
Neymarck hat im Jahre 1902 und auch neuerdings wieder die Besitz- 
verteilung einer Anzahl auf Namen eingetragener Wertpapiere verfolst. 
Er konstatierte, da von mehr als 100000 Namensaktien der 6 grofien 


7) Das seit der französischen Revolution eingeführte Erbrecht beschränkt die 
testamentarische Verfügungsfreiheit und erzwingt eine annähernd gleiche Vermögens- 
verteilung unter den Kindern. Hieraus erklärt sich die in bäuerlichen Kreisen 


herrschende Abneigung, mehr als zwei Kinder zu haben. 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 449 


französischen Eisenbahngesellschaften 18,3%% je einen Besitzer hatten, 
53,2%, auf Besitzer von 2—10 Aktien entficlen, ferner von 520 ooo auf 
Namen lautenden Obligationen dieser Gesellschaften 353 731 auf Be- 
sitzer von weniger als 25 Stück®). Die Anzahl der Besitzer von nur 
einer Aktie des Credit Foncier hatte von 1883 bis ıgoo von 3304 
auf 9028, die von nur einer Aktie der Banque de France von 1860 
bis 1908, ohne daß die Zahl der Aktien selbst in der Zwischenzeit eine 
Vermehrung erfahren hätte, von 13 767 auf 31 249 zugenommen (»Ren- 
tier< vom 27I. und 7./IIHI. 09). Die Summe der auf Namen lautenden 
französischen Rententitel, über eine Gesamt-Jahresrente von 471 Millio- 
nen Francs lautend, verteilte sich 1902 auf über 5 Millionen Bezugs- 
berechtigte (), von denen über 4 Millionen eine Jahresrente von nur 
2—50 Frs. beziehen). 

Hierdurch und durch die große Zahl der Sparkasseneinleger wird 
der Hang der unteren Klassen zur Sparsamkeit zur Genüge illustriert. 
Man nimmt auf ibn bei der Stückelung der zur Ausgabe gelangenden 
Wertpapiere, die für diese kleinen und kleinsten Kapitalisten in Betracht 
kommen, nach Möglichkeit Rücksicht; die Anzahl der kleinen Abschnitte 
bis zu Frs. 100 herab dürfte größer sein als sonstwo. Das Anlagebe- 
durfnis selbst des Kleinbauern macht es erklärlich, daß die Großbanken 
es nicht verschmähen, die Landstädte und selbst die größeren Wochen- 
märkte auf dem Lande durch ihre Angestellten besuchen zu lassen”). 
Mehr vielleicht als der individualistischen Sinnesart des Franzosen dürfte 
es der Wohlhabenheit der Kleinbauern zuzuschreiben sein, daß das 
Genossenschaftswesen, soweit der Verkauf landwirtschaftlicher Erzeug- 
nisse in Frage kommt, noch wenig ausgebildet ist ?°). 

Was den schon in ihrer Lebenshaltung zu tage tretenden Wohlstand 
der unteren Mittel- und unteren Klassen in den französischen Städten 


“A Alfred Neymarck: »Statistiue nouvelle sur le morcellement des 
valeurs mobilitres«, Paris 1903. 

®) Die Société Generale unterhielt Ende 1908 nicht weniger als 222 Hilfs- 
stellen (sambulants«e) in Landstädten und Marktflecken, die 1—2mal wöchentlich 
geöffnet sind, neben 505 permanenten Nicderlassungen in der Provinz, während 
die Anzahl der Städte über 10000 Einwohner im Jahre 1906 nur 282 betrug. 

1) In den letzten 4—5 Jahren hat das landwirtschaftliche Genossenschafts- 
wesen allerdings einen ziemlichen Aufschwung genommen, Wie wir dem »Econ. 
Francais<e von 1907 entnehmen, betrug das Eigenkapital der 74 Regionalen Kassen 
1006 7,41 Millionen, die Reserven 0,65, die Staatsvorschüsse 22,99 Millionen, der 
Gesamtbetrag der im Jahre 1906 seitens der lokalen Genossenschaften bei den 
Regiunalkassen diskontierten Wechsel 62,47 Millionen gegen nur 44,34 Millionen 
Franes im vorhergegangenen Jahre, Die Banque de France ist seit 1897 ver- 
pflichtet, Wechsel der Jandwirtschaftlichen Genossenschaften (bis zu Appoints von 


Frs. 5.— herab) unter den gleichen Bedingungen anzukaufen wie Handelswechsel. 


450 Eugen Kaufmann, 


anlangt, ist notorisch, dafs die Kundschaft der Großbanken sich der 
Zahl nach überwiegend aus Kleinhandel- und Kleingewerbetreibenden, 
kleinen Renticrs etc. rekrutiert und dal selbst die Concierges der grö- 
fieren Städte von Angestellten bezw. Agenten der Banken behufs Pla- 
zierung von Effekten aufgesucht werden. 

Der Stillstand der Bevölkerung und der große Wohlstand, der alle 
ihre Klassen auszeichnet, ist in Verbindung mit der Sparsamkeit, Nüch- 
ternheit und Anspruchslosigkeit des Franzosen, der Gunst des Klimas 
und der Fruchtbarkeit des Bodens kulturell ein großer Vorteil; dem 
Fortschritt der Volkswirtschaft ist er sicher hinderlich. Er wirkt läh- 
mend auf die Initiative, den Unternehmungsgeist, den Wagemut, die 
zur Erzielung ökonomischer Fortschritte unentbehrlich sind). Es fehlt 
der Druck einer wachsenden Konsumentenschicht auf die Produktion, 
um sowohl die Nachfrage auf dem Markt als auch die Konkurrenz 
unter Kaufleuten und Industriellen zu beleben, die sie zur höchsten 
Anspannung ihrer Energie zwingt. So sind die riesigen Wasserkräfte 
in den französischen Alpen erst zu schr geringem Teil ausgenützt. Was 
im Leben der einzelnen Individuen gilt, daß ein Familienvater, der 
fünf Kinder hat, in welcher Veermögenslage er sich auch befindet, stets 
mehr arbeitet und mehr zur Zunahme des allgemeinen Wohlstandes 
beiträgt, als ein anderer, der nur zwei Kinder hat, ferner daf ein Sohn 
vermögender Eltern in der Regel nicht die Tatkraft entfaltet, wie ein 
Sohn unvermögender Eltern, gilt nicht minder im Leben einer Nation. 
Turquan!?) versucht nachzuweisen, daß der Wohlstand der verschiede- 
nen französischen Départements mit nur wenigen Ausnahmen propor- 
tional der Zunahme ihrer Bevölkerung wächst. Groß ist die Abneigung 
des Franzosen gegen eine sei es auch nur zeitweilige Auswanderung 
behufs Betätigung in der Landwirtschaft oder in Handel und Industrie. 
So hat die Volkszählung von 1901 ergeben, daß in Algerien neben 
250000 Ausländern, die sich rasch vermehren, nur 421 ooo Franzosen 
ansäbig waren, und hat die französische Bevölkerung in Tunis nach 
Blondel?3) im Jahrzchnt 1801—1900 nur um 14000, dic italienische 
dagegen in der gleichen Zeit um 46000 zugenommen, trotzdem das 
Klima in beiden Ländern eine stärkere Ansiedelung französischer Bauern 
und Gewerbetreibenden gestatten würde. Im übrigen ist die französi- 


11) >Le Français est tres-prudent; il prefcre ne retirer qu'un intérêt insigni- 
fiant des sommes dont il dispose et les placer dans une banque qu'il sait très- 
süre parce qu'elle n'est pas engagce dans des entreprises industrielles.e (>Infor- 
mation«e 1904 Nr. 134.) 

1) Turquan: »Evaluation de ja fortune privée en France et A l'etranger« 
Paris 1901. 

3) Georges Blondel: >La situation économique de la France et de 


l’ctranger«. Paris 1003. 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 451 


sche Auswanderung selbst nach den eigenen Kolonien — nach anderen 
Ländern kommt sie überhaupt fast nicht in Betracht — äußerst gering, 
so daß deren wirtschaftliche Erschließung nur langsam vor sich geht 
und großenteils Ausländern überlassen bleibt; der Handel Cochinchinas 
liegt so in der Hauptsache in den Händen deutscher und englischer 
Firmen. Dabei ist in Betracht zu ziehen, daß die Tätigkeit von In- 
ländern im Auslande selbst dann noch vorteilhaft für die heimische 
Volkswirtschaft ist, wenn die mit dem aufgewandten Kapital erzielten 
Gewinne diejenigen, die im Inlande zu erzielen gewesen wären, nicht 
übertreffen oder auch nur völlig erreichen. Denn es werden im Aus- 
landsgeschäft tüchtige Kaufleute und Techniker ausgebildet, die ihre 
Erfahrungen später in der Heimat verwerten können und oft dazu bei- 
tragen, die Kenntnis der Auslandsverhältnisse in ihrer Heimat zu ver- 
breiten und weitere Kapitalien nach dem betr. Lande anzuziehen!*t). 
Diese Abneigung des Franzosen gegen Auswanderung trägt natürlich 
auch einen Teil der Schuld am geringeren Fortschritt der Industrie, 
deren Ausdehnung angesichts der Stabilität der wohlhabenden Bevölke- 
rung in höherem Grade als in anderen Ländern auf den ausländischen 
Markt angewiesen ist. Während der deutsche Industrielle Pioniere in 
die fernsten Gegenden entsendet, um neue Absatzwege für seine Er- 
zeugnisse zu eröffnen, bleibt der Franzose zu Hause sitzen und über- 
lät es seinen Abnehmern, ihn aufzusuchen. Auch wird lebhaft darüber 
geklagt, daß der französische Industrielle seinen eigenen Geschmack 
dem ausländischen Abnehmer aufzudränsen suche, anstatt sich, wie es 
der Deutsche tut, nach dessen Wünschen zu richten ?ŝ). 

Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist die dem französischen, 
vielleicht überhaupt dem romanischen Charakter eigene Genügsamkeit, 
die in gleicher Weise wie beim Bauer, Arbeiter und Kleingewerbetrei- 
benden auch beim Fabrikanten und Großindustricllen zutage tritt, 
dessen Ideal es ist, sich mit 5o Jahren zur Ruhe zu setzen und von 
seinen Renten zu leben. Deshalb das ängstliche Vermeiden jeden Ri- 


14, Die Engländer sind stets, zum mindesten bis vor wenigen Jahren, zielbe- 
wußt in dieser Weise vorgegangen und haben dadurch schließlich große, minder 
kultivierte, politisch selbständige Länder, so teilweise die südamerikanischen Repu- 
bliken, in wirtschaftliche Abhängigkeit gebracht. 

15) »Nous ne cennaissons que trop les motifs de notre stagnation économique : 
Nous demeurons trop chez nous, au lieu de relancer vivement les clients à travers 
le monde. Nous fabriquons bien, mais souvent cher, sans faire suffisamment atten- 
uon aux catégories les plus larges d'acheteurs. Nous voulons imposer nos goûts 
au licu d'adopter ceux des peuples avec lesquels nous trafiquons. Nous n'essai- 
mons pas, tandisque d'autres peuples ont partout des pioniers qui cherchent des 
debouches aux produits de leur pays.« (Sayous in der »Federation des Industriels 


et Commercants« vom Februar 1909, S. 194.) 


= 
rn e D e 


—— m 


452 Eugen Kaufmann, 


sikos, deshalb das Fehlen jeglichen Verlangens nach Betriebserweiterung 
zu Zeiten günstiger Konjunktur, sofern nicht deren Andauer gesichert 
erscheint, und selbst dann eine Erweiterung des Betriebs nur, insoweit 
die eigenen Mittel es gestatten. 

Um nur ein Beispiel anzuführen, wurde vor einigen Jahren in der 
Deputiertenkammer Klage über das »antinationale« Vorgehen der gro- 
ben französischen Eisenbahngesellschaften geführt, die sehr große Lo- 
komotiven-Bestellungen an deutsche Werke erteilt hatten. Es stellte 
sich heraus, daß die Aufträge den großen französischen Werken ange- 
boten, von ihnen aber abgelehnt worden waren, weil sie auf längere 
Zeit hinaus voll beschäftigt waren und eine Betriebserweiterung nicht 
vornehmen wollten. Diese Sinnesart, die von derjenigen der deutschen 
Industriellen sehr absticht, hat freilich die volkswirtschaftlich sehr gün- 
stige Wirkung, daß sie cine große Stabilität der Industrie und des 
Wirtschaftskörpers überhaupt ermöglicht. Die starken Zuckungen, die 
in mächtig aufstrebenden, aber verhältnismäßig kapitalarmen Industrie- 
staaten wie Deutschland das Auf und Ab der Konjunktur hervorruft, 
werden dadurch abgeschwächt, wie die geringeren Schwankungen der 
Ziffern des Aufsenhandels und des Diskontsatzes in Frankreich zeigen. 
Eine gewisse Förderung in seiner Sinnesart findet der französische 
Fabrikant in den hohen Schutzzöllen, die ihm den Absatz im Inlande 
sichern, freilich auch die weitere Folge haben, daß die Einrichtungen 
der großen Werke, speziell der metallurgischen Industrie, häufig nicht 
auf der Höhe der Zeit stehen. 

Ein den Fortschritt der Industrie hemmendes Moment sind schlief- 
lich die Arbeiterverhältnisse. Die Lohnansprüche der Arbeiter haben 
sich derart gesteigert ?°), da die Exportindustrie, insoweit Massenarti- 


—_ ar Le — 


18) Nach Léon de Seilhac (a. a. O.) sind in Paris die Löhne gestiegen 


in 0 derjenigen 


vom Jahr während die Kosten des Lebensunterhalts 


von 1900 
1570 76 von 105,0 
auf 1880 92,5 auf 107,0 
1590 08,0 104,5 
1900 100,0 100,0, 


die Kosten für den Lebensunterhalt einer vierköpfigen Familie von 
Frs, 1093 im Durchschnitt der Jahre 1874/83 auf 
993 > , > > 1884/93 
» 920 > > > > 1894/03 
zurückgegangen sind. Nach dem gleichen Autor ist der Durchschnittslohn in 43 
Gewerben von ISO6 bis 1906 in Paris um 12'/20/,, in der Provinz um etwas 
weniger als 70%, gestiegen. Wie uns von vielen Seiten versichert worden ist, haben 
die Lohnforderungen der Arbeiter infolge der stets sich besserndern Lebenshaltung 


der unteren Klassen, die im zunehmenden Konsum von Gemüse, Eiern und Mol- 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 453 


kel und nicht feine Qualitätswaren in Betracht kommen, schon hier- 
durch anderen Ländern gegenüber benachteiligt ist. Uebrigens lehnt 
der französische Arbeiter schon seit längerer Zeit zumeist schwere und 
schmutzige Arbeit ab, die infolge dessen zu erheblichem Teile durch 
italienische, belgische und spanische Arbeiter verrichtet wird, und ver- 
lest sich auf hochqualifizierte Arbeit?”). Neben der Verteuerung der 
Arbeit durch die Lohnerhöhungen kommen vor allem die Disziplin- 
losigkeit der Arbeiter und die syndikalistische Bewegung in Betracht, 
die in der letzten Zeit zu häufigen und lange dauernden Ausständen?®), 
wie zu schlimmen Ausschreitungen, zur »Sabotage« (Zerstörung der 
Maschinen und sonstigen Arbeitsmittel) geführt hat. Endlich herrscht 
in Unternehmerkreisen vielfach ein tiefgewurzeltes Mißtrauen gegenüber 
der Stabilität der politischen Verhältnisse, eine Furcht vor dem Um- 
sturz, die Jähmend wirkt und, wie uns von kompetenten Persönlich- 
keiten versichert worden ist, manche tüchtige Kraft von der Errichtung 
einer neuen Unternehmung oder der Vergrößung einer bestehenden 
abhält. Nur aus derartigen Ansichten heraus ist der heftige Widerstand 
der Buurgeoisklasse gegen Einführung der Einkommensteuer zu ver- 
stehen. Es ist nicht ausschließlich die Abneigung gegen das Eindringen 
des Fiskus in die persönlichen Verhältnisse des Einzelnen, die ihn her- 
vorruft, sondern gleichzeitig die uns vielleicht kindisch erscheinende 
Furcht, daf diese Steuer die erste Etappe zu einer Vermögenskonfis- 
kation sein möchte. Hierauf ist die Abwanderung von Wertkapitalien 
in das Ausland zurückzuführen, die zwar in ihrem Umfang sich nicht 
statistisch feststellen läßt, aber zweifellos seit einer Reihe von Jahren 
stattindet, ınsofern Großkapitalisten Wertpapiere im Ausland, beson- 
ders in London, Belgien und der Schweiz teils durch die dortigen 
Filialen der Großbanken, teils durch ausländische Banken kaufen und 
verwahren lassen 23), wodurch sie die hohen französischen Effekten- und 
Börsenstempelgebühren ersparen und im Todesfälle, wie an früherer 





kereiprodukten, Kolonialwaren etc, zutage tritt, gerade in den allerletzten Jahren 
stark zugenommen und sich vielfach auch durchgesetzt, 

1) Insgesamt sollen 700 000 bis 800 000 ausländische Arbeiter in Frankreich 
beschäftigt sein, die jährlich etwa 400 Millionen Frs. Ersparnisse in ihre Heimat 
senden. 

8) Wie wir einer Streik-Statistik der Réforme Economique«e entnehmen, be- 
trug im Jahresdurchschnitt der Jahre 1899—1907 die Anzahl der Einzel-Streiktage 
3494 752, die sich auf 214 660 Streikende verteilten. 

a) Une nouvelle methode est apparuc récemment et tend A se développer 
dans les couches françaises opulentes ou mème simplement aisées, c'est d'acheter 
des titres étrangers aux bourses étrangċres mèmes et de les laisser en dépòt à ré- 
tranger, La cause la plus active de cet exode de capitaux francais, c'est leffroj des 


capitalistes et des rentiers, (Leroy-Beaulicu im »Economiste Françgais« 1000 IS, 731.) 


454 Eugen Kaufmann, 


Stelle erwähnt, der Erbschaftssteuer entgehen können. Der am ı8. Juni 
1909 von Caillaux eingebrachte Budgetentwurf pro ıgıo will solchen 
Defraudationen durch entsprechende Abänderungen des Zivilrechts, be- 
sonders durch obligatorische Einführung der Inventaraufnahme nach 
Todesfällen und durch Bestimmungen hinsichtlich des Erbrechts an im 
Auslande hinterlegten Wertpapieren ein Ende machen. 

Um nach dieser kurzen Abschweifung zu unserem Thema zurück- 
zukehren, ergibt sich jedenfalls aus unseren Ausführungen, daß die 
französische Industrie in vielen Fällen den Wettbewerb mit den großen 
Exportländern auf dem Weltmarkte nicht aufnehmen kann. Für die 
französische Volkswirtschaft hat dies die bedauerliche Folge, daß die 
französische Industrie selbst nach denjenigen Ländern, nach denen 
Frankreich andauernd große Geldkapitalien exportiert, wie beispiels- 
weise den südamerikanischen Staaten, wenig Fabrikate absetzt, in an- 
deren Worten, daß die Gelder, die Frankreich diesen Ländern vor- 
schießt, zu großem Teil zur Zahlung von Erzeugnissen anderer Länder, 
besonders Deutschlands, und damit indirekt zur Förderung von deren 
Industrie dienen. Ein Beispiel möge dies illustrieren. Japan hat einen 
ziemlich erheblichen Teil seiner seit dem Krieg mit Rußland an den 
großen internationalen Geldmärkten aufgenommenen Anleihen, vor 
allem der 4%, Anleihe von 1905 im Belauf von 300 Millionen Francs, 
in Frankreich untergebracht. Dagegen hat es!?) die Bestellungen zur 
Erneuerung seines Kriegs-, Eisenbahn- etc. Materials an Großbritannien, 
Verein. Staaten und Deutschland gegeben, ohne daß die französische 
Industrie irgendwelche Vorteile erlangt hätte, wie die Importziffern 
Japans zeigen. Es betrug der Import Japans in der Zeit vom Januar 
1904 bis September 1905!°) in Millionen Francs aus Großbritannien 
soo, aus den Verein. Staaten 450, den englischen Kolonien 300, China 
und anderen nichtbritischen Ländern Asiens 300, aus Deutschland 200, 
dagegen aus Frankreich nur 20 Millionen. 

Das interessanteste Beispiel dieser Art, aus dem allerdings keines- 
wegs die Inferiorität der französischen Industrie hervorgeht, bietet die 
5%, Argentinische Anleihe von 1909 in Höhe von Frs. 250 Millionen, 
die an ein englisch-französisch-deutsch-amerikanisches Finanzkonsortium 
behufs Plazierung in den vier Staaten begeben wurde und von der 85 
Millionen für Frankreich bestimmt waren. Die argentinische Regierung 
hatte damals die Anschaffung neuer Kanonen beschlossen und eine. 
Submission ausgeschrieben. Die französische Firma Schneider-Creusot, 
die die engen Bezichungen Krupps zur argentinischen Regierung wohl 
kannte, entschloß sich zur Beteiligung an der Submission erst nach 


19) Bericht von Andre E. Sayous in der »Section du Commerce exterieure 
der »Fédération des Industriels et Commerçants Française, veröffentlicht in deren 


Zeitschrift im Februar 1909, S. 191. 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 455 


einer besonders an sie ergangenen Aufforderung und einer Erklärung 
der argentinischen Regierung, daß der Zuschlag an die Fabrik erfolgen 
solle, deren Modell am besten befunden werde. Eine zur Prüfung ein- 
gesetzte Spezialkommission entschied, daß das Kruppsche Modell nur 
nach Vornahme größerer Verbesserungen (apres de notables retouches) 
brauchbar sei, während das von Creusot zu keiner Kritik Anlaß gebe. 
Anstatt nunmehr dieser Firma die Bestellung zu erteilen, ernannte die 
Regierung eine zweite Kommission, in ihrer Mehrheit aus Offizieren 
zusammengesetzt, die den vorgenommenen Versuchen nicht beigewohnt 
hatten. Nachdem diese Kommission entschieden hatte, keines der 
beiden Modelle sei ohne Abänderungen verwendbar, wies die Regierung 
den Auftrag Krupp zu, unter dem Vorwand, daß dieser ja auch die 
alten Kanonen hergestellt habe. Nach fruchtlosen diplomatischen 
Verhandlungen mit Argentinien versagte die französische Regierung 
de offizielle Notierung der begebenen Anleihe, und auch die Coulisse 
lehnte, — wie sie es gegenüber ausländischen Werten, denen die Ko- 
tierung im Parquet versagt worden ist, obschon sie gesetzlich nicht 
dazu verpflichtet ist, stets tut, — nach Rücksprache mit dem Finanz- 
minister die Zulassung der Anleihe zum Handel am freien Markte ab. 
Es ist dann, wie nicht anders zu erwarten war, die Plazierung des für 
Frankreich bestimmt gewesenen Teils der Anleihe seitens der Groß- 
banken direkt an die Kundschaft erfolgt. 

Schon seit einer Reihe von Jahren wird in einem Teil der fran- 
zösischen Presse und seitens der verschiedenen Industrieverbände 
darüber geklagt, daß die französische Regierung anläßlich der Emissionen 
ausländischer Anleihen in Frankreich nicht Vorteile für die französische 
Industrie und Landwirtschaft, sei es in Form von günstigen Handels- 
abmachungen, sei es in Form der Zuführung von Aufträgen an fran- 
zösische Industrielle, herauszuschlagen verstehe. Wie uns dünkt, mit 
Unrecht. Was die erstere Form anlangt, dürfte die den Handelsver- 
trägen zu Grunde liegende Meistbegünstigungsklausel häufig die Ein- 
räumung von Vorteilen an Frankreich illusorisch machen; hinsichtlich 
der zweiten Form kommt in Betracht, daß die französische Eisen- 
Industrie, um die es sich bei Zuwendung von Aufträgen in erster 
Linie handeln würde, aus den geschilderten Gründen auf dem Welt- 
markt vielfach nicht konkurrenzfähig ist. Wollte ein Schuldnerstaat 
seinen Bedarf an industriellen Erzeugnissen zu höheren Preisen, als 
er sie anderwärts beziehen könnte, in Frankreich decken, so müßte er 
— insoweit es sich, wie zumeist der Fall sein wird, um internationale 
oder solche Anleihen handelt, die auch in einem anderen kapital- 
reichen Lande, z. B. in England, unterzubringen wären, — als Aequi- 
valent günstigere Emissions-Bedingungen zugestanden erhalten. In 
anderen Worten: der Vorteil, der hieraus der französischen Industrie 
erwüchse, würde eine entsprechende Benachteiligung des französischen 


456 Eugen Kaufmann, 


Kapitalisten involvieren, der sein Geldkapital in ausländischen Werten 
anlegen will. Es liegt hier also ein Interessenkonflikt zwischen der 
ohnedies schon durch hohe Zölle geschützten Industrie und dem aus 
den breitesten Massen der Bevölkerung sich rekrutierenden Kapitalisten- 
Publikum vor. Daf die französische Regierung, sobald eine tatsäch- 
liche Zurücksetzung der einhcimischen Industrie bei Konkurrenz- 
fähigkeit derselben vorliegt, sich vor einem Einschreiten nicht schcut, 
hat sie bei der letzten Argentinischen Anleihe gezeigt. Freilich er- 
scheint es sehr fraglich, ob das damalige Verhalten der französischen 
Großbanken, die unbekümmert um die Verweigerung der Börsennotiz 
zur Plazierung der Anleihe schritten, die Wirkung, die das Vorgehen 
der Regierung andernfalls zweifellos ausüben würde, nicht illusorisch 
machen wird. 

Ehe wir Entwicklung und Zustand der Industrie zahlenmäßig fest- 
stellen, zunächst cinige Worte über die Lage der Landwirtschaft. 
Diese hat dank der hohen Zölle, durch die sie vor der Konkurrenz 
des Auslandes geschützt ist, einen großen Aufschwung genommen. Es 
ist die Weizenproduktion, hauptsächlich infolge der starken Zunahme 
des Zuckerrübenbaus, stark gestiegen, ohne daß eine Vermehrung der 
Anbaufläche erfolgt wäre. Es betrug 


der Ueberschuss die Zucker- 


im Durch- die Weizen- die Aus- das Erträgnis eher Sue 

schnitt der produktion in saatin pro Hektar den i. ran dar; nn i 
Jahre Millionen hl 1000 hl in hl Millionen hl Tasnen 
1554 — 1891 105,7 0545 15,55 14.8 452723 
1592 — 1899 114,1 (026 106,46 12,4 667 746 
1900— 1907 117,1 6525 17.76 3.3 725239 


Es waren somit zur Deckung des Bedarfs des Landes an Brotgetreide im 
Durchschnitt der Jahre 1900—1907 nur 22,3%, des im Durchschnitt 
der Jahre 1884—1891 erforderlichen Quantums einzuführen. Ja es ist 
im Jahre 1907 infolge einer besonders günstig ausgefallenen Weizen- 
ernte (130 Millionen hl) zum ersten Male in neuerer Zeit der Fall 
eingetreten, dafs Frankreich seinen Gesamtbedarf an Brotgetreide selbst 
erzeugt und noch einen Ücberschuß zur Ausfuhr erübrigt hat°®). Die 
hohen Getrceidezöülle kommen in den Preisen nur teilweise zum Aus- 
druck, da einerseits, wie aus unserer Tabelle ersichtlich, der Getreide- 
bedarf neuerdings fast ganz im Inlande gedeckt wird, andererseits bei 
Ausfuhr von Getreide eine Zollrückvergütung nicht ohne Identitäts- 
nachweis erfolgt. — Der Fleischbedarf wird mit Ausnahme von Hammel- 
fleisch im Lande selbst gedeckt. 

Die starke Zunahme in der Erzeugung von Wein ist der Volks- 
wirtschaft nicht zugute gekommen, weil der Inlandskonsum nicht ent- 
sprechend gestiegen ist und der Export von Wein dem Import immer 


20) v. Halle, »Weltwirtschafte, 1907 H. 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 457 


noch nachsteht. Es betrug 


f die Produktion der Inlands- der Import- 
im Durchschnitt der Jahre AGN ' konsum überschuss 
(Millionen hl) (Millionen h} (Millionen hli 
1884— 1891 27,9 27,3 3,4 
Zeit d. Verheerungen d. Phylloxera) 
1892—1899 37,8 33,0 5,7 
1900—1907 55,1 43,2 3:3 


Eine Zunahme in der Gewinnung sonstiger landwirtschaftlicher 
Erzeugnisse ist nur in geringem Maße und hauptsächlich nur insoweit 
er/olet, als die mit dem steigenden Wohlstande wachsende Nachfrage 
für den Inlandskonsum von Eiern, Gemüse, Obst, Molkerciprodukten ctc. 
bedingte. Für letztere ist sogar, zweifellos als Folge der steigenden In- 
landsnachfrage, der Export stark zurückgegangen, so der von Butter von 
1895 bis 1907 von 28309 Tonnen auf 17850 Tonnen, während der 
Import ausländischer Butter gleichzeitig um etwa 4000 Tonnen zunahm. 
Nach Ansicht des französischen Handelsattaches Périer in London?!) 
könnte der Export von landwirtschaftlichen Erzeugnissen wesentlich 
choben werden, wenn die kleinbäucrliche Bevölkerung sich für den 
Verkauf ihrer Produkte ähnlich genossenschaftlich organisierte, wie die 
danischen kleinen Landwirte. Die in Frankreich bestehenden land- 
wirtschaftlichen Genossenschaften sind zumeist Einkaufsgenossenschaften, 
erst in den letzten Jahren ist in verschiedenen Gegenden des [andes 
eine größere Anzahl Produktiv- und Verkaufsgenossenschaften ent- 
standen. Eine genossenschaftliche Organisation des gesamten Klein- 
baverntums für den Absatz seiner Erzeugnisse wäre, wie das Beispiel 
Dänemarks zeigt, wo bekanntlich ebenfalls Kleinbesitz und -Betrieb 
vorherrscht, von größtem Vorteil für die französische Landwirtschaft. 
Ste würde die Erzielung qualitativ und quantitativ gleichmäßiger Er- 
zeuenisse und damit in weit höherem Mafe, als bisher, den Export 
ermörlichen, da eine absolute Gleichmäßliskeit, eine Standardisierung 
des Produktes unerläßliche Voraussetzung für den Export in größeren 
Mengen ist. Nach Perier?*) könnten die notleidenden Weinbauern in 
den »Palus«-Districten der Gironde sehr wohl zu Weide- und Milch- 
wirtschaft übergehen, wodurch eine Hebung des Exports von Molkerei- 
produkten nach England ermöglicht werden würde, das im Jahre 1880 
noch 27009 Tonnen französische neben 152.49 Tonnen dänischer, 1906 nur 
noch 16 229 Tonnen französische neben 85 132 Tonnen dänischer Butter 
bezog; schon allein die »Wholesale Cooperative Societys in Man- 
chester kauft jahrlich 18000 Tonnen dänischer Genossenschafts-Putter. 
Nach Périer“) vermöchte die französische Landwirtschaft unter Be- 


‘l Rapports Cummerceaux des agents diplomatiques et consulaires de France, 
année 1903 Nr. 737: sAngleterres. 

“racar O: S-30. 

3a a O. S, 38. 


Sa r ihr : sak e. BE Ge Ir 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. NNIN. 2. SO 


458 Eugen Kaufmann, 


hauptung des inländischen Marktes ihren Export innerhalb von is 
Jahren um 300 Millionen, wovon 200 allein nach England, zu steigern, 


Die Entwicklung der französischen Industrie ídie nach dem erst 
1906 veröffentlichten Ergebnis der Berufszählung von 1901 6,99 Millionen 
Menschen beschäftigte gegenüber 8,24 Millionen in Landwirtschaft, 
einschließlich Fischerei und Forstwirtschaft) läßt sich direkt zahlen 
mäfsıg nur für die Bergwerks- und Metallindustrie nachweisen, für die 
allein eine ausreichende offizielle Statistik veröffentlicht wird. Im 
übrigen hefern die Ziffern des Kohlenverbrauchs, der in der Industrie 
verwendeten Dampfmaschinen, des Imports der wichtigsten zur Fabri- 
kation dienenden Rohstoffe und des Außenhandels gute Anhaltspunkte. 

Produktion 








Kohlenverbrauch Eisenproduktion 
anderer Metalle 
EL = m ' er 
Za S 2 2'535 = p= = =  m2:r8 
Z5 = F 7o 22 z ` =, = > 57.23 
ZE £ 2 ee a IN Z A: Air 
Jahr = m = s: i 2.5 
DR s —y i Ve u a ne EL EEE \— r 
iin 1000 Tonnen) {in 1000 Tonnen) (in 1000 Tonnen) (in r HP. 
1SS5 I9SISE 10411 30035 1631 782 554 
1590 26083 10662 36053 1962 825 582 803 
1891 20596 2125 6680 1246 
1895 23020 10547 38640 2004 757 715 1163 
1900 33404 15190 48803 2714 708 1227 1647 


1906 34196 17294 51782 3314 748 1674 46336 5770 25614 8579 2322 


Den Grund für die geringe Zunahme der Eisenproduktion Frankreichs 
im Vergleich zu der Deutschlands, Großbritanniens und der Verein. 
Staaten, die unsere Zusammenstellung auf S. 446 zeigt, haben wir bereits 
angeführt. Der Wert der französischen Eisenproduktion hat nach 
Thery**) von 1891—1906 um 321,12 Millionen = 73°/o zugenommen. 
Die Zunahme des Imports der wichtigsten zur Fabrikation dienlichen 
Rohstoffe veranschaulicht folgende Zusammenstellung”): 
Zunahme 
1891 190% gegenüber 1891 
Import Wert Import Wert Quantum Wert 
din 1000 Ztrò (Mill. Frs.) tin 1000 Ztr.) (Mill. Frs.) (in zoo Ztrò «Mill. Fre.‘ 


Wolle 1941 357 2024 539 653 232 
Rohbaumwolle 17064 204 2729 402 965 195 
Roh- u. Flockseide 121 249 211 372 9o 123 
Steinkohlen IO5 412 190 177 397 374 71985 154 
Kautschuk 34 = 12 126 90 105 
Kupfer 332 43 703 161 451 113 
Erze jeder Art 15413 50 24 205 110 8757 60 
Flachs 707 49 914 S5 207 36 

i ; 15) SI 52I 52 


Jute 635 29 I 





A 00,0, 20, 2) Therya.a. O. S. 179. 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 459 
Die Entwicklung des französischen Außenhandels von 1890 bis zur 

Gegenwart, sowie scine Zunahme im Vergleich zu derjenigen des Ex- 

ports der wichtigsten in Betracht kommenden Länder veranschaulichen 

nachstehende und die auf S. 460 der »Reforme Economiquue« ent- 

nommene Tabellen: 

Entwicklung des (Spezial-)JExporthandels der hauptsäch- 

lichsten Exportländer seit 1890. 


(In Millionen Francs.) 


Eu Ines en - = 

ıbgo = 100 1590 = 100 1890 = 100 1850 = 100 1090 = 100 1890 = 100 
Iyo 6588 100 4130 100 4153 100 3753 100 1597 100 1437 100 
1592 5730 87 4616 112 3648 SS 3461 92 1029 64 1369 095 
1595 5653 86 4037 98 4147 100 3374 90 1548 97 1385 96 
1596 6003 QI 4934 IIQ 4406 106 3401 QI 15SI 99 1465 102 
1507 585589 5399 131 4544 109 3598 96 1583 99 1626 113 
IS08 5553489 6168 14) 4696 113 3511 94 16858 106 1700 118 
IN) 6375 97 6265 152 5259 126 4153 III 1890 118 1772 123 
1900 7250 110 7265 176 5764 139 4109 109 1604 100 1837 129 
1901 7000 106 7326 177 5641 136 4013 107 18536 115 1828 127 
1902 70856 108 6666 161 6016 145 4252 113 1945 122 1858 129 
1303 7323 111 7288 176 6413 154 4252 113 2203 138 19097 139 
1904 7578 116 7129 173 6644 160 445I 119 2536 159 2074 144 
1905 8511 126 7997 193 7302 176 4367 130 2542 159 2193 153 
1606 0467 144 8991 218 3095 195 5266 140 2718 170 2557 178 
1907 10736 163 9617 233 8576 213 5596 149 2675 107 2704 188 
1008 9506 144 8764 212 S551 205 5272 140 2649 166 2585 183 


Die Entwicklung des Gesamt- und des Fabrikatenexports Frank- 
reichs, Großbritanniens und Deutschlands zeigen folgende dem 
Ihery's?) entnommene Ziffern: 


Buche 


Frankreich Großbritannien Deutschland 
urchschnitt 23 2. = TEE £ 2 E% ZAs E SE 2: = en 
der Jahe 27 ES 252_ iR ES 23353:2_ 57 EZ 753 

aD an BEST HPCEnOCHESETIHPCET 25355 
w te 2 N = w zn ee; NZ = u = N 2 
‚in Mill. Frs.) ün Mill. Frs.) (in Mill. Frs.) 
1554—1591 3336 1775 6035 5308 3916 2422 
1532—1599 3477 1837 5971 5104 4259 2769 
t990—1907 4594 266477) 2,7%, S058 6023 17,70%, 0437 4209 244% 
Es ist zu beachten, daf der französische Export, namentlich der 
von Fabrikaten, seit 1884 wesentlich stärker zugenommen hat als der 


— 





*)a.a. 0. S. 81—87. 


“o Der Wert der ausgeführten Postpakete ist zur Hälfte den Fabrikaten 


geschrieben, 


Zl- 


30* 








j e u p 
m — en een No 2 nun > — ur a ee u 





Entwicklung des französischen (Spezial-) Außenhandels seit 1890. 


Import in Millionen Francs Export in Millionen Francs 








A N en en En Sn ta, 




































. | 2 zi e N ee u ee ne 
Jahr a Marne Produits | Gesamt- I | | Wert .. Matieres | Produits | Colis Be des tt Men D 
= 1890 1445 2372 618 4437 100 | 22,7 19 855 899 1951 48 | 3763 100 | 6,7 56 
z 4 2172 614 ” 2,5 18 759 822 1820 58 ! 3461 92 | 6,7 5I 
á 3 18 3798 $6 | 22, 17 651 336 1766 | 146 | 3401 g1] 72 | 47 
F ja = = 2 89 a 16 720 943 1770 163 , 3598 96 7,8 46 
® 34 618 4472 IOI 25,8 17 662 932 | 1708 207 3511 94 7:3 45 
= 1899 951 2839 727 4518 102 25,3 18 675 1210 | 2077 189 4153 III | 84 | 50 
gz] 1900 819 3035 843 4098 100 28,3 17 760 1094 | 203 215 , 4109 109 | 5,6 48 
1901 783 2812 772 4369 98 26,9 ı I6 745 1008 | 2018 234 4013 107 | 81 49 
1902 818 2799 777 4394 99 | 264 | 17 707 1170 2123 | 251 | 4252] 113! 85 | 5o 
1003 961 3021 819 4801 108 27,3 17 063 117 2150 263 4252 113 | 9,3 45 
1904 817 2853 332 4502 101 20,6 17 693 1221 2220 317 4451 119 | 10,4 45 
1905 | 823 3087 869 4779 Ä 108 | 26,7 18 781 1338 | 2410 | 338 | 4867 130 | 11,6 41 
1900 | 940 3687 1000 5627 | 127-3353 17 zıı 1475 | 2699 381 5266 | 140 | 11,6 45 
1907 1038 4013 1172 6223 | 1490 | 337 18 747 1508 Ä 2935 | 406 | 5596 | 149 | 12,9 | 43 
1908 920 4020 1151 | 6091 | 135 | 33,1 IS 736 1476 Ä 2619 | gg! | 5272 140 | 12,8 41 
2 ! i l i 


tn ah 


u; m = 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 461 


Englands, zumal wenn man den Unterschied im Zuwachs der Be- 
völkerung in Berücksichtigung zieht. Die Zunahme des Gesamtexports 
von 1890 bis 1908 um 6,1 Millionen Tonnen im Wert von 1519 Mill. 
Francs entfällt, soweit Industrie-Erzeugnisse in Betracht kommen, 
hauptsächlich auf Sciden- und Baumwollengewebe, Pariser Artikel, 
Maschinen- und chemische Produkte, dazu auf die seit 1890 neu auf- 
gekommenen Industrien, die Automobil- und Phonographen-Industrie 
und die Herstellung von Kautschukgegenständen. Der Export von 
Seidengeweben einschließlich Flockseiden-Gewebe (bourre de soie) hat 
von 1891 bis 1907 um 110,6 Millionen, der von Baumwollengewebe in 
der gleichen Zeit um 185,6 Millionen zugenommen, während freilich 
der Export von Wollengeweben infolge der Entwicklung der Tuch- 
industrie in anderen, früher auf den Bezug von Großbritannien und 
Frankreich angewiesenen Ländern um 57,8 Millionen zurückgegangen 
ist. Nichtsdestoweniger ist die französische Wolle-Industrie von 1891 
bis 1907 nicht zurückgegangen, da der Export-Ausfall durch die Zu- 
nahme des Inland-Verbrauchs mehr als wett gemacht worden ist. 
Dies ergibt sich daraus, dafs der Ucberschuß des Imports über den 
Export von Rohwolle in dieser Zeit um 318000 Zentner zugenommen 
hat. Die Entwicklung der Textilindustrie seit 1891 wird am besten 
illustriert durch die Zunahme der Einfuhr an Textil-Rohstoffen (Wolle, 
Baumwolle, Seide, Leinen, Jute) um 641 Millionen Francs. Die starke 
Zunahme der Einfuhr von Kautschuk, die unsere Aufstellung aufweist, 
ist in der Hauptsache auf die Entwicklung der Automobil-Industric 
zurückzuführen, die 1907 bereits Wagen im Werte von 145,36 Millionen 
expurtierte. Beachtung verdient die Zunahme des Imports von Kupfer 
und von Erzen, entsprechend der starken Steigerung der Metallher- 
stellung, die unsere Tabelle auf S. 458 zeigt. Der Ucberschuß des 
Exports von Guß-, Schweiß- und Flußeisen über den Import betrug 
1906 35,355 Millionen. Schr zugenommen hat der Export nach den 
französischen Kolonien ; nach dem »Bullctin de Statistiques vom No- 
vember 1908 nahm er 1903 bis 1909 allein nach den wichtigsten Ko- 
lonialsebieten um 187 Millionen zu. Insgesamt entfällt etwa ein 
Drittel der Zunahme des Exports seit 1890 auf die französischen Ko- 
lonien®), Im übrigen findet der größere Teil des Exports nach den 
fünf Staaten: Großbritannien, Belgien, Deutschland, Schweiz, Italien 
statt. Am Gesamtexport des Jahres 1907 in Höhe von 5596 Millionen 
partizipierten diese in der gleichen Reihenfolge mit 1375, 865, 657, 
336 und 248, zusammen mit 3481 Millionen. Ein Teil der nach Groß- 
britannien und Belgien exportierten Waren wird freilich nach über- 


“i Vom Gesamt-Außenhandel (Spezialhandel) der französischen Kolonien in 
Hohe von 1042 Millionen entfielen 1907 441 Millionen auf Frankreich und die 


Iranzösischen Kolonien selbst, 601 Millionen auf das Ausland. 


462 Eugen Kaufmann, 


secischen Gebieten weiter verschiftt. Frankreichs Stellung in der 
Weltwirtschaft mu um so mehr zurückgehen, je volksreicher die 
übrigen Industricstaaten werden. So ist sein Anteil am Gesamt- 
Außenhandel der Welt von ı1,3°/o im Jahre 1890 auf 8,5°/o im Jahre 
1905 zurückgegangen, während der Englands in der gleichen Zeit von 
20,8 °/u auf 17,6°/o zurückgegangen, der Deutschlands von 11,19 auf 
12,0°/, gestiegen ist?®). 

Die französische Industrie ist, teils infolge der Armut des Landes 
an Kohle, teils infolge der hohen kulturellen Entwicklung, des Tempera- 
ments und der Veranlagung der Bevölkerung, der sozialen Verhältnisse 
etc, zu größerem Teil, als es bei der deutschen der Fall ist, mittlere 
Industrie und Kleingewerbe. Die künstlerische Veranlagung der Unter- 
nehmer, der persönliche Geschmack, die Geschicklichkeit und Hand- 
fertiskeit der Arbeiter spielen in ihr eine hervorragende Rolle. So 
besonders in der sog. »Pariser Industrie«, der Herstellung von Rleidungs- 
stücken, Wäsche, Modeartikeln, künstlichen Blumen, Schmuckfedern, 
Gold-, Silber- und Juwelenarbeiten, Bijouterie-Artikeln, Bronzewaren, 
ferner in der Möbel-, Ton- und Glasindustrie, der Spitzen- und Tüll- 
herstellung, Weiß- und Buntstickerei etc. Die wichtigsten Grof- 
industrien finden sich auf dem Gebiet der Metallverarbeitung und der 
Textilindustrie, wobei Frankreich in der Erzeugung von Seidenwaren 
bekanntlich unübertroffen dasteht, ferner in der Papierfabrikation, der 
chemischen und Automobilindustrie. Die Haupt-Exportartikel sind 
Seide-, Wollen- und Baumwollengewcbe, Wolle und Seide, Wein, Häute, 
Pariser Artikel, Konfcktion, Zucker, Butter und Käse, Metallwaren 
und Maschinen, Chemikalien, Liköre, Lederwaren, Papier, Holz, Töpfer- 
und Glaswaren. 

Bei Beurteilung der Stellung, die der französische Wirtschafts- 
körper innerhalb der Weltwirtschaft einnimmt, darf man nicht über- 
sehen, dafs Frankreich um deswillen kein Industriestaat wie England 
oder Deutschland zu sein braucht, weil es nicht wie diese gezwungen 
ist, ein stets wachsendes Defizit an Lebensmitteln mit Fabrikaten zu 
bezahlen. Es darf aber auch keineswegs, wie vielfach geschieht, als 
Rentnerstaat par excellence angeschen werden, da es die Renten, die 
ces aus dem Auslande bezieht, zum Leben nicht gebraucht, sondern sle 
fortgesetzt fast vollständig kapitalisieren kann. Dies geht daraus hervor, 
dafs die französische Handelsbilanz seit einer Reihe von Jahren nur wenig 
passiv ist. Der Ueberschuß der Einfuhr über die Ausfuhr im Spezial- 
Außenhandel ist von gor Millionen Frances im Durchschnitt der Jahre 
1554—91I auf 568 Millionen im Durchschnitt 1892—9g und 308 Millionen 
im Durchschnitt 1900— 07 zurückgegangen. (Kinfuhr-Ueberschuk Deutsch- 
lands im Jahre 1907 1 895,6 Millonen Mark.) Zur Deckung dieses Defizits 


RATE 
Pe 


) Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, 1907, S. 52*. 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 463 


ist somit nur ein kleiner Teil der Zinsen und Dividenden heranzuzichen, 
die Frankreich alljährlich aus seinen Anlagen im Auslande, auf die 
wir gleich zu sprechen kommen werden, bezieht; der Rest kann zu 
neuen Kapitalanlagen im Ausland verwendet werden, während die 
auswärtigen Renten Englands, das seine Einfuhr an Getreide und 
Fleisch stets vergrößern muß, zu einem erheblicheren Teil in Form 
von Industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten eingezogen werden. 
Da aus den Gründen, die wir eingehend zu analysieren versucht 
haben, Landwirtschaft wie Industrie in Frankreich mit einer geringen 
jährlichen Neu-Investierung von Kapital auskommen %°3) und nur wenige 
tranzüsische Unternehmungen im Auslande errichtet werden, werden 
die alljährlich ncu gebildeten Sparkapitalien, für deren Größe wir 
einige Anhaltspunkte in den Anmeldungen zur Erbschaftssteuer und in 
den Erträgnissen der Kapitalrentensteuer gegeben haben, bereits scit 
einer langen Reihe von Jahren in der Hauptsache ausländischen Wert- 
papieren, namentlich Staatsanleihen zugeführt. Man hat für diesen Zu- 
stand vielfach die sehr weit gediehene Bankkonzentration verantwort- 
lich gemacht, infolge deren die Lokalbanken und -Bankiers zumeist 
durch die Filialen der großen Kreditbanken 3°) verdrängt oder ge- 
schwächt worden sind. In der Tat läßt sich nicht leugnen, daß diese 
gewaltige Konzentration in Verbindung mit einer schr straff zentrali- 
sierten Organisation die von uns gekennzeichnete Sinnesart des 
französischen Industriellen wie des Kapitalisten noch verstärken muß. 
Jene großen Banken sind nicht berechtigt, die ihnen anvertrauten 
Depositen einer anderen als einer risikofreien kurzfristigen Anlage in 
yuten Wechseln, Reports, Vorschüssen gegen leicht realisierbare Unter- 
pander etc, zuzuführen. Aber auch ihr Eigenkapital vermögen sie 
nicht der Industrie in Form von dauerndem Betriebs- oder gar An- 
lasckredit zur Verfügung zu stellen, weil sie infolge ihrer straffen 
Lentralisation, die den Filialleitern keine Initiative überläft, nie 
Personal- sondern stets nur Realkredit gewähren können. Dadurch 
wird es manchem strebsamen und tüchtigen, aber kapitalschwachen 
Menschen, unmöglich gemacht, sich in der Weise wie früher oder wie 
a) Dagegen betrug die Neu-Investierung deutschen Kapitals in deutschen 
Aktiengesellschaften und Gesellschaften m. b. H. nach der fortlaufenden Statistik 
der »Frankfurter Zeitunge im Durchschnitt der Jahre 19506—1908 1276,9 Mill. M, 
“) Credit Lyonnais, Comptoir National d'Escompte de Paris und Société Géné- 
rale mit insgesamt 938 permanent geöffneten Niederlassungen innerhalb Frankreichs 
einschließlich Algeriens, Eingezahltes Aktienkapital der drei Banken einschlietz- 
lich Reserven Ende 1908 ca. 749 Millionen Francs, fremde Gelder ca. 9032 Mil- 
lionen Frances. Wir werden die bedeutsame Rolle, die diese drei Banken innerhalb 
des Bankwesens und der Volkswirtschaft ihres Landes spielen, in einer demnächst 


erscheinenden Abhandlung eingehend schildern. 


464 ‘ Eugen Kaufmann, 


bei uns in Deutschland Bankgeld als dauerndes Betriebskapital oder 
Teil des Anlagekapitals zu verschaffen, und wird die Errichtung oder 
Vergrößerung gar manchen Erfolg versprechenden mittleren Unter- 
nehmens unterbleiben. Ebenso wird mitunter zweifellos ein Indu- 
strieller durch die außerordentliche Zurückhaltung der Großbanken 
in der Kreditgewährung davon abgehalten, einen kurzfristigen Betricbs- 
kredit, den er seitens einer Großbank erhalten könnte, zur Ausnützung 
einer Konjunktur anzunehmen, weil er befürchtet, daß ihm der Kredit 
zur Unzeit plötzlich gekündigt wird. Tatsächlich soll dies wiederholt 
bei eintretender Geldknappheit und anderen ähnlichen Anlässen, am 
rücksichtslosesten seitens des Credit Lyonnais zu Lebzeiten des früheren 
Leiters der Bank, Germain, geschehen sein. Ueberhaupt beobachtet 
dieses Institut, die bedeutendste und angeschenste Kreditbank des 
Landes, die größte, das Comptoir Nat. d'Escompte eine kaum geringere 
Zurückhaltung gegenüber der Industrie, während die dritte Großbank 
sich etwas liberaler zeigt. Allein nach unserem Dafürhalten dürfen 
diese Momente nicht überschätzt und darf den Großbanken, so wie 
sie heute organisiert sind, nicht, — wie es vielfach in der franzö- 
sischen Presse 3!) und seitens der industriellen Verbände, gelegentlich 
auch ın der französischen Deputiertenkammer geschehen ist, — vor- 
geworfen werden, daß sie die nationale Industrie nicht genügend 
unterstützten und die französischen Spargelder geflissentlich dem 
Auslande und den Konkurrenten der heimischen Industrie zuführten. 
Was den gegen die Großbanken erhobenen Vorwurf anlangt, ist zu- 
nächst zu bedenken, daf die französische Bankkonzentration, die sich 
von der deutschen in wesentlichen Punkten unterscheidet, das Er- 
gebnis der eigenartigen französischen Verhältnisse und der Idiosynkrasie 
der Bevölkerung ist, die wir zu analysieren versucht haben; gerade 
die Abwendung des französischen Kapitalisten von Handel und Industrie, 
seine Vorliebe für die Mobilisierung seines Vermögens ®), hat die 


31) »Certaines socictes, occupant une place prépondérante, exercent une in- 
fluence demoralisante sur les rentiers francais, Leur politique aboutit à faire nos 
capitalistes les commanditaires du monde entier ou plutòt de tous les gouverne- 
ments en quete de ressources... Nous nous demandons si application génċralisće 
de ce programme n'inflige pas au pays qui en fait les frais une dechcance ćco- 
nomique progressive.e (>Temps< vom 322. V. c4.) 

>) Saurel (»Socictes de Crédit contre banques localese, Paris 1901) sicht 
in der Vorliebe des Kapitalisten für die Mobilisierung seines Vermögens eine der 
Hauptursachen für die Entwertung des Grundeigentums, die seit einer Reihe von 
Jahren zu konstatieren sei; sie erkläre es, daß sichere Hypothekendarlehen selten 
unter 50, erhältlich seien, während industrielle Obligationen zu 40%, und sogar 


zu 3'/»0/, untergebracht werden könnten. 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 465 


Großbanken, die vermöge ihrer ausgedehnten Filialneize und ihrer 
vorzüglichen Organisation das große Emissions- bezw. Effekten- 
Plazierungsgeschäft fast völlig in Händen haben, so groß gemacht. 
Die Banken, — die beispielsweise gar keinen Grund haben, lieber aus- 
landische Industrie-Obligationen, als inländische, an denen sie vermut- 
iich nicht weniger verdienen, an das französische Publikum zu ver- 
kaufen, — müssen der Denkweise des Kapitalisten, der Nervosität und 
Stimmung des Publikums, von dem sie abhängig sind, Rechnung 
tragen). Um dies durch einen Fall zu illustrieren, sei darauf hinge- 
wiesen, dafß vor etwa 10 Jahren auf das unbegründete Gerücht hin, 
der Credit Lyonnais sei an südafrikanischen Minenaktien erheblich 
beteiligt, größere Zurückziehungen von Bardepositen von dieser Bank 
stattgefunden haben sollen. Erst als Kristallisation der Faktoren, 
denen sie ihre großartige Entwicklung verdanken, vermögen die großen 
Banken ihrerseits auf die Volkswirtschaft ihres Landes zurückzuwirken, 
und insofern kann ihnen der Vorwurf freilich nicht erspart werden, 
daß sie wohl im Stande wären, erzieherisch auf das Publikum zu 
wirken, seine Denkweise allmählich zu modifizieren. Was aber die 
Frage anlangt, ob die französische Industrie unter einem Mangel an 
Kredit leidet, ist darauf hinzuweisen, daß überall da, wo eine im Auf- 
blühen befindliche mittlere Industrie vorhanden ist, so in l.othringen, 
in Lyon, in Teilen Flanderns u. s. w. potente Lokal- und Provinzial- 
banken sich erhalten haben, die jene in tatkräftiger Weise unterstützen; 
ferner, dat) die in den letzten Jahrzenten neu aufgekommenen Indu- 
strien, soweit sie von vornherein Erfolg versprachen, — so die Auto- 
mobil-, Phonographen- und Kautschuk-Industrie, — ohne Schwierigkeiten 
finanziert wurden. 


Bei der großen Bedeutung, die innerhalb der französischen Volks- 
wirtschaft dem gewaltigen Besitz an Wertpapieren zukommt, der 
Frankreich immer mehr zum Bankier der Welt macht, ist es uncrläß- 
lich, diesen Besitz, scine Entwicklung und seine Zusammensetzung 
eingehend zu erörtern. 

Bereits von Mitte des 19. Jahrhunderts an hatte die große Spar- 
kraft der französischen Nation in Verbindung mit der industriellen 
Entwicklung Paris zu einem Hauptmarkt für die Aufnahme fremder 
Staatsanleihen gemacht. Nach Neymarck wurden 1852—1865 auf dem 
Pariser Kapitalmarkt für etwa 20 Milliarden Wertpapiere emittiert, 
wovon über 8 Milliarden allein in den Jahren 1861 --1ı865. Der 
französische Staat vermehrte seine Schuld in dieser Zeit um 2,32 Mil- 
liarden, fast 5 Milliarden wurden in Eisenbahnaktien und Obligationen, 
etwa ebenso viel in französischen Aktiengesellschaften angelegt, etwa 


H Verl, Anm. It. 


466 .ugen Kaufmann, 


4’ 2 Milliarden in fremden Staatsanleihen. 1871 und 1872 wurden die 
beiden großen französischen Krievsanleihen von 2, bezw. 3 Milliarden 
aufgelegt, es folgte die Ausgabe der 3°’ amortisablen Rente im Nominal- 
betrage von mehr als 4'«+ Milliarden von 1878 bis 1891, während 
gleichzeitig in den goer und Soer Jahren mehr als ro Milliarden 
Obligationen der großen französischen Eisenbahn-Gesellschaften und 
des Credit Foncier emittiert und so gut wie vollständig in Frankreich 
selbst plaziert wurden neben den übrigen einheimischen und den von 
den Soer Jahren ab in verstärktem Mafe in Frankreich untergebrachten 
ausländischen Wertpapieren. 

Der französische Besitz an Wertpapieren läfst sich mit Sicherheit 
nicht ermitteln. Die in dem offiziellen Jahrbuch der Pariser >agents 
de changc« enthaltene Statistik bezieht sich nur auf die Beträge der 
an der Pariser Börse offiziell notierten Effekten, wobei Neu-Emissionen 
und Amortisationen stets berücksichtigt werden. Nach einer von Thery”. 
angeführten Aufstellung des Syndikus der Pariser »agents de change: 
betrug der Kurswert der an der Pariser Börse offiziell notierten Wert- 
papiere in Millionen Francs 

Französische Wertpapiere 1891 1907 Differenz 1007 


Yranzös. Renten, Anleihen der Kolonien und 


Protektorate 25470 23568 = N 
Pariser Stadtobligationen . 1630 2017 4030 
Departements- und Städte-Obligationen , 246 168 s. 
Versicherungsges. Werte : . , 655 660 nu $ 
Credit Foncier Actien und Obligationen R 4 153 4556 ds: ga 
Bank-Aktien und Obligationen ; ; . 24IĠĊ 2027 de 8 
Kanäle . . ; i . l , s T407 1088 + o 
Akt u Obh der großen franz, Eisenbahnen 18314 18135 = 70 
Sekundär- und Trambahnen f , 112 2210 ~ EN: 
Docks, Hafenanlagen, Wasserwerke und 

Spinnereien ; : i f : , 439 669 + 230 
Gas- und Elektrizitätswerke . . i ; 056 1012 en z0 
Eisen- und Stahlwerke, Gichereien ; : 150 007 ir 31 
Kohlen- und Bergwerksgesellschaften . 497 1436 + ay 
Transportwerte ; s46 412 E 
Diverse : ; ; Í ; 52I 1345 + 824 





55 673 64016 


Da 
Tea 
4a 
t2? 


Ausländische Wertpapiere, 








Russische Staatsanleihen . 6542 10455 — 3043 
Sumstire Staatsanleihen i l l . 30086 45742 1 668 
Diverse ausländische Wertpapiere ; 5 510 10 108 + 058 

51438 66395 140% 
(Gesamtwert beider Kategorien l . 110 III 13041 20 300 


4) a, a. Q. S. 300. 


> pen n a 


.- 


~ =_e. . 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 467 

Um den französischen Besitz an inländischen Wert- 
papieren festzustellen, ıst dem ermittelten Kurswert der an der 
Pariser Börse offiziell notierten Effekten der Wert derjenigen Papiere 
hinzuzurechnen, die lediglich an anderen französischen Börsen oder 
überhaupt nicht notiert werden; im Jahre 1890 machten diese nach 
einer damals von Thery?®) bei der französischen Steuerbehörde ange- 
stellten Erhebung etwa ı1°)o der am offiziellen Pariser Markte notierten 
französischen Aktien, Obligationen, Gründer- und Genufischeine aus. 
Andererseits sind diejenigen Beträge abzuziehen, die ausländische, in 
Frankreich wohnhafte Kapitalisten und französische Kapitalisten im 
Auslande besitzen; diese wurden 1893 von Alfred Neymarck auf 10°% 
geschätzt. Théry legt seiner Schätzung die Annahme ciner erforder- 
lichen Hinzurechnung von ı1°'o und eines Abzugs von ı0°o zu Grunde 
und berechnet so den Besitz an französischen Wertpa- 
pieren Ende 1801r auf 56075, Ende 1907 auf 61421 Millionen Francs. 
Nevmarck hatte ihn bereits 1902 auf 60 Milliarden geschätzt. 

Der französische Besitz an ausländischen Wertpapicren 
ist weit schwieriger zu schätzen. Eine fortlaufende offizielle Statistik hier- 
uber besteht in Frankreich bis jetzt nicht, könnte auch keinen Anspruch 
auf Zuverlässigkeit erheben. Die in Paris notierten ausländischen Staats- 
anleihen — vielfach trifft dies auch für andere ausländische Papicre 
zu — werden zumeist auch in ihrem Heimatslande und an einer oder 
mehreren der anderen grossen Börsen gehandelt. Je nach dem Wechsel 
von Angebot und Nachfrage an den betr. Börsen werden Posten dieser 
Etekten unaufhörlich von einem Lande nach dem andern abge- 
schoben, deren Betrag sich nicht feststellen läßt. Der Ort der Ein 
lösung der Coupons bietet kein Kriterium der Besitzverhältnisse in den 
einzelnen Ländern, da je nach dem Stand der ausländischen Wechsel- 
kurse die zumeist in Gold zahlbaren Coupons bald nach dem einen, 
bald nach dem andern Lande, in dem sich eine Zahlstelle befindet, 
dirigiert werden. Die Schätzungen des französischen Besitzes an aus- 
ländischen Wertpapieren, die von Zeit zu Zeit aufgestellt wurden, 
stützten sich deshalb auf indirekte Angaben bezüglich der bei Emissionen 
in den einzelnen Ländern erfolgten Plazierungen, bezüglich Rück- 
zahlungen, Konversionen, Abstempelungen etc.; sie können nach dem 
Gesagten keinen Anspruch auf Verlässiskeit erheben. Es schätzen den 
französischen Besitz an ausländischen Papieren: Leon Say vor dem 
1870er Krieg auf 10—12, Leroy-Beaulieu 1880 auf 12—15, de Foville 
1888 auf 18!/2, Neymarck 1890o auf 20, Raphacl Georges Levy 1897 
auf 26 Milliarden. Eine von Théry 1897 bei der Banque de France 
und den 4 größten Depositenbanken gemachte Erhebung ergab, daß 
bei diesen 5 Instituten unter den offen hei ihnen hinterlegten Wert- 


aam O Sdogi, 


468 Eugen Kaufmann, 


papieren im Gesamtwert von etwa 13 Milliarden etwas über 30°/o auf 
ausländische Papiere entfielen. Thery legte deshalb den gleichen 
Prozentsatz von 30°/o des Besitzes an inländischen. Effekten seiner 
Schätzung des französischen Besitzes an ausländischen Wertpapieren 
pro ı. Juli 1897 zu Grunde und gelangte dabei zu ungefähr dem gleichen 
Ergebnis wie R. G. Levy, nämlich 26,15 Milliarden pro 1897 und 27 
Milliarden per Ende 1899. 

Eine französische Regierungsenquete, die sich auf Berichte diplo- 
matischer Agenten stützte), schätzte die im Jahre 1900 im Ausland 
angclegten französischen Kapitalien wie folgt: 


Millionen Francs 





Kaufmännische Unternehmungen 995,25 
Landbesitz 2153,25 
Banken und Versicherungsgesellschaften 551,— 
Eisenbahnen 454, — 
Bergwerke und Industrie-Unternehmungen 3631,— 
Seefahrt, Hafenanlagen 461,— 
Staats- und Kommunal-Anlagen 16553,50 
Diverse 936,— 
29855, — 


Mit vollem Recht bezeichnet Leroy-Beaulieu in einer im Econvmistc 
Francais (4. X. 02, 18. X. o2 und 25. X. o2) veröffentlichten Artikel- 
Serie »La Fortune française à l'étranger«, in der er die Regierungs- 
enquête einer eingehenden Kritik unterzieht, diese als ein >embryon 
tres-informe de statistiquee, die Fragestellung der Regierung als eine 
sehr unglückliche und das Ergebnis der Enquête infolgedessen als unzu- 
verlässig. Ihr Wert wird namentlich dadurch beeinträchtigt, dafs keine 
Unterscheidung zwischen Nominalbetrag der im Auslande angelegten 
Kapitalien und ihrem tatsächlichen (Verkaufs-)Wert gemacht wird; 
lediglich der Milliardenbesitz an Panamakanal-Aktien und Änleihen wird 
nicht zum Nominalbetrag, sondern zum Angebot der amerikanischen 
Regierung (200 Millionen Francs) angesetzt. Dagegen ergibt sich u.a. 
nach dem genannten Schriftsteller für die gegenüber ihrem Nominal- 
betrag stark entwerteten Oecsterreich-Ungarischen Eisenbahn-Aktien 
und Obligationen, Spanischen Verkehrswerte und Türkischen Papiere 
der Minderwert von etwa 1000, 830 und 8oo Millionen, wogegen anderer- 
seits die zu pari aufgenommenen Suezkanal-Aktien mindestens um 
Soo Millionen höher anzusetzen gewesen wären. Die privaten fran- 
zösischen Kapitalanlagen hält Leroy-Beaulieu in allen Ländern für 
wesentlich größer als die Enquête erkennen läßt, — vor allem in 
Deutschland, wo die tatsächliche Investition französischen Kapitals das 
3—4fache der Schätzung ausmachen dürfe, und in Spanien. 


38) »Bulletin de statistique et de législation comparde«, Ministere des Finan- 
ces, Octobre 1902. 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 469 


Für die wichtigsten Länder hatte die Enquête die französische 
Kapitalinvestition, wie folgt, veranschlagt (in Millionen Francs) 
Rußland 7000 


Spanien 2974 (wovon 1662 Eisenbahn-Werte) 

Oesterreich-Ungarn 2850 (wovon 2000 Eisenbahn-Werte, 790 Staatsanleihen) 
Türkei 2172 (wovon 1500 Wertpapiere) 

Egypten 1436 

Italien 1430 (wovon 1000 in Staatsfonds und Eisenbahnen) 
Transvaal 1500 

Großbritannien 1000 (wovon 550 in Reports und Guthaben in England) 
Portugal 900 

Belgien 600 

China 600 

Vereinigte Staaten 600 

Tunis 512 

Schweiz 455 

Deutschland 55 


Leroy-Beaulicu schätzte demgegenüber die französischen Kapital- 
anlagen im Auslande auf 33—34 Milliarden Francs cinschließlich der 
Anlagen in den französischen Kolonien. 

Vom ı. Januar 1900 an hat Théry im »Economiste Europcen« 
fortlaufend über die Emissionen und Neu-Einführungen ausländischer 
Werte an der Pariser Börse berichtet. Unter Berücksichtigung der in 
den Prospekten gemachten Angaben über die Beträge, die zur Kon- 
version bereits bestchender älterer Anleihen dienen sollten oder für 
andere Zwecke reserviert waren, gelangt Thery zum Ergebnis, daß 
vom ı. Januar 1900 bis 31. Dezember 1907 für 14,3 Milliarden aus- 
ländischer Wertpapiere, und zwar 7,8 Milliarden Staatsanleihen und 6,5 
Milliarden Aktien und Obligationen in französischen Besitz übergingen. 
Nach Abzug von etwa 3,4 Milliarden für Rückzahlungen und Aus- 
losungen auf den am 31. Dezember 1899 vorhandenen Besitz und von 
34 Milliarden für ebensolche auf die seit ı. Januar 1900 erworbenen 
Wertpapiere gelangt Théry®+) zu einer Schätzung des französischen 
Besitzes an ausländischen Wertpapieren per 31. Dezem- 
ber 1907 auf 37,15 Milliarden gegen ctwa 2ı Milliarden 1891. Darnach 
hatte der Gesamt-Wertpapierbesitz des französischen Publikums von 
Ende 1899 bis Ende 1907 um jährlich 1343 Millionen, wovon 1 Milliarde 
in ausländischen Papieren, zugenommen. 

Der hervorragende Finanzschriftsteller und Statistiker hat uns eben 
jetzt auf Grund der im Besitz seiner Zeitschrift »Economiste Europcen« 
befindlichen Daten in liebenswürdiger Weise eine bisher noch unver- 
offentlichte Aufstellung der nach seiner Schätzung zu Anfang 1909 in 


3a) a, a, O. S, 306. 


mn nenn 


470 Eugen Kaufmann, 


französischem Besitz befindlichen ausländischen Wertpapiere, nach 
Ländern getrennt, zur Verfügung gestellt, die wir angesichts des großen 
Interesses, das ıhr zukommen dürfte, mit seiner Genehmigung nach- 
stehend wiedergeben. 

Valeur approximative des titres mobiliers étrangers (Fonds d'Etat, Actions, 
Obligations, Parts de fondateurs) possédés par les capitalistes français au commen- 


cement de lanne 1909 


Valeur cotées Valeur cotées Tetal 
Pays à la Bourse en coulisse ou par 


officielle de Paris non cotces en France pays. 


Millions de francs 
Angleterre (y compris les valeurs Sud-Afri- 


caines, Australiennes et Canadiennes) 400 900 I 300 
Allemagne > 600 000 
ÄArgentine 750 350 1 100 
Autriche-Ilongrie 3 500 150 3.650 
Belgique fet Lots du Congo) 900 350 1250 
Bresil 1 000 200 1 200 


[e ama | 
Pays Balkaniques | Serbie I 000 50 1.050 
Bulgarie | 





Chine 400 3 400 
Danemark 330 > 330 
Egypte 2 500 250 3.050 
Etats-Unis 350 450 S00 
Grèce 250 50 300 
Hollande I 200 230 t 450 
Italie I 100 300 1400 
Japon 500 50 550 
Mexime 600 250 850 
Norvège 450 > 450 
Portugal 1 300 şo 1350 
Russie 10 400 500 10 900 
Suede 500 > 590 
Suisse I 100 350 1450 

Turquie 2 350 150 2 500 

Divers > 2 000 2.000 

Totaux 31230 7250 39480 


In Wirklichkeit dürfte der französische Besitz an ausländischen 
Wertpapieren und der jährliche Zuwachs an solchen eher noch etwas 
größer sein, als die Therysche Tabelle zeigt. Es sind, namentlich ım 
letzten Jahrzehnt, größere Posten solcher — in der Hauptsache sind 
es Papiere, die nur im Auslande notiert werden — von größeren und 
von Großkapitalisten direkt im Auslande erworben worden und 
ungestempelt dort liegen geblieben, für deren Schätzung naturgemäß 





Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 471 
jeglicher Anhaltspunkt fehlt. Es handelt sich hierbei vor allem um 
englische Consols und Eisenbahn-Werte, um südafrikanische Minen- 
aktien, nordamertkanische Verkehrs- und Industriewerte, um deutsche 
Staats-, Städte- und Industriepapiere, um Schweizerische Staats-, Städte- 
und Industriewerte u. d. m. Wir haben auf diese Kapitalabwande- 
rungen und einige ihrer Veranlassungen — zum Teil sind sie natürlich 
einfach darauf zurückzuführen, daß der Erwerb dcrartiger in Frank- 
rcich nicht notierter Wertpapiere vorteilhaft erscheint — bereits hin- 
gewiesen. Zeitweise werden sehr große Posten amerikanischer Eisen- 
bahnaktien und südafrikanischer Minenaktien, auch englische Eisen- 
hahnaktien und sonstige Werte von französischen Grofßßkapitalisten 
gegen bar in London erworben, um wieder abgestoßen werden, sobald 
ein genügender Gewinn darauf ruht. Soweit zur schließlichen Be- 
zahlung solcher direkt im Auslande erworbenen Papiere andere aus- 
ländische Werte vom französischen Kapitalistentum abgestofßen werden, 
sind die neu erworbenen natürlich für unsere Betrachtung auszu- 
scheiden. Dagegen sind Erwerbungen, die mit französischen Spar- 
geldern erfolgen, zu berücksichtigen und dies ist von Théry nicht 
geschehen. Germain, der vor etwa 5 Jahren verstorbene Präsident des 
Credit Lyonnais, der ein hervorragender Kenner dieser Dinge war, 
schätzte die jährlichen Neuanlagen des französischen Publikums in 
Wertpapieren auf 2 Milliarden, wovon ı!/a Milliarden in ausländischen. 
Eine jahrliche Neu-Investierung von Sparkapitalien im Auslande in 
Höhe von ı 500 Millionen würde bei Annahme einer 4!/2°/o Verzinsung 
einen jährlichen Zuwachs des Volkseinkommens aus dieser Quelle 
um 67,5 Millionen Francs bedeuten. 

Wohl in keinem anderen Lande der Welt außer England ?”) sind 
ausländische Effekten so verbreitet wie ın Frankreich. Darin ist keine 
Abneigung des französischen Publikums gegen einheimische Wertpapiere 
zu erblicken. Die französische Staatsschuld in Nominalhöhe von etwa 
28 Milliarden ist so gut wie ganz in französischem Besitz; sie bildet 
neben den vom Staat garantierten Obligationen der großen Eisenbahn- 
gesellschaften und den Obligationen des Credit Foncier, des großen 
Monopol- Hypothekeninstitutes, so recht die Sparkasse des kleinen 
Mannes, der außer diesen zumeist nur noch die vom französischen 
Staat garantierten Kolonialanleihen, Obligationen der Stadt Paris und 
Russische Staatsanleihen erwirbt. Die französische Staatsschuld ist 
fast zur Hälfte (13 274 Millionen) von 1870 bis 1892 absorbiert worden. 
Sie und die Aktien und Obligationen der 6 großen Eisenbahngesell- 
schaften nebst denen des Credit Foncier haben sich nach Théry 


3) In England sind die »Einkünfte aus ausländischen Anlagen: von £ 44'/: 
Millionen 1886/87 auf £ 79!/2 Millionen 1906/7 gestiegen. (Frankfurter Zeitung 


22V. 09 I, Morgenbl.; Art. »Englisches Budget :). 


472 Eugen Kaufmann, 


(a. a. O. S. 309) vom 1./VIH. 1880 bis 31./XII 1891 um Nom. 
ır ı41 Millionen vermehrt. Dies bedeutet, daß das französische Spar- 
kapital im Durchschnitt jener ı1!/2a Jahre 906 Millionen allein von 
diesen drei Wertkategorien absorbiert hat. Seit 1892 sind nur wenige 
265 Millionen Anleihen des französischen Staates und ca. goo Millionen 
Anleihen der französischen Kolonien und Protektorate an den Markt 
gebracht worden. Der Credit Foncier gibt nur selten mehr Obligationen 
aus, bei den großen Eisenbahn-Gescellschaften kommen dic Amorti- 
sationen heut& ungefähr den Neuausgaben von Obligationen gleich. 
Somit mußte das starke Anlagebedürfnis angesichts der aus den ge- 
schilderten Ursachen sehr geringen Anzahl Gründungen von in- 
ländischen Industrie- und Verkehrsunternehmungen immer mehr durch 
Emissionen ausländischer Papiere befriedigt werden. Es kommt für 
die Vorliebe für ausländische Werte noch in Betracht, daß das geringe 
Erträgnis, das die erstklassigen französischen Anlagepapiere heute ab- 
werfen (nach Thery war das Netto-Erträgnis der in französischen 
Effekten neu angelegten Sparkapitalien 1850 6,05 °/o, 1869 5,30 °/e, 
18So 4,25 °/o, 1890 3,60 ®/o, 1907 3,28 °/o) dem französischen Kapitalisten 
angesichts der höheren Rente, die sich mit guten ausländischen 
Papieren erzielen läßt, vielfach nicht mehr genügt 35). Die Grotsbanken, 
die das Emissionsgeschäft beherrschen, finden es aus diesem Grunde 
neuerdings angeblich schwer, erstklassige französische Verkehrs- und 
Industrie-Obligationen, sowie Kolonialanleihen zu plazieren, wenn man 
dem Veriasser einer im vorigen Jahre erschienenen Schrift Glauben 
schenken darf, der für die wegen ihrer Politik heftig angegriffenen 
Großbanken eintritt und hinter dessen Pseudonym der Präsident des 
Comptoir National d'Escompte de Paris, Alexis Rostand, sich verbergen 
soll 3°). 





38) >Le nombre de bonnes valeurs frangaises dont notre marché disposé ne'st 
plus en rapport avec nos ressources, .. . Nous trouvons donc bien en France 
quelques valeurs qui se capitalisent à 404 et 50% meme, mais pas en nombre suf- 
fisant pcur que nous ne cherchions et trouvions facilement à l'étranger des valcurs 
nous rapportant 4% et 50% 

39) »Beaucoup de valeurs francaises de toute sécurité, mais à interet réduit, 
paraissent maintenant d'un rendement trop faible à notre public qui devient plus 
exigcant pour son revenu. ... Les Etablissements de Crédit ont rencontré, depuis 
quelque temps, de sérieuses difficultés pour placer d'excellents tities industriels 
français et même des obligations de nos grandes Cies. de Chemins de fer aussi 
bien que nos meilleurs fonds coloniaux. Pour classer dans leur clientèle le der- 
nier emprunt Colonial émis, les Sociétés de Crédit, qui l'avaient pris ferme, ont 
dù abandonner toute rémunération et s'imposer un sacrificee (Testis: Le ròle 
des Etablissements de Crédit en France; la vérité sur les propos de Lysis.- 


Paris 1908). 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 473 


Eine Erklärung für die andauernd geringe Emission solcher 
Werte ist freilich in diesen Tatsachen bezw. Behauptungen nicht zu 
erblicken; soweit für französische Kolonien und für Verkehrs- und 
Industrie - Unternehmungen ein wirkliches Kapitalbedürfnis vorliegt, 
wirdes unter Gewährung einer entsprechenden Verzinsung, die diejenige 
ähnlicher ausländischer Emissionen nicht zu übersteigen braucht, stets 
befriedigt werden. Für die Kapitalgeber ist in erster Linie die Höhe 
der Zinsen neben einer etwaigen Gewinnchance maßgebend; er ver- 
gleicht die Sätze des Inlandes mit denen des Auslandes, weshalb ebenso- 
wohl das Steigen dieser, wie es z. B. in den letzten Jahren einge- 
treten ist, wie das Fallen jener für ihn bestimmend sein kann. 

Die Emissionen, Neu-Einführungen und Konversionen am Pariser 
Markte während der letzten ıo Jahre veranschaulicht nachstehende 
dem Ec. Europten entnommene Zusammenstellung: 





Emissionen und Einführungen 


ER i Konversionen 
(Millionen Francs) 





Staats- und Städte- Industrielle u. div. 


























Anleihen Gesellschaften 
Jabr Französ. Ausländ. | Französ. ! Ausländ. | Total | Französ. | Ausländ. | Total 
| 
| | | | ! 
1899 | 259 357 616 | 458 1690 2 20 22 
100.0 — 313 1209 | 930 2518 — 90 90 
l9òọò] 272 | 1505 | 370 456 2093 — — lo 
1902 | 17 ı 78 131 650 | 1716 | 6843 2053 . 8896 
1y03 92 1625 , 686 731 3134 127 6927 7054 
1004 67 16906: 374 1189 3326 45 08 3 
1905 229 1076 0657 1924 3556 — 425 | 425 
I0 21 2375 | 849 | 1831 5076 400 5254 5054 
1407 59 981 009 | 898 2547 — 53 53 
1905 97 : 1040 034 | 1709 | 3450 -— — — 








Die Verteilung der emittierten Werte >»industrieller und diverser 
Gesellschaftene auf Aktien und Obligationen während der letzten 
5 Jahre zeigt nachstehende Aufstellung: 


Diverse Obligationen Aktien- und Grün- 
deranteile 
Jahr Französ. Ausländ. Französ, Ausländ, 
(Millionen Francs) (Millionen Francs) 
1904 So 121 294 10605 
1905 130 544 527 1350 
1006 402 661 447 1170 
1907 430 394 479 504 
1908 248 1012 356 097 


Wäre das französische Sparkapital nicht in diesem erheblichen 
Umfang ausländischen Anlagen zugeführt worden, so wäre eine enorme 
Kurssteigerung französischer Anlagepapiere erfolgt, die zu großen 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 2. 51 


474 Eugen Kaufmann, 


Konversionen geführt, den Landeszinsfuß herabgedrückt und das Kapital 
erst recht ins Ausland getrieben hätte. 

Es ist leicht verständlich, weshalb die ausländischen Anlcihen, die 
an den französischen Markt gelangen, zumeist solche zweiten, dritten 
und noch niedrigeren Ranges sind. Große oder kapitalreiche Staaten 
mit hohem Emissionskredit wie England, Deutschland, Holland etc. 
bringen ihre Anleihen fast stets im Inlande unter; es kommen deshalb 
von Staaten mit hohem Emissionskredit hauptsächlich nur verhältnis- 
mäßig kapitalarme Länder, wie Skandinavien, die Schweiz etc. für die 
Plazierung von Anleihen in Frankreich in Betracht. Besonders die 
Anleihen der Schweiz sind zu einem erheblichen Teil in französischem 
Besitz. Dadurch daß verhältnismäßig kapitalarme, aber wirtschaftlich 
rasch fortschreitende Länder wie die Schweiz ihre Anleihen in Frank- 
reich unterbringen, bezw. Kapital zur Durchführung ihrer Verkehrs- 
unternehmungen dort aufnehmen, wird ıhr eigenes Kapital frei für die 
.— rein privatwirtschaftlich betrachtet einen größeren Ertrag abwerfen- 
den — industriellen und Handelsunternehmungen ihres Landes. Die 
Verschuldung solcher Länder an Frankreich ist deshalb von Vorteil 
für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Soweit Anleihen (Staatsfonds 
und Obligationen von Verkehrs- und sonstigen Unternehmungen) von 
Grofistaaten mit hohem Emissionskredit in großen Beträgen in Frank- 
reich untergebracht sind, datiert deren Plazierung zumeist aus einer 
Zeit, zu der die betr. Staaten einen niedrigeren Kredit genossen oder 
noch kapitalschwach waren. Neuerdings wird die Emission erstklassiger 
ausländischer Anlagepapiere schr erschwert durch die vor einigen 
Jahren eingeführten hohen Emissions- und Umsatzsteuern. Seit 1907 
“unterliegen ausländische Staatsfonds, die nach Frankreich gebracht 
werden, cinem Stempel von 2°/o des Nominalwertes (in Deutschland 
betrug der Stempel bisher 0,6 °/o, während eine starke Erhöhung dieses 
und der anderen Effektenstempel-Sätze neben einer Talon-Steuer am 
1. August 1908 in Kraft trat), wogegen ihre Coupons freilich der 
Kapitalrentensteuer von 4 °o nicht unterliegen. Die Besteuerung der 
zur Börsennotierung zugelassenen Aktien und Obligationen auslän- 
discher Unternehmungen ist schr kompliziert. Eine ausländische Ge- 
sellschaft, die die Zulassung ihrer Werte zur Notierung an einer 
französischen Börse wünscht, hat für den zur Einführung gelansenden 
Betrag, mindestens aber für 10°/o ihres Gesamtkapitals, das »abonnc- 
ment au timbre« zu nehmen, das drei verschiedene Besteuerungen 
einschließt: eine Stempelsteuer von ĉ/10 °/oo auf den Nominalwert, eine 
Transmissionssteucr von !/4 Po auf Inhaberstücke, bezw. !/2 %o auf die 
auf Namen eingetragenen Stücke, jeweils berechnet auf den Wert der 
Effekten zum Durchschnittskurs des verflossenen Jahres, schließlich 
die Kapitalrentensteuer von 4 % auf den Betrag des Coupons. Durch 
die Höhe dicser Gebühren wird die Einführung und Notierung der 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 475 


Werte von Gesellschaften mit sehr großem Kapital — so z. B. von 
amerikanischen Eisenbahn-Aktien, bei denen es sich nur um die Ein- 
führung eines prozentual geringen Betrags handeln könnte, — unmög- 
lich gemacht, soweit nicht der Urnweg der Bildung einer Trustgesell- 
schaft nach Analogie der amerikanischen Holding- Companies gewählt 
wird, welche dic Werte, die in Frankreich untergebracht werden sollen, 
übernimmt und dagegen ihre eigenen Obligationen und evtl. Aktien 
einführt. Bekanntlich ist die seit längerer Zeit geplante Einführung 
der Aktien der United States Steel Corporation bisher an den hohen 
Forderungen des französischen Fiskus gescheitert. Die tatsächlich in 
Frankreich zur Einführung gelangenden Werte ausländischer Gesell- 
schaften sind zumeist solche, welche ganz oder zu erheblichem Teil 
in Frankreich untergebracht werden. Charakteristisch ist dabei, daß 
die französischen Banken, die ausländische Industriepapiere emittieren, 
in der Regel sich auf die Beschaffung des Kapitals, also auf die Rolle 
des Rommanditisten beschränken, ohne sich einen großen, bezw. den 
ausschlasgebenden Einfluß auf die Leitung des Unternehmens zu 
sichern. Dies im Gegensatz zu den von Engländern und Deutschen 
m Ausland gegründeten Unternehmungen (Rio Tinto Gesellschaft, 
Anatolische Bahnen, Hafen von Haidar Pascha etc.), bei denen 
Leitung, Direktoren, Personal englisch bezw. deutsch, die Unter- 
nehmungen selbst somit als nationale anzusehen sind*®). Die franzö- 
sische Gepflogenheit ist ohne weiteres aus der von uns geschilder- 
ten Sinnesart und Charakter-Eigentümlichkeit erklärlich; sie dürfte 
zum Teil für die groen Verluste, die das französische Kapitalistentum 
an russischen Industriepapieren erlitten hat (Briansk, Kertsch, Rykowski, 
Prokhorow, Taganrog etc.) verantwortlich zu machen sein. 

Der Finanzminister Caillaux hatte in der Kammersitzung vom 29. 
Januar 1907 die Erhöhung des Effektenstempels auf ausländische Staats- 
fonds auf 2%, mit dem großen Gewinn, den die Emissionsbanken erziel- 
ten, motiviert und die vorzugsweise Anlage der französischen Sparkapi- 
talien in ausländischen Staatsanleihen als eine »wahre Gefahr für die 
allecmeinen Interessen des Landes« bezeichnet. In Wirklichkeit werden 
durch die hohen Stempelgebühren gerade die solidesten ausländischen 
Wertpapiere, die eine derartig starke Belastung nicht ertragen können, 
vom französischen Markte ferngehalten, während die weniger soliden 





t) Quant on compare notre manière de faire des placements à l'étranger à 
celle des Anglais, ou est frappé d'une différence: les Anglais créent des sociétés 
eux-mèmes, ils les dirigent eux-mêmes, ils y mettent un personnel anglais, des di~ 
recteurs anglais... . En un mot, les Anglais ne se contentent pas de payer, ils 
exploitent aussi, ils fournissent avec leurs capitaux leur activité. |.. . Les Français 
se cantonnent au contraire dans un rôle de bailleurs de fonds de commanditaires« 
Lysis: »Contre l'Oligarchie Financiċre en France«, Paris 1908, S. 150 ff.). 

31* 


476 Eugen Kaufmann, 


ihm umso mehr zuströmen. Zu dieser Einsicht ist schließlich auch 
die französische Regierung gelangt?!i, weshalb der von der Kammer 
bereits genehmigte Einkommensteuer-Gesetzentwurf eine Modernisierung 
der Effektenbesteuerung unter Aufhebung der Kotierungssteucr vor- 
sicht *?). 


11) »Das Abonnement unterdrückt geradezu die Einführung guter Werte an 
der Pariser Börse, während von minderwertigen, die sich an die fiskalischen Hin- 
dernisse nicht stoßen, unsere Spargelder heimgesucht werden. Seit sehr langer 
Zeit ist es klar, daß es für die Entwicklung der Pariser Börse und für die Ge- 
schäfte des Landes keine schlimmere Mafiregel gibt als die des Abonnements.. 
(Rede von Caillaux in der Kammersitzung vom 8. Februar 1909; s. Frankf. Zei- 
tung vom 13. VI. 09 Il. Morgenblatt). 

#2) Die französische Kotierungssteuer mochte von ihren Verfechtern angesichts 
des von uns geschilderten eigenartigen Zustands der französischen Volkswirtschaft 
und des Fehlens einer Einkommensteuer als ein wenn auch rohes Surrogat dieser 
innerhalb der übrigen bestehenden und zum Teil nicht minder komplizierten Er- 
trags- und Verkehrssteuern betrachtet werden: die Landwirtschaft weist, da die 
hohen Schutzzölle in den Preisen der Agrarprodukte nicht zum Ausdruck kominen. 
nur eine mäßige Rentabilität auf, die Großsindustrie hat ein sehr geringes Kapitalbedürf- 
nis, das zu niedrigen Zinssätzen befriedigt wird, andererseits partizipieren am fran- 
zösischen Besitz von Wertpapieren alle Schichten und Klassen der Bevölkerung, 
und ist die Kapitalanlage in ausländischen Werten, die bei Außßserbetrachtlassung 
der französischen Staatsschuld etwa die Hälfte des Gesamt-Wertpapierbesitzes des 
Landes ausmacht, auf die zudem etwa 750% der jährlichen Neu-Anlagen in Wert- 
papieren entfallen, schliefSlich doch der Ausdruck mangelnder Verwendbarkeit der 
Sparkapitalien im Inlande. Bei uns in Deutschland muß die eben eingeführte 
Talonsteuer, die nichts anderes als eine in manchen Beziehungen gemilderte Ko- 
tierungssteuer ist, angesichts der völlig verschiedenen wirtschaftlichen Verhältnisse 
ungleich schädlicher wirken. Einerseits ist unsere Landwirtschaft durch die be- 
stehenden, in den Preisen der Agrarprodukte völlig zum Ausdruck kommenden 
llochschutzzölle stark begünstigt, andererseits liegt bei unserer infolge des starken 
Bevölkerungszuwachses auf Expansion angzewiesenen Industrie, wie auch bei unseren 
Verkehrsunternehmungen, Bank- und Kreditinstituten, Kommunen etc. ein starkes 
Kapitalbedürfnis vor, mit dem die Neubildung von Kapital kaum Schritt zu halten 
vermag. Für sie alle bedeutet die Talonsteuer eine wesentliche Verteuerung des 
in Wertpapierform aufgenommenen Kredits, denn sie wird für diese Wertpapier- 
kategorien in letzter Linie vom Wertpapierbesitzer auf den Kapital-Aufnehmer, den 
Schuldner, zumeist abgewälzt werden. Sie wird überdies selbst in den wenigen 
Fällen, in denen sie am Besitzer hängen bleibt, eine einseitige und rohe Besitz- 
steuer darstellen, da der deutsche Wertpapierbesitz im Gegensatz zum französischen 
auf gewisse Klassen der Bevölkerung beschränkt ist und ausländische Papiere der 
Steuer werden entgehen können. So ist anzunehmen, daß die schädlichen Wir- 


kungen dieser sog. »Besitzsteuer«e auf unsere Volkswirtschaft, — zumal wenn der 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. AF7 


Einen interessanten Vergleich der Verteilung der Emissionen 
Frankreichs, Englands und Deutschlands nach Staatsanleihen, Aktien 
und Obligationen hefert nachstehende, dem Buch von Testis*) ent- 
nommene Zusammenstellung der Emissionen von 1892—1905, welche 
die Anleihen Englands für den südafrikanischen Krieg außer Betracht 
lätst und diejenigen der Kolonien mit self-government in die Kate- 
gorie der fremden Staatsfonds einreiht. 


Frankreich England Deutschland 


Heimische Anleihen öffentl. Kör- 





prerschaften 8,50, 13,3 Yo 29,1 0o 
Ausländische Anleihen öffentl. 
Körperschaften 32,3 0, 26,6 0/, 8,70% 
Aktien und Obl. in- und ausländ, 
Unternehmungen 59,4 Yo 59,60, 62,20), 
100 Too 100 


Es ist beachtenswert, daß in allen drei Ländern gleichmäßig 
annähernd 60%, der Emissionen auf den letzten Posten entfallen. Der 
Anteil der inländischen Anleihen öffentlicher Körperschaften ist in 
Frankreich abgesehen von dem früher genannten Grunde deshalb 
so mèdrig, weil die Anleihen der Departements und Kommunen nicht 
auf dem Wege öffentlicher Emissionen, sondern durch Aufnahme von 
Darlehen beim Credit Foncier oder bei der Caisse de Depöts et Con- 
signations zu erfolgen pflest. Die Emissionen von Aktien und Obli- 
sationen von Privatunternehmungen im In- und Auslande verteilten 
sich nach Testis in der Zeit von 1802—1905; im Durchschnitt der ein- 
zelnen Jahre in Millionen Francs in folgender Weise: 

Frankreich England Deutschland 
Panken {einschließlich Hypothe- 
kenbanken) 160,0 ON,S S4S.1 
Transport-Unternehmungen 304,0 378.3 159,0 
Deruwerks- und Industrieunter- 


nehmungen 400,0 8067,09 170,0 








SL4,O 1345,0 1357.1 
Der verbältnismäfsig große Betrag der Bank-Emissionen in Deutsch- 
land ist auf die starke Ausgabe von Hypothcken-Oblisationen Ge- 
samtumlauf zurzeit nahezu ro Milliarden Mark) zurückzuführen; in Frank- 
reich und England wird ein viel gröfserer Teil der Hypothekendar- 
Ichen seitens Privatpersonen gegeben. Andererseits sind die jährlichen 
Neuemissionen von Transportwerten in Deutschland deshalb so gering, 


gesamte Immubiliarkredit, wie uns wahrscheinlich erscheint, infolpe der starken Be- 
lastung der Ilypothekenbanken und Bodenkreditanstalten eine Verteuerung erfahren 
sollte. — über kurz oder lang zu einer Revision des Gesetzes führen wird. 

a a, O., S. 1065. 


478 Eugen Kaufmann, 


weil die wichtigsten dem Transport dienenden Betriebe (Eisenbahnen, 
Straßenbahnen) daselbst zumeist Eigentum öffentlicher Körperschaften 
sind. Aehnliches trifft für die Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke zu, 
die in Frankreich fast stets Privatunternehmungen sind; die Emissionen 
dieser erscheinen somit in der Rubrik Bergwerks- und Industrieunter- 
nehmungen. Wie sich die Emissionen Frankreichs an Aktien und Obli- 
gationen während der Jahre 1892—ıgos auf französische und auf aus- 
ländische Papiere, wie auf Aktien und wie auf Obligationen verteilten, 
darüber geben unsere beiden vorletzten Aufstellungen einigen Anhalt. 


x 
* * 


Aus unseren Ausführungen dürfte zur Genüge hervorgehen, daß 
der Kapitalreichtum Frankreichs in den letzten Jahrzehnten wesentlich, 
wennschon aus den erörterten Gründen in viel geringerem Maße als 
in den führenden Industriestaaten, zugenommen hat. Die zu so erheb- 
lichem Teil einseitige Anlage der neuen Sparkapitalien in ausländischen 
Wertpapieren wirkt, wie sie der französischen Volkswirtschaft eine grofe 
Stetigkeit sichert, zweifellos ungünstig auf deren Weiterentwicklung 
und bringt auch Gefahren für das Kapitalistenpublikum mit sich. 
Gesctzgeberische Maßnahmen, wie sie mancherseits seit Jahren zur 
Abhilfe verlangt werden: Einschränkung des Depositengeschäftes der 
Großbanken auf ein geringes Vielfaches ihres eingezahlten Kapitals, 
Verbot der Verquickung des Effekten-Emissions- und Plazierungsge- 
schäftes mit der Depositenannahme, Gründung von Industric- und 
Exportbanken mit Staatsunterstützung etc., erscheinen uns unnütz oder 
direkt schädlich. Die Richtung, welche die Entwicklung des franzö- 
sıschen Bankwesens genommen hat, ist volkswirtschaftlich höchst be- 
daucrlich, läßt sich aber ohne Schädigung des Wirtschaftskörpers nicht 
rückgängig machen, weil es eine Umkehrung des Kausalnexus wäre, 
jene für die Gestaltung des Wirtschaftslebens ihres Landes verantwort- 
lich zu machen. Eine liberalere Kredit- und Industriepolitik der großen 
Banken, die aber nur allmählich und gewissermaßen tastend, auch nur 
Hand in Hand mit ciner Dezentralisation der sehr straffen Organisation 
eingeführt werden dürfte, könnte möglicherweise die Entwickelung 
Frankreichs zum reinen Rentnerstaate etwas aufhalten. Diese selbst 
aber wird weiterschreiten, sofern nicht die Gewohnheiten hinsichtlich 
Beschränkung der Kinderzahl und Sınnesart der Bevölkerung sich 
ändern. 

Aus der Entwickelung zum Rentnerstaate, zum Bankier der Welt, 
ergeben sich freilich auch gewisse politische Vorteile für Frankreich. 
Zunächst entsteht daraus die Möglichkeit, im Kriegsfalle, wo eigene 
Anleihen schwer und nur mit großen Verlusten an das Ausland abzu- 
stoßen sind, durch Verkauf fremder Staatsanleihen an ausländischen 
Börsen große Gelder flüssig zu machen, ohne dem inländischen Ver- 


Die Entwicklung der französischen Volkswirtschaft etc. 479 


kehr Zahlungsmittel zu entziehen +t). Daraus ergibt sich eine beträcht- 
liche politische Macht und groer Einfluß in Kriegs-, aber auch in 
Friedenszeiten, da in unserer heutigen Zeit die politische Bedeutung 
nicht mehr so wie früher nur auf Menschenzahl und Hecresstärke, 
sondern auch auf finanzieller Kriegsbereitschaft beruht. 

Der wirtschaftliche Einfluß, der durch Export von Kapital, in 
welcher Form er sich auch vollziehen mag, nach kulturell wesentlich 
tiefer stehenden Ländern gewonnen wird, kann häufig politisch ver- 
wertet werden und bis zur völligen Beherrschung des Schuldnerlandes 
führen, wie heute beispielsweise Mozambique von England, Guatemala 
von Hamburg, San Domingo von den Vereinigten Staaten abhängig ist. 
Frankreich hat Jahrzehnte hindurch vermöge seines Kapital-Exports 
grobe politische Erfolge in der Türkei und in Nordafrika erzielt, die 
wirtschaftliche Eroberung einiger seiner heutigen Kolonien ist der poli- 
tischen Unterwerfung vorausgesangen, während die Tunisierung Marokkos 
bekanntlich durch die Intervention Deutschlands verhindert wurde. Viel- 
fach spielen bei der Kapitalanlage im Auslande in Form der Gewäh- 
rung von Anleihen politische Motive eine wichtige Rolle. So erschien 
es während des russisch-japanischen Krieges selbstverständlich, daß die 
Japaner bei ihren englischen, die Russen bei ihren französischen Freun- 
den zuerst Anleihen aufnahmen und dafl die englischen, bezw. franzö- 
sischen Kapitalisten ihr Geld bereitwillig der Politik zur Verfügung 
stellten. Bekanntlich sind die russischen Werte erst von dem Zeit- 
punkte ab in großen Mengen nach Frankreich geströmt, als das Freund- 
schaftsbündnis zwischen den beiden Nationen geschlossen wurde und 
das Verbot der Beleihung des russischen Staatsfonds durch die Reichs- 
bank 1887 die Auswanderung großer Posten von Staats- und Eisenbahn- 
Anleihen jenes Staates aus Deutschland veranlasst hatte. Allgemein 
bekannt ist, daß die französische Regierung die Emissionen der rus- 
sichen Anleihen aus politischen Gründen stets gefördert hat, so daß 
für die Unterbringung der vielen Milliarden russischer Papicre in Frank- 
reich, die allein von ausländischen Werten selbst von den kleinen und 
kieinsten Kapitalisten gekauft wurden, die Regierung in höherem Mafe 
als die Banken verantwortlich zu halten ist. 

Vielfach wirbt man um die Freundschaft Frankreichs weren seiner 
hnanziellen Machtstellung, seines Reichtums an mobilem Kapital und 
an Geld; besitzt cs doch in seiner großen Zentralnotenbank auch das 
großte Geldreservoir der Welt, dem vermöge der stets stark aktiven 
Zahlungsbilanz des Landes das gelbe Metall mühelos zuströmt. 

Die Regierung hat es stets in der Hand, die Zulassung ausländischer 
Staatsanleihen zur Notierung zu verhindern, wir haben einen Fall, 


t; So hat bei Ausbruch des Krieges von 1366 die Frankfurter Börse große 
Posten russischer Papiere nach London abgeschoben und auf diese Weise Geld für 


die Kriegsführung beschafft. 


48So E. Kaufmann, Die Entwicklung der französ. Volkswirtschaft etc. 


wo sie von diesem Recht Gebrauch machte, angeführt. Das starke 
finanzielle Interesse, das Frankreich heute an den verschiedensten Län- 
dern hat (wir verweisen auf die Tabelle S. 469) und das sich auf die 
breiten Schichten der Bevölkerung verteilt, trägt zweifellos zur Erhal- 
tung des Weltfriedens bei und mag sein Verhalten anläßlich der jüng- 
sten Orientkrise mit beeinflußt haben. Aus diesem Grunde können 
wir Deutsche den Anfang, den Frankreich in den letzten Jahren ge- 
macht hat, sich auch für deutsche Unternehmungen zu interessieren, 
Finanzoperationen gemeinsam mit deutschen Banken vorzunehmen und 
deutsche Wertpapiere zu erwerben®°), nur lebhaft begrüßen. In eben 
diesem Sinn wirkt auch das im Frühjahr d. J. zwischen Frankreich und 
Deutschland getroffene Marokko-Abkommen, das nicht nur den fried- 
lichen Wettbewerb der beiden Nationen sichert, sondern auch die 
Möglichkeit eines gemeinsamen Vorgehens bei der wirtschaftlichen 
Erschließung jenes Landes bietet. 


45) So hat z. B. der »Credit Industriel et Commercial< 1905 die Aktiengesell- 
schaft Steinkohlenbergwerk Friedrich Wilhelm gründen helfen, die Banque de 
l’Union Parisienne 1906 an der Gründung des Internationalen Kohlenbergwerks 
A.-G, in Lothringen sich beteiligt und vom Kapital von 18 Millionen 8 Millionen 
Mark übernommen, sowie gemeinsam mit den deutschen Konsorten eine Petroleum- 
Gesellschaft in Rumänien gegründet, während gleichzeitig in den letzten Jahren 
größere Beträge deutscher Staats- und Städteanleihen sowie Industriewerte von 
französischen Kapitalisten erworben worden sind. Indirekt wird die deutsche In- 
dustrie noch dadurch durch französisches Kapital unterstützt, daß die französi- 
schen Grofibanken, wenn eine größere Marge zwischen den beiderseitigen Diskont- 
sätzen besteht, beträchtliche Gelder in Deutschland »in Pension« geben, häufig einige 


hundert Millionen. 





481 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages*). 
Von 
P. WÖLBLING. 


Als Lotmar in dieser Zeitschrift im Jahre 1900 zum ersten Male 
die juristische Konstruktion des Tarifvertrages unternahm, stellte er 
sogleich die Forderung auf, gewisse Punkte des Tarifrechts gesetzlich 
zu regeln. Inzwischen ist die Notwendigkeit einer gesetzlichen Rege- 
lung dieses neuen Rechtsinstituts ziemlich allgemein im In- und Aus- 
land anerkannt worden. Eine Opposition dagegen besteht eigentlich 
nur auf Seiten eines Teils der Grofsindustrie ®). Sie erfolgt aber wesent- 
lich allein aus dem Gesichtspunkte heraus, daß man befürchtet, es 
könnte cin gesetzlicher Zwang zum Abschluß von Tarifverträgen auf- 
gerichtet werden. Ein solcher Zwang ist aber mit der Regelung des 
TV. nieht notwendig verbunden. Er wird von den meisten Befür- 
wortern der gesetzlichen Regelung des TV. geradezu verworfen 3). Auch 
der weitere Haupteinwand gegen die TY., daß die Großindustrie wegen 
der Mannigfaltiskeit ihrer Betätigung die Aufstellung eines starren Lohn- 
tarifs nicht zulasse, geht fehl. Denn der Tarifvertrag braucht Lohnbe- 


* Abkürzungen: A. = Arbeiter. Ag. = Arbeitgeber. ATV. = Arbeits- 
onfvertiag. A. u. TV. = Akkord- und Tarifvertrag. AO. > Arbeitsorednung, 


beiträge = Beiträge für Arbeiterstatistik, herausgegeben vom Kais. Statist. Amt 


Rez.-Rat Dr. Leo-Dr. Sydow). BV. = Berufsverein. dell. = de lege lata. 
deli. = de lege ferenda. DV. = Dienstvertrag. GG. = Gewerbegericht. GGG. 


= Isenerbegerichtszesetz. GG. u, KG. = die Zeitschrift das Gewerbe- u. Kauf- 


männsgencht. GO. = Gewerbeordnung. Jur.T. = Verhandlungen des Deutschen 
Jaristentages. Suz.Pr. = Soziale Praxis. TG. = Tarifgemeinschaft. TV. = Tarif- 
vertrag. U. = Unabdingbarkeit. V. = Vertrag. 


!ı Band XV, S. 28. 

3 S. hierüber Köppe, ATV. 224 6, Untersuchungen der Korporation der 
Kaufmannschaft von Berlin über den kollektiven Arbeitsvertrag, Berlin 1008, Seite 
1— 122, 


3 Verh. d. 29. D. Juristentages, V, 10, 20, It, 12. 


482 P. Wölbling, 
stimmungen überhaupt nicht zu enthalten +) und soweit diese von cinigen 
Schriftstellern für begrifflich notwendig erklärt werden, würde dieser 
Anforderung doch schon durch allgemein gehaltene Festsetzungen ge- 
nügt werden können z. B. hinsichtlich der Akkordlöhne, dafs diese in 
jedem Einzelfall im voraus festgesetzt werden müssen. 

Andererseits hat nicht nur der 29. Deutsche Juristentag®), sondern 
auch die Reichsregierung in Uebercinstimmung mit bedeutenden Par- 
tcien des Reichstages die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung 
der Tarifverträge anerkannt). 

Von verschiedenen Seiten sind bereits detaillierte Vorschläge auch 
in Form von Gescetzentwürfen für das deutsche Recht gemacht wor- 
den’). Von anderer Seite wird dagegen eine detaillierte Gesetzgebung 
noch für verfrüht und nicht für notwendig erklärt, indem man es für 
ausreichend ansıeht, nur die Hindernisse für die Entwicklung des Ta- 
rifrechts, welche sıch aus den bestehenden Koalitionsbestimmungen 
unserer Gewerbeordnung ergeben zu beseitigen und durch die Gewäh- 
rung der Rechtsfähigkeit an die Berufsvereine und eventuell noch durch 
cine Verbesserung des Einigungswesens die Weiterentwicklung des TV. 
zu fördern ®). 

Es muß anerkannt werden, da mit diesen Mitteln nicht nur der 
Abschluß weiterer TV., sondern auch ihre rechtliche Konstruktion eine 
erhebliche Förderung erfahren würde und dafs eine in dieser Richtung 
sich bewegende Gesetzgebung ciner umfassenden legislatorischen Lö- 
sung des Problems vorzuziehen wäre, wenn diese erst nach Jahren mög- 
lich sein sollte. 

Aufgabe der nachfolgenden Erörterung soll es aber nicht sein, pro- 
visorische gesetzliche Mafsregeln im Interesse der Tarifverträge zu 
ermitteln, sondern angesichts der Tatsache, dal das Ausland z. T. schon 
Gesetze oder amtliche Gesetzesvorschläge besitzt und daß die Frage 
in der deutschen Literatur, besonders auch durch die amtliche Bear- 


.,— a BB pea 


4 Wölbling, Werkstattstechnik (Julius Springer, Berlin.) III, 23. 

5) 29. Jur.Tg., V, S. 19, 20, 111, II2; 24, 90, 08. 

6) Beiträge Nr. 15, S. 251f. Auch Reichstagsverhandlung vom 29. I. 09. 
Zunächst wird sich allerdings die deutsche (Gesetzgebung wohl auf eine Ein- 
schränkung der Koalitionsparagraphen im Sinne des diesjährigen Antrages Hitze 
beschränken. Mehr ist jedenfalls jetzt nicht zu erwarten. Die Reichstagskommis- 
sion für das Arbeitskammergesetz hat als Aufgabe der Kammern u. a. den Ab- 
schlu von TV. bezeichnet. Drucksachen des RT. Nr. 1418 S. 17. 

1) Prof. Dr. Rosenthal-Jena in der Festschrift für Laband 1908, S. 1371. 
und Wölbling in der Sozialen Praxis XVIII, Sp. 166f. Schmidt, Sozialist. 
Monatshefte 1908, S. 499. 

8) Diese Ausicht hatte ich mit Rücksicht auf die sozialpolitische Lage selbst 


bisher noch vertreten, cf. Deutsche Wirtschaftszeitung IV, Sp. 784. 


Je — o L- ~ 
FUY , 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 453 
beitung des kaiserlichen statistischen Amtes so ausgiebig behandelt 
worden ist, erscheint es angebracht, eine vollständige gesetzliche Rege- 
lung des Rechts der TV. theoretisch vorzubereiten. 

Einen Beitrag zur Lösung dieser Aufgabe sollen die nachfolgen- 
den Zeilen darstellen. 

Sie bringen zunächst eine kurze Zusammenstellung der wissen- 
schaftlichen Ergebnisse des Tarifrechts. Daran schließt sich als zweiter 
Teil die systematische Zusammenstellung der für das deutsche Recht 
gemachten Gesetzesvorschläge unter Berücksichtigung der einschlägigen 
ausländischen Gesetzesbestimmungen und -vorschläge nebst ihrer Kri- 
tik. Am Schluß folgen die in einem Gesetzentwurf zusammengefaßten 
eigenen Vorschlage des Verfassers. 


l. DiewissenschaftlichenErgebnissedes Tarifrechts. 


Die deutsche und ausländische Wissenschaft ist sich jetzt ganz 
überwiegend darüber einig, daß der TV. ein verbindliches Privat- 
rechtszeschäft darstellt”), und zwar einen gegenseitigen Ver- 
trag, durch welchen die Arbeitsverhältnisse zwischen den durch den 
Vertrag gebundenen Personen und die Ausübung der gewerblichen 
Kampfmittel, also der Frieden im Gewerbe während einer gewissen 
Zeit geregelt werden!®). Auf Grund des Tarifvertrages kann eine 
Gemeinschaft der vertragschließßenden Vereine, ihrer Mitglieder und 
aller anderer durch den Vertrag berechtisten und verpflichteten Per- 
sonen, eine Tarifgemeinschaft bilden, die als Verein und wenn sie ge- 
meinsame Zwecke durch Leistung von Beiträgen, wozu auch Hand- 
lungen gehören, anstrebt, als Gesellschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs 
anzuschen ist. 

Neben dem begrifflich notwendigen Inhalt oder als spezielle Be- 


’,Sou.a. Phil. Lotmar, Arbeitsvertrag Bd. IS. 773f. Köppe, Der 
Arbeitstarifvertrag 1908 S. 85. Wölbling, Der A.u. TV. 1908 S. 360. Sinz- 
heimer, Der korporative Arbeitsnormenvertrag 1907/08. Schall, Das Privat- 
recht des ATV. 1907. Zeitler, ATV. 1908. Verh. d. 29. Jur.Tg., Bd. II, 
S, 262, IV S. a5, V S. 31. Danz, Rechtsprechung nach Volksanschauung, Jena 
1808, 1f. 71 bezeichnet den TV. als Produkt eines Gewohnheitsrechts. 
»,s,Wölbling, A.u. TV. S. 308. Sinzheimer, Arbeitsnormenver- 
trag II. Zimmermann, Verh. d. 29. Jur.Tg. III, 232. Lotmar, Arbeits- 
vertrag I S. 705 erachtet eine Vereinbarung über Lohn- und Arbeitsbedingungen 
für notwendig. Dazu u.a. Sinzheimer, 29. Jur.Tg. V 12. Ettinger, Verh. 
d. 29. Jur, Tg. IV 100 u. 119 verlangt »Minimalarbeitsbedingungen«. Eine Tari- 
fierung der Löhne braucht im TV. überhaupt nicht vorhanden zu sein. Auf die 
Notwendigkeit einer bestimmten Dauer weist hin Kö ppe, ATV. 350; cf. Wölb- 
ling, A. u. TV. S. 433, Zeitler, ATV. 104; auch Sinzheimer, Arbeits- 


noımenvertrag II of. 


484 P. Wölbling, 


standteile des notwendigen Inhalts kommen nicht wesentliche Bestand- 
teile in Frage, so daß man folgende 5 Gruppen des Inhalts unter- 
scheiden kann: 

1. Die Friedenspflicht (Streik, Sperre, Boykott). 

2. Regelung der allgemeinen Bezichungen zwischen den Parteien, 
die Tarifgemeinschaft mit ihren Organen, Arbeitsnachweise, 
Lehrlingswesen, Verbandszwang. 

Regelung der Dienstverträge. 

Transitorische Bestimmungen. 

5. Vertragstechnische Bestimmungen, Dauer des Tarifvertrages, Er- 
ncuerung, räumliches Gebiet. 


en 


In jedem Falle muf3 man unterscheiden, ob es sich um Rechte und 
Pflichten der Gesamtheiten oder der einzelnen handelt. 

Die Parteien sind AG. und A. im wirtschaftlichen Sinne, daneben 
auch Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter und deren Helfer. Neben 
diesen und als ihre Vertreter erscheinen Vereine mannigfacher juristi- 
scher Struktur, vielfach nicht rechtsfähige, besonders Koalitionen, zwecks 
Erlangung besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen im Sinne des § 152 
GO., aus denen weder Klage noch Einrede entsteht!!). Somit ist die 
Kumulations- d. h. eine Verbindung der Singular-(Vertretungs-) und 
Verbandstheorie, wobei im ersten Falle nur die Einzelnen, im anderen 
nur die Verbände als Träger von Rechten und Pflichten auftreten, zur 
Anerkennung gelangt!?). Damit ist nicht gesagt, daß Verbände und 
Einzelne in Bezug auf alle Punkte zugleich Rechtsträger sind. Viel- 
mehr hängt es von der Natur der einzelnen Rechte und Pflichten ab, 


11) Streitig ist, ob eine Naturalobligation aus ihnen erwächst, Wölbling, 
A.u.TV. 363, 336; ob die Koalition insofern wenigstens Rechtswirkung hat, als durch 
sie nicht die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse angestrebt wird, Schall 31—32, 
Ocertmanna.a O. 12—14, Zeitler a.a. O. 44f. Von erheblichem Einfluß 
sind die Bestimmungen des § 152, 153 Jedenfalls auf den Verbandszwang. Stin- 
zing, Zeitschrift f. d. gesamte Staatswissenschaft 1909, Heft ı S. 175 f., will die 
TV. als einseitige gesamthänderische Verpflichtung zugunsten aller gewerblichen 
Interessenten anschen, deren Rechte durch einen Pfleger (Tarifanwalt) wahrzu- 
nehmen wären. 

17) Sinzheimer, Arbeitsnormenvertrag I (S. 98 f., 63 f.) gibt der Verbands- 
theorie als Regelfall den Vorzug, erkennt aber auch die Möglichkeit anderer Fälle 
an (254). Cf. Zimmermann, 29. Jur.Tg. III 209 (welcher mich aber mit Un- 
recht als Vertreter der Verbandstheorie bezeichnet). Kaiserl. Statistisches Amt, 
Beiträge VII 2536f. Köppe, ATV. 115 und 29. Jur.Tg. V 50. Zeitler, 
ATV. 32f. Lotmar hatte sich von vornherein für die Kumulationstheorie ent- 
schieden. Arbeitsvertrag I 796—799. Ebenso Rundstein, TV. Schall 
a a. O. 33 fi. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 455 


ob nur die Einzelnen oder nur die Verbände, oder ob beide zugleich 
berechtigt und verpflichtet sind’). 

Den organisierten Verbänden stehen lose Gesamtheiten gegenüber, 
die man, wenn irgend möglich, zweckmäßig auch als Vereine konstru- 
tert 1). 

Es gibt aber Fälle von Vertragsschlüssen und sie werden sich beı 
der Tatsache, daß von 10 Millionen gewerblichen Arbeitern — die land- 
wirtschaftlichen u. a. also gar nicht gerechnet — nur 2 Millionen orga- 
nisiert sind, immer wieder vorkommen, wo die am Tarifvertrag betel- 
ligten Personen, namentlich auf Arbeiterscite durchaus unbestimmt 
sind. Solche Verträge haben gleichfalls einen hohen Wert. Auch sie 
werden oft jahrelang gehalten. Sie können insbesondere auch dann 
vorkommen, wenn eine große Organisation sich aus irgendwelchen 
Gründen auflöst. Sie dürfen daher bei einer rechtlichen Erörterung 
nicht außer Betracht bleiben. Denn wenn sie, wie man jetzt übrigens 
zugibt, auch keine unmittelbaren Rechtswirkungen zu äußern vermögen, 
so können sie doch mittelbar für die Beurteilung des Parteiwillens, als 
Usance, für die sittliche Beurteilung von Rechtshandlungen der Be- 
teiligten, soweit sie rechtserheblich ist, als Quelle des Gewohnheits- 
rechts, als Grundlage für den Erla ortsstatutarischer Verordnungen 
X 142 GO.) von Bedeutung sein ®). 

Auch für mehr oder minder bestimmte Dritte können Rechte 
begründet werden, z. B. das Recht des Beitritts zum TV. und zur TG. +°). 
Leberhaupt geht die Tendenz auf eine Erweiterung der Rechtswirkung des 
Vertrages auf alle Personen und Verhältnisse in gleicher Rechtslage oder 
von gleicher Beschaffenheit. Wenn auch nicht bewußt, so wird doch 
tatsächlich eine Autonomie der Tarifgemeinschaft z. T. mit Wirkung 
auf Aufsenseiter angestrebt 17). 

Auf der anderen Seite verlangen einige TV. den ausschließ- 


3) Die Kündigung wird regelmäßig nur den Verbänden zustchen, Wölhline, 
2.2.0. 434, 308. 

H) Oertmann, Zeitschrift f. Sozialwissenschaft, X 10—11. Wölbling, 
AETV 8,385; 359. Rundstein, Tarifrechtliche Streitfragen 36. -39. Innungen 
können Partei sein, Schall a.a. O. S. 20; v. Schulz, 29. Jur.Te., geven 
Frankenberg; Lotmar a. a. O. I 766; Brogsitter, TV. 1906, 83. 
Für Zwangsinnungen ist $ 100 VGO. zu beachten. 

5) Rundstein, TV. 55; dazu Schall a. a. O. 74. Lotmara.a.O, 
FOS f, 797, 798. Rosenthala.a.O.ı62f£ Baum, Gruchots Archiv Bd. 49. 
Sınzheimera.a. O. Wölbling a. a. O. 342, 66 Augsburg GG. u. KG. 
XIV, 191. 

$) Wölblinga.a. OÖ, 373. Stinzing a. a. 0. 176, 177. Rundstein, 
Streitfragen, 57. Zimmermann a. a. O. III, 221. 


n) Cf. Kulemann, 29. Jur.Tg. V o3. 


486 P. Wölbling, 


lichen Verbandsverkehr, der hinüber führt zu einem allge- 
meinen Verbandszwang aller Arbeiter 3). 

Der Kreis der berechtigten und verpflichteten Personen unterliegt 
cinem fortwährenden Wechsel. Die Rechtswissenschaft ist aber bisher der 
Schwierigkeiten, welche sich damit für den Rechtsbestand des TV. ergeben, 
noch nicht völlig Herr geworden. Die Konstruktion einer Vertre- 
tung unbestimmter und unbegrenzter Personenkreise 
ist überwiegend abgelehnt worden !?). Erwähnt sei, daß man die Rechte 
der nicht beim Vertragsschluß Beteiligten mit der Begründung von 
Rechten zu Gunsten Dritter zu erklären versucht hat?%), wobei die 
durch die Dritten zu übernehmenden Lasten als Bedingung ihres Rechts- 
erwerbs angesehen werden könnten. Die Rechte können dann ent- 
weder mit den Rechten der ursprünglichen Kontrahenten identisch sein 


oder es kann das zu Gunsten der Dritten begründete Recht — und 
das scheint mir zweckmäßig — nur ein Recht zum Beitritt zum TV. 


oder zur TG. sein. Auf der anderen Seite müssen die Rechte und Pflich- 
ten der Rechtsträger des TV. unter Umständen als ganz oder teilweise 
erlöschend oder doch wenigstens ruhend angesehen werden ®). Dahin 
gehören die Fälle des Austritts aus einem Verbande, des Wohnungs- 
oder Berufswechsels, der Einstellung eines Betriebes, des Eintritts ge- 
werblicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Unfähigkeit (Krankheit, 
Entmündigung, Vermögensverlust, Konkurs), der Eintritt der Erfül- 
lungsunmöglichkeit. Bisweilen will man auch erheblichen Konjunk- 
turschwankungen cinen derartigen Einfluß zugestehen °?). 


18) S. v. Schulz, 29. Jur.Tg. IV; Kulemann eod. V 92. Der Satz, daf 
der einzelne Arbeiter beim Abschluß von Arbeitsverträren gar nicht mehr in Be- 
tracht kommt, kann ich — obwohl ich "ähnliches — aber nur Ähnliches auch schon 
gesagt habe, nicht unwidersprochen lassen. Selbst in den größten Betrieben gibt 
es täglich lange Verhandlungen mit einzelnen Arbeitern über den Inhalt des Ar- 
beitsvertrages, ich komme darauf an anderer Stelle zurück. Zimmermann 
cod. III 228; auch Soz.Pr. Ettinger eod. IV (auch die mildere Form der Ver- 
bandspriorität behandelnd). Reichsgericht E. v. 17. 3. 04, 66 IX Nr. 10. 

19) Cf, dazu Lotmar a. a. O. I 798, Beiträge Nr. 8, 234 — 230. 

20) Cf. Wölbling, 28 Jur.Tg. I 20; ders. ATV. 373. Oertmann, 
Zeitschrift f. Sozialwissenschaft X ı9f. Stinzing, Zeitschrift f. die gesamte 
Staatswissenschaft 1909, 175— 177. Schall, Privatrecht der Arbeitstarifverträge, 
141. Zeitler, ATV. 78. Rundstein, Die Tarifverträge, 67, 77, 127, 131. 
145. Sinzheimer a. a. O. 254. 

21) Wölbling, A.u.TV. 434—436. Köppe, ATV. 66/67 Anm. 4. Zeit- 
ler a. a. O. 29, 116. Rundstein, TV. 176. Schall 126. Schalhorn, 
Soz.Pr. 1906, 587. 

2?) Wölbling a. a. O. 436, Beiträge Nr. 4, 26 


(DS) 
. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 457 


Der Abschluß des TV. unterliegt keiner) Formvorschrift, 
auch nicht gewohnheitsrechtlich ?*). Eine eigenartige Form des neueren 
Rechts, die auch beim TV. vorkommt ist der formlose Abschluf vor 
dem Einizungsamt oder die gleichfalls formlose Unterwerfung unter 
den Schiedsspruch eines Einigungsamts®). Ebenso ist die Beitrittser- 
klärung formlos. Zur Annahme einer Beitrittserklärung sieht man ım 
Zweifel jede Vertragspartei, auch die einzelnen Mitglieder insbesondere 
die Arbeitgeber als ermächtigt an. Der Abschluß eines mit dem Tarif- 
vertrag übereinstimmenden oder gar nur nicht mit ihm im Widerspruch 
stehenden Dienstvertrages kann aber nicht als Beitritt angesehen wer- 
den). Da der Tarifvertrag kein Dienst- oder Arbeitsvertrag ist, so 
kann die allvemeine Ermächtigung von Minderjährigen zum Vertrags- 
abschlußß gemäls & 113 BGB. auf den Abschluß eines Tarifvertrages 
keine Anwendung finden. Das gilt auch für den Beitritt zu einem 
Verein, insbesondere einem Berufsverein oder einer Koalition. Anderer- 
seits greifen die Formvorschriften für den Abschluß eines Lehrver- 
trages in $ 126 GO. nicht beim TV. Platz, wohl aber bei 
der Frage des Ueberganges des Inhalts des TV. in den einzelnen Lehr- 
vertrag. Dieser erliegt der Beschränkung seiner Rechtswirkung, wenn 
die vorgeschriebene Form nicht auch die tarifvertraglichen Bestim- 
mungen umfaßt, d. h. praktisch, die tariflichen Bestimmungen müssen 
ausdrücklich in den formellen Lehrvertrag aufgenommen werden. Zum 
Bestandteil einer Arbeitsordnung kann der Tarifvertrag nur 
durch ausdrückliche Aufnahme gemäß $ 134 ade Abs. 2 GO. werden #7). 
Dieser Umstand berührt aber nicht die Frage des Verhältnisses der 
Arbeitsordnung zum Tarifvertrag ın Bezug auf seine Wirkung auf den 
einzelnen Dienstvertrag. 

Hervorzuheben ist auch der sukzessive Abschluß des Tarifver- 
trages, wobei die cinzelnen Arbeitgeber und Arbeiter nach und nach 

23) Wenn ein Arbeitseberverband selbst als Partei auftritt, nimmt Sinzheimer 
2.2.0. 240 einen qualifizierten Arbeitsnormenvertrag mit ganz besonderer Rechts- 
wirkung an. 

+, Wölbling, A. u TV. 243f. v. Schulz, 29. Jur.Tg. II, 230 f., 
OZ. Reichart, Beitr. 7, Recht der TV. (Rostocker Inaugural-Dissertation) 12. 
Lotmar a. a. O. 796. 

3) Wölbling a. a. O. 345. Ders. GG. u. KG. 

“i Wölbling a. a. O. 347, Beiträge Nr. 3. Zeitler r00. Hüglin, 
TV. 53. Sinzheimer I 8o. Köppe, ATV. 66 -73. Schalla. a. O. 94. 
Lotmar, Brauns Archiv XV S. 82. Rundstein, TV. 172. Oertmann 
aa. 0.8. Bauma. a, O. 155—159. Sigel, Der gewerbliche Arbeitsvertrag, 
21. GG. u. KG. XIV 338. 

=”, Wölbling, A.u. TV. 382f. cf. Beiträge Nr. 3, 245—244. Sinz- 
heimera.a O. H 8if, Zeitlera a. O. 124. 


488 P. Wölbling, 


dem Vertrage beitreten. Dabei kann der Tarifvertrag zunächst zwischen 
einem Arbeiter und einem Arbeitgeber eventuell unter der Be- 
dingung abgeschlossen werden, daß seine Wirkung von dem Beitritt 
anderer abhängen soll °®). 

Als Verein kann die Tarifgemeinschaft den TV. durch Beschluß 
ihrer Mitglieder oder besonderer damit beauftragten Organe (Tarif- 
ämter) fortbilden oder erneuern ®°). 

DieRechtswirkung des TV. ist je nach den einzelnen Gruppen 
seines Inhalts eine verschiedene und daher äußerst mannigfaltige, deren 
erschöpfende Darstellung bei dem Mangel an Spezialuntersuchungen 
zur Zeit überhaupt noch nicht möglich ist. Es sollen daher nur die 
beiden wichtigsten Punkte des Inhalts die Friedenspflicht und der Ueber- 
gang des TV. in den einzelnen Dienstvertrag behandelt werden. 

Die Friedenspflicht 3?) äußert sich als Einschränkung der gewerb- 
lichen Kämpfe: Streik, Sperre, Aussperrung, Boykott (Verruf), wozu 
noch der bisher nur unklar umschriebene Begriff der Mafiregelungen 
kommt 31). Diese Einschränkung bedeutet eine Unterlassungspflicht in 
gewissen Fällen d. h. soweit dadurch Rechte oder rechtlich geschützte 
Interessen der TV.-Parteien beeinträchtigt werden 3?). Da im allge- 
meinen durch den TV. eine Pflicht zur Eingehung (oder Erfüllung?) 
von Dienstverträgen nicht begründet wird, die Kampfmittel aber ob- 
jektiv oft nur in der Unterlassung dieser Handlungen bestehen, so fällt 
hier das Hauptgewicht auf das subjektive Moment des bewußt gemein- 
samen Handelns und des tarifwidrigen Zweckes dieser Handlungen. 
Durch die Schwierigkeit der Beurteilung dieses Momentes wird der hef- 
tige Streit der beiden Interessentengruppen über die Rechtmäßigkeit 
ihres Tuns und ihrer Vertragstreue begründet), In Bezug auf die 





2?) Lotmar, Arbeitsvertrag I 753. Wölbling, A. u. TV. 350. 

2) Wölbling.a. a. O. 350. Beiträge z. Arbeiterstatistik Nr. 8, 247—240. 

30) Sinzheimer, Arbeitsnormenvertrag II 147—182. Wölblinga.a.O. 
361f£ Zimmermann a. a. O. 232. Stinzing a.a. O. 175 will die Frie- 
denspilicht nur als Bedingung auffassen, danach wären die Tarifpflichten überhaupt 
nur bedingte; s. auch Rundstein, Tarifrechtl. Streitfragen 5f, Ettinger, 
29. Jur.T. IX 127. 

31) GG. Berlin im Reichs-Arb.Bl. V 73. 

3) Daneben ist die Anwendung der Kampfmittel natürlich untersagt, soweit sie 
den guten Sitten oder Verbotsgesetzen widersprechen und hiervon macht wieder 
der Notstand oder Notwehr § 227 BGB. (cf. Stinzing a. a. O.) eine Aus- 
nahme. Bei entgegenstehenden Interessen ist die Frage, welches Interesse vom 
Standpunkte des Allgemeinwohls das des Schutzes würdigere ist. Rosin, 28. Jur.T. 
V 199. 201 — 207. 

33) Behauptungen des Vertragsbruchs sollte man daher äußerst skeptisch auf- 


nehmen, wenn sie nur von Arbeitgeber- oder Arbeiterseite kommen, am besten gar 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 489 


Verbände ist die Friedenspflicht insofern eine Leistungspflicht, als sie 
nach Maftgabe ihres rechtlichen und tatsächlichen Einflusses die Zu- 
widerhandelnden, besonders soweit sie ihre Mitglieder sind, an Ver- 
stößsen gegen die Friedenspflicht hindern müssen. 

Die Erzwingung der Friedenspflicht im Wege der Klage 
wird gegen eine größere Zahl einzelner Zuwiderhandelnden praktisch 
oft nicht durchzuführen sein. Sofern ein Verband verpflichtet ist, wird 
aber hinsichtlich seiner Mitglieder eine Klage gegen den Verband zum 
Ziele führen ($ 54 BGB.). Das aktive Klagerecht würde eine Koalition 
unbeschadet des $ ı52 GO. als nicht rechtsfähiger Verein, wie eine 
Gesellschaft geltend zu machen haben, praktisch durch den statutarisch 
hierzu ermächtisrenden Vorstand als Vertreter der Mitglieder. 

Die vertragliche Friedenspflicht kann gemäß SS 320, 321, 273 BGB. 34) 
verweigert oder zurückbehalten werden, was wieder die Bahn zu ge- 
werblichen Kampfmitteln eröffnet 33). 

Die Nichterfüllung der Friedenspflicht begründet vertragliche 
Schadensklagen, die durch Vereinbarung von Konventivnalstrafen er- 
sinzt werden können. 

Die zweite von uns zu behandelnde Frage der Rechtswirkung des 
TV. betrifft de Verhältnisse zu den einzelnen Dienst- 
verträgen. Der TV. geht nicht als ganzer in die einzelnen Dienst- 
verträge ein, sondern dies gilt nur von seinen für diesen Zweck be- 
stimmten Normen, deren Ausscheidung aus dem übrigen Inhalt des 
TV. meist schwierig ist°%). Dieser Umstand führt zu lebhaften Strei- 
t:zkeiten sowohl zwischen den Parteien des TV., wie denen des ein- 
zelnen Arbeitsvertrages und hier sowohl bei Innenseitern wıe bei 


Á. 





nicht berücksichtigen, ehe ein Unparteiischer sich geäußert hat. Die Frage, ob ein 
Streik ein öffentliches Interesse gefährdet (Wasser- und Lichtversorgung), wird nach 
der Kausalität oft meist nicht richtig gewürdigt. Kausal sind auch die Gründe des 
Streiks, auch Unterlassung von Vorkehrungsmaßregeln z. B. lange Kündigungs- 
ftisten, TV., Reservierung von Ersatzpersonal. Verbot solcher Streiks bedeutet noch 
nicht ihre Verhinderung, erhöht vielmehr ihre Gefährlichkeit und damit die Ge- 
fährdung des öffentlichen Interesses. Die mit der Wahrung dieses Interesses be- 
irauten Behörden müssen bei Abschluß der Lieferungsverträge auf Verhütung von 
gewerblichen Kämpfen, welche das öffentliche Interesse gefährden könnten, Be- 
dacht nehmen. 

") Zu beachten sind noch $$ 322, 326 BGB. 

3, Eine Koalition gemäß § 152 GO. kann aber die Teilnahme der Mitglieder 
an emem solchen Kampf, sofern man den Zweck der Erlangung günstiger Lobn- 
und Arbeitsverhältnisse feststellen kann, nicht erzwingen, also aus der Nichtteil- 
nahme am Kampf Rechte oder Einreden nicht herleiten. 

*, Wölbling, Deutsche Wirtschaftszeitung Sept. 1908. Tänzler, 20. 
Jur.T. V 78. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 2. 


2 
N 


pæ. sa 


490 P. Wölbling, 


Außsenseitern, die einen tarifmäßigen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben. 
Wir unterscheiden bei den Vertragsnormen mit Sinzheimer®): 

a) Individualnormen: 1. Tarif, Lohn, Arbeit (Betrag, Form, Ob- 
jekt, Ort, Zeit der Zahlung, Ausführung der Arbeit, Arbeitszeit, 
Abnahme, Mängel, Unmöglichkeit der Leistung, Verzug), 2. Di- 
rektionsnormen, 3. Fürsorgenormen, 4. Verbandsnormen ikün- 
digung usw.), 5. Ergänzungsnormen; 

b) Solidarnormen: 1. Betriebsnormen, 2. Organisationsnormen. 

Die übrigen Bestimmungen gehen nicht in die Einzelverträge über. 

Man ist sich darüber einig, daß in diesen Punkten vom TV. abwei- 
chende Dienstverträge im Zweifel?®) seitens der tarifgebundenen Ar- 
beitgeber und Arbeiter nicht geschlossen werden dürfen®”) weder 
mit Innen- noch mit Außenseitern *%). Der bezeichnete, zur Norm des 
einzelnen DV. bestimmte Inhalt des TV. ist mit dem Abschluß eines 
Dienstvertrares zwischen tarifgebundenen Personen ohne weiteres Be- 
standteil dieses Dienstvertrages, es sei denn, daß die Parteien des DV. 
etwas Gegenteiliges vercinbart haben. Es ist das mehr als eine Aus- 
legungsregel für den Parteiwillen. Fast allgemein wird aber de lege 
lata die Lehre der Unabdingbarkeit verworfen, derzufolse tarıl- 
widrige DV. zwischen Tarifgebundenen nicht nur nicht abgeschlossen 
werden dürfen, sondern nicht abgeschlossen werden können". 





97) Arbeitsnormen-Vertrag I 30. 

38) Viele TV. lassen in einzelnen Punkten ausdrücklich Abweichungen zu, auch 
generell z. B. bei schwachen, kranken, alten Arbeitern mit oder ohne Zustimmun: 
eimer dafür eingesetzten Kommission. Wölbling, Beiträge Nr. S, 231, 232, 241. 

39) So von Schulz, 29. Jur.T. II S. 269. Geßler, 29. Jur.T. V do. 

H) Wölbiing a. a. O. 381, 386 u. v. Schulz-SchalhornGG. Berlin 
S. 178, 227. Schalla. a. O. 146—151. Keineswegs hängt bei Verneinung der 
U. der Abschluß eines tarifmäßigen DV. vom Belieben der Parteien ab, wie R un d- 
stein TV. 142 annimmt. 

t1) von Schulz, 29. Jur.T. II, 267, auch GG. u. KG. 11. XI. go, Schal- 
horn bei von Schulz, Schalhorn GG. Berlin zıf, Stadthagen, Ar- 
beiterrecht 149, 150, Abel, GG. u. KG. XIV 1490, Baum bei Gruchot 49, 
Ihg. 159—162, Öertmanna,a. O. 8f, Burkhardt, Rechtsverhältnisse der 
gewerbl, Arbeiter $6. Rosner, Kollektivvertrag ır—ı2, Sinzheimera.a(. 
II 92, Schall a. a. O, 150f., Zeitler a, a. O. 118, Beiträge Nr. 8, 238—241; 
von Landmann-Rohmer, GO. 1 28, 29, 190; Rosenthala. a. 0. 175 
Köppe, ATV., ders. 29. Jur.T. V 49f, Jungk eod. 34, Kobatsch eod IV 

17, 42, Ettinger eod. 168, 12, Zimmermann eod. III 213, Stinzing 
a a. O. 175, 176, Brogsitter a. a. O. 18, Sigel 33, 34, Wölbling 
a. a. O. 385—407 ; ders. Deutsche Wirtschaftszeitung v. I. 9. 09, ders. Werkstatts- 
technik v. Januar 09. Eneccerus, Bürgerl. Recht I 932. Gewerbegerichte 
Weimar, Breslau, Frankfurt a. M. Stuttgart bei Baum, Handbuch d. Gew.-Ge- 





Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 491 


Diese Lehre legt dem TV. eine mehr als obligatorische Wirkung bei. 
Ob dies möglich ist, darum hat sich der Streit gedreht. Es ist not- 
wendig das ausdrücklich hervorzuheben, weil das Problem sehr viel- 
fach nicht richtig erfaßt worden ist. 

Als Folge der quasi dinglichen U. hat man die Wirkung hinge- 
stellt, daß) die tarifwidrige Bestimmung nicht nur nichtig, sondern über- 
haupt nicht wirksam, nicht »existent« sei, Man nimmt dann an, daß 
die tarifwidrige Abmachung immer nur ein Teil, eine Klausel des 
DV. sci, was aber nicht der Fall zu sein braucht*2), Diesen Teil, der 
z. B. die Lohnvereinbarung betreffen kann, sieht man des weiteren 
als nicht erheblich für den Bestand des DV. an, so daß immer noch 
ein DV., d. h. eine erklärte Willenseinigung über die Leistung von 
Diensten und die dafür zu gewährende Vergütung übrig bleibt, die 
auch ohne den wegfallenden Teil der Vereinbarung gewollt ist. Auch 
diese Annahme ist nicht begründet, weder, wenn es sich um die an- 
deren Klauseln des DV. handelt, noch um die Lohnvereinbarung #). 
Man beschränkt die Unabdingbarkeit deshalb offenbar auf die Lohn- 
höhe und lediglich zu Gunsten des für den Arbeiter ausbedungenen 
Minimallohnes. In dieser Form ist die Durchführung wenigstens denk- 
bar. Die Argumentation bei der Unabdingbarkcit geht nun weiter da- 
hin, dall in der Annahme der Tarifwidrigkeit nur eines Teiles des DV. 
in dem DV. eine Lücke entsteht und daß in diese Lücke die für diese 
Lücke bestimmte Klausel des TV. tritt. Dabei übersicht man zweierlei: 
Erstens, dafi der TV. nicht nur eine einzige Ergänzung zuläfit. Tat- 
sächlich stellen die TV. oft verschiedene Möglichkeiten für den Inhalt 
der DV. frei). Zweitens berücksichtigt man nicht, daß es fraglich 
ist, ob der TV. überhaupt eine Klausel enthält, dic in die entstehende 
Lücke hineinpaßst, d. h. ob der gültige Rest des vereinbarten DV. über- 
haupt mit dem TV. zu vereinbaren ist. Schließlich besteht noch das 
praktische Bedenken, daß bei jedem einzelnen streitigen DV. der ganze 
TV. in Zweifel gezogen werden kann. 

Die Wirkung des TV. auf Außensciter ist zweifacher Art: 
Die Parteien können einen mit dem TV. übcreinstimmenden Willen er- 
klärt haben oder, wenn der TV. zur Usance geworden ist, gilt sein 


nche 159-162, daz. Hannover, GG. u. KG. XIV 113 mit der irrtümlichen Be- 
gründung, daß neuerdings die Literatur mehr und mehr zur Anerkennung der U. 
gelangt sei, gerade das Gegenteil ist der Fall. Cf. Berlin und Augsburg KG. 
XIV 240 u. 337. 
2, cf, Beispiele bci Wölbling A. u. TV. 402f., ders. Deutsche Wirtschafts- 
zeit. v. 1.9. 08, auch Werkstattstechnik v. Jan. 1909 u. »Tag« v. 20./21. 2. 09. 
3; cf. auch Lotmar, Arbeits-V. I 779. 


“ch, Lotmara.a. O. 781 Anm. 3. 


te) 


492 P. Wölbling, 


Inhalt auch für die Außenseiter, wenn nur nichts Gegenteiliges verein- 
bart ist. 

Möglich ist schließlich, daß ein TV. zum Gewohnheitsrecht ge- 
worden ist. Dicser Fall bietet aber für den TV. nichts Besonderes. 
Er gehört lediglich in die Lehre des Gewohnheitsrechtes ®°). 

Was die Arbeitsordnungen*°*) anbetrifft, so kann zwischen 
ihnen und dem TV. nur insofern ein Widerspruch bestehen, als ihr 
Inhalt zwingend ist. Im übrigen sind die unter der Herrschaft einer 
AO. abgeschlossenen DV. ebenso zu beurteilen, wie andere DV. Ver- 
stößt der zwingende Teil einer AO. gegen den von dem Arbeitgeber 
abgeschlossenen TV., so kann jedenfalls insoweit der TV. nichtin den 
DV. übergehen. Wenn man nun keinen Grund zu der Annahme hat, 
daß die Parteien des DV. einen tarifwidrigen Vertrag schließen wollten, 
so ist man zu dem Schluß gezwungen, daß sie dann einen DV. über- 
haupt nicht mehr wollen. Aber oft wird man annehmen müssen, daf 
ihnen der Bestand des DV. über die Befolgung des TV. ging. Dann 
liegt aber ein unzweifelhafter Verstoß gegen den TV. vor. Soweit 
darf unter der Herrschaft tarifwidriger zwingender Bestimmungen einer 
AO. überhaupt ein DV. zwischen Tarifgebundenen nicht gechlossen 
werden +°). 

Bei Erlai der AO. ist der Arbeitgeber zwar nicht an die Zustim- 
mung seiner Arbeiter gebunden, er muß sie oder den Arbeiterausschuf3 
jedoch gemäß $ 134d GO. anhören *). Er darf sich daher vor der 
Anhörung nicht zum Abschluß eines arbeitsordnungswidrigen TV. ver- 
pflichten. Ist die Anhörung aber erfolgt, so muß der Arbeitgeber, 
wenn der TV. nicht eine weiter gehende Forderung aufstellt, den 
zwingenden Teil der AO. mit Bezug auf die vom TV. betroffenen Ar- 
beiter in Uebereinstimmung mit dem TV. bringen. 

Wenn nun der TV. nicht unabdingbar ist, seine Wirkung auf DV. 
u. AO. vielmehr nur eine obligatorische ist, so ist gleichwohl eine inten- 
sive Durchführung gesichert. Es stehen eben die obligatorischen Klagen 
auf Erfüllung, Unterlassung der Zuwiderhandlung und Schadenersatz 
zur Verfügung mit der Wirkung, daß je nach Lage des Falles der ta- 
rifwidrige DV. durch einen tarifmäfligen ersetzt oder daß er lediglich 


45) Soweit ein tarifwidriger DV. gegen die guten Sitten verstößt, ist er nichtig 
gemäß $ 135 BGB. Cf. Zeitler, ATV. 108. Woölbling, A. u. TV. 390. 
#5a\) Wegen der AO. Koehne, Arbeitsordnungen 259. Beiträge Nr. 8, 243, 


244; dazu Lotmara.a O. 784—788. Sinzheimer, Arbeitsnormenvertrag 


II 84. Zeitlera.a O. 124. Schalla.a O. 85, gı, 92. 
48) Dieses Verbot hat natürlich nur obligatorische Wirkung. 


47) Die Mitwirkung der Polizeibehörde kommt hier nicht in Frage; cf. Wölb- 
ling, A. u. TV. 384. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertraxes. 493 


aufgehoben wird oder daß cine Geldentschädigung zu leisten ist #°). 
Der Ersatz eines tarifwidrigen DV. durch einen tarifmäfßigen ist unter 
Umständen gegenüber der bloßen Beseitigung des tarifwidrigen Ver- 
trares als cin Minus aufzufassen und die Klage auf tarifmäßige Ge- 
staltung des DV. ist, je nachdem die von den gemeinschaftlich 
zu verklagenden Vertragsparteien abzugebende Erklärung genügend be- 
stimmt formuliert werden kann, als Klage zur Abgabe einer Willens- 
erklärung oder Vornahme einer Handlung aufzufassen. Schwierigkeiten 
tatsächlicher Natur bestehen hinsichtlich der Klagemöglichkeit durch 
(samtheiten, der Frage des Berechtigten oder Verletzten, der Bemes- 
sung des Schadens und der Zwangsvollstreckung. Diese sind legisla- 
torisch zu beheben. Zum Teil kann aber Abhilfe durch Vertrags- 
strafen oder Zwangsmittel gegen \creinsmitglieder geschaffen werden. 

Eine bedeutsame Wirkung des TV. ist die Entstehung der Tarif- 
semeinschaft®®), einer rechtlich zusammengeschlossenen Zahl 
von natürlichen oder juristischen Personen zur Verfolgung gemeinsamer 
durch den TV. und durch die Zugehörigkeit zu cinem bestimmten 
Interessentenkreis, z. B. einem Gewerbe begründeter Zwecke. Wie bei 
jeder Gemeinschaft bestehen zwischen den Mitgliedern auch wider- 
streitende Interessen, so z. B. zwischen AG.u. A., aber auch zwischen 
einzelnen Gruppen von AG. oder A., z. B. grofien Fabrikanten und 
Haussewerbetreibenden, Verband der Buchdruckergehilfen Deutschlands 
und Gutenbergbund. Für die Konstruktion der TG. genügt es, daß 
uberhaupt gemeinsame Interessen bestehen, 

Die TG. kann entweder als Verein oder als Gesellschaft aufge- 
fait werden5®), Für beide Formen sind Ansätze vorhanden®!). Abge- 
sehen von der Buchdruckertarifscmecinschaft und ihren Verwandten gibt 
es aber nur wenige praktische Fälle einer durchgebildeten TG. 
Die meisten sind erst im Entstehen begriften, so z. B. TG. des Bau- 
gewerbes, der Holzindustrie u. a. 

Der gemeinsame Zweck besteht in erster Linie in der Durchfüh- 

6) Wölbling, A.u. TV. 379-382. Sinzheimera.a. O. Il, 106—219. 
Leitlera.a. O. 83—95. Schalla.a O. Beiträge Nr. S, 241. 

"i Wölbling a. a. O. 479. beiträge 247—249. Köppe, ATV. 387, 
391. Zimmermann a, a. O. 187f. (seiner Auslegung des Begriffs Tarifge- 
meinschaften kann nicht zugestimmt werden). Schall. Sinzheimer a. a. O. 
258, 250. 

®, Keinenfalls als Koalition im Sinne des 8 152, s. v. Schulz, Das Reichs- 
gericht wider die TV. Lotmar a.a.0.771. Brauns Archiv XV, 43. Hüg- 
lin, TV. 213. Brogsitter 21, Beiträge. Wölbling, A.u. TV. 311 u. vicle 
andere. Cf. auch Verh, d. 29. Jur.T. Bd. V. 

5) Wölbling, A. u TV. 419. Schall 170. Kulemann, Gewerk- 


schaftcbewegung 6490. Sinzheimer, Arbeitsnormenvertrag II, 230. 


494 P. Wölbling, 


führung, Fortbildung und Ausdehnung des TV., wobei als Mittel 
die Schlichtung und Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten an der Spitze 
stehen. Als gemeinsame Zwecke kommen ferner vor: die Arbeitsver- 
mittlung, die Regelung der Produktion, Bekämpfung unlauterer Kon- 
kurrenz u. dergl. 

Als Mitglieder der Gemeinschaft erscheinen entweder die einzelnen 
oder die Vereine. Eine Generalversammlung aller einzelnen ist wohl 
bisher nirgends vorhanden. Als vertretungsberechtigte Personen er- 
scheinen Tarifämter oder Tarifausschüsse, deren Funktionen oft auch 
durch Schlichtungskommissionen ausgeübt werden. Ihnen ist mitunter 
auch die Fortbildung des TV. durch bindende Beschlüsse übertragen. 
Angestrebt wird mitunter eine autonome Gesetzgebung über den ganzen 
Tarifbereich, auch in Bezug auf Außenseiter, dieses Streben kann aber 
nicht auf merkliche Anerkennung rechnen. 

Bei der Beendigung des TV.®?) ist zu unterscheiden, ob ledig- 
lich für eine einzelne Person oder in Bezug auf den TV. überhaupt 
eintritt. Auch in dem letzten Fall kann er als Usance oder Gewohn- 
heitsrecht weiter dauern ^3). 

Als Beendigungsgründe in Bezug auf Einzelne kommen Tod, Zeit- 
ablauf, Aenderung der wesentlich vorausgesetzten Verhältnisse in Be- 
tracht. Möglich ist ein Uebergang der Rechte u. Pflichten durch Erb- 
schaft. Veränderung des Wohnsitzes, Aufgabe des Berufs, Konkurs, 
Veränderung der Vermögensverhältnisse, der Konjunktur, Ausscheiden 
aus einem vertragschließenden Vereine, Auflösung desselben haben 
nicht immer dies Erlöschen der Rechte und Pflichten aus dem Ta- 
rifvertrage zur Folge. Mitunter bewirken sie nur eine Suspension dieser 
Rechte. 

Für die vertragschliefßenden Gesamtheiten kommen als Beendi- 
gungsgründe in Betracht: Aufhebungsvertrag, Auflösung, Unmöglichkeit 
der Erfüllung, aber nicht jede Veränderung der Verhältnisse insbeson- 
dere der Konjunktur. Der bisher am meisten erörterte Grund ist neben 
dem Ablauf der vereinbarten Zeit die Kündigung. Sie kann nach be- 
stehendem Recht, wenn nichts anderes wörtlich oder tatsächlich ver- 
einbart ist, jederzeit fristlos erfolgen. Mitunter wird ein Jahr als ge- 
wohnheitsrechtliche Mindestdauer angegeben. 


I. Die vorliegenden Gesetzcesvorschläge. 


Vorbemerkung. Beiden Gesetzesvorschlägen scheiden wir die- 
jenigen aus, welche sich lediglich auf die Beseitigung der Koalitions- 
schwachen, die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine oder Regelung des 


5) Wölbling a. a. O. 433f. Lotmar, AV. I, 792f. Köppe, ATV. 63f. 
GG. Mannheim, GG. u. KG. XIV, 285. 
a3) Wölbling a. a. O. 434. Köppe, ATV. 68. 





Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 495 


Einigungswesen beziehen ®). Demnächst kommen in Betracht zunächst 
vergleichsweise die ausländische Gesetzgebung, von der wieder die uns 
nahestehende Oesterreichs und der Schweiz besonders hervorzuheben 
ist. Dann kommen die amtlichen und aufseramtlichen Entwürfe in 
Frankreich, Schweiz und Italien 5). 

In Deutschland sind die vorhandenen Gesetzentwürfe von Rosen- 
thal; und mir®”) und der Entwurf einer Abänderung der Gewerbe- 
ordnung betr. Reichsarbeitsamt, Gewerbeämter und Arbeitskammern 
von Robert Schmidt und daneben zahlreiche, zum Teil nicht formu- 
lierte Einzelvorschläge zu unterscheiden. 

Die ausländische Gesetzgebung umfaßt zunächst Australien und 
Neuseeland, welche die TV. nur als Vorstadium für eine zwangsweise 
obrigkeitliche Lohnfestsetzung kennen, die wiederum durch Behörden 
‚Registrator, Tarıfanwalt) 5®) Zivil- und Strafklagen durchgeführt wird. 
Im Kanton Genf haben wir zwar hinsichtlich des Verfahrens eine Nach- 
ahmung aber ohne den Durchführungszwang, in dem der TV. lediglich 
die Rechtswirkung als Brauch hat, aber unter Verbot von Streiks und 
Sperren zwecks Abänderung des TV., ähnlich wie in Australien. Ein 
amtliches Beschlußverfahren zwecks Herbeiführung des TV. kennt auch 
Oesterreich, aber nur für den beschränkten Kreis der gewerblichen 
Genossenschaften d. h. Innungen und unter Zulassung abweichender Ein- 
zelverträge. 

Für Deutschland können alle diese Systeme als bereits verworfen 
gelten, wenngleich sie in den Schmidt'schen Vorschlägen akzeptiert 
snd’. Dieser Entwurf setzt den Begriff und das Zustandekommen 
des TV. voraus, also gerade diejenige Aufgabe, deren Lösung wir uns 
vorsenommen haben. Der Zweck des Schmidt'schen Entwurfs besteht 
in der öffentlich-rechtlichen Ausdehnung der Geltung des TV. auf 


3) S. Beiträge Nr. 8, 249 f. 

5) Abgedruckt in den Beiträgen Nr. 3, 74—176, Nr. 8, 253—2062; auch bei 
Sinzheimera.a. O. I rf., II 302 f., cf. Wölbling aa. O. 296—304. 

>, Festschrift f. Laband 1908, S. 137—195; dazu v. Thüna, GG. u. KG. 
AV 157. 

5) Soz.Pr. XVIII 166 f.; dazu GG. u. KG. XIV 161 f,, XIIL 244 f, 375—380, 
411—416, XIV, Peil. zu Nr. 1, 38—44. Brauns Archiv XXI 374. Verh. des 
28. fur. Te. I u. II, des 29. Jur.Tg. V 83—89. Deutsche Wirtschaftszeitung IV, 
774—784. Wirtschaftstechnik jan. 1909. 

*) In Deutschland schlägt Stinzing u.a. die Einführung einer Vertretung 
der Interessenten durch Tarifanwälte vor, aber ohne im übrigen das vbrigkeitliche 
/wangsverfahren zu akzeptieren. 

°%, Staatssekretär vv Bethmann-Hollweg in den Verh. d. Reichstags 
vom 5. 2. 1909. Der Schmidt'sche Entwurf ist abgedruckt bei Sinzheimer Arbeits- 


normerwvertrag II 311 f. 


496 P. Wölbling, 


diejenigen, die ihm nicht freiwillig beigetreten sind. Insoweit wird der 
Entwurf bei den betreffenden Einzelfragen zu würdigen sein “?). 

Die privatrechtliche Regelung streben die in der Schweiz, Frank- 
reich und Italien vorliegenden privaten Entwürfe an, sämtlich mit 
öffentlich-rechtlicher Ausdehnung auf Außenseiter und unter Beschrän- 
kung tarifwidriger Dienstverträge, die der französische Regierungsent- 
wurf nicht kennt. Rein privatrechtlich unter Beschränkung auf Ver- 
bandstarıfe und Anfechtbarkeit tarıfwidriger DV. ist die bereits erfolgte 
gesetzliche Regelung in Holland. 

Die beiden von Rosenthal und mir aufgestellten Entwürfe wollen 
cine im wesentlichen privatrechtliche Regelung, sie stehen daher in 
Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des 29. Deutschen Juristentages 
in Karlsruhe ĉ!). Dabei beschränkt sich Rosenthal auf Verbandstarife, 
während ich auch andere Tarifverträge und ähnliche Abmachungen — 
wie zum Beispiel auch Lotmar und Sulzer in ihrem Schweizer Entwurf °°) 
tun — einbeziehe. 

Beide Entwürfe suchen die TV. gegen die Einwände aus den 
Koalitionsparagraphen S$ 152, 153 GO. zu schützen und geben den Bc- 
rufsvereinen die Rechtsfähigkeit in Bezug auf TV. und zwar mein Ent- 
wurf unter Beschränkung der Haftung in personeller und rechtlicher 
Beziehung für bestehende TV. auch hinsichtlich der Haftungs- 
summe °*®). 

60) Vielfach findet man den Satz, daß der TV. nicht lediglich mit den 
Mitteln des Privatrechts zu erfassen sei (Oertmann a. a. O., Rosenthal 


a. a. O. S. 137), dabei wird aber gewöhnlich unterlassen, diejenigen Punkte anzu- 





geben, welche privatrechtlich — auch nicht im Wege der Gesetzgebung zu erfassen 
sein sollen und weshalb dies nicht geht. Die Grenze zwischen öffentlichem und 
privatem Recht ist nicht immer scharf zu ziehen. Zwingende Bestimmungen sind 
an sich nicht öffentlich-rechtlicher Natur. Auf alle Fälle sollte man zunächst den 
Versuch einer konsequenten Behandlung der TV. entweder nach dem öffentlichen 
Recht oder, was ich bevorzuge, nach dem Privatrecht machen. Die allgemeinen 
Sätze über den öffentlich-rechtlichen oder sozialen Charakter der TV. richten aber 
nur Verwirrung an. 

61) Erwähnt sei hier die Vorlage für ATV. der Gesellschaft für soziale Reform 
(Soz.Pr. XVII 679 f.), d. i. ein Formular für den Abschluß von TV., welches eine 
große Zahl der für die TV. in Betracht kommenden Punkte zusammenstellt und in 
einigen Punkten sich auch über die Rechtswirkung des TV. ausläfst (zitiert So. mit 
Seitenzahlen). 

6?) Abgedruckt bei Sinzheimer, Arbeitsnormenvertrag II, 115. 

622) Wegen meiner früheren z. T. berichtigten Ansicht de 1 f. cf. Wölb- 
ling, A. u. TV. 458—476. Vergl. ferner Schall, ATV. Zeitler, ATV. 
131. Zimmermann, 29. Jur.Tg. IH. Stinzing a. a O. v. Schulz, 


Dokumente des Fortschritts 1909 S. 355. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 497 


Für die weitere Behandlung des Themas will ich den Entwurf von 
Prof. Rosenthal im groten und ganzen als Leitfaden benutzen, da dieser 
die wichtigsten der Regelung bedürfende Punkte aufführt und zu den 
in Betracht kommenden Rechtsfragen sachkundige Stellung nimmt ®b). 

Von der Rechtsprechung kann ich sagen, dafs sie eigentlich noch 
gar keine Erfahrungen aufweist t3) und die Schlichtungskommissionen 
haben sich mit den eigentlichen Rechtsfragen bisher auch wenig be- 
faltt. Man übersehe nicht, daß gerade der Begründer dieser Einrich- 
tungen, von Schulz, in seiner vorsichtigen Art warnend einer Zu- 
rücksetzung der ordentlichen Gerichtsbarkeit gegenüber den Schlich- 
tungskommissionen entgegentritt®®) und ich kann ihm darin nur bei- 
pflichten wi, 

Der Praktiker wird bei der Bewertung des vorliegenden sach- 
lichen und gutachtlichen Materials vorsichtig sein müssen 5a, Auch 
der Entwurf des Arbeitskammergcsetzes entspricht in Ansehung des 
TV. m. E. nicht dem Bedürfnis der Praxis». 

Die beiden vorliegenden Entwürfe von Rosenthal und mir bilden 
eine im wesentlichen privatrechtliche Regelung und entsprechen so 
den überwiegend von den Interessenten, den Juristen, auch vom Juristen- 
tage aufeestellten Anforderungen. Die Frage »sozial« oder »individuelle 
tritt bei unscrer Aufgabe sehr zurück, da wir es mit einem bereits be- 
stehenden Gebilde eigenen Charakters zu tun haben. Gerade den 
sozialistischen Tendenzen nahe stehende Gelehrte, wie z. B. Philipp 


6b, Die Frage, ob ein Spezialgesetz für TV. geschaffen werden soll oder eine 
Kreinzung der GO., ist nur von taktischer Bedeutung. Man kann das Spezial- 
gesetz auf gewerbliche Arbeiter beschränken, Dies hat aber weder einen juristi- 
schen noch praktischen Sinn, da das Vorkommen der Tarifverträge nicht auf ge- 
werbliche Arbeiter beschränkt ist, ebenso wenig wie sich das Vorkömmen von Kauf, 
Mirte, Vollmacht, Pachtverträge auf gewisse Klassen beschränkt. Nur Rücksichten 
auf politische Parteien könnten dazu führen, das Gesetz zu beschränken, aber auch 
dies nur unter der Voraussetzung, daß die betr. Parteien sich darüber täuschen 
soliten, daß darin praktisch eine Beschränkung liegen würde. Diese wäre nur durch 
ein Verbot von Tarifverträgen für gewisse Klassen zu erreichen. Ohne dieses 
Verbot würden die Tarifverträge derjenigen Erwerbszweige, die von der Regelung 
ausgeschlossen sind, diejenige ungeregelte Entwicklung nehmen, die wir jetzt all- 
gemein beobachten. Das wäre schwerlich ein Vorteil für diese Erwerbszweige, 
Spezielle Koalitionsverbote brauchen durch ein Tarifgesetz nicht berührt zu werden, 

"Ct, Wölbling, A, u. TV. 358. von Schulz, 29. Jur.T, II 264 f. 

s) Cf Soz. Pr. XVII 422. GG. u. KG. XII 375. 

“y Cf meine Ausführungen im GG. u. KG. XV, XIV S. 163. 


saj Wölbling a. a. O. 27yf. Zeitlera.n.0. 2. Zimmermann, 


tu 
sD 


Jur. Tg. HI. 203. Brogsitter, TV. 13. Köppe 29. Jur.Tg. V 58. 
65) Pr. Verwalt.-BI. XXX 351 u. von Schulz in »Tage v. 27. III. 09. 


498 P. Wölbling,. 


Lotmar, betonen die privatrechtliche Regelung, die auch Waldemar 
Zimmermann in den Vordergrund stellt °°). Auch Stinzing 6%) mit seinem 
Vorschlage, die Wahrnehmung der Rechte aus dem TV. einem Tarif- 
anwalte zu übertragen, gibt die privatrechtliche Grundlage nicht auf. 

Die Hauptaufgabe der Gesetzgebung muß es sein, die Hindernisse 
des 8 152, 153 GO. der mangelnden Rechtsfähigkeit der Berufsvereine 
im Interesse der TV. zu beseitigen, und soweit möglich ın die über- 
aus zahlreichen rechtlichen Streitfragen eine gewisse Klarheit zu 
bringen ®). Dazu gehört weder ausschließlich, noch in erster Linie die 
Frage der Unabdingbarkeit, da das hiermit zu befriedigende Bedürfnis 
zur Not schon auf Grund des bestehenden Rechts gedeckt werden kann. 
Schließlich ıst die Zuständigkeit der Behörden zu regeln, welche wegen 
der TV. in Anspruch genommen werden müssen. 

Die Arbeiter wollen ihre individuelle Freiheit bei den TV. nicht 
zu Gunsten des Staates aufgeben. 

Was die Heranziehung des öffentlichen Rechts anbetrifft, so ge- 
hört das Verfahren der Behörden nach allgemeinen Grundsätzen dem 
öffentlichen Recht an. Das öffentliche Recht wird auch berührt, so- 
weit Korporationen des öffentlichen Rechts z. B. Innungen in Frage 
kommen. Zwingende Normen können nicht ohne weiteres als öftent- 
lich-rechtliche bezeichnet werden, wenn sie auch zugleich ein öftent- 
liches Interesse befriedigen. 

Nicht übersehen werden darf der durch die bestehenden 6000 bis 
8o00 IV. für über eine Million Arbeiter und die entsprechenden Ar- 
beitgeber geschaffene Rechtszustand, der unter der Unsicherheit des 
Rechts umsomehr zu leiden hat, weil bei dem Abschluß dieser Tarif- 
verträge die Rechtsfragen noch weniger geklärt waren, als heute. Ge- 
rade hier muf} der Gesetzgeber helfend eingreifen, weil die Ent- 
wirrung des bestehenden Zustandes eine Aufgabe ist, welche die 
Kräfte der Beteiligten weit übersteigt. 

Nach dicsen allgemeinen Bemerkungen können wir in die Einzel- 
heiten der gesetzlichen Regelung eintreten. 


6€) Lotmar, Arbeits-V. I 764, 773f. D. Juristenzeitung XII 904. W. 
Zimmermann, Soz. Pr. XVII 1281 f., 1305 f. 29. Jur.T. II 250. von Schulz 
eod. II 267. Jungk eod. V 32. Köppe cod, 61. 

68) Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft LXV 172f. 

6%) Auf die vielen Möglichkeiten der rechtlichen Konstruktion, welche nach 
bestehendem Recht die Beurteilung der TV. so erschweren und manchen Beurteiler 
zum Ruf nach Hilfe durch das öffentliche Recht veranlaßt haben, habe ich in 
meinem Buch der A. u. TV. unter Verzicht auf die Konstruktion eines Normalfalles 
hingewiesen, weil ich daraus der künftigen gesetzlichen Gestaltung und der Klar- 


heit über das wirklich Bestehende den besten Dienst zu leisten hoffte. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 499 


S ı. Definition’) R. 1, 2, 8, 9, W. 2, 3, 19, L. I, Schw. 28, M. ı, 
D. ı2, Leg. 65, J. 1. S. 28, Oe. ı14®, N. 1637 n°. 

Rosenthal definiert den TV. als eine Vereinbarung zwischen Ar- 
beitgebern und Arbeitern über Arbeits- insbesondere Lohnbedingungen, 
an welche die Beteiligten beim Abschluß von Arbeitsverträgen gebun- 
den sind. Sinzheimer rechnet zum Begriff des TV. noch die Friedens- 
pflicht. Lotmar-Sulzer bezeichnet als Aufgabe des Tarıfvertrages die 
Bestimmung der gegenseitigen Rechtspflichten, mögen sıe sich auf die 
Löhnung oder auf Arbeitsbedingungen anderer Art oder überhaupt auf 
die Interessen der beiden Gruppen der Gewerbeinhaber und Arbeiter 
bezichen, während das österreichische Gesetz ($ 114?) die der Fest- 
stellung der Genossenschaften überlassenen Vereinbarungen auf Bc- 
ginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, die Arbeitspausenzeit, Höhe 
der Entlohnung und Kündigungsfrist beschränkt. 

Der italienische oberste Arbeitsrat verlangt eine Mehrzahl von 
Arbeitern als Kontrahenten und als Zweck die vorherige bindende 
Festlegung der Bedingungen für künftige Arbeitsverträge zwischen 
den Parteien. Der Gesetzentwurf der französischen Société d'Études 
Iegislatives stellt als Merkmal die Festlegung gewisser Bedingungen 
auf, welchen die individuellen Arbeitsverträge genügen müssen, bei 
welchen einer der Beteiligten (adhérents) Partei ist. 

So wertvoll eine absolut zuverlässige Definition wäre, so ist es 
doch zweckmäßig auf eine ausdrückliche Definition im Gesetze so lange 
noch zu verzichten, als noch erhebliche Mecinungsverschiedenheiten 
bestehen"!). Die kollektive Vertragsschließung hat schon jetzt im 
Anfang ihres Vorkommens eine große Mannigfaltigkeit ihres Inhalts. 
Sie beschränkt sich mitunter lediglich auf Schlichtungs- u. dergl. Ein- 
richtungen, auf die Errichtung eines gemeinsamen Arbeitsnachweises. 





1) Der Rosenthal’sche Entwurf wird nachstehend mit Rọ, der meinige mit 
W., derSchmidt’sche mit S., derLotmar-Sulzer'sche mit L., Millerand- 
sche mit M., der des französischen Arbeitsministers Doumergue mit D. und der 
des italienischen Arbeitsrates mit I. bezeichnet, der des schweizerischen Arbeits- 
bundes mit S,, das österreichische Gesetz v. 5. 2. 1907 mit Oe., Niederländisches 
Gesetz N. der Entwurf des schweizerischen Arbeitsbundes (Sinzheimer, Arbeits- 
normen-V. IT 323): Schw. Vorlage für ATV. der Gesellschaft Soziale Reform: 
Soz, Entwurf der Société d'Etudes Legislatives (Sinzheimer eod. Il 307) Leg. 
Iu. II. Die Zahlen der Zitate bedeuten die Paragraphen oder Artikel. Neuer- 
dings hat auch Kanada eine Gesetzgebung über Kollektivverträge zwischen AG. u. 
AN. erhalten. Im Belgien hat Janson der Kammer einen Gesetzentwurf über TV, 
vorgelegt, der aber eigentlich die Schaffung von Arbeitergenossenschaften oder 
Kolonnen behandelt cf. Revue du Travail Juni 1908 (B). 

11) Definitionen: Sinzheimer a. a, O. 198. Lotmar, Arbeitsvertrag 
1 765. Zeitlera.a. O. ı0f. Günther a. a. O. 37. 


500 P. Wölbling, 


Es empfiehlt sich die Bewegung durch die Gesetzgeber nicht cinzu- 
dämmen, indem man sie auf bestimmte Fälle, sei es wie Rosenthal 
auf die Regelung von Arbeitsbedingungen oder auf korporativen Ver- 
tragsschluß 7?) beschränkt. Bei der Rosenthalschen Definition können 
insbesondere Zweifel entstehen, ob ein TV. im Sinne des Gesetzes noch 
vorliegt, wenn neben der Regelung von Arbeitsbedingungen noch 
andere Punkte, wie Regelung der Produktion und des Absatzes, die 
unter Umständen Hauptzweck des Vertrages sein können, vereinbart 
werden. Es genügt daher vor der Hand, wenn der zu regelnde V. 
nur aus dem Gesetz hinreichend zu erkennen ist, d. h., daß er sich 
auf die Erhaltung des Friedens zwischen Ag. und A. und die Regelung 
der Dienstverträge bezieht. Zweckmäfßlig werden aber auch andere 
Vereinbarungen zwischen Ag. und A. in das Gesetz einzubeziehen sein, 
mögen sie rechtsverbindlich sein oder nicht”), um dadurch die Ein- 
beziehung auch dieser Gebilde ın die geregelte Rechtsordnung vorzu- 
bereiten und wenigstens ihren Anhalt für ihre Beurteilung und Ausge- 
staltung zu geben. *Auch der Entwurf des schweizerischen Arbeitsrates, 
wie der Fischersche Entwurf sehen von Definitionen ab. 


S 2. Parteien. 

R. 2, 5°; W. 3,6, 9, 12; F. 119cd; N. 1637; Oe. 114b; Leg.I 
1, 11 45,48; J. 1, IV, V, VII; G. 2, 3. 4; N. 1637h; Oc. 114b; L.I, 
IV, VII; Schw. 33 A I, 4, V, VI 73.B. 

I. Parteien oder Beteiligte. 

Das GGG. spricht mit Rücksicht auf die Einigungsverhandlungen 
und die vom Einigungsamt zu vermittelnden Vercinbarungen nicht von 
»Parteien«, sondern von »Betciligten«, wofür vielfach auch der Aus- 
druck »Interessenten« gebraucht wird. Parteien eines Vertrages sind 
diejenigen, die gegeneinander Rechte und Pflichten übernehmen, das 
wollen diejenigen, die einen TV. abschließen. Man halte daher an 
dem Ausdruck »Partcien« fest ”%). Der Begriff der Beteiligung entbehrt 
jeder genaueren Umschreibung). Deswegen wurde er wohl für das 





1?) Sinzheimer, Arbeitsnormen-V’. Günther, TV. in München 38—40 
spricht hier von »tarifähnlichen Gebilden«, 

73,01, L; I: WG W 

“, Wilhelm-Berrer, Anm, z. GGG. S. 265. Mugdan-Cuno, Anm. 
I. Aufl. S. 190. von Schulz, 29. Jur.T. H 231. Ders. Anm. z. GGG. Wölb- 
ling, Brauns Archiv XXI 674—685, GG. u. KG. XIII 375f. XIV Beil. zu Nr. 
35-42. von Schulz, Soz.Pr, XVII 1125. Ders. 29. Jur,T. II 236—299. 
Kobatsch eod. IV 39 Rundstein, TV. 40f., 47, Schall 77f. unter- 
scheidet Partcien und Beteiligte. 

15) Zeitlera. a. O. 133 bezeichnet als »Beteiligten«, wer den TV. selbst 


abgeschlossen hat oder wer einer Organisation angehört, die Kontrahent des TV. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. Sol 


Einigungsverfahren gewählt, weil bei dessen Eröffnung die Personen, 
die an einer künftigen Vertragsschließung teilnehmen werden, nach 
Zahl, Namen, Qualität und Rechtsstellung zu einander gar nicht fest- 
stehen, da sie oft erst nach und nach herangezogen werden. Diese 
Bedenken liegen bei einem TV. nicht vor. Auch bei losen Gesamt- 
heiten soll die Umschreibung der \ertragsschliefsenden so genau wie 
irgend möglich erfolgen. 

Neben den Parteien können bei TV. noch weitere Berechtigte, 
Beteiligte und Interessenten vorkommen, z. B. Dritte, zu deren 
Gunsten Rechte durch den Tarifvertrag begründet wer- 
den ê), solche, deren Einbeziehung in den TV. ins Auge gefaßt wurde, 
ohne dafs bereits Rechte für sie begründet wären, und solche, deren 
Einbeziehung ohne von den Parteien ins Auge gefafst zu sein, im öffent- 
lichen Interesse liegt. Alle diese kann man als Interessenten oder Be- 
teiligte bezeichnen. Bei der gegenwärtigen Lage des Gesetzgebungs- 
problems ıst aber die gesetzliche Festlegung eines derartigen Begriffs 
noch nicht nötig. Jedenfalls kann aber der Begriff »Partei« nicht ent- 
behrt werden’). 

2. Arbeitgeber und Arbeitnehmer '*). 

Die Parteien setzen sich aus Ag. und Ab.ncehmern im wirtschaft- 
lichen, »sozialene Sinne zusammen. Mit dem Ausdruck »künftigee AG. 
A., oder »künftige Parteien von Arbeitsverträgene« ist nicht viel gesagt. 
Denn woran erkennt man, ob einer künftige AG. scin wird? Doch 
nur an seiner wirtschaftlichen und sozialen Stellung, der Zugehörig- 
keit zu der betreffenden Klasse. Eigentum, Besitz, Pachtung eines 
Grewerbebetriebes sind auch nicht allein entscheidend für den Begriff 
des AG. als Partei cines TV. 

3. IHausgewerbetreibende, Heimarbeiter, LHelfer. 

Hausgewerbetreibende (Zwischenmeister z. B. Putzmeister, Mon- 


tagemeister, Schachtmeister) sind Arbeiter -- aber nicht immer im 
Sinne der Gewerbeordnung — gegenüber dem selbständigen Gewerbe- 


treibenden, sie beschäftigen aber wiederum selbst Arbeiter’). Heim- 
arbeiter sind richtig als gewerbliche Arbeiter oder ihnen gleichstehend 
anzusehen. Sie müssen beim TV. meist auf Seiten der Arbeiter stehen, 


-—__ 





ist. Er schafft damit ohne Not einen neuen von dem des GGG. abweichenden, 
auch zu engen Begriff der »Beteiligtene Wölbling, GG. u. KG. XII 378. 
Stinzinga. a. O. kommt auf den Ausdruck der Motive des GG. »Interessen- 
tene zurück, 

“,R.9,W. 3,4, 9. 

©) Er wird gebraucht von von Schulz a. a. O., Jungk, Köppe J. L IV. 

",Wölbling, TV. 3350. Zeitlera. a. Q. 32. 

3) Wölbling a. a. O. 331 betr. Stellung der IHleimarbeiter s. Gertrud 


Dyhrenfurth Tarifämter f. d, Hausindustrie Berlin 1908. 


502 P. Wölbling, 


zu ihrer Vertragspartei gehören. 

Die Stellung der Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister beim 
TV. ist praktisch noch wenig erprobt und muß daher vor einem ge- 
setzgcberischen Eingreifen noch der Ausbildung durch die Vertrags- 
parteien überlassen bleiben. 

Dasselbe gilt von den Helfern 8°), der Heim- und anderer Arbeiter, 
die den Hauptarbeitern subordiniert, aber anderseits ebenso gewerb- 
liche Arbeiter desselben Arbeitgebers sein können. 

4. Gegenseitigkeit. 

Arbeiter und Arbeitgeber stehen beim TV. in einem Gegenseitig- 
keitsverhältnis zu einander. Sie begründen die gegenscitigen Rechte 
und Pflichten. Das müßte cine gesetzliche Definition hervorheben. 
Wie diese braucht aber auch das Erfordernis der Gegenseitigkeit nicht 
besonders im Gesetz zum Ausdruck gebracht zu werden ®!). 

5. Gesamtheit. 

Besonders auf Arbeiterseiten ist zwar eine Gesamtheit Regel. Die 
Gesamtheit kann aber eine juristische Person sein, bei der in Bezug 
auf den TV. nach bestcehendem Rechte das einzelne Mitglied rechtlich 
gar nicht hervortritt. De lege ferenda ist die Konstituicrung der Mit- 
glieder als Parteien neben den Vereinen dispositiv oder zwingend zu 
erwägen ®?). Das Erfordernis einer Gesamtheit lag s. Z. für Lotmar vor, 
weil er die U. de l.l. u.a. hierauf stützen mußte. Sollte ihre gesetzliche 
Konstituierung nötig secin, so braucht man dafür nicht mehr das Vor- 
handensein einer Gesamtheit. Den Fall cines TV. mit einem Ar- 
beiter gesetzlich auszuschließen, wäre ein Luxus, abgeschen davon, ob 
dieses Verfahren richtig wäre®3), Bestimmungen über die Zahl der Be- 
teiligten können daher wegbleiben. 


Organisationen. 

Als Parteien können Organisationen d. h. rechtsfähige oder nicht 
rechtsfähige Vereine oder andre rechtlich geregelte Gesamtheiten, Ge- 
scllschaften o. ä. auftreten. Die »Vereine von Berufsgenossen, welche 
deren gemeinsame wirtschaftliche Interessen als AG. oder A. verfolgen« 
(Berufsvereine) t), entbehren noch der besonderen gesetzlichen Rege- 
lung. Sie unterfallen, soweit sie günstige Lohn- oder Arbeitsbedin- 


80) Wölbling, ATV. 132, 201, 235. 

81) ,Lotmar, Arbeitsvertrag I. 

8) R. 6, W.4. Sinzheimer a. a. O. I 61—95. Lotmar, Arbeitsver- 
trag I 856-765. Zeitler u. Schall a. a. O. 22—24. Wölbling a. a. O. 

83) Cf. über sukzessiven Vertragsschluß. Wölbling A. u. TV. 350f. 

8) W. 4—10; R. 10, 459—405; dazu v. Schulz a. a O. 231. Wölb- 
ling a. a. O. 333. Sinzheimer Schall a, a O. 26—65. Zeihler 
a. a. O. 42f. 29. Jur.Tg. III 208, IV ı60f.,, V 25—28, 55f, 71, 84. Lot- 


mar, Arbeitsvertrag I, 767. Günther, TV. in München, 40f. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages, 503 


eungen anstreben, den Koalitionsbeschränkungen. Für sie ist eine De- 
finition aufzustellen, damit diesen Vereinen wenigstens cine beschränkte 
Rechtsfähigkeit im Interesse der TV. gegeben werden kann. Die stän- 
dige Deputation des Deutschen Juristentages hatte nur die TV. mit 
Arbeiterverbänden zur Erörterung gestellt. Dabei fragt es sich zunächst, 
was sind Verbände? Unter Umständen nicht rechtsfähige Gesamtheiten, 
und Öertmann hat nicht mit Unrecht auf die Möglichkeit hingewiesen, 
das man die zum Zweck eines Tarıfvertragsschlußes sich vereinigen- 
den Arbeiter stets als einen ad hoc gebildeten Verein ansehen könne, 
wobei man allerdings nicht außer Acht lassen darf, daß die Feststellung 
des Weiterbestehens eines solchen Vereins tatsächlich meist unüber- 
windlichen Schwierigkeiten unterliegen wird ®®). Nur in diesem Sinne 
kann man bei der fast ausnahmslosen Regel der Beteiligung mehrerer 
A. stets von einem Verein oder Verband reden. Die Hervorhebung 
der Verbände oder Berufsvereine als zulässiger Parteien kann im Gesetz 
entbehrt werden. Nicht bestritten werden kann die Beteiligung loser 
(iesamtheiten, wie dies auch Sinzheimer nicht tut, obwohl er seine 
Untersuchung hauptsächlich auf den Verbandstarifvertrag beschränkt £6). 

Rechtsfähigkeit der BV.®”): R. IV, 2, 5,6, 7, W.6, 5,4, 7,83 9, 
10, 14, 30; J. VI, VIT—XM. 

Die BV. von AG. oder A. sind überwiegend die Schöpfer und För- 
derer der TV. Da, wo sie nicht selbst als Parteien auftreten, stehen 
sie häufig offen oder im geheimen hinter den Parteien. Deshalb hat 
man in den Kreisen der Juristen und Sozialpolitiker ziemlich allge- 
mein die Rechtsfahigkeit der BV. gefordert, damit sie ihre Forderungen 
aus dem TV. geltend machen und zur Erfüllung ihrer Pflichten aus 
diesen Verträgen gezwungen werden können. 

Dieser Zweck erfordert aber nicht die Verleihung der unbegrenzten 
Rechtsfähigkeit, die, wie die Behandlung der Frage durch die gesetz- 
gebenden Faktoren des Reichs gezeigt hat, auf Schwierigkeiten stößt. 

Unter diesen Schwicriskeiten braucht die Gesetzgebung des TYV. 
nicht zu leiden. Die politischen Bedenken, die an die Rechtsfähiskeit 
geknüpft werden, nämlich die Befürchtung einer unerträglichen Steige- 
rung des Einflusses der BV. hegen nicht vor, wenn man den BV. die 
Rechtsfähigkeit nur in Bezug auf die TV. gibt, denn damit wird nur 


— 1 [00 


t) Cf Oertmann a a O. Stinzinga,. a. O. 

j Ueber mehrgliedrige TV. Sinzheimer a. a. O. II 229. Wölbling 
a. a. O, 

") Wölbling, A.u. TV. 460—405. v. Schulz, 29. Jur.Tg. II 294. Ders. 
Brauns Archiv XXIV 64—93, v.d. Borght, Die Weiterbildung des Koalitions- 
rechts, 1899. Hüglin, TV. 241. Entwurf eines Gesetzes betr. gewerblicher Be- 
rufsvereine nebst Begründung, Nr. 533. Reichstag, II. Legislaturperiode, II. Sess, 


190507. v. Frankenberg, Deutsche Juristen-Zeitung XI 1333 f. 


504 P. Wölbling, 


ein Zustand rechtlich anerkannt, der tatsächlich schon bestcht, näm- 
lich, daß die BV. ihre Ansprüche aus den TV. geltend machen. 
Sie tun dies heut meist unter Anwendung oder Androhung von ge- 
werblichen Kampfmitteln. Sie werden durch die Verleihung der Rechts- 
fähigkeit in den Stand gesetzt, in vielen Fällen auf diese gewaltsamen 
Mittel zu verzichten und sich mit einer Klage auf Erfüllung, Schaden- 
ersatz oder Feststellung zu begnügen, wodurch das gewerbliche Leben 
von den Erschütterungen eines Lohnkampfes verschont wird. 

Da ein nicht rechtsfähiger Verein nach den Bestimmungen der 
Zivilprozefßordnung schon verklagt werden kann, so kommt es nur auf 
das aktive Klagerecht an®®). Auch in dieser Bezichung handelt es sich 
aber nicht um die Neubegründung der Klagemöglichkeit, sondern 
lediglich um eine Vereinfachung des bestehenden Rechts, denn nach 
diesem hat der nicht-rechtsfähige Verein bereits die Stellung einer Ge- 
sellschaft und als solche kann der nicht-rechtsfähige Verein — soweit 
es sich z. B. um Ansprüche aus dem TV., nicht um die Erlangung 
günstiger Arbeitsbedingungen handelt — auch klagen, d. h. im Namen 
sämtlicher einzelner Gesellschafter. Dice dadurch entstehenden Schwie- 
rigkeiten werden die Gewerkschaften schließlich auch überwinden, zu- 
mal sie das aktive Klagerecht durch den TV. statt auf den Verein, 
cebensogut auf einzelne bestimmte Personen übertragen können. Auch 
können sie die Prozefivertretung im Statut regeln. Schwierigkeiten be- 
stehen für die Rechtsprechung, die sich mit künstlicher Konstruktion 
abmühen müßte, während das Gesetz cine einfache Regelung schaften 
kann. 

Da sich das Gesctz auf das Notwendige beschränken soll, so ge- 
nügt die Konstituierung des aktiven Klagerechts der BV., wie es Rosen- 
thal bereits in $ 6 seines Entwurfs begründet hat. Wenn dem BV. 
als solcher das Klagerecht zugesprochen wird, so gilt er im Prozei3 als 
klagende Person, d. h. juristische Person, es braucht deshalb die Ver- 
leihung der teilweisen Rechtsfähigkeit (R. 10) nicht nochmal besonders 
ausgesprochen werden. 

Die Rechtsfähigkeit allein genügt aber nicht, um die Durchführung 
der Rechte und Verbindlichkeiten der BV. zu sichern, es müssen auch 
noch die Beziehungen des Vereins zu seinen Mitgliedern, namentlich mit 
Rücksicht auf die Koalitionsparagraphen geregelt werden. Wenn der Ver- 
ein, sei es auch nur in beschränkter Weise, für die Tariftreue sciner 


e8) Durch die als zwingend anzusehende Bestimmung, jeder BV. kann aus 
einem TV. klagen, wird zugleich für jeden BV. die Berechtigung zum Ab- 
schluß von TV. begründet. Ein Antrag Hitze, dem die Reichsregierung an- 
scheinend sympathisch gegenübersteht, geht dahin, die Anwendung der nachteiligen 
Bestimmungen der §§ 152, 153 GO, auf TV. auszuschließen. WVergl. Reichstags- 


verhandlungen Frühjahr 1909. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 505 
Mitglieder einstchen soll, so muß er das Recht haben, von ihnen die 
Friüllung der Tarifpflichten zu verlangen. Dies muf3 ausdrücklich im 
Gesetz ausgesprochen werden (W. 8). 

Zu regeln ist auch noch Umfang und Begründung der Haftung des 
BV., sein Recht als Vertreter der Mitglieder zu fungieren, die Zu- 
ständiekeit der Behörden und die Zwangsvollstreckung hinsichtiich 
der BV. (R. 6, 7, 16; W. 4, 6, 7, 9, 14, 19, 24, 25, 30; J. X, XII bis 
AUGS; 

Dabei braucht die Zulässigkeit der Vertretung der Mitglieder 
durch den BV. an sich nicht ausgesprochen zu werden (wie R. 6). Denn, 
wenn diesem Vertretungsrecht statutenmäfsige Bedenken entgegen- 
stehen sollten, so können die Mitglieder ja die Vertretung auf den 
Vorstand übertragen und darauf wird es im Schlußeffekt nur ankommen. 
Ob der Vorstand nun als Vorstand des Vereins die Vertretung der 
Mitglieder ausübt oder auf Grund einer unmittelbaren Ermächtigung 
der Mitglieder ist gleichgültig (W. ©. Wenn das Vertretungsrecht im 
Gesetz ausgesprochen ist, so bedarf es keiner besonderen Vollmacht. 
Den BV. gleichzustellen sind in Bezug auf die TV. die Innungen als 
Vertreter von Arbeitgebern ®®). 


Verbandszwane'”). 
Die Idee, alle A.zu organisieren, wie sie von Brentano, Kulemann, 
v. Schulz u. a. #) vorgeschlagen ist, kann für die praktische Gesetz- 
sebung noch nicht in Frage kommen. Bei der auf etwa !/; der Ar- 


"v, Schulz, 29. Jur.Tg. II 244, vgl. die dort angeführten Aeußerungen 
von Heine, Bassermann, Braun, Zimmermann, Köppe, Schall, v. Berlepsch, v. Land- 
minn; cf. Lotmar, Brauns Archiv XV 58f. Beiträge Nr. 3, 69—73, Nr. 8 
250, 80 (Haftung), 
"W os Wölbling A.u. TV. 334. Rosenthal aa. O. 158, Schall 
P 


2.3.0. 25. v. Schulz, TV. in München, 41. — In Oesterreich sind die 


3 


Stellen die unserer Innungen vertretenden Genossenschaften zur Festsetzung von 
Arbeitsbedinzungen im Wege der Verhandlung zwischen Meistern und Gesellen 
(Hilfsarbeitern) berufen. Oe. 114b. Im Deutschen Reich kann der Gesellenaus- 
schuß oder die Arbeiter beim Abschluß eines TV. nur verpflichten, soweit er von 
Ihnen Vollmacht hat. 

"D v, Schulz, 29. Jur.T’g. II 229. Ders., Sozialer Fortschritt. Kö ppe, 
ATV. und 29. Jur. Tg. y 03. J un gk eod. V 26. Kulemann ceod. 92, 93. 
Wölbling cod. 85. Meilstein 97. Eneccerus aa. 0.97f. Leo, Blätter 
für vergleichende Rechtswissenschaft HI 44. Je XIL (Verptichtung, das erforder- 
liche Personal vom Arbeiterverein zu beziehen.) Zimmermann eod. IMI 228 f, 

”,Wölbling, ATV. 325. v. Schulz, 29. Jur.Tz. II 236, 266. Lot- 
mar, Arbeitsvertrag I 796 - 799. Rundstej n, TV. 53, S0, SS, 92. Zeitler 
2.2.0. 90—98. Schalla. a. O. S2f. Zimmermann ceod. H 221. Sinz- 
heimer a. a. O. II 17. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. NXIXN. 2. 


25 
Wr} 


506 P. Wölbling, 


beiterschaft beschränkten derzeitigen Organisationen würde sie ciner 
jahrzehntelangen Vorbereitung bedürfen. Sie wird übrigens überwiegend 
abgelehnt. 

Oeffentliche Korporationen. 

Die öffentlichen Korporationen von Ag. können hinsichtlich der 
TV. nicht schlechter gestellt werden als die BV. Das gilt auch von 
den Innungen, die schon jetzt TV. schließen. 

Die Gleichstellung mufß ausdrücklich im Gesctze ausgesprochen 


werden. 


Nichtorganisierte (R. 2, 5, 9; W. ı1, 12; L. IV, VII; J. V, IX, 
XVI Leg. I, I, VII, IX, Leg. II 45, 48, 53). 

Im Sinne von Oertmann ist jede Gesamtheit von Personen, die ge- 
meinsam einen Vertrag schlicßen, insbesondere der Gesamtheit der 
einen TV. abschließenden A. ein Verein. Dieser Verein wird einer ge- 
wissen Organisation nicht entbehren, wenngleich seine Mitglieder schwer 
festzustellen sind, denn es werden von ihm Vertreter gewählt werden, 
die für die Gesamtheit handeln. Man bezeichnet diese Personen aber 
gleichwohl als Unorganisierte im Gegensatz zu den ständig zu einer 
Organisation Zusammengeschlossenen, wenngleich auch der rechtliche 
und tatsächliche Zusammenhang der ständigen Organisationen oft ein 
schr loser ist. Die Vereinbarungen mit einer losen Gesamtheit Un- 
organisierter werden sich trotz der theoretischen Möglichkeit der 
Oertmann’schen Konstruktion praktisch nicht immer als rechtsverbind- 
liche V. auffassen lassen. Diese Möglichkeit durch das Gesetz zu er- 
schweren liegt aber kein Grund vor. Gcholfen werden muß ihnen aber 
bei der Wahl ihrer Vertreter, damit wenigstens eine tatsächliche, wenn 
auch nicht immer rechtserhebliche Ordnung gefunden wird. Dieser 
Punkt wird von Rosenthal nicht berücksichtigt. 

Mitglieder. 

Die überwiegend anerkannte Kumulationstheorie kommt am ein- 
fachsten im Gesetz zum Ausdruck), indem man die Parteimitglieder 
neben Gesamtheiten als Partei bezeichnet (cf. W. 4), zu den Mitgliedern 
gehören selbstverständlich auch die künftig eintretenden. Mit dem 
Ausscheiden aus dem Verein würde die Parteieigenschaft aufhören, das 
ist cin Zugeständnis an die Vorherrschaft der Gesamtheiten, die sich 
als die sichersten Hüter der TV. gezeigt haben. Die Pflichten der 
Mitglieder dürfen aber durch das Ausscheiden nie erlöschen, damit 
niemand sich willkürlich dem TV. entziche. Wo die Pflichten von 
Gegenleistungen abhängen, wie beim DV., erwächst natürlich auch 
dem Ausscheidenden im Falle der Leistung die Forderung auf die 


v3) Das geschieht bei R. 2, 5, 6; W. 4,6; L. IV, JIV, VII-IX, A. 77. 
Nicht klar erkennbar ist mir Verbandstheorie. So S. 7 unter Haftung. Lot- 


mar, Arbeitsvertrag L v. Schulza. a. O. 28571. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 507 


Gegenleistung, 
Vertretung’): J. V, VII. G. 13, 18, 33. 
a) der Gesamtheiten. 

Dic Vertretung der Gesamtheiten richtet sich nach den gesetzlichen 
Bestimmungen über die Vertretung juristischer Personen und Gesell- 
schaften ibet nicht rechtsfähigen Vereinen). Besondere Regeln gelten 
bereits für das Einigungsverfahren °°). 

Die für das Verfahren bestellten Vertreter gelten — sofern ihre 
Vertretung privatrechtsverbindlich war — auch für die Behandlung der 
weiteren Bezichungen zwischen den Parteien, was ausdrücklich hervor- 
zuheben nützlich sein würde °°). 

Die Wahl der Vertreter und Vorstandsmitglieder ist bei Vereinen 
lediglich deren Sache. Sie muß im Statut geregelt sein, erfolgt andern- 
falls gemäßß BGB. § 27 oder § 710. 

Eine besondere Form für die Vollmacht vorzuschreiben erscheint 
nicht angebracht’). Praktisch wird der Nachweis einer Vollmacht 
Unorganisierter nicht anders als durch eine Urkunde möglich sein. 
Die Schriftlichkeit läßt sich bei Unorganisicrten in großer Zahl meist 
nicht durchführen. Dann bleibt nur die Möglichkeit einer Wahl in 
einer öffentlichen Versammlung. Wenn sich für eine derartige Wahl 
öffentlicher Versammlungen auch schon gewisse Regeln”) ausgebildet 
haben, so ist die Festlegung der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen 
noch nicht spruchreif. Im Interesse der Ordnung empfiehlt es sich 
aber, den Unorganisierten in dieser Beziehung die Hilfe der Behörden 
angedeihen zu lassen (W. 12). 

Tarifanwalt”). 

Der Mangel der rechtswirksamen Vertretung Unorganisierter ließe 
sich durch einen öffentlich bestellten Tarifanwalt als I’ileger der nicht 
rechtsfähigen Interessentenmassen beheben. Damit ist aber noch nicht 
vicl erreicht. Denn es bleibt dann immer noch erst die Rechtsverbind- 





30 Die Frage ist eingehend erörtert von Wölbling, Brauns Archiv XXI, 
659-855 und GG. u. KG XIV 375, XIV. Verbandsbeilage, v.Schulz, Soz. 
Pr. XVII 1225. Zeitler aa. O. 10r. Zimmermann, 29. JurTe. IT, 
23. Kobatsch eod. IV, 35, 37, 39. Köppe eod. V 55) Rundstein, 
Taritliibe Streitfragen 42, 43, 40. 

"j GGG. SS 63, 64, 66, 72. J V, VI 

“so R. 2, aber nicht W. 

“) Eine andere Frage ist die Regelung der Vertretung im Finigungsverfahren, 
die eigentlich nicht hierher gehört, die aber immerhin auch in einem Tarifarsetz 
behandelt werden könnte, cf. darüber Wölbling, GG. u KG. NUII 375 f. 

XIV Beilage zu Nr. L 

"Woölblinge, GG. u. KG. XHI 379, auch XIV. Deilage zu Nr. 1, 

"n Atiņnzing a, a. O. 175, cf. Seiner a O. H 53. 


ma K 
I,’ 


508 P. Wölbling, 


lichkeit der TV. Unorganisierter zu regeln. Aber auch diese Frage ist 
noch nicht genügend geklärt. Dazu kommt, daß eine obrigkeitliche 
Vertretung nicht den Beifall der Interessenten finden und auch nicht 
die für Durchführung eines Arbeiterkampfes von hüben und trüben 
nötige Energie entfalten würde. Freilich könnte dieses Bedenken ge- 
mildert werden, wenn die obrigkeitliche Bestellung auf Grund einer 
Wahl der Beteiligten erfolgen würde. 


b) Vertretung der Einzelnen (W. 6, 14; R. 2, 6). 

Die Vertretung der Einzelnen bietet keine Besonderheit, wenn es 
sich um bestimmte Personen handelt, die nicht einer vertragschliefienden 
Organisation angehören. Andernfalls gelten die Organisationen zweck- 
mäßig auch als Vertreter ihrer Mitglieder. Dadurch wird die Erteilung 
der Vollmacht erleichtert und die Organisation gegen die wechselnden 
Intschlüsse ihrer Mitglieder geschützt. 


Prüfung der Legitimation der Vertreter. 

Die Prüfung der Legitimation der Vertreter zur Verhandlung 
vor dem Einigungsamt erfolgt nach freiem Ermessen, damit ist aber 
nicht gesagt, da der vom Einigungsamt Zugelassene wirklich zur 
Vertretung, insbesondere im Zivilrechtssinne berechtigt ist 10%), 

Das Einigungsamt hat schon in richtiger Auslegung der bestchen- 
den Gesetze nach Möglichkeit für die Rechtsverbindlichkeit der abzu- 
gebenden Erklärungen ausreichende, von nachträglicher Genehmigung 
unabhängige Vollmachten, erforderlichenfalls auf die Erweiterung der 
Verhandlungsvollmacht im Laufe des Verfahrens zu schen!"),. Dabei 
wird das Einigungsamt auch berücksichtigen müssen, daß unter Um- 
ständen später die Abänderung oder Aufhebung des TV. erforderlich 
wird (cf. R. 2). Auch auf die Geltendmachung von Forderungen aus 
dem TV. ist die Vollmacht zu erstrecken, weil die Beibringung einer 
Vollmacht im cinzelnen Fall schwierig sein könnte, namentlich bei 
Vereinsmitgliedern. Zweckmäfsig wird die Befugnis der Vereine, ihre 
Mitglieder zu vertreten, ausführlich im Statut geregelt. Zu bedenken 
ist aber, da gerade von Arbeiterseite eine weitgehende Vollmacht 
nicht beliebt wird und da die Gesamtheit sich meist in jedem ein- 
zelnen Fall das letzte Wort vorbehält. Das ist für die geschäftliche 
Bebandlung ein Ucbelstand, auch für die A. selbst. Durch cine Ge- 
setzesvorschrift!0?) ist aber dem Ucbelstand nicht leicht abzuhclien. 
Zum mindesten müßte eine solche Bestimmung zwingend sein, da sie 


we) Lotmar, Brauns Archiv XV, 121, 60, 73. Wölbling, GG. u KG. 
XIII 379, XIV 39. 

w1) GG. u KG. XIII, 350 eod. 1, XIV, Beilage zu Nr. ı S. 387 f. Die Ver- 
tretungsbeschränkungen des GGG., soweit sie überhaupt auf das Einigungsver- 
fahren Anwendung finden, sind ohne Einfluß (ef. R. 2). 

wA Nie. Riran, 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 509 


sonst meist durch Statut eingeschränkt werden würde, So häufig liegt 
das Bedürfnis der Abänderung eines TV. übrigens nicht vor. Eine zu 
groe Erleichterung der Abänderung bringt Unsicherheit in das Ver- 
tragsverhältnis. Meist wird das Recht der Abänderung besonders ge- 
wählten Kommissionen übertragen 192). 


$ 3. Vertragsschluß. 
R. 3; W. 11; F. 119 d—g; L. IL, III; Schw. 29, 30; G. 5—22; A. 75, 
76; Leg. A. II, Leg. B. 46; M. 14; D. 13; J. V. XVIL 
r. Schriftform R. 3; W. 11; L. Il. 

Ueber die Notwendigkeit der Schriftform ist kein Wort zu ver- 
lieren. Der Vertragsschluß vor dem Einigungsamt, insbesondere durch 
Unterwerfung unter einen Schiedsspruch, ist aber als bewährt beizu- 
behalten und auf das Verfahren vor den Einigungsämtern künftiger 
Arbeitskammern auszudehnen. Schriftlichkeit ist auch für alle anderen 
Kollektivvereinbarungen ohne Rücksicht auf ihre unmittelbare Rechts- 
wirkung zu erfordern, womit allen nichtschriftlichen Vereinbarungen 
der Art von vorneherein jede Rechtswirkung entzogen und Ordnung 
auch ın diese Abmachungen gebracht wird. 


2. Niederlegung beim Gewerbegericht 
R. 3; W.13; L. I, IH, J. XV. 

Die Gültigkeit von weiteren Formvorschriften abhängig 
zu machen, würde zu einem lästigen Formalismus führen, TV. mitunter 
sogar direkt verhindern 2%), 

Nicht bei jedem TV., z. B. in einem kleinen Orte, für einen cin- 
zelnen Betrieb besteht das Bedürfnis der Hinterlegung. Wo die Par- 
tcien es aber wollen und wo das GG. es für notwendig ansieht, ist die 
Hinterlegung zu ermöglichen und durch eine genügend hohe Ordnungs- 
strafe, die auch auf große Verbände und Firmen wirkt, zu garantieren. 

Als Behörden für die Niederlegung kommen in erster Linie die 
als Registergerichte bestehenden Amtsgerichte in Frage. Der in Be- 
tracht kommende Personenkreis und die betreffenden Verhältnisse 
liegen aber dem GG. näher. 

Arbeitskammern!®), die für größere Bezirke gebildet werden 
würden, eignen sich nicht. 





"9 R. 14, 15, L. IX. Die Regelung dieser Frage wird man besser der pri- 





vaten Vereinbarung überlassen, zumal die Regelung des Gesellschaftsrechts der TG. 
wegen mangelhafter Klärung der Rechtslage noch nicht möglich ist. 

I) Die zwingende Hinzuzichung des GG. würde auf die gewerbegerichtsscheue 
troßsindustrie abstoßend wirken. Schon bei den AO. hat die Unklarheit der 
Furmvorschriften zu fortgesetzten Streitigkeiten geführt. Folgen des Formalismus 
in Genf cf. Kobatsch, Jur.[g. IV, 45 und V 851. Geßler eod. V 81. 

w3, CF. Entwurf des Arbeitskammergesetzes vom 20. 11. 08 (abgedruckt i. d. 


SozPr vom 3. 12. 08). $$ 2, 6. Dic Uebertragung der Befugnis zu Einigunys- 


510 P. Wölbling, 


3. Trennung der Rechte der Einzelnen und der Ge- 
samtheiten. W. 1, 2. 

Nicht nur in der Wissenschaft, sondern vielmehr noch in der bis- 
her allerdings dürftigen Praxis richtet die Unklarheit über Rechte und 
Pflichten der Einzelnen und der Gesamtheiten eine unheilvolle Verwir- 
rung an. Man wirft einem Verbande Vertragsbruch vor, wenn lediglich 
Einzelne gegen seine Pflicht verstoßen haben, deren Leistung der Ver- 
band oft garnicht garantieren kann. Solche Vorwürfe werden noch 
schwerer wiegen, wenn die Rechtsverbindlichkeit des TV. erst aufer 
jeden Zweifel gestellt ist. Dann will jeder auch sein Recht durchsctzen 
können. Dabei läuft er aber Gefahr, da ihm im Prozeß gesagt wird: 
»sein Anspruch stehe nur der Gesamtheit zue. Die Vertragstechnik 
wird durch die Aussonderung der zwei Gruppen von Rechtsbeziehungen 
etwas erschwert, dieser Nachteil wird aber durch die gewonnene Klar- 
heit reichlich aufgewogen. Viclleicht wird dadurch die Vereinbarung 
unklarer Rechte überhaupt vermindert. Wie jede gesetzliche Formvor- 
schrift muß auch die der Trennung der beiden Rechtsgruppen cine 
zwingende sein. 

4. Räumlicher und persönlicher Geltungsbereich. 
R. 4, 5, 6, 9, W. r; Schw. 31. 

TV. können Geltung nur für ein bestimmtes räumliches und per- 
sönliches Gebiet haben. Das persönliche Gebiet wird praktisch durch 
Benennung der in Betracht kommenden Berufszweige bezeichnet. Dic 
Angabe der Berufszweige wird aber nicht immer ausreichen. Zu be- 
rücksichtigen ist auch die Frage des Geschlechts, des Alters, der Vor- 
bildung, Lehre, der körperlichen Beschaffenheit, Nationalität, des per- 
sönlichen Rufes, der Gesinnung, Verbandszugehörigkeit ?°®). 


5. Einsichtnahme, Abschriften und Publikation. R. 3: 
L. III; Schw. 29, 30; J. XVII; Leg. A. II; Leg. B. 46, Oe. r14». 
Keinem GG. wird es einfallen, jemanden die Einsichtnahme eines 
TV. zu versagen. Ueberhaupt werden diese Gerichte, wenn sie mit 
dem TV. betraut werden, diesen jede gesetzlich zulässige Förderung 
angedeihen lassen: durch Druck der TV., Erteilung von Abschriften, 
Veröffentlichung in den geeignetsten Zeitungen. Der Geist der GG. 
bürgt dafür, daf sie bei Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben 
verhandlungen an Arbeitskammern ist geeignet, die Tätigkeit der GG. als Einigungs- 
ämter lahm zu legen. Wird der Entwurf, wie vorauszuschen, Gesetz, so ist dem 
Einigungswesen des GG. das Grab gegraben und das Einigungswesen überhaupt 
schwer gefährdet; cf. v. Schulz, »Tag« v. 19. 1.u.3. 09. Prenner, Münch. 
Neueste Nachr. v. 4. und 5. IL 09, Flesch, G. u. KG. XIV Beil. zu Nr. ı 
S. 45f. Wölbling, Preuß. Verwaltungsblat XXX 351 u. 647 f. 
16) Lotmar, Deutsche Juristen-Zeitung XIII 90 f. schlägt den Betrieb als 


Finheit für die persönliche Abgrenzung des Tarifvertrages vor. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. SII 


alles tun, was erforderlich und zweckmäßig ist und sich nicht auf das 
beschränken, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Deshalb wäre es von 
Ucbel, die freie Betätigung der GG. durch detaillierte Vorschriften 
einzuengen, die nur das Publikum belästigen. 


Geheime Bestimmungen!) R. 3. 

Ein TV. kann mit Rücksicht auf die meist große Beteiligung gar 
nicht geheim gehalten werden. Wenn die Publikation nicht vorgeschrieben 
ist, braucht auch die Geheimhaltung nicht gesichert zu werden. Durch 
eine unvollständige Publikation könnte die Vorstellung geweckt werden, 
dafs die weggelassenen Bestimmungen für die Beurteilung des TV. un- 
wesentlich sind. 

Aufnahme in die Arbeitsordnung. R. 3; L. III; Schw. 14. 


Die AO. leiden schon jetzt an einer Ueberfülle von zum Teil über- 
lüssigen Bestimmungen. Durch die Aufnahme des TV. würden sie 
ganz unübersichtlich werden. Man stelle sich übrigens die Verarbei- 
tung des TV. in die AO. nicht so einfach vor. Zunächst müßte hier 
dhe Mitwirkung des Arbeitsausschusses wegfallen 19°). Die Bestimmungen 
der AO., welche für A. bestimmt sind, die nicht dem TV. unterstehen, 
mussen neben dem TV. bestehen bleiben. 

Auf alle Fälle müfste das ganze Recht der AO. mit Bezug auf den 
IV. revidiert werden, da die schon bestehenden Streitfragen durch 
Verquickung mit dem Tarifrecht noch vermehrt würden. Soll die 
Polizei mitwirken? Ist der Aushang erheblich für die Rechtswirkung, 
die Aushändigung, der Ort des Aushangs? u. dergl. mehr? 

Aushänge sind in den Fabriken schon heut in ciner Ueberzahl vor- 
handen, so daß der Raum oft fehlt. Mit ihrer Lesbarkeit ist es oft 
schlecht bestellt. Man stelle sich vor, welchen Raum der Buchdrucker- 
tarif, cin kleines Buch bei Schrift von lesbarer Größe als Aushang in 
einer kleinen Druckerei einnehmen würde! 

In eigenem Interesse werden die tariftreuen Ag. den TV. ihren 
A. bekannt geben, wobei sie sich gleichzeitig die Anerkennung des 
TV. bescheinigen lassen können. Zweckmätsig können auch die Ta- 
rifparteien bei Abschluß des Vertrages eine für dic jeweiligen Verhäilt- 
nisse geeignete und durchführbare Form der Bekanntgabe vercin- 
baren. 

Abgeschen von der Schriftlichkeit und der beschränkten Nicderle- 
sung des TV. empfehlen sich z. Z. keine weiteren Formvorschriften. 


"Rosenthal a. a O. 61. Alle Kompetenzzweifel werden nicht, wie 
Rusenthal annimmt, durch Bezeichnung des GG, als Ort des Abschlusses als 
zuständig beseitigt. 

#, Wölbling, A.u. TV. 384, 


aa U 132, 


$5. Beiträge Nr. 25, 243—244. Zeitler 


er?) 


512 P. Wölbling, Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 


6. Bestätigung, Genehmigung?!) W. 12; Oe. 114b. 


Wo es an festen Organisationen fehlt, fehlt auch die Garantie, daß 
das getroffene Abkommen überhaupt für die Rechts- und Wirtschafts- 
ordnung von Wert ist. Wenn man für solche Fälle das Erfordernis der 
Genehmigung durch eine Behörde, in erster Linie das zuständige GG. 
oder KG. aufstellt, so liegt eine größere Gewähr vor, daß die getrof- 
fenen Abmachungen nicht unklar oder gegen das öffentliche Interesse 
verstoßend ausfallen, und daß sie wenigstens so weit möglich eine 
rechtliche Bedeutung erlangen. Hiezu kommt auch, daß wenigstens 
die soziale Legitimation der Vertreter geprüft werden muß und daß 
die Kündigung oder Aufhebung des Vertrages unüberwindlichen 
Schwierigkeiten unterliegt, weil man nicht weiß mit wem man es 
eigentlich zu tun hat. Daher wird das GG. in gewissen Zwischen- 
räumen, z. B. alljährlich zu prüfen haben, ob der Bestand des Vertrages 
noch von Bedeutung ist. Die versagte Wiederholung der Genchmigung 
hat die Lösung des Vertrages zur Folge und damit das Aufhören der 
meisten derjenigen rechtlichen und tatsächlichen Wirkungen, die ein 
derartiger Vertrag kaben kann. | 


10%), Nur formelle Prüfung durch das GG. verlangt Zeitler a. a. O. 132. 


(Schluß folgt im nächsten Heft.) 


KRITISCHE 
LITERATUR-UEBERSICHTEN. 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 
Von 
MAX WEBER. 
IV. (Schluß. *) 


Inhalt: 14. Einzelanalysen von Arbeitsleistungen (Forts.); b) Maschinen- 
arbeit S. 513. — 15. Resumé S. 523. -— 10. Weitere Fragen und Arbeitsauf- 


gaben S. 531. 


Die Entwicklung der Verdienstzahlen eines der in Tabelle I auf- 
geführten einstühligen Weber (b) haben wir im wesentlichen schon 
oben bei Besprechung der Schwankungen analysiert. An der mäßig 
dichten, aber ziemlich breiten Sorte, die er bis zum 20. Dezember be- 
arbeitete, hat er im ganzen gut verdient und im September (110®,) 
und November (108,5%,) Qualitätsprämien bezogen, während die Weih- 
nachtszeit sinkende Leistung und, infolge Kettenwechsel und nied- 
nger Anfanssleistung nach einwöchentlicher Unterbrechung, Zurück- 
bleiben hinter dem Normalverdienst brachte. Anfang Januar, nach Ueber- 
gang zu einer leichteren Sorte mit haltbarerem Material, schnellte sein 
Verdienst zu außserordentlicher Höhe empor 127%) infolge quantitativ 
sehr bedeutender Leistung. Doch bezog er trotzdem keine Prämien, 
scheint also infolge der schnellen Arbeit qualitativ nicht genügt zu 
haben: er ist ein Mann in mittleren Jahren, sehr kräftig, aber weder 
schnell noch besonders gewandt. Die Wochenleistungen”) an dieser 
neuen Sorte steigerten sich vom Dezember bis Mitte Januar von 65,6 


*) Vergl. Band XXVII, S. 719. 
" Am Durchschnitt der Leistungen an dieser Kette gemessen (s. frühen), 
welcher in diesem Fall, an den Leistungen des Arbeiters an anderen Ketten 


gemessen, eine hohe Leistung repräsentiert. 


514 Max Weber, 


zu 87,6 — 96,4 -— 113,5%,, dann cerfolste — wohl infolge der damaliscn 
starken Kälte — cin Rückschlag auf 98,3, sodann ein Wiederansteigen 


auf 108,6 und Anfang Februar 110,9%, worauf Mitte Februar das 
Kettenende mit 88,6°, folgt. Der Verdienst im Februar halt sich, 
weil die Leistungen am Kettenende der alten und am Anfang der damals 
beginnenden neuen Sorte niedrige waren, nur auf Normalhöhe i100,3°.\. 
Diese neue, schwerere Sorte, hat der Arbeiter dann in zwei Ketten bis 
in den Juni bearbeitet, mit folgenden aufeinander folgenden Wochen- 
leistungen (stets: % des Durchschnittes seiner Leistung an dieser Kette: 
89,6 — 96,4 — 90,5 — 99,2 (Mitte März), worauf einc längere Krankheit des 
Arbeiters folgte, und dann im April folgende Leistungen: 88,5—101,7— 
90,8 — 110,9 — 105.3 — 111,7; dann (im Mai) nach Vornahme einer Acnde- 
rung am Stuhl: 92,8 — 111,1 — 96,7 (Kettenende Anfang Juni). Monat- 
lich erzielte der Arbeiter im März 101,7, im April 104,3, im Mai vor 
der Aenderung am Stuhl 116,7 der Februarleistung und sein Verdienst 
pro Tag hob sich infolgedessen von 100.3% im Februar auf 110% im 
April (der März ist im Verdienst nicht vergleichbar, da damals der Ar- 
beiter anfangs unstet arbeitete, dann längere Zeit gar keine Arbeit tat. 
Die Leistung sinkt dann im Mai infolge der Stuhländerung und der 
entsprechenden Aenderung des Akkordes auf 90,6 der Februarleistung, 
und der Verdienst auf 80.5%% des Normalverdienstes. Das Ansteigen 
vom Februar zum Mai wird vielleicht z. T. Folge der sich mit der 
Jahreszeit bessernden allgemeinen Arbeitsbedingungen sein. Dak aber 
auch der Uebungsfortschritt stark mitspielt, scheinen die Zahlen nach 
der Stuhländerung (Steigung der Wochenleistung von anfangs nur 92,8 
auf 111,1%) zu zeigen. Der Juni ergibt mit 102,3% einen angesichts 
des Sortenwechsels leidlichen Verdienst: auf die neue, besonders leichte 
und nur 12'/2%, schmälere Sorte hat sich der Arbeiter offenbar mit grolsem 
Eifer gestürzt und anfangs auch günstige Fortschritte erzielt. Dann aber 
erlahmte er sichtlich! die Wochenleistungen bewegen sich von 87,5% 
in den ersten Tagen zu 107,5 -- 105,1 — 96,1 — 98,8 — 91,8%% (Mitte Juli), 
dergestalt, daß der Arbeiter hier von einem jüngeren zweistühlig arbei- 
tenden Vetter überholt wurde, wie dies früher °s) erwähnt worden ist. 
Außer starker Trockenheit ın der einen Juniwoche und der (übrigens 
relativ mäfsigen) Julihitze spielte dabei neben der, wie erwähnt, nicht 
schr großen Gewandtheit des Arbeiters auch — was zu den Bemer- 
kungen im vorigen Aufsatz S. 250 hinzuzufügen ist — der Umstand 
eine Rolle, dafs diese nur gelegentlich auf Bestellung hergestellte Sorte 
für den schweren groen Stuhl, den der Arbeiter bediente, schlecht 
pate. Der Juliverdienst stellte sich demgemäß, da überdies der Ueber- 
gang zu einer neuen Sorte von gleicher Dichte wie die vom Februar 
bis Juni gearbeitcte, dabei aber von beträchtlich größerer Breite, er- 





s%a) Band 28, S. 273. 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 515 


‘olgte, etwas unter normal (99,1). In dieser neuen Sorte hat dann 
aber der Arbeiter im August gut (114,6% der Norm) verdient und da- 
bei auch zum erstenmal die von der L.ohnkosten-Kalkulation als »Soll« 
zugrunde gelegte Norm erreicht (s. die Zahlen Bd. 28 S. 746) und dabei 
auch qualitativ sich auf solcher Höhe gehalten, dafs er zum erstenmal 
seit November wieder Prämien verdiente. — Sicht man von den beiden 
leichten Sorten (Januar Februar und Juni/Juli) ab, so wird man sagen 
dürfen, da der Arbeiter sich vor zunehmend schwierige Arbeit ge- 
stellt sah, daher — seiner langsamen Natur entsprechend — nur lang- 
sam sich in die jeweils neuen Aufgaben hineinfand, ihnen aber doch 
stetig zunchmend gerecht wurde. Es fällt ihm aber ganz offensichtlich 
leichter, die rein mechanische Mehrarbeit zu verrichten, welche 
grobe Sorten (mit häufigerer Neufüllung des Schützen und großen, die 
Körperkräfte und die Sicherheit des Auges in Anspruch nehmenden 
breiteverhältnissen) verlangen, als Erfolge bei der Bedienung feiner 
und dabei brüchiger Sorten zu erzielen. Die Schwankungen in seinen 
Monatsverdiensten in Tabelle I erklären sich nach dem Vorstehenden 
teils aus unsteter Arbeit (Weihnachten), teils aus einer Unterbrechung 
durch Krankheit (März), teils aus besonderen Schwierigkeiten mit einer 
für den Stuhl nicht ganz geeiencten Sorte (Juni), im übrigen aber 
durchweg aus Ketten- und Sortenwechsel oder Aenderungen am 
Stuhl. — 

Ein anderer der in Tabelle I aufgeführten Arbeiter (g9), etwas 
jungerer (33 Jahre alter) Vetter des vorigen, vollzog nach dreimonatlichen 
überdurchschnittlich guten Leistungen auf zwei Stühlen des Modells II 
ohne die Geschlechtszulage im August und Oktober fast die volle Norm) 
im November den T’ebergang zum Modell I, auf dem er einstühlig 
arbeitete. Sein Einarbeiten in die neue Aufgabe vollzog sich, wie die 
Tabelle zeigt, nur stoßweise. In den Monaten November und Dezember 
ist die Leistung für einen an sich tüchtigen Weber, wie er es ist, außer- 
ordentlich niedrig, 33 bezw. 23%% unter der Norm. Erst im Januar an 
einer groben Sorte mit schr haltbarem Material begann er stark zu 
steigen, leistete mehr als das kalkulationsmäfsize Soll und verdiente im 
nackten Akkord beträchtlich (18%) über den Durchschnitt. Indessen 
dieser starke Anlauf hielt in den nächsten Monaten zunächst nicht ganz 
vor: den höheren Leistungsansprüchen, die an die folgenden schmäleren, 
aber dichteren und um 25°, in der Garnnummer und außerdem in der 
harnqualität feineren Sorten (des gleichen Materials) gestellt wurden, 
vermochte er trotz herabgesetzter Tourenzahl nicht zu genügen, was 
sich in seinen unternormalen Akkordverdiensten bis Juni in der Tabelle 
ausdrückt. Erst mit dem Ücbergang zu breiteren, mäfsig dichten Sorten 
aus Schr feinem Garn besserten sich seine Leistungen, die vom Juni 
bis August noch ungleich waren, im Herbst beträchtlich und über- 
schritten im Oktober und November das Kalkulations-Soll dieser, aus 


510 Max Weber, 


weit brüchigerem Material hergestellten, Waren. Die für die quan- 
titativ bestimmbaren Verhältnisse von Sorten und Leistung seit Januar 
o8 charakteristischen Zahlen sind die folgenden: 


Sorte: I 2 3 4 5 

Dichte: 100 114 114 114 114 

in Cw Breite: 100 97,3 85,1 87,2 100 
der ersten ? Tourenzahl: 100 95,1 95,1 95,1 95,1 
Sorte. Soll-Nutzeffekt: 100 106 108 117 100 
Akkordsatz : 100 113 106 113 117 

P e a u 


Die Akkordverdienste und Leistungen in den 5 Sorten pro Monat, 
die letzteren in °o der Durchschnittsleistung (und eingeklammert in “o 
der Soll-Leistung), verlaufen bis dahin wie folgt: 


Januar Februar März April 
Akkordverdienst 0%: 118 97,0 73,3 97,0 
Leistung 0%: Sorte I: 99,0 Sorte I: 100,2 Sorte 2: 103,6 Sorte 3: 96,2 
(107,0) (109,0) (86,5) (541) 
Sorte 2: 91,6 
(76,2) 
Mai*) Juni Juli August 
Akkordverdienst 0%: 84.0 57,6 109,0 57,1 
Leistung Og: Sorte 3: 97,9 Sorte 3: 108,0 Sorteg: 101,5 Sorte 4: 947 
(85,3) (942) (98,3) (91,7) 
Sorte 4: 90,1 
(53,9) 


Im Monat September steigt die Leistung an Sorte 4 beträchtlich: 
es legt die Annahme nicht fern, daf dieser Arbeiter durch die größere 
Ruhezeit infolge der Betricbseinschränkung (freier Samstag) besonders 
stark in der Leistungsfähigkeit und -willigkeit gesteigert wurde. Denn 
die Leistung in der 5. Sorte, mit der er im Oktober begann, steigerte 
sich im November nach Fortiall der Betriebseinschränkung nur auf 
101,0°0 der Oktoberleistung, wofür allerdings die stets ungünstig eim- 
wirkende künstliche Beleuchtung mit verantwortlich sein mag, aufterdem 
aber auch der Umstand, dafs Garnfeinheit und Garnbleiche bei der 4 
und 5. Sorte dieselben Verhältnisse aufweisen, mithin die 5. Sorte durch 
die 4. bereits vorgeübt war und wohl daher von Anfang an in der 
Leistung hoch einsetzte. Der im ganzen recht tüchtige Arbeiter zeigte 
bei den Sorten, die er bearbeitete, bezüglich seiner wochen weisen 

»Einarbeitungs«-Fortschritte folvendes Bild: Seine Leistungsziffern be- 
tragen in Wochendurchschnitten °o der in der betreffenden Sorte gè 
leisteten Durchschnitte: 


nn nn mn nn 


*) Aenderung des Akkordsatzes infolge von Aenderungen am Stuhl. 


om m- 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 517 


Woche: ı 2 3 4 5 6 7 5 9 10 II 12 
Norte 1: 97,7 97,4 101,6 96,7 104,0 104,7 — — — — — — 
» 2: 91,6 91,9 88,3 99,5 104,9 107,5 — — — — aS —- 
82,6 07,3 95,2 98,2 96,2 89,1 97,8 109,3 102,3 1139 — — 
4: 85.4 98,4 100,3 98,3 102,8 107,9 94,7 92,4 02,4 99,5 104.3 105,2 
5: 100,3 98,4 101,5 93,1 1005 92,85 947 — — — — — 


? 


S 


Man sicht, um wie viel undeutlicher die Erscheinungen des Uebungs- 
fortschrittes (speziell bei Sorte 4 und 5) hier werden, als wenn man 
ganze Monate zusammenfaflt; insbesondere sind sie auch undeutlicher 
als bei dem vorigen Arbeiter (b). Die Schuld tragen bei den beiden 
letzten Sorten die schon erwähnten Verhältnisse, außerdem hat in der 
-.—9. Woche der 4. Sorte der Arbeiter aus irgend einem Grunde nur 
unstet gearbeitet; an dem Collaps (auf 89,1) ın der 6. Woche der 
3. Sorte könnten ungünstige hygrometrische Verhältnisse (Sinken 
des Sättigungsgrades an einem Tage bis auf 68°.) Eintluß gehabt 
haben. Im übrigen zeigen die Durchschnitte der (allein ver- 
gieichbaren) ersten 6 Wochen trotz der scheinbar ganz willkürlichen 
Abweichungen im einzelnen doch einen immerhin leidlich rhythmisch auf- 
setreppten Fortschritt von 91,5 %/o der Durchschnittsleistung an der Kette 
in der ersten Woche zu 94,7 — 97,3 — 97,1 — 103,7 — 100,4 °/u in den fol- 
senden 5 Wochen oder von 93,1°/6 in den ersten beiden zusammen 
zu 97,2°o in der dritten und vierten und 102,0°o in der fünften und 
sechsten. — 

Es mag hiemit an Beispielen aus dem Gebiet des für die Beob- 
achtung der einfachsten Komponenten der Leistung besonders günsti- 
sen einstühligen Webens genug sein, da das, worauf es ankommt, 
durch das Gesagte hinlänglich illustriert ist: die ganz überragende 
bedeutung, welche die jeweils bearbeitete Sorte und vor allem der 
Sortenwechsel für die Bewegung der Leistungs- und Verdienstziffern 
hat. Es darf hinzugefügt werden, dafs von den starken Schwankungen, 
welche die Akkordverdienstzahlen in Tabelle I zeiven, nach Abzug 
eines Bruchteiles von etwa 1's, welcher durch rein persönliche (speziell: 
Krankheit und ähnliche) Störungen oder durch Einflüsse der Jahreszeit 
oder Witterung bedingt erscheinen, fast der ganze Rest auf Sorten- 
wechsel zurückzuführen ist. 

Darin drücken sich teils die mechanischen Bedingungen der 
Arbeit (Kettenanfang und Ende) aus, teils die Unterschiede der Eig- 
nung der Arbeiter für die einzelnen Sorten (namentlich: srößere 
oder geringere Schnelligkeit der Reaktion und damit verbundene Un- 
terschiede der geistigen »Beweglichkeit-, daneben aber selbstverständ- 
lich eine große Zahl anderer individucller Differenzen der qualitativen 
Arbeitsereignung), teils: die Notwendigkeit der »Einarbeitung« in 
jede neue Arbeitsaufgabe — und eine solche stellt ersichtlich jede 
neuc Sorte oder Kette, nur in verschiedenem Make — also: die 


518 Max Weber, 











Tabelle V. Gesamt- und Stuhlverdienste 
m BETT TE 
a TEN] O GF E o 





15—30 1—15 15—30 1—15 15—30 1—15 15—30 1—15 15—30 I-15 1j-} 

















55. ! | 
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ZAR | 


— 


| 


+» Die fetten Zahlen bedeuten: Kettenwechsel. Wo zugleich ein Sortenwechsel varter. 


ergibt sich dies aus der Aenderung m der Höhe der dem Akkord ensprechenden Prozemziler. 


Uecbungs-Verhältnisse, teils endlich — und damit kommen wir auf cin 
in den früheren Ausführungen schon einmal berührtes Moment — die 
durch die Eigenart der Arbeitsbedingungen erzeugte ibewußte oder 
unbewußte) »Stimmungslage- der Arbeiter bei der Arbeit. Der Kıntlus 
dieses Umstandes sei noch an einigen Beispielen illustriert. 

Dal die Qualität des Garn-Materials und die Sorgfalt der Vorbe- 
reitung der Kette, insbesondere der Schlichtereiarbeit, auf die Stimmungs- 
lage der Arbeiter von erheblichem Einfluß ist, bildet eine in der gum- 
zen Weberei bekannte Erscheinung und zeigt sich sehr deutlich auch in 
den Antworten der Textilarbeiter auf die Frage des Levensteinschen 
Fragebogens nach der »Arbeitsireude«. Zwar wird der Ausfall an 
Akkordverdienst ber schlechten oder schlecht geschlichteten Ketten 

wohl überall durch Spezialzulagen auszugleichen gesucht. Immer aber 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 519 


ix eines zweistühligen Webers. 


TSO O ē 























Monate} 1907 1908 
IV y = i VII © Ganze Monate | T 
115 1550 1—15 15—30 1—1§ 15—30 1—15 1§5—30|VIII IX X XI | XII 
= ee De Su me Sn am en a en En ee heuer = =— A -. III DZ 
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00 100 110 IIO 110 | 128 128 [128128 128 - ‚100 | 97 
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170 170 135 . 155 135 , 155 135 {1355 135 135 135 13 


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85,3 89,3 | 87,0: 89,6 [97,0 94,6, 93,6. 90,3 101,3| 86,6 


107,0 132,0 77,6 105,3 


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1135) (138, (143) (147) 1031, 


i d 


X Aenderung am Stuhl, welche Herabsetzung des Akkordes nach sich zog. 


bleibt dabei -— für die subjektive Empfindung des Arbeiters — die un- 
vermeidlich arbiträre Bewilligung solcher Zulagen an sich, die Unsicher- 
heit, ob sie ihm den bei tadellosem Material und gleich starker Anspan- 
nung möglichen Verdienst ersetzen werde (was, weil es sich nicht 
strikt beweisen läßt, begreiflicherweise subjektiv von ihm fast stets 
bezweifelt wird, und die Tatsache der fortwährenden Störung und 
gesteigerten qualitativen Unannchmlichkeit der Arbeit bestehen und 
mul auf die innere Attitüde zur Arbeit zurückwirken. Wie nachhaltig 
eine solche Rückwirkung sein kann, auch nachdem ihre Ursache längst 
beseitigt ist, zeigt z. B. das Verhalten cines zojährigen, seiner Bega- 
bung und Geübtheit nach sehr tüchtisen zweistühligen Webers, wie 
es die nachfolgenden Zahlen widerspiegeln (Tabelle V}. 


520 Max Weber, 


Die Zahlen ergeben bis zur zweiten Hälfte Mai einen ganz augen- 
scheinlich sehr bedeutenden Anstieg der Leistungsfähigkeit. Zwar zeigt 
die große Mehrzahl von Perioden, in welche ein Sortenwechscl fällt, 
ein Sinken derselben, meist auf demjenigen Stuhl, auf welchem der 
Wechsel stattfand, zuweilen — wenn der Arbeiter auf diesem Stuhl 
besondere Anstrengungen machte — auf dem andern. Und cbenso 
schwanken auch unabhängig vom Sortenwechsel die Leistungen erheb- 
lich: eine Folge der Berechnung der Akkordleistung nach dem abge- 
lieferten Quantum, welche namentlich bei der Rechnung nach Halb- 
monatspcrioden starke nur scheinbare Schwankungen der Leistung 
ergeben muß. Aber: das Steigen der Gesamtleistung ist ganz offensicht- 
lich und um so zweifelloser ein Ausdruck für eine entsprechend 
gesteigerte generelle Qualifikation als Weber, als die Kombination 
der Akkordsätze deutlich die Steigerung der Ansprüche, die an den Ar- 
beiter gestellt wurden, zeigt. Der tägliche Akkordverdienst ist im 
Durchschnitt des Monats April 1907 um nahezu 50 %, gegenüber dem 
Anfangsverdienst im Oktober 1906 gestiegen. Alsdann aber erfolgt 
ein jäher Absturz im Mai, nachdem 1) an dem einen der Stühle ib) 
cine ihrem Zweck nach die Arbeit erleichternde, daher mit Akkord- 
herabsetzung verbundene Aenderung vorgenommen worden und 2) auf 
dem gleichen Stuhl eine neue Sorte in Arbeit gekommen war, deren 
Kette unerwartet schlechtes Material aufwies. Wie die Tabelle zeigt, 
erfolgte der Absturz — um 30—44 % — auf beiden Stühlen. Von 
diesem Absturz hat sich nun die Leistung des Arbeiters nicht wieder 
erholt, obwohl vom Juni an, wie die Tabelle zeigt, durch Zuschläge 
zu den Akkorden, aufserdem durch eine sonst nicht übliche spezielle 
Erhöhung der Einstühligkeitszulage, seinen Verdienstchancen nachge- 
holfen wurde, und obwohl er in der zweiten llälfte Juli und im August 
mit tadellosen Ketten arbeitete und im September und Oktober eine 
mangelhafte Kette, wie die Tabelle zeigt, durch eine außergewöhnlich 
hohe Spezialakkordzulase vergütet wurde. Als vielmehr die Gewerk- 
schaftsbewerrung seit Juli 1907 lebendig wurde, begann er zu bremsen. 
Der weitere Verlauf ist (im vorigen Band S. 261) schon erwähnt, — 
hier liest für uns das Gewicht darauf, daß den ersten Anstoß zu jener 
oppositionellen Attitude, welche sich späterhin in absichtlicher Obstruk- 
tion äußerte, ganz augenscheinlich die vielleicht zunächst nur halb 
bewußstte Verstimmung durch das Verhalten des Materials einer »schlech- 
tene Kette bildete, welche ihrerseits sinkende Leistung, sinkenden Ver- 
dienst und damit weitere Anlässe zur Verstimmung schuf. 

Wenn bei diesem Arbeiter die zuerst durch schlechtes Garnmate- 
rial hervorgerufene ungünstige Stimmungslage sehr schnell in bewufste 
Opposition umschlug, so ist das nicht die Regel. Aber allerdings: die 
Wirkung jenes psychischen Habitus, welcher durch ein Verhalten des 
Materials oder der Maschinen erzeugt wird, das der Arbeiter, nach 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 521 


seiner Gewöhnung als ungewöhnlich und unerwartet hinderlich und 
lästig und daher gewissermaßen als eine spezifische »Tückes desselben 
empfindet, erstreckt sich, zumal bei temperamentvollen Arbeitern, wohl 
immer erheblich über die objektive (das heißt hier: rein tech- 
nische) Arbeitserschwerung hinaus. Man pflegt daher besonders »gedul- 
dige« Arbeiter mit der Bearbeitung solchen Materials zu betrauen. 
Wie stark aber der Abstand von der Normalleistung auch bei Arbeitern, 
welche gut veranlagt und gut geübt sind, bei fortgesetzter Zuteilung 
schwierigen Materials (trotz entsprechender Vergütung des Minderver- 
dienstes) ist, und wie stark demgemäß ihre »Geduld« auf die Probe ge- 
stellt wird, zeigen u. a. folgende Zahlen, die einen, seiner großen Ge- 
wissenhaftigkeit und Geschicklichkeit wegen anhaltend in jener Art 
beschäftigten Arbeiter betreffen (Tabelle VI). 

Die obersten Reihen ergeben zunächst, daß dieser Arbeiter auf 
seinen beiden Stühlen ®) in 17 Monaten 15 Kettenwechsel, darunter 9 
Sortenwechsel, erlebte, und dabei — insofern die Akkorddifferenz ein 
annäherungsweiser Ausdruck der Schwierigkeitsdifferenzen ist — 
Schwankungen der Schwierigkeit der Arbeit um mehr als das 2!/, fache. 
Unter den ı6 Ketten der Arbeitszeit waren zum mindesten 3 ganz 
schlechte (teils des Materials, teils mangelhaften Schlichtens wegen) 
und noch mehrere andere waren, wie die Zahl der notierten Fehler 
trotz der notorischen Sorgfalt des Arbeiters zeigt, übernormal schwie- 
ris. Ueberdies hatte der Arbeiter cine ungewöhnlich feine Sorte 
(Stuhl b Dezember 07) herzustellen, welche ganz abnorme Ansprüche 
stellte. Die Konsequenz alles dessen ist, daf der anfänglich kräftig in sei- 
nen Leistungen ansteigende Arbeiter, trotz seiner besondern Tüchtigkeit, 
einschließlich der gewährten Geschlechtszulage (20 %) nur in 3 
von den 17 Monaten das Normalsoll des Akkordverdienstes über- 
schreitet, meist aber bedeutend, und auch im Gesamtdurchschnitt 
72,0%) um 8% unter dem Niveau zurückbleibt, welches für dicses 
Stuhlmodell zugrunde gelegt ist (80 %) und in der Geschlechtszulage 
Ausdruck findet. Er bewegt sich im Durchschnitt der Quartale von 
183% zu 77,3 — 73,3 — 710 — 80,0 — 63,0%, also absteigend, 
abgeschn von dem Anstieg im vorletzten Quartal, der durch eine dem 
Material nach besonders günstige (d. h. besonders wenig zu Faden- 


— 





%, Die Ueberweisung eines temporär verwaisten dritten Stuhles in der Periode 
der höchsten Konjunktur — Juli 1907 — darf hier als eine bloße Episode ver- 
nichlässigt werden: der Arbeiter verdiente zwar, wie man sieht, in diesem Monat 
nicht unbeträchtlich mehr als in den andern, und ebenso stieg die nackte Meter- 
lesstung pro Tag, aber der Grad der Maschinenausnutzung und die Qualität des 
Produktes gingen so stark herunter — bei überdies bestehender Gefahr der Ucber- 
anstrenzung des Arbeiters, wie sie wohl auch in dem Collaps des folgenden Mo- 
nats hervortritt — daß dies der einzige Fall im Betriebe geblieben ist, 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. NNIN. x2. 34 


Max Weber, 


522 


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Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 523 


brüchen geneigte) Kettenqualität (der einzigen dieser Art in den ganzen 
Monatsserien) bedingt war. Das Sinken der Akkordverdienste in den 
letzten Monaten ist aus Sorten und Material nicht erklärbar, wäre auch 
durch die infolge Betriebseinschränkung längere wöchentliche Arbeits- 


unterbrechung höchstens im letzten Monat, — der aber gerade wieder 
cin mäßıges Steigen zeigt, — hypothetisch zu deuten. Es scheint, daf3 


die große Zahl der Kettenwechsel und schlechten Ketten überhaupt, 
die der Arbeiter zu erleiden hatte, auf sein gewohntes »Arbeitstempo«, 
vielleicht auch {unbewußt) auf seine Arbeitsstimmung gedrückt hat; 
ob es der Fall war, dürfte sich der Feststellung entziehen. Jeden- 
falls zeigt auch dieser Fall ebenfalls den entscheidenden Einfluß 
des Materials und speziell der Sorten- und Kettenwechsel auf die 
Schwankungen der Leistungen. Regelmäßig findet — wie das erste der 
zuletzt erwähnten Beispiele zeigte — trotz der Notwendigkeit, in jede 
neue Sorte, Kette und sonstige Arbeitsbedingung sich »einzuarbeiten«, 
— duch ein »genereller« Uchbungsfortschritt statt. Aber es scheint 
moglich, daß durch ein ebermaf von Hemmung durch allzu ungünstige 
Bedingungen dieser Ucbungsfortschritt reduziert wird, wie dies im 
zweiten Fall (vielleicht !) geschah. 
> 

Wir brechen hier ab und setzen diese, im Rahmen eines als Lite- 
ratur-Referat gedachten Aufsatzes ohnehin schon übermäßig langen 
Darlegungen nicht fort. Freilich, als eine Sach darstellung oder gar 
als eine Monographie angesehen, wären dieselben über die Maßen 
dürftig. Die Aufgaben einer solchen würden ungefähr da anfangen 
wo wir aufhören. Nicht als ob die Bearbeitung an diesem Punkte 
besondere sachliche Schwierigkeit zu zeigen drohte: es ist cher das 
Gegenteil der Fall, und vor allem würde der eisentliche Reiz einer 
wirklichen Sachdarstellung erst da beginnen, wo sie von der bloßen 
Durchrechnung von oft vieldeutigen, immer abstrakten, Buchziffern im 
Kontor in die Realität der Werkstatt träte und dort dem lebendigen 
Menschen und der ruhelosen Maschine ins Antlitz blickte. Allein eine 
wirkliche Sachdarstellung, welche vor allem die Technik des Web- 
stuhles und seiner einzelnen Modelle, die Art der Anforderungen, die 
jedes von diesen und die jede Matcrialqualität stellt, die einzelnen Han- 
tierungen, Grade und Art der Aufmerksamkceitsspannung usw. analysiert, 
sodann zu den Personalien der Arbeiter übergchend jeden von ihnen 
nach Alter, Herkunft, beruflichen und anderen Antezedenzien, Familien- 
stand und Eigenart untersucht und Beziehungen zwischen diesen Um- 
standen und seiner Stellung und Leistung im Betrieb aufgespürt hätte, — 
eine solche Darstellung sollte und konnte hier schon aus Gründen nicht 
beabsichtigt werden, die in der Natur des Objekts lagen. Der Betrieb, 
dessen Verhältnisse hier exemplitikatorisch hereingezogen wurden, hat 


34° 


524 Max Weber, 


zunächst eine sehr streng lokale Arbeiter-Rekrutierung,; er stand 
ferner, wie an mehreren Stellen hervortrat — übrigens gleich anderen 
Betrieben seiner Art — in den letzten Jahren in einem Stadium starker 
Umgestaltung der von ihm hergestellten Warenkategorien und der von 
ihm gebrauchten Maschinenmodelle. Und endlich gehörte er einer 
Branche der Weberei an, die an sich für die Zwecke von Untersuchun- 
gen, wie sie hier angeregt werden sollten, keineswegs geeignet ist. 
Zwar ist das Maß, in welchem Quantität und Qualität des Produkts von 
den Qualitäten der Arbeiterschaft abhängt, verglichen z. B. mit der Spin- 
nerei, ein ziemlich erhebliches, trotzdem die Lohnk osten, die in der 
Werteinheit des Produkts stecken, natürlich in der Spinnerei relativ höhere 
sind, zum mindesten wenn man die mittleren Massenartikel beider Bran- 
chen in Betracht zieht. Aber im Wesen großer Branchen der Weberei, zu- 
mal der hier in Frage stehenden, liegt, namentlich in Deutschland, eine 
sehr starke Vielseitigkeit der Produktion mit ihrer Konsequenz eines (rela- 
tiv) sehr starken Sortenwechsels. Grad und Art der Einwirkung dieses 
letzteren Umstandes festzustellen, war einer der Hauptzwecke dieser 
Zeilen. Nun ist zwar an sich ein gewisses Maß von Sortenwechsel 
keineswegs ein Hinderungsgrund für den Versuch, das Maf3 der Leistungs- 
fähigkeit von Arbeitern unter einander abzuschätzen. Man muß nur unge- 
fähr wissen, wic stark der Sortenwechsel die Leistung drückt und dann 
beachten, welche Unterschiede in Bezug auf den Grad des Wechsels 
zwischen den verglichenen Arbeitern bestehen. Allein auch die Art 
der Gewebe, welche herzustellen waren, stellten bei den Arbeitern des 
hier herangezogenen Betriebes noch, dem Uebergangscharakter ent- 
sprechend, eine solche Mannigfaltigkeit der heterogensten Kombina- 
tionen dar, daß man zwar — wie einige Beispiele zeigten — recht wohl 
die Gründe der Schwankungen innerhalb der Leistung jedes Arbeiters 
von Sorte zu Sorte plausibel machen kann, daß man aber ernst- 
liche Bedenken tragen wird, die Leistungen der verschiedenen Ar- 
beiter unter einander nach einem für jeden Einzelnen zu errechnen- 
den Durchschnitt zu vergleichen und darnach ihre generelle Leistungs- 
fähigkeit, auf die es bei dem Vergleich nach Herkunft usw. 
schiießlich ankommt, ziffernmäßlig feststellen zu wollen. Dies auch 
deshalb, weil schon die ganz wenigen Beispiele, die im Verlauf der Er- 
örtcrungen herangezogen wurden, zeigen konnten, daß die Eignung der 
einzelnen Arbeiter je nach der Sorte, um die es sich handelte, sehr 
merklich schwankt und eventuell verschiedene Skalen ergeben würde ?!). 


v1) Ein Umstand, der allerdings seinerseits, bei hinreichend großem Material 
und sonst günstigen Verhältnissen, gerade recht interessante Aufschlüsse über die 
Art der Inanspruchnahme der Arbeiterschaft je nach der Produktionsrichtung 
geben, und dann, bei Kombination dieser Ergebnisse mit der sozialen und ört- 


lichen Provenienz der Arbeitskräfte, sich für die uns interessierenden Fragen sehr 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 525 


Nun zeigten die Zahlen der Tabelle I allerdings, dafs trotz alledem 
ziemlich weitzchende Parallelismen der generellen Leistungsfähig- 
keit mit dem Grade der generellen Geübtheit sich finden, dal auch 
die Abweichungen sıch rationell erklären ließen. Und die Skala der 
Durchschnitte der Akkordverdienste entspricht im ganzen, für hinläng- 
lich große Perioden, recht gut der Skala der Einschätzung der Arbeiter 
nach ihren Qualitäten durch die Betriebsleitung. Trotz der immer von 
neuem illustrierten Notwendigkeit der »Einarbeitung« in je de neue Sorte 
und Kette und der dadurch bedingten Schwankungen der Akkordver- 
dienstziffer behält es also allem Anschein nach selbst unter so ungün- 
stigen Bedingungen seinen Sinn, mit den Begriffen einer »generellen« 
(seübtheit und Leistungsfähigkeit zu arbeiten. Gleichwohl wird man an- 
nehmen dürfen, daß bei einer weniger vielseitigen und wechselnden 
Produktion mit einem ganz anderen Grad von Sicherheit mit diesen 
Voraussetzungen und also mit Durchschnittszahlen würde gerechnet 
werden dürfen, als hier, wo die Zufalls- und Fehlermöglichkeiten sich 
einer Abschätzung zu schr entziehen. An Zweigen der Textilindustrie, 
welche diesen Bedingungen wesentlich besser entsprechen, also eine ın 
Bezug auf die Unterschiede der Arbeitsbedingungen wesentlich weniger 
difterenzierte Produktion haben, fehlt es durchaus nicht: fast die ge- 
samte Spinnerei gehört dahin, und für die Weberei nennt man mir 
namentlich die Nesselweberci deren Eigenart mir persönlich nicht ver- 
traut ist”). 
fruchtbar erweisen könnte. Aber eben nur da, wo die sonstigen Bedingungen, 
insbesondere: interlokale Rekrutierung, vorlägen. 

»?, Im übrigen ist selbstverständlich dringend zu wünschen, daß innerhalb 
der Textilindustrie insbesondere so große Produktionszweige wie die Baumwoll- 
und Tuchweberei, ferner speziell etwa die ganz spezifische Bedingungen stellende 
Plüsch- und auch die Teppichweberei in möglichst eingehender Weise auf die Pro- 
venienz Ihrer Arbeitskräfte und deren etwaige Beziehungen zu den technischen Be- 
dingungen der Arbeit hin untersucht werden, gleichviel ob nun gerade Rechnungen 
der vorstehend versuchten Art bei ihnen Ergebnisse zu zeitigen versprechen, oder 
ob man mit wesentlich gröberen Methoden das (vorläufig) Wissenswerte und -mö g- 
liche feststellen kann. Ganz im Groben wird man in vielen Fällen zunächst ein- 
mal durch detaillierte technische Analysen einerseits der Jüngsten Entwick- 
lungsstadien der maschinellen Ausrüstung (nur von einem Maschinen techniker 
unter steter Kontrolle der Resultate durch Praktiker des betr. Produktions- 
zweiges zu beschaffen) mit ihren Konsequenzen für Maß und Art des Arbeitsbe- 
darfes, andererseits der Zusammensetzung der korrespondierenden Arbeiterschaft 
nach Alter und Provenienz (in vielen Fällen nur durch die Gewerkschaften am 
relativ besten zu beschaffen, deren Material freilich stets ergänzungsbedürftig 
bleibt, da sie nie die Gesamtheit, sondern stets nur Schichten von Arbeitern der 


mit jenen Maschinen ausgerüsteten Betriebe umfassen), weiterkommen und wenigstens 


526 Max Weber, 


An dieser Stelle soll lediglich noch die Frage gestellt werden: ob 
und welche positiven sachlichen Ergebnisse denn dic vorstehenden, 
auf so besonders ungünstigem Terrain und lediglich illustrativ vorge- 
nommenen Untersuchungen, sozusagen als Nebenprodukt, überhaupt 
gezeitigt haben? Daß diese Ergebnisse dürftige und dem Eindruck 
des Lesers nach vielleicht mit der aufgewendeten Rechenarbeit nicht 
im Verhältnis stehende sind, braucht kaum besonders hervorgehoben 
zu werden: es folgt ja schon daraus, daß sie alle der Nachprüfung an 
weit größerem Material bedürfen und vielleicht alle durch eine solche 
umgestofßsen oder doch wesentlich modifiziert werden. Immerhin sind 
sie doch nicht einfach gleich Null. Zunächst zeigten die Untersuchun- 
gen bei den verschiedensten Gelegenheiten — und dies ist methodisch 
nicht gleichgültig — daß die äußerst irrational sich gebärdenden Zahlen- 
reihen, welche wir betrachteten, bei Zusammenfassung von hinlänglich 
lang gewählten Zeiträumen und hinlänglich großen Zahlen duch für 
verschiedene Fragestellungen Durchschnitte ergaben, welche weit 
weniger irrational sind, als die Zahlenreihen selbst, und zwar um so 
weniger, je mehr Material zur Bildung des Durchschnittes herangezogen 
werden konnte. Daß dem so ist und daß also durch richtig ge- 
wählte Durchschnittsrechnungen mit steigendem Material steigende 
Stetigkeit der Zahlen erwartet werden darf, war a priori bei der Natur 
des Materials keineswegs so selbstverständlich, wie es, cinmal festge- 
stellt, erscheint. Und es muß auf der andern Seite wiederholt werden, 
da — wie schon einleitend (Bd. 28 S. 240) hervorgehoben wurde und wie 
die gewählten Beispiele bestätigen — die Durchschnittsrechnung erst zu- 
lässig und fruchtbar wird, wenn die Art, wie die einzelnen zusammen- 
zufassenden Zahlen zustande kamen, eingehend geprüft ist. Durch- 
schnittsrechnungen ohne diese Vorprüfung und ohne genaue Intcerpre- 
tation würden vollkommen steril bleiben, wie man sıch durch beliebige 
Proben schon an den vorgeführten Ausschnitten des Materials leicht 
überzeugen kann”). Gencrelle Regeln für die gegenseitige Kontrolle 





die erste Grundlage zu solchen Untersuchungen schaffen können, wie sie in den 
ersten Artikeln als letztes Ziel hingestellt wurden. 

v3) Beispielsweise ergaben die Auseinandersetzungen über die Gründe der 
Schwankungen der Zahlenreihen in Tabelle I, daß erst eine sehr starke Ver- 
gerößerung des Zahlenmaterials es ermöglichen würde, in vertikaler Richtung »Durch- 
schnitte« von irgend welchem Wert zu ziehen, während in horizontaler schon die 
Zusammenfassung von je 4 Kolumnen eine brauchbare Zahl liefert. — Ebenso 
zeigen die Betrachtungen über die Komposition der Leistungsschwankungen bei 
zweistühligen Webern, dafs eine relativ hohe »Gleichmäfligkeit<e der Gesamt- 
leistung eines mehrstühlisen Webers hier keineswegs ein eindeutiges Zeichen von 
stetigerer Arbeit und höherer Leistungsfähirkeit ist: sie kann dies sein, kann 


aber auch das gerade Gegenteil besagen. — Und die Untersuchung der Tragweite 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 527 


der Bedeutung der Einzelreihen am Durchschnitt und umgekehrt lassen 
sich nıcht wohl geben, — es mußte hier illustrativ verfahren werden. — 

Und auch sachlich sind eine — wenngleich bescheidene — Anzahl 
von Erkenntnissen, oder sagen wir lieber: von Erkenntnismöglich- 
keiten, zu verzeichnen. 

Es ist zunächst immerhin nicht nutzlos, zu wissen, daß und in 
welchem Grade ein Wechsel der technischen, durch Wcerkzeugmaschinen, 
Material und herzustellendes Produkt gegebenen Bedingungen der Ar- 
beit, auch ein Wechsel in scheinbar ganz untergeordneten Punkten, ja 
selbst ein solcher Wechsel dieser Bedingungen, der seiner Art nach 
cine Erleichterung der Arbeit mit sich bringen soll (und eine 
solche auf die Dauer auch tatsächlich in erhöhter Leistung erkennen 
läßt), eine neue »Uebungss-Aufgabe darstellt. Es wurde wenigstens 
wahrscheinlich gemacht, daß tatsächlich bei dem Collaps im Fall des 
Ketten- und Sortenwechsels zu einem gewissen Teil, und bei arbeits- 
erleichternden Aenderungen am Stuhl überwiegend, »Ucbungs«-Einflüsse 
in dem im ersten Artikel zugrunde gelegten Sinne im Spiel sind. Das 
Anschwellen der Leistungen auch über die durch das Verhalten der 
neu auf den Stuhl gekommenen Ketten beeinflußte Arbeitsperiode 
hinaus, vollends aber da, wo entweder ein neuer Arbeiter an eine 
schon in vorgeschrittenem Stadium der Verarbeitung befindliche Kette 
kam und wo also jener Einfluß der technischen Arbeitsbedingungen am 
Kettenanfang gar nicht mitspielen konnte, gehört mit bedeutender 
Wahrscheinlichkeit hierher. Daß ferner auch die Schwankungs- 
amplitüde der Unterschiede zwischen den Tagesleistungen im Verlauf 
der Bearbeitung einer Kette ım Durchschnitt abnimmt, würde ein 
weiterer Beweis für das Hineinspielen von Ucbungseinflüssen sein, 
— nur müßte natürlich auch diese Erscheinung, um als bewiesene 
Tatsache gelten zu können, mit ungleich mehr Erfahrungen belegt 
werden. Vorerst darf sie nur als eine durch die vorgeführten Zahlen 
in beachtenswerter Weise gestützte »Möglichkeit« in Rechnung gestellt 
werden **). Jedenfalls aber haben diese Rechnungen es wahrscheinlich 


des Arbeitswechsels zeigt, daß bei jeder Vergleichung von Durchschnittsleistungen 
längerer Zeiträume die Häufigkeit des Kettenwechsels als sehr wichtige Komponente 
in Rechnung zu stellen ist, 

9) Schon wegen des allzu hypothetischen Charakters dieser Zahlen habe ich 
es auch unterlassen, den naheliegenden Versuch zu machen, die Entwicklung der 
Schwankungsamplitude bei den beobachteten Arbeitern im ganzen durch die 
Zeit vorzuführen. Die Rechnung ist gemacht und zeigte für den Spätherbst 1908 
eine merkliche Abnahme des Schwankungsdurchschnittes gegenüber dem Frühjahr 
(die Spätherbst- und ersten Wintermonate 1907/8 verhalten sich sehr verschieden und 
sind wegen der schwankenden Zahl von Beobachtungen nicht in Vergleich zu 


ziehen) , also: Zunahme der Stetigkeit, trotzdem, alles gegeneinander aufgcerechnet, 


528 Max Weber, 


gemacht, daß, trotz aller Verdeckung durch die, innerhalb des auf die 
Leistungsschwankungen einwirkenden Ursachenkomplexes im Vorder- 
grunde stehenden, jeweiligen rein technischen Bedingungen der Arbeit, 
es doch, selbst unter so erschwerenden Umständen, nicht einfach aus- 
sichtslos ist, auch zu den aus dem Laboratorium bekannten psycho- 
physischen Bedingungen der Leistung vorzudringen. Freilich: die 
Kluft zwischen dem Laboratoriumsversuch und diesen unsicher tasten- 
den und groben Rechnungen ist vorerst noch unabsehbar groß. Was 
mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit allenfalls behauptet werden darf, 
ist vorläufig ja nur: Nebeneinanderstehen »spezieller«e Uebungszunahme 
(für die konkrete Arbeitsaufgabe) in (cf. Bd. 28, S. 740) anfangs 
schnellem, dann abnehmendem Tempo und »genereller«e Tebungszunahme 
(für die gesamte Kategorie der Arbeitsaufgaben, oben S. 523), beides 
erkennbar in der Steigerung der Leistungs quantität (und -Qualität); 
Zunahme der Leistungsstetigkeit mit zunehmender Uebung, sowohl 
spezieller (Bd. 28 S. 743) wie genereller; stoßweises Fortschreiten der 
Leistungshöhe durch abwechselnde Perioden optimaler Anspannung und 
Erschlaffung als cine, nicht immer, aber recht häufig eintretende Er- 
scheinung (oben passim), während bei absichtlich »gemächlicher« Arbeit 
die Stetigkeit zunimmt; ziemlich deutlich wahrnehmbare Beeinflussung der 
Leistung durch »Stimmungslagen« (oben S. 520 u. Bd. 28 S. 259f.); ferner 
(halb oder ganz) unbewußte neben offenbar bewußter Anpassung an die 
ökonomischen Chancen (Bd. 28 S. 755 ff.); Einwirkung der » Tagesdispo- 
sitionen«, speziell an den Montagen und Sonnabenden auf die Wochen- 
kurven, je nach Alkoholgewohnheiten, Alter und Familienstand und 
sonstigen allgemeinen Bedingungen der Lebensführung verschieden (Bd. 28 
S. 251); der Gang der Wochenkurve selbst (Optimum am Mittwoch, Rück- 
schlag von Mittwoch zu Donnerstag) bedarf natürlich noch der Nach- 
prüfung, ebenso wie gewisse problematische und an diesem Material 
selbstredend unerweisliche, aber immerhin, bis zu einem gewissen Grad, 
plausible und durch Analogie zu stützende Zusammenhänge mit der 
durch Erziehung gegebenen Art der Lebensführung (Bd. 28 S. 263) und 


die an die Arbeiter gestellten Ansprüche wohl unzweifelhaft gestiegen 
sein dürften. Doch sind die Arbeitsbedingungen der in Betracht zu ziehenden 
Arbeiter zu heterogen, um mit solchen Zahlen arbeiten zu können. Und dann 
wäre es, auch wenn die Tatsache feststünde, doch noch gewagt, eine etwa sich er- 
gebende Zunahme der Stetigkeit in diesem Fall als Folge der Uebung zu deuten. 
Denn es erscheint sehr möglich, daß die erregenden Einflüsse des Frühlings 
auf den psychischen und physischen Habitus der Arbeiter diese größere Schwan- 
kungsamplitude gegenüber dem Spätherbst — falls sie als sicher vorhanden an- 
zusehen sein sollte — mindestens mit bedingt hätten. Ob und in welchem Grade 
dies der Fall ist, könnten gleichfalls nur weit umfassendere Untersuchungen für 


längere Perioden lehren. 


I 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 529 


»‚Weltanschauung« ®). Es zeigte sich ferner als jedenfalls sim Prin- 
zip« möglich, die anscheinend regellosen Unterschiede der Leistung 
von cinem Monat zum andern und von einem Tag zum andern, wenig- 
stens in ihren wichtigsten Ursachen: einem Gemisch von teils tech- 
nisch: von Maschine und Material aus, teils persönlich: vom Arbeiter 
aus, und im letzteren Fall teils rational teils irrational bedingten 
Komponenten, zu erklären ®). Dagegen alle feineren Ergebnisse der 
L.aboratoriumsforschung (Bd. 27 S. 758f.): z. B. das Hineinspielen von 
»Störung« (im psychophysischen Sinne des Worts) und »Gewöhnung« in 
den Ucbungsvorgang und Aehnliches, mußten von Anfang an jenseits 
jeder Möglichkeit der Erfassung bleiben, schon deshalb, weil trotz allen 
Fortschrittes der technischen Mechanisierung doch die Arbeit des me- 
chanischen Webens heute durchweg eine Kombination äußerst 
heterogener, weder einen stetigen Rhythmus bildender noch auch nur 
an sich in stetiger Abfolge in der Zeit sich wiederholender Bewegun- 





e) Ich brauche kaum nochmals zu wiederholen, daß alles, was oben (Bd. 23 
N. 204) über die wahrscheinliche Wirkung pietistischer Erziehung auf die Arbeits- 
leistung gesagt ist, in seiner Vereinzelung betrachtet, durchaus hypothetisch bleibt. 
Aber — wie bei anderer Gelegenheit auszuführen sein wird — die Erscheinung 
findet auch heute doch noch wesentlich zahlreichere Parallelen, als ich früher 
(dieses Archiv Band XX) anzunehmen geneigt war. Dabei ist, wie schon 
bei anderer Gelegenheit, in aller Schärfe zu wiederholen, daß für die moderne 
Fabrik-Arbeiterschaft heute vermutlich nicht die Konfession als solche, 
wie dies in den Zeiten des Frühkapitalismus für die Welt des Bürgertums der 
Fall gewesen zu sein scheint, Unterschiede konstituiert, sondern die Intensität, 
mit der sie, heiße sie nun Katholizismus oder Protestantismus, im Einzelfall die 
Lebensführung überhaupt beeinflußt. Daß der heutige, in dieser Hinsicht 
nach Maß und Richtung des Einflusses vom Mittelalter sehr stark verschiedene 
Katholizismus ein genau ebenso brauchbares Domestikationsmittel ist wie nur irgend 
eine >protestantische Askese=, zeigen u. a. gewisse neuere Erscheinungen in Nord- 
spanien, wo die Jesuitenschulen ganz planmäßig von den Unternehmern als solches 
benutzt werden. Näheres über diese Frage ein anderes Mal. 

*) Diese Erklärung, welche im einzelnen an den Tabellen I und II vorzu- 
nehmen ich mir um des Raumes willen versagt habe, hätte fast alle stark ex- 
zentrischen Schwankungen, auch der Tageskurven, erfassen können. (So ist z. B. 
ein großer Bruchteil der letzteren dadurch bedingt, daß es sich um Ketten zwei- 
stühliger Weber handelte und die Verhältnisse des andern Stuhles hineinspiel- 
ten, insbesondere Einstühligkeit: so für die ganze Serie cxzentrisch hoher Leistungen 
Tabelle II, e, Januar 21—23, Februar 18—27, — m, Januar 7—13, ebenso für 
zahlreiche andere exzentrische Einzeltage.) Gleichwohl bleibt natürlich doch für die 
erzentrischen Schwankungen ein starker durch Nachforschungen ex post unerklär- 
barer Rest, und die normalen Schwankungsamplituden entziehen sich vollends 


jeder nachträglichen Erklärung. 


530 Max Weber, 


gen mit ebenso verschiedenen geistigen Leistungen ist. Auch hier 
würden andere Industrien mit weitergehender Spezialisierung der Arbeit 
günstigere Arbeitsfelder bieten, als grade die hier als Beispiel heran- 
gezogene. Unentbehrliche Voraussetzung wirklich brauchbarer Ergeb- 
nisse wäre auch dann eine lange Zeit hindurch währende Beobachtung 
des Arbeiters während der Arbeit nach vorausgegangener genauer 
technischer und physiologischer Analyse der Art der Ansprüche, welche 
die Maschine stellt. — Erst eine solche Beobachtung zahlrcicher Ar- 
beiter bei der Arbeit und die Kontrolle dieser Beobachtungen an der 
Hand der Stuhluhren und Lohnbuchungen kann dann den Ausgangspunkt 
für eine Untersuchung der Bedeutung der individuellen Differenzen 
der Arbeiter, vor allem für die Feststellung, welche von diesen für 
dic Leistung relevant sind, bilden. 

Wir sind im einzelnen wiederholt auf die Bedeutung der indivi- 
ducllen Eigenart gestoßen, ja man kann sagen: sie drängt sich auf 
Schritt und Tritt auf. Sowohl in ihrer Wochenkurve, wie in der Art 
der Entwicklung ihrer Leistung an je einer einzelnen Kette, in dem 
Make und der Art der Bewegung ihrer Schwankungsamplitüde und in 
anderen charakteristischen Erscheinungen zeigen — keineswegs 
alle, aber: sehr viele — Arbeiter in auffallendem Mafie »tvpische«, 
d. h. bei der Mehrzahl ihrer Arbeitsleistungen sich in ähnlicher Art 
wiederholende, Erscheinungen, die hier um deswillen nicht crörtert 
worden sind, weil auch die mir einigermaßen plausiblen Ergebnisse 
auler Verhältnis zu dem notwendigen Aufwand an Raum für die not- 
wendigen umständlichen Einzelanalysen stehen würden und eine kau- 
sale Zurechnung der gefundenen Differenzen”), da auf die persönliche 


9) Es handelt sich dabei im wesentlichen um Beobachtungen, wie z. B. 
die: daß solche Arbeiter, welche beim Uchbergang zu neuen und schwierizreren 
Sorten eine sehr hohe Anfangsleistung entwickeln (weil sie ihren Schufizahl- 
Standard pro Tag auch bei der neuen Sorte zu behaupten trachten), auch in 
der Leistung innerhalb der Woche, speziell der Montagsleistung, ein ähnliches 
Verhalten zeigen, so daß sowohl die »l’ebungskurvee, als die »Wochenkurvec sich 
bei ihnen abweichend von dem Durchschnitt gestaltet (für erstere tritt dies nament- 
lich bei zweistühligen Webern deutlich hervor: cf. Bd. 25 S. 751. Ueber die 
Unterschiede der Einwirkung des Sonntags ist schon Bd. 27 S. 255 gesprochen. 
es ließe sich hier noch Einiges, wennschon wesentlich Hypothetisches, hinzusetzen). 
— Sehr hypothetisch müßten auch, bei der Kleinheit der Vergleichszahlen, die Be- 
obachtungen über Unterschiede in der Eigenart (Wochenkurve, Uebungskurve, Schwan- 
kungsampplitude, Leistungshöhe) der »städtisch«, d. h. in stadtartigen Orten, und der 
»ländlich« geborenen, aufgewachsenen oder domizilierten Arbeitern bleiben, Die 
größere »Fixigkeite der ersteren, schnelleres Uebungstempo (bei nicht immer 
höherer Ucbungs fähigkeit) sind auch nicht ausnahmslose Erfahrungen, wie 
theoretisch anzunehmen wäre, und von »Ddurchschnitten«e kann bei den kleinen 


Zahlen nicht die Rede sein. S. auch den Text. 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 531 


Befragung der Arbeiter verzichtet worden war, dennoch nicht gegeben 
werden könnte, vor allem auch die Zahlen zu klein wären, um 
irgend etwas auch nur in weitester Annäherung Gesichertes zu sagen. 
Dabei würde, da es sich um eine nach ihrer Provenienz sehr homogene 
Arbeiterschaft handelt, das individuelle Lebensschicksal(dies, und nicht 
der verschwommene Milieu-Begriff, ist der »Anlage« entgegenzusctzen!) 
sicher die ganz überwiegende Rolle spielen: die Frage, ob jemand in der 
Jugend häufig Jandwirtschaftlich gearbeitet, oder in welchem Mafe er 
späterhin irgendwelche andere Arbeit von einer Art, welche die Epi- 
dermis verdickt, getan hat, steht offenbar stark im Mittelpunkt. Andere 
Umstände und vollends die »natürliche Anlage«e — so entschieden sie ge- 
wißß überall als mitspielend anzusehen ist — würden bei der Art des 
Materials selten in irgendwie greifbare Nähe treten. Auch die ein- 
gchendste persönliche Beobachtung der Arbeiter würde hier nur in Ver- 
bindung mit Material, welches längere Zeiträume umfafite, siche- 
reren Boden bieten können. 

Von mehr untergeordneten Einzelheiten, auf welche vielleicht hie 
und da ein Streiflicht gefallen sein könnte, mag abgesehen werden. 

16. 

Was die vorstehenden Auseinandersetzungen nebenher wohl auch er- 
geben haben dürften, ist die negative Tatsache: dafs uns von einer 
»exakten< Behandlung der »letzten« Fragen: inwieweit sererbte« Dispositio- 
nen einerseits, Einflüsse des Lebensschicksals andrerseits auf die Eignung 
zur Industriearbeit von Einfluß sein können, selbst dann noch eine weite 
Kluft trennen würde, wenn die klaffenden Lücken, welche in der vor- 
stehenden Skizze zwischen »exakter« psychophysischer Beobachtung und 
unseren Beobachtungsmitteln sich zeigten, geschlossen wären, wenn wir 
uns also ein laboratoriumsartiges Maf von Genauigkeit in der Erfassung 
dieser Daten erreicht denken. Denn dann begänne erst jenes Problem 
für dessen Inangrifinahme wir uns nun nach dem, was uns die ent- 
sprechenden Fachdisziplinen an Mitteln zur Verfügung stellen, umsehen 
mulsten. Da würde sich dann zeigen, dafs die biologisch orientierte Er- 
orterung der Vererbungsfragen heute noch in keiner Weise so weit 
eedichen ist, daß für unsre Zwecke damit etwas Erhebliches an neuen 
Einsichten zu gewinnen wäre. 

Vor allem ist schon der bei den Soziologen häufige Mitsbrauch, 
alle ıhypothetischen) Determinanten der konkreten Qualität eines Indi- 
viduums glatt unter »Anlage« und »Milieue aufzuteilen, für die 
Förderung der Arbeit äußerst wenig vorteilhaft. Nehmen wir zunächst 
den »Milieus-Begriff, so ist er offenbar gänzlich nichtssagend, wenn 
man ihn nicht beschränkt auf ganz bestimmt zu bezeichnende 1. kon- 
stante, 2. innerhalb gegebener geographischer, beruflicher oder sozialer 
Kreise universell verbreitete, 3. und deshalb auf das ihnen zu- 
gehörige Individuum einwirkende Zuständlichkeiten, also: auf einen 


532 Max Weber, 


deutlich definierbaren Ausschnitt aus der Gesamtheit von Lebens- 
bedingungen und wahrscheinlichen Lebensschicksalen, in die ein Indi- 
viduum oder irgend eine Gattung von solchen eintritt. Wenn dies nicht 
geschieht, würde man jenen, lediglich den Schein einer Erklärung 
erweckenden, Begriff am besten gänzlich meiden. — Mit dem Begriff 
der »Anlage« steht es anders, aber für unsre Zwecke dennoch ähn- 
lich bedenklich. Jede wie immer geartete Vererbungstheorie arbeitet 
selbstverständlich mit ihm (oder mit gleichwertigen Begriffen). Aber für 
unsere Bedürfnisse würde, längst ehe irgend eine der so lebhaft um- 
strittenen Fragen nach dem materialen Umfang der Vererbbarkeit 
(Frage der Vererbung erworbener Eigenschaften) und nach der Quelle 
der zum Gegenstand der »Auslesee werdenden Variationen (»Zufall«, 
»mnemische« Engramme oder irgendwelche spezifischen »regulativen« 
Qualitäten der belebten Materie) überhaupt nur auftauchen — bereits die 
weit praktischere Frage entstehen: was denn nach den gegeben Erfah- 
rungen eigentlich das Objekt einer durch Vererbung erweckten Ȁn- 
lage« ausmachen könne? Körpermafse und -Maßrelationen, alle möglichen 
anderen somatischen Verhältnisse, z. B. auch einschließlich (wie es 
nach neueren Versuchen scheint) der Lagerung der Hirnwindungen un- 
zweifelhaft, — aber wie steht es mit der Art und dem Grade der erb- 
lichen Bestimmtheit von psychischen, für die Arbeitseignung rele- 
vanten Qualitäten? Und ferner speziell: auch für den Inhalt der 
Willensbestimmtheit des handelnden (arbeitenden) Individuums? Ein 
Irgendwie von Einfluf3 der Vererbung ist ja selbstredend auch hier 
ganz außer Frage. Aber uns interessiert hier nicht in erster Linie seine 
Existenz und auch nicht sein Grad: — letzteres eine Frage, auf welche, 
wie man sich vor allen Dingen klar zu machen hat, cine gene- 
relle Antwort gar nicht möglich ist, sondern nur eine solche für 
Gruppen von »Fällen«e.. Und auch nicht die Frage: mit welchen Dar- 
stellungsmitteln man ctwa Vererbungsschemata aufstellen sollte, welche 
die Wahrscheinlichkeit des Wiederauftauchens bestimmter intellektueller, 
dichterischer oder anderer Begabungskonstellationen innerhalb gegebener 
»Fortpflanzungsgemeinschaften« theoretisch veranschaulichen könnten. 
Sondern uns interessiert allein: was denn eigentlich an den Einzelvor- 
gängen des psychischen Lebens als erblich determiniert angesehen werden 
darf. Ernstlich gestellt hat sich dieses Problem im wesentlichen nur 
die Psychiatrie. Obwohl nun bekanntlich die Frage, inwieweit die >»nor- 
malene und die »pathogenen« psychischen Vorgänge methodisch in 
Parallele gestellt werden dürfen, noch immer höchst bestritten ist, kann 
doch das hier gemeinte Problem ganz zweckmäßig an pathologischen 
Fällen veranschaulicht und vor allem: der Sinn der Fragestellung daran 
verdeutlicht werden. 

Daf die besondere individuelle Art der Verknüpfung bestimmter 
Gedankengänge, wie sie etwa den Inhalt der »Weltanschauung« eines 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 533 


Individuums ausmacht, oder daß wenigstens die in der Denkcigenart 
etwa eines Schriftstellers sich aussprechende besondere Weise der Ge- 
dankenverknüpfung durch »Vererbung« überkommen, also ebenso über- 
tragbar sei, ist (von Psychiatern) als »knabenhafter Denkfehler« bezeich- 
net worden. Andererseits ist trotz alledem von psychiatrischer Seite 
ein Fall, in welchem eine zweifellos »Kranke« konsequent nach — von 
ihr selbständig und leidlich klar als »Lebensanschauung« formulier- 
ten — »Stirner'schen Prinzipien« handelte, zum Anlaß einer historischen 
Untersuchung darüber gemacht worden, ob nicht etwa Stirner selbst (der 
ganz »normal« handelte) dem gleichen »Krankheitstypus« (im klinischen 
Sinne!) zugerechnet werden müsse (Archiv für Psychiatrie 36, 1902). 
\Vererbbar soll (ebenfalls nach Ansicht von Psychiatern) »selbstverständ- 
liche nur die »Form« der psychischen Hergänge scin, die »Inhalte« wer- 
den »serworben«e. Was ist nun aber in diesem Fall unter »Form« und 
was unter »Inhalt« verstanden, angesichts der Viecldeutigkeit dieser 
Worte? Ein Beispiel zur Verdeutlichung: In Berlin wurde 1905 der Fall 
einer jungen in glücklichster Ehe lebenden scheinbar vollkommen >»nor- 
malen«, weder leidenschaftlichen, noch melancholischen, noch in der 
Stimmung labilen Frau vorgestellt, welche, ohne daf der geringste An- 
laß zu ermitteln wäre, am hellen Tage mitten aus heiterem Leben 
sich in die Küche begab und, rechtzeitig zum klaren Bewußtsein kom- 
mend, sich selbst bei dem Versuch, sich den Hals abzuschneiden, über- 
raschte. Da zwei Aszendenten durch Selbstmord geendct hatten, — woran 
sie jedoch ihres Wissens in keiner Weise gedacht zu haben er- 
klärte — würde der Laie von einem »ererbten Trieb zum Selbst- 
morde reden. Die Fachleute”) aber lehnen diese Auffassung durch- 
weg ab und sind der, durch Erfahrungen wohlbegründeten, Ansicht, 
daß nur von einer Disposition zu ciner spezifischen Art von akuter 
zeitweiliger Bewußtseinsstörung (»Dämmerzustand«) die Rede scin könne, 
dafs dagegen über die Frage: was im Verlauf dieser psychopathischen 
Stimmung etwa für Handlungen vorgenommen werden (ob Selbstmord 
oder ob etwa Gewalttaten, sexuelle z. B., oder sonstige, gegen andre 
gerichtete, Handlungen, ob überhaupt ein aktiv sich äuferndes Ge- 
bahren), durch jene »Disposition« durchaus nichts entschieden sei: das 
hänge von Umständen ab, die sich im einzelnen Falle meist, und 
generell jedenfalls, der Berechnung entziehen. Die Krankheits-Kate- 
gorie »Dämmerzustand« stellt hier die »Forme, die konkrete Eigenart des 
Handelns den »Inhalt« dar. Man wird nun auf den Gedanken kommen, 
dieser Scheidung von »Form« und »Inhalt« gegenüber etwa zu sagen: 
dal in einem »Dämmerzustand« doch vielleicht immerhin nicht jedes ganz 
beliebige Gebahren gleichmäßig wahrscheinlich sei, da8 vielmehr ein be- 
stimmter Ausschnitt aus allem überhaupt mögliche Sich-Verhalten, 





#8) Ziehen, der den Fall in der Charité vorstellte (vgl. Berl. klin. Wochen- 
schrift 1905, Nr. 40). 


6:34 Max Weber, 


insbesondere bestimmte Handlungsweisen (darunter: der Selbstmord) da- 
durch, vielleicht in sehr verschiedenem Grade, begünstigt werden, 
dieser pathologischen »Forme« also mehr oder minder als »Inhalt« »adä- 
quat; selen, im Gegensatz zu (nicht etwa: allen, aber: vielen) anderen 
»psychopatbischen« Zuständen und zum »Normalzustand«. Dann wärc der 
Gegensatz von (In Gestalt einer »Disposition«) ererbter »Forms und von 
realisiertem »Inhalt« kein absoluter. Die Chance, daf irgend eine unter 
die drattung »Dämmerzustand« fallende Zuständlichkeit eintritt, hätte 
ein durch die »ererbte Anlage«e gegebenes (im Einzelfall selbstredend 
gänzlich ungreifbares) Wahrscheinlichkeitssegment, während für den wirk- 
lichen Eintritt oder Nicht-Eintritt teils die Mitwirkung andrer er- 
erbter Dispositionen, teils vielleicht auch (unbekannt: wie und welche) 
»Lebensschicksales bestimmend sein könnten. Innerhalb dieses Wahr- 
scheinlichkeitssegments würde die Chance, daß eine bestimmte Art von 
Handlungen ausgeführt wird, je ihr, praktisch natürlich ebenfalls sicher 
nie ganz fafsbares und seinerseits wiederum teils erblich, teils akzidentiell 
bestimmtes Wahrschemlichkeitssegment haben. Indessen diese Auffassung 
wird von den Psvchiatern um deswillen nicht akzeptiert, weil die in einem 
»Dämmerzustande« vorkommenden Handlungen tatsächlich, so viel be- 
kannt, von jeder denkbaren Art seien und alle im Normalzustand vor- 
kommenden mitumfatsten, von denen sie sich nur durch das Abbrechen der 
im wachen Bewußtsein verlaufenden Motivationsverknüpfung unter- 
scheiden. Das ist eine für uns sehr wenig tröstliche Auskunft. Und kaum 
tröstlicher scheint es für uns überhaupt in der Psychopatholorie auszu- 
schen, wenn wir sie auf die Beziehungen zwischen (klinischer) Krankheits- 
»Form« und pathogenem Vorstellungs- und Willens-»Inhalts durchmustern. 
So ist es, namentlich aus Kraepelin’s Darstellungen, wohl auch dem 
sachlich interessierten Laien bekannt, dafi der psychiatrische Kliniker 
z. B. den »Inhalte der Wahnvorstellungen eines endogen Kranken 
(namentlich, aber übrıgens durchaus nicht nur eines solchen) als gänz- 
lich uncharakteristisch für den konkreten Typus der Krankheit behandelt, 
dals ferner überhaupt eine ganze unübersehbare Fülle von psychischen 
Symptomen, welche dem Laien als höchst »wichtigs ins Auge fallen, 
und nach denen er die Krankheiten klassihzieren würde, vor der Er- 
fahrung des Klinikers jegliche Bedeutung für Diagnose und Prognose 
verlieren. Ganz heterogene, d. h. in diesem Falle: durch somatische 
Gehirnvorgänge von nach Erscheinung und Verlauf gänzlich verschiedener 
Art bedingte, Erkrankungen können in breitestem Umfang gleiche psy- 
chische Symptome produzieren und die »gleiche< (d. h. somatisch gleich- 
artig bedingte) Krankheit kann sich in einer sehr bedeutenden Mannig- 
faltigkeit von anscheinend einander direkt widersprechenden psychischen 
Symptomen äußern. Es erfolgt aber überdies die Vererbung der Dis- 
position zu »gelstigene Erkrankungen, soweit darüber bereits feststehende 
Erfahrungen vorliegen, bekanntlich zum großen Teile, genauer! zu 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 535 


einem für die verschiedenen Arten von Krankheiten verschieden grofßien, 
im ganzen aber anscheinend überwiegenden Teile — »ungleichartig:, 
d.h. es kann in der Mehrheit der Fälle nur eine in Bezug auf das Krankheits- 
bild, welches schließlich realisiert wird, undeutliche und unbestimmte 
Disposition wirklich als »vererbt« gelten. Auch der Versuch des Nach- 
weises, daß »affektive« und »intellcktuelle« Störungen sich in der Ver- 
erbung ausschlössen, scheint gescheitert, ganz abgeschen von der Prin- 
zipienfrage der Grenzlinien beider Arten. Und in welchem prozentualen 
Umfang eine Realisation der ererbten Disposition zur Krankheit — ein 
»Manıfest«-Werden derselben — selbst bei einer, nach der Zahl der 
Erkrankungen gerechnet, sehr starken Belastung der Aszendenz, wirk- 
lich stattfindet, darüber schwanken die Zahlen der Statistik (sowcı 
man von einer solchen schon sprechen kann) ebenfalls sehr bedeutend. 

Die Fachleute erklären, mit der Feststellung bestimmter Regelmäßig- 
keiten in Bezug auf Vererbungschancen nach Grad und Richtung vor- 
erst notgedrungen immer vorsichtiger geworden zu sein. Manche auf- 
fallenden Erscheinungen bei den nordamerikanischen Negern: der Aus- 
bruch gewisser, als »erblich« geltender, Geisteskrankheiten bei ihnen 
aut der einen Seite, ihre, wie es scheint, trotz aller noch immer bestehen- 
den Differenzen, immerhin stetig zunehmende Angleichung an die dort 
im übrigen herrschenden Zustände, nach der Emanzipation andrerseits 
lassen die Bedeutung rein gesellschaftlicher Bedingungen als unvermutet 
stark erscheinen und drücken dadurch auch den Wert der bisher noch 
in den Anfängen stehenden Untersuchungen über die quantitativen und 
qualitativen Unterschiede der psychischen Morbidität der »Rassen- 
und Volksstämme®*e) als geeigneten Materials für die Analyse ererbter 
psychische Differenzen ebenfalls mit herab. Dies um so mehr, als die 
wenigen vorliegenden, allerdings methodisch noch äußerst primitiven, 
Untersuchungen über die (normale!) Differenzialpsychologie verschiedener 
Generationen (der gleichen Kulturschicht) einer gegebenen Bevölkerung 
der Gegenwart, soweit sie überhaupt charakteristische Unterschiede 
vermuten lassen, ätiologisch ın die gleiche Richtung weisen, wie die in 
den psychiatrischen Kliniken beobachteten »Stammesdifferenzen:! auf 
den Einfluß des allgemeinen Kulturstandes. Da ferner hirnanatomische 
Bilder von wirklich durchweg »normaler« (d.h. in Wahrheit: idealer) Rein- 
heit von allen Abweichungen auch bei »Gesunden: gar nicht übermälsig 
häufig zu sein und jedenfalls sehr beträchtliche Deformationen mit ganz 
normalem Funktionieren des Gehirns verträglich scheinen und da überhaupt 


Wa) So die stärkere Neigung der bayerischen Irrenanstaltsinsaßen zur Gewalt- 
samkeit, der Pfälzer zur Unruhe, der Sachsen zum Selbsunurd, — während die Spe- 
ziħsche Neigung der Romanen und Slaven zur Hysterie, speziell ihren schwereren 
Form, allerdings, nach der Religionszeschichte zu schließen, wohl eher als echte 


ererbte »Stammesqalitäte anzusprechen wäre. 


536 Max Weber, 


keine Zelländerung allein als solche als für eine Psychose »spezifisch: 
gelten soll, während andrerseits gerade für manche der am stärksten 
und (nach den früheren Annahmen wenigstens) am gleichartigsten vererb- 
lichen »geistigen« Erkrankungen keinerlei Deformationen im Gehirn nach- 
weisbar sind °°j, so begreift es sich, wenn von psychiatrischer Seite ge- 
radezu gesagt wurde: es grenze beinahe an Hohn, wenn man von Erb- 
lichkeitsgesetzen spreche !P%), — zumal die »Belastungs«-Zahlen der 
Massenstatistik vor kurzem noch zwischen 4°/o und go"/o schwankten. 
Ganz so desperat, wie man bei Lektüre derartiger Aeußerungen glau- 
ben könnte, stehen die Dinge in Wahrheit nun wohl nicht. Zunchmende 
Sorgfalt der Aufnahme und Untersuchung ergeben überall zunehmende 
Erblichkeitszahlen !%), und selbstverständlich gibt es auch eine bedeu- 
tende Anzahl sehr bestimmter psychologischer Merkmale für die 
einzelnen Kategorien von Krankheiten, darunter auch zahlreiche »in- 
haltlich« bestimmte (schon z. B. ein Merkmal wie: »Sinnlosigkeit« einer 
Reaktion, ist ein »inhaltliches«, mag es noch so »generell« und negativ 
secin). Allerdings: bei den cigentlich sog. »organischen« Psychosen, 
insbesondere den Verblödungspsychosen (Paralyse, dementia praecox) 
schließt die spezifisch feste Umrissenheit des Krankheitsbildes und die 
Irrationalität aller psychischen Beglciterscheinungen eigentliche Ueber- 
gangsstufen zum »normalen« Zustand (der hier nur als partieller »De- 
fekt« bei Stillstand oder — bei Paralyse — Ausheilung existiert) und 
damit alle Vergleichbarkeit mit ihm aus. Anders freilich auf dem 
großen Gebiet der nicht »organischen« 1%?) degenerativen Erkrankungen: 
zunächst also der Hysterie und der verwandten Neuropathıien. 


») So namentlich bei gewissen, in abgeschwächter Form äußerst verbreiteten 
»zirkulären« Störungen. 

we) Strohmayer, Zeitschr. f. Psych. 61, 1904 und Münch. med. Wochen- 
schrift 1901, Nr. 45 u. 40. 

191) Die Arbeiten von Jenny Koller (Archiv f. Psychiatrie 28), welche 
bei Untersuchung einer gleichen Zahl Geistesgesunder und Geisteskranker nur cin 
mäßiges Ucberwiegen der Belastung bei den letzteren (76,5 gegen 590%) zeigten, 
und die Zahlen von Diem, Arch. für Rassen- und Gesellsch.-Biologie 2, 1905 
(77,0 gegen 66,5 0/,) ergeben das richtigere, der Bedeutung der Vererbung wesentlich 
günstigere Bild — wie Diem nachweist — erst bei Sonderung nach den Krank- 
heiten und gesonderter Betrachtung der direkt Belasteten. Vgl. ferner: Tigges, 
Allg. Zeitschr. f. Psych. 64 (1907). Die Einflüsse der, besonders bei Einbringung 
von Männern, fast immer unvollständigen Angaben der Verwandten täuschen zu 
niedrige Zahlen in den üblichen Statistiken vor. 

1°) Organische heißen in der Psychiatrie im klinischen, hier gebrauch- 
ten Sinne des Wortes die durch (im Prinzip) schon jetzt sichtbar zu machen- 
de Gehirnveränderungen bedingten Psychosen. Die am meisten »sendogene ver- 


erbbare und verbreitetstee reine Psychose: die von Kracpelin sogen. »manisch- 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 537 


Ueber das Ma des Hineinspielens von ererbten Dispositionen in 
diese Erscheinungen herrscht aber die gröfste Unsicherheit. Nament- 
lich war bei dem ersten Auftreten der Freudschen Theorien, welche 
akzidentielle Momente fast zur alleinigen Krankheitsquelle zu stempeln 
schienen, der Streit überaus heftig entbrannt:! er scheint jetzt, mit zu- 
nchmendem Verblassen der Thesen Freuds, im wesentlichen auch hier 
iin dem uns alleın interessierenden Punkt) sich dahin zu schlichten: 
daß eine (im Einzelfall niemals näher nach Art und Maß greifbare) 
»Dispositione mindestens regelmäßige (aber nach Freud: nicht aus- 
nahmslose; »Bedingung«, konkrete Erlebnisse aber »Ursache« der be- 
treffenden Krankheitserscheinungen seien, welche Freud nach der Art 
des Erlebnisses, durch die jede einzelne Form verursacht werde, zu 
klassitizieren gesucht hat. Da nun feststeht, daf3 diese Erlebnisse keines- 
wegs Immer die Folge der Hysterisierung bezw. neurotischen Er- 
krankung zeitigen, so bestände generell nur ein »Adäquanze«-Verhältnis 
zwischen jenen Lebensschicksalen und dem entstehenden — mehr oder 
minder deutlich entwickelten — Abnormitätstypus. Und cs bleibt 
der Anteil der Vererbung in allen diesen Fällen vorerst ein gänz- 
lich vieldeutiser:*— dabei aber handelt es sich hier um Abnormitäten 
von aufserordentlicher Verbreitung und großer (auch kulturgeschicht- 
licher) Tragweite. Was möglich scheint, ist einerseits (wie schon an- 
gedeutet, cf. Anm.°°*) die Feststellung von ethnischen Differenzen 
der Hysterisierbarkeit: dabei würde es sich wenigstens wahrschein- 
lich um \Vererbungsceinflüsse handeln. Auf der anderen Seite 
ist — ohne daß der Laie irgendwie beurteilen könnte, mit welchem 
endgültigen Erfolg — in geistreicher Weise der Versuch gemacht 
worden, gesellschaftliche Schichten in dieser Hinsicht zu 
scheiden, und man wird sagen dürfen, daf hier vielleicht ein erheb- 
liches Arbeitsfeld für die Gewinnung pathologischer psychischer All- 
tags- Typen gegeben ist, — aber, soweit dies gelingt, ersichtlich auf 
der ätiologischen Basis des »Kultur<- (bezw. Unkultur-)Einflusses und 
nicht der »Vererbung». 

Schließlich gibt es einige andere charakteristische und in hohem 
Grade sendogene- (ererbte) degenerative Psychosen, welche diese selbe 
Figenschaft: "auch in den alltäglichen Lebenserscheinungen, in stark 
abschlafster Form, sich sehr oft zu finden, aufweisen. Es sind nament- 
lich die cinfachen und die zirkulären manischen und melancholischen 
Zustande, von denen aus der Weg zu zahlreichen innerhalb der (kon- 
ventionellen) Breite des »Gesunden« liegenden alltags-pathologischen 
Unterschieden der persönlichen »KEigentümlichkeiten: völlig offen Hegt, 
Aber auch in diesen Fällen scheint, wie bei der Hysterie und den Neuro- 
pathien, Gleichartigkeit der Vererbung nicht streng gewährleistet. 
lepressivene Störungen, wären nach diesem Sprachgebrauch nicht orranisch, 


soudem funktionelle ; 


LpA 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpoliük. NNIXN. 2. 3 


538 Max Weber, 


Jene generellen Klassifikationen endlich, welche der Psycho- 
pathologie zur Kennzeichnung von Differenzen der »Persönlichkeit« 
für ihre Zwecke genügen, reichen an Differenziertheit entfernt nicht 
an jene Unterscheidung von »Grundqualitäten« heran, welche, wie wir 
sahen, Kraepelin für seine arbeitspsychologischen Untersuchungen ge- 
macht hat. Auf diese aber kommt es für die »Arbeitseignung« an, und 
es fragt sich nur das eine: ob sie bereits so sehr in sletzte- Einzel- 
Komponenten zerlest sind, daß die Frage nach ihrer erblichen oder 
akzidenticllen Provenienz, bzw. nach dem Grade, in welchem Erblich- 
keit und Lebensschicksal auf ihre Entwicklung wirken, bereits gestellt 
werden darf. Eine solche »Zerlegung« in »letzte« Einheiten wird 
dann für uns die Form der Fragestellung annehmen müssen: inwieweit 
;‚Adäquanze-Beziehungen zwischen dem Besitz jencr einfachsten und 
rein formalen Eigenschaften und den stets sehr konkreten Anlor- 
derungen der gewerblichen Arbeit bestehen. Aber es mul vorsichts- 
halber auch noch vor der Annahme gewarnt werden: daß, weil aller- 
dings als »vererbliche im biologischen Sinne nur >formale« Disposi- 
tionen gelten können, deshalb auch umgekehrt alle Qualitäten, welche 
uns spezifisch »formal= oder seinfach« erscheinen, auch spezifisch sver- 
erblich« seien. Nicht die Richtung, in der wir zerlegen und generali- 
sieren, sondern nur die Erfahrung kann darüber entscheiden, welche 
psyichophysischen Qualitäten im Sinne der spezifischen V e r crb bar- 
keit seinfachs und »formal« sind. 

Im Ganzen ist die unter uns Jaien sehr weit verbreitete An- 
sicht: dafs die Psychopathologie die Gelegenheit gewähre, die >charak- 
terologischen« und sonstigen Unterschiede der » Veranlagunge besonders 
»rein«, weil in besonders ausgeprägter Steigerung ihrer Eigenart, zu be- 
obachten und für ihre Erblichkeit von da aus Licht zu gewinnen, 
nur in großer Beschränkung richtig. Wenn sie etwas lehren kann, 
so ist es die Mahnung: nicht allzu voreilig komplizierte und spezi- 
sche Qualitäten als im biologischen Sinne »ererbt« abzustempeln und 
auch mit der Annahme der (im biologischen Sinne) »erblichen« Ueber- 
tragung »erworbenere psychischer oder psychophysischer, die Arbeits- 
eignung bestimmender, Qualitäten möglichst vorsichtig zu sein!®). Die 
Ucbertragung celterlicher Eigenarten auf die Kinder durch »Tradition« 
(im Gegensatz zur biologischen Vererbung) erfolgt ja nicht immer durch 
bewußte Tradierung, — sondern ebenso durch unbewußite Nach- 
ahmung von frühester Jugend an. Und von der Annahme einer (im 
biologischen Sinn) »erblichen« Anpassung an bestimmte konkrete Ar- 


193) Die früher mehrfach auch von Fachleuten geäußerte Annahme: daf psy- 
chische Krankheiten nach ihrem »Manifest<-Werden leichter vererblich seien, bot 
hierfür eine verlockende Analogie. Aber diese Annahme scheint nicht sicher er- 


weislich zu sein, 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 539 


beitsweisen kann, nach dem was heute an Material vorliegt, vorerst 
keine Rede sein. Andere Momente spielen so stark auslesend und 
anpassend hinein, daß jede Aussonderung des » Vererbungs«-Faktors 
z. 2. noch absolut problematisch erscheint. Daß erworbene krankhafte 
»Nervosität« und überhaupt Nervenqualitäten der Mutter in der Schwanger- 
schaftszeit das Nervensystem des Kindes tief beeinflussen können, ist 
an sich schr plausibel. Wie es aber sonst mit der Uebertragrung er- 
worbener Nervendualitäten auf die Kinder steht, ist — so gern man 
annehmen möchte, daß diese erworbenen somatischen Qualitäten den 
Keim stärker als alle anderen äußeren Einflüsse beeinflussen können 
— vorerst unbekannt. Um Nervenqualitäten aber handelt es sich heute, 
zumal bei der »gelerntene Arbeiterschaft, für die Arbeitseignung in 
hervorrasendem Maße. 

Das Eine aber können wir aus dem über die Psychopathologie 
(sesagten Jedenfalls entnehmen : daß für unsere Bedürfnisse vorerst der 
Streit der Vererbungstheorien gänzlich außer Sichtweite bleiben 
mul und auf keine Weise in die Erörterungen, um die es sich hier 
handelt, hineingetragen werden darf. Wenn im Einzelfall die Tat- 
sache, daß bestimmte, für die Arbeitseignung relevante Qualitäten mit 
Wahrscheinlichkeit als ererbt anzuschen sind, einmal wirklich durch 
Zusammenarbeit unserer Erhebungsmittel mit den Ergebnissen der bio- 
logischen und psychologischen Begriffsbildung festgestellt werden könnte, 
so wäre dies ein in jedem Falle wichtiges Ergebnis, — aber es ist 
sehr gleichgültig, ob man es nach Lamarck, Darwin, Weismann, Semon 
oder nach wem sonst immer »erklären« kann: es wird sich wohl meist 
— da es sich stets nur um einige Gencrationen handelt — bereit zeigen, 
sich jeder dieser Erklärungsformen irgendwie zu fügen. Damit ist 
nicht gesagt, daß es nicht recht nützlich wäre, die wesentlichen Grund- 
züge dieser Theorien wenigstens überhaupt zu kennen: in ihrem Wider- 
streit mit einander können auch sie cine Warnung darbieten, die +Ver- 
erbunge nicht in Bausch und Bogen als etwas Einfaches, Problemloses 
anzuschen und nicht allzu schnell mit der Verwendung dieses Begriffs 
bei der Hand zu sein. Bis Fälle (im biologischen Sinn) erblicher 
Angepaftheit einer Bevölkerung oder eines Arbeiterstammes an spe- 
zifische Arbeitsarten, wenn solche sich überhaupt nachweisen lassen 
werden, einmal ziffernmäßig und zweifelsfrei festgestellt sind, — mag man 
dabei das Maß der Spezialisierung noch so bescheiden ansetzen, — 
werden noch Jahrzehnte vergehen. Die heutige Aufgabe ist die sorg- 
same Durchforschung eines möglichsten Maximums von großen, mög- 
lichst gleichbleibende und rechnungsmätig falSbare Arbeit verrichtenden, 
Gruppen von Arbeitern in den verschiedensten Industrien daraufhin: 
ob und wie Unterschiede der geographischen, kulturellen, sozialen, be- 
ruflichen Provenienz mit Unterschieden der spezifischen Leistungs- 
fahigkeiten oder mit quantitativen Unterschieden der gleichen Leistungs- 


35* 


540 Max Weber, 


fähigkeit parallel gehen oder nicht. Ehe hier nicht ein gewisses 
Minimum wirklich sicherer, kausal deutbarer charakteristischer Zahlen 
vorliegt — und das wird Zeit erfordern — kann Weiteres nicht er- 
reicht werden. Nochmals: es wäre ohne alle Frage jeder Nachweis, 
dat Lebensschicksale und »Milieu< (im strengen Wortsinn), insbesondere: 
Art der Berufsarbeit der Eltern oder.Voreltern von Arbeitern, auf deren 
Arbeitseignung einen greifbaren Einfluß — und welchen? — im Sinne 
wirklicher »Vererbung« (im biologischen Sinn), d.h. der Erzeugung 
einer bestimmten für die Arbeitseignung relevanten und gleich- 
artigen Differenzialqualität der folgenden Generation gehabt haben, 
von der allergrößten, für einzelne Fragen unserer Disziplin vielleicht 


grundlegenden, Tragweite. Aber — entgegen der vielfach bei den 
Soziologen herrschenden Ansicht — wäre es von sehr geringem Belang 


für unsere Zwecke: welche der verschiedenen, sich zur Ver- 
fügung stellenden Vererbungstheorien die Tatsachen am adäquatesten 
erklären könnte. Für unscre Zwecke wäre nur cin Resultat von Erheb- 
lichkeit wie z. B.: daß, wenn in einer gegebenen Bevölkerungsgruppe eine 
Generation eine Berufsübung bestimmter Art durchgemacht hat, die 
folgende Generation eine Differenzialqualifikation der Größe x für diese 
Berufsarbeit zu besitzen pflegt. 

Ich habe an anderer Stelle!°%) versucht, im Sinne dieser Reserve 
gegenüber Fragestellungen, die wir unsererseits nicht beantworten 
können, einige Anregungen für die vom Verein für Sozialpolitik unter- 
nommene Enquete über Auslese und Anpassung der Arbeiterschaft der 
geschlossenen Großindustrie zu geben und höre mit Vergnügen, daß 
das Institut Solvay in Brüssel unter der Leitung von Prof. Waxweiler 
eine ähnliche Erhebung zu veranstalten beabsichtigt!®). Man darf sich 





104) In einer als Manuskript gedruckten Denkschrift für den Verein f. Sozial- 
politik, 1908. 

15) Von den bisherigen Arbeiten des Instituts sind ein Teil wesentlich popu- 
lärer Art: dahin gehört von den »Actualit£s socialese: L. Querton, L’ausmen- 
tation du rendement de la machine humaine (1905), während die Arbeit von Mlle. 
J. Joteyko, Entrainement et fatigue au point de vue militaire (1905), nament- 
lich in den Fragestellungen (S. sof.) manches Wertvolle bietet, wennschon von den 
angeführten Tatsachen der Satz, dafs stets nach (relativ) kurzer Zeit das Optimurn 
des für das betreffende Individuum überhaupt erreichbaren Uecbungsstandes erzielt 
werde, weitere Ucbung also zwecklos sei, mit den bisher gemachten Beobachtungen 
in der Industrie nicht übereinstimmt. Damit ist nicht gesagt, daß er nicht für 
das Schießen vielleicht wirklich gelten könne — weil hier Begabungsdifferenzen 
in der Tat wohl von großer Bedeutung sind. Mir ist selbst das fraglich. Vor 
allem aber: die Tendenz dieser Arbeit macht die Sache etwas verdächtig. Jener Satz 
soll dem pazifistischen Verlangen nach Abkürzung der Dienstpflicht dienen, Dazu 


ist er — man kann das bedauern, aber schwerlich ändern — nicht geeignete Wer 


Zur Psychophysik der industriellen Arbeit, 541 


nur keine Illusionen über zwei Punkte machen: ı. darüber, daß eime 
wirklich die Sache fördernde Arbeit auf diesem Gebiete keine Leistung 


die deutsche Armee wiederholt, zuerst mit und nachher ohne die »dreijährigen« 





Leute gesehen hat, weiß, dafs sie sich seit Ausscheidung der letzteren geändert 
hat. Ob durchweg zum militärisch Guten, kann der Laie nicht beuiteilen (obwohl 
ersichtlich Manches dagegen spricht), aber es ist das Gegenteil jedenfalls, je nach 
den gestellten Ansprüchen, möglich und damit entfällt die Zulässigkeit so genereller 
Urteile. Denn das erzielte Schieß-Optimum tut es nicht allein, auch die (vom 
menschlichen: Standpunkt betrachtet gewiß höchst unerfreuliche) Aenderung der 
ganzen inneren Attitude des Mannes, deren Fortschreiten man gerade auch an dem 
spezifischen Landsknechts - Selbstgefühl der »Dreijährigene beobachten konnte, 
kann militärisch-technisch relevant sein. Und gerade die Zusammendrängung 
und Intensivierung der »UÜcbung«e durch die Kürze des Dienstes trägt die Ge- 
fahr des >hyperentrainemente in sich. Ueberdies ist die Schießleistung auf der Flotte 
ganz fraglos nicht durch Uebung von kurzer Dauer zu erhöhen. Hier haben 
an den großen Geschützen mehrere Mann zusammenzuwirken und die Ueberlegenheit 
der englischen Flotte (wenigstens in den Rekord-Leistungen) hängt zweifellos mit 
dem automatischen Ineinanderspielen der in Jahrelanger Gewöhnung gänzlich 
aufeinander eingestellten Bedienungsmannschaft zusammen. Es ist jedenfalls mit 
dem bisherigen Material ziemlich schwierig, hier sichere Schlußfolgerungen zu ge- 
winnen, Die esoterischen (auch privatim selten geäußßerten) Ansichten auch sehr her- 
vorragender, weltkundiger und zugleich politisch unbefangener Militärs sind heute 
schon der Massendienstpflicht als alleiniger Grundlage des Kriegswesens nicht 
mehr unbedingt günstig. Je mehr der Kriegsbetrieb maschinell wird, desto mehr drängt 
auch er zur Verwendung jahrelang geschulter Spezialisten und damit wieder zur Ein- 
fügung von einem Stück berufsinäßiger Lohnarbeit in die zunehmend zum Miliz-Charak- 
ter drängende Zwangsarbeit der »sallgemeinen Wehrpflichte, welche die Grundlage der 
Kriegführung weder ewig war — in England sind es bekanntlich religiös-ethische 
Momente gewesen, welche das siegreichste Heer seiner Zeit: die Armee Cromwells, 
das Prinzip des zwangsweisen Kriegsdienstes grundsätzlich verwerfen ließen — 
noch, vielleicht, ewig sein wird. Dies alles nur nebenbei: es ist die Schwäche 
mancher Arbeiten aus »positivistischen«e Kreisen, dafs sie überall der gewiß »guten 
Sache«, die sie vertreten, auch auf ihre Argumentationen Einfluß gestatten. Ob 
die Bemerkungen von Mlle. Joteyko über die Beziehungen von Muskel- und Nerven- 
übung und -Ermüdung in Kap. VI überall einwandfrei sind, wage ich nicht zu 
beurteilen. Unglücklicherweise werden die »cenergetischene Begriffe Solvays ge- 
lezentlich hincingemengt. (So ist zu S. 75 unten zu bemerken, dal} auch eine 
»Auslösunge nur durch Energieverbrauch möglich ist, die »Nervenzentren« also 
duch nicht außerhalb der Energie-Oekonomik stehen, und zu S. 83 oben, daß die 
psychische Widerstandskrafte — eines Heeres — doch keine Funktion der 
»Intelligenz« ist u. dergl. mehr.) Im übrigen bedaure ich, daß mir der sehr in- 
struktive Artikel der Verf. (»Fatigue«) im Dictionnaire de physiologie s. Z. ganz 
entgangen ist. Auf diese Arbeit sei hier nachträglich verwiesen. 


Das lesenswerteste Heft der »Actualitcs< ist zweifellos die Darstellung von 


542 Max Weber, Zur Psychophysik der industriellen Arbeit. 


einiger Monate ist, — 2. daß die ersten wirklichen Resultate erst 
dann zu erwarten sind, wenn Dutzende solcher Arbeiten vorliegen. 


L. G. Fromont über die Erfahrungen, welche mit dem Ucbergang von der 





Doppelschicht (Zwölfstundentag mit 10 Stunden effektiver Arbeit) zur dreifachen 
Schicht und damit zum Achtstundentag (7'/» Stunden effektive Arbeit) beim Rösten 
der Zinkblende in der von ihm geleiteten chemischen Fabrik gemacht wurden. Ein 
näheres Eingehen auf diese mit Recht viel beachtete Schrift unterlasse ich aber, 
da die Erörterung der Wirkungen der Arbeitsdauer hier überhaupt beiseite ge- 
lassen wurden, Zur Rechtfertigung dafür kann jetzt außer auf den früher zitier- 
ten Artikel Herkners, auch auf die seitdem (1909) erschienene Schrift von E. 
Bernhard (Höhere Arbeitsintensität bei kürzerer Arbeitszeit, ihre personalen 
und technisch-sozialen Voraussetzungen, Schmollers Forschungen, Heft 138) ver- 
wiesen werden, welche das Thema in kurzer Uebersicht systematisch, natürlich 
in keinem Sinn erschöpfend, aber jedenfalls nach Lage des vorerst allein vor- 
handenen Materials und gemessen an dem, was der Autor beabsichtigte, im ganzen 
recht gut behandelt, ohne gerade gänzlich Neues gegenüber Herkner zu bringen. 
Gut ist die Literatur herangezogen, (Ich weise nur beiläufig darauf hin, dafs 
die auf S. 23 dieser Schrift wiedergegebenen, mir entgangenen Angaben der 1905 
vom Reichsamt des Innern bearbeiteten Denkschrift über die Arbeitszeit der Fabrik- 
arbeiterinnen die Beobachtungen über die Wochentagsleistungen in der Weberei, 


bestätigen, welche ich oben vorgetragen habe: Ansteigen von Montag bis Mittwoch, 


Kollaps am Donnerstag, leichtes Ansteigen Freitag, dann — infolge der um eine 
Stunde kürzeren Arbeitszeit! — Aufsteigen der Stundenleistung am Sonnabend 


zum Wochenoptimum. Der Verfasser kannte übrigens, wie er sagt, meine Auf- 
sätze nicht. Einige schiefe Bemerkungen laufen mit unter: — so gehört auf 
S. ı der einleitende erste Absatz gewiß nicht zur Sache, und die Bemerkung 
S. 33 Anm. ı a. E. ist sachlich inhaltsleer, da dem Arbeiter seine Qualität, et- 
was »anderes«e als ein >»willenloses Atome zu sein, ja an sich gar nichts nützt. 
Manche Behauptungen, speziell im Schlußabschnitt, stehen in ihrem Optimismus 
mit der sonst zu rühmenden Reserve des Verf. nicht gut im Einklang: Herkner 
z. B. ist bezüglich der Bedeutung der Automatisierung mit Recht reservierter.) 
— Die anderen schon gedruckt vorliegenden Arbeiten des Institut Solvay — 
auf welche gelegentlich in anderem Zusammenhang zurückzukommen ist — kommen 
für unsere Zwecke wenig in Betracht. (Ganz wertlos ist die unter anspruchsvollem 
Titel auftretende Arbeit von Ch. Henry: Mésure des capacités intellectuelle et 
energetique — vergl. dazu meine Bemerkungen anläßlich der Besprechung von 
Ostwalds »Energetischer Sozivlogie« weiter unten in diesem Heft.) — Welchen 
Nutzen die zu erwartenden Arbeiten des Instituts von der Verwendung kinemato- 
graphischer Aufnahmen der Arbeitsverrichtungen für die psychophysische Analyse 
der Arbeit ziehen werden, bleibt abzuwarten. Vorerst liegt darin nur ein »ori- 
gineller Einfall<, allein gewifßs ist es gar nicht ausgeschlossen, daß bei richtiger An- 
stellung der Beobachtungen nachher eine exaktere Messung der Zeitdauer der 
einzelnen Reaktionen, aus welchen sich die konkrete Hantierung zusammensetzt, 


ermöglicht wird, — und das wäre durchaus nichts Unerhebliches. 





543 


Neuere Geschichtsphilosophie. 
Kritische Analysen. 


Von 
FRANZ EULENBURG. 
IV.*) 
Inhalt: I. Gottls Grenzen der Geschichte, S. 543—568. 

1. Der logische Ausgangspunkt, 2. Das logische Geschehen und sein Träger. 
3. Das »Werkzeugtiere und der Geschehenszusammenhang der Geschichte. 4. Der 
»Allzusammenhang des Erlebten« als reale Einheit. 5. Der Gegensatz zur Meta- 
historik: a) Klassifikation der Gattung und individuelles Geschehen. . b) Kausal- 
geschichte der Art und unmittelbares Begreifen, 6. Das »absolut Gewisse« kein 
(segensatz. 7. Erlebnis in der Geschichte. Agnostizismus. III. Dittrichs 
Grenzen der Geschichte S. 568—574. 1. Ordnungsprinzip als Unter- 
scheidungsmerkmal. 2. Bedenken gegen diese Einteilung. 3. Das teleologische 
Prinzip in der eigentlichen Historik. 


- — ———_—— 1M 


C. Grenzfragen der Erkenntnistheorie (Schluß). 
I. Gottls Grenzen der Geschichte. 


Ganz andere und weit engere Fragen sind es, die Gottl beschäf- 
tigen. Auch die Methode ist eine andere: er will vor allem durch 
logische Deduktionen die Geschichte von den Naturwissenschaften ab- 
grenzen. Die Ausführungen haben bei Philosophen und Historikern 
Beifall gefunden. Und wirklich wendet der Verfasser nicht geringen 
Scharfsinn auf, um seine These zu beweisen. Manches was sonst mehr 
unklar gefaßt als scharf formuliert wird, tritt bei ihm mit aller Deut- 
lichkeit hervor, zumal Gott! vor keiner Konsequenz zurückschreckt. 
Wegen dieser Logik scheint mir die Schrift einer eingehenden Behand- 
lung wert. Wir vermögen dadurch zugleich das Arsenal ciner ganz 
bestimmten philosophischen Richtung der Geschichtstheorie zu erkennen, 


——m ‘o IM 


*) Vgl. Bd. XXIX 1, S. 168. 


544 Franz Eulenburg, 


die in der Gegenwart keine geringe Rolle spielt. Mit der Aufdeckung 
der logischen Konsequenzen werden wir darum auch wieder allgemeine 
sozialwissenschaftliche Probleme berühren. 

Um ganz schreckliche Dinge muß es sich bei dieser Grenzal- 
steckung handeln: denn nicht wenig sittliche Entrüstung spricht aus 
den Worten des Heidelberger Redners. Die Tempelwächter des histo- 
rischen Heiligtums werden alle zur Fanfare geblasen. »Frasen von 
wuchtigem Belang greift er auf«, wie Gottl??) sich in seiner krausen und 
oft kurzweiligen Sprache ausdrückt. Ein »Wagnis« nennt er darum 
sein Beginnen — handelt es sich doch um nichts mehr und nichts 
weniger als »um die Emanzipation des historischen vom naturwissen- 
schaftlichen Denkens (S. 59). »Die Selbstherrlichkeit der historischen 
Erkenntnis muß gerettet werden gegen jene Sendboten der allein selig 
machenden Naturwissenschaft.« Nun ist der einfache Tatbestand zu- 
nächst der, daf3 die überwältigende Menge der Historiker im Besitzc 
der unbeschränkten Herrschaft sich befindet. Sie sind auch im allge- 
meinen durch ihren Mangel an Vertrautheit mit den naturwissen- 
schaftlichen Anschauungen von selbst vor solchen Ketzercien geschützt. 
Anschauungen wie etwa die von Ludo M. Hartmann in seiner AD- 
handlung »Ueber historische Entwickelung« sind ganz und gar ver- 
einzelt und wagen sich kaum hervor. Nur sehr wenig wird wirklich 
auf dem Grenzgebiete etwa der »politischen Anthropologie« gearbeitet 
und die Historiker beachten es mit verschwindenden Ausnahmen ım 
allgemeinen gar nicht. Auch das Machtverhältnis hiegt ganz zu Gunsten 
der alten, angeblich rein historischen selbstherrlichen Erkenntnis. 
Die paar Outsiders, die rein quantatıy ganz verschwinden in der Menge 
der Getreuen, müssen nun aber doch starke Beunruhigungen hervor- 
gerufen haben, wenn solche Kraftmittel nötig werden. Oder sollte es 
etwa mit der bisherigen wissenschaftlichen Begründung der herrschen- 
den Auffassung nicht zum besten bestellt gewesen sein? Furchtbare 
Dinge müssen sich also tatsächlich zugetragen haben -— wie wir gc- 
schen, ist ja sogar Altmeister Burckhardt des Verdachtes verdächtig 
zu nennen Und darum ruft Gottl für die »Moral« seiner Ausführungen 
alle groen Geister zu Kronzeugen der Wahrheit an: Dilthey und Win- 
delband, Rickert und Münsterberg, Droysen und Bernheim, ©. Lorenz *%) 
und Ed. Meyer, Schuppe und Stammler. Wenn das nicht hilft! Zwar 
in der Wissenschaft gilt bekanntlich nur die Kraft der eigenen Argu- 


43) Gott], Die Grenzen der Geschichte. — Leipzig, Duncker u. Humblot, 
1004, IX u. 142 SS. — Die Niederschrift dieses Abschnittes liegt schon längere 


Zeit zurück. 
4) Sehr fraglich, ob Ottokar Lorentz hierherunter gehört; denn seine 
Generationsthevrie hat ein verdächtig naturwissenschaftliches Gepräge und erfieutl 


sich bei den politischen Anthropelugen großer Anerkennung! 


Neuere Geschichtsphilosophie. 545 


mente, nicht irgendwelche sei es auch die höchsteAutorität, noch weniger 
etwa das Urteil der ȟberwiegenden AMehrheite. Unfehlbarkeit gibt cs 
hier nicht. 

Denn allerdings mit der angeblichen »Selbstherrlichkeit« der prak- 
tischen Geschichtsschreibung ist es bislang wenigstens — möglicher- 
weise wird es künftig anders! — immer so ein eigentümliches Ding 
gewesen. Diese Selbstherrlichkeit hat nämlich bei Lichte beschen 
niemals bestanden. sDer uralte Ädelsbriefe und die »ruhige Pflege«, 
die angchlich nur gegenwärtig von den Ketzern gestört wird, wie Gott] 
behauptet, haben ja nicht gehindert, daf die Historiker bisher wenig- 
stens immer ihre Prinzipien von aufSen genommen haben: von der 
Religion, vom Staate, vom Rechte, von der Philosophie, vom Wirt- 
schaftsicben. Auch die nationale Geschichtsschreibung ist eine histo- 
risch bedingte und von äußeren Momenten abhängige, deren Wurzeln 
sich deutlich aufzeigen lassen. -»Selbstherrlichkeit?!< Wo soll die auch 
herkommen? Die praktische Geschichtsschreibung ist nie selbständig 
gewesen und kann es ihrer Natur nach nicht sein, sondern war immer 
von den andern systematischen Wissenschaften abhängig. Ihre eigenste 
Tat ist die kritische Methode der Quellenforschung, auf die die deutsche 
Geschichtsschreibung mit Recht stolz sein kann, da sie diese tatsäch- 
lich ganz aus sich selbst hat, wenn sie auch starke Anlehnung an die 
Philologie dabei genommen hat. Aber die Prinzipien ihrer Aufiassung 
und Erforschung? Man zeige doch einmal, da8 die Geschichtswissen- 
schaft hierin nicht fremden Impulsen und Anregungen nachgegangen 
Ist. Warum soll sie also an sich nicht auch einmal abwechselnd von 
der Soziologie oder Naturwissenschaft befruchtet werden, wenn sie sich 
von der Politik, der Nationalökonomie, der Rechtslehre, der Volkskunde, 
der Geographie so oft und so lange hat beeinflussen lassen >? Es 
wäre so neu, so merkwürdig, so revolutionär als immer dargestellt wird 
keineswegs, Zumal wenn gezeigt werden kann, dat diese Beeinflussung 
der Wissenschaften überhaupt eine wechselseitige ist). Jene Becin- 


©, Auch jenes viel zitierte Wort Rankes ist vor allem aus der Zeit seines 
Schaffens und der damaligen Abkehr von Metaphysik und Geschichtsphilosophie, 
als Ausdruck der empirischen Strömung seiner Zeit zu verstehen und zu erklären, 
kann also darum noch nicht Allgemeinzültirkeit beanspruchen. 

'#, Dies war der unverkennbare Sinn der ersten Ausführungen meines Vor- 
mages Gesellschaft und Nature (dieses Archiv 1005 S. 519 f.1: umgekehrt zu zeigen, 
daB auch die Naturwissenschaften starke Anleihen und viele Anschauungen der 
Lehre von Gesellschaft und Staat entnommen hätten — Dinge, die nun cinmal 
feststehen und die gegenseitige Abhängigkeit aller Wissenschaften von einander 
deutlich zum Bewußtsein bringen; es kann mithin durchaus nicht wunder nehmen, 
daß auch der umgekehrte Vorgang oft eintritt und die Historik ihrerseits An- 
regungen von außen und fremden Disziplinen erhält. Das bedeutet nach keiner 


Seite einen Vorwurf. a 


546 Franz Eulenburg, 


flussung der Geschichte durch fremde Potenzen ist gewiß in über- 
wiegenden Fällen ganz unbewußt unter dem Eindruck der Zeitverhalt- 
nisse entstanden; aber sie ist darum doch nicht weniger vorhanden, 
als wenn sie nun direkt von jenen anderen Disziplinen gefordert wäre. 
Wer also umgekehrt die Unabhängigkeit und Selbstherrlichkcit der 
Geschichte behauptet, muß sie erst erweisen: affırmanti incumbit pro- 
batio. Es heißt doch den Ausgangspunkt ganz verschieben, wenn man 
das Nichtbewiesene, weil Nichtbeweisbare als gutes altes Recht in An- 
spruch nimmt. Dies zur Richtigstellung des Tatbestandes. Ich fürchte, 
also auch im Falle der angeblichen Beeinträchtigung der Geschichte 
durch »die Naturwissenschaften« ıst es unserem Logiker ergangen, wie 
den Wächtern in der Lessingschen Parabel: er hat ein Nordlicht für 
eine Feuersbrunst angesehen. 

Jedoch Gottl steckt sich ein höheres Ziel. Nämlich den »guten 
Glauben« der neuen Richtung überhaupt sucht er zu vernichten und 
abwendig zu machen (S. 83), dadurch daß er den Gegensatz der Wissen- 
schaften schon in der Logik begründet. Denn »die defensive Kampfes- 
weise verfängt nicht mehr, gehen wir also zur Offensive über« (S. 60), 
so ertönt sein Schlachtruf. Aber wie wir noch sehen werden, ist dieses 
»Wagnis« Herrn Gottl nicht gut bekommen. Er meint damit ein Ge- 
dankensystem zum Abschluß gebracht zu haben, das bedeutende 
Philosophen und Kronzeugen begonnen haben. Doch prüfen wir 
lieber dieses logische Schlußverfahren selbst, das zweifelsohne manche 
Anschauungen der Historiker typisch und in logischer Reinheit wider- 
spiegelt und darum gerade unser Interesse in Anspruch nimmt. Manche 
Gedankengänge sind uns in anderer Form auch sonst begegnet. 

Der Sinn der ganzen Abhandlung ließe sich bequem auf einer 
Seite sagen. Die Geschichte hat es mit vernünftig handelnden Menschen 
zu tun, im Gegensatz zur anorganischen Natur, die überhaupt mit kei- 
nem Handeln, und zu den organischen Naturwissenschaften, die es 
zwar mit handelnden Wesen zu tun haben, aber doch mit solchen, 
denen das Vernünftige, Zweckmäßige, kurz die logischen Gesetze fehlen. 
Da wir nun. selbst nach vernünftigen Denkgesetzen handeln, so ver- 
stehen wir also das menschliche Geschehen der Geschichte sofort und 
unmittelbar, eben weil es das Gegebence und Erlebte schlechthin 
ist. Dagegen müssen die Naturwissenschaften erst indirekt aus Ana- 
logien eine Kausalverknüpfung aufstellen und haben es darum stets 
nur mit den äußerlich aufeinanderfolgenden Dingen zu tun. Aller- 
dings können auch die Naturwissenschaften zeitlich vorgehen und 
so den Schein der wirklichen Historik nachahmen. Gottl nennt sie 
daher »Metahistorik< im Gegensatz zu Historik. Aber eben das Ge- 
schehen dort und das Geschehen hier ist durch das Fehlen bezüglich 
Vorhandensein der vernünftigen Denkgesetze ein für allemal bestimmt 
und für immer geschieden. Das sind die »Grenzen der Geschichte«. 


Neuere Geschichtsphilosophie. 547 
Man frage sich, ob denn aus diesen Prämissen irgend etwas für die 
Grenzenziehung selbst folgt? Ich glaube nicht. Gewi verstehen wir 
die Handlungen des anderen ev. erst nach der Analogic unseres 
Handelns als des uns schlechthin Gegebenen: aber verstehen wir denn 
nun das Handeln schlechthin oder auch nur unser Handeln bereits, 
weil wir es erleben und mithin unmittelbar wissen? Man mufs doch 
schon die wissenschaftlichen Probleme arg verkennen, um das zu mei- 
nen. Ein gewisser Schiller hatte bereits vor 120 Jahren in einem nicht 
ganz unbekannten Distichon die Gegenseitigkeit beider Beziehungen 
richtig charakterisiert. Und wenn Gottl seine Ansicht der landläufigen 
gegenüberstellt (S. 42), so verkennt er offenbar die letztere. Denn 
seine Ansicht ist ja die allerlandläufigste, die uns hundert- 
fach gegenübertritt, »nur mit einem bischen andern Worten«. Keines- 
wegs hat Gottl diese Formulierung besonders glücklich gewählt, so 
sehr er für sich auch den Anspruch erhebt, nur logische Momente zu 
verfolgen. Sehen wir uns darum einmal dieses logische Verfahren 
naher an und betrachten zunächst formell die Art, wie unser Gc- 
wahrsmann seine Beweise sich schafft. Es scheint mir lehrreich genug. 

G. baut sich nämlich von vornherein schon durch seine Fraye- 
stellung cine künstliche Scheidung, indem er aus dem Begriffe »Ge- 
schichtex alles das herausnimmt, was eine Verbindung mit anderen 
Gebieten herstellen könnte. Er erweitert dann diese künstliche Tren- 
nung noch mehr und erklärt hernach, daf es eine Lösung überhaupt 
nicht gebe, sondern das historische Problem nur aus der Metaphvsik 
ene Antwort erhalten könne. Die ganze Trennung und Grenzsteckung 
ist folgende. Auf der einen Seite steht das Schaffen zweckmäßisen 
Geistes, auf der anderen das des zwecklosen Zusammenhanes der 
Natur: jenes die Geschichte, dieses die Naturwissenschaft, die Meta- 
historik. Mit dieser Gegenüberstellung, die apriori gesetzt ist, hat sich 
G. aber von vorneherein selbst den Weg zur Lösung versperrt. Denn 
wenn man das Logische als absolut betrachtet und außer allem 
Zusammenhang, namentlich aufer dem psychologischen Zusammenhang, 
isoliert, dann ist freilich kein Uchbergang und keine Lösung möglich. 
Wie kann aus dem absolut Zufälligen, Unvernünftisen, Mechanischen 
das Rationelle, Logische, Vernünftige entstehen? Das ist die letzte 
Frage Gottls. Indem er in die Prämisse schon die logische Wesen- 
verschiedenheit des einen von dem andern Gebiete rein begrifflich 
substituiert, hat er damit freilich jede Lösung bereits durch die Frage- 
stellung ausgeschlossen und auf die Metaphysik verwiesen. Die Gren- 
zen dieser Erkenntnis beruhen aber nur in der verkehrten Problem- 
stellung und seine ıinhaltlose Antwort ist eben nur das Echo seiner 
verkehrten Frage. Weil Historie, Prähistorie, historische Geologie und 
biologische Entwickelungslehre dasselbe formale Forschungsprinzip, 
nämlich das der Zeitfolge haben, deswegen ist es doch noch niemand 


5.48 Franz Eulenburg, 


eimgefallen außer Herrn Gottl, diese äußerlich verbundenen Dis- 
ziplinen als eine innere Einheit und Geschlossenheit sin Grund 
und Wesen homogene, wie er sich ausdrückt, anzunehmen, Weil 
ein Forschungsprinzip das gleich ist, so schließt er (S. 15), daf diese 
Wissenschaften auch »im Grund und Wesen homogene sein müßten — 
um dann zu zeigen, daf sie es nicht sind. Wenn es jemand behebt, 
diese verschiedenen Disziplinen kraft einer Definition mit dem- 
selben formalen Merkmal des Geschehens in der Zeit beerifflich 
zusammenzufassen, darum müssen sie auch sachlich denselben Inhalt 
haben? Wo steckt da die Logik? Es ist doch ein merkwürdiger Schluß: 
man schafft erst durch seine Definition eine formale Em 
heit, um dann zu zeigen, daß diese Einheit sachlich nicht besteht. 
G. löst also nur reme Scheinprobleme seiner eigenen Fragestellung. 
Er, der die »Herrschatt des Wortes« brechen will, treibt den sewöhn- 
lichsten Mißbrauch mit dem Worte Geschehens, das er losgelöst vum 
Subjekt im doppelten Sinne anwendet. Es ist das ontologische Schluß 
verfahren der Scholastik aus der »Zssentias auch auf die »Zwstentia: 
zu folgern. G. konstruiert Begriffe, setzt einen logischen Gegensatz 
und findet dann natürlich, dafs das reale Geschehen, das er vorher 
gar nicht in Betracht gezogen, damit nicht harmoniert. Weil logisch 
diese eminenten Gegensätze der Begriffe bestehen, so schließt er (5.21), 
daß die realen Ursprünge der Menschengeschichte nicht auch der 
logische Anfange seiner Definition sein könne. Die realen Aus 
läufe des historischen Geschehens (S. 71) hätte man nach der land- 
läufsen Auffassung >ın jenen Vorgängen gattungsmäfßiser Entwickelung 
zu suchen, mit der sich die biologische Spezies »Mensch« herannil- 
dete #5. Um reale Ausläufer zu finden, mu man offenbar reale 
Faktoren zu Rate ziehen, um logische — logische. Aber nicht pro 
miscue. Nur für den naiven Realismus der Scholastik sind die rea- 
len Ausläufer durch begriffliche Distinktion zu finden. Weil G. 
die spezifische Natur des historischen Geschehens rein logisch so 
und so definiert, so schließt er, müsse die reale Natur der Dinge 
sich auch so verhalten. Wenn ich aber logisch für zwei Dinge die 
kontradiktorischen Gegensätze unabhängig von einer realen Beobach- 
tung bestimme, so folgt daraus für das reale Geschehen eben noch 
gar nichts. Dazu kommt aber nun, daß G. in diese scheinbar logischen 
Distinktionen in Wirklichkeit doch reale Momente cinseitig aufnimmt 
und sie dann natürlich milsversteht. So enthält sein ganzer logischer 
Aufbau eine Reihe von Fehlern, die nur durch seine eigenwillige Aus- 
drucksweise verdeckt werden. Es ist daher ein wahrer Rattenkönig 


13) Daß man auch als Philosoph sich mit diesem Problem auseinandersetzen 
kann, zeigte Z. B. Kants »Mutmäßlicher Anfang der Menschheitsgeschichtee — 


cin Schrifichen, das auch sonst heute noch sehr lesenswert ist. 


Neuere Geschichtsphilosophie. 549 


logischer Trugschlüsse hinter scinen Worten zu finden, die er schon 
so vieldeutig und abstrakt faßt. 

Doch wir wollen nicht nur die allgemeine Art seines Vorgehens 
schildern, sondern dies auch im einzelnen aufzeigen, um so diesen 
»wuchtigen Angriffe in seiner ganzen logischen Haltlosıgkeit darzu- 
legen. 


2. Auf dreifache Weise wird versucht, diesen Gegensatz zwischen 
Geschichte und Metahistorik logisch zu konstruieren: einmal durch 
die Definition, sodann durch das »Gegenstück«e der Geschichte, end- 
lich durch das Forschungsprinzip. Und zwar ist sein Ausgangspunkt 
hierbei der folgende. G. findet, daß der allgemeinste Inhalt der Ge- 
schichte ein »>Geschehene sei und begreift darunter alles Geschehen 
in der Zeit schlechthin (S. 6). Damit löst er von vornherein schon 
kraft seiner Definition den Zusammenhang des spezifisch Historischen 
im engeren Sinne von dem Subjekt des Menschen ganz los. Er 
sagt (S. 72) ausdrücklich: »Diese Bindung an dem Menschen 
schört nicht zum Wesen des Geschehense«e. Vielmehr ist 
historischem Geschehen nur das Eine grundwesentlich, nämlich daß cs 
den logischen Denkgescetzen entspricht. Es seil aber nicht 
nötig, dali es an die Akteure des Menschen geknüpft ist: das gehöre 
durchaus nicht zum Wesen der Geschichte, sondern sei nur ein 
zufilliger Begleitumstand (Akzidenz). Man muß sich erst einmal jenen 
Gedanken vollkommen deutlich machen, um diese ganze Dialektik richtig 
zu kennzeichnen. Wir wollen es durch mehrere Sätze G.s erhärten: 
‚Nicht der augenblickliche Träger, sondern das Sein oder Nichtsein der 
logischen Natur seiner Zusammenhänge entscheidet über die Grenzen 
des historischen Geschehens« (S. 771. »Darum darf man nicht Ge- 
schichte und Menschengeschichte schlechthin identifizieren: (S. Sn. 
‚In Wahrheit, so paradox es klingt, müssen wir stets mit der prinzi- 
pichen Möglichkeit rechnen, da cin Wechsel im Träger des histori- 
schen Geschehen stattgefunden hat.«e »\Wenn wir selber auch nur den 
Menschen als jenen Träger kennen, denkbar ist es durchaus, dafs 
es nicht immer so war, einfach deshalb, weil es unbestritten È) 
gilt, daß das historische Geschehen auch über einen Wechsel seines 
Trägers hinüber seine spezifische Natur behaupten könne- 1) (S, 78; 
alle drei Zitate wörtlich). Das nenne ich doch wenigstens Konsequenz 
bis zur Absurdität: das Logische schlechthin ist das Merkmal des Ili- 
storisschen — aber der Mensch ist als Träger des Logischen dazu 





#3 Es herrscht bei Gott! eine Dunkelheit des Ausdruckes, der vielleicht be- 
abstchuigt isu Es väbe zwei Möglichkeiten: einmal eines untermenschlichen 
Tigers, d. i. das Tier, oder eines übermenschlichen, d. i. Gott. Wenn man 
über den Träger des logischen Geschehens redet, so sollte man der Antwort nicht 


aus dem Wege gehen. 


O Franz Eulenburg, 


tJI 


5 
nicht nötig. Bernheim hat in seiner Kritik also ganz Unrecht, wenn 
er annimmt”), Gott! meine, das Psychologische des Menschen 
mache die Grundlage der Geschichte aus. Das meint G. ganz ent- 
schieden nicht! Sondern das rein Logische, das vernünftige Han 
deln ist das Charakteristikum der Geschichte; wir werden später auch 
noch den Grund dieser eigentümlichen Anschauung erkennen. Denn es 
steckt immerhin Methode in diesen Deduktionen. Die Konsequenz G.s 
ist darum auch, dat des »Narren Getuce, nicht in die Geschichte ge- 
höre. (S. 72): offenbar, weil es nicht den logischen Denkgesetzen 
mehr entspricht. Aber, so fragen wir, nur des Narren Tun? Nicht 
auch das des Geisteskranken, das des Geistig-Abnormen, des Epilepti- 
kers, des Perversen, der nicht nach den logisch gültigen Denkgesetzen 
handelt? Die Taten des Cäsaren-Wahnsinns gehörten danach offenbar 
auch nicht zur Geschichte, weil sie vom Boden der logischen 
Denkgescetze nicht erfaRbar sind. Auch die Bauten Ludwigs des 
Zweiten von Bavern gehören eigentlich nicht zur Geschichte, auch nicht 
das Treiben der Flaggelanten. Eigentlich hätte wohl der Arzt zu bestim- 
men, was zur Geschichte gehört? Denn wir wollen in dem Gebiete 
der Logik bleiben; nur das logische Geschehen gehört zur Geschichte, 
alles andere nicht. Das ist ja das einzige Charakteristikum der Hı- 
storik für Gottl. Die Akteure könnten auch ganz andere Wesen sein, 
wenn nur das Geschehen in durchaus begreifbarem Zusammenhang 
bleibt. So sagt er darum weiter! »Davon machen Fabeldichter und 
Mythologie reichlich Gebrauch, dem durchaus nicht die innere Wahr- 
heit mangelts. Und als letzten Trumpf gegen alle etwa psychologistische 
Begründung der Geschichtswissenschaft: »Ohne inneren Widerspruch 
können wir uns als Träger des historischen Geschehens Wesen von 
ganz anderer Sinnesqualität denken — bar auch aller Naturgesetzlich- 
keit?%): das Geschehen blicbe jedoch seinem Wesen nach auch ein histo- 
risches, da es eben nach wic vor vom Boden der Denkgesetze erfaßlich 
wäre« (9.73). Von hier aus verstehen wir den ganzen Mann und sein 
innerstes Gedankengefüge: »\Vom historischen Geschehen läft sich nur 
die logische Natur sciner Zusammenhänge nicht wegdenken, die ge- 
hört zu seiner Substanz« (das. Alle Zitate wörtlich). Und sein Pro- 
blem von den Grenzen der Geschichte ist dieses! »Ob und wie aus 
dem Geschehenszusammenhang der Geschichte ein erfaßlicher ohne 
inneren Widerspruch denkbarcr Uebergang in etwas vom 
historischen Geschehen spezifisch Verschiedenes führt. Das Erfassen 
cben dieses Ucberganges steht im Kerne unseres Problemse (S. 128. 
Erfafslich ist also nicht etwa das Psychologische, sondern nur das sohne 





40) Deutsche Literaturzeitung 1904. Sp. 734. 
50, Gott] beweist damit freilich eine große Unbefangenheit in Sachen der Er- 
kenntnistheorie : als wenn die Naturgesetze etwa objektiv und nicht vielmehr 


unsere Auffassung der Welt, geformt nach ganz bestimmten Kategorien, wären. 


Neuere Geschichtsphilosophic. 551 


inneren Widerspruch Denkbare«e, das Logische. Allerdings schließt in 
der Konsequenz dieses Gedankens (S. 59) Gottl auch das Kind von 
der Geschichte aus, bis es durch eine »T ate zu einem Knotenpunkte 
der Zusammenhänge, also zu einem Ich-Bewußtsein gelangt ist. Aber 
ich finde, daß bereits das Saugen, das Hinwenden zu der Brust, das 
Aufdrücken der Arme eine solche »Tat« darstellt, die durchaus vom 
Boden der »logischen Denkgesetze« erfaßlich ist, wenn freilich auch 
keine äußeren Spuren dieses Geschehens unmittelbar übrig bleiben. 
G. muf aber das Tun des Kindes ausschließen, weil bei ihm »logi- 
sche Denkgesetze« sich stets ohne weiteres identifizieren mit 
:bewußt nach logischen Denkgesetzen handelne : was jedoch zweierlei 
ist *!), 

Allerdings, und da hat Gottl recht, die »landläufige Meinung« ist, 
daß Geschichte und Mensch zusammengehören; aber biologisch sei 
dieser Zusammenhang nicht. Sondern »rein nur als Repräsentant des 
logisch zusammenhängenden, des vernünftigen Geschehens ist der Mensch 
unzertrennlich von der Geschichte — als Vernunftwesen pur et simple« 
IS. 74). Dagegen spielt das psychologische Moment dafür gar keine 
Rolle; denn das könnte ja immerhin mit dem Biologischen der 
Spezies Mensch zusammenhängen und dicser biologische Zusammenhang 
muß für Gottl eben verhindert werden. Jetzt versteht man seinen 
Ausgangspunkt, jetzt auch die Betonung des L.ogischen als des einzigen 
Merkmals historischen Geschehens. Denn wenn Gottl, wie Bernheim 
will, das Logische ersetzen würde durch das Psychologische (Tricbe, 
Bedürfnisse und andere Seelenclemente, vor allem instinktiver Art), 
von denen das Logische nur ein Spezialfall ist: dann würde immerhin 
ein Ucbergang aus dem Biologischen, Animalischen und eine cerklär- 
bare Genesis des einen aus dem andern möglich scin und die ganze 
Distinktion Gottls würde mithin hinfällig werden. Diese Genesis muß 
doch aber gerade verhindert werden; darum ist die Bernheimsche 
Erklärung auch nicht die Gottlsche. Vielmehr sind für letzteren die 
Grenzen der Geschichte identisch mit der Geburt der Logik im Geiste; 
ste bedeutet cinfach den Geltungsbeginn der logischen Denkge- 
setze. Die Bindung der letzteren an den Menschen ist selbst nur 
etwas Zufälliges, aber nichts Denknotwendiges, darum nichts vom Be- 
guffe der Geschichte Untrennbares. Vielmehr müßten wir mit der 
prinzipiellen Möglichkeit rechnen, daß ein Wechsel im Träger des 
historischen Geschehens stattgefunden hat. Nur, so verkündet Gott] 
S. 79, swenn man es kritiklos hinnimmt, daß es der biologischen 
Spezies »Mensch« vorbehalten sei Träger des vernünftigen Geschehens 


— 





>!) Aus der Tatsache, daß alle einzelnen Handlungen zweckmäßig erscheinen, 
ergibt sich mit nichten, daß auch das Ganze einen vernünftigen logischen Sinn 
haben müsse. Bekanntlich versucht die Selektionstheorie das /weckmäfßflize des 


Geschehens aus unzweckmäßigen Anlässen zu erklären. 


552 Franz Eulenburg, 


zu sein, nur dann liegt cs nahe Geschichte und Menschengeschichte 
für ein und dasselbe zu halten und das historische Geschehen, daß ja 
als ein Vernünftiges spezifisch ist, mit den Lebensäuferungen dieser 
Spezies gleich zu setzen«. Aber mit diesen Vorurteilen müfsten wir 
eben brechen, um die ganze Tiefe der Frage zu verstehen (S.77) »Denn 
die Grenzen der Geschichte können immer nur dort liegen, wo im Ge- 
schehen die logische Natur seiner Zusammenhänge crlischt«e. Bisher 
hatten wir freilich immer gedacht, dał unter den Handlungen des 
Menschen bestimmte sind, die ein logisches Verhalten zeigen andere 
nicht; jetzt erfahren wir umgekehrt, daß im Geschehen selbst das Lo- 
sische sich zeigen muß, um zur Geschichte gerechnet zu werden. Das 
ist aber wiederum eine petitio principii und ein einfacher ontologischer 
Fehlschluß. Denn weil wir eventucll etwas logisch von unserem 
Standpunkt aus finden, darum braucht das Logische doch noch keines- 
wegs in dem Geschchen selbst zu stecken. Das was uns abstrakt 
logisch erscheint, kann vielmehr ganz instinktiv und unlogisch ge- 
schehen secin. Die Schlußfolgerung Gottls ist darum durchaus fehler- 
haft und eine unlogische Deutung des ontologischen Beweises, der aus 
dem Namen auf die Existenz schließt. Darum also die unbestimmte 
Ausdrucksweise, darum die Vermeidung des Begriffes »Mensch« in der 
Definition, darum auch die Ablehnung des psychologischen Zusammen- 
hangs: damit eben von vornherein der Dualismus als unumgänglich er- 
scheint, damit gerade dieses Resultat herauskommt. Denn wenn ich 
von vornherein die Verbindung lostrenne, dann ist sie natürlich auch 
am Schlusse nicht vorhanden. Die Metaphysik steckt dann in der 
Definition, aber nicht in dem Ergebnis. Und die Antwort ist nur das 
Echo der eigenen Frage. Aber das Mittel ist doch der scholastische 
Trugschlußs aus der zufälligen Benennung auf das reale Ver- 
halten. 


3. Allerdings kommt Gottl hier mit seinen eigenen logischen 
Forderungen selbst ins Gedränge. Das Beispiel, mit dem er dies zu 
überdecken sucht, ıst doch interessant genug, um darauf noch etwas 
näher einzugehen, zumal sich die Gegenüberstellung, wie Gott] sie vor- 
nimmt, außerordentlich oft — so z. B. bei Sombart — findet, wenn 
auch andere nicht ganz die Konsequenzen daraus ziehen. Woran cr- 
kennt man denn überhaupt das vernünftige Geschehen eigentlich vom 
unvernünftizen? »Das Werkzeugtier der Anthropologen« ist noch nicht 
das Vernunftwesen der Geschichte. »Das Werkzeugtier ist wohl Träger 
gewisser Art Lebensaufßerung, nicht aber Träger des vernünftigen Ge- 
schehens selbst.«e Hier halten wir einmal inne. Gottl hatte den Unter- 
schied zwischen der Geschichte und Metahistorik gefunden und geschil- 
dert, indem er an einem konkreten Beispiel zeigte, wie die Arbeit 
römischer Soldaten an einer Säule sich von der Arbeit des Wassers 
am Gestein unterscheide, die beide Spuren ihrer Tätigkeit zurückgelassen. 


Neuere Geschichtsphilosophie. 553 


Auf einer Wanderung im Odenwald läßt uns Gottl den ganzen Unter- 
schied der beiden Gebiete schauen und er hatte dann an diesem Bei- 
spiel seine Konstruktion des Logischen und Alogischen, die wir kennen 
gelernt, durchgeführt. Also die Logik und das »Vernünftige« schlecht- 
hin sind das ausschlaggebende Erkennungsmerkmal. Es muß doch 
nun nicht gerade ein Werkzeug sein, an dem sich die Vernunft zeigt; 
sondern vernünftiges Geschehen überhaupt genügt. Zwar >»liegen mit 
den Furmen des als Werkzeug erkannten Dinges die Bedingungen vor, 
um vom Boden der Denkgesetze aus ein Geschehen zu erschließen« 
(5.125). Aber nicht nur am Dinge, sondern am Vorgange selbst haften 
jene Merkmale des historischen Geschehens, auch wenn zufällig kein 
außeres Denkmal übrig geblieben. 

Nun wir wollen noch einmal diesen Spaziergang durch den Oden- 
wald machen, der für Gottls Denken so bedeutungsvoll geworden ist. 
Laft uns doch die schöne Gegend selbst ebenfalls betrachten und das 
Leben der Natur beobachten. Da sehen wir doch sehr viel sonstiges 
Geschehen, das ganz so aussieht, als wenn es nach logischen Denk- 
gesetzen vor sich gegangen und ganz »vom Boden der logischen Denk- 
sesctze erfaßjlich iste. Auf den Träger kommt es Ja nicht an wie wir 
wissen, sondern nur auf die Logik. Die Tiere bauen sich z. B. Nester 
auf schr künstliche Art, sorgen für Wintervorrat, wo cs keinen solchen 
gibt, besorgen auch auf durchaus rationelle Weise Nahrung für die 
Jungen, nicht irgendwelche, sondern solche, die ihnen bekönmlich ist. 
Ja noch mehr: sie errichten Gebäude für mehrere Generationen?) und 
gchen dabei nach einem ganz bestimmten Bauplan vor. Ich sehe nicht 
nur das vernünftige Resultat dieses vernünftigen Geschehens, sondern 
beobachte es sogar unmittelbar dort im Walde an einem Ameisenhaufen. 
Auch die inneren Einrichtungen dieses Ameisenhaufens erkenne ich 
ferner als außerordentlich zweckmäßig und vernünftig und die Nester 
der Termiten und Bienen sind sogar nach ästhetischen Regeln kon- 
strutert. Ich finde also: das ist alles -Geschehen nach vernünftigen 
logischen Denkgesetzen«, so ganz nach Absicht und Plan, wie es die 
römischen Baumeister nicht besser gemacht haben: unter der einen 
Voraussetzung, daß ich eben von dem Träger und von dem empirisch- 
psychologischen Momente ganz absche, wie cs ja Gottl nicht müde 
wird zu fordern. Alle Bedingungen des »spezifisch Hlistorischen« treffen 
beim Ameisenhaufen zu und wir haben es demnach hier mit eigent- 
licher Geschichte >pur et simple« zu tun. Es ist auffallend, dal wir 
auf unserer Wanderung cine ganz andere Schlußfolgerung aus unserer 
Beobachtung ziehen. Oder besser: es ist durchaus nicht auffällig. 
Denn Gottl hatte, wie es auch sonst bei der Gegenüberstellung von 


5:) Termiten, Wespen, Ameisen, Bienen — der Mensch ist ja überall nicht 
nötig! 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 2. 36 


554 Franz Eulenburg, 


Natur und Geschichte so oft geschieht, eben nur die List gebraucht: 
anorganisches Geschehen und Tun des Menschen gegenüber zu 
stellen, aber das durchaus »zweckmäßige Tun« der Tiere hübsch bei- 
seite zu lassen. Der Mensch kann aber zunächst offenbar nicht mit 
dem Wasser der Vorzeit, sondern muß erst mit dem Tiere in einem 
logischen Zusammenhange betrachtet werden, wenn ich eine gültige 
Distinktion haben will. Gottl hatte also an dem eigentlichen Problem 
vorbeigedacht oder vorbeigesehen, wie man das nun ausdrücken will. 
Und das Entzücken seiner Hörer, vor allem Windelbands, ist leider 
zu früh gewesen. | 

Es ist aber natürlich logisch durchaus nicht richtig (S. 81), daß 
»für den Metahistoriker (Biologen) das entsprechend geformte Ding, 
wenn er konsequent denkt, nicht ein Werkzeug sei und kein Zeugnis 
vernünftigen Geschehens (!), sondern nur das charakteristische Substrat 
jener im Modus der Reizausbildung charakterisierten Lebensäußerung, 
die zur Eigenart der biologischen Spezies Mensch gehören«. Gottl 
spricht damit allen Biologen das konsequente Denken ab, wenn sie 
alle diese massenhaften Lebensäußerungen vernünftig schei- 
nender Art als solche und nicht etwa nur als phvsiologische Reiz- 
auslösung beschreiben. Daß die Biologie einstweilen noch weit ent- 
fernt von einer Erklärung dieses tierpsychischen Geschehens ist, ändert 
doch an dem äußerlich logischen Charakter dieses Geschehens noch 
nichts. Auf dieses allein kommt es doch unserem Theoretiker an, nicht auf 
dessen Erklärung. Denn nach seinen eigenen Worten (S. 89) »gilt ent- 
weder uns das Geschehen als ein solches, das vom Boden der logischen 
Denkgesetze aus erfaßlich ist: dann hat es am Geschehenszusammen- 
hang der Geschichte selbst teil oder es gilt als vom Boden der Denk- 
gesetze nicht erfaßlich, dann bedeutet es bloß eine Verschiebung in 
den Bedingungen des historischen Geschehens«. Da nun die Tätig- 
keit der Ameisen und Termiten, »dort draußen am Saume des 
Odenwalds, im schönen Gelände der Bergstraße« (S. 16), wo auch 
Herrn Gottl jene Erleuchtung kam, offenbar vom Boden der logischen 
Denkgesetze und als vernünftiges Geschehen »erfaßlich« ist, so gehört 
dieses Tierleben ganz oder zum mindesten teilweise der Geschichte 
an: nach der obigen eigenen Alternative. Denn man kann eben, um 
den Sprachgebrauch beizubehalten (S. 92), die Lebensäußerungen des 
Werkzeugtieres jederzeit zu vernünftigem Geschehen umdeuten, nicht 
anders wie ich es beim Auffinden eines bearbeiteten Säulenschaftes aus 
der Römerzeit tue. Eben das, was ich als logisch deute, braucht 
aber noch gar nicht logisch selbst vollbracht zu sein, kann vielmehr 
ganz unlogisch zustande gekommen sein. Das übersieht Gottl wieder 
einmal gänzlich, weil er das Logische, das in uns steckt, für absolut 
in dem Geschehen selbst annimmt. Es ist also zu zweit entweder 
nicht wahr, daf das logische Geschehen nur historisch erfatsbar ist 


Neuere Geschichtsphilosophie. 555 


(8.82): oder aber weite Teile der Metahistorik sind tatsächlich 
echt historisch, d. h. vom logischen Denkgesetze aus zu erfassen. Es 
ist doch ein quidproquo schlimmster Art, die sich Gottl und mit ihm 
nicht wenige der Historiker hier zu Schulden kommen lassen. Nicht 
nur daß er am ontologischen Beweise festhält und das Benannte be- 
reits für das Reale selbst hält, daß er aus dem von uns als logisch 
konstruierten Geschehen auf ein nach logischen Denkgesctzen 
bewufst Geschaffenes schließt, weit schlimmer ist der zweite logische 
Trugschluß des Autors. Gottl läßt einfach das Logische, das er vorhin 
durchaus als absolut selbstherrisch außerhalb des Menschen und 
außerhalb überhaupt des empirisch Psychologischen bestehend ange- 
nommen und begrifflich gefaßt hatte, doch andererseits nun wieder 
as psychologisch-bewußtes Handeln gelten und noch dazu 
nur dann, falls es beim Menschen auftritt. Denn sonst müßte er eben 
streng folgerichtig das äußere Geschehen, das für ihn allein untersucht 
werden kann, auch wenn es beim Tiere auftritt, als ein ganz logisches 
»vom Boden der Denkgesetze aus Erfaßlichese anerkennen. Hätte 
also Gotti bei sciner Wanderung im Neckartale, die Herrn Windel- 
band nicht minder wie Herrn Bernheim so entzückt hat, einen 
wirklichen Blick für das Innere des Naturgeschehens gehabt und wäre 
dabei zufällig statt auf einen toten Basalthaufen sein Blick auf einen 
lebenden Ameisenhaufen gefallen, so wäre nach seiner eigenen 
Logik hier bereits Geschehens- Zusammenhang von wirklich und 
echter Geschichte gewesen, da das Tun dieser Tiere als nach dem 
logischen Denkgesetze höchst vernünftig erscheint). Und die 
schöne Theorie hätte hier bereits ihr fröhliches Ende gefunden. Oder 
vielmehr sie wäre nie erdacht worden. Herr Gottl ist gänzlich der 
Herrschaft eines Wortes unterlegen. 

Das Getue des Narren und das Schaffen der Ameisen sind ja 
äußerlich gar nicht von irgend welchem anderen und »vernünftisen« 
(seschehen zu trennen, wenn ich das empirisch-psychologische Moment 
von vornherein ausscheide und nur das logisch-formale betrachte. Und 
von jenem gerade mufte Gottl absehen, weil ihn das psychologische 
Moment sonst unfehlbar mit dem biologischen Sachinhalt und damit 
wiederum mit der Metahistorik verknüpft hätte, was gerade vermieden 
werden sollte. Es steckt unzweifelhaft Methode auch im Aloeischen: 
Gott] hat einfach das in seine Prämissen hineingenommen, was er be- 
weisen wollte und hat darum auch ohne Mühe scine »Grenzen der 
Geschichte« gefunden, die zugleich auch Grenzen der Erkenntnis über- 
haupt sein sollen. Darum seine grotesken Bemerkungen ȟber das 


— 





5) Wie wenig Gottl seinem Grundsatz treu bleibt, zeigt seine Bemerkung über 
die Geographie (S. 116/17), die er als Trabant der Ilıstorik bezeichnet, obwohl 
doch nichts an ihr əvom Boden der logischen Denkgesetze erfaßllich iste. 


36% 


556 Franz Eulenburg, 


Werkzeucstier, jenen Hampelmann kausalen Zappelns, den wir in natur- 
wissenschaftlicher Auffassung vorstellen« (S. 87). Spottet seiner selbst 
— — —, Und darum mußten denn auch die »Grenzen der Geschichte-, 
wie man unschwer gleich aus den ersten Sätzen ersehen konnte, die 
»Grenzen der Erkenntnis« überhaupt bedeuten, weil eben diese Schluß- 
folgerung bereits in die Prämissen aufgenommen war. Nur dai eben 
das, was Gottl für die Grenzen der Erkenntnis überhaupt hält, gerade 
nur die Grenzen seiner Voraussetzung bedeuten. 


4. Aber es gibt für G. noch ein zweites Argument, um die Meta- 
historik ein für allemal von der wahren Historik zu scheiden. Und 
zwar bleibt er weiter auf dem Gebiete scines ontologischen Schluß- 
verfahrens, — freilich wie wir schen werden, mit nicht mehr Glück als 
bislang. Er dekretiert nämlich »pur et simplee: die Geschichte als 
Gesamtheit des historischen Geschehens bedeute eine reale Einheit, 
nämlich den Allzusammenhang des Erlebten. Dem entspreche aber nun 
in der Natur gar keine reale Einheit als Gegenstück. Mithin, so 
schließt er, könne Metahistorik und Geschichte nichts mit einander zu 
tun haben. Der Allzusammenhang des Erlebten »ist unendlich umfas- 
sender als etwa die Lebensäufßserungen des Werkzeustieress (S. 89. 
Aber wie? Der Erlebende, der Mensch der Gegenwart, hat doch ein 
lebendes Gegenstück, nämlich das physisch-psychologische Ich, das 
überhaupt erst die Einheit alles Erkennens in sich fait. Also folgende 
Logik ergibt sich! Wei die Geschichte für den menschlichen 
Geist und nur für den eine Einheit des Erlebten bildet, so kann 
es ein Gegenstück geben. Aber, so sagen wir, diese Einheit des All- 
erlebten besteht doch nicht an sich, sondern nur für uns, sonst könnte 
es cben kein Erlebtes sein. Also — sollte die Logik schließen — 
mul diese Einheit eine erscheinende, subjektive sein — die apper- 
ceptive Synthese, das Ich oder wie ich es nennen will. Das Erlebte 
bildet doch nur für das Bewußtsein die Einheit, bildet noch nıcht 
außerhalb schon eine solche. Gottl verlangt aber diese Einheit 
der Geschichte außerhalb des Bewußtseins eben als »Gegenstück: 
er setzt die erlebte Einheit real außerhalb des Erlebenden. Er ver- 
wechselt also wiederum Einheit im Bewußtsein und durch das Be- 
wußßtsein mit Einheit außerhalb des Bewußtseins. Er sieht nicht, 
dafs die Einheit des Geschehens, die wir als real annehmen, doch nur 
ein Gedankenbild eben als subjektives Erlebnis ist. 

Und ebenso falsch ist seine Anschauung von der Natur: nur um- 
gekehrt. Denn auch die »Einheit der Natur« ist nicht minder eine solche 
Einheit des erkennenden Bewufßitseins wie die »Einheit der Geschichte: : 
sie ist für den menschlichen Geist eine notwendige Synthese. »Naturs 
ist ebenfalls nur die Zusammenfassung unzähliger Einzelerfahrungen und 
-Erscheinungen, die in unserer Synthese als Einheit, eben als »Natur« 


Neuere Geschichtsphilosophice. 557 


erscheint; nicht irgendwie anders als es mit der »Geschichte: der Fall 
ist. Beides sind in gleicher Weise begrifflich logische Einheiten, keine 
realen. Das eine wie das andere sind Vorstellungen des denkenden 
Ich. Und ob ihnen eine Realität außerhalb entspricht, kann zum 
mindesten vom Boden der Logik und der logischen Denkgesetze nicht 
entschieden werden. Nur müssen diese selbst richtig und konsequent 
angewendet werden. Aber G. unterschiebt eben wiederum für das Gc- 
biet der Geschichte den ontologischen Schluß, daß er aus der Einheit 
des Allerlebten im Bewußisein auf eine Einheit außerhalb des Ich 
schlicht, während er für die »Natur« noch nicht einmal diese Einheit 
der Synthese begriffen hat, sondern nur getrennte Betätigungen als real 
annimmt, nur »disparate Vorgänge« kennt. Und so ist es also wiederum 
nur ein logisches Mißverständnis, wenn G. gerade hicrin einen » Wende- 
punkte erblickt und ihm »die Grenzen der Geschichte zugleich eine 
Geburt der Logik im Geschehen bedeutene (S. 87) sollen. Das eine 
Mal im Gebiet der Geschichte unbewußt den transzendenten Idea- 
lısmus, das andere Mal im Gebicte der Natur den naiven Rea- 
lısmus zu vertreten, um diese Schulbenennung beizubehalten: das 
mag Ja durch den Zweck eines Dualismus mit aller Gewalt zu kon- 
struieren gerechtfertigt sein. Nur ist cs cben das Gegenstück einer 
logischen Begründung. 

Es ıst natürlich erst recht nicht richtig und hängt mit dem eben 
aufgezeichneten Denkfehler zusammen, wenn er meint, dafs die Geschichte 
unter den Händen der Natur zu lauter disparaten Vorgängen zerfiele. 
Denn diese Zerlegung in verschiedene Vorgänge ist ein Hilfsmittel des 
Denkens, nur ein Notbehelf zur Erfassung des »all-einen Zusammen- 
hangse. Durchaus nicht anders, wie das auch die Geschichte beständig 
vornehmen muß, die das all-eine Erlebnis zerlegt in das politische, reli- 
giöse, kulturelle, ästhetische, wirtschaftliche, über die nur der gemein- 
same Name der Geschichte schwebt. Jene Seiten des Geschehens 
mussen als lauter einzelne Vorgänge behandelt werden, genau wie bei 
den Naturvorgängen. Ob es darüber eine Geschichte als Einheit in 
der Idee geben kann, ist mehr als zweifelhaft — zum mindesten aber 
ist diese ideelle Einheit dann sicherlich nicht mehr und nicht weniger 
Erlebnis als die Einheit der Natur, d. h. eben im Bewußtsein. Wir 
besitzen aber die Fähigkeit den alleinen Zusammenhang der Geschichte 
zu erfassen und darzustellen ebenso wenig wie den der Natur. Es ist 
also wiederum nur ein logischer Trugschlufl, dem das Theorem hier 
verfallen ist. 

Nun erkennt Gottl allerdings (S. 98) an, daß notwendiger Weise 
eine Auswahl getroffen werden muß, daß nur wenizes aus dem alleinen 
Geschehens-Zusammenhang der Geschichte festgestellt werden kann. 
Aber wenn das der Fall ist, so wäre doch die Konsequenz, dat sie 
ader Aufgabe den Geschehens-Zusammenhang der Geschichte aufzurollen 


558 Franz Eulenburg, 


im Prinzip eben nicht gerecht werden kann« (S.99). Das wäre das 
Gegenteil von dem, was G. behauptet; nämlich daß das >Idcal, die 
Annäherung an der Hand der historischen Forschung ohne Obergrenze 
möglich ist«. Es ist das praktisch so wenig möglich wie bei der Natur- 
wissenschaft, wo sich dieselbe Forderung der Einheit alles Naturge- 
schehens im Prinzip ebenfalls erhebt. Es ist darum auch geradezu 
unmöglich zu behaupten (S. 99), daß »die historische Erkenntnis allge- 
mein eine Annäherung an das absolut Gewisse sei«. Wie kann ich von 
der Erkenntnis eines Teils aus überhaupt dies Urteil über das Ganze 
abgeben ? Denn G. erkennt ja an anderer Stelle (S. 109) an, daß auch 
»alle historischen Ergebnisse in höherem oder geringerem Grade hypo- 
thetisch sind«, doch also wohl nicht »als Annäherung an das absolut 
gewisse« (S. 121) im besonderen Maße anerkannt werden können. 

Das Geschehen der »Geschichte«, das ist also im Gegensatz zu 
Gottl unser Ergebnis, bildet außerhalb des Bewufßitseins durchaus noch 
keine Einheit, hat also an sich noch kcin Gegenstück, und im Be- 
wußtsein bildet es nur ebenso eine Einheit wie die Natur es tut. 
Denn daraus, daß ich die einzelnen Vorgänge seelischen Geschehens 
selbst mit erlebte, folgt mit nichten, daß diese Vorgänge nun außerhalb 
unter sich zusammenhängen: So wenig aus den spezifischen Sinnes- 
= energien folgt, daß die einzelnen Vorgänge der Natur, die letzthin in 
demselben Bewußtsein sich äußern, nun unter einander bereits eine 
solche objektive Einheit bilden müßten. Es ist also wiederum nur ein 
logischer Fehler oder eigentlich zwei, die hier unser Autor begangen hat. 


g. Aber sehen wir uns doch das Verhältnis der Geschichte und Meta- 
historik, worunter Gottl, um es noch einmal zu sagen, historische Geo- 
graphie und Geologie, historische Anthropologie und Entwickelungs- 
geschichte zusammenfafit, etwas näher an. Wie bringt er es eigentlich 
zustande eine Wesensverschiedenheit zwischen beiden Gebieten rein 
logisch zu konstruieren, ohne auf die Materie und das Objekt, auch 
nur ohne auf die Methoden selbst zurückzugreifen? Wir werden sehen, 
cs ist die alte Methode, daß er scheinbar rein logisch einen Gegensatz 
konstruiert, der in Wahrheit reale Momente in unzulässiger Weise ver- 
mischt. Zwei prinzipielle Gegensätze findet Gottl zwischen Geschichte 
und jener Metahistorik. 

a. Den ersten Gegensatz konstruiert er so: Alle Metahistorik habe 
generellen Charakter, beziche sich nicht auf das Individuelle. Auch 
wenn jenc sich mit einem Konkreten abgibt, so sei es doch immer nur 
ein Spezialfall, ein allgemeines, nur ein Exemplar der Gattung 
(S. 101). Der Metahistoriker müsse eine Klassifikation der Dinge nach 
der Gattung vornehmen, um eine Ordnung hereinzubringen. Steht es 
aber mit der eigentlichen Geschichte und der Historik irgendwie anders, 
wenn sie den Standpunkt der Heldenerzählung verläßt? Vielleicht darf 


Neuere Geschichtsphilosophie. 559 


der Historiker immer nur Biographien schreiben, nur um der neuen 
Definition gerecht zu werden. Denn sonst hat auch der Historiker pur 
et simple diese klassifikatorische Arbeit selbstverständlich ebenfalls 
immer vorzunehmen. Gottl muß zudem ganz wunderliche Vorstellungen 
von der Metahistorik haben, um den Gegensatz so formulieren zu können. 
Sehen wir uns daraufhin die Frage nochmals an: »Die zeithafte Ordnung 
der räumlichen Dinge« würde bei jener letzteren notwendig schon auf 
Grund der Klassifikation vorgenommen und zwar sci es die conditio 
sine qua non der Metahistorik, die Dinge nicht als Individuen, sondern 
nach ihrer Zugehörigkeit zur Gattung in Betracht zu nchmen. Denn 
iS. 106) »es läuft alle metahistorische Deutung stets nur darauf hinaus, 
dal sich mitten im Konkreten lauter abstrakte Beziehungen weben«. 
Ja und in der Geschichte? Weben sich da nicht auch beständig »lauter 
abstrakte Beziehungen« ? Z. B. in der Wirtschaftsgeschichte, wenn es 
sich um die Anwendung des ökonomischen Prinzipes oder die Aufstellung 
von historischen Betriebssystemen oder die Typen des Häuserbaues oder 
die landwirtschaftlichen Arbeiterverhältnisse oder die Stadtverfassungen 
handelt? Dann steht doch nicht nur das Individuelle, sondern das 
Generelle in Frage. Die einzelne Stadt, der einzelne Betrieb ist dann 
immer nur »ein Exemplar der Gattung«e. Landstadt oder Römerstadt 
oder Hausindustrie oder Haufendorf: »Es weben sich lauter Abstrak- 
tionene. Nicht anders ist es übrigens mit der Kunstgeschichte, wenn 
es sich um die Feststellung eines Stils, der Malart und Technik handelt 
— immer »weben sich da lauter Abstraktionen«, immer wird eine Klassi- 
hkation der Dinge und Gattungen vorgenommen, wie das in anderer 
Weise auch Simmel anerkannt hat, wenn er von den historischen Ge- 
setzen redet. Darüber ist ja nichts mehr zu sagen, weil es ganz selbst- 
verständlich und eine wesentliche Aufgabe der Historik ist. Der Gegen- 
satz ist also auch hier ganz falsch konstruiert. Besonders auffallend 
ist es, wenn G. (S. 110) die Geographie als Trabant der Historik be- 
trachten will und sie zu einer Wissenschaft des Individuellen macht. 
Leider hat er nämlich dabei seinen Ausgangspunkt, das Geschehen 
nach logischen Denkgesetzen und das vernünftige Handeln, ganz und 
gar vergessen. Er müßte denn annchmen, dalb die Geographie, die 
räumliche Anordnung der Flüsse und Gebirge, die Lage der Städte, 
das speziclle Ortsklima u. s. f. — alles »vom Boden der logischen 
Denkgesetze erfaßlich« sei. Denn mag sie auch nur die »Nutzanwen- 
dung der Metahistorik« °*) sein, so ist die Geographic jedenfalls nicht 


>), Dasselbe könnte man übrigens auch von der Geschichte sagen, die eben- 
falls nur »Nutzanwendung« der politischen Anthropologie ist; oder von der histori- 
schen Geologie: Nutzanwendung der systematischen etc. Denn wenn man die Geo- 
graphie nur für die »Nutzanwendung« anderer Wissenschaften erklärt, dann ist die 


Geologie, ebenso auch die historische Biologie ebenfalls nur Nutzanwendung! 


560 Franz Eulenburg, 


vernünftiges Geschehen. Und damit wäre sie für immer und unüber- 
brückbar aus der Geschichte verbannt, mag sie auch noch so individuell 
sein, wie sie will. Das eine Merkmal des Begriffes darf doch das 
andere logisch nicht aufheben. Dieser erste Gegensatz ist also unrichtig 
und unlogisch konstruiert, da auch die Geschichte beständig Klassı- 
fikationen und Generalisationen vorzunchmen hat. 

b. Den zweiten Gegensatz konstruiert Gott! nun so, daß er (S. 107) 
die Metahistorik »das System der Epochen und Stammbäume eine 
Kausalgeschichte der Art darstellen läßt«e. Wer dies annimmt, hat 
freilich die Aufgabe dieses ordnenden Prinzipes der Zeit überhaupt 
nicht verstanden und man kann im Grunde nicht darüber streiten. Denn 
nie ist es cinem Geologen eingefallen, etwa den Gneis für die Ursache 
des Basaltes oder dem Biologen, den Euhohipus für die Ursache des 
Pferdes zu halten, weil jenes eventuell zeitlich ältere Formen sind, aus 
denen unter ganz bestimmten Bedingungen, Einflüssen und Ursachen 
die späteren entstehen. So wenig ich etwa die Scholastik für die Ur- 
sache des darauffolgenden Humanismus betrachten kann. Wem ist es 
aber eingefallen aus diesem ante hoc ein propter hoc zu machen? Dem 
Metahistoriker im Prinzipe gewiß nicht. Die Epochen und Stamm- 
bäume hat nämlich noch niemand für eine »Kausalgeschichte der Arten« 
gehalten (S. 125). Es ist dann freilich kein Wunder, wenn Gottl die 
landläufige Ansicht nicht befriedigend findet. Die Schuld beruht aber 
wieder auf einem logischen Fehler Erst wird der historischen Geologie 
und Biologie nur eine ganz bestimmte Aufgabe zugewiesen (S. 108) und 
dann wird erklärt, daf sie diese Aufgabe von sich aus nicht lösen 
könne. Das nenne ich doch wenigstens eine bündige Beweisführung. 
Denn Gottl löst die Metahistorik d. h. also nach seinem Sprachgebrauch 
die historische Biologie und die biogenetische Entwickelungslehre, erst 
völlig von den systematischen Wissenschaften (der Geologie und Bio- 
logie) künstlich los und substituiert dann kraft seiner falschen Definition, 
daß diese historische Geologie und Biologie (S. 108) von sich eine 
Kausalgeschichte zu geben versuchten — ohne überhaupt erst zu fragen, 
ob sie diesen Anspruch erheben. Wenn man sich so das Streitobjekt 
erst durch die Verschiebung des Sachverhaltes zurecht gemacht hat, 
dann ist es weiter kein Wunder, daß G. bei einem Vergleich der 
Historik und Mctahistorik der letzteren erst das Rückgrat (das ist die 
Anwendung biologischer Gesetze auf die Zeit) bricht und dann erklärt 
die Metahistorik sei gar nicht imstande kausal zu erklären, sondern 
könne nur nach Analogie-Schlüssen vorgehen, während die Geschichte 
nach den Denkgesetzen verfahre. Hatten wir erst gesehen, daß dieses 
einzige Merkmal der Geschichte zu ganz unmöglichen Folgerungen führt, 
denen Gottl nur dadurch entgeht, daß er an verschiedenen Stellen 
Verschiedenes darunter versteht: so ist jetzt gezeigt, daß er auch die 
Metahistorik gründlich mißverstcht, nur um den Gegensatz in der von 


Neuere Geschichtsphilosophie. 561 


ihm beliebten Form konstruieren zu können. 

Resumieren wir also nochmals die logischen Verstöße, auf denen 
sein Resultat aufgebaut ist. 

Erstens: Wird der Metahistorik der Gedanke der kausalen Zu- 
sammenhänge in der Zeitfolge untergeschoben, was ihr zu behaupten 
nicht einfallen kann, da es den eigenen logischen Anforderungen nicht 
genügt. Und es ist nicht angängig der Metahistorik einen Verstoß} 
gegen die Logik in die Schuhe zu schieben und diesen Fehler etwa als 
immanent zu erklären. 

Zweitens: Werden die historische Geologie und Biologie von den 
systematischen und erklärenden Naturwissenschaften, von der sie über- 
haupt erst ihren Inhalt erhalten, losgelöst und auf diese Weise ihres 
Ruckgrates beraubt und dann wird aus dem zeitlichen Ordnungsprinzip 
eine selbständige Wesenheit unabhängig vom Objekte gemacht. 

Drittens was aber das Schlimmste ist: Die so losgelösten, nur 
als Teilinhalte begreifbaren Unterzweige werden dann mit den Natur- 
wissenschaften schlechthin identifiziert und diesen damit auch die Fähig- 
keit des Begreifens überhaupt abgesprochen. Weil diese Teilzweige 
nun gar nicht für sich bestehen können, wird gefolgert, daß sie (S. 116) 
-nicht als Aufschluß über die Vergangenheit, sondern nur als zeithafte 
Ordnung der räumlichen Dinge wissenschaftlich ernst zu nehmen sind«e. 
Womit denn glücklich die Antwort wieder das Echo der eigenen Frage 
geworden ist. 

So ist denn auch die Konstruktion des Gegensatzes zwischen Historik 
und Metahistorik als völlig gescheitert zu betrachten. Die Folgerung 
ist nun, daß Gottl den Kausalzusammenhang in der Metahistorik für 
weit unvollkommener ansieht als den Geschehens-Zusammenhang der 
Geschichte (S. 121). Denn dieser ist eben »vom Boden der logischen 
Denkgesetze ohne weiteres erfafßßlich« und cin unmittelbares Erlebnis: 
darum begreifen wir die Geschichte auch unmittelbar, während die 
Metahistoriker nach Analogieschlüssen vorgehen. Aber hier liegt nur 
wiederum ein Trugschluß des Verfassers zu Grunde. Es genügt näm- 
lich keineswegs das »Erleben« des Geschehens-Zusammenhangs an sich, 
um schon zum Begreifen des historischen Vorganges zu gelangen. Ich 
finde z.B. die Kouvade bei den Irokesen oder die Tötung der Kinder 
bei den Lakedämoniern oder die Art der Bestattung bei den Aegyptern 
absolut nicht »vom Boden der logischen Denkgesetze erfallliche«. Es 
ist vielmehr auch bei der Geschichte eine vorhergehende Analyse der 
Faktoren auf Grund eben von Analogieschlüssen nötig, um sie von 
anderen Faktoren sondern zu können. Das innere Eriebnis an sich 
genügt dazu in keiner Weise. Diese Analyse kann die Geschichte 
nicht von sich aus vornehmen, sondern sie bedarf dazu der begriff- 
lichen Bearbeitung, der Abstraktion, um sie eben begreifen zu 
können. Die Kriegsgeschichte z. B. hat nicht etwa zur Voraussetzung 


562 Franz Eulenburg, 


des Begreifens, daß das Erlebnis des Krieges 55) nach logischen Denk- 
gesetzen erfaßlich ist: sondern die begriffliche Bearbeitung von 
Taktik und Strategie und deren Faktoren sind unerläßlich, wenn man 
wirklich »erkennend in die Vergangenheit eindringen« und nicht am 
Worte hängen will. Und so auf allen anderen Gebieten. Und damit 
werde ich wiederum gezwungen von Analogieschlüssen, d. h. von der 
Ableitung der eigenen Erfahrung auf die andere und umgekehrt auch 
in der Geschichtswissenschaft beständig Gebrauch zu machen. Diese 
Erfahrung entnchme ich auch hier den systematischen Wissenschaften 
der Kriegsichre u. a., nicht dem Geschehens-Zusammenhang der Ge- 
schichte unmittelbar. Die logischen Denkgesetze an sich genügen zum 
Begreifen des Geschehens-Zusammenhangs der Geschichte eben nicht. 
Und damit ist denn der ganze Gegensatz von Geschichte und Meta- 
historik falsch konstruiert. Der Geschichte wird einerseits logisch 
Unmögliches zugemutet und der Metahistorik wird andererseits künst- 
lich der Boden entzogen, nur um beide dann in diesen Gegensatz stellen 
zu können. 


6. Nicht viel besser logisch begründet ist ein letzter Gegensatz, 
den G. zwischen Geschichte und Mletahistorik glaubt konstruieren zu 
können, nämlich die Betrachtung des Zeitmomentes. Auch hier hat G. 
den Gegensatz ganz falsch gestellt und ist damit zu unmöglichen Fol- 
gerungen gekommen. Er meint nämlich, daß die Zeit für die Meta- 
historik nur ein »Konstruktionselement« sei, daß ihr aber die Möglich- 
keit des »absolut Gewissen«,, wie es der Historik eigen sei, abgehen 
müsse. Denn diese erreiche durch die Datierung nach bestimmten 
Jahren ein absolut Gewisses, die Metahistorik erhebe diesen Anspruch 
gar nicht. Die Stelle, die einen ziemlich trivialen Inhalt in große 
Worte faßt, lautet (S. 121): »Alle historischen Jahreszahlen, genaue und 
runde, erheben den befugten Anspruch schlechthin um so wahrer zu 
sein, je gültiger die Forschung gearbeitet hat; sie alle sind echte 
Annäherungen an das absolut Gewisse. Alle metahistorischen Zeitbe- 
stıimmungen, die vielberufenen Jahrmillionen der Geologie, können im 
vorneherein nur von der inneren Wahrheit des metahistorischen Sy- 
stemes sein und immer nur diese innere Wahrheit steigert sich je 
gewissenhafter die Forschung gewaltet hat. Jede Annäherung an das 
absolut Gewisse aber bleibt für sie im Wesen ausgeschlossene. Darum 
wird natürlich entsprechend das »System der Kulturen« (etwa Lamp- 
rechts oder Breysigs) für ein anthropologisch-metahistorisches ausge- 
geben, denn hier hat ja die »Zeite und ihre Abgrenzung keine andere 
Bedeutung, als in der viel verhöhnten Metahistorik ; und G. würde folge- 





55) Wie es etwa Hans Delbrück tatsächlich tat: bei ihm trat das heu- 
ristische Prinzip des Analogieschlusses in der Kriegsgeschichte besonders deutlich 


zutage, 


Neuere Geschichtsphilosophie. 563 


richtig und unbedenklich die Kulturzeitalter Lamprechts aus der Ge- 
schichte ausschließen müssen. Doch wie steht es damit in der wirk- 
lichen Geschichtswissenschaft? Nehmen wir die Verfassungsgeschichte: 
Zeit des Adels, der Priesterherrschaft, des Königtums. Läßst sich hier 
das absolut Gewisse feststellen? Ja ist es auch nur die Absicht, 
hier etwas Aeußerliches, ein willkürlich gewähltes Ereignis festzulegen 
oder ist letzteres nicht vielmehr nur ein Notbehelf, nicht anders als 
die Festlegung eines geographischen Meridians für die Ortsbestimmung? 
Oder nehmen wir die Wirtschaftsgeschichte — wo soll da die »absolut 
gewisse« Grenze zwischen Geld- und Naturalwirtschaft stecken? Nicht 
anders steht es ja mit den großen Zeitabschnitten zwischen Altertum 
und Mittelalter, Mittelalter und Neuzeit, den Zeiten der Scholastık und 
des Humanısmus oder des Barok und Rokkoko, dem Klassizismus und 
der Romantik. Es ist auch hier überall ausschließlich der innere Zu- 
sammenhang des Systems wie bei der Geologie und historischen Bio- 
logie, die auf eine zeitliche Trennung und Aufeinanderfolge dringt°®). 
Man mul; doch bei der Geschichte nicht gerade die für Schulzwecke 
eingerichteten Geschichtstabellen des kleinen Ploetz zum Maßstab neh- 
men. Will Gottl im Ernste die Periodisierung der Kunst-, Religions-, 
\Wirtschafts-, Literatur-, Sozial-, Sprach- und Verfassungs-Geschichte 
aus der Geschichte schon darum verbannen, sie als Metahistorik aus- 
seben, weil sie für die Datierung absolut gewisse Zeitbestim- 
mung gar nicht brauchen können, gar nicht erstreben? Es ist nur 
der nebensächliche Umstand, daß die Gcologie mit weiter entlegenen 
Merkmalen zu tun hat, für die unsere schr kurze Chronologie nicht 
ausreicht, die dort die Datierung im ganzen unbestimmter macht, als bei 
den cben genannten Fächern. Aber im Prinzipe wollen diese nur das- 
selbe. Und zwar das soll doch besonders betont werden, jedes der 
einzelnen Fächer hat nicht absolut ein für alle Mal geltende Grenzen, 
sondern es ist immer das innere System, welches jedesmal die 
Grenzen der Zeit bestimmt: Adel, Königtum, Republik oder Konstitu- 
tionalismus, Natural-, Geld- und Kreditwirtschaft; oder Minnesang, 
bürgerliche Dichtung, Humanismus etc. in der Literaturgeschichte 5?) 
sind jedesmal durch die inneren Bedingungen des Systems gegeben. 
Sie hangen aber untereinander nicht zusammen. Es sind »Konstruk- 
tionselemente«, die ausschließlich von der inneren Struktur des je- 
weiligen Systems bedingt sind. Es ist doch befremdlich, daß ein Hi- 


%8) (sottl rechnet allerdings die Lebewesen zum »Raumhaften« (S. 130). 

57) Sehr interessant sind in dieser Bezichung die Anmerkungen Wilhelm 
Scherers (Deutsche Literaturgeschichte 1896, S. 758), bez. der Periodisierung der 
deutschen Literaturgeschichte und die Motivierung seiner Abweichungen von der 
Hetinerschen Einteilung. Schr interessant auch die Bemerkungen Lessings über 


den gleichen Gegenstand. 


564 Franz Eulenburg, 


storiker vom Range Bernheims diesen logischen Trugschlüssen Beifall 
gespendet hat’®). Also Entweder Oder: Entweder gehören 
sehr weite Teile der eigentlichen Geschichte, auf die doch sonst alle 
Kennzeichen zutreffen, nicht zur Geschichte. Oder: die Geschichte 
ist im wesentlichen Teile bewußt und absichtlich metahistorisch im 
Gottlschen Sprachgebrauch. Oder die ganze Scheidung ist überhaupt 
sinnlos: Sie ist nur dadurch zu erklären, daß dieser Logiker auf der 
einen Seite ein einzelnes Ereignis historisch nach einem Jahr der 
christlichen Zeitrechnung registriert und daß er dem auf der andern 
Seite ganze Perioden der Biologie gegenüberstellt, statt etwa entspre- 
chende Perioden der Literaturgeschichte etc. mit jenen zu vergleichen, 
worin beide logisch ganz gleich vorgehen. Anstatt eines logischen 
Unterschicdes hat er eine sachliche Verschiedenheit zum Eckstein 
seiner Kritik gemacht. Es sind inkommensurable Größen mit einander 
verglichen und damit gegen ein Grundgesetz der Logik verstoßen. G. 
meint allerdings (S. 127), daß ein alter Fund den Historiker nicht in- 
teressiert — eben weil er nicht genau datiert werden kann. Ach — 
vielleicht interessiert den Historiker aus demselben Grunde auch der 
Ucbergang von den Wirtschaftsaltern nicht! Womit er denn glücklich 
die Aufgabe des Historikers auf die des antiquarischen Sammlers herab- 
gedrückt hat. Aber diese ganze falsche Logik und falsche Gegenüber- 
stellung sind darum nötig, um die Schlußfolgerung unseres Autors her- 
beizuführen und plausibel zu machen, daß nämlich (S. 119) »zwischen 
den Lebensäußerungen des auftauchenden Werkzeugtieres und dem hi- 
storischen Geschehen überhaupt keine wie immer geartete Beziehung 
bestände«e und daß (S. 126) »Historik und Metahistorik gleichsam be- 
ziehungslos an einander vorbeierkennene.. Womit G. allerdings sein 
eigenes Erkennen richtig charaktcrisiert hat. 


7. Damit hätten wir auch den letzten Schlupfwinkel dieser Gedan- 
kengänge aufgespürt und ihre logische Haltlosigkeit nachgewiesen. 
Aber es bleibt noch das Ergebnis G.s selbst übrig. Denn nachdem 
sich der Verfasser so mit Fleiß alle Wege zur Lösung versperrt, ein 
Zerrbild der »landläufigene Meinung konstruiert, kann es denn nicht 
Wunder nehmen, daf cs für ihn keine Lösung des von ihm ge- 
stellten Scheinproblems gibt und seine Darlegungen ausgehen wie das 
Hornberger Schießen. Und darum erfindet er seine »Grenzen der 
Erkenntnise., Der Wirklichkeitsgebalt der Geschichte, meint Gottl sei 
größer, weil cr im Erlebnis besteht und das Erlebnis schon die 
ganze Wirklichkeit enthält. Denn der Erfahrungsstoff ist nichts anderes 
als die empirische Wirklichkeit — eben als das schlechthin Gegebene ; 
als die Totalität des Erlebten (S. 134). G. hatte diesen Gedanken im 
Anschluß an Dilthey, der ihn vor allem für die Dichtkunst fruchtbar 





5%) Deutsche Literaturzeitung 1004, Sp. 734. 


Neuere Geschichtsphilosophie. 565 


gemacht, schon früher vertreten. Aber auch der Einwand gegen diese 
Vebertragung des künstlerischen und dichterischen Schauens und Er- 
Ichens auf die Geschichtswissenschaft liegt auf der Hand. Daß das 
»Erlebnis« unmittelbar gar nicht die Wirklichkeit ist, sondern erst 
nach bestimmten Kategorien gebildet und geformt werden muß, ist 
nach den Auseinandersetzungen Simmels darüber wohl nicht mehr zu 
erortem. Denn leider gibt diese »unzerfälltex Erkenntnis des inneren 
Erlebens ganz und gar keine Richtschnur, um den Geschehens-Zusam- 
menhang der Geschichte zu erfassen, und begrifflich mit den Mitteln 
der Wissenschaft darzustellen. Dazu ist vielmehr eine Zerlegung dieser 
Erlebnisse in bewußte Teilinhalte nötig! es muß das Erlebnis, die 
Erfahrung, auch in der Geschichte ebenso wie in der Naturwissen- 
schaft objektiv gedacht werden, um überhaupt ein deutliches Er- 
fassen fremder Inhalte und fremder Menschen zu ermöglichen. Daß 
letzthin es nur innere Empfindungen, Gefühle, Strebungen sind, die 
den möglichen Inhalt der Erfahrungswelt der Wirklichkeit ausmachen, 
ändert doch daran nichts, daß ich mit Licht- und Wärmeerscheinungen, 
chemischen Reaktionen und Fortpflanzung, Interessenkämpfen und 
rellsiösen Bestrebungen umgehe, als ob es objektive Mächte und 
Kräfte wären: wenn ich sie auch letzthin nur aus meinem eigenen 
Erlebnis überhaupt kenne. Wenn man schon auf dem Standpunkte 
des Phänomenalismus steht, so »erleben« wir das Naturgeschehen 
ganz genau ebenso wie das Geschichtliche: darin ist sicherlich kein 
Unterschied, wie bereits oben bei Erörterungen über Simmel wieder- 
holt gezeigt ist. Und andererscits erhebt sich die Geschichte schr 
weit von der empirischen Wirklichkeit oder deren Nachbildung. Denn 
einmal muß sie z. B. den Menschen der früheren Zeit als psychisch 
ähnlich organisiert wie uns selbst annehmen , was an sich jedenfalls 
nicht crlebt ist, sondern nur einen schlechten Notbehelf darstellt. Dies 
geschah vordem in aller Naivität und erst durch einen langen Prozeß 
der Abstraktion und des Analogieschlusses sind wir dahin gekommen, 
uns das Seelenleben des früheren Menschen als solches vorzustellen. 
Also kann sie schon darum nicht >»bis in die Tiefen der Erkenntnis 
der Wirklichkeit eindringen«e. Tut sie das aber nicht, sondern ver- 
sucht sie aus verschiedenen Analowien den empirischen Menschen 
der Vorzeit sich zu vergegenwärtigen, so können wir nicht mehr von 
einem unmittelbaren Erlebnis sprechen, sondern konstruieren uns den 
Menschen einer bestimmten Zeit als ein uns wesentlich fremdes Wesen, 
dessen Handeln wir aus den Prämissen und Bedingungen nach seiner 
besonderen Logik uns zu vergesenwärtigen streben, wie das hier 
nicht auszuführen ist. 

Ursprüneliches Erkennen und gar unmittelbares Erlebnis ist mit- 
hin in der Geschichtswissenschaft nirgends mehr vorhanden, sondern 
überall bereits ein sgedankliches Destillat-, mit dem wir gc- 


566 Franz Eulenburg, 


rade wie in den Naturwissenschaften und deren historischen Teilen 
»aus ihr weiter konstruieren« (S. 139). Gedankliches Destillat hier, ge- 
dankliches Destillat dort und Gott! begeht einen zweifachen Fehler, die 
logische Natur desselben so ganz zu verkennen. Das Erlebnis des 
Sehers, des Hysterikers, des Propheten und evtl. Dichters ist für die 
wissenschaftliche Erkenntnis und deren Mitteilung durch Worte, Zeichen 
und Symbole (Sprache) eben nicht brauchbar. Vom schlechthin Ge- 
gebenen, nämlich dem »ganz deutlich Erlebten«, bedürfen wir somit 
erstens einer psychologischen Analyse, die nach Art der Naturwissen- 
schaft die einzelnen Elemente des Seelenlebens aufzeigt und mithin 
naturwissenschaftlich verfährt; zweitens eine gedankliche, von dem 
Historiker vorgenommene Konstruktion, in der gewisse Elemente (reli- 
giöse, wirtschaftliche, politische, künstlerische und andere) objektiviert, 
gewisse andere ganz ausgeschieden werden. Drittens enthält das 
Erlebnis durchaus nicht alle Elemente der empirischen Wirklichkeit, 
sondern erheblich weniger, die ich erst mühsam aus Änalogien ergänzen 
muß. Und andererseits enthält es erheblich mehr, die ich als Historiker 
gar nicht gebrauchen kann: Schmerz, Lust und Unlust, Krankheit und 
Freude, von denen ich in tausend Fällen mit Absicht abstrahiere, um 
den Nachdruck auf bestimmte andere Momente zu legen. Und endlich 
viertens stelle ich umgekehrt in der Geschichte zum Zwecke des 
Erkennens und Nachbildens Zusammenhänge her, die in der Wirklich- 
keit sich niemals finden. Doch es soll an dieser Stelle nicht näher 
darauf eingegangen werden, daß der Standpunkt des naiven Realis- 
mus nicht haltbar ist, wie das Simmel für viele Fragen der Historik 
ausgeführt hat. Genug, daß Gottl auch hier mit scinem logischen 
Postulate ganz auf dem Holzweg sich befindet, wenn er meint, damit 
das Wesen der Geschichte getroffen zu haben und ihr einen Wirklich- 
keitsgehalt andichtet, den sie als wissenschaftliche Geschichte gar nicht 
haben kann. 

Die Theorie endet in der vollen Mystik, über die eine Diskussion 
eben nicht mehr möglich ist. »Die Grenzen der Geschichte — das 
ist sein letztes Credo (S. 142) — sind aller gedanklichenEr- 
fassung im Wesen entzogen.e »Es ist unmöglich, auf die 
Fragen nach den realen Ausläufern der Geschichte eine Antwort zu 
finden.«e Wenn jenes aber der Fall ist, so kann man nicht mehr dar- 
über sprechen. Denn Wissenschaft hat es eben mit erkennbaren Dingen 
zu tun und Grenzen festzustellen, die »aller gedanklichen Erfassung im 
Wesen entzogen sind«, das ist ein ganz fruchtloses Bemühen. Gottl 
hat im Grunde das Publikum mit seinen Ausführungen mystifiziert, das 
in der Annahme war, es handele sich um ernsthafte Fragen der Erkennt- 
nis und nun zum Schlusse erfahren muß, da »das Thema überhaupt 
einer gedanklichen Erfassung entzogen« ist. Denn Grenzen, die nicht 
festzulegen sind, erscheinen als cin Widerspruch in sich. Grausamer kann 


Neuere Geschichtsphilosophie. 567 


man nicht gut seinen eigenem Versuch Grenzen zu errichten selbst den 
Garaus machen. Aber dieser Schluß erscheint mir doch typisch für 
gewisse mystisch-ästhetische Strömungen der Gegenwart, denen G. nur 
sein logisch durchdachtes System geliehen hat. Wenn er am Ende sei- 
nes Vortrages verkündet (S. 66), daß sein Problem nur eine Art Schluß- 
glied in der ganzen Entwickelung darstellt, dann endet diese Entwicke- 
lung im Nichts, in der Erkenntnislosigkeit. Und Gottls »Grenzen« 
sind nur der chorus mysticus, die das Unerkennbare, Unfaßliche, Un- 
denkbare, Unangebbare mit schönen Worten begleiten. Darum der 
ganzen Liebe Müh, um schließlich nicht einmal angeben zu können, 
wo die Grenzen liegen, und im vollen Agnostizismus zu enden! 

Aber wir haben gesehen, welche verzweifelte logische Anstreng- 
ungen Gottl in Wirklichkeit ausführen mußte, um zu seinem Schein- 
beweise zu gelangen, wie er selbst mit der Logik beständig in Wider- 
spruch geriet, um die Gegensätze festzuhalten. Die Frage war von 
vornherein überhaupt falsch gestellt und die Antwort mufste darum 
falsch ausfallen. Für die Erkenntnistheorie ist es aber offenbar ganz 
unerheblich, ob die »Grenzen der Geschichte«, die Gottl als eine Art 
generatio aequivoca der Logik fafst, nun in der Vergangenheit einmal 
aufgedeckt werden oder in der Gegenwart; ob der Gegensatz zwischen 
Biologie und Logik nun beim Ursprung der Zivilisation oder beim 
modernen Menschen durchgeführt wird. Denn Gottl hatte ja das Cha- 
rakteristikum der Zeit aus dem Begriff des historischen Geschehens 
gerade ausgeschieden und war nur beim »logischen Geschehen« über- 
haupt stehen geblieben. Dafür ist es aber ganz unerheblich, ob ich 
den Gegensatz zwischen dem Geschehen des Wassers und dem des 
Menschen, der Gottl zu seine Fragestellung geführt, 4000 v. Chr. oder 
316 n. Chr. oder unmittelbar in seine Gegenwart verlege. Das Moment 
der Zeit spiel, um diesen Gegensatz zu finden, überhaupt keine 
Rolle. Fragestellung und Problem ist darum gar kein historisches, kann 
mithin auch für die »Grenzen der Geschichte« gar keine spezifische 
Bedeutung haben und überhaupt keinen Aufschlußß geben. Sein ganzes 
»Getuce schrumpft mithin auf die alte Frage zusammen, wie das Lo- 
gische im Verhältnis zum Mechanischen zu erklären sei. Warum Gottl 
dieses erkenntnistheoretische Problem in der Form des Historischen 
uns noch einmal vorführt und noch dazu in dieser Art und Weise, nach- 
dem eine ganze Literatur scit den Tagen Du Bois Reymonds über das 
alte »Welträtsele entstanden, das ist nur aus einem Mißiverstehen der 
ganzen Frage zu erklären. Wenn aber die »Grenzen der Geschichte« 
nicht gedanklich zu erfassen sind, dann kann auch nicht gut die Ge- 
schichte selbst »vom Boden der logischen Denkgesetze erfatslich scin«, 
wie es doch sein Ausgangspunkt war. Und so ist das logische Gebahren 
Gottls schließlich das Opfer seiner eigenen Mystifikation geworden. 
Aber er steht damit doch in der Gegenwart nicht allein und nur darum 


568 Franz Eulenburg, 


sind wir allen logischen Scheingründen nachgegangen. Seine nicht geringe 
logische Denkarbeit, der wir alle Anerkennung zollen, konnte darum 
zu keinem Ergebnis führen, da die Fragestellung von vornherein unrichtig 
war. Der Versuch den Gegensatz zwischen Geschichte und Natur- 
wissenschaft rein logisch zu begründen, den Gottl mit stärkster Konse- 
quenz, wirklichem Scharfsinn, und manch origineller Wendung unter- 
nommen, ist darum als gescheitert zu betrachten. 


Il. Dıttrichs Grenzen der Geschichte. 


In anderer Weise als Gottl behandelt Dittrich »die Grenzen 
der Geschichte«e — in kurzer knapper Form®), eben als program- 
matischen Versuch, d. h. er will die allgemeine Grenzscheide zwischen 
der historischen Wissenschaft im weiteren Sinne (zu der auch histo- 
rische Geologie, Anthropologie, Biologie und in weiterer Entfernung 
Kosmologie gehören) und den nicht historischen Wissenschaften (den 
Naturwissenschaften im engeren Sinne) ziehen. Was seinen Versuch 
interessant macht, ist der äufserliche Umstand, daß er nicht von der 
eigentlichen grofsen Geschichte im landläufigen Sinne an die Probleme 
herantritt, sondern von einem speziellen Teile, nämlich der Sprachge- 
schichte. Denn da diese zweifellos zu den historischen Disziplinen 
gehört, so muß der Begriff der Geschichte offenbar so gefaßt werden, 
daß nicht nur jene, sondern auch die verwandten Fächer mit unter 
ihn fallen. Das ist aber bei jener modernen spezifisch - historischen 
Logik gar nicht mehr der Fall. Denn die Sprachgeschichte hat es in 
keiner Weise mit Werten noch mit der Darstellung des Einmaligen und 
Individuellen zu tun. Bernheims weiter gefaßte Definition wird dem 
zwar an sich gerecht, aber seine spätere Umschreibung der eigentlichen 
Aufgabe der Geschichte paft nicht mehr auf das ganze Gebiet. Es 
ergibt sich für Dittrich schon aus der Fragestellung, daß der Gegen- 
satz nicht im Objekt liegen kann, sondern in der Betrachtungsweise: 
dasselbe Objekt, der Mensch oder die Sprache, kann Gegenstand einer 
historisch-wissenschaftlichen wie einer naturwissenschaftlichen Unter- 
suchung sein. : 

1. Welches ist also das Unterscheidungsmerkmal zwischen beiden? 
Dittrich findet es in der Art der Ordnungsprinzipien, deren 
cs überhaupt vier mögliche gibt (S. 12): das morphologische, das chro- 
nologisch-topographische, das ätiologische, das teleologische. Und die 
Wissenschaften unterscheiden sich darnach, welche Ordnungsprinzipien 
sie wesentlich zugrunde legen. Dittrich nimmt zum Schulbeispiel 
eine als historisch ausgegebene Feststellung und findet, nachdem alle 
andern Merkmale erschöpft sind, dal nur das Moment der Chronologie 


59) Ottomar Dittrich, Die Grenzen der Geschichte, ein programmati- 





scher Versuch. Leipzig, B. G. Teubner, 1905. 32 S. 


Neuere Geschichtsphilosophie. 569 


und Topographie als charakteristisch für diese historische Feststellung 
übrigbleibt. Genauer gesagt kommt es in der historischen Wissen- 
schaft immer darauf an (S. 18) die Erscheinung außenbezüglich 
(d.h. auf ein äußeres Ereignis, etwa Christi Geburt oder was sonst) 
zeit-räumlich zu beziehen, während in den nichthistorischen Wissen- 
schaften diese Orientierung eine andere, oder wenn sie schon zeit-räum- 
lich stattfindet, doch dann ausschließlich eine innenbezügliche darstellt. 
Darum gehört zu den historischen Wissenschaften im weiteren Sinne 
neben der eigentlichen Menschheits-Geschichte auch die Erdgeschichte, 
die Entwicklungsgeschichte der Pflanzen und Tiere und die Kos- 
mogenie — eben weil ihnen allen trotz sonstiger Verschiedenheit doch 
ıhr gemeinsames Ordnungsprinzip außenbezüglich zeit-räumlich 
orientiert ist. Das ist der Hauptgedanke der Schrift: die Schluß- 
folgerung Dittrichs geht (S. 32) dahin, nicht künstliche Mauern zwischen 
den Wissenschaften aufzurichten, sondern nur logische Kompetenz- 
grenzen festzusetzen; auch die eigentliche Geschichte muß sich theo- 
retisch wie praktisch mit den Naturwisscnschaften und der Psychologie 
beschäftigen, der Historiker braucht ihnen nicht ängstlich aus dem 
Wege zu gehen, sondern soll vielmehr die Teile der nichthistorischen 
Naturwissenschaften (Anthropologie, Anthropogeographie, Soziologie, 
Psychologie) förmlich und ausdrücklich in die Geschichtsmethodologie 
aufnehmen. Denn die Historik ist eben schon durch ihr Ordnungs- 
prinzip hinreichend vor der Vermengung mit fremden Gesichtspunkten 
geschützt und braucht darum durchaus nicht zu fürchten, dadurch um 
Ihre Selbständigkeit zu kommen. Sie kann darum nur zum eigenen 
Vorteil jene Hilfswissenschaften für sich verwerten und ihre historisch- 
wissenschaftliche Einsicht vertiefen, wodurch zugleich das tiefe Miß- 
trauen, das bis jetzt noch gegen die guten Dienste jener nichthisto- 
rischen Wissenschaften bei den meisten Historikern vorhanden ist, 
schwinden könnte. 

Man sieht, daß D. durchgehends die Bestimmung der Geschichte 
nur ım weiteren Sinne im Auge hat, daß ihn gerade die historischen 
Disziplinen in ihrer Allgemeinheit interessieren. Es ist nicht 
genug zu betonen, daß hier vor allem sich ein richtiger Gesichtspunkt 
geltend macht. Unter dem Begriff der Geschichte müssen, wenn anders 
er sinnvoll sein soll, die Teildisziplinen, die doch nur zufällig von dem 
Wissenschaftsbetrieb als selbständig sich losgelöst haben, durchaus ihre 
Stellung finden. Der praktische Historiker mag diesen oder jenen Teil 
anbauen, sich auf die politische oder Sozialgeschichte oder Religions- 
geschichte beschränken, er mag auch, wie das so leicht geschicht und 
bisher so oft geschehen ist, sein Arbeitsgebiet für das allgemeine halten, 
das wollen wir ihm nicht so sehr verübeln. Der Philosoph und Logiker 
aber darf dies offenbar nicht, sondern muß die aus rein-praktischem 


sedürfnis erfolgte Arbeitsteilung, wodurch Kunst, Literatur, Wirtschaft, 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 2. 37 


570 Franz Eulenburg, 


Verfassung, Recht, Sprache sich losgelöst haben, wieder in derselben 
Synthese unter einheitlichem Gesichtspunkt zusammenfassen. Sonst hat 
er einen Teilinhalt der Geschichte für das Ganze ausgegeben °°). Es 
gibt gar keine Geschichte an sich, sondern eigentlich nur einzelne Ge- 
schichtsdisziplinen, die aber doch logisch nur durch einen gemeinsamen 
Oberbegriff zusammengehalten werden. 

Auch für die historischen Naturwissenschaften scheint mir das 
Unterscheidungsmerkmal der zeitlichen Orientierung richtig, wenn wir 
dabei immer im Auge behalten, daß diese erst im Zusammenhang mit 
ihren systematischen Schwestern ein einheitliches Ganze darstellen. Vor 
allem gegenüber Gottl hat D. das gemeinsame Merkmal der Metahistorik 
mit der Geschichte zweckmäßig bestimmt, ohne daß es ihm doch darum 
irgendwie eingefallen wäre, sie schon »im Grund und Wesen für homogen« 
auszugeben. 

Bei D. kommt aber die spezifische Geschichte im engeren Sinne 
kritisch darüber etwas zu kurz (s. u. 3... Denn als sekundäres 
Moment für die eigentliche Geschichtswissenschaft im engeren Sinne 
will er mit Rickert-Windelband die Kulturwerte zum spezifischen 
Unterscheidungsmerkmal von den historischen Naturwissenschaften 
machen, mit denen sie im übrigen durch dasselbe Ordnungsprinzip der 
zeit-räumlichen Beziehung verbunden sind. Die historischen Wissen- 
schaften überhaupt haben es demnach nach Dittrich mit dem Ordnungs- 
prinzip des Zeitraumes zu tun; die spezifische und praktische Geschichts- 
schreibung des ferneren ist durch das Kulturwert-Prinzip charakterisiert 
und teleologisch fundiert. Dittrich schließt sich demnach der teleo- 
logischen Betrachtung ohne weiteres an und diskutiert sie nicht weiter, 
obwohl das vor allem interessiert, welches wohl der Inhalt der eigent- 
lichen Geschichte sei. Er wirft nur die Frage auf, ob die spezifische 
Geschichte im engeren Sinne prinzipiell von den anderen historischen 
Wissenschaften sich trennen lasse. Während Gottl dies unbedingt 
bejaht hatte, will Dittrich es unbedingt vereinen. Und darin ist ıhm 
unter allen Umständen zuzustimmen, daß das gemeinsame Band aller 
der historischen Disziplinen »im weiteren Sinne« das Moment der zeit- 
lichen Aufeinanderfolge oder »der außenzeitlichen Beziehung auf ein 
äufseres Ereignis« ausmacht. Als Zeitwissenschaften gehören historische 
Anthropologie, Erdgeschichte usw. offensichtlich zusammen. Die histo- 
rischen Wissenschaften bilden eine formelle Einheit, wenn sie auch 
im einzelnen prinzipielle Verschiedenheiten aufweisen ê’). 





60) Es sieht mir darum zweifelhaft aus, ob Bernheims Begriffsbestimmung dem 
gerecht wird und ob nicht eine Modifikation derselben erfolgen muß. 

6!) Das hat auch Hettner ausgeführt: »Das System der Wissenschaftene 
(Preufs. Jahrbücher 1905, Bd. 122 S. 251—77). Er unterscheidet abstrakte und 
systematische Wissenschaften, chronologische und chorologische, zu welch letzteren 


Astronomic und Geographie gehörten. 


Neuere Geschichtsphilosophie. 57I 


2. Aber es sind gegen diese Auffassung D.s im Ganzen doch einige 
Bemerkungen zu machen. Erstens können die Ordnungsprinzipien in 
dieser Form nicht richtig sein. Denn es werden systematische 
mit erklärende durcheinandergemischt. Aetiologische und chrono- 
logische Prinzipien sind nicht koordiniert, ebensowenig etwa morpho- 
logische und teleologische. Die beiden Gruppen schließen sich logisch 
keineswegs aus, sondern durchdringen sich vielmehr gegenseitig. Mor- 
phologische, chronologisch-topologische Merkmale sind tatsächliche Ord- 
nungsprinzipien, ätiologische und teleologische sind es in Wirklichkeit 
nicht. Haben die Physik und Chemie ein ätiologisches ÖOrdnungs- 
prinzip? Mit nichten! Die Chemie teilt einstweilen die Elemente nach 
rein morphologischen Merkmalen ein, etwa in Metalle, Metalloide, Nicht- 
metalle, und behandelt sie dann weiter einzeln nach ihren morpholo- 
gischen Eigenschaften. Die Ursachen sind kein Ordnungsprinzip 
und keine Wissenschaft kann in ihrem systematischen Aufbau nach 
ätivlogischen Gesichtspunkten vorgehen. Und welche Wissenschaft soll 
eigentlich das teleologische Ordnungsprinzip zur Grundlage machen? 
Vielleicht die einzelnen Kunstlehren, die Aesthetik und Pädagogik oder 
die Mathematik, bei der es sich immer um die Lösung von Aufgaben 
(Zwecken) handelt? Auch das wird man nicht behaupten können. Es 
findet tatsächlich vielmehr stets eine Vermischung statt einerseits 
zwischen einer äußeren Ordnung der Dinge nach äußeren Merk- 
malen, Zeit und Raum, und andererseits der Erforschung der Ur- 
sachen; so in der Geschichte selbst oder auch in der Geographie 
und Geologie. Ursachenforschung ist immer nur oberstes Ziel, nicht 
selbst Ordnungsprinzip. Wenn es aber eine systematische Botanik 
und ätiolossische Botanik, systematische Chemie und ätiologische Chemie 
gabe, so wären offenbar die Zusammenhänge zwischen ihnen ganz 
zerrissen und die Einteilung hätte sich als nicht möglich heraus- 
gestellt, um die einzelnen Disziplinen von einander zu trennen. Jede 
Wissenschaft braucht, um eine Anordnung des Ganzen vorzunchmen, 
ein Ordnungsprinzip; jede Wissenschaft versucht im Laufe ihrer 
Entwickelung zur Ursachenforschung überzugehen °). Jede Wissen- 
schaft kann aber auch praktischen Zwecken dienstbar gemacht wer- 
den, was nun gar nicht mehr Sache der Wissenschaft selbst, sondern 
eben ihrer Nutzanwendung, der Praxis ist. Also kurz: in jener Vier- 
teilung von Dittrich sind selbst zwei verschiedene Ordnungsprinzipien 
durcheinanderremischt, die sich gegenscitig nicht ausschliefsen. Nun ist 
aber die Bedingung einer jeden logischen Einteilung, daß die Merk- 
male des einen Teiles nicht die Merkmale des andern Teiles in sich 
enthalten dürfen. 





8) Ueber das Mißverständnis Gottls, als wenn die Stammbäume vorher eine 


Rausalgeschichte der Art darstellen sollten, s. oben S. 560. 


9) 


572 Franz Eulenburg, 


b) Denn zweitens fragt es sich, ob bei dem Forschen nach den 
Ursachen nicht tatsächlich immer ein Regressus stattfindet, der z u- 
nächst rein äußerlich historisch-zeitlich zu deuten sei. Der Gedanke, 
den Anfängen einer Erscheinung oder einer Institution nachzugehen, 
hat darum offenbar einen doppelten Sinn: es ist sowohl ein chronolo- 
gisches als auch ein ätiologisches Problem zugleich. Und umgekehrt, 
die Entwickelung der Tiere geht zwar nach morphologischen Symptomen 
vor, zugleich ist damit aber auch ein chronologisches Moment ver- 
bunden, das ev. auch ein ätiologisches Moment enthalten kann. Ich 
finde also nicht, daß wir eine glückliche Einteilung der Wissenschaft 
hierdurch erhalten haben. 

c) Und endlich drittens trifft das zeit-räumliche Moment auch 
in der Geschichte nicht überall zu. Die Bindung an den Raum ist für 
die geschichtliche Forschung nicht notwendig. Einmal nicht, wenn 
es sich um geistige, aber auch nicht, wenn es sich um psychologische 
Dinge handelt. Z. B. die Geistesentwickelung, die Geschichte der 
Philosophie, die Geschichte der Wissenschaften, die des Rechtes ist nicht 
notwendig an einen bestimmten Raum gebunden, zum mindesten 
ist sie z. B. für die Philosophie irrelevant. Und nicht minder ist die 
Entwickelung der Pflanzen und noch mehr der Tiere wenigstens von 
einem spezifischen Raume unabhängig. Gerade wenn ich die Ge- 
schichte im weiteren Sinne behandele und von der politischen und 
wirtschaftlichen im speziellen absche, so kommt man mit dem topo- 
graphischen Gesichtspunkte in arges Gedränge, wozu doch die Sprach- 
geschichte selbst ein Beispiel geben würde. In diesem Sinne ist es 
nicht ganz richtig, daß »genau die gleiche Konstellation aller historischen 
Bedingungen zu keiner anderen Zeit und an keinem Ort wiederkehren 
könne« (S. 30). Das bezieht sich offenbar nur auf gewisse Teile der 
Geschichte, die eben an die räumliche Voraussetzung gebunden sind, 
aber nicht auf alle, wie wir gezeigt haben. 

Allerdings, das wird Dittrich zugegeben werden müssen und darum 
hat er einen springenden Punkt zwischen Geschichte im weiteren Sinne 
und systematischer Wissenschaft richtig aufgedeckt, daß nämlich das 
Moment der Zeit das Spezifikum der historischen Betrachtung ist, 
daf3 auch die Erforschung der Naturobjekte, soweit sie zeitlich erfolgt, 
zu den historischen Wissenschaften im weiteren Sinne gerechnet werden 
muß). »Denn (S. 27) die Ereignisse der Erd- und Welt-Systematik sind, 
obwohl Naturereignisse und insofern Gegenstände der Naturwissen- 
schaften 6%), doch auch aufßenbezüglich zeit-räumlich orientierbar und 
insofern historischer Ordnung und Darstellung fähig.e Nur schade, 
dafs Dittrich an seinem Schulbeispicl haften bleibt und nicht den Ent- 


63) Hier kommt unvermerkt doch wieder ein sachlicher Gesichtspunkt zum 


Ausdruck, nicht der ordnende, methodologische. 


Neuere Geschichtsphilosophie. 573 


wickelungsgedanken als solchen aufgegriffen hat, was dann wohl zur 
weiteren Klärung beigetragen hätte. 

3. Die Geschichte im engeren Sinne, also die Menschheits- und 
Kulturgeschichte oder (S. 28) »die kulturelle Entwickelung größerer 
Menschheitsteille und im Zusammenhange damit auch einzelner bedeu- 
tender Menschen« will Dittrich dann im Anschluß an Rickert und 
Windelband allerdings (S. 15) durch ein teleologisch-kultur- 
wertungskritisches Prinzip von der Erd- und Entwickelungs- 
geschichte getrennt wissen — es ist ein sckundäres Prinzip der Unter- 
scheidung. Das hängt weiter mit der Auffassung Dittrichs zusammen; 
er meint (S. 11): die Wissenschaften stimmen vor allem darin überein, 
dab »sie möglichst klar und deutlich einzeln zu erfassen und sodann 
sie irgendwie zu ordnen, um sie möglichst vollständig und einheitlich 
zu überblicken und sie zu praktischen Zwecken dienstbar machen zu 
können«. Also wie eine gut geordnete Bibliothek oder ein Hand- und 
Lehrbuch für die Praktiker oder ein alphabetisch gcordnetes Lexikon | 
Aber es ist durchaus nicht ersichtlich, warum für die Geschichtswissen- 
schaft im Gegensatz zu anderen Wissenschaften wieder nun das teleo- 
logische Moment besonders charakteristisch sein soll. Denn das Moment, 
dafs sie möglicherweise praktische Anwendung finden können, gilt doch 
von Jeder Forschung, der mathematischen ebenso wie der physikalischen 
oder biologischen oder anderen. Darin liegt also gar nichts Spezifisch- 
Teleologisches für die historische Wissenschaft. Das Teleologische 
steckt hier wie überall durchaus nicht im erkennenden Menschen, 
nicht in der Wissenschaft als solcher, sondern erst in ihrer nachträg- 
lichen Geltendmachung und Nutzanwendung, vielleicht auch in ihrer 
philosophischen Rechtfertigung. Es ist nicht deutlich, was das telco- 
logische Moment — im doppelten Sinne als Wert- wie als Zweckprinzip — 
in der Geschichte eigentlich zu tun hat. Dittrich sagt ja ausdrück- 
lich »bei der historischen Aufhellung von instinktiven Regungen und 
Stimmungen, Leidenschaften der Individuen und Massen tritt das Zweck- 
moment zurück oder fällt ganz weg und statt dessen hat das ätio- 
logische-psychologische Moment die Hauptrolle zu spielene. Denn mit 
der Einschränkung des Objektes der historischen Wissenschaften auf 
das vernünftige Handeln der Menschen gehe es nun einmal, wie D. 
richtig hervorhebt, absolut nicht. Aber dann ist eben das Forschungs- 
prinzip einfach nicht mehr das telcologischc, sondern das ätiologische. 
Und später sagt D. (S. 25) gegen die pragmatische Geschichtsauffassung, 
daß sie immer eine vernünftige Zwecksetzung angenommen habe, daß 
aber die Teleologie eine stete Kontrolle durch das ätiologische Prinzip 
erfordert. Eine mafßgebende Rolle spiele das teleologische Prinzip erst 
in der Geschichtsphilosophie. Ich finde, daß damit die Teleologie als 
Forschungsprinzip für die Geschichte im engeren Sinne überhaupt voll- 
ständig aufgegeben ist, obwohl dieses doch das Unterscheidungsmerkmal 


574 Franz Eulenburg, Neuere Geschichtsphilosophie. 


von den allgemeinen historischen Disziplinen ausmachen sollte. 

Wir wissen nun in der Tat nicht, wodurch sie sich prinzipiell von 
der Metahistorik unterscheidet. Bei Rickert ist die Gegenstandsab- 
grenzung eine absolute und beherrscht die gesamte Wissenschaft auch 
in ihren einzelnen Teilen. Bei Dittrich ist dies aber nicht mehr der 
Fall und damit haben wir ein prinzipielles Erkennungsmerkmal verloren. 

Ein programmatischer Entwurf ist natürlich zu knapp, um alle 
diese Kontroversen auch nur deutlich hervortreten zu lassen. Aner- 
kennung verdient jedenfalls die starke erneute Betonung des Zeit- 
momentes und der Zusammengehörigkeit der historischen Wissenschaften 
im weiteren Sinne. Ebenso auch seine Betonung der notwendigen Er- 
gänzung der historischen Wissenschaft durch die Methodologie der 
anderen Disziplinen. — 


Am Schlusse dieser kritischen Betrachtungen soll endlich noch 
eines nicht verkannt werden. Grenzabsteckungen zwischen den Wissen- 
schaften, wie Begriffsbestimmungen der einzelnen erfüllen ein logi- 
sches Bedürfnis beim Denken. Sie sind notwendig zur Orientierung 
und zur Selbstbesinnung, aber ihr Einfluß auf den Gang der Wissen- 
schaften darf nicht überschätzt werden. Die geht ihre eigenen Wege, 
die bestimmt werden durch immanente Gesetze ihrer Entwicke- 
lung, durch äußere Bedürfnisse der Zeit wie durch psychologische 
Momente der Generation von Gelehrten selbst. Es ist eine nachträg- 
liche Aufgabe der Logik zu bestimmen, wie ein Gebiet oder eine An- 
schauung klassifiziert, wo sie logisch untergebracht werden kann. Es 
ist also sehr gut möglich, daß unsere heutige Sozialwissenschaft ein- 
schließlich theoretischer Nationalökonomie und Statistik alle Merkmale 
einer »Naturwissenschaft« an sich trägt, obwohl sie doch auch historische 
Momente genug enthält: der Wert und auch die Logik der Sozial- 
wissenschaft wird davon nicht wesentlich beeinflußt. Die Logik orientiert 
sich eben nur an den Fortschritten der Disziplinen selbst, ohne ihnen 
auch nur im entferntesten etwa den Weg vorschreiben zu können, den 
sie gehen dürfen. Das scheint man in dem gegenwärtigen Methoden- 
streit nicht selten zu übersehen und mißverständlich zu überschätzen. 
Es ist kein Einwand gegen die Behandlung solcher logischen Kompe- 
tenzfragen überhaupt, aber es bedeutet doch ihre praktische Grenze. 
Philosophische Erwägungen können ihrer Natur nach gar nicht in den 
Gang der Wissenschaft eingreifen, sondern nur sie zu begreifen suchen. 


575 


„Energetische“ Kulturtheorien. 
Von 
MAX WEBER. 
y 


Ostwald, Wilhelm, Energetische Grundlagender Kultur- 
wissenschaft (Philosophisch-soziologische Bücherei, red. v. Rud. 
Eisler, Wien, Band XVI). W. Klinkhardt, Leipzig, 1909, 184 S. kl. 8o. 
Preis M. 5.—. 

Prof. W. Ostwald in Leipzig ist, von der sachlichen Tragweite 
seiner Arbeiten ganz abgesehen, in höchstem Maße ausgezeichnet durch 
eine seltene Darstellungskunst. Dies nicht im Sinne der heute nur 
allzu üblichen Stil-Aesthetik. Soweit »Stil«-Fragen in Retracht kommen, 
äußert sich seine Kunst vielmehr gerade umgekehrt in der heute 
nur allzu seltenen Fähigkeit, mit dem kleinsten Aufwande an derartigen 
Mitteln in schlichter Knappheit und Klarheit der »Sache« das Wort 
zu lassen und hinter ihr zurückzutreten. Unter Darstellungskunst ist 
hier vielmehr die Qualität der gedanklichen Werkzeuge gemeint, welche 
er und wie er sie zur »Vereinfachung« der Denkobjekte zu verwenden ge- 
wußt hat. Auch der vollkommene Laie darf, wenn er die Ausführungen 
der meist so mageren allgemeinen Teile älterer chemischer Kompendien 
etwa über Atomgewichte und Verbindungsgewichte und was damit zu- 
sammenhängt, über den Begriff von »Lösungen«e im Gegensatz zu den 
»Verbindungen«, über die elektrochemischen Probleme, über die Iso- 
merie u. s. w. gelesen hat, und damit die erstaunliche Kraftersparnis 
vergleicht, welche das Streben nach Hypothesenfreiheit und die Begren- 
zung auf das wirklich »Allgemeine« an den chemischen Vorgängen der 
Ostwaldschen Darstellungsweise eingebracht hat, sich an der unge- 
meinen Eleganz dieser Kunst erfreuen. Und er wird es, nach der 
Eigenart dieser Leistung, vollkommen verständlich finden, dat Ostwald, 
ganz ebenso wie scinem Geistesverwandten Mach der Fehler besonders 
nahe liegt, 1) einerseits — in logischer Hinsicht — bestimmte na- 
turwissenschaftliche Abstraktionsformen zum Maßstab wissenschaftlichen 
Denkens überhaupt zu verabsoluticren, — dafs er 2) demgemäis hetero- 
gene Denkformen, welche (in der Sprache Machs zu reden) die »Denk- 


676 Max Weber, 


ökonomie« bei den Fragestellungen anderer Disziplinen erfordert, als 
Unvollkommenheiten und Rückständigkeiten empfindet, weil sie das nicht 
leisten, was sie ihrer Zweckbestimmung nach gar nicht leisten sollen 
(nicht nur die »Denkökonomie« der Geschichte — im weitesten Sinn 
— sondern schon der Biologie, und zwar, wie ausdrücklich betont sei: 
einerlei, ob sie sich »vitalistische oder noch so »mechanistisch« ge- 
bärdet, zeigt derartige heterogene Denkhilfsmittel) — und daß er, da- 
mit im Zusammenhang, 3) andererseits — in sachlicher Hinsicht — ein 
möglichstes Maximum alles Geschehens überhaupt zu Spezialfällen »ener- 
getischer« Beziehungen einzustampfen trachtet, — daß endlich 4! ihn 
sein Jeidenschaftlicher Drang, die Objekte intellektuell durch seine Be- 
griffsmittel zu beherrschen, auch auf das Gebiet des Seinsollenden 
verfolgt und zur Ableitung rein »ressortpatriotischer« Wertmatsstäbe 
aus den Tatsachen seines Arbeitsgebietes verführt. Diese Umstülpung 
des »Weltbildes« einer Disziplin in eine »Weltanschauungs ist 
ja heute eine ganz allgemeine Gepflogenheit: in welcher Richtung sie sich 
bei der Biologie auf darwinistischer Grundlage zu vollziehen pflest, ist 
bekannt (bei den wissenschaftlichen Anti-Darwinisten: — heute natür- 
lich stets ein relativer Begriff — pflegt sie charakteristischerweise 
in mehr oder minder extremen Pazifismus umzuschlagen). Bei Mach 
werden aus der »Unrettbarkeit« des Individuums (diese ist nicht nur 
faktisch-»thanatistisch«, sondern logisch gemeint) altruistische Imperative 
abgeleitet. Der Mach und Exner in seinen metaphysischen Ansichten 
nahestehende Historiker L. M. Hartmann leitet aus bestimmten Ansichten 
über die Prognose des historischen Prozesses den kategorischen Im- 
perativ ab: Handle so, daß dein Handeln der (sozialen) Vergesell- 
schaftung dient (woraus, beiläufig, folgen würde, daß Jay Gould, Rocke- 
feller, Morgan, deren Leistungen nach jeder konsequenten sozialistischen 
Entwicklungstheorie in eminentem Sinn als »Vorfrüchte« des Sozialismus 
zu gelten haben, als ethisch geniale Persönlichkeiten qualifiziert 
werden müßten) u. s. w. Bei Ostwald sind es, entsprechend der un- 
geheuren technisch-wirtschaftlichen Bedeutung der Chemie, naturgemäß 
technologische Ideale, welche in unbekümmerter Souveränität das Wort 
führen. 

Dabei ist nun O. in hohem Maße beeinflußt durch die vom Com- 
tismus und Queteletismus her orientierte (vermeintlich) »exakte« sozio- 
logische Methode, für deren Pflege Ernest Solvay in Brüssel sein »In- 
stitut de Sociologie (Institut Solvay)« gegründet hat, eine mit Lese- 
zimmern, allem für die soziologische Arbeit erforderlichen Material 
und sehr bedeutenden Fonds versehene Arbeits- und Publikationsstätte: 
als Mäcenatenschöpfung ebenso großartig und in ihrer Weise muster- 
gültig — wie die von Solvay in seinen Arbeiten angewendete und von 
einzelnen seiner Mitarbeiter übernommene »wissenschaftliche« Methode 
erbärmlich ist. Welche Wechselbälge gezeugt werden, wenn rein 


»Energetische« Kulturtheorien. 577 


naturwissenschaftlich geschulte Technologen die »Soziologie« vergewal- 
tigen, lehrt jeder Blick in eine beliebige Arbeit dieser Art, insbesondere 
in diejenigen Solvays selbst!) Und das Tragikomische dieser Ver- 


1) Wir nehmen als Beispiel eine gedrängte Analyse von E. Solvay, 
Formules d'introduction à l’Energetique physio- et psycho - sociologique (Institut 
Solvay, Notes et Memoires, Fasc. I, 1906): Der jeweilige energetische Ertrag 
(rendement = R) eines lebenden Organismus ergibt sich aus der Formel: 

EEE _ _Ec—(Er+Er) 
Ec E 
wubei Ec die respiratorisch oder durch Nahrung, Belichtung etc. aufgenommene Roh- 





R = 


energien (E, consommées), Ef die Jeweils morphologisch fixierten (E. fixées), Er die als 
Rückstände unverwerteten (E. rejetces), El (E. liberćes) endlich die durch die Oxyda- 


tionsprozesse des Organismus freigesetzten Energien bezeichnet. Der für das Rende- 


` 


ment entscheidende Bruch A bessert sich von der Kindheit (wo Ef sehr groß ist) 
c 
bis zum Vollwachstum auf das Optimum und sinkt mit dem Alter durch Wachstum 
von Er (wegen wachsender Unfähigkeit zur Verwertung aufgenommener Energien) 
wieder. Vom »Standpunkt der Soziologies kommt nun aber für die Berechnung des 
energetischen Reinertrags eines Organismus, insbesondere des Einzelmenschen 
nur ein Bruchteil der gesamten freien organischen Energien = Eu (Energies utili- 
sables) in Betracht: diejenige Quote nämlich, welche für Arbeit verwertbar ist, 
im Gegensatz zu dem in Wärme umgesetzten Bruchteil Ee, welcher unverwertet 
bleibt wie bei jeder Maschine. Diese »Nutzenergies des Individuums ist aber 
ferner nicht durchweg soziale Nutzenergie (E. socio-Cnergetique), da die Indivi- 
duen ja zunächst ihr »phvsio - energetisches<e Eigeninteresse verfolgen und also 
nur ein Bruchteil ihrer Nutzenergie sozial nutzbar gemacht wird. Für jede Zeit- 
dauer t ist also durch Multiplikation der individuellen Nutzenergie mit dem je nach 
dem Grade der sozialen Nutzenergie abgestuften Koeffizienten u die »socio-utilisa- 
bilite« des Individuums festzustellen. Es ergibt sich alsdann für die Zeitdauer T des 
gesamten Lebens eines Individuums die Giöße : Ku Eu t. Durch Addition des ein- 
fachen energetischen Rendements aller Individuen einer Gesellschaft in einer Zeit- 
einheit, Ermittlung des Durchschnittsbruches U, welchen ihre Sozial- 
nutzbarkeit etwa ausmacht, und Division des Produktes von U mit der Summe der 
energetischen Einzelrendements durch die Summe der von der Gesellschaft wäh- 
rend dieser Zeiteinheit konsumierten Energien läßt sich die Formel für Rs (Rende- 
ment socia] = Sozialnutzfähigkeit aller Individuen in dem gegebenen Moment) 
ermitteln: _U(ke— [E + Er + FT)) 
e E ee 2 

Objekte, welche nicht physio-energetischen Charakters sind, d. h, deren Konsum 
nicht in Energiezerstörung im Interesse des Organismus besteht, die aber doch das 
Rendementsverhältnis beeinflussen, können dabei, im Prinzip, dadurch in diese Formel 
eingefügt werden, daß sie als entsprechende Vermehrungen oder Verminderungen von 
Ec (der zur Verwendung zur Verfügung stehenden Rohenergien) betrachtet, also der 


durch Nahrungskonsum (dem eigentlichen Typus energetischen Konsums) verbrauch- 


578 Max Weber, 


schleuderung reicher Mittel für rein dilettantische Zwecke tritt wohl 


ten Energie gleichgestellt werden. Ja selbst für Bedürfnisse, welche purement d'ordre 
imaginatif ou moral seien, glaubt S. dies behaupten zu dürfen (S. 12). Und sogar 
die »mißbräuchlichene, d. h. von dem als Durchschnitt sich ergebenden Konsum des 
»homme normale abweichenden Konsumtionen lassen sich in die Formeln aufnehmen. 
Dann nämlich, wenn man berücksichtigt, daß ein solcher énergétisme excessif Ein- 
zelner zwar unter Umständen sich als »énergétisme privatife zu Ungunsten der Ge- 
samtheit äußern kann, daß er aber unter andern Umständen: wenn es sich nämlich 
um »hommes capablese handelt, die als Entgelt für ihren Ueberkonsum eine höhere 
energetische Leistungsquote einbringen, keineswegs antisozial sein, sondern im Effekt das 
energetische Rendement der Gesellschaft verbessern kann. Also: die energetischen 
Formeln und die in der Energetik üblichen Maßeinheiten (Kilogrammeter, Kalorien 
etc.) sind generell anwendbar. 

Man hüte sich — um zunächst mit einigen Worten zu diesem Teile der Aus- 
führungen Stellung zu nehmen — vor allem vor dem Glauben, dal die absolute 
Nichtigkeit von Solvay’s ganzer Konstruktion etwa darin bestehe, dal) seine Formeln der 
Kompliziertheit der Phänomene nicht genügend Rechnung trügen. Auf einen solchen 
Einwand würde S., stets mit Recht antworten können, daß durch Einführung immer 
weiterer Variabler eine Integration schließlich »im Prinzipe für jede noch so ver- 
wickelte Konstellation möglich sei. Auch daß man viele seiner Koeffizienten niemals 
exakt, manche gar nicht, quantitativ messen kann, ist kein »prinzipiellere Fehler. 
Denn z. B. die Grenznutzlehre benutzt die Fiktion rein quantitatiiver Meßbarkeit von 
Bedürfnissen mit vollem methodischem Recht, — warum mit Recht? steht hier nicht 
zur Erörterung. ‘sondern die völlige Wertlosigkeit des Ganzen beruht auf dem Auf- 
nehmen von Werturteilen schlechthin subjektiven Charakters in die schein- 
bar so streng »exakten«e Formeln. Der »point de vue sociale, die socio-utilisabilite 
eines Menschen (diese Qualität selbst und natürlich erst recht der Grad derselben) und 
ailes was daran hängt, sind ja lediglich nach den gänzlich subjektiven Idealen 
bestimmbar, mit denen der Einzelne an die Frage nach dem Seinsollen der gesell- 
schaftlichen Zustände herantritt: Unzählige Nuancen der zahlreichen möglichen 
Wertmaßstäbe und eine noch unendlichere Schar von Kompromissen zwischen den 
zahllosen möglichen, miteinander konkurrierenden oder als unerwünschtes Mittel zu 
dem gewünschten Zweck, als ungewollter Nebenerfolg neben dem beabsichtigten Erfolg 
mit einander direkt kollidierenden Wertmaßstäben kommen dabei in Betracht und sind 
natürlich untereinander absolut gleichberechtigt, so lange nicht einer der beiden vom 
Positivismus angeblich überwundenen Glaubens-Faktoren: der »theologische« oder 
der »metaphysische«, durch eine Hintertür wieder eingeführt wird. Denn geschieht dies 
nicht, so ist die Frage, ob ein Individuum, welches einen energetisme excessif ent- 
wickelt: Gregor VII., Robespierre, Napoleon, August der Starke, Rockefeller, Gcetlie, 
Oskar Wilde, Iwan der Schreckliche u. s. w., trotzdem vom »sozio-energetischen 
Standpunkte aus, »rentabel«e gewesen sei, und gar die entscheidende weitere Frage: 
in welchem Grade diese und die zahllosen näheren oder entfernteren Annäherungen 


an solche Typen »rentabel« oder »unrentabel« seien, natürlich nur durch subjektives 


»Energetische« Kulturtheorien. 579 


in nichts so deutlich zu Tage, als darin, daß das Institut z. B. eine 


Werturteil entscheidbar, Es ist eine läppische Spielerei, für dies Werturteil mathe- 
matische Symbole zu erfinden — die ja, hätten solche Kunststückchen überhaupt 
Sinn, für jedes einzeln wertende Subjekt — z. B. sicherlich für Herrn 
Solvay einerseits, mich andererseits — gänzlich andere Koeffizienten haben müßten ! 
— Und vollends toll ist es alsdann, indem man dies leere Stroh drischt, sich so 
zu gebärden, als würde etwas »Wissenschaftliches« dargeboten. Daß diese ganze 
Leistung Solvay's keinen Schuß Pulver wert ist, mußte also schon hier konstatiert 
werden, obwohl erst jetzt (S. 15) diejenigen Parteien beginnen, wo S. selbst Schwie- 
rigkeiten für die Anwendbarkeit seiner Formeln als vorhanden anerkennt. Es handelt 
sich nämlich nunmehr um die »phenomenes d'ordre intellectuele. Sie entsprechen, 
sagt S. — »consideres en eux mêmes« — keiner für ihre Charakterisierung spezi- 
fischen quantitativen Energieentwicklung, sondern stellen in Wirklichkeit (»essen- 
tiellemente) eine Succession von jeweiligen Verteilungszuständen der neuro-musku- 
lären Energie dar. (Die Anschauungsweise ist ein bekanntes Surrogat des strengen 
»psychophysischen Parallelismuse),. Der gleiche quantitative Energieverbrauch kann 
daher Leistungen von sehr verschiedenem Werte (valeur) repräsentieren. Und 
dennoch müssen (NB.: par ordre de qui?) sie sich den Formeln einfügen lassen 
und diese quantitativ meßbar sein, — da sie ja (sic,) in der Soziologie eine so 
große Rolle spielen, (und wie zur logischen Vollständigkeit dieses Schlusses hinzu- 
zufügen wäre) a priori feststeht, daß die Soziologie mit energetischen Formeln auskommen 
muß). Und in der Tat ist die Sache ja auch sehr einfach: man kann zwar nicht 
sie selbst und will nicht die sie (im Sinn des gewöhnlichen psychophysischen 
Parallelismus) begleitende (concomitante), aber nicht für sie charakteristische Energie- 
entwicklung messen, — aber ihre Wirkung (effet) kann man ja doch messen. 
Und nun folgt eine Serie der ergötzlichsten Koboldsprünge. Wie mifit man 
wohl den »effet« z. B. der Madonna Sistina oder einer Produktion der »Rinnstein- 
kunste? Da S. sich scheut, sich und andern offen einzubekennen, daß »effet« hier 
lediglich erschleichungshalber statt des vorher gebrauchten mehrdeutigen Wortes 
valeure steht, so wird folgende Argumentation angestellt: der »normale« Zweck 
des »eflort cérébrale besteht beim »normalen« Individuum und deshalb (NB!) 
auchbeim (normalen) Kollektivindividuum: der »Gesellschaft«, in 
der Selbsterhaltung, d. h. dem Schutz gegen physische und »moralische« (sic!) Schäd- 
lichkeiten. Also (!) bedeutet der normale Effekt der Gehirnanstrengung stets (NB!) 
eine energetische Rendementsverhesserung. Das ist nicht nur bei den technischen 
Erfindungen und nicht nur beim intelligenten gegenüber dem unintelligenten Arbeiter 
der Fall, sondern auch außerhalb der intellektuellen Sphäre. Die Musik z. B. ruft 
Gehimzustände hervor, welche Modifikationen der Oxydationsprozesse hervorrufen, die 
ihrerseits dem Zweck besserer Ausnutzung der freigesetzten organischen Energie 
dienen, (vermutlich also der besseren Verdauung u. dgl., obwohl allerdings früher 
S. die Wirkung der Ideo-Energie anf die Größe von Er d. h. die Fäkalien-Ausschei- 
dung für nicht erheblich erklärt hatte). Also ist ihre energetische Bedeutung erwiesen, 


und sie unterliegt folglich, wie alle ihresgleichen, »im Prinzipe der Meßbarkeit, — 


580 Max Weber, 


und damit sind wir glücklich wieder im schönen Reich der El- und Eu-Formeln 
angelangt. Freilich: es gibt da vielen Koeffizienten, für die noch erst die Mafleinheiten 
zu finden sein würden: z. BB — nach Solvay — die Zahl der in einer Zeiteinheit 
möglichen Ideen u. s. w. Auch gibt es Schöpfungen des Intellekts oder der Kunst, 
bei denen der Gewinn potentiell bleibt und noch andere, die ein Defizit aufweisen, 
also sozialschädlich sind. (S. denkt hier vielleicht an die Selbstmorde aus Anlaß des 
Werther, welche dessen energetischen Wert beeinträchtigen). Aber jedenfalls, so meint 
er, kann auf Grund der Wertungsnorm (direkte oder indirekte Verbesserung des 
sozio-energetischen Rendements) jeder Mensch (sic!) sim Prinzipe genau nach dem 
(natürlich während seines Lebens wechselnden) Maß seines psycho-energetischen — 
positiven oder negativen — sozialen Wertes kalkuliert (sic: »calquer!«) werden, ganz 
ebenso wie sein physio-energetischer Wert (s. früher) kalkulierbar ist. Diese »prin- 
zipielle« Möglichkeit aber ist von ungeheurer Wichtigkeit, um so mehr, als natürlich, 
»im Prinzip«, auch die Kalkulation solcher »Ideoenergien«, die — infolge der Unreife 
der Zeitgenossen — erst nach Jahrhunderten wirksam geworden sind, möglich ist. 
Zum Glück für den Autor aber sgehört es nicht in seine Arbeit«, die Methode zu 
untersuchen, wie denn nun die Bemessung der valeurs physio- et psycho-energetiques 
in Angriff genommen werden solle, — jedenfalls umfassen die großen Linien (S. 21), 
mit deren Zeichnung sich diese wie jede ähnliche naturalistische Selbsttäuschung 
begnügt, nach seiner Ansicht »tout l'ensemble des recherches sociologiques proprement 
dites«. 

Es folgt die Bemerkung, daß natürlich hinter den heutigen »Preis<-Erscheinungen 
der Tauschwirtschaft sich als »endgültiger«e Wertmesser die Kalorien und Oxydations- 
prozesse verbergen, welche, direkt oder indirekt, in Gestalt der Tauschgüter dem 
Organismus zugeführt werden. Daf man den Sauerstoff der Luft, so lange Landüber- 
fluß herrscht, auch nicht einmal indirekt (im Grundwert) kauft und daß andererseits 
die »Oxydationsprozesse«e, auf welche man z. B. beim Ankauf eines »echten« Perser- 
teppichs nach Solvay in Wahrheit spekulieren müßte, in Wirklichkeit ein Vexierwort 
für gänzlich subjektive Güterschätzungen von Individuen sind — denen, nach 
seinem eigenen Zugeständnis (s. 0.), kein Energiequantum eindeutig entspricht 
— ganz ebenso wie alle andern »sozialen«e Werte Resultate solcher darstellen — 
dies und Alles, was sonst ein Student der Nationalökonomie im ersten Semester zu 


diesem Unfug zu sagen hätte, stört unsern Autor nicht. Wie wir gleich anfangs von 


»valeur«e — das heißt dort doch wohl: vom ästhetischen Wert — zum 
>effet«e — den Oxydationsfolgen — des Kunstwerkes voltigierten, so führt uns die 


Betrachtung jetzt zu dem Ergebnis, daß die physio- und psycho-energetische Rende- 
dements-Verbesserung des »bomme moyen« das entscheidende Mittel zur Besserung 
des Rendements der Gesellschaft selbst sei. Also haben die Kalkulationen dieses 
»Produktivismuse dem Gesetzgeber die Wege zu weisen, damit das »rendement 
normal« erreicht werde, welches seinerseits von dem Bestehen der »humanite normalc«, 
d. h. der Ergänzung von rhommes idéalement sains et sages« abhängt, die nicht mehr 
tun, als eben zur Erhaltung ihres eigenen persönlichen rendement normal erforderlich 
ist und dabei das »gesellschaftlich notwendige« Minimum ihrer Energie sozialen 


Zwecken zur Verfügung stellen. 


Energetische« Kulturthceorien. 581 


absolut wertlose Arbeit von Ch. Henry?), welche in umfangreichen 
Rechnungen den sozialen (NB!) Nutzwert der Arbeit und also (wie bei 
allem »Positivismuse dieser Art, schon bei Comte selbst): die s ein- 
sollende Höhe des Arbeitsentgelts durch »energetische Formeln« zu er- 
mitteln sich müht, zwar publiziert, — weil die Nichtpublikation der durch 
Solvay geschaffenen »Tradition« widersprechen würde, — der gegen- 
wärtige Leiter des Instituts aber, Hr. Prof. Waxweiler, in einem An- 
hang dazu ganz richtig, nur mit übermäßig höflicher Schonung, auf 
wenigen Seiten auf die Sinnlosigkeit dieses für jeden Sachkundigen, — seit 
Thünens immerhin wesentlich geistreicherer, vor allem ökonomisch 
orientierter, — Konzeption erledigten Versuches, hinweist. Da das Institut 
unter Waxweilers Leitung sich wirklich wertvollen Arbeiten zugewendet 
hat, popularisierenden sowohl wie wissenschaftlichen, darf man wohl 
hoffen, daß diese »energetischen« Reminiszenzen bald gänzlich in die 
Ecke geworfen werden, wohin sie gehören. 

Die vorliegenden, Ernest Solvay gewidmeten, populären Vorle- 
sungen zeigen die Vorzüge von Ostwalds Denk- und Darstellungsweise, 
verbunden mit den Konsequenzen der oben hervorgehobenen allgemeinen 
Neigungen »naturalistischer« Denker und verdienen auch in ihren schwäch- 
sten Partien schon als »Typus«e Beachtung. Soweit das ökonomische 
und sozialpolitische Problemgebiet berührt ist, wird darüber von an- 
gesehener sozialpolitischer Seite referiert werden. Ich schalte daher 
die Ausführungen über diese Dinge — die, wie ich nicht verschweigen 
darf, m. E. zum Uebelsten gehören, was Ostwald je geschrieberfhat —- 
hier aus und beschränke mich auf ein kurzes Resumé der Kapite), 
welche die konsequent und z. T. formal sehr hübsch durchgeführte 
senergetische« Auffassung der Kulturvorgänge sachlich darlegen, und 


Da jede soziale Gruppe eine chemische Reaktionseinheit darstellt, und da die 
Zeit nicht fern ist, wo jeder Vorgang im Universum seine energetische Bewertung 
(evaluation énergétique) empfangen haben wird, ist nach Solvays Ansicht auch der 
Tag, wo eine solche normative »positive« Soziologie möglıch sein wird, nicht mehr 
fern, — »ım Prinzips, darf man auch hier wohl hinzusetzen! Von den praktischen 
Vorschlägen S.s schweigen wir hier. Sein »Produktivismuse und ebenso sein »Kompta- 
bilismus«e verhält sich an geistigem Gehalt zu den Konzeptionen des klassischen fran- 
zösischen Utopismus, etwa zu den Ideen Proudhons, ungefähr ebenso spießbürgerlich 
epigonenhaft wie sich zu den Gedankengängen Quetelets und Comtes die »Leistungen« 
verhalten, die wir vorstehend kennen lernten. 

Ostwald selbst bleibt in der hier besprochenen Schrift an Konsequenz stark 
hinter diesen »Leistungen« zurück, obwohl oder vielmehr: weil er sie an »bon 
sense übertrifft. Die Bemerkungen Solvays über das Fehlen eindeutiger Konrelation 
zwischen »geistigeme Inhalt und quantitativen Energierelationen z. B. finden wir in 
seiner hier besprochenen Schrift nirgends beachtet. 

*) Ch. Henry, Me&sure des Capacités intellectnelle et «nergetique, Heft 6 der 


Notes et Mémoires. 


582 Max Weber, 


auf einige Bemerkungen teils allgemeiner Art, teils spezieller zu Auf- 
stellungen, die von jenem (ökonomisch-sozialen) Problemgebiet mehr 
abseits liegen. 

Kap. I (Die Arbeit): Alles, was wir von der Außenwelt wissen, 
können wir in Energiebeziehungen: räumlichen und zeitlichen Aenderungen 
der bestehenden Energieverhältnisse, ausdrücken (»Energie« = Arbeit und 
alle Umwandlungsprodukte derselben). Jeder Kulturumschwung wird 
durch neue energetische Verhältnisse (insbesondere: Auffindung neuer 
Energiequellen oder anderweite Verwendung schon bekannter) begrün- 
det (folgt die Erörterung der Eigenart der 5 Energiearten, und beson- 
dere Hervorhebung und Bedeutung der chemischen Energie, als der 
aufbewahrungs- und transportfähigsten). — Kap. II (Das Güteverhält- 
nis). »Güteverhältnise (Grundbegriff der ganzen Erörterung) = Rela- 
tion der Menge der Nutzenergie B, welche bei einer von uns zu prak- 
tischen Zwecken erstrebten Energieumwandlung aus der Rohenergie A 
gewonnen wird und, infolge des unvermeidlichen Mitentstehens noch 
andrer Energien neben der Nutzenergie, stets < ı ist. Die gesamte 
Kulturarbeit erstrebt I) Vermehrung der Rohenergien, 2) Verbesserung 
des Güteverhältnisses: letzteres ist insbesondere der Sinn der Rechts- 
ordnung (die Beseitigung der im Kampf stattfindenden Energievergeu- 
dung ist ganz analog dem Ersatz der Petroleumlampe mit 2% durch 
die Lampe mit Vergasung und Glühstrumpf mit ı10°/o Güteverhältnis). 
Da nur »freies, und das heißt: durch Intensitätsunterschiede innerhalb 
der vorhandenen Energiemengen in Bewegung zu setzende, Energie nutz- 
bar ist und diese freie Energie, nach dem zweiten Hauptsatz der Energetik, 
innerhalb jedes gegebenen geschlossenen Körpersystems durch nicht 
rückgängig zu machende Zerstreuung stetig abnimmt, läßt sich die 
bewußte Kulturarbeit auch als das »Bestreben zur Erhaltung der freien 
Energie« kennzeichnen. Von diesem Ideal stetig abzuweichen nötigt 
uns in der Hauptsache der wertbestimmende Faktor »Zeit«: die Be- 
schleunigung der langsamen (im »Idealfall«e unendlich langsamen) 
Energieumwandlungen ist es ja, welche diese für uns überhaupt erst 
nutzbar macht, zugleich aber unvermeidlich beschleunigte Vernichtung 
freier Energie bedeutet. Und zwar so, daß für die erstrebenswerte 
Relation beider Sciten des Vorgangs zu einander jeweils ein Optimum 
besteht, bei dessen Ueberschreitung die weitere Beschleunigung un- 
ökonomisch wird. Der zweite Hauptsatz der Energetik ist also die 
Leitlinie der Kulturentwicklung. — Kap. III (Die rohen Energien). 
»So gut wie alles, was überhaupt auf der Erde geschieht«, geschieht 
auf Kosten der freien Energie, welche die Sonne durch Strahlung an 
die Erde abgibt (einzige Ausnahme nach Ostwald: Ebbe und Flut und 
die von diesen abhängigen Erscheinungen. — Die Behauptung dürfte 
insofern unsicher sein, als die eigene thermische Energie des Erd- 
innern, deren praktische Bedeutung O. schlechthin leugnet, zwar die 


»Energetische« Kulturtheorien. 583 


Temperaturverhältnisse der Erdoberfläche generell kaum in praktisch er- 
neblicher Weise beeinflußt, aber vielleicht — da es im absoluten Sinn 
wasserdichte Gesteinsschichten nicht gibt — die jeweilige endgültige 
Versickerungsgrenze mitbestimmt und dann für die verfügbare Wasser- 
menge der Oberfläche und alles von dieser abhängige Geschehen 
mitspräche). Die dauerhafte Wirtschaft muß daher ausschließlich auf 
der regelmäßigen Benutzung der jährlichen Strahlungsmenge ruhen, deren 
Nutzbarmachung in ihrem Güteverhältnis noch so ungeheuer steige- 
rungsfähig ist, daß der, allerdings einer sehr starken Durchbrechung jenes 
Prinzips, einer »Erbschaftsverschleuderung«, gleichkommende rapide Auf- 
brauch der in den Kohlenvorräten, in chemische Energie umgewandelt, auf- 
gespeicherten Sonnenstrahlungsenergie gänzlich unbedenklich erscheint. 
Von dem — nach Mafigabe der vorhandenen Vorräte — nur wenig lang- 
sameren Aufbrauch der chemischen und Formenergien der Eisenvorräte, 
der für die Erzeugnisse der Elektrizität so wichtigen Kupfer- und Zinkvor- 
räte u.s.w. spricht Verf. nicht. Eine Erörterung darüber, inwieweit die 
chemische und Formenergie des praktisch unerschöpflichen und dabeı 
durch rapide fortschreitende Kostenherabsetzung ausgezeichneten Alu- 
miniums die heute uncntbehrlichen Funktionen jener praktisch unzweifel- 
haft erschöpfbaren Metalle restlos zu ersetzen vermag, wäre aber in 
einer Darstellung, welche sogar den künftigen Aufbau unserer Ener- 
giewirtschaft auf konzentrierter, filtrierter und in chemische oder elek- 
trische Energie umgesetzter Energie der Sonnenstrahlung in Betracht 
zieht. immerhin vielleicht am Platze gewesen. Dies um so mehr, als 
Ostwald an eine Abnahme der Zufuhr von Energie durch Sonnenstrah- 
lung in Vergangenheit und Zukunft innerhalb geologischer Epochen nicht 
glaubt, mithin offenbar, vom rein energetischen Standpunkt aus, 
ein besonderes Maf von Oekonomie mit den von dorther zugeführten 
Energiemengen unter Zukunftsgesichtspunkten gar nicht dringlich er- 
scheint, während die für die Erzeugung, Leitung und Nutzbarmachung 
der wichtigsten Nutzenergien unentbehrliche chemische und Form- 
energie jener Stoffe durch Benutzung ebenso unwiederbringlich zer- 
streut werden, wie dies bei allen freien Energien nach der Entropielehre 
der Fall ist, — aber, zum Unterschied von anderen, in historisch 
absehbaren Zeiträumen: bei weiterer Zunahme der Ausbeute im Tempo 
der Gegenwart in wenig mehr als einem Jahrtausend. Unerörtert bleibt 
eben überhaupt bei der ausschließlichen Zuspitzung der Erörterung 
auf energetische Beziehungen, d. h. 1) Gewinnung von neuen Rohener- 
gien, 2) Verbesserung des Güteverhältnisses bei der Gewinnung von 
Nutzenergien die doch immerhin recht wichtige Rolle der zum großen 
Teil nur in erschöpfbaren Vorräten gegebenen Energieleiter als 
Objekt der Oekonomie: die Qualitäten, welche ihre Brauchbarkeit 
hierfürbedingen, lassen sich nur ziemlich gezwungen, jedenfalls nurindirekt, 
auch ıhrerseits unter jene beiden Rubriken unterbringen, obwohl nicht 


584 Max Weber, 


bezweifelt werden soll, daß Ostwalds Terminologie auch dies gelingen 
könnte. — Wenn nun aber die Aspekten der direkten Nutzbarmachung 
neuer Energien, speziell der heute fast nur auf dem Wege über lebende 
oder fossile Pflanzen nutzbar zu machenden Energie der Sonnenstrah- 
len, für die Zukunft so überaus günstige sind, wie dies Ostwald zu- 
versichtlich annimmt, — so entsteht für die energetische Analyse 
der Kultur doch die Frage: wie kommt es nun, daß wir, unter 
diesen Verhältnissen und bei unseren generell abnehmenden Geburten- 
ziffern, überhaupt irgend welches Gewicht auf das Güteverhältnis 
legen? Warum wird dieses alsdann nicht zunehmend irrelevant, statt 
immer bedeutsamer? Eine Antwort auf diese Frage könnte man nur 
mit ziemlicher Mühe und auch dann unvollständig aus den Ausführungen 
in Kap. IV (Die Lebewesen), V (Der Mensch), VI (Die Beherrschung 
fremder Energien) wohl allenfalls entnehmen. Hätte Ostwald sie 
ausdrücklich gestellt und beantwortet, so wäre er in einer seinen Aus- 
führungen sicherlich dienlichen Art zu einer Durchdenkung von Pro- 
blemen geführt worden, wie sie z. B. Sombart in seiner Auseinandersetzung 
mit dem Reuleauxschen Begriff der Maschine angeschnitten hat. 
Diese sind S. 82 unten nur kurz und dabei überdies in schiefer 
Weise berührt: es ist keineswegs richtig, daß »fortschreitende« Kultur 
(gleichviel welchen der üblichen Mafsstäbe des »Fortschrittesce man 
anlegt) mit absoluter Verminderung der Benutzung menschlicher 
Energie identisch ist. Das trifft wohl nach der relativen energetischen 
Bedeutung der letzteren beim Vergleich der gegenwärtigen etwa 
mit der antiken Kultur zu, aber es ist auch nicht einmal in diesem 
relativen Sinn für jeden »Kulturfortschritt« richtig — es sei denn, daf 
nur das »Kulturfortschritt« heißen sollte, was energetischer »Fortschritt« 
ist, also Tautologie vorliegt. Jene unterlassenen Erwägungen wären Ost- 
wald auch bei seinem salto mortale auf das Gebiet der ökonomischen 
Fachdisziplin (Kap. XI) vielleicht zu Gute gekommen. Es wäre dann 
ferner der jetzt aus seinen Ausführungen deutlich zu entnehmenden 
sehr irrtümlichen Vorstellung vorgebeugt worden, als ob wenigstens 
das, was wir technischen Fortschritt nennen, immer auch auf einer 
Verbesserung des Güteverhältnisses beruhe. Als ob z. B. beim Ueber- 
gang vom Hand- zum mechanischen Webstuhl, wenn man die in den 
Kohlen aufgespeicherte Sonnenstrahlenenergie den verschiedenen kine- 
tischen, chemischen (aufsermenschlichen und menschlichen) und son- 
stigen Energien zurechnet, welche pro rata auf ein mechanisches 
Textilprodukt {natürlich einschließlich der ungenutzt zerstreuten Ener- 
gieteile) entfallen und nun die entsprechende Rechnung für die Hand- 
weberei anstellt, das rein energetische Güteverhältnis immer bei 
mechanischem Betrieb günstiger sei als es beim Handwerk war. Oeko- 
nomische »Kostene sind sehr weit davon entfert, mit dem »Energie«- 
aufwand im physikalischen Sinn des Wortes einfach parallel zu gehen, 


»Energetische« Kulturtheorien. 585 


und erst recht ist in der Tauschwirtschaft das Verhältnis der für die »Kon- 
kurrenzfähigkeit« entscheidenden Kostpreise weit davon entfernt, gleich 
demjenigen der verbrauchten Energiequanten zu sein, obwohl diesc 
selbstredend überall, oft sehr »energisch« dabei m it sprechen. O. selbst 
hat gelegentlich lebensökonomische Momente grundlegender Art, welche 
bei den meisten »technischen Fortschritten«e mitspielen und direkt eine 
Verschlechterung des energetischen Güteverhältnisses erheischen: das 
unumgängliche Streben nach Beschleunigung der Energieumwandlung, er- 
wähnt. Dieser Sachverhalt steht nicht etwa vereinzelt da. Gelänge es, wie 
es Ostwald hofft, wirklich, eine Vorrichtung zur direkten Ueberführung 
von Sonnenstrahlen-Energie z. B. in elektrische Energie cinmal zu er- 
finden, so könnte das energetische »Güteverhältnise um ein Viel- 
faches selbst hinter demjenigen der Ausnützung der Kohlenenergie 
in einer Dampfmaschine zurückbleiben und dennoch die ökonomische 
Konkurrenzfähigkeit der auf dem neuen Wege gewonnenen Energie 
vielleicht überwältigend sein. Hat doch gerade das dem Menschen von 
Natur mitgegebene »primitivste«e Werkzeug: der menschliche Muskel, 
ein weit besseres »Güteverhältnise in der Ausnützung der durch die 
bLiochemischen Oxydationsprozesse freigesetzten Energie als selbst die 
beste Dynamomaschine je erreichen kann — und doch ist diese in der 
ökonomischen Konkurrenz überlegen. Ostwald weiß zweifellos sehr wohl, 
warum. Aber bei gegebener Gelegenheit widerfährt es Ostwald immer 
wieder, daß er schlechthin »die ganze Kulturentwicklung« auf eine der 
verschiedenen energetischen Bedingungen: das »Güteverhältnis« zu grün- 
den sucht, obwohl doch er (s. o.) selber anfangs die ErschlicRung 
neuer Energien daneben stellte. Selbst das rein technologische 
Problem ist, energetisch betrachtet, durch O. nicht gefördert. Denn 
gerade die gegenseitige Beziehung zwischen der Verwertung neuer 
Energien und den Forderungen des »Güteverhältnisses- wäre das 
eigentlich Interessante. Darüber aber erfahren wir nichts von Belang. 
Vollends aber kommt dabei selbst die Eigenart einer so dicht an die 
Technologie angrenzenden Betrachtungsweise, wie der (im fachwissen- 
schaftlichen Sinn) sökonomischen« natürlich zu kurz. 

Zwar hat Ostwald einleitend selbst den Vorbehalt gemacht, daß 
er sich bewußt sei, nur eine Seite der »Kulturerscheinunsen« zu behan- 
deln, und dies ist unbedingt anerkennenswert gegenüber dem »Welt- 
formel--Bedürfnis mancher anderen naturalistischen Denker. Allein sein 
Unstern will es, daß er noch an die längst veraltete Comtesche Hier- 
archie der Wissenschaften glaubt und diese dahin interpretiert (S. 113 
unten), daß die Begriffe der auf den unteren Stafteln der Pyramide 
stehenden »allgemeinstene Disziplinen für alle höheren d. h. »weniger 
allgemeinen« Wissenschaften zur Geltung gelangen, für diese also »srund- 
legend- sein müßten. Er wird unglaubig den Kopf schütteln, wenn 
man ihm sagt, daß für die ökonomische Theorie (den spezih- 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. NNIN. 2. 28 


` 


586 Max Weber, 


schen Bestandteil der ökonomischen Disziplinen, der sie von den an- 
deren trennt), nicht nur jene Begriffe gar keine, auch nicht die geringste, 
Rolle spielen, sondern daß für die Nationalökonomie überhaupt gerade 
die allgemeinsten, d. h. abstraktesten und deshalb sich von der Alltags- 
erfahrung am weitesten entfernenden Theoreme der »allgemeineren« 
Disziplinen gänzlich belanglos sind. Ob z. B. die Astronomie das ko- 
pernikanische oder das ptolemäische System zu akzeptieren hat, ist für 
sie vollkommen gleichgültig. Ebenso wäre es für die Geltung der 
ökonomischen Theorie — einen Inbegriff gewisser hypothetischer »ideal- 
typischer« Lehrsätze — völlig belanglos, ob etwa die physikalische 
Energielehre die grundstürzendsten Aenderungen erleben, ja sogar: ob 
der Satz von der Erhaltung der Energie seinen heutigen Geltungsum- 
fang (wie zu erwarten) für alle physikalische, chemische und bioche- 
mische Erkenntnis behaupten wird oder etwa eines Tages ein »Anti- 
Rubner« dessen Experimente über den Wärmehaushalt der Organismen 
umstößt (was selbstredend äußerst unwahrscheinlich ist). Oder, um die 
Sache gleich an demjenigen Problem zu verdeutlichen, welches so lange 
Zeit hindurch die physikalische Forschung eng mit ökonomischen Inter- 
essen verknüpfte: selbst die leibhaftige Existenz eines »perpetuum 
mobile«, d. h. also einer Energiequelle, welche freie Energie kosten- 
los in ein gegebenes energetisches System sprudelte, würde 1) jene hypo- 
thetischen Sätze der abstrakten Theorie der Oekonomik ganz 
und gar nicht zu »Unrichtigkeiten« stempeln,; es würde ferner 2), mag 
man sich die technische Tragweite einer solchen utopischen Energie- 
quelle als noch so kolossal ausmalen — und dazu hätte man allen 
Grund — dennoch auch den Bereich der praktischen Geltung jener 
abstrakten und hypothetischen Lehrsätze nur dann auf o reduziert, 
wenn durch jene Energiequelle a) jede beliebige Energie, b) überall, 
c) jeder Zeit, d) in jedem Zeitdifferenzial in unbegrenzter Quantität und 
e) beliebiger Wirkungsrichtung zur Verfügung stände. Jede leiseste Be- 
schränkung auch nur einer dieser Bedingungen würde sofort den Grenznutz- 
prinzipien wieder zu einer entsprechenden Partikel von Möglichkeit di- 
rekt praktischer Bedeutsamkeit verhelfen. — Es wurde bei diesen Uto- 
pien nur deshalb einen Augenblick verweilt, um klarzustellen, was aller 
modernen Methodenlehre zum Trotz immer wieder vergessen wird: daß 
die Comtesche Wissenschaftshierarchie das lebensfremde Schema eines 
grandiosen Pedanten ist, der nicht begriff, daß es Disziplinen mit 
gänzlich verschiedenen Erkenntniszielen gibt, von denen jede von ge- 
wissen unmittelbaren Alltagserfahrungen ausgehend den Inhalt dieser 
»unwissenschaftlichen« Erkenntnis unter ganz verschiedenen gänzlich 
selbständigen Gesichtspunkten sublimieren und bearbeiten muß. Daß 
sich alsdann irgendwo — und z. B. bei der Nationalökonomie schon 
beim ersten Schritt aus der »reinen« Theorie heraus — die verschie- 
denen Disziplinen in ihren Objekten in der mannigfachsten Weise kreu- 


»Energetische« Kulturtheorien. 587 


zen und wieder begegnen, versteht sich ja von selbst. Wer aber, wie 
Ostwald, jenen grundlegenden Sachverhalt nicht durchschaut oder ihm 
doch nur durch Freihaltung eines Plätzchens für die Wirksamkeit der 
‚psychischen Energie«e (S. 70) nach Comteschem Schema gerecht zu 
werden trachtet, wird zum mindesten der Eigenart der »Kulturwissen- 
schaften« (die O. ja »fundamentieren« will) nicht gerecht). — Denn daß 


a on Á 





3) Ob, beiläufig bemerkt, ein moderner Chemiker von »psychischer Energie« 
sprechen sollte, wie Ostwald es zu tun pflegt, ist eine Frage für sich. Jedenfalls wird, 
auch wer auf dem Standpunkt psychophysischer Kausalität steht, also den »Parallelis- 
muse verwirft, das, was Ostwald unter »psychologischen« Vorgängen versteht, nämlich: 
»Gedankene kaum als »energetisch«e bewertbar verstehen können, wie Ostwald dies 
teils explicite teils implicite tut. Ueber Sätze vollends wie den (S. 97 Anm.): »Ge- 
danken können (sic!) unräumlich aufgefaßt (sic!) werden, doch bestehen (sic!) sie 
nicht ohne Zeit und Energie und sind (sic!) subjektive — wollen wir lieber den 
Schleier der Liebe decken. Man mag zu der Psychologie von Münsterberg als 
Ganzem stehen wie immer, — für Ostwald wären immerhin einige ihrer Kapitel eine 
recht nützliche Lektüre. Der »Energetiker« hat es dem Sinn seiner Methodik nach 
nur mit »objektivene Nerven- und Gehirnleistungen, die Quantitäten darstellen, der 
Hauptsache nach also mit chemischen Energien zu tun und überhaupt nicht mit 
>Subjektivitäten.e Denn zwischen solchen und quantitativen »energetischen« Relationen 
kann es kein durch die qualitative Eigenart der ersteren (den »Inhalt« des Gedankens) 
bestimmtes Umwandlungs maß geben — wie dies doch zum begrifflichen Wesen 
jeder »Energie« gehört, Gesetzt, es gelänge z. B., einen Ausschlag in der Energie- 
bilanz für »seelisch« bedingte Vorgänge zu finden und man setzte die »introspektive« 
Erkenntnis als spezifisches »Sinnesorgane für die »psychische«e Energie und die 
wechselnden »Inhaltee der »Umwandlungen« derselben (das wäre nach Ostwald S. 98 
schon deshalb nötig, weil sonst psychische Vorgänge überhaupt nicht unter den Be- 
griff des Geschehens fielen), — so würde ja doch auch das sinnloseste Geschwätz und 
Getue eines Paranoikers in Bezug auf das energetische Güteverhältnis sinnerhalb 
der Epidermis« in gar nichts von der hüchstwertigen geistigen Leistung zu unter- 
scheiden sein und erst recht (diese Selbstverständlichkeit ist immer wieder der ent- 
scheidende Punkt) keinerlei senergetischese Gütervehältnis als Maßstab z. B. 
für ein »richtigese und ein »falsches« Urteil gegeben sein. Beide erfordern einen 
energetischen Aufwand und gar nichts macht es wahrscheinlich, daß sich dieser beim 
srichtigene Urteil in Bezug auf das biochemische »Güteverhältnise oder sonstwie von 
den Verhältnissen beim »unrichtigen« Urteil unterscheidet. Auch kann das »(sütever- 
hältnise nicht etwa — wie nur der Sicherheit halber, gegenüber einem bekannten Stand- 
punkt, der, wie auch Solvay fs. o. Anm. 1) das »Wahre«e mit dem »Nützlichen« 
identifiziert, gleich gesagt sei — durch eine »energetische« Probe in der »Außenwelte« 
hereingezogen werden. Denn es gibt viele zweifellose Wahrheiten, deren utilitarische 
Kostenbilanz »energetisch«e so gewaltig durch Energie-Vergeudung (chemische Energie: 
Scheiterhaufen, biochemische und kinetische: Parteiorganisation und Kriege u. s. w.) 
belastet ist, daß sie dieses Defizit schwerlich je durch Verbesserung irgend eines 


35* 


588 Max Weber, 


die reine »Theorie« unserer Disziplin auch nicht das mindeste mit 
»Psychologie«e zu tun hat, weiß jeder an modernen Methoden ge- 
schulter Theoretiker (richtiger: sollte es wissen). 

In den drei Kapiteln von den Lebewesen (IV, V, VI) finden wir zu- 
nächst die Scheidung der »Anabionten« (— Pflanzen) als Energie-Sammler 


energetischen Güteverhältnisses einbringen, zumal es unter ihnen auch solche Wahr- 
heiten gibt, die auf dieses »Güteverbältnis«e gänzlich ohne Einfluß sind. 

Ostwald teilt jene utilitarischen Erkenntnistheorien offenbar nicht, nur hält er 
alle nur historischen, d. h.: nicht paradigmatischen, Wahrheiten {S. 170) 
ganz mit Recht für technischh deshalb aber auch für wissenschaftlich 
wertlos. Sein eigenes, höchst lesenswertes Buch »Große Männere behandelt denn 
auch ı) als solche nur die großen Verbesserer energetischer Güteverhältnisse und 2) diese 
wesentlich als Paradigma für die praktische Frage: welcher Lehrgang befähigt 
zum Dienst an der Verbesserung des Güteverhältnisses ; sie will also keine historische, 
sondern eine didaktische Leistung sein (im übrigen wird seine rein »heroistische« Dar- 
stellung dem Einfluß der treibenden Kräfte der wissenschaftlichen Entwicklung wenig 
gerecht: es ist bekanntlich zunehmend die Regel, daß wichtige Entdeckungen von 
mehreren ganz unabhängig von einander gemacht werden und immer mehr nur Zufall 
über die, als einzig in Betracht kommendes Ziel, leidenschaftlich umstrittene »Priori- 
tät« entscheidet). Die Historiker und ihresgleichen wird Ostwalds etwas naives 
Banausentum — denn so werden sie es empfinden müssen — wohl ziemlich kühl 
lassen, jedenfalls aber hätte z. B. Rickert sich ein besseres Paradigma spezifisch »natur- 
wissenschaftlichene Denkers (im logischen Sinn) gar nicht wünschen können. 

Genug: auch durch Einbeziehung des Psychischen in die Energetik, — deren Mög- 
lichkeit Ostwald in diesem Buch nur (S. 70) andeutet, während er andrerseits auch 
wieder betont: die Grenzen seiner Betrachtung lägen eben da, wo »psycholo- 
gische« Faktoren hineinspielten — wäre wohl verzweifelt wenig für eine »Grundlegung 
der Kulturwissenschaft«e (in Ostwalds Sinn) auszurichten. Und wie soll diese Einbe- 
ziehung durchgeführt werden? Wie unendlich kompliziert, »energetische betrachtet, 
das Hineinspielen des »Psychischen«e in die Psychophysik der Arbeit sich gestaltet, 
habe ich anderwärts mir und den Lesern dieser Zeitschrift im Anschluß an Kraepelins 
und andrer Arbeiten zu vergegenwärtigen gesucht, soweit ein Laie das kann. Aber 
diese Seiten des psychophysischen Problems meint Ostwald offenbar überhaupt nicht. 
Sollte ihm etwa die wissenschaftlich erledigte Lehre Wundts von dem »Gesetz der 
Vermehrung der psychischen Energie« vorschweben, welche die »Steigerung« dessen, 
was wir den >geistigen Gehalte eines kulturlevanten Vorgangs nennen (also eine 
Wertung), mit den psychischen Seinskategorien konfus in einander schiebt, so 
müfste uns der Unfug, den Lamprecht damit angerichtet hat, ein warnendes Beispiel 
sein. Die S. Freudschen Lehren endlich, welche in ihren ersten Formulierungen 
eine Art von »Gesetz der Erhaltung der psychischen (Affekt)-Energie«e zu statuieren 
schienen, sind — welches auch sonst ihr psychopathologischer Wert sein möge — 
inzwischen von ihrem eigenen Urheber derart umgestaltet worden, daß sie jede 


Schärfe im »energetischen«e Sinn verloren haben, in jedem Fall für den strengen 


»Energetisches Kulturtheorien. 589 


von den »Ketabionten« (= Tiere) als, energetisch betrachtet, parasitären 
Verbrauchern der von jenen gesammelten Sonnenstrahlen, wobei der 
Mensch (vorläufig noch!) zu den letzteren gehört. Vom Tier unter- 
scheidet er sich energetisch nur durch das gewaltige und stetig steigende 
Maß der von ihm unter seine Herrschaft gebrachten »äußeren« (außerhalb 
seiner Epidermis vorhandenen) Energien in Gestalt von Werkzeugen 
und Maschinen: die Entwickelungsgeschichte der Kultur ist identisch 
mit der Geschichte der Einbeziehung fremder Energien in den mensch- 
lichen Machtbereich (also hier: auch ohne Verbesserung von »Güte- 
verhältnissen«), — worauf dann der (in der Anmerkung kurz besprochene) 
Vorbehalt folgt, daß man für die Durchführbarkeit dieser Anschauung aller- 
dings gestatten« müsse, von » psychischer Energie« zu reden. Eingeflochten 
sind Erörterungen über den energetischen Entwickelungsgang der 
Kriegswaffen (S. 74), über den energetischen Wert des Friedens 
gegenuber jeder Art von Kampf, da ein solcher ja immer das (energe- 
tische) Güteverhältnis herabsetzt, über die Zähmung der Tiere (S. 35 f.: 
hier wie bei der Erörterung der Sklaverei fehlt die Kenntnis wichtiger 
Ergebnisse der Fachforschung), weiterhin eine recht hübsche energeti- 
sche Analyse der Bedeutung des Feuers, S. 92, über Transport und 
Aufbewahrung von Energien und das Verhalten der einzelnen Energie- 
arten dabei (Kap. VID. Die Art der Scheidung zwischen »Werkzeug« 
und »Maschine« (je nachdem dabei menschliche oder aufsermenschliche 
— auch tierische — Energie transformiert werde: S. 69), ist ungemein 
äußerlich und soziologisch so gut wie wertlos. Sodann gelangt der 
Verf. (Kap. VIII) zur »Vergesellschaftung«. Ihre Bedeutung für die 
Kultur werde heute, indem »man« (wer?) die ganze Kulturwissenschaft 
mit der Soziologie gleichsetze, übertrieben, da ja die Erfindung der 
einfachsten Werkzeuge von Einzelnen ausgegangen und auch ihre Be- 
nutzung durch Einzelne möglich sei. Nur soweit die Gesellschaft »Kul- 


turfaktorı sei, das heißt: das »Güteverhältnis< verbessere, — welches 
hier wieder alleiniger Maßstab wird — komme sie wissenschaftlich in 


Betracht: energetisch betrachtet tuc sie dies Insoweit, als sie durch 
»Ordnung« und Funktionsteilung auf die Nutzrelation einwirkt. Die 
Energiebilanz, nicht die Mannigfaltigkeit ist nach O. auch das ent- 
scheidende Maß der »Vollkommenheit« der Lebewesen, — cine Art der 





Energetiker mindestens zunächst noch nicht verwertbar sind. Sie würden auch, falls 
sie dies je werden sollten, ihrer Eigenart entsprechend, natürlich auf keinen Fall eine 
Legitimation für die Konfiskation aller bisher für die »Energetike nicht faßbaren 
Gesichtspunkte der »Kulturwissenschaftene zu Gunsten irgend einer »Psychologie« 
als Generalnenner abgeben, Genug davon. Fs kam für uns darauf an, im Allgemeinen 
den methodologischen Ort zu bestimmen, an welchem der Verf. den Geltungsbereich 
seiner Gesichtspunkte auf theoretischem Gebiet (vom praktischen war schon 


die Rede) überschreitet. ` 


590 Max Weber, 


Betrachtungsweise, die, in anderer Wendung, schon K. A. v. Baer in 
bekannter Weise mit Recht verspottet hatte. Wenn wir übrigens die 
beherrschten »fremden« Energien beim Menschen, die ja meist nur zu 
wenigen Prozenten ausgenützt werden — der Muskel ist, wie schon er- 
wähnt, die beste bekannte Dynamomaschine — mit einbeziehen, dann 
ist nach der derzeitigen Technik jedenfalls von einer relativ günstige- 
ren Energiebilanz (Güteverhältnis) des Menschen doch einfach gar 
keine Rede. Und wie steht es denn sonst mit der »Energiebilanz« 
der Kultur? 

Kunst z. B. (im weitesten Sınne) rechnet, wenn man die Aus- 
führungen S. 112 oben irgend annähernd wörtlich nimmt, O. überhaupt 
nicht zu den »Kulturfaktoren<, — es sei denn (wie sich beruhigender- 
weise auf S. 89 ergibt), daß sie solche »Mifigriffe«, wie sie noch in 
Schillers »Göttern Griechenlands« als Paradigmata der »Beschränktheit 
des Anfängers«e zusammengestellt sind, endlich meidet und die Wand- 
lungen und Wanderungen der Energie zum Stoff nimmt, wodurch sie sich 
in den Dienst der Massenaufklärung stellen und der Energievergeu- 
dung entgegenwirken könnte. Man sieht, hier ist Du Bois Reymonds 
Anathema gegen die Bildung geflügelter Gestalten (weil diese »atypi- 
scher« und »paratypischer« Konstitution und, als Säuger mit sechs Ex- 
tremitäten, anatomisch bedenklich seien) an prinzipientreuem Naturalis- 
mus denn doch weit übertroffen. Fragt sich nur, wie die Kunst diesem 
Programm genügen soll? Das Maximum von Energieumwandlung pro 
qm Leinwand bringt man auf, wenn man Explosionen oder Seeschlach- 
tenbilder malt. Ziemlich nahe kam alsdann dem Ideal eine eigenhän- 
dige (jugendliche) Farbenskizze K. Wilhelms II: zwei Panzerschiffe 
mit kolossaler Pulverdampfentwicklung, die ich in Privatbesitz einmal 
sah. Aber was nützt das gegen die Energievergeudung der Civilisten? 
Das berühmte Walzwerk A. v. Menzels stellt sich vielleicht im (ener- 
getischen!) »Güteverhältnis«e noch günstiger, ist aber doch von kaum 
wesentlich größerer didaktischer Massenwirkung, speziell auf die 
Hausfrauen, auf die es doch schr ankäme. Poetisch und künstlerisch illu- 
strierte Kochrezepte dürften unbedingt akzeptabel sein. Aber was sonst? 
Und vor allem: wie? Das Gesetz von der Erhaltung der Energie 
und die Entropielehre könnte die Kunst doch wohl nur »symbolisch« 
darstellen und da kämen ja alle jene fatalen »Unwirklichkeiten«e wieder 
hinein! Ostwalds Vorgänger auf dem Wege der »rationalen« Defini- 
tion der Kunstzwecke: — z. B. Comte, Proudhon, Tolstoi, — sind ganz 
ebenso banausisch wie er, aber doch nicht so blindlings zu Werk ge- 
gangen, wie er es tut. In Leipzig scheint das Mißverhältnis obzuwal- 
ten, daß z. B. Lamprecht für wissenschaftliche Zwecke erheblich zu 
viel, Ostwald dagegen — ganz unbeschadet aller seiner Verdienste um die 
chemische Analyse der Farbstoffe für die Malerei — etwas zu we- 
nig Fühlung mit der Kunst besitzt und daß, einer fatalen Eigenart der 


»Energetische« Kulturtheorien. 591 


psychischen Energies entsprechend, der »Ausgleich« dieser Intensi- 
tätsdifferenzen trotz der zweifellos häufigen »Berührung« nicht recht zu- 
stande kommen will. Auf diese Art ist Ostwald nicht einmal bis zu 
einer eigentlich »energetischen« Kunstbetrachtung durchgedrungen. 
Denn wie würde wohl eine solche aussehen? Nach dem »energeli- 
schen« Güteverhältnis würde wohl vor allem dem »Luca fa presto« der 
Kranz zu reichen sein, sehr entgegen der heute »üblichen« Ansicht, 
— denn nicht irgend ein angeblicher absoluter Wert des schließlich 
erzielten Resultates als solchen, sondern das Resultat, verglichen mit 
dem »Energieverbrauch«: eben das »Güteverhältnis«, müßte doch wohl 
entscheiden. Und die Energieersparnis, welche durch die heutigen 
technischen »Errungenschaften« für die Herstellung von Farben für die 
Malerei, das Heben von Steinen für einen Monumentalbau, für die Her- 
stellung von Kunstmöbeln usw. erzielt wird, — sie wäre das, was den 
eigentlichen künstlerischen »Fortschritt« in sich schließen würde, 
denn nur sie, nicht die Leistung des Architekten, Malers, Kunsttisch- 
lers, verbessert das »Güteverhältnis«. Für den sogenannten »Künstler« 
scheint sich nur, in großartigster Weise, die Predigt der »Einfachheit: 
in den künstlerischen Mitteln »energetische (aus dem Güteverhältnis) 
begründen zu lassen. Man sieht nicht recht, warum Ostwald, nachdem 
er einmal sich bis zu den oben analysierten Postulaten verstiegen hatte, 
nicht resolut auch diese Konsequenzen gezogen hat. Es wäre die 
höchste Zeit! Denn es ist ja doch wirklich eine »energetisch« uner- 
trägliche Sache, zu denken, daß die Herstellung z. B. eines künstlerisch 
vollendeten Tisches eine Unmasse von kinetischer, chemischer, biochemi- 
scher Form- usw. Energie verbraucht hat, die sich niemals aus dem 
Tische zurück gewinnen läßt, der ja, energetisch gewertet, nicht mehr 
potentielle Kalorien repräsentiert, als ein gleichgroßer Klumpen Holz: 
— seine spezifische, ihn zum Kunstwerk stempelnde »Form« -Energie 
ist für die Energiegewinnung wertlos. Fatal — daß die »Kunst« 
gerade da anfängt, wo die »Gesichtspunkte« des Technikers auf- 
hören! Aber vielleicht steht es mit dem, was man »Kultur« nennt, 
überhaupt und überall so? Dann hätte O. dies erkennen und recht 
deutlich sagen sollen. So aber bleibt die Beziehung zwischen seinen 
Gedanken und den »Kulturwissenschaften« gänzlich im Dunklen. — 

Doch kehren wir zu ihm zurück. — Die höchste Form der Verbesse- 
rung des Güteverhältnisses, welche die »Gesellschaft« ermöglicht, ist 
offenbar (S. 122) die Bildung der Erfahrungstradition durch Bildung der 
Allgemeinbegriffe, die, wie in letzter Instanz alle und jede Wissenschaft, 
im Dienst der Prophezeiung der Zukunft und ihrer Beherrschung 
durch Erfindung stehen (S. 121/2: übrigens haben — eine bedenkliche 
steleologische«e Erweiterung — nach S. 152 bereits die Pflanzen »Erfin- 
dungen: gemacht): Das Werkzeug der Vergesellschaftung in dieser Hin- 
sicht ist die Sprache. 


592 Max Weber, 


dt 


Aber, ach! wie kläglich ist es um sie und die Wissenschaft von ihr 
heute noch (Kap. IX) bestellt! Nachdem der Versuch, Lautgesetze 
»aufzustellen«, gescheitert ist (Ostwald erscheint hier nicht ganz orien- 
tiert über den Sinn und den derzeitigen Stand dieses Problems), haben 
die Fachphilologen keinerlei ernstlichen Versuch gemacht, die höchste 
Stufe jeder Wissenschaft: künstliche Synthese von Sprachen, welche 
den energetischen Anforderungen {über diese siehe S. 126 oben) ge- 
nügen, ihrerseits zu erklimmen. Offenbar schwebt die Analogie der 
Bedeutung der Synthese des Harnsalzes für die organische Chemie vor. 
Ungeheure Energiemengen gehen daher in direkten Sprachenkämpfen 
und internationalen Sprachschwierigkeiten verloren, da nun einmal die 
natürlichen Sprachen sich als zu unvollkommen für diese Aufgabe ge- 
zeigt haben. — Das letztere ist durchaus nicht erweislich. O. weh 
offenbar nicht, in welchem Sinne er den »Philologen« gegenüber in der 
Tat >im Rechtes ist: die Erhaltung des Latein als universeller Gelehr- 
tensprache, die es geworden war, ist allerdings durch die Renaissance 
mit ihrer puristischen Ausrottung der kräftigen Entwicklungsansätze des 
eben deshalb als »barbarısch« verspotteten scholastischen Latein unmög- 
lich gemacht worden. Das Fehlen einer solchen Gelehrtensprache ıst ın 
der Tat der wesentlichste zweifellose Mangel, da der Güterverkehr 
im Englischen ein hinlängliches Instrument besitzt. Die Ekrasierung 
der Natursprachen in ihren Folgen liegt nicht ganz so einfach, wie O. an- 
nimmt. Allein für die positive schöpferische Bedeutung gerade der 
oft so lästigen Vieldeutigkeit der naturgewachsenen sprachlichen Ge- 
bilde, die nur zum einen Teil größere Armut, zum andern aber 
größeren Reichtum an potentiellem Gehalt bedeutet als die abstra- 
hierende Begriffsbildung sie erfordert und bedingt, dürfte es 
nach dem naturwissenschaftlich (im logischen, nicht im sach 
lichen Sinn) begrenzten Interessenkreis Ostwalds wohl ausgeschlossen 
sein, bei ihm Verständnis zu finden. — Es folgen die Kapitel über 
‚Recht und Strafe« (X), »Wert und Tausch: (XI), den »Staat und 
seine Gewalt» (XIT), in denen es hoch und zum Teil etwas toll, jeden- 
falls aber in den zu Grunde gelegten Postulaten oft äußerst wenig 
»energetisch« hergeht und die ich, wie gesagt, meinerseits bis auf ganz 
wenige Einzelbemerkungen übergehe. Ostwald verkennt, wie überhaupt, 
so in den Bemerkungen über den Elektrizitäts-»Diebstahl« (S. 12) die 
Eigenart der juristischen Begriffsbildung: diese fragt (das ist neuer- 
dings am weitaus besten von Jellinek herausgearbeitet worden) nun 
einmal absolut nicht darnach, ob die »energetischen«, sondern ob die 
von der Rechtsnorm festgestellten Merkmale (fremde bewegliche 
‚Sache«) zutreffen und es hat seinen sehr guten praktischen Sinn 
und hat mit chemischer Ignoranz gar nichts zu schaffen, wenn sie 
dabei die (in diesem Fall vielleicht übergroße) Neigung zeigt, for- 
mal zu verfahren und die Ausdehnung der Rechtsnormen auf »neue« 


»Energetische« Kulturtheorien. 593 


Tatbestände im allgemeinen dem Gesetzgeber, nicht dem Richter, 
zuweist: »die Form ist die Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester 
der Freiheit«. Ob aber ein Tatbestand im Rechtssinne »ncuce ist, ergibt 
sich niemals aus naturwissenschaftlichen Erwägungen allein, sondern 
ın erster Linie aus dem Gesamtzusammenhang der jeweils unbe- 
stritten geltenden Rechtsnormen, deren Zusammenarbeitung zu einem 
in sich widerspruchslosen gedanklichen System die eine (elementarste) 
Arbeit der Jurisprudenz ist und den primären Maßstab abgibt auch 
für die Entscheidung des »prima facie« (und zuweilen definitiv) in der 
Art ihrer Normgebundenheit zweifelhaften Fälle, wie auch der An- 
hanger der »freirechtlichen< Gedanken nicht prinzipiell bestreitet. In- 
wieweit Ihr nun dabei gegebenenfalls auch einmal eine naturwissen- 
schaftliche Anschauungsweise nützen könne, hängt gänzlich vom Einzel- 
fall ab. Entscheidend sind aber gerade bei den nicht »vorgesehenen« 
Fällen letztlich stets durchaus unnaturwissenschaftliche (Wert-) Er- 
wägungen, mag das nun dem Chemiker als »Rückständigkeit« erscheinen 
oder nicht. — Die Ausführungen ferner über den Sinn der »Rechtsgleich- 
heite iS. 142), und über die »Verhältnismäfiigkeits der Strafe (S. 143): 
Forderung milderer Freiheitsstrafen gegen sozial Höherstehende, da 
sie davon relativ härter getroffen werden — sind schwerlich »energe- 
tischen< Charakters, vielmehr dürften die letzteren dem sonst bei den 
Naturalisten so sehr als veraltet verschrienen >» Vergeltungs«-Standpunkt 
entsprechen. Gewiß, man kann zu verwandten, aber doch im Ergebnis 
vielfach recht abweichenden, Resultaten auch bei »energetischer« Be- 
trachtung kommen, aber dann müßte man das energetische »Güte- 
verhaltnis+ zwischen Strafnorm und Straferfolg feststellen. Man würde 
dann, von Ostwalds Standpunkt aus, etwa den energetischen Auf- 
wand für die Gewinnung der Formenergie der Gefängniswände, ferner 
die chemische Energie der Gefangennehmung, die biochemischen Ener- 
gien der Gefängnisverwaltung auf das »Güteverhältnis« hin kritisieren 
und dann fragen: mit welchem Minimum von Energieaufwand der 
‚energetische« Strafzweck: Erhaltung der Ordnung durch Beseitigung 
der störenden Elemente, erreicht werden könnte. Energetisch würde 
sich dann das »Güteverhältnise in dieser Hinsicht günstiger stellen als 
bei der von Ostwald für die Träger von Mordinstinkten (warum nur 
diese?) empfohlene Kastration, wenn man sich mit dem sehr geringen 
Aufwand von kinetischer und Formenergie begnügte, welche die Alter- 
native: Prügelstrafe oder Henken, ergibt. Da Ostwald insbesondere 
auch auf die Notwendigkeit der Erhaltung der Arbeitsenergie des Ver- 
brechers für die Gesellschaft abhebt, so würde nichts im Wege stehen, 
senergetisch«e nach der Berufsarbeit desselben zu scheiden: Rentner, 
aber auch Philologen, Historiker und ähnliche Tagediebe, welche das 
energetische Güteverhältnis nicht verbessern, hänge man auf (und übri- 
gens: warum, angesichts ihrer Nutzlosigkeit, nicht auch schon ehe sie 


594 Max Weber, 


sich als Verbrecher lästig machen °?) für Arbeiter, Techniker, geistig 
mitarbeitende Unternehmer und vor allem für die das Güteverhältnis 
höchstgradig verbessernden Menschen: die Chemiker, greife man zur 
Prügelstrafe. Wenn O. diese Konsequenzen ablehnt, so muß er sich 
klar sein, daß dafür doch wohl andere als »energetischee Erwägungen 
— und nur diese wollte doch seine Schrift bieten — maligebend sind. 
Ebenso enthalten die Acufierungen über die »Rechtsgleichheit« keiner- 
lei »energetische«e, sondern rein »naturrechtliches Ideale, während 
die ebenfalls ganz dem alten physiokratischen »Naturrecht« entspre- 
chenden Bemerkungen über den »Sinns der Rechtsordnung ı3. 26) 
durch ihre energetische Begründung schwerlich etwas an Ueberzeu- 
gungskraft für den gewinnen, der sie nicht ohnehin aus ganz andern 
Gründen teilt. Die frohe UVeberzeugung (S. 38), daß nur die »Dumm- 
heite der Menschen das allgemeine Durchdringen des Strebens nach 
dem optimalen Güteverhältnis hindere, wird — leider — das Kopf- 
schütteln der Sozialhistoriker erregen. — Diese Vermengung von Wert- 
urteilen und empirischer Wissenschaft tritt eben überall in fatalster 
Weise hervor. Dag das Verhältnis von Bedürfnis und Kosten nun 
einmal kein »enerretisch« zu definierendes ist, könnte schließlich auch 
ein Dilettant wie Ostwald einschen, wenn man ihm auch die ganz 
wertlosen, mit der Denkweise der Scholastik identischen Erörte- 
rungen über den ökonomischen Wertbegriff und das justum pretium 
(S. 152) gern zugute halten wird, — da hier auch »intra muros« genug 
pecciert wird. Da endlich der Satz (S. 55): das »allgemeine Problem 
der Lebewesen« bestehe darin, »sich eine möglichst lange Dauer zu 
sichern, wobei die Gattung als Gesamtwesen aufzufassen iste isic’), 
nicht energetischer Provenienz ist, wird er sich selbst sagen. Aber 
dann hätte er sich wohl die Frage vorlegen dürfen, woher alsdann jener 
kategorische Imperativ des »wobei«-Satzes seine Legitimation nehmen 
soll? Was schert mich »die Gattung«? Auf diese praktische Frage 
dürfte eine Naturwissenschaft sich doch wohl überhaupt nicht an- 
maßen wollen, die mafigebliche Antwort zu erteilen; am allerwenigsten 
aber ist ersichtlich, wie aus irgend einem energetischen »Güteverhält- 
nis irgend eine ethische Pflicht, sich so oder so zur »Gattung« zu 
verhalten, gefolgert werden könnte. 

In den Erörterungen des letzten Kapitels (die Wissenschaft‘, welche 
der Pädagogik gewidmet sind, tritt zunächst in den Behauptungen auf 
S. 182 eine gewisse Unorientiertheit Ostwald über den Stand der wissen- 
schaftlichen Pädagogik hervor. Den Bemerkungen über den Religions: 
unterricht (in der Anmerkung das.) wird jeder nicht durch konfessio- 
nelle oder andere autoritäre Interessen Gebundene natürlich beistimmen; 
dagegen liegt die Frage der Stellung der alten Sprachen gerade von 
seinem eigensten Standpunkt aus durchaus nicht so einfach, wie er an- 
nimmt. Mir ist es sehr eindrücklich gewesen, als — freilich im Gegen- 


»Energetische« Kulturtheorien. 595 


satz zu der offiziellen katholischen Stellungnahme — ein besonders 
eifriger Pädagoge streng klerikaler Richtung mir seine Vorliebe für 
eine möglichst rein naturwissenschaftliche Jugendbildung (neben der 
religiösen) auseinandersetzte, von der er (m. E., nach dem ganzen 
Geist des modernen Katholizismus und seiner Anpassungsfähigkeit, mit 
gutem Grunde) keinerlei Schädigung seiner Konfessionsinteressen, wohl 
aber die Ausrottung der freiheitlich - »subjektivistischene und ihre Er- 
setzung durch »organische« Ideale im Sinne des Thomismus erwartete, — 
während andererseits bekanntlich Gelehrte ersten Ranges, deren leiden- 
schaftliches Interesse für »technischen Fortschritte auch Ostwald voll 
genügen würde, in eingehender Begründung aus ihren Seminarerfahrungen 
mit »gymnasiale und mit »real«e vorgebildeten Schülern die fast stets 
geringere Denkschulung der letzteren — schließlich doch das auch 
venergetisch« entscheidende Moment — hervorgehoben haben. Ganz 
einfach liegen also diese Dinge jedenfalls nicht. Wenn man (S. 180) 
»;Charakterbildung«e mit »Entwicklung der sozialen Eigenschaften: 
und diesen vieldeutigen Begriff seinerseits, wie bei Ostwald zweifel- 
los, mit! »energetisch (d. h. technisch) nützlichen Eigenschaften« 
identifiziert, so hat das Konsequenzen, die leider sehr viel weiter, als 
Ostwald ahnt, davon entfernt sind, »Freiheit des Denkens und der Ge- 
sinnunge zu erzielen, wie sie der Schlußsatz des Buches als Folge der 
Verbreitung naturwissenschaftlicher Kenntnisse erwartet. Denn ein 
Apostel der »Ordnung«e und der Vermeidung »energievergeudenden« 
Echauffements für andere als technologische Ideale, wie es Ost- 
wald ist und konsequenterweise sein muß, verbreitet — ob er will 
oder nicht (und wahrscheinlich geschähe dies sehr gegen Ostwalds 
Wilen) — unvermeidlich eine Gesinnung der Fügsamkeit und An- 
passung gegenüber den gegebenen sozialen Machtverhältnissen, wie 
sie den matter-of-fact-men aller Epochen gleichmäßig eigentümlich war, 
Freiheit der Gesinnung ist nun einmal sicherlich kein technologisch 
oder utilitarisch wertvolles Ideal und »energetisch« nicht begründbar. 
Und ob mit der Unterstellung alles Fortschrittes des wissenschaftlichen 
Denkens unter den Wertmaßstab: praktische »Beherrschung« der Außen- 
welt, den Interessen der Wissenschaft — sogar auch im Sinn dieses 
selben Mafistabes — dauernd gedient wäre, steht nicht fest. Es ist 
doch nicht ganz zufällig, daß nicht der Erzvater dieses wissen- 
schaftstheoretischen Standpunktes: Bacon, sondern dafl darin ganz 
anders gerichtete Denker es waren, welche die methodischen Grund- 
lagen der modernen exakten Naturwissenschaften schufen. Das, was 
man heute: »Suchen nach der wissenschaftlichen Wahrheit um ihrer 
selbst willene nennt, nannte z. B. Svammerdam in der Sprache der da- 
malıgen Zeit: »Nachweis der Weisheit Gottes in der Anatomie einer 
Laus«; und der liebe Gott hat als heuristisches Prinzip damals gar nicht 
so übel funktioniert. Andererseits ist selbstredend zuzugeben, daß wei- 


596 Max Weber, 


terhin ökonomische Interessen es gewesen sind und noch sind, welche 
Wissenschaften wie der Chemie (und manchen anderen Naturwissen- 
schaften) den nötigen Dampf gaben und geben. Aber soll man dieses 
faktisch für die Chemie wichtigste Agens heute ebenso zum »Sinn« 
der Arbeit der Wissenschaft machen, wie früher den lieben Gott und 
seinen »Ruhm«? Dann wäre mir der letztere lieber! — ` 

Wenn die vorstehenden Bemerkungen den Anschein erweckt haben 
sollten, als hielte ich die energetische Betrachtungsweise für gänzlich 
unfruchtbar für unsere Disziplin, so entspräche dies nicht meiner An- 
sicht. Es ist durchaus in der Ordnung, daß man sich jeweils auch 
darüber klar wird, wie sich denn die physikalischen und chemischen 
Energiebilanzen technischer und ökonomischer Entwicklungsvorgänge 
gestalten. Ostwald wird mit der Erwähnung, daß Ratzel von solchen 
Erörterungen mit ihm Nutzen gezogen habe, sicherlich vollkommen 
recht haben: es wird auch uns anderen so gehen, und gerade seine all- 
gemeine Bemerkung (S. 3), daß es notwendig sei, alle die beson- 
deren Aussagen festzustellen, welche sich aus der Anwendung 
des Energiegesetzes auf die sozialen Erscheinungen ergeben, verdient 
vorbehaltlose Zustimmung. Aber wenn er dann sofort hinzufügt: daf 
es sich dabei um eine »Grundlegung« der Soziologie vom Gesichts- 
punkt der Energetik aus handle, so ist dies eben eine Folge der ver- 
fehlten Comteschen Wissenschaftsschematik. Gerade die konkreten 
Einzelergebnisse der chemischen, biologischen (u. s.w.) Arbeit 
sind es, die, wo sie in unsere Betrachtung hineinragen, unser Interesse 
erregen, — die grundlegenden 'Theoreme dagegen nur ganz ausnahms- 
weise und niemals als essentielle »Grundlage«, wie schon oben darge- 
legt wurde. Dieser Sachverhalt pflegt den Vertretern der Naturwissen- 
schaft stets auffallend schwer begreiflich zu sein, — aber er sollte 
eigentlich einen auf dem Standpunkt der »Denkökonomie« stehenden 
Denker nicht überraschen. Es ist ferner durchaus nicht zu leugnen, 
daß die Terminologie mancher Disziplinen, z. B. der unsrigen in der 
ökonomischen Produktionslehre, entschieden durch Berücksichtigung 
der physikalischen und chemischen Begriffsbildung an Eindeutigkeit 
gewinnen würde. Aber Ostwald überschätzt alle diese Gewinnste 
denn doch in einer so lächerlichen Weise, daß er vielfach den 
Spott aller mit den wirklichen Problemen der »Kulturwissenschaften« 
einigermaßen Vertrauten geradezu herausfordert. Wenn die vorstehende 
Besprechung hie und da ihrerseits, — angesichts der Behandlungsweise, 
die unsere Probleme bei Ostwald erfahren, noch in äußerst beschei- 
denem Umfang, — einen etwas scherzhaften Ton anschlug, so möge 
man das nicht mißverstehen. Ich habe guten Grund, nicht mit Steinen 
nach Leuten zu werfen, welche bei Ueberschreitung ihres engsten 
Fachgebietes einige faux pas machen, denn dieses Experimentieren mit 
den eigenen Begriffsbildungen auf Grenz- und Nachbargebieten ist 


»Energetische« Kulturtheorien. 597 


heute zunehmend unvermeidlich, so leicht dabei Fehler unterlaufen. Aber 
angesichts des maßlosen Hochmuts, mit welchem Vertreter der Natur- 
wissenschaften auf die Arbeit anderer (namentlich: historischer) Dis- 
ziplinen, die andern methodischen Zielen entsprechend andere Wege 
gehen müssen, zu blicken pflegen, ist es am Platz festzustellen, daf 
auch für einen so bedeutenden Denker, wie Ostwald es ist, Chwolsons 
»12. Gebote zu Recht besteht. Ostwald ist in seinen Informations- 
quellen sehr schlecht beraten gewesen und hat außerdem, durch Hinein- 
mischung seiner praktischen Lieblingspostulate auf allen möglichen 
politischen (wirtschafts-, kriminal-, schulpolitischen u.s.w.) Gebieten, — 
die nun einmal aus »energetischen Tatbeständen« heraus nicht entscheid- 
bar sind und von ihm selbst auch aus ganz anderen Prämissen entschieden 
werden, — in die, bei rein wissenschaftlicher Fragestellung, streng sach- 
lich auf die kausale Tragweite der energetischen Beziehungen und die 
methodische Tragweite der energetischen Begriffe zu beschränkende 
Untersuchung, seiner eigenen Sache nur geschadet. 

Das ist, bei allen Meinungsverschiedenheiten, bedauerlich. Unbe- 
schadet der rücksichtslosesten Kritik jener zahllosen grotesken Ent- 
gleisungen, die auf ?/s aller Seiten dieser zum Erbarmen schlechten 
Schrift passieren (hier sind noch nicht ı0°/o davon zur Darstellung ge- 
bracht worden), ist und bleibt eben Ostwald doch ein Geist, dessen 
erfrischende Begeisterung ebenso wie sein von jeder dogmatischen 
Erstarrung frei gebliebener Sinn für moderne Probleme es jedem zum 
Vergnügen machen müßte, auf dem großen Problemgebiet: »Technik und 
Kulture mit ihm gemeinsam zu arbeiten. Wenn hier auf diese Schrift 
so umfänglich eingegangen wurde, so hat dies übrigens nicht allein in 
der Bedeutung ihres Verfassers, sondern auch darin seinen Grund, daß 
sie, mit Vorzügen und Schwächen ein »Typus« ist für die Art, wie der 
»Naturalismuse, das heißt: der Versuch: Werturteile aus natur- 
wissenschaftlichen Tatbeständen abzuleiten, überhaupt (gröber oder 
feiner) ein für allemal verfährt. Aus den Irrtümern sonst bedeutender 
Gelehrter lernt man oft mehr, als aus den Korrektheiten von Nullen. 
Wesentlich um ihrer charakteristischen und typischen Irrtümer 
willen ist die kleine Mißgeburt hier so eingehend behandelt worden. 
Es kommt keinem Historiker, Nationalökonomen oder anderen Vertreter 
»kulturwissenschaftlicher« Disziplinen heute die Anmafsung bei, den Che- 
mikern und T'echnologen vorzuschreiben, was für eine Methode und 
weiche Gesichtspunkte sie anzuwenden hätten. Daß sich die Vertreter 
dieser Disziplinen nachgerade ebenso zu bescheiden lernen, — dies 
ist Voraussetzung fruchtbaren Zusammenarbeitens, welches niemand 
mehr wünschen kann als der Ref. Denn so lange ihnen nicht einmal 
die grundlegende Erkenntnis zum Gemeingut geworden ist: dal ve- 
wisse historisch gegebene und historisch wandelbare gesell- 
schaftliche Bedingungen, d. h. Interessenkonstellationen be- 


598 Max Weber, >»Energetische« Kulturtheorien. 


stimmter Art, es waren und sind, welche die Verwertung tech- 
nischer »Erfindungen« überhaupt erst möglich gemacht haben, mög- 
lich machen und möglich (oder auch: unmöglich) machen werden, — 
daß mithin von der Entwicklung dieser Interessenkonstellationen und 
keineswegs von den rein technischen »Möglichkeiten« allein es auch 
abhängt, wie sich die Zukunft der technischen Entwicklung gestalten 
wird, — so lange ist eine fruchtbare Auseinandersetzung nicht möglich. 


599 


LITERATUR-ANZEIGER.” 


Inhaltsübersicht: r. Bibliographien, Sammelwerke, Lehrbücher S. 599 ; 
2. Sozial- und Rechtsphilosophie S. 602, 3. Soziologie, Sozialpsychologie, Rassen- 
frage S. 607 ; 4. Sozialismus S. 608 ; 5. Sozialökonomische Theorie und Dogmen- 
geschichte S. 613; 6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Biographien S. 621; 7. Be- 
volkerungswesen S. 625, 8. Statistik S. 629, 9. Soziale Zustandsschilderungen 
S. 645; 10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage S. 645; 11. Gewerbl, Technik und Ge- 
werbepolitik S. 652; 12. Kartellwesen, Unternehmerorganisation S. 655; 13. Gewerbl. 
Arbeiterfrage, Arbeitsmarkt S. 655; 14. Arbeiterschutz S. 656; 15. Versicherungswesen 
Ibes. Arbeiterversicherung) S. 658; 16. Gewerkvereine u. Tarifwesen S. 661; 17. Allg. 
Sozialpolitik und Mittelstandsfrage S. 662; 18. Privatbeamten- und Gehilfenfrage 
S. 663; 19. Handel und Verkehr S. 063; 20. Handels- und Kolonialpolitik S. 605; 
21. Geld-, Bank- und Börsenwesen S. 666; 22. Genossenschaftswesen S. 609 ; 
3. Finanz- u. Steuerwesen S. 669; 24. Städtewesen und Kommunalpolitik S. 670; 
25. Wohnungsfrage S. 671; 26. Unterrichts- und Bildungswesen S. 672; 27. Jugend- 
fürsorge, Armenwesen und Wohlfahrtspflege S. 676; 28. Kriminologie, Strafrecht 
S. 677: 29. Soziale Hygiene S. 677; 30. Frauenfrage, Sexualethik S. 678; 31. Staats- 
und Verwaltungsrecht S. 6815 32. Geweibe-, Vereins- und Privatrecht S. 6353; 
33. Poltik S. 683. 


(SJ 


1. Bibliographien, Sammelwerke, Lehrbücher. 


Hesse, A. Dr. jur. et phil., Professor der Staatswissenschaften in 
Konigsberg i. Pr. Gewerbestatistik. Fortsetzung des vierten 
Teiles des »Grundrisses zum Studium der politischen Oekonomie« 
von Prof. Dr. Conrad, Halle a. S. G. Fischer, Jena 1909. IX, 
370 S. M. 9.—., geb. M. 10.—. 

Nach einer cinleitenden Darstellung des Begriffes und der Auf- 
gaben der Gewerbestatistik findet der Leser im ersten Teil zunächst 
eine vergleichende kritische Betrachtung der deutschen und auslän- 
dischen Betriebszählungen, dann eine Uebersicht über die weiteren 


_— 


*) Soweit die hier abgedruckten Besprechungen nicht mit dem Namen oder der 
Chiffre des Rezensenten unterzeichnet sind, beruhen sie auf Selbstanzeigen der 
Autoren. 


600 Literatur-Anzeiger. 


Quellen der Gewerbestatistik und das ergänzende Material aus anderen 
Gebieten. Der zweite Teil behandelt die Ergebnisse. Im ersten Ab- 
schnitt werden die wichtigsten, statistisch meßbaren Merkmale der 
gewerblichen Betriebe zusammenfassend für alle Gewerbegruppen dar- 
gestellt, zunächst unter verschiedenen Gesichtspunkten die Größe der 
Betriebe, dann die Rechtsform der Unternehmungen, die Größe, Stel- 
lung und Beschäftigung des Personals, die Verwendung von Motoren 
und Arbeitsmaschinen, die regelmäßigen Schwankungen und Unter- 
brechungen und endlich die hausindustrielle Tätigkeit. Der zweite Ab- 
schnitt gibt detaillierte Nachweisungen für die einzelnen Industrien 
durch Spezialisierung der gewerbestatistischen Angaben und Heran- 
ziehung der Ziffern der Produktions-, Konsumtions- und Handelsstati- 
stik. Der dritte Abschnitt bringt die bisher veröffentlichten Ergeb- 
nisse der deutschen Gewerbezählung 1907. 

Die wichtigsten Zahlen der deutschen und ausländischen Statistik 
sind in 338 Tabellen zusammengestellt, die durch Methode und Tech- 
nik der Erhebungen gebotenen Rücksichten der Verwertung dargelegt, 
die wichtigsten Ergebnisse ausgeführt und Richtungspunkte und Grenzen 
für die Betrachtung im einzelnen nachgewiesen. 


Graziani, Augusto, Istituzioni di Economia Politica. 
2* Edizione interamente riveduta. Torino 1908. Bocca, Edit. (Nuova 
Collezione di Opere Giuridiche IV. 124). 765 S. Lire 15.—. 


Vorlicgender Band ist als ciner der gelesensten und verbreitetsten 
Leitfäden der Nationalökonomie in Italien zu bezeichnen. In guter 
Uebersichtlichkeit und meist, wenn auch nicht durchgehends, zweck- 
mäßiger Anordnung des Stoffes orientiert er in ausgiebiger Weise über 
die Einzelfragen der Volkswirtschaftslehre. Es trägt dabei den allge- 
meinen Charakter aller für weitere Kreise berechneten Lehrbücher: 
es findet sich in ihm eine ungeheure Masse Wissensstoff in gedrängter 
Form zusammengetragen. Schr viel mehr, d. h. wissenschaftliche Ver- 
ticfung und Aufschlüsse über die Details der ökonomischen Wissen- 
schaft, darf man nicht in ihm suchen. Das zu bieten wäre auch nicht 
die Aufgabe eines Leitfadens, dem andere, keineswegs leichter zu er- 
füllende Zwecke gesetzt sind. Augusto Graziani, Ordinarius für Natio- 
nalökonomie an der Universität Neapel, hat seinen trefflichen Band in 
verständlicher Sprache geschrieben. Seine wissenschaftliche Orientierung 
ist durchaus liberal, nicht im deutsch-nationalliberalen, sondern ur- 
sprünglichen Sinne des Wortes gesagt. Ohne einer bestimmten wis- 
senschaftlichen oder politischen Richtung anzugehören, läßt Graziani 
doch an vielen Stellen seines Bandes erkennen, daß er den (reforme- 
rischen) Sozialisten nicht unfreundlich gegenübersteht; er ist gemätligter 
Frceihändler, entschiedener Befürworter der Arbeiterschutzgesetzgebung 
und ciner ausgedehnten gewerkschaftlichen Aktion. Auffallend ist die 
starke Benutzung englischer Quellen sowie die ebenso starke Berufung 
auf englische Theoretiker, d. h. auffallend nur für den der italienischen 
Nationalökonomie, in welcher sich die englische Wissenschaft eines 
weit höheren Rufes erfreut, als die deutsche; von den Deutschen ist, 
nebenbei bemerkt, Karl Marx bei weitem der Bevorzugteste, nach ihm 
kommt Böhm-Bawerk. 

Der Stoff ist im ganzen ebenmäfsig gegliedert, die Darstellung 
fließend und auf gründlichster Kenntnis der Quellen fußend. Die Ur. 
tcile und die geschichtlichen Referate sind in der Regel zuverlässig. 
Nur hier und da passieren dem Verf. Verwechselungen und Irrtümer, 


Literatur-Anzeiger. 601 


wie z. B. wenn er die deutsche Genossenschaftsbewegung als eine Grün- 
dung der Gewerkschaften hinstellt?). 

Mehr als diese wenigen Einzelheiten, die mehr äußere Dinge des 
Werkes betreffen, beabsichtigen wir an dieser Stelle nicht zu geben; 
wir behalten uns vor, geeigneten Ortes ausführlich auf die Bedeutung 
und den Gedankeninhalt des Werkes zurückzukommen. Hier möchten 
wir bitten, uns mit der These schließen zu lassen, daß wir es ın 
den Istituzioni di Economia Politica des Professor Aug. Graziani mit 
einem Leitfaden großen Stiles, der von niemandem ohne Nutzen stu- 
diert werden wird und der sich den großen Arbeiten von Philippovich, 
Conrad, Gide und Supino würdig anschließt, zu tun haben. 

(Michels.) 


Kultur und Fortschritt. Gautzsch ı909, Felix Dietrich. 
Heft 252: Käuferorganisation und Konsumentenmoral. Von Z. 
Katscher. (25 Pf.) — Heft 253: Der Weltfriedens-Sonntag. Von 
Elsbeth Friedrichs. Mit einem Erbauungsvortrag von Dr. Max 
Friedrichs. (25 Pf.) — Heft 254/56: Abriß einer Geschichte der 
Frauenbewegung. I. Die Vorgeschichte der modernen Frauenbewegung 
im achtzehnten Jahrhundert. Von Dr. Anna Schapire-Nenrath. 
[75 Pfg.) — Heft 257: Ueber Volksernährung. Vortrag, gehalten im 
Karlsruher Arbeiterdiskussionsklub. Von Dr. med. A/fons Fischer, 
(25 Pf.) — Heft 258: Unsere Krankenpflegerinnen. Ein Wort zur 
Verständigung und Werbung. Mit einem Aufruf einer Schwester 
zum Eintritt in den Schwesternberuf. Von F. B. von Zehmen. 
(25 Pf.) Heft 259/60: Amerikanische Volksparke. Von Dr. Ernst 
Schulze. (so Pfg.) Heft 261: Entwurf einer Petition, betreffend 
das Verbot weiblicher Bedienung in Gast- und Schankwirtschaften. 
Von Camilla Jellinek. (25 Pf.): 

Die von Frau Camilla Jellinek, Heidelberg, beabsichtigte Petition 
an Bundesrat und Reichstag um gesetzliches Verbot der weiblichen Re- 
dienung im Gastwirtsgewerbe mit Ausnahme der Orte unter 5o00 Ein- 
wohnern und der Wirtschaften ohne Alkoholausschank mit der U eber- 
sangsbestimmung, wonach sämtliche schon bestehende 
Kellnerinnen in ihrem Berufe bleiben können, liest 
nun ım Entwurf gedruckt vor (Entwurf einer Petition, betreffend das 
Verbot weiblicher Bedienung im Gastwirtsgewerbe). Die Petition soll 
im Frühjahr ı9Io eingereicht werden und wird von all den Frauen 
und Frauenvereinigungen unterschrieben sein, die der Verfasserin bis 
dahin ihre Unterschrift samt Adresse gesendet haben werden. Bis jetzt 
sind 20000 Unterschriften bei ihr einzelaufen. 


Wilörandt, Dr. Robert, Professor an der Universität Tübingen, 
Volkswirtschaftliche Vorlesungen. Kurzgefafster Auszug, 
allgemeiner theoretischer Teil. Tübingen 1909, J. C. B. Mohr (Paul 
Siebeck) 1909, X, 150 S. M. 2.—. 

_ Ursprünglich nur für die Hörer der Vorlesung bestimmt, eine 

Quintessenz des Gesprochenen, zum großen Teil im Telegrammstil 

und in einer nur vorläufigen Form, tritt die Veröffentlichung nicht als 

such auf, sondern nur als gedrucktes Kollesheft, für diejenigen pub- 
') Bei einem so gründlichen Werke ist es doppelt bedauerlich, daß der Verf. 
nicht noch größere Sorgfalt auf die Orthographie der Zitate und Namen verwendet 

hat So finden wir wiederholtermaßen Kautscky stat Kautsky (p. 308, 371, 750), 

Rachfal statt Felix Rachfahl (p. 325 u. 752; angegeben. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 2. 30 


602 Literatur-Anzeiger. 


liciert, die das nach Aufbau und Inhalt Abweichende dieses ersten 
Versuches kennen lernen wollen. Die den Anfänger zunächst nicht 
interessierenden Fragen der »Grundlegung«, samt den »Grundbegriffen«, 
sind zurückgestellt; der Hörer wird eingeführt durch die praktisch be- 
deutungsvolle zentrale Frage nach den Grundlagen der erstaunlichen 
Wohlstandssteigerung unserer Zeit (Bevölkerungsvervielfachung und zu- 
gleich Konsumsteigerung pro Kopf). In dieser praktischen Einkleidung 
werden die wichtigsten Faktoren des heutigen Wirtschaftslebens vor- 
geführt, samt den historischen Konsequenzen, die nach Ansicht des 
Verfassers immer wieder das Bedürfnis nach neuer Organisationsarbeit 
aufdrängen. Den Beschluß des ersten Buchs bilden Rückblicke und 
Zusammenfassungen; an die »Wirtschaftsstufen« schließen sich die der 
gesellschaftlichen Wirtschaft (in Tauschform) entspringenden Krisen, 
an diese die sozialistische Idee der Organisation; zuletzt kehrt Verfasser, 
die Resultate anwendend auf die Bevölkerungsfrage, zu seinem Aus- 
gangspunkt zurück. Das zweite Buch (womit der gedruckte Teil vor- 
läufig schließt), der Versuch einer synthetischen Verwertung klassischer 
und grenznutzlerischer, besonders aber sozialistischer, namentlich 
Marxscher Gedankenarbeit, ist den Problemen der Verteilung gewidmet. 
Diesen wird, übereinstimmend mit Marschalls gelegentlichem Hinweis, 
die Preisbildung einvcrleibt, die »Circulation« also gestrichen. Im 
ganzen ist dieser theoretische Teil, von dem Verfasser manches noch 
schuldig bleiben mufte, als Grundlage des praktischen Teils gedacht, 
ja selbst schon dessen Anfang : teils infolge jener pädagogischen Rück- 
sichten, teils infolge der eigenen aktiven Tendenzen des Verfassers. 
Von ihm selbst werden diese für später in den praktischen Teil ver- 
wiesen. 





— 


2. Sozial- und Rechtsphilosophie. 


Becher, Dr. Erich, Privatdozent an der Universität Bonn, Der 
Darwinismus und die soziale Ethik. J. A. Barth, Leipzig 1909. 
67 S. M. 2.—. 

Die Schrift, die Erweiterung cines Vortrags, beginnt mit einer Skizze 
des theoretischen Darwinismus. Daraufhin wird geprüft, welche Mittel 
Darwins Hypothese an die Hand gibt, um die Menschheit geistig und 
körperlich zu heben. Naturauslese vermag nicht viel in der Kultur- 
menschheit, scheint aber soziale Hilfsarbeit eher zu fordern als zu ver- 
bieten, zur Minderung der die Selcktion störenden Situationsunter- 
schiede. Wirksame geschlechtliche Selektion wird durch eine nach 
dem Werte der Persönlichkeit wählende Liebe bewirkt und durch die 
Dauer-Einehe gefördert. Der umwandelnde Einfluß äußerer Faktoren 
weist uns darauf hin, diese im sozialen Sinne günstig zu gestalten, 
Elend und degenerierenden Luxus, Alkoholismus und Geschlechtskrank- 
heiten zu bekämpfen. Sind die Wirkungen des Gebrauchs und Nicht- 
gebrauch erblich, so bedeutet das eine ungeheure Steigerung der sitt- 
lichen Verantwortlichkeit. 

Biese, Reinhold, (synwmasialdirektor in Essen, Aulturwissen- 
schaftliche Weltanschauung. Max Niemeyer, Halle a. S. 
1909. V, 344 S. Mk. 6.—., geb. M. 7.—. 

Die Philosophie wird hier vom Standtpunkte der Kulturwissenschaft 
dargestellt und definiert als wissenschaftliche Begründung einer Welt- 
anschauung, die das seelische Wesen des Menschen in seinen Bezie- 
hungen zur Welt erfaßt und aus seinem Werden und Wachsen und der 


Literatur-Änzeiger. 603 


Fülle seiner Betätigungen zu begreifen und zu bewerten sucht. Dies 
wird in folgenden Kapiteln dargestellt: ı. Die Entwicklung sozialethischer 
Kultur. 2. Die Sprache. 3. Die Entwicklung der Schrift. 4. Das 
vorwissenschaftliche Denken. 5. Die Kunst. 6. Die Wissenschaft. 
7. Die normativen Wissenschaften: a) das Problem der Erkenntnis- 
theorie, b) die Begründung der Ethik bei Platon, c) Psychologie und 
Logik. 

Das Buch will die Philosophie für die weiteren Kreise der Ge- 
bildeten mit neuem lebensvolleren Inhalt erfüllen und der Geistes- 
kultur dienstbar machen. Es möchte als ein Symbolum philosophischer 
Bildung die Ideen und Normen modernen Denkens und Wissens zu 
einem Gemeingut unserer leitenden Kreise machen. Der Standpunkt 
des Verfassers ist der des philosophischen Kritizismus oder, wie er 
selbst ihn bezeichnet, der des psychophysiologischen Idealismus. 


Guyau, J. M, Sittlichkeit ohne »Pflicht«. Ins Deutsche 
übersetzt von Elisabeth Schwarz. Mit einer für die deutsche Aus- 
gabe verfaßten biographisch-kritischen Einleitung von Alfred Fouillde 
und bisher unveröffentlichten Randbemerkungen Friedrich Nietzsches. 
(Philosophisch-soziologische Bücherei Band VIII.) Leipzig 1909. Dr. 
W.Klinkhardt. VIII, 303 S. M. 5.—., geb. M. 6.—. 

G. sucht die Sittlichkeit auf das Leben selbst zu gründen. Das 
Ziel der Natur ist Leben und Tätigkeit. Lust und Bewußtsein sind 
nur sekundäre Begleiterscheinungen. Dieser Drang zum Leben ist größer, 
als zur bloßen Erhaltung des Einzelwesens nötig wäre. Er gibt sich 
zuvörderst aus in der Fortpflanzung, wirkt aber auch sonst fruchttragend, 
so dafs der Schwerpunkt des Individiums von innen nach außen ver- 
legt wird. So erweisen sich die sozialen, altruistischen Bestrebungen 
der Völker als erwachsen aus dem Urgrunde des Lebens selbst. — Eine 
völlige Umwandlung erfährt der Pflichtbegriff. Zwang, Lohn und Strafe 
verschwinden. »Du sollst, also kannst dus wird zu dem Satze: »Du 
kannst, also sollst due. Der neue kategorische Imperativ lautet: Lebe 
möglichst extensiv und intensiv und zu diesem Behufe möglichst sozial. 
Daneben wirkt die allen Ideen eigentümliche Neigung, sich in Tat um- 
zusctzen, die gemceinschaftbildende Kraft der höheren Freuden, die 
Freude an Wagnis und Kampf im realen Leben wie in der meta- 
physischen Spekulation dahin, daß mit der Zerstörung der metaphysisch 
begründeten Sittenlehre nicht auch die Sittlichkeit selbst fällt. 


Sinzheimer, Dr. Hugo. Die sosiologische Methode in 
der Privatrechtswissenschaft. (Schriften des Sozialwissen- 
schaftlichen Vereins der Universität München Heft 3.) München 1909, 
M. Ricger'sche Universitätsbuchhandlung. 29 S. M. —.8o. 

Unter soziologischer Methode wird in der vorliegenden Schrift 
nicht etwa eine neue Methode zu gesetzgeberischer oder richterlicher 
Rechtsschöpfung — >freie Rechtsfindung« oder »soziologische Juris- 
prudenz« im Gegensatz zur »pandektologischen« sondern diejenige 
Methode verstanden, die nicht von den Rechtssätzen, sondern unmittel- 
bar von den rechtlichen Bezichungen der gesellschaftlichen 
lebensverhältnisse ausgeht, um zur Erkenntnis und Darlesung 
des wirksamen Rechts zu gelangen. Die herrschende dogmatische 
Methode, die von den Rechtssätzen ausgeht, führt uns zu einer Er- 
kenntnis und Darlesung der abstrakten Rechtsordnung, 
die nicht immer im Leben auch wirksam ist. Das wirksame Recht 
ist zu gewinnen durch Tatbestandsfurderung und Rechtsdarlegung. 


39* 





604 Literatur-Anzeiger. 


Erstere ist deskriptiv und analytisch; deskriptiv indem sie die Rechts- 
tatsachen der sozialen Lebenserscheinungen feststellt und sammelt, 
analytisch, indem sie aus der Fülle der Rechtstatsachen zum Rechts- 
begriffe des sozialen Lebensverhältnisses aufsteigt. Letztere ist ent- 
weder Rechtsanwendung oder Rechtsauffindung, je nachdem sie die auf- 
gefundenen Tatbestände der gesellschaftlichen Lebensbeziehungen unter 
ausgesprochene Rechtssätze des geltenden Rechts zu subsummieren 
vermag oder aber innerhalb des geltenden Rechts gemäß dem im 
Tatbestand ausgesprochenen Willensinhalt den Rechtsinhalt jener 
sozialen Lebenserscheinungen feststellen muß, wenn sich dieser Rechts- 
inhalt durch ein gewordenes Gewohnheitsrecht nicht objektiv dar- 
bietet. Indem die soziologische Methode auf diese Weise zu einer 
Erkenntnis des Rechtslebens, wie es ist, führt, ergänzt sie, verdrängt 
sie nicht die dogmatische Methode. Die soziologische Methode ist 
nach dem Verfasser, der sich zur Beweisführung hauptsächlich der 
Erscheinungen des Arbeitsvertrags und des Arbeitsnormenvertrags be- 
dient, die Grundlage zu einer rechtswissenschaftlichen Erkenntnis des 
Soziallebens, d. i. zu einer Erkenntnis der Rechtsformen der Gesell- 
schaft, die kein anderer Zweig der Sozialwissenschaften zu bieten ver- 
mag, die darum von der Rechtswissenschaft neu aufgenommen werden 
muß. 


Traub, Lic. theol. G. Dortmund, Ethik und Kapitalismus. 
Grundzüge einer Sozialethik. Zweite verbesserte und vermehrte 
Auflage. Eugen Salzer, Heilbronn 1909. 274 S., M. 4.20. 


Der Verfasser bezeichnet es als seine Aufgabe, zuverlässige Maß- 
stäbe für die sittliche Beurteilung des heutigen wirtschaftlichen Lebens 
zu gewinnen. Er sucht die wichtige Frage zu beantworten, ob der 
wirtschaftende Mensch gleichzeitig der volkswirtschaftlichen Ordnung 
und den sittlichen Anforderungen gerecht werden kann. Gefühlsethik, 
Interessenethik, konfessionelle Ethik und Klassenethik können, wie 
der Verfasser in verschiedenen Kapiteln eingehend ausführt, eine 
richtige sittliche Beurteilung des modernen Geschäftslebens nicht er- 
möglichen, hierzu befähigt ganz allein die Sozialethik, die den 
Grundsatz: »Der leistungsfähigste Betrieb ist der beste« anerkennt und 
ökonomische Fragen nicht unter dem Gesichtspunkt des Erwerbs- 
interesses einer Interessentengruppe, sondern unter dem Gesichtspunkt 
der größtmöglichen Leistungsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft 
betrachtet. Nachdem er das Wesen des Sittlichen umschrieben und 
die Vertiefung der sittlichen Probleme im Christentum gezcigt hat, 
untersucht der Verf. den Einfluß der Ethik auf die Volkswirtschaft. 
Die Ethik kann zwar seiner Ansicht nach die Volkswirtschaft nicht 
direkt durch Gesetze regieren, vermag aber unter Berücksichtigung 
des historischen Werdegangs grundlegende, allgemein verbindliche 
Leitsätze für die Arbeitsgemeinschaft der Güterproduzenten und die 
Personengemeinschaft der Konsumenten aufzustellen, wenn sie in steter 
Fühlung mit den tatsächlichen Lebens- und Entwickelungsbedingungen 
bleibt. In der Sozialethik erblickt Traub die treibende Kraft im Wirt- 
schaftsleben, die eigentliche Ursache des geistigen und materiellen 
Fortschritts, den der Kapitalismus verkörpert. Der Sozialcthiker er- 
kennt die Entwicklung zum Grofsbetricebe an, muß jedoch fordern, 
daß an die Stelle des absolutistischen das konstitutionelle Fabriksvstem 
tritt und alle Hindernisse beseitigt werden, die einer freien Entfaltung 
der sittlichen Persönlichkeit im Wege stehen, (M.) 


Literatur-Anzeiger. 605 


Virgilii, Filippo, La Funzione Sociale della Scienza. 
Milano 1909. Studi Giuridici e Politici. Ulrico Hoepli. 249 S. 
Lire 4.—. 

Diese Schrift des in weiteren Kreisen bekannten Nationalökonomen 
an der kleinen Universität Siena in Toscana behandelt — ohne er- 
sichtliche logische Zwischenglieder — die verschiedenartigsten Pro- 
bleme, welche die moderne Wissenschaft beschäftigen: Die Entwicklungs- 
sesetze des menschlichen Geistes, die Errungenschaften der Physik, 
die Biologie und das Problem des Lebens, die Fortschritte der Volks- 
wirtschaft, das Verhältnis der Wissenschaft zum Glauben, die Ent- 
stchung der Gesellschaft, den Kommunismus und Sozialismus, die Ar- 
beiterschutzgesetzgebung, die Soziologie und die Entwicklung des 
Rechtsbegriffs mit besonderer Berücksichtigung der Soziologie, die 
Schule und die Volksbildung, die Krise im Sekundarunterricht, die 
Universität und das intellektuelle Proletariat, die Reform des Uni- 
versitätswesens und die Universitäten in Amerika, Mortalität, Morbidi- 
tät und mittleres Lebensalter in Italien, das Gleichgewicht in der Natur 
und im Leben, ım Individuum und in der Gesellschaft. Die Arbeit 
bietet nichts Originelles oder Eigenes, beruht — mit Ausnahme etwa 
des interessanten demographischen Kapitels — auf einer Änein- 
anderreihung von Lesefrüchten, die z. T., wic die äußerst schwachen 
Teile, die über die Soziologie und die über den Sozialismus handeln, nicht 
einmal den wertvollsten entsprechenden Quellen entnommen sind. Die 
Arbeit ist aber im ganzen zuverlässig und liest sich auch sprachlich 
leicht. Freilich findet sich in ihr daneben eine große Reihe grober Miß- 
verständnisse und Paradoxe vor. So, wenn der Verf. den Marxismus 
von der Staatspflichten-Theorie Montesquieus herleitet (p. 70) oder den 
italien. Universitäten das Freiheitsideal der amerikanischen Hochschulen 
vorhält. Uebrigens erklärt Virgilii sich als Anhänger des sozialistischen 
Kollektivismus, ohne seinen diesbezüglichen Standpunkt sicher zu be- 
gründen oder bei der Behandlung des Stoffes durchscheinen zu lassen. 


In dem »Soziale Synthese« überschriebenen Schlufßßkapitel gibt uns 
Verf. zuguterletzt noch eine Analyse der bestehenden Gesellschafts- 
klassen. Sie sind nach ihm folgende: ı. Die Volksmasse, Diese 
scheidet sich in a) die Rückständigen, die Sklaven der krassesten Igno- 
ranz. Diese Kategorie besteht zu drei Vierteln aus Bauern und 
Landarbeitern, zu einem Viertel aus sonstigen Tagelöhnern und Land- 
streichern. bj Die Halbwissenden, aber Feilen, zu jedem Dienst Be- 
reiten, Gesinnungslosen. Diese Kategorie wird hauptsächlich aus 
den Handwerkern und den Arbeitern der Nittelstädte gebildet. c) Den 
Riesenmassen der schon Halbbewufßsten, den immer mehr anwachsenden 
international und sozialistisch gesinnten Arbeitern, die zweifellos die 
besten und fortgeschrittensten Elemente der unteren Volksklassen dar- 
steilen, die aber durch ihre Halbbildung sich leicht zu revolutionärem 
Vorgehen verleiten lassen. 2. Dic »vom erblichen Egoismus befallenen 
und aus ihm Vorteil ziehenden< (p. 244) Klassen der Bourgeoisie, deren 
schlimmster Fehler nicht ihr Festhalten am cigenen Besitz, sondern 
ihre Weigerung, den Volksmassen vom »Ucbermalfs« abzugeben, ist (wobei 
Virgilii gar nicht bemerkt, mit einem wie elastischen, unwissenschaft- 
lichen Kriterium er hier operiert). Diese Klasse zerfällt in a) Adel, 
die Klasse der »raffinierten Hypokrisie, der Korruption, der Intrigue«. 
Sie ist das ständige Damoklesschwert, das über der Gesellschaft 
schwebt. b) Klerus; er ist: »falsch, unmoralisch, ausschweifend und 


606 Literatur-Anzeiger. 


beutet die Unwissenheit der Menschen ause. c) Die eigentliche Bour- 
geoisie im engeren Sinne, die teils schlechte, teils interessierte Ver- 
dolmetscherin der biologischen und sozialen Phänomene unserer Ge 
sellschaft«, die die Fehler der Gesellschaft wohl sieht, aber durch ihren 
unerbittlichen und brutalen Egoismus dem Klassenkampf konkrete Form 
verliehen hat. 3. Die Gelehrten und Angehörigen der freien Berufe, 
der »neo-cerebrale Nucleus unserer Zivilisation<, der zur Zeit noch 
schwach ist und sich den Einflüssen des Milieus, in dem er lebt, nicht 
entziehen kann. 4. Die Verbindung aller dieser Gruppen: die Fana- 
tiker und Deklassierten, die hin und her fluktuieren, großen Schaden an- 
stiften, aber auch viel Gutes erreichen. Aus dieser Analyse leitet Virgilii 
zum Schluß die Hoffnung ab, daß das Prinzip der Gerechtigkeit in nicht 
allzu ferner Zeit den Sieg erringen werde. — Die vorstehende, keineswegs 
entstellte oder übertriebene Exposition genügt, um die Schwäche einer 
derartigen Analyse, obgleich sie nach des Verf. Worten, »die Frucht 
einer intimen und arbeitsreichen Geistesarbeit« ist, deutlich erkennen 
zu lassen. Dieses nur auf Sentimenten beruhende, ohne jede wirt- 
schaftliche Basis, ja selbst ohne jede psychologische Vertiefung 
ausgearbeitete Schema — oder Schemen — mit seinen heftigen Aus- 
drücken, die bisweilen selbst in »Schimpfen« ausarten, ist völlig wert- 
los für die Wissenschaft und erinnert — nicht etwa an Zeitschriften- 
artikel und Broschüren der Sozialisten, denn diese haben jenen Ton 
schon seit Jahrzehnten verlassen — sondern an bisweilen in der Auf- 
regung des Kampfes fallende Aeußerungen sozialer Pamphletisten. Es 
kann von Niemanden verlangt werden, alle Schäden der oberen Gesell- 
schaftsklassen gutzuheißen oder nur zu »erklären«, ohne sie scharf zu 
kritisieren. Aber selbst zur ethischen Entrüstung gehört, wenn anders 
sie fruchtbar sein soll, eine höhere Dosis sozial-psychologischen Ver- 
ständnisses bezw. Verstehens als Virgilii in diesem Werke an den Tag 
legt. (Michels.) 


Wassermann, Dr. Rudolf, Begriff und Grenzen der 
Kriminalstatistik. Eine logische Untersuchung. (Kritische 
Beiträge zur Strafrechtsreform, herausgegeben von Prof. Dr. v. Birk- 
mayer, München und Prof. Dr. Nagler, Basel, 8 Heft.) Leipzig 1909, 
Wilhelm Engelmann, ıı2 S., M. 4.—. 


Max Weber, Gottl, Tschuprow, O.Spann, Kistiakowskiund Stephinger, 
sowie manche andere haben in neuerer Zeit den Versuch gemacht, die 
Festlegung der Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung wie 
sie durch Rickert erfolgt ist, auch für die Nationalökonomie nutzbar zu 
machen. Diesen Männern sind bisher nur wenige Juristen gefolgt 
(Jellinek, Radbruch, denen als Verfasser einer Rechtsphilosophie Lask 
zuzuzählen ist). So konnte es kommen, dall bisher noch keine an den 
bahnbrechenden Ergebnissen Rickerts orientierte Darstellung des Wesens 
der Kriminalstastistik vorhanden war. Eine solche zu bieten 
unternimmt die vorliegende Schrift. 

Wie Rickert geht Verf. von dem Satze aus, daß an Stelle der bis- 
her allgemein üblichen Gegenüberstellung von Naturwissenschaft und 
Geisteswissenschaft als Pole unter den Wissenschaften Naturwissen- 
schaft und Geschichte treten müßten, da nur sie sich begrifflich aus- 
schlössen, insofern als die Geschichte die typische Wirklichkeits- 
wissenschaft, die Naturwissenschaft dagegen die typische Gesetzes- 
wissenschaft ist. 

Somit ist für jede Wissenschaft die Frage zu beantworten: gehört 


Literatur-Anzeiger. 607 


sie in den Kreis der mit der Geschichte oder der mit der Naturwissen- 
schaft verwandten Wissenschaften 

Für die Statistik ist die Frage so zu lesen, daß sie Wirklich- 
keitswissenschaft ist. Von der Geschichte im engern Sinn unter- 
scheidet sic sich jedoch dadurch, daß sie nur die Wissenschaft vom 
relativ Individuellen ist. So kommen wir zu folgender Definition: 
Die Kriminalstatistik ist die Wissenschaft vom relativ Individuellen in 
der verbrecherischen Betätigung. 

Damit ist schon gesagt, wie wir uns zu den Regelmäßfigkeiten 
stellen, die in den Ergebnissen der Kriminalstatistik zu Tage treten. 
Sie sind für uns, wie dies Bernheim formulirt hat, nur der in Zahlen 
hxierte Ausdruck für Tatsachen, der dieselben aber in keiner Weise 
erklart und auch nicht sagt, wie sie zustande kommen. Man muß sıch 
klar scın, daß die Statistik überall da, wo sie erklärt, zur Induktion 
schreitet und Windelband hat nur allzu recht, wenn er dieser Art von 
Induktion einen viel geringeren Wert zugesteht wie sonst der In- 
duktion und zwar wegen des geringeren Wertes ihrer Prämissen. 

Wie das relativ Individuelle der verbrechcerischen Betätigung den 
Gegenstand einer Wirklichkeitswissenschaft abzugeben in der Lage ist, 
so kann es auch andererseits das Objekt einer Begriffwissen- 
schaft bilden, die man als Kriminalsoziologie bezeichnen wird. Der 
Kriminalsoziologe muß sich aber stets bewußt sein, daß er nur Vor- 
arbeiten leisten kann, daß er im allerbesten Fall nur Partialursachen 
aufzudecken vermag, während es ihm immer versagt sein muß, ein voll- 
standises Bild von dem Ablauf der Erscheinungen zu gewinnen. 

Das vermag auch die Kriminalstatistik nicht. Das vermöchte 
nur eine Kriminalätiologie, die als Einzelforschung auftritt. 








3. Soziologie, Sozialpsychologie, Rassenfrage. 


Daasch, Ernst, Der Einfluß des Handels auf das Gei- 
stesicben Hambau rgs. (Pfingstblätter des Hansischen Geschichts- 
oo. Blatt V. 1909). Leipzig 1909, Duncker und Humblot. 57 S. 
M. 1.—. 

In dieser Schrift des Vorstands der hamburgischen Kommerzbiblio- 
thek schildert der Verfasser auf handels- und Jiteraturgeschichtlicher 
Grundlage die Entwicklung der überwiegend merkantilen Kultur Ham- 
burgs seit der Reformation und legt dar, wie in dieser merkantilen 
Richtung die Eigenart beruht, die den Anteil Hamburgs am Geistes- 
leben der Nation charakterisiert. 


Kattenbusch, Prof. D. Dr. Ferdinand, Halle, Ehren und 
Ehre. Eine ethisch-soziologische Untersuchung. Gießen 1909. Al- 
fred Töpelmann. 60 S. M. 1.25. 

Die Schrift führt den Gedanken aus, dai der Begriff der Ehre von 
dem der Ehren her zu gewinnen sei. Sie verfolgt, wie unter der Wirkung 
der Ehrensitten, unter den Rechtsbestimmungen über die Be dingungen 
der Ehren, zugleich unter den Differenzen der Volksempfinduny, den 
Reflexionen der Philosophie und den Stimmungen, die die Religion 
auslöst, sich die Lust an, das Verlangen nach Ehren vergelstigt zum 
eiventlichen Ehrgefühl. Speziell das moderne EÈ brectühl der christ: 
lichen- Völker wird analysiert. 

Resultate: 1. Wenn es an den Ehren das Charakteristische ist. 
daß sie die Geltung, die jemand bei andern hat, erkennen lassen, so 


608 Literatur-Anzeiger. 


an der Ehre, daß sie auf diese Geltung nicht verzichtet, aber hinzufügt 
den Willen der Person, zumal auch bei sich selbst zu gelten und von 
sich aus mitzusprechen, wie und worin andere sie ehren können. 
2. Seinen eigentlich praktischen Inhalt gewinnt der Ehrbegriff zur 
Zeit in den vielen kombinierbaren, alle historisch bedingten »Kreisen« 
der Gesellschaft gemäß den ideellen Mafistäben, die in diesen gelten. 
Die mögliche Wertabstufung dieser Kreise ergibt den kritischen Wert- 
messer für »rechte« Ehre. Das Problem der Ehrverletzung und -Hei- 
lung ist nicht mitbehandelt. 


Tönnies, Professor Dr. Ferdinand, Die Sitte. (Die Gesell- 
schaft Band XXV). Frankfurt a. M. 1909, Lit. Anstalt Rütten und 
Loening. 95 S. M. 1.50, geb. M. 2.—. 

Verfasser hat versucht, den Begriff der Sitte als einer Gestalt des 
sozialen Willens auszusondern und das Problem gestellt, wie sich aus 
ihrer Form ihr wesentlicher Inhalt entwickeln lasse. Als Volkssitte be- 
zieht sie sich auf Leben und Wohl des Volkes, als in Vergangenheit 
beruhend, auf das Hergebrachte, Alte, daher auf die Uebung der Väter, 
der Vorfahren, auf die Gebote der Götter. Immer heischt sie Ehr- 
furcht vor dem Alter, Toten- und Ahnenkult, und in der Sitte beruht 
die Macht der Priester wie des Adels, beruht auch die Ehrung der 
Frauen. Wie aus der Sitte das Recht hervorgeht, so ist ihr die Sitt- 
lichkeit nahe verwandt, die ebenso wie die Religion, besondere Ange- 
legenheit der Frauen ist, insbesondere die geschlechtliche Sittlichkeit. 
Am Schlusse werden in Kürze die Tendenzen die der Sitte, speziell in 
der modernen Zivilisation entgegen wirken, kurz erörtert. 


4. Sozialismus. 


Harms, Professor Dr. Bernhard, Kiel, Ferdinand Las- 
salle und seine Bedeutung für die Deutsche Sozial- 
demokratie. Gustav Fischer, Jena 1909. VII, 128 S. M. 1.50. 


Das Buch stellt sich zunächst die Aufgabe, ein historisch zuvcr- 
lässiges Bild Lassalles und seiner Lehren wie Absichten zu gewinnen. 
Gegenüber der sozialdemokratischen Geschichtsschreibung, die freilich 
in ihrem Urteil über Lassalle sehr auscinandergeht, ihn aber doch als 
»Sozialdemokraten« im Sinne der heutigen Partei in Anspruch nimmt, 
kommt Harms zu dem Ergebnis, daf Lassalle gerade das Gegenteil 
von dem gewollt hat, was die marxistische Sozialdemokratie vertritt. 
Insonderheit betont H., daß L. eine grundsätzlich andere Stellung 
gegenüber Staat und Monarchie eingenommen habe, indem cr sich in 
allen seinen Forderungen und Maßnahmen auf den Boden dessen ge- 
stellt habe, was ist und damit der genialste Realpolitiker seiner Zeit 
war. Harms sucht dies im einzelnen an der Hand der Geschichte des 
‚Allgemeinen deutschen Arbeitervereinse nachzuweisen. — Der zweite 
Teil der Arbeit behandelt die Frage, welche Bedeutung Lassalle für 
die heutige Sozialdemokratie habe. Harms vertritt den Standpunkt 
des »Zurück zu Lassalle<«, besonders im Hinblick auf die parlamenta- 
rische Politik. Er glaubt auch die Tendenzen für eine solche Entwick- 
lung schon zu erkennen. Die einschlägigen Darlegungen enthalten 
unter anderem cine scharfe Polemik gegen Kautsky und dessen Buch: 
»Der Weg zur Machte. 

Aautsky, Karl, Das Erfurter Programm in seinen grund- 
sätzlichen Teilen erlautert. (6. Aut. Stuttgart 1905.) Erste italien. 


Literatur-Anzeiger. 6009 


- 


Ucbersetzung: »Il Programma Socialista«. Principii Fondamentali 
del Socialismo. Milano 1908. Uffici della Critica Sociale. 


Jetzt endlich ist die seit vielen Jahren versprochene italienische 
Vebersetzung der Kautskyschen Schrift über das »Erfurter Programm« 
erschienen. Bezeichnenderweise in einem ausgesprochen revisionisti- 
schen Verlage. Das ist kein innerer Widerspruch. Die Auffassung 
vom Sozialismus, die Kautsky in ihr vertritt, ıst in keinem Punkte 
wesentlich von der Schule des italienischen Revisionismus verschieden, 
in welcher seine Mailänder Vertreter — insbesondere Turati — ihre 
Jünger unterrichten. Das Buch ist mit einem ausdrücklich für die 
italienische Ausgabe der Schrift verfafsten Vorwort von Karl Kautsky 
selbst versehen. In diesem bemerkt der Autor, daß die Entstehung der 
Schrift deutschen Stempel trägt und nur auf indirektem und abstraktem 
Wege auch dem internationalen Sozialismus als »marxistischer« 
Kommentar dienen könne. Die Schrift entstand sozusagen als Summe 
von Randbemerkungen zu jenem Erfurter Parteitag, auf dem der refor- 
merische Revisionismus noch nicht mit voller Kühnheit in die Er- 
scheinung getreten war. Deshalb gebricht es ihr bis zu einem gewissen 
Grade an Aktualität, insbesondere da heute die von jener neuen 
Richtung angeregten Probleme in allen Ländern Europas lebhaft dis- 
kutiert werden. Aber es ist nicht zu leugnen, daß schon die Schrift 
Kautskys die ersten Spuren eines — allerdings noch unkonsequenten 
— Revisionismus aufweist. 

Unter methodologischem Gesichtswinkel betrachtet ist das Buch 
Kautskys ganz unwissenschaftlich. Die Resolution eines Parteitages 
vornehmen und mit ihr in der Hand die Geschichte, die Philologie, 
die Nationalökonomie und die Statistik zu Hilfe zu rufen, um von ihnen 
eine Bekräftigung und Rechtfertigung zu erhalten, mag nützlich sein, 
um ein Programm in weiten Kreisen zu popularisieren, Zeugt aber von 
einer aprioristischen Wissenschaftsbetrachtung, die ans Tendenziöse 
streift. Kautsky bedient sich hier der Wissenschaft in derselben Weise 
wie die Advokaten sich bei großen Strafprozessen der gerichtlichen 
Medizin, der Chemie, der Gifte und der Ballistik bedienen, um den 
Freispruch ihres Klienten zu erlangen oder ıhm doch mindestens mil- 
dernde Umstände zubilligen zu lassen. So ist der Versuch, beweisen 
zu wollen, dat der Privatbesitz an Produktionsmitteln erst mit der 
Entstehung des Kleinbetriebs beginnt, während wir doch wissen, daß 
der Besitz bei den Römern an das quiritische Bürgerrecht gebunden 
und vom Latifundium begleitet war und das kapitalistische Privateigentum 
völlig auf dem Großunternehmen ruhte, zweifellos oberflächlich. Die 
Resolutionen, die auf Parteitagen getafst werden, haben den Zweck, 
einer Partei Nutzen zu bringen. Wie ist cs da möglich, von ihnen 
verlangen zu wollen, da ihnen »wissenschaftlicher Wert« innewohnen 
soll? Wenn der Kapitalismus als technische Destruktion des Klein- 
betriebs beginnt, so hießße das doch, meint Kautsky, daß er die Grund- 
bedingungen des Privateisentums negiert. Das ist ja auch der Grund- 
Irrtum Engels‘, den Kautsky nun wiederholt. Eine der artige Auffassung 
führt aber dirckt zum historischen Evolutionismus, also zu einer dem 
Marxismus gerade entgegengesetzten Denkungsart. Die bürgerliche 
Gesellschaft entwickelt Sich mit allen Kräften auf eine Konsolidierung, 
nicht auf eine Zerstörung des Privatbesitzes und der Produktionsmittel 
hin. Sie denkt gar nic ht daran, wie Kautsky uns glauben machen will, 
ihr eigenes Grab zu graben, sondern sie verjüngt sich vielmehr stets von 


610 Literatur-Anzeiger. 


neuem: eine kausale Möglichkeit zum Uebergang in den Sozialismus 
besteht lediglich in einer Kräfteentwicklung der Arbeiterschaft und 
nicht in der rein äußeren Tatsache des Niedergangs der Kleinbour- 
geoisie, wie nur von solchen Leuten angenommen werden kann, die 
die Ursache mit der Wirkung und die Kraft mit der Form verwechseln. 


Nach einigen Abschweifungen über die Familie, die Prostitution 
und die industrielle Reserve-Armee geht Kautsky im III. Kapitel dann 
dazu über, mit einem großen Aufwand an Studien und Mühe die 
Funktionen der kapitalistischen Produktion und ihrer sozialen Folge- 
erscheinungen, einschließlich der Familie, zu untersuchen. Der Grund- 
irrtum, der diesen ganzen analytischen Plan des Autors durchzieht, 
besteht darin, daß der Verf. sich über die Virtualität des Klassen- 
kampfes nicht im Klaren ist. Der Sozialismus erscheint ihm als 
eine Begleiterscheinung der kapitalistischen Entwicklung, deren End- 
resultat er sei. Für uns hingegen, wie für jeden, der die Grund- 
prinzipien des Marxismus einigermaßen verstanden hat, weicht die Ent- 
wicklungslinie des Sozialismus von der der Unternehmerklasse be- 
trächtlich ab. Wenn Kautsky, im Widerspruch zu den bekanntesten 
Stellen des »Kapital«, sich auf die Behauptung versteift, der Sozialıs- 
mus erfordere, aus technischen Gründen die Beschränkung der »Frei- 
heit« der Lohnarbeit, die von der liberalen Nationalökonomie wie von den 
Anarchisten — so stehts wirklich da, — verteidigt werde, und uns zur 
Stütze dieser Behauptung nichts anderes zu sagen weiß als daß die 
Tendenzen des Grofibetricbs zur Disziplinierung der normalen Arbeit 
führen müßten, so ist dem doch entgcegenzuhalten, daß der Sozialis- 
mus ja gerade darin besteht, den Produktionskräften eine neue 
Basis zu geben und daß wir nicht einzusehen vermögen, aus welcher 
Ursache die technischen Bedürfnisse der heutigen Produktion, die im 
Dienste der Privatunternehmer arbeitet, unverändert bleiben sollen, so- 
bald erst einmal die Produktion in dem Sinne umgewandelt wird, daf 
sie im Interesse der Gesamtheit der Produzenten arbeitet. 


Was Kautsky vollkommen fehlt, ist der Begriff vom Wesen des 
Klassenkampfes. Kautsky kennt vom Klassenkampf nur die verbale 
Seite. In der Wirklichkeit aber weist er dem Klassenkampf den Platz 
eines Aschenbrödels an, da er ihn als einen sekundären Faktor fafst, 
als eine Art von Begleiterscheinung zur objektiven und technischen 
Entwicklung der kapitalistischen Fabrik, die ja in letzter Instanz zum 
Sozialismus führen müsse. Dementsprechend hat der Klassenkampf für 
Kautsky keineswegs jenen streng proletarischen Charakter, den Marx 
und Engels ihm schon im kommunistischen Manifest anwiesen. Kautsky 
hingegen setzt, sehr im Gegensatz zu jenen Theoretikern, alle seine 
Kratt daran, zu beweisen, dafs die Sozialdemokratie — die allerdings 
ja keineswegs mit dem Sozialismus identisch ist — die gegebene Ver- 
teidigerin der Wünsche der »kleinen Leute« sei. Nach ihm ist die 
Sozialdemokratie sogar an der Hebung der Kleinbourgeoisie und des 
Bauerntums interessiert. In diesem Punkte offenbart sich die innere 
Tendenziosität des ganzen Kautskyschen Buches. Das Erfurter Pro- 
gramm war die Resultante bestimmter, in der deutschen Sozialdemo- 
kratie lebendiger Interessen, natürlich vorwiegend elektionistischer Art. 
Es ist Kautsky vorbehalten geblieben, die Manen Marxens als Eides- 
zeugen für diese höchst persönlichen Interessen einer politisch-parla- 
mentarischen Partei anzurufen und zu versuchen, die Füße des Riesen ın 
die Kinderschuhe zwerghafter Mandatsjäger zu zwängen, die nur mit 


Literatur-Anzeiger. 611 


Hilfe des »werktätigen Volkes«e und der »kleinen Leute«, vulgo der 
Kleinbourgeoisie, Erfolge zu erringen vermögen. Daher ist es denn nicht 
anders denn natürlich, daß die beiden Ausdrücke, die in der Schrift 
Kautskys am häufigsten wiederkehren und sich geradezu wie ein roter 
Faden durch sie hindurchziehen, folgendermaßen lauten: »Entwick- 
lunge und »Volk«. Es ist kein Zweifel darüber möglich, daß diese 
beiden Ausdrücke aber gerade für den Marxismus, den Kautsky doch 
offiziell zu vertreten sich bemüht, Kakophonien bedeuten. 
(Enrico Leone.) 


Muckle, Friedrich, Die Geschichte der sozialistischen 
Ideen im 19. Jahrhundert. Erster Teil: Der nationale 
Sozialismus. (Aus Natur und Geisteswelt 269. Bändchen). Leipzig 
1909, B. G. Teubner. 157 S. M. 1.—, geb. M. 1.25. 


Es wird — nach einer Schilderung des kulturellen Untergrundes 
des zu lösenden Problems — der Versuch gemacht, die Eigenart der 
sozialistischen Gedanken zu begreifen aus den sie stützenden sozial- 
philosophischen Prinzipien. Demgemäß gelangt der Verfasser zu einer 
neuen, wohl einzig möglichen vertieften Systematisierung der sozialisti- 
schen Systeme, deren anscheinend verwirrende Mannigfaltigkeit sich 
zu einer übersichtlichen Anordnung abklärt. Durch eine Charakteristik 
der großen Gestalten unter den Trägern des sozialistischen Gedankens 
soll dem Bilde, das entworfen worden, Leben cingehaucht werden. 


Neupaner, Dr. Josef R. von, Der Kollektivismus und die 
Ka Monarchie. Richard Linke, Dresden 1909. X, 338 S. 
M. 5.—. 

Das Werk, in Nebensachen zugeschnitten für Oesterreich, das der 
Verfasser für berufen hält, voranzugehen, weil es nur durch die Staats- 
omnipotenz gerettet werden kann, befürwortet den Kollektivismus, näm- 
lich gänzliche aber stufenweise Verwandlung des Privateigentums in 
Staatseigentum in der Absicht, den modernen Staat auszubauen und 
auf uncrschütterliche Grundlagen zu stellen, die menschliche Rasse in 
intellektueller, ethischer und ästhetischer Richtung zu veredeln, die 
Armut durch staatliche Versicherung aus der Welt schaffen, die crdb- 
lichen und ansteckenden Krankheiten auszurotten, den Verbrechen, 
Kriegen und der Anarchie vorzubeugen, unermeßliche Mittel der Kunst, 
der Forschung und dem technischen Fortschritt zu widmen und eine 
neue, höhere Stufe der Kultur einzuleiten. Die Organisation, die den 
einzelnen Bedürfnissen angepafitte Form der Verteilung und die Vor- 
züge der Naturalwirtschaft werden auf das Genaueste geschildert. 


Rives La Monte, Robert, Socialism Positive and Nega- 
five. Chicago 1908. Charles H. Kerr and Company. 150 S. 

Der Verfasser vor uns liegenden Bändchens, amerikanischer Sozia- 
list, hat in ihm Streifzüge auf verschiedenen Gebieten sozialistischer 
Theoretik unternommen, freilich ohne etwas Neues zu sagen. Manche 
seiner kleinen Aufsätze, wie z. B. »Marxism and Ethicse, enthalten 
einige, wenn auch keinesw eus tieforcifende, so doch fei me Bemerkungen 
die Mehrzahl aber charakterisiert sich als nicht einmal durchge ‚arbeitete 
und genügend durchdachte Lesefrüchte. Die Kapitel über den »Nihilis- 
mus des Sozialismus«e wie das »Biogenetische Gesetz- deuten die eigene 
Auffassung des Autors vom Gege nstand keineswegs an. Peinlich wirken 
die allzu häufigen Angstanfälle des Verf, mifšverstanden zu werden, 
Wenn auch nicht als wissenschaftliche Schrift, so mag vorliczendes 


612 Literatur-Anzeiger. 


Büchlein als Propagandaschrift nützlich sein, da es immerhin eine Reihe 
treffender Anschauungen in hübscher, leicht lesbarer Form zum Aus- 
druck bringt. (Michels.) 


Valois, Georges, un Syndique, La Revolution Sociale ou 
le Roi. Paris 1907. Aux Bureaux de l'Action Française. 3, Chaus- 
sée d'Antin. 45 S. 

Einer der interessantesten Niederschläge — sicher der meist- 
gelesene — der in den letzten Jahren in Frankreich in stetem Wachs- 
tum begriffenen, volkstümlich ausstaffħerten royalistischen Propaganda. 
Ihr Wachstum hängt auf das innigste mit der Diskreditierung des schön- 
rednerischen parlamentarischen Regiments mit seinen Härten bei der 
Unterdrückung von Streiks und Volksaufläufen zusammen, einer Dis- 
kreditierung, die insbesondere in der gewerkschaftlich organisierten Ar- 
beiterbewegung mit aller, dem Milieu entsprechenden leidenschaftlichen 
Stärke empfunden wird. Die französischen Arbeiter, deren soziale 
und sozialistische Hoffnungen durch die bürgerliche Republik Stück 
für Stück zu Grabe getragen wurden, und die selbst die Experimente 
sozialistischer Mitarbeit am Regierungswerk — Millerand, Briand, 
Viviani — in Verfolgungen ihrer gewerkschaftlichen und revolutionären 
Bewegungen umschlagen sahen, sind mit den gegenwärtig in Frankreich 
herrschenden Zuständen so unzufrieden, daf die Royalisten alle Ur- 
sache haben, mit ihrer Agitation sich gerade an sie zu wenden. Das 
geschieht von Seiten Georges Valois’, der selbst gewerkschaftlich orga- 
nisierter Arbeiter ist, auf ohne Zweifel sehr gewandte Weise. Unter 
geschickter Ausnützung der syndikalistisch-antiparlamentaristischen 


Strömung im französischen Prolctariat — die Theoretiker dieser Be- 
wegung, insbesondere Georges Sorel und Hubert Lagardelle werden 
vom Verf. häufig und lobend erwähnt — versucht Georges Valois für 


die Orleans unter den arbeitenden Klassen zu werben. Die Republik 
ist der gemeinsame Feind, denn sie bedeutet nur die schrankenlose 
Ausnutzung und Ausbeutung der Arbeiter durch die reichen Kapitali- 
stenkreise — Valois sagt unter Benutzung der nationalistischen 
Terminologie, die freilich in hohem Grade unanständig und unchrlich 
ist, dnrch die »Juden, Protestanten und Ausländer«e. Deshalb ruft 
er aus: »La Monarchie, ce n'est pas le passé, c'est l’Avenir!« Interes- 
sant ist die Manier, mit der Valois den Monarchismus der französi- 
schen Arbeiter, die viermal mit ihrem eigenen Blut die republikanische 
Staatsform zusammengeschweißt haben, mundgerecht zu machen sucht. 
Natürlich beruft sich Valois auch auf die alte Legende, die da sagt, 
daß die Monarchie keine Klassenherrschaft sei, sondern ihrem Wesen nach 
über den Klassen stehe, eine Legende, die höchstens bis zu einem 
gewissen Grade durch die gegenwärtigen Zustände in England und 
Italien eine Stütze finden könnte, durch die Verhältnisse in Rußland, 
Spanien, Belgien und Deutschland — und dem alten Frankreich der 
Bourbonen selbst — aber ad absurdum geführt werden dürfte. Jedoch ist 
die Beweisführung Valois’ hiemit noch keineswegs geschlossen. Er 
argumentiert folgendermaßen: das Königtum wird Frankreich die alte 
Glorie zurückgeben. Die Glorie sowie militärische Stärke kann aber 
nur dann existieren, wenn die Arbeiterschaft klassenbewußt ist und 
sich durch dieses Klassenbewufßitsein einen hohen, menschenwürdigen 
Standard of living geschaffen hat. Also liegt die Arbeiteremanzipation 
im eigensten Lebensinteresse und der Theorie des Monarchismus selbst 
inbegriffen. Natürlich muf der heutige Syndikalismus auf die soziale 





Literatur-Anzeiger. 613 


Revolution, die ihm nur zum eigensten Schaden gereichen würde — die 
Seiten, in denen Valois die Unmöglichkeit der sozialen Revolution 
dartut, gehören zu den geschicktesten Versuchen dieser Art — ver- 
zichten. Dafür habe aber der Syndikalismus eine weitere Gewähr im 
Monarchismus durch den Kontakt in der Frage der Klassenvertretung. 
Der Syndikalismus, der die direkte Aktion befürwortet und den Parla- 
mentarismus verachtet, bedeute nämlich ım Grunde nichts anderes 
als eine Rückkehr zum Korporativismus der Ständevertretung des 
ancien régime. — Es soll, der Aussage französischer Arbeiterführer ge- 
mäß, dem Royalismus in der Tat geglückt sein, einen, wenn auch 
zur Zeit noch kleinen, Bruchteil der klassenbewußten französischen 
Arbeiterschaft mit derartigen Argumenten dem Orleanismus günstig ge- 
sinnt zu machen. Die Broschüre Valois’ ist jedenfals der Beachtung 
wert. (Michels.) 


5. Sozialökonomische Theorie und Dogmengeschichte. 


Brentano, Professor Dr. Lujo, Die Malthus'sche Lehre 
und dieBevölkerungsbewegung der letzten Dezennien. 
(Abhandlungen der historischen Klasse der K. bayrischen Akademie 
der Wissenschaften. XXIV. B., III Abt.) München 1909. G. Franz’scher 
Verlag. (J. Roth.) S. 565—625 und 39 S. M. 3.60. 

In der klaren, formvollendeten Weise, die alle seine Schriften aus- 
zeichnet, gibt uns Brentano in der genannten Abhandlung ein Bild von 
den Grundgedanken der Malthus’'schen Bevölkerungslehre und von den 
Aenderungen, welche an dieser vor allem auf Grund der neuzeitlichen 
Bevölkerungsbewegung vorgenommen werden müssen. Nach einer 
kurzen Darlegung der Lehre selbst geht die Darstellung zu ihrer Kri- 
tik über. Es sind statistische und psychologische Fehler, welche Mal- 
thus zum Vorwurf gemacht werden. Vor allem auf die letzteren wird 
der Hauptnachdruck gelegt und ihnen ist auch weitaus der größte Teil 
der Darstellung ebenso wie das reiche Tabellenwerk an ihrem Schlusse 
gewidmet. Der Gedankengang Brentanos ist dabei in der Hauptsache 
der folgende: Es gibt keinen Fortpflanzungstrieb als Ursache der Ver- 
mehrung des Menschengeschlechts, wie Malthus angenommen hat; le- 
diglich das Geschlechtsbedürfnis und die Kinderliebe führen zur Zu- 
nahme der Bevölkerung. Mit Zunahme der Kultur und Acnderung der 
Wirtschaftsordnung werden Faktoren ausgelöst, die zu einer Verminde- 
rung der Geburtenziffter führen, Aenderungen, die vor allem darin be- 
ruhen, daß eine große Kinderzahl, statt Vorteile wie früher zu bringen, 
nun immer mehr Kosten verursacht. So sehen wir neuerdings allent- 
halben eine Verminderung der Geburtenzahl als Folge einer Abnahme 
der Heiraten und einer Abnahme der Zahl der Geburten pro Ehe. In 
eingchenden Ausführungen werden diese Erscheinungen mit Tatsachen 
aus der neueren Bevölkerungsbewegung belegt und in ihren psycholo- 
gischen Zusammenhängen untersucht. Andere Genüsse treten mit dem 
Geschlechtsgenu immer mehr in Konkurrenz, ökonomische Faktoren 
— eine größere Zahl von Kindern vermindern für die Eltern die Mittel 
andere Ansprüche des Lebens zu befriedigen — tragen zur Abnahme 
des Zeugungswillens bei; die Verfeinerung der Kinderliebe, die in 
immer mehr Eltern das Bestreben weckt den bereits vorhandenen 
Kindern eine bessere Erziehung zu sichern, Ihnen ein größeres Erbteil 
zuzuwenden, wirken nach der gleichen Richtung hin. So finden wir 


614 Literatur-Anzeiger. 


neuerdings allenthalben eine starke Verminderung der Geburtsziffer. 
Ferner konnte Malthus nicht ahnen, in welchem Maße in den letzten 
Menschenaltern dank der Fortschritte der Wissenschaft und der An- 
wendung ihrer Ergebnisse auf das Leben die Menge der für die Men- 
schen verfügbaren Unterhaltsmittel gesteigert werden konnte. Freilich 
verfehlt auch Brentano nicht in diesem Zusammenhange auf das Gesetz 
der sinkenden Bodenerträge hinzuweisen. Es sei dies besonders be- 
tont, weil neuerdings Oppenheimer an verschiedenen Stellen den m. 
E. verfehlten Versuch gemacht hat, die Richtigkeit dieses Gesetzes zu 
leugnen und so die Malthussche Lehre zu bekämpfen. In den folgen- 
den Abschnitten kommt Brentano dann auf die starke Abnahme der 
Sterblichkeit und die damit zusammenhängende Steigerung der Ge- 
burtenüberschüsse zu sprechen; mit dieser Abnahme der Sterblichkeit 
hängt es zusammen, wenn in den letzten Jahrzehnten die Bevölkerung 
der europäischen Staaten in einem früher nie gekanntem Maße zuge- 
nommen hat. Die Zunahme ist also mit dem Fortschritt des Wohl- 
stands und als Folge desselben erfolgt, sie ist vor sich gegangen, wäh- 
rend gleichzeitig die Zahl der Geburten sich erheblich vermindert hat. 
Während früher fast allgemein, aber auch noch heute vielfach im An- 
schluß an die Lehre von Malthus die Auffassung herrschend war, daß 
die Lage der arbeitenden Klasse nur durch geschlechtliche Enthalt- 
samkeit gebessert werden könne, verwirft Brentano diesen Gedanken 
als utopistisch. »Denn angenommen, die unteren Klassen eines Landes 
befolgten den gegebenen Rat: würde dies schon ihre Lage zu bessern 
imstande sein? Nicht im geringsten; von dem Augenblick an, da die 
Wirkung ihres Verhaltens auf dem Arbeitsmarkt fühlbar würde, würde 
man sich alle Mühe geben um aus Ländern, deren unteren Klassen die 
verlangte Enthaltsamkeit nicht übten, Arbeiter heranzuziehen.« Das 
Kausalverhältnis ist vielmehr das umgekehrte. »Nicht die Verbreitung 
der Enthaltsamkeit vom Kinderzeugen ist die letzte Vorbedingung der 
Besserung der Lage der unteren Klassen, sondern diese Besserung ist 
die Vorbedingung für die Abnahme der Geburtenziffer.<c Damit ge- 
winnt das Bevölkerungsproblem ein ganz anderes Gesicht. Die Gefahr 
liegt nicht mehr in einer zu großen, sondern in einer zu geringen Zu- 
nahme der Bevölkerung. Damit können ernste Gefahren auch fur 
unsere Kultur entstehen, indem eben kulturell tiefer stehende Nationen, 
wie z. B. Deutschland gegenüber die slavische Rasse, ein zahlenmäßig 
bedenkliches Uebergewicht gewinnen können. Gegen diese Gefahr 
sieht Brentano nur ein Mittel: »eine Wirtschaftspolitik, welche dazu 
führt durch Niedrighalten der Sterblichkeitsziffer auch bei niederer Ge- 
burtenziffer größere Geburtcenüberschüsse zu erzielen, als dic tiefer 
stehenden Völker mit ihrer großen Geburtenzifter und großen Sterb- 
lichkeitszifter.«e Wo aber dieses nicht eintritt, dort können nach der 
Anschauung Brentanos die heutigen Kulturvölker diese ihnen drohende 
Gefahr ebensowenig überwinden, wie sie in der antiken Welt überwun- 
den worden ist. (Mombert.) 


Kindermann, Professor Dr. C, Volkswirtschaft und 
Staat. (Wissenschaft und Bildung, Band 59). Quelle und Meyer, 
Leipzig 1909. 128 S. M.1.—, geb. M. 1.25. 

Inhalt: Die Stellung des Staates zur Volkswirtschaft im Laufe 
der Jahrhunderte. Die Mitarbeit der Volkswirtschaft an staatlichen 
Zielen. Die Mitwirkung des Staats an der volkswirtschaftlichen Tätigkeit. 

Es ist gewiß) eine reizvolle und wichtige Aufgabe, das Verhältnis 


Literatur-Anzeiger. 615 


von Volkswirtschaft und Staat kurz, prägnant und gemeinverständlich 
für weitere Kreise zu schildern. 

Den Schwierigkeiten, ein so ausgedehntes und kontroverses Gebiet 
in populärer Form zur Darstellung zu bringen, wäre aber nur ein Autor 
gewachsen, der nicht nur das enorme Tatsachenmaterial völlig be- 
herrscht, sondern der auch die Selbstüberwindung besitzt, seine Person 
und seine speziellen wissenschaftlichen Lieblingsideen völlig zurück- 
treten zu lassen gegenüber der klaren und lichtvollen Darstellung dessen, 
was die Wissenschaft als allgemein feststehende Resultate besitzt. Dieser 
Aufgabe ist Verfasser nur in sehr beschränktem Maße gerecht ge- 
worden. (— é.) 


Komorzsinski, Dr. Johann von, a.o. Universitätsprofessor in 
Wien. Die national-ökonomische Lehre vom Kredit. 
2. Aufl. 1909. Wagner’scher Verlag, Innsbruck 1909, XXXIX, 523 S. 
M. 8.80. 

Der I. Teil (Das ökonomische Wesen des Kredits) enthält in fünf 
Abschnitten die theoretische Grundlegung über den Kredit. Der Ver- 
fasser faßt ihn als Vermögensleihe auf und vertritt diese Auf- 
fassung gegenüber den sonst gangbaren Auffassungen. Das Vermögen 
gilt ihm als private Macht über Einkommen, dieses als partielle Ab- 
leitung aus dem gesamtwirtschaftlichen Ertrage. Der Kreditgeber über- 
stelle Güterbesitz in die Wirtschaftsführung des Kreditnehmers zur 
Nutzung iEinkommensschaffung) daselbst. 

Der II. Teil (Der Kredit als volkswirtschaftliche Po- 
tenz) behandelt im ı. Abschnitt die Dienste des Kredits für 
Produktion und Konsumtion, im 2. jene für die geld- 
wirtschaftliche Güterzirkulation. Hier wird der schwe- 
bende Kreditanspruch als Geldersatzmittel vorgeführt und die Anpassung 
der Zirkulationsmittel an den wechselnden Geldbedarf durch den Kre- 
dit erörtert. (Banknote als Regulator des Geldumlaufs.) Der 3. Ab- 
schnitt bekämpft den Irrtum von der kapitalschaffenden 
Kraft desKredits und jenen von der Wertanticipa- 
tion im Kredit. Der 4. Abschnitt handelt von der volkswirt- 
schaftlichen Organisation des Kredits. Der Verfasser 
unterscheidet den Kredit in Darleihe- und Sozictätskredit und führt 
das Kredit- und Sozietätsrecht nach der deutschen, österreichischen, 
französischen und englischen Gesetzgebung vor. Es wird hier die be- 
sondere rechtliche Ausgestaltung der Kreditgeschäfte besprochen (So- 
zietätsformen, Befestigung durch Faustpfand” und Hypothek, En 
dene rechtliche Begebbarkeit der Kreditansprüche, Unterscheidung des 
langen und kurzen Kredits). Endlich wird die Kreditvermittlung durch 
die Kreditinstitute behandelt. 

Weber, Adolf, Professor an der Handelshochschule zu Cöln. Die 
nfeaben der Volkswirtschaftslchre als Wissen- 
schaft J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1909. 77 S. 
M. 2.— 

Die frischgeschriebene Broschüre beabsichtigt Ihrer ganzen Anlage 
nach nicht, irgend einen neuen Gedanken zu vertreten: sie entstammt 
ausenscheinlich dem Bedürfnis, ein Bekenntnis abzulesen und verdient 
als Symptom einer bestimmten, in den mannigfachsten Formen wieder- 
kchrenden »Stimmungslage« Be achtung. Sie befaßt sich ı) mit der 
Erörterung des wissenschaftlichen Wesens der Volkswirtschaftsichre, 
2) mit ihrem Verhältnis zur »Ethik« und 3) zur geschäftlichen Praxis, 


616 Literatur-Anzeiger. 


endlich 4) mit ihrer »volkserzieherischen«e Aufgabe. Ad ı wird unter 
Ablehnung sowohl des Historismus (gegen Schmoller S. 26 ff.) wie des 
Hineintragens naturwissenschaftlicher Methodik (mit Anschluß an Som- 
bart S. 5 und Diehl S. 16) nach einigen Bemerkungen über wirtschaft- 
liche Motive (S. 6) in Kürze eine Systematik der Volkswirtschaftslehre 
(teilweise im Anschluß an Hasbach u. Plenge, im wesentlichen nach 
eigener Zurechtlegung) geboten (S. 18 ff.) Ad 2 wird sehr nachdrück- 
lich die Ausscheidung der Frage des »Seinsollenden« (als nur subjek- 
tiv zu beantworten S. 34) von der wissenschaftlichen Tatsachenforschung 
und die strenge Scheidung der wissenschaftlichen von der etwaigen 
reformpolitischen Tätigkeit des akademischen Lehrers verlangt, 
ad 3 alsdann auf dieser Basıs zwischen (akademischer) »Theorie« und 
geschäftlicher) »Praxis« Frieden zu stiften gesucht nach der Losung 
S. 68): daß das »wirtschaftliche Scinsollene »mit dem Maßstabe des 
wirtschaftlichen Seinse »gemessen« werden müsse. Ad 4 endlich wird 
der Wissenschaft die Aufgabe zugesprochen, unter strenger Begrenzung 
ihrer Aufgaben (gemäß Nr. 2 und 3) »über die Schranken der partei- 
politischen Gegensätze hinweg« an der ökonomischen Erziehung der 
Nation (im Sinne Lists) mitzuwirken, indem sie »Vorurteile«, wie bei- 
spielsweise »das Dogma von dem naturnotwendigen Gegensatz zwi- 
schen Kapital und Arbeit« (durch den Nachweis, daß Hebung der 
Produktivität die Löhne steigert), ebenso wie Vorurteile gegen die Bau- 
spekulation durch Aufdeckung der Gründe der Mietssteigerungen be- 
seitigt. — 

Da der Verfasser sich wiederholt auch auf mich bezieht und in der Tat, spe- 
ziell in den Ausführungen im 3, Abschnitt, aber auch in manchen anderen, sich 
eine mir erfreuliche Uebereinstiimmung der Ansichten findet, scheint es mir 
richtig, auch die Punkte zu bezeichnen, wo sie (wenigstens nach der Art, wie der 
Verf. sich ausdrückt) nicht besteht. Das gilt zunächst bezüglich eines Teiles 
der Ansichten, die er über die als »Kathedersozialistene bezeichnete, bekanntlich die 
denkbar größten Gegensätze der Methoden und praktischen Ideale in sich schließende 
Gruppe von Gelehrten und (wohlgemerkt!) Praktikern äußert. Zusammengehalten 
wurde und wird die Gruppe, neben rein wissenschaftlichen Interessen, nur durch 
die Anerkennung des Bedürfnisses nach Diskussion derjenigen praktisch- 
politischen Fragen, welche mit den sozialen Folgeerscheinungen des Kapitalis- 
mus zusammenhängen, aber durch kein Programm. Solche albernen Anwürfe 
wie die vom Verfasser auf S. 2 als symptomatisch für die Gegenwart regi- 
strierten, hat nun der »Katheder-Sozialismus< bekanntlich schon vor 3!/. Jahrzehnten 
an seiner Wiege gefunden. Sein Einfluß aber, der heute wie damals bekämpft 
wird, beruhte keineswegs in erster Linie auf der Zugehörigkeit vieler Professoren, 
sondern gerade auf derjenigen der »Praktiker«< (hohe Verwaltungsbeamte: 
Miquel, Thiel etc.) und bis Mitte der goer Jahre die Grofßindustrie (Bueck etc.), 
welche sich die Mitarbeit der akademischen Kreise überall da äußerst gern ge- 
fallen ließ, wo sie ihren jeweiligen Wünschen entsprach, und immer dann genau 
das gleiche Wutgeschrei erhob, wenn dies einmal nicht der Fall war. 

Der Protest: daß die Vertretung irgend welcher, noch so erhabener, Ideale 
nun und nimmer im Namen einer (empirischen!) »Wissenschaft« erfolgen könne, 
ist innerhalb des Vereins f. Sozialpolitik bekanntlich nicht verstummt. Der Fehler 
der Vermischung von Politik und Wissenschaft ist aber außerhalb des Ka- 
thedersozialismus nicht in geringerem, sondern in weit höherem Grade gemacht 
worden, wie — auch nach meiner oft genug wiederholten Ansicht — innerhalb 
desselben. Und ganz gewiß nicht legitimiert zu irgend welcher Anklägerrolle in 
dieser Hinsicht ist ein Typus, wie der des a. a. O. zitierten Herrn Prof. Ehren- 
berg nach dessen eigener ; Praxis... Zunächst Rundschreiben an uns »Kathedersozia- 
listen< mit dem Hinweis auf die außerordentliche Bedeutung eines beigelerten 
(eigenen) Aufsatzes für die »WVerständigungs von »Sozialreformern und Unter- 
nehmern<, — welche zu »vermittelne der Absender sich berufen glaubte. Als- 


Literatur-Anzeiger. 617 


dann, nach Mißerfolgen in dieser Richtung, immer unerquicklichere Arten der Reklame 
für angeblich neue Methoden (über diese von niemand zu entdeckende »Neuheite, 
vgl. jetzt auch die kühle Abfertigung E.s durch Professor Lexis in der Fest- 
schrift für Schmoller S. 34 unten). Dazu dann »Bescheidenheiten« gegenüber den 
Grofsindustriellen auf Kosten der entstellt!) wiedergegebenen Ansichten von 
»Kathedersozialisten«e (speziell Brentanos): — was Vertreter der Grofiindustrie durch 
Anregung einer Subskription für eine E.sclhe »Strafprofessur« quittierten. Nach 
dem (vorläufigen) Scheitern dieses Projekts schließlich ganz den Zeitläuften ent- 
sprechend : Vorspanndienste für den »Bund der Landwirte«e, wie sie s. Z. ja auch 
Herrn Prof. Ruhland eine Audienz beim preußischen Kultusminister verschafft haben. 
Und parallel damit das für jeden Freund der Wissenschaft traurige Schauspiel, wie 
ein begabter Schriftsteller nach sehr vielversprechenden Anfangsleistungen mit 
sichtlich steigender Begier nach »Erfolg«e und entsprechend steigender Hast der 
Produktion immer mangelhafter gearbeitete Leistungen, schliefslich zunehmend platte 
Nichtigkeiten auf den Markt wirft und sich um seinen guten Namen bringt..... 
— Der Verf. wird, hoffe ich, mit mir denken: dafß dıese Art von »Verbindung« 


von Theorie und Praxis keineswegs eine — gegenüber irgendwelchen Sünden des 
»Kathedersozialismus«e — neue Acera strenger Wissenschaftlichkeit und »vornehmer« 


Abkehr von der Tagespolitik für die Zeit prognostiziert, wo dieser (an Verbreitung 
höchst wahrscheinlich zunehmende) Typus von Publizisten die erstrebten akade- 
mischen Positionen erlangt haben wird. 


Von der Vermischung des Werturteiles mit der Tatsachendarstellung ist im 
übrigen auch der Verf, noch keineswegs ganz frei (S. 45 Zeile 3, S. 52 Zeile 20, 
S. 03 Zeile 18, S. 76 Zeile 2 v. u. und vorher), Der »Gewensatz« zwischen »Kayi- 
tal- und »Arbeit« — ist eben — man mag es bedauern oder nicht — doch keines- 
wegs eine einfache Lohnfrage und daher durch steigende Löhne nicht erledigt, 
sobjektiv« nicht und »subjektive erst recht nicht. Der Glaube, dafi es ein aus 
dem >wirtschaftlichen Sein« ableitbares oder daran mefibares »rein wirtschaft- 
liches Sein-Sollen« gebe, ist, wie der Verf. sich sicherlich leicht überzeugen wird, 
ein palpabler ressortpatriotischer Irrtum, -- ja es mui mit Nachdruck konstatiert 





1) Ich fasse den Ausdruck absichtlich milde, da ich zu E.s Gunsten natürlich 
annehme, dal nur grobe Fahrlässigkeit bei der ausdrücklichen Unterdrückung 
des warmen Lobes, welches Brentano den wirklich charitativen Wohlfahrts- 
einrichtungen (im Gegensatz zu den rein »geschäftliche bedingten‘ gespendet hat, 
vorlag, Dagegen muß ich die Art, wie Herr II. A. Bueck mich, unter ausdrück- 
licher Berufung auf seine Bekanntschaft nicht nur mit dem Wortlaut, sondern auch 
dem genauen Zusammenhang einer Aeußserung von mir, die Arbeitswilliren -— 
von denen ich mit keinem Wort geredet hatte — als »Canaillens bezeichnen 
hei (abgedruckt u. a. in den Mitteilungen des Zentralverbandes D. Industricher), 
als Fälschung bezeichnen. Daß cin Blatt wie die »Schles. Ztg.« daraus machte: 
die Arbeitgeber seien (nach meiner Ansicht) »Canaillen« {was Herrn Koll. von 
Wenckstern zu einer Berichtigung Anla gabo, nimmt nicht weiter wunder. Der- 
gestalt wird die >Stimmunge gegenüber den »Kathedersozialisten < fabriziert. — 

Dafi in der Versammlung in Cöln 1005, welche der Verf. S. 66/067 zitiert, die 
Vorwürfe Ehrenbergse wegen die herrschende Richtunge unserer Wissenschaft anur 
zum Teil widerlegt werden konntenz, mag sein. Die anwesenden (im übriren von 
mir sehr geschätzten) Kolegen waren nicht die Leute dazu, denn sie selbst 
scholen politische Stellung und wissenschaftlliche Arbeit ineinander, ancr- 
kannten bedauernd das Vorhandensein räudiger, d. h. der Richtung des Herrn 
Kırdorff u. Kons, sozialpolitisch nicht genehmer, Schafe tich schmeichle mir fast, 
zu diesen zu gehören) in den Universitäten, stempelten dabei nebenher verschent- 
lch emie darüber nicht wenig erstaunte Kollegen zu : Freihändlerne und ver- 
sicherten nur, — mit Wilhelm Busch —: nm... Jedoch — s gibt anch bessere 
Menschen noche. Das kann begreilicherweise niemand recht imponiert haben: — 
vielleicht nicht einmal ihnen selbst, und wenn sie wirklieh die vom Verf, auf S. 67 
oben geschilderten Gefühle mit nach Hause getragen haben sollten, so könnte das 
recht wohl damit zusammenhängen. Auswärts hat der ganze wunderliche Vorgang, 
speziell das Auftreten des Herrn Ehrenberg, wohl nur heitere Empfindungen erregt. 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. NXIN. a2. 40 


618 Literatur-Anzeiger, 


werden, daß gerade diesem selben Irrtum gegenüber (der ja allem ;Man- 
chestertum« und allen Sentiments der »Praktikere — seien sie Unternehmer oder 
Arbeiter — zugrunde liegt) die »Yıhik< des Kathedersozialismus und dessen ganze 
Denkrichtung einschließslich ihrer gröfsten Sünden (zu denen auch ich seinerzeit 
den S. 26 wiedergegrebenen Ausspruch in Schmollers Rektoratsrede über die Dis- 
qualifikation der »Manchesterleutex und »Marxistene für akademische Stellen ge- 
zählt habe), dennoch einen Fortschritt zu so unermeislich universelleren Gesichtspunk- 
ten bedeutete, dafs wir heutigen Epigonen, gleichviel welcher »Richtung:, gar 
micht genug dafür dankbar sein können. — Ueberhaupt: bei dem schärfsten methodi- 
schen und sachlichen Gegensatz gegen führende Persönlichkeiten des V. f. Soz.-Pol. 
trage ich den Namen eines Kathedersozialisten heute, wo er wieder cinmal aus 
der hof- und kultusministeriellen Mode gekommen ist, mit doppeltem Stoiz. und 
von Schmoller insbesondere gilt uns Andersdenkenden Disradlis Wort über Lord 
Palmerston: >Wir bekämpfen ihn, aber wir sind stolz auf ihne — wir ich seiner- 
zeit ihm selbst, und zwar in ciner Periode leidenschaftlichster Auseinandersetzungen 
im Ver. f. Soz.-Pol., schrieb, Ich nehme mein staatsbürgerliches Recht, bei üftent- 
lichen Auscinandersetzungen über Tagesfragen »Kathedersozialist< zu sein, genau 
ebenso entschieden in Anspruch, wie ich mir etwas darauf zugute tur, dal 
meine früheren Schüler alle denk baren wirtschafts- und sozialpolitischen »Stand- 
puuktee einnehmen. Ich halte die Beschäftigung der Gelchrten mit Tages- 
problemen auch nicht für unfruchtbar für die Interessen der Wissenschaft: 
wir haben es immer wieder erlebt, daß es der Probe an konkreten hitori- 
schen Situationen, wie sie praktischen Tagesproblemen zugrunde liegen, be- 
durfte, um scheinbar eindeutige Begriffe in ihrer Vieldeutigkeit zu enthülien und 
da8 aktuclle rein praktische Fragen dem Interesse für rein wissenschaftiche 
Erkenntnis den Weg wiesen, und wir werden es immer wieder erleben. Das liest 
in der Natur vimes groen Teiles unseres Begriffsschatzes als »wertbezogenere 
Gebilde: — eine Auffassung, der ja auch der Verf. zugestimmt hat. In dem Ver- 
such, Werturteile als wissenschaftliche Erkenntnis hinzustellen und in der Ge- 
pllogenheit, geschützt vor der Oeffentlichkeit, vom Katheder den Schülern 
einen Bewertungs->Standpunkte aufzudrängen, — aber natürlich: ebenso tinen 
‚pemäßigten«e wie einen »extremen«e — sehe selbstredend auch ich das ent- 
scheidende Unrecht. Dieses Unrecht ist und wird aber von allen Gegnern der 
Kathedersozialisten m mindestens dem gleichen Umfang begangen, wie von 
einem Teil der letzteren. Die bloße Ablehnung partei politischer Stellungnalıme 

Gothein, Sering u.a.) genügt, wie den Bemerkungen des Verf. auf S. 53u. 05 
hinzuzufügen ist, nicht nur nicht, sondern verschlimmert die Situation, indem sie 
den Anschein erweckt, als ob eme solche contradictio in adjecto wie eine »unpar- 
teiische Beurteilunge jemals Sinn gewinnen könne, oder als ob vieldeutige 
Worte wie die »Gesamtinteressen«, das »Allgemeinwohle u. dgl. jemals weniger 
»subjektivee Matistäbe sein könnten, als irgend eine noch so »extremee Partei- 
parole. Der >relativistischee Glaube vollends an die Möglichkeit »historisch« 
orientierter Bewertungs maßstäbe enthält — nur anders gewendet — die gleichen 
Ilusionen wie die Meinung von der Möglichkeit, ein »rein wirtschaftliches Sem- 
sollen<e zu konstruieren und am >wirtschaftlichen Seine zu »messene. Da der 
Verf. seinerseits wiederholt von »Illusionen« anderer (offenbar: der »Kathedersoz- 
listen«) spricht, wäre es gut gewesen, anzudeuten, worin diese denn nun eigent- 
lich bestanden haben sollen und — den Nachweis zu versuchen, dal andere davon 
frei seien. Dieser letztere Nachweis dürfte ihm vielleicht nicht einmal für sich selbst 
gelingen (s. 0.) — Von Einzelheiten sei noch angemerkt: die Unterscheidung 
von Nature- und »Menschen«- Wissenschaft oder von »Kürper«e- und »Seclene- 
Forschung (S. 4f.) Ist em inethodisch überwundener Standpunkt und auch die ivon 
mir nicht geteilten) Ansichten Sombarts fallen damit nicht zusammen. Eine Aus- 
einandersetzung mit Dichls (vom Verf. akzeptierten) Ansichten führte hier zu weit. 
Der »methodologischer Standpunkt des Verf, ist augenscheinlich noch nicht end- 
yültig geklärt, — was mit tüchtigen fachwissenschaftlichen Leistungen (vs muß 
dies hentzutage gegenüber dem Uebermaß von Methodologie immer wieder betont 
werden) ganz ebensogut vereinbar ist, wie scharfe Augen mit mangelhafter Kenntnis 
der Augen-Physiolugie. Logisch wirklich durchgreifende Einteilungsprinzipien 
können nicht S. 17) »der Individualität des Forschers Rechnung tragena: hier 


Literatur-Anzeiger. 619 


scheint der übrigens auch von einem so vortrefflichen Gelehrten wie Eulenburg 
immer wieder vorgetragene Irrtum obzuwalten, als wolle (oder könne) eine Unter- 
scheidung der logischen Eigenart der wissenschaftlichen Erkenntniszicle irgend 
iemand hindern, auf »Grenzgebietene zu arbeiten oder aber in einer wissenschaft- 
hichen Leistung, Ja selbst ineinem Satzgefüge zusammengefaßt, Wahrheiten auszu- 
sprechen, die, logisch analysiert, z. B. teils nomothetischen (znaturwissenschaft- 
lichens, im logischen Sinn des Worts), teils idiographischen (>»historischene, 
im logischen Wortsimn) Charakters sind. — Die Milshandlung der Jurisprudenz S. 36 
kann ich nicht mitmachen. Der Verf. beurteilt die Eigenart dieser Disziplin un- 
zutreffend, ebenso wie Gustav Cohn (und vor diesem Lorenz v. Stein mit seinem 
die Juristen so sehr entrüstenden Diktum). Die Juristen freilich haben sich solche Ur- 
teie insofern selbst zuzuschreiben, als der Ressortpatriotismus mancher von ihnen 
geneigt ist, aus ihrer Unentbehrlichkeit als »Techniker« auf cinen spezifischen 
Beruf gerade des Juristen als solchen zu schließen : aus eigenen, ihrer Fachkenntnis 
entsprungenen und aus ihr begründbaren Werturteilen heraus auch de lcge 
ferenda das maßzgebende Wort zu sprechen, während ihre Fachkenntnis doch nur 
de Mittel zum Zweck erkennen zu lassen berufen ist. 


Endlich hat den Verf. sein, gerade bei einem Dozenten an einer Handels- 
hochschule besonders wertvoller Protest gegen die Wertung der Wissenschaft ledig- 
lch nach dem Maßstab: savoir pour pouvoir, wie sie sich z. B. gelegentlich bei 
Oswald und den Chemikern und Technoloren überhaupt findet, zu einer etwas 
schicfen Charakteristik des sog. »Pragmatismus«e in den freilich nur kurzen Be- 
merkungen (S. 52'3) geführt. Die Konfusion, welche zu den Grund«qunlitäten 
dieser antiphilosophischen »Philosophie« gehört, hat in der Tat den Begriff »cash 
valee als Maßstab fürden Wahrheitsgehalt vielfach auch rein praktisch- 
uultarich gewendet. Allein bei W. James hat der Begriff zum mindesten 
nicht nur diesen Sinn, sondern mindestens auch den andern: Wert für die 
üm Sinne Kirchhoffs) »einfachste Beschreibung« empirischer Tatsachen, deren 
Erkenntnisge halt unser {wissenschaftliches) »Interessee gilt, und praktisch 
ist sie für ihn ganz ersichtlich dadurch von Bedeutung, dafs die Ablehnung des 
Postulats eines einheitlichen Weltbildes den Platz frei machen soll für seine 
religiösen, mystisch orientierten, Annahmen, Sicherlich ist es kein Zufall, 
das der Hauptsitz dieser Ansichten Amerika und — mindestens ebenso — 
England ist, aber doch aus anderen als den vom Verf. anscheinend vermuteten 
Gründen. Die Lehre von der mehrfachen Wahrheit hat seit den Zeiten des Nominalis- 
mus und Bacons stets einen ihrer Hauptsitze in England gehabt und dort ab- 
wechselnd bald der Freiheit der empirischen wissenschaäfttlichen Forschung gegen- 
über der dowmatischen (sebundenheit, bald der Sicherung religiöser Bedürfnisse 
gegenüber dem Vormarsch der Naturwissenschaft dienen müssen, Früher ve~ 


“ 


‘ 


nugte es diesem Zweck, wenn die religiöse Wahrheit, als das absolut Irrauonale, 
sänzlich getrennt neben die empirische Wissenschaft gestellt und so von jeder Kom- 
pikajon und allen Konflikten mit dieser entfernt gehalten wurde. Heute genügt 
das nicht mehr und die absolute Irrationalität alles Erkenntmissinns — nicht etwa 
nur: der als »Objekte gedachten »Welte — muß hinzutreten, um den nötigen 
Raum für die religiösen Interessen zu schaffen. — Natürlich ist dies bei James 
wirksame Motiv in dieser Art heute nicht allgerneinrültig. Der »Prawmatisınuse 
hat vielmehr normalerweise, neben noch anderen Wurzeln, em sicherlich schr starkes 
Fundament in ganz bestimmten Kigentümlichkeiten der in England und Amerika 
um Gegensatz zu Frankreich und — bis auf Mach — Deutschland) seit langem 
engebürgerten physikalischen Denkweisen, wie sie zZ. B. auch bei Maxwell cha- 
rükteristisch hervortreten: z. B. der Verwendung unter einander rational unverein- 
barer, aber höchst sinnlich-anschaulicher Demonstrationsmetlioden, die doch 
memals den Anspruch erheben konnten, das »Sein- des Vorganges repräsentieren zu 
sollen. Auch diese Behandlungsweise, welche z. B. Duhem hübsch in ihrem Geven- 
satz gegen die autochthon kontinentale geschildert hat und welche die Gedanken- 
pinge der prazmatischen »Denkökonomie« besonders nahe legte, führt in ihren Wurzeln 
bis über die Anfänge der modernen Naturwissenschaft hinaus zurück ; doch ist hier 
nicht der Ort, dies Thema weiter zu verfolgen, Interessant an einer solchen 
Untersuchung, die nur ein Fachmann leisten könnte, wäre wesentlich die Erkennt- 
nis, daß die so oft betonte »Internationalität« der »Kulture selbst auf dem Gebiete 


40* 


620 Literatur-Änzeiger. 


intellektueller Leistungen ihre (im wesentlichen aus der historischen Kulturtradition 
erklärbaren, aber daneben vielleicht in ihrer Richtung durch »Anlagen« oder geo- 
graphische Bedingungen mitbeeinflußten) Schranken hat. — Daß der »Pragma- 
tismus« historisch uns »erklärliche wird, verbessert natürlich seine philosophische 
Bewertung nicht, in der ich dem Verf. in der Hauptsache zustimme. 
(Max Weber.) 

Weber, Alfred, Professor in Heidelberg, Veber den Standort 

der Industrien. Erster Teil: Reine Theorie des Standorts. Mit 

einem mathematischen Anhang von Georg Pick. Tübingen 1909, 

J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). VI, 246 S., 64 Abbildungen. M. 5.60. 

Das Werk, die Frucht zchnjähriger Arbeit, wird seiner prinzipiel- 
len Bedeutung wegen demnächst im Archiv ausführlich von Lexis 
besprochen werden, deshalb erfolgt hier nur ein kurzer inhaltlicher 
Hinweis. 

Weber will die Bedingungen feststellen, die den Standort der In- 
dustrie bestimmen; da es sich um eine Theorie der Standortsichre 
handelt, so bleiben die historischen Ursachen, die für die tat- 
sächlichen Standorte der verschiedenen Industrien eines bestimmten 
Landes maßgebend gewesen sind, außerhalb des Rahmens der Unter- 
suchung. Sie bedeuten ja nur soviele »Zufälligkeiten«, während hier die 
»Naturgesctze« der Standortsverteilung gefunden werden sollen, d. h. 
die Faktoren, die den Standort eindeutig bestimmen würden, wenn alic 
historischen Zufälligkeiten eliminiert und nur die rein ökonomi- 
schen Bedingungen wirksam blieben. Dafi eine solche Theorie aber 
auch von allergröfster praktischer Bedeutung sein kann, zeigt das Bei- 
spiel Englands, wo die ökonomischen Bedingungen allmählich die rein 
historischen Zufälligkeiten vollständig ausgeschaltet haben; aber auch 
in Deutschland, wo diese historischen Zufälligkeiten von weit größerem 
Einfluß auf die Verteilung der Industrien gewesen sind als in England, 
machen sich die ökonomischen Faktoren immer stärker geltend und 
verwandeln allmählich die nur historisch erklärbare in eine rein ökono- 
misch orientierte, daher auch aus den Gesetzen der Oekonomie ableit- 
bare, Standortsverteilung. 

Die wirtschaftlichen Gründe, die den Standort einer Indu- 
strie bestimmen, zerfallen in zwei große Gruppen: »regionale«, 
die den Standort in einen bestimmten Bezirk verweisen und »agglo- 
merative«, die innerhalb dieses Bezirkes einen bestimmten Punkt 
zum Zentrum einer Änhäufung von Industrieetablissements werden 
lassen. Die Regivnalfaktoren lassen sich sämtlich zurückführen auf 
Transportkosten einerseits und Arbeitskosten andererseits, 
wobei für erstere sowohl die Transportkosten vom Materiallager zum 
Produktionsort, wie von diesem zum Konsumtionsort in Betracht 
kommen. 

Die Agglomerativfaktoren sind einmal technischer Art (tech- 
nische und organisatorische Ersparnisse durch Zusammenfassung zum 
Grofibetrieb) und zweitens gesellschaftlicher Art (Vorteil des 
lokalen Nebe neinanderliegens mehrerer Betriebe). 

Die »reines Theorie ist imstande, die Wirkungen der Regional- und 
Aculomerativ-Faktoren eindeutig zu bestimmen, solange die Arbeitskosten 
an den verschiedenen Arbeitsplätzen und diese selbst als etwas ge- 
sebenes in die Berechnung eingestellt werden. Die Entstehung von 
Arbeitsplätzen d. h. von Orten, an denen menschliche Arbeit zu cinem 
bestimmten Preis zur Verfügung steht und deren Kostendifferenzen einen 
entscheidenden Einfluß aut die Standortsverteilung der Industrie aus- 
übt, ist aber von der reinen Theorie aus nicht erklärbar, Sie beruht 





Literatur-ÄAnzeiger. 621 


auf der Stellung, die der Arbeitskraft in dem historisch gegebenen 
Wirtschaftssystem angewiesen ist, steht also in Abhängigkeit nicht von 
einem Naturprinzip, sondern von einem sozialen, der jeweils herr- 
schenden Gesellschaftsordnung; sie kann daher nicht von der »rcinen« 
Theorie sondern nur von der realistischen erklärt werden, die 
eine Theorie der Arbeitskraftbehandlung in dem historisch gc- 
sebenen Wirtschaftssystem sein muß. 

Dieser realistischen Theorie wird der zweite Teil gewidmet secin, 
der bereits fertiggestellt ist, aber erst nach Einfügung der noch nicht 
veröffentlichten Ergebnisse der Berufszählung von 1907 veröffentlicht 
werden soll. 

Das Resultat des zweiten Teiles ist, daß die Tatsache der Behand- 
lung der Arbeitskraft als einer »Warc« innerhalb der kapitalistischen 
Volkswirtschaft ungefähr für die Hälfte des lokalen Aufbaus der 
heutigen Gesellschaftsstruktur verantwortlich ist. 

Das ganze Werk wird damit weit mehr leisten als sein Titel ver- 
spricht: es ist nicht nur die erste grundlegende Arbeit über die Stand- 
ortssesetze der modernen Industrie, die — vollkommen neue Bahnen 
einschlagend -- den Weg zu überraschenden Resultaten weist, sondern 
es verspricht zugleich die Erklärung des Neuaufbaues der Bevölkcerungs- 
vertellung zu liefern, die als Folgeerscheinung des Kapitalismus die 
modernen Nationen von Grund aus umgeschichtet hat. Dem was 
Thünen in seinem »Isolierten Staat« für die Theorie des Standorts 
der agrarıschen Produktion geleistet bat, tritt jetzt eine Theorie 
der industriellen Standortsichre zur Scite. (— é.) 


EEN -> mra ea a e 


6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Biographien. 


Hamburger, Hans, Dr. jur, Der Staatsbankrott des Her- 
sogtums Wirte mberg nach Herzog Ulrichs Vertreibung und die 
Reorganisation des Finanzwesens. Ein Te trag zur Wir tembergise hen 
Finanzgeschichte i. d. J. E03 ia Wilh. German’ s Verlag, Schw ab, 
Hall 1909. IV, 78 S, Al. 

Das Buch stellt im w ae einen Versuch dar, aus dem sehr 
rcichlichen, aber noch ganz unbearbeiteten Materiale zur Finanzse- 
schichte des Herzogtums Wirtemberg die Beschreibung eines Zeit- 
punktes zu liefern, von dem aus die weitere E.ntwic klung, insbesondere 
die Bewegungen der Staatsschuld, durchforscht und weiter verfolgt 
werden kann. Der erste Abschnitt behandelt im Uecberblicke die Ent- 
wicklung der Finanzverhältnisse Wirtembergs bis zur Vertreibung des 
Herzogs Ulrich (1519), zeigt, dafs durch das Anwachsen der Staats- 
schuld. bereits vor dem Recierungs- Antritte dieses Herzoges (16. Juni 
1503) in der »Landschreiberci« (Staatshauptkasse), ein ständiges Deùzit 
vorhanden, das zu beseitigen selbst ein Eberhard V. im Bart (1459 — 
1466) sich vergebens bemühte: weiter wird gezeigt, wie Ulrichs Poli- 
tk die Schulden noch mallos wachsen ließ, wie schließlich auch 
des Herzogs Unterwerfung unter seinen Landtag mit dem Tübinger 
Vertrave S Ito. Juli 1514) durchaus keine Besserung schuf und sich 
dann die wirtembergischen Finanzverhältnisse im übe idie n Zustande be- 
fanden. Es folet im zweiten Abschnitte die Zeit der Herrschaft des 
Se nwabischen Bundes (25. Mai 1519—13. Februar 15 520), in der mange Js 
oi Einnahmen cine Finanzverwaltung überhaupt nicht be- 

tand, sondern alles durch Zuschüsse und Not- ANA: wen bestritten wer- 

“ mufte, das Meiste aber unbezahlt blieb, bis schließlich der Bund 


622 J.iteratur-Änzeiger. 


durch Vertrag vom 6. Juni 1520 das Herzogtum an Kaiser Carl V. 
verkaufte, der aber seinerseits diesen Vertrag fast in keinem Punkte 
einhielt, auch nicht einhalten konnte. Die beiden nächsten Abschnitte 
(III. und IV.) behandeln die Etats-Beratungen im Wirtembergischen 
Landtage vom 27. Febr. 1520 bis 15. Juni 1523 und die sonstigen, finanz- 
politischen Matsnahmen der Regierung während jener Zeit und bis 1531. 
Das Land war völhg aufßserstande, seine Ausgaben zu zahlen, wurde 
also bankrott; nur durch grotse, nicht zurückbezahlte Zuschüsse der 
Habsburger, der Prälaten und Ritterschaft und mittels Verkäufen und 
Verpfändungen anschnlicher Gebiete wurde das Schlimmste abgewendet. 
Aber unter der Regierung des Erzherzoges Ferdinand (seit 31. Marz 
1522) besserten sich "die Verhältnisse zusehends, ob aufgrund erfolg- 
reicher Etats-Beratungen oder nur durch praktische Wirtschaft, ist un- 
gewi; schließlich blicb 1530/1331 ein Ueberschuß von weit über 
20000 fl. Die Schrift schliefst mit der Darstellung der von Regierung 
und Landtag gemeinsam vorgenommenen F eststellung und Zusammen- 
fassung der wirtembergischen Staatsschuld (1520 —1529)}, ein Werk. 
dessen hohe Bedeutung. für spätere Zeiten am Ende gewürdigt wird. 
Im ganzen sucht die Schrift ein Bild davon zu geben, wie in jenen 
Zeiten em in den Kinderschuhen steckender Parlamentarismus schwie- 
rige Aufgaben der Finanzpolitik zu lösen suchte. 


Neurath, Dr. Otto, Win, Antike MWirtschaftsgeschichte. 
(Aus Natur und Geisteswelt. 258. Bändchen.) B. G. Teubner, Leip- 
zig 1900, IV, 156 S. M. 1.—, geb. M. 1.25. 

Das Bändchen versucht einem weiteren Leserkreis die Haupttat- 
sachen der antiken Wirtschaftsgeschichte, insbesondere soweit sie prin- 
zipielles Interesse haben, zu übermitteln. Von einem wissenschaftlichen 
Apparat mußte absesehen werden, doch wurden zahlreiche Verweise 
auf leichter zugängliche Autoren des Altertums aufgenommen, um dem 
Leser wenigstens einige Kontrolle zu ermöglichen. Dies ist nicht un- 
wichtig, weil heute z. B. die Frage noch nicht alleemein entschieden 
ist, ob das Altertum vorwiegend primitive Wirtschaftsformen aufwies 
oder solche, die der Neuzeit in vielem verwandt sind. Dat letzteres 
der Fall sei, sucht der Autor zu zeigen. Die Darstellung knüpft zwar 


an die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Staatswesen an -- wobei 
neben der Antike auch der Orient und das untergehende Altertum De- 
rücksichtizt werden — doch ist das Hauptaugenmerk auf die Ge- 


schichte der Institutionen gerichtet. 

Poland, Professor Dr. Frans, Geschichte des g£ricchr- 
schen Vereinswesens. (Preisschrift der Fürstlich Jablonowski- 
schen Gesellschaft zu Leipzig.) B. G. Teubner, Leipzig 1909. 6348. 
M. 24.—. 

Wenn auch bereits im Jahre 1903 E. Ziebarth das griechische 
Vereinswesen auf Grund eines reichen inschrifuUichen Materiales zur 
Darstellung gebracht und namentlich nach der rechtlichen Seite hin 
einer eingehenden und scharfisinnigen Betrachtung unterzogen hat, so 
konnte er doch bei der Fülle des Stoffes viele Fragen nur andeutend 
behandeln oder mußte sie ganz beiseite lassen. Wenn so die vor- 
liegende Darstellung eine notwendige Ersänzung zu der Ziebarthschen 
Schrift bietet, so baut sie sich andrerseits auf breiterer Grundlage auf. 
Nicht nur ist durch Inschriften und Papyri viel neues Material hinzu- 
gekommen, sondern es sind auch gewisse von Z. nur gestreifte Er- 
scheinungen, wie die Vereinigungen der Athleten, die Grousien und 


Literatur-Anzeiger. 623 


Jusendgenossenschaften herangezogen worden. Da bei der ganzen De- 
trachtung der geschichtliche Gesichtspunkt möglichst betont worden 
ist, so laßt sich jetzt die Entwicklung des Vereinswesens bei den 
Griechen deutlicher überblicken. Im ı. Kapitel wird die Verbreitung 
der Vereinsbezeichnungen unter Berücksichtigung ihrer bisher in ihrer 
Verwandlung noch nicht genügend festgelegten Arten, der Gattungsnamen, 
der Individualnamen und der r allgemeineren Genossenschaftsbe zeichnungen 
erörtert. Das 2. Kapitel behandelt das Verhältnis des Vereins zur 
Gottheit, das 3. seine Beziehungen zur Familie und sozialen Gliederung 
der Bevölkerung, das 4. seine nach dem Muster des Staates sich ge- 
staltende Organisation: Verfassung und Verwaltung, Beamten, Ehren 
und Strafen, das 5. seine Finanzen, das 6. sittliche T ragen. Aus dem 
zusammenfassenden historischen Ueberblick ergibt sich etn klares Bild, 
wie sich das Vereinsleben seit hellenistischer Zeit aus dem abgesonderten 
privaten, religiösen Genossenschaftshbetrieb heraus zu dem zum guten 
Teile in das munizipale Leben der Städte in der Krisezeit eingeglie- 
derten oftiziellen Vereinstreiben entwickelt; neben den relisiösen und 
staatlichen Einwirkungen erscheinen die wirtschaftlichen Gesichtspunkte 
mit sich im Laufe der Zeiten steigernder Bedeutung, Unter den 
reichen Indices sind die Listen besonders wichtig, die dem Forscher 
das gesamte Material von verwendeten Inschriften und Papyri für die 
Weiterarbeit in handlicher Form darbieten. 
Rockefeller, John D, Memoiren. Autoris. Uebersetzung. Deut- 
sches‘ Verlagshaus Bong X Co., Berlin, Leipzig, Wien, Stuttgart 1900. 
XXVII, 196 S. mit 8 Tafeln, M. 3.—, tehe M. 4.- -. | 
J.D. Rockefeller schildert in einer Reihe lose aneinander gereihter 
Aufsätze seine Jugendgeschichte, scine Erfahrungen im Petroleum- 
handel, die Geschäftsprinzipien der Standard Oil Company u. a. Sehr 
interessant sind seine Ausführungen über die richtige Verwendung des 
Reichtums und über die Organisation der privaten Wohlfahrtspflege, 
den »\Wohlfahrts-Trust-. Das Geheimnis des Erfolges erblickt R. in 
der Kunst, tüchtire Männer an die leitenden Stellen zu setzen. Der 
wahre Philanthropismus besteht nicht im bloßen Geldausgeben, sondern 
darin: »Kraft, Zeit oder Geld derartig sorgfältig anzulegen, daf daraus 
das Vermögen erwächst, die Angestellten zu cinträslichem Verdienst 
zu beschäftigen, die vorhandenen pekuniären Hilfsquellen immer weiter 
auszudehnen und zu entwickeln, und Fortschritt und gesunde Arbeit 
da zu ermöglichen, wo sie vorher nicht bestanden haben. « M.i 
Tarle, Eugen, Privatlozent an der Universität in St. Petersburg, 
Studien zur (Geschichte der Arbeiterklasse in Frank- 
reich während der Revolution. (Staats- und sozialwissen- 
schastliche Forschungen, herausgegeben von Gustav Schmoller und 
Max Sering. Heft 132.) Duncker & Humblot, Leipzig 1908. NIV, 
128 S. M. 3.60 
Verfasser schildert auf Grund eingehenden Studiums der amtlichen 
Urkunden die Verhältnisse der Arbeiter in den nationalen Manufak- 
turen während der Jahre 1780—1790. Die Untersuchung erstreckt sich 
auf die Gobelinmanufaktur und Teppiehmanufaktur in Paris, die Por- 
zellanmanufaktur in Sèvres und die Tapetenmanufaktur in Beauvais. 
Sie führt zu dem wichtigen Ergebnis, daR in den ersten fahren der 
Revolution die soziale Lage der staatlichen Arbeiter eine wesentliche 
Besserung erfahren hat. Das Lohnsystem wird zu ihren Gunsten rc- 
lormiert, "und während der Jakobinerherrschaft erlangen sie zeitweilig 


. E A . 
624 Literatur-Anzeiger. 


sogar einen gewissen Anteil an der Verwaltung der Werke. Nach Be- 
seitigung der Herrschaft der Bergpartei verschlechtert sich jedoch in- 
folge des stockenden Absatzes der Luxusprodukte und der Finanznot 
des Staates ihre soziale und wirtschaftliche Stellung außcrordentlich. 
Die Staatsarbeiter geraten zeitweilig in die größte Not, da die Regie- 
rung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. (M.) 


Varentrapp, Dr. jur, Franz, Rechtsgeschichteund Recht 
der gemeinen Marken in Hessen. Teil I. (Arbeiten zum 
Handels-, Gewerbe- und Landwirtschaftsrecht No. 3, herausgeg. von 
Prof. Dr. Ernst Heymann, Marburg.) N. G. Elwert, Marburg 1909. 
VIII, 260 S. M. 5.—., 

Mit als Beitrag zur Begriffsgeschichte und Dogmatik von Eigentum 
und juristischer Person soll eine dafür erhebliche Genossenschaftsform 
in »Rechtsgreschichte und Recht der gemeinen Marken in Hessen« ge- 
faßt werden. Der vorliegende erste Teil behandelt >»Die hessische 
Markgenossenschaft des späteren Mittelalters«, die ältere Zeit als deren 
Grundlagen. 

Grosse ins herrenlose Land verlaufende Marken größerer Verbände, 
vielleicht neben begrenzten Allmenden einzelner Siedlungen, sind das 
ursprüngliche. Die spätmittelalterliche Markgenossenschaft” umfatlt regel- 
mälsie mehrere Dörfer, selten nur eines, "aber gewöhnlich bestehen 
en und Dorfmarkgenossenschaften neben- und in einander. Als 

chts- und ver fassungsgeschichtliche Grundlage 
ward das Verhältnis der Markgenossenschaft zu Gerichts-, Grund- und 

Leibherrschaft und seine Entwicklung geschildert; nach ihren ursprüng- 

lich überwiegenden lÜlementen werden die Markgenossenschaften in 

valtfreies, »fre ivewordene« und »grundherrschaftliche« zu scheiden ver- 
sucht. — Ein gewisser Zusammenhang zwischen Mark- und Gerichts- 
verfassung ist für ältere Zeit unverkennbar, im späteren Mittelalter 
fallen Markverbände häufig mit Gerichts-, seltener mit Kirchenverbän- 
den zusammen, ohne organisch verbunden zu scin. Das mittelalterliche 

Markeigentum ist nicht unter unseren Privatcigentumsbegriff zu 

bringen, besonders weil unsere Unterscheidung öftentlichen- und Privat- 

rechts fehlt. Darum ist im einzelnen dargestellt, wie sich die Be- 
fugnısse an der Mark zwischen Herren und Märkern, und wie sie sich 
unter diesen zwischen Gesamtheit und einzelnen verteilen. In der 

Verfassung der Markgenossenschaft werden die, gewöhn- 

lich persönlichen und dinglichen, Voraussetzungen des Genossenrechts 

untersucht, das auch im späten Mittelalter in Hessen noch nicht zum 
reinen Vermöge nsrecht (Rechtsame) geworden ist. Die Markzenossen- 

schaft als solche ist noch nicht streng von allen einzelnen Genossen 
geschieden, daher sind Samtverbände möglich, in denen der eimzelne 

Märker unmittelbar cinem engeren und einem weiteren Verband ange- 

hört. Im Rahmen ihrer Zeit ist die mittelalterliche Markgenossen- 

schaft selbständiges Subjekt des Rechtslebens, von unseren Begriffen 
aus eme Vorstufe unserer juristischen Person. Eine Darstellung der 

»speziischen Markangelegenheitene schließt die Arbeit. 

Wismäller, Franz, Geschichteder Moorkulturin Davern. 

Teil: Die Zeit bis 1800. Mit einer Karte. Ernst Reinhardt, Mün- 

chen 1909. VI, 216 S. M. 

Verfasser will die bisher fehlende Moorkülturgeschichte Baverns 
schreiben. Außer der einschlägigen Literatur hat er die unbeschränkt 
zur Benützung gestandenen Akten der Ministerien und Archive ver- 


Literatur-Anzeiger. 62 5 


wertet. Er schildert die Motive und Anfänge der allgemeinen Maf- 

nahmen der Staatsgewalt zur Förderung des Anbaues der Moosstrecken: 

das Bedürfnis nach Geld und Soldaten veranlafste zu diesem Schritte, 
der in anderen Ländern bereits zu sichtlichen Erfolgen geführt hatte. 

Radika} ging das absolute Fürstentum vor: wollte Belehrung nicht 

wirken, so sollte es der Zwang. Freilich remonstrierten hiegegen die 

Landstände (Adel und Klöster) und auch die großbegüterten Bauern, 

da sie ım Vorgehen des Fürsten eine Verletzung ihrer Rechte er- 

blickten und überdies eine verderbliche Aenderung der überkommenen 

Wirtschaftsweise fürchteten. Bemerkenswert ist die fortgesetzte often- 

kundige Unterstützung dieser Kulturgegner seitens der Beamtenschaft. 

Verfasser beschreibt die einzelnen bayerischen Moore, deren Besitz- und 
wnützungsverhältnisse. Von Interesse sind die Schilderungen der oft 

bis zum Aufruhr gesteigerten Kämpfe zwischen den Kulturanten (auf- 

strebende Landarbeiter und Kleinberüterte) und den meist aus den 

Grotsbesitzern bestehenden Kulturgegnern. Die Gründe der mangel- 

haften Erfolge der Kulturbestrebungen (politische und soziale, Mangel 

an Kenntnis der Agrikulturchemic; Besitzverteilung und Bevölkerungs- 
verhaltnisse etc.) werden einzeln erörtert. 

Zum besseren Verständnisse der damaligen Lage der bayerischen 
Landwirtschaft sind geeignete allgemeine Zustandsschilderungen cein- 
gcllochten, besonders die Arbeiterverhältnisse eingehend geschildert. 

Die dem Buche beigerebene, im Fünffarbendruck hergestellte 
Uebersichtskarte (1: 1000000) ist unseres Wissens die erste bayerische 
Moorkarte, die der Allgemeinheit zugänglich ist. 

Wolff, Emil, Gymnasialdircktor in Schleswig, Grundriß der 
preußisch-deutschen sosialpolitischen und Volks- 
wirtschaftsgeschichte von 10640 bis sur Gegenwart. 
3. verb. und verm. Aufl. Weidmann’sche Buchhandlg., Berlin 1909. 
VI 206 S. M. 4.50. 

Die Volkswirtschaft ist aufgefaßt als Gütererzeugung im weitesten 
Sinne, und so sind nicht nur Landwirtschaft, Handel, Gewerbe, Fabrik- 
wesen, Bergbau u. s. w. behandelt, sondern auch in innerlicher Ver- 
knüpfung das Schulwesen und die staatlichen Organisationen, die jede 
produktive Tätigkeit regeln und schützen: Heerwesen, Grerichtswesen, 
Beamtentum, Bank- und Versicherungswesen u. s. w. Daran schliefien 
sich die eigentlich sozialen Organisationen, die im 19. Jahrh. einen 
immer breiteren Raum einnehmen. Die Darstellung sucht die ge- 
schichtliche Entwicklung darzulegen. Von der Schilderung des Zu- 
standes nach dem zojähr. Kriese ausgehend werden die Veberwindung 
der Ständeherrschaft und der Stadtwirtschaft durch das Landesfürsten- 
tum, die Leistungen des absoluten Könistums, die Befreiung des 
sürgertums, die Gründung der wirtschaftlichen Einheit Deutschlands, 
die Gründung des Deutschen Reiches, seine sozialpoltischen Folgen 
und sein wirtschaftlicher Aufschwung, das Autkommen des Arbeiter- 
standes und die Entwicklung der privaten und staatlichen Hilfe dar- 
erestchlt, 


7. Bevölkerungswesen. 

Jıkclius, August, Die BRevölkerungs- und Bernufsstatistik 
des chemaligen Königsbodens. Franz Michachis, Hermann- 
stadt 1908. 311 S. 

Gestützt auf die amtlichen Statistiken untersucht der Verf. die 


626 Literatur-Anzeiger. 


Bevölkerungs- und Berufsverhältnisse der sächsischen Gemeinwesen 
der Bewohner des ehemaligen Königsbodens, unter besonderer Her- 
vorhebung der Stellung des sächsischen Elementes ım Volks- und Er- 
werbsleben der Komitate Bistritz - Naszod, Grofskokeln, Hermannstadt 
und Kronstadt, sowie derjenigen Gemeinden Sıebenbürgens, in denen 
Sachsen in nennenswerter Anzahl wohnen. Ueber welche Gebiete sind 
die Sachsen verteilt? Wie stellen sich ihre durch Secelenzahl, geistige 
und wirtschaftliche Kultur gegebenen nationalen Kräfte gegenüber den 
Machtmitteln derjenigen Nationalitäten, mit welchen sie das gleiche 
Gebiet bewohnen? Können die Sachsen noch berechtigte Ansprüche 
auf die ıhrer Vergangenheit entsprechende Stellung machen?! Wo 
liegen die der Heilung bedürftigen Schäden? Diese und andere Fragen 
sucht der von einer keien Liebe für sein sächsisches Volk criullte 
Verfasser in seinem volkstümlich gehaltenen Werk zu beantworten. 
Mit anerkennenswerter Offenheit führt er seinen L.andsleuten die dem 
sächsischen Volkskörper anhäaftenden Schäden vor Augen. Er kommt 
zu dem Resultat, dafi das sächsische Volk nicht siech und alters- 
schwach ist. Am gesunden Körper des Volkes zehren Krankheiten, 
die aber heilbar sind. Eine möglichst schnelle Gesundung ist dringend 
notwendig; wenn die Sachsen nicht durch die wesentlich fruchtbareren 
Rumänen und Magyaren verdrängt werden wollen. M.) 


Karserliches Statistisches Amt, Bewegung der Bevölkerung 
im Jahre 1907. (Statistik des Deutschen Reichs, Band 233.) 
erlin 1909. 54 S. Finleitung, 199 S. Tabellenwerk, 5 Kartogrammıe. 

Der vorlieeende Band enthält die Ergebnisse der Bevölkerungs- 
bewegung im Deutschen Reiche, d. h. die Nachweise der Eheschlie- 
sungen, Geburten und Sterbefälle für das Jahr 1907, sowie der über- 
seeischen Auswanderung für das Jahr 1908. Diese Ergebnisse werden 
zum erstenmale in einem besonderen Bande der Statistik des deut- 
schen Reichs veröffentlicht, nachdem die hauptsächlichsten Daten wie 
bisher in dem ersten Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen 

Reichs zur Veröffentlichung gelangt sind. Der üblichen Darstellung 

der Bevölkerungsbewerung ist in diesem Bande noch eine Darstellung 

der Eheschlieisungen, Geburten und Sterbetälle (einschließlich der 

Rindersterblichkcit) der Jahre 1904, 1905 und 1006 für alle kleineren 

Verwaltungsbezirke des Reichs beigefügt. Die EheschlicRungen, Ge- 

burten und Sterbefälle konnten mit der früheren Zusammenstellung 

für die Jahre 1894, 1895 und 1896 in Beziehung gesetzt werden und 
lieferten so das Bild der Aenderungen innerhalb eines ıojährıgen 

Zeitraums. Fünf kartographische Darstellungen veranschaulichen die 

einzelnen Teile der Bevölkerungsbewerung in den kleineren Ver- 

waltungsbezirken; bei den Eheschließungen, Geburten, Sterbefällen 
und bci dem (Greburtenüberschuß sind durch eingezeichnete farbige 

Zahlen die Tojährisen Unterschiede angemerkt worden. Eine weitere 

Vermehrung hat die Darstellung der Bevölkerungsbewegung dadurch 

erfahren, daf für die deutschen Staaten und Landesteile cin Nachweis 

über die Todesursachen des Jahres 1906 geliefert wurde, der dem 

12. Bande der Mitteilungen des Kaiserlichen Gesundheitsamtes ent- 

nommen worden ist. Im folgenden sei kurz auf einige metho- 

dische Frauen, die in der Einleitung des Bandes berührt wurden, ein- 
gegangen. So finden sich zunächst auf Seite 20* fr. Bemerkungen 
über den Wert der auf die Gesamtbevölkerung bezogenen Heirats-, 

Geburten- und Sterbeziffern und über die Fehler, die bei unvorsich- 


Literatur-Anzeiger. 627 


tiser Anwendung dieser Ziffern begangen werden können. Es wird 
hier darauf hingewiesen, daf die übliche Art, die Heiratsziffer durch 
Vergleich der Eheschließungen mit der Gesamtheit der Bevölkerung 
zu bestimmen, kein richtiges Bild von der Häufigkeit der Fhen gibt; 
denn die auf diese Weise erhaltenen Zahlen sind wesentlich abhängig 
von der Altersgeliederung der Bevölkerung und von der Verteilung der 
Männer und Frauen innerhalb derselben. In einem Gebiete, das eine 
vroße Zahl von Kindern und alten Leuten, aber nur wenig im mitt- 
leren Alter stehenden Personen enthält, wird sich eine geringe Heirats- 
after ergeben, wenn auch die Häufickeit der Ehen durchaus nicht ge- 
nng ist, und umgekehrt wird z. B. in einer Grolistadt, in der die Zahl 
der Personen mittleren Alters durch Zuzug groß ist, dagegen die Zahl 
der Kinder und besonders der älteren Leute gering, die IHeiratszifter 
bei Vergleich der Heiraten mit der Gesamtbevölkerung zu groß cr- 
scheinen. Ein besseres Urteil über die Häußgkeit der Ehen wird man 
erhalten, wenn man die Zahl der Heiraten mit der Zahl der unver- 
heirateten aber heiratsfähigen Personen vergleicht, etwa mit der Summe 
der unverheirateten Männer, die zwischen dem ı8ten und 6osten Jahre 
stehen und der unverheirateten Frauen zwischen dem ısten und 
bosten Jahre. Im Deutschen Reich betrug zur Zeit der Volkszählung 
des Jahres 1900 die Zahl der unverheirateten Männer im Alter von 
ıs—60 Jahren 5798 194, die der Frauen im Alter von 135--60 Jahren 
74060315, zusammen 13285507. Will man also die Häuhckeit der Ehen 
durch Vergleich der Eheschließungen mit dieser Zahl der heirats- 
fahisen Personen bestimmen, so mut man die auf die übliche Art be- 
stimmte Heiratsziffer mit dem Verhältnis der gesamten Bevölkerung 
zu der Zahl der Heiratsfähtsen multiplizieren. Wie der Verfasser aus- 
führt, reicht zum Vergleiche der Ehehäufigkeit eines und desselben 
Landes in verschiedenen Zeitepochen die in der üblichen Art be- 
stimmte Heiratsziffer vollständig aus, weil die Bevölkerung cines Landes 
sich nur sehr allmählich in ihrer Altersgliederung zu verändern pflest. 
bei dem Vergleich verschiedener Staaten dagercı n kann, wie an Bei- 
spielen gezeigt wird, cin Unterschied in der Altersgliederung von Ein- 
Aut sein. Auch auf die Geburtenziffer ist sowohl die Altersgliederung 
der Bevölkerung als auch die Verteilung des männlichen und weib. 
heben Geschlechts in ihr von Einflub. Ganz besonders abhiingis von 
der Altersgliederung ist die Sterbezitfer, denn die Sterblichkeitsverhält- 
nisse der einzelnen Altersklassen sind sehr verschieden, und die Sterbe- 
Ater wird daher grok sein, wenn die Bevölkerung der Hauptsache 
nach aus Altersklassen besteht, die eine grobe Sterblichkeit haben, 
und klein, wenn hauptsächlich Altersklassen in ihr vertreten sind, die 
eine geringe Sterblichkeit haben. Es sei hier lediglich auf die Be- 
rechnung der genaueren Geburten- und Sterbeziftern hingewiesen, sie 
kann hier nic ht wiedergeseben werden. Wie der Verfasser auch hier 
aussuhrt, reicht bei einem Vergleiche der Geburtenhänfiskeit bezw. der 
Sterblichkeitsverhältnisse desselben Gebiets in verschiedenen, nicht zu 
welt auseinanderliegenden Zeitabschnitten die gewöhnliche Geburten- 
bezw. Sterbezifier im allgemeinen aus; auch für einen Vergleich ver- 
schiedener Gebiete miteinander genügt meist die gewöhnlie he Geburten- 
atter. Unmöglich ist aber die Sterb lichkeit von Stadt und Land und 
die Sterblichkeitsverhältnisse verschiedener Staaten mit Hilfe der 
Sterbeziffer richtig zu beurteilen; hier ist cin genaueres Eingehen auf 
die Altersgliederung und auf die Sterbliehkeitsverhältnisse der ver- 
schiedenen Altersklassen nötig. Endlich set hier noch darauf hinge- 


628 Literatur-Anzeiger. 


wiesen, daf auf Seite 47 *) fg. cine neue von Professor Toennies an- 
scbene Methode, welche geeignet ist, die Abhängigkeit verschiedener 
statistischer Ergebnisse voneinander zu erkennen, beschrichen und auf 
die Bevölkerungsbewersung angewandt wird. (Meerwarth‘. 


Ministero di agricoltura, industria e commercio. 
Direzione generale della statistica. Statistica delle cause di 
morte nedi t nno 1900. Roma 1908. LXXIX, 86.S. 

Dicse jährlich erscheinende Todesursachenstatistik wurde seit Be- 
ginn des Jahres 1887 auf alle Gemeinden des Königreichs ausgedehnt. 
Die Statistik kommt dadurch zustande, daß für jeden einzelnen Todes- 
fall auf einem Formular die Krankheit, die den Tod verursacht hat, 
angegeben und von dem behandelnden Arzt bestätigt wird, beim Fehlen 
eines solchen, von dem Arzt, der die Erlaubnis zur Bestattung gegeben 
hat; bei den kleinen Kindern, die kurz nach der Geburt gestorben 
sind, werden die Angaben von den Hebammen ausgestellt. Die Ori- 
ginalangaben werden jeden Monat von den Bürgermeistern der ein- 
zelnen Gemeinden an die statistische Zentralstelle gesandt, wa sie von 
einem Arzt geprüft werden; dieser zeichnet jedes der Formulare mit 
einer Zahl aus, die einer analogen Zahl einer vorher aufgestellten 
Klassifikation entspricht. Die Aerzte geben sich nach dem Bericht 
immer Mühe, die Angaben über die Tode sursachen nach bestem Wissen 
und Gewissen auszustellen ; doch ergeben sich Lücken, die daher 
rühren, dafs in einigen weit abgelegenen Gemeinden nicht selten Per- 
sonen Sterben, ohne dak irgend eine ärztliche Hilfe herangezogen 
wurde, und in diesen Fällen ıst cs für den den Totenschein ausstel- 
lenden Arzt schwierige, die Todesursache so zu bestimmen, daß sic 
dann der vorgesehenen Klassifikation zugeteilt werden kann. In der 
Klassifikation, die für die vorliegende Statistik in Betracht kommt, 
sind alle Todesfälle, deren Ursache sich ermitteln ließ, unter 168 Ru- 
briken gebracht. Seite LXNVI des Bandes findet sich eine Ueber- 
sicht über die 168 der Klassifikation zu Grunde gelegten Todesfälle. 
In dem vorliegenden Band ıst eine Scheidung der Todesfälle nach 
den 168 Rubriken nicht gemceindeweis vorgenommen, sondern nur für 
die Gesamtheit der Gemeinden einer Provinz und für das ganze König- 
reich, Im Tabellenwerk sind 13 große Tabellen wiedergegeben, 
Die erste gibt die Todesfälle, unterschieden nach den 168 Todesur- 
sachen, für die einzelnen Provinzen, Kompartimente und das ganze 
Reich wieder. Die zweite gibt die Todesfälle im ganzen Reich für 
jedes Vierteljahr 1906, geschie len nach dem Geschlecht und nach den 
hauptsächlichsten Todesarten wieder. Die dritte gibt die Todes- 
fälle nach dem Geschlecht und nach dem Alter, kombiniert mit den 
hauptsächlichsten Todesursachen für das ganze Reich wieder. Die 
vierte gibt die Todesfälle männlicher Personen im Alter von über 
15 Jahren nach Beruf und nach den hauptsächlichsten Todesursachen 
wieder. Die fünfte stellt die häufigsten und charakteristischen Todes- 
ursachen ın 69 Provinzialhauptorten, 137 Kreishauptorten und 17 
Distriktshauptorten und in 66 anderen Gemeinden dar. Die sechste 
klassinziert die unchelichen und die auszesetzten Kinder im Alter von 
nicht über 5 Jahren nach den 'Todesursachen. Die letzten Tabellen 
geben eine Nlassifikation der gewaltsamen Todesfälle und der Selbst- 
morde nach Geschlecht, Alter, Zivilstand, Monat und Kompartiment 
wieder. ıMeerwarth\. 


Literatur-Anzeiger. 629 


8. Statistik. 


Board of Trade. (Labour Department.) Report on changes 
in rates of wages and hours of lahour in the United king- 
dom in 1907, with comparative statistics for 1808—1906. London 1908, 
(Cd. 4255.) 173 S. 

Der vorliegende Band (es ist der 15. einer Reihe jährlicher Be- 
richte) behandelt die Veränderungen der Lohnsätze und Arbeitszeiten 
der Arbeiter des vereinigten Königreichs für eine volle Arbeitswoche 
während des Jahres 1907; dem ist ein Rückblick angeschlossen über 
die Veränderungen in den Jahren 1898 bis 1906. Unter einer Lohn- 
veränderung ist dabei nur verstanden die Aenderung des Lohnsatzes 
für die gleiche Arbeit, nicht dagegen Aenderungen im Lohnverdienst 
der einzelnen Arbeiter, sei es, daß diese bewirkt seien durch das Auf- 
steisen des Arbeiters in eine höhere Stufe oder durch Verschiebungen 
innerhalb der Industrie, in der zu gewissen höher belohnten Prozessen 
mehr Arbeiter übergehen. Der Lohnverdienst kann also in Krisenzeiten 
stark heruntergehen infolge Mangel an Beschäftigung oder Verkürzung 
der Arbeitszeit, ohne daß diese Verschiebungen im Lohnsatz ihren 
Ausdruck finden. Die Grundlagen für diese jährlichen Berichte erhält 
das Amt von Arbeitgebern und Arbeitgeberorganisationen, Trade 
Unions, Zeitungen u. s. w. Sobald für das Amt ein hinreichender 
Grund vorliegt zu der Annahme, daR irgendwo eine Lohnveränderung 
stattgefunden hat, werden an die beteiligten Parteien Fragebogen ver- 
sandt. Aus dem Kreis der einbezogenen Arbeiter sind die landwirt- 
schaftlichen Arbeiter, die Seeleute und die Eisenbahnbediensteten aus- 
geschlossen, für diese liegen keine Angaben vor. 

Nach dem Bericht begannen die Löhne gegen Ende 1905 nach 
einer längeren Periode wieder zu steigen, diese Steigerung hielt 
1906 und 1907 an. Für das Jahr 1907 betrug der reine wöchentliche 
Zuwachs 201 000 £, für das Jahr 1906: 58000 .£. Die Zahl der Ar- 
beiter, die Lohnänderungen zu verzeichnen hatten, betrug während 
des Jahres 1907: 1 246 000; davon hatten nur 3000 Arbeiter ein Sinken, 
die übrigen 1 243 000 ein Steigen der Löhne zu verzeichnen. An dem 
Steigen der Löhne während des Jahres 1907 waren alle Industrien be- 
teiligt; der grölte Teil des reinen wöchentlichen Zuwachs entfiel je- 
doch auf den Kohlenbergbau, für die Bergleute ergab sich ein Zuwachs 
von 174000 £, für die Textilindustrie ein solcher von 12000 £ und 
fur die Metall- und Maschinenindustrie sowie für den Schiffbau ein 
a von 9000 £. Die Aenderungen in der Arbeitszeit während 

des Jahres 1907 betrafen 36 200 Arbeiter, bei 35400 wurde die Ar- 
beitszeit verkürzt. Unter diesen sind 14.400 bester des Baurewerbes 
und 12000 Arbeiter der Textilindustrie. Im ganzen ergab sich für die 
beteiligten Arbeiter eine Verkürzung von ungefähr 79000 Stunden der 
wöchentlichen Arbeitszeit. Der Bericht selbst ist im einzelnen so ein- 
geteilt, daß sich an die Einleitung, welche die allgemeinen Resultate 
wiedergibt, ein detaillierter Bericht anschließt, der die einzelnen In- 
dustrien behandelt, deren Arbeiter an den Aenderuneen der Löhne 
und Arbeitszeiten beteiligt waren, daran schließt sich das Tabellen- 
werk (S. 45—164) an. (Meerwarth). 


Bureau van Statistiek der Gemeente Amsterdam. Stati- 
Sfiek van het Loon der vaste werklieden in dienst der 
Gemecnte Amsterdam envan het Burgerlijk Armbes- 
fuur op r. Mei 1907 (Statistique des salaires des ouvriers au service 


630 Literatur-ÄAnzeiger. 


de la Ville d'Amsterdam et du Bureau de bienfaisance, le ı. mai 
1907). Statistische Mededeelingen Nr. 21. Amsterdam 1909. 39 S. 
Fl. —.2o. 

Wie der Titel angibt, behandelt die Veröffentlichung die Löhne 
der städtischen Arbeiter Amsterdams. Die Statistik stellt sich dar als 
eine Lohnklassenstatistik ; für jeden einzelnen Dienstzweig wird die 
Zahl der Arbeiter angegeben, die den einzelnen Lohnklassen ange- 
hören. Die Gesamtzahl der "Arbeiter betrug 4457, davon verdienten 
40,2°/o einen Lohn von 15—13 Fl., 21,5 ®o einen solchen von 17—15 Fl., 
18,1 °%/o einen von 13—12 Fl. Angaben über di& Arbeitszeit, in der 
der Lohn verdient wird, sind nicht gemacht. (Meerwarth). 


Departement of Commerce and Labor. Wholesale 
prices, Do (Im Bulletin of the Bureau of Labor. Nr. Sı. 
March, 1009. S. 195— 382.) Washington 1909. 

Alljährlie h, EN 1902, gibt das amerikanische Arbeitsamt im März- 
heft eine Darstellung der Grofßhandelspreise, und zwar nicht nur der 
Grofshandelspreise im verflossenen Jahr, sondern jeweils der gesamten 
Bewegung der Grofshandelspreise seit dem Jahr 1890. Der hier be- 
handelte Bericht bezicht sich aut 258 sorgfältig ausgewählte Artikel, 
die an gleichfalls nach bestimmten Ges ichtspunkten gewählten Orten 
gehandelt wurden. Was zunächst kurz die großen Ergebnisse des Be- 
richtes betrifft, so war der durchschnittliche Stand der Preise ım Jahre 
1908 5,2% unter dem für 1907, das Jahr, das den höchsten Stand 
aufwies; 0,2°% höher als der von 1906; 36,9 Po höher als für 1897, 
das Jahr, das den niedrigsten Stand der Preise in den 19 Jahren 
(1890—1008) aufwies. Die Wiedergabe des Materials ist so durchge- 
führt, daß Tabelle I (S. 249--299) die Großßhandelspreise der Waren im 
Jahr 1908 gibt. Tabelle II (S. 300-- 324 gibt die monatlichen wirklichen und 
Relativpreise der Waren im Jahr 1908 und I Basis den Durchschnittspreis 
für die Jahre 1800—1890. Tabelle ITL (S. 25—337) gibt die monatlichen 
Relativpreise der Waren im Jahre 1908, T ae Waren zu Gruppen 
zusammen und stellt für jede der Untergruppen Durchschnittspreise 
auf und ebenso für jede der neun Hauptgruppen, die aus den Unter- 
gruppen wieder gebildet werden. Tabelle IV (S. 338—364) gibt den 
jährlichen wirklichen Durchschnittspreis und die ` Relativpreise der 
Waren in den Jahren 1800--1908, als Basis ist jeweils der Durch- 
schnittspreis der Jahre 1890—1899 zu Grunde gelegt. Tabelle V (S. 365 
bis 382) behandelt die jährlichen Relativpreise der Waren für die 
Jahre 1890—1908, auch hier werden die Relativpreise der Untergrup- 
pen und der neun Hauptgruppen wiedergegeben. 

Die Preisnotierungen selbst sind den groen Handelszeitungen, 
den Angaben der Handelsämter, Handelskammern, Produktenbörsen, 
führenden Firmen u. s. w. entnommen. Die Preise sind gewöhnlich 
die auf dem New-Yorker Markt notierten, abgesehen von einigen Artikeln, 
deren Hauptmarkt in einer anderen Stadt liegt. Der Durchschnittspreis 
für das Jahr wurde dadurch gewonnen, dafs die Summe der Notie- 
rungen für eine gegebene Ware durch die Zahl der Notierungen divi- 
diert wurde (vgl. S. 222). So betr agt beispielsweise die Summe der 
Freitagnotierungen von Baumwolle im Jahre 1908: $ 5,4405, die Zahl 
der Notierungen 52; der jährliche Durchschnittspreis beträgt demnach 
S 0,10403. Das Amt weist darauf hin, daf um einen streng wissen- 
schaftlich begründeten Durchschnittspreis zu erhalten, eine Kenntnis 
der gehandelten Mengen und der Preise, die für die Einheit bezahlt 


Literatur-ÄAnzeiger. 631 


b 


werden, nötig wäre (S. 222); trotzdem dies unmöglich ist, glaubt das 
Amt doch, daß die en für praktische Zwecke brauchbar sind. 
Der Durchschnittspreis der zehnjährigen Periode 1890 bis 1899, die in 
der Tabelle Il als Basis für alle Relativpreise angenommen wird, 
wurde so erhalten, dafs die Summe der Durchschnittspreise eines jeden 
der 10 Jahre durch ro dividiert wurde. Die Relativpreise der Tabelle 
l sind auf die gewöhnliche Art berechnet; der Durchschnittspreis 
einer Jeden Ware, einer Gruppe von Jahren oder aller Waren zusam- 
men für die ersten zehn Jahre (1890—1899) ist gleich 100 gesetzt, 
die Preise einer jeden Ware, einer Gruppe von Waren oder aller zu- 
sammen sind fur jeden Monat des Jahres 1908 in Prozentsätzen aus- 
gedruckt. (Meerwarth). 
Kaiserlich Statistisches Amt. Statistisches Jahrbuch 
für das Deutsche Reich. Dreißsigster Jahrgang 1909. Berlin 
1009. 423 $. 76 S5. Anhang (Internationale Uebersichten) 6 gra- 
phische Beilagen. Mk. 2.— 

Der 30. Jahrgang des Statistischen Jahrbuchs für das Deutsche 
Reich schliefst sich in Form und Inhalt den früheren Jahrgängen im 
wesentlichen an. Die bisher gebrachten Nachwcisungen sind durch 
die neuesten Ergebnisse fortgeführt und ergänzt, einzelne T’ebersichten 
aus solehen Gebieten, in denen inzwischen neue Erhebungen nicht 
stattgefunden haben, sind fortgelassen, um für die Aufnahme einer An- 
zahl neuer Ueebersichten Platz zu gewinnen. Während der Inhalt des 
Jahrbuchs von 1008 auf 388 Seiten, abgesehen vom Anhang, Platz 
fand, stieg in diesem Jahr die Seitenzahl auf 423. Von den neu auf- 
genommenen Uecbersichten sind besonders hervorzuheben die Haupt- 
ergebnisse der Berufs- und Betriebszählung vom ız Juni 1907 in Ab- 
u Nr. 9, 10o und 1r, in Abschnitt III, No. ı und 2, und in 

Abschnitt V, No. 1, ferner die neu bearbeitete »Alleemeine deutsche 
Sterbetafel« für das Jahrzehnt 1891—1900 nebst » Versicherungstech- 
nischer Beilage«e in Abschnitt II, Nr. ı5 und 16. In Abschnitt XI 
»Ünterichtswesen« ist zum erstenmal über die Zahl der Studierenden 
an deutschen Hochschulen berichtet. Der Abschnitt XVII »Arbeits- 
markte ist erweitert durch die Uebersicht 3: »Dıie Vermittlungstatig- 
keit der kommunalen und der mit kommunaler oder staatlicher Unter- 
stutzung betriebenen allxemeinen Arbeitsnachweise« und 5: »Die Stellen- 
losiskeit in kaufmännischen Verbänden«. Für Abschnitt XIX ist die 
Ueberschrift »Örganisationen und Verbände« gewählt worden. Der 
Abschnitt ist erweitert durch die Uebersichten 1: »Arbeitzeberver- 
bande« (vergl. dazu nachstehend die Besprechung des Artikels im Reichs- 
Arbeitsblatt »Die Arbeitgeberverbände im Deutschen Reiche zu Beginn 
des Jahres 1909+), 7: „Vaterländische Arbeitervereine«, 8: »Gelbe Ar- 
beiterverbände und Werkvereine« und r1: »Frauenorranisation«. Im 
Anhang vInternationale Uebersichten« ist die »Welternte und der 
Weltverbrauch von Kakao« hinzugekommen. Die graphischen Beilagen 
behandeln internationale Darstellungen von Arbeiterorganisationen, 
sowie der Sterbenswahrscheinlichkeiten und Ergebnisse der Berufs- 
und Betriebszählung vom ı2. Juni 1907 ım Vergleiche mit den früheren 
Zählungen. (Meerwarth). 


Kaiserliches Statistisches A mt, Abteilung für Arbeiterstatistik. 
Die Arbeitgeberverbände im Deutschen Reiche zu Be- 
ginn des Jahres 1909. Im Reichs-Arbeitsblatt, Augustheft 1909. 

Eine Statistik der Arbeitgeberverbände nach dem Stand vom 


632 Literatur-Änzeiger. 


ı. Januar ı909 wurde schon in dem oben besprochenen Statisti- 
schen Jahrbuch für das Deutsche Reich, 1909 S. 363 ff., veröffent- 
licht; der Artikel des Reichs-Arbeitsblatt gibt die näheren Angaben 
über das Entstehen der Statistik u. s. w., die im Jahrbuch in dieser 
Vollständigkeit nicht enthalten sind. Danach erbat das Kaiserliche 
Statistische Amt, um eine Unterlage zu gewinnen, durch Rundschreiben 
an die ihm bekannten Verbände die Ausfüllung eines Fragebogens. 
Nach dem Begleitschreiben zu dem Fragebogen sollte sich die Er- 
hebung auf Arbeitgeberverbände, d. h. auf Organisationen erstrecken, 
die sich vorwiegend die Regelung des Arbeitsverhältnisses oder die 
Abwehr entsprechender Bestrebungen der Arbeitnehmer zur Aufgabe 
stellen. In dem ausgegebenen Fragebogen war der Stand am ı. Januar 
190g erfragt; falls Angaben nur für einen früheren Termin möglich 
waren, sollte dieser angegeben werden. Im einzelnen bezogen sich die 
Fragen auf den Namen und Sitz des Verbandes, auf däs Gebiet, über 
welches sich die Wirksamkeit des Verbandes erstreckt (ob Reichsver- 
band, Landes- oder Bezirksverband, oder Ortsverband), auf das Grün- 
dungsjahr; gefragt wurde ferner, ob der Verband einem Oberverband 
angehört, wie groß die Zahl der angeschlossenen Unterverbände ist, 
ferner die Zahl der dem Verbande angeschlossenen Einzelmitglieder 
bezw. Firmen sowie die Zahl der bei den Mitgliedern beschäftigten 
Arbeiter, endlich war anzugeben, ob der Verband cine Streikversiche- 
rung hat oder ob er nur eine Streikunterstützung gewährt. Die Erhe- 
bung wurde von den beiden Zentralen, dem Verein deutscher Arbeit- 
geberverbände und der Hauptstelle deutscher Arbeitgeberverbände so- 
wie von den übrigen führenden Verbänden mit wenigen Ausnahmen 
bereitwilligst unterstützt. Das vorliegende Material ist im Reıchs-Ar- 
beitsblatt in drei Tabellen aufbereitet. Tabelle I a—b gibt einen Ueber- 
blick über den Stand der Organisationsbewegung in der Gliederung 
nach Reichs-, Landes- oder Bezirks- und Ortsverbänden. Tabelle Il 
bringt die geographische Verbreitung der Landes- oder Bezirks- und 
Ortsverbände zur Darstellung. Tabelle III bietet eine Uebersicht über 
die Gründungsjahre. Verwendung fanden für die Erhebung neben den 
ausgefüllten Fragebogen auch Jahresberichte, Mitgliederverzeichnisse 
und besondere Zusammenstellungen, die zu diesem Zweck überlassen 
wurden. Im ganzen wurden 2502 Verbände erfaßt. Weniger vollständig 
als die Zahl der Verbände ıst die Zahl ihrer Mitglieder und der von 
diesen beschäftigten Arbeiter erfatst worden. Eine Fehlerquelle ist, 
daß einzelne Oberverbände nicht berichteten, während von ihren Unter- 
verbänden berichtet wurde. Wichtiger ist, da3 von den 127 nicht an- 
geschlossenen Verbänden nur 118 die Zahl der Mitglieder und nur 83 
die der Arbeiter mitgeteilt haben. Letztere ist in den Verbänden ver- 
schiedentlich nicht bekannt, weil die Beiträge, für welche diese Zahl 
hauptsächlich von Bedeutung ist, vieifach nach der gezahlten Lohn- 
summe erhoben werden. Immerhin sind 159405 Unternehmer und 
3647147 Arbeiter erfat. Es sind dies 2,9 vom Hundert der durch 
die Berufszählung 1907 in Landwirtschaft, Industrie und Handel ermit- 
telten Selbständigen, und 20,4 vom Hundert der eben da ermittelten 
Arbeiter.  Streikversicherungs- und Boykottschutzverbände befinden 
sich nicht in der Darstellung; das Amt beabsichtigt, diese Verbände 
in einem besonderen Aufsatze im Reichs-Arbeitsblatt zu behandeln. 


(Meerwarth.) 


Literatur-Änzeiger. 633 


Kaiserliches Statistisches Amt, Abteilung für ÄArbeciterstatistik. 
Erhebung von Wirtschaftsrec nunge n minderbemit- 
telter Familien im Deutschen Reiche. (2. Sonderheft zum Reichs- 
Arbeitsblatte). Berlin 1909, 77 S. Text, 229 S. Tabellen. M. 3.60. 


Das Kaiserliche Statistische Amt veranstaltete diese Erhebung gce- 
meinsam mit den deutschen städtestatistischen Aemtern. Die Gewinnung 
der Wirtschaftsrechnungen erfolgte durch Führung von Haushaltunes- 
büchern, die das Kaiserliche Statistische Amt ausgab und die größten- 
teils von den städtestatistischen Acmtern mit Hilfe von Arbeiterorga- 
nisationen, Krankenkassen u. s. w. verteilt wurden. Die Bücher sind 
meist im Kalenderjahr 1907 zum Teil noch in den ersten Monaten des 
Jahres 1908 geführt worden. Die Vorgeschichte und Beschreibung 
der Erhebung ist auf den Seiten 5* bis 7* dargestellt. Die beiden 
ersten, dem Titelblatt folgenden Seiten des Haushaltungsbuchs mit 
einigen Mustereinträgen, die jedes Buch vorgedruckt enthielt, sind Seite 
73* abgedruckt; danach waren in jedem Haushaliunysbuch, das für 
Eintragungen während eines Monats Raum enthielt, einmalig einzutragen! 
Vor- und Zuname des Ehemanns, Älter des Ehemanns; Vor- und Pu: 
name der Ehefrau, Zahl der Kinder einschlieislich Pllesckinder, Alter 
der Kinder, Zahl der sonstigen zum Haushalt gehörigen Personen, 
deren Alter, Berufsart und Stellung des Ehemanns ; ferner den Wochen- 
veerdienst des Ehemanns (außerdem Verdienst für UÜcberstunden oder 
Nechenarbeitı in den einzelnen Wochen des Monats, sowie für die glei- 
chen Zeitabschnitte den Erwerb der Ehefrau, der Kinder (davon Bei- 
trag zur Wirtschaft), die Einnahme für Untervermietung, sonstige 
Einnahmen, sowie das Gesamtwocheneinkommen der Familie. Ferner 
war anzugeben der Jahresverdienst des Khemanns, der Ehefrau, der 
Kinder, soweit er an die Eltern abgeführt wird, das sonstige jährliche 
Einkommen einschlieisiich Untervermictung und darnach das Gesamt- 
jahreseinkommen der Familie. Dann waren täglich die sämtlichen 
Einnahmen und ebenso die Ausgaben zu notieren, nicht nur die der 
Hausfrau für die Wirtschaft, sondern auch die des FEhemanns u. s. w. 
Jeder Gegenstand, auch wenn mehrere gleichzeitig gekauft waren, war 
einzeln zu notieren; bei Ausgaben, die sich auf eine bestimmte Zeit 
bezogen, z. B. Wohnungsmiete, Steuern u. s. w, war diese Zeit anzu- 
eben. In einer Anweisung zur Benutzung des Flaushaltungsbuchs 
war unter anderem die Bitte ausgesprochen, das I [aushaltungsbuch zur 
tighchen regelmäßigen Anschreibung aller vorkommenden Ausgaben und 
Einnahme m zu benutzen, dringend wurden die Hi wushaltungsy orstände 
ersucht, das Haushaltunssbuch cin ganzes Jahr lang zu IDEEN: Im 
ganzen wurden an 4134 Haushaltungen Bücher ausgeterlt, 3835 Familien 
begannen mit der Buchführung, von diesen gaben 280 n tE h wenigen 
Tagen oder Wochen die Buchführung auf, 3375 beteiligten sich an der 
Erhebung mindestens einen Monat; ein Viertel dieser Familien be- 
schränkte sich auf die Buchführung eines Monats, etwas über die Hüfte 
auf eine solche bis zu 5 Monaten, etwas mehr als ein Viertel der 
Haushaltunsen une sich der Mühe einer ızmonatigen Buchführune. 
Für die Bearbeitung werden die Bücher von I—5 Monate n Von vorn- 
herein ausge schieden; für die eigentliche Untersuchung wurden ledig- 
heh die 12 Monate hindurch geführten Rechnungen zu Grunde gelernt 
und von den unvollstandigen allein die über ein halbes Jahr jans ge- 
führten, und auch diese nur anhangsweise. Die vorliesende Veröftent- 
lichung behandelt in der ersten großen Uebersicht des 'Tabellenwerks 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpoliik. NXIN. 2. 41 


634 Literatur-Anzeiger. 


die Rechnungsersebnisse von 832 llaushaltungen, von denen Jahres- 
rechnungen vorliegen, einzeln unter örtlicher Gliederung der Haus- 
haltungen. In den weiteren Uebersichten werden die Ergebnisse nur 
noch nach ( aruppen der Haushaltungen, die nach Kopfzalıl, "Wohlhaben- 
heit und Beruf gebildet sind, behandelt. In einem Anhanee finden 
sich noch ı17 unvollständige Rechnungen, d. h. solche von 7—12 
Monaten, einzeln wiedergegeben. Dem Tabellenwerk geht eine text- 
liche Darstellung und Besprec hung der Hauptergebnisse der vollstän- 
disen Jahre srechnunge n voraus; sie "zerfällt in folgende Hauptabschnitte: 
I. Art und Umfang. der Erhebung; II. Die Haushaltungen und ihre 
persönliche Zusammensetzung, Einnahmen, Ausgaben, Ücberschüsse, 
Fchlbeträge; III. Einnahmen und Ausgaben in den Familien verschie- 
dener Kopfstärke und Wohlhabenheit; IV. Einnahmen und Ausgaben 
nach Orten und Ortsgröfsenklassen ; V. Einnahmen und Ausgaben nach 
dem Beruf des Haushaltungsvorstandes; VI. Ausgaben der Arbeiter- 
und Beamtenfamilien; VII. Ausgaben nach Einheiten in Normalfamilien; 
VIII. Nahrungsmittelverbrauch nach Mengen und Verbrauch alkoho- 
lischer Getränke. 

Auf die Ergebnisse kann hier nicht eingegangen werden; sie werden 
voraussichtlich in dieser Zeitschrift noch ausführlich behandelt. Auf 
jeden Fall besitzt Deutschland mit diesem Band über Haushaltungs- 
rechnungen cin Werk, das zwar der Zahl der in die Untersuchung ein- 
bezozener Personen nach hinter entsprechenden Arbeiten Grofibritanniens 
und der Vereinigten Staaten zurückbleibt, sie aber hinsichtlich der 
Methoden weit übertrifft. Für die Vercinigten Staaten kommen in 
Betracht: Cost of production, 6. und 7. Annual report of the Commis- 
sioner of Labor. Washington 1890 und 1892, ferner: Cost of living 
and retail prices of food. 18. Annual report of the Commissioner of 
Labor. Washington 1904. Die beiden ersten Berichte enthalten Pud- 
sets von 8544 Familien mit zusammen 44158 Köpfen. Im dritten 
sind die Kosten der Lebenshaltung für 25440 Familien mit 124108 
Köpfen aufgenommen; cs sind die Kosten für ein Jahr nach Angaben 
berechnet, die von Beamten eingezogen wurden, nur in einigen Fällen 
konnten Haushaltungsbücher zu Grunde gelegt werden. Groiibritannien 
hat zweimal versucht, zu Jlaushaltungsbudgets zu kommen. Zuerst 
wurden in dem vom Board of Trade 1903 “veröffentlichten Band der 
‚\lemoranda, statistical tables, and charts, with reference to various 
matters bearing on British and forcign trade and industrial conditionse 
(Cd. 1761) Budgets wiedergegeben, “die sich auf den Verbrauch und 
die Kosten von Brot und Fleisch von 286 städtischen Arbeiterfamilien 
während einer Woche bezogen, während 88 Budget den Verbrauch und 
die Kosten der anderen Nahrungsmittel wiedergaben. Die Ergebnisse 
einer neuen in erheblich gröRerem Umfang vorgenommenen Unter- 
suchung sind in der 1904 erschienenen »Second series of memoranda, 
statistical tables and charts. Prepared in the Board of Trade with 
reference to various matters bearing on British and foreign trade and 
industrial conditionse (Cd 2 337) dargestellt. Diesmal erhielt das Amt 
aat brauchbare B udgets mit Angaben über Einnahmen und Ausgaben 
für Nahrung und Miete während einer W oche; die entsprechenden 
Fragebogen waren Sommer 1904 an eine große Anzahl Mitglieder von 
Arbeiterverbänden und Konsumvereinen gesandt worden. Hier sei 
schließslich bemerkt, dak das englische Handelsamt im Jahre 1005 ìn 
Deutschland an Gewerkschaften und andere Arbeitervereine Fragebogen 
versandt hat, in denen von den Arbeitern die Einnahmen und Aus- 


Literatur-Änzeiger. 635 


gaben der Familie für Nahrungsmittel während einer »Normalwoche:= 
eingetragen werden sollten; so erlangte das Amt 5046 Haushaltungs- 
budgets. (Meerwarth). 


Kaiserlich Statistisches Amt, Abteilung für Arbeiterstati- 
stk. Die Fortschritte der amtlichen Arbeitsstatistik 
in den wichtigsten Staaten. Erster Teil, Berlin 1904, 212 S. M. 2.—. 
Zweiter Teil, Berlin 1908, 276 S. M. 4.—. 

Dieses zweibändige Werk, das von Professor O. Richter bear- 
beitet ist, ist eine der wertvollsten Arbeiten des Amtes. Der erste 
Teil enthält die amtliche arbeitsstatistische Literatur der Vereinigten 
Staaten von Amerika, Großbritanniens und Irlands, Frankreichs, 
jelsiens, Oesterreichs sowie des Deutschen Reiches. Der zweite Teil 
behandelt dieselbe Literatur folgender Staaten: Italien, Spanien, 
Niederlande, Schweden, Norwegen, Dänemark, Schweiz, Ungarn, Ruf- 
land mit Finnland, Kanada, Neu-Sceland, Australischer Staatenbund 
ı'Neu-Süd-Wales, Viktoria, Queensland, West-Australten, Süd-Australien, 
Tasmanienı; dieser Teil gibt außerdem in einem Nachtrag die Ver- 
öffentlichungen der arbeitsstatistischen Sonderbehörden der im ersten 
Band behandelten Staaten wieder, die nach dem Abschluß des ersten 
Teils und vor dem Abschluß des zweiten Teils (Ende 1907) erschienen 
sind. Der Verfasser hat bei der Bearbeitung keinen festen Begriff der 
Arbettsstatistik, nach dem er die behandelnden Werke von den übrigen 
amtlichen Veröffentlichungen ausgeschieden hätte, vorausgesetzt. Es 
könnte ..... zunächst eine Feststellung dieses Bevritfes für den 
Zweck dieser Darstellung nötig erscheinen, um den einzubezichenden 
Stoff darnach abzugrenzen, doch darf davon abgesehen werden. Denn 
die praktische Folge, wonach sicher ein Teil der Veröffentlichungen der 
arbeitsstatistischen Acmter auszuschliefien wäre ..., würde der Absicht 
dieser Darstellung widersprechen. Vielmehr sollen hier diese neuzeit- 
lichen Sonderbehörden, um sie in das rechte Licht zu setzen, mit allen 
Ihren Eisentümlichkeiten erfat werden, auch diejenigen Arbeiten nicht 
unerwähnt bleiben, die ihnen außer der Arbeitsstatistik zugewiesen 
sınde. +Erster Teil S. 3.) Es werden also zunächst sämtliche Ver- 
ottentlichungen der arbeitsstatistischen Acmter wiedergegeben; außer- 
dem »ist auch diejenige sonstige amtliche Arbeitsstatistik einbezogen, 
die nicht von den arbeitsstatistischen Sonderbehörden ausgeht. (Erster 
Tel Ss. 1.) Bei der Wiedergabe der einzelnen Veröffentlichungen 
wird nicht nur kurz deren Inhalt gekennzeichnet, es wird auch auf 
deren Veranlassung und Vorgänge hingewiesen; es wird ferner, ins- 
besondere wo es sich um eine arbeitsstatistische Behörde handelt, die 
Organisation dieser Behörde eingehend beschrieben. Die beiden Dinde 
smd daher vortreflich als Nachschlagwerke geeignet, wie sie in dieser 
Vollkommenheit kein anderer Staat aufweist. Es steht zu erwarten, 
daß das Amt diese Veröffentlichung in kurzen Zwischenräumen (etwa 
alle tunf Jahre) weiterführt; bei der verhältnismäßig kleineren Anzahl 
der dann jeweils vorliegenden Werke könnte dann das einzelne Werk 
ausführlicher, vor allem hinsichtlich der bet der Untersuchung ver- 
wandten Methoden behandelt werden. Dann würde es sich aber auch 
nicht umgehen lassen, vor allem den Begriff Arbeitsstatistik eindeutig 
zu fixieren und ihn von verwandten anderen abzugrenzen. Auch wenn 
die einzelnen arbeitsstatistischen Acmter eine große Anzahl Veröffent- 
lichungen herausgeben, die weder hinsichtlich des Stoffes noch hinsicht- 
lich der Methode mit Statistik etwas zu tun haben, ist eine logische 


41* 


636 Literatur-Anzeiger. 


Scheidung, auch wenn sie nur generell dem Werke vorausgeschickt 
wird, unbedingt am Platze. (Mcerwarth). 


K. K. Arbeiterstatistisches Amt. Bericht über die Tä- 
tigkeit des k. k. Arbeitsstatistischen Amtes im Handels- 
ministerium während des Jahrs 1908. Wien 1909. 26 S. 

Der Bericht, den das Amt auf Grund des Amtsstatuts erstatten muß, 
behandelt kurz die Arbeiten des Amtes während des Berichtsjahrs; 
hierher gehört vor allem die Aufarbeitung der Erhebung über die 
Kinderarbeit in Oesterreich, deren Abschluß in der zweiten Hälfte des 
Jahres 1909 zu erwarten ist. Ferner wurden die Erhebungen über die 
Bleivergiftungen in Buch- und Steindruckereien etc. und in Schrift- 
gießereicn zum Abschluß gebracht. Daneben wurden die im Jahre 1907 
eingeleiteten Studien über die Bleigefahr in der Glas- und keramischen 
Industrie fortgesetzt. Von andern Arbeiten seien erwähnt: die Statistik 
der Arbeitseinstellungen und Aussperrungen, die Statistik der Arbeits- 
vermittlung, eine Arbeit über »Veränderung im Stande der Gewerbe 
während der sieben Jahresperioden Igoo/oI bis 1906/07 auf Grund 
der von den Handels- und Gewerbekammern gelieferten Gewerbeka- 
taster-Ausweise«e, eine Arbeit über die kollektiven Arbeits- und Lohn- 
verträge in Oesterreich im Jahre 1906 u. s. w. (Meerwarth). 


Kaiserlich Statistisches Amt. Berufs- und Detriebs- 
zählung vomI2. Funi 1907. Berufsstatistik. Abteilung I, Heft ı. 
(Statistik des Deutschen Reichs, Band 202, 1.) Berlin 1909. Preis 
für Heft ı und 2 M. 6.—. 

Der Band 202, dessen erstes Heft nunmchr erschienen ist, bildet 
den ersten Band der Reihe von Veröftentlichungen, welche die Berufs- 
und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 zum Gegenstand haben. In 
diesem Band sind zunächst dic Anordnungen über diese Zählung und 
die Grundlagen der Aufbereitung wiedergegeben. Angeordnet wurde 
die Zählung “durch das Reichsgesetz vom 25. März 1907, ihre Ausfuh- 
rung wird durch die Bestimmungen des Bundesrats geregelt. Den 
Bundesratsbestimmungen sind die Zählpapiere und die Tabellenent- 
würfe, nach denen das Tabellenwerk aufgestellt und veröffentlicht wird, 
als besondere Drucksachen beigegeben. Ferner sind Erläuterungen für 
die Aufstellung des Tabellenwerks angeführt, sowie die der statistischen 
Darstellung zu Grunde liegende Ordnung der Berufsarten und die Be- 
rulsliste in systematischer und alphabetischer Form, welche über die 
Einreihung der Berufstätigen in die Berufsarten Auskunft gibt. Die 
Zählpapiere und Tabellenentwürfe sollen hier, soweit sie der Berufs- 
statistik angehören, aufgezählt und besprochen werden, wobei 
auch auf Acnderungen gegenüber den früheren Zählungen hingewiesen 
werden soll. (Es ist dabei der vorliegende Band und ein Aufsatz des Prä- 
sidenten des Raiserl. Statist. Amtes, Dr. van der Borght im Bulletin de 
Institut International de Statistique, Tome XVII, Copenhagen 1905, 
zu Grunde gelegt.) Mittels der Haushaltungsliste (Drucksache I) wird 
die gesamte Bevölkerung haushaltungsweise festgestellt: diese Liste 
zerfällt in das Verzeichnis A (V. aller in der W ohnung des Haushal- 
tungsvorstandes anwesenden Personen) und das Verzeichnis B (V. 
aller aus der Haushaltung vorübergehend abwesenden Personen\. 
Die in den Spalten 1—13 nicedergelegten Fragen der Haushaltungs- 
liste betreffen die eigentliche Berufsstatistik, die Spalten 14—22 
beziehen sich auf die Arbeiterversicherung. Die vier ersten Fragen 
(Vorname, Familienname, Verwandtschaft zum Haushaltungsvorstand 


Literatur-Anzeiger. 637 
oder sonstige Stellung ım Haushalt, Wohnort für nur vorübergehend 
anwesende Personen) dienen zur Feststellung der einzelnen Personen 
und ihrer Zugehörigkeit zum Haushalt, um Rückfragen zu ermöglichen ; 
eine Auszählung nach Haushaltungen findet auf Grund dieser Fragen 
nicht statt. Die weiteren Fragen betreffen: Geschlecht, Alter oder Ge- 
burtstag, Geburtsort, Familienstand, Religion sowie Hauptberuf, Stellung 
im Hauptberuf, Nebenberuf, Stellung im Nebenberuf, damit sind die 
Fragen der Haushaltungsliste erledigt. Aus diesen Fragen entwickelt 
sich das Tabellenwerk der Berufsstatistik, das in der Drucksache VIH 
niedergelegt ist. Für die Gliederung der Berufe ist die Aufstellung 
eines Schemas Voraussetzung, nach dem die zahlreichen Berufe einzu- 
ordnen sind; dieses Schema ist in der »Ordnung der Berufsarten« (Druck- 
sache VIH aù aufgestellt. Die Berufe sind hier in 6 Berufsabteilungen 
‘A. Landwirtschaft, Gärtnerei und Tierzucht, Forstwirtschaft und Fische- 
rei. B. Industrie, einschließlich Bergbau und Baugewerbe u. s. w.), 
26 Berufsgruppen (I. Landwirtschaft, Gärtnerei und Tierzucht. I. Forst- 
wirtschaft und Fischerei. III. Bergbau, Hütten- und Salinenwesen, Torf- 
gräberei u. s. w.) und 218 Berufsarten (1. Landwirtschaft, Zucht land- 
wirtschaftlicher Nutztiere u. s. w. 2. Kunst- und Handelspärtncrei u. s.w. 

Tierzucht ohne die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere u. s. w.). 
Welche Berufe zu den einzelnen Berufsarten, Gruppen und Abteilungen 
sehoren, ist einer besonderen »Berufslistee (vgl. die systematische Be- 
rufsliste S. 65 ff. und die alphabetische Berufsliste S. 131 ff. des vorliegen- 
den Bandesı zu entnehmen. Diese Liste führt alle Berufsbenennungen auf, 
die bei der Zählung überhaupt festgestellt werden (1895: 100600, bis jetzt 
wurden bereits an 14000 ermittelt). Aus der Berufsliste wird diesmal 
noch ein besonderes »Berufsverzeichnis«e abzeleitet, in dem bei jeder 
einzelnen Berufsbenennung zugleich angegeben werden wird, wieviel 
männliche und weibliche Personen sich zu ihr im llaupt- oder Neben- 
beruf bekannt haben. Innerhalb der Berufe wird die Berufsstellung 
— Selbständige (a), Angestellte (b) und Arbeiter (© -— unterschieden; 
innerhalb jeder Berufsstellung werden noch weitere Unterscheidungen 
vorgenommen, die je nach den Berufsarten verschieden sind. Was 
das bereits erwähnte Tabellenwerk der Berufsstatistik (vgl. die Ta- 
bellenentwürfe in Drucksache VIII) betrifft, so behandelt "Tabelle ı 
die Bevölkerung nach Haupt- und Nebenberuf} Tabelle 2 wird die 
Nebenerwerbsverhältnisse darstellen ; Tabelle 3 die Ghiederung der er- 
werbstätigen Bevölkerung nach Alter und Familienstand: Tabelle 
dasselbe für einige besondere Berufe; Tabelle 5 wird die Bevölkerung 
nach Hauptberuf” und Religion behandeln; die Tabellen 6—8 bezichen 
sich auf die Binnenwanderunge n und die Tabellen 9—13 auf die Ar- 
beiterversicherung. Die wesentlichsteen Aenderungen gegen die 
vorhergegangene Berufszählung sind folgende: Die Haushaltungsliste ist 
1907 durch die Fragen für die Zwecke der Ärbeiterversicherung be- 
lastet worden, während andererseits die Frage nach der Arbeitslosig- 
kcit fallen gelassc n wurde. Gestrichen wurde ferner die Frase nach 
dem Häusvewerbe und Hausiergewerbe. Neu aufgenommen ist die 
Frase nach dem Geburtsort; sie bietet die Möglichkeit, die Binnen- 
wanderungen zu erkennen. Erheblich erweitert wurde die Tabelle 4 
der Berulsstatistik, welche die technischen und kaufmännischen Privat- 
angestellten wie einige sonstige private Berufe, ferner aber auch die 
öffentlichen Beamten, die freien Berufe u. s. w. eingehend behandelt. 
Von Bedeutung ist atich die Ausgestaltung der Berufsliste zu einem 
Berufsverzeichnis. : 


635 Literatur-Anzeiger. 


Der zweite Teil des vorliegenden r. Heftes des Bandes 202 gibt 
die Tabelle 1, also die Bevölkerung nach Haupt- und Nebenberuf 
wieder. Die Tabelle ı ist eine Reichsübersicht, sie behandelt 
die Bevölkerung des Deutschen Reiches insgesamt; die Bevölkerung 
der einzelnen Bundessti aaten, preufsischen Provinzen u. s. w. mit gröfße- 
ren Verwaltungsbezirken, die einzelnen Grofsstädte, die Gemeinden des 
platten Landes wie der kleineren Verw altungsbezirke wird ın besonderen 
Bänden dargestellt. Auf die Ergebnisse der Tabelle ı wird wie bei 
den folgenden Tabellen hier nicht eingegangen; erst nach dem Er- 
scheinen des Schlußßbandes sollen diese kurz behandelt werden. Nur 
einige Bemerkungen zur Tabelle selbst seien hier beigefügt. In den 
Spalten 1—4 der Tabelle wird die Gesamtbevölkerung des Deutschen 
Reiches m ihrer Beziehung zum Hauptberufe darge stellt: E rwerbstätise 
im Hauptberufe bezw. berufslose Selbständige (Spalte 1), Dienende für 
häusliche Dienste, die im Haushalt ihrer Herrschaft leben (Spalte 2), 
Angehörige ohne Hauptberuf (Spalte 3), berufszugchörige überhaupt 
(Spalte +4). Die Spalten 5—8 behandeln die Nebenerwerbsverhältnisse, 
allerdings wird eine eingehendere Darstellung dieser erst in Tabelle 2 
eeuschen, die sich in dem demnächst erscheinenden Heft 2 des Bandes 
202 findet. Nebenberufliche Tätigkeit in der Landwirtschaft wird in 
Spalte 7 noch besonders aufgeführt. In Spalte 8 wird dargestellt, 
welche Berufe nebenberuflich ausecübt werden, und mit welcher An- 
zahl von Nebenberutsfällen ein jeder Beruf besetzt ist. Zum Schluis 
wird in Spalte 9 die Gesamtzahl der Fälle haupt- und nebenberuflicher 
Tätigkeit in den einzelnen Berufen zusammengefaßt.  (Meerwarth.j 


Königlich Preußisches Statistisches Landesamt. Sta- 
tistisches Jahrbuch für den preußischen Staatl. Sech- 
ster Jahrgang 1908. Berlin 1909. 367 5. M. ı 

Das Statistische Jahrbuch für den preußischen a das in dicsem 

Jahr Ende Februar erschienen ist, gliedert sich in 18 Hauptabschnitte, 

cinen Anhang und vier Nachträge. Die Hauptabsehnitte behandeln 

nacheinander Fläche und Bevölkerung (Stand und Bewegung der Be- 
völkerung, übersecische Auswanderung, Todesursachen), Berufs. und 

Erwerbsverhältnisse der Bevölkerung, Grundeigentum und Gebäude, 

Bodenbenutzung einschließlich Viehzucht, Jagd iind Fischerei, Bergbau, 

Salinen und Hütten, Gewerbe im engeren Sinn (Gewerbeaufsicht, 

Dampfkessel, Dampfmaschinen und Dampftässer, Arbeitsstreitigkeiten 

in Preufsen), Verkehrsmittel und Verkehr, Bank- und Kreditwesen, Er- 

werbs- und Wirtschaftsgesellschaften, Versicherungswesen, Brände, 

Wohlfahrtspflege, Gesundheitspflege, Kirche und Gottesdienst, Unter- 

richtsptlere, Rechtspllere und Strafvollzug, Finanzen (die u) 

einschlielSlich der Staatssteuern, staatlich für Kommunaiswecke veran- 

lagte Steuern, Kommunalsteuern) und die gesctzzebenden KDT 
schatten. Der Anhang gibt die hauptsächlichsten I.rsebnisse der 

nanzstatistik der preußischen Landkreise für das Rec 'hnungsjanr 190 

wieder. Der erste Nachtrag behandelt die Ergebnisse der Ba. 

lung für Preufsen 1895 und 1907, der gewerblichen Betriebsstatistik fur 

Preußen 1895 und 1007 und der landwirtschaftlichen Betriebszahlung 

für Preußen 1805 und 1907, wobei für 1907 jeweils die vorläufisen 

Zahlen eingesetzt sind. Der zweite Nachtrag behandelt die Statistik 

des Viehstands im preußischen Staate, in dessen Provinzen und Rc- 

gierungsbezirken am 2. Dezember 1907 sowie die Schlachtunsen im 

preußischen Staate, in dessen Provinzen und Regierungsbezirken in der 


Literatur- Anzeiger. 639 


Zeit vom 1. Dezember 1906 bis 30. November 1907. Der dritte Nach- 

trag betrifft die Strafrechtspflege und der vierte die Ergebnisse der 

Rekrutierungsstatistik nach der Erhebung vom ı. Dezember 1906. 

(Meerwarth. 

LeBrisil,sesrichesses naturelles,sesindustries. Centre 
industriel du Bresil. Extrait de l'ouvrage. +O Brazil, suas riquezas 
naturacs, suas Industrias.< Publié par le service de V’Expansion 
cconomique du Brésil. Tome I Introduction — Industrie extrac- 
tive. ‚\illand et Cie., Paris 1909, 404 S. 

Das mit Illustrationen, Karten und Diasrammen reich ausgestattete 
Werk unterrichtet über den Stand der finanziellen und wirtschaftlichen 
Entwiekelung Brasiliens. Es gibt im ersten Abschnitt einen Ueber- 
blick über die Geschichte, Geographic, Bevölkerungsverhältnisse, das 
Klima, den Autsenhandel, die Finanzen etc. des von der Natur so 
reich gesesneten Landes. Der zweite Abschnitt ist der Beschreibung 
derjenigen Industrien gewidmet, welche die vegetabilischen (Kautschuk, 
Maté, Holz ete.) anımalischen und mineralischen (Gold, Eisen, Mangan, 
Nupfer, Nickel, Diamanten) Schätze des Landes ausbeuten. (M.) 


Ministero di agricoltura, industria e commercio. Ufhcio 
del lavoro. Operai ed orari negli opifici soggeti alla 
legge sul lavoro delle donne edeti fanciulli. (Anno 1907.) 
Roma 1908. 16, CY S. L. 1.25. 

Der vom italienischen Arbeitsamt herausgegebene Pand behandelt 
die Arbeiter und Arbeitszeiten in den Betrieben, die dem Gesetz über 
die Frauen- und Kinderarbeit unterstehen. Nach Artikel 3 des Ge- 
sctzes über die Frauen- und Kinderarbeit muß jeder Arbeitgeber, der 
Frauen oder Kinder unter 15 Jahren in industriellen Betrieben, Werk- 
statten, bei Bauten und Bergwerksarbeiten beschäftigt, alljährlich regel- 
makis Meldung erstatten, daneben muh cr gleichfalls berichten bei 
einer Einstellung des Betriebs, bei einem Wechsel der Firma, bei Ein- 
stellung von mechanischen Betriebskräften u. s. w. Die Meldung, die 
aut einem vom Ministerium angeordneten Formular gemacht wird, 
mul an die zuständige Präfektur ubersandt werden, die sie dann der 
Zentralbehörde weitereibt. Es ist weiter angeordnet, da die Mel- 
dungen während der beiden ersten Monate des Jahres abgeliefert werden, 
so dafs sie bereits Anfang März in Händen der Zentralbehörde sind. 
Ein solches Gewerbeformular ist auf Scite 8 des Bandes abgedruckt. 
Auf diesem Gewerbeformular finden sich neben den Fragen nach dem 
Namen, dem Sitz und der Art des Unternehmens vor allem Fragen 
über die normale Arbeitszeit (für Kinder von 12—15 Jahren, für Frauen 
über 15 Jahren, für Männer über 15 Jahren, uber die Veränderung der 
Arbeitszeit, über die Schichtarbeitszeit, über die Nachtarbeitszeit, über 
die wöchentliche Ruhepause und schließlich Tragen über die Zahl der 
beschäftigten Arbeitskräfte imännliche über 15 Jahren und unter 15 
Jahren, weibliche über 2r Jahren, von 15 bis 21 Jahren und unter 15 
Jahren. 

Die sich aus diesen Meldungsformularen ergebenden Angaben 
werden nun vom Arbeitsamt statistisch aufbereitet. In Tabelle I des 
Bandes ist die Zahl der Betriebe und der gemeldeten Arbeiter nach 
Industriegruppen und Provinzen wiedergegeben: die industriereichsten 
Provinzen wurden außerdem noch gcteilt nach Kreisen (circondari) 
und stellenweise sind auch Angaben für die Hauptstädte iwie Bergamo, 
Como, Brescia, Mailand, Venedig, Florenz) gemacht. Im ganzen wurden 


640 Literatur-Änzciger. 


12502 Betriebe mit 894082 Arbeitern gezählt. Im einzelnen ergeben sich 
für die Textilindustrie 3481 Betriebe mit 453087 Arbeitern ; davon ent- 
fallen allein auf die Lombardei 1978 Betriebe mit 256009 Arbeitern, 
auf Piemont 6907 Betriebe mit 96237 Arbeitern. Auf die Metall- und 
Maschinenindustrie entfallen 2188 Betricbe mit 155222 Arbeitern iin 
Betracht kommt hier vor allem wiederum die Lombardei). Die Indu- 
strie der Steine und Erden sowie das Baugewerbe umfaßt 1803 Be- 
triebe mit 86539 Arbeitern. Die Tabelle I gibt außerdem einen 
Ucberblick über die Verteilung nach dem Geschlecht und nach den 
Hauptaltersklassen. Daraus ergibt sich, da in den berichtenden Be- 
tricben 477051 wcibliche, also 53, 46%, und 416131 männliche, also 
46,54%, Arbeitsiriffe beschäftigt sind. Von den weiblichen Arbeits- 
kräften entfällt der Hauptteil auf die Gruppe unter 21 Jahren. Was 
die Verteilung innerhalb der einzelnen Industriegruppen betrifft, so er- 
geben sich als vorwiegend >»weibliche« Gewerbe: Textilindustrie (78,519 
weibliche, 21,49%% mannliche Arbeiter), Bekleidungsindustrie, sowie In- 
dustrie der Felle und tierischen Produkte (64,92% weibliche, 33,08°% 
männliche Arbeitskräfte). Als »männlichee Industrien ergeben sich die 
Metall-, Maschinen- und chemische Industrie (11,72% weiblichen und 
88,28%, männlichen Geschlechts), Industrie der Steine und Erden, so- 
wie Baugewerbe (10,38% o weiblichen und 80,62°/o männlichen Geschlechts:. 
Die Tabellen Il, 1 und 1V geben Auskunft über die Arbeitszeit, die 
in den berichtenden Betrieben zur Anw endung gelangt. Die Bedeutung 
dieser Statistik ergibt sich daraus, dafs damit zum erstenmal für Italien 
cine allgemeine Arbeitszeitstatistik aufbereitet wurde; sie bezieht sich 
auf 11883 Betriebe mit 855 138 Arbeitern. Die Tabelle II gibt, ohne 
Untersche "dung nach Do die Arbeitszeiten der Betriebe 
mit den darin besc häftirten Arbeitern nach den einzelnen Gegenden 
wieder. Für die Unterscheidung der Arbeitszeiten werden cinzelne 
Arbeitszeitklassen gebildet, beginnend mit »unter 8 Stunden, 8 Stunden, 
s!/s» Stunden, 9 Stunden, g'/a Stunden«e u. s. w. bis »12 Stunden, mehr 
als 12 Stunden«. Tabelle HI gibt die Arbeitszeiten nach den einzelnen 
Industriegruppen ohne geographische Gliederung wieder. Endlich 
Tabelle IV gibt für die einzelnen Industriegruppen die Arbeitszeit 
wieder, jedoch unter Berücksichtigung der geographischen Gliederung. 
Hinsichtlich der Ergebnisse dieser drei letzten Tabellen muß auf den 
Band selbst verwiesen werden. 


Das Amt glaubt, daß die Ergebnisse der Untersuchungen wertvoll 
und glaubwürdig sind, das letztere schon mit Rücksicht darauf, daß 
für die Arbeitgeber kein Interesse vorhanden war, falsche Angaben zu 
geben. Zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit trägt ferner der Umstand 
bei, da von den 12502 Betrieben mit 894082 Arbeitern im Jahr 1007 
7436 Betriebe mit 4780943 Arbeitern von den Inspektoren revidiert 
wurden, wobei sich für diese revidierten Betriebe eine ziemliche Ueber- 
einstimmung mit den Angaben herausstellte, die auf den Meldungs- 
formularen an die Präfektur geliefert wurden, sodaß das Amt mit 
Recht annimmt, dafs sich auch für die übrigen Betricbe eine ähnliche 
Tebercinstimmung ergeben würde. Allerdings ist zuzugeben, dat die 
oben näher erläuterte Statistik nicht vollständig ist, weil erstens nicht 
alle Betriebe unter das Gesetz für Frauen- und Kinderschutz fallen und 
weil zweitens nicht alle Betriebe, die unter das Gesetz fallen, ihren 
Meldeverptlichtungen nachgekommen sind. 

(Meerwarth.) 


Literatur-Änzciger. 641 


Registrar-Generals Office TheNew Zealandofficiel 
vear-book, 1908. Seventeenth year of issue. Wellington 1908. 
302 S. 

Dieses Jahrbuch stellt sich dar als eine Sammlung alles Wissens- 
werten über Neu-Sceland. Der erste Teil, der als Einleitung gedacht 
ist, gibt unter anderem eine kurze Uebersicht über Neu-Seelands Ge- 
schichte und seine geographische Lage, ferner eine Reihe staats- und 
verwaltungsrechtlicher Erörterungen über Neu-Seeland, Bemerkungen 
über Militär und Marine, cine Aufzählung der ncusceländischen Zei- 
tungen, den Zolltarif vom Jahre 1907 u. s. w. Der zweite Teil gibt 
die tür Neu-Sceland in Betracht kommenden statistischen Zusammen- 
stellungen, vor allem Bewegung der Bevölkerung, Ein- und Ausfuhr- 
statistik, Verkehr, Landw irtschaft, Bergbau, Banken, Versicherung, 
Löhne, Preise, die Finanzen u. s. w. Der dritte Teil enthält Aufsätze 
über einige für Neu-Secland besonders wichtige Materien, unter anderem 
über die staatliche Feuerversicherung, über die Alterspension, über die 
Land- und Einkommensteuer, über die Landwirtschaft u. s. w. Der 
vierte Teil gibt Beschreibungen der einzelnen Landdistrikte. In einem 
Anhang sind die Hauptdaten der neuseeländischen Geschichte auf- 
gezählt. (Meerwarth.) 


Statistisches Amt der Stadt Frankfurt a. M. Beiträge 
zur Statistik des Grundbesitzers. (Beiträge zur Statistik 
der Stadt Frankfurt am Main. Neue Folge. Sechstes Heft.) Frank- 
furt a. a 1909. 84 S. Text, LX S. Tabellen, 5 graphische Tafeln. 
M. 

Der erste Teil der Beiträge behandelt Grundbesitzstatistik, der 
zweite den Grundbesitzwechsel 1807/98—1907/08, der dritte die Grund- 
stuckserhebung 1905. Die Grundbesitzstatistik, die sich auf das Jahr 
1900 bezieht, wurde durchgeführt im Zusammenhang mit den auf der 
13. Konferenz der Städte-Statistiker im Jahre 1899 gefaften Beschlüssen, 
die dahın gingen, daß im Jahre 1900 eventuell in organischer Verbin- 
dung mit einer der Volkszählung vorausgehenden Vorerhebung a 
Grundstücke und Gebäude eine Statistik über die Verteilung und Ve 
wendung des gesamten Grundbesitzes durchgeführt werde. Ama 
der bei der städtischen Verwaltung vorhandenen Materialien für die 
Haus- und Landsteuer wurde für jeden einzelnen Besitzer eine Zahl- 
karte angelegt, auf welche der gesamte Haus- und L.andbesitz des ein- 
zelnen Besitzers spezialisiert nach einzelnen Objekten und Besteuerungs- 
merkmalen verzeichnet war, und auf welchen neben den Individual- 
angaben der betr. Besitzer Notizen über ev. Mitbesitzer, sowie Notizen 
daruber vorgesehen waren, ob der betreffende Haus- und Landbesitzer 
gleichzeitig auch noch unbebautes oder bebautes Land zu eigen hat. 
Im Text werden nun auf Grund dieser Ergebnisse der Erhebung die 
Grundbesitzerverhältnisse im allgemeinen, der bebaute Grundbesitz 
physischer Personen, der bebaute Grundbesitz nichtphysischer Per- 
sonen, der unbebaute Grundbesitz physischer Personen, der unbe- 
baute Grundbesitz niehtphvsischer Personen und endlich der unbe- 
baute Großßgrundbesitz nacheinander dargestellt, Aus den Ergebnissen 
konnen hier nur wenige wiedergegeben werden. Als Besitzer von be- 
bauten Grundstücken stehen die Kaufleute an erster Stelle mit mehr 
als 14 (26,70) als Besitzer, mit 27,6"o aller Grundstücke und mit IR 
der Sinne der Ertrauswerte. Dann folgen in den Besitzerzahlen die 
Rentiers und Witwen, an dritter Stelle die Gruppe der Landwirte und 


642 Literatur-Änzeiger. 


Gärtner, an vierter Stelle stehen die Wirte und Fuhrleute, an fünfter 
Stelle die Beamten und Bediensteten, an sechster Stelle die Bäcker, 
Metzger, Bauer und an siebenter die Bauhandwerker. Etwa ein Drittel 
der Besitzer bebauter Grundstücke hat ein Einkommen unter 1800 Mark; auf 
diese kommen 28,7°/o der Grundstücke, jedoch nur 14,7”/o der Ertrags- 
werte. Ihnen folgen mit fast gleichem Anteil (18,7 bezw. 18,6%) die 
Hausbesitzer mit einem Einkommen von 1800 — 3000 M. bezw. 3000 -- 
6000 M. Während aber bei den ersteren der Anteil an den Grund- 
stücken und besonders am Ertra@swerte noch niedriser ist als der 
Anteil an der Besitzerzahl, übertreffen bei der Einkommensgruppe 
3000—6000 M. diese Prozentzahlen jene der Besitzer. Mit der Hohe 
des Einkommens nehmen diese Differenzen immer mehr zu, sodaß bei 
der Einkommensgruppe über 100000 M. der Anteil an den Ertrags- 
werten mehr als doppelt so grofs ist als jener an der Besitzerzahl. 

Das Material für die im zweiten Teil der Veröffentlichung darge- 
stellte Statistik des Grundbesitzwechsels wurde dadurch gewonnen, daf 
seit 1897 vom Statistischen Amte auf Grund der beim Besitzübergange 
der Steuerverwaltung zu machenden Angaben eingehende statistische 
Auszählungen mittels Zahlkarten vorgenommen werden. Auf der Zähl- 
karte wird gefragt nach dem Namen, Stand und Wohnung der Ver- 
äußerer und der Erwerber, nach der Lage des Grundstücks, der Zahl 
der Grundstücke, dem Flächengehalt, dem Erwerbspreis, dem Preis 
pro qm sowie nach der Art des Erwerbes. Im einzelnen wird nach- 
einander behandelt: der Besitzwechsel an bebauten und an unbe- 
bauten Grundstücken, der Beruf der bei den Verkäufen Beteiligten, die 
verkauften bebauten Grundstücke nach der örtlichen Lage, die ver- 
kauften unbebauten Grundstücke nach der örtlichen Lage, dem Er- 
werbspreis, der Größe und dem Preis, und endlich der Wechsel im 
Grundbesitz der Stadt. 

Das Material für den dritten Teil, die Grundstückserhebung 1003, 
wurde durch eine Vorerhebung gewonnen, die in Frankfurt wie in 
einer Reihe anderer Grofsstädte Ende 1905 gelegentlich der Volkszäh- 
lung vorgenommen wurde. Die Ergebnisse sind in folgenden Ab- 
schnitten verarbeitet! die bebauten Grundstücke nach Besitzver- 
hältnıs, die häusliche Einrichtung der bebauten Grundstücke, die be- 
bauten Grundstücke nach der Zahl der Gebäude, die Gebäude nach 
der Zahl der Geschosse, die bebauten Grundstücke nach der Zahl 
der Bewohner, die Grundstücke mit leerstehenden Wohnungen und 
Geschäftslokalen. | (Meerwarth.) 


Statistisches Amt der Stadt Schöncberg. Die Löhne 
der häuslichen Dienstboten der Stadt Schöncberg in den 
Jahren 1904—1907; enthalten in den Vierteljahrsberichten des Stati- 
stischen Amts der Stadt Schöncberg. Im Auftrage des Magistrats 
herausgegeben von R. Kuczynski, Direktor des Statistischen Amts 
der Stadt. 1. Jahrgang 1908, zweites Heft. Berlin 1908. S. 42—46. 

Seit Beginn des Jahres 1909 gibt Kuczynski Vierteljahrsberichte 
heraus, die, nach den vorliegenden Heften beurteilt, vorzüglich redisstert 
sind. Neben einem regelmäfsigen Ueberblick über die soziale und 
wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Schöneberg in dem in Betracht 
kommenden Vierteljahr finden sich jeweils zusammenhängende Aufsätze. 

Es seien davon hervorgehoben: der Wohnungsmarkt in den Jahren 

1906— 1908, die Arbeitslosenzählung vom 17. November 1908 und vom 

12. bis 14. Februar 1909, der gemeine Wert der bebauten Grund- 


Literatur-Anzeiger, 643 


sticke im sBerliner Ortsteile in den Jahren 1900— 16008 u. s. w. Auf 
eine dieser Arbeiten, nämlich über die Löhne der häuslichen Dienst- 
Loten, ser hier kurz eingegangen. Zur Unterlage dienten die Auf- 
zeichnungen des Städtischen Arbeitsnachweises, In der Abteilung fur 
weibliche Dienstboten wird seit einer Reihe von Jahren für jede stel- 
Iingsuchende Person ein Zählblatt ausgefullt, das unter anderem Fragen 
enthält über Name, Geburt, Familienstand, Wohnung, letzte Beschäf- 
tenung; dazu wird bei der Einstellung der Lohn vermerkt. Das Stati- 
stische Amt übernahm die Zählblätter der 4 Jahre 1904—1007 zur 
Verarbeitung. Aus den Ergebnissen sei hervorgehoben, dat die Be- 
setzung «der unteren Lohnstufen von Jahr zu Jahr abnahm, während 
die Besetzung der oberen l.ohnstufen ständig wuchs: der Anteil der 
Dienstboten, die nicht mehr als > M. erhiclten, sank von 29.3°o im 
Janre 1904 allmählich auf 14,4°o im Jahr 1907, während der Anteil 
der Dienstboten, die mehr als 210 M. erhielten. von 20,1% im Jahre 
1904 bis auf 38,5% im Jahre 1907 stieg. Eingehende Angaben finden 
sich ferner über den Zusammenhang zwise chen dem Lohn und dem 
Alter der Dienstboten; es ergibt sich, daR die Lohnsteigerung sowohl 
fir die ganz Jungen Mäde hen, als auch für die älteren schwächer war 
als für die mittleren Altersstufen. (Meerwarth.) 


Statistisches Amt der Stadt Schöneberg. Die (rund- 
Stücksanufnahme vom 10. Oklober 1905 und die Wohnungs- 
und Bevölkerungsaufnahme vom 1. Dezember N (Einzelberichte 
des Statistischen Amts der Stadt Schöneberg. r. Heft). Berlin 1909. 
102 5. 50 8. Text, 532 5. Tabellen. M. 1.50. 

Die allgemeine staatliche Volkszählung vom 1. Dez. o5 wurde 
seitens der Stadt Schonebere durch eine Grundstücksaufnahme nach 
dem Stande vom 16. Oktober 1903 eingeleitet. Eliezu wurde auf jedem 
bebauten Grundstück durch die Organe der kgl. Polizeidirektion ein 
Formular abgegeben, das vor allem Fragen nach dem Namen, Beruf, 
Wohnung bern. Wohnort, Besitzzeit des Hauseigentümers , Fragen 
über die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude, deren Stockwerk: 
zahl, uber die Zahl der bewohnten und unbewohnten (leerstehenden) 
Wohnungen des Grundstücks, Fragen über Wasserklosetts, Badecin- 
richtung, Wasserhahn mit Ausguls, Gasleitung u. s. w, enthielt. Aus 
den Ergebnissen dieser Erhebung seien einige angeführt. Von den 
1964 bewohnten Grundstücken vehörten 1749 einem Kizentümer (1442 
Männern, 307 Frauen), 118 mehreren ligentümern, 97 juristischen Per- 
sonen. Die 1442 Grundstücke mit einem männlichen Ficentumer 
gehörten 1207 Männern, darunter qor Rentiers und Berufsinse, 270 
Kaufleute, 76 Bauunternehmer, Baumeister und Architekten, 56 Maurer- 
und Zimmermeister u. s. w. Von den 1846 bewohnten Grimestücken 
mit einem Eigentümer gehörten nur 1238 oder 67"o Eigentümern, 
die in Schöneberg wohnten. Hinsichtslich der ac ergab sich, 
da die Hälfte aller bewohnten Grundstücke erst in den letzten 4 Jahren 
in das Eigentum ihres gegenwärtigen Besitzers übergegangen ist. Die 
große Menrzan] der Derohn Gebäude, ı 1747 oder 61o, zählte fünf 
oder mehr Geschosse. Von den 1964 bewohnten Grundstücken hatten 
3.2" eine Wohnung, 5,7%% zwei bis fünf Wohnungen, 11,0% sechs bis 
tenn, 30,7°0 elf bis zwanzig und 40,4"o mehr als zwanzig. 

Etwa 6 Wochen nach der Grundstücksaufnahme fand in Verbin- 
dung mit der Volkszählung vom r. Der. os seitens der Stadt eine 
Wohnungsaufnalme statt. Zusammen mit den für die Volkszählung 


644 Literatur-Anzeiger. 


eültigen Formularen wurde von den Zählern in jeder Wohnung eın 
Formular abgegeben, dessen wichtigste Fragen waren: Zahl der in der 
Haushaltung befindlichen Wohnungen, Fragen die Wohnung betreffend, 
in der die Haushaltung gezählt ist (Zahl der Zimmer, heizbar, Küche, 
Gas, jährlicher Mietpreis, Chambregarnisten).. Gegen die Aufnahme 
von 1905 ergab sich eine Abnahme der kleinsten Wohnungen: von 
36018 Wohnungen hatten 26,9°jo höchstens einen Wohnraum (1900: 
30,1%/o). Annähernd ein Sechstel aller Wohnungen (16,4°/0) lag im vierten 
oder fünften Stock. Annähernd ein Drittel aller Wohnungen war seit 
nicht länger als elf Monate von demselben Inhaber bewohnt, reichlich 
die Hälfte nicht länger als zwei Jahre. Insgesamt wurden in 36018 
Wohnungen 135663 Bewohner gezählt, auf jede Wohnung entfielen 
3,77 Bewohner (1900: 3,92); im einzelnen hatten die Zweizimmerwoh- 
nungen, ebenso die Wohnungen mit 4 und mehr Zimmern eine überdurch- 
schnittliche Bewohnerziffer. Insgesamt wohnte etwa ein Viertel aller 
Menschen in Wohnungen mit höchstens einem Zimmer, annähernd ein 
Drittel in Zweizimmerwohnungen. Was den Mietpreis betrifft, so kosteten 
53,0% aller Wohnungen bis zu soo M. mehr als 500 bis 1000 M. 
kosteten 32,3% aller Wohnungen, 1000 bis 2000 M.: 13,3%, mehr als 
2000 M.: 1,4%. Endlich gibt der Bericht die Ergebnisse der Bevölke- 
rungsaufnahme vom r. Dez. os wieder und zwar nicht nur für die 
gesamte Stadt, sondern auch nach Stadtbezirken. Von den Zusatz- 
fragen, die die Stadt stellte, sei die nach der Ernährung der Kinder 
im ersten Lebensjahr (Muttermilch, Ammenmilch, Tiermilch u. s. w.) 
hervorgehoben. Während von allen Kindern 33% ausschließlich oder 
teilweise brustmilch erhielten, betrug der Anteil bei den unehelichen 
nur 14%. (Meerwarth.) 


Würsburger, Dr. Eugen, Geh. Reg.-Rat, Direktor des Kgl. Sächs. 
Statist. Landesamtes, Die Bearbeitung der Statistik der 
Berölke rungsbeweg gung durch die Statistischen Aem- 
ter im Deutschen Reic he (Ergänzungsheft zu »Allgemeines 
statistisches Archive, herausgeg. v. Dr. Gg. von Mayr, 7. Band.) 
Tübingen, 1909, H. Laupp’'sche Buchhandlung. XXI, 77 S. M. 4.40. 

Die Statistik der Bevölkerungs- und Zivilstandsbewegung gehört 

im Deutschen Reiche zur »föderierten« Statistik; die Bundesstaaten 

liefern alljährlich tabellarısche Nachweisungen in einer vom Bundesrat 

festgesetzten Form an das Kaiserliche Statistische Amt, welches sie zu- 
sammenstellt und veröftentlicht. Diese Nachweisungen halten sich trotz 
ihrer seit 1901 erfolgten Erweiterung in einem ziemlich beschränkten 

Rahmen. Die meisten bundestaatlichen und städtischen Statistischen 

Aemter pflegen aber das Material für ıhre eigenen Zwecke in einer 

Weise zu bearbeiten, die vielfach sowohl in Bezug auf die Kombina- 

tion der ermittelten Tatsachen als auch in der örtlichen und zeitlichen 

Gliederung der Tabellen weitergeht als das, was das Reich verlangt. 

Die Ergebnisse dieser Bearbeitungen ermöglichen ein tieferes E indringen 

in die Fragen der Bevölkerungswissenschaft; ihre Benützung wird aber 

dadurch erschwert, daß sie, soweit sie überhaupt gedruckt sind, in den 
langen Bändereihen der zahlreichen \Veröffentlichungsorgane der Stati- 
stischen Aemter zerstreut sind und ihr Vorhandensein selbst dem Fach- 
mann leicht entgeht. 

Dem würde am besten durch eine gedruckte Zusammenfassung 
jener Ergebnisse abzuhelfen sein. Da aber eine solche wegen der 
großen Kosten nicht zu erwarten ist, so sucht das obengenannte Heft 


Literatur-Anzeiger. 645 


die Benützung jener reichen Quellenliteratur dadurch zu erleichtern, 
dab es eine registerartige Zusammenstellung der Ueberschriften und 
Vorspalten der Tabellen liefert, die sich außer auf die gewöhnlich zur 
Bevölkerungsbewegung gerechneten Tatsachen der Geburten, Eheschlies- 
sungen und Sterbefälle, auch auf die Legitimation unehelicher Kinder, 
die rechtlichen Ehelösungen und die Todesursachen erstreckt. 


9. Soziale Zustandsschilderungen. 


Roardof Trade. I. Cost of loving of the working classes. 
Report of an enquiry by the Board of Trade ınto working class rents, 
housing and retail prices, together with the standard rates of wages 
prevailing in certain occupations in the principal industrial towns of 
the United kingdom. With an introductory memorandum. (Cd. 3804.) 
London 1908. LIII, 616 S. 6 sh. 

Costof living in German towns. Report of an enquiry by 
the Board of Trade into working class rents, housing and retail pri- 
ces, together with the rates of wages in certain occupations in the 
principal industrial towns of the German empire. With an introduc- 
tory memorandum and a nl) conditions in Germany and 
the United kingdom. (Cd. 4032.) London 1908. LXT, 548 S. 4 sh. 11 d, 
. Costof living in Frensh towns., Report of an enquiry by 
the Board of Trade into working class rents, housing and retail 
prices, together with the rates of wages in certain occupations in 
the principal industrial towns of France. With au introductory me- 
morandum and a comparison of conditions in France and the United 
kingdom. (Cd. 4512.) London 1909. LIV. 430 S. 4 sh. ı d. 

Die Untersuchung über die Kosten der Lebenshaltung der arbei- 
tenden Klassen in Großbritannien und Irland, in Deutschland und in 
Frankreich ist eine der umfangreichsten Arbeiten, die das englische 
Handelsamt unternommen hat. Sie verteilt sich auf drei Bände mit 
Insgesamt beinahe 2000 Seiten. Das eigentliche Ziel der ganzen Unter- 
suenung ging dahin, nach der Klarlezung der Kosten des Lebensunter- 
haltes für die arbeitenden Klassen in einem jedem der drei Länder 
emen Vergleich zu ermöglichen der Verhältnisse in Deutschland und 
Frankreich mit den entsprechenden englischen Verhältnissen. Da die 
bei der Untersuchung der Verhältnisse in jedem einzelnen der drei 
l.ander angewandten Methoden dieselben sind und da die Gruppierung 
des gewonnenen Materials ebenfalls die gleiche ist, so kann bei der 
nachfolgenden Besprechung lediglich die Untersue hung uber die deut- 
schen Verhältnisse zu Grunde gelegt werden. 

In die Untersuchung über die deutschen Verhältnisse wurden 33 
Städte einbezogen, die für die industrielle Entwicklung Deutschlands 
von Bedeutung sind. In diesen Städten wurden nun vor allem die 
Mieten der Arbeiterwohnungen, die Kleinhandelspreise, die Löhne und 
Arbeitszeiten bestimmter Arbeiterkategorien, die Zahl der Arbeiter be- 
stimmter Industriegruppen, die Zahl der städtischen Arbeiter, Zahl der 
Betriebe usw. untersucht; diese Untersuchungen sind dann jeweils in 
Sunderberichten niedergelegt. Diese Sonderberichte waren dazu be- 
un die Unterlagen für die Kennzeichnung der Lage der arbeiten- 

den Klassen in einem allgemeinen Bericht zu geben, der den Sonder- 

berichten vorausscht. Der erste Teil dieses allgemeinen Berichts he- 
handelt die W olinungen und Mieten, die Nahrung und die Nahrungs- 


IQ 


<d 


646 Liiteratur-Anzeiger. 


mittelpreise, die Löhne und die Arbeitszeit; im zweiten Teil wird ein 
Vergleich zwischen den deutschen und englischen Verhältnissen ge- 
zogen. Bei der Uebersicht über die W ohnungen und Mieten werden 
die häufigsten predominant) wöchentlichen Mietbeträge, die in den 
einbezosenen Städten für zwei, drei und vier Zimmerwohnungen zu 
zahlen sind, neben einander gestellt und für das ganze Reich Durch- 
schnittsmietbeträre berechnet; durch Indexziftern, im denen das Ver- 
haltnıs der Mietbeträge jeder einzelnen Stadt zu den entsprechenden 
Mhetbetrigen fur das ganze Reich ausgedrückt ist, werden nun die 
Städte hinsichtlich der Hohe der in ihr vorherrschenden Mieten in 
Beziehung gebracht. Die Art und Menge der Nahrung ermittelte {as 
WHandelsamt auf Grund von 5046 »Haushaltungsbudgets<; die Formu- 
lare dazu wurden mit Hilfe der Gewerkschaften usw. an die Arbeiter 
verteilt, die auf ilmen die Einnahmen und die detaillierten Auszahen 
während einer Normalwoche angeben sollten. Daraus wurde der durch- 
schnittliche Verbrauch an Lebensmitteln in einer Arbeiterfamilie be 
rechnet. Dieser wurde dann zu den gleichfalls in Indexzahlen wieder- 
gegebenen Kleinhandelspreisen der einzelnen Städte in Beziehung ve- 
bracht. Der Untersuchung über Löhne und Arbeitszeiten wurden nach 
den Angaben der Arbeiter und auf Grund etwa bestehender Tarıiver- 
träge die Löhne und Arbeitszeiten im Baugewerbe, in der Maschinen 
industrie, im Buchdruckgewerbe uud in einigen Beschäftigungsarten 
städtischer Arbeiter zu Grunde gelegt. Im zweiten Teil des Hauptbe 
richts wird der Vergleich zwischen der Lebenshaltung des englischen 
und deutschen Arbeiters auf Grund der erhaltenen Zahlen durchge- 
führt. Das Endergebnis der verschiedenen Vergleiche geht dahin, caf 
der Stundenlohn des deutschen Arbeiters drei Viertel des Stunden- 
lohns des englischen Arbeiters ist, daR ferner die Kosten für Miete, 
Nahrung und Feuerung ein Fünftel sröfser sind als in England. 
Die l ntersuchung des enelischen Teer stellt sich dar als 
eine Enguete groben Stils: die Mehrzahl der Unterlagen, die das Amt 
zu semen Berechnungen benützte, mußte es sich durch ad hoc veran- 
staltete Erhebungen selbst beschaffen. Es kann nun mit Recht sehr 
bezweifelt werden, ob Enqueten ausreichend sind, um solche mtema- 
tionale Vergleiche mit so exakten Sc hlufffolgerungen durchzuführen. 
Von andern Bedenken sei hier noch das wiedergegeben, das sich auf 
die Berechnung der Durchschnittsausgaben einer Familie bezieht; diese 
wurden nämlich auf Grund von Haushaltungsbudgets berechnet, die 
auf den Ausgaben von nur einer Woche basieren. (Meerwarth.) 


Ministère du travail et da la prévoyance sociale. Office 
du travail. Zruncle sur le travail a domicile dans Uin- 
dustrie de la Lingerie Tome], Paris. Paris 1907. 768 S. Tome 
II Cher, Alier, Loir-et-Cher, Indre, Mainc-et-Loire, Sie Paris 
1008. 836 S. 

Wie in der Einleitung der Bände dargelegt ist, ist diese Arbeit 
über die Heimarbeit m der Wäse heherstellung “entstanden gemäß den 
Beschlüssen der internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiter- 
schutz ün Betracht kommen vor allem die Baseler Beschlüsse vom 
Jahr 1904). Die französische Enquete unterscheidet sich von der bel- 
gischen ihrer ganzen Anlage nach dadurch, daß sie ihren Hauptnach- 
druck auf die Sc hilderung der Lage der Arbeiter legt, während die 
beluischen Enqueten Untersuchungen der industriellen und kommerziellen 
Verhältnisse darstellen, wobei le ediglich einige Kapitel der Schilderung 


Literatur-Änzciger. 647 


der Lage der Arbeiter gewidmet sind. Das Objekt der Untersuchung 
ist die Heimarbeit in der Wäscheherstellung, und zwar Herstellung 
von Frauen- und Kinderwäsche, Herrenwäsche und Hauswäsche. Der 
erste Band behandelt die Verhältnisse in Paris, der zweite und die 
folsenden zwei Bande, die jedoch noch nicht erschienen sind, die Ver- 
hältnısse in der Provinz; der vierte Band wird außerdem die allge- 
meinen Ergebnisse der Untersuchung enthalten. Im einzelnen ging das 
Amt bet der Untersuchung so vor, daß die vom Amt beauftragten 
Mitarbeiter die Heimarbeiterinnen aufsuchten und ihnen auf Grund 
eines vorher ausgearbeiteten Fragebogens die einzelnen Fragen zur 
Beantwortung vorlegten. Der Fragebogen bezog sich auf folgende 
Punkte: Art der Arbeit, Auftraggeber, Zusammensetzung der Werk- 
statte (vor allem Zahl der mitarbeitenden Familienangehörigen, Lehr- 
mädchen usw.), Dauer des täglichen Arbeitstages (zur Hochsaison, zur 
gewöhnlichen Zeit und zur stillen Zeit), Empfangnahme, Lieferung und 
Bezahlung der Arbeit, des einzelnen Stüc ks, Werkzeuge In 
Eigentum, ob in Miete usw.i, Verdienst und Reinrerdienst (nach Ab- 
zug der Ausgaben für Miete, Beleuchtung, Amortisation, Faden und 
Nadeln usw.i, Wohnung und Werkstätte im einzelnen (vor allem Zahl 
a Fenster, uftinhalt), Art der Beleuchtung, Lage der W ohnune. In 
der Untersuchung werden eingehend die Se hwierigkeiten geschildert, 
die zu rerk Inden waren, um in Paris 510 Fragebogen, die sich auf 
ceļo Personen beziehen, auszufüllen. Neben der Beantwortung der 
Fragebogen wurden noch in 66 Fällen Monographien und sogenannte 
Haushaltungsbudgets von Arbeiterinnen aufgenommen. Außerdem wur- 
den eine Reihe Zwischenmeisterinnen (entrepreneuses) befragt und 
schließlich gaben 18 Fabrikanten und Kaufleute Auskunft vor allem 
uber die Arbeitsorganisation (ob die Arbeit an Zwischenmeisterinnen 
oder an Heimarbeiterinnen vergeben wird), sowie über Lage und Ent- 
wicklungstendenzen des Gewerbes überhaupt. 

Die Arbeit selbst ist in fünf Abschnitte gegliedert: Der erste ent- 
halt die Erklärungen von 18 Fabrikanten und Kaufleuten über die Er- 
stellung der Wäsche in Paris, der zweite Teil enthält 29 Monographien 
von Zwischenmeisterinnen, der dritte enthält die tabellenmälsire Wie- 
dergabe von 510 beantworteten Fragebogen, der vierte behandelt 66 
Monographien und Haushaltungsbudgets, der fünfte Abschnitt endlich 
gibt eine kurze textliche Analyse des Auszugs der Fragebogen, ergänzt 
durch die Ergebnisse der Monographien und Haushaltungsbudgets. 


Die Anlage des zweiten Bandes entspricht der Anlage des ersten 
Dandes, und ist hier die oben darzelegte Gliederung nach den fünf Ab- 
schnitten für jedes Departement wiederholt. 

Die Untersuchung selbst ist mit groter Sorgfalt durchgeführt und 
gibt vor allem eingehende Aufse lusse über die Verchienstie rhältnisse 
der Heimarbeiterinnen, sie gibt auch manchen Einblick, vor allem 
durch die Haushaltunesbudlsets, in die Lebensverhältnisse der Heim- 
arbeiterinnen, wenn auch zuzugzeben ist, dafs die, allem Anschein nach 
ziemlich summarisch aufsenommenen, Jahresbudgets streng methodi- 
schen Anforderungen nicht ganz gerecht werden. Der Untersuchung 
über die französische Wise heherstellung kann, abgesehen etwa von der 
Arbeit Bittmanns über die badische "Hausindustrie, ın Deutschland 
keine Arbeit geuenübergestellt werden, die ihr an Umfang, Vollständig- 
keit, Vielseitigkeit und Gründlichkeit gleichkäme. | 

(Meerwarth.) 


648 Literatur-Agzeiger. 


Trede, Theodor, Bilder aus dem religiösen und sitt- 
lichen Volkslebun Süditaliens. Herausgeg. von E. Trede. 
Gotha 1909. F. A. Perthes. 269 S. 

Der Titel lät auf Größeres und Besseres schließen als der Inhalt 
hält. Trede ergeht sich in ziemlich breiten, nichts Neues bietenden 
Schilderungen zusammenhangsloser, soziologisch, historisch wie öko- 
nomisch unerklärt bleibender und daher nicht plastisch wirkender 
Bilder aus dem religiösen Volksleben — das so ungeheuer in- 
teressante sittliche Volksleben wird nur auf dem Büchertitel berührt 
— des von Norditalien allerdings in mehr als einem Punkte differieren- 
den Süditaliens. Der Autor behandelt die Totenstadt Pompeji (die 
ganz aus dem Rahmen fallt), allerlei Uuberbleibsel des Heidentuns in 
den religiösen Vorstellungen der Suditaliener — San Gennaro, der 
Schutzpatron Neapels, Hausgötter, Feldpötter, Gelübden und Weihe- 
gaben —, ferner den Aberglauben des Malocchio, die privaten kleinen 
Strafsenlotterien (piccolo giuoco genannt), den Wucher, die Camorra, — 
die ihres pohtischen und historischen Gewandes ganz entkleidet wird und 
infolgedessen den Charakter einer Anekdote erhält, — sowie endlich das 
Fischerfest in Santa Lucia. Wir stehen nicht an, das Buch als völlig 
wertlos zu bezeichnen. Mehr noch, ıst es direkt schädlich, dadurch 
nämlich, dat es im mit dem Gegenstand nicht näher vertrauten Leser 
ganz einseitige und also ganz falsche Vorstellungen über süditalien'- 
sches Wesen fund infolsedessen auch über Italien als Kollektivbegrifli 
hervorruft. Ungleich wertvollere Gebiete der süditalienischen Psyche, 
wie z. B. das Familiengefühl mit seiner Innigkeit und seiner patrar- 
chalischen Strenge, sind vom Autor gar nicht in den Kreis seiner Be- 
obachtungen gezogen worden. (Michels. ! 





10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage. 


Brenning, Alfred, Landwirtschaftslehrer, Zuncre Aolonisation. 
(Aus Natur- und Geisteswelt, 261. en B. G. Teubner, Leip- 
zig 1909. 152 S5. M. 1.—, geb. M. ı. 

Das Buch gibt in knappen EN er Bild von dem Stande 
der inneren Kolonisation In Deutsch land. War bei dem beschränk- 
ten Umfange eine erschöpfende technische Darstellung nicht mog- 
lich, so ist doch alles Wesentliche aus dem Gebiet aufgenommen. 
Außer der staatlichen und privaten Kolonisationstätizkeit ist die der 
Kominunalverwaltungen berücksichtigt, auch das Verfahren bei der 
Koloniısation selbst ist behandelt. Das Hauptgewicht ist aber auf die 
volkswirtschaftlichen Fragen der inneren Kolonisationstätigkeit gelegt; 
dadurch erhält das Buch sein besonderes Gepräge. So ist die Land- 
flucht mit ihren Ursachen und Wirkungen ausführlich dargestellt, da 
sie einen der Hauptbeweggründe zur Wiederaufnahme der Kolonisa 
tionstätigkeit nach fast einem Jahrhundert bildete. Eine sehr ein- 
gehende Darstellung findet die Bedeutung der inneren Kolonisation ın 
nationaler, sozialer nel wirtschaftlicher Beziehung. Zu Spezialstudien 
ündet sich eine Uebersicht über die einschlägige Literatur am Schluis 
der Bücher angegeben. 


Kaiserlich statistisches Amt Die Piehhaltung im 
Deutschen Reiche nach der Zählung vom 2. Dezember 1906. 
(Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reiches. Ergänzungs- 
heft zu 1909, L) Berlin 1909. 58 S. 7 Tafeln. 

Nach Zitter ı der durch beschluiS des Bundesrats vom 7. Juli 1892 


Literatur-Anzeiger. 649 


für die periodische Veranstaltung von Viehzählungen erlassenen Be- 
stimmungen sollte die im Jahre 1892 ausgeführte große Viehzählung 
(Muster A) weiterhin jedes zehnte Jahr wiederholt werden; eine kleine 
Viehzählung (Muster B) sollte 1897 stattfinden und ebenfalls alle zehn 
Jahre wiederholt werden. Statt der für ıgo2 fälligen großen Vieh- 
zählung wurde jedoch eine solche bereits am I. Dezember 1900 vor- 
genommen. Anläßlich des am ı. Juli 1904 erfolgten Inkrafttretens der 
Schlachtvieh- und Fleischbeschaustatistik fand am ı. Dezember 1904 
eine außerordentliche Viehzählung statt. Inzwischen wurde der Plan, 
kleine Viehzählungen zu veranstalten, überhaupt fallen gelassen, und 
von den amtlichen deutschen Statistikern beschlossen, alle fünf Jahre, 
statt wie bisher alle zehn Jahre, eine umfassende Viehzählung vorzu- 
nehmen. Eine solche Viehzählung stellt die am 2. Dezember 1907 
vorgenommene dar. Ein Erhebungsmuster der Zählung ist auf Seite 2 
und 3 abgedruckt. Darnach war anzugeben, die Zahl des in der 
Nacht vom ı. zum 2. Dezember 1907 in der Haushaltung vorhandenen 
Viehs (Pferde, Maultiere und Maulesel, Esel, Rindvieh, Schafe, Schweine, 
Ziegen, Federvieh, Bienenstöcke). Ferner war die Zahl aller von der 
amtlichen Beschau befreiten Schlachtungen anzugeben, die in dieser 
Haushaltung in der Zeit vom 1. Dezember 1906 bis 31. November 1907 
vorgenommen wurden. Aus den Ergebnissen der Zählung sei hervor- 
gehoben, daß 4345043 Pferde im Deutschen Reich gezählt wurden, 
das ergibt gegen 1904 eine Zunahme um 77640; Rindvieh wurden im 
ganzen 20630544 Stück gezählt, gegen 1904 + 1298976. Wie bei 
allen vorhergehenden Zählungen weist auch diesmal die Stückzahl der 
Schafe eine Abnahme auf, es wurden 7703710 Schafe gezählt, gegen 
1904 — 203463; Schweine wurden im ganzen 22146532 gezählt, das 
ergibt gegen 1904 eine Zunahme von 3 225 866. Ziegen wurden 3533970 
Stick gezählt, gegen 1904 + 204089. Da Maultiere und Maulesel, 
Esel, Federvieh und Bienenstöcke im Jahr 1904 nicht erhoben wurden, 
so ist hier nur ein Vergleich mit dem Stand am ı. Dezember 1900 
möglich; es ergibt sich, daß die Zahl dieser Viehgattungen sich gegen 
1000 vermehrt hat, die Bienenstöcke, deren 1907:2594690 Stück ge- 
zahlt wurden, haben um 10660 abgenommen; daraus darf jedoch nicht 
auf einen Rückgang der Bienenhaltung geschlossen werden (vergl. die 
Erklärung auf Seite ọ des Bandes). (Meerwarth.) 


Kapp, General-Landschafts-Direktor, /nnere Kolonisation und 
Selbstverwaltung. Denkschrift über die Organisation der in- 
neren Kolonisation in der Provinz Ostpreußen. Königsberg, 1909. 
10.9: 

Geheimrat Kapp, der Direktor der ostpreußischen Landschaft, ist 
der treibende Faktor einer Bewegung, die auf eine vollständige Um- 
gestaltung der bisher für die innere Kolonisation mafigebenden Poli- 
tik hinarbeitet. Anstelle der Zerschlagung von Rittergütern und deren 
Umwandlung in kleinere Stellen, also der Ersetzung des Großgrund- 
besitzes durch Bauernwirtschaften, soll die Festigung des Grofserund- 
besitzes auf dem Wege der Entschuldung und der Sefshaftmachung 
der Landarbeiter durch Schaffung von Arbeiterstellen treten. 

Auf seine Anregung hin wurde im Januar 1908 die Gründung einer 
landwirtsch. Ansiedelungsbank als T'ochteranstalt der Landschaft in 
Vorschlag gebracht, die die Lösung des Landarbeiterproblems in die 
Wege leiten sollte. Die preußische Regierung verhielt sich diesem 
Plane gegenüber ablehnend, woraufhin K. einen neuen Entwurf vor- 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 2. 42 


6 50 Literatur-Anzeiger. 


legte, der eine von der Landschaft losgelöste, auf öffentlich-rechtlicher 
Grundlage zu organisierende Landgesellschaft vorsah, die an die Stelle 
der 1905 vom Staate ins Leben gerufenen privatwirtschaftlich organi- 
sierten ostpreußischen Landgesellschaft treten sollte. Die Regierung 
hielt jedoch nach wie vor daran fest, daß die privatwirtschaftliche 
Form einer staatlich geleiteten G. m. b. H. am besten geeignet sei, 
die Aufgaben der Landarbeitersiedelung zu lösen, demgegenüber sucht 
K. in der vorliegenden Denkschrift die Vorteile der auf Heranziehung 
der Selbstverwaltungskörper (Landschaft, Landwirtschaftskammern, Pro- 
vinzialverband, Kreise) beruhenden öffentlich -rechtlichen Organisation 
darzutun. 

Die Denkschrift ist symptomatisch für das Bestreben des Groß- 
grundbesitzes, die Einwirkung der Zentralgewalt auf diese innere Kolo- 
nisation und alles was damit zusammenhängt, zugunsten der interes- 
sierten Kreise auszuschalten, um darin freie Hand für ihre Interessen- 
politik zu schaffen. 

Geradezu humoristisch berührt es, wenn zu diesem Zwecke das 
Lob der Selbstverwaltung gesungen und auf die Erfolge der Steinschen 
Städteordnung hingewiesen wird: die Konservativen benützen eben 
gelegentlich auch das Rüstzeug der Demokratie, wenn sie dadurch 
ihre Ziele zu fördern glauben. (—é.) 


Kolonisation, Die innere, mit besonderer Berücksichtigung der 
Besiedelung der Moore und der Arbeiteransiedelung auf den 
königl. Domänen. (Sonderabdruck aus den Verhandlungen des 
Kgl. Landes-Oekon.-Kollegiums 1909.) Gebr. Unger, Berlin 1909. 
S. 107—213. 

Der für a preußische Verwaltung maßgebende Grofgrundbesitz 
hat sich bisher gegenüber der inneren Kolonisation ziemlich passiv 
verhalten, da die mit ihr verbundene, zum Teil sehr erhebliche Wert- 
steigerung des Bodens vor allem ihm zu Gute kam. Seit aber die an- 
gesiedelten Bauern begonnen haben, sich von der Führung des Bundes 
der Landwirte zu emanzipieren, hat sich die Stellung des Grofigrund- 
besitzes völlig geändert. Er sieht ın der Schaffung von mittleren und 
kleineren Bauernstellen eine Bedrohung seiner politischen und sozialen 
Vorherrschaft und er hat es durchgesetzt, daß die Regierung 5o Mil- 
lionen der bewilligten Gelder zur Befestigung des Großgrundbesitzes 
verwenden kann, daß in Zukunft die Güter nur zum Teil aufgeteilt, 
zum anderen aber als Restgüter dem Großgrundbesitz verbleiben sollen 
und endlich, daf3 eine planmäßige Schaffung von Arbeiterstellen 
ins Werk gesetzt werden soll, die die Stellung des Großbesitzes festigen 
und die volkswirtschaftlich, politisch und sozial ungünstig wirkende 
Grundbesitzverteilung des Ostens verewigen soll. 

Die hier angezeigten Verhandlungen gestatten einen vollen Ein- 
blick in diese Bestrebungen; charakteristisch ist vor allem die Be- 
handlung, die Max Sering, der für die Wichtigkeit der bäuerlichen 
Besiedelung eine Lanze gebrochen, zuteil geworden ist: er wurde 
von fast allen Rednern als »Feind des Großgrundbesitzes« und als 
» Theoretiker« auf das heftigste und rücksichtsloseste bekämpft. Der- 
selbe Mann, der stets — vor allem gegenüber Brentano und Max 
Weber — die Bedeutung des Grofßgrundbesitzes betont und diesen 
gegen Angriffe in Schutz genommen hat, wird von dessen Vertretern 
desavouiert, sobald seine Bestrebungen sich nicht mehr mit den Klassen- 
und Parteiinteressen des Großßgrundbesitzes decken! (—E.) 





Literatur-Anzeiger. 651 


Meyer, Alfred, Ober-Regierungsrat, Mitgl. d. kgl. Generalkom- 
mission in Frankfurt a. O., Zur Frage der Aufhebung 
der General-Kommissionen. (Sonderabdruck aus dem »Ar- 
chiv für innere Kolonisation«, Bd. I, Heft 3.) Deutsche Landbuch- 
handlung G. m. b. H., Berlin 1909. 28 S. M. 1.—. 

Der Verfasser spricht sich in bestimmter Weise gegen die ge- 
plante Aufhebung der Preußischen General-Kommissionen aus. Die 
General. Kommissionen hätten von ihrer Begründung an bis jetzt noch 
stets allen an sie gestellten Landeskultur-Aufgaben voll genügt. Dies 
gelte insbesondere auch für das vielbesprochene Gebiet der inneren 
Kolonisation im Wege der Rentengutsbildung, auf dem die G.-Kom- 
missionen Vorbildliches und Bleibendes geleistet hätten. Die Gegner- 
schaft mancher agrarischer Kreise gelte auch wohl weniger der Be- 
hörde als vielmehr der Sache, denn die innere Kolonisation sei in 
weiten Kreisen des Großgrundbesitzes wenig populär, weil ihr Wert 
und ihre Bedeutung dort nicht genügend erkannt und gewürdigt werde. 

Mit ähnlichen Widerständen habe schon Friedrich der Große zu 
kämpfen gehabt und sie hätten sich auch bei der Bauernbefreiung und 
anderen Anlässen bemerkbar gemacht. 

Die Uebertragung der Aufgaben der General-Kommissionen auf 
die Regierungen würde als Rückschritt und als ein schwerer Fehler zu 
betrachten sein. 

Die Schrift enthält auch eine gedrängte Darstellung der General- 
Kommissionen und ihres Verfahrens. 


Pagenkopf, F, Geh. Regierungsrat, Die innere Kolonisation, 
thr Zielundihrgegenwärtiger Stand. Paul Parey, Ber- 
lin 1909. 27 S. M. —.60. 

Eine kurze, populär gehaltene Darstellung der inneren Kolonisation 
mit besonderer Berücksichtigung der Rentengutsbildung in Pommern. 

Als Aufgabe der i. K. wird bezeichnet: Schaffung kleinbäuerlicher 
Stellen, Verdichtung der Bevölkerung, Sefßhaftmachung der Land- 
arbeiter. 

Die Schrift beschränkt sich auf einen kurzen Abrif der tatsäch- 

lichen bisherigen Leistungen, ohne auf die Kontroversen einzugehen, 

die heute die i. K. zu einem der wichtigsten volkswirtsch. Probleme 
machen. (—é.) 

Vanselow, Dr. Karl, Kgl. bayr. Forstamtsassessor, Die ökono- 
mische Entwicklung der bayerischen Spessartstaats- 
waldungen 18 14--1905. A. Deichert (Georg Böhme), Leip- 
zig 1909. X, 224 S. mit einer Karte und 3 Kurventafeln. M. 7.—. 

Die Schrift behandelt das fest umgrenzte Waldwirtschaftsgebiet 
der bayr. Spessartstaatswaldungen in seinem ökonomischen Werdegang 
seit dem Uebergang an die Krone Bayern im Jahre 1814, eine Unter- 
suchung, wie sie auf einen so langen Zeitraum zurück bisher in der 
Literatur fehlte wegen der Schwierigkeit, einmal ein geeignetes Objekt 
überhaupt zu finden und dann das Grundlagematerial zu suchen und 
zu verarbeiten. 

Zunächst werden als Hintergrund für die spezielle Studie die Ge- 
schichte und die allgemein volkswirtschaftlichen Verhältnisse des Spes- 
sarts dargestellt, hierauf die Einnahmen und Ausgaben aus den Staats- 
waldungen auf Grund eingehender, durchweg amtlichen Akten ent- 
nommener Statistik besprochen, die Bestimmungsgründe ihrer Grofe 
wird analysiert, die Schwenkungen erläutert. Als wichtigste Einnahme- 


42* 


6 52 Literatur-Anzeiger. 


quelle tritt naturgemäß die Holznutzung entgegen, die von der Größe 
der dem Walde entnommenen Holzmassen und dem Stand der Holz- 
preise bedingt ist. Erstere stieg von 1,94 fm. für das Jahr und Hek- 
tar im Jahre 1821/22 auf 4,09 fm. im Jahre ı905, die Holzpreise 
wuchsen von 4,82 M. für das Durchschnittsfestmeter Gesamtholzmasse 
im Jahre 1821/22 auf 12,14 M. im Jahre 1905. Weitaus größer ist die 
Preissteigerung für das Durchschnittsfestmeter Nutzholz, während der 
Brennholzpreis nur innerhalb relativ enger Grenzen schwankt. Diesem 
Einnahmefaktor gegenüber verschwinden die Einnahmen aus sog. Forst- 
nebennutzungen, aus den ärarialischen Holzhöfen, aus den Wert- und 
Schadenersätzen für Forstfrevel, die eine sehr stark fallende Tendenz 
zeigen. Die Ausgaben zerfallen in die Verwaltungs- und Betriebskosten, 
welche letztere wieder nach Holzfabrikations-, Forstkultur-, Wegbau- 
kosten und sonstige Ausgaben ausgeschieden werden. 


11. Gewerbliche Technik und Gewerbepolitik. 


Alüller, Geh. Ober-Reg.-Rat Gustav, Die chemische Indu- 
strie. (B. G. Teubners Handbücher für Handel und Gewerbe, 
herausgegeben von v. d. Borght, Schumann und Stegemann.) B. G. 
Teubner, Leipzig 1909. 488 S. M. 11.20. 

Der Verf. verfolgt das Ziel, dem Kaufmann ein Handbuch für 
die wirtschaftlichen und technischen Fragen der chemischen Industrie, 
dem Chemiker einen Leitfaden durch das wirtschaftliche Leben seiner 
Industrie zu geben. Das Buch stellt eine Ergänzung der in der gleichen 
Sammlung erschienenen »Chemischen Technologies von Heusler und des 
»Lehrbuches der Chemie« von Partheil nach der wirtschaftlichen Seite 
hin dar. Der Inhalt ist dem Verständnis des Nichtchemikers ange- 
paßt, rein-theoretische Erörterungen sind vermieden. Das Werk zer- 
fällt in einen allgemeinen und einen speziellen Teil. Im allgemeinen 
Teil wird ein Ueberblick über die wissenschaftliche und wirtschaftliche 
Entwickelung der chemischen Industrie gegeben und sodann die ein- 
schlägige wirtschaftliche Gesetzgebung erörtert. Im zweiten Teile 
behandelt der Verf. der Reihe nach alle einzelnen Industriezweige 
unter besonderer Hervorhebung folgender Punkte: Rohstoffbezug, 
Kartelle, Außenhandel, Zölle, Preise der Rohstoffe und fertigen Pro- 
dukte, Anzahl der Betriebe und der beschäftigten Arbeiter, Arbeiter- 
schutz etc. Alles in allem muß das Müllersche Werk als eine wert- 
volle Bereicherung der technisch - ökonomischen Literatur angesehen 
werden. Ohne sich in Einzelheiten allzusehr zu verlieren, gibt es 
einen umfassenden Ueberblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse 
einer der bedeutendsten deutschen Industrie. (M.) 
Royaume de Belgique Ministère de industrie et du 

travail. Office du travail. Enquête sur la pêche maritime en Bel- 
gique. Premiere partie. Etude économique de la pêche maritime par 
Charles de Zuttere, docteur en sciences administratives, chef de 
bureauä l'administration provinciale de la Flandre occidentale. Office 
de publicité. J. Lelegue et Cie. Société belge de librairie. Bru- 
xelles 1909. XVI, 634 S. 

Infolge der kriegerischen Wirren war die im Mittelalter in so hoher 
Blüte stehende flämische Seefischerei um die Wende des vorigen Jahr- 
hunderts zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken. Nach Herstellung 
der nationalen Selbständigkeit erlebte sie dank der Prämienpolitik der 


Literatur-Anzeiger. 653 


belgischen Regierung vorübergehend eine kurze Blüte. Ihr Niedergang 
begann, als im Jahre 1865 die Fischereiprämien in Fortfall kamen. 
Seither ist die belgische Seefischerei das Stiefkind der belgischen Re- 
gierung geblieben. Die Heringsfischerei ist von der staatlich subven- 
tionierten ausländischen Konkurrenz vollständig vernichtet worden, 
die Kabeljaufscherei zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken. An dem 
Ende der oer Jahre mit der Verwendung der Dampfschiffe einsetzen- 
den Aufschwung der Hochseefischerei ist Belgien nicht ım gleichen 
Mate beteiligt gewesen wie die Nachbarstaaten. Die belgische Fisch- 
dampferflotte ist klein geblieben und vermag nicht den Inlandsbedarf 
an frischen Fischen zu decken. Die Bemannung der Schiffe macht 
wegen Mangel an geeignetem Personale Schwierigkeiten, da Arbeiter- 
schutz und soziale Fürsorge in der Seefischerei noch schr wenig aus- 
gebildet sind. Der Berichterstatter hält ein energisches Eingreifen 
des Staates für dringend geboten, zumal eine blühende Seefischerei 
die beste Vorschule für die im Entstehen begriffene belgische Kriegs- 
marine Ist. Die mit Bildern und Plänen reichlich ausgestattete Denk- 
schrift wird mit der Schilderung des physikalischen, demographischen, 
ökonomischen und sozialen Milieus der Seefischerei eingeleitet. So- 
dann folgt eine kurze Geschichte der flandrischen Seefischerei und der 
sie berührenden Wirtschafts- und Polizeigesetzgebung. In den folgen- 
den Kapiteln wird die Technik einzelner Zweige der Seefischerei, 
insbesondere des Herings- und Kabeljaufanges, der kleinen- und 
Hochseefischerei eingehend behandelt und die Stellung der Unter- 
nehmer, Angestellten” und Arbeiter sowie die Kapitalinvestierung und 
Kapitalbeschaffung untersucht. Den mit der Fischerei im engen Zu- 
sammenhang stehenden Industrien ist gleichfalls ein Kapitel gewidmet. 
Ferner wird die Verwertung der Fischereiprodukte und die Organi- 
sation des Marktes ausführlich geschildert. Das Schlulkapitel bringt 
einen lehrreichen Vergleich der belgischen Fischereitlotte mit den- 
jenigen der übrigen Nordseeuferstaaten. (M.) 


Schaefer, Dr. Franz, Die wirtschaftliche Bedeutung 
der technischen Entwicklung in der Papierfabri- 
kation. (Technische volkswirtschaftl. Monographien Band IX.) Dr. 
W. Klinkhardt, Leipzig 1909. 284 S. M. 7.—, geb. M. 8.—. 

Der bei dieser Arbeit imn Vordergrund stehende Gesichtspunkt 
liegt in der Entwicklungsmöglichkeit, "welche der Papierfabrikation 
durch die Erschließung des Holzes als Rohstoff geboten wurde. Es 
ist daher auf die Bereitung des zur Papierherstellung benötigten 
Halbstoffes aus Holz in ausgedehnterem Mafse Rücksicht genommen, 
da die Entwicklungsmomente dieser Hilfsindustrien sowohl auf die 
Produktionsfaktoren als auch auf die Marktverhältnisse einen direkten 
bestimmenden Einfluß ausübten. Es wird daher nach einer im ersten 
Kapitel erfolgten Gegenüberstellung der alten handwerksmäfligen und 
der modernen Technik, im zweiten Kapitel die Beschaffung der 
Hadern in einem ersten Abschnitte besprochen, während ein zweiter 
Abschnitt in breiteren Ausführungen die Entwicklung der Holzschleiferei 
und der Cellulosefabrikation — letztere etwas skizzenartig, — und ihre 
Einflüsse zur Darlegung bringt. Das dritte Kapitel beschäftigt sich 
dann mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung der Papier- 
fabrikation. In seinem ersten Abschnitt werden in groen Zügen die 
Entwicklung der Papierfabrikation von Ende des 18. Jahrh. bis zur 
Einführung des Holzschlifts« und im zweiten Abschnitt sDie Entwick- 


654 Literatur-Anzeiger. 


lung der Papierfabrikation nach der Entfaltung der Holzschleiferei 
und nach der Einführung der Cellulose« geschildert. Der dritte Ab- 
schnitt enthält in kurzen — eigentlich etwas knapp gehaltenen — 
Ausführungen Wesentliches über die Arbeiterverhältnisse. 

Sowohl umfangreiches Material, als auch Beobachtungen an Ort 
und Stelle liegen dem ganzen Buche, das in der Einleitung nur als 
Skizze bezeichnet wird, zugrunde. 


Schmid, Dr. M., Mannheim, Der süddeutsche Holzhandei. 
Volkswirtschaftliche Monographie. Inaugural - Dissertation zur Er- 
langung der Doktorwürde. J. Bensheimer, Mannheim und Leipzig 
1909. 166 S. M. 3.50. 

Die Schrift gibt, ausgehend von den Produktionsverhältnissen, ein 
Bild der gesamten Struktur des Holzhandels. Einkauf, Absatz und 
Transport des Holzes mit allen daraus sich ergebenden Problemen, 
wie das der Einkaufsvereinigung und Submissionsvereinbarung, Kartel- 
lierung des Handels, die Möglichkeit einer Ertragserhöhung der Wald- 
wirtschaft u. s. w., gelangen zur Behandlung. Wenig erquickliche Ver- 
hältnisse, die Frucht eines ungehemmt tobenden Konkurrenzkampfes, 
werden in den Abschnitten über Abnehmer, Zahlungsweise und Preis- 
entwicklung dargestellt. Bei der Besprechung des Transportwesens 
(Trift, Flößserei, Eisenbahn- und Schiffstransport) erfahren naturgemäß 
die Stellung Mannheims und die derselben durch Oberrhein- und 
Mainregulierung erwachsenden Gefahren eine eingehende Schilderung. 
Den Schluß bildet eine Untersuchung der Wirkung der drohenden 
Schiffahrtsabgaben auf den süddeutschen Holzhandel. 


Thürkauf, Dr. Emil, Verlag und Heimarbeitin der Basler 
Seidenbandindustrie. (Heft I der Basler Volkswirtschaftlichen 
Arbeiten, hersg. und eingeleitet v. Prof. Dr. St. Bauer). Stuttgart 
1909, W. Kohlhammer. XX, 275 S. mit einer Karte. M. 6.40. 

Auf Grund der Akten schildert der Verfasser die zwei großen 
Revolutionen der Seidenbandindustrie. 

ı. den Kampf mit dem Kunststuhl in der zweiten Hälfte des 
XVII. Jahrhunderts, der mit dem Schutze des Kunststuhles durch die 
Obrigkeit endete, welch letztere eine Fabrikkommission (1736) errich- 
tete, die die Lohntarife und die Ellenmaßtabellen aufzusetzen und 
über deren Einhaltung zu wachen hatte. 

2. die Einführung des elektrischen Antriebes in dem Basler 
Bandheimarbeitsgebiete seit dem Jahre 1908 und die genossenschaft- 
liche Organisation für elektrische Kraftabgabe. 

Die Bandindustrie der Konkurrenzländer sowie die Bandweber- 
verbände der Heimindustrie werden in besondern Kapiteln behandelt. — 

Eine Enquete über Stuhlsysteme, Arbeitszeit, Verdienste, Grund- 
und Vichbesitz von 377 Heimarbeitern ist in einem Anhange II in 
Tabellen angegeben; eine erste Statistik gibt die Stunden und Tages- 
verdienste der Basler und der Konkurrenzindustrie wieder. 

Dem Werke ist eine wertvolle Karte der Standorte der Heimarbeit 
der Basler Seidenbandindustrie im Jahre 1908 beigeheftet, auf der auch 
die Stromverteilungsleitungen angegeben sind. 

Meinberg, K, P. Schulze und B. Brie. Unsere Kleidung 
und Wäsche in Herstellung und Handel. (Wissenschatt 
und Bildung, Bd. 24). Leipzig 1909, Quelle und Meyer. 136 S., 
M. 1.—, geb. 1.25. 

Eine Sammlung von Aufsätzen, die in klarer, übersichtlicher und 


Literatur-Anzeiger. 655 


populärer Weise die im Titel genannten Gebiete behandeln. 

Inhalt: Die Rohstoffe der Textilwaren, Textilwaren-Fabrikation 
und Handel, die Konfektion von Dr. K. Weinberg, Redakteur des 
»Confectionair«;, Seidenfabrikation und Seidenhandel von Professor 
Paul Schulze, Konservator der Kgl. Gewerbesammlung in 
Krefeld; Wäschefabrikation und Wäschehandel von Direktor Bruno 
Brie, Berlin; Modeartikel von K. Weinberg. (—é.) 





12. Kartellwesen, Unternehmerorganisation, 


— 


13. Gewerbl. Arbeiterfrage, Arbeitsmarkt. 


Lazard, Max, Le chômage etla profession. Contribution 
à l'étude statistique du chômage et de son coefficient professionnel. 
Felix Alcan, Paris 1909. 379 S. fr. 7.50. 

Der Verf. geht nicht auf die verschiedenen Mittel zur Bekämpfung 
der Arbeitslosigkeit ein, sondern betrachtet es als seine Aufgabe, mit 
Hilfe der Arbeitslosenstatistik die Verbreitung der Arbeitslosigkeit der 
gclernten Arbeiter in den einzelnen Gewerben zu untersuchen und die 
Beziehungen zwischen Beruf und Arbeitslosigkeit, den sogenannten 
Berufkoeffizienten der Arbeitslosigkeit, zu bestimmen. 

Nachdem im einleitenden Kapitel der Gegenstand der Untersuchung 
genau abgegrenzt ist, werden die einzelnen statistischen Publikationen 
über Arbeitslosigkeit auf ihre Brauchbarkeit kin untersucht. Auf Grund 
eines eingehenden Vergleiches der französischen und deutschen Volks- 
resp. Gewerbezählungen kommt der Verf. zu dem Resultate, daß die 
relative Gröfe der Arbeitslosigkeit innerhalb jedes einzelnen Gewerbes 
nahezu konstant ist, und daß also auch die auf die Arbeitslosigkeit 
einwirkenden beruflichen Einflüsse ziemlich unveränderlich sind. Nach- 
dem die Unveränderlichkeit der Berufskoeffizienten der Arbeitslosig- 
keit festgestellt ist, werden Ursache ihrer Verschiedenheit näher unter- 
sucht. Die umfangreichen synoptischen Tabellen werden durch 6 gröfiere 
graphische Darstellungen im Anhange ergänzt. (M.) 


Statistisches Amt der Stadt Mannheim Die Arbeitslo- 
senzählung vom 24. Januar 1909. (Beiträge zur Statistik 
der Stadt Mannheim. Nr. 20.) 12 S. 

Die Zählung wurde mit Hilfe der Gewerkschaften von Haus zu 
Haus vorgenommen. Insgesamt wurden dem Statistischen Amt 1537 
ausgefüllte Zählkarten eingeliefert, davon wurden 28 ausgeschieden. 
Die Zahl der ermittelten arbeitslosen Arbeiterinnen betrug 24. Ueber 
diese offenbar unvollständige Erfassung der weiblichen Arbeitslosen 
sagt der Bericht: »Das Interesse der Zähler ist vorwiegend auf die 
Ermittelung der männlichen Arbeitslosen gerichtet; trotz der gegen- 
teiligen Instruktion wird darum nach weiblichen Arbeitslosen häufig 
nicht ausdrücklich gefragt. Den Arbeiterinnen ihrerseits fehlt aber der 
Korpsgeist; sie betrachten ihre gewerbliche Tätigkeit nicht in dem 
Male als Lebensberuf, wie der Mann, es geht vielen von ihnen darum 
auch, wenn sie gelegentlich außer Arbeit sind, das spezifische Gefühl 
ab, zu den Arbeitslosen als einer besonderen Kategorie von Menschen 
zu gehören.<e Von den Arbeitslosen waren 48,8%, ledig, 47,8% ver- 
heiratet, verwitwet, geschieden und getrennt 3,4%. Die Auszählung 
nach den Ursachen der Arbeitslosigkeit lieferte, wie auch in andern 
Städten, keine irgendwie nennenswerten Ergebnisse. Die Auszählung 
der Arbeitslosen nach dem zuletzt ausgeübten Beruf ergab, dafs vor 


656 Literatur-Anzeiger. 


allem die ungelernte Arbeit und solche Arbeit, die mit der Bautätig- 

keit in engem Zusammenhang steht, von der Arbeitslosigkeit ergriffen 

wurde. (Meerwarth.) 

Statistisches Amt der Stadt Kiel. Die Arbeitslosen- 
zählungin der Stadt Kielam 13. Dezember 1908. (Mit- 
teilungen des Statistischen Amts der Stadt Kiel. Nr. ıı.) Kiel 
1909. 16 S. 

Die Arbeitslosenzählung wurde durch Nachfrage von Haus zu Haus 
mit Hilfe der Gewerkschaften, welche die Zähler stellten, durchgeführt. 
Der Fragebogen, welchen die Zähler auf Grund der ihnen gemachten 
Angaben selbst ausfüllten, frug vor allem nach Name, Alter, Geburts- 
ort, Familienstand, Stellung im Haushalt, Beruf bzw. Art der letzten 
Beschäftigung, nach dem letzten Arbeitgeber des Arbeitslosen, Ursache 
der Arbeitslosigkeit, Krankenkasse, der der Arbeitslose zuletzt ange- 
hörte, ob Rentenempfänger, bei Invaliden Art der Beschränkung der 
Erwerbsfähigkeit. Der Bearbeitung unterlagen 1960 Fragebogen; von 
diesen bezogen sich 1842 also 94 °/o auf männliche und 118 also 6°, 
auf weibliche Arbeitslose. Auf Grund verschiedener Anzeichen ist an- 
zunehmen, daß auch in Kiel wie in anderen Städten die Aufnahme 
von weiblichen Arbeitslosen unvollständig ist. Auf die einzelnen Er- 
gebnisse der Zählung soll hier nicht eingegangen werden; es sei nur 
hervorgehoben, daß 50o % der Arbeitslosen verheiratet, 45 % ledig und 
4% verheiratet gewesen waren. Von 1775 arbeitslosen Arbeitern ge- 
hörten 42 % früher dem Baugewerbe an. (Meerwarth.) 


14. Arbeiterschutz. 


Balkay, Dr. Bela von, Ein neues Berggesel: für Un- 
garn. Halm und Goldmann, Wien und Leipzig 1909. 293 S. M. 6.50. 


Eine Uebersetzung und Erläuterung des neuesten Referentenent- 
wurfes, mit einer rechtsgeschichtlichen Einleitung über die Entwicklung 
des Bergrechtes in Ungarn und eingehenden Schilderung der seit einem 
Jahrhundert andauernden Reformbestrebungen. — Sowohl dieser Teil 
des Buches, als auch die, in den Erläuterungen des Entwurfes geschil- 
derten rechtlichen und wirtschaftlichen Zustände des Bergbaus in Un- 
garn sind in der ausländischen Literatur bisher wenig bekannt und 
dürften nicht nur für Theoretiker manche Anregung bieten. — Jedem 
der zehn Titel des Entwurfes schickt der Verfasser eine Einleitung 
voran, welche die Grundlagen des Entwurfes bildenden Prinzipien dar- 
legt und die Bestimmungen desselben dem bestehenden Recht gecen- 
überstellt. Da über die Mineralkohle im streng genommenen Ungarn 
der Grundeigentümer verfügt und der Entwurf die Bergbaufreiheit vn- 
beschadet dieses Rechtes auch auf dıe Kohle auszudehnen versucht, 
dürfte dieser Versuch an sich allgemeines Interesse erwecken. Der 
Entwurf selbst enthält sehr viel völlig neue und originelle Bestimmungen 
und Institutionen, welche allgemeine Beachtung verdienen. 


Aves, Ernest, Report to the secretary of state for the home de- 
partment on Ze wages boardsandindustrialconcilia- 
tron and arbitration courts of Australia and New Zealand. 
London 1908. 226 S. 

Mr. Aves war vom Staatssekretär beauftragt worden, eine Unter- 
suchung anzustellen ı. über die Systeme der Lohnämter, die in einigen 
australischen Kolonien eingerichtet worden sind, ihre Arbeit, das Maß 


Literatur-Anzeiger. 657 


des Erfolgs mit besonderer Berücksichtigung, ob sie dem Schwitzsy- 
stem vorgebeugt haben, und endlich die Bedingungen, die einen Er- 
folg ermöglicht haben; 2. über die Systeme des zwangsweisen Schieds- 
verfahrens bei gewerblichen Streitigkeiten, die in Australien und Neu- 
Seeland eingerichtet worden sind, ihre Arbeit, ihren Erfolg und die 
Bedingungen, unter denen ein Erfolg möglich war; 3. über die Wirk- 
samkeit der gesetzgeberischen Mafsnahmen zur Regulierung der Be- 
schäftigungsdauer in Kaufläden, Maßnahmen, die in Australien und 
Neu-Seeland in Kraft sind. Mr. Aves hat sich seines Auftrags durch 
diesen Bericht an den Staatssekretär für das Home Department ent- 
ledigt. Es sei hier auf seine Ausführungen über die Lohnämter in 
Viktoria und das gewerbliche Schieds- und Einigungswesen in Neu- 
Seeland eingegangen. In Viktoria sind z. Z. 49 besondere Aeniter 
eingerichtet, sie bestehen aus Vertretern von Arbeitgebern und Ar- 
beitnehmern, die auf drei Jahre gewählt sind und die Fragen, welche 
den Lohn, Ueberstunden, Arbeitszeit betreffen, entscheiden. Hinsicht- 
lich der Furcht, daß der von den Aemtern festgesetzte Minimallohn 
einen »Standardlohn« in dem betreffenden Gewerbe würde, äußert sich 
Aves dahin, daß eine absolute Gleichförmigkeit der Lohnrate in irgend 
einer Beschäftigung ganz zu den Ausnahmen gehöre. Aves gibt in 
seinem Bericht die beantworteten Fragebogen wieder, die er an eine 
große Anzahl Arbeitgeber und Arbeitnehmer sandte; aus ihnen geht 
hervor, daß ein weitverbreitetes Gefühl besteht, daß sich unter den 
Lohnämtern die allgemeine Lage verbessert habe; keinen nennenswer- 
ten Einfluß hatten jedoch die Lohnämter auf die Qualität oder den 
Preis des Produktes sowie auf die Regelmäßigkeit und Sicherheit der 
Beschäftigung. Ferner besteht eine weit verbreitete Ansicht dahin 
gehend, dafs die Lohnämter bei der Abschaffung oder Linderung der 
Mifistäinde des Sweating Systems mitgewirkt haben. Nach seiner An- 
sicht ıst jedoch die Erfahrung Viktorias, so schätzenswert und interes- 
sant sie ist, doch nicht schlüssig, da sie zu kurz ist und ausschließlich 
zu einer Zeit des Aufschwungs der Gewerbe gewonnen wurde. In Neu- 
Seeland sollen registrierte Gesellschaften, die aus zwei oder mehr Ar- 
beitgebern oder sieben oder mehr Arbeitnehmern bestehen, einen Streit, 
der sich auf gewerbliche Angelegenheiten erstreckt, vor ein Einigungs- 
amt bringen. Diese Aemter sind zusammengesetzt aus einer gleichen 
Anzahl Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die aus der Industrie genom- 
men sind, in der der Streit entstanden ist. Die Mitglieder wählen ihrer- 
seits einen außerhalb ihres Kreises stehenden Vorsitzenden; wenn sie zu 
keiner Uebereinstimmung gelangen, so bestimmt die Regierung den 
Vorsitzenden. Das Einigungsamt soll, nachdem die Beteiligten ver- 
nommen worden sind, eine Empfehlung abgeben, die, sofern sie von 
den Parteien angenommon wird, Gesetzeskraft hat. Erhebt sich gegen 
die Empfehlungen ein Monat lang kein Widerspruch, so werden sie 
Gesetz, werden sie verworfen, so wird der Streit vor den Schiedsge- 
richtshof gebracht. Die Entscheidungen dieses Hofs sind bindend, 
eine Berufung dagegen ist nicht möglich. Nach dem Berichterstatter 
ist es unmöglich, schon jetzt endgültige Schlüsse auf die Wirksamkeit 
des Gesetzes zu ziehen. In einem umfangreichen (S. 126 bis S. 218) 
Anhang werden die einschlägigen Gesetze. ferner bemerkenswerte Ent- 
scheidungen der besprochenen Institutionen, Angaben über Löhne und 
Preise, ferner eine große Anzahl Antworten auf versandte Fragebogen 
über Bedeutung und Wirkung der Lohnämter und des Finigzungs- und 
Schiedswesens behandelt. (Neerwarth.) 


658 Literatur-Anzeiger. 


Fahresberichte der württembergischen Gewerbeauf- 
sichtsbeamten für 1908. H. Lindemann, Stuttgart 1909. IV, 
244 S. M. 2.—. 

Diese im Juni ds. J. erschienenen Jahresberichte bringen in der seit 
einigen Jahren eingeführten, die Berichte der Aufsichtsbezirke bei den 
einzelnen Abschnitten zusammenfassenden Darstellung zunächst eine 
Uebersicht über die Revisionstätigkeit, aus der hervorgeht, daß von 
den Fabriken und diesen nach § 154 Abs. 2—4 der Gew.O. gleichge- 

° stellten Anlagen des Landes 96,3 %, und daneben von den sogenannten 

Verordnungsbetrieben, für welche nach § ı2oe der Gew.O. besondere 
Arbeiterschutzvorschriften erlassen sind (Bäckereien, Wirtschaften, Stein- 
brüche etc.), 68,4 %, im Durchschnitt 87,9% sämtlicher revisionspflich- 
tiger Betriebe revidiert worden sind. Mit diesem Revisionsergehnis 
steht die württ. Gewerbeinspektion nach relativer Zahl und Häufg- 
keit der Revisionen an der Spitze der Gewerbeinspektionen des Reichs. 
Die übrigen Abschnitte schließen sich an die vorgeschriebene Dispo- 
sition der Berichte an, mit bemerkenswerten Darlegungen insbesondere 
über das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitern, über Kinder- 
arbeit und Kinderschutz, über Frauenarbeit, Lohnzahlung, die Organi- 
sation und Lohnvertrüge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Betricbs 
unfälle, gesundheitsschädliche Einflüsse und deren Vermeidung, Woh- 
nungsverhältnisse und Wohlfahrtseinrichtungen. 








15. Versicherungswesen (bes. Arbeiterversicherung). 


Geschäftsbericht der Stadtkölnischen Versicherungs 
kasse gegen Arbeitslosigkeit im Winter für die Betriebszeit 
vom r. April 1903 bis 31. März 1909. 8 S. 

Aus dem Bericht geht hervor, daß das Vermögen der Kasse am 

31. März 190g einen Bestand von 124. 044,92 M. aufwies, gegenüber einem 

Bestand von 136539,93 M. am ı. April 1908. Dieser Rückgang der 

Mittel erklärt sich durch die großen Leistungen, welche die Kasse 

durch Zuweisung von Arbeit und Tagegelder im verflossenen Winter 

zu machen hatte. Im einzelnen ergibt der Bericht, daß im Versiche 
rungsjahr 08 auf og mit 1957 Personen und zwar mit 522 ungelernten 
und mit 1435 gelernten Arbeitern Versicherungsverträge abgeschlossen 
wurden. Seitens der Versicherten gingen im ganzen Wochenbeiträge 
in Höhe von 26 439,15 M. ein, d. s. 42,7% der ausgezahlten Tagegelder. 

Von den Bezugsberechtigten 1787 Versicherten meldeten sich 1481 

also 82,9% als arbeitslos. An Tagegeldern wurden im ganzen gezahlt 

61934 M., davon entfielen auf 383 ungelernte Arbeiter ı6 119 M., auf 

294 Maurer und Plattenleger 11 341,50 M., auf 163 Verputzer und Fuger 

z007 M., auf 161r Stuckateure und Fassadenputzer 7476 M. auf 29 

Steinhauer, Zementierer und Asphaltierer ı 107,50 M., auf 97 Schreiner 

und Zimmerer 4205 M., auf 177 Maler und Anstreicher 8383 M., auf 

sı Tapezierer und Polsterer 2535,50 M., auf 47 Pflasterer und Stammer 

2378,50 M. und auf die übrigen 31 gelernten Arbeiter 1381 M. Außer- 

dem gibt der Bericht Auskunft über die Beschränkung der Bezugs- 

dauer, sowie Familienstand und Beruf der Versicherten. 
(Meerwarth.) 

Großherzsogliches Badisches Ministerium des Innern. 
Dinkschriftüber die Arbeitslosenvwersicherung. Karls- 
ruhe 1909, 89 S. 

Die vom Badischen Ministerium des Innern vorgelegte Denkschrift 


Literatur-Anzeiger. 659 


über die Arbeitslosenversicherung gibt in ihrem Hauptteil in kurzer 
und prägnanter Darstellung die Einrichtungen wieder, die zur Siche- 
rung der Arbeiter gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit in Industrie- 
ländern Europas geschaffen worden sind; auf Grund der mit den ein- 
zelnen Einrichtungen gemachten Erfahrungen kommt die Denkschrift 
zu einer Reihe von Leitsätzen, die für die Inangriffnahme der Arbeits- 
losenversicherung in Deutschland in Betracht kommen. Arbeitslosig- 
keit liegt nach der Denkschrift dann vor, wenn ein arbeitswilliger und 
arbeitsfähiger Arbeitnehmer seine Beschäftigung verloren, eine andere 
angemessene Beschäftigung noch nicht gefunden hat und zur Zeit nicht 
finden kann. Als Einrichtungen zur Sicherung der Arbeiter gegen die 
Folgen unfreiwilliger Arbeitslosigkeit kommen nach dem Bearbeiter 
der Denkschrift in Betracht: ı. Fabrik-, Aushilfs- und Versicherungs- 
kassen, also Einrichtungen, die von Seiten der Arbeitgeber getroffen 
worden sind. 2. Die Selbsthilfe der Arbeiterfachverbände. 3. Die 
Kassen für fakultative Arbeitslosenversicherung, wie sie in Bern, Bolog- 
na, Köln, Basel, Venedig, Genf und Leipzig geschaffen wurden. 4. Das 
gemischte Zuschufisystem in Anlehnung an Arbeiterverbände und 
Sparkasscneinrichtungen, also das sogenannte Genter System, wie es in 
Belgien, Dänemark, Frankreich, Holland, Luxemburg, Norwegen, Schweiz 
(Hilfsfonds der Stickereiindustrie im Kanton St. Gallen), Italien (Societa 
Umanitaria) und in Deutschland (Straßburg i. E. Erlangen, München 
in Vorbereitung, ebenso Mühlhausen i. E. in Vorbereitung) angewandt 
wird. 5. Die Schweizerischen Versuche einer obligatorischen Arbeits- 
losenversicherung. Eingehend beschreibt die Denkschrift im besonderen 
das Genter System, das sich für organisierte Arbeiter und das Kölner 
System, das sich für nicht organisierte Arbeiter bewährt hat. In den 
Leitsätzen wird dann auch empfohlen, diese beiden sich ergänzenden 
Systeme nebeneinander in Anwendung zu bringen (Leitsatz 5). Wenn 
die nichtorganisierten Arbeiter von der freiwilligen Versicherung nicht 
in dem Umfang, welcher im öffentlichen Interesse wünschenswert ist, 
Gebrauch machen, wird ein Gesetz zu erwägen sein, das die Gemein- 
den befugt, auf Grund eines Ortsstatuts obligatorischer Arbeitslosen- 
versicherung der orteingesessenen Arbeiter einzuführen und hierfür 
Beiträge zu erheben (Leitsatz 6). Eine Regelung auf dem Gebiet der 
Arbeitslosenversicherung selbst kann, solange nicht von Reichswegen 
eine Regelung stattfindet, nur durch größere Kommunalverbände vor- 
genommen werden (Leitsatz ı). Endlich hält die Denkschrift eine 
möglichst enge Verbindung der Arbeitslosenversicherung mit dem Ar- 
beitsnachweis für notwendig. (Meerwarth.) 


Stier-Somlo, Prof. Dr. jur. in Bonn. Rechtsprazxis der Aran- 
kenwversicherung, Band I. Entscheidungen aus dem Jahre 1908, 
Dr. Eduard Schnapper, Frankfurt a. M. 1909. 171 S. M. 2.50. 

Der Verf., Herausgeber des Zentralblatts der Reichsversicherung, 
hat sich der mühevollen Aufgabe unterzogen, unter Stichworten, deren 
Auswahl umfassende Sachkunde voraussetzt, die Entscheidungen zur Kran- 
kenversicherung, soweit sie im Jahre 1908 veröffentlicht worden sind, 
herauszugeben. Bei der großen Zersplitterung des Rechtsmittelwesens 
waren nicht blo die Entscheidungen der höchsten Gerichte, sondern 
auch die der mittleren und der unteren, nicht minder die der Aufsichts- 
behörden, zu berücksichtigen. Eine besondere Eigenart der Sammlung 
zeigt sich darin, dall der am 2. April 1909 publizierte Entwurf einer 
Reichsversicherungsordnung bereits insofern berücksichtigt worden ist, 


660 | Literatur-Anzeiger. 


als die entsprechenden Paragraphen den Entscheidungen beigefügt 
worden sind. So steht auch schon dieser Band unter dem Zeichen 
des neuen umfassenden Gesetzbuches, das für Deutschland eine Kodi- 
fizierung der Sozialversicherung bringen soll. 


Versicherungs-Lexikon, ein Nachschlagewerk für alle Wissens- 
gebiete der Privat- und der Sozialversicherung insbesondere in 
Deutschland, Oesterreich und der Schweiz, herausg. von Prof. Dr. 
Alfred Manes (unter Mitarbeiterschaft von 16 Autoren) 2 Halb- 
bände, 1602 S. J. C. B. Mohr, Tübingen 1909. M. 28.—, geb. M. 

o.—. 

i Das dreimalige Scheitern des Planes, eine Versicherungs-Enzyklo- 
pädie zu schaffen (hintereinander von englischer, deutscher (Baumgartner) 
und amcrikanischer Seite begonnen), hat bei der Konzeption der Grund- 
züge des vorliegenden äußerst verdienstlichen Unternehmens jedenfalls 
in der Richtung mitgewirkt, daß der Rahmen des ganzen Werkes 
wesentlich enger gehalten wurde als bei den vorausgegangenen enzyklo- 
pädischen Versuchen. Die Herausgabe des Versicherungs-Lexikons ist 
in überraschend kurzer Frist zum Abschluf3 gebracht worden und darin 
allein licgt schon ein beträchtlicher Erfolg, an dem nicht nur den 
Autoren sondern jedenfalls auch Herausgeber und Verleger ein Ver- 
dienst zufäll. Mag man nun wohl auch in einzelnen Artikeln des 
Werkes die allzu konzise Fassung als meist zweckmäßig einschätzen — 
das gilt z. B. überwiegend von den historischen Abschnitten — so muß 
man diese Gedrängtheit eben vor allem dagegen in Kauf nehmen, daß 
das Werk seinem Inhalt nach in allen Teilen neu ist. Neu natürlich 
in dem Sinne, daß es in allen Teilen dem eben erreichten Stande der 
Wissenschaft entspricht. Ueber die Kürze der Darstellung sollen auch 
die Literaturangaben hinweghelfen. Mit Rücksicht auf diesen Zweck 
hätten die Literaturangaben allerdings etwas reicher ausgestattet sein 
dürfen. Es entspricht dem Bedürfnisse desjenigen, der in einem »Nach- 
schlagewerk« über den Begriff Versicherungswert Literatur sucht, zu 
wenig, wenn er unter diesem Schlagwort selbst kaum 4 Spalten Text 
und einen Literaturvermerk findet, in dem auf einige Kommentare und 
Lehrbücher verwiesen ist; bei anderen Artikeln fehlt jedwede Literatur- 
Bemerkung und etwas weitergehende Berücksichtigung der ausländischen 
Literatur wäre gleichfalls für cine weitere Auflage zu empfehlen. 


Als Mitarbeiter sind genannt: die Theoretiker v. d. Borght, 
Viktor Ehrenberg, Lexis, Loewy, Moldenhauer, die 
Praktiker Dircktor v. Rasp (München), Domizlaff (Hannover), 
Samwer (Gotha), Emminghaus (Gotha), Ehrlich (Köln) ferner 
die Aerzte Dr. Florschütz (Gotha) und Dr. Feilchenfeld (Berlin) 
endlich sozusagen die Mitte zwischen Theorie und Praxis haltend 
Oberlandesgerichtsrat Schneider (Stettin), Regierungsrat Dr. Reuss 
(Berlin, vonKncebel-Döberitz (Berlin) und Hagen (Berlin). Von 
den genannten Herrn entfällt der ganz überwiegende Teil der ge- 
brachten Artikel auf Manes für die allgemeinen, Oberlandesgerichts- 
rat Schneider für die juristischen Abhandlungen, Loewy für die ver- 
sicherungsmathematischen und v. d. Borght für das große Gebiet der 
Sozialversicherung. Die beiden Göttinger Versicherungs-Gelehrten 
(Lexis und Ehrenberg) sind, so viel ich sehe, nur mit einem Artikel 
vertreten, dem über den Begriff Versicherung. Ob die Titel der Ar- 
tikel glücklich gewählt sind, läßt sich nicht schlechthin vom Standpunkt 
nur eines Benützers beurteilen, mir scheint manches Schlagwort dem 


Literatur-Anzeiger. 661 


in dem betreffenden Artikel gebotenen nicht so unbedingt am besten zu 
entsprechen. Das will bei den zahlreichen Artikeln, die das Werk umfaßt 
und gegenüber der ersten Auflage noch kein Vorwurf sein. Bei folgenden 
Auflagen wird ja auch darin noch manches zu vervollkommnen sein. 
Vorläufig ist in dem alphabetischen Sachregister ein gutes, aber in der 
Tat kaum entbehrliches Hilfsmittel dem Buch beigegeben. Es wird 
sich bei weiteren Auflagen auch eine Aenderung der Stoffgliederung 
in manchen Punkten empfehlen. Die Materien Morbidität und Mortali- 
tät sind z. B. etwas arg zerrissen. 

Zu den am besten gelungenen Partien ist die Darstellung des 
Transportversicherungswesen von Moldenhauer zu rechnen. Unter den 
Schlagwörtern: Abandon, Börsen, Dispache, Franchise, Haverei, Lloyds, 
Maklerei, Pauschalversicherung, Generalversicherung werden trotz der 
Kürze die interessanten Sonderverhältnisse und Nebenumstände der 
Transportversicherung außerordentlich prägnant erklärt. 

Nach dem systematischen Register, das der Herausgeber voraus- 
schickt, sind innerhalb der ganzen Materie folgende Gebiete der Ver- 
sicherungswissenschaft auseinandergehalten und jedes in einer kleineren 
oder größeren Zahl von Artikeln behandelt: ı. Allgemeines (darunter 
die Schlagwörter: Begriff, Privatversicherung, Statistik, Versicherung, 
Wirtschaft u. v. a.) nebst einer größeren Zahl von Biographien; 
2. Vertragsrecht; 3. Aufsichtsrecht einschließlich Besteuerung; 4. Lebens- 
versicherung einschließlich der privaten Invaliden- und Krankenver- 
sicherung, gleichfalls eine Reihe von Biographien umfassend; s5. Un- 
fall- und Haftpflichtversicherung ; 6. Transportversicherung; 7. Feuer- 
versicherung; 8. Hagel- und Vichversicherung; 9. Kleinere Zweige der 
Versicherung, unter denen der Herausgeber einige Versicherungssparten 
behandelt, die vorläufig noch nur in das Bereich des Möglichen ge- 
hören; 1o. Rückversicherung; 11. Versicherungsmedizin und 12. Sozial- 
versicherung. 

Diese systematische Uebersicht bekundet schon, dafi der Heraus- 
geber den Begriff der Versicherung im weiteren Sinne aufgefalst hat; 
er motiviert dies auch in dem von ihm verfafsten Artikel Versicherung. 
Es ist wohl der richtige Standpunkt. Für ihn spricht m. E. die grofse 
Menge von Beziehungen zwischen privater und sozialer Versicherung, 
die eben aus dem vorliegenden Werke deutlich erkennbar herv orgchen. 
Gerade nach dieser Seite ist es eine dankenswerte Tat. 

Besondere Anerkennung ist der \Verlagsbuchhandlung für die Aus- 
stattung zu zollen womit allerdings die Hoffnung verbunden wird, daß 
nicht nach dem Beispiel anderer ähnlicher Unternehmungen diese 
Qualität des Werkes bei späteren Auflagen immer mehr vernachlässigt 
werden möge. (Zwiedineck.) 


16. Gewerkvereine und Tarifwesen. 

Windolph, J, Vikar an der St. Josephskirche in Bochum. Der 
deutsche Protestantismus und die christlichen Ge- 
werkschaften. (Erstes Heft der »Matcrialien zur Beurteilung 
des Gewerkschaftstreites unter den deutschen Katholiken.«) Kom- 
missionsverlag des »Arbeiter«, Berlin 1909. 104 S5. M. 1.—. 

Die Gewerkschaftsbewe sung unter den deutschen Arbeitern, welche 
in der Mitte der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts begonnen hat, 
tcilte sich gleich im Anfange in zwei Richtungen: in die Freie (sozial- 
demokratische) und Hirsch-Dunckersche. In den goer Jahren trat dann 


662 Literatur-Anzeiger. 


noch die christliche Gewerkschaftsbewegung auf den Plan, welche fast 
durchweg von Katholiken protegiert wurde. Seit einiger Zeit gewinnt 
auf katholischer Seite aber noch eine andere Richtung an Boden, die 
gewöhnlich als »Berliner Richtunge angesprochen wird, weil die 
ihr zugrunde liegenden Ideen namentlich von dem Verbande katho- 
lischer Arbeitervereine Deutschlands (Sitz Berlin) vertreten werden. 
Der Gegensatz zwischen den »Christlichene — auch M. Gladbacher 
Richtung genannt — und den »Berlinern«e hat schon zu manchen 
scharfen Auseinandersetzungen geführt. Das erwähnte Heft ist der 
Anfang einer Zusammenstellung des für eine Entscheidung des Streit- 
falles in Frage kommenden Materials. Zunächst wird hier der Ver- 
such gemacht, nachzuweisen, daß die Sympathien für christliche Gewerk- 
schaften auf evangelischer Seite sehr geringe sind. Der Verf. weist auch 
auf so manchen Gegensatz unter Katholiken und Protestanten in der Auf- 
fassung der sozialen Frage und der Mittel zu ihrer Lösung hin: Gegen- 
sätze, die so tiefgreifender Natur sind, daß die von den christlichen 
Gewerkschaften befürwortete und teilweise in die Praxis umgcsetzte 
Idee einer Zusammenfassung der katholischen und evangelischen Arbeiter in 
einer Organisation doch als eine nicht unanfechtbare erscheint, wenig- 
stens für den, der klare Prinzipien für die Gewerkschaftsbewegung 
fordert. Die Broschüre ist die erste, welche die erwähnte Streitfrage 
unter den deutschen Katholiken mit Aufbietung cines reichen Materials 
behandelt. 


17. Allg. Sozialpolitik und Mittelstandsfrage. 


Ertl, Dr. Moritz, Ministerialrat im k. k. Ackerbauministerium, 
Die Mittelstandsfrage und die österreichische Land- 
wirischaft. Vortrag, gehalten in der Vollversammlung des II. 
Internationalen Mittelstandskongresses in Wien am ı. Oktober 1908. 
G. Manz, Wien 1908. 23 S. 

Der Verfasser befürwortet die kräftige Durchführung einer Wirt- 
schaftsreform im Sinne Ruhlands. Er glaubt Spuren einer grofßange- 
legten Mittelstandspolitik, die sıch nicht allein darauf beschränkt, die 
Symptome zu behandeln, in der jüngsten österreichischen Agrarreform 
erblicken zu können. Die verschiedenen von der österreichischen Re- 
gierung in den letzten Jahren erstrebten und durchgeführten, auf eine 
Hebung des landwirtschaftlichen Mittelstandes hinzielenden Maßnahmen, 
wie die Beschränkung der Freiteilbarkeit, Schaffung von Landeshypo- 
thekenanstalten, Entschuldung des Grundbesitzes durch obligatorische 
Annuitätshypotheken, Rentengutsgesctzgebung, Bildung von landwirt- 
schaftlichen Zwangskorporationen, Förderung der landwirtschaftlichen 
Genossenschaften etc. werden besprochen und kritisch beleuchtet. 

(M.\ 

Evert, Georg, Sozialer Krieg und Friede. Kurze Ueber- 
sicht der sozialen Errungenschaften und Kämpfe unserer Zeit für 
Deutsche aller Stände. E. S. Mittler und Sohn, Berlin 1909. VI, 
154 S., M. 1.25. 

Zur Förderung des sozialen Friedens und Stärkung des Vertrauens 
der Arbeitcerwelt in den guten Willen von Staat und Gesellschaft wird 
cine gedrängte UÜcbersicht der wichtigsten, namentlich im letzten 
Menschenalter erzielten Fortschritte auf dem Gebiete der Arbeiter- 
schutzgesetzgebung, Sozialversicherung, Arbeitslosenfürsorge, Selbst- 


Literatur-Anzeiger. 663 


hilfe der Arbeiter u.s.w. gegeben. Auf der andern Seite fordert 
Verfasser die entschlossene Abkehr der Arbeiterwelt von der Sozial- 
demokratie, weil das Unternehmertum mit einem Gegner, der ihm nicht 
nur die Gleichberechtigung, sondern auch die Existenzberechtigung 
bestreite, unmöglich Frieden halten könne. Die Darstellung der bei- 
derseitigen Beziehungen und der Bekämpfung der Mehrwertichre an der 
Hand praktischer Beispiele aus Marx selbst ist ein besonderes Kapitel 
gewidmet. 


Klingenberg, F. F., Pfarrer in Welscheid (Luxemburg), Ein Vier- 
teljahrhundert katholischer sozialer Regierungstä- 
tigkeit. Festgabe zum silbernen Jubiläum der katholischen bel- 
gischen Regierung (1884—1909). Kommissionsverlag des »Arbeiter«, 
Berlin 1909. 88 S. M. —.6o. 

Nach einem kurzen Ueberblick über die elende Lage der belgischen 
Arbeiterbevölkerung vor Einsetzung der katholischen Regierungstätig- 
keit (1884), und einer einleitenden Darlegung über die Grundzüge des 
katholischen Sozialprogramms gibt die Broschüre eine systematische 
Uebersicht über alle sozialen Gesetze und staatlichen Einrichtungen, 
welche in Belgien während 25 Jahren speziell zugunsten der Arbeiter- 
klassen, oder im Interesse der Allgemeinheit, jedoch mit besonderer 
Hinordnung auf die Arbeiterbevölkerung geschaffen wurden, als: Amt- 
liche Körperschaften für Arbeiterinteressen, Schutz für Arbeit, Lohn, 
Leben, Gesundheit, Familie, belgische Arbeiter im Auslande, Arbeiter- 
fürsorge, Arbeiterwohnungen, — Unterricht, Antialkoholismus, Ehege- 
meinschaft, Wohltätigkeit, Rechtspflege, finanzielle Vorteile. Seine nur 
aus amtlichen Quellen geschöpften, statistisch reich belegten Ausfüh- 
rungen nutzt der Autor zu apologetischen Schlußfolgerungen aus gegen 
den Vorwurf der sog. Inferiorität der katholischen Nationen. 


Orel, Anton, Kapitalismus, Bodenreform und christ- 
licher Sozialismus. (Studien zur christlichen Sozialreform, 
ı. Heft) A. Opitz Nachf., Wien 1909. 264 S. K. 2.60. 

Aufbauend auf den Lehren des Freiherrn Karl von Vogelsang und die- 
selben zeitgemäß weiterentwickeind entwirft der Verfasser in den sechs 
Abschnitten: Der Zins — Wohnungsnot und Bodenfrage — Bauernnot 
und Bodenfrage — Die städtische und ländliche Bodenreform — Boden- 
schätze und Wasserkräfte — Die Ueberwindung des Kapitals, von ein- 
heitlichen, sozialistischen Gesichtspunkten aus eine Darstellung der 
sozialen Frage und die Grundzüge einer radıkal-konservativen Sozial- 
reform. Das Zinsproblem steht im Mittelpunkt der Erörterung. Als 
Bodenreformer nimmt der Verfasser einen von der deutschen Boden- 
reformschule abweichenden Standpunkt cin. Die in Oesterreich hoch- 
aktuellen Fragen der Gebäudesteuerreform, der Bauernentschuldung, 
der Bergrechtsreform und der Zukunft der Wasserkräfte werden an 
ne Hand reichhaltigen statistischen Materials zusammenhängend be- 
euchtet. 


18. Privatbeamten- und Gehilfenfrage. 


19. Handel und Verkehr. 
Barthold, Karl, Die Eisenbahntariffrage. Tarifierungs- 


kunst und Tarifreform. G. Braunsche Horbuchdruckerei, Karlsruhe 
1909. 56 S. M. —.6o. 


Den Verfasser, Kaufmann und Spediteur, der mit den Eisenbahnen 


664 Literatur-Anzeiger. 


aufgewachsen, lehrte die Erfahrung, daß die Eisenbahntariffrage be- 
friedigend nur dann gelöst werden kann, wenn eine Reform auf wirt- 
schaftlicher Grundlage fußt und das Gesamtwohl berücksichtigt wird. 
Der Verfasser steht auf dem Standpunkt altsolider kaufmännischer 
Denkweise. 

Die erste Auflage knüpft an die Haupterscheinungen bis zum 
Druck an und zeigt den Weg, wie cin wirtschaftlicher Betrieb zu er- 
reichen ist. Der Nachtrag in der zweiten Auflage bespricht die Vor- 
kommnisse seitdem, also in den letzten 8 Jahren und gibt Ausblicke 
für die Folgezeit. 


König, Dr. J. und Splittgerber, Dr. A, Die Bedeutung 
derFischereifür die Fleischversorgung im Deutschen 
Reich. Mitteilung der Landw. Versuchsstation in Münster i. W. 
Berlin 1909, Paul Parey. VI, 169 S. mit 6 Abbildungen, M. 4.—. 


Die Schrift verfolgt den Zweck, zu zeigen, inwieweit die Fischerei 
imstande ist, der in den letzten Jahren häufig geltend gemachten 
Fleischnot abzuhelfen. Sie behandelt die Frage in 4 Abschnitten. 
Im ı. Abschnitt gibt sie auf Grund eingehender statistischer Erhebungen 
eine »UÜebersicht über den Verbrauch von Fischfleisch in Deutschland«. 
Der Verbrauch an Fischfleisch deckt sich vorwiegend aus Seefischen 
und wird davon durch die ausländische Fischerei rund 3mal mehr 
gclicfert als durch die einheimische Seefischerei. Gegenüber den See- 
fischen treten die Süfswasserfische sehr zurück. Jedoch ist die Gewin- 
nung von Süfßswasserfischen noch sehr der Hebung fähig. Im großen 
Durchschnitt macht der Verbrauch von Fischfleisch zur Zeit rund 
!/a—1/ıo des Verbrauches an sonstigem Fleisch aus. 


Der II. Abschnitt behandelt die Frischhaltungsverfahren des Fisch- 
fleisches und ihren Einfluß auf die Zusammensetzung des Fleisches. 
Es finden Berücksichtigung und zwar auf Grund vorwiegend eigener 
Beobachtungen: das Salzen (Pökeln), Räuchern, Braten, Marinieren, 
Einlegen in Gelee, Ocl, Trocknen u.s.w.; ferner der zweckmäßige 
Versand durch die Eisenbahn. Es wird gezeigt, daß die Frischhal- 
tungsverfahren z. T. noch schr einfacher (roher) Art und mit mehr 
oder weniger erheblichen Verlusten an Nährstoffen verbunden sind. 


Der III. Abschnitt »Chemische Zusammensetzungen und Nährwert 
des Fischfleisches« bildet den wichtigsten Teil der Schrift, insofern er 
viele neuc Untersuchungen über die stickstofthaltigen Extraktivstoffe, das 
Oel, den Kalorienwert des Fischfleisches bringt und den Nährwert des 
Fischfleisches gegenüber anderen Fleischsorten darlegt. 

Im IV. Abschnitt werden die fehlerhafte Beschaffenheit des Fisch- 
fleisches und die Gesundheitsstörungen durch den Genuß desselben 
besprochen und wird gezeigt, dał mit dem Genuß von Fischfleisch 
unter sonst gleichen Verhältnissen keine größeren Gefahren für die 
menschliche Gesundheit verbunden sind als mit dem Genuß sonstigen 
Fleisches. 

Das Hauptergebnis der Arbeit läßt sich dahin zusammenfassen, 
daß zwischen dem Fleisch der Fische und der landwirtschaftlichen Nutz- 
tieren in chemischer wie physiologischer Hinsicht kein wesentlicher 
Unterschied besteht, dafs daher die Hebung der Fischerei, wo immer 
ces angeht, cine nicht geringe wirtschaftliche Bedeutung hat. 








Literatur-Änzeiger. 665 


Meyer, Alfred, Hauptmann in Zwickau, Der Krieg im Zeit- 
alterdes Verkehrs und der Technik. (Aus Natur und 
Geisteswelt, 271. Bändchen). B. G. Teubner, Leipzig 1909. 138 S. 
M. 1.—, geb. M. 1.25. 


Das Buch behandelt die Eigentümlichkeiten des modernen Krieges, 
wie sie sich unter dem überwältigenden Einflusse der neuzeitlichen Ver- 
kehrsmittel und der Fortschritte der Technik herausgebildet haben. 
Nach einem das moderne Verkehrswesen und den Krieg behandeln- 
den Kapitel folgen Darlegungen, die im allgemeinen der zeitlichen 
Aufeinanderfolge in den Phasen eines großen Krieges entsprechen. 
Kriegsgeschichtliche Beispiele von 1866 und 1870, aber auch aus älteren, 
ganz besonders aus den jüngsten Kriegen werden herangezogen, 
um zu zeigen, wie der Aufmarsch der Heere, das Suchen der Entschei- 
dung, Schlacht und Verfolgung, Heeresfuhrwesen und Etappendicnst, 
endlich der Festungskrieg ım Laufe der Zeit sich taktisch und tech- 
nisch umgebildet haben. 

Dem Zweck der Sammlung entsprechend, zu der das Bändchen 
gehört, ist die Darstellung allgemeinverständlich. Für Interessenten ist 
ein Literaturverzeichnis beigefügt. 


20. Handels- und Kolonialpolitik. 


Fischer, Dr. Oskar, Die Schweis. Konsularreform und 
die Frage der Förderung unserer wirtschaftlichen 
Außceninteressen. A. Francke, Bern 1909. ı14 S. Fr. 2.80. 


In einem einleitenden historischen Kapitel bietet der Verfasser — 
zum ersten Male in der schweiz. Konsularliteratur — eine ausführliche 
Uebersicht über die Entwickelung der schweiz. konsularischen Interes- 
senvertretung von ihren ersten Anfängen zur Zeit der Helvetik bis zur 
Gegenwart. Das zweite Kapitel behandelt in großen Linien die Organi- 
sation des schweiz. Konsularwesens, insbesondere die Konsularfunktionen 
und die Stellung der schweiz. Konsulate im Ausland nach Mafigabe 
der Konsularkonventionen. Das dritte Kapitel ist der Frage der Kon- 
sularreform gewidmet, und zwar werden zunächst diejenigen Bestre- 
bungen historisch und kritisch gewürdigt, die auf cine Umgestal- 
tung des Konsularsystems (Berufskonsul) oder einen Aus- 
bauderbisherigenKonsularorganisation hinzielten (zen- 
trales Konsularbureau in Bern). Nebst der Betrachtung rein konsular- 
reformerischer Fragen enthält der dritte Teil ferner eine eingehende 
Besprechung der mit behördlicher Unterstützung gedachten und mit 
dem Konsularwesen im Zusammenhang stehenden Institutionen perma- 
nenten und allgemeinen Charakters, welche zum Zweck der Förderung 
der schweiz. wirtschaftlichen Ausseninteressen von den mafgebenden 
wirtschaftlichen Verbänden erwogen oder geschaffen wurden (aus- 
wärtige Handelskammer, Handelsagentur, Ilandelsmuseum, Export- 
musterlaser, Handelsattache, Handelsmission und ständiger Handels- 
emissär),. Bei der Darlerung dieser Projekte tritt stets die kritische 
Betrachtung hinter der historisch-deskriptiven zurück. Daher fehlt auch 
die Formulierung von Schlufithesen oder eines besondern Reform- 
programmes. 

Simon, Fritz, Syndikus des Vorsteheramts der Königsberger Kauf- 
mannschaft, Die Getreide-Einfuhrscheine. Eine Kritik 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIN. 2. 43 


666 Literatur-Anzeiger. 


der Reichstagsverhandlungen vom 22. April 1909. Gräfe und Unzer, 
Königsberg i. Pr. 1909. 53 S. M. 1.50. 

Das deutsche Getreideeinfuhrsystem bildet seit zwei Jahren den 
Gegenstand lebhafter Angriffe, besonders seitdem zum ersten Male im 
laufenden Erntejahre die Ausfuhr von Roggen und Hafer die Einfuhr 
erheblich übersteigt. Infolgedessen hat der Reichstag am 22. April 
1909 über eine Resolution Ablaß verhandelt, die eine wesentliche Aen- 
derung des Einfuhrsystems bezweckt. Der Verfasser schildert Ent- 
stehung, Bedeutung und Wirkung der Einfuhrscheine, widerlegt die 
gegen sie erhobenen Angriffe und kommt zu dem Ergebnis, daß die 
im Antrage Ablaß geforderte Beschränkung der Geltung der Einfuhr- 
scheine zur Zollentrichtung auf diejenige Getreidegattung, für welche 
bei der Ausfuhr der Schein erteilt worden ist, durch das Interesse 
der Reichskasse nicht geboten sci, aber Landwirtschaft und Handel 
des Ostens aufserordentlich schädigen werde. 


21. Geld-, Bank- und Börsenwesen. 


Biermer, Magnus, Professor in Gießen, Der neue Reichs- 
bank gesetzsentwurf. (Sammlung nat.-ök. Aufsätze und Vor- 
träge I, 2). E. Roth, Gießen 1909. 58 S. M. —.8o. 

Eine erwciterte und umgearbeitete Wiedergabe einer Reihe von 
in der Tagespresse erschienenen Artikeln über die Bankenquete und die 
Banknovelle, die inzwischen Gesetz geworden ist. 

Verfasser sieht in der Bankenquete einen geschickten Schachzug 
der Regierung, die die auf Umgestaltung unserer Bankorganisation im 
agrarisch-bimetallistischen Sinne gerichteten Bestrebungen durch Ver- 
anstaltung der Enqucte lahm gelegt und als Resultat einen von allen 
Sachverständigen gebilligten Ausbau der Reichsbankgesetzgebung .n 
Sinne der bisherigen bewährten Bankpolitik erreicht hat. (— é 


Esslen, Professor Josef in Zürich, Konjunktur und Geld- 
markt 1902—1908. Eine Untersuchung der Wechselwirkung 
beider in Deutschland. J. G. Cottasche Buchhandlung Nfg., Stuttgart 
und Berlin 1909. 320 S. M. 6.—. 

Der Hauptinhalt des vorliegenden Buches bildet eine Schilderung 
der Verhältnisse des deutschen Geldmarktes von 1902—1908, wie sie 
sich einerseits unter dem Einflusse der internationalen Hochkonjunktur 
und der späteren Depression und andererseits unter der Einwirkung des 
starken Kapitalbedarfes Amerikas und der im fernen Osten kriegführen- 
den Mächte entwickelt haben. Vorher wird in einigen einleitenden 
Abschnitten der Gang des Wirtschaftslebens in den wichtigeren Län- 
dern der Weltwirtschaft und die Lage des Waren-, des Arbeits- und 
des Kapitalmarktes besonders in Deutschland beschrieben. Das gibt 
die Grundlage für die bereits erwähnte Darstellung der Gestaltung 
des deutschen Geldmarktes. Sie beginnt mit einer Betrachtung der 
umlaufenden Menge von Mctallgeld; in diesem Abschnitte werden dic 
Schätzungen des amerikanischen Münzdirektors kritisch nachgeprüft. 
Es folgt eine Darstellung der Entwicklung der bargeldersparenden 
Zahlungsmethoden und der Tätigkeit der Reichsbank. Dann wird 
die Zahlungsbilanz des deutschen Wirtschaftsgebietes untersucht, da 
ja gerade cine Reihe von Störungen des deutschen Geldmarktes im 
Auslande ihren Ursprung hatten. Wenn somit auch im allgemeinen 
das Problem einer eventucllen Reform des deutschen Zahlunzswesens 


Literatur-ÄAnzeiger. 667 


aus Anlaß der Bankenquete und der Erneuerung des Reichsbankprivi- 
legtums im \'ordergrunde der Untersuchung steht, so ist der Zusammen- 
hang dieser Dinge mit der tiefer liegenden Frage nach der Ursache 
der allgemeinen Konjunkturschwankungen nicht außer acht gelassen 
worden. Ein letzter Abschnitt sucht vielmehr die Ergebnisse der Unter- 
suchung für die Theorie der Konjunktur nutzbar zu machen. Der 
Verfasser legt namentlich Gewicht auf die psychologische Seite des 
Problems. Ein reicher Anhang von Tabellen soll gewissermaßen als 
[llustrationsmaterial für die behandelten Fragen dienen. 


Nordhoff, Dr. jur. Karl, Beamter der Reichsbank, Das Wech- 
seldiskontgeschäft. C. A. Kacmmerer und Co., Halle a. S. 
1909. IX, 104 S. M. 1.50. 


Nach einleitenden Bemerkungen über die Technik und die her- 
vorragende wirtschaftliche Bedeutung des Wechseldiskontgeschäftes 
weist der Verfasser nach, daß es sich juristisch um den Kauf eines 
in einem Wertpapier verbrieften Forderungsrechtes handelt. Hieraus 
beantwortet er sodann die in der Literatur bisher völlig vernachlässigte 
Frage nach den rechtlichen Wirkungen des Geschäftes: Recht und 
Urkunde sind verkauft, folglich gelangen gleichzeitig die Regeln über 
den Verkauf von Rechten und von Sachen zur Anwendung. Die im 
einzelnen erörterten zivilrechtlichen Verpflichtungen der Kontrahenten 
werden ganz streng unterschieden von den wechselrechtlichen. Einer 
längeren Betrachtung unterzieht der Verfasser die Zahlungsverpflich- 
tung des Wechselkäufers unter besonderer Berücksichtigung der den 
modernen kaufmännischen Verkehr überwältigend beherrschenden Zah- 
lungssurrogate: Kontokorrent, Giro, Abrechnung. Zum Schluß finden 
wir die wechselrechtlichen Beziehungen, den Zeitpunkt ihrer Entstehung, 
ihren Inhalt und ihren Umfang erörtert. 


Schumann, Fritz, Die Privatnotenbanken. Ein Beitrag 
zu ihrer Geschichte und Lage. Die Bankfrage m Württemberg. 
Puttkammer und Mühlbrecht, Berlin 1909. 125 5S. M. 


Der Verfasser schildert die geschichtliche Entwickelung der deut- 
schen Notenbanken seit den zoer Jahren, wobei er hauptsächlich auf 
die Notenbankfraxe in Württemberg eingeht. In diesem Lande haben 
von 1847 bis 1871 Interessenkämpfe teils wirtsch aftlicher, teils poli- 
tischer Natur, zu einer Zeit, als infolge des ungenügend organisierten 
Bankwesens Württemberus Handel und Gewerbe nach der Unter- 
stützung durch eine Notenbank schrien, die Gründung einer solchen 
verhindert. Gekämpft wurde jedoch mit den heterogenen Schlagwörtern, 
welche die Geschichte der deutschen Notenbankasitation kennzeichnen. 
Als dann die Württ. Notenbank nach dem groben Kriege in Tätigkeit 
trat, war sie infolge des inzwischen erstarkten württ. Bankwesens nicht 
mehr so nötig wie früher. Bis zum Jahre roor konnte nun diese Bank 
nur durch starkes Unterbieten der Reichsbanksätze unter Abhängig- 
keit von ihrer Gründungsbank, der Württ. Vereinsbank existieren. 

Von ıgoı an fallen dann die Privatnotenbanken unter die be- 
schränkenden Bestimmungen «er Banknovelle. Die Württ. Notenbank 
kann nur durch Weiterunterbietung der offiziellen Reichsbanksätze 
unter Umschung des Gesetzes weiter bestehen. Doch leistet sie seit 
1901 ihrem Lande grote Dienste durch Pflege eines barzeldlosen Zah- 
lunssverkehrs, welchen sie durch Eint führung des verzinslichen Giro- 
scheckverkehrs mittels der Errichtung von Agenturen zu kultivieren 


45” 


668 Literatur-Anzeiger. 


sucht. Den von der Bank behaupteten Nutzen für den Mittelstand 
und Kleinverkehr widerlegt der Verfasser. 

In einem Schlußkapitel werden dann die Banknovelle von 1909 
und die Zukunftsaussichten der 4 noch bestehenden Landesnotenbanken 
erörtert ; da diese 4 Banken unter außerordentlich schwierigen Konkur- 
renzverhältnissen zu leiden haben und da sie seit 1875, also seit der 
Zeit, in der Deutschlands Bankentwickelung die gewaltigsten Fort- 
schritte machte, weder ihr Kapital noch ihr Notenkontingent erhöhen 
durften, obwohl auch die Anforderungen an sie gewaltig gestiegen sind, 
tritt der Verfasser bei seinem Schulbeispiel, der Württ. Notenbank, 
für die Aufgabe ihres Notenausgaberechts ein. Sie soll dann in eine 
Staatsbank nach Art der Preuß. Seehandlung oder Kgl. Filialbank in 
Bayern umgewandelt werden. Als solche könnte sie bei einer modernen 
merkantilen Ausgestaltung der Verwaltung öffentlicher Gelder, bei der 
Befriedigung der kommunalen Kreditbedürfnisse u. s. w. sehr segens- 
reich mitwirken. Diese Umwandlung in eine Staatsbank befürwortet 
der Verfasser unter gründlicher Behandlung der württ. Bankorganısa- 
tion, besonders auch ihrer inneren Struktur. 


Sontag, Dr. Ernst, Amtsrichter in Kattowitz. Die Grün- 
dung einer Industrie-ITypothekenbank. Ein Beitrag zum 
Problem der Organisation des langfristigen industriellen Kredits. 
Gebrüder Böhm, Kattowitz 1909. 48 S. M. 1.— 

Die Broschüre ist hervorgegangen aus einer dem Preußischen 
Landwirtschafts-Ministerium eingereichten Denkschrift betreffend die 
Gründung einer dem Reichshypothekenbankgcsetze unterstehenden 
Hypothekenbank, welche sich ausschließlich der Beleihung von Fabri- 
ken, Warenhäusern, Mühlen, Theatern und sonstigen industriellen 
Etablissements widmen soll. 

Verfasser führt im ersten Kapitel den Nachweis, daß 

ı. eine Notlage der Industrieetablissements in Bezug auf ihre 
Beleihungsmöglichkeit besteht, daß 

2. diese Etablissements so zahlreich sind, daß sie für eine neu 
zu gründende Bank ein ausgiebiges Arbeitsfeld bieten, dafs 

3. der Beleihung und Bepfandbriefung der Industrieetablissements 
aus dem Reichs - Hypothekenbankgesetze kein rechtlicher 
Hinderungsgrund entgegensteht, wie es irrig von der herr- 
schenden Meinung angenommen wird, daß 

4. diese Beleihungen auf eine so sichere Basis gestellt werden 
können, daß die für sie bestellten Hypotheken zur Pfandbrict- 
unterlage geeignet sind, und daß endlich 

5. diese Pfandbriefe eine Absatzchance an den deutschen Börsen 
haben werden, welche das wirtschaftliche Gedeihen der neuen 
Bank garantiert. 

In einem II. Kapitel beschäftigt sich Verfasser mit den Vorschlägen 
des Geheimen Hofrats Dr. Hecht, zur gleichen Frage, sowie mit dessen 
Kritikern und der Behandlung dieses Problems auf der diesjährigen 
Tagung des Mitteleuropäischen Wirtschaftsvereins. 


Withers, Hartley. The meaning of moner. 2. Autlage. 
Smith, Elder u. Co, London 1909. 307 S., geb. 7 sh 6 d. 

Der Titel des Buches könnte zu Mißverständnissen Anlaß geben, 
es ist kein Werk über Geldwesen, sondern eine anschauliche Schilderung 
des Londoner Geldmarktes von dem City-editor (Redakteur) des 
Handelsteils der :Timese. Der Autor will lediglich dem englischen 





er ei) 


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`~ EA e BE tet .„” 


'—-— 7 Literatur-Anzeiger. 669 


Zeitungsleser das Verständnis des Handelsteiles der großen Londoner 
Tavesblätter erleichtern und hat es ausdrücklich vermieden, früher er- 
schienene Werke zu berücksichtigen; er ist damit jedem tieferen 
Eindringen in die grundlegenden Probleme aus dem Wege gegangen. 
Auch schildert er nur die augenblicklichen Verhältnisse "und ist über 
die historische Entwicklung der Dinge, die er behandelt, nicht immer 
ausreichend orientiert. Dabei macht sich überall bemerklich, daß es 
sich nicht um das Werk eines wirklichen Praktikers im engeren Sinne, 
also etwa eines Bankiers oder Maklers handelt, der selbst im ge- 
schäftlichen Leben steht und uns aus seinen Erfahrungen neues wert- 
volles Tatsachenmaterial geben kann. 

Trotz alledem ist das Buch mit Rücksicht auf seine fließende 
und klare Darstellung wohl geeignet, als erste Einführung in die kom- 
plizierten Probleme des englischen Geldmarktes zu dienen; daß es 
einem Bedürfnis des englischen Büchermarktes entgegenkommt, beweist 
der Umstand, daß innerhalb zweier Monate seines erstens Erscheinens 
cin zweiter und dritter Abdruck erforderlich war. (—é.) 


— -= = — 


Genossenschaftswesen. 


Lahnbrecher, Dr. phil. et oec. pubi. und Süskind, Otto, Haupt- 
geschaftsführer. Dre Fleischversorgung der Großstädte 
und diegenossenschaftliche Vriehverwertung in Bayern. 
Selbstverlag der Verfasser (Dr. Wildsche Buchdruckerei Gebr. 
Parcus), München 1909. 99 S. M. 1.—. 

Die im volkstümlichen Ton gehaltene Propagandaschrift tritt für 
den Ausbau der genossenschaftlichen Vichverwertung ein. Durch Aus- 
schaltung des Zwischenhändlers kann die Landwirtschaft höhere Ein- 
nahmen aus der Vichzucht erzielen ohne stärkere Belastung der 
Fleischerbranche. 

Inhalt: ı. Stadt und Land in Bayern in den letzten şo Jahren. 

Die Fleischproduktion in Bayern und ım Reich. 3. Vieh- und 
Fleischpreise in Bayern. 4. Die Vichverwertung in Bayern. (M.) 





23. Finanz- und Steuerwesen. 


Fiedler, Dr. Willy, Beamter der Deutschen Bank. Die Be- 
steuerung des Bankgewerbes in Bayern durch Landes- 
und Reichssteuern. Benedikt Hilz, Nürnberg 1909. M. 3.30. 

Die Einleitung gibt einen kurzen Ueberblick über die Entwicklung 
des Banksewerbes in Bayern scit Beginn des 19. Jahrhunderts unter 

Be rücksichtigung der in den letzten Jahren immer mehr um sich greif- 
enden Konzentrationsbewegung. Im ersten Teil —- betitelt die Be- 

Steuerung des bankgewerblichen Ertraues — wird zunächst eine 

Untersuchung ange stellt über die Berechtigung bezw. Nichtberech- 

tigung der Belastung des Bankgewerbes mit der Kapitalrentensteuer, 

dann wird an Hand der verschiedenen bayerischen Gewerbesteuerge- 
setze des 19. Jahrhunderts dargelegt, wie mit der zunehmenden Be- 
deutung des Bankecwerbes in Bayern auch die verschiedenen steucr- 
lichen Privilesien, welche dieser Gewerbszweig genossen, Immer mehr 
beseitigt werden. Am Schluß des ersten Teils wird die fur Bayern 
geplante alleemceine Einkommensteuer nach den Vorschläsen der Re- 
merung hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Bankgewerbe besprochen. 
Ein besonderer Abschnitt ist der Umlagenptlicht g gewidmet. 


670 Literatur-Anzeiger. 


Im zweiten Teile werden die einzelnen, auf bankgeschäftliche 
Transaktionen gelegten Steuern behandelt, d. s. Effekten oder Emissions- 
steuer, Effcktenumsatzsteuer, Wechselstempelsteuer, Notensteuer und 
Lombardgebühr, wobei besonders deren direkte und indirekte Wirkungen 
- auf das Bankgewerbe hervorgehoben werden, Verschiedene Reformvor- 
schläge werden kritisch beleuchtet. In einem eigenen $ wird für jede 
einzelne Steuerart die Frage nach dem Steuerzahler und Steuerträrer 
untersucht. Eine statistische Zusammenstellung der zum Teil unver- 
öffentlichten Erträgnisse der behandelten Steuern bildet den Schluts 
des zweiten Teiles. 

Als Anhang ist eine kurze Erörterung des neuen Scheckgesetzes 
angefügt unter besonderer Betonung der Nachteile einer steuerlichen 
Belastung des Scheckverkehrs in Deutschland. 





24. Städtewesen und Kommunalpolitik. 


Avebury, Lord, Staat und Stadt als Betriebsunternehmer. 
Vom Verfasser genehmigte deutsche Ausgabe. Mit einem Geleit- 
worte von Prof. Richard Ehrenberg. Carl Heymann, Berlin 1009. 
X, 160 S. M. 1.—. 

Der frühere Vorsitzende des Londoner Grafschaftsrates Lord Ave- 
bury (Sir John Lubbock) polemisiert in dem vorliegenden Werke gegen 
eine weitere Ausdehnung der gemeindlichen und staatlichen Betriebe, 
insbesondere gegen die Munizipalisierungspolitik des Londoner Grat. 
schaftsrates. Die einzelnen Gründe für seine Stellungnahme legt der 
Verfasser in einer Reihe von Kapiteln eingehend klar, wobei er sich 
einseitig auf die teilweise schr schlechten Erfahrungen, die man in 
England mit dem Betriebe von geschäftlichen Unternehmungen scitens 
der Stadtverwaltungen gemacht hat, stützt, ohne jedoch die anerkannten 
Erfolge des Gemeindesozialismus auf dem Kontinente irgendwie zu 
berücksichtigen. Stadtverwaltungen dürfen sich nach des Verfassers 
Ansicht nicht auf Spekulationsunternehmungen einlassen, da sie den 
Steuerzahlern gegenüber die Stellung eines Vormundes einnehmen. 
Außerdem nimmt nach Meinung des Verf. die Verwaltung von Ge- 
meindebetrieben die Arbeitskraft der mit Geschäften schon ge- 
nügend überhäuften Behörden übermäßig in Anspruch. Die Anstellung 
von Berufsbeamten sei unumgänglich notwendig, wodurch die Macht 
der Bureaukratie in wenig wünschenswerter Weise gesteigert werde. 
Die Kommunalisierung der Geschäftsbetriebe bringe eine ungesunde 
Vergrößerung der städtischen Schuldenlast mit sich. Es bestehe ferner 
die Gefahr, daf das große Heer der städtischen Angestellten einen 
korrumpierenden Einfluß bei den Wahlen ausübt und die Stadtver- 
waltungen in Arbeitskämpfe verwickelt werden. Der kommunale Be- 
tricb arbeite teurer als der private, Gewinne würden bei regelrechter 
Abschreibung der abgenutzten Werte im allgemeinen kaum erzielt. 
Durch Ausdehnung des städtischen Geschäftsbetriebes würde der pri- 

vate Unternehmungsgeist unterbunden und das englische Kapital ins 

Ausland gedrängt. Der wirtschaftliche Fortschritt würde hierdurch 

ernstlich gehemnit, der Arbeiter infolge Verminderung der Arbeitsge- 

legenheit und Vergrößerung der wirtschaftlichen Abhängigkeit als 

Konsument stark benachteiligt. Der Verfasser tritt dafür cin, daf der 

Betrieb der städtischen Unternehmungen an Private verpachtet werde. 

Auch der Uebergang der Eisenbahnen in staatliche Verwaltung sei 

nicht wünschenswert, weil private Gesellschaften sich den Verkehrsbe- 


Literatur-Anzeiger, 671 


dürfnissen besser anpassen könnten. Zum Schluß tritt Lord Avebury 
für eine Reform des englischer Gemeindewahlrechts ein, in der er die 
Wurzel allen Uebels erblickt. (M.) 


Mater, Andre, Le socialisme conservateur on municipal. 
(Collection des doctrines politiques XIV.) V. Giard et E. Brière, 
Paris 1909. 622 S. 

Die Aufnahme der gemeindesozialistischen Forderung in das Pro- 
gramm der sozialistischen Parteien, vor allem deren besonderes Inter- 
esse für alle Reformen, welche auf eine Ausdehnung der gemeind- 
lichen Vorrechte hinzielen, hat in der Bourgeoisie ein Vorurteil gegen 
die Verstadtlichungsbestrebungen erzeugt. Das vorliegende Buch will 
dieses Vorurteil beseitigen helfen, indem es zeigt, daß weder die sozia- 
listische Partei berechtigt ist, eine bevorrechtigte Stellung auf dem 
Gebiete des Munizipalsozialismus in Anspruch zu nehmen, noch die 
Bourgeoisie nach ihrer Tradition irgend welche Ursache hat, auch 
fernerhin die gemeindesozialistischen Bestrebungen zu bekämpfen. Mater 
glaubt in dem Gemeinde-Sozialismus ein wichtiges Mittel der Ver- 
ständigung und der Versöhnung des Proletariats und der Bourgeoisie 
gefunlen zu haben, da das System einerseits dem Sozialismus sym- 
pathisch ist, auf der anderen Seite seinen Ursprung in einer vielhundert- 
jährigen Vergangenheit, in dem Kommunismus der alten Gilden, 
Bruderschaften, Wald- und Weidegenossenschaften hat. Der Muni- 
zipalsozialismus verdankt nicht einem Sozialisten seinen Ursprung, er 
ist keine neue sozialistische Theorie, sondern eine bewährte, uralte Ge- 
meindepolitik. Der größte Teil des Werkes wird von historischen 
Betrachtungen und Untersuchungen ausgefüllt. Nur im Schlufskapitel 
geht der Verfasser kurz auf den Stand und die wirtschaftlichen Er- 
folge des Gemeindesozialismus ein. (M.) 


Most, Dr. Otto, Direktor des Statistischen Amts der Stadt Düssel- 
dorf. Die Schuldenwirtschaftder deutschen Städte. Gustav 
Fischer, Jena 1909. VII, 6o S. M. 1.20. 

Die erste einheitliche Darstellung des ebenso aktuellen wie be- 
deutsamen Problems der städtischen Verschuldung nach Ursache, ge- 
schichtlicher Entwicklung, gegenwärtigem Stand und Folgen für die 
einzelne Stadt, den allgemeinen Geldmarkt und die Volkswirtschaft. 
Insbesondere werden dic neucsten, bisher noch kaum beachteten 
statistischen Ermittelungen auf diesem Gebiete verarbeitet und die 
mannigfachen Versuche und Vorschläge zur Besserung der [Lage zu- 
sammengefafst und kritisch beleuchtet. Der Inhalt gliedert sich wie 
folgt: I. Die Verstadtlichung Deutschlands. H. Autonomie und Selbst- 
verwaltung. III. Das Wachstum der Aufgaben und Ausgaben. IV. Die 
Inanspruchnahme des öffentlichen Kredits durch die Städte. V. Die 
drei Perioden städtischer Schuldenwirtschaft in Deutschland. VI. Das 
Verwaltungsrecht des städtischen Schuldenwesens. VIL Die Tatsachen 
der städtischen Schuldenwirtschaft. VII. Die Probleme (Die zuneh- 
mende Verschuldung: die ungünstige Lage der städtischen Obligationen 


auf dem allgemeinen Änleihemarkte. 





25. Wohnungsfrage. 
Brentano, Professor Dr. Lujo, Die Adrbeiterwohnungs- 
frage in den Städten mit besonderer Berücksichti- 
Kung Münchens, (Schriften des Sozialwissenschaftlichen Vereins 


672 Literatur-Anzeiger. 


der Universität München, Heft 1.) M. Rieger'sche Univ.-Buchhand- 
lung, München 1909. 21 S. M. —.do. 

Die Wiedergabe eines Vortrages, der insofern bemerkenswert ist, 
als er die Stellung B.s zu der bekannten Kontroverse in der Woh- 
nungsfrage präzisiert. Er stellt sich auf die Seite derer, die in der 
Bodenspekulation die Hauptursache der hohen Bodenpreise sehen und 
die meinen, daf diese Spekulation durch Zurückhalten des Bodens aus 
dem Verkehr in der Lage sei, eine volkswirtschaftlich nicht berechtigte 
Erhöhung des Bodenpreises herbeizuführen. Die kurzen Ausführungen 
Brentanos haben uns von der Richtigkeit dieser Ansicht ebensowenig 
überzeugen können, wie die ausführlichen von Eberstadt in seinen 
zahlreichen Publikationen; nach wie vor erscheinen uns die Ansichten 
von Andreas Voigt, Philippovich, Adolf Weber u. a., die den Boden- 
preis als eine volkswirtschattliche Funktion der Mietspreise ansehen, 
auf welche die Spekulation einen Einfluß auszuüben nicht imstande ist, 
als wissenschaftlich — deduktiv und induktiv — besser fundiert. (— é.) 


Mildschuh, Dr Wilibald, Mietzinse und Bodenwerti 
in Prag in den Fahren 1809—1902. Mit einer Einleitung 
über die Theorie der städtischen Grundrente von Prof. Dr. Fried- 
rich Freih. v. Wieser (Wiener Staatswissenschaftliche Studien, 
IX. Band, Heft 1). Franz Deuticke, Wien und Leipzig 1909. XLII, 
211 S. M. 8—. 

Wie schon aus dem Titel ersichtlich, unterscheidet sich die vor- 
liegende Untersuchung hauptsächlich dadurch von anderen Untersuch- 
ungen gleicher Art, dafs nicht bloß oder vorwiegend die Bodenwerte 
in Betracht gezogen werden, sondern dall von den Mieten ausge 
gangen wird und sodann erst der Zusammenhang derselben mit der 
Höhe und Bewegung der Bodenwerte sowie der übrigen einschlägigen 
Faktoren (Baukosten, Steuern, Zinsfuß) untersucht wird. Das Ergebnis, 
zu dem die Untersuchung gelangt, ist, daß das Steigen der Mictzinse 
in den Jahren 1869—1902 in Prag zum größten Teile darauf zurück- 
zuführen ist, daß mit dem Anwachsen der Stadt immer ungünstigere 
Lagen bebaut werden multen und infolgedessen die bereits bebauten 
Lagen immer mehr an Wert gewannen; die Zunahme der Bodenwerte 
in diesen Jahren ıst demnach zum größten Teile nicht Ursache, son- 
dern Folge der Mictsteigerungen gewesen. Aber nicht die ganze Zu- 
nahme der Mieten läft sich auf diese Weise erklären, sondern die ge- 
waltige Mietsteigerung in den Spekulationsjahren (1869-1375) hatte 
zum Teile tatsächlich in der spekulativen Werterhöhung des Bodens 
am Rand der Stadt zu jener Zeit ihren Grund. Zum Schlusse werden 
die Mietzinse und Bodenwerte Prags mit jenen Breslaus verglichen und 
festgestellt, daß die Mietzinse in Breslau bedeutend niedriger, die Bo- 
denwerte hingegen nicht unbeträchtlich niedriger sind als in Prag, worin 
sich, wie des näheren ausgeführt wird, hauptsächlich die Doppelwirkung 
der hohen österreichischen Hauszinssteuer abspiegelt. Der Arbeit geht 
eine Einleitung von Professor Freiherr v. Wieser voraus, in welcher 
derselbe die Theorie der städtischen Grundrente entwickelt und zu 
den Ergebnissen der Arbeit Stellung nimmt. 


26. Unterrichts- und Bildungswesen. 
Eulenburg, Professor Dr. Franz, Leipzig, Die Entwick- 
lung der Universität Leipsig in den letzten hundert 


Literatur- Anzeiger. 673 


Jahren. Statistische Untersuchungen. S. Hirzel, Leipzig 1909. 
VII, 216 S. M. 6.—, geb. M. 

Von den Publikationen, welche anläßlich des Jubiläums der Universi- 
tät Leipzig erschienen, ist dies die wissenschaftlich wertvollste -— sehr 
lesenswert, obwohl sie — übrigens unter steter Vergleichung der Zu- 
stände der andern Universitäten, soweit dies z. Z. möglich — sich auf 
die Leipziger Verhältnisse beschränkt. Die Tabellen (am Schluß) um- 
fassen: Inskription und Jahresfrequenz 1410—1830, Frequenz 1830 bis 
1009, dieselbe nach Jahrfünft-Durchschnitten, Besuch und Anteil der Fa- 
kultäten ebenso, Heimat, Alter, soziale Herkunft, Aufenthaltsdauer der 
Inskribierten seit 1830 in absoluten und relativen Zahlen, Prüfungen und 
Promotionen, Gebürtigkeit, Alter, Studienzeit der Doktoranden, Budgcts 
von 1856/7 und 1906/7. Die Darstellung schildert zunächst I. die Fre- 
yuenz, durchweg auf Grund seiner bekannten (oder vielmehr: weniger 
als verdient gekannten) Arbeit in den Abhandlungen der philosophisch- 
historischen Klasse der K. Sächs. Ges. der Wissenschaften von 1904; 
den Verhältnissen der anderen Universitäten entspricht die Entwicklung 
Leipzigs mit einigen charakteristischen Unterschieden, von denen die 
Stellung in der Reformationszeit durch die- für Leipzig besonders 
scharfe Konkurrenz Wittenbergs, — der Rückgang im 18. Jahrhundert 
durch die Konkurrenz von Göttingen und Halle, — der rapide Anstieg 
nach 1870 jedenfalls in einer ! Mehrzahl vorerst auch von Eulenburg nur 
hypothetisch feststellbarer Ursachen — der relativ langsamere Fortschritt 
neuestens in der aufLeipzig besonders stark zurückwirkenden Bevorzugung 
der Reichshauptstadt einerseits, der süddeutschen »Sommeruniversi- 
täten andererseits und in Leipzigs dadurch wachsendem Charakter 
als »Arbeitsuniversität« älterer Semester und als »Ausländeruniversität« 
Ihren Grund haben. — Die Darstellung in Abschnitt II (die Studenten- 
schaft) behandelt zunächst die Gebürtigkeit, wobei für den Prozentsatz 
der Studierenden unter der Gesamtbevölkerung u. a. auch der Einfluß 
der ökonomischen Konjunktur (Vermehrung durch schlechte Konjunk- 
turen und umgekehrt) für wahrscheinlich erachtet wird (S. 54). Die 
Eigenart der Sachsen als solcher zeigt sich nach E. in einer das gewöhn- 
liche Maß übertreffienden Bevorzugung der cigenen Laandesuniv ersität, 
ferner in einer Bevorzugung des theologischen und juristischen Studiums 
gegenüber namentlich dem philosophise hen (sowohl naturwissenschaft- 
lichen als humanistischen): sie sind eben, in ihren bürgerlichen Klassen, 
der spezifisch »autoritäre«, d.h. irdischen Autoritäten tügsame und sie 
anbetende Stamm Deutschlands, ganz dem ihnen spezifischen Luther- 
tum entsprechend. Die Erörterung über die Altersverhältnisse er- 
gibt, daß trotz der bekannten Verjüngung der Abiturienten in 
Deutschland (welche, zusammen mit dem Durchschleppen zu vieler Un- 
begabter und der steten Steigerung der nervösen Inanspruchnahme 
des Kindesalters durch außerhalb der Schule liesende Einflüsse 
den bekannten »Ueberbürdungs«-Schwindel gezcitist haben) das Alter 
der Leipziger Studierenden steigt: Ursachen: 1. für Leipzig speziell: 
die Füchse gehen zunehmend nach den süddeutschen Universitäten, — 
2. allgemein (außer bei den Juristen): notwendige Verlängerung des 
Studiums; mit Recht weist E. darauf hin, da die Zahl der Studieren- 
den mit Reichstauswahlrecht zunimmt und dem allmählich in ihrer 
Rechtsstellung Rechnung getragen werden müsse iS, 641. Die Erörte- 
rungen über die soziale Abstammun g ergeben — bei verglei- 
chender Heranzichung der preulsischen Erhe bunge n — die von E. zu- 
erst eingehender analysierten Erzebnisse: Starker Rückgang der rela- 


674 Literatur-Anzeiger. 


tiven Bedeutung der akademisch gebildeten Kreise (am stärksten: der 
Richter und Anwälte, etwas weniger: der Geistlichen, Aerzte, höheren 
Staats- und Kommunalbeamten, gar nicht: der Gymnasiallehrer und erst 
recht nicht der vielmehr im rapiden Anstieg begriffenen Techniker, 
ebenso Rückgang der Grofgrundbesitzer, Stillstand (stets: der relati- 
ven Bedeutung) des Subalternbeamtentums, Rückgang der Handwerker, 
mäßliges (relatives) Steigen der Bauern, dagegen sehr starkes Steigen 
des Anteils der Groflindustriellen und noch mehr der Kaufleute. In 
Preußen, wo der Anteil der akademisch gebildeten Kreise schon seit 
Jahrzehnten noch wesentlich geringer ist als in Leipzig, scheint eine 
deutliche Entwicklungsrichtung jetzt nicht wahrnehmbar. — Während 
bei den Leipziger Studenten innerhalb der liberalen Berufe, soweit der 
Nachwuchs überhaupt wieder akademisch tätig wird, die Neigung zum 
Ergreifen eines dem väterlichen gleichen oder ähnlichen Berufes deut- 
lich erkennbar ist, drängen sich die Söhne der Landwirte dort vor- 
wiegend zum naturwissenschaftlichen, die der Fabrikanten vorwiegend 
zum juristischen Studium (Symptom der Feudalisierung der Gesinnung 
des industriellen Bürgertums, wie sie auch in der Gebarung der Hörer 
der Handelshochschulen — die selbst wesentlich diesem Zweck dienen — 
hervortritt), während kaufmännische Abstammung keine ausgesprochene 
positive Tendenz, dagegen eine negative gegen die Theologie hat, die aus 
dem Handwerk und dem Volksschullchrerstand eine Prädisposition tur 
Theologie und Philologie, die aus dem Subalternbeamtentum nur für die 
historisch- philologischen Fächer (Lehramt). Den mancherlei Problemen 
der Wirkung von »Auslese«, Kultur-»Tradition«, Kulturwandel, Klassen- 
bildung und -Auflösung, wie sie in diesen Erscheinungen liegen, geht 
hoffentlich Eulenburg selbst auch künftig, wie schon jetzt, immer wei- 
ter nach. Anzugliedern wäre dann z. B. die Analyse der ökonomischen, 
sozialen und beruflichen Fundamentierung des eigentlichen »Intellek- 
tuellentums« in der Vergangenheit: seit den Zeiten, wo die »Pfründe« 
in all ihren Formen der materielle Grundstein der geistigen Kultur 
war, der Kampf der Päpste mit den Konzilien und der Landesherren 
um ihre Verwendung ganz ebenso wie noch in England unter Crom- 
well der Kampf um die Zehnten (auf denen ja die materielle Existenz 
der den radikalen antitheologischen Führern so verhafßten Universi- 
täten in England ruhte) wirkliche große »Kulturprobleme« darstellten, 
— über die Zeit hinweg, wo unsere ersten Gelehrten und Dichter als 
Hauslchrer feudaler oder patrizischer Geschlechter oder als Sine- 
kuristen kleinerer Landesherren zu existieren hatten, bis in die Gegen- 
wart, — in international vergleichender Darstellung natürlich. — Die Ana- 
Iyse der Vorbildung zeist auch für Leipzig den Rückgang der huma- 
nistisch gebildeten, diejenige der Konfession den Anstieg der katholi- 
schen Studenten, die Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf dersclben 
Universität entspricht in Leipzig der allgemein beobachteten Fluktua- 
tionszunahme. — Die Darstellung ın Abschnitt II (Unterricht) stützt 
in der Erörterung der Entwicklung des Lehrkörpers und der quantita- 
tiven Unterrichtsleistungen Eulenburgs bekannte These, deren rück- 
haltlose Vertretung ihm den Zorn so "vieler von den Herrn Ordinarien 
zugezogen und seine akademischen »Chancen« so verschlechtert hat. 
Das stetige Schlechterwerden der Ergebnisse der Prüfungen scheint, da 
die Prüfungen, so vicl ich sche, über ‘all zum mindesten eher leichter 
als schwerer werden (einige wenige Ausnahmen abgerechnet), jedenfalls 
eher gegen die modernen Experimente im Schulwesen zu sprechen, 
zumal gerade die naturwissenschaftlichen Fächer, deren Forderungen 


Literatur-Anzeiger. 675 


zunehmend erfüllt worden sind, davon betroffen werden (doch bedürfte 
das noch sorgsamster Untersuchung). Die Doktorprüfungsstatistik ge- 
reicht, jedenfalls in der juristischen Fakultät, (pro Tag des Jahres, 
einschliefslich aller Ferien, fast 11/2 Doktoren in den 2ı Jahren von 
1585—1906!) der Universität zur Schande, so wenig manche anderen 
Hochschulen berechtigt sein mögen, darauf mit Steinen zu werfen. Die 
Finanzen zeigen den Aufstieg des »kapitalistischen Betriebes« in 
den medizinischen und naturwissenschaftlichen Fakultäten in der un- 
gcheuren auch relativen Zunahme der Ausgaben für sachliche 
Unterrichtsmitte] (Institute) und damit jene Spaltung in der Eigenart 
des Lehrbetriebs, der die Institutsdirektoren so oft der Denkweise ihrer 
humanistischen Kollegen tief entfremdet und andere, hier nicht zu 
erörternde, schr weittragende Konsequenzen und Probleme im aka- 
demischen Leben mit sich gebracht hat. Die »Universitas lıtterarum« 
ist nicht zum wenigsten aus diesen unvermeidlichen Entwicklungsmott- 
ven heraus eine Fiktion geworden. (Max Weber.) 


Kerschensleiner, Dr. Georg, Kgl. Studienrat, Stadtschulrat 
von München, Szaatsbürgerliche Ersiehungder deutschen 
Jugend, Gekrönte Preisarbeit. 4. verbesserte und erweiterte Aufl. 
Karl Villaret (Artur Frahm), Erfurt 1909. VII, 93 S. M. 2.—,, 
geb. M. 3.—. 

Das Ziel der staatsbürgerlichen Erziehung kann weder ein bce- 
stimmtes politisches, noch ein bestimmtes wirtschaftliches Bekenntnis 
sein; sic kann lediglich die Aufgabe haben, den Charakter des Einzelnen 
so gut zu gestalten, daß er gecignet ist, cin brauchbares Mitglied im 
Staatsverband zu scin, dessen Hauptaufgabe die Durchsetzung der 
bercits ausgeglichenen und der jeweils zum Ausgleich kommenden 
Lebensinteressen der Gesamtheit ist. Der moderne Staat erreicht dieses 
sein Zic] am ehesten dadurch, daß er dem einzelnen eine Erziehung 
anredeihen läßt, kraft der er imstande ist, die Staatsaufgabe selbst im 
groen und ganzen wenigstens zu verstehen und gemäfs welcher er 
den ıhm nach seiner Leistungsfähigkeit zukommenden Platz im Staats- 
organismus ausfüllen kann und will. Das erste Ziel der Erziehung 
für die Massen ist also die Ausbildung der beruflichen Tüchtigkeit und 
Arbeitsfreudigkeit und damit jener elementaren Tugenden, welche die 
Arbeitstüchtigkeit und Arbeitsfreudigkeit unmittelbar zum Gefolge haben. 
Das zweite Ziel ist, im Rahmen dieser Ausbildung Einsicht in den Zu- 
sammenhang der Interessen Aller zu entwickeln und zu einer Betäti- 
gung dieser Einsicht in der Ausübung der Selbstbeherrschung, Gerech- 
tigkeit, Hingabe und unter einem starken Gefühl der Selbstverantwort- 
lichkeit zu einer vernünftigen L.ebensführung anzuleiten. 

Diesem zweifachen Ziele kann eine entsprechende Organisation 
des gesamten Fortbildungsschulwesens in Deutschland dienstbar ge- 
macht werden durch entsprechende methodische Gestaltung praktischer 
Tätigkeit in den Werkstätten und Arbeitsplätzen dieser Schulen und 
durch die Organisation des Schullebens nach den Normen einer sich 
selbst regierenden Gesellschaft. Die Neugestaltung des Fortbildungs- 
schulwesens in München ist diese Wege gegangen. Die Abhand- 
lung zeigt, wie diese beiden Mittel im einzelnen gestaltet werden können 
und müssen und wic sie in dem Ausbau des Münchener Fortbildungs- 
schulwesens gestaltet worden sind. | 


076 Literatur-Anzeiger. 


Springer, .lugust, Frankfurter Eindrücke. Mit einem 
(seleitwort von Dr. Ernst Fischer-Landsberg. Buchhandlung National- 
verein, München-Gern 1909. 56 S. M. —.8o. 

Die Schrift des Verfassers, der früher Fabrikarbeiter war, jetzt 
Arbeitersckretär ist, entstand anläfslich der Ausbildungskurse des Natio- 
nalvereins im vergangenen Frühjahr, welche alljährlich zwecks Ver- 
tiefung und Verbreitung liberaler Gesinnung von der Leitung abge- 
halten werden. Die Schrift beschränkt sich aber nicht auf die Dar- 
levung des in den Kursen Geschenen und Gehörten, sondern schildert 
die Eindrücke der Reise wie die Einwirkung der Stadt Frankfurt mit 
ihrer Vergangenheit und die Wirkung der Kunst und der Literatur auf 
den Verfasser, der alles mit den Augen des Arbeiters sicht und sich 
so mit den wichtigsten Problemen des politischen Lebens ausein- 
andersetzt. 


27. Jugendfürsorge, Armenwesen und Wohlfahrtspflege. 


Mohr, Wilhelmine, Kindervor Gericht. Modern-Pädagog.- 
Psycholog. Verlag, Berlin 1909. 92 S. M. 1.—. 

Das Neue der Schrift ist die Psychologie der Verbindung zwischen 
Verbrechen und Spiel des Kindes. Alle Mängel des Milieus, die das 
Kind in die Verwahrlosung stürzen, sind im Grunde nichts anderes, als 
das Fehlen eines den Trieben des Kindes angepafiten Betätigungs- und 
Spielfeldes. Die Vergangenheit mit ihrer Romantik und der Industrie 
im Hause bot dem Kinde ein reicheres Feld der Betätigung und An- 
regung. Die Gegenwart sperrt das Kind in licht- und luft- und phan- 
tasıiearme Räume. Und das unterdrückte Trieb- und Traumleben des 
Kindes artet in romantisches Diebs- und Verbrecherleben aus. 

Das Jusendgericht kann bahnbrechend wirken, denn es falst das 
Kind bei dem was sein eigentliches Wesen ist: Bei der Tat. — Das 
Jusendgericht wird die Schule zwingen, von ihrem Unterrichts-, von 
ihrem Lohn- und Strafsystem zu lassen, das so gar nicht auf die Grund- 
tricbe des Kindes: Spiel- und Betätigungsdrang, aufgebaut 
ist. — Als dritten mächtigen Faktor wird das Jugendgericht die Frau 
heranziehen müssen. Die Psyche des Kindes fordert ihr entschei- 
dendes Mittun auf allen Lebensgebicten des Kindes. 

In vielen selbstgeschauten Verhandlungsbildern am Jugendgericht 
Berlin erhärtet die Verfasserin ihre Thesen und Forderungen, die in 
einen Appell an das Volk und die Gesellschaft gipfeln, dem Kinder- 
vergehen in seinem wahren Wesen gerecht zu werden. Knaben 
und Mädchen unterliegen gleicherweise der Verwahrlosung. Während 
aber die Verwahrlosung des Knaben sich seiner Kraft gemäß in krimi- 
nellen Taten allgemeiner Art äußert, äußert sich die Verwahrlo- 
sung des Mädchens naturgemäfß in Geschlechtsdelikten. — 
Jahrbuch der deutschen Jugendfürsorge in Böhmen. 

1908. 1. Jahrgang. Jubiläumswerk der Zentralstelle für deutsche 
Waisenpflege und lusendfürsorge in Böhmen. Mit Beiträgen von: 
k. k. Lgr. Franz Janisch, Friedland. — A. Kindelmann, Prag. — Dr. 
Alois Kluge, Trautenau. — Dr. Viktor Maczak von Ottenburg, Prag. 
— Dir. J. Radauer, Grulich. — Prof. Dr. H. Reicher, Wien. — 
Pfarrer E. Schmidt, Dauba. — Oberlehrer A. Vrbka, Znaim. — K. k. 
Gerichtsadjunkt G. Werner, Haida. — Lic. Dr. Pfarrer R. Zilchert, 
Prag. Bearbeitet von Hugo Heller. J. G. Calve, Prag 1908. XI, 5445. 

Die Zentralstelle für deutsche Jugendfürsorge und Waisenpflege ın 


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27:3. i 


Literatur-Anzeiger. 677 


Böhmen verfolgt das Ziel, alle auf dem Gebiete der Jugendfürsorge 
tätigen Vereine zusammen zu schließen, um eine schädliche Zersplitte- 
rung der Arbeitskräfte und Geldmittel zu verhindern. Das von ihr 
herausgegebene Jahrbuch will die Interessenten über den Stand der 
Jugendfürsorgearbeiten, soweit diese die deutsche Jugend Böhmens 
betreffen, informieren und gleichzeitig zeigen, auf welchem Gebiete es 
zunächst des Eingreifens aller Hilfsbereiten bedarf. Ueber die Ge- 
schichte, Organisation, Erfolge etc. jeder einzelnen Fürsorgeeinrichtung 
erteilt das Jahrbuch detaillierte Auskunft, die Satzungen der wichtigen 
Vereine und Anstalten sind zum Abdruck gebracht. Den Schluß bil- 
det eine umfangreiche Bibliographie und Zeitschriftenschau. (M.) 


Jahrbuch der Fürsorge. Im Auftrag der Zentrale für private 
Fürsorge Frankfurt a. M. herausgegeben von Dr. Chr. F. Klumker 
und Wilhelm Polligkeit II Jahrgang. O. V. Böhmert, 
Dresden 190g. 237 S. M. 4.—. 

Das vorliegende Jahrbuch leitet Dr. Othmar Spann mit einer sta- 
tistischen Untersuchung über den Einfluß des Pflegewechsels und der 
Pfegeformen auf die Sterblichkeit der unehelichen Kinder ein. Die 
Abhandlung gibt wertvolle Fingerzeige für die weitere Ausgestaltung 
der Fürsorge für die unehelichen Kinder. Des weiteren werden einige 
die Berufsvormundschaft betreffende Gesetze mitgeteilt. Unter der 
Rubrik »Erfahrungen aus dem Leben« wird wiederum auf aktenmäfßig 
belegte Mißstände in der öffentlichen Kinderfürsorge hingewiesen. Das 
Jahrbuch enthält ferner von Amtsrichter Dr. E. Friedeberg zusammen- 
gestellte gerichtliche Entscheidungen über Rechtsfragen der Jugend- 
fürsorge. Den Schluß bildet ein umfangreicher Literaturbericht über 
Jugendfürsorge für das Jahr 1907. (M.) 
Lindsey, Ben B., Jugendrichter in Denver, Die Aufgabe des 

Jugendgerichts. Mit einer Einleitung von Dr. jur. Anna Schultz 
in Hamburg. Eugen Salzer, Heilbronn 1909. 134 S. M. 1.60, geb. 
M. 2.20. 

Der Verfasser, der Vater der Jugendgerichte, wendet sich hier zum 
erstenmal direkt an das deutsche Publikum. Aus der Praxis und seinen 
reichen Erfahrungen zeigt er den Wert der Jugendgerichte, ihre soziale 
Bedeutung. Er weist den Weg, nicht in theoretischen Möglichkeiten, 
sondern mit bereits erprobten Mitteln, wie man das Jugendgcricht 
leiten muß, wie man mit der Jugend verkehren muf, will man 
den Zweck der Institution dieser Gerichte erreichen. Bedeutung der 
Jugendgerichte — Jugend und Verbrecher — Gesetze und Einrichtungen 
der Jugendgerichte — die versch. Schulen für straffällige Kinder — Straf- 
gericht und Jugendgericht u. s. w.; jedes einzelne dieser Kapitel birgt 
eine Fülle der Anregung, so dafs das Buch aufs wärmste empfohlen 
werden kann. (A. Schultz.) 


28. Kriminologie, Strafrecht. 


Hoff, Marie, Neun Monatein Untersuchungshaft. Fr- 
lcbnisse und Erfahrungen. Dresden und Leipzig 1909. Heinrich 
Minden. II, 1528. M. 3.—. 

Diese Aufzeichnungen tatsächlicher Erlebnisse einer älteren ge- 
bildeten Frau verdanken ihre Entstehung lediglich dem Wunsche, ein- 
mal klarzustellen, wie dringend verbesserungsbedurftig der Teil unserer 
Strafprozeßordnung ist, der die Untersuchungshaft in sich begreift. 


678 Literatur-Anzeiger. 


Nicht ein Einzelschicksal ist es, das darin nach subjektiver Anschauung 
erzählt wird. In photographisch treuen Bildern ziehen gleichsam eine 
Reihe weiblicher Untersuchungshäftlinge an dem aufmerksamen Leser 
vorüber. Man ersieht aus diesen lebenswahren Beispielen, wie leicht 
es in deutschen Landen noch möglich ist, völlig unschuldig, nur 
durch einen Uebereifer der Polizeiorgane seine Freiheit einzubüßen; 
wie aber auch in Fällen, wo später eine Verurteilung erfolgt, die vor- 
herige Inhaftnahme weder stets unumgänglich nötig, noch immer zweck- 
dienlich erscheint. Ferner wird jeder human denkende Leser sich der 
Erkenntnis nicht verschließen können, daß die verhängte Untersuchungs- 
haft, wo man sie nicht umgehen zu können meint, in der Weise, wie 
sie zur Zeit gehandhabt zu werden pflegt, schwere Uebelstände nach 
mancherlei Richtungen hin für den Inhaftierten im Gefolge hat, und 
wie eine Reform ganz besonders darin notwendig ist, daß der Häft- 
ling vor seiner Verurteilung unter keinen Umständen, so wie dies jetzt 
geschicht, dem Sträfling gleichgeachtet, daß ihm vielmehr das Gefühl 
der Erniedrigung, die Empfindung, ein Gefangener, ein Ausgestofsener 
zu sein, unbedingt erspart werden könnte. Von unserem Zeitalter der 
Humanität hofft die Verfasserin dies durch den Hinweis darauf für 
spätere Leidensgefährten zu erreichen. 


29. Soziale Hygiene. 


Fiebig, Dr., Oberstleutnant des Sanitätsdienstes a. D. Die Be- 
deutung der Alkoholfrage für unsere Kolonien. (Kolo- 
niale Abhandlungen, Heft 13/14) Wilhelm Süsserott, Berlin 1908. 
55. S. M. —.8o. 

Auf Grund seiner reichen Erfahrungen im holländischen Kolonial- 
dienste kommt der Verfasser zu dem Resultate, daß der Alkoholismus 
ein großes Hemmnis für die Entwickelung unserer Kolonien ist. Der 
Alkoholgenuß verhindert die Akklimatisierung der Europäer, schwächt 
ihre Widerstandskraft gegen Krankheiten, vermindert die Schlagfer- 
tigkeit der Truppen und verhindert die kulturelle und wirtschaftliche 
Hebung der Eingeborenen. Fiebig fordert das Verbot der Einfuhr 
und Herstellung von Spirituosen in den Kolonien und cine nach dem 
Grade des Alkoholgchaltes wachsende Besteuerung aller übrigen alko- 
holischen Getränke. (M.) 


Fürst, Dr. Morits, prakt. Arzt in Hamburg. Der Arzt. Seine 
Stellung und seine Aufgaben im Kulturleben der Gegenwart. Ein 
Leitfaden der sozialen Medizin. (Aus Natur und Geisteswelt. 265. 
3jand.) B. G. Teubner, Leipzig 1909. M. 1.—., gebunden M. 1.25. 

Das Buch verfolgt den Zweck, die soziale Bedeutung unseres 
Aerztestandes für das gesamte Staatsleben weiten Kreisen der Be- 
völkerung vorzuführen. Bei seiner Darstellung geht der Verf. aus von 
den Grundsätzen einer fortgeschrittenen Sozialreform im bürgerlichen 
Sinne und betont die Notwendigkeit des Zusammenschlusses der deut- 
schen Aerzte zu einer gewerkschaftlichen Organisation. 

Nach einem Ueberblick über den Werdegang des Arztes, seine 
durch die Approbation erworbenen Rechte, seine praktische Ausbil- 
dung und seine Berufspflichten wird die ärztliche Praxis auf dem Lande 
und in den Städten geschildert. Auch die ärztliche Tätigkeit in den 
Kolonien und im Ausland wird kurz gestreift, die wichtige Frage der 
Spezialärzte eingehend behandelt. Die folgenden Abschnitte beschäf- 


Literatur-Anzeiger. 679 


tigen sich dann mit der sozialen Seite des ärztlichen Berufs und be- 
schreiben zunächst die Stellung und den Aufgabenkreis der Medizinal- 
beamten (sowie der Mlilitärärzte). Die ärztliche Tätigkeit in Kranken- 
und Heilanstalten, in der öffentlichen und privaten Versicherung, in 
der öffentlichen Armenpflege, in der Fürsorge für die Schuljugend und 
in der Gewerbeaufsicht wird ausführlich geschildert, während andere 
Zweige der sozialen Medizin nur kurz gestreift werden. Nach einer 
Auscinandersetzung über die staatliche und freiwillige Organisation des 
ärztlichen Standes werden im Schlußkapitel die Verstaatlichung des 
Arrztestandes und die Bekämpfung der Kurpfuscherei teils kritisch, 
teils befürwortend behandelt. Das Werkchen schließt mit dem Hinweis 
der Notwendigkeit einer regen aktiven Beteiligung der Aerzte am 
Staatsleben. 

Die Arbeit soll auch als ein kurzer Leitfaden der sozialen Medizin 
namentlich für Studierende und jüngere Aerzte dienen. 


30. Frauenfrage, Sexualethik. 


Förster, Dr. Fr. W, Sexualethik und Sexualpädagogık. 
Eine neue Begründung alter Wahrheiten. 2. Auflage. Jos. Kösel, 
Kempten und München 1909. XV, 236 S. M. 2.40, geb. M. 3.—. 

Eine grundsätzliche Auscinandersetzung mit den Theorien der 
modernen Sexualreformer E. Key, Forel, v. Ehrenfels und den 

Vertreterinnen der neuen Ethik in der Mutterschutzbewcegung. Auch 

die Kritik, die Freud vom neurologischen Standpunkte neuerdings 

an unserer »kulturellen Sexualmoral«e geübt hat, wird in einem be- 
sonderen Kapitel berücksichtigt; ebenso die Frage der antikonzep- 
tionellen Mittel. In der Beweisführung wird hauptsächlich auf den 
gefährlichen Mangel an tieferer Lebenskenntnis und Menschenkenntnis 
aufmerksam gemacht, der hinter all den kritisierten Vorschlägen steht. 

An der Hand der betreffenden Theorien wird überhaupt der moderne 

Individualismus und Impressionismus auf ethischem Gebiet kritisiert, 

den schon Comte die »abendländische Krankheit« nannte, und der 

dahin führt, daß jeder Beliebige scine Weisheit von heute und gestern 
an die Stelle dessen setzt, was die Erfahrung der Jahrhunderte und 
der consensus sapientium festgestellt hat. Im Anschlusse gerade an 
den chaotischen Zustand der zeitgenössischen Ethik wird gezeigt, 
wohin selbst ernste und be gabte Menschen kommen, wenn sie sich in 
diesen schweren Fragen ganz auf ihr cigenes, so vielfach gestörtes 
Denken und ihre fragmentarische Erfahrung stellen. 


Roschrock, H, Frauenfrage und die kommende Mädchenschul- 
reform. Leonhard Simion Nfg., Berlin 1909. 46 S. M. 

Der Verfasser zeigt zuerst, da die Frauenfrage aus der wirt- 
schaftlichen Not der weiblichen Bevölkerung heraus entstanden ist, 
sodann nimmt er zu dem Reformplan Stellung. Er erkennt an, dal 
die Reform die wirtschaftliche Stellung der Frau verbessern, diejenige 
der Männer aber wesentlich verschlechtern wird. Auch für die All- 
gemeinheit bringt die Reform schädliche Umwälzungen mit sich. Viele 
Männer können garnicht oder erst in vorgcrückteren Jahren eine 
Familie gründen, die Berufsfrau wird nicht sehr begehrt sein, weil sie 
kein Verständnis und keine Liebe zu den Hausfrauenpflichten in die 
Ehe bringen wird. Im allsemeinen Interesse ist deshalb zu wünschen, 
dals das Gesctz fällt. Die Frauenfrage ist durch cine bessere Er- 


680 Literatur-Anzeiger. 


ziehung der weiblichen Jugend zu lösen. Das Mädchen sollte sich 
mit allen häuslichen Verrichtungen beschäftigen, nicht aber Ge- 
sclligkeit und Sport pflegen. Dann werden die Männer ihre Ehescheu 
überwinden, denn die häusliche einfache, bescheidene Frau ist ihnen 
cine willkommene Lebensgefährtin. M. 


Rossi Doria, Tullio, La Questione della Donna 
secondo un Ginecologo. Prolusione al corso die Igiene Gine- 
cologica. Roma 1904. Tipografia Righetti. 31 Folioseiten. 

»Wir Acrzte haben die Pflicht, auf das Schlachtfeld herabzustcigen, 
um im Namen der Wissenschaft mitzukämpfen, damit die wissenschaft- 
lichen Ergebnisse, die sich uns nach und nach erschlieisen, als 
praktische und sukzessive Reformen der Sitten und sozialen Verhältnisse 
auch ins praktische Leben übertragen werden, und zwar ist unser Platz 
nicht mehr bloß am Krankenbett oder in der Einsamkeit unserer Labo- 
ratorien, sondern mitten im Tumult des täglichen Lebens, überall da 
also, wo es menschliche Massen und Elend und Schmerzen und Laster 
als Ursachen der Erregung und Uebertragung der Krankheiten zu 
studieren gibt« (p. 5). Mit diesen Worten zeigt uns der bekannte Gynä- 
kologe an der römischen Universität, Professor Dr. Tullio Rossi Doria, 
den Weg an, den seiner Meinung nach jene moderne ärztliche Wissen- 
schaft gehen muß, welcher er Vorkämpfer sein will. Kein anderer ist 
so sehr dazu berufen, politisch zu wirken als derjenige, welcher die 

Schmerzen der Menschheit tagtäglich zu beobachten Gelegenheit hat. 

Rossi Doria hat Recht und sein bekanntes tapferes und rücksichtsloses 

Eintreten für eine ausgedehnte soziale Prophylaxe verdient nicht nur 

vom sozialen Standpunkte aus unumschränkteste Billigung. Je mehr die 

Aerzte, welche heute noch in Deutschland wie anderswo durch mif- 

verstandenen Darwinismus hinsichtlich des sozialen Werdens sowie des 

Charakters und der Entwicklungsmöglichkeit der unteren Klassen der 

Gesellschaft in hohem Grade verskeptischt sind, ohne, sonderbarerweise, 

diese Skepsis auch auf die staatserhaltende Unlogik der allgemeinen ge- 

sellschaftlichen und staatlichen Einrichtungen zu übertragen, geweckt 
und dem sozialen Leben zugeführt werden, um so eher haben wir cine 

Gesundung unserer sozialen Begriffe und ihrer papiernen Festlegungen, 

der Gesetze, zu vergegenwärtigen. Zumal auf dem Gebiete der Fami- 

lienmoral sowie der Liebesmoral, und zwar nicht zum wenigsten der 

Brautstandsmoral, harren des aus eigener Sachkenntnis urteilenden 

und dabei sozial empfindenden Arztes noch viele Aufgaben. Mit der 

Beteiligung des Arztes an der Erörterung der sozialen Frage kann man 

also natürlich nur einverstanden scin. Er vertritt eine Wissenschaft, 

ohne welche der ernste Reformer überhaupt nicht weiterkommen kann. 

Aber er darf deshalb noch nicht beanspruchen, daf man ihm glaubt, 

er sei der eingre Helfer in der Note. Das tut aber Rossi 

Doria zweifellos in der Frage, die ihn in seiner Äntrittsvorlesung be- 

schäftiet, nämlich der Frauenfrage. Rossi Doria erhebt die Frauen- 

frage schlankweg zu einer medizinischen Frage. Er wirft der heu- 
tigen Frauenbew« egung vor, dafs sie sich r) nur mit dem weniger wich- 
tigen Teil der Frauenwelt, namlich der Jungfrau, beschäftige Pund den 
wichtiseren, die Mutter, vernachlässice, sowie 2) daß sie sich nicht 
auf biologischem Boden, sondern in juristischen und ethischen Fragen 
bewege, die ohne die Biologie unlösbar seien. Die wahre Hauptauf- 
gabe der Frauenbewegung lieue dagegen zweifellos in der Wahrung 
und Hutung des Geschlechtscharakters des Weibes, insbesondere im 


Literatur-Anzeiger. 681 


Mutterschutz und Schutz vor den schädlichen Einflüssen der Fabrik- 
arbeit. In vielfach von einem altväterlichen Sentimentalismus ge- 
tragenen und cinsettig die biologische Seite des komplexen Problems 
hervorhebenden, aber stets interessanten und von wahrer Liebe zur 
Sache eingegebenen längeren Ausführungen verteidigt Verf. die These 
von der der Verschiedenheit der biologischen und psychologisc hen Be- 
schaffenheit entsprechenden Notwendigkeit einer vollständigen Arbeits- 
teilung zwischen Mann und Weib. Das Weib dürfe nie die Konkur- 
rentin, stets nur die Helferin des Mannes scin. Die Virago, das 
Mannweib, sei eine soziale Mißrchburt der Neuzeit. Die Frau gehöre 
ins Haus, in die Familie, wobei sie sehr wohl auch ihren Geist pflegen 
könne. Zum Existenzkampf aber sei die Frau zu schwach. Dazu sei 
der Mann, der Träger des cervello (Firm, geschaffen. Die erste Auf- 
vabe des Sozialpolitikers bestehe darin, den Arbeiterinnen ein Heim zu 
schaften, in dem sie ihre weiblichen Tätigkeiten zu entwickeln imstande 
seien. Das liege auch im Interesse einer wohlverstandenen Fraueneman- 
apation, denn das Elend und die Karcheit des ITaushaltes sei der erste 
Grund zur Verachtung und Mifshandlung der Arbeiterfrau, die dem 
Manne keine Werte schaffen könne, durch den Mann. Die Konser- 
vatıven hätten Recht, wenn sie sagten, die Frau echöre ins Haus, aber 
Ihre Politik, die das Budget des armen Mannes Deschwere. treibe die 
Frau aus dem Hause. Die Sozialisten dagegen hätten Unrecht, wenn 
ste mit Bebel erklären, der Frau gehöre die Welt — aber ihre Politik 
sel vernünftig, da sie die Bedingungen schaffe, die Frau dem Hause 
zu erhalten. Rossi Doria — der, nebenbei bemerkt, Mitglied der 
sozialistischen Partei ist - glaubt daher zur Lösung der Frauenfrage 
cin Mittelding: Konservative Theorie und sozialistische Praktik und 
Taktik vorschlagen zu dürfen. (NMichels.) 


Staats- und Verwaltungsrecht. 


Cahn, Dr. Ernst, Das Verhältniswahlsystem in den 
mod. Kulturstaaten. Eine staatsrechtlich-politische Abhand- 
lung. ©. Häring, Berlin 1909. XII, 369 S. M. 8.—. 

Das Verhältniswahlsystem hat in den letzten Jahren im Verfassungs- 
und Verwaltungsrecht der modernen Kulturstaaten, besonders auch in 
Deutschland, große Fortschritte gemacht. Weitere E rfolge des Systems: 
sind in nickar Zeit zu erwarten. Die beiden großen Werke über 
las System von Saripolos (1899) und Rlöti (19011 sind durch die Neuere 
Gesetzgebung überholt. Das rechtfertiste eine neue zusammenfassencde 
Darstellung Ale: Systems, unter besonderer Berücksichtigung der 
deutschen er Se tzeebung und unter eingehender Behandlung der F rauen 
der Technik. In sechs Kapiteln sind: Einleitung und allgemeine 
Fragen, Die historische Entwicklung der Theorie und der gesctz- 
geberischen Verwirklichung des Systems , Die staatsrechtliche Kon- 
struktion des Systems, Die politische Bedeutung des Systems, Das An- 
wendungszebiet des Systems und die Technik Aber Sy stems (Allgemeine 
Frauen, Wahlvorbe reitung, Wahlhandlung, Zuteilung der Mandate) be- 
handelt. Einzehend ist insbesondere besprochen ie allgemeine Frage, 
welche Aufgaben der Staatsrechtswissenschaft und der W issenschaft der 
Politik auf dem Gebiete der W ahlrechtsprobleme zukommen. Dabei 
wird, im Gegensatz zu bisherigen Auffassungen, es als eine Grenz- 
überschreitung der Wissenschaft bezeichnet, endgültige Werturteile über 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 2. 44 


682 Literatur-Anzeiger. 


einzelne \Wahlsysteme abzugeben. Der Staatswissenschaft wird dabei 
lediglich die Aufgabe zugewiesen, ein Wahlsystem in seiner geschicht- 
lichen Entwicklung und in seinem bestehenden Zustand darzustellen 
und aufzuzeigen, welche allgemeinen staatsrechtlichen Ideen ihm zu 
grunde legen oder wie es mit solchen zu vereinbaren ist. Der Wissen- 
schaft der Politik wird die Aufgabe zuerkannt, die allgemeinen Ideen 
aufzuweisen, von denen Anhänger oder Gegner eines W ahlsvstems aus- 
gehen, und an der Hand der Erfahrung zu prüfen, ob die von den 
Anhängern oder Gegnern in Aussicht gestellten Wirkungen eines Wahl- 
systems tatsächlich vorhanden sind. Den für die Praxis so wichtigen 
Einzelheiten der Technik des Verhältniswahlsystems ist besonderes 
Augenmerk zugewandt. 


Glock, Dr. d, Landgerichtsrat und Dr. Alfred Korn, Justizrät, 
Rechtsanwalt am Kammergericht. Zürgerkunde für Preußen 
(Deutsche Staats- und Rechtskunde). Karlsruhe 1909, G. Braun. 
XXI und 454 S., geb. M. 3.80. 

(lock, Dr. A, bürgerkunde für Baden. 3. Auf., Bearbeitet 
von E. Burger. Karlsruhe 1909, G. Braun. XX, 466 S. und 12 S. 
Nachtrag; geh, M. 3.80. 

Die Sammlung will als Einführung in das öffentliche Leben dienen, 
eine höhere politische Schulung, ein tieferes Verständnis für Wesen 
und Aufgaben des Staates vermitteln. Es soll eine allgemein verständ- 
liche, auch für den Gebrauch an Schulen geeignete Darstellung der 
Grundlagen des gesamten Rechtes und der Erscheinungen des sonstigen 
staatlichen und wirtschaftlichen Lebens gegeben werden. 

Es werden behandelt: Staatsrecht; Strafrecht und bürgerliches 
Recht, Rechtspflege; Innere Verwaltung; Auswärtige Angelegenheiten; 
Heer und Kriegstlotte ; Finanzwesen. (—é. 


Köbke, Dr. Hans, Die Vereinigung von Stadtgemeinden 
nach preußpischem Verwaltungsrechte R. Trenke, 
Berlin 1909. 61 S. M. 2.5 

Stellt die mannigfachen theoretischen Streitfragen, die sich Mn- 
sichtlich des bei der Eingemeindung zu beobachtenden rechtlichen 

Verfahrens, soweit dabei Städtvemeinden in Betracht kommen, als 

cine Folge der Veischiedenartigkeit unserer kommunalrechtlichen 

Normen ergeben haben, unter gleic hzeitiger Berücksichtigung und enger 

Verbindung mit ihren wirtschaftlichen Anlässen in geordneter Ueber- 

sicht zusammen und prüft an Hand der Praxis, vor allem der Recht- 

sprechung des Oberverwaltungsgerichts, ihre praktische Bedeutung. Der 

Verfasser erörtert eingehend die in Betracht kommenden verwaltunas- 

rechtlichen Gesetzesbestimmungen und kommt zu dem Resultate, daß 

die Schaffung übereimstimmender Normen auch auf diesem Gebiete im 

Interesse unserer Rechts- und Wirtschaftseinheit liege. 

Maxer, Otto, Professor des Öffentlichen Rechts an der Universität 
Leipzig, Das Staatsrecht des Königreichs Sachsen. (Das 
öffentliche Recht der Gegenwart, hei ausgegeben von Jellinek, Laband 
und Piloty, Band IX; bildet zugleich die 1. Abteilung von Band II, 
Halbband I des »Hanubuchs des öffentl. Rechts«.) Tübingen 1909, 

C. B. Mohr (Paul Siebeck) VI, 328 S.; M. g.—, geb. M. 10.-. 
Das Buch gibt nach einer »Geschichtlichen Einleitunge 6 Ab- 
schnitte: Grundla igen des Staatswesens‘ der König und das Königliche 

Haus; der Landtag; ver'assungsmäfiges Zusammenwirken der Regierung 

und Volksvertretung; die Staatsbehörden ; die Selbstverwaltung. Bei- 


Literatur-Anzeiger. 683 


ergeben ist eine Art Kommentar zur Verf.-Urk. Sachsens, indem bei 
jedem Paragraphen des abgedruckten Textes auf die Seiten des Buches 
verwiesen wird, wo dessen Inhalt seine Erläuterung findet. 

Der Autor sagt über das sächsische Staatsrecht: »Die einzelnen 
deutschen Staaten können für ihr öffentliches Recht nicht schlechthin 
ursprüngliche Eigenart in Anspruch nehmen. Die Grundgedanken sind 
überall das Ergebnis einer gemeinsamen Entwicklung, in wichtigen 
Punkten auch durch auferdeutsche Einflüsse mit bestimmt. Die Be- 
sonderheiten, die vorhanden sind, bekommen Wert und Bedeutung erst 
auf dem Hintergrund des Gemeingültigen, von dem sie sich abheben. 
Solche Besonderheiten bietet das sächsische Staatswesen in reichem 
Malie. Einerseits gelangt cs mit dem übrigen Mitteldeutschland früh- 
zeitig auf eine verhältnismäßig hohe Kulturstufe und bewährt dabei 
fortlauernd eine grofe Aufnahmcefähigkeit für neue Ideen und Ein- 
richtungen. Aber andererseits zeichnet es sich auch durch ein merk- 
würdiges Beharrungsvermögen aus! die älteren Rechtsgestaltungen 
werden hier auf das schonendste behandelt, und so weit es immer geht, 
in das Neue mit übernommen oder daneben stehen gelassen. Wenn 
die Lehre vom sächsischen Staatsrecht dieser Eigenart gerecht zu 
werden sucht, so stattet sie damit zugleich der allgemeinen Theorie 
des deutschen Staatsrechts ihre Danke: sschuld ab: sie hilft ihr, sich 
frei halten von der Herrschaft der Schablone. 

Die Darstellung beschränkt sich auf das Staatsrecht im eigentlichen 
Sinne. Sie gibt außer dem Verfassungsrecht nur die Ordnung der 
Landesverwaltungsbehörden und der Selbstv erwaltungskörper. Das 
materielle Verwaltungsrecht bedarf selbständiger Behandlung.« 


32. Gewerbe-, Vereins- und Privatrecht. 


33. Politik. 

Roosevelt, Th, Die Moral der Individuen und der 
Nationen, Berechtigte Ucbersetzung von Julius Sachs. Verlag 
Lumens, Wien und Leipzig 1909. 202 S. M. 4.50. 

Das Buch enthält eine Reihe von Reden und Aufsätzen Roosevelts 
aus den Jahren 1899—1902, in denen hauptsächlich politische Fragen 
behandelt werden. Die Ueberschriften lauten: 

I. Expansion und Friede. 2. nn und Männlichkeit. 3. Die 
Kameradschaft als politischer Fakte r. Die Längen- und die Breiten- 
grade unter den Refurmatoren. g. Die Phic hten der Nationen. 6. Cha- 
rakter und Erfolg. 3. Männlichkeit und Staatenexpansion. 8. Die 
Bruderlichkeit und nn heroischen Tugenden. 9. Die Arbeitsfrage. 


10. Admiral Dewey. Die zwei Amerika. 12. Des Christen Bür- 
gerrecht. 13. Das Gute a das Bessere. 14. Der Verkehr mit den 
Nationen. (ML) 


La Hongrie Contemporaine et lv Suffrage Universel 
Edition "speciale française du /uszadik Szdsad Le Vingtième 
Siecle\, Revue Mensuclle de Sciences et Politique sociales, Organe 
de la Societe de Sociologie de Budapest. Paris 1909. V. Giard et 
E. Briere. 272 S. 

Ein Versuch, — er ist von einer der bekanntesten in magyarischer 

Sprache erscheinenden Zeitschriften. der lluszadık Század (Das zwan- 
zigste Jahrhundert) unternommen worden — dem mit den Verhältnissen 


684 Literatur-Anzeiger. 


Ungarns im allgemeinen nur sehr wenig vertrauten Ausland in mög- 
lichst gedrängter Form und in einer allen zugänglichen Sprache cin 
Bild von den ökonomischen und sozialpolitischen Zuständen des König- 
reiches zu geben und es in den Stand zu setzen, sich ein allgemeines 
Urteil über die politischen Fragen, die sich diesem Lande stellen, zu 
bilden. Wer immer einen auch noch so kurzen Einblick in Ungarn 
getan hat, weiß, wie kompliziert die Zustände in diesem Lande lieren 
müssen, in dem die grellsten Kontraste obwalten, wo dicht neben dem 
Amerikanismus und dem barocksten Barock das Patriarchalsystem und 
die primitivste Einfachheit bestechen, in einem Lande, in dem das herr- 
schende Volk, die Magyaren, selbst die magyarisierten Juden, die 
Handel und Literatur fast ausschließßlich beherrschen und zwei Drittel 
des städtischen Bürgertums ausmachen, mitgerechnet, noch nicht oder 
ganz knapp die Hälfte der Bevölkerung darstellen. Dieser Knäuel von 
Widersprüchen und Merkwürdigkeiten wird durch den vorliegenden 
Band zwar nicht genügend enthüllt, um uns ein völlig klares Bild 
von den Wesenheiten der politischen und ökonomischen Verhältnisse 
Ungarns zu geben. Immerhin erhalten wir in ihm einige wertvolle 
Aufschlüsse, so von Oskar Jäczı, dem Herausgeber der Zeitschrift, 
über den Stand der Nationalitätenfrage, P. Agóston und P. Kareky 
über die Verwaltung, Bolgär über die Auswanderung, J. Räcz uber 
die wirtschaftliche Entwicklung und nochmals ©. Jäczi über die ungar. 
Politik in den letzten Jahren, nebesundere von der Acera Fejervary bis 
heute. Trotzdem die Herausgeber dem Sozialismus zum Teil nahe 
stehen, zum Teil ihm angehören, erfahren wir nicht genügend über 
die Arbeiterverhältnisse, insbesondere die Stellung der Landarbeiter zu 
den Magnaten und die Agrarverhältnisse — über die wir allerdings durch 
ein treffliches s, in deutscher Sprache erschienenes Buch von Kún gut 
unterrichtet sind —, noch über die Gewerkschaftsbewegung und die 
Arbeitslosenfrage. "Auch das literarische Leben Ungarns, das bisweilen 
einen Sternschnuppen im Ausland fallen kit — hier sei beson- 
ders an das von dem großen italienischen Tragöden Ermeto Zacconi 
kreierte Stück Der Teufels des Ungarn Franz Moölnar, das sogar in 
Wien, Paris und Berlin gegeben wurde, erinnert — findet, trotzdem 
cs vielleicht doch mit der Politik in naher ursächlicher Verbin- 
dung stehen dürfte, keine Berücksichtigung. Der beschreibende, wie 
gesagt, Dicht uninteressante, wenn auch nicht erschöpfende und, dem 
politischen Zweck der Schrift entsprechend, sehr düster, vielleicht 
zu düster gefärbte Teil der Schrift ist nur als Einleitung zu einer 
Enquete gedacht, in welcher in Form eines Appells an die Gelehr- 
tenwelt Europas der Stab der Gerechten über das ungerechte Wahl- 
reformprojekt in Ungarn, durch die das Proletariat von der Wirksam- 
keit des Wahlrechts so gut wie ausgeschlossen wird, gebrochen werden 
sollte. Dem Appell sind u. a. gefolst F. Oppenheimer, Ludwig Gum- 
plöwiez, Eugenio no Keir Hardie, Giuseppe Sergi, T. S. Masaryk, 
J. Ramsay Macdonald, Edgar Jaffe, Marcangelo Vaccaro, Achille Loria, 
Rudolf Goldscheid, Guillaume De Greef, Emile Vandervelde, H. von 
Gerlach, Max Nordau, Eduard Bernstein, Georg Jellinek, Edgar Mil- 
haud, E. Waxweiler, Robert Michels, Georges Renard, Alfred Fouillée, 
Napoleone Colajannı, Ferdinand Tönnies, Walter Crane, Jean Finot, 
Georg Brandes, C. Bouglé, Yves Guvot, A. Forel und andere. Leider 
sind die Antworten stark durch Druckfehler entstellt (insbesondere 
die Antwort des Schreiber dieses hat in hohem Grade unter Druck- 
fehlern und Auslassunsen leiden müssen). Auch leidet die Einheit- 


Literatur-Anzeiger, 685 


lichkeit durch die originale Wiedergabe der Antworten in vier 
Sprachen. Die Antworten lauten in der Regel für die ungarische Re- 
gierung ungünstig, allerdings nicht immer. So tritt z. B. G. Prato 
energisch für eine prinzipielle Beschränkung des Wäahlrechtes ein, um 
adie vitalsten Interessen der Nation nicht als Spielzeug der Dummheit 
und Blindheit unverantwortlicher Massen zu überlassens ip. 246). Da- 
gegen finden wir am anderen Pole folgendes Paradox des amerikanischen 
Schriftstellers Upton Sinclair: » The only condition upon which I would 
favor plural voting would be that several votes were to be given te 
those men and women in the community who possessed no property 
— these being the persons whose rights are most in need of protec- 
tion< Ip. 272). (Michels.) 


Lombroso, Cesare, IT! Momento Attuale. Biblioteca di Studi 
Politici e Sociali. Milano 1904. Casa Fditrice Moderna. 279 S. 3 L. 

Lombroso, Cesare, Problèmes du Jour. Traduction Française 
de Ch. Raymond. Paris 1908. Librairie Universelle (33, Rue de 
Provencei. 304 S. frs. 1.50. 

Der ursprüngliche italienische — als Original natürlich vorzuzichende 
— Text und die französische Uebersetzung emer Skizzensammlung von 
der Hand des Schöpfers der modernen Kriminalanthropologie, Cesare 
Lombroso. Durch die letztere dürften die politischen Aufsätze des greisen 
Gelehrten nunmehr auch weiteren außeritalienischen Kreisen bekannt 
werden. Der Band bietet viel Interessantes. In der Vorrede bricht Lom- 
broso nochmals ausdrücklich mit wichtigen Bestandteilen seiner Ver- 
gangenheit. Er verleusnet secin altes Werk über die politischen Ver- 
brecher und die Revolution, in welchem er die Revolutionäre als an- 
thropologisch minderwertige Elemente beschrieben hatte. Auch er 
selbst habe, schreibt er, leider zu den Gelehrten gchört, die durch 
Ihre Unbedachtsamkeit die Ienoranten und die bewufßsten Freunde der 
Iynoranz in der Politik indirekt unterstützen. Sein Buch sei noch 
nicht von der Näbe jenes Feuergeistes, der dem modernen Proleta- 
nat zu eigen ist und der einem hohen Ideal zustrebt und geschichtliche 
Umwälzungen hervorruft, inspiriert worden, soda sein Werk mehr die 
Kopie eines Gemaldes denn ein Original darstelle. Lombroso gibt 
seinem Schmerz darüber Ausdruck, dat er erst, als seine Haare bereits 
weis und seine Kräfte schwach geworden, endlich erkannt habe, wie 
schwer der Irrtum des Gelehrten sei, der, m fleifsiger aber einscitiser 
Facharbeit versunken, die reale pulsierende Welt um sieh her vergesse 
(p. 11) und gesteht, daß er und seine Anhänger in der Lehre vom 
anthropologischen Delikt, vom Delinquente nato, vielleicht doch im Pes- 
simismus zu weit gegangen seien. Zum Schluß dieser Betrachtungen 
verspricht der greise Gelehrte feierlich, von nun an werde er, bei aller 
notwendigen Beschäftigung mit reinwissenschaftlichen Dingen, die Poli- 
tik bis zum letzten Atemzuge nicht mehr vernachlässigen. 

Die Aufsätze, die der Sammelband enthalt, sind fast sämtlich in 
großen bürgerlichen Revuen erschienen und datieren zumeist aus den 
letzten Jahren des nennzehnten Jahrhunderts. Deshalb sind sie leider 
nicht dazu angetan, uns ein Bild von der allgemeinen politischen Ept- 
wicklung des Mannes vom liberalen Monarehismus zum Sozialismus, die 
gerade in jene Jahre fiel, zu verschaffen. Es fehlt dazu sowohl der Anfang 
als das Ende. Insbesondere die zahlreichen und interessanten Artikel, 
die Lombroso in den Zeitschritten und Zeitungen des Sozialismus hat er- 
scheinen lassen, sind in diese Sammlung nicht mit aufsenommen worden. 


686 l.iteratur-Anzeiger. 


Aus der Mehrheit der vor uns liegenden Essays klingt nicht so sehr die 
sozialistische als vielmehr die demokratische Note — die bei Lom- 
broso übrigens stets die stärkere gewesen ist — durch. Besonders 
unerbittlich ist der Turiner Hochschulprofessor in der Bekämpfung des 
Militarismus, den er mit der ganzen Energie eines von der Kulturschäd- 
lichkeit und volksverrohenden W irkung des Soldatentums wissenschaft- 
lich überzeugten Anthropologen und Kriminalisten befehdet, sowie des 
Klerikalismus. Dabei geht er manchmal sogar zu weit, so z. B. 
wenn er die chinesische Kultur als der europäischen überlegen preist, 
weil der Chinese ein militärisch minderwertives Element (p. 70), 
also seine Kultur eine vernünftigere als die europäische sei. An meh- 
reren Stellen wendet sich Lombroso auch gegen den Monarchismus 
der herrschenden Klassen. Ihnen höhnt er, nachdem er alle ıhre Sün- 
den aufgezählt hat, zum Trost den Vorzug nach, wie in allen ihren 
l.cbensäufierungen so auch in ihren Fehlern mittelmäßig zu sein. 
Den Despotismus tut er mit den kräftigen Worten ab: »Die De- 
spoten sind heute zu historisch überflüssigen Erscheinungen geworden 
— den Puls des Volkes vermögen sie nicht mehr zu fühlen. Bereits 
zu fossilen Gestalten versteinert, suchen sie jetzt an uns Lebenden 
nach einem Halt. Aber sie werden trotzdem zusammen mit den üb- 
risen Repräsentanten einer absterbenden Gesellschaft, dem Junker, dem 
Pfaffen und dem Krieger, bald ihr Grab finden le 

Das ist — an einzelnen besonders scharfen typischen Stellen be- 
schen — dic allgemeine Stimmung, die »Weltanschauungs, des Bandes 
politischer Schriften Lombrosos. Im einzelnen wären folgende Essays 
als für unsere Wissenschaft besonders interessant hervorzuheben: ein 
Artikel über das wirtschaftliche Elend Calabriens, einen Aufsatz über die 
wirtschaftliche Ausbeutung italienischer Knaben in Frankreich insbe: 
sondere in der Glasindustrie, eine Polemik gegen die Bestrebungen der 
italienischen Kolonialfreunde, Tripolis zu besetzen, die von Lombroso 
als wirtschaftlich und volksethisch gleich verderblich bezeichnet werden, 
ein Artikel über das Salz, die Pellagra und die Hygiene, auf welchem 
Gebiet Lombroso als Fachmann spricht, sowie endlich ein Artikel über 
die Antiitalianıtät der Italiener (p. 120), in dem er an der Hand 
vieler trefflich ausgewählter Beispiele den merkwürdigen Indifferentis- 
mus, den der Italiener in der Wissenschaft sowohl als in der Industrie 
den Erzeugnissen des eigenen Landes gegenüber bekundet und die 
übertriebene Hochachtung, welche er vor allen Produkten des Auslandes 
hat, ein Indifferentismus, der z. B. bewirkt, daß cin großer ital ieni- 
scher Gelehrter in Italien erst dann Ri erühmtheit erlangen kann, wenn 
er im Ausland bekannt geworden ist, kennzeichnet. Für die Kenntnis 
und das Verständnis italienischen Lebens sind die Aufsätze Lombrosos 
zweifellos trotz der großen Subjektivität, von der sie Zeugnis ablegen, 
von nicht geringem Wert. (Michels.) 
Walling, William English, Russia's Message. The True 

World Import of the Revolution. With many illustrations. New- 
York 1908. Doubleday, Paye and Co. 476 S. 

In diesem glänzend ausgestatteten Buch hat der amerik. Sozialist 
Wiliam E pelish Walling die Eindrücke seines längeren Aufenthaltes 
in Rusland, den er zu Stidi nzwecken verwandt hat, "niedergeschrieben. 
Im Mittelpunkt der Behandlung steht die russische Revolution, die den 
Verf. insbesondere zu einer Untersuchung der russischen Agrarverhalt- 
nisse geführt hat. Da der Autor es verschmähte, seinen "Studien an 


Literatur-Änzeiger. 687 


Ort und Stelle durch eine vorhergehende, nur durch »Bücherstudium« 
zu erlangende Orientierung über die wirtschaftliche, politische u.s.w. 
Struktur Rufßlands die nötige solide Stütze zu geben, sondern cs 
vorgezogen hat, sein Urtcil nur auf Augenschein zu begründen, so fehlt 
cs den Resultaten -— da der Augenschein selbst bei scharfen Augen 
leicht trügt -- häufig an der nötigen Schärfe und Präzision, umsomehr, 
als Walling in aussedehntestem Maße von dem gefährlichen amerikani- 
schen Mittel des Interview Gebrauch gemacht und sich die An- 
sichten der den verschiedensten politischen und literarischen Kreisen 
ansehörigen hervorragenden Persönlichkeiten, die er kennen gelernt 
und ausgeforscht hat, ohne die nötige kritische Sonde angeeignet 
hat. Indes das alles verhindert nicht, daß die Lektüre des warm- 
herzig geschriebenen Buches instruktiv und folglich auch wissenschaft- 
lich nicht ergebnislos ist. Walling gehört zu jenen feinen Köpfen, denen 
man immer gern zuhört. Besonders interessant sind die Kapitel, in 
denen er das russische Bauernwesen, in welchem er den Kern der 
russischen Revolution sieht ’— wie er denn überhaupt politisch den 
sozial-revolutionären Bauernbündlern am nächsten steht -— und das 
allmähliche Eindringen des Marxismus sowie den gewaltigen Einfluß 
der Ideen Tolstois in ihm schildert, während ihm die sozialdemo- 
kratische Arbeiterpartei mehr als hemmende, denn als helfende Kraft 
erscheint. (Michels.) 


nn 


689 


Der kapitalistische Unternehmer. 


Von 
WERNER SOMBART. 


Inhalt: I. Der Streit um den Begriff »Kapitalismuse. II. Feststellung 
des Begriffes »Kapitalismus«, II. Die kapitalistische Motivation und ihre Objekti- 
vierung. IV. Die Entfaltung der Erwerbsidee., V. Die Rationalisierung der Wirt- 
schaft. VI. Die Verschiedenheit der Funktionen des kapitalistischen Unternehmers. 
VII. Unternehmer und Händler. VHI Unternehmernaturen. IX. »Zur Analyse und 


Genese des kapitalistischen Geistes«, 


I. 
Der Streit um den Begriff „Kapitalismus“. 


Dem Begriffe »Kapitalismus« ergeht es noch schlechter als 
den meisten Begriffen der nationalökonomischen Wissenschaft: nicht 
nur, daß er in seiner Fassung der einheitlichen und scharfen Prägung 
entbehrt (dieses Schicksal teilt er mit den meisten andern national- 
ökonomischen Begriffen): er wird nicht einmal von allen Vertre- 
tern der Wissenschaft als notwendiger Bestandteil nationalökono- 
mischen Denkens anerkannt. Sodaß bei seiner Erörterung nicht 
nur die Frage, wie er zu formulieren sei, sondern auch noch die: 
ob er überhaupt Daseinsberechtigung habe, beantwortet werden 
muß. Diese eisentümliche Sachlage erklärt sich leicht aus der 
Geschichte dieses Begriffs, der ja aus sozialistischem Geiste ge- 
boren, noch heute außerhalb der wissenschaftlichen Interessen- 
sphäre für parteipolitische Zwecke Verwendung findet und darum 
Andersgläubigen verdächtig geworden ist und als Requisit wissen- 
schaftlichen Denkens gefährlich erscheint. 

Ich meine, so beachtenswert diese Abneigung gegen die Ver- 
wendung eines zum Schlagwort degradierten Terminus für wissen- 
schaftliche Zwecke ist: so sollte sie doch nicht zu einer wissen- 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 45 


un un -- 


690 Werner Sombart, 


schaftlichen Aechtung des Wortes geschweige des ihm entsprechen- 
den Begriffes führen, wenn eine vorurteilslose Prüfung ihre Nütz- 
lichkeit oder gar ihre Unentbehrlichkeit erweist. Zu dieser An- 
sicht bekennen sich nun heute wohl zahlreiche Vertreter unserer 
Wissenschaft, aber auch bei ihnen erfreut sich der Begriff Kapi- 
talismus noch keiner rechten Beliebtheit, oder ich will lieber 
sagen: auch ihnen ist er noch nicht recht in Fleisch und Blut 
übergegangen und daran ist wohl die Tatsache schuld, daß es 
noch immer an einer eindeutigen Formulierung oder an der ein- 
wandfreien Erläuterung der versuchten Fassungen unseres Be- 
griffes fehlt. 

So ist die Stellung dem Begriffe Kapitalismus gegenüber eine 
dreifach verschiedene: 

I. Für die ältere sozialistische Dogmatik ist er ein tragender 
Begriff in ihrem Lehrgebäude bis heute geblieben. Soweit er je- 
doch hier überhaupt in eindeutigem Verstande gebraucht 


wird — eine scharfe Fassung ist niemals versucht worden, Marx 
sclbst hat seiner Gewohnheit gemäß nur gelegentlich diesen oder 
jenen Bestandteil des Begriffes festgelegt — trägt er das Gepräge 


eines parteipolitischen Schlagworts mit stark ethischem Gepräge 
(unter Verwendung von reinen Werturteilen, wie sie etwa das 
Wort »Ausbeutung« enthält), ist also für wissenschaftliche Zwecke 
nicht verwendbar. 

2. Die (der Richtung nach) ältere bürgerliche Nationalöko- 
nomie Deutschlands und noch weit mehr die des Auslandes lehnt 
den Begriff überhaupt ab. Entweder stillschweigend, indem sie 
des Wortes — außer vielleicht in einem dogmengeschichtlichen 
Kapitel — überhaupt keine Erwähnung tut, jedenfalls ihm keine 
irgendwelche hervorragende Bedeutung beimißt. Um nur die 
neuesten Lehrbücher zu nennen: weder bei Gide noch bei Cauwes, 
noch bei Marshall, noch bei Seligman, noch bei Philippovich 
findet sich das Wort. Oder aber: sie erörtert zwar den Berritt, 
kommt aber am Ende ihrer Kritik ebenfalls zu einer Ablehnung: 
so etwa Schmoller, Ad. Wagner, Richard Ehrenberg. 

3. Die (der Richtung nach) jüngere Wissenschaft erkennt die 
Unentbehrlichkeit (oder doch wenigstens Brauchbarkeit) des Be- 
griffes an, fühlt sich aber, wie gesagt, in seiner Anwendung noch 
unsicher und spricht deshalb gern von »Kapitalismus<«, um mit 
den » e ihre Reserve zum Ausdruck zu bringen. Versuche zu 
einer positiven Weiterbildung oder schärferen Fassung des Begriffs 


w 


Der kapitalistische Unternehmer. 69I 


sind in diesen Kreisen nur wenige unternommen worden. Am 
beachtenswertesten erscheinen mir die noch genauer zu prüfenden 
Ausführungen Max Webers und Friedrich Naumanns. 

Eine erneute Erörterung des Begriffes, wie sie hier unter- 
nommen werden soll, knüpft zweckmäßig an die Kritik an, die 
der Begriff Kapitalismus in der älteren Literatur erfahren hat. 
Die Einwände, die man dagegen erhebt, sind vornehmlich wohl 
folgende!) : 

I. der Begriff ist nirgends klar und ‚eindeutig‘ festgestellt; 
er >schillert in allen Farben«. 

2. er betont zu stark die Bedeutung des »Kapitals« für den 
Ablauf des wirtschaftlichen Prozesses und erweckt die Vorstellung 
»von brutaler Machtentfaltung, von Ausbeutung des darbenden 
Arbeiters durch den reichen Kapitalisten«. 

3. er beruht auf einem methodischen Irrtum, weil er eine 
»Realdefinition« geben will. »Wir wollen auf den Kapitalbegriff 
kein System aufbauen, aus dem Wesen des Kapitalismus nicht 
erklären, was uns nur eine Spezialanalyse unseres heutigen Wirt- 
schaftslebens geben kann« (Schmoller). 

4. er ist unzweckmäßig oder gar imaginär, da ihm keine 
Wirklichkeit entspricht: die Bemühungen, eine Wirtschaftsweise 
besonderer Art, der man den Namen Kapitalismus geben könnte, 
zu unterscheiden, sind fruchtlos. Alteingebürgerte Begriffe wie 
Geldwirtschaft etc. genügen vollständig, um auch die Eigenart 
der modernen Volkswirtschaft hinreichend deutlich zu machen 
(Beliebter Einwand der »Historikere). 

Dem gegenüber möchte ich, ohne die (sich zum Teil wider- 
sprechenden) Einwände im einzelnen zu widerlegen, nur folgende 
Anmerkungen zur Aufklärung und als Richtschnur für die hier 
geplanten Untersuchungen machen. 

I. Ganz fern liegt mir irgend eine mystische Erschleichung, 
wie sie Schmoller mit seiner Brandmarkung des Begriffes als 
»Realdefinition« im Sinne hat. Keineswegs soll »aus dem Wesen 
des Kapitalismus: Wirklichkeit erklärt werden (oder wie der Einwand 
sonst gemeint ist). Vielmehr wird der Begriff Kapitalismus — wie 
alle von mir verwandten Begriffe — selbstverständlich nur zu dem 
Zwecke gebildet, um mit seiner Hilfe empirische Erscheinungen 


t) Zu vergleichen etwa G. Schmoller, Grundriß (1904), S. 637. R. 
Ehrenberg, Das Wesen der neuzeitlichen Unternehmung I. »Kapitalismus« 
im Thünen-Archiv (1905), 34 f. 

45° 


| 


692 Werner Sombart, 


zu ordnen, also als Orientierungsmittel bei der (um mit Schmoller- 
scher Ausdrucksweise zu sprechen) »Spezialanalyse unseres heu- 
tigen Wirtschaftslebens«, die freilich auch mir als die wesentliche 
Aufgabe erscheint. 

2. fragt sich, ob wir eines derartigen Begriffes, wie der des 
Kapitalismus benötigen, der offensichtlich dazu dienen soll, die 
spezifische Eigenart eines historisch gewordenen (und vergänglichen) 
Wirtschaftssystems zu größerer Deutlichkeit zu bringen, richtiger: 
Denkbar zu machen. 

Zur Bejahung dieser Frage ist freilich die nicht erweisliche 
Annahme Voraussetzung, daß es eine wesentliche Aufgabe der 
Wirtschaftswissenschaft sei, gerade die historisch besonderen Formen 
des Wirtschaftslebens zu ermitteln, sich also nicht auf den Nach- 
weis und die Erörterung der inaller Wirtschaft gleichen Erscheinungen 
zu beschränken. Wer (wie heutzutage namentlich die »Historiker«) 
sein wissenschaftliches Sinnen vor allem darauf richtet: wie er 
beweisen könnte: »daß es immer wie heute war« — für den er- 
übrigt sich natürlich ein Begriff, der die ausgesprochene Funk- 
tion hat, spezifisch-historische Erkenntnis des Wirtschaftslebens 
zu vermitteln. 

3. Mit dem Bekenntnis, daß ein Begriff, wie der in Rede 
stehende notwendig oder zweckmäßig sei, ist nun immer noch 
nicht der Nachweis erbracht, daß seine Bildung möglich sei; will 
sagen, daß ein Begriff konstituiert werden könne, in dem bestimmte 
Merkmale wirtschaftlicher Organisation derart zusammengestellt 
wären, daß mit seiner Hilfe ein besonderes historisches Wirt- 
schaftssystem (wie es insbesondere heute zur Entfaltung gekommen 
ist) eindeutig gekennzeichnet und von anderen Wirtschaftssystemen 
scharf unterschieden werden könnte. 

Dieser Versuch soll nun gerade hier unternommen werden: 
im Anschluß zwar an meine früheren Ausführungen, die ich aber 
gern erläutern oder auch anders fassen möchte, so daß wenigstens 
ein Teil der Bedenken, die sie wach gerufen haben, zerstreut 
werden. Ich will mir Mühe geben, meine Gedanken so zu ent- 
wickeln, daß ein Maximum von Uebereinstimmung erzielt wird, 
daß insbesondere jeder Vorurteilslose mir ein mehr oder weniger 
großes Stück auf meinen Wanderungen folgen kann. 

Zu diesem Behufe werde ich zumal zur ersten und vorläufisen 
Umschreibung des Begriffs Kapitalismus nur ganz einwandfreie 
Kriterien wählen, insbesondere solche, die jeder ethischen oder 


Der kapitalistische Unternehmer. 693 


politischen, wie überhaupt jeder noch so leise wertenden Bedeu- 
tung bar sind, die aber auch jeder subjektiv psychologischen 
Färbung entbehren. 

Mein Bestreben ist ferner, den Begriff Kapitalismus zunächst so 
zu fassen, daß er die mit ihm bezeichnete Wirtschaftsweise, wo auch 
immer sie auftritt, kennbar macht, nicht aber schon die in ihr 
ruhenden Eigenarten in ihrer vollen Entwicklung zum Ausdruck 
bringt, vielmehr Raum läßt für verschiedene Abtönungen kapitalisti- 
schen Wesens. Es soll zunächst also ein Allgemeinbegriff gefunden 
werden, zu dem später besondere Begriffe hinzutreten, durch die 
bestimmte Erscheinungsformen des kapitalistischen Wirtschafts- 
systems in ihrer spezifischen Eigenart erst gefaßt werden. Die 
verschiedenen Möglichkeiten, die der Allgemeinbegriff Kapitalismus 
umschließt, auch die Möglichkeit der vollen Entfaltung seiner 
eigenen Art, sollen somit in der ersten Formulierung zwar still- 
schweigend enthalten sein, aber nicht zum Ausdruck gebracht 
werden. 

4. Sind wir zu einem in dem bezeichneten Sinne leidlich klar 
umschriebenen Begriffe gelangt, so werden wir uns zu entscheiden 
haben, ob wir ihn Kapitalismus nennen wollen. Denn die 
Frage der Benamsung ist natürlich zu trennen von dem Problem 
der Begriffsbildung selber (was heute gar zu häufig zumal in 
unserer Wissenschaft vergessen wird). 


II. 
Feststellung des Begriffes „Kapitalismus“. 

Die dem kapitalistischen Wirtschaftssystem (welcher Ausdruck 
gleichbedeutend mit Kapitalismus sein soll) eigentümlichen Merk- 
male sind folgende: 

I. Einzel- oder privatwirtschaftliche Orga- 
nisation. Der »Schwerpunkt« des Wirtschaftslcbens liegt in 
Privatwirtschaften, deren ein Gemeinwesen (Volk, Staat) viele 
enthält. Die Privatwirtschaften (bezw. ihre »verantwortlichen Leitere, 
die wir die Wirtschaftssubjekte nennen) entscheiden über Richtung 
und Art nicht nur der Konsumtion, sondern auch der Produktion ; 
bei ihnen also liegt die wirtschaftliche Initiative; sie tragen das 
»Risiko« der Wirtschaftsführung, die dafür auch in ihrem > Interesse e 
gestaltet wird. 

Den Gegensatz zu ciner solchen Wirtschaftsverfassung bilden 
alle kommunistischen (sozialistischen, kollektivistischen) Wirt- 
schaftssysterne, bei denen ein größerer oder geringerer Teil der 


BEFORE, ı 


694 Werner Sombart, 


Wirtschaft der Selbstbestimmung durch die Einzelwirtschaften 
entzogen und der Kontrolle durch die Gesamtheit unterstellt ist. 

2. Berufsdifferenzierung herrscht zwischen 
den einzelnen Wirtschaften. Die Einzelwirtschaften 
sind nicht selbstgenügsam, das heißt decken ihren gesamten Be- 
darf nicht im Rahmen je einer Konsumtionswirtschaft, sind viel- 
mehr in der Weise auf einander angewiesen, daß die eine Wirt- 
schaft das konsumiert, was die andere produziert. 

Gegensatz: eigenwirtschaftliche Organisation, bei der die ein- 
zelnen Wirtschaften als geschlossene Produktions- und Konsum- 
tionseinheiten disgresat neben einander stehen. 

3. Marktmäßige (verkehrswirtschaftliche) Organı- 
sation. Die »Integrierung«e der berufsmäßig differenzierten 
Einzelwirtschaften erfolgt durch den Markt, das heißt durch frei- 
händigen Austausch (Kauf und Verkauf) von Leistung und Gegen- 
leistung. Die Produkte der einzelnen Wirtschaften werden ver- 
kauft (kommen in den Verkehr); die Produktionsfaktoren werden 
gekauft (kommen aus dem Verkehr). 

Gegensatz etwa eine Fronhofwirtschaft des Mittelalters, also 
das, was ich eine »erweiterte Eigenwirtschaft« nenne, bei der eine 
größere Anzahl selbständiger Bauernwirtschaften beteiligt sind. 
Hier besorgt die »Integrierung« der differenziierten Leistungen 
das Kommandowort des Villicus. 

4. Die Produktionsfaktoren finden sich nicht in 
einer Hand vereinigt, sondern werden dauernd von verschie- 
denen Gruppen der Gesellschaft vertreten. Jeder produktive Akt 
heischt also eine (durch Vertragsleistung herbeigeführte) Ver- 
einigung dieser getrennten Gruppen. Die »Differenziierungs, die 
hier entstanden ist, kann man als soziale bezeichnen. 

Den Gegensatz bildet die handwerksmäßige Organisation, 
bei der die einzelnen für den Markt arbeitenden Wirtschaftssub- 
jekte noch mit allen persönlichen und sachlichen Requisiten der 
Produktion ausgestattet sind. 

5. Auch der persönliche Produktionsfaktor -Arbeits 
ist differenziiert in der Weise, daß leitende (organisierende) und 
ausführende Arbeit nicht mehr von derselben, sondern dauernd 
von verschiedenen Personen geleistet werden, die ebenfalls unter- 
schiedliche Gruppen der Bevölkerung bilden. Die leitende (organi- 
sierende) Arbeit liegt aber derjenigen Bevölkerungsgruppe ob, die 
auch über die nötigen sachlichen Produktionsfaktoren verfügt. 


Der kapitalistische Unternehmer. 695 


Diese werden damit die Wirtschaftssubjekte: ihnen fällt das 
Risiko der Wirtschaftsführung zu, ihr Interesse entscheidet über 
Gangart und Richtung der Produktion, bei ihnen ruht die wirt- 
schaftliche Initiative. 

Den Gegensatz bildet etwa eine Wirtschaftsverfassung, in der 
zwar schon eine Aufteilung der persönlichen und sachlichen 
Produktionsfaktoren unter verschiedenen Gruppen der Bevöl- 
kerung stattgefunden hat, die Arbeit aber noch undifferenziiert 
ist, also von kleinen selbständigen Produzenten geleistet wird, 
denen auch noch Initiative und Risiko obliegen: sie erhalten aber 
die sachlichen Produktionsfaktoren schon von einer getrennten 
Gruppe »vermögender« Personen. »Bewucherung« bäuerlicher 
Produzenten. Fälle »sindirekter Abhängigkeit der Handwerker« etc. 

Bei dieser Abgrenzung des Begriffes Kapitalismus schließt 
er die beiden Spielarten: Produktion mit freien Lohnarbeitern 
und (gekauften!) Sklaven ein. Ich hatte früher alle Sklavenwirt- 
schaft aus dem Begriffe der kapitalistischen Wirtschaft ausge- 
schlossen, sehe jetzt aber, daß es zweckmäßig ist, die Abgrenzung 
nicht zwischen freier und unfreier Arbeit, sondern zwischen Kauf- 
Sklaverei und Beute-Sklaverei zu ziehen, wie es Max Weber tut ?) 
mit der richtigen Begründung, daß sowohl beim freien Lohnar- 
beitverhältnisse als bei der Kauf-Sklaverei der persönliche Pro- 
duktionsfaktor »aus dem Verkehre kommte«e: das öknonomisch Ent- 
scheidende, während die Art der Nutzung der Arbeitskraft (Kauf 
oder Miete) von mehr sckundärer Bedeutung ist. 

Komme ich so mit Max Wcber in der Fassung des Begriffes 
Kapitalismus annähernd zusammen, so betone ich mit dieser er- 
neuten Feststellung meinen abweichenden Standpunkt Friedrich 
Naumann gegenüber. Dieser schlägt nämlich vor, den Begriff 
Kapitalismus zu beschränken auf den durch die Kartell- und Trust- 
bildung in unserer Zeit neu geschaffenen Zustand einer positiven 
volkswirtschaftlichen Ordnung ?). Dem gegenüber möchte ich mit 
I:.ntschiedenheit auf die Notwendigkeit hinweisen, das der vor- 
kartellistischen (und doch nicht mehr eigenwirtschaftlich oder hand- 
werksmäßßig organisierten) Volkswirtschaft mit der kartellistischen 
Volkswirtschaft Gemeinsame (und sie doch von aller anderen Wirt- 
schaft Trennende) in einem Begriff zusammenzufassen, dagegen das 
der Zeit der Kartelle Ligentümliche als eine Nüancierung jener 

2) Handwörterbuch der St.-Wiss. 3. Aufl, 1.598. 
3) Was ist Kapitalismus?’ Süddeutsche Monatshefte, II. Jahrg. 6. Heft 


696 Werner Sombart, 


allgemeiner charakterisierten Wirtschaftsverfassung, also in unserer 
einstweiligen Terminologie: des Kapitalismus durch Hinzufügung 
unterscheidender Merkmale zu dem Oberbegriffe zu kennzeichnen. 
Mir scheint (was hier nicht weiter zu verfolgen ist), daß alle Syn- 
dizierungstendenz gerade ein dem »Kapitalismus« fremdes Ele- 
ment in das Wirtschaftsleben hineinträgt, das wahrscheinlich be- 
stimmt ist, den Kapitalismus aufzulösen, eben das Moment der 
Bureaukratisierung, Reglementierung und schließlich der staatlichen 
Kontrollierung. Dem innersten Wesen der mit dem Worte Kapitalis- 
mus zu bezeichnenden Wirtschaftsverfassung ist das alles fremd, 
wenn deren Wesen — um es mit einem Satze zum Ausdruck zu 
bringen — in der Beherrschung des Wirtschaftslebens durch Be- 
sitzer der sachlichen Produktionsfaktoren gesucht wird; oder etwas 
anders gewandt: in der Identität von Wirtschaftsubjekt und Pro- 
duktionsmittelbesitzer und der Ausschließung der ausführenden 
Arbeiter von beiden Qualitäten. 

Damit sind wir bei der Frage nach der Namengebung des 
nunmehr sachlich abgegrenzten und gekennzeichneten Wirtschafts- 
systemes angelangt. 

Wenn ich nach wie vor bei der alten Terminologie verharre 
und als auszeichnendes Beiwort das Wort »kapitalistisch« beibchalte, 
so leiten mich dabei folgende Erwägungen: 

I. Daß das Wort »Kapitalismus« von einer politischen Partei 
zum tendenziösen Schlagwort gestempelt ist, darf, wenn nur sonst 
Gründe für seine Wahl sprechen, nicht abhalten, es anzunehmen. 
Was sollte beispielsweise die Philosophie anfangen, wenn sie 
sich aller zum Parteischibboleth gewordenen Termini entledigen 
wollte. 

2. Ich habe noch keinen Ausdruck vernommen, der das 
Wort Kapitalismus ersetzen könnte. Man wird sich beispiels- 
weise mit Schmollers Terminologie nur wenig befreunden können, 
wenn er gegenüber der landläufigen Benamsung seinerseits folgen- 
den Gegenvorschlag macht: »Zu dem, was Sombart den Kapita- 
lismus nennt, was ich lieber als — die modernen geldwirtschaft- 
lichen, unter dem liberalen System der Gewerbefreiheit, der freien 
Konkurrenz und des unbeschränkten Erwerbetriebes ausgebildeten 
Betriebstormen (!) bezeichnen möchte«.... 

3. Das Wort Kapitalismus ist sachlich durchaus gut gewählt, 
weil es in der Tat die wesentliche Eigenart des von ihm zu kenn- 
zeichnenden Wirtschaftssystems vortrefflich zum Ausdruck bringt; 








Der kapitalistische Unternehmer. 697 


nämlich die Vorherrschaft des Kapitals — wenn wir einstweilen ganz 
grob den zur Einleitung und Durchführung des wirtschaftlichen Pro- 
zesses erforderlichen Sachgüterfonds in unserem Wirtschaftssystem 
als »Kapital« bezeichnen wollen. Dann »herrscht« dieses zweifellos 
insofern, als seine Vertreter (nicht notwendig Eigentümer!) immer 
und in allen Fällen die Wirtschaftssubjekte sind. Aber das »Ka- 
pitale beherrscht das gesamte Wirtschaftsleben innerhalb des von 
uns gekennzeichneten Organisationsnexus auch noch in dem tieferen 
und weiteren Sinne, als seine Interessen für das gesamte wirtschaft- 
liche Gebahren tonangebend werden, also daß man von einem 
großen allgemeinen Wirtschaftszwecke: dem Verwertungsstreben 
des Kapitals als der dem »kapitalistischen« Wirtschaftssysteme 
eigentümlichen Triebkraft für alles wirtschaftliche Geschehen reden 
darf, aus deren Wirksamkeit sich dann die spezifischen Eigenarten 
dieses Wirtschaftssystems als notwendige Konsequenzen ableiten 
lassen. Sodaß man weiter sagen muß: die reine Idee dieses 
Wirtschaftssystems komme zum Ausdruck in dem als Triebkraft 
wirkenden objektivierten Verwertungsstreben des der Produk- 
tion zur Unterlage dienenden Sachgütervorrats, des Kapitals, 
und deshalb heiße es mit vollem Rechte Kapitalismus. 

Nun bin ich mir freilich bewußt, daß ich mit diesen letzten 
Sätzen meine Gefolgschaft, die sich vielleicht auf Grund meiner 
bisher so ganz plausiblen und commonsensc-Ausführungen eingc- 
funden hatte, in alle vier Winde auseinander gesprengt habe und 
daß Professor Hans Delbrück die Hände wieder über dem Kopf zu- 
sammenschlägt, wenn er zufällig diese Zeilen liest und seine Hoff- 
nung, ich werde meine Blödheit doch mit der Zeit überwinden, 
nun endgültig aufgibt. 

Wer sich jedoch der Mühe unterziehen will, meinen kommenden 
Ausführungen zu folgen, den hoffe ich doch noch zu überzeugen, 
daß meine Worte das richtige treffen. Freilich muß ich zu diesem 
Behufe viel weiter ausholen, als ich es in meinen früheren Dar- 
stellungen getan habe. Diese leiden an dem Fehler, daß sie viele 
Thesen, die mir zwar richtig erscheinen — auch heute noch —, 
unbewiesen hingestellt haben. Und dieser mangelhaften Begrün- 
dung schreibe ich es zum guten Teil zu, wenn so viele wohl- 
meinende Kritiker mit meinen Sätzen überhaupt nichts anzufangen 
gewußt haben. Kine wesentliche Aufgabe der folgenden Zeilen 
ist also gleichsam die Untermauerung schwacher Stellen meines 
»L.ehrgebäudes« (um im Bilde zu bleiben). Ich greife dann auch 


a 
ar er AN 


698 Werner Sombart, 


gleich weiter als cs in der ersten (vorläufigen) Feststellung des 
Begriffes Kapitalismus geschah. Ich wollte zunächst gleichsam 
das Gebiet kapitalistischer Organisation nur gegen andere Wirt- 
schaftsgebiete abstecken, ohne die Gestaltung des kapitalistischen 
Wirtschaftsprozesses in seinen Einzelheiten und Mannigfaltigkeiten 
alsogleich zum Ausdruck zu bringen. Mit den folgenden Aus- 
führungen wird der Versuch unternommen, nunmehr das innere 
Wesen kapitalistischer Organisation zu erfassen und zwar in seiner 
intensivsten und reinen Ausgestaltung: so also, wie es der »Idce« 
des Kapitalismus entspricht. Jene vorläufige Grenzabsteckung 
brachte das Minimum, diese Analyse der kapitalistischen Wirt- 
schaftsverfassung bringt das Maximum kapitalistischen Wesens 
dem Leser zum Bewußtsein. Alles freilich einstweilen nur soweit 
es sich in der Person des kapitalistischen Wirtschaftssubjektes 
verkörpert. 
MI. 
Die kapitalistische Motivation und ihre Objektivierung. 

Die »Zelle« des kapitalistischen Wirtschaftssystems ist die ka- 
pitalistische Unternehmung. Von ihr geht alles Leben aus, weil 
in ihr die treibende Kraft kapitalistischer Wirtschaft zur Betäti- 
gung gelangt: der kapitalistische Unternehmer. Will man nicht 
irgend welcher mystischen Vorstellung verfallen, daß etwa >»das 
Kapital« oder sonst eine unpersönliche Macht den wirtschaftlichen 
Prozeß bewirke, so wird man nicht anders verfahren können, 
wenn man beabsichtigt, die Lebensbedingungen und Lebens- 
äußerungen kapitalistischen Wesens bloßzulegen, als so, daß 
man den Ausgangspunkt für die (wohlgemerkt: theoretisch- 
konstruktive, nicht die genetische) Betrachtung von demjenigen 
Lebendigen nimmt, dessen Gebahren kapitalistisches Gesche- 
hen bewirkt. Wir beginnen also unsere Untersuchung mit 
einer Analyse des kapitalistischen Unternchmers: ein Unterfangen, 
bei dem, wic zu hoffen ist, auch alle Commonsense-Leute, die 
vorher unter Vorantritt des Professors Hans Delbrück das Weite 
gesucht hatten, sich als Zuhörer wieder einfinden werden. Jeden- 
falls sind sie freundlichst geladen. 

Aus drei Quellen vermögen wir unser Wissen von den Be- 
weggründen des kapitalistischen Unternehmers zu 
schöpfen : aus dokumentarischen Belegen und aus der eigenen 
Erfahrung, die entweder wiederum auf dem unmittelbaren Studium 
der Unternchmerpsyche oder auf dem inneren Erlebnis beruht. 


—— — 


Der kapitalistische Unternehmer. 699 


Dokumentarische Belege sind Aeußerungen von Unternehmern 
selbst. Ihrer besitzen wir nun allmählich eine ganz stattliche 
Reihe. Richard Ehrenberg hat neuerdings in verdienstvoller Weise 
zahlreiche Mitteilungen aus Briefen, Memoiren etc. gemacht, worin 
sich Unternehmer über ihre Motive aussprechen. Die Ehrenberg- 
sche Sammlung läßt sich leicht vervollständigen, wie aus den im 
Folgenden angeführten Schriften hervorgeht. 

Natürlich sind derartige »authentische« Erklärungen außer- 
ordentlich wertvoll und in gewisser Beziehung durch nichts zu er- 
setzen (wobei ich die mündlichen Mitteilungen von Unternehmern, 
die man selbst vernommen oder die andere etwa gesammelt haben, 
jenem schriftlich niedergelegten Material zurechne). Nur müssen 
sie freilich mit der nötigen Vorsicht benutzt werden. Für die 
Oeffentlichkeit bestimmte Lebensbeschreibungen sind häufig für 
unsere Zwecke recht unzuverlässig, weil sie meistens von dem Be- 
streben des Verfassers diktiert sind, bei aller Bescheidenheit (die sich 
immer von selbst versteht), doch vor der Welt als ein ganz famoser 
Kerl zu erscheinen. Da nun in unserer so sehr moralischen 
Zeit egoistische oder gar materialistische Interessen gegenüber 
altruistischen und idealistischen als minderwertig angesehen wer- 
den, so haben auch die memoirenschreibenden Unternehmer den 
lebhaften Wunsch, ihr ganzes Geschäftsgebahren nach Möglichkeit 
als einen Ausfluß selbstloser, gemeinnütziger, patriotischer, gott- 
gefälliger Gesinnung hinzustellen. Subjektiv wahr sind briefliche 
Acußerungen, gelegentliche Gesprächsworte u. dgl. Obwohl auch 
hier noch die Frage nach der objektiven Wahrheit offen bleibt: 
ob nämlich der, der die Acußerung tat, sich auch selbst hin- 
reichend richtig zu beurteilen vermochte, um zu wissen, was er 
wirklich wollte. Oder mit anderen Worten: bei dem Problem 
der Motivation ist in unserem Falle wic in jedem anderen natür- 
lich zu untersuchen, ob und wenn ja in welchem Umfange die 
bewußten Beweggründe die wirklichen Triebkräfte für das Han- 
deln abgeben. 

Diese Zweifel, die uns angesichts der dokumentarischen 
Quellen unwillkürlich beschleichen, vermögen wir — zu einem 
guten Teil wenigstens — zu beheben, wenn wir die beiden an- 
deren Hülfsmittel der Erkenntnis in tunlichst weitem Maße zu Rate 
ziehen: die persönliche Beobachtung unserer Studienobjekte und 
die unserer selbst. Dann erhalten wir doch ein ziemlich deut- 
liches und wir mir scheinen will auch zuverlässiges Bild von dem, 





PR RE ER i i, 


700 Werner Sombart, 


was unsere Unternehmer bewegt, wenn sie »wirtschaften«. 
* & * 

Unendlich mannigfach erscheinen auf den ersten Blick die 
Motive des kapitalistischen Unternehmens und sind es wohl auch 
in dessen Bewußtsein.. Wie sollte es anders sein, bedenkt man wie 
verschieden soziale Herkunft, Erziehung, Familientradition unserer 
Unternehmer sind; erinnert man sich der Verschiedenheiten des 
Wesens, wie sie aus Nationalität oder Rasse folgen; hält man sich 
die ganz verschiedene Einwirkung vor Augen, die Art und Größe 
des Geschäfts in ihrer Mannigfaltigkeit ausüben müssen und ver- 
gißt man endlich nicht, daß auch unter den Unternehmern geistig 
arme und reiche, vornehme und gemeine Naturen, Phlegmatiker 
und Choleriker, Jünglinge, Männer und Greise ebenso bunt ge- 
mischt sind, wie in irgend einer anderen Bevölkerungsgruppe. 
Um nur auf einen diese Verschiedenheit der Motivation wirken- 
den Umstände noch besonders hinzuweisen, der meist gar nicht 
in Acht gezogen wird: das Lebensalter. Der junge und der alte 
Werner Siemens: welche zwei ganz und gar verschiedenen Werte- 
zentren und Energiequellen stellen sie dar! »Das laufende geld- 
bringende Geschäft wird mir doch schon langweilige... »Ehr- 
sucht und Golddurst wollen nicht mehr recht ziehen. Nur das 
wissenschaftliche Interesse hält noch etwas Stich; doch auch 
da mangelt der frische Impulse — so schreibt der Fünfzigjährige *). 
‚Ehrgeiz war die einzige Ursache (seines geschäftlichen Handels), 
der Wunsch ein Millionär zu werden, (sein) Haus ein Stockwerk 
höher zu bauen als (seine) Nachbarn« — so bekannte John Parish 
— aber beim herannahenden Alter bemerkte er, »daß selbst 
diese scheinbar unersättliche Leidenschaft vollkommen befriedigt 
war«. Er sagte sich: »John, Du hast genug erworben; nun be- 
ginne Deinen Reichtum zu verwenden« u. s. w. 5). 

Aber wenn wir näher hinsehen, nehmen wir in dieser breiten 
Fülle von Motiven doch bald etwas wie eine Ordnung wahr. 
Wir bemerken, daß gleichsam ein Grundmotiv durch alle 
linzelmotive hindurchgcht, das dadurch am letzten Ende das 
Ilandeln doch stärker beeinflußt wie alle andern Beweggründe. 
Das ist nicht etwa das Gewinnstreben, wie man vielleicht glau- 
ben möchte; oder die «Profitwuts, wie eine etwas hölzerne 


— -- m .- 


4) Briefe vom 31. März und 14. April 1866 an seinen Bruder Karl. Thünen- 


Archiv I, 313. 
5) Ebenda S. 319. 





Der kapitalistische Unternehmer. 701 


psychologische Analyse, ohne weiteres Bedenken und ohne nähere 
Prüfung annimmt. Ich halte den Ausspruch Walther Rathenaus 
wortwörtlich für zutreffend: »ich (habe) noch niemals einen wahr- 
haft großen Geschäftsmann und Unternehmer (an dem wir uns 
immer doch orientieren müssen aus später noch darzulegenden 
Gründen) gekannt, dem das Verdienen die Hauptsache seines Be- 
rufes war und ich möchte behaupten, daß wer am persönlichen 
Geldgewinn hängt, ein großer Geschäftsmann überhaupt nicht sein 
kann« ®). 

Was vielmehr überall als das lebendigste Interesse des Unter- 
nehmers durchscheint, ist etwas ganz anderes; es ist das Inter- 
esse an seinem Geschäft; kürzer sein Geschäftsinteresse. Das 
sprechen die meisten, wenn sie nicht posieren, deutlich aus, das 
kann man selbst immer wieder im persönlichen Verkehr bestätigt 
finden. Darauf hat auch Ehrenberg mit Recht hingewiesen und 
dafür hat er selbst eine ganze Menge Beweise beigebracht. Um 
ein paar Belege wörtlich anzuführen: 

Existenz und Fortentwicklung oder Rückgang und Untergang des Ge- 
schäfts beschäftigen mich Tag und Nacht und dieser Gesichtspunkt ist der vor- 
herrschende für mich bei Beurteilung aller Fragen« 7). 

»Es ist eine Ehrensache und Lebensfrage für mich und uns überhaupt, 
die großen und schwierigen Unternehmungen durchzuführen... Geschieht dies 
alles nicht speziell und kräftig, so kann über Nacht unser ganzer geschäftlicher 
Bau zusammenstürzene. Werner Siemens an Karl 18, VIII. 1867. 

»Wir sind mit unserer ganzen geschäftlichen Ehre an diese Anlage (Indo- 
europäische Linie) geknüpft und dürfen sie nicht zu einem Fehlschlage werden 
lassen.e Ebenso am 10. VI. 1870. 

»Reelles, kein alleinives Geldinteresse muß man an einem Geschäfte haben, 
wenn es einen befriedigen solle. Ebenso an Wilhelm 16. IV. 1863. 

»Das Objekt, auf das der Geschäftsmann seine Arbeit und seine Sorgen, 
seinen Stolz und seine Wünsche häuft, ist sein Unternehmen; es heiße wie es 
wolle: Handelsgeschäft, Fabrik, Bank, Reederei, Theater, Eisenbahn. Dies Unter- 
nehmen steht ihm gegenüber wie ein körperlich lebendiges Wesen, das durch 
seine Buchführung, Organisation und Firma ein unabhängiges wirtschaftliches Dasein 
führt... Der Geschäftsmann kennt kein anderes Trachten, als daß dieses Ge- 
schäft zu einem blühenden, starken und zukunftsreichen Organismus erwachse ... .« 
W. Rathenau, Reflexionen (1908), 82 ff. 

Von Nathan Rothschild wird erzählt: »I hope, said an dinner table com- 


panion to him on one occasion, I hope that your children are not too fond of 


®W, Rathenau, Reflexionen (1908), 81. 
7) Aeußerung Werner Siemens (Anfang der 1860er Jahre) mitgeteilt im Thünen- 


Archiv 1,02. 


702 Werner Sombart, 


money and business, to the exclusion of more important things. I am sure you 


could not wish thate. »I am sure I should wish that«, answered Rothschild. 


»I wish them to give mind and soul and heart and body, 
every thing to business. That is the way to be happy«. Life of 
Buxton, zit. bei H. R. Fox Bourne, Englisch merchants. New edition (1886), 465. 

»Vicle sehr reiche Leute ziehen sich nicht von den Geschäften zurück, selbst 
wenn sie dazu in der Lage sind. Sie wollen nicht müßig gehen, oder sie sind 
mit Recht auf ihre Arbeit stolz und wollen die Pläne, zu denen sie Vertrauen 
haben, durchführen oder endlich... sie mögen die Aufgabe in sich fühlen, aus- 
zudehnen und aufzubauen zum Nutzen ihrer Angestellten und Teilhaber... .«. 
Rockefellers Memoiren (1909), 88. 

Aber auch dort, wo andere Motive namhaft gemacht wer- 
den (wenn sie nicht ganz nebensächlicher Natur sind, die einzelne 
Handlungen, nicht aber das gesamte Gebahren des Unternehmers 
bestimmen; wir können auch sagen: die singulärer Natur, nicht 
typisch sind 8)), ist ihre Verwirklichung doch an 
immer dieselbe Bedingung geknüpft: Blüte des 
Geschäfts, die in diesen Fällen als Mittel zur Erreichung anderer 
Zwecke oder wieder erst anderer Mittel zu dienen hat. 

Wie soll John Parish seinen »Ehrgeiz« und seine »Eitelkeit« 
befriedigen anders als dadurch, daß sein Geschäft in Blüte und 
Ansehen steht? Man könnte denken dadurch, daß er besonders 
gute und wohlfeile Waren liefert? Aber mit Verlust? auf die 
Dauer? Ebenso wenn W. Siemens die drei Zweiggeschäfte zu 
einem Gesamtgeschäft vereinigen will, das »unsern Namen in der 
Welt zu Ansehen bringt« 8°). 

Oder wer als höchsten Reiz für den großen Unternehmer die 
Macht ansieht”): wie soll er ihn anders auskosten als dadurch, 
daß er seinem Geschäft immer weitere Kreise erschließt? 

Oder wenn Carnegie schreibt!®): »Mein Lieblingsgedanke war 
immer, mein eigener Herr zu sein, etwas zu erzeugen und vielen 

Leuten Beschäftigung zu gewähren.« Wie soll er ihn ausführen, 
anders als im Rahmen eines wohlbegründeten Geschäftes? 

Aber auch so außerordentlich patriotisch gesinnte Unterneh- 
mer wie ctwa Alfred Krupp, der — soll man seinem Biographen 


8) So etwa das Motiv, das Karl Siemens bestimmt, nach Tiflis zu gehen: um 
endlich eine gesunde Frau zu bekommen« Thünen-Archiv I, 314. 

8°) Thünen-Archiv 1,63. 

9) W. Rathenau, Reflexionen, 82. 


10) A. Carnegie, Selbstbiographie, deutsch im »Evangelium des Reichtums« 


(1905), XXVI. 


Der kapitalistische Unternehmer. 703 


Glauben schenken !!) — Gufsstahl erfunden und seine Kanonen 
fabriziert hat eigentlich nur um der Ehre willen: »seinem Vaterlande 
dienen zu können« — auch solche edle Naturen sind an die 


engen Schranken unserer Irdischheit gebunden und die heißen in 
diesem Falle: Lebensfähigkeit der kapitalistischen Unternehmung. 
Denn wie sollte ohne sie jenes ideale Ziel erreicht werden, da 
sie doch Voraussetzung dafür ist, daß eine Gütererzeugung zu- 
stande kommt? 

Scheinbar unabhängig von dem geschäftlichen Erfolge ist die 
Betätigung des Interesses, das wir als Sachinteresse in einem 
engeren Verstande bezeichnen können und das wir gerade bei her- 
vorragenden Männern besonders häufig finden. Harkort will die 
Eisenindustrie in Westphalen begründen, A. L. Sombart die Zucker- 
industrie in der Provinz Sachsen, Alfred Krupp will dem Guß- 
stahl die Welt erobern, Strousberg will die Eisenbahnen vermeh- 
ren, Werner Siemens faßt den Entschluß, sich ganz »der Ent- 
wicklung des Telegraphenwesens zu widmen«, weil er sich »ge- 
rade berufen« fühlt, den Elektromagnctismus zu Ehren zu bringen. 
Gewiß. Aber bedarf es hiezu, um diese Pläne zu verwirklichen, 
nicht wiederum und in ganz besonders hohem Maße des ge- 
schäftlichen Erfolges? Worin besteht denn »das Werk«, dem 
der Unternehmer sein Leben widmen will? Nicht in der Erfindung 
etwa eines bestimmten Verfahrens, sondern in dessen Verbrei- 
tung. Das ist ja gerade das, was dem kapitalistischen Unter- 
nchmer als solchem am Herzen liest und was ihn etwa vom reinen 
Erfinder oder vom Künstler unterscheidet. Gewiß: auch diese 
werden gern mit ansehen, wenn ihre Ideen und ihre Werke in 
der Welt zu Ansehen gelangen. Zeppelin wird sich freuen, wenn 
viele Luftschiffe gebaut werden und ein >»unaufgeführtere Dra- 
matiker ebenso, wenn scine Stücke einmal Erfolg haben. Aber 
ihr Werk ist an diesen Erfolg nicht gebunden: cs ist vollen- 
det, ehe die Welt davon erfahren hat. Und ıhr Sachinteresse 
erschöpft sich in der Vollbrinsung dieses heimlichen Werkes. 


D 


—— m Be 


U, R. Ehrenberg, Große Vermögen 1? (1905), 187. NB, etwas anderes 
ist es natürlich, wenn ein Fabrikant aus irgend welchem Grunde — ciner persön- 
lichen Marotte wegen oder um der Menschheit einen Dienst zu erweisen — eine 
kostspielige Spezialität pflegt, deren ausschließliche Produktion ihn zwar sehr bald 
ruinieren würde, die er aber andauernd liefern kann, weil im übrigen sein 
Geschäft mit gutem Erfolge arbeitet. So wie Krupp einige Jahre lang seine Kanonen. 


Aber auch hier bleibt es bei der Bedingung: Blüte des Geschäfts, 


704 Werner Sombart, 


Wie auch der echte Handwerker noch sich allein um die tüch- 
tige Vollbringung des Werkes kümmert, ganz und gar nicht aber 
darum, ob dieses Werk draußen in der Welt »Erfolg« hat, ob es 
zu Aufträgen führt und dadurch vielleicht »dem Geschäfte« zum 
Aufschwung verhilft 1°). 

Für den kapitalistischen Unternehmer heißt also: sein Werk 
vollbringen — geschäftliche Erfolge erzielen. Und ob er wollen 
mag oder nicht: sein Hauptaugenmerk muß er darauf richten, 
seine Unternehmung, sein Geschäft groß und blühend zu machen. 

Dasselbe gilt aber auch für die Erfüllung des natürlichsten 
Wunsches tatkräftiger Menschen, eines Wunsches, der sich bei 
starken Persönlichkeiten zur Leidenschaft auswachsen kann: sich 
zu betätigen. »Ich will.. schaffen und nützen, so lange ich kann, 
sehne mich nicht nach den persönlichen Annehmlichkeiten und 
Genüssen des Reichtums. Ich würde körperlich und geistig zu 
Grunde gehen, wenn ich keine nützliche Tätigkeit, an der ich An- 
regung und dadurch Beruhigung finde, mehr entfalten könnte.« 
Dies Wort (von Werner Siemens gesprochen) klingt immer wieder, 
wo wir lebendige Unternehmer am Werke sehen. Und vielleicht 
drückt es das tiefste Geheimnis aus, das uns das rastlose Tätig- 
sein unseres Unternehmertums dem Verständnis näher bringt. 
Nun wohl. Auch hier heißt Erfüllung Erfolg. Für den Unter- 
nehmer gibt es keine »nützliche Tätigkeit«, an der er »Änregung 
und dadurch Beruhigung« findet als die Sorge für das Blühen 
und Gedeihen des Geschäfts. Wie sollte er seine Tätigkeit für 
eine nützliche ansehen, wenn seine Produkte keine Abnehmer 
fänden, wenn seine Maschinen stille ständen? Seine Befriedigung 
wird er am letzten Ende aus dem geschäftlichen Erfolge schöpfen: 
er ist ein toter Mann, wenn der ausbleibt, wie der Schauspieler, 
den die Menge auszischt. Im Sinne dieses Gedankens ist das 
Wort W. Rathenaus zu verstehen !?): »Daß der Geschäfts- 
mann nur nach seinem Erfolge beurteilt wird, ist vielleicht seine 
beste Erziehung. « 

12) Ein köstliches Schulbeispiel, um die Weltenverschiedenheit zwischen Hand- 
werker- und Unternehmerseele zu ermessen, ist das Verhältnis zwischen Halske 
und Siemens. Der Halske brachte die Gebruder S., namentlich den smarten 
Wilhelm in London, zur Verzweiflung, weil er immer »zu gute« Apparate lieferte 
und nicht dazu zu bringen war, »marktgängige Ware«e zu produzieren, W. Siemens, 
Lebenserinnerungen, 256 und Thünen-Archiv, 44. 49. 50. 


13) Reflexionen 95. 


Der kapitalistische Unternehmer. 705 


Es ist keineswegs das Geld allein, wofür diese geistig be- 
weglichen Männer arbeiten; die Arbeit selbst zwingt sie in ihren 
Bann. Der Geschmack an der Arbeit wird durch etwas Besseres 
als die bloße Anhäufung von Geld erregt: »Wir sind außerordent- 
lich ehrgeizig und der Erfolg eines Einzelnen auf irgend einem 
Gebiete spornt die anderen zur Nacheiferung an« ??®). 

Nun haben wir so viele Motive kennen gelernt, die den Un- 
ternehmer zum Handeln antreiben und haben eines garnicht ge- 
dacht, von dem die plumpe Beurteilung meint, daß es die einzige 
Triebkraft sei: des Erwerbsinteresses. Spielt das nun wirk- 
lich gar keine Rolle? Ist der kapitalistische Unternehmer in un- 
serer materialistischen Zeit der einzige, der »schnöden Mammon« 
verachtet und dem Geldverdienen in tiefster Seele verhaßt 
ist? Besteht die ganze Unternehmerkaste aus Heiligen ? So 
könnte es fast scheinen, wenn man die Selbstbekenntnisse der 
großen Unternehmer oder die Schilderungen ihrer Biographen 
liest. Und es ist auch leicht zu erklären, warum das Geldinteresse 
so ganz in den Hintergrund gedrängt ist, wo es sich darum handelt 
die Unternehmermotive zu analysieren: 

Zum ersten ist es die natürliche Reaktion gegen die partei- 
sozialistische Phrase von der alles beherrschenden »Profitwute, 
die hier paradoxe Aeußerungen hervorruft ; 

zum andern spielt jener schon gestreifte Wunsch des sich 
selbst schildernden Unternehmers hinein: vor der Welt als ein 
ganz idealer Mensch zu erscheinen; 

zum dritten und letzten ist zu bedenken, daß die meisten 
Selbstbekenntnisse, die wir aus Unternehmerkreisen besitzen, von 
ganz großen — groß im quantitativen und qualitativen Sinne — 
Unternehmern herrühren. Und bei diesen wird in der Tat am 
chesten das Interesse am Geldverdienen geringer werden gegen- 
über den übrigen. »Geld macht nicht glücklich, man muß es nur 
haben«, gilt auch hier. 

Betrachtet man aber das kapitalistische Unternehmertum als 
ein Ganzes, so wäre es geradezu infantil, wollte man das Geld- 
interesse, das sich hier als Gewinnstreben äußert, nicht als ein 
allermächtigstes Motiv in Rechnung stellen. Warum sollte ge- 
rade nur dem Unternehmer die Wahrheit verborgen geblieben 
sein: »wer Geld hat, ist auch lieblich und schön; es kann kein 
Mensch ihm widerstehne . . . »pecuniam habens omnem rem, 


39% Rockefellers Memoiren. 84 f. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 40 


706 Werner Sombart, 


quam vult habere habete? Warum sollte er allein sich dem 
Reiz der Tatsache entziehen, daß der reiche Mann nicht nur 
die Freuden und Genüsse dieser Welt sich verschaffen, daß 
er auch Ehre und Ansehen damit erkaufen kann? Soll es für 
den armen Juden im Posenschen keinen Antrieb bedeuten, wenn 
er seinen Stammesgenossen, nur weil er reich ist, mit der goldenen 
Kette behangen und am Tische seines Königs mit goldenem 
l.öffel essen sieht? Das sind ja wirklich so triviale Dinge, daß 
man sich fast schämt, sie niederzuschreiben. Aber die erwähnte 
Literatur zwingt einen dazu. 

Alsdann — um nicht mehr zu sagen, als jedermann, auch 
jeder Unternehmer und Unternehmerbiograph zugeben muß — 
neben vielen anderen Motiven wird der kapitalistische Unterneh- 
mer zu seinem Handeln durch das Gewinnstreben veranlaßt. Und 
was nun für den hier verfolgten Gedankengang das Entscheidende 
ist: auch dieses eminent subjektive Motiv objekti- 
viert sich für den Unternehmer alsbald in dem In- 
teresse für sein Geschäft, das nur, wenn es wächst und 
gedeiht, ihm die erstrebten Zechinen in die Taschen füllt. 

Somit wäre denn das Ergebnis der bisherigen Untersuchung, 
daß die treibende Kraft im kapitalistischen Wirtschaftsprozeß das 
Interesse des Unternehmers an seinem Geschäft, die Sorge um 
das Wohlergehen der Unternehmung ist. Um zu ermessen, was 
das bedeutet, wüssen wir uns einen Augenblick vergegenwärti- 
ven, worin das Wesen der kapitalistischen Unternehmung, des 
»Geschäftes: im modernen Sinne, besteht. 

Dal sich der Betricb einer »neuzeitlichen«e Unternehmung 
nicht im Erzeugen von Schienen oder Garn oder Elektromotoren 
oder im Transport von Steinen oder Menschen erschöpft, weiß 
man. Man weiß, da das alles nur einen Bestandteil im Gesamt- 
getriebe der Unternehmung bildet. Man weiß auch, daß die spe- 
zifische Unternehmertätigkeit gar nicht in der Vollziehung jener 
technischen Vorgänge sondern in ganz etwas anderem besteht. 
Dieses andere ist — einstweilen soll es nur ganz grob umrissen 
werden, um später im Detail ausgeführt zu werden — wie man 
cbenfalls weiß, ein beständiges Kaufen und Verkaufen (von Pro- 
duktionsmitteln, Arbeitskräften, Waren) oder wie ich es genannt 
habe: cin Vertragschließen über geldwerte Leistungen und Ge- 
eenleistungen. 


Was heißt nun eine glückliche Geschäftsführung im kapitali- 


Der kapitalistische Unternehmer. 707 


stischen Sinne? Doch wohl, daß diese vertragschließende Tätig- 
keit von Erfolg begleitet war. Woran aber läßt sich dieser Er- 
folg bemessen? An der Qualität der Leistungen doch sicher nicht, 
ebenso wenig an der naturalen Quantität. Vielmehr doch wohl 
einzig und allein daran, ob am Ende einer Wirtschaftsperiode die vor- 
geschossene Geldsumme (ohne die unserer Definition der kapita- 
listischen Wirtschaftsverfassung gemäß überhaupt kein produktiver 
Akt zustande kommt) wieder da ist und außerdem einen Ueber- 
schuß gebracht hat, den wir »Profit«e nennen. Auf die geschickte 
Bewerkstelligung jener Vertragsabschlüsse über geldwerte Leistun- 
gen und Gegenleistungen läuft am letzten Ende die Kunst des 
Wirtschaftsleiters hinaus und deren Inhalt entscheidet die Frage, 
ob die Zwecke der Unternehmung erreicht sind. Mögen Arbeits- 
leistungen gegen Sachgüter oder Sachgüter gegen Sachgüter ein- 
getauscht werden: immer kommt es darauf an, daß dabei am 
letzten Ende jenes Plus an Sachvermögen in den Händen des 
kapitalistischen Unternehmers zurückbleibt. »In der Beziehung 
auf das allgemeine Warenäquivalent, auf die Verkörperung des 
Tauschwertes im Gelde wird aller Inhalt der Verträge über Lie- 
ferung von Waren oder Arbeitsleistungen aller qualitativen Unter- 
schiedlichkeit beraubt und nur noch quantitativ vorgestellt, sodaß 
nun eine Aufrechnung in dem zahlenmäßigen Debet und Kredit 
möglich ist. Daß das Soll und Haben des Hauptbuchs mit einem 
Saldo zu gunsten des kapitalistischen Unternehmens abschließe: 
in diesem Effekt liegen alle Erfolge wie aller Inhalt der in der 
kapitalistischen Organisation unternommenen Handlungen einge- 
schlossen. « 

Ich denke, diese Feststellung kann von niemandem in ihrer 
Richtigkeit angezweifelt werden. 

Ist dem aber so, dann kann geschäftlicher Erfolg offen- 
bar nur Ueberschußerwirtschaftung bedeuten. Meinetwegen 
auf immer breiterer Grundlage, das bleibt sich gleich. Ohne Profit 
keine Geschäftsblüte. Eine Fabrik mag die kosthbarsten oder die 
wohlfeilsten Produkte liefern: arbeitet sie dauernd mit Unterbilanz, 
so ist sie im kapitalistischen Sinne ein mißglücktes Unternehmen. 
Wenn dieses Geschöpf — auf dessen Gedeihen der Unternehmer 
sein ganzes Sinnen und Trachten richtet — wenn die kapitalisti- 
sche Unternehmung wachsen und blühen soll, muß sie Profit ab- 
werfen : Prosperieren heißt rentieren. 

Also wie? Das Streben des Unternehmers, so konnten wir 

46* 


708 Werner Sombart, 


feststellen, welche besonderen Motive ihn auch bei seiner Tätig- 
keit beherrschen mögen, ist immer auf das Wohlergehen seiner 
Unternehmung, auf die Blüte seines Geschäfts gerichtet. Diese 
aber bedeutet immer: Ucberschußwirtschaft. Der Unternehmer 
mag wollen oder nicht: er muß, wenn anders er sich nicht auf- 
geben will, nach Gewinn trachten. Nicht weil er »profitwütig« 
ist, sondern weiler ein kapitalistischer Unter- 
nehmer ist. Die Motivation, können wir es ausdrücken, ent- 
zieht sich der persönlichen Willkür : sie objek tiviert sich. 
Diesen für alles kapitalistische Wirtschaften so entscheidend wich- 
tigen Prozeß können wir dann aber in der Weise in unserer 
Sprache wiedergeben, daß wir die kapitalistische Unternehmung 
selbst gleichsam verselbständigen und ihren eigenen Zweck haben 
lassen. Dieser kann dann nur als das Verwertungsstreben des 
ihr zugrunde liegenden Sachvermögens formuliert werden, wie es 
eingangs dieser Untersuchung geschah. Ich bleibe daher bei mei- 
ner alten Definition, die freilich ohne die hier versuchte psycho- 
logische Verankerung in der Luft schwebte und allen Hans Del- 
brücks Bauchschmerzen verursachen mußte, die aber wie ich hoffe, 
jetzt als tatsächlich einzig möglicher, jeder Mystik entkleideter, 
jeder Einseitigkeit barer Ausdruck des innersten Wesens kapi- 
talistischer Wirtschaft zu betrachten ist. Kapitalistische Unter- 
nehmung nenne ich diejenige Wirtschaftsform, deren Zweck es 
ist, durch eine Summe von Vertragsabschlüssen über geldwerte 
Leistungen und Gegenleistungen ein Sachvermögen zu verwerten, 
d. h. mit einem Aufschlag (Profit) zu reproduzieren. 
IV. 
Die Entfaltung der Erwerbsidee. 

Unsere bisherige Untersuchung hat zu der Erkenntnis ge- 
führt, daß alles kapitalistische Wirken auf Erzielung von Gewinn 
gerichtet ist: eine Tatsache, mit der man bisher wohl wie mit 
einer Selbstverständlichkeit gerechnet hat, für deren Richtigkeit 
aber noch niemals cın wissenschaftlicher Beweis versucht worden 
war. Wir können das Ergebnis auch so ausdrücken: das kapi- 
talistische Wirtschaftssystem wird beherrscht von der Erwerbs- 
idee. Dieser also gilt es in ihren Verzweigungen nachzugehen, 
sie gilt es in allen ihren Konsequenzen zu verfolgen, wenn man 
die L.ebensquellen des Kapitalismus aufdecken will. Dabei ist 
eine doppelte Betrachtungsweise möglich: eine logische und eine 


rt u ——— nR VE EEE 


Der kapitalistische Unternehmer. 709 


psychologische. Jene entwickelt die verschiedenen Inhalte der 
Idee aus dieser selbst, verfolgt die Grundidee in ihre einzelnen 
Bestandteile hinein; diese versucht, die aus der Maxime des Ge- 
winnstrebens folgenden Zwecksetzungen der handelnden Personen 
zu ermitteln. Was auf diesem Wege festgestellt werden kann, 
sind »Tendenzen«e des Handelns, die sich aus jenem Gewinn- 
streben mit (psychologischer) Notwendigkeit ebenso ergeben wie 
dort die Einzeläußerungen der Idee aus logischer Notwendigkeit. 
Beide Betrachtungsweisen müssen letzten Endes zu demselben 
Ergebnis führen (da ja die scheinbar ganz freie logische Deduk- 
tion im letzten Grunde doch wiederum psychologisch ver- 
ankert ist). 

Wir stellen in diesem Sinne folgende »Tendenzen« als aus 
dem freien Walten der Erwerbsidee folgende fest: 


I. Die Tendenz zum schrankenlosen Erwerb. 


Für den Erwerb bestehen keinerlei Grenzen und sein Stre- 
ben ist grenzenlos. Die Schrankenlosigkeit ist also in zwei- 
fachem Verstande gemeint; negativ und positiv. 

Negativ: wenn Zweck der kapitalistischen Unternehmung 
die Verwertung eines Sachvermögens ist, so bedeutet das eine 
Loslösung der Zwecke kapitalistischen Wirtschaftens von der 
leiblich individuellen Persönlichkeit des Wirtschaftssubjektes. In 
der Abstraktheit des Zweckes liegt seine Unbegrenztheit. Für 
keine im kapitalistischen Nexus entfaltete Tätigkeit ist mehr der 
quantitativ und qualitativ fest umschriebene Bedarf einer Person 
oder einer Mehrheit von Menschen Richtung gebend. An keinem 
noch so fernen Punkte kann jemals der Gesamtgewinn so hoch 
steigen, daß man sagen könnte: es ist genug. 

Daß aber innerhalb dieser unbegrenzten Möglichkeit posi- 
tiv die Tendenz zum schrankenlosen Erwerbe erzeugt werde, 
dafür sorgt die psychologische Zwangslage des Unternchmertums. 
Die (freilich nur empirisch begründete) Tatsache, daß jede Ver- 
größerung des Geschäftes diesem zu Gute kommt, wenn nicht 
qualitativ durch Hebung der Leistung, so doch mindestens quan- 
titativ durch Ausweitung des Hlerrschaftskreises, drängt zu der 
beständigen Ausdehnung des Betriebsumfanges: oft gegen den 
ausdrücklichen Wunsch des Unternehmers: 

»Immer hoffen wir, daß wir uns nicht noch weiter auszu- 
dehnen brauchen, stets aber finden wir wieder, daß cin Auf- 


710 Werner Sombart, 


schub weiterer Ausdehnung einen Rückschritt bedeuten würde, 
und noch heute lösen sich die aufeinanderfolgenden Verbesser- 
ungen und Erfindungen so schnell ab, daß für uns noch eben- 
soviel zu tun bleibt wie je« 1). 

»What were the causes leading to its formation?« (sc. of 
the first combination, in which John D. Rockefeller was inter- 
ested) »The cause leading to its formation was the desire to 
unite our skill and capital in order to carry on a business of 
some magnitude and importance in place of the small business 
that each separately had theretofore carried on. As the time 
elapsed and the possibilities of the business became apparent, 
we found further capital to be necessary, obtained the requi- 
red persons and capital and organized the Standard Oil Com- 
pany with a capital of § 1000000. Later we found more ca- 
pital could be utilized and found persons with capital to interest 
themselves with us and increased our capital to $ 3 500000. 
As the business grew and markets were obtained at home and 
abroad more persons and capital were added to the business 
and new corporate agencies were obtained or organized, the 
object being always the same, to extend our 
business by fournishing the best and cheapest products.« 

Ich habe diese Aussage Rockefellers vor der Industrial 
Commission !?) ausführlich wiedergegeben, weil sie mir in gerade- 
zu klassischer Form die jeden vernünftigen Grundes bare Ten- 
denz zum schrankenlosen Erwerbe zum Ausdruck zu bringen 
scheint. Das Monomanische tritt prachtvoll in die Erscheinung. 
Sinnlos wird Kapital auf Kapital getürmt: warum? weil(!) das 
Geschäft wächst. »Ausdehnung des Geschäfts« ist der leitende 
Gesichtspunkt. Billigkeit und Güte der Produktion Mittel zu 
diesem Zweck! 

»Ein Keil treibt in der Regel den andern, und so brachte 
der große Eisenbahnbau, wie ich ihn betrieb, weitere Anforde- 
rungen mit sich. Diese zu befriedigen, erweiterte ich meinen 
Wirkungskreis, entfernte mich immer mehr von meinem ursprüng- 
lichen Plane und dies gewährte mir soviel Aussicht, — — dal 
ich mich nun ganz meinen Geschäften hingab « t°). 

Wie Werner Siemens sein ganzes Leben hindurch von der 








14) Carnegie, a. a. O. S. XXVII. 
15) Report of the Ind. Commission. (1900), 795. 
16) Dr, Strousberg und sein Wirken. Von ihm selbst geschildert (1876), 397. 


Der kapitalistische Unternehmer. zıı 


narenden Sucht nach Vergrößerung des Geschäfts erfüllt ist — 
von der Werkstatt mit den 4 Mann angefangen — und wie er bci 
seinem Streben nach Ausweitung immerfort auf den Wider- 
stand seines Kompagnon stößt, dem es schließlich so angst und 
bange in dem Riesenbetriebe wird, daß er ausscheidet, ist in den 
l.ebenserinnerungen und namentlich auch in den Briefen Werners 
an seine Brüder nachzulesen. »Jede wesentliche Vergrößerung 
hat mich harte Kämpfe gekostet. < 

Dieses Unendlichkeitsstreben, das in der Erwerbsidee einge- 
schlossen ist, findet also seine Verkörperung in den von einem 
unsichtbaren Dämon zu ewig neuen Taten aufgepeitschten Unter- 
nehmernaturen, die in dem Augenblick kollabieren, in dem sie 
einen Tag dem Geschäftsbetriebe fern sind; die sich und ihr 
Glück dem Geschäfte zum Opfer bringen. Da haben wir den 
Ant. Fugger, der »gewinnen wollte, die weil er könnte«e. Da 
haben wir den Werner Siemens, der fast dieselben Worte spricht: 
Ich will und kann noch nicht zur Ruhe gehen, ich hasse das 
faule Rentnerleben, will schaffen und nützen, so lange ich kann«. 
Da haben wir den willenlos in den Wirbel hineingerissenen Ge- 
schäftsmann unserer Zeit, der, fragte man ihn, selber nicht zu 
sagen wüßte, weshalb er immer noch mehr strebt, da er doch 
längst genug hat. 


2. Die Tendenz zum unbedingten Erwerb. 

Ein Erwerb, der schrankenlos in qualitativer Hinsicht ist, 
wird zum unbedingten Erwerb. Er begnügt sich nicht mit 
einer Erfassung aller im Bereich der wirtschaftlichen Interessen- 
sphäre liegenden Erscheinungen, sondern greift hinüber in andere 
Gebiete menschlicher Kultur und entwickelt die Tendenz, über 
die gesamte Wertewelt den Primat der Geschäftsinteressen zu 
proklamieren. Wo der Erwerb zum unbedingten wird, erscheint 
alles nur von Bedeutung, insoweit es ökonomischen Interessen 
dienstbar gemacht werden kann: der Mensch wird nur noch als 
Arbeitskraft, die Natur nur noch als Produktionsmittel in An- 
schung gezogen, das ganze Leben ist cine einzige große Ge- 
schäftsabwicklung; Erde und Himmel sind eine einzige große 
Fabrik und alles was darin lebt und webt, wird wie in einem 
riesigen Hauptbuche registriert nach seinem Geldeswerte. Aus 
der Wertschätzung der Menschen verschwinden alle persönlich 
orientierten Ideale: alle auf menschliches Wohlergehen abzie- 


12 Werner Sombart, 


lenden Mühungen scheiden aus. Es gilt nur noch die vollendete 
Ausbildung des geschäftlichen Mechanismus als erstrebenswertes 
Ziel; das reine Mittel wird zum absoluten Zweck. Die billigsten 
Preise, der rascheste Verkehr, die höchste Technik, der größte 
Reichtum, alles zusammengefaßt in dem unklaren Begriffe des 
Fortschritts: das ist es was als letzte Ziele menschlichen Stre- 
bens übrig bleibt. Fiat quaestus et pereat mundus. 


3. Die Tendenz zum rücksichtslosen Erwerb. 


Schrankenloser und unbedingter Erwerb arten am Ende 
aus in rücksichtslosen Erwerb. Er ist es, der die praktischen 
Konsequenzen aus den revolutionierten Werturteilen für das 
Handeln zieht. Er will alle Hindernisse aus dem Wege räumen, 
ohne Rücksicht auf irgend ein entgegenstehendes Interesse, da- 
mit die Bahn für die schrankenlose und unbedingte Entfaltung 
des Erwerbes frei werde. Die Intensität des Erwerbsstreben hat 
hier die Höhe erreicht, auf der alle Hemmungen moralischer oder 
gemütlicher Art wegfallen. Der Erwerbswert ist zu solcher 
Alleinherrschaft gelangt, daß ihm gegenüber kein anderer Wert 
noch Bedeutung bewahrt hat. Wir sagen dann, wenn die Wahl 
der Mittel nur noch unter dem Gesichtspunkt ihrer Eignung für 
die letzten Zwecke (eben den unbedingten Erwerb) vorgenommen 
wird: der Handelnde verfährt »skrupellos« in der Wahl seiner 
Mittel. Es scheint, als ob in der Tat diese Entfesselung aller 
auf den Erwerb gerichteten und die Bindung aller anderen Trieb- 
kräfte eine dem Erwerbsstreben auch psychologisch innewoh- 
nende Tendenz darstelle. Das letzte Wort, das bis heute die 
kapitalistische Entwicklung nach dieser Seite hin gesprochen hat, 
heißt Edward H. Harriman. 


4. Die Tendenz zum freien Erwerb. 


Ueber sie habe ich schon früher, wenn auch in einem etwas 
anderen Zusammenhange, mich ausgelassen. Der freie, das heißt 
durch keine Reglementierung von oben her behinderte, Erwerb 
gibt gleichsam den Rahmen ab, in dem die vorher genannten 
Tendenzen zur Entfaltung kommen. Des Zusammenhanges wegen 
setze ich die Stellen, die das Problem behandeln, mit einigen 
geringen Abänderungen hier wieder her. 

Das naturgemäße Rechtsideal jedes Produzenten, der auf 
den Absatz (von Gütern oder Diensten) an andere angewiesen ist, 





Der kapitalistische Unternehmer, 713 


ist das Monopol; das will sagen: die Freiheit für sich, der Zwang, 
die „Beschränkung für andere. Wenn er sich für eine andere 
Ordnung ausspricht, so geschieht es, weil er sein Ideal nicht ver- 
wirklichen zu können glaubt; er willigt in ein Kompromiß, um 
wenigstens einiges für sich zu retten, an dessen Erhaltung oder 
Durchsetzung ihm gelegen ist. Das Wesen der Wirtschaftsform 
entscheidet über das Ergebnis dieses Kompromisses : das für den 
Handwerker die Zunftordnung, für den kapitalistischen Unter- 
nehmer die Gewerbefreiheit (im weitesten Verstande) ist. Es ist 
hier nicht der Ort auszuführen, weshalb für den Handwerker die 
natürliche Ordnung der Dinge die Gebundenheit ist. Es genügt 
festzustellen, weshalb das genaue Gegenteil eine Rechts- und 
Sittenordnung bilden muß, die den Interessen des Kapitalismus 
gerecht wird; weshalb der kapitalistische Unternehmer den Gec- 
danken einer Bindung und Beschränkung der andern opfert, um 
für sich die Freiheit zu retten. 

Wogegen die kapitalistische Wirtschaftsführung sich vor 
allem sträuben muß, ist jene Stercotypierung der Produktions- 
und Absatzverhältnisse, wie sie durch jede gebundene Ordnung 
notwendig geschaffen wird. 

Jede kapitalistische Unternehmung strebt, wie wir wissen, 
nach unbeschränkter Ausdehnung ihres Wirkungsgebicts. Die 
Vermehrung des Geldes ist an keine Schranken ciner naturalen 
Werkverrichtung oder einer personalen Bedarfsgestaltung gebunden, 
sie ist grenzenlos. Schon aus diesem Grunde also ist Produktions- 
oder Absatzbeschränkung allem kapitalistischen Wesen zuwider. 
Sie ist es aber auch noch aus anderen Gründen. Wie das Ausmaß 
ihrer Tätigkeit, so soll auch deren Ausübung im Rahmen der 
kapitalistischen Unternehmung von jeder zwangsweisen Bindung 
frei sein. 

Weil das vornehmste Mittel kapitalistischer Wirtschaft zur Er- 
reichung ihrer Zwecke die Vertragsschließung ist, auf deren 
profitable Gestaltung alles Augenmerk gerichtet wird, so kann 
es var nicht anders sein, als dafs ihr Wirtschaftssubjekt bei 
Jeder neuen Vornahme einer Vertragsschliefsung von dem Gedanken 
beseelt ist, deren Bedingungen so günstig wie möglich, günstiger 
als das vorige Mal zu gestalten. Der Leiter einer kapitalistischen 
Unternehmung fühlt sich daher in jedem Augenblicke als der 
selbstherrische Schöpfer seiner ökonomischen Existenzhedinz- 
ungen, als der Gestalter gleichsam der gesamten wirtschaftlichen 


714 Werner Sombart, 


Welt, die nach seinem Bilde formen zu können er die Absicht 
und das Vertrauen besitzt. 

Diese grundsätzliche Hinneigung des kapitalistischen Interesses 
zur Freiheit wird noch durch die konkret-historischen Umstände 
verstärkt, die der Kapitalismus bei seinem Eintritt in die Ge- 
schichte vorfindet. Er muß sich durchsetzen gegen die Be- 
schränkungen einer aus handwerksmäßigem Geiste geborenen 
Rechtsordnung, hinter der sich Wirtschaftselemente verschanzt 
halten, deren Unterlegenheit gegenüber dem Angreifenden in 
einer offenen Feldschlacht außer Zweifel steht: die handwerks- 
mäßigen Produzenten und die Lohnarbeiter. Wirtschaftliche 
Freiheit kann also nach dieser Seite hin leicht Auslieferung oder 
Entwaffnung der Gegner des Kapitalismus bedeuten. Also auch 
hier mündet dessen Interesse in das Postulat einer freiheitlichen 
Wirtschaftsordnung ein: er fühlt sich stark genug, den Kampf in 
freiem Felde aufzunehmen: er bietet den notorisch schwächeren 
Gegnern die »freie Konkurrenz« an. 

Freilich muß nun, wenn die Rechtsordnung in diesem Sinne 
wirklich gestaltet wird, auch von kapitalistischer Seite eine wesent- 
liche Konzession gemacht werden: die Beschränkung der wirtschaft- 
lichen Freiheit muß für alle, also auch für alle anderen kapitalisti- 
schen Unternehmer aufgehoben werden. Das ist bitter, aber es ist 
doch das kleinere Uebel. Eine ideale Rechtsordnung enthielte 
natürlich: Freiheit im Konkurrenzkampfe mit Handwerk und Ar- 
beiterschaft, Bindung oder noch besser Ausschließung aller kapi- 
talistischen Unternehmer. Da dieses Ideal nicht verwirklicht 
werden kann, so willigt das Kapital in das Kompromiß: es opfert 
den Rechtsgedanken des Monopols oder Privilegs und verlangt 
die wirtschaftliche Freiheit für alle. 

So etwa müssen wir uns vorstellen, daß die Idee der >»freien 
Konkurrenz« entstanden und zum Eckstein jenes Rechtssystem 
geworden ist, das der Idee des Kapitalismus am weitesten ge- 
recht wird. 


V. 
Die Rationalisierung der Wirtschaft. 


Aus einer systematisch auf Erzielung von Gewinn gerich- 
teten Wirtschaftsführung, die damit zu dem Streben nach be- 
ständiger Expansion der Betriebe den Anlaß gibt, folgt ohne 
weiteres eine bewußte Ausrichtung alles Handelns auf die höchst 


Der kapitalistische Unternehmer. 715 


vernünftige Methode des wirtschaftlichen Verhaltens. An die 
Stelle der alten vorkapitalistischen, auf dem Prinzip der Ruhe 
aufgebauten Wirtschaftsverfassungen eigentümlicher traditionali- 
stischer Gestaltung der Wirtschaft (wie wir jetzt mit Max Weber 
sagen wollen) tritt die dem im Bewegungsprinzip verankerten ka- 
pitalistischen Wirtschaftssystem entsprechende Rationalisierung der 
Wirtschaft. Der ökonomische Rationalismus, wie ich die Ge- 
samtheit der dieses Phänomen umschließenden Erscheinungen jetzt 
in meiner gegen früher etwas abweichenden Terminologie bezeich- 
nen will, wird (neben der Idee des Erwerbes) die zweite tra- 
gende Idee im System des modernen Kapitalismus. 

Da ich in diesem Punkte meine früheren Ansichten nur an- 
ders angeordnet, nicht aber wesentlich geändert habe und da 
überdies »Die Rationalisierung der Wirtschaft« die Genesis und 
das System des modernen Kapitalismus entwickeln hieße, so 
begnüge ich mich an dieser Stelle damit, das Schema des gce- 
meinten Vorgangs aufzureißen, um damit doch für die folgen- 
den Ausführungen die wünschbare Kontinuität der Gedankenab- 
wicklung herzustellen. 

Die Rationalisierung erfolgt nach drei verschiedenen Rich- 
tungen hin und stellt sich damit in einem dreifach verschiedenen 
Geschäftsverfahren dar, wie es der entwickelten kapitalistischen 
Unternehmung dreifach eigen ist. Der ökonomische Rationalismus 
äußert sich: 

I. in der Planmäßigkeit der Wirtschaftsführung. Alle 
echt kapitalistische Wirtschaft ruht auf einem so weit als möglich 
in die Zukunft reichenden Wirtschaftsplane. Hier wird die erst 
in der modernen Wirtschaft zur Geltung gekommene Methode 
der langen Produktionswege eingeschlagen; 

2. in der Zweckmäßigkeit. Dem weitausschauenden 
Wirtschaftsplane entspricht die peinlich sorgfältige Auswahl der 
zu seiner Verwirklichung dienenden Mittel, deren jedes — ent- 
gegen der traditionalistischen Methode unbedachter Verwendung — 
auf seine höchste Zweckdienlichkeit hin geprüft wird; 

3. in der Rechnungsmäßigvkeit. Da ja alle wirt- 
schaftlichen Vorgänge innerhalb des kapitalistischen Nexus auf 
ihren Geldwert ausgerichtet werden und da, wie wir sahen, alle 
kapitalistische Wirtschaftsführung auf die Erzielung eines letzten 
Gewinnsaldos hinausläuft, so ergibt sich für die kapitalistische 
Unternehmung die Notwendigkeit exakt-ziffernmäfliger Berech- 


716 Werner Sombart, 


nung und Registrierung aller in den Vertragsschlüssen niederge- 
schlagenen wirtschaftlichen Einzelerscheinungen und ihre rech- 
nerische Zusammenfassung zu einem sinnvoll-geordneten Zahlen- 
Systeme. 

Die Rationalisierung bezieht sich natürlich auf den gesamten 
Umfang des Geschäftes. Sie ergreift also im einzelnen 

I)die Produktion. Hier führt sie die »rationellsten« Ver- 
fahrungsweisen ein und wird damit zur Erweckerin und Befördererin 
der auf wissenschaftlichen Prinzipien aufgebauten Technik. Sie 
schafft eine rationelle Betriebsorganisation — Betriebsabgrenzung 
und Betriebsanordnung. Sie »rationalisiert« die Arbeitsmethoden 
und damit die Arbeitsverfassung: die einzelnen Arbeitskräfte 
werden in einer dem kapitalistischen Endzweck dienlichen 
Weise zur Verwendung gebracht: Epigrammatisch von W. Sie- 
mens ausgedrückt (Brief an seinen Bruder vom 31. 5. 1847) >an 
Stelle des Schlendrians tritt eine energische und einseitige Tätig- 
keit«. 

Der Rationalisierung des Produktionsprozesses zur Seite geht 
2) die Rationalisierung des Güter-Absatzes: zweckmäßigste 
Beschaffung der Produktionsmittel ; rationelle Verwertung der 
Waren, sei es durch sinnvolle Beurteilung der Marktlage und Auf- 
suchen des günstigsten Marktes, sei es durch geschickte Beein- 
flussung der Käufer (Ausbildung neuer Detailhandelsformen etc.). 

Die Rationalisierung der Wirtschaft greift hinüber auf immer 
weitere Kulturgebiete, die mit der Wirtschaft in irgend welchem 
Zusammenhange stehen. Das Naturwüchsige verschwindet aus der 
Landschaft; das künstlerisch Individuelle wird, wo es störend 
wirkt, ausgemerzt. 

Schulbeispiel: Die Entwicklung der Münze. 

Die Münze wurde ursprünglich offenbar unter allerhand 
künstlerischen Gesichtspunkten geformt. Man denke z. B. an die 
süddeutschen breiten Pfennige oder die mitteldeutschen Brak- 
teaten aus dem 12. und 13. Jahrhundert oder die böhmischen 
Münzen um 1100, die alle, reichgeschmückt, liebevoll mit aller- 
hand Zierat verschen sind. Mit dem Ausgang des Mittelalters 
beginnt die planmäßige Vereinfachung der Münzbilder, die in der 
Gegenwart ihren Höhepunkt erreicht hat. Aber nicht nur ein- 
fach soll die Münze sein: auch einförmig, unveränderlich. So 
weisen gerade Handelsstaaten große Stabilität im Münzbilde auf: 
das Gepräge des ersten venctianischen Dukaten (1283) ist das- 


Der kapitalistische Unternehmer. 717 


selbe wie das des letzten (1796) !7). 

(Nebenbei bemerkt: hier ist wieder einmal mit Händen zu 
greifen, wie grundverkehrt es ist, geldwirtschaftliche und kapitali- 
stische Phänomene als etwas identisches zu behandeln!) 

Die sich aus dem Wesen des Kapitalismus in unsre gesamte 
Kultur ergießende Idee der Zweckmäßigkeit führt dann im Laufe 
der Zeit auch zu einer wesentlich rationalistisch zweckorientiert 
gestalteten Wertung von Menschen, Dingen uud Lebensvorgängen 
überhaupt. Beispiel: Die modernen Ideale im Kunstgewerbe. 


VI. 


Die Verschiedenheiten der Funktionen des kapitalistischen 
Unternehmers. 

Nachdem wir uns in den vorhergehenden Abschnitten über 
den objektiven Zweckmittelmechanismus der kapitalistischen Un- 
ternehmung unterrichtet haben, der wie wir feststellen konnten 
über den bewußten Willen des Unternehmers hinweg sich durch- 
setzt, müssen wir nunmehr zu dem lebendigen Kern der kapita- 
listischen Unternehmung, dem Unternehmer zurückkehren: um zu 
ermitteln, in welcher Weise sich dieser innerhalb des ihm gleich- 
sam aufgedrängten Rahmens objcektivierter Zwecke (dem Gewinn- 
streben) und erzwungener Mittel (der Rationalisierung der Wirt- 
schaft) wirksam betätigt, wie er das tote Schema mit lebendigem 
Geiste füllt. 

Die Frage nach den wirtschaftlichen Funktionen des kapita- 
listischen Unternehmers, die wir damit aufwerfen, ist, wie auf 
den ersten Blick sichtbar wird, darum besonders verwickelt und 
nicht ohne weiteres zu beantworten, weil ja die Funktionen ver- 
schiedener Unternehmer selbst außerordentlich verschieden sind 
nach je verschiedenen Umständen: nach dem Inhalt der kapita- 
listischen Unternehmung ebenso wie nach ihrer Form, wie nach 
dem Entwicklungsstadium der kapitalistischen Kultur überhaupt. 
Eine kurze Uebersicht wird das lehren. 

i. Verschiedenheit der Funktionen nach dem Inhalt der 
Unternehmung, das heißt nach ihrer Erwerbsrichtung. In 
meinem »Kapitalismus« habe ich ein Schema für alle möglichen 
Inhalte kapitalistischer Unternehmungen aufgestellt. Ich verweise 
darauf und möchte hier nur eine neue Kategorie hinzufügen, die 





17) Siehe die Bilder bei Luschin von Ebengreuth, Allgemeine 


Münzkunde und Geldgeschichte (1904) S. 46. 


718 Werner Sombart, 


in neuerer Zeit immer häufiger auftritt: die kombinierte Unter- 
nehmung. Und zwar kombiniert nicht nur in dem Sinne der 
kombinierten Produktionsunternehmung (wie ich den Ausdruck 
bisher schon verwendet habe), sondern im Sinne einer Kombi- 
nation aller oder vieler der Inhalte, die wir einzeln unterschieden 
haben; namentlich der Produktion, des Transports, des Güterum- 
satzes und der Kreditvermittlung (der Bankunternehmung). In 
Europa ist die Zahl der in diesem Sinne kombinierten Unter- 
nehmungen noch nicht allzuhäufig. Namentlich gehören hierher 
unsere Großbanken und manche unsrer großen Warenhäuser, die 
sich Produktions- und Bankbetriebe anzugliedern im Begriffe sind. 
Dagegen erscheinen sie in den Vereinigten Staaten (in den mei- 
sten Trusts) als eine schon recht verbreitete Spezies. 

Nun ergeben sich starke Verschiedenheiten der Unternehmer- 
tätigkeit nach dem verschiedenen Inhalt der Unternehmung offen- 
bar ebenso sehr in quantitativer wie qualitativer Hinsicht. Ein 
anderes ist es Leiter einer Riesenunternehmung zu sein, deren 
Produktionsgcbiet die ganze Skala gewerblicher Tätigkeit umfafit 
und deren Absatz die ganze Erde ist, als einem kleinen provin- 
zialen Käse- und Buttergeschäft en gros und en detail vorzu- 
stehen. WVerschiedenheiten der Unternehmerfunktionen ergeben 
sich aber in vielleicht noch höherem Maße, wenn wir die ver- 
schiedene Erwerbsrichtung in Betracht ziehen. Ein Zeitungs- 
unternehmer hat anderes zu tun als ein Banquier, der Inhaber 
einer Hundedressuranstalt anderes als ein Theaterleiter, der Ver- 
anstalter von Musikveranstaltungen anderes als der Chef einer 
chemischen Fabrik und so fort. 

Verschiedenheiten der Tätigkeiten bringen aber auch mit 
sich die verschiedenen Existenzbedingungen einer Unternehmung in 
geschäftlicher Hinsicht; ich meine: ob einer Großkommissionär an 
einem Welthandelsplatz oder Lohnfabrikant für ein Warenhaus ist, 
ob er seinen Absatz als Produzent in einer Stadt oder auf einem 
weiten Markte hat etc. 

2. Verschtedenheiten der Funktionen nach der Form der 
Unternehmung. Die Form der kapitalistischen Unterneh- 
mung weist eine Reihe von Verschiedenheiten auf, je nach dem 
Gesichtspunkt, unter dem wir sie betrachten. Wir können unter- 

scheiden '*): 

a. nach der Stellung des Unternehmers zu der Gesamtauf- 


18) Einzelheiten im M. K. 1, 200 ff. 


Der kapitalistische Unternehmer. 719 


gabe der Unternehmung, die verschiedene Formen je nach dem 
Umfange der Unternehmung mit sich bringt: Vollunternehmung, 
Großunternehmung, Kleinunternehmung ; 

b. nach der Bildung des Unternehmungsvermögens : Einzel- 
unternehmung, Kollektivunternehmung (Aktiengescllschaften, ka- 
pitalistische Genossenschaften etc.); 

c. nach den Betriebsformen der Produktionsunternehmung: IHaus- 
industrie, Außerhausindustrie, gesellschaftlicher Großbetrieb etc. 

Danach ergeben sich große Verschiedenheiten in der Stellung 
des Unternehmers 

I. von Unternehmung zu Unternehmung. Vor allem die 
wichtige Unterscheidung: ob ein Unternehmer auch Arbeitgeber 
ist oder nicht t°); 

2. innerhalb einer und derselben Unternehmung. 

Damit berühre ich die wichtige und viel erörterte Trage 
nach der Teilung der Unternehmerfunktionen oder noch grund- 
sätzlicher: nach dem Sitz der Unternehmereigenschaft bei ver- 
schiedenen Funktionären innerhalb Einer Unternehmung. Wir 
können zur Verdeutlichung die Organisation der Aktiengesell- 
schaft nehmen (obwohl das in Rede stehende Problem teilweise 
auch auftaucht bei Einzelunternehmungen, wenn sie [in meinem 
Sinne] Großunternehmungen sind). 

Daß die Funktionen eines Nur-Aktionärs, eines Auch-Auf- 








19) Darauf legt besondern Nachdruck in seiner Analyse der Unternehmerfunk- 
tionen Marshall, Principles 1”, 351 ff. Die englische Terminologie (in der 
Nutzanwendung, die M. von ihr macht) unterscheidet die verschiedenen Typen 
sprachlich so: employer und undertaker, who is not an employer (z. B. der Häuser- 
spekulant, der »reinex Verleger; diesen beiden begriffen übergeordnet scheint sein 
zu sollen der des »Manufacturers«. Doch ist der Sprachgebrauch bei Marshall 
nicht, geschweige denn im allgemeinen in der englischen Literatur feststchend, 
Zu den genannten Ausdrücken kommt neuerdings wieder häufig der des »Promovtor: 
auf und (namentlich in Amerika mit Vorliebe angewandt) der des »Business man« 
nicht im Sinne des farblosen »Gseschäftsmanns?, sondern des ultra - modernen 
kapitalistischen Unternehmers in der Gestalt der großen Trustmagnaten. So bei 
Thorstein Veblen, The theory of business enterprise (1904), 41 ff. und 
öfters. V., dessen Buch von einer starken (anti-kapitalistischen) Tendenz getragen 
ist, möchte durch die Einführung dieses neuen Terminus die Wertnuancen, die die 
alten Ausdrücke »entrepreneur« oder »sundertaker«e enthalten, auslöschen, Ueber 
meine eigene Terminologie siche unten S. 724. Ich halte es Jedenfalls für zweck- 
mäßig, den Ausdruck »kapitalistischer Unternehmer« als Bezeichnung für den Ober- 


begriff = Kp. (Produktions-) Wirtschaftssubjekt beizubehalten. 


720 Werner Sombart, 


sichtsratsmitglieds und eines Nur- oder Auch-Generaldirektors, 
Subdirektors, Ressortdirektors etc. grundverschieden von einander 
sind, versteht sich von selbst. Fraglich ist nur, ob alle diese 
Funktionäre in einer Aktiengesellschaft auch Unternehmer sind. 
Wörtlich (und juristisch) genommen sind ja kapitalistische Unter- 
nehmer nur die Aktionäre (und alle andern nur insoweit als sie 
Aktien besitzen). Die Direktoren sind »Angestellte« »des Ka- 
pitals«. Das ist, wenn ich nicht irre, die parteioffizielle oder 
offiziößse Auffassung der sozialdemokratischen Theoretiker, der 
ich selbst früher zugeneigt habe. Ich halte sie für verkehrt. Es 
hat offenbar keinen Sinn, Carnegie, Rathenau, Jenke, Ballin etc. 
aus der Reihe der Unternehmer ausstreichen zu wollen oder sie 
etwa nur in dem Umfange als Unternehmer anzusprechen, als sie 
am Aktienbesitz der von ihnen geleiteten Unternehmung beteiligt 
sind. Unser »gesunder Menschenverstand« (der doch gelegentlich 
auch mal zu Ehren kommen muß, selbst bei wissenschaftlichen 
Untersuchungen) sträubt sich gegen eine solche gesuchte Kon- 
struktion, die unangenehm nach der Studierlampe riecht. 

Ebenso freilich mögen wir nicht jeden grundsätzlichen Unter- 
schied zwischen Unternehmer und Angestellten verwischt sehen. 
Die berühmte Theorie des Freiherrn von Stumm von der »Gleich- 
heit der Hammerschiniede« mutet uns ebenfalls seltsam an (man 
erinnert sich, daß danach alle in Halberg beschäftigten Per- 
sonen von dem Freiherrn angefangen bis zum letzten Karren- 
schieber als eine amorphe Masse von »Hammerschmieden« an- 
gcsehen werden sollten, zwischen denen es wohl Gradunterschiede 
im Einkommen und in der Leistung, aber keine prinzipiellen 
Unterschiede gäbe). Wo aber soll denn der Strich gezogen 
werden? Wo hört der Unternehmer auf und fängt der Arbeiter 
oder der Angestellte an? 

Man wird als Unterscheidungsmerkmal denke ich die Tat- 
sache wählen können, ob der einzelne an dem geschäftlichen 
Erfolge der Unternehmung unmittelbar (durch Tanticmen etc.) 
beteiligt ist und auf die Geschäftsführung Einfluß hat. Danach 
würde sich also — wenn auch im stets wechselnden Größenver- 
hältnis — die Unternehmereigenschaft bei einer Aktiengesellschaft 
auf Aktionäre, Aufsichtsrat und Direktorium in der Tat verteilen. 
(Während der mit einem Partikelchen etwa am Gewinn beteiligte 
Arbeiter — da [oder genauer: wenn] er keinen Anteil am Regi- 
ment hat, nicht als Unternehmer anzusehen sein würde. Sonderfälle 


Der kapitalistische Unternehmer. 721 


sind es, wenn »Direktoren« (meist frühere Eigentümer) mit einem 
Fixum etwa von ı Million $ p. a. oder so »angestellt« sind; dann 
würde unser Unterscheidungsmerkmal sie freilich zu den Ange- 


stellten werfen; aber immerhin . . . ich denke also, daß wir diese 
ganz seltenen Ausnahmen nicht in Berücksichtigung zu ziehen 
brauchen). 


3. Verschiedenheit der Funktionen nach dem Entwick- 
lungsstadium des Kapitalismus. Da begegnen wir 
natürlich verschiedenen Formen der kapitalistischen Unternehmung 
je in den verschiedenen Entwicklungsstadien und daraus ergeben 
sich in der Periode vorwiegender Hausindustrien oder vorwiegend 
kleiner Unternehmungen oder vorwiegender Einzelunternehmungen 
auch zeitlich unterschiedliche Anforderungen an die Leistungs- 
fähigkeit des Unternehmers. Aber das wäre nur die auf einc 
Zeitepoche projizierte Unterschiedlichkeit, die wir schon kennen. 
Ich denke hier an etwas anderes. An die Verschiedenheiten 
nämlich der Funktionen, die aus dem verschieden hohen Intensi- 
tätsgrad der kapitalistischen Entwicklung resultieren. 

In den verschiedenen Stadien dieser Entwicklung finden wir 
natürlich eine ganz verschiedene, wenn ich so sagen darf, Qualität 
der kapitalistischen Organisation: ob Barverkehr, ob Kreditverkehr, 
ob Eigenhandel, ob Kommissionsgeschäft, ob altes Spezialgeschäft, 
ob Warenhaus ; ob Reklame, ob keine Reklame; ob börsenmäßige 
Gründung oder Kontrollierung einer Unternehmung, ob nicht: und 
tausend andere Alternativen, wenn sie in dem Einen Sinne ent- 
schieden sind, geben der kapitalistischen Organisation in einer 
bestimmten Zeit ein ganz bestimmtes Gepräge, das in seiner 
Eigenart ganz bestimmte Anforderungen wieder an den verant- 
wortlichen Leiter stellt. 

Um nur eins der vielen Beispiele etwas genauer zu betrach- 
ten: Die Entwicklung des Kapitalismus, die jetzt in den Ver- 
einigten Staaten einen neuen Typus der Unternehmung schafft 
und (nicht etwa das Ende, sondern) die Akme der hochkapita- 
listischen Aera zu bezeichnen scheint, wird (nicht wie man auf 
den ersten Blick glauben könnte, durch die Schaffung großer 
kombinierter Unternehmungen ~- die hat es früher, wenn auch 
in geringerer Anzahl und in kleinerem Umfange, ebenfalls gege- 
ben —; auch nicht durch die Eroberung einer Monopolstellung, 
die gleichfalls kein Novum bildet, als vielmehr) durch die voll- 
ständige Einfügung jeder Art von Geschäft in den Nexus der 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIN. 3. 47 


722 Werner Sombart, 


börsenmäfligen Spekulation gekennzeichnet. Trustbildung heißt im 
Grunde (wohlgemerkt: kapitalistisch angeschaut) nichts anderes als 
die Verwandlung von Produktions- und Handelsgeschäften in Börsen- 
geschäfte, ist also in ihrer höchsten Vollendung das, was man die 
Votalisation aller wirtschaftlichen Beziehungen nennen könnte (von 
der ın anderem Zusammenhange ausführlich gehandelt werden 
wird). Nun — weshalb ich hier diese Tatsache anführe — ist es 
offensichtlich, daß eine derartige Wandlung für die Betätigung 
des Unternehmers ganz neue Bedingungen schafft ?°); der alte 
Harkort oder Alfred Krupp werden voraussichtlich kaum gewußt 
haben, was eine Börse ist. 

Ebenso verschieden wie die Qualität ist die Quantität der 
kapitalistischen Organisation in den einzelnen Stadien der Ent- 
wicklung. Ich meine damit die Menge kapitalistischen Wesens, 
das schon verkörpert ist und nunmehr von jeder neuen Gene- 
ration als Traditionsstoff übernommen wird. Nicht einmal die 
Produktionsmittel sind es, an die ich dabei in erster Linie denke, 
als vielmehr die Niederschläge des kapitalistischen »Geistes: in 
den Tausend Ordnungen und Anweisungen und Lehrgängen, die 
für den Betrieb des Geschäftes geschaffen werden: also vor allem 
der ganze Inhalt der Handelswissenschaften, alle »Handelsbetriebs- 
Ichre«e, alle Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiete der 
Buchführung und des kaufmännischen Rechnungswesens; aber 
auch alle Bank- und Börsenkunde; alle Weisheitslehren großer 
Unternehmer; alle Erfahrungen der früheren Geschlechter, wie sie 
in dem ganzen Bestand der vollbrachten und mißglückten Unter- 
nehmungen ciner Zeit aufgespeichert sind (Löhnungssysteme, 
Zahlungsmethoden etc. etc.). 

Welche ganz und gar verschiedenen Aufgaben bieten sich 
dem kapitalistischen Unternehmer dar, je ob er einen geringen 
oder großen Vorrat an »kapitalistischen Kulturgütern« vorfindet! 
Wie der Gelehrte ja auch ganz und gar verschiedene Leistungen 





2) Man darf nun freilich nicht soweit gehen, wie Th. Veblen, der im 
kapitalistischen Unternehmen unserer Tage eigentlich nur noch den Börsenspieler 
sieht. Immerhin sind Veblens Untersuchungen wertvoll, weil sie tatsächlich ganz 
neue Seiten der Unternehmertätigkeit zum ersten Mal theoretisch gründlich be- 
handeln. Wir guten Westeuropäer lassen uns ja von dem Gebahren der »Trust- 
magnaten« so gern den reinen, blauen Dunst vormachen. Den besten Einblick in 
das Jobbertum des amerikanischen Unternehmers gewährt das nur Tatsachen be- 


richtende vortreffliche Buch von John Moody, The truth about the trusts. 1905. 


Der kapitalistische Unternehmer. 723 


des Geistes und des Charakters zu vollbringen hat, wenn er ein 
Früh- oder Spätgeborener, einer mit vielen oder mit wenigen »ge- 
lehrten Apparaten« ist. 

Im Zusammenhang mit der oben berührten Verschiedenheit 
stehen dann endlich noch die, die sich aus dem verschiedenen 
Maße ergeben, in denen die »objektiven Bedingungen« kapita- 
listischer Wirtschaft erfüllt sind. Hier spielen namentlich die 
Bevölkerungsverhältnisse und der Entwicklungsgrad der Tech- 
nik eine entscheidende Rolle. Wie ganz und gar verschieden 
wiederum gestaltet sich der Lebensgang für einen Unternehmer, 
ob er beispielsweise ein geschultes Arbeitermaterial vorfindet oder 
nicht. 

Ein Bild aus den Arbeitsverhältnissen in der frühkapitalisti- 
schen Epoche entwirft uns der alte Harkort in seiner Schrift: 
Bemerkungen über die Hindernisse der Zivilisation und Emanzi- 
pation der unteren Klassen (1844): »Gleich den Condottieri des 
Mittelalters sammeln sie (die Großindustriellen) gegen Sold alt 
und jung aus allen Völkern unter ihre Fahnen, Gewinn und Ver- 
lust der Unternehmung wagend auf eigene Gefahr. Kapital und 
Talent des Unternehmers halten die lockere Schar zusammen, er 
verabschiedet oder wirbt, wie Glück oder Umstände es erheischen. 
Sold ist das einzige Band; wenn der Führer fällt, zerstäubt das 
Geleite. 

Dieses Gefolge der Industrie, häufig ohne feste Heimat, ohne 
Hoffnung der Zukunft, heute vergeudend und morgen darbend, 
fängt an, durch seine bedenklich wachsende Zahl der Wohlfahrt 
der bürgerlichen Gesellschaft gefährlich zu werden« °!). 

Und daneben ein Unternehmer unserer Zeit, der mit einem 
wohlgefüsten Berufsvereine und seinen erwählten Vertretern im 
schwarzen Gchrock und seidener Kravatte am grünen Tisch in 
tagelanger Verhandlung die Abänderung des letzten Tarifvertrages 
erörtert. 

Als Condbttieri, vielleicht können wir auch sagen, als Con- 
quistadorcs fangen die Unternehmer an, um als Beamte zu endigen, 
so scheint, wie die Kurve der kapitalistischen Entwicklung verläuft: 
das Schicksal des Unternehmers bestimmt zu sein. 

Also wohin wir auch immer den Blick wenden: überall 
nehmen wir Verschiedenheiten der Funktionen des kapitalistischen 
Unternehmens wahr, sodaß es fast plausibler erscheint, diese Ver- 


*!) L. Berger (Witten), Der alte Harkort (1895), 314. 
47* 


724 Werner Sombart, 


schiedenheiten zum Ausgangspunkt für die Charakterisierung be- 
sonderer Unternehmertypen zu nehmen, als den Versuch einer 
einheitlichen Charakterisierung zu machen. Aber es wird sich 
empfehlen, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen. In der 
geschichtlichen Darstellung des Ablaufs des Kapitalismus wird je 
an seinem Platz die aus all den verschiedenen Zeitumständen jc 
sich verschieden gestaltende Figur des kapitalistischen Unterneh- 
mers herauszuarbeiten sein. Hier dagegen möchte ich doch, trotz 
der großen entgegenstehenden Bedenken mich unterfangen, einige 
Funktionen, die wir — in größeren oder geringeren Mengenver- 
hältnissen — doch überall wiederkehren sehen, wo Unternehmer- 
tätigkeit sich entfaltet, zu benennen und aus ihrer Gesamtheit 
doch so etwas wie die typische Unternehmerfunktion als ein 
Ganzes zu konstruieren. Oder anders gewandt: aus der in einem 
modernen Allunternehmer betätigten Funktion ziehe ich das Typi- 
sche heraus und vereinige es zu einem »idealtypischen« Gesamt- 
bilde. 

Oder noch anders: alle je wo und wann immer dem kapita- 
listischen Unternehmer eigenen Funktionen stelle ich ins Typische 
geformt (NB. soweit sie einander nicht ausschließen!) zu jenem Ge- 
samtbilde zusammen: 

»Möchte selbst so einen Herren kennen, 
»Würd’ ihn Herrn Mikrokosmos nennen«. 


VII. 
Unternehmer und Händler. 


Es ist nicht schwer anzugeben, welche Funktionen im wirt- 
schaftlichen Prozeß dem Unternehmer nicht obliegen. 

Das sind vor allem alle mit der Ausführung zusammen- 
hängenden Tätigkeiten, in der Produktionssphäre also alle tech- 
nische Arbeit oder selbst die Vorbereitung und Kontrolle dieser 
rein technischen Arbeiten. Wenn Alfred Krupp jahrelang an seiner 
Löffelwalze herumbastelt und — laut der rührenden Schilderuny 
seines Biographen »als sie entzwei brach, dennoch nicht ver- 
zweifelte, sondern in der festen Ueberzeugung von der Richtig- 
keit seiner Idee nach der Ursache des Konstruktionsfehlers forschte 
und nachdem er ihn gefunden, rüstig wieder von vorne anfıng= ?); 
oder wenn Werner Siemens seinen Zeigertelegraphen erfindet, so 
sind sie hiebei natürlich nicht in ihrer Eigenschaft als kapitalistische 





??) Zitat bei Ehrenberg, Große Vermögen 1?, 195. 


Der kapitalistische Unternehmer. 725 


Unternehmer beteiligt. 

Es ist das nicht anders, als wenn ein Kronprinz einen neuen 
Manschettenknopfverschluß, oder eine Opernsängerin ein neues 
Rezept für einen Kugelhupf erfindet (und sich patentieren läßt). 
Kein Mensch wird in diesen Tätigkeiten spezifische Funktionen eines 
Kronprinzen oder einer Opernsängerin wahrnehmen. Wenn Alfred 
Krupp statt Löffelwalzen zu konstruieren, Aale gefangen hätte, 
so würde er dabei ebenso sehr als kapitalistischer Unternehmer 
funktioniert haben. Ja — in gewissem Sinne betätigen sich die 
Unternehmer als Techniker trotz ihres Unternehmertums, oder 
richtiger: sind sie Unternehmer nicht weil, sondern trotzdem sie 
den Technikern ins Handwerk pfuschen. Diese Erfinder- und 
Konstrukteurtätigkeit kann nämlich sehr leicht zum Schaden ihrer 
Unternehmertätigkeit ausschlagen. »Ein Direktor, der konstruiert, 
ist unbrauchbar ; als Direktor sicher, meist auch als Konstrukteur « 
(W. Rathenau). 

Danach ist auch der ganze ungeheure Unsinn zu ermessen, 
der in der (aus handwerklicher Vorstellungswelt geborenen) immer 
wiederkehrenden Forderung von Vertretern des Mittelstandes ein- 
geschlossen liegt: der Leiter irgend eines kapitalistischen Unter- 
nehmens müsse die von ihm »fabriziertee Ware selber technisch 
herstellen können: z. B. der Besitzer einer Schuhfabrik müsse 
Stiefeln, der Konfektionär müsse Kleider machen können. Als 
ob die spezifische Tätigkeit dieser Leute im Anfertigen von Schuhen 
oder Kleidern bestände; als ob auch nur eine auf kapitalistischer 
Basis ruhende Schuhfabrik eine Veranstaltung zur Erzeugung von 
Schuhwerk (statt von Profit) wäre. 

Auf die Spitze getrieben würde man sagen können: ob ein 
Hüttenbesitzer Schmiedeeisen von Stahl unterscheiden kann, ist 
ebenso gleichgültig als ob ein Impresario das hohe C singen kann. 
(Womit ich ganz und gar nicht leugnen will, daß einige techni- 
sche Kenntnisse für jeden kapitalistischen Unternehmer von großem 
Nutzen sind; meine »schemischen«e und »physikalischen« Kollegen 
an der Ilandelshochschule behaupten dies wenigstens immer mit 
großem Nachdruck und ich glaube es auf Grund der Erwägung, 
daß es einem immer zu statten kommt, wenn man eine Ahnung 
von der Arbeit hat, die ein anderer in unserem Auftrage ausführt.) 

Wollen wir nun aber erfahren, was — Ja! — der kapitalisti- 
sche Unternehmer für Funktionen ihm eigener Art auszuführen 
hat, so werden wir am besten tun, wenn wir zunächst einmal die 


726 Werner Sombart, 


Tätigkeiten, die der Unternehmer — sagen wir bei Begründung 
und Leitung eines großen Industriewerks oder sonst einer weiter 
ausschauenden Unternehmung — zu entfalten genötigt ist, in 


ihrer zeitlichen Aufeinanderfolge einzeln an unserem geistigen 
Auge vorüberziehen lassen. 

Dabei will ich die Schilderung nicht aus eigener Anschauung 
vornehmen, sondern — um ganz sicher ein getreues Abbild der 
Wirklichkeit zu bieten — einem Unternehmer das Wort erteilen, 
der in eigener Wirksamkeit ebenso wie in seinem engsten Fami- 
lienkreise hinreichend Erfahrung zu sammeln Gelegenheit hatte 
und der (was nur selten zutrifft) ein Mann ist, der sich von seinem 
Tun Rechenschaft zu geben weiß und überdies noch seinen Ge- 
danken gefälligen Ausdruck zu leihen versteht. Also spricht er: 

»Vom Aufbau der Geschäfte. 

Ist im vorangegangenen der Wert des geschäftlichen Gc- 
dankens zum Ausdruck gekommen, so soll dennoch nicht be- 
hauptet werden, daß mit der »großen Idee« allein etwas erheb- 
liches geleistet oder gar erreicht sei. Große Ideen im Sinne einer 
geschäftlichen Phantastik liegen auf der Straße; ein jeder berufs- 
mäßige Prüfer und Beurteiler sogenannter Zeitfragen mag sie auf- 
lesen. Zwei Mcere durch einen Kanal verbinden, einen uner- 
schlossen Kontinent mit einer Bahn durchkreuzen, Seen austrock- 
nen, die Kohlenwerke der Welt zu einem Syndikat vereinen, die 
Petroleumquellen dreier Erdteile monopolisieren, ein Land mit 
dem Kupfernetz elektrischer Kraftübertragung umspannen — 
welche Schwierigkeit liegt darin, ein Dutzend solcher Probleme 
auf weißes Papier zu zeichnen? Derjenige, der sie ausführt, und 
dessen Namen sie einst tragen, ist selten derselbe, der sie zum 
erstenmal nannte. Das Wolkenschiff des Gedankens durch feste 
Taue im Erdreich verankern, die Notwendigkeit der Realisierung 
ermessen, die Mittel erfinden und die Widerstände besiegen, das 
ist das Werk des großen Geschäftsmannes. So muß zunächst 
geprüft werden, ob das Interesse an der Durchführung und ihre 
Aussichten so gewaltig sind, daß das kapitalistische Energie- 
quantum, dessen die Welt zur Bezwingung der Probleme bedarf, 
ausgelöst werden kann. Sodann ist die technische Frage zu 
prüfen und durch bedeutende Vorarbeiten in Uebereinstimmung 
mit dem Finanzplan zu bringen. Nun sind politische Widerstände 
zu beseitigen oder zu brechen; dann muß die richtige Auswahl 
der wahren und hinrcichend starken Interessenten folgen. Der 


Der kapitalistische Unternehmer. 727 


Aufbau der Finanzierung wird vereinbart, sodaß er den Geld- 
märkten und der Zeitlage entspricht und es entsteht die verant- 
wortungsvollste Aufgabe, eine von denen, die über das Gelingen 
des Unternehmens entscheiden: die geignetsten Menschen zu ent- 
decken und gewinnen, denen die Leitung der Geschäfte über- 
tragen werden darf. Die Ausführung beginnt; der mühsam ent- 
fachte Enthusiasmus der Beteiligten verrauscht, denn unvorher- 
gesehene Schwierigkeiten — so nennt man sie, obwohl jeder 
weiß, daß sie niemals ausbleiben -— gefährden die Arbeit. Neue 
Rechtsfragen erheben sich, unbeachtete technische Faktoren 
bäumen sich empor, die Zeitverhältnisse wechseln und vertreiben 
die skeptischeren Mitarbeiter. Konkurrierende Unternehmungen 
sind im Schatten der Werkschöpfung entstanden und drohen, 
mit leichtfertigem Aufbau den Meister zu überflügeln. Um- 
wälzungen der Weltwirtschaft bereiten sich vor und stellen die 
anfängliche ökonomische Berechnung in Frage. Dancben er- 
schöpfen sich die Mittel. Denn allen Sicherheitsfaktoren zum 
Trotz sind die Kostenanschläge überschritten, während unab- 
schbare neue Neben- und Hilfsarbeiten als dringlich bezeichnet 
werden, die von den Bearbeitern des Projekts übersehen waren. 
Dies ist der Moment, der in dämonischer Vorbestimmung irgend 
eine Katastrophe zu bringen pflegt, die außer dem Rahmen aller 
Voraussicht sich ereignet: Krieg, Erdbeben, Hochwasser, Feuers- 
brunst, Aufstand und Krisen haben auf diesen Zeitpunkt gewartet. 
Nun sieht sich der Initiator von allen verlassen; die Mitarbeiter 
werfen ihm die Verantwortung vor die Füße und lassen ihn so 
allein und vereinsamt, wie er vor der Empfängnis seines Ge- 
dankens nie gewesen. Die öffentliche Meinung bemitlcidet ihn, 
nicht ohne seine Unvorsichtigkeit und seinen Größenwahn ernst 
zu rügen. Er aber, der geglaubt hatte, einen lebendigen Orga- 
nismus aus Menschen, Kapital und Rechten geschaffen zu haben, 
welcher sich selbst bewegen und verteidigen würde, muß nunmehr, 
abermals cin einzelner Mensch, sich in die Speichen des ermatteten 
Schwungrads hängen und mit neuentfachter Kraft seiner Ideen 
die Arbeit von neuem beginnen. Sic gelingt zum zweiten Male; 
das Werk ist vollendet; aber die Erfolge stellen sich nicht so- 
gleich ein Die Errichtung erforderte ein Jahrzehnt, die Ein- 
arbeitung verlangt cin zweites, oft mühsameres, denn jetzt er- 
schöpft den Gealterten die Kleinarbeit, die immer wachsamcere 
Kontrolle, die Erfindung neuer Propaganda, die Aufsuchung 


Werner Sombart, 


728 


weiterer Ersparnisse, der sich verzweigende Aufbau der Organi- 
sation. Sehr spät, längst vorausgenommen durch vertagte Hoff- 
nung und Versprechung, naht der Erfolg. Und wenn nun die 
neue Generation bei mannigfacher Kritik die Tatsachen gelten 
und dem alten Faust das bedingte Lob widerfahren läßt, daß er 
doch immerhin rechtzeitig die Bedeutung seines eigenen Werkes 
erkannt habe, so trifft die Anerkennung einen Hartgewordenen, 
der sich um die Meinung der Menschen nicht mehr kümmert. 

Nicht die schmerzlose Konzeption des Gedankens allein schafft 
somit die wirtschaftliche Tat; das Gedachte an das Wirkliche zu 
knüpfen und durch diese Verkettung es zur Wirklichkeit erstarren 
zu machen, ist die Eigenart geschäftlichen Handelns, die geistige 
Berufe nicht kennen.« 

Das Bild, das uns hier W. Rathenau zeichnet), ist natür- 
lich stark stilisiert: es ist eine heroische Landschaft, etwa im 
Stile Claude Lorraines. Es ist alles ins Heldenhafte aussereckt 
und: viele Einzelheiten sind ohne Berücksichtigung geblieben. 
Gleichwohl erscheint es mir als recht wohl geeignet, sich gerade 
von der spezifischen Tätigkeit kapitalistischen Unternehmertums 
eine deutliche Vorstellung zu verschaffen. Aufgabe wissenschaft- 
licher Durchdringung ist es nun, die hier geschilderten Vornah- 
men und Vorgänge einzeln zu erfassen und zu charakterisieren, 
damit wir das, was hier im Plaudertone erzählt wurde und uns 
erste Anschauung vermittelte, in grundsätzlich scharfe Begriffe 
prägen und unserer Erkenntnis damit erst zu eigen machen. 

Was mir am ehesten das Verständnis für die Eigenart des 
kapitalistischen Unternehmertums zu vermitteln scheint, ist die 
Einsicht, daß sich hier die Lebensäußerungen zweier wesensver- 
schiedener Naturen zu einer Einheit verbinden: daß gleichsam 
zwei Seelen auch im kapitalistischen Unternehmer wohnen, die 
aber zum Unterschiede von denen Faustens sich nicht von ein- 
ander trennen wollen, die vielmehr dort, wo das kapitalistische 
Unternehmertum zu seiner reinsten und höchsten Entfaltung kommt, 
in inniger Harmonie gemeinsames Werk vollbringen. Was ich hier 
vereinigt finde, sind der Unternehmer und der Händler, wie 
wir einstweilen die beiden Typen benennen wollen ; Unternehmer 
und Iländler, die beide außerhalb des kapitalistischen Nexus ge- 
sondert vorkommen, ihre Seelen aber nur im kapitalistischen 
Wirtschaftssubjekt zu ganz neuer und eigenartiger Individualität 





>) W. Rathenau, Reflexionen, 87 f. 


Der kapitalistische Unternehmer. 729 


zusammenfügen. 

Unternehmer. Das ist ein Mann, der eine Aufgabe zu er- 
füllen hat und dieser Erfüllung sein Leben opfert. Eine Auf- 
gabe, zu deren Lösung er die Mitwirkung anderer Menschen 
braucht, weil es sich immer um ein Werk handelt, das in die 
Außenwelt projiziert werden soll. Dieses Verwirklichungsbedürfnis 
unterscheidet ihn vom Künstler und vom Propheten, mit denen ge- 
meinsam ihm die Werkerfülltheit, das Bewußtsein der Aufgabe 
ist. Ein Mann also mit langausschauendem Sachinteresse, dessen 
einzelne Handlungen immer im Hinblick auf das zu bewälti- 
gende Gesamtwerk geplant und ausgeführt werden. Ein reiner 
Unternehmertyp ohne kapitalistisches Gepräge ist beispielsweise 
der Afrikareisende großen Stils oder der Nordpolfahrer. Der Un- 
ternehmer wird zum kapitalistischen Unternehmer dadurch, daß 
sich mit ihm ein Händler vereinigt. 

Händler. Das ist ein Mensch, der lukrative Geschäfte ma- 
chen will. Dessen gesamte Vorstellungs- und Gefühlswelt auf die 
geldwerte Bedeutung von Zuständen und Handlungen ausgerichtet 
ist, der deshalb beständig alle Phänomene in Geld umrechnet. 
Für den die Welt ein großer Markt ist mit Angebot und Nach- 
frage, mit Konjunkturen und Gewinn- oder Verlustchancen. Der 
immerfort fragt: was kostets, was tragts? Und dessen fortgesctz- 
tes Fragen in diesem Sinne in die inhaltschwere letzte Frage 
ausmündet: »was kostet die Welt?« Der Gedankenkreis des 
Händlers umspannt immer nur Ein Geschäft, auf dessen vorteil- 
haften Abschluß sich seine ganze Energie konzentriert, auf des- 
sen Erfolg hin er die Gesamtheit der Marktverhältnisse betrachtet 
und bewertet. 

Im Prozeß der kapitalistischen Wirtschaft bildet der Unter- 
nehmer die Konstante; der Händler die Variable. 

Konstanz ist die \Wesenheit des Unternehmers, weil der auf 
ein bestimmtes fernes Ziel gerichtete Wille die Einhaltung eines 
bestimmten Programms, das unentwegte Fortschreiten in der ein- 
mal eingeschlagenen Richtung heischt. Wechsel in der Zweck- 
setzung ist gegen seine Natur, da mit ihm cin beständiger Wechsel 
in der Mittelwahl verbunden ist, der der Erreichung des vorge- 
steckten Ziels hinderlich erscheint. Zielstrebigkeit macht 
den Grundzug seines Charakters aus. Der Händler ist das variable 
Element, weil seine Aufgabe darin besteht, sein Handeln der je- 
weiligen von ihm in ihrer Eigenart zu erkundenden Marktlage 


730 WernerSombart, 


bedingungslos anzupassen. Also muß er Richtung und Art sei- 
ner wirtschaftlichen Tätigkeit von Augenblick zu Augenblick wech- 
seln können, sobald es die veränderte Konjunktur verlangt. G e- 
schäftigkeit vor allem soll er entfalten. 

So bildet — um es durch ein Gleichnis noch zu verdeut- 
lichen, was ich meine — der Unternehmer den Rythmus, der 
Händler die Melodie im kapitalistischen Tonwerk ; der Unterneh- 
mer ist die Kette, der Händler der Einschlag im kapitalistischen 
Gewebe. 

Diese »Zweiseelentheoriex soll natürlich nur dazu dienen, die 
Anordnung der einzelnen Unternehmerfunktionen übersichtlicher 
zu gestalten. Worauf es sachlich vor allem ankommt, ist nun- 
mehr diese selbst in ihrer Eigenart richtig zu erfassen und zu 
beschreiben. 

Im Unternehmer 
sche ich folgende Menschentypen vereinigt: 

I. Den Erfinder. Nicht sowohl (obwohl auch dieser Fall 
nicht ausgeschlossen und in Wirklichkeit sogar, wie man weiß, 
häufig ist) von technischen ‘Neuerungen als vielmehr von öko- 
nomisch-organisatorisch neuen Formen der Produktion, des Trans- 
portes und des Absatzes. Als Erfinder-Unternehmer fühlt 
er sich nun aber nicht befriedigt, wie der »reine« Erfinder, wenn 
er seine Erfindung gemacht hat: es treibt ihn ihr in tausendfältiger 
Gestalt Leben zu verleihen. Wer zuerst Gußstahl herzustellen 
verstanden hat, trachtet nun die Welt mit einem Strom davon 
zu bedecken; wer den (mit Respekt zu sagen) Phonographen er- 
funden hat, erachtet es als notwendig und heilsam, daß in jedem 
Bauernhause sein Wechselbalg quietscht; wer auf die geniale Idee 
des Abzahlungsgeschäftes verfiel, möchte keinem Käufer mehr ge- 
statten, seine Waren gleich beim Einkauf bar zu bezahlen u. s. w. 
Die Spannung, wie sie durch die Verfolgung einer fixen Idee 
erzeugt wird, kommt damit in den kapitalistischen Wirtschaftspro- 
zceß hinein. 

2. Den Entdecker. Entdecker wird der Unternehmer von 
neuen Absatzmöglichkeiten: intensiv wie extensiv neuen. Dieser 
wenn er ein räumlich neues Feld für seine Betätigung ausfindig 
macht: den Eskimos Badchosen, den Negern Antiphone liefert ; 
jener wenn er in einem schon okkupierten Gebiete neue Bedürf- 
nisse »entdeckte. 

So wenigstens erwartet man es vom Unternehmer, der seine 


Der kapitalistische Unternehmer. 731 


»Existenzberechtigung« erweisen will. »Wer den Anspruch er- 
hebt, daß die Nation ihm einen Teil der Verwaltung ihrer In- 
teressen anvertraut, und ihm einen Teil ihres Vermögenszuwachses 
überlasse, darf nicht glauben, daß es als Gegenleistung genüge, 
wenn er die Idee faßt, ın einer Großstadt die Zahl der tausend 
vorhandenen Galanteriewarenläden um ein Exemplar zu vermehren. 
Fällt es ihm nicht bei, dem Publikum eine neue Bequemlichkeit, 
eine neue Ware oder eine neue Anregung zu schaffen, so bedeu- 
tet seine wirtschaftliche Existenz nur eine versuchte Besteuerung 
seiner Konkurrenten. Die Klage über Schärfe der Konkurrenz 
ist in Wirklichkeit meist nur ein Mangel an Einfällen«. (W. Ra- 
thenau.) (Erfinder- und Entdeckerfunktionen gehen erklärlicher- 
weise in einander über.) 

Der rechte Unternehmer ist 

3. ein Eroberer. Er muß dic Entschlossenheit und die 
Kraft besitzen, alle Hindernisse, die sich ihm in den Weg stellen, 
niederzukämpfen. Er ist immer — so lange er spezifische Unter- 
nehmerfunktionen ausübt — ein Conquistador auf ökonomischem 
Terrain. Idealtypen die amerikanischen »Trustmagnaten« $). 

Ein Eroberer aber muß er sein auch in dem Sinne eines 
Mannes, der viel zu wagen die Kraft hat. Der alles — das heißt 
in unserem Falle im wesentlichen sein Vermögen, aber doch auch 
seine bürgerliche Ehre und schließlich sein Leben, wenn es not- 
tut — einsetzt, um für sein Unternehmen Großes zu gewinnen. 
Es handle sich um die Einführung eines neuen Verfahrens, um 
die Angliederung eines neuen Betricbszweiges, um die Ausdeh- 
nung des Geschäfts auf schwanker Kreditbasis etc. Ich verweise 
wieder auf den Gegensatz grundsätzlicher Natur zwischen Siemens 
und Halske. Alle Siemens, vor allem Wilhelm waren große Wa- 
ger. »Auf deutsche Kannegießerart würden wir hier (in England) 
nie eine Chance haben, wie Ihr ja auch in Rußland spekulativer 
(und lukrativer) gehandelt habt.<e Wilhelm an Werner. Zum 
Eroberer gehört aber auch das große und rasche Entscheiden in 
schwierigen Lagen. 

Im ganzen genommen möchte ich sagen gehört zum genialen 
Eroberer ein starker Einschlag von Spielernatur. (Wie denn große 
Feldherrn gerne leibhaftige Spieler am grünen Tische sind. Be- 
kannt die Antwort, die der große Göben seinem weniger großen 





4) Eine hübsche neuere Studie ist die von Dan. Ricardos, Die wirt- 


schaftliche Persönlichkeit in der »Neuen Rundschau«, August 1909, S. 1099. 


732 Werner Sombart, 


Bruder gab, als dieser ihm vorwarf, daß er statt ins Hauptquartier 
an die Roulette in Ems gegangen war: »wenn ich solch eine 
Schlafmütze wie Du wäre, hätte ich auch meine Schlachten nicht 
gewonnen«.) 

Aber freilich der »gute« kapitalistische Unternehmer muß 
auch (was der Länder- und Volksbesieger nicht zu sein braucht) 
ein guter Hausvater sein, weil er ein guter Händler ist. Davon 
nachher. 

Hier müssen wir erst noch der vielleicht bedeutsamsten Un- 
ternchmerfunktion Erwähnung tun, der 

4. des Organisators. Organisieren heißt: viele Menschen 
zu einem glücklichen erfolgreichen Wirken zusammenfügen; 
heit Menschen und Dinge so disponieren, daß die gewünschte 
Nutzwirkung uneingeschränkt zu Tage tritt. Darin ist nun ein sehr 
mannigfaches Vermögen und Handeln eingeschlossen. 

Zum ersten muß, wer organisieren will, die Fähigkeit besit- 
zen, Menschen auf ihre Leistungsfähigkeit hin zu beurteilen, die 
zu einem bestimmten Zweck geeigneten Menschen also aus einem 
großen Haufen herauszufinden. 

Dann muß er das Talent haben, sie statt seiner arbeiten zu 
lassen: also namentlich auch Personen in leitende Stellung zu brin- 
gen, die (wenn der Umfang der Unternehmung wächst) einen 
Bestandteil nach dem anderen systematisch von der Gesamttätig- 
keit des Chefs auf sich übernehmen. Die allmähliche Absonde- 
rung der Unternchmerfunktionen aus seiner eigenen Tätigkeit und 
ihre Uebertragung auf ein Direktorium, wie es Alfred Krupp im 
Laufe der Jahre vornahm, wird als das Paradigma einer ganz be- 
sonders genialen Ueberleitung von Funktionen in dem gedach- 
ten Sinn betrachtet. 

Im Zusammenhange mit der eben berührten Aufgabe steht 
dann die andere nicht minder wichtige: jeden Arbeiter an seine 
richtige Stelle zu setzen, wo er das Maximum von Leistung voll- 
bringt und ihn immer so anzutreiben, daß er die seiner Leistungs- 
fähigkeit entsprechende Höchstsumme von Tätigkeit auch wirklich 
entfaltet, nachdem es vorher gelungen ist, ihn überhaupt heran- 
zuholen. Unternehmer-Imperativ lautet: 

>Wie es auch möglich sei, 

Arbeiter schaffe Meng’ auf Menge, 
Ermuntere durch Genuß und Strenge, 
Bezahle, locke, presse bei. 


Der kapitalistische Unternehmer. 733 


Kann der Arbeiter noch nichts Rechtes, muß er systematisch 
erzogen werden. Das war natürlich in frühkapitalistischer Zeit 
eine noch viel häufiger und dringlicher auftauchende Aufgabe als 
heute. Wie da ein organisatorisch befähigter Betriebsleiter mit 
fester Hand durchgreifend Neues schafft, beschreibt gut — wenn 
auch aus der Froschperspektive — der Arbeiter Fischer in seinen 
Erinnerungen. Berühmt die Puddlerschule Alfred Krupps. 

Kann der Arbeiter schon etwas, muß das, was er kann, her- 
ausgeholt werden. Wozu denn heutzutage eine ganze Reihe wohl- 
bewährter Methoden dem Unternehmer zur Verfügung stchen (die 
im Heroenzeitalter des Kapitalismus erst mühsam ausgebildet wer- 
den mußten): Löhnungssysteme, Prämienverteilung etc. Reich an 
organisatorischen Mitteln zur Erzielung höchster Arbeitsleistung 
sind die Vereinigten Staaten °). Höchstes Ziel der Organisations- 
kunst des Unternehmers ist dies: daß sich im Bewußtsein des 
Angestellten und AÄrbeiters das eigene Interesse mit dem des 
Geschäfts identifiziert; daß »die Leute .. immer per »wire in 
Geschäftsangelegenheiten sprechen, .. Gelegenheit haben, sich bei 
Ehre und Sorge des Geschäfts beteiligt zu fühlen« °®). 

Endlich liegt es dem Unternehmer ob, dafür Sorge zu tragen, 
daß die zu gemeinsamer Wirksamkeit zusammengefügten Men- 
schengruppen in quantitativer wie qualitativer Hinsicht richtig zu- 


sammeneesetzt sind und untereinander — wenn es sich um meh- 
rere solcher Einheiten handelt — in bester Beziehung stehen. 


Ich berühre damit das Problem der zweckmäßigen Betriebsge- 
staltung, das ja zu den schwicrigsten gehört, die dem Unter- 
nehmer gestellt sind. Es ist die bedeutsame Leistung der großen 
Unternehmer unserer Tage, daß sie das Incinandergreifen vieler 
Finzelbetriebe zu einem Gesamtwerke möglich und ersprießlich 
gemacht: die »Kompbination« der Betriebe in weitem Umfange 
durchgeführt haben. Aus den Kinderjahren dieser Kombinations- 
bestrebungen : Brief W. Siemens vom 30. März 1860 °"); Aussage 
Rockefellers vor der Industrial Commission °*). 
Betriebsorvanisation bedeutet aber nicht nur eine geschickte 
Wahl der sachlich (d. h. technisch) richtigen Kristallisationspunkte 


25) Siehe die Zusammenstellung in meiner Schrift: Warum gibt es in den 
Vereinigten Staaten keinen Sozialismus? 1905. 

2%, Werner Siemens an Karl, Dez. 1857, Thünen-Archiv 308;9. 

"7, Thünen-Archiv I, 55. 


2#) Report of the Ind. Comm. 1, 744 ff. 


734 Werner Sombart, 


für die einzelnen Menschengruppen, sondern ebenso eine glück- 
liche Einfügung in geographische, ethnologische, konjunktürliche 
Besonderheiten. Es gibt nicht nur eine absolut, sondern — die 
praktisch wichtigere Form — auch eine relativ beste Betriebsgestal- 
tung. Beispiel: die Organisation der Westinghouse Electric Co. 
in den Vereinigten Staaten ist eine der genialsten Leistungen 
der Organisierungskunst. Als die Gesellschaft beschloß, den eng- 
lichen Markt zu erobern und zu diesem Behufe in England einen 
Betrieb einrichtete, organisierte sie ihn ganz nach dem Vorbilde 
der amerikanischen Musteranstalt. Ergebnis nach wenigen Jahren: 
finanzieller Zusammenbruch der englischen Zweigniederlassung. 
Grund: ungenügende Berücksichtigung der englischen Eigenart. 

Damit sind wir nun aber schon an diejenige Funktion des 
kapitalistischen Unternehmers herangekommen, die in der geschick- 
ten Benutzung der Konjunktur, in einer sinnvollen Anpassung an 
die Marktverhältnisse gipfelt und die ich als diejenige des Händ- 
lers glaube betrachten zu sollen. Von ihr muß nun ausführlicher 
gehandelt werden. 

Händler 
nenne ich in diesem Zusammenhang nicht einen Menschen, der 
einen bestimmten Beruf ausübt, sondern einen, dem bestimmte 
Funktionen im kapitalistischen Wirtschaftsprozeß obliegen. Händ- 
ler ist also nicht etwa jemand, der berufsmäßig Güterumsatz be- 
treibt, also im gemeinen Verstande »Kaufmann« ist. Es gibt 
vielmehr Kaufleute im Sinne der berufsmäßigen Gütervermittler, 
die alles andere als Händler im hier gemeinten Sinne sind. Alle 
jene Leute, die 
»Güter zu suchen« 

ausgehen, von denen die Heldenlieder singen und sagen und von 
denen unsere guten »Historiker« so viel Erbauliches zu berichten 
wissen, gehören meist nicht zur Kategorie der »Händler«e. Weil die 
spezifische Tätigkeit, die sie entfalten, um ihren Beruf auszuüben, 
mit der, die ich dem Händler vindiziere, ganz und gar nichts zu 
tun hat. 

Man muß endlich einschen, daß »Handeltreiben« sehr Ver- 
schiedenes bedeuten kann. Beispielsweise: Schiffe ausrüsten und 
bewaffnen, Krieger anwerben, Länder erobern, die Einheimischen 
mit Flinten und Säbeln zu Paaren treiben, ihnen ihr Hab und 
Gut abnehmen, es auf die Schiffe laden und im Mutterlande auf 
öffentlichen Auktionen an den Meistbietenden versteigern. 


Der kapitalistische Unternehmer. 735 


Oder aber: ein paar alte Hosen erwerben durch schlaues 
Ausbaldowern eines geldbedürftigen Kavaliers, zu dessen Wohnung 
man fünfmal vergeblich gelaufen ist und sie unter Aufgcbot aller 
Ueberredungskünste einem Bäuerlein aufschwatzen. 

Oder aber: Differenzgeschäfte ın Effekten an der Börse 
machen. 

Offenbar sind die funktionellen Spezifika bei den handeln- 
den Personen im einen und anderen Falle grundverschieden 
von einander. Um in vorkapitalistischer Zeit »Handel zu treiben«, 
das heißt im großen Stil, wie es die »königlichen Kaufleute: in 
den italienischen und deutschen Handelsstädten etwa taten, mußte 
man vor allem »Unternehmer:« sein, so wie ich ihn im vorstehenden 
geschildert habe: Entdecker und Eroberer in erster Linie. >»Jeder 
(der Bürger Genuas) hat einen Turm in seinem Hause; bricht 
Krieg unter ihnen aus, so dienen ihnen die Zinnen der Türme 
als Schlachtfeld. Sie beherrschen das Meer; bauen sich Schiffe, 
Galeeren genannt, und ziehen zum Raube aus in die entlegensten 
Ortschaften. Die Beute bringen sie nach Genua. Mit Pisa leben 
sie in ewigem Streit« ?®).. »Königliche Kaufleutee. Aber nicht 
das, was ich hier Händler nenne. 

Händlerfunktionen ausüben, Händler sein (nicht im beruf- 
lichen, sondern im funktionellen Verstande) heißt (wie ich schon 
bei der allgemeinen Umschreibung des Begriffes sagte): lukrative 
Geschäfte treiben; heißt zwei Tätigkeiten zu einem gemeinsamen 
Zwecke vercinigen: Berechnen und \Verhandeln. Der Händler 
muß also — um ihn wie den Unternehmer auch durch Personal- 
bezeichnungen zu charakterisieren, obwohl hier so geläufige Aus- 
drücke wie dort nicht zur Verfügung stehen — 

1. spekulierender Kalkulator, 

2. Geschäftsmann, Verhändler 
sein. Was im einzelnen folgendes bedeutet. 

In seiner ersten Eigenschaft hat der Händler lukrative 
Geschäfte zu machen. Das heißt auf eine einzise Formel ge- 
bracht: er muß billig einkaufen und teuer verkaufen — was immer 
es auch sci. 

Also (im Rahmen einer kompletten Unternehmung) muß er: 
die sachlichen ebenso wie die persönlichen Produktionsfaktoren 
zum billigsten Preise einhandeln. Während des Produktionspro- 

29) R. Benjamin von Tudelas Reisebeschreibung. Deutsch von L. Grünhut 


und Markus N. Adler (Jerusalem 1903), S. 5. 


736 WernerSombart, 


zesses hat er unausgesetzt auf sparsame Verwendung der Pro- 
duktionsfaktoren bedacht zu sein. Der »gute Hausvater«, von 
dem ich schon sprach, muß ihm im Blute stecken. »Verschwen- 
dung auch im kleinsten zu bekämpfen, ist nicht kleinlich, denn 
sie ist eine fressende Krankheit, die sich nicht lokalisieren läßt. 
Es gibt große Unternehmungen, deren Existenz davon abhängt, 
ob die mit Erde gefüllten Kippwagen rein entleert werden oder 
ob eine Schaufel voll Sand darin zurückbleibt.« 

Bekannt ist die knickerige Sparsamkeit, die Rockefeller in 
der Geschäftsführung der Standard Oil Company zur Anwendung 
bringt: die Metalltropfen, die beim Löten von den Kannen fallen, 
werden aufgefangen und wieder verwertet; der Kehricht auf den 
Höfen wird, ehe er fortgeschafft wird, genau untersucht; die 
kleinen Kisten, in denen das Zinn aus Europa kommt, verkauft 
man an Blumenhändler in der Stadt oder man benutzt sie zur 
Feuerung 2). Im Grunde drängt die im Wesen des Kapitalismus 
liegende Tendenz zur Rationalisierung der Wirtschaftsführung diese 
Sparsamkeit mehr oder weniger jedem kapitalistischen Unter- 
nchmer auf. 

Dann — vor allem — hat er die fertigen Produkte (oder 
was sonst abzusctzen ist) vorteilhaft zu verkaufen: je an die zah- 
lungsfähigste Person am aufnahmefähigsten Markte zur nachfrage- 
stärksten Zeit. 

Für die Bewältigung dieser Aufgaben muß er »spekulative« 
und »kalkulatorische« Fähigkeiten mitbringen. Spekulation (in 
diesem besonderen Verstande) nenne ich die Ableitung richtiger 
Schlüsse für den Einzelfall aus der Beurteilung des Gesamtmark- 
tes. Es ist eine ökonomische Diagnose. Es heißt alle vorhan- 
denen Erscheinungen des Marktes überblicken und in ihrem Zu- 
sammenhange erkennen; einzelne Vorgänge in ihrer Tragweite 
richtig abschätzen; bestimmte Symptome richtig bewerten; die 
Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung richtig abwägen und 
dann vor allem mit unfehlbarer Sicherheit aus hundert Kombina- 
tionen die vorteilhafteste herausfinden. 

Zu diesem Behufe muß der Händler mit tausend Augen sehen, 
mit tausend Ohren hören, mit tausend Tastern fühlen können. 
llier gilt es kreditbedürftise Kavaliere, kriegslüsterne Staaten 
auszukundschaften und ihnen im rechten Augenblick ein Darlehen 


30) John D. Rockefellers Memoiren. Deutsch (1909), S. XXIV. 





Der kapitalistische Unternehmer. 737 


anzubieten ; dort eine Arbeiterkategorie zu erspähen, die um ein 
paar Pfennige billiger arbeitet. Hier gilt es die Chance richtig zu er- 
messen, die ein neueinzuführender Artikel beim Publikum hat; 
dort den Einfluß richtig einzuschätzen, den ein politisches Ereig- 
nis auf die Stimmung des Effektenmarktes ausüben wird u. s. w. 
Daß der Händler alle seine Beobachtungen sofort in einer Geld- 
ziffer auszudrücken, daß er die tausend Einzelziffern sicher zu einer 
Gesamtberechnung der Gewinn- und Verlustchancen zusammen- 
zufügen versteht, das macht ihn zum »Kalkulator«, zum Berechner. 
Und wenn er in dieser Kunst, jedes Phänomen im Augenblick 
auf eine Ziffer im Hauptbuch zu reduzieren ein Meister ist, dann 
nennt man ihn in den Vereinigten Staaten »a wonderfully shrewd 
calculator«: seinen wundervoll gerissenen Rechner«. 

Aber der Händler muß nicht nur den sicheren Blick haben, 
will er reüssieren, wo und wann und wie ein lukratives Ge- 
schäft gemacht werden könne: er muß es auch zu machen 
verstehen. Hier berührt sich die Funktion, die er ausüben soll, 
mit der des Unterhändlers, der zwischen zwei streitenden Par- 
teien vermitteln soll. Unser deutsches Wort drückt die Verwandt- 
schaft der beiden Tätigkeiten wenigstens zum Teil noch aus. Ganz 
und gar dieselbe Bezeichnung für den Begriff: Waren verhandeln 
und Staatsverträge verhandeln haben die Griechen in ihrem Worte 
yprpatileıv: Es bedeutet ganz allgemein »Geschäfte machen« und 
nur im besonderen: Handels- oder Geldgeschäfte machen, Handel- 
treiben, wird aber ebenso für den Abschluß öffentlicher Geschäfte 
gebraucht im Sinne von Staatsangelegenheiten verhandeln. ‘O 
/prpatiotrs ist Einer, der Geschäfte, besonders Handels- oder 
Geldgeschäfte »treibt, ein betriebsamer Mensch, guter Wirt, der 
sich auf die Kunst zu erwerben, gewinnen wohl verstcht«. Plato, 
Rep. 434 a: »Erpiougyds OY 1, Tiç KAdog Yprnatısıns Fbzere (!); Xpr- 
katzotıxög heißt »zum Xprpatilerv geschickt; daher ı. zu Handels- 
und Geldgeschäften, zum Erwerb von Vermögen, zum Gewinn 
geschickt; 2. zur Abmachung öffentlicher oder von Staatsge- 
schäften gehörig, geschickt« (Pape, griechisch-deutsches Lexikon). 
Achnlich wird ja auch unser deutsches Wort »Geschäft«e in dem 
hier verzeichneten Doppelsinne gebraucht, wenn wir von Geldge- 
schäften und Staatsgeschäften, vom Geschäftsmann und Geschäfts- 
träger sprechen. Worin besteht nun diese Geschäftstätiskeit, die- 
ses spezifisch chrematistische Gebahren? 

Ich denke, wir finden darauf am chesten eine zutrcffende 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 48 


738 Werner Sombart, 


Antwort, wenn wir den im Namen des Wortes ausgedrückten Sinn 
uns vergegenwärtigen: »verhandeln« ist der Inhalt der Tätigkeit so- 
wohl des Händlers wie des Unterhändlers. Zwiesprache halten 
mit einem andern, um ihn durch Beibringung von Gründen und 
Widerlegung seiner Gegengründe zur Annahme eines bestimm- 
ten Vorschlages, zur Ausführung oder Unterlassung einer bestimm- 
ten Handlung zu bewegen. Verhandeln heißt ein Ringkampf 
mit geistigen Waffen. 

Handel treiben in diesem besondern Sinne heißt also wegen 
Kaufs oder Verkaufs einer Ware (Aktie, Unternehmung, Anleihe) 
verhandeln. Handel treibt (immer in diesem spezifischen Ver- 
stande) der kleine Hausierer, der mit der Köchin um die Ueber- 
lassung eines Hasenfclles »feilscht« oder der Altkleiderjude, der 
wegen Verkaufs einer Hose eine Stunde auf den Fuhrmann vom 
Lande einredet; aber auch der Nathan Rotschild, der in seiner 
viele Tage währenden Konferenz mit dem preußischen »Ünter- 
händler« unter besonders komplizierten Verhältnissen eine Millionen- 
anleihe abschließt; oder die Vertreter der Standard Oil Com- 
pany, die mit den Eisenbahngesellschaften der ganzen Union we- 
gen eines Generalabkommens zur Regelung der Tarife sich bereden; 
oder Carnegie und seine Mannen, wenn sie mit J. Pierpont Mor- 
gan und seinen Leuten die Uebernahme der Carnegiewerke um 
einen Mlilliardenpreis besprechen: >it was the most masterly 
piece of diplomacy in the history of American industry«, be- 
merkt der Geschichtsschreiber der U. S. Steel Corporation zu 
dem Berichte über diesen Vorgang. Das sind rein quantitative 
Unterschiede, die hier hervortreten: der Kern der Sache ist der- 
selbe: die Seele alles (modernen) »Handels« ist die Verhandlung. 
die nun ganz gewiß nicht immer mündlich, Auge in Auge zu er- 
folgen braucht. Sie kann auch stillschweigend sich vollziehen: 
indem der Verkäufer beispielsweise durch allerhand Kunstgvifie 
einem p. t. Publico die Vorzüge seiner Ware dermaßen plausibel 
macht, daß dieses sich genötigt sicht die Ware bei ihm zu kau- 
fen. Reklame heifen derart Kunstgriffe. Hier könnte man — 
in Anlehnung an Vorgänge in der Kindheit des Warenaustausches 
— von einem »stummen Tauschhandel« sprechen, wenn anders 
man AÄnpreisungen in Wort und Bild als stumme bezeichnen will. 

Immer handelt es sich darum, Käufer (oder Verkäufer) von 
der Vorteilhaftigkeit des Vertragsabschlusses zu überzeugen. Das 
Ideal des Verkäufers ist dann crreicht, wenn die ganze Bevölke- 


Der kapitalistische Unternehmer. 739 


rung nichts mehr für wichtiger erachtet, als den von ihm ge- 
rade angepriesenen Artikel einzukaufen. Wenn sich der Men- 
schenmassen eine Panik bemächtigt, nicht rechtzeitig mehr zum 
Erwerb zu kommen (wie es der Fall ist in Zeiten fieberhafter 
Erregung auf dem Effektenmarkte). 

Großen Absatz haben heißt: daß die Interessen, die ein 
Geschäftsmann erregt und sich dienstbar macht, entweder sehr 
starke oder sehr allgemeine sein müssen. »Wer eine Million um- 
zusetzen wünscht, muß tausend Menschen zu dem schweren Ent- 
schluß zwingen, je tausend Mark bei ihm gegen Waren einzu- 
tauschen oder er muß seinen Einfluß so stark über die Menge 
verbreiten, daß hunderttausend Menschen sich gedrängt fühlen, 
mit ihm um zehn Mark zu handeln. Freiwillig — besser: aus 
freien Stücken (W. S.) — suchen ihn weder die Tausend noch 
Hunderttausend auf, denn sie alle empfinden längst andere Be- 
dürfnisse der Anschaffung, die zurückgedrängt werden müssen (?), 
wenn der neue Geschäftsmann reussieren soll.ce (W. Rathenau.) 


Interesse erregen, Vertrauen erwerben, die Kauflust wecken: 
in dieser Klimax stellt sich die Wirksamkeit des glücklichen 
Händlers dar. Womit er das erreicht, bleibt sich gleich. Ge- 
nug, daß es keine äußeren sondern nur innere Zwangs- 
mittel sind, daß der Gegenpart nicht wider Willen, sondern aus 
eigenem Entschlusse den Pakt eingeht. Suggestion muß die 
Wirkung des Händlers sein. Der inneren Zwangsmittel aber gibt 
es viele. 

Eines der wirksamsten besteht in der Erweckung der Vor- 
stellung, daß der sofortige Abschluß des Geschäftes beson- 
dere Vorteile gewähre. »Es sieht nach Schncewetter, aus, Knaben 
— sagten die Finnen (!) — denn sie hatten Aandcerer (eine Art von 
Schneeschuhen) zu verkaufen«, heißt es in der Magnus Barford-Sage 
(1006 n. Chr.). Das ist das Urbild aller Händler, der hier spricht 
und die Aufforderung an die norwegischen Knaben, Schnee- 
schuhe zu kaufen, ist das Prototyp der Reklame: dieser Waffe, 
mit der heute der Händler kämpft, der nicht mehr auf festen 
Burgen thront, wie sein Vorgänger in Genua zur Zeit Benjamins 
von Tudela, der aber auch nicht mehr mit Kanonen die Wohn- 
plätze der Eingeborenen niederschießen kann, wenn sie sich 
weigern mit ihm »Handel zu treiben«, wie etwa der Östindienfahrer 
des 17. Jahrhunderts. 


45* 


740 WernerSombart, 


VIII. 
Unternehmernaturen. 


Den Wollungen und Betätigungen, die wir als dem kapita- 
listischen Unternehmer eigentümliche erkannt haben, müssen be- 
stimmte allgemeine Eigenschaften des Körpers und der Seele 
entsprechen, die zu individuellen Einheiten zusammengefügt be- 
stimmt geprägte Persönlichkeiten darstellen. Diese Persönlichkeiten 
können wir als Unternehmernaturen bezeichnen. Von ihnen 
wollen wir uns nunmehr noch eine Vorstellung zu machen 
suchen. 

Dabei werden wir bei dem heutigen Stand unserer »wissen- 
schaftlichen« Psychologie von dieser wenig Aufschluß erwarten 
dürfen, da sie ja an so komplexe Probleme wie das der Persön- 
lichkeitsgestaltung überhaupt noch nicht herangegangen ist. Un- 
sere Analyse muß also ganz und gar sich in den Geleisen der 
Vulgärpsychologie bewegen, von der sie auch die Einteilungs- 
prinzipien für die Ordnung des Stoffes in all ihrer Primitivität 
und Simplizität übernimmt. Wir fragen demgemäß nach den den 
Unternehmernaturen — spezieller den Unternehmerpsychen — 
eigentümlichen »intellektuellen« und »moralischen« Eigenschaften, 
den Eigenschaften ihres »Geistes« und ihres »Charakters«. Wenn 
die folgenden Feststellungen dem anspruchsvollen Leser dürftig und 
wag erscheinen (wie im höchsten Grade mir selber), so möge er 
dem Verfasser zu gute halten, daß wenigstens ein beträchtlicher 
Teil der Unzulänglichkeit der geringen Entwicklung (und Ent- 
wicklungsfähigkeit?) der wissenschaftlichen Forschung auf diesem 
Gebiete zuzuschreiben ist und möge diesen Versuch im wesent- 
lichen als Hilfskonstruktion in einem auf anderm Fundamente 
ruhenden Bau betrachten. 

Wenn ich von einer »Unternehmernatur«, einer »Unter- 
nehmerpsyche« spreche, so hat das den Sinn, daß ich all’ die- 
jenigen Eigenschaften aufzähle, die irgendwann und irgendwo 
einmal spezifische Wesensäußerungen des kapitalistischen Un- 
ternehmers möglich machen. Sodaß also auch hier wiederum 
eine Häufung eintritt, die in Wirklichkeit sich vielleicht niemals 
oder wenn überhaupt in sehr seltenen Ausnahmefällen wird 
wieder finden lassen. Gezeichnet wird ein Individuum, das alle 
Wertungen und Zwecksetzungen des kapitalistischen Unter- 
nehmers in abstrakter Reinheit ausführt und alle Funktionen 
optimal erfüllt. 


Der kapitalistische Unternehmer. 741 


Geistig muß der kapitalistische Unternehmer (wie ich es 
schlagwortmäßig nennen will) gescheit, klug und geistvoll sein. 

Gescheit: also rasch in der Auffassung, scharf im Urteil, 
nachhaltig im Denken und mit dem sicheren »Sinn für das We- 
sentliche« ausgestattet, der ihn befähigt, den xatpos, den die 
Griechen dem Glücke gleichstellen, also den günstigen Augen- 
blick zu erkennen. Als besonders wertvolle Gabe wird von 
Unternehmern selber ein gutes Gedächtnis bezeichnet: so von 
Carnegie, der sich dessen rühmt, von Werner Siemens, der 
glaubte, es nicht zu besitzen ?!). 

Klug: also »menschenkundig« und »weltkundige. Sicher in 
der Beurteilung, sicher in der Behandlung von Menschen; sicher 
in der Bewertung etwelcher Sachlage; vertraut vor allem mit den 
Schwächen und Fehlern seiner Umgebung. Immer wieder wird 
uns diese Geisteseigenschaft als hervorstechender Zug großer 
Geschäftsleute und Unternehmer genannt. 

Geistvoll: also reich an >Ideen«, »Einfällen«, reich an 
einer besonderen Art von Phantasie, die Wundt die kombi- 
natorische nennt (im Gegensatz zur intuitiven Phantasie etwa des 
Künstlers). 

Aber freilich — dem wirklichen Talente oder gar dem Genie 
gegenüber spottet eine solche Analyse ihrer selbst: beim Unter- 
nehmer nicht minder als bei jedem anderen Menschentypus. 
Daß es hier geniale Persönlichkeiten gibt, die eben große Lei- 
stungen vollbringen, ohne daß wir die einzelnen Komponenten 
ihres Handelns in bestimmt nachweisbaren Eigenschaften des 
Geistes feststellen könnten: darüber wird kein aufmerksamer Be- 
urteiler im Zweifel sein. Unsere so ganz und gar unvollkommene 
Einsicht in seelische Vorgänge stellt uns auch bei der Analyse 
der Unternehmerpsyche immer wieder vor die zweifelhafte Alter- 
native: Intellekt oder Instinkt. Und selbst geistvolle Beobachter 
sind immer wieder geneigt, ganz große Leistungen des kapita- 
listischen Wirtschaftssubjektes einem natürlichen Instinkte, einer 
unintellektuellen Schau, der genialen Intuition zu gute zu halten. 
Ich glaube, daß hier der öfters zitierte Walther Rathenau der 
Wahrheit nahe kommt, wenn er (Reflexionen, 90) schreibt: 
»Wollte man folgern, daß matericlle Klugheit, Geschicklichkeit 
der Mache, rechnerisches Erfassen und diplomatische Schlag- 


31) »Zum Leiter großer Unternehmungen fehlte mir auch das gute Gedächtnis«. 


Lebenserinnerungen, S. 296, 


742 Werner Sombart, 


fertigkeit das Wesen des Geschäftsmanns umschreiben, so träfe 
diese Definition nicht die größten ihres Schlages. Klugheit und 
Energie werden stets zu Erfolgen führen, aber diese Erfolge 
werden stets überflügelt durch andere, die man dem Glücke bei- 
mißt, oder den Zeityfmständen oder rücksichtsloser Freibeuterei: 
mit Unrecht — NB. gewiß nicht in allen Fällen, aber oft; (W. S.) 
—, denn sie gehören der Phantasie (und auch dieser nicht allein, 
sondern einem komplexen, nicht analysierbaren Geisteszustande). 
Es gibt divinatorische Naturen, die auf jenen, zwar materiellen, 
doch aller Kalkulation sich entziehenden Gebieten die Entwick- 
lung kommender Jahrzehnte, ihre Bedürfnisse und ihre Behelfe 
überschauen. Ohne Nachdenken, aus einer Geistesverfassung, die 
das Bestehende und Werdende in einem zweiten, abgebildeten 
Schöpfungsvorgang nachschafft, erblicken sie den Zustand des 
Verkehrs, der Produktion, des Austausches, so wie ihn die in- 
neren Gesetze bestimmen und ändern und wählen unbewußt nach 
dieser Vision ihr Urteil und ihre Pläne.« 

Das trifft ungefähr mit dem zusammen, was uns Friedrich 
Gentz (in einem Briefe an Adam Müller) von den Rothschilds 
berichtet: »Sie sind gemeine, unwissende Juden von gutem, 
äußeren Anstand, in ihrem Handwerk bloße Naturalisten, ohne 
irgend eine Ahnung eines höheren Zusammenhangs der Dinge, 
aber mit bewundernswürdigem Instinkte begabt, der sie immer das 
Rechte und zwischen zwei Rechten immer das Beste wählen 
heißt. Ihr ungeheurer Reichtum ist durchaus das Werk dieses 
Instinkts, welchen die Menge Glück zu nenner pflegt. Die tief- 
sinnigen Raisonnements von Baring .. . flößen mir, seitdem ich 
das alles in der Nähe gesehen habe, weniger Vertrauen ein als 
ein gesunder Blick eines der klügeren Rotschilds«. 

Achnlich urteilt Heinrich Heine über James Rotschild: »Eine 
eigentümliche Kapazität ist bei ihm die Beobachtungsgabe oder 
der Instinkt, womit er Kapazitäten anderer [Leute in jeder Sphäre, 
wo nicht zu beurteilen, doch herauszufinden versteht«. 

Etwas deutlicher lassen sich die Konturen der spezifischen 
Unternehmerpsyche zeichnen dort wo es sich um deren »charak- 
terologische« Konstitution handelt, auf die es wohl für die Voll- 
bringung des Unternehmerwerkes mehr noch. als auf die geistige 
Qualifikation ankommt. 

Wollen wir den Idealunternehmer wiederum mit einigen 
schlagwortmäßigen Beinamen charaktcrisieren, so können wir 


Der kapitalistische Unternehmer. 743 


vielleicht sagen: er muß tatkräftig, nüchtern, tüchtig sein. 

Tatkräftig. Das bedeutet: rasch von Entschluß, stetig in der 
Ausführung, ausdauernd, fleißig, ruhe- und rastlos, zielstrebig, zäh 
(tenace), wagemütig-kühn. Es dürfte nicht schwer fallen, jede ein- 
zelne dieser Eigenschaften in Verbindung zu bringen mit einer der 
spezifischen Unternehmerfunktionen, die wir kennen gelernt haben. 

Nüchtern. Unter diesem Beiwort fasse ich eine Reihe von Eigen- 
schaften zusammen, die alle negativ bestimmt sind. Eine besondere 
Qualifikation zum Unternehmer bedeutet gewiß das Fehlen zahl- 
reicher seelischer Besonderheiten, namentlich gefühlsmäßiger und 
gemütlicher Färbung. Dahin rechne ich: leidenschaftliche Affckte; 
übermäßige Sinnlichkeit; alles was wir unter dem Sammelbegriff 
der Gutmütigkeit oder Sentimentalität zusammenfassen; alles was wir 
als »Gewissensskrupel« bezeichnen; alle »unpraktischen< Ideale 
und ähnlicher Gemütsballast. 

Frei von leidenschaftlichen Affekten muß der kapitalistische 
Unternehmer sein als Herrscher über Menschen ebenso wie als 
Verhändler, für den Selbstbeherrschung ein wichtigstes Erforder- 
niß ist. Wenn ich Freiheit von übermäfßliger Sinnlichkeit für ihn 
postuliere, so soll damit ausgedrückt sein, daß ein gewisses 
Maß von Unsinnlichkeit dazu gehört, um sich in den Zweck- 
mittelschematismus der kapitalistischen Wirtschaft einzufügen, 
insbesondere um die dem rationalisierten kapitalistischen Produk- 
tionsprozeß eigenen langen Zweckreihen aufstellen zu können. 
Der naive Mensch wird nicht das gehörige Maß von Geduld auf- 
bringen, um so lange mit dem Erfolge zu warten, wie es der 
weitausschauende kapitalistische Unternehmer muß, wenn er 
schließlich reussieren will. Langzicliskeit ist cine notwendige 
l:igenschaft, ohne die der Unternehmer schwerlich bestehen kann. 
Wie kapitalistische Wirtschaft im gewissen Verstand Ueberwind- 
ung der urwüchsigen Triebhaftigkeit bedeutet, lehrt cine Beob- 
achtung, die in Goldländern öfters gemacht ist, wo ja durch das 
zutage tretende Gold die Leidenschaften unmittelbar aufgestachelt 
werden. Der triebhafte Mensch greift zu, weil er dem Drange 
nicht widerstehen kann, der rationalistische verzichtet auf den 
Gewinn des Augenblicks, um erst Vorkehrungen zu treffen, die 
ihn in den Stand setzen, später — um so mehr zu bekommen. 
Hübsches Schulbeispiel : die Verhältnisse des brasilianischen 
Goldbergbaus, wie sie uns von Eschwege?) beschricben hat: 


3) v, Eschwege, Pluto brasiliensis (1833), 251/52, 253, vgl. 303. 


744 Werner Sombart, 


»weil das Gestein sehr fest anstand, konnte sich der so reiche Mann 
nicht entschließen, das Lager zu bearbeiten und die Kosten auf 
ein nasses Pochwerk zu wenden, welches ich ihm einzurichten 
versprochen hatte ..« »Der Mineiro freut sich nur immer, wenn 
er das Goldlager vor Augen haben kann, und gebraucht hiebei 
alle seine Sklaven, um das Wasser zu Sumpfe zu halten und da- 
durch zehn mal mehr Kosten zu verursachen, wenn er nur die- 
sen seinen Appetit befriedigen kann, als einige Jahre sich zu ge- 
dulden, einen tieferen Stollen zu treiben und alsdann die Früchte 
seiner Arbeit mit dem größten Vorteil für lange Jahre zu ge- 
nießen. Bei unbemittelten Mineiros verdient dieses Verfahren 
Entschuldigung, allein selbst die reichsten, welche große Lavras 
besitzen, verfahren nicht besser .. . wenn ihm diese (die Mittel) 
auch gegeben wären: die Geduld mangelte ihm, Arbeiten zu 
betreiben, in denen er in den ersten 8 Tagen kein Gold zu schen 
bekommt«. 

(Beigemerkt: ob es sich bei dieser Untriebhaftigkeit des Ver- 
haltens um eine »Naturanlage«e oder um ein »Erziehungspro- 
dukt« handelt, bleibt in diesem Zusammenhange außer Betracht. 
Betonen will ich nur, daß die Bändigung gerade sehr sinnlicher 
Naturen durch irgendwelche höhere Gewalten (etwa die Religion) 
die für den Kapitalismus noch höhere Nutzwirkung hervorzu- 
bringen vermag, weil dadurch (trotz Ostwald kann ich nicht um- 
hin, den für unsere Wissenschaft so gründlich kompromittierten 
Ausdruck zu gebrauchen) — Energien erzeugt werden, die an 
anderer Stelle der kapitalistischen Entwicklung zugute kommen. 
Die Erörterung dieses Problems gehört in die genetologische Be- 
handlung des Gegenstandes.) 

Daß aber alles was nach Sentimentalität ausschaut, ja auch 
schon alle »Gutmütigkeit« ebenso dem kapitalistischen Unter- 
nehmer sein »Fortkommen« erschwert wie ein besonders em- 
pfindliches Gewissen: das sagt uns ein Blick auf die Eigenart 
kapitalistischen Tuns, wird uns aber auch zu voller Genüge durch 
zuverlässige Zeugnisse bestätigt. Rücksichtslos; hart; skrupellos ; 
das sind die Eigenschaften, die dem Unternehmer Erfolg ver- 
sprechen. Erfolgreiche Unternehmer sind »Leute, die immer zur 
Herrschaft streben und dabei immer wissen, was sie wollen und in 
ihrem Sinn vernünftig und energisch handeln « 33). 

»Laß Dein unglückliches Ansammeln, sei jeden Augenblick 


33) Werner an Karl Siemens, 31. III. 1856. Thünen-Archiv 1, 308. 


Der kapitalistische Unternehmer. 745 


zum Handeln und wenn nötig zum Zorn bereit... Werde hart, 
Bruder« 35). »Sei nur immer streng und rücksichtslos. Das ist in 
einem so großen Geschäft nötig. Fängst Du erst einmal an 
auf Privatverhältnisse Rücksicht zu nehmen, so kommst Du in 
ein Labyrinth von Ansprüchen und Intriguen hinein« 33). 

Werner Siemens glaubte auch nach dieser Seite hin nicht 
eine Vollunternehmernatur zu sein; wenigstens klagt er oft während 
seines Lebens über seine »allzugroße Gutmütigkeit«. Er rechnet 
diese zu den »für einen Geschäftsmann und Dirigenten vieler 
Leute sehr störenden« Eigenschaften und leidet darunter, daß es 
ihm selbst dadurch ungemein schwer gemacht würde, »eine an (ihn) 
gerichtete Bitte abzuschlagen, einen erkannten Wunsch nicht zu 
erfüllen, ja überhaupt jemand etwas zu sagen oder zu tun, was 
ihm unangenehm oder schmerzlich sein müßte«. »Die konsequente, 
unnachsichtliche Strenge« fehlte ihm, wie er meinte, »zum Leiter 
großer Unternehmungen « *). 

»Privatverwaltungen gegenüber ist der Staat in dreifachem 
Nachteil: er arbeitet ohne Konkurrenz, also ohne vergleichenden 
Ansporn; er kann sich untauglicher Menschen nicht entledigen; 
und er leidet am Aberglauben der Anciennetät« 35). 

Daß in den Vereinigten Staaten die Robustheit der morali- 
schen Konstitution über den Erfolg des kapitalistischen Unter- 
nehmers vor allem entscheidet, ist bekannt. Von den großen 
Siegern gilt wohl durchgehends, was man unlängst wieder von 
Rockefeller sagte, daß sie »mit einer fast naiven Rücksichtslosi:r- 
keit sich über jedes moralische Hemmnis hinwegzusetzen gewußt: 
haben. John Rockefeller selbst, dessen Memoiren ein köstlicher 
Spiegel dieser fast kindlich naiv-brutalen Unternchmerscele sind, 
soll sein Credo einmal in die Worte zusammengefaßt haben °®®): 
er sei bereit, einem Stellvertreter ı Million $ Gehalt zu zahlen: 
der aber müsse (natürlich neben manch positiver Begabung!) vor 
allem »nicht die geringsten Skrupel« haben und bereit sein, »rück- 
sichtslos Tausende von Opfern hinsterben zu lassen». 

Der — einstweilen -— reinste Typ dieser skrupellosen Unter- 
nehmernaturen scheint der unlängst verstorbene Edward H. Harri- 
man gewesen zu sein, von dem in einem Nachrufe folgendes kun- 

33) Werner an Karl Siemens, 31. III. 1856. Thünen-Archiv 1, 308, 

34) Lebenserinnerungen, 290. 

3) W. Rathenau a., a, O. S. 94. 


3) F, de Norvins, Les milliardaires américains (1899), 113. 


746 Werner Sombart, 


dige Urteil gefällt wurde °°): 

»Er zeigte schon als kaum dem Knabenalter entwachsener 
Jüngling die starken Nerven des echten Börsenmannes. Und 45 
Jahre lang sind ihm diese wichtigsten Begleiter des Unternehmers 
treu geblieben. Der Erfolg beruht viel öfter auf der Beschaffen- 
heit des Nervensystems als auf den Eigenschaften des Gehirns. 
Starknervige Personen sind den starkgeistigen Individualitäten 
häufig überlegen. In Amerika mehr als anderswo. Die Neur- 
asthenie des Amerikaners schaltet niemals die Willenskraft aus. 
Und das Geheimnis des Sieges besteht in der völligen Loslösung 
von moralischen Skrupeln. Hätte Harriman sich nicht von allen 
sittlichen Bedenken frei gemacht, so würde er gleich über die 
ersten Stufen seiner Entwicklung zum Großspekulanten gestolpert 
sein. Er begann damit, daß er dem Mann, der ihm die Pforten 
zum Paradies der Eisenbahnen geöffnet hatte, das Genick umdrehte; 
und die zweite Etappe der ruhmvollen Laufbahn wurde durch 
eine brutale Kampagne gegen Morgan eingeleitet. Der hat dann 
allerdings die Fähigkeiten seines Gegners für sich selbst nutz- 
bringend angelegt. Die Auseinandersetzung mit Hill stand auch 
nicht im Zeichen der Rücksichtnahme. Und der Anschluß an die 
Standard-Oil-Gruppen vollzog sich gleichfalls durch einen Gewalt- 
akt. Aber Dinge, die ein strenger Sittenrichter in das Schulden- 
konto Harrimans einträgt, gehören zum eisernen Besitz der ame- 
rikanischen Spekulation. Mit der hat man wie mit einer gege- 
benen Größe zu rechnen: das Wesen solcher Faktoren erschöpft 
sich aber darin, daß sie unveränderlich sind. Harrimans Geschäfte 
mit der New-York Life Insurance und der National City Bank; 
die Ausschüttung hoher Dividenden, die erst durch Ausgabe von 
Schuldverschreibungen hervorgebracht wurden; kunstvolle Prak- 
tiken in den Büchern: das sind Dinge, vor denen den strengen 
Moralisten ein Grausen überkommt. Der amerikanische Speku- 
lant gleitet rasch über derartige Erscheinungen hinweg; und der 
Gesetzgeber muß sich damit begnügen, den guten Willen zur Ab- 
hilfe zu zeigen.« 

Aber es wäre nun ganz und gar verkehrt, den modernen 
kapitalistischen Unternehmer für einen moralisch verlumpten 
Menschen zu halten. Seine A-moralität ist ein Ausfluß sciner 
Kraft, und diese äußert sich in anderer Richtung als Charakter- 





3) L. Jolles, Eine wirtschaftliche Persönlichkeit. »Der Tag« 1909 N. 215. 


Volkswirtschaftliche Beilage. 


Der kapitalistische Unternehmer. 747 


stärke, als Diszipliniertheit, als Tüchtigkeit. Von jener haben wir 
schon Proben kennen gelernt. 

Tüchtig aber muß der Unternehmer sein, sofern er eine 
Reihe von Eigenschaften besitzen muß, die ihn befähigen, der 
peinlichen Ordnung der kapitalistischen Organisation gerecht zu 
werden. 

Ich meine, er muß (unter gewissen Verhältnissen): geschäft- 
lich zuverlässig, er muß pflichttreu, ordnungsliebend ®®) und spar- 
sam sein. Ohne diese — doch immerhin auch — »Tugenden« 
würde er außer stande sein, seine Beziehungen nach außen wie 
im Innern des Geschäfts in der nötigen Korrektheit zu erhalten. 
Wir wollen nicht vergessen, daß beispielsweise das ganze moderne 
»Kreditsystem« auf dem »Vertrauen« des einen in den andern 
beruht. Aus wohlverstandenem Geschäftsinteresse, zugegeben. 
Aber die Tatsache ist doch nun einmal da, daß ein gewisses — 
und zwar hohes — Maß von geschäftlicher Ehrlichkeit und Zu- 
verlässigkeit die conditio sine qua non kapitalistischer Wirtschaft 
ist. Das hat schon Friedrich Engels ausgesprochen, ein in diesem 
Falle gewiß einwandsfreier Zeuge: Sozialist und Businessman. 

Will man noch mit ein paar Strichen den Gesamthabitus der 
idealen Unternehmernatur zeichnen, so wird man sagen müssen: 
Es sind Männer (keine Weiber!) — ausgerüstet vor allem mit 
einer außergewöhnlichen Vitalität, aus der ein übernormaler Be- 
tätigungsdrang, eine leidenschaftliche Freude an der Arbeit, eine 
unbändige Lust zur Macht hervorquellen. Non sunt certi denique 
fines für ihr Streben, das in die Bahnen des Gelderwerbes ge- 
lenkt, wie wir sahen, der schrankenlosen Entfaltung fähig gemacht 
wird. Männer mit prononciert intcllektual-voluntaristischer Be- 
gabung, mit gering entwickeltem Gefühls- und Gemütsleben. 
Robuste Naturen in dem Doppelsinne: robust zur Bewältisung 
großer Arbeitspensa und Niederwerfung von Hindernissen; robust 


3) Der »Sinn für Ordnung« ist es wohl, der beispielsweise beim kleinen 
Rockefeller so stark ausgebildet war (oder wurde), wenn (wie er selbst in 
seinen Memoiren erzählt) er schon als Kind für einen gewiegten Rechner galt. 
Mit seinem Vater — einem Arzt in Cleveland — machte er regelrechte Geschäfte ; 
und die Mutter hielt darauf, daß John frühzeitig die Bedeutung richtiger Bilan- 
zierung schätzen lernte. >»Seit frühester Kindheit führte ich ein kleines Buch (ich 
nannte es »Kontobuch A« und habe es bis heute aufgehoben), in das ich regel- 
mäßig meine Einnahmen und Ausgaben eintruge etc. Memoiren, Deutsch (1909) 
S. 9. 


748 Werner Sombart, 


aber auch in der I.cebensbetrachtung und Lebenswertung. Menschen 
— mit dem Beile zugehauen. Smarte Männer. 

Man wird ihr Bild noch deutlicher sich vor Augen stellen 
können, wenn man sie mit anderen Naturen kontrastiert. 

Man hat den kapitalistischen Unternehmer, namentlich wo er 
als Organisator Geniales leistet, wohl mit dem Künstler verglichen. 
Das scheint mir aber ganz und gar verkehrt. Sie beide stellen 
scharfumschriebene Gegensätze dar. Wenn man sie miteinander 
in Parallele brachte, so wies man vor allem darauf hin, daß beide 
über ein großes Maß von »Phantasie« verfügen mußten, um Her- 
vorragendes zu leisten. Aber selbst hier ist — wie wir schon 
feststellen konnten — ihre Begabung nicht dieselbe: die Arten 
von »Phantasie«, die im einen und im andern Falle, in Frage 
kommen, sind nicht dieselben Geistesäußerungen. 

In allem andern Wesen aber scheinen mir kapitalistische 
Unternehmer und Künstler aus ganz verschiedenen Quellen ihre 
Seelen zu tränken. Jene sind zweckstrebig, diese zweckfeind, 

jene intellektuell-voluntaristisch, diese gemütsvoll; jene hart, diese 
weich und zart; jene nüchtern, diese trunken; jene weltkundig, 
diese weltenfremd. 

Ebensowenig verwandt wie mit den Künstlern sind unsere 
Unternehmernaturen verwandt mit Handwerkern, Rentnern, 
Aestheten, Gelehrten, Genießern, Ethikern und ähnlichem. 

Wohingegen sie viele Züge gemeinsam mit Feldherrn und 
Staatsmännern haben, die beide zumal die Staatsmänner letzten 
Endes ja auch »Unternehmer und Händler« sind. Während ein- 
zelne Begabungen des kapitalistischen Wirtschaftssubjektes sich 
wiederfinden in dem Wirken des Schachspielers und des genialen 
Arztes. Die Kunst der Diagnose befähigt nicht nur, Kranke zu 
heilen, sondern ebenso schr glückliche Geschäfte an der Börse zum 
Abschluß zu bringen. 

Von besonderem Nutzen bei dem Studium der Unternehmer- 
psyche ist auch die Analyse solcher wirtschaftlicher Persönlichkeiten, 
die (obwohl hoch begabt) als kapitalistische Unternehmer doch nicht 
zu dauerndem Erfolge gelangt sind. Hier sehen wir oft besonders 
deutlich, welchen geistigen oder moralischen Mängeln das end- 
liche Mißlingen zuzuschreiben ist. Ich denke z. B. an Dr. Strous- 
berg, der trotz seiner reichen Gaben doch in Armut starb, ge- 
wiß nicht zuletzt deshalb, weil ihm bestimmte Eigenschaften, die 
den erfolgreichen kapitalistischen Unternehmer ausmachen, ab- 


Der kapitalistische Unternehmer. 749 


gingen und er andere störende Eigenschaften dafür in allzugroßem 
Maße besaß. In seinen Memoiren ??) gibt er ein ganz zutreffendes 
Bild von seiner eigenen Unzulänglichkeit, wenn er folgendes Be- 
kenntnis macht: 

Ich sehe jetzt: »daß ich mir zu viel zugetraut; daß ich mir 
zu wenig Spielraum gelassen habe für Eventualitäten, die man 
nicht berechnen kann; daß ich meinen Gefühlen häufig gefolgt 
bin, wo die kalte Berechnung allein hätte maßgebend sein müssen; 
daß ich die Zukunft zu sehr ins Auge gefaßt und die naheliegen- 
den Interessen zu wenig berücksichtigt habe; daß ich mich zu 
wenig um die Usancen und Gewohnheiten des Landes gekümmert 
und daß ich zu large in Geldangelegenheiten gewesen und zu viel 
auf mich geladen habe« (S. 391). Ich bekenne, »daß es praktisch 
falsch ist, seinen Beruf, welcher es auch sei, nur als nebensäch- 
lich zu betrachten und seine Wünsche auf Höheres zu richten als 
den momentan angewiesenen Wirkungskreis«e (S. 394). »Ganz 
sein, was man ist, ist die einzige Regel zum Erreichen seiner 
Zwecke und hätte ich diese befolgt, so brauchte ich diese Zeilen 
nicht zu schreiben« (S. 395). »Ich bekenne, daß ich klüger ge- 
handelt hätte, wenn ich mich einer meiner vielen Unternehmungen 
ganz gewidmet und diese sicher durchgeführt hätte«e. 


IX. 
„Zur Analyse und Genese des kapitalistischen Geistes‘. 


So wurde dieser Aufsatz angekündigt, der nun von scheinbar 
etwas ganz anderem: vom kapitalistischen Unternehmer handelt. 
Aber die Aenderung des Gegenstandes meiner Untersuchung ist 
keiner Laune zuzuschreiben, sondern ergab sich mit Notwendig- 
keit aus der fortschreitenden Gedankenentwicklung. In dem 
Augenblick nämlich, in dem ich den kapitalistischen Geist unter 
die Lupe nahm, wandelte er sich alsobald in einen >»kapitalisti- 
schen Geist«, wie ihn schon Max \Wchber erkannt hatte, das heift 
in einen Begriff in Anführungsstrichen. Es ergab sich bei ge- 
nauer Prüfung, daß es gar kein feststehender oder auch nur ohne 
weiteres feststellbarer Begriff war, so lange man nicht genauere 
Kenntnis sich verschaffte von den Wirklichkeiten, von denen er 
abstrahiert war. Das Bedürfnis, ihn genauer zu fassen, führte 
mich daher zu der Notwendigkeit, das ihm zugrunde liegende 


3) Dr. Strousberg und sein Wirken von ihm selbst geschildert (1576). 


70 Werner Sombart, 


Das aber konnte immer nur das kapitalistische Wirtschaftssubjekt 
sein, da wir im Umkreise kapitalistischer Erscheinungen nichts 
anderes Lebendiges kennen. Daher die Studie über den kapita- 
listischen Unternehmer, seinen Wirkungskreis und seine seelische 
Verfassung. Nun erst ergibt sich die Möglichkeit, genauer den 
Sinn und die Bedeutung dessen, was wir kapitalistischen Geist 
nennen, festzustellen. 

Und zwar war das erste Ergebnis, zu dem eine eingehende 
Untersuchung führen mußte, die Erkenntnis, daß der Ausdruck »kapi- 
talistischer Geist« offenbar sehr verschiedene Dinge bezeichnen 
kann und in der bisherigen Anwendung auch bezeichnet hat. 

Vornehmlich, finden wir, lassen sich folgende vier Bedeutungen 
des Wortes unterscheiden. Kapitalistischer Geist kann heißen: 

I. Geist des Kapitalismus. Will sagen: das in 
seiner ideellen (begrifflichen) Reinheit erfaßte, seiner (objektiven) 
»Idee« gemäß gestaltete kapitalistische Wirtschaftssystem in seiner 
Totalität und in seinen einzelnen Teilen. In dem Sinne steht hier 
das Wort wie wir vom »Geist des römischen Rechtese sprechen. 
Oder es bedeutet nur soviel wie 

2. Geist im Kapitalismus. Also das Lebendige, Geistige in 
diesem Wirtschaftssystem; das Gewollte und Erstrebte; die »trei- 
benden Kräfte«, die vorherrschenden Ideen in ihrer Reinheit 
objektiv-abstrakt vorgestellt. Etwa das, was man — in Anlehnung 
an einen verwandten Ausdruck Jakob Burckhardts — die Wirt- 
schaftsgesinnung des Kapitalismus nennen könnte. Wollen wir 
gleich in concreto bezeichnen, was wir als diese Wirtschaftsge- 
sinnung im Verlaufe dieser Abhandlung feststellen konnten, so 
bekommen wir als die das kapitalistische Wirtschaftssystem tra- 
senden Ideen: die Erwerbsidee und die Idee des ökonomischen 
Rationalismus. 

In einem wesentlich anderen Verstande gebrauchen wir den 
Ausdruck kapitalistischer Geist, wenn wir damit bezeichnen wollen 

3. die Seelenverfassung eines kapitalisti- 
schen Wirtschaftssubjektes. Also: den Inbegriff aller 
derjenigen (subjektiven) Eigenschaften, die der (objektiven) Idee 
des kapitalistischen Wirtschaftssystems entsprechen. Genauer: 
die der Erwerbsidee und dem ökonomischen Rationalismus ad- 
äquaten Lebensanschauungen, Werturteile, Strebungen, Maximen, 
aber auch alle diejenigen Eigenschaften des Geistes und des 
Charakters, die ein Wirtschaftssubjekt optimal befähigen, die vor- 


Der kapitalistische Unternehmer. 751 


gesteckten Ziele zu erreichen. In der Regel denkt man an dieses 
kapitalistische Können nicht oder nur ganz nebenbei, wenn man 
von kapitalistischem Geist spricht, während doch in richtiger An- 
wendung offenbar Spekulationsvermögen, oder kalkulatorische 
Fähigkeiten, ebenso dazu gehören, wie Geschäftsidiosynkrasie oder 
Rechenhaftigkeit. Wir werden deshalb den Begriff in diesem 
weiteren Sinne ebenfalls gelten lassen müssen und daneben (im 
engeren Sinne). 

4. diedem kapitalistischen Wirtschaftssub- 
jektespezifischen Werturteileund Handlungs- 
erundsätze darunter verstehen. 

Gibt es denn nun aber überhaupt einen spezifisch »kapitalisti- 
schen« Geist in diesem (subjektiv-psychologischen) Verstande? Han- 
delt es sich bei den in Frage kommenden Geistes- und Charakter- 
eigenschaften nicht um allgemein menschliche Seelenqualitäten: 
Sind wir selbst bei unserer Analyse der Unternehmerfunktionen und 
dann der Unternehmerpsyche nicht auf solche Eigenschaften ge- 
stoßen, die sich keineswegs auf die Betätigung im kapitalistischen 
Interessenkreise ja auch nur auf die Betätigung innerhalb der wirt- 
schaftlichen Sphäre beschränken? Wir fanden im Unternehmen den 
Erfinder, den Entdecker, den Erorberer, den Organisator, den 
Diagnostiker, den Rechner, den Verhandler. Und lernten ganz 
allgemeine Geistes- und Charaktereigenarten als für diese Funk- 
tionen qualifizierend kennen. Wir fanden aber auch in den Zweck- 
setzungen, in den Idealen des kapitalistischen Unternehmers dieselbe 
Allgemeinheit wieder: Streben nach Macht, Ehrliebe, Ehrgeiz, Geld- 
durst, Berufsinstinkt etc. Ebenso in den Maximen des lHandelns: 
den »Rationalismus«, die methodische Lebensführung. Was ist 
denn nun spezifisch-kapitalistisch in all diesen Erscheinungen? Mit 
welchem Rechte also — wenn überhaupt mit irgend einem Recht 
— sprechen wir von einem (subjektiv) kapitalistischen Geiste? 

Mir scheint, nur dann: wenn wir darunter nichts anderes als 
eine bestimmte Betätigung allgemeiner Geistes- und Charakter- 
eigenschaften verstehen. Also etwa: die Anwendung bestimm- 
ter aber allgemeiner Maximen des Handelns, die Entialtung be- 
stimmter aber allgemeiner geistiger Fähigkeiten zur Bewältigung 
der durch den äußeren (organisatorischen) Nexus der kapitalisti- 
schen Wirtschaft sich ergebenden Aufgaben; also eine bestimmte 
Seelenverfassung, soweit sie wirtschaftlichen Interessen dient; einen 
bestimmt gearteten Menschen einseitig in seiner Funktion als kapi- 


752 Werner Sombart, 


talistischer Unternehmer betrachtet. 

Die wichtige Schlußfolgerung nun aber, die wir aus diesen 
Besinnungen ziehen müssen, ist die: daß »kapitalistischer Geist« in 
diesem subjektiven Verstande ebensowenig wie der (objektive) Geist 
des Kapitalismus etwas Wirkliches darstellt, weil er nicht eine dau- 
ernde konstitutionelle Eigenschaft eines lebendigen Menschen ist, 
sondern immer nur die (durch bestimmte äußere Reize verursachte) 
Ausstrahlung einer solchen Eigenschaft; daß also in der Seele zwar 
besondere Dispositionen zur Entfaltung kapitalistischen Geistes auf- 
weisbar sein müssen, nicht aber dieser selbst: wie der Zorn oder die 
Liebe oder der Witz nicht selbst Seeleneigenschaften, sondern nur 
Aeußerungen bestimmter Seeleneigenschaften sind. 

Wichtig nenne ich diese Schlußfolgerung, weil sie über das 
Schicksal dessen entscheidet, was ich — wohl als erster — die 
»Genesis des kapitalistischen Geistes« genannt habe. Ich habe 
der Erörterung dieses Problems in meinem Buche einen beson- 
deren Abschnitt gewidmet, den ich in zwei Kapitel teilte: »Das 
Erwachen des Erwerbstriebes«e und »Die Entstehung des ökono- 
mischen Rationalismus«. 

Heute halte ich die ganze Darstellung nicht nur für außerge- 
wöhnlich dürftig, sondern auch für grundsätzlich verfehlt. Was 
ich einstens den »ökonomischen Rationalismus« nannte, als dessen 
wichtigste Erscheinungsform ich Rechenkunst und Buchführung 
ansehe, das würde ich heute als einen Teil der Technik und 
zwar als Technik der Geschäftsführung bezeichnen und in der 
genetischen Entwicklung der »objektiven Bedingungen« kapitali- 
stischer Wirtschaft zur Abhandlung bringen. 

Das Kapitel aber, das »das Erwachen des Erwerbstriebese« 
zum Gegenstand der Darstellung hat, ist (abgesehen von histo- 
rischen Irrtümern) deshalb vor allem unzulänglich, weil es nur 
einen kleinen Teil des komplexen Problems und auch den 
nur halb löst. Allerdings spielt »das Erwachen des Erwerbs- 
triebes« in der Geschichte des Kapitalismus eine bedeutsame 
Rolle. Aber erstens ist es falsch, in ihm eine unmittelbar (als 
Motiv) wirkende Triebkraft der kapitalistischen Entwicklung zu 
sehen und zweitens darf er neben andern bestimmenden Momen- 
ten nicht so einseitig in den Vordergrund gerückt werden. 

Als Ganzes aber halte ich den Abschnitt deshalb für verfehlt, 
weil er in seinen beiden Kapiteln »die Genesis des kapitalisti- 
schen Geistess darstellen will, während es eine derartig umschrie- 


Der kapitalistische Unternehmer. 753 


bene Aufgabe überhaupt nicht gibt, sobald man sich von dem 
Begriffe »kapitalistischer Geist« eine genügend klare Vorstellung 
gemacht hat. 

Um was es sich vielmehr nur handeln kann, wenn man 
dem hier umschriebenen Problemkomplexe genetisch zu Leibe 
rücken will, ist: 

I. eine geschichtliche Darstellung der Entstehung einer be- 
stimmt gearteten Menschengattung (Männer mit ganz bestimmten 
Ideen und ganz bestimmter Konstitution), die sich als kapitali- 
stische Unternehmer qualifizieren; 

2. eine eben solche der Entstehung gewisser das Geschäfts- 
leben betreffender Sammlungen von Regeln, normativer Schrift- 
stücke, in denen sich der (objektive) »Geist des Kapitalismus« 
niedergeschlagen hat. 

Da diese selbst erst aus der Initiative schon kapitalistisch 
orientierter Wirtschaftssubjekte entstehen können, so bleibt als 
einzige sinnvolle Aufgabe übrig: die Beantwortung der (inhalts- 
schweren) Frage: wie entstehen die für die kapitalisti- 
sche Organisation als Wirtschaftssubjekte qualifi- 
zierten Individuen? 

Das ist wie ersichtlich ein ıein historisches Problem und 
steht hier nicht zur Erörterung, wo ich vielmehr nur die Bahn 
für scine sachgemäße Behandlung habe frei machen wollen. 
Deshalb begnüge ich mich zum Schlusse damit, die Richtung an- 
zudeuten, in der eine befriedigende Lösung des Problems zu 
suchen wäre; mit andern Worten ein Schema für die Frage- 
stellung zu entwerfen, um wenigstens zu zeigen, wie außerordent- 
lich kompliziert das von mir (und andern nach mir) viel zu sim- 
plizistisch betrachtete Problem in Wirklichkeit ist. 

Als Totalaufgabe können wir also etwa von einer Genesis 
des kapitalistischen Unternehmers sprechen. Dessen Entstehung 
in einem bestimmten Wirtschaftsgebiete, zu einer gegebenen Zeit 
ist nun zunächst entweder exogen oder endogen: er entsteht 
innerhalb des gegebenen Wirtschaftskreises oder tritt von außen 
in diesen hinein. Die Geschichte der exogenen Entstehung des 
kapitalistischen Unternehmers ist natürlich eine Aufgabe ganz für 
sich, die ohne erhebliche Schwierigkeiten gelöst werden kann, 
da es sich um die bloße Zusammenstellung äußerer Tatsachen 
handelt. (Für die Geschichte des modernen Kapitalismus kom- 
men hier vor allem die Wanderungen der Juden und der 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 49 


754 Werner Sombart, 


protestantischen Emigranten in Betracht.) 

Das eigentliche Problem ist die endogene Entstehung. 

Hier liegen zwei Möglichkeiten vor: die Entstehung ist ent- 
weder eine originäre oder eine derivative. 

Originär ist sie, wenn zum ersten Male ein kapitalistischer 
Unternehmer in die Welt tritt. Eine solche erste Menschwerdung 
ist nun auf zwei verschiedene Arten denkbar: entweder inner- 
halb der Sphäre des Wirtschaftslebens selbst, durch eigene Aus- 
übung der wirtschaftlichen Tätigkeit; sei es (was abermals eine 
Alternative von Möglichkeiten bedeutet) im Status vorkapitalisti- 
scher Wirtschaft oder im Rahmen schon der kapitalistischen 
Wirtschaft: dann ist natürlich die Entstehung nur so denkbar, 
daß je ein objektiver Tatbestand kapitalistischer Organisation je 
cinen bestimmten Einfluß auf die Umbildung der (ursprünglich 
vorkapitalistischen) Wirtschaftssubjekte ausübt, diese also all- 
mählich in, mit und durch Kapitalismus selbst zu einem neuen 
Typus sich wandeln. Wir können diese Art der Entstehung als 
unmittelbare bezeichnen und ihr die mittelbare gegenüberstellen, 
die durch außerwirtschaftliche Einflüsse hervorgerufen wird. Deren 
gibt es nun so viele, als es Kulturkreise gibt. Um nur ein paar 
denkbare (und empirisch sehr bedeutsame) Fälle aufzuzählen: 
bestimmte politische oder soziale Konstellationen (Unterdrückung 
einer Gruppe von Bewohnern eines Landes; Ausschließßung von 
politischen Rechten; Fremdtum im Lande); religiöse oder ethische 
Lehren; Zufälle wie Entdeckungen reicher Goldlager, Entdeckun- 
gen ncuer Erdteile u. s. w. Mittelbare und unmittelbare Ent- 
stehung können sich natürlich kreuzen. 

Frei steht es nun dem Historiker des kapitalistischen Wirt- 
schaftssubjekts, die dessen Entstehung mittelbar beeinflussen- 
den Ursachenkomplexe wiederum genetisch zu behandeln und 
in beliebig weitem Regressus auf ihre Selbstentstehung zurückzu- 
verfolgen. Ob er dabei zu dem Ergebnis gelangt, daß sie 
letzten Endese (ein fürchterlicher Begriff) in der »Wirtschaft« 
wurzeln, ist für das hier erörterte (wie jedes) historische Einzel- 
problem selbstredend ohne allen Belang. (Ein gründliches Ver- 
schen wäre es, diese Zurückführung auf nur wirtschaftliche Ursachen 
von vornherein zu postulieren). Beispiel: es ist durchaus be- 
rechtigt, den Einfluß aufzudecken, den eine bestimmte religiöse 
Ücberzeugung — Puritanismus — auf die Ausbildung des kapi- 
talistischen Unternehmertums ausgeübt hat; ebenso berechtigt 


Der kapitalistische Unternehmer. 755 


(und notwendig) ist aber das andere Bemühen, nachzuforschen: 
I. ob außer dem Puritanismus (vor ihm) nicht schon bestimmte 
Züge des kapitalistischen Unternehmertums aus andern Ursachen 
sich gebildet haben (etwa unmittelbarer Entstehung), 2. wieweit 
der Puritanismus selbst wiederum historisch bedingt ist (und 
etwa in einer schon entwickelten kapitalistischen Wirtschaft eine 
seiner — oder alle — Wurzeln hat). Max Weber ist der letzte, 
der diese Ergänzung seiner Arbeiten für unnötig hält. Nur der 
myope »Historiker« unserer Zeit ist des Trugschlusses fähig, daß 
durch Max Webers Untersuchungen alle »unmittelbare« Ent- 
stehung des kapitalistischen Unternehmertypus und alle »ökono- 
mische« Verursachung (oder Bedingtheit) religiöser (und irgend- 
welcher anderer geistiger) Phänomene »widerlegt« sei. 

Die zweite Form der Entstehung kapitalistischen Lebens ist 
derivativer Natur: Das Wachsen des kapitalistischen Unter- 
nehmers bildet sich durch Uebertragung schon vorhandenen 
Stoffes. Die Uebertragung erfolgt (wenn wir einstweilen die Frage 
der Blutsübertragung auf dem Wege der Vererbung in der Schwebe 
lassen wollen) durch Belehrung im weitesten Sinne: sei es im 
räumlichen Nebeneinander, sei es im zeitlichen Nacheinander. 

Im räumlichen Nebeneinander wirken der Augenschein, 
die persönliche Aussprache, die Berührung mit dem, was wir 
den »öffentlichen Geiste nennen können (die intellektuale und 
moralische » Atmosphäre« einer Zeit), erleichtert den Uebergang 
schon vorhandener Anschauungen, Gewohnheiten, Fertigkeiten auf 
andere Wirtschaftssubjekte. Man ermesse, was ein kapitalistischer 
Unternehmer täglich neu hinzulernt durch die Beobachtung des 
»praktischen J.ebens«, dessen, was die Konkurrenz macht, was 
in andern Ländern praktiziert wird u. s. w. 

Im zeitlichen Nacheinander handelt es sich um die Ueber- 
tragung eines bestimmten Traditionsstoffes von ciner Generation 
auf die andere; der Traditionsstoff, den es zu »überliefern« gilt, 
ist die Gesamtheit der Erfahrungen und Anschauungen einer (als 
Einheit gedachten) Generation. Er kann nur in dem lebendigen 
Menschen da sein, kann aber auch (und wird es bei fortschrei- 
tender Kultur immer mehr) in Schriftstücken niedergelegt, also 
»objcktiviert«e werden. In dieser Form kann er manchmal Jahr- 
hunderte ungenützt liegen, bis er eines Tages wieder zum Leben 
erweckt wird dadurch, daß ein lebendiger Mensch das tote 
Schriftwort als Richtmaß für eigenes lebendiges Handeln nimmt. 


49* 


756 Werner Sombart, 


So haben (wie ich glaube nachweisen zu können) die altrömischen 
Haus- und Landwirtsschaftschriftsteller eine große Rolle bei Her- 
ausbildung kapitalistischen Wesens in Italien während des Quat- 
trocento gespielt. Der Traditionsstoff selbst ist in diesem Falle 
exogener Natur, während er natürlich meistens aus demselben 
Wirtschaftskreise stammt, also endogen ist. (Wohlgemerkt: wenn 
man den »Wirtschaftskreis« nicht zu eng nimmt und darunter 
etwa den gesamten westeuropäisch-amerikanischen Kulturkreis 
versteht; andernfalls wird der Traditionsstoff sehr häufig exogen 
sein, weil sehr häufig ein Land vom andern sich belehren läßt.) 
Eine genetisch-systematische Behandlung des Traditionsstoffes bildet 
eine dankbare wissenschaftliche Aufgabe für sich. 

Dieser Traditionsstoff muß nun, damit neues kapitalistisches 
Leben keime, auf irgend eine Weise überliefert werden. Solche 
Weisen gibt es viele: Ueberlieferung durch das Elternhaus, durch 
die praktische »I.ehre« im Geschäft, durch systematische Be- 
lehrung (in Eigenstudium, wie es bei der Genesis aller »großen: 
Unternehmer bekanntlich eine hervorragende Rolle spielt, wenn 
sie nach 16stündiger kümmerlich gelohnter Arbeit nachts bei 
trübem Kerzenschein in ihrem Stübchen sitzen und »belehrende« 
Schriften verschlingen — oder schulmäßig in irgend einer der 
zahlreichen niedrigen und hohen Handelsschulen). 

Die Frage, die sich nun aber mit großer Lebhaftigkeit er- 
hebt, ist die: ob denn die Menschwerdung des kapitalistischen 
Wirtschaftssubjektes gleichsam ein freier Schöpfungsakt beliebiger 
(wie wir sagen müssen von diesem Standpunkt aus:) zufälliger 
historischer Ereignisse, ob sie nicht »gesetzmäßig« gebunden ist an 
bestimmte natürliche physisch-psychische Voraussetzungen. An- 
ders gewandt: ob jedes Volk und innerhalb eines Volkes jedes 
Individuum, die irgend welchen kapitalistisches Wesen erzeugen- 
den Einflüssen (wie wir sie vorhin kennen gelernt haben) ausge- 
setzt werden, auch wirklich zu kapitalistischen Unternehmern sich 
entwickeln. Noch anders: ob alles kapitalistische Wesen schlecht- 
hin »serwerbbar«e, alle Eigenschaften eines kapitalistischen Unter- 
nehmers — einschließlich seiner Talente — »anerziehbar« sind. 
Drastischer formuliert: ob ich aus jedem Armenhäusler- und Frohn- 
arbeiter-Kinde durch entsprechende »Erziehung« einen Rockefeller 
oder Siemens machen kann. 

Fin von »wissenschaftlichere Gedankenblässe nicht ange- 
kränkelter Mensch würde vermutlich antworten: Die Frage stellen 


Der kapitalistische Unternehmer. 757 


heißt sie verneinen. Es sei barer Unsinn, anzunehmen, daß ein 
so komplizierter Organısmus wie eine Unternehmernatur — zu- 
mal in ihren feineren Äusstrahlungen — aus jedem beliebigen 
Stoffe sollte geformt werden können. Daß »selbstverständlich« 
gewisse natürliche Vorbedingungen erfüllt scin müssen, damit 
diese eigentümliche Menschwerdung sich vollziehen kann. Aber 
die wissenschaftliche Forschung hat mit diesen »Selbstverständ- 
lichkeiten« grausam aufgeräumt. Ein Stück unseres scheinbar ganz 
sichern Wissens nach dem andern hat sie zertrümmert; die Plau- 
sibilität der Dinge von Grund auf zerstört und einstweilen uns vor 
cin Trümmerfeld gestellt, von dem noch nicht abzusehen ist, ob und 
(wenn überhaupt) wann es jemals wieder geordnet werden wird. 

Was bei dem heutigen Stande der anthropologischen, rassen- 
theoretischen, biogenetischen, psycho-physischen Forschung mit eini- 
ger Sicherheit zu unserm Problem sich aussagen läßt, ist wohl dieses: 

I. Daß bestimmte »natürlichee Vorbedingungen erfüllt sein 
müssen, damit ein psychisch so eigentümliches Phänomen wie ein 
kapitalistischer Unternehmer sich bilden kann, ist wahrscheinlich; 
sicher: möglich; 

2. die »natürlichene Vorbedingungen können in dem geo- 
graphischen Milieu oder im Blute stecken. Die anthropologische 
Veranlagung kann eine volks- (rassen-) mäßige oder individual- 
bestimmte sein. Jede anthropologische Veranlagung ist vererbbar. 

3. Sicher nicht sim Blute« stecken, also auch nicht ver- 
erbbar sind sog. »Fertigkeitene.. Worum es sich im Sinne der 
anthropologischen Veranlagung immer nur handeln kann, sind 
»formale« Eigenschaften, sogen. Dispositionen der Seele, denen 
wiederum bestimmte somatische Merkmale entsprechen. 

4. Welcher Art diese vererbbaren somatischen Eigenschaften, 
die eine Scelenverfassung wie die des kapitalistischen Unterneh- 
mess erklären, nun wirklich sind, ist die Wissenschaft zu bestim- 
men bisher außer stande gewesen. Zwischen sicher feststellbaren 
»Rassenmerkmalen« im anthropologischen Sinne (und natürlich 
ebenso zwischen individual-konstitutionellen Eigenarten) und auch 
nur etwas komplizierten psychologischen Phänomenen klafft einst- 
weilen eine weite Kluft. Wenn man betrachtet, wie außerordent- 
lich gering die bisher exakt meßbaren rassenmäßig charakteristi- 
schen Merkmale sind — Schädelindex, Pigmentfarbe der Augen 
und Haare, allenfalls noch Körpergröße sind im wesentlichen alle 
— so leuchtet es allerdings ohne weiteres ein, daß von dort her 


758 Werner Sombart, Der kapitalistische Unternehmer. 


irgendwelche Authellung wesentlich psychologischer Erscheinun- 
gen einstweilen nicht zu erwarten ist. (Womit natürlich ın keiner 
Weise die tatsächlich vorhandene rassenmäßige Verankerung 
psychologischer Eigenarten als Möglichkeit bestritten wird.) 

Das Ergebnis für unsere hier in Frage stehenden Probleme 
kann angesichts dieses so gänzlich unfertigen Zustandes der an- 
thropologisch-biogenetischen Wissenschaft nur dieses sein: daß wir 
bei unsern Untersuchungen nur in ganz beschränktem Maße uns 
um die »natürlichen Bedingungen« kapitalistischer Genese küm- 
mern werden. Was wir aus historisch nachweisbaren Einflüssen 
feststellen können, wird uns im wesentlichen genügen müssen, die 
Entstehung des kapitalistischen Wirtschaftssubjektes plausibel zu 
machen. Dabei werden wir immer die »natürlichen Bedingungen: 
als möglichen und oft sogar wahrscheinlichen Bildungsfaktor in 
Rechnung stellen, sobald wir unterschiedliche Entwicklungen von 
Land zu Land, von Volk zu Volk wahrnehmen, die sich aus 
unterschiedlichen historischen Schicksalen nicht erklären lassen. 
Die eingehende Erörterung, die im vorigen Hefte Max Weber‘) 
dem Problem der Verwendbarkeit anthropologischer Forschungs- 
ergebnisse für sozialwissenschaftliche Untersuchungen hat zu teil 
werden lassen, enthebt mich der Verpflichtung, meinen Stand- 
punkt des näheren zu begründen, der im wesentlichen sich mit 
dem Max Webers deckt. 

Wie auch immer man sich zu der Frage stellen möge: soviel 
darf von niemanden in Zweifel gezogen werden (und wird auch 
gerade von verständigen Anthropologen und »Rassetheoretikern« 
gern zugegeben), daß es auf Menschenalter hinaus für die sozial- 
geschichtliche Forschung noch Probleme gibt, die sie innerhalb 
ihres spezifischen Methodenkreises erst lösen muß, ehe an die Ver- 
ankerung ihrer Ergebnisse in anthropologischen Tatbeständen ge- 
dacht werden darf. Was Weber für die Frage nach der Leistungs- 
fähigkeit des Industriearbeiters in diesem Sinne behauptet, gilt in 
noch viel höherem Maße für das Problem der Genesis des kapita- 
listischen Wirtschaftssubjcktes und der ihm eigenen Scelenstimmung. 
Wie außerordentlich kompliziert rein sozialwissenschaftlich be- 
trachtet dieses Problem ist, haben hoffentlich meine Ausführungen 
gezeigt, die aber, wie ich ebenfalls hoffe, auch den Weg bezeich- 
nct haben, auf dem die Untersuchung zu einem (nächsten) Ziele 
gelangen kann. 


40) S, 513 f. dieses Bandes. 


759 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 


Von 
FRIEDRICH GAERTNER. 
(Schluß.) *) 


In der folgenden Darstellung der Vorschläge des Ent- 
wurfes ist dessen Legalordnung teilweise durchbrochen. 
Zunächst sei daher diese wiedergegeben: 

Das erste Hauptstück des Gesetzentwurfes setzt die 
allgemeinen Bestimmungen fest: das Zusammenfassen 
der drei Versicherungszweige in eine Organisation, als deren Unter- 
stufe die »Bezirksstelle« zu gelten hat, die Abgrenzung der Ver- 
sicherungspflicht, die Umschreibung des Begriffes »Dienstgeber« 
und die Einteilung in Lohnklassen. 

Das zweite Hauptstück regelt die Krankenversichc- 
rung: Gegenstand der Versicherung, der ärztliche Dienst, dann 
die Bestimmungen über die verschiedenen Kassenkategorien (Be- 
zirks-, Betriebs-, Bruderladen-, Genossenschafts- und Vereinskassen). 

Das dritte Hauptstück behandelt die Invaliden- 
und Altersversicherung sowie die Versicherung von 
Kapitalbeträgen zu Gunsten der Hinterbliebenen: Die Höhe der 
Versicherungsleistung, das Ausscheiden aus der Versicherungs- 
pflicht, das Erlöschen der Anwartschaften, die Aufbringung der 
Mittel und die Verteilung der Lasten, die Organisation der Zen- 
trale und das Verfahren bei der Zuerkennung der Renten, sowie 
die Vermögensanlage. 

Das vierte Hauptstück regelt die Unfallver- 
sicherung, und zwar deren Gegenstand und Umfang, ihre 
Organisation in territorialen Anstalten, die Gefahrenklassen und 
die Einreihung in diese, die Vermögensanlagse sowie die Versiche- 
rung der Eisenbahn- und Bergarbeiter. 


*) Vgl. S. 417 dieses Bandes. 


760 Friedrich Gaertner, 


Das fünfte Hauptstück handelt von der Staats- 
aufsicht und der Judikatur. 

Das sechste Hauptstück normiert das Verhältnis zur 
Armenversorgung, die Steuer- und Gebührenbegünstigungen, die 
Verjährung der Versicherungsbeiträge, die Verpflichtung zur Ge- 
heimhaltung, sowie die Strafbestimmungen. Endlich enthält dieses 
Hauptstück die Vollzugsklausel. 


Die Invaliden- und Altersversicherung. 
Gemeinsame Bestimmungen für Arbeiter und Selbständige. 


Für die Krankenversicherung der Selbständigen bestehen be- 
reits gewisse Einrichtungen, über welche auch der Gesetzentwurf 
nicht hinausgeht). Der Unfallversicherung werden die Selb- 
ständigen nicht unterworfen. Die neu geschaffene Verpflichtung 
erstreckt sich vielmehr nur auf die Altersversicherung. 
Für den Invaliditätsfall wird keinerlei Vorsorge geschaffen, wohl 
aber die freiwillige Versicherung von Mehrleistungen zugelassen, 
deren Rente bereits mit dem 56. Lebensjahre antretbar ist. 

Nach den Vorschlägen des Entwurfes wird die Versiche- 
rung der Selbständigen in engem Anschlusse 
an die der Arbeiter durchgeführt. Der Riskenkreis, 
die Bemessungsformel der Renten, die Organi- 
sation und Judikatur sowie die Bedingungen für die 
Erlangung des Staatszuschusses sind für beide Grup- 
pen einheitlich und gleich. 


Die Einheit des Riskenkreises. 

Selbständige und Arbeiter werden in einen das 
ganze Staatsgebiet umfassenden einheitlichen Ris- 
kenkreis zusammengefaßt. Schon das Programm schlug 
für die Arbeiterversicherung in gleicher Weise einen einzigen 
Versicherungsträger vor. Der Motivenbericht begründete dies 
unter Hinweis auf die in Deutschland gemachten Erfahrungen mit 
der Notwendigkeit, von vornherein jene Schwierigkeiten zu ver- 
meiden, zu welchen eine verschiedene Entwicklung mehrerer 
territorialer Anstalten führen würde ??). 

Da die Prämien für den Durchschnitt des Altersaufbaues im 
ganzen Staatsgebiete bemessen werden, die Verhältnisse in den 
Sprengeln der einzelnen Anstalten aber nicht gleichartig sind, so 
ergeben sich Verschiebungen, die eine ungleiche finanzielle Ent- 
8) Vgl oben S, 427. 

39) Programme S. 103 u. 145; vgl. auch Baernreithera. a. O. S.42fl. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 761 


wicklung der einzelnen Versicherungsträger zur Folge haben müßten. 
Als stärkster Faktor macht sich hiebei die Wanderbewegung von 
dem agrarischen in das industrielle Gebiet fühlbar: Junge kräftige 
Leute wenden sich der gewerblichen Beschäftigung zu, kehren aber, 
sobald ihre Kräfte für die aufreibende Tätigkeit in den Fabriken 
nicht mehr zureichen, zum landwirtschaftlichen Berufe zurück. 

Diese Erscheinung hat in Deutschland zu einer sehr ungleichen 
Entwicklung der ursprünglich von einander unabhängigen terri- 
torialen Versicherungsträger geführt: auf je 1000 versicherungspflich- 
tige Personen entfielen bis 1898 in Berlin 21, im ganzen Reiche 56, 
in Ostpreußen dagegen 109 Renten. Die finanziellen Rückwir- 
kungen waren so stark, daß z. B. die für das Weichbild der 
Stadt Berlin oder die für die Hansastädte errichtete Anstalt nam- 
hafte Ueberschüsse ansammeln konnten, so daß sie die Renten- 
zahlungen aus den Zinsen ihres Vermögens zu bestreiten ver- 
mocht hätten. Dagegen ergaben sich bei gleich hohen Beiträgen 
für die Anstalten in agrarischen Gebieten Defizite infolge Ab- 
gängen am Deckungskapitale #0). Zur Behebung der Mißstände, 
die sich hieraus für die betroffenen Anstalten ergaben, mußte 
das finanzielle System in Deutschland 1899 derart reformiert wer- 
den, daß drei Viertel der Altersrenten und die Grundbeträge der 
Invalidenrenten als Gemeinlast erklärt wurden, also von allen 
Anstalten solidarisch zu tragen sind. An Stelle der finanziellen 
Unabhängigkeit der territorialen Versicherungsträger wurde also 
eine weitgehende Riskengemeinschaft gesetzt. 

In Oesterreich sind die Verhältnisse den deutschen 
nicht unähnlich. Nach der Berufszählung vom Jahre 1900 
befinden sich von je 1000 Berufstätigen 





unter den mit- 
























unter den selb- | unter den un- [| pnelfenden Fami- 
ständig Erwerbs- | selbständig Er- en emmen 
; titigen werbstätigen AUSIEHHEDNEN 
im Alter Ehefrauen) 
2 Be. je). nee a 
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m Gy 77} Z E e- .— 5 N £ E S um „5 N | se E = a am 5 N g E - 
En Nn 72 | 77 | Ti 
16—30 120 213 491 824 | 776 474 . 500 
31—50 546 | 538 | 334 118 | 107 | 336 | 360 
51—60 242 188 127 34 37 135 102 
61—65 92 6I 48 24 20 55 32 
1000 1000 1000 1000 >; 1000 | 1000 | 1000 





19) Am I. Januar 1900 hatte die Anstalt für Ostpreußen ein Defizit von 10,3 


762 Friedrich Gaertner, 


Die Landwirtschaft zeigt deutlich eine vom Standpunkte der 
Versicherung ungünstigere Altersverteilung. Infolgedessen würden 
sich bei der Invaliden- und Altersversicherung der Unselbständigen 
und der Altersversicherung der Selbständigen unter je 1000 Ver- 
sicherten der Land- und Forstwirtschaft 17, in den Berufsgruppen 
Industrie, Handel etc. jedoch nur 11 Rentenfälle ergeben. 

Würden nun finanziell selbständige territoriale Anstalten er- 
richtet werden, so müßten die Beiträge zur Vermeidung einer un- 
gleichen finanziellen Entwicklung zu Ungunsten der Landwirtschaft 
differenziert werden. Dies lehnt die Regierung mit der Begründung 
ab, daß die ungünstige Altersverteilung in den agrarischen Ge- 
bieten nicht auf Verschiedenheiten des natürlichen Ausscheidens 
der Versicherten (durch Tod oder Invalidität) oder auf Unter- 
schiede in der Geburtenhäufigkeit, sondern auf die Wanderbewe- 
gung zwischen industriellem und agrarischem Gebiete zurückzu- 
führen sei %). Die Landwirtschaft, die durch die »Landflucht« 
ohnedies betroffen werde, könne nicht noch zu höheren Beiträgen 
dafür herangezogen werden, daß sie ihre jüngeren Arbeitskräfte 
der Industrie zur Verfügung stellt und ältere und verbrauchte 
wieder übernimmt. Die Ausgleichung dieser Verschiedenheiten 
soll daher durch eine Schaffung eines einheitlichen Riskenkreises 
erfolgen. 

In diese Riskengemeinschaft der Arbeiter sollen 
auch die (nur der Altersversicherung unterworfenen) Selbstän- 
digen einbezogen werden. Zur Begründung dieser wich- 
tigen Verfügung wird auf den vielfachen Wechsel zwischen den 
Gruppen der selbständigen und unselbständigen Berufe hinge- 
wiesen. Ein erheblicher Teil der Selbständigen war vordem, als 
Arbeiter oder als mithelfendes Familienmitglied, unselbständig und 
damit invalidenversicherungspflichtis. Um das Aufsteigen zur 
selbständigen Berufsstellung nicht mit einem materiellen Verluste 
zu verknüpfen, müssen diesen die in der Zeit der Unselbständig- 





Mill. Mk., sodaß nur 43j, der flüssigen Renten gedeckt waren, die Anstalt in 
Berlin dagegen 39,7 Mill. Mk. Ueberschuß, sodaß das Vermögen das Sicbenfache 
des rechnungsmäßigen Bedeckungskapitals betrug. 

4102) Wie der Motivenbericht (S. 208) angibt, wäre das Beitragserfordernis der 
Invalidenversicherung in Steiermark um 470/,, und selbst im industriereichen 
Böhmen noch immer um 380% höher als in Niederösterreich, das durch die Reichs- 
hauptstadt in ähnlichem Maße begünstigt ist, wie die territoriale Anstalt für Berlin 
und Umgebung. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 763 


keit erworbenen Anwartschaften gewahrt werden. Hiefür ergeben 
sich zwei Wege: Ueberweisung von Prämienreserven 
oder ZusammenfassenineinenRiskenkreis. 

Die erstere Möglichkeit lehnt die Regierung als zu kompli- 
ziert und zu teuer ab: Das System der Ueberweisung von Prä- 
mienreserven habe sich bereits bei den Bruderladen als nahezu 
undurchführbar erwiesen *). Hiezu käme bei Trennung des Ris- 
kenkreises in zahlreichen Fällen die Schwierigkeit der Feststellung, 
ob der Versicherte den selbständigen oder unselbständigen Be- 
rufen zuzuzählen ist*?). Die Unsicherheit dieser Feststellung ist 
allerdings auch nach dem von der Regierung gewählten Systeme 
eine Verwaltungsschwierigkeit. Sie würde aber eine ganz andere 
Bedeutung erlangen, wenn die Scheidelinie zwei Riskenkreise zu 
trennen hätte. 

Der Entwurf schlägt somit vor, alle Personen, die der Alters- 
oder Invalidenversicherung zu unterziehen sind, in einem einzigen 
Riskenkreis zusammenzufassen und auf diese Weise nicht nur die 
Unterschiede des Alters und der Gesundheit, sondern auch der 
Berufskategorie auszugleichen. 


Die einheitliche Bemessungsformel für die Rente. 
(Die Beschränkung auf die Altersrente.) 

Die Einheit des Riskenkreises wird, wie ausgeführt, mit der 
Notwendigkeit begründet, beim Aufsteigen des Arbeiters zur Selb- 
ständigkeit den Wechsel des Versicherungsträgers zu vermeiden. 
Um diesen Zweck in wünschenswerter Weise zu erreichen, mußte 
für beide Gruppen eine einheitliche Formel für 
dieRentenbemessung gefunden werden, um so bei einem 
Ucbergang des versicherten Unselbständigen zur Selbständigkeit 
die während der Zeit als Arbeiter und die während der Periode 
als Kleinunternehmer geleisteten Beiträge gleichwertig der Renten- 
bemessung zugrunde lesen zu können. 

Bei den Studien über die Erfordernisse einer Versicherung 


11) Motivenbericht S. 206 ff., Arbeitsbeirat, Ausschufisitzung v. 11. I. 09 S. 16. 
#2) Prof. Buzek hat im Arbeitsbeirate mitgeteilt, dal in Galizien etwa 500 000 
selbständige Landwirte während einer kurzen Zeit des Jahres als Saisonarbeiter 
tätig sind. In gleicher Weise seien in Nordböhmen Bauern als Jandwirtschaftliche 
Arbeiter und auch als Lohnweber tätig. Für diese Kreise sei das Zusammenlassen 
der Selbständigen mit den Unselbständigen eine Notwendigkeit. (Prot. der 24. 


Sitzung des Arbeitsbeirates vom 8. Il. 09, S. 37 u. 38.) 


764 Friedrich Gaertner, 


der Selbständigen war deren Altersaufbau mit jenem der Arbeiter 
zu vergleichen. 

Der Altersaufbau ist bei der sozialen Versicherung von 
maßgebender Bedeutung, wie aus einer kurzen Erwägung erhellt: 
Jede Versicherung beruht auf einer Gleichwertigkeit der Beiträge 
einerseits mit den Versicherungsleistungen vermehrt um die Ver- 
waltungskosten andererseits. Während bei der privaten Versiche- 
rung für jedes individuelle Risiko auch die Prämie möglichst in- 
dividuell erstellt wird, also z. B. bei der Lebensversicherung das 
Lebensalter des Versicherten und eventuell auch dessen Gesund- 
heitszustand in Betracht gezogen wird, ist bei der öffentlichen 
Zwangsversicherung das Risiko einer ganzen Gruppe 
zugrunde zu legen. Für die Größe dieses Risikos ist der Alters- 
aufbau der Versicherten maßgebend. 

Der Beitrag des einzelnen Versicherten wird also bei der 
öffentlichen Versicherung nicht nach dem Alter abgestuft, sondern 
es werden ohne Rücksicht auf die individucllen Umstände 
Durchschnittsprämien erstellt, die nur nach der Lohn- 
klasse oder dem Einkommen differenziert werden. Daher muf 
der Versicherte in seiner Jugend ungleich höhere Beiträge zahlen 
als seinem individuellen Risiko entsprechen würde, während um- 
gekehrt in höheren Lebensaltern niedrigere Prämien genügen, als 
sie in der Privatversicherung für diese Altersstufe erforderlich 
wären. Es wird also durch Zusammenfassen großer Gruppen ein 
innerer Ausgleich erzielt, der die für die Verwaltung einfache Form 
der Durchschnittsleistungen $?) ermöglicht. 

Die sozialethische Begründung dieses Systems ruht im Soli- 
daritätsprinzip: Es treten Alle für Einen und Einer für Alle ein. 
Der Effekt ist eine Leistung der Jüngeren und Gesunden für die 
Alten und die Invaliden. 

Die Formel für die Rentenbemessung ist somit vom Alters- 
aufbau abhängig und ist als dessen Funktion zu berechnen. Die 
Studien über den Altersaufbau der Selbständigen ergaben nun, 
daß dieser vom Standpunkte der Versicherung aus ungleich un- 
günstiger ist, als jener der Arbeiter. Die jüngeren Altersklassen 
sind hier schwächer, die höheren stärker besetzt, als bei den Un- 
selbständigen. Diese Tatsache findet ihre Erklärung darin, daß 
der Uebertritt von der unselbständigen zur selbständigen Berufs- 
stellung in der Regel in einem vorgeschritteneren Alter erfolgt. 


43) Vgl. unten S. 757 ft. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 765 


Bei den Selbständigen ist also eine größere Zahl von Rentenfällen 
zu erwarten als bei den Arbeitern. 

Die Besetzung der ausschlaggebenden Altersklassen wird durch 
folgende Ziffern **) veranschaulicht. 


Unter Je 1000 Berufstätigen: 


Männer Frauen Männer u. Frauen. 
Altersgruppe: 16—29 50—05 16—29 50—65 16—29 50—65 
Selbständige 1065 3245 1877 3722 1200 3324 
Unselbständige 5067 1342 5814 356 5335 1346 
Mithelfende Familien- 
mitglieder 8017 317 8315 669 8162 488 


Selbständig Berufstätige 

u. mithelf. Familien- 

mitglieder zusammen 3130 2375 6181 1681 4036 2169 
Selbständige, Unselb- 

ständige und mithelf. 

Familienmitglieder 4146 1834 5964 1488 4747 1718 


Faßt man Frauen und Männer zusammen, so hat man dem- 
nach alljährlich Rentenfälle zu erwarten unter je 10000 


selbständig Berufstätigen 255.8 
unselbständig Berufstätigen 105.1 
selbständig Berufstätigen einschließlich der mithelfenden 
Familienmitglieder 169.5 
Selbständige, Unselbständige und mithelfende Fami- 
lienmitgliedern 134.3 


Die Erfordernisse einer Alters- und Invalidenversicherung der 
Selbständigen wären daher ungleich größer als jene für die Ver- 
sicherung der Arbeiter: Für die Versicherung von 200 K Inva- 
liden- und Altersrente wäre an Jahresbeiträgen, einschließlich 
cines Zuschlages zur Deckung der Verwaltungskosten und zur 
Ansammlung einer Sicherheitsreserve, für jede einzelne Person 
erforderlich: 

I. Bei Beschränkung der Versicherung auf die unselbstän- 
dig Berufstätigen 16.12 K. 

2. Bei Beschränkung der Versicherung auf die selbstän- 
dig Berufstätigen 3810 K. 

3. Bei Zusammenfassung der selbständig Be- 
rufstäticren mit den mithelfenden Familienmit- 
gliedern 25.37 K. 

4. Bei Zusammenfassung aller selbständig und un- 


4t) Aus den Tabellen der Regierungsvorlage S. 199 u. 200. 





766 Friedrich Gaertner, 


selbständig Berufstätigen und der mithelfenden 
Familienmitglieder 20.30 K. 

Bei der Annahme von 6 Millionen Lohnarbeitern und 4 Mil- 
lionen Selbständigen einschließlich der mithelfenden Familienmit- 
glieder gelangt man zu dem Resultate, daß die Invalidenversiche- 
rung der Arbeiter allein 97 Millionen, dagegen die der Arbeiter 
und der Selbständigen zusammen 203 Millionen an Versicherungs- 
beiträgen erfordern würde. In ebensolchem Maße würde der 
Staatszuschuß wachsen: nach dem Eintreten des Beharrungszu- 
standes (nach dem 40. Jahr) wären für die Arbeiter allein 55, 
für die Selbständigen dagegen 80 Millionen an Staatszuschüssen 
erforderlich. 

Die Ergebnisse dieser hier in ihren Resultaten dargestellten Stu- 
diensind dahin zusammenzufassen, daß eine einheitliche Bemessungs- 
formel der Renten der Invaliden- und Altersversicherung für die 
Selbständigen wie für die Arbeiter nicht möglich ist, da der glei- 
chen Beitragssumme der Selbständigen angesichts des ungünstigeren 
Altersaufbaues nur eine geringere Rente entsprechen könnte ®). 

Vor allem aber haben diese Studien die ernstesten Be- 
denken gegen die Einführung einer Invaliden- und 
Altersversicherung der Selbständigen überhaupt 
erwecken müssen. Die außerordentlich hohen Erfordernisse, mit 
welchen sowohl die Versicherten, wie der Staat belastet würden, 
müßten eine, wie der Motivenbericht betont, allzu große Anspan- 
nung der volkswirtschaftlichen Kräfte zur Folge haben, 

Die Berechnungen haben aber zu einem unerwarteten A us- 
wege geführt: Wenn der Altersaufbau des Selbständigen nur 
in Berücksichtigung von Altersrenten, also unter Hinweg- 
lassen der Invalidenrenten, d. h. der aus diesen 
folgenden Rentenfällen, der versicherungstechnischen Ermitte- 
lung zugrunde gelegt wird, so ergibt sich, daß dieser Alters- 
aufbau sodann jenem der Arbeiter, die Alters- und Inva- 
lidenrente beziehen, gleichwertig wird. Somit kann dem 
Altersaufbau der Selbständigen, die nur auf Alters- 
rente Anspruch haben, dieselbe Bemessungsformel 
zugrunde gelegt werden, wie jenem der Arbeiter, die Alters- und 


#5) Bei gleichen Leistungen, Invaliden- und Altersversicherung mit gleicher 
Rentenbemessung, wäre bei Einbeziehen der Selbständigen eine Steigerung der 
Prämien aller Versicherter (also auch der Arbeiter) um 27—300/, notwendig ge- 


wesen. (Motivenbericht S. 288.) 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 767 


Invalidenrente erhalten ?°). 

Der Regierungsentwurf schlägt somit für die Selbstän- 
digennur die Altersrente vor, die wie bei den Arbeitern 
mit dem vollendeten 65. Lebensjahre antretbar wird. Diese 
Beschränkung erwies sich auch aus verwaltungstechnischen Rück- 
sichten als notwendig: Die Feststellung der eingetretenen 
Invalidität bei den Selbständigen müßte mangels eines ver- 
wendbaren Maßstabes auf große Schwierigkeiten stoßen. Die 
geltende Definition der Invalidität ist den eigenartigen Verhält- 
nissen der Lohnarbeiter angepaßt und auf die durchaus verschie- 
denen Bedingungen bei den Selbständigen kaum anwendbar. 

Der Mangel der Invalidenrente steht auch mit dem tatsäch- 
lichen Bedürfnisse nicht im Widerspruche. Während bei den Ar- 
beitern der Invaliditätsfall durchaus im Vordergrunde steht und 
die Altersrente nur die in einer verhältnismäßig geringen Zahl 
von Fällen erreichte Ergänzung bildet, spielt sie dagegen bei 
den Selbständigen die ausschlaggebende Rolle. Der Gewerbetrei- 
bende und Kleinbauer wünscht sich nach Erreichen eines be- 
stimmten Lebensalters zur Ruhe setzen zu können, ohne auf Hilfe- 
leistungen von Angehörigen oder auf die Armenfürsorge ange- 
wiesen zu sein. Bei einem frühzeitigen Nachlassen seiner Arbeits- 
kräfte findet er in seinem Betriebe immerhin noch einen gewissen 
Rückhalt, so daß seine Existenz nicht in jenem hohen Maße von 
seiner physischen Leistungsfähigkeit abhängt, wie dies beim Ar- 
beiter der Fall ist. 


Die Organisation 
erfuhr gegenüber den Vorschlägen des Programmes eine durch- 
greifende Umgestaltung. Diese war nicht nur durch das Einbe- 
ziehen der Selbständigen, sondern auch durch die Kritik bedingt, 
welche der Organisationsplan des Programms seitens der organi- 
sierten Arbeiterschaft erfahren hatte. 

Im Programm warenals Lokalstellen der gesamten 
Versicherung die Bezirkskrankenkassenin Aussicht genom- 
men, deren Organisation mit der Erweiterung ihres Wirkungs- 
kreises gewisse Aenderungen erfahren solltet). Im Arbeits- 
beirate sind aber diese organisatorischen Aenderungen von den A r- 
beitervertretern abgelehnt worden, trotzdem sie von 
48) Regierungserklärung in der 1. Sitzung des Arbeiterversicherungsausschusses 
des Arbeitsbeirates vom II. Januar 1909, Prot. S. 25. 

17) Siehe oben S. 432, Programm, $$ 40 u. 41 und Begründung S. 115 ff. 


768 Friedrich Gaertner, 


der Regierung als Voraussetzungen für das Heranziehen 
der Krankenkassen als Lokalorgane bezeichnet worden waren. 
Weder die paritätische Vertretung im Vorstande noch die Unter- 
stellung unter die staatliche Invaliden-Kassa wurden angenommen. 
Hinsichtlich des leitenden Beamten lautete der Beschluß des Ar- 
beitsbeirates dahin, daß er von der staatlichen Anstalt, aber »im 
Einverständnisse mit dem Vorstande« zu ernennen sei. In Kon- 
sequenz dieser Beschlüsse haben die Arbeitervertreter sogar auf 
die Erhöhung des Unternehmeranteils an den Krankenkassenbei- 
trägen (von !/; auf 1/2) Verzicht geleistet. 

Durch diesen Beschluß des Arbeitsbeirates wurde das Organi- 
sationssystem des Programms in einem Punkte verändert, auf 
welchen die Regierung angesichts der Beitragsleistung der Unter- 
nehmer und des Staates zur Invalidenversicherung den größten 
Wert gelegt hat +8). 

#) Baernreither sagte in einer Kritik jenes Beschlusses: »Die Regierung 
hat zu diesen Beschlüssen geschwiegen, aber es ist kein Zweifel, dafs dieses 
Schweigen nicht als Zustimmung aufgefaßt werden kann. Die innere Organisation 
der Krankenkassen bleibt der offene Punkt, hinsichtlich welches die endgültige 
Entscheidung noch zu treffen sein wird. Es ist sehr begreiflich, daß die Arbeiter 
eine Position, die sie besitzen, um jeden Preis verteidigen und es ist ebenso natür- 
lich, daß die Regierung in einer sozialen Einrichtung, zu welcher der Staat in so 
großem Umfange beiträgt, Rechte der Kontrolle und der Aufsicht in Anspruch 
nimmt.e l. cit. pg. 52. — Die im Programme vorgeschlagene Parität der Beitrags- 
leistung zur Krankenversicherung und der Vertretung in den Kassenvorständen ist 
auch in dem Entwurfe der Reichsversicherungsordnung vom Jahre 
1909 angenommen worden. In der Begründung (S. 64 ff.) wird auf das Eindringen 
politischer Tendenzen in die Kassenvertretungen hingewiesen. Die Autonomie der 
Kassen reiche weit über den Rahmen dessen hinaus, was sonst für Körperschaften 
der Selbstverwaltung üblich zu sein pflegt. Es biete hier das geltende Recht 
im weiten Umfange die Möglichkeit von Mißbräuchen, nicht aber im gleichen Maße 
die Mittel zur Abhilfe. Die Reform wird aber nicht in einer Mehrung der Auf- 
sichtsbefugnisse gesucht, sondern in einer zweckmäfligeren Anordnung der Kassen- 
organisation selbst: in der paritätischen Vertretung im Vorstande. Das geltende 
Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel verdanke seine Entstehung lediglich 
äußeren Umständen, nämlich den Verhältnissen der Kassen, die schon vor 1833 
bestanden. — Von der Bestellung des Vorsitzenden durch die Kommunalverwal- 
tungen wird angesichts des einmütigen Widerstandes sowohl der Unternehmer, wie 
der Arbeitgeber abgesehen. Nach dem Vorschlage der Reichsversicherungsordnung 
wäre der Vorsitzende durch übereinstimmende Wahl derbei- 


den Kurien des Kassenvorstandes zu nominieren. Falls eine Uebereinstimmung 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 769 


Sie hielt die Ablehnung der paritätischen Vertretung in den 
Kassenvorständen und der Unterordnung unter die höheren Glie- 
der der Organisation für eine so wesentliche Veränderung, daß sie 
den an sich gewiß glücklichen Gedanken, die Krankenkassen als 
Lokalorgane zu verwenden, gänzlich fallen ließ und die Schaf- 
fung besonderer Lokalstellen in Aussicht nahm. 
Diese Entschließung erfolgte noch zu einer Zeit, da nur eine neue 
Kodifikation des Programmes, also noch nicht das Einbeziehen der 
Selbständigen geplant war. 

Wie der Motivenbericht (S. 137) ausführt, wäre ein Beschluß 
auf Beibehaltung der bestehenden Selbständigkeit der Kranken- 
kassen nur für den Bereich ihrer gegenwärtigen Aufgaben von ge- 
ringerer Bedeutung gewesen. Nach dem Gutachten des Arbeits- 
beirates hätten aber die Kassen ihre volle Unabhängigkeit auch 
bei Besorgung des übertragenen Wirkungskreises, 
des Lokaldienstes für die Unfall- und Invalidenversicherung in 
Anspruch genommen. Das wäre nicht weniger gewesen, als »die 
Ausdehnung des überragenden Einflusses der Arbeiterschaft auf 
die gesamte Versicherung. « 

Das neue Organisationssystem sei aber ohne Unterordnungs- 
verhältnis der Lokalorgane nicht denkbar und der Widerstand 
gegen dieses bedeute demnach im Effekt nichts anderes als die 
schroffe Ablehnung eines auf den Krankenkassen zu errichtenden 
Unterbaues überhaupt. Da Vorschläge über die Herstellung eines 
solchen Verhältnisses auf anderem Wege nicht erstattet wurden, 
so führte dies zu einer Lösung, welche von der unmittelbaren Mit- 
wirkung der Krankenkassen am Lokaldienste überhaupt absicht. 

Der Gesetzentwurf schlägt deimgemäß die Schaffung eines b e- 
sonderen gemeinsamen Lokalorganes für alle Zweige 
der Sozialversicherung vor (§§ 20—24). Diese Bezirksstelle 
wird den gesamten Aktivdienst der Sozialversicherung, die Kanzlei- 
und die Inkassoarbeit, zu besorgen haben. Ihr obligatorischer 
Wirkungskreis umfaßt demnach: 

I. das Meldewesen; 

2. die Einreihung der Versicherten in die Lohnklassen; 

3. die Beitragsvorschreibung und die Einziehung; 

4. die Evidenzhaltung der Versicherten ; 

5. die Vorbereitung der Entscheidungen über Ren- 


der Voten nicht erzielt werden kann, tritt die subsidiäre Ernennung durch den 





zuständigen Kommunalverband ein. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 50 


770 Friedrich Gaertner, 


tenansprüche in der Invaliden- und Altersversicherung; 

6. die Mitwirkung bei der freiwilligen Mehrversiche- 
rung. 

Weiters kann die Bezirksstelle Agenden der Krankenkassen, 
eventuell auf deren Wunsch ihr ganzes Kanzleigeschäft übernehmen. 

Die Verwaltung der Bezirksstelle erfolgt durch einen 
autonomen Vorstand, dessen Vorsitzender vom Staate er- 
nannt wird, und der zu je einem Drittel aus Vertretern der 
versicherten Arbeiter, der Unternehmer undder versicher- 
ten Selbständigen besteht. Die beiden ersten Gruppen 
werden (nach einem Proportionalwahlsystem) von den Kurien der 
Krankenkassenvorstände gewählt. Für die Selbständigen wird eine 
Wahlordnung erst zu schaffen sein. Bis zu dem Zeitpunkte des 
Erlassens einer solchen werden die Vertreter auf Grund von Vor- 
schlägen der Landesausschüsse, der autonomen J.andesvertretungen, 
ernannt. 

Der leitende Beamte wird von der staatlichen Verwal- 
tungsbehörde, die übrigen vom Vorstande bestellt. Ueber die 
erforderliche Vorbildung und fachliche Eignung der 
Beamten hat die Aufsichtsbehörde Vorschriften zu treffen. Die 
Bezirksstellen können untereinander und mit den Unfallversiche- 
rungsanstalten wegen Aufstellung eines gemeinsamen Be- 
amtenstatuts Vereinbarungen treffen. Die Geschäftsordnung 
und die Dienstordnung der Beamten sind vom Vorstande zu be- 
schließen und von der Verwaltungsbehörde zu genehmigen. 

Die Kosten der Bezirksstelle werden nach einem von der 
Regierung festzusetzenden Schlüssel von den Krankenkassen, der 
Unfallversicherungsanstalt, sowie von Invaliden- und Altersrenten- 
kassen getragen. Die Kanzleiräume sind von der Gemeinde 
beizustellen, in welcher die Bezirksstelle ihren Sitz hat. Der Vor- 
stand kann im Sprengel der Bezirksstelle Geschäftsstellen er- 
richten. 

Der Vorschlag des Entwurfes sucht somit die eigentliche 
Versicherungstätigkeit der Versicherungsträger von den Geschäften 
des Meldewesens, der Evidenzhaltung, der Anwartschaften und 
der Einziehung der Beiträge zu trennen, indem die Kanzlei- und 
Inkassodienste für alle drei Versicherungszweige bei einer eigens 
hiezu errichteten Stelle konzentriert werden. Da die Vorschrei- 
bung und Einziehung der Beiträge für alle drei Versicherungen 
für jedes Unternehmen unter einem erfolgen würde, könnte eine 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 771 


Vereinfachung erzielt und den Dienstgebern wie den Arbeitern 
eine Reihe von Vorteilen gesichert werden, wie sie die Einheits- 
kassa erwarten ließe. 

Da die Krankenkassen im Rahmen des neuen Organi- 
sationssystems nicht als Lokalorgane zu fungieren haben, so wird 
auf eine Abänderung der bestehenden Ordnung verzich- 
tet: die Zusammensetzung der Kassenvorstände (und die 
Aufteilung der Beiträge) wie ihre bisherige Autonomie bleiben 
unberührt. 

Als Mittelstufe des Systems fungieren drei Organe: die 
Rentenkommission der Invaliden- und Altersversicherung, 
die Landesstelle und die territoriale Unfallversiche- 
rungsanstalt, die gleichzeitig die Kanzleigeschäfte für die 
beiden anderen Organen besorgt ($ 148). Ihr obliegt auch die 
Führung der Beitragskonten, die Anweisung der Renten, Kapital- 
zahlungen und Beitragsrückerstattungen für Rechnung der In- 
validen- und Altersrentenkassa, sowie die Durchführung der Heil- 
verfahren. Von diesen Funktionen wird besonders die Führung 
der Beitragskonten sehr erhebliche Kanzleigeschäfte und damit 
einen umfangreichen Beamtenapparat erfordern. Die Kosten werden 
den Unfallversicherungsanstalten von der Invaliden- und Alters- 
rentenkassa rückerstattet. 

Die Rentenkommissionen, welche in erster Instanz 
über die Rentenansprüche aus der Invaliden- und Altersversiche- 
rung entscheiden, werden aus den Vorständen der Bezirksstellen 
kurienweise gewählt ($$ 158—162). Die Kommission entscheidet 
in dreigliedrigen Spruchkollegien, bestehend aus dem vom Staat 
ernannten Vorsitzenden und je einem Vertreter der Dienstgeber 
und der Versicherten. Als Vertreter der Versicherten hat je nach 
Kategorie des Rentenwerbers entweder ein aus der Kurie der Ar- 
beiter oder cin aus jener der Selbständigen gewähltes Mitglied in 
die Kommission einzutreten. 

Die Landesstelle der Invaliden- und Altersrentenkasse 
($ 149), welche über grundsätzliche Angelegenheiten der Heil- 
behandlung sowie über die Anlage eines Teiles der Kapitalien 
zu entscheiden hat, wird von einem Vorstande verwaltet, der je zu 
einem Viertel aus sewählten Vertretern der Arbeiter, der Dienst- 
geber und der Selbständigen, sowie aus einen Viertel vom Staate 
ernannter Mitglieder besteht. 

Als Oberstufe der gesamten Organisation der Invaliden- 


50* 


772 | Friedrich Gaertner, 


und Altersversicherung fungiert die Invaliden- und Alters- 
rentenkassa in Wien, der als finanzieller Trägerin der 
Versicherung die Rechte einer juristischen Person zustehen ($$ 144 
bis 148). Ihr obliegt die Organisation und Kontrolle der ge- 
samten Verwaltung und Gebarung, sowie die Aufstellung der 
Voranschläge. Weiters steht ihr die Verfügung über die Hälfte 
der Kapitalsanlagen und die endgültige Entscheidung über An- 
sprüche der Versicherten zu. 

Der Präsident der Kasse wird vom Kaiser, sein Stellvertreter 
vom Minister des Innern ernannt. Ihr Gesamtvorstand besteht zu 
je einem Viertel aus Vertretern der Dienstgeber, der Arbeiter und 
der Selbständigen, welche von den Rentenkommissionen aus ihrer 
Mitte gewählt werden. Ein von der Regierung ernanntes Viertel 
der Mitglieder besteht aus Fachmännern auf dem Gebiete der 
Hygiene, der Industrie, der Landwirtschaft und des Versicherungs- 
wesens, sowie Vertretern der Ministerien. Dieser Generalver- 
sammlung der Delegierten stehen die Verfügungen grundsätzlicher 
Art und die Oberaufsicht zu. Zur Besorgung der laufenden Ge- 
schäfte wählt der Gesamtvorstand kurienweise einen ständigen 
Ausschuß, der gleichzeitig als Beirat der Regierung zu fun- 
gieren hat. Die leitenden Beamten werden teils von der Regie- 
rung ernannt, teils sind die vom Ausschuß vollzogenen Ernenn- 
ungen von ihr zu genehmigen. Die Disziplinargewalt übt der 
Ausschuß. 


Diese Organisation ist gemäß den Vorschlägen der Gutachten 
über das Programm auf dem Grundsatze weitgehender Auto- 
nomie und möglichster Dezentralisation aufgebaut. Fast 
alle Aufgaben der Verwaltung sind der Unter- und Mittelstufe 
übertragen und die Zentralstelle in Wien ist fast ausschließlich 
auf die Obcrleitung und Kontrolle beschränkt. Um diese ausüben 
zu können, werden die Landesstellen, die territorialen Unfallver- 
sicherungsanstalten und die Rentenkommissionen, sowie die Be- 
zirksstellen in ein gewisses Unterordnungsverhältnis zur In- 
validen- und Altersrentenkassa gebracht. 

Die Abänderung des Organisationsplanes erstreckt sich auch 
auf die 

Judikatur. 

Für die Streitigkeiten über Versicherungsansprüche wird ein 
besonderer Instanzenzug geschaffen, während im übrigen die 
Verwaltungsbchörden zuständig sind. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich, 773 


Strittige Versicherungsansprüche aus der Krankenversicherung 
sind zunächst vor de Beschwerdekommissionen der 
Bezirksstellen zu bringen. Diesen präsidieren die Vor- 
sitzenden der Bezirksstellen, als Beisitzer fungieren Mitglieder, die 
von den Kurien der Dienstgeber und der Arbeiter in den Gene- 
ralversammlungen der Krankenkassen zu wählen sind. Gegen die 
Entscheidung der Beschwerdekommission kann die Klage beim 
Versicherungsgericht erhoben werden, das über diese 
endgültig entscheidet. 

In jedem Kronlande ist mindestens ein solches Gericht 
(SS 264—282) zu errichten. Es entscheidet über die Ansprüche 
aus der Invaliden- und Alters- sowie aus der Unfallversicherung 
in erster Instanz. Die Vorsitzenden und Stellvertreter der Ver- 
sicherungsgerichte sind vom Justizminister ernannte richterliche 
Beamte. Als Beisitzer in den dreigliedrigen Spruchsenaten fun- 
gieren gewählte Vertreter der drei Interessentengruppen. Gegen 
die Entscheidungen der Versicherungsgerichte steht der Rechts- 
zug an das Versicherungsobergericht in Wien offen. 

Alleanderen Streitigkeiten werden von den V er- 
waltungsbehörden entschieden. (Erste Instanz: Bezirks- 
hauptmannschaft, zweite: Statthalterei oder Landesregierung, dritte: 
Ministerium des Innern.) Nach Erschöpfung dieses Instanzenzuges 
kann beim Versicherungsobergericht Beschwerde eingelegt werden. 

Das Versicherungsobergericht ($$ 283—295) ist 
die oberste Spruchinstanz und sowohl bei Rekursen 
und Berufungen gegen Beschlüsse und Erkenntnisse der Versiche- 
rungsgerichte, wie bei Beschwerden gegen Entscheidungen der 
Verwaltungsbehörden allein zuständig. Die Kompetenz des Ver- 
waltungsgerichtshofes ist somit ausgeschaltet. Es ist also cine 
einzige oberste Spruchstelle geschaffen und damit etwaige Diver- 
scnzen in der Judikatur vermieden. 

Ueber Antrag, den das Ministerium des Innern zur Wahrung 
des Gesetzes stellt, hat das Obergericht auch über rechtskräftige 
Entscheidungen der Bezirksstellen, Krankenkassen, Unfallversiche- 
rungsanstalten und der Invaliden- und Altersrentenkassa zu er- 
kennen, und kann solche Entscheidungen aufheben (§ 291). 
Außerdem obliegt dem Versicherungsobergericht die Erstattung 
von Gutachten und Anträgen, falls die Regierung solche einfordert. 

Für das Versicherungsobergericht ist der Anwaltszwang aus- 
gesprochen (§ 287). — Das Versicherungsobergericht besteht aus 


774 Friedrich Gaertner, 


einem Präsidenten und dessen Stellvertreter, sowie aus Räten; 
die Hälfte der Mitglieder muß die Befähigung zum Richteramte 
besitzen. 

Das Gesamtbild der Organisation ist aus der folgenden sche- 
matischen Uebersicht zu entnehmen: 


Die Versicherungskassen und Anstalten. 
(Besondere Riskengemeinschaften.) 

In dr Krankenversicherung: Bezirks-, Betriebs-, 
Genossenschafts- und Vereinskrankenkassen. 

In der Unfallversicherung: Territoriale Unfallver- 
sicherungsanstalten ; für die Bergarbeiter und die Eisenbahnbe- 
diensteten besondere berufsgenossenschaftliche Anstalten. 

In der Alters- und Invalidenversicherung: 
Die Invaliden- und Altersrentenkassa und besondere Versorgungs- 
einrichtungen ; gemeinsame Organisation der drei Versicherungs- 
zweige für das Meldewesen, die Evidenzhaltung und den Inkasso- 
dienst: 

I. Unterstufe (Lokalstelle): dieBezirksstellen für 
die Sozialversicherung. 

2. Mittelstufe: die territorialen Unfallversicherungs- 
anstalten und die Landesstellen der Invaliden- und Altersrenten- 
kasse. 

3. Oberstufe: Dielnvaliden-und AÄltersrenten- 
kasse in Wien. 

Die Zuerkennung der Versicherungsleistungen 
erfolgt bei der Krankenversicherung bei den Kranken- 
kassen, bei der Unfallversicherung bei den territorialen und 
den berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherungsanstalten ; bei 
der Invaliden- und Altersversicherung bei den 
Rentenkommissionen, eventuell bei der Invaliden- und Alters- 
rentenkassa. 


Judikatur. 

a) Ueber streitige Versicherungsansprüche: 

I. Die Schlichtung von Streitigkeiten über Versicherungsan- 
sprüche aus der Krankenversicherung obliegt den Beschwerde- 
kommissionen bei den Bezirksstellen. Von diesen geht der 
Rechtszug an das 

2. Versicherungsgericht, welches über Ansprüche 
aus der Krankenversicherung in letzter, aus der Unfall- sowie 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 775 


aus der Invaliden- und Altersversicherung in erster Instanz ent- 
scheidet. Der weitere Rechtszug geht an das 

3. Versicherungsobergerichtin Wien, welches 
endgültig entscheidet. 

b)inallenanderen Streitigkeiten 
ist die Verwaltungsbehörde zuständig; nach Erschöpfung 
des Rechtszuges steht gegen die Entscheidung des Ministeriums 
des Innern die Beschwerde an das Versicherungsobergericht offen. 


Die Beitragseinziehung und Evidenzhaltung 


ist vom österreichischen Entwurfe anders geregelt, als sie in 
Deutschland durchgeführt ist. Die zahlreichen Klagen, die dort 
gegen das »Markenkleben«e erhoben wurden, und die zum Teile 
erheblichen Beitragshinterziehungen, die bei diesem System mög- 
lich wurden, lassen es für die österreichischen Verhältnisse umso 
weniger empfehlenswert erscheinen, als man hier die Einziehung 
für alle drei Versicherungszweige unter einem durchführen will. 
Diese Aufgabe soll der Bezirksstelle übertragen werden, die auch 
die Evidenzhaltung der Beiträge und zwar durch handschrift- 
liche Aufzeichnung der Leistungen auf Beitragskarten 
durchzuführen hätte. Da die Sprengel der Bezirksstellen klein 
sind, würde das Fluktuieren der Arbeiter eine erhebliche mani- 
pulative Mehrleistung bedingen. Daher sollen überdies bei den 
territorialen Unfallversicherungsanstalten besondere Beitragskon- 
ten geführt werden, in welche die Eintragung auf Grund 
der Beitragskarten der Bezirksstellen zu erfolgen hätte??). Da in 
Oesterreich nur sieben territoriale Anstalten mit großen Sprengeln 
bestehen, dürfte die Zahl der aus dem Bezirke einer Anstalt in 
den einer anderen auswandernden Arbeiter verhältnismäßig nicht 
beträchtlich sein. 

Die von der Bezirksstelle geführten Beitragskarten verbleiben 
in deren Verwahrung und zwar auch dann, wenn der Versicherte 
ihren Bezirk verläßt. Die Beitragskarten oder Auszüge aus diesen 
sind in bestimmten Zeitabschnitten, mindestens aber einmal inner- 
halb dreier Jahre an die Unfallversicherungsanstalt abzuführen, 








19) Diesem System liegen die Ergebnisse einer Enqudte zugrunde, die am 2. 
und 3. März 1906 im Ministerium des Innern abgeführt wurde und bei welcher 
praktisch tätige Vertreter der Versicherungsanstalten und Kassen gehört wurden, 
(Protokoll, als Anlage zu dem des Arbeiterversicherungsausschusses des Arbeits- 


beirates, Wien 1907.) 


776 Friedrich Gaertner, 


welcher sodann die Uebertragung der Daten in das Beitragskonto 
obliegt. Die Evidenzhaltung der Selbständigen kann auch in einer 
anderen Weise erfolgen, was durch die Seßhaftigkeit dieser Ver- 
sicherten begründet ist. 

Den Versicherten ist über die bei der Bezirksstelle zu ihren 
Gunsten gebuchten Beiträge über Verlangen Auskunft zu erteilen. 
Beim Wechsel des Arbeitsverhältnisses oder beim Ausscheiden 
aus dem Sprengel der Bezirksstelle haben die Versicherten An- 
spruch auf Erteilung einer Bescheinigung. Ebenso haben die 
Unfallversicherungsanstalten auf Verlangen Auszüge aus den Bei- 
tragskonten zu liefern. 

Bei diesem System würde die Bezirksstelle auch einen großen 
Teil jener Aufgaben zu versehen haben, die in Deutschland der 
unteren Verwaltungsbehörde (Ortspolizeibehörde) zufallen. Durch 
die Notwendigkeit handschriftlicher Aufzeichnungen, und zwar so- 
wohl in der Bezirksstelle, wie auch in der Unfallversicherungs- 
anstalt wird das Verfahren gegenüber der Evidenzhaltung in 
Deutschland, wo nur die Beitragskarten mit den Marken gesammelt 
und aufbewahrt werden, verteuert°®). Andererseits dürfte aber 
das Einbringen der Beiträge vollkommener sein und die Ein- 
ziehung der Prämien für alle drei Versicherungszweige unter einem 
wird andrerseits eine Verbilligung herbeiführen. Im übrigen läft 
das Gesetz die Möglichkeit offen, das Markensystem für gewisse 
Kategorien von Versicherten einzuführen. 

Die Einhebung der Beiträge von Selbständigen, die in der 
Regel keine Arbeiter beschäftigen, kann den Gemeinden, den 
Zwangsinnungen und anderen öffentlichen Körperschaften über- 
tragen werden oder endlich durch besondere Anlagebücher des 
Postsparkassenamtcs besorgt werden. 

Die mustergültigen Einrichtungen der österreichischen Post- 
sparkassa mit ihrem Check- und Clearingverkehr dürfte die Bei- 
tragseinziehung außerordentlich erleichtern. Die Zahlung der 
Unternehmer an die Bezirksstelle und das Weiterleiten der Gelder 
von dieser an die einzelnen Versicherungsträger wird im Clearing- 
verkehr durch Ueberweisung von den einzelnen Postsparkassen- 
konten durchzuführen sein. 

Für das zwangsweise Einbringen rückständi- 


56) Der Motivenbericht stellt dies nicht in Abrede, weist aber auf die Vorteile 
hin, die das Einzugsverfahren durch die Bezirksstelle bei den hirrländischen Ver- 


hältnissen gegenüber dem Markensystem biete (S. 290). 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 777 


ger Versicherungsbeiträge wird (§$ 303—309) das fol- 
gende Verfahren vorgeschrieben: Die Bezirksstelle (oder das Ver- 
sicherungsinstitut, welches sich die Eintreibung vorbehalten hat), 
begehrt von der Verwaltungsbehörde die Erlassung eines Zah- 
lungsauftrages. Der Verpflichtete hat nun binnen 14 Tagen die 
Zahlung zu leisten oder Einwendungen zu erheben, über welche 
die Verwaltungsbehörde entscheidet. Der Einwendung ist jedoch 
eine aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt, um keinen Anreiz 
zu unbegründeter Einrede zu bieten. 

Wird die Zahlung nach Ablauf der ıatägigen Frist nicht 
geleistet, so tritt eine gerichtliche oder Verwaltungsexekution ein. 
Diese ist jedoch nicht imperativ vorgeschrieben. Die 
Verwaltung hat also die Möglichkeit, in jenen Fällen, wo die Exe- 
kutionsführung als besondere Härte erschiene und die wirtschaft- 
liche Existenz des Versicherten gefährden müßte, mit der Eintrei- 
bung inne zu halten. 

Diese Bestimmung ist von großer Bedeutung. Sie wird in 
der Hand einer einsichtsvollen Verwaltung die Möglichkeit bieten, in 
jenen Fällen das Obligatorium ausnahmsweise auszuschalten, in wel- 
chen dieses die Versicherung nicht als eine Wohltat, sondern als eine 
wirtschaftliche Schädigung erscheinen ließe. Allerdings darf diese 
Einschränkung des Zwanges durch die Verwaltung nicht in großem 
Maße platzgreifen, da sonst in den versicherungstechnischen Grund- 
lagen eine bedenkliche Verschiebung eintreten müßte. 

Die Tragweite dieser Beschränkung des Eintreibungszwanges 
ist umso größer, als die Normen über das Aufrechterhalten und 
Wiederaufleben der Anwartschaften (Seite 782) weitgehende Rück- 
sichtnahme auf eine etwaige Insuffizienz erkennen lassen. 

Die Versicherungsbeiträge werden als öffentliche Abgaben 
erklärt und für sie cin Vorzug vor allen privaten Pfandrechten ge- 
sichert. 


* 
* * 


Sonderbestimmungen für die Selbständigen. 


Der Kreis der versicherungspflichtigen Selb- 
ständigen wird nach Kriterien abgegrenzt, wie sie bereits 
Kulemann und Adler in Vorschlag gebracht haben °!). Ver- 
sicherungspflichtig werden jene selbständig Erwerbstätigen erklärt, 
deren (nach dem Personalsteuergesetze steuerpflichtiges) KEinkom- 


51) Vgl. oben S. 437. 


778 Friedrich Gaertner, 


men im Jahre 2400 K nicht übersteigt und die regelmäßig 
nicht mehr als zwei familienfremde Lohnarbeiter beschäftigen. 
Als solche sind Lehrlinge, Volontäre, Praktikanten usw. nicht 
einzurechnen. Bei Abgrenzung der versicherungspflichtigen Selb- 
ständigen auf Grund dieser Kriterien würden nach den Berech- 
nungen der Regierungsvorlage 85—90% aller Selbständigen der 
Versicherung unterliegen. 

Eine Differenzierung der für die Versicherungspflicht 
maßgebenden Momente nach Ländern wäre imHinblicke auf 
die kulturellen Verschiedenheiten in den einzelnen Teilen des 
Staatsgebietes zwar sachlich berechtigt, müßte aber bei der Ab- 
wanderung von einem Kronlande in ein anderes zu Ungleich- 
mäßigkeiten führen, die auch für die Verwaltung der Versiche- 
rung bedenklich wären. 

Besondere Schwierigkeiten bietet die Festsetzung der 
Beiträge der Selbständigen. Die weitgehende Ver- 
schiedenheit des standard of life der Bevölkerung wie auch des 
Geldwertes in den einzelnen Teilen von Oesterreich, die Ungleich- 
mäßigkeit sowohl des Bedürfnisses wie der Leistungsfähigkeiten 
forderten eine weitgehende Differenzierung. Diese soll mit Hilfe 
der Landesgesetzgebungen (Landtagsbeschluß und Sanktion der 
Krone) erfolgen, da die Landtage die Kenntnis der lokalen Ver- 
hältnisse und Bedürfnisse besitzen. Jedoch konnte ihnen die 
Beitragsfestsetzung überhaupt nicht gänzlich überlassen bleiben, 
da sonst das tatsächliche Inkrafttreten des Gesetzes in ungleich- 
mäßiger Weise erfolgt und eventuell in einzelnen Kronländern 
ganz unterblieben wäre. Die Reichsgesetzgebung muß ein allge- 
mein gültiges Minimum fixieren, wobei aber dieser Minimal- 
Zwangsbeitrag in seinem absoluten Ausmaße sehr niedrig bemes- 
sen wurde, und zwar nicht nur weil die Selbständigen im Gegen- 
satze zu den Arbeitern die Last allein zu tragen haben, sondern 
auch mit Rücksicht auf die teilweise niedere wirtschaftliche Ent- 
wicklung, mit welcher man z. B. in Dalmatien und Galizien zu 
rechnen hat. | 

Das reichsgesetzlich bestimmte Beitragsminimum wurde im 
Gegensatze zu dem l.ohnklassensysteme der Arbeiter nur im 
geringsten Umfange abgestuft. Es wurde eine allgemeine 
Klasse mit einem Monatsbeitrag von einer Krone ge- 
schaffen; nur bei ganz niedrigen Einkommen (unter 480 K im 
Jahre) wird dieses Minimum auf 5o Heller im Monat ermäßigt 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 779 


($ 131)°%). Den Landesgesetzgebungen bleibt es aber vorbehalten, 
diese Minimal-Zwangsbeiträge allgemein oder mit Beschränkung 
auf bestimmte Kategorien der Selbständigen oder auf Teile des 
Landes, z. B. die großen Städte, obligatorisch zu erhöhen. 


An Stelle einer Differenzierung nach Art der Lohnklassen 
wird in Anpassung an die Verhältnisse der Selbständigen als 
Ergänzung ein System freiwilliger subventionierter 
Mehrleistungen geschaffen (§§ 121—124), die ohne Be- 
schränkung des Zeitpunktes der Einzahlung gelcistet werden 
können. 

Hiedurch soll einWeg zur freiwilligen Betätigung 
der Selbständigen eröffnet und weiteres dem Umstande 
Rechnung getragen, daß diese im Gegensatze zu den Arbeitern 
ihre Einkünfte nicht in gleichmäßigen Zeitabschnitten bezichen, 
sondern mit Schwankungen der Zuflüsse zu rechnen haben. Im 
Wege dieser Versicherung von Mehrleistungen wird es ermöglicht, 
daß nach der Ernte, nach der Saison, zum Jahreswechsel etc. 
größere einmalige Beiträge geleistet werden können. 

Angesichts der Erfahrungen, die man in Belgien gemacht 
hat, ließe eine solche freiwillige Versicherung kaum irgendwelche 
erheblichen Resultate erhoffen, wenn nicht durch Subventionen 
aus Öffentlichen Mitteln eine Aneiferung geboten würde. Dies 
soll nach dem belgischen Muster in Gestalt prozentuceller 
Zusatzprämien geschehen, wobei die Widmung der not- 
wendigen finanziellen Mittel den JI.andescesetzgebungen 
vorbehalten bleibt. 

Ebenso wird nach dem Vorbilde Belgiens das dort erprobte 
finanzielle System der einmaligen Einlagen eingeführt. Durch 
Jede Einzahlung wird eine bestimmte Anwartschaft erworben, deren 
Summe den Gesamtanspruch ergibt. Diese Versicherung von 
Mchrleistungen kann sich auf Invaliden- oder Altersrenten und 
endlich auf Kapitalsabfertigungen für Hinterbliebene erstrecken. 





5?) Der Monatsbeitrag von 1 Krone entspricht etwa der II., jener von 50 h der 
I. Lohnklasse. — Ein Vertreter des Kleingewerbes, Abg. Johann Papst, hat im 
Arbeitsbeirate (24. Sitzung am 8. Febr. 1909) die Forderung aufgestellt, es seien für 
die Unternehmer fünf Einkommenklassen festzusetzen und zwar zu 450, 
1200, 1800, 2000 und 2400 K. Bei der letzteren entfiecle der Staat»zuschuß. Ge- 
mäß diesen Klassen seien auch die Beträge abzustufen, wobei ein Schema von 


so Heller, ı K., 2, 3 und 4 K. in Vorschlag gebracht wurde, 


780 Friedrich Gaertner, 


Die Altersrenten in dieser Abteilung können bereits nach dem 55. 
Lebensjahre angetreten werden, wodurch ein teilweiser Ersatz für 
die Invalidenrente geboten werden soll. Um eine der Anstalt 
ungünstige Auslese durch forzierte Einzahlung älterer oder kranker 
Personen zu verhindern, wird bestimmt, daß durch die Einzah- 
lungen in den drei letzten Jahren vor dem Anfall der Invaliden- 
rente oder der Kapitalsabfertigung ein Anspruch nicht mehr er- 
worben wird. Diese Beiträge werden mit 2% Zinsen rückerstattet. 
Da die versicherungstechnische Einrichtung dieser freiwilligen Ver- 
sicherung von der obligatorischen wesentlich verschieden ist, wird 
die Errichtung einer besonderen Abteilung bei der In- 
validen- und Altersrentenkasse vorgeschlagen 53). 


Die Wartezeit ist bei den Selbständigen gemäß der 
Eigenart ihrer Ansprüche besonders geregelt: sie beträgt 200 Bei- 
tragswochen (§ 104). Diese verhältnismäßige Kürze der Karenz 
und ihre Gleichstellung mit jener für die Invalidenrente der Ar- 
beiter 5t), die ebenfalls mit 200 Beitragswochen bemessen ist, be- 
deutet ein weiteres Aequivalent für die Beschränkung auf die Al- 
tersrente. 

Durch diese Bestimmungen sucht der Entwurf ein möglich- 
stes Anschmiegen an die eigenartigen Verhältnisse der Selbst- 
ständigen, an die weitgehenden Verschiedenheiten in den einzelnen 
Berufsschichten und Gegenden herbeizuführen. Die leitenden 
Gedanken lassen sich etwa wie folgt formulieren: 

Durch das bloße Gewähren einer Altersrente soll eine zu 
große Belastung vermieden und doch dasjenige geboten werden, 
was den besonderen Bedürfnissen dieser Kreise hinreichend ent- 
spricht. In der kurzen Wartezeit für die Altersrente und der 
früheren Antretbarkeit jener Genüsse, die aus den freiwilligen 
Mchrleistungen stammen, wird eine Kompensation für den 
Mangel der Invalidenrente zu schaffen gesucht. 





53) Der Entwurf der Reichsversicherungsordnung schlägt in ähnlicher Weise 
eine freiwillige Zusatzversicherung vor, die gleichfalls vor allem für die Selbstän- 
digen bestimmt ist (§§ 1550—1565, Motivenbericht S. 97.) Es werden Zusatz- 
renten zur Alters- und Invaliditätsversicherung (auch zu der freiwilligen der Selb- 
ständigen) gewährt. Versicherungstechnisch ist das System im Gegensatze zu dem 
österreichischen von der Zwangsversicherung nicht getrennt, sondern bildet einen 
Annex zu dieser. Der Gefahr einer Auslese wird dadurch vorgebeugt, daß in der 
Rentenbemessung ein Ausgleich des Invaliditätsrisikos gefunden wird. 
54) Vgl. unten S. 782. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 781 


Der Zwangsbeitrag wird allgemein durch Reichsgesetz statu- 
iert. Durch die milden Bestimmungen über das Erlöschen der 
Anwartschaften und die Möglichkeit, daß die Verwaltung mit 
der Zwangsvollstreckung in rücksichtswürdigen Fällen aussetzen 
kann, ist der tatsächlichen Durchführung des Obligatoriums ein 
gewisser Spielraum gelassen. 

Das reichsgesetzlich bestimmte Minimum des Beitrages ist in 
seinem absoluten Ausmaße außerordentlich niedrig; es führt nur 
zu einer Rente, die eben vor der äußersten Notlage zu schützen 
vermag. Jedoch sichert die Festsetzung dieses Beitrages das 
allgemeine Inkrafttreten des Gesetzes, und den Arbeitern, die 
zur Selbständigkeit aufgestiegen sind, die Erhaltung ihrer An- 
sprüche. Das Minimum kann durch Landesgesetz sowohl für be- 
stimmte Kategorien der Versicherten, wie für den Bereich des 
Kronlandes oder für einzelne Gegenden obligatorisch erhöht 
werden. 

Endlich wird durch das System subventionierter freiwilliger 
Mehrleistungen den besonderen Verhältnissen selbständig Wirt- 
schaftender Rechnung getragen und ein Weg zur freiwilligen Bc- 
tätigung eröffnet. 


Die Invalidenversicherung. 


Soweit nicht die schon geschilderten grundlegenden Aende- 
rungen platzgreifen, sind die Vorschläge des KEntwurfes mit 
jenem des Programmes identisch. 

Der Kreis der Versicherten) ist sehr weit gezogen: Ver- 
sicherungspflichtig sind alle industriellen, gewerblichen und landwirt- 
schaftlichen Arbeiter, die Heimarbeiter, weiters die im Betricbe oder 
in der Wirtschaft mithelfenden Familienmitglieder 5%) und zwar auch 





55) Die Versicherung der Seeleute wird im $ ı des Entwurfes der 
Regelung durch ein Spezialgesetz vorbehalten. In Erfüllung dieser Zusage 
wurde von der Regierung bereits der Entwurf eines solchen ausgearbeitet, der sich 
gegenwärtig im Stadium der Begutachtung befindet. Am 11. bis 13, Okt. 1909 
fand in Triest cine Enquete statt, bei welcher die Interessenten (Arbeiter, Unter- 
nehmer, Selbständige) und andere Experten gehört wurden. — Nach dem bisher 
vorliegenden Referentenentwurfe würden die Sceleute in alle drei Versiche- 
Tungszweire der Sozialversicherung einbezogen. Als Selbständige kämen die 
Fischer in Betracht — durchaus kleine Betriebsunternehrner, die in ihrer Lebens- 
haltung und beruflichen Tätigkeit Arbeitern gleichstchen. 

56) Die Aufnahme der mithelfenden Familienmitglieder in die Versicherungs- 


pflicht begründet die Regierungsvorlage (S. 198) mit dem Hinweise, daß diese 


782 Friedrich Gaertner, 


dann, wenn ein Arbeits-, Dienstes- oder Lehrverhältnis nicht aus- 
drücklich eingegangen wurde, endlich Personen, die ihre Arbeits- 
kraft an verschiedene Auftraggeber vermieten, wie Hauslehrer, 
dann Hauswäscherinnen, Bedienerinnen etc. Die selbständigen 
Inhaber eines gewerblichen oder sonstigen Erwerbsunternehmens 
oder eines landwirtschaftlichen Betriebs sind dann versicherungs- 
pflichtig, wenn sie nicht mehr als 2400 K. steuerpflichtiges Ein- 
kommen aufweisen und nicht mehr als zwei familienfremde er- 
wachsene Lohnarbeiter beschäftigen. Hausgewerbetreibende sind 
den Selbständigen gleich zu halten. Die Altersgrenze ist nach 
unten mit 16, nach oben mit 6o Jahren bestimmt. 

Infolge dieser weiten Umgrenzung werden mit Ausnahme der 
öffentlichen Beamten, dann der pensionsversicherungspflichtigen 
Privatangestellten und jener Personen, die ein Einkommen über 
2400 K. versteuern, alle Erwerbstätigen in die Versicherung ein- 
bezogen sein ®*). 

Die Wartezeit ist für die Invalidenrente der Arbeiter mit 
200 Beitragswochen, für ihre Altersrente mit 30 Jahren ohne 
Rücksicht auf etwaige Unterbrechungen der Versicherung, für 
die Altersrente der Selbständigen mit 200 Beitragswochen, wo- 
von 100 auf die Zeit der Selbständigkeit innerhalb der letzten 
5 Jahre vor Antritt der Rente entfallen müssen, und mit 40 Bei- 
tragswochen für die Versicherung von Kapitalsbeiträgen zu Gun- 
sten der Hinterbliebenen festgesetzt. 

Die Bestimmungen über das Ausscheiden aus der 
Versicherungspflicht ($ ı25 bis 129) lassen eine weit- 
gehende Rücksichtnahme auf die Möglichkeiten der Stellenlosigkeit 
und andere Ursachen der zeitweisen Unterbrechung der Versiche- 
rung erkennen. 








Personen meist in späteren Zeitpunkten zu einer selbständigen Beschäftigung oder 
zur Lohnarbeit übertreten, und es widersinnig wäre, die Versicherung erst dann 
eintreten zu lassen. Diese Personen sind, sofern sie kein Dienstes- oder Lehrver- 
hältnis eingegangen haben, nur invaliden-, aber nicht krankenversichert und haben 
infolgedessen kein Stimmrecht, da die Wahl in die Bezirksstelle aus den Kurien 
der Krankenkassen erfolgt. — Ueber die voraussichtliche Zahl dieser Versicherten 
siehe S. 811. 

56a) Hiedurch wird die Möglichkeit, daß dem finanziellen Träger durch Aus- 
scheiden von Versicherten aus der Versicherungspflicht und Verfall ihrer Rechte 
Vorteile erwachsen, entsprechend vermindert. Dieser Umstand ist bei der Prämien- 


bemessung zu berücksichtigen. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 783 


Falls die Wartezeit noch nicht vollendet ist, so erlöschen 
die Rechte (auf Erlangung einer Anwartschaft) erst dann, wenn 
innerhalb dreier aufeinander folgender Kalenderjahre Beiträge 
nicht geleistet wurden. Ist die Wartezeit zurückgelegt, so wird 
die erworbene Anwartschaft schon aufrechterhalten, wenn inner- 
halb eines Kalenderjahres wenigstens ein Wochenbeitrag, inner- 
halb zweier auf einander folgender Kalenderjahre 20 oder innerhalb 
einer dreijährigen Frist wenigstens 40 Wochenbeiträge geleistet 
wurden. Hiebei werden, abgesehen von den schon gekennzeich- 
neten Fällen, in welchen volle Beitragswochen gerechnet werden, 
als Beitragszeiten auch jene angenommen, während welcher der 
Versicherte in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse 
stand, ohne daß die Beiträge tatsächlich geleistet wurden, also 
ein Versäumnis des Dienstgebers vorliegt. 

Nach Zurücklegung der Wartezeit erworbene Anwartschaften 
leben auch nach ihrem Erlöschen wieder auf, wenn der Versich- 
erte vor Ablauf von fünf Jahren wieder in die Versicherungs- 
pflicht eintritt und hierauf eine neuerliche Wartezeit von 50 Wo- 
chen zurücklegt. Weiters steht Versicherten, die aus der Ver- 
sicherungspflicht ausscheiden, das Recht freiwilliger Fortsetzung 
des Versicherungsverhältnisses zu, falls sie mindestens hundert 
Wochenbeiträge geleistet haben. Solche freiwillige Versicherte 
werden hinsichtlich Beitragshöhe u.s.w. wie die Selbständiger be- 
handelt. 

Die Invalidenrente ist nicht nur bei dauernder Ar- 
beitsunfähigkeit, sondern auch bei vorübergehender dann zu ge- 
währen, wenn der Krankengeldbezug nach Ablauf der einjährigen 
Maximalfrist eingestellt wurde oder bei Invalidenversicherten, die 
keiner Krankenkasse angehören, wenn die Arbeitsunfähigkeit 
länger als ein halbes Jahr angchalten hat. Der Anspruch auf die 
Invalidenrente besteht auch dann, wenn die Invalidität oder vor- 
übergehende Arbeitsunfähickeit die Folge eines Betriebsunfalles 
ist. Falls der Betroffene unfallversichert ist, ruht die Unfallrente 
soweit, als beide Ansprüche zusammen die Vollrente (bei völlig 
Hilflosen die 1?/2) übersteigen. Besitzt der Verunglückte aber 
keinen Anspruch an die Unfallsversicherungsanstalt, so wird das 
Zurücklesen einer Wartezeit nicht gefordert; dies gilt auch für die 
Kapitalabfertigungen der Hinterbliebenen. Diese Bestimmung be- 
inhaltet eine subsidiäre Unfallversicherung, wobei allerdings die 
Höhe der Invalidenrente sehr gering ist, falls noch nicht einmal 


784 Friedrich Gaertner, 


die Wartezeit zurückgelegt wurde 57). 

Als tatsächliche Beitragswochen werden (mit gewissen Be- 
schränkungen) auch jene Kalenderwochen angerechnet (§ 110), 
während welcher der Versicherte durch Krankheit arbeitsunfähig 
war, oder nachweisbar die auf ihn entfallende Quote seines Bei- 
trages an den Dienstgeber abführte, oder während welcher er der 
Militärdienstpflicht entspricht. Im letztgenannten Falle werden 
die Prämien vom Staate getragen ($ 142). 

Das Ausmaß der Invalidenrente hängt von der 
Dauer und Höhe der Beitragsleistung ab. Die Abstufung nach der 
Beitragsdauer erfolgt durch die Zusammensetzung des Gesamtan- 
spruches aus einem Grundbetrage und einem mit der Beitrags- 
zeit wachsenden Steigerungsbetrag. 

Der Grundbetrag und Steigerungsbetrag werden (in einer 
gegenüber dem Programme abgeänderten Weise) wie folgt be- 
rechnet: 

Der Grundbetrag beträgt das fünffache des durchschnittlichen 
jährlichen Versicherungsbeitrages vermehrt um den Staatszu- 
schuß. Der Durchschnittsbeitrag wird derart berechnet, daß die 
Summe der Beiträge, die während der ganzen Versicherungs- 
dauer geleistet wurden, durch die Anzahl der Jahre dividiert 
wird, die seit Beginn der Versicherung verflossen sind, ohne 
Rücksicht auf etwaige Unterbrechungen oder auf Angehörigkeit 
des Versicherten zu selbständigen oder unselbständigen Berufen. 
Zum Grundbetrage einer jeden Rente wird vom Staate ein Zu- 
schuß von go K. geleistet. Dieser Staatszuschuß wird jedoch 
eingestellt, sobald der Rentenbezieher nicht nachweist, daß sein 
(personalsteuerpflichtiges) Einkommen 2400 K. nicht übersteigt. 
— Der Steigerungsbetrag beträgt zwei Zehntel der Summe 
sämtlicher Beiträge. 

Das Programm hatte vorgeschlagen, nach dem Vorbilde des 
deutschen Gesetzes den Grundbetrag der Rente nach einem Durch- 
schnitte der 500 höchsten Lohnklassen zu bemessen, in welchen 
Beiträge geleistet wurden. Falls 500 Beitragswochen noch nicht 
zurückgelegt sind, sollten die fehlenden als in der I. (niedersten) 
I.ohnklasse gelcistet angenommen werden. Gegen diese Form 








57) Das Gutachten der Prager Handels- und Gewerbekammer erblickt (Seite 11) 
in dieser Bestimmung eine bedenkliche Belastung der Invalidenkasse, da diese 
Versicherung niederer Ordnung gegen Unfälle besonders seitens der nicht versicherten 


land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter in Anspruch genommen werden wird. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 785 


der Berechnung wurden aber mehrfache Einwendungen erhoben, 
insbesondere, daß sie zu kompliziert sei, und anfänglich die An- 
sprüche der Versicherten der höheren Lohnklassen zu stark herab- 
drücke. Das nunmehr vorgeschlagene System hat, wie der Mo- 
tirenbericht ausführt, vor allem den Vorteil größerer Einfach- 
heit 5#). 

Infolge Zugrundelegen der ganzen Versicherungsdauer ohne 
Rücksicht auf Unterbrechungen wird jeder geleistete Betrag eine 
Erhöhung des Durchschnittes, jeder Betragausfall eine Ernicd- 
rigung herbeiführen. In ähnlicher Weise wird der Steigerungs- 
betrag beeinflußt. Hiedurch ist der Träger der Versicherung vor 
einer Schädigung durch Beitragsausfälle gesichert. — 

Das Ausmaß der Beiträge und der Renten ist aus 
der folxenden Tabelle zu entnehmen: 


Wochen- Rentenanspruch 
Arbeits- beitrag (bei Zahlung von so Wochen- 
Lohn- verd cnai je (zur Hälfte beitragen jährlich) nach 
= 20 30 40 
klasse wöchentlich Dienstgeber zu 
tragen) Jahren 
K. H. K. 
a) Arbeiter: 
I. bis 4.80 12 144 156 168 
II a) über 4.80 » 7.20| 
b) > 7.20 » 9.60 | 4 198 en 246 
III. a) > 9.60 » 12.00 | R 
b) > 12.00 » 14.40] 36 =. 238 324 
IV.a) > 14.40 >» 19.20} ; 
b) > 19.20 >» 24.00 2 300 354 aos 
V.a) > 24.00 > 30.00] ; 
b) » 30.00 » 36.00 f oo Sop en 422 
VI. > 36.00 » 72 414 486 558 
b) Selbständige: 
(Jährlich 12 Monatsbeiträge A ı K) 198 222 246 


Zum Vergleiche dieser Vorschläge mit jenen des Entwurfes 
der deutschen Reichsversicherungsordnung diene die 
folgende Aufstellung: 


53) Die Vereinfachung wird im Gutachten des Spezialausschusses der vereinig- 
ten Handelskammern und des Zentralverbandes der Industriellen, vorgelegt dem 
Handelskammertage in Wien, Oktober 1909 (Verlag der Handels- und Gewerbe- 
kammer Wien), »im Interesse des Versicherten begrüßte (S. 88). 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. ȘI 


786 Friedrich Gaertner, 


Jahresarbeitsverdienst Wochenbeitrag 

deutscher Entwurf österr. deutscher Entwurf österr. 

Lohnkl. M. K. Pfg. Heller Heller 
I. bis 350 bis 240 16 = 1370 R 
II. von 350 bis 550 von 240 bis 480 24 = 2310 4 
IU. > 550 > Sso > 450 » 720 30 = 3510 36 
IV. > 8550 > 1150 > 720 » 1200 38 = 4450 48 
V. über 1150 > 1200 > 1800 40 = 55350 60 


VE — über 1800 — 72 


Rentenanspruch (deutscher Entwurf) in Mark 
(bei Zahlung von 50 Beitragswochen) 


Lohnklasse nach Jahren 
20 30 40 
I. 140 155 170 
II. 150 210 240 
HI. 210 250 290 
IV. 240 290 340 
N; 270 330 390 


Auf Kapitalabfertigungen für Hinterbliebene 
haben die Witwe sowie cheliche und legitimierte Kinder unter 
16 Jahren Anspruch. Uneheliche Kinder haben nach dem Tode 
des Vaters und zwar dann Anspruch, wenn die Vaterschaft 
anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Auch Eltern 
des Verstorbenen, die von ihm erhalten wurden, dann dessen 
Enkeln und Geschwistern unter 16 Jahren, die von ihm ihren 
Lebensunterhalt bezogen haben, wird eine Abfertigung zuerkannt. 
Bedingung für die Gewährung ciner Kapitalsabfertigung ist die 
Zurücklegung der (verkürzten) Wartezeit von 40 Beitragswochen. 
Die Flöhe der Kapitalsabfertigungen für Hinterbliebene ist aus 
folgenden Beispielen zu entnehmen. (Annahme 50 Beitragswochen 
im Jahre.) 

Bei Vorhandensein 


Für Arbeiter einer Witwe einer Witwe mit einer Witwe mit 
ohne Kinder einein Kinde zwei Kindern 

Lohnklasse K. K. K. 

I. 120 180 240 

ĮI. 150 225 300 

HI. 180 270 300 

IV. 210 315 420 

V. 240 360 480 

VI. 270 405 540 


für Selbständige (Voraus- 
setzung 12 \onatsbeiträge 
von I K.) 150 


(g) 
N 
in 
23 


300 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 787 


Weibliche Versicherte, welche eine Ehe eingehen, 
haben den Anspruch auf Rückerstattung der Hälfte der für sie 
geleisteten Beiträge, falls sie die Wartezeit von 200 Beitrags- 
wochen zurückgelegt haben. 

Die außerordentlichen Erfolge, die in Deutschland von den 
Invalidenversicherungsanstalten auf dem Gebicte der Sozial- 
hygiene erreicht wurden °), haben zur Aufnahme bezüg- 
licher Bestimmungen in den Entwurf geführt, der sowohl die 
vorbeugende Heilbehandlung von Versicherten, wie die schon 
erkrankter Rentenempfänger vorsieht. In allen Fällen ist auch 
Angehörigen des Versicherten, für welche er zu sorgen hat, eine 
angemessene Unterstützung zu gewähren. 

Für dieVermögensanlage gelten die im allgemeinen für 
die Versicherungsinstitute aufgestellten Vorschriften, nach welchen 
die Anlage nur in mündelsicheren Papieren, bei Sparkassen oder 
in besrenztem Maße zur Belehnung von Realitäten erfolgen darf. 
Die Kapitalien der Unfall- und der Invalidenversicherungsan- 
stalten müssen zu einem Vierteil in Staatspapieren veranlagt 
werden 59°). 

Ein Viertel des Vermögens der Unfall- und Invalidenversiche- 
rungsanstalten kann mit Zustimmung der Regierung zur Er- 
richtung von Heil- und Rekonvaleszentenanstalten, zum Baue 
von Arbeiterwohnhäusern und ähnlichen gemeinnützigen Zwecken 
verwendet werden. 

Das Verhältnis der Invalidenkasse zur Pensionsversiche- 
rung der Privatangestellten wird (X 155 und 156) in der 
Form von Ueberweisungen von Prämienreserven geregelt werden. 
Angesichts der Schwierigkeiten, die solche bieten, sollen im Ver- 
ordnungswege vereinfachende Bestimmungen erlassen werden"). 

Das versicherungstechnische System des Ent- 
wurfes gleicht im Wesen dem des Programmes und hat die 





5) Verel. Baernreither,a.a.0.8. 5 ff. 

5°«) Trotz der im Ausgleiche den ungarischen Staatspapieren zuerkannten Be- 
günstigungen kann sich jene Bestimmung selbstverständlich nur auf öster- 
reichische Stuatsrenten beziehen. 

6) Das zit. Gutachten der vereinigten Handelskammern empfiehlt das Einbe- 
ziehen der Privatbeamten in die allgemeine Invalidenver- 
sicherung, jedoch ohne materielle Verschmelzung. HIliebei wäre 
den Privatangestellten unter den Bedingungen, die für die Arbeiter und Sclb- 
ständigen gelten, der Staatszuschuß zu gewähren. 


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788 Friedrich Gaertner, 


Billigung der Fachleute gefunden ®'). 

Wie bereits ausgeführt, ist eine soziale Versicherung unter 
gesetzlichem Zwange nur mit Durchschnittsprämien durchzuführen, 
mit Beiträgen, die unabhängig vom Alter des Versicherten und 
sonstigen individuellen Umständen lediglich nach der Versiche- 
rungsleistung abgestuft werden. Die Durchschnittsprämien können 
nach verschiedenen Systemen erstellt werden; in jedem Falle ist 
aber der Altersaufbau von entscheidender Bedeutung °%2). 

Die Durchschnittsprämien ergeben sich aus dem Verhältnisse 
der Summe der Kapitalswerte aller künftigen Ansprüche auf Ver- 
sicherungsleistungen zur Summe der Kapitalswerte aller künftigen 
Beiträge. Hiebei ist aber nicht nur auf den gegenwärtig vorhandenen 
Stock versicherungspflichtiger Personen, sondern auch auf den 
künftigen Zuwachs Bedacht zu nehmen, damit eine ungleichmäßige 
Behandlung gegenwärtiger und künftiger Mitglieder vermieden 
wird. Die Durchschnittsprämie für neu eintretende Mitglieder 
würde sich in der Regel niedriger stellen, als jene für den vor- 
handenen Stock und beeinflußt somit das Beitragserfordernis der 
Gesamtheit im wesentlichen Maße. Dies ist darauf zurückzuführen, 
daß der Zuwachs sich zum größten Teile auf die Beitrittsalter 
zwischen dem 16.—19. Lebensjahre beschränkt. 

Diese Komplikation der Berechnung ist sehr erheblich, da 
Annahmen über Zahl und Altersverhältnisse der zukünftigen Bei- 
tretenden sehr zweifelhaft sind. Um diesen Schwierigkeiten aus- 
zuweichen, schlägt der Entwurf einen eigenartigen Weg ein. 
Er geht von der statistisch erwiesenen Tatsache aus, daß der 
Altersaufbau, also das Verhältnis der einzelnen Altersklassen 
zu einander, ohne Rücksicht auf den Zuwachs fortdauernd gleich 
bleibt. Demgemäß wird von Hypothesen über die Zahl und 
das Alter der künftig neu Eintretenden abgesehen und der Be- 
rechnung die Daten über die Altersverteilung der vorhandenen 
Gencration sowie ein Vermehrungsfaktor über die Vermehrung 
der versicherungspflichtigen Bevölkerung zugrunde gelegt. Dieser 
Faktor übt aber bei der gewählten Methode auf das Ergeb- 
nis keinen wesentlichen Einfluß. Hätte sich die Versicherung 
(gemäß den Vorschlägen des Programmes) nur auf die gewerb- 
liche Arbeiterschaft ausgedehnt, so hätte der Faktor 1.39 betragen. 


61) Vergleiche den Bericht an den Versicherungsbeirat von Hofrat Prof. E. 
Czuber, Wien 1907. 
62) Siehe oben Seite 764. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 789 


Bei der Ausdehnung der Versicherung auf die gesamte erwerbs- 
tätige Bevölkerung mußte er auf 1.— herabgesetzt werden (der 
Vermehrungsfaktor für die gesamte Bevölkerung beträgt nach den 
letzten statistischen Ergebnissen 0.91). 

Aus der Annahme, daß der Altersaufbau, die relative Alters- 
zusammensetzung, fortwährend die gleiche ist, folgt unmittelbar, daß 
auch die Zahl und Zusammensetzung der aus dem Altersaufbaue 
jährlich hervorgehenden Belastungsfälle diesem proportional eine 
konstante ist, wenn von der Bevölkerungsvermehrung abgesehen 
wird. Bei der versicherungstechnischen Berechnung wird nun von 
dem gegebenen Anfangsbestande der Bevölkerung aus der Summen- 
wert der Reihe der jährlichen Gesamterfordernisse an Deckungs- 
kapitalien für eintretende Versicherungsfälle gebildet, wobei auf 
den Zinsfuß und den Vermehrungsfaktor Rücksicht zu nehmen 
ist. So erhält man den Wert aller künftigen Ansprüche an Ver- 
sicherungsleistungen. Analog ergibt sich der Wert aller künftigen 
Beiträge als Summenwert einer unendlichen Reihe, und das Ver- 
hältnis beider Größen bestimmt das durchschnittliche jährliche 
Beitragserfordernis. Sind auf diesem Wege die Durchschnitts- 
prämien, gesondert für weibliche und männliche Versicherte, er- 
mittelt, so kann hieraus der für die Gesamtheit der Versicherten 
durchschnittlich erforderliche Jahresbeitrag abgeleitet werden. 

Das statistische Material der Berechnung hatte seit Veröffent- 
lichung des Programms eine wesentliche Bereicherung durch die 
Ergebnisse der Volkszählung des Jahres 1900 und der Berufssta- 
tistik erfahren. 

Für die finanzielle Fundierung schlägt der Entwurf einen 
neuen Weg ein. Diese Methode, die cine erhebliche Verbilligung 
der Prämie bewirkt, besteht darin, daß die Anwartschaften nicht 
vom Zeitpunkte des KEintrittes in die Versicherung an, sondern 
erst von dem des Eintrittes der Invalidität, bezw. des Anfalls- 
alters der Altersrente (65. Jahr) berechnet werden. Es werden 
also in jedem Rechnungsjahr nur die während dessen Dauer zu- 
gesprochenen Invaliden- und Altersrenten kapitalisch bedeckt. 
Dieses System ist auch insoferne günstig, als es vom Zinsfuße 
nur in geringem Maße beeinflußt wird, da es sich bei den liquiden 
Renten meist nicht um lange Diskontierungsfristen handelt ®?®). 


828) Leber die technischen Grundlagen der Berechnung siehe: Motivenbericht 
S. 2ı2 ff. und 285 ff., weiters »Denkschrift über die Berechnung des durchschnitt- 


lichen jährlichen Beitragserfordernisses in der Invaliden- und Altersversicherung:, 


790 Friedrich Gaertner, 


Sowohl ım Programme wie im Entwurfe wird den Berech- 
nungen der vierprozentige Zinsfuß zugrunde gelegt. 
Hiegegen machten die Gutachten der Handelskammern Bedenken 
geltend, wobei sie auch hervorhoben, daß seitens privater Ver- 
sicherungsanstalten die Absicht bestehe, in den Rechnungsgrund- 
lagen den Ucbergang zu einem 3!/,prozentigen Zinsfuß zu voll- 
zichen. Der Motivenbericht des Entwurfes weist demgegenüber 
auf die Entwicklung der Zinsfußverhältnisse in den letzten Jahren 
hin und betont, daR die öffentliche Zwangsversicherung Sicher- 
heitsreserven nicht bedarf, die in der Privatversicherung geboten 
sind. Tatsächlich sind bei der Kursentwicklung der mündel- 
sicheren vierprozentigen Werte in Oesterreich Konversionen auf 
einen niedriger verzinslichen Typus für absehbare Zeit nicht zu 
erwarten ®°). 

Das Einbezichen weiterer Kreise als vom Programme beab- 
sichtigt war, hat, wie schon dargelegt, zu einer Verschiebung 
im Altersaufbaue geführt, das den Beitragsberechnungen 
des Programms zugrunde gelegt wurde. Das Einbeziehen der 
land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter be- 
deutet vom versicherungstechnischen Standpunkte eine wesentliche 
Verschlechterung der Altersverteilung. Im Entwurfe wurde infolge- 
dessen eine etwa 2oprozentige Erhöhung der Beitragsansätze des 
Programmes vorgenommen ®°s). Diese Mehrbelastung ist eine all- 
gemeine und trifft somit auch Industrie und Gewerbe. — Die 
Rückwirkung der Versicherung der Selbständigen auf den Alters- 
aufbau wurde bereits behandelt (S. 764 fl... Würden sie der 
Alters- und Invalidenversicherung unterzogen, so müßte dies über 
Wien 1009, Hof- und Staatsdruckerei; endlich den zit. Bericht E. Czubers — 
Das (Gutachten der vereinigten Handelskammern pflichtet mit Rücksicht auf die 
gegenüber dem »Programme durchgeführten Verbesserungen nunmehr der Wahl 
der versicherungstechnischen Grundlagen, abgesehen von der Wahl des Zinsfußes, 
bei (S. 64 ff.). Das Gutachten des Versicherungsausschusses der Wiener Kammer 
urteilt über die technischen Berechnungen dahin, daß sie »den höchsten zur Zeit 
erreichbaren Grad vou (zenauigkeits aufweisen, und der »Scharfsinn der Konzep- 
tion wie die Feinheit der Methode berechtigtes Lobe eingetragen habe IS. 4 u. 5). 

#9) Am VIII. Handelskammertage in Wien (19. Okt, 1909) wurde 
den Bedenken, welche der Spezialausschufß in seinem Gutachten gegen den vier- 
prozentigen Zinsfuß geltend gemacht hatte, nicht beigepflichtet, und dem Vor- 
schlage des Entwurfes zugestimmt. 

63a) Motive, S. 287. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 791 


die 2oprozentige Erhöhung hinaus eine weitere um 27—30% 
nach sich ziehen. Das Aequivalent wurde aber nicht durch Er- 
höhung der Beiträge, sondern durch Verminderung der Leistungen, 
durch die Beschränkung auf die Altersrente, gefunden ®). 

Mit Hilfe der aus den versicherungstechnischen Berechnungen 
unmittelbar hervorgegangenen Koeffizienten und der Rentenbe- 
messungsformel (Formel für die Berechnung des Grund- und 
Steigerungsbetrages) ergibt sich eine durchschnittliche 
jährliche Nettoprämie (für Selbständige wie Arbeiter, 
Männer wie Frauen) von 10,86 K. Unter der Voraussetzung von 
50 Beitragswochen und der Annahme einer bestimmten Verteilung 
der Versicherten auf die einzelnen Lohnklassen würde dagegen 
die Jahresbruttoprämie I5 K. betragen. Bei nur 43 Bei- 
tragswochen würde sie sich auf 12,90 K. belaufen, sodaß noch 
immer 16% für die Verwaltungskosten und einen Sicherheitszu- 
schlag erübrigt würden. 

Trotzdem also die versicherungstechnischen Grundlagen hin- 
reichende Beruhigung bieten, sieht der Entwurf ($ 131) eine 
Revision der Beitragsansätze nach Ablauf einer zwölfjährigen 
Periode vor. 


Die Reform der Krankenversicherung. 


Das »Programm« hatte bereits eine Reihe notwendig gewor- 
dene Reformen des Krankenversicherungsgesetzes vom I. August 
1859 vorgesehen. Auch sollte, wie schon erwähnt, die Organi- 
sation in einigen Punkten abgeändert werden, um die Kranken- 
kassen zu Außenorganen der Invalidenversicherung auszugestalten 
(S. 428). Da aber der Entwurf in der Bezirksstelle eine beson- 
dere Lokalstelle vorsieht, wurden die betreffenden Bestimmungen 
des Programms wieder fallen gelassen. Demgemäß bleibt das 
bisherige Beitrags- und Vertretungsverhältnis in den Vorständen 
der Krankenkassen (?/3 zu 1/3) unverändert aufrecht und die Er- 
nennung der Beamten unbeschränkt dem Vorstande vorbehalten. 

Als weitestschende Aenderung ist die umfassende Ausdeh- 
nung des Kreises der Versicherten, vor allem das 
Einbeziehen der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, 
anzusehen. Das Programm hatte die Erweiterung der Versicherung 
auf die Dienstboten beschränkt und dies mit der ungünstigen 
wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft begründet. Bei der 


%1) Vergl. oben S. 706. 





792 Friedrich Gaertner, 


Beratung über das Programm ist aber seitens der agrarischen 
Interessenten der Ausdehnung der Versicherungspflicht auf alle 
land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter zugestimmt worden ®). 

Weiters werden auch die Heimarbeiter der Kranken- 
versicherung unterzogen ($ 2). Hiebei wurde der Begriff des 
Dienstgebers weiter formuliert (§ 14), als es gegenwärtig 
der Fall ist: Es werden die Unternehmer der Verlagsindustrien 
sowohl den Arbeitern wie den Zwischenmeistern gegenüber als 
Dienstgeber zu gelten haben. Ueberdies wird es dem Verord- 
nungswege vorbehalten, auch die Arbeitgeber der Haussewerbe- 
treibenden (die nur altersversichert sind) zur Beitragsleistung heran- 
zuziehen ®*). 

Die fluktuierendenl.ohnarbeiter (die nicht länger 
als drei Tage beschäftigt sind) sollten nach den Vorschlägen des 


6°, Zur Klarstellung dieser Frage war vom Arbeitsbeirate eine umfas- 
sende Enquete veranstaltet worden, bei welcher Unternehmer und Arbeiter aus 
allen Teilen Oesterreichs gehört wurden. Die Mehrheit der Experten sprach 
sich für die Einbezichung aus, wobei die Förderung der Sefhaftiekeit und Be- 
kämpfung der Landflucht als wichtigstes Motiv geltend gemacht wurden. (Vergl. 
Verhandlungen des Arbeitsbeirates über das »Programme, II, Teil, S. 47 ff., und 
Baernreither, ]. c. S. 14.) Demgemäfs beschloß auch der Arbeitsbeirat die Einbe- 
ziehung zu befürworten. (Protokoll der 21. Sitzung vom 9.—11. Dezember 1907, 
S. 226 und 280.) — Der Landwirtschaftsrat hatte zur Beurteilung der 
Frage ein Komitee bestellt, welches sich gleichfalls für die Einbeziehung aller Ar- 
beiter aussprach. Im Plenum wurde jedoch nach längerer Debatte beschlossen, 
die Ausdehnung der Versicherungspflicht insofern zu beschränken, als sie sich blos 
auf Dienstboten und ständige land- und forstwirtschaftliche Arbeiter zu er- 
strecken hätte. (Mitteilungen über die Verhandlungen des Landwirtschaftsrates, 
ı2. Tagung, Wien 1908, S. 105 und 224 ff.) 

65) Bei der Krankenversicherung der Hausgewerbetreibenden wird von der 
deutschen Reichsversicherungsordnung (§§ 560—589, Motivenbe- 
richt Seite 42) die Schwierigkeit der Festsetzung des Arbeitgeberbeitrages dadurch 
zu überwinden gesucht, dafs der Auftraggeber von jeder weiteren Beziehung zu den 
Versicherungsverhältnissen des lHausgewerbetreibenden losgelöst wird. Er hat mit 
dessen Kassenzugehörigkeit, mit dem Genügren der Melde- und Beitragspflicht des 
Hausindustriellen nichts weiter zu tun, Der Auftraggeberzuschuß wird vielmehr 
von der einzelnen Beitragsleistung losgelöst und kontingentiert, Sowohl die Gesamt- 
summe des Erfordernisses der Versicherung der lIausgewerbetreibenden für sämt- 
liche beteiligte Kassen im Reichsgebiete wie die Gesamthöhe des Entgeltes (wirk- 
licher Arbeitslohn) soll ermittelt werden, der im gleichen Zeitraume von den Ver- 
legern für Hausgewerbeerzeugnissce bezahlt wird. Hieraus ergibt sich der Prozent- 


satz, der zu jeder einzelnen Lohnzahlung als Auftragxgeberzuschuß zu leisten ist. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 793 


Programmes von der Versicherungspflicht ausgenommen werden, 
da die Schwierigkeiten beim Meldewesen und der Beitragsein- 
ziehung bei dieser Kategorie der Arbeiter zu groß erschienen. 
Trotzdem wurde aber seitens der organisierten Arbeiterschaft ihre 
Einbeziehung verlangt, für die sich auch Beschlüsse des Industrie- 
und des Arbeitsbeirates aussprachen. Es wurde darauf hingewiesen, 
daß bei manchen Gewerben (z. B. Bauhandwerk) Arbeiter berufs- 
ständig, wenn auch nicht dienstesständig sind. Diese fluk- 
tuierenden Arbeiter sollen nach dem Entwurfe versichert, für sie 
jedoch besondere Bestimmungen über Anmeldung und Beitrags- 
zahlung getroffen werden ®”). 

Vonder Krankenversicherung werden jene Personen 
ausgenommen ($ 3), deren Bezüge im Monate 200 K. oder 
jährlich 2400 K. übersteigen. Gegenwärtig ist die Verwaltungsbe- 
hörde berechtigt, gegen festen Gehalt angestellte Beamte von der 
Versicherungspflicht zu befreien. Von dieser Befugnis wurde in 
ziemlich reichem Maße Gebrauch gemacht, wobei sich aber das 
Fehlen einer festen Norm als Mangel fühlbar machte. Seitens 
der Aerzte wurde die vorgeschlagene Grenze als zu hoch be- 
zeichnet, während von den Vertretern der Kassen und Organi- 
sationen der Privatangestellten etc. ein Hinaufsetzen auf 300, 
bezw. 3600 Kronen gefordert wird. 

Die Tragweite der Erweiterung der Versicherungspflicht 6°) 
wird durch die Tatsache gekennzeichnet, daß die Zahl der Ver- 
sicherten auf mehr als das doppelte steigen würde: Gegenwärtig 
sind etwa 3 Millionen Personen gemäß dem Krankenversicherungs- 
gesetze versichert (Ende 1906 2 946 668 Kassenmitglieder). Nach 





67) Der Entwurf der Reichsversicherungsordnung belastet die Kommunalver- 
bände mit einer Pauschalsumme der Arbeitgeberbeiträge und überläßt es ihnen, 
diese entweder selbst zu tragen oder durch eine Umlage hereinzubringen. Die 
Arbeiter haben ihre Beiträge unmittelbar zu entrichten; kommen sie dieser Pflicht 
nicht regelmäßig nach, so können die Leistungen beschränkt werden. ($$ 523 bis 
553, Motive S. 40.) 

6) In dem zitierten Gutachten der vereinigten Handelskammern wird die 
Forderung aufgestellt (S. 54), alle zwangsversicherten Unselbständigen im Interesse 
der Volkshygiene ausnahmslos auch gegen Krankheit zu versichern, wie dies 
der Entwurf der Reichsversicherungsordnung konsequent durchgeführt hat. Es 
sei zweckmäßiger, die mithelfenden Familienmitglieder, die Hausindustriellen, 
die Hausnäherinnen etc., nicht der Invaliden- und Altersversicherung, wohl 


aber der Krankenversicherung zu unterziehen. Das Gesunderhalten der Arbeiten- 


den sei wichtiger als die Notversorgung der Invaliden. 





794 Friedrich Gaertner, 


der Statistik des Motivenberichtes der Regierungsvorlage würde 
die Zahl auf 6 450000 Personen steigen. Hievon würde auf die 
Land- und Forstwirtschaft 2 590 000, auf Industrie und Gewerbe 
2540000, auf den Bergbau 170000, auf Handel und Verkehr 
600000, auf freie Berufe 10 000 und häusliche Dienstboten 540 000 
Personen entfallen. Das Einbeziehen der land- und forstwirt- 
schaftlichen Arbeiter in die WVersicherungspflicht dürfte also 
wesentliche Veränderungen in der Struktur der Kassen nach sich 
ziehen. 


Die Reform der Organisation 


der Kassen zielt zunächst auf eine Stärkung der Versicherungs- 
träger durch Schaffung größerer leistungsfähigerer Einheiten. Der 
gegenwärtigen Zersplitterung der Kassen soll durch Festsetzung 
höherer Minimalgrenzen der Mitgliederzahl entgegengewirkt wer- 
den. Nach den Vorschlägen des Entwurfes werden vier Kate- 
gorien bestehen: 

I. Die lokal-territorial organisierten Bezirkskranken- 
kassen, die als die eigentlichen Träger der obligatorischen 
Versicherung anzusehen sind und welchen alle jene Versicherten 
beizutreten haben, die keiner anderen Kassen angehören. 

2. Die Betriebskrankenkassen und Bruder- 
ladenkassen: die Kassen einzelner Großbetriebe, 

3. Die Genossenschaftskrankenkassen, die Ver- 
sicherungsanstalten der Zwangsinnungen der gewerblichen Klein- 
betriebe. 

4. Die Vereinskrankenkassen und registrierten 
Hilfskassen, die auf vereinsrechtlicher Grundlage errichtet 
sind. 

Diese Kategorien bestehen auch nach dem gegenwärtigen 
Gesetze ; die Baukrankenkassen werden aufgelassen. 

Die Bezirkskrankenkassen ($55—82) sollen dadurch 
gestärkt werden, daß die Minimalzahl der Mitglieder von 100 auf 
1000 erhöht wird und ihr Sprengel von dem eines Bezirksge- 
richtes auf jenen einer Bezirkshauptmannschaft, also meist auf 
ein Vielfaches des bisherigen, erweitert werden soll. Hiedurch 
werden größere und kräftigere Gebilde erzielt werden. Wider 
die Konkurrenz der anderen Kassen, denen gegenüber sich die 
Bezirkskrankenkasse in einer schwächeren Stellung befindet, weil 
sie wahllos alle Risiken aufnehmen muß, soll sie durch gewisse 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 795 


Bestimmungen geschützt werden. Auch wird die Bezirkskranken- 
kasse berechtigt, die Aufnahme von Personen, die sich freiwillig 
zur Versicherung melden, abzulehnen. 

Das Vertretungsverhältnis in der Generalversammlung und 
im Vorstande bleibt ungeändert; bei den Wahlen wird das Pro- 
portionalsystem ®®) eingeführt. In der Kurie der Dienstgeber wird 
größeren Unternehmern zum Schutze gegen eine Majorisierung 
durch Kleingewerbetreibende ein Mehrstimmenrecht bis zu 20 
Stimmen eingeräumt. 

Die Organisation der Betriebskassen (§§ 82—89) er- 
fährt insoweit eine wesentliche Aenderung, als die Mindestzahl 
der Mitglieder mit 200 festgesetzt wird. Das Programm hatte 
die Minimalzahl mit 500 begrenzt, was die Auflösung von 944 
Kassen von insgesamt 1248 (nach dem Stande des Jahres 1906) 
zur Folge gehabt hätte. 

Von den Vertretern der Industrie wurde dagegen geltend 
gemacht, daß die Leeistungsfähigkeit der Betriebskassen auch bei 
einer geringeren Mitgliederzahl infolge der Haftung des Unter- 
nehmers und durch seine Verpflichtung, sämtliche Verwaltungs- 
kosten zu bestreiten, hinlänglich gesichert sei. Durch die so be- 
dingte größere Beitragsleistung des Dienstgebers sei überdies den 
Arbeitern bei gleichen Beiträgen eine erhöhte L.eistungsfähigkeit 
der Kasse gesichert. — Bei einem Minimum von 200 Mitgliedern 
werden von den 1248 bestehenden Betriebskassen noch 570, d. i. 
45,7°/o der Auflösung verfallen. Zu einer Erhöhung der Mit- 
gliederzahl wird die neue Bestimmung führen, daß die Betriebs- 
krankenkassen Zwangscharakter tragen, also alle bei dem Unter- 
nehmen beschäftigten Versicherten ihr angehören müssen. Hie- 
durch wird auch der Auswahl guter Risiken zum Schaden der 
Bezirkskrankenkasse entgegengewirkt. Falls aber deren dauernde 
Leistungsfähigkeit durch das Bestehen einer Betriebskasse ge- 
fährdet würde, kann deren Errichtung von der Verwaltungsbe- 
hörde untersagt werden. 

Den Betriebskassen der Eisenbahnen und der staatlichen Be- 
triebe bleibt die bisherige Sonderstellung erhalten. 

Die Krankenversicherung der Bergarbeiter ($ 90) soll 
nicht mehr durch Abteilungen der Bruderladen (Invalidenver- 
sicherungskassen), sondern durch selbständige Bruderladenkran- 
kenkassen erfolgen, die Betriebskassen der Bergbauunterneh- 


6) Vgl. Note 98. 





796 Friedrich Gaertner, 


mungen darstellen würden. 

Durch den Entwurf werden die Genossenschaftskassen 
(SS 91—96) dem allgemeinen Versicherungsgesetze unterstellt und 
in den Organisationsplan der Sozialversicherung eingereiht. Diese 
Zwangskassen für die Gehilfenschaft der Mitglieder der Innungen 
werden auch einen Mindeststand von 200 Mitgliedern aufweisen 
müssen. Infolgedessen werden 521 Kassen von 875 (60°/,) auf- 
zulösen sein. Eine Stärkung bringt das Einbeziehen der Lehr- 
linge und des Hausgesindes der Genossenschaftsmitglieder. Die 
Auflösung der Kasse kann eintreten, wenn die Generalversamm- 
lung der Kasse sie beschließt und die Genossenschaft diesen 
Beschluß genehmigt, oder wenn die Innung die Auflösung bean- 
tragt. Gegen diesen Einfluß der Handwerksmeister auf die Kasse 
der Gehilfenschaft wurde von deren Vertretern auf dem allge- 
meinen Krankenkassentage Stellung genommen. 

Die Vereinskrankenkassen (§§ 97— 102) werden gleich- 
falls der Vorschrift des Minimums von 200 Mitgliedern unterworfen, 
wodurch von 197 Kassen 51, das sind 27°/,, der Auflösung verfallen. 
Nach den Bestimmungen des Entwurfes wird die weitere Errichtung 
von Vcreinskassen oder von registrierten Hilfskassen, welche der 
Krankenversicherung dienen, an eine Bewilligung des Ministeri- 
ums des Innern gebunden. Im Sinne des Motivenberichtes der 
Regierungsvorlage dürfte eine solche nur in besonderen Fällen, 
etwa für die Versicherung land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter, 
erteilt werden. Da die Arbeiterschaft weniger an der Errichtung 
neuer Kassen, als vielmehr an der Stärkung der bestehenden in- 
teressiert ist, dürfte diese Beschränkung für Neugründungen all- 
gemeine Zustimmung finden. 

In der Begründung wird darauf hingewiesen, daß die Vereins- 
kassen ihren ursprünglichen Charakter insoweit verändert haben, 
als die Arbeiter den Kassen nicht spontan zur Erfüllung ihrer 
Versicherungspflicht beitreten, sondern ohne ihre Einflußnahme 
von ihren Dienstgebern bei den Vereinskassen kollektiv versichert 
werden: die Unternehmer schließen mit diesen Kassen Verträge 
über die Versicherung ihres gesamten Arbeiterstandes ab; da 
sie hiebei meist Dienstgeberbeiträge unter dem gesetzlichen Drittel 
zugestanden erhalten, ziehen sie diese Art der Versicherung jener 
bei den Bezirkskrankenkassen vor. Trotzdem infolgedessen die 
Arbeiter mit einer höheren Beitragsquote belastet sind, wird die- 
ses System von den Vereinskassen gepflegt, da sie damit be- 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 797 


deutende Vermehrungen ihres Mitgliederstandes erzielen und auch 
durch entsprechende Auswahl der Betriebe besser qualifizierte Ar- 
beiter, also gute Risiken, heranziehen können. — Der Entwurf 
bringt nur insoweit eine Aenderung, als er ausspricht, daß mit 
den Unternehmern bestimmte Quoten an Dienstgeberbeiträgen 
vereinbart werden müssen, ohne aber, wie die Bezirkskassen es 
wünschen 1°), ausdrücklich festzusetzen, daß der Anteil des Unter- 
nehmers mindestens ein Drittel betragen muß. 

An weiteren Reformen hatte das Programm die Schaffung 
einer Kategorie der Teilversicherten vorgesehen, welchen 
zum Unterschiede von den Vollversicherten nur der Anspruch 
auf die Naturalleistungen unter Ausschluß des Krankengeldes zu- 
stehen sollte. Als solche waren Personen gedacht, die entweder 
ohne oder doch nicht gegen vollen Barlohn beschäftigt werden: 
Die Krankheit sollte nicht zu einer wirtschaftlichen Begünstigung 
führen. Da aber in den Gutachten gegen die Unterscheidung 
Bedenken erhoben wurden, weil teilweise heute Vollversicherte 
gekürzt würden, teils gewisse Kreise (Volontäre, Praktikanten etc). 
auch des Krankengeldes bedürftig sind, so sicht der Entwurf von 
ihr ab und beläßt den geltenden Zustand. 

Ebenso wurde der Vorschlag des Programms, mit dem Sy- 
stem der Mindestleistungen zu brechen, im Gesetzentwurfe 
wieder fallen gelassen. Das Programm wollte durch feste Nor- 
mierung eine Vereinfachung herbeiführen und sah als Erhöhung 
der obligatorischen Kassenleistungen Zuschüsse aus besonderen 
Fonds vor. Demgegenüber wurde aber geltend gemacht, daß 
eine starre Festlegung der Leistung mit der bisherigen Uebung 
wie mit den Bedürfnissen der Krankenversicherung in Wider- 
spruch stünde. Den Kassen solle ihre Bewegungsfreiheit belassen 
und an dem eingelebten und auch in Deutschland bewährten 
System der Mindestleistung festgchalten werden. Die fakultative 
Zulassung eines Unterstützungsfondes würde mangels Mitwirkung 
der Dienstgeber kaum zu ausreichender Wirkung gelangen. Im 
Sinne dieser Argumente hält der Entwurf an dem bisherigen 
System der Mindestleistungen fest und überläßt es den Kassen, 

im Einvernehmen mit den Dienstgebern durch statutarische Be- 
stimmungen Mehrleistungen festzusetzen. 

Das bisherige System eines Durchschnittslohnes, des ȟb- 


Me nn m aa 


7) Diese Forderung wird auch im Gutachten der vereinigten Handelskammern 


unterstützt (S. 62). 


798 Friedrich Gaertner, 


lichen Tavlohnes«e wird gemäß der schon im Programme ge- 
machten Vorschlärse fallen gelassen und für alle drei Versiche- 
rungszweige eine gemeinsame L.ohngrundlage in Gestalt eines 
l.ohnklassensystems geschaffen. Hiedurch soll auch eine 
weitergehende Berücksichtigung der individuellen L.ohnverhält- 
nisse herbeigeführt werden. Gegner dieses Vorschlages empfahlen 
die Beibehaltung des örtlichen Durchschnittslohnes für die Kran- 
kenversicherung, des Individuallohnes in der Unfallversicherung 
und des Lohnklassensystem lediglich für die Invalidenversiche- 
rung. Der Entwurf hält aber im Interesse der Vereinheitlichung 
an der gemeinsamen lL.ohngrundlage fest; gemäß den geltend 
gemachten Wünschen wurden jedoch Unterabtetlungen der Lohn- 
klassen für die Kranken- und Unfallversicherung vorgesehen. 

Zum Vergleiche mit dem L.ohnklassensysteme der deutschen 
Invalidenversicherung diene folgende Gegenüberstellung ”) (unter 
Hinweglassen der Unterabteilungen): 


Deutsches Invaliden - Versicherungsgesetz 


Oesterr. Gesetzentwurf Jahresarbeitsverdienst 
J.ohnklasse  Jahresarbeitsverdienst Mark gleich Kronen 
Kronen a Mk.= 1 K. 17b) 
I. bis 240 bis 350 bis 410 
II. 240 bis 480 350 bis 550 410 bis 044 
111. 450 >» 720 550 » 850 644 > 995 
IV. 720 > 1200 550 >» IIO 995 > 1346 
V. 1200 > 1800 über 1150 über 1340 
VI. über 1800 


Die I.ohnklassen und die Mindestsätze des täglichen Kran- 
kenreldes sind aus der nachtolrenden Tabelle zu entnehmen: 


Täglicher Tägliches Tägliches Krankengeld des 
Lohn- Arbeitsverdienst Krankengeld höchsten mittleren niedrigsten 
klasse in Kronen in ITellern Tarlohnsatzes d. nebensteh. Lohnkl. 
I. bis 0.80 40 50 h — — 
.. j S el A 5 - )' 
IL. f a) über o 5o bis 1.20 ka so >: 60 0, 75 Pi 
\ bi s 1.20 > 1.00 S5 553,1 > 00,7 > 70,8 > 
IH f a) 1.60 > 2.00 110 55 61 > 68.7 > 
b) 2.00 > 240 135 50,2 » 61 > 7 > 
IV fa) © 240 >» 3.20 170 SJ I > 61 > va E- 
ib » 3.20 >- 4.00 215 S4 > 00 >» 07 è 
y f a) 4.00 > ÇOO 270 54 >? 600 > 7,5 > 
tb) = 5.00 - 0.00 330 5§ > 00 >» 66 >» 


.—— nn — mM 


71) Vergl. auch S. 755. 


- S N 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 799 


Wenngleich also das Krankengeld nicht in allen Fällen 60°/, 
des Taglohnes erreicht, so ist dies doch in den meisten Fällen 
keine Schädigung gegenüber dem bestehenden Zustande, da jetzt 
nicht der wirkliche, sondern ein Dwurchschnittsiohn den Berech- 
nungen zugrunde gelegt wird. 

Von sozialpolitischer Bedeutung ist die Berechtigung der 
Kassen, Dienstgebern, deren Betrieb den hygienischen Vor- 
schriften nicht entspricht, Zuschläge bis zu 50°/, der Beiträge 
vorzuschreiben. Eine solche Verfügung erfolgt durch überein- 
stimmenden Beschluß beider Kurien des Vorstandes und kann bei 
der Aufsichtsbehörde angefochten werden. | 

Für die Krankenversicherung wird ein neuer Begriff sarbeits- 
unfähig« geschaffen, zum Unterschiede vom Begriffe »invalid« in 
der Invaliditätsversicherung und »erwerbsunfähig« in der Unfallver- 
sicherung. An Stelle der bisherigen dreitägigen bedingten Ka- 
renz des Krankengeldes soll eine eintägige unbedingte treten. 

Der Grundsatz des geltenden Gesetzes, daß das Krankengeld 
auch für arbeitsfreie Tage (Sonn- und Feiertage) gewährt wird, 
bleibt mit der Beschränkung aufrecht, daß solche Tage als erster 
oder letzter Krankheitstag nicht angerechnet werden dürfen. Diese 
ecgen Simulation und andern Mißbrauch gerichteten Bestimmun- 
gen wurden auch vom Arbeitsbeirate gutgeheißen. Bei Doppel- 
versicherungen kann, im Interesse der Kassen, eine Restrink- 
tion des Krankengeldes soweit erfolgen, daß es insgesamt nur 
die Höhe des vollen Lohnes erreicht. 


Die Regelung der Aerztefrage. 

Wie in Deutschland, so hat auch in Oesterreich die Ent- 
wicklung der Krankenversicherung zu einem tiefereifenden Ge- 
gensatze zwischen den Aecrzten und den Rassen geführt. Das 
geltende Gesetz nimmt auf die Sicherung der ärztlichen Hilfe 
keinen Einfluß und läßt beiden Teilen freie Hand: In den 
Städten, wo die Zahl der Aerzte und damit auch ihr Wettbewerb 
größer ist, befinden sich die Kassen in der besseren Stellung, 
während den Acrzten auf dem Lande meist größere Zugeständ- 
nisse gemacht werden müssen. 

Die Kassen haben in den meisten Fällen ihr System fest 
angestellter pauschalicerter Aerzte durchgesetzt und durch die 
Bestimmungen ihrer Statuten (Dienstpragmatik etc.);, welche die 
Aerzte bei der Anstellung anzunehmen haben, diese in ein Dienst- 





800 Friedrich Gaertner, 


also Unterordnungsverhältnis gebracht. Die Aerzte klagen nun, 
dass sie oftmals bis an die Grenze der physischen Leistungs- 
fähigkeit ausgenützt werden, wodurch die gewissenhafte Durch- 
führung der ärztlichen Behandlung leidet. Die Unterordnung 
unter den Kassenvorstand führe zu Unzukömmlichkeiten: man 
zwingt die Aerzte, nicht so sehr das Interesse der Kranken, als 
jenes der Kassen im Auge zu behalten, bei der Auswahl der 
Medikamente vor allem auf die Billigkeit zu sehen etc. Die 
Kassen dagegen verweisen auf die Notwendigkeit der Erhaltung 
ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ; sie wollen den Arbeitern 
keine erhöhten Beiträge zumuten und suchen daher den ärztlichen 
Dienst mit möglichster Dekonomie einzurichten. Die freie Aerzte- 
wahl führe, wie Beispiele in Deutschland zeigen, nicht nur zu 
einer Erhöhung der ärztlichen Honorare, sondern auch zu ge- 
steigerten Ausgaben für Medikamente und Krankengeld. Denn 
der »Arzt des Vertrauens« sucht sich dieses zu erhalten, indem 
er gegenüber Simulation oder Uebertreibung der Krankheit nicht 
genügend rigoros vorgehe. 

Angesichts dieser Gegensätze hielt die Regierung ein Ein- 
greifen der Gesetzgebung, wie es sich auch in Deutschland 1892 
als notwendig erwies, für unvermeidlich. Das Programm ging von 
dem Gedanken aus, wie bisher die freie Vereinbarung tunlichst 
zuzulassen, jedoch für Fälle, bei welchen sich eine Einigung der 
widerstreitenden Parteien als unmöglich herausstellt, ein wirk- 
sames Eingreifen der Aufsichtsbehörde zu ermöglichen. Dieser 
war für den Notfall die Ausübung eines »officium boni viri« zuge- 
dacht. Das Programm forderte demgemäß ($ 39) für die Ver- 
einbarungen über die Regelung des ärztlichen Dienstes die Auf- 
stellung schriftlicher Verträge und setzte fest, daß die oberste 
Aufsichtsbehörde für diese verbindliche Grundsätze aufzustellen, 
sowie obligatorische Minimal- und Maximaltarife der ärztlichen 
Honorare zu erlassen habe. Beide Systeme, pauschalierte Kassen- 
ärzte und freie Aerztewahl, wurden für zulässig erklärt, der Be- 
hörde jedoch das Recht vorbehalten, für den Fall einer unzu- 
länglichen Einrichtung des ärztlichen Dienstes von Amts wegen 
weitere Aerzte zu bestellen. — 

Bei Kritik dieser Vorschläge?) bekämpften die Krankenkassen 
jedes Eingreifen der Behörden, während die Aerzte eine weiter- 


12) Seitens des Arbeitsbeirats wurde über die Äerztefrage eine Enquête abge- 
führt. (Protokolle, II. Th. S. 161—263). 





Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. Sol 


schende gesetzliche Regelung forderten. Die Aufstellung von 
Minimal- und Maximaltarifen lehnten sie, in diesem Punkte 
mit den Kassen übereinstimmend, grundsätzlich ab. Sie fordern 
die ausschließliche Zulassung von Kollektivverträgen zwischen 
Aerzten und den Kassen, eine Unterstellung der Aerzte nur unter 
besondere ärztliche Kontroll-, Vertrauens- und Vertragskommis- 
sionen und die gesetzliche Feststellung der freien Aerztewahl 
nach einer gewissen Uebergangszeit. 

Der Entwurf geht von dem Gedanken aus, nur die Garan- 
tie für ein ungestörtes Funktionieren des ärztlichen Dienstes zu 
schaffen ($$ 44—47), und sieht davon ab, die Behörden mit der 
»undankbaren Rolle«e des unparteiischen Dritten zu betrauen. 
Der Entwurf läßt demgemäß beide Systeme zu, statutiert aber 
gleichfalls für beide den obligatorischen Abschluß schriftlicher 
Verträge. Damit glaubt man die Gleichberechtigung der Kom- 
paziszenten genügend gewahrt zu haben, läßt aber offen, daß 
solche Vereinbarungen ein Unterordnungsverhältnis bedingen. Die 
Entscheidung über Streitigkeiten aus solchen Verträgen werden 
den Versicherungsgerichten übertragen; bei solchen Streitfällen 
werden dem richterlichen Vorsitzenden je ein Arzt und ein Kas- 
senvertreter als Beisitzer beigegeben. Kommen Verträge über- 
haupt nicht zustande, so haben Einigungskommissionen einzu- 
greifen, wobei die Verwaltungsbehörde interveniert. Falls auch 
hiedurch ein Einvernehmen nicht herbeigeführt wird, der kassen- 
ärztliche Dienst also nicht sichergestellt ist, kann ausnahmsweise 
statt des ärztlichen Beistandes eine Erhöhung des Krankengeldes 
Platz greifen °?). 


Die Leistungen der Kassen 
werden wesentlich erhöht. Die maximale Krankenunterstützungs- 
dauer, die bisher 20 Wochen betrug, wird auf ein Jahr ausge- 
dehnt. Hiedurch wird ein lückenloser Anschluß an die Invaliditäts- 
versicherung geschaffen, ohne daß eine zu weitgehende Belastung 
der Kassen eintreten würde °%). Falls die Krankheit auf cinen 
Unfall zurückzuführen ist, so hat gleichfalls die Krankenunter- 
stützunr bis zu einem Jahr (bisher vier Wochen) Platz zu greifen. 





13) Das Gutachten des Spezialausschusses der vereinigten Handelskammern 
stimmt dieser vorgeschlagenen Regelung zu. (S. 53). 
74) Schnitzler beziffert die Steigerung der Belastung mit 13°/o — A. a, 
O. S. 59. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 52 


802 Friedrich Gaertner, 


Diese Bestimmung wird mit der Notwendigkeit motiviert, im Or- 
ganisationsplane der Sozialversicherung die Unfallversicherungs- 
anstalten zu reinen Renteninstituten auszugestalten und die kurz- 
fristigen Heilbehandlungen den lokalen Krankenkassen zu übertragen. 

Diese Zuweisung der zahlreichen kleineren Unfälle, deren 
Folgen durch eine Heilbehandlung innerhalb eines Jahres zu be- 
seitigen sind, an die Krankenversicherung bedeutet eine weitgc- 
hende Erleichterung für Unfallversicherungsanstalten. Die Kran- 
kenkassen nahmen aber gegen diese erhebliche Mehrbelastung 
energisch Stellung. Sie wiesen darauf hin, daß nicht nur sie 
selbst, sondern mit ihnen auch die Arbeiterschaft materiell be- 
nachteiligt wäre, da diese von den Krankenkassenbeiträgen zwei 
Dritteile trägt, während die Kosten der Unfallversicherung allein 
die Unternehmer belasten. — In Anlehnung an einen Antrag des 
Arbeitsbeirates schlägt nun der Entwurf vor, daß die Kassen 
zwar die Kosten des Heilverfahrens bis zur vollen Dauer eines 
Jahres zu leisten haben, jedoch mit der 14. Woche eine Rückersatz- 
pflicht der Unfallversicherungsanstalt eintritt. Diese Bestimmung 
bringt noch immer eine Entlastung der Unfallversicherungsanstal- 
ten mit sich, da die Kassen 10 Wochen länger als bisher die Ko- 
sten des Heilverfahrens zu tragen haben, und auch späterhin der 
Verletzte nur den Anspruch auf das Krankengeld, nicht aber 
wie nach den geltenden Vorschriften einen solchen auf die Un- 
fallrente besitzt. Hiedurch wird zunächst an Rentenleistungen, 
dann aber auch wesentlich an Verwaltungskosten erspart, da die 
Erhebungen bei den kleinen Unfällen meist unverhältnismäßig 
große Auslagen verursachen. 

Die Wöchnerinnenunterstützung des geltenden Gesctzes 
besteht in einem unbeschränkten vierwöchentlichen Bezuge des 
Krankengeldes. Trotz einer entgegenstehenden Bestimmung der 
Gewerbeordnung gehen nun Wöchnerinnen häufig bereits vor 
Ablauf eines Monats ihrer Beschäftigung nach, um Krankengeld 
und Lohn zu beziehen. Dem sucht der Entwurf dadurch zu steuern, 
daß er die Geldunterstützung auf das I!/sfache Krankengeld er- 
höht, aber fordert, daß sich die Wöchnerin bei dessen Bezuve 
der Lohnarbeit zu enthalten hat. Ueberdies kann durch Kassen- 
statut bestimmt werden, daß unter der gleichen Bedingung durch 
vier Wochen Krankengeld als Schwangerschaftsunterstützung ge- 
währt wird. Diese Bestimmungen sollen einen wirksamen Mutter- 
schutz sichern. 





Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 803 


Die Fınanzgebarung der Kassen. 

Gemäf3 dem Erfordernisse für die Leistungen, deren Mini- 
mum vom Gesetze vorgeschrieben ist, weiters dem für die Ver- 
waltungskosten und die Dotierung des Reservefondes sind die 
Beiträge nach versicherungstechnischen Grundsätzen zu berechnen. 
Das Maximum des Wochenbeitrages ist mit ?/; des täglichen 
Krankengeldes begrenzt. Durch das Statut kann der Beitrax 
nach Mitgliederkategorien von verschiedener Morbilität abgestuft 
werden; die Differenzierung ist nach dem Geschlechte, nach der 
Beschäftigungsart oder der Betriebsgattung, nicht aber nach dem 
Alter der Mitglieder zulässig. Hiedurch ergibt sich die Möglich- 
keit, besonders gefährliche Betricbsarten ohne Gefährdung der 
Finanzlage der Kasse zu versichern und andererseits Kategorien 
mit niederer Morbilität, wie die land- und forstwirtschaftlichen 
Arbeiter geringer zu belasten °°). 

Der Reservefond ist in der Höhe des einjährigen Er- 
fordernisses (nach dem Durchschnitte der letzten 3 Jahre) anzu- 
sammeln. Solange die Minimalhöhe nicht erreicht ist, müssen ent- 
weder die Beiträge bis zur gesetzlichen Grenze erhöht oder die 
Kasscnleistungen bis zum Minimum herabgemindert werden. Ist 
die Finanzlage der Kasse trotzdem nicht zu sanieren, so wird 
von der Verwaltungsbehörde die Auflösung verfügt. 

Die Morbilitätsziffer betrug für de gewerbliche 
Arbeiterschaft in den letzten Jahren im Dwurchschnitte 
9,25. Im Hinblicke auf die teilweise erhöhten Leistungen, unter 
welchen insbesondere die Wöchnerinnenunterstützung in die Wag- 
schale fällt, und unter Einrechnung eines Sicherheitsfaktors wird 
vom Entwurfe der Beitrassberechnung die Morbilitätsziffer 10 zu- 

15) Das Gutachten der vereinigten Handelskammern wie jenes der Kammer Prag 
sprechen sich gegen die Differenzierung aus. Wenn auch diese, wird im ersten 
ausgeführt, versicherungstechnisch begründet sei, so bestehen doch sozialpolitische 
Bedenken: der Arbeiter, der einer verhältnismäßig gesundheitsschädlichen Beschäf- 
tigung obliegt, müsse höhere Beiträge zahlen. Keinesfalls sollten für weibliche 
Versicherte wegen der durch Entbindungsfälle erhöhten Morbilität höhere Beiträge 
festgesetzt, und damit ihnen allein die Last für die Geburten aufgebürdet werden. 
Vor allem aber wäre es ungebührlich, die Landwirtschaft aus einer Verschiedenheit 
der Risken allein Vorteile ziehen zu lassen. — Dies würde tatsächlich eine Inkon- 
gruenz bedeuten, da die Belastung durch die schlechteren Risken, welche die 
Landwirtschaft in die Invalidenversicherung bringt, durch eine allgemeine 
Beitragserhöhung (um 20°/,) getragen wird. 


52* 


804 Friedrich Gaertner, 


grunde gelegt ?*). Hieraus ergibt sich eine Beitragsdauer von 355 
Tagen, ist gleich 50°/r Beitragswochen. Für Naturalleistungen 
werden 6.80 K. in Ansatz gebracht (4.20 für ärztliche Hilfe 
und 2.60 für Medikamente; hierbei ist bereits auf die steigende 
Tendenz dieser Erfordernisse Rücksicht genommen). Die Verwal- 
tungskosten beziffern sich mit 14— 1 5 % der Versicherungsleistungen. 
Der Motivenbericht geht von der Annahme aus, daß durch die 
Errichtung der Bezirksstellen eine Erhöhung der Verwaltungs- 
kosten der Kassen nicht herbeigeführt werden wird, man also 
auch in Hinkunft mit dem gegenwärtigen Verhältnisse rechnen 
kann. Für die Dotierung des Reservefondes werden weitere 5°% 
in Ansatz gebracht, sodaß der gesamte Zuschlag 20% beträgt. 
Hieraus ergibt sich für die mittlere Lohnklasse III b (K. 2.— 
bis 2.40 Taglohn; K. 1.35 Krankengeld und 40.50 K. Begräbnis- 
geld) ein durchschnittliches Jahreserfordernis *$) 


für Krankengeld ' i i l 13.50 K. 
» Begräbnisgeld . ; ; —.4I > 
» Naturalleistungen l ; . 6.75 > 
» 200 Regiezuschlag . . , 4.13 > 

24.79 K. 


Hieraus würde für diese Lohnklasse ein durchschnittlicher 
Wochenbeitrag von 48 Hellern resultieren. Das Beitragserforder- 
nis bei den land- und forstwirtschaftlichen Arbeitern dürfte ein 
niedrigeres sein, da die Morbilität nur mit 7 (statt 10) in Ansatz 
gebracht wird. 


Die Reform der Unfallversicherung. 
Sowohl das Programın wie der Entwurf läßt die Unfallver- 
sicherung weiter als eigenen Zweig bestehen, was fast allgemeine 
Zustimmung fand ”). Ebenso wurde die äußere Organisation 


15a) Im Gutachten des Versicherungsausschusses der Wiener Kammer (vor- 





gelegt dem VIII. Handelskammertage in Wien 1909) wird die Morbilitätsziffer 10 
»auf das knappste bemessen« bezeichnet, die dauernd günstige Verhältnisse voraus- 
setze (5. 5). 

18) Motivenbericht S. 279. 

13) Die Handels- und Gewerbekammer Prag hat in ihrem Gutachten über das 
Programm und jenem über den Entwurf die Verschmelzung der Versicherungs- 
zweige vertreten; a. a. O. S. 4. — Im Gutachten der übrigen Kammern zum Pro- 
gramme waren dagegen die Vorteile hervorgehoben, welche die Ablösung der Haft- 
pflicht des gemeinen Rechtes durch die Unfallversicherung den Unternehmern wie 


Arbeitern bringe. Die Unfallversicherung hat cin neues modernes Schadenersatzrecht 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 805 


in territorialen Risikengenossenschaften aufrechterhalten (SS 182 bis 
186). Berufsgenossenschaften werden nur für die Eisenbahnen 
und für die Bergwerksbetriebe zugelassen. Die Versicherungs- 
pflicht bleibt, gemäß dem Charakter als Spezialversicherung, auf 
Betriebe mit erheblicher Unfallsgefahr beschränkt. Entsprechend 
diesem Prinzip wird nunmehr der gesamte Bergbau in die Un- 
fallversicherung einbezogen. Die bisher nicht genügend klarge- 
stellte Versicherungspflicht der baugewerblichen Arbeiter wird 
nunmehr auf alle in solchen Betrieben, wenn auch nicht auf dem 
Bau Tätigen ausgedehnt. Im übrigen sind keine wesentlichen Ver- 
schiebungen im Kreise der Versicherten eingetreten. 

Die innere Organisation der Anstalten wurde gemäß 
den Vorschlägen, die in den Gutachten über das Programm ent- 
halten waren, wesentlich verändert. Die Ernennung eines Drit- 
tels der Mitglieder des Vorstandes durch die Regierung entfällt, 
und er wird sich in Hinkunft zu zwei Drittel aus Vertretern der 
Unternehmer und zu einem Drittel aus solchen der Arbeiter zu- 
sammensetzen. Der Obmann ist aus der Gruppe der Unterneh- 
mer, sein Stellvertreter aus jener der Versicherten zu entnehmen. 
In Angelegenheiten der Unfallentschädigung und Unfallverhütung 
soll jedoch der Vorstand in einer paritätischen Zusammensetzung 
entscheiden. Für die laufende Erledigung der Entschädigungs- 
ansprüche wird eine Rentenkommission bestellt, die aus einem 
vom Vorstande bestellten Beamten und Vertretern der beiden 
Kurien zu bestehen hat. Die Industrie erhält also den maßge- 
benden Einfluß auf die Verwaltung und übernimmt damit auch 
die volle Verantwortung für die Gestion. 

Diese Organisation beruht auf Vorschlägen des Handels- 
kammertages und fand die Zustimmung sowohl des Arbeits- wie 
des Industrierates. Das Interesse der ÄArbeiterschaft ist ausreichend 
gesichert und andererseits können die Unternehmer, welche die 
Lasten zu tragen haben, für eine sparsame Verwaltung sorgen. 
Die bisherige Labilität in der Führung ist beseitigt und cine klare 
Scheidung der Macht wie der Verantwortung geschaffen. 

Die berufsgenossenschaftliche Versicherung der Eisen- 
bahnen soll zu einer Zwangsanstalt umgewandelt werden, der 


geschaffen, das mit ihr aufgehoben würde, was ein Aufleben der früheren Haft- 
pflicht zur Folge hätte. (Gutachten des Präsidialausschusses der Kammern vom 
Jahre 1906, S. ı4 ff., Stenogr. Protokoll des Kammertages, S. 40—64. — Vgl 
auch Czuber a. a. O. S. 12.) 


506 Friedrich Gaertner, 


auch die bisher nur freiwillig versicherten Kanzleibeamten anzu- 
gehören haben. Für den Bergbau soll eine besondere An- 
stalt errichtet werden, der unvefähr 170000 neu Versicherte an- 
gehören dürften. Die bei diesen Betrieben eigentümliche Ge- 
fahr der Massenverunglückung ließ aus versicherungstechnischen 
Rücksichten die Errichtung eines besonderen berufsgenossenschatt- 
lichen Versicherungsträgers angezeigt erscheinen. Dies entspricht 
auch den Wünschen der Gewerken, während die Arbeiterschatt 
die Einreihung in die territorialen Anstalten vorziehen würde. 

Bei Berechnung der Rente wird nunmehr infolge des Lohn- 
klassensystems nicht mehr der wirkliche Arbeitsverdienst, son- 
dern ein Vielfaches des täglichen Krankengeldes zugrundegelegt. 

Die Leistungen werden teilweise erweitert. Bei einem 
Zustande völliger Hilflosigkeit kann die Rente auf das I!/% fache 
der Vollrente erhöht werden. Nach Ablauf des Heilverfahrens 
ist eine Rekonvaleszentenrente zu gewähren. Das Maximalaus- 
maß der Renten an Hlınterbliebene wird auf die Höhe der Voll- 
rente gebracht, wobei der Kreis der anspruchberechtigten Hin- 
terblicbenen erweitert wird. Uneheliche Kinder werden ehelichen 
gleichgestellt. 

Der Einfluß und die Aufsichtsrechte der Anstalten auf die 
Unfallverhütung werden verstärkt, und Betriebe, die den Vor- 
schriften nicht entsprechen, können mit Zuschlägsen bis zu 50% 
der Prämien belegt werden. 

Die Beiträge zur Unfallversicherung werden nunmehr aus- 
schließlich von den Unternehmern getragen; der Io ®%,ige Beitrag 
der Arbeiter entfällt 75). 


Die Sanierung der Unfallversicherungsanstalten. 

Während in der deutschen Unfallversicherung das Umlage- 
system (Aufwanddeckungssystem) zur Einführung gelangte, wurde 
in Ocsterreich die Kapitaldeckung durchgeführt, die trotz der 
anfangs ungenügenden statistischen Grundlagen in den ersten 
Jahren klaglos von statten ging. Später zeigten sich jedoch bei 
verschiedenen Anstalten in steigendem Maße Abgänge an den 
Deckungskapitalien, deren Zunahme das ganze System ins Wanken 
zu bringen drohte. Vie Höhe der Defizite ist bei den verschie- 
denen Anstalten ungleich. Das höchste weist die Anstalt in Prag 


m. lo nn 70 


78) In vielen Fällen ist dieser Betrag von den Unternehmern tatsächlich vom 


Lohne nicht in Abzug gebracht worden. Vgl. oben S. 423. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 507 


auf, welcher nahezu 56°/, der rechnungsmäßsigen Deckungskapi- 
talien fehlen, sodann die Anstalt Wien mit 45°, und die Anstalt 
Lemberg mit 44°/, Abgang. Die Anstalten in Salzburg und 
Brünn haben eine unbedeutende, die Grazer Anstalt gar keine 
Unterdeckung. Die Anstalt in Triest zeigte in den letzten Jahren 
eine sprunghafte Veränderung ihres Bestandes, sodaß über ihre 
weitere Entwickelung momentan ein Urteil nicht abgegeben wer- 
den kann. 

Das Programme führte das Defizit zunächst auf die stei- 
sende Zahl der Unfälle zurück, die stärker zunahmen, als es die 
für die Vergangenheit berechnete Statistik vorhersah. Es schlug 
pro futuro eine Reihe von Maßregeln zur teilweisen Sanierung vor: 
die bereits bei der Krankenversicherung geschilderte Ausdehnung 
der Karenzzeit auf ein Jahr, den Uebergang von der Kollcktiv- 
versicherung zur Individualversicherung (wodurch cin vollständi- 
geres Eingehen der Beiträge gesichert werden soll), dann die Ab- 
fertisung kleiner Renten (die zu einer Verminderung der Ver- 
waltungskosten führt) und endlich ein teilweises Ruhen der Un- 
fallrente während des Bezuges der Invaliditätsrente ‘”). Von diesen 

19) Weiters sah das Programm noch die Ausscheidung der lJandwirt- 
schaftlichen Maschinenbetriebe aus der Versicherungspflicht vor, 
deren Beiträge das Erfordernis nicht decken, Bei der Eigenart dieser Betricbe sei 
eine geordnete und entsprechend kontrollierte An- und Abmeldung, Evidenzhaltung 
und Beitragsabstattung nicht durchführbar, trotzdem hohe Verwaltungskosten einen 
erheblichen Teil der Beiträge absorbieren. Dabei bedeutet die Versicherung für 
die betreffenden Landwirte eine schwer empfundene Belästigung. Dies hat in den 
einzelnen Ländern zu dem Auswege geführt, daß die Zahlung der Beitiäve für die 
landwirtschaftlichen Maschinenbetriebe bänerlicher Grunedbesitzer einfach auf die 
Landesmitteln übernommen wurden; durch diese Pauschalabfindung konnte auch an 
Verwaltungskosten erheblich gespart werden. Die Begründung zum Programme 
sagt aber nicht mit Unrecht, daß durch eine solche Bestreitung der Lasten aus öffent- 
lichen Mitteln die Versicherung eigentlich ad absurdum geführt sei.  Veberdies 
leiden die industriellen Betriebe unter dem Fehlbetrag aus der Versicherung der 
landwirtschaftlichen Unternehmungen. Das Programm sah daher die Ausscheidung 
aus der Unfallversicherung vor und gab der Hoffnung Ausdruck, daß das Problem 
des Schutzes der Arbeiter, die bei den landwirtschafllichen Maschinen beschäftizi 
werden, anläßlich der Durchführung des Gesetzes über die Berufspenossenschaften 
der Landwirte gelöst werde. - Der Arbeıtsbeirat empfahl die Aufnahme 
der landwirtschaftlichen Arbeiter auch in die Unfallversicherung. In dem Gut- 
achten der Unfallversicherungsanstalten wurde (S. 23) hervorge- 


hoben, daß der ungünstige Einfluß der landwirtschaftlichen Maschinenbetriebe in 


808 Friedrich Gaertner, 


die Anstalten entlastenden Mafßregeln wurde eine Ordnung der 
finanziellen Verhältnisse ohne Erhöhung der Tarife ®) erhofft. Eine 
solche hätte erst dann einzutreten gehabt, wenn die Einnahmen 
samt den Zinsen des Vermögens nicht mehr zur Bestreitung der 
laufenden Ausgaben der Anstalt zureichen. Um die Industrie 
von einer plötzlichen Erhöhung der Last zu sichern, sollten die 
gesamten Beitragsleistungen einer jeden Anstalt kontingentiert 
werden, so daß anläßlich einer Gefahrenklassenrevision zwar der 
Beitragstarift, nicht aber die Beitragsumme eine Aenderung 
erfahren kann. Der Vorschlag bedeutete eine Abwendung vom 
Kapitaldeckungssystem und einen allmählichen Uebergang zum 
Umlage-(Aufwanddeckungs-)Verfahren. 

Die Unfallversicherungsanstalten haben in ihren Gutachten 
das Defizit vornehmlich darauf zurückgeführt, daß keine Tarifer- 
höhungen vorgenommen wurden, trotzdem sich deren Notwendig- 
keit aus den steigenden Defiziten ergab. Ueberdies waren die Ge- 
fahrentarife zu wenig elastisch, sodaß die berechneten Erforder- 
nisse durch die Beiträge nicht gedeckt werden konnten. Dazu 
komme das Streben der Arbeiter, die Unfallversicherung nicht nur 
voll auszunützen, sondern ihr darüber hinaus Lasten der Invalidität 
und der Witwen- und Waisenversorgung aufzubürden. Diesem 
Streben haben die Schiedsgerichte allzusehr nachgegeben. Die 
Unzulänglichkeit der Unfallsverhütung hat zu einem Ansteigen 
der Zahl der Unfälle geführt und die Kollektivversicherung er- 
leichtert die Beitragshinterziehung, die in fühlbarem Maße auf- 


æ——— — mn 


seiner materiellen Bedeutung stark überschätzt werde. Das Gutachten schloß sich 
daher dem des Arbeitsbeirates an und empfahl die Einbeziehung der land- und 
forstwirtschaftlichen Arbeiter in alle Zweige der Versicherung. — In der Be- 
gründung des Entwurfes wird (S. 147) zwar ausdrücklich betont, daß die 
schweren Bedenken gegen die Unfallversicherung landwirtschaftlicher Maschinen- 
betriebe fortbestehen, jedoch werde im Hinblicke auf die dringlich geäußerten 
Wünsche der Interessenten auf der Ausscheidung nicht beharrt, 

80) Sollte die Sanierung durch eine Tariferhöhung durchgeführt werden, so 
müßte der Zuschlag betragen: Wien Prag 
wenn durch den Tarif lediglich die in der Zukunft entstehen- 

den Lasten ohne Rücksicht auf das vorhandene Defizit auf- 

gebracht werden sollen (wie es der Entwurf verlangt) . . 17°% 23% 
wenn überdies die Zinsen des bis Ende 1905 vorhandenen 

Defizites gedeckt werden sollen . . 2 2 2 220202350 42% 


wenn das Defizit innerhalb 30 Jahren amortisiert werden soll 40%) 500. 








Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. S09 


tritt. Endlich haben die landwirtschaftlichen Betriebe einen un- 
günstigen Einfluß geübt. 

Die Handelskammern, die Unfallversicherungsanstalten wie 
auch der Industrierat forderten Mithilfe des Staates bei der 
Beseitigung des Defizits. Diese Körperschaften und der Arbeits- 
beirat verlangten energische Maßnahmen gegen die Hinterziehung 
der Beiträge, vor allem den Lohnlistenzwang, und erweiterte Ein- 
flußnahme der Versicherungsanstalten auf die Unfallverhütung. 
Weiters empfahl der Arbeitsbeirat, daß die Beiträge derart cr- 
stellt werden, daß volle Deckung erreicht und das Defizit im 
Wege von Zuschlägen allmählich saniert wird. Der Beibehaltung 
des Kapitaldeckungsverfahrens wurde allgemein zugestimmt N. 

Im Entwurfe wurde der Sanierungsplan des Pro- 
grammes teilweise verändert. Die von industrieller Seite gefor- 
derte Staatshilfe zur Deckung des Abganges wird von der Re- 
gierung abgelehnt, da die hinreichende Motivierung mangle und 
die staatliche Aushilfe nicht allen Anstalten im gleichen Maße zu- 
file. Ebenso wird die Amortisation des Defizites durch aus- 
reichende Erhöhung der Beiträge verworfen. Einem solchen Vor- 
gang stehen grundsätzliche Bedenken entgegen, da er gegen das 
Prinzip des Kapitaldeckungssystemes verstoße. Dieses fordere, 
daß die in der Gegenwart entstehenden Erfordernisse auch von 
dieser gedeckt werden, sodaß eine Belastung der späteren Gene- 
rationen vermieden wird. Würde das in früheren Jahren entstan- 
dene Defizit jetzt durch Beitragszuschläge saniert, so wäre dies 
eine Belastung der Zukunft, ein Lleranziehen von Unternehmungen, 
die an dem Entstehen des Defizites unbetciligt waren. — Ueber- 
dies dürfte auch die Erwägung mitgespielt haben, daß die Fin- 
führung der Sozialversicherung bereits eine weitgehende Neube- 
lastung der Industrie mit sich bringt, und es bedenklich wäre, 
gleichzeitig auch die Unfallprämien erheblich zu erhöhen. 

Eine Beitragserhöhung wird also grundsätzlich vermieden, 
wohl aber verfügt, daß die Tarife so zu regulieren sind, daß die 
in jedem Jahre entstehenden Verpflichtungen einschließlich der 
Verwaltungskosten in den Einnahmen ihre volle versicherungs- 





81) Vgl. Gutachten der Handels und Gewerbekammern vom Jahre 1906, S. 64. 
— Gegenwärtig würde ein Uebergang zum Umlapeverfahren nach deutschem Muster 
der Industrie kaum noch wesentliche Vorteile bringen. Die von der Regierungs- 
vorlage (S. 236) gegebenen Ziffern beweisen, daß die in Deutschland erreichte 


Höhe der jährlichen Prämien bereits der der österreichischen fast gleich sind, 


810 Friedrich Gaertner, 


technische Deckung finden 8). Weiters wird im $ 190 ausge- 
sprochen, daß die Einteilung in Gefahrenklassen den Ergebnissen 
der Unfallstatistik genau anzupassen sei; hiedurch werden nicht 
nur eine gerechte Verteilung der Last, sondern auch erhöhte Ein- 
gänge gesichert. Endlich erwartet der Sanierungsplan von den 
schon gekennzeichneten Maßregeln, längere Karenz, I.ohnlisten- 
zwang etc., eine erhebliche Verminderung der Ausgaben. 

Die Kontingentierung, dieser Mittelweg zwischen den beiden 
Systemen, wird nur alternativ aufrechterhalten, indem jene An- 
stalten, die keine Defizite aufweisen, de jure und de facto an der 
Kapitalsdeckung festhalten können ($ 192). Es dürfte dies bei den 
Anstalten in Brünn, Graz, Salzburg und vielleicht auch Triest zu- 
treffen. Die übrigen Anstalten werden die Beiträge zu kontingen- 
tieren haben, wodurch zunächst eine umfassende Erhöhung der 
Lasten vermieden wird. 

Dies bedeutet für die betreffenden Anstalten den allmählichen 
Uebergang zu einem Umlagesysteme mit starken Reserven. Falls 
aber die entlastende Wirkung der Reformen nicht zureichen 
wird, dürfte nach einer längeren Periode doch eine Erhöhung 
der Tarife unvermeidlich werden. Diese wird (in Gestalt von 
Zusatzprämien) vorzunehmen sein, sobald die Einnahmen und die 
Zinsen des Vermögens nicht mehr zureichen, um die laufenden 
Erfordernisse zu decken. Die angesammelten Deckungskapitalien 
müssen also jedenfalls erhalten bleiben. 

Dieser Sanierungsplan zeigt das Bestreben, unter möglichster 
Schonung der Industrie, und der Verteilung der Neubelastung auf 
einen längeren Zeitraum die finanziellen Verhältnisse der mit De- 
fizit belasteten Unfallversicherungsanstalten soweit zu regeln, 
daß eine Gefährdung für die Zukunft nicht mehr zu befürchten 
ist 33). 








82) Vgl. oben Note $o. 

83) Vgl. den Bericht des Vorsitzenden des Versicherungsbeirates, Hofrat Prof. 
E. Czuber, Wien 1907, S. 55 ff. -—- Das zit. Gutachten der vereinigten Handels- 
kammern vom Jahre 1909 beharrt auf der Forderung, daß der Staat das Defizit 
der passiven Anstalten aus seinen Mitteln saniere, da die gesunde Entwicklung der 
Unfallversicherung eine öffentliche Angelegenheit darstelle. Die Deckung durch 
Ileranziehen der Unternehmer führe zu den größten Härten und sei in jeder 
Form ungerecht. — Die Erfüliung dieser Forderung dürfte schon wegen der ab- 
lehnenden Haltung der Finanzverwaltung, die s. Zt. im Ärbeitsbeirate eingehend 


begründet wurde, unmöglich sein. 





Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. KII 


Die wirtschaftliche Tragweite. 


Die voraussichtliche Zahl der Versicherten wird vom 
Motivenbericht (S. 302) wie folgt beziffert: 


In Tausenden 











berufsptippe e ke und Unfall- 
versicherung ltersversicherung versicherung 
Selbständige 
Land- und Forstwirtschaft — 18500 — 
Industrie und Gewerbe — 530 — 
Bergbau -~ — — 
Handel und Verkehr — 350 — 
Freie Berufe — 20 = 
Alle Berufsgruppen: — 2700 — 
Unselbständige 
Land- und Forstwirtschaft 2110 1550 40 *) 
Industrie und Gewerbe 2530 2300 1550 *) 
Bergbau 170 160 170 *) 
Handel und Verkehr 590 550 240 *) 
Freie Berufe 10 IO — 
Häusliche Dienstboten 540 480 — 
Alle Berufsgruppen: 5950 5350 2000 *) 
Mithelfende Familienmitglieder 
Land- und Forstwirtschaft 480 **) 1670 — 
Industrie und Gewerbe 10 **) 50 — 
Bergbau — — = 
Handel und Verkehr 10 30 — 
Freie Berufe — — — 
Alle Berufsgruppen: 500 **) 1750 - 


Land- und Forstwirtschaft 
Industrie und Gewerbe 
Bergbau 

Handel und Verkehr 
Freie Berufe 


Häusliche Dienstboten 


Alle Berufsgruppen: 


Alle Erwerbstätigen 





2590 5320 49 
2540 2580 1550 
170 160 170 
600 930 240 
10 30 — 
540 450 — 
6450 9500 2000 


Für diese rund 10 Millionen Versicherter (nach dem Programme 





5,2 Mill.) wären an Beiträgen ®t) zu leisten: 


*) Auf Vollarbeiter (Summe der Arbeitsschichten dividiert durch 300) reduziert. 


+*+) In einem tatsächlichen 


glieder (schätzungsweise). 


8) Entnommen den Berechnungen des Motivenberichtes. 


Arbeitsverhältnisse stehende Familienmit- 


812 Friedrich Gaertner, 


Beiträge in Millionen Kronen: 


in der Invaliden- und 


Altersversicherung: in allen drei Zweigen: 
Z z£ © ru = = v fü 
== „x 9 be = 2E A Ü ey z 
o a a a a a 
Berufsgruppe x= a 3 p E r a FB: 
a > £. — £ z J, a 
Land- u. Forst- 
wirtschaft 25,2 18,5 19,2?) 108 48,5 0,7 18,5 28,6 27,3 744 
Industrie u. Ge- 
werbe 59,7 58 24,7 242 547 25,7 58 709 634 1401 
Bergbau 5,1 — (18) (18) (3.6)) 60 — 95 52 147 
Handel u. Verkehr 14,7!) 38 62 6,0 16,0 15,1%) 3,8 26,3 157 438 
Freie Berufe 0,6 0,2 0,2 0,2 0,6 — 0,2 04 06 12 
Häusl. Dienstboten 6,0 L 2,3 2,8 5,6 _ — 4$ 68 116 
Alle Berufs- 
gruppen 111,3 283 549 45.8 1200 47,5 28,3 140,5 110,0 237,8 


Die gesamten jährlichen Beiträge einschließlich der Eisen- 
bahnen lassen sich daher folgendermaßen schätzen: 


Krankenversicherung 111 Millionen Kronen 
Invaliden- und Altersrentenversicherung 129 > » 
Unfallversicherung 48 > > 





somit Jährliches Gesamterfordernis 288 Millionen Kronen. 


Hievon dürfen zirka 28 Millionen Kronen auf die versicherten 
Selbständigen, zirka 141 Millionen Kronen auf die Dienstgeber 
und 119 Millionen Kronen auf die versicherten unselbständig Er- 
werbstätiren entfallen. 


Dieser Beitragslast stehen an 
Leistungen 


gegenüber: 








1) Hievon auf die Eisenbahnen rund 6 Millionen Kronen. 

2) Hierunter rund 8 Millionen Kronen dem Dienstgeber allein zur Last fallende 
Beiträge für mithelfende Familienmitglieder, die keinen Barlohn beziehen. 

3) Von den Provisionskassen der Bergbruderladen abzuführende Beiträge. 

4) Hievon entfallen auf die Eisenbahnen rund 14 Millionen Kronen. 

5) Bei den unselbständig Erwerbstätigen sind hier überall die mithelfenden 


Familienmitglieder mitgezählt. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 813 


Leistungen der Invaliden- und Altersrentenkasse: Hievon trägt: 
bæ ba 0 
' 5 Z V c vo 
z Su Ta 5 ar ie z R cS 
>% c5 Z200 z D niz 2a © © = 
3 on: LSS =5 er A =* E F ie 
us Eg 25 =. T =5 E v: SES 
Ne s2 23°2 ee, (ne: T ö n Ena 
E7 par Eon <2 3 22 S = u 
x =N ES, 5 =D > HN 
m < u v 5 
Millionen Kronen: 
I. — — 1,8 — 12,0 13,8 2,0 11,8 
5. 3,2*) 3,0 16,7 1,9 12,0 33,6 3,6 30,0 
10. 25,4 45,7 19,6 3,5 12,0 106,2 388 67,4 
15. 47,2 79,5 22,4 4,0 12,0 165,1 64,5 100,6 
20, 62,1 104,0 23,6 4,3 12,0 206,0 79,9 126,1 
30. 77,3 132,5 25,4 4,5 12,0 251,7 91,3 160,4 
40. 85,8 148,8 25,8 4,5 12,0 276,9 93,6 183,3 
Beharrungs- = 3 
an 08 166,8 26,0 4,5 12,0 304,8 98,4 206,4 


Wie sich aus diesen Berechnungen ergibt, sind die Beträge, 
die durch die Sozialversicherung aus der Volkswirtschaft gezogen 
würden, sehr erheblich. Die Summe der jährlich zu leistenden 
Beiträge würde nach den Berechnungen des Motivenberichtes 
288 Millionen Kronen betragen. Demgegenüber sei erwähnt, daß 
sich die Erträge der Grundsteuer im Jahre 1907 mit 53 Millionen 
Kronen, der allgemeinen Erwerbssteuer mit 36 Millionen Kronen 
und der Erwerbssteuer von den zur öffentlichen Rechnungsle- 
gung verpflichteten Unternehmungen mit 54 Millionen Kronen, 
endlich jene der Personal-Einkommensteuer mit 58,9 Millionen 
Kronen bezifferten. 

Dem Grundsteuererträgnis von 53 Millionen steht ein Gesamt- 
erfordernis an Beiträgen der I.and- und Forstwirtschaft in der Höhe 
von 74 Millionen, und einer Leistung an Erwerbssteuer seitens 
des Gewerbes, der Industrie und des Handels in der Höhe von 
90 Millionen eine gesamte Beitragslast von 190 Millionen Kronen 
gegenüber. Wenn man nur die Alters- und Invaliditätsversiche- 
rung, also die vor allem in Betracht kommende Mehrbelastung ins 
Auge faßt, so beträgt diese für die landwirtschaft 48,5 Millionen 
Kronen, — also fast so viel wie die Grundsteuer — und für 
Industrie, Gewerbe und Handel 7o Millionen Kronen. Diese Ziffern 





*) Im 6. Jahre. 

**) Nach $ 150 trägt der Staat zu den Verwaltungskosten einen dauernden 
Jährlichen Zuschuß von zwei Millionen Kronen, der hier bereits eingerechnet ist. 
— Die Kosten der Verwaltung sind in der Tabelle als gleichbleibend angenommen, 


werden aber wahrscheinlich anfänglich niedriger sein. 


814 Friedrich Gaertner, 


kennzeichnen die wirtschaftliche Tragweite des geplanten Aus- 
baues der Sozialversicherung. 

Bei der Untersuchung der volkswirtschaftlichen 
Rückwirkungen muß jene der Prämienzahlung von der der 
Leistung des Staatszuschusses unterschieden werden. 

Da der Staatszuschuß aus den allgemeinen Steuerleistungen 
gedeckt wird, werden damit auch die Nichtversicherten zur Leistung 
herangezogen. Das Erfordernis für die Zuschüsse müßte durch 
eine entsprechende Verteilung im Staatsvoranschlage, entweder 
mit Kürzungen anderer Ausgaben oder aber durch Erhöhung der 
Einnahmen, also Steigerung der Steuerleistungen bedeckt werden. 
Man stünde somit vor einem Problem der Budget- und 
Steuerpolitik, und der Staatszuschuß führt so in letzter 
Linie zu einer Beeinflussung der Einkommensver- 
teilung zu Gunsten der Besitzlosen. 

Die Belastung des Gewerbes und der Landwirtschaft durch 
die Einführung der Invalidenversicherung und die Vermehrung 
der Leistungen der beiden anderen Versicherungszweige ist er- 
heblich. Seitens industrieller Vereinigungen wurde der Zuwachs 
mit etwa 100—175% der gegenwärtigen Versicherungsauslagen 
berechnet ®°). 

Die Beiträge für die Versicherung der Arbeiter bilden einen 
Teil der Produktionskosten und ihre Erhöhung ist als eine Stei- 
gerung dieser anzuschen. Auf dem inländischen Markte wird eine 
Ueberwälzung auf die Preise möglich sein, die nur zum Teile 
durch Lohnerhöhungen und eine etwa eintretende Verminderung 
der Kaufkraft des Geldes paralysiert würde. Dagegen dürfte sich 
die Leberwälzung bei den zum Export gelangenden Produkten 
ungleich schwerer durchführen lassen. Hiebei ist insbesondere auf 
das ungarische Konsumgcebiet Bedacht zu nehmen, welches für 
die österreichische Industrie sehr bedeutsam ist. Da in Ungarn 
die Kranken- und Unfallversicherung nur in verhältnismäßig be- 
schränktem Maße, die Invalidenversicherung gar nicht zur Ein- 
führung gelangt ist, wären die ungarischen Unternehmer, die über- 
dies meist von der Regierung direkte und indirekte Begünstigungen 
erhalten, durch die Erhöhung der sozialpolitischen Lasten ın 
Oesterreich in ihrer Konkurrenzfähigkeit gestärkt. 

In der Uebergangsperiode, während welcher sich die Ueber- 


85) Zit. Gutachten der vereinigten Handelskammern und des Zentralverbandes 
der Industriellen S. 8 ff. 





Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 815 


wälzung der neuen Last auf die Preise der Produkte vollzieht, 
wird die Industrie mit Reibungen und Verlusten zu rechnen haben. 
Ueberdies bedeutet die Erhöhung der Produktionskosten auch 
eine solche der Betriebsmittel und daher eine gesteigerte Zin- 
senlast. l 

Weiters ist in Betracht zu ziehen, daß die Versicherungsbei- 
träge dem Betriebskapital des Gewerbes und der Landwirtschaft 
entzogen und in festverzinslichen Werten veranlagt werden. 

Bei der Krankenversicherung, die eine kurzfristige Versiche- 
rung darstellt, fließen die für ihre Zwecke dem Betriebskapital 
der Produktion entzogenen Mittel im Verlaufe von etwa zwei 
Jahren regelmäßig wieder zurück und eine Veranlagung in fest- 
verzinslichen Werten findet nur in beschränktem Maße statt. 
Die Unfall- und Invalidenversicherung stellen dagegen langfristige 
Rentenversicherungen dar und erfordern zur Durchführung der 
Kapitaldeckung den Entzug bedeutender Kapitalmengen. Ge- 
werbe und Landwirtschaft zahlen diese Summen aus ihrem Be- 
triebskapital, also aus Geldern, die zu einer höheren, aber minder 
stabilen Verzinsung bestimmt sind. Als Kapitalien der Versiche- 
rung werden sie aber in Änlagewerten investiert. 

Bei der Kranken- und Unfallversicherung ist der Zuschlag 
auf die Preise bereits vollzogen, und das ökonomische Ergebnis 
ist eine Hebung der Konsumkraft der Lohnarbeiter. 

Bei der Invalidenversicherung ist die Ueberwälzung aber erst 
durchzuführen. In der Uebergangsperiode bis zur Herstellung 
eines neuen Gleichrewichtszustandes wird demgemäß auf dem 
Markte festverzinslicher Werte Kapital in erhöhtem Maße ange- 
boten, für industrielle Betriebsmittel dagegen stärker gesucht wer- 
den. Diese Störung des ökonomischen Blutkreislaufes wird erst 
behoben sein, bis die Produktion die ihr entzogenen Kapitalien 
durch Erhöhung der Preise ersetzt hat. 

Dieser Ueberwälzungs- und Ausgleichungsprozeß dürfte von 
der Produktion ohne weitergreifende Schädigung überwunden 
werden, falls er sich in einer Periode steigender Nach- 
frage und steigender Preise, also bei steigender 
Konjunktur vollzieht. Insbesondere für die Erhaltung der 
Wettbewerbsfähigkeit auf den ausländischen Märkten wäre dieses 
Moment von ausschlaggebender Bedeutung. 

Die geplante Versicherung dürfte auch auf den Arbeits- 
markt Rückwirkungen ausüben. Personen, die gegenwärtig 


816 Friedrich Gaertner, 


trotz ihres vorgeschrittenen Alters oder eingetretener Invalidität 
notgedrungen Dienste leichterer Art verrichten, würden nach 
Durchführung der Versicherung in der Mehrzahl dieser Notwen- 
digkeit enthoben sein: Die in früheren Jahren geschaffenen Rück- 
lagen bieten ihnen dann eine Rente, die hinter dem solchen 
Personen möglichen Verdienst kaum zurückbleiben dürfte ®). Das 
Gutachten der vereinigten Kammern sieht (S. 25) in der Wahr- 
scheinlichkeit des Ausscheidens verbrauchter Kräfte aus jedweder 
Berufstätigkeit die Gefahr, daß hiedurch der Landwirtschaft, die 
sich heute teilweise mit sehr minderwertigen Arbeitskräften be- 
helfen muß, solche entzogen würden. 

Allen angeführten Momenten, welche die Entwicklung des 
Gewerbes ungünstig beeinflussen, steht aber der in seiner Be- 
deutung kaum abzuschätzende Vorteil der körperlichen 
Hebung der Arbeiterschaft gegenüber. Von nicht min- 
derer Tragweite ist die psychische Beeinflussung: das 
Gefühl, sich vis à vis de rien zu wissen, wird erheblich gemildert. 
Endlich ist die zu erwartende erhebliche Steigerung der 
Konsumkraft der breiten Bevölkerungsschichten ein für die 
ganze Volkswirtschaft bedeutungsvoller Effekt der Sozialversiche- 
rung, der auch der Industrie fühlbar werden wird. Insbesondere 
wird bei der bäuerlichen Bevölkerung der Uebergang von der 
Natural- zur Geldwirtschaft durch die Einführung der Kranken-, 
Invaliden- und Altersversicherung auf das wirksamste beschleunigt 
und damit das Eindringen industrieller Erzeugnisse in diese Kon- 
sumentenkreise erleichtert werden. 


Die Kritik des Entwurfes. 

Die bisher vorliegende Kritik des Entwurfes geht von Mit- 
gliedern des Arbeitsbeirates, von Krankenkassenvertretern, von den 
Handelskammern und industriellen Verbänden aus. 

Die ım Entwurfe enthaltenen Reformen der Kranken- und 
Unfallversicherung, sowie die Bestimmungen über die Invaliden- 
versicherung der Arbeiter fanden im großen ganzen allgemeine 
Zustimmung; diese Vorschläge sind bereits im Programme vor- 
gelegen, und die in den Gutachten gestellten Forderungen wurden 
größtenteils berücksichtigt. 


88) Es wird also die Zeit vom 16. bis etwa 60.—65. Lebensjahre zugunsten 
derspäteren Lebenszeit intensiver beansprucht, oder es tritt 


eine Vertagung des Konsums auf die späteren Lebensjahre ein. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 817 


Die Kritik des Entwurfes erstreckt sich somit im wesentlichen 
auf die grundlegenden Neuerungen: auf die Zwangsversicherung 
der Selbständigen und deren Einbeziehen in die Riskengemein- 
schaft der Arbeiter, und auf die Aenderung der Organisation, 
vor allem auf die Schaffung eines besonderen Lokalorganes. 


Gegen die Risken- und Finanzgemeinschaft 
wurde seitens eines Teiles der Arbeiterschaft und von einzelnen 
industriellen Vertretern das Bedenken erhoben, daß ein mögliches 
Defizit der Selbständigenversicherung die Industrie und deren 
Arbeiterschaft belasten würde. 

Weiters wird darauf hingewiesen, daß unter der Arbeiter- 
schaft der Gedanke der Solidarität tatsächlich lebendig sei, während 
eine solche zwischen I.ohnarbeitern und Selbständigen nicht be- 
stehe. Aber auch innerhalb der letzteren sei die Interessengc- 
meinschaft nicht so stark, als daß einzelne Berufsgruppen für 
andere Lasten zu tragen bereit wären. Dicse letztere Erwägung 
findet eine Bestätigung in den Gutachten der Handelskammern 9°), 
welche für die Landwirtschaft eine gesonderte Finanzgemeinschaft 
fordern. 

Der Argumentation des Motivenberichtes, nach welcher die 
Einheit des Riskenkreises notwendig sei, damit die zur Selbstän- 
diskeit aufsteigenden Arbeiter nicht die bis dahin erworbenen 
Rechte verlieren, wurde von sozialdemokratischer Seite ®P) entgeegnet, 
daß dies keine Unbilligkeit bedeuten würde. Denn das Prinzip 
der Solidarität führe notwendig dazu, daß in der Arbeiterversiche- 
rung Beiträge von Personen geleistet werden, die niemals in den 
Genuß einer Rente gelangen. 

Inden Kammergutachten wird der Einheit des Ris- 
kenkreises zugestimmt, »da wichtige verwaltungstechnische Gründe 
für diese sprechen« ®”). Wenn auch die Berufszählung eine ver- 
hältnismäßlig ungünstige Altersverteilung der Selbständigen ergibt, 
so sei dem entgegen zu halten, daß ein Teil der Selbständigen, 
und zwar gerade die schlechtesten Risken, überhaupt der Ver- 
sicherung nicht unterliegt oder der Pensionsversicherung der Pri- 
vatbeamten angehört etc., weiters, daß vielfach Selbständige erst 


87) Zit. Gutachten des Spezialausschusses der vereinigten Handels- u. Gewerbe- 
kammern und des Zentralverbandes der Industriellen Oesterreichs, 

#3, 24. Sitzung des Arbeitsbeirates vom 8. Il. 09, Prot. S. 13. 

89) Vereinigte Kammern S. 76. — Gutachten der Kammer Prag S. 5o. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 53 


818 Friedrich Gaertner, 


spät durch Aufsteigen aus der Klasse der Lohnarbeiter zur selb- 
ständigen Berufsstellung gelangen und infolgedessen in den niedri- 
geren Altersklassen der Selbständigen nicht gezählt werden. Diese 
Versicherten haben aber als Arbeiter Beiträge geleistet. 

Um jenen Bedenken Rechnung zu tragen, wird in dem Gut- 
achten des Spezialausschusses der Kammern der gewiß erwägens- 
werte Vorschlag gemacht, daß über die Erfordernisse der Selb- 
ständigenversicherung eine besondere Statistik geführt und nach 
Ablauf einer längeren Beobachtungsperiode die vollen Konse- 
quenzen, eventuell im Sinne einer Differenzierung der Beiträge 
für die Selbständigen gezogen werden solle. 


Die Beschränkung der Selbständigen auf die 
Altersrente wird in den Kammergutachten®) gut geheifßlen; 
in jenem der vereinigten Kammern wird nur eine Erweiterung der 
Leistungen dahin empfohlen, daß in den Fällen, wo durch einen 
Unfall eine vollkommene Erwerbsunfähigkeit eintritt, die Invaliden- 
rente gewährt werde. Dagegen wird vorgeschlagen, die Warte- 
zeit (nach einer Uebergangsfrist von etwa 5 Jahren) von 200 auf 
400 Wochen zu erweitern, wodurch die versicherungstechnische 
Finanzierung ohne Verkürzung der sozialpolitischen Zwecke er- 
leichtert würde. 


Der Kreis der Versicherten‘). 


Das Einbeziehen der landwirtschaftlichen Arbeiter, das ın 
den Gutachten über das Programm gefordert wurde, findet 
grundsätzlich allseitige Zustimmung. Jedoch wendet sich das 
Gutachten der vereinigten Handelskammern gegen die allgemeine 
Prämienerhöhung um 20°/,, und führt aus, daß der ungünstigere 
Altersaufbau in der Landwirtschaft keineswegs vorwiegend durch 
die Wanderbewegung, sondern durch andere in der sozialen und 
wirtschaftlichen Struktur des landwirtschaftlichen Betricbes gele- 
gene Momente hervorgerufen sei. Demgemäß schlägt das Gut- 
achten eine Trennung der Finanzgemeinschaft vor; in der Inva- 
liden- und Altersrentenanstalt sollen für die Arbeiter und Selb- 
ständigen des Gewerbes und Handels, wie andererseits der Land- 
wirtschaft gesonderte Abteilungen errichtet werden, die in ihrer 
l’ondsgebarung unabhängig sind und für ihre Verbindlichkeiten 
selbständig und nur mit ihren eigenen Garantiemitteln haften. 





20) Auch in dem Sondergutachten der Kammer Prag. 


#1) IIinsichtlich der Selbständigen vgl. oben S. 435 ff. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 819 


Die Schwierigkeit, die sich aus der Fluktuation zwischen land- 
wirtschaftlicher und gewerblicher Beschäftigung ergibt, soll da- 
durch überwunden werden, daß jede Abteilung gemäß der bei 
ihr geleisteten Einzahlung Teilrenten gewährt, aus welchen sich 
der Anspruch zusammensetzt ??). 

Das Einbeziehen der mithelfenden Familienmit- 
glieder wird in den Gutachten der vereinigten Kammern und 
der Kammer Prag abgelehnt: Die Beiträge dieser Personen, 
die besser der Krankenversicherung zu unterziehen wären, müs- 
sen von den Haushaltungsvorständen gezahlt werden, von Klein- 
bauern oder Hausindustriellen, die kaum die Kosten der eigenen 
Altersversicherung aufzubringen im Stande sind’). Die Ver- 
waltungsschwierigkeiten beim Hereinbringen der Beiträge wären 
bei diesen oftmals unüberwindlich. 

Ebenso spricht sich das Gutachten der vereinigten Handels- 
kammern unter Hinweis auf die auch im Motivenberichte her- 
vorgehobenen große Schwierigkeiten beim Meldewesen und der 
Beitragseinzahlung gegen die Versicherung der fluk- 
tulerenden Arbciter aus. Auch gegen das Einbeziehen 
der Heimarbeiter und »zHausgewerbetreibenden: 
werden Bedenken erhoben: eine scharfe Trennung dieser beiden 
Gruppen, wie sie der Entwurf vorsieht, werde sich verwaltungs- 
technisch kaum durchführen lassen. Die Altersrente, die den 
Hausindustriellen geboten wird, sei für diese meist wertlos, da 
nur eine verhältnismäßig geringe Zahl das 65. Lebensjahr er- 
reiche. Die Versicherung dieser Gruppen sei erst nach gesetz- 
licher Regelung der Heimarbeit durchzuführen ; bis dahin wären 
die Heimarbeiter zunächst der Krankenversicherung zu unterziehen, 
wobei der im deutschen Entwurfe enthaltene Gedanke cines 
kontingentierten Arbeitgeberzuschusses rezipiert werden könnte ®*). 


Die Abgrenzung der Versicherungspflicht der 
Selbständigen 
hat in den beteilisten Kreisen keine ungetcilte Zustimmung ge- 


#2) Ein derartiges System würde der Verwaltung sehr große Schwierigkeiten 
bieten. 

93) An solchen Beiträgen der Dienstgeber für Familienmitglieder, die keinen 
Barlohn beziehen, wären allein in der Land- und Forstwirtschaft nach der Bercch- 
nung des Motivenberichtes (S. 303) ca. 8 Mill. K. (von 19,2 Mill. K. der Dienst- 
geberbeiträge in der Landwirtschaft überhaupt) erforderlich. 

v», Vgl. Note 66. 


820 Friedrich Gaertner, 


funden. Gegen das zur Abgrenzung verwendete Kriterium der 
Beschäftigung von höchstens zwei familienfremden erwachsenen 
Lohnarbeitern wird von den Gutachten der Kammern eingewen- 
det, daß die Zahl der verwendeten Hilfsarbeiter keineswegs einen 
gleichmäßigen Schluß auf die wirtschaftliche Bedeutung eines ge- 
werblichen Betriebes ermöglicht. Dieses Argument findet sich 
auch in einer Aeußerung des Abg. Pabst, eines Vertreters des 
Kleingewerbes im Arbeitsbeirate..e Das Gutachten der Handels- 
kammer Prag weist auf die Schwierigkeiten und Kosten hin, 
welche die Erhebung der Hilfsarbeiterzahl mit sich bringen würde. 
Beide Kammergutachten stimmen darin überein, daß die Fest- 
stellung des personalsteuerpflichtigen Einkommens (obere Grenze 
2400 K.) bereits ein genügendes Merkmal für die Abgrenzung 
bilde. 

Gegen die mit der gleichen Begrenzung vorgeschlagene Um- 
schreibung der Versicherungspflicht der Landwirte 
wird in den beiden Gutachten der Kammern eingewendet, dafs 
dieser Kreis zu weit gezogen sei. Da nur ı2 568 Landwirte 
ein steuerpflichtiges Einkommen über 2400 K. fatierten, so 
würden, wie auch von Philippovich im Arbeitsbeirate hervorhob, 
von den 2856 348 landwirtschaftlichen Betrieben bis auf eine 
verhältnismäßig minime Zahl alle kleineren landwirtschaftlichen 
Unternehmer der Versicherungspflicht unterliegen. Dies bedeute, 
daß auch Betriebsinhaber in die Versicherung einbezogen werden, 
bci welchen tatsächlich die Bedürftigkeit nicht vorhanden ist. — 
Beide Kammergutachten empfehlen, als Kriterium für die Ab- 
grenzung bei den landwirtschaftlichen Betrieben das Flächen- 
ausmaß des Grundbesitzes anzunehmen, was auch eine be- 
deutende Vereinfachung der Verwaltung nach sich ziehen würde. 
Als brauchbare Grenze wird das Ausmaß von 5 ha bezeich- 
net”). Damit würden etwa 1!/ą Millionen landwirtschaftliche 
Unternehmer in die Versicherungspflicht fallen, während der 
Motivenbericht mit 1,8 Millionen Versicherten rechnet. 


Die Einheit der Organisation 
wurde von einem Teile der Arbeiterschaft heftig bekämpft, wie 
auch von einzelnen Mitgliedern des Arbeitsbeirates abselehnt. 





95) Eine Abgrenzung nach diesem Kriterium mülste zu weitgehenden Dispari- 
täten führen: 5 ha stellen z. B. als Weinberg einen beträchtlichen Besitz, dagegen 
etwa als Karstland eine zum Unterhalt einer Familie ganz unzureichende Betriebs- 


fläche dar. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Ocsterreich. 821 


Die Kritik der sozialdemokratischen Kassenvertreter ”°) richtet 
sich vor allem gegen die Schaffung eines besonderen Organes an 
Stelle der Bezirkskrankenkasse zur Besorgung der Lokalgeschäfte 
der drei Versicherungszweige. 

Gegen die Teilung der Geschäfte der Krankenkassen, die 
Ucberweisung des Meldewesens und der Beitragseinziehung an 
die Bezirksstelle wird eingewendet, daß eine solche Or- 
ganisation eine doppelte Evidenzführung der Kassenmitglieder 
zur Folge haben müßte. Denn die Krankenkassen wären trotz 
der Bezirksstelle genötigt, wie bisher über die Einzahlungen 
Aufschreibungen zu führen, um die Ansprüche der Versicherten 
jeweilige evident zu haben und prüfen zu können. Diese Doppel- 
leistung müßte eine Verteuerung der gesamten Verwaltung nach 
sich zichen. Nichtsdestoweniger wäre aber cine prompte Abwick- 
lung der Kassengeschäfte nicht ermöglicht, da den Kassen die 
neuen Anmeldungen von der Bezirksstelle erst nach einer gewissen 
Zeit zuschen würden und sie somit nicht in der Lage wären, die 
Ansprüche neu Angemeldeter sofort zu erledisen®”). Anderer- 
seits müßten die Krankenkassen den Bezirksstellen über die Er- 
krankungsfälle Mitteilung machen, damit diese während der Er- 
krankungszeit mit der Beitragseinhebung aussetzen. LHliedurch 
würde den Krankenkassen eine neue Arbeitslast zuwachsen. 

Durch die Entziehung eines Teiles ihres bisherigen Wirkungs- 

2) Resolutionen des Vierten österr. Krankenkassentages in Wien, Januar 1909 
(Protokoll des Kassentages, Wien 1909), weiters »Der Kampfe, Heft 3 vom 1. Dez. 
1908 (Adolf Braun, »Die Sozialversicherung«; Mathias Eldersch, >Die 
Reform der Krankenversicherung-). — Der Kassentag der Reichsvertretung 
deutscher Krankenkassen Vesterreichs am 2. Febr. 1909 hat sich 
für das Einbeziehen der Selbständivren und die Schaffung einer Bezirksstelle aus- 
gesprochen; Resvlutionen des Kassentages, Wien 1909, 

97) Gegenüber diesen Befürchtungen legte der Regierungsvertreter dar (Ver- 
sicherungsausschuß des Arbeitsbeirates, Prot. S, 40), daß sich der Verkehr zwischen 
den Bezirksstellen und den Kassen mit Hilfe entsprechender Formulare schr einfach 
gestalten lasse: Der Anmeldungsschein wird aus drei Teilen bestehen: der erste 
enthält die eigentliche Anmeldung: mit allen notwendigen Daten und ist für die Be- 
zirksstelle bestimmt, der zweite Coupon ist eine kurze Bestätigung für den Unter- 
nehmer über die erfolgte Meldung und der dritte gehe an die Krankenkasse. Diese 
bewahre die Abschnitte auf und habe damit einen vollständigen Kataster der Ver- 
sicherten. — Weiters ist auf die Bestimmung des $ 32 hinzuweisen, laut welchem es 
zulässig ist, die Anmeldung zunächst an die Krankenkasse und sodann erst an die 


Bezirksstelle zu leiten. 


822 Friedrich Gaertner, 


kreises (Meldewesen, Evidenzhaltung und Inkasso) sei die Auto- 
nomie der Krankenkassen trotz Erhaltung des geltenden Ver- 
tretungsverhältnisses erheblich eingeschränkt und infolgedessen 
müßte das Interesse der Versicherten an der Verwaltung nach- 
lassen. Dazu würde auch der Umstand beitragen, daß der Ent- 
wurt den Kassen nur die unangenehmen Geschäfte belasse. 

Die Vertretung der Arbeiter ın der Bezirksstelle (ein Drittel) 
sei ungenügend und die Autonomie dieser Organe angesichts 
des Einflusses der Staatsverwaltung überhaupt unzureichend. Es 
sei unberechtigt, daß die Selbständigen eine gleich starke Ver- 
tretung wie die Arbeiter genießen, trotzdem sie nur an der 
Altersversicherung, die Arbeiter aber an allen drei Versicherungs- 
zweigen interessiert scien. Andererseits sei auch den Selbstän- 
digen durch die gemeinsame Organisation die Möglichkeit ge- 
nommen, Angelegenheiten, an welchen sie speziell interessiert 
sind, besonders wahrzunehmen und die Entwicklung ihrer Ver- 
sicherung gemäß ihren Wünschen zu gestalten. Die Trenn- 
ung der Organisation liege daher im beiderseitigen Interesse. 

Die im Gesetze vorgesehene Möglichkeit, daß Krankenkas- 
sen ihre Kanzleigeschäfte an Bezirksstellen übergeben, werde 
zwar viclfach zur Einheitskasse führen: deren Verwaltung wäre 
aber bürokratisiert und der Einfluß der Arbeiter sehr herabge- 
drückt. 

Endlich wird das Proportionalsystem für die Wahlen 
in die Kassen und Bezirksstellen abgelehnt”). Solange der Pro- 
porz nicht auch für politische Vertretungskörper angenommen 
sei, müßten ihn die Arbeiter für die Kassenwahlen ablehnen. 
Das politische Interesse für diese würde durch ein solches Sy- 
stem künstlich gesteigert, und die von den Kassen angestellten 
Beamten und Aerzte wären infolge l.abilität der Mehrheiten von 
einem Gefühle der Unsicherheit beherrscht, das ihre Tätigkeit 
behindern müßte. 

Die Schaffung besonderer Lokalorgane hat 
in dn Handelskammergutachten grundsätzliche Zu- 
stimmung gefunden, und die vom Motivenberichte angeführten Er- 
wägungen werden als folgerichtig bezeichnet °). Dagegen werden 





8) Der Entwurf der Reichsversicherungsordnung sieht für die 
Wahlen zum Ausschuß der Ortskrankenkassen gleichfalls Verhältniswahl 
vor ($ 402). 

99) Gutachten der vereinigten Kammern S. 38. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 823 


gegen die innere und äußere Verfassung der Bezirksstellen ver- 
schiedene Bedenken erhoben: zwischen der Bezirksstelle, die als 
Exekutivorgan der gesamten Sozialversicherung gedacht ist, und 
der Invaliden- und der Unfallversicherungsanstalt fehle ein unmittel- 
bares Unterordnungsverhältnis. Da sich aber vielfach die Not- 
wendigkeit ergeben werde, daß die übergeordneten Stellen an 
das Lokalorgan Weisungen ergehen lassen, müsse auch aus- 
gesprochen sein, daß diese zu befolgen sind. Wenn in der Regie- 
rungsvorlage eine direkte Unterordnung vermieden werde, so sei 
dies auf die innere Verfassung der Bezirksstellen zurückzuführen, 
die durch einen autonomen Vorstand geleitet werden sollen. 
Gegen diese Form der Verwaltung werden eine Reihe von Mo- 
menten geltend gemacht: 

Die Aufgaben der Bezirksstelle — Meldewesen, Beitragsein- 
ziehung, Evidenthaltung der Anwartschaften — fordern keineswegs 
ein Heranziehen des l.aienelements. Dieses könnte sich sogar 
in gewisser Hinsicht als schädlich erweisen. Die kollegiale Er- 
ledigung würde unnötig viel Zeit in Anspruch nehmen und der 
Ersatz von Reisekosten und Diäten die Verwaltung verteuern. Die 
Ausstattung der Bezirksstelle mit einem autonomen Vorstande sei 
daher unökonomisch. Ueberdies würden sich bei der Geschäfts- 
führung zwischen dem leitenden Beamten, der von dem Staate 
ernannt wird, und dem autonomen Vorstande Reibungen ergeben. 
Auch andere Momente, etwa sprachliche Gegensätze, könnten 
bei der Selbstverwaltung der Bezirksstelle ein harmonisches Zu- 
sammenwirken stören. Endlich sei es fraglich, ob sich in allen 
Verwaltungsbezirken die nötige Anzahl von fähigen Personen für 
die zahlreichen ehrenämtlichen Funktionen der Sozialversicherung 
finden werden. Somit sei grundsätzlich gegen eine zu weite 
Ausdehnung des Selbstverwaltungsprinzipes 
Stellung zu nehmen. 

Der Wirkungskreis der Bezirksstelle sei zu eng begrenzt und 
wäre durch Zuweisung von Geschäften zu erweitern, deren Be- 
sorgung der Gesetzentwurf den Verwaltungsbehörden überträgt. 
Diese seien schon gegenwärtig überlastet, wodurch die Ausübung 
der Aufsichtsrechte und die Raschheit des Geschäftsganges leidet. 
Ueberdies erfordere die Ausdehnung der Versicherung spezialistisch 
geschulte Beamte !9). 


100) Gutachten der vereinigten Kammern Seite 35 ff., Gutachten der Prager 


Kammer S. 31 ff. 


824 Friedrich Gaertner, 


Das Gutachten der vereinigten Kammern macht einen Alter- 
nativvorschlag : die Bezirksstelle sei als staatliches Amt zu organi- 
sieren und der ihr bisher als Vorstand gedachte Körper als Bei- 
rat zu geben. Gleichzeitig sei die Kompetenz der Bezirksstellen 
entsprechend zu erweitern. Die zweite Möglichkeit bildet die 
Unterordnung der Bezirksstelle unter die autonome L.andesstelle, 
deren Wirkungskreis erweitert würde. Die Landesstelle hätte die 
Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung der Bezirksstellen durch- 
zuführen und würde selbst unter der Invaliden- und Rentenkasse 
stehen. 

Gegen das liberale Ausmaß der Leistungen werden 
in den Gutachten der Kammern weitgehende Bedenken vorge- 
bracht, insbesondere gegen die Höhe des Staatszuschusses und 
der Einkommensgrenze, bei welcher der Zuschuß eingestellt 
wird 1002), Weiters wird in den Gutachten die Qualifizie- 
rung der Einkommenals fundierte und nicht fun- 
dierte gefordert. Auch im Arbeitsbeirate wurde darauf hinge- 
wiesen, daß die Gewährung des Staatszuschusscs nur bei Arbeits- 
nicht aber bei bloßen Renteneinkommen statthaft wäre. 

* * 
* 


Bei Beurteilung des Entwurfes 
und der bisher vorliegenden Kritik ist zunächst die prinzi- 
pielle Frage des Einbezichens Selbständiger 
in die Pflichtversicherung zu erörtern. 

Von den politischen Parteien und den Handels- und Gewerbe- 
kammern !®) wird diese Ausdehnung der Versicherungspflicht gut- 
gcheißen. Dagegen wurde von Vertretern der Wissenschaft gegen 
cine obligatorische Versicherung selbständiger Wirtschatter das 
Bedenken erhoben, daß hiedurch eine Tendenz gestärkt würde, 
die sich bei den Kulturvölkern Europas, im Gegensatze zu Amerika, 
in steigendem und besorgniserresendem Mafie geltend macht. Es 
ist dies das Streben nach Sicherung der Existenz, die 





100a) Im Gutachten des Versicherungsausschusses der Wiener Kammer wird 
gefordert (S. 11): Herabsetzung des Staatszuschusses von 90 auf 60 K, und der 
Einkommensgrenze für den Zuschul3 von 2400 K. auf 1200 K., Erstreckung der 
Altersgrenze für den Anfall der Altersrente vom 65. auf das 70. Lebensjahr, und 
vorläufiger Verzicht auf die Hinterbliebenenversorgeung der Invaliden- und Alters- 
versicherung. 

190b) Gutachten der vereinigten Handelskammern und des Zentralverbandes der 


Industriellen, S. 72, Gutachten der Kammer Prag S. 30. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. N25 


sich möglichst jener nähern soll, die öffentliche Beamte genießen. 
Nicht mit Unrecht wird darin eine das gebotene Maß wirtschaft- 
licher Vorsicht übersteigende Hemmung des Unternehmungsgeistes 
erblickt, welche auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung un- 
günstig rückwirken müßte. 

Diese Argumentation ist bei Beurteilung der vorliegenden 
Frage nicht zu übersehen. Sie scheint jedoch bei Berücksich- 
tirung der Struktur der versicherten Selbständigen und der Höhe 
der Renten auf die Vorschläge des Entwurfes nur in einge- 
schränktem Maße anwendbar. 

Nach den Berechnungen des Motivenberichtes würden 2,7 
Millionen Selbständige der Versicherungspflicht unterworfen. Iie- 
von gehören 1,9 Millionen der Land- und Forstwirtschaft, 0,5 
Millionen dem Gewerbe, 0,3 Millionen dem Handel und Verkehr 
und 0,002 Millionen den freien Berufen an. Die Versicherung 
der Selbständigen ist also überwiegend eine solche der Klein- 
bauern. 

Ueber die Verhältnisse der Handwerker und Klein- 
handelsleute gibt die Betricbszählung vom 3. Juni 1902 
Aufschluß !°}). Bei einer Gesamtzahl von 1332 431 gewerblichen 
Hauptbetrieben waren mehr als die Hälfte (738701) Alleinbetriebe, 
während 526 123 Unternehmen mit 2—5 tätigen Personen gezählt 
wurden. Von den Alleinbetricben fallen 729%, von den Betrieben 
mit 2—5 Personen 75%, auf die Erzeugungsgewerbe, 28, bzw. 25% 
sind Handels- und Verkehrsgewerbe : Detaillisten und Krämer. 
Da nun der Entwurf 880 000 versicherungspflichtige Gewerbetrei- 
bende annimmt, so dürfte der größte Teil dieser die Inhaber von 
Alleinbetrieben umfassen. Für die Kreise dieser kleinen Iland- 
werker und Krämer käme die Gefahr einer Repression des Unter- 
nchmungsgeistes wohl kaum in Betracht, da sie meist unter 
Voraussetzungen (Größe ihres Konsumentenkreises etc.) wirt- 
schaften, welche die Entwicklung einer weiteren Initiative von 
vornherein ausschließen. 

Bei diesen kleinsten selbständigen Existenzen, die sich viel- 
fach in ungleich ungünstigerer Lage als höher qualifizierte Lohn- 
arbeiter befinden, entspricht die Notversicherung einem tatsäch- 
lichen Bedürfnisse. Die vom Entwurfe vorgeschlagene Abgrenzung 
scheint auch geeignet, diese Schichte von jenen Gewerbetreibenden 
zu trennen, bei welchen die wünschenswerte stärkere Entfaltung 


101) Oesterreichische Statistik, LXXV. Bd., 1. Heft. 


826 Friedrich Gaertner, 


wirtschaftlicher Initiative die Entwicklung zu Kleinunternehmern 
ermöglicht 19%). l 

Bei jenen Selbständigen, die das Hauptkontingent der 
Versicherten bilden, bei den Kleinbauern, ist die Unterneh- 
merqualität im eigentlichen Sinne wohl überhaupt nicht gegeben 
und die Möglichkeit der Entwicklung stärkerer wirtschaftlicher Be- 
triebsamkeit auch hier durch die gegebenen Voraussetzungen, Art 
und Größe des Betriebes, a priori beschränkt. 

In die Struktur jener Schichten landwirtschaftlicher Unter- 
nehmer, die unter die Versicherung fallen, gewährt die landwirt- 
schaftliche Betriebszählung vom 3. Juni 1902 interessante Ein- 
blicke 10%). Es wurden insgesamt 3,4 Millionen Betriebsinhaber 
gezählt; 46,5% der Betriebe umfassen eine Gesamtfläche unter 
2 ha und 28,5% eine solche von 2—5 ha. Ein sehr erheblicher 
Teil dieser selbständigen Landwirte vermag von dem Ertrage des 
Betriebes nicht zu existieren, und ist gezwungen, nebenbei L o h n- 
arbeit zu verrichten!®). Im ganzen sind dies rund ı Million, 
während etwa 165 000 Betriebsinhaber neben ihrer landwirtschaft- 
lichen Beschäftigung noch als Heimgewerbetreibende tätig sind. 
Rund 950 000 dieser landwirtschaftlichen Unternehmer, die gleich- 
zeitig Lohnarbeit verrichten, würden unter die Versicherungspflicht 
fallen. 

Bei dieser und den ihr zunächststehenden Schichten ist eine 
Minderung der wirtschaftlichen Initiative gleichfalls kaum zu be- 
fürchten. 





10?) Würde hingegen gemäß dem Gutachten der Kammer das Abgrenzungs- 
kriterium der Beschäftigung von höchstens zwei erwachsenen Lohnarbeitern ent- 
fallen und nur die Einkommensgrenze aufrechterhalten, so würde (insbesondere im 
Hinblick auf die vielfach ungenügende Erfassung des steuerpflichtigen Einkommens: 
eine Ausdehnung der Versicherungspflicht auf Gewerbsunternehmer Platz greifen, 
bei welchen ein berechtigtes Bedürfnis nach einer Notversicherung kaum mehr 
vorliegt. 

103) Oesterreichische Statistik, LXXXIII. Bd., 1. Heft, Analytische Bearbeitung 


und summarische Daten. 


22) Von 100 Betrieben sind verbunden mit 
Betriebe landw. Lohn- gewerbl. Lohn- Landarbeit ohne Haus- 
in ha arbeit arbeit nähere Bezeichnung industrie 
bis 0,5 31,8 14,5 7,0 8,3 
0,5 bis I 36,2 9,9 75 7:4 
I > 2 34.2 79 7,0 var 
2 > S 23,1 4,7 45 5.9 


über 5 14,9 2,9 3,6 6,1 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 827 


Diese Erwägungen könnten die Bedenken gegen eine obli- 
gatorische Rentenversicherung von zehn Millionen Erwerbstätiger 
nicht beseitigen, wenn nicht die Höhe der in Aussicht gestellten 
Rentenbezüge der Institution den Charakter einer Notver- 
sicherung verleihen würde. Dieser tritt besonders bei der 
Versicherung der Selbständigen in ausgesprochenem Maße her- 
vor; die Arbeiter, welche auch gegen Invalidität versichert sind, 
werden immerhin beträchtlich höhere Renten erwerben. 

Eine jährliche Pflichtleistung des Selbständigen von durch- 
schnittlich 10 Kronen trägt tatsächlich den Charakter einer Für- 
sorgesteuer !®) und die bei den Selbständigen möglichen Durch- 
schnittsrenten von etwa 200—250 Kronen bieten kaum mehr, zum 
Teile sogar weniger, als die kommunale Armenversorgung. Der 
wesentliche Unterschied zwischen einer derartigen Notrente 
und der Pension eines Beamten, also der Sicherung der 
Existenz, ist nicht zu verkennen. 

Der Anspruch auf die Rente würde aber trotz ihrer Gering- 
fürigkeit als ein wertvolles Recht empfunden. Bei jenen, die 
sonst der Armenpflege anheim ficlen, wäre sie ein Rechtanspruch 
an Stelle einer meist als Demütigung empfundenen gnadenweisen 
Unterstützung. Bei der Mehrzahl der Versicherten aber würde die 
Rente nur einen Zuschuß darstellen, dem aber die Sicherheit 
seines Einganges besonderen Wert verleiht, und der die Ab- 
hängigkeit von Kindern und anderen Anverwandten mindert. 
Dieses Moment fällt besonders bei der bäuerlichen Bevölkerung 
stark ins Gewicht. 


Gegen die Einheit des Versicherungsträgers 
wurde zunächst der Mangel eines Solidaritätsbewußtseins bei den 
Selbständigen eingewendet. Zweifellos ist ein solches bei diesen 
nicht in dem Maße vorhanden wie bei den Arbeitern. Von einem 
völlisen Fehlen kann aber nicht gesprochen werden, und das 
Bestehen starker sogenannter Mittelstandsparteien, die sich im 
polyglotten Oesterreich bei wirtschaftlichen Fragen sogar über 
nationale Gegensätze hinweg vereinigen, gestattet den Rückschluß 
auf ein immerhin erhebliches Maß von Gemeinbewußtsein. Auch 
wäre es nicht angängig, aus dem Solidaritätsprinzip die Konse- 
quenz abzuleiten, daß es nicht unbillig wäre, wenn der Arbeiter 
erworbene Rechte einbüfßt, sobald er zur Selbständigkeit auf- 


165) Gutachten der Handelskammern vom Jahre 1906, S. 100. 


828 Friedrich Gaertner, 


steigt 106). Diese Anschauung mag vom Klassenstandpunkt der 
Arbeiter erklärlich sein, ist aber vom Gesichtspunkte der Allge- 
meininteressen nicht vertretbar. Gewiß wird sich in einzelnen 
Fällen ein Verlust der geleisteten Zahlungen bei Ausscheiden 
aus der Versicherungspflicht nicht vermeiden lasssen und der 
finanzielle Träger muß auch mit solchen Zuflüssen rechnen. So- 
bald aber ein solches Ausscheiden zur Massenerscheinung wird, 
muß bei der öffentlich-rechtlich geordneten Versicherung Ab- 
hilfe geschaffen werden. Denn es geht nicht an, im Rahmen 
ciner sozialen Wohlfahrtsinstitution das Aufsteigen zur Selbstän- 
digkeit mit einem Vermögensverlust zu bestrafen. Die Versiche- 
rung der Selbständigen wäre bei Annahme jenes Prinzipes über- 
haupt undurchführbar : Die große Zahl derer, die erst in spä- 
teren Lebensaltern zur selbständigen Berufsstellung gelangen, 
könnte in der Selbständigenversicherung nur durch so kurze Zeit 
Beiträge leisten, daß damit irgendwie zureichende Rentenan- 
sprüche nicht erworben würden. Somit bliebe nur die Möglich- 
keit der Ueberweisung von Prämienreserven. Nach den Erfah- 
rungen bei den Bruderladen ist aber ein solches System in so 
großem Umfange kaum durchführbar. 

Die Bedenken wegen materieller Gefahren, die der Industrie 
und ihrer Arbeiterschaft aus der Riskengemeinschaft mit 
den Selbständigen erwachsen könnten, überschätzen diese: Die 
technischen Grundlagen (Volkszählung, Betriebszählung) weisen 
keine geringere Zuverlässigkeit auf als jene, die der Arbeiter- 
- versicherung zugrunde gelegt werden. Die Gefahr, daß die Bei- 
träge tatsächlich nicht eingehen, ist allerdings erheblich. Bei der 
vorgeschlagenen Art der Rentenberechnung !) aber bedeutet ein 
Ausfall für den finanziellen Träger keinen Verlust, da eine ent- 
sprechende Minderung der Leistungen, event. sogar ein Verfall 
erworbener Rechte zu Gunsten der Kasse eintritt 1%). Immer- 





106) Vgl. oben S. 817. 

107) Siche S. 755. 

108) Das Gutachten der Handels- und Gewerbekanmer Prag (S. 51) wendet 
sich gegen die Analogie zwischen den Versicherungsbeiträgen und den Steuern. 
Tatsächlich weisen die kleinen Selbständigen oftmals beträchtliche Steuerrück- 
stände auf; das Pflichtgefühl gegenüber der eigenen Existenz werde aber ge- 
wiß größer sein als das gegen den Staat. Einen gewissen Rückschluß lassen 
hiegegen die Einzahlungen in den obligatorischen Meisterkrankenkassen zu, für 


welche die Prämien erheblich mehr betragen als sie für die Altersversicherung 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 829 


hin scheint aber der Vorschlag des Gutachtens der Handels- 
kammern, die Selbständigen in der Statistik besonders zu cr- 
fassen und nach Ablauf einer Revisionsperiode gegebenenfalls die 
Beiträge zu differenzieren, durchführbar und gerecht. 

Als stärkstes Argument gegen die Riskengemeinschaft wird 
die Begünstigung der Landwirtschaft hervorgehoben. 
Tatsächlich bringt der Entwurf eine solche in weitgehendem Maße: 
Die Einheit des Riskenkreises bedeutet für die landwirtschaftliche 
Bevölkerung, Arbeiter wie Selbständige, eine beträchtliche Min- 
derung der Prämie unter jenes Maß, welches sich versicherungs- 
technisch gemäß ihrem Altersaufbaue ergeben würde. Den Mo- 
tiven des Entwurfes, die trotzdem für die Einheit des Riskenkrei- 
ses eintreten, ist aber die Berechtigung nicht abzusprechen; tat- 
sächlich findet ein Abströmen junger kräftiger l.eute, also guter 
Risken, von der Landwirtschaft zur Industrie in erheblichem Maße 
statt, und es ist zweckmäßig, daß von vornherein jene Schwierig- 
keiten vermieden werden, die in Deutschland 1899 dazu geführt 
haben, an Stelle der finanziellen Unabhängigkeit der territorialen 
Versicherungsträger eine weitgehende Riskengemeinschaft zu setzen. 

Im übrigen könnte sich die materielle Schädigung, welche 
die Industrie durch die Riskengemeinschaft mit der Landwirtschaft 
erleidet, jedenfalls nur auf die ersten Jahre erstrecken. Sowie 
die Versicherungsbeiträge auf die Preise überwälzt sind und anderer- 
seits die Konsumkraft der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine 
Steigerung erfahren hat, ist für die stärkere Belastung des Ge- 
werbes der Ausgleich geschaffen. 

Die Organisation ist vom Referenten des Arbeitsbei- 
rates Dr. Baernreither mit Recht als das schwierigste Problem be- 
zeichnet worden: Politische Machtfragen, Momente, die außerhalb 
des Kreises rein sachlicher Erwägungen liegen, machen sich hier 
geltend. 

Das Problem ist an sich schwierig genug: für Versiche- 
rungen, die ihrem Charakter nach wesentlich verschieden sind 
— für die kurzfristige Krankenversicherung im Gegensätze zur 
Unfall- und Invaliden- also Rentenversicherung — wie für ver- 
vorgesehen sind (1,60 Kronen gegen I Krone). Trotzdem sind die Abgänge rela- 
tiv klein, und diese stammen gerade von den besser situierten Gewerbetreibenden, 
die aus den Kasseneinrichtungen keine nennenswerte Vorteile ziehen. — Aehn- 
liche Erfahrungen aus den Wiener Meisterkrankenkassen hat im Arbeitsbeirat Ab- 


geordneter Pabst mitgeteilt (1. Sitzung des Ausschusses, Protokoll S. 21). 


830 Friedrich Gaertner, 


schiedene Interessentengruppen soll eine einheitliche Organisation 
aufgestellt werden. Dabei muß diese der Hauptforderung ent- 
sprechen: jener nach möglichster Billigkeit. Denn diese ist für 
die Durchführbarkeit der Sozialversicherung überhaupt geradezu 
das entscheidende Moment. 

Die Durchführung des Prinzipes der Vereinheitlichung 
der Organisation ist zu begrüßen und die Vorteile der 
Unifizierung können auch für die Selbständigenversicherung nicht 
aufgegeben werden. Die Aufstellung eines besonderen Apparates 
für diese neben jenem der Arbeiterversicherung würde eine solche 
Verteuerung nach sich ziehen, daß die Selbständigenversicherung 
überhaupt undurchführbar würde, während andererseits die Ar- 
beiterversicherung nicht leiden muß, wenn von derselben Stelle 
auch das Meldewesen, die Evidenthaltung und der Inkassodienst 
der Selbständigenversicherung mitbesorgt wird. 

Der Entwurf geht bei der Aufstellung besonderer Bezirks- 
stellen 1%) von dem Gedanken aus, die eigentliche Versicherungs- 
tätigkeit, für welche die uneingeschränkte Autonomie erhalten 
wird, von den bloßen Kanzlei- und Inkassogeschäften zu trennen, 
und diese letztere für alle drei Versicherungszweige zu verein- 
heitlichen. Es ist nicht einzusehen, wie sich bei diesem Kanz- 
lei- und Inkassodienste irgend welche widerstreitende Interessen 
zwischen Arbeitern und Selbständigen ergeben könnten und welche 
spezielle Forderungen die eine oder die andere Gruppe zu ver- 
treten hätte. Es handelt sich nur um Dienste von Rechnungs- 
beamten, Schreibern und Kassenboten, die gut und einfach or- 

109) Die Schaffung besonderer Stellen als gemeinsamer Unterbau der Arbeiter- 
versicherung, welche die Entgegennahme der Meldungen, die Evidenzführung und 
die Beitragseinhebung durchzuführen hätten, wurde mit eingehender Begründung 
bereits in dem Gutachten der territorialen Unfallversicherungs- 
anstalten über das »Programnıe (Wien 1907, S. 140 ff.) vorgeschlagen. Nach 
der dort empfohlenen Organisation wären diese »Meldestellen«e von den 
territorialen Unfallversicherungsanstalten zu errichten und zu beaufsichtiren ge- 
wesen. Ein ähnlicher Gedanke ist (wie der Direktor der Brünner Arbeiterversiche- 
rungsanstalt, Reg.-Rat Ferd. Schnitzler in dem zit. Vortrage in der Wiener 
Gesellschaft der Volkswirte mitgeteilt hat), 1896 von dem Vorsitzenden der Ber- 
lmer Invaliden- und Altersversicherungsanstalt Dr. Richard Freund, und von 
dem Präsidenten des deutschen Reichsversicherungsamtes Dr. Tonio Bödiker 
1905 in seinem Referate auf dem Wiener Arbeiterversicherungskongresse vertreien 


worden. 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 831 


ganisiert, genau überwacht und unparteiisch versehen werden 
müssen. 

Die Trennung der eigentlichen Versicherungstätigkeit, die 
autonom verwaltet werden soll, vom Kanzleidienste, der teilweise 
staatlichem Einflusse unterstellt wird, kann kaum als eine Be- 
schränkung der Autonomie bezeichnet werden. Vielmehr dürfte 
diese Einteilung der Organisation dazu beitragen, daß die auto- 
nome Verwaltung in erhöhtem Maße befähigt wird, das Gesamt- 
interesse der Versicherten zu wahren. 

Es ist eine allgemeine Erscheinung, daß junge Selbstverwal- 
tungskörper gewissen Gefahren ausgesetzt sind, die bei der staat- 
lichen Verwaltung nur in geringem Maße auftreten, weil diese in 
Gestalt einer alten und gefestigten Tradition, eingelebter und ver- 
erbter Begriffe vom Erlaubten und Unerlaubten psychologische Hem- 
mungen besitzt, die jungen autonomen Korporationen oftmals fehlen. 
Bei diesen macht sich das Bestreben geltend, bei Besetzungen 
zunächst solche Anwärter zu berücksichtigen, die das Vertrauen 
der herrschenden Majorität besitzen. Dies ermöglicht, daß Per- 
sonen in die Verwaltung gelangen, die bei Besorgung der Ge- 
schäfte nicht ausschließlich das allgemeine Interesse, sondern zu- 
nächst jenes der Mehrheit im Auge behalten. Es tritt cin 
Nachlassen der Unpartcilichkeit und des Pflichtbewußtseins ein, 
welches das Ansehen des öffentlichen Dienstes erschüttert. Diese 
Schädigung des bürokratischen Apparates, der dem Selbstver- 
waltungskörper unterstellt ist, wirkt sodann auf diesen zurück. 
Die zweckmäßige Besorsung der öffentlichen Geschäfte ist nicht 
mehr ausschließlicher Zweck; neben ihm wächst die Bedeutung 
der Stellenbesetzung und der Möglichkeit, Anwärter auf solchen 
zu versorgen. Dies mindert auch das Streben nach möglich- 
ster Sparsamkeit der Verwaltung, die sonst einen besonderen 
Vorzug autonomer Administration bildet. Schließlich entwickelt 
sich neben den altruistischen Bestrebungen, die Verwaltung allein 
im Interesse der Allgemeinheit zu besorgen, cin egoistisches In- 
dividualinteresse der bezahlten Funktionäre und der Korporation, 
die sie bestellt hat. 

Das Eindränsen dieser Tendenzen in die Selbstverwaltung 
ist eine allgemeine Erscheinung, die bekanntlich besonders in 
Amerika in hohem Grade auftritt. Die Wahrscheinlichkeit spricht 
dafür, daß sich auch die Krankenkassen diesen Gefahren nicht 
zu entziehen vermöchten, falls ihr Wirkungskreis und damit ihr 


832 Friedrich Gaertner, 
bürokratischer Apparat stark erweitert würde. Die Neutralisic- 
rung des Kanzleidienstes ist daher sowohl im Interesse der Ver- 
sicherung, wie auch der Arbeiterschaft im allgemeinen gelegen. 

Den Bedenken, die in den Gutachten der Handelskammern 
gegen die Verwaltung der Bezirksstellen durch einen gewählten 
Vorstand ausgesprochen werden, ist die Berechtigung nicht ab- 
zusprechen. Die Leitung des Kanzleiapparates durch ein Kolle- 
gium ist unzweckmäßig: es mangelt die Einheit des Willens und 
der Verantwortung. Der leitende Beamte wäre vom Vorstande nicht 
unmittelbar abhängig, so daß tatsächlich zwei Machtfaktoren Einfluß 
zu nehmen hätten, die unter Umständen nicht übereinstimmen. 
Darum erschiene die ausschließliche Leitung durch den staatlich 
ernannten ersten Beamten, und die bloße Kontrolle durch die ge- 
wählte Körperschaft ungleich zweckentsprechender. Da die Gewähl- 
ten die Vertreter der Interessenten sind, so würden sie gegen eine 
teure oder ungenügende Besorgung des Kanzlei- und Inkasso- 
dienstes auftreten. 

Auch die Uebertragung eines Teiles der administrativen Ent- 
scheidungen an den staatlich ernannten Beamten der Bezirksstelle 
erscheint ernster Erwägung wert: Die Verwaltungsbehörde erster 
Instanz würde erheblich entlastet und der Geschäftsgang wäre durch 
spezialistische Behandlung beschleunigt und vereinfacht. 


* æ 
* 


Der Entwurf, der dem österreichischen Reichsrat vorgelegt 
wurde, ist ein Gesetzeswerk von imponierender Geschlossenheit. 
Er versucht einen großen Gedanken an die Verschiedenheit der 
Verhältnisse, wie an die politische Machtverteilung in Oester- 
reich anzupassen. In allen wesentlichen Punkten erscheint dieses 
Ziel so weit erreicht, daß es kaum möglich sein dürfte, rebus 
sic stantibus zu einer anderen lösung des Problems zu ge- 
langen. 

Die Durchführbarkeit des Entwurfes würde aber durch eine 
Reihe von Beschränkungen im hohen Maße gewinnen: der 
Staatszuschuß von 9o K. ist um 50%, höher, als jener, der im 
Deutschen Reiche auch nach dem neuen Entwurfe in Aussicht 
genommen ist. Angesichts der ungleich größeren wirtschaftlichen 
Kraft Deutschlands ist der Schluß naheliegend, daß man auch 
in Oesterreich mit einem niedrigeren Zuschusse beginnen sollte. 
Die Herabsetzung ist daher wünschenswert, wenngleich zweifellos 


Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich. 833 


unpopulär 1!10), Es ist aber zu bedenken, daß die Kapitalbildung 
in Oesterreich noch nicht so weit vorgeschritten ist, als daß ein 
beträchtlicher Teil der öffentlichen Lasten von den Reichen ge- 
tragen werden könnte. Falls also der Staatszuschuß Steuererhö- 
hungen notwendig macht, würden doch Jene herangezogen wer- 
den müssen, die ihn später als Rentner zu genießen hätten. Im 
Effekte ist dies wohl nichts als eine Prämienerhöhung. 

Weiters wäre es empfehlenswert, die Gewährung des Staats- 
zuschusses, wie es das Handelskammergutachten beantragt, auf 
Arbeitseinkommen einzuschränken. Die Grenze des nachgewie- 
senen Maximaleinkommens, bei welchem der Staatszuschuss 
noch gewährt wird, könnte von 2400 K. auf 1200 K. herabge- 
setzt werden; dies ist das Existenzminimum des Personalsteuer- 
gesetzes und falls dessen Vorhandensein nachgewiesen ist, fehlt 
für einen Staatszuschuß die Berechtigung. In der Praxis wird 
diese Beschränkung umso notwendiger sein, als die Erfassung 
dieser kleinen Einkommen durch die Personalsteuer vielfach un- 
vollkommen ist. Endlich könnte das Ausscheiden der fluktuie- 
renden Arbeiter und der Hausgewerbetreibenden aus der Invali- 
denversicherung in Erwägung gezogen werden. 

Diese Beschränkungen würden die Verwirklichung eines Werkes 
fördern, das einen unerläßlichen Schritt zum sozialen Ausgleich 
und zur Anpassung an die Notwendigkeiten der kapitalistischen 
Wirtschaft darstellt. 


— 





— 


110) Vgl. die Aeußerung des Ministers a. D. Dr. Baernreither im Ar- 
beitsbeirate, 24. Sitzung, Prot. S. 59. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 54 


834 


Kornteuerung und Handelspolitik. 
(Ein Vortrag.)*) 


Von 


ARTHUR an 
\ 


Zu Ende der 4ocr und Anfang der socr Jahre des 19. Jahr- 
hundert herrschte in Europa infolge wiederholter Mißernten und 
Krankheit der wichtigsten Feldfrüchte eine allgemeine volkswirt- 
schaftliche und in den Ländern unzweckmäßiger Bodenvertei- 
lung, namentlich in Süddeutschland und Irland, eine landwirt- 
schaftliche Krisis, die den verarmten Bauern von der Scholle 
seiner Väter weg und unter den Segenswünschen seiner landes- 
väterlichen Regierung übers Meer trieb. Damals erschien eine 
kleine Schrift Roschers unter dem Titel: Kornhandel und Teue- 
rungspolitik. Indem der Verfasser die naturwissenschaftliche 
Methode auf eine sozialökonomische Erscheinung anwandte, gab 
er zu verstehen, daß es sich nach sciner Meinung um eine regel- 
mäßig wiederkehrende Krankheit handle, die der Staatsmann 
und Gelehrte mit dem gleichen Blick wie der Arzt seinen 
Patienten betrachtet, der auf Grund seiner Kenntnis des gesunden 
Körpers und dessen Funktionen die spezifische Art der Krank- 
heit und die Mittel ihrer Heilung entdeckt und Vorschriften zur 
Gesunderhaltung des Geheilten gibt. Und so enthält die Schritt 
Roschers zuerst einen physiologischen Teil, der die Eigentümlich- 
keiten des Lebensmittelmarktes, einen pathologisch-therapeutischen 
Teil, der die verschiedenen Arten von Teuerungen und die bewährten 
Rezepte dagegen und einen diätetischen Teil, der die Hygiene 
des Kornhandels beschreibt. Diese kühle Stellungnahme dem 
Problem gegenüber ist sehr wichtig und mochte damals ein 


*) Dieser Vortrag wurde im Juni 1909 gehalten, 


Arthur Salz, Kornteuerung und Handelspolitik. 835 


wirkliches Verdienst sein, da ja fast noch heute das Wort Burkes 
gilt, daß auf keinem Gebiete so sehr wie auf dem der Lebens- 
mittelversorgung dilettantische Quacksalberei gefährlich ist und 
am gefährlichsten in der Zeit, in der die Menschen am meisten 
dazu geneigt sind: in Zeiten der Teuerung. Nirgends wie auf 
diesem Gebiete seien die Leidenschaften der Menschen so gewalt- 
tätig und ihr Urteil so schwach, und nirgend wie hier gebe es eine 
solche Fülle unbegründeter Vorurteile. Die Schrift Roschers 
konnte also großes aktuelles Interesse beanspruchen, zum ersten- 
male veröffentlicht in dem Hungerjahr 1846—47, wurde sie 1851 
und 1852 neugedruckt und seitdem nicht mehr wieder neu auf- 
gelegt. Sie büßte in der Folgezeit das aktuelle Interesse ein: 
denn die Situation, die Roscher bei Abfassung seiner Schrift vor 
Augen hatte, änderte sich im Laufe der nächsten Jahre und Jahr- 
zehnte von Grund aus, und wie die Mitte des 19. Jahrhunderts 
durch Getreidemangel und übermäßig hohe Getreidepreise und die 
Wirtschaftspolitik als Teuerungspolitik, als Politik gegen Teue- 
rung, charakterisiert ist, so ist das letzte Drittel des 19. Jahr- 
hunderts durch eine exzessive Fülle des Getreides und nie- 
drige Preise und die Wirtschaftspolitik als Billigkeitspolitik, als 
Politik gegen Billigkeit gekennzeichnet. Bestand ja doch 
die sogenannte letzte Agrarkrisis in nichts anderem, als daß die 
niedrigen Getreidepreise auf dem Weltmarkt dem im Boden in- 
vestierten Kapital keine genügende Verzinsung, viel weniger eine 


reine Rente mehr boten. — Aber auch diese Situation ging 
— ich weiß nicht, ob ich eher sagen soll: wegen oder 
trotz der Wirtschaftspolitik — vorüber, und heute stehen wir 


abermals, wenn nicht alles täuscht, vor neuen Zeichen der 
Zeit und mitten in einer Bewegung, deren Ende noch nicht 
abzusehen ist, die aber darauf hinauszugcehen scheint, das ge- 
gebene Preisniveau, die traditionellen Preisvorstellungen abermals 
zu verändern und zwar in die Höhe zu treiben, in einer Be- 
wegung, die alle Güter und Waren, wenn auch nicht alle gleich 
stark und zu gleicher Zeit ergreift und allen sozialen Klassen 
namentlich aber den untersten, deren Wohlstand sozusagen der 
Grenzwert für die materielle Kultur eines Volkes ist, fühlbar ist 
und die wichtigste sozialökonomische Erscheinung der letzten 
Jahre genannt werden darf !). 


1) Es ist kein Einwand, wenn die Indexziffern für einige Waren sogar niedriger 


54* 


836 Arthur Salz, 


Wir sehen um uns steigende Prosperität, zunehmenden 
Wohlstand, aber einen Wohlstand, dessen niemand so recht froh 
wird, weil jeder immer mehr Kräfte einsetzen muß, um seinen 
Anteil davon zu gewinnen. 

Ueber die Allgemeinheit der Preisteuerung der Lebensmittel 
kann kein Zweifel sein, wir brauchen uns nicht auf die Ziffern 
der Statistik zu berufen, die uns hinterher, wenn alles vor- 
über ist, immer belehren, daß irgendwo etwas los war, sondern 
ein jeder spürt ja sozusagen am eigenen Leib, daß das Leben 
teuerer geworden ist, nicht nur in Deutschland, sondern auch 
und noch stärker in Oesterreich- Ungarn (einem bis vorgestern 
argrarischen Staatswesen), in dem Frankreich, das immer am 
günstigsten in seiner Ernährung gestellt war und auch im gepriese- 
nen England ?) sind die Brotgetreidepreise auf eine seit 40 Jahren 
nicht mehr erreichte Höhe gestiegen, trotzdem sich seither die Pro- 
duktions- und Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft überall unge- 
mein vergrößert hat. Undim Zusammenhang mit dieser Teuerung 
stehen wohl die revolutionären und revolutioniden Bewegungen, die 
gegenwärtig hier und dort an verschiedenen Stellen des Erdballes 
aufflackern, denn die hohen Lebensmittelpreise treffen die unteren 
Klassen am schärfsten und immer schärfer, wenn sie wie jetzt 
zusammenfallen mit einer industriellen Depression und daraus 
hervorgehender verstärkter Arbeitslosigkeit. 

Und alles dies in der gepriesenen weltschaftlichen Periode 
der Volkswirtschaft! Freilich waren die Preisschwankungen in 
früheren Zeiten, als noch jede Stadt oder jedes Land, ja jeder 
Gutsbezirk ein in sich geschlossenes, sich selbst versorgendes 
Wirtschaftsgebiet war, viel stärker und brutaler als jetzt. Zeiten 
des Ueberflusses wechselten in rascher Folge mit Zeiten des 


geworden sind, an dieser Stelle ist nicht von einzelnen Waren und Warenquanti- 
täten, sondern vom allgemeinen Gesamtpreisniveau die Rede. 

2) Aus London wird unterm 15. IV. 1909 berichtet (Neue Freie Presse): Die 
Getreide-, Mehl- und Brotpreise sind hier weiter im Steigen begriffen. Eine La- 
dung australischen Weizens wurde heute zu 43 sh. 10 d. per Quarter verkauft, 
während der Preis in den letzten 10 Jahren schon auf 23 sh. zurückgegangen war. 
Die Haussiers behaupten, daß der erhöhte Weizenkonsum in Deutschland, Belgien 
und Italien, die geringe Exportfähigkeit der Vereinigten Staaten und Brasiliens 
und der enttäuschende Ernteausfall in Argentinien den erhöhten Weizenpreis ge- 
nügend rechtfertigen, ohne daß man zur Erklärung auf die Chicagoer Spekulation 
zurückzugreifen braucht. Englischer Weizen stieg heute auf 46 sh. 


Kormteuerung und Handelspolitik. | 837 


Mangels, der Hungersnot und ihren Begleiterinnen, Pest und 
Verbrechen, und es war geradezu ein genialer Moment der Welt- 
geschichte, als es gelang, diese Schwankungen zu paralysieren, 
ihre Stoßkraft abzuschwächen, indem man über den Erdball ein 
Netz von Verkehrsmitteln spannte, alle Länder in einen einzigen 
riesigen Wirtschaftskreis bannte und eine Gesetzgebung schuf, die 
den freien Austausch der Erzeugnisse von Land zu Land nicht 
nur ermöglichte, sondern beförderte. Jetzt ward die Welt zu 
einem einzigen großen Acker, auf dem das Korn der Menschheit 
wuchs, und die Völker mehrten sich und wuchsen, und alle die 
kamen, wurden nicht nur satt, sondern konnten sich ihr Leben 
behaglicher und reicher gestalten, jetzt hatte, wie das von dem 
klugen Galiani prophezeit worden war, l’art du gouvernement 
ihr chef d’oeuvre geleistet, denn diese Kunst bestehe darin, die 
Natur zu nötigen und zu dem Wunder zu verpflichten, auf einem 
begrenzten Boden mehr Menschen zu ernähren, als deren Mittel und 
Kräfte zu ernähren verstatteten. Jetzt zum erstenmale in der Welt- 
geschichte konnte sich ein privatwirtschaftlicher Großhandel in 
Lebensmitteln, insbesondere in Getreide entwickeln, dessen Funk- 
tion nicht mehr, wie die jedes früheren, darin bestand, auf lokale 
oder partielle Hungersnöte zu spekulieren, der also nicht wie bis- 
her den Raum zum Ausgangspunkte seiner wirtschaftlichen Kalku- 
lationen nahm, sondern die Zeit, der nur verdienen konnte, indem 
er zu einem Zeitpunkt einkaufte und in einem andern verkaufte, — 
hier wirklich » wird zum Raum die Zeite. Diese Verkehrsentwicklung 
löste auch das schier unlösliche Problem des Transportes schwerer, 
aber geringwertiger Massengüter. Getreidetransporte setzten in 
früherer Zeit große Verschiedenheit des Preises am Ausfuhr- und 
Einfuhrplatz voraus. Jacob, der im Anfang des 19. Jahrh. schreibt, 
berechnet, daß, wenn der Quarter Weizen in der Umgegend von 
Warschau 28 sh. kostet, ein Transport desselben nach London 
nicht unter 20 sh. (also mit einer 70%igen Verteuerung) zu be- 
werkstelligen ist. Heute aber kostet Weizen, für den in Buenos 
Aires 119 M. gezahlt wird, ab Mannheim 136—140 M. 

Handel und Verkehrsentwicklung zusammen brachten eine 
grundlegende Umwälzung hervor, die wir uns nur nicht oft ganz 
ins Bewußtsein rufen, jene wundervolle selbsttätige und spontane 
Organisation der Anpassung des Angebots und des Bedarfs, daß 
für alle genug und doch nicht zuviel da ist, und verschafften uns 
ein Gefühl absoluter Sicherheit der Nahrungsversorgung, das frü- 


838 Arthur Salz, 


heren Zeiten völlig unbekannt geblieben sein muß. Denn heute 
weiß jeder, daß er morgen und übermorgen nicht zu hungern 
braucht, und wie schwer im übrigen sein Leben sich gestalte: sein 
tägliches Brot wird er haben und macht Pläne auf lange Zeit. 

Aber dieses Gefühl der Sicherheit ist mit einem schweren 
Preis erkauft: mit der widerstandslosen Abhängigkeit einer jeden 
Wirtschaft von allen anderen, damit, daß das materielle Dasein 
einer jeden einzelnen von einem immer größeren Wirtschaftskreis 
immer stärker bedingt ist. Und wenn der letzte einsamste Ge- 
birgsbewohner weiß, daß er sich schließlich dieselbe Nahrung ver- 
schaffen kann wie der Städter, so spürt er dafür auch noch in seiner 
einsamen Gebirgshütte, wenn drüben in Argentinien oder Kanada 
etwas nicht in Ordnung ist, und wie der Seismograph über tau- 
sende von Meilen hin ein Erdbeben anzeigt, so bringen uns die 
Preisschwankungen der wichtigsten Lebensmittel recht eindring- 
lich zum Bewußtsein, daß die ganze Erde ein ungeheures Wirt- 
schaftsgebiet geworden ist, und cine Solidarität aller mit allen 
an Stelle des Krieges aller gegen alle getreten ist. 

Um diese Bindung zu lösen, aus dem Zusammenhang, in den 
sie hineingeraten waren, sich zu befreien, umgaben sich einzelne 
Staaten (zum Schutze gegen das Weltgetreide) mit einem Wall 
von Schutzzöllen, um ihre Ernährung aus eigenen Hilfsquellen zu 
sichern, und ihre nationale Landwirtschaft oder vielmehr ihre na- 
tionale Grundrente gegen die Weltgrundrente zu behaupten. 

Der jüngste und nicht geistloseste Geschichtsschreiber des 
römischen Weltreiches meint mit Recht: könnte ein Bewohner 
der antiken Welt wieder ins Leben zurücktreten, so gäbe es 
nichts unbegreiflicheres für ihn, als unsere Getreidezölle.. Ehe- 
mals gab es kein Land, das nicht mit Mühe das genügende Brot- 
korn erzeugt hätte, und selbst die Länder mit überreichen Ernten, 
wie Aegypten, Sizilien oder die Krim behielten lieber ihre Vor- 
räte. Die kapitalistischen Länder der Antike suchten also den 
Import, statt ihm Zügel aufzuerlegen, im Gegenteil möglichst zu 
befördern, und ihr Bemühen war ganz besonders darauf gerichtet, 
die von der Ceres geliebten Länder in ihre Macht zu bekommen, 
um nach Belicben aus ihnen Getreide beziehen zu können. Die 
Verproviantierung Roms wurde in der Tat eine der wichtigsten 
Fragen der römischen Politik, seit Rom eine Weltstadt zu werden 
anfıng. Und Polybius, der wie kein zweiter einen Blick hatte 
für die neue Konstellation des Weltgeschehens, das mit dem Römer- 


Kornteuerung und Handelspolitik. 839 


reich gegeben war, und der mit dem römischen imperium die 
organische (swpatoeıces) Periode der Weltgeschichte anheben 
läßt, weiß nichts davon zu erzählen, daß diese organisierte 
Einheit durch Schutzzölle zusammengehalten wurde. In der Tat 
haben wir es nur der Erweiterung des Nahrungsspielraums, der 
Ueberschußproduktion an Nahrungsmitteln zu danken, daß der 
moderne Industriekapitalismus bisher ohne Sklaverei und ohne 
chronische Kriege auskam und sich entwickeln konnte. Der antike 
Kapitalismus konnte ohne Krieg und Kampf zwischen Mensch 
und Mensch nicht bestehen, der moderne hat an dessen Stelle 
den Kampf zwischen Mensch und Natur gesetzt und den Sieg 
des Menschen über die Erde. In diesem Kampf kamen aber die- 
jenigen Völker am raschesten vorwärts, die den Zug der Ent- 
wicklung am frühesten erkannten und sich ihr am raschesten an- 
paßten. 

Nun aber brachte diese Entwicklung notwendig gewisse na- 
tionale und konservative, schwerfällige Erwerbszweige, insbeson- 
dere die Landwirtschaft ins Gedränge, und von ihr ging dann 
die Gegenströmung aus, die ein Land nach dem andern ergriff; 
bald hieß es: Ueberproduktion an Getreide und Unterproduktion 
an Zahlungsmitteln ruinieren die Landwirtschaft, und Schutzzoll 
und Bimetallismus sollten die großen Mittel der Rettung sein. 

Zweimal in der Weltgeschichte kam bisher vom fernen 
Westen der Anstoß zu bedeutenden wirtschaftlichen Umwälzungen: 
im 16. Jahrhundert, als die Ueberfülle der Schätze des Erdinnern, 
das amerikanische Gold, die älteste kontinentale Großindustrie: 
den Edelmetallbergbau, und im 19. Jahrhundert, als der Segen 
der getreidespendenden amerikanischen Erde die kontinentale Land- 
wirtschaft zu ersticken drohte und beidemal hat sich, was Schaden 
und Unheil schien, im letzten Ende als segensreicher Glücksfall 
erwiesen. Denn nur durch das amerikanische Gold konnte die 
Entwicklung zur Industrie sich vollziehen, die seit dem 15. Jahr- 
hundert begonnen hatte, aber durch den Geldmangel nicht vor- 
wärts kam und auch die Landwirtschaft aus ihrer Depression 
selbst sich heben, und nur durch das amerikanische Getreide 
konnte im 19. Jahrhundert die Industrie ihre Siegeslaufbahn über 
den Erdball vollenden. 

Die Schutzzölle aber waren machtlos, sie konnten die Ent- 
wicklung zwar verlangsamen, aber nicht mehr hemmen, sie er- 
reichten aber das Gegenteil von dem, was sie beabsichtigten. 


840 | Arthur Salz, 


Denn die Staaten, die sich gegeneinander abzuschließen begannen, 
entwickelten jeder seine eigne Industrie und erzeugten wachsende 
Bevölkerungsmassen mit steigender Konsumtion, sie mußten für 
deren Ernährung wieder an den Weltmarkt appellieren, aber dieser 
war inzwischen ein anderer geworden, es standen nur mehr klei- 
nere Ueberschüsse zur freien Verfügung und so kommt es, daß 
heute die Empfindlichkeit gegen Preisschwankungen auf dem 
Weltmarkt für Lebensmittel größer ist als je. 

Wenn gemäß diesen Darlegungen über die Extensität, die all- 
gemeine Verbreitung der Teuerung kein Zweifel sein kann, so 
fragt es sich jetzt, ob wir es, wie leitende Staatsmänner anzu- 
nehmen scheinen, mit einer bald vorübergehenden und »schein- 
baren« oder mit einer chronischen und »echten« Teuerung zu 
tun haben. Den reinen Verwaltungsbeamten, der für die Bedürf- 
nisse des Augenblicks zu sorgen hat, interessieren mehr die vor- 
übergehenden Erscheinungen, aber für den Staatsmann, dem die 
Geschicke eines ganzen Reiches anvertraut sind, sollten die 
großen, dauernden Entwicklungstendenzen in den Vordergrund 
des Interesses treten. Die Antwort auf meine Frage werden wir 
gewinnen, wenn wir die verschiedenen Ursachen ins Auge fassen, 
auf die etwa die Teuerung zurückgeführt werden könnte. 

Naiv wäre es, in ihr das Ergebnis von Spekulationsmanövern 
zu sehen: als ob das Verhältnis nicht gerade umgekehrt läge und 
die Spekulation à la hausse nur möglich ist, weil die Getreide- 
preise hoch sind. Denn die Spekulation kann, auch wenn sie in 
so großem Stil betrieben wird, wie augenblicklich wieder in 
Amerika, doch nur mit dem operieren was gegeben ist, sie kann, 
was auch die Handelspolitik sollte, nur dem Gang der Entwicklung 
folgen, ihn verschärfen oder abschwächen, aber sie kann diese 
Entwicklung nicht hervorrufen. Sie ist gewissermaßen nur das 
feinere Geruchsorgan, das die Dinge, die in der Luft liegen, früher 
riecht als alle anderen. In der Tat scheint jetzt auch in agrari- 
schen Kreisen eine gewisse Ernüchterung des Urteils über den 
Terminhandel eingetreten zu sein. Wenn nämlich, wie viele 
Agrarier meinen, Terminhandel nur heißt, daß man im günstigsten 
Zeitpunkt verkauft, so ist heute jeder Bauer ein Terminspekulant. 
Denn der letzte Bauer ist heute über die Konjunktur des Getreide- 
marktes so gut informiert und hat so viele Möglichkeiten, sich 
Kredit und Vorschüsse auf seine Ernte zu verschaffen, daß er 
nicht mehr zu Zwangsverkäufen im ungünstigen Augenblick ge- 


Kornteuerung und Handelspolitik. 841 


nötigt ist und mit seinen Vorräten ad libitum zurückhalten kann. 
Wenn also doch trotzdem die Teuerung auf die Spekulation 
zurückgeführt wird, so ist das selbst eine agrarische Spekulation 
auf die Dummheit und Leichtgläubigkeit der Mitmenschen. 

Ein etwas weiterblickender Beobachter könnte nun sagen: 
die hohen Lebensmittelpreise erklären sich einfach durch die 
Vermehrung der Zahlungsmittel, insbesondere die große Gold- 
produktion der letzten Jahre und sie bedeute also nur vermin- 
derte Kaufkraft der Zahlungsmittel. In der Tat hat sich in den 
Jahren 1901—1908 der gesamte Bestand an Goldgeld um 43% 
vermehrt, die Summe des metallisch nicht gedeckten Papiergeldes 
soll um 41,8% gestiegen sein. In den Jahren 189r bis Ende 
1908 hat sich der gesamte Vorrat der Welt an Gold für Geld- 
zwecke mehr als verdoppelt: er stieg von 5,4 Mill. kg oder 15 
Milliarden Mark auf ıı Mill. kg oder 30!/, Milliarden M.,. alle 
Greldzeichen überhaupt haben sich zwischen 1901 und 08 um 26% 
vermehrt. Die Goldankäufe der deutschen Reichsbank betrugen 
von 1901—06: 7017 Mill. M., die Ankäufe der österreichisch- 
ungarischen Bank im letzten Jahre allein 234 Mill. Kronen. 

Es liegt also nahe genug, die hohen Gctreidepreise von 1908 
z. B. in Zusammenhang zu bringen mit der Vermehrung der 
Zahlungsmittel infolge der durch die industrielle Depression frei- 
gewordenen Kapitalien und der Vermehrung der Goldproduktion. 

Aber die Teuerung bestand in gleicher Weise 1907 bei guter 
Ernte und engster Knappheit der Zahlungsmittel. Damals hieß 
es: ja das Geld und alle Waren sind infolge der Hochkonjunktur 
so teuer geworden, daß man für das Getreide einen hohen 
Preis verlangen muß, sonst kann der l.andwirt nicht mitkommen. 
Damals also war es das teure Geld, heute soll es das billige 
Geld sein, was in gleicher Weise die hohen Lebensmittelpreise 
erklären soll. Dagegen ist zu sagen, daß diese Vermehrung der 
Geldzeichen selbst erst wieder zum Teil eine Folge der gestie- 
genen Preise und des Bedarfs an Geld gewesen ist, und daß sie 
in einzelnen Staaten wie Deutschland mühsam hinter dem Bedarf 
im Vergleich zur steigenden Bevölkerungszahl nachgehinkt ist. 
Ueberhaupt ist der Zusammenhang zwischen Geldmarkt und 
Lebensmittelmarkt ein anderer als dieser Vorstellung zugrunde 
liegt: knappes Geld bei aufsteigender Konjunktur wie 1907 be- 
deutet nicht niedrige Getreidepreise und Geldfülle bei abflauender 
Konjunktur wie 1908 nicht steigende Getreidepreise, d. h. der 


842 Arthur Salz, 


Getreidepreis richtet sich nicht nach der Konjunktur, sondern eher 
umgekehrt: die Gestaltung des Getreideweltmarktes entscheidet 
darüber, wie die Konjunktur sein wird, ob wir eine steigende‘ 
oder sinkende Konjunktur zu gewärtigen haben. 

Trotz der enormen Bedeutung der Industrie in den Ver- 
einigten Staaten hängt es dort noch heute vielfach vom Ausfall 
der Ernte ab, wieviel Geld gebraucht wird und wie die Kon- 
junktur sich gestalten wird, und in Ländern, die wie England 
t/s des Bedarfs an Brotgetreide vom Ausland beziehen, ist es 
nur eben nicht die nationale, sondern die Welternte 
die entscheidet, und das ist in gewisser Beziehung der günstigere 
Fall. Der Ausfall der Ernten ist also das aktive, treibende 
Element, und wenn die heutige Getreideteuerung nur auf die 
Lage des Geldmarkts zurückzuführen wäre, so könnten wir sie 
schließlich als eine bald vorübergehende ansprechen ?). 


3) Es besteht allerdings ein Zusammenhang zwischen Geldwert und Warenwert, 





nur ist er viel komplizierter und sozusagen spiritualistischer als die gangbaren 
Anschauungen annehmen. Schließlich könnte man als letzten Grund der allge- 
meinen Teuerung, der Verschiebung des ganzen Preisniveaus mit viel Recht den 
Gang der Wirtschaftsentwicklung sowie die Ausbreitung der Geldwirtschaft an- 
führen. Mit jeder solchen Ausdehnung des geldwirtschaftlich kontrollierten Pro- 
zesses ist eine Tendenz zur Preissteigerung verbunden, die sich aus der Dienst- 
leistung des Geldes erklärt, Werte messend zum Ausdruck zu bringen: je mehr 
Wertbeziehungen das Geld mifst, desto stärker die Preiserhöhung. 

Unter diesem Gesichtspunkt ist »Teuerung«e cin notwendiges Entwickelungs- 
symptom der um sich greifenden Geldwirtschaft, »das sich neben den Wirkungen, 
die der steigende Edelmetallbesitz als solcher bringen mag, selbständig durchsetzen 
muß und das Ziel gerade in den am glücklichsten fortschreitenden Volkswirtschaf- 
ten, bei stärkstem Wohlstand am stärksten durchbrechen muß« (v. Wieser). Will 
man also die heutige Preislage mit dem Geldwert in Zusammenhang bringen, so 
muß man sagen, daf die Preissteigerung nicht vom vermehrten Geldangebote 
ausgegangen ist, sondern von der Funktion des Geldes und daß sich, da es 
vervielfältigten Dienst leisten sollte, der Geldwert eigentlich gehoben hat. Wenn 
trotzdem Teuerung besteht, so kann nur die Warenseite ausschlaggebend 
gewesen sein. Der erhöhte Warenverkehr aber schafft sich das nötige Geldangebot, 
und wenn auch in der Zwischenzeit der Geldwert steigen mag, so brauchen doch 
die Preise sich nicht zu verändern oder nur unmerklich., »Wohl aber kommen 
alle diejenigen Veränderungen zum Ausdruck, welche den inneren Wert der einzel- 
nen Waren oder sonst die Marktverhältnisse und die Preisbildung für die einzelnen 
Waren betreffen, wenn also Angebot und Nachfrage für eine einzelne Ware sich 
gegeneinander verschieben, oder wenn die Massenverhältnisse der großen Produk- 


tionszweige sich gegeneinander verschieben, indem z. B. das Verhältnis der land- 


Kornteuerung und Handelspolitik. 843 


I:inen Schritt näher kommen wir der Sache, wenn wir die 
hohen Preise aller Lebensmittel mit der neuesten Aera der Han- 
delspolitik in ursächliche Beziehung bringen, mit den hohen 
Agrarschutzzöllen, die in Wirklichkeit agrarische sind. In der 
Tat: wenn man sicht, daß Länder, die bisher sehr billiges Ge- 
treide hatten und ceben erst im Begriffe sind, vom Agrarstaat, der 
sich selbst versorgt, zum Industriestaat überzugchen, wie Oester- 
reich-Ungarn, jetzt, nach Einführung von agrarischen Schutzzöllen 
die höchsten Preise der Welt überhaupt habent), so liegt es 
nahe, die Teuerung in diesen Ländern, die zugleich eine ungünstige 
Lage zum Weltmarkt für Getreide haben, auf die Avgrarschutz- 
zölle zurückzuführen, und wirklich stehen heute in Oesterreich 
und im agrarischen Ungarn die Getreidepreise ziemlich genau um 
Zoll + Fracht zum Weltmarkt höher als anderswo, höher z. B. 
als in Deutschland, das zum Weltmarkt günstigere Relationen hat. 
Trotzdem wäre es unrichtig, die Handelspolitik für die Teuerung 
allein verantwortlich zu machen; denn auch sie konnte eine Be- 
wegung nur verschärfen und empfindlicher machen, die auch bei 
anders orientierter Handelspolitik eingetreten wäre. Auch sie 
konnte den einen ihrer Zwecke: hohe Getreidepreise, nur erreichen, 
weil gleichzeitig der Weltmarktpreis hoch war, und so müssen 
wir als letzten Erklärungsgrund auf den Weltmarktpreis selbst 
reflektieren und seine Entwicklung ins Auge fassen. Wie jeder 
Marktpreis ist auch der \Weltinarktpreis für Getreide ein Ergeb- 


wirtschaftlichen zu den industriellen Erzeugnissen, oder wenn die Bedingungen der 
Technik umgestaltet werden und damit die entscheidenden Kostensätze sich anders 


berechnen.« 


$) Höchste Weizenpreise in Wien. 
Tiefster Preis. 
1372 1373 1891 1598 1904 1909 1894 
Kronen per Meterzentner. 
29 34 24 31 24 34 14 
(Mißsernte) (Milsernte) 


Weizenpreise in Oesterreich und auf dem Weltmarkte: 


Wien Budapest New-York ca. Kronen 
Kronen per 100 Kg. Cents pr. Bushel = per 100 Kg. 
I. I. 1906 19,10 17,10 92 = 16,00 (Rekørdernte ') 
I. I. 1907 16,70 14,92 $I = 14,60 
15. V. 1907 22,50 20,10 102 = 15,40 
15. V. 1908 25,70 23,50 106 = 19,10 
15. V. 1909 31,40 28 134 = 24,10 


844 Arthur Salz, 


nis von Angebot- und Nachfrageverhältnissen, von Produktion von 
Getreide einerseits, Produktion von Menschen anderseits, Ver- 
kaufsbedürfnissen und Ernährungsbedürfnissen, hängt also ab von 
der Produktion, Konsumtion und Absatzverhältnissen des Weltge- 
treides. Nun bestehen für die Preisbildung von Getreide allerdings 
einige spezifische Eigentümlichkeiten gegenüber der Preisbildung 
anderer Waren. Konsumtionsgewobnheiten verschiedener Nationen 
und sozialer Klassen, Organisationsformen und Prinzipien des Han- 
dels und Verkehrs wirken modifizierend ein, aber jenseits dieser 
speziellen und nationalen Eigentümlichkeiten, die zu studieren von 
großem Reiz ist, gibt es doch auch einige gemeinsame, für den 
Weltmarkt gültige Eigentümlichkeiten, die freilich von denen, die 
noch zu Roschers Zeit im Vordergrund standen, sehr ver- 
schieden sind. Zunächst gehört das Getreide heute zu den sog. 
Gütern geringer Elastizität, d.h. daß eine kleine Preisänderung 
weder die Nachfrage noch das Angebot sehr stark beeinflussen 
wird, daß die Preisänderung schon ziemlich stark und dauernd 
sein muß, wenn sie für den Weltmarkt bedeutungsvoll werden soll. 
Aber das ist eine ziemlich grobe Formulierung, die die Fein- 
heiten eher zu verwischen als zu entdecken geeignet ist. Es ist 
mir nämlich wahrscheinlich, daß Brot z. B. als das allgemeinste 
Nahrungsmittel seinen Preis zwar nicht rasch verändert, daß aber 
doch ein Unterschied zwischen Preisermäßigung und Preiserhöhung 
besteht, derart, daß eine Preisermäßigung zwar die Konsumtion 
vergrößert, eine Preiserhöhung aber sie nicht notwendig ein- 
schränkt, und zwar deshalb, weil viele Leute lieber ihre Ernährungs- 
weise verschlechtern, bevor sie gewisse einmal erreichte Komfort- 
güter aufgeben, an die sich für sie der soziale Standard knüpft 
und mit deren Preisgabe sie sich besonders deklassiert vorkämen. 
So verzichten viele Leute — besonders in Zeiten allgemeiner 
Prosperität, wenn ihr Nominaleinkommen sich nicht geändert 
hat — bei eintretenden Teuerungen lieber auf Fleischgenuß oder 
sic kaufen, wie dies vor wenigen Jahren sehr hoch hinauf verbreitet 
war — Pferdefleisch, oder sie nehmen längst verlassene Gewohn- 
heiten wieder auf: kochen ihr Bier im Hause, statt es beim Wirt 
oder Kaufmann zu holen, aber dieselbe Frau muß doch Winter 
und Sommer einen anderen Hut haben und trachtet sich nach 
Mode und Saison auszustatten. Das ist nun wieder in verschie- 
denen Ländern verschieden und besonders stark dort, wo, wie 
man sagt, die Leute eine starke Neigung haben, über ihre Ver- 


Kornteuerung und Handelspolitik. 845 


hältnisse zu leben. Aber diese Eigentümlichkeit trifft sehr gut 
zusammen mit anderen Beobachtungen, z. B. daß in Zeiten der 
Teuerung der Alkoholkonsum nicht zurückgeht, weil die Leute 
trinken, nicht um ihren Durst, sondern ihren Hunger zu stillen; 
oder mit der Erfahrung, die man in der Textilindustrie gemacht 
hat, daß nämlich nicht bei günstiger Konjunktur mit hohen 
Löhnen und reichlicher Arbeitsgelegenheit die Bevölkerung am 
meisten Textilwaren kauft, bei niedergehender Konjunktur und 
Löhnen gerade an der Kleidung zunächst gespart wird, sondern 
daß gerade die niedrigen Preise die Kauflust anregen, hohe 
Preise sie schwächen, woraus einige Theoretiker gefolgert haben, 
daß zur Zeit des gewerblichen Aufschwungs bei den für den 
direkten Konsum arbeitenden Gewerben eine Tendenz zur Ver- 
minderung der Produktion vorhanden sei. 

Das Brot aber gehört nicht zu den Lebensmitteln, deren 
Konsum bei steigenden Preisen eingeschränkt wird, sondern im 
Gegenteil eher zunimmt, und so ist es möglich, daß in Zeiten 
steigender Preise und bei Teuerung der Brotpreis deshalb steigt, 
weil die anderen Lebensmittel noch teurer geworden sind als 
Brot, weil dieses das noch immer verhältnismäßig billigste 
Lebensmittel ist ?). Zu all dem tritt dann noch eine gewisse Sorg- 
losigkeit des Brotkonsums, die man sich in guten Jahren ange- 
wöhnt hat, die macht, daß man mit Brot viel weniger sparsam 
umgeht wie mit anderen Lebensmitteln; denn die Zeiten scheinen 
vorüber, da es als schwere Sünde gegen die »Gottesgabe« galt, 
Brotkrumen auf die Erde fallen zu lassen. 


5) Auch auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Produktion läßt sich 
eine Analogie zu diesem ökonomischen Paradoxon finden. Die Konkurrenz des 
argent. Weizens auf dem Weltmarkt hat sich deshalb so empfindlich geltend ge- 
macht, weil der Weizenbau auch bei niedrigen Preisen, die für andere Länder 
verlustbringend wären, (infolge der Unterwertigkeit der Valuta) vorteilhaft ausge- 
dehnt werden kann. Es sei eine unbegründete Vorstellung, so hat man nachge- 
wiesen (vgl. Kärger: Landw. u. Kolonisat. im Spanischen Amerika, I. Bd. S. 220), 
zu glauben, daß fortdauernde Ueberproduktion des Getreides schließlich von selbst 
zu einer Einschränkung des Getreidebaues führen werde. In Ländern, in denen, wie in 
England, noch große Strecken unbenutzte oder nur der Viehzucht dienende, in Argen- 
tinien zum Ackerbau aber taugliche Ländereien vorhanden sind, wird der Weizenbau, 
so lange er überhaupt noch einen, wenn auch noch so kleinen Nutzen bürgt, gerade 
bei den niedrigen Preisen vielleicht noch stärker ausgedehnt werden, wie bei hohen, 
weil der Landwirt in diesem Fall den Entgang an Einnahme durch die Vermeh- 


rung der Produktion zu ersetzen trachtet. 


846 Arthur Salz, 


Man kann diesen Sachverhalt noch anders ausdrücken: das 
Angebot von Brot und Getreide teilt mit dem Angebot an fixem 
Kapital die Eigenschaft, daß seine Produktion nicht leicht und 
rasch vermehrbar ist. Aber während beim fixen Kapital und 
den sogenannten Gütern des reproduktiven Konsums die Nach- 
frage schwankt und Anlagen manchmal überflüssig werden, hat 
jede einmal entstandene Nachfrage nach Brot etwa die Tendenz, 
dauernd zu werden und jedes vorhandene Angebot zu absorbieren, 
infolgedessen wird eine einmal eingetretene Preissteigung sich er- 
halten, bis sie nach geraumer Zeit durch ein starkes Mehrange- 
bot paralysiert wird. 

Aber man hat mit einem großen Stück Recht gesagt, daß 
das Angebot an Lebensmitteln sich selbst seine Nachfrage er- 
zeuge, daß nicht mehr gegessen werden kann und nicht mehr 
essen können als überhaupt Lebensmittel vorhanden sind, und so 
werden wir schließlich auf die Produktionsverhältnisse des Welt- 
getreides verwiesen. — 

Kein Zweifel, daß im 19. Jahrhundert die Produktion der 
Landwirtschaft extensiv und intensiv sich ungeheuer ver- 
erößert hat und noch weiter fortschreitet, und zu den großen 
Errungenschaften des 19. Jahrhunderts gehört neben die Entwick- 
lung der Industrie die nicht minder bewundernswerte Steigerung 
der Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft, die in 100 Jahren viel 
größere Fortschritte gemacht hat, als während 1000 vorgegangener 
Jahre und die allein es ermöglicht hat, eine so viel mal größere 
Bevölkerung soviel mal besser und reicher zu ernähren. Nun 
haben zwar optimistische Beurteiler an der Jahrhundertwende 
geglaubt, der deutschen Landwirtschaft z. B. für das 20. Jahr- 
hundert eine nochmalige Steigerung ihrer Produktionsfähigkeit 
auch im Getreidebau um 100 % voraussagen zu dürfen, aber es ist 
fraglich, ob, was technisch möglich auch wirtschaftlich räsonabel 
wäre, und die Entwicklung der Landwirtschaft nicht vielmehr da- 
hin geht, unter den möglichen Fruchtarten diejenigen auszuwählen, 
welche mit einem größten Ertrag eine geringste Inanspruchnahme 
der Bodenkräfte vereinigen; das aber sind nicht Getreidepflanzen, 
sondern gewisse Futterkräuter. Tatsächlich hat in Westeuropa schon 
seit den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts die Anbaufläche für 
Weizen und Roggen konstant abgenommen, bei gleichzeitiger 
dauernder Zunahme der relativen Erträge. Die Ernährung hängt 
aber nicht von den relativen, sondern den absoluten Produktions- 


Kornteuerung und Handelspolitik. 847 


überschüssen ab, und darum scheidet Westeuropa unter welt- 
wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt als Produktionsgebiet für 
Brotgetreide aus, und das Problem ist vielmehr, wie dieses reine 
Konsumtionsgebiet vom Weltmarkt versorgt wird. 

Nun wäre es ein Irrtum zu glauben, daß in Normaljahren 
ein großer Ucberschuß der Welternte über den Weltbedarf vor- 
handen ist, im Gegenteil: das ganze, auf den Weltmarkt kom- 
mende Getreidequantum wird glatt aufgenommen, reicht manchmal 
gerade noch, manchmal nicht einmal zur Befriedigung des Gesamt- 
bedarfs aus. Nehmen wir zum Beweise ein Durchschnittsjahr, etwa 
1905: Die Weizenerzeugung aller in Betracht kommenden Länder 
betrug 839 Millionen dz, der Verbrauch 858 Millionen dz, ergibt ein 
Weizendcefizit von 19 Millionen dz. Dieses Defizit aber konnte 
gedeckt werden durch Ueberschüsse aus dem Eirntejahr 1904, 
die etwa 34 Millionen dz betrugen, so dafl für 1906 noch eine 
Reserve von 15 Millioneu dz übrigblieb. 

Im gleichen Jahr betrug die Roggenerzeugung 382 Millionen 
dz, der Roggenverbrauch 402 Millionen dz, es fehlten also auch 
hier 20 Millionen dz, die ebenfalls aus dem ungefähr gleich 
großen Vorrat von 1904 gedeckt werden konnten ®). Und so auch 
in den übrigen Getreidearten. Unter diesen Umständen also von 





6) Friedrichowicz: Die Technik des internat. Getreidehandels, Berlin 1908, 
S. 3. Ueber den Ein- und Verkauf des Brotpreises auf dem Weltmarkte belehren 


uns folgende Tabellen (Friedrichowicez S. 6—7). 


Von 100 Mill. auf dem Weltmarkt eingekauften Doppelzentnern bezog 1905: 


Land: Weizen: Roggen: Gerste: Hafer: Insgesamt: 
Großbritannien 30 -o 37 57 36 
Frankreich 8 = 3 6 6 
Deutschland 14 27 40 6 21 
Oesterreich Il 14 3 19 II 
Italien 6 — — — 4 
Niederlande 3 14 6 — 4 
Schweiz 3 — — 6 2 
Belgien 10 S 8 — 5 
Dänemark I 10 —- — I 
Schweden 2 10 _ 6 I 
Spanien 3 5 — — 2 
Portugal I — — — 2 
Griechenland l — — — I 
Egypten l — == — — 


Norwegen = 15 


a 
| 


848 Arthur Salz, 


Ueberproduktion von Brotgetreide auf dem Weltmarkte zu reden, 
wäre sehr irrtümlich. 

Um einen raschen Ueberblick über die Produktionsverhält- 
nisse des Brotgetreides auf dem Weltmarkt zu gewinnen, tun wir 
gut daran, eine Dreiteilung vorzunehmen und unter weltwirtschaft- 
lichen Gesichtspunkten die Produktionverhältnisse Westeuropas, 
Osteuropas und der überseeischen Gebiete gesondert zu be- 
trachten. 

In Westeuropa hat sich seit den 60er Jahren des 19. Jahr- 
hunderts die Anbaufläche für Brotgetreide, insbesondere Weizen 
fortgesetzt verringert (zum Teil recht stark), die relativen Erträge, 
das auf der Flächeneinheit erzeugte Produktionsquantum, ganz 
bedeutend vergrößert, aber trotz der Zunahme der relativen Er- 
träge und des Wachsens der Gesamtproduktion ist diese doch 
hinter dem Anwachsen der Bevölkerung zurückgeblieben. West- 
europa ist also reines Konsumtionsgebiet. 

Anders in Osteuropa: Zunahme der Anbauflächen, Zunahme, 
wenn auch geringe, der relativen Erträge, Zunahme der Be- 
völkerung, Zunahme der Gesamtproduktion in stärkerem Maße 
als die Bevölkerung gehen hier Hand in Hand. Unter Ost- 
europa ist im wesentlichen Rußland zu verstehen. Wie sind 
da nun die künftigen Prospekte ? Die Produktion kann und 
wird weiter steigen, absolut und relativ, aber das steigende 
Produktenquantum wird in geringerem Maße als bisher West- 
europa zugute kommen. Warum? Um vom Speziellen auszugehen: 
es waren die forzierten russischen Getreideexporte weniger eine 





— 


Von 100 Millionen auf dem Weltmarkte angebotenen Doppelzentnern stellte 
(1905): 


Land: Weizen: Roggen: Gerste: Hafer: Insgesamt: 
Ungarn 10 14 14 19 11 
Rußland 21 62 57 44 32 
Rumänien 7 5 6 6 7 
Bulgarien 3 9 3 _ 4 
Serbien I — — _ — 
Türkei 2 5 6 6 3 
Ostindien 7 — — _ 5 
Ver. St. N.-Amerika 19 5 11 6 16 
Kanada 8 -- 3 19 7 
Argentinien 20 — — = 14 
Australien I — — — I 


Algier l a == er _ 


Kornteuerung und Handelspolitik. 849 


volkswirtschaftlich rationelle als vielmehr eine fiskalische Maß- 
regel, eine Steuererhebungsart, ein Zwangsausverkauf begründet 
in politischen Verhältnissen und in der schlechten Organisation 
des russischen Getreidehandels. Dadurch war der russische Land- 
wirt genötigt, immer abzuverkaufen, in guten Jahren seine rei- 
chen Ernten zu verschleudern, um in schlechten Hunger zu 
leiden. 

Allgemein aber kann gesagt werden, daß der für den Export 
rationellerweise zur Verfügung stehende Ueberschuß eine immer 
kleinere Größe zu werden tendiert. Es findet sozusagen ein dop- 
pelter Wettlauf statt: zunächst zwischen der vermehrten Inlands- 
produktion und der fortgesetzten Bevölkerungsvermehrung und 
ihrer erhöhten Lebenshaltung, ein Wettlauf, in welchem Bedarf 
und Vorrat bald näher aneinanderrücken, bald weiter auseinander- 
streben, und zweitens ein Wettlauf zwischen diesen inneren Ver- 
hältnissen und dem ausländischen Bedarf. Dadurch wird die 
Spannung zwischen Vorrat und Bedarf immer größer, besonders 
in Jahren der Mißernte oder bei steigendem Inlandsbedarf. Der 
Druck dieser Verhältnisse wird durch Handel und Preise über- 
tragen, und ist in Westeuropa stärker oder schwächer bemerk- 
bar, je nach den überseeischen Produktionsverhältnissen, je nach- 
dem der westeuropäische Bedarf mehr oder minder vollkommen 
durch die überseeische Produktion Befriedigung findet. 

Wenn nun mit zunehmender Konsolidation der wirtschaft- 
lichen und sozialen Verhältnisse des russischen Reiches die stei- 
gende Produktion in erster Linie dem inländischen Bedarf zu- 
gute kommen wird, da der bisherige Getreideexport auf Kosten 
der Lebenshaltung des russischen Bauern ging‘), so ist ferner 
anzunehmen, daß diese NMehrleistung nur langsam sich vollziehen 


?) Vgl. die zahlreichen Werke über russische Landwirtschaft, z. B. Stepniak: 
The Russian peasantry 1905. Ballod schreibt in »Die Weltwirtschaft 1908, S. 22: 

>Im vorigen Jahre 1907 sind sogar 1,8 Millionen Tonnen Getreide in Wirk- 
lichkeit gratis verteilt worden. Jedenfalls zeigen die letzten Exportberichte ein 
enormes Abfallen der zu exportierenden (setreidemengen, eine Abnahme der alten 
Vorräte. Die Weizen- und Roygenpreise sind im Februar- -März 1908 in manchen 
Gegenden Rutslands kaum niedriger gewesen als in Deutschland..... Russland 
hätte unter Berücksichtigung des Bevölkerungszuwachses nach dem Standard der 
Emährung seiner Bevölkerung von 1901/05 weder im vorigen noch in diesem 
Erntejahr ausführen dürfen. Daß es dies dennoch getan, weist auf einen Nieder- 


gang des ohnehin hart am Existenzminimum stehenden Standard of life hin.e 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 55 


850 . Arthur Salz, 


wird. Denn der russische Bauer, der sein Dorf und seine Ge- 
wohnheiten sozusagen mit sich auf dem Rücken selbst übers 
Meer trägt und in Argentinien — entgegengesetzt allen anderen 
Kolonisten — genau so siedelt wie in seiner Heimat und damit 
auf alle Vorteile aus rationeller Betriebsanlage verzichtet — der 
Anti-Amerikaner katexochen — dieser russische Bauer ist als 
eine konstante Größe in die Rechnung einzusetzen, die so lang- 
sam sich ändert wie eine Naturkraft, wie Wind und Wetter und 
das Antlitz der Erde. Er arbeitet viel und gut, aber nur nach 
seiner Weise und seinem eigenen Geiste, und der Fortschritt 
wird sich — trotz Peter, Katharina, Alexander — nicht gewalt- 
sam, sondern nur durch langsame Umbildung der uralten Instinkte 
dieses vegetativen Menschen vollziehen. 

Von den überseeischen Produktionsgebieten haben die Ver- 
einigten Staaten ihre Anbauflächen für Getreide im Laufe des 19. 
Jahrhunderts sehr stark ausgedehnt. Um 1849 betrug die Anbau- 
fläche für Weizen bereits 8000 000 Acres, 1874 waren 20 000 000 
Acres mit Weizen bestellt, 1898 44000000 und seitdem blieb 
die Anbaufläche ziemlich stabil; die relativen Erträge aber sind 
für Weizen gering geblieben (nicht so für Gerste und Hafer, und 
für Mais haben die amerikanischen Staaten die besten Erträge 
überhaupt); noch heute stehen die relativen Erträge der Vereinig- 
ten Staaten zurück hinter denen Rumäniens, Oesterreich-Ungarns 
und ganz Westeuropas. Zwar ist der Raubbau, der lange genug 
in der amerikanischen Landwirtschaft vorherrschte, im letzten 
Grunde eine Gesinnung, eine Charakteranlage der alten Hasar- 
deure von anno 49, die aus Goldgräbern Landbauer oder eigent- 
lich Raubbauer geworden, zu dem Boden, den sie durchwühlten, 
kein anderes Verhältnis hatten, als der Abenteurer zu seiner Ar- 
beitsstätte. Aber diese Generation ist im Aussterben und die 
jüngere denkt schon ganz anders bodenständig, ist auch » wurzel- 
hafter«; gleichwohl sind die relativ geringen Erträge nicht bloß 
geringer Intensität der Bewirtschaftung zuzuschreiben. Außerhalb 
der trockenen Zone, die der künstlichen Bewässerung nicht ent- 
raten kann, liegen noch große Teile vieler Staaten in Gebieten, 
deren Regenfall ebenfalls nicht genügend ist, während manche 
Gegenden wieder durch schroffe Temperaturschwankungen und 
andere klimatische Verhältnisse beeinträchtigt werden 7s). 

Trotzdem vermehrte sich die gesamte Getreideproduktion 


0) Vgl. S. Strakosch: Amerikanische Landwirtschaft 1905, S. 19. 





Kornteuerung und Handelspolitik. 851 


stärker als die Bevölkerung, überwiegend infolge der Ausdehnung 
der Anbauflächen. Aber in der riesigen Massenproduktion der 
Union kommen große Schwankungen von Jahr zu Jahr vor, die 
eine starke Rückwirkung auf die übrige Welt ausüben. Bei Mais 
sind Schwankungen bis 100 Millionen Doppelzentner von einem 
Jahr zum anderen nichts Seltenes. Aber selbst die Weizenernten 
schwanken von Jahr zu Jahr um ıo0, 20 bis 60 Millionen Doppel- 
zentner, ein Quantum, das der besten Weizenernte Oesterreich- 
Ungarns nahezu gleichsteht. | 

Zwar ist in der Union noch ein großes Gebiet im Besitz des 
Staates oder der Eisenbahngesellschaften und zum Verkaufe an 
Farmer vermessen. Das gesamte freie Land der Union wird auf 
863 Millionen Acres geschätzt, aber selbst die offiziellen Berichte 
gestehen zu, daß das beste Land schon in Besitz genommen ist, 
daß etwa 69 Millionen Acres des noch nicht bebauten Bodens 
als Wüste anzusehen und vom Rest schwer zu bestimmen sci, 
wieviel davon produktiv ist, daß der größte Teil des freien Lan- 
des nur durch künstliche Bewässerung fruchtbar gemacht werden 
kann, weshalb zur Bildung von großen kapitalkräftisen Bewässe- 
rungsgesellschaften aufgefordert wird®). Aber die künstliche Be- 
wässerung ruft ein Uebel hervor, das ohne sie nicht oder nicht 
in dem Mafie vorhanden gewesen war: die Salzplage. Der hohe 
Salzgchalt des Bodens, angeschwemmt durch die Bewässerung, 
wirkt auf die Pflanzen wie ein Gift. »Ländereien, die noch vor 
einem Jahr kein Zeichen von Alkaliüberfluß gezeigt hatten und 
äußerst fruchtbar gewesen waren, sind jetzt nach Io bis 15 Jahren 
durch Anhäufung löslicher Salze ganz ruiniert worden« (Strakosch 
a.a. O. S. 11). Wieweit die neue Methode, die Feuchtigkeit des 
Bodens ohne künstliche Bewässerung zu vermehren (»Camphelle- 
Methoden), wirksam sein wird, bleibt abzuwarten. Dazu kommt 
ferner oder kam bisher wenigstens die ständige Zunahme der Be- 
völkerung, nicht sowohl der einheimischen Weißen als der Ein- 
wandernden und Schwarzen. So werden also auch die freien 
UÜeberschüsse, die Nordamerika auf den Weltmarkt werfen kann, 
eine immer kleinere oder immer kostbarere oder teuerer produ- 
zierte Quote der Gesamterzeugung®); und man wird sagen dür- 


8) Bewässert sind bisher in den Ver. Staaten etwa 9 478 552 Acres. 
?) »Die Vereinigten Staaten von Nordamerika standen bis 1904 unter den 
Ausfuhrstaaten an erster Stelle. Das Steigen des Bedarfes in den Verein. Staaten 


selbst hat einen gewaltigen Umschwung bewirkt und so kam es, daß in den letzten 


55 


852 Arthur Salz, 


fen, daß in dem Maße, als die europäische Landwirtschaft sich 
»amcrikanisiert«, die überlegenen technischen und betriebsorgani- 
satorischen Methoden sich zunutze macht, die amerikanische sich 
»europäisiert«, mit schwieriger werdender Produktion und sozialen 
Verhältnissen zu rechnen haben wird. So besteht denn auch 
zwischen den fortgeschrittensten europäischen Landwirten, den 
schwedischen und dänischen etwa, und dem kalifornischen Rancher, 
keine so große Wesensverschiedenheit, wie ja auch die »ökono- 
mischen« Ergebnisse sich dort und hier mehr und mehr an- 
gleichen. 

Dazu kommt, dał der amerikanische Getreideexport künftig, 
wie es scheint, eine andere Richtung einschlagen wird und sich 
anschickt, den Orient, insbesondere Ostasien zu erobern. Wie im 
Bewußtsein des russischen Bauern der »Beruf« lebt (wenn wir 
Kennern wie Tolstoi folgen wollen), die großen noch unbebauten 
Gegenden im (näheren) Osten zu bevölkern und zu bearbeiten, 
so scheint es die »Bestimmung« der Amerikaner, mit ihrem Ge- 
treide Ostasien, das im Begriffe ist, von der Reisnahrung zur 
Brotnahrung überzugehen, zu gewinnen. In seinem »Epos des 
Weizens« schildert der Kalitornier Frank Norris im ersten Teil 
(Ihe Octopus) die Propagierung dieser Idee sehr anschaulich. 
Da spricht (S. 317 f.) ein großer amerikanischer Rheder zu einem 
kalifornischen Rancher: 

»Seit Jahren habe ich diese Frage des amerikanischen Wci- 
zens studiert und bin schließlich zu einer Theorie gelangt... 
Gegenwärtig geht unser kalifornischer Weizen nach Liverpool 
und wird von da aus über die Welt verteilt. Aber eine Aende- 
rung bahnt sich an. Ich bin sicher. Ihr jungen Leute werdet 
sie erleben. Unser Jahrhundert ist um. Das große Wort des 
19. Jahrhunderts hieß: Produktion. Das große Wort des Zwan- 
zigsten heißt: Absatz (Markets). Als Absatzgebiet für unsere Pro- 
duktion — oder um ein konkretes Beispiel zu wählen — als Ab- 
satzgebiet für unseren Weizen hat Europa ausgespielt. Die Bevölke- 
rung Europas wächst nicht schnell genug, um mit der Schnelligkeit 
unserer Produktion gleichen Schritt zu halten. Wir aber produ- 
zieren Weizen in beängstigender Masse. Das Resultat ist: Ueber- 
produktion. Wir bicten mehr an als Europa essen kann, und 


Monaten des Jahres 1904 eine Einfuhr kanadischen und auch russischen Weirens 





für den Bedarf der großen Ausfuhrmühlen statifand.«e (Deutschländer u. Kunis, 
Der Handel mit Getreide S. 219.) 


Kornteuerung und Handelspolitik. 853 


die Preise gehen zurück. Das Heilmittel liegt nicht in der Ver- 
kleinerung unserer Weizenanbauflächen, sondern wir brauchen 
neue Absatzgebiete, größere Absatzgebiete. Seit Jahren schicken 
wir unseren Weizen von Osten nach Westen, von Kalifornien 
nach Europa. Aber die Zeit wird kommen, daß wir ihn von 
Westen nach Osten schicken müssen. Wir müssen mit dem Reich, 
nicht gegen das Reich marschieren. Ich meine, wir müssen auf 
China blicken. Der Reis verliert in China seine Qualität als 
Nahrungsmittel, aber die Asiaten müssen ernährt werden: wenn 
nicht mit Reis, so mit Weizen. Wenn nur die Hälfte der Be- 
völkerung von China eine halbe Unze Mehl pro Tag und Mann 
äße, warum sollten sie nicht die ganzen Weizenflächen von Kali- 
fornien ernähren können? Ach könnte ich's nur in das Hirn 
jedes Ranchers von San Joachim, ja jedes Eigentümers einer 
Farm in Dakota und Minnesota einhämmern. Schicket Euren 
Weizen nach China; verkaufet ihn selbst, weg mit den Zwischenhänd- 
lern, fort mit den Chigagoer Börsenleuten, den Elevatorenverbän- 
den und Mischhäusern. Wenn ihr durch die Ernährung von China 
weniger nach Europa verschifft, ist die Wirkung augenblicklich. 
Die Preise gehen in Europa in die Höhe, ohne auf die Preise in 
China den geringsten Einfluß zu haben. Wir halten den Schlüs- 
sel, wir haben den Weizen — unendlich mehr als wir selbst essen 
können. Asien und Europa wenden ihre Blicke nach Amerika 
um ihre Nahrung. Welch fatales Versäumen der günstigen Ge- 
lesenheit, Europa fortgesetzt mit unserer Uebererzeugung zu be- 
lasten, wenn der Osten am Hungertuche nagt!«... 

Tatsächlich nimmt die Einfuhr von Lebensmitteln (Getreide, 
Oel) z. B. nach Japan rapid zu. Während in den Jahren 1900— 
1904 die Einfuhr der gewerblichen Rohmaterialien von 55 % der 
Gesamteinfuhr im Jahre ıgoo auf 48% im Jahre 1904, und die 
Einfuhr von Fertigfabrikaten ebenso von 27% auf 16% gefallen 
ist, stieg im gleichen Zeitraum die Einfuhr von Lebensmitteln von 
18% auf 36%. 

Ein Vergleich des japanischen Handels mit Asien, Europa 
und Amerika im Jahre 1873 und im Jahre 1904 zeigt, daß sich 
die japanische Ausfuhr nach Asien 28fach, nach Amerika 25 fach 
und nach Europa nur 6'/,fach vermehrt hat, während in der gleichen 
Zeit die Einfuhr aus Asien sich ıgfach, aus Amerika 58fach, da- 
gegen aus Europa nur 7fach erhöht hat. Der Handel mit 
Asien und Amerika hat also viel größere Fortschritte gemacht 


854 Arthur Salz, 


als der mit Europa. Der Grund liegt darin !®), daß der Handel 
mit Europa schon in früherer Zeit einen relativ großen Umtang 
erreicht hatte, während der Anstoß zur Entwickelung des asiati- 
schen Handels erst später gegeben wurde durch eine überraschend 
schnell anwachsende Nachfrage nach japanischen Waren in China, 
Korea und Indien, die eine Folge der Nutzbarmachung der na- 
türlichen Hilfsquellen, der Anhäufung von Kapital und der Ent- 
wicklung geschäftlicher Unternehmungen in diesen Ländern war. 
»Und endlich die Ausdehnung unseres amerikanischen Handels 
ist den Handelsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten von 
Amerika und Kanada zuzuschreiben, die infolge des Anwachsens 
der Bevölkerung, der Verbesserung der Verkehrsmittel, der Ent- 
wicklung der Industrie und der Vermehrung des nationalen Wohl- 
standes in diesen Ländern eine immer größere Wichtigkeit cr- 
langt haben. Und unser Handel mit Amerika wird sich noch 
mehr entwickeln, wenn erst einmal die großen nationalen Hilfs- 
quellen von Südamerika besser ausgebeutet werden können. 

Und an anderer Stelle heißt es: »Es kann ferner keinem 
Zweifel unterliegen, daß die Eröffnung des Panama- oder Nica- 
ragua-Kanals dem Handel mit Nordamerika einen neuen Ansporn 
geben, für den Handel mit Südamerika, besonders mit Brasilien 
und Argentinien eine neue Aera eröffnen und möglicherweise 
uns sogar in den Stand setzen wird, für unsere Waren neue 
Märkte an der Westküste von Afrika zu finden«. 

Aber schon jetzt wird in manchen Jahren immer häufiger 
die Brotgetreideausfuhr der Union von der argentinischen über- 
troffen, und es scheint, daß Argentinien sich zur Kornkammer der 
modernen Welt entwickeln will, wie Aegypten oder Sizilien in 
der Antike. 

Zunächst kommt es darauf an, sich eine adäquate Vorstel- 
lung von den riesigen Dimensionen auf dem südamerikanischen 
Kontinent zu verschaffen. 

Die Republik Argentina mißt (vgl. Hübners Geographisch- 
statistische Tabellen aller Länder der Erde 1909): 2950 520 qkm !!), 
das ist ungefähr die 6fache Fläche des ganzen Deutschen Reiches. 
In dicsem Gebiet aber wohnten 1906 nur: 6004731 Menschen 
inklusive 30000 wilde Indianer (soviel Menschen wie etwa in 





10) Vgl. das vom kaiserl, japanischen Finanzministerium in Tokio herausge- 
gebene finanzielle und wirtschaftliche Jahrbuch für Japan, Jahrg. 1905, S. 113 — 119. 
11) Noch riesiger ist Brasilien: 8524 777 qkm und 21 461 100 Einwohner. 


Kornteuerung und Handelspolitik. 


855 


Bayern: 6524 327). Schr sorgfältige und vorsichtige Berech- 
nungen haben ergeben, daß von dieser Gesamtfläche ctwa 


640000 qkm oder 64, bezw. 60 Millionen ha (nach Kärger I. 
S. 413, nach Flick 96 Millionen ha, nach Becker 49 Mill.) ohne 
künstliche Bewässerung mit Weizen bebaut werden können, wo- 
von 1891 nur wenig über ı Million mit Weizen und noch nicht 
®/, Million mit anderen Feldfrüchten (insbesondere Mais) bepflanzt 
waren. Die natürlichen Bedingungen würden also eine sofache 
Vergrößerung des Weizenbaues im Vergleich zum Jahre 1891 
gestatten. 

In den besten Jahren nun haben sich die Verhältnisse fol- 
gsendermaßen entwickelt !?}: 


Anbaufläche Ertrag Ertrag 

Jahr ha Weizen Tonnen Weizen Tonnen Mais 
1890/91 115 800 846 960 s 
1891/92 129 680 981 960 

1592/93 150 400 I 596 630 845 000 
1893/94 181 S80 2 242 190 608 000 
1894/95 197 680 I 673 790 1 800 000 
1895/90 224 100 1 205 850 1 500 000 
1806/97 247 O80 861 960 I 500 000 
1897/98 257 000 1 456 320 I 524 000 
1895/99 316 280 756 250 1959 000 
1899/00 321 240 2 956 710 I 524 000 
1900/01 334 080 2 035 050 1 571 000 
1901/02 325 700 1537 500 2 095 000 
1902/03 3 695 343 2723358 3 750 000 
1903/04 4 245 071 3 529 100 4 456 034 
1904/05 4 903 124 4 202 034 3574 174 
1905/06 5 617 291 3 900 000 !3) 6 500 000 !?) 


4 218 000 !?} 
5 474 000 "?) 


1906,07 '?) 5.692 000 °P) 4 050 000°) 


1907/08 13) 5 759 000 1} 3 416 000 !3) 


Ausfuhr in Tonnen®M): 


Jahr Weizen Preis 
1590 15) 327 894 737 282 
1391 395 555 65 909 





12) Nach Deutschländer u. Kunis a. a. O. 257, vgl. auch Friedrichowiez a. a. O. 
255 ff. 

13) Nach »Die Weltwirtschaft«e 1908, S. 23. 

14) Nach Deutschländer u. Kunis S. 258. 

15) Von diesem Jahre datiert der konstante und große erste Aufschwung des 


argentinischen Exports. 


856 Arthur Salz, 

Jahr Weizen Preis 

1892 470 110 445 935 
1893 1008 137 84 514 
1894 1 608 249 54 876 
1895 I OLO 269 772319 
1896 532 001 1 570 517 
1897 101 845 374 942 
1898 628 300 717105 
1899 1713 429 1 116 276 
1900 I 929 676 713 248 
1901 0904 289 I 112 290 
1902 644 908 1 192 829 
1903 ı 651 327 2 104 384 
1904 2 304 924 2 469 548 


Im Jahre 1906/07 betrug die Weizenausfuhr rund 3 Mill. Tonnen, 1908 


etwa 3!/2 Mill. Tonnen ; die Maisausfuhr 2!/ bezw. 1t/2 Mill. Tonnen. 


Es ist schon ohne weiteres klar, daß Argentinien eine der 
Hauptressourcen für die künftige Ernährung der Welt mit Brot- 
cetreide ist. Nach amtlichen Schätzungen soll es möglich sein, 
in kurzer Zeit das Weizenareal auf 16 Millionen ha zu bringen, 
nach Dr. Becker (vgl. Dr. M. Becker: Der argentinische Weizen 
im Weltmarkte, Jena 1903) können 19 Millionen ha !*) mit Weizen 
bebaut werden, die ein Getreideergebnis von rund ıg Millionen 
Tonnen gegen jetzt etwa 4 Millionen Tonnen liefern würden”. 


— 


16) Eigentlich handelt es sich in Argentinien nicht um eine völlige Neuschöpf- 








ung, sondern um die Wiederbelebung eines alten Kulturlandes. Buenos Aires soll 
(vgl. Ch. Wiener: La République Argentine, Paris 1899) bereits 1597 151 Tonnen 
und 1509 245 Tonnen Mehl nach Brasilien ausgeführt haben. Die Spanier ver- 
nachlässigten den Ackerbau, Ja sie wünschten überhaupt nicht, daß die Möglich- 
keit intensiver Kultur bekannt würde, weil sie für den Bestand ihrer Kolonien und 
die Einmischung fremder Mächte fürchteten (vgl. Sievers: Südamerika und die 
deutschen Interessen, 1903). So verwandelte sich Argentinien bei zunehmender 
Bevölkerungszahl aus einem Weizenexportland in ein Weizenimportland. Noch 
bis Ende der 60er Jahre des 19. Jahrh. mußte Argentinien Mehl aus Chile und 
Nordamerika beziehen (Kärger I, S. 17). Heute aber haben die primitiven Arbeits- 
methoden wie sie 1884 noch K., Friedrich (Die Laplataländer) beschreibt, fortge- 
schrittener landwirtschaftlicher Technik Platz gemacht. Möglicherweise ist die 
künftige Entwickelung Argentiniens, bezw, ihre Raschheit, ein Rassenproblem (vgl. 
Sievers a. a. O, 91). 

17) »Zweifellos muß für die Zukunft in Argentinien mit einem stärkeren Futter- 
bau gerechnet werden. Deshalb glaube ich annehmen zu müssen, daß unter keinen 


Umständen für größere Bezirke mehr als die Hälfte des weizenfähigen Areals mit 


Kornteuerung und Handelspolitik. 857 


Trotzdem wäre es verfehlt, allzu hoffnungsreich auf dieses 
Land der Zukunft zu rechnen. Zunächst ist schon bisher die 
Aufschließung dieser subtropischen Gebiete langsamer vor sich 
gegangen, als man seinerzeit geglaubt hat: das Klima (Unbestän- 
digkeit), die Zusammensetzung der Bevölkerung, Elementarschä- 
den (Heuschrecken, Frost!), der Mangel an Steinkohlen, wahr- 
scheinlich auch Eisenerzen, haben die Entwickelung verlangsamt, 
die Produktionsausdehnung erfolgte in Argentinien (wie in Uru- 
guay) in den letzten Jahren stoßweise, nicht kontinuierlich, ge- 
trieben durch den westeuropäischen Bedarf und den Ausbau der 
Verkehrslinien mit ihren billigen Frachtsätzen. So sind die Ernte- 
ergebnisse zwar wachsend, aber außerordentlich schwankend, was 
jede sichere Kalkulation nahezu ausschließt und die relativen Ir- 
träge erstaunlich klein (im Verhältnis zur Fläche, nicht aber zur 
Aussaatmenge). In guten Weizenjahren trägt das Hektar Wei- 
zenland 10—12 Meterzentner (für westeuropäische Verhältnisse 
immer noch sehr wenig), in Mißjahren 2—3 mq. Dazu kommt, 
daß das argentinische Getreide immer nur als Ergänzung der 
europäischen Vorräte in den letzten Monaten vor der neuen 
Ernte auf den europäischen Märkten erscheinen kann (die argen- 
tinischen Erntemonate sind Dezember/Februar), worin ein starker 
Anreiz zu exzessiven Spekulationen liegt, die das Angebot künst- 
lich vergrößern können. Tatsächlich sind wie die Erntemengen 
auch die Ausfuhrmengen außerordentlich schwankend und — wie 
eine nähere Beobachtung der Ziffern zeigt — keineswegs mit den 
IErntemengen übereinstimmend, woraus zu schließen ist, daß die 
argentinische Weizenausfuhr sehr stark durch spekulative Interessen 


Weizen angesät werden wird und auch dies nur auf den besten Alfalfaböden. In 





dieser Erwägung berechnete ich, daß in Argentinien günstigsten Falles 19 375 Mill. 
Hektar mit Weizen angesät werden können; davon sind zur Zeit 3599 Mill. ha 
= 18,580/, mit Weizen bestandene. A. a. O. 239f. — Dr. Becker nimmt weiter 
an, daß der Hektarertrag, der im ı2jährigen Durchschnitt 747 kg betrug, auf 
1000 kg gesteigert werden kann, Dann würden auf den 19375 Mill. ha Areal 
19375 Mill. Tonnen Weizen produziert werden. >»Die mitteleuropäische Landwirt- 
schaft wird also damit rechnen müssen, daß Argentinien in der Lage sein wird, 
sein Weizenarcal zu verfünffachen und seine Produktion sugar zu versechsfachen. 
Dabei ist zu bedenken, daß der Konsum und Saatgutverbrauch mit der Weizen- 
produktion nicht Schritt halten kann; es muß infolgedessen ein stets wachsender 
Prozentsatz desselben dem Weltmarkte zugeführt werden. Da auf der anderen 
Seite die Kosten des Weizenbaues sich steigern werden, so ist meines Erachtens 


ein Preisdruck durch die argentinische Konkurrenz kaum zu fürchten«. Ibid. 240. 


858 Arthur Salz, 


— insbesondere Valutaspekulationen — beeinflußt ist. Der Preis des 
argentinischen Weizens wird ja garnicht im Lande gebildet, sondern 
von Europa aus diktiert. »Der Preis des Exportgetreides wird 
niemals an der hiesigen Börse festgesetzt, sondern ausnahmslos 
von drüben her (Europa) diktiert, und es existiert überhaupt kein 
Spekulationsgeschäft in Getreide — wie auch in anderen Lan- 
desprodukten — am hiesigen Platze, dessen ausschließliches Spe- 
kulationsobjekt vielmehr das Gold bildet« (Kärger I, 201). Fort- 
gesetzt lesen wir von großen Goldverschiffungen die nach Argen- 
tinien stattfinden. In der letzten Saison flossen ungefähr 15 Mil- 
lionen £ Gold aus Europa dahin, wovon bloß !/ den Gegenwert 
für Getreideverschiffungen darstellen, während die restlichen ?;; 
auf Anleihen entfallen, welche die argentinische Regierung, ar- 
gentinischen Städte und Eisenbahnunternehmungen aufgenommen 
haben®). 

Wenn aber alle diese Hindernisse nur temporäre und höch- 
stens die Schnelligkeit der Entwicklung zu beeinträchtigen scheinen, 
so gibt es auch rein wirtschaftliche Motive, die die Ausdehnung 
des Weizenareals problematisch machen. 

Zwar bleibt der Weizenbau in Argentinien noch rentabel 
(ceteris paribus), wenn er in Europa längst aufgehört hat, einen 
Ueberschuß zu lassen, 11 Fr. für 100 Kg werden als Grenzpreis 
berechnet, zu dem Laplataweizen auf den europäischen Markt 
noch geliefert werden und dem argentinischen Landwirt ein Aus- 
kommen ermöglichen könnte (wobei allerdings die stillschweigende 
Voraussetzung gemacht ist, daß der italienische Estanciero immer 
der genügsame und hart arbeitende Mensch bleiben wird, der er 
jetzt ist und von dem superben Luxus der Städte, insbesondere 
Buenos-Aires niemals angesteckt werden wird), aber diese Mög- 
lichkeit hätte aktuelle Bedeutung nur dann, wenn nicht andere 
Produktionszweige rentabler wären. Tatsächlich aber ist der Wei- 
zenbau in Argentinien selbst bei sehr hohen Weizenpreisen weni- 
ger gewinnbringend, als Viehmast und Anbau von Luzerne 
(Alfalfa). Die Weizenpreise müßten also sehr tief sinken bei 
gleichzeitiger Unrentabilität der übrigen landwirtschaftlichen Pro- 
duktionszweige (ein höchst unwahrscheinlicher Fall), oder sie 








18) Der Zeitungsbericht, dem ich diese Angaben entnehme, fährt fort: >In 
England hegt man ernsthafte Befürchtungen, daß die Anhäufung von Gold in Ar- 
gentinien, speziell unter Berücksichtigung der großen Goldvorräte, die sich schon 


dort befinden, leicht den Anstoß zu spekulativen Ausschreitungen geben könnte.< 


Kornteuerung und Handelspolitik. 859 


müßten ungemein hoch steigen, wenn der Weizenbau extensiv und 
intensiv rasch vergrößert werden soll. Wenn ferner, wie es der 
Fall ist, eine starke Bodenspekulation besteht, so wird zwar die Be- 
bauung des Landes überhaupt nicht gehemmt, aber sicherlich die 
weniger teuren und doch einträglichen Produktionszweige, nicht 
aber der Weizenbau in erster Reihe bevorzugt werden. 
Schließlich ist die politische Entwickelung des Landes selbst 
ungewiß. Wir verstehen, da Argentinien allenthalben sehr umwor- 
ben ist, daß die Vereinigten Staaten mit Argentinien eine Zoll- 
union abzuschließen wünschen, aber es bleibt abzuwarten, ob das 
Land, das 1910 das Jubiläum seiner hundertjährigen Selbständig- 
keit feiert, nach weiteren 100 Jahren auch noch ein freier, allen 
Nationen zugänglicher Staat sein wird !#®). 
Abstrahieren wir von der momentanen politischen Konstella- 
tion, scheint neben und vor Argentinien auf der Südseite des 
amerikanischen Kontinents Kanada im Norden, das zukunftreichste 
Produktionsgebiet nicht bloß für Großbritannien und Nordamerika, 
sondern der Welt überhaupt zu sein !?). Hier ist die Entwicklung 
ähnlich wie in Nordamerika: Zunächst cine Ausdehnung der Produk- 
tion für die rasch anwachsende Bevölkerung, die wie in der Union in 
ihrer Siedelung der Eisenbahn nachgeht, dann einen Ueberschuß über 
diesen Bedarf und weiterhin eine mehr weniger ständige Ausfuhr 
dieses Ueberschusses. Vom Jahre 1898—1903 stieg die Weizen- 
ausfuhr von 3 Mill. dz auf 7 Mill. dz, was ungefähr der Ver- 
mehrung der Produktion im gleichen Zeitabschnitt entspricht (von 
7 Mill. dz auf 16 Mill. dz, wovon der größte Teil auf die Pro- 
vinzen Manitoba und Ontario entfällt). Das ganze Dominion of 
Canada umfaßt (nach lHübner-Juraschek und The Statesmans 
Yearbook) 9 987 571 qkm, mit einer (Mitte 1907 geschätzten) Kin- 
wohnerzahl von 6 153 789 Menschen, die jährliche Einwanderung 
betrug im Durchschnitt der letzten Jahre 200—250 000 Personen. 
Ueber die Entwicklung der (Brot)Getreideproduktion unterrichten 
kurz nachstehende Tabellen: 


Canada. 
Anbaufläche in Acres 2°). Erntemenge in 1000 dz. 
Jahr Weizen Mais Jahr Weizen Mais 
1890 2 327 152 223 8306 18590 10 181 2498 





168) Vgl. A. E. Martinez et M. Lewandowski: L’Argentine au 20. siccle, Paris 1909. 

19) Vgl. Handbook of Canada, Toronto 1897. Chapter VI: Agriculture. S. 331 ff. 

26) Nach Deutschländer u. Kunis S. 247, vgl. Getreide im Weltverkehr, neue 
Folge S. 39, 99 u. 314. 





360 


Jahr 
1891 
1892 
1803 
1894 
1895 
1896 
1897 
1898 
1599 
1900 
1901 
1902 
1903 
1904 
1905 
1906 *”!) 
1907 21) 


Weizen 
2 277 254 
2 493 814 
2 274 315 
2019194 
2 107 432 
2131914 
2 564 409 
3 262 344 
3 409 068 
3 342 672 
3821 177 
3 740 007 
3 356419 
4 298 002 
4779475 
6 374 000 


7 712 000 


Ausfuhr aus Canada in 1000 Bushels à 36° 348 Litern °°). 


Jahr 
1596 
1897 
1808 
1899 
1900 
1901 
1902 


1903 


Einfuhr 2?) nach Canada in 1000 Bushels à 36° 348 Litern. 
Weizen- u. Roggen- 


Jahr 

1596 
1507 
1895 
1599 
1900 
1901 
1902 


1903 


Arthur Salz, 


Mais 
241219 
183 426 


295 005 
329 282 
859 000°!) 


394 000°) 


N. 


Weizen 
13 219 
13 141°) 
23915 
17 469 
22 457 
18 936 
36 440 
38 999 


Weizen 
4000 
5845 
4414 
SIII 
5947 
5417 
9487 
7297 


21) Siehe »Die Weltwirtschafte 1908, S. 23. 
22) Getreide im Weltverkehr. 


F. S. 99. 


8) Deutschländer u. Kunis haben: 18 141. 


Jahr 
1891 
1892 
1893 
1894 
1895 
1806 
1897 
1898 
1899 
1900 
1901 
1902 
1903 
1904 
1905 ?!) 
1906 °?) 
1907 ?!) 


Weizen 
15 180 
11767 
10 164 
10 084 
13445 
8973 
12824 
15 607 
13 446 
11794 
19 580 
21544 
16 877 
27 370 
31700 
24 940 


Weizenmehl 


244 
482 
1255 
S09 
773 
1122 
1087 
1258 


in Barrels à 163'5 l 


mehl à 103°5 l 


100 
85 
41 
71 
57 
51 
SI 
35 


24) Vgl. das im Text über die Eisenbahnen Gesagte. 


Mais 


Kornteuerung und Handelspolitik. 861 


Weizen- (und Weizenmehl-) Einfuhr in 1000 Quintal nach Europa aus Canada °®) 


Jahr Jahr 

1898 3973 1901 4358 
1899 4436 1902 6211 
1900 4064 1903 7348 °$). 


Aber auch die kanadischen Bäume wachsen nicht in den 
Ilimmel. Schon 1905 wurde im kanadischen Parlament die Frage 
erörtert, wohin der große Einwanderungsstrom rationell zu lenken 
sei und auf die zwingende Notwendigkeit hingewiesen, bei fort- 
gesetzt hoher Einwanderungsziffer den Norden Kanadas zu er- 
schließen. Eine Untersuchungskommission wurde eingesetzt, um 
die Entwicklungsmöglichkeiten der nördlichen Gebietsteile zu er- 
forschen. Der Bericht dieser Kommission ist 1907 erschienen ””). 
Es handelt sich um ein Gebiet im Umfang von I 600000 Qua- 
dratmeilen (ganz Kanada umfaßt 3 600 000 Quadratmeilen) und 
zwar um die Provinzen Ungawa (349000 Quadratmeilen Fest- 
land), Keewatin (500 000 Quadratmeilen) und das große Macken- 
zie-Bassin (etwa 562 ooo Quadratmeilen). Das Ergebnis der Unter- 
suchung war, daf ganz Ungawa wegen des Klimas zum Acker- 
bau (Weizenbau) ungeeignet, in Keewatin etwa 5—10 000 Quadrat- 
meilen Ackerboden und im Mackenziebecken (höchste Ziffer !) gegen 
100 Millionen Acres vorhanden seien. Doch sind alle diese Ergeb- 
nisse (worauf der Bericht selbst hinweist) sehr ungenau, weil die 
mangelhaften Verkehrsmittel nur höchst oberflächliche Informa- 
tionen gestatten. Immer wird darauf hingewiesen, daß die künf- 
tige Entwicklung a case of markets, d. h. ein Preisproblem sei. 
Große Bedeutung wird hier (wie überhaupt in den neuen l.ändern) 
die Verkehrspolitik erlangen. Die Eisenbahnen selbst sind Kolo- 
nisationsunternehmungen (die Canadian Pacific R. C. will 2!/, 
Millionen Acres ankaufen, um sie dem Getreidebau zu widmen), 
und die Konkurrenz der Gesellschaften geht (wie kurz noch?) in 
der Herabsetzung der Frachtraten so weit, daß die Getreide- 
händler der Union ihr Getreide auf den kanadischen Bahnen oft 
nach Montreal schicken, um es von dort nach Europa zu ver- 
schiffen. 


25) Getreide im Weltverkehr. N.F. S. 320. 

26) „Voraussichtlich dürfte die kanad. Ausfuhr in diesem Jahre (1908) nicht 
viel hinter 08—ı Mill. Tonnen zurückbleiben, weil eben die höheren Preise die 
Verkäufe ins Ausland sehr fürdern.e (Die Weltwirtschaft 1908 S. 23.) 


27) sCanadas Fertile Northlands. Ottawa 1907. 2 Bände. 


862 Arthur Salz, 


Von den übrigen Gebieten, die für die Massenproduktion von 
Brotgetreide in Betracht kommen, sind die afrikanischen Export- 
gebiete Algier und Tunis als Annexe von Frankreich zu betrachten, 
die herangezogen werden, um ein französisches Produktionsdefizit 
zu decken. Aegypten produziert sehr ungleiche Erträge, denen 
überdies der Bedarf einer relativ sehr starken Bevölkerung gegen- 
übersteht, wodurch bisweilen fremde Zufuhr nötig ist, die süd- 
afrikanischen und australischen Gebiete haben ein viel zu schwaches 
Verkehrsnetz, um eine entsprechende Massenproduktion zu er- 
möglichen. In Britisch-Indien sind zwar zahlreiche Verkehrslinien 
vorhanden und ausgedehnte Flächen zum Anbau von Weizen ver- 
wendet, aber die Bevölkerung ist so außerordentlich groß und die 
Ernteergebnisse anderer Nahrungsfrüchte so schwankend, daß 
häufig fast die ganze Weizenproduktion zur Bestreituug des ein- 
heimischen Nahrungsbedarfs kaum ausreicht und Hungersnöte 
immer wiederkehren. Ueberdies dürfte das indische Weizenareal 
kaum mehr oder nur unter Aufwendung großer Kosten für Bewässe- 
rungsanlagen ausdehnungsfähig sein. In Japan endlich nimmt die 
Kultur europäischer Getreidepflanzen rasch zu, aber die dichte 
Bevölkerung geht gleichzeitig und in vielleicht noch stärkerem Maße 
zu einer mehr westeuropäischen Ernährungsweise über ?®), wodurch 
sich der inländische Getreidebedarf fortgesetzt bedeutend erhöht und 
das für Europa verfügbare (insbesondere das amerikanische) Ge- 
treidequantum verringert. 

Endlich gibt es Gebiete, die in früheren Zeiten eine geseg- 
nete Getreidekultur hatten, jetzt aber wüste liegen und deren 
Wiederbelebung langdauernde und kostbare Bewässerungsanlagen 
erfordern. Hieher gehören die Gebiete am Delta des Tigris um 
Bagdad und das Zwischenstromland zwischen Euphrat und Tigris 
um Babylon, das alte Chaldaea, die Heimat des Weizens. 

Es handelt sich hier um ein ähnliches Problem wie in Aegyp- 
ten, in einem fast gleich großen Gebiete und unter ziemlich gleich- 
artigen Bedingungen wie dort. 

Sir William Willcocks, ein erster Fachmann, schätzt (vgl. 
dessen Arbeit: The restoration of the ancient irrigation works on 
the Tigris or the Recreation of Chaldaea, Cairo 1907) die Fläche 
erstklassigen Bodens, der nur auf Bewässerung wartet, um sofort 
freigebige Erträge zu liefern: 

28) Die Armeeintendanz will im japan. Heere statt der Reisnahrung Brot eìn- 


führen. 


Kornteuerung und Handelspolitik. 863 


1. auf 1 280 000 acres einst fruchttragendes, jetzt wüstes Land 
auf beiden Seiten des Tigris ober- und unterhalb Bagdads; die 
Kosten der Bewässerungsanlagen insgesamt auf 8 Mill. £, den 
Wert des Bodens (à £ 30) auf 38 Mill. £; 

2. 1500000 acres Land zwischen den Strömen, die Kosten 
seiner Bewässerung auf 13 Mill. £. 

In Ober- und Unterchaldaea zusammengenommen liegen also 
2 800000 acres Boden bereit, deren Bewässerung einen Aufwand 
von 21 Mill. £ erfordern würde, wofür sie 60 Mill. £ tragen 
würden. 

Aber mit der Bewässerung allein ist es nicht getan; neben 
den Kanälen muß die Eisenbahn zur Verfrachtung des Getreides 
hinzichen. Es handelt sich also um schwierige, langwierige und 
kostbare Anlagen. 

Dieser flüchtige Ueberblick über die transmarinen und das 
osteuropäische Produktionsgebiet genügt, um zu zeigen, daß der 
Weltmarktpreis für Brotgetreide die Tendenz hat, dauernd, wenn 
auch langsam, zu steigen. Weitere Produktionsvermehrungen sind 
zwar möglich und zu gewärtigen, aber der Anreiz dazu wird immer 
kleiner, da jede Produktionsausdehnung mit immer steigenden 
Kosten verbunden ist und der Glücksfall, den das 19. Jahrhun- 
dert genoß, ganze Welten dem Ackerbau zu erobern, sich nicht 
wiederholen wird. Anders ausgedrückt: wenn zu einer Produk- 
tionserweiterung mehr und teuerere Arbeitskräfte, größeres Kapi- 
tal nötig sind, die Differenz also zwischen einem gegebenen Preis 
und steigenden Produktionskosten sich verringert, so besteht 
nur ein schwacher Antrieb, die Produktion weiter auszudehnen; 
wir müssen also damit rechnen, entweder knappe Vorräte auf 
dem Weltmarkt für Brotgetreide oder stark steigende Preise zu 
haben. Natürlich kann diese Tendenz zeitweise paralysiert wer- 
den, z. B. durch weitere Entwicklung und Verbilligsung der Ver- 
kehrseinrichtungen, aber auch dabei ist vor Ueberschätzung zu 
warnen. Speziell die Bahnen haben jetzt eine andere Punktion 
als früher: ehemals waren sie Sauglinien, Aspiratoren, dic eine 
stets wachsende Getreidemenge aus allen Gegenden der Welt 
hervorgelockt und den Agglomerationszentren der Menschheit 
zugeführt haben. Jetzt aber sind sie Verteiler: Distributoren, die 
das erzeugte Getreide innerhalb eines bestimmten Wirtschafts- 
gebietes besser und gleichmäßig verteilen. 

Welche Remedien stehen uns nun gegen diese so beschrie- 


864 Arthur Salz, 


bene Tendenz der chronischen Verteuerung der Lebensmittel zu 
Gebote? Wie ist heute die Therapie der Teuerung? Daß jedes 
Volk seine Wirtschaft so produktiv als irgend möglich ausgestalten 
muß, um von dem enger und teuerer werdenden Subsistenzfond einen 
größtmöglichen Anteil zu erhalten, ist eine selbstverständliche Tri- 
vialität, es fragt sich nur, was heute Produktivität der Volkswirt- 
schaft bedeutet. Jedenfalls ist darin eingeschlossen, daß der landwirt- 
schaftliche Betrieb auf einen Gipfel der Rationalität erhoben werden, 
alle Ergebnisse von Wissenschaft und Technik in Dienst stellen, 
da der Handel und Absatz absolut präzise und billig arbeiten 
muß, um seine Existenz volkswirtschaftlich zu legitimieren. Das 
alles ist einleuchtend. Manches könnte auch der Uebergang zu einer 
rationelleren, mehr dem theoretischen Bedürfnis angepaßten Er- 
nährungsweise nützen, doch darf man sich nicht verhehlen, daß 
auf diesem Gebiete gegen Sitte und Gewohnheit und Neigung 
wenig auszurichten ist. Auch die verschiedenen Ersatzmittel für 
Brotnahrung sind inbetracht zu ziehen: so reichhaltig wie eine 
frühere Zeit an Teuerungsliteratur ist, so reichhaltig sind auch 
die Traktate über die Ersatzmittel für Brot, sie zeigen an, wie 
man aus Kartoffeln, Hafer, Rüben, ja Holz und Stroh Mehl und 
Brot gewinnen könne und es ist vielleicht kein Zufall, daß in den 
letzten Jahren der Lebensmittelteuerung in Deutschland Ver- 
fahrungsweisen patentiert worden sind zur Mehlbereitung aus an- 
deren als den Brotgetreidefrüchten. Und gelänge es gar den Che- 
mikern, das künstliche Brot herzustellen, dann würde freilich die 
ganze Frage, ja die ganze Welt cin anderes Antlitz bekommen. 
Aber die Fachwissenschaft kann damit so wenig rechnen wie mit 
den Möglichkeiten einer künftigen »Entmaterialisierung der Materie «. 

Wenn ich anfangs sagte, daß die gegenwärtige Handelspolitik 
die hohen Weltmarktpreisc nicht verschuldet habe, so wollte ich 
damit beileibe nicht gesagt haben, daß diese Politik gut, noch 
viel weniger, daß sie empfehlenswert sei. Die Wissenschaft hat, 
glaube ich, nichts vorzubringen zur Verteidigung einer Politik, die 
die ohnehin schwierigen Verhältnisse am Weltmarkt noch verschärft 
und nichts einzuwenden gegen Maßregeln, die diese Spannung 
zu erleichtern geeignet sind, wie die zeitweilige Suspension oder 
die allmähliche Abschaffung der Getreidezölle. Diese Politik hat 
nicht einmal den Vorzug, dem Staate große Finanzerträge zu 
licfern, denn was er an Zöllen mehr einnimmt, muß er in Form 
von erhöhten Beamtenbesoldungen, Teuerungszulagen u. a. wieder 


Kornteuerung und Handelspolitik. 865 


auszahlen, und sie vermindert die Erträge wichtiger Einnahme- 
quellen, wie man aus den Defiziten deutscher Eisenbahnverwal- 
tungen deutlich genug ersehen kann. Selbst die Interessenten, 
um derentwillen seinerzeit die agrarischen Schutzzölle eingeführt 
wurden, können sich konsequenterweise gegen ihre Herabsetzung 
nicht sträuben, denn die Preise haben augenblicklich (Mitte Juni) 
längst jenes Maximum überschritten, das bei Beratung der Han- 
delsverträge von den extremen Wortführern der Agrarier als 
ausreichend für die Rentabilität des Getreidebaues genannt wurde. 
In Berlin ist gelegentlich der Beratung über den Antrag Kanitz 
die Erzielung eines durchschnittlichen Weizenpreises von 21.50 M. 
verlangt worden, die österreichischen Agrarier haben in einer 
übrigens anfechtbaren Berechnung einen Weizenpreis von 26 bis 
27 Krönen für erforderlich erklärt und Bryan hat in seiner Wahl- 
kampagne den Preis von ı Dollar per Bushel als das Ideal des 
amerikanischen Farmers proklamiert. Heute kostet neuer Weizen 
in Ocsterreich 29—30, alter 34 K., in Berlin notiert neuer 
Weizen mit 22.75 M. und in New-York 115 Cents. 

Wenn man aber diese Handelspolitik mit politischen Argu- 
menten verteidigt, so sollte man sich der Worte Galianis erinnern, 
dafs nur in kleinen und schwachen Staaten die Getreidegesctz- 
gebung unter politischen, in großen und mächtigen aber allein 
unter kommerziellen Gesichtspunkten behandelt wird. Und selbst 
der Hinweis auf England, das sich angeblich anschickt, dem kon- 
tinentalen Beispiel zu folgen, zieht nicht mehr, seitdem man in 
Jüngster Zeit geschen hat, daß ihm zur Erreichung seines großen 
/ieles eines geschlossenen Bundesstaats noch andere Mittel 
(militärisch-maritime) als Schutzzölle zu Gebote stehen. 

Aber schließlich kann, wie schon erwähnt, jede Handelspoli- 
tik eine natürliche Iintwickelung, der sie folgen sollte, nur ver- 
schärfen oder mildern, nicht aber hervorrufen. Darin gleicht sie 
der privaten Spekulation, nur daß sie zumeist nicht so klug ist 
wie diese. 

Die Natur selbst aber hält noch ein großes Mittel für alle 
Schwierigkeiten bereit: die Anpassung der Bevölkerungsmasse an 
die vorhandenen Nahrungsmittel. Ich verweise auf die soge- 
nannte Kingsche Regel. Dieser englische Nationalökonom und 
Steuerbeamte des 18. Jahrhunderts hat versucht, für das Verhält- 
nis von Ernteausfall und Getreidepreis einen ziffernmäßigen Aus- 
druck zu finden. Wenn die Ernte, so sagt er, um 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 50 


866 Arthur Salz, 


IO, 20, 30, 40, 50%, abnimmt, steigen die Preise um 

30, 80, 160, 280, 450%. 

Allgemein ausgedrückt heißt dies, daß eine kleine Vermin- 
derung des Angebots eine intensive Vermehrung der Nachfrage 
nach den unentbehrlichsten Gütern und darum eine unverhältnis- 
mäßige Preissteigerung zur Folge habe. Man mag sagen, daß seit- 
dem dieses Gesetz in Geltung und Wirksamkeit gewesen ist, die 
landwirtschaftliche Produktion und der Gütertransport so leistungs- 
fähig geworden sind, daß es heute teilweise oder ganz außer Kraft 
gesetzt sei, nichts desto weniger werden wir darin die schrofte 
Formulierung eines unzweifelhaft richtigen Tatbestands erblicken 
dürfen, den z. B. Took induktiv als richtig nachgewiesen hat. 
Diese Regel ist formuliert als Naturgesetz, das wie alle hypo- 
thetische Gültigkeit hat. Sie sagt: wenn das Angebot sich ver- 
mindert, so steigt der Getreidepreis unverhältnismäßig. Sie sagt 
aber nichts darüber, o b das eine oder andere geschicht, ob eine 
Tendenz der Verminderung des Angebots und der Steigerung der 
Nachfrage besteht oder nicht. 

Die Antwort gewissermaßen auf das Problem, das die King- 
sche Regel aufwirft, enthält die Malthussche Lehre, die behauptet, 
daß tatsächlich die Bevölkerung (d. h. die Nachfrage) ceteris 
paribus die Tendenz hat, stärker oder rascher zu wachsen als 
die zu ihrer Ernährung verfügbaren Vorräte. Sie sagt also, daß 
die Nachfrage nach Lebensmittel tatsächlich intensiver wird, wäh- 
rend das Angebot zwar auch wächst, aber nicht so stark, also effektiv 
kleiner wird, und daß also die Kingsche Regel nicht bloß einen 
hypothetischen, sondern einen realen Tatbestand ausdrückt. 

Nun, das 19. Jahrhundert war eine große Widerlegung des 
Malthusschen Gesetzes. Zwar die 40er und 5oer Jahre, von denen 
eingangs gesprochen wurde, schienen eine Bestätigung dieser 
Lehre zu geben, als die Leute vom Hunger übers Meer getrieben 
wurden, aber seit den 60er Jahren hat sich die Bevölkerung un- 
heimlich vermehrt, und ebenso oder noch stärker die Produktion 
der Nahrungsmittel. 

Seit den Joer Jahren des ıg. Jahrhunderts aber können wir 
bemerken, daß die weitere Zunahme der Bevölkerung nicht auf 
einer Zunahme der Geburten, sondern aufeiner Abnahme der Sterbe- 
fälle beruht, daß der Typus »Frankreich« der allgemein euro- 
päische und der Typus aller von Europäern bewohnten Länder zu 
werden beginnt. Wir bemerken allenthalben einen Rückgang 


Kornteuerung und Handelspolitik. 867 


der Geburtenziffer trotz zunehmender allgemeiner Prosperität, trotz 
zunehmender Heiratsfrequenz, trotz Abnahme des Heiratsalters 
und Zunahme der Ehedauer, trotzdem also alle Bedingungen einer 
Vermehrung der Geburten günstig sind. 

Ich wage es nicht, wie dies die neucsten wissenschaftlichen 
Publikationen getan haben ??), einen unzweifelhaften, ursächlichen 
Zusammenhang zwischen der Zunahme des Wohlstands und der 
Abnahme der Geburtenziffer zu konstatieren. Meines Ermessens 
lehren die statistischen Beobachtungen nur dies, daß jede soziale 
Bevölkerungsklasse, gleichviel welches ihr Altersaufbau und ihr 
Wohlstand ist, ziemlich genau in zwei Klassen zerfällt, eine die 
sich gewisse Beschränkungen auferlegt, und eine, die das nicht 
tut. Sicher aber ist, daß alle fortgeschrittenen Völker eine Ver- 
minderung der Geburtenziffer aufweisen. Wenn man also zwischen 
steigendem Wohlstand und Abnahme der Geburtenziffer, wie ich 
glaube, bisher keinen einwandfreien, ursächlichen Zusammenhang 
herstellen kann, so wäre es ebenso unvorsichtig, diesen Zusam- 
menhang zwischen der Teuerung und Erschwerung des Lebens 
und dieser Abnahme zu konstatieren. Wie immer sie zu erklären 
ist, jedenfalls bedeutet diese Abnahme für unsere Betrachtung 
einen Glücksfall. Gegen den Tod nämlich ist noch kein Kraut 
gewachsen, und das Nichtsterben hat seine Grenzen; und wie eine 
Erweiterung der Ernährungsmöglichkeit nur auf absoluten Produk- 
tionsüberschüssen, nicht auf der Steigerung der relativen Erträge 
beruht, so hängt auch eine wirkliche Bevölkerungsvermehrung 
nicht von verminderter Sterblichkeit, sondern von absoluter Zu- 
nahme der Geburten ab. Da nun aber deren Zahl ständig ab- 
nimmt, so können wir glauben, daß zwischen \Verengerung und 
Erschwerung des Lebensspielraums und der zu ernährenden Be- 
völkerung eine immer günstigere Anpassung sich vollzieht, und 
da das Malthussche Gesetz, das die Kinssche Regel bestätisen 
sollte, selbst nur hypothetische Gültigkeit hat und cınen beson- 
ders krassen Spezialfall einer möglichen Bevölkerungsvermehrung 
verallgemeinert. 

Ich muß gestehen, es ist kein rosiges Bild einer zukünf- 
tigen Entwicklung, das ich hier entwerfe. Aber wenn man 
schon einmal auf das Prophezeien sich einläßt und die Gefahr 


2°, Vgl. Mombert: Studien zur Bevölkerungsbewegung in Deutschland, 1907 
und Brentano: Die Malthbussche Lehre und die Berölkerungsbewezrung in den 
letzten IJrezennien, 1909. 


56” 


868 Arthur Salz, Kornteuerung und Handelspolitik. 


auf sich nimmt, sich lächerlich zu machen, da irgend ein unvor- 
hergesehener und unvorhersehbarer Zufall alle gelehrte Betrachtung 
über den Haufen werfen kann, so ist es immer noch besser, 
schwärzer als allzurosig zu sehen, weil man dann wenigstens selbst 
angenehm enttäuscht wird. Aber abgesehen davon, ist ja das, 
was hier gesagt wurde, Zukunftsmusik, gilt nur für lange Zeit- 
strecken und gleichbleibende Entwickelungstendenzen. Es braucht 
daher niemand, der auf guten Schlaf hält, sich seine Ruhe rauben 
lassen. Und selbst wenn die Entwickelung so verliefe wie sie hier 
angedeutet wurde, braucht diese Zukunft nicht ungemischtes Uebel 
zu enthalten. Denn wenn erst einmal eine gewisse allgemeine 
Bevölkerungsstabilität erreicht ist und der Konkurrenzkampf zwi- 
schen den Nationen nicht mehr mit Bevölkerungsmassen geführt 
wird, dann können wir uns mehr als bisher erlauben, statt auf 
die Massen, auf die Qualität der Bevölkerung zu sehen. Dann 
werden wir wieder einmal seit langen, langen Zeiten weniger nach 
dem Wieviel als nach dem wie beschaffen fragen dürfen, 
und wenn endlich auch die Lebens- und Ernährungsmöglichkeiten 
enger und schwieriger werden sollten, so gewinnen wir vielleicht 
gerade daraus die Impulse zu neuen großen Zielen und Zwecken, 
die uns heute, wo wir uns alle so grenzenlos sicher fühlen, viel- 
fach ganz abhanden gekommen zu sein scheinen. Vielleicht wird, 
wenn erst das Leben selbst wieder ein Problem geworden ist, 
es der Mühe wert erscheinen, um das Leben zu kämpfen und es 
neu zu erobern. 





869 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages *). 


Von 
P. WÖLBLING. 
(Schluß.) 


& 4. Räumlicher, persönlicher und zeitlicher Gel- 
tungsberceich. 
I. Allgemeines, 

Es fragt sich zunächst, ob man für den räumlichen, zeitlichen und 
persönlichen Geltungsbereich zwingende oder dispositive Bestimmungen 
schaffen soll oder ob man die Regelung den Parteien überlassen kann. 
Hinsichtlich des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereiches haben 
wir uns schon dahin entschieden, daß der TV. jedenfalls derartige Be- 
simmungen enthalten muß). Das schliefit weitere dispositive oder 
zwingende Vertragsnormen nicht aus. 

Aus der Nichterwähnung der Zeitbestimmungen folgt schon, daß 
sie nicht zum notwendigen Inhalt des TV. gehören. 


2. Raumlicher und persönlicher Geltungsbereich 2). R. 4,5; W. 1, 2,4,9; 
J. IV, VIIL IX, XI», XV, Sch. 1198, 1198, Schw. 31—33; D. 12, 15, 16. 

Wir möchten uns dahin entscheiden, daf} cs wegen der mannig- 
fachen wissenschaftlichen Streitfragen und der wenigen praktischen 
Versuche noch als verfrüht anzuschen ist, diese Fragen einigermaßen 
erschöpfend in den Verträgen zu regeln. Das gilt auch von der Auf- 
stellung von Bestimmungen über den räumlichen und persönlichen 
Geltungsbereich, abgesehen von der Bestimmung, daß sämtliche, also 
auch die künftigen Mitglieder der vertragsschliefsenden Berufsvercine, 
berechtigt und verpflichtet scin sollen. 


*) Vgl. S. 481 dieses Bandes. 
uo) Wölbling a. a. O. 467, 473. Sinzheimer, 29. Jur-Tg. V 73. 
Zeitler a. a, O. 132. 

n) Wölbling, A. u. TV. 438. Sinzheimer a. a. O. 11—14. 


870 P. Wölbling, 


3. Zeitlicher Geltungsbereich !!#). R. 4; W. r4; L. VII; Schw. 31; 
Leg. I, HI; Leg. IL 47; J. I. S. Seite 7. Sch. 119; D. 14. 
Einfacher, besser geklärt und auch meist in den TV. behandelt 

ist die Fraye der Zeit. 

Das Inkrafttreten des TV. kann man am besten mit dem Zeit- 
punkt seines Abschlusses zusammenfallen lassen. Meist haben die Par- 
teien das lebhafteste Interesse, die Arbeit sofort unter den neuen Be- 
dingungen aufzunehmen. Oft kommt man stillschweigend noch wäh- 
rend der schwebenden Verhandlungen, wenn deren endgültiges Ergeb- 
nis auker Zweifel steht, überein, die Arbeit schon vor Abschlufs des 
Vertrages aufzunehmen. Natürlich kann von keiner Partei mehr ver- 
langt werden, als sie zu leisten vermag. Der aus allgemeinen Rechts- 
regeln sich ergebende Satz, dal ein nicht befristeter Vertrag sofort zu 
erfüllen ist, enthält immer die Einschränkung, »so weit es möglich oder 
tunlich iste. Mit der Erfüllung bis zum nächsten Monatsschluß zu 
warten (wie R.), kann leicht das Wiedcraufleben eines Lohnkampfes 
zur Folge haben. 

Wichtiger ist die gesetzliche Festlegung eines Endtermines. Wenn 
dieser von den Parteien nicht vereinbart ist, so muß eine gesetzliche 
Kündigungsfrist gegeben werden. Ziemlich allgemein findet man auch 
in Gesetzes-Vorschlägen die Festlegung einer Maximaldauer für TV, 
meist von 5 Jahren ''3). Vielleicht ist diese Frist etwas kurz, da man 
doch gerade stabile Verhältnisse durch den Tarifvertrag schaffen will. 
Andererseits könnte bei einer im Kampf siegreichen Partei leicht die 
Neigung einer zu langen Bindung der Gegner bestehen und dadurch 
im Fall einer Verschiebung der Machtverhältnisse die Gefahr eines 
gewaltsamen Vertragsbruchs herbeigeführt werden. 

Andererseits besteht kein Bedenken dagegen, daß im Falle unter- 
bliebener Kündigung, auch nach Ablauf der 5 Jahre das Vertragsver- 
hältnis stets auf cin Jahr stillschweigend sich verlängert’). 


S5. Erweiterung des Personenkreises. 
R. 5; W. 4; Leg. I, IV; Leg. II 488; Schw. 32; J. IV, XV: 
A. 77; Sch. 119%, fu.8s; D. 15, 18. 
Im Rosenthalschen Entwurf E. 5 ist der Ausdruck zu bemängeln, 
»der TV. findet Anwendunge. Klar ist auch nicht, was mit dem Aus- 
druck: an den TV. »sind gebunden« oder es sind ihm »unterworfen: 


gemeint Ist. 


— 





12) Lotmar, Arbeitsvertrag I 791—794. Köppe, ATV. 350—352. 
Wölblinga.a. O. 467. Ettinger, 29. Jur.T. IV 125. Sinzheimer a. 2.0. 
H 118. Zeitler a, a O. 104. Kobatsch, 29. Jur.T. IV 15. 

13) Braun, TV. 20, 21. Zeitlera. a. O. 132. R. 4, W. 14, L. VIL 
Cf. Wölbling, A. u. TV. 467. Lotmara. a. O. 793!, J. 94. 
114) Deutsche Juristen-Zeitung XII 905. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 871 


Das Gesetz muß erkennen lassen, welche Rechte und Pflichten die in 
Betracht kommenden Personen haben. Werden sie als »Vertragspar- 
teien«e bezeichnet, so sind sie als solche aus dem Vertrage berechtigt 
und verpflichtet und zwar, je nachdem es sich um einzelne oder Gece- 
samtheiten handelt!!°), in Bezug auf die betreffenden nach zwingender 
Vorschrift getrennt zu haltenden Bestimmungen. Wer verpflichtet ist, 
muß grundsätzlich auch die entsprechenden Rechte haben. 

Sind aber Verbände beteiligt, so werden diese im Interesse eines 
einheitlichen Rechtszustandes als Vertreter ihrer Mitglieder in Bezug 
auf den TV. anzusehen sein, wodurch teilweise die Rechtsausübung 
durch die Mitglieder selbst ausgeschlossen wird (W. 14), während im 
übrigen neben dem Berufsverein das Mitglied selbst zur Wahrnehmung 
seiner Rechtc befugt ist. Es ist aber nicht ausgeschlossen, daß die 
Mitglieder z. B. durch Statut auf die Ausübung ihres Rechtes ganz oder 
zum Teil verzichten ?!6). 

Der BV. muß, da er für die Erfüllung des TV. verantwortlich ist, 
gegen den wechselnden Individualwillen seiner Mitglieder geschützt 
werden. 

Kann cs nun schon im Allgemeininteresse nicht zulässig sein, daß 
ein Mitglied sich durch Austritt aus dem Verein der Verpflichtung aus 
dem TV. entziehen kann, zumal dadurch eine Sprengung der TG. her- 
beigeführt werden kann, so kann doch nicht durch das Gesetz ausge- 
sprochen werden, dafs der Ausscheidende alle Rechte aus dem TV. be- 
hält, die er als Mitglied hatte, z. B. das der Teilnahme an der 
Wahl der Tariforgane. Noch weniger kann sein Rechtskreis durch 
den Austritt eine Erweiterung erfahren, indem er in der Wahrnehmung 
seiner Rechte da frei wird, wo die Mitglieder an den Willen des Ver- 
eins gebunden sind. Die Rechte des Austretenden erfahren daher 
durch den Austritt aus dem Verein, den man nicht verbieten kann, eine 
Minderung, deren Umfang aber wegen ungenügender erfolgter Klärung 
die Frage nicht gesetzlich bestimmt werden kann. 

Diese Befreiung von dem TV. soll auch nicht einmal für die ersten 
14 Tage nach dem Vertragsschluß zugelassen werden), zumal jedes 


115) Denen beim Firmentarif der Firmeninhaber auf Arbeitgeberseite gleich 
stehen wird. Das ist vielleicht im Gesetz zum Ausdruck zu bringen. 

116) Praktisch werden die Vereine schon durch die vorgeschlagene Gesetzes- 
bestimmung Herr der Rechte ihrer Mitglieder. Diesen ist aber die Möglichkeit ge- 
geben, im Falle einer Vernachlässigung ihrer Rechte durch den Verein, bezw. dessen 
Vorstand, ihr Recht selbst wahrzunehmen. Haben sie dem Verein die Vertretung 
ihrer Rechte unwiderruflich übertragen, so können sie von diesem wenigstens Er- 
füllung des übernommenen Auftrages verlangen. Jeder Mißbrauch der Individual- 
rechte verhindert die Abhängigkeit der Mitglieder von ihrem Verein, 

117) So R. 5, L. II, Leg. A IV!, Leg. B 483, J. XI (freier Beitritt neuer Mit- 


872 P. Wölbling, 
Mitglied kurz vor dem Abschluß des V., der ja nie plötzlich kommt, 
austreten kann. Die für diese Maßregel im Interesse der Regelung der 
Legitimation sprechenden Gründe 118) können anderweit geregelt werden. 

Wenn die neu beitretenden Vereinsmitglieder Vertragsparteien wer- 
den, so liegt darin keine Gefahr für die bisherigen Parteien und den 
Bestand des TV., da sie durch den Beitritt der Disziplin des tanfge- 
bundenen Vereins unterworfen werden, auch rechnen die Parteien jeder- 
zeit mit der Aenderung des Mitgliederbestandes des gegnerischen Ver- 
eins. 

Das Bedenken der Sprengung der TG. besteht aber, wenn man 
jeden Beliebigen auch gegen den Willen der bisherigen Parteien zum 
Beitritt lediglich durch schriftliche Erklärung zuläßt!!P\. Dieses 
Recht zu Gunsten Dritter mögen die Parteien durch Vertrag konsti- 
tuieren. Man denke aber an cinen Massenbeitritt von Taritgernern, 
von gelben Gewerkschaftlern oder sozialdemokratischen AG., um die 
Unzulässigkeit eines allgemeinen Beitrittsrecht zu erkennen (cf. hierzu 


J. XI®. 


Ss. Rechtswirkung des Tarifvertrages. 
a) Allgemeines. 

Der räumliche, zeitliche und z. T. der persönliche Geltungsbereich 
des TV. ist bereits erledigt. Beim persönlichen Geltungsbereich sind 
noch die Außenseiter zu berücksichtigen. Im übrigen kommt es nur 
noch auf den sachlichen Inhalt der aus dem TV. erwachsenden Forde- 
rungen an. Daß die Parteien, also die Vereine und ihre Mitglieder — 
aber nicht die »Betciligten« eines V. die für sie durch den V. begrün- 
deten Forderungen geltend machen können, ist selbstverständlich iR. 6;. 
Ebenso steht es mit dem Recht auf Schadenersatz. Aus dem TV. cr- 
geben sich, sofern nicht anderes durch Gesetz oder V. festgelegt ist, 
alle diejenigen Rechte und Pflichten, die sich aus einem anderen obli- 
gatorischen V. ergeben. Bei der Kompliziertheit des TV. ergibt sich 
somit eine große Zahl von Rechten und Pflichten, deren erschöpfende 
Behandlung wegen des Mangels an ausreichenden Vorarbeiten und 
praktischen Erfahrungen der Rechtsprechung unmöglich Gegenstand 
der Gesetzgebung scin kann, und auch nicht unbedingt zu sein 


.— a — 


glieder zum BV.), cf v. Schulz, 29. Jur.T. II 236, 284. Cf. Bedenken da- 





gegen 29. Jur.T. V. Sinzheimer 73f. Geßler 81. Meierstein 9. 
Ettinger 100, gegen Jungk 36, Köppe 58, Eneccerus 08, cf. auch 
Meschelsohn 68. 

118) Die ich bei den Verhandlungen des 29. Jur.T. Bd. V 86, 87 angeführt 
habe. Dazu Ettinger eod. 100, 103. Cf. GG. u. KG. XIII 375 f. 

n9) R, 5 regelt nur die Form des Beitritts, nicht das Recht jedes Dritten, 
dem Vertrage oder der TG, beizutreten. Dieses Recht ist ausgeschlossen, wenn 


die Parteien ausschliefslichen Verbandsverkehr vereinbart haben. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 873 


braucht, da die TV. bisher auch ohne eine solche Regelung zur Not 
ausgekommen sind. 

Es kommt nur auf die Regelung einiger Fragen an, die bisher als 
wichtig bereits erkannt worden sind. Dabei ist der nach dem be- 
stehenden Recht sich ergebende Rechts- und Pflichtenkreis zum Teil 
zu erweitern, zum Teil zu beschränken. Die der Regelung bedürftigen 
und zugänglichen Punkte sind: 

Das Verhältnis des TV. zum einzelnen DV. und zur AO., die 
Friedenspflicht, die Schadenersatzpflicht, die Haftung der BV., die 
Außenseiter, die Organisation der TG. 


b) Einfluß auf den Einzeldienstvertrag. 
R. 1,8,9; W. 2, 3; L. 5, 6; Schw. 28; G. 1; A. 78; Leg. I, V—\VI; 
Leg. II 50, 51; Oe. r14; N. 1637”; J. IM, IV; D. 12, 15, 16, 17, 18. 

Nur ein Teil der Normen des TV. ist zum Inhalt der zwischen 
den Parteien abgeschlossenen DV. bestimmt. 

Zwar wollen die meisten Schriftsteller die Rechtswirkung dieser 
Bestimmungen im Sinne der von Lotmar begründeten U. gesetzlich 
festlegen !??). Ueber diesen Begriff besteht aber vielfach Unklarheit, 
und bei denen, die sich über den Begriff klar sind, eine erhebliche 
Mannigfaltigkeit der Ansichten über seine gesetzliche Ausgestaltung. 
Ja gerade die zuletzt genannten Schriftsteller und die Gesetzesvor- 
schläge, aus denen sich eine klare Vorstellung dieses Begriffs ergibt, 
schränken die U. ganz erheblich ein) und die Praxis hat, soweit sie 


120) De Lf. wollte ich anfänglich der Lehre weitergehende Zugeständnisse 
machen (cf. A, u. TV. 468), Die Verhandlungen des 29. Jur.T, haben mich aber 
überzeugt, daß viele, die das Wort Unabdingbarkeit gebrauchen, damit einen von 
Lotmars Auffassung ganz verschiedenen Sinn verbinden, meist nur cin obliga- 
torisches Verbot darin erblicken. Mit Recht ist schon auf den Widerspruch hin- 
gewiesen worden, der darin liegt, die U, als mit den Grundsätzen unseres Rechts 
für unvereinbar zu erklären und sie ohne weiteres durch eine kurze Vorschrift 
unserem Rechtssystem einverleiben zu wollen, vgl. hierzu Rundstein, Tarifver- 
träge 149—150. 

121) Cf. z.B. Sinzheimer, Arbeitsnormen-V, 283—285. Ettinger, Ver- 
handlungen des 29. Jur. T., Ettinger (a.a. O, V 100, cf. meine Ausführungen cod. 
87, auch A. u. TV. 405, Deutsche Wirtschaftszeitung IV 777: Werkstattstechnik 
1909, Januar) erkennt ausdrücklich als Konsequenz der U. an, daß die redlichen 
Arbeiter von den unredlichen düpiert würden. Wenn Eneccerus (eod. 98) 
demgegenüber betont, daß die Fälle der tarifwidrigen DV. selten sein werden, so 
muß ich aus meiner Praxis feststellen, daß gerade diese Fälle die ganz über- 
wiegende Mehrzahl der überhaupt von den Gewerbegerichten und den Schlichtungs- 
kommissionen erörterten Streitfälle bilden. Dasselbe ist auch aus einem mir eben 
vorgelegten Jahresbericht einer Berliner (sewerkschaft zu ersehen (Zentralverband 


der Stukkateure, Filiale Berlin, 1909, S. 12—15), der zahlreiche derartige Fälle 


874 P. Wölbling, 


schon de l.l. den Begriff akzeptiert hat, anscheinend keine gute Erfah- 

rung mit dem Versuch der Durchführung dieses Begriffs gemacht. 
Wenn man daran denkt, daß ursprünglich die Theoretiker schon 

de l.l. die U. sehr vielfach als begründet ansahen, daß die meisten 





anführt und gerade darin den schlimmsten Mißstand sieht, nach v. Schulz, 
Dokumente des Fortschritts I 360, haben sich bei niedergehender Konjunktur 
Scharen von Arbeitern zu untertariflichen Löhnen angeboten. Eneccerus will 
diesem Mißstand durch Ausbedingung von Konventionalstrafen gegen die Arbeiter 
gegenüber den Vereinen begegnen. Abgesehen von den Schwicrigkeiten der Bei- 
treibung braucht man doch die U. nicht, wenn man sie erst durch Konventional- 
strafen sichern will. Dann bedinge man doch gleich Konventionalstrafen aus, die 
man eventuell, wie in § 124b GO. gesetzlich festlegen kann. Diesen Vorschlag 
macht Sinzheimer (Arbeitsnormenvertrag II 291 u. 29. Jur.T. V 75) und ihm 
folgt auch Ettingera. a. O. Lotmar selbst will in der Deutschen Juristen- 
zeitung (XIII, 908) eine adjektivische Klage für die Verbände, der Sache nach das- 
selbe. Ueberall fordert man also jetzt Sicherungsmittel für die U., während man 
bisher die U. als unfehlbares Mittel zur Sicherung des TV. bezeichnet hatte, das, 
um mit Zimmermann (a. a. O. IH 214) zu sprechen, die Parteien überhebr, 
»den mühseligen Weg der Klage zu beschreiten«. Für München, das einzige be- 
deutende Gericht, welches Versuche mit der U. gemacht hat, hat Gewerberichter 
Geßler (a.a. O. V Sı) erklärt, daß man damit keine guten Erfahrungen 
gemacht habe. Geßler glaubt deshalb nicht ohne Strafen (eod. 81) auskommen 
zu können. Auch dieser Praktiker scheint unter U. etwas anderes, wie Lotmar, 
zu verstehen (cf. auchv. Schulz a. a. O. II 269), welcher ein Verbot der Ab- 
dingbarkeit verlangt. Schw. 32, an dem Lotmar angeblich mitgearbeitet hat, 
sagt, daß über die Anwendung des TV. auf den Einzelvertrag »der Richter ent- 
scheidete und daß tarifwidrige Bestimmungen »ungültige seien, Schalhorn 
a. a. O. IL 338 verlangt einen Zwang, das Vereinbarte im Einzelarbeitsvertrag gelten 
zu lassen; das kann ebenso gut obligatorisch geschehen wie durch die U., die selbst 
erst wieder des obligatorischen Schutzes bedarf. So verlangt Geßler 
die »Nichtigkeite der tarifwidrigen Abrede, wodurch der ganze DV. in Zweifel 
gestellt wird, auch läßt er einen Verzicht auf die Vorteile des TV. zu (a. a. O. 
V S1), also eine nach Lotmar unmögliche Verfügung. Cf. dazu Rund- 
stein, Tarifverträge 148%, Auf die Schwierigkeit der Ausführung hat unter 
anderen Tänzler (a. a. O. V 78, 79) hingewiesen. Sie wird auch anerkannt 
durch die Bestimmung des italienischen Arbeitsrates (IV cf. auch L. X), welche 
Abweichungen zu Gunsten der Arbeiter zuläßt, Das muß man im Auge be- 
halten (Beiträge Nr. 8, 241) und überhaupt, daß die U. nur denkbar ist bei 
Minimalbedingungen zu Gunsten einer Partei! Bemerkt sei noch, daß Küöppe, 
ATV. 375 die U. nur für den Fall einer überwiegenden Mehrheit Beteiligter an- 
erkennen will, was in seinem Referat in Karlsruhe nicht zum Ausdruck kam. Der 
Beschluß des Jur.T. spricht nicht von U., sondern nur von »automatischer Wir- 
kunge (cf. dazu Wölbling, A. u. TV. 377, Lotmar, Arbeits-V. I (IV) am 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 875 


aber jetzt diese Ansicht aufgegeben haben, so darf man die Hoffnung 
nicht verlieren, daß auch de Lf. die Erkenntnis schließlich zum Durch- 
bruch kommt, daß sie in dem von Lotmar vertretenen und von ihm 
im Vergleiche zu anderen unzweifelhaft am besten umschriebenen und 
begründeten Sinne weder die einzige noch die beste Möglichkeit für 
die Sicherung der TV. bildet, daß aber diese Frage zum mindesten 
noch nicht spruchreif ist. Das ergeben auch die bereits bestehenden 
Gesetze, die die U. sämtlich ablehnen (z. B. Oesterreich, Genf, Nieder- 
lande, Australien). 

Die in der U. liegende Idee, den Uebergang des TV. in die DV. 
möglichst automatisch und leicht zu gestalten und das Bestchen tarif- 
widriger DV. möglichst zu verhindern, ist aber eine richtige. Darüber, 
daß die Parteien tarifwidrige DV. unter einander nicht abschließen 
dürfen, besteht schon de 1.1. kein nennenswerter Streit. Jedenfalls muß 
diese obligatorische Wirkung zur Vermeidung von Zweifeln im Gesetz 
festgelegt werden '*?). Daraus ergeben sich die üblichen, nicht zu 
unterschätzenden und nach Verleihung teilweiser Rechtsfähigkeit und 
bestimmter Klagerechte an die BV. in ihrer Bedeutung äußerst wırk- 
samen Rechtsfolgen, die ausreichen, um in unserem gesamten übrigen 
Öbligationenrecht die Ordnung aufrecht zu erhalten. Ihre Sicherung 
kann noch durch Vertragsstrafen und Kautionen erhöht werden. 

Eine wcitere obligatorische Wirkung, die im Gesetz auszusprechen 
wäre, richtet sich gegen die vertragswidrige Duldung tarifwidriger DV. 
(W. 3), mögen sie nun bei Abschlufs des TV. schon bestanden haben 
oder erst nachträglich abgeschlossen sein. Dieser Duldung kann sich 
der Einzelne, wie der BV. schuldig machen, dieser, soweit ihm das 
Gesetz Mittel zur Einwirkung auf die Einzelnen, seine Mitglieder oder 
die der Gegenpartei (W. 8, 4) gibt. Als Partei kann er von der Geyen- 
partei, d. h. auch den einzelnen Mitgliedern des gegenüberstcehenden 
Vereins die Erfüllung und Schadenersatz verlangen '*). 





Anfang). Jungka a. O. 32 lehnt einen Gesetzesausspruch zu Gunsten einer 
Erweiterung der Nichtigkeit ab, will ihn aber $ 35 zulassen. Es würde zu wen 
führen, alle Widersprüche auf diesem Gebiete anzuführen, sie gehören in eine 
Spezialuntersuchung, die sehr erwünscht wäre. Zur Rechtsprechung vgl. GG. und 
KG. X 326 ff., XIV 173, 240, RABL II63. Baum, Handbuch f. GG. 159—163. 

122) Die ausdrückliche Festlegung ist schon zur Vermeidung der Streitigkeiten 
über die Qualität der Rechtswirkung des TV. notwendig. 

1235) Die Entscheidung, ob dadurch, daß sämtliche einzelnen Mitglieder Parteien 
sind, eine Summe von einzelnen Verträgen entsteht, oder ob auch in diesem Falle 
nur ein Vertrag vorhanden ist, kann der Wissenschaft ohne Schaden für die Praxis 
überlassen bleiben; cf. v. Schulz, 29. Jur. Tg. II. Dadurch, daß man den Aus- 
druck »Parteixz in bezug auf die Mitglieder vermeidet und den unbestimmten Aus- 


druck wählt, >die Mitglieder sind an den TV. gebunden< oder »ihm unterworfene, 


876 P. Wölbling, 

Eine Garantie für den Nichtabschluß tarifwidriger DV. kann dem 
BV. durch Gesetz nicht aufgebürdet werden, denn einer solchen Ver- 
pflichtung wird nicht jeder BV. nachkommen können, auch nicht jeder 
Arbeiter-BV.'*), Denn so straff die Disziplin der Arbeitervereine in 
einzelnen Fällen, namentlich in den Zeiten großer Lohnkämpfe auch 
sein mag, so darf man sich doch keine übertriebene Vorstellung von 
ihrem Einfluß machen. Auch hier sind Auflehnungen gegen die Dis- 
ziplin an der Tagesordnung, ohne daf3 sie immer geahndet werden 
könnten, zumal wenn ein Konkurrenzverein fortwährend darauf bedacht 
ist, dem Gegenverein Mitglieder wegzufangen. In manchen Beziehungen 
sind die BV. ihren Mitrliedern gegenüber überhaupt ohnmächtig. Ueber 
die obligatorische Wirkung hinaus möchte ich vorschlagen, die tarif- 
widrigen DV. für jederzeit von beiden Teilen fristlos kündbar zu er- 
klären (W. 3), und daß derjenige Teil eines TV., welcher ausdrücklich 
zum Inhalt künftiger DV. bestimmt ist (auch trotz entgegenstehen- 
der AO.i, bei allen zwischen Tarifvertragsparteien geschlossenen 
DV. als vereinbart gilt (W. 2). Die erste Bestimmung ist eine be- 
schränkte U., die an die Stelle der vereinbarten Kündigungsbedingung 
bei tarıfwidrigen DV. beiden Parteien stets das Recht der fristlosen 
Kündigung gibt. Dadurch werden die gegen die U. sprechenden Re- 
denken vermieden. Es liegt jetzt nicht mehr ein ganz neuer Rechts- 
grundsatz vor, dessen Einfügung in das bestehende Rechtssystem 
Schwierigkeiten bereiten könnte '??), sondern eine Bestimmung, die wir 


wird diese Streitfrage nicht vermieden, vielmehr bleibt dann auch noch die zweite 
Frage streitig, ob die Mitglieder überhaupt Vertragsparteien sind (cf, R. 2 Abs. 2, 
6, 7 Abs. 2). 

124) R. © Abs. 2, Leg. B 52 Abs. 2, J]. VIIL, X, XIIL Wölbling, A. und 
TV. 326f. Schalla.a. O. 125—131. Rundstein, TV. 88, Beiträge zur 
Arbeitsstatistik Nr, 8, 246. Köppe, ATV. 382 f. 

125) Eine der unabdingbar automatischen Wirkung entsprechende Vorschrift ist 
m. W, nirgends in unseren Gesetzen enthalten, wenigstens nicht ausdrücklich. 
Oe. läßt ausdrücklich Abdingbarkeit zu, N. gibt nur eine Anfechtungsklage. Alge- 
mein ist die Folge einer gesetzlich unzulässigen Vertragsbestimmung die Nichtig- 
keit dieser Bestimmung (139 BGB.) cf. v. Schulz, GG. 46, XI. Beil. zu Nr. ı 
S. 90. Die weitere Wirkung dieser teilweisen Nichtigkeit ist regelmäßig die Nich- 
tigkeit des ganzen Geschäfts, es sei denn, da anzunehmen ist, daß die Parteien 
das Geschäft auch ohne den nichtgen Teil vorgenommen haben. Das wird aber 
bei einem tarifwidriven DV, meist nicht der Fall sein. Die Parteien wollen den 
tarifwidrigen V. nur, weil sie die Vorteile der Tarifwidrigkeit für den einen oder 
den anderen Teil wollen. Ohne diese Vorteile wird man die Gefahr eines Tarif- 
bruchs und den Abschluß eines Rechtsgeschäfts mit einem Vertragsbrüchigen nicht 
wollen. Zum mindesten ist dieser Fall denkbar und dann hätten wir bei der U. einen 


Va der von den Parteien nicht gewollt ist. Das ist kein V. mehr. Aber was ist 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 377 


bereits mehrfach in den Gesetzen vorfinden, z. B. bei Mietverträgen 
von mehr als dreifsigjähriger und DV. von mehr als sjähriger Dauer 
(567, 624 BGB.). Das Bedenken, da die automatische Wirkung des 
TV. versagen könnte, weil seine Einfügung in den DV. gar nicht mög- 
lich ist, kann bei unserem Vorschlag nicht in Frage kommen. Auch 
die Verletzung von Treu und Glauben, die cin für die Ag. wie für die 
A. gleich schwer wiegender Nachteil der U. sein würde, wird ver- 
mieden. Denn der Kündigende erlangt durch die Kündigung für die 
Regel keinen Vorteil. In diesem Sinne hat sich auch die Bestimmung 
der gesetzlichen Kündigung dauernder V. praktisch bewährt, wenn all- 
gemeine Gründe das Fortbestehen unter gewissen Umständen untunlich 
erscheinen ließen, ohne daß man zu dem in der U. liegenden Auskunfts- 
mittel gegriffen hätte, den anstöfsigen Vertrag cinfach durch einen 
anderen zu ersetzen, d.h. an Stelle eines vertragsmälsigen 
einen gesetzlichen Zustand dauernder Bindung zweier 
Personen treten zu lassen?) Vermieden wird durch unsere 
Bestimmung insbesondere, dals cine tarıfuntreue Partei jahrelang den 
tatsächlich tarifwidrigen Zustand bestehen läft, um nachher für lange 
Zeit den Tarifluhn cinklagen zu können, während sie vielleicht einen 





es dann? Darauf hat noch kein Befürworter der U. de LI eine Antwort gegeben, 
Meist glaubt man das Problem gelöst zu haben, wenn man bestimmt: + Tarifverträge 
sind unabdingbare. Das Problem der U. besteht aber nicht darin, einfach den Grund- 
satz dem Gesetz einzuverleiben, sondern darin, Bestimmungen zu treffen, welche 
die Durchführung des Grundsatzes sichern. Sonst bleibt die U. lediglich ein Wort, 
ein frommer Wunsch, ein Mittel zu besitzen, welches die Durchführung des TV. 
ohne Klage sichert. Ob die U. überhaupt geeignet ist, die auf sie gesetzten Hoff- 
nungen zu erfüllen, ob es möglich sein wird, für ihre Durchführung geeignete 
Formeln zu finden, bei denen die Vorteile nicht durch Nachteile überboten werden, 
ist mir immer mehr zweifelhaft geworden. Neuerdings hat v. Schulz, Doku- 
mente des Fortschritts I 359—301, die U. de Lf, als entbehrlich bezeichnet; cf, 
auch Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg, Verh., d. Reichstags v. 5. II. o9. 

124) Sinzheimer, Arbeitsnormenvertrag II 283 führt aus, daß das Be- 
denken der Verletzung von Treu und Glauben »kaum ernsthaft in Betracht kommen 
könne«, denn die Sachlage sei bei jedem zwingenden Gesetz ebenso, Das trifft 
nicht zu. Zunächst ist die Folge der Verletzung eines zwingenden Rechtssatzes 
regelmäßig die Nichtigkeit des Geschäfts, während bei der U. der gegen Treu und 
Glauben Handelnde statt des vereinbarten schlechteren, ein günstigeres Rechtsver- 
hältnis erlangt. In gewissem Maße ist es aber richtig, daß zwingende Bestim- 
mungen unter Verletzung von Treu und Glauben mifsbraucht werden. Daraus folgt 
aber nur, daß man sparsam mit zwingenden Bestimmungen sein soll, wie das der 
Gesetzgeber stets gewesen ist, nicht aber, daß das Bedenken der Verletzung von 
Treu und Glauben durch die U. oder sonstige zwingende Bestimmungen nicht ernst 


zu nchmen sei (cf, Sinzheimer, 29. Jur.Tg. V 75). 


878 P.Wölbling, 


tariftreuen A. durch ihr Untergebot aus seiner Stelle verdrängt hat, 
ein Schaden, der durch die U. nie wieder gut gemacht werden kann, 
praktisch auch nicht im Wege der Schadensklage, weil der Schaden 
meist nicht zu substantiieren ist. 

Auf der anderen Seite genügt dies gesetzliche Kündigungsrecht 
in Verbindung mit den übrigen gesetzlich festgelegten oder zugclas- 
senen Sicherungsmitteln zur Aufrechterhaltung des T. Es steht den 
tarifuntreuen Parteien keineswegs frei, ob sie von dem gesetzlichen 
Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen oder nicht. Sie können 
dazu von ihrem Verein (W. 3, 8, 9) oder von der Gegenpartei (W. 3, 
4, 6) durch eine Klage auf Vornahme einer Handlung oder Abgabe 
einer Erklärung, d. h. Anspruch der Kündigung gezwungen werden. 
Ferner gibt es Schadenersatzklagen, Klagen auf eine verabredete Strafe 
u. dergl. mehr. 

Der Vorschlag !?”), durch Gesetz dem BV. den Anspruch auf Zah- 
lung der Differenz zwischen dem vereinbarten tarifwidrigen und dem 
höheren tarıfmäfsigen Lohn zu geben, ist ähnlich der Bestimmung des 
$ı24b GO. und bedeutet einen gesetzlich fixierten Schadenersatz, wel- 
cher in der Wirkung einer Konventionalstrafe gleichkommt. Eine 
solche Bestimmung hat mit der U. nichts zu tun, sıe enthält eher die 
Anerkennung der Abdingbarkeit und ist lediglich eine obligatorische 
Reaktion gegen die Verletzung eines obligatorischen Rechts. Ein Be- 
dürfnis für eine derartige Bestimmung ist nicht in demselben Mafe 
vorhanden, wie im Falle des § 124b GO., da die Tarifvertragsparteien 
nicht in demselben Maße der Bevormundung bedürfen, wie häufig die 
Parteien des Einzeldienstvertrages, zumal die TV. regelmäßig von 
Sachverständigen, Vorständen der BV. somit unter Unterstützung des 
GG. abgefatlt werden, die selbst für die Ausbedingung von Vertrags- 
strafen in geeigneter Weise sorgen können. In Erwägung könnte eine 
derartige Bestimmung höchstens für die bestehenden TV. kommen. 

Die Bestimmung, daß derjenige Teil eines TV., welcher ausdrück- 
lich zum Inhalt künftiger DV. bestimmt ist. . . bei allen zwischen den 
Parteien abgeschlossenen DV. als vereinbart gilt, ist mehr als eine Aus- 
legungsregel. Zunächst hat er die Wirkung, daß alle bestehenden DV. 
zwischen den Tarifparteien dem TV. entsprechend ohne weiteres ge- 
ändert werden. Das entspricht dem Willen der Parteien bei Abschlui3 
des Vertrages”). Auch hier können sich Unstimmigkeiten ergeben, 








127) Ettinger, 29. Jur.-Ig. V 100. Geßler, eod. 81. Prenner, 
Seufferts Blätter f. Rechtsanwendung LXXII 226. Lotmar, Deutsche Juristen- 
Zeitung XIII 208. Prenner a. a. O. 185 vertritt die reine Verbandstheorie, ist 
aber anscheinend für U. (?). 

128) In diesem Augenblick können die Parteien nicht zwei verschiedene 


Willensmeinungen haben. Darin läge eine unzulässige reservatio mentalis. Dar- 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 879 


indem die Bestimmungen des TV. gar nicht in die bestchenden DV. 
hineinpassen. Die Diensterträge können mit dem tariflichen Inhalt viel- 
leicht unter Umständen perplex werden. Diese Möglichkeit besteht 
aber bei jedem Vertrage, wenn die Parteien sich über die Tragweite 
ihrer Erklärungen nicht klar sind °°). 

Was die künftigen DV. anbetrifft, so liegt insofern mehr als cine 
Auslegungsregel vor, weil eine solche immer der Nachweis voraus- 
setzt, daß überhaupt etwas auszulegen ist, daf3 die Parteien mehr wollten, 
als sie wörtlich ausgesprochen haben. Unklare Bestimmung (W. 2) gibt 
dem DV. ohne weiteres den tarifmäfßligen Inhalt und cs bedürfte des 
Nachweises, daß etwas anderes gewollt ist. Die Zulässigkeit dieses 
Nachweises ergibt sich u. a. aus W. 3 Abs. 2. 

Im Interesse der Klarheit, die zur Vermeidung schwerer wirtschaft- 
licher Kämpfe unbedingt notwendig ist, verlange ich die ausdrückliche 
Feststellung derjenigen Bestimmungen im TV., welche ohne weiteres 
in die DV. übergehen sollen (abgeschen von den schon bestehenden 
IV., die tatsachlich diesem Bedürfnis nicht genügen. Hier erscheint 
die Unklarheit als das kleinere Uebel). Genügt der TV. dem Er- 
fordernis der ausdrücklichen Hervorhebung des für die DV. bestimmten 
Inhalts nicht, so bleibt nur die obligatorische Wirkung, daß die Par- 
teien ihre DV. dem TV. entsprechend gestalten müssen. Sie müssen 
sich dann in jedem Einzelfall darüber klar werden, was sie in den 
Einzeldienstvertrag übernehmen müssen und wollen. 


c) Tarıfvertragund Arbeitsordnung!®. 
R. 3; W. 2; L. 3; Schw. 30. 

Eine unmittelbare Bezichung des TV. zur AO. besteht eigentlich 
überhaupt nicht, sondern nur cine Beziehung zu den DV. Die Re- 
ziehung wird lediglich gestört durch die beiden zwingenden Bestim- 
mungen der AO. Deren zwingende Wirkung wird durch W. 2 gegen- 
über dem TV. ausgeschaltet. 


aus folgt aber keineswegs die U, wie Rundstein annimmt, denn einen 
Augenblick später, nach Abschluß des V. kann der Wille der Parteien ein 
anderer geworden sein, ohne daß dies vom Recht außer Acht gelassen werden 
dürfte. 

129) Ganz anders liegt der Fall, wenn die Parteien künftig mit Absicht einen 
tarifwidrigen DV, vereinbaren. Dann wollen und erklären sie nichts Perplexes. 
Wie dürfte aber der Gesetzgeber dann durch die U. perplexe Rechtsverhältnisse — 
unter Umständen wenigstens schaffen: 

130) Cf. Antrag des GG. Berlin, 29. Jur.T. II 338. Wölbling, A. u. TV. 
382f. Beiträge zur Arbeiterstatistik Nr. 8, 243. Lotmar, Arbeits-V. I 782. 


Koehne, Arbeitsordnungen. 


S80 P. Wölbling, 


d) Die Friedenspflicht. 
R. 16; W. 19; J. XIII; A. 7, 78, 87, 88, 92; G. 16—18. Leg. lI 52, 55; 
M. 1, 16—21. So. Seite 6 unter »Kollektivkündigung«. 

Die Gesetzgebung braucht die Beendigung des theoretischen Streits, 
ob die Friedenspflicht zum Begriff des TV. gehört, ob sie überhaupt 
durch den TV. übernommen wird, ob sie nur eine Bedingung für den 
Bestand des Vertrages ist, nicht abzuwarten. Eine gewisse Regelung 
erfährt die Friedenspflicht wohl in den meisten bisherigen Gesetzen 
über die TV. sowie in den vorliegenden Entwürfen. Für unsere Ver- 
hältnisse inacceptabel würde ein vollständiges Verbot sämtlicher Lohn- 
kämpfe, sei es von Arbeitgeber-, sei es von Arbeiterseite aus sein, wic 
es einige australische Gesetze vorsehen. Zuwecit würde auch das Ver- 
bot von Kämpfen während der Dauer eines TV. gehen'?!). Zunächst 
würde es unangebracht sein, diese zivilrechtlichen Verhältnisse straf- 
rechtlich durch Verbote regeln zu wollen, müssen doch die Strafen ge- 
radezu drakonische sein, um dic gewaltigen Leidenschaften der Lohn- 
kämpfe zu fesseln **). Andererseits bedarf es im Interesse der TV. 
keiner Beseitigung der bestehenden Strafbestimmungen. Diese werden 
höchstens insoweit modifiziert, als auf die TV. die Bestimmungen des 
$ 152, 153 nicht mehr die bisherige Anwendung finden. Auch privat- 
rechtlich kann der Lohnkampf während eines TV. nicht unbedingt als 
unerlaubt oder gegen die \Vertragspflicht verstoßend bezeichnet wer- 
den 13). Hier sind wiederum zwei Möglichkeiten zu unterscheiden: 


131) Das gilt auch von Streiks und Aussperrungen bei Betrieben, deren Fort- 
führung eine öffentliche Notwendigkeit ist. Hier ist es Aufgabe der Betriebs- 
leitungen, für eine solche Gestaltung des Dienstverhältnisses zu sorgen, welche die 
Durchführung des Betriebes nach Möglichkeit unter allen Umständen sichert. Dei 
öffentlichen Betrieben kann dies durch Schaffung von Beamtenverhältnissen ge- 
schehen, ohne daß diese sich auf alle Angestellten zu erstrecken brauchten. Private Be- 
triebe dieser Art dürfen die Arbeiter nicht mit täglicher, sondern nur mit langfristiger 
Kündigung einstellen. Sie werden die Störung durch Lohnkämpfe, abgesehen von 
einer sorgfältigen Auswahl des Personals, durch Kautionen seitens der Angestellten 
und ev. auch der in Betracht kommenden Berufsvereine sichern müssen. Dafür 
müssen sie natürlich Gegenleistungen übernehmen, die oft tief in die bisherige Ge- 
staltung der Arbeitsverhältnisse eingreifen können. Von der Anrufung der Staats- 
hilfe sollten sich diese Unternehmungen nicht allzu viel versprechen, da deren öfter 
wiederholte Gewährung die Unternehmungen in eine lästige Abhängigkeit bringt. 

132) Cf. v. Schulz, auch hinsichtlich der Streikverbote in Australien. An- 
trag Hitze. 

133) Dies geschieht bei R. 16, allerdings nur bei Vermeidung der Verpflichtung 
zum Schadenersatz. Soll danach eine Klage auf Unterlassung nicht gegeben sein: 
Rundstein, Tarifrechtliche Streitfragen 5f. Sinzheimer, Arbeitsnormen-V. 


II 147—182. Lotmar, Deutsche Juristen-Ztg. XIII 905—4y06. Zeitler, ATV. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 881 


Die einen wollen nur den Kampf gegen die andere Vertragspartei aus- 
schließen, während die anderen auch gegen Dritte gerichtete Kämpfe 
verbieten wollen, sei es daß sie die andere Tarifpartei schädigen oder 
sei es, daß sie deren Interesse gar nicht berühren oder daß sie gar 
im Interesse der Gegenpartei liegen, wenn sie sich zum Beispiel gegen 
cine sog. Schmutzkonkurrenz richten 234). 

Eine solche weitgehende Beschränkung der Selbsthilfe würde kein 
Gegenstück bei anderen bereits geregelten privatrechtlichen Verträgen 
haben. Sie würde auch gegen die Erfahrung verstoßen, daß die Mög- 
lichkeit des Kampfes meist die sicherste Garantie für den Frieden 
darstellt und daß eine erhebliche Einschränkung der Lohnkämpfe auf 
diesem Wege nicht zu erreichen ist. Ja der TV. wird geradezu ge- 
fährdet, wenn die Parteien nicht die Möglichkeit haben, durch Selbst- 
hilfe Teilverstöße wieder gut zu machen. Die Konsequenz eines der- 
artigen Verbotes würde sein, daß man den TV. infolge jedes Einzel- 
verstoßes für gebrochen ansehen müßte mit der Maßgabe der Zuläs- 
sigkeit einseitigen Rücktritts. Dann würde auf diesem Wege nicht nur 
die Möglichkeit des Kampfes gegeben werden, sondern sogar die Wahr- 
scheinlichkeit eines Lohnkampfes gefördert werden. Will man diese 
natürliche Konsequenz nicht, so müßte man sie im Gesetz ausdrück- 
lich ausschließen. Es ist mir aber fraglich, ob man für diesen Aus- 
schluß eine geeignete Formel finden kann. 

Nach alledem erscheint es zweckmäßig, auf die Frage der Lohn- 
kämpfe lediglich die allgemeinen Regeln anzuwenden. 

Danach können die Parteien selbstverständlich durch Vertraw die 
Lohnkämpfe belicbig ausschliefien oder einschränken 35). Im übrigen 
dürfen sie weder gegen die Gesetze ($ 826 BGB.) noch gegen die guten 
Sitten verstoßen. Erlaubt sind sie mangels anderer Vereinbarung auch 
gegen die andere Tarifparteij, wenn durch sie die im \Verzuge befind- 
liche Gegenpartei zur Erfüllung des TV. angehalten werden soll. Bei 
der Unklarheit und den bestehenden Meinungsverschiedenheiten über 
diese Frage empfiehlt es sich diesen Satz im Gesetz zu fixieren (W. 19). 
Dagegen kann eine weitergehende Regelung insbesondere der Lohn- 





9,85. Schalla.a. O. 80. Stinzinga.aOQ. ı77. Wölbling, A. u. TV. 
361, 407 f., Beiträge zur A.-Statistik 244. Köppe, ATV. 355. Ettinger, 29. 
Jur.T. IV 126, 187, 192, 193. Ueber den Begriff der Kampfmittel cf, Oert- 
mann, 28. D. Jur. Tg. I 34 f. Lobe eod. V 173, Rosin eod. V 195 f. 

134) Ich verweise hier auf den Kartellvertrag zweck» Zusammcnarbeiten bei 
Lohnbewegungen in den Verhandlungen des 6. Verbandstages des Zentralverbandes 
der Stukkateure. Hamburg 1908 (Uhr. Odenthal) S. 81. 

135) Sie können sie z. B. von einem vorherigen Sühneversuch einer Schlichtungs- 
kummission oder deren Zustimmung abhängig machen, 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 57 


882 P. Wölbling, 


kämpfe gegen Außenseiter noch unterbleiben '3®). 

Rosenthal (R. 16) nimmt bei seinem Verbot von Kämpfen während 
der Dauer eines TV. anscheinend an, daß ım Fall der Verletzung des 
TV. durch den andern Teil der V. überhaupt nicht mehr besteht. 
Unsere Bedenken dagegen haben wir schon auseinandergesetzt. Der 
von Rosenthal ferner benutzte Begriff der Kollektiv-Kündigungen und 
Kollcktiventlassungen, deren Vorliegen von den Parteien oft grundlos 
behauptet wird, ist für das Gesetz zu unbestimmt. Der Richter wird 
meist zu keinem Ergebnis kommen, weil der Nachweis des gemein- 
schaftlichen oder des bewußt rechtswidrigen Handelns schwer zu er- 
bringen ist ?37). 


Haftung der Berufsvereine®?®). 
R. 6, 7; W. 4, 7, 10, 20; W. 2—4, 30; L. VIII. So Z. Seite 7. 


Bei der Haftung der BV. wird von dem einen eine Verschärfung 
der Haftung aus Delikt oder V. gefordert, während andere die be- 
stehenden Bestimmungen für ausreichend halten und schließlich wieder- 
um andere eine Einschränkung der Haftung der BV. aus TV. vor- 
schlagen. 

Für die Ausdehnung der Haftung wird als Grund angeführt die 
Gefährlichkeit der Betätigung mächtiger BV., die Ohnmacht des einzelnen 
ihnen gegenüber, der große Einfluß der BV. auf ihre Mitglieder. Ueber 
diesen Einfluß bestehen aber z. T. übertriebene Vorstellungen. Auch 
der mächtigste BV. erweist sich mitunter seinen Mitgliedern gegenüber 
ohnmächtig, so sehr er auch in anderen Fällen in der Lage ist, ihren 
Widerstand zu brechen. 

Für die Beibehaltung des bestehenden Rechts spricht die Tatsache, 
daß eine Minderung der Haftung eine capitis diminutio anderen ju- 
ristischen Personen gegenüber bedeuten würde. Die Wertschätzung 
einer Rechtspersönlichkeit hängt nicht nur von dem großen Umfange 
ihrer Rechte, sondern ebensosehr von ihren Leistungen für die Allge- 
meinheit ab. Aber auch andere juristische Personen z. B. der Staat, 
Kirchen, Stiftungen haben oft eine Beschränkung ihrer Haftungen ange- 
strebt. Für eine Minderung der Haftung sprechen die Gesichtspunkte, 
welche gegen eine Ausdehnung angeführt wurden. Dazu kommt, dafi 


136) Wenngleich die Tarifparteien auch an den Lohnkämpfen gegen Außenseiter 
oft lebhaft interessiert sind, wenn sie sich z. B. gegen ihre Lieferanten richten, die 
ihnen infolge des Lohnkampfes nicht liefern können. 

1837) Cf. Kulemann, 29. Jur.T. V 221, 222. Dazu Königsberger Har- 
tungsche Zeitung v. 20. I2. 08. 

18) Köppe, ATV. 379—385. Sinzheimera. a. O., II 289—291. von 
Schulz, 29. Jur.T. II 294f. Jungk eod. V 36, 37. Zeitlera.a. ©. 131. 
Rosenthala. a. O. 168—174. Braun, TV. Wölbling, A.u. TV. 463f. 
Clauß, Soz.Pr. XVII Nr. so f. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 883 


der einzelne bei der großen Zahl der Mitglieder leicht der Kontrolle 
entschlüpfen kann. Da der Einfluß des Vereins nur durch seine Or- 
gane ausgeübt werden kann, so fällt seine Einflußsphäre mit der Grenze 
der Fähigkeit dieser Organe zusammen. Für die Fehler der Führer 
sollte man aber angesichts der schwierigen Verhältnisse der noch wenig 
bekannten oft verwirrten Rechtslage nicht die Vereine unbeschränkt 
haftbar machen. 

Eine entgültige Lösung der Frage ist zur Zeit noch nicht möglich, 
weil die Erkenntnis der modernen Massenbewegungen vom Rechtsstand- 
punkte noch sehr unvollkommen ist. Man kann aber einige die Ent- 
wicklung der TV. entgegenstehende Schwierigkeiten, die den beteiligten 
Parteien und Behörden bereits fühlbar geworden sind, beseitigen. Hier- 
hin gehört die unbeschränkte Haftung. 

Zu unterscheiden ist die Haftung für Beschlüsse der Vereine, für 
Handlungen der Organe und für Handlungen der Mitglieder. Schließ- 
lich für Handlungen von Nichtmitgliedern. 

Abgeschen von der statutarischen und vertraglichen Regelung dieser 
Fragen haftet der BV. für die von seinen Organen innerhalb ihrer Be- 
fugnisse betätigten Handlungen, wozu auch die Ausführung von statuten- 
mäßigen Beschlüssen gehört ($$ 26, 31 BGB.). 

Die Haftung für tarifwidrige Handlungen seiner Mitglieder — wie 
von Außenseitern — kann sich nicht auf das Vereinsrecht allein, 
sondern nur auf den TV. in Verbindung mit dem Vereinsrecht stützen. 
Bei der Meinungsverschiedenheit über diese Frage kann ihre gesetz- 
liche Regelung nicht unterbleiben. 

Die Erfüllungsgarantie kann ein BV. für die Mitglieder in der 
Regel nicht übernehmen. Weist doch die bisher nur spärliche Recht- 
sprechung und Praxis der Schlichtungskommissionen so zahlreiche Schwic- 
rigkeiten bei der Beeinflussung der Mitglieder auf, daß eine solche 
Haftung zum Ruin des BV. führen müßte — wenn die Höhe der Haf- 
tung nicht auf kleine Beträge beschränkt ıst!?®). Eine allgemeingültige 
Formel läßt sich hier aber nicht finden, zumal der Umfang, das Ver- 
mögen, die Organisation und der Einfluß der Vereine sehr verschieden 
sind. Diese Frage muß und kann der privaten Regelung überlassen 
bleiben 140), mit Ausnahme eines Falles, in dem nicht der Umfang oder 


139) Cf. Buchdruckertarif. Ein im amtlichen Auftrage 1905 in Spanien aus- 
gearbeiteter Entwurf über den Arbeitsvertrag (Beiträge Nr. 3, 138) macht die 
Syndikate und Vereine direkt für die Handlungen ihrer Mitglieder verantwortlich, 
cf. J. XII bis, 

140) Wenn Brentano, Soz.Pr. VIII 1367 das Prinzip der Solidarhaft als 
Korrelat des Prinzips der kollektiven Vereinbarung der Arbeitsbedingungen bezeich- 
net, so fasse ich das nicht streng juristisch auf. Auch ist damit überhaupt eine 


vollständige Lösung der Frage nicht gegeben. Die Solidarhaft bestcht nach Bren- 


57” 


884 P. Wölbling, 


der einzelne Fall des Schadens zum Maßstab der Beschränkung ge- 
nommen wird, sondern das Vereinsvermögen. Das betrifft alle Arten 
der Haftung aus den vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes bereits ab- 
geschlossenen TV., welche bereits für sich cin Rechtsgebiet darstellen, 
das der besonderen Berücksichtigung bedarf. Die Beschränkung recht- 
fertigt sich hier durch den Umstand, daß der Abschluß der V. unter 
einem Recht erfolgte, welches die Haftung der BV. praktisch so gut 
wie ausschloß. Wird nun die Rechtswirksamkeit auch dieser V. und 
die teilweise Rechtsfähigkeit der BV. durch das neue Gesctz aufer 
Zweifel gestellt, so wird für die Parteien eine ganz neue Situation ge- 
schaffen und wenn das Gesetz an den Vertragsschluß neue, von den 
Parteien nicht vorausgesehene Wirkungen knüpft, so muß es Rücksicht 
darauf nehmen, daß diese neue Wirkung nicht zur Gefährdung oder 
Vernichtung der Existenz einer Partei führt. 

Wichtiger wie die Beschränkung der Höhe der Haftung ist die 
Feststellung der Fälle, in denen überhaupt die Haftung eintritt. Diese 
betrifft den Grund der Haftung, die Personen für die gehaftet wird, 
sowie die zeitliche und räumliche Grenze der Haftung: 

a) Als Grund der Haftung kommen u. a. Verzug, Zuwiderhandlung 
gegen die Tarifpflichten, eine von dem Schuldner zu vertretende Un- 
möglichkeit der Erfüllung in Frage. In diesen Beziehungen ist eine 
allgemeine Einschränkung nicht geboten. Wir kommen auf einen hier- 
her gehörigen Punkt noch bei der Frage des Personenkreises zu sprechen. 

b) Von den Personen, für welche der BV. haftet, abgesehen von 
seinen Organen, sind die Mitglieder an sich selbständige Personen, die 
in ihren Handlungen frei und daher allein zu ihrer Vertretung ver- 
pflichtet sind. Der Verein muß aber alle seine Mittel anwenden, um 
den TV. durchzuführen. Er muß daher auf seine Mitglieder in diesem 
Sinne wirken und er kann es, wenn ihm das Gesetz das Recht eibt, 
von ihnen die Erfüllung der Tarifpflichten verlangen (W. 8). Dasselbe 
gilt von ausgeschiedenen Mitgliedern, soweit sie nach allgemeinen 
Gründen noch Pflichten gegen den Verein behalten. Die bloße Unter- 
lassung der Einwirkung kann aber nicht die Haftung begründen, weil 
sie dem Verein nicht bekannt zu sein braucht und weil die Feststellung 
einer stillschweigenden Duldung zu äußerst unerquicklichen und schwer 
zu entscheidenden Streitigkeiten führen würde. Es liegt auch kein 
Grund zum Einschreiten vor, wenn der Verletzte selbst darauf kein 
Gewicht legt. Dem Verletzten gebührt also die Initiative bei der Haft- 
barmachung des Vereins. Er muß zunächst den Verein zur Abhilfe 
auffordern. Erst, wenn dann die Duldung rechtswidrig fortdauert, ist 
sie rechtserheblich (W. 7). Hat der Verein selbst die Tarifverletzung 


—-——__ ® 


tano schon dann, wenn überhaupt die Gesamtheit für die Erfüllung des TV. 


eintritt. Cf. Jungk 29. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 885 


seiner Mitglieder veranlafit, so kann von der Aufforderung abgesehen 
werden. Die Veranlassung ist weniger als cine Nötigung des Mitgliedes 
zur Tarifwidrigkeit. Für diese würde der Verein schon an sich haften, 
nicht aber für die bloße Veranlassung, die daher als Verpflichtungs- 
grund durch das Gesetz statuiert werden muß (W. 7). 

Eine Pflicht zur Haftung für Handlungen von Nichtvereinsmitglic- 
dern kann nicht aufgestellt werden, Für diese kann der Verein nur 
insofern verantwortlich gemacht werden, als er selbst durch seine Hand- 
lungen -- denen vertragswidrige Unterlassuugen im allgemeinen gleich- 
stehen — sich verantwortlich gemacht hat. 

c) In zeitlicher Beziehung ist zu berücksichtigen, daß für 
die TV. eine kurze Verjährungsfrist, wie für andere V. des sozialen 
Lebens nicht gegeben, aber wohl empfehlenswert ist. Beruht die Ver- 
pflichtung nicht auf dem TV. allein, sondern auch auf dem DV., so 
muß der Anspruch der DV.-Partei derselben kurzen Verjährung unter- 
liegen, wie andere Ansprüche aus dem DV. (BGB. 196 Nr. 8 u. 9). 
Im übrigen ist besonders die Auflösung eines BV. ins Auge zu fassen '*"). 
Das Vereinsvermösen muß in diesem Falle noch für die Dauer des 
TV., die ja eine gesetzlich beschränkte ist, haften. Darüber hinaus 
möchte ich eine 3jährige Haftung empfehlen '"), da der Fall der Ver- 
letzung nicht immer leicht festzustellen ist und bei planmäfsigen Ver- 
letzungen durch Vicle die Gegenaktion der Zeit bedarf. 

d) Die Begrenzung der Haftung in räumlicher Beziehung muß 
wegen mangelnder Klärung der Frage noch den Parteien überlassen 
werden. Sie würde u. a. begründet sein durch den Umstand, daß mit 
der Zunahme der Entfernung des Ortes der Begehung der Tarifwidrig- 
keit oder des Wohnsitzes oder Aufenthalts des zuwiderhandelnden Mit- 
gliedes vom Tarifgebiet das Einschreiten des Vereins erschwert wird. 


S6. Organisation der Tarifgemeinschaft!#). 
R. 11— 15; W. ı5. SoS.7. A. 73f5 G. 4f; Oe. 114”; Schw. 31. 

Die Tarifgemeinschaften sind Vereinigungen, deren Bedeutung an- 
deren spezialrechtlich geregelten Gesellschaften oder Vereinigungen 
nichts nachgibt. Auf eine Praxis in der Organisation blickt aber bis- 
her nur die Buchdruckerscmeinschaft zurück. Auch sie konnte bei 
dem Versagen unseres Rechts in Fragen der TV. noch zu keinem be- 
friedigenden Abschluf3 gelangen und die anderen TG. im Bau-, Holz- 
und Goldschlägergewerbe 14t) tragen zwar die Keime einer bedeutsamen 
Entwicklung in sich, sic stehen aber noch in ihrem Anfang. Abzu- 





141) Das habe ich in meinen Entwurf nicht berücksichtigt. 

142) R. 7 verlangt überhaupt nur eine einjährige. 

13) Wölbling, A. u TV. 469. 

14) Cf. hierzu Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 13. IV. o5 bei 


Sinzheimer, Arbeitsnormen-Vertrag II 313 f. 


886 P. Wölbling, 


warten bleibt, welchen Einfluß auf die freie Entwicklung die gesetz- 
liche Regelung des TG. an sich und die Organisation der Arbeit durch 
die Arbeitskammern nehmen wird. Vorbilder einer Regelung haben 
wir im Auslande nicht. Australien, Genf und Oesterreich kennen nur 
die von uns abgelehnte öffentlich-rechtliche TG. Einzelne Einrichtungen 
der TG. kehren aber in vielen TV. wieder: Tarifämter oder -Aus- 
schüsse zwecks Durchführung oder Fortbildung des TV., Schlichtungs- 
kommissionen, Schiedsgerichte und Arbeitsnachweise 1%). Meist stehen 
diese Einrichtungen in engster Verbindung mit den GG., denen dabei 
eine erhebliche Arbeit erwächst, die um so schwerer ins Gewicht fällt, 
als eine gesetzliche Pflicht zur Uebernahme dieser Tätigkeit nicht be- 
steht und weil deshalb die erforderlichen amtlichen Einrichtungen, ins- 
besondere auch die nötigen Bureaubeamten nicht vorhanden sind, so 
daß alles von dem guten Willen der Beamten abhängt !#°). 

Zwecks Regelung der Schlichtungskommissionen sind schon viel- 
fach Vorschläge gemacht worden 1#). Es würde sich vielleicht empfeh- 
len, wenigstens den Grundsatz auszusprechen, daß die GG. den Vor- 
sitz und die Kassengeschäfte, ev. gegen Zahlung einer Vergütung durch 
die TV. übernehmen müssen, auch die Wahlen zu leiten haben. 

Ein großer Fortschritt in dieser Richtung würde es schon sein, 
wenn dem GG. die Leitung der Wahl aller Tariforgane, und falls eine 
Wahl nicht zustande kommt, ihre Ernennung übertragen wird. Die 
Parteien verfahren bisher noch recht willkürlich bei der Wahl und 
Einsetzung der Organe. Wenn dadurch bisher ein erheblicher Schaden 
nicht erwachsen ist, so lag das daran, daß die Organe überhaupt des 
festen Rechtsbodens entbehrten und sich daher in gewissen Schranken 
halten mußten. Auch der Umstand, dafs sie gewöhnlich ganz auf die 
Hilfe der GG. angewiesen waren, nötigte sie zur Mäßigung und die 
gewerbegerichtliche Leitung war stets energisch bestrebt, die Kom- 
missionen in gesetzlichen Rahmen zu halten 1+8), das wurde ihnen durch 
den Mangel an amtlichen Einrichtungen für die Erledigung der not- 
wendigsten Arbeiten lebhaft erschwert. 

Wenn die Buchdrucker- TG. diese Verbindung mit dem GG. 
nicht aufweist, so liegt das, abgesehen von der erhöhten Qualifikation 
zur Selbständigkeit in der über die Entstehungszeit der GG. hinaus- 


— 


145) So bei den Buchdruckern cf. Beiträge Nr. 3, ı19f., Nr. 8, 201—211. 
Köppe, Jahrb. f. Nationalökon. u, Statistik, 3. Folge, Bd. 32. 

146) Beim Berliner GG. wurden schon 1908 38 Schlichtungskommissionen ge- 
zählt. GG. u. KG. XIII 307 f. 

147) v, Schulz, GG. u. KG. XIII 367 f., auch 29. Jur.T. II 253. Woölb- 
ling, A. u. TV. 469. Sinzheimer, Arbeitsnormen-V. II 258f. 

145) Das werden die Gegner der GG. zwar nicht glauben. Sie kennen aber 


meist die Arbeitstätigkeit der GG. nur vom Hörensagen. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 887 


reichenden historischen Entwicklung des Buchdruckertarifs 145). 

Die Zukunft wird ein besonderes gesetzliches Vereins- oder Ge- 
sellschaftsrecht für die TG., wie für die Genossenschaften, Aktienge- 
sellschaften u. ä. bringen müssen. Jetzt ist aber diese Zeit noch nicht 
gekommen. 

Auch Rosenthal bringt eine solche Regelung des Rechts der TG. 
nicht. Er schreibt nur das Vorhandensein eines Tarifamtes obliga- 
torisch vor (R. 11 Abs. 2), und legt ihm besondere Befugnisse hin- 
sichtlich der Rechtsprechung, der Einhaltung des TV., der Erneue- 
rung, Fortbildung und Aufhebung des TV. zu. Wie sollte dies bei 
kleinen BV., oder wenn gar keine vorhanden sind, möglich scin? 
Schwerwiegende Rechtsfragen sollen rechtskräftig und vollstreckbar 
unter Ausschluß jeder ordentlichen Gerichtsbarkeit von privaten Ge- 
richten entschieden werden, denen meist jede Rechtskenntnis abgeht. 
Einen Beweis für die Möglichkeit der Durchführung hat man doch 
nicht. Höchstens könnte man Beweise für das umständliche Verfahren 
der Schlichtungskommissionen anführen. Bisher ist wohl noch kaum 
ein Urteil eines Tarifamts oder einer Schlichtungskommission zur Voll- 
streckung gelangt 149). Im allgemeinen sind private Schiedsgerichte in 
Deutschland — im Gegensatz zu der anscheinend weniger Vertrauen 
geniefsenden Rechtspflege in England — recht selten und auf dem Ge- 
biete der TV. sieht man ganz überwiegend die Anlehnung an die GG. 159). 

Man muß unterscheiden zwischen Schiedsgerichten, Schlichtungs- 
kommissionen und Tarifämtern. Die Schiedsgerichte greifen in die 
öffentliche Institution der Rechtspflege ein, von deren Versagen man 
doch nicht sprechen kann, da wir ein Tarifrecht noch nicht haben. 
Während die Rechtspflege sich im Endeffekt in einem Zwang äußert, 
bedeutet die Tätigkeit der Schlichtungskommission nur eine freiwillige 
Versöhnung, bei der höchstens moralische Momente den Willen beein- 
flussen und was schließlich die Tarifämter anbetrifft, so sind sie das 
Organ der Tarifgemeinschaft, dessen sie zu ihrer Vertretung notwendig 
bedarf. Da die TG. auf einem privaten Vertrage beruht, so ist auch 
die Vertretung, das heit das Tarifamt, eine private Einrichtung. 

Wenn cine TG. praktisch ins Leben treten will, so braucht sie 
das Tarifamt als Organ. Bei der Schaffung dieser notwendigen Organe 
muß der Gesetzgeber daher behilflich sein. Diese Hilfe wird haupt- 
sächlich bei der Wahl der Mitglieder der Organe notwendig sein, des- 
halb kann in dieser Beziehung eine gesetzliche Bestimmung nicht ent- 
behrt werden, welche die Durchführung und die Unparteilichkeit bei 
Vornahme der Wahlen gewährleistet. Dabei kommt ces auf die Hand- 

ten, CF Soz.Pr. XVII 709. 

339) Auf Grund von $ 1042 ZVO. 


150) Ueber Schlichtungswesen in England cf. Zimmermann, Schriften der 
Gesellschaft für Sozialreform, Heft 22. 


8898 P. Wölbling, 


habung der gesetzlichen und vereinbarten Vorschriften und oft genug 
auf die Entscheidung von Streitfragen an. Daraus ergiebt sich die 
Uebertragung dieser Aufgabe an cin Gericht und zwar ein solches, welches 
aus sciner täglichen Praxis mit den Verhältnissen vertraut ist, das sind 
die GG. u. KG. 

Zu verwerfen ist die Aufnötigung von Schiedsgerichten. Wenn 
die Parteien sie aber wollen, soll man ihnen über die Schwierigkeit 
des § 1026 ZPO. (auch § 6 KGG.) hinweghelfen, in dem man die 
allgemeine Uebertragung aller Streitigkeiten aus TV. und auch 
aus DV., die auf Grund des TV. geschlossen wurden, zuläßt. (W. 17.) 

Hinsichtlich der Rechtskraft der Entscheidungen erscheint es prak- 
tisch, das Vorbild der Innungsschiedsgerichte § gıb GO. zu befolgen 
(W. 17)'5!1), wonach die Entscheidung vollstreckbar wird, wenn sie 
nicht durch Klage beim Gericht angefochten wird, doch tritt an die 
Stelle des ordentlichen das etwa an sich zuständige Sondergericht. 
Die Zusammensetzung der Schiedsgerichte, soweit gewerbliche oder 
kaufmännische DV. in Betracht kommen, ergiebt sich aus $ 6 GGG. 

Bei den Entscheidungen der paritätisch zusammengesetzten Tarif- 
organe kommt cs in den meisten Fällen auf die Stimme des Vorsitzen- 
den an. Dadurch sinken die Beisitzer lediglich zu seinen Beratern 
herab. Nicht paritätisch zusammengesetzte oder nicht von einem Un- 
parteiischen geleitete Kollegien kommen äußerst selten vor. Auch 
dieser Umstand sollte von einer Ueberschätzung der privaten Einrich- 
tungen, besonders auf dem Gebiete der Rechtspflege und ihrer Aus- 
stattung mit zu weitgehenden Befugnissen abhalten. 

Allerdings hoffe ich, da die Fähigkeit der TG. ihre Angelegcn- 
heiten — wie es Aktiengesellschaft und Genossenschaft tun — selbst in 
die Hand zu nehmen, sich weiter entwickeln wird. Aber diese Entwick- 
lung muß cerst erreicht sein, ehe man zu einer eingehenden Regelung 
des Gemeinschaftsrechts der TG. schreiten kann. 

Die Arbeitsnachweise der TG. sind bisher meist im Anschluß an 
bestehende öffentliche Einrichtungen und an das GG. errichtet worden. 
Daher müssen diese Einrichtungen sich den Vorschriften der Haupt- 
organisation der Arbeitsnachweise anpassen und es kann nicht das 
Tarifamt allgemein als Aufsichtsinstanz für den Arbeitsnachweis be- 
stellt werden (wie R. 14). 

151) D. h. die Zulassung der Berufung (R. 12) ist nicht möglich, weil es in 
vielen Fällen an einer ordentlich begründeten Entscheidung fehlen wird, die zur 
Grundlage der Berufung genommen werden könnte. Da die Klagen über den 
Mangel einheitlicher Rechtsprechung der GG, schon sehr lebhafte sind (Land- 
mann, Komm. z. GO., Vorrede z. 5. Aufl. Bd. ID, so ist die Zulassung der Re- 


vision durch ein dringendes Bedürfnis begründet (dag. R. 12). 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 889 


$ 7. Rechtsverfolgung. 
R. 1r, 12; W. 18, 25, 26, 27; A. III; 11—43; M. 1; D. 20; Leg. H 55. 

Soweit Gewerbe. und Kaufmannsgerichte bestehen, empfiehlt es 
sich die Entscheidungen von Streitigkeiten aus den TV. in erster In- 
stanz diesen zu übertragen, wcil diese Gerichte durch die Rechtspre- 
chung und die Mitwirkung bei den Tarifvertragsschlüssen die nötige 
Sachkenntnis und durch ihre Beisitzer die nötige Fühlung mit den be- 
teiligten Kreisen haben '*). Beides fehlt den ordentlichen Gerichten. 
Man soll aber ein in der Entwicklung begriffenes Recht denjenigen an- 
vertrauen, die damit sicheren Bescheid wissen. Die TV. sind aber 
nur ein Teil des bestehenden Rechts. Ihre Erfassung erfordern auch 
allgemeine Rechtskenntnisse, wie sie in unseren ordentlichen Gerichten 
so vorzüglich vorhanden sind und diese können wiederum der Kennt- 
nis der TV. nicht entbehren, da dieses Recht in andere Prozesse hin- 
einspielen kann. Die auf dem Gebict der gewerblichen DV. bestehende 
glückliche Verbindung der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit den Laien- 
sondergerichten sollte daher einfach auf das Recht der TV. übertragen 
werden, mit der Maflgabe, daf3 die BV. hinsichtlich der Zuständigkeit 
ihren Mitgliedern gleichgestellt werden (W. 20). Der Sitz eines Ver- 
cins muß dem Wohnsitz gleichgestellt werden, was das GGG. im Gegen- 
satz zur CPO. nicht vorschreibt. 

Nach dem GGG. und KGG. ist die Berufung nur bei ciner 100 Mk. 
übersteigenden Streitsumme zulässig und die Berufung geht an das 
Landgericht. Dasselbe würde für Klagen aus dem TV. gelten. Im 
Interesse der Schaffung eines einheitlichen Tarifrechts und bei seiner 
hohen Bedeutung für viele Personen und groRe Unternehmungen muß 
die Möglichkeit einer Revision durch das Reichsgericht geschaffen 
werden 293), Da es zweckmäßig ist, daß die Sachen schon in der Be- 
rufungsinstanz die sorgfältigere Bearbeitung durch die Oberlandesse- 
richte erfahren, empfichlt sich die Ueberweisung von Berufungen, bei 
denen die Beschwerdesumme über 2500 Mk. beträgt, an das Oberlan- 
desgericht. Aus & 545 CPO. würde sich dann ergeben, dafs diese 
Sachen an das Reichsgericht gelangen können. 


$8. Zwangsvollstreckung. 
R. 13; W. 20—24; M. 4; Leg. II 55; J. XV; A. 44—50. 
Die Vornahme und Unterlassung von Handlungen ist nach den 
bestehenden Vorschriften schwer zu erzwingen, wenn die Schuldner 
cine große Zahl von Menschen, insbesondere lose Vereine darstellen. 
Auch die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen ist hier oft mit 
Schwierigkeiten verbunden, weil das Vermögen so untergebracht ist 


192) 29. Jur. T, Y 089. 
158) 28, Jur.T. HI 562. 


’ 





890 P. Wölbling, 


dali man an dasselbe nicht herankommt. Man hat deshalb zu öffent- 
lich-rechtlichen Strafen greifen wollen. Abgesehen davon aber, daß diese 
mit der Idee der Vertragsfreiheit nicht im Einklang stehen und daß 
sie einen Widerwillen der Parteien, insbesondere der A.154) gegen das 
Gesetz erwecken würden, muß man sich darüber klar sein, daß die 
Strafen um wirksam zu sein, drakonisch sein müßten. Sonst kann man 
die Wogen des wirtschaftlichen Kampfes nicht ebben. Daraus ergibt 
sich wieder eine Beschränkung der Zahl der strafbaren Personen, also 
etwa auf die Führer. Das würde noch mehr Sturm erregen, ohne einen 
ausreichenden Erfolg zu garantieren, da gerade in den schwierigsten 
Fällen die Massen den Händen der Führer entgleiten. Der Kampf 
muß mit den Wellen der Massenbewegung und dem Einfluß großer 
kapitalkräftiger Unternehmungen aufgenommen werden, nicht nur mit 
ihrer Macht, sondern auch ihrer Geschmeidigkeit. 

Da reichen die Zwangsvollstreckungsmaßregeln der CPO. allerdings 
nicht aus, man wird sich aber auf einer mittleren Linie halten müssen. 
Nur so wird man den Gesetzes- und Vertragsverletzungen steuern 
können, ohne daß es in jedem einzelnen Falle einer großen Bewegung 
und auf Kraftproben gegen die Autorität des Staates ankommt, welche 
jetzt durch die bestehende Rechtlosigkeit der Koalitionen und das 
Treu und Glauben untergrabende Recht des $ 152 GO. gefördert 
werden. 

An den gemachten Vorschlägen scheinen mir die folgenden eines 
Versuchs der Einführung wert 5): 

ı. Die Ausschließung der Schuldner von der Uebernahme von 
Lieferungen für das Reich einen Bundesstaat oder eine Gemeinde oder 
die Arbeit für diese 15°). 

2. Die Zulassung der Auflösung von Versammlungen, welche über 
die Vereitelung der Zwangsvollstreckung berät. 

3. Ausschluß aus einem Berufsverein. 

4. Auflösung desselben. 

Die Anwendung dieser Maßregeln setzt voraus, daß bereits eine 
vollstreckbare, also gerichtlich entschiedene Forderung aus dem TV. 
vorliegt. Sie darf nicht Verwaltungsbehörden, sondern nur dem Ge- 
richte, und zwar nach Anhörung der Schuldner übertragen werden, 
und zwar dem Prozefßgerichte erster Instanz, d. h. regelmäßig dem 
Gewerbe- und Kaufmannsgericht unter der vorzuschreibenden Zu- 


154) GG. u. KG. XIV 182. 
155) Aber auch die AG. würden durch die Strafbestimmungen vielleicht schwer 








zu leiden haben. cf. 29. Jur.T. V 8ı. 
156) Die Berücksichtigung tariftreuer Firmen bei der Vergebung von öffent- 
lichen Arbeiten kann im Uebrigen nicht gesetzlich vorgeschrieben werden. Eher 


könnte man den Ausschluß tarifbrüchiger Firmen gesetzlich anordnen. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 891 


ziehung der Beisitzer (W. 22). Zuzulassen sind diese Mittel auch nur 
für den Notfall, wenn andere Mittel nicht verfangen (W. 20 Abs. ı). 
Etwas exorbitantes sind die Vorschläge nicht, da ja schon nach be- 
stehendem Recht die Vornahme von Handlungen, Duldungen und Unter- 
lassungen, zu den sie der TV. verpflichtet (wozu Dienste nicht ge- 
hören), durch Geld- und Haftstrafen erzwungen werden können (CPO. 
$ 8go f.). Die auch jetzt schon zulässige Zuziehung der Polizei ist bei 
gewissen Arten der vorgeschlagenen Vollstreckungsmittel in erster Linie 
ins Auge zu fassen (W. 21). Die Vorstände von BV. sind zur Mit- 
wirkung der Vollstreckung gegen Mitglieder zu verpflichten (W. 24). 
Diese gesetzliche Verpflichtung gibt ihnen die erforderliche Deckung 
gegen ihren Verein. Sie macht das Eingreifen fremder Personen in 
das innere Vereinsleben entbehrlich. Eine Strafe zur Erzwingung der 
Mitwirkung dürfte nicht angebracht sein. 


S9. Regelung der Zuständigkeit. 
R. 3,11, 12; W. 26—28. 

Das Bestehen verschiedener Arten von Gerichten nebeneinander 
häuft die Zuständigkeitsfragen ?57). Besondere Zweifel entstehen, wenn 
an Berufsvercinen oder einem Streik gleichzeitig Handlungs- und Ge- 
werbegchilfen beteiligt sind. Die Zuständigkeit insbesondere für die 
Leitung der Wahlen, Genehmigung, Kündigung, Niederlegung des TV. 
kann auch dadurch zweifelhaft werden, daf der TV. an mehreren Orten 
abgeschlossen wurde. Es empfichlt sich danach folgende Regel: Wenn 
ordentliche und Sondergerichte oder Gewerbe- und Kaufmannsgerichte 
zugleich zuständig sind, so schließen die Sondergerichte die ordent- 
lichen, das GG. KG. aus. Bleibt auch danach die Zuständigkeit noch 
zweifelhaft, so wird das zuständige Gericht durch das gemeinsame Ober- 
gericht bestimmt. 

Wo GG. oder KG. nicht bestehen, müssen die ordentlichen Ge- 
richte auch mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Wahlen, Genehmigung, 
Ernennung, Kündigung, Nicederlegung betraut werden (W. 27). Die 
Zuständigkeit darf nicht durch ungenaue Bestimmungen geregelt wer- 
den. Solche Ungenauigkeiten führen oft zu schweren Schädigungen 
des Beteiligten (R. 3 Abs. 1). 

Für die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit noch die Zu- 
ständigkeit weiterer Behörden z. B. der Arbeitskammern zu begrün- 
den, würde zu Verwirrungen führen. Wenigstens diejenigen, die das 
Gesetz kennen, müssen mit Leichtigkeit ermitteln können, welche Be- 
hörde zuständig ist. Das hört aber auf, wenn gleichzeitig zu viele Be- 
hörden zuständig sind und daraus ergeben sich schwere Mifistände, 
wenn es bei einer I.ohnbewegung auf schnelles Handeln ankommt. Die 


157) Die bei Bevorzugung der privaten Schiedseinrichtungen unentwirrbar wer- 


den würden. 


892 P. Wölbling, 


Konsequenzen sind gar nicht abzusehen, wenn bei derartigen Kämpfen 
die Behörden oder Parteien über die Zuständigkeit streiten!®). Diese 
Gefahr wird durch den jetzt vorliegenden Entwurf eines Arbeitskammer- 
gesetzes begründet (cf. auch R. 11, 12, 13). Dagegen, daß die Ar- 
beitskammer als Tarifamt fungiert, ist nichts einzuwenden. 


III. Vorschläge des Verfassers zur gesetzlichen Rcge- 
lung der Tarifverträge. 

Meine Vorschläge sind in dem folgenden Gcsetzentwurf zusammen- 
gefaßt. Dabei habe ich mich bestrebt, zugleich möglichst vollständig 
und kurz zu sein. Dinge, deren Regelung nicht unbedingt notwendig 
erschien, habe ich fortgelassen. Der weitere Ausbau des Einigungs- 
wesens muß im Rahmen des Gewerbegerichts oder Arbeiterkammer- 
gesetzcs erfolgen. Will man auch die übrigen Fragen statt in einem 
Spezialgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch oder der Gewerbeordnung 
und soweit sie das Prozeßrecht angehen, in den Prozefigesetzen regeln, 
so können die $$ des nachstehenden Entwurfs als Vorlage dienen. 


Entwurf eines Gesetzes über Tarifverträge *). 


& r. Tarifverträge müssen ihr räumliches und persönliches Geltungsgebiet 
angeben und gesonderte Rechte und Pflichten der Einzelnen und der Gesamtheiten 
aufführen. 

8 2. Derjenige Teil eines Tarifvertrages, welcher ausdrücklich zum Inhalt 
künftiger Dienstverträge bestimmt ist, gilt, auch trotz entgegenstehender Arbeits- 
ordnung, bei allen zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossenen Dienstverträgen 
als vereinbart. 

$ 3. Die Parteien dürfen tarifwidrige Dienstverträge nicht abschließen oder 
vertragswidrig dulden, 

Tarifwidrige Dienstverträge zwischen den Parteien sind jederzeit fristlos kündbar. 

8 4. Neben einem Verein von Berufsgenossen, welcher deren gemeinsame 
wirtschaftlichen Interessen als Arbeitgeber und Arbeiter verfolgt (Berufsverein), 
gelten die Mitglieder als Vertragsparteien. 

§ 5. Innungen stehen in Anschung der Tarifverträge den Berufsvereinen gleich. 

8 6. Aus einem Tarifvertrage kann jeder Berufsverein, und zwar auch als 
Vertreter seiner Mitglieder, klagen. (Fortdauer der Vertretungsbefugnis R. 2.) 

§ 7. Für tarifwidrige Handlungen seiner Mitglieder haftet ein Berufsverein 


nur, wenn er sie veranlaßlt oder auf Aufforderung des Verletzten nicht verhindert hat. 


188) Preuß. Verw.-Bl. XXX 352, 647. Durch die Schließung des Reichstags 
ist die Arbeitskammervorlage unerledigt geblieben. Ihre Neueinbringung bleibt 
abzuwarten. 

*) Zuerst erschienen in der Sozialen Praxis XVIII Nr. 7. Hier mit wenigen 
Aenderungen abgedruckt. Cf. GG. u. KG. XIV ı61f., v. Schulz, Dokumente 
des Fortschritts I 355 f., auch Soz. Pr. XVIII 422 f., 709 f. 


Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 893 


§ 8. Berufsvereine können von ihren Mitgliedern fordern, daß sie ihre Tarif- 
pflichten erfüllen. 

§ 9. Ausscheiden aus einem Berufsverein befreit nicht von den Tarifpflichten. 

8 10, Bei Auflösung eines Berufsvereins haftet sein Vermögen für die Dauer 
des Tarifvertrages. 

8 11. Tarifverträge und andere Vereinbarungen mit Gesamtheiten von 
Arbeitgebern oder Arbeitern über deren allgemeine Beziehungen zu einander bedürfen 
der Schriftform, wenn sie nicht vor dem Einigungsamte, insbesondere durch Unter- 
werfung unter einen Schiedsspruch, zustande gekommen sind. 

§ 12. Tarifabkommen mit nicht organisierten Gesamtheiten bedürfen der 
alljährlich zu wiederholenden gerichtlichen Genehmigung. 

Der Vorsitzende des ((sewerbe- oder Kaufmanns-)Gerichts kann die Ordnungs- 
mälsigkeit der Wahl der Vertreter durch einen von ihm beauftragten Beamten fest- 
stellen lassen. Dieser ist berechtigt, an den Wahlversammlungen teilzunehmen. 

& 13. Die Parteien sind berechtigt und auf Erfordern verpflichtet, den Tarif- 
vertrag beim Gewerbe- oder Kaufmannsgericht niederzulegen. Sie können dazu 
durch Ordnungsstrafen bis 5000 M. angehalten werden. 

8 14. Tarifverträge von unbestimmter Dauer sind zum Ablauf des ersten, 
solche von mehr als fünfjähriger Dauer zum Ablauf des fünften Jahres kündbar. 
Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. 

Die Kündigung erfolgt an das zuständige Gericht und ist durch dieses der 
Gegenpartei mitzutejlen. 

Für Mitglieder eines Berufsvereins steht nur diesem das Kündigungsrecht zu. 

§ ı5. Die Organe der Tarifgemeinschaft werden unter Leitung des Gerichts 
gewählt und, wenn eine Wahl nicht zustande kommt, von diesem ernannt. 

$ 16. Die Parteien können allgemein die Entscheidung von Streitigkeiten aus 
Dienstverträgen an Schiedsgerichte übertragen. 

§ 17. Die Entscheidungen der Tarifschiedsgerichte sind rechtskräftig, wenn 
nicht binnen einer Notfrist von zwei Wochen die gerichtliche Klage erhoben wird. 

8 18. Die Gewerbe- und Kaufmannsgerichte sind für Klagen aus dem Tarif- 
vertrage zuständig. Die Berufung geht an das Oberlandesgericht, wenn der Be- 
schwerdegegenstand 2500 M. übersteigt. 

8 19. Gewerbliche Kampfmittel zwischen den Parteien sind mangels 
anderer Vereinbarung nur zulässig, um eine im Verzuge befindliche Partei zur Er- 
füllung anzuhalten. 

§ 20. Das Prozefigericht erster Instanz kann nötigenfalls zwecks Vollstreckung 
einer Forderung aus dem Tarifvertrag nach Anhörung des Schuldners erkennen: 

t. daß der Schuldner von der Uebernahme von Lieferungen für das Reich, 
einen Bundesstaat oder Gemeindeverband oder der Arbeit für diese ausge- 
schlossen wird, 

2. daß eine Versammlung bei Vermeidung der Auflösung nicht über ein Kampf- 
mittel gegen den Gläubiger beraten oder beschließen darf, 

3. daß der Schuldner unbeschadet seiner Verpflichtungen aus einem Berufs- 


verein ausgeschlossen wird, 


894 P. Wölbling, Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrages. 


4. daß ein Berufsverein aufgelöst wird, wenn er, obwohl dazu imstande, der 

vollstreckbaren Forderung nicht binnen angemessener Frist genügt. 

$ 21. Um die Zwangsvollstreckung zur Vornahme von Handlungen, 
Duldungen und Unterlassungen auf Grund eines Tarifvertrages kann das Gericht 
die Polizeibehörde ersuchen. 

$ 22. Bei Entscheidungen auf Grund von § 20 haben die Gewerbe- und 
Kaufmannsgerichte Beisitzer zuzuziehen. 

8 23. Entscheidungen auf Grund von $ 20? sind im Reichsanzeiger zu ver- 
öffentlichen. 

8 24. Die Vorstände von Berufsvereinen sind zur Mitwirkung bei der Zwangs- 
vollstreckung gegen Vereinsmitglieder verpflichtet. 

8 25. Die Gewerbe- und Kaufmannsgerichte sind auch für Rechtsstreitigkeiten 
auf Grund des Tarifvertrages mit Berufsvereinen je nach der Eigenschaft ihrer 
Mitglieder zuständig. 

Der Sitz des Vereins tritt an Stelle des Wohnsitzes. 

8 26. Die Parteien können die örtliche Zuständigkeit vereinbaren. 

§ 27. Wenn ordentliche und Sondergerichte oder Gewerbe- und Kaufmanns- 
gerichte zugleich zuständig sind, schließen die Sondergerichte die ordentlichen, das 
Gewerbegericht das Kaufmannsgericht aus. 

Bestehen danach noch Zweifel über die Zuständigkeit, so bestimmt das ge- 
meinsame Obergericht das zuständige Gericht. 

$ 28. Für die Leitung der Wahlen, Kündigung, Niederlegung und Genehmi- 
gung ist das Gericht des Ortes des Vertragsschlusses und zwar, wo ein Gewerbe- 
oder Kaufmannsgericht besteht, dieses zuständig. 

§ 29. Vollmachten von Arbeitern zum Abschluß eines Tarifvertrages sind 
stempelfrei. 

S 30. Dieses Gesetz gilt auch für Tarifverträge, welche vor seinem 
Inkrafttreten abgeschlossen worden sind. Mit Ausnahme von § I. 

$ 2 gilt mit der Maßgabe, daß die Bestimmung zum Inhalt künftiger Dienst- 
verträge keine ausdrückliche zu sein braucht. 

Die Haftung der Berufsvereine aus vor Inkrafttreten dieses Gesetzes abye- 


schlossenen Tarifverträgen beschränkt sich auf ein Drittel ihres Vermögens. 


Berichtigungen bcz. Ergänzungen 
zu dem ersten Teil dieser Abhandlung : 


S. 488, Anm. 31 Zeile 5: 29 statt 28. 
. 500, Anm. 74 lies »Wilhelmi-Bewer« statt Wilhelm Berrer. 


VG N 


502, Anm. 84 lies »Zeitlere statt Zeihler. 

S. 505, Anm. 90 lies hinter v. Schulz: »29. Jur.T. II, 238; Günther TV. 
in München, 41I«. 

S. 505, Anm. 9I lies »Rundstein« statt »Meilstein«. 


895 


KRITISCHE 
LITERATUR-UEBERSICHTEN. 


Ethik und Sozialismus. 
Von 


FERDINAND TÖNNIES. 


(Zweiter Artikel.) *) 


XJI. 


Kein ordentlicher Professor dürfte jemals unter den Deutschen 
mit der Arbeiterbewegung und dem Sozialismus so intime Fühlung ge- 
habt haben, wie Friedrich Albert Lange sie gehabt hat. Und 
dieser war Philosoph, war seiner tiefsten Richtung nach Ethiker! Daß 
er auch Professor der Philosophie — in Preußen! wurde, muß fast 
als ein Wunder erscheinen, wenn man nicht der Kulturkampf - Stim- 
mungen sich erinnert, die in den ersten Jahren nach dem großen Feld- 
zuge cine kurze Zeit herrschen durften, und wie das Beispiel zeigt, 
auch der positiven Wirkungen nicht völlig bar blieben. Seit dem 
Anfange der großen Reaktion, die in nicht unwesentlichen Bezügen 
eine Restauration der Ideenwelt des guten alten Deutschen Bundes 
bedeutete, also seit 30 Jahren, ist eine ebenso bedeutsame Tatsache 
unseres Hochschulwesens nicht wiederum bekannt geworden. 

Jedenfalls zeugt es für die tüchtige Persönlichkeit Langes, da aus 
seinem Geiste eine Ueberlieferung sich gestalten konnte, die mehr 
als 30 Jahre lang durch widrige Zeitläufe sich lebendig erhalten hat 
und aller Voraussicht nach ferner sich erhalten wird. Die Marburger 
philosophische Schule ist wohl die einzige akademische Stätte im 
Deutschen Reiche, die als Herd entschiedener Zukunftsgedanken und 
gestalteter Ideale Licht und Wärme ausstrahlt, die auch bewußt sich zum 
Ziele setzt, durch ihren Idealismus ins Öffentliche Leben zu wirken. 
Zuerst waren es kleine Schriften Natorps, aus denen für ein wei- 


*) Vgl. Band XXV, S. 573. 








896 Ferdinand Tönnies, 


teres Publikum dieser Geist scharf hervorleuchtete; sie waren von An- 
fang an bestimmt, auf Volkserziehung zu wirken, und wollten auf dem 
Grunde der Kantischen Ethik die Pädagogik Pestalozzis neu beleben, 
in dessen Sinne, und im Sinne Fichtes, die Idee einer wahren Natio- 
nalerziehung fördern. Dadurch sollte der Weg beschritten werden, 
den Klassengegensatz auf dem Gebiete des Bildungswesens »tatsächlich 
und gründliche zum Verschwinden zu bringen! (Religion innerhalb 
der Grenzen der Humanität S. 117). Aus diesen Gedanken erwuchs die 
»Sozialpädagogik«, worin die » Wechselbezichungen zwischen Erziehung 
und Gemeinschaft« als allgemeines Problem dargestellt werden. Schon 
in einem Aufsatze, der in diesem Archiv (Band VIII) erschien, verband 
er Gedanken der platonischen Republik mit dieser Idee und diese 
leuchten auch in dem Werke, das ı899 zuerst erschien, hervor. Es 
ist durchaus konstruktiv und deduktiv gehalten und sieht damit fremd- 
artig in die heute vorherrschenden Behandlungen solcher Fragen hinein. 
Die Berechtigung jener Methode für praktisch-philosophische Disziplinen 
ist aber unbestreitbar; ja ihre Notwendigkeit. Sie müssen in der Tat 
aus Begriffen entwickelt werden. Ob man die Richtigkeit der Begriffe 
und der in ihnen enthaltenen oder mit ihnen verbundenen Urteile zu- 
gebe, das ist die Frage. An einer Kritik der Sozialpädagogik hat sich 
der Berichterstatter früher in dieser Zeitschrift (Band XIV) versucht. 
In der Vorrede zu seiner zweiten Auflage erweist Natorp dieser Kritik 
die Ehre, ihren Inhalt in Kürze wiederzugeben und ihre Einwände gegen 
seine Theoreme zu prüfen. »Es wird von mir doch nur behauptets, 
so repliziert er gegenüber der »Differenz«, die zwischen uns bleibe, 
>daß die sozialen Ordnungen mehr und mehr den Charakter 
willentlicher Regelung annehmen‘, und eben damit, also gleichfalls nur 
mehr und mchr, ‚zu organischeren Formen drängen‘; der ‚Zusammen- 
hang‘ zwischen den Wandlungen der Materie und der Form des sozia- 
len Lebens wirke ‚um so zwingender .. . je mehr‘ darin Bewufßstsein 
und Wille walte.e Weiterhin nennt er meine Ausführungen über soziale 
Realitäten erster und. zweiter Ordnung »sehr analog< seiner Unter- 
scheidung zwischen sozialem Triebleben — für das er die Abhängigkeit 
von der Naturgrundlage des menschlichen Daseins, den Einfluß auch 
vom Willen unabhängiger Faktoren, namentlich Stammler 
gegenüber, unumwunden anerkannt habe — und »sozialem Willen«, 
d. i. bewufiter Regelung. Und auch die dritte Stufe, die der sozialen 
Vernunft, komme bei mir zu voller Geltung. Andererseits bekennt 
sich Natorp gegen Volkelt schuldig, allzu »geradlinig« konstruiert zu 
haben, das Recht der Theorie, die nun einmal das Einfache brauche, 
um der Verwickelungen Herr zu werden, die gerade Linien gleich- 
sam als Koordinaten nötig habe, um das Ungerade selbst dadurch zu 
Begriff zu bringen, »sich genommen zu haben« In der Tat bin ich 
gerade in diesem methodologischen Grundsatz völlig mit ihm ein- 


Ethik und Sozialismus. 897 


verstanden. Es muß Begriffs-Lehren geben, sowohl für das Seiende 
als für das ‚Seinsollende‘, und Begriffe müssen in Schematen kon- 
struiert werden. Darunter, da man immer meint, der Wirklichkeit 
sowohl als der Praxis direkt zu Leibe gehen zu müssen, leidet seit 
lange alles philosophische und damit auch ein gut Teil des wissen- 
schaftlichen Denkens, weil man nun auf den Standpunkten steht, ohne 
sich der Bedingtheit seines Sehens durch die Standpunkte bewußt zu 
werden. Vielfach berührt sich mit Natorp Stammler, dessen Kritik 
der matcrialistischen Geschichtsansicht und soziale Teleologie aus dem- 
selben Geiste hervorgegangen ist. Indessen hat doch Stammler als 
Jurist diesen Gedanken eine ganz eigene Prägung gegeben, von der 
Natorps Folgerungen ziemlich verschieden sind. 

Natorps Werk ist nun durchaus eine Lehre vom »Seinsollenden«, 
vom Ideal, nämlich vom vollkommenen sozialen Leben oder der ab- 
soluten Gemeinschaft und von den Wegen, die dahin führen. Ethik 
erscheint hier als bloße Konsequenz der auf dies Ideal gerichteten Sozio- 
logie (»Sozialphilosophie«), diese freilich interessiert nur, insoferne sie 
eben diese Ethik in sich trägt. Das Ideal ist — allgemein gesprochen 
— die Veredlung des Menschen, also der menschlichen Gattung, 
durch Geist, durch Vernunft, durch das »Bewußtsein«. Dreiteilung 
der seelischen Funktionen, die sich an Plato anschließt, aber doch 
streng von ihm sich abheben will, liegt zu Grunde. Trieb — Wille — 
Vernunftwille sind die »Stufen der Aktivität. Dem individualen 
Seelenleben ist, wie in der Politeia, das soziale parallel gedacht. Aber 
während die platonischen »Scelenteile« »nur sehr künstlich« auf den 
sozialen Organismus übertragbar seien, so handle es sich hier um die 
rein objektiv definierten Begriffe des sozialen Triebeinsatzes, der sozialen 
Willensregel und des sozialen Vernunftgesetzes, an denen die notwendige 
Wechselbeziehung von selber klar sei. Dem ersten entsprechen die 
wirtschaftlichen, dem zweiten Begriffe die regierenden Tätigkeiten, 
und auch der dritte Grundfaktor begründe eine eigene Klasse von 
Tätigkeiten, die »bildenden« — indem unter Bilden allgemein verstanden 
werden soll: sich selbst oder andere von der Heteronomie zur Autonomie 
führen. Die praktische Beurteilung darf keinen engeren Maßstab an- 
legen, als den der absoluten Einheit der Zwecke. Aber der Zweck 
der sozialen Bildungstätigkeit ist den Zwecken der Wirtschaft und des 
Rechts schlechthin übergeordnet. Denn nur cin Leben, worin die 
Vernunft herrscht, und nicht blo dient, kann als Endzweck ge- 
dacht werden. Bei Plato wird die Aufgabe der Menschenbildung vom 
Naturgrunde des menschlichen Dascins losgerissen. »Statt dessen müssen 
wir die Aufgabe gerade darin schen, das ganze menschliche Dasein 
bis zu seiner letzten triebartisen Wurzel zu versittlichen.« Zu diesem 
Behuf muf Realisierung der Vernunftidee allein auf dem Boden der 
wirtschaftlichen und der politischen Tätigkeit angestrebt werden. Somit 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 58 


898 Ferdinand Tönnies, 


bestände die Güte des sozialen Lebens in dem normalen Verhältnis 


jener 3 Grundfunktionen. Und — so darf im Geiste dieser Lehre hin- 
zugesetzt werden — die Güte des individualen Lebens ist teils analog, 


teils aber durchaus bedingt durch die des sozialen Lebens. 

Ich anerkenne und behaupte, daß dieser Standpunkt als richtiger 
Standpunkt des Ideals in der Tat unbestreitbar und unabweisbar ist. 
Und nur in Bezug auf ein Ideal hat Ethik, wenn sie mehr sein will 
als bloe Empfehlung gewisser allgemein - menschlicher Willensrich- 
tungen und Charakteranlagen — worauf Schopenhauer charakteristi- 
scher Weise sie einschränkt — nur als praktischer Idealismus hat sıe 
überall einen Wert, d. h. ein mögliches Gewicht für die Bestim- 
mung menschlichen Handelns. Auch darüber bin ich mit Natorp und 
den Kantianern einverstanden: nur aus dem Wesen der Vernunft, so- 
fern sie sich selbst bejaht, kann eine sittliche Aufgabe entwickelt werden. 
Hicran Lit sich, um einen Ausdruck zu wiederholen, den wir bei Na- 
torp auf Platos sozialpädagogische Idee des Staates angewandt finden, 
»nichts abdingen«. Gerade auch diese platonische Begründung hat 
mir selber, so lange ich in diesen Dingen denke, immer am Herzen 
gelegen, wenn ich sie auch kaum jemals ausgesprochen habe. Mir 
hat immer die Frage allzu nahe und wichtig gelesen, auf die Natorp 
im Anschluß an die hier wiedergegebene Erörterung eingeht, nämlich 
wie sich die wirkliche Entwicklung des sozialen Lebens zu diesem 
Ideal verhalte? — Und hier bleibt mein Dissens, bleibt meine Skepsis 
bestehen, wenigstens soweit die gerade im Gange befindliche, die uns 
zunächst angehende Entwicklung dieser unserer modernen Kultur da- 
bei Gegenstand der Untersuchung ist. Diese Skepsis ist nicht in cinem 
allsemeinen Zweifel, sondern in einer ganz bestimmten und jener so 
allsemein gehegten Zuversicht entgegengerichteten Ansicht begründet. 
Aber es ist kein Grund, jetzt dabei zu verwcilen. Die Zuversicht halte 
ich selber für eine Kraft, die Gutes wirken kann, und die jedenfalls 
merkwürdig und erfreulich ist, wenn sie von Philosophen geltend ge- 
macht und auf Erscheinungen angewandt wird, die dem vulgären Ur- 
teil gebildeter Männer immer als Greuel und furchtbare Gefahren er- 
scheinen. Natürlich ist die prinzipielle Stellung, auch den Wildnissen 
der Arbeiterbewegung gegenüber, anders, wenn man in der Bewegung 
selber, nach einem Worte Langes, nicht die Gefahr, sondern den 
Anfang der Rettung aus einer großen Gefahr erblickt. Und vollends, 
wenn man eine sozialistische Ordnung als Ideal nicht bloi gelten läkt, 
sondern ins Zentrum der Ethik stellt, wie es in Natorps Gedankenrichtunr, 
wenn sie gleich nicht ausgesprochen vorliegt, deutlich enthalten ist. Aehn- 
liche Richtung war uns schon bei F. Staudinger begegnet, und 
jenen Langeschen Satz hat er einer früheren Schrift als Motto gesetzt, 
worin er cine kurze Prinzipienlehre der auf Politik angewandten Ethik 
vorlegen wollte (1899). Der erste Teil des zu wenig bekannt gewor- 


Ethik und Sozialismus. 899 


denen kleinen Werkes behandelt »die Grundlagen der Sozialethik.«. 
Interessant ist, daß Staudinger die von Wundt so genannte Heterogonic 
der Zwecke für das wesentlichste Element in der materialistischen Ge- 
schichtsauffassung erklärt; nur daß bei dieser eine wichtige inhaltliche 
Bestimmung hinzukomme. Staudinger legt dann großen Wert darauf, 
kausale und funktionelle Gesetze zu unterscheiden. Wir finden funk- 
tionelle Beziehungen in den Dingen, nach denen wir sie beurteilen; 
wenn wir sie richtig erkennen, so ist unser Urteil wahr. Für die Wissen- 
schaft ist der Maßstab der Wahrheit, daß ein Satz sich eindeutig in 
den Zusammenhang aller Erkenntnisse einfügen läßt. Nach wissen- 
schaftlichem Erkenntnisprinzip sollen die Grundlagen des Tuns er- 
forscht werden. Der Zweck ist Einheit im Sinne eincs in sich not- 
wendigen Zusammenhanges, der in der Einheit des Bewußtseins 
beruht, weil dessen Macht als bedingender Grund den polaren Gegen- 
satz der Subjektsceite (des Willenspols) und der Objektseite (des Er- 
kenntnispols) zur Einheit verknüpft. Das Streben nach Wahrheit ist 
unerläßliche Bedingung vollkommener Zweckbildung: durch diese Be- 
stimmung tritt wissenschaftliche Ethik in Gegensatz zu allen auf Dogma 
und Phantasie gegründeten Zweckhandlungen. Nur im Verhältnisse 
von Mittel : Ziel und von Willen : Mittel hat die Beurteilung »gut« 
oder »schlecht« irgendwelche Geltung, das Gefühl als solches ist in- 
different. Aus dem Verhältnis der Zwecke werden die sozialethischen 
Grundformen entwickelt: schon hier der »Herrschaftsethik oder Gewalt- 
ethik« die »Gemeinschaftsethik oder sittliche Ethik« entgegengestellt. 
Das Prinzip der wahren Moral ist das Prinzip der Einheit des Denkens, 
Wollens und Handelns unter gleichberechtigten Menschen. Ausführlich 
entwickelt Staudinger unter diesem Gesichtspunkte die Unterordnung 
und Nebenordnung zu Zweckverbänden und erörtert hier das Verhältnis 
von Wirklichkeit und Ideal: wenn das sıttliche Ideal auch seinem Wesen 
nach kausal bedingt sei, so greife cs doch seiner Funktion nach über 
die gegebene Entwicklung hinaus. Tatsächlich finde man «das Streben 
zur Einheit immer unvollkommen : verdunkelt und getrübt. Nur das 
sittliche Grundgesetz der Gemeinschaftsethik taugt zur Norm der Beur- 
teilung einer gegebenen sozialen Ordnung, die Fortbildung dieser nach 
dem sittlichen Ziele hin heift Politik. Die »Anwendung auf die heutige 
(iescllschaft< betrachtet 1. die Herrschaftsformen, 2. das Profitsystem 
und seine Veberwindung, 3. die Tendenzen zur Gemeinschaftscthik ; 
hier gilt es dann vorzugsweise Kritik der Sozialdemokratie. Ausge- 
sprochen tritt da die Absicht auf, Marxisten und Kantiancer zu ver- 
einigen; jeder komme in folgerichtiger Entwicklung seines eigenen 
Prinzips zu dem anderen; die Gesetze der Kausalität scien mit denen 
der Zweckbildung zu verbinden, um die höhere Einheit einer einzigen 
allumfassenden wissenschaftlichen und sittlichen Weltanschauung zu ge- 
winnen. — Nahe verwandt mit diesen Gedankengängen sind diejenigen 


53* 


900 Ferdinand Tönnies, 


Vorländers (den Lesern dieser Zeitschrift schon bekannt geworden’. 
Seine frühere Schrift untersucht I. ob und inwiefern der Sozialismus 
ein Recht habe, sich auf Kant zu berufen, 2. die Stellung der Neu- 
kantianer zum Sozialismus, 3. die »Rückkehr zu Kante bei einigen 
neueren Sozialisten. — Kants Ethik, so führt Vorländer aus, sei vor- 
zuesweise Gemeinschafts-Ethik; bestimmt wie sie sei durch das 
Prinzip der Menschheit als Selbstzweck (der Mensch »nie- 
mals bloß als Mittel« zu gebrauchen!). Auf diesem Fundamente 
müsse der Sozialismus bauen, wenn anders er überhaupt nach einer ethi- 
schen Begründung verlange. Es werden dann die Lehren Langes, Cohens, 
Stammlers, Natorps, Staudingers charakterisiert; auch Gerlach, als An- 
hänger Stammlers, Lipps, Masaryk finden kurze Erwähnung. Sodann wird 
die philosophische Stellung von Marx und Engels erörtert; die Tou- 
louser Dissertation von Jaurès herangezogen, endlich Conrad Schmidt, 
Bernstein und Woltmann als Zeugen dafür angerufen, daß {in den 
Worten Woltmanns, des seitdem schon entrissenen emsigen Forschersi 
der Marxismus dem Idealismus »oder vielmehr« der Kantischen Philo- 
sophie nicht entfliehen könne. Das »Zurück zu Kante, schließt 
Vorländer, verwandle sich in ein »Vorwärts mit Kante. Der Vortrag 
»Marx und Kant: entwickelt ähnliche Betrachtungen in einem Sinne, 
der noch mehr beflissen, beiden Größen ihre Stellung zu wahren und 
ihre Leitideen mitcinander zu vereinigen. Das Denkverfahren oder 
die Methode sei das Zentrum und der Richtpunkt aller Philosophie, 
alles wissenschaftlichen Denkens überhaupt. Vorländer wirft die Frage 
auf, wie es möglich gewesen, dafs der kgl. preußische Staatsphilosoph 
(Hegel philosophischer Ausgangspunkt für die Begründer des wissen- 
schaftlichen Sozialismus geworden sei? Die revolutionäre Seite habe 
eben in der dialcktischen Methode gelegen, die im Grunde nur die 
Idee des ewigen Werdens bedeute. Im Anschluß an die Feuerbach- 
sche Umbildung des Hegelschen Idealismus wird dann die Anwendung 
des Entwicklungsgedankens auf die geschichtliche Wirklichkeit und 
die sich materialistisch nennende Geschichtsphilosophie dargestellt, die 
von ihren Hauptvertretern als eine Untersuchungsmethode gedeutet werde. 
Es sei nicht einzusehen, was ein an Kant gebildeter Idealismus gegen 
eine solche Gesellschaftstheorie einwenden könnte. Sie bedürfe nur 1. 
einer zuverlässigen philosophischen Unterlage, 2. der Fortsetzung durch 
eine wissenschaftlich begründcte soziale Ethik. Auf diese dränge die 
materialistische Geschichtsauffassung geradezu hin. Im Begriffe eines 
planmäflig organisierten Zusammenwirkens, dessen Entstehung aus der 
herrschenden Anarchie der Produktion jenes folgere, trete ein von der 
Kausalität prinzipiell verschiedener Gesichtspunkt auf. Wer aber 
Zwecke setze, müsse zunächst bei sich selbst Einheit der Zweck- 
setzung erstreben und so bei gewissen obersten allgemeinsten Zwecken 
anlangen. Da sei cs nun eben jene Kantische Formel, worin die 


u: 
f 


Ethik und Sozialismus. QOI 


Grundtendenz des Sozialismus einfach ausgesprochen, deutlich ver- 
kündet werde. Kant sei persönlich zwar überwiegend Liberaler ge- 
wesen, das hindere uns aber nicht, die vollen, d. h. sozialistischen 
Konsequenzen seines kategorischen Imperativs zu zichen; der Weg 
vom echten Liberalismus führe nicht bloß historisch, sondern auch 
logisch zum Sozialismus. Und ohne Ethik lebe kein Sozialist, komme 
kein Sozialismus der Welt aus. — Diese Vorländersche Darstellung 
zeichnet jedenfalls durch Klarheit und Kraft sich aus, geht in volks- 
tümlichem Gewande einher. Die Frage freilich, wie es mit der wissen- 
schaftlichen oder philosophischen Begründung der Kantischen 
Ethik aussche; ob überhaupt Ethik nur über dieser Begründung mög- 
lich, und ob sie etwa auch in anderer Gestalt dem Sozialismus ein- 
verleibt werden können, streift er kaum. Eigentlich ist doch dies die 
Frage, auf die es am meisten ankommen wird. Und wir wissen auch, 
daf gerade den Neukantianern an der richtigen Methode nicht weniger 
als alles gelegen ist. 


XIV. 

So vorbereitet und gespannt nehmen wir die Ethik des reinen 
Willens zur Hand, in der Cohen, der dem Alter und der Autorität 
nach an der Spitze dieser Marburger Schule stehende, den 2. Teil 
seines Systems der Philosophie vorgelegt hat. Ich werde darauf ver- 
zichten müssen, von dem reichen Inhalte dieses großen Werkcs eine 
hinreichende Vorstellung zu geben, und wünsche nur, daß das nicht 
allzu schwierige Studium von denen nicht versäumt werde, die an der 
großen Kontroverse über ethische Begründung, ethische Widerlegung 
oder ethische Gleichgültigkeit der sozialistischen Gedanken ihren An- 
teil zu nehmen gesonnen sind. — l’ür Cohen ist Ethik die Lehre vom 
Menschen, daher vom Begriffe des Menschen. Dieser Begriff 
stellt Einzelheit, Mehrheit und Allheit — alles zugleich, alles in Einem 
— dar. Die Psychologie erreicht ihn nicht; sie bleibt, abhängig von 
der Physiologie, ım Naturalismus stecken. Dagegen treffen ın der 
Unterscheidung von Sein und Sollen Kant und Plato zusammen. Dieser 
Unterschied geht im Pantheismus zugrunde. Der Unterschied be- 
deutet die Selbständigkeit der Ethik neben der Logik, also neben der 
Naturwissenschaft ; vollends also gegenüber der Psychologie. Aber die 
Unterscheidung vom Scin darf doch dem Sollen den Wert des Seins 
nicht benehmen: die größte Gefahr der Ethik, die vielmehr im Sollen 
das Wollen bestehen lassen und also dem Inhalt des sittlichen Wollens 
ein wahrhaftes Sein sicherstellen muß. Von der Psychologie die Ethik 
abzutrennen! Und von diesem Gesichtspunkte aus ist die Ge- 
schichte zu betrachten, als Schauplatz des Seclenlebens, von dem 
aus das psychologische Vorurteil eine neuc Gefahr für die Ethik 
bildet. Es ist der Irrtum der Stoa und des Christentums, dafs ein 


902 Ferdinand Tönnies, 


Individuum den Inhalt der Sittlichkeit erfülle.e Den wahren Gegensatz 
zum Individuum bildet nur der Staat, dessen Begriff den Begrift 
der Allheit gegen jenes aufstellt: »Der Staat ist der ethische Faktor im 
Blutbegriffe des Volkes!« Im Begriffe der Geschichte ist ein tiefer 
Gegensatz zwischen der Besonderheit und der Allheit. Dahinter liegt 
der Gegensatz zwischen der Person (und den Personen überhaupt) 
einer-, Tatsachen, Zuständen, Einrichtungen andererseits, als den 
Massenerscheinungen, die dem Individuum gegenüberstehen. Innerhalb 
dieser ist aber von der größten Bedeutung für die Ethik der Gegen- 
satz zwischen den materiellen Machtverhältnissen und den Ideen. Und 
hier ist der Unterschied zwischen den theoretischen Begriffen und den 
sittliichen Ideen scharf zu betonen! »Hier wird der Streit um die 
sogen. materialistische Geschichtsansicht verwickelt und verworren.« 
Der Fehler liegt in der Bestimmung des Verhältnisses von Willen und 
Intellekt: »Wenn der Wille lediglich der der Selbstsucht und der Hab- 
sucht wäre, der die Einrichtungen der Kultur hervorbrächte, so müfite 
man eine andere Art von Willen erdenken und erschaffen, von dem 
die sittliche Kultur ausgehen könnte«. .. . »Die Ethik hat sich viel- 
mehr mit der Geschichte in das logische Einvernehmen zu versetzen: 
daß sic ihre eigenen Ideen, die wie unreif und verkrüppelt immer, 
dennoch wiederzuerkennen hat in den Gebilden der wirtschaftlichen 
Welt.e Die sittlichen Ideen sind nicht ausschließlich sittliche, sondern 
auch theoretische. Die materialistische oder naturalistische Ansicht 
würde alles Verhältnis und alle Korrelation zwischen dem Sittlichen 
und dem Geistiren, und damit die Geschichte selbst, aufheben. »Denn 
Geschichte, als Geschichte der Menschen und ihrer Werke und Taten, 
ist Geschichte des Geistes und der Ideen.e — ‚Die‘ Geschichte kann 
die Voraussetzung der Ethik nicht bilden; denn für ihre Grundbegriffe 
und Probleme setzt sie die Ethik voraus. Die Ideen, wie sie sich in 
Einrichtungen verwirklichen müssen, so auch kommen sie in den Indi- 
viduen zur Darstellung und zur Erzeugung. Das Individuum ist nichts 
anderes als das Individuum der Idee. Auch die Soziologie ist nicht 
die Voraussetzung der Ethik. Jene sucht sich zur Entwicklungstse- 
schichte zu machen für die »daher« von ihr gerne so benannten sozia- 
len Organismen. Es liegt aber ein Widerspruch in ihrer Aufgabe, 
der sogar zu einem doppelten wird: Idcen und ideale Gefühle unter- 
scheiden die höheren von den niederen Stufen der Entwicklung (z. B. 
der Ehe, des Eigentums); um diesen Widerspruch — dafs dennoch 
Entwicklung angenommen wird -- zu berichtigen, wird eine Art von 
Normalgebilde dennoch vorausgesetzt. Einen Gegensatz, geschweige 
Widerspruch zwischen Einrichtungen und Ideen kann die Soziologie 
nicht aufrechterhalten. Die Einrichtungen sind xgeronnene Ideen. 
Also dient die Ethik stillschweigend als Voraussetzung der Soziologie 
und der sozialen Entwicklung — zwar nicht die Ethik als ein Glied 


Ethik und Sozialismus. 903 


des Systems der Philosophie, sondern als eine fingierte Verbindung 
sittlicher Gedanken. Jene aber allein vermag der »Geschichte aller 
Art« den »Inhalt ihrer Begriffe« zu liefern. Auch die dialektische Ent- 
wicklung bei Hegel ist im Grunde naturalistische Metaphysik, die Idee 
tritt da wie eine Naturmacht auf, das Schicksal wird herrschender Be- 
griff. Das Interesse am Schicksal widerstreitet der Ethik. Um den 
Begriff des Menschen, sofern er in seinem Willen und seiner Handlung 
gegründet ist, soll es sich in der Ethik handeln; nicht aber um das 
Schicksal des Individuums. Dies bleibt eine theoretische Frage; auch 
die theoretischen Interessen der Ethik müssen immer ausschließlich 
auf den Willen und auf die Handlung gerichtet werden. Auch wenn 
der Glaube dem Wissen entgegengestellt wird, so dreht sich ın jenem 
alles um das Schicksal des Individuums, er soll einen Gegensatz bilden 
und befestigen gegen die Ethik als ein Glied des philosophischen 
Systems. Eine Gefahr für die Ethik liegt auch in der Tendenz der 
ethischen Kultur, nämlich als ob es nicht im ersten Grunde auf 
die Erkenntnis ankäme; als ob die Sittlichkeit etwas Selbstverständ- 
liches wäre — so lenkt sie vom Problem der Allheit ab und damit 
vom Staat, der den Zusammenhang der Probleme darstellt, worin 
das Sittliche stcht. Sie kann auch der Religion nicht gerecht werden, 
die doch auch in Rücksicht auf die Geschichte der sittlichen Ideen 
der Geschichte angehört: die Stifter der Religionen haben die sitt- 
lichen Ideen erdacht, für ihren Wert gestritten und ihr Leben hinge- 
geben. Wenn man auf die Religion für das Sittliche Verzicht leistet, 
so drängt man die Religion in andere Zweige der Kultur; nament- 
lich wird sie in eine innerliche Verbindung mit der Kunst gebracht, 
zu der sie ohnehin cin gleichsam eingeborenes Verhältnis hat. Fine 
weitere Schwierigkeit entsteht für die Ethik aus der Verbindung der 
Religion mit der Politik. Die Religion als Religion ist an die ex- 
klusive Partikularität gefesselt: nur wenn sie sich selbst aufgibt, d. h. 
wenn sie die Sittlichkeit allein und ausschließlich zu ihrem Problem 
macht, nur dann allein kann die Allheit der Menschen ihr wahrhattes 
Ziel werden. Die Verbindung der Religion mit dem Staate bringt sie 


in Abhängigkeit von der politischen Macht und — was schlimmer ist, 
führt sie zur Nachahmung des Staates — zur Kirche. Durch den 


Staat allein aber muß die Sittlichkeit Wirklichkeit werden; es kann 
nicht zwei Wege geben, Sittlichkeit zu vollziehen. Dies führt auf eine 
fernere methodische Grundfrage: auf das Verhältnis der Ethik zur 
Staatslchre, d. h. zur Staatsrechtslehre.. Der methodische Wert der 
Rechtswissenschaft erstreckt sich auf die Geisteswissenschaften über- 
haupt, mithin auch auf die Ethik. Ein Wechscelverhältnis wie zwischen 
Logik und Mathematik besteht zwischen Ethik und Rechtswissenschaft. 
Fthik läßt sich als Logik der Geisteswissenschaften und Rechtswissen- 
schaft als die Mathematik «der Ethik, mithin der Geisteswissenschaften 


904 Ferdinand Tönnies, 


überhaupt, bezeichnen. Hier liegt auch der Gedanke des Naturrechts: 
das Recht des Rechtes ist es oder die Ethik des Rechts. Alles Recht 
muß das Problem des Willens aufpflanzen. Der Wille ist aber mehr 
als bloß Gesinnung, er geht auf das Aeußere, er muß Handlung werden. 
Handlung ist das Grundproblem der Ethik. Die Schwierigkeit in 
diesem Problem besteht in der Möglichkeit ihrer Zusammenfassung 
aus den einzelnen Momenten, aus denen sie sich zusammensetzt. Das 
ist auch in aller Psychologie die eigentliche Frage: wie Einheit be- 
greiflich werde, und es ist die Einheit der Handlung, die den Begriff 
der Handlung ausmacht. Alle anderen Einheiten, mit denen die Rechts- 
wissenschaft operieren muß, hängen davon ab, vor allem die Einheit des 
Rechtsobjekts; die Einheit der Handlung vollzieht und begründet sie. 
Auch die Einheit des Rechtssubjekts geht aus ihr hervor. Kein 
Subjekt ohne Einheit. Aber wo ist die Einheit des Subjekts in den 
Assoziationen? 

Die Individuen sind das wahre Individuum, es kommt darauf 
an, daß die Mehrheit Allheit werde. Aus relativen Sondergemein- 
schaften, die eben nichts anderes als Besonderheiten sind, kann 
nimmermehr eine Allheit werden. Die juristischen Assoziationen zeigen 
den Weg. Diese Mehrheit ist nicht Mehrheit, sondern Allheit. Nicht 
die Familie oder das Volk, sondern rein abstrakte Verhältnisse, Ge- 
nossenschaftsbildungen haben die juristische Personifikation herausge- 
fordert, sie beruhen auf der logischen Zusammenfassung der Allheit; 
die juristische Person konstituiert sich auf Grund der Allheit als Ein- 
heit des Rechtssubjekts. So hat das Recht auch im Begriffe des 
Staats die Einheit einer Allheit zustande gebracht, welche als das un- 
mittelbare Vorbild der ethischen Persönlichkeit gelten muß. In der 
Ausbildung des Rechts zum Staatsrechte liegt die eminente methodische 
Bedeutung der Rechtswissenschaft für die Ethik. Die Einheit des 
Menschen ıst der eigentliche Gegenstand der Ethik. In einer abstrakten 
Einheit liegt sic, in der Einheit der staatlichen Allheit, in der Einheit 
der staatlichen Sittlichkeit. — Soweit sei in ihren Hauptsätzen, zumeist 
in eigenen Worten des Verfassers, die Einleitung des merkwürdigen 
Werkes wiedergegeben. Sie bricht an diesem Punkte, mit der Hin- 
weisung auf den Begriff des reinen Willens als den Inhalt der 
Ethik, ab. Aber eben diese Einleitung enthält die Weg weisenden 
Gedanken, die freilich der Ergänzung und Erklärung durch Stücke des 
Hauptinhaltes bedürfen. 


XV. 
Ich bemerke, mit Genugtuung, daß das ethische Problem Cohens 
ein tiefes inneres Verhältnis zu dem was mir als rein theoretisches 


und soziologisches Problem vorgelegen hat in sich birgt. Ich habe 
niemals verhehlt, daf es starke ethische Bezüge involviert, wenn gleich 


Ethik und Sozialismus. 905 


ich sie methodisch habe geflissentlich zurücktreten lassen. 

Auch für mich handelte es sich, als ich die Schrift »Gemeinschaft 
und Gesellschaft« verfaßte, um das Verhältnis des Individuums zur 
Menschheit einerseits (Cohens Allheit), zu menschlichen Verbänden, Ge- 
meinschaft oder Gesellschaft andererseits (Cohens Besonderheit) und 
ich habe immer dem ersten den Vorrang in begrifflicher Hinsicht ein- 
geräumt!). 

Cohen kennt — soviel ich weiß und wie mich nicht wundern darf — 
meine Begriffe nicht; er versteht unter Soziologie etwas, womit ich 
wenig zu schaffen habe. Aber Cohen spricht in anderem Zusammen- 
hange allerdings über »Gemeinschaft«e und »Gesellschaft«. »Seit alten 
Zeiten«e sagt er (S. 72), >»spielt der Begriff der Gemeinschaft 
eine große Rolle in allem sittlichen und religiösen Denken. Gemein- 
schaft (Kowovia) ist ein wichtiger logischer Begriff in Platons Ideen- 
lehre. Und ehe die Religion zur Kirche wurde, wurde sie ja als Ver- 
sammlung zur Gemeinde.... Man könnte daher annehmen, daß die 
Ethik für die Allheit in dieser Gemeinschaft der Glaubensgemeinde ihr 
geeignetes Beispiel besäße«. Es gäbe aber dagegen starke Bedenken. 
»Der kirchlichen Gemeinschaft steckt der Sonderbund im Blute. Das 
gerade ıst das böse Beispiel, vor dem die Ethik sich zu hüten hat«. 
Solche relative Sondergemeinschaften scien eben nichts anderes als 
Besonderheiten; aus ihnen könne nimmermchr eine Allheit werden. 
»Dahingegen führen uns die juristischen Assoziationen auf den richtigen 
Weg. Schon geschichtlich haben sie ihre sittliche Mission bewährt 
und noch keineswegs vollendet. Die Societas ist zwar zunächst 
nur ein Kompagnie-Geschäft; aber ihr Titel (!) weist auf die Socialitas 
des Menschengeschlechts hin. Es hängt Brüderlichkeit (fraternitas) 
an ihr (?), das spricht ein altes Wort des römischen Rechtes aus. 
Und so ist die Societas nicht sowohl zur Gemeinschaft geworden in 
der neueren Zeit; es ist bedeutsam, daß dieses Wort nicht gewählt 
wurde; die Communite ist dem administrativen Gemeinwesen vorbehalten 
worden; aber die Gesellschaft hat im Sturmlauf der Revolution 
und mehr noch im langsamen Lauf der geschichtlichen Horen die sitt- 
liche Erziehung des Menschengeschlechts auf sich genommen. Unter 
der Devise der sozialen Idee wird die Reformation 
der Staaten angebahnt. Voraufgesangen aber ist ihr und geht 
ihr die juristische Methodik und Technik im Begriffe der Socictas«. 
Weiterhin wird es als lehrreich bezeichnet, dafs die Familie nie- 


1) »sSolchesentgegengesetztes Verhältnis des einzelnen 
Menschen zur »Menschheite ist das reine Probleme. Gem. u. 
Ges. Vorw. p. XXIX. Vgl. »Zur Einleitung in die Soziologie« Zeitschr. f. Philo- 
sophie und philos. Kritik, 155. Bd., S. 242: Beide Verbindungen sind 


ihrer Natur nach unniversal, und zwar je in zwiefachem Sinne« u.s.w. 


906 Ferdinand Tönnies, 


mals als juristische Person definiert werde, obwohl sie doch »mit allem 
sittlichen Nimbus« umgeben sei. Auf spätere Erörterungen dieses 
»wichtigen Punktes«e wird hingewiesen. Diese Erörterungen folgen im 
vierten zentralen Kapitel, wo das Selbstbewußtsein des reinen Willens 
abgehandelt und zunächst der Satz entwickelt und gewonnen wird, 
daß das Selbstbewußtsein in erster Linie bedingt ist durch das Be- 
wußtsein des Andern. Wenn ein Nebenmensch kein Begriff a priori 
wäre, so könnte auch das Ich keinen Begriff der reinen Ethik bilden. 
Das Selbstbewußtsein, als das Bewußtsein zugleich des Anderen, muß 
das Grundmotiv des reinen Willens sein, und dieses muß in reinem Denken 
seinen Grund haben. Der Affekt kann höchstens der Motor im Willen 
sein. Von der Religion, die ihren höchsten Ausdruck in der Liebe 
hat, muß die Ethik sich scheiden. In der Rechtswissenschaft und 
Staatslchre gibt sich der reine Wille mit wissenschaftlicher Genauigkeit 
und Unzweideutigkeit kund — die Ethik muß selbst als Rechtsphilo- 
sophie sich durchführen. Gegen Stammler muß betont werden, dai 
es keine Gesinnung ohne Handlung gibt, kein Individuum im ethischen 
Sinne ohne Rechtsgemeinschafte Kant hat die transzendentale Me- 
thode nicht auf die Geisteswissenschaften angewandt. Auf den Begriff 
des Subjekts kommt es hier an, wie in den Naturwissenschaften auf 
den des Objekts. Das ethische Willenssubjekt muß an dem Begriff 
der juristischen Person geprüft und beglaubigt werden. In 
den Genossenschaften prägt das deutsche Recht sie aus; hier 
entsteht das Problem des Rechtssubjekts. Der »Beschluß« ist gleich- 
sam der Zusammenschluf3 der einzelnen Willen in einen einheitlichen 
Willen: den Gesamtwillen. Dieser geeinte repräsentative, ideale 
Wille bildet die Einheit des Willens und die Einheit der Person: den 
Begriff der juristischen Person; ihm ist der Grundwert der Hypo- 
thesis (nicht Fiktion) zuzusprechen. Die Einzelheit wird (in Cohens 
Logik) aus der Ordnung der konstitutiven Grundbegriffe ausgeschie- 
den. Aller Gegensatz gegen den Idealismus wurzelt in der logischen 
Charakteristik der Einzelheit; das Vorurteil der Einzelheit wächst zu 
dem der Einzelperson aus. Ist nicht »Gemeinschaft« eher zum Muster- 
bepriffe des Selbstbewußitscins geeignet als Genossenschaft? Jene wird 
als Analogon der Natur gedacht — sie scheint den Inbegriff und die 
Einheit der sittlichen Kräfte, der Subjekte und der Objekte darzustellen. 
Das ‚Vaterland‘ bildet die wichtigste Gestaltung der Gemeinschaft und 
stellt demnach nicht den reinsten Ausdruck der juristischen Person 
und des Rechtssubjekts dar. Die Gemeinschaft ist ihrem Begriffe nach 
eine Relativität; nur als Mehrheit ist sie Einheit; die Genossenschaft 
dagegen ist Allbeit; ist Einheit der juristischen Person. Ihr Unterschied 
von der Mehrheit liegt in ihrer Unabhängigkeit von der aktuellen Mit- 
wirkung der einzelnen Genossen. Der Begriff des Staates als der 
vollkommenen Genossenschaft erfüllt die Idec der juristischen Person 


Ethik und Sozialismus. 907 


und ergibt das höchste und exakteste Muster des ethischen Selbstbe- 
wußtseins, der Einheit des Willens, der Einheit von Subjekt und Objekt 
im Willen. Seine Aufgabe ist hier: die Verfassung der sittlichen 
Subjekte darzustellen. Er wird so zu der Welt der Geister. Im Ver- 
trage darf er seinen tieften methodischen Grund anerkennen, weil der 
Vertrag die allgemeine Form des Rechtes ist. Das Selbstbewußtsein, 
dessen Aufgabe der Staat darstellt, ist die Vereinigung von Ich und Du, 
welche die Rechtshandlung des Vertrages vollzieht. Der Unterschied 
zwischen Staat und Volk muß hervorleuchten. Das Volk bildet eine 
erste Gemeinschaft, als solche aber eine relative. Die historische Rechts- 
schule leitet das Recht aus dem Volksgeiste ab; sie wurzelt im Na- 
turalismus, der sich als Spiritualismus ausstattet und darstellt. Hegels 
allgemeiner Geist ist nur scheinbar davon verschieden. Auch für 
l.assalle ist die dialektische Bewegung des Begriffs die Weltge- 
schichte. »Das ist der Grund und die Wurzel des Materialismus, ın 
welcher der Materialismus der Geschichtsansicht gegründet ist, welche 
zum tiefen Schaden der Sache alle sozialistischen Gedankenkreise 
beherrschte. Der Widerspruch des Begriffs der Gesellschaft gegen 
den Begriff des Staates ist nur scheinbar ; dieser soll in jenem vielmehr 
enthüllt und beseelt werden. Der Begriff des Volkes hat nur metho- 
tische Bedeutung für den Begriff des Staates. Die nationale Idee hat 
sich als ein Wegweiser der Staatenbildung erwiesen. Der Staats- 
begriff ist der ethische Kulturbegriff. 


XVI. 

Hier mache ich von neuem Halt, um eigene Erwägungen hincinzu- 
fügen; wenn gleich mehr interpretierende als kritische. 

Die ganze Entwickelung der Gesellschaft und des Staates steht ın 
innigster Wechselwirkung mit der Entwicklung des modernen, ratio- 
nalen, aufgeklärten, seiner tiefsten Tendenz nach weltbürgerlichen 
Menschen. Dieser Mensch erscheint uns, ob er eigene oder fremde 
(2. B. Staats-) Geschäfte betreibt, überwiegend als freies selbständiges 
Ich, seiner Interessen und Ziele klar bewußt, und der gemeinen mensch- 
lichen Natur gemäß, auf den Erwerb von Reichtum oder gar von Ehren, 
am häufissten von beiden zugleich abzielend. Tr ist Egoist. Die 
Vernunft entwickelt scinen Egoismus. Er ist Individualist. Das So- 
ziale ıst Mittel für seine Zwecke. Er braucht die Rechtsverhältnisse, 
braucht Gesellschaft und Staat, darum läßt er sich darauf ein. Er 
milt ihren Wert an seinen Interessen. Mag er auch durch starke Ge- 
fühle an Familie, WVaterstadt oder Vaterland sich gefesselt fühlen, 
und ihr Wohl in das seine einschliefßen: sein Denken geht immer den 
einen Weg: den des Vorteils, des Nutzens. So wenigstens bilden wir 
einen deutlichen Begriff, dem mehr oder weniger die wirklichen Er- 
scheinunsen nahe kommen. — Aber der rationale Mensch kann sich 


908 Ferdinand Tönnies, 


weiter entwickeln. Er kann gerade in der rationalen Richtung sich 
weiter entwickeln. Er muß sich in dieser Richtung weiter entwickeln, 
insofern er auf das Denken angewiesen ist. Der Denkende sicht 
die Wirklichkeit, er sieht aber auch die Idee. Er bildet die Idee des 
Menschen, wie er sein soll, des vollkommenen Menschen: nicht nur 
wie er sein soll, sondern wie er tun soll; nicht nur wie er denken soll 
— um zu erkennen —, sondern wie er wollen soll, um zu handeln, 
gut oder richtig zu handeln. Er findet und gibt die Gesetze — nicht 
nur für sich selber, nicht für diesen oder jenen Menschen, sondern für 
den Menschen schlechthin, für die Menschheit. Der »rein wollende 
Mensche ist in seinem Wollen durch Denken bestimmt. Er denkt und 
will die Menschheit, d. i. das Allgemeine, die Einheit. Aber warum 
will er sie? ist der Gedanke notwendiges Motiv seines Wollens? Ja, 
wird Cohen sagen. Sonst kommt eine wirkliche d. h. eine sittliche 
Handlung nicht zu stande. 

Diesen auf Grund des reinen Denkens wollenden und handelnden 
Menschen beschreibt also die Ethik. Sie orientiert sich an der Rechts- 
Ichre, insofern als diese den individuellen und egoistischen Menschen 
darstellt, der durch Verträge sıch an andere bindet, sich mit anderen 
verbindet, der Gesellschaften eingeht, der den Staat begründet — alles 
in Konsequenz seines auf den eigenen Vorteil gerichteten Weollens. 
Der Staat ist seinem Begriffe nach universal, die Rechtsgesellschaft 
schlechthin, in den Worten Kants »ein allgemeiner weltbürgerhcher 
Zustande. Diesen muß auch die Ethik lehren, als die notwendige 
Bedingung zur Verwirklichung der Menschheit in ihrem Sinne, die zu- 
gleich die Menschlichkeit, die Humanität ist. Hier ist es die Konse- 
quenz des wissenschaftlichen Denkens, das von Aberglauben und Wahn 
gereinigt, auch den Willen von Leidenschaft befreit, das ein Reich des 
Guten um des Guten willen ebenso erstrebt, wie es die Wahrheit um 
der Wahrheit willen sucht. Das ethische Denken ist nicht durch die 
empirische Moral bedingt, auch nicht durch moralische Gefühle oder 
einen moralischen Sinn; nicht durch das Gewissen. Sie soll ein neues 
Gewissen schaffen. Die empirische Moral beruht auf Gefühlen und 
auf dem mangelhaften, unklaren Gewissen. Mit ihr ist — nach Cohen 
Auffassung — alles verbunden, was dem natürlichen Zusammenleben, 
Zusammenkleben der Menschen angehört, dem Zusammenleben in juri- 
stisch nicht konstruierbaren, wesentlich irrationalen »Besonderheiten«, 
in Gemeinschaften, wie Vaterland, Volk, Familie. Wogegen 
Gesellschaften, Associationen, Genossenschaften wenigstens rational 
sind und in die Richtung des ethischen Denkens weisen, in die Rich- 
tung der Idee der Menschheit, die den »Zweckvorzug der Menschheit« 
bedeutet. Ihr gegenüber bezieht sich »die Idee der Gesellschaft, dıe 
Idee des Sozialismus auf das Einzelwesen des Menschen« ; und 
an ihm erst wird der Begriff des Menschen vollendet. Der Begriff 


Ethik und Sozialismus. 909 


des Endzwecks wird jetzt klargestellt als der Begriff des Selbstzwecks. 
»Handle so, daß du deine Person wie die Person eines jeden Ändern 
jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchste. In 
diesen Worten ist der tiefste und wichtigste Sinn des kategorischen 
Imperativs ausgesprochen; sie enthalten das sittliche Programm der 
neuen Zeit und aller Zukunft der Weltgeschichte« (S. 304). »Die Idee 
des Zweckvorzugs der Menschheit wird dadurch zur Idec des Sozia- 
lismus, daß jeder Mensch als Endzweck, als Selbstzweck definiert wird« 
(16). Durch den Selbstzweck ist der Begriff der Person begründet 
worden«. »Die Person hat keinen Wert; sie hat Würde. Verträgt 
sich mit der Würde der Marktpreis des Arbeitswertes? Das wird 
die große Frage der modernen Politik und demgemäfs der modernen 
Ethik« (S. 305). 


XVII. 


Es ist unendlich schwer, die Gedanken unscres Philosophen wieder- 
zugeben, ohne sie durch Annäherung und Anpassung an eine Denk- 
weise, die einem selber und anderen sozialwissenschaftlich Denkenden 
näher steht, zu modifizieren. Denn wir haben es hier mit einer sehr 
eigentümlichen Ausgestaltung der Kantischen, praktischen Philosophie 
zu tun, einer Ausgestaltung, die von dem was »sein soll« die gesamte 
Ansicht dessen was >»iste, abhängig macht. Nur so muß man es ver- 
stehen, wenn Cohen z. B. vom »modernen sittlichen Begriff des Staates« 
redet (S. 292); es ist nicht der Begriff zu dem was der Staat ist, son- 
dern von dem was er »sein solle. Woher wissen wir was er sein soll? 
Darauf kann nur dieses ganze System einer a priori gedachten Philo- 
sophie antworten. Ob man in einem strengen wissenschaftlichen Sinne 
hier irgend etwas als bewiesen zugeben muß, mag billig bezweifelt 
werden. Aber man wird nicht leugnen können, daß ein starkes Ge- 
dankengebilde vorliegt, wenn auch in eine Sprache eingchüllt, die oft 
einen orakclhaften und prophetischen Ton hat. — 

Dieser Denker bejaht die gesamte Kulturentwicklung, nament- 
lich aber die neuere, diejenige, in der wir mitten inne stehen. Er be- 
jaht sie, denn sie fuhrt dem Ideal entgegen — tatsächlich ? sicherlich? 
ja, denn sie »soll« es; oder, weil sic es soll, so ıst dies der Gesichts- 
punkt, unter dem allein man sie betrachten darf: der Gesichtspunkt 
des Idealismus. 

Ich glaube, daf ich dies verstehen und der Linie dieses Idealis- 
mus in einigem Maße folgen kann. Im vernünftigen, menschheitlichen 
Wollen ruht (und es entspringt daraus) eine Zuversicht, ein Glaube an 
die vernünftige menschheitliche Entwicklung, ein Glaube, der durch 
die realistische Ansicht der wirklichen Entwicklung nicht widerlegt 
werden kann, und vielmehr unterstützt wird. Möchten wir auch klar 
erkennen, daß die gegenwärtig fortschreitende Entwicklung der Kultur- 


Q10 Ferdinand Tönnies, 


menschheit zu einem Ende, einem Untergange, einem Tode führt — 
das Ideal, die Zuversicht, der damit verbundene, darin beruhende Wille 
zum Guten kann nicht durch solche Erkenntnis erschüttert werden. 
Es ist der große Zug in dieser Ethik, daß sie dem Sittlichen immer 
diesen sozialen, humanen, eben dadurch einen weltgeschichtlichen Sinn 
verleiht. Der Sittliche muß an dem gwaltigen Problem arbeiten, aus 
dem Staat ein sittliches Wesen zu machen. Dies Problem wird die 
menschliche Kultur auf einer gewissen Stufe ihrer Entwickelung immer 
von neuem aufstellen, sie wird es immer dringlicher stellen, denn es 
ist der menschlichen Vernunft immanent. Dieser Idealismus enthält 
also Wahrheit, und solche Wahrheit ist radikal und ausschließlich ; 
sie sieht alles in ihrem Lichte an — wie ein religiöser Glaube. Man 
versteht daraus die Geringschätzung, mit der Cohen von Gemein- 
schaften redet; es ist die Geringschätzung einer niederen, der Wahr- 
heit ferneren Kulturstufe. 

Die Art, wie unser Philosoph die Begriffe Gemeinschaft und Ge- 
sellschaft darstellt ist freilich unzulänglich und unklar. Den »juristi- 
schen Associationen« widmet er seine Sympathie. Warum eben den 
juristischen? an sich ist kein Association »juristisch«; richtiger wird 
sogleich die juristische »Methodik und Technik« in Anspruch ge- 
nommen. Was diese auszeichnet, ist selbstverständlich ihre Rationa- 
lität. Diese kann aber außerhalb aller »Rechtswissenschaft« in der 
Association vorhanden sein, so kann ihr auch Persönlichkeit 
beigelegt werden, wenn nur die Subjekte selber so denken und wollen; 
und dazu kann in der Tat eine beliebige Menge irgendwelcher Subjekte 
sich vereinigen, so gut wie je 2 vernünftige Menschen einen Vertrag 
schließen können, ob dieser im Rechte gültig sei oder nicht. Und es 
gibt überall solche Vereine, die nur für ihre Subjekte, und vielleicht 
für andere gleichartige Vereine vorhanden sind, ohne je in irgend 
einer Rechtsordnung oder gar Rechtswissenschaft vorzukommen. An- 
dererseits sind Gemeinschaften nicht ihrem Wesen nach, wie es bei 
Cohen aussieht, unjuristisch. Er findet es lehrreich, daß die Familie 
niemals als juristische Person definiert werde, obwohl sie doch 
mit allem sittlichen Nimbus umgeben sei. »Obwohl«< — warum nicht: 
weil? Die juristische Person hat mit Sittlichkeit garnichts zu tun, 
außer sofern das Dasein einer Rechtsordnung als solches sittliche Re- 
deutung hat. Cohen bemüht sich aber krampfhaft, in die juristische 
Person einen unmittelbaren ethischen Wert hincinzuzwingen. Sie 
wurde als »moralische Person« bezeichnet. Cohen weiß natürlich genau, 
daß in diesem Worte (»freilich nur« sagt er) »die nicht natürliche 
Wirklichkeit der Personen zum Ausdruck kommen solle (S. 73). Dennoch 
kommt er darauf zurück, in dem Zusammenhange, daß bei der juristischen 
Person »die Affekte keine Rolle spielen« ; bei ihr handele es sich ledig- 
lich um die Willenshandlung, welche vermittelst und kraft der Be- 





Ethik und Sozialismus. gll 


dingung und der Einheit als Rechtshandlung sich vollziehe (S. 223). 
»So erklärt es sich (!), daß für die juristische Person der Ausdruck 
der moralischen Person gebraucht wird« (und dieser Satz ist im Druck 
hervorgehoben). »Er ist der Zugang zur Ethik, der mit ihr und durch 
sie gebahnt und vollzogen wird. Das subjektive Selbstbewufßstsein der 
juristischen Person wird zum Musterbegriffe des ethischen Selbstbe- 
wußtseinse. In diesem Zusammenhange kommt unser Denker auf den 
»Fehler im Begriffe der Gemeinschaft« >in dem naturalistischen sozio- 
logischen Begriffe der Gemeinschaft« (S. 228). Ob nicht ein schwerer 
Mangel, so heißt es kurz vorher, im Begriffe der Gemeinschaft sich 
darin verrate, daß, obschon das Vaterland die mächtigste Gestal- 
tung der Gemeinschaft bilde, diese dennoch nicht der reinste Aus- 
druck der juristischen Person und des Rechtssubjekts darstelle und 
lebendig mache? (S. 226 f.) Es wird dann der Schein als illusorisch 
bezeichnet, als ob die Gemeinschaft absolut, die Genossenschaft da- 
gegen relatıv wäre. Vielmehr sei — man bemerke wie dieser Kanonen- 
schuß abgefeuert wird — die Gemeinschaft ıhrem Begriffe nach eine 
Relativität; nur als Mehrheit sei sie Einheit; die Genossenschaft da- 
gegen — dieser Ausdruck hat sich hier anstatt Gesellschaft, Associa- 
tion u. a. eingeschoben — sei Allheit, sei Einheit der juristischen 
Person. Warum? — 

Cohen macht nirgends einen Versuch, die Begriffe Gemeinschaft 
und Gesellschaft, deren Unterschied er so deutlich erkennt und so 
stark betont, wirklich zu bestimmen und gegen einander zu begrenzen. 
Er sagt einmal (S. 225), »älter«e noch und unzweidceutiger als die Ge- 
nossenschaft sei doch die Gemeinschaft. Dagegen erwähnt er dann 
die Meinung und will sie »garnicht in Abrede stellen«, der Unterschied 
des juristischen Begriffs von allem religiösen Begriffe begünstige und 
begründe allein den Vorzug der »Genossenschaft« vor der Gemeinschaft. 
Sorgfältig wird aber erwogen, ob sie (die Gemeinschaft) nicht doch 
eine Gesamtheit darstelle, die weniger willkürlich und relativ sei als 
die der Genossenschaft. Diese Bedeutung, die ıhr schon mit Rück- 
sicht auf die Subjekte beizuwohnen scheine, werde dadurch befestigt, 
dafs sie nicht nur die Subjekte, sondern auch die Objekte zusammen- 
fasse. Sie werde als cine Analogon zur Natur gedacht. Wie diese die 
Einheit und den Inbegriff der Kräfte und der Gegenstände bezeichne, so 
scheine auch die Gemeinschaft den Inbegriff und die Einheit der sitt- 
lichen Kräfte, der Subjekte und der Objekte darzustellen (S. 225). 
Man halte es für den Weg der natürlichen Entwickelung, daß das 
Selbstbewufitsein seines egoistischen Charakters sich entledige, indem 
es von der Ehe aus an dem Bewußtsein der Familie, des Stammes, 
des Volkes und des Vaterlands sich entwickle und erziehe. Aber die 
geschichtliche Entwickelung habe, gerade den neuen Untersuchungen 
aber die Urformen der Gesellschaft nach, den umgekehrten Weg ge- 


912 Ferdinand Tönnies, 


nommen; der Gentilbegriff habe erst die Familie und die Ehe be- 
stimmt (S. 227 und öfter). 

Cohen spricht über diese Begriffe, als wäre ıhr Inhalt durch die 
Sprache gegeben. In Wahrheit wird die Bestimmung der Begriffe 
nicht umhin können, so sehr als möglich an den Sinn, den die Wörter 
im Sprachgebrauch haben, sich anzulehnen. Ich habe dies zu er- 
füllen gemeint, wenn ich Gemeinschaft als die innerliche — quasi- 
organische —, Gesellschaft als äußerliche — quasi-mechanische — Art 
des Verhältnisses und der Verbindung definierte. Cohen macht nicht von 
dieser Begriftsbildung, wohl aber von den gewöhnlichen Sprachsinnen Ge- 
brauch für seine Theoreme. Er fügt aber — wie dieser Auszug erkennen 
lät — da wo er Gesellschaft als das Bessere (um kurz so zu reden) her- 
vorheben will, an Stelle ihres Namens den Namen »Genossenschaft« ein, 
der nach meiner Idee vielmehr der Gemeinschaft zugehört; er ist mit 
Kameradschaft sinnesverwandt, als Kampfgenossenschaft will er ein 
besonders starkes und inniges Verhältnis bezeichnen und nicht zufällig 
ist es, dafs die neueren Konsumvereine der Arbeiterklasse Wert 
darauf legen, sich als Genossenschaften zu bezeichnen und den »ge- 
nossenschaftlichen Geist« zu pflegen ; denn sie wollen zwar unmittel- 
bar nur praktische wirtschaftliche Zwecke, aber sie wollen da, wo sie 
ihre eigentliche Bedeutung selbst erkennen, diese im Zusammenhange 
mit einem höheren sozialen und sittlichen Zwecke, der seinem Wesen 
nach allgemein - menschlich ist. Eben darum wird er in der heuti- 
gen Gesellschaft vielfach als ein Fremdkörper empfunden, wenigstens 
in einer Gesclischaft, die wegen mangelhafter politischer Freiheit nicht 
hinlänglich gebildet ist, sie zu verstehen und zu vertragen. Ihre Aus- 
bildung geschicht nicht vorzugsweise durch die Personen der oberen 
Schichten, die das wirtschaftliche Bedürfnis viel weniger — das ihre 
ist hauptsächlich auf Gewinn, nicht auf kleine Sparvorteile gerichtet —, 
das entsprechende soziale fast gar nicht kennen, sondern durch die 
arbeitende Klasse, deren Fürsprecher und Denker dabei wohl an eine 
zukünftige Gesellschaft denken, die aber durch ihre Verallgemei- 
nerung auf dem Boden der Gleichheit, in Gemeinschaft über- 
gehen würde. Auf den methodischen Grundgedanken kommt bei Cohen 
alles an, darum ist ihm der Staat, die gedachte und denkende soziale 
Persönlichkeit, zugleich Prototyp der ethischen Persönlichkeit. Das ist 
der Idealismus, dem man sıch nicht entziehen soll, aber man kann 
doch nicht darüber hinweg, da tatsächlich der Staat etwas ganz 


anderes ist — man hat ıhn gröblich als Verschwörung der Reichen 
gegen die Armen charakterisiert — und daß es für eine wissenschaft- 


liche Erkenntnis der sozialen Tatsachen, ihrer Zusammenhänge und 
sogen. Ursachen unmittelbar nur auf diesen wirklichen Staat, nicht 
aber auf die mögliche und ethisch richtige Idee des Staates ankommen 
kann; ich würde sagen: dies sei Philosophie, die zwar wissenschaftlich 


Ethik und Sozialismus. 913 


in ihrem Geiste sein will und soll, aber doch etwas von Wissenschaft 
Verschiedenes, und wie man nicht nur zugestehen, sondern kräftig be- 
haupten wird, über Wissenschaft Hinausreichendes ist; worauf doch 
gerade die transzendente Methode hinzuweisen scheint. Allerdings 
sind auch für die richtige Erkenntnis der Tatsachen Begriffe notwen- 
dig; aber das sind nicht ihrem Wesen nach Idealbegriffe, sie machen 
nicht auf Schönheit oder Vollkommenheit Anspruch, sondern nur 
darauf, handliche Geräte zu sein. Und wenn wir auch gewisse Wissen- 
schaften oder gewisse Teile in allen Wissenschaften als philosophische 
herausheben wollen, so stimmen wir doch mit Cohen überein, wenn 
er im ersten Satze sciner Einleitung sagt, von allen Problemen, die 
den Inhalt der Philosophie bilden, dürfte die Ethik als ıhr eigenstes 
gelten. Wenn er aber sogleich Ethik als die Lehre vom Menschen 
bestimmt, so ist das zum mindesten mißverstehbar. Sie kann die 
Anthropologie und also die Psychologie der Menschen nicht ersetzen 
wollen, daher auch nicht die Soziologie, dıe Lehre vom sozialen 
Menschen. Ich finde aber, daß unser Philosoph den Wissenschaften, 
die cs nur mit den wirklichen Objekten zu tun haben und auf diesc 
sich ernstlich beschränken wollen, nicht genug Freiheit der Bewegung 
einräumt. Nicht als ob er verfehlte, ihnen mit Verständnis zu begegnen, 
Der Gedanke, sagt er (S. 275), əda das Individuum ein Naturwesen 
sel, ist das Prinzip der Statistike. Das Individuum der Natur seci 
unter dem Gesichtspunkte des Zusammenhanges der jeweiligen Kultur- 
kreise zugleich ein Individuum der Geschichte. Und dann wird 
der Satz hervorgehoben: Die Kausalität ist der Leitgedanke 
der neuen Zeit. Die Erwägung führt weiter auf schätzbarce Be- 
trachtungen über den Zusammenhang der Statistik mit der Politik; 
über den Eudämonismus als den politischen Affekt der neuen 
Zeit, über Sünde, gute Werke und Erlösung; über die Atomisierung in 
der modernen Gesellschaft; kommt dann auf die »Moralstatistik« zurück 
und findet, die Statistik selbst, die sich als soziale Physik aufbaue, 
könne des Gedankens der Freiheit nicht entraten. Denn sie wolle 
dem Elend steuern, das unaufhaltsam werde, wenn sie nicht die Augen 
darüber öffne. Wäre der Mensch schlechterdings nur das Produkt 
der ökonomischen Verhältnisse, so könnte die Aufgabe, seine Lage 
zu verbessern, nicht als das Problem und der Weltkampf der Ethik 
gelten. Es werde auch dem Rechte nicht allein seine ethische, 
sondern auch seine logische Grundlage entzogen. Die Begriffe der 
Handlung und des Rechtssubjekts würden ebenso hinfällig wie der 
Begriff des Selbstbewußstseins. In dieser Konsequenz, so hebt dann 
ein neuer Absatz an (S. 298), liege der Fehler der sogenannten matce- 
rialistischen Geschichtsauffassung. Darauf kommt der Gedankenzang 
noch mehrmals zurück; so S. 403, wo es heißt, das sei charakteristisch 
für unsere Zeit, da die Besten und FKdelsten nicht AnstoB nehmen an 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, XXIX. 3. 59 


914 Ferdinand Tönnies, 


dem Kampfe ums Dasein als der Devise des menschlichen Lebens 
und Wirkens. Hier liege die Wurzel der materialistischen Geschichts- 
ansicht, daf man die Geschichte in die Natur nivelliere. »Jetzt wird 
die Menschheit zu einem leeren Abstraktum ... Im Kampfe ums Da- 
sein gibt es keinen Sieg der Ewigkeit. Die Ethik hingegen errichtet 
dieses Ziel. Die Ewigkeit des sittlichen Selbstbewußtseins, die Ewig- 
keit der Menschheit, als des Trägers dieses Scelbstbewußtseins, sie ist 
das Ideal; sie ist das Sein des Wollens, sie ist das höchste Sein des 
Idealismus.« Dafi wirklich die Menschheit ewige Dauer haben werde, 
darf man billig bezweifeln; und es ist wohl eine wahrere Ewigkeit hier 
gemeint, die in der Tat als ein Vernunftglaube, als das was der Idea- 
lismus des Willens setzt, angesprochen werden kann. Ich sehe aber 
nicht, wie so die 'Teilnahme daran die Anerkennung des Kampfes ums 
Dascin als einer Wirklichkeit beeinträchtigen könne. Wenn Denker 
diese Wirklichkeit so auffassen, als wäre der Mensch kein von den anderen 
Tieren verschiedenes Wesen ; wenn wirklich Marx oder die Marxisten 
den Menschen ausschließlich als Produkt der ökonomischen Verhält- 
nisse auffassen: so sind das Unzulänglichkeiten des soziologischen Be- 
ereifens, für deren Erkenntnis es keiner Ideale bedarf. Es bedarf 
eben nur cines besseren Zuschens, um gewahr zu werden, daß schon 
auf einer schr tiefen Kulturstufe das menschliche Geschlecht nicht 
vom Brote allein (oder von Früchten) lebt. So darf auch die »Statistik« 
(wenn sie denn eine Wissenschaft für sich bedeutet) nicht das mensch- 
liche Individuum als bloes Naturwesen betrachten; sie muß wissen, 
daß er, außer durch seine »natürlichen« Triebe und Gedanken, durch 
Sitte, Religion, Gesetze, durch wissenschaftliche und Kunstideen, die 
er nicht erfunden, sondern durch Ueberlieferung empfangen hat, mit- 
bedinet ist. Daß} ein Denker wie Marx dies übersehen haben sollte, 
scheint nicht glaubhaft und es anzunehmen ist nicht notwendig. Auch 
Cohen scheint zu verkennen, da Marx, zum Behufe der schärferen 
Erkenntnis des Wirklichen, die ısolierende Abstraktion anwendet, wie er 
bekanntlich in den Spuren der ganzen von ihm sogen. klassischen National- 
ökonomie geht; obgleich oder gerade weil sein ganzes Werk zugleich 
deren »Kritik« bedeuten soll. Es sollte gerade von Cohen gewürdigt 
werden, daß cs auch bei der »materalistischen«e Ansicht der Ge- 
schichte um einen methodischen Grundgedanken und Leitfaden 
sich handelt, dessen Gebrauch mit dem sittlichen Idealismus vollkom- 
men vereinbar ist, weil er garnicht danach angetan ist, diesem Eintrag 
zu tun. Was Cohen als »logiıscher Fchler« erscheint, ist offenbar (wie 
auch bei Stammler hervortritt), da scheinbar auch der Wert und In- 
halt des Ideales dadurch gekränkt wird, daß man seine Auf- und Dar- 
stellung, oder wenn man die Erkenntnis als historisch, daher auch 
(und wesentlich) ökonomisch bedingt setzen will; als ob nun auch die 
Wahrheit und Richtigkeit als bedingt behauptet würde, während sie 


Ethik und Sozialismus. 915 


doch notwendig unbedingt sei. Ich habe im Eingange dieser Erörte- 
rungen über Ethik und Sozialismus (XXV, H. 3 S. 580) solche Unbe- 
dingtheit bündig verneint, es gebe bisher nur relativ richtigere Erkennt- 
nis. Ich wollte damit sagen, daß die Wahrheit und Richtigkeit unseres 
Denkens selber (einschließlich Wollens und Handelns) ein Ideal ist, 
dem wir uns nur in unbestimmter Weise nähern können. Ideale unter- 
liegen nicht dem Kriterium der Wahrheit und Richtigkeit, sie sind Ge- 
bilde schöpferischer Kraft, wie Kunstwerke, mehr oder weniger schön 
und vollkommen, Gegenstände unserer Bewunderung und Liebe, unserer 
Hege und Pflege, unseres wenn auch mehreren gemeinsamen Eigentums; 
sie können nicht darauf Anspruch machen, für alle zu »gelten«, wie 
das was sich als wahr und richtig behauptet, allerdings gelten will, 
sondern nur für alle, die sich zu ihnen bekennen, weil sie ihre Schön- 
heit und ihren Wert erkannt haben; dieser ist aber nicht für jeden 
erkennbar, der denken kann, sondern setzt einen natürlichen und aus- 
gebildeten Sinn, eine Empfänglichkeit voraus, die viele so wenig be- 
sitzen, wie sie musikalisches Gehör oder das Auge eines Malers haben. 
Dieser ideale Sinn ist nun freilich nicht abhängig von einer bestimmten 
RKlassenlage, so wenig wie von einem bestimmten Zeitalter; er ist nur 
durch eine gewisse menschheitliche Entwicklung bedingt. Aber In- 
halt und Form der Ideale verändern sich, scheinbar sogar regellos, in 
Wahrheit freilich nach einer Gesetzmäfßligkeit, die erkennbar ist, und 
zwar, wie auch bei Cohen gelegentlich betont wird, gemäß den Fort- 
schritten der theoretischen Kultur; diese aber schwebt nicht in 
der Luft, sie ruht auf einer Grundlage wirtschaftlicher Zustände, ihre 
große Entwicklung ist technisch bedingt. Sie ruht nicht mechanisch, 
wir finden uns hier immer auf unzulängliche und bildliche Ausdrücke 
angewiesen, wie in Beschreibung geistirer Tatsachen überhaupt. Was 
ist cine »matcrielle Basıs« des Seclenlebens? So ist auch die meta- 
phorische Ausdrucksweise, deren sich Marx bedient, mit Recht gerügt 
worden. Er hätte sie wenigstens durch eigentlichere Lchre erläutern 
sollen. In Wahrheit kann man sagen, da die Technik relativ unab- 
hängig sıch verändert: Adam Smith erzählt bekanntlich, daß eine 
wesentliche Verbesserung der Dampfmaschine dem Einfall cines Ar- 
beitsburschen verdankt wird, der es sicn bequem machen wollte; dieser 
Junge hatte keinen Teil an der intellektuellen Kultur seines Zeitalters. 
Ueberhaupt war die Erfindung der Dampfmaschine in England in rein 
technischen Kreisen vor sich gegangen, unabhängig von wissenschaft- . 
lichen Erwägungen, vielmehr hervorgegangen aus der dringenden Not- 
lage der englischen Bergwerke, die sich »vor die Unmöglichkeit der 
Bewältigung der Grubenwasser gestellt sahen« (M. Schröter, Beil. der 
M. N. R. 8. Dec. 1908 S. 5349). Die Veränderungen der Arbeitsweise 
und der Arbeitsmittel werden eben, wie die produktive Arbeit uber- 
haupt, unmittelbarer durch Nöte und Bedürfnisse des Lebens gefördert, 
sy 


916 Ferdinand Tönnies, 


und diese sind die stärksten Motoren überhaupt. Durchaus kann nicht 
geleugnet werden, daß auch edlere, auch ethische Beweggründe die 
Menschen bestimmen und oft bedeutende Wirkungen haben. Aber — 
abgesehen von ihrer relativen Häufigkeit, ihrer Stärke und Unabhängig- 
keit — sie haben historisch wenigstens eben so sehr in konser- 
vativem Sinne gewirkt, so ihrem Wesen nach die Anhänglichkeit am 
Ueberlieferten, an der ererbten Sitte, und die damit so eng verbundene 
Religiosität, die an und für sich fast niemals von grob - materiellen 
Interessen abgelöst erscheint: man kann freilich solche Interessen 
immer auch mit besseren Namen benennen; ich habe schon ehemals 
daran erinnert, daß der hartherzige Wucherer oft ein zärtlicher Familien- 
vater, vielleicht auch ein hilfreicher Freund seiner Knechte und Mägde 
sein mag; und so ist die Habsucht überhaupt oft nicht reiner Geldgier 
gleich zu achten, sondern entspringt zuweilen der dumpfen Not um ein 
besseres freieres Leben; der Habsüchtige träumt wohl, daß er, zum Wohl- 
stande gelangt, eine alte Liebhaberei für Kunst oder Wissenschaft wieder 
aufnehmen werde u. dergl. Freilich, bald macht die Gewohnheit sich 
geltend und er kann aus dem Dunst und Qualm des Geschäftes »nicht 
mehr heraus. Wenn ich aber sage, daß die cdleren Motive histo- 
risch auch konservativ wirken, so ist damit zugleich gesagt, daß sie 
selber nicht nur zum Teile Ausdrücke gemeinerer Motive sind, sondern 
einem sehr bedcutenden von dieser Art sich regelmäßig verknüpfen: 
nämlich der Trägheit und Bequemlichkeit, die so oft auch mit be- 
schränktem Verstande assoziiert ist und daraus hervorgeht. Ueber 
ihren “Wert’ soll damit nichts entschieden werden, es handelt sich 
hier darum, Tatsächliches zu sehen. Die Motive der Menschen sind 
gemischt; aber in den Mischungen sind diejenigen, die sich auf Er- 
haltung des Lebens beziehen, bei weitem die stärksten. Man führe 
nicht dagegen an, da Menschen für ihre religiöse oder andere Ueber- 
zeugung Kerker und Tod erlitten haben. Dic Bewunderung, mit der 
cs angeschaut wird, lehrt cben, da es außerordentlich ist. Gefahren 
auf sich zu nehmen ist notwendig verbunden mit allem Kämpfen; und 
wer etwas bedeuten will unter seinen Genossen, muß auch fähig sein, 
sich für sic, für die gemeinsame Sache aufzuopfern ; die gemeinsame 
Sache aber stellt regelmäßig für den Einzelnen, zumal für den 
Führer, einen Lebenswert dar: freilich hängen die Menschen 
nicht allein, und nicht immer in entscheidender Weise, an dem 
puren nackten Dasein, so daß sie lcben wollten um jeden 
Preis — so mancher Selbstmord Nichtwahnsinniger widerlegt 
es —, sondern mindestens ebenso sehr am Leben in einer be- 
stimmten Weise, besonders in der ihnen gewohnten und als 
notwendig erscheinenden Weise. Hierdurch wird aber die Er- 
kenntnis des Idealisten unter unseren Dichtern, dafs der Mensch aus 
Gcemeinem gemacht ist und daß durch Hunger und durch Geschlechts- 


Ethik und Sozialismus, 917 


trieb der Mechanismus seiner Kultur im Gange erhalten wird, nicht 
umgestoßen oder auch nur modifiziert, denn das ist cin von selbst 
verstehbares Corollar, daß es immer um ein Mehr oder Weniger sich 
handelt. Jedenfalls müssen wir, um die Geschichte als wissen- 
schaftlich Denkende zu verstehen, mit dem durchschnitt- 
lichen Menschen fortwährend rechnen, der weder edel noch nieder- 
trächtig ist, aber ein Wesen, erfüllt von Begierde und Furcht, ein- 
fältigen Gemütes und beschränkten Geistes, sich verändernd in Kraft 
und Lust in der Folge seiner Lebensalter und gemäl seiner Um- 
schung, gemäß den Berührungen und Reibungen mit seinesgleichen ; 
eitel und erpicht auf Ehre, wenn sie ohne grofse Anstrengung zu haben 
ist; zur Nachahmung immer geneigt, leichtgläubig und abergläubisch ; 
ein »Gewohnheitstier« ; mißtrauisch gegen Neuerungen, aber neugierig, 
schaulustig, hörlustig, lachlustig:! in Verbundenheit, in der Masse noch 
mehr als in Vereinzelung durch Gefühle und Einbildungen bestimmbar. 
Wenn solche und noch manche Züge ziemlich allgemein ausgesprochen 
werden dürfen, so versteht sich doch, dafl sie eine sehr große Mannig- 
faltigkeit der Grade bedecken. Die größte Verschiedenheit ist aber 
die der Geschlechter, der größte Unterschied unter den Menschen der 
des Mannes vom Weibe. Aber das Weibliche bleibt dem durchschnitt- 
lichen Menschen immer näher, also dieser auch dem weiblichen Wesen. 
Eine ganz falsche Folgerung aus der Ansicht historischer Prozesse, die 
das Einfachste und Natürlichste zuerst ins Auge faßt, wäre es, die 
Wichtigkeit politischer oder geistlicher Verbände herabzusetzen oder 
gar »farbenblind« dafür zu sein und die eingehenden Wirkungen, die 
von ihnen ausgehen, zu verkennen. Gerade weil sie so groß und merk- 
würdig sind, will man sie ja besser verstehen. Sie können nicht allein 
aus dem überlegenen Verstand und Willen einzelner Personen, auch 
nicht aus dem eines ganzen Volkes erklärt werden, und diese sind 
doch selber wesentlich dadurch bedingt, dal und wie das Volk (solche 
einzelne Personen eingeschlossen) ernährt, behaust, gekleidet wird, und 
alles, was sie (auch politisch) leisten können, hängt von Geräten, Werk- 
zeugen, Waffen ab, die ihnen durch wirtschaftliche Kultur teils über- 
liefert, teils im Wege des Tausches geliefert werden. Sie selber — 
die konstituierten Verbände - - sind wirtschaftliche Körper, die cinen 
guten und großen ‘Magen’ zu haben pflegen, ihn zu füllen sind sie 
notwendig beflissen, um Kräfte ausgeben zu können. Die ganze po- 
litische Oekonomie, ist ja ursprünglich Lehre von den materiellen Be- 
dürfnissen des Staates und den Mitteln, sie zu befriedigen. — Auch 
das Streben nach wissenschaftlicher Erkenntnis, und somit der Kultus 
des Ideales richtiger Erkenntnis, ist als historische Erscheinung be- 
dingt durch gewisse Arten und Stufen der Technik und dient in 
weitem Umfange deren Bedürfnissen und Anforderungen ; wie sich leicht 
an dem Verhältnis von Mathematik, Astronomie, Physik zur Schiffahrt, 


918 Ferdinand Tönnies, 


aber auch zur Landwirtschaft, zur Baukunst, zur Kriegstechnik und zu 
allen Bedürfnissen von Handel und Wandel, von den ältesten Zeiten 
her, zeigen läßt. Wie in der Biologie längst feststeht, daß die Ur- 
sache eines Bedürfnisses zugleich Ursache der Befriedigung desselben 
Bedürfnisses ist, so läßt sich dieser Satz auch soziologisch ver- 
werten. Die letzten 4 Jahrhunderte sind für die Entwicklung der 
Technik und für die der wissenschaftlichen Erkenntnis gleichermaisen, 
in hervorragender Weise günstig gewesen; das Ideal wissenschaftlich 
richtigen Denkens konnte sich, durch technische Bedürfnisse gefördert, 
Boden erobern, und eben dadurch konnten wir seiner Verwirklichung 
so viel näher kommen. 


XVIII. 
Wie aber das richtige Denken über ethische Probleme? wie steht 
es um den Idealismus, der darauf sich bezieht? — Teilweis ist das 


Bedürfnis einfach eine Folge der wissenschaftlichen Denktriebe und 
Denkgewohnheiten überhaupt; und wird vielleicht noch um so mehr 
sich geltend machen, je mehr diese sich gesättigt haben werden. Aber 
jener ethische Idealismus hat auch seine eigenen Ursprünge. Man 
weiß, wie ihn die Not des Vaterlandes, der Unwille über die Fremd- 
herrschaft vor r00 Jahren unter den Deutschen begünstigt hat, und 
ähnlich wirkte auf die Franzosen der Zusammenbruch des Second 
Empire. Aber eine allgemeine Ursache wirkt viel tiefer und stärker: 
die ungeheure Krise, worin das gesamte soziale Leben durch die 
Ausbreitung der kapitalistischen Produktions- und Verkehrsweisen ge- 
raten ist — die »soziale Frage«. Eine ihrer Erscheinungsformen ist 
der Verfall des religiösen Glaubens, mit dem die traditionelle Sittlich- 
keit so eng verbunden ist; ein Verfall, der ohnehin unmittelbare 
Wirkung der theoretischen Kultur und Aufklärung ist, die von der 
fortschreitenden Technik (man braucht nur der Druckerpresse zu gce- 
denken), dem Weltverkehr, dem großstädtischen Leben unzertrennlich 
sind, wenn auch je nach mitwirkenden Bedingungen mehr oder minder 
ausgesprochen hervortretend. Die Bedingungen für das Wachstum 
sittlicher Frivolität und Frechheit, die freilich auch mit allen Frömmig- 
keiten wundervoll sich verträgt, sind in weiten Kreisen kaum je so 
günstig gewesen ; andererseits, gleichzeitig, und um so mehr ruft eben 
die sittliche Not den ethischen Idealismus hervor, und diesem kann nur, 
wenn er von Religionsverstellungen frei ist, ein reines Wollen, wie es 
hier gemeint ist, entspringen. Dies wird freilich Cohen nicht völlig 
zugeben: wir erinnern uns, da er den Religionsstiftern zuschreibt, die 
sittlichen Ideen erdacht zu haben, daß er auf »die« Religion, nicht 
für das Sittliche Verzicht leisten will. Ist doch sein g. Kapitel »der 
Idee Gottes«e gewidmet! Freilich konstruiert er auch in diesem Ka- 
pitel das ethische Selbstbewußstsein mit der ausschließlichen Rücksicht 





Ethik und Sozialismus. 919 


auf »Recht und Staate ; die prinzipielle Bezugnahme auf Religion 
lehnt er ab. Aber die Frage, wann der Staat des Ideals in Wirklich- 
keit erscheinen werde, führt in die Ewigkeit: »die Ewigkeit ist mein« 
ruft er mit Lessing. Der Begriff Gottes soll für die Ewigkeit des 
Ideales die analoge Ewigkeit der Natur »sicherne«; soll Logik und Ethik 
verknüpfen. In diesem »genau definierten Sinne« wird der Begriff 
Gottes der Begriff der Wahrheit. Er sei also mehr als ein Postulat 
im Kantischen Sinne. Hier schließt sich eine für Cohens Denkweise 
sehr charakteristische Ausführung an. Es sei eine Beschränkung, die 
sich garnicht aufrecht erhalten lasse, nur auf den zoologischen Or- 
ganismus der Menschen basieren zu wollen, seine geistige Absonder- 
lichkeit aber, aus der das Problem hervorwachse, abzutun und nicht 
als eigenes Problem anzuerkennen (S. 418). Die Einheitlichkeit der 
Erkenntnis fordere die Unterscheidung der reinen Naturerkenntnis und 
der reinen sittlichen Erkenntnis. Der Ewigkeit des sittlichen Fort- 
schritts könne es nicht an einem Menschengeschlechte fehlen .. 
sonst müßte die Sittlichkeit aufhören, die aber nicht verschwinden 
kann: »denn ihr Sein, ihr Ideal hat Ewigkeit; ist Ewigkeite | >Gott 
bedeutet, daß die Natur Bestand hat, so gewiß die Sittlichkeit ewig 
ist.e Im Mythus wird Gott Person; der Satz »Gott ist Geist« hat nur 
darin ethischen Wert, daß er den Gedanken vorbereitet: Gott ist 
Idee. Nicht Inhalt des Glaubens, wenn Glaube von Wissen unter- 
schieden wird. Das Zentrum aller Idee, die Idee der Wahrheit. — 
Hicran schließt sich eine ncue kritische Erörterung des Pantheismus. 
Die »Theologiee gibt uns den Geist der Cohenschen Ethik wie im 
Extrakte wieder. Ihre Deduktionen haben etwas Ueberwältigendes, 
wenn auch nicht schlechthin Ueberzeugendes. In der Tat ist es der 
Kern der Kantischen Lehre, der uns hier, im Umeufß erneuert, ent- 
segenlcuchtet. Man darf sagen, dafs deren methodische Grundgedanken 
hier entschiedener zu Ende gedacht sind. Die Abweichung in der 
‚praktischen Vernunft« legt hauptsächlich an dem Punkte, dafs Kant 
nur daran denkt, dem vorhandenen d. h. irgendwie im allgemeinen 
Bewußtsein enthaltenen Sittengesctz seine Formel zu geben, während 
Cohen die Erkenntnis dieses Gesctzes erst begründen will. Damit 
hängt es nahe zusammen, daß der Inhalt bei jenem sich wesentlich - 
auf das gute Handeln des Individuums und sein Gewissen bezicht, 
während er bei Cohen ganz aufgeht in der Verwirklichung durch das 
Recht und durch den Staat. 


XIX. 
Es kann inkonsequent erscheinen, daß dennoch diese Ethik in eine 
iindividualistische) Tugendichre -- vom ıoten Kap. ab — ausläuft. 


Cohen unterscheidet Tugenden ersten Grades, »welche auf die All- 
heit gehene, bei dieser sei der Komplex der ‘Denkgefühle’ überwiegend; 


920 Ferdinand Tönnies, 


während der der Bewegungsgefühle das Uebergewicht habe in dem 
Affekte, der die Grundlage bildet für die Tugenden zweiten Grades, 
welche auf die relativen Gemeinschaften gerichtet seien. — Dem Zu- 
sammenhange der Ethik mit dem Rechte soll der Grundaffekt der 
Tugend (der Tugenden ersten Grades) entsprechen; diesc seidie Ehre: 
als eine Tätigkeit verstanden und zwar als solche, die immer un- 
verwandt auf den Andern gerichtet ist; die eben dadurch ihm ge- 
geben wird. Sie wird dadurch zur Münze der Sittlichkeit, zur Prägung 
der Gleichheit. Das Wesen des Menschen ist scine Ehre. Sie ist ein 
juristischer Begriff, und cin politischer Affekt, der Affekt der politischen 
Tugend. »Bei der wahren Ehre liegt die Kontrollinstanz in der All- 
heit, also im Rechte und im Staate.<e — Die erste Tugend ist die 
Wahrhaftigkeit. Sie bedeutet, in erster Linie und von Grund aus in der 
Erkenntnis sein Heil suchen. Darum muß der Unterricht in der Sittlich- 
keit auf der Logik beruhen. Die Wahrhaftigkeit fordert auch, daß der 
Unterschied zwischen der geistigen und der materiellen Kultur zur 
Ausgleichung, zur Versöhnung komme; alle Menschen müssen zu- 
gleich der wissenschaftlichen Arbeit teilhaftig werden. Die Wahrhaf- 
tigkeit ist die Tugend der Wissenschaft. Der Apriorismus und Idea- 
lismus der Ethik bedeutet nichts anderes als die philosophische Wahr- 
haftigkeit. Sie muß auch als die eminente politische Tugend sich er- 
weisen. Die allgemeine Schulpflicht ist der Grundpfeiler des modernen, 
des protestantischen Staates. Er will und soll keiner Kirche die Schule 
überlassen, weil er keine selbständige religiöse Sittlichkeit anerkennen 
darf. Aber erst mit dem allgemeinen Wahlrecht beginnt die Bildung 
des Willens, und somit des Selbstbewußtseins für den Staat. Die 
Wahrhaftigkeit des Individuums aber ist auch in der antiken Tugend der 
Besonnenheit wiederzuerkennen. (Hier folgt eine Erörterung über Zeugen- 
aussage, Eid und Notlüge, und wird die Folgerung gewonnen): »Kolli- 
sionen sind bei jeder Tugend unvermeidlich. Sie haben ihren Grund in 
dem Gegensatze zwischen der Allheit und den relativen Gemeinschaften. < 
Als Tugend zweiten Grades tritt die Bescheidenheit auf, die 
Tugend der Skepsis und der Kritik. In ihr beruht die Ironie des So- 
krates. Sie ist der Schutz des Selbstbewufßitseins gegen Ueberhebung 
wie gegen die absolute Demut. Sie tritt dem Vorurteil und dem 
Dünkel der eximierten Persönlichkeit, wie der erlesenen Rasse ent- 
gegen. Der Rassendünkel ist der absolute Frevel. Die Bescheiden- 
heit muß zur politischen Grundtugend werden. Sie ist die Tugend 
des sittlichen Strebens,; sie gibt den sicheren Weg an, nach dem 
Frieden des Humors in den unerläßlichen Kämpfen des sittlichen Da- 
seins zu streben. — Das dreizehnte Kapitel betrachtet die Tapter- 
keit. Sie wird entwickelt als die tragische Tugend; denn es ist 
das Leiden und die Kraft des Leidens, des Leidens in der Arbeit, 
deren die Tragödie bedarf. Prometheus, Christus, Faust sind ihre Ge- 








Ethik und Sozialismus. 921 


stalten. »l)er Fleiß der Arbeit für die Kultur ist der eigentliche Sinn 
und Wert der Tapferkeit.e Sie ist die Tugend der Weltgeschichte 
und wird so zur eminenten politischen Tugend. Hier bilden die Pro- 
pheten das ewige Vorbild; ihre Politik ist nichts anderes als das was 
wir heute Sozialismus nennen. Die Tapferkeit liegt der ästhetischen 
Unkultur und der falschen Ritterlichkeit fern. Sie stellt die Sinnlich- 
keit in den Dienst der Sittlichkeit. Sie geht von der Gesundheit der 
Liebe aus, um sie vor Entartung zu schützen. Sie ıst eine Tugend 
ersten Grades: die Tugend des Idealismus im Streben nach dem sitt- 
lichen Selbstbewußtsein. Die Beharrlichkeit in diesem Streben, wenn 
es auf die relativen Gemeinschaften bezogen wird, ist die Treue, die 
wiederum eine Tugend zweiten Grades darstellt. Sie erbringt den 
Beweis dafür, daß Sittlichkeit in der Freundschaft waltet. Sie 
hat die Ehe geschaffen. Ihr Mißbrauch zu materiellen Zwecken tut 
ihren legitimen Sinn nicht dar. Schon die alte Gens — »cine Art von 
Allheit gegenüber der relativen Gemeinschaft der Familiee — hat deren 
Formen bestimmt. Die Treue ist der innere Grund der Ehe. Durch 
sie gewinnt der Begriff der Ehe Ewigkeit. Sie hat sich auch der Re- 
ligion gegenüber zu betätigen. Sie lehrt, an der Idealisierung der Reli- 
gion unablässig zu arbeiten, deren Selbständigkeit dieEthik schlechterdings 
nicht anerkennen kann. Die Treue gebührt der Familic, dem Vaterlande, 
dem Volke. Der Staat ist aber sachlich das Prius dieser Verbände. 
Er fordert andere Tugenden. Die Gerechtigkeit ist die Tugend 
des Rechts und des Staats, die auch durch höchste Anpassung nicht 
entbehrlich werden. Die Gerechtigkeit gibt dem Individuum sein Vor- 
bild in der juristischen Person des Staates, der »Allheit«e. Der Abstand 
der Wirklichkeit vom Ideal wird darin am grellsten. In beständigem Zusam- 
menhang und in beständigem Konflikt sehen wir das Recht mit der Ethik. 
Das Grundproblem des Rechtes stellt beide in seiner ganzen Geschichte dar: 
das Verhältnis der Person zur Sache. In der Handlung und ihrer doppelten 
Beziehung zu beiden liegt die Schwierigkeit. Für die Ethik muß alles ding- 
liche Recht zugleich als ein persönliches gedacht werden. Nur das Obli- 
gationenrccht bleibt heute als persönliches Recht übrig. Dürfen die Hand- 
lungen einer Person geteilt werden? Das Verhältnis zwischen Eigen- 
tum und Person ist das Problem. Der Eigentümer erlangt die Herr- 
schaft über eine isolierte Handlung, und wird damit tatsächlich zum 
Eigentümer der Person. Herrschaft ist der Sinn des Arbeitsvertrages, 
wie er noch immer auf seiten der Eigentümer aufscfaßt wird. Den 
Formen des Arbeiters, als der fremden Person, unter der Herrschaft 
der Obligation, entsprechen die Entwicklungsstufen des Eigentums, 
und diesen die Formen des Erbrechts. Der Verkehr erzeugt die Sache; 
seine Kategorie ist der Wert, der vom Gebrauchswert zum Tauschwert 
wird. Die Teilung der Arbeit macht die isolierte Handlung zur Sache; 
wird dadurch die Einheit der Person vernichtet, so vernichtet die Tei- 


922 Ferdinand Tönnies, 


lung der Arbeit die Einheit, die Einheitlichkeit der Kultur. Der Han- 
del aber macht die Sache zur Ware; der Wert erhält dadurch den 
Charakter der Variabilität. Die Ware muf auf eine Einheit reduzierbar 
werden, diese Einheit bildet den Münzwert des Geldes. Mıt dem Gelde 
hat das Eigentum seine Idealisierung vollendet, es wird Kapital. Nun 
wird die Sache scheinbar zur Person; sie wirkt wie die Person. Eben- 
so der Grund und Boden: die Natur selbst wird Kapital. Alles das 
wird ermöglicht durch das Recht. »Das Kapital ist der große Er- 
finder; das Recht muß die Katakomben bauen, in denen es sich 
vergräbt.<e Das Erzeugnis des Kapitals gibt sich als ein solches der 
Arbeit. Hat der Begriff des Produkts denselben Kapitalwert bei der 
Arbeit des Arbeiters wie bei der Arbeit des Kapitals? Wird der 
Arbeiter Eigentümer am Ertrage seiner Arbeit? Dies wird die 
Grundfrage der sittlichen Kultur. In ihr erscheint das Recht wieder 
als das ewige Gebilde der Sittlichkeit. Es kann aber nicht das 
Problem des Rechtes, weil nicht das Problem der Ethik, werden, 
den Arbeiter als Eigentümer seines Arbeitsertrages ein- und fest- 
zusctzen. Der Begriff des Eigentums bedarf der Klärung; sein My- 
sterium muß gelüftet werden. Die Rechtsgeschichte bietet den Begriff 
der Genossenschaft dar; ihr dürfte es zufallen, das geschichtliche Vor- 
urteil des Individualismus aufzulösen. Die Genossenschaft aber muß 
zum echten Repräsentanten der juristischen Person, den der Staat 
bildet, fortentwickelt werden. Im Staate der Gerechtigkeit verliert das 
Eigentum seinen abschreckenden Charakter, kann auch dem Individuum 
das Eigentum an verbrauchbaren Sachen bleiben, werden die Interes- 
sengegensätze und Kämpfe der Genossenschaften ausgeglichen: das 
Eigentum wird Adiaphoron. Der empirische Staat ist freilich der 
Staat der Stände und der herrschenden Klassen, er ist nicht Rechts- 
staat. Ohne den Staat kein Menschenrecht,; aber auch ohne das 
Menschenrecht kein Recht des Staates, als des Staates der Gerech- 
tigkeit. Die Gerechtigkeit wird zur Tugend der Ewigkeit, die Tugend 
des Menschen einer neuen Welt. Sie stellt die Allheit als den Selbst- 
zweck des Menschen dar. — Die letzte wegweisende Tugend aber 
sei de Humanität. Zu ihr führt der Gedanke von der Rechts- 
sprechung durch die Billigkeit, die dem Unerschöpflichen des Beson- 
deren im juristischen Beweise nachgehen soll. Vom einzelnen Urteile 
ist die Behandlung prinzipiell abzutrennen. Die Menschlichkeit ver- 
einigt Neigung und Pflicht; sie ersetzt die Liebe und macht die Güte ent- 
behrlich; die Freundlichkeit ist ihre Leuchte. Humanität macht den Unter- 
schied von Tugend und Sittlichkeit deutlich am Unterschiede der Begriffe 
Menschheit. Sie wird zum Anwalt der Minoritäten. Sie verachtet die 
Staatsräson. Als Sophrosyne ist sie die Tugend des Charakters, der 
Charakter-Aufgabe. Sie führt an die Grenze der Ethik durch den 
Gedanken der Harmonic, worin sie sich mit dem Humanismus berührt: 


Ethik und Sozialismus. 923 


sie wird zur Tugend der Kunst; Tugend des Menschengefühls wie 
des ästhetischen Gefühls; sie eröffnet den Ausblick auf die Aesthetik 
des reinen Gefühls. In der Kunst gehen Nationalität und Menschheit 
die innigste Harmonie ein, und in dieser finden Ethik und Acsthetik 
sich am letzten Ziele zusammen. Diese Harmonie ist das Werk der 
Humanität. 


XX. 


Kautsky, über dessen »Versuch«e schon Vorländer in dieser 
Zeitschrift berichtet hat (XXII. 3), führt die Sätze aus Cohen an, worin 
dieser von der Kantischen Formel, da man die »Menschheit« ... 
niemals bloß als Mittel gebrauchen solle, rühmt, daß sie das sittliche Pro- 
gramm der neuen Zeit und aller Zukunft der Weltgeschichte enthalten 
(Ethik der r. V.S. 303 siehe oben); und knüpft daran die Kritik, das 
Programm »aller Zukunft der Weltgeschichte« werde hier etwas eng 
gefalitt. Das »zeitlose« Sittengesetz, daß der Mensch jederzeit Zweck, 
nicht bloß Mittel sein soll, habe selbst nur einen Zweck in einer Ge- 
sellschaft, in der Menschen von anderen Menschen als bloße Mittel ge- 
braucht werden können. »In einer kommunistischen Gesellschaft fällt 
diese Möglichkeit und damit die Notwendigkeit des Kantischen Pro- 
gramms »aller Zukunft der Weltgeschichte« fort. Was wird aber dann 
aus dieser? Wir haben danach in der Zukunft entweder keinen Sa- 
ziaismus oder keine Weltgeschichte zu erwarten« (S. 35). — Die Vor- 
stellung eines sozialen Zustandes, worin ein Sittengesetz nicht mehr 
notwendig wäre und keinen Zweck hätte, weil die Uebertretung eines 
solchen Gesetzes unmöglich, ist gewi anmutig. Aber die Behauptung, 
daß in einer kommunistischen Gesellschaft ein Mensch vom andern nicht 
mehr als blofßes Mittel gebraucht werden könne, muß doch als 
unbewiesen und keineswegs glaubwürdig hingestellt werden, wenn man 
gleich gelten lassen mag, daf in einer solchen Verfassung dieser Mif- 
brauch viel weniger wahrscheinlich scı, also tatsächlich minder häufig 
vorkommen würde; eben darum Hift jawohl Cohen die Idee des 
Zweckvorzugs der Menschheit dadurch, dafs jeder Mensch als End- 
oder Selbstzweck definiert wird, zur Idee des Sozialismus werden. Aber 
selbst, wenn wirklich die Uebertretung »unmöglich« wäre, so würde 
das Gesctz, vorausgesetzt, dafs es allgemein gültig wäre, denn 
doch wohl wenigstens gegen jeden Versuch, eine andere Gesellschafts- 


ordnung wiederherzustellen — daß auch diese Versuche unmöglich 
wären, würde einen neuen Beweis crfordern — seine Geltung be- 


halten; und wenn es einen Sinn gibt, wenn es wahr und richtig ist, 
so wird es mit unbestrittenem Recht Anspruch auf allgemeine Geltung 
erheben. Aber selbst wenn es gewiß wäre, daß das Gesetz in irgend 
einer Zukunft einmal nicht mehr gelten oder wenigstens nichts mehr 
bedeuten wird, weil überflüssig geworden, so wäre damit seine Bedeu- 


924 Ferdinand Tönnies, 


tung und Geltung für vergangene Zeiten und für die gegenwärtige 
Zeit, worauf alles ankommt, offenbar nicht in Frage gestellt. Aber 
Kautsky wendet ferner ein: »Der angeblich sozialistische Satz, der die 
Persönlichkeit und Würde des Menschen feststellt, ist denn auch mit 
dem Liberalismus oder Anarchismus ebenso verträglich wie mit dem 
Sozialismus«e .. . Dies ist nicht nur richtig, sondern Kant hat ihn 
ohne Zweifel nur im Sinne des Liberalismus gedacht. Am vollkommen- 
sten in Uebereinstimmung mit ihm ist unter den neueren Philosophen 
Spencer, der die bestehende Gesellschaftsordnung mit Menschen- 
würde und Gerechtigkeit durchaus für verträglich hielt, wenn er auch 
schließlich anerkannte, daß im Lohnverhältnis ein Rest von Sklaverei 
verborgen sei, der durch das genossenschaftliche Prinzip ausgeschieden 
werden könne. In der Tat würde aber ein humaner Arbeitgeber 
— und natürlich »soll« jeder Arbeitgeber human sein — mit Grund sagen 
können, dat er die Menschheit auch in den Personen seiner Arbeiter chre, 
daß er diese niemals bloß als Mittel ansehe und gebrauche, sondern 
zugleich als Zwecke, daß er ihnen alles, was mit seinen wesentlichen 
Zwecken, die auch die ihren seien (Erhaltung und Blüte des Geschäftes, 
wodurch ihre Existenz bedingt sei), gern bewillige; wenn dieser höhere 
Zweck unterweilen erfordere Arbeiter zu entlassen, so bleibe ihre 
Menschenwürde dadurch unangetastet; er fördere sogar durch einen 
namhaften Jahresbeitrag den städtischen Arbeitsnachweis, an dem er 
persönlich ein geringes Interesse habe, um der Arbeiter willen. In 
der Tat sehe ich nicht, wie aus der Kantischen Formel, wenn sie als 
Prinzip der Ethik des Individuums aufgefaßt wird, die Verneinung 
der kapitalistischen Gesellschaftsordnung und die Bejahung des So- 
zialismus notwendig folgen sollte. Die soziologische Erwägung 
kann zu der Schlußfolgerung kommen: tatsächlich hat, trotz aller recht- 
lichen Gleichheit, trotz alles persönlichen Wohlwollens, aller Humani- 
tät und Achtung, die Klasse der Kapitalisten das Volk oder doch 
dessen große Menge ihren Zwecken dienstbar gemacht; sie läßt zwar 
den Menschen imProletarier als Zweck gelten, vielleicht sogar den Staats- 
bürger, aber das Proletariat als Klasse gebraucht sie ganz und gar als 
Mittel für ihre Zwecke, und zwar als mechanisches Mittel wie eine 
Maschine, die abgenutzt und ausgenutzt wird, nicht wie ein Organ 
oder einen Organismus, die ihrem W esen nach zugleich, und wesent- 
lıch, Zwecke für sich selber oder für das Ganze, dem sie zugchören, 
sind. Auch wenn alle Arbeitgeber human wären, so würde dies Ver- 
hältnis bleiben, weil und solange als die Arbeit nicht das innerliche 
Mittel zu ihrem cigenen Zwecke, der Produktion und Konsumtion von 
Gütern, sondern das äußere Mittel zu einem ihr fremden und gegen 
sie gleichgültigen Zwecke, der Verwertung des Kapitales ist. Das 
Unsittliche dieses Verhältnisses liegt nicht allein in der Behand- 
lung des einzelnen Menschen, nicht einmal der ‘Menschheit’ in ihnen, 





Ethik und Sozialismus. 925 


dwr 


sondern darin, daß die unwesentlichen und unvernünftigen Zwecke 
von Individuen — ihre Bereicherung — sich. über die wesentlichen 
und vernünftigen sozialen Zwecke — die Selbsterhaltung eines 
Volkes — erheben, ja sie gefährden und schädigen. Die Ethik kann 
darüber hinwegsehen, und wird dann ihre Vorschriften, Regeln, Ge- 
setzean den Menschen als solchen richten: »Edel sei der Mensch, hilfreich 
und gute. Cohen will der Ethik einen andern, er will ihr nach dem 
Muster Platons einen wescntlich sozialen und politischen Charakter 
gcben,, das ist das Bedeutende seines Werkes, ich finde aber nicht, 
daß er diese Idee durchgeführt hat. Wäre sie zu Ende gedacht, so 
hätte weder die Polemik gegen historischen Materialismus noch dic 
gegen Pantheismus und Determinismus noch einen notwendigen Platz 
in dem Systeme. Es müßte anerkannt werden, daß der Mensch durch 
seine soziale Umgebung und durch scine natürliche Beschaffenheit 
schlechthin bedingt ist, und daß für eine katoptische, d. h. wissenschaft- 
lıch-statistische Ansicht die Differenzen der natürlichen Beschaffenheit 
zurücktreten gegen die Differenzen der sozialen Umgebung. Diesen 
gcmäf wird dann auch als notwendig erkannt, daß die sittlichen Emp- 
findungen und Begriffe zum guten Teile andere sind, je nach der 
Klassenlage, der darin beruhenden Ueberlieferung, Weltanschauung und 
Sitte; wie denn dieselbe christliche I,chre fortwährend in entgegenge- 
setztem Sinne interpretiert und gebraucht worden ist, sogar dieselbe 
protestantische Gestaltung der christlichen Lehren (am schärfsten noch 
heute in England der Beobachtung offen), es wird anerkannt, dafs eine 
philosophische Ethik so gut wie nichts dagegen vermag, weil cben 
die entscheidenden Beweggründe der sozialen Kämpfe in den elemen- - 
taren Bedürfnissen und Begierden der menschlichen Natur beruhen. 
Aber diese Erkenntnis wird eine soziologisch orientierte Ethik 
nicht an sich verzweifeln lassen. Sie wird nicht in erster Linie die 
Menschen bessern und bekehren wollen, — wenn gleich sie indirekte 
(mehr als direkte) Wirkungen in dieser Richtung haben kann, sondern 
Tatsachen und ihre Relationen verstehen lehren. — Wenn sie zu 
zcigen vermag, daß für den denkenden (vernünftigen) Menschen das 
Vernünftige notwendig das Gute ist — Objekt des »rcinen Wil- 
lense — und daß Friede, Ordnung, Recht allgemein - menschlich durch 
Vernunft geboten werden, so bat sie damit der sozialen, histori- 
schen Entwicklung ein Ziel gewiesen, das solange gilt, als die Men- 
schen vernünftigen Urteils fähig sınd, um so mehr also, wenn sie es 
immer mehr werden, und insofern allerdings »ewige genannt zu 
werden verdient; es ist nicht sinnlos, wie Marx gcmeint zu haben 
scheint, von einer ewigen Gerechtigkeit zu reden. Aber es folgt auch, 
da weder sittliche Gefühle noch ein spezifisch sittliches Urteil — 
das in der Anwendung regelmäßig von jenen abhängig sein wird — er- 
fordert werden, in einem gegebenen Zustande das Unsinnige, also 


926 Ferdinand Tönnies, 


dem Frieden, der Ordnung, dem Rechte Entgegengerichtete, zu cr- 
kennen und zu verwerfen. Sondern es genügt, und es ist viel sicherer, 
auf ein rein theoretisches Urteil sich zu verlassen: der Staatsmann 
muß — wenn anders er wissenschaftlich zu denken und zu folgern 
vermag — den Widerspruch zwischen dem ökonomischen Interesse der 
Trust- und Syndikatmagnaten oder der Latifundienbesitzer und dem 
ökonomischen Interesse der nationalen Gesamtheit erkennen; er muß 
— wenn anders er Staatsmann sein will in dem Sinne, wie der Richter 
Richter, der Arzt Arzt sein will — das ökonomische Interesse der 
nationalen Gesamtheit voranstellen und diesem die Autorität des 
Staates verleihen. Auch dies ist ein ethisches Postulat; aber es for- 
dert nicht ethischen Idealismus, sondern in erster Linie Erkenntnis 
und außerdem nur diejenige Dosis von Pflichtbewußtsein, die auch ım 
bürgerlichen Rechte z. B. von einem ordentlichen Hausvater verlangt 
wird. Der ethische Idealismus ist für den Politiker eine wertvolle, 
aber auch gefährliche Zugabe, denn man muß ihm nachsagen, daß er 
dazu neigt, den Menschen zuzutrauen, was sie wahrscheinlich nicht 
leisten werden, und den Maßstab für das praktisch Zweckmäfßigste ein- 
zubüßen. Ich habe an früherer Stelle dieser Studien eine solche 
Richtung des Gesetzgebers »wesentlich rationalistisch« genannt. Dieser 
Rationalismus ist revolutionär; wenn mit ethischem Idealismus erfüllt, 
so wird er utopistisch. Das Gerechte und Gute muß sein; ihm stechen 
solche und solche Hindernisse im Wege; schaffen wir also — es ist 
unsere Pflicht — diese Hindernisse beiseite! Die Illusion, daß das 
Gerechte und Gute dann kommen werde, verrät den Mangel an Er- 
fahrung, und zumeist auch einen überspannten Geist; der Denker 
wird leicht zum Phantasten, wenn er die Hemmschuhe der Kritik nicht 
anlegt. Darum nähert sich der kritische Philosoph und Politiker dem 
empirischen, wenn gleich er sich ihm überlegen weiß; denn er kennt 
den Gebrauch der reinen Vernunft innerhalb der ihr durch Erfahrung 
gezogenen Grenzen. Den Kern der Marxischen Denkweise sche ich 
im politisch- soziologischen Kritizismus. Er begegnet sich mit der 
»historischen« Opposition gegen den puren Rationalismus, unterscheidet 
sich aber scharf von ıhr dadurch, daß aus der Erkenntnis einer stetigen 
gesetzmäfsigen Entwicklung keine reaktionären, auch keine quie- 
tistischen, sondern progressistische Folgerungen gezogen werden: der 
Gedanke stellt sich nicht in den Dienst einer Vergangenheits-, auch 
nicht einer Gegenwarts-, sondern einer Zukunfts- Klasse. Er selber 
nennt die Folgerungen revolutionär; aber dies entspricht mehr den 
persönlichen Gefühlen und Leidenschaften der Träger, als daß ein 
klarer Begriff, der aus dem Grundgedanken entsprungen wäre, mit dem 
Worte sich verbände. Allerdings: die revolutionäre (umgestaltende) 
Tendenz erhält sich in einer revolutionären Denkungsart, wie der 
Rationalismus sich im Kritizismus erhält und fortpflanzt. Aber damit 


Ethik und Sozialismus. 927 


éw 


ist ein ausgesprochener Gegensatz verbunden. Marx will doch sagen: 
wir müssen die Entwicklung begreifen, in der wir stechen: begreifen, 
daß unser Denken selbst, unser Wünschen und Wollen, dieser Ent- 
wicklung angehört, durch sie bedingt ist; daß man durch diese Er- 
kenntnis seinem eigenen Wollen die richtigen Grenzen und Schranken, 
also die günstigste Bahn weisen kann; darum auch dem Wollen einer 
Klasse, in deren Namen man denkt. Das Proletariat muß, von rich- 
tiger Einsicht geleitet, die Phase der Entwicklung, in der wir uns 
befinden, (die kapitalistische), zugleich bejahen und verneinen: be- 
jahen als notwendigen Durchgang, als Vorbereitung, als relativen Fort- 
schritt, weil Verneinung und Zerstörung einer früheren, an ihren 
Widersprüchen zugrunde gehenden Phase (des Feudalismus und Zunft- 
handwerks); verneinen, insoferne die kapitalistische Produktions- 
weise und ihre Rechtsformen sich als allein normal, allein natürlich 
und vernünftig, als definitiv setzen und behaupten, als sie Anspruch 


auf Ewigkeit machen. Diesen Gedanken haben Marx und — etwas 
weniger präzise — Engels oft variiert. Ich meine, daß auch eine 


kritische Ethik sich in dieser Weise an die Erkenntnis der Wirklich- 
keit anschmiegen kann und muß. Wir finden in mehreren der hier be- 
sprochenen Bücher Ansätze zu einer solchen kritischen Ethik; aber 
die stärksten bei Cohen. Und doch sind sie gerade hier am meisten 
vermischt mit einer ganz abstrakten und absoluten Moral, die im 
Prophetentone ihre unfehlbare Wahrheit verkündet. Die kritische 
Ethik wird sich mehr bescheiden müssen. Kant wollte nichts weiter 
als cine Formel gefunden haben, ihm war dic Sittlichkeit etwas durch- 
aus Feststehendes, Ucberliefertes, Gültiges; er kam dadurch der em- 
piristischen Ethik sehr nahe und wird von den Engländern noch 
heute zumeist für einen »Intuitionisten« gehalten, von denen er sich 
aber scharf dadurch unterscheidet, daß er das echte sittliche Bewufit- 
sein ausschließlich in der Vernunft begründet und aus ihrer Form — 
— der Allgemeinheit und Notwendigkeit — ableitet. Das ist die 
radikalste apriorische Begründung, die man dem sittlichen Bewußtsein 
ecben kann, das mit dem logischen Bewufßitsein dadurch auf gleiche 
Stufe gestellt wird, die (reine) praktische mit der reinen (theoretischen) 
Vernunft! Aber im Effekt, also materiell, kommt es auf dasselbe 
hinaus, wie der von ihm so weit weggeworfene Eudämonismus oder 
Utilitarismus oder universale Hedonismus, das Prinzip des größten 
Glückes oder der Wohlfahrt, oder wie immer sich diese alte und in 
Immer neuer Gewandung auftretende Moralbegründung nennen möge. 
Ich wies darauf hin, wie nahe einander nicht nur in praktischen Fol- 
gerungen sondern auch in theoretischen Raisonnements ein ncucrer Ver- 
treter der intuitiven Ethik (Lipps) und ein ebensolcher der eudämo- 
nistischen (Landry) berühren; auch Wundt, Höffding, Paulsen, die 
keines der Prinzipien in so scharfer Ausprägung vertreten, gehen mit 


928 Ferdinand Tönnies, 


ihnen in den Tendenzen. Bei den Neukantianern finden wir formell 
und sachlich die entschiedenste, konsequenteste Vertretung eben 
dieser Tendenzen. Freilich ist es schwerlich gerechtfertigt, wenn 
sie für das teleologische Prinzip, für die Einheit der Zwecke, 
sich auf Kant berufen; vielmehr bewegen sie sich alsbald in der 
Richtung auf den Eudämonismus. Und das geschieht schon viel offen- 
barer, wenn sie dabei mit einem Marxisten, J. Dietzgen, sich be- 
gegnen, wie essowohl Vorländer als Staudinger tun, mit jenem 
erklärt auch Pannekoek (in dem kleinen Vortrage Nr. 14) sich 
einverstanden. Dietzgen nennt, wie uns Vorländer mitteilt (a. a. O. 
S. 13) das »smenschliche Heile den Zweck aller Zwecke, einen 
eigentlichen wahren allgemeinen Zweck, dem gegenüber alle beson- 
deren Zwecke nur Mittel sind«; dieser >heilige Zwecke heilige alle 
Mittel, so bald und so lange sie ihm dienstbar seien. Auch Stau- 
dinger (Wirtschaftl. Grundlagen S. 103 ff.) gibt Auszüge aus Dietzgens 
Schriften und nennt das von ihm konstruierte »Heil«e zweifellos 
moralisch »im ausschließendsten Sinne des Wortes«e.. Er sucht die 
Verbindung mit Kant herzustellen durch den Satz: diesem Ziele mit 
den zweckgemäßesten Mitteln zuzustreben sei in der Tat »kategorischer 
Imperative.. Und Vorländer findet darin wesentliche Stücke einer 
wissenschaftlichen Ethik, wie sie dem Kritizismus zugrunde liegen: 
»die Gedanken des Allgemeinen, der Gattung, der Freiheit als der 
Gesetzlichkeit, der Selbstbestimmung des Individuums und vor allem 
des Zwecks aller Zwecke« Freilich: aber der Gegensatz 
gegen die Begründung der Moral auf Glückseligkeit, woran Kant zu- 
nächst alles gelegen war, ist damit aufgegeben. Kant dachte freilich 
nur an das Motiv — »nicht aus Neigung, sondern aus Pflichte — aber 
er wollte doch auch keineswegs irgendwelche Pflichten aus irgend- 
welchen Zwecken ableiten, sondern hielt das Sittengesctz >in mir« für 
feststchend vor allen Zwecken. Verträglich ist das Kantische 
Moralprinzip, wie jedes andere, mit dem rcdlichen Streben nach Ver- 
besserung der sozialen Zustände, also auch mit dem »Endziel« der 
sozialistischen Ordnung; geboten ist solches Streben weniger 
durch die Kantische Formel, als durch ein Prinzip, das ausdrücklich 
das Erstreben der höchsten Glückseligkeit zur Pflicht macht. Auch 
aus diesem läßt sich ebensowohl die Idee ciner liberalen oder einer 
anarchistischen, wie diejenige einer sozialistischen Gesellschaftsverfas- 
sung herausstellen. Staudinger, der so energisch den Weg von der 
Ethik zum Sozialismus sucht, verfolgt, wie Cohen, den soziologi- 
schen Pfad. Der Unterschied von der eudämonistischen, aber noch 
mehr von jeder bloß formalen Ethik, ist hier offenbar. Es ist aber 
mehr als cin terminologischer Dissens von Cohen, wenn für Stau- 
dinger — wie auch für Natorp — nur »Gemeinschaft« das Ver- 
hältnıs und die Verbindung ist, die sittlichen Wert hat; wenn Stau- 





u 


Ethik und Sozialismus. 929 


dinger den Gegensatz gegen das soziale Wesen der » Verkehrsgesell- 
schaft« radıkal hervorhebt. Vielmehr hängt es damit nah zusammen, 
daß Staudinger viel weiter von Kant abweicht als Cohen. Er 
findet einen wesentlichen grundlegenden Fehler Kants darin, daß er 
vom Menschen verlange, »ohne weiteres so zu handeln, wie es die 
abstrakte Gemeinschaftsidee als normal anzeigt«; sein Rigorismus eigne 
sich trefflich zur »Gängelmoral«, und dazu gehöre dann die Meinung, 
Gemeinschaft werde dadurch hergestellt, daß jeder für sich dem Ge- 
meinschaftsgebote gemäß handle; sie wäre demnach ein bloßes Ge- 
dankenabstraktum. Vielmehr müsse man sie als Grundlage darstellen, 
und das Sittengesetz dahin formulieren: »Wo Gemeinschaft dich mit 
andern Menschen verbindet, da handle nach Kants Imperativ; wo 
noch keine Gemeinschaft ist, da suche solche zu schaffen« (Wirtschaftl. 
Grundlagen S. 86, S. 91). Dem kann ich nur meine vollkommene Zu- 
stimmung geben. Für Cohen bleibt wie für Kant, das Individuum der 
prinzipiell frühere Begriff; er fordert zwar die Allheit als dessen Er- 
füllung, und läßt sie durch den Staat repräsentiert werden; aber für 
die Ethik braucht er den Staat nur als Vorbild, als das seiner Idec 
nach Rationale, Einheitliche, Allgemeine, darum als methodischen 
Wegweiser zu den »Tugenden ersten Grades«, auf die individuellen 
Tugenden kommt schließlich doch alles an. Ich würde noch einen 
kleinen Schritt weiter gehen als Staudinger, um zu sagen: alle indivi- 
duelle Ethik ist sekundär; ihr erster Gegenstand ist die richtige und 
gute Beschaffenheit der menschlichen Bezichungen, Verhält- 
nisse, Verbindungen. Denn dadurch ist die richtige Beschaf- 
fenheit der Individuen, also ihr reines Wollen und gutes Handeln be- 
dingt. Das Ungenügende jener berühmten Kantischen Formel »zu- 
gleich als Zwecke, liest darin, dafl sie Verhältnisse unterstellt, in denen 
überhaupt ein Mensch den anderen als »Mittele für scine Zwecke ge- 
braucht; sie anerkennt diese Verhältnisse, und fordert nur, daß dabei 
der gebrauchte Mensch als Selbstzweck nicht vergessen werde. Die 
Voraussetzung erfordert aber eine zwiefache Qualifikation, um einem 
ethischen Denken zu entsprechen, das sittliche Ergebnisse mehr er- 
warten als verlangen will und sie nur erwartet, wo die Bedingungen 
dafür günstig sind: I. das »Mittel-seine muf als ein gegenscitiges 
sich darstellen; 2. Zweck und Mittel müssen einander wesentlich ein- 
schließen, nicht ausschließen; sie müssen sich zum mindesten mit 
einander vertragen .. . Wenn das Kapital den Zweck hat, Mehrwert 
zu erzielen, so hat zu diesem Zweck die Arbeit derer, die im Pro- 
duktionsprozeß tätig sind, kein wesentliches und inneres Verhältnis. 
Die Person, die das Kapitalinteresse vertritt, mag die Menschheit in 
den Personen der Arbeiter ehren und »zuwleich als Zweck« aner- 
kennen; jenes Interesse verneint ihre Interessen mehr als es sie 
bejaht: eben indem es sich ihrer als seines Mittels bedient; denn ein 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 60 


930 Ferdinand Tönnies, Ethik und Sozialismus. 


Mittel, das den Zweck nicht in sich einschließt, gebietet er, spar- 
sam zu verwenden: d. h. so sehr als möglich auszunutzen, es 
abzustoßen in dem Augenblicke, wo es nicht mehr »lohnt«; es, wenn 
möglich, ganz und gar entbehrlich zu machen. Ein solches 
Mittel steht immer zwischen dem Zweck und seiner Erfüllung, es 


> 
zu eliminieren ist immer »zweckmäßig«. So wäre ja in der Tat das 
Ideal der kapitalistischen Produktionsweise — wenn gleich sie durch 


dessen Verwirklichung sich sclber erschlagen würde —, ganz ohne 
Arbeiter »fertig zu werdens; für den Standpunkt des Geschäftes hätte 
dies nur die eine Bedeutung: Ersparung des Lohnkapitals. Praktisch 
hat diese Vorstellung insofern Gültigkeit, als das Kapital beflissen 
sein muß, teure Arbeiter durch billigere, reife männliche Arbeits- 
kräfte durch Frauen und Kinder, oder wenigstens möglichst jugend- 
liche Personen zu ersetzen; und dies bleibt, trotz einiger entgegen- 
gerichteter Tendenzen, die durch die Formel »Oekonomie der hohen 
Löhne« ausgedrückt werden, ein inhärentes Gesetz des Kapitalismus. 
Dieser Sache gegenüber muß es als eng und kleinlich erscheinen, ein 
individuelles Verschulden der Unternehmer anzuklagen und ihren bösen 
Willen zz genere anzunehmen. Wenn man dies aber anerkennt, so 
darf man ihnen auch nicht mit dem Sittengesetz »Handle so und so< 
entgegenspringen; es mutet ihnen zu, aus der Haut zu fahren. Weil aber 
Kant dieser Kritik der praktischen Vernunft so ganz und gar ferne 
stand, ferner sogar, als er auf dem Standpunkte seiner Zeit hätte 
stehen können, so ist seine Metaphysik der Sittenlehre nicht danach 
angetan, für cin heutiges ethisches Bewußtsein die Kritik der politi- 
schen Ockonomie überflüssig zu machen, und kann die sozivlogisch 
begründete Ethik nicht ersetzen, die nicht nur in ihren Konsequenzen 
sondern auch in ihren Prämissen sozialistisch oder wie ich lieber 
sage »kommunistische sein muß. Wenn hier darauf Verzicht zu 
leisten ist, diese Betrachtung weiter zu führen, so dürfte doch mit 
dieser Andeutung hinlanglich ausgesprochen sein, wie sehr die Er- 
innerung an die schwächeren Seiten der Cohenschen Gedankenbildung 
nur dazu dienen soll, die hervorragende Bedeutung dieses neuesten 
großen Systems der Ethik in helles Licht zu stellen. 





931 


Die Arbeiterfrage im Ruhrrevier. 


I. 


Joh. Viktor Bredt, Dr. jur. et phil: Die Polenfrage im 
Ruhrkohlengebict. leipzig 1909, Duncker u. Humblot, 139 S. 
M. 3.—. 

Besprochen von H. Brauns. 


v0 


Das grofse Interesse, welches der Polenfrage entgegengebracht 
wird, rechtfertigt eine eingehendere Besprechung dicser neuen Schrift, 
zumal der praktische Vorschlag, den der Verfasser zur Lösung der 
Polenfrage im Ruhrgebiet macht, neu und eigenartig ist. 

Die ersten 10 Seiten kennzeichnen einleitend kurz die verschiedenen 
Völkerstämme, welche im Ruhrgebiet vertreten sind neben den Deut- 
schen die Russen, Ocsterreicher, Italiener, Holländer, Polen, Kassuben, 
Litauer und Masuren. Die Charakteristik ist bezüglich der Masuren 
unzutreffend. 

»Von ihnen — so sagt Bredt — kann man sagen, daß sie in Jeder Hinsicht 
das Gegenteil der Polen sind. Sie bilden ein königstreues, nationaldeutsches Ele- 
ment, bekennen sich zur evangelischen Religion und treten in keiner Weise irgend- 
wo als Störenfriede auf. Zwar legen sie Wert auf Erhaltung ihrer heimischen 
Sitten, pflegen auch ihre heimische Sprache, aber alles das ohne politische Ten- 
denz. Aus diesem Grunde sind ihnen auch Regierung und Kirche bei ihren Be- 
strebungen entgerengekommen. Weil sie sogar dic ersten waren, denen ein Gottes- 
dienst in ihrer Sprache bewilligt wurde, haben die Polen sich bewogen gesehen, 
auch ihrerseits solche Forderungen zu stellen und ähnliche Bestrebungen, aber mit 
politischem Hintergrund aufzunehmen. Uebrigens hindern die genannten Eigen- 
schaften die Masuren nicht, gelegentlich mit den Polen gegen die Deutschen zu 
paktieren bei kirchlichen oder kommunalen Wahlen und ähnlichen Anlässen. Das 
im Ruhrgebiet erscheinende Organ ist der ‚Mazur‘«. 

Mit der Königstreue und dem Nationaldeutschtum der Masuren 
hat es scine eigene Bewandtnis. Die GrofSindustriellen holen die Masuren 
in geschlossenen Kolonnen aus ihrer ostpreußischen Heimat und ver- 
schaffen ihnen im Westen zusammenhängende Wohnungen in Arbeiter- 
kolonien. Man geht sogar so weit, ihnen eigene Gebetshäuser zu 


60 * 


932 H. Brauns, 


is 


errichten, was für die Polen nirgendwo und niemals im Ruhrgebiet 
geschehen ist. Sie werden von der Berührung mit anderen Arbeitern 
überhaupt möglichst ferngehalten. Von einem Zusammengehen mit 
den Polen bei kirchlichen Wahlen kann schon deshalb keine Rede 
sein, weil, wie der Verfasser ja selbst hervorhebt, die Masuren prote- 
stantisch und die Polen katholisch sind. Die Unternehmer, welche die 
Masuren heranholen, beeinflussen sie auch politisch in ihrem Sinne. 
Für die Masuren werden sofort eigene Vereine gegründet, die zuweilen 
den Titel »Ostpreußische Arbeitervereine« führen. Die Unternehmer 
oder die nationalliberale Partei oder beide zusammen stellen in den 
in Frage kommenden Orten liberale Parteisekretäre an, die ihrer Her- 
kunft nach Masuren sind, so in Wanne, Herne, Gelsenkirchen ust. 
Die organisierte Ruhrarbeiterschaft sieht in diesen Vereinen ein Stück 
gelber Organisation. Bei politischen Wahlen werden die Masuren von 
den Beamten der Werke truppweise zum Wahllokal geführt, wo sie 
ihre Stimme nach den Wünschen ihrer Vorgesetzten abgeben. Im 
übrigen scheuen sich die Masuren dort, wo sie es ungehindert können, 
nicht, sogar bei öffentlichen Wahlen auch sozialdemokratisch zu 
stimmen. Der »Mazur« erscheint nicht im Ruhrgebiet, sondern in 
ihrer Heimat. Dagegen gibt ein Verlag im Ruhrgebiet, der politisch 
mit der nationalliberalen Partei eng verbunden ist, für die Masuren 
des Ruhrgebiets die »Altpreußische Zeitung« heraus. 

Der Einleitung folgt statistisches Material über die Verteilung 
dernichtdeutschsprechendenundderausländischen 
Bevölkerung im Ruhrgebiet und in den einzelnen 
Bergrevieren, das auf diesbezügliche Veröffentlichungen der 
preußischen Statistik, des Berghauptmannes Täglisbeck, des Knapp- 
schaftsvereins und anderer privater Untersuchungen beruht (S. 10— 19). 
Dann folgen die Hauptteile der Schrift, die sich in zwei Abschnitten 
mit der Politik und Wirtschaft der Polen (S. 20—85) und 
mit den Polen als Bergarbeitern (S. 86—131) befassen. Der 
erste Abschnitt beginnt mit der Stellung der Kirche zu den 
Polen und zur Polenbewegung. 

Der Verfasser schildert die Entstehung der Polenvereine und deren Entwick- 
lung und die jJedesmalige Stellung der Geistlichkeit und der kirchlichen Obern zu 
den Vereinen während der verschiedenen Epochen, die die Polenbewegung seit 
Gründung der Polenvereine durchgemacht hat. Er unterscheidet dabei folgende 
4 Perioden: Von der ersten gelegentlichen Gründung von Polenvereinen bis zur 
systematischen Organisation solcher Vereine unter dem Geistlichen Dr. Li, der 
Anfang der goer Jahre ins Kohlengebiet berufen wurde, aber schon 1894 seine 
Tätigkeit aufgeben mufßite. Die zweite kurze Periode der Tätigkeit des Herrn 
Dr. Liß charakterisiert Bredt als diejenige, welche zur heutigen national-polnischen 
Bewegung unter den Polen den Grund gelegt habe. Gleichwohl kam diese Be- 


wegung nicht sofort zum Durchbruch, vielmehr ist die dritte Periode 1594—1902 


Die Arbeiterfrage im Ruhrrevier. 933 


noch ziemlich ruhig und ohne besondere Tätigkeit der Polenvereine verlaufen, bis 
dann nach 1902 in der vierten Periode die eigentliche rein politische national- 
polnische Bewegung zum vollen Durchbruch kommt. Die Folgerungen, welche B. 
aus diesen Darlegungen zieht, sind am besten erkennbar aus folgendem Abschnitt 
dieses Kapitels: | 

»Was die kirchlichen Obern von Dr. LiB verlangten, war eine Organisation 
des rheinisch-westfälischen Polentums in klerikalem Sinne. Diese Frage war dcs- 
halb brennend, weil zu jener Zeit im Westen die Sozialdemokratie einen unge- 
ahnten Aufschwung nahm. Es mußte also darauf ankommen, die Polen vor 
kirchenfeindlichen Einflüssen zu schützen und ihre Stimmen dem Zentrum zu er- 
halten. Die Gegengabe, die man bot, bestand in einer Anerkennung ihrer natio- 
nalen Bestrebungen, soweit sie der Kirche genehm sein konnten, Die Möglichkeit 
zu solcher Politik wiederum lag in der Haltung der preußischen Regierung (ge- 
meint ist die frühere versöhnliche Haltung der preußischen Regierung). So rief 
man die Geister, die man heute nicht wieder loswerden kann.«e (S. 23, 24.) 

Was in diesem Kapitel an Einzelheiten geboten wird, ist cin 
buntes Gemisch von Wahrem und Falschem. In den ersten Zeilen zeigt 
der Verfasser, wie wenig objektiv er dem religiösen Denken und 
fühlen der Polen gegenübersteht. So schreibt er: 

»Bei den Heiligen vollends ist die Trennung (zwischen polnischen und deut- 
schen Heiligen) ziemlich ausgesprochen. Eine heilige Elisabeth von Hessen oder 
ein heiliger Engelbert von Berg gehen ihn gar nichts an. Er hält sich lieber an 
die Heiligen Kasimir, Ladislaus und andere, auch in politischen Fragen zuver- 
lässige Stammesgenossen (!). Ja selbst die Jungfrau Maria, wie sie in deutschen 
Kirchen verehrt wird, erscheint etwas minderwertig gegenüber der heiligen Mutter- 
gottes von Üzenstochau, Königin von Polen.« 

Daß jedes Volk diejenigen Heiligen besonders verehrt, die unter 
ihm gelebt haben, ist so natürlich, daß es sich überall auf der Welt 
findet und nicht bloß unter den Polen. Bezüglich der Muttergottes- 
verchrung kennen die Polen, wie überhaupt die Katholiken, keine 
Unterschiede, sie besuchen die deutschen Wallfahrtsorte genau so wie 
die polnischen, wie das sich für jeden, der katholisches Leben kennt, 
von selbst versteht. Die ersten Gründungen von Polenvereinen sollen 
von Geistlichen betrieben worden sein (S. 21), das trifft nicht zu. Es 
war überhaupt unmöglich, da die zahlreiche Zuwanderung der Polen 
nach dem Westen, welche zu Vereinsyründungen führte, in einer Zeit 
stattfand, da die riesig anschwellenden Pfarreien des Ruhrgebiets ohne- 
hin unter großem Priestermangel litten. Die soziale Entwicklung im 
Ruhrgebiet nötigte außerdem die wenigen vorhandenen Kräfte zu an- 
gespanntester Tätigkeit in den deutschen katholischen Vereinen. 
Die Polen traten vielmehr aus sich zusammen und das war cin ganz 
natürlicher Vorgang. Sie wohnten nahe beieinander, wurden 
schr oft sogar in eigens für ihre Herüberkunft bestimmten Kolonien 
ganz abscitig von der deutschen Bevölkerung untergebracht, deren 


934 H. Brauns, 


Sprache sie nicht verstanden und deren Lebensgewohnheiten sie nicht 
teilten. Von den Polen wurden dann die deutschen Geistlichen an- 
gegangen, wenigstens von Zeit zu Zcit einmal in ihren Vereinen zu 
erscheinen oder ihnen beim nachmittäglichen Gottesdienste, den 
die Polen für sich unter Gebet und Vorlesungen veranstalteten, wenig- 
stens den sakramentalen Segen zu erteilen. So sind die Polenvereine 
entstanden und so hat Schreiber dieses sie noch in der zweiten Hälfte 
der goer Jahre auf Grund wiederholten Verkehrs in denselben gekannt. 
Von einem Besuche des masurischen Gottesdienstes durch die Polen 
kann keine Rede sein. Auch wurde den Polen Gelegenheit zur Beichte 
gegeben weniger durch vom Osten her sie besuchende polnische 
Geistliche, als vielmehr durch einige deutsche Franziskaner- 
patres, welche von Pfarrei zu Pfarrei gingen und in Abständen von 
6—8 Wochen den Polen Gelegenheit zur Beichte boten und ihnen 
gleichzeitig auch eine polnische Andacht mit Predigt hielten und ihre 
Vereine besuchten. Den damaligen Polenvereinen und deren Gründung 
eine politische Tendenz zu unterschieben, ist durch keine Tatsache 
gerechtfertigt. Es hätte solcher Maßnahmen ja auch gar nicht bedurft, 
da zwischen den Polen und der Zentrumspartei in jener Zeit nicht die 
geringsten Gegensätze bestanden und es zumal in den Stichwahlen 
damals gar keinem Zweifel unterlag, daß sämtliche Polen mit dem 
Zentrum stimmen würden. 

So war es bis Dr. Liß, der übrigens nicht aus Rumian stammt, 
sondern nur später dorthin ging, und 1891 ins Kohlenrevier kam. Er 
soll das »smomentum agens, das die heutige Polenfrage 
in Fluß gebracht hat« gewesen sein. Die kirchlichen Obern 
(Bischof Simar) sollen von Dr. Liß verlangt haben, daß er eine Organi- 
sation des rheinisch-westfälischen Polentums in klerikalem Sinne vor- 
nehme. Daran ist weiter nichts wahr, als daß die Geistlichen aus 
seelsorgerlichen Gründen bei der wachsenden Zahl der Polen 
und bei ihrer teilweisen kirchlichen Verwahrlosung auf cine bessere 
kirchliche Fürsorge Bedacht nehmen mußten, die sich ganz natur- 
gemäß), wie auch sonst überall, unter anderem auch in der Gründung 
von Polenvereinen äußerte. Die kirchliche Behörde hat dabei politische 
Tendenzen keineswegs im Auge gehabt; es ist ıhr auch niemals ein- 
gefallen nationale Bestrebungen der Polen, in dem Sinne wie Herr 
Dr. Bredt sie versteht, anzuerkennen. Für die mangelnde Beweiskraft 
der diesbezüglichen Bredtschen Darlegungen ın dieser Richtung nur 
einige Beispiele: Bredt läßt Bischof Simar polnischen Gottesdienst 
einrichten, teils um die Polen aus dem Gottesdienste der Masuren 
fernzuhalten, während tatsächlich der polnische Gottesdienst überall 
eingerichtet wurde wo Polen in größerer Zahl hinkamen, auch dort 
wo keine Masuren sich befanden. Ucbrigens läßt Bredt den Bischof 
Simar von Paderborn schon so verfahren zu einer Zeit, als Simar noch 





Die Arbeiterfrage im Ruhrrevier. 935 


Professor in Bonn war! Den Gebrauch von Fahnen und \creinsab- 
zeichen charakterisiert B. als ein Entgegenkommen des Dr. Liß an 
den für äußeren Pomp empfänglichen Sinn der Polen, als wenn der- 
artige Dinge nicht allgemein gebräuchlich wären. Die polnischen 
Bergmannsvereine haben es in der Beziehung gar nicht anders gemacht 
wie die deutschen. Der Name »Wiarus« bedeutet auch nicht »alter 
Krieger«, wie Bredt ihn übersetzt aus naheliegender Tendenz, Wiarus 
kommt vielmehr von »Wiara« das heißt soviel wie »Glaube«. »Wiarus 
Polski< bedeutet also »Rechtgläubiger Pole«. Dr. Liß ist ferner nicht 
vom Westen nach dem Osten versetzt worden, sondern er hat frei- 
willig scine Versetzung aus Westfalen in seine Heimatdiözese beantragt. 
Was B. über einige deutsche Geistliche zu berichten weiß, die polnisch 
gelernt hatten und dann die Seelsorge für die Polen übernahmen, 
ist auch nicht zutreffend. Er geht auch viel zu weit, wenn er behauptet 
¿œin Fragen des Gottesdienstes, der Beichte und 
anderer religiöser Handlungen lehnten die Polen 
deutsche Geistliche ab« (in der letzten der oben beschriebenen 
Periode). Wohl haben gewisse Heifßsporne unter den Polen national- 
polnische Geistliche verlangt, das hat aber nicht gehindert, dafs 
stets und ständig bis auf die Gegenwart deutsche Geistliche, sowohl 
Ordens- wie Weltpriester die Seelsorge der Polen besorgt haben und 
besorgen und zwar unter allgemeiner Teilnahme der polnischen Be- 
völkerung. Die spätere national-polnische Bewegung würde mit oder 
ohne Dr. LiB, mit oder ohne dessen Vereinssründungen erfolgt sein, 
P’olenvereine waren, wie oben nachgewiesen wurde, vor Dr. LiB und 
ohne ihn vorhanden. Die national-polnische Bewegung im Westen 
Deutschlands ist nichts weiter als eine Reaktion gegen den Hakatismus im 
Osten. Dem, der die Entwickelung selbst miterlebt hat, ist das über 
allen Zweifel erhaben. Hier sei nur eine Äußere Tatsache zur Er- 
härtung berichtet, die B. wie vieles andere entgangen ist. Noch 
gegen Ende der goer Jahre zählte der Gewerkverein christlicher Berg- 
arbeiter etwa 5. —6000 Polen unter den damals ungefähr 20000 Mit- 
gliedern. Das entspricht völlig dem Prozentsatz, den die Polen zu 
jener Zeit unter der Ruhrbergarbeiterschaft ausmachten und zwar waren 
so viele Polen Mitglieder, trotzlem in den ersten Jahren kein pol- 
nisches Organ erschien. Die Polen wurden Ausschufimitglieder, kamen 
mit in den Vorstand, zeigten überhaupt nicht die geringste Neigung sich 
gewerkschaftlich abzusondern, trotz der Vereinsgründungen des Dr. LIK, 
die 5—6 Jahre vorhergesansen waren. Erst nach dem Jahre 190o, 
als das Verhältnis zwischen Polen und Deutschen die bekannte Schärfe 
annahm, wurde das anders. Trotzdem dafs nunmehr cin polnisches 
l’achblatt vom Gewerkverein christlicher Bergarbeiter ins Leben ge- 
rufen wurde, sank die Zahl der polnischen Mitglieder von Jahr zu Jahr. 
Der »Gornik< hat heute nur mehr 2000 Leser. Die Erörterungen über 


936 H. Brauns, 


Polen und Kirche schließen mit dem Satz: 

»Was nun endlich die ferneren Aussichten der Kirche angeht, so müssen sie 
immer noch als durchaus günstig bezeichnet werden, wenn die Geistlichkeit es ver- 
steht die Polen zu nehmen, wie sie sind. Sie sollte es z. B. nicht in den Wind 
schlagen, daß der >Wiarus« vom 12. April 1907 die Verständnislosigkeit der deut- 
schen Geistlichkeit verantwortlich macht für das Anwachsen der Sozialdemokratie 
unter den Polen..... und wenn es der Kirche gelingt, noch einmal eine Persön- 
lichkeit zu finden, die es versteht, die Führerschaft zu übernehmen, dann braucht 
sie keine Sorge zu haben, daß die westlichen Polen einmal der Sozialdemokratie 
in die Hände fallen.e (S. 33/34.) 

Es hält schwer, das viele unzutreftende, was in diesen wenigen 
Worten liegt, in Kürze zu kennzeichnen. Die »Äussichten der Kirche«, 
um mich der Bredtschen Ausdrucksweise zu bedienen, sind nicht 
»durchaus günstig« und zwar deshalb, weil tatsächlich die Polen immer 
mehr an sozialdemokratische Organisationen und Bestrebungen sıch 
anschließen. Dafür aber die deutsche Geistlichkeit verantwortlich zu 
machen, verrät absolute Unkenntnis der einschlägigen Verhältnisse. 
Zunächst ist es auffallend, dafs hier der deutschen Geistlichkeit ver- 
blümt der Vorwurf gemacht wird, daß sie nicht genug für die Polen 
tue, daß sie diese nicht richtig zu führen wisse, während auf den vor- 
aufgegangenen Blättern der entgegengesetzte Vorwurf durchklingt, 
die deutsche Geistlichkeit sei den Polen zuviel entgegengekommen. 
»Man rief die Geister, die man heute nicht wieder los werden kann: 
(S. 24). Wie rcimt sich das? — Ein gewisser Anschluß der Polen an 
die sozialistische Bewegung hat ganz andere Ursachen, von denen uns 
Bredt nichts berichtet. Die national-polnische Bewegung operiert mit 
radikaler Kritik nicht bloß an der deutschen Regierung, sondern ebenso 
sehr an den Deutschen, unter denen die Polen leben. Diese radıkale 
Kritik richtet sich gegen alle diejenigen, die den Einfluß der national- 
polnischen Führer, in unserem Falle des »Wiarus«e und seiner Besitzer 
und Leiter irgendwie paralysieren könnten. Die radikale Kritik ist 
doppelter Art, sie knüpfte zuerst an die zeitweilig tatsächlich mangelnde 
kirchliche Versorgung der Polen im Ruhrgebiet an, wie sie überhaupt 
kirchliche Interessen stets und ständig, auch heute noch vorschützt. 
Um aber auch noch auf anderem Wege den katholischen Kreisen des 
Ruhrgebietes und soweit das politische Leben in Betracht kommt, der 
Zentrumspartei beizukommen und die Polen von dem Anschlufs an 
christliche Gewerkschaften, in denen sie mit den Deutschen zusammen- 
kommen würden, sowie von dem Anschluß an katholische Vereine, 
wie etwa den Volksverein für das katholische Deutschland, und an die 
Zentrumspartei abzuhalten, übt der »Wiarus« an diesen Organisationen 
auch die schärfste Kritik nach der wirtschaftlichen 
und sozialen Seite. Die Polenbewegung hat sich aber bisher 
auf dem Gebiete der Arbeiterfrage selbst wenig oder gar nicht wirt- 


Die Arbeiterfrage im Ruhrrevier. 037 


schaftlich, sozial und sozialpolitisch bestätigt. Ihr ganzes Waffen- 
arsenal dieser Art entlehnt sie daher der sozial- 
demokratischen Presse, deren Gedankengänge und Ausdrücke 
sie glatt kopiert. Die Zentrale der Polenorganisation des Ruhrgebietes 
befindet sich in Bochum, wo der »Wiarus« erscheint, wo aber gleich- 
zeitig die Zentralstelle des alten sozialdemokratischen Bergarbeiter- 
verbandes sich befindet und auch von diesem wird viel Material ent- 
lehnt. Das polnische Volk hat kein Urteil über diese Dinge und wird, 
ohne es zu wissen, sogar gegen seinen Willen, sozialdemokratischen 
Organisationen in die Arme getrieben und dafür ist kein anderer 
als der »Wiarus«e resp. die Leitung der national- 
polnischen Bewegung im Ruhrgebiet verantwortlich 
zumachen. Was von dieser Seite kommt, wird von Polen unbe- 
sehen angenommen. Dagegen sind die deutschen Geistlichen macht- 
los. Möglicherweise will die Leitung der Polenbewegung nur den 
negativen Erfolg, daß auf diese Weise die Polen von katholisch-sozialen 
Vereinen der Deutschen, von den christlichen Gewerkschaften etc. 
fernschalten werden und glaubt den Anschluß der Polen an die Sozial- 
demokratie durch Annahme sozialdemokratischer Grundsätze:als 
ausgeschlossen betrachten zu können wegen des gläubig religiösen 
Sinnes der Polen. Jedenfalls steht fest, daß jetzt schon die grofje 
Mehrzahl der Polen bei sozialen Wahlen vorwiegend mit dem alten 
Bergarbeiterverband geht und daß abgeschen von der letzten Land- 
tagswahl, auch bei den politischen Wahlen ein sehr großer Prozentsatz 
der Polen, zum Teil schon bei der Hauptwahl, meist aber erst bci 
der Stichwahl sozialistisch wählte. Daf die sozialistischen Gewerk- 
schaften im Ruhrgebiet bei Gewerbegerichtswahlen und bei den Knapp- 
schaftswahlen die Oberhand behalten, ist ausschließlich der 
oben beschriebenen Taktik der Polenbewegung zu 
verdanken. Hätten sich die Verhältnisse weiterentwickelt wie in 
den 8oer und Anfang der goer Jahre, dann lägen die Dinge heute 
im Industriegebiet an der Ruhr wesentlich anders. 

Ein Beleg für das Gesaute legt auch in der Tatsache, daß diejenigen 
Polen, welche von der radikal-polnischen Bewegung abfallen, durch- 
gehends zu den Sozialdemokraten übergehen, mit deren Gedanken- 
gängen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiete sie schon vor- 
her und zwar durch die radikal-polnische Presse vertraut gemacht sind. 
Anstatt diese Zusammenhänge zu erkennen, schieben die Polen den 
beschriebenen Gesinnungswechsel dem Deutschtum zu und lassen sich 
dadurch in der viel zu weit gehenden Verquickung von Religion und 
Nationalität bestärken, während umgekehrt gerade dieser UÜecbelstand 
die Schuld daran trägt, dafs mit dem Abfall von der radikalen 
nationalpolnischen Bewegung auch bei vielen gleichzeitig ein Abfall 
von der angestammten Religion der Polen verbunden ist. 


938 H. Brauns, 


Im zweiten Kapitel des ersten Abschnittes beschäftigt sich dann 
Bredt mit der heutigen Politik der Polen (S. 34—42). 

Er hebt hervor, daß die Polen bis zum Jahre 1898 politisch nicht selbständig 
hervorgetreten seien. 1898 habe man eine politische Organisation eingeleitet und 
sei auch schon selbstbewußter bei den Wahlen aufgetreten, vornehmlich mit kirch- 
lichen Forderungen. Bei der Wahl von 1903 trat dann die national-polnische Be- 
wegung in voller Kraft in die Erscheinung, desgleichen noch bei der Reichstags- 
wahl 1907: eine vorläufig nur äußerliche Aenderung ergab sich bei der letzten 
preußischen Landtagswahl. 

Was Bredt in diesem Kapitel über das Verhältnis der Polen zum 
Zentrum sagt, ist falsch. Das Zentrum hat den Polen niemals Zu- 
sicherungen gegeben hinsichtlich ihrer kirchlichen pastoralen 
Versorgung. Bredt läßt die Zentrumsführer bei der g8er Wahl diese Zu- 
sicherung geben, obschon er eine halbe Scite vorher noch von einer 
Bewilligung diesbezüglicher polnischer Forderungen gesagt: »das aher 
konnten — oder wollten? — die Kandidaten (der Zentrumspartei) 
nicht, vermutlich nach Information bei den kirchlichen Obern«. Einer 
solchen Information hat es nie bedurft, von Wollen oder Nicht-wollen 
war auch keine Rede, vielmehr hat das Zentrum stets sowohl bei 
internen Verhandlungen wie auch in den öffentlichen Versammlungen 
den Polen die Erklärung gegeben, daf3 es nicht Sache der politischen 
Partei scin könne in die betreffenden Maßnahmen der Bischöfe sich 
einzumischen. Bredt meint für die Zeit nach 1900: »Ganz abgesehen 
davon, dafl die Zusage der Abgeordneten (wegen der Seelsorge) 
praktisch nichts genutzt hat, wurde auch ein Paktieren mit 
dem Zentrum unmöglich wegen des inzwischen er- 
folgten Bruches mit der Kirche« (S. 40). Umgekehrt 
liegt die Sache. Von einem Bruche mit der Kirche kann überhaupt 
keine Rede sein. Die Schwierigkeiten, welche sich stellenweise für die 
polnische Seelsorge deutscher Priester ergeben, sind eine Folge der 
Wandlung der Dinge auf politischem Gebiete gewesen. Bredt meint 
ferner: »Bei den Stichwahlen ist die Haltung der Polen nicht festzu- 
stellen. Das Wahlkomitce hatte keine bestimmte Parole ausgegeben, 
konnte es auch nicht, da es sich vielleicht um eine Stichwahl zwischen 
Zentrum und Sozialdemokratie handelte und hier die Stellung des 
einzelnen zur Kirche, entscheidend ins Gewicht fiele. Wenn die 
Stellung der Polen zur Kirche bei der Stichwahl zwischen Zen- 
trum und Sozialdemokratie. entscheidend gewesen wäre, dann 
hätte das polnische Wahlkomitee zweifellos die Stichwahlparole zu 
Gunsten des Zentrum ausgeben müssen, wie den Polenführern in den 
Versammlungen auch von Zentrumsseite Öffentlich vorgehalten worden 
ist. Aber gerade der Umstand, da die Polenführer bei den Wahlen 
1903 und 1907 bei den Stichwahlen sıch weigerten auch nur eine solche 
Parole auszugeben, die das Zentrum als das geringere Uebel 


Die Arbeiterfrage im Ruhrrevier. 939 


bezeichnet hätte, ist der klarste Beweis dafür, daß die Kritik an den 
kirchlich seelsorglichen Verhältnissen nur Mittel zu politischen Zwecken 
war und daß die Haltung der Polenführer bei den Stichwahlen von 
Gedankengängen diktiert wurde, die oben näher auseinandergesetzt 
worden sind. 

Besondere Beachtung verdienen dann noch die Abschnitte über 
‚Organisation der Polen« (43—70), sowie über »Polen und 
Deutsche«, »Polen und Maschinen« und »Polen und 
Unternehmer« aus dem zweiten Abschnitte »Die Polen als Berg- 
arbeiter« (S. 86—ı31). In diesen Erörterungen kommt Bredt zu folgen- 
dem Resultat: 

Es scheint, daß das ganze Niveau des Bergarbeiterstandes durch die Polen 
gedrückt worden ist. Dagegen können die Polen keineswegs als Lohndrücker be- 
zeichnet werden, wohl aber bilden die Polen den Regulator des Arbeitsmarktes, 
insofern als sie kommen und gehen, je nachdem, wie die Konjunktur es verlangt. 
Diesem Umstande, daß die polnischen Arbeitskräfte jederzeit zur Verfügung stehen 
und auch leicht wieder abgelegt werden können, schiebt es Bredt zu, daß die 
Unternehmer sich nicht zu technischen Verbesserungen bei der Kohlengewinnung 
herbeilassen, insbesondere, daß sie die Schrämmaschine nicht in grüßerem Maß- 
stabe anwenden und daran knüpft er die weitere Folgerung, dafs es eigentlich die 
Unternehmer seien, die die Polenfrage im Ruhrgebiet durch eine Beschränkung des 
Zuzugs der Polen auf Grund einer stärkeren Anwendung von Maschinen bei der 


Kohlengewinnung zu lösen in der Lage wären. 


Die zuletzt genannten Kapitel sind ebenso wenig einwandfrei wie 
die vorhergehenden. Man müßte aber ein Buch dagegen schreiben, 
wollte man alles richtigstellen. Es mögen daher folgende wichtigere 
kritische Bemerkungen genügen. Bei der Behandlung der Organisation 
der Polen sagt Bredt: 

»Die Eigenschaft als Stammlokal eines Polenvereins trägt nicht dazu bei, den 
Ruf einer Wirtschaft in den Augen der deutschen Arbeiter zu heben. In Bottrop 
haben sich 1906 sämtliche Wirte zusammengetan und beschlossen, den Polenver- 
einen überhaupt kein Lokal mehr zu geben. Ein Boykottversuch der letzteren 
hatte keinen Erfolg, weil die Organisation zu schwach war, Man versuchte daher, 
einen Fonds für ein eigenes Haus zu sammeln, womit man aber keine Erfolge er- 
zieke. Die Polenvereine müssen deswegen ihre Feste meist in den umliegenden 
Orten feiern; auch in diesen aber, wie in manchen anderen Gegenden des Kohlen- 
reviers, stoßen sie oft auf Schwierigkeiten. Die Wirte sind bei ibrem Vorgehen 
von den christlichen Gewerkschaften beeinflußst worden, welche dort die mächtig- 
sten sind und den Wirten mit einem Boykott gedroht haben.e (S. 69.) 

Auf Erkundigunsen an mafßgebender Stelle erhielt Schreiber 
dieses folgenden Bescheid: >Die Behauptung, der Gewerkverein 
habe den Wirten, die den Polen Versammlungen gaben, mit Boykott 
gedroht und den Polen die Sale abgetrieben, ist direkt unwahr. 


940 H. Brauns, 


Ich habe mich mit den hauptsächlich in Betracht kommenden Bezirks- 
leitern in Verbindung gesetzt. Obwohl ich von vornherein überzeugt 
war, daß so etwas nicht vorgekommen sei, wollte ich doch wissen, 
ob vielleicht irgend ein Vorfall so gedeutet werden könne Nun 
ist mir berichtet: Nie haben Gewerkvereinler den Polen Säle abge- 
trieben. Es soll aber hier und da von Polizeiorganen ein Druck 
auf Wirte ausgeübt sein, den Polen keine Lokale zu geben. Da Bot- 
trop angeführt ıst als Beweis für die Gegnerschaft des Gewerkvereins 
gegen die Polen, so will ich noch mitteilen, daß gerade unsere 
Mitglieder in Bottrop sich bemüht haben, den Polen 
Versammlungslokale zu beschaffen. 

Die Arbeitskollegen der Polen sind allgemein der Meinung, daf 
es viel richtiger ist, die Polen ıhre Agitation nach jeder Seite, sowohl 
gewerkschaftlich wie politisch öffentlich vollziehen zu lassen, an- 
statt sie zu einer heimlichen Agitation zu veranlassen. Allerdings 
ziehen die Polen mehr hin und her und verlassen das Ruhrgebiet bei 
wirtschaftlichem Niedergang in größerer Zahl, als das deutsche Ar- 
beiter tun, aber so stark, wie diese Abwanderung nach Bredt erscheinen 
muß, ist sie nicht. Die Gründe, die Bredt für seine Behauptung an- 
führt, sind absolut unzureichend. So folgert er beispielsweise: 

»Wie fest die Polen noch im Osten wurzeln, zeigte sich in geradc- 
zu phänomenaler Weise bei dem großen Streik des Jahres 1905. 
Während alle Gewerkschaften die größte Mühe hatten, Mittel zum 
Unterhalt der Arbeiter zu beschaffen, und schließlich kaum mehr in 
der Lage dazu waren, brachte es die polnische Gewerkschaft fertig, 
beinahe sämtliche Mitglieder in den Osten zurückzuschicken. Nur 
diejenigen, denen eine Reise aus irgend welchen Gründen unmöglich 
war, blieben zurück. So geschah es, daß die Kasse der Gewerkschaft 
in den ganzen fünf Wochen, die der Streik dauerte, nur 2,so Mark 
pro Kopf ihrer gesamten Mitglieder an Unterstützung ausgegeben 
hate (S. 48/40). 

Bredt übersieht, daß die Unterstützungen für den Streik zum 
großen Teile aus einer gemeinsamen Kasse geflossen sind und auch 
keineswegs ausschließlich den Gewerkschaften entstammten. Daß die 
Abschiebung nach dem Osten durch die Gewerkschaft keine so große 
gewesen sein kann, folgt aus der Tatsache, daf die Polengewerkschaft 
im Jahre 1905/06 an Reise- und Arbeitslosenunterstützung nur M. 2048.— 
ausgezahlt hat. Damit läßt sich keine große Masse abschicben, selbst 
wenn»man nur das Fahrgeld vierter Klasse bezahlen wollte. Im all- 
gemeinen dürfte die Auffassung zutreffen, daß die Polen im Ruhrgebiet 
nicht als Lohndrücker anzusprechen sind. Dagegen muß auch 
hier eine Einschränkuug gemacht werden. Alle aus dem Osten ein- 
wandernden Arbeiter sind, wenn sie im Ruhrgebiet eintreffen, der Ver- 
hältnisse unkundig, recht bescheiden, unterwürfig und lassen sich in 


Die Arbeiterfrage im Ruhrrevier. 941 


den ersten Monaten ausnutzen. Das wirkt bei stärkerem Zuzug und 
besonders bei ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen nachteilig auf 
die Lage aller Arbeiter scin. In den Jahren, als die Organisations- 
bestrebungen der Arbeiter anfıngen allgemeiner zu werden, sind die 
Polen von den Unternehmern gerade unter diesem Gesichtspunkte 
bevorzugt worden und das war neben den Erfordernissen des Arbeits- 
marktes auch ein Grund, sie in großer Zahl herbeizuholen. Wenn 
auch der Pole auf die Dauer nicht billiger war, so war er doch 
williger. Sind freilich die Zugewanderten erst längere Zeit im 
Ruhrgebiet, so machen sie an den Lohn dieselben Ansprüche wie die 
Einheimischen, freilich kommen sie ihnen auch dann noch nicht gleich 
in der Selbständigkeit ihrer Interessenvertretung und in deren klarer 
Erfassung. So erweisen sich beispielsweise ausländische Arbeiter viel 
eher geneigt, Ueberstunden zu verfahren, als die cinheimische Bevöl- 
kerung. Mit Rücksicht darauf verzeiht man ihnen auch, wenn sie auf der 
anderen Seite häufiger als die alte eingesessene Bergarbeiterschaft des 
Montags blau machen. Ebenso wirkt die Möglichkeit, aus dem Osten 
Arbeitskräfte heranzuziehen und sic in so starkem Mafistabe heranzu- 
ziehen besonders dann ungünstig auf die Löhne ein, wenn in anderen 
Gewerben bereits die Konjunktur zurückgeht. Das läft sich beispiels- 
weise statistisch nachweisen für die Jahre ıgoo/o1, als im Ruhrgebiet 
noch neue Arbeitskräfte aus dem Osten zugezogen wurden unter 
gleichzeitiger Verminderung der Gedinge. Die Darlegung Bredts über 
»Polen und Unternehmer« gipfeln in folgendem Satze: 

»Das Bedenken gegen die hohen Anlagekosten der Maschinen würde aber so- 
fort entfallen, wenn einmal die Arbeiter nicht mehr in genüsender Zahl vorhanden 
wären. Gerade darauf aber konnten die Unternehmer bisher sich stets verlassen 
und das liegt zum weitaus größten Teilan den Polene. (S. ı21.) 

Bredt bespricht dann die Anwendung der Schrämmaschinen im 
amerikanischen Bergbau, die folgendes Ergebnis gezeigt habe: »Die 
jährliche Kohlenförderung ist enorm gewachsen, während der Preis 
ständig herabgegangen ist« (S. 124). Darauf baut er folgenden 
Schluß auf: 

»Wenn man diese Worte liest, ist es ohne weiteres klar, warum den Zechen- 
verwaltungen selbst mit günstigen Erfolgen der Schrämmaschine nicht gedient ist. 
Weder eine quantitative Vermehrung der Produktion noch gar eine Preisreduktion 
bringt ihnen den geringsten Vorteil. Ein Erfolg der Maschine wie in Amerika 
soll daher im Kohlenbergbau an der Ruhr nach seiner heutigen Verfassung gar 
nicht eintreten. Die schlechten Zeiten, die er in den Soer Jahren durchiachte, 
stammten aus einer Ueberproduktion, und wenn ihm geholfen werden sollte, muß- 
ten Förderung und Absatz in Einklang zu gebracht werden. .... Erst dem Syndi- 
kat von 1893 gelang die Einführung dieses Hilfsmittels, mit dem es noch heute 
operiert. In ihm hegt aber auch die Ursache dafür, daß nur eine Verbilligung, 


niemals eine bloße Vermehrung der Produktion als vorteilhaft erscheint, wenn nicht 


u — _mn. o en 


PEOPLE SER 


942 H. Brauns, Die Arbeiterfrage im Ruhrrevier. 


gleichzeitig ein neues großes Absatzgebiet erschlossen wird, was etwa durch eine 
entsprechende Tarifpolitik möglich wäre. Solange dies nicht der Fall, würde das 
Syndikat seinen ureigensten Zwecken direkt entgegenhandeln, wenn es durch eine 
umfassendere Anwendung der Maschinerie die Produktion steigerte. 

Daß die Schrämmaschine gerade deshalb, weil sie eine grofe Arbeitsersparnis 
mit sich bringt, bei einer Anwendung unter heutigen Verhältnissen, d. h. ohne 
Steigerung der Produktion eine sehr starke Arbeiterverdrängung zustande bringen 
könnte, ist klar. Wenn überhaupt jemand die Polenfrage lösen kann, sind es die 
Unternehmer. Ob sie es tun werden, ist eine ganz andere Frage, die aber nicht 
von ihnen selbst entschieden wird, sondern von demjenigen Faktor, in dessen Hand 
die Verwertung ihrer Produkte liegt: dem Syndikate! Auch über die Polenfrage 
im Ruhrkohlengebiet entscheidet in letzter Linie das Kapital.e (S. 124/25.) 

Eine allgemeine Einführung der Schrämmaschine ist bisher im 
Ruhrgebiet hauptsächlich daran gescheitert, daf die unregelmäßigen, 
gestörten und stellenweise steil einfallenden Flöze bezw. deren weiche 
Kohle keinen rentablen Schrämmbetrieb gestatten. Wohl sind in West- 
falen hunderttausende Mark für Versuche mit Schrämmaschinen aus- 
gegeben worden. Man kann wohl überhaupt sagen, daß es kaum 
einen Bezirk gibt, in dem die Technik des Bergbaues auf allen Ge- 
bieten mehr geleistet hat, als gerade Westfalen. Es ist nicht unmög- 
lich, dafl in den jetzt noch nicht aufgeschlossenen nördlichen Kohlen- 
lagerungen die Anwendung der Schrämmaschine eher möglich ist, 
auch soll nicht geleugnet werden, daß vielleicht eine etwas umfang- 
reichere Einführung der Schrämmaschine erfolgt wäre, wenn weniger 
Arbeitskräfte zur Verfügung gestanden hätten. Keinesfalls aber könnte 
man behaupten, daß der Ruhrbergbau den bekannten Aufschwung 
auch nur annähernd hätte nehmen können hauptsächlich mit Hilfe 
technischer Neuerungen und ohne die gewaltige Vermehrung seiner 
Arbeitskräfte. Fbensowenig läft sich sagen, daß in Zukunft bei 
einer weiteren Verschiebung des Bergbaues nach Norden die Technik 
sich so verbessern ließe, daß ein weiterer Zuzug größerer Arbeiter- 
massen aus dem Osten überflüssig werden würde. Derartiges läfst sich 
heute noch gar nicht übersehen und feststellen. Die allgemeinen 
diesbezüglichen Schlußfolserungen von Bredt sind mehr als gewagt. 

Man kann sich der Ueberzeugung nicht erwehren: Das Buch ist 
seschrieben, ohne dafs die notwendigen Quellen und Materialien ge- 
nügend berücksichtigt sind. Es baut vielmehr auf Vermutungen auf 
und auf einseitige unkontrollierbare Informationen. Als wissenschaft- 
liches Resultat können darum auch die Schlußfolgerungen, die der 
Verfasser gezogen hat, nicht angesprochen werden. 


Heinrich Imbusch, Die Arbeiterfrage im Ruhrrevier. 943 


11. 


Münz, Dr. Heinrich: Die Lage der Bergarbviter im Ruhr- 
revier. G. D. Baedecker, Essen 1909. IV, 152 S. Mk. 3.60. 


Besprochen von Heinrich Imbusch. 


Einleitend werden der geologische Aufbau des Ruhrkohlenbeckens, 
die Kohlenarten und der Kohlenverbrauch und im 2. Kapitel die ge- 
geschichtliche Entwickelung der Steinkohlenindustrie an der Ruhr ge- 
schildert. Es folgt im 3. Kapitel cine Kennzeichnung der Zusammen- 
setzung der Belegschaft nach Nationalitäten, Altersklassen und Familien- 
stand, sowie der Schwankungen in der Belcgschaftszahl, der Arbeits- 
teilung und Leitung. Das folgende Kapitel behandelt die Arbeitsver- 
hältnisse und zwar den Arbeitsvertrag, die Arbeitszeit und den Arbeits- 
lohn. Im 5. Kapitel wird dann der Bergarbeiterschutz — oder richtiger 
gesagt: dessen Ergebnisse — geschildert, im 6. Kapitel die häuslichen 
Verhältnisse der Bergarbeiter, im 7. die Bergarbeiterorganisationen. 
Ein Anhang enthält die geltenden Bestimmungen über die Wahl und 
Tätigkeit des Arbeiterausschußes und die Grundsätze für die Ver- 
waltung der Zechenunterstützungskasse. 

Die Schrift kann nicht als eine in allen Teilen zutreffende, lücken- 
lose und lebenswahre Schilderung der Lage der Bergarbeiter im 
Ruhrrevier angesehen werden. Dem Verfasser fehlt offensichtlich jede 
eingehendere Kenntnis der praktischen Verhältnisse. Auch hat er die 
nach seiner Angabe bei seinen Studien benutzte Literatur zum Teil nur 
recht oberflächlich oder kaum durchgearbeitet. Zahlreiche Irrtümer 
waren die Folge. Alles in allem wirkt die Schrift unobjektiv zu Un- 
gunsten der Arbeiter und zu Gunsten der Arbeitgeber. Es ist ın ihr 
auch zu wenig die geschichtliche Entwickelung der Arbeiterverhältnisse 
im Ruhrrevier berücksichtigt. Deren Kenntnis aber ermöglicht vielfach 
erst das Verständnis der späteren Verhältnisse. Nachfolgend sei das 
hier abgegebene Urteil begründet. Betont werden muß aber: cs ist 
im Raum dieser Besprechung nicht möglich, alle Irrtümer richtig zu 
stellen oder auch nur zu streifen. 

Mehrfach bezeichnet die Schrift (z. B. S. 10) das Jahr 1865 als 
das Jahr der Einführung des freien Arbeitsvertrages, während doch 
bereits die Berggesetznovelle vom 21. Mai 1860 den freien Arbeitsver- 
trag einführte. Falsch ist die auf S. Io geäuferte Ansicht, daß die 
Bergarbeiter durch die Einführung des freien Arbeitsvertrages keinen 
ersichtlichen pekuniären Nachteil hatten. Reuf berichtet z. B.}), den 
Gewerken sei das Gesetz vom 21, Mai 1860, das die Normallöhne auf- 
hob und den Gewerken allein die Anlegung und Verlegung der 


!) Reuß, Mitteilungen aus der Geschichte des Kgl. Oberbergamts zu Dort- 


mund. Berlin 1892. Verlag Wilhelm Ernst u. Sohn. 


944 Heinrich Imbusch, 


Arbeiter überließ, sehr zu statten gekommen bei ihrem Bestreben, 
»die ziemlich hohen Löhne zu ermäßsigen« (S. 73). Mit welcher Vor- 
sicht die Angaben des Verfassers aufzunehmen sind, zeigt auch be- 
sonders deutlich folgendes Beispiel. Auf S. 1o sagt er u. a.: »Auch 
die Lage der Arbeiter hatte sich in dieser Aufschwungsperiode (nach 
1870 D. U.) äußerst günstig gestaltet. Die Löhne hatten sich mner- 
halb der vier Jahre von 1869 bis 1873 fast verdoppelt.« Das hier ab- 
gegebene günstige Urteil ist in der weitgehenden Weise nur zu kon- 
statieren, wenn man mit dem Jahre 1869 beginnt. Da aber die Auf- 
wärtsbewegung der Konjunktur im Jahre 1868 begann *), so nimmt man 
bei einem Vergleich doch zweckmäfligerweise den Lohn vom Jahre 
1868 zur Grundlage. Die Verhältnisse werden dann durch folgende 
Tabelle gekennzeichnet). 


RER qana, Die Löhne waren 
Die Kohlenpreise Lohn der Hauer höher (+) bezw. 


Ji ae stiegen seit dem und Lehrhauer ade nie 
Jahre 1808 um pro Schicht im Jahre 1808 um 
1808 31,50 M. zro M. 
1809 32, — » 1,55 9) 2,60 >» — 16,12 9) 
1870 36,75 > 16,06 >» 2,75 > — 11,29 > 
1871 50,— >» 58,73 > 3 — > — 3,23 > 
1872 57,50 » 82,54 > 4,50 > + 45,16 > 
1873 75m > 138,09 » 5,— > + 61,29 » 
1874 79— > 140,79 >» 4— > + 29,03 > 


llierbei ist zu berücksichtigen, dafs die Lohnerhöhung vom Jahre 
1872 nicht zuletzt die Folge eines Streiks im Essener Revier war. 
Der Reallohn war übrigens nicht in derselben Weise wie der 
Nominallohn gestiegen. Die Preise für die Lebensbedürfnisse hatten 
in dem in Betracht kommenden Zeitraum eine Erhöhung erfahren. 
Der Essener Handelskammerbericht für das Jahr 1871 berichtet nämlich 
von »enormen Preissteigerungen des Grundes und Bodens und der 
Micten, die stellenweise sogar aufserordentliche genannt werden dürfen«. 

Die auf S. 16 gebrachte Tabelle über die Zusammensetzung der 
Belegschaft nach Nationalitäten enthält in der 2. Hauptspalte einen 
Irrtum. Obwohl doch offensichtlich auch die aus der Provinz Posen 
stammenden Belegschaftsmitglieder mitverrechnet sind, ist dies nicht 
angegeben. 

Bei der Darstellung des Arbeitsvertrages begnügte sich der Ver- 
fasser damit, die hierüber ın der Arbeitsordnung und im Allg. Preu- 


2) Wirtschaftliche Entwickelung des Niederrhein. Westf. Steinkohlenbergbaues 
in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, 1904, Verlag Julius Springer, Berlin, 
Bd. X, S. 190. 

3 Imbusch, Arbeitsverhältnis und Arbeiterorganisationen im deutschen 


Bergbau. Essen 1908. Fredebeul u. Koenen. S. 236. 





Die Arbeiterfrage im Ruhrrevicr, 945 


Bischen Berggesetz enthaltenen Bestimmungen zum Abdruck zu bringen 
und sich über die Häufigkeit des Kontraktbruches der Arbeiter und 
die zur Einschränkung desselben getroffenen Maßnahmen zu verbreiten. 
Von entscheidender Bedeutung aber ist doch, wie der Arbeitsvertrag, 
der nach Ansicht des Verfassers »eine eingehende, zufriedenstellende 
gesetzliche Lösung gefundene hat (S. 37) in der Praxis gehandhabt 
wird. — Die Ausführungen über den Kontraktbruch sind oberflächlich 
und unobjektiv. Kein Wort der Erklärung, warum der Kontraktbruch 
durch die Arbeiter so häufig erfolgt. Es wird nicht erwähnt, daß die 
Zechenverwaltungen selbst die Arbeiter früher zu laxen Anschauungen 
über den Kontraktbruch erzogen haben, sie vielfach dazu verleiteten 
und in einzelnen Fällen den Kontraktbruch sogar bezahlten *); auch 
wird nicht gesagt, daß bei der Anwerbung in den Arbeitern vielfach 
unerfüllbare Hoffnungen geweckt werden, die bei diesen eine schwere 
Enttäuschung und oft den Kontraktbruch im Gefolge haben. Die 
Frage, ob und wie oft die Grubenverwaltungen Kontraktbruch ver- 
übten, ist nicht einmal aufgeworfen. 
Auch das Kapitel über die Arbeitszeit ist von Irrtümern nicht frei. 
Irrig ist z. B. die Ansicht des Verfassers: -Die meisten Zechen sahen 
(nach dem Ucbergang zum Tiefbau D. U.) dieses beschwerliche Klettern 
nicht als Arbeitszeit an und damit war cin erheblicher Unterschied 
zwischen Arbeitsdauer und Schichtzeit geschaffen« (S. 47). Das Gegen- 
teil ist richtig; das Klettern wurde mit Recht als Arbeitszeit ange- 
sehen und in die Arbeitszeit eingerechnet. So berichtet z. B. Reut’) 
über die Verhältnisse in den 1840er Jahren: 

‚Die Zeche Gewalt (die bereits einen 150 Lachter tiefen Fahr- 
schacht hatte und durch die Verzögerung im An- und 
Ausfahren der BelegschaftgroßenNachteilcrlitt) 
sowie die Zeche ver. Trappe erklärten sich auch auf fortgesetztes 
Andrängen der Bergbehörde zur Anlage sog. »Fahrkünste« bereit.: 
Auch das von den Unternehmerorganisationen herausgegebene 

Sammelwerk uber die Wirtschaftliche Entwickeluns des Niederrhein. 
Westf. Steinkohlenbergebaues gibt zu’: 2... in Wirklichkeit hatte 
aber bezüglich des Abreehnens der Ein- und Ausfahrtzeit cine gewisse 
Nachsicht Platz gegriften.- Erst nach der Einführung der Scilfahrt 
wurde die hierfür benötigte Zeit nicht in die Arbeitszeit eingerechnet. 
Die fortgesetzte Vergröfserung der Belegschaften erforderte dann eine 
ständige Verlängerung der Scilfahrtszeit. Diese aber hatte in der 
Praxis eine Verlängerung der Arbeitszeit im Gefolge. — Die Dar- 
legungen der vorliegenden Schrift zu dieser Frage erwecken den Ein- 


4) Siehe »Bergknappe=s Nr. 29, 1907. 
5, Mitteilungen u. s. w. S. 68. 
6) Wirtschaftliche Entwickelung u. s.w. Bd. XII, S. 63. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. OI 


946 Heinrich Imbusch, 


druck, als wenn im Ruhrgebiet immer nur die achtstündige Arbeitszeit 
herrschte, die durch die nicht eingerechnete Seilfahrtszeit um go bis 
5o Minuten zu einer noch nicht gstündigen Schicht verlängert wurde. 
In Wirklichkeit war die Arbeitszeit zeit- und stellenweise länger. So 
ergab die nach dem 188ger Streik vorgenommene amtliche Unter- 
suchung”), daß auf manchen Gruben »eine Schicht von 81/2, 9 oder gar 
9!/a Stunden gebräuchliche war. — Dann muß auch die ganze Zeit, 
die der Arbeiter in der Grube verbringt, als Arbeitszeit gewertet 
werden. — Nebenbei sei noch erwähnt, daß nicht nur früher, sondern 
auch noch in den letzten Jahren versucht wurde, die Arbeiter zum 
Verfahren von Ucberschichten zu zwingen. Im Jahre 1907 ist noch 
einmal am Gericht festgestellt, daß man eine ganze Belegschaft zum 
Verfahren einer Doppelschicht zu zwingen versuchte). — Es ist irre- 
führend, wenn der Verfasser die verfahrenen Ueberschichten auf die 
ganze Belegschaft verteilt, um zu beweisen, daß sie keinen allgemeinen 
Mißstand hervorriefen. Ein großer Teil der Arbeiter macht keine 
Ueberschichten, andere aber um so mehr. Mit Durchschnittberech- 
nungen ist deshalb wenig zu beweisen. 

Das Kapitel über Arbeitslohn ist auch nicht vollkommen. Der 
Verfasser erblickt im Abschnitt Lohnfestsetzung in der Tatsache, daf 
»Kameradschaften von 2 bis 20 Mann unter Leitung eines Ortsältesten 
im Gruppenakkord tätig sind« und der Betriebsführer oder auch der 
Reviersteiger meist zu Anfang des Monats mit dem Ortsältesten das 
für alle Arbeiter dieses Betriebes geltende Gedinge (Akkord) verein- 
baren, das Bestehen eines kollektiven Lohnvertrages (S. 63). Wie der 
Verfasser an anderer Stelle aber nachweist, kann von einem Vertrag 
überhaupt keine Rede sein. Die Arbeiter müssen das angebotene 
Gedinge einfach annehmen. Wenn darüber keine Einigung zustande 
kommt, haben sie nach der Arbeitsordnung nur Anspruch auf °/s des 
durchschnittlichen Schichtverdienstes derselben Arbeiterklasse. Diese 
Tatsache bringt den Verfasser selbst zu der Ueberzeugung: »Der heu- 
tige Minimallohn schließt doch eine solche wirtschaftliche Schädigung 
des Arbeiters in sich, daß dieser stets den Abschluß eines Gedinges 
einem vertragslosen Zustand vorziehen wirde (S. 66). Bei der eim- 
seitigen Dekretierung des Gedinges kann man doch nicht von einem 
kollektiven Lohnvertrag sprechen. — Der Verfasser hält die allgemeine 
Einführung von Tarifverträgen im Ruhrkohlenbergbau für unmöglich. 
Seiner recht oberflächlich begründeten Ansicht kann kein Gewicht bei- 
gelegt werden. Es sei nur darauf hingewiesen, daß u. a. die Führer 
der Bergarbeiterorganisationen und auch die ersten Führer des deut- 








_— 


7) Denkschrift über die Untersuchung der Arbeiter- und Betriebsverhältnisse 
in den Steinkohlenbezirken. Berlin 1890, S. 20. 
8) »Bergknappe« Nr. 50, 1907. 


Die Arbeiterfrage im Ruhrrevier. 947 


schen Steigerverbandes, die sich als Fachleute doch auch ein Urteil 
erlauben können, der gegenteiligen Ansicht sind. — Bei der Berech- 
nung der Entwickelung des Reallohnes nimmt der Verfasser in Er- 
mangelung von Haushaltungsbudgets von Bergmannsfamilien des Ruhr- 
reviers als Notbehelf die vom statistischen Amt der Stadt Berlin im 
Jahre 1903 aufgenommenen Haushaltungsrechnungen Berliner Arbeiter- 
familien als Grundlage. Die hiernach angestellten Berechnungen 
können kein zutreffendes Bild ermöglichen, da die Lebens- und Er- 
nährungsweise der außerordentlich schwer arbeitenden Ruhrbergleute 
doch eine ganz andere sein muß, wie die der Berliner Arbeiter. 

Angaben über die Behandlung der Arbeiter, die Zahl und die 
Schlichtung gewerblicher Streitigkeiten fehlen leider gänzlich. 

Der Abschnitt über Unfälle im Kapitel Bergarbeiterschutz läßt 
ebenfalls eine eingehendere Kenntnis der praktischen Verhältnisse und 
auch die notwendige Objektivität vermissen. Mit Recht werden zwar 
die schnelle Zunahme der Belcgschaften und eine ungenügende Aus- 
bildung der Zuwandernden sowie die zunehmende Verwendung der 
Maschinen als Hauptunfallsachen bezeichnet. Nicht erwähnt werden 
jedoch die heutige vielfach ganz einseitig erfolgende Art der Gedinge- 
setzung und das Soll- und Prämiensystem, obwohl sie doch auch in 
erster Linie mit genannt werden müssen. Der Verfasser spricht sich 
für die Mitwirkung der Arbeiter bei der Grubenkontrolle aus, obwohl 
seiner Ansicht nach »eine direkte Einwirkung auf die Höhe der Unfall- 
ziffer durch die Mitaufsicht der Arbeiter sehr fraglich« erscheint. Er 
glaubt aber, es »dürfte sich die Mitwirkung der Bergleute an der 
Grubenkontrolle empfehlen, da sie ein vortreffliches Mittel 
zur Erziehung der Gesamtarbeiterschaft zur Ge- 
wissenhaftigkeit und Pflichterfüllung darstellt, was 
indirekt und allmählich auch voraussichtlich zur Besserung der Sicher- 
heitsverhältnisse beitragen würde« (S. 115). Das erweckt den Anschein, 
als wenn die Arbciter hauptsächlich an der großen und steigenden 
Unfallziffer schuld seien. Nach den Nachweisungen der Geschäfts- 
berichte des Vorstandes der Scktion II der Knappschaftsberufs- 
genossenschaft?) fiel jedoch die Zahl der durch die Schuld der Ver- 
letzten selbst entstandenen Unfälle von 32,28°/o der Gesamtzahl im 
Jahre 1885/86 auf 15,06°/o im Jahre 1908. Die durch die Schuld der 
Mitarbeiter entstandenen Unfälle gingen in demselben Zeitraum von 
4,28 auf 2,1ı1°/o zurück, während die durch die Gefährlichkeit des 
Betriebes entstandenen von 63,14 auf 82,56 °Jo stiegen. Man wird also 
in erster Linie andere Wege als die Erziehung der Arbeiter cin- 
schlagen müssen, um die Unfallziffer herabzudrücken. 

Das Schlufkapitel über Bergarbeiterorganisationen ist durch Sach- 
kenntnis überhaupt nicht getrübt. Dem Verfasser fehlt offensichtlich 


9) Siehe »Glückauf«e, Essen 1909, S. I011f. 
61* 


ame ar n a a 


948 Heinrich Imbusch, Die Arbeiterfrage im Ruhrrevier. 


sogar eine nur oberflächliche Kenntnis der Bergarbeiterbewegung. Er 
scheint weder die Verbandsorgane noch die Geschäftsberichte der 
Organisationen eingesehen zu haben. Zum Beweise einige Beispiele. 
Auf S. 143 behauptet er: 

»Die Leistungen der Verbände bestehen in der Gewährung von 
Rechtsschutz und Arbeitslosenunterstützung; für Streikfälle wird 
ein Streikfonds angesammelt. Auch unterhalten sie zum Teil 
Krankengeldzuschuß- und Sterbekassen. Doch sind diese 
Einrichtungenmit Ausnahme der Streikkasse nur 
von geringer Bedeutung.« 

Was hiervon zu halten ist, zeigt folgende Tabelle über die Aus- 
gaben des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter Deutschlands für die 
in Betracht kommenden Posten in den letzten Jahren: 


Streik- u. Gemaß- Reise- u. Ar- Ver- 


h regelten-Unter- beitslosen- en. er Rechts- bands- 
Jahr stützung Unterstützung geld ge schutz organ 
Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. 
1907 64 745,10 2186,50 170865,50 75540,— 65795,64 99914,— 
1908 26 869,20 5694, — 173860,50 78510,— 95145,82 114087,50 


Aehnlich sind die Verhältnisse in den anderen Bergarbeiter- 
organisationen. 

Der Verfasser behauptet auch, die einzelnen Verbände verkörperten 
eine politische Ueberzeugung und könnten deshalb insbesondere viele 
bessere Arbeiter keinen Platz darin finden (S. 143). Er versucht nicht 
einmal, einen Beweis für diese Behauptung zu erbringen. Wenn auch 
zugegeben werden muß, daf die polnische Berufsvereinigung und der 
sogenannte alte Verband im Fahrwasser politischer Parteien segeln, so 
steht doch der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter den verschiedenen 
politischen Anschauungen neutral gegenüber und zwar nicht nur im 
Statut, sondern auch in der Praxis. Nur von der Sozialdemokratie 
scheidet er sich scharf. 

Auf S. 144 führt der Verfasser einen Ausspruch von dem »Arbeiter- 
sekretär des Christlichen Verbandes«, Kloft, an zur Kennzeichnung der » Lo- 
gik von modernen Führern der Arbeiterbewegung« und schließt daraus, 
daß man »der blofsen Agitation zuliebe selbst vor solchen Maßnahmen 
nicht zurückschreckt, welche die Not und das Elend in die Arbeiter- 
wohnung hineintragen.«e Zur Kennzeichnung dieses schweren Vor- 
wurfes gegen die Arbeiterführer genügt die Feststellung: Der genannte 
Herr Kloft war nie Angestellter oder auch nur Mitglied des christ- 
lichen Bergarbeiterverbandes, er hat auch die ihm in den Mund gelegte 
Aeufierung nicht getan. 

Zum Schluß sei noch festgestellt: Das Buch kann nur mit großer 
Vorsicht und am besten nur von Fachleuten, die das in ihm ent- 
haltene Material zu verwerten verstehen, ohne die irrigen Anschau- 
ungen mit zu übernehmen, benutzt werden. 





949 


Zur Methodik sozialpsychologischer Enqu£ten 
und ihrer Bearbeitung. 


Von 
MAX WEBER. 


Levenstein, Adolf, Aus der Tiefe. Arbeiterbriefe. Berlin o. 
J. (1908), Morgenverlag, 127 S. 8°. Ders., Arbeiter-Philosophen 
und -Dichter. Bd. I: Blech-, Berg-, Metall-, Textil-Arbeiter, Sticker, 
Handschuhmacher, Bäcker, Buchdrucker, \Weberinnen, Dienstmädchen. 
Berlin 1909. Verlas F. Frowein, Auslieferung: Morgen-Verlag. 
102 S. 8%. Ders, Lebens-Tragödie cines Tagelöhners. 
Mit Vorwort von A. L. Berlin 1909 ebenda. 173 S. 8°. 

Der Herausgeber dieser Dokumente, selbst in proletarischen und 
proletaroiden Existenzen herumgestoßen, hat das zweifellos ehrliche 
und starke Streben und die Kraft gehabt, seine unvollständig geblie- 
bene Jugendbildung durch Arbeit und Lektüre, schließlich sogar Hören 
von zahlreichen Universitätsvorlesungen zu verbessern und war dabei, 
als Sozialdemokrat, in der glücklichen Lage, duch den Kontakt mit seinen 
proletarischen Schicksalsgenossen aufrecht zu erhalten und durch cine 
immer weiter sich ausdehnende Korrespondenz stetig zu erwcitern. 
Er benutzte diese Korrespondenz zu einer sicherlich sehr chrlich ge- 
meinten und empfundenen, wenn schon --- soweit ich nach persönlichen 
Eindrücken urteilen kann — gedanklich nicht gerade sehr klaren Pro- 
paganda teils wirklich, teils vermeintlich : Nietzschescher- Ideale (deren 
Widerhall bei den Arbeitern freilich, wenigstens so viel ich bisher 
schen konnte, begreiflicherweise äußerst wenig an Nietzsche, desto mehr 
aber z. B. an Schiller und andere echt bürgerliche Moralisten anklingt 
und auch soweit davon abweichende Töne sich finden, in der Art des 
Pathos schwerlich Spuren der charakteristischen Züge des Nictzscheschen 
Persönlichkeitsideales aufweist). Er benutzte seine Bezichungen ferner, 
um ein in sciner Art äußerst wertvolles »klassenpsychologisches« 
Material zusammenzubringen. Durch jene Korrespondenz und anläßlich 
ihrer gelangten zahlreiche, kürzere oder längere, zuweilen fast buch- 


950 Max Weber, 


dicke Lebenserinnerungen, Scelbstbekenntnisse, moralische Betrachtungen, 
Dichtungen, Kompositionen usw. von Arbeitern in seine Hände, — man 
hat bei Durchmusterung von Begleitschreiben den Eindruck, daß eine 
Flut von unbefriedigtem Mitteilungsbedürfnis mit elementarer Wucht 
hervorbrach und die gegebene Gelegenheit benutzte. L. hat nun aber 
ferner in sehr geschickter Weise auf dem Boden dieser Beziehungen 
zwei Fragebogen — Erhebungen angestellt: eine solche über den 
Generalstreik, mit Nebenfragen über die persönlichen und beruflichen 
Verhältnisse der Befragten — noch vor den Enttäuschungen der russi- 
schen Revolution entstanden, sind die vielen dem Generalstreik günstigen 
Antworten auf die Hauptfrage heute fast durchweg veraltet — und 
dann, ermutigt durch die vielfach recht brauchbaren Antworten auf 
jene Nebenfragen, eine andere, systematischere, welche in ca. 2 Dutzend 
Fragen dic Attitude der befragten Arbeiterschaft (Bergarbeiter im Ruhr-, 
Saar- oder schlesischen Gebiet, Textil- und Metallarbeiter in Berlin und 
Forst resp. Solingen und Oberstein) zu ihrer Arbeit, zu den sozialen Mäch- 
ten (Staat, Kirche, Partei, Gewerkschaft), zu den Kulturgütern und den 
Freuden des Lebens, ihre Wünsche, Hoffnungen, Enttäuschungen und 
Lebensstimmungen zu erfassen suchte. Neben den, zum Teil im Wege 
längerer Korrespondenzen erhaltenen, rund 5200 Antworten (auf 8000 
Fragebogen: ein zumal bei der Zahl der Fragen sehr günstiges Resul- 
tat) gingen als Nebenerträge abermals zahlreiche eingehende Aeufse- 
rungen und Produktionen der früher erwähnten Art ein. Das Wertvolle 
dieses Materials, von dessen »Nebenerträgen« die oben angeführten Ver- 
öffentlichungen herausgegriffene Proben geben, liegt darin, dafs cs 
einerseits Angaben sind, die einem Glaubensbruder, der z. B. als 
»Genosses das »Du« anwenden darf, gemacht wurden, andrerseits 
keine Filtrierung und systematische Prägung des Inhalts stattfand, 
wie sie unfehlbar entstehen würde, "wenn offizielle, seien es gewerkschaft- 
liche oder Partei-Instanzen oder -Angestellte die Mitteilungen erbeten 
oder auch nur entgscgengenommen hätten: auch bei bestem Willen 
aller Beteiligten würde in diesem Fall befangen geantwortet sein, über- 
wiegend einfach was den offiziellen Prinzipien und Schablonen entspricht, 
»Beratunsen« über die Antwort würden wesentlich mehr, als dies 
wohl gelegentlich auch diesmal stattfand, mitgewirkt und die Unmittel- 
barkeit der Antwort sehr viel stärker beeinträchtigt haben, als dies, 
dem allgemeinen Eindruck nach, jetzt der Fall gewesen ist. Es ist ein 
bleibendes, nicht zu schmälerndes Verdienst L.s — bei allen unleugbaren 
methodischen Schwächen seiner Fragebögen!) —, diesen, für einen 


!) Die Frage nach dem Genceralstreik im ersten Fragebogen war so suggestiv 
gestellt, daß die Antworten darauf so gut wie wertlos wären, auch wenn sie nicht 
ohnedies vorwiegend aus Kreisen stammten, welche ihm (damals) mit günstigen 


Vorurteilen gegenüberstanden. — Nicht minder ist im zweiten Fragebogen die 


Zur Methodik sozialpsychologischer Enqucten und ihrer Bearbeitung. 951 


außerhalb der Partei stehenden Privatmann nicht beschreitbaren Weg 
überhaupt begangen und so ein Material erworben zu haben, auf 
dessen Besitz er, so viel Vorsicht und Umsicht zu seiner wissen- 
schaftlichen ÄAusnützung gehören würde, stolz sein darf und auch 
ist. Die Schwierigkeiten beginnen aber eben bei der Frage der Verwer- 
tung und Verwertbarkeit für wirklich wissenschaftliche Zwecke, 
und diese sind weit gröfier, als L. sieht und, offenbar, sehen kann und — 


Frage, was die Arbeiter »drücke« (Abhängigkeit oder geringer Lohn) derart sug- 
gestiv, auch durch die Art der Verwendung von Fettdruck, gestaltet, daß die Ant- 
worten hierauf fast wertlos sind, und auch manche andere Fragen sind unter ähn- 
lichen Gesichtspunkten ziemlich unmethodisch, zum Teil etwas grotesk: die Art 
der Reaktion auf Natureindrücke ist begreiflicherweise durch eine Frage darnach, 
was der Befragte denke, wenn er so ganz allein im Walde liege, nicht zu eruieren: 
neben Allgemeinheiten, oft geradezu schematischen Phrasen, wie sie eben jeder- 
mann auf solche Fragen bieten würde, und recht wenig Echtem, sind dabei als 
charakteristisch besonders die auf das Gesellschaftliche abschweifenden Antworten 
zu verzeichnen. Die Frage nach Geburtsort, Beruf des Vaters, Zahl und Art 
der früheren eigenen Berufsstellungen würde künftig nicht fehlen dürfen, wenn 
wieder einmal die (seltene) Möglichkeit vorliegt, überhaupt so viele Fragen, wie 
es hier geschah, zu stellen (unter normalen Umständen wird bekanntlich fast immer 
zu viel gefragt). Die Frage nach der Art der Arbeit müfite bei den meisten 
Berufen etwa lauten: »Was für Arbeit machen Sie jetzt«e? da sehr oft nicht die 
Titulatur der Arbeitsstellung das Charakteristische ist, Die Frage, welche Arbeit 
der Arbeiter lieber täte (als seine derzeitige), müßte strenge an die Voraussetzung 
geknüpft werden, daf diese andere Arbeit ebenfalls (unvermeidlich) eine prole- 
tarische sei usw. Die Frage nach dem, was der Arbeiter bei der Arbeit denke 
(wobei in der Bearbeitung sorgsam diejenigen, welche angeben, nicht denken zu 
können, von denen zu scheiden sind, welche nichts darüber zu sagen wissen, 
und überhaupt eine recht genaue Kasuistik vonnöten ist!), nach den auflerberuf- 
lichen Interessen, nach den Wünschen, welche der Befragte bei Steigerung seiner 
Einnahmen zuerst befriedigen würde, nach seiner Stellung zum Alkohol (das Ma- 
terial zeigt bei richtiger Bearbeitung ziemlich deutlich, welche berufsbedingten und 
aulserberuflichen Grundlagen die Antialkoholbewegung in der Sozialdemokratie 
ohne den Einfluß der Wirte haben würde), nach ihren Erholungen, nach der Lektüre, 
nach dem Einfluß von Partei und Gewerkschaft, nach dem Verhältnis (oder viel- 
mehr natürlich; dem fast stets fehlenden Verhältnis) zu »Gott= und Landes- 
kirche, nach den Erwartungen und Hoffnungen (hier ergäbe die Konfrontation der 
ersten und zweiten Erhebung L.s scheinbar sehr charakteristische Stimmungs- 
umschläge infolge des Verlaufes der russischen Revolution, die aber doch zunächst 
daraufhin zu untersuchen wären, inwieweit sie auch durch andere Provenienz mit- 
bedingt sind), — alle diese Fragen sind im ganzen sachgemätfl, wennschon äußerst 
unsystematisch gestellt und ergeben daher auch im ganzen Jeidlich brauchbare 
Resultate. 


952 Max Weber, 


»wille —. Proben einer gewissen Art von möglicher Ausbeutung stellen 
die oben angeführten drei Publikationen dar. Deren dritte ist bei allem 
Erschütternden des persönlichen l.ebensschicksals, rein wissenschaftlich 
betrachtet, die wertloseste. Neue Einsichten verschafft sie uns nicht. Ihr 
Unterschied gegenüber einer der üblichen belletristischen Leistungen ähn- 
lichen Gehaltes beruht darauf, daß sie, wie etwa das »Tagebuch einer 
Verlorenen«, den Anspruch erhebt, »wahr« im Alltagssınn des Worts 
zu sein. — Die ausgewählten Briefe, welche L. unter dem Titel >Aus 
der Ticfe« herausgegeben hat, sind in der Presse und sonst vielfach 
besprochen worden und ich habe nichts eigentlich Neues hinzuzufügen, 
verweise viclmehr auf die Rezension H. Herkners in Schmollers Jahr- 
buch (1909 S. 1332)?). Die zweite (»Arbeiter-Philosophen und Dichter«) 
zeigt Proben cines Materials, welches bei sehr starker Vermehrung 
recht wohl eine Analyse von fachpsychologischer und philologischer 
Seite verdienen würde). So wie die Proben jetzt vorliegen, bleibt 
gänzlich im Dunkeln, wie sie sich zum Typus des Gesamtmatertals 
verhalten, insbesondere inwieweit sie eine »Äuslcese« und nach welchen 
Gesichtspunkten: ob Qualitäts-Auslese oder Auslese des »Charakteristi- 





?) Nur möchte ich glauben, da bei Herkners Schlußfolgerungen aus den 
eigenartigen Aeußerungen des Webers Richter in Forst über sein inneres Verhält- 
nis zur Arbeit (S. 1334 unten) nicht übersehen werden darf, daß dieser Arbeiter 
kinderlos ist. Mit der Sorge für 5—6 Kinder belastet würde seine Lebens- 
philosophie vermutlich etwas anders gefärbt sein, — oder vielleicht fände er keine 
oder doch weit weniger Zeit dazu. Damit soll übrigens von der Schönheit dessen, 
was er sagt, nichts abgezogen werden, nur müßte Herkner sein an sich sicherlich 
berechtigtes Urteil: daß die Art der Beziehungen zur Arbeit auch von der Eigen- 
art der Arbeiter abhänge, nicht nur von der Figenärt der Arbeit, mit großer Vor- 
sicht interpretieren. 

3) Für jetzt könnte man nur etwa auf die charakteristische Rolle, die Schiller 
spielt, hinweisen (in dem dramatischen Versuch einer Schriftsetzerin a. a. O. S. 54) 
oder auf den Umstand, dal das einzige eigentlich lyrische Talent, welches die 
Sammlung aufweist (ein bescheidenes, aber immerhin eines), nicht in einem Indu- 
striearbeiter, sondern in einem armen, noch jungen Bauerntaglöhner steckt (cf. 
S. 75), oder auf die Leichtigkeit, mit welcher ein vielleicht echtes (kleines) Talent 
für die Prägung von Epigrammen (S. 19) in Phrasen oder geradezu in lose Klang- 
assoziationen kollabiert, wenn man es zum »Tiefsinn«x nötigt u.s.w. Wirklich 
Charakteristisches, insbesondere der »Klasse« Charakteristisches, findet sich kaum, 
Die hübsche Gestaltungsgabe eines westfälischen Maschinisten (S. 31 ff.) leistet das 
inhaltlich in dieser Hinsicht beste. Neue Formwerte findet man (wie zu er- 
warten) nicht und neue Einsichten bietet die (deshalb doch verdienstliche) Publi- 
kation zur Psychologie des Proletariats nur wenig, Das Vorwort fehlte besser, 
hier wie sonst, — es schwächt, wie man sich leicht überzeugt, den Eindruck nur 


ab, trotz aller guten Absicht. 


Zur Methodik sozialpsychologischer Enqueten und ihrer Bearbeitung. 053 


schen< (und in welchem Sinne Charakteristischen?) darstellen. Das ist 
für den Zweck der Publikation kein Vorwurf, — bezeichnet aber die 
Schranke ihrer Bedeutung. 
Es ist ferner nicht ohne weiteres möglich, sich auf L.s eigenes Ur- 
teil zu verlassen, denn die Breite, mit welcher in »Aus der Ticfe« 
ein Arbeiter, der einem wohlbekannten, durchaus deklassierten, durch 
wenige Exzerpte aus seinen Briefen genugsam charakterisierbaren Pro- 
letarier-Typus angehört, zu Worte kommt (s. darüber mit Recht Herk- 
ner a. a. O.), ist Folge einer gewissen Kritiklosigkeit, von der ich mich 
auch persönlich überzeugte. Sie wird auch einer eigentlich wissen- 
schaftlichen Verwertung des Materials hinderlich sein. Dabei soll 
l.evenstein gern und ausdrücklich belletristisch-schriftstellerisches Talent 
— dem aber zu »künstlerischere Gestaltungskraft vorerst vor allem an- 
deren das gerade für ihn Wichtigste: das Streben nach Schlichtheit, 
noch völlig mangelt — zugesprochen werden. Aber, trotz, zuweilen möchte 
man sagen: wegen seiner großen Belescnheit, die bei seinen schwierigen 
l.ebensverhältnissen ihm zweifellos ganz besonders zum Verdienst gerech- 
net werden muß, ist das Bedürfnis nach Aufhellung der Kausalbeziehungen 
durch die nüchterne und an sich so subalterne Arbeit peinlich sau- 
beren Zählens alles dessen, was ein solches Material irgend an 
Zählbarem bietet, in ihm nicht zu erwecken und er laboriert in Bezug 
auf den Sinn und Zweck solchen Arbeitens an den primitivsten Laien- 
vorstellungen. Das ist für die Chancen einer wissenschaftlich ernst zu 
nehmenden Verarbeitung seines Materials äufierst ungünstig. Die bis- 
herige, dem literarischen Melken einer Kuh gleichende Benutzung 
desselben hat rein geschäftlichen Charakter (wobei ich nicht 
einfach an klingende Vorteile, sondern grade an die jetzige, lediglich 
Mitgefühl und nebenher cine Art belletristischen Aufschens erregende Aus- 
beutung denke). Eine wissenschaftlichen Anforderungen genügende 
systematische Verarbeitung des Materials verspricht nach meiner Kennt- 
nis desselben — die sich nur auf einen Teil, ca. 2, aber auf die 
nach L.s Ansicht besten Antworten erstreckt — keinerlei »ge- 
schäftliche« Erfolge: Keine der erforderlichen Arbeit entspre- 
chenden pekuniären Chancen: denn nur eine ganz gewaltige, viele 
Monate langes eigenes Sortieren, Zählen und Rechnen nicht scheu- 
ende, wirklich voll niemals zu bezahlende Arbeitskraft und Arbeits- 
freude könnte, wie gleich zu zeigen, etwas wirklich Brauchbares daraus 
machen. Keine irgendwie sensationellen Chancen: denn die Ergebnisse 
versprechen zwar entschiedenes wissenschaftliches Interesse, aber — 


angesichts des unvermeidlichen Umfanges der Arbeit — keine Ueber- 
raschungen, die auf ein großes Publikum wirken. — Nachdem L. sich be- 


reits mit einer ganzen Serie von Kollegen nach einander in Beziehung 
gesetzt hatte, versuchten Herr Kollege Jaffe und ich vergebens, ihn auf 
die Bahn einer wissenschaftlichen Anforderungen entsprechenden Art der 


u OA oD 


954 Max Weber, 


Verwertung seines Materials zu drängen. Allein L. hielt derartige Ar- 
beiten für subaltern und erledigte sie, soweit er sie machte (oder — durch 
ein Fräulein! — machen ließ), wie schon eine auf Gewinnung von Ver- 
hältniszahlen gerichtete Nachprüfung, die Prof. Jaffe veranlafßte, ergab, 
nicht korrekt. Die Einzelzahlen stimmten immer wieder nicht mit den 
Summen zusammen, die Klassifikation nach Alters- und nach Lohnklassen 
ergab, ohne daß der Grund ersichtlich gemacht war, verschiedene Re- 
sultate (u. dgl. m.). Und, vor allen Dingen, er stellte das Material 
nicht zurNachprüfung zur Verfügung, augenscheinlich in 
der unbestimmten Angst, es könne ihm jemand seinen »Schatz«e, auf 
dem er sitzt, wie Fafner auf dem Hort der Nibelungen, entwenden. 
Es muß nun aber vor allem konstatiert werden, daß eine Verarbeitung, 
die nicht unter Kontrolle eines hinlänglich legitimierten F ach- 
manns vorgenommen wird, keinerlei — nicht den geringsten! — 
wissenschaftlichen Wert haben würde. Nicht nur sehen ein für alle- 
mal 4 oder 6 Augen mchr und sicherer als 2, — es handelt sich vor 
allem durchaus nicht um eine rein mechanische Klassifikation und 
Zählung, die ein Bearbeiter nebenher machen oder auch durch 
Dritte vornehmen lassen kann, und es ist sicher, daß nicht nur Abnei- 
gung gegen derartiges Arbeiten, sondern auch die stete Unterbrechung 
durch Erwerbspflichten L. niemals zu einer, Monate angestrengten Ar- 
beitens in Anspruch nehmenden, wirklich vollständigen Auszählung des 
Materials (zu der ich ıhm zunächst, um ihn nicht abzuschrecken, nur 
die allerelementarsten Anfangsstufen angab) die Zeit und Ruhe finden 
lassen wird. Man kann das, auch für ihn selbst, sehr bedauern, aber 
zu ändern ist nach seiner Lage und Eigenart daran nichts, und ob er 
den schlechthin einzigen sachgemäßen Weg: das Matcrial einem 
Fachmann (und auch nicht: jedem beliebigen »Fachmann«) zu 
überlassen, der es regelrecht bearbeiten würde, um es dann unter ge- 
meinschaftlicher Firma herauszugeben, beschreitet, scheint leider fraglich. 

Die Bearbeitung des Materials hätte mindestens folgenden An- 
sprüchen zu genügen: Die Fragebögen sind zunächst nach Provenienz, 
Beruf, Altersklassen und, innerhalb dieser, Lohnklassen, zu sortieren, 
-- dies hatte L. auf meine Veranlassung getan, dabei aber in seinen 
Rohzahlen die Fälle, wo cine solche Angabe fehlte (z. B. insbeson- 
dere eine brauchbare I.ohnangabe), nicht gesondert ersichtlich ge- 
macht, obwohl solche Fälle, wie ich weiß, vorlagen. Ueberhaupt ist durch- 
weg genau erkennbar zu machen (nach Provenienz, Alters- und Lohn- 
klassen), wie oft eine Frage nicht beantwortet wurde. Die Auszäh- 
lung hat sich alsdann nicht nur auf die Art der Beantwortung (ja oder 
nein), sondern ferner und vor allem auch auf die angegebenen Motive 
zu erstrecken. Es ist dabei schr sorgsam eine unvollständige: 
oder unklare von einer wirklich indifferenten Antwort zu 
scheiden, und speziell bei der Analyse der Motive ist die größte Sorg- 


Zur Methodik sozialpsychologischer Enquöten und ihrer Bearbeitung. 955 


falt auf die Art der Abschattierung und Kombination derselben zu legen, 
die freilich mit Angabe von »Zahlen« allein natürlich nicht zu 
erledigen ist, aber trotzdem durch zahlenmäßige Wiedergabe der 
Frequenz zum mindesten der hauptsächlich angegebenen Motive (immer 
zunächst nach Ort, Berufen, Alters- und Lohnklassen gesondert, dann 
erst zusammen) das nötige feste Gerippe erhält. L., der in der be- 
liebten Vorstellung befangen ist, das »Durchempfinden« und »Erleben« 
sei auf dem hier behandelten Gebiet die letzte Instanz des Erkennens, 
könnte sich an seinem eigenen Material vom Gegenteil leicht über- 
zeugen. Er würde sich z. B. sicherlich nicht begnügt haben auf 
Grund von allgemeinen Erwägungen die Gegnerschaft der Bergar- 
beiter gegen die Akkordarbeit als eine allgemeine Erscheinung hinzu- 
stellen, wenn er sich die Mühe nähme, scine Zahlen zu Rate zu 
ziehen, — d. h. nach Umrechnung der absoluten Zahlen in Verhältnis- 
zahlen. Dann würde ihm sofort deutlich werden, wie hübsch sein 
Material zur Illustration der Erfahrung dienen kann, daß auch die Berg- 
arbeiterschaft, allgemein gesprochen, in den Zeiten der Hoffnung, in 
den Jahrgängen etwa bis zum 30. Jahre oder etwas darunter, zu einem gar 
nicht unerheblichen Bruchteil, zuweilen in der Mehrheit, den Akkordlohn 


vorzieht, — dafl in dem Grade, in welchem dies, je nach der Prove- 
nienz, geschieht, sich z. B. im Ruhr-, Saar- und schlesischen Gebiet 
sehr charakteristische Unterschiede zeigen, — dafs, nach Lohnklassen 


gruppiert, das Material zur Prüfung und Kritik der Ansicht dienen 
kann, daß nur die nicht Leistungsfähigen den Schichtlohn vorziehen 
u.s.w. (Notwendig ist dabei nur, daß zur Kontrolle jede einzelne 
Lohnklasse, nach der Provenienz geschieden, ihrerseits wieder in Alters- 
klassen aufgelöst wird, wie dies übrigens schon an sich selbstredend 
durchweg zu geschehen hat: ebenso wie die Gliederung der Antworten 
nach dem Familienstand des Antwortenden für jede dieser so ge- 
wonnenen Unterklassen erfolgen muf. Nicht minder ergibt bei der 
Frage nach dem Maß der »Arbeitsfreude« cine einfache Durchprüfung 
der klassifizierten Verhältniszahlen solche, keineswegs schlechthin 
überraschende, aber eben doch nicht unwichtise Tatsachen wie die: 
daß und in welchem, je nach der Provenienz verschiedenen, Grade sie 
in der Jugend vorhanden ist und mit zunehmendem Alter stetig ab- 
nimmt‘), daß und wie sie ferner bei Berg- und Textilarbeitern aller Pro- 
venienzen auch mit zunehmender T.ohnhöhe stetig abnimmt (wobei 
nun wieder die Altersgliederung der L.ohnklassen zu berücksichtigen 
wäre), während bei den Metallarbeitern die Dinge lokal teilweise — 
und warum? — charakteristisch anders liegen, u.s.w. Für Derartiges 
ist mit »Durchempfinden« und dergl. schlechthin gar nichts getan. Für 











H Vielfach ähnlich steht es mit den Antworten auf die Frage nach dem 


Druck, den die Abhängigkeit vom Arbeitgeber ausübt und ähnlichen. 


956 Max Weber, 


alle einzelnen Fragen muß vielmehr zunächst eine Klassifikation der 
Antworten und angegebenen Motive in alle Einzelheiten verlangt 
werden (wobei neben Angabe der errechneten Proportionalzahlen die 
Angabe der rohen Ziffern durchaus unentbehrlich ist, um das abso- 
lute Gewicht der ersteren richtig ermessen zu können). 

Und weiterhin wäre dann die Frage aufzuwerfen, ob und in welcher 
Form (es gibt deren bekanntlich mehrere anderweitig erprobte) Korre- 
lationen zwischen den einzelnen Gruppen charakteristischer Antworten 
auf de verschiedenen Fragen herzustellen wären *). Nur 
eingehende Versuche von geübter Hand und von seiten jemandes, 
der sich in das Urmaterial liebevoll und kontinuierlich ver- 
senkt hat, können ergeben, ob und wo dies lohnt. Dann erst, nach- 
dem aus dem Material alles »Zählbares herausgeholt und in Be- 
ziehung zueinander gesetzt ist, könnte auf diesem Unterbau versucht 
werden, proletarische Denk- und Empfindungs-»Typen« zu ermitteln, 
formale sowohl wie inhaltliche (beides keineswegs immer koinzidierend‘. 
L. selbst hatte einige Anfänge solcher Versuche gemacht, über die hier 
Näheres zu sagen ich mich nicht für befugt erachtce; für a priori un- 
brauchbar hielt ich, wie ich bemerken möchte, seine Kategorien nicht 
durchweg, als allerersten Anfang wenigstens. Jedenfalls aber muß weiter- 
hin mit zahlen mäßigen Unterlagen an dies Problem herangegangen, also 
die Unterschiede der Frequenz bestimmter stilistischer Ausdrucksformen, 
gedanklicher Interessenrichtungen usw. je nach Provenienz, Alter, Lohn- 
höhe usw. sorgsam untersucht, nicht klar liegende Fälle dabei ausge- 
schieden, die unzweifelhaften, wenn dies sich möglich zeigt, vorsichtig zu 
»Iypen« (und Kombinationen von oder Uebergangsformen zwischen 
solchen) gruppiert werden, dies alles aber unter sehr vorsichtiger, immer 
erneuter Nachprüfung am Urmaterial. Die umfänglicheren Privatäuße- 
rungen und Briefschaften wären dabei natürlich auch zu verwerten. Mit 
ganz besonders großer Vorsicht würde dabei an den Versuch heranzutreten 
sein, spezifisch »proletarisches Empfindungsrichtungen herauszuschälen. 
Denn auch dieses Material bestätigte, wenigstens mir, wieder die alte 
Erfahrung, daß die Empfindungsweise des Proletariats zunächst einer ins 
Unbefangene und »Vormärzliche« zurückübersetzten »bürgerlichen« in 
den Grundzügen weit ähnlicher aussieht, als aprioristische Klassen- 
theoretiker zuweilen glauben. Daf die aus der Art der materiellen 
Interessen unmittelbar rational folgenden Divergenzen der Vorstellungs- 


5) Im Prinzip muß gefordert werden, daf für alleerheblichen Fragen 
jedesmal festgestellt wird: x0/, derjenigen, welche auf die Frage a mit b geant- 
wortet haben, haben auf die Frage c mit d geantwortet und zwar zu y®/, aus dem 
Grunde g, zu z0% aus dem Grunde ge usw. Selbstredend »cum grano salis« zu 
verstehen. Aber cs stellen sich auf diese Weise die unerwartetsten Zusammen- 


hänge zuwcilen heraus. 


Zur Methodik sozialpsychologischer Enqucten und ihrer Bearbeitung. 957 


inhalte deutlich hervortreten, versteht sich ja von selbst. Schon auf 
dem Gebiet derjenigen Vorstellungsweisen aber, welche weiter, zu den 
»Gründen« der eigenen Klassenlage, dann zu den unmittelbaren Lebens- 
zielen und Hoffnungen führen, zeigt sich die Art des »Pathos« regel- 
mäßig so wesensverschieden von derjenigen, die etwa einem konse- 
quenten Marxisten in das Gehirn gehämmert sein müßte, daß man in 
Gefahr geraten kann, im Proletarier (und es handelt sich hier um Partei- 
sozialisten) nur den »Kleinbürger« in zufällig etwas modifizierter Inter- 
essenlage zu erblicken. Jedenfalls: es ist keineswegs einfach zu sagen, 
an welcher Stelle wirklich so etwas wie ein eigenes, selbständige 
Bahnen ziehendes, nach eigenen neuen Kulturwerten fragendes prole- 
tarisches Empfindungsleben sich äußert. Da die überwiegende Mehr- 
zahl der L.schen Auskunftspersonen sich die Regel: »Eure Rede sei 
ja, ja, nein, nein«e zu Herzen genommen hat, bleibt im ganzen nur 
etwa !/s oder weniger, von denen (zum Teil allerdings sehr eingehende) 
Motivenberichte eingegangen sind, für derartige Untersuchungen, — ein 
gewiß nicht großes, aber für den Anfang doch auch nicht kleines, Ma- 
terial, dessen wirklich befriedigende Ausbeute sehr bedeutende, gce- 
wissenhafte, vor allem: nüchterne, Arbeit erfordert. Ich halte die 
Chancen, daß diese Arbeit überhaupt geleistet wird, zur Zeit für sehr 
gering, und da das Material natürlich an Interesse verliert, je älter es 
wird, ist dies auch in L.s eigenem Sinne zu beklagen. Äber fest steht: 
ohne bedingungslose Hingabe des gesamten Urmatcrials zur eigenen 
Durcharbeitung, oder, wenn L. selbst trotz aller inneren und äuße- 
ren Hemmnisse Lust und Zeit zu einer solchen finden sollte, zur 
bis ins Einzelne gehenden Nachkontrolle durch einen ge- 
schulten Fachmann ist aneme wissenschaftlich wertvolle 
Verwendung nicht zu denken. L. selbst hat beim besten Willen, 
von den unvermeidlichen steten Unterbrechungen seiner Arbeit abge- 
schen, auch eine viel zu lebhafte Phantasie und ist viel zu schr mit 
scinem (ganz begreiflichen) »Entdecker«-Interesse engagiert, um sich 
selbst derart nüchtern kontrollieren zu können, wie erforderlich, ganz 
abgeschen von der Frage, ob nicht derartige Arbeiten, wo immer es 
sich ermöglichen läft, stets unter 4— 6 Augen hergestellt werden 
sollten. Es ist ja cine gewisse Entsagung, die J. damit zugemutet 
wird, -— und ich bezweifle nach den gemachten Erfahrungen, ob er es 
über sich gewinnt sie zu üben, — aber sie ist, soll nicht eine Arbeit 
herauskommen, die nur als subjektives Sentiment zu werten Ist, unum- 
gänglich., Nur die bisherige Art der Verwertung fortzusetzen wäre 
wissenschaftlich betrachtet, einfach unwürdig — das müßte auch 
L. einsehen. Das Neugier- und das Mitleidsinteresse würde sehr bald ver- 
flogen, das Material veraltet, oder auch durch besseres, neueres, wenn 
schon vielleicht weniger umfangreiches, überholt sein. Geschäftliche (im 
weiten, nicht notwendig verletzenden Sinn des Worts, — s. 0.) und wissen- 


958 Max Weber, Zur Methodik sozialpsychologischer Enqueten etc. 


schaftliche Interessen laufen sich hier schnurstracks zuwider, und L. 
muß wählen, welchem von diesen beiden Herren er dienen will und 
kann. Ich habe, nachdem ich immerhin manche Mühe an die Ver- 
handlungen mit L. gewendet habe, es anderer Arbeiten halber auf- 
geben müssen, den offenbar aussichtslosen Versuch fortzusetzen, ihn 
zu einem solchen Verhalten zu bestimmen, wie es nun einmal unum- 
gänglich ist, soll das Material nicht in seinen Händen eine sich all- 
mählich zur Makulatur entwertende tote Anhäufung von Schreibwerk 
bleiben. Und ich veröffentliche diese Zeilen nur, damit andere, die 
etwa künftig mit dem Material in Berührung kommen, alsbald wissen, 
woran sie sind. 


m nn 





959 


LITERATUR-ANZEIGER.” 


Inhaltsübersicht: r. Bibliographien, Sammelwerke, Lehrbücher S. 959; 
2. Sozial- und Rechtsphilosophie S. 962; 3. Soziologie, Sozialpsychologie, Rassen- 
frage S. 962; 4. Sozialismus S. 967 ; 5. Sozialökonomische Theorie und Dogmen- 
geschichte S. 967; 6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Biographien S. 968 ; 7. Be- 
völkerungswesen S. 972; 8. Statistik S. 980; 9. Soziale Zustandsschilderungen 
S. 982; 10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage S. 982; 11. (sewerbl. Technik und Ge- 
werbepolitik S. 993; 12. Kartellwesen, Unternehmerorganisation S. 995; 13. Gewerbl. 
Arbeiterfrage, Arbeitsmarkt S. 996; 14. Arbeiterschutz S. 996; 15. Versicherungswesen 
(bes. Arbeiterversicherung) S. 999; 16. Gewerkvereine u. Tarifwesen S. 1001; 17. Allg. 
Sozialpolitik und Mittelstandsfrage S. 1006; 18. Privatbeamten- und Gehilfenfrage 
S. 1006; 19. Handel und Verkehr S. 1007; 20. Handels- und Kolonialpolitik S. 1009 ; 
21, Geld-, Bank- und Börsenwesen S. 1009; 22. Genossenschaftswesen S. IOIl; 
23. Finanz- u. Steuerwesen S. 1012; 24. Städtewesen und Kommunalpolitik S. 1015; 
25. Wohnungsfrage S. 1019; 26. Unterrichts- und Bildungswesen S. 1020; 27. Jugend- 
fürsorge, Armenwesen und Wohlfahrtspflege S. 1021; 28. Kriminologie, Strafrecht 
S.1023; 29. Soziale Hygiene S. 1024; 30. Frauenfrazre, Sexualethik S. 1026; 31. Staats- 
und Verwaltungsrecht S. 1026; 32. Gewerbe-, Vereins- und Privatrecht S. 1027; 
33. Politik S. 1029. 


ı. Bibliographien, Sammelwerke, Lehrbücher. 


Atti della Società Italiana per il Progresso delle 
Scienze. Pubblicati per cura dei soci Reina, Pirotta, Folgheraiter, 
Ricci, Amoroso. Seconda Riunione: Firenze, Ottobre 1908. Roma 
1909. Soc. Jtal, per il Progresso delle Scienze. Via del Collegio 
Romano 26. 262 S. 

In Italien hat sich vor drei Jahren cine yrofse wissenschaftliche 
Gesellschaft gebildet, der vorwicgend — wenn auch nicht allein — 
Männer der Universität angehören, und die es sich zum Ziel gesetzt 
hat, als Bindeglied zwischen den einzelnen, durch die Spezialisierung 
immer mehr sich auf sich selbst beschränkenden Einzelwissenschaften 
zu dienen und sie zu gemeinsamer Arbeit zu vereinigen, dancben aber 
auch den berechtigten Sonderinteressen und Sondernotwendigkeiten 


*) Soweit die hier abgedruckten Besprechungen nicht mit dem Namen oder der 
Chiffre des Rezensenten unterzeichnet sind, beruhen sie auf Selbstanzeigen der 


Autoren, 


960 Literatur-Änzeiger. 


der Einzelwissenschaften Rechnung zu tragen. Diese komplizierte Wesen- 
heit gelangt auf den jährlich abgehaltenen, etwa eine Woche in An- 
spruch nchmenden Kongressen dadurch zum Ausdruck, daß die Vor- 
mittage der gemeinsamen Diskussion aller Wissenschaftler über ein 
die Gemeinsamkeit interessierendes Thema gewidmet werden, während 
der Kongreß Nachmittags in den einzelnen Disziplinen in entsprechende 
Einzelsektionen zerfällt, in denen wissenschaftliche Fachvorträge zu 
eingehender Debatte gestellt werden. Der vor uns liegende Band 
enthält die Verhandlungen des zweiten Kongresses der Società Italiana 
per il Progresso della Scienza, der im Herbst 1908 in Florenz statt- 
fand und von etwa 700 Teilnehmern, größtenteils aus Universitäts- 
kreisen, besucht war. Der Band enthält den ausführlichen Bericht der 
Sckretäre über die in den verschiedenen — im ganzen zwanzig — 
Sektionen verrichtete Arbeit, die ın den gemeinsamen Sitzungen gc- 
haltenen Vorträge im Auszug, sowie endlich den Abdruck der in den 
Einzelsektionen gelesenen Inauguraladressen. Die Vorträge, welche in 
der nationalökonomischen Sektion gehalten wurden, waren folgende: 
Prof. Graf Alberto Zorli von der Universität Macerata: »Die einzelnen 
Zweige der Volkswirtschaft und nicht der Reichtum (die wirtschaft- 
lichen Güter) müssen den eigentlichen Gegenstand der volkswirtschaft- 
lichen Studien bilden« sowie »Die Theorie der Konvenienz und die 
hervorragendsten Theorien in der Nationalökonomie«. Prof. Costan- 
tino Bresciani Turronı von der Universität Palermo: »Das Gesetz der 
Korrelation zwischen Rente und Vermögen«. Dr. Ugo Giusti, Direk- 
tor des statistischen Amtes der Stadt Florenz: »Die Phänomene der 
Demographie und ihr Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage der Ein- 
wohnerschaft der Stadt Florenz«. Prof. Graf Zorli: »Ueber die Au- 
tonomie der Disziplin der Steuergesetzgebung und die Notwendigkeit 
der Einführung eines Grundtextes.«e Prof. Robert Michels von der 
Universität Turin: »Die Dekadenz der Mittelklassen und die Entstehung 
sogenannter neuer Mittelklassen in den Ländern mit fortgeschrittenem 
kapitalistischem Wirtschaftssystem«. Prof. Corrado Gini von der Uni- 
versität Bologna: »Ueber das verschieden schnelle Wachstum der ein- 
zelnen Gesellschaftsklassen und die Konzentration der Vermögen:. 
Prof. Ettore Fornasari di Verce von der Universität Pisa: »Ucber die 
Anwendung von Hypothesen in der früheren Demographie<. Prof. Vin- 
cenzo Tangorra von der Universität Pisa: »Die wirtschaftliche Teil- 
nehmerschaft der Beamten im Post- und Telegraphenfach am Reinge- 
winn«. Prof. Rodolfo Benini von der Universität Rom: »Ueber die 
beste Methode zur Begrenzung des normalen Feldes der Variabilität in 
den statistischen Seriene. Dr. Umberto Ricci vom Ministerium für 
Ackerbau: »Die neuc Methode zur Aufnahme der Agrarstatistik in 
Italien«. Prof. Gustavo Mortara: »Ueber den Durchschnitt der öko- 
nomisch produktiven Lebensdauer«. Jedes dieser Referate erhielt in 
einer regen Diskussion seine Fortsetzung und vielfach seine Vertic- 
fung. Erwähnenswert ist ferner auch die Rede über die »Fortschritte 
der Volkswirtschaftslehre«, mit welcher der Präses der nationalökono- 
mischen Sektion, Prof. Ricardo Dalla Volta vom R. Istituto di Studi So- 
ciali in Florenz, die Arbeiten dieser Sektion einleitete.e. Wer dem 2. 
Kongreß der italienischen Wissenschafts-Gesellschaft beigewohnt hat, 
konnte sich dem doppelten Eindruck von dem Ernst und der sach- 
lichen Objektivität, mit welcher Männer der verschiedensten politischen 
und religiösen Richtungen in ihm gearbeitet haben — sein täglıches 
Arbeitspensum überstieg häufig 6—7 Stunden — sowie von der zumal 


Literatur-Änzeiger. 96 I 


auch auf sozialwissenschaftlichem, finanzwissenschaftlichem und statisti- 
schem Gebiet ausgezeichneten Güte des jüngeren Nachwuchses nicht ent- 
ziehen. Die vorliegenden Atti geben von diesen Tatsachen einen — 
wenn auch natürlich entsprechend matten — Abglanz. (Michels. ) 


Marnoco e Souza, lente: A Troca e o seu mecanismo. 
Peleccöes feitas na Universidade de Coimbra ao curso do 2. anno 
juridico de 1904/1905. Coimbra 1906, Typographia França Amado. 
915 S. 

Vorlesungen, die Marnoco e Souza, Professor der Nationalökonomie 
an der portugiesischen Landesuniversität Coimbra, über den Tausch — 
als welchen er im weiteren Sinne Produktion, Handel, Bank-, Börsen- 
und Kreditwesen verstanden wissen will — gehalten hat. Der Leit- 
faden, der den Gegenstand in kurzen und markigen Umrissen er- 
schöpfend behandelt, beginnt mit einer interessanten Untersuchung über 
die ökonomischen Qualitäten des Menschen, geht dann dazu über, die 
Grundbegriffe der Volkswirtschaft festzulegen und die hervorragendsten 
ökonomischen Phänomene zu analysieren, behandelt hierauf ausführlich 
die Werttheorie, das Bank- und Börsenwesen, den Kredit, den inter- 
nationalen Handel und schlieft mit einer kurzen Uebersicht über die 
Geschichte der Theorien in der Nationalökonomie. Der Verfasser, 
dessen Grundrichtung etwa der in Deutschland von Werner Sombart 
vertretenen entsprechen dürfte, stützt sich auf eine selten aus- 
gedehnte Kenntnis der einschlägigen Literatur nicht nur Portugals, 
sondern auch Frankreichs, Spaniens, Deutschlands, Englands und Italiens. 
Für den mit den nationalökonomischen Theorien und weltwirtschaft- 
lichen Zuständen in Mitteleuropa Vertrauten sind die sich auf portu- 
giesischen Phänomene und Theorien portugiesischer Sozialgelehrter sich 
beziehenden, eingestreuten Kapitelteilchen besonders interessant, auch 
weil aus ihnen hervorgeht, wie viel selbständiges Leben sich in den 
wirtschaftlichen Verhältnissen wie in den Köpfen der besten Männer 
dieses Volkes abspielt. Ich werde in dieser Zeitschrift noch in an- 
derem Zusammenhange auf den Leitfaden des Prof. Marnoco e Souza 
zurückkommen. (Michels.) 


Schwiedland, Eugen, ord. Prof. der Volkswirtschaftsichre und 
Hofrat im Ministerium für öffentliche Arbeiten in Wien. Zinfüh- 
rung in die Volkswirtschaftslehre. Wien 1909, Manz'scher 
Verlag. 192 S. Kr. 3.60. 

Der Verfasser versucht in eigenartiger Weise unter Vermeidung 
schwieriger theoretischer Erörterungen m leicht fafslicher und fesseln- 
der Weise in das Wesen der großen, in der Wirtschaft wirkenden Mo- 
mente einzuführen. Die Anfänge der Wirtschaft, ihre Entwicklungs- 
stufen, die wirtschaftliche Bedeutung der äufseren Natur, sodann die der 
Bevölkerung und ihrer Zunahme für die Wirtschaft werden in grofen 
Zugen, ohne verwirrende Details, in ciner Weise dargestellt, die zu 
cinem weiteren Eindringen anregt. Ein folgender Abschnitt behandelt 
Gut, Vermögen, Wert und Preis. Der Schlu des Buches eröffnet wei- 
tere Horizunte und sucht auf die Beziehungen zwischen Soziologie und 
Volkswirtschaftsiehre hinzulenken. Diese Abschnitte behandeln Sitte 
und Recht, Unfreiheit und Gleichberechtivung, Eigentum und Erbrecht, 
Technik und Wirtschaft, und Organisation und Willkür in der Gesell- 
schaft. — Die Arbeit läßt die besondere Begabung des Verfassers cr- 
kennen, leicht faßlich darzustellen und Lesern, bei welchen Vorkennt- 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIN. 3. 62 


96 2 Literatur-Anzeiger. 


u. 


© 
nisse nicht vorausgesetzt werden, auch schwierigere Probleme in ihren 
einfachen Wurzeln klarzulegen. (Gaertner.) 


Weltwirtschaft, Die, Ein Intern. Lesebuch, herausg. v. Æ. 
v. Halle. III. Jahrg. 1908: II. Teil: Das Aus land. Leipzig und 
Berlin 1909, B. G. Teubner. 170 S. M. 5.—. 

Im vorlicgenden Band werden wiederum von ciner Reihe namhaf- 
ter, mit den Landesverhältnissen vertrauter Autoren die wirtschaftlichen 
Verhältnisse der europäischen und wichtigsten außereuropäischen Volks- 
wirtschaften behandelt. Den Schluß bildet eine vergleichende Darstel- 
lung der Finanzverhältnisse dieser Staaten aus der Feder des Geh. 
Oberfinanzrats ©. Schwarz. (M.) 


2. Sozial- und Rechtsphilosophie. 


Steffen, Dr. Gustaf, Prof. a. d. Universität Gotenburg. Ze- 
bensbedi ngungen moderner Kultur. Sozialphilosophische, 
sozıologische und sozialpolitische Studien. Jena 1909, Gustav Fischer. 
IV, 372 S. M. 4. 

In diesem Buche sucht der Verfasser zwischen den wirtschaftlichen 
und sozialen Lebensbedingungen der modernen Kultur und dieser Kul- 
tur selbst möglichst klar zu unterscheiden. Die Entwicklung und Stei- 
gerung der scelischen Anlagen menschlicher Individuen hat zur not- 
wendigen Voraussetzung gewisse, veränderliche Minima an Bedarfsbe- 
friedigung und sozialen Vorteilen. Wo diese Minima der wirtschaft- 
lichen und sozialen Lebenshaltungen nicht erreicht werden, herrscht 
die Armut. Der Kampt gegen die Armut ist aber an sich ein Kampf 
für Kultur. Ohne eine tiefcingreifende staatliche Regulierung des wirt- 
schaftlichen Lebens läft sich dieser Kampf erfahrungsgemäß nicht 
durchführen. Die wahre Wohlstandspohtik und Kulturpolitik müssen 
durch eine weitblickende und radikale Sozialpolitik vorbereitet und ge- 
stützt sein. Hier stehen aber die sozialen Vorurteile und der Klassen- 
egoismus, die unvermetdliche und tiefrehende soziale Gebundenheit 
des ganzen seelischen Lebens der höheren Gesellschaftsklassen hıindernd 
im Wege. Ohne Klassenkampf kommen wir deshalb nicht vorwärts 
zu höherer allgemeiner Kultur. — Das Buch enthält folgende llauptab- 
schnitte: I. Die Mittel und der Sinn des Lebens; II. Der Kampf um 
den Wohlstand; III. Staat und Kultur; IV. Die Soziologie; V. Schule 
und Sozialwissenschaft; VI. Die Sozialpolitik; VII. Die Freiheit des 
Arbeitsvertrages; VIII Das sozialpolitische Prinzip der Finanzwirt- 
schaft. 


3. Soziologie, Sozialpsychologie, Rassenfrage. 


Hoffmeister, Dr. Karl, k. k. Ministerialsekretär und Privatdozent 
a. d. k. k. Hochschule f. Bodenkultur. Die Grundgesetze 
aller völkergeschichtlichen Entwicklung. Wien und 
Leipzig 1909, C. Fromme. IV, 85 S. M. 3.—. 

Der Verf. untersucht den Einflufs biologischer und ökonomischer 
Grundgesetze auf die Menschheitsentwicklung. Resultat: Es lassen sich 
4 Phasen der völkergeschichtlichen Entwicklung unterscheiden: 

I. Der Urzustand des Menschengeschlechts steht unter der all- 
einigen Ilerrschaft biologisch- individualistischer Gesetze. 

II. Im Kulturzus stand treten an die Stelle der biologisch-in- 


Literatur-Anzeiger. 963 


dividualistischen die aus der Institution des Eigentums und des Tausch- 
verkehrs folgenden ökonomisch-individualistischen Grundgesetze. 

III. Entartung der individualistischen Gesellschaftsordnung zur se- 
lektionslosen Klassenherrschaft. Das ökonomische Grundgesetz 
verliert seinen streng individualistischen Charakter und gerät in 
Widerstreit mit den biologischen Gesetzen. Biologische Degenerations- 
erscheinungen treten auf. 

IV. Epochen des Staatssozialismus: Das in wenigen Händen 
konzentrierte Kapital verliert seinen Wert. Unaufhaltbarer Niedergang 
des Gemeinwesens und schließlich Rückkehr zum Urzustand ist die 
notwendige Folge der Verletzung der biologischen Grundgesetze. 

An dieser Erkenntnis der Entwicklungsgesetze zicht der Verf. prak- 
tische Folgerungen: Jede wirksame, dauernde und radikale Reform 
des sozialen Elends ist unmöglich. Einzig und allein das Privatcıgen- 
tum ermöglicht die Kulturarbeit, seine Abschaffung muf naturnot- 
wendig zum allgemeinen Niedergang führen. (M.) 


Holek, Wenzel, Lebensgang eines deutsch-tschechischen 
Handarbeiters. Mit einem Vorwort, herausg. von Paul Göhre. 
Jena 1909, Eugen Diederichs. VH, 328 S. M. 4.50, geb. M. 5.50. 

Die Tragödie des ungelernten Arbeiters, oder, wenn man will, die 

Odyssee des kapitalistischen Zeitalters, die L.ebensfahrt des wahrhaft 

Ileimatlosen in unserer Zeit, der nur »Arbeiter« schlechthin, von einer 

Arbeitsstätte zur anderen gehetzt, immerzu der »Arbeitsgelegenheit« 

nachrennt, die allein über sein und seiner Familie Schicksal entschei- 

den wird, wie sie über das Schicksal seiner Eltern entschieden hat. 

Hierhin und dorthin geworfen ergreift er die verschiedensten »Berufe«, 

weil er zu allen und zu keinem cinzigen die Qualifikation hat: Bettel- 

musikant, Arbeiter in Ziegelcien, Gasfabriken, Kohlenwerken, Bauern- 
höfen, mehrmals selbständiger Kaufmann, Fahrrad-, Bilder-, Kaut- 
schuk- und Bücherhändler, Konsumvereinsbeamter u. s. f. — selbst- 
verständlich sozialistischer Agitator und darum auch noch sozial ver- 
fehmt; in den go Jahren seines Lebens hat er bisher mehr Carrieren 
durchlaufen, als in früheren Jahrhunderten alle Mitglieder einer ganzen 

Generation. Niemals erreicht er ein Gleichgewicht für längere Zeit, 

immer wieder wird er von der »Konjunktur«, von den unerbittlichen 

FHlementarkräften, Angebot und Nachfrage, hinausgeschleudert in das 

Nichts. Wie sollte er sich auch aus dem unhcilvollen Gewebe retten? 

In Armut und Elend geboren, wird alsbald die Schwungkraft der Secle 

zu höheren Zielen abgeschnitten, verdirbt unter dem Eintlu der Um- 

gebung, in die er hineingestellt ist, die edlere Anlage und diese wieder 
hilft weiter die Lage zu verschlimmern. Wer möchte da Schuld und 

Schicksal abmessen? Genug an dem, was noch übrig blicb. Welche 

Fülle unverbrauchter oder vielmehr mifßsbrauchter Lebensenergie, wel- 

cher clan vital muf in diesen untersten Schichten der Bevölkerung, 

auf deren Atlasschultern die Last einer Welt, unserer Welt ruht, noch 
vorhanden sein, wenn aus diesem Milieu immer wieder Leistungen von 
der Art der vorliegenden entspringen! Es braucht uns um die Zukunft 
der Welt nicht bange zu werden, wenn wir denken, daß diese Kräfte und 

Energien noch freizusetzen sind, dafs dieses Reservoir bisher versperrt 

unter dem chernen Deckel unserer Wirtschaftsform noch einmal seine 

befruchtenden Kräfte ausgießßen wird über die verdorrenden Gefilde 
unserer Kultur. Dies wird sicherlich einer der gröfsten Augenblicke 
der Weltgeschichte sein, 

62* 


964 Literatur-Anzeiger. 


Das Buch, natürlich unsystematisch und ungelehrt, nur nach den 
Bedürfnissen des Verfassers angeordnet, bietet doch auch den bloß 
theoretisch Interessierten genug Material für die mit dem Berufsschick- 
sal zusammenlaufenden Fragen über Arbeitsfreude, -Ermüdung u. s. f. 
— So auch findet man einige ganz interessante Beiträge zur Charak- 
terologie der Länder und der Nationen und den nationalen Eigentüm- 
lichkeiten der Arbeiter. Z. B. wird (ungefähr) der Unterschied zwischen 
Sachsen und Böhmen, wie ihn der unbefangene Mensch empfindet, 
so formuliert: dort (in Sachsen) gute Straßen, schöne Häuser, aber 
schlechter Kaffee und keine Leierkasten. Oder der slavische (tsche- 
chische) Arbeiter im Unterschied zum deutschen: jener ist im Vergleich 
zu diesem nationaler gesinnt, aber sklavischer, demütiger, falscher. — 
Aber trotz seines lebhafteren Nationalbewußtseins unterliegt er leicht 
der Assimilation. Doch hier ist große Vorsicht im Verallgemeinern, 
überhaupt im Erklären geboten: der Verfasser selbst ist vielfach die 
Widerlegung sciner Theorien in persona. Schließlich ist, was nationale 
Eigentümlichkeit scheint, auch hier vielfach Funktion der Arbeitsweise, 
der Beschäftigungsart. Das Problem der nationalen Assimilierbarkeit 
ist viel zu kompliziert, um anders als durch systematische Untersuchung 
gefördert zu werden. 

Wer zu den Worten und Sätzen die Hintergründe und Abgründe 
zu fügen versteht, über denen sie sich erheben, wird von dem Buch 
Gewinn haben, andere werden wenigstens aus ihrer ruhigen Selbstzu- 


friedenheit aufgescheucht, und viele werden sich — womit freilich am 
wenigsten gedient ist — zu Tränen rühren lassen und sagen: ach Gott, 
es ist hoffentlich ein Einzelfall | (Salz.) 


Ribeiro, Pinto: Estudos e Panegyricos. Gouveia 1906, Bi- 
blioteca Moderna. 488S. 


Es sind kleine, anspruchslose, in der Schreibweise der Enzyklopä- 
disten verfaßte Studien, welche uns ‚der bekannte portugiesische Schrift- 
steller in diesem Büchlein geschenkt hat. Pinto Ribeiro steht aufrevolu- 
tionärem Boden, steht auf dem revolutionären Boden der ersten franzö- 
sischen Revolution, womit seine Stellung zur Bedeutung der Oekonomie 
von vorne herein gegeben ist. Dies kommt vor allem in der ersten 
der beiden Studien »O Militarismo« zum Ausdruck. Ribeira betrachtet 
diese gesellschaftliche Erscheinung lediglich in der Beleuchtung des Mora- 
listen. Bezeichnend für seine Auffassung ist folgende Stelle: »die Ka- 
serne ist das Laboratorium, in welchem ein Alchimist mit Namen Ge- 
walt Gifte mischt und feine Substanzen braut um das Gewissen zu er- 
töten und den Verstand zu vernichten, wobei er das erste überhaupt 
zerstört und aus dem zweiten einen Automaten macht«, ferner: »Der 
Militarismus ist ein »Menscheitsbeleidigungsverbrechen«, welches von 
dem Tribunal der Zukunft verurteilt werden wird und das schon 
das Gewissen von heute bedingungslos verdammen muß.«e Zwar be- 
kämpft Ribeiro, dessen Belesenheit über seinen Gegenstand trotz seiner 
offenbaren Nichtkenntnis der einschlägigen Schriften von Engels, Bebel, 
Ferrero u. a. durchaus anerkennenswert ist, den Militarısmus auch als 
Vernichter beziehungsweise Entzieher der Arbeitskraft. Aber immer 
wieder kommt er auf sein Leitmotiv zurück: Der Militarismus erzieht 
den Menschen, o animal-rei, den König der Tiere, wie er ihn S. 24 
einmal nennt, zum gemeinen Tiere, das überhaupt nichts Menschliches 
mehr an sich hat. Die Zivilisation hingegen aber habe die Aufgabe, 
wahre Menschen zu bilden. Zum Schlusse der Abhandlung wird der 


u un 


Literatur-Anzeiger. 965 


Soziologe Poet, indem er ausruft: »O Vento da Revolução passa... 
Die zweite Studie ist historischen Inhalts und behandelt ein Blatt 
aus der revolutionären Geschichte Portugals im 18. Jahrhundert. Luiz 
de Figueiredo, ein in seinem Vaterlande bekannter Name, hat dem 
Büchlein eine interessante kleine Vorrede beigegeben. Als Ganzes be- 
trachtet sind die Studien recht lesenswert, und bieten, formal sprach- 
lich, manche Schönheiten. (Michels.) 


Savorgnan, Franco, Soziologische Fragmente. Inns- 
bruck 1909, Verlag der Wagnerschen Universitätsdruckerei. 106 S. 


Diese Studien des italienischen Soziologen Franco Savorgnan sind 
insofern mit Recht auf dem Titelblatte als Fragmente bezeichnet wor- 
den, als ste sich mit verschiedenen Fragen beschäftigen, die in keinem 
sachlichen inneren Zusammenhang zu einander stehen. Eine von ihnen 
hat den italienischen Philosophen und Politiker Carlo Cattaneo zum 
Gegenstand. Savorgnan ist geneigt, Cattanco als einen Vorläufer der 
modernen Soziologie zu betrachten. Savorgnan hätte Cattanco auch 
mit einem gewissen Rechte einen Mitläufer des historischen Materialis- 
mus nennen können. Der Rechtsbegriff des lombardischen Gelehrten 
— das Recht entsteht aus dem Intceressenkampf der Parteien, dessen 
Resultate es darstellt — nähert sich auf Ellenbogenfühlung den be- 
kannten Staatsrechtstheorien des Grazer Soziologen Ludwig Gumplö- 
wicz und gehört zweifellos zur Kategorie jener geschichtsphiloso- 
phischen Versuche, die wir in Deutschland unter dem Namen mate- 
rialistische Geschichtsauffassung kennen, die zwar nicht zuerst schlecht- 
weg, aber doch wohl zuerst in prägnanter und synthetischer Form uns 
aus dem kommunistischen Manifest von Marx und Engels entgegen- 
tritt. Der hervorragendste Zug des Wissenschaftlers Cattanco — der 
mit dem opferbereiten Idealismus des Politikers und Freiheitshelden 
Cattaneo seltsam kontrastierte — bestand in eincm weitgehenden Skep- 
tizismus, in einer tiefen Ueberzeugung vom Relativismus aller Erschei- 
nungen und infolgedessen auch vom Relativismus aller Ideale. Insofern 
war er zweifellos ein Vorläufer der Soziologie, wenn auch nicht etwa 
der auf der unendlichen Elastizität des Willens fufsenden Richtung, wie 
sie am schärfsten und veschicktesten durch den Wiener Sozioloren 
Rudolf Goldscheid repräsentiert wird, sondern vielmehr der Schule von 
Gumplöwicz, zu der sich auch Savorgnan rechnet. Die Grundthese 
seines Meisters wird vom Verf. auch noch in einer weiteren kleinen 
Studie »zur Soziologie der Eroberung und Unterwerfung: oder der 
»Staatengründunge an dem Beispiel eines südafrikanischen Naturvolkes, 
der Makololo, in anschaulicher Weise vertreten. Aus den übrigen 
Essays sind noch zwei besonders hervorzuheben. In ciner klemen 
Skizze über das Wesen des Irredentismus, die wir gerne erweitert und 
vertieft gesehen hätten, auch weil Savorgnan in seiner Eigenschaft als 
Triestiner und national gesinnter Italiener uns als besonders geeignet 
erscheint, diese Frage kat exochen einer sachverständigen Analyse 
zu unterzichen, wird die Genesis des Irredentismus auf die 1859 und 
1866 definitiv ge wordene Trennung des heute noch österreichisch ver- 
blicbenen Italien (Istrien, Friaul, Südtirol) von den übrigen chemals 
dem Kaiscrstaat unterworfenen Teilen Nordost-Italiens (Lombardei, 
Mantovano, Venetien) zurückgeführt, eine Isolierung, durch welche das 
(kulturelle) Italienertum jener Provinzen in eine vorher nicht vorhandene 
bedrohte Lage geraten set. In einem interessanten kleinen Artikel 
über die »Politischen Wirkungen des allgemeinen Weahlrechtese, in 


966 Literatur-Anzeiger. 


welchem Verf. nachdrücklich auf die Leichtigkeit hinweist, mit welcher 
das Wahlrecht sich zu oligarchischen Zwecken mißbrauchen läßt, kommt 
Verf. zu dem Resultat, daß das Wahlrecht trotzdem »dort in scinen 
Wirkungen wohltätig secin wird, wo die Arbeiterklasse — die einzige, 
die daraus Nutzen zichen kann — zahlreich, organisiert und auf ihr 
Interesse bedacht iste. Zwischen dem Prämif3 und dem Resultat steht 
ein kleiner Widerspruch, wie auch ein Widerspruch steht zwischen 
diesem Resultat und dem Cattaneo-Gumplöwicz-Savorgnan’schen Grund- 
begriff vom Wesen des Rechtes und des Staates, demzufolge auch das 
allsemeine Wahlrecht nicht der Klasse der zahlreichsten Wähler, son- 
dern der Klasse zu Nutzen sein wird, die über die größte, nicht so 
sehr numerische als vielmehr energetische und intellektuclle Macht 
verfügt. Es scheint uns kein Zweifel darüber möglich, daß die bis- 
herige Geschichte des allsemeinen Wahlrecnts diese These durchaus 
und überall bestätigt. (Michels). 
Somlö, Felix, Professor an der Universität Kolozsvar (Klausen- 
burg), Der Güterverkehr in der Urgescelischaft. Bru- 
xelles und Leipzig 1909, Misch und Thron. VI, 186 S. fr. 7.50. 
Der Verfasser untersucht die primitivste Form der Wirtschatt und 
kommt zu dem Ergebnis, dafß dieselbe weder als Urkommunismus ge- 
kennzeichnet werden kann, noch als ein Zustand der sindieianzllen 
Nahrungssuche« aufgefafst werden darf. Wir kennen kein tauschloscs 
Volk; der Güterverkehr spielt sogar bereits auf der tiefsten Stufe cine 
hervorragende Rolle. Sclbstredend darf sich eine diesbezügliche Unter- 
suchung nicht auf die uns geläufige juristische Form des Tausches be- 
schränken, sondern sie hat alle mögliche Formen des Gütcrverkehrs 
zu berücksichtigen, Das Wesentliche ist nicht die juristische Form 
des Güterumlaufes, sondern die Frage, in welchem Mafie Güter von 
Individuum zu Individuum und von Gruppe zu Gruppe gelangen. Der 
Verfasser versucht eine ausführliche Darstellung des ganzen Umfanges 
der primitivsten Güterzirkulation. Er verwirft hiebci die landlaufise 
ethnolosische Methode, die alles, was den Anschein der Primitivität 
hat, zu einer Entwicklungslinie zusammenzusetzen trachtet, ohne auf 
eine vorhergehende Klassifikation der \Völkerschaften bedacht zu sein. 
Auf diese Weise werden häufig Gebräuche relativ höherstehender 
Stämme als Ucberlebsel einer primitiven Stufe gedeutet, obwohl 
sich von denselben auf den uns zugänglichen primitivsten Kulturstufen 
nichts vorfindet. Zur Vermeidung dieses Fehlers bestimmt der Ver- 
fasser methodisch, welche Stimme als die am tiefsten stehenden be- 
trachtet werden müssen. Dieses Verfahren führt ihn zu festen Schlüssen 
bezüglich des uns zugänglichen primitivsten Güterverkehres. Außerdem 
gelangt er zu manchem neuen Ergebnis in den Fragen des stummen 
Handels, des Ursprungs der Kastenbildung und der Anfänge des Erb- 
rechtes, etc. 


Wolff, Theodor, Pariser Tagebuch. Drittes Tausend. 
München 1908, Verlag für Literatur und Kunst, A. Langen. 373 S. 
M. 3.00. 

Die Früchte des langjährıgen Aufenthaltes eines der anerkannt 
tüchtigsten Journalisten des zeitgenössischen Deutschland in der Haupt- 
stadt Frankreichs sind als solche schon geeignet, das allgemeine Inter- 
esse des Sozialwissenschaftlers und Politikers zu erwecken, auch wenn 
sic zum Teil auf Bäumen gewachsen sind, die nicht zu seinem Gebiete 
gehören. Theodor Wolff offenbart sich wie in der Führung sciner 


Literatur-Anzeiger. 967 


Politik, so auch in dem »Tagebuch« als eifriger Freund des franzö- 
sischen Volkes und seiner Einrichtungen. Aber sein scharfes Auge 
und der ihn auszeichnende Mangel an Einseitigkeit bewahren ihn vor 
einer allzu optimistischen Betrachtungsweise französischen Lebens. Die 
Farben einzelner der Wolff’schen Skizzen, wie z. B. seine Psychologie 
des französischen Kleinbürgertums (S. 31—40) und seine Beschreibung 
einer französischen Kammersitzung (S. 22— 31) wollen mir sogar als etwas 
zu stark aufgetragen scheinen. Der französische Kleinbürger unter- 
scheidet sich in seinen politischen Anschauungen allerdings nicht gün- 
stig, aber doch wohl auch nicht ungünstig von seinem deutschen oder 
englischen Klassengenossen (der italienische Kleinbürger ist ihm wohl 
um einiges überlegen). Das Kleinbürgertum ist die Erbin einer grollen 
Vergangenheit und die Lastträgerin einer ihm unhold gesinnten Gegen- 
wart; scine Ideologie weist deshalb jene greuliche Mischung von idea- 
lem Phrasentum und sehr realen Verbitterung auf, die ihm jeden ge- 
sunden Blick raubt und ıhn allen xenophoben Strömungen (sog. Patrio- 
tismus, Antisemitismus) leicht zugänglich macht. Unter den uns interes- 
sierenden Skizzen Wolffs sei auf den Aufsatz über die Pariser Assistance 
Publique (S. 82) besonders aufmerksam gemacht. (Nichels.) 


4. Sozialismus. 


Hillquit, Moritz, Socialism in Theory and Practice. 
New York 1909, Macmillan u. Co. 

Der Autor hat vor mehreren Jahren cine (auch in deutscher 
Uebersetzung, bei Dietz, Stuttgart, erschienene) »Geschichte des 
Sozialismus in den Ver. Staaten« herausgegeben. 

Das nun vorliegende Werk hat vor allen »Parteibüchern«e über 
Sozialismus in Theorie und Praxise den Vorzug philosophi- 
scher Durchdringung des gesamten Stoffes. Der Verfasser er- 
klärt selbst mit Recht seine Arbeit als einen »Umriß der soziali- 
stischen Philosophie in ihrem Verhältnis zu den bedeutendsten sozialen 
Institutionen und Problemen unserer Zeite. In den diftizilen Materien 
Sozialismus und Individualismuse, Sozialismus und Ethik«, »Sozialiıs- 
mus und Gesetze, »Sozialısmus und der Staate, Sozialismus und Politik«, 
Sozialismus und Reform«< ist Flillquits philosophische Auscinander- 
setzung von packendem Interesse, für jeden auch nur mäßig Gebildeten 
klarverständlich, und überdies hält seine Sprache sich frei von aller 
Schablone, insbesondere von »Schlagwörtern der Agitation«. Obwohl 
er scit vielen Jahren ein sehr tätiges Mitglied der sozialistischen Partei 
Amerikas ist, bindet er sich nicht an alle Aussprüche der von ihm 
sonst verchrten Autoritäten der Partei; so weist er zum Beispiel Engels 
und Bebels Doktrin vom »Verschwinden des Staats in der soziali- 
sierten Gesellschaft« in slänzender, überzeugender Argumentation zurück. 

Da das Buch eine wertvolle Bereicherung der Philosophie des 

Sozialismus bildet, habe ich es, mit IHillqutts Bewilligung, ins Deutsche 
übertragen. (llepner.) 


=- —-- - 


5. Sozialökonomische Theorie und Dogmengeschichte. 


Waterstradt, Professor Pr. E, Direktor des Instituts für Wirt- 
schaftsichre der Universität Breslau. Die Rentabilität der 
Wirtschaftsysteme nach Joh. H. v. Thünens »Ilsoliertem Staaät«. 
Berlin 1909, Paul Parey. 157 S. mit 5 Tafeln. M. 5.— 

Diese Ergebnisse gipfeln ın dem »Gesetz von der relativen Vor- 


968 Literatur-Anzeiger. 


züglichkeit der Wirtschaftsysteme« (Rodbertus) Um das Ver- 
ständnis Thünens zu erleichtern, sind seine Ergebnisse in neues Maß 
und Geld umgerechnet. Im Anschluß hieran sind nach derselben 
Methode mit Benutzung eines neuzeitlichen Beobachtungs-Materials 
die wichtigsten heute auf die Rentabilität der landwirtschaftlichen Be- 
triebe einwirkenden Faktoren untersucht. Bei der stetig wachsenden 
Schwierigkeit, den Arbeitsbedarf unserer Landwirtschaft zu decken, 
ist es heute das privatwirtschaftliche Hauptproblem : Wirtschaftssysteme 
und Betriebsformen anzuwenden, die hohe eingesetzte Kapitalien ver- 
zinsen, deren Arbeitsbedarf aber im Gegensatz zu der heutigen Praxis 
mit einheimischen, ansäßigen Arbeitern gedeckt werden kann. Die 
Lage der Landwirtschaft weist manche Aehnlichkeiten mit der zu An- 
fang des 19. Jahrhunderts auf; sie befindet sich wieder in einer Zeit 
des Uebergangs und der Entwickelung und es läßt sich nachweisen, 
daß auch heute noch trotz durchaus veränderter Grundlage das Thü- 
nische »Gesetz von der relativen Vorzüglichkeit der Wirtschaftssysteme« 
gültig ist. Dieser Nachweis ist im zweiten umfangreicheren Abschnitt 
zu erbringen versucht. 


6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Biographien. 


Beschreibung des Oberamts Urach. Herausgegeben vom K. 
Württ. Statistischen Landesamt. Stuttgart 1909, W. Kohlhammer. 
Zweite Bearbeitung. IX, 788 S. Mit Höhenkurvenkarte, Entfernungs- 
karte und Stadtplan von Urach. M. 7.—. 

Der im Jahre 1907 abgeschlossenen Neubearbeitung des 4 bändigen 
Werks »Das Königreich Württemberg« hat das K. Statistische Landes- 
amt in Stuttgart vor wenigen Wochen eine völlig umgestaltete und 
bedeutend erweiterte Auflage der 1831 erstmals erschienenen Beschrei- 
bung des Oberamtsbezirks Urach folgen lassen, eines Gebiets, das zu 
den geschichtlich interessantesten und durch seine Lage auf und an 
der Alb landschaftlich bevorzugten Gegenden des Schwabenlandes 
gehört. Das mit Karten und Bilderschmuck reich ausgestattete Buch, 
von Professor Dr. Ernst redigiert und zu einem großen Teil auch ver- 
falt, enthält in sciner ersten größeren Hälfte eine Schilderung der 
natürlichen Verhältnisse, der Altertümer, Geschichte, volkstümlichen 
Ueberlieferungen und Mundart, ferner der Bevölkerungs-, Erwerbs-, 
Verkehrs- und öffentlichen Verhältnisse, in seiner zweiten kleineren 
Hälfte die Ortsbeschreibungen der 28 Gemeinden des Bezirks; außer- 
dem bringt es noch ausführliche Angaben über Urachs Landstandschaft 
und Urachs Verherrlichung in der schönen Literatur. Dank einer gründ- 
lichen Durchforschung und Benützung des archivalischen Materials ıst 
es gelungen, manchen bisher dunkel sewesenen Punkt in der Geschichte 
des Landes (Besiedelung), der Kirche (Kirchenheilige), der Gerichts- 
barkeit und Verwaltung (Abgaben, Forstwesen, Gemeindehaushalt etc.), 
der Landwirtschaft (Stallfütterung, Kampf um die Allmend, die »Weit- 
raiten« etc.) aufzuhellen. Der Darstellung des Bevölkerungsstandes, 
der wirtschaftlichen, sanıtären und kommunalen Verhältnisse sind durch- 
weg Uebersichten und Tabellen beigefügt, aus denen der wirtschaftliche 
Um- und Aufschwung der letzten Jahrzehnte, die befruchtende Ein- 
wohnerzahl, Gewerbsamkeit und Steuerkraft fördernde Wirkung des 
Verkehrs, die Steigerung der Löhne, des Bodenertrags und des Wohl- 
stands fast im ganzen Bezirk ziffermäßig zu erschen sind. Die Be- 
völkerung hat seit 1834 um 40,9% — 23808 gegen 33557 -—, die der 





Literatur-Anzeiger. 969 


Oberamtsstadt Urach um 51,3% zugenommen und dabei leben von 
33557 Personen, die am 1. Dezember 1905 im Oberamtsbezirk gezählt 
wurden, wohl die meisten durchschnittlich in größerer, gesicherterer 
Wohlhabenheit als selbst Gutsituierte im Jahre 1834 und früher. Mehr 
als 6000 Bezirkseinwohner, fast !/s der Bevölkerung sind auf Grund 
der Krankheits-, Unfall, Alters- und Invalidenversicherung zwangsweise 
versichert und annähernd ıooo Bezirkseinwohner beziehen in irgend 
einer Form die von diesen Gesetzen vorgesehenen Renten. Die Löhne, 
gemessen an den Sätzen der ortsüblichen Taggeldsbeträge, sind allcın seit 
dem Jahre 1884 um 50—75% in die Höhe gegangen; in den Bauern- 
dörfern der Alb bilden Jahreslöhne von 300 M. für Knechte, 200 M. 
für Mägde neben freier Kost und Wohnung und den herkömmlichen 
Geschenken (Schuhe und Kleidungsstücke) keine Seltenheit mehr. 


Bovensiepen, Dr. jur. ct phil. Rudolf, Amtsrichter in Löbau 
i. Westpr, Die Kurhessische Gewerbepolitik und die 
wirtschaftliche Lage de s sünftıigen Handwerks in 
Kurhrssen von 1876-1807. Marburg 1909, N. G. Elwert'- 
sche Verlagsbuchhandlung. 206 S. M. 4.—. 

Im ersten Hauptstück gibt Verf. cine Darstellung des kurhessischen 
Gewerberechts des 19. Jahrhunderts, im zweiten Hauptstück schildert 
er die tatsächliche Lage des zünftigen Handwerks in Kurhessen, im 
dritten und letzten findet die Reformbewegung auf Abänderung der 
Zunftordnung vom 5. März 1816 ihre Erörterung, in einem Anhang 
wird der Wortlaut des letzten interessanten Reformgesetzentwurfes aus 
dem Jahre 1864 mitgeteilt. Als Grundlage und zur Stützung der de- 
skriptiven und kritischen Erörterungen des Verfassers dient allenthalben 
das reichhaltige, größtenteils bisher unveröffentlichte zeitgenössische 
urkundliche Material, als Eingaben und Bittschriften der Handwerker 
an die Landstände, das Staatsministerium und andere Behörden ; die 
Akten der Archive und der Kasseler Regierung ergaben hier cine 
reiche Ausbeute. Fast in allen Teilen des Kurstaates zeigt das Hand- 
werk während der ganzen Periode ein sehr trübes Bild. Ueberall und 
fortdauern] von Gegnern wie von begeisterten Freunden der Zunft 
hören wir nur von einer traurigen Notlage der zunftigen Handwerker, 
die größeren Städte des Landes sind anvefüllt von einem zahlreichen 
Handwerkerprolctariat. 

Bruchmüller, Dr. W, Der Leipziger Student 1 20U— ga 
Leipzig 1909, BG Teubner. 142 S. Mit 25 Abbildungen. M. 

In großen Zügen gibt der Verfasser an der Hand des en 

und eines umfangreichen Aktenmaterials die Entwickelungsveschichte 
des Leipziger Studenten vom Anfang des 15. Jahrhunderts bis auf dic 
Jetztzcit. Das Hauptgewicht ist dabei auf die Darstellung der ge- 
sellschaftlichen und yesellizen, der sozialen und wirtschaftlichen Be- 
zichungen der Studenten unter sich und zu ihrer Umwelt, also haupt- 
sächlich zu der Leipziger Bürgerschaft gelegt. Dagegen ist mit 
Absicht das Gebict der Verfassungsgeschichte der Universität, der Ge- 
lehrtengeschichte und des gelehrten Unterrichts nur gerade soweit be- 
rührt, wie es für das cigene Thema, die Kultur- und Sittengeschichte 
des Leipziger Studententums, unumgänglich nötig war. Da eine zu- 
sammenhängende wissenschaftliche Darstellung des Leipziger Studen- 
tenlebens gänzlich fehlte, ergibt die Arbeit manche neue Gesichtspunkte, 
die auch für die allgemeine Geschichte des deutschen Studententums 
von Bedeutung scin können. 


970 Literatur-Anzeiger. 


Eisner, Kurt: Das Ende des Reichs. Deutschland und Preufien 
im Zeitalter der großen Revolution. Berlin 1907, Buchhandlung 
Vorwärts, 384 S. M. 4.— 

Kurt Eisner behandelt in dieser Schrift, nebenbei bemerkt übrigens 

im Lichte eines durchaus nicht prononcierten historischen Materia- 

lismus, die Geschichte des Zusammenbruches im alten Preußen um 

1806. An der Hand einer ausreichenden Anzahl authentischer Doku- 

mente, fast durchweg aus erster Hand, zeichnet nun Verf. insbesondere 

die kulturelle Seite der historischen Zustände und ihre Veränderungen 

im Preußen des ersten Jahrzehntes des XIX. Jahrhunderts; zumal die 

Rückwirkung — resp. teilweise Wirkungslosigkeit — der großen franzö- 

sischen Revolution auf Ostdeutschland findet im Verf. einen scharfen 

und unerbittlichen Beurtciler. Die Schrift will — so heißt es ausge- 
sprochenermaflen — einmal den deutschen Arbeitern das dokumen- 
tarische Quellenmaterial, an dem jeder Versuch einer patriotischen Le- 
gende zerschellt, unmittelbar zugänglich machen und versucht fernerhin 
einen Beitrag zu dem geschichtlichen Problem zu geben, wie sich der 
politisch-soziale Aufstieg rückständiger nationaler Verbände zur Höhe 
der allgemeinen Kulturentwicklung vollzieht, wobei der große wirtschaft- 
liche Weltkampf zwischen der französischen Kontinentalpolitik und 
der englischen Weltpolitik dem Bilde den Rahmen gibt. Ohne auf 

Einzelheiten des starken Bandes eingehen zu können, halten wir die 

Aufgabe, die sich Eisner gestellt hat, für glücklich und ihre Aus- 

führung für im ganzen wohlgelungen. Ohne als grundlegendes Ge- 

schichtswerk — das Wort grundlegend sowohl bezüglich des geschichts- 
philosophischen Inhalts als auch bezüglich einer etwaigen Beschaffung 
ganz neuen wertvollen Materials ver standen — gelten zu können — Eisner 
selbst bezeichnet sein Werk in der Einleitung sogar nur als einen 

»sanz bescheidenen Beitrage — ist die vorliegende Schrift doch 

als in jeder Ilinsicht nützlich zu bezeichnen. In anschaulichem Stile 

geschrieben, unter Vermeidung langweilig wirkender Längen, dabei 
mit vielen treffenden und das Allgemeinverständnis des historischen 

Stoffes hebenden und belebenden Bemerkungen verbrämt, bietet die 

Schrift — die auf jeder Seite den vielseitig und gründlich gebildeten 

Journalisten verrät, den sie zum Autor hat — einen guten und 

klaren Einblick in die von ihr behandelte Geschichtsperiode. Frei- 

lich, eines ist sie nicht: ein Niederschlag der angeblich vorhandenen 

Voraussetzungslosigkeit der Wissenschaft. Sie ist ganz Tendenz, anti- 

dynastisch, antimilitärisch, und, als Folge davon, antipreufßsisch. Da- 

durch wird sie an vielen Stellen auch dem einseitig erscheinen, der 

im ganzen die Tendenzen des Verfassers teilt, aber nicht an die 

bodenlose Schlechtigkeit und Niedrigkeit der die entgegengesetzten 

Tendenzen verkörpernden Elemente zu glauben vermag. Dagegen ist 

die siegreiche französische Herrschaft in Deutschland, insbesonders Na- 

polcon selbst, unseres Erachtens in allzu rosigen Farben geschildert 
worden, wenn auch zugegeben werden mag, daß sich ihr wahres Bild immer 
noch mehr der Eisnerschen Zeichnung als der der preufjisch - patrio- 
tischen Historikerschule nähert. Immerhin, wer seine Kenntnis der 

Geschichte des Zusammenbruches des alten Preußen nur aus Eisner 

schöpfen wollte, würde ein (wenn auch nicht dem Grade nach) 

ebenso einseitiges und schiefes Bild erhalten als der, welcher die 

Erhebung Preußens nur aus Ranke kennt. Da aber zu letzterem 

größere Gefahr vorliegt als zu ersterem, vermögen wir in der Ten- 

denz des Eisnerschen Geschichtswerkes rcbus sic stantibus in prak- 


are ee . 


Literatur-Anzeiger. 971 


tischer Hinsicht keinen Schädling zu erblicken, um so weniger als Eis- 
ner, wenngleich er häufig verschweigt, niemals fälscht. (Michels). 


Ott, Dr. Caspar, Bevölkerungsstatistik in der Stadt 
und Landschaft Nürnberg in der ersten Hälfte des 
15. Jahrhunderts. Historisch-statistische Untersuchungen. Ber- 
lin 1907, R. Trenkel. XVI, 96 S. M. 3.—. 


Der sehr interessanten Arbeit liegt eine zum ersten Male benutzte 
Zählung aus dem Jahre 1429 zugrunde. Anläßjlich des drohenden Hus- 
sitenkrieges erwies sich eine Zählung der Bevölkerung und der Wehr- 
fähigen vor allem auch aus Gründen der Verproviantierung für not- 
wendig. Achnliche Motive hatten dann 2 Jahrzehnte später die Zäh- 
lung von 1449 veranlafit, die dann von Bücher bearbeitet worden ist. 
Die vorliegende Arbeit gibt ın wesentlichen Punkten mehr als die mci- 
sten bisherigen ähnlichen Untersuchungen. Es sei nur hervorgehoben, 
dafs wir nicht nur ein Bild von der Bevölkerung der Stadt selbst, 
sondern auch von derjenigen der dazu gehörigen Landschaft erhalten, 
und dafs cs das Quellenmatcrial dem Verf. gestattete, mit ziemlicher 
Genauigkeit die Größe der Haushaltungen und die Behausungsziffer 
festzustellen. Vergleiche mit den Ergebnissen neuerer Zählungen zei- 
gen, wie stark besonders die letztere gewachsen ist. Noch im Jahre 
1886 kamen auf ı Haus nur 7,66 Bewohner und 2,04 Haushaltungen 
(im Mittelalter war die Dichtigkeit noch cine geringere), während die 
entsprechenden Ziffern für das Jahr 1900 und 1903 4.17 lauten. Um 
die älteren Ziffern nach ihrer wohnungspolitischen Seite zu würdigen, 
müßten wir freilich auch Kenntnis von der Anzahl der Räume und 
deren Größe haben. Für Durlach z. B. ist bekannt, dal trotz der weit 
geringeren Behausungsziffer wie heute, die Wohndichtigkeit im 18. Jh. 
bedeutend größer war als jetzt. (Roller, Die Einwohncrschaft der Stadt 
Durlach, S. 208.) 

An einer Stelle (S. 91) spricht Ott von der groen Kinderarmut 
jener Zeit, und brinst sie in Zusammenhang mit der auf eine Familie 
entfallenden Kinderanzahl. Dies ist wohl etwas mifiverständlich. Wir 
wissen, daf die letztere infolge der grofsen Kindersterblichkeit damals 
wohl gering war, trotz mancher entgegenstehender Angaben mul man 
dagegen für jene älteren Zeiten eine höhere ehehche Fruchtbarkeit an- 
nehmen als heute. Es kann deshalb irre führen, wenn man von »Kin- 
derarmut< spricht. (Alombert.) 


Wolf, Dr. Heinrich, Prof. am Städt. Gymnasium in Düsseldorf. 
Geschichte des antiken Sostalismus und Individua- 
/ismus. Gütersloh 1909, C. Bertelsmann. 258 S. M. 2.80, 
geb. M. 3.—. 

Die Größe und Bedeutung der griechischen Geschichte liegt in 
der wachsenden Befreiung des Individuums von zahlreichen Fesseln 
und Hemmungen, in der Möglichkeit, die von Natur verliehenen An- 
laven zur vollen Entfaltung zu bringen. Es ist ein stetig zunchmender 
Individualismus. Der entsetzliche Untergang und die Selbstzer- 
fleischung der Griechen ist darauf zurückzuführen, da man, nament- 
lich seit dem Ende des 5. Jahrhunderts vor Chr., mehr und mehr allen 
Gemeinsinn verlor und stufenweise zum extremen Individualis- 
mus gelangte. Vergeblich haben die groten Sozialphilosophen, Plato, 
Aristoteles und die Stoiker, dagegen angekampft. — Für die Römer 
war es verhängnisvoll, daß sie mit dem Griechentum erst spät, als es 


72 Literatur-Anzeiger. 


bereits völlig entartet war, in engere Beziehungen traten. Sie nahmen, 
nach dem 2. Punischen Krieg, den extremen Individualismus an und 
wurden ın das allgemeine Verderben mit hineingerissen. 

In der römischen Kaiserzeit beginnt der allmähliche Umschlag ın 
den entsegengesctzten Febler, in den sextremen Sozialismus. 

Verfasser sieht ın dem griech. -römischen Altertum »eine hervor- 
ragende Schule des politischen Denkens<. Das Motto des Buches ist 
das Schillersche Wort: »Freiheit! ruft die Vernunft; Freiheit! die 
wilde Bevierde*. Und in betreff der Gleichheit gilt das Wort: >Jedem 
das Seine, nicht jedem dasselbe«. 


7. Bevölkerungswesen Sh 


Baum, Dr Marie, Sterblichkeit und Lebensbedin 
gungen der Säuglinge im Kreise Neuß. (Zeitschnit für 
soziale Medizin, Säuglingsfürsorge und Krankenhauswesen, IV. Band. 
Leipzig 1009, F C. W. “Vogel. 

Abgesehen von den Ergebnissen, verdient die Untersuchung auch 
wegen der bei ihr angewandten individuellen Methode Beachtung: ste 
ist in ähnlicher Weise durchgeführt wie die bekannte gleichartige Dar- 
stellung von Kriege und Seutemann für Barmen (Zentralblatt für all- 
gemeine Gesundheitslehre, Jahrg. XXV). Die Untersuchung erstreckt 
sich in erster Linie auf die Ernährungs- und Einkommensverhältnisse. 
Als Zähler haben die Hebammen gedient. Wie folgende kleine Zu- 
sammenstellung zeigt, ergab die Untersuchung auf das deutlichste, dati 
Ernährung und soziale Verhältnisse von entscheidendem Einflusse auf 
die Höhe der Säuglingssterblichkeit sind. 

Natürlich ernährte Kinder und künstlich ernährte Kinder 








Jahreseinkommen des Vaters in Mark 


bis 1500 über 1500 bis ısoo über 1500 
In %, der am Zähltage lebenden wurden gestorbene Kinder beobachtet 
10,51 5,32 33:44 19,90 
(Mombert.) 


Burckhardt, Dr. Albrecht, Demographie und Dimole 
gie der Stadt Basel während der letzten drei Jahr- 
hunderte 1601—1900. Leipzig 1908, Carl Beck. ı71 S. 

Dem Verf. verdanken wir bereits eine interessante Arbeit bevöl- 
kerungshistorischen Charakters über »Kinderzahl und jugendliche Sterb- 
lichkeit in früheren Zeiten« (Zeitschr. f. Schweiz. Statistik 1907). In 
der vorliegenden über Demographie und Epidemologie war er in der 
glücklichen lage, seinen Untersuchungen ein vollständiges Register 
der Zahl der Getauften und Begrabenen seit dem Jahre 1583, das sich 
auf der Universttätsbibliothek in Basel vorgefunden hatte, zugrunde le- 
gen zu können. Trotzdem hier die zahlenmäßigen Unterlagen recht 
sichere waren, mußste er auf anderen Gebieten, wie in den Fragen der 

Einwohnerzahl, der Zu- und Abwanderung zu Schätzungen greifen, die 

dann wieder seine Ergebnisse, vor allem die von ihm berechneten Re- 

lativziffern, zum Teil in recht unsicherem Lichte erscheinen lassen. 

Im übrigen ist der Verfasser sich dieser Fehlerquellen vollauf bewufit 

und hebt das unsichere seiner Ergebnisse an mehreren Stellen selbst 

mit Nachdruck hervor. Trotzdem ist seine Untersuchung als eine 
äußerst wertvolle Bereicherung unserer Kenntnisse der älteren Bevöl- 


* Siche auch unter Nr, S (Statistik). 


Literatur-ÄAnzeiger. 973 


kerungsverhältnisse mit Freude zu begrüßen. Ein erster Abschnitt bc- 
handelt die Natalität, Mortalität und Einwohnerzahl in dem Zeitraum 
von 1601— 1900 in der Stadt Basel, ein Exkurs die entsprechenden 
Verhältnisse und die Eheschließungen in der Landschaft Basel, cin 
zweiter Exkurs die Einwohnerzahl der Stadt ım ı5. und ı6. Jahrhun- 
dert; ein zweiter Teil ist der Darstellung der Epidemien gewidmet, 
welche in dem betrachteten Zeitraume in Basel geherrscht haben; 
3 Exkurse behandeln hier die akuten Infektionskrankhciten seit dem 
Jahre 1824, die Säuglingssterblichkeit und die Todesursachen 1870 bis 
1900. Ein eingehendes, mit großer Sorgfalt ausgearbeitetes Tabellen- 
werk bildet den Schluß; es sei besonders hervorgehoben, daß in ihm 
die Angaben über Natalität und Mortalität nach Jahren, Jahrfünften 
und nach Jahrzehnten vorgeführt werden. Es ist bedaucrlich, daß der 
Verfasser nicht in der Lage gewesen ist, auch über die Zahl der Ehe- 
schliefsungen Aufschlu zu geben; die grofsen Schwankungen in der 
Zahl der Geburten wären wohl hierdurch leichter erklärlich gewesen. 
Auffallend ist die geringe Natalität, die der Verf. für frühere Zeiten, 
vor allem für das 18. Jahrh. festgestellt hat, eine Natalität, die z. T 
weit geringer ist als in der Neuzeit. Es widerspricht dies der herr- 
schenden Anschauung, die für diese ältere Zeit, zum Teil auch ge- 
stützt auf statistische Angaben, eine größere Fruchtbarkeit als heute 
annimmt. Vielleicht daß die geringe Natalität im 15.—18. Jahrhundert 
in Basel damit zusammenhängt, dafl durch den zeitweilig strengen Ab- 
schlußS der Stadt gegen jede Zuwanderung ein ungünstiger Altersaufbau 
der Bevölkerung ciner größeren Fruchtbarkeit im Wege stand; denn 
man sicht, wie mit Zunahme der Einwanderung mit Beginn des 19. Jahrh. 
die Geburtenziffer zu steigen beginnt, wenn sie auch noch hinter der- 
jenigen von heute zurückbleibt. In seiner Schlußbetrachtung vertritt 
B. die Auffassung, da demographisch betrachtet für Basel die Gebur- 
tenzahl und die Zuwanderung entscheidend gewesen sind. Ich glaube, 
dafs B. hier die Entwicklung der Sterblichkeit zu gering einschätzt; 
ihr kommt vielmehr in Basel ebenso wie heute ganz allgemein für die 
Bevölkerungszunahme die entscheidende Rolle gege nüber der Natalıtät 
zu, indem doch gerade in Basel durch die Verminde rung der Sterb- 
lichkeit erst erheblichere Geburtenüberschüsse und zwar regelmäßigere 
seit Beginn des 19. Jh. eingetreten sind. Seine Tabellen zeigen, dal 
in Basel im Gegensatz zu der allgemeinen Entwicklung ın den letzten 
Jahrzehnten, die sich vor allem auch in den grollen Städten gezeigt 
hat, die Natalität nicht zurückgegangen ist; verglichen mit der Mitte 
des 19 Jh. zeigt sie vielmehr eine steigende Tendenz. Vielleicht wäre 
cs zweckmäßig gewesen, um diese Erscheinungen zu erklären, anstatt 
einfacher Ge burtenziffern für diese letzten Jahrzehnte Fruchtbarkeits- 
ziftern zu berechnen. iMombert.) 


Die cheliche und nneheliche Fruchtbarkeit mit beson- 
derer Berücksichtigung Barerns. Mit graphischen Dar- 
stellungen. «Heft 71 der B citrage zur Statistik d. Königreichs Bayern. } 
München 1909, Lindauer'sche Buchhandlung. NII, 154 S M. 4- 


Die Arbeit verdankt ihren Ursprung ciner Preisaufgabe der staats- 
wirtschaftlichen Fakultät der Universität Munchen. Die Aufgabe lau- 
tete! »Die neuzeitliche Entwicklung der Fruchtbarkeitsverhaltnisse in 
verschiedenen Kulturländern der Erde mit Untersuchung der statistisch 
kontrollierbaren Einflüsse auf die Gestaltung und die Wandlunsen der 
Fruchtbarkeit-. Verfasser der mit dem Preise vekrönten recht fleiri- 


974 Literatur-Änzeiger, 


gen und beachtenswerten Arbeit ist Dr. H. Hindelang. Entgegen 
früherem Gebrauche des statistischen Landesamtes ist merkwürdiger- 
weise aus dem Titel der Verf. nicht zu ersehen; erst im Vorwort ist 
von ihm die Rede. 

Die Arbeit gliedert sich in folgende 8 Teile: Die Methode der Frucht- 
barkeitsmessung, die neuzeitliche Entwicklung der Fruchtbarkeitsverhält- 
nisse in verschiedenen Kulturländern der Erde und eine Untersuchung 
der statistisch kontrollierbaren Einflüsse auf die Gestaltung und die Wand. 
lungen der Fruchtbarkeit. Eheliche und uneheliche Fruchtbarkeit wer- 
den beide getrennt behandelt. In dem ersten Teile, der eine recht 
gute Lcbersicht über die diesbezügliche Literatur gibt, verdient vor 
allem Beachtung die Besprechung der neuerdings von Newsholme und 
Stevenson im » Journal of the Royal statistical society« veröffentlichten 
Methode, ebenso wie die Verbesserungsvorschläge. welche Hindelang 
daran anknüpft. Was er hier vorbrinst, ist theoretisch durchaus 
richtig, nur wird die Anwendung seiner Methode in der Praxis recht 
groBen Schwierigkeiten begegnen, da seine sog. Proportionalziftern bei 
zeitlichen regionalen Vergleichen, auch bei solchen innerhalb verschie- 
dener sozialer Gruppen immer neu berechnet werden müssen. Der 
zweite Teil bringt nichts wesentlich Neues; er bietet eine gute Ueber- 
sicht, aus der sich, wie für die meisten Kulturstaaten, so auch im 
allgemeinen für Bavern und dessen einzelne Landesteile, ein Rückgang 
der ehelichen Fruchtbarkeit er gibt. Bei der sodann folgenden Unter. 
suchung der darauf einwirkenden Ursachen werden berücksichtigt: Der 
Altersaufbau der Ehefrauen, Wohlstand und Kultur, die Verteilung nach 
Konfessionen, die Bevölkerungsaggelomeration und die Höhe der Säug- 
lingssterbliehkcit. Auf die Ergebnisse im einzelnen einzugehen, ist hier 
nicht der Ort, nur einiges wenige mehr Prinzipielle sei hervorgehoben, 
Wohlstand und Kultur mifst er, wie ich es zu dem eleichen” Zwecke 
für andere Gebiete getan hatte, an der Zahl der auf roo Bewohner 
entfallenden Zahl von Sparkassenbüchern. Trotz der Mängel, welche 
dieser Methode anhaften, gelingt es ihm auch, für Bayern auf diesem 
Wege den Zusamme nhang zwischen W ohlstand und ehelicher Frucht- 
barkeit aufzuzeigen. Seinen Ausführungen, daß Wohlstand und Spar- 
tätiekeit nicht überall Hand in Hand gehe, vermag ich nicht im glei- 
chen Umfange beizupflichten. Es fehlt mir hier jedoch der Raum, dies 
des näheren zu begründen. Das gleiche gilt von seinen Darlegungen 
über den Zusammenhang zwischen Konfession und ehelicher Frucht. 
barkeit. Seine darauf bezüglichen Untersuchungen dringen nicht tief 
genug in das Problem cin. Es handelt sich nicht ı nur darum, die höhere 
cheliche Fruchtbarkeit der ganz oder überwiegend katholischen Lan- 
desteile zu zeigen und dann in allgemeinen Betrachtungen darzu- 
tun, daß andere Faktoren als die Konfession nicht in Frage kommen; 
es gilt vielmehr in eingchenden statistischen Uebersichten den Nach- 
weis zu führen, dafs diese anderen Faktoren nicht mitwirken. So sagt 
H. an ciner Stelle (S. rıo/fıı)! »ÖOder welchen Grund wüßte Mom- 
bert dafür anzugeben, da die Ziffer der unmittelbar benachbarten 
Distrikte Amberg und Neumarkt einerseits, Sulzbach und Hersbruck 
andrerseits oder der Bezirksämter Eichstätt und Weißenburg, so weit 
von einander abweichen, als jenen der grofen konfessionellen Verschie- 
denheit?« Hätte Hindelang bei dieser Betrachtung der Zusammen- 
setzung der Bevölkerung nach Konfessionen, z. B. die Höhe der Spar- 
tätigkeit mit in den Vergleich einbezogen, so würde er diese Frage 
sicher nicht gestellt haben. Denn er hätte dann sofort erkannt, daß 


Literatur-Anzeiger. 9,5 


die Bezirke, deren eheliche Fruchtbarkeitsziffer zu seinem Erstaunen 
eine so geringe ist, eine weit höhcre Spartätigkeit aufweisen, als die 
anderen Bezirke. Trotz alledem aber soll ruhig zugegeben werden, 
daß die Konfession nicht ohne Einfluß auf die eheliche Fruchtbarkeit 
ist; was aber H. zum Beweis dafür beibringt, ist keineswegs ausrei- 
chend. Man darf, um solchen Zusammenhängen nachzugehen, die ein- 
zelnen in Betracht kommenden Faktoren nicht losgelöst von einander 
betrachten, sondern man muß sic, um ihre Wirkung richtig einschätzen 
zu können, bei der statistischen Betrachtung kombinieren. Freilich, 
das sei zugegeben, hatte der Verfasser eine Schwierigkeit gerade bei 
seiner Art der Untersuchung zu überwinden. Dadurch, dass die Preis- 
aufgabe eine detailgeographische Untersuchung verlangte, sah er sich 
gezwungen, dic Verhältnisse einer sehr großen Zahl (200) zum Teil 
schr kleiner Gebictsteile zu vergleichen. Diese große Zahl der becob- 
achteten Objekte erschwert eine klare, allseitige Erfassung und macht 
überhaupt, wenn man nicht zu unübersichtlich monströsen Tabellen 
kommen will, eine kombinierte Betrachtung der verschiedenen Ursachen- 
reihen fast unmöglich. In dem Maic, in dem dieses eintritt, ist cs 
dann undurchführbar, die einzelnen mörlichen Ursachen durch an- 
dere auszuschließen, also soweit es überhaupt auf statistischem Wege 
anzängig ist, cine kausale Verknüpfung der in Betracht kommenden 
Vorgänge darzutun. So wertvoll sonst zur Aufhellung zahlreicher Er- 
scheinungen eine detailgeographische Betrachtung sein mag, so sehr 
muß hervorgehoben werden, dafs dies nicht überall der Fall ist, dafs 
unter Umständen eine zu weitgehende Zerlegung einem tieferen Ein- 
dringen hinderlich sein kann. 

Auf einen mehr formellen Mangel der Arbeit sei hier noch hinge- 
wiesen, ein Mangel, der sich vorne hmlich in dem ersten Abschnitt gel- 
tend macht. Der Autor ist nämlich in seinen Quellenangaben überaus 
sparsam. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, ist der Leser auf 
ein im Eingange stehendes Täateraturverzeichnis angewiesen, ohne dafs 
Jedoch dann im oder unter dem Texte noch einmal auf Titel und Sei- 
tenzahl verwiesen wäre. Einige Autoren, von denen im Texte die Rede 
ist, wie z. B. Hofacker, Granville, Ansell, sind im Literaturverzeichnis 
gar nicht genannt. Dieser Mangel wird deshalb so nachdrücklich her- 
vorgehoben, weil sich diese Gepflogenheit, auf die genaue Quellenan- 
gabe unter dem Text zu verzichten, und hierfür in einem mehr oder 
weniger vollständigen Literaturverzeichnis am Anfang oder Schluß} einen 
höchst mangelhaften Ersatz zu bieten, neuerdings immer mehr Bahn 
zu brechen scheint. (Mombert.) 


Die Pedentung sozialer Momente für die Säuglings- 
sterblichkeit eb kritischen Bemerk ungen zur Milch- 
stertlisierungsfrage. Nach Untersuchungen in Halle a. S. von 
Dr. H. Liefmann, Privatdozent a. d. Univ. Halle. (Zeitschrift f. Hy- 
giene und Intektionskrankheiten. Bd. 62.) 19089. 

Die Arbeit ist in erster Linie bedeutsam durch ihre medizinischen 
Ergebnisse, welche zur Beurteilung der Wege, die bisher zur Bekämp- 
fung der Säuglingssterblichkeit cinzese hlagen wurden, von Wichtigkeit 
sind. In erster Reihe sei hier als Ergebnis hervorgehoben, daß der so 
viclfach vermutete gunstige Einfluß der Ernährung mit sterilisierter von 
der Stadt velieferter Milch sich nach keiner Richtung hin tatsächlich 
beobachten ließ. Verf. ist der Anschauung, da an der hohen Säug- 
lingssterblichkeit weniger die Milchzersetzung, wie man bisher vielfach 


976 Literatur-Anzeiger. 


angenommen hat, die Schuld trage, sondern daß an sich schon durch 
den Genuß artfremder Milch — ob sterilisiert oder nicht ist gleich- 
gültig — eine primäre Schädigung der Verdauungswege eintrete, wo- 
durch die betreffenden Säuglinge Angriffen von Bakterien gegenüber 
weniger widerstandsfähig würden. Diese letztere Infektionsgefahr fin- 
det sich aber, wie an Verhältnissen in Halle gezeigt wird, dort, wo 
soziale Not, schlechte Wohnungsverhältnisse usw. herrschen. Da Brust- 
kindern von vornherein diese Disposition fehlt, so sind sie jeder In- 
fektionsgefahr weniger leicht ausgesetzt, da sie ihr größeren Wider- 
stand entgegensetzen können. Diese Infektionsgefahr wird aber nicht 
so sehr durch die Milch selbst, als durch die sozial ungünstige Umge- 
bung des Kindes hervorgerufen. Der Kampf gegen die Säuglingssterb- 
lichkeit darf deshalb weniger auf dem Gebiete der Milchversorgung 
als auf dem der Propaganda für natürliche Ernährung geführt werden. 
Wo diese letztere nicht durchführbar ist, da muß man die betreffenden 
Kinder, vor allem in den gefährlichen Sommermonaten, ihrem ungün- 
stigen Milieu entziehen. Auch über die Wege, auf denen dieses mög- 
lich ist, finden sich bei L. ausführliche Erörterungen. (Mombert.) 


Die Herkunftder deutschen Unteroffisiere und Solda- 
tenam I. Dezember 19006. XXXII S. Text, 193 S. Tabellen. 
Berlin 1908. (Ergänzungsheft XXVIII der Zeitschrift des königlich 
preußischen statistischen Landesamts.) M. 6.—. 


Der textliche Abschnitt des von G. Evert bearbeiteten Heftes be- 
handelt in dem ersten Teil die Entstehung der Erhebung, in dem 
zweiten die Ergebnisse der Statistik bezüglich der Herkunft der Militär- 
personen und ihrer Eltern, des Berufs der Militärpersonen und ihrer 
Väter und der Körpergröße der Militärpersonen; ein dritter Teil gibt 
das Gesamtergebnis. Die Unterlagen für diese Statistik wurden durch 
eine Erhebung bei den Truppenteilen gewonnen; es ist also lediglich 
der bei der Fahne stehende taugliche Nachwuchs zu Grunde gelegt. 
Warum der andere Weg, die ganze heranwachsende Jugend mit Ein- 
schluf3 der nicht zur Einstellung gelangenden oder ganz untauglichen Mili- 
tärpflichtigen heranzuziehen (durch Bearbeitung des gesamten schriftlichen 
Materials der Ersatzbehörden), nicht begangen werden konnte, ist in dem 
ersten Teil der Arbeit näher dargelegt. Soviel ist klar, daß eine Erhebung 
bei den Truppenteilen nach Herkunft und Beruf der Militärpersonen 
zunächst nur die absolute Bedeutung des Landesteils u.s.w. und des 
Berufs für die Wehrkraft beleuchtet; um die verhältnismäßige 
Bedeutung des Landesteils und des Berufs für die Wehrkraft zu er- 
kennen, sind Berechnungen notwendig, deren eine jede in methodischer 
Hinsicht Bedenken unterliegt. Die Erhebung selbst erfolgte durch 
Zählkarten, auf denen unter anderem gefragt war nach dem Datum 
und dem Ort der Geburt, der Größe, dem Brustmaf3 und dem Gewicht, 
dem Stand oder Gewerbe vor dem Diensteintritt, dem Stand oder 
Gewerbe sowie dem Geburtsort des Vaters, dem Geburtsort der Mutter. 
Was die Ergebnisse der Statistik betrifft, so mußte zunächst zur Kenn- 
zeichnung der Herkunft der Militärpersonen nach Landesteilen und 
nach Gröfsenklassen der Gemeinden zu dem »Istebestand der Militär- 
personen jeweils das von einem L.andesteil oder von einer Größen- 
klasse zu liefernde »Soll« an Rekruten berechnet werden, um den ver- 
hältnismäßßigen Anteil des Landesteils oder der Gröfßenklasse zu erhalten. 
Bei der Berechnung des zu liefernden »Sollse kommen fünf Maßstäbe 
in Betracht, nämlich A) die Gesamtbevölkerung von 1885, B) die Zahl 


>i > 


Literatur-Anzeiger. 077 


der damals vorhandenen weiblichen Personen im Alter von 15—45 
Jahren, C) die Zahl der verheirateten unter den weiblichen Personen 
zu B, D) die Summe der Personen zu B und E, E) die Zahl der 1885 
vorhandenen Männer im Alter von 20—55 Jahren. Der Bearbeiter 
hat diese Maßstäbe im einzelnen erläutert und gleichzeitig auf eine 
Reihe Bedenken hingewiesen. Was zunächst die Herkunft der Militär- 
personen betrifft, so ergab sich, sofern man die Landesteile, aus denen 
die Soldaten stammen, ins Auge falt, daf das Fürstentum Lippe sein 
Solle um 42 v. H. überschreitet; ihm folgen Ostpreußen mit 40, dic 
Provinz Sachsen mit 34, Pommern mit 33, Anhalt mit 30 v. H. Ueber- 
schuß, während Südbayern nur 79, Elsaß-Lothringen 78, Lübeck 71, 
Bremen 65, Hamburg 42 und Berlin nur 39 v. H. des »Solls- 
erreichen. Was den Geburtsort der Militärpersonen unterschieden 
nach Größenklassen der Gemeinden betrifft, so waren von den 
sämtlichen Militärpersonen in Deutschland geboren in Gemein- 
den bis zu 2000 Einwohnern: 398513 = 64,15 v. H., in Ge- 
meinden von 2000—5000 Einwohnern! 70006 = 11,27 v. H., in Ge- 
meinden von 5000—20000 Einwohnern: 68799 = 11,08 v.H, in Ge- 
meinden von 20000—Iooo0oo Einwohnern: 45777 = 7,37 v. H.„ in 
Gemeinden von rooooo und mehr Einwohnern: 38 115 = 6,14 v. H. 
Versucht man hier den verhältnismäfßsigen Anteil der einzelnen Ge- 
meindegruppen an der Lieferung von Soldaten festzustellen, so muf 
man sich zur Berechnung des »Solls« mit dem rohesten Mafßistab (A3, 
dem der Gesamtbevölkerung begnügen, weil für die Volkszählung von 
1885 cine Statistik der Bevölkerung nach Altersklassen innerhalb der 
(emeindegruppen für das ganze Reich nicht vorliegt. Unter Zugrunde- 
legung dieses Maflstabs verhielt sich das »Soll« zum »Ist« bei den Ge- 
meinden mit weniger als 2000 Einwohnern wie 100 zu 114, mit 2000 Dis 
5000 Einwohnern wie roo zu 9I, mit 5000—20000 Einwohnern wic 
100 zu 86, mit 20000—100000 Einwohnern wie 100 zu 83, mit 100000 
und mehr Einwohnern wie roo zu 6s. Je größer also die Gemeinde, 
desto mehr bleibt das -Ist« hinter dem »Soll« zurück; größer als das 
-Solle war es nur bei den Gemeinden unter 2000 Einwohnern. Weniger 
brauchbar sind die Ergebnisse über den Geburtsort der Eltern (vergl. 
dazu die Darlegungen auf Seite XVH). Auch die Angaben über Bce- 
ruf der Miltärpersonen und ihrer Väter gestatten keine befriedigende 
Ausnutzung (ve erg]. dazu Seite XVII ff. und XXI ff.), der lauptnach- 
druck liegt, wie auch im Gesamtergebnis vom Bearbeiter hervorgehoben 
ist, vor allem in den Ergebnissen der Statistik über die Herkunft der 
Milttärpersonen. (Meecrwarth.) 


Lindheim, Alfred von, Saluti senectutis, Die Bedeutung 
der menschlichen Lebensdauer im modernen Staate. Eine sozial- 
statistische Untersuchung. Leipzig und Wien 1909, Franz Deuticke. 
XI, 501 S. M. 10.—. 

In dem vorliegenden Buche, dem bereits 2 ähnlich geartete des 
gleichen Herausgebers (Saluti aegrorum und Saluti iuventutis) voraus- 
gegangen sind, haben wir es mit einer äußserst wertvollen, gedanken- 
reichen Arbeit zu tun. Das Ziel, das sieh Lindheim gesteckt hat, ist 
dieses, nachzuweisen, welch hervorragendes Interesse der moderne 
Staat daran hat die allgemeine Lebensdauer zu erhöhen und die Kräfte 
der Lebenden zu erhalten. Er hat es verstanden, sich eine ganze Reihe 
von Mitarbeitern zu gewinnen und so die Darstellung nach den mannig- 
fachsten Seiten hin auszubauen und zu vertiefen. So enthält das Buch, 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXIX. 3. 63 


078 Literatur-Anzeiger. 


abscschen von den einleitenden und abschliefsenden Ausführungen des 
Ilcrausgebers eine ganze Reihe selbständiger Arbeiten. Es sind dies: 

Die Lebensdauer der Tiere und Pflanzen von Professor Eckstein, 
2. Die Sterblichkeit in früheren und jetzigen Zeiten von Nordau, Dr. 
Kemmerich und Dr. Prinzing, 3. dann eine Expertise des Herausgebers 
über die Lebensdauer von 705 Greisen und Greisinnen, 4. eingehende 
Gutachten von Professor Bicdert und Dr. Zeitlin über den Wert des 
menschlichen Lebens, 5. Untersuchungen von Professor Westergaard 
und Professor Rahts über die Sterblichkeit im Ruhestande und 6. 
schließlich eine Untersuchung üder die Sterblichkeit österreichischer 
Pensionisten, die vom Herausgeber veranstaltet und von A. Spitz be- 
arbeitet worden ist. Es liegt auf der Hand, daß bei so vielen Mit- 
arbeitern die einzelnen Partien des Buches von recht ungleichmätiigem 
Werte sind. Besondere Beachtung verdienen die Arbeiten von Dr. 
Kemmerich und Prinzing sowie die unter 3. genannte Expertise des 
Herausgebers und dann die letzten unter 4., 5. und 6. genannten Unter- 
suchungen. Kemmerich untersucht Lebensdaucr und Todesursachen 
innerhalb der deutschen Kaiser- und Königsfamilien von den Karolingern 
an bis zur Gegenwart und Prinzing für die gleiche Zeit die Sterblich- 
keit der bürgerlichen Bevölkerung. Es crgibt sich aus beiden Dar- 
stellungen, welch riesige Unterschiede in der Sterblichkeit des Mittel- 
alters gegenüber derjenigen heute vorhanden sind. Es sei hierzu 
besonders auf die Tabellen S. 193 und 225/26 verwiesen. Während 
in den europäischen Fürstenhäusern in den Jahren 1841/1890 bci 
cinem Alter von o Jahren die mittlere Lebensdauer 5o und sı Jahren 
beim männlichen bzw. weiblichen Geschlecht betrug, war sie ın den 
Jahren 1400—1700 in den cinzelnen Perioden nur 30 bis 34 beim 
männlichen und 32—34 beim weiblichen Geschlecht. In den deutschen 
Städten im 16. und 17. Jahrhundert war die Sterblichkeit 2—3 mal 
so hoch wie heute. Die Abhandlung Prinzings leidet an dem Mangel, 
daß die Quellenangaben der von ihm zitierten Autoren durchaus un- 
zureichende sind; er bezieht sich mehrfach auf Schriftsteller, ohne 
die Werke, um die es sıch dabeı handelt, zu nennen. 

Das wichtige Ergebnis der unter 3—6 genannten Arbeiten liegt 
ın dem unbestreitbaren zahlenmäßigen Nachweis, daß die Sterblichkeit 
im Ruhestand befindlicher Personen im allgemeinen eine bedeutend 
höhere ist, als diejenige berufstätiger Individuen. »Die durchschnitt- 
liche Verkürzung der der Arbeit gewidmeten Epoche des menschlichen 
Lebens ist gleichbedeutend mit durchschnittlicher Lebensverkürzung«. 
Zur Kritik der hierbei angewandten Methoden sei jedoch eines be- 
merkt: Bei seiner Untersuchung über die Lebensdauer von 705 Grei- 
sen und Greisinnen hebt Lindheim mit Nachdruck hervor, dal, wie 
ja auch auf der Hand liegt, die Abstammung von gesunden und lang- 
lebigen Eltern und Großeltern auf die Erhöhung der menschlichen 
Lebensdauer von großem Einfluß sei (S. 291); gleichze itig kommt er 
zu dem Ergebnis, da Beschäftigung bis in das späteste Alter und 
inausschiebung des Ruhestandes so lange als möglich ebenfalls ver- 
längernd auf das Leben einwirke. Beides steht natürlich in engem 
Zusammenhange, insofern, als dicjenigen, welche von gesunden, lang- 
lebigen Vorfahren abstammen als ganz besonders kräftig und gesund, 
als besonders gute Risiken, besonders lange arbeits- und leistungsfähig 
sind. Der Gedanke liegt nun sehr nahe, da umgekehrt auch die- 
jenigen, die bis in ein hohes Alter hinein in ihrer Beschäftigung aus- 
hielten, in erster Linie die von gesunden, langlebigen Vorfahren ab- 


Literatur-Anzeiger. 979 


stammenden gewesen sind, sodaß also hier das zeitliche Eintreten des 
Ruhestandes weniger von der Willkür als von der noch vorhandenen 
Arbeitsfähigkeit bestimmt würde. Insoweit dieses dann zutrifft, würde 
die längere Lebensdauer dieser Personen nicht so sehr damit zusammen- 
hängen, daß ihre Beschäftigung möglichst lange angedauert hat, als 
damit auch daf3 sie von gesunden und langlebigen Eltern abstammten. 
Und ein ähnlicher Zusammenhang würde auch für die in den Arbeiten 
von Westergaard, Rahts und Spitz nachgewiesene kürzere Lebensdauer 
der Pensionisten und Rentenempfänger gelten. Man darf wohl nach 
dem oben gesagten annehmen, daß man es bei diesen mit schlechteren 
Risiken als dem Durchschnitt entspricht, zu tun hat, denn cine Pen- 
sionierung ist doch in der Regel die Folge einer verminderten körper- 
lichen Leistungsfähigkeit. Dann kann es aber auch nicht Wunder 
nehmen, wenn nach dem Eintritt in den Ruhestand eine auflerordent- 
lich große Erhöhung der Sterblichkeit eintritt, wenn sie bei diesen 
eine wesentlich gröfsere ist als bei den Aktiven des gleichen Lebens- 
alters. Man hat es hier eben, das sei nochmals betont, vielfach mit 
schlechteren Risiken zu tun, so dafi es auf der Hand liegt, daf sie 
eine größere Sterblichkeit aufweisen als z. B. sich nach der Sterbe- 
tafel ergübe. 

Man darf ruhig zugestehen, und ich bin durch die verschiedenen 
genannten Arbeiten davon überzeugt worden, daß Tätigkeit und Arbeit 
cin wesentliches Moment zur Erhaltung der Lebenskraft und zur Ver- 
längerung des Lebens bilden; demgegenüber muß aber auch hervor- 
gehoben werden, was sich natürlich ciner statistischen Erfassung ent- 
zieht, dafs man nicht den ganzen Unterschied der längeren Lebens- 
dauer der Aktiven wie der Pensionierten zugunsten der Arbeit buchen 
darf; wie viel ihr davon gut zu schreiben ist, entzieht sich natürlich 
jeder Beurteilung. (Mombert.) 


République Française. Ministère du travail et de la Prövoyance so- 
ciale. Direction du Travail. Statistique Générale de la France. Sza- 
tistigue internationale du mouvement de la popula- 
tion d'après lesregistres d'itat civil Resume rétro- 
spectiv depuis D origine des statistiques de UEtat 
civil. (accompagné de rr Tableaux graphiques.) Paris 1907, Impri- 
merie nationale. XXXII, 880 S. 

In seiner ostatistique annuelle du mouvement de la population 
de la Frances gibt das französische statistische Amt seit einer Reihe von 
Jahren bereits wertvolle Beiträge zur internationalen Bevölkerungsstatistik. 
Diese haben nun in der oben genannten von Michel Hauber bearbeiteten 
Statistique internationale: cine nicht hoch genug zu schätzende Er- 
weiterung gefunden. Damit ist ein Werk zustande gekommen, das an 
Vollständigkeit und gründlicher Durcharbeitung alles bisher auf diesem 
Gebiete geleistete weit hinter sich läht. EKinleitend wird eine cinge- 
hende Uebersicht über die Organisation der Pevölkerungsstatistik und 
die entsprechenden V'eröffentlichungen in einer ganzen Reihe von Staaten 
gegeben. 

Das umfassende Tabellenwerk betrachtet zunächst die Bevölke- 
rungsbewerung in ihrem Zusammenhang, sodann nacheinander die 
Fheschliefsungen, die Geburten und die Sterbefälle. Ueberall war das 

sestreben darauf gerichtet, die Entwicklung möglichst weit nach rück- 
wärts zu verfoleen und durch umfassende Beigabe von Relativzahlen, 
graphischen Darstellungen und Sterbetafeln die historische und regio- 
63* 


980 Literatur-Anzeiger. 


nale Vergleichung möglichst anschaulich und übersichtlich zu gestalten. 
Durch die Berechnung von besonderen Heiratsziffern, von Fruchtbar- 
keitsziffern, durch eine eingehende Darstellung der Sterblichkeit nach 
Alter, Geschlecht und Familienstand bietet das in seiner Art einzig 
dastehende Werk häufig für die Beurteilung der Bevölkerungsbewe- 
gung cines Landes eine weit bessere Unterlage als die eigene Statistik 
dieser Länder selbst. (Mombert. } 


Schmidt, Dr. Hermann, Citybildungund Bevölkerungs- 
verteilung in (rroßstädten. Ein Beitrag zur Entwicklungs- 
geschichte des modernen Städtewesens. München 1909, Ernst Rein- 
hardt. 71 S. M. 2.—. 

Wie der Verfasser im Vorwort mitteilt, war die Arbeit ursprüng- 
lich in einem etwas größeren Umfange geplant, indem das Wachstum 
der Grofistädte im 19. Jahrhundert eine besonders eingehende Behand- 
lung in einem eigenen Teil erfahren sollte. Es wäre wohl besser ge- 
wesen, wenn er diesem ursprünglichen Plan treu geblieben wäre, denn 
so wie sie vorliegt, macht die Arbeit einen recht dürftigen Eindruck 
und kann nur bei recht bescheidenen Ansprüchen als ein »Beitras zur 
Entwicklungsgeschichte des modernen Städtewesens- angesprochen 
werden. Ein kurzer einleitender Abschnitt trägt vorwiegend metho- 
dischen Charakter, ein zweiter behandelt die Citybildung in 9 Grof- 
städten, in London, Paris, Berlin, Hamburg, Breslau, Dresden, Leipzig, 
München und Frankfurt a. M.; daran schließt sich cine kurze Schlufs- 
betrachtung an. Wertvoller sind die einleitenden methodischen Erörte- 
rungen und die Untersuchungen für Berlin, die auf eigenen planime- 
trischen Messungen (des Verfassers beruhen. (Mombert.) 


8. Statistik. *) 

Statistik des Deutschen Reiches. Bd. 223. Bewegung der 
Bevölkerung Im Jahre 1907. Bearbeitet im le Statist. 
Amte. Berlin 1909, Puttkammer u. Mühlbrecht. 199 S. M. 4.—. 

Bis vor kurzem war die Statistik der Bevölkerungsbewegung im 
deutschen Reiche eine recht dürftige; seit ciner Reihe von Jahren ist 
sic jedoch an manchen Punkten nicht unerheblich erweitert und vertieft 
worden, so daf ihr anscheinend ihr alter Platz in den Vierteljahrsheften 
zur St. d. D. R. zu enge wurde. So erscheint die Statistik für das Jahr 
1907 zum ersten Male als besonderer Band. Auch dieser Jahrgang hat 
mancherlei Erweiterungen gebracht. Die Eheschließungen, Geburten, 
Sterblichkeit und Rindersterblichkeit ist für die kleineren Verwaltungs- 
bezirke, insgesamt 949 zur Darstellung gebracht, daran schließt sich nach 
den Mitteilungen des kaiserlichen Gesundheitsamtes cin Nachweis über 
55 Todesursachen an. Rartographische Darstellungen und eine von Prof. 
Toennies angegebene, sehr sinnreiche Methode, "die geeignet ist, die 
Abhängigkeit verschiedener statistischer Ergebnisse zu erke nnen (vgl. 
dazu dessen Aufsatz »Eine neue Methode zur Vergleichung statistischer 
Reihene Schmollers Jahrbuch Jahrg. XXXIII), veranschaulichen die 
wichtigsten Ergebnisse. Nur nach einer Richtung ist ein bedauerlicher 
Mangel, ja ein Rückschritt zu konstatieren. Es handelt sich um die 
Me thode, mit der die Häufigkeit der Heirats- Geburts- und Sterbefälle 
gemessen wird. Es finden sich darüber in dem vorliegenden Bande der 
Re ichsstatistik S. 20 durchaus zutreffende Bemerkungen: es ist auch 
durchaus zuzugeben, daß es z. B. bei einem Vergleich “der Geburtenzahl 


*) Siche auch unter Nr. 7 (Bevölkerungswesen). 


Literatur-Anzeiger. 981 


ein und desselben Landes keinen großen Unterschied ausmacht, so man 
dieselbe auf die Zahl der Bewohner oder der im gceburtsfähigen Alter 
stehenden Ehefrauen bezieht. Anders liegt schon die Sache bei Ver- 
gleichen verschiedener Staaten untereinander, wo ich doch die Ver- 
schiebungen in der Reihenfolge der Staaten bei Benutzung der einen 
oder anderen Methode nicht so gering einschätzen möchte, wie es das 
Kaiscerlich Statistische Amt tut. Es kommt dabei keineswegs lediglich 
auf die Verschiebungen in den Ordnungszahlen an, sondern weit wich- 
tiger ist die Differenz in der Geburtenhäufigkeit je nachdem man die 
cine oder andere Messungsmethode benutzt. Dem betreff. Bande der 
Reichsstatistik ist folgendes zu entnehmen: (S. 21) 


Land Geburten- cheliche Frucht- Ordnungszahl nach der | 
= ziffer barkeitszifter Geburtenhäufigkeit 

ı) Oesterreich 37,6 150 I 

2) Deutschland 35,2 140 2 

3) Italien 2 138 3 

4) Niederlande 32,5 33 4 

5) Norwegen 30,3 123 5 


Freilich ist bei der Anwendung beider Methoden die Ordnungszahl 
die gleiche, aber man erkennt auf den ersten Blick, daf3 gemessen an 
der Fruchtbarkeitsziffer die Unterschiede quantitativ andere sind wic 
gemessen an der Geburtenziffer. Man vergleiche z. B. nur Deutschland 
und Italien, wo die Geburtenziffern um 6%, die Fruchtbarkeitsziffern 
jedoch nur um 1,4% variieren. Auf dicse Größenunterschiede und 
nicht auf die Ordnungszahlen kommt es an; deshalb können wir auch 
beim Vergleich verschiedener Staaten diese genaueren Messungsmethoden 
nicht entbehren. 

Ganz und gar unentbehrlich sind diese aber, wo es sich um den 
Vergleich kleinerer Gebictsteile, besonders den von städtischen und 
ländlichen Bezirken handelt. Hier ist, wie auch in der vorliegenden 
Untersuchung mit Recht hervorgehoben wird, die Anwendung der ein- 
fachen Häufigkeitsberechnung direkt irreführend. An einer Reihe gut- 
gewählter Beispiele wird dies auch dorten gezeigt. Um so größer ist 
die Verwunderung, daß bei einem Vergleich der Bevölkerungsbewegung 
in den kleineren Verwaltungsbezirken, wo doch der Gegensatz von 
Stadt und Land unmittelbar zur Geltung kommen muß, jene alten un- 
genauen Methoden angewandt sind. Statt dessen werden uns in der 
einen Reihe die Gebiete mit sehr hoher Geburten-, Heiratsziffer usw., 
in einer anderen diejenigen mit sehr geringer vorgeführt, ein Verfahren, 
dem jedoch keinerlei wissenschäftlicher Wert zukommt. Nach dieser 
Richtung hin ist die Statistik der Bevölkerungsbewegung noch recht 
vervollkommnungsfählg; finden Volkszählungen auch nur alle 5 Jahre 
statt, so läßt sich doch für die Zwischenjahre die Zahl der im frucht- 
baren Alter stehenden Ehefrauen durch Interpolation ziemlich genau 
bestimmen. Hat doch auch schon früher in der Reichsstatisuk cine 
Anwendung von Fruchtbarkeitsziftern stattgefunden. (Mombert.) 


Statistik der Stadt Zürich. N. 10. Der Zuzug in die Stadt 
Zürich nach der kilometrischen Entfernung der Zuzugsgebiete. Zürich 
1908. s2 S. fr. 1.—. 

In Ergänzung früherer Arbeiten über die Wanderungsbewezung, 
(vgl. diese Zeitschrift B. XXVII S. 517 ff.) in denen die Herkunft der 
Wanderer nach politischen Gebieten untersucht wurde, wird in dem 
oben genannten Hefte die Stärke der Wanderung nach der absoluten 


982 Literatur-Anzeiger. 


räumlichen Entfernung «der Wanderungsorte von der Stadt betrachtet. 
Zunächst wird ein knappes Bild von der Wanderungsbewegung des 
Jahres 1905, auf welches sich die Untersuchung bezicht, gegeben, dann 
wird der Zuzug nach sokm Zonen bis 300 km, und schlicislich die sog. 
Nachwanderung nach ıokm Zonen bis 30 km und aus der 20 km Zone 
von 30—so km betrachtet. Zur Messung der Zuzugsintensität wird die 
Zuzugsmenge sowohl auf die Budenfläche als auf die Bevölkerung der 
so gebildeten Zuzugsgebiete berechnet. Die Zugezogenen werden nach 
Heimat, wirtschaftlicher Stellung, Geschlecht usf. getrennt betrachtet. 
(Momdbert.) 
Trochner, Dr. Georg, Wander ungsergebnisse fm irzge 
birg ischen Industrie Lebict und in der Stadt Chemnitz. 
(Beiträge zur Statistik der Stadt Chemnitz, Heft 1.) Herausgeg. vom 
Statistischen Amte der Stadt Chemnitz 1909. 83 S. 


Es ist ein interessantes Gebiet, das in der kleinen methodisch sehr 
gut gearbeiteten Schrift behandelt wird. Mehr als die Hälfte aller Ein- 
wohner leben von der Industrie, in gewissen Gegenden sogar ?/s—?; und 
trotzdem im Gegensatz zu anderen grofsen Industriegegenden Deutschlands 
ein fortdauernder Verlust durch Abwanderung. In den 3 Jahrzehnten 
1885—1905 sind 113464 Menschen mehr ab- als zugewandert. In recht 
eingehender Weise wird nun diese Wanderungsbewegung im Industrie- 
gebiet selbst und in der Stadt Chemnitz nach den verschiedensten Seiten 
hin untersucht. Ein letzter Abschnitt behandelt den Zuzug in die Stadt 
Chemnitz im Jahre 1904/1905; er ist methodisch besonders beachtenswert, 
da hier nicht die Gebürtiekeitsstatistik, sondern das amtliche Volks- 
zählungsmaterial, das nach den polizeilichen Melderegistern vervollstän- 
digt wurde, benutzt worden ist. So gelang es dem Verf. in sehr eim- 
dringender Weise die Wanderungsbewegung nach den verschiedensten 
Richtunge n hin zu betrachten. Es gelangten hier zur Darstellung die 
Verhältnisse der Zugezogenen nach: Geschlecht und Beruf, Lebensalter, 
Familienstand, Stellung im Haushalt, Religionsgemeinschaft, Zuzugszeit, 
Herkunftsort, Seßhaftigkeit und schließlich Niederlassung in einzelnen 
Stadtteilen. (Mombert.) 





9. Soziale Zustandsschilderungen. 


10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage. 


Div Agrarbewegungin Ruß!and inden Jahren 1905—1900. 
Abgedruckt als NN 3, 4—5 der »Arbeiten der Kaiserlichen Freien 
Oekonomischen Gesellschaft«. Petersburg 1908. XVI 400 und 541 S 
Rubel 4.—. 

1. Allgemeines. 

Die zwei oben genannten Bände enthalten das Ergebnis einer En- 
quête, die von der in mehrfacher Hinsicht verdienstvollen »Oekonomischen 
Gesellschaft: auf Anregung des Petersburger Nationalökonomen Serge) 
Prokopowitsch veranstaltet und durchgeführt wurde. Es ist für die 
russischen Verhältnisse charakteristisch, daß diese Enquete nicht von 
der Regierung selbst, sondern von einer privaten wissenschaftlichen 
Institution unternommen werden mußte. Eine Beleuchtung der Wirk- 
lichkeit war für die russische Burcaukratie immer ein unangenehmes 
Beginnen. 

Die Enquête umfaßt nicht das gesamte Rußland, sondern nur 


Literatur-Anzeiger. 983 


47 Gouvernements des europäischen Gebiets, während Polen, Kaukasus 
und Sibirien mangels geeigneter Kräfte aus der Untersuchung ausscheiden 
mußten. Wenn diese Einschränkung des Untersuchungsrayons an sich 
zu bedauern ist, so muß man andrerseits nicht außer Acht lassen, dafs 
die untersuchten Gouvernements eine Landfläche darstellen, die mehrere 
Mal so groß) wie das Deutsche Reich ist, und daß die geographischen, 
klimatischen, ethnologischen, historischen und kulturellen Unterschiede 
hier so reich vertreten sind, da von einer Einseitigkeit gar keine 
Rede sein kann. 

Das gesamte Material wurde auf schriftlichem Wege erhalten. Die 
Gesellschaft arbeitete einen detaillierten Fragebogen aus, der in ctwa 
20000 Excmplaren an ungefähr 10800 Adressen versandt wurde. Das 
Hauptkontigent der Adressaten bestand aus den sogenannteu Korres- 
pondenten der statistischen Bureaux der Scemstwo, somit aus Leuten, 
die in der Berichterstattung eine gewisse Schulung besitzen. Außerdem 
wurde der Fragebogen an alle Gouvernements- und Bezirkssemstwos, 
an alle landwirtschaftlichen Gesellschaften, an die Semstwoärzte, an 
die Redaktionen der Provinzzeitungen sowie auch an einige Wolostj- 
Behörden versandt. Die Gesellschaft hat also alles versucht, um ein 
reichhaltiges und vielseitiges Material zu beschaffen, welches cine 
möglichst erschöpfende Darstellung der grandiosen Ereignisse ver- 
sprechen konnte. 

Leider ist das Resultat all ihrer Bemühungen nicht in dem Mafie 
erfolgreich gewesen, wie es zu erwarten stand. Trotz der großen Zahl 
der versandten Fragebogen liefen nur 1400 Antworten ein. Dabei sind 
aus dieser Zahl nur 702 »positiver« Natur, d. h. solche, welche die 
Tatsache einer Ägrarbewegung am betreffenden Orte konstatieren und 
eine Beschreibung des Vorgefallenen geben. Die übrigen Fragebogen 
kamen mit der negativen Antwort zurück : es wären keine Ägrarunruhen da. 
Im Verhältnis zu den aufeewendeten Bemühungen ist das Ergebnis nicht 
besonders überwältigend. Immerhin ist die Enquête quantitativ wie 
qualitativ die beste und reichhaltigste Quelle zum Studium der denk- 
würdigen Ereignisse des Jahres 1905/06 und jeder Nationalökonom 
wie jeder Historiker Rufslands muß dieses Material aufs genaucste 
kennen lernen. 

Um den Wert der Enquête in gebührender Weise würdigen zu 
können, mussen hier noch zwei Momente hervorgehoben werden. Zu- 
nächst die Verteilung der erhaltenen Antworten auf die verschiedenen 
Gouvernements. Diese Verteilung ist cine sehr ungleichmäfsige. Auf 
einige Gouvernements (z. B. Tschernigow, Poltawa) entfallen mehr als 
Hundert (genau 137 bezw. 133) Antworten; «die anderen schickten da- 
gegen nur einzelne und in einem Falle (Gouvernement Archangelsk) 
gar keine. 

Im allsemeinen verteilen sich die beantworteten Fragebogen fol- 
sendermafsen! mehr als 100 entsandten 2 Gouvernements; 19 schickten 
20—100 Antworten; I6 10—20; 18 5—1o; cin Gouvernement 3 und 
eins keine. Die meisten Gebiete gaben also mehr als 1o Antworten, 
was man immerhin als eine befriedigende Zahl bezeichnen darf. 

Das zweite Moment betrifft die soziale und politische Stellung der 
Korrespondenten. In dieser Beziehung erfahren wir, daR die Verfasser 
der Antworten den verschiedensten Schichten der Bevölkerung ange- 
hören und die heterogensten politischen wie sozialen Ansichten vertreten. 
Man findet unter den Korrespondenten Bauern und Gutsbesitzer, Lehrer 
und Geistliche, Gutsangestellte und Beamte, Meuterer und Polizisten, 


984 Literatur-Änzeiger. 


Sozialisten, sowie extrem konservative Elemente. Man kann also mit 
Recht behaupten, dafs die Enquête alle möglichen Gesichtspunkte in 
der Beurteilung der komplizierten Vorgänge zusammengefafit hat, und 
fern von jeder Tendenz steht. Zwar ist der Wert der vorgetragenen 
Ansichten und der beigebrachten Tatsachendaten ziemlich verschieden. 
Neben inbaltsvollen, genauen, auf guter Sachkenntnis beruhenden Mit- 
teilunsen, kommen auch Zuschriften vor, die den Stempel der Sub- 
jektivität, der Voreingenommenheit, ja der Leichtfertigkeit auf sich 
tragen. Für den einsichtigen Forscher bilden aber solche subjektiv ge- 
färbte Acufserungen keine Beeinträchtigung des gesamten Materials 
sondern nur eine willkommene Gelegenheit, auch solche Ansichten 
kennen zu lernen. 

Für eine zweckdienliche Bearbeitung des Materials wurde das 
untersuchte Gebiet in elf Teile zerlegt, so daf jeder Teil eine gewisse 
ethnographische und wirtschaftliche Einheit darstellt. Das Material ist 
zunächst nach den einzelnen Gouvernements zusammengestellt; für 
jeden Komplex von Gouvernements hat jeder Bearbeiter eine besondere, 
zusammenfassende Uebersicht (aber ohne irgend welche Werturteile‘ 
veliefert. In einem Fall hat der Bearbeiter außer dem Enquetematerial 
auch ein umfassendes Zeitungsmaterial verarbeitet, was den Wert der 
Arbeit noch bedeutend erhöht. 


2. Das »Wann« und Wice der Bewegung. 


Aus dem reichen Material der Enquête entnehmen wir zunächst 
einige Daten, die den Zeitpunkt und die Formen der Agrarunruhen 
betreffen. Soweit das Enquetematerial reicht, scheint die Tatsache 
festzustehen, dafs die höchste Welle der Bewegung auf die Zeit nach 
dem Oktobermanifest entfällt. Vor diesem Zeitpunkt fanden in mehreren 
Orten mehr oder weniger umfangreiche Unruhen statt, die als Vorboten der 
nachfolgenden Ereignisse zu betrachten sind. Korrespondenten aus den 
zentralen Gouvernements und aus dem Wolgagebiet melden von solchen 
Unruhen, die teilweise schon im Jahre 1904, meistens aber im Frühling 
und im Sommer des Jahres 1905 stattgefunden haben. In mehreren 
Fällen stehen diese Bewegungen in direktem Zusammenhang mit dem 
japanischen Krieg. Die Bauern hofften von Anfang an, dafs fur 
das im fernen Orient vergossene Blut« der Zar ihnen Grund und Boden 
„schenkene wird. Nachher kamen die Wirkungen des kriegerischen 
MiRgeschickes. Die Soldaten, die aus der Mandschurei zurückkehrten, 
erzählten zu Hause von ihren Leiden, von der Korruption der Behörden, 
von der Unfähigkeit des Offizierkorps, und diese Erzählungen, sowie 
der erenzenlose Jammer, in den die verwundeten Krieger samt Ihren 
Familien gerieten, haben auf die Gemüter der Bauern eine aufreizende 
Wirkung ausgeübt, Als Leute, die nichts zu verlieren haben und eine 
gewisse E rfahrung im Kriegführen besitzen, stellten sich die Soldaten 
hie und da an die Spitze der Bewegung und leiteten die Bauernmassen. 

Im allyemeinen aber scheint die Bewegung bis zum ı7. Oktober 
nicht besonders groß zu sein. Auf das Zustandekommen des Oktober- 
manifestes selbst hat diese Bewegung so gut wie keinen Einfluß aus- 
geübt und man kann ruhig die Behauptung aufstellen, daß das Manifest 
eine Eroberung der städtischen Bevölkerung sei. Erst nachdem diese 
Eroberung gemacht wurde, raffte sich auch das Bauerntum zum Sturm 
auf. In dieser Tatsache drückt sich die politische Rückständigkeit des 
flachen Landes, die Isoliertheit oder wenigstens die Entferntheit des 
Kauerntums von den Zentren des russischen öffentlichen Lebens aus. 


Literatur-Anzeiger. 985 


Das Erscheinen des Manifestes gab den Bauern den Anstofs zum offenen 
Vorgehen. Die dort verkündeten Freiheiten wurden sofort zur Organi- 
sation von Mcetings und Verbänden, dann auch zum direkten Angriff 
auf die Gutsbesitzer ausgenutzt. In einigen Fällen haben sich die Bauern 
den Sinn des Manifestes ganz eigenartig zurechtgelegt. Das Bauerntum 
sehnte sich eben nicht nach »Freiheitene, sondern nach Grund und 
Boden, worüber im Manifest kein Sterbenswort zu finden war. »Wiır 
sind doch auch so keine Leibeigenen« meinten einige Ackersleute und 
wunderten sich, weshalb die Herrschaften sich so freuen. Doch im 
allgemeinen wirkte das Manifest aufmunternd und anregend. Es setzte 
eine mehr oder weniger energische Propaganda der ländlichen Intel- 
lektuellen — Schullehrer und Schullehrerinnen, liberal gesinnte Geistliche, 
Aerzte, Aerztegehilfen, Statistiker etc. — ein, und das Bauerntum be- 
griff, daß die »Freiheiten« an sich auch einen Wert besäfsen. Mehr 
noch als diese Intellektucllen bürgerlicher Abkunft wirkten auf die 
Bauernmassen die jungen Bauern und die Fabrikarbeiter, die frei- oder 
unfreiwillig in die ländliche Heimat versetzt wurden. Diese Elemente 
brachten aus der Stadt nicht nur die revolutionären Losungen, sondern 
auch eine Reihe von politisch-organisatorischen Kenntnissen mit, dic 
sie in den Stand setzten, die Massen zu führen. Dabei waren auch die 
Beziehungen, die sie in der Stadt angeknüpft hatten, von bedeutendem 
Wert, denn sie konnten als Kanäle zur Beschaffung von Flugblättern 
und sonstigen aufklärenden Schriften ausgenutzt werden. Die Rolle 
dieser mündlichen und schriftlichen Agitation war 
aber eine untergeordnete im Verhältnis zu den Fak- 
toren allgemeiner politischer und sozialer Natur. 

Von einer Einheitlichkeit der Bewegung ist schwer zu reden. Die 
Enquête zeigt, daß jeder Ort, jeder Bezirk selbständig vorging, daf 
keine Zentralleitung ihre Hand im Spiel hatte. Dies resultiert auch aus 
der Mannigfaltigkeit der Bewegungsformen, sowie daraus, daft} die aufge- 
stellten Forderungen nicht allgemeiner Natur waren, sondern den 
nächsten Bedürfnissen des betreffenden Ortes entsprachen. Was die 
Formen der Bewegung anbetriftt, so verzeichnet die Enquête eine ganze 
Skala von Mitteln, deren sich die Bauern bei ihrem Ansturm bedienten 
In einigen Ortschaften kam es nur zur Formulierung und Aufstellung 
bestimmter Wünsche. In anderen griff man zur Einstellung der Arbeit 
auf den Gutsländereien. Hier weigerten sich die Bauern den Pachtzins 
zu zahlen, dort wollten sie auch keine Staatssteuern leisten. Mehrfach 
kommen eigenmächtige Abholzungen in privaten wie auch staatlichen 
Forsten, und eigenmächtive B eacke rung der Gutsländereien (zum Nutzen 
der Bauern) vor. Die stärksten Mittel waren Brandstiftungen und Plün- 
derungen der Gutshäuser. Im allgemeinen fanden solche Brandstif- 
tungen und Plünderungen nicht be sonders häufig statt. 

Die Wahl dieses oder jenes Mittels wurde natürlich durch die ent- 
sprechenden sozialen oder geographischen Verhältnisse bedingt. Dabei 
ist interessant festzustellen, daß die zwei zuletzt genannten Kampfes- 
mittel, Plünderung und Brandstiftung in cinem gewissen Zusammenhang 
mit den jüdischen Prowroms stehen. So erfahren wir, dat im 
Gouvernement Mogilew einige Fälle von Ausplünderung der Gutshöfe 
stattgefunden haben, und daß an diesen Plünderungen hauptsächlich 
»Rekruten sowie solche Elemente teilnahmen, die an den antijüdischen 
Progroms eine gewisse Uebung erworben habens. Aus dem Gouvernement 
Tschernigow teilt man mit, daß auch hier an den P lünderungen »haupt- 
sächlich die aus der Stadt zurückge kehrten Arbeiter teilnahmen, welche 


986 Literatur-Anzeiger. 


an den jüdischen Progroms beteiligt waren, und die somit die Ueber- 
zeugung gewonnen haben, daß der Raub nun straflos sei. Die örtlichen 
Bauern waren nur zuletzt von dem Raubzug fortgerissen und begnüg- 
ten sich mit dem Rest«. Der Verfasser dieser Mitteilung, ein Semstwo- 
arzt, legt den jüdischen Progroms eine große Bedeutung bei. Auch andere 
Korrespondenten aus dem Tschernigower Gouvernement weisen darauf 
hin. Der bekannte liberale Semstwomann Fürst P. D. Dorlgorukow 
schreibt seinerseits über die Plünderungen im Bezirk Sudsha (Gouver- 
nement Kursk): »Das Zentrum des Raubrayons befindet sich nur ca. 
so Werst von Kursk, wo kurz vorher patriotische Plünderungen der 
jüdischen Läden veranstaltet worden waren. Die geraubten Gegenstände 
wurden rasch auf die Dörfer geschleppt, und man erzählt, dai in 
dieser Gegend Fahrräder, Samoware sowie andere auf dem Raubwege 
erhaltene Dinge zu finden waren«. Die Korrespondenten aus den Be- 
zirken Rylsk, Kromy und Kirsanoff (alles im Gouvernement Kursk) 
konstatieren ebenfalls diesen Zusammenhang. Der Korrespondent aus 
Kirsanoff schreibt darüber: »Die Agrarbewegung ist dadurch hervor- 
gerufen, dafs zu einer gewissen Zeit aus allen Enden Rußlands die 
Gerüchte verbreitet waren, daß in allen Städten die Juden stratlos ge- 
schlagen werden durften, und daß es erlaubt sei, ihr Gut zu rauben; 
man erzählt, da Soldaten und die Polizei den Progroms zugesehen und 
nichts dagegen getan hätten«e. 

Die Raubzüge der Bauern, die nicht selten vom rohesten Vandaliıs- 
mus begleitet waren, sind somit nur ein Reflex der demagogischen und 
provokatorischen Hetze, die die städtischen »Echtrussen« in Verbindung 
mit der Polizei gegen den Sündenbock der russischen Bureaukratie, 
die Juden, veranstaltet haben. Die Bauern selber scheinen viel fried- 
licher gestimmt zu sein und dachten nur an Vergrößerung ihrer Boden- 
fläche, keinesfalls aber an irgend welche Gewalttaten. Die Leichtigkeit 
aber, mit der sie sich zu Gewalttaten hinreißen ließen, zeugt wiederum 
vom niedrigen Niveau des bäuerlichen Wissens, vom politischen Un- 
verstand der bäuerlichen Masse. Bedenkt man, wie grof die Zahl der 
Analphabeten in Rußland ist, so ist diese Tatsache nicht besonders zu 
verwundern. 

3. Forderungen, Ziele, Folgen. 

Mannigfacher als die Formen der Bewegung waren die Forde- 
rungen, die die Bauern aufstellten. Der Charakter dieser Forde- 
rungen zeugt, wie schon erwähnt wurde, davon, daf die Bauern nicht 
einem zentralen Willen folgten, sondern von einer gewissermaßen cele- 
mentaren Gewalt in den Strudel hineingezogen wurden und nach cigenem 
Sinn und Verstand handelten. Bemerkenswert ist, daf Forderungen 
politischen Charakters nur einzeln zu verzeichnen sind. Die Enquête 
wenigstens enthält solcher Fälle kaum mehr als ein Dutzend. Und 
diese waren im Verhältnis zu den Forderungen des städtischen Prole- 
tariats ziemlich bescheiden. Republikanische Ideen lassen sich in der 
Enquete nicht entdecken, und in einigen Fällen wird sogar ausdrücklich 
die Anhänglichkeit an den Zaren festgestellt. Nachdem die Bauern eines 
Nestes im Gouvernement Wladimir die Vergesellschaftung des Grund 
und Bodens beschlossen hatten, stimmten sie die Hymne »Gott hüte 
den Zaren« an, was aber, nebenbei bemerkt, nicht verhindert, dafs die 
Leiter der Versammlung auf zwei Monato ins Gefängnis wandern mußten. 
Die Korrespondenten aus dem Gouvernement Pskow sprechen vom 
Zaren in demütigem und anbetendem Tone: »Wir bitten Gott, er möge 


Literatur-Anzeiger. 087 


den Zar und seine Familie auf lange Jahre erhaltene. »Alle örtlichen 
Bauern interessieren sich für die Duma..., vertrauen auf ihren Zar- 
Väterchen und, indem sie fest an eine frohe Zukunft glauben, erwarten 
sie die Gnade von der Höhe des Thronese. »Rette, o Gott, den Zaren 
seine Familie, sowie seine ganze Machte. Ein Korrespondent schreibt: 
»Sie, die Bauern, fordern Land beim Kaiser und das eigene haben sic 
vertrunken... Man stürmt gegen den Zar-Väterchen, welcher uns nährt. 
Gebe ihm Gott ein nicht alterndes Leben, und eine groe Freude in 
diesem Zeitalter und im zukünftigen.s Und ein zweiter teilt uns mit: 
»Die Bäuerlein urteilen über den Grund und Boden folgendermaßen: 
es wäre gut, wenn Gott und der Zar-Väterchen etwas mehr Boden 
geben wollten, und wenn die Steuern für die Bauern und für die Guts- 
besitzer gleichmäßig wären«. 

Diese Anhänglichkeit muß aber nachher ein wenig erschüttert 
worden sein, wie man wenigstens aus folgendem Vorfall annchmen 
muß. Am Dezember 1906 wurde im Kirchendorf Bogorodizkoje 
ee Pskow) eine Wolostjversammlung abgchalten. Der Semsky 
Natschalnik (Landeshauptmann) las den Bauern die Manifeste und die 
neuesten Ukase betreffs der Rechte und Pflichten der Bauern vor, worauf 
er der Versammlung vorschlug, dem Zaren eine Dankesadresse zu senden. 
»Auf diesen Vorschl ag, schreibt nun der Korrespondent, folgte zuerst 
cın Schweigen. Nachher fand sich ein Kühner, der erklärte, die Bauern 
lieben ihren Zaren und sind einverstanden, ihm eine Adresse vorzu- 
legen, aber nur dann, wenn man ıhnen erlaubt, es selbständig, ohne 
Hinweise des Semsky Natschalnik, des Gouverneurs, des Ministers und 
des Zeremonienmeisters zu tun.«... 

Obwohl monarchisch gestimmt, stehen die Bauern den politischen 
Freiheiten nicht kalt gegenüber. So meldet man aus dem nordischen 
Gouvernement Wologda, daß dort die Bauern die Verwirklichung aller 
Freiheiten forderten, seie im Allerhöchsten Manifest vom 17. Oktober 1905 
verkündist waren, a Einschränkungen und Mifsdeutungene. Auker- 
dem wollte man die Einführung einer echten Selbstverwaltung sowie 
die Beseitigung aller vorhandenen Behörden und deren Ersetzung durch 
vom Volke zu wählende Personen. Die Reform der Selbstve erwaltung 
scheint den Bauern besonders am Herzen gelegen zu haben, was auch 
sehr begreitlich ist, da der Bauer mit diesen Instanzen besonders häufig 
zu tun hat. 

Einige Korrespondenzen enthalten die Nachricht von Forderungen, 
welche die Kirche oder die Geistlichkeit betreffen. Man wollte die 
Gehälter der Geistlichen vom Staate bezahlt wissen und das Recht er- 
halten, den Pfarrer, den Diakon cte. selbständig, von der Gemeinde, 
zu wählen und abzusetzen. Auch vom Schulunterricht und von der 
Militärpflicht wissen einige Korrespondenten etwas mitzuteilen. So for- 
derte eine »Konferenze von 300 Bauern (im Gouvernement Wladimir) 
die Einführung des obligatorischen Schulunterrichts (zwar nur für die 
Knaben) und die Einschränkung des Militärdienstes wenigstens bis auf 
zwei Jahre. Hie und da wurde auch die Einstellung der Steunerzahlung 
proklamiert. In Gegenden, wo das nichtrussische Flement überwiegt, 
ging die Beweeung unter der nationalen Flagge. So forderten die 
littauischen Bauern im Gouvernement Kowno die Beseitigung der 
russischen Behörden, des russischen Lehrers cte. 

Im Gegensatz zu politischen und allgemeinen kulturellen Forde- 
rungen kommen die ökonomischen fast überall vor. Aber auch diese 
entbehren die Einheitlichkeit und modifizieren sich entsprechend der 


988 Literatur-Anzeiger. 


ökonomischen Lage des betreffenden Rayons. Im Gouvernement Kaluga 
und in Orel baten die Bauern um Holz zum Heizen. Im Gouvernement 
Wladimir und ın Orenburg forderte man dagegen die Uebergabe des 
Grund und Bodens an das arbeitende Bauerntum (also solchen Bauern, 
die ohne Knechte arbeiten) !). Viel häufiger sind die Forderungen bce- 
treffend Erleichterung der Pachtbedingungen und der Arbeitsverhältnisse 
auf den Gutsländereien. In die letzte Kategorie gehören solche Forde- 
rungen, wie Verbesserung der Kost, Erhöhung des Arbeitslohnes, Ver- 
kürzung des Arbeitstages. Dazu gehört auch die charakteristische 
Forderung, keine »fremden« Arbeitskräfte d. h. solche aus anderen 
Dörfern, zu mieten, sowie die Beseitigung der landwirtschaft- 
lichen Maschinen, da sie die Arbcitsgelegenheit vermindern. 

Die Forderungen betreffend das Pachtverhältnis spielten eine be- 
sonders große Rolle, denn es gibt wohl keine Gegend, wo die Bauern 
nicht pachten. Bedenkt man, das in den 50o Gouvernements des Euro- 
päischen Rußlands nicht weniger als 37 Millionen Dessiatin in Pacht 
vergeben ist, so begreift man, welche Bedeutung diese Bewegung 
haben mußte. 

Im allgemeinen waren die diesbezüglichen Forderungen ziemlich 
bescheiden, obwohl nicht selten der Pachtzins um die Hälfte und mehr 
herabgesetzt werden mußte. In einigen Bezirken des Gouvernements Char- 
kow waren die Pachtpreise von 30—40 Rubel pro Saat auf 20— 30 bezw. 
von 15—25 auf 10—20o gesunken. Im Gouvernement Poltawa vermin- 
derte sich der Pachtzins um 25-30 und mehr Prozent. In einigen Ge- 
meinden des Gouvernements Tschernigow hielten sich die Preise vor 
der Bewegung auf der Höhe zwischen 5—20 Rubel, nachher sind 
sie auf 2—7 Rubel gesunken. In den zentralen Gouvernements fielen 
die Pachtgelder im Durchschnitt um 35 % (von 10—so %,). In den 
Gouvernements am mittleren Lauf der Wolga waren folgende Herab- 
setzungen zu verzeichnen: von 15,5 auf 12 (Kasanj), von 13 auf 9,5 
(Nischni-Nowgorod); von 14 auf 7,75 (Simbirsk), von ı5 auf 7,5 (Pensa), 
von 20 auf 6 (Bezirk Wolsk, Gouvernement Saratow); von ıo auf 5,5 
(Bezirk Kamyschin, Saratow). 

Auch die Forderungen, die die Arbeitsverhältnisse betreffen, haben 
eine eminente Bedeutung, denn es gibt kaum ı0 % aller Bauern, die 
nicht zeitweise auf den Gutsländereien arbeiten. Das Institut reiner 
landwirtschaftlicher Lohnarbeiter ist in Rußland nur in unbedeutendem 
Umfange entwickelt. 

Die Erfolge auf diesem Gebiete sind auch nicht ausgeblieben. Fast 
überall wurde der Arbeitslohn erhöht, mitunter in erheblichem Masse. 
Für die zentralen Gouvernements haben wir Ziffern, die von einer Er- 
höhung um Is5s—ı50 % sprechen (von 5—6 Rubel im Monat auf ıo, 
von g—1Io auf ı5 etc.) In den südwestlichen Gouvernements stiegen 
die Arbeitslöhne um 40— 50 2, (von 40 Kopeken pro Tag auf 60—so, 
von 30 auf 40—50, von 15 auf 25—30, von 20—40 auf 35—60 etc.), 
Achnliche Veränderungen wurden auch aus den anderen Rayons mit- 
geteilt. Es muf aber hier hervorgehoben werden, dafs die realen 
Erfolge meistenteils niedrige waren, denn überall wurde eine Erhöhung 





1) »Der Boden ist ein Gottesgeschenk und niemand hat das Recht, ihn als 
sein Eigentum zu betrachten« sagten die Bauern im Bezirk Balaschow (Gouvern. 
Saratow). Die Bauern in Simbirsk sagten: »Der Boden ist ein Gottesgeschenk, 
und muß denjenigen gehören, die ihn bearbeiten, aber nicht den Hertschaften«e. 
Aehnliche Aeutserungen sind auch in anderen Ortschaften verzeichnet worden. 





Literatur-Anzeiger. 989 


der Lebensmittelpreise beobachtet, welche ihrerseits die Steigerung des 
Arbeitslohnes bedingte. 

Eine weitere wichtige Folge der Agrarunruhen waren die Aende- 
rungen in den Bodenpreisen. Diese Aenderungen waren zweifacher 
Natur. In einigen Gegenden kam es zum Sinken der Bodenpreise, in 
den anderen dagegen stiegen sie. In den zentralen Gouvernements 
wurde ein Preissturz von 10—20 % beobachtet. Dasselbe konsta- 
tieren die Korrespondenten aus den Wolga-Gouvernements sowie an- 
derer Ortschaften. Weniger häufig sind die Meldungen von Preiser- 
höhungen. Dicse letztere Erscheinung erklärt sich wahrscheinlich dadurch, 
daß die Bauern die Kaufverträge nicht ernst nahmen. Man hoffte, dafs 
der gesamte Grund und Boden dem Bauerntum am Ende unentgeltlich 
übergeben würde und war bereit, auf alle Bedingungen einzugehen, nur 
um zu Grund und Boden zu gelangen. Außerdem hatten die Bauern 
Angst, der Gutsbesitzer könnte seinen Boden an »fremdee, d. h. an 
auswärtige Bauern verkaufen, und so wäre er ihnen verloren. Um dies 
zu verhindern, willigten sie in die hohen Preise ein, aber wiederum in 
der Absicht, sie nicht zu zahlen. 

4. Ursachen, Teilnehmer. 


Von den Ursachen cines sozialen Ereignisscs oder Prozesses zu 
sprechen, hiefe die politischen, ökonomischen, sozialen, religiösen, 
nationalen, historischen, geographischen und sonstigen Verhältnisse 
aufzählen, innerhalb welcher das Ereignis stattgefunden oder der 
Prozeß sich vollzogen hat. Dieser Aufgabe in Bezug auf die russischen 
Agrarunruhen mich hier zu unterziehen, ist nicht meine Absicht. Es 
würde aber von Interesse scin, hier diejenigen Momente zu verzeichnen, 
welche die Korrespondenten der ökonomischen Gesellschaft als »Ur- 
sachen« der Bewegung betrachten. Wir finden hier folgende »Ursachene: 
Bodenmangel im allgemeinen ; Bodenmangel infolge der Vermehrung 
der Bevölkerung; ;enachteiligung (in Bezug auf das Quantum des 
Bodens) bei der Befreiung von der Leibeigenschaft,; Benachteiligung 
in Bezug auf die Qualität des Bodens! Geme ngelage der Lande- 
reien ; Mange lan Weideplätzen; Mangel an Wiesen ; Mangel an Forsten; 
Miternten ; Getreideverteuerung; sc hwere Pachtbedingunge n; Kıinschrän- 
kung oder völliger Mangel an Pachtländereien, Verkauf des Waldes 
(zum Abholzen) in fremde Hände; niedrige Arbeitslöhne ; lange Arbeits- 
zeit, Verweigerung der unentgeltlichen Nutzung von Forsten und 
Fischereien; Mitsstimmung gegen die Güterverwalter; Streitigkeiten 
betreff. Recht auf ein bestimmtes Stück Boden; schwere Arbeitsbe- 
dingungen in den Forsten; völliger oder teilweiser Mangel an Arbeits- 
gelegenheit; Unzufriedenheit mit dem Semksj Natschalniksj, auch den 
Behörden überhaupt, mit der bestehenden Gesetzgebung und -Ordnung; 
Steuerlast und die grausame Art der Erhebung ; Milsstande bei Ausgabe 
von Subsidien; Erbitterung gegen die Landespolizisten ; Unzufriedenheit 
mit dem Semstwo; Unzufriedenheit gegen die Geistlichkeit; die Wir- 
kung des Oktober-Manifestes; der Redefreiheit, der gesamten revo- 
lutionären Stimmung; Einfluß der Intellektuellen; Mange Jan Rechtsgefühl; 
Neid; Zuchtlosigkeit; Faulheit und Trunksucht der Bauern. 

Die Häufigkeit der angegebenen »Ursachene ist äußerst verschieden. 
So kommt die »Unzufrie denheit mit dem Semstwo« nur einmal vor, 
während der Hinweis auf den »Bodenmangel- sich wohl in mehr als ?/; 
aller Angaben wiederholt. Die Häufigkeit der letzteren Hinweise zeugt 
davon, da der Bodenmangel wirklich die empfindlichste Seite der 


990 Literatur-Anzeiger. 


bäuerlichen Wirtschaft darstellt. Wenn man will, kann man darin die 
eigentliche »Ursache« der Bauernbewegung erblicken. 

Bekanntlich ist dieser Bodenmangel nur relativer Natur. Durch 
schnittlich besitzen die russischen Bauern so viel Boden, dah bei einer 
rationellen Bewirtschaftung ein Auskommen sehr gut möglich ist. Dazu 
fehlt es aber dem russischen Bauern an Kapital, dann aber auch an 
Kenntnissen. Das Eindringen der letzteren stößt auf große Schwierig- 
keiten, die mit dem polizei- -patriarchalischen Charakter des russischen 
Staates auf das engste verbunden sind. 

Aber außer relativem gibts natürlich nicht selten Fälle, wo abso- 
Iuter Bodenmangel herrscht. In einer Angabe aus dem südwestlichen 
Ravon findet sich eine Statistik der Bodenbesitzverhältnisse eines großen 
Dorfes (Murowannvje, Kurtlowtzy, Bezirk Uschitzy, Gouvernement Po- 
dolsk), die sehr charakteristische Daten enthält. Aus 554 Wirtschaf- 
ten besitzen 26 %, von 2—2°/s Dessiatinen,; 38% von !ı—I?js und 
170, besitzen kein Ackerland. In den anderen Rayons wurde eben- 
falls eine entsprechende Differenzierung der Bodenbesitzverhältnisse 
beubachtet. 

Diese Differenzierung muf3 man im Auge behalten, wenn man von 
der Bauernbewegung spricht. Die Bewegung war nämlich nicht die 
Bewegung der Bauern als solchen, sondern eine Bewegung der ärme- 
ren Schichten des Bauerntums. Daraus erklärt sich die Tatsache, 
da in mehreren Fällen nicht nur die adligen Gutsbesitzer, sondern 
auch reichere Bauerngüter angegriffen wurden. In der Uebersicht des 
Wolgagebietes wird erwähnt, “da die Mehrzahl der ‚Korrespondenten 
die Behauptung aufstellen, wonach die Hauptrolle in der Bewegung 
den armen und mittleren Schichten zugefallen ist. »Gute Bauern und 
Bauern, die gekauftes Land?) besitzen, standen der Bewegung feind- 
lich gegenübere. (Bezirk Lukojanow, Gouvernement Nischni-Nowgorol). 
Die reicheren Bauern oder reichere Pächter verhielten sich »wie die 
Gutsbesitzer« und es kam vor, daß die Armen sie »wie die Gutsbe- 
sitzer« behandelten. »Während die reichen Bauern selbst zur Plün- 
derung der Gutshöfe zogen, steckte man ihre Güter in Brande. Mei- 
stenteils verhielten sich die Reichen neutral, aber hie und da gingen 
sie auch aktiv gegen die Bewegung vor. Im Bezirke Balaschow (Gou- 
vernement Saratow) organisierten “die vermögenden Bauern eine frei- 
willige Kriegsschar zur Bewachung der Läden. Im Bezirke Pensa, des- 
selben Gouvernements, fand ein Handgemenge zwischen den armen 
und reichen Bauern statt<. In denjenigen Ortschaften, wo die Bewe- 
gung in Plünderungen ausartete, liefen die reichen Bauern immer Ge- 
fahr, əihr Eigentum« zu verlieren. Die Habgier lockte sie aber >ın 
die Bewegungs und sie beteiligten sich an dem Raub (Gouvernement 
Saratowı. Bei den Abholzungen (Bezirk Tschistopol, Gouvernement 
Kasanj) nahmen die vermögenden Bauern in viel größerem Maße teil 
als die armen, »weil sie über eine größere Zahl von Pferden verfüg- 
ten<e. Im Gouvernement Nischni-Nowgorod bemächtigten sich die »Rei- 
chen viel mehr Holzes als die Armen, denn die Reichen verfügten über 
mehr Kräfte, während die Armen keine Pferde hattene. Aus “dem Be- 
zirke Atkazsk wird geschrieben: »An den Abholzungen nahmen alle 
teil außer denen, dic keine Pferde besaßen. Aus dem Gouvernement 
Simbilsk, Bezirk Korsun, fanden zwischen »den Reichen und den Ar- 
mens »Unstimmigkeitene statt, da die Reichen viel Holz nahmen, 


2) Außer dem Anteil in der Landgemeinde. 


Literatur-Änzeiger. 991 


während die Armen nur das allernotwendigste. »Die Reichen« wollten 
die »Erhaltung der Ordnung«, die Armen strengten all ihre Kräfte an, 
um sich vom Joche der großen Eigentümer zu befreien. In mehreren 
Ortschaften kam es zur Bildung eines »schwarzen« und eines »roten« 
Hunderts, die beständig im Kriege lagen. In der Uebersicht des zen- 
tralen Gouvernements wird der Klassencharakter der Bewegung eben- 
falls konstatiert. Dasselbe gilt von allen übrigen Gebieten, außer 
einigen Gouvernements (Pskow, Nowgorod, Olonetz, Petersburg). Für 
diese Gouvernements liegen solche Daten wenigstens nicht vor. 
5. Liquidierung. 

In der Uneinigkeit des Bauerntums liegt eine der wichtigsten Ur- 
sachen des Mißerfolges der gesamten Bewegung. Diese Uneinigkeit 
wurde von den Behörden künstlich erweitert und das bekannte Gesetz 
vom 9. November 1906 betreffend den Austritt aus der Landgemeinde 
hat sein Ucbriges getan. 

Zu den inneren Gegensätzen gescellten sich die grausamsten 
Repressalıen seitens der Regierungsagenten. Nur in wenigen 
Fällen haben die Behörden friedlich vermittelt. Meistenteils griffen 
sie mit rohester Gewalt ein, wovon die Enquête eine Reihe von Be- 
weisen liefert. 

In welcher Weise die Behörden vorgingen, zeigen folgende wenige 
Beispiele: Im Bezirke Tambow wurden die Abholzungen durch 5 Ko- 
saken, die mit Nagaikas schlugen, unterdrückt. Im Dorfe Arshenka, 
desselben Bezirks, haben die Bauern die Wohnung des Polizisten in 
Brand gesetzt. Am andern Tage, als alles schon ruhig war, »kamen 
Kosaken, die jeden Menschen, P dem sic begeeneten, mit der Peitsche 
bearbeiteten«. In der Wolostj Kamenskoje "kamen die Behörden (10 
Tage nach der Plünderung) und veranstalteten eine Exekution 
man zwang ganze Gemeindeversammlungen auf die Knie.e In den Wo- 
lostj-Bezirken Protassowka und Lwow wollten die Bauern sich des 
sutshöfischen Heues bemächtigen. Da kamen Dragoner mit dem 
Semstky Natschalnik und dem Stanowoj Pristaw iL andkommissär'. Die 
Gemeinde wurde versammelt. Die Soldaten wurden in Kampfstellung 
aufgestellt. Es erging cin Befehl, das Heu auf den Gutshof zurück- 
zubringen. Als einige diesem Befehl nicht Folge leisten wollten, wurde 
den Drasonern befohlen; die Bauern zu peitschen . . . Als die Bauern 
das Ieu zurückbrachten, wurden sie von den Angestellten und ande- 
ren Bauern, die man aufgehetzt hatte, so geschlagen, dafs mehrere 
ihre Pferde verlassen und davonlaufen multen. Im Gouvernement 
Podol wurde die »Beruhizunge folgendermaßen organisiert. -In jedes 
Dorf kamen zuerst die Uriadnik (Wachtmeister auf dem Lande) mit 
einigen 25-—30 Dorfpolizisten, deren Aufgabe das Recherchieren war. 
Zwei Stunden später kamen der Isprawnik, der Pristaw, der Friedens- 
richter, und cime halbe Eskadron Dragoner. Die letzteren hielten sich 
aber hinter dem Dorte auf. Als alles so weit war, lud man die Bauern 
zur Gemeindeversammlung (Schod) ein. Die Bauern gingen sebr gern, 
denn sie erwarteten eine Klärung der sie interessierenden Frage (IEr- 
höhung des Tagelohnes bis zu einem Rubel). Zunächst hielt der Frie- 
densrichter eine Rede. Er mahnte zur Ordnung, zur Respektierung des 
Eigentums der Gutsbesitzer und machte auf die Verantwortung für Ge- 
walttätigkeiten aufmerksam. Mehrere Bauern antworteten. Dann ptleute 
der Isprawnik mit dem Fluchen zu beginnen und Arrestbeichle (ge 
mäh der vom Uriadnik im Voraus zusammengestellten Proskrip- 


992 Literatur-Anzeiger. 


tionsliste) zu erteilen. Allen verhafteten Bauern band man die Hände 
und Füße zusammen, worauf man sie auf einen Wagen gelegt, nach 
Taraschtja (cine Bezirksstadt im Gouvernement Kiew) transportierte. 
Auf die übrigen Teilnehmer der Versammlung stürzten dann die Dra- 
goner mit Peitschen los. Die auseinandergetriebenen Bauern sprangen 
über die Zäune, retteten sich in die Höfe oder verteidigten sich, indem 
sic die Dragoner mit Steinen bewarfen«. 

Die Korrespondenten aus dem Gouvernement Cherson schildern 
die Wirtschaft der Soldaten mit viel schärferen Worten: »Es wurde 
der Kriegszustand proklamiert und eine Strafabtceilung geschickt. 
Was da geschah, spottet aller Beschreibung. Das Dorf Sclenaja wurde 
von Artillerie beschossen, einige Häuser wurden verbrannt 
und die Bauern ausgepeitscht«e. Derscelbe Korrespondent erzählt dann 
von Fällen, wo Frauen vergewaltigt wurden. Ein zweiter schreibt: 
»Man peitschte alle, die an den Plünderungen teilgenommen haben. 
Nebenbei peitschte man auch die Juden aus, die nicht Zeit hatten zu 
flüchten«e. Der dritte meldet: »Dic Kosaken schlugen und peitschten 
nach rechts und links. Eine Menge wurde verhaftet, einige wurden 
— erschossen —, andere verwundet.« Die übrigen Korrespondenten 
wicderholen die grausamen Bilder. 


6. Schlußbemerkung 

Damit möchte ich schließen. Eine erschöpfende Darlegung des 
durch die Enquête gesammelten Materials konnte hier natürlich nicht 
gegeben werden. Eine ganze Reihe von Daten sind hier überhaupt 
nicht berührt. Einiges wird noch in einem anderen Zusammenhang 
erwähnt werden müssen. Aber schon aus dem mitgeteilten Material 
sieht man, welchen Wert die mühevolle Arbeit der »Oekonomischen 
Gesellschaft« für die Beurteilung der russischen Verhältnisse besitzt. 
Niemand, der sich für die Entwicklung der Dinge im Riesenreich 
interessiert, darf an dieser neuen Publikation der »Oekonomischen Ge- 
sellschaft«e vorübergehen. (R. Streltzow.) 


Linckelmann, Justisrat Dr., Hannover, Zöfegesetz für 
die Provins Hannover in der Fassung des Gesetzes 
vom 28. Juli 1909, erläutert. Hannover 1909. Helwing'sche 
Verlagsbuchhandlung. 75 S. M. 2.50. 

Den Ausgangspunkt der Höfegesetzgebung in der Provinz Hanno- 
ver bildet das Gesetz, betreffend das Höferecht vom 2. 6. 1874. Nach 
zwei Zusatzgesetzen vom 24. 2. 1880 und 2ọ. 2. 1884, durch welche 
das Anwendungsgebiet für das Höferecht erweitert worden, ist am 
I. Oktober 1909 eine ganze Reihe neuer Bestimmungen in Kraft ge- 
treten, die einerseits eine wesentliche Stärkung der ÄAnerbenstellung, 
und andererseits eine Anpassung an das neue bürgerliche Recht be- 
zwecken, ein ganz neuer Abschnitt ist für den Fall der allgemeinen 
Gütergemeinschaft des BGB. geschaffen. 

Der Kommentar behandelt das ganze Gesetz in seiner gegenwär- 
tigen Fassung und zerfällt in vier Teile. Unter »Entstehungsgeschichte« 
ist eine Ucbersicht über die Vorgänge gegeben, die die Schaffung der 
neuen PRestimmungen veranlaftt haben, die »Vorbemerkung« enthält 
cine kurze systematische Darstellung des Inhaltes des Gesetzes, in 
welcher die allgemeinen Vorschriften über die Voraussetzungen und 
den Inhalt des Anerbenrechts, die besonderen Vorschriften für den 
Fall, daß der Hof zum Gesamtgute einer allgemeinen Gütergemein- 
schaft des BGB. gehört, sowie das Anwendungsgebiet herausgehoben 


Literatur-Anzeiger. 093 


werden. Alsdann folgt, den Hauptteil ausmachend, das Gesetz selbst 
mit Anmerkungen, und in einem Anhange sind schließlich noch die 
Fassung des Gesetzes sowie die Ausführungsbestimmungen wiederge- 
geben. 

“Auf einen näheren Bericht über die Ergebnisse der Arbeit muß 
ım Rahmen dieser Inhaltsangabe verzichtet werden. 


Schulz, Arthur. Ockonomische und politische Ent- 
wickelungstendenzen in Deutschland. Ein Versuch, die 
Autonomieforderung der süddeutschen sozialdemokratischen Landes- 
organisationen thcoretisch zu begründen. München 1909, G. Birk 
und Co. 95 S. M. 1.20. 

Der Verfasser beleuchtet zuerst die auf dem Parteitage gegen die 
Forderung vorgebrachten Argumente. Die Lehre Kautskys über die 
ökonomische und politische Entwickelung Süddeutschlands wird als 
falsch zurückgewiesen. Die verschiedene Entwicklung der politischen 
Verhältnisse in Süddeutschland und Preußen ist nicht, wie Kautsky 
annimmt, auf den verschiedenen Grad der Industrialisierung, sondern 
auf die prinzipiell verschiedene Agrarverfassung zurückzuführen. Sch. 
macht des weiteren Vorschläge zum Ausbau eines ÄAgrarprogramms 
der preußischen Sozialdemokratie in der Richtung einer systematischen 
Unterstützung der staatlichen Ansiedelungspolitik. Durch Zerlegung 
der Grofßsgüter in kleine und mittlere Bauerngüter wird eine Demo- 
kratisierung der ökonomisch-sozialen Verhältnisse und eine Verminde- 
rung der Klassengegensätze angebahnt. Im IV. Kapitel werden dann 
noch die landwirtschaftlichen Arbeiterproduktionsgenossenschaften unter 
die kritische Lupe genommen. (M.) 


11. Gewerbl. Technik und Gewerbepolitik. 


Le Coutre, Walter, cand. rer. pol. et merc. Calcium-Carbid 
und seine wolkswirtschaftliche Bedeutung für 
Deutschland. Berlin 1909, Dr. Wedekind und Co. 139 S. geb. 
M. 3.—. 

Die große wirtschaftliche Bedeutung von Calcium-Carbid liegt 
darin, dafs es uns die Möglichkeit bietet, den atmosphärischen Stick- 
stoff praktisch rentabel nutzbar zu machen. Die vorliegende Arbeit 
stellt in den ersten Kapiteln die für die wirtschaftswissenschaftliche 
Forschung wichtisen historischen und technischen Daten zusammen 
und behandelt dann cinschender die bisherigen Verwendungsarten und 
ihre Wirtschaftlichkeit. Auf dieser Grundlage baut sich die weitere 
Betrachtung des Stoffes in der Weise auf, dafs sowohl der Verbrauch 
als auch die Produktion von Calcium-Carbid näher untersucht werden. 
Es wird gefunden, da die Brauchbarkeit von Calcıum-Carbid bereits 
eine sehr grofe ist (Ersatz von Petroleum und Chilesalpeter) und dafs 
vor allem durch die Carbidproduktion die örtlich gebundenen Kraft- 
quellen (Wasserkraft, Torf) ihrer Eigenart entsprechend ausgenutzt 
werden können. Einer Zusammenstellung des entsprechenden stati- 
stischen Materiales folgt dann im letzten Kapitel cine Betrachtung der 
sich ergebenden volkswirtschaftspolitischen Aufgaben, als deren Ziele 
Förderung der Produktion und Förderung des Verbrauches hingestellt 
werden. Im besonderen wurde mit der Arbeit versucht, in der Be- 
handlung speziell technisch ökonomischer Fragen einige neue Gesichts- 
punkte zu zeigen, 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. NXNIN. 3. 64 


994 Literatur-Anzeiger. 


Fulin, A, Directeur à l'Office du Travail, Les zndustries à 
domicile en Belgique, vis-à-vis de la concurrence 
étrangère. Liége 1908, Bénard. 147 S. 

Die vorliegende Abhandlung verdankt der Anregung des Bureau 
der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz ihre 
Entstehung und diente als Grundlage für einen Sammelbericht über 
Größe und Verbreitung der Exporthausindustrien der verschiedenen 
Länder. Der Verfasser gibt zuerst einen Ueberblick über die bel- 
gische Hausindustrie im allgemeinen und über die Exporthausindustrie 
im besondern und behandelt sodann der Reihe nach die Organisations-, 
Produktions- und Marktverhältnisse der wichtigeren Exportindustrien. 
Der letzte Abschnitt ist der Darstellung der Konkurrenzverhältnisse 
gewidmet. Es wird sowohl der Wettbewerb der fremden Hausindu- 
strien auf dem belgischen Markte wie die Stellung der belgischen 
Hausindustrien auf dem Weltmarkt untersucht. (M.) 


Schultze, Dr. Hermann, Die Entwicklung derchemischen 
Industrie in Deutschland seit dem Fahre 1875. Eine 
volkswirtschaftliche Studie mit besonderer Berücksichtigung der Unter- 
nehmerverbände und der Rentabilität der Aktiengesellschaften. Halle 
1908, Tausch und Große. VIII, 309 S. M. 10.—. 

Die Arbeit umfaßt eine Darstellung der Entwicklung der che- 
mischen Industrie in Deutschland und ihrer Produktions- und Absatz- 
verhältnisse. Die Erzeugung chemischer Produkte ist gegenwärtig in 
Deutschland zu einer Großindustrie herangewachsen, welche mit zu den 
wichtigsten Produktionsfaktoren unserer Volkswirtschaft gehört und 
die in ihrer Leistungsfähigkeit weit die ausländischen Industrien über- 
flügelt hat. Trotz ihrer großen volkswirtschaftlichen Bedeutung ist die 
chemische Industrie bislang sehr selten der Gegenstand volkswirtschaft- 
licher Forschungen gewesen. 

Diese Lücke in der staatswissenschaftlichen Literatur will der Ver- 
fasser mit seiner Arbeit ausfüllen. Das erste Kapitel der Arbeit gibt 
eine Uebersicht über die geschichtliche Entwicklung der chemischen 
Industriezweige und ihre Bedeutung in der deutschen Volkswirtschaft. 
Es werden sodann die zu der chemischen Industrie gehörenden Ge- 
werbezweige im einzelnen geschildert. Der Rentabilität der Aktienge- 
sellschaften ist ein besonderes Kapitel gewidmet und ebenso den Kar- 
tellen, in welchem eingehende Untersuchungen angestellt sind über die 
Voraussetzungen der Kartellbildung in der chemischen Industrie, über 
die Ursachen, welche zur Gründung von Kartellen geführt haben und 
über den Einfluß der Verbände auf die wirtschaftliche Lage der In- 
dustrie. 


Rosenberg, Dr. Paul M, Die deutsche Korsettindustrre. 
Eine volkswirtschaftliche Studie. (95. Stück der Münchener Volks- 
wirtschaftlichen Studien, herausgeg. von Lujo Brentano und Walther 
Lotz). Stuttgart 1909, J. G. Cotta Nfg. ı30 S. M. 3.50. 

Der Verfasser hat zur Anfertigung seines Werkes mehrere Reisen 
in die betreffenden Industriegebiete unternommen und längere Zeit in 
einer großen Korsettfabrik praktisch gearbeitet, sodaß seine Studie 
zum großen Teil das Ergebnis eigener Anschauung ist. Er behandelt 
die Geschichte des Korsetts, die geschichtliche Entwicklung der 
deutschen Korsettindustrie, die Technik und die Hilfsstoffe der Kor- 
settfabrikation, die Absatzverhältnisse im In- und Ausland, die Kon- 
ventionsbestrebungen der Korsettfabrikanten. Die eingehendste Be- 





Literatur- Anzeiger. 995 


trachtung ist der Schilderung der Arbeiter- und Lohnverhältnisse ge- 
widmet, die dem Verfasser Gelegenheit gibt, interessante Beziehungen 
von Landwirtschaft einerseits und Fabrik- sowie vor allem Heimar- 
beit anderseits kritisch zu erörtern. Eine starke Heimarbeitproduk- 
tion weisen vor allem die württembergischen Gebiete der schwä- 
bischen Alb und der Ehinger Gegend, ferner zum großen Teil das säch- 
sische Industriegebiet und Berlin auf. An den Plätzen Stuttgart-Cann- 
statt, Göppingen, Mannheim und vor allem Köln spielt dagegen die 
Heimarbeit nur eine untergeordnete Rolle. Der Verfasser illustriert 
seine Angaben durch auf Grund eigener Untersuchung gewonnener 
Haushaltungsbudgets einzelner Arbeiterfamilien. 


Wachs, Dr. Alexander, Die volkswirtschaftl. Beden- 
tung dertechn. Entwicklung der deutschen Wollindu- 
strie. (Techn.-volksw. Monographien, herausgeg. von Prof. Dr. 
Ludw. Sinzheimer. Bd. VII.) Leipzig 1909, Dr. W. Klinkhardt. 
135 S. M. 3.—, geb. M. 4.—. 

Verfasser untersucht die wichtigsten sozialen und ökonomischen 
Folgen der Wandlungen in der Technik, welche die deutsche Woll- 
industrie im XIX. Jahrhundert durchgemacht hat. 

In den ersten 3 Kapiteln seines Buches versucht er die Haupt- 
momente hervorzuheben, welche die Entwickelung der Technik her- 
vorgerufen und begünstigt haben, wobei auch der Werdegang dieser 
Technik einer eingehenden Beschreibung unterzogen wird. 

Die ökonomischen und sozialen Folgen dieser technischen Evolu- 
tion finden eine entsprechende Behandlung in den weiteren 4 Kapiteln. 
Hier zunächst die Untersuchung des Kampfes zwischen der kleinen 
und grofsen Maschine, zwischen der handwerksmäßigen und kapita- 
listischen Produktion. Dann das Problem der Frauenarbeit, deren 
Ursachen und Folgeerscheinungen. Und weiter die Frage der Arbeits- 
zeit, an der Hand zahlreicher Beispiele aus der Praxis der Fabrikin- 
spektoren verschiedener Länder illustriert; unter Hervorhebung der für 
unsere Industrie bedeutsamen Frage der Hygiene der Arbeitsverhältnisse. 

Anschließend versucht Verf. die Arten der Arbeit und der Beschäf- 
tigung zu bestimmen, wobei er sich auf persönlich gesammeltes Ma- 
terıal über Löhne stützt. 


—— 


ı2. Kartellwesen, Unternehmerorganisation. 


Nicklisch, Dr. H, Kartellbetrieb. Leipzig 1909, Carl Ernst 
Poeschel. XI, 131 S. M. 6.—. 

Das Buch will zur Erforschung des Rartellwesens von der privat- 
wirtschaftlichen Seite beitragen. 

Verf. sieht ab von allen Kartellen, die den Verkauf ihrer Waren 
nur nach gleichen Bedingungen betreiben und behandelt solche, die 
den Verkauf mit Hilfe einer Verkaufsstelle gemeinsam bewirken. Bei 
diesen Kartellen greift er die Abrechnung des Kartells mit seinen 
Mitgliedern heraus, die ja den Ausgleich der Mitgliederinteressen im 
Verbande veranschaulicht. 

Der Versuch einer Darstellung dieses Ausgleichs ıst der Hauptin- 
halt des Buches. 

Das Material hat Verf. auf einer Studienrcise gesammelt, die mit 
Unterstützung des Ministeriums des Innern in Dresden und der Han- 
delskammer zu Leipzig durchgeführt worden ist. 








64* 


996 Literatur-Anzeiger. 


13. Gewerbl. Arbeiterfrage, Arbeitsmarkt. 


K. Bayer. Statistisches Landesamt. Der Arbeitsmarkt 
in Bayern im Januar, Februar usw. 1909. München 1909. 

Das K.Bayer. Statistische Landesamt veröffentlicht seit Beginn des 
Jahres 1909 allmonatlich Berichte (Preis 5 Pfennig) über die Lage des 
Arbeitsmarktes in Bayern auf folgender Grundlage. Von 16 gröfseren 
Städten des Königreichs laufen monatlich Uebersichten der in diesen 
Städten befindlichen Krankenkassen über die Bewegung ihres NMlitglie- 
derstandes sowie Berichte der dortigen Arbeitsvermittlungsstellen über 
ihre Tätigkeit ein. Letztere werden durch Situationsberichte der ge- 
meindlichen Arbeitsämter dieser Städte ergänzt. Hierzu treten monat- 
liche Nachweisungen über die Tätigkeit der sämtlichen im Verband 
Bayrischer Arbeitsnachweise zusammengeschlossenen 49 gemeindlichen 
Arbeitsämter, wobei auch eine Ausscheidung nach Berufsarten gemacht 
ist. Dieses für die monatlichen Veröffentlichungen bestimmte Material 
erfährt vierteljährlich eine Erweiterung durch Sıtuationsberichte der 
Handelskammern, der Handwerkskammern und der landwirtschaftlichen 
Kreisausschüsse über den Beschäftigungsgrad der einzelnen Wirtschafts- 
zweige und die Lage des Arbeitsmarktes, außerdem durch Angaben 
der Gewerkschaften über die von ihnen wegen Arbeitslosigkeit unter- 
stützten Personen. 

Die Ergebnisse werden jeweils in dem ersten Teil der monatlichen 
Veröffentlichungen textlich behandelt, der zweite Teil bringt die dazu- 
gehörigen Tabellen. Die Art und Weise, wie die Unterlagen gewonnnen 
und verarbeitet werden, ist im wesentlichen dieselbe, wie sie vom 
Kaiserlichen Statistischen Amt, Abteilung für Arbeiterstatistik, allmonat- 
lich im Reichsarbeitsblatt vorgenommen wird, um zahlenmäßige Unter- 
lagen zur Beurteilung des deutschen Arbeitsmarktes zu erhalten. Die 
Lage des bayrischen Arbeitsmarktes kann naturgemäß in dieser Son- 
derveröffentlichung eingehender behandelt und erfaßt werden, als es 
im Reichs-Arbeitsblatt möglich ist. (Meerwarth. ) 


Las Cases, Ph. de, Docteur en droit, Avocat à la Cour d'Appel. 
Le Chômage, Ouvrage couronné par l’Acadcemie des Sciences 
morales et politiques. Paris 1909, V. Lecoffre. 191 S. fr. 2.—. 

In den ersten beiden Abschnitten werden einleitend behandelt: 
Methoden und Resultate der statistischen Erhebungen, Wesen und Ur- 
sachen der Arbeitslosigkeit, die verschiedenen Mittel zu ihrer Bekämp- 
fung. Den breitesten Raum nimmt der II. Abschnitt ein, welcher der 
Arbeitslosenversicherung gewidmet ist. Auf Grund eingehender Erhe- 
bungen an Ort und Stelle und unter fleifjiger Benutzung der umfang- 
reichen Literatur wird zuerst die historische Entwickelung der Arbeits- 
losenversicherung in den einzelnen Ländern geschildert. Im Anschlui: 
daran wird eine kritische Würdigung der verschiedenen Versicherungs- 
systeme gegeben. Leitmotiv der Abhandlung: Die Arbeitslosigkeit stellt 
eine Gefahr nicht nur für die Arbeiterklasse sondern auch für die Ge- 
samtheit dar. Resultat der Untersuchung: Die beste Art der Arbeits- 
losenfürsorge ist die staatliche und kommunale Subventionierung der 
gewerkschattlichen Arbeiterkassen. (M.) 





14. Arbeiterschutz. 
Bouteloup, Dr. Maurice, Le travail de nuit dans la boulangcrie, 
Bibliothèque du musée social. Paris 1909, Larose u. Tenin. IX, 269 S. 
Das Werk zerfällt in einen allgemeinen und einen besonderen Teil. 





Literatur- Anzeiger. 097 


Der erste Teil orientiert über die wirtschaftliche Lage des Bäckerei- 
gewerbes, sowie über die Arbeitsbedingungen und Gesundheitsverhält- 
nisse der Bäckereiarbeit. Im speziellen Teile geht der Verfasser auf 
die staatliche Regelung der Bäckereiarbeit in den verschiedenen Län- 
dern näher ein. In je einem besonderen Kapitel wird die Beseitigung 
der Nachtarbeit in Norwegen, Tessin, Italien und Finnland geschildert. 
Resultat der Untersuchung: Die allgemeine Beseitigung der Nachtarbeit 
in Bäckereien ist wünschenswert und auch durchführbar. (M.) 


Select committec on home work. Report from the select committee 
on home work; together with the proceedings of the committce, 
minutes of evidence, and appendix. London 1907. X, 247 S. 
2 sh. 1 d. 

Das im Jahre 1907 eingesetzte Komitce mit dem Zweck, zu unter- 
suchen und Bericht zu erstatten -über die Arbeitsbedingungen in den 
Gewerben, in denen Heimarbeit in hervorragendem Umfang vorkomme, 
und über die Vorschläge, einschließlich der Vorschläge betreffend die 
Einsetzung von Lohnämtern und die obrigkeitliche Konzessionierung 
der Arbeitsstätten, welche zur Abstellung der vorhandenen Mißstände 
gemacht wurdens, gibt mit dem vorliegenden Bericht vom 8. August 
1907 das Protokoll der Aussagen von Sachverständigen wieder, die an 
15 Tagen vom Komitee vorgenommen worden waren. Das Komitee 
fügt außerdem dem Bericht den Wunsch bei, dak in der nächsten 
Parlamentssitzung ein Komitee über dieselbe Materie eingesetzt werde. 
Es ıst hier unmöglich, auf die Aussagen der durchweg in hohem Grade 
sachverständigen Personen einzugehen; im Verlauf der Verhandlungen 
werden alle Probleme ciner gesetzlichen Regelung der Heimarbeit ein- 
gehend erörtert, vor allem die Probleme der Lohnämter (Art der Zu- 
sammensetzung, Vorsitzende, Aufgaben der Lohnämter, Wirkung der 
Lohnfestsetzungen, Möglichkeit der Lohnfestsetzung usw.) und der Kon- 
zessionicrung. Es wäre cine dankenswerte Aufgabe, die Ergebnisse 
dieser Aussasen herauszuschälen und systematisch zu gruppieren, umso 
mehr als insbesondere die Möglichkeit der Einführung von Lohnämtern 
auch in Deutschland noch im Vordergrund der Diskussion über das 
Heimarbeitproblem, soweit eine Lösung durch eine gesetzliche Rege- 
lung in Betracht kommt, steht. (Mecrwarth.) 


Report fromthesclectcommittee on home work, together 
with the proceedings of the committee. Minutes of evidence, and 
appendix. London 1908. I, 216 S. 2 sh. 1?/2d. 

Dieser Band enthält den Bericht eines vom house of commons 
gemäl der Empfehlung des Komitees, das im August 1907 berichtete (s. o.), 
eingesetzten Komitees. Die Aufgaben dieses Komitees waren diescl- 
ben wie die des vorjährigen. Den Hauptinhalt des Bandes bilden auch 
hier die Aussagen der von dem Komitee vernommenen Personen. 
Während aber im ersten Bericht vor allem Beamte und Beamtinnen 
(der Fabrikinspektion usw.) zu Worte kamen, sind im zweiten Bericht 
auch Personen aus Interessentenkreisen (Arbeiterinnen, Arbeitgeber) 
vernommen worden; ferner machte hier Mr. Aves, dessen Bericht über 
die Lohnämter und das Schieds- und Einigungsyesetz von Australien 
und Neu-Sceland auf S. 656 dieses Bandes behandelt wurde, seine Aus- 
sagen. Die Aussagen der im zweiten Bericht vernommenen Personen sind 
von fast noch höherer Bedeutung als die Aussagen des ersten Berichts; 
insbesondere finden sich im zweiten Bericht eine große Anzahl Mittei- 
lungen und zahlenmätsiger Belege über Art, Verbreitung und Arbeits- 


998 Literatur-Anzeiger. 


organisationen einzelner Hausindustriezweige eingestreut, so daß dieser 
Bericht nach verschiedenen Seiten hin ein vorzügliches Bild der engli- 
schen Hausindustrie gibt. Den Aussagen hat das Komitee diesmal 
einen eingehenden, 36 Seiten langen Bericht vorausgeschickt, der sich 
im einzelnen über die verschiedenen Kategorien der Heimarbeiter, über 
die Gründe ihrer niedrigen Verdienste, über dıe Vorkehrungen des 
gegenwärtigen Gesetzes bezüglich der Hausindustrie, ferner über die 
australischen Experimente und die daraus resultierende Erfahrung 
(unter Zugrundelegung des Aves’schen Berichtes) über die in Zukunft 
zu treffenden Maßnahmen: Konzessionierung und Lohnämter ausläßt. 
Das Komitee faßt schließlich seine Schlüsse dahin zusammen: es ist 
wünschenswert, daß I. eine Gesetzgebung zu stande komme, betreffend 
die Löhne der Heimarbeiter; 2. diese Gesetzgebung muß versuchsweise 
vorgehen und sich zunächst auf die in der Schneiderei, Herstellung 
von Schürzen, von Unterkleidern, Herstellung von Kinderwäsche und 
in den Endarbeiten der maschinellen Spitzenherstellung beschäftigten 
Heimarbeiter erstrecken. Der Staatssekretär des Innern soll ermächtigt 
werden, nach Veranstaltung einer Untersuchung, Lohnämter in andern 
Gewerben einzurichten; 3. Lohnämter sollen in ausgewählten Gewerbe- 
zweigen eingesetzt werden, um Mindestzeit- und Mindeststücklöhne für 
Heimarbeiter in diesen Zweigen festzusetzen; 4. soll unter Strafe ge- 
stellt werden, den Heimarbeitern in diesen Gewerben einen niederen 
Lohn als den durch das Lohnamt festgesetzten zu zahlen oder anzu- 
bieten; 5. soll die Ucbergabe und Einsammlung der Arbeit, dıe nach 
Hause gegeben wird, durch Personen erfolgen, die vom Arbeitgeber ange- 
stellt und bezahlt werden. Wo das nicht der Fall ist, soll der Betrag be- 
rechnet werden, den der Arbeiter in der Zeit, in der er mit dem Ab- 
holen und zurückbringen der Arbeit beschäftigt war, mit seiner Arbeit 
verdient hätte; 6. sollen Heimarbeiter aufgefordert werden, Name, 
Adresse und Art der Arbeit zu registrieren, sie sollen von den Lokal- 
behörden eine Bescheinigung dieser Registrierung erhalten und endlich 
sollten die Unternehmer gezwungen werden, genaue Heimarbeiterlisten 
zu führen; 7. soll unter Strafe gestellt werden, einen Heimarbeiter zu 
beschäftigen, der keine Bescheinigung der Registrierung vorzeigen kann; 
8. sollen die Vorkehrungen der Sektion 9 des Public Health Act vom 
Jahre 1875 bezüglich der Fabriken und Werkstätten, die nicht sauber 
gehalten sind, schlecht ventiliert oder überfüllt sind, auf die Räume 
ausgedehnt werden, in denen Heimarbeit stattfindet; den Sanitär- und 
Fabrikinspektoren sollen die Ermächtigungen gegeben werden, die 
Räume einzusehen und die Durchführung des Gesetzes zu sichern; 
9. solle der volle Schutz den das Truckgesetz bietet, auch den Heim- 
arbeitern gewährleistet werden. (Meerwarth.) 


Verhandlungsbericht der V. Generalversammlung des 
Komitees der Internat. Vereinigung für gesetzl. Ar- 
beiterschutz abgeh. zu Luzern v. 28.—30. Sept. 1908 nebst Jahres- 
berichten der Internat. Vereinigung und des Internationalen Arbeits- 
amtes. Herausgeg. v. Bureau d. Intern. Vereinigung f. g. A. (Schrif- 
ten.d. Intern. Ver. f..g. A. Nr. 6). Jena 1909, G. Fischer. 227 S, 
M. 4.—. 

Von den zahlreichen Verhandlungsgegenständen können allgemeinere 
Interessen beanspruchen »Nachtarbeit der jugendlichen Arbeitere, 
»Heimarbeit im allgemeinen«, »Heimarbeit in der Schifflistickereis, 
»Kinderarbeit«e, »Maximalarbeitstag«e, »Durchführung der Arbeiterschutz- 





Literatur-Anzeiger. 999 


gesetze«, »Versicherung der Arbeiter im Ausland«, »Gewerbl. Giftee. 
Unter den Beilagen befindet sich u. a. ein zusammenfassender Bericht 
über die Nachtarbeit der jugendlichen Arbeit und eine Zusammen- 
stellung der auf der Generalversammlung gefaßten Beschlüsse. (M.) 


15. Versicherungswesen (bes. Arbeiterversicherung). 


Bellom, Maurice, Ingenieur en Chef au Corps des Mines, Pro- 
fesseur d’Economie Industrielle à l'Ecole Nationale Supcrieure 
des Mines. L'Assurance contre le Chomage. Extrait de 
la Revue d’Economie politique. Paris 1908. Larose & Tenin. 60 S. 

Der Verfasser hat sich dic Aufgabe gestellt, allgemeine Richtlinien 
für die Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung zu geben. Nach ein- 
gehender kritischer Würdigung der für und gegen die Arbeitslosenver- 
sicherung vorgebrachten Gründe kommt er zu folgendem Resultat: 

Eine Arbeitslosenversicherung ist schr wohl zu verwirklichen, wenn sie 

sich auf der Grundlage der »gerechtfertigten« Arbeitslosigkeit (chomage 

justifié) aufbaut. An die Stelle der »unfreiwilligen« Arbeitslosigkeit 

Rostands setzt Bellom den Begriff der »gerechtfertigten«, worunter er 

diejenige Arbeitslosigkeit versteht, welcher kein Verschulden der Ar- 

beiter zu grunde liest. Ein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung 
soll also auch bei Arbeitskämpfen geltend gemacht werden können, 
wenn der Streik berechtigt oder die Aussperrung unbercchtigt ist. Die 

Zwangsversicherung wird verworfen, als Versicherungsträger kommen 

nur Gewerkschaften oder Versicherungsvereine a. G. in Betracht. Die 

staatliche oder kommunale Förderung soll sich auf einen bestimmten 

Beitrag zur Deckung der Verwaltungskosten beschränken, die Zuschüsse 

der Unternehmer sollen gleichfalls - nur zu Verwaltungszwecken benutzt 

werden. (M.) 


Düttmann, Geh. Reg-Rat, Randbemerkungen zum Entwurf 
der Reichsversicherungsordnung. FErweitcerter Abdruck 
aus No. ı1—22 der Arbeiter-Versorgung 1909. Grot3-Lichterfelde 
1909. Verlag der Arbeiter-Versorgung, A. Troschel. 57. S. M. 1.20. 

Der Verf. beschränkt sich nirgends auf die bloß verneinende Kritik, 
sondern macht überall, wo er Bestimmungen des Entwurfs beanstandet, 
einschend begründete Gesenvorschläge. Die Zustimmung zur Zusam- 
menfassung des Arbeiterversicherungsrechts in einem Gesetze macht er 
abhängig von einer weitergehenden Vereinfachung und Vereinheitli- 
chung, die Zustimmung zur Hälftelung der Beiträge und des Stimm- 
rechts in den Krankenkassen von einer Erhöhung der Regelleistungen. 

Die Errichtung von Versicherungsämtern wird den dagegen erhobenen 

Angriffen gegenüber verteidigt, aber gefordert, da die Kosten von 

Staat und Gemeinde getragen werden. Die Berechnung der Invaliden- 

rente soll auf cine ganz andere Grundlage gestellt werden, um schon 

bei früh eintretender Invalidität einigermafsen auskömmliche Renten 
zu erhalten und eine Reihe weiterer Ücbelstände zu beseitigen. Für das 

Gebiet der Hinterbliebenenversicherung wird die Beschränkung des 

Rentenanspruchs auf invalide Witwen gebilligt, aber cine höhere Wai- 

senrente gefordert und der Wegfall der Nebenleistungen (Witwengeld 

und Waisenaussteuer), weil sie bei der Handhabung des Gesetzes zu 
viel Schwierigkeiten bieten werden 

Manes, Professor Dr. Alfred, Das Reichsgesetz über die pri- 


vaten Versicherungsunlternehmungen vom 12. Mai 


1000 Literatur-Anzeiger. 


190I. Mit Erläuterungen. Zweite Auflage, bearbeitet von Kammer- 
gerichtsrat Offo Hagen. Tübingen 1909, J. C. B. Mohr (Paul Sie- 
beck), X, 398 S. M. 5.—, geb. M. 6.—. 


Die zweite Auflage des Manes’schen Kommentars gibt eine voll- 
ständige Neubearbeitung des Versicherungs-Aufsichts-Gesctzes, nament- 
lich eine handliche und tunlichst vollständige Zusammenfassung des 
reichen Materials, welches die Veröffentlichungen des Kaiserlichen Auf- 
sichtsamts, die Entscheidungen des preußischen und sächsischen Ober- 
verwaltungsgerichts und die Urteile der Zivilgerichte seit dem Inkraft- 
treten des Gesetzes zusammengetragen haben. Es ergibt sich hieraus 
nicht nur ein Hilfsmittel für den praktischen Gebrauch des Versiche- 
rungsfachmanns, sondern auch ein anschauliches Bild von den gegen- 
wärtig das deutsche und das internationale Versicherungswesen bewe- 
genden Fragen und Problemen, ergänzt durch gelegentlich eingestreute 
statistische Zusammenstellungen wesentlicherer Geschäftsergebnisse. Vor 
allem wird darauf Wert gelegt, das Versicherungs-Aufsichts-Gesetz mit 
dem Versicherungs-Vertrags-Gesetz vom 30. Mai 1908 innerlich zu ver- 
knüpfen, sowie den privatrechtlichen Beziehungen und Fragen nachzu- 
gehen, die sich an die Organisation und die öffentlich-rechtliche Rege- 
lung der Versicherungsgesellschaften anknüpfen oder damit in Verbin- 
dung stehen, z. B. Fusionen oder Kartellierungsbestrebungen, Sonder- 
rechte der Mitglieder von Gegenseitigkeitsvereinen, Verantwortlichkeit 
der Gesellschaftsorgane, Rechtsfähigkeit älterer kleinerer Kassen und 
dergl. — Die für die Praxis wichtigen allgemeinen Verordnungen der 
Zentralbehörden und die in bezug genommenen sonstigen reichsgesctz- 
lichen Bestimmungen sind im Wortlaut eingefügt und soweit erforder- 
lich, mit Erläuterungen versehen, die amtlichen Gesetzesmaterialien er- 
schöpfend berücksichtigt. 


Stadt Straßburg. Die Arbeiterversicherung der Stadt 
Straßburg im Jahre 1908. Von Revierungsrat Dominicus, 
Beigeordneter. Straßburg i. E. 1909. Iı S. 

Der vorliegende Bericht, es ıst der zweite Geschäftsbericht, der 
erstattet wurde, behandelt I. Statistische Ergebnisse, II. Sachliche Er- 
gebnisse, III. Wirkungen der Versicherungsordnungen im allgemeinen. 
Nach den Ergebnissen traten zu den im Jahre 1907 bereits an der 
städtischen Arbeitslosenversicherung teilnehmenden 20 Verbänden von 
Arbeitern und Angestellten im Jahre 1908 9 weitere hinzu. Von den 
29 Verbänden haben im Laufe des Berichtsjahres nur 18 von der Stadt 
für ihre Mitglieder Unterstützungen bezogen. Dies liegt nach dem 
Bericht daran, daf bei den anderen Verbänden infolge ihrer geringen 
Mitgliederzahl oder der Kürze der Einrichtung der Versicherung oder 
endlich wegen des Fehlens des einjährigen Wohnsitzes in Straßburg die 
Voraussetzungen für die Gewährung der städtischen Unterstützung 
nicht vorlagen. Im Jahre 1908 wurden insgesamt 247 Arbeitslose un- 
terstützt; von der Stadt wurden für 4989 Tage Unterstützungen gelei- 
stet. Die Gesamtsumme der städtischen Unterstützung betrug im Jahre 
1908: 3507,36 M. (im Vorjahr 1889,35 M.), der auf je 5ooo M. fest- 
gesctzte städtische Zuschuß erwies sich demnach in beiden Jahren 
mehr als ausreichend. Zu dieser Art der Arbeitslosenfürsorge kommt 
allerdings noch die Veranstaltung von Notstandsarbeiten. Wic der 
Bericht ausführt, setzte die Stadt ım vorigen Winter bei der Be- 
schäftigung von Notstandsarbeitern (vor allem ungelernten Arbeitern) rund 
63000 M. zu, d. h. sie verausgabte so viel mehr, als ihr dieselben Ar- 





Literatur-Anzeiger. 1001 


beiten bei anderer Jahreszeit und anderer Produktionsart gekostet 
haben würden. (Meerwarth.) 


Ville de Gand. Fonds intercommunal de Chômage de 
!Agglomeration gantoise. Rapport sur le fonctionnement du 
Fonds pendant les années 1906, 1907 et 1908, présenté au Conseil 
communal de Gand ainsi qu'aux Administrationes de Ledeberg, 
Mont-St.-Amand, Gendbrugge, Wetteren, Waernhoot et Heusden, par 
Louis Varlez. Gand 1909. 84 + ı9 S. 


Der Bericht, den der bekannte Vorsitzende des Fonds du Chömage 
in Gent, Louis Varlez, erstattet hat, behandelt vor allem die allgc- 
meine Organisation des Fonds, die finanzielle Lage während der Jahre 
1906, 1907, 1908, die Maßnahmen, die zur Kontrolle und zur besten 
Verteilung der für die Arbeitslosenversicherung bestimmten Summen 
getroffen wurden, die Statistik der Arbeitslosigkeit und die Entwick- 
lung der Bestrebungen zur Herbeiführung einer Arbeitslosenversiche- 
rung. In dem Anhang zu dem Bericht sind die Statuten des Arbeits- 
losenfonds wiedergegeben. (Meerwarth.) 


16. Gewerkvereine und Tarifwesen. 


Der deutsche Metallarbeiterverband im Jahre 1908. Jahr- 
und Handbuch für Verbandsmitglieder. Stuttgart 1909. Selbstverlag 
des Verbandes. 


Zentralverband der Maurer Deutschlands. Jahrbuch 1908. 
Hamburg 1909. Selbstverlag des Verbandes. 

Verband der Bergarbeiter Deutschlands. Jahresbericht 
1907 und 1908. Verlag von H. Hausmann u. Co. Bochum. 


Zentralverband der baugewerblichen Hilfsarbeiter 
Deutschlands. Protokoll über die Verhandlungen des zehnten 
Verbandstages sowie Bericht des Vorstandes an den Verbandstar. 
Hamburg 1909. Verlag von Gustav Behrendt. 

& 1909 S 

Protokoll der Verhandlu ngen der 9. ordentlichen Gene- 
ralversammlung des Verbands deutscher Textilar- 
beiter 1908. Verlag von Karl Hübsch, Berlin. 

Rechenschaftshericht des Verbandes der deutschen 
Buchdrucker für 1908. Berlin 1909. 

Jahrbuch des deutschen Transportarbeitervwerbandes. 
Berlin 1909. Verlag der Buchhandlung »Courtere. 

Verband der Bäcker, Konditoren undvwerwandter Be- 
rufsgenossen Deutschlands. Jahrbuch 1908. Hamburg 1908. 
Verlag von O. Allmann. 

Der Zentralverband deutscher Brauereiarbeiter und 
verw. Berufsgenossen im Jahre 1908. Selbstverlag. 

Der Verband der Sattler und Portefcuiller im Jahre 1906, 
1907 und 1908. Verlag von P. Blum, Berlin SO. 

Rechenschaftsbericht des Vorstandes des Zentralwer- 
eins der Bildhauer Deutschlands. Berhn 1909. 

Zentralverein der in der Jut- und Filswarenindustrie 
beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen,  Jahresbe- 
bericht 1908. 


1002 Literatur-Anzeiger. 


Jahresberichtdes Arbeitersekretariats für das Sauer- 
und Siegerland 1908. Bericht der Gewerkschaftskartelle im Tä- 
tigkeitsgebiet des Sekretariats Siegen 1909. Selbstverlag des Se- 
kretariats. 


In diesen Jahrbüchern, Jahresberichten und Protokollen von Gene- 
ralversammlungen geben die Gewerkschaftsvorstände ihren Mitgliedern 
Rechenschaft und damit der Oeffentlichkeit Einblick in alle Zweige 
ihrer Tätigkeit. Die Berichte beginnen gewöhnlich mit einem Ueber- 
blick über die gesamte Wirtschaftslage in der Berichtszeit, sie bespre- 
chen die Lage auf dem allgemeinen Kapital- und Arbeitsmarkt; häufig 
sind dabei die Klagen über die Höhe der Preise syndizierter Waren 
und über die Lebensmittelteuerung. Sodann gehen die Berichte auf 
Produktion und Beschäftigungsgrad in dem die einzelne Gewerkschaft 
speziell betreffenden Geschäftszweige ein. 


Auf diese Einleitung folgt dann stets eine genaue Darlegung der 
Mitgliederbewegung, Ein- und Austritte werden nach Quartalen zahlen- 
mäßig dargestellt und mit dem Gesamtbestande und der Entwicklung 
in früheren Jahren verglichen. Häufig finden sich auch genaue Angaben dar- 
über, wie sich die Mitgliederbewegung in den einzelnen Bezirken voll- 
zieht, so daf sich auch ein Ueberblick über die lokale Ausbreitung 
der Gewerkschaft gewinnen läßt. Auch Alter und Geschlecht der vor- 
handenen und der neueintretenden Mitglieder und inwieweit es sich 
bei den Neueintretenden um Uebertritte aus anderen Organisationen 
oder Wiedereintritte schon einmal in der Organisation gewesener han- 
delt, wird statistisch erfaßt. Für die Mitgliederbewegung der meisten 
obengenannten Gewerkschaften hat das Krisenjahr 1907/08 den Einfluß 
gehabt, daf3 das rapide Wachstum der letzten Jahre aufgehalten wurde, 
daf3 meist nur eine geringe oder gar keine Zunahme der Mitglieder- 
zahl stattfand ; nur in wenigen Fällen und zwar dort wo gar keine Arbeits- 
losenunterstützung stattfindet, wie bei den baugewerblichen Hilfsarbei- 
tern, ist eine wesentlich kleinere Mitgliederzahl am Ende des Jahres 
vorhanden. Dagegen ist beim Verband der deutschen Buchdrucker, 
der eine recht starke Arbeitslosenunterstützung, ungefähr ı4 M. pro 
Mitglied, zahlt, noch eine relativ starke Mitgliederzunahme vorhanden. 
Doch die im allgemeinen gleichbleibende Mitgliederzahl der Gewerk- 
schaften im Berichtsjahr ist nun nicht das Resultat eines Beharrens 
des vorhandenen Mitgliederbestandes und des Fehlens Neuhinzukom- 
mender, sondern das "Endergebnis einer starken Fluktuation. Bis 40% 
der Mitglieder treten zuweilen in einem Jahre aus und ebensoviel neue 
ein, selbst im Krisenjahr. Hierbei spielt auch der Abgang zum Mili- 
tär und die Rückkehr eine gewisse Rolle, die oft zahlenmäßig konsta- 
tiert wird. 

Das zweite große Kapitel bildet der Bericht über die Einnahmen 
und Ausgaben der Gewerkschaft. Hier ist die Ausbildung des Unter- 
stützungswesens bei den einzelnen Gewerkschaften vollständig zu ver- 
folgen; "häufig sind sogar die Ausgaben für die einzelnen Zweige pro 
Kopf der Mitglieder berechnet. Auffallend ist dabei wie zumal 1908 
die Ausgaben für Erwerbslosenunterstützung, teils Kranke, teils Ar- 
beitslose, oft die Streik- und Aussperrungsunterstützung um ein Viel- 
faches überragen. So betrugen sic bei den Metallarbeitern 7 Millionen 
Mark gegen nur y Million M. Streikunterstützung. 


Diese Abrechnung über die Erwerbslosenunterstützung ist meist 
auch für die einzelnen Bezirke gegeben, sodaß sie auch einen guten 





Literatur-Anzeiger. 1003 


Anhalt für die lokale Verschiedenheit des Beschäftigungsgrades in der 
betreffenden Industrie bietet. Mustergiltig in der Darlegung dieser 
wie aller andern Statistiken ist besonders das Jahrbuch der Metall- 
arbeiter. 

Ebenso eingehend ist der dritte Hauptabschnitt: der Bericht über 
Streiks und Aussperrungen, deren Zahl 1908 freilich geringer wie in 
früheren Jahren und deren Ausgang seltener erfolgreich war. Die Jahr- 
bücher enthalten genaue Angaben über Zahl der Streiks und der Strei- 
kenden, über Dauer und Erfolg. Wesentliche Arbeitskämpfe, die auch 
die Oeffentlichkeit in höherem Maße beschäftigt haben, werden meist 
in ihrem ganzen Verlauf geschildert, die gepflogenen Verhandlungen 
werden mitgeteilt, auch Briefe, die zwischen Verband und Arbeitgebern 
gewechselt worden sind, finden sich wörtlich abgedruckt. 

Hieran schließen sich Mitteilungen über Entwicklung des Arbeits- 
vertrages, über Erneuerung und Aenderung alter und Schaffung neuer 
Tarifverträge; bei der großen Zahl der für jeden kleinen Ort selbstän- 
dig abgeschlossenen Tarifverträge sind es häufig große Tabellen, in 
denen dies statistisch dargelegt wird. Zuweilen berichten die Jahr- 
bücher — wie das der Metallarbeiter — schon vor. neuen Bestrebungen zur 
Schaffung ständiger, paritätischer Schlichtungsorganisationen zur Bei- 
legung von Differenzen in den Arbeitsverhältnissen. 

Schließlich ist ein allgemein wiederkehrendes Kapital die Verwal- 
tung der Gewerkschaft: Die Veränderungen oder sonstigen Vorfälle 
im Vorstande, die persönlichen Konflikte und. Veruntreuungen, die in 
diesem zum Teil recht großen Beamtenkörper immer wieder vorkom- 
men, die Organisationsfragen: Angliederung kleiner an größere Ver- 
waltungsstellen und Neugründung von Geschäftsstellen, Kartellverträge 
mit verwandten Gewerkschaften. Daran knüpft sich dann die ganze 
agıtatorische Tätigkeit, die Maifeier, die Konferenzen und internationalen 
Kongresse, die Gewerkschaftslehrkurse, kurz alle internen Fragen, die 
je nach der Größe der Gewerkschaft mehr oder minder zahlreich sind. 
Auch die reinen Verwaltungskosten werden manchmal ersichtlich, so 
betragen sie bei einer kleinen Gewerkschaft, wie der der Hut- und 
Filzarbeiter, die 7000 Mitglieder hat, 2.20 M. pro Kopf, bei den Metall- 
arbeitern, die 360000 Mann stark sind, 4.45 M. pro Mitglied. 

Auf diese die Verhältnisse der (sesamtsewerkschaft darstellenden 
Ausführungen folgen dann meist Berichte der einzelnen lokalen Bezirke, 
wo alle im vorhergehenden erwähnten Fragen in besonderer Beziehung 
auf den speziellen Bezirk noch einmal behandelt werden und über die 
eigene Kasse abgerechnet wird. 

Im allgemeinen kann man von diesen Jahrbüchern sagen, dafs sie 
umfassende Sammlung wertvollen Tatsachenmaterials uber den Arbeits- 
markt und die Arbeiterbewegung darstellen, oft sind es ja Bände von 
300—500 Seiten. Ist ein gewisser agıtatorıscher Ton auch überall 
deutlich zu vernehmen, so dürfte dadurch die Objektivität der tatsäch- 
lichen Mitteilungen kaum berührt sein. Als brauchbare Quellen für 
wissenschatftliche Arbeit im Gebiete der Arbeiterfrage sind sie beson- 
ders bemerkenswert. (Hbger.) 


Ministère dutravailetdela prövoyance sociale. Direc- 
tion du Travail. Annuaire des syndicats professionnels, industriels, 
commerciaux et agricoles en France et aux Colonies. 16° Année 
1908—1909. Paris 1909. 953 S. 

Nach dem Gesetz vom 21. Mürz 1834 können sich Arbeitgeber 


1004 Literatur-Anzeiger. 


und Arbeitnehmer zu Fachvereinen zusammenschliefen, und zwar ohne 
Genehmigung der Behörde; nur müssen die Gründer eines solchen 
l’achvereins die Statuten und die Namen derer, die mit der Verwal- 
tung oder Leitung betraut sind, den Behörden bekannt geben. Diese 
Maflnahme ermöglicht es, die Fachvereine zahlenmäßig zu erfassen. 
Das Jahrbuch gibt zunächst eine allgemeine Statistik der Fachvereine 
am I. Januar 1008, dann eine allgemeine Statistik der Fachverbände 
(unions de syndicats) und schließlich eine solche der Arbeıtsbörsen. 
Dem schließt sich eine allsemeine Uebersicht der Einrichtungen {Arbeits 
nachweıs, Arbeitslosenkasse u.s. w.) der am 1. Januar 1908 vorhandenen 
Fachvereine an. Endlich folgt eine statistische Uebersicht der der In- 
dustrie und dem Handel angehörigen Fachvereine nach Berufsgruppen. 
Im Hauptteil ist jeder einzelne Fachverein (mit Angabe des Grün- 
dungsjahrs, der Mitrliederzahl, des Sitzes und der Haupteinrichtungen), 
Fachverband und jede Arbeitsbörse einzeln aufgeführt, nach Departe- 
ments gegliedert. Ferner sind dem Jahrbuch eine Reihe bemerkens- 
werter Gerichtsentscheidungen über Angelegenheiten, die die Fach- 


vereine betreffen, beiscefügt. (Meerwarth.) 
Bericht, fünfter internationaler, über die Gewerk- 
sc haftsbe werung 1007. Herausgegeben von dem internatio- 


nalen Sekretär der vewer kschaftlichen Landeszentrale. Berlin 1909, 
C. Legien; 172, XXIV S. 

Der vorliegende V. Bericht wird wiederum in der Hauptsache aus 
einer Sammlung von Finzelberichten der gewerkschaftlichen Landes- 
zentralen gebildet, die cine gute Uebersicht über die Entwicklung der 
(ewerkschaftsbewegung und die Fortschritte der sozialen Gesetzgebung 
der bedeutenderen Industrieländer gewähren. Neu hinzugekommen 
ist in diesem Jahre eim Bericht über Finnland. (M.) 
Board of Trade (Labour Department) Report on Trade 

Unions in I)05--1907. With comparative statistics for 1898— 1907. 
Cd. 4651. London 1909. XC. 146 S. ı1ljad. 

Das Labour Department hat mit dieser Veröffentlichung den 
t6. Bericht über die Trade Unions in dem Vereinigten Königreich ge- 
geben. Der Band teilt sich in einen kurzen allgemeinen Bericht und 
in einen längeren besonderen Bericht. Im allgemeinen Bericht sind 
die Angaben “über die Gesamtmitgliederzahl mitgeteilt; aufserdem sind, 
wie in den früheren Berichten, für die 100 bedeutungsvollsten Unions, 
die 60°o der Mitglieder sämtlicher Unions umfassen, “finanzielle Details 
Einnahmen, Ausgaben, Verteilung der Ausgaben) für die Jahre 1898 
bis 1907 wiedergegeben. In dem besonderen Berichte ist die Zahl der 
Trade Unions und deren Mitglieder im Jahre 1907 nach Gewerbe- 
gruppen, ferner die Mitgliederzahl während der Jahre 1898 bis 1007 
gleichfalls nach Gewerbegruppen, die Zahl der weiblichen Mitglieder 
der Trade Unions, die Zahl der registrierten und nicht registrierten 
Unions dargelegt. Dem schlief sich eine eingehende Schilderung der 
Einnahmen und vor allem der Ausgaben der 100 bedeutungsvollsten 
Trade Unions an. Endlich eine Uebersicht über die Entwicklung der 
Unionsverbände, sowie der Unionsräte itrades councils}. Diesen Berich- 
ten ist außerdem ein reiches Tabellenmaterial angefügt. (Meerwarth.) 
Gasteiger, Michael, Die gelben Gewerkschaften. Ihr 

Werden und ihr Wesen. Sozialpolitischer Verlag. München 1909. 
VIII 199 S. M. 3.— 
Der Autor behandelt das Werden und Wesen dieser Organisation 


Literatur-Anzeiger. 1005 


ın Frankreich, Deutschland, Oesterreich und der Schweiz nach der 
historischen und programmatischen Seite vom Standpunkte der unab- 
hängigen Organisationen und unter Verwertung eines ausgedehnten, 
bislang unbearbeiteten Materials, das zum allergrößten Teile »aus Zei- 
tungen und Zeitschriften, aus Fachblättern und Flugschriften zusammen- 
getragen und, gewürzt mit einiger eigenen Erfahrung als Arbeiter- 
vereins- und Gewerkschaftsmitglied verabeitet wurde< (VII). Darin, 
daß Programm und Praxis der gelben Gewerkschaften nur auf die 
freiwillige Opfertätigkeit des Arbeitgebers aufgebaut ist, sieht G. 
die innere Unwahrheit der gelben »Gewerkschafts«ebewegung, an der sie 
selbst auch zugrunde gehen wird, da sie im höchsten Falle nur pa- 
pierne Programmsätze aber keine praktischen Konsequenzen kennt, 
wie G. in seiner Kritik des Programms der gelben Gewerkschaften 
dartut. Aber auch die unabhängige Arbeiterschaft selbst wird noch 
große Vorhofsarbeit leisten müssen an eigener Schulung, um 
solchen Neubildungen das Wasser abzugraben, um das Bestehende 
auszubauen, um den Arbeiter als Stand, als Klasse einander näher 
zu bringen. 


Szesepanski, Dr. Alczander. Das deutsche und eng- 
lischeEinigungsverfahrenbeigcewerblichen Streitig- 
keiten. Eine vergleichende Skizze. (Inaugural-Dissertation, München.) 
Erlangen 1909, Junge & Sohn. 126 S. 


Der Verfasser betrachtet das Einigungsamt als eine unumgäng- 
liche Einrichtung zur Verwirklichung des freien Arbeitsvertrags und 
als ein Glied in der Kette der Institutionen, die heutzutage zur freien 
Ausgestaltung des gewerblichen Arbeitsverhältnisses dienen. Es sind dics 
namentlich: Gewerkvereine, Tarifgemeinschaft, Einigungsamt und Ar- 
beitskammer. 


Durch den Vergleich der englischen und deutschen Einigungs- 
einrichtungen versucht er nachzuweisen, wie die beiden, obgleich an- 
fänglich auf verschiedene Grundsätze gestützt, doch in ihrer Ent- 
wicklung zu denselben Formen der Organisation und des Ver- 
fahrens gelangen. An dem Beispiele nämlich der Tätigkeit des 
Münchener Einigungsamtes zeigt er, dafi das deutsche Einigungsamt 
sich auch für die Regulierung des Arbeitsverhältnisses durch freie 
Negotiation der Parteien und für die Schlichtung der Streitfragen 
durch sachverständige Beamte der gewerblichen Berufsorganisationen 
eignet. Gleichzeitig versucht er zu Yeransch: wilichen, daß ein gewisses 
öffentlich-rechtliches Gepräge, das dem deutschen Einigungsamte eigen 
ist und durch die Anwendung des Zwangs die freie Entwicklung des 
Arbeitsverhältnisses zur rechtmäfligen Organisation zu fördern sich be- 
müht, der Natur der heutigen gewerblichen Verhältnisse durchaus ent- 
spricht. Auch die englische zwanglose Entwicklung der Schlichtungs- 

einrichtungen drängt schließlich zur Einmischung "der öftentlichrecht- 
lichen Gewalt in die Arbeitsstreitigkeiten. 

Im letzten Kapitel wird der Entwurf des Gesetzes über Arbeits- 
kammern, veröffentlicht am 4. Februar 1908, besprochen, der — nach 
Verfassers Meinung — als kein Fortschritt in der Entwicklung deutscher 
Einigungscinrichtungen zu betrachten ist. 


1006 Literatur-Anzeiger. 


17. Allg. Sozialpolitik und Mittelstandsfrage. 


Forschner, Carl, Der Arbeilterpräses. (Soziale Briefe V. Bd.). 
Mit kirchlicher Approbation. Mainz 1909, Kirchheim & Co. 128 S. 
M. 1.50. 

Das Büchlein, welches jungen katholischen Geistlichen Anleitung 
zur Leitung von Männer- und Arbeitervereinen geben will, gewährt 
einen guten Einblick in das Getriebe der katholischen Arbeitervereine. 


M.) 

Museum, Soziales, in Frankfurt a. M. 6. ee 1908. 
Herausgegeben vom Vorstand. Frankfurt a. M. 1909. Selbstverlag 
des Sozialen Museums. 63 S. 

Das Soziale Museum in Frankfurt a. M. versendet seinen 6. Jahres- 
bericht (für 1908). Zweck des Sozialen Museums, das ein reichhaltiges 
Archiv und eine umfangreiche Bibliothek praktisch-sozialen Inhalts be- 
sitzt, ist der Betrieb einer sozialen Auskunftsstelle, die bei Gründung 
von Genossenschaften, Schaffung von Wohlfahrtseinrichtungen aller Art 
und von gemeinnützigen Vereinen mit Rat und Tat zur Seite steht, 
und einer Rechtsauskunftsstelle, die an Unbemittelte Rat und Auskunft 
in allen Rechtsangelegenheiten erteilt. Von der sozialen Auskunfts- 
stelle sind 1908 289 Auskünfte (vor allem auf dem Gebiete der 
Wohnungsfrage, Jugendfürsorge, sozialen Zustände), von der Rechts- 
auskunftsstelle ist 1908 in 14710 Fällen Auskunft erteilt worden. Seit 
I. April 1909 steht die bisher allein vom Sozialen Museum betriebene 
Rechtsauskunftsstelle unter gemeinschaftlicher Verwaltung des Sozialen 
Museums und der Stadt Frankfurt a. M. Zu den Kosten der Rechts- 
auskunftsstelle leistet die Stadt Frankfurt a. M. jährlich 8000 M. Im 
Herbst 1908 hat das Soziale Museum einen Ausbildungskursus für 
Leiter und Sekrcetäre von Rechtsauskunftsstellen veranstaltet, dem 
28 Teilnehmer anwohnten. 

Im Jahresbericht ist eine eingehende Uebersicht über den Stand 
der gemeinnützigen Bautätigkeit in der Provinz Hessen-Nassau Ende 
1907 und eine reiche Fülle von Materialien aus der Praxis der Rechts- 
auskunftsstelle enthalten. Als Anhang ist dem Bericht der Vortrag von 
Dr. Ernst Cahn auf der 4. Tagung der Gesellschaft für Soziale Reform 
am 5. und 6. März 1909 über »Die staatliche Pensionsversicherung der 
Privatbeamtens beigegeben. 





18. Privatbeamten- und Gehilfenfrage. 


Bericht und Abrechnung des Bundes der technisch-indu- 
striellen Beamten für das Fahr 1907lo8. Bericht über den 
3. ordentlichen Bundestag der technisch-industriellen Beamten 
Pfingsten 1909 in Berlin. Berlin 1909, Industriebeamtenverlag G. m. 
b. H. 216 S. M. 1.—. 

Der Inhalt der Schrift ergibt sich aus dem Titel. Der Bericht 
verbreitet sich über alle Fragen, die den Bund der technisch-indu- 
striellen Beamten in der Berichtsperiode beschäftigt haben. Für Außen- 
stehende ist daraus der Abschnitt »Sozialpolitische Angelegenheiten« 
(Seite 6 bis 16) zur Orientierung über die Stellung des Bundes in der 
sozialen Bewegung unserer Zeit hervorzuheben. Die Verhandlungen 
des Bundestages waren in erster Linie der Erörterung der Verfassungs- 
reform gewidmet. Die der Debatte zugrunde liegende Denkschrift ist 
unter dem Titel »Verfassungsfragen in Angestellten-Verbänden« im 





Literatur-Anzeiger. 1007 


2. Heft des laufenden Jahrganges des vom Bunde herausgegebenen 
» Jahrbuches für die soziale Bewegung der Industriebeamten« abgedruckt. 
Der Bundestag beschäftigte sich außerdem mit der Frage der partei- 
politischen Neutralität des Bundes, mit dem Ausbau seines sozialpoli- 
tischen Programms, mit der Reichsversicherungsordnung und mit der 
Stellung der technischen Angestellten zur Kommunalpolitik. Das Refcrat 
über den letztgenannten Gegenstand verdient besondere Beachtung, 


. weil darin zum ersten Male von einer Angestellten-Organisation ein 


fest umrissenes Kommunalprogramm aufgestellt und begründet ist. Der 
Schrift ist ein sorgfältiges Sachregister beigegeben. 


Halle, Dr. Ernst von, Volkswirtschaftliche Streilfragen. 
Die Wirtschaftswissenschaft in der heutigen Beamtenvorbildung. 
Referat, gehalten auf der VI. ordentlichen Hauptversammlung des 
Deutschen Volkswirtschaftlichen Verbandes. (Schriften des Deutschen 
Volkswirtsch. Verb. Bd. IH, Hft. 2.) Berlin 1909, Carl Heymann, 
48 S. M. 1.—. 

Das Referat zerfällt in 3 Teile. 1. Schulbildung. Volkswirt- 
schaftliche Vorbildung in der Schule ist wünschenswert. Entsprechende 
Ausbildung der Lehrer und Reform der Lehrmittel muß vorangehen. 

Il. Ausbildung. Privatwirtschaftliche Praxis kann nützlich sein, 
wenn sie wirtschaftliches Denken erzeugt. Vor kurzfristiger dilettan- 
tischer Volontärpraxis wird gewarnt. Ausgestaltung des akademischen 
Unterrichts, seine Anpassung an die Forderungen der Praxis ist an- 
zustreben. 

HI. Stellung der volkswirtschaftlichen Beamten in der Beamten- 
hierarchie. Der Zugang zur volkswirtschaftlichen Beamtenlaufbahn ist 
offen zu halten, jedoch ist die Eingliederung des volkswirtschaftlichen 
Bcamtentums durch wechselseitigen Austausch von volkswirtschaftlichen 
und Verwaltungsbeamten herbeizuführen. Der Volkswirt ist so vor- 
zubilden, daß er mit dem Juristen in Wettbewerb treten kann. (M.) 


19. Handel und Verkehr. 


Barck, Dr. Lothar, Regierungsassessor in Karlsruhe, Der Karis- 
ruher Rheinhafen. Eine verkehrsstatistische Studie. (Heft 5 
der Statistischen und Nationalükonomischen Abhandlungen, heraus- 
gegeben von Dr. Georg von Mayr in München.) München 1909, 
Ernst Reinhardt. 65 S., 9 Tabellen und ı Eisenbahnkarte. M. 4.—. 

Die Studie sucht die Bedeutung des Karlsruher Rheinhafens im 
Rahmen der in Bau begriffenen Oberrheinregulierung darzustellen. Sie 
gibt zunächst einen geschichtlichen Ueberblick über die Wünsche und 
Bestrebungen, die zur Anlage eines städtischen Hafens bei Karlsruhe 
geführt haben. Den Hauptinhalt der Arbeit bildet die statistische Zer- 
gliederung des Hafenverkehrs in den Jahren 1901-1907 insbesondere 
auf Grund von bisher noch nicht veröffentlichtem Material der Ge- 
neraldircktion der Badischen Staatseisenbahnen; aus den speziellen 
und regionalen Verkehrsziffern wird alsdann die volkswirtschaftliche 
Bedeutung der Hafenanlage für die Stadt Karlsruhe sowohl wie für 
das Hinterland abgeleitet, und den Schluß bildet die Erörterung der 
Hafenrente. 

Bei der Darstellung des Hafenverkehrs ın den wichtigsten Waren- 
arten sucht der Verfasser in statistisch-exakter Weise den Nachweis 
dafür zu erbringen, daß das Hinterland cines Hafens nicht vornehm- 
lich durch den billigsten Transportweg bestimmt wird — theore- 


1008 Literatur-Anzeiger. 


tisches Verkehrsgesetz des Hafenhinterlandes -, 
sondern ausschlaggebend beeinflußt ist von Produktion und Bedari 
sowie insbesondere von der bestehenden Verkehrsorganisation — 
praktisches Verkehrsgesetz des Hafenhinterlandes — 
es wird dafür insbesondere der Kohlen- und Getreideverkehr beweis- 
kräftig sein. 

Da bei der Betrachtung des Verkehrs im Karlsruher Hafen stcts 
vergleichsweise auch auf den Verkehr in den übrigen Oberrheinhäfen 
hingewiesen wird, gibt die Studie zugleich einen allgemeinen Veber- 
blick über die Verkehrsverhältnisse am Oberrhein. 


Buschkiel, Dr. Reinhard, Die Rentabilität der säck- 
sischen Staalseisenbahnen. (93. Stück der Münchener Volks- 
wirtschaftlichen Studien, herausgegeben von Lujo Brentano und 
Walther Lotz.) Stuttgart und Berlin 1909. J. G. Cotta Nfg. VII, 
xr S. M. 2—. 

Der erste Teil der Arbeit enthält eine Vergleichung der finanziellen 
Ergebnisse der sächsischen Staatsbahnen mit denen der 5 übrigen 
größeren deutschen Staatsbahnnetze im Rechnungsjahre 1906 auf 
Grundlage der amtlichen Veröffentlichungen. Im zweiten Teile ist der 
Versuch "gemacht worden, die Ergebnisse der sächsischen Staatsbahnen 
umzurechnen nach den Prinzipien der Rechnungslegung einer Privat- 
gesellschaft. Die Aenderungen bestehen in einer Erhöhung der Ab- 
schreibungsquote, die jetzt gleich dem jedesmaligen Erneuerungsauf- 
wand ist, in der Zurechnung von staatlichen und kommunalen Steuern 
und Gebühren, sowie in einer Dotierung des gesetzlich notwendigen 
Reservefonds. Durch diese Umrechnungen sinkt die Rente der sach- 
sischen Staatsbahnen von 3.24°/o nach der amtlichen Berechnungswcise 
auf nur mehr 4.01 "eo. 

In einem Anhange wird die Methode der forstwissenschaftlichen 

jodenreinertragsberechnung (Diskontierung aller Aufwendungen und 

KErträgnisse auf die Gegenwart) auf die sächsischen Staatsbahnen an- 

gewendet. 


Fridrichowics, Dr. Eugen, Die Technik des internatio- 
nalen Gelreidehandels. Berlin 1908, P. Parey. 304 S. M. 8.—. 


Eine recht brauchbare Einführung in den Geschäftsbetrieb des 
modernen Getreidehandels, der, was Größe der Umsätze und Wichtig- 
keit seiner Funktion betrifft, vielleicht an der Spitze privater Erwerbs- 
rätiokeit steht. Mit Zugrundelegung der nötigsten statistischen Daten 
— die, sovicl ich kontrollieren konnte, aus guten Quellen geschöpft 
sind, ohne dafs diese genannt werden — werden nacheinander bespro- 
chen! die Art des Autkaufs des Getreides in den Hauptexportländern, 
der \bschlufs der internationalen Kaufverträse, der Getreidetransport 
und der Getreidehandel in Deutschland und England. Schlieislich ge- 
währt das Buch ın einem letzten Kapitel einen anschaulichen Einblick 
in die Organisation eines modernen Getreidegeschäfts. 

Freilich kommen bei einer solchen einführenden Revue die wich- 
tigen volkswirtschaftlichen Probleme, die in jedem Stadium mit dem 
Gegenstand verknüpft sind, zu kurz. Sie hätten wenigstens angedeutet 
werden dürten. Es wäre lohnend, einmal an der Hand der Literatur 
über den Getreidehandel cine Geschichte der damit gegebenen Pro- 
bleme zu versuchen. Es dürfte sich hierbei wie anderwärts zeigen, dab 
ein und dasselbe Problem heute mit einem viel größeren technischen 


Literatur-Änzeiger. 1009 


Apparat und Kenntnissen und viel weniger Geist als in früheren, pri- 
mitiveren Epochen behandelt werden kann. (Salz.) 


Müller, Dr. Ernst, Die Rentabilität der Großh. Badi- 
schen Staatseisenbahnen. (94. Stück der Münchener Volks- 
wirtschaftl. Studien, herausgeg. von Lujo Brentano und Walther 
Lotz.) Stuttgart und Berlin 1909, J. G. Cotta Nachf. VII, 68 S. 
mit ı Tafel. M. 1.80. 

Nach amtlichen Veröffentlichungen, insbesondere der Reichseisen- 
bahnstatistik ist eine Analyse der Elemente gegeben, welche für die 
Feststellung der Rente in Betracht kommen. Der Eisenbahnschuld und 
ihrer Beziehungen zum allgemeinen Staatshaushalt ist eine kurze Dar- 
stellung gewidmet. Auf den Betriebsüberschufß und seine Verwendung 
wird hingewiesen. 

Die Rente wird berechnet nach dem sog. Kameralstil. Dieser 
eignet sich sehr wohl für jene Öffentlichen Verwaltungszweigc, welche 
keinen Gewinn erzielen sollen. Die Kameralbuchführung ist am Platze, 
wo es auf eine exakte Kontrolle der Etat mäßigkeit ankommt, aber 
nicht des wirtschaftlichen Erfolges. Die exakte Buchfüh- 
rung ist da die doppelte kaufmännische Buchführung. 

Ist die amtlich ausgewiesene Rente identisch mit der in Privat- 
betrieben ausgewiesenen, wenn Steuern und Rescervefondsdotationen 
nicht Auswabetitel sind? 


20. Handels- und Kolonialpolitik. 


21. Geld-, Bank- und Börsenwesen. 


Bruncau, Louis, Docteur en Droit, Docteur ès Sciences Politiques 
et Economiques. Les Chèques et Virements postaux. 
Paris 1909, Pichon et Durand-Auzias. XVI, 179 S. 

Der Verfasser hat sich die Aufgabe gestellt, unter Verzicht auf 
die kritische Behandlung der theoretischen Seite des Scheckverkehrs, in 
großen Zügen eine möglichst objektive Schilderung des Postscheck- 
wesens der verschiedenen Länder zu geben. Er verfolgt damit haupt- 
sächlich den Zweck, die Vorteile zu zeigen, welche die Einführung des 
Postscheckverkehrs für die französische Volkswirtschaft mit sich bringen 
würde. Im ersten Teile wird cine genaue Darstellung der Technik und 
der Erfolge des Postscheckverkehrs in Oesterreich-Ungarn und der 
Schweiz gegeben und im Anschlu daran die Organisation des deut- 
schen und des geplanten holländischen und belgischen Postscheckwesens 
beschrieben. Des weiteren werden allgemeine Richtlinien für einen zu- 
künftiren französischen Postscheckverkehr entworfen. Im Schluiskapi- 
tel erörtert der Verf. die Moglichkeit cines internationalen Postscheck- 
verkehrs. Im Anhange werden u. a. verschiedene Gesetze und Ver- 
ordnungen, eine Statistik des Postscheckverkehrs der verschiedenen 
Länder, eine Bibliographie mitgeteilt. iM.) 
Stähler, Dr. Paul, Der (hirowerkehr, seine Entwick- 

lung und internationale Ausgestaltung. Leipzic 1900, 
A. Deicherts Nachf. (Georg Böhme.) 164 S. M. 3.50. 

Nachdem einleitend das Wesen der Girofunktion charakterisiert 
ist, wird der Giroverkehr des Altertums vom Standpunkte der 
/,sklentheorie erörtert und vom Giroverkehr der neuen Zeit getrennt, 
der seine Keime hat in demjenigen der Genueser Casa di S. Gi- 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpoliuk. NNIN. 3 65 


~ 


IOIO Literatur-Anzeiger. 


orgio, der Mailänder Banco di S. Ambrogio etc. Eingehend gelangt 
der venetianische Giroverkehr zur Darstellung, dessen Verwandt- 
schaft mit der Bank von Nürnberg nachgewiesen wird. 

Die Geschichte des modernen Giroverkehrs setzt jedoch mit der 
Amsterdamer Wisselbank 160g ein, die ebenfalls des näheren 
analysiert wird. Die Weiterentwicklung zum wichtigen Giroinstitut der 
Hamburger Bank, der Lehrmeisterin der deutschen Reichsbank in giro- 
politischer Hinsicht wird fortgeführt. Nachdem dem deutschen 
Giroverkehr besondere Aufmerksamkeit geschenkt worden ist, wird der 
österreichisch-ungarische sowie der schweizerische 
Giroverkehr dargestellt und die Gleichartigkeit der nationalen Zentral- 
banken dieser 3 Länder, unter scharfer Betonung ihrer internationalen 
Interessen dargetan. — So steigt der Giroverkehr aus einem lokalen, 
territorialen zu einem internationalen empor. 

Bei Erörterung der verschiedenen Formen der internatio- 
nalen Zahlungsausgleichungen wird das intensive interna- 
tionale Zahlungsbedürfnis begründet und der internationale Girover- 
kehr als einzige Lösung der Frage erkannt. Der internationale 
Clcarıngverkehr, sowie die internationaleBanknote 
werden als versuchte Projekte kritisch zurückgewiesen, der inter- 
nationale Giroverkehr dagegen, unter Hinweis auf den Giro- 
überweisungsverkehr der Sveriges Rıksbank, der Norges Bank, der Na- 
tionalbanken i. Kjobenhavn als zeitgemäß und dem heutigen Zahlungs- 
hedürfnis entsprechend anerkannt sowie die Einführung desselben 
zwischen den nationalen Zentralbanken Deutschlands, Oester- 
reich-Ungarns und der Schweiz empfohlen. Im Schlufßka- 
pitel wird als Illustration der internationale Giroverkehr des k. k. 
Postsparkassenamtesin Wien dargestellt und diese Pionier- 
arbeit auf dem Gebiete der Internationalisierung des Giroverkehrs 
gewürdigt. 


Stillich, Dr. Oskar, Die Börse und ihre Geschäfte. 
Berlin 1909, Karl Curtius. XIV, 355 S. M. 4.80, geb. M. 5.80. 


Das Buch schließt sich, was Art der Darstellung und Zwecksetzung 
anbelangt, an das früher erschienene Lehr- und Lesebuch »Geld- und 
Bankwesen« desselben Autors an. Es führt in einem einleitenden Ka- 
pitel mitten in das Börsengetriebe hinein und macht seine Beobach- 
tungen überall sozusagen am Icbendigen Objekt. In einem 2. Kapitel 
wird das Wesen der Börse erörtert und eine neuc Definition aufge- 
stellt. Kapitel 3 behandelt die Subjekte des Börsenverkehrs. Von 
ihnen ist das folgende Kapitel ausschließlich den Maklern gewidmet. 
In einem 5. Kapitel werden die Arten der Börsen, von ihnen die bis- 
her in der wissenschaftl. Literatur fehlenden Frachtbörsen, in Kapitel 6 
die bis jetzt vollständig übersehenen Zwischenstufen zwischen Markt 
und Börse geschildert. Kapitel 7 behandelt die Kulisse (freien Ver- 
kehr«), über die cs ebenfalls keine Literatur gibt. Kapitel 8 und 9 
die Börsengeschäfte (Kassa-, handelsrechtliche Licferungs-, Börsenter- 
min-, Prämien-, Stellage- und Nochgeschäfte). Im ıo. Kapitel wird das 
Report- und Deportverfahren bei Effekten und Waren geschildert. Das 
ıı. enthält cine Analyse der Vorteile und Nachteile des Börsentermin- 
handels, wobei ebenfalls streng zwischen Effekten und Waren unter- 
schieden wird. Dann kommt ein Kapitel über die Börsenspekulation, 
eines über die Kurse und Kurszettel, in dem u. a. die bis jetzt nir- 
gends geschilderten Methoden der Kursnotierung an verschiedenen 


Literatur-Anzeiger, IOII 


Börsen behandelt werden. Wegen der bereits sehr umfangreichen 
Literatur über die Börsengesetzgebung ist diese cinschl. der Novelle 
von 1908 in Kap. 14 nur kurz behandelt. Das Werk schlieft mit 
einer Schilderung der Verfassung und Geschichte der großen Börsen 
der Welt (New York, London, Paris, Wien, Berlin, Frankfurt, Hamburg). 


Genossenschaftswesen. 


Adbwekhrbewegung, Die, der Konsumvereine des Zentral- 
verbandes gegen die preußische Gesellschaftssteuer. 
Aktenstücke und Dokumente kommentiert von Dr. Ang. Müller. 
Hamburg 1909, Verlagsanstalt des Zentralverbandes deutscher Kon- 
sumvereine von Heinrich Kaufmann u. Co. 71 S. 

Die von der preußischen Regierung im vorigen Jahre geplante Ge- 
sellschaftssteuer sollte auch auf die Konsumvereine Anwendung finden. 
Das gab dem Zentralverband deutscher Konsumvereine Veranlassung, 
eine recht energische Agitation gegen die Unterstellung der Konsum- 
vereine unter die Gesellschaftssteuer in Preußen cinzuleiten. Es wur- 
den Versammlungen abgehalten, Flugblätter verbreitet, Petitionen ab- 
gesandt und Gutachten an die Mitglieder der beiden gesetzgcbenden 
Körperschaften in Preußen gerichtet. In einer Broschüre von 70 Sei- 
ten Umfang wird dieser Kampf der preußischen Konsumvereine des 
Zentralverbandes deutscher Konsumvereine gegen die Gesellschafts- 
steuer chronologisch dargestellt. Außerdem sind in der Broschüre 
sämtliche Aktenstücke und Dokumente vercinigt, die dieser Bewegung 
ihr Dasein verdanken. Darunter befinden sich 2 Gutachten von Pro- 
fessor Rehm in Straßburg und Professor P. Oertmann in Erlangen 
über die Besteuerung der Konsumvereine, die als ein bedeutsamer Bei- 
trag zu dieser, ın letzter Zeit viel erörterten Frage, bezeichnet werden 
dürfen. Die beiden Gutachten werden nicht nur bei Konsumgenossen- 
schaftern, sondern auch bei Steuerbehörden und Steuergerichten Inter- 
esse erwecken. Sie sind auch für die wissenschäftliche Beurteilung des 
Konsumvereinswesens von Bedeutung. Die Einleitung zu der Bro- 
schüre befaßt sich mit der Stellungnahme des Allgemeinen Verbandes 
deutscher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften zur Gesellschafts- 
steuer. 

Jahrbuch des Zentralverbandes deutscher Konsum- 
vereine, VIL Jahrgang 1909. Herausgegeben von dem General- 
sekretär des Zentralverbandes deutscher Konsumtereine Heinrich 
Kaufmann. Hamburg 1909, Verlagsanstalt des Zentralverbandes 
deutscher Konsumvereine. 2 Bände. 974 und 999 S., zus. M. 10.—. 

Der 1. Band enthält den Bericht über die Tätigkeit des Vorstan- 
des und denjenigen über die Entwicklung des Zentralv erbandes deutscher 
Konsumvercine im Jahre 1908. Wie in früheren Jahrganzen wird dem 
eigentlichen Tätiekeitsbericht eine mehr theoretische Abhandlung vor- 
ausgesandt, welche die Genossenschaften als Arbeitgeber unter beson- 
derer Berücksichtigung der Konsumgenossenschaftsbewerung und de- 
ren Verhältnis zur Gewerkschaftsbewegung behandelt. Es folgen Ka- 
pitel über die Angriffe, welche die Konsumgenossenschaftsbewegung 
erfuhr, über die Genossensehaftsstatistik, insbesondere die Konsumere- 
nossenschaftsbewegung, die Genossenschäaftsbewegung des Auslandes 
und des Internationalen Genossenschaftsbundes. AlS Anbänec sind 
beigefügt: Berichte über die Entwicklung der Unterstützungskasse und 

65* 


1012 Literatur-Änzeiger. 


über die Tätigkeit des Tarifamtes des Zentralverbandes deutscher Kon- 
sumvereine, ferner die Abrechnungen und Voranschläge und eine sehr 
eingehende Darstellung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Bäcker 
und Transportarbeiter, die in den Genossenschaften beschäftigt sind. 
Der Band enthält ferner den Bericht über den 6. ordentlichen Genos- 
senschaftstag des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine in Mainz 
und über die Generalversammlung der Unterstützungskasse des Zen- 
tralverbandes. Den Schluß bildet der Bericht über das ı5. Geschäfts- 
jahr der Großeinkaufs-Gesellschaft deutscher Konsumvereine und die 
ı5. ordentliche Generalversammlung der Gesellschaft. Der 2. Band 
beschäftigt sich mit den 7 Revisionsverbänden, in die der Zentralver- 
band deutscher Konsumvereine gegliedert ist. Von jedem der 7 Re- 
visionsverbände wird zuerst das Resultat der aufgenommenen Statistik 
über die Entwicklung und die Geschäftsergebnisse der angeschlossenen 
Vereine wiedergegeben und kritisch beleuchtet. Hieran schließt sich 
der Bericht über den Verbandstag des betreffenden Revisionsverbandes. 
Ein alphabetisches Verzeichnis der Verbandsvereine und eine Redner- 
liste bilden den Schluß. 


23. Finanz- und Steuerwesen. 


Boldt, Dr. jur., Stadtrat in Dortmund, Dre Wertzuwachssteuer. 
Ihre bisherige Gestaltung in der Praxis als Gemeindesteuer und ihre 
Bedeutung als Reichssteuer unter Beteiligung der Gemeinden. 3. er- 
weiterte Auflage. Dortmund 1909, W. Crüwell. 196 S. M. 2.—. 

Der Verf. ıst ein Praktiker, dessen Buch zum ersten Mal 1907 er- 
schien. Dieses erfüllt seinen Zweck, die Mitglieder von städtischen 

Kollegien über das Problem zu informieren, in geeigneter Weise. 

Auf die allgemeinen Gründe für die Einführung der Wertzuwachssteuern 

folgt die Erörterung der gegen diese erhobenen Einwände, dann 

der Punkte, die bei der Ausarbeitung der Wertzuwachssteuerordnungen 
zu berücksichtigen sind und eine Reihe von Spezialfragen der Freilas- 
sung, des Ertrags usw. Eingehender wird dann die wichtig werdende 

Frage der Reichswertzuwachssteuer behandelt. Der Verf. hält sie für 

erwünscht und schlägt einen Modus vor, der die Gemeindeinteressen 

zu wahren bestimmt ist. In anderem Zusammenhang wird hierauf 
noch kritisch einzugehen sein. (Altmann.) 


Born, Dr. Erich, Die finanzielle Heranziehung der 
Zentralnotenbanken durch den Staat in Europa. 
(Wirtschafts- und Verwaltungsstudien mit besonderer Berücksichtigung 
Bayerns. Herausgeg. von Georg Schanz.) Leipzig 1907, A. Deichert 
Nachf. (Georg Böhme). 114 S. M. 2.20. 

Dies bereits vor längerer Zeit erschienene Buch zerfällt in 3 Teile, 
eine Darlegung der geschichtlichen Entwicklung der Notenbanken, die 
sich mit den Banken von 14 Staaten beschäftigt, eine systematische Be- 
handlung der Typen finanzieller Heranziehung und deren Würdigung, 
sowie in eine Wiedergabe der tatsächlichen Einnahmen der Staaten 
aus der finanziellen Heranziehung der Zentralnotenbanken. — Das We- 
sentliche liegt in der Aufweisung der Verschiedenartigkeit der Nutz- 
barmachung der Notenbanken für den Staat durch Inanspruchnahme 
von Kredit, durch Gewinnbeteiligung in den verschiedensten Formen, 
den Einzug bestimmter Gewinnposten z. B. eines Teiles des Diskont- 
gewinnes durch Besteuerung, durch Heimfall von nicht präsentierten 
Noten, durch Benützung der Bank für Leistungen im Staatsschulden- 





Literatur-Änzeiger. 1013 


wesen, wie Kouponzahlung, Anleihevermittlung u. a., oder Leistungen 
für das Währungswesen und besonders durch Kassenführung für den 
Staat. — Aus den statistischen Vergleichen ist es wichtig herauszu- 
heben, daß in den 15 untersuchten Jahren 1890—1905 von allen behandel- 
ten Banken allein die deutsche Reichsbank in jedem Jahr einen höheren 
Betrag an den Staat als an ihre Anteilseigner gezahlt hat. Und wenn 
der Verfasser 1907 die in Deutschland eingeschlagene Politik begrün- 
det rechtfertigen konnte, so ist diese heute, durch die Bankgesetzno- 
velle vom ı. Juni 1909 in bezug auf die finanziellen Beziehungen von 
Reich und Anteilseignern prinzipiell nicht verschoben worden. (Altmann. ) 


Ingenbleek, J, Impôts directsetindirectssur le revenn. 
Ouvrage couronné par | Academic Royale de Belgique. (Instituts Solvay. 
Travaux de l'Institut de Sociologie. Etudes Sociales.) Bruxelles et 
Leipzig 1908, Misch und Thron. 520 S. 

Ein Buch, in dem viel literarische Kenntnis steckt, und das gceig- 
net ist, auch den Ausländer mit der Eigenart der seit 1822 bestehen- 
den belgischen sogenannten Personalsteuer bekannt zu machen. Die 
Schwächen dieser aus Mietsteuer, Tür- und Fenstersteuer, Mobiliar- 
steuer, Kaminsteuer, Dienstboten- und Pferdesteuer zusammengesetzten 
Besteuerung werden deutlich gezeigt und zugleich auch die Mängel der 
Durchführung. Psychologische und parteipolitische Motive erklären die 
Stagnation der Gesetzgebung bis zum heutigen Tage. Der Verfasser 
bringt dann eine mehr theoretische Untersuchung der beiden Formen 
von "Einkommensteuern, der englischen und der preufSsisch-deutschen, 
und kommt durch Behandlung der durch diese Steuer eintretenden 
Beziehungen zwischen Fiskus und Steuerpflichtigen zu dem Resultat, 
daß diese Steuern sich für Belgien nicht eignen. Als Dokument der 
Denkweise der romanischen Völker, und ım Hinblick auf französische 
Verhältnisse ist diese Darlegung außerordentlich lehrreich. Es handelt 
sich bei der Beurteilung solcher Probleme ja nicht allein um die theo- 
retischen Fragen, sondern um Politik, die durchführbar ist. Theore- 
tisch aber läßt den in deutscher Finanzwissenschaft geschulten Leser 
die vom Verfasser schließlich entwickelte Reform der indirckten Ein- 
kommensbesteuerung, die nur modifiziert werden soll, unbefriedist. 
Vor allem ist seine Auffassung von der Mictsteuer mit der unseren un- 
vereinbar. (Altmann. 
Kempin, Walter, Staatsbürgerliche Propädeutik. Die 

Elemente des Finanzwesens. Zur Einführung in das Studium 
der Finanzwissenschaft. Barmen 1908, Iheuerkauf und Wöhle. 95 S. 
M. 3.— 

Der Verfasser hält in Elberfeld shandelswissenschaftliche und staats- 
bürgerliche Unterrichtskurses ab und diese Schrift ist auf Wunsch 
seiner Hörer entstanden. Er hofft mit ihr Beamten und Lehrern für 
Unterrichtszwecke dienen zu können. Da man aber auf Schritt und 
Tritt merkt, daß er nicht über dem Stoff steht, sondern angelesenes 
zusammenhäuft, so wird der Zweck seines Buches nicht erreicht wer- 
den, »daß den Staatsbürgern die Dynamik -- das Kräfteverhältnis der 
Elemente — und so ihr Zusammenspiel im Staate verstehen lerne-. — 
Worte, Worte, ab und zu eine richtire Erklärung, aber alles in allem 
ein höchst über flüssiges Buch. (Altmann.) 
Kolnig, Dr. Gustav, Europäische Steuerwehen. Fine 

P’roblemschrift. Wien 1909, Karl Konegen. 80 S. M. 1.35 
Die kleine Schrift geht nach einer kurzen Darlegung der englischen 


1014 Literatur-Anzeiger. 


und deutschen Steuerreformprogramme der letzten Zeit auf die öster- 
reichischen Steuervorlagen und allgemeine politische und Verwaltungs- 
verhältnisse ein. Dem Titel entsprechend sınd wirklich nur Probleme 
angedeutet, deren es allerdings genug in Oesterreich gibt. 

(Altmann.) 


Stourm, Rene, Cours de Finances. Le Budget. Sixieme 
edition revue et mise au courant. Paris 1909, Felix Alcan. 621 S. 
Fr. 10.—. 

Sturoms Werk, das vor 2o Jahren zum ersten, jetzt zum sechsten 
Mal erscheint, hat seinen festen Platz in der Finanzwissenschaft und 
dies Archiv ist nicht der geeignete Ort, um sich über finanzwissenschaft- 
liche Einzelfragen auseinanderzusetzen. Es genügt an dieser Stelle darauf 
hinzuweisen, daf3 dieses Werk wieder in einer der neuen Gesetzgebung 
angepafitten Form vorliegt. Dieser Hinweis ist doppelt wichtig, denn 
wie in der Komptabilıtätsgesetzgebung, so auch in der literarischen 
Behandlung dieses Sonderzweiges der bei uns so blühenden Finanz- 
wissenschaft, stehen wir hinter anderen Ländern, vor allem Frankreich 
zurück. v. Heckels »Budget« ist vor einem Jahrzehnt erschienen, die 
Aufsätze von Schanz und Jellinek ım Handwörterbuch der Staatswissen- 
schaften sind notwendig Abrisse und die »Formelle Finanzverwaltung« von 
Otto Schwarz (1907) ist auf das Reich und Preußen beschränkt und 
wird vom Verfasser selbst als »Grundzüge« bezeichnet. Wir sind also 
auf die ausländische Literatur angewiesen und das gerade jetzt, wo 
die Steuerwehen alle Kulturstaaten erschüttern, und wo der Kampf um ein 
Budget in England die vielleicht weltgeschichtlich wichtige Auseinander- 
setzung eines Ober- und Unterhauses heraufbeschwört. Das Bedürfnis 
nach einer literarischen Vertiefung dieser Fragen, nicht nur vom Stand- 
punkt der Wissenschaft, ist vorhanden, sie ist für uns von der größten 
praktischen Bedeutung. Denn wenn Stourm auch hervorhebt, daß ın 
der Gegenwart der Unterschied gegen die Zeiten des alten Regimes nur 
darin liegt, daß der wilde Lauf der überschwellenden Ausgaben sich 
in geordneten, d. h. bewußtten Bahnen bewegt, daß aber die Innehal- 
tung des Formalismus bisher keine Hemmung bedeutet, vielleicht sogar 
die Glätte der Bahn das Gegenteil veranlaft, so ist doch seine Hoff- 
nung begründet, daf allein durch die Klarheit und Durchsichtigkeit 
der Finanzgebarung das Land, — wir können sagen die Länder — 
zur Selbstbesinnung kommen. — Wir haben wahrlich Interesse daran, 
die Zahl derer zu vermehren, denen das Budget kein Buch mehr mit 
sieben Siegeln ist, und die auch bei uns im Reich und den Einzel- 
staaten die Klarheit der Finanzgebahrung fördern helfen. 

(Altmann.) 

Schwarz, O., Geh. Oberfinanzrat, Berlin, Die Finanzsy- 
steme der Großmächte. Internationales Staats- und Gemeinde- 
Finanzwesen. (Sammlung Göschen.) Bd. I r00 S. und 6 Blatt Tabellen; 
Bd. II 99 S. und 6 Blatt Tabellen. Leipzig 1909, G. J. Goeschen. 
Preis je M. —.8o. 

Auf eine in der gleichen Sammlung erschienene, kürzlich ange- 
zeigte Schrift, die Steuersysteme des Auslandes hat Schw. diese 
Bändchen folgen lassen. Er behandelt hier: Formelle Finanzverwal- 
tung, Ausgabeentwicklung, Staatsschuld und Kommunalschuld, Ein- 
nahmeentwicklung, kommunale Finanzen, Steuerverhältnis und 
Steuerdruck von Großbritannien, Frankreich, Oesterreich-Ungarn, Italien, 
Rußland, Vereinigte Staaten von Nordamerika, Japan, Deutschland. — 





Literatur-Anzeiger. 1015 


In dieser Anzeige muß einstweilen von einer kritischen Erörterung der 
Behandlung des umstrittenen Problems der Steuerbelastung abgesehen 
werden. Wenn Schwarz auch zu dem Resultat kommt, daß die deutschen 
Steuerzahlen im Vergleich mit den Steuerzahlen anderer Großmächte 
(England, Frankreich, Amerika) günstig daran sind (1908), so sieht er 
doch auch die besonderen Ursachen wie die Entziehung großer Pri- 
vateinkünfte durch die Eisenbahnverstaatlichung und ist sich der Ge- 
fahr der raschen Ausgaben und Steuersteigerung in Deutschland be- 
wußt. Des Verfassers vor Abschluß der Reichsfinanzreform geschrie- 
benen Auseinandersetzungen über das Verhältnis der direkten zu den 
indirekten Steuern münden auf Deutschland angewendet in die Forde- 
rung hier die unter sozialem Gesichtspunkt geprüften indirekten 
Steuern weiter auszubauen, daneben aber auch vor allem die Nachlaß- 
oder Erbschaftssteuer, die sich auch in Ländern mit viel stärker vor- 
wiegender agrarischer Bevölkerung als in Deutschland bewährt habe. 
Der geringe Umfang des Buches erlaubte dem Verfasser ja nicht das 
Tatsächliche durch sehr ausführliche Erörterung prinzipieller Fragen 
zu erweitern, der reiche Tatsacheninhalt, die umfangreichen Tabellen 
geben aber wertvolles Material um durch den niedrigen Preis auch wei- 
teren Kreisen die Möglichkeit des eigenen Urteils zu gewähren. 
(Altmann.) 


Zschucke, Dr. jur. Martin, Zollschuld und Warenhaf- 
fung. Leipzig 1909, Veit und Co., VI, 121 S. M. 3.50. 

Die Abhandlung erörtert die umstrittene Frage, ob die Zollpflicht 
des Vereinszollgesetzes dinglicher oder persönlicher Natur sei. Diese 
Frage wird auf Grund eincs historischen Rückblicks, einer eingehenden 
Würdigung der Theorien von der Dinglichkeit der Zollpflicht und einer 
Untersuchung über das Wesen des dinglichen Rechts überhaupt dahin 
beantwortet, daß zwar den Mittelpunkt der deutschen Zollrechtsinsti- 
tute eine persönliche Steuerschuld bildet, daß aber zu deren Feststel- 
lung und Sicherung dem Staate ein eigentümliches öffentlichrechtliches 
dingliches Recht am Zollgute gegeben ist. Im zweiten und dritten 
Abschnitt werden nun die Zollschuld und dieses dingliche Recht auf 
der Grundlage des deutschen Reichsrechts nach Entstehung, Inhalt und 
Untergang dargestellt. Dabei wird stets Gelegenheit genommen, auf 
die mannigfachen Beziehungen der »pfandartigen« Haftung der Zoll- 
sache, des Zollverwaltungs- zum Straf- und Zivilrecht hinzuweisen. 
Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Begriffe der »bedingten« 
Zollschuld, der »Beschlagnahme-« und des »Zurückbehaltungsrechts« des 
Staates u. a. auf dem Gebiete des Zollrecht den entsprechenden Be- 
griffen anderer Rechtsgebiete, insbesondere des Privat- und Prozeß- 
rechts, gegenüberzustellen und gegen diese abzugrenzen. 


24. Städtewesen und Kommunalpolitik. 


Gemeindeverwaltung, Die, der Stadt Wien im Fahre 1907. 
Bericht des Bürgermeisters Dr. Karl Lueger. Wien 1909. In 
Kommission bei Gerlach & Wiedling. XXXVI, 490 S. mit 4 Kunst- 
druck-, 11 Textbildern, 2 Plänen und 2 Skizzen. Geb. M. 6.—. 

Dieser in der Magistratsabteilung für Statistik verfaßte Verwal- 
tungsbericht, der vielfach das statistische Jahrbuch der Stadt Wien 
textlich ergänzt, enthält nach einem einleitenden Bericht über Kund- 
gebungen, Feste, Feierlichkeiten und Begrüßungen, aus welchem Wiens 
vielfache Repräsentationstätigkeit und die Bedeutung der Stadt als Sitz 





1016 Literatur-Anzeiger. 


von Kongressen hervorgeht, in 31 Kapiteln auf XXXVI und 490 Seiten 
die ressortmäßige Besprechung aller für die Gemeindeverwaltung wich- 
tigen Ereignisse des Jahres 1907 über: Gemeindegebiet, Bevölkerung, Ver- 
waltungs-Organismus und Geschäftsführung, Auszeichnungen, Finanzen, 
Fonds und Stiftungen, Steuerwesen, Rechtsangelegenheiten, Amtsgebäude 
und Amtsbedürfnisse, Verkehrswege und Verkehrsmittel, Wasserleitungen, 
Kanäle, Forstbesitz und Gartenanlagen, Denkmäler, Beleuchtungswesen. 
Gas- und elektrische Anlagen, Markt- und Approvisionierungswesen, 
Gesundheitswesen, öffentliche Sicherheit, Städtische Vermittlungsämter, 
Armenwesen, Baupolizei, Feuerlöschwesen und Vorkehrungen gegen 
Ucberschwemmungen, Kultus, Eheangelegenheiten und Matrikelführung, 
Unterricht, Städtische Sammlungen, Theater, Reichsrats- und Land- 
tagswahlen, Gewerbewesen und soziale Versicherung, Militärangelegen- 
heiten, Gewerbliche Unternehmungen der Gemeinde, Kredit-Unter- 
nehmungen unter Haftung, bezw. Mitwirkung der Gemeinde Wien. 
Dies enzyklopädische Werk wird durch dic periodischen Werke einzelner 
Aemter, z. B. Jahresbericht der Feuerwehr, des Lagerhauses, und die 
gelegentlich herausgegebenen Berichte z. B. »Das neue Zentralpferde- 
schlachthaus im X. Bezirke in Wien« nach einzelnen Richtungen hin 
ausgebaut. (Dr. Delannoy.) 


Kaiserliches Statistisches Amt. Abteilung für Arbeiterstati- 
stik. Die Regelung des Arbeitsverhältnisses der Ge- 
meindearbeiter in deutschen Städten. I. Erhebungen über Ar- 
beitslohn und Arbeitszeit, 1902 und 1907. (Beiträge zur Arbeiter- 
statistik Nr. g.) Berlin 1908. 36 S. Text, 144 S. Tabellen und 
Anhang. M. 2.—. 

Eine Erhebung über Arbeitslohn und Arbeitszeit städtischer Arbeiter 
wurde auf Beschluß der Konferenz deutscher Städtestatistiker für das 
Statistische Jahrbuch deutscher Städte nach dem Stand am ı. März 
1902 vorgenommen und erstreckte sich auf 54 Städte. Wegen der er- 
heblichen Schwierigkeiten, welche die Bearbeitung bot, wurde auf An- 
erbieten des Kaiserlichen Statistischen Amtes diesem durch Beschluß 
der Konferenz deutscher Städtestatistiker im Mai 1907 die Bearbei- 
tung, Ergänzung bis zur Gegenwart und Veröffentlichung, übertragen. 
Das Kaiserliche Statistische Amt veranstaltete eine Nacherhebung 
für den Stand vom ı. Juli 1907, die sich jedoch nur auf 
34 Städte mit eigenen statistischen Aemtern erstreckte. Der erste Ab- 
schnitt der Arbeit des Amtes behandelt Zahl und Art der Arbeiter. 
Was insbesondere die Art der Arbeiter betrifft, so sind bei der Ge- 
samtheit der Städte 1907 von je 100 Arbeitern 39,8 gelernte und 60,2 
ungelernte. Der zweite Abschnitt der Arbeit behandelt die Löhne, 
der dritte die Arbeitszeit. Das dazu gehörige Tabellenwerk gibt zu- 
nächst cine Gesamtübersicht über die Löhne und die Arbeitszeit der 
städtischen Zeitlohnarbeiter, ferner eine Uebersicht über Arbeitslohn 
und Arbeitszeit in den einzelnen städtischen Betrieben, drittens eine 
Tabelle über die Arbeitslöhne einiger wichtigen Arbeitergruppen und 
endlich eine Tabelle über Arbeitslohn und Arbeitszeit in cinigen wich- 
tigen Arten von Betrieben. Um die Löhne wiederzugeben und mit- 
einander vergleichen zu können, wurden die Wochen- und Monatslöhne 
in Tagelöhne umgerechnet; ferner wurden Lohngruppen gebildet, um- 
fassend Tagelohnsätze unter 100 Pfennig, 100 bis unter 150 Pfnnig, 150 
bis 200 Pfennig u.s.w. bis 800 bis 1o00 Pfennig. Für jede dieser 
Lohngruppen ist dann die Zahl der auf sie entfallenden Arbeiter an- 





Literatur-Änzeiger. 1017 


gegeben. Was die T,öhnungsform betrifft, so ist die Tagelohnform bei 
weitem überwiegend; 1902 waren von 100 Arbeitern 87,3 Tagelöhner, 
so Wochenlöhner und 7,7 Monatslöhner. 1907 waren 79,2%, Tage- 
löhner, 5,2% Wochenlöhner und 15,6% Monatslöhner. Demnach hat 
allerdings die Tagelohnform zugunsten der Monatslohnform eine Ein- 
buße erlitten. Die Arbeitszeit war in den Fragebogen getrennt für 
Sommer und Winter unter Abzug der Pausen crfragt, außerdem die 
Bemessung der Pausen. Wie sich aus der Arbeit des Amts ergibt, 
liegt der Schwerpunkt in beiden Erhebungsjahren bei der 1o stündigen 
Arbeitszeit; während aber ı902 daneben die 10--ı1stündige Arbeits- 
zeit am stärksten vertreten war, ist es 1907 die 9— ıostündige. 
(Mecrwarth.) 


Kaiserliches Statistisches Amt. Abteilung für Arbeiterstatistik. 
Die Regelung des Arbeitsverhältnisses der Gemeinde- 
arbeiter in deutschen Städten. II. Die Arbeitsordnungen und 
sonstigen Bestimmungen zur Regelung des Arbeitsv erhältnisses. (Bei- 
träge zur Arbeiterstatistik Nr. 10.) Berlin 1909. 240 S. M. 2.50. 


Die Arbeitsordnungen und sonstigen Bestimmungen, die für diesen 
zweiten Teil in Frage kommen, wurden gleichzeitig mit den Vorschriften 
über Notstandsarbeiten und Submissionsbedingungen bei Vergebung 
öffentlicher Arbeiten von den Städten durch ein Rundschreiben des 
Kaiserlichen Statistischen Amtes im Januar 1903 erbeten. Die Dar- 
stellung dieser wichtigen und innerlich zusammengehörenden Gebiete 
der städtischen Sozialpolitik wurde begonnen mit der Abhandlung über 
die Regelung der Notstandsarbeiten (Beiträge zur Arbeiterstatistik Nr. 2) 
und fortgesetzt mit der Arbeit über die Regelung des Arbeitsverhält- 
nisses bei Vergebung Öffentlicher Arbeiten (Beiträge zur Arbeiterstati- 
stik Nr. 6). Da in den letzten Jahren in vielen Städten eine Neure- 
gelung der Arbeiterverhältnisse vorgenommen war, wurden durch eine 
zweite Umfrage im April 1907 von den früher berücksichtigten Städten 
und einer größeren Anzahl anderer, über deren Arbeitsordnunsen 
u.s.w. sich Angaben in der Fachliteratur fanden, die einschlägigen Be- 
stimmungen erbeten. Die vorliegende Arbeit des Kaiserlichen Stati- 
stischen Amts behandelt in Abschnitt I die zahlenmäfsige Bedeutung 
der städtischen Arbeiterschaft. Für die Mehrzahl der größeren Städte 
wurde im vorliegenden Bande aus den verschiedensten Quellen eine 
Zusammenstellung der Zahl der städtischen Arbeiter gegeben, und 
auf Grund derselben die Gesamtzahl der Gemeindearbeiter im Deutschen 
Reiche auf ungefähr 120000 Personen geschätzt. Ferner finden 
sich ın diesem Abschnitt Ausführungen über die Zusammensetzung 
der städtischen Arbeiterschaft nach Geschlecht, Lebens- und Dienst- 
alter, Familienstand. Abschnitt H behandelt die gesetzliche Regelung 
des städtischen Arbeitsverhältnisses. Abschnitt H, der Hauptteil, be. 
handelt die Arbeitsbedinguneen der städtischen Arbeiter nach den Arbeits- 
ordnungen der sonstigen Bestimmungen. Im einzelnen nacheinander den 
Geltungsbereich der Arbeitsordnungen, die Grundsätze fürdie Annahme der 
Arbeiter, die Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die 
Einteilung der Arbeiter, Die nstpflichten und besondere Verbote, dann 
die im einzelnen vorgenommene Lösung der Fragen der Arbeitszeiten, 
des Arbeitslohnes, die Lohnfortzahlungen bei kurzen Arbeitsunterbre- 
chungen, den Erholungsurlaub, die Strafen und Beschwerden. Zwei 
Kapitel sind der Alters- und Ilinterbliebenenversorgung, der Kranken- 
versicherung und dem Unterstützungswesen gewidmet. Das Schlußikapitel 


1018 Literatur-Anzeiger. 


des Abschnitts III endlich behandelt die Arbeiterausschüsse. Abschnitt 
IV behandelt das Koalitionsrecht und die Organisation der städtischen 
Arbeiter. Die Darstellung des Arbeitsverhältnisses der Gemeidearbeiter 
wurde in der Weise gegeben, daß eine Gliederung des Stoffes nach Sach- 
gebieten vorgenommen wurde; eine solche Aufteilung des Stoffes hat, wie 
auch in der Arbeit (S. 147) zugegeben ist, die Folge, daß ein zusam- 
menhängendes Bild der Arbeitsverhältnisse in den einzelnen Städten 
nicht entsteht. Durch eine umfangreiche tabellarische Zusammenstel- 
lung hat der Bearbeiter diesem Umstand abzuhelfen versucht. 
(Meerwarth.) 
Mocricke, Dr. Otto, Stadtrechtsrat, Die Gemeindebetriebe 
Mannheims. Ncuere Versuche und Erfahrungen über die Aus- 
dehnung der kommunalen Tätigkeit in Deutschland und im Ausland. 
(Schriften des Vereins für Sozialpolitik 129. Band; der Gemcinde- 
betriebe 2. Band. 4. Teil.) Leipzig Igog, Duncker und Humblot. 
VI, 192 S. M. 4.40. 

Auf Grund der gedruckten Verwaltungsberichte der Stadt und der 
städtischen Akten werden alle städtischen Betriebe, soweit sie in das 
ausgegebene Programm fallen, dargestellt. Besonderes Gewicht wird 
immer auf die Beantwortung der Fragen gelegt, wie die Stadt zu dem 
Betrieb gekommen ist, wie sich die Preispolitik gestaltet und welche 
Bedeutung der Betricb für den Gemeindchaushalt hat. 

Von den Betrieben im Dienst der Gesundheits- 
pflege werden die Kanalisation (besonders der Kampf um die Kanal- 
gebühren), das Abfuhrwesen (Beseitigung der Fäkalien, des Hausunrats 
und des Strafenkehrichts), das Feuerlöschwesen, die Bedürfnis- und 
die Badanstalten, die Desinfektionsanstalt, das Untersuchungsamt, die 
Abdeckerei (thermische Kadaververnichtungsanstalt) und die städtische 
Apotheke behandelt. 

Ihnen folgen die Betriebe zur Befriedigung des Kon- 
sums: in erster Linie Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerk. Auf die 
Entwicklung der Tarife wird hier besonders eingegangen. Ein Ab- 
schnitt beim Wasserwerk zeigt, wie einer Stadt mit rascher Bevölkerungs- 
zunahme schwere Zukunftssorgen um genügende Wasserbeschaffung cr- 
wachsen können und welch heftige Kämpfe zwischen der Stadtver- 
waltung, die für 180000 Menschen verantwortlich ist, und zwischen 
einer Zellstofffabrik, die für ihren Fabrikbetrieb die dreimal größere 
Menge als die Stadt aus demselben Grundwasserstrom bezieht, aus- 
ecfochten worden. Beim Gaswerk wird ein besonderer Abschnitt der 
Bedeutung der sog. Nebenprodukte (Koks, Teer, Ammoniak usw.) ge- 
widmet. 

Hierher gehören ferner der Vieh- und Schlachthof, die Milchkur- 
anstalt sowie die Einrichtungen für Marktwesen und Handel (Messen, 
Wochenmärkte, Eichwesen, Brückenwagen, städt. Fischmarkt) und die 
städt. Festhalle, der Rosengarten. 

Der 3. Abschnitt bringt die Betriebe im Dienste des 
Verkehrs: Die Straßenbahn, die Vorortsbahnen und den Industrie- 
hafen, die große Schöpfung aus der Aera des F Oberbürgermeisters 
Dr. Beck, ferner das Fuhrwesen und das Plakatwecsen. 

Abschnitt 4: Betriebe zur Befriedigung des Kredits: 
die Sparkasse und das Leihamt. 

Der letzte Abschnitt enthält einen kurzen Ueberblick über das 
Grundeigentum und seine Verwertung, die städtische 
Boden- und Baupolitik, sowie die Stadtgärtnerei. 





Literatur-Anzeiger. 1019 


2 Tabellen über die Beamtenschaft der Stadt und den Besoldungs- 
aufwand sollen einen annähernden Maßstab für die Entwicklung des 
Umfangs der wirtschaftlichen Tätigkeit der Stadtgemeinde abgeben. 

Wie die Uebersicht zeigt, steht Mannheim unter den deutschen 
Städten, was die Kommunalisierung der Betriebe betrifft, obenan. Mehr 
städtische Betriebe als ın Mannheim gibt es nur in ganz wenigen 
deutschen Städten. Daß das ein Verdienst des f Oberbürgermeisters 
Beck war, geht aus der Darstellung des öfteren hervor. 
Statistisches Amt der Stadt Frankfurt a. M. Untersu- 

chung über den Stand der Lohn- und Arbeitsverhältnisse 
der Arbeiter und Unterangestellten der Stadt Frankfurt a. M. im 
Juli 1907. Beiträge zur Statistik der Stadt Frankfurt a. M. Neue Folge. 
Siebentes Heft. Frankfurt a. M. 1909. 57 S. Text, XXII S. Tabellen. 

Die Arbeit behandelt in ihrem ersten Hauptteil die Lohnverhält- 
nisse, in ihrem zweiten die Arbeitszeiten. Die Gesamtzahl der bei der 
vorliegenden Untersuchung erfaßten Personen (ständige und unständige 
Arbeiter und Bedienstete) betrug 5138, dazu kommen noch ı75 Mann 
des Feuerlöschwesens. Um einen Ueberblick zu geben, welche der 
ständig beschäftigten Personen in die einzelnen Lohnklassen und -stufen 
ihrer Lohntafel eingewiesen sind, werden zunächst auf Grund des Er- 
hebungsmaterials Uebersichten konstruiert (wiedergegeben im Tabellen- 
anhang I), welche die Einweisung der verschiedenen Arbeiterkategorien 
in die verschiedenen Stufen der einzelnen Lohnklassen darstellen. Der 
zweite Abschnitt des ersten Hauptteils behandelt die Lohnarten. Wie 
bereits im Vorwort erwähnt ist dürfen zur Beurteilung der Höhe des 
Verdienstes nicht die nackten Lohnsätze allein herangezogen werden, 
es müssen vielmehr Lohnzuschläge, Mietzuschüsse und sonstige Bezüge 
hinzuaddiert werden; so behandelt der dritte, vierte und fünfte Ab- 
schnitt des ersten Hauptteils die Bezüge der Arbeiter und Unterange- 
stellten, die Mietzuschüsse, die Lohnzuschläge. Der sechste Abschnitt 
behandelt das Lohnaufrücken, das Dienst- und Lebensalter, die Kinder- 
zahl und die Gebürtigkeit der Arbeiter. Bezüglich des zweiten Haupt- 
abschnittes über die Arbeitszeit wird im Vorwort betont, daß dies 
Kapitel als Voruntersuchung für ein eingehenderes Studium der Arbeits- 
verhältnisse zu betrachten ist. Bei der Betrachtung der Arbeitszeit 
werden nacheinander die Verhältnisse in den verschiedenen städtischen 
Betrieben untersucht und zwar mit besonderer Unterscheidung der 
Dienstbereitschaft, es soll weniger cine zahlenmäßige Zu- 
sammenstellung der Arbeitsdauer in den verschiedenen Betrieben 
und für die einzelnen Arbeiterkategorien gegeben werden, als vielmehr 
eine Darstellung des Ablaufs des städtischen Dienstes, der Abhängig- 
keit der Arbeitszeiten in den Betrieben, von Umfang und Art der zu 
bewältigenden Arbeit. Wie in der Arbeit hervorgehoben ist, ist bei 
einer Anzahl von Betrieben die Zeit der Dienstbereitschaft infolge der 
Einwirkung von Verkehrsverhältnissen oder dergl. derart durch Pausen 
unterbrochen, oder die Beanspruchung des Personals schwankt so 
stark, daß die lediglich berechnete Arbeitszeit kein Bild über die Dauer 
der Beanspruchung ergeben würde. (Meerwarth.) 


25. Wohnungsfrage. 


Rost, Dr. Hans, Das moderne Wohnungsproblem. (Samm- 
lung Kösel 30. Bändchen.) Kempten und München 1909. Josef 
Kösel’sche Buchhandlung. 2ı0o S. M. 1.—. 

Das Werk will einen knappen aber hinreichenden Ueberblick über 








1020 Literatur-Anzeiger. 


die gesamten Verhältnisse im Wohnungswesen geben. Auf die Dar- 
legung der hygienischen und technischen Seite der Wohnungsfrage ist 
darin besonderes Gewicht gelegt worden. So sind ausführlich behan- 
delt die Heizbarkeit, die Feuchtigkeit, die Wohnungsbenützung, die 
Frage nach den Betten, Abwasser , Abortverhältnisse, Bezuesdauer, 
Aftermietwesen, Mietpreise, leerstehende Wohnungen, Folgen der 
Wohnungsnotzustände, Wohnungsfrage auf dem Lande usw. Das Werk 
zeigt mit großer Deutlichkeit wie weit wir noch namentlich auf dem 
Gebiete der W ohnungshygiene zurück sind. Auch die übrigen Fragen 
des Wohnungsproblems, wie Bodenreform, staatliche und gemeindliche 
Wohnungsfürsorge, Ledigenheime, Gartenstadtbewegung usw. sind dar- 
gestellt. Das populär gehaltene Werkchen will insbesondere der 
Massenaufklärung dienen 
Statistisches Amt der Stadt Dresden. Die Lage des 
Dresdner Wohnungsmarktes im Jahr 1907 mit Rück- 
blicken auf die Vorjahre und Vorbemerkungen über die Methode 
der Wohnungsstatistik. (Mitteilungen des statistischen Amtes, 17. Heft.) 
Dresden 1908. 54 S. 

Von Interesse sind die dem eigentlichen Bericht vorausgeschickten 
Bemerkungen über Methoden der Wohnungsstatistik. Sie beziehen 
sich vor allem auf die Begriffe Zimmer, heizbares Zimmer, Wohnung, 
Wohnraum. Dann geht der Bericht auf die Frage ein, wann die Lage 
des Wohnungsmarktes, d. h. das Verhältnis zwischen dem W ohnunss- 
angebot und. "der W 'ohnungsnachfrage als normal gelten kann. Es wird 
also festgestellt, wie groß der Wohnungsvorrat sein muß, damit die 
Umzüge an den Hauptumzugsterminen in angemessener Zeit bewerk- 
stelliet werden können, und welcher Vorrat” zur Deckung des Neu- 
bedaris an W ohnungen erforderlich ist. (Meerwarth.) 


26. Unterrichts- und Bildungswesen. 


Fritz, Dr. Gottlieb, Stadtbibliothekar von Charlottenburg, Das 
moderne Volksbildungswesen. Bücher- und Lesehallen, 
Volkshochschulen und verwandte Bildungseinrichtungen in den 
wichtigsten Kulturländern in ihrer Entwicklung seit der Mitte des 
ig. Jahrhunderts. (Aus Natur und Geisteswelt, 266. Bändchen.) 
Leipzig 1909, B. G. Teubner. 114 S. M. 1.—, geb. M. 1.25. 

Nach einer kurzgefaßßten Einleitung über das Problem der modernen 

Volkserzichung werden in den ersten Kapiteln die vorgeschrittenen 

Volksbildungseinrichtungen der angelsächsischen und nordischen Völker, 

dann in ausführlicher Weise auf Grund eines reichen statistischen 

Materials besonders die reichsdeutschen und österreichischen Bestre- 

bungen auf diesem Gebiete geschildert. Der Verfasser kommt zu dem 

Ergebnis, daß trotz vieler erfreulichen Fortschritte in den letzten 

Jahren doch bei uns die Sache noch in den Anfängen steckt: trotz 

mancher Henmmungen erweisen sich die Tendenzen der modernen 

Sozialpädagogik ım ganzen als aussichtsreich. Ein etwas mehr skep- 

tischer Ton wird in dem Schlutikapitcl »Volk und Kunst« angeschlagen. 

Hollmann, Dr. d. H., Die dänische Volkshochschule 
und ihre Bedeutung für die Entwicklung einer völ 
kischen Kultur in Dar k. Berlin 1909, P. Parey. VI, 
1308. M. 3.— 

In Dänemark bestehen zurzeit 71 Volkshochschulen, die von 30°;o 
der Landbevölkerung besucht werden. Die Volkshochschule ist keine 


Literatur-Anzeiger. 1021 


Jlandwirtschaftliche Fachschule und kann auch mit der Fortbildungs- 
schule nicht auf eine Stufe gestellt werden. Sie hat dem Bauern- 
stande eine hervorragende völkische allgemeine Bildung vermittelt, die 
ihn befähigt, eine führende Rolle im politischen Leben zu spielen. 
Nach einer Wirksamkeit von kaum einem halben Jahrhundert ist die 
Volkshochschule zu einer Kulturmacht in Dänemark geworden. Der 
Verfasser will durch Schilderung der eigenartigen Organisation der 
Volkshochschule und ihrer Unterrichtsmethoden eine Erklärung für 
ihren großartigen Erfolg geben. M.) 


Hueppe, Prof. Dr. Ferdinand, Kulturbedürfnisse und 
Universitäten in Oesterreich. (Sonderabdruck aus Heft 
221/22 der »Hochschul-Nachrichten«.) München 1909. Akademischer 
Verlag. 16 S. 

Der Verfasser wendet sich gegen die aus politischen Gründen ge- 
forderte Einrichtung von »nationalene Sonderuniversitäten, auch gegen 
die einer zweiten »deutschen« Universität für die Sudetenländer. Zur 
Befriedigung der nationalen Kulturbedürfnisse genügen seiner Meinung 
nach Akademien oder einzelne Fakultäten vollauf. (M.) 





27. Jugendfürsorge, Armenwesen und Wohlfahrtspflege. 


Bericht, Stenographischer, über dieVerhandlungen der 
28. Jahresversammlung des deutschen Vereins für 
Armenpflege und Wohltatigkert am 17. u. 18. September 1908 
in Hannover. (Schriften des deutschen Vereins für Armenpflege 
und Wohltätigkeit, 87. Heft.) Duncker und Humblot, Leipzig 1908. 
125, XXVI S? M. 3.—. 

Nach den einleitenden Verhandlungen und geschäftlichen Mittei- 
lungen berichtete zunächst Prof. Silbergleit über die Finanzstatistik der 
Armenverwaltungen, sodann referierten Dr. Glum und Pastor Schultz 
über die Fürsorge für die schulentlassene Jugend. Durch Vorträge, 
Weiterbildung, Unterrichtskurse soll für die Jugend gesorgt werden 
da diese noch nicht reif genug ist, sich selbst überlassen zu werden. 
Der 3. Gegenstand der Tagesordnung war die Behandlung erw erbsbe- 
schränkter und erwerbsunfähiger Wanderer. Schr häutig seien dic 
Wanderer geistig minderwertige Individuen, die bei einer “abflauenden 
Konjunktur zuerst auf die Straße gesetzt zu werden pflegen. Es müs- 
sen Wanderceinrichtungen getroffen werden, die die Leute vor dem 
Verkommen schützen. Als letzter Verhandlungsgegenstand stand der 
Mutterschutz und die Mutterschaftsversicherung auf der Tagesordnung. 
Die Berichterstatterin, Dr. Alice Salomon, schilderte das traurige Los 
der Mütter der ärmeren \Volksschichten, sowohl der Arbeiterchetrauen 
wie der ledigen Frauen. Sie berichtete über die staatlichen Maß- 
nahmen, die schon zum Schutz der arbeitenden Mutter getroffen, und 
formulierte ihie Wünsche und Ansprüche auf einen ausreichenden 
staatlichen Mutterschutz. iM.) 
Landsberg. F. F. und Cossmann, Pe rufsvormundschaft 

und Kostkinderfrage mit bes. Berücksichtigung der 
im I. Lebensjahre stehenden Kinder. Konferenzbericht. 
(Heft ı der Verötfentl. des Ver, f. Säuglingsfürsorge im Reg.-Bezirk 
Düsseldorf, herausg. von Prof. Dr. Schlossmann und Dr. Marie Baum.) 
Berlin 1908, C. Heymann. 59 S. M. 1.—. 


Baum, Dr. Marie, Vormundschaft und Pflegschaft 
über vermögenslose Minderjährige. (Melt 2 der Veröffentl. 


1022 Literatur-Änzeiger. 


des Ver. f. Säuglingsfürsorge Düsseldorf.) Berlin 1908, C. Heymann. 
so S. M. 1.—. 


Nawratil, Das Kinderschutzamt und die Generalvor- 
mundschaft der Stadtgemeinde Mährisch-Ostrau. 
Mährisch-Ostrau 1908. 74 S. 


Den Wert der verschiedenen Formen der berufsvormundschaft- 
lichen Tätigkeit untersucht der oberste Leiter der Straßburger Berufs- 
vormundschaft, Beigeordneter Cossmann in seinem Düsseldorfer 
Referat. Der »gesetzlichen Berufsvormundschaft«, welcher unterschieds- 
los alle Kinder bestimmter Kategorien unterliegen, steht gegenüber die 
»Sammelvormundschaft«, die auf einer Bestellung von Fall beruht und 
daher nicht jedes einzelne Kind der betr. Kategorie unter ihre Obhut 
zu nehmen braucht, z. B. ein uneheliches Kind dann nicht, wenn ein 
geeigneter Verwandter sich findet. C. plädiert für diese letztere Form, 
die imstande sei, zu individualisieren und in Straßburg gewiß glänzende 
Erfolge aufzuweisen hat. — Ich möchte dem entgegenhalten, daß auch 
bei der gesetzlichen Berufsvornıundschaft die Möglichkeit des Indivi- 
dualisierens in gleicher Weise offen gelassen werden kann; als weiteres 
Mittel in dieser Richtung ist die Bestellung von Mitvormündern (neben 
dem PBerufsvormund) zu nennen. Jedenfalls scheint mir die sozialpo- 
litische Mission der Berufsvormundschaft, Zentralorgan aller auf die 
Familie gerichteten praktischen Politik zu werden, in der Form der 
gesetzlichen Berufsvormundschaft besser erfüllbar zu sein. — Amts- 
richter Landsberg- Lennep behandelt das wichtige Problem, ob die 
Berufsvormundschaft, deren Notwendigkeit in großen Städten und indu- 
striellen Orten mittlerer Größe zweifellos ist, auch in mittleren und 
kleinen Orten nötig und wie sie durchführbar sei. L. gibt zu, dafs 
Vereinstätigkeit und öffentl. Fürsorge in den mittleren und kleinen 
Orten genügen können, um die nötige Arbeit zu leisten, erklärt 
aber, daß sıe de facto meistens nicht genügen, so daß in Stadt und 
Land gleiche Uebelstände (unzulängliche Alimentationsprozesse, ver- 
spätete Entdeckung von Verwahrlosung etc.) vorliegen. Die berufs- 
mäßige Ausübung der Vormundschaft ist daher auch auf dem Lande 
anzustreben und zwar auf folgenden Wegen: ein Kreis stellt zur Ver- 
tretung nach außen einen gemeinsamen Berufsvormund, während in 
jedem Orte ein Berufspfleger die Oberaufsicht über die persönliche 
Pflege führt; oder: jeder Ort geht für sich vor, alle zusammen stellen 
aber einen Rechtsvertreter bei den Amtsgerichten des Kreises; end- 
lich: es kann auch ein mächtiger Verein an jedem Orte cin Mitglied 
bestimmen, welches das Gericht in geeigneten Fällen bestellt. — Diese 
Vorschläge verdienen alle Beachtung der Fachkreise. 


Die Schrift von Dr. Marie Baum will ein Handbüchlein zur 
Orientierung des privaten Einzelvormundes über die verschieden prak- 
tischen Fragen seiner Amtsführung scin. Sie erreicht diesen Zweck ın 
Frage- und Antwortform sehr gut und stiftet hoffentlich durch weite 
Verbreitung der notwendigen Kenntnisse viel Nutzen. — Die rührige 
Arbeit der jungen Düsseldorfer Organisation darf als weiteres Zeichen 
der Lebensfähiskeit der Idee der Berufsvormundschaft betrachtet wer- 
den. — Ein gleiches gilt von der Errichtung des städtischen Kinder- 
schutzamtes in Mährisch-Ostrau — die cerste cigentliche Berufsvor- 
mundschaft in Oesterreich — dessen Organisation und Wirksamkeit 
Landesgerichtsrat Nawratilın der oben angeführten Schrift eingehend 
darstellt. (Spann.) 





Literatur-Änzeiger. 1023 


Säuglingsfürsorge, Die städtische, in Magdeburg im 
Halbjahr April— Okt. 1908. ]. Allgem. Verwaltungsbericht 
von Bürgermeister P. Lindemann. Il. Aerztlicher Bericht von 
Prof. Dr. M. Thiemich. 3. Heft der Ergebnisse d. Säuglingsfür- 
sorge. Herausgeg. von Prof. Dr. A. Keller. Leipzig und Wien 1909, 
Fr. Deuticke. 54 S. M. 1.50. 

Seit dem ı. April 1908 ist in Magdeburg die städtische Säuglings- 
fürsorge neu organisiert. Diese umfaßt: die Gewährung von Still- 
prämien, Lieferung guter Rohmilch zum Preise gewöhnlicher Vollmilch, 
ärztliche und pflegerische Ueberwachung der unehelichen und Zieh- 
kinder und Einrichtung einer Berufsvormundschaft. Die im Wege der 
Säuglingsfürsorge gewährten Wohltaten gelten nicht als öffentliche 
Armenunterstützung. In dem vorliegenden Hefte gibt der frühere 
Magdeburger Stadtrat Lindemann einen Ueberblick über die Organi- 
sation der Säuglingsfürsorge, während der städt. Kinderarzt, Prof. Thie- 
mich, wertvolles Tatsachenmaterial über den Stand der künstlichen 
und natürlichen Säuglingsernährung und ihre Bezichung zur Säuglings- 
sterblichkeit mitteilt. (M.) 


Sckhwiedland, Eugen, Probleme der erwerbenden Ju- 
gend. Vortrag gehalten im März 1909 im Niederöstcrreichischen 
Gewerbeverein. Wien 1909, Manz. 34 S. M. 1.20. 

Der Verf. nimmt zu verschiedenen Problemen der Jugendfürsorge 
Stellung. Er fordert richtige Leitung der Berufswahl, Ausgestaltung 
des Lehrstellenvermittlungswesens, Errichtung von Jugendheimen, Ju- 
sendhorten und Jugendvereinen, Rechtsschutz der Jugendlichen, Aus- 
bau des Sparkassenwesens u. a. (M.) 


Spann, Prof. Dr. Othmar, Die unehelichen Mündeldes 
Vormundschaftsgeric hres in Frankfurta. Al. (Bd. V 
der »Probleme der Fürsorges, herausg. v. d. »Zentrale f. private 
Fürsorge« in Frankfurt a. M.ı Dresden 1909, O. V. Böhmert. VII, 
112 S. mit einem Anhang von VI Tabellen. 

Das Material, welches dieser statistischen Arbeit zugrunde liegt, 
entstammt einer von der Zentrale f. private Fürsorge in Frankfurt a. M. 
angeordneten Erhebung, deren Grundlage die beim dortisen Vormund- 
schaftsgericht geführten N örmundschaltscikten über uncheliche Kınder 
waren. Im ganzen wurden fast gooo Zählkarten über uncheliche Mün- 
del angelegt; es wurden hauptsächlich die Wirkungen der Vormund- 
schaftsführung, die persönlichen Verhältnisse der unchelichen Kinder 
und Mütter und namentlich die Verpflegungsverhältnisse der Kinder 
untersucht. -- Das Buch schließt sich an die früheren gleichartigen 
Arbeiten des Verfassers — Untersuchungen über die uneheliche Be- 
völkerung von Frankfurt a. M.« (Band II der >»Probleme d. F.«) 1905 
— an. Obzwar damals ganz anderes Material bearbeitet wurde (haupt- 
sächlich die Militärstammrollei, war im ganzen doch gleichartigen Pro- 
blemen nachzuschen. Alle damaligen Hauptergebnisse haben an dem 
neuen Material prinzipielle Bestätigung gefunden. — Von neuen Er- 
gebnissen sei die Konstatierung des Pfle vewechsels, die Untersuchung 
seiner Bedeutung und Bedingungen hervorgehoben. 

28. Kriminologie, Strafrecht. 

khinger, Dr. jur. Otto und Kimmig, Dr. jur. Wolfram, Ur- 
sprung und Geschichte der Bestrafung der Frucht- 
ablreibung und deren gegenwärtiger Stand in der 


1024 Literatur-Anzeiger. 


Gesetzgebung der Völker. Motivenforschungen. München 
1910, Ernst Reinhardt. ııı S. M. 5.—. 


Der erste Teil (Dr. Ehinger) enthält die Entwickelungsgeschichte 
des Deliktes bis zur Rezeption (1517): Die barbarischen Gesetzge- 
bungen, darunter die mosaische, ahnden die Tat nur als Verletzung 
von Familieninteressen. Die Griechen erfassen zuerst das Problem in 
seiner Tiefe mit der Frage, ob der Fötus Mensch sei. Griechen und 
Römer antworten verneinend;, die Tat als solche bleibt straflos. — Die 
Kirche sieht anfangs im Fötus aus mystischen Gründen einen Menschen, 
bis die Entdeckung einer falschen Uebersetzung der entsprechen- 
den Bibelstelle zu der — durch päpstliche Erlasse bekräftigten — Unter- 
scheidung von »beseelter« und »unbeseelter« Leibesfrucht führt. Dieses 
Dogma bleibt den Volksgesetzen fremd. Erst mit der Rezeption 
des von den Glossatoren im kirchlichen Sinn gefälschten römischen 
Rechts dringt es in die weltliche Gesetzgebung ein. 

Der zweite Teil (Dr. Kimmig) führt die Entwickelung fort: In der 
Neuzeit wird, ohne zureichende Begründung, allmählich auch vom 
weltlichen Recht jede Abtreibung als homicidium behandelt. Als 
solches erscheint sie auch noch in den modernsten Gesetzen. — Es 
folgt eine vergleichende Darstellung des geltenden Rechts aller euro- 
päischen und vieler aufereuropäischen Staaten und eine eingehende 
Kritik der beachtenswerten Meinungen. 


Ettinger, Dr. Samuel, Das Verbrecherproblem in an- 
thropologischer und sosiologischer Beleuchtung. Ein 
historisch-kritischer Beitrag zur Kriminal-Soziologie. I. Teil. (Berner 
Studien zur Philosophie und ihrer Geschichte. Bd. LXIII. Heraus- 
gegeben von L. Stein.) Scheitlin, Spring & Cie., Bern 1909. 218 S. 

Der Verfasser erblickt im Verbrechen »eine relative, historische, 
von den jeweiligen ökonomischen und politischen Bedingungen be- 
stimmte Kategorie, eine notwendige Folge und deutliches Symptom des 
pathologischen Zustandes der Gesellschafte. Der vorliegende I. Teil 
des Werkes ist hauptsächlich einer zusammenfassenden Darstellung 
und Kritik der bisherigen kriminal-biologischen resp. -anthropologischen 

Forschungsergebnisse gewidmet. (M.) 


29. Soziale Hygiene. 


Alsberg, Dr. Moritz, Militäruntauglichkeitund Groß- 
stadt- Einfluß. Hygienisch-volkswirtschaftliche Betrachtungen 
und Vorschläge. Leipzig und Berlin 1909. B. G. Teubner. 27 S. 
M. 1.—. 

Die von W. Claafen, W. Abelsdorff, C. Böse und neuerdings wie- 
der von E. Wellmann vorgenommenen Untersuchungen bezw. stati- 
stischen Feststellungen haben ergeben, daß die Diensttauglichkeit des 
für den Heeresersatz zur Verfügung stehenden Menschenmaterials im 
deutschen Reiche seit der Zeit der großen Kriege eine erhebliche Herab- 
setzung erlitten hat. Diese gesundheitliche Verschlechterung und Ent- 
artung ist nach dem Verfasser im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß 
die Bevölkerung, die ehedem weitschichtig über das ganze Land ziem- 
lich gleichmäßig verteilt war, sich jetzt in den städtischen Industrie- 
zentren zusammendrängt, wo durch die Fabrikarbeit, Wohnungsnot, 
Staubeinatmung und die zu Exzessen in baccho et venere verleitende 
großsstädtische Genußsucht (bezw. durch Alkohol und Syphilis) Ge- 





Ca 


Literatur-Anzeiger. 1025 


sundheitsschädigungen zu den alltäglichen Vorkommnissen gehören. Ver- 
fasser erörtert sodann die Frage, ob es möglich sein wird, durch Ver- 
legung der Fabriken auf das Land bezw. durch eine zwischen Fabrik- 
arbeit und landwirtschaftliche Tätigkeit sich teilende Beschäf- 
tigung der Landbewohner der für das Staatswesen in seiner Gesamt- 
heit höchst nachteilisen »Landflucht- bis zu gewissem Grade entgegen- 
zuwirken. 


X. K. Arbevitsstatistisches Amt im Handelsministerium. 
Bleivergiftungen in hüttenmännischen und gewerb- 
lichen Betrieben. Ursachen und Bekämpfung. VI. Teil A. 
Bericht über die Erhebungen in Buch- und Steindruckereien etc. und 
in Schriftgiefsercien. B. Protokoll über die Expertise, betreffend 
die Buch-, Steindruckereien etc. und die Schriftgieflereien. Wien 
1909, A. Hölder. 78 S. Kr. 2.—. 

Die Erhebungen, welche bereits im Jahre 1906 gelegentlich der 
Studien über die Bleigefahr bei gewerblichen Anstreicher-, Lackierer- 
und Malerarbeiten begonnen wurden, sind im Jahre 1907 fortgesetzt 
und Anfang 1908 zum Abschluß gebracht worden. Das durch die 
amtlichen Studien und Erhebungen gewonnene Material bedürfte, um 
eine verläfsliche Basis für eventuelle legislative Mafjnahmen zum Schutze 
der Arbeiter gegen Bleivergiftung zu geben, der Ergänzung durch eine En- 
quete, bei welcher Vertreter der Unternehmer und Arbeiter der in Betracht 
kommenden Gewerbe, ferner Fachleute auf dem Gebiete der IIygiene, 
Techniker und Chemiker zum Worte gelangen sollten. Zu diesem 
Zwecke wurde im Auftrage des Amtes der oben unter A genannte Be- 
richt von Dr. Richard Ehrenfeld über die Resultate der geptlogenen 
Erhebungen ausgearbeitet und den Experten vor der Enquete zu ihrer 
Information übermittelt. Aus dem Bericht sei nur hervorgehoben, daf 
der Verfasser nach der Schilderung der einzelnen Gefährdungsarten 
der Arbeiter zu dem Schlu kommt, dafs die Ilauptvefahr in der Un- 
reinlichkeit gelegen ist. Die Ilauptmafsnahmen der Prophylaxe nur 
solche sein können, welche die Reinlichkeit im Verfahren und Betrieb 
im allgemeinen und bei den einzelnen Arbeitern im besonderen be- 
treffen. -Diese Mafsnahmen hätten sich demecmäfs zu beziehen auf 
die Arbeits-, Wasch- und Garderoberäume, die Verwendung von Ar- 
beitskleidern, die Reinigungsgelegenheiten und -mittel, die Regelung 
der Arbeitspausen, die Erlassung eines strengen ER- und Rauchver- 
botes in den Arbeitsräumen und eventuell noch auf die Beschäftigung 
weiblicher und jugendlicher Arbeiter in diesen Betrieben. Was insbe- 
sondere die Verfahrens- und Betriebsweise, also die technischen Mittel 
der Prophrlaxe betrifft, so wären die wichtigsten einer Regelung be- 
dürftisen Punkte das Ausstauben der Sctzkästen, die Verwendung von 
Letternhandeielhmaschinen und das dadurch bedingte Zurichten der 
einzelnen Lettern mit der Hand, die Manipulation mit den giftigen 
Druckfarben und schließlich auf das Bronzieren. In den Anlagen zu 
diesem Bericht sind die norwegischen, deutschen, schweizerischen und 
dänischen Vorschriften für Buchdruckereien und Schriftgiellereien wic- 
dergegeben. Was die Durchführung der Enquete betrifft, so veschah 
die Befragung der Experten auf Grund eines vom arbeitsstatistischen 
Amt ausgearbeiteten Fragebogens (vergl. S. 22 und 23). 

(Meerwarth). 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. NNIN. 3. OO 


1026 Literatur-Änzeiger. 


30. Frauenfrage, Sexualethik. 


Kaiserliches Statistisches Amt, Abteilung für Arci- 
terstatistik. mn der Frauenorganisationen 
im Deutschen Reiche. Sonderheft zum Reichs-Arbeitsblatt. 
Berlin 1909. 28 S. Text, 70 S. Tabellen. M. 1.—. 

Mit diesem Heft beginnt eine neue Reihe von Veröffentlichungen der 
Abteilung für Arbeiterstatistik: die Sonderhefte zum Reichs-Arbeitsblatt. 
Der erste und zugleich textliche Teil der Arbeit gibt eine kurze Schil- 
derung der Entstehung der Frauenorganisationen, ferner eine Ueber- 
sicht über die Gliederung des Stoffes mit Fragebogen und endlich die 
Hauptergebnisse der Erhebung. Dem schließt sich als zweiter Teil 
das Tabellenwerk nebst einem Ortsverzeichnis an. Wie in dem Schrei- 
ben, das Anfang 1908 mit dem Fragebogen an die bei dem Amte zur 
Kenntnis gebrachten Vereine übersandt wurde, ausgesprochen ist (vergl. 
S. ı5*) werden unter den Frauenorganisationen hier nicht nur die- 
jenigen Verbände, welche nur Frauen zu Mitgliedern haben, verstanden, 
sondern es sollten auch diejenigen gemischten Vereine oder Verbände 
miterfaßst, wenn allerdings auch getrennt behandelt werden, in denen 
sowohl nach den verfolgten Zwecken wie nach der Art der Mitglied- 
schaft und Leitung das Frauenelement so bedeutsam ist, daß ihre Ver- 
nachlässigung bei einer Uebersicht über die Organisation der Frauen 
nicht wohl angängig ist. Die Erhebung sollte umfassen: die Berufs- 
organisationen, die Organisationen mit caritativen und sozialen Zwecken, 
wenigstens soweit sie zentral zusammengefaft sind, die Organisationen 
mit Frauenbildungszielen, die Organisationen mit politischen Zielen, 
die Organisationen der allgemeinen Frauenbewegung. Der Fragebo- 
gen enthält Fragen über Namen, Sitz, Gründungsjahr, Tätigkeitsgebiet, 
Gesamteinnahmen, Gesamtausgaben, ferner Fragen darüber, ob die Or- 
ganisation einem Oberverband angehört usw. Wie in der Veröffent- 
lıchung ausgeführt ist, »wurden die Bogen im allgemcinen gut ausge- 
füllt. Am lückenhaftesten sind die Angaben über die Kassen- und 
Vermögensverhältnisse, in sehr vielen Bogen fehlen Angaben darüber 
sänzlich«. Auf die Ergebnisse wird hier nicht eingegangen. 

(Meerwarth.) 

Moses, Dr. Julius, Franenstudium und Volkshygiene. 
Vortrag geh. im Dicsterweg-\Verein in Mannheim. München 1909. 
Verlag der ärztlichen Rundschau, Otto Gmelin. 32 S. M. —.00. 

Die Erfahrung ın Ländern mit stärkerer Verbreitung des Frauen- 
studiums als in Deutschland lehren, daß durch Abwanderung der stu- 
dierenden und studierten Frauen in den Wirkungskreis der Familie 
die Zahl der in geistigen Berufen erwerbstätigen Frauen erheblich 
vermindert wird; die letzeren, im Berufsleben zurückbleibenden, zeigen 
sich weniger geneigt und geeignet zur Ehe. Die Verminderung der 
Geburtszifter in den gesellschaftlichen Oberschichten kann dadurch noch 
fortschreiten; indes ist eine ernsthafte Bedrohung der nationalen Selbst- 
erhaltung davon kaum zu fürchten. In den Jahren der Geschlechts- 
reifung ist die Schutzbedürftigkeit des studierenden Weibes am gröfsten. 


31. Staats- und Verwaltungsrecht. 


Kiefer, Dr. Hermann, Das Aunfsichtsrecht des Reiches 
ara in a rral (18. Heft der Abhandlungen aus dem 
Staats- und Verwaltungsrecht mit Einschlufß des Kolonialrechts, her- 


Literatur-Anzeiger. 1027 


ausgeg. von D. Dr. Siegfr. Brie und Dr. Max Fleischmann.) Bres- 
lau 1909, M. u. H. Marcus. VIII, 167 S. M. 5.—. 

Die Arbeit will das Aufsichtsrecht des Reiches über die Einzel- 
staaten theoretisch und praktisch behandeln. Sie beginnt daher mit 
einer ausführlichen Darlegung des Aufsichtsbegriffs und der Arten der 
Aufsicht, insbesondere werden positive und negative Aufsicht unter- 
schieden. Mit einem Ueberblick über die staatliche Aufsicht im all- 
gemeinen wird auf die Aufsichtsrechte des Reiches über die Einzelstaaten 
eingegangen. Außer der prinzipiellen Reichsaufsicht gemäß Art. 4 RV. 
und den in der RV. besonders genannten Aufsichtsbefugnissen wird 
das Vorhandensein einer allgemeinen, negativen Aufsicht festgestellt, 
welche auch die Gebiete der einzelstaatlichen Autonomie umfaßt. Im 
zweiten Abschnitte, welcher der praktischen Darstellung gewidmet ist, 
werden die einzelnen Aufsichtsbefugnisse nebst den für sie geschaffenen 
Organisationen eingehend behandelt. 


Wehberg, Dr. jur. Hans, Das Beuterecht im Land- und 
Seekrieg. Dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der mo- 
dernen Entwicklung des internationalen Handels. (Band VI Heft ı 
der Abhandlungen aus dem Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht.) 
Tübingen 1909, J. C. B. Mohr. XII, 135 S. M. 3.60. 

Die Schrift erörtert nach einem kurzen historischen Ueberblick 
die Grundsätze des Kriegsrechts und setzt sich mit A. Zorns bishe- 
rigen Ausführungen auseinander. Sodann werden die Regeln des Land- 
und Seebeuterechts im einzelnen behandelt. Sehr ausführlich wird zu- 
letzt zu beweisen versucht, daß das Seebeuterecht den Grundsätzen 
des modernen Beuterechts widerspricht. Die für die Aufrechterhaltung 
des Seebeuterechts bisher angeführten Gründe werden eingehend ge- 
prüft. Bei der Darstellung der direkten und indirekten Wirkungen jenes 
Rechts auf die Neutralen wird besondere Rücksicht auf die moderne Ent- 
wicklung der Schiffahrts- und Versicherungsgesellschaften sowie des 
internationalen Handels genommen. Verfasser sucht darzutun, daß die 
gesamte Weltwirtschaft durch das Seebeuterecht in einer bisher nicht 
in seiner ganzen Bedeutung erkannten Weise geschädigt wird, ohne daß 
jenes Recht die Entscheidung des Kampfes wesentlich beeinflußt. Englands 
Nachteile durch das Seebeuterecht werden hervorgehoben und zum 
Schlusse die gesamten, bisherigen Reformvorschläge geschildert. Ueberall 
sind die Verhandlungen der neuesten Völkerrechtskonferenzen herange- 
zogen worden. 


32. Gewerbe-, Vereins- und Privatrecht. 


Goldschmidt, Dr. Karl, Das Recht der Angestellten an 
ihren Erfindungen. Halle a. S. 1909, Wilhelm Knapp. 41 S. 
M. 1.50. 

Verfasser, Inhaber einer chemischen Fabrik, schildert in seiner 
Broschüre die Bestrebungen im besonderen der chemischen Industrie, 
durch systematische wissenschaftliche Arbeiten auf noch unbekannten 
Gebieten der Technik neue Arbeitsfelder zu erschließen, weiter die 
Stellung der mit diesen Arbeiten beauftragten Angestellten im Gesamt- 
organismus eines modernen Grofßunternehmens, und kommt zu dem 
Ergebnis, da die Gewährung von Sonderrechten an die erfindenden 
Angestellten diesen nur scheinbare Vorteile, der gesanıten deutschen 
Industrie und allen an ihr Beteiligten aber große Nachteile bringen 





1028 Literatur-Anzeiger. 


müßste. Im besonderen sei eine Beschränkung der Vertragsfreiheit zwi- 
schen Unternehmer und Angestellten durch gesetzliche Bestimmung 
zurückzuweisen. Die Schrift bietet einen interessanten Beitrag zur 
Psychologie des Unternehmers, indem sie eine wichtige Frage der Be- 
triebsorganisation vom Unternehmerstandpunkt aus beleuchtet. (—é.) 


Gusti, Dr. phil. Demetrius, Die Grundbegriffe des Pre f- 
rechts. Kine Studie zur Einführung in die preßrechtlichen Pro- 
bleme. (Abhandlungen des kriminalistischen Seminars an der Univer- 
sität Berlin. Neue Folge Bd. V, Heft IV.) Berlin 1909, J. Gutten- 
tag. VII, 131 S. M. 3.50. 

Die Abhandlung hat sich zur Aufgabe gestellt, auf den prinzipiellen 
Zusammenhang und die systematische Einheit der preßrechtlichen 
Probleme publizistischer Natur hinzuweisen. Den Ausgangspunkt bil- 
det die Analyse des PrefSinstituts in seinem entwicklungsgeschichtlichen 
und psychologischen Ursprung und in seinem wirtschaftlichen, geistig- 
sozialen und politischen Zustand, eine Analyse, die einerseits zur Be- 
griffsbestimmung des Zeitungs- und Buchwesens, andererseits zur Fest- 
stellung der allgemeinen rechtlichen Regulierung des Preßinstituts führt. 
Die in der Abhandlung entwickelten öffentlich-rechtlichen Probleme 
des Preßrechts bilden eine streng logische Kette, deren analvtische 
Erörterung die prefßßrechtlichen Prinzipienfragen nach der Ansicht des 
Verf. erschöpft. 

Unter Prefßstaatsrecht wird die Entstehung der Forderung 
nach der Prefsfreiheit in der Gesetzgebung und Literatur, ferner die 
uristische Begründung der Preßßfreiheit erörtert, der Begriff der öffent- 
lichen Meinung und ihres Subjekts, des Publikums, festgestellt, endlich 
die Prefifreiheit in England als Beispiel, dargestellt. 

In dem prefiverwaltungsrechtlichen, preßverwal- 
tungsstrafrechtlichen und preßstrafrechtlichen Teil 
geht der Verf. auf den Begriff der prohibitiven Prävention, der re- 
glementären Prävention, endlich auf den Begriff der Druckschrift und 
der Prefverantwortlichkeit als Bestandteile des Prefsdelikts ein. 

Der letzte Abschnitt »Preßfrechtspolitik« erörtert die Be- 
rechtieung ciner Negation des Preßdelikts im allgemeinen. 

Die Untersuchung ist von zwei methodologischen Gesichtspunkten 
geleitet: 1) von ciner juristisch-soziologischen: die Prefßßrechtsprinzi- 
pien sind auf kritisch-realistischem Wege, auf Grund der geschicht- 
lich-sozialen Entwicklung und im Einklang mit dem heutigen Zustand 
der Presse gewonnen, 2) von einem rechtsvergleichend-prinzipiellen: 
es sind nur die schöpferischen Rechtsgedanken, wie sie in der Ge- 
schichte des Prefirechts und in den einzelnen geltenden Preßgesetzen 
hervorgetreten sind, herangezogen; so ist das englische Prefßrecht als 
typisch für den Begriff der Prefsfreiheit, das deutsche und österreichi- 
sche als typisch für den Begriff der Druckschrift, das französische 
und belgische als typisch für die Regelung der Preisverantwortlichkeit 
betrachtet worden. 

Im Anhang sind die Titel der französischen Prefgesetze und 
-verordnungen von 1789 bis 188r dargestellt, als Beispiel für den 
Wechsel der Prefsgesesetzgebung mit jedem Wechsel der politischen 
Lage. 

Bei der gedrängten Kürze der Ausführung wird in jedem Ab- 
schnitt auf die wichtigste Literatur hingewiesen, die im Literaturver- 
zeichnis (15 enggedruckte Seiten) alphabetisch geordnet ist. 


Literatur-Anzeiger. 1029 


Pick, Prof. Dr. Georg, Prag, Der Kartellvertrag nach 
österrelchischem Rechte. Eine Studie über die derzeitige 
Rechtslage der Kartelle und die in Betracht kommenden gesetzlichen 
Retormen. Wien 1009. Manzsche Hot-, Verlags- u. Universitatsbuch- 
handlung VII, 137 5. M. 3.—. 

Der Autor legt an Hand der Rechtssprechung der obersten öster- 
reichischen Gerichte die theoretisch überaus ungünstige und direkt 
feindselige Reurteilung der Kartelle seitens der Österreichischen Judi- 
katur dar, welche zufolge der extensiven Interpretation der bekannten 
Bestimmuug des Koalitionsyesétzes, da Verabredungen von Gewerbs- 
leuten, zum Zwecke, den Preis ihrer Waren zum Nachteile des Publikums 
zu erhöhen, ohne rechtliche Wirkung sind, einen jeglichen, im Inlande 
abyeschlossenen oder seine Rechtswirkungen auf das Inland erstrecken- 
den Kartellvertrag, welcher Rechtstorm immer, fortgesetzt mit der 
Nichtigkeitsinterdizierung bedrohen, soweit der getroffenen Vereinbarung 
nur die mindeste preisbildende oder preisbeeinflussende Tendenz inne- 
wohnt. 

Der Verfasser verweist des Weiteren auf die verschiedenen Rechts- 
konstruktionen, welche seitens der Kartelle, mit der Zweckabsicht, die 
Bestimmungen des Konalitionszesetzes, wie auch anderer kartellfeindlicher 
Gesetzesbestimmungen (Art. NAIT EG. zur CPO. und Art. XXX EG. 
zur EO., und S 395 CPO. zu frustieren, allerdings ohne jeden 
praktischen Erfolg ins Werk gesetzt wurden. 

Nachdem der Autor die wichtigsten Bestimmungen der Kartell- 
gesetzeebung der ausländischen Staaten registriert hat, unterzieht er 
die in Oesterreich wie im Auslande im Laufe der letzten Jahre in Dis- 
kussion gestellten Reformvorschläge einer gesetzlichen Regelung des 
Kartellwesens einer ausführlichen kritischen Besprechung und gelangt 
schließlich zu dem Resultate, daf einerseits die Abschaftunge der er- 
wähnten kartellfeindlichen Bestimmungen unserer Gesetzgebung sowie 
andererseits die Festlegung einer weitgehenden formellen Publizität 
in Bezug auf die Kartellbetriebe und -Verwaltungen, endlich die Schatlung 
einer generellen Klausel zum Schutze gegen den unlauteren Wettbewerb 
pro praesente als geeignete Maßnahmen erscheinen, um sowohl den 
Bestand der fur die gegenwärtige Wirtschaft nahezu unentbehrlichen 
Kartelle, wie auch andererseits den Schutz der Gesamtheit gegenuber 
gewissen, nicht abzuleugnenden Machtauswüchsen der Rartellpoliuk für 
die Fortentwicklung unserer Volkswirtschaft zu gewährleisten. 


33. Politik. 


Debel, Liebknecht u. a Dic Sosialdempkrafiv im dent- 
schen Reichstage. Tätirkeitsberichte und Wahlautrute 1871 bis 
1893. Buchhandlung Vorwärts, Berlin 1009. VHI, 342 S. 

Tätigkeit des sostaldemokratischen Verbandes im österr. 
Absceordnrtenhause. 18. Session 11907--19009.. Im Auftrage 
des Klubs der deutschen Sozialdemokraten. Wien 1909. Wiener 
Volksbuchhandlung Ignaz Brand u. Co. 72 S5. Kr. ı. -. 

Die Sozialdemokratie und der Frieden. Reden d. sozialdem. 
Abgeordneten über die bosnische Frage und die Kriegsgefahr. 1000, 
ebenda 5o S. 

Das dünne Heftchen, welches den Tätigkeitsbericht der öster- 
reichischen Sozialdemokratie im ersten Parlament des allgemeinen 


1030 Literatur-Anzeiger. 


Wahlrechts enthält, unterscheidet sich nicht nur von dem ersten Bericht 
der deutschen Sozialdemokratie den ersten deutschen Reichstag, sondern 
auch von den späteren in der Hauptsache dadurch, daß in dem öster- 
reichischen Rechenschaftsbericht das Raisonnement weit zurück tritt 
gegenüber der Schilderung der eigentlichen Tätigkeit. Daß Bebel über 
die Tätigkeit der Sozialdemokratie im Reichstage von 1871, in dem er 
allein sie vertrat, nicht viel zu sagen hat und im wesentlichen Kritik 
an allem und jedem übt, was in der deutschen Politik jener Tage ge- 
schah, könnte noch verständlich erscheinen. Weniger, dall auch zu 
einer Zeit, wo die deutsche Sozialdemokratie der österreichischen an 
parlamcntarischer Vertreterzahl nicht mehr so wesentlich nachstand 
nicht allein die Tonart der Berichte die gleiche bleibt, sondern auch 
im allgemeinen ihr Inhalt. Unfruchtbare Oppositionspartei hier, mit- 
schaffende Volks- und Reichspartei dort. Dat} diese Stellung der öster- 
reichischen Sozialdemokratie sie nicht hindert, am österreichischen 
Imperialismus scharfe Kritik zu üben, zeigen die Reden der Abgeord- 
neten über die bosnische Frage. Das deutsche Buch ist ein unentbehr- 
liches Hilfsmittel nicht nur für die Kenntnis und Erkenntnis der Macht- 
losigkeit der Dreimillionenpartei, sondern auch der programmatischen 
und taktischen Entwicklung von Gotha bis Erfurt und bildet eine wesentliche 
Ergänzung der Mehringschen Geschichte der Sozialdemokratie. 
(Blaustein. ) 
Ciccotti, Ettores Sulla Questione Meridionale. Seritti 
e Discorsi. PBiblioteca di Studi Politici e Sociali, Vol. Il. Milano 
1904. Casa Editrice Moderna. Corso Concordia 16. 365 Seiten. 
Lire 3,50. 

Ettore Ciccotti ist zweifellos als einer der gründlichsten Kenner 
des komplizierten und verzweigten süditalienischen Problems zu be- 
trachten. Er ist mit ihm innigst verwachsen, sozusagen von Geburt 
aus — Ciccotti ist selbst aus der Basilicata gebürtig. Dieses ange- 
borenc Verständnis ist durch dic besonderen Eigenschaften und Lebens- 
umstände des Mannes, insbesondere sein ausgezeichnetes und tiefes 
Wissen — Ciccotti ist ordentlicher Professor für alte Geschichte an 
der Kgl. Universität Messina — sowie scin gründliches soziales Ver- 
ständnıs — Ciccotti ist seit vielen Jahren kämpfendes Mitglied der 
italienischen Arbeiterpartei, Herausgeber der italien. Uebersetzung der 
Marx-Engelschen Schriften und Mitglied des Parlamentes - - natürlich 
in hohem Grade unterstützt worden. Als Beweis dafür können die 
zahlreichen Aufsätze und Parlamentsreden gelten, die in vorliegendem 
Bande zum ersten Male gesammelt einem gröfseren Leserkreis zugang- 
lich gemacht warden. Besonders hervorzuheben sind die Kapitel über 
die Unterschiede zwischen Nord- und Süditalien, die Unterlassungs- 
sünden der Regierung in der Lösung der süditalicenischen Lebenstragen, 
die Getreidezölle, ein Experiment innerer Kolonisation in Südamcrika, 
die Handelsvertragspolitik im Zusammenhang mit den Interessen Süd- 
italiens, und die Art, in der die Regierung in Süditalien die Wahlen 
zum Abgeordnetenhaus macht. Interessant ist u. a. das Eintreten Cic- 
cottis für die Beibehaltung des Getreidezolles, ohne welchen sich die 
Zustände Süditaliens und nicht zum wenigsten auch die der Arbeiter 
und »kleinen Leute: in jenen Provinzen noch erheblich verschlechtern 
würden. (Michels.) 
Die nationalliberale Partei und die Reichsfinanzre- 

Jorm. Herausgegeben vom Zentralbureau der Natıionalliberalen Partei. 
Berlin 1909, 118 S. M. —.20. 


Literatur-Anzeiger. 1031 


Zentrum und Reichsfinanzreform. Herausgegeben von Mit- 
gliedern der Zentrumsfraktion d. deutsch. Reichstags, Berlin 1909, 
Germania-Verlag. 96 S. M. —.20. 


Am besten ermöglicht einen Vergleich der beiden vorliegenden 
Verteidigungsschriften eine kursorische Inhaltsangabe. Die national- 
liberaleBroschüre gliedert sich in folgende Abschnitte: Kurzer 
Rückblick auf die Reform 1906. Wie sahen die Steuervorlagen der 
Regierung im Nov. 1908 aus? Stellungnahme der Parteien. Arbeiten 
der Finanzkommission. Wer trägt die Schuld an der Verschleppuug 
der Reform? Der Exodus der Nationalliberalen aus der Kommission. 
Beratung der Kommissionsbeschlüsse in 2. u. 3. Lesung im Plenum. 
Die Erbanfallsteuer. Wer trägt die Schuld am Sturze Bülows? Kurze 
Zusammenstellung aller Steuern. Rechtfertigung der Haltung der Natio- 
nalliberalen. 

Die Zentrumsschrift (das 2. Heft der Sammlung »Zentrum:;, 
zwanglose Hefte zur politischen Aufklärung für das deutsche Volk): 
Die Ursachen der Finanznot. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit der 
Reichsfinanzreform. Die Vorlage der Regierung. Die Verhandlungen 
im Reichstage. Die Besitzsteuern. Die Konsumsteuern. Beibchaltung 
bestehender Steuern. Abgelihnte Steuern. Das Gesamtbild der Finanz- 
reform. Zentrum und indirckte Steuern. Die Haltung der Liberalen. 
Arbeiterstand und neue Steuern. Mittelstand und neue Steuern. Was 
hat das Zentrum durch seine Mitarbeit erreicht? 

Wessen Rechtfertigung geschickter, polemischer, agitatorisch wirk- 
samer ist, bleibe dahingestellt. Hier sei nur darauf hingewicsen, dati 
derartige Parteibroschüren innerlich viel weiter ins Volk dringen als 
die wertvolleren unparteiischen Darstellungen der Finanzreformkampagne. 
Die Zentrumsschrift erscheint bereits als 41.— 60. Tausend. 

(Blaustein.) 


Hainisch, Dr. Michacl. Einige neue Zahlen zur Statistik 
der Deutschösterreicher. Ixipzie u. Wien 1909, Franz Deu- 
ticke. 498. M. 1,25. 

Der Verfasser knüpft an sein, ım Jahre 1892 erschienenes Buch: 
die Zukunft der Deutschösterreicher« an, in dem er die Zuwachs- 
raten der österreichischen Völker für die Jahre 1881-1883 berechnet 
hatte, und vergleicht diese Zahlen mit denen, die er nach der gleichen 
Methode für die Jahre 1901-1903 gewonnen hat. Das Ergebnis ist für 
die Deutschösterreicher nieht ungünstig, Insofern, als ihre Geburts- 
überschüsse, die früher sehr gering waren, nun beinahe an die der 
sSlavischen Völker heranreichen. 














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